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Inhalt
Konzernabschluss35
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter179
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers180
Bericht des Aufsichtsrates186
Lagebericht194
Einzelabschluss 217
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter245
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers246
Bericht des Aufsichtsrates251
Wesentliche Kennzahlen basierend auf dem Konzernabschluss nach IFRS
| | | |
| | | in EUR Mio. |
Ausgewählte Posten der Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 | 2021 | (%) |
Nettobankergebnis | 248,9 | 236,3 | 5,3% |
Nettozinsergebnis | 176,4 | 169,5 | 4,1% |
Provisionsergebnis | 72,5 | 66,8 | 8,5% |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 1,9 | 6,2 | -69,9% |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | -9,2 | -16,5 | -44,5% |
Betriebsaufwendungen | -168,0 | -171,1 | -1,8% |
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 73,6 | 54,9 | 34,0% |
Übriges Ergebnis | -27,0 | -20,9 | 29,4% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -15,4 | -13,2 | 16,5% |
Steuern auf Einkommen | -5,5 | -7,2 | -24,2% |
Ergebnis nach Steuern | 25,7 | 13,6 | 89,0% |
| | | |
Kennzahlen | 2022 | 2021 | (pts) |
Nettozinsergebnis/ durchsch. Aktiva | 3,0% | 2,9% | 0,1 |
Eigenkapitalrentabilität | 3,4% | 1,5% | 1,9 |
Cost/Income-Ratio | 67,5% | 72,4% | -4,9 |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,3% | -0,2% | -0,1 |
Kosten-Risiko-Verhältnis (net loans) | -0,5% | -0,4% | 0,0 |
Gewinne/Verluste pro Aktie (in EUR) 1) | 1,32 | 0,70 | 62,1 |
| | | |
Ausgewählte Posten der Bilanz | 2022 | 2021 | (%) |
Kredite und Forderungen an Kunden | 3.292,7 | 3.278,7 | 0,4% |
davon Kundenkredite brutto (performing) | 3.303,8 | 3.287,3 | 0,5% |
Einlagen von Kunden | 4.959,6 | 4.708,2 | 5,3% |
Eigenkapital | 746,3 | 805,1 | -7,3% |
Bilanzsumme | 5.996,4 | 5.842,3 | 2,6% |
Risikogewichtete Aktiva2) | 3.487,3 | 3.624,9 | -3,8% |
| | | |
Bilanzkennzahlen | 2022 | 2021 | (pts) |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 66,4% | 69,6% | -3,2 |
NPE Quote | 2,4% | 2,9% | -0,1 |
NPE Quote (on balance loans) | 3,3% | 4,0% | -0,7 |
NPE-Deckung | 75,4% | 71,9% | 3,5 |
Mindestliquiditätsquote | 307,4% | 252,1% | 55,3 |
Hartes Kernkapital - Quote2) | 21,1% | 22,2% | -1,1 |
Gesamtkapitalquote2) | 21,1% | 22,2% | -1,1 |
| | | |
Moody's Rating | 2022 | 2021 | |
Outlook | Stable | Stable | |
Counterparty Risk Rating | Ba2/NP | Ba2/NP | |
Bank Deposits | Ba3/NP | Ba3/NP | |
Baseline Credit Assessment (BCA) | ba2 | ba2 | |
Adjusted Baseline Credit Assessment | ba2 | ba2 | |
Counterparty Risk Assessment | Ba1(cr)/NP(cr) | Ba1(cr)/NP(cr) | |
| | | |
1)Anzahl Aktien: 19.500.000
2)Die Gruppe hat die regulatorischen Übergangsbestimmungen für IFRS 9 Finanzinstrumente angewandt. Basierend darauf, außer anders angegeben, berechnet sich die risikogewichtete Aktiva, das regulatorisches Kapital und die dazugehörigen Kennzahlen.
Vorwort des Vorstandsvorsitzenden
Der Start ins Jahr 2022 war schwierig für Addiko, nachdem das slowenische Parlament im Februar ein rückwirkendes Gesetz zu vor langer Zeit abgeschlossenen Schweizer-Franken-Krediten verabschiedete. Dies führte zu erheblichem Managementaufwand, um finanziellen Schaden von der Bank abzuwenden. Addiko richtete als Reaktion eine Task Force ein und reichte beim Verfassungsgericht in Slowenien Beschwerde gegen dieses Gesetz ein.
Aufgrund dieser Entwicklung und der Rückmeldung der zuständigen Aufsichtsbehörde haben wir die Dividende für das erfolgreiche Geschäftsjahr 2021 ausgesetzt. Im Dezember 2022 hob das Verfassungsgericht das Schweizer-Franken-Gesetz auf und bestätigte damit die Gültigkeit der slowenischen Verfassung, der Rechtsvorschriften des Landes und der Europäischen Union. Die Bemühungen von Addiko und unserer Task Force waren erfolgreich.
Gerade als sich die Welt von den Auswirkungen von Covid-19 zu erholen begann, führte Russlands militärische Invasion der Ukraine zu neuen Unsicherheiten in Europa und allen Märkten, in denen wir tätig sind. Dies wirkte sich negativ auf die Lieferketten aus und führte zu signifikant erhöhten Inflationsraten. Diese Turbulenzen und das veränderte wirtschaftliche Umfeld hatten auch Auswirkungen auf unsere Bank. Deshalb sind wir stolz, dass wir unsere Transformationsziele in einem herausfordernden, aber erfolgreichen Jahr 2022 erreicht haben.
Unser Fokus auf die Durchführung der letzten Phase des 18-monatigen Transformationsprogramms hat uns im Jahr 2022 geholfen, starke Ergebnisse mit zweistelligen Wachstumsraten bei Konsumenten und SME zu erzielen und gleichzeitig ein effizientes Kostenmanagement beizubehalten:
- Nettogewinn auf EUR 25,7 Mio. fast verdoppelt
- Operatives Ergebnis um 34% EUR 73,6 Mio. gestiegen
- Fokus-Portfolio ohne mittlere SME-Kredite um 17% gewachsen
- Neugeschäft in Fokusbereichen um insgesamt 24% gesteigert
- Betriebsaufwendungen unterhalb der Guidance: CIR verbesserte sich von 72,4% auf 67,5% - trotz der Euro-Einführungskosten iHv. EUR 3,9 Mio. in Kroatien und einer deutlich höheren Inflation
- Risikokosten bei 0,47% or EUR 15,4 Mio.
- NPE- Quote von 2,9% auf 2,4% gesunken - mit höherer NPE-Deckung bei 75,4%
- Return on Tangible Equity @14,1% CET1-Quote auf von 2,5% auf 4,5% gestiegen
- CET1-Quote lag bei 21,1% auf Übergangsbasis und 20,0% IFRS 9 fully-loaded unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses und abzüglich der vorgeschlagenen Dividende
- Dividende von insgesamt EUR 23,6 Mio. – oder EUR 1,21 pro Aktie - soll der Hauptversammlung 2023 vorgeschlagen werden, was 60% der Gewinne für die Jahre 2021 und 2022 entspricht
Unser Dividendenvorschlag spiegelt den Unternehmenserfolg der letzten 18 Monate wider. Die Höhe der Dividende ist attraktiv und ist durch die Einhaltung unserer Guidance ein klares Bekenntnis gegenüber unseren Aktionären, während sie es uns gleichzeitig ermöglicht, eine starke Kapitalposition beizubehalten und in unsere Zukunft zu investieren.
Aufbauend auf der Überprüfung unserer Vision- & Mission-Statements und der bankweiten Marketingstrategie haben wir unsere Marke im Jahr 2022 neu positioniert. Um unseren Weg zur führenden Spezialbank für Konsumenten- und SME-Kredite zu unterstützen und um besser mit Kunden in Kontakt zu treten, haben wir eine neue Werbefigur namens Oskar eingeführt. Der neue Charakter dient als Markenbotschafter und Hauptkommunikator von Addiko, um zu vermitteln, dass wir für Schnelligkeit und Flexibilität stehen. Wir sind für unsere Kunden da – wann und wo immer sie einen finanziellen Extra-Boost brauchen.
Mittels mehr als 120 Marketingkampagnen im Jahr 2022 haben wir erfolgreich neue Vertriebskanäle eröffnet und zahlreiche Partnerschaften mit Einzelhändlern in unserer Region gestartet, um das Kundenerlebnis weiter zu verbessern. Dadurch ist es uns gelungen, unsere Geschäftsbasis deutlich auszubauen.
Wir wissen auch, dass es für nachhaltiges Wachstum notwendig ist, ESG-Themen proaktiver anzugehen. Wir haben daher unsere erste ESG-Strategie im Jahr 2022 entwickelt und beschlossen. Bei Addiko wollen wir Teil der Lösung sein und werden diesem Bereich in den kommenden Jahren mehr Ressourcen widmen.
Das Jahr 2022 war auch ein Jahr intensiver Vorbereitungen für unsere kroatische Bank im Rahmen der Euro-Einführung. Am 1. Januar 2023 trat Kroatien als 20. Mitglied der Eurozone und dem Schengen-Raum bei. Wir erwarten, dass sich diese Ereignisse positiv auf das Bankensystem und die Wirtschaft des Landes auswirken werden. Addiko hat intensiv daran gearbeitet, am Tag der Einführung des Euro ungestörtes Service für alle Kunden zu gewährleisten. Wir haben dies rechtzeitig und mit geringeren Kosten als geplant erreicht.
Insgesamt war 2022 ein Jahr wie kein anderes. Wir beginnen nun, die Früchte unserer 18-monatigen Transformation zu ernten – mit starken Finanzergebnissen und einer anerkannten Position als Spezialbank für Konsumenten- und SME-Kunden.
Ich kann nur sagen, dass all dies ohne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dem Team von Addiko – nicht möglich gewesen wäre. Die Professionalität des Teams, sein Antrieb sich zum Besseren zu verändern, und sein Wille zur Innovation in herausfordernden Zeiten sind bewundernswert. Ich bin stolz auf unsere Leistungen und fühle mich geehrt, dieses Team zu führen.
Wir werden weiterhin mit aller Kraft und vollem Einsatz an der Umsetzung unserer Strategie und am Ausbau unseres Geschäftsmodells arbeiten.
Im Namen der gesamten Unternehmensführung möchte ich mich auch bei unseren Aktionären herzlich für ihre Unterstützung im Jahr 2022 bedanken. Mein Versprechen lautet, dass wir auch weiterhin unermüdlich an der Wertsteigerung für unsere Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter arbeiten werden.
Herbert Juranek
CEO
Konzern-Geschäftsbericht 2022
Disclaimer:
Einzelne Aussagen in diesem Bericht können Aussagen zu erwarteten zukünftigen Ereignissen und andere zukunftsbezogene Aussagen darstellen, die auf der gegenwärtigen Auffassung bzw. Annahmen der Geschäftsleitung basieren und bekannte sowie unbekannte Risiken und Ungewissheiten enthalten, durch welche sich die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse wesentlich von jenen unterscheiden können, die in solchen Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden.
Der Konzern-Geschäftsbericht in englischer Sprache ist eine Übersetzung. Allein die deutsche Version ist die authentische Fassung.
Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den prognostizierten Ergebnissen abweichen, und berichtete Ergebnisse sollten nicht als Hinweise auf zukünftige Entwicklungen verstanden werden. Die Addiko Bank und ihre angeschlossenen Unternehmen, Berater oder Vertreter sind von jeglicher Haftung (ob diese aus Fahrlässigkeit entsteht oder nicht) für jegliche Art von Verlusten, die aus der Verwendung dieses Berichts oder seines Inhalts oder anderweitig in Verbindung mit diesem Dokument entstehen, ausgeschlossen. Dieser Bericht stellt kein Angebot und keine Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, und weder dieser Bericht noch irgendein Teil davon dienen als Basis für oder als Vertrauensgrundlage betreffend einen Vertrag oder eine Verpflichtung irgendeiner Art.
Die in diesem Bericht enthaltenen Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle dargestellten Daten auf die Addiko Bank auf Gruppenebene (im gesamten Dokument als Addiko Bank oder die Gruppe bezeichnet).
Konzernlagebericht
1. Über die Addiko Bank
Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die sich auf die Bereitstellung von Bankprodukten und -dienstleistungen für Konsumenten (Consumer) und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral- und Südosteuropa (CSEE) konzentriert. Die Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der voll lizenzierten österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien, Österreich, die von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Europäischen Zentralbank reguliert wird, sowie aus sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, lizenziert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina (wo zwei Banken betrieben werden), Serbien und Montenegro. Die Addiko-Gruppe ist ein börsennotiertes Unternehmen, das sich im Besitz einer breit gefächerten Investorenbasis befindet. Über ihre Banken betreut die Gruppe etwa 0,8 Millionen Kunden, die ein Netz von 154 Filialen und moderne digitale Bankkanäle nutzen.
Auf der Grundlage ihrer Strategie hat sich die Addiko Gruppe als spezialisierte Bankengruppe für Konsumenten und SMEs neu positioniert und konzentriert sich dabei auf den Ausbau des Kreditgeschäfts mit Konsumenten bzw. Privatkunden und SMEs sowie auf Zahlungsdienstleistungen (ihre "Fokusbereiche"), wobei sie unbesicherte Privatkredite für Konsumenten und Betriebsmittelkredite für SMEs anbietet. Diese Kernaktivitäten werden weitgehend durch Privatkundeneinlagen finanziert. Die Hypotheken-, Staats- und Großkundenkreditportfolios der Addiko Gruppe (ihre "Nicht-Fokusbereiche") sind Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses, wodurch Liquidität und Kapital für das Wachstum ihrer Konsumenten- und SME-Kredite bereitgestellt werden.
Die Addiko Gruppe bietet ein modernes Kundenerlebnis im Einklang mit ihrer Strategie. Die Bankprodukte und -dienstleistungen wurden standardisiert, insbesondere im Konsumenten- und SME-Segment, um die Effizienz zu verbessern, Risiken zu managen und die Qualität der Vermögenswerte zu erhalten. Dieser spezialisierte Ansatz wird laufend verfeinert, um auf Kundenbedürfnisse und das Marktumfeld zu reagieren.
Die Addiko Bank AG notiert seit 2019 an der Wiener Börse. Rund 56,9% der Aktien der Bank befinden sich im Streubesitz, die restliche Aktionärsbasis ist mit einer breiten geografischen Streuung und unterschiedlichen Anlagestrategien gut diversifiziert. Die institutionellen Anleger kommen hauptsächlich aus Westeuropa und Nordamerika.
Am 17. August 2022 bestätigte Moody's die Ratings der Addiko Bank AG und hob den Ausblick auf positiv an.
Die Investor Relations Website der Addiko Gruppe https://www.addiko.com/investor-relations/ enthält weitere Informationen, einschließlich finanzieller und sonstiger Informationen für Investoren.
2. Business Updates
2.1. Neupositionierung der Marke Addiko
Addiko verfolgt einen prozessgesteuerten Wandel mit der klaren Vision, zu wachsen und seine Finanzplattform zu einem größeren Ökosystem auszubauen, in dem Kunden einfache und schnelle Kreditlösungen für alle ihre Lebensbedürfnisse finden. Die Strategie, der Zweck und das Markenversprechen von Addiko als Spezialbank wurden auf dieses Ziel ausgerichtet.
Die Neupositionierung der Marke Addiko wurde im Mai 2022 in allen sechs Märkten durch eine Omnichannel-Marketingkampagne eingeführt und durch Medien- und PR-Aktivitäten verstärkt.
Der neu definierte Zweck von Addiko lautet: "Den Kunden das Leben zu erleichtern, sie in unvorhersehbaren Situationen zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, die Dinge zu bekommen, die sie wollen". Dieser einfache Satz soll der Gruppe bei der laufenden Transformation als Leitlinie dienen. Darauf aufbauend lautet das neue Markenversprechen: "Als Experten für Konsumenten- und Mittelstandskredite stehen wir für Schnelligkeit und Flexibilität und versprechen, in allen Lebenslagen für Sie da zu sein, wann und wo immer Sie einen finanziellen Schub brauchen." Übertragen auf den Alltag bedeutet dies, dass die Bank nahe bei den Kunden sein und sie unterstützen will, wenn sie einen Kredit benötigen, sei es zum Beispiel für die Anschaffung einer neuen Spülmaschine oder eines Fahrrads für ihre Kinder.
Der neue Markenbotschafter Oskar ersetzt das bisherige Dreieckssymbol. Seit Mai 2022 ist Oskar der Botschaftsträger für Addiko, sowohl nach außen zu potenziellen und bestehenden Kunden als auch intern zu allen Mitarbeitern, um den Kunden verstärkt in den Mittelpunkt zu stellen. Oskar hat in jedem Markt eine eigene Stimme in der jeweiligen Landessprache und war im Jahr 2022 in allen Märkten, in denen Addiko operativ tätig ist, über diverse Medienkanäle wie TV-Werbung, Plakate, soziale Medien, digitale Werbung und Mobilgeräte, präsent.
Oskars Botschaft richtet sich an bestehende Kunden, denen Addiko verspricht, schnell und unkompliziert Bargeld zur Verfügung zu stellen, wann und wo auch immer sie einen finanziellen Schub brauchen, und sich für die Kunden einzusetzen. Neue Kunden lädt Oskar dazu ein, Addiko auszuprobieren, und teilt ihnen mit, dass die Bank auch für junge Arbeitnehmer, Rentner, angehende Unternehmer und digital versierte Menschen da ist.
2.2. Aktienrückkaufprogramm
Die Addiko Bank AG hat am 22. März 2022 ein Aktienrückkaufprogramm auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. November 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG gestartet. Der Vorstand der Addiko Bank AG hat am 16. März 2022 angekündigt, von der Ermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch zu machen und den Aktienrückkauf durchzuführen.
Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 11. April 2022 abgeschlossen, da der Höchstbetrag von EUR 569.030 erreicht wurde. Insgesamt wurden 47.633 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittspreis pro Aktie von EUR 11,95 und einem Gesamtwert von EUR 596.030, was etwa 0,2% des Grundkapitals der Addiko Bank AG entspricht, erworben. Der Erwerb der Aktien erfolgte ausschließlich über die Wiener Börse durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Addiko Bank AG getroffen hat.
Zweck des Rückkaufs war es, die Aktien den Mitgliedern des Vorstands der Addiko Bank AG im Rahmen des variablen Vergütungsprogrammes anzubieten. Im Jahr 2022 wurden 13.714 Aktien auf der Grundlage des variablen Vergütungsplans 2021 an den Vorstand der Addiko Bank AG verteilt, das entspricht ungefähr 0,07% des Grundkapitals der Addiko Bank AG.
Weitere Informationen über das Aktienrückkaufprogramm sind auf der Website der Addiko Bank AG unter
https://www.addiko.com/sharebuyback zu finden.
2.3. Slowenisches Verfassungsgericht hebt rückwirkendes CHF-Gesetz auf
Am 14. Dezember 2022 veröffentlichte das Verfassungsgericht der Republik Slowenien die Ablehnung des so genannten Schweizer Franken-Gesetzes (CHF Gesetz). Das slowenische Parlament hatte das Gesetz ursprünglich im Februar 2022 trotz der negativen Stellungnahmen der slowenischen Regierung, des Gesetzgebungs- und Rechtsdienstes der slowenischen Nationalversammlung und der Europäischen Zentralbank verabschiedet. Das abgewiesene Gesetz zielte darauf ab, die Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern rückwirkend zu Lasten der Banken zu ändern und Verbraucherkredite zu restrukturieren, die auf CHF lauten (oder eine Währungsklausel in CHF enthalten) und zwischen 28. Juni 2004 und 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden. Das Gesetz hätte die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze in Bezug für derartige CHF-Darlehen einzuführen, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden.
Im März 2022 beschloss das Verfassungsgericht einstimmig, das Gesetz vollständig auszusetzen, bis es eine endgültige Entscheidung über dessen Verfassungsmäßigkeit getroffen hat. In seiner Aufhebung im Dezember 2022 kam der Verfassungsgerichtshof zu dem Schluss, dass nicht alle Voraussetzungen für eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung erfüllt sind. Zum einen betreffe die Rückwirkung das gesamte Gesetz und nicht nur einzelne Bestimmungen, zum anderen sei kein begründetes öffentliches Interesse dargelegt worden, das eine Rückwirkung ausnahmsweise zulassen würde. Der Verfassungsgerichtshof stimmte mit 7:1 Stimmen für die Aufhebung und bestätigte damit eindeutig die Rechtsansicht von Addiko. Durch die Aufhebung des Gesetzes beseitigte das slowenische Verfassungsgericht die durch dieses Gesetz erfolgte Verletzung der Verfassung und Gesetzgebung der Republik Slowenien sowie des europäischen Rechtes. Addiko hatte im Februar 2022 einen Worst-Case-Schaden für die Bank von bis zu EUR 110 Mio. geschätzt.
Da zukünftig neue legistische Versuche zur Regelung dieses Themas nicht ausgeschlossen werden können, wird Addiko weiterhin versuchen, zusammen mit anderen Banken und der slowenischen Regierung aktiv eine Lösung zu finden, um hier mit einem ausgewogenen Ansatz endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.
2.4. Krieg in der Ukraine
Im Februar begann Russland eine militärischen Invasion der Ukraine. Die Addiko Gruppe hat kein wesentliches direktes und indirektes Engagement in Russland und der Ukraine. Die Turbulenzen auf den Energiemärkten infolge der Einführung westlicher Sanktionen gegen Russland und Weißrussland haben jedoch die Unsicherheit im Wirtschafts- und Finanzsystem sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene deutlich erhöht, was sich vor allem durch Inflation, steigende Kreditkosten und einen Rückgang der Auslandsnachfrage auswirkte. Um den erhöhten Grad an Unsicherheit über die zukünftige makroökonomische Entwicklung, die nicht mit den historischen Daten in den bestehenden Modellen für erwartete Kreditverluste vergleichbar ist, abzudecken, beschloss Addiko, die bestehende Post-Modell-Adjustment um
EUR 11,7 Mio. auf einen Gesamtbetrag von EUR 20,7 Mio. im Jahr 2022 zu erhöhen.
2.5. Addiko erhält das Ergebnis des Comprehensive Assessment
Im Juli 2022 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) die Ergebnisse des Comprehensive Assessment der Addiko Gruppe, das aus einem Asset Quality Review (AQR) und einem Stresstest besteht. Der AQR ist ein aufsichtsrechtliches Verfahren, das eine punktuelle Bewertung der Qualität der Vermögenswerte zu einem bestimmten Stichtag (im Fall der Addiko Gruppe der 31. Dezember 2020) liefert, und der ergänzende Stresstest simuliert, wie sich die Kapitalpositionen unter einem Basisszenario und einem adversen Szenario über einen Zeitraum von drei Jahren entwickeln würden. Alle Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, müssen sich einem Comprehensive Assessment unterziehen.
Die Addiko Gruppe bleibt über den relevanten Grenzwerten, die im AQR und im Stresstest verwendet werden, womit auch keine Kapitallücke im Comprehensive Assessment festgestellt wurde. Im Einzelnen führte der AQR zu einer theoretischen Anpassung der CET1-Quote von lediglich 15 Basispunkten. Dies ist das Ergebnis des umsichtigen Risikomanagements der Addiko Gruppe und der kontinuierlichen Fokus auf die Qualität der Vermögenswerte. Im Stresstest führten die Stresstestmodelle der Addiko Gruppe zu einem größeren theoretischen Kapitalverbrauch, insbesondere im adversen Szenario. Der höhere theoretische Kapitalverbrauch unter dem Stressszenario ist vor allem auf den sehr umsichtigen Risikomanagementansatz der Bankengruppe zurückzuführen, der in den Kreditrisikoparametermodellen eingebettet ist.
Die detaillierten Ergebnisse des Comprehensive Assessment der Addiko Gruppe sind auf der Website der Europäischen Zentralbank zur Bankenaufsicht verfügbar. Weitere Informationen sind auch auf der Investor Relations Website der Addiko Gruppe ersichtlich.
2.6. Einführung des EUR in Kroatien
Für die kroatische Tochtergesellschaft, die Addiko Bank d.d., bedeutete das Jahr 2022 eine Zeit intensiver Vorbereitungen, um rechtzeitig alle Anforderungen für das umfangreichste Projekt zu erfüllen, das fast alle Prozesse und Ressourcen innerhalb der Bank betraf - die Einführung einer neuen Währung - des EURO. Die Vorbereitungszeit umfasste eine Reihe von Aktivitäten für Privat als auch Unternehmenskunden, die sich in Informationskampagnen, Mitteilungen, der Vorablieferung von Euro-Banknoten, der doppelten Preisauszeichnung, der Koordinierung mit staatlichen Stellen, der Teilnahme an Arbeitsgruppen auf staatlicher Ebene und schließlich der Präsenz für Kunden während des ganzen Jahres und nach dem Umstellungswochenende äußerten. Addiko hat seine Geschäfte erfolgreich und fristgerecht auf die neue Währung umgestellt und seinen Kunden einen reibungslosen Übergang zum EURO gewährleistet.
2.7. Strukturelle Devisenpositionen
Addiko erhielt am 3. August 2022 die Genehmigung der EZB, die strukturellen Fremdwährungspositionen in kroatischen Kuna (HRK) und serbischen Dinar (RSD), die bewusst zur Kapitalabsicherung eingegangen wurden, in Übereinstimmung mit der EBA-Leitlinie von der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für Fremdwährungsrisiken auszunehmen. Die Auswirkungen der EZB-Genehmigung, die auf der Grundlage der Zahlen zum 31.12.2022 berechnet wurden, führten zu einer Verringerung der RWAs für das Marktrisiko um EUR 85,3 Mio.
2.8. Änderung bei der Steuerung des Treasury-Portfolios
Im zweiten Quartal 2022 wurde die neue Investmentstrategie zur Steuerung des Treasuryportfolios fertiggestellt und genehmigt. Mit der neuen Strategie werden die Änderungen bei der Steuerung des Treasury-Portfolios umgesetzt, die mit dem im Jahr 2021 genehmigten Businessplan für das Jahr 2022 notwendig wurden. Addiko hat beschlossen, die überschüssige Liquidität in langfristige Staatsanleihen hoher Qualität zu investieren und diese Instrumente bis zur Fälligkeit zu halten, um die Rendite zu steigern, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinnahmung von Zinserträgen und nicht mehr auf der Erzielung von Gewinnen aus dem Verkauf der Instrumente liegt. Diese Änderung der Treasury-Anlagestrategie ergab sich unmittelbar aus der Änderung der Gesamtstrategie der Bank, die mit der Liquiditätsgenerierung aus dem stark beschleunigten Abbau der Segmente des Nicht-Fokusbereiches zusammenhing.
Alle neuen Investitionen, die nach der Verabschiedung der neuen Strategie erworben wurden, werden, wenn anwendbar, in das neue Hold-to-Collect (HTC)-Geschäftsmodell eingeordnet und gemäß den IFRS 9-Regeln zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Änderung im Management des Treasury-Portfolios wurde als Erfüllung der Voraussetzungen für eine Änderung des Geschäftsmodells gemäß IFRS 9.4.4. angesehen, was die Umgliederung des betroffenen Portfolios aus der Kategorie der zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Gesamtergebnis bewerteten finanziellen Vermögenswerte (FVOCI) in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte (AC) auslöste. Diese Einschätzung wurde nach der Bestätigung durch die Wirtschaftsprüfer der Gruppe bereits in den Veröffentlichungen für das dritte Quartal 2022 berücksichtigt. Die Bank hat auch das "Pre-Clearance"-Verfahren genutzt, um diesen Ansatz mit der zuständigen Behörde, der FMA, zu verifizieren. Aufgrund der Rückmeldung der FMA im Jänner 2023 muss das Portfolio weiterhin dem Geschäftsmodell Hold-to-Collect-and-Sell (HTC&S) zugeordnet und zum Fair Value bewertet werden.
Trotz der Tatsache, dass die Klassifizierung des Portfolios im Geschäftsmodell HTC&S und die damit verbundene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert die Art und Weise, wie die Vermögenswerte zur Generierung von Cashflows verwaltet werden, nicht richtig widerspiegelt, erwartet Addiko keine operativen Auswirkungen der aktuellen Volatilität an den Märkte. Durch das Halten der Positionen bis zur Fälligkeit wird das derzeit negative OCI bis zur Fälligkeit der Instrumente neutralisiert, angesichts der hohen Kreditqualität und der Erwartung, dass keiner der Emittenten, überwiegend CESEE-Staaten, in absehbarer Zeit ausfallen wird.
2.9. Kapitalanforderungen und Leitlinien: 2022 SREP Brief
Am 14. Dezember 2022 erhielt die Addiko Bank AG das endgültige SREP-Schreiben (Supervisory Review and Evaluation Process) des Prozesses 2022, in dem die Säule-2-Anforderung (P2R) unverändert bei 3,25% bleibt und die Säule-2-Leitlinie (P2G) von 2,0% auf 3,25% erhöht wird. Der neue SREP-Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2023.
Gemäß § 8 der Kapitalpuffer-Verordnung in der von der FMA am 21. Dezember 2022 veröffentlichten Fassung unterliegt die Addiko aufgrund des systemischen Konzentrationsrisikos einem Systemrisikopuffer (SyRB) von 0,5% auf konsolidierter Ebene. Der SyRB wird ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 schrittweise um 0,25 Prozentpunkte angehoben und erreicht ab dem 1. Januar 2024 die volle Höhe. Addiko kann der Begründung, dass es einem systemischen Konzentrationsrisikos unterliegt, nicht folgen und hat daher eine Beschwerde gegen die FMA-Verordnung zum SyRB beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
3. Corporate Governance
Auf der Hauptversammlung am 14. April 2022 wurde die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf fünf reduziert. Herr Sava Ivanov Dalbokov und Herr Johannes Proksch wurden zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern bestellt und ersetzen damit Herrn Pieter van Groos, Herrn Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath und Frau Dragica Pilipovic-Chaffey.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 wurde Edgar Flaggl als ordentliches Mitglied in der Funktion des CFO in den Vorstand der Addiko Bank AG berufen. Zuvor war Edgar Flaggl bereits seit 1. Juni 2021 in dieser Funktion tätig und direkt dem Vorstandsvorsitzenden (CEO) unterstellt.
Am 20. Dezember 2022 verlängerte der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Herbert Juranek bis zum Jahresende 2025. Nach 1,5 Jahren erfolgreicher Transformation wollte der Aufsichtsrat Kontinuität für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie der Bank und die weitere Wertsteigerung für alle Stakeholder sicherstellen. Herr Pribil, der Vorsitzende des Aufsichtsrates, kommentierte: "Herbert Juranek hat die Transformation von Addiko zu einer Spezialbank erfolgreich vorangetrieben und wird die Bank für weitere drei Jahren leiten. Die starke Geschäftsentwicklung und kontinuierlich wachsende Finanzkennzahlen waren neben den erzielten Kostenreduktionen und der Verringerung der Non-Core-Assets für die Entscheidung des Aufsichtsrats, das Mandat von Herrn Juranek zu verlängern, von grundlegender Bedeutung."
4. Addiko’s ESG Programm
Die Addiko Bank erkennt die wachsende Bedeutung und Relevanz der ESG Agenden (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("ESG") insbesondere des Klimawandels, für seine Geschäftstätigkeit und sein Betriebsumfeld an. Daher hat die Addiko Bank ihren Weg zu einer nachhaltigeren Unternehmensführung im Jahr 2020 proaktiv begonnen, als sie zum ersten Mal eine detaillierte ESG-Bewertung durchführte. Im Jahr 2021 wurde eine formelle ESG-Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Risiko-, Governance- und Compliance-Bereichen eingerichtet, mit dem Ziel, ESG-Berichtsanforderungen umzusetzen und den Prozess der nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Addiko Bank zu steuern.
Addiko Banks ESG Programm besteht aus drei Säulen:
4.1.ESG-Strategie
Als wichtigen Meilenstein auf seinem Weg zur Nachhaltigkeit hat Addiko eine ESG-Strategie formuliert, die im Berichtszeitraum entwickelt und im Januar 2023 vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Diese ESG-Strategie ist eng mit der Geschäfts- und Risikostrategie der Addiko Gruppe verbunden und soll einen organisierten Ansatz für ESG- und Nachhaltigkeitsthemen bieten. Die ESG-Strategie unterstützt die Einbeziehung von ESG-Überlegungen in Governance, Kreditvergabe, Risikomanagement, Finanzierungsentscheidungen und Berichterstattung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt sie fest, welche C&E-Risiken sich auf die Geschäftsstrategie auswirken können und wie diese Risiken bei der Umsetzung der Strategie berücksichtigt werden können.
Im Rahmen der ESG-Strategie definiert die Addiko Bank auch spezifische nachhaltige Entwicklungsziele und unterstreicht damit ihr klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Entwicklung. Es wurden 15 gruppenweite Initiativen ausgewählt, deren Umsetzung in den kommenden Jahren dazu beitragen soll, ein größeres Bewusstsein für die zunehmende Bedeutung von ESG Kriterien zu wecken und die nachhaltige Entwicklung innerhalb der Addiko Bank zu fördern.
4.2.ESG-Governance
Darüber hinaus wurde ein starker Corporate Governance Rahmen geschaffen, um sicherzustellen, dass die strategischen Ziele ganzheitlich durch die Institution gefördert werden. Aus diesem Grund wurde eine spezielle ESG-Arbeitsgruppe eingerichtet, mit dem Ziel, ESG-Themenbereiche in allen Geschäftsbereichen und Kernprozessen der Addiko Gruppe zu verankern und die Fortschritte von Addiko beim Management von ESG-Risiken regelmäßig zu überwachen. Den Vorsitz der ESG-Arbeitsgruppe hat der Chief Risk Officer der Gruppe, der somit auch die oberste Verantwortung für die ESG-Agenden trägt und eine strukturierte Diskussion und regelmäßige Berichterstattung auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene sicherstellt.
4.3.ESG-Risikomanagement und Compliance
Ein weiteres wichtiges Element des ESG-Programmes ist die Integration von ESG in den Bereichen Risikomanagement und Compliance. Aus Sicht des Risikomanagements werden innerhalb der Addiko weiterhin ESG-Risikofaktoren (in erster Linie klima- und ökologische Risiken) analysiert und deren Wesentlichkeit bewertet. Zudem werden diese Faktoren in die bestehenden Risikotypen integriert, anstatt sie als separate ESG-Risiko anzusehen.
Aus Compliance Sicht werden die dynamischen Entwicklungen der regulatorischen Anforderungen an ESG-Offenlegungsstandards ordnungsgemäß verfolgt und berücksichtigt, so dass sichergestellt ist, dass alle verbindlichen Offenlegungsanforderungen in Bezug auf ESG eingehalten werden. Derzeit legt die Addiko Bank nichtfinanzielle Informationen gemäß der Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung offen und erfüllt die Offenlegungsanforderungen für die Green Asset Ratio gemäß der EU-Taxonomierichtlinie.
5. Wirtschaftliche Entwicklung der Gruppe
5.1. Ergebnisentwicklung
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 | (abs) | (%) |
Nettobankergebnis | 248,9 | 236,3 | 12,6 | 5,3% |
Nettozinsergebnis | 176,4 | 169,5 | 6,9 | 4,1% |
Provisionsergebnis | 72,5 | 66,8 | 5,7 | 8,5% |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 1,9 | 6,2 | -4,3 | -69,9% |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | -9,2 | -16,5 | 7,4 | -44,5% |
Betriebserträge | 241,6 | 226,0 | 15,6 | 6,9% |
Betriebsaufwendungen | -168,0 | -171,1 | 3,1 | -1,8% |
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | 73,6 | 54,9 | 18,7 | 34,0% |
Übriges Ergebnis | -27,0 | -20,9 | -6,1 | 29,4% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -15,4 | -13,2 | -2,2 | 16,5% |
Ergebnis vor Steuern | 31,2 | 20,8 | 10,4 | 49,8% |
Steuern auf Einkommen | -5,5 | -7,2 | 1,7 | -24,2% |
Ergebnis nach Steuern | 25,7 | 13,6 | 12,1 | 89,0% |
| | | | |
Das Nettobankergebnis verbesserte sich um EUR 12,6 Mio. auf EUR 248,9 Mio. (2021: EUR 236,3 Mio.), hauptsächlich aufgrund der starken Entwicklung in den beiden Fokussegmenten Konsumenten (Consumer) mit einem Anstieg um EUR 12,3 Mio. und SME (SME) (Anstieg um EUR 16,4 Mio.). Diese positive Entwicklung wurde teilweise durch den bewusst beschleunigten Abbau des Nicht-Fokusgeschäfts im Übergangsjahr 2022 (Rückgang um EUR 6,5 Mio.) reduziert.
Das Nettozinsergebnis wurde durch die Entwicklung in den Segmenten Consumer und SME positiv beeinflusst, die im Vergleich zum Vorjahr um EUR 21,4 Mio. zunahmen. Diese Entwicklung wurde durch ein höheres Kreditvolumen von EUR 145,6 Mio. im Consumer-Segment erreicht, das die leicht gesunkenen Kreditzinsen (-14 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr) kompensierte, was insgesamt zu einem Anstieg des laufenden Zinsergebnis in Höhe von EUR 6,3 Mio. führte. Der Anstieg des laufenden Zinsergebnis im SME-Segment um EUR 9,6 Mio. war sowohl auf ein höheres Kreditvolumen von EUR 130,5 Mio. als auch auf deutlich verbesserte Zinssätze (+68 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr) zurückzuführen. Der bewusst beschleunigte Abbau der Nicht-Fokus-Segmente zeigte sich in einem Volumenrückgang von EUR 259,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr, der hauptsächlich auf geplante und vorzeitige Rückzahlungen in den Segmenten Large Corporate und Mortgage zurückzuführen ist. Diese bewusste Reduktion schlug sich in einem Rückgang des laufenden Zinsergebnisses in Höhe von EUR 9,4 Mio. nieder, der die positive Entwicklung in den Fokussegmenten teilweise reduzierte. Auf der Passivseite stiegen die Zinsaufwendungen leicht um EUR 0,5 Mio., was auf ein höheres Volumen von EUR 250,9 Mio. bei leicht höheren Einlagenzinsen (-2bps YoY) zurückzuführen ist, während der Anteil der täglich fälligen Einlagen von 70% zum Jahresende 2021 auf 68% zum Jahresende 2022 sank. Insgesamt stieg der Nettozinsertrag von EUR 169,5 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 176,4 Mio. im Jahr 2022, was einem Anstieg von EUR 6,9 Mio. oder 4,1% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Das Provisionsergebnis stieg auf EUR 72,5 Mio. (2021: EUR 66,8 Mio.), was auf zunehmende Geschäftsaktivitäten im Consumer-Segment (EUR +4,5 Mio. ) und SME-Segment ( EUR +2,9 Mio.) zurückzuführen ist. Im Consumer-Segment wurde dieser Anstieg hauptsächlich durch höhere Provisionserträge in den Bereichen Konto & Pakete, Karten, Devisengeschäft & Dynamischer Währungsumrechnung und Bancassurance erzielt, während der Anstieg der Provisionserträge im SME-Segment hauptsächlich auf Konto & Pakete sowie Devisengeschäft & Dynamischer Währungsumrechnung zurückzuführen ist.
Die Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten beliefen sich im Jahr 2022 auf EUR 1,9 Mio. aus Devisen- und Handelsgeschäften, verglichen mit EUR 6,2 Mio. im Jahr 2021. Im Vorjahr waren neben Devisen- und Handelsgeschäften auch Erträge in Höhe von EUR 3,8 Mio. aus dem Verkauf von Schuldtiteln, die zu FVTOCI bewertet wurden, enthalten.Im Jahr 2022 wurden aufgrund der Änderung der Treasury-Strategie kein positiver Beitrag aus dem Verkauf von FVTOCI-Schuldtitel generiert, welcher diese Position im Geschäftsjahr 2021 wesentlich beeinflusst hat. , was mit der Änderung der Treasury-Strategie im Jahr 2022 in Einklang steht. Diese neue Strategie war im Businessplan 2022 reflektiert, der im Jahr 2021 genehmigt worden war. Gemäß der neuen Treasury-Strategie beschloss Addiko, die überschüssige Liquidität in langfristige, hochwertige Staatsanleihen zu investieren und diese bis zur Fälligkeit zu halten, um die Rendite zu steigern, anstatt wie in den Vorjahren Gewinne aus dem Verkauf solcher Instrumente zu erzielen.
Das sonstige betriebliche Ergebnis als Summe der sonstigen betrieblichen Erträge und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderte sich um EUR 7,4 Mio. von EUR -16,5 Mio. im Geschäftsjahr 2021 auf EUR -9,2 Mio. im Geschäftsjahr 2022. Diese Position enthielt die folgenden bedeutenden Posten:
- Regulatorische Abgaben aus dem Sanierungs- und Abwicklungsfonds in Höhe von EUR -0,6 Mio. (2021: EUR -1,2 Mio.). Der Rückgang ist auf die Angleichung der Berechnung des Sanierungs- und Abwicklungsfonds zwischen dem SRB und der lokalen Aufsichtsbehörde in Kroatien zurückzuführen, was zu einem geringeren erforderlichen Beitrag führte.
- Aufwendungen für die Einlagensicherung in Höhe von EUR -6,5 Mio. (2021: EUR -5,8 Mio.). Der leichte Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass die kroatische Einlagensicherungsagentur den Banken im Jahr 2021 keine Prämien für die Einlagensicherung in Rechnung gestellt hat, während im Jahr 2022 EUR 1,4 Mio. berechnet wurden.
- Die Bankenabgaben und sonstigen Steuern sanken leicht auf EUR -3,8 Mio. im Jahr 2022 (2021.: EUR -4,2 Mio.), wovon EUR -1,7 Mio. auf Bankenabgaben für die EZB, den SRB und lokale Regulatoren entfallen.
- Die Auflösung von Rückstellungen für Steuerstreitigkeiten belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 0,8 Mio. und beinhaltete den positiven Ausgang eines Immobiliensteuerstreits.
- Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Restrukturierungskosten erfasst (2021: EUR -5,3 Mio.).
- Der Gewinn aus dem Verkauf von nicht-finanziellen Vermögenswerten belief sich zum Berichtszeitpunkt auf EUR 2,7 Mio. welche aus der Veräußerung von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Immobilien resultieren (2021: EUR 2,3 Mio.).
Die Entwicklung der Betriebsaufwendungen zeigt deutlich die Initiativen des Transformationsprogramms, da sie von EUR -171,1 Mio. im Jahr 2021 auf EUR -168,0 Mio. im Jahr 2022 zurückgingen. Dieser Rückgang ist beträchtlich, vor allem aufgrund von Gegeneffekten wie dem Inflationsdruck und den Kosten für die EURO-Einführung in Kroatien in Höhe von EUR 3,8 Mio., die im Jahr 2022 anfielen. Ohne diese einmaligen Kosten für die EURO-Einführung würde sich der Betriebsaufwand für das Jahr 2022 auf EUR -164,2 Mio. belaufen, was einer Verringerung um EUR 6,9 Mio. entspricht. Der Betriebsaufwand umfasst die folgenden Hauptposten:
- Der Personalaufwand sank im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum von EUR -92,0 Mio. im Jahr 2021 auf
EUR -88,9 Mio. im Jahr 2022, trotz höherer trotz höherer Kosten im Zusammenhang mit dem Incentive Programm für Vertriebsmitarbeiter (2022: EUR -1,7 Mio., 2021: EUR -0,5 Mio.). Der Rückgang in Geschäftsjahr 2022 war hauptsächlich auf niedrigere Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie auf die Tatsache zurückzuführen, dass der vorangegangene Zeitraum durch die Verbuchung von Abfindungsaufwendungen (EUR 1,5 Mio.) im Zusammenhang mit den Veränderungen im Vorstand in der ersten Jahreshälfte 2021 negativ beeinflusst wurde. Darüber hinaus wurden Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der EURO-Einführung in Kroatien berücksichtigt. - Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen um EUR 0,7 Mio. von EUR -61,1 Mio. im Jahr 2021 auf EUR -61,8 Mio. im Jahr 2022, wobei der Anstieg hauptsächlich auf die Aufwendungen für die EURO-Implementierung in Kroatien zurückzuführen ist.
- Die Abschreibungen verringerten sich um EUR -0,6 Mio. von EUR -18,0 Mio. in der Vorjahresperiode 2021 auf
EUR -17,4 Mio. zum Jahresende 2022.
Das übrige Ergebnis in Höhe von EUR -27,0 Mio. im Jahr 2022 (2021: EUR -20,9 Mio.) wurde hauptsächlich durch kreditbezogene und portfoliobasierte Rückstellungen für erwartete Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken lautenden Krediten in Kroatien, Rückstellungen für angestrebte Vergleiche von Schadensersatzansprüchen die aus dem legacy Portfolio stammen sowie durch Kosten für rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem "Slowenischen CHF-Gesetz" beeinflusst. Am 14. Dezember 2022 veröffentlichte der slowenische Verfassungsgerichtshof die Ablehnung des Schweizer Franken-Gesetzes, das im Februar 2022 in Kraft trat. Daher werden in diesem Zusammenhang keine weiteren Abflüsse erwartet.
Die Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte beliefen sich auf EUR -15,4 Mio., verglichen mit EUR -13,2 Mio. im Jahr 2021. Während die zugrundeliegende Qualität der Aktiva weiterhin gut war, beschloss Addiko, die erhöhte Volatilität des wirtschaftlichen Umfelds, die sich aus einer Kombination von pandemiebedingten Resteffekten, deutlich erhöhter Inflation, Anstieg der Zinssätze, Verschlechterung des Geschäftsklimas, geopolitischen Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf künftige Entwicklungen ergibt, die nicht mit den historischen Daten in den bestehenden Modellen vergleichbar sind, bei der Bildung von Wertberichtigungen zu berücksichtigen. Daher wurde das bestehende Post-Modell-Adjustment (PMA) um EUR 11,7 Mio. auf einen Gesamtbetrag von EUR 20,7 Mio. im Jahr 2022 erhöht.
Die Steuern auf Einkommen beliefen sich auf EUR -5,5 Mio. im Jahr 2022 im Vergleich zu EUR -7,2 Mio. im Jahr 2021. Diese Position wurde durch den positiven Ausgang eines Steuerstreits in Österreich in Höhe von EUR 1,0 Mio. beeinflusst sowie durch Quellensteuern in Höhe von EUR 0,7 Mio. im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung von den Nicht-EU-Tochtergesellschaften beeinflusst, wobei die Auszahlung in zwei Tranchen als reguläre Dividende und als Entnahme von Überschusskapital über eine Sonderdividende von der Tochtergesellschaft in Bosnien und Herzegowina erfolgte.
5.2. Entwicklung der Bilanz
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | (abs) | (%) |
Barreserve | 1.382,9 | 1.361,7 | 21,2 | 1,6% |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 22,8 | 32,6 | -9,8 | -30,0% |
Kredite und Forderungen an Kreditinstitute | 89,2 | 5,7 | 83,5 | >100% |
Kredite und Forderungen an Kunden | 3.292,7 | 3.278,7 | 14,0 | 0,4% |
Investitionswertpapiere | 1.061,6 | 1.012,2 | 49,4 | 4,9% |
Materielle Vermögenswerte | 61,6 | 70,6 | -9,0 | -12,8% |
Immaterielle Vermögenswerte | 24,5 | 26,7 | -2,3 | -8,4% |
Ertragsteueransprüche | 42,4 | 26,9 | 15,6 | 58,0% |
Laufende Ertragsteueransprüche | 5,4 | 2,7 | 2,7 | 98,4% |
Latente Ertragsteueransprüche | 37,0 | 24,1 | 12,9 | 53,4% |
Sonstige Vermögensgegenstände | 17,1 | 14,9 | 2,2 | 14,8% |
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 1,6 | 12,3 | -10,6 | -86,8% |
Vermögenswerte gesamt | 5.996,4 | 5.842,3 | 154,1 | 2,6% |
| | | | |
Die Bilanz der Addiko Gruppe zeigt eine einfache und solide zinstragende Vermögensstruktur: 55% der Aktiva betrifft Kundenkredite, von denen der Großteil zu den Fokussegmenten gehört. Darüber hinaus bestand ein erheblicher Teil der verbleibenden Aktiva aus Barreserven und hoch bewerteten Plain-Vanilla-Schuldverschreibungen, bei denen es sich überwiegend um Staatsanleihen der CESEE-Region handelt. Im Hinblick auf die Bilanz verfolgte die Bank weiterhin die Strategie die beschleunigte Veränderung der Geschäftszusammensetzung von margenschwächeren Large Corporate-, Mortgage- und Public Finance hin zu höherwertigen Kreditgeschäften in den Fokussegmenten Consumer und SME. Dies spiegelte sich in einem weiteren Anstieg des Anteils dieser beiden Segmente wider, so dass der Anteil des Fokusbereiches an den gesamten Bruttoforderungen (performing) zum Berichtszeitpunkt 82,4% betrug (2021: 74,4%).
Die Gesamtaktiva der Addiko Gruppe beliefen sich zum Jahresende 2022 auf EUR 5.996,4 Mio., ein Anstieg um EUR 154,1 Mio. oder 2,6% gegenüber dem Vorjahr (EUR 5.842,3 Mio.). Das Gesamtrisiko, d.h. die risikogewichteten Aktiva einschließlich Kredit-, Markt- und operationellem Risiko (Basel III unter Berücksichtigung der IFRS 9-Übergangsregelungen), sank auf EUR 3.487,3 Mio. (2021: EUR 3.624,9 Mio.).
Die Barreserven stiegen zum 31. Dezember 2022 auf EUR 1.382,9 Mio., womit weiterhin eine solide Liquiditätsposition besteht (2021: EUR 1.361,7 Mio.).
Die Kredite undForderungen an Kreditinstitute (netto) stiegen um EUR 83,5 Mio. auf EUR 89,2 Mio. (2021: EUR 5,7 Mio.).
Die Kredite und Forderungen an Kunden (netto) erhöhten sich leicht um EUR 14,0 Mio. auf EUR 3.292,7 Mio. (2021: EUR 3.278,7 Mio.). Die Entwicklung war vor allem auf das erfolgreiche Kreditwachstum in den Fokussegmenten zurückzuführen, wo die Bruttoforderungen (performing) in den Segmenten Consumer und SME einen Anstieg um EUR 276,1 Mio. auf EUR 2.722,2 Mio. im Jahr 2022 verzeichneten (2021: EUR 2.446,1 Mio.), während die Bruttoforderungen in den Nicht-Fokussegmenten Large Corprate, Mortgage und Public Finance strategiekonform um EUR 259,6 Mio. auf EUR 581,6 Mio. im Jahr 2022 (2021: EUR 841,2 Mio.) zurückgingen.
Die Investitionswertpapiere stiegen von EUR 1.012,2 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 1.061,6 Mio. im Jahr 2022. Hierbei handelt es sich größtenteils um Staatsanleihen im Investment Grade, die hauptsächlich von Regierungen der CESEE-Region begeben werden. Alle Wertpapiere sind "plain vanilla" ohne eingebettete Optionen oder andere strukturierte Merkmale. Aufgrund des soliden Liquiditätsniveaus und der Tatsache, dass das Neugeschäftsvolumen in den Fokus-Segmenten durch den beschleunigten Abbau der Nicht-Fokus-Segmente finanziert werden soll, hat Addiko seine Treasury-Strategie mit dem Ziel angepasst, in langfristige, qualitativ hochwertige Anleihen bis zur Fälligkeit zu investieren, um die Rendite zu steigern und im Wesentlichen die Zinserträge bis zur Fälligkeit zu vereinnahmen, um den Haupteinkommenstreiber, das Nettobankeinkommen, zu unterstützen. Die Änderung im Management des Treasury-Portfolios erfüllte die Voraussetzungen für eine Änderung des Geschäftsmodells gemäß IFRS 9.4.4. und löste die Umgliederung des betroffenen Portfolios aus der Kategorie der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte in die Kategorie der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten aus. Diese Einschätzung wurde nach der Bestätigung durch die Wirtschaftsprüfer des Konzerns bei der Erstellung des 3Q22 Ergebnisses berücksichtigt. Darüber hinaus nutzte Addiko das von der zuständigen Behörde, der Finanzmarktaufsicht (FMA), angebotene "Pre-Clearance-Verfahren", um diesen Ansatz zu verifizieren. Basierend auf der Rückmeldung der FMA im Jänner 2023 müssen die vor der Genehmigung der neuen Treasury-Veranlagungsstrategie gekauften Wertpapiere des Anlagevermögens weiterhin dem Geschäftsmodell Hold-to-Collect-and-Sell (HTC&S) zugeordnet und zum Fair Value bewertet werden.
Die Ertragssteueransprüche stiegen auf EUR 42,4 Mio. (2021: EUR 26,9 Mio.), davon entfallen EUR 10,3 Mio. auf latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (2021: EUR 10,4 Mio.). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erfassung aktiver latenter Steuern auf die negative Marktwertentwicklung von Wertpapieren, die gemäß FVOCI bewertet sind, zurückzuführen.
Die sonstigen Vermögenswerte stiegen auf EUR 17,1 Mio. (2021: EUR 14,9 Mio.). Der größte Teil dieser Position bezog sich auf aktive Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf Forderungen für eingezahlte Kautionen und Forderungen im Zusammenhang mit dem Kartengeschäft.
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | (abs) | (%) |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 3,1 | 2,3 | 0,8 | 36,8% |
Einlagen von Kreditinstituten | 128,5 | 174,6 | -46,1 | -26,4% |
Einlagen von Kunden | 4.959,6 | 4.708,2 | 251,4 | 5,3% |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 48,8 | 50,8 | -2,1 | -4,1% |
Rückstellungen | 83,4 | 69,9 | 13,5 | 19,3% |
Ertragsteuerverpflichtungen | 0,6 | 5,8 | -5,1 | -88,9% |
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen | 0,6 | 5,8 | -5,1 | -89,3% |
Sonstige Verbindlichkeiten | 26,2 | 25,7 | 0,5 | 1,9% |
Eigenkapital | 746,3 | 805,1 | -58,8 | -7,3% |
Eigenkapital und Schulden gesamt | 5.996,4 | 5.842,3 | 154,1 | 2,6% |
| | | | |
1)Die Position "Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital" in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.) wird ab 2022 unter "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
Die Einlagen von Kreditinstituten sanken von EUR 174,6 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 128,5 Mio. im Jahr 2022 und enthielten im Jahr 2021 EUR 54,7 Mio. aus der Teilnahme an gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (TLTRO) mit der slowenischen Nationalbank. Im Jahr 2022 wurde die gesamte TLTRO-Refinanzierung zurückbezahlt.
Die Einlagen von Kunden stiegen auf EUR 4.959,6 Mio. (2021: EUR 4.708,2 Mio.). Das solide Refinanzierungsprofil ist eine der Stärken der Gruppe, die zu ihrer geringen Abhängigkeit von der Marktfinanzierung führt. Rund 32% der Einlagen waren Termineinlagen, die hauptsächlich auf Euro lauteten, gefolgt von kroatischen Kuna (HRK), bosnisch-herzegowinischen konvertierbaren Marka (BAM) und serbischen Dinar (RSD).
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sanken von EUR 50,8 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 48,8 Mio. im Jahr 2022.
Die Rückstellungen stiegen von EUR 69,9 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 83,4 Mio. im Jahr 2022. Diese Position umfasste hauptsächlich kreditbezogene und portfoliobasierte Rückstellungen im Zusammenhang mit erwarteten Gerichtsurteilen zu auf Schweizer Franken lautenden Darlehen in Kroatien. Diese Bilanzposition enthielt auch Rückstellungen für variablen leistungsabhängigem Bonus.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von EUR 25,7 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 26,2 Mio. im Jahr 2022, was hauptsächlich auf Abgrenzungen für erhaltene, aber noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen (2022: EUR 25,2 Mio., 2021: EUR 24,8 Mio.) sowie auf Verbindlichkeiten für noch nicht gezahlte Gehälter und Gehaltsabfindungen zurückzuführen ist.
Die Entwicklung des Eigenkapitals von EUR 805,1 Mio. auf EUR 746,3 Mio. spiegelt das Gesamtergebnis wider, das den Gewinn und Verlust des Berichtszeitraums in Höhe von EUR 25,7 Mio. sowie Veränderungen im sonstigen Ergebnis (OCI) in Höhe von EUR -84,5 Mio. enthält. Diese Veränderungen sind hauptsächlich auf die Auswirkungen des russischen Militärangriffs auf die Ukraine im Februar 2022 auf den Finanzmärkten zurückzuführen, die zu einer Verringerung des Buchwerts der zu FVTOCI bewerteten Schuldtitel führten. Es ist anzumerken, dass aufgrund der neuen Treasury Strategie, zum Zwecke der Renditesteigerung in langfristige, hochwertige Anleihen bis zur Fälligkeit zu investieren, die aktuelle Klassifizierung der Instrumente im Geschäftsmodell Held-to-Collect&Sale und die damit verbundene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die vom neuen Management im Transformationsprogramm definierte Geschäftsstrategie nicht vollständig widerspiegelt. Addiko erwartet keine operativen Auswirkungen aus der Volatilität der Marktwerte, da durch das Halten der Positionen bis zur Fälligkeit das derzeit negative OCI bis zur Fälligkeit der Instrumente neutralisiert wird, angesichts der hohen Kreditqualität und der Erwartung, dass keiner der Emittenten, überwiegend CESEE-Staaten, in absehbarer Zeit ausfallen wird.
5.3. Kapital- und Liquiditätsanforderung
Zum 31. Dezember 2022 bestand die Kapitalbasis der Addiko Gruppe ausschließlich aus CET1 und lag bei 21,1% (2021: 22,2%) auf Übergangsbasis und bei 20,0% (2021: 21,6%) ohne Anwendung der Übergangsregeln, deutlich über den geltenden Anforderungen sowie der Pillar 2 Guiance (P2G) von gesamt 15,8% (2021: 18,6%).
Bei der Berechnung des regulatorischen Kapitals zieht die Gruppe einen Dividendenvorschlag von EUR 23,6 Mio., das entspricht EUR 1,21 pro Aktie, ab. Der Dividendenvorschlag orientiert sich an der derzeit gültigen Dividendenpolitik zur Ausschüttung von 60% des Konzernergebnisses, und beinhaltet auch eine Ausschüttung von 60% des Konzernergebnisses für das Jahr 2021, die nun nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs der Republik Slowenien über die Ablehnung des so genannten Schweizer-Franken-Gesetzes ausgeschüttet werden kann. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in Abschnitt 14.2 Dividendenpolitik und in Anhangsangabe (81) Kapitalmanagement.
Die Liquiditätslage der Gruppe blieb mit einer LTD Ratio (netto) von 66,4% (2021: 69,6%) weiterhin stark und die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) bewegte sich zwischen ihrem niedrigsten Stand von 244,6% im Mai 2022 und ihrem Höchststand von 307,4% im Dezember 2022. Alle Liquiditätsindikatoren wurden während des Berichtszeitraums erfüllt, wobei ein erheblicher Spielraum zu den regulatorischen Anforderungen bestand.
6. Segmentinformation
In der Segmentinformation erfolgt die Darlegung der Ergebnisse der operativen Geschäftssegmente der Gruppe. Die Segmentinformation basiert auf internen Berichten, welche das Management zur Beurteilung der Performance der Segmente und zur Entscheidungsfindung heranzieht. Die Geschäftssegmentierung wird unterteilt in die Bereiche Consumer und SME, welche die Fokus-Segmente bilden, und in die Nicht-Fokus Segmente Large Corporates, Public Finance und Mortgages. Gemäß der Konzernstrategie wird der geplante Rückgang der margenschwächeren Segmente Large Corporate, Public Finance und Mortgages entsprechend gesteuert.
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2022 | Fokus - Segmente | Nicht-Fokus Segmente | Corporate Center | Gesamt |
| | | | | | | |
| Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporates | Public Finance | | |
Nettobankergebnis | 148,6 | 72,1 | 16,0 | 8,6 | 4,8 | -1,3 | 248,9 |
Nettozinsergebnis | 108,0 | 44,1 | 16,0 | 5,3 | 3,6 | -0,6 | 176,4 |
davon laufendes Zinsergebnis | 101,5 | 41,5 | 16,5 | 5,1 | 1,7 | 16,1 | 182,3 |
Provisionsergebnis | 40,5 | 28,0 | 0,0 | 3,4 | 1,2 | -0,7 | 72,5 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,9 | 1,9 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -9,2 | -9,2 |
Betriebserträge | 148,6 | 72,1 | 16,0 | 8,6 | 4,8 | -8,6 | 241,6 |
Betriebsaufwendungen | -80,4 | -30,0 | -1,5 | -3,5 | -1,6 | -51,0 | -168,0 |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 68,2 | 42,1 | 14,6 | 5,1 | 3,2 | -59,6 | 73,6 |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -27,0 | -27,0 |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -9,0 | -12,5 | 8,4 | -1,6 | -0,8 | -0,1 | -15,4 |
Ergebnis vor Steuern | 59,2 | 29,6 | 23,0 | 3,6 | 2,4 | -86,7 | 31,2 |
| | | | | | | |
Geschäftsvolumen | | | | | | | |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.519,3 | 1.185,8 | 436,6 | 101,5 | 46,3 | 92,4 | 3.381,9 |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.534,5 | 1.187,7 | 434,7 | 101,2 | 45,7 | | 3.303,8 |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 611,5 | 710,1 | 1,0 | 44,4 | 2,6 | | 1.369,6 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1) | 2.627,1 | 1.090,8 | 0,0 | 290,8 | 329,4 | 798,8 | 5.136,8 |
RWA 2) | 1.145,9 | 871,1 | 259,8 | 138,7 | 25,7 | 488,1 | 2.929,2 |
| | | | | | | |
Kennzahlen | | | | | | | |
Nettozinsmarge 3) | 5,5% | 2,9% | 1,0% | 1,8% | 1,0% | | 3,0% |
Cost/Income Ratio | 54,1% | 41,6% | 9,1% | 40,5% | 33,0% | | 67,5% |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,5% | -0,7% | 1,8% | -0,7% | -1,3% | | -0,3% |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 57,8% | 108,7% | 0,0% | 34,9% | 14,1% | | 66,4% |
NPE-Quote (on-balance loans) | 4,0% | 4,1% | 5,8% | 8,9% | 5,5% | | 3,3% |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 78,7% | 68,6% | 77,4% | 91,0% | 61,8% | | 75,4% |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 2,4% | 51,4% | 79,9% | 90,5% | 99,0% | | 39,9% |
Risikokosten / Ø GPL | -0,6% | -1,1% | 1,7% | -0,9% | -1,4% | | -0,5% |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 6,9% | 3,7% | 3,4% | 3,0% | 3,0% | | 5,0% |
| | | | | | | |
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Jahresende 2022 beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 544 Mio., EUR 128 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 127 Mio. Sonstige Einlagen 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9) 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2021 | Fokus - Segmente | | Nicht-Fokus Segmente | | | Corporate Center | Gesamt |
| | | | | | | |
| Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporates | Public Finance | | |
Nettobankergebnis | 136,3 | 55,7 | 16,9 | 13,4 | 5,7 | 8,4 | 236,3 |
Nettozinsergebnis | 100,2 | 30,5 | 16,9 | 8,7 | 4,5 | 8,7 | 169,5 |
davon laufendes Zinsergebnis | 95,1 | 31,9 | 19,8 | 9,8 | 3,1 | 14,3 | 174,0 |
Provisionsergebnis | 36,1 | 25,2 | 0,0 | 4,7 | 1,2 | -0,3 | 66,8 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 6,2 | 6,2 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -16,5 | -16,5 |
Betriebserträge | 136,3 | 55,7 | 16,9 | 13,4 | 5,7 | -1,9 | 226,0 |
Betriebsaufwendungen | -81,1 | -30,9 | -2,2 | -5,9 | -2,2 | -48,8 | -171,1 |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 55,1 | 24,8 | 14,7 | 7,5 | 3,5 | -50,7 | 54,9 |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -20,9 | -20,9 |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -15,9 | -5,4 | 7,6 | -2,1 | 0,5 | 2,0 | -13,2 |
Ergebnis vor Steuern | 39,2 | 19,4 | 22,3 | 5,4 | 4,0 | -69,6 | 20,8 |
| | | | | | | |
Geschäftsvolumen | | | | | | | |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.364,3 | 1.061,8 | 541,6 | 239,4 | 68,1 | 9,1 | 3.284,4 |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.388,9 | 1.057,1 | 534,7 | 239,2 | 67,4 | | 3.287,3 |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 500,6 | 565,8 | 6,0 | 78,0 | 4,7 | | 1.155,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1) | 2.461,6 | 1.078,1 | 0,0 | 304,8 | 398,2 | 690,9 | 4.933,6 |
RWA 2) | 1.028,9 | 870,1 | 327,1 | 278,8 | 49,3 | 545,6 | 3.099,8 |
| | | | | | | |
Kennzahlen | | | | | | | |
Nettozinsmarge 3) | 5,7% | 2,2% | 1,4% | 1,3% | 1,3% | | 2,9% |
Cost/Income Ratio | 59,5% | 55,5% | 12,9% | 43,9% | 38,7% | | 72,4% |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -1,0% | -0,3% | 1,3% | -0,5% | 0,5% | | -0,3% |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 55,4% | 98,5% | 0,0% | 78,5% | 17,1% | | 69,6% |
NPE-Quote (on-balance loans) | 4,3% | 5,0% | 9,4% | 4,4% | 2,8% | | 4,0% |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 78,8% | 64,1% | 77,6% | 53,5% | 40,6% | | 71,9% |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 4,3% | 65,4% | 74,5% | 83,3% | 95,8% | | 49,5% |
Risikokosten / Ø GPL | -1,2% | -0,5% | 1,3% | -0,6% | 0,5% | | -0,4% |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 7,1% | 3,0% | 3,4% | 2,7% | 3,1% | | 4,6% |
| | | | | | | |
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Jahresende 2021 beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 383 Mio., EUR 175 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 133 Mio. Sonstige 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9) 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden
6.1. Segment Consumer
| | | in EUR Mio. |
| | | |
Consumer Business | | | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 | 2021 | (%) |
Nettozinsergebnis | 108,0 | 100,2 | 7,8% |
davon laufendes Zinsergebnis | 101,5 | 95,1 | 6,7% |
Provisionsergebnis | 40,5 | 36,1 | 12,3% |
Betriebserträge | 148,6 | 136,3 | 9,0% |
Betriebsaufwendungen | -80,4 | -81,1 | -1,0% |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 68,2 | 55,1 | 23,7% |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -9,0 | -15,9 | -43,6% |
Ergebnis vor Steuern | 59,2 | 39,2 | 51,1% |
| | | |
Geschäftsvolumen | 2022 | 2021 | (%) |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.519,3 | 1.364,3 | 11,4% |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.534,5 | 1.388,9 | 10,5% |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 611,5 | 500,6 | 22,1% |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 2.627,1 | 2.461,6 | 6,7% |
| | | |
Kennzahlen | 2022 | 2021 | (bps) |
Nettozinsmarge | 5,5% | 5,7% | -26 |
Cost/Income Ratio | 54,1% | 59,5% | -546 |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,5% | -1,0% | 49 |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 57,8% | 55,4% | 241 |
NPE-Quote (on-balance loans) | 4,0% | 4,3% | -30 |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 78,7% | 78,8% | -15 |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 2,4% | 4,3% | -190 |
Risikokosten / Ø GPL | -0,6% | -1,2% | 57 |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 6,9% | 7,1% | -14 |
| | | |
Consumer Strategie
Addiko's Strategie besteht darin, ein modernes Bankgeschäft anzubieten, das sich auf Produkte für die grundlegenden Bedürfnisse der Kunden konzentriert, und zwar in Form von unbesicherten Krediten, Karten und Zahlungsverkehr, die auf einfache und transparente Weise kommuniziert und effizient über einen hybriden Vertriebsansatz, bestehend aus physischen Filialen und modernen digitalen Kanälen, bereitgestellt werden. Im Segment Consumer liegt der Fokus auf Kontopaketen für Gehaltszahlungen, Kartengeschäft, regelmäßige Transaktionen und Konsumentenkredite. Addiko unternimmt auch erhebliche Anstrengungen zum Aufbau digitaler Fähigkeiten und ist in ihren Märkten als "Digitaler Challenger" mit Dienstleistungen wie Webloans, mLoans und Online Kontoeröffnungsmöglichkeiten anerkannt.
Consumer Geschäftsentwicklung 2022
Der Nettozinsertrag erhöhte sich um EUR 7,8 Mio. auf EUR 108,0 Mio. zum JE22, Vergleichszeitraum im Vorjahr (2021: EUR 100,2 Mio.) bei einer NIM von 5,5% trotz des allgemeinen Margendrucks und der aufsichtsrechtlichen Obergrenzen für Zinssätze in Kroatien dem größten Markt der Addiko Bank. Das Provisionsergebnis stieg erheblich um EUR 4,5 Mio. auf EUR 40,5 Mio. im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zu EUR 36,1 Mio. im Geschäftsjahr 2021, bedingt durch höhere Erträge aus Konto & Pakteten, Devisengeschäft & Dynamischer Währungsumrechnung, dem Kreditkartengeschäft und Bancassurance.
Das Operative Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten im Geschäftsjahr 2022 belief sich auf EUR 68,2 Mio., was einem Anstieg von 23,7% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 entspricht, hauptsächlich aufgrund der höheren Betriebserträge (2022: EUR 148,6 Mio., 2021: EUR 136,3 Mio.) und geringerer Betriebsaufwendungen, reduziert um -1,0% in 2022, welche auch die höheren Marketing Kosten beinhaltet in Höhe von EUR 1,1 Mio. im Vergleich zum Vorjahr, wesentlich getrieben durch Marken Repositionierung und die dazugehörigen Marketingkampagnen. Die Cost/Income Ratio verbesserte sich auf 54,1% (2021: 59,5%) aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung im Jahr 2022.
Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf EUR 59,2 Mio. (2021: EUR 39,2 Mio.), was einem Anstieg von 51,1% gegenüber dem Vorjahr entspricht, auch beeinflusst durch geringere Zuführung von Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte.
Das Neugeschäftsvolumen zum Jahresende 2022 stieg um 22,1% im Vergleich zum Vorjahr an und reflektiert einerseits die vollständige Erholung der Geschäftsaktivitäten in den Märkten in denen die Addiko Bank tätig ist und andererseits die positiven Ergebnisse aus dem Transformationsprogramm. Infolgedessen stieg das Kundenkreditvolumen zum Jahresende 2022 um 10,5% im Vergleich zum Jahresende 2021 deutlich an, während sich die Zinssätze um -14bps (auf Basis des einfachen Durchschnitts) reduzierten.
Die NPE-Quote (On-Balance-Kredite) verbesserte sich ebenfalls mit einem Rückgang von 30 Basispunkten, was den anhaltenden Fokus auf die Asset-Qualität des Portfolios verdeutlicht.
6.2. Segment SME
| | | in EUR Mio. |
| | | |
SME Business | | | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 | 2021 | (%) |
Nettozinsergebnis | 44,1 | 30,5 | 44,6% |
davon laufendes Zinsergebnis | 41,5 | 31,9 | 30,2% |
Provisionsergebnis | 28,0 | 25,2 | 11,4% |
Betriebserträge | 72,1 | 55,7 | 29,6% |
Betriebsaufwendungen | -30,0 | -30,9 | -2,8% |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 42,1 | 24,8 | 69,8% |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -12,5 | -5,4 | 131,2% |
Ergebnis vor Steuern | 29,6 | 19,4 | 52,7% |
| | | |
Geschäftsvolumen | 2022 | 2021 | (%) |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.185,8 | 1.061,8 | 11,7% |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.187,7 | 1.057,1 | 12,3% |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 710,1 | 565,8 | 25,5% |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 1.090,8 | 1.078,1 | 1,2% |
| | | |
Kennzahlen | 2022 | 2021 | (bps) |
Nettozinsmarge 1) | 2,9% | 2,2% | 69 |
Cost/Income Ratio | 41,6% | 55,5% | -1383 |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,7% | -0,3% | -37 |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 108,7% | 98,5% | 1022 |
NPE-Quote (on-balance loans) | 4,1% | 5,0% | -88 |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 68,6% | 64,1% | 453 |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 51,4% | 65,4% | -1398 |
Risikokosten / Ø GPL | -1,1% | -0,5% | -60 |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 3,7% | 3,0% | 68 |
| | | |
SME Strategie
Addiko's Strategie im SME-Geschäft besteht darin, ein modernes Bankgeschäft anzubieten, das auf Bequemlichkeit basierend, flexible Lösungen und Produkte entwickelt, die hochgradig digitalisiert sind und einen Wettbewerbsvorteil bieten. Im SME-Segment liegt der Schwerpunkt auf kurzfristigen unbesicherten Finanzierungen, gefolgt von Transaktionsbanking und Handelsfinanzierungsprodukten.
Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf dem Angebot für digitalisierte Kreditprodukte und Online-Selbstbedienungsfunktionen, die die Kosten für die Kundenbetreuung weiter senken. Addiko hat im Jahr 2022 den Fokus auf derzeit unerschlossene Nischen von Kleinst- und Kleinunternehmen mit Finanzierungsbedarf weiter verstärkt. Trotz der Verringerung der Kreditvergabe von hochvolumigen Krediten im mittelgroßen SME-Segment mit geringer Wertschöpfung ist es gelungen, den Gesamtkreditbestand in diesem Segment zu erhöhen und gleichzeitig das Wachstum der Zins- und Provisionserträge voranzutreiben.
SME Geschäftsentwicklung 2022
Im Geschäftsjahr 2022 stieg das Nettozinsergebnis signifikant um EUR 13,6 Mio. (+44,6% im Jahresvergleich) auf EUR 44,1 Mio. im Vergleich zu 30,5 Mio. zum Jahresende 2021 an. Die NIM stieg auf 2,9% (2021: 2,2%) aufgrund des beschleunigten Wachstums im Jahr 2022 im Zusammenhang mit Kleinst- und Kleinunternehmen mit höheren Zinssätzen (Anstieg in den Zinssätzen von 68 Basispunkten auf Basis des einfachen Durchschnitts).
Das Provisionsergebnis stieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 um 11,4%, bedingt durch höhere Erträge aus Kontopaketen, Transaktionen, Krediten, Kreditkartengeschäft sowie dem Geschäft mit Devisen & Dynamischer Währungsumrechnung. Dieser Anstieg war aufgrund gezielter Initiativen als Resultat des Transformationsprogrammes sowie die wirtschaftliche Erholung in der Region zurückzuführen.
Die Betriebsaufwendungen verbesserten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 um EUR 0,9 Mio., aufgrund niedriger Personalkosten als direkte Auswirkung des Transformationsprogrammes und geringerer Overheadkosten. Infolgedessen, belief sich das Operative Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten auf EUR 42,1 Mio., das entspricht einem Anstieg von 69,8% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021. Die Cost/Income Ratio sank auf 41,6% (2021: 55,5%), dies ist insgesamt auf die positive Entwicklung der Betriebserträge und auf die niedrigeren Betriebsaufwendungen im Jahr 2022 zurückzuführen.
Das Ergebnis vor Steuern betrug EUR 29,6 Mio. (2021: EUR 19,4 Mio.), trotz dem Anstieg der Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte, hauptsächlich bedingt durch modellbasierte Zuführungen.
Das Neukreditgeschäft (Brutto) betrug zum Jahresende 2022 EUR 710,1 Mio. und verbesserte sich um 25,5% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021. Das Kundenkreditvolumen im SME Segment stieg im Jahr 2022 um 12,3% im Vergleich zum Vorjahr, was auch den Rückgang von hochvolumigen Krediten im mittelgroßen SME-Segment mit geringer Wertschöpfung in Höhe von -21,3% beinhalten.
Die NPE-Quote (On-Balance-Kredite) verringerte sich auf 4,1% (2021: 5,0%) was die insgesamt solide Qualität des SMEPortfolios verdeutlicht.
6.3. Segment Mortgages
| | | in EUR Mio. |
| | | |
Mortgages | | | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 | 2021 | (%) |
Nettozinsergebnis | 16,0 | 16,9 | -4,9% |
davon laufendes Zinsergebnis | 16,5 | 19,8 | -16,7% |
Provisionsergebnis | 0,0 | 0,0 | - |
Betriebserträge | 16,0 | 16,9 | -4,9% |
Betriebsaufwendungen | -1,5 | -2,2 | -32,7% |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 14,6 | 14,7 | -0,8% |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | 8,4 | 7,6 | 11,0% |
Ergebnis vor Steuern | 23,0 | 22,3 | 3,3% |
| | | |
Geschäftsvolumen | 2022 | 2021 | (%) |
Kredite und Forderungen (netto) | 436,6 | 541,6 | -19,4% |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 434,7 | 534,7 | -18,7% |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 1,0 | 6,0 | -83,1% |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 0,0 | 0,0 | - |
| | | |
Kennzahlen | 2022 | 2021 | (bps) |
Nettozinsmarge 1) | 1,0% | 1,4% | -40 |
Cost/Income Ratio | 9,1% | 12,9% | -376 |
Kosten-Risiko-Verhältnis | 1,8% | 1,3% | 54 |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 0,0% | 0,0% | 0 |
NPE-Quote (on-balance loans) | 5,8% | 9,4% | -366 |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 77,4% | 77,6% | -18 |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 79,9% | 74,5% | 540 |
Risikokosten / Ø GPL | 1,7% | 1,3% | 45 |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 3,4% | 3,4% | 3 |
| | | |
Mortgage Strategie und Geschäftsentwicklung 2022
Das Mortgage Geschäft ist Teil des Nicht-Fokusbereiches und zielt daher primär auf die Bindung bestehender, profitabler Kunden ab. Angesichts der Strategie des schrittweisen Abbaus werden Hypothekarkreditprodukte nicht aktiv vermarktet.
Dies spiegelte sich in den Betriebserträgen wider, welche sich zum JE22 auf EUR 16,0 Mio. beliefen, was einem Rückgang von 4,9% gegenüber EUR 16,9 Mio. zum 2021 entspricht, was vor allem auf das um EUR 100,0 Mio. niedrigeren Kreditvolumen und den daraus resultierenden geringeren Nettozinsertrag zurückzuführen ist.
6.4. Segment Large Corporates
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Large Corporates | | | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 | 2021 | (%) |
Nettozinsergebnis | 5,3 | 8,7 | -39,4% |
davon laufendes Zinsergebnis | 5,1 | 9,8 | -48,5% |
Provisionsergebnis | 3,4 | 4,7 | -28,2% |
Betriebserträge | 8,6 | 13,4 | -35,5% |
Betriebsaufwendungen | -3,5 | -5,9 | -40,5% |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 5,1 | 7,5 | -31,6% |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -1,6 | -2,1 | -24,0% |
Ergebnis vor Steuern | 3,6 | 5,4 | -34,5% |
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Geschäftsvolumen | 2022 | 2021 | (%) |
Kredite und Forderungen (netto) | 101,5 | 239,4 | -57,6% |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 101,2 | 239,2 | -57,7% |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 44,4 | 78,0 | -43,0% |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 290,8 | 304,8 | -4,6% |
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Kennzahlen | 2022 | 2021 | (bps) |
Nettozinsmarge 1) | 1,8% | 1,3% | 49 |
Cost/Income Ratio | 40,5% | 43,9% | -342 |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,7% | -0,5% | -20 |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 34,9% | 78,5% | -4366 |
NPE-Quote (on-balance loans) | 8,9% | 4,4% | 450 |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 91,0% | 53,5% | 3752 |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 90,5% | 83,3% | 724 |
Risikokosten / Ø GPL | -0,9% | -0,6% | -35 |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 3,0% | 2,7% | 26 |
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Large Corporates Strategie
Das Segment Large Corporates umfasst die Geschäftsaktivitäten der Addiko Gruppe im Zusammenhang mit dem Angebot einer vollständigen Produktpalette mit Schwerpunkt auf Kredit- und Einlagenprodukten sowie anderen ergänzenden Produkten für ihre großen Firmenkunden, d.h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 50 Mio. In diesem Segment des Nicht-Fokusbereiches wird ein kontrollierter Abbau verfolgt, der im zweiten Halbjahr 2021 eingeleitet und im Jahr 2022 fortgesetzt wurde. Die Addiko Gruppe wird weiterhin ausgewählte Kunden mit einem günstigen Risiko-Ertrags-Verhältnis bedienen, sofern die Kunden im Rahmen der intern definierten Beschränkungen für bilanzielle und außerbilanzielle Engagements bleiben.
Large Corporates Geschäftsentwicklung 2022
Als Nicht-Fokus-Segment in einem kontrollierten Abbau verzeichnete das Segment ein geringeres Kreditportfolio und niedrigere Erträge als im Vergleichszeitraum.
Der Nettozinsertrag verringerte sich im Geschäftsjahr 2022 um EUR 3,4 Mio. auf EUR 5,3 Mio. im Vergleich zu EUR 8,7 Mio. im Vorjahr, mit einer NIM von 1,8%. Das Provisionsergebnis belief sich auf EUR 3,4 Mio. und verringerte sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 um EUR 1,3 Mio. aufgrund des Rückgangs des Kreditportfolios und den schrittweisen Rückzug aus dem Nicht-Fokus Custody-Geschäft in Kroatien. Das Ergebnis vor Steuern belief sich zum Jahresende 2022 auf EUR 3,6 Mio. (2021: EUR 5,4 Mio.) zurückzuführen auf die geringeren Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte.
Die NPE-Quote (On-Balance-Kredite) stieg um 450bps auf 8,9% was hauptsächlich auf den im Vergleich zum Jahresende 2021 verringerten Kreditvolumen und nicht auf eine Verschlechterung der Kreditqualität des Portfolios zurückzuführen ist.
6.5. Segment Public Finance
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Public Finance | | | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 | 2021 | (%) |
Nettozinsergebnis | 3,6 | 4,5 | -21,2% |
davon laufendes Zinsergebnis | 1,7 | 3,1 | -44,7% |
Provisionsergebnis | 1,2 | 1,2 | 3,7% |
Betriebserträge | 4,8 | 5,7 | -16,1% |
Betriebsaufwendungen | -1,6 | -2,2 | -28,5% |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 3,2 | 3,5 | -8,2% |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -0,8 | 0,5 | >100% |
Ergebnis vor Steuern | 2,4 | 4,0 | -40,3% |
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Geschäftsvolumen | 2022 | 2021 | (%) |
Kredite und Forderungen (netto) | 46,3 | 68,1 | -32,0% |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 45,7 | 67,4 | -32,1% |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 2,6 | 4,7 | -45,7% |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 329,4 | 398,2 | -17,3% |
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Kennzahlen | 2022 | 2021 | (bps) |
Nettozinsmarge 1) | 1,0% | 1,3% | -36 |
Cost/Income Ratio | 33,0% | 38,7% | -574 |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -1,3% | 0,5% | -185 |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 14,1% | 17,1% | -305 |
NPE-Quote (on-balance loans) | 5,5% | 2,8% | 269 |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 61,8% | 40,6% | 2118 |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 99,0% | 95,8% | 323 |
Risikokosten / Ø GPL | -1,4% | 0,5% | -197 |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 3,0% | 3,1% | -14 |
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Public Finance Strategie
Das Segment Public Finance gehört zu den Nicht-Fokusbereichen und umfasst das Geschäft der Addiko Gruppe mit wichtigen öffentlichen Institutionen in den CSEE-Ländern, wie z. B. Finanzministerien, staatlichen Unternehmen und Kommunalverwaltungen. In Anbetracht der Strategie des schrittweisen Abbaus werden die Kreditprodukte im Segment Public Finance nicht aktiv vermarktet.
Public Finance Geschäftsentwicklung 2022
Das Nettozinsergebnis im Geschäftsjahr 2022 betrug EUR 3,6 Mio. (2021: EUR 4,5 Mio.), die NIM lag bei 1,0%. Der Rückgang des Nettozinsergebnisses war auf den strategischen Abbau des Portfolios zurückzuführen (Reduktion um 32,1% bei den Kundenkreditvolumen (brutto) im Vergleich zum Jahresende 2021). Das Provisionsergebnis betrug EUR 1,2 Mio. und ist auf dem selbem Niveau zum Vergleichszeitraum (2021: EUR 1,2 Mio.) Das Segment Public Finance erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 Betriebserträge in Höhe von EUR 4,8 Mio. (2021: EUR 5,7 Mio.) und ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 2,4 Mio. (2021: EUR 4,0 Mio.). Die Cost/Income Ratio verringerte sich auf 33,0% (2021: 38,7%) aufgrund geringerer operativer Aufwendungen.
Die NPE-Quote (On-Balance-Kredite) stieg im Geschäftsjahr 2022 um 269bps hauptsächlich aufgrund des verringerten Kreditvolumens und nicht aufgrund einer Verschlechterung des Kreditportfolios.
6.6. Segment Corporate Center
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Corporate Center | | | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 2022 | 2021 | (%) |
Nettozinsergebnis | -0,6 | 8,7 | >100% |
Provisionsergebnis | -0,7 | -0,3 | 105,0% |
Net result from financial instruments | 1,9 | 6,2 | -69,9% |
Other operating result | -9,2 | -16,5 | -45% |
Betriebserträge | -8,6 | -1,9 | 348,3% |
Betriebsaufwendungen | -51,0 | -48,8 | 4,7% |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | -59,6 | -50,7 | 17,6% |
Übriges Ergebnis | -27,0 | -20,9 | 29,5% |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -0,1 | 2,0 | >100% |
Ergebnis vor Steuern | -86,7 | -69,6 | 24,6% |
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Geschäftsvolumen | 2022 | 2021 | (%) |
Kredite und Forderungen (netto) | 92,4 | 9,1 | 911,9% |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 798,8 | 690,9 | 15,6% |
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Corporate Center Strategie
Das Segment Corporate Center ist in erster Linie ein internes Segment ohne direkte Produktangebote für externe Kunden, welches die Ergebnisse aus dem Liquiditäts- und Kapitalmanagement der Addiko Gruppe enthält. Es ist verantwortlich für die Treasury-Aktivitäten der Addiko Gruppe sowie für andere Funktionen wie der dazugehörige Overhead, projektbezogene Betriebskosten, Beiträge zum Single Resolution Fund, Bankenabgabe und andere einmalige Posten, einschließlich der Überleitung der Addiko Gruppe auf IFRS (d.h. Konsolidierungseffekte). Darüber hinaus umfasst dieses Segment die Direkteinlagenaktivitäten in Österreich und Deutschland, die zum Zwecke des Liquiditätsmanagements von der Treasury-Abteilung gesteuert werden.
Die Hauptaufgaben des Segments Corporate Center umfassen die konzernweite Steuerung des Asset and Liability Management (ALM), das Management der Liquiditätsportfolios im Rahmen der regulatorischen Anforderungen sowie die Optimierung des Funding-Mix der Tochtergesellschaften.
Corporate Center Geschäftsentwicklung 2022
Die Segmentberichterstattung fasst die Zahlen für die Treasury-Abteilung und die Posten zentraler Funktionen zusammen. Das Nettozinsergebnis im Segment Corporate Center enthält die folgenden Posten: 1) Kundemarge Aktiva plus Passiva des Segments Treasury, 2) IGC abzüglich der Verteilung des IGC auf die Marktsegmente (siehe Erklärung unter Aktiv-/Passivbeitrag), 3) die Konsolidierungseffekte.
Der Nettozinsertrag in Geschäftsjahr 2022 belief sich auf EUR -0,6 Mio. (2021: EUR 8,7 Mio.), wesentlich beeinflusst durch steigende FTPs in Verbindung mit den Marktzinsätzen welche sich im zweiten Halbjahr 2022 geändert haben.
Da die Positionen Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, sonstiges betriebliches Ergebnis, Betriebsaufwendungen und übriges Ergebnis ausschließlich dem Segment Corporate Center zugeordnet sind, wird zur Erläuterung auf die ausführliche Ergebnisanalyse in Kapitel 5.1. Ergebnisentwicklung verwiesen.
Aktiv-/Passiv-Beitrag
Der Zinsüberschuss im Geschäftsjahr 2022 im Corporate Center enthält nur einen Teil des positiven Beitrags der Marktzinsmethode (IGC) in Höhe von EUR 49,5 Mio. Der Großteil des IGC in Höhe von EUR 43,6 Mio. wird auf die Marktsegmente entsprechend deren jeweiligem Aktiv-/Passiv-Beitrag verteilt. Der IGC resultiert aus der teilweisen Refinanzierung längerfristiger Vermögenswerten durch stabile, aber kurzfristige Verbindlichkeiten. Das Ausmaß dieser Umgestaltung der Restlaufzeiten wird strengstens im Einklang mit regulatorischen und internen Limiten gesteuert. Die Addiko Funds Transfer Pricing (FTP)-Methode ordnet die Refinanzierungskosten den Vermögenswerten und die internen Finanzierungsvorteile den Verbindlichkeiten auf einer fristenkongruenten Basis zu. Das bedeutet, dass bei denselben Laufzeiten von Krediten und Einlagen in einem bestimmten Segment der IGC null sein würde.
In der Realität wird ein bestimmter Prozentsatz von Vermögenswerten mit längeren Laufzeiten durch kurzfristigere Verbindlichkeiten finanziert. Gemäß dem FTP-System werden Marktsegmente daher mit mehr Aufwendungen für Vermögenswerte belastet als sie für ihre Verbindlichkeiten kompensiert bekommen. Aufgrund der Kompensierung für jene Marktsegmente, die für Vermögenswerte mit längeren Laufzeiten gegenüber kurzfristigeren Verbindlichkeiten sorgen, wird der jeweilige Teil des IGC aus dem Segment Corporate Center an den Verursacher des IGC, d.h. das jeweilige Marktsegment, neu verteilt.
7. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:
- 1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag EUR 195.000.000,00 und ist in 19.500.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2022 33.919 Stück (31. Dezember 2021: 0 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 19.466.081 Aktien im Umlauf befanden. Für weitere Angaben wird auf den Anhang zu Anhangsangabe (54) Eigenkapital verwiesen.
- 2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
- 3) Dem Vorstand ist kein Aktionär bekannt, der direkt oder indirekt mehr als 9,99% des Grundkapitals der Gesellschaft hält. Rund 56,9% der Aktien befinden sich im Streubesitz.
- 4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
- 5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
- 6) Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen bedarf die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds nur der einfachen Mehrheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann Änderungen beschließen, die nur die Fassung der Satzung betreffen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, über die Erfordernisse der Satzung für die Ausgabe von Aktien im Rahmen einer beschlossenen Kapitalerhöhung oder einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen. Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus bestehen keine weiteren Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
- 7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 97.500.000 durch Ausgabe von bis zu 9.750.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (ii) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Aktien zusammen 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten oder (iii) Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen dieser Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung zu beschließen. In der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 und gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG wurde das Grundkapital um bis zu EUR 19.500.000 durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als ein Recht auf Umwandlung oder Zeichnung, welches den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder anderen Instrumenten, die ein Wandlungs- oder Zeichnungsrecht gewähren, durch die Gesellschaft eingeräumt wurde, ausgeübt wird. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag muss zumindest EUR 10 (zehn Euro) pro Aktie betragen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen dieser Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen. In der Hauptversammlung am 27. November 2020 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 Aktiengesetz zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8, Abs 1a und 1b Aktiengesetz unter Voraussetzung, dass die Gesellschaft börsennotiert ist, an der Wiener Börse zu verkaufen. Ebenfalls wurde der Vorstand ermächtigt eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG bis zu 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben.
- 8) Es bestehen keinerlei bedeutende Vereinbarungen, an denen die Addiko Bank AG beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Addiko Bank AG infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden würden.
- 9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Addiko Bank AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
8. Analyse nichtfinanzieller Leistungskennzahlen
Bezüglich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird auf den separaten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht 2022 verwiesen.
9. Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Addiko Gruppe verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen und Prozesse definiert und organisatorisch umgesetzt werden.
Das Ziel des internen Kontrollsystems der Addiko Gruppe ist es, effektive und effiziente Abläufe, eine angemessene Identifizierung, Messung und Minderung von Risiken, eine umsichtige Geschäftsführung, die Verlässlichkeit von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen, die sowohl intern als auch extern berichtet werden, sowie die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der internen Regeln und Entscheidungen des Instituts sicherzustellen.
Das interne Kontrollsystem besteht aus einer Reihe von Regelungen, Verfahren und organisatorischen Strukturen, die darauf abzielen:
- die Unternehmensstrategie zu verankern,
- effektive und effiziente Geschäftsprozesse zu erreichen,
- den Wert des Unternehmensvermögens zu sichern,
- die Verlässlichkeit und Integrität von Buchhaltungs- und Managementdaten sicherzustellen,
- die Einhaltung aller relevanten Regelungen und Vorschriften im Rahmen der Geschäftsprozesse sicherzustellen.
Eine spezielle Zielsetzung für den Rechnungslegungsprozess der Addiko Gruppe besteht in der Gewährleistung einer zeitnahen, einheitlichen und korrekten buchhalterischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle bzw. Transaktionen durch das IKS. Die Verankerung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess ist auch in den internen Regelungen und Vorschriften festgelegt.
Das interne Kontrollsystem der Addiko Gruppe ist auf einem prozessorientierten Ansatz aufgebaut. Die Addiko Gruppe setzt die Kontrollaktivitäten durch eine Prozessdokumentation um, die die Verfolgung und Dokumentation jedes Prozesses beinhaltet, einschließlich der Informationen über den Prozessablauf gemäß den intern aufgestellten Richtlinien für das Prozessmanagement. Die Gesamteffektivität der internen Kontrollen wird laufend überwacht. Die Überwachung der Schlüsselrisiken ist Teil der täglichen Aktivitäten der Addiko Gruppe sowie der periodischen Überprüfung durch die Geschäftsbereiche, die internen Kontrollfunktionen, das Risikomanagement, die Compliance und die interne Revision.
Die regelmäßige Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die unverzügliche Berichterstattung zu Mängel(n) des internen Kontrollsystems und die Eskalation an die betreffenden Stakeholder (z.B. Ausschüsse) sind eingerichtet. Mängel des internen Kontrollsystems, die durch einen Geschäftsbereich, die interne Revision oder durch andere Kontrollfunktionen identifiziert wurden, werden der entsprechenden Managementebene für den weiteren Entscheidungsprozess zeitnah berichtet und unverzüglich dort behandelt.
Die interne Revision führt regelmäßig unabhängige Prüfungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und interne Regelungen durch.
Das interne Kontrollsystem selbst ist kein statisches System, sondern wird laufend an das sich ändernde Umfeld angepasst. Die Implementierung des internen Kontrollsystems beruht wesentlich auf der Integrität und dem ethischen Verhalten der Mitarbeiter. Der Vorstand und das Leadership Team gehen mit gutem Beispiel voran und nehmen ihre Führungsrolle aktiv und bewusst mittels der Förderung von hohen Standards im Hinblick auf Integrität und ethisches Verhalten sowie der Verankerung einer Risiko- und Kontrollkultur in einer Organisation, die die Wichtigkeit interner Kontrollen für alle Ebenen hervorhebt und vorlebt, wahr.
10. Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Gemäß dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wird die nach § 267a UGB aufgestellte konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als separater nichtfinanzieller Bericht erstellt. Der Bericht wird online – unter https://www.addiko.com/financial-reports/ - veröffentlicht und enthält auch die Offenlegung für die Muttergesellschaft gemäß § 243b UGB.
11. Österreichischer Corporate Governance Kodex
Die Addiko Bank AG hat sich zur Beachtung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet (http://www.corporate-governance.at). Der Kodex enthält Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (L-Regeln, Legal Requirement), Regeln, die eingehalten werden sollen und Regeln bei denen Abweichungen erklärt werden und begründet werden müssen, um ein kodexkonformes Verhalten der Gesellschaft zu erreichen (C-Regeln, Comply or Explain), und Regeln mit Empfehlungscharakter, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist (R-Regeln, Recommendation).
Der konsolidierte Corporate Governance Bericht der Addiko Bank AG wird auf der Homepage der Addiko Gruppe unter https://www.addiko.com/corporate-governance-reports/ veröffentlicht.
12. Sonstige Angaben
Die Angaben gemäß § 267 UGB zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag werden in der Anhangsangabe (92) angegeben. In Bezug auf die Erläuterungen zu wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risiken sowie den Zielen und Methoden des Risikomanagements, wird auf den Risikobericht verwiesen. Darüber hinaus werden Informationen zur Verwendung von Finanzinstrumenten in Anhangsangabe (76) Fair-value-Angaben dargestellt.
13. Forschung und Entwicklung
Die Addiko Gruppe betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung gem. § 267 UGB.
14. Outlook & Risikofaktoren
14.1. Mittelfristige Ziele
Vorstand und Aufsichtsrat der Addiko Bank AG haben die folgenden aktualisierten mittelfristigen Ziele ab dem Geschäftsjahr 2023 beschlossen und bekräftigen damit die im Jahresabschluss 2021 veröffentlichten Ziele:
Geschäftswachstum:
- Kreditbestand in den Fokusbereichen >95% (bisher: ca. 95%)
- Nettozinsmarge >3,8% (bisher: ca. 3,8%)
- Wachstum des Fokus-Kreditbuchs ca. 10% CAGR
- Risikokosten (Nettokredite) ca. -1,2% (bisher: ca. -1,4%)
- Kredit/Einlagen-Verhältnis <100% (unverändert)
Kostenbasis:
- Cost Income Ratio ca. 50% (unverändert)
Die oben genannten Faktoren führen zu:
- Eigenkapitalrendite >10% (bisher: Eigenkapitalrendite @14,1% CET1 Ratio) >10% )
- Gesamtkapitalquote >18,6% (bisher: >16,1%)
- Jährliche Dividendenausschüttung von 60% des Nettogewinns (unverändert)
14.2. Dividendenpolitik
Addiko bestätigt erneut die ursprüngliche Guidance einer jährlichen Dividendenausschüttung von 60% des den Aktionären zurechenbaren Nettogewinns.
Die Fähigkeit und das Vorhaben von Addiko, Dividenden zu zahlen, hängen von der Finanzlage, dem Betriebsergebnis, den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen, einschließlich der Kapitalpufferanforderungen, den MREL-Zielen, den Investitionsalternativen und anderen Faktoren ab, die der Vorstand und der Aufsichtsrat für relevant halten. Alle Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Dividendenzahlungen müssen von der Hauptversammlung genehmigt werden. Eine Dividendenausschüttung hängt auch davon ab, dass die relevanten Schwellenwerte in Bezug auf die Kapitalquoten eingehalten werden, was unter anderem voraussetzt, dass die Ausschüttung solcher Dividenden mit der langfristigen und nachhaltigen Geschäftstätigkeit der Bank in Einklang steht und die jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und dass weder eine Empfehlung der EZB nach Ansicht der Bank einer Dividendenausschüttung entgegensteht noch eine gesetzliche Ausschüttungsbeschränkung wirksam oder anwendbar ist.
14.3. Outlook
Für die Weltwirtschaft wurde die weitgehend positive Entwicklung des ersten Halbjahres 2022 durch die Folgen des russischen Krieges in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten infolge der Einführung westlicher Sanktionen gegen die russische Petrochemie stark beeinträchtigt.
Für die Addiko-Länder wirkt sich der Krieg in der Ukraine vor allem durch Inflation, steigende Kreditkosten und einen Rückgang der Auslandsnachfrage aus. Die größte Beeinflussung durch den Krieg bleibt die Inflation, die weiterhin die Realeinkommen verringert. Da die Zentralbanken die Zinssätze anheben, wird die EU-Wirtschaft vielleicht in eine Rezession geraten, die sich negativ auf die Addiko-Länder auswirken wird. Stark steigende Energiepreise werden die Leistung der energieintensiven Industrien beeinträchtigen und möglicherweise zu einigen Unternehmensschließungen führen. Die Verschlechterung des Geschäftsklimas wird auch zu einem Rückgang der Investitionen sowohl inländischer als auch ausländischer Unternehmen führen, was den wirtschaftlichen Abschwung weiter verstärkt. Schließlich sind einige der Addiko-Länder durch eine ausgeprägte politische Instabilität gekennzeichnet, die mit Konflikten aus einer nicht allzu fernen Vergangenheit zusammenhängt. Der Revisionismus der derzeitigen Staatsgrenzen durch Russland könnte in diesen Ländern extreme politische Bewegungen mit ähnlichen Absichten auslösen, insbesondere wenn Russland versucht, die Region aus geopolitischen Gründen zu destabilisieren.
Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass die Kernmärkte der Addiko Gruppe im Jahr 2023 ein reales BIP-Wachstum in der Größenordnung von 1,5-2,6% verzeichnen werden. Die Inflation wird das ganze Jahr über ein zentrales Thema bleiben, aber gleichzeitig wird erwartet, dass sie auf dem hohen Niveau von 2022 zwischen 5,5 und 8,0% weitgehend stabil bleibt. Es wird erwartet, dass die Arbeitslosenquoten in allen Märkten auf dem derzeitigen Niveau stabil bleiben werden.
Die kroatische Wirtschaft wuchs 2022 dank des Konsums der privaten Haushalte und einer starken Tourismussaison weiterhin stark. Der Krieg in der Ukraine wird im Jahr 2023 ein hohes Maß an Unsicherheit mit sich bringen. Obwohl die direkte wirtschaftliche Abhängigkeit Kroatiens von Russland relativ gering ist, wird erwartet, dass der russisch-ukrainische Krieg die Wachstumsaussichten Kroatiens im Jahr 2023 dämpfen wird, vor allem durch die Auswirkungen einer sich verschlechternden Wirtschaft im EU-Raum - insbesondere in Italien und Deutschland. Aus diesem Grund liegt die Prognose für das kroatische BIP-Wachstum im Jahr 2023 bei 2,5%. Die Arbeitslosenquote wird aufgrund des schwächeren Wirtschaftswachstums leicht auf 7,4% ansteigen. Die Inflation wird sich im Jahr 2023 etwas abschwächen, aber mit durchschnittlich 6% für das gesamte Jahr immer noch hoch bleiben.
Das reale BIP Sloweniens wird im Jahr 2023 voraussichtlich um 1,9% wachsen, da sich die Inflation negativ auf Konsum und Exporte auswirkt. Im Jahr 2023 dürfte die Inflation mit 5,5% wieder zurückgehen. Um der Inflation entgegenzuwirken, hat die Regierung verschiedene Stützungsmechanismen installiert, doch die Unsicherheit über die Energieversorgung und die Preise hat zu einem sinkenden Vertrauen der Unternehmen beigetragen. Die Arbeitslosenzahlen werden 2023 voraussichtlich bei 4,0% liegen. Der Arbeitskräftemangel ist bereits in bestimmten Sektoren wie dem Dienstleistungssektor und dem verarbeitenden Gewerbe zu spüren.
In Bosnien und Herzegowina wird für 2023 ein Wirtschaftswachstum von 1,5% erwartet, was immer noch niedriger ist als in den meisten anderen westlichen Balkanländern. Aufgrund der politischen Unsicherheit ist es wahrscheinlich, dass öffentliche Infrastrukturprojekte und Investitionen des Privatsektors aufgeschoben werden, während die Konsumausgaben und Exporte nur langsam wachsen werden. Durch den weiteren Anstieg der Energiepreise wird die Inflation voraussichtlich auf 6% im Jahr 2023 ansteigen. Es gibt immer noch keine Maßnahmen der lokalen Regierungen zur Entlastung von den gestiegenen Preisen, da Vorschläge zur vorübergehenden Abschaffung der Verbrauchssteuern auf Erdöl und Erdölerzeugnisse und zur Einführung einer niedrigeren Mehrwertsteuer auf wichtige Produkte abgelehnt wurden. Dies führt zu einer kontinuierlichen Senkung des Lebensstandards, da die Löhne und Renten nicht an die steigenden Marktpreise angepasst wurden.
In Serbien wird mit einer Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit gerechnet, wobei das BIP im Jahr 2023 voraussichtlich bei 1,9% liegen wird. Die Arbeitslosigkeit sollte allmählich weiter zurückgehen und im Jahr 2023 bei 9% liegen. Die Anhebung des Mindestlohns und der Löhne im öffentlichen Sektor durch die Regierung im Jahr 2022 hat das Wachstum der Reallöhne unterstützt. Für den kommenden Zeitraum wurden weitere Erhöhungen angekündigt, was verhindern dürfte, dass die Inflation die Realeinkommen verringert. Die Inflation in Serbien erweist sich als hartnäckiger als bisher angenommen, gehört aber immer noch zu den niedrigsten in der Region. Die Regierung hält die Preise für Grundnahrungsmittel weiterhin eingefroren, der Strompreis ist ebenfalls gedeckelt, und die Preise für Kraftstoffe sind stark reguliert, was ebenfalls zur Preisstabilisierung beiträgt. Aus diesem Grund liegt die Inflationsprognose für 2023 bei 8%.
In Montenegro dürfte sich der 2022 beobachtete Anstieg des privaten Konsums auch 2023 mit einem BIP-Wachstum von 2,6% positiv auswirken. Dies ist das Ergebnis der Steuerreform, die einen Anstieg des Durchschnittseinkommens um nominal 30% bewirkte und die Ausgaben erhöhte. Darüber hinaus wird der Konsum wahrscheinlich durch Ukrainer, die vor dem Krieg geflohen sind und sich in Montenegro niedergelassen haben, sowie durch Russen, die in Montenegro Immobilien gekauft haben, um ihre Ersparnisse zu sichern, weiter gestützt. Diese verstärkten Investitionen haben die Immobilienpreise enorm in die Höhe getrieben. Trotz der verbesserten wirtschaftlichen Erholung war die Arbeitslosenquote 2022 immer noch hoch und wird 2023 voraussichtlich langsam auf 14,9% sinken. Die Inflation wird 2023 voraussichtlich bei 6% liegen, wobei das Land nur über begrenzte geldpolitische Möglichkeiten verfügt, um sie zu kontrollieren.
Die Addiko Gruppe beabsichtigt, die Umsetzung ihrer wettbewerbsfähigen Spezialistenstrategie in den CSEE-Märkten im Jahr 2023 weiter zu beschleunigen und sich dabei auf ein nachhaltiges Geschäftswachstum in den Segmenten Consumer und SME zu konzentrieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen liegt und das Ziel besteht, die führende CSEE-Spezialbank für diese Segmente zu werden. Der umsichtige Risikoansatz von Addiko wird auch weiterhin ein wichtiger Anker für die Strategie zur Generierung von Kreditwachstum sein.
Die klare Fokussierung auf das Consumer- und SME-Geschäft wird die Transformation der Bilanz von Addiko in Richtung dieser wertschöpfungsstärkeren Segmente beschleunigen. In diesem Zusammenhang wird die Gruppe weiterhin die Möglichkeit der Kapitalgenerierung durch eine schnellere Reduzierung der Kredite der Nicht-Fokusbereiche in Betracht ziehen. Addiko ist der Ansicht, dass der Abbau des Nicht-Fokus-Portfolios langfristig Wert schaffen wird, indem der Fokus auf die Kernsegmente geschärft und Kapital aus risikoreicheren Nicht-Fokus-Krediten freigesetzt wird.
Als eines seiner kurzfristigen Ziele beabsichtigt Addiko, seine Effizienz weiter zu steigern, indem es Kosten und Komplexität reduziert und seine Organisationsstruktur weiter zu straffen. Addiko wird die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen fortführen, um nachhaltige und sichtbare Einsparungseffekte zu erzielen.
Zusammenfassend erwartet die Gruppe für das Gesamtjahr 2023:
- Bruttokredite in Höhe von ca. EUR 3,5 Mrd. mit mehr als 10% Wachstum in den Fokusbereichen,
- Nettobankergebnis mit einem Anstieg von ca. 10%, positiv beeinflusst durch die steigende Zinskurve trotz steigender Refinanzierungskosten und des beschleunigten Abbaus in den Nicht-Fokusbereichen,
- Betriebsaufwendungen unter EUR 179 Mio., hauptsächlich bedingt durch Inflationseffekte,
- TCR >18,6% fully loaded (d.h. ohne Anwendung der IFRS 9 Übergangsregel)
- Summe des sonstigen Ergebnisses und der Aufwendungen für Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten bei ca. 1,2% der durchschnittlichen Nettoforderungen an Kunden.
14.4. Risikofaktoren
In Anbetracht der Tatsache, dass Addiko sich auf Consumer und SME konzentriert, ist das Geschäft besonders stark an den Wirtschaftszyklus gebunden, und die finanzielle Leistung der Bank könnte besser oder schlechter als erwartet ausfallen, je nachdem, wie sich die Volkswirtschaften ihrer Märkte entwickeln.
Addiko ist in Ländern tätig, die sich durch eine ausgeprägte politische Instabilität auszeichnen, wobei nationalistisch-konservative Rhetorik die lokale politische Bühne beherrscht. Die jüngsten Spannungen zwischen Serbien und dem Kosovo im Zusammenhang mit den Nummerntafelstreit zeigen einmal mehr, wie zerbrechlich die politische Stabilität in der Region ist. Externe Faktoren spielen für die lokalen Volkswirtschaften eine entscheidende Rolle: die wirtschaftlichen Auswirkungen der Spannungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und das Tempo der geldpolitischen Straffung - all dies wird sich erheblich auf die Auslandsnachfrage und die lokale Preisdynamik auswirken. Die Hauptrisiken werden in einem möglichen Aufflammen des Inflationsdrucks gesehen, parallel zu Unterbrechungen der Lebensmittelversorgung und negativen Entwicklungen bei Öl- und Gasembargos. Dies könnte sich zu den Schocks gesellen, die von einer möglichen neuen Mutation und Ausbreitung des Corona-Virus ausgehen und schließlich die Realeinkommen dezimieren und das Wirtschaftswachstum dämpfen. Im Vergleich zu den vorangegangenen Prognosen haben Anzahl und Ausmaß der Risiken und Unwägbarkeiten erheblich zugenommen, und das makroökonomische Umfeld kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur als sehr volatil und höchst unberechenbar bezeichnet werden.
Die Eskalation zwischen Russland und der Ukraine wirkt sich nicht direkt auf die Addiko Gruppe aus, da sie in diesen Ländern nicht operativ tätig ist; direkte Engagements in beiden Ländern sind vernachlässigbar und es ist in diesem Zusammenhang derzeit keine zusätzliche Risikovorsorge erforderlich. Addiko ist in gewissem Maße indirekt von dem Konflikt betroffen, und zwar durch Kredite an Unternehmen, deren Eigentümerstruktur oder wesentliche Käufer/Lieferanten in den vom Konflikt betroffenen Ländern ansässig sind. Dieses indirekte Engagement wird sorgfältig überwacht, und es wird nicht erwartet, dass sich dieses Portfolio wesentlich verschlechtert oder auswirkt. Indirekte Folgen wie die Volatilität der Finanzmärkte oder die Auswirkungen von Sanktionen auf einige wenige einzelne Kunden der Addiko Gruppe können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Geopolitische Entwicklungen könnten zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und zum Ausfall von Banken mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten führen. Infolgedessen könnte die mögliche Aktivierung von nationalen oder europäischen Einlagensicherungs- und Abwicklungssystemen finanzielle Auswirkungen auf die Mitgliedsbanken der Addiko Gruppe haben. Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
Die Bank ist regulatorischen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Umsetzung verschiedener Regulierungs- und Verbraucherschutzinitiativen ergeben, z.B. MREL, PSD2, GPDR, etc. Potenzielle regulatorische Einschränkungen könnten sich auch negativ auf die Fähigkeit der Bank auswirken, ihre Effizienz zu verbessern.
Die Addiko Gruppe ist darüber hinaus nicht-finanziellen und rechtlichen Risiken ausgesetzt, die unabhängig vom wirtschaftlichen Umfeld eintreten können. Die Gruppe ist in eine Reihe von passiven Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Der Großteil der anhängigen Verfahren bezieht sich auf Devisengeschäfte, Margenerhöhungen und Zinsklauseln bei den Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG, hier insbesondere bei der kroatischen Tochtergesellschaft. Für die Zukunft besteht das Risiko, dass die Anzahl der Verfahren und die Streitwerte aufgrund einer geänderten Gerichtspraxis, verbindlicher Musterverfahrensentscheidungen und neuer Gesetze (z.B. Umstellungsgesetze, Änderungen der Verbraucherkreditgesetze, Verbraucherschutzgesetze) weiter steigen.
Im September 2017 reichte die Gruppe beim ICSID in Washington, DC, einen Antrag auf ein Schiedsverfahren gegen die Republik Kroatien im Zusammenhang mit den Konvertierungsgesetzen ein und forderte EUR 153 Mio.. Die Gruppe behauptet, dass die bilateralen Investitionsabkommen (BIT) hinsichtlich der gerechten und gleichwertigen Behandlung im Rahmen des jeweiligen BIT verletzt wurden. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf bis zu ca. EUR 11 Mio. belaufen. Aufgrund eines Gutachtens von externen Rechtsberatern geht das Management davon aus, dass die Klage erfolgreich sein oder eine Einigung mit der Republik Kroatien erzielen wird.
Addiko bewertet und berichtet auch regelmäßig über ESG-Risiken, die sich auf die Bank auswirken können. Aus diesem Grund führt Addiko eine jährlich Selbstevaluierung der Exposition gegenüber ESG-Risiken durch, die derzeit auch klima und ökologische Risiken umfasst. Die Ergebnisse werden verwendet, um die wichtigsten Handlungsfelder für Addiko Bank zu definieren. Darüber hinaus wurde ein gruppenweites Projektteam unter der Leitung der ESG-Arbeitsgruppe gebildet, um die Umsetzung neuer Berichtsstandards und zusätzlicher Offenlegungspflichten gemäß den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ("ESRS") vorzubereiten, die mit dem Geschäftsjahr 2024 für die im Jahr 2025 veröffentlichten Berichte in Kraft treten werden.
Wien, 21. Februar 2023
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek
Vorsitzender des Vorstands
Edgar FlagglTadej KrašovecGanesh Krishnamoorthi
Mitglied des Vorstands MItglied des VorstandsMitglied des Vorstands
Konzernabschluss
I. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Erfolgsrechnung
| | | in EUR Mio. |
| | | |
| | 01.01. - | 01.01. - |
| Anhangsangabe | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode | | 192,9 | 185,5 |
Sonstige Zinserträge | | 2,3 | 2,2 |
Zinsaufwendungen | | -18,7 | -18,2 |
Nettozinsergebnis | (31) | 176,4 | 169,5 |
Gebühren- und Provisionserträge | | 92,3 | 84,3 |
Gebühren- und Provisionsaufwendungen | | -19,8 | -17,5 |
Provisionsergebnis | (32) | 72,5 | 66,8 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | (33) | 1,9 | 6,2 |
Sonstige betriebliche Erträge | (34) | 5,1 | 3,8 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | (34) | -14,3 | -20,3 |
Betriebserträge | | 241,6 | 226,0 |
Personalaufwendungen | (35) | -88,9 | -92,0 |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen | (36) | -61,8 | -61,1 |
Abschreibungen | (37) | -17,4 | -18,0 |
Betriebsaufwendungen | | -168,0 | -171,1 |
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen | | 73,6 | 54,9 |
Übriges Ergebnis | (38) | -27,0 | -20,9 |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | (39) | -15,4 | -13,2 |
Ergebnis vor Steuern | | 31,2 | 20,8 |
Steuern auf Einkommen | (40) | -5,5 | -7,2 |
Ergebnis nach Steuern | | 25,7 | 13,6 |
davon Eigentümer des Mutterunternehmens | | 25,7 | 13,6 |
| | | |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Dem Anteilseigner zuzurechnendes Ergebnis nach Steuern (in EUR Mio.) | 25,7 | 13,6 |
Gewichtete Durchschnittsanzahl von Stammaktien (in Stückaktien) | 19.500.000 | 19.500.000 |
Gewinne/Verluste pro Aktie (in EUR) | 1,32 | 0,70 |
Gewichtete Durchschnittsanzahl von verwässerten Stammaktien (in Stückaktien) | 19.474.097 | 19.500.000 |
Verwässerter Gewinn/Verlust pro Aktien (in EUR) | 1,32 | 0,70 |
| | |
Die Anhangsangaben (1) - (92) sind ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.
Sonstiges Ergebnis
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - | 01.01. - |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Ergebnis nach Steuern | 25,7 | 13,6 |
Sonstiges Ergebnis | -84,5 | -14,1 |
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | -0,1 | 0,6 |
Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus leistungsorientierten Plänen | 0,3 | 0,2 |
Fair Value Rücklage - Eigenkapitalinstrumente | -0,4 | 0,4 |
Netto-Veränderungen bewertet zum beizulegenden Wert | -0,5 | 0,3 |
Einkommensteuer | 0,1 | 0,1 |
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | -84,3 | -14,7 |
Fremdwährungsumrechnung | -0,6 | 1,8 |
Fair Value Rücklage - Schuldverschreibungen | -83,7 | -16,4 |
Netto-Veränderungen bewertet zum beizulegenden Wert | -97,8 | -15,2 |
Netto-Betrag übertragen an die GuV | 0,0 | -3,8 |
Einkommensteuer | 14,1 | 2,5 |
Gesamtjahresergebnis | -58,8 | -0,5 |
davon Eigentümer des Mutterunternehmens | -58,8 | -0,5 |
| | |
Die Anhangsangaben (1) - (92) sind ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.
II. Konzernbilanz
| | | in EUR Mio. |
| | | |
| Anhangsangabe | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Vermögenswerte | | | |
Barreserve | (41) | 1.382,9 | 1.361,7 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | (42) | 22,8 | 32,6 |
Kredite und Forderungen an Kreditinstitute | (43) | 89,2 | 5,7 |
Kredite und Forderungen an Kunden | (43) | 3.292,7 | 3.278,7 |
Investitionswertpapiere | (44) | 1.061,6 | 1.012,2 |
Materielle Vermögenswerte | (45) | 61,6 | 70,6 |
Sachanlagen | | 57,3 | 65,5 |
Als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien | | 4,3 | 5,1 |
Immaterielle Vermögenswerte | (46) | 24,5 | 26,7 |
Ertragsteueransprüche | | 42,4 | 26,9 |
Laufende Ertragsteueransprüche | | 5,4 | 2,7 |
Latente Ertragsteueransprüche | | 37,0 | 24,1 |
Sonstige Vermögensgegenstände | (48) | 17,1 | 14,9 |
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | (49) | 1,6 | 12,3 |
Vermögenswerte gesamt | | 5.996,4 | 5.842,3 |
| | | |
Eigenkapital und Schulden | | | |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | (50) | 3,1 | 2,3 |
Einlagen von Kreditinstituten | (51) | 128,5 | 174,6 |
Einlagen von Kunden | (51) | 4.959,6 | 4.708,2 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (51) | 48,8 | 50,8 |
Rückstellungen | (52) | 83,4 | 69,9 |
Ertragsteuerverpflichtungen | | 0,6 | 5,8 |
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen | | 0,6 | 5,8 |
Sonstige Verbindlichkeiten | (53) | 26,2 | 25,7 |
Eigenkapital | | 746,3 | 805,1 |
davon Eigentümer des Mutterunternehmens | | 746,3 | 805,1 |
Eigenkapital und Schulden gesamt | | 5.996,4 | 5.842,3 |
| | | |
1)Die Position "Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital" in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.) wird ab 2022 unter "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
Die Anhangsangaben (1) - (92) sind ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.
III. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung setzt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt zusammen:
| | | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | | |
| Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapital-rücklagen | Fair Value Rücklage | Währungs-rücklagen | Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen | Eigentümer des Mutterunternehmens | Nicht beherr-schende Anteile | Gesamt |
Eigenkapital zum 01.01. | 195,0 | 0,0 | 237,9 | 0,9 | -10,8 | 382,1 | 805,1 | 0,0 | 805,1 |
Ergebnis nach Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 25,7 | 25,7 | 0,0 | 25,7 |
Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -84,1 | -0,6 | 0,3 | -84,5 | 0,0 | -84,5 |
Gesamtergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -84,1 | -0,6 | 26,0 | -58,8 | 0,0 | -58,8 |
Transaktionen mit Eigentümern | 0,0 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | -0,1 | 0,0 | -0,1 |
Gewinnausschüttungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Anteilsbasierte Vergütung | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,5 | 0,0 | 0,5 |
Kauf von eigenen Anteilen | 0,0 | -0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 | 0,0 | -0,6 |
Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Eigenkapital zum 31.12. | 195,0 | -0,4 | 237,9 | -83,3 | -11,5 | 408,5 | 746,3 | 0,0 | 746,3 |
| | | | | | | | | |
Die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung setzt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
| Gezeichnetes Kapital | Kapital-rücklagen | Fair Value Rücklage | Währungs-rücklagen | Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen | Eigentümer des Mutterunternehmens | Nicht beherr-schende Anteile | Gesamt |
Eigenkapital zum 01.01. | 195,0 | 237,9 | 17,6 | -12,6 | 413,8 | 851,8 | 0,0 | 851,8 |
Ergebnis nach Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 13,6 | 13,6 | 0,0 | 13,6 |
Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | -16,1 | 1,8 | 0,2 | -14,1 | 0,0 | -14,1 |
Gesamtergebnis | 0,0 | 0,0 | -16,1 | 1,8 | 13,8 | -0,5 | 0,0 | -0,5 |
Transaktionen mit Eigentümern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -46,1 | -46,1 | 0,0 | -46,1 |
Gewinnausschüttungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -46,6 | -46,6 | 0,0 | -46,6 |
Anteilsbasierte Vergütung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 0,5 | 0,0 | 0,5 |
Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | -0,6 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Eigenkapital zum 31.12. | 195,0 | 237,9 | 0,9 | -10,8 | 382,1 | 805,1 | 0,0 | 805,1 |
| | | | | | | | |
Die Anhangsangaben (1) - (92) sind ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.
IV. Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)
| | in EUR Mio. |
| | |
| 2022 | 20211) |
Ergebnis nach Steuern | 25,7 | 13,6 |
Anpassungen: | | |
Nettozinsergebnis | -176,4 | -169,5 |
Abschreibungen, Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und finanziellen Vermögenswerten | 18,0 | 19,1 |
Auflösung/Dotierung von Kreditrisikovorsorgen auf Finanzinstrumente | 15,4 | 13,2 |
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen | 0,0 | 0,1 |
Auflösung/Dotierung von Rückstellungen | 36,6 | 31,6 |
Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Investitionswertpapiere | 0,0 | -3,8 |
Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen | -2,2 | -2,0 |
Gewinne/Verluste von Finanzinstrumenten welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind | 0,7 | 2,4 |
Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0,0 | -0,9 |
Zwischensumme | -82,2 | -96,0 |
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden | -98,9 | 321,3 |
Investitionswertpapiere | -133,5 | -93,6 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 9,1 | 1,4 |
Sonstige Vermögensgegenstände | -20,8 | 2,2 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 210,5 | -32,0 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,8 | -2,6 |
Rückstellungen | -24,5 | -16,7 |
Sonstige Verbindlichkeiten | -3,1 | 5,8 |
Zahlungen für Steuern auf Einkommen | 3,0 | -0,4 |
Erhaltene Zinsen | 193,6 | 193,6 |
Gezahlte Zinsen | -24,8 | -24,4 |
Erhaltene Dividenden | 0,0 | 0,1 |
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 29,3 | 258,6 |
Einzahlungen aus der Veräußerung von: | 7,1 | 8,3 |
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | -0,5 | 1,7 |
Sachanlagen, als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien, Operating-Leasing-Vermögen und immateriellen Vermögensgegenstände | 7,6 | 6,6 |
Auszahlungen für den Erwerb von: | -7,9 | -11,0 |
Sachanlagen, als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien, Operating-Leasing-Vermögen und immateriellen Vermögensgegenstände | -7,9 | -11,0 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -0,8 | -2,7 |
Dividendenzahlungen | 0,0 | -46,6 |
Leasingzahlungen | -6,2 | -5,9 |
Purchase of treasury shares | -0,6 | 0,0 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -6,7 | -52,5 |
Netto (Verringerung) Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes | 21,8 | 203,3 |
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode (01.01.) | 1.361,8 | 1.156,7 |
Effekte aus Wechselkursänderungen | -0,6 | 1,8 |
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode (31.12.) | 1.383,0 | 1.361,8 |
| | |
1) Der Cashflow für den Zeitraum 2021 wurde gemäß der Erläuterung in Anmerkung (2) Änderungen in der Darstellung des Abschlusses angepasst.
Die Anhangsangaben (1) - (92) sind ein integraler Bestandteil dieses konsolidierten Jahresabschlusses.
V. Anhang (Notes)
Unternehmen
Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die sich auf die Bereitstellung von Bankprodukten und -dienstleistungen für Konsumenten und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral- und Südosteuropa (CSEE) konzentriert. Die Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der voll lizenzierten österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien, Österreich, die von der Europäischen Zentralbank reguliert wird, sowie aus sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, lizenziert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina (wo sie über zwei Banken tätig ist), Serbien und Montenegro. Die Addiko-Gruppe ist ein börsennotiertes Unternehmen, das sich im Besitz einer breit gefächerten Investorenbasis befindet. Über ihre Banken betreut die Gruppe etwa 0,8 Millionen Kunden, die ein Netz von 154 Filialen und moderne digitale Bankkanäle nutzen.
Auf der Grundlage ihrer Strategie hat sich die Addiko Gruppe als spezialisierte Bankengruppe für Konsumenten bzw. Privatkunden und SMEs neu positioniert und konzentriert sich dabei auf den Ausbau des Kreditgeschäfts mit Privatkunden und SMEs sowie auf Zahlungsdienstleistungen (ihre "Fokusbereiche"), wobei sie unbesicherte Privatkredite für Privatkunden und Betriebsmittelkredite für SMEs anbietet. Diese Kernaktivitäten werden weitgehend durch Privatkundeneinlagen finanziert. Die Hypotheken-, Staats- und Großkundenkreditportfolios der Addiko Gruppe (ihre "Nicht-Fokusbereiche") sind Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses, wodurch Liquidität und Kapital für das Wachstum ihrer Konsumenten- und SME-Kredite bereitgestellt werden.
Die Addiko Bank AG ist beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer FN 350921k registriert. Die Konzernzentrale befindet sich in 1100 Wien, Österreich, Canettistraße 5/12.
Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt in der Wiener Zeitung. Der Offenlegungsverpflichtung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) kommt die Addiko Bank AG auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage nach. Die Offenlegung erfolgt auf der Homepage der Addiko Bank AG unter www.addiko.com.
Grundlagen der Konzernrechnungslegung
(1) Rechnungslegungsgrundsätze
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) übernommen und in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) und § 59a Bankwesengesetz (BWG) erstellt.
Der Konzernabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Geldflussrechnung und dem Anhang (Notes). Die Gliederung der Bilanz erfolgt grundsätzlich nach absteigender Liquidität. Die Beträge, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag bzw. mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig sind oder realisiert werden können, sind unter Anhangsangabe (70) Restlaufzeiten dargestellt.
Sämtliche konsolidierte Tochtergesellschaften erstellen ihren Jahresabschluss per 31. Dezember. Die Rechnungslegung der Addiko Gruppe erfolgt entsprechend IFRS 10 nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern). Hinsichtlich Schätzungen und Annahmen gemäß IAS 1 wird auf Anhangsangabe (5) Verwendung von Schätzungen und Annahmen/Wesentliche Schätzungsunsicherheiten verwiesen.
In diesem Abschluss wurden dieselben Schätzungen, Ermessensentscheidungen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Berechnungsmethoden angewandt wie im letzten Jahresabschluss.
Sind gemäß IAS/IFRS-Vorschriften Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung und Bewertung erforderlich, erfolgen diese im Einklang mit den entsprechenden Standards. Sie basieren auf historischen Erfahrungswerten und sonstigen Faktoren, wie Planung und, nach heutigem Ermessen, wahrscheinlichen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse. Dies betrifft vor allem Wertminderungen im Kreditgeschäft, den beizulegenden Zeitwert und die Wertminderung von Finanzinstrumenten, latente Steuern und die Beurteilung von Rechtsrisiken aus Gerichtsverfahren sowie den Ansatz von Rückstellungen im Zusammenhang mit solchen Risiken. Die tatsächlichen Werte können von den geschätzten Zahlen abweichen.
Die Zahlen im Konzernabschluss sind in Millionen Euro (EUR Mio.) angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist; der Euro (EUR) stellt die Berichtswährung dar. Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.
Der Vorstand der Addiko Bank AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 am 21. Februar 2023 durch die Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und mitzuteilen, ob er den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 billigt.
(2) Änderungen in der Darstellung des Abschlusses
Im Jahr 2022 überprüfte die Addiko Gruppe die konsolidierte Kapitalflussrechnung. Das Ergebnis der Überprüfung führte zu Änderungen in der konsolidierten Kapitalflussrechnung, und die Position "Im Ergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit" wurde um den Nettozinsertrag angepasst. Zuvor war der Nettozinsertrag Teil der Position "Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile". Die Vorperiode wurde in der Position "Im Ergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit" um EUR -169,5 Mio. und folglich um EUR +187,7 Mio. in der Position "Forderungen an Kreditinstitute und Kunden" und um -EUR 18,2 Mio. in der Position " Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten " angepasst.
(3) Anwendung von neuen und geänderten Standards
Nachstehend werden neue Standards, Interpretationen und Änderungen bestehender Standards angeführt.
Die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen bestehender Standards wurden in der am 1. Jänner 2022 beginnenden Periode zum ersten Mal angewendet:
Standard | Bezeichnung | Beschreibung | verbindliche Anwendung für Geschäftsjahr |
IFRS 16 | IFRS 16 Leasingverhältnisse | Covid 19 bezogene Mietkonzessionen | ab April 2021 |
IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, IAS 41 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2018-2020 | IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 16 Leasingverhältnisse, IAS 41 Landwirtschaft | 2022 |
IFRS 3 | IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse | Aktualisierung des Verweises auf das Rahmenkonzept | 2022 |
IAS 16 | IAS 16 Sachanlagen | Erfassung von Erträgen vor betriebsbereiten Zustand | 2022 |
IAS 37 | IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen | Belastende Verträge | 2022 |
3.1. Änderungen von IFRS 16 Leasingverhältnisse - Covid 19 bezogene Mietkonzessionen
Die Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse (Covid-19-bezogene Mietzugeständnisse) erweitern die praktische Erleichterung in Bezug auf Covid-19-bezogene Mietzugeständnisse für jede Änderung von Leasingzahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren. Als praktische Erleichterung kann ein Leasingnehmer wählen, keine Beurteilung ob eine Covid-19-bezogene Mietvergünstigung eines Leasinggebers eine Leasingänderung darstellt, abzugeben. Ein Leasingnehmer, der dieses Wahlrecht in Anspruch nimmt, bilanziert jede Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus der Covid-19-bezogenen Mietvergünstigung ergibt, auf die gleiche Weise, wie er die Änderung nach IFRS 16 bilanzieren würde, wenn es sich nicht um eine Leasingänderung handeln würde. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Addiko Gruppe hat sich dafür entschieden, die praktische Erleichterung nicht anzuwenden.
3.2. Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2018-2020
Die Sammlung jährlicher Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2018-2020 enthält Änderungen an den folgenden Standards:
- Die Änderungen an IFRS 1 erlauben es einem Tochterunternehmen, das Paragraph D16(a) von IFRS 1 anwendet, die kumulierten Umrechnungsdifferenzen anhand der vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträge zu bewerten, basierend auf dem Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS.
- Die Änderungen an IFRS 9 stellen klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, den "10-Prozent-Test" anwendet. Ein Unternehmen berücksichtigt nur Gebühren, die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich der Gebühren, die entweder vom Unternehmen oder vom Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten wurden.
- Die Änderung an IFRS 16 betrifft nur Änderungen am Beispiel 13 (es wird kein Datum des Inkrafttretens angegeben).
- Mit den Änderungen an IAS 41 wird die Vorschrift aufgehoben, dass Unternehmen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswerts unter Verwendung eines Barwertverfahrens keine steuerlichen Cashflows berücksichtigen müssen.
Die Änderungen gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen werden zu keinen wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen.
3.3. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Die Änderungen an IFRS 3 aktualisieren veraltete Verweise in IFRS 3, ohne dessen Anforderungen wesentlich zu ändern. Die Änderung gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen führen zu keinen wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe.
3.4. IAS 16 Sachanlagen
Die Änderungen an IAS 16 beziehen sich auf Erträge, die anfallen, bevor eine Sachanlage betriebsbereit ist. Kosten für Testläufe zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Sachanlage sind weiterhin direkt zurechenbare Kosten. Werden im Rahmen solcher Testläufe bereits Güter hergestellt, sind sowohl die Erlöse aus dem Verkauf als auch die Herstellungskosten nach den einschlägigen Standards ergebniswirksam zu erfassen. Eine Verrechnung des Nettoerlöses mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage ist daher nicht mehr zulässig. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen führen zu keinen wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe.
3.5. IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Die Änderungen an IAS 37 stellen klar, welche Kosten bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, als Kosten der Vertragserfüllung zu berücksichtigen sind. Die Kosten der Vertragserfüllung umfassen die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Dabei kann es sich um zusätzliche Kosten für die Vertragserfüllung oder um anderer Kosten handeln, die sich direkt auf die Vertragserfüllung beziehen. Die Änderung gilt für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen führen zu keinen wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe.
Neue Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die vom IASB herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, wurden von der Addiko Gruppe nicht vorzeitig übernommen und es wird nicht erwartet, dass die Anwendung dieser Standards, Interpretationen und Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Addiko Gruppe haben wird.
3.6. Noch nicht in Kraft getretene neue Standards
Die folgenden neue Standards, Interpretationen und Änderungen bestehender Standards, die vom IASB herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, wurden von der Addiko Gruppe nicht vorzeitig übernommen
Standard | Bezeichnung | Beschreibung |
IFRS 17 | Versicherungsverträge | Neuer Standard, der IFRS 4 ersetzt |
IFRS 17 | Änderungen zu IFRS 17 Versicherungsverträge | Änderungen in Bezug auf die erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 |
IAS 1 | Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses | Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
IAS 8 | Änderungen zu IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
IAS 12 | IAS 12 Ertragssteuern | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen |
Der neue Standard IFRS 17 Versicherungsverträge wird IFRS 4 Versicherungsverträge ersetzen. Er gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Partei (der Emittent) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) übernimmt, indem sie sich verpflichtet, den Versicherungsnehmer zu entschädigen, wenn ein bestimmtes ungewisses zukünftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig beeinflusst. Die Addiko Gruppe hat die relevanten Kriterien, ob es sich bei dem ausgestellten Vertrag um einen Versicherungsvertrag handelt, und die Auswirkungen von IFRS 17 Versicherungsverträge auf die Addiko Gruppe in den folgenden Geschäftsbereichen bewertet:
- - Finanzgarantien
- - Kreditkarten und andere Zahlungsvereinbarungen
- - Leistungsgarantien- Versicherungsvertrag und
- - Verzicht bei Todesfall.
Nach der Beurteilung kam die Gruppe zu dem Schluss, dass der neue Standard IFRS 17 Versicherungsverträge und seine Änderungen voraussichtlich keine Auswirkungen und Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe zur Folge haben werden.
Die Änderungen an IAS 1 verdeutlichen die Anforderungen an die Angabe der bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anstelle der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
Die Änderungen an IAS 8 ersetzen die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Nach der neuen Definition sind Schätzungen in der Rechnungslegung "monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind". Unternehmen entwickeln rechnungslegungsbezogene Schätzungen, wenn die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordern, dass Posten im Abschluss in einer Weise bewertet werden, die eine Bewertungsunsicherheit beinhaltet. Die Änderungen stellen klar, dass eine Änderung von Schätzungen, die aus neuen Informationen oder neuen Entwicklungen resultiert, keine Korrektur eines Fehlers darstellt. Darüber hinaus sind die Auswirkungen einer Änderung eines Inputs oder einer Bewertungstechnik, die zur Entwicklung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung verwendet wird, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, wenn sie nicht aus der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden resultieren. Eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung kann nur das Ergebnis der aktuellen Periode oder das Ergebnis sowohl der aktuellen Periode als auch zukünftiger Perioden beeinflussen. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
Die Änderungen an IAS 12 sehen eine weitere Ausnahme von der Erstanwendungserlaubnis vor. Gemäß den Änderungen wendet ein Unternehmen die Befreiung von der erstmaligen Erfassung nicht auf Transaktionen an, die zu gleichen steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen führen. In Abhängigkeit vom anwendbaren Steuerrecht können gleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Verbindlichkeit in einer Transaktion entstehen, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt und weder das unternehmensrechtliche noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Nach den Änderungen an IAS 12 ist ein Unternehmen verpflichtet, die damit verbundenen latenten Steueransprüche und -schulden zu bilanzieren, wobei der Ansatz jedes latenten Steueranspruchs den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 unterliegt. Die Änderung gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu signifikanten Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
3.7. Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht von der EU übernommen wurden
Die folgenden neuen Standards und Interpretationen, die vom IASB herausgegeben wurden, sind noch nicht von der EU übernommen worden:
Standard | Name | Beschreibung |
| | |
IFRS 16 | IFRS 16 Leasingverhältnisse | Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion |
IAS 1 | Anpassungen von IAS 1 Darstellung des Abschlusses | Klassifizierung von Schulden nach Fristigkeit |
Die Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse verlangen, dass der Verkäufer - Leasingnehmer Leasingzahlungen oder geänderte Leasingzahlungen so bestimmt, dass der Verkäufer - Leasingnehmer keinen Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das vom Verkäufer - Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht nach dem Beginn der Laufzeit bezieht. Die Änderungen wirken sich nicht auf den Gewinn oder Verlust aus, den der Verkäufer - Leasingnehmer im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses erfasst. Sie gilt für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
Die Änderungen an IAS 1 stellen die Anforderungen für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig klar. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
(4) Interest rate benchmark Reform – Phase 2
Die Addiko Gruppe ist bei ihren Finanzinstrumenten von der IBOR Reform betroffen. Die LIBOR-Referenzsätze EUR, GPB, CHF, JPY für alle Laufzeiten und die USD-LIBOR-Referenzsätze für die Laufzeiten 1W und 2M wurden Ende 2021 eingestellt. Die verbleibenden USD-LIBOR-Referenzsätze werden zum 30. Juni 2023 abgeschafft. Neue alternative Referenzsätze (SONIA, SARON, TONAR, SOFR) stehen als Ersatz für die eingestellten Sätze zur Verfügung.
Die EURIBOR-Zinssätze stehen im Einklang mit der EU-Benchmark-Verordnung und es wird erwartet, dass sie von der IBOR-Reform nicht beeinträchtigt werden. Auch bei den in den Tochtergesellschaften verwendeten lokalen Referenzzinssätzen wird nicht erwartet, dass sie von der IBOR-Reform betroffen sind.
In den Jahren 2021 und 2022 war die Gruppe dabei, die Vertragsbedingungen für die bestehenden Verträge, die an einen IBOR gebunden sind und nach der erwarteten Abschaffung dessen fällig werden, zu ändern oder eine Änderung vorzubereiten, z. B. die Aufnahme von Auffangbestimmungen und die Festlegung der Preise für neue Produkte als Reaktion auf die IBOR-Reform. Die Hauptrisiken, denen die Gruppe infolge der IBOR-Reform ausgesetzt ist, sind operationeller Natur. Dazu gehören beispielsweise die Neuverhandlung von Kreditverträgen durch bilaterale Verhandlungen mit Kunden, die Aktualisierung von Vertragsbedingungen, die Aktualisierung von Systemen, die IBOR-Kurven verwenden, die Überarbeitung von Kontrollen im Zusammenhang mit der Reform und die Bewertung des potenziellen Rechtsrisikos. Das finanzielle Risiko beschränkt sich in erster Linie auf das Zinsänderungsrisiko.
Am 22. Oktober 2021 verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnungen zur Bestimmung eines gesetzlichen Ersatzsatzes für zwei Zinsbenchmarks, den Swiss Franc London Interbank Offered Rate (CHF LIBOR) und den Euro Overnight Index Change (EONIA).
Das Hauptaugenmerk der Addiko Gruppe in den Jahren 2021 und 2022 lag auf der Umstellung des CHF LIBOR. In den Tochtergesellschaften, die in der Europäischen Union ansässig sind, gibt es eine gesetzliche Lösung, die auf dem Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission basiert, so dass keine Anhänge zu den Kundenverträgen erforderlich sind. Kundenkredite wurden automatisch auf den SARON (Swiss Average Rate Overnight) Compound Rate mit der ersten Zinsanpassung im Jahr 2022 migriert.
In Nicht-EU-Ländern wurden die Strategien für die Umstellung von den Vorstandsmitgliedern festgelegt und genehmigt, da weder eine lokale Verordnung über die Ersetzung von Benchmarks erlassen wurde, noch eine Empfehlung auf Branchenebene oder vom Bankenverband vorliegt. Die entsprechenden Annexe zu den Verträgen sind in Vorbereitung und müssen von allen Parteien in Übereinstimmung mit der festgelegten Strategie unterzeichnet werden. Darüber hinaus haben die Tochtergesellschaften die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert und die Implementierung neuer Verträge und Anhänge zu den bestehenden Verträgen in ihren Kernbankensystemen vorbereitet.
Die Umstellung der USD-LIBOR-Verträge wird im Laufe des Jahres 2023 erfolgen. Die Addiko Gruppe erwartet eine gesetzliche Lösung auf EU-Ebene, ähnlich dem Durchführungsrechtsakt der Kommission, für die CHF LIBOR- und EONIA-gebundenen Instrumente.
Der EURIBOR wurde bisher eher reformiert (die Berechnungsmethode wurde geändert), als dass er ersetzt wurde. Die Addiko Gruppe geht davon aus, dass der EURIBOR weiterhin als Benchmark-Satz bestehen wird, jedoch wurden von einer externen Anwaltskanzlei Ausweichklauseln ausgearbeitet, die in alle bestehenden und neuen Kreditverträge aufgenommen werden sollen.
Die Addiko Gruppe überwacht außerdem den Fortschritt des Übergangs von IBORs zu neuen Benchmark-Sätzen, indem sie die Gesamtsumme der Verträge und das Volumen der Instrumente, die noch nicht auf einen alternativen Benchmark-Satz umgestellt wurden, überprüft. Die Addiko Gruppe bewertet das Ausmaß, in dem Verträge auf IBOR-Zahlungsströme verweisen, ob solche Verträge infolge der IBOR-Reform geändert werden müssen und wie die Kommunikation über die IBOR-Reform mit den Gegenparteien gehandhabt werden soll.
Darüber hinaus werden die Vorbereitungen zur Änderung der Vertragsbedingungen für die bestehenden Verträge, die an einen IBOR (USD LIBOR) gebunden sind und nach der erwarteten Abschaffung der IBOR-Sätze fällig werden, fortgesetzt, z. B. die Aufnahme von Auffangbestimmungen und die Festlegung der Preise für neue Produkte als Reaktion auf die IBOR-Reform.
Die Addiko Gruppe wendete die praktische Erleichterung in Bezug auf die Bilanzierung von Änderungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten an, die durch die IBOR-Reform erforderlich wurden. Wenn sich die Grundlage für die Bestimmung der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, infolge der Reform der Benchmark-Zinssätze ändert, dann wird der Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit aktualisiert, um die durch die Reform erforderliche Änderung widerzuspiegeln. Folglich erfolgt keine Anpassung des Buchwerts und es wird kein Gewinn oder Verlust erfasst. Die Änderung wird faktisch wie eine Veränderung des Marktzinssatzes behandelt.
Eine Änderung der Grundlage für die Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme wird durch die Reform der Benchmark-Zinssätze erforderlich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- die Änderung ist als direkte Folge der Reform erforderlich; und
- die neue Grundlage für die Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme ist wirtschaftlich gleichwertig mit der bisherigen Grundlage.
Die folgende Tabelle zeigt den Gesamtbetrag der Finanzinstrumente, die auf den LIBOR referenziert waren und die im Laufe des Jahres 2022 auf die neuen Referenzsätze umgestellt wurden:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerten | Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten | Derivate | |
| | | | | | |
| Anzahl der Verträge | Buchwert | Anzahl der Verträge | Buchwert | Anzahl der Verträge | Nominal-beträge |
CHF | 445 | 24,4 | 4 | 0,0 | 0 | 0,0 |
USD | 0 | 0,0 | 1 | 0,0 | 2 | 8,8 |
Gesamt | 445 | 24,4 | 5 | 0,0 | 2 | 8,8 |
| | | | | | |
Die folgende Tabelle zeigt den Gesamtbetrag der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2022, die noch nicht auf die neuen Referenzzinssätze umgestellt wurden und die sich auf den LIBOR beziehen.
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerten | Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten | Derivate | |
| | | | | | |
| Anzahl der Verträge | Buchwert | Anzahl der Verträge | Buchwert | Anzahl der Verträge | Nominal-beträge |
USD | 0 | 0 | 15 | 0,3 | 0 | 0,0 |
Gesamt | 0 | 0 | 15 | 0,3 | 0 | 0,0 |
| | | | | | |
Zum 31. Dezember 2022 verfügte die Addiko Gruppe über keine nicht reformierten Derivatkontrakte. Zum 31. Dezember 2021 hatte die Addiko Gruppe 57 Derivatkontrakte mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 198,3 Mio., die auf den EONIA referenziert waren. Dieser wurde am 3. Januar 2022 durch den Euro-Kurzfristzins (€STR - neuer alternativer Referenzzinssatz, der von der EZB entwickelt wurde) zuzüglich eines festen Spreads ersetzt.
(5) Verwendung von Schätzungen und Annahmen/Wesentliche Schätzungsunsicherheiten
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Ermessensentscheidungen beruhen und unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen berechnet wurden. Schätzungen und Annahmen beruhen auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse, die aus heutiger Sicht wahrscheinlich sind. Da die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen mit Unsicherheiten behaftet sind, kann dies zu Ergebnissen führen, die in zukünftigen Perioden Buchwertanpassungen der entsprechenden Vermögenswerte und Schulden erfordern. Wesentliche Schätzungen und Annahmen in der Addiko Gruppe beziehen sich auf:
Kreditrisikovorsorgen
Die Addiko Gruppe bewertet regelmäßig die Werthaltigkeit ihrer problematischen Kredite und bildet im Falle einer Wertminderung entsprechende Risikovorsorgen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit werden Schätzungen hinsichtlich der Höhe, der Dauer und des wahrscheinlichen Eintretens der erwarteten Rückflüsse vorgenommen. Diese Beurteilung beruht auf einer detaillierten Analyse und getroffenen Annahmen, die jedoch mit Unsicherheiten behaftet sind. Eine andere Einschätzung dieser Annahmen kann zu einer deutlich anderen Bewertung der Kreditrisikovorsorge führen.
Das Modell zur Messung der erwarteten Kreditverluste erfordert die Beurteilung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos und verwendet historische Daten und deren Extrapolationen, die beobachteten Daten und individuelle Schätzungen sowie die Gruppierung ähnlicher Vermögenswerte, wenn die Verschlechterung des Kreditrisikos auf kollektiver Basis beurteilt werden muss. Die Unsicherheit, die mit der Schätzung der erwarteten Kreditverluste verbunden ist, ist sehr hoch, insbesondere aufgrund der stark gestiegenen Volatilität des wirtschaftlichen Umfelds durch die Folgen des russischen Krieges in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten infolge der Einführung westlicher Sanktionen gegen die russische Petrochemie. Aufgrund der Tatsache, dass die aktuellen Entwicklungen nicht mit den historischen Daten in den bestehenden Modellen vergleichbar sind, hat Addiko die Unsicherheit durch die Berücksichtigung von Post Model Adjustments (PMAs) berücksichtigt. Diese Anpassungen umfassen:
- 1. Post-Modell-Anpassungen (PMAs), um die positiven Auswirkungen der makroökonomischen Entwicklung Ende 2021 und Anfang 2022 auf die PD-Modelle zu berücksichtigen, wobei einige Modelle die aktuelle Entwicklung als deutliche Verbesserung im Vergleich zur letzten anerkannten Position anerkennen;
- 2. PMAs, um die Ungewissheit über die Zukunft des makroökonomischen Umfelds und die hohe Gesamtvolatilität zu berücksichtigen. Wie in den letzten Jahren zu beobachten war, änderten sich die makroökonomischen Prognosen recht häufig und konnten sich je nach Institut, das die Prognosen erstellte, erheblich unterscheiden. Der Modellierungsrahmen des IFRS 9 kann diese Unsicherheit und die hohe Volatilität des makroökonomischen Umfelds nicht angemessen erfassen.
Für weitere Informationen zur Methodik der Kreditrisikovorsorge wird auf die finanziellen Vermögenswerte in Anhangsangabe (17) Finanzinstrumente sowie auf den Risikobericht in Anhangsangabe 61.2 Entwicklung der Wertberichtigungen verwiesen.
Latente Ertragsteueransprüche
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur dann angesetzt, wenn zukünftige steuerliche Gewinne, die eine Nutzung ermöglichen, sehr wahrscheinlich sind. Diese Schätzungen beruhen auf den jeweiligen 5-Jahres-Steuerplänen, die vom Management der Tochtergesellschaften erstellt werden. Diese spiegeln natürlich die Einschätzungen des Managements wider, die ihrerseits mit einer gewissen Prognoseunsicherheit behaftet sind. Die Gruppe überprüft regelmäßig ihre Schätzungen in Bezug auf latente Steueransprüche, einschließlich ihrer Annahmen über die künftige Rentabilität. Auch wenn der Addiko Gruppe derzeit keine Informationen oder Anzeichen für eine Änderung der einschlägigen Steuervorschriften vorliegen, könnten diese in Zukunft überarbeitet werden und eine zeitliche Begrenzung oder Kürzung der Verlustvorträge vorsehen. Weitere Einzelheiten zu steuerlichen Verlustvorträgen sind in Anhangsangabe (40) Steuern auf Einkommen.
Rückstellungen
Die Bildung von Rückstellungen beruht ebenfalls auf Ermessensentscheidungen. Es ist zu entscheiden, inwieweit der Konzern eine Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und ob ein Abfluss von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus sind auch Schätzungen hinsichtlich der Höhe und der Fälligkeit künftiger Zahlungsströme erforderlich.
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten erfordern in der Regel ein höheres Maß an Beurteilung als andere Arten von Rückstellungen. Wenn sich die Angelegenheiten in einem frühen Stadium befinden, kann eine Beurteilung schwierig sein, da ein hohes Maß an Ungewissheit besteht, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht und die Wahrscheinlichkeit und die Höhe der möglichen Abflüsse geschätzt werden müssen. Mit dem Fortschreiten der Angelegenheit bewerten die Geschäftsleitung und die Rechtsberater laufend, ob Rückstellungen zu bilden sind, und revidieren gegebenenfalls frühere Schätzungen. In fortgeschrittenen Stadien ist es in der Regel einfacher, Schätzungen auf der Grundlage einer besser definierten Anzahl möglicher Ergebnisse vorzunehmen. Bei der Berechnung potenzieller Verluste werden in der Regel mögliche Szenarien für den Ausgang des Rechtsstreits und deren Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, wobei frühere Urteile und Einschätzungen unabhängiger Anwaltskanzleien in Betracht gezogen werden. In bestimmten Fällen können die angenommenen Methoden und Annahmen aufgrund eines kurzen Zeitraums verfügbarer historischer Daten und erheblicher Ungewissheit in Bezug auf die Richtung von Gerichtsentscheidungen sowie die Marktbedingungen Gegenstand von Aktualisierungen in nachfolgenden Berichtszeiträumen sein. Einzelheiten zu Rückstellungen für Rechtsfälle und Schätzungsunsicherheiten sind in Anhangsangabe 52.1 Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten beschrieben.
Pensionsverpflichtungen werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) für leistungsorientierte Pensionspläne bewertet. Bei der Bewertung dieser Verpflichtungen müssen Annahmen über die langfristige Entwicklung insbesondere der Gehälter, der Renten und der künftigen Sterblichkeit getroffen werden. Änderungen der zugrundeliegenden Annahmen von Jahr zu Jahr und Abweichungen von den tatsächlichen Auswirkungen in jedem Jahr werden unter den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten ausgewiesen.
Leasingverträge
Die Anwendung von IFRS 16 erfordert von der Addiko Gruppe Einschätzungen, die sich auf die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und die Bewertung von Nutzungsrechten an Vermögenswerten auswirken. Die von der Addiko Gruppe ermittelte Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst die unkündbaren Zeiträume der Leasingverträge, die Zeiträume, die von einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses abgedeckt werden, wenn die Addiko Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie diese Option ausüben wird, und die Zeiträume, die von einer Option zur Beendigung des Leasingverhältnisses abgedeckt werden, wenn die Addiko Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie diese Option nicht ausüben wird. Wenn ein wesentliches Ereignis eintritt oder sich die Umstände, auf die die Gruppe Einfluss hat, wesentlich ändern, werden die Leasingbedingungen neu bewertet, insbesondere im Hinblick auf Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Bei Leasingverträgen mit unbestimmter Laufzeit schätzt die Addiko Gruppe die Dauer des Vertrags anhand von Planungsmodellen.
Der Barwert der Leasingzahlungen wird unter Verwendung des zusätzlichen Sollzinssatzes (Abzinsungssatz) ermittelt, der den risikofreien Zinssatz widerspiegelt, berichtigt um die für das Land und die Währung des Leasingvertrags geltenden Country Default Swap Rates und für ähnliche Laufzeiten sowie berichtigt um einen Aufschlag auf der Grundlage von mittel- bis langfristigen Kreditfazilitäten. Die Kurve des besicherten Zinssatzes von Addiko spiegelt einen Beleihungsgrad von 60% wider. Im Allgemeinen basiert die Bestimmung der Abzinsungssätze auf einem marktüblichen Preisbildungsprinzip.
Weitere Einzelheiten zur Behandlung von Leasingverträgen finden sich in der Anhangsangabe (10) Leasing.
Die übrigen wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind in den Anhangsangaben zu den jeweiligen Aktiva und Passiva beschrieben und beziehen sich auf:
- Klassifizierung von Finanzanlagen (Bewertung des Geschäftsmodells, SPPI-Bewertung) - Anhangsangabe (17) Finanzinstrumente
- Bestimmung der Beherrschung von Beteiligungsunternehmen - die Anhangsangabe (8) Konsolidierungsgrundsätze und Unternehmenszusammenschlüsse
(6) Bewertungsbasis
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde auf der Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der folgenden materiellen Posten, die zu jedem Berichtszeitpunkt auf der folgenden alternativen Grundlage bewertet werden.
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Positionen | Bewertungsbasis |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | Fair value |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | Fair value |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | Fair value |
Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen | Niedrigerer Wert aus Buchwert und Fair value abzüglich Verkaufskosten |
Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich | Fair value |
Rückstellung für Pensionen und andere leistungsorientierte Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen |
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(7) Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Konsolidierungskreis einbezogen, an dem der Konzern die Kontrolle erlangt und ab dem Tag der Kontrollabgabe aus der Konsolidierung ausgeschlossen. Die Kontrolle wird dann erreicht, wenn die Addiko Gruppe aufgrund der Beteiligung am anderen Unternehmen variable Rückflüsse erhält oder über Rechte verfügt, diese zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem die Aktivitäten des anderen Unternehmens gesteuert werden. Relevante Aktivitäten sind diejenigen, die die variablen Rückflüsse eines Unternehmens am stärksten beeinflussen.
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| 31.12.2022 Voll konsolidiert | 31.12.2021 Voll konsolidiert |
Stand zum Beginn der Periode | 7 | 7 |
In der Berichtsperiode neu einbezogen | 0 | 0 |
In der Berichtsperiode ausgeschieden | 0 | 0 |
Stand zum Ende der Periode | 7 | 7 |
davon inländische Unternehmen | 1 | 1 |
davon ausländische Unternehmen | 6 | 6 |
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(8) Konsolidierungsgrundsätze und Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach den Konsolidierungsgrundsätzen gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn die Kontrolle auf den Konzern übergeht. Nach dieser Methode sind alle Vermögenswerte und Schulden des jeweiligen Tochterunternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs werden als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem erworbenen Unternehmen ermittelt.Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags der nicht beherrschenden Anteile an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Verbleibt nach der Neubeurteilung ein negativer Unterschiedsbetrag, wird dieser sofort erfolgswirksam erfasst.
IFRS 10 Konzernabschlüsse definiert die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens folgendermaßen:
- Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens, d. h. Tätigkeiten, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens maßgeblich beeinflussen,
- Risikobelastung durch oder Anrecht auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen; und
- Fähigkeit, mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Höhe der Renditen zu beeinflussen.
Die Beurteilung des Vorliegens von Beherrschung erfordert Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in Bezug auf die Macht, die sich aus den Stimmrechten, vertraglichen Vereinbarungen und Rechten aus Kreditvergabegeschäften ergibt, die dazu führen könnten, dass die Addiko Gruppe Macht über ein Beteiligungsunternehmen hat.
Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Kontrolle über das betreffende Unternehmen erlangt. Im Laufe des Jahres erworbene Tochtergesellschaften werden ab dem Datum des Erwerbs in die Gesamtergebnisrechnung der Gruppe aufgenommen. Die Ergebnisse von Tochterunternehmen, die im Laufe des Jahres veräußert werden, sind bis zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Gesamtergebnisrechnung enthalten.
Werden weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten, aber noch nicht vollständig im Besitz befindlichen Unternehmen erworben, werden die daraus resultierenden Differenzen direkt im Eigenkapital als Transaktion mit nicht beherrschenden Anteilen ausgewiesen.
Konzerninterne Salden und Transaktionen zwischen konsolidierten Tochterunternehmen werden vollständig eliminiert. Ebenso werden konzerninterne Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung verrechnet.
Der auf konzernfremde Dritte entfallende Anteil am Eigenkapital und am Ergebnis der konsolidierten Tochterunternehmen wird unter den nicht beherrschenden Anteilen gesondert im Eigenkapital und in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Das Gesamtergebnis eines Tochterunternehmens wird den nicht beherrschenden Anteilen auch dann zugerechnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt.
Wenn die Addiko Gruppe die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie alle damit verbundenen nicht beherrschenden Anteile und andere Bestandteile des Eigenkapitals aus. Jeder daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Erfolgsrechnung erfasst.
(9) Währungsumrechnung
Die Fremdwährungsumrechnung innerhalb der Addiko Gruppe erfolgt nach den Bestimmungen von IAS 21. Demnach sind alle monetären Vermögenswerte und Schulden mit dem Stichtagskurs umzurechnen. Soweit monetäre Posten nicht Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, wird das Ergebnis der Umrechnung grundsätzlich erfolgswirksam unter den Währungsdifferenzen ausgewiesen. Offene Termingeschäfte werden zum Terminkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit den Durchschnittskursen der Periode umgerechnet, sofern sie nicht stark schwanken. Die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) unter dem Posten Währungsrücklage ausgewiesen. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasste Betrag ist im Falle der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern. Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Währungsdifferenzen werden unter den nicht beherrschenden Anteilen ausgewiesen.
Für alle Gesellschaften ist die jeweilige Landeswährung die funktionale Währung.
Für die Währungsumrechnung der ausländischen Abschlüsse wurden die folgenden von der Europäischen Zentralbank bzw. der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlichten Wechselkurse verwendet:
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Währungsumrechnung | Stichtag | Durchschnitt | Stichtag | Durchschnitt |
Kurse in Währung pro EUR | 31.12.2022 | 2022 | 31.12.2021 | 2021 |
Bosnische Mark (BAM) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
Kroatische Kuna (HRK) | 7,53450 | 7,53816 | 7,51560 | 7,52835 |
Serbischer Dinar (RSD) | 117,32240 | 117,47580 | 117,58210 | 117,57344 |
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Der Umrechnungskurs zwischen EUR und HRK entspricht dem von der EZB im Zusammenhang mit der Genehmigung des Beitritts Kroatiens zur Eurozone am 1 Januar 2023 festgelegten Kurs.
(10) Leasing
10.1. Leasingverhältnisse mit der Addiko Gruppe als Leasingnehmer
Zu Beginn eines jeden Vertrages beurteilt die Addiko Gruppe, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Gegenleistung überträgt. Diese Beurteilung beinhaltet eine Ermessensausübung darüber, ob der Vertrag einen identifizierten Vermögenswert enthält, ob die Addiko Gruppe im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung dieses Vermögenswerts während des gesamten Nutzungszeitraums erhält und ob die Addiko Gruppe das Recht hat, die Nutzung des Vermögenswerts zu bestimmen.
Das Nutzungsrecht ("right of use") wird bei der erstmaligen Bewertung zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um alle vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Zahlungen, zuzüglich aller anfänglich angefallenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für die Demontage, Entfernung oder Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize, zusammensetzen. Das Nutzungsrecht wird anschließend linear über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die Laufzeit des Leasingvertrags oder die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Addiko Gruppe prüft das Nutzungsrecht auch auf Wertminderung in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wenn solche Indikatoren vorliegen. Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu zahlenden Leasingraten bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, falls dieser nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe. Somit werden alle Leasingverpflichtungen im Allgemeinen gemäß dem "Nutzungsrecht"-Ansatz in der Bilanz erfasst. Die einzige Ausnahme besteht bei Leasingverträgen mit einer Gesamtlaufzeit von 12 Monaten oder weniger sowie bei Leasingverträgen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert im Neuzustand einen geringen Wert hat, wobei das IASB einen Leasingvertrag als geringwertig ansieht, wenn er USD 5.000 oder weniger beträgt. In solchen Fällen hat sich die Addiko Gruppe dafür entschieden, solche Leasingverträge nicht in der Bilanz auszuweisen, und die Leasingkosten werden linear über die verbleibende Laufzeit des Leasingvertrags verbucht.
IFRS 16 erlaubt es einem Leasingnehmer, Nicht-Leasingkomponenten nicht zu trennen und stattdessen jedes Leasingverhältnis und die damit verbundenen Nicht-Leasingkomponenten als eine einzige Vereinbarung zu bilanzieren. Die Addiko-Gruppe hat diese Wahlmöglichkeit nicht genutzt.
Leasingzahlungen umfassen im Allgemeinen feste Zahlungen abzüglich Leasinganreizen und variable Zahlungen, die von einem Index oder einem Zinssatz abhängen. Verlängerungsoptionen, Kündigungsoptionen und Kaufoptionen werden ebenfalls berücksichtigt (siehe Anhangsangabe (5) "Verwendung von Schätzungen und Annahmen/wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf Schätzungen"), und auch die Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, müssen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden.
Der Ausweis von Nutzungsrechten auf der Aktivseite der Bilanz und der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten auf der Passivseite führt zu einem Anstieg der Bilanzsumme. Da sich auf der Passivseite nur die Verbindlichkeiten erhöhen und alle anderen Posten gleich bleiben, verringert sich die Eigenkapitalquote. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung ist davon betroffen. Der Gesamtbetrag der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verrechneten Aufwendungen bleibt gleich, aber die zeitliche Verteilung und Zuweisung zu den verschiedenen Teilen des Gewinns und Verlusts ändert sich. Nach IFRS 16 sind die Aufwendungen in Zinsaufwendungen und Abschreibungen aufzuteilen. Da die Zinsaufwendungen auf Basis der Effektivzinsmethode berechnet werden und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abnehmen, die Abschreibungen aber in der Regel linear erfolgen, ergibt sich eine degressive Aufwandsentwicklung mit einer Verschiebung der Aufwendungen in die früheren Perioden der Laufzeit. Die Zinsaufwendungen sind im Nettozinsergebnis auszuweisen. Da die jährliche Abschreibung von Nutzungsrechten nach IFRS 16 niedriger ist als die Leasingraten und alle anderen Posten gleich bleiben, werden die betrieblichen Aufwendungen zudem sinken.
Im Anschluss an die erstmalige Bewertung wird die Leasingverbindlichkeit um die geleisteten Zahlungen verringert und um die Zinsen erhöht. Sie wird neu bewertet, um eine Neueinschätzung oder Änderung widerzuspiegeln, oder wenn es Änderungen bei den inhärenten festen Zahlungen gibt. Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird die entsprechende Anpassung im Nutzungsrecht am Vermögenswert oder im Gewinn oder Verlust berücksichtigt, wenn das Nutzungsrecht am Vermögenswert bereits auf Null reduziert ist.
Leasinganreize werden als Teil der Bewertung von Nutzungsrechten an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten erfasst.
10.2. Leasingverhältnisse mit der Addiko Gruppe als Leasinggeber
Die Bilanzierung beim Leasinggeber richtet sich danach, welche Partei die wesentlichen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand trägt. Entscheidend für die Klassifizierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasinggeber ist der wirtschaftliche Gehalt des Leasingvertrags und nicht das rechtliche Eigentum am Leasingobjekt.
Die Addiko Gruppe wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an.
Bei Operating-Leasingverhältnissen stellt der Leasinggeber die Leasinggegenstände zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts und abzüglich etwaiger Wertminderungsaufwendungen dar.
10.3. Darstellung im Abschluss
Die Addiko Gruppe als Leasingnehmer stellt Nutzungsrechte im Posten „Sachanlagen“ unter „materielle Vermögenswerte“ in der Bilanz dar. Leasingverbindlichkeiten werden im Posten „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ in der Bilanz dargestellt. Der Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte wird im Posten „Abschreibungen“ in der Erfolgsrechnung dargestellt. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten wird im Posten „Zinsaufwendungen“ in der Erfolgsrechnung dargestellt.
Die Addiko Gruppe als Leasinggeber in einem Operating-Leasingverhältnis, mit Ausnahme von Immobilien, weist die geleasten Vermögenswerte in der Zeile "materielle Vermögenswerte" im Sachanlagevermögen aus. Laufende Leasingzahlungen, Veräußerungsgewinne und -verluste sowie direkte betriebliche Aufwendungen werden unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen", planmäßige Abschreibungen unter "Abschreibungen" und Wertminderungen unter "Übriges Ergebnis" ausgewiesen. Die im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses vermieteten Immobilien werden in der Bilanz unter dem Posten "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Laufende Leasingzahlungen, Veräußerungsgewinne und -verluste, direkte betriebliche Aufwendungen und planmäßige Abschreibungen werden in der Position "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" und Wertminderungen im "Übrigen Ergebnis" ausgewiesen.
Hinsichtlich der Darstellung in der Kapitalflussrechnung müssen Leasingnehmer kurzfristige Leasingzahlungen, Zahlungen für das Leasing von geringwertigen Vermögenswerten und variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einfließen, als Teil der betrieblichen Tätigkeit ausweisen. Barzahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit müssen entweder als betriebliche Tätigkeit oder als Finanzierungstätigkeit dargestellt werden. Die Addiko Gruppe hat sich dafür entschieden, die gezahlten Zinsen sowie die Barzahlungen für den Tilgungsanteil als Teil der Finanzierungstätigkeit auszuweisen.
(11) Ergebnis je Aktie
Die Addiko Gruppe weist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) in Übereinstimmung mit IAS 33 Ergebnis je Aktie für ihre Stammaktien aus. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der den Stammaktionären der Bank zurechenbare Gewinn oder Verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der den Stammaktionären zurechenbare Gewinn oder Verlust um alle sonstigen Änderungen bei den Erträgen oder Aufwendungen bereinigt wird, die sich aus der Umwandlung der verwässernden potenziellen Stammaktien ergeben würden, und indem die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien um die gewichtete durchschnittliche Anzahl der zusätzlichen Stammaktien erhöht wird, die sich unter der Annahme der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien im Umlauf befunden hätten.
(12) Nettozinsergebnis
Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie bei verzinslichen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden Zinserträge und Zinsaufwendungen auf Basis des Effektivzinssatzes erfasst.
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Abschreibungen einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei finanziellen Vermögenswerten wird der Betrag um etwaige Wertberichtigungen vermindert. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen. Bei erworbenen oder originär ausgereichte, wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte ("POCI") wird ein bonitätsbereinigter Effektivzinssatz berechnet, indem die geschätzten künftigen Cashflows, einschließlich der erwarteten Kreditausfälle, auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Schuldinstruments beim erstmaligen Ansatz abgezinst werden.
Die Effektivzinsmethode ist der Berechnungssatz, mit dem die geschätzten künftigen Mittelzu- und -abflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder sofern zutreffend, einen kürzeren Zeitraum, exakt auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts (mit Ausnahme von POCI Vermögenswerten), oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. In die Berechnung einbezogen werden Transaktionskosten und gezahlte oder erhaltene Gebühren und Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind (außer bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten), sowie Agien und Disagien. Die erwarteten Kreditverluste bleiben unberücksichtigt.
Bei finanziellen Vermögenswerten, die in der Folgezeit wertgemindert wurden, werden Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Verbessert sich in den nachfolgenden Berichtszeiträumen das Kreditrisiko des wertgeminderten Finanzinstruments, so dass der finanzielle Vermögenswert nicht mehr kreditgefährdet ist, werden die Zinserträge durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst (mit Ausnahme von "POCI) Vermögenswerten, bei denen die Berechnung der Zinserträge nicht auf eine Bruttobasis zurückkehrt, selbst wenn sich das Kreditrisiko des Vermögenswerts verbessert).
Zinserträge aus zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten sowie Zinskomponenten von Derivaten werden im "Nettozinsergebnis" ausgewiesen. Änderungen des reinen Zeitwerts, die sich aus Handelsaktiva und -passiva ergeben, werden in der Position " Gewinnen und Verlusten aus finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.
Negativzinsen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden im "Nettozinsergebnis" dargestellt.
(13) Provisionsergebnis
Provisionserträge und -aufwendungen (außer jenen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, welche im Effektivzinssatz enthalten) werden gemäß IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden bilanziert und im Posten "Provisionsergebnis" ausgewiesen. Die Addiko Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse in den Geschäftssegmenten aus Kundenverträgen für Dienstleistungen welche über eine bestimmten Zeitraum erbracht werden oder welche zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt werden. Dies steht im Einklang mit den Informationen zu den Umsatzerlösen, die für jedes berichtspflichtige Segment gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente angegeben werden.
Gemäß IFRS 15 werden Erträge erfasst, wenn die Gruppe eine Leistungsverpflichtung erfüllt, indem sie eine zugesagte Dienstleistung an den Kunden erbringt. Es muss wahrscheinlich sein, dass der Gruppe daraus ein wirtschaftlicher Nutzen erwächst und der Betrag verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen, jedoch ohne Berücksichtigung von Steuern oder sonstigen Abgaben, bewertet.
Provisionen, die für die Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum anfallen, werden über diesen Zeitraum abgegrenzt. Umgekehrt werden Provisionseinnahmen, die durch die Erbringung bestimmter Dienstleistungen für Dritte oder durch das Eintreten eines bestimmten Ereignisses erzielt werden, bei Abschluss der zugrunde liegenden Transaktion erfasst. Unter Berücksichtigung der Addiko-Produktklassen werden die folgenden Dienstleistungen über den Zeitraum abgegrenzt:
- Accounts und Packages, diese Kategorie umfasst Gebühreneinnahmen und -ausgaben aus monatlichen regulären Konto-/Paketgebühren, einschließlich monatlicher Gebühren für Internetbanking, Mobile Banking, SMS-Dienste und andere Dienstleistungen (außer Kreditkarten).
- Kredite und Einlagen, die Gebührenerträge und -aufwendungen darstellen, die nicht integraler Bestandteil des effektiven Zinssatzes sind und in direktem Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft stehen (z. B. die Gebühr für die Einrichtung des Limits)
- Wertpapiere, die Provisionserträge und -aufwendungen aus der Vermögensverwaltung darstellen
- Bancassurance, Provisionserträge und -aufwendungen aus der Versicherungsvermittlung
Die mit den folgenden Produkten erzielten Gebühren werden bei Abschluss der zugrunde liegenden Transaktion erfasst:
- Transaktionen, Gebühren, die den Kunden für durchgeführte Transaktionen (mit Ausnahme von Kreditkarten) in Rechnung gestellt werden, wie z.B. Zahlungsaufträge, Daueraufträge
- Karten, Gebühren im Zusammenhang mit Prepaid- und Kreditkarten (z.B. monatliche Mitgliedsbeiträge) und Akquisitionsgeschäften (z.B. Mitgliedsbeiträge, Interbankenentgelte, Systemgebühren, Servicegebühren usw.)
- FX & DCC, Gebühreneinnahmen im Zusammenhang mit Devisentransaktionen wie Gebühren aus Devisenkassageschäften oder dynamischen Währungsumrechnungen.
- Trade Finance, Gebühreneinnahmen aus der Erbringung von Transaktionsdienstleistungen für Dritte, wie z.B. die Vermittlung des Erwerbs von Aktien oder anderen Wertpapieren
Sonstige Gebühren und Provisionen beziehen sich hauptsächlich auf Transaktions- und Dienstleistungsgebühren, die bei Erhalt der Dienstleistungen als Aufwand verbucht werden.
In der Anhangsangabe (32) Provisionsergebnis in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung wird diese Produktsicht als Basis für die Darstellung verwendet.
(14) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
Die Position Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten umfasst alle Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, realisierte Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung, das Ergebnis aus dem Handel mit Wertpapieren und Derivaten, Dividenden, sowie Wechselkursgewinne und -verluste aus monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Gruppe hat sich dafür entschieden, die reinen Fair-Value-Bewegungen von Handelsaktiva und -passiva im Handelsergebnis auszuweisen, mit Ausnahme der damit verbundenen Zinserträge und Zinsaufwendungen, die im "Nettozinsergebnis" ausgewiesen werden.
Das Nettoergebnis aus nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, umfasst alle Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Vermögenswerte, realisierte Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Dividenden.
Das Nettoergebnis aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten umfasst Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung und Dividenden. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten alle Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung.
(15) Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis spiegelt alle sonstigen Erträge und Aufwendungen wider, die nicht unmittelbar der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind, wie z. B. Aufwendungen für Restrukturierungen oder Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen. Darüber hinaus umfassen sie Aufwendungen für sonstige Steuern und bestimmte regulatorische Abgaben (Bankenabgabe, Beiträge zum Einlagensicherungssystem und zum einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund)).
(16) Übriges Ergebnis
Im übrigen Ergebnis sind Wertminderungen sowie Auflösungen von Wertberichtigungen aus zur Veräußerung gehaltenten Vermögenswerten und Verkaufsgruppen sowie von nicht finanziellen Vermögenswerten enthalten. Zusätzlich enthält diese Position die Auflösung und Dotierung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sowie allfällige Kosten und Erträge welche aus Rechtsstreitigkeiten entstehen. In dieser Position sind weiters die Gewinne und Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen enthalten.
(17) Finanzinstrumente
Die Darstellung der Posten in der Bilanz als solche spiegelt die Art der Finanzinstrumente wider. Aus diesem Grund wurden die Klassen nach denjenigen Bilanzposten definiert, die Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente enthalten.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einer Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einer anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
17.1. Klassifizierung und Bewertung
Geschäftsmodelle
Sämtliche von IFRS 9 umfassten finanziellen Vermögenswerte sind einem der unten beschriebenen Geschäftsmodelle zuzuordnen. Für jeden finanziellen Vermögenswert, der die SPPI-Bedingung erfüllt (das sind Instrumente mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen), muss beim erstmaligen Ansatz eines der folgenden Geschäftsmodelle zugeordnet werden:
- Zur Vereinnahmung gehalten (hold to collect): ein Vermögenswert wird mit dem Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, gehalten.
- Zur Vereinnahmung und zum Verkauf gehalten (hold to collect and sell): ein Vermögenswert wird mit dem Ziel, sowohl die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen als auch die Vermögenswerte zu verkaufen, gehalten.
- Sonstige: ein Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten wird bzw. nicht die Kriterien der oben angeführten Kategorien erfüllt. Innerhalb der Addiko Gruppe haben zwei Tochtergesellschaften einen Teil ihres Anleihenportfolios als sonstiges Geschäftsmodell klassifiziert, da diese Instrumente mit den Handelsaktivitäten der Gruppe, im Besonderen im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft, verbunden sind.
Für den selten vorkommenden Fall, dass die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell für die Verwaltung von bestimmten finanziellen Vermögenswerten ändert und die spezifischen Anforderungen von IFRS 9 erfüllt sind, wäre eine Umgliederung aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte erforderlich. Derartige nachträgliche Veränderungen führen nicht zu einer Umgliederung oder Anpassung früherer Perioden. Verkäufe, aufgrund einer Erhöhung im Kreditrisiko sowie Verkäufe nahe dem Fälligkeitstermin und Gelegenheitsverkäufe, welche auf einmalige Ereignisse zurückzuführen sind, werden nicht als Widerspruch zum Geschäftsmodell „hold to collect“ betrachtet.
Charakteristika der vertraglichen Cashflows
Für die Überprüfung, ob die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen, wird der „Kapitalbetrag“ als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes definiert. „Zinsen“ werden als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes, für das mit dem ausstehenden Kapitalbetrag in einem bestimmten Zeitraum verbundene Kreditrisiko und für andere grundlegende Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe (z.B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie als Gewinnspanne definiert.
Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen, berücksichtigte die Addiko Gruppe die vertraglichen Bedingungen des Instruments und analysierte das bestehende Portfolio auf SPPI-Kriterien anhand einer Checkliste. Dazu gehört die Beurteilung, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den zeitlichen Anfall oder die Höhe der vertraglichen Cashflows in einer Weise verändern könnte, dass er diese Bedingung nicht erfüllt, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist: ungewisse Ereignisse, die Betrag und Zeitpunkt der vertraglichen Cashflows verändern könnten, Hebelwirkungen, Vorauszahlungs- und Verlängerungsoptionen, Klauseln, die den Anspruch der Gruppe auf Cashflows aus bestimmten Vermögenswerten einschränken, und Merkmale, die die Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes verändern.
Bereiche mit wesentlichen Ermessensentscheidungen umfassen einseitige Margen- und Zinssatzänderungen, Vorauszahlungsoptionen, andere bedingte Zahlungsmodalitäten, Projektfinanzierungen und Benchmark Tests für Darlehen mit Zinsdifferenzen.
Die Einhaltung des SPPI Kriteriums wird wie folgt überprüft:
- Einseitige Änderungen von Margen und Zinsen: die Weitergabe der Kosten in Bezug auf die zugrundeliegende Kreditvereinbarung, Vertragsklauseln die zur Einhaltung einer stabilen Gewinnspanne dienen und Änderungen der Zinssätze die eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit widerspiegeln, sind nicht SPPI schädlich.
- Vorauszahlungsoptionen: wenn der vorzeitig zurückgezahlte Betrag dem ausstehenden Kapitalbetrag, den Zinsen und den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Gebühren entspricht, sind sie unkritisch. Die Vorauszahlungsgebühr muss kleiner als die entgangene Zinsmarge sein.
- Andere bedingte Zahlungmodalitäten: hierbei könnte es sich typischerweise um Nebengeschäftsklauseln handeln, bei denen die Vertragsstrafe die erhöhten Kosten für die Risikoüberwachung oder die Erstattung des entgangenen Gewinns, der mit dem auslösenden Ereignis verbunden ist, widerspiegelt. Solche Klauseln sind nicht SPPI-schädlich.
- Projektfinanzierung: wenn es keine Abhängigkeit der Zahlungsströme mit dem zugrundeliegenden Geschäftsprojekts gibt und der Kreditnehmer über ausreichend Eigenkapital verfügt, um Verluste durch das Projekt vorzeitig auszugleichen sodass die Kreditzahlungen nicht gefährdet sind, erfüllt dies die SPPI-Bedingung.
- Kredite mit variablen Zinssätzen: enthält der Kredit Zinsdifferenzen (Zeitpunkt der Fixierung liegt vor dem Beginn der Periode, Laufzeit des Referenzzinssatzes entspricht nicht der Häufigkeit der Zinsanpassung etc.) muss geprüft werden ob sich der Zeitwert des Geldes als Zinskomponente wesentlich geändert hat (ob die Zinsdifferenzen zu vertraglichen undiskontierten Cashflows führen können, welche erhebliche Differenzen zu den Benchmark-Cashflows aufweisen), wenn ja, dann muss ein quantitativer Benchmark-Test durchgeführt werden.
Im Zuge des Benchmark-Tests werden bei erstmaligem Ansatz die vertraglich undiskontierten Cashflows von Finanzinstrumenten mit Benchmark-Cashflows verglichen, d.h. vertraglich undiskontierte Cashflows, die entstehen würden, wenn der Zeitwert des Geldes nicht geändert wird. Die Auswirkung des geänderten Zeitwertes des Geldes wird für den jeweiligen Berichtszeitraum sowie kumulativ über die Restlaufzeit des Finanzinstrumentes berücksichtigt. Der Benchmark-Test basiert auf einer Reihe möglicher Szenarien. Das geeignete Vergleichsfinanzinstrument ist jenes, welches bis auf die Zinsdifferenzen über die gleiche Kreditqualität und dieselben vertraglichen Bedingungen verfügt, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um einen tatsächlich bestehenden oder hypothetischen Vermögenswert handelt. Sofern ein Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass sich die vertraglichen (undiskontierten) Cashflows wesentlich (10%-Grenzwert) von den (undiskontierten) Benchmark-Cashflows unterscheiden (sei es periodisch oder kumulativ), erfüllt der finanzielle Vermögenswert nicht die Bedingung des IFRS 9 Absatz 4.1.2(b) und 4.1.2A(b) und kann somit nicht zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) bewertet werden.
Im Geschäftsjahr und in der Vergleichsperiode gab es keine Finanzinstrumente mit Zinsdifferenzen, welche zu einer Klassifizierung auf erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) geführt hätten. Eine wesentliche Anzahl an Finanzinstrumenten mit kritischen Merkmalen ist aufgrund der internen Regelung für neue Produkte, welche potentielle nicht SPPI-konforme Merkmale ausschließt, nicht zu erwarten.
Zum Berichtszeitpunkt hat die Gruppe keine Darlehen im Portfolio, die Merkmale enthalten, die die vertraglichen Cashflows verändern, wenn der Darlehensnehmer bestimmte vertraglich festgelegte Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele (ESG) erfüllt. Für den Fall, dass in Zukunft Instrumente mit ESG-Merkmalen begeben oder erworben werden, prüft Addiko zunächst, ob die Auswirkungen der ESG-Merkmale nur minimale Auswirkungen auf die vertraglichen Cashflows des Kredits haben könnten, dann hat das Merkmal keinen Einfluss auf die Klassifizierung des Kredits. Wenn die Auswirkung des ESG-Merkmals jedoch mehr als geringfügig sein könnte, ist eine Beurteilung erforderlich, ob das Merkmal mit einer grundlegenden Kreditvereinbarung vereinbar ist und das SPPI-Kriterium erfüllt.
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte
Basierend auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Charakteristika der vertraglichen Cashflows definiert IFRS 9 die folgenden Hauptbewertungskategorien:
- Ein finanzieller Vermögenswert wird nur dann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das Ziel des Geschäftsmodells des Unternehmens darin besteht, den finanziellen Vermögenswert zu halten, und wenn die vertraglichen Cashflows ausschließlich aus Zahlung von Kapital und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen (SPPI-Kriterien).
- Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) erfasst, wenn dieser im Rahmen eines Geschäftsmodells sowohl zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch zum Verkauf gehalten wird, und wenn die vertraglichen Cashflows ausschließlich aus Zahlungen von Kapital und Zinsen auf das ausstehende Kapital bestehen (einfaches Darlehen).
- Finanzielle Vermögenswerte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet. Weiters werden eingebettete Derivate nicht mehr vom Basisvertrag getrennt. Das Finanzinstrument wird in seiner Gesamtheit erfasst und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Ein Vermögenswert wird angesetzt, wenn Addiko eine Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Der Erstansatz der Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert inkl. Transaktionskosten (mit Ausnahme von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasster Finanzinstrumente, für welche die Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden). Käufe- und Verkäufe (Spot) von Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsverpflichtungen, die es einer Vertragspartei gestatten oder vorschreiben, eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu zahlen oder zu erhalten - was dazu führt, dass aus Sicht des Inhabers des Vermögenswerts eine sogenannte negative Entschädigung vorliegt (der Vorfälligkeitsbetrag könnte geringer sein als der noch nicht gezahlte Betrag von Kapital und Zinsen) -, können zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung im sonstigen Ergebnis anstatt zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung im Gewinn oder Verlust bewertet werden. Um die Voraussetzungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu erfüllen, muss der Vermögenswert im Rahmen eines "held to collect"-Geschäftsmodells gehalten werden.
Bei erstmaligem Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Klassifizierung in eine der drei Kategorien basierend auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Charakteristika der vertraglichen Cashflows des Finanzinstruments. Die Folgebewertung wird von der Klassifizierungskategorie bestimmt.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ein Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und folglich bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert im Rahmen des Geschäftsmodells „hold to collect“ gehalten wird und die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen. Finanzinstrumente werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Rückzahlungen des Kapitalbetrags, zuzüglich bzw. abzüglich der kumulierten Abschreibung auf Differenzbeträge zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode sowie bereinigt um Wertberichtigungen, bewertet. Zinserträge werden im Posten „Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode“ ausgewiesen. Wertminderungen werden im Posten „Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Der Großteil der finanziellen Vermögenswerte der Addiko Gruppe wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden in der Zeile "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden (financial assets at fair value through other comprehensive income)
Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und folglich bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert im Rahmen des Geschäftsmodells „hold to collect and sell“ gehalten wird und die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen. Finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei sämtliche Veränderungen im sonstigen Ergebnis erfasst und im Rahmen des Expected-Credit-Loss-Modells (erwartete Verluste, ECL) auf Wertminderung geprüft werden.
Zinserträge werden im Posten „Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode“ und Wertminderungen im Posten „Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten ist in der „Fair-Value-Rücklage“ in der Konzern-Eigenkapitalsveränderungsrechnung ausgewiesen. Die Veränderungen am beizulegenden Zeitwert von Schuldinstrumenten im Berichtszeitraum sind im Posten „Fair-Value-Rücklage-Schuldverschreibungen“ im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden im Posten „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente haben Unternehmen zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes das unwiderrufliche Wahlrecht, die Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Diese Wahlmöglichkeit besteht für jedes einzelne Eigenkapitalinstrument. Alle nachfolgenden Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes werden im Posten „Fair-Value-Rücklage-Eigenkapitalinstrumente“ im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, ohne dass ein Recycling in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt.
Die Addiko Gruppe hat ein kleines Portfolio an Eigenkapitalinstrumenten als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert, klassifiziert. Diese Darstellungsvariante wurde gewählt, weil die Investitionen für strategische Zwecke und nicht mit der Aussicht auf einen späteren Verkauf getätigt wurden, und es keine Pläne gibt, diese Investitionen kurz- oder mittelfristig zu veräußern.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (financial assets at fair value through profit or loss)
Ein finanzieller Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten bzw. nicht unter eines der Geschäftsmodelle „hold to collect“ oder „hold to collect and sell“ fällt, ist dem sonstigen Geschäftsmodell zuzuordnen und wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Darüber hinaus kann die Addiko Gruppe von der Option Gebrauch machen, einige finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Zinserträge werden im Posten „Sonstige Zinserträge“ ausgewiesen. Dividenden sowie Gewinne und Verluste aus der Neubewertung und Ausbuchung werden im Posten „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen. Zudem sind jegliche Finanzinstrumente, deren vertragliche Cashflows nicht die SPPI-Bedingung erfüllen, entsprechend dieser Kategorie zu bewerten, auch wenn sie in den Geschäftsmodellen „hold to collect“ bzw. „hold to collect and sell“ gehalten werden.
Finanzinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, und in die folgenden zwei Unterkategorien fallen, sind dem sonstigen Geschäftsmodell zuzuordnen und werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
- Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (financial assets designated at fair value through profit or loss)
Bei erstmaligem Ansatz kann die Addiko Gruppe das Wahlrecht ausüben, einen finanziellen Vermögenswert, der sonst in Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden würde, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, sofern durch eine derartige Klassifizierung eine Ansatz- oder Bewertungsinkonsistenz („Accounting Mismatch“), die sich aus der ansonsten vorzunehmenden Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder der Erfassung von Gewinnen und Verlusten anhand von unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben würde, entweder beseitigt oder erheblich reduziert wird. Derzeit gibt es keinen solchen Fall in der Addiko Gruppe.
- Finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (financial assets mandatorily at fair value through profit or loss)
Finanzielle Vermögenswerte werden in dieser Kategorie eingestuft, wenn ihre vertraglichen Cashflows nicht die SPPI-Bedingung erfüllen oder sie Bestandteil von sonstigen, nicht zu Handelszwecken bestimmten, Geschäftsmodellen sind.
Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden sowie Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden (welche bei erstmaligem Ansatz nicht erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis designiert wurden), werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft, es sei denn, sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Wenn eine Modifikation oder ein Tausch einer zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeit nicht zur Ausbuchung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit führt, erfasst die Bank die Anpassung der fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit, die sich aus einer Modifikation oder dem Tausch ergibt, zum Zeitpunkt der Modifikation oder des Tausches in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Addiko Gruppe nahm in den vergangenen Jahren am EZB-Programm "Targeted Longer-Term Refinancing Operations" (TLTRO III) teil. Ursprünglich hing der Zinssatz von einem Zinssatz ab, der für das Hauptrefinanzierungsgeschäft des Eurosystems angewandt wurde (durchschnittlicher Zinssatz für Einlagenfazilitäten "DFR", der über die gesamte dreijährige Laufzeit der TLTRO III-Tranchen berechnet wurde) und vom Erreichen eines bestimmten Volumens an Kundenkrediten. Wenn das Ziel erreicht wurde, wurde der Zinssatz entsprechend gesenkt. Diese Bedingungen zielten darauf ab, die Bereitstellung von Krediten an Kunden zu fördern. Die Addiko Gruppe überprüfte in regelmäßigen Abständen, ob die Kriterien erfüllt wurden. Änderungen der Schätzungen aufgrund einer revidierten Beurteilung der Förderungsbedingungen wären als Anpassung des Buchwerts (geänderte geschätzte erhaltene Zahlungen) und im Nettozinsertrag verbucht worden. In den Jahren 2021 und 2022 kam die Addiko Gruppe jedoch zu dem Schluss, dass die Kriterien für eine Zinsermäßigung nicht erfüllt waren. Im Oktober 2022 hat die EZB den TLTRO III neu kalibriert. Ab dem 23 November 2022 ist der Zinssatz für alle verbleibenden TLTRO III-Geschäfte an den Durchschnitt der ab diesem Tag geltenden EZB-Leitzinsen gekoppelt. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die Addiko Gruppe, da im Laufe des Jahres 2022 alle TLTRO III Darlehen zurückgezahlt wurden. Die finanziellen Verbindlichkeiten aus TLTRO III wurden in der Zeile "Einlagen von Kreditinstituten" ausgewiesen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die erhaltenen Refinanzierungsdarlehen wurden nicht als Darlehen zu einem unter dem Marktniveau liegenden Zinssatz betrachtet, da die EZB ihren eigenen Markt mit Liquiditätsprodukten schafft und allen zugelassenen Teilnehmern ähnliche Bedingungen anbietet. Weitere Einzelheiten sind der Erläuterung (31) Nettozinsergebnis zu entnehmen.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu FVTPL bewertet werden, bestehen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und finanziellen Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz zu FVTPL bewertet werden. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zu FVTPL designierten Verbindlichkeiten, die aus Änderungen des eigenen Kreditrisikos der Verbindlichkeit resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst, der verbleibende Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird in der Gewinn- oder Verlustrechnung dargestellt. Die Addiko Gruppe hat in den Jahren 2022 und 2021 keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten als zu FVTPL zu bewerten.
Die Addiko Gruppe hatte im aktuellen und im vergangenen Geschäftsjahr keine Hedge Accounting Beziehungen.
17.2. Wertminderung
Um Änderungen im Kreditrisiko von finanziellen Vermögenswerten abzubilden, erfasst die Addiko Bank im Rahmen des zukunftsorientierten ECL-Modells die erwarteten Verluste und aktualisiert den Wert der erfassten erwarteten Verluste zu jedem Bilanzstichtag. Mittels der angewandten Wertminderungsstandards werden die erwarteten Verluste basierend auf angemessenen und vertretbaren Informationen, darin inbegriffen vergangene, gegenwärtige und zukünftige Informationen, bewertet. Dadurch werden potentielle zukünftige Kreditausfall(s)ereignisse in verschiedenen Szenarien berücksichtigt.
Die "Lifetime ECL" ist der erwartete Barwert der Verluste, die entstehen, wenn Kreditnehmer ihren Verpflichtungen zu irgendeinem Zeitpunkt während der gesamten Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte nicht nachkommen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten bei Ausfall („Loss Given Default“).
Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle werden in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
- Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden: als Abzug vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte;
- Kreditzusagen und Finanzgarantien: als Rückstellung;
- Wenn ein Finanzinstrument sowohl eine in Anspruch genommene als auch eine nicht in Anspruch genommene Komponente enthält und die Gruppe die Kreditausfälle für die Kreditverpflichtungskomponente nicht getrennt von denen für die in Anspruch genommene Komponente ermitteln kann, weist die Gruppe eine kombinierte Risikovorsorge für beide Komponenten aus. Der kombinierte Betrag wird als Abzug vom Bruttobuchwert der gezogenen Komponente ausgewiesen. Jeder Überschuss der Wertberichtigung über den Bruttobetrag der in Anspruch genommenen Komponente wird als Rückstellung ausgewiesen; und
- zum FVOCI bewertete Schuldinstrumente: In der Bilanz wird keine Wertberichtigung ausgewiesen, da der Buchwert dieser Vermögenswerte ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Wertberichtigung wird jedoch in Anhangsangabe (44) Investitionswertpapiere ausgewiesen.
Überblick ECL-Berechnung
Nach IFRS 9 hat eine Bank den Betrag des erwarteten Verlusts wahrscheinlichkeitsgewichtet als die Differenz zwischen den gegenüber der Bank gemäß den vertraglichen Bedingungen eines Finanzinstruments fälligen Cashflows und den von der Bank erwarteten Cashflows zu bestimmen. Wenngleich durch IFRS 9 diese Zielsetzung gegeben ist, werden durch den Standard keine detaillierten Methoden oder Techniken zur Umsetzung vorgegeben.
Der Empfehlung des GPPC (Global Public Policy Committee) folgend, bedient sich die Addiko Bank bei der Bestimmung der zu erwartenden Cashflows des „Sum of Marginal Losses Approach“ (Berechnung der Summe der marginalen Verluste), bei dem die erwarteten Verluste als Summe der marginalen Verluste berechnet werden, welche ab dem Bilanzstichtag in jedem Zeitraum entstanden sind. Die marginalen Verluste werden anhand von individuellen Parametern abgeleitet, welche sowohl Risikopositionen und Verluste im Fall eines Kreditausfalls als auch die bedingte Wahrscheinlichkeit des Ausfalls für jeden Zeitraum (die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls im Zeitraum X unter der Voraussetzung des Fortbestehens einer Risikoposition bis zum Zeitraum X) schätzen. Die (über die Gesamtlaufzeit) erwarteten Verluste werden für unterschiedliche Szenarien separat, unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukunftsbezogener Informationen, berechnet. Die aggregierte Berechnung des letztendlich erwarteten Verlustes erfolgt schließlich mittels Wahrscheinlichkeitsgewichtung der verschiedenen individuellen Szenarien. Addiko rechnet in Summe mit drei möglichen Ergebnissen: Basisperspektive, optimistische Perspektive und pessimistische Perspektive, wenngleich gegebenenfalls auch mehrere nachteilige Szenarien simuliert werden, um die Dynamik und mögliche Portfoliorisiken (vgl. Absatz Zukunftsbezogene Informationen) zu verstehen.
Der Beobachtungszeitraum und die für die ECL-Berechnung verwendeten Parameter hängen von der Laufzeit der Transaktion, der IFRS-9-Stage der Transaktion und dem verwendeten Makroszenario ab. Während für Stage 1 der erwartete Kreditverlust von bis zu einem Jahr berücksichtigt werden muss, müssen in Stage 2 und 3 die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste erfasst werden.
Die PD-Parameter sind jene Parameter, die die Ausfallswahrscheinlichkeit („probability of default“, „PD“) innerhalb eines bestimmten Zeitraums darstellen. Die für die ECL-Berechnung verwendeten PDs werden von Modellen/Methoden abgeleitet, die von den internen Modellentwicklungseinheiten der Addiko Bank entwickelt wurden. Im Allgemeinen sind die Modelle länder- und segmentspezifisch, wann immer dies möglich und plausibel ist. Für bestimmte Bereiche des Portfolios werden hingegen gruppenweite Modelle verwendet, um die Datenverfügbarkeit und die Portfolioeigenschaften wiederzugeben. In bestimmten Fällen werden aus dem selben Grund auch externe Daten von Rating-Agenturen verwendet. Methodisch wird ein indirekter Modellierungsansatz gewählt. Dies bedeutet, dass die zugrunde liegende bestehende Basel III-Methode als Ausgangspunkt verwendet und so angepasst wird, dass sie vollständig mit IFRS 9 übereinstimmt. Dies beinhaltet die Beseitigung jeglicher Konservativität in den Modellen, die Einbeziehung zukunftsorientierter Point-in-Time-Informationen in die Methodik sowie die Schätzung der Lifetime-PD-Laufzeitstrukturen.
Die Verlusthöhe bei Ausfall („exposure at default“, EAD) ist eine Schätzung der Höhe der Risikoposition zum Zeitpunkt des Ausfalls inkl. Rückzahlungen des Kapitalbetrags und der Zinsen sowie den erwarteten Inanspruchnahmen von Kreditzusagen. Die EAD ist definiert als der Bruttobuchwert zum Zeitpunkt des Ausfalls, wobei der Effektivzinssatz zur Abzinsung der Cashflows auf einen Barwert am Bilanzstichtag verwendet wird. In Fällen in denen keine vertragliche Restlaufzeit gegeben ist, werden zur Bestimmung der Cashflow-Struktur quantitative oder qualitative Kriterien verwendet (z.B. Frames). Für den EAD-Parameter werden intern entwickelte statistische Modelle verwendet. Auch die Addiko Bank verwendet statistisch entwickelte Modelle, um die Vorauszahlungsraten in ihren Portfolios zu schätzen.
LGD (Loss Given Default) ist eine Schätzung des wirtschaftlichen Verlusts sollte es zu einem Ausfall des Kunden kommen. Für den LGD-Parameter werden sowohl im Retail- als auch im Corporate-Bereich intern entwickelte statistische Modelle verwendet. Diese Werte werden intern abgeglichen, während qualitative Prüfungen durchgeführt werden, um ein angemessenes Niveau zu gewährleisten.
Zusätzlich zur allgemeinen ECL-Berechnung auf der Grundlage interner geschätzter Risikoparameter/Methoden wird ein Portfolio-Ansatz für bestimmte Umstände angewandt, die innerhalb des allgemeinen Rahmens nicht auf andere Weise angemessen berücksichtigt werden können, aber für den Berichtszeitpunkt relevant sind. Diese Aspekte stehen im Zusammenhang mit der Datenverfügbarkeit und -qualität, Modell-/Parameterschwächen, begrenzten Zeitreihen und/oder zeitlichen Verzögerungen bei den Daten, sind aber nicht darauf beschränkt. Es wird ein formalisierter Ansatz definiert, um eine konsistente und solide Anwendung innerhalb der allgemeinen Berechnungslogik zu gewährleisten.
Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
Je nach Verschlechterung der Kreditqualität laut IFRS 9 unterteilt die Addiko Bank die Bewertung der erwarteten Verluste in drei Stufen im folgenden auch Stages genannt. Demnach wird für Stage 1 der 12-Monats-Verlust, für Stage 2 und 3 der volle erwartete Verlust über die Gesamtlaufzeit ausgewiesen.
Stage 1 beginnt sobald ein Finanzinstrument eingebucht und 12-Monats-Verluste als Aufwand erfasst sowie eine Wertberichtigung gebildet wird. Zinserträge werden für finanzielle Vermögenswerte basierend auf dem Bruttobuchwert berechnet. Sofern es zu keinen Änderungen in der Kreditqualität kommt, gilt derselbe Ansatz bis zur Fälligkeit.
Wenn sich die Kreditqualität signifikant verschlechtert, gelangen die Vermögenswerte in Stage 2; siehe dazu die Stage-Kriterien der Addiko Bank (weiter unten im Detail beschrieben). In dieser Phase wird der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust verwendet, wodurch es zu einem wesentlichen Anstieg in den Risikovorsorgen kommt.
Stage 3 kommt zur Anwendung, wenn sich die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswertes derart verschlechtert, dass es zu einem Schuldnerausfall oder einer Wertminderung kommt. Die Definition des Schuldnerausfalls gemäß Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirement Regulation, CRR), Artikel 178 der EU-Verordnung 575/2013 lautet:
- Es ist unwahrscheinlich, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe vollständig begleicht, ohne dass die Gruppe gewisse Handlungen wie z.B. die Verwertung von Sicherheiten (sofern solche gestellt wurden) setzen muss; oder
- Der Kreditnehmer ist mit jeglichen wesentlichen Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe mehr als 90 Tage im Rückstand.
In dieser Stufe wird weiterhin der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust erfasst, allerdings werden die Zinserträge basierend auf dem Nettobuchwert berechnet (d.h. der Bruttobuchwert bereinigt um die Wertberichtigung).
Die Gruppe verwendet die Definition des Begriffs "Ausfall" gemäß Artikel 178 des CRR, da dies der Branchenstandard ist und die Konsistenz zwischen den Unternehmen der Gruppe sowie Risikomanagementprozessen gewährleistet. Die Feststellung, dass ein finanzieller Vermögenswert eine beinträchtige Bonität aufweist, wird durch die Überwachung von Ausfallkriterien erreicht, die in der Richtlinie „Default detection and recovery policy“ definiert sind.
Für die Berechnung der erwarteten Verluste unterteilt die Addiko Bank, basierend auf qualitativen und quantitativen Kriterien, ihre Kunden in die unterschiedlichen Stages. Diese Kriterien werden sowohl durch den Standard selbst als auch durch interne, länder- und portfolioübergreifende Analysen bestimmt. Die Staging-Indikatoren werden wie folgt klassifiziert:
Qualitative Kriterien:
- 30 Tage überfällig: Die Addiko Bank identifiziert einen Auslöser für das Staging-Kriterium, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
- Forborne Exposures: sind jene Risikopositionen, bei denen die Addiko Bank Zugeständnisse gegenüber Schuldnern, die Schwierigkeiten haben ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, gemacht hat. Forbearance-Ereignisse können zu einem nicht notleidenden Exposure („performing exposure“) oder zu einem notleidenden Exposure („non-performing exposure“) führen, womit ein Übergang von Stage 2 in Stage 3 erfolgt.
Weitere qualitative Kriterien im Hinblick auf Watchlist bzw. Frühwarnungsysteme finden ihren Niederschlag in der Ausfallwahrscheinlichkeit durch das automatische Downgrading des Kunden (wie dies in den Rating-Modellen verankert ist) oder als spezifischer Staging-Indikator abhängig von dem jeweiligen Portfolio.
Quantitative Kriterien werden auf der Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit angewandt, d.h. signifikante negative Veränderungen der 12-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit zum Berichtszeitpunkt im Vergleich zum erstmaligen Ansatz der Forderung, wobei signifikant als dreifacher Anstieg der PD bewertet wird. Darüber hinaus wird für einige Teile des Portfolios die Verschuldungsquote als zusätzliches Stage-Kriterium angewandt, um Änderungen aufgrund makroökonomischer Umstände zu berücksichtigen, die bei der erstmaligen Erfassung nicht vorhersehbar waren und/oder sich nicht direkt in der PD zum Berichtszeitpunkt widerspiegeln. Aufgrund begrenzter Zeitreihen gibt es Fälle, in denen das Rating zum Zeitpunkt der Ausreichung nicht verfügbar ist. In solchen Fällen wird ein vereinfachter Proxy-Ansatz verwendet, der auf historisch simulierten Ratings basiert (die PD zu einem bestimmten Zeitpunkt wird als Proxy für die erstmalige Anerkennung verwendet), während zusätzliche Mechanismen angewandt werden, um mögliche negative Auswirkungen dieser Annahme zu berücksichtigen.
Sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Faktoren, die für die Bestimmung der Stage verwendet werden, unterliegen einem laufenden Validierungs- und Monitoringprozess, um deren Angemessenheit und Anwendbarkeit im Laufe der Zeit sicherzustellen (vgl. Kapitel Validierung).
Zukunftsbezogene Informationen
Die Addiko Bank bezieht zukunftsgerichtete Informationen sowohl in die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Instruments seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, als auch in die Bewertung der Kreditausfälle ein. Die Addiko Bank hat die Haupttreiber des Kreditrisikos für jedes Portfolio von Finanzinstrumenten identifiziert und dokumentiert, indem sie historische Datenanalysen und geschätzte Beziehungen zwischen makroökonomischen Variablen und dem Kreditrisiko einbezogen hat. Diese Schlüsselfaktoren, die für die Analysen verwendet wurden, beinhalten neben anderen wichtigen Faktoren die folgenden Hauptindikatoren: Arbeitslosenraten, BIP-Wachstumsraten, Immobilienpreise, Industrieproduktion. Alle einbezogenen Variablen befinden sich, soweit möglich und plausibel, auf Länder- und Portfolioebene.
Die Prognosen für diese ökonomischen Variablen werden regelmäßig ausgewertet und aktualisiert. Die Eingangsdaten für die Prognosen werden aus externen Datenquellen gewonnen. Eine umfangreiche interne Überprüfung und (falls erforderlich) Anpassung wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Prognosen die Sicht von Addiko auf zukünftige Ergebnisse widerspiegeln. Dazu gehören auch verschiedene Zukunftsszenarien und deren Wahrscheinlichkeiten. Diese Szenarien sind das wirtschaftliche Basisszenario, die optimistische und pessimistische Szenarioprognose und die Wahrscheinlichkeitsgewichte für jedes dieser Szenarien. Die prognostizierten Parameter werden durchgängig für verschiedene bankinterne Prozesse verwendet.
Die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen und Prognosen der Addiko Gruppe sowie den derzeit verfügbaren öffentlichen Informationen. Sie beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten und beruhen auf Annahmen über zukünftige Ereignisse, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Viele Faktoren können dazu führen, dass die aktuellen Ergebnisse oder Leistungen wesentlich von denen abweichen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden.
Validierung
Die Methodik und die Annahmen, die im Rahmen der Berechnung der erwarteten Verluste getroffen werden, sind in den internen Validierungsprozess eingebettet. Dies bedeutet, dass Modelle/Methoden laufend einer Qualitätsprüfung und einem Verbesserungsprozess unterzogen werden. Die verwendeten Validierungsstandards werden im Voraus formalisiert, um eine konsistente Bewertung im Zeitverlauf sicherzustellen. Grundsätzlich findet die Validierung jährlich statt.
Addiko unterscheidet zwischen der Erstvalidierung und der laufenden Validierung.
- Eine Erstvalidierung wird bei der Entwicklung eines neuen Modells, bei größeren Änderungen der bestehenden Methodik bzw. bei wesentlichen Werteverschiebungen vorgenommen.
- Laufende Validierungen stellen eine regelmäßige Prüfung der bestehenden Methodik dar (wenn keine Erstvalidierung durchgeführt wurde).
Zusätzlich zu diesem jährlichen Prozess findet ein genaues monatliches Monitoring statt, um sicherzustellen, dass Portfolio- und Modellentwicklungen rechtzeitig identifiziert und bereits gewonnene Feststellungen behandelt werden.
Die Validierung wird von einer unabhängigen internen Abteilung, welche Berichte für das Management auf Gruppen- und lokaler Ebene bereitstellt, durchgeführt.
Abschreibungen
Eine Abschreibung wird vorgenommen, wenn die Gruppe keine vernünftigen Erwartungen auf eine Rückzahlung hat. Bei einer Abschreibung handelt es sich um eine Ausbuchung, zu der es üblicherweise durch Zugeständnisse an Kreditnehmer kommt, die sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befinden bzw. wenn im Ermessen der Gruppe keine vernünftige Aussicht auf Einbringung des Kreditbetrages besteht.
Abschreibungen können nur auf bereits angesetzte erwartete Verluste vorgenommen werden. Der abgeschriebene Betrag kann entweder eine vollständige oder teilweise Ausbuchung sein.
Zusätzlich zu den allgemeinen Ausbuchungskriterien (siehe Kapitel „Ausbuchung und Vertragsänderung“) würde das Zutreffen folgender spezifischer Kriterien zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes führen:
- Unbesicherter finanzieller Vermögenswert, wenn sich der Schuldner bereits in einem Konkursverfahren befindet;
- Unbesicherter finanzieller Vermögenswert, wenn innerhalb eines Jahres für den betreffenden Vermögenswert keine Rückzahlung erfolgte
- Finanzielle Vermögenswerte, die dreimal oder öfter restrukturiert wurden und bei denen die Bank der Auffassung ist, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen;
- Finanzielle Vermögenswerte bei denen der Anspruch der Bank auf Rückzahlung gegenüber dem Schuldner im Rahmen von Gerichts- oder sonstigen Verfahren durch Zuspruch eines Zwangsvergleiches erloschen ist
- Für finanzielle Vermögenswerte, die als uneinbringlich behandelt werden, wurden weitere Auslöser definiert.
17.3. Ausbuchung und Vertragsänderung
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn
- die vertraglichen Rechte, Cashflows aus dem Vermögenswert zu erzielen, abgelaufen sind; oder
- die Addiko Gruppe ihre Rechte, Cashflows aus dem Vermögenswert zu erzielen, übertragen hat oder eine Verpflichtung eingegangen ist, die erzielten Cashflows gänzlich an eine dritte Partei im Rahmen eines „Pass-Through-Agreement“ ohne wesentliche Verzögerungen zu übertragen;
- und entweder: (i) sie im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des Vermögenswertes übertragen hat, oder
(ii) sie im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des Vermögenswertes weder übertragen noch behalten hat, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen hat.
Die aus Verhandlungen mit Schuldnern resultierenden vertraglichen Anpassungen können zu zwei Arten von Änderungen der ursprünglichen vertraglichen Cashflows führen: (i) Substantielle Modifikationen oder (ii) Nicht-substantielle Modifikationen.
Die folgenden Hauptkriterien führen zu substantiellen Modifikation:
- Quantitative - substantielle Änderung der vertraglichen Cashflows wenn der Barwert der Cashflows gemäß den neuen Vertragsbedingungen unter Anwendung des Effektivzinssatzes diskontiert wird und mindestens um 10% vom diskontierten Barwert des ursprünglichen Finanzinstrumentes abweicht.
- Qualitative:
- Änderung des Schuldners
- Währungsänderung
- Änderung des Finanzierungszweckes
- Herausnahme oder Aufnahme SPPI-kritischer Merkmale aus bzw. in den Darlehensvertrag
Substantielle Modifikationen, die zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten führen
Wenn die vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes substantiell verändert oder nachverhandelt werden, führt dies (aufgrund des Ablaufens der vertraglichen Rechte auf Cashflows) zur Ausbuchung des betreffenden finanziellen Vermögenswertes. Ein neuer finanzieller Vermögenswert mit geänderten Vertragsbindungen wird angesetzt, wobei die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen finanziellen Vermögenswertes erfolgswirksam erfasst wird. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann oder die wesentliche Veränderung zu keinem Zahlungsausfall führt, wird der neue Vermögenswert in Stage 1 klassifiziert. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder die substantielle Modifikation zu einer Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und der Erfassung eines neuen finanziellen Vermögenswertes mit einem hohen Disagio, das die eingetretenen Kreditverluste widerspiegelt, führt, wird der neue finanzielle Vermögenswert als finanzieller Vermögenswert, mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (Purchased or Originated Credit-Impaired, POCI) behandelt. Für POCI Vermögensgegenstände wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes keine Risikovorsorge erfasst, sondern die gesamten über die Laufzeit erwarteten Verluste sind in dem bonitätsangepassten Effektivzinssatz reflektiert.
In der Folgebewertung wird der Betrag, um den sich der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust verändert hat, als Wertaufholung oder Wertminderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei Finanzinstrumenten der Stage 1 und 2, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird der nicht amortisierte Saldo der im Effektivzinssatz berücksichtigten Abschlussgebühren und Transaktionskosten in der Zeile "Nettozinsertrag" und bei Finanzinstrumenten der Stage 3, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in der Zeile "Aufwendungen für Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Auflösung der Wertberichtigungen für Kreditausfälle des ursprünglichen Vermögenswerts und die Bildung von Wertberichtigungen für Kreditausfälle für den neuen Vermögenswert werden in der Zeile "Wertberichtigungen für Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.
Nicht-substantielle Modifikationen, die zu keiner Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten führen
Wenn die vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes so geändert oder neu ausgehandelt werden, dass dies nicht zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes führt, haben Unternehmen den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes auf der Grundlage der neu ausgehandelten oder geänderten vertraglichen Cashflows unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes für die Abzinsung neu zu berechnen. Ein aus der Änderung hervorgehender Gewinn bzw. Verlust ist erfolgswirksam (Position: Übriges Ergebnis) zu erfassen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder abgelaufen ist.
17.4. Änderung bei der Steuerung des Treasury-Portfolios
Im Laufe des Jahres 2021 kam es zu bedeutenden Veränderungen in der Führungsstruktur der Addiko Bank AG, da der Aufsichtsrat den bisherigen CEO, CFO und CRO ablöste. Dies hatte eine direkte Auswirkung auf die künftige Strategie der Bank, da das neue Management ein "Transformationsprogramm" initiierte, das darauf abzielte, die Gesamtrentabilität der Bank zu erhöhen. Das "Transformationsprogramm" hatte als eine der wichtigsten Auswirkungen auf den Businessplan 2022 die Tatsache, dass das Neugeschäftsvolumen in den Fokus-Segmenten vollständig durch den beschleunigten Abbau der Nicht-Fokus-Segmente sowie den Ausstieg aus niedrig verzinsten und hochpreisigen Mittelstandskrediten im SME-Segment finanziert wird, wodurch das derzeitige solide Liquiditätsniveau erhalten bleibt. Dies ermöglichte eine Änderung des Managements des Treasury-Portfolios mit dem Ziel, die Kosten für die Steuerung des Portfolios zu senken und ein stabiles Volumen an Instrumenten zu haben, die darauf abzielen, Zinserträge bis zur Fälligkeit zu erzielen, um den Haupteinkommensfaktor, das Nettobankergebnis, zu unterstützen. Die Änderung in der Verwaltung des Treasury-Portfolios, die sich direkt aus der Änderung der Gesamtstrategie der Bank ergibt, wurde in der neuen Investmentstrategie umgesetzt, die im ersten Halbjahr 2022 ausgearbeitet und genehmigt wurde.
Als Folge dieser Änderung in 2022 startete Addiko ein neues Geschäftsmodell für das Treasury-Portfolio, indem neue Investitionen in die Kategorie "Held to Collect" eingestuft wurden.
Darüber hinaus prüfte Addiko im Laufe des Jahres 2022 bei der zuständigen Behörde (der Finanzmarktaufsicht, FMA), ob die beschriebene Änderung eine Änderung des Geschäftsmodells gemäß IFRS 9.4.4. darstellt, die eine Umgliederung des betroffenen Portfolios aus der Kategorie der zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral bewerteten finanziellen Vermögenswerte (FVOCI) in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte (AC) auslöst. Nach IFRS 9 ist die Umgliederung eines Portfolios von Instrumenten verpflichtend, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: die Häufigkeit der Änderungen, die Änderungen müssen von der Geschäftsleitung eines Unternehmens aufgrund externer oder interner Änderungen beschlossen werden, die Änderungen des Geschäftsmodells für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten müssen für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wesentlich sein und die Änderungen des Geschäftsmodells für die Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten müssen für externe Parteien nachweisbar sein. Auf der Grundlage der Rückmeldung der FMA im Januar 2023 muss das vor der Genehmigung der neuen Treasury-Anlagestrategie bestehende Portfolio weiterhin dem Geschäftsmodell Hold-to-Collect-and-Sell (HTC&S) zugeordnet und zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
(18) Pensionsgeschäfte
Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Pensionsgeber das rechtliche Eigentum an Vermögenswerten für begrenzte Zeit auf den Pensionsnehmer entgeltlich überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen oder können. Gemäß IFRS 9 erfolgt die Bilanzierung weiterhin beim Verkäufer, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum bei ihm verbleiben. In Höhe des erhaltenen bzw. geleisteten Barbetrags wird beim Pensionsgeber eine Verbindlichkeit bzw. beim Pensionsnehmer eine Forderung bilanziert.
(19) Treuhandgeschäfte
Treuhandgeschäfte, die die Addiko Gruppe im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung abschließt, werden nach IFRS nicht in der Bilanz ausgewiesen. In der Erfolgsrechnung werden Provisionszahlungen im Provisionsergebnis ausgewiesen.
(20) Finanzgarantien
Finanzgarantien sind Verträge, die das Unternehmen zur Leistung von Zahlungen verpflichten, die dem Garantienehmer eine Entschädigung für einen Verlust gewährleisten. Dieser Verlust würde entstehen, wenn ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den vertraglichen Bedingungen nicht nachkommt. Bei erstmaliger Erfassung werden die Finanzgarantien als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, inklusive der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Erstbewertung entspricht der erhaltenen Prämie, wobei dieser Betrag in der Folge verteilt und in den Provisionserträgen erfasst wird. Die Verbindlichkeiten werden anschließend mit dem höheren Betrag aus der Risikovorsorge und dem Buchwert der ursprünglich erfassten Prämie bewertet.
(21) Barreserve
Die Barreserve umfasst den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben bei Zentralnotenbanken, täglich fällige Einlagen sowie die Mindestreserve. Die Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei Zentralbanken zugelassen sind, werden nicht unter dieser Position, sondern unter den Finanziellen Vermögenswerten – je nach ihrer Bewertungskategorie – ausgewiesen.
Das gesetzliche Mindestreserve wird aus definierten Bilanzpositionen berechnet und muss im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum erfüllt werden. Daher unterliegen die Mindestreserveguthaben keinen Beschränkungen.
(22) Materielle Vermögenswerte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Unter den Sachanlagen werden die im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit der Addiko Gruppe genutzten Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Des Weiteren werden hier auch Leasingobjekte, die im Rahmen eines Operating-Leasing-Verhältnisses an Dritte verleast werden, ausgewiesen. Für weitere Details siehe Anhangsangabe (10) Leasing. Zu Renditezwecken erworbene Immobilien werden unter der Position als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ausgewiesen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen, wobei folgende Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauern zugrunde gelegt werden:
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Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer | in Prozent | in Jahren |
bei unbeweglichen Anlagen (Gebäude) | 2 - 4% | 25 - 50 Jahre |
bei beweglichen Anlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) | 5 - 33% | 3 - 20 Jahre |
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Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) sind Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Nutzung von erwarteten Wertsteigerungen gehalten werden. Sofern sie separat vermietet oder veräußert werden können, werden auch wesentliche Teile von gemischt genutzten Immobilien, die von Dritten genutzt werden, als Investment Property behandelt.
Investment Properties werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten – entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method – bewertet, wobei die Abschreibungen linear erfolgen und die für Sachanlagevermögen geltende Nutzungsdauer herangezogen wird.
Die planmäßigen Abschreibungen auf selbst genutztes Sachanlagevermögen werden in der Erfolgsrechnung separat unter den Abschreibungen ausgewiesen. Planmäßige Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und Investment Properties werden unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen“ erfasst.
Die Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Anzeichen einer möglichen Wertminderung überprüft. Entsprechend IAS 36 wird dazu der aktuelle Buchwert dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist demnach der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert („Value in Use“). Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, ist ein Impairment auf selbigen vorzunehmen. Sofern der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind, wird die Werthaltigkeitsprüfung auf der Basis des einzelnen Vermögenswerts durchgeführt. Ansonsten wird die Werthaltigkeitsprüfung für die zahlungsmittelgenerierende Einheit durchgeführt, der der Vermögenswert angehört. IAS 36 definiert eine zahlungsmittelgenerierende Einheit als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Etwaige Wertminderungen sowie Wertaufholungen werden unter der Position „Übriges Ergebnis“ erfasst. Sofern die Gründe für die Wertminderung wegfallen, wird der zuvor erfasste Wertminderungsaufwand aufgeholt. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht höher sein darf als jener, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
(23) Immaterielle Vermögenswerte
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Software sowie geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen und unter den Abschreibungen ausgewiesen. Folgende Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt:
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Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer | in Prozent | in Jahren |
bei Software | 14 –50% | 2 –7 Jahre |
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Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt, wie bei den materiellen Vermögenswerten beschrieben, ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36, und etwaige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen sowie Wertaufholungen, Gewinne und Verluste aus dem Abgang werden unter der Position „Übriges Ergebnis“ erfasst.
(24) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen
Die laufenden und latenten Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in der Bilanz gemeinsam unter Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen ausgewiesen. Die Ermittlung der laufenden Ertragsteuern erfolgt entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder.
Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden auf Basis der bilanzorientierten Methode (Liability-Methode) ermittelt, nach welcher die steuerlichen Wertansätze der Bilanzpositionen mit den Wertansätzen nach IFRS verglichen werden und für steuerbare temporäre Differenzen eine Abgrenzung gebildet wird. Eine latente Steuerschuld ist anzusetzen, wenn die Umkehrung steuerpflichtiger temporärer Differenzen zu einer effektiven Steuerbelastung führen wird. Latente Steueransprüche werden für zu versteuernde temporäre Differenzen angesetzt, die bei ihrer Auflösung zu einer Steuergutschrift führen. Eine gemäß IAS 12 erforderliche Saldierung der aktiven und der passiven latenten Steuern wurde vorgenommen. Eine Aktivierung von latenten Steuern darf nur vorgenommen werden, soweit überzeugende substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird.
Die Bewertung der latenten Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen erfolgt zu dem am Bilanzstichtag gültigen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz. Abzinsungen für langfristige latente Steuern werden gemäß IAS 12 nicht vorgenommen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden angesetzt, wenn substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass in Zukunft ausreichende steuerpflichtige Gewinne vorhanden sind. Basis für die Einschätzung ist die Steuerplanung, welche wiederum auf den vom Vorstand beschlossenen Businessplänen basiert.
Die Überprüfung der Ansatzfähigkeit aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen und steuerbaren temporären Differenzen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag.
Die Bildung und Auflösung von Steueransprüchen bzw. -verpflichtungen erfolgt als separater Posten, entweder in der Erfolgsrechnung oder im Sonstigen Ergebnis (z. B. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis ).
Die Gruppe bildet Rückstellungen für unsichere Steuerpositionen, die ihrer Meinung nach das Risiko von Steuerpositionen, die Gegenstand von Diskussionen, Prüfungen, Streitigkeiten oder Berufungen mit Steuerbehörden sind, angemessen widerspiegeln. Diese Rückstellungen werden auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags durch die Gruppe gebildet, die auf einer Beurteilung aller relevanten Faktoren beruht und am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft wird.
(25) Sonstige Vermögenswerte
Unter den Sonstigen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten und kurzfristig gehaltene Immobilien ausgewiesen, jedoch keine Finanzinstrumente.
Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum Nennwert. Die kurzfristig gehaltenen Immobilien, werden zu dem niedrigeren Wert aus beizulegenden Zeitwerts und Marktwert abzüglich der Veräußerungskosten ausgewiesen.
(26) Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
Gemäß IFRS 5 handelt es sich dann um einen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe), wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Wesentliche Voraussetzungen nach IFRS 5.7 bzw. 5.8, die bei kumulativer Erfüllung zu einer solchen Klassifizierung führen, sind:
- Unmittelbare Verfügbarkeit, d.h. der Vermögenswert muss im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte üblich sind, sofort veräußerbar sein
- Konkrete Veräußerungsabsicht, aktive Käufersuche
- Hohe Verkaufswahrscheinlichkeit
- Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist der Veräußerungsgegenstand zum Bilanzstichtag daher gemäß den speziellen Regelungen des IFRS 5 zu bewerten und auf den niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abzuwerten.
Der Ausweis der zum Verkauf stehenden Vermögenswerte und der damit im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten erfolgt in der Bilanz jeweils in einem separaten Hauptposten. Wertminderungsaufwendungen und Auflösungen von Wertberichtigung für Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden und Verkaufsgruppen, werden im "Übrigen Ergebnis" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden und von Verkaufsgruppen werden im "Sonstigen betrieblichen Ergebnis" ausgewiesen.
(27) Rückstellungen
27.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
In der Addiko Gruppe gibt es sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Pläne. Bei beitragsorientierten Pläne wird ein fester Beitrag an einen externen Versorgungsträger geleistet. Die Zahlungen werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen des Arbeitgebers zu weiteren Zahlungen. Eine Rückstellung ist daher nicht zu bilden.
Leistungsorientierte Zusagen betreffen Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen. Die Pläne sind unfunded, d. h. die zur Deckung benötigten Mittel verbleiben zur Gänze im Unternehmen selbst.
Die langfristigen Personalrückstellungen werden gemäß IAS 19 – Leistungen an Arbeitnehmer – nach dem laufenden Einmalprämienverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die Bewertung der zukünftigen Verpflichtung basiert auf versicherungsmathematischen Gutachten, die von unabhängigen Aktuaren erstellt werden. Der Ansatz in der Bilanz erfolgt in Höhe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation). Sich ergebende versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste werden entsprechend den Regelungen des IAS 19 erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Die wesentlichsten Parameter, die der versicherungsmathematischen Berechnung für die österreichischen Dienstnehmer zugrunde liegen, sind ein Rechnungszinssatz zum 31. Dezember 2022 i.H.v. 3,05% (2021: 0,97%) und die Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen der aktiven Mitarbeiter i.H.v. 3, 71% p. a. (2021: 3,67% p.a.). Die biometrischen Grunddaten werden unter Verwendung der Generationensterbetafeln AVÖ 2018 P (2021: AVÖ 2018 P) für Angestellte berücksichtigt. Für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen wird das frühestmögliche gesetzliche Pensionseintrittsalter zugrunde gelegt.
Für Mitarbeiter, die im Ausland beschäftigt sind, basieren die Berechnungen auf den lokalen Parametern. In der serbischen Tochterbank beträgt der Rechnungszinssatz 3,0% (2021: 3,0%), während in Slowenien ein Rechnungszinssatz von 3,50% (2021: 0,90%) angewendet wird. Der Fluktuationsabschlag beträgt zwischen 0,0%-5,58% (2021: 0,0%-4,83%) in Serbien und Slowenien.
Der erfolgswirksam zu erfassende Aufwand besteht aus Dienstzeitaufwand, der im Personalaufwand ausgewiesen wird, und in einen Zinsaufwand, der in den Zinsaufwendungen erfasst wird; versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
27.2. Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft
Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft werden für Risiken, insbesondere aus noch drohender Inanspruchnahmen von Rahmenvereinbarungen, oder als Bevorsorgung für übernommene Haftungen aus Kundengeschäften gebildet (im Besonderen abgegebene Finanzgarantien und erteilte Kreditzusagen). Es werden Rückstellungen sowohl für Einzelfälle als auch auf Portfolioebene gebildet und gemäß IFRS 9 bewertet.
Erfolgswirksame Veränderungen der Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft werden in der Erfolgsrechnung unter der Position "Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.
27.3. Restrukturierungsrückstellungen
Restrukturierungsrückstellungen werden nur gebildet, wenn die allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen gemäß IAS 37.72 erfüllt sind. Dazu bedarf es insbesondere des Vorliegens einer faktischen Verpflichtung des Unternehmens, die sich aus dem Vorliegen eines detaillierten, formalen Umstrukturierungsplans sowie der Ankündigung der darin enthaltenen Maßnahmen gegenüber den Betroffenen ableitet. Der Ausweis der mit Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen erfolgt in Anhangsangabe (34) Sonstiges betriebliches Ergebnis.
27.4. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Inanspruchnahme zuverlässig ermittelbar ist. Sofern der Effekt wesentlich ist, werden langfristige Rückstellungen abgezinst. Die Bewertung der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste basiert auf einer verlässlichen (bestmöglichen) Schätzung (Best Estimate) nach IAS 37.36 ff. Die Rückstellungen für Rechtsfälle umfassen Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden und externen Institutionen und werden auf der Grundlage einer Bewertung der Wahrscheinlichkeit erstellt, dass ein Gerichtsverfahren von der Gruppe verloren wird. In bestimmten Fällen wird der rechtliche risikobezogene Verlust mit Hilfe statistischer Methoden berechnet, wobei der erwartete Wert die Summe der Produkte aus den Wahrscheinlichkeiten bestimmter Rechtsstreitigkeiten und dem für jedes Szenario berechneten Verlust ist, wobei alternative Vorhersagemethoden in Bezug auf die Anzahl von Streitigkeiten innerhalb des relevanten Zeithorizonts berücksichtigt werden.
(28) Sonstige Verbindlichkeiten
Die Position enthält abgegrenzte Erträge und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, welche keinem bestimmten Bilanzposten zugeordnet werden können.
(29) Anteilsbasierte Vergütung
29.1. Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien
Der beizulegende Zeitwert der Aktien, die dem Vorstand im Rahmen des variablen Vergütungsplans gewährt werden, wird als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst, d. h. über das Jahr, auf das sich der Bonus bezieht, und über den Erdienungszeitraum der Aktien. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet und im Eigenkapital in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen, die in den sonstigen Rücklagen enthalten ist, erfasst. Beim erstmaligen Ansatz wird der gewährte Betrag auf der Grundlage der erwarteten Erfüllung der Ausübungsbedingungen geschätzt. Die Schätzungen der Dienstbedingungen und der nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen werden am Ende des Berichtszeitraums überprüft, und die Anpassungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen erfasst. Werden Aktien verwirkt, weil der Mitarbeiter die Dienstbedingungen während des Erdienungszeitraums nicht erfüllt hat, werden alle zuvor im Zusammenhang mit diesen Aktien erfassten Aufwendungen rückgängig gemacht, oder, wenn die Aktien nach dem Erdienungszeitraum verwirkt werden, werden sie mit dem Eigenkapital verrechnet.
29.2. Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich werden als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst. Die Verbindlichkeiten werden zu jedem Berichtszeitpunkt bis zur Begleichung zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Die endgültigen Kosten einer Prämie mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, die dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag entsprechen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
(30) Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile)
Eigenkapital begründet einen Residualanspruch auf die Vermögenswerte eines Unternehmens nach Abzug seiner gesamten Verpflichtungen oder Ansprüche, bei denen es seitens des Kapitalgebers keine Kündigungsmöglichkeiten gibt.
Das gezeichnete Kapital beinhaltet das von den Gesellschaftern gemäß Satzung eingezahlte Kapital.
Die Kapitalrücklage enthält das Aktienagio, d.h. den Betrag, um den der Ausgabepreis der Aktien ihren Nennwert übersteigt. Darüber hinaus werden in diesem Posten direkte Kapitalzuschüsse ausgewiesen.
Die Fair-Value-Rücklage enthält die Bewertungsergebnisse - nach Berücksichtigung latenter Steuern - für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste finanzielle Vermögenswerte.
Die Währungsrücklage enthält die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen der Addiko Gruppe (für weitere Informationen, siehe Anhangsangabe (9) Währungsumrechnung).
Das kumulierte Ergebnis beinhaltet die vom Konzern erwirtschafteten kumulierten Gewinne mit Ausnahme der konzernfremden zustehenden Gewinnanteile. Die Sonstigen Rücklagen beinhalten neben den gesetzlichen Rücklagen die Haftrücklage sowie die Rücklage für anteilsbasierte Vergütung.
Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
(31) Nettozinsergebnis
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode | 192,9 | 185,5 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 11,1 | 12,1 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 181,6 | 172,9 |
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten | 0,2 | 0,4 |
Sonstige Zinserträge | 2,3 | 2,2 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 1,1 | 1,7 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1,2 | 0,5 |
Summe Zinserträge | 195,1 | 187,7 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -16,5 | -14,8 |
davon Leasingverpflichtungen | -0,3 | -0,4 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,0 | -0,1 |
Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten | -0,7 | -1,3 |
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten | -1,6 | -2,0 |
Summe Zinsaufwendungen | -18,7 | -18,2 |
Nettozinsergebnis | 176,4 | 169,5 |
| | |
Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR -16,5 Mio. (2021: EUR -14,8 Mio.) enthalten Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen in Höhe von EUR -7,8 Mio.
(2021: EUR -7,7 Mio.). Die negativen Zinserträge aus TLTRO-III-Finanzverbindlichkeiten belaufen sich auf EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,3 Mio.).
Die Zinsenerträge stellen sich nach Instrumenten und Wirtschaftszweig wie folgt dar:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Derivate | 0,4 | 1,1 |
Schuldverschreibungen | 13,1 | 12,7 |
Staatssektor | 11,3 | 10,4 |
Kreditinstitute | 0,8 | 1,1 |
Sonstige Finanzunternehmen | 0,1 | 0,1 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,9 | 1,1 |
Kredite und Darlehen | 180,2 | 172,9 |
Zentralbanken | 0,9 | 0,0 |
Staatssektor | 1,8 | 2,5 |
Kreditinstitute | 0,2 | 0,0 |
Sonstige Finanzunternehmen | 0,5 | 0,6 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 47,8 | 43,6 |
Haushalte | 129,0 | 126,3 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1,2 | 0,5 |
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten | 0,2 | 0,4 |
Zentralbanken | 0,1 | 0,4 |
Kreditinstitute | 0,1 | 0,0 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,0 | 0,1 |
Gesamt | 195,1 | 187,7 |
| | |
Die negativen Zinserträge aus TLTRO-III-Finanzverbindlichkeiten belaufen sich auf EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,3 Mio.) werden in der Position "Negative Zinsen aus Finanzverbindlichkeiten, Zentralbanken" ausgewiesen.
Die Zinsaufwendungen stellen sich nach Instrumenten und Wirtschaftszweig wie folgt dar:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Derivate | -0,7 | -1,3 |
Einlagen | -16,1 | -14,4 |
Staatssektor | -0,9 | -1,1 |
Kreditinstitute | -1,8 | -1,5 |
Sonstige Finanzunternehmen | -1,4 | -1,1 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | -4,2 | -3,0 |
Haushalte | -7,8 | -7,7 |
Sonstige Verbindlichkeiten | -0,4 | -0,4 |
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten | -1,6 | -2,0 |
Schuldverschreibungen (Staatssektor) | -0,1 | -0,1 |
Kredite und Darlehen (Zentralbanken) | -1,5 | -1,9 |
Gesamt | -18,7 | -18,2 |
| | |
(32) Provisionsergebnis
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Transaktionen | 20,4 | 21,0 |
Accounts und Packages | 26,1 | 21,3 |
Karten | 14,3 | 12,1 |
Foreign exchange & Dynamic currency conversion | 13,6 | 11,2 |
Wertpapiere | 0,2 | 1,9 |
Bancassurance | 5,5 | 4,6 |
Kredite | 5,2 | 5,0 |
Einlagen | 0,7 | 0,9 |
Trade Finance | 5,4 | 5,4 |
Sonstige | 1,0 | 0,9 |
Gebühren- und Provisionserträge | 92,3 | 84,3 |
Karten | -10,8 | -9,7 |
Transaktionen | -4,5 | -4,0 |
Kundenanreize | -0,4 | -0,3 |
Wertpapiere | -0,2 | -0,5 |
Accounts und Packages | -1,2 | -1,0 |
Bancassurance | -0,4 | -0,4 |
Trade finance | -0,1 | 0,0 |
Fremdwährungsdifferenzen | -0,2 | -0,1 |
Kredite | -0,7 | -0,5 |
Sonstige | -1,6 | -0,9 |
Gebühren- und Provisionsaufwendungen | -19,8 | -17,5 |
Provisionsergebnis | 72,5 | 66,8 |
| | |
Die in dieser Anhangsangabe dargestellten Gebühren und Provisionen umfassen Erträge i.H.v. EUR 46,3 Mio. (2021: EUR 38,4 Mio.) und Aufwendungen i.H.v. EUR -12,6 Mio. (2021: EUR -10,7 Mio.) betreffend nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
(33) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente | -0,7 | -2,4 |
Fremdwährung | 2,6 | 4,0 |
Nicht zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind | -0,1 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 3,8 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 0,0 | 0,9 |
Gesamt | 1,9 | 6,2 |
| | |
33.1. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto – nach Instrument
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Derivate | 0,8 | -2,4 |
Schuldverschreibungen | -1,5 | -0,1 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | -0,1 | 0,1 |
Gesamt | -0,7 | -2,4 |
| | |
33.2. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto – nach Risiko
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Zinssatzinstrumente und verbundene Derivate | 0,0 | 0,3 |
Fremdwährungshandel und mit Fremdwährungen und Gold verbundene Derivate | -0,6 | -2,9 |
Kreditrisikoinstrumente und verbundene Derivate | 0,0 | 0,1 |
Sonstige | -0,1 | 0,0 |
Gesamt | -0,7 | -2,4 |
| | |
33.3. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert - nach Instrument
| | EUR m |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Schuldverschreibungen | -0,6 | 3,8 |
Kredite und Darlehen | 0,6 | 0,9 |
Gesamt | 0,0 | 4,7 |
| | |
(34) Sonstiges betriebliches Ergebnis
Sonstige betriebliches Ergebnis - Nettodarstellung
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Einlagensicherung | -6,5 | -5,8 |
Sanierungs- und Abwicklungsfond | -0,6 | -1,2 |
Bankenabgaben und sonstige Steuern | -3,8 | -4,2 |
Restrukturierungsaufwendungen | 0,0 | -5,3 |
Net result from provision on tax litigation | 0,8 | 0,0 |
Ergebnis aus dem Verkauf von nicht finanziellen Vermögenswerten | 2,2 | 2,0 |
Ergebnis aus dem Verkauf von zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 0,0 | 0,1 |
Ergebnis aus Operating-Leasing-Vermögen | 0,1 | 0,0 |
Ergebnis aus sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen | -1,4 | -2,1 |
Gesamt | -9,2 | -16,5 |
| | |
Sonstige betriebliches Ergebnis - Bruttodarstellung
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Sonstige betriebliche Erträge | 5,1 | 3,8 |
Erträge aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte | 2,7 | 2,3 |
Release of provisions for tax litigations | 0,8 | 0,0 |
Ergebnis aus Operating-Leasingvermögen | 0,6 | 0,3 |
Gewinne aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen | 0,0 | 0,1 |
Sonstige Erträge | 1,1 | 1,1 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -14,3 | -20,3 |
Verluste aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte | -0,4 | -0,3 |
Aufwendungen aus der Erzielung von Erträgen aus Operating-Leasingvermögen | -0,5 | -0,3 |
Restrukturierungsaufwendungen | 0,0 | -5,3 |
Sanierungs- und Abwicklungsfond | -0,6 | -1,2 |
Einlagensicherung | -6,5 | -5,8 |
Bankenabgaben und sonstige Steuern | -3,8 | -4,2 |
Sonstige Aufwendungen | -2,4 | -3,2 |
Gesamt | -9,2 | -16,5 |
| | |
Im Laufe des Jahres 2022 erhielt die kroatische Tochtergesellschaft, Addiko Bank d.d., die endgültige Entscheidung der kroatischen Steuerbehörden in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Immobilien, die im Rahmen eines Konkursverfahrens im Jahr 2015 erworben wurden, als Einziehung von Forderungen aus den Sicherheiten. Addiko wendete reverse charge auf den Erwerb des Vermögenswerts an, der zum Zweck des Weiterverkaufs oder der Vermietung im Zeitraum bis zum Weiterverkauf erworben wurde. Infolge dieser Entscheidung wurde eine Rückstellung für Steuerstreitigkeiten, die in den Vorjahren in Höhe von EUR 0,8 Mio. gebildet wurde, aufgelöst.
(35) Personalaufwand
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Löhne und Gehälter | -55,9 | -57,4 |
Soziale Abgaben | -9,8 | -10,5 |
Variable Vergütung | -8,8 | -7,8 |
Bonus und Sales Incentives | -7,7 | -6,3 |
Anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich | -0,6 | -1,1 |
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | -0,5 | -0,5 |
Sonstiger Personalsteueraufwand | -1,0 | -1,1 |
Freiwilliger Sozialaufwand | -3,8 | -3,3 |
Aufwendungen für Pensionen | -8,4 | -8,7 |
Aufwendungen für Abfertigungen | -0,9 | -2,1 |
Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen | 0,9 | 0,3 |
Sonstiger Personalaufwand | -1,1 | -1,1 |
Gesamt | -88,9 | -92,0 |
| | |
(36) Sonstige Verwaltungsaufwendungen
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
EDV-Aufwand | -32,0 | -32,7 |
Raumaufwand (Miete und sonstige Betriebskosten) | -12,2 | -11,6 |
Rechts- und Beratungskosten | -3,0 | -3,6 |
Werbung | -6,8 | -5,7 |
Andere Verwaltungsaufwendungen | -7,9 | -7,6 |
Gesamt | -61,8 | -61,1 |
| | |
(37) Abschreibungen
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Sachanlagen | -10,5 | -11,4 |
davon "Right of use assets" | -5,9 | -6,3 |
Immaterielle Vermögenswerte | -6,9 | -6,6 |
Gesamt | -17,4 | -18,0 |
| | |
(38) Übriges Ergebnis
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Ergebnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten | -26,2 | -16,4 |
Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Rechtsstreitigkeiten | 2,1 | 3,9 |
Dotierung von Rückstellung sowie Kosten für Rechtsstreitigkeiten | -28,3 | -20,3 |
Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen | -0,1 | -0,2 |
Wertminderung | -0,1 | -0,2 |
Ergebnis aus der Bewertung von nicht finanziellen Vermögenswerten | -0,8 | -4,2 |
Auflösung von Wertberichtigung | 0,0 | 0,3 |
Wertminderung | -0,8 | -4,5 |
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen | 0,0 | -0,1 |
Gesamt | -27,0 | -20,9 |
| | |
Das Ergebnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR -26,2 Mio. im Jahr 2022 (2021: EUR -16,4 Mio.) wurde hauptsächlich durch kreditbezogene und portfoliobasierte Rückstellungen für erwartete Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken lautenden Krediten in Kroatien, Rückstellungen für angestrebte Vergleiche von legacy Schadensersatzansprüchen sowie durch Kosten für rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem "Slowenischen CHF-Gesetz" beeinflusst. Am 14. Dezember 2022 veröffentlichte der slowenische Verfassungsgerichtshof die Ablehnung des Schweizer Franken-Gesetzes, das im Februar 2022 in Kraft trat. Daher wird es in diesem Zusammenhang keine weiteren Abflüsse geben.
Weitere Details zu Rückstellungen für Rechtsfälle sind in Anhangsangabe (52) Rückstellungen enthalten.
(39) Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte
Die Kreditrisikokosten auf die Wertminderung von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Finanzgarantien und erteilten Kreditzusagen gliedern sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Änderung der Kreditausfälle bei Finanzinstrumenten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 1,8 |
Änderung der Kreditausfälle bei Finanzinstrumenten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -14,1 | -18,3 |
Nettozuführung von Risikovorsorgen | -21,7 | -25,4 |
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen | 9,5 | 8,5 |
Direktabschreibungen | -2,0 | -1,4 |
Nettozuführung von Rückstellungen für erteilte Zusagen und Garantien | -1,3 | 3,2 |
Gesamt | -15,4 | -13,2 |
| | |
(40) Steuern auf Einkommen
| | in EUR Mio. |
| | |
| 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
Tatsächliche Ertragsteuern | -4,1 | -7,4 |
Latente Ertragsteuern | -1,3 | 0,2 |
davon: aus temporären Differenzen | -1,3 | 1,4 |
davon: aus steuerlichen Verlusten | -0,1 | -1,2 |
Gesamt | -5,5 | -7,2 |
| | |
40.1. Überleitung des effektiven Steuersatzes
Die Überleitung vom rechnerisch ermittelten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ergibt sich wie folgt:
| | | | EUR m |
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.20211) |
Ergebnis vor Steuern | | 31,2 | | 20,8 |
Rechnerisch ermittelter Steueraufwand, basierend auf dem inländischen Steuersatz von 25% | 25,0% | -7,8 | 25,0% | -5,2 |
aus Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze | -16,5% | 5,1 | -18,8% | 3,9 |
Effekte aus: | | | | |
steuerfreie Erträgen | -3,3% | 1,0 | -2,8% | 0,6 |
aus Investitionsbegünstigungen und sonstiger Verminderung der Steuerbelastung | -6,6% | 2,1 | -13,8% | 2,9 |
aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Abzugssteuer | 11,5% | -3,6 | 17,6% | -3,7 |
aus dem Nichtansatz von lat. Steuern auf Verlustvorträgen | 25,4% | -7,9 | 32,7% | -6,8 |
aus der Veränderung latenter Steuern auf Verlustvorträge | -8,9% | 2,8 | -12,7% | 2,6 |
aus dem Ansatz/Nichtansatz von latenten Steuern wegen permanenten Unterschieden | -5,3% | 1,6 | 4,3% | -0,9 |
Anpassungen Steuererklärung Vorjahre | -3,7% | 1,1 | 0,6% | -0,1 |
Sonstige Effekte | 0,0% | 0,0 | 2,7% | -0,6 |
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand (effektiver Steuersatz: 17,6% (2021: 34,8%)) | 17,6% | -5,5 | 34,8% | -7,2 |
| | | | |
1) Die in der Tabelle aufgeführten Posten wurden geändert, um die Lesbarkeit zu verbessern. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.
40.2. Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres
Im Geschäftsjahr wurden aktive und passive latente Steuern saldiert, soweit die Voraussetzungen nach IAS 12 erfüllt waren.
Latente Steuern (Steueransprüche oder Steuerschulden) wurden für die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den IFRS-Werten sowie für steuerliche Verlustvorträge wie in der folgenden Tabelle dargestellt erfasst:
| | | | | in EUR Mio. |
| | Stand 31 Dezember |
2022 | Nettobetrag 1.1. | Erfasst in der Erfolgs-rechnung | Erfasst im sonstigen Ergebnis | Nettobetrag | Latente Ertragsteueransprüche | Latente Ertragsteuerverpflicht-ungen |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,2 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | -0,1 | 0,0 | 14,1 | 14,0 | 14,0 | -0,30 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 2,9 | -1,0 | 0,0 | 1,9 | 2,5 | -0,50 |
Materielle Vermögenswerte | 2,6 | -1,0 | 0,0 | 1,6 | 1,7 | -0,1 |
Immaterielle Vermögenswerte | 0,5 | -0,1 | 0,0 | 0,4 | 0,4 | 0,0 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 |
Rückstellungen | 7,0 | 1,1 | 0,0 | 8,1 | 8,1 | 0,0 |
Sonstige | 0,4 | 0,0 | 0,1 | 0,6 | 0,6 | 0,0 |
Steuerliche Verlustvorträge | 10,4 | -0,1 | 0,0 | 10,3 | 10,3 | 0,0 |
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 24,1 | -1,4 | 14,2 | 37,0 | 37,6 | -0,64 |
Verrechnung der Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 | 0,6 |
Steueransprüche (-schulden) netto | 24,1 | -1,4 | 14,2 | 37,0 | 37,0 | 0,0 |
| | | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | Stand 31 Dezember |
2021 | Nettobetrag 1.1. | Erfasst in der Erfolgs-rechnung | Erfasst im sonstigen Ergebnis | Nettobetrag | Latente Ertragsteueransprüche | Latente Ertragsteuerverpflicht-ungen |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | -2,4 | -0,1 | 2,4 | -0,1 | 0,2 | -0,3 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 2,8 | 0,2 | 0,0 | 2,9 | 2,9 | 0,0 |
Materielle Vermögenswerte | 3,1 | -0,5 | 0,0 | 2,6 | 2,7 | -0,1 |
Immaterielle Vermögenswerte | 0,6 | -0,1 | 0,0 | 0,5 | 0,5 | 0,0 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,3 | -0,2 | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 |
Rückstellungen | 4,6 | 2,4 | 0,0 | 7,0 | 7,0 | 0,0 |
Sonstige | 0,4 | -0,2 | 0,2 | 0,4 | 0,5 | 0,0 |
Steuerliche Verlustvorträge | 11,6 | -1,2 | 0,0 | 10,4 | 10,4 | 0,0 |
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 21,3 | 0,2 | 2,6 | 24,1 | 24,6 | -0,4 |
Verrechnung der Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,4 | 0,4 |
Steueransprüche (-schulden) netto | 21,3 | 0,2 | 2,6 | 24,1 | 24,1 | 0,0 |
| | | | | | |
Die gesamte Veränderung der latenten Steuern im Konzernabschluss beträgt EUR 12,9 Mio. (2021: EUR 2,8 Mio.). Davon werden EUR -1,4 Mio. (2021: EUR 0,2 Mio.) in der laufenden Gewinn- und Verlustrechnung als latenter Steuerertrag und ein Betrag von EUR 14,2 Mio. (2021: EUR 2,6 Mio.) im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ausgewiesen.
40.3. Nicht angesetzte latente Steueransprüche
Für die folgenden Posten wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da in den nächsten 5 Jahren nicht genügend steuerpflichtige Gewinne zu erwarten sind.
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 2022 | 2021 | |
| Bruttobeträge | Steuereffekt | Bruttobeträge | Steuereffekt |
Abzugsfähige temporäre Differenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Verlustvorträge | 322,4 | 74,5 | 278,2 | 62,7 |
Gesamt | 376,7 | 74,5 | 278,2 | 62,7 |
| | | | |
40.4. Latente Steuern auf steuerliche Verluste der Vorjahre
Die Nutzung der nicht genutzten steuerlichen Verluste aus den Vorjahren und ihre Vortragsfähigkeit sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| | | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
Steuerliche Verluste pro Land | ABC | ABS | ABBL | ABSA | ABSE | ABM | ABH | Gesamt |
Anwendbarer Steuersatz | 18,0% | 19,0% | 10,0% | 10,0% | 15,0% | 9,0% | 25,0% | |
| | | | | | | | |
Steuerliche Verlustvorträge (gesamt) | 0,0 | 156,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 220,0 | 0,0 |
davon uneingeschränkt verwertbar | 0,0 | 156,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 220,0 | 0,0 |
davon eingeschränkt verwertbar | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
erstes nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
zweites nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
drittes nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
viertes nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Theoretischer latenter Steueranspruch | 0,0 | 29,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 55,0 | 84,8 |
Erfasste DTA | 0,0 | 10,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 10,3 |
Nicht erfasste DTA | 0,0 | 19,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 55,0 | 74,5 |
| | | | | | | | |
Im Jahr 2022 aktualisierte das Management der slowenischen Tochtergesellschaft auf der Grundlage des aktualisierten Fünfjahresgeschäftsplans und unter Berücksichtigung der Umkehrung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen seine Schätzung der künftigen zu versteuernden Gewinne, und die Gruppe nutzte EUR 1,4 Mio. bisher nicht erfasster steuerlicher Verluste, was eine positive steuerliche Auswirkung von EUR 0,3 Mio. hat. Unter der Annahme, dass das Unternehmen in den kommenden Jahren genügend zu versteuernde Gewinne erwirtschaftet, um die bestehenden steuerlichen Verluste vollständig zu nutzen, könnten zusätzliche latente Steueransprüche und damit verbundene Steuervorteile in Höhe von EUR 19,5 Mio. (2021: EUR 21,8 Mio.) erfasst werden.
Im Jahr 2022 hat die Muttergesellschaft des Konzerns zusätzliche steuerliche Verluste in Höhe von EUR 31,7 Mio. (2021: EUR 30,5 Mio.) erfasst, wodurch sich die kumulierten steuerlichen Verluste auf EUR 220,0 Mio. (2021: EUR 188,3 Mio. - der Betrag wurde angepasst, um die im Dezember 2022 mit der österreichischen Steuerbehörde erzielte Einigung widerzuspiegeln). Obwohl die steuerlichen Verluste unbegrenzt nutzbar sind, hat Addiko festgestellt, dass die Werthaltigkeit der kumulierten steuerlichen Verluste ungewiss ist, da es nicht wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft ein zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die Gruppe die Vorteile nutzen kann. Gemäß dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wird der Standard-Körperschaftsteuersatz in Österreich im Kalenderjahr 2023 von 25% auf 24% und im Kalenderjahr 2024 auf 23% gesenkt. Aufgrund der oben beschriebenen Situation hatte diese Änderung jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der aktiven und passiven latenten Steuern, die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 ausgewiesen wurden.
Die steuerlichen Verluste der Vorjahre sowie die Möglichkeit, diese vorzutragen, wird in der folgenden Tabelle für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
Steuerliche Verluste pro Land | ABC | ABS | ABBL | ABSA | ABSE | ABM | ABH1) | Gesamt |
Anwendbarer Steuersatz | 18,0% | 19,0% | 10,0% | 10,0% | 15,0% | 9,0% | 25,0% | |
| | | | | | | | |
Steuerliche Verlustvorträge (gesamt) | 0,0 | 167,6 | 0,0 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 163,6 | 334,2 |
davon uneingeschränkt verwertbar | 0,0 | 167,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 163,6 | 331,2 |
davon eingeschränkt verwertbar | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,0 |
erstes nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
zweites nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
drittes nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
viertes nachfolgendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,0 |
Theoretischer latenter Steueranspruch | 0.0 | 31.8 | 0.0 | 0.3 | 0.0 | 0.0 | 40.9 | 73.0 |
Erfasste DTA | 0.0 | 10.1 | 0.0 | 0.3 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 10.4 |
Nicht erfasste DTA | 0.0 | 21.8 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 40.9 | 62.7 |
| | | | | | | | |
1) Der ABH-Betrag des gesamten steuerlichen Verlustvortrags enthält nicht die Auswirkungen des im Dezember 2022 mit der österreichischen Steuerbehörde erzielten Vergleichs, der den steuerlichen Verlustvortrag um EUR 24,7 Mio. von EUR 163,6 Mio. auf EUR 188,3 Mio. erhöhte.
40.5. Ungewissheit über die steuerliche Behandlung
Die Addiko Gruppe hat geprüft, ob sie unsichere Steuerpositionen hat, insbesondere solche, die sich auf Verrechnungspreise beziehen. Die Addiko Gruppe hat auf der Grundlage ihrer Studie zur Einhaltung von Steuergesetzen und Verrechnungspreisen festgestellt, dass es wahrscheinlich ist, dass ihre steuerliche Behandlung von den Steuerbehörden akzeptiert wird. Aufgrund der Tatsache, dass die Addiko Gruppe einer großen Anzahl von Steuervorschriften unterliegt, die in einigen Fällen erst seit kurzer Zeit in Kraft sind, häufig geändert und von verschiedenen politischen Unterabteilungen durchgesetzt werden, besteht jedoch das Risiko, dass Steuerprüfungen aufgrund abweichender Auslegungen zu einer Veranlagung von Steuerdefiziten führen könnten, was die Addiko Gruppe zur Zahlung zusätzlicher Steuern verpflichten könnte, die zuvor nicht erwartet wurden.
Von den laufenden Steueransprüchen der Gruppe bezieht sich im Geschäftsjahr EUR 1 Mio. (2021: null) auf die Schätzung der Steuerforderung der Muttergesellschaft, der Addiko Bank AG, im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit mit der österreichischen Steuerbehörde. Die österreichische Steuerbehörde hat die Steuererklärungen 2016-18 geprüft und die steuerliche Behandlung bestimmter Gewinne angefochten. Nach der Prüfung wurde die Gruppe aufgefordert, eine sofortige Zahlung zu leisten, um Strafgebühren zu vermeiden. Auf der Grundlage der Beratung durch ihre Steuer- und Rechtsexperten war die Gruppe jedoch der Ansicht, dass sie Anspruch auf die angewandte steuerliche Behandlung hatte, und legte Einspruch ein, um die Anfechtung der Steuerbehörde anzufechten. Das Streitverfahren fand im Dezember 2022 statt, wobei Addiko und die österreichische Steuerbehörde eine Vergleichsvereinbarung trafen, auf deren Grundlage Addiko die oben erwähnte Steuerforderung verbuchte. Addiko erhielt die entsprechende Zahlung von der österreichischen Steuerbehörde am 15. Februar 2022.
Im Jahr 2020 erließen die Steuerbehörden in Montenegro eine Entscheidung in Bezug auf eine Steuerprüfung, die den Zeitraum von 2008 bis 2012 abdeckte. Diese enthielt den Spruch dass zu wenig Körperschaftssteuer, Abzugssteuer und Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Aufgrund dieses Erlasses wurde die Bank zu einer sofortigen Zahlung in Höhe von EUR 1,6 Mio. verpflichtet. Auf Anraten ihrer Steuer- und Rechtsexperten legte die Bank jedoch Einspruch gegen die Entscheidung der Steuerbehörde ein. Der Streit dauerte bis 2020, als eine neu ernannte Kommission der Steuerbehörde eine Entscheidung erließ, die die ursprüngliche Entscheidung aufhob und feststellte, dass die Bank ihre steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf die genannten Steuern korrekt angegeben hat. Daraufhin hat die Bank offiziell die Rückzahlung der ursprünglich gezahlten Mittel beantragt und eine Forderung gegenüber den Steuerbehörden ausgewiesen.
Die Gruppe ist der Ansicht, dass ihre Rückstellungen für Steuerverbindlichkeiten für alle offenen Steuerjahre angemessen sind, wobei sie sich auf die Beurteilung vieler Faktoren stützt, einschließlich der Auslegung des Steuerrechts und früherer Erfahrungen.
40.6. Globale Mindeststeuer
Um die Besorgnis über die ungleiche Gewinnverteilung und die Steuerabgaben großer multinationaler Konzerne auszuräumen, wurden auf globaler Ebene verschiedene Vereinbarungen getroffen, darunter eine Vereinbarung von über 135 Ländern über die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15%. Im Dezember 2021 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen Entwurf für einen Rechtsrahmen, gefolgt von detaillierten Leitlinien im März 2022, die von den einzelnen Ländern, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, zur Änderung ihrer lokalen Steuergesetze verwendet werden sollen. Nach dem Entwurf des OECD-Gesetzesrahmens wird die globale Mindeststeuer nur für multinationale Unternehmensgruppen gelten, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Jahre einen konsolidierten Konzernumsatz von mindestens EUR 750 Mio erzielt haben. Die Addiko Gruppe hat in den vergangenen Jahren die oben genannten Schwellenwerte nicht überschritten, und sollte kein niedriger Schwellenwert eingeführt werden unterliegt die Addiko Gruppe nicht dieser Mindeststeuer.
Erläuterungen zur Bilanz
(41) Barreserven
| | | in EUR Mio. |
| | | |
31.12.2022 | Bruttobuchwert | Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle | Netto-Buchwert |
Kassenbestand | 119,9 | 0,0 | 119,9 |
Guthaben bei Zentralbanken | 1.185,0 | 0,0 | 1.185,0 |
Sichtguthaben | 78,0 | 0,0 | 78,0 |
Gesamt | 1.383,0 | -0,1 | 1.382,9 |
| | | |
| | | in EUR Mio. |
31.12.2021 | Bruttobuchwert | Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle | Netto-Buchwert |
Kassenbestand | 126,8 | 0,0 | 126,8 |
Guthaben bei Zentralbanken | 1.116,8 | 0,0 | 1.116,7 |
Sichtguthaben | 118,3 | -0,1 | 118,2 |
Gesamt | 1.361,9 | -0,1 | 1.361,7 |
Der Gesamtbetrag der Barreserven bei Zentralbanken und sonstigen Sichteinlagen wird als Geschäft mit geringem Risiko betrachtet und in Stage 1 (12-Monats-ECL) eingestuft.
In der Position Guthaben bei Zentralbanken sind EUR 212,2 Mio. (2021: EUR 269,1 Mio.) Mindestreserven enthalten, die die Tochtergesellschaften zum Stichtag auf ihren Girokonten bei ihren nationalen Zentralbanken hielten, um die vorgeschriebenen Anforderungen im Durchschnitt der Erfüllungsperiode zu erfüllen.
41.1. Barreserven bei Zentralbanken und Sichtguthaben - Entwicklung des Bruttobuchwerts
| in EUR Mio. |
| |
2022 | Stage 1 |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.235,1 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 28,4 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | -0,5 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.263,0 |
| |
| in EUR Mio. |
| |
2021 | Stage 1 |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.039,9 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 193,5 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 1,6 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.235,1 |
| |
41.2. Barreserven bei Zentralbanken und Sichtguthaben - Entwicklung der Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle
| in EUR Mio. |
| |
2022 | Stage 1 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,1 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 |
| |
| in EUR Mio. |
| |
2021 | Stage 1 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,4 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,3 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 |
| |
Obwohl der Bruttobuchwert der Barreserven bei den Zentralbanken und der sonstigen Sichteinlagen im Berichtszeitraum anstieg, blieb der Betrag der Kreditausfälle aufgrund der Verbesserung der makroökonomischen Indikatoren und Erwartungen auf dem selben Niveau.
(42) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Derivate | 5,0 | 1,1 |
Schuldverschreibungen | 17,9 | 31,5 |
Staatssektor | 17,9 | 31,5 |
Gesamt | 22,8 | 32,6 |
| | |
(43) Kredite und Forderungen
Die Addiko Gruppe bewertet alle Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
43.1. Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
| | | in EUR Mio. |
| | | |
31.12.2022 | Brutto- Buchwert | Wertberichtigung erwarteter Kreditausfälle | Netto-Buchwert |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 89,2 | 0,0 | 89,2 |
| | | |
Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute war hauptsächlich auf die zur Verfügung gestellte Barsicherheit in Höhe von EUR 51,6 Mio. an die kroatische Zentralbank im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Umstellung auf den EURO.
| | | in EUR Mio. |
| | | |
31.12.2021 | Brutto- Buchwert | Wertberichtigung erwarteter Kreditausfälle | Netto-Buchwert |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 5,7 | 0,0 | 5,7 |
| | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 5,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,7 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 82,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 82,6 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,9 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 89,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 89,2 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 56,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 56,5 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | -59,2 | 8,2 | 0,0 | 0,0 | -51,0 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 8,3 | -8,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 5,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,7 |
| | | | | |
Da sich die ECL-Wertberichtigung auf weniger als EUR 0,1 Mio. beläuft, wird keine Aufschlüsselung nach Stages vorgenommen.
43.2. Kredite und Darlehen an Kunden
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
31.12.2022 | Brutto- Buchwert | Erwartete Kreditausfälle | Netto-Buchwert |
| | | | | | |
| | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | |
Haushalte | 2.130,4 | -13,7 | -26,9 | -71,3 | -1,2 | 2.017,2 |
Nichtfinanzielle Gesellschaften | 1.283,6 | -7,1 | -16,5 | -45,6 | 0,0 | 1.214,4 |
Staatssektor | 37,4 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 37,3 |
Sonstige Finanzunternehmen | 24,8 | -0,1 | -0,8 | -0,1 | 0,0 | 23,8 |
Gesamt | 3.476,2 | -21,0 | -44,3 | -117,0 | -1,2 | 3.292,7 |
| | | | | | |
| | | | | | in EUR Mio. |
31.12.2021 | Brutto- Buchwert | Erwartete Kreditausfälle | Netto-Buchwert |
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI |
Haushalte | 2.093,0 | -15,4 | -33,0 | -93,7 | -2,1 | 1.948,8 |
Nichtfinanzielle Gesellschaften | 1.320,9 | -8,0 | -17,2 | -40,0 | 0,0 | 1.255,7 |
Staatssektor | 51,8 | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 51,6 |
Sonstige Finanzunternehmen | 23,4 | -0,1 | -0,6 | -0,1 | 0,0 | 22,7 |
Gesamt | 3.489,2 | -23,6 | -50,9 | -133,8 | -2,1 | 3.278,7 |
Entwicklung der erwarteten Kreditausfälle:
43.2.1. Kredite und Darlehen an Haushalte
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.687,0 | 279,6 | 118,2 | 8,1 | 2.093,0 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 148,8 | -56,8 | -13,2 | 0,5 | 79,2 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -68,8 | 42,1 | 26,8 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | -0,1 | -2,5 | -44,1 | -1,9 | -48,5 |
Änderungen aufgrund von Anpassungen, welche nicht aus der Ausbuchung resultieren | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 11,7 | -7,3 | 2,3 | 0,0 | 6,7 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.778,6 | 255,0 | 90,1 | 6,7 | 2.130,4 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.670,5 | 305,6 | 145,7 | 9,4 | 2.131,2 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 129,8 | -114,0 | -16,0 | -0,7 | -0,8 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -116,2 | 87,8 | 28,4 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | -0,1 | -0,2 | -39,2 | -0,8 | -40,2 |
Änderungen aufgrund von Anpassungen, welche nicht aus der Ausbuchung resultieren | 0,0 | -0,1 | -0,1 | 0,0 | -0,1 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 3,1 | 0,4 | -0,6 | 0,2 | 3,0 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.687,0 | 279,6 | 118,2 | 8,1 | 2.093,0 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -15,4 | -33,0 | -93,7 | -2,1 | -144,3 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 6,1 | -0,3 | -14,7 | 0,3 | -8,7 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -4,5 | 4,8 | -0,3 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 2,4 | 43,0 | 1,9 | 47,3 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | -0,8 | -5,6 | -1,2 | -7,6 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -13,7 | -26,9 | -71,3 | -1,2 | -113,2 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -16,5 | -40,1 | -113,6 | -2,4 | -172,6 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 19,1 | -13,2 | -21,0 | -0,2 | -15,3 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -18,0 | 20,2 | -2,1 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,1 | 49,1 | 0,8 | 50,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | -6,2 | -0,3 | -6,4 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -15,4 | -33,0 | -93,7 | -2,1 | -144,3 |
Der Bruttobuchwert ist im Jahr 2022 insgesamt leicht angestiegen, was hauptsächlich auf die Ausgabe neuer Kredit zurückzuführen ist, die die Rückzahlungen und Abschreibungen/Verwendungen übertrafen, während die ECL-Deckung für das Performing Portfolio trotz des Anstiegs des absoluten Betrags der Wertberichtigungen für Kreditausfälle leicht zurückging.
43.2.2. Kredite und Darlehen an andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.090,4 | 164,8 | 65,8 | 0,0 | 1.320,9 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 48,5 | -64,6 | -8,2 | 1,0 | -23,3 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -36,8 | 21,9 | 15,0 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | -11,6 | 0,0 | -11,6 |
Änderungen aufgrund von Anpassungen, welche nicht aus der Ausbuchung resultieren | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | -2,5 | -0,7 | 0,7 | 0,0 | -2,5 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.099,5 | 121,4 | 61,7 | 1,0 | 1.283,6 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 1.274,0 | 249,4 | 81,9 | 0,0 | 1.605,3 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | -100,3 | -113,3 | -17,9 | 0,0 | -231,6 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -72,2 | 28,3 | 43,9 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | -42,1 | 0,0 | -42,1 |
Änderungen aufgrund von Anpassungen, welche nicht aus der Ausbuchung resultieren | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | -11,2 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | -10,7 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 1.090,4 | 164,8 | 65,8 | 0,0 | 1.320,9 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -8,0 | -17,2 | -40,0 | 0,0 | -65,2 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,4 | -0,7 | -12,7 | 0,0 | -13,0 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,5 | 1,3 | -1,8 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 11,0 | 0,0 | 11,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | -2,0 | 0,0 | -2,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -7,1 | -16,5 | -45,6 | 0,0 | -69,2 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -12,8 | -21,7 | -58,0 | 0,0 | -92,5 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 1,8 | -1,6 | -11,3 | 0,0 | -11,1 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 3,0 | 6,1 | -9,1 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 42,5 | 0,0 | 42,5 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | -4,1 | 0,0 | -4,1 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -8,0 | -17,2 | -40,0 | 0,0 | -65,2 |
Der Bruttobuchwert der Forderungen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften bleibt im Allgemeinen auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2021 (mit leicht rückläufiger Tendenz), begleitet von einem gleichzeitigen Anstieg der ECL in Stage 3 (Erhöhung der ECL-Deckung für Stage 3) und einem geringfügigen Rückgang des absoluten ECL-Betrags im performig Portfolio. Der Rückgang des Buchwerts in Stage 2 führt zu einer wesentlich höheren ECL-Deckung für Stage-2-Forderungen.
43.2.3. Kredite und Darlehen an den Staatssektor
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 45,2 | 6,6 | 0,0 | 0,0 | 51,8 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | -12,0 | -3,2 | 0,4 | 0,0 | -14,7 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 1,3 | -1,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,0 | -0,3 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,7 | 0,0 | -0,2 | 0,0 | 0,5 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 35,3 | 2,1 | 0,0 | 0,0 | 37,4 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 79,7 | 2,6 | 0,3 | 0,0 | 82,6 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | -29,1 | -0,9 | -0,1 | 0,0 | -30,1 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -4,7 | 4,9 | -0,2 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | -0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,7 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 45,2 | 6,6 | 0,0 | 0,0 | 51,8 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,2 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,4 | -0,3 | -0,1 | 0,0 | -0,8 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,5 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
43.2.4. Kredite und Darlehen an sonstige Finanzunternehmen
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 20,3 | 3,0 | 0,1 | 0,0 | 23,4 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 1,6 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 1,3 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 22,2 | 2,5 | 0,1 | 0,0 | 24,8 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 25,6 | 6,6 | 0,0 | 0,0 | 32,3 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | -7,0 | -2,0 | 0,1 | 0,0 | -8,9 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 1,6 | -1,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 20,3 | 3,0 | 0,1 | 0,0 | 23,4 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,1 | -0,6 | -0,1 | 0,0 | -0,8 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,0 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 | -0,8 | -0,1 | 0,0 | -1,0 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,3 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | -0,8 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,2 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,1 | -0,6 | -0,1 | 0,0 | -0,8 |
43.3. Kredite und Darlehen, die vertraglichen Modifikationen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führten
Die nachstehende Tabelle zeigt die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente, die der Stage 2 oder Stage 3 zugeordnet sind und die während des Berichtszeitraums einer Modifikation unterlagen, die nicht zu einer Ausbuchung führte.
| | | | EUR m |
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| | | | |
| Fortgeführte Anschfassungskosten vor Modifizierung | Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen | Fortgeführte Anschfassungskosten vor Modifizierung | Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 5,6 | 0,0 | 21,2 | 0,0 |
Haushalte | 5,7 | 0,0 | 17,2 | -0,2 |
Gesamt | 11,3 | 0,0 | 38,4 | -0,2 |
| | | | |
Der gesamte Bruttobuchwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die von Vertragsänderungen betroffen waren, die nicht zu einer Ausbuchung zu einem Zeitpunkt führten, zu dem sie der Stage 2 oder Stage 3 zugeordnet waren und im Laufe des Jahres 2022 wieder der Stage 1 zugeordnet wurden, belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 0,2 Mio. (2021: EUR 0,3 Mio.).
(44) Investitionswertpapiere
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 877,6 | 1.009,2 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 1,8 | 3,0 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 182,2 | 0,0 |
Gesamt | 1.061,6 | 1.012,2 |
| | |
Aufgrund des soliden Liquiditätsniveaus und der Tatsache, dass neue Geschäftsvolumina in den Fokus-Segmenten durch den beschleunigten Abbau der Nicht-Fokus-Segmente finanziert werden sollen, passte Addiko im Geschäftsplan 2022 seine Treasury-Strategie an, um den überwiegenden Teil seiner Investitionen in qualitativ hochwertige Anleihen zu tätigen, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, um die Rendite zu steigern. Als Folge dieser Änderung hat Addiko ein neues Geschäftsmodell für das Treasury-Portfolio eingeführt, indem neue Investitionen in die Kategorie "Held to Collect" eingestuft werden.
44.1. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste finanzielle Vermögenswerte
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 994,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 994,8 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | -44,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -44,1 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 9,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 9,4 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 960,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 960,1 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Bruttobuchwert zum 01.01. | 911,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 911,8 |
Veränderungen des Bruttobuchwertes | 81,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 81,9 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,0 |
Bruttobuchwert zum 31.12. | 994,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 994,8 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -2,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,1 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 1,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,8 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Schuldverschreibungen | 859,9 | 992,4 |
Staatssektor | 724,7 | 754,4 |
Kreditinstitute | 116,1 | 167,6 |
Sonstige Finanzunternehmen | 12,2 | 18,8 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 7,0 | 51,6 |
Eigenkapitalinstrumente | 17,7 | 16,7 |
Staatssektor1) | 12,6 | 13,1 |
Sonstige Finanzunternehmen | 4,6 | 3,2 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,6 | 0,4 |
Gesamt | 877,6 | 1.009,2 |
| | |
1) Slowenischer Bankenabwicklungsfond
Die folgende Tabelle enthält erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste Eigenkapitalinstrumente und deren beizulegende Zeitwerte:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Slovenian Bank - Abwicklungsfond | 12,6 | 13,1 |
VISA Inc (Class A Shares) | 4,2 | 2,9 |
Sonstige Eigenkapitalinstrumente | 0,9 | 0,7 |
Gesamt | 17,7 | 16,7 |
| | |
44.2. Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Schuldverschreibungen | 1,5 | 2,7 |
Sonstige Finanzunternehmen | 1,5 | 2,7 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,3 | 0,3 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 0,3 | 0,3 |
Gesamt | 1,8 | 3,0 |
| | |
44.3. Zu fortgeführten Anschaffungskosten
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Schuldverschreibungen | 182,2 | 0,0 |
Staatssektor | 180,1 | 0,0 |
Kreditinstitute | 2,1 | 0,0 |
Gesamt | 182,2 | 0,0 |
| | |
Bei Instrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, liegen die Wertberichtigungen für Kreditausfälle unter EUR 0,1 Mio. und werden daher nicht separat ausgewiesen.
(45) Materielle Vermögenswerte
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Grundstücke, Gebäude und Anlagen | 40,1 | 46,2 |
Grund und Gebäude | 31,5 | 36,6 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7,8 | 8,9 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau | 0,8 | 0,8 |
"Right of use assets" | 18,0 | 19,3 |
Grund und Gebäude | 16,2 | 17,4 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1,0 | 1,9 |
Investment property | 0,8 | 0,0 |
Als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien | 3,5 | 5,1 |
Gesamt | 61,6 | 70,6 |
| | |
(46) Immaterielle Vermögenswerte
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Geschäfts- oder Firmenwert | 0,0 | 0,0 |
Gekaufte Software | 18,3 | 19,9 |
Software entwickelt | 1,8 | 1,8 |
Software in Entwicklung | 3,4 | 3,8 |
Gesamt | 24,5 | 26,7 |
| | |
(47) Anlagespiegel
47.1. Entwicklung der Anschaffungskosten und Buchwerte
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Grundstücke, Gebäude und Anlagen stellt sich wie folgt dar:
| | | | | in EUR Mio. |
2022 | Grund und Gebäude | BGA selbst genutzt | BGA im Bau | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Anschaffungskosten 1.1. | 83,7 | 67,2 | 0,8 | 12,2 | 163,9 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Zugänge | 0,4 | 1,3 | 1,4 | 0,0 | 3,1 |
Abgänge | -8,7 | -15,8 | 0,0 | -4,9 | -29,4 |
Sonstige Veränderungen | -3,4 | 0,5 | -1,4 | 2,5 | -1,7 |
Anschaffungskosten 31.12. | 71,8 | 53,2 | 0,8 | 9,8 | 135,6 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -40,3 | -45,4 | 0,0 | -6,3 | -92,0 |
Buchwert 31.12. | 31,5 | 7,8 | 0,8 | 3,5 | 43,6 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Grund und Gebäude | BGA - selbst genutzt | BGA - im Bau | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Anschaffungskosten 1.1. | 92,5 | 81,2 | 0,8 | 9,8 | 184,3 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
Zugänge | 0,4 | 1,7 | 1,0 | 0,1 | 3,2 |
Abgänge | -7,4 | -15,3 | 0,0 | -0,7 | -23,5 |
Sonstige Veränderungen | -2,0 | -0,6 | -1,1 | 3,1 | -0,5 |
Anschaffungskosten 31.12. | 83,7 | 67,2 | 0,8 | 12,2 | 163,9 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -47,1 | -58,3 | 0,0 | -7,1 | -112,5 |
Buchwert 31.12. | 36,6 | 8,9 | 0,8 | 5,1 | 51,3 |
| | | | | |
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Grundstücke, Gebäude und Anlagen, welche als "Right of use asset" aktiviert wurden stellt sich wie folgt dar:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
2022 | Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Anschaffungskosten 1.1. | 31,1 | 4,9 | 0,0 | 36,1 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zugänge | 3,9 | 0,2 | 0,9 | 5,1 |
Abgänge | -5,6 | -0,3 | 0,0 | -5,9 |
Sonstige Veränderungen | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,7 |
Anschaffungskosten 31.12. | 30,1 | 4,9 | 0,9 | 35,9 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -13,9 | -3,9 | -0,2 | -18,0 |
Buchwert 31.12. | 16,2 | 1,0 | 0,8 | 18,0 |
| | | | |
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
2021 | Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Anschaffungskosten 1.1. | 29,8 | 4,4 | 0,0 | 34,2 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Zugänge | 3,9 | 0,9 | 0,0 | 4,9 |
Abgänge | -2,5 | -0,4 | 0,0 | -2,9 |
Sonstige Veränderungen | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Anschaffungskosten 31.12. | 31,1 | 4,9 | 0,0 | 36,1 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -13,7 | -3,0 | 0,0 | -16,8 |
Buchwert 31.12. | 17,4 | 1,9 | 0,0 | 19,3 |
| | | | |
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
2022 | Software gekauft | Software entwickelt | In Entwicklung | Gesamt |
Anschaffungskosten 1.1. | 115,7 | 3,0 | 3,8 | 122,5 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zugänge | 1,6 | 0,0 | 2,0 | 3,6 |
Intern entwickelt | 0,0 | 0,0 | 1,2 | 1,2 |
Abgänge | -11,7 | 0,0 | 0,0 | -11,7 |
Sonstige Veränderungen | 2,9 | 0,7 | -3,6 | 0,0 |
Anschaffungskosten 31.12. | 108,5 | 3,7 | 3,4 | 115,5 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -89,1 | -1,9 | 0,0 | -91,0 |
Buchwert 31.12. | 19,3 | 1,8 | 3,4 | 24,5 |
| | | | |
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| | | | |
2021 | Software gekauft | Software entwickelt | In Entwicklung | Gesamt |
Anschaffungskosten 1.1. | 124,0 | 1,0 | 5,5 | 130,5 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,2 |
Zugänge | 2,4 | 0,0 | 4,8 | 7,2 |
Intern entwickelt | 0,0 | 0,0 | 0,6 | 0,6 |
Abgänge | -15,5 | 0,0 | -0,6 | -13,8 |
Sonstige Veränderungen | 4,6 | 2,0 | -6,6 | -2,3 |
Anschaffungskosten 31.12. | 115,7 | 3,0 | 3,8 | 122,5 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -94,5 | -1,3 | 0,0 | -95,7 |
Buchwert 31.12. | 21,2 | 1,8 | 3,8 | 26,7 |
| | | | |
47.2. Entwicklung der Abschreibung
Die Entwicklung der Abschreibung für Grundstücke, Gebäude und Anlagen stellt sich wie folgt dar:
| | | | | in EUR Mio. |
2022 | Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung - selbst genutzt | Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Abschreibungen kumuliert 01.01. | -47,1 | -58,3 | 0,0 | -7,1 | -112,5 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Abgänge | 6,1 | 15,5 | 0,0 | 2,6 | 24,2 |
Planmäßige Abschreibung | -1,9 | -2,6 | 0,0 | -0,2 | -4,7 |
Wertberichtigung | -0,3 | -0,1 | 0,0 | -0,1 | -0,5 |
Sonstige Veränderungen | 2,8 | 0,0 | 0,0 | -1,6 | 1,2 |
Zuschreibung | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,2 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -40,3 | -45,4 | 0,0 | -6,3 | -92,0 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
2021 | Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung - selbst genutzt | Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Abschreibungen kumuliert 01.01. | -51,3 | -70,4 | 0,0 | -5,0 | -126,8 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
Abgänge | 5,0 | 13,9 | 0,0 | 0,4 | 19,2 |
Planmäßige Abschreibung | -2,1 | -3,0 | 0,0 | -0,2 | -5,3 |
Wertberichtigung | -0,8 | -0,2 | 0,0 | -0,7 | -1,7 |
Sonstige Veränderungen | 1,5 | 0,8 | 0,0 | -1,6 | 0,7 |
Zuschreibung | 0,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 1,6 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -47,1 | -58,3 | 0,0 | -7,1 | -112,5 |
| | | | | |
Die Entwicklung der Abschreibung für Grundstücke, Gebäude und Anlagen, welche als "Right of use asset" aktiviert wurden stellt sich wie folgt dar:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
2022 | Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Abschreibungen kumuliert 01.01. | -13,7 | -3,0 | 0,0 | -16,8 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abgänge | 4,7 | 0,2 | 0,0 | 4,9 |
Planmäßige Abschreibung | -4,8 | -1,1 | -0,2 | -6,1 |
Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -13,9 | -3,9 | -0,2 | -18,0 |
| | | | |
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
2021 | Grund und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Gesamt |
Abschreibungen kumuliert 01.01. | -10,7 | -2,3 | 0,0 | -12,9 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abgänge | 2,1 | 0,4 | 0,0 | 2,4 |
Planmäßige Abschreibung | -5,1 | -1,1 | 0,0 | -6,3 |
Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -13,7 | -3,0 | 0,0 | -16,8 |
| | | | |
Die Entwicklung der Abschreibung für immaterielle Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
2022 | Immaterielle Vermögenswerte | |
| Software gekauft | Software entwickelt | In Entwicklung | Gesamt |
Abschreibungen kumuliert 01.01. | -94,5 | -1,3 | 0,0 | -95,7 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abgänge | 11,6 | 0,0 | 0,0 | 11,6 |
Planmäßige Abschreibung | -6,3 | -0,6 | 0,0 | -6,9 |
Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -89,1 | -1,9 | 0,0 | -91,0 |
| | | | |
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
2021 | Immaterielle Vermögenswerte | |
| | | | |
| Software gekauft | Software entwickelt | In Entwicklung | Gesamt |
Abschreibungen kumuliert 01.01. | -103,4 | -0,7 | 0,0 | -104,1 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | -0,2 | 0,0 | 0,0 | -0,2 |
Abgänge | 15,4 | 0,0 | 0,6 | 16,0 |
Planmäßige Abschreibung | -6,3 | -0,3 | 0,0 | -6,6 |
Wertberichtigung | -0,1 | -0,1 | -0,6 | -0,8 |
Sonstige Veränderungen | 0,2 | -0,2 | 0,0 | 0,0 |
Zuschreibung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibung kumuliert 31.12. | -94,5 | -1,3 | 0,0 | -95,7 |
| | | | |
(48) Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte bestehen aus folgenden Positionen:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Vorauszahlung | 8,4 | 7,9 |
Vorräte (Leasingvermögen Rückläufer, Rettungserwerbe, etc.) | 1,2 | 1,8 |
Übrige Vermögenswerte | 7,5 | 5,2 |
Gesamt | 17,1 | 14,9 |
| | |
In der Position "Übrige Vermögenswerte" sind EUR 4,2 Mio. Forderungen aus dem Kartengeschäft enthalten, die sich aus noch ausstehenden Geldbewegungen im Zusammenhang mit den Kreditkarten ergeben (2021: EUR 1,5 Mio.).
(49) Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
Die Position "Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden" umfasst zum Jahresende 2021 hauptsächlich ein Portfolio von Kundenkrediten, für das am 28. Dezember 2021 eine Verkaufsvereinbarung unterzeichnet wurde. Der Abschluss der Transaktion war an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Jahr 2022 erfüllt wurden, so dass der Verkauf im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden konnte.
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Kredite und Forderungen | 0,1 | 11,3 |
Sachanlagevermögen | 1,5 | 1,0 |
Gesamt | 1,6 | 12,3 |
| | |
(50) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Derivate | 3,1 | 2,3 |
Gesamt | 3,1 | 2,3 |
| | |
(51) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Einlagen von Kreditinstituten | 128,5 | 174,6 |
Einlagen von Kunden | 4.959,6 | 4.708,2 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 48,8 | 50,8 |
davon: Leasingverpflichtungen | 18,8 | 19,6 |
Gesamt | 5.136,8 | 4.933,6 |
| | |
Die Position Einlagen beinhaltet Einlagen in Höhe von EUR 127,0 Mio. (2021: EUR 229,6 Mio.) von supranationalen und lokalen Institutionen zur Refinanzierung von Krediten an Kunden unter Einhaltung von spezifischen Finanzierungskriterien (Zweck des Kredits, Einhaltung von Umwelt- und Sozialvorschriften, sonstige Finanzierungskriterien). Die gesamten TLTRO III-Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahre 2022 zurückgezahlt (2021: EUR 54,7 Mio.).
51.1. Einlagen von Kreditinstituten
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Girokonten / Tagesgeldkonten | 4,4 | 6,6 |
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit | 99,8 | 168,0 |
Pensionsgeschäfte | 24,3 | 0,0 |
Gesamt | 128,5 | 174,6 |
| | |
51.2. Einlagen von Kunden
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Girokonten / Tagesgeldkonten | 3.353,4 | 3.251,6 |
Staatssektor | 82,4 | 113,0 |
Sonstige Finanzunternehmen | 67,6 | 77,6 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 951,9 | 957,5 |
Haushalte | 2.251,6 | 2.103,5 |
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit | 1.599,9 | 1.447,4 |
Staatssektor | 85,0 | 108,0 |
Sonstige Finanzunternehmen | 190,7 | 183,6 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 258,1 | 295,7 |
Haushalte | 1.066,0 | 860,2 |
Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist | 6,2 | 9,2 |
Staatssektor | 1,0 | 1,0 |
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen) | 5,2 | 8,2 |
Gesamt | 4.959,6 | 4.708,2 |
| | |
51.3. Verbriefte Verbindlichkeiten
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Einlagezertifikate | 0,1 | 0,1 |
Gesamt | 0,1 | 0,1 |
| | |
(52) Rückstellungen
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Anhängige Rechtsstreitigkeiten | 58,2 | 42,6 |
Erteilte Zusagen und Garantien | 8,5 | 7,2 |
Rückstellungen für variable Vergütungen | 10,9 | 10,4 |
Anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich | 0,1 | 1,1 |
Renten und sonstige leistungsorientierte Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 2,0 | 2,1 |
Restrukturierungsmaßnahmen | 1,0 | 2,4 |
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 0,3 | 0,4 |
Sonstige Rückstellungen | 2,4 | 3,7 |
Gesamt | 83,4 | 69,9 |
| | |
52.1. Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten
Die Position "Anhängige Rechtsstreitigkeiten" beinhaltet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreditgeschäft oder Rechtsstreitigkeiten mit Kundenschutzverbänden, die üblicherweise im Bankgeschäft auftreten.
Mehrere Tochtergesellschaften der Addiko Gruppe sind in Rechtsstreitigkeiten über Verbraucherschutzansprüche verwickelt. Die Verfahren beziehen sich im Wesentlichen auf Behauptungen, dass bestimmte Vertragsbestimmungen, insbesondere bei Verbraucherkrediten, gegen zwingende Verbraucherschutzgesetze verstoßen und dass bestimmte Gebühren oder Teile von Zinszahlungen, die Kunden in der Vergangenheit verrechnet wurden, zurückgezahlt werden müssen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Durchsetzbarkeit bestimmter Gebühren sowie auf vertragliche Regelungen zur Anpassung von Zinssätzen und Währungen. In einigen Rechtsordnungen werden die Rechtsrisiken im Zusammenhang mit in der Vergangenheit gewährten Krediten auch dadurch erhöht, dass politisch motivierte Gesetze erlassen werden, die sich auf bestehende Kreditverhältnisse auswirken und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Kunden nach sich ziehen können, sowie durch ein Maß an Unvorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen, das über das Maß an Unsicherheit hinausgeht, das Gerichtsverfahren generell innewohnt.
Der Anstieg der Rückstellung ist hauptsächlich auf die Neubeurteilung von Schätzungen im Zusammenhang mit der Berechnung von Rückstellungen für bestehende und erwartete Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der einseitigen Zinsänderung in Schweizer Franken und den Währungsklauseln in Schweizer Franken zurückzuführen. Für weitere Informationen zu diesem Thema wird auf die Anhangsangabe (69) Rechtsrisiken verwiesen. Die Neubeurteilung führte zu einer erfolgswirksamen Bildung von zusätzlichen Rückstellungen in Höhe von EUR 20,8 Mio. (2021: EUR 13,4 Mio.), wobei der Gesamtbetrag der Rückstellung per Jahreasende 2022 EUR 43,2 Mio. (2021: EUR 28,5 Mio.) betrug, wobei EUR 5,9 Mio. (2021: EUR 3,4 Mio.) im Laufe des Jahres hauptsächlich für Anwalts- und Gerichtskosten verbraucht wurden. Die Berechnung basiert auf der bestmöglichen Schätzung gemäß IAS 37 des erwarteten Abflusses von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen zum Bilanzstichtag. Die folgenden Hauptannahmen spielen bei der Schätzung eine wichtige Rolle: die Gesamtzahl der Kunden, die die Bank verklagen werden, der Ausgang einzelner Gerichtsentscheidungen und der geschätzte Verlust pro Einzelvertrag. Abflüsse von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen sind im Laufe der nächsten drei Geschäftsjahre zu erwarten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Ausgang der zugrundeliegenden Verfahren in vielen Fällen schwer vorhersehbar ist und daher der endgültige Zeitpunkt erheblich von der ursprünglichen Schätzung abweichen kann.
Die folgende Tabelle enthält eine Sensitivitätsanalyse für jede der folgenden Hauptannahmen, die zeigt, wie der Rückstellungsbetrag durch Änderungen der relevanten Annahmen, die zum Berichtszeitpunkt nach vernünftigem Ermessen möglich waren, beeinflusst werden würde:
| in EUR Mio. |
| 31.12.2022 |
Veränderung der Zahl der erwarteten Gerichtsverfahren +25% | 2,9 |
Veränderung der Zahl der erwarteten Gerichtsverfahren -25% | -2,9 |
Veränderung des Prozentsatzes der einzelnen Gerichtsentscheidungen zugunsten des Kunden +10% | 2,2 |
Veränderung des Prozentsatzes einzelner Gerichtsentscheidungen zu Gunsten des Kunden -10% | -2,2 |
Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag +15% | 2,4 |
Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag -15% | -2,3 |
| in EUR Mio. |
| |
| 31.12.2021 |
Veränderung der Zahl der erwarteten Gerichtsverfahren +25% | 2,1 |
Veränderung der Zahl der erwarteten Gerichtsverfahren -25% | -2,1 |
Veränderung des Prozentsatzes der einzelnen Gerichtsentscheidungen zugunsten des Kunden +10% | 1,5 |
Veränderung des Prozentsatzes einzelner Gerichtsentscheidungen zu Gunsten des Kunden -10% | -1,5 |
Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag +15% | 1,6 |
Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag -15% | -1,6 |
| |
Ein weiteres Thema, das zur Bildung von Rückstellungen führte, basiert auf variablen Zinsmargenansprüchen von Unternehmenskrediten mit einem Streitwert von EUR 1,6 Mio. zum 31.12.2022, bei denen das Recht auf Änderung der Marge angeblich nicht genau genug abgestimmt ist und die in der Mehrzahl der Fälle in erster Instanz zugunsten der Kunden verloren wurden.
Darüber hinaus wurden Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten für Ansprüche gegen die lokale Bank in Serbien bezüglich Kreditbearbeitungsgebühren gebildet. Der Gesamtstreitwert zum 31.12.2022 beträgt EUR 1,4 Mio. für ca. 5.500 Fälle. Am 16. September 2021 hat der Oberste Gerichtshof Serbiens eine neue Stellungnahme zur Gültigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren abgegeben, in der er im Wesentlichen feststellt, dass die Gebühren gültig sind, wenn die Banken den Kunden vor der Unterzeichnung des Kreditvertrags ein schriftliches Angebot unterbreitet haben, was zu einer deutlich geringeren Zahl neuer Klagen geführt hat, nämlich 221 Klagen, die nach dem 16. September 2021 eingereicht wurden und eingegangen sind. Alle Banken in Serbien sind mit dieser Art von Forderungen konfrontiert, und über den serbischen Bankenverband wurden gemeinsame Initiativen ergriffen, die auch für die Zukunft geplant sind.
In Bezug auf die einzelnen Rechtsstreitigkeiten werden keine weiteren Angaben gemäß IAS 37.92 gemacht, um die Position der Addiko Gruppe in diesen Rechtsstreitigkeiten zu schützen.
52.2. Rückstellungen - Entwicklung der erteilten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen erteilten Zusagen
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Nominalwert zum 01.01. | 947,8 | 31,3 | 6,1 | 0,0 | 985,1 |
Veränderungen des Nominalwertes | -77,4 | -6,4 | -0,7 | 0,0 | -84,5 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -31,3 | 25,8 | 5,5 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 2,4 | -2,3 | -3,3 | 0,0 | -3,2 |
Nominalwert zum 31.12. | 841,5 | 48,4 | 7,5 | 0,0 | 897,5 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Nominal value at 01.01. | 956,4 | 66,2 | 5,7 | 0,0 | 1.028,3 |
Veränderungen des Nominalwertes | -20,8 | -24,5 | 1,0 | 0,0 | -44,3 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 11,0 | -10,4 | -0,6 | 0,0 | 0,0 |
Abschreibungen/Verwendung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fremdwährungen und andere Veränderungen | 1,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 1,2 |
Nominalwert zum 31.12. | 947,8 | 31,3 | 6,1 | 0,0 | 985,1 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -2,6 | -1,1 | -3,6 | 0,0 | -7,2 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 0,3 | -0,8 | -0,8 | 0,0 | -1,3 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | 0,4 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -1,9 | -2,2 | -4,5 | 0,0 | -8,5 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01. | -3,6 | -1,9 | -5,0 | 0,0 | -10,4 |
Veränderung der Wertberichtigungen | 1,7 | 0,2 | 1,4 | 0,0 | 3,2 |
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer) | -0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12. | -2,6 | -1,1 | -3,7 | 0,0 | -7,2 |
52.3. Rückstellungen – Entwicklung der anderen Rückstellungen
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
2022 | Buchwert 01.01. | Fremdwährungs-differenzen | Zuführungen | Verbrauch | Auflösungen | Sonstige Veränderungen | Buchwert 31.12. |
Renten und sonstige Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 2,1 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | -0,2 | 0,0 | 2,0 |
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,3 |
Restrukturierungsmaßnahmen | 2,4 | 0,0 | 0,7 | -2,1 | 0,0 | 0,0 | 1,0 |
Anhängige Rechtsstreitigkeiten | 42,6 | -0,1 | 26,5 | -9,8 | -1,1 | 0,0 | 58,2 |
Rückstellung für variable Vergütungen | 10,4 | 0,0 | 7,3 | -7,4 | 0,0 | 0,0 | 10,2 |
Anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich | 1,1 | 0,0 | 0,6 | -0,8 | -0,2 | 0,0 | 0,7 |
Sonstige Rückstellungen | 3,6 | 0,0 | 0,9 | -1,5 | -0,7 | 0,0 | 2,4 |
Gesamt | 62,6 | -0,1 | 36,3 | -20,8 | -2,1 | 0,0 | 74,8 |
| | | | | | | |
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
2021 | Buchwert 01.01. | Fremdwährungs-differenzen | Zuführungen | Verbrauch | Auflösungen | Sonstige Veränderungen | Buchwert 31.12. |
Renten und sonstige Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 2,0 | 0,0 | 0,3 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 2,1 |
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 0,4 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
Restrukturierungsmaßnahmen | 1,0 | 0,0 | 4,8 | -1,9 | 0,0 | -1,5 | 2,4 |
Anhängige Rechtsstreitigkeiten | 34,0 | 0,1 | 19,3 | -9,0 | -1,8 | 0,0 | 42,6 |
Rückstellung für variable Vergütungen | 6,6 | 0,0 | 8,5 | -3,9 | -0,1 | -0,8 | 10,4 |
Anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 |
Sonstige Rückstellungen | 3,8 | 0,0 | 2,1 | -2,0 | -0,2 | 0,0 | 3,6 |
Gesamt | 47,8 | 0,1 | 36,1 | -16,9 | -2,2 | -2,3 | 62,6 |
| | | | | | | |
52.4. Rückstellungen – Entwicklungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
Nachfolgend wird die Entwicklung des Barwertes der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen dargestellt. Die Angaben wurden aus Unwesentlichkeitsgründen zusammengefasst:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 2022 | 2021 |
Barwert der Personalverpflichtungen zum 01.01. | 2,1 | 2,0 |
+ laufender Dienstzeitaufwand | 0,2 | 0,2 |
+ Beitragszahlungen | 0,0 | 0,0 |
+/- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -0,3 | -0,1 |
+/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − demographisch | -0,2 | 0,0 |
+/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − finanziell | -0,1 | -0,1 |
+/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − erfahrungsbedingt | 0,0 | -0,1 |
- Aus dem Plan geleistete Zahlungen | 0,0 | 0,0 |
+ nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0,0 | 0,0 |
+/- durch die Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten und Veräußerungen | 0,0 | 0,0 |
+/- Sonstige Veränderungen | 0,0 | 0,0 |
Barwert der Personalverpflichtungen zum 31.12. | 2,0 | 2,1 |
| | |
Auf Grund des geringen Betrages der Personalrückstellungen der Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2022, erfolgen keine weiteren Angaben gemäß IAS 19.
(53) Sonstige Verbindlichkeiten
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Erhaltene Vorauszahlung | 1,0 | 0,9 |
Abgrenzungen und Sonstige Verbindlichkeiten | 25,2 | 24,8 |
Gesamt | 26,2 | 25,7 |
| | |
Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten für erhaltene und noch nicht bezahlte Dienstleistungen sowie noch nicht gezahlte Gehälter.
(54) Eigenkapital
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Eigentümer des Mutterunternehmens | 746,3 | 805,1 |
Gezeichnetes Kapital | 195,0 | 195,0 |
Eigene Anteile | -0,4 | 0,0 |
Kapitalrücklagen | 237,9 | 237,9 |
Fair Value Rücklage | -83,3 | 0,9 |
Währungsrücklagen | -11,5 | -10,8 |
Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen | 408,5 | 382,1 |
Nicht beherrschende Anteile | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 746,3 | 805,1 |
| | |
Das gezeichnete Kapital basiert auf dem von der Addiko Bank AG erstellten Einzelabschluss nach UGB/BWG zum 31. Dezember 2022. Der Gesamtbetrag von EUR 195,0 Mio. (2021: EUR 195,0 Mio.) entspricht dem voll eingezahlten Grundkapital der Addiko Bank AG, das in 19.500.000 (2021: 19.500.000) nennwertlose Namensaktien eingeteilt ist. Der anteilige Betrag des Grundkapitals je Aktie beträgt EUR 10,0 (2021: EUR 10,0). Seit der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 ist der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 97.500.000,- durch Ausgabe von bis zu 9.750, 000 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlage (auch mittelbar über ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Die Position Eigene Anteile enthält die eigenen Aktien die die Addiko Bank AG hält. Die Addiko Bank AG hat am 22. März 2022 ein Aktienrückkaufprogramm auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. November 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG gestartet. Der Vorstand der Addiko Bank AG hat am 16. März 2022 angekündigt, von der Ermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch zu machen und den Aktienrückkauf durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 11. April 2022 abgeschlossen, da der Höchstbetrag von EUR 569.030 erreicht wurde. Insgesamt wurden 47.633 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittspreis pro Aktie von EUR 11,95 und einem Gesamtwert von EUR 596.030, was etwa 0,2% des Grundkapitals der Addiko Bank AG entspricht, erworben. Der Erwerb der Aktien erfolgte ausschließlich über die Wiener Börse durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Addiko Bank AG getroffen hat. Zweck des Rückkaufs war es, die Aktien den Mitgliedern des Vorstands der Addiko Bank AG im Rahmen des variablen Vergütungsprogrammes anzubieten. Im Jahr 2022 wurden 13.714 Aktien auf der Grundlage des variablen Vergütungsplans 2021 an den Vorstand der Addiko Bank AG verteilt, das entspricht ungefähr 0,07% des Grundkapitals der Addiko Bank AG.
Die Kapitalrücklage enthält Einlagen von Altgesellschaftern, die nicht das gezeichnete Kapital darstellen.
Die Fairvalue Rücklage enthält die Bewertungsergebnisse - nach Berücksichtigung latenter Steuern - der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte.
Die kumulierten Ergebnisse und sonstigen Rücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| Gesetzliche Rücklage | Haftrücklage | Sonstige Rücklagen | Kumuliertes Ergebnis |
Stand zum 01.01. | 19,5 | 22,7 | 55,0 | 284,8 |
Zuführungen | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 |
Auflösungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
Umbuchung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Umbuchung in die Kapitalrücklagen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Ergebnis nach Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 25,7 |
Stand zum 31.12. | 19,5 | 22,7 | 55,3 | 310,9 |
| | | | |
Haftungsrücklagen und gesetzliche Rücklagen stellen nur die Rücklagen der Addiko Bank AG in Österreich dar. Haftrücklagen sind für Kreditinstitute gemäß § 57 (5) BWG zu bilden. Für die gesetzliche Rücklage ist ein bestimmter Prozentsatz des Jahresüberschusses zuzuweisen.
Nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften in Verbindung mit dem BWG hat die Addiko Bank AG im Geschäftsjahr 2022 einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 31,3 Mio. erwirtschaftet. Der nächsten Generalversammlung wird vorgeschlagen, einen Betrag von EUR 23,6 Mio. auszuschütten, was einer Dividende von 1,21 EUR pro Aktie entspricht. Die Dividendenausschüttung wurde nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen und hat keine steuerlichen Folgen.
(55) Geldflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 stellt die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes der Addiko Gruppe durch die Zahlungsströme aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit dar.
Der Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit der Addiko Gruppe umfasst Zahlungszu- und -abflüsse aus Krediten und Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie aus Schuldverschreibungen. Veränderungen der zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind ebenso enthalten wie der Cashflow aus erhaltenen Dividenden und Steuern.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst die Mittelzu- und -abflüsse für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte. Umgliederungen in Bezug auf langfristige Vermögenswerte und Schulden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind in den jeweiligen Positionen berücksichtigt.
Leasingzahlungen und Cashflows aus dem Verkauf und Kauf von Eigenkapitalinstrumenten werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus umfasst die Position Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen und Dividendenzahlungen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben bei Zentralbanken und täglich fällige Einlagen.
Segment Berichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Addiko Gruppe basiert auf dem IFRS 8 Geschäftssegmente, der den Management Approach vorsieht. In der Segmentberichterstattung erfolgt die Darlegung der Ergebnisse der operativen Geschäftssegmente der Gruppe. Die Segmentberichterstattung basiert auf internen Berichten, welche das Management zur Beurteilung der Performance der Segmente und zur Entscheidungsfindung heranzieht. Dementsprechend werden die Segmentdaten regelmäßig vom Führungsteam als Chief Operating Decision Maker (CODM) überprüft, um die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu treffen. Die Geschäftssegmentierung wird unterteilt in die Bereiche Consumer und SME, welche die Fokus- Segmente bilden, und zu einem geringeren Ausmaß in Nicht-Fokus Segmente wie Large Corporates, Public Finance und Mortgages. Zur Beurteilung des Ergebnisses der jeweiligen Segmente verwendet der Vorstand als wesentliche Steuerungsgrößen die nachfolgend dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Entwicklung des Kreditvolumens, des Einlagenvolumens und der zugehörigen Kennzahlen. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Segmentberichterstattung werden Zinserträge und Zinsaufwendungen und die dazugehörigen Kalkulatorischen Kosten in der Position Nettozinsergebnis saldiert, die die Darstellung im internen Berichtswesen widerspiegelt und damit Grundlage für die weitere Steuerung des Konzerns durch den Vorstand ist.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der operativen Segmente sind die gleichen, wie sie in den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben sind. Die Addiko Gruppe bewertet die Ertragskraft für jedes Segment auf Basis a.) des Ergebnisses vor Steuern, b.) Kreditvolumina und c.) der Einlagenvolumina da der Vorstand diese als die relevantesten Informationen für die Evaluierung der Ergebnisse in den jeweiligen Segmenten betrachtet.
Das Nettozinsergebnis im Corporate Center enthält nur zu einem geringen Teil den positiven Effekt aus dem Zins- und Liquiditätsbeitrag (IGC) in Höhe von EUR 49,5 Mio. Der Großteil des IGC in Höhe von EUR 43,6 Mio. wird auf die Marktsegmente entsprechend ihrem jeweiligen Vermögensbeitrag verteilt. Der IGC resultiert aus der teilweisen Refinanzierung längerfristiger Aktiva durch stabile, aber kurzfristige Passiva. Das Ausmaß dieser Fristentransformation wird in Übereinstimmung mit regulatorischen und internen Limits streng gesteuert. Die Addiko Funds Transfer Pricing (FTP) Methode ordnet die internen Refinanzierungskosten den Aktiva und die internen Refinanzierungsvorteile den Passiva auf einer fristenkongruenten Basis zu. Das bedeutet, wenn die Fälligkeiten von Krediten und Einlagen eines bestimmten Segments gleich wären, wäre der Zins- und Liquiditätsbeitrag (nach Abzug der Einlagensicherung und der Mindestreservekosten) ungefähr null. Darüber hinaus sind das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten und das sonstige betriebliche Ergebnis, bestehend aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie das übrige Ergebnis, im Corporate Center enthalten.
In der Realität wird ein bestimmter Prozentsatz der längerfristigen Vermögenswerte durch kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert. Im Rahmen der FTP-Methodik werden Marktsegmente daher mehr für ihre Vermögenswerte belastet als für ihre Verbindlichkeiten kompensiert. Indem diese Marktsegmente kompensiert werden, wird der entsprechende Teil des IGC vom Segment "Corporate Center" an den Ersteller des IGC, d. h. das entsprechende Marktsegment, umverteilt.
Die Addiko Gruppe hat keine Umsätze aus Transaktionen mit einem einzelnen externen Kunden, die 10% oder mehr der Gesamtumsätze der Addiko Gruppe ausmachen.
Segmentierung nach Geschäftsbereich
Die Segmentberichterstattung umfasst die folgenden Geschäftsbereiche:
Consumer: Das Consumer-Segment betreut ca. 0,7 Millionen Kunden, darunter Privatkunden (ohne Hypotheken- und Wohnbaudarlehen), über ein Netzwerk von 154 Filialen und modernste digitale Kanäle.
SME: Das SME Segmente serviciert c. 40 Tausend SME-Kunden (Unternehmen und Privatunternehmer mit einem Jahresumsatz zwischen EUR 0 und 50 Mio.) in der CSEE-Region.
Mortgage: Das Mortgage Segment umfasst Privatkunden mit Krediten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien (Wohnbaudarlehen auch ohne Sicherheiten) oder der Beleihung privater Immobilien als Sicherheiten.
Large Corporates: Das Large Corporate Segment umfasst juristische Personen und Unternehmer mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als EUR 50 Mio.
Public Finance: Das Public-Finance Segment ist auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für den Finanzierungsbedarf der wichtigsten öffentlichen Institutionen in den CSEE-Ländern wie Finanzministerien, Staatsunternehmen und Kommunalverwaltungen ausgerichtet.
Corporate Center: Dieses Segment umfasst das Treasury-Geschäft in der Holding und den Ländern sowie zentrale Funktionspositionen wie Overhead, projektbezogene Betriebskosten, Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds, Banken-abgabe und die Konsolidierungseffekte. Darüber hinaus beinhaltet dieses Segment die Direkteinlagengeschäfte in Österreich und Deutschland.
Überblick über die Segmente
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2022 | Fokus - Segmente | Nicht-Fokus Segmente | | |
| | | | | | | |
| Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporates | Public Finance | Corporate Center | Gesamt |
Nettobankergebnis | 148,6 | 72,1 | 16,0 | 8,6 | 4,8 | -1,3 | 248,9 |
Nettozinsergebnis | 108,0 | 44,1 | 16,0 | 5,3 | 3,6 | -0,6 | 176,4 |
davon laufendes Zinsergebnis | 101,5 | 41,5 | 16,5 | 5,1 | 1,7 | 16,1 | 182,3 |
Provisionsergebnis | 40,5 | 28,0 | 0,0 | 3,4 | 1,2 | -0,7 | 72,5 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,9 | 1,9 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -9,2 | -9,2 |
Betriebserträge | 148,6 | 72,1 | 16,0 | 8,6 | 4,8 | -8,6 | 241,6 |
Betriebsaufwendungen | -80,4 | -30,0 | -1,5 | -3,5 | -1,6 | -51,0 | -168,0 |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 68,2 | 42,1 | 14,6 | 5,1 | 3,2 | -59,6 | 73,6 |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -27,0 | -27,0 |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -9,0 | -12,5 | 8,4 | -1,6 | -0,8 | -0,1 | -15,4 |
Ergebnis vor Steuern | 59,2 | 29,6 | 23,0 | 3,6 | 2,4 | -86,7 | 31,2 |
| | | | | | | |
Geschäftsvolumen | | | | | | | |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.519,3 | 1.185,8 | 436,6 | 101,5 | 46,3 | 92,4 | 3.381,9 |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.534,5 | 1.187,7 | 434,7 | 101,2 | 45,7 | | 3.303,8 |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 611,5 | 710,1 | 1,0 | 44,4 | 2,6 | | 1.369,6 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet1) | 2.627,1 | 1.090,8 | 0,0 | 290,8 | 329,4 | 798,8 | 5.136,8 |
RWA 2) | 1.145,9 | 871,1 | 259,8 | 138,7 | 25,7 | 488,1 | 2.929,2 |
| | | | | | | |
Kennzahlen | | | | | | | |
Nettozinsmarge 3) | 5,5% | 2,9% | 1,0% | 1,8% | 1,0% | | 3,0% |
Cost/Income Ratio | 54,1% | 41,6% | 9,1% | 40,5% | 33,0% | | 67,5% |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,5% | -0,7% | 1,8% | -0,7% | -1,3% | | -0,3% |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 57,8% | 108,7% | 0,0% | 34,9% | 14,1% | | 66,4% |
NPE-Quote (on-balance loans) | 4,0% | 4,1% | 5,8% | 8,9% | 5,5% | | 3,3% |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 78,7% | 68,6% | 77,4% | 91,0% | 61,8% | | 75,4% |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 2,4% | 51,4% | 79,9% | 90,5% | 99,0% | | 39,9% |
Risikokosten / Ø GPL | -0,6% | -1,1% | 1,7% | -0,9% | -1,4% | | -0,5% |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 6,9% | 3,7% | 3,4% | 3,0% | 3,0% | | 5,0% |
| | | | | | | |
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zum JE22 beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 544 Mio., EUR 128 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 127 Mio. Sonstige 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9) 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden
Im Segment Corporate Center sind Konsolidierungsposten in Höhe von EUR 27,4 Mio. enthalten, die sich auf die Eliminierung konzerninterner Dividenden, Beteiligungsbewertung, Kreditrisikokosten bei konzerninternen Refinanzierungslinien und Gewinne/Verluste aus dem konzerninternen Verkauf von Schuldtiteln beziehen.
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2021 | Fokus - Segmente | Nicht-Fokus Segmente | | |
| | | | | | | |
| Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporates | Public Finance | Corporate Center | Gesamt |
Nettobankergebnis | 136,3 | 55,7 | 16,9 | 13,4 | 5,7 | 8,4 | 236,3 |
Nettozinsergebnis | 100,2 | 30,5 | 16,9 | 8,7 | 4,5 | 8,7 | 169,5 |
davon laufendes Zinsergebnis | 95,1 | 31,9 | 19,8 | 9,8 | 3,1 | 14,3 | 174,0 |
Provisionsergebnis | 36,1 | 25,2 | 0,0 | 4,7 | 1,2 | -0,3 | 66,8 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 6,2 | 6,2 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -16,5 | -16,5 |
Betriebserträge | 136,3 | 55,7 | 16,9 | 13,4 | 5,7 | -1,9 | 226,0 |
Betriebsaufwendungen | -81,1 | -30,9 | -2,2 | -5,9 | -2,2 | -48,8 | -171,1 |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 55,1 | 24,8 | 14,7 | 7,5 | 3,5 | -50,7 | 54,9 |
Übriges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -20,9 | -20,9 |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -15,9 | -5,4 | 7,6 | -2,1 | 0,5 | 2,0 | -13,2 |
Ergebnis vor Steuern | 39,2 | 19,4 | 22,3 | 5,4 | 4,0 | -69,6 | 20,8 |
| | | | | | | |
Business volume | | | | | | | |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.364,3 | 1.061,8 | 541,6 | 239,4 | 68,1 | 9,1 | 3.284,4 |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.388,9 | 1.057,1 | 534,7 | 239,2 | 67,4 | | 3.287,3 |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 500,6 | 565,8 | 6,0 | 78,0 | 4,7 | | 1.155,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet1) | 2.461,6 | 1.078,1 | 0,0 | 304,8 | 398,2 | 690,9 | 4.933,6 |
RWA 2) | 1.028,9 | 870,1 | 327,1 | 278,8 | 49,3 | 545,6 | 3.099,8 |
| | | | | | | |
Key ratios | | | | | | | |
Nettozinsmarge 3) | 5,7% | 2,2% | 1,4% | 1,3% | 1,3% | | 2,9% |
Cost/Income Ratio | 59,5% | 55,5% | 12,9% | 43,9% | 38,7% | | 72,4% |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -1,0% | -0,3% | 1,3% | -0,5% | 0,5% | | -0,3% |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 55,4% | 98,5% | 0,0% | 78,5% | 17,1% | | 69,6% |
NPE-Quote (on-balance loans) | 4,3% | 5,0% | 9,4% | 4,4% | 2,8% | | 4,0% |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 78,8% | 64,1% | 77,6% | 53,5% | 40,6% | | 71,9% |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 4,3% | 65,4% | 74,5% | 83,3% | 95,8% | | 49,5% |
Risikokosten / Ø GPL | -1,2% | -0,5% | 1,3% | -0,6% | 0,5% | | -0,4% |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 7,1% | 3,0% | 3,4% | 2,7% | 3,1% | | 4,6% |
| | | | | | | |
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Jahresende 2021 beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 383 Mio., EUR 175 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 133 Mio. Sonstige 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9) 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden
Im Segment Corporate Center sind Konsolidierungsposten in Höhe von EUR 74,5 Mio. enthalten, die sich auf die Eliminierung konzerninterner Dividenden, Beteiligungsbewertung, Kreditrisikokosten bei konzerninternen Refinanzierungslinien und Gewinne/Verluste aus dem konzerninternen Verkauf von Schuldtiteln beziehen.
Die Darstellung des Nettozinsergebnisses zeigt den Nettozinsertrag pro Segment sowie auf Gesamtbankebene. Es stellt alle Unterpositionen aus dem Aktiv- und Passiv Kundengeschäft sowie das Ergebnis aus der Fristentransformation dar.
| | | | | | | in EUR Mio. |
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31.12.2022 | Fokus - Segmente | Nicht-Fokus Segmente | | |
| | | | | | | |
| Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporates | Public Finance | Corporate Center | Gesamt |
Nettozinsergebnis | 108,0 | 44,1 | 16,0 | 5,3 | 3,6 | -0,6 | 176,4 |
davon Zinsertrag | 108,0 | 45,6 | 17,8 | 5,8 | 1,8 | 16,1 | 195,1 |
davon laufender Zinsertrag | 101,5 | 41,5 | 16,5 | 5,1 | 1,7 | 16,1 | 182,3 |
davon Zinsertrag von NPE | 1,3 | 0,5 | 0,6 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 2,5 |
davon zinsähnlicher Ertrag | 5,3 | 3,6 | 0,8 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 10,3 |
davon Zinsaufwand | -5,8 | -3,3 | 0,0 | -1,7 | -1,7 | -6,2 | -18,7 |
davon FTP (Aktiv & Passiv) | -14,1 | -9,0 | -12,4 | -0,2 | 2,5 | -16,3 | -49,5 |
davon Ergebnis aus der Fristentransformation | 19,9 | 10,8 | 10,6 | 1,4 | 1,0 | 5,9 | 49,5 |
davon allozierter Strukturbeitrag | 19,9 | 10,8 | 10,6 | 1,4 | 1,0 | -43,6 | 0,0 |
davon Ergebnis aus Zins- und Liquiditätssteuerung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 49,5 | 49,5 |
| | | | | | | |
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2021 | Fokus - Segmente | Nicht-Fokus Segmente | | |
| | | | | | | |
| Consumer | SME Business | Mortgage | Large Corporates | Public Finance | Corporate Center | Gesamt |
Nettozinsergebnis | 100,2 | 30,5 | 16,9 | 8,7 | 4,5 | 8,7 | 169,5 |
davon Zinsertrag | 102,4 | 35,1 | 21,8 | 10,9 | 3,2 | 14,3 | 187,7 |
davon laufender Zinsertrag | 95,1 | 31,9 | 19,8 | 9,8 | 3,1 | 14,3 | 174,0 |
davon Zinsertrag von NPE | 1,3 | 0,8 | 1,0 | 0,3 | 0,1 | 0,0 | 3,5 |
davon zinsähnlicher Ertrag | 6,0 | 2,4 | 1,0 | 0,8 | 0,1 | 0,0 | 10,2 |
davon Zinsaufwand | -6,3 | -2,6 | 0,0 | -1,4 | -1,4 | -6,5 | -18,2 |
davon FTP (Aktiv & Passiv) | -12,3 | -8,1 | -12,4 | -3,9 | 1,6 | -5,7 | -40,8 |
davon Ergebnis aus der Fristentransformation | 16,3 | 6,1 | 7,6 | 3,1 | 1,1 | 6,6 | 40,8 |
davon allozierter Strukturbeitrag | 16,3 | 6,1 | 7,6 | 3,1 | 1,1 | -34,2 | 0,0 |
davon Ergebnis aus Zins- und Liquiditätssteuerung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 40,8 | 40,8 |
| | | | | | | |
Die Aufteilung des Provisionsergebnisses auf die berichtspflichtigen Segmente ergibt sich folgendermaßen:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
31.12.2022 | Fokus - Segmente | Nicht-Fokus Segmente | | |
| | | | | | |
| Consumer | SME Business | Large Corporates | Public Finance | Corporate Center | Gesamt |
Accounts und Packages | 20,6 | 5,1 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 26,1 |
Transaktionen | 4,8 | 12,7 | 1,5 | 0,8 | 0,6 | 20,4 |
Karten | 12,3 | 1,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 14,3 |
FX&DCC | 7,8 | 4,7 | 0,5 | 0,1 | 0,4 | 13,6 |
Trade Finance | 0,0 | 4,3 | 1,0 | 0,1 | 0,0 | 5,4 |
Deposits | 0,1 | 0,3 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,7 |
Kredite | 3,0 | 2,0 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 5,2 |
Bancassurance | 5,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,5 |
Wertpapiere | 0,2 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | -0,1 | 0,2 |
Sonstiges | 0,5 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 1,0 |
Gebühren- und Provisionserträge | 54,8 | 31,2 | 3,9 | 1,4 | 1,0 | 92,3 |
Karten | -10,1 | -0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -10,8 |
Transaktionen | -1,6 | -2,2 | -0,2 | -0,2 | -0,3 | -4,5 |
Accounts und Packages | -0,8 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -1,2 |
Wertpapiere | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | -0,1 | -0,2 |
Kredite | -0,5 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,7 |
Bancassurance | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,4 |
Kunden-Incentives | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,4 |
Sonstiges | -0,5 | -0,1 | -0,2 | 0,0 | -1,1 | -1,8 |
Gebühren- und Provisionsaufwendungen | -14,3 | -3,2 | -0,6 | -0,2 | -1,6 | -19,8 |
Provisionsergebnis | 40,5 | 28,0 | 3,4 | 1,2 | -0,7 | 72,5 |
| | | | | | |
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
31.12.2021 | Fokus - Segmente | Nicht-Fokus Segmente | | |
| | | | | | |
| Consumer | SME Business | Large Corporates | Public Finance | Corporate Center | Gesamt |
Accounts und Packages | 19,3 | 1,9 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 21,3 |
Transaktionen | 4,4 | 13,7 | 1,4 | 0,8 | 0,6 | 21,0 |
Karten | 10,4 | 1,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 12,1 |
FX&DCC | 6,4 | 4,2 | 0,3 | 0,1 | 0,2 | 11,2 |
Trade Finance | 0,0 | 4,2 | 1,1 | 0,1 | 0,0 | 5,4 |
Deposits | 0,1 | 0,4 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,9 |
Kredite | 2,7 | 1,8 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 5,0 |
Bancassurance | 4,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,6 |
Wertpapiere | 0,3 | 0,1 | 1,6 | 0,0 | -0,1 | 1,9 |
Sonstiges | 0,5 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,9 |
Gebühren- und Provisionserträge | 48,7 | 28,0 | 5,5 | 1,3 | 0,8 | 84,3 |
Karten | -9,1 | -0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -9,7 |
Transaktionen | -1,5 | -1,8 | -0,2 | -0,1 | -0,3 | -4,0 |
Accounts und Packages | -0,7 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -1,0 |
Wertpapiere | 0,0 | 0,0 | -0,4 | 0,0 | -0,2 | -0,5 |
Kredite | -0,4 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,5 |
Bancassurance | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,4 |
Kunden-Incentives | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
Sonstiges | -0,2 | -0,1 | -0,2 | 0,0 | -0,6 | -1,1 |
Gebühren- und Provisionsaufwendungen | -12,7 | -2,8 | -0,8 | -0,2 | -1,1 | -17,5 |
Provisionsergebnis | 36,1 | 25,2 | 4,7 | 1,2 | -0,3 | 66,8 |
| | | | | | |
Segmentierung nach Regionen
Die Gruppe erzielt ihre Umsätze im CSEE Raum (Kroatien (ABC), Slowenien (ABS), Bosnien & Herzegowina (Banja Luka (ABBL) und Sarajevo (ABSA)), Serbien (ABSE) und Montenegro (ABM)). In Österreich werden Online-Einlagen für Kunden in Österreich und Deutschland angeboten. Kundengruppen werden nicht aggregiert und einem einzelnen Land zugewiesen, sondern den jeweiligen Ländern nach einzelnen Tochterbanken zugeordnet. Die geografische Segmentierung der Erlöse mit externen Kunden wird gemäß IFRS dargestellt und spiegelt nicht die Managementstruktur der Gruppe wider. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Segmentierung nach Geschäftsbereich eine aussagekräftigere Beschreibung der Tätigkeiten der Gruppe darstellt. Die Reco Spalte enthält im Wesentlichen die Intercompany Eliminierung.
| | | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | | |
31.12.2022 | ABC | ABS | ABSE | ABSA | ABBL | ABM | ABH4) | Reco | Addiko Group |
Nettobankergebnis | 80,3 | 57,3 | 46,1 | 23,4 | 25,1 | 13,3 | 3,4 | 0,0 | 248,9 |
Nettozinsergebnis | 53,6 | 42,7 | 33,8 | 15,0 | 16,3 | 10,9 | 4,1 | -0,1 | 176,4 |
davon laufendes Zinsergebnis1) | 54,7 | 41,4 | 39,6 | 15,1 | 17,8 | 11,5 | 7,2 | -4,9 | 182,3 |
Provisionsergebnis | 26,7 | 14,5 | 12,3 | 8,4 | 8,8 | 2,4 | -0,7 | 0,0 | 72,5 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 1,9 | 0,4 | -2,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 27,5 | -26,1 | 1,9 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | -0,3 | -1,5 | -2,0 | -1,0 | -0,6 | -1,6 | -0,2 | -1,8 | -9,2 |
Betriebserträge | 81,9 | 56,1 | 42,1 | 22,5 | 24,5 | 11,8 | 30,6 | -27,9 | 241,6 |
Betriebsaufwendungen | -46,3 | -27,0 | -24,8 | -14,9 | -14,8 | -7,8 | -27,6 | -4,7 | -168,0 |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 35,6 | 29,1 | 17,3 | 7,5 | 9,7 | 4,0 | 3,1 | -32,7 | 73,6 |
Übriges Ergebnis | -22,9 | -0,5 | -1,4 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -0,2 | -1,9 | -27,0 |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -2,9 | -5,7 | -9,9 | 2,1 | 3,4 | 0,8 | 0,1 | -3,3 | -15,4 |
Ergebnis vor Steuern | 9,8 | 22,8 | 6,1 | 9,6 | 13,1 | 4,7 | 3,0 | -37,8 | 31,2 |
| | | | | | | | | |
Vermögensgegenstände gesamt | 2.285,8 | 1.329,6 | 874,7 | 524,5 | 501,9 | 218,5 | 1.142,6 | -881,3 | 5.996,4 |
| | | | | | | | | |
Geschäftsvolumen | | | | | | | | | |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.115,4 | 990,4 | 597,9 | 261,4 | 323,0 | 163,9 | 59,5 | -129,6 | 3.381,9 |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.049,7 | 953,2 | 559,0 | 260,7 | 319,5 | 161,7 | 0,0 | 0,0 | 3.303,8 |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 461,9 | 304,9 | 240,4 | 151,0 | 143,6 | 67,7 | 0,0 | 0,0 | 1.369,6 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet2) | 1.859,5 | 1.117,9 | 669,9 | 423,6 | 409,1 | 184,2 | 617,0 | -144,2 | 5.136,8 |
RWA 3) | 913,8 | 718,2 | 529,3 | 289,3 | 286,5 | 162,6 | 22,6 | 6,9 | 2.929,2 |
Kennzahlen | | | | | | | | | |
Nettozinsmarge | 2,4% | 3,2% | 3,9% | 2,8% | 3,3% | 5,0% | 0,4% | | 3,0% |
Cost/Income Ratio | 57,7% | 47,2% | 53,8% | 63,7% | 59,1% | 58,5% | 816,6% | | 67,5% |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,2% | -0,5% | -1,2% | 0,5% | 0,8% | 0,4% | 2,1% | | -0,3% |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 59,8% | 91,2% | 89,6% | 63,2% | 80,4% | 93,0% | | | 66,4% |
NPE-Quote (on-balance loans) | 3,6% | 2,1% | 3,7% | 3,8% | 3,8% | 6,8% | | | 3,3% |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 80,7% | 68,4% | 67,3% | 81,4% | 81,7% | 67,7% | | | 75,4% |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 51,0% | 49,0% | 21,2% | 20,0% | 18,1% | 55,1% | | | 39,9% |
Risikokosten / Ø GPL | -0,3% | -0,6% | -1,7% | 0,8% | 1,1% | 0,5% | | | -0,5% |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 4,7% | 4,2% | 6,0% | 5,5% | 5,6% | 7,1% | | | 5,0% |
| | | | | | | | | |
1) Laufendes Zinsergebnis bezieht sich auf gebuchte Zinsen ohne zinsähnliche Erträge, Zinserträge aus NPE und Funds Transfer Pricing 2) Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 544 Mio. in ABH dargestellt 3) Beinhaltet nur Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9) 4) Enthält in der ABH auch das Intercompany Exposure
| | | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | | |
31.12.2021 | ABC | ABS | ABSE | ABSA | ABBL | ABM | ABH4) | Reco | Addiko Group |
Nettobankergebnis | 80,5 | 52,0 | 42,9 | 21,4 | 21,5 | 12,5 | 46,7 | -41,1 | 236,3 |
Nettozinsergebnis | 54,6 | 38,6 | 32,0 | 13,9 | 13,9 | 10,6 | 47,0 | -41,1 | 169,5 |
davon laufendes Zinsergebnis1) | 56,6 | 37,3 | 35,3 | 14,3 | 15,7 | 11,3 | 49,7 | -46,2 | 174,0 |
Provisionsergebnis | 25,8 | 13,3 | 10,9 | 7,6 | 7,5 | 1,9 | -0,3 | 0,0 | 66,8 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten | 2,3 | 1,6 | 0,3 | 0,3 | 0,3 | 0,1 | 32,2 | -30,9 | 6,2 |
Sonstiges betriebliches Ergebnis | -3,8 | -2,0 | -1,9 | -1,2 | -0,4 | -1,7 | -3,8 | -1,7 | -16,5 |
Betriebserträge | 79,0 | 51,6 | 41,4 | 20,5 | 21,3 | 10,8 | 75,0 | -73,6 | 226,0 |
Betriebsaufwendungen | -45,3 | -25,5 | -25,3 | -15,2 | -14,8 | -7,8 | -32,6 | -4,7 | -171,1 |
Operatives Ergebnis vor Veränderung der Kreditrisikokosten | 33,7 | 26,1 | 16,1 | 5,3 | 6,6 | 3,0 | 42,4 | -78,3 | 54,9 |
Übriges Ergebnis | -19,3 | -0,3 | -4,4 | 1,4 | -0,5 | -0,2 | -1,7 | 4,1 | -20,9 |
Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte | -4,6 | 1,6 | -3,7 | -1,4 | -0,7 | -2,1 | 2,1 | -4,5 | -13,2 |
Ergebnis vor Steuern | 9,9 | 27,4 | 8,0 | 5,4 | 5,4 | 0,7 | 42,8 | -78,7 | 20,8 |
| | | | | | | | | |
Vermögensgegenstände gesamt | 2.248,8 | 1.370,4 | 874,1 | 532,9 | 485,3 | 214,9 | 1.009,5 | -893,6 | 5.842,3 |
| | | | | | | | | |
Geschäftsvolumen | | | | | | | | | |
Kredite und Forderungen (netto) | 1.051,9 | 981,7 | 617,7 | 241,0 | 292,7 | 163,9 | 51,3 | -116,0 | 3.284,3 |
davon Kundenkredite (brutto, performing) | 1.036,1 | 941,7 | 611,7 | 242,5 | 293,9 | 161,4 | 0,0 | 0,0 | 3.287,3 |
Neukreditgeschäft (Brutto) | 419,6 | 192,5 | 267,3 | 110,9 | 115,9 | 49,0 | 0,0 | 0,0 | 1.155,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet2) | 1.784,1 | 1.172,4 | 667,8 | 412,9 | 399,1 | 185,2 | 469,6 | -157,5 | 4.933,6 |
RWA 3) | 1.002,9 | 771,7 | 583,6 | 287,9 | 276,7 | 154,6 | 17,9 | 4,6 | 3.099,8 |
| | | | | | | | | |
Cost/Income Ratio | | | | | | | | | |
Nettozinsmarge | 2,4% | 2,7% | 3,7% | 2,6% | 3,1% | 5,0% | 4,9% | | 2,9% |
Cost/Income Ratio | 56,2% | 49,1% | 58,9% | 70,8% | 68,8% | 62,7% | 69,8% | | 72,4% |
Kosten-Risiko-Verhältnis | -0,3% | 0,1% | -0,4% | -0,4% | -0,2% | -1,0% | 4,2% | | -0,3% |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | 61,1% | 91,1% | 100,1% | 59,0% | 74,7% | 92,4% | | | 69,6% |
NPE-Quote (on-balance loans) | 4,6% | 2,0% | 3,6% | 5,4% | 5,2% | 8,7% | | | 4,0% |
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen | 75,3% | 61,4% | 64,5% | 83,8% | 85,2% | 55,6% | | | 71,9% |
NPE Deckung durch Sicherheiten | 58,2% | 59,6% | 29,0% | 39,4% | 34,9% | 54,6% | | | 49,5% |
Risikokosten / Ø GPL | -0,4% | 0,2% | -0,6% | -0,5% | -0,2% | -1,3% | | | -0,4% |
Zinsertrag / (Ø) GPL | 4,6% | 3,6% | 5,2% | 5,4% | 5,3% | 6,8% | | | 4,6% |
| | | | | | | | | |
1) Laufendes Zinsergebnis bezieht sich auf gebuchte Zinsen ohne zinsähnliche Erträge, Zinserträge aus NPE und Funds Transfer Pricing 2) Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 383 Mio. in ABH dargestellt 3) Beinhaltet nur Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9) 4) Enthält in der ABH auch das Intercompany Exposure
Risikobericht
(56) Risikosteuerung und -überwachung
Die Addiko Gruppe steuert und überwacht ihre Risiken geschäftsfeldübergreifend mit dem Ziel, einerseits ihr Risiko- Ertragsprofil zu optimieren und andererseits die Risikotragfähigkeit jederzeit zu gewährleisten und somit die Gläubiger der Bank zu schützen. Dabei nimmt sie über ihre Funktionen in den Gesellschafter- und Kontrollausschüssen Einfluss auf die Geschäfts- und Risikopolitik ihrer Beteiligungen. Für diese Beteiligungen werden miteinander kompatible Risikosteuerungsprozesse, -strategien und -verfahren implementiert.
Für die Gesamtbanksteuerung gelten in der Addiko Gruppe folgende zentrale Grundsätze:
- Für alle Risikoarten bestehen klar definierte Organisationsstrukturen und Prozesse, an denen sich alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten ausrichten lassen.
- Markt und Marktfolge sowie Handels- und Abwicklungs-/Überwachungseinheiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten regelkonform gemäß den Mindeststandards an das Kreditgeschäft (FMA-MSK) und gemäß dem Bankwesengesetz (BWG) funktional getrennt.
- Für die Identifikation, Analyse, Messung, Aggregation, Steuerung und Überwachung der Risikoarten werden im Konzern geeignete, miteinander kompatible Verfahren eingesetzt.
- Für die wesentlichen Risikoarten werden sachgerechte Limits gesetzt und wirksam überwacht.
(57) Risikostrategie & Risk Appetite Statement (RAS)
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und beschreibt die geplante Unternehmensstruktur, strategische Entwicklung und Wachstumsentwicklung unter Berücksichtigung der für das Management von Risikofaktoren relevanten Prozesse, Methoden und Organisationsstrukturen. Damit stellt die Risikostrategie das Verbindungsglied zwischen der Geschäftsstrategie und der Risikopositionierung des Unternehmens dar. Sie ist außerdem ein essentielles Managementtool für die Risikosteuerung der Bank und formuliert als solches den Rahmen für die Steuerung, Überwachung und Begrenzung der mit dem Bankgeschäft verbundenen Risiken. Eine weitere Funktion der Risikostrategie besteht darin, die Angemessenheit des internen Kapitals, der Liquiditätsposition und der allgemeine langfristigen Rentabilität der Bank sicherzustellen.
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe spiegelt die wichtigsten Risikomanagementansätze aus der Geschäftsstrategie wider. In diesem Konzept sind die Risikoziele der Bank verankert, die ein sicheres, nachhaltiges Wachstum der Bank unterstützen und den Fortbestand der Bank im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für eine adäquate Kapitalausstattung von risikobehafteten Tätigkeiten sicherstellen sollen.
Darüber hinaus hat die Addiko Gruppe ein Risk Appetite Statement (RAS) eingeführt, mithilfe dessen die Risikobereitschaft der Bank festgelegt wird und das einen Bestandteil des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses der Risiko- und Geschäftsstrategie der Bank bildet. Des Weiteren bestimmt es, welche Risiken in Bezug auf die Risikofähigkeit eingegangen werden. Die Maßnahmen des Risk Appetite Framework (RAF) bestimmen das Risikoniveau, das die Bank akzeptieren möchte. In der Maßnahmenkalibrierung werden das Budget, die Risikostrategie und der Sanierungsplan berücksichtigt. Es entsteht ein vernetztes Gefüge für die angemessene interne Steuerung und Überwachung.
(58) Risikoorganisation
Für die adäquate Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements trägt der „Chief Risk Officer” (CRO) der Gruppe als Mitglied des Vorstands der Addiko Bank AG die Verantwortung. Mit Blick auf die Mindeststandards an das Kreditgeschäft sowie einer angemessenen internen Steuerung handelt er unabhängig von den Markt- und Handelseinheiten.
Kernaufgaben des Risikomanagements sind das individuelle Risikomanagement der Adressenausfallrisiken, die Sanierung von Problemengagements, die Kreditabwicklung sowie das Risikocontrolling und die Überwachung der Adressausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationalen und sonstigen Risiken auf Portfolioebene.
Im Jahr 2022 wurden die folgenden Organisationseinheiten betrieben:
Group Credit Risk Management beinhaltet Corporate Credit Risk und Retail Risk Management:
Corporate Credit Risk kümmert sich um das Kreditrisikomanagement für alle Segmente außer Consumer-Kunden, d.h. SME, Unternehmen, öffentliche Betriebe, Staaten und Finanzinstitute. Diese Funktion spielt sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle. Auf operativer Ebene befasst sie sich mit der Analyse und Genehmigung von Kreditanträgen, welche die intern festgelegte Genehmigungskompetenzen der Tochterunternehmen übersteigen. Strategisch ist sie mit der Festlegung von Vorgaben, Abläufen, Handbüchern, Richtlinien und allen anderen Dokumenten für die oben genannten Segmente des Kreditrisikomanagements betraut.
Retail Risk Management überwacht das Kreditrisiko im Consumer-Portfolio der Addiko Gruppe durch Berichterstattung und Analyse des Portfolios, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten. Die Funktion hat sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle im Zusammenhang mit dem Kreditrisikomanagement. Operativ umfasst es die Bewertung und Genehmigung von Kreditprodukten und Testinitiativen und definiert strategisch Richtlinien, Verfahren, Handbücher und Richtlinien in Bezug auf die Steuerung von Kreditaktivitäten und -sammlungen. Darüber hinaus wird die Portfolioentwicklung kontinuierlich überwacht und die Entwicklung und Wartung eines Reporting-Toolkits sichergestellt.
Group Integrated Risk Management identifiziert, überwacht, steuert und berichtet über alle wesentlichen Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat, schlägt Minderungsmaßnahmen vor, leitet bei Überschreitung definierter Limits eine Eskalation ein und definiert Methoden zur Risikomessung und -bewertung. GIRM umfasst auch den CISO-Bereich sowie die Outsourcing-Management-Funktion. Die GIRM ist aktiv in alle wesentlichen Entscheidungen des Risikomanagements und damit auch in die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie in die Prognose der Risikokosten eingebunden. Darüber hinaus ist GIRM dafür verantwortlich, den im Recovery Plan vorgeschriebenen Eskalationsprozess einzuleiten und zu koordinieren. Organisatorisch sind folgende Funktionen in das Group Integrated Risk Management eingebettet:
Group Market & Liquidity Risk definiert Methoden, erstellt interne und externe Berichte und beaufsichtigt Management- und Kontrollaktivitäten in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken. Die Funktion ist in Österreich innerhalb der Einheit Integriertes Risikomanagement angesiedelt.
Strategisches Risikomanagement ist operativ verantwortlich für die Aktualisierung der Risikostrategie, Eigenmittel- und Ökonomisches Kapitalmanagement, Stresstests, Kreditrisikobudgetierung, Verfolgung des Risikoengagements und Steuerung des ICAAP- und SREP-Prozesses und verwaltet dieselben Prozesse aus methodischer Sicht einsehen und an die Geschäftsführung berichten. SRM koordiniert auch die Erstellung und Berichterstattung über den Recovery Plan. Darüber hinaus liegt das Beziehungsmanagement gegenüber Aufsichtsbehörden sowie die Koordination der angeforderten Leistungen in der Verantwortung von SRM.
Non-Financial Risk Management ist dafür verantwortlich, die strategische Richtung festzulegen, um alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nicht-finanziellen Risiken effizient zu steuern, und zielt darauf ab, die angemessene Identifizierung, Messung, Steuerung und Minderung nicht-finanzieller Risiken sowie eine umsichtige Geschäftsführung unter Berücksichtigung aller sicherzustellen relevanten Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie internen Regeln und Entscheidungen und unterstützt so eine umsichtige, effektive und effiziente Geschäftstätigkeit.
Group Models and Data enthält die folgenden CSF-Funktionen und überwacht und steuert die GSS Group Risk Validation:
Group Risk Modeling (GRM) verwaltet das Modellrisikoportfolio in Bezug auf die Methodik, die Zielmodellarchitektur und die Modelllandschaft für regulatorische und geschäftliche Zwecke. Überwacht den Portfolioentwicklungsprozess, um Risikoziele zu erreichen, und liefert Berichte und Analysen, die Kreditkennzahlen in Bezug auf Kapital, Rückstellungen und Geschäftsentwicklung erläutern. GRM ist verantwortlich für die Leitung kontinuierlicher Verbesserungen der Modellierungsmethodik für Kredit- und Marktrisikomodelle und den Wissensaustausch zu diesen Themen innerhalb der Gruppe.
Group Data Architecture ist die hauptverantwortliche Funktion für die Unternehmensdatenarchitektur in der Addiko Gruppe. Der GDA entwickelt und pflegt konzernweite Konzepte und Grundsätze für Unternehmensdaten. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDA-Team gemeinsam mit GIT die Geschäftsfunktionen, um über eine angemessene Infrastruktur zu verfügen, um rechtzeitig regelmäßige und Ad-hoc-Berichte und bei Bedarf Zugriff auf Daten zu erhalten. Der GDA fungiert auch als lokale Datenarchitektur für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Konzepte und Prinzipien auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDA an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe
Group Data Management (GDM) ist die hauptverantwortliche Funktion für die geschäftlichen Aspekte des Unternehmensdatenmanagements in der Addiko Gruppe. GDM entwickelt und pflegt konzernweite Methoden, Standards und Definitionen, um eine gemeinsame und harmonisierte Sicht auf Unternehmensdaten zu erreichen. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDM-Team die Geschäftsfunktionen bei der regelmäßigen und Ad-hoc-Berichterstattung, gemeinsamen/zentralen Datentransformationen und -berechnungen sowie der Überwachung und Berichterstattung der Datenqualität. GDM fungiert auch als lokales Data-Office für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Methoden auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDM an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe.
Data Engine Reporting & Analytics and Support Services mit Sitz in Serbien bereitet ein standardisiertes Portfolio-Reporting vor, das den gesamten Kreditzyklus für das Privat- und Firmenportfolio abdeckt, und unterstützt die Governance-Einstellung für Kreditrichtlinienregeln und Änderungen in den von der Gruppe ausgewählten automatisierten Entscheidungsprozessen (CRIF Kreditentscheidungsmaschine). Darüber hinaus pflegt und entwickelt DERA Gruppendaten-Engines, Anwendungsprozessberichte, Erhebungsberichte und stellt die entsprechenden Analysen bereit.
Group Risk Validation ist dafür verantwortlich, die Angemessenheit und Konsistenz der risikorelevanten Prozesse und Risikomodelle im Hinblick auf regulatorische Erwartungen und Geschäftsanforderungen sicherzustellen. GRV definiert den Qualitätsstandard für die gesamte Gruppe in Bezug auf Risikomodelle. Darüber hinaus kontrolliert und sichert es die Qualität neuer Modelle sowie bereits vorhandener Modelle. Gemeinsam mit Geschäftsinhabern verbessert GRV Prozesse und löst Probleme im Zusammenhang mit Modellen neu. GRV führt auch Analysen zu neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Risikomodelle durch.
Die jeweiligen Risikovorstände in den Ländern sorgen für die Einhaltung der Risikoprinzipien des jeweiligen Tochterunternehmen.
(59) Internes Richtlinienwesen im Risikomanagement
Die Addiko Gruppe legt konzernweit einheitliche Risikomanagement-Richtlinien fest, um einen einheitlichen Umgang mit Risiken zu gewährleisten. Diese Richtlinien werden zeitnahe an organisatorische Änderungen sowie Änderungen von Teilaspekten der Regelungen, bspw. betreffend Prozesse, Methoden und Verfahren, angepasst. Die bestehenden Richtlinien unterliegen einer jährlichen Überprüfung und werden gegebenenfalls angepasst. Damit ist gewährleistet, dass die dokumentierten mit den gelebten Prozessen übereinstimmen.
Die Addiko Gruppe hat klar definierte Verantwortlichkeiten für alle Risikorichtlinien, einschließlich der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung sowie der Einführung in die Tochtergesellschaften. Jede dieser Richtlinien muss auf lokaler Ebene von den Tochtergesellschaften umgesetzt und an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird durch die direkt am Risikomanagementprozess Beteiligten sichergestellt. Das Group Audit Committee beaufsichtigt, wie das Management die Einhaltung der Risikomanagementrichtlinien und -verfahren der Gruppe überwacht, und überprüft die Angemessenheit des Risikomanagementrahmens in Bezug auf die Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist. Das Group Audit Committee wird in seiner Aufsichtsfunktion von der Internen Revision unterstützt. Die Interne Revision führt sowohl regelmäßige als auch Ad-hoc-Überprüfungen der Kontrollen und Verfahren des Risikomanagements durch, deren Ergebnisse an das Group Audit Committee berichtet werden.
(60) Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko)
60.1. Definition
Kreditrisiken sind ihrem Umfang nach die bedeutendsten Risiken in der Addiko Gruppe. Sie resultieren in erster Linie aus dem Kreditgeschäft. Kreditrisiken (bzw. Adressenausfallrisiken) entstehen, wenn aus Geschäften Ansprüche gegen Kreditnehmer, Wertpapieremittenten oder Kontrahenten resultieren. Werden von diesen Kunden Verpflichtungen nicht erfüllt, entsteht ein Verlust in Höhe der nicht erhaltenen Leistungen abzüglich verwerteter Sicherheiten und vermindert um die erzielte Rückflussrate aus dem unbesicherten Teil. Diese Definition umfasst Ausfall- und Avalrisiken aus Kreditgeschäften sowie Emittenten-, Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken aus Handelsgeschäften.
60.2. Allgemeine Vorgaben
Die Kreditrisikostrategie innerhalb der Addiko Risiko Strategie setzt konkrete Vorgaben für die Organisationsstruktur der Bank im Kreditgeschäft sowie für die Risikosteuerungsverfahren und wird durch weitere Policies sowie spezifische Anweisungen ergänzt.
Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen einer vom Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Kompetenzordnung durch Aufsichtsrat, Vorstand, Kreditausschuss sowie durch Kompetenzträger in Marktfolgebereichen und in den Analyseeinheiten des Risk Office.
Der Kreditausschuss ist eine permanente Einrichtung der Addiko Gruppe und höchster Kreditkompetenzträger unterhalb des Vorstands.
Für alle methodischen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Kreditrisiken stehen, ist das Group Risk Executive Committee (GREC) zuständig, soweit nicht bei wesentlichen Angelegenheiten eine Entscheidung durch den Vorstand erforderlich ist.
60.3. Risikomessung
Das Netzwerk der Addiko Gruppe nutzt zur individuellen Analyse und Beurteilung der Bonität seiner Kreditnehmer eigene Ratingverfahren. Die Zuordnung von Schuldnern zu Ratingklassen erfolgt auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten auf einer 25-stufigen Masterratingskala.
60.4. Risikobegrenzung
Die Steuerung des konzernweiten Gesamtobligos eines Einzelkunden bzw. einer Gruppe verbundener Kunden erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Kundensegments bzw. Geschäftsbereichs.
Gegenüber Finanzinstituten werden von der Addiko Gruppe Limite vergeben und durch eine unabhängige Stelle überwacht. Limitüberschreitungen werden unmittelbar an die operative Risikoabteilung und die Marktbereiche kommuniziert und im Group Risk Executive Committee berichtet. In allen anderen Segmenten erfolgt die Limitsteuerung über eine konzernweit gültige Pouvoir-Ordnung. Auf Portfolioebene verhindern Länderlimite den Aufbau von Klumpenrisiken, Überschreitungen werden an den Vorstand eskaliert, und es sind durch die Marktbereiche in Abstimmung mit der Marktfolge Maßnahmen zur Steuerung dieser Klumpenrisiken zu definieren.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobegrenzung ist die Hereinnahme und Anrechnung banküblicher Sicherheiten. Die Bearbeitung und Bewertung erfolgen anhand der Sicherheiten-Policy, die insbesondere die Verfahren der Bewertung sowie die Bewertungsabschläge und -frequenzen der einzelnen Sicherheitenarten festlegt. Im Handelsgeschäft mit Derivaten werden grundsätzlich Rahmenverträge zur Aufrechnung gegenseitiger Risiken (Close-Out-Netting) abgeschlossen. Mit bestimmten Geschäftspartnern bestehen Sicherheitenvereinbarungen, die das Ausfallrisiko mit einzelnen Handelspartnern auf einen vereinbarten Höchstbetrag begrenzen und im Überschreitungsfall zum Einfordern zusätzlicher Sicherheiten berechtigen. Die Verfahren zur Hereinnahme von Sicherheiten (Formerfordernisse, Voraussetzungen) sind in den internen Bearbeitungsrichtlinien für jede einzelne Sicherheitenart geregelt.
60.5. Überleitung der Kategorien von Finanzinstrumenten auf Kreditrisikopositionen
Die Kreditrisikopositionen bestehen aus dem Bruttobuchwert (oder bei außerbilanziellen Positionen aus dem Nennwert) ohne Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten (einschließlich Garantierückstellungen), gehaltenen Sicherheiten, Nettingeffekten, anderen Kreditbesicherungen oder Transaktionen, die das Kreditrisiko mindern. Für die Berechnung des relevanten Exposure für Wertpapiere, welche dem Geschäftsmodell Held-to-Collect&Sale zugeordnet sind, werden Marktwerte und für Kredite und Wertpapiere, die dem Held-to-Collect Geschäftsmodell zugeordnet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten herangezogen. Soweit nicht explizit anders angegeben, werden sämtliche Angaben im Risikobericht inklusive der als zur Veräußerung gehalten eingestuften langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen (nach IFRS 5) gezeigt.
Aufschlüsselung Netto-Exposure im Konzern gemäß IFRS 7.35M zum 31. Dezember 2022:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
31.12.2022 | Performing | Non Performing | Summe |
Finanzinstrumente | Exposure | ECL | Netto | Exposure | ECL | Netto | Exposure | Netto |
Barreserven | 1.263,0 | -0,1 | 1.263,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.263,0 | 1.263,0 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 22,8 | | 22,8 | 0,0 | | 0,0 | 22,8 | 22,8 |
Kredite und Forderungen | 3.410,3 | -65,3 | 3.345,0 | 155,1 | -118,2 | 36,9 | 3.565,4 | 3.381,9 |
davon zu Kreditinstituten | 89,2 | 0,0 | 89,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 89,2 | 89,2 |
davon zu Drittkunden | 3.321,1 | -65,3 | 3.255,8 | 155,1 | -118,2 | 36,9 | 3.476,2 | 3.292,7 |
Investitionswertpapiere | 1.156,3 | -0,3 | 1.056,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.156,3 | 1.056,1 |
Sonstige Assets - IFRS 5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | -0,4 | 0,1 | 0,5 | 0,1 |
On balance Summe | 5.852,4 | -65,6 | 5.686,9 | 155,6 | -118,7 | 37,0 | 6.008,0 | 5.723,9 |
Erteilte Kreditzusagen - Finanzgarantie - sonstige erteilte Zusagen | 889,9 | -4,2 | 885,8 | 7,5 | -4,4 | 3,2 | 897,5 | 888,9 |
ECL und FV für FVTOCI klassifizierte Finanzinvestitionen | -100,2 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -100,2 | 0,0 |
Summe | 6.642,2 | -69,5 | 6.572,6 | 163,2 | -123,0 | 40,1 | 6.805,3 | 6.612,8 |
Anpassung | -4,0 | | -4,0 | | | 0,0 | -4,0 | -4,0 |
Total credit risk exposure | 6.638,2 | -69,5 | 6.568,6 | 163,2 | -123,0 | 40,1 | 6.801,3 | 6.608,8 |
| | | | | | | | |
1) exkl. Kassenbestand i.H.v. EUR 119,9 Mio. 2) Investitionswertpapiere, exkl. Eigenkapitalinstrumente, inkl. Beteiligung am Bankenabwicklungsfonds in Slowenien. 3) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt. 4) Die Anpassungen umfassen Überleitungsdifferenzen zwischen dem Bruttobuchwert und dem Buchwert des Kreditrisikos-Exposures
Die folgende Tabelle enthält das Exposure gemäß IFRS 7.35 zum 31. Dezember 2021:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
31.12.2021 | Performing | Non Performing | Summe |
Finanzinstrumente | Exposure | ECL | Netto | Exposure | ECL | Netto | Exposure | Netto |
Barreserven 1) | 1.235,1 | -0,1 | 1.235,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.235,1 | 1.235,0 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 32,6 | | 32,6 | 0,0 | | 0,0 | 32,6 | 32,6 |
Kredite und Forderungen | 3.307,0 | -74,5 | 3.232,4 | 187,9 | -136,0 | 52,0 | 3.494,9 | 3.284,4 |
Davon zu Kreditinstituten | 5,7 | 0,0 | 5,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,7 | 5,7 |
Davon zu Drittkunden | 3.301,3 | -74,5 | 3.226,7 | 187,9 | -136,0 | 52,0 | 3.489,2 | 3.278,7 |
Investitionswertpapiere 2) 3) | 1.010,6 | -0,3 | 1.008,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.010,6 | 1.008,3 |
Sonstige Assets - IFRS 5 | 11,1 | 0,0 | 11,1 | 0,2 | 0,0 | 0,2 | 11,3 | 11,3 |
On balance Summe | 5.596,3 | -74,9 | 5.519,4 | 188,1 | -136,0 | 52,2 | 5.784,5 | 5.571,5 |
Erteilte Kreditzusagen - Finanzgarantie - sonstige erteilte Zusagen | 979,1 | -3,7 | 975,4 | 6,1 | -3,6 | 2,5 | 985,1 | 977,9 |
ECL und FV für FVTOCI klassifizierte Finanzinvestitionen 3) | -2,4 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,4 | 0,0 |
Summe | 6.573,1 | -78,3 | 6.494,8 | 194,2 | -139,5 | 54,7 | 6.767,3 | 6.549,5 |
Anpassung4) | -1,5 | | -1,5 | | | 0,0 | -1,5 | -1,5 |
Total credit risk exposure | 6.571,6 | -78,3 | 6.493,3 | 194,2 | -139,5 | 54,7 | 6.765,8 | 6.548,0 |
| | | | | | | | |
1) exkl. Kassenbestand i.H.v. EUR 126,8 Mio. 2) Investitionswertpapiere, exkl. Eigenkapitalinstrumente, inkl. Beteiligung am Bankenabwicklungsfonds in Slowenien. 3) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt. 4) Die Anpassungen umfassen Überleitungsdifferenzen zwischen dem Bruttobuchwert und dem Buchwert des Kreditrisikos-Exposures
60.6. Verteilung des Kreditrisiko Exposures in der Gruppe
Zum Jahresende 2022 bleibt der Bruttowert des Gruppen Exposures generell auf dem gleichen Niveau im Vergleich zum Jahresende 2021. Entsprechend der Geschäftsstrategie hat sich das Exposure überwiegend im Nicht-Fokus Portfolio reduziert, wobei diese Reduktion durch Erhöhungen im Fokus Portfolio als auch im Corporate Center kompensiert wurden.Steigerungen des Exposures wurden in allen Tochtereinheiten, außer in der Addiko Bank Slowenien und in der Addiko Bank Kroatien festgestellt.
Innerhalb des Konzerns verteilt sich das Kreditrisko Exposure wie folgt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Addiko Kroatien | 2.448,6 | 2.482,2 |
Addiko Slowenien | 1.553,8 | 1.615,9 |
Addiko Serbien | 1.071,1 | 1.070,9 |
Addiko in Bosnien und Herzegowina | 1.142,7 | 1.133,9 |
Addiko Montenegro | 231,4 | 231,3 |
Addiko Holding | 353,7 | 231,5 |
Summe | 6.801,3 | 6.765,8 |
| | |
60.7. Kreditrisiko Exposure nach Ratingklasse
Zum 31. Dezember 2022 waren ca. 38,6% (31. Dezember 2021: 25,1%) des Exposures den Ratingklassen 1A bis 1E zuzuordnen. Dieses Engagement bezieht sich hauptsächlich auf Forderungen gegenüber Finanzinstituten und Privatpersonen und zu einem geringen Teil auf Forderungen gegenüber Unternehmen und Staaten.
Während des Geschäftsjahres 2022 verringerte sich der NPE-Bestand um EUR 31,0 Mio. (oder -16,0%), hauptsächlich im Nicht-Fokus Portfolio sowie innerhalb des SME Portfolios als Folge von Abschreibungen / Portfolioverkäufen sowie aufgrund von Inkasso-Effekten. Diese Reduktion wurden teilweise durch NPE Erhöhungen innerhalb des Consumer Portfolios (in allen Tochtereinheiten, außer Addiko Bank Banja Luka, Addiko Bank Montenegro sowie Addiko Bank Slowenien) kompensiert.
In der folgenden Tabelle werden Exposure nach Ratingklassen und Marktsegmenten zum 31. Dezember 2022 dargestellt:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2022 | 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | 4A-4E | NPE | Ohne Rating | Summe |
Consumer | 298,0 | 888,6 | 326,4 | 154,8 | 64,9 | 15,2 | 1.747,9 |
SME | 208,6 | 1.029,6 | 451,8 | 107,4 | 58,4 | 2,7 | 1.858,5 |
Nicht-Fokus | 263,4 | 314,5 | 87,2 | 48,9 | 39,8 | 1,8 | 755,5 |
davon Large Corporate | 32,3 | 118,4 | 52,9 | 18,8 | 10,6 | 0,8 | 233,8 |
davon Mortgage | 220,3 | 169,6 | 23,9 | 19,8 | 26,6 | 1,0 | 461,1 |
davon Public Finance | 10,8 | 26,5 | 10,4 | 10,3 | 2,7 | 0,0 | 60,7 |
Corporate Center | 1.854,6 | 327,2 | 249,6 | 0,0 | 0,0 | 8,1 | 2.439,4 |
Summe | 2.624,7 | 2.559,8 | 1.114,9 | 311,0 | 163,2 | 27,7 | 6.801,3 |
| | | | | | | |
1) Das Segment Corporate Center umfasst Finanzinstitute einschließlich Exposure zu Nationalbanken, Einlagen und Wertpapiere.
2) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Ratingklassen und Marktsegmenten zum 31. Dezember 2021:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2021 | 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | 4A-4E 2) | NPE | Ohne Rating | Summe |
Consumer | 262,2 | 790,5 | 293,5 | 151,2 | 63,3 | 18,8 | 1.579,3 |
SME | 217,3 | 859,7 | 476,1 | 143,6 | 61,6 | 7,4 | 1.765,8 |
Nicht-Fokus | 331,5 | 493,8 | 156,9 | 75,6 | 69,3 | 1,7 | 1.128,9 |
davon Large Corporate | 43,3 | 224,8 | 120,3 | 36,4 | 11,5 | 0,8 | 437,2 |
davon Mortgage | 273,5 | 212,4 | 25,0 | 23,0 | 55,6 | 1,0 | 590,5 |
davon Public Finance | 14,7 | 56,5 | 11,6 | 16,2 | 2,3 | 0,0 | 101,3 |
Corporate Center 1) | 889,9 | 1.150,0 | 251,6 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 2.291,7 |
Summe | 1.700,9 | 3.294,0 | 1.178,2 | 370,4 | 194,2 | 28,1 | 6.765,8 |
| | | | | | | |
1) Das Segment Corporate Center umfasst Finanzinstitute einschließlich Exposure zu Nationalbanken, Einlagen und Wertpapiere.
2) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
Die Einteilung der Kreditforderungen in Risikokategorien erfolgt basierend auf internen Addiko Ratings. Für die externe Berichterstattung werden interne Ratingklassen in die folgenden fünf Risikokategorien unterteilt:
- 1A-1E: für Kunden mit sehr geringem Risiko, mit der besten bzw. mit einer ausgezeichneten oder sehr guten Bonität;
- 2A-2E: für Kunden mit einer guten oder mittleren Bonität;
- 3A-3E: für Kunden mit einem mittleren oder hohen Kreditrisiko;
- 4A-4E: Kunden mit einem sehr hohen Kreditrisiko bzw. Kunden, bei denen es wahrscheinlich zum Ausfall kommt. Diese Klasse umfasst Kunden, die in ihrer Kredithistorie überfällige Zahlungen oder Zahlungsausfälle aufweisen oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Schuldenrückzahlung haben könnten;
- NPE (Ausfall): Ein oder mehrere Ausfallskriterien nach Artikel 178 Kapitaladäquanzverordnung (CRR) sind erfüllt: Zahlungen des Nominalwerts bzw. der Zinsen für ein wesentliches Exposure sind mehr als 90 Tage überfällig, es bestehen vonseiten der Bank erhebliche Zweifel an der Bonität des Kunden, es gibt risikoorientierte Restrukturierungsmaßnahmen, die zu einer gestundeten („forborne“) notleidenden Risikoposition führen, es werden Verluste realisiert oder ein Konkursverfahren eingeleitet.
Die Addiko Gruppe wendet die Kundensichtweise in allen Segmenten, einschließlich Consumer/Mortgage-Kunden, an. Das bedeutet, dass wenn es bei einem Schuldner bei einer Transaktion zu einem Ausfall kommt, werden auch alle restlichen Transaktionen dieses Kunden als notleidend klassifiziert.
Einstufungen nach Ratingklassen und ECL-Stages können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite und Forderungen an Kunden:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 544,5 | 17,6 | 0,0 | 1,0 | 563,0 |
2A-2E | 1.697,6 | 48,5 | 0,0 | 1,9 | 1.747,9 |
3A-3E | 639,7 | 77,8 | 0,1 | 1,3 | 718,8 |
4A-4E | 45,1 | 237,0 | 2,2 | 0,5 | 284,8 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 135,2 | 3,1 | 138,3 |
Kein Rating | 8,8 | 0,2 | 14,4 | 0,0 | 23,4 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 2.935,6 | 381,0 | 151,8 | 7,8 | 3.476,2 |
Wertberichtigungen | -21,0 | -44,3 | -117,0 | -1,2 | -183,5 |
Buchwert | 2.914,6 | 336,8 | 34,8 | 6,5 | 3.292,7 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 557,7 | 22,2 | 0,0 | 0,9 | 580,8 |
2A-2E | 1.568,9 | 46,4 | 0,0 | 1,9 | 1.617,2 |
3A-3E | 655,9 | 84,1 | 0,0 | 0,9 | 741,0 |
4A-4E 1) | 48,7 | 300,8 | 0,7 | 0,7 | 350,9 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 183,3 | 3,7 | 187,1 |
Kein Rating | 11,8 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 12,3 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 2.842,9 | 454,1 | 184,1 | 8,1 | 3.489,2 |
Wertberichtigungen | -23,6 | -50,9 | -133,8 | -2,1 | -210,5 |
Buchwert | 2.819,3 | 403,1 | 50,3 | 6,0 | 3.278,7 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite und Forderungen an Banken:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 51,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 51,9 |
2A-2E | 36,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 36,7 |
3A-3E | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 |
4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 89,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 89,2 |
Wertberichtigungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Buchwert | 89,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 89,2 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 3,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,8 |
2A-2E | 1,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,3 |
3A-3E | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 |
4A-4E 1) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 5,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,7 |
Wertberichtigungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Buchwert | 5,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,7 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 703,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 703,3 |
2A-2E | 204,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 204,8 |
3A-3E | 35,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 35,3 |
4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kein Rating | 16,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 16,8 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 960,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 960,1 |
Wertberichtigungen | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
FV 2) | -99,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -99,0 |
Buchwert | 859,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 859,9 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben. 2) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt.
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 467,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 467,5 |
2A-2E | 474,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 474,9 |
3A-3E | 30,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 30,5 |
4A-4E 1) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kein Rating | 21,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 21,9 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 994,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 994,8 |
Wertberichtigungen | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
FV 2) | -2,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,1 |
Buchwert | 992,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 992,4 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben. 2) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 165,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 165,6 |
2A-2E | 14,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 14,7 |
3A-3E | 1,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,9 |
4A-4E | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kein Rating | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 182,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 182,2 |
Wertberichtigungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Buchwert | 182,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 182,2 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
Die Addiko Gruppe hielt zum Jahresende 2021 keine zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente.
Erteilte Zusagen und Garantien:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2022 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 211,1 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 211,8 |
2A-2E | 476,8 | 12,5 | 0,0 | 0,0 | 489,3 |
3A-3E | 144,5 | 13,6 | 0,0 | 0,0 | 158,1 |
4A-4E | 9,0 | 21,7 | 0,1 | 0,0 | 30,8 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 7,1 | 0,0 | 7,1 |
Kein Rating | 0,1 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,4 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 841,5 | 48,4 | 7,5 | 0,0 | 897,5 |
Wertberichtigungen | -1,9 | -2,2 | -4,4 | 0,0 | -8,5 |
Buchwert | 839,6 | 46,1 | 3,2 | 0,0 | 888,9 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2021 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI | Gesamt |
Ratingklasse | | | | | |
1A-1E | 236,5 | 1,3 | 0,0 | 0,0 | 237,8 |
2A-2E | 520,1 | 1,2 | 0,0 | 0,0 | 521,3 |
3A-3E | 185,7 | 11,4 | 0,0 | 0,0 | 197,1 |
4A-4E 1) | 5,4 | 17,4 | 0,0 | 0,0 | 22,8 |
NPE | 0,0 | 0,0 | 6,1 | 0,0 | 6,1 |
Kein Rating | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Gesamt Brutto-Buchwert | 947,8 | 31,3 | 6,1 | 0,0 | 985,1 |
Wertberichtigungen | -2,6 | -1,1 | -3,6 | 0,0 | -7,2 |
Buchwert | 945,2 | 30,2 | 2,5 | 0,0 | 977,9 |
| | | | | |
1) Die Ratingklasse “Watch” wurde zu “4A-4E” umbenannt, während die zugrundeliegenden Daten unverändert bleiben.
60.8. Kreditrisiko Exposure nach Regionen
Das Länderportfolio der Addiko Gruppe konzentriert sich auf den zentral- und südosteuropäischen Raum. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Exposures auf Kundenebene nach Regionen:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
SEE | 6.005,3 | 6.089,6 |
Europa (exkl. CEE/SEE) | 479,4 | 367,7 |
CEE | 246,0 | 252,1 |
Sonstige | 70,6 | 56,4 |
Summe | 6.801,3 | 6.765,8 |
| | |
60.9. Exposure nach Branchen und Regionen
In den folgenden Tabellen wird das Exposure nach Branchen basierend auf dem Gruppierungsschlüssel „NACE Code 2.0“ dargestellt. Dieser unterscheidet für die Berichterstattung zwischen zehn Branchengruppen.
Dabei haben die risikoärmeren Branchengruppen – Kreditinstitute und öffentliche Haushalte – zum 31. Dezember 2022 einen Anteil von 36,9% (2021: 35,0%). Die gut diversifizierte Branche Privatkunden hat einen Anteil von 28,1% (2021: 27,8%).
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
Privatkunden | 1,7 | 1.908,1 | 0,0 | 0,1 | 1.909,9 |
Finanzdienstleister | 397,8 | 1.072,1 | 0,0 | 35,4 | 1.505,3 |
Öffentliche Haushalte | 72,8 | 650,6 | 246,0 | 33,0 | 1.002,4 |
Industrie | 5,4 | 930,5 | 0,0 | 1,2 | 937,1 |
Handel | 0,0 | 529,6 | 0,0 | 0,0 | 529,6 |
Dienstleistung | 1,3 | 465,8 | 0,0 | 0,0 | 467,1 |
Real Estate Business | 0,0 | 36,6 | 0,0 | 0,0 | 36,6 |
Tourismus | 0,0 | 62,3 | 0,0 | 0,0 | 62,3 |
Landwirtschaft | 0,0 | 40,4 | 0,0 | 0,0 | 40,4 |
Sonstige | 0,4 | 309,3 | 0,0 | 1,0 | 310,7 |
Summe | 479,4 | 6.005,3 | 246,0 | 70,6 | 6.801,3 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2021 Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
Privatkunden | 2,2 | 1.878,6 | 0,0 | 0,1 | 1.880,8 |
Finanzdienstleister | 332,4 | 1.118,0 | 0,0 | 44,1 | 1.494,5 |
Öffentliche Haushalte | 11,8 | 604,1 | 252,1 | 5,0 | 873,0 |
Industrie | 14,3 | 963,7 | 0,0 | 0,0 | 978,1 |
Handel | 0,0 | 570,4 | 0,0 | 4,5 | 574,9 |
Dienstleistung | 0,7 | 452,0 | 0,0 | 0,0 | 452,7 |
Real Estate Business | 0,0 | 69,5 | 0,0 | 0,0 | 69,5 |
Tourismus | 0,0 | 78,5 | 0,0 | 0,0 | 78,5 |
Landwirtschaft | 0,0 | 51,9 | 0,0 | 0,0 | 51,9 |
Sonstige | 6,2 | 302,9 | 0,0 | 2,8 | 311,9 |
Summe | 367,7 | 6.089,6 | 252,1 | 56,4 | 6.765,8 |
| | | | | |
Die Zahlen werden nach Kundensitzland dargestellt. Das Corporate- und Consumer-Geschäft konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Kernländer der Addiko Gruppe im zentral- und südosteuropäischen Raum. Im Rahmen der Geschäftsstrategie soll dieser Anteil – insbesondere im Consumer-Geschäft – weiter ausgebaut werden.
60.10. Darstellung des Exposures nach Überfälligkeit
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
31.12.2022 | Nicht überfällig | – überfällig bis 30 Tage | – überfällig 31 bis 60 Tage | – überfällig 61 bis 90 Tage | – überfällig über 90 Tage | Summe |
Consumer | 1.631,4 | 58,6 | 8,5 | 4,7 | 44,8 | 1.747,9 |
SME | 1.785,2 | 32,2 | 5,9 | 1,3 | 33,8 | 1.858,5 |
Nicht-Fokus | 711,7 | 14,8 | 1,5 | 0,6 | 26,9 | 755,5 |
davon Large Corporate | 215,3 | 8,2 | 0,0 | 0,0 | 10,2 | 233,8 |
davon Mortgage | 435,7 | 6,6 | 1,5 | 0,6 | 16,7 | 461,1 |
davon Public Finance | 60,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 60,7 |
Corporate Center | 2.438,0 | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2.439,4 |
Summe | 6.566,2 | 107,1 | 15,8 | 6,7 | 105,5 | 6.801,3 |
| | | | | | |
Das volatile makroökonomische Umfeld, begleitet durch Inflationsdruck, führte zu keinem wesentlichen Anstieg der Überfälligkeitstage – diese Entwicklung wurde teilweise durch (überwiegend bereits ausgelaufene) Moratorien, die in allen Addiko-Einheiten auf Basis der lokalen Regulierung und der EBA-Leitlinie 2020/02/20 ab April 2020 (einschließlich Aktualisierungen) gewährt wurden, unterstützt. Die Gruppe gewährte während 2020 und 2021 75.698 derartiger Moratorien, von denen 1 Konto (1 Kunde) mit einem geringen Exposure zum 31. Dezember 2022 noch aktiv ist.
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
31.12.2021 | Nicht überfällig | – überfällig bis 30 Tage | – überfällig 31 bis 60 Tage | – überfällig 61 bis 90 Tage | – überfällig über 90 Tage | Summe |
Consumer | 1.459,1 | 62,0 | 8,6 | 4,3 | 45,3 | 1.579,3 |
SME | 1.691,4 | 41,4 | 7,2 | 2,2 | 23,5 | 1.765,8 |
Nicht-Fokus | 1.064,8 | 16,6 | 3,8 | 1,5 | 42,3 | 1.128,9 |
davon Large Corporate | 431,3 | 5,2 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 437,2 |
davon Mortgage | 536,8 | 10,3 | 2,5 | 1,5 | 39,3 | 590,5 |
davon Public Finance | 96,8 | 1,0 | 1,2 | 0,0 | 2,3 | 101,3 |
Corporate Center | 2.290,3 | 1,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2.291,7 |
Summe | 6.505,6 | 121,4 | 19,6 | 8,0 | 111,1 | 6.765,8 |
| | | | | | |
60.11. Darstellung des Exposures nach Größenklasse
Zum Stichtag sind rund 47,5% (31. Dezember 2021: 43,6%) des Exposures im Größenbereich < EUR 1 Mio. zu finden. Ein gezielter Abbau des Klumpenrisikos im Bereich Corporate Banking wird durch die Bank stringent verfolgt.
Das Exposure i.H.v. EUR 1.908,7 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 1.618,5 Mio.) im Größenbereich > EUR 100 Mio. besteht zur Gänze gegenüber Nationalbanken bzw. öffentlichen Haushalten. Diese Geschäfte sind zur Liquiditätssicherung, für Mindesteinlagen und langfristige Veranlagungen sowie für Absicherungsgeschäfte erforderlich. Die Darstellung erfolgt auf der Basis Gruppe verbundener Kunden (GvK).
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Größenklasse | Exposure in EUR Mio. | GvKs | Exposure in EUR Mio. | GvKs |
< 10.000 | 611,0 | 333.513 | 567,2 | 303.003 |
10.000-50.000 | 1.416,2 | 71.670 | 1.312,8 | 65.554 |
50.000-100.000 | 258,0 | 3.713 | 281,9 | 4.074 |
100.000-250.000 | 321,8 | 2.104 | 287,2 | 1.920 |
250.000-500.000 | 333,1 | 923 | 232,5 | 662 |
500.000-1.000.000 | 293,6 | 419 | 268,4 | 386 |
1.000.000-10.000.000 | 1.166,2 | 479 | 1.481,4 | 538 |
10.000.000-50.000.000 | 377,0 | 18 | 444,9 | 23 |
50.000.000-100.000.000 | 115,8 | 2 | 271,0 | 4 |
> 100.000.000 | 1.908,7 | 8 | 1.618,5 | 6 |
Summe | 6.801,3 | 412.849 | 6.765,8 | 376.170 |
| | | | |
60.12. Darstellung der finanziellen Vermögenswerte nach dem Grad der Wertminderung
Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Exposure | Sicherheiten | Exposure | Sicherheiten |
Kredite und Forderungen an Kunden und Off-Balance Sheet Exposure | | | | |
– überfällig bis 30 Tage | 99,0 | 16,8 | 112,1 | 17,4 |
– überfällig 31 bis 60 Tage | 11,8 | 1,8 | 11,8 | 1,9 |
– überfällig 61 bis 90 Tage | 4,3 | 0,5 | 3,3 | 0,4 |
– überfällig 91 bis 180 Tage | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 |
– überfällig 181 bis 365 Tage | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
– überfällig über 1 Jahr | 0,2 | 0,2 | 0,4 | 0,4 |
Summe | 115,3 | 19,3 | 127,7 | 20,2 |
| | | | |
Wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte:
| | in EUR Mio. |
| | |
Kredite und Forderungen an Kunden und Off-Balance Sheet Exposure | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Exposure | 161,1 | 192,6 |
Vorsorgen | 123,0 | 139,5 |
Sicherheiten | 63,3 | 95,0 |
| | |
Alle finanziellen Vermögenswerte, bei welchen Hinweis auf Wertminderung vorliegen, werden auf die Notwendigkeit der Anwendung einer Wertberichtigungsmethode getestet. Anschließend wird eine Wertminderungsberechnung, wie in der Anhangsangabe (61) 61.1 „Methodik der Wertberichtigungsermittlung“ im Geschäftsbericht 2021 beschrieben, durchgeführt. Zusätzlich unterliegen Forderungen in der Rating-Kategorie 4A oder schlechter im Rahmen des Monitoring- und Pre-Workout-Prozesses einer regelmäßigen Überprüfung auf mögliche Hinweise einer Wertminderung.
60.12.1. Forbearance
Forbearance-Maßnahmen werden als Zugeständnisse an einen Kreditnehmer, der Schwierigkeiten hat, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen oder kurz vor solchen Schwierigkeiten steht („finanzielle Schwierigkeiten“), definiert. Stundungsmaßnahmen und -risiken werden von den für Corporate / SME, Consumer sowie Mortgage zuständigen operativen Risikoabteilungen überwacht. Darüber hinaus stellen Forbearance-Maßnahmen einen Hinweis auf potentielle Wertminderung dar.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung des Forbearance Exposures im Laufe des Geschäftsjahres 2022. Die außerbilanziellen Forderungen beinhalten ausschließlich Kreditzusagen:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
| 01.01.2022 | Im Jahr als Forborne klassifiziert (+) | Auf-gehobene Forborne Klassifizie-rung im Jahr (-) | Ver-änderungen durch IFRS 5 (+ / -) | Wechsel-kurseffekte (+/-) | Rück-zahlungen und andere Ver-änderungen (+/-) | 31.12.2022 |
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 1,5 | 0,0 | -1,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Corporates | 80,7 | 7,4 | -17,7 | 0,0 | 0,0 | -16,1 | 54,3 |
Private Haushalte | 61,9 | 7,0 | -15,2 | 0,0 | 0,0 | -9,9 | 43,8 |
Forderungen an Kunden | 144,1 | 14,5 | -34,4 | 0,0 | -0,1 | -26,1 | 98,0 |
Außerbilanzielle Forderungen | 0,7 | 0,0 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,2 |
| | | | | | | |
Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Forbearance-Standes im Laufe des Geschäftsjahres 2021:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
| 01.01.2021 | Im Jahr als Forborne klassifiziert (+) | Auf-gehobene Forborne Klassifizie-rung im Jahr (-) | Ver-änderungen durch IFRS 5 (+ / -) | Wechsel-kurseffekte (+/-) | Rück-zahlungen und andere Ver-änderungen (+/-) | 31.12.2021 |
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 1,7 | 0,0 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,5 |
Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Corporates | 67,9 | 42,5 | -21,0 | 0,0 | 0,1 | -8,8 | 80,7 |
Private Haushalte | 46,4 | 24,0 | -6,9 | 0,0 | 0,1 | -1,7 | 61,9 |
Forderungen an Kunden | 116,0 | 66,5 | -28,1 | 0,0 | 0,2 | -10,5 | 144,1 |
Außerbilanzielle Forderungen | 0,7 | 0,4 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,7 |
| | | | | | | |
Die folgende Tabelle zeigt den Forbearance-Stand zum 31. Dezember 2022:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 31.12.2022 | Finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die wertgemindert sind |
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Corporates | 54,3 | 27,9 | 1,2 | 25,2 |
Private Haushalte | 43,8 | 25,3 | 3,6 | 14,9 |
Forderungen an Kunden | 98,0 | 53,2 | 4,8 | 40,1 |
| | | | |
Die folgende Tabelle zeigt den Forbearance-Stand zum 31. Dezember 2021:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 31.12.2021 | Finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind | Finanzielle Vermögenswerte, die wertgemindert sind |
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen | 1,5 | 0,0 | 1,5 | 0,0 |
Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen an Corporates | 80,7 | 45,7 | 2,0 | 33,1 |
Private Haushalte | 61,9 | 33,4 | 6,2 | 22,3 |
Forderungen an Kunden | 144,1 | 79,1 | 9,7 | 55,4 |
| | | | |
Die Verteilung der Sicherheiten im Forbearance, Stand zum 31. Dezember 2022 stellte sich wie folgt dar:
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
Interner Sicherheitenwert (ICV) in Zusmmenhang mit Forborne Forderungen | ICV | davon betrieblich genutzte Sicherheiten (CRE) | davon privat genutzte Sicherheiten (RRE) | davon finanzielle Sicherheiten | davon Garantien | davon Rest |
Large Corporate | 4,4 | 4,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Medium and Small Corporate | 33,6 | 20,2 | 0,7 | 0,2 | 9,3 | 3,1 |
Retail | 21,9 | 6,0 | 14,1 | 0,0 | 1,6 | 0,2 |
Summe | 61,5 | 32,3 | 14,8 | 0,3 | 11,0 | 3,2 |
| | | | | | |
Die Verteilung der Sicherheiten im Forbearance Stand zum Ende des Jahres 2021 stellte sich wie folgt dar:
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
Interner Sicherheitenwert (ICV) in Zusammenhang mit Forborne Forderungen | ICV | davon betrieblich genutzte Sicherheiten (CRE) | davon privat genutzte Sicherheiten (RRE) | davon finanzielle Sicherheiten | davon Garantien | davon Rest |
Large Corporate | 5,5 | 5,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Medium and Small Corporate | 53,9 | 33,7 | 3,7 | 0,2 | 9,8 | 6,5 |
Retail | 30,8 | 8,6 | 20,3 | 0,0 | 1,7 | 0,2 |
Summe | 93,6 | 51,2 | 24,0 | 0,2 | 11,4 | 6,8 |
| | | | | | |
(61) Wertberichtigungen
61.1. Methodik der Wertberichtigungsermittlung
Die Berechnung der Wertberichtigungen erfolgt gänzlich im Einklang mit dem internationalen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente (IFRS 9). Je nach der Stage, der eine Transaktion zugeordnet wird, kommen verschiedene Ansätze zur Anwendung. Stage 1 erfordert den Ansatz des erwarteten 12-Monats-Verlusts. Liegt ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vor, muss die Wertberichtigung auf maximal den Betrag der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste erhöht werden (Stage 2). Bei Geschäften mit festem Vertragsdatum wird der Laufzeitverlust für die Zeit bis zur Fälligkeit berechnet. Für Transaktionen, für die es aufgrund der Art des Produkts kein Vertragsdatum gibt (z. B. revolvierende Darlehen), werden 3 Jahre ab dem Berichtsdatum als Fälligkeit zum Zwecke der Berechnung des Verlusts über die gesamte Laufzeit verwendet. Liegt ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vor (NPE, Stage 3), wird ebenfalls der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust angesetzt.
Für den notleidenden Teil (Stage 3) sind zwei Ansätze relevant, nämlich die kollektive Beurteilung basierend auf Risikoparametern für kleine Risikopositionen, und die individuelle Beurteilung inkl. von Experten durchgeführten Cashflow-Schätzungen für größere Positionen. Für den Teil des Portfolios an notleidenden Krediten, für welchen die Verlusthöhe bei Ausfall („exposure at default“, EAD) auf Ebene der Gruppe verbundener Kunden (GvK) unter einer bestimmten, länderspezifischen Wesentlichkeitsgrenze liegt, werden die Wertberichtigungen unter Verwendung eines pauschalen Berechnungsansatzes (regelbasierter Ansatz) bestimmt. Die kollektive Beurteilung erfolgt basierend auf einer Schätzung bzw. Prognose der Hauptparameter in Bezug auf die Einbringung für Portfoliogruppen (Risikopositionen, die ähnliche Eigenschaften betreffend Kreditrisikoprofil und Wahrscheinlichkeit der Einbringung aufweisen).
Bei der individuellen Beurteilung, d.h. der Berechnung von Einzelwertberichtigungen (EWB) basierend auf einer individuellen Beurteilung der Wertminderungen, geht man davon aus, dass das zugrundeliegende Kreditengagement einer individuellen Betrachtung gemäß den Vorschriften zur Ermittlung von Wertberichtigungen unterliegt. In der EWB-Berechnung werden sowohl Rückführungen aus dem operativen Betrieb eines Unternehmens (Primary Cashflows) als auch aus der Verwertung von Sicherheiten und Garantien (Secondary Cashflows) berücksichtigt. Je nach dem unterstellten Einbringungsszenario (Restrukturierung, Vergleich, Forderungsverkauf, Gerichtsverfahren bzw. Sicherstellung von Sicherheiten) werden die erwarteten Rückzahlungen in Bezug auf Art, Höhe und Zeitpunkt individuell bewertet, die zugrunde liegenden Annahmen im Einzelfall dokumentiert und begründet sowie die erwarteten Cashflows auf den Nettobarwert diskontiert und gegen das derzeit aushaftende Exposure verrechnet. In Bezug auf die Ermittlung von Cashflows aus der Einbringung im Zusammenhang mit einer möglichen Sicherstellung verfügbarer Sicherheiten (hauptsächlich Real Estates) geht die Addiko Gruppe vom jährlich aktualisierten Marktwert der Sicherheit aus. Auf den Marktwert anzuwendende Haircuts werden individuell von Fall zu Fall je nach ermittelter Verwertbarkeit und basierend auf diversen Faktoren wie konkreten Angeboten oder Verkauf ähnlicher Sicherheiten, Marktliquidität, Lage, Verwertungsdauer und rechtlicher Situation in Bezug auf die Immobilie angesetzt.
Die Risikovorsorgen sind auf Transaktionsebene berechnet und spiegeln die aktuellsten gesamtwirtschaftlichen Prognosen des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) wider. Im Vergleich zum vorherigen Ausblick haben Anzahl und Ausmaß der Risiken zugenommen. Die Unsicherheit hinsichtlich der Abwärtsrisiken bleibt weitgehend aufgrund der Anhäufung von kriegs- und energiebezogenen Risiken sowie der chinesischen Lockdown-Politik bestehen. Da die CPI-Inflationszahlen in einigen Teilen der Eurozone zweistellige Werte erreichen, könnte der öffentliche Druck die Aufsichtsbehörden dazu zwingen, die Zinssätze aggressiver als ursprünglich erwartet zu erhöhen. Ein zu schnelles Vorgehen würde das globale Wirtschaftswachstum jedoch noch mehr dämpfen. Darüber hinaus könnte dies dazu führen, dass Kreditrisiken eintreten und unbeabsichtigte Folgen der entgegenkommenden Geldpolitik während der Pandemie auf den Immobilienmärkten hervorrufen, was für die Aufsichtsbehörden von besonderer Bedeutung ist. Dies spiegelt sich in einer vorsichtigen Anpassung der Szenario-Wahrscheinlichkeiten wider, wobei negative Ergebnisse zunehmend stärker gewichtet werden (Wahrscheinlichkeit des pessimistischen Szenarios wird von 35% auf 45% angehoben, während dem Basisszenario eine Wahrscheinlichkeit von 50% zugewiesen wurde).
| | | |
Szenario Wahrscheinlichkeiten1 | Baseline | Optimistisch | Pessimistisch |
2021 | 55% | 10% | 35% |
2022 | 50% | 5% | 45% |
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1) das wiiw kalibriert auch ein adverses Szenario, das die extreme Schwere kalibrierter Schocks widerspiegelt, die für statische und dynamische Stresstestzwecke verwendet werden. Diesem Szenario, das als sehr unwahrscheinlich, aber plausibel gilt, wird keine Wahrscheinlichkeit zugeordnet.
Die folgende Tabelle enthält quantitative Aspekte der Basisszenarien, der "Upside"-szenarien (optimistisch) und der Downside"-szenarien (pessimistisch) für ausgewählte zukunftsgerichtete Informationen/Variablen, die zur Schätzung des ECL für 31.12.2022 verwendet werden. Die gezeigten Werte stellen den Durchschnitt der makroökonomischen Variablen über die ersten 12 Monate und den verbleibenden 2-jährigen Prognosezeitraum für den Basisfall sowie Durchschnittswerte des gesamten Projektionshorizonts (3 Jahre) für den optimistischen und den pessimistischen Fall dar.
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Szenario | Historisch | | Baseline | | Optimistisch | Pessimistisch |
Zeitleiste | 2021 | 2022 | | 2023-2025 | | |
Unterkategorien | | | ersten 12 Monate1 | Restlichen 2-Jahre1 | 3-Jahres Periode1 | 3-Jahres Periode1 |
Reales BIP (konstante Preise YoY, %) | | | | | | |
Kroatien | 10,2 | 5,0 | 2,5 | 3,3 | 4,8 | 0,6 |
Slowenien | 8,2 | 5,7 | 1,9 | 3,0 | 4,3 | -0,3 |
Bosnien & Herzegowina | 7,5 | 2,6 | 1,5 | 2,7 | 3,6 | -2,7 |
Serbien | 7,4 | 3,6 | 1,9 | 3,1 | 4,0 | -3,9 |
Montenegro | 13,0 | 5,1 | 2,6 | 3,3 | 4,4 | -3,6 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 5,2 | 3,1 | 0,2 | 1,9 | 2,8 | -0,1 |
Arbeitslosenrate (ILO Modell, Durchschnitt %) | | | | | | |
Kroatien | 7,6 | 7,3 | 7,4 | 6,8 | 3,9 | 10,6 |
Slowenien | 4,8 | 4,1 | 4,0 | 4,3 | 1,5 | 6,9 |
Bosnien & Herzegowina | 17,4 | 16,4 | 16,1 | 15,4 | 13,6 | 17,7 |
Serbien | 11,0 | 9,5 | 9,0 | 8,3 | 6,5 | 10,6 |
Montenegro | 16,6 | 15,2 | 14,9 | 13,7 | 12,0 | 16,1 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 7,7 | 6,8 | 7,1 | 6,6 | 4,5 | 8,9 |
Immobilien (% Veränderung) | | | | | | |
Kroatien | 7,3 | 8,5 | 2,8 | 2,6 | 6,1 | 0,3 |
Slowenien | 11,5 | 13,9 | 4,5 | 4,2 | 7,3 | 2,2 |
Serbien | 5,0 | 11,0 | 3,6 | 3,4 | 7,5 | 3,1 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 7,7 | 9,5 | 3,1 | 2,9 | 5,9 | 1,0 |
VPI-Inflation (durchschn. % im Jahresvergleich) | | | | | | |
Kroatien | 2,7 | 9,5 | 6,0 | 2,8 | 2,6 | 6,2 |
Slowenien | 2,0 | 9,4 | 5,5 | 2,4 | 1,7 | 5,9 |
Bosnien & Herzegowina | 2,0 | 13,0 | 6,0 | 2,5 | 2,7 | 13,3 |
Serbien | 4,1 | 11,0 | 8,0 | 3,5 | 3,6 | 10,2 |
Montenegro | 2,4 | 12,5 | 6,0 | 2,5 | 2,4 | 9,5 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 2,6 | 8,5 | 6,0 | 2,2 | 2,8 | 5,1 |
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1) Die Zahlen stellen Durchschnittswerte für die angegebenen Zeiträume dar
Die Basisprognose ist das Ergebnis der Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung, der mittelfristigen Aussichten im Real- und Finanzsektor und der damit verbundenen Risiken. Die Szenarien unterscheiden sich durch:
(i) die Länge und Intensität der Kriegsführung zwischen Russland und der Ukraine, Änderungen der Weltmarktpreise und europäische Maßnahmen zum Gasverbrauch in Abhängigkeit von der Wintersaison;
(ii) Risiken des Klimawandels, die Annahmen zur Dekarbonisierungspolitik widerspiegeln, die sich auf zentrale Wirtschaftsszenarien auswirken.
Die Kalibrierung wirtschaftlicher Schocks, die zu alternativen Kernszenarien führt, wird implizit von den letzten verfügbaren Stresstestannahmen der EBA abgeleitet, d.h. jeder Konservativitätsfaktor, der die ursprüngliche Abweichung vom Basispfad in der EBA-Übung beeinflusst hat, wird indirekt in den internen Rahmen übertragen. Optimistische und pessimistische Fälle entsprechen ½ der Abweichung, die wie oben beschrieben verwendet wird. Andererseits wurden klimabezogene und umweltbezogene Risikofaktoren basierend auf ökonometrischen Modellen der CO2-Preispolitik kalibriert. Sie sind speziell nur für pessimistische und Worst-Case-Szenarien konzipiert, wobei angenommen wird, dass der Basis- und der optimistische Fall bereits die Klimaeffekte widerspiegeln, die sich aus dem „Pariser Abkommen“ ergeben, das keine Anstrengungen zur Entfernung von Kohlendioxid über die bereits festgelegten Grenzen hinaus impliziert, um die globale Erwärmung unter 2,5 °C zu halten. Daher werden die Klimaauswirkungen in den Basisszenarien und optimistischen Szenarien in dieser Phase nicht quantitativ isoliert, während sie für die negativen Szenarien als jährliche Abweichungen zusätzlich zu den Werten des wirtschaftlichen Kernszenarios hinzugefügt werden, was die CO2-Preispolitik widerspiegelt, die auf ehrgeizigere Emissionsgrenzwerte abzielt, d.h. um die Erderwärmung auf unter 1,6°C zu reduzieren. Dies führt nun zu einer asymmetrisch verteilten Verteilung möglicher Ergebnisse, abhängig von der Risikobewertung und ihrer Verwirklichung.
Die jeweiligen Szenarien lauten wie folgt:
- Ausgangslage: Die erste Hälfte des Jahres 2022 war eine Zeit starker Erholung nach COVID, insbesondere in Montenegro und Kroatien, wenn man sich auf die Tätigkeitsländer von Addiko konzentriert. Diese überwiegend positiven Entwicklungen werden nun durch die sich abzeichnende Immobilienkrise in China, die Folgen des russischen Krieges in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten durch die Einführung westlicher Sanktionen gegen die russische Petrochemie stark zurückgeworfen. Der Krieg in der Ukraine verstärkte zusätzlich den Anstieg der weltweiten Lebensmittel- und Energiepreise, was zu wachsender Sorge vor der nächsten „Großen Stagflation“ führte. Die Reallöhne sowie die Verbraucherstimmung beginnen fast überall in der Region zu sinken, was die Volkswirtschaften, in denen Addiko tätig ist, in den kommenden Monaten ernsthaft belasten wird. Die Inflation sollte sich jedoch mittelfristig allmählich abschwächen (es wird erwartet, dass sie 2023 halbiert und 2024 erneut um die gleiche Rate gesenkt wird), was Zinserhöhungen und Marktengpässe widerspiegelt, die schließlich abklingen werden. Die Arbeitslosenquoten sollten weiter sinken, was ein bescheidenes strukturelles Stabilisierungspotenzial dieser Volkswirtschaften zeigt, obwohl eine weitere starke fiskalische Unterstützung in der gesamten Region unwahrscheinlich ist. Für die Tätigkeitsländer von Addiko spielen natürlich immer noch externe Faktoren eine entscheidende Rolle. Während die Energiekrise keine starken direkten Auswirkungen haben sollte, könnten sich einige indirekte Auswirkungen durch eine geringere Nachfrage aus Deutschland ergeben, da eine Rezession in der größten EU-Volkswirtschaft Slowenien besonders belasten könnte, wobei der deutschen Nachfrage ein erheblicher Exportanteil zugeschrieben wird (ca. 1/6 des BIP). Daher wird erwartet, dass die regionalen Volkswirtschaften 2022 und 2023 im Durchschnitt um 4,4% bzw. 2,1% wachsen und sich danach langsam einem langfristigen Pfad annähern werden. Klimarisiken sind für diese Stichprobe von Ländern überwiegend langfristiger Natur. Das größte physische Risiko für die Region sind die überproportional steigende Temperatur in der Sommersaison, das vermehrte Auftreten von Dürren und Niederschlagsverluste. Dies könnte langfristig zu sinkender Produktivität in der Landwirtschaft, abnehmenden Produktionskapazitäten von Wasserkraftwerken und negativen Auswirkungen auf den Tourismus in der Wintersaison führen. Nichtsdestotrotz sind die Länder im Fokus von Addiko bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik weit von der globalen Spitze entfernt. Bedenkt man, dass die meisten physischen Risiken in die zweite Hälfte des Jahrhunderts verlagert werden, ist davon auszugehen, dass sowohl die Übergangs- als auch die physischen Risiken im Prognosezeitraum gering bleiben werden.
- Optimistisch: Das positive Szenario geht davon aus, dass der Krieg zwischen Russland und der Ukraine im Jahr 2023 endet, gefolgt von langwierigen politischen Verhandlungen mit schrittweisen Lockerungen der Lieferbeschränkungen für lebenswichtige Güter. Die Möglichkeit, Handelsrouten wieder zu öffnen, würde sicherlich den Druck von den Märkten für Lebensmittel und Metall verringern und möglicherweise das Ziel der gewünschten Preisstabilität näherbringen (wobei die durchschnittliche Inflation bereits im nächsten Jahr auf 3,2% sinken soll). Die Winterbedingungen in den Jahren 2022 und 2023 werden als günstig angenommen, und die EU-Mitgliedstaaten sollten es schaffen, den Gasverbrauch zu reduzieren, ohne den globalen Energiemarkt erheblich zu stören. China behandelt COVID als endemisches Virus und schafft Mobilitätsbeschränkungen in wichtigen Produktionsgebieten ab. In dieser Situation dürften sich die bisher aufgebauten Kreditrisiken nicht realisieren, und die Schwellenmärkte würden durch erhöhte Kapitalzuflüsse bei etwas aufgewerteten Wechselkursen profitieren. Folglich würde die regionale Wachstumsleistung im Zeitraum 2023-25 im Vergleich zum Ausgangswert um 1,5 Prozentpunkte höher ausfallen, wobei Kroatien, Montenegro und Slowenien an der Spitze liegen würden. Für den Zeitraum 2025-27 werden makroökonomische Indikatoren so simuliert, dass sie sich dem Basisszenario annähern, unter der Annahme, dass die Wirtschaft langfristig auf ihrem Potenzialniveau arbeitet und dass die anhaltende Pandemie die Produktionskapazitäten der Volkswirtschaften nicht beeinträchtigen wird. In Bezug auf die Klimaauswirkungen geht dieses Szenario davon aus, dass alle Länder ihre bestehenden bedingungslosen national festgelegten Beitragsverpflichtungen (NDC) erfüllen, d. h. die Pläne der einzelnen Länder zur Reduzierung ihrer Emissionen dem Pariser Abkommen folgen und keine Notwendigkeit besteht, bestehende politische Ambitionen zu ändern. Daher ist im Prognosezeitraum nicht mit steigenden CO2-Preisen zu rechnen, und darüber hinaus werden die regionalen klimapolitischen Schwankungen verhältnismäßig gering bleiben.
- Pessimistisch: Es gibt drei Hauptrisiken, die stark zugunsten negativer Ergebnisse verzerrt sind. Erstens besteht eine hohe Unsicherheit hinsichtlich des Inflationsverlaufs in den kommenden Monaten. Es ist möglich, dass das Tempo der geldpolitischen Straffung zu langsam ist, um die Erwartungen zu beeinflussen. Zweitens könnte die Volatilität auf den Energiemärkten neue Höhepunkte erreichen, wenn die Wintersaison kälter als der Durchschnitt wird und die Versorgung mit russischem Gas weitere Störungen erfährt, da betreffend dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine bis zum Ende des Jahres kaum Möglichkeiten für politische Verhandlungen bestehen. Drittens könnten die chinesischen Behörden bis zum 2. Quartal 2023 an der Lockdown-Politik festhalten und verhindern, dass Lieferengpässe gelöst werden, während der lokale Immobilienmarkt vom Staat stark rekapitalisiert wird. Auf den Immobilienmärkten außerhalb der Europäischen Union würden Kreditrisiken eintreten, jedoch ohne unüberschaubare negative Externalitäten für das europäische Finanzsystem. Diese Bedingungen würden dazu führen, dass Schwellenländer mit Kapitalabflüssen konfrontiert werden, wenn die lokalen Währungen an Wert verlieren. In Verbindung mit einer globalen und regionalen Klimapolitik, die eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,6 °C anstrebt, die sofort, wenn auch schrittweise, umgesetzt wird, würde dies bedeuten, dass die europäischen Länder die CO2-Preise um 5,5% und der Rest der Welt um mehr als 10% erhöhen und damit die regionale Volkswirtschaften in eine Rezession bis 2027 führen (durchschnittlicher Rückgang der Wirtschaftstätigkeit um 6,6%). Andernfalls, d. h. ohne das Risiko des Klimawandels, würde sich die beobachtete fragile Erholung in diesen Volkswirtschaften in ein langsameres Konsumwachstum verwandeln und nur bescheidene und kurzlebige rezessive Impulse hervorbringen (konzentriert auf 2023). Natürlich muss man zugeben, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass es den führenden Politikern weltweit nicht gelingt, die Umsetzung der Klimaschutzprogramme über die national festgelegten Beiträge hinaus zu koordinieren, was zu zusätzlichen Risiken und Unstimmigkeiten in beide Richtungen führen kann.
Die folgende Tabelle enthält quantitative Aspekte der Basisszenario-, "Upside- (optimistisch) und Downsideszenarien (pessimistisch)" für ausgewählte zukunftsgerichtete Informationen/Variablen, die zur Schätzung des ECL für den 31.12.2022 verwendet werden. Die angegebenen Werte stellen den Durchschnittswert der makroökonomischen Variablen über die ersten 12 Monate und den verbleibenden 2-jährigen Prognosezeitraum für den Basisfall sowie Durchschnittswerte des gesamten Projektionshorizonts (3 Jahre) für den optimistischen und pessimistischen Fall dar.
| | | | | | |
Szenario | Historisch | | Baseline | | Optimistisch | Pessimistisch |
Zeitleiste | 2020 | 2021 | | 2022-2024 | | |
Unterkategorien | | | ersten 12 Monate1 | Restlichen 2-Jahre1 | 3-Jahres Periode1 | 3-Jahres Periode1 |
Reales BIP (konstante Preise YoY, %) | | | | | | |
Kroatien | -8,0 | 7,2 | 5,0 | 4,2 | 6,2 | 2,8 |
Slowenien | -4,2 | 5,2 | 4,1 | 3,0 | 5,1 | 1,7 |
Bosnien & Herzegowina | -3,2 | 3,7 | 3,1 | 3,3 | 4,5 | 1,9 |
Serbien | -1,0 | 6,6 | 4,6 | 4,4 | 5,8 | 3,2 |
Montenegro | -15,3 | 8,4 | 4,8 | 3,0 | 4,9 | 2,2 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | -6,3 | 4,8 | 4,4 | 2,1 | 4,3 | 1,4 |
Arbeitslosenrate (ILO Modell, Durchschnitt %) | | | | | | |
Kroatien | 7,5 | 7,0 | 6,8 | 6,5 | 3,1 | 10,0 |
Slowenien | 5,0 | 4,7 | 4,3 | 4,1 | 1,4 | 7,0 |
Bosnien & Herzegowina | 15,9 | 16,9 | 16,5 | 15,7 | 13,8 | 17,9 |
Serbien | 9,0 | 11,0 | 10,0 | 8,8 | 7,2 | 11,2 |
Montenegro | 17,9 | 16,0 | 15,5 | 15,2 | 13,1 | 17,2 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 7,9 | 8,1 | 7,8 | 7,2 | 5,2 | 9,5 |
Immobilien (% Veränderung) | | | | | | |
Kroatien | 7,7 | 5,0 | 4,0 | 4,0 | 7,5 | 0,5 |
Slowenien | 4,6 | 3,0 | 2,2 | 2,2 | 5,1 | -0,7 |
Serbien | 1,8 | 6,0 | 5,5 | 5,0 | 9,2 | 1,1 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 5,2 | 5,5 | 3,5 | 3,0 | 6,1 | 0,2 |
VPI-Inflation (durchschn. % im Jahresvergleich) | | | | | | |
Kroatien | 0,0 | 1,9 | 1,8 | 1,5 | 1,9 | 1,3 |
Slowenien | -0,3 | 1,8 | 1,6 | 1,6 | 1,8 | 1,4 |
Bosnien & Herzegowina | -1,1 | 1,3 | 1,0 | 1,6 | 1,5 | 1,3 |
Serbien | 1,6 | 3,5 | 3,0 | 2,4 | 2,6 | 2,9 |
Montenegro | -0,3 | 1,9 | 1,3 | 1,5 | 1,5 | 1,3 |
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | 0,3 | 2,1 | 1,6 | 1,5 | 1,7 | 1,3 |
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1) Die Zahlen stellen Durchschnittswerte für die angegebenen Zeiträume dar
Die Rückstellungen zum Jahresende 2022 enthalten auch einen Post Model Adjustment (PMA) in Höhe von EUR 20,7 Mio., der um EUR 11,7 Mio. höher ist als die im Konzernabschluss des Vorjahres ausgewiesenen EUR 9,0 Mio. Der PMA Betrag umfasst:
- einen PMA in Höhe von EUR 8,9 Mio., um die positiven Auswirkungen der makroökonomischen Entwicklung Ende 2021 und Anfang 2022 auf die PD-Modelle zu berücksichtigen, wobei einige Modelle die derzeitige Entwicklung als deutliche Verbesserung gegenüber der zuletzt erfassten Position ansehen;
- ein PMA in Höhe von EUR 11,8 Mio., um der erheblich gestiegenen Unsicherheit in Bezug auf das künftige makroökonomische Umfeld und der hohen Gesamtvolatilität nach dem Beginn der russischen Militärinvasion in der Ukraine und den Turbulenzen auf den Energiemärkten infolge der Einführung westlicher Sanktionen gegen Russland und Belarus zu begegnen. Wie in den letzten Jahren zu beobachten war, änderten sich die makroökonomischen Prognosen recht häufig und konnten sich je nach Institut, das die Prognosen erstellte, erheblich unterscheiden. Der Modellierungsrahmen von IFRS 9 kann diese Unsicherheit und die hohe Volatilität des makroökonomischen Umfelds nicht angemessen erfassen.
Das Post Model Adjustment wird über die IFRS 9 Stages 1 und 2 gebucht.
Die folgende Tabelle zeigt die gewichtete Wertberichtigung sowie die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse, bei der die ECLs der Stage 1 und 2 für jedes Szenario mit 100% Gewichtung bewertet werden. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf dem Basis-ECL ohne das angewendete Management-Adjustment, der jedoch in der Gesamtsumme des ECL-Bestands nach Wahrscheinlichkeits-Gewichtung inkludiert ist. Die angenommene Verteilung der Szenario-Wahrscheinlichkeiten (Basiswert 50%, optimistisch 5% und pessimistisch 45%) ermöglicht es der Gruppe, ein breites Spektrum an Zukunftserwartungen abzudecken.
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2022 | ECL inkl. Post Model Adjustment | ECL exkl. Post Model Adjustment | Optimistisches Szenario | Basis Szenario | Pessimistisches Szenario |
Retail | 38,8 | 27,5 | 21,4 | 24,3 | 31,7 |
Non-Retail | 30,5 | 21,2 | 14,3 | 17,3 | 26,3 |
Corporate Center | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
Summe | 69,5 | 48,8 | 35,7 | 41,6 | 58,2 |
| | | | | |
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
31.12.2021 | ECL inkl. Post Model Adjustment | ECL exkl. Post Model Adjustment | Optimistisches Szenario | Basis Szenario | Pessimistisches Szenario |
Retail | 41,6 | 41,6 | 36,4 | 40,4 | 45,1 |
Non-Retail | 27,5 | 27,5 | 20,9 | 25,8 | 32,1 |
Corporate Center | 9,1 | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,2 |
Summe | 78,3 | 69,3 | 57,3 | 66,2 | 77,5 |
| | | | | |
61.2. Entwicklung der Wertberichtigungen
Die Entwicklung der Risikovorsorgen im Geschäftsjahr 2022 ist überwiegend auf den Vorsorgebedarf im Consumer Portfolio sowie auf Bevorsorgungen einzelner größerer Kunden im Large Corporate Portfolio (v.a. in Kroatien) zurückzuführen und wird überwiegend durch Zuführungen im NPE-Portfolio getrieben. Die Besicherung für nicht notleidende Kredite (Stage 1 und Stage 2) durch Risikovorsorgen hat sich im Geschäftsjahr 2022 aufgrund der Berücksichtigung der aktualisierten optimistischen makroökonomischen Vorhersage reduziert, welche zum Teil durch die Berücksichtigung eines Post Model Adjustments aufgehoben wurde (um die Unsicherheit hinsichtlich der makroökonomischen Umwelt und der grundsätzlichen hohen Volatilität entgegenzuwirken). Trotz des momentan angespannten makroökonomischen Umfeldes und des Inflationsdruckes kam es während des Geschäftsjahres 2022 zu keiner wesentlichen Verschlechterung der Qualität der Aktiva (keine wesentliche Erhöhung der NPE und der damit verbundenen Risikovorsorge), wobei die laufende Entwicklung des Portfolios hinsichtlich Migrationen in das NPE Portfolio einer kontinuierlichen Überwachung unterzogen wird.
61.3. Änderung in der Berechnung der Portfoliowertberichtigungen
Basierend auf dem Rahmenwerk zur fortlaufenden Modellverbesserung bei der Addiko Gruppe werden regelmäßig Aktualisierungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die neuesten verfügbaren Informationen berücksichtigt werden. IDie Verfeinerung/Neukalibrierung im Jahr 2022 umfasste eine Verlängerung der Zeitreihen mit neueren verfügbaren Daten (die für die Berechnung von PDs verwendet wurden), die Einführung modellierter vorzeitiger Rückzahlungen, die Einführung modellierter CCF-Parameter, die Einführung modellierter LGD-Parameter für die Corporate-portfolios und die Neuschätzung bestehender LGD-Parameter für die Retail-portfolios, die Aktualisierung der Staging-Kriterien (gleich den AQR-Staging-Anforderungen) und eine Aktualisierung der Makroprognosen, um die neuesten verfügbaren Informationen widerzuspiegeln
61.4. Entwicklung der NPE Deckungsquote
Die NPE Deckungsquote 1 erhöhte sich (75,4%) im Vergleich zum Jahresende 2021 (71,9%). Erhöhungen sind in allen Tochtereinheiten, außer Addiko Bank Banja Luka und Addiko Bank Sarajevo zu verzeichnen und sind überwiegend auf Steigerungen im Fokus Portfolio sowie im Large Corporate Portfolio aufgrund von Bevorsorgungen für einzelne Großkredite während des Geschäftsjahres 2022 zurückzuführen.
Die folgenden Darstellungen zeigen die NPE Quote und NPE Deckungsquote zum 31. Dezember 2022 sowie zum Jahresende 2021:
| | | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
31.12.2022 | Exposure | NPE | Vorsorgen | Sicher-heiten (NPE) | NPE Quote | NPE Quote (On-balance loans) | NPE Deckungs-quote 1 | NPE Deckungs-quote 3 |
Consumer | 1.747,9 | 64,9 | 51,1 | 1,5 | 3,7% | 4,0% | 78,7% | 81,1% |
SME | 1.858,5 | 58,4 | 40,1 | 30,1 | 3,1% | 4,1% | 68,6% | 120,1% |
Nicht-Fokus | 755,5 | 39,8 | 31,8 | 33,4 | 5,3% | 6,3% | 79,9% | 163,9% |
davon Large Corporate | 233,8 | 10,6 | 9,6 | 9,6 | 4,5% | 8,9% | 91,0% | 181,6% |
davon Mortgage | 461,1 | 26,6 | 20,6 | 21,2 | 5,8% | 5,8% | 77,4% | 157,3% |
davon Public Finance | 60,7 | 2,7 | 1,7 | 2,7 | 4,5% | 5,5% | 61,8% | 160,8% |
Corporate Center | 2.439,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 5,0% | 5,0% |
Summe | 6.801,3 | 163,2 | 123,0 | 65,1 | 2,4% | 3,3% | 75,4% | 115,3% |
davon Credit Risk Bearing | 4.446,9 | 163,2 | 123,0 | 65,1 | 3,7% | 4,4% | 75,4% | 115,3% |
| | | | | | | | |
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
31.12.2021 | Exposure | NPE | Vorsorgen | Sicher-heiten (NPE) | NPE Quote | NPE Quote (On-balance loans) | NPE Deckungs-quote 1 | NPE Deckungs-quote 3 |
Consumer | 1.579,3 | 63,3 | 49,9 | 2,7 | 4,0% | 4,3% | 78,8% | 83,1% |
SME | 1.765,8 | 61,6 | 39,5 | 40,3 | 3,5% | 5,0% | 64,1% | 129,5% |
Nicht-Fokus | 1.128,9 | 69,3 | 50,2 | 53,1 | 6,1% | 7,5% | 72,4% | 149,0% |
davon Large Corporate | 437,2 | 11,5 | 6,1 | 9,5 | 2,6% | 4,4% | 53,5% | 136,8% |
davon Mortgage | 590,5 | 55,6 | 43,1 | 41,4 | 9,4% | 9,4% | 77,6% | 152,0% |
davon Public Finance | 101,3 | 2,3 | 0,9 | 2,2 | 2,3% | 2,8% | 40,6% | 136,4% |
Corporate Center | 2.291,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 85,0% | 85,0% |
Summe | 6.765,8 | 194,2 | 139,5 | 96,1 | 2,9% | 4,0% | 71,9% | 121,4% |
davon Credit Risk Bearing | 4.605,1 | 194,2 | 139,5 | 96,1 | 4,2% | 5,2% | 71,9% | 121,4% |
| | | | | | | | |
(62) Bewertung der Immobiliensicherheiten und sonstigen Sicherheiten
Der Immobilienmarkt in den Ländern, in denen Addiko tätig ist, wird vierteljährlich genau überprüft. Nach den neuesten verfügbaren statistischen Daten weisen alle Märkte in allen Immobiliensegmenten weiterhin Marktwertsteigerungen auf. Andererseits hat die kontinuierliche Erhöhung des Leitzinses durch die EZB die Finanzierungskosten für Entwickler und Käufer gleichermaßen erhöht. Daher wird im kommenden Jahr mit einer Abschwächung des Marktes gerechnet. Es wird erwartet, dass sich die Verlangsamung zunächst auf das Gesamtumsatzvolumen auswirkt und in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 auf die Marktwerte übergreifen könnte.
Addiko verwendet bei der Berechnung der internen Sicherheitenwerte konservative Sicherheitsabschläge, die potenzielle Verluste abfedern, eine Neubewertung der Marktwerte für Sicherheiten wurde bei der Erstellung des Jahresabschlusses nicht als notwendig erachtet.
Gemäß der Addiko Group Collateral Management Policy und der Addiko Group Real Estate Valuation Policy werden alle gewerblichen Immobilien und Immobilien, die Sicherheiten für NPE-Exposures darstellen, jährlich überwacht, die Werte von Wohnimmobilien werden mindestens einmal in drei Jahren überwacht . Die Überwachung aller gewerblichen Immobilien erfolgt auf individueller Ebene, wenn der Marktwert EUR 1,0 Mio. übersteigt, gemäß der Addiko Group Collateral Management Policy. Der Marktwert derjenigen mit niedrigerem Wert wird mithilfe eines statistischen Modells überwacht.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklungen der intern akzeptierten Sicherheiten (Internal Collateral Values, ICV) zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021:
| | in EUR Mio. |
| | |
Sicherheitenverteilung | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Exposure | 6.801,3 | 6.765,8 |
Interner Sicherheitenwert (ICV) | 978,2 | 1.279,5 |
davon betrieblich genutzte Sicherheiten (CRE) | 346,9 | 484,1 |
davon privat genutzte Sicherheiten (RRE) | 375,8 | 474,1 |
davon finanzielle Sicherheiten | 30,8 | 29,0 |
davon Garantien | 176,1 | 219,7 |
davon Rest | 48,5 | 72,5 |
Sicherheitenquote | 14,4% | 18,9% |
| | |
Der überwiegende Teil der genannten Sicherheiten bezieht sich auf Kreditforderungen (unwesentliche Sicherheiten betreffen andere Forderungsarten). Mit der Reduktion des Gesamtexposures nahm auch der interne Wert der Sicherheiten ab. In erster Linie reduzierten sich die privat genutzten Sicherheiten, welche für die Deckung von Privatkrediten begeben wurden, aufgrund des Rückgangs des Hypothekardarlehenportfolios im Privatkundenbereich. Die Sicherheitendeckung (2022 14,4%) reduziert sich im Vergleich zu Jahresende 2021 (18,9%).
Die untenstehende Tabelle enthält eine Analyse des aktuellen beizulegenden Zeitwerts der gehaltenen Sicherheiten und erhaltenen Kreditbesicherungen für Vermögenswerte der Stage 3 gemäß IFRS 7R35K (c).
Abhängig vom Wert der Sicherheiten kann es vorkommen, dass einigen Exposures der Stage 3 keine individuellen erwarteten Verluste zugewiesen werden, wenn die erwarteten diskontierten Cashflows aus der Verwertung von Sicherheiten höher sind als der ausstehende Betrag, selbst wenn es anhand mehrerer Konjunkturszenarien Prognosen für die erwarteten diskontierten Cashflows aus der Verwertung von Sicherheiten gibt. Der Betrag der erwarteten Verluste in Stage 3 kann jedoch höher sein als das unten dargestellte Netto-Exposure, wenn die erwarteten diskontierten Cashflows aus der Verwertung von Sicherheiten nicht individuell festgelegt, sondern für das gesamte Portfolio geschätzt werden.
Bei der Bestimmung der Risikovorsorge für NPE strebt Addiko danach, sich vollständig an den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten aufsichtlichen Erwartungen an die aufsichtsrechtliche Risikovorsorge für notleidende Risikopositionen auszurichten.
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31.12.2022 | Brutto-buchwert | Fair Value der im Basisfall gehaltenen Sicherheiten | Netto exposure | ECL |
Immobilien | Sonstige | Saldier-ung | Surplus Sicher-heiten | Gesamt Sicher-heiten |
Forderungen | 155,0 | 22,0 | 0,5 | 0,0 | 1,5 | 24,1 | 130,9 | -118,2 |
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Staatssektor | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzunternehmen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -0,1 |
Nichtfinanzielle Gesellschaften | 62,7 | 14,8 | 0,5 | 0,0 | 1,5 | 16,9 | 45,8 | -45,6 |
Haushalte | 92,2 | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,1 | 85,1 | -72,6 |
Zusagen und Finanzgarantien | 7,5 | 2,2 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 2,3 | 5,2 | 4,4 |
Erteilte Kreditzusagen | 0,6 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,6 | 0,4 |
Erteilte Finanzgarantien | 3,7 | 0,2 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,3 | 3,4 | 2,7 |
Erteilte sonstige Zusagen | 3,2 | 2,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,0 | 1,2 | 1,2 |
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| | | | | | | in EUR Mio. |
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31.12.2021 | Brutto-buchwert | Fair Value der im Basisfall gehaltenen Sicherheiten | Netto exposure | ECL |
Immobilien | Sonstige | Saldier-ung | Surplus Sicher-heiten | Gesamt Sicher-heiten |
Forderungen | 187,9 | 38,4 | 0,9 | 0,0 | 1,3 | 40,6 | 147,2 | -136,0 |
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Staatssektor | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzunternehmen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -0,1 |
Nichtfinanzielle Gesellschaften | 65,8 | 24,4 | 0,9 | 0,0 | 1,3 | 26,6 | 39,1 | -40,0 |
Haushalte | 122,0 | 14,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 14,0 | 108,0 | -95,9 |
Zusagen und Finanzgarantien | 6,1 | 0,7 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,9 | 5,1 | 3,6 |
Erteilte Kreditzusagen | 1,3 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 1,1 | 0,6 |
Erteilte Finanzgarantien | 3,7 | 0,3 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,5 | 3,2 | 2,1 |
Erteilte sonstige Zusagen | 1,1 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,9 | 0,9 |
| | | | | | | | |
Die in der obigen Tabelle dargestellten erwarteten diskontierten Cashflows aus der Verwertung von Sicherheiten werden für die nicht individuell wertgeminderten Forderungen als die Differenz zwischen dem ausstehenden Betrag und den für das gesamte Portfolio berechneten erwarteten Verlusten ermittelt. Sie entsprechen daher nicht den in den vorherigen Tabellen dargestellten Sicherheitenwerten.
(63) Marktpreisrisiko
63.1. Definition
Marktrisiken umfassen potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktpreisen. Die Addiko Gruppe gliedert Marktpreisrisiken nach den Risikofaktoren in Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienkursrisiken. In der Addiko Gruppe wird besonderer Wert auf die Identifizierung, Bewertung, Analyse und Steuerung des Marktrisikos gelegt. Marktpreisrisiken können aus Wertpapieren (und wertpapierähnlichen Produkten), Geld- und Devisenprodukten, Derivaten, Währungs- und Ergebnissicherungen, eigenkapitalähnlichen Mitteln oder aus dem Aktiva-Passiva-Management resultieren. Neben Marktrisiken können auch Marktliquiditätsrisiken entstehen, wenn die Bank aufgrund geringer Marktnachfrage Handelspositionen bei Liquiditätsengpässen (oder risikobezogenen Glattstellungsbedürfnissen) nicht kurzfristig veräußern kann. Bei bestehenden Positionen werden diese im Rahmen der Risikolimitierungen für Marktrisiken berücksichtigt.
63.2. Risikomessung
Die Addiko Gruppe ermittelt Marktrisiken im Rahmen der täglichen Überwachung mit Value-at-Risk-Verfahren auf Basis einer eintägigen Haltedauer mit einem Konfidenzniveau von 99,0 %. Die Value at Risk (VaR) Methode errechnet den potentiellen Verlust über die angegebene Haltedauer für ein bestimmtes Konfidenzintervall. Die Value at Risk Methode ist ein statistisch definierter, wahrscheinlichkeitsbasierter Ansatz, der Marktvolatilitäten sowie Risikodiversifikationen berücksichtigt, indem Gegenpositionen und Korrelationen zwischen Produkten und Märkten herangezogen werden. Risiken können über alle Märkte und Produkte hinweg konsistent gemessen und zu Risikomaßnahmen aggregiert werden, um eine einzige aussagekräftige Risikozahl zu erhalten. Die von der Bank verwendete eintägige 99,0% Value at Risk Zahl spiegelt die 99,0% Wahrscheinlichkeit wider, dass der tägliche Verlust den gemeldeten VaR nicht überschreiten sollte. Die VaR-Methode zur Berechnung der täglichen Risikozahl basiert auf einer Monte Carlo Simulation mit 10.000 Berechnungsläufen, oder einer Simulation unter dem Varianz-Kovarianz Ansatz. Während die letzt genannte Methode zur Berechnung des Zinsrisikos von nicht Handelsbuch zugehörigen Positionen verwendet wird, wird der Monte-Carlo-Ansatz dann verwendet, um potenzielle Verluste anderer Marktrisikoarten abzuschätzen.
Die Bank verwendet den VaR zur Erfassung von potenziellen Verlusten, welche sich aus Änderungen der risikofreien Zinssätze, der Kreditmargen der Wertpapieremittenten, der Wechselkurse und der Aktienkurse ergeben. Die verwendeten VaR Modelle beruhen auf exponentiell gewichteten Volatilitäten und Korrelationen in den Marktrisikofaktoren, welche für eine Zeitreihe von 250 Tagen gesammelt wurden.
63.3. Überblick Marktpreisrisiko
63.3.1. ZINSÄNDERUNGSRISIKO
Der Value at Risk des ökonomischen Zinsänderungsrisikos (inklusive Zinsrisiko des Handelsbuches) der Addiko Gruppe beträgt per 31.12.2022 EUR 2,3 Mio. (Vergleichswert Value at Risk per 31. Dezember 2021 EUR 1,3 Mio.).
Die Zinsbindungsbilanz der Addiko Gruppe enthält alle zinsrelevanten Posten (bilanzierte Vermögenswerte und außerbilanzielle, nicht zu Handelszwecken gehaltene Positionen), die entweder vertraglich fixiert, variabel oder abhängig von Entwicklungsannahmen sind. Die stochastischen Cashflows werden nach einheitlichen Konzernstandards und bei landesspezifischen Geschäften mit lokalen Modellierungen dargestellt. Als Berechnungsbasis für den wirtschaftlichen Wert und Ertragsgrößen sowie sonstige Messgrößen des Zinsänderungsrisikos im Anlagenbuchen werden basierend auf Zinsschock- und -stressszenarien alle zinstragenden Bilanzpositionen herangezogen. Alle nicht zinstragenden Positionen werden in der Berechnung des Zinsänderungsrisikos nicht berücksichtigt, sondern im Zusammenhang mit anderen Risikofaktoren wie etwa dem Beteiligungsrisiko behandelt.
Die Methodik der regulatorischen Zinsrisikoberechnung orientiert sich an den EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02) und den Vorgaben der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) für die Berechnung der Zinsrisikostatistik.
Aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zufolge dürfen die Auswirkungen einer plötzlichen Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte auf das wirtschaftliche Eigenkapital (EVE) nicht mehr als 20,0 % der Eigenmittel betragen (1,1% per 31.12.2022 gegenüber 6,6% per 31.12.2021). Darüber hinaus darf die Auswirkung auf das EVE in einem der in Anhang III der EBA/GL/2018/02 dargelegten sechs Szenarien nicht mehr als 15 % des Kernkapitals betragen (3,4% per 31.12.2022 gegenüber 7,8% per 31.12.2021).
Die Barwertveränderung des Bankbuches bei einem parallelen Anstieg der Zinskurven um einen Basispunkt in allen Laufzeitbändern und Währungen für den Stichtag 31. Dezember 2022 beträgt EUR -0,3 Mio. (gesamter aggregierter Effekt dieser Zinssimulation), was in etwas gleich ist wie der aggregierte Effekt von EUR -0,3 Mio. im Jahr 2021.
63.3.2. FREMDWÄHRUNGSRISIKO
Die Daten zur Ermittlung des Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko auf Konzernebene der Addiko Gruppe beruhen auf den Zahlen der aufsichtsrechtlichen Meldung sowie Beteiligungen und beinhalten die operative Geschäftstätigkeit. Das Fremdwährungsrisiko deckt somit das gesamte FX-Risiko der Addiko Gruppe ab. Hauptrisikotreiber im Fremdwährungsrisiko sind die Währungen HRK und RSD. Das gesamte Volumen der offenen Devisenpositionen beträgt per 31. Dezember 2022 EUR 576,1 Mio., was etwas niedriger ist als das Volumen vom 31. Dezember 2021 mit EUR 646,7 Mio. Der Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko beträgt per 31. Dezember 2022 mit einem Konfidenzintervall von 99,0 % EUR 0,4 Mio. pro Tag (Value at Risk per 31. Dezember 2021: EUR 0,8 Mio.). Das Limit von EUR 2,0 Mio. wurde zum Stichtag 31. Dezember 2022 eingehalten.
Neben dem Fremdwährungsrisiko aus der operativen Geschäftstätigkeit ergibt sich der Großteil des Fremdwährungsrisikos in der Addiko Gruppe implizit aus den Beteiligungen an der Addiko Bank d.d. Zagreb und Addiko Bank a.d. Beograd, wo das Eigenkapital in lokaler Währung verbucht und des Weiteren in derselben Währung in das lokale Aktivgeschäft investiert wird. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf Fremdwährung überwacht die Addiko Gruppe auch jede Konzentration relevanter einzelner Fremdwährungspositionen innerhalb einer Währung. Dazu erfolgt ein monatlicher Bericht im Group Asset Liability Committee.
63.3.3. AKTIENRISIKO
Die im Konzern gehaltenen Aktientitel unterliegen Marktpreisrisiken, die sich aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen dieser Aktien ergeben. Auf Basis der in der Addiko Gruppe implementierten Standard-VaR-Methoden, beträgt das Aktienrisiko zum 31. Dezember 2022 EUR 0,1 Mio. - gegenüber EUR 0,1 Mio. zum Stichtag 31. Dezember 2021. Die Höhe des Aktienrisikos wird als gering angesehen, was auch der Strategie der Addiko Gruppe entspricht, keine weiteren Aktienpositionen aufzubauen. Wenn der Vergleich zu den anderen einzelnen Risikoarten gemacht wird, ist ersichtlich, dass sich aus dem Aktienrisiko kein größeres Konzentrationsrisiko ergibt.
63.3.4. Credit-Spread-RIsiko
Das Credit-Spread-Risiko innerhalb der Addiko Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2022 mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau EUR 1,3 Mio. gegenüber einem Value at Risk von EUR 0,7 Mio. per 31. Dezember 2021. Den größten Einflussfaktor beim Credit-Spread-Risiko stellen die gehaltenen Liquiditätsreserven in Form von Wertpapieren in den Einheiten in Bosnien und Serbien dar. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf das Credit-Spread-Risiko überwacht die Addiko Gruppe auch Konzentrationsrisiken innerhalb des Anleihenportfolios. In den entsprechenden Risikoberichten werden Konzentrationen des Anleihenportfolios auf Einzelbankebene in der gesamten Addiko Gruppe überwacht. Dasselbe gilt für Anleihenkonzentrationen in den Kategorien Staats-, Finanz- und Unternehmensanleihen.
Die folgende Tabelle zeigt die geschätzten Werte der Marktrisiken, die Addiko für das interne Risikomanagement verwendet:
in EUR Mio.
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Zinsrisiko (Bank- und Handelsbuch) | 42,9 | 23,6 |
Credit Spread Risiko | 24,7 | 13,7 |
Wechselkursrisiko | 7,4 | 14,4 |
Equity Risk – Investments | 2,6 | 2,1 |
Equity Risk – Client Default | 0,1 | 0,1 |
| | | | |
Das gesamte Marktrisiko war Ende des Jahres 2022 höher als am Ende des Jahres 2021, was hauptsächlich auf die höhere Volatilität an den Finanzmärkten zurückzuführen ist, die auch mit der Russland/Ukraine Krise verbunden war, was hauptsächlich zu einem höheren Zins- und Credit-Spread-Risiko führte. Letztere spiegeln hauptsächlich stärkere Bewegungen der risikofreien Zinsen inmitten des wachsenden Inflationsdrucks und die daraus resultierenden Einflüsse auf die Reaktion der wichtigsten Zentralbanken über geldpolitische Instrumente wider. Der Anstieg des Credit-Spread-Risikos per Ende Dezember 2022 auf EUR 24,7 Mio. im Vergleich zu EUR 13,7 Mio. per 31.12.2021 war hauptsächlich auf höhere Volatilitäten von Credit Default Swaps zurückzuführen.
Größere Bewegungen der Referenzzinssätze sowie die erwähnten Marktentwicklungen führten trotz der stabilen Kreditqualität der Wertpapiere im Portfolio der Addiko Gruppe (hauptsächlich bestehend aus Positionen gegenüber Staaten und Zentralbanken) zu einem Rückgang des Wertes der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten. Die Auswirkungen auf die internen Limits für die Kapitalquoten, die im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keinem Zeitpunkt gefährdet waren, werden strikt überwacht. Die konservative Geschäfts- und Anlagestrategie folgt dem Hold-to-Collect-Geschäftsmodell.
63.3.5. IBOR reform
Die Zinssatz-Benchmark-Reform wurde in der Addiko Gruppe erfolgreich umgesetzt. Entsprechende Verträge und Fallbacks wurden unterzeichnet und neue IBOR-Kurven, die für Bewertungen verwendet werden, wurden in den jeweiligen Systemen ab dem 1. Januar 2022 implementiert.
(64) Liquiditätsrisiko
64.1. Definition
Unter Liquiditätsrisiko versteht die Addiko Gruppe das Risiko, fällige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht zu erfüllen oder – im Falle einer Liquiditätskrise – Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen beschaffen oder Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen veräußern zu können.
64.2. Rahmenvorgaben
Liquiditätssteuerung und -management obliegen in der Addiko Gruppe auf Konzernebene dem Bereich Group Treasury & ALM. Hier erfolgen die Steuerung der situativen und strukturellen Liquidität sowie die Koordination des Finanzierungspotenzials auf Gruppenebene. Die lokalen Treasury-Einheiten sind verantwortlich für die operative Liquiditätssteuerung und den Liquiditätsausgleich. Das Liquiditätsrisikocontrolling obliegt auf Konzernebene der Abteilung Group Market & Liquidity Risk Management, auf lokaler Ebene den jeweiligen Risikocontrolling-Abteilungen. Hier erfolgen die Risikomessung und -limitierung sowie eine zeitgerechte und einheitliche Berichterstattung.
Die Addiko Gruppe verfügt über eine in schriftlicher Form festgelegte Liquiditätsnotfallsplanung. In ihr werden die für die Abwendung drohender bzw. die Bewältigung akuter Krisen erforderlichen Prozesse und Steuerungs- bzw. Sicherungsinstrumente geregelt. Im Fall einer Liquiditätskrise stellen die strikte Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie die Vermeidung von Reputationsschäden die vorrangigen Ziele der Bank dar.
64.3. Risikosteuerung
Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Addiko Gruppe auch in Krisensituationen wird durch ein Bündel von verschiedenen Liquiditätsreserven sichergestellt. Diese werden unterschiedlichen Stressszenarien unterworfen, um auch in Krisenfällen ein gutes Bild der in den jeweiligen Einheiten zur Verfügung stehenden Liquiditätsressourcen zu haben. Überdies wird für Stressfälle ein eigener Liquiditätspuffer vorgehalten, der sich aus EZB-fähigen bzw. rasch liquidierbaren Wertpapieren zusammensetzt.
Im Jahr 2022 bewegte sich die Liquidity Coverage Ratio (LCR) zwischen ihrem niedrigsten Stand von 244,6% im Mai 2022 und ihrem Höchststand von 307,4% im Dezember 2022.
Die Liquiditätsdeckungs-Kapazität der Addiko Gruppe gliederte sich wie folgt:
| | in EUR Mio. |
| | |
Liquiditätsdeckung | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Münzen und Banknoten | 120,0 | 126,8 |
Abziehbare Zentralbankreserven | 1.080,5 | 826,5 |
Handelbare Aktiva der Stufe 1 | 838,1 | 678,1 |
Handelbare Aktiva der Stufe 2A | 0,0 | 4,5 |
Handelbare Aktiva der Stufe 2B | 10,3 | 26,3 |
Liquiditätsdeckung Gesamt | 2.048,9 | 1.662,2 |
64.4. Überblick Liquiditätssituation
Im Jahr 2022 war die Liquiditätssituation der Addiko-Gruppe durch einen robusten Liquiditätsüberschuss gekennzeichnet. Kapitalmarktaktivitäten waren daher nicht erforderlich.
Die Addiko Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2022 ein stabiles Einlagenniveau von rund EUR 4,9 Mrd. Auf Basis der erwarteten Zu- und Abflüsse wird auch im Jahr 2023 von einer stabilen Liquiditätssituation ausgegangen.
Die Konzentration des Liquiditätsrisikos steht im Einklang mit der Diversifizierung der Finanzierung nach den wichtigsten Produktgruppen und Währungen. Die größten Positionen in Bezug auf die Finanzierungsaktivitäten der Gruppe sind
neben den Eigenmitteln A-Vista- und Termingelder (Festgelder). Die wichtigste Finanzierungswährung (fast 63,4%) ist EUR, gefolgt von HRK und BAM. Sowohl Produkte als auch Währungen werden über verschiedene Zeitfenster und Zeitrahmen dargestellt. Darüber hinaus beobachtet der Addiko Gruppe die Auswirkungen von Kunden mit volumenstarkem Geschäft: die größten Kunden werden mit dem Volumen der gesamten Finanzverbindlichkeiten verglichen.
Der Austausch von Sicherheiten im Rahmen der dem Derivatgeschäft zugrunde liegenden relevanten Margening-Verfahren wird bei allen relevanten Liquiditätsrisikoberechnungen berücksichtigt und bildet als solcher den relevanten
Input, der sowohl in der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung als auch im internen Management verwendet wird.
Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der undiskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag dargestellt:
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2022 | Buchwert | Vertragliche Cashflows | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 5.136,8 | 5.188,0 | 3.430,4 | 500,3 | 782,8 | 420,4 | 54,2 |
Einlagen von Kunden | 4.959,6 | 4.961,4 | 3.383,1 | 453,5 | 763,2 | 331,8 | 29,8 |
Einlagen von Kreditinstituten | 128,5 | 177,7 | 17,3 | 31,1 | 18,7 | 86,5 | 24,1 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 48,8 | 48,9 | 29,9 | 15,7 | 0,9 | 2,1 | 0,3 |
Derivate | 3,1 | 3,1 | 2,5 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,5 |
Kreditzusagen | 0,0 | 455,7 | 436,3 | 0,0 | 8,9 | 9,9 | 0,6 |
Finanzgarantien | 0,0 | 184,1 | 67,3 | 0,0 | 3,7 | 73,7 | 39,3 |
Sonstige Zusagen | 0,0 | 257,7 | 257,5 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 5.140,0 | 6.088,6 | 4.194,0 | 500,4 | 795,6 | 504,0 | 94,6 |
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2021 | Buchwert | Vertragliche Cashflows | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 4.933,6 | 4.953,2 | 3.327,3 | 497,7 | 601,1 | 447,3 | 79,7 |
Einlagen von Kunden | 4.708,2 | 4.712,1 | 3.294,9 | 477,6 | 579,8 | 327,7 | 32,2 |
Einlagen von Kreditinstituten | 174,6 | 189,8 | 6,6 | 1,6 | 20,8 | 115,5 | 45,1 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 50,9 | 51,4 | 25,8 | 18,5 | 0,5 | 4,2 | 2,4 |
Derivate | 2,3 | 2,3 | 0,3 | 1,3 | 0,3 | 0,4 | 0,0 |
Kreditzusagen | 0,0 | 504,5 | 504,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Finanzgarantien | 0,0 | 211,7 | 87,9 | 0,1 | 9,1 | 78,0 | 36,6 |
Sonstige Zusagen | 0,0 | 269,0 | 265,1 | 0,0 | 3,9 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 4.935,9 | 5.940,7 | 4.185,1 | 499,1 | 614,4 | 525,7 | 116,3 |
| | | | | | | |
(65) Operationales Risiko
65.1. Definition
Die Addiko Gruppe definiert das operationale Risiko (OpRisk) als das Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Systemen, Menschen oder externen Faktoren. Diese Definition schließt rechtliche Risiken ein, nicht aber Reputationsrisiken und strategische Risiken.
65.2. Rahmenvorgaben - Operationales Risikomanagement
Das operationale Risikomanagement betrifft alle Bereiche der Geschäftstätigkeit einer Bank und integriert Risikomanagement-Methoden in Prozesse, Systeme und Unternehmenskultur.
Ein robustes operationales Risikomanagement umfasst die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung der operationalen Risiken sowie die Berichterstattung darüber, und bietet somit ein Instrument zur Besprechung und effektiven Eskalation von Herausforderungen, das zu einem besseren Risikomanagement und einer erhöhten institutionellen Widerstandsfähigkeit führt.
Die umfassende Datenerfassung, die das Rahmenwerk unterstützt, ermöglicht die Analyse komplexer Sachverhalte und erleichtert maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren.
Das operationale Risikomanagement stellt einen kontinuierlichen zyklischen Prozess dar. Dieser beinhaltet eine Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, eine risikorelevante Entscheidungsfindung, Szenarioanalysen sowie die Einführung von Risikokontrollen, was zu Entscheidungen über Akzeptanz, Minderung oder Vermeidung von Risiken führt
65.3. Risikoüberwachung
Der Bereich Operational Risk Management berichtet monatlich an das Group Risk Executive Committee und quartalsweise an das Board Audit Committee, um dem Management einen Überblick über die operationale Risikosituation zu geben, um eine risikobezogene Steuerung zu ermöglichen und um das operationale Risikomanagement in die Bankprozesse zu integrieren.
65.4. Überblick Exposure & Eigenkapital
Das operationelle Risiko zeigt in seinem zyklischen Verlauf Veränderungen in der Verlustrealisierung und wirkt sich somit auf das Management des operationellen Risikos aus, was durch die Prozesse der Erhebung von Verlustdaten und der Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, den beiden wichtigsten Instrumenten des operationellen Risikomanagements, sichtbar wird.
Die Eigenkapitalanforderungen nach Säule 1 für das operationale Risiko werden unter Anwendung des Standardansatzes berechnet. Diese Berechnung basiert auf betrieblichen Erträgen unter Berücksichtigung der relevanten Indikatoren und Multiplikatoren für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Das Bewertungsmodell des operationalen Risikos in Bezug auf die interne Kapitaladäquanz wird auf die gleiche Art und Weise wie für Säule 1 berechnet und enthält Unterformen des operationalen Risikos, welche von der Bank nach Säule 2 als wesentlich erachtet werden.
(66) Objektrisiko
Die Addiko Gruppe versteht unter Objektrisiko alle möglichen Verluste, die durch Schwankungen im Marktwert von Mobilien und Immobilien, die im Besitz der Addiko Gruppe sind, entstehen können. Immobilienrisiken, die durch hinterlegte Sicherheiten für Immobilienkredite (Restrisiko) entstehen, sind hier nicht berücksichtigt, da sie bereits im Kreditrisiko mit abgedeckt sind.
Die Kapitalanforderungen in Bezug auf das Objektrisiko werden entsprechend der Methodik des Standardansatzes berechnet und in die ICAAP-Evaluierung einbezogen. Dazu wird der Marktwert mit einem Risikogewicht von 100 % und anschließend mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert.
(67) Sonstige Risiken
Unter der Position „Sonstige Risiken“ werden folgende Risikoarten mit Kapital unterlegt:
- Reputationsrisiko,
- Makroökonomische Risiken
- Systemische Risiken
- Geschäftsrisiko / Strategisches Risiko
Für wesentliche sonstige Risiken wird in der Risikotragfähigkeitsrechnung ökonomisches Kapital berücksichtigt.
(68) Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ESG-Risiken
ESG-Risiken umfassen alle Risiken, die sich aus potenziell negativen Auswirkungen, direkt oder indirekt, auf die Umwelt, Menschen und Gemeinschaften und ganz allgemein auf alle Interessengruppen ergeben, zusätzlich zu den Risiken, die sich aus der Unternehmensführung ergeben. Das ESG-Risiko könnte die Rentabilität, den Ruf und die Kreditqualität beeinträchtigen und zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie in der Konsolidierter Nichtfinanziellen Bericht beschrieben, berücksichtigt Addiko die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken („ESG“), die mit den Aktivitäten von Kundenunternehmen verbunden sind, und legt besonderes Augenmerk auf eine eingehende Analyse von Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf Sektoren, die in diesem Zusammenhang als besonders betroffen eingestuft werden. Addiko behandelt die ESG-Risiken nicht als separate Risikoart, sondern integriert sie in die bestehende Risikoklassifizierung und in das bestehende Risikomanagement-Framework als Treiber für andere Risikoarten (z. B. Kreditrisiko oder operationelles Risiko).
In Übereinstimmung mit den regulatorischen Erwartungen legt Addiko einen besonderen Fokus auf das Management von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiko). In diesem Zusammenhang berücksichtigt Addiko sowohl physische als auch Übergangsrisiken:
- Physisches Risiko bezieht sich auf die direkten Auswirkungen von klimabedingten oder umweltbedingten Veränderungen, die "akut" (z. B. extreme Wetterereignisse wie Wirbelstürme, Überschwemmungen und Waldbrände) oder "chronisch" sein können, wenn es sich um fortschreitende Veränderungen handelt, wie z. B. anhaltend höhere Temperaturen, Hitzewellen, Dürren und steigende Meeresspiegel oder „chronisch“ bei fortschreitenden Veränderungen
- Das Übergangsrisiko bezieht sich auf die potenziellen Verluste, die sich aus der Anpassung an eine kohlenstoffärmere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft resultieren (z.B. Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Versäumnissen bei der Risikominderung oder Anpassungen aus Verschiebungen bei Angebot und Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen, Produkten und Dienstleistungen aufgrund von Änderungen im Verbraucherverhalten und der Nachfrage von Investoren).
Die Addiko Gruppe führte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten eine Bewertung klimabezogener und anderer Umweltrisiken durch. In einem ersten Schritt bewertete die Addiko Gruppe die Auswirkungen des Klima- und Umweltwandels auf ihre Tätigkeitsländer unter Berücksichtigung verschiedener kurz-, mittel- und langfristiger Szenarien. In einem zweiten Schritt analysierte die Addiko Gruppe, wie die im ersten Schritt identifizierten Auswirkungen auf die Gruppe übertragen werden. Basierend auf dieser Analyse kam Addiko zu dem Schluss, dass insbesondere sein Kreditrisiko durch klimabezogene und andere Umweltrisikofaktoren beeinflusst werden kann. Während aufgrund der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios der Addiko Gruppe keine unmittelbare materielle Bedrohung für die Qualität der Vermögenswerte der Addiko Gruppe besteht, treibt die potenzielle Auswirkung auf die Wirtschaft im Bereich der Geschäftstätigkeit von Addiko das systemische Risiko, dem Addiko ausgesetzt ist. Dabei zeigt sich, dass akute und chronische Klima- und Umweltrisiken bereits Auswirkungen auf makroökonomische Kennzahlen haben, wobei die Schwere dieser Auswirkungen mittel- bis langfristig stark von den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels abhängt. Folglich berücksichtigte Addiko auch die Auswirkungen klimabedingter Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendet wurden, und die sich somit direkt auf die Risikovorsorge des Kreditportfolios auswirkte.
Obwohl bei der Bewertung von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken keine unmittelbare Gefahr für die Addiko Gruppe festgestellt wurde, erfordern die Dringlichkeit und Ungewissheit der Angelegenheit eine kontinuierliche Überwachung. Ein besonderes Augenmerk legt Addiko auf die strikte Begrenzung jedes idiosynkratischen C&E-Risikos. In diesem Zusammenhang hat Addiko Branchen identifiziert, die von Klima- und Umweltrisiken betroffen sind und in Zukunft betroffen sein könnten, und hat umsichtige Grenzwerte für das maximale Kreditvolumen gegenüber diesen Branchen festgelegt, die sorgfältig verfolgt werden. Darüber hinaus hat Addiko im Rahmen des operativen Kreditvergabeprozesses Maßnahmen definiert, um die potenziellen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögensqualität der Kunden zu erkennen. Eine ordnungsgemäße Bewertung ist erforderlich, um mögliche finanzielle, rechtliche oder Reputationsfolgen für die Bank zu vermeiden, die auftreten könnten, falls diese Bank die Finanzierung des jeweiligen Unternehmens unterstützt.
(69) Rechtsrisiken
69.1. Passive Rechtsverfahren
Die Gesamtanzahl passiver Rechtsverfahren erhöhte sich im Jahr 2022 aufgrund von FX Transaktionen, Zinsklauseln und Margenerhöhung in der kroatischen Tochterbank und von der serbischen Tochtergesellschaft erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren. Trotz des Anstiegs der Fallzahlen in diesen beiden Einheiten konnte der Gesamtstreitwert für passive Rechtsstreitigkeiten zum 31.12.2022 (EUR 212 Mio.) gegenüber dem 31.12.2021 (EUR 261 Mio.) um EUR 49 Mio. reduziert werden.
Es besteht die Gefahr eines weiteren zukünftigen Anstiegs der Verfahren und Streitwerte aufgrund geänderter Gerichtspraktiken, verbindlicher Entscheidungen in Beispielverfahren und neuer Gesetze (z. B. Umwandlungsgesetze, Änderungen von Konsumentenkreditgesetzen, Konsumentenschutzgesetze).
In der Addiko Gruppe wurde eine konzernweite Rechtsdatenbank angelegt, die der Addiko Bank AG (Holdinggesellschaft) die Überwachung und Steuerung sowie die frühe Wahrnehmung möglicher neuer Entwicklungen und Argumentationen in den Ländern ermöglicht, in denen die Gruppe tätig ist. Darüber hinaus wurden weitere Überwachungs- und Steuerungstools zur Schaffung und Gewährleistung verlässlicher Datenqualität und der intensiven Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten sowie zur täglichen Überwachung der Prozesstätigkeiten und der Entwicklung von Gerichtsverfahren eingeführt.
Rückstellungen für das einem passiven Gerichtsverfahren immanente Rechtsrisiko, insbesondere das Verlustrisiko und die damit verbundenen Kosten tragen zu müssen, erfolgt in der gesamten Addiko Gruppe grundsätzlich nach Maßgabe der internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Demnach ist bei überwiegender Wahrscheinlichkeit, im Verfahren zu obsiegen, keine Rechtsrückstellung zu bilden. Liegen die Erfolgsaussichten bei ode unter einer Wahrscheinlichkeit von fünfzig Prozent, müssen Rechtsrückstellungen gebildet werden. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten wird dabei von lokalen Rechtsabteilungen, die mit dem Verfahren betraut sind, und/oder externen Gutachtern vorgenommen. Letzteres gilt insbesondere im Fall von besonders hohen Streitwerten oder komplexen Fällen. In Erweiterung dieser generellen Vorschriften werden Rückstellungen für Rechtsverfahren auch bei besonders komplexen und/oder öffentlichkeitswirksamen Rechtsverfahren gebildet, denen naturgemäß ein höheres Rechtsrisiko immanent ist. Aufgrund der zunehmenden Reglementierung von und Entscheidungspraxis zu Fremdwährungskrediten in den südosteuropäischen Ländern (Stichwort „Zwangskonvertierung“) wurde das gruppenweite Monitoring dieser Rechtsverfahren verstärkt.
Neben der Rechtsdatenbank, in der Daten tagesaktuell eingesehen werden können, werden von den Addiko Tochterbanken regelmäßige Berichte über die lokale Rechtslage und den aktuellen Verfahrensstand der anhängigen Gerichtsverfahren sowie ad-hoc-Meldungen über jedes neue Gerichtsverfahren aktiv eingefordert. Die daraus resultierende Bestandsaufnahme ermöglicht einen jederzeitigen Überblick über die Gesamtanzahl der anhängigen Rechtsverfahren in der Gruppe und über das diesen Verfahren immanente Rechtsrisiko (gemessen an den Erfolgsaussichten), eine risikoadäquate Bildung von Rechtsrückstellungen in angemessener Höhe, ein effektives Monitoring von Veränderungen und die Ergreifung von Maßnahmen soweit erforderlich.
69.2. Historische einseitige Zinsanpassungsklauseln und Schweizer Franken Klauseln
Per 31. Dezember 2022 belief sich der Streitwert im Zusammenhang mit Retail-Verfahren (Fremdwährungskredite, einseitige Zinsanpassungen oder Zahlungsansprüche) in denen die Addiko Gruppe die beklagte Partei ist, auf EUR 96 Mio. (2021: EUR 80,5 Mio.).
Insbesondere in den Jahren zwischen 2004 und 2009 haben zahlreiche Privatkunden in Südosteuropa Fremdwährungskredite (insbesondere CHF-Kredite) abgeschlossen. Die diesbezüglichen Kreditverträge sind, wie schon in den letzten Jahren, vermehrt Gegenstand von Kundenbeschwerden und von Gerichtsprozessen, die insbesondere auch von Verbraucherschutzverbänden angestrengt wurden. Vorwiegend wird beanstandet, dass die Kunden bei Abschluss des Vertrages nicht hinreichend über dessen Tragweite informiert worden wären bzw. dass die in den Kreditverträgen verwendeten Fremdwährungs- und/oder Zinsanpassungsklauseln nichtig wären. Auf diese Weise wird versucht, die Konditionen von auf Fremdwährung lautenden Krediten neu auszuhandeln.
Bis dato ist die Gerichtspraxis bezüglich CHF Klauseln in Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina, Serbien und Montenegro unterschiedlich, die zum Teil zulasten aber auch zugunsten der beklagten Tochterbanken ergangen sind.
Die Tochterbank in Slowenien, verzeichnet 63 anhängige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit CHF-Krediten, wobei aufgrund der derzeitigen Gerichtspraxis in Fällen mit Beteiligung von Addiko ein positiver Ausgang für die Gruppe erwartet wird Im Februar 2022 hat das slowenische Parlament ein Schweizer Franken Gesetz erlassen, das rückwirkend das Wechselkursrisiko auf die Banken umwälzt. Das Gesetz wurde vorerst am 10 März 2022 durch das slowenische Verfassungsgericht suspendiert. Am 13 Dezember 2022 wurde das endgültige Urteil des Verfassungsgerichtes veröffentlicht und das Schweizer Franken Gesetz als verfassungswidrig beurteil, weil die Voraussetzung einer verfassungsmäßigen Rückwirkung nicht erfüllt waren. Da neue Maßnahmen für eine Regulierung der CHF-Kredit-Thematik in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, wird sich Addiko weiterhin aktiv um eine Lösung gemeinsam mit anderen Banken und der Regierung bemühen, um endgültige Rechtssicherheit und einen ausgewogenen Ansatz zu gewährleisten.
In Bosnien & Herzegowina wurde die Rechtmäßigkeit der von den Tochterbanken in Sarajevo und Banja Luka verwendeten Fremdwährungsklauseln durch eine die Unterinstanzen bindende Stellungnahme des Höchstgerichts der Republik Bosnien & Herzegowina bestätigt und wurde hierdurch weiteren Verfahren ein Ende gesetzt. Beide bosnischen Tochterbanken haben Projekte betreffend der freiwilligen Abwicklung von CHF-Krediten in Bosnien & Herzegowina initiiert. Ziel der Projekte ist der Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit Kreditnehmern (wobei teilweise auf Forderungen verzichtet werden soll) im Zusammenhang mit der Umwandlung von CHF-Krediten in die nationale Währung BAM. Seither ist die Anzahl neuer Klagen in diesem Zusammenhang erheblich zurückgegangen, während Anträge auf Umwandlung und/oder Restrukturierung von Krediten gestiegen sind. In der Föderation wurden bis zum 31. Dezember 2021 79% der CHF-Kredite konvertiert. In der Republik Srpska wurden in 16,3% der Fälle die Kredite ohne Umwandlung geschlossen. Folglich ist die Anzahl der entsprechenden Klagen erheblich gesunken. Am 19 Januar 2021 hat das Parlament in Bosnien über den Antrag bezüglich des in 2017 abgelehnten Entwurf eines CHF Konvertierungsgesetzes abgestimmt. Obwohl das Parlament dem Antrag zugestimmt hat, hat es ebenfalls beschlossen, dass der Antrag erneut in der ersten Kammer samt Einwendungen, die in der parlamentarischen Sitzung gegen den Entwurf vorgebracht wurden, zur Abstimmung vorgelegt werden muss. In 2022 hat der Initiator des Gesetzesentwurfs seine Unterstützung für das Gesetz widerrufen. Seitdem ist keine weitere Gesetzesinitiative bezüglich der Konvertierung von Schweizer Franken Kredite in Bosnien bekannt geworden.
Die wichtigsten Entscheidungen in Kroatien, die der bedeutenden Zunahme von einzelnen CHF-Gerichtsverfahren gegen die Bank im Jahr 2019 und 2022 vorausgingen, sind die folgenden: (i) Mai 2015 - das Höchstgericht der Republik Kroatien hat die Entscheidung des Obersten Handelsgerichts der Republik Kroatien über die Nichtigkeit der einseitigen Zinsanpassungsklauseln in CHF-Kreditverträgen vollständig bestätigt, und (ii) September 2019 - das Höchstgericht der Republik Kroatien hat die Entscheidung des Obersten Handelsgerichts der Republik Kroatien über die Nichtigkeit der Währungsklausel in CHF-Kreditverträgen in 2018 bestätigt. Kreditnehmer, unabhängig davon ob sie an der Sammelklage teilnehmen oder nicht, können keine direkten Ansprüche aus dem Urteil geltend machen, sondern müssen individuelle Beschwerden bezüglich möglicher Ansprüche aufgrund der Währungsklausel einreichen. Im Mai 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Rechtssache über umgewandelte CHF-Darlehen, dass a) der EuGH für das CHF-Darlehen selbst nicht zuständig ist, da der Darlehensvertrag vor dem Beitritt Kroatiens zur EU geschlossen wurde, und b) die Verbraucherschutzrichtlinie möglicherweise nicht anwendbar ist, wenn das Umwandlungsgesetz 2015 darauf abzielte, ein Gleichgewicht zwischen Banken und Verbrauchern herzustellen. Die Prüfung, ob dies der Fall ist, obliegt den örtlichen Gerichten. Am 20 Dezember 2022 hat der kroatische Oberste Gerichtshof eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage veröffentlicht. Demnach können Kunden, die ihren Schweizer Franken Kredit unter dem CHF Gesetz 2015 konvertiert haben, weitere Ansprüche unter dem allgemeinen kroatischen Schuldrecht zuspricht, i.e., diese Kunden haben einen Anspruch auf Verzugszinsen bis zum Zeitpunkt der Konvertierung. Am 22 Dezember 2022 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof jedoch, dass diese Stellungnahme keine Bindungswirkung für die Untergericht hat und zunächst in einem Einzelfall in einem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof angewendet werden muss. Addiko sowie andere Banken werden hiergegen jedes verfügbare Rechtsmittel auf nationaler und internationaler Ebene gegen ein mögliches negatives Urteil in dem Einzelfall als auch gegen die Stellungnahme ausnutzen. Dieser Stellungnahme enthält keinerlei Hinweis auf eine Berechnungsmethode. Weiters sind die Klagsvorbringen der bereits anhängigen Klagen in keinerlei Zusammenhang mit den in der vorgenannten Stellungnahme empfohlenen Rechtslösung.
In der Sammelklage bezüglich der Nichtigkeit der CHF-Klausel gegen die Addiko Bank a.d. Montenegro hat die Erstinstanz 2020 entschieden, dass die Klausel unwirksam ist. Im Weiteren wurde der Antrag der Kläger auf Entschädigung jedoch verneint und wurden diese auf die Konvertierung nach dem Konvertierungsgesetz verwiesen. Eine Berufung gegen das Urteil wurde von der Addiko Bank a.d. Montenegro eingelegt.
In Bezug auf die von der Gruppe im September 2017 eingereichten Anträge auf ein Schiedsverfahren beim ICSID in Washington, DC, gegen die Republik Kroatien in Bezug auf das Umwandlungsgesetz wird auf die Angaben in Note (75) Außerbilanzielle Eventualverbindlichkeiten und nicht ausgenützte Kreditlinien verwiesen.
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Exposure | davon CHF | Exposure | davon CHF |
Addiko Bank Kroatien | 2.448,6 | 23,3 | 2.482,2 | 30,0 |
Addiko Bank Slowenien | 1.553,8 | 33,6 | 1.615,9 | 43,3 |
Addiko Bank Serbien | 1.071,1 | 7,0 | 1.070,9 | 2,7 |
Addiko Bank Sarajevo | 597,4 | 3,0 | 597,1 | 3,6 |
Addiko Bank Banja Luka | 545,3 | 4,3 | 536,8 | 6,2 |
Addiko Bank Montenegro | 231,4 | 2,8 | 231,3 | 3,5 |
Addiko Holding | 353,7 | 0,0 | 231,5 | 0,0 |
Summe | 6.801,3 | 74,0 | 6.765,8 | 89,2 |
| | | | |
Während des Geschäftsjahres 2022 reduzierte sich das CHF-Portfolio von EUR 89,2 Mio. per Jahresende 2021 auf EUR 74,0 Mio. zum Jahresende 2022.
Ergänzende Angaben gemäß IFRS
(70) Restlaufzeiten
| | | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
31.12.2022 | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
Barreserven | 1.188,8 | 187,7 | 3,6 | 2,8 | 0,1 | 1.380,0 | 2,9 | 1.382,9 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 1,6 | 0,3 | 0,0 | 18,1 | 2,7 | 2,0 | 20,9 | 22,8 |
Finanzielle Vermögenswerte zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 1,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,8 | 0,0 | 1,8 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 17,6 | 60,9 | 123,7 | 468,8 | 206,6 | 202,2 | 675,4 | 877,6 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 114,7 | 333,1 | 624,1 | 1.664,5 | 827,6 | 1.071,9 | 2.492,1 | 3.564,0 |
Materielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 61,6 | 61,6 |
Immaterielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 24,5 | 24,5 |
Steueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 41,8 | 0,6 | 42,4 |
laufende Ertragsteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,4 | 0,0 | 5,4 |
Latente Ertragsteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 36,4 | 0,6 | 37,0 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 17,1 | 0,1 | 17,1 |
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, Finanzinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,6 | 0,0 | 1,6 |
Gesamt | 1.323,0 | 583,5 | 751,4 | 2.154,2 | 1.037,1 | 2.718,4 | 3.278,1 | 5.996,4 |
Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten | 2,5 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 2,6 | 0,5 | 3,1 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 3.512,9 | 556,8 | 690,8 | 321,8 | 54,6 | 4.760,5 | 376,3 | 5.136,8 |
Rückstellungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 75,3 | 8,1 | 83,4 |
Steuerschulden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 0,6 |
laufende Ertragsteuerverpflichtungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 0,6 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 26,1 | 0,1 | 26,2 |
Gesamt | 3.515,4 | 556,9 | 690,8 | 321,8 | 55,1 | 4.865,1 | 385,1 | 5.250,2 |
| | | | | | | | |
Die Restlaufzeit bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem erwarteten Zahlungszeitpunkt der Forderung oder Verbindlichkeit. Werden Forderungen oder Verbindlichkeiten in Teilbeträgen fällig, wird die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag gesondert ausgewiesen. Es wird eine Analyse hinsichtlich der Einbringlichkeit oder Erfüllung bis zu einem Jahr nach dem Bilanzstichtag und über ein Jahr nach dem Bilanzstichtag, wie in IAS 1 gefordert, dargestellt. Die Gliederung nach Restlaufzeiten basiert auf den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten.
| | | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | | |
31.12.2021 | täglich fällig | bis 3 Monate | über 3 Monate bis 1 Jahr | über 1 Jahr bis 5 Jahre | > 5 Jahre | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt |
Barreserven | 1.092,6 | 262,1 | 4,9 | 0,9 | 1,2 | 1.359,6 | 2,1 | 1.361,7 |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 0,8 | 2,0 | 0,2 | 26,9 | 2,7 | 3,0 | 29,6 | 32,6 |
Finanzielle Vermögenswerte zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 2,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,0 | 0,0 | 3,0 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 61,6 | 37,1 | 103,4 | 409,3 | 397,8 | 202,1 | 807,0 | 1.009,2 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 105,7 | 243,9 | 528,3 | 1.441,1 | 965,4 | 877,9 | 2.406,5 | 3.284,4 |
Materielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 70,6 | 0,0 | 70,6 |
Immaterielle Vermögenswerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 26,7 | 0,0 | 26,7 |
Ertragssteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 26,2 | 0,7 | 26,9 |
Laufende Ertragsteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,7 | 0,0 | 2,7 |
Latente Ertragsteueransprüche | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 23,5 | 0,7 | 24,1 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 14,9 | 0,0 | 14,9 |
Als zur Veräußerung gehalten eingestufte langfristige Vermögenswerte Finanzinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 12,3 | 0,0 | 12,3 |
Gesamt | 1.261,1 | 547,7 | 636,8 | 1.878,2 | 1.367,0 | 2.596,4 | 3.245,9 | 5.842,3 |
Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten | 0,3 | 1,1 | 0,0 | 0,6 | 0,2 | 1,4 | 0,9 | 2,3 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 3.322,8 | 567,5 | 546,1 | 432,2 | 64,9 | 4.436,5 | 497,1 | 4.933,6 |
Rückstellungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 65,0 | 4,8 | 69,9 |
Steuerschulden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,8 | 0,0 | 5,8 |
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5,8 | 0,0 | 5,8 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 25,4 | 0,3 | 25,7 |
Gesamt | 3.323,2 | 568,6 | 546,1 | 432,9 | 65,1 | 4.534,1 | 503,1 | 5.037,2 |
| | | | | | | | |
(71) Leasingverhältnisse aus Sicht der Addiko Gruppe als Leasinggeber
71.1. Finanzierungsleasing
Die Forderungen aus dem Leasinggeschäft (Finanzierungs-Leasing) sind in der Position Kredite und Forderungen enthalten und gliedern sich wie folgt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Mindestleasingzahlungen (vereinbarte Raten + garantierter Restwert) | 1,7 | 4,6 |
Nichtgarantierte Restwerte (+) | 0,0 | 0,0 |
Bruttoinvestitionswert (=) | 1,7 | 4,6 |
bis 1 Jahr | 1,7 | 2,9 |
von 1 bis 2 Jahren | 0,0 | 1,8 |
von 2 bis 3 Jahren | 0,0 | 0,0 |
von 3 bis 4 Jahren | 0,0 | 0,0 |
von 4 bis 5 Jahren | 0,0 | 0,0 |
über 5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
Nicht realisierter Finanzertrag (Zinsen) (-) | 0,0 | -0,1 |
Nettoinvestitionen (=) | 1,7 | 4,5 |
Barwert der nicht garantierten Restwerte | 0,0 | 0,0 |
Barwert der Mindestleasingzahlungen | 1,7 | 4,5 |
bis 1 Jahr | 1,7 | 2,7 |
von 1 bis 2 Jahren | 0,0 | 1,7 |
von 2 bis 3 Jahren | 0,0 | 0,0 |
von 3 bis 4 Jahren | 0,0 | 0,0 |
von 4 bis 5 Jahren | 0,0 | 0,0 |
über 5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
| | |
Die im Rahmen von Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen vermieteten Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Mobilien | 1,7 | 4,5 |
Gesamt | 1,7 | 4,5 |
| | |
71.2. Operating Leasing
Die undiskontierten Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die nach dem Abschlussstichtag vereinnahmt werden stellen sich wie folgt dar:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
bis 1 Jahr | 0,1 | 0,3 |
von 1 bis 2 Jahren | 0,0 | 0,1 |
von 2 bis 3 Jahren | 0,0 | 0,0 |
von 3 bis 4 Jahren | 0,0 | 0,0 |
von 4 bis 5 Jahren | 0,0 | 0,0 |
über 5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 0,1 | 0,5 |
| | |
Die Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen gliedern sich nach den vermieteten Vermögenswerten wie folgt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0,1 | 0,3 |
Grund und Gebäude | 0,0 | 0,2 |
Gesamt | 0,1 | 0,5 |
| | |
Die von der Gruppe im Jahr 2022 erfassten Mieteinnahmen belaufen sich auf EUR 0,2 Mio. (2021:EUR 0,2 Mio.).
(72) Leasingverhältnisse aus der Sicht der Addiko Gruppe als Leasingnehmer
Die Gruppe mietet die meisten ihrer Büroräumlichkeiten und Niederlassungen im Rahmen verschiedener Mietverträge an. Die Gruppe mietet auch Ausrüstungen und Fahrzeuge. Die meisten Leasingverträge werden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen und enthalten Preisanpassungsklauseln, die den allgemeinen Marktbedingungen für Büromieten entsprechen. Mietverträge werden in der Regel für fixe Laufzeiten von bis zu 10 Jahren abgeschlossen, jedoch gibt es auch Leasingverträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Einige Leasingverträge haben eine unbefristete Laufzeit und einige Verträge enthalten unwesentliche Restwertgarantien. Mit dem Abschluss dieser Verträge wurden dem Mieter keine Beschränkungen auferlegt. Leasingverträge mit variablen Zahlungen, sind nur jene die Indexabhängig abgeschlossen wurden. Für weitere Einzelheiten zu Leasingverträgen wird auf Anhangsangabe (10) Leasingverhältnisse, und Anhangsangabe (5) Verwendung von Schätzungen und Annahmen/Wesentliche Schätzunsicherheiten verwiesen.
Die Leasingverträge enthalten keine Klauseln, die die Fähigkeit des Konzerns einschränken, Dividenden auszuschütten, Fremdfinanzierungen vorzunehmen oder weitere Leasingverträge abzuschließen.
Der Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr einen gesamten Mittelabfluss aus Leasingverträgen in Höhe von EUR -7,8 Mio. (2021: EUR -8,2 Mio.).
| | EUR m |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Zahlungen für den Tilgungsteil der Leasingverbindlichkeit | -5,8 | -6,1 |
Zahlung für den Zinsteil der Leasingverbindlichkeit | -0,4 | -0,4 |
Zahlungen für kurzfristige, geringwertige und variable Zahlungen die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt wurden | -1,6 | -1,7 |
Gesamt | -7,8 | -8,2 |
| | |
Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen gemäß IFRS 16 stellen sich nach Laufzeiten wie folgt dar:
| | in EUR Mio. |
| | |
Fälligkeitsanalyse - vertraglich vereinbarter undiskontierter Cash-Flow | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
bis zu 1 Jahr | 6,7 | 3,8 |
von 1 Jahr bis 5 Jahre | 11,6 | 15,3 |
mehr als 5 Jahre | 0,9 | 0,9 |
Gesamte undiskontierte Leasingverpflichtungen | 19,2 | 20,0 |
| | |
Die Aufwendungen für Zahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind, stellen sich wie folgt dar:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Kurzfristiges Leasing | 0,3 | 0,3 |
Leasinggüter mit geringem Wert | 0,9 | 1,0 |
Variable Leasingzahlungen | 0,3 | 0,3 |
Gesamt | 1,6 | 1,6 |
| | |
Die Addiko Gruppe hat im Geschäftsjahr keine Verpflichtungen für zukünftige Mittelabflüsse, die sich nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten widerspiegeln. Zum 31. Dezember 2021 betrugen diese EUR 1,4 Mio., der sich hauptsächlich auf einen im Jahr 2021 unterzeichneten Mietvertrag mit Beginn im April 2022 und einer Mietdauer von 7 Jahren bezogen.
(73) Fremdwährungsvolumina
In der Bilanzsumme sind folgende auf fremde Währung lautende Beträge enthalten:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Vermögenswerte | 2.572,5 | 2.494,9 |
Schulden | 1.956,3 | 1.788,9 |
| | |
Der größte Teil des Unterschiedsbetrags ist durch Devisenswap- (FX-Swaps und Cross Currency Swaps) und Devisentermingeschäfte abgesichert.
(74) Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte
Die folgenden in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte wurden im Rahmen von Pensionsgeschäften übertragen.
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
31.12.2022 | Buchwert übertragener Vermögenswerte | Davon: Pensions-geschäfte | Buchwert der dazugehörigen Verbindlichkeiten | Davon: Pensions-geschäfte |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 25,5 | 25,5 | 24,3 | 24,3 |
Schuldverschreibungen | 25,5 | 25,5 | 24,3 | 24,3 |
Gesamt | 25,5 | 25,5 | 24,3 | 24,3 |
| | | | |
Es bestanden zum Vorjahresstichtag keine Rücknahme- bzw. Rückgabeverpflichtungen aus bilanzierten Pensionsgeschäften.
(75) Außerbilanzielle Eventualverbindlichkeiten und nicht ausgenützte Kreditlinien
Zum Berichtsstichtag bestanden folgende außerbilanzielle Bruttoverpflichtungen:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Erteilte Kreditzusagen | 455,7 | 504,5 |
Erteilte Finanzgarantien | 184,1 | 211,7 |
Sonstige erteilte Zusagen | 257,7 | 269,0 |
Gesamt | 897,5 | 985,1 |
| | |
Der Posten „sonstige erteilte Zusagen“ enthält vor allem nicht-finanzielle Garantien, wie Leistungsgarantien oder Gewährleistungsgarantien und Garantierahmen.
Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten
Die Addiko Gruppe ist Gegenstand einer Reihe von Rechtsverfahren, die oft sehr komplex sind, viel Zeit in Anspruch nehmen und schwer vorherzusagen oder abzuschätzen sind. Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die passiven Rechtsstreitigkeiten der Addiko Gruppe (d.h. Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Addiko Gruppe der Beklagte ist), für die die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses als nicht wahrscheinlich erachtet wurde (und folglich keine Rückstellungen gebildet wurden), auf Forderungen in Höhe von EUR 51,8 Mio. (ohne aufgelaufene Zinsen) in Bezug auf 2.958 Fälle. Der Ausgang solcher Verfahren lässt sich nur schwer vorhersagen oder abschätzen, solange die Verfahren nicht abgeschlossen sind und sie sich über mehrere Jahre hinziehen können. Auf der Grundlage rechtlicher Beratung ist das Management jedoch davon überzeugt, dass die Verteidigung gegen die Klagen erfolgreich sein wird.
Von dem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 51,8 Mio. (ohne aufgelaufene Zinsen) entfallen 51 % (oder EUR 21,6 Mio.) auf Schadensersatzklagen, in denen die Kläger vertraglichen oder außervertraglichen Schadensersatz fordern. Die restlichen strittigen Beträge beziehen sich auf bestimmte Standardvertragsklauseln in Bezug auf Fremdwährungsklauseln in CHF-Krediten der Addiko Gruppe, einseitige Zinsänderungen und Rückerstattungen von Kreditbearbeitungsgebühren oder auf Zahlungsaufforderungen von Unternehmen. Zwei der Schadensersatzverfahren mit einem Streitwert zwischen EUR 5 und 10 Mio. werden im Folgenden kurz beschrieben:
- Eine Klage ist gegen eine Tochtergesellschaft der Addiko Gruppe anhängig und betrifft einen Fall, in dem der Kläger vertraglichen Schadenersatz fordert. Der Rechtsberater der Gruppe ist der Meinung, dass die Klage nicht begründet ist. Das Management ist daher der Ansicht, dass die Verteidigung erfolgreich sein wird.
- In der anderen anhängigen Klage fordert der Kläger Schadensersatz wegen angeblicher Unfähigkeit zur Eintragung von Aktien in das Unternehmensregister. Der Kläger hat jedoch bereits mehrere Prozesse mit demselben Sachverhalt gegen die Bank verloren. Daher ist das Management auf der Grundlage rechtlicher Beratung der Ansicht, dass die Verteidigung gegen die Klage erfolgreich sein wird.
Darüber hinaus hat die slowenische Tochtergesellschaft im Jahr 2022 eine Sammelklage einer Verbraucherschutzorganisation erhalten, die auf die Erstattung von Überzahlungen aufgrund von angepassten "Zero Floor"-Klauseln in Höhe eines Streitwertes von EUR 11,7 Mio. abzielt. Nach einem externen Rechtsgutachten wurde die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses als nicht wahrscheinlich eingestuft.
Die Addiko Gruppe ist auch in eine Reihe aktiver Rechtsstreitigkeiten verwickelt (d.h. Streitigkeiten, bei denen die Addiko Gruppe der Kläger ist). Der wichtigste betrifft den Antrag auf ein Schiedsverfahren, den die Gruppe im September 2017 beim ICSID in Washington, DC, gegen die Republik Kroatien im Zusammenhang mit den Umwandlungsgesetzen gestellt hat und in dem sie EUR 153 Mio. fordert. Die Gruppe behauptet, dass das bilaterale Investitionsabkommen (BIT) hinsichtlich der gerechten und gleichwertigen Behandlung im Rahmen des BIT verletzt wurde. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt, und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage erfolglos bleiben, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf bis zu EUR 11 Mio. belaufen. Aufgrund eines Gutachtens von externen Rechtsberatern geht das Management davon aus, dass die Klage erfolgreich sein oder eine Einigung mit der Republik Kroatien erzielen wird.
(76) Fair-Value-Angaben
Der beizulegende Zeitwert („Fair Value“) ist der Preis, den man für den Verkauf eines Vermögenswertes erhalten oder für die Übertragung einer Schuld in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag bezahlen würde. Die Addiko Gruppe verwendet verschiedene Bewertungstechniken zur Bestimmung des Fair Values. IFRS 13 spezifiziert eine Fair Value -Hierarchie in Bezug auf die Parameter und Annahmen, die verwendet werden, um finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Fair Value zu bewerten. Beobachtbare Parameter spiegeln Marktdaten wider, die aus unabhängigen Quellen bezogen wurden, während nicht beobachtbare Parameter die Annahmen der Addiko Gruppe widerspiegeln. Diese Hierarchie räumt beobachtbaren Parametern, wenn sie verfügbar sind, die höchste Priorität ein, während nicht beobachtbare Parameter die niedrigste Priorität haben. Die Addiko Gruppe berücksichtigt, soweit es möglich ist, die relevanten und beobachtbare Parameter in ihren Bewertungen. Die Fair-Value Hierarchie umfasst die folgenden Ebenen:
- Level 1 - Auf aktiven Märkten notierte Preise: Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, lässt sich am besten durch notierte Preise identischer Finanzinstrumente ermitteln, wenn diese notierten Preise die Marktwerte/Preise darstellen, die bei regelmäßig stattfindenden Transaktionen verwendet werden. Dies gilt vor allem für auf einem aktiven Markt gehandelte Aktien, auf dem Interbankenmarkt gehandelte Schuldinstrumente und notierte Derivate.
- Level 2 - Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter: Wenn es für einzelne Finanzinstrumente keine notierten Preise gibt, müssen die Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente oder anerkannte Bewertungsmodelle, die direkt oder indirekt beobachtbare Preise oder Parameter (Zinssätze, Renditekurven, implizite Volatilitäten und Kreditspreads) verwenden, herangezogen werden, um den Fair Value zu bestimmen. Dieses Level umfasst die Mehrheit der OTC-Derivate und nicht notierten Schuldtitel. Ein Finanzinstrument wird in Level II eingestuft, wenn alle wesentlichen Parameter für die Bewertung am Markt beobachtbar sind.
- Level 3 - Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter: Diese Kategorie umfasst Finanzinstrumente, für die es keine beobachtbaren Marktkurse oder -preise gibt. Der beizulegende Zeitwert wird daher unter Verwendung von Bewertungsmodellen und nicht beobachtbarer Parameter (in der Regel intern abgeleitete Kreditspreads) bestimmt, die für das jeweilige Finanzinstrument angemessen sind. Diese Modelle verwenden Annahmen und Schätzungen des Managements, die von der Preistransparenz und der Komplexität des Finanzinstruments abhängen. Ein Finanzinstrument wird in Level III eingestuft, wenn eine oder mehrere signifikante Parameter nicht direkt am Markt beobachtbar sind.
Bewertungsmodelle werden regelmäßig überprüft, validiert und kalibriert. Alle Bewertungen erfolgen unabhängig von der Trading-Abteilung.
Der Ausweis der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt je nach Instrument wie folgt:
- Eigenkapitalinstrumente: Eigenkapitalinstrumente werden unter Level I ausgewiesen, wenn sie auf einem aktiven Markt notieren. Wenn keine notierten Preise verfügbar sind, werden sie unter Level III ausgewiesen. Zu den Bewertungsmodellen gehören das adjustierte Net Asset Value Verfahren, die vereinfachte Ertragswertmethode, das Dividenden-Diskontierungs-Modell und die Multiplikatoren-Methode für vergleichbare Unternehmen.
- Derivate: Der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die keine Optionen sind, wird durch Diskontierung der Cashflows mit den entsprechenden Ertragskurven bestimmt. Diese werden unter Level II ausgewiesen, wenn sie auf der Grundlage beobachtbarer Inputfaktoren bewertet werden. Wenn wesentliche Inputfaktoren, die nicht beobachtbare sind, verwendet werden, werden diese Derivate unter Level III ausgewiesen. Der Fair Value von strukturierten Finanzprodukten wird je nach Art des eingebetteten Derivates mit Hilfe eines entsprechenden Bewertungsmodells berechnet, sie werden je nach den verwendeten Input-Faktoren unter Level II oder Level III ausgewiesen.
- Festverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten: Die Methode zur Bewertung von festverzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten hängt von der Liquidität auf dem jeweiligen Markt ab. Liquide Instrumente, die auf der Grundlage des vorhandenen Marktwertes bewertet werden, werden unter Level I ausgewiesen. Der Fair Value wird mit Hilfe von Bewertungstechniken bestimmt, wobei, falls kein aktiver Markt vorhanden ist, erwartete Cashflows mit den an die Risikoprämie angepassten Kurven diskontiert werden. Die Nähe zu der verwendeten Risikoprämienkurve bestimmt, ob diese Instrumente unter Level II oder Level III ausgewiesen werden. Die Instrumente werden unter Level III ausgewiesen, falls eine wesentliche, nicht beobachtbare Risikoprämie verwendet wird. Marktpreise, die entweder mit geringer Häufigkeit oder nur aus einer Quelle stammen, werden unter Level III gemeldet.
Verwendete Bewertungstechniken bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Level II und Level III Positionen
Die akzeptierten Bewertungsmodelle nach IFRS 13 sind der Marktansatz, der Kostenansatz und der Ertragswertansatz. Die Bewertungsmethode nach dem Marktansatz basiert auf identischen oder vergleichbaren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Beim Ertragswertverfahren werden zukünftige Zahlungsströme, Aufwendungen oder Erträge auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert spiegelt die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich dieser künftigen Beträge wider. Er umfasst vor allem Barwertmodelle und auch Optionspreismodelle, die zur Bewertung von Finanzinstrumenten oder optionsbasierten Zahlungsströmen verwendet werden. Der Kostenansatz wird nicht verwendet. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten mit kurzen Laufzeiten, bei denen der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, wurde nicht gesondert ermittelt.
Bei den Positionen, die auf Basis von internen Modellen bewertet werden, werden folgende Bewertungstechniken angewendet:
- Barwert der künftigen Zahlungsströme (DCF-Methode) - Positionen in Level II und III, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, bei denen jedoch Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsströme bekannt sind, werden zum Barwert der zukünftigen Zahlungsströme bewertet. Bei der Diskontierung wird eine Risikoprämie berücksichtigt. Bei Level II Instrumenten sind alle Inputfaktoren beobachtbar, wohingegen bei Level III einige Parameter nicht direkt beobachtbar sind.
- Optionsbewertungsmodelle - Die im Bestand vorhandenen Positionen im Level III beinhalten Zahlungsströme, deren Beträge an verschiedene Marktvariablen wie Swap-Sätze, Börsenindizes und Wechselkurse gekoppelt sind oder deren Zeitpunkt nicht bestimmbar ist. Für die Bewertung solcher Zahlungsströme werden anerkannte Zins- und Optionsbewertungsmodelle eingesetzt, die täglich mit Marktdaten (Swaption-Preise, Marktpreise, Wechselkurse) kalibriert werden.
Nicht beobachtbare Inputfaktoren bei Level III Positionen
- Volatilitäten und Korrelationen - Volatilitäten sind wichtige Inputparameter für alle Optionsbewertungsmodelle. Die Volatilitäten werden mittels anerkannter Modelle aus Marktdaten abgeleitet.
- Risikoprämien - Kreditrisikoprämien sind ein Maß für das Ausfallrisikos eines Emittenten. Sie beinhalten Information über den erwarteten Verlust bei Ausfall des Emittenten und spiegeln somit die Verlustquote und Ausfallswahrscheinlichkeit wider. Bei einigen Emittenten sind Risikoprämien direkt auf dem Markt beobachtbar. Wenn keine Single-Name-CDS-Kurven für Emittenten vorhanden sind, müssen die Risikoprämien aufgrund der Ähnlichkeit mit anderen Emittenten oder aufgrund der Landes- und Sektorangehörigkeit des Emittenten geschätzt werden. Diese Vorgehensweise wird für die Ermittlung der Risikoprämie der Addiko Gruppe angewandt. Eine Erhöhung (Verringerung) der Kreditrisikoprämie würde den beizulegenden Zeitwert vermindern (erhöhen).
- Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default) - Die Verlustquote bei Ausfall ist erst direkt beobachtbar, wenn das Unternehmen ausfällt.
- Ausfallwahrscheinlichkeiten - Aus Risikoprämien und Verlustquoten bei Ausfall werden Ausfallwahrscheinlichkeiten geschätzt, die für etwaige Fair Value-Anpassungen verwendet werden.
Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit value adjustment, CVA) und für das eigene Ausfallsrisiko (Debt value adjustment, DVA)
Die Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko und für das eigene Ausfallsrisiko werden für alle OTC-Derivatepositionen berechnet. Die Berechnung basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation der künftigen Wiederbeschaffungswerte (Exposure), wobei die Auswirkungen von CSA-Agreements (Credit support annex) pfadweise berücksichtigt werden. Zu jedem künftigen Zeitpunkt ergibt sich somit eine Verteilung der Wiederbeschaffungswerte. Für die CVA-Ermittlung werden die absoluten Erwartungswerte aus den positiven Exposure-Pfaden mit den marginalen Ausfallswahrscheinlichkeiten des Kontrahenten multipliziert und diskontiert. Die DVA-Ermittlung erfolgt hingegen durch die Multiplikation und Diskontierung der absoluten Erwartungswerte aus den negativen Exposure-Pfaden mit den bankeigenen marginalen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Für Kontrahenten, mit denen ein Besicherungsvertrag abgeschlossen wurde, muss der CVA und DVA auf Portfolioebene berechnet werden. In der Berechnung werden Vertragsparameter wie Mindesttransferbeträge, Schwellenwerte, Rundungen und Netting berücksichtigt. Bei der Allokation des Portfolio-CVA auf Einzelpositionen wird der relative CVA-Ansatz verwendet, hierbei wird der Portfolio-CVA proportional zu den Einzel-CVAs verteilt. Für unbesicherte Positionen wird der vollständige CVA-Ansatz angewendet. In diesem Ansatz wird der CVA auf Einzelpositionsebene berechnet. Bei der Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeiten kommt ein Wasserfallprinzip zur Anwendung. Zuerst werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten aus CDS-Kurven abgeleitet. Falls keine Single-Name-Kurven vorhanden sind, werden synthetische Kurven herangezogen, die sich aus landesspezifischen Kurven und einem internen Rating zusammensetzen.
OIS-Diskontierung
Die Addiko Gruppe bewertet Derivate unter Berücksichtigung von Base-Spread-Einflüssen, indem sie verschiedene Zinskurven zur Berechnung der Forward Rates und Diskontierungsfaktoren verwendet (Multi-Kurven-Framework). Gemäß den aktuellen Marktstandards und als Ergebnis der IBOR-Reform werden die neuen Benchmark-Indizes zur Diskontierung bei der Bewertung von besicherten OTC-Derivaten verwendet. In der Addiko Gruppe wird der beizulegende Zeitwert für alle Derivate, bei denen die jeweilige Sicherheit €STR als Zinssatz verwendet wird, €STR als Diskontierungssatz verwendet.
76.1. Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bilanziert werden
In der nachfolgenden Tabelle wird die Zuteilung der Finanzinstrumente, die zum Fair Value bilanziert werden, zum entsprechenden Level gemäß Fair-Value-Hierarchie dargestellt.
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
31.12.2022 | Level I notierte Marktpreise | Level II - aus beobachtbaren marktbasierten Modellen | Level III - aus nicht beobachtbaren marktbasierten Modellen | Gesamt |
Vermögenswerte | | | | |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 2,1 | 20,7 | 0,0 | 22,8 |
Derivate | 0,0 | 5,0 | 0,0 | 5,0 |
Schuldverschreibungen | 2,1 | 15,7 | 0,0 | 17,9 |
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 1,5 | 0,3 | 1,8 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,3 |
Schuldverschreibungen | 0,0 | 1,5 | 0,0 | 1,5 |
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 626,4 | 245,4 | 5,9 | 877,6 |
Eigenkapitalinstrumente | 16,8 | 0,0 | 0,9 | 17,7 |
Schuldverschreibungen | 609,6 | 245,3 | 5,0 | 859,9 |
Gesamt | 628,5 | 267,5 | 6,2 | 902,2 |
Schulden | | | | |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,0 | 3,1 | 0,0 | 3,1 |
Derivate | 0,0 | 3,1 | 0,0 | 3,1 |
Gesamt | 0,0 | 3,1 | 0,0 | 3,1 |
| | | | |
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
31.12.2021 | Level I notierte Marktpreise | Level II - aus beobachtbaren marktbasierten Modellen | Level III - aus nicht beobachtbaren marktbasierten Modellen | Gesamt |
Vermögenswerte | | | | |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 14,7 | 18,0 | 0,0 | 32,6 |
Derivate | 0,0 | 1,1 | 0,0 | 1,1 |
Schuldverschreibungen | 14,7 | 16,8 | 0,0 | 31,5 |
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 2,7 | 0,3 | 3,0 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,3 |
Schuldverschreibungen | 0,0 | 2,7 | 0,0 | 2,7 |
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 812,9 | 191,1 | 5,2 | 1.009,2 |
Eigenkapitalinstrumente | 16,0 | 0,0 | 0,7 | 16,7 |
Schuldverschreibungen | 796,9 | 191,1 | 4,5 | 992,4 |
Gesamt | 827,5 | 211,7 | 5,5 | 1.044,8 |
| | | | |
Schulden | | | | |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0,0 | 2,3 | 0,0 | 2,3 |
Derivate | 0,0 | 2,3 | 0,0 | 2,3 |
Gesamt | 0,0 | 2,3 | 0,0 | 2,3 |
| | | | |
Transfer zwischen Level I und Level II
Die Gruppe nimmt Transfers zwischen den Levels der Fair-Value-Hierarchie jeweils zum Ende der Berichtsperiode vor, wenn das Finanzinstrument die oben beschriebenen Kriterien für die Einstufung in das jeweilige Level nicht mehr erfüllt.
Im aktuellen und im vorangegangenen Berichtszeitraum fand kein Transfer zwischen den Levels statt.
Nicht beobachtbare Inputparameter und Sensitivitätsanalyse für Level III
Bei Investitionswertpapieren, welche Level III zugeordnet sind und es sich um illiquide, nicht börsennotierte Unternehmensanleihen handelt, ist der wichtigste Input-Parameter der Diskontierungsfaktor. Wenn die bei der Berechnung des Fair Value verwendeten Kreditspreads um 100 Basispunkte gestiegen wären, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2022 um EUR 0,2 Mio. verringert (2021: EUR 0,1 Mio.). Wenn die bei der Berechnung des Fair Value verwendeten Kreditspreads um 100 Basispunkte gesunken wären, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2022 um EUR 0,2 Mio. erhöht (2021: EUR 0,1 Mio.).
Die Entwicklung der Level III Investitionspapiere stellt sich wie folgt dar:
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
2022 | 01.01. | Bewertungs-gewinne/ verluste - GuV | Bewertungs-gewinne/ verluste - OCI | Zugänge (+) | Abgänge (-) | Tilgung (-) | 31.12. |
Vermögenswerte | | | | | | | |
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 5,2 | 0,0 | 0,0 | 3,3 | -0,1 | -2,5 | 5,9 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | -0,1 | 0,0 | 0,9 |
Schuldverschreibungen | 4,5 | 0,0 | 0,0 | 3,0 | 0,0 | -2,5 | 5,0 |
Gesamt | 5,5 | 0,0 | 0,0 | 3,3 | -0,1 | -2,5 | 6,2 |
| | | | | | | |
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
2021 | 01.01. | Bewertungs-gewinne/ verluste - GuV | Bewertungs-gewinne/ verluste - OCI | Zugänge (+) | Abgänge (-) | 31.12. |
Vermögenswerte | | | | | | |
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 2,6 | 0,0 | 0,0 | 2,6 | 0,0 | 5,2 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,7 |
Schuldverschreibungen | 2,0 | 0,0 | 0,0 | 2,5 | 0,0 | 4,5 |
Gesamt | 2,9 | 0,0 | 0,0 | 2,6 | 0,0 | 5,5 |
| | | | | | |
Im aktuellen und im vorangegangenen Berichtszeitraum gab es bei Level III Papieren keine Übertragungen in/aus anderen Levels.
76.2. Fair Value von Finanzinstrumenten und Vermögenswerten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
Nachfolgend werden die Buchwerte der bilanzierten Finanzinstrumente und Vermögenswerte, die nicht zum Fair Value ausgewiesen werden, den jeweiligen Fair Values gegenübergestellt:
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
31.12.2022 | Buchwert | Fair Value | Differenz | Level I notierte Marktpreise | Level II - aus beobachtbaren marktbasierten Modellen | Level III - aus nicht beobachtbaren marktbasierten Modellen |
Vermögenswerte | | | | | | |
Barreserven1) | 1.382,9 | 1.382,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 3.564,0 | 3.532,4 | -31,6 | 110,7 | 66,8 | 3.354,9 |
Schuldverschreibungen | 182,2 | 177,5 | -4,7 | 110,7 | 66,8 | 0,0 |
Kredite und Forderungen | 3.381,9 | 3.354,9 | -27,0 | 0,0 | 0,0 | 3.354,9 |
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Gesamt | 4.947,1 | 4.915,4 | -31,6 | 110,7 | 66,8 | 3.355,0 |
Schulden | | | | | | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 5.136,8 | 5.101,9 | 35,0 | 0,0 | 0,0 | 5.101,9 |
Einlagen | 5.088,0 | 5.053,1 | 35,0 | 0,0 | 0,0 | 5.053,1 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten2) | 48,8 | 48,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 48,8 |
Gesamt | 5.136,8 | 5.101,9 | 35,0 | 0,0 | 0,0 | 5.101,9 |
| | | | | | |
1) Barreserven wurden keinem Level zugeordnet, da deren Buchwert aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zu jeder Zeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht. 2) Die Position "Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital" in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.) wird ab 2022 unter "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
31.12.2021 | Buchwert | Fair Value | Differenz | Level I notierte Marktpreise | Level II - aus beobachtbaren marktbasierten Modellen | Level III - aus nicht beobachtbaren marktbasierten Modellen |
Vermögenswerte | | | | | | |
Barreserven 1) | 1.361,7 | 1.361,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 3.284,4 | 3.421,3 | 136,9 | 0,0 | 0,0 | 3.421,3 |
Kredite und Forderungen | 3.284,4 | 3.421,3 | 136,9 | 0,0 | 0,0 | 3.421,3 |
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden | 12,3 | 12,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 12,3 |
Gesamt | 4.658,4 | 4.795,3 | 136,9 | 0,0 | 0,0 | 3.433,6 |
Schulden | | | | | | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 4.933,6 | 4.938,6 | -5,0 | 0,0 | 0,0 | 4.938,6 |
Einlagen | 4.882,8 | 4.887,8 | -5,0 | 0,0 | 0,0 | 4.887,8 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2) | 50,8 | 50,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 50,8 |
Gesamt | 4.933,6 | 4.938,6 | -5,0 | 0,0 | 0,0 | 4.938,6 |
| | | | | | |
1) Barreserven wurden keinem Level zugeordnet, da deren Buchwert aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zu jeder Zeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht. 2) Die Position "Begebene Schuldverschreibungen, Nachrang- und Ergänzungskapital" in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.) wird ab 2022 unter "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesen, die Vergleichperiode wurde entsprechend angepasst.
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente werden nicht auf Basis des Fair Value gesteuert. Ihre beizulegenden Zeitwerte werden nur zu Offenlegungszwecken berechnet und haben keine Auswirkungen auf Bilanz und Erfolgsrechnung. Der Fair Value von Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels Barwertes von zukünftigen Zahlungsströmen ermittelt. Die Höhe der Risikoprämien bei Forderungen hängt vom internen oder externen Rating des Kreditnehmers unter Berücksichtigung des Länderrisikos ab. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Schuldtiteln zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf notierten Preisen oder anderen beobachtbaren Inputs auf den Märkten. Bei Verbindlichkeiten wird der eigene Credit Spread im Diskontfaktor berücksichtigt. Da keine Emissionen der Addiko Gruppe am Markt platziert sind, basiert die Ermittlung der Credit Spread-Kurven für vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten auf quotierten Credit Default Swap Kurven bzw. Credit Spreads aus vorrangigen unbesicherten Anleihen aus einer gewichteten Peer-Group von in CSEE tätigen Bankengruppen, die den Märkten und der eingeschätzten Bonität der Addiko Gruppe bestmöglich entsprechen. Für besicherte Verbindlichkeiten wurde eine gewichtete Credit-Spread-Kurve aus verfügbaren Benchmark Covered Bonds aus der Peer-Group herangezogen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit ergibt sich eine große Bandbreite für die zu ermittelten Fair Values.
Die Gruppe schätzt, dass der Buchwert des Barmittelbestand aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten annähernd dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente entspricht.
76.3. Fair value von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Der beizulegende Zeitwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird durch marktbasierte Schätzungen, die von Gutachtern berechnet werden, bestimmt. Existiert keine marktbasierte Schätzung, wird der beizulegende Zeitwert anhand eines Ertragswertverfahrens ermittelt. Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf EUR 3,5 Mio. (2021: EUR 5,1 Mio.). Der beizulegende Zeitwert beträgt EUR 4,5 Mio. (2021: EUR 5,3 Mio.). Alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden in Level III kategorisiert (2021: Level III).
(77) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
In den folgenden Tabellen wird getrennt für alle bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten die Überleitung der Bruttobeträge zu den saldierten Nettobeträgen vorgenommen. Auch werden diejenigen Beträge ausgewiesen, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder ähnlichen Vereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander saldiert und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wo Addiko derzeit ein durchsetzbares Recht auf Saldierung der erfassten Beträge hat und die Absicht besteht, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.
Die Auswirkung der Saldierung wird im Posten „Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I“ ausgewiesen. Die Auswirkung einer potenziellen Saldierung, wenn alle Saldierungsrechte ausgeübt würden, ist im Posten „Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d)“ dargestellt.
| | | in EUR Mio. |
| | | |
31.12.2022 | Derivate | Reverse repo | Gesamt |
VERMÖGENSWERTE | | | |
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II) | 3,8 | 4,7 | 8,6 |
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 3,8 | 4,7 | 8,6 |
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | | | |
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 1,4 | 0,0 | 1,4 |
Beträge im Zusammenhang mit erhaltenen nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten); | 0,0 | 4,7 | 4,7 |
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 2,4 | 0,0 | 2,4 |
| | | |
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
| | | in EUR Mio. |
| | | |
31.12.2021 | Derivate | Reverse repo | Gesamt |
VERMÖGENSWERTE | | | |
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II)1) | 0,1 | 2,7 | 2,7 |
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 0,1 | 2,7 | 2,7 |
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | | | |
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Beträge im Zusammenhang mit erhaltenen nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten); | 0,0 | 2,7 | 2,7 |
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| | | |
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
| | | in EUR Mio. |
| | | |
31.12.2022 | Derivate | Direct repo | Gesamt |
SCHULDEN | | | |
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II) | 0,0 | 24,3 | 24,3 |
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 0,0 | 24,3 | 24,3 |
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | | | |
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Beträge im Zusammenhang mit verpfändeten nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten) | 0,0 | 24,3 | 24,3 |
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| | | |
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
| | | in EUR Mio. |
| | | |
31.12.2021 | Derivate | Direct repo | Gesamt |
SCHULDEN | | | |
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II) 1) | 1,8 | 0,0 | 1,8 |
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b) | 1,8 | 0,0 | 1,8 |
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert) | | | |
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II) | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten) | 1,8 | 0,0 | 1,8 |
Beträge im Zusammenhang mit verpfändeten nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| | | |
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden
Für die Aufrechnung von Geschäften im Derivatebereich werden mit den Geschäftspartnern Rahmenverträge abgeschlossen, wodurch positive und negative Marktwerte der unter den Rahmenverträgen einbezogenen derivativen Verträge miteinander verrechnet werden können. Pensionsgeschäfte können miteinander verrechnet werden. Da eine solche Verrechnung nicht im normalen Geschäftsverlauf erfolgen kann, sondern nur im Falle eines Ausfalls, einer Insolvenz oder eines Konkurses oder nach anderen vorher festgelegten Ereignissen, werden die Positionen in der Bilanz nicht verrechnet.
(78) Derivative Finanzinstrumente
78.1. Derivate, die zu Handelszwecken gehalten werden
Zum Bilanzstichtag waren folgende Geschäfte noch nicht abgewickelt:
| | | | | | in EUR Mio. |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| | Marktwerte | | Marktwerte |
| Nominal-beträge | Positive | Negative | Nominal-beträge | Positive | Negative |
a) Zinssatz | | | | | | |
OTC-Produkte: | 109,0 | 4,6 | 3,0 | 155,6 | 0,9 | 1,1 |
Nicht börsengehandelte Optionen | 19,3 | 0,8 | 0,8 | 20,2 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige nicht börsengehandelte Instrumente | 89,7 | 3,8 | 2,2 | 135,4 | 0,8 | 1,1 |
b) Fremdwährungen und Gold | | | | | | |
OTC-Produkte: | 63,5 | 0,4 | 0,2 | 118,2 | 0,2 | 1,2 |
Sonstige nicht börsengehandelte Instrumente | 63,5 | 0,4 | 0,2 | 118,2 | 0,2 | 1,2 |
| | | | | | |
(79) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Zum Berichtsstichtag gibt es keine Unternehmen mit maßgeblichen Einfluss, da sich rund 56.9% (2021: 62.9%) im Streubesitz befinden und die übrigen Investoren jeweils unter 10% Anteil halten.
Nahestehende Parteien im Sinne der Addiko Gruppe sind Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen, andere von der Konsolidierung ausgeschlossene Einheiten sowie Schlüsselpersonal im Unternehmen. Schlüsselpersonal des Unternehmens sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG sowie die Vorstände und Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften einschließlich ihrer nahen Familienangehörigen. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.
Die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt dar:
| | in EUR Mio. |
| | |
Schlüsselposition im Unternehmen oder im Mutterunternehmen | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Finanzielle Vermögenswerte (Darlehen und Kredite) | 0,1 | 0,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten (Einlagen) | 2,6 | 3,0 |
| | |
Die Vergütungen, die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen in der Addiko Gruppe erhalten haben, werden wie folgt dargestellt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Kurzfristige Leistungen | -8,6 | -8,8 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | -0,1 | -1,6 |
Anteilsbasierte Vergütungen | -1,1 | -1,2 |
Gesamt | -9,9 | -11,7 |
| | |
Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den geschätzten Auszahlungen zum Bilanzstichtag und können von denen abweichen, die letztendlich gezahlt werden.
Die Beziehungen zu den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Addiko Bank AG sind in der Anhangsangabe (89) Beziehungen zu den Organen der Gesellschaft detailliert dargestellt.
(80) Anteilsbasierte Vergütung
Seit 2021 bietet die Gruppe zusätzlich zum Jahresbonus ein Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF) an, auf dessen Grundlage Addiko bestimmten Mitarbeitern (einschließlich dem Vorstand) variable Vergütungskomponenten in Form von aktienbasierten Vergütungen gewährt. Das Programm soll sicherstellen, dass die Interessen des Führungsteams mit denen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und ist als mehrjähriges Anreizsystem angelegt. Die Freigabe der Aktien hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab („Vesting conditions“). Darüber hinaus wird das Programm in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien nur dann aktiviert, wenn die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität erfüllt sind und innerhalb eines vorab festgelegten Zeitrahmens keine Verstöße gegen bestimmte Risikoindikatoren vorliegen. Gemäß der Vergütungspolitik der Addiko Gruppe umfasst das Vergütungsprogramm sowohl aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Aktien als auch solche mit Barausgleich.
Im Berichtszeitraum wurde eines der vordefinierten Knock-Out-Kriterien nicht erfüllt, weshalb das PAIF-Incentiveprogramm für 2022 nicht aktiviert wurde. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2022 nur ein Teil des regulären Jahresbonusprogramms in Übereinstimmung mit IFRS 2 bilanziert.
Aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapital: Im Rahmen des variablen Vergütungssystems erhalten die Mitglieder des Konzernvorstands 50 % der zugeteilten jährlichen variablen Vergütung in bar und 50 % in Form von ausgegebenen Aktien der Addiko Bank AG, die in sechs jährlichen Tranchen (eine Vorauszahlung und jeweils eine Tranche in den nächsten fünf Jahren) ausgezahlt werden. Die Vergütungen werden nach Bestätigung der Ergebnisse des Geschäftsjahres gewährt und sind innerhalb eines Jahres nach dem Gewährungsdatum unverfallbar. Die Begünstigten erhalten während des Erdienungszeitraums und bis zur Ausgabe keine Dividenden und sind in Bezug auf die noch nicht ausgegebenen Aktien nicht stimmberechtigt. Die Aktien für das Programm, die am Markt erworben werden, werden als eigene Aktien gehalten, bis sie an die Begünstigten übertragen werden. Es werden Aktien mit einem Wert gewährt, der einem festen Barbetrag entspricht. Der gewährte Betrag wird auf der Grundlage einer Schätzung oder der Erreichung vorher festgelegter Kriterien bestimmt. Die variable Vergütung wird nur aktiviert, wenn bestimmte Knock-out-Kriterien erfüllt sind. Diese Knock-Out-Kriterien beruhen auf Kapital-, Liquiditäts- und Risikoanforderungen. Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist der zweite Schritt für das reguläre jährliche Bonusprogramm die Erreichung der individuellen Ziele. Der Gesamtbetrag der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente aus dem Jahr 2021, die im Jahr 2022 beglichen werden, ist der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen, der Aufwand für die Jahre 2021 und 2022 der Anhangsangabe (35) Personalaufwand. Im Jahr 2021 gab es keine Ausgabe, da die ersten Ausgaben von Aktien für das anteilsbasierte Vergütungsprogramm im Jahr 2022 stattfanden.
Im Rahmen des PAIF-Programms 2022 der Addiko Gruppe werden keine anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich stattfinden, da eines der Knock-out-Kriterien nicht erfüllt wurde. Für den Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich siehe Anhangsangabe (52) Rückstellungen. Im Jahr 2021 gab es keine Ausgabe, da die ersten Ausgaben von Aktien für das anteilsbasierte Vergütungsprogramm im Jahr 2022 stattfanden.
(81) Eigenmittel und Kapitalanforderungen
Eigenmittel gemäß CRR bestehen aus dem harten Kernkapital (CET1), dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2). Zur Bestimmung der Eigenkapitalquoten wird jede Kapitalkomponente - nach Berücksichtigung aller regulatorischen Abzugs- und Korrekturposten - in ein Verhältnis zum Risikopositionswert gesetzt. Die Berechnung der gesamten anrechenbaren Eigenmittel gemäß den anzuwendenden Vorschriften erfolgt auf Basis internationaler Rechnungslegungsstandards. Die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalquoten einschließlich der aufsichtsrechtlichen Puffer betragen zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021:
| | | | | | |
| | | | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| CET1 | T1 | TCR | CET1 | T1 | TCR |
Säule 1 Anforderung | 4,50% | 6,00% | 8,00% | 4,50% | 6,00% | 8,000 |
Säule 2 Anforderung | 1,83% | 2,44% | 3,25% | 4,10% | 4,10% | 4,10% |
Gesamtkapitalanforderung aus dem SREP (Total SREP Capital Requirement - TSCR) | 6,33% | 8,44% | 11,25% | 8,60% | 10,10% | 12,10% |
Kapitalerhaltungspuffer (CCB) | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% |
Antizyklischer-Kapitalpuffer (CCyB) | 0,00%1) | 0,00%1) | 0,00%1) | 0,00% | 0,00% | 0,00% |
Kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR) | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% |
Gesamtkapitalanforderung (Overall Capital Requirement - OCR) | 8,83% | 10,94% | 13,75% | 11,10% | 12,60% | 14,60% |
Säule 2 Empfehlung (Pillar II guidance - P2G) | 2,00% | 2,00% | 2,00% | 4,00% | 4,00% | 4,00% |
OCR + P2G | 10,83% | 12,94% | 15,75% | 15,10% | 16,60% | 18,60% |
1) Der antizyklische Kapitalpuffer zum 31. Dezember 2022 beträgt 0,0001 %.
Neben den Mindestkapitalquoten nach Säule 1 müssen Institute auch andere von der Aufsichtsbehörde oder durch Rechtsvorschriften auferlegte Kapitalanforderungen erfüllen:
Anforderung nach Säule 2 (SREP-Anforderung): von der Aufsichtsbehörde durch den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) festgelegte bankspezifische, verpflichtende Anforderung. Sie stellt gemeinsam mit der Anforderung nach Säule 1 die SREP-Gesamtkapitalanforderungen – TSCR dar. Während der ab dem 1. März 2022 geltende SREP-Beschluss 2021 eine niedrigere P2R von 3,25% vorsieht (mindestens 56,25% müssen in CET1 und mindestens 75% in Tier 1 gehalten werden), schrieb die SREP-Bewertung 2020 eine P2R von 4,1% auf allen Kapitalebenen vor. Am 14. Dezember 2022 erhielt die Addiko Bank AG den Beschluss des SREP 2022, der ab 1. Jänner 2023 weiterhin eine P2R von 3,25% vorschreibt.
Anzuwendende kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR): System von Kapitalpuffern, das zusätzlich zu den TSCR anzuwenden ist – eine Nichteinhaltung der CBR stellt keinen Verstoß gegen die Kapitalanforderung dar, löst jedoch Einschränkungen bei der Auszahlung von Dividenden und anderen Kapitalausschüttungen aus. Manche der Puffer werden für alle Banken gesetzlich vorgeschrieben und manche sind bankspezifisch und werden von der Aufsichtsbehörde festgelegt (CBR und TSCR bilden gemeinsam die Gesamtkapitalanforderungen - OCR). Gemäß § 22 Abs. 1 BWG hat die Addiko Gruppe einen Kapitalerhaltungspuffer i.H.v. 2,5% zu halten.
Zum Jahresende 2022 beläuft sich die Eigenkapitalanforderung des CCyB auf 0,0001%. Am Ende des ersten Quartals 2023 wird der CCyB für Kroatien auf 0,5% festgesetzt, wodurch sich die CCyB-Anforderung für die Addiko Gruppe voraussichtlich um ca. 0,15% erhöhen wird, was zu einem Anstieg der Eigenmittelanforderung um EUR 5,4 Mio. führt. Bis Ende 2023 wird der CCyB für Kroatien auf 1,0 % festgelegt, was zu einer CCyB-Anforderung von insgesamt 0,31 % und einer Erhöhung der Kapitalanforderung um EUR 10,8 Mio. führt. Die Slovenische Nationalbank hat in ihrer Pressemitteilung vom 12. Juli 2022 angekündigt, den CCyB von 0 auf 0,5 % zu erhöhen. Sobald der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) diesen CCyB-Satz für Slowenien veröffentlicht, würde sich die CCyB-Anforderung zusätzlich um 0,13 % erhöhen (Anstieg der Eigenmittelanforderung um EUR 4,7 Mio.).
1Gemäß § 8 der Kapitalpuffer-Verordnung in der von der FMA am 21. Dezember 2022 veröffentlichten Fassung unterliegt die Addiko aufgrund des systemischen Konzentrationsrisikos einem Systemrisikopuffer (SyRB) von 0,5 % auf konsolidierter Ebene. Der SyRB wird ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 schrittweise um 0,25 Prozentpunkte angehoben und erreicht somit ab 1. Januar 2024 die volle Höhe. Addiko kann der Begründung des systemischen Konzentrationsrisikos nicht folgen und hat daher eine Beschwerde gegen die FMA-Verordnung zum SyRB beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.
Säule-2-Empfehlung: von der Aufsichtsbehörde mittels SREP-Prozess festgelegte über die OCR hinausgehende Kapitalempfehlung. Sie ist bankspezifisch und, da es sich um eine Empfehlung handelt, nicht verpflichtend. Ein Verstoß hat keinen Einfluss auf Dividenden oder andere Kapitalausschüttungen, führt jedoch möglicherweise zu einer verstärkten Überwachung und Auferlegung von Maßnahmen zur Wiederherstellung einer konservativen Kapitalausstattung. Der ab 1. März 2022 geltende Beschluss zum SREP 2021 sieht für die Addiko Gruppe einen P2G von 2 % vor, der vollständig durch CET1 zu decken ist und den vorhergehenden P2G von 4 % ersetzt. Ab dem 1. Jänner 2023 wird die P2G gemäß dem SREP 2022-Beschluss 3,25 % auf konsolidierter Ebene betragen.
Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie veröffentlichte die EZB am 12. März 2020 vorübergehende Kapitalerleichterungsmaßnahmen in Hinblick auf die vollständige Nutzung des Kapitalerhaltungspuffers sowie des P2G, die es den Instituten ermöglichen, vorübergehend unter diesen Anforderungen zu agieren. In ihrem Ankündigungsschreiben vom 28. Juli 2020, stellte die EZB klar, dass die Banken nicht vor Ende 2022 mit der Auffüllung der kombinierten Pufferanforderungen und P2G beginnen müssen. Angesichts der soliden Kapitalstruktur der Addiko Bank bestand keine Notwendigkeit, von diesen Maßnahmen Gebrauch zu machen. Die während des Berichtszeitraums geltenden Eigenkapitalanforderungen, einschließlich eines ausreichenden Puffers, wurden auf konsolidierter Basis jederzeit erfüllt. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Kapitalerleichterungsmaßnahmen wieder aufgehoben, womit die Gesamtkapitalanforderung der Banken wieder über der P2G liegt.
Auf Konzernebene erfolgt die aufsichtsrechtliche Berichterstattung durch die Addiko Bank AG als EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft der Gruppe von Kreditinstituten. Die folgende Tabelle enthält eine Aufgliederung der Eigenmittel der Gruppe unter Anwendung der Übergangsbestimmungen zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 gemäß CRR unter Verwendung der IFRS-Werte.
| | in EUR Mio. |
| | |
Ref1 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Hartes Kernkapital (CET1: Common Equity Tier 1): Kapitalinstrumente und Reserven | | |
1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio | 195,0 | 195,0 |
2 Einbehaltene Gewinne 2) | 284,4 | 270,8 |
3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 2) | 241,1 | 325,2 |
5a Von unabhängiger Seite geprüfte Gewinne, abzüglich aller vorhersehbarer Abgaben oder Dividenden | 2,1 | 13,6 |
5aa hievon: anrechenbarer Gewinn des laufenden Geschäftsjahres | 25,7 | 13,6 |
5ab hievon: vorhersehbare Abgaben oder Dividenden | -23,6 | 0,0 |
6 CET1 Kapital vor regulatorischen Anpassungen | 722,6 | 804,6 |
CET1 Kapital: Regulatorische Anpassungen | | |
7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen | -0,9 | -1,1 |
8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspr. Steuerschulden) | -15,4 | -16,1 |
10 Von den künftigen Gewinnen abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entspr. Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 (3) erfüllt sind) | -10,3 | -10,4 |
16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals | -0,4 | 0,0 |
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) | 0,0 | 0,0 |
27a Sonstige regulatorische Anpassungen (inkl. IFRS 9 Übergangsbestimmungen) | 40,9 | 27,1 |
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals insgesamt | 13,9 | -0,4 |
29 Hartes Kernkapital (CET1) | 736,5 | 804,3 |
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rückstellungen | | |
58 Ergänzungskapital (T2) | 0,0 | 0,0 |
59 Gesamtkapital (TC = T1 + T2) | 736,5 | 804,3 |
60 Gesamte risikogewichtete Aktiva | 3.487,3 | 3.624,9 |
Kapitalquoten und -anforderungen einschließlich Puffer | | |
61 Harte Kernkapitalquote | 21,1% | 22,2% |
63 Gesamtkapitalquote | 21,1% | 22,2% |
64 Anforderungen an die harte Kernkapitalquote des Instituts insgesamt | 8,8% | 11,1% |
65 davon: Anforderungen im Hinblick auf den Kapitalerhaltungspuffer | 2,5% | 2,5% |
66 davon: Anforderungen im Hinblick auf den antizyklischen Kapitalpuffer | 0,0% | 0,0% |
68 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Risikopositionsbetrags) nach Abzug der zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen erforderlichen Werte | 9,9% | 10,1% |
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) | | |
72 Direkte und indirekte Positionen in Eigenmittelinstrumenten oder Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) | 4,7 | 3,3 |
75 Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 17,65 %, verringert um den Betrag der verbundenen Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 CRR erfüllt sind) | 26,7 | 13,8 |
| | |
1) Die Verweise kennzeichnen die in der EU-Vorlage vorgeschriebenen Zeilen, die anwendbar sind und für die es einen Wert gibt. Die Gliederung basiert auf den technischen Standards, die in (EU) 2021/637 vom 15. März 2021 enthalten sind.
Das Gesamtkapital verringerte sich während des Berichtszeitraums um EUR 67,8 Mio., was auf den Nettoeffekt der folgenden Komponenten zurückzuführen ist:
- Eine negative Entwicklung von EUR -53,5 Mio. bei den zum FVTOCI bewerteten Finanzinstrumenten. Das OCI aus Schuldinstrumenten, die zum FVTOCI bewertet werden, verringerte sich um EUR -83,7 Mio. aufgrund der Auswirkungen der russischen Militärinvasion in der Ukraine und der Entscheidung der EZB, die Zinsen zu erhöhen. Diese Entwicklung wurde teilweise durch die Anwendung von Artikel 468 CRR neutralisiert, wonach 40 % der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zum FVTOCI bewerteten Finanzinstrumenten wieder dem Kapital zugerechnet werden können (EUR +31.0 Mio.). Darüber hinaus ergab sich eine geringfügige Auswirkung auf das Gesamtkapital durch einen Rückgang der Fremdwährungsrücklagen (EUR -0,6 Mio.), der Marktentwicklung von Eigenkapitalinstrumenten (EUR -0,4 Mio.) und versicherungsmathematischen Gewinnen aus leistungsorientierten Zusagen
EUR +0,2 Mio.).
- Eine negative Auswirkung auf die Eigenmittel in Höhe von EUR -17,1 Mio. in Verbindung mit der Anwendung der IFRS 9-Übergangsbestimmungen. Dieser Effekt resultierte aus den folgenden zwei Komponenten: Auf Basis der entsprechenden Regelung sank ab dem 1. Januar 2022 der den Eigenmitteln hinzurechenbare Anteil der erwarteten Kreditverluste (ECL) aus der Erstanwendung von IFRS 9 von 50% auf 25%, was zu einer negativen Auswirkung auf das Kapital in Höhe von EUR -10,0 Mio. führte. Die dynamische Komponente der IFRS 9-Übergangsregelung, die am 24. Juni 2020 durch die Verordnung (EU) 2020/873 geändert wurde und die es ermöglicht 75% (100% in den Jahren 2020/21) des gestiegenen Bestands an ECL der Stages 1 und 2 seit dem 1. Januar 2020 dem Kapital zuzurechnen, sank um EUR -7,1 Mio. Das ist darauf zurückzuführen, dass der Bestand an ECL der Stages 1 und 2 unter den Bestand vom 1. Januar 2020 fiel und die dynamische Komponente somit Null betrug.
- Ein Rückgang der sonstigen regulatorischen Abzugsposten i.H.v. EUR 0,8 Mio., der die folgenden Punkte widerspiegelt: (i) ein geringerer Betrag an immateriellen Vermögenswerten, der gemäß des Entwurfes von Regulierungsstandards zur aufsichtlichen Behandlung von Software-Assets (EBA/CP/2020/11) ermittelt wurde (EUR +0,7 Mio. Kapitaleffekt), (ii) eine Verringerung der aufsichtlichen Bewertungsanpassungen im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten/Verbindlichkeiten (EUR +0,1 Mio.), (iii) und ein "neuer" Abzugsposten aus notleidenden Krediten im Zusammenhang mit dem SREP-Prozess (EUR -0,1 Mio.). Die latenten Steueransprüche auf bestehende Verlustvorträge blieben stabil (EUR +0,1 Mio.).
- Ein negativer Effekt von EUR 0,1 Mio. im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm. Der EZB-Rat hat den Beschluss der Addiko zum Rückkauf von rund EUR 0,6 Mio. eigener CET1-Instrumente gemäß Artikel 77 (1) lit. a und Artikel 78 (1) lit. b CRR genehmigt. Zum Jahresende wurden die noch im Eigenbestand der Bank befindlichen CET1-Instrumente in Höhe von EUR -0,4 Mio. gemäß Artikel 36 (1) lit. f CRR als Abzugsposten berücksichtigt. Im Zuge dessen ergab sich auch ein positiver Effekt in Höhe von EUR 0,3 Mio. aus der Erfassung von aktienbasierten Vergütungen durch Eigenkapitalinstrumente.
- Berücksichtigung des geprüften Ergebnisses i.H.v. EUR 25,7 Mio., abzüglich geplanter Dividenden i.H.v.
EUR -23,6 Mio.
Eigenmittelanforderungen gemäß Übergangsbestimmung (risikogewichtete Aktiva)
Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Risiken, zu denen das Kreditrisiko, das operationelle Risiko und das Marktrisiko gehören, verwendet die Addiko Gruppe für die Berechnung aller drei Risikoarten den Standardansatz, das zum Teil die relativ hohe Risikodichte von 58,2% zum Jahresende 2022 (2021: 62,0%) erklärt - gemessen an den RWA im Verhältnis zu den Aktiva. Eine weitere wichtige Ursache für die ausgewiesene Risikodichte ist die Konzentration der Bank auf unbesicherte Konsumenten- und SME Kredite.
Die risikogewichteten Aktiva (RWA) reduzierten sich im Berichtszeitraum um EUR -137,6 Mio.:
- Die RWA für das Kreditrisiko verringerten sich um EUR -191,5 Mio. Davon entfielen auf den geschäftsbedingte Rückgang EUR -110 Mio., die sich hauptsächlich in den Nicht-Fokus Segmenten ergaben: Large Corporates (EUR -131 Mio.), Corporate Center (EUR -59 Mio.), Mortgages (EUR -59 Mio.) und Public Finance (EUR -20 Mio.). Ferner trugen folgende Faktoren zur RWA-Reduzierung bei: (i) die Ratingverbesserung Kroatiens, die sich auf die Gewichtung von Schuldtiteln auswirkte (EUR -20 Mio.) und (ii) die Verkäufe im ausgefallenen Portfolio (EUR -14 Mio.). Der oben beschriebene RWA-Rückgang wurde teilweise durch (i) die neuen Finanzierungen in den Fokussegmenten Consumer und SME (EUR +175 Mio.) und (ii) den Anstieg der latenten Steueransprüche und des Anlagevermögens ( EUR +18 Mio.) kompensiert. Andererseits waren mehrere Optimierungsinitiativen für eine Verringerung der RWA in Höhe von EUR -60,6 Mio. verantwortlich: (i) die Optimierung der Kreditumrechnungsfaktoren (EUR -17 Mio.) und (ii) des Artikel 501 CRR Unterstützungsfaktors für KMUs (EUR -22 Mio.) sowie (iii) die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der RWA (EUR -21,6 Mio.). Letztlich wurde die RWA-Berechnung auch durch die Anwendung der IFRS 9-Übergangsregeln (EUR -17,1 Mio.) und die teilweise Neutralisierung der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zum FVTOCI bewerteten Instrumenten von öffentlichen Emittenten (EUR -3,7 Mio.) beeinflusst – wie im vorigen Abschnitt zu den Eigenmitteln beschrieben.
- Die RWA für das Gegenparteiausfallrisiko (CVA) blieben während des Berichtszeitraumes stabil.
- Die RWAs für das Marktrisiko stiegen um EUR 54,9 Mio. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Umsetzung der Leitlinie zu strukturellen Fremdwährungspositionen gemäß Artikel 352 Absatz 2 CRR (EBA/GL/2020/09) zurückzuführen (EUR +140,2 Mio.). Die Addiko Bank erhielt am 3. August 2022 die Genehmigung der EZB, die strukturellen Fremdwährungspositionen HRK und RSD, die bewusst zur Absicherung der Kapitalquoten eingegangen wurden, von der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Fremdwährungsrisiken in Einklang mit den EBA-Leitlinien auszunehmen. Basierend auf den Zahlen für das Jahresende 2022 hat die Genehmigung zu einer RWA-Verringerung für das Marktrisiko in Höhe von EUR -85,3 Mio. geführt.
- Die risikogewichteten Aktiva für das operationelle Risiko reduzierten sich um EUR 0,9 Mio.. Der Rückgang ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Berechnung der RWA für operationelle Risiken auf einem Dreijahresdurchschnitt der relevanten Erträge basiert, welche um EUR 6,5 Mio. niedriger verglichen mit jenem im Jahr 2019 sind. Diese sind in 2022 nicht mehr Teil des Dreijahresdurchschnitts.
| | in EUR Mio. |
| | |
Ref1 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
1 Kreditrisiko gemäß Standardansatz | 2.935,5 | 3.126,9 |
6 Gegenparteiausfallsrisiko | 4,0 | 4,1 |
20 Marktrisiko | 144,8 | 89,9 |
23 Operationelles Risiko | 403,0 | 404,0 |
29 Gesamte risikogewichtete Aktiva | 3.487,3 | 3.624,9 |
| | |
1)Die Verweise beziehen sich auf die Posten laut EU-Meldebogen, die zutreffend sind und Werte enthalten.
Verschuldungsquote gemäß Übergangsbestimmung
Auf Ebene der Addiko Gruppe beträgt die gemäß CRD IV berechnete Verschuldungsquote zum 31. Dezember 2022 11,6% (2021: 12,9%). Die Entwicklung ist auf die oben erwähnte Entwicklung im Kernkapital und der Gesamtrisikopositionsmessgröße für das Verschuldungsrisikos zurückzuführen, wobei die Kernkapital relativ gesehen stärker betroffen ist.
| | in EUR Mio. |
| | |
Ref1 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
2 Kernkapital | 736,5 | 804,3 |
13 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote | 6.334,0 | 6.227,9 |
14 Verschuldungsquote % | 11,6% | 12,9% |
| | |
1) Die Verweise beziehen sich auf die Posten laut EU-Meldebogen, die zutreffend sind und Werte enthalten.
Offenlegungsschema IFRS 9/Artikel 468 CRR
Die Tabelle zeigt den Vergleich der Eigenmittel-, Kapitalquoten und Verschuldungsquoten mit und ohne Anwendung von Übergangsregelungen für IFRS 9 oder analoge ECLs sowie mit und ohne Anwendung der Übergangsregelung gemäß Artikel 468 CRR.
| | in EUR Mio. |
| | |
Ref1 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Verfügbares Kapital (Beträge) | | |
1 Hartes Kernkapital (CET1: Common Equity Tier 1) | 736,5 | 804,3 |
2 CET1 Kapital bei Nichtanwendung der IFRS 9 Übergangsbestimmungen | 726,5 | 777,1 |
2a CET1-Kapital bei Nichtanwendung der vorübergehenden Behandlung der zum FVTOCI bewerteten nicht realisierten Gewinne und Verluste (Art. 468 CRR) | 705,4 | n.a. |
2b CET1-Kapital bei Nichtanwendung aller Übergangsbestimmungen | 695,4 | 777,1 |
5 Gesamtkapital | 736,5 | 804,3 |
6 Gesamtkapital bei Nichtanwendung der IFRS 9 Übergangsbestimmungen | 726,5 | 777,1 |
6a Gesamtkapital bei Nichtanwendung der vorübergehenden Behandlung der zum FVTOCI bewerteten nicht realisierten Gewinne und Verluste (Art. 468 CRR) | 705,4 | n.a. |
6b Gesamtkapital bei Nichtanwendung aller Übergangsbestimmungen | 695,4 | 777,1 |
Risikogewichtete Aktiva | | |
7 Gesamt RWAs | 3.487,3 | 3.624,9 |
8 Gesamt RWAs bei Nichtanwendung der IFRS 9 Übergangsbestimmungen | 3.477,3 | 3.597,7 |
8a Gesamt RWA bei Nichtanwendung der vorübergehenden Behandlung der zum FVTOCI bewerteten nicht realisierten Gewinne und Verluste (Art. 468 CRR) | 3.491,1 | n.a. |
8b Gesamt RWA bei Nichtanwendung aller Übergangsbestimmungen | 3.481,0 | 3.597,7 |
Eigenmittel Kennzahlen % | | |
9 Kernkapital | 21,1% | 22,2% |
10 Hartes Kernkapital bei Nichtanwendung der IFRS 9 Übergangsbestimmungen | 20,9% | 21,6% |
10a Hartes Kernkapital bei Nichtanwendung der vorübergehenden Behandlung der zum FVTOCI bewerteten nicht realisierten Gewinne und Verluste (Art. 468 CRR) | 20,3% | n.a. |
10b Hartes Kernkapital bei Nichtanwendung aller Übergangsbestimmungen | 20,0% | 21,6% |
13 Gesamtkapital | 21,1% | 22,2% |
14 Gesamtkapital bei Nichtanwendung der IFRS 9 Übergangsbestimmungen | 20,9% | 21,6% |
14a Gesamtkapital bei Nichtanwendung der vorübergehenden Behandlung der zum FVTOCI bewerteten nicht realisierten Gewinne und Verluste (Art. 468 CRR) | 20,3% | n.a. |
14b Gesamtkapital bei Nichtanwendung aller Übergangsbestimmungen | 20,0% | 21,6% |
Verschuldungsquote | | |
15 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote | 6.334,0 | 6.227,9 |
16 Verschuldungsquote | 11,6% | 12,9% |
17 Verschuldungsquote bei Nichtanwendung der IFRS 9 Übergangsbestimmungen | 11,5% | 12,5% |
17a Verschuldungsquote bei Nichtanwendung der vorübergehenden Behandlung der zum FVTOCI bewerteten nicht realisierten Gewinne und Verluste (Art. 468 CRR) | 11,2% | n.a. |
17b Verschuldungsquote bei Nichtanwendung aller Übergangsbestimmungen | 11,1% | 12,5% |
| | |
1) Die Verweise beziehen sich auf die Posten laut EU-Meldebogen, die zutreffend sind und Werte enthalten.
Addiko hat sich im Rahmen der Eigenmittelberechnung auf Ebene der Addiko Gruppe für die Anwendung der IFRS 9-Übergangsbestimmungen entschieden, welche durch die EU am 21. Dezember 2017 veröffentlicht und am 24. Juni 2020 erweitert wurden. Diese Übergangsbestimmungen gestatten es den Banken, einen Teil der Auswirkungen, die IFRS 9 auf ihre Risikovorsorge hat, innerhalb der ersten fünf Jahre der Anwendung von IFRS 9 wieder zu ihrer Eigenmittelausstattung hinzuzurechnen. In den ersten fünf Jahren der Anwendung von IFRS 9 können zu den Eigenmitteln jeweils 95%, 85%, 70%, 50% und 25% wieder hinzugerechnet werden. Die Möglichkeit der Einbeziehung dieser statischen Komponente in die Eigenmittel läuft Anfang 2023 aus. Mit Einführung der Verordnung EU 2020/873, welche infolge der Covid-19-Pandemie erlassen wurde, können zusätzlich entstandene Wertberichtigungen seit dem 1. Januar 2020, die sich aus den Stages 1 und 2 ergeben, mit einem Anteil von 100%, 100%, 75%, 50% und 25% pro Jahr bis 2024 in die Eigenmittel einbezogen werden. Aufgrund der Verringerung der Wertberichtigungen in den Stages 1 und 2 wurde nur der Anteil der Erstanwendung von IFRS 9 zum Jahresende 2022 dem Kapital wieder zugeführt.
Im März 2022 beschloss Addiko, von der vorübergehenden Behandlung gemäß Artikel 468 CRR der Verordnung (EU) 2020/873 Gebrauch zu machen, um die potenziellen künftigen Auswirkungen der derzeit unvorhersehbaren Entwicklungen im Ukraine-Russland-Konflikt auf die Märkte zu begrenzen. Dadurch können im Laufe des Jahres 2022, 40% der nicht realisierten Gewinne und Verluste von staatlichen Schuldtiteln, die gemäß FVOCI bewertet wurden, wieder dem CET1 zugerechnet werden. Mit 1. Januar 2023 läuft auch diese Übergangsregelung aus.
MREL
Damit die Banken über ausreichend Eigenkapital und Verbindlichkeiten verfügen, die zur Absorption von Verlusten im Falle einer Abwicklung und als Bail-in Instrument verwendet werden können, sodass eine Bankenabwicklung ohne Rückgriff auf staatliche finanzielle Unterstützungen möglich ist, sind österreichische Banken gemäß BaSAG verpflichtet, jederzeit die Mindestanforderung an regulatorischen Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) zu erfüllen. Diese Mindestanforderungen werden für jedes Institut bzw. jede Bankengruppe von der zuständigen Abwicklungsbehörde – im Falle der Addiko Gruppe der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB) – individuell festgelegt.
Am 28. Januar 2022 erhielt Addiko den jährlichen Abwicklungsplan vom Single Resolution Board (SRB). Der Abwicklungsplan steht im Einklang mit dem Vorjahresbeschluss, wobei nur die Addiko Bank d.d. (Kroatien) als Unternehmen mit kritischen Funktionen für den Markt identifiziert und aus diesem Grund als Abwicklungsunternehmen eingestuft wurde. Dies bedeutet, dass für die gesamte Addiko-Gruppe keine MREL-Anforderungen festgelegt wurden. Nur für die kroatische Tochtergesellschaft wurde ein Rekapitalisierungsbetrag festgelegt, der bereits durch die lokalen Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gedeckt ist.
Ergänzende Angaben nach UGB/BWG
(82) Als Sicherheiten übertragene Vermögenswerte
Alle Geschäfte, welche als Sicherheit an Dritte übertragene Vermögenswerte enthalten, wurden zu Bedingungen, die für solche Aktivitäten üblich sind, abgeschlossen. Der Buchwert der als Sicherheiten übertragenen finanziellen Vermögenswerte ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Kassenbestand, Barguthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben | 7,3 | 6,7 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0,0 | 45,2 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 33,6 | 22,6 |
Gesamt | 40,9 | 74,4 |
| | |
Bei der Position " Kassenbestand, Barguthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben" handelt es sich um Cash Collaterals, welche für Derivate als Sicherheit hinterlegt wurden. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus Refinanzierungstransaktionen und anderen Sicherheitenvereinbarungen verpfändet. Darüber hinaus wurden Sicherheiten (Schuldverschreibungen) in Höhe von EUR 25,5 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) im Zusammenhang mit Pensionsgeschäften verpfändet.
Der beizulegende Zeitwert der als Sicherheit erhaltenen Schuldverschreibungen, die die Addiko Gruppe unabhängig vom Ausfall des Eigentümers der Sicherheiten veräußern oder weiterverpfänden darf, beläuft sich zum Jahresende 2022 auf EUR 8,3 Mio. (2021: EUR 5,2 Mio.) und bezieht sich im Wesentlichen auf Reverse-Repo-Geschäfte. Alle Transaktionen wurden zu Bedingungen durchgeführt, die für Standard-Repo-Geschäfte üblich und üblich sind.
(83) Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere
| | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| | | | | | |
| davon börsennotiert | davon nicht börsennotiert | Summe | davon börsennotiert | davon nicht börsennotiert | Summe |
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | | | | | | |
Schuldverschreibungen | 2,1 | 15,7 | 17,9 | 14,7 | 16,8 | 31,5 |
Finanzielle Vermögenswerte zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | | | | | | |
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,3 | 0,3 |
Schuldverschreibungen | 0,0 | 1,5 | 1,5 | 0,0 | 2,7 | 2,7 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | | | | | | |
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 17,7 | 17,7 | 0,0 | 16,7 | 16,7 |
Schuldverschreibungen | 804,5 | 55,4 | 859,9 | 907,0 | 85,4 | 992,4 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | | | | | | |
Schuldverschreibungen | 111,7 | 62,9 | 174,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| | | | | | |
(84) Gesamtkapitalrentabilität
Zum 31. Dezember 2022 beträgt die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG 0,4% (2021: 0,02%). Die Kennzahl wird berechnet, indem das Ergebnis nach Steuern durch die Bilanzsumme zum Berichtsstichtag geteilt wird.
(85) Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Im Berichtszeitraum wurden folgende Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Wien getätigt:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Prüfungskosten für den Jahresabschluss | -0,2 | -0,2 |
Kosten für das laufende Jahr | -0,2 | -0,2 |
Kosten des Vorjahres im laufenden Jahr | 0,0 | 0,0 |
Aufwendungen für sonstige Leistungen | 0,0 | -0,1 |
Für sonstige Leistungen | 0,0 | -0,1 |
Gesamtleistungen | -0,3 | -0,3 |
| | |
Die im Geschäftsjahr als Aufwendungen für den Abschlussprüfer erfassten Aufwendungen beinhalten das Honorar (inklusive Umsatzsteuer) sowie die damit zusammenhängenden Barauslagen.
Die Aufwendungen für den Jahresabschluss beziehen sich auf die Prüfungskosten für den Jahresabschluss der Addiko Bank AG sowie die Kosten des Konzernabschlusses selbst.
(86) Handelsbuch
Das Volumen des Handelsbuchs der Addiko Bank setzt sich wie folgt zusammen:
| | in EUR Mio. |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Derivate im Handelsbuch (Nominale) | 99,0 | 155,7 |
Schuldverschreibungen (Buchwert) | 17,9 | 31,5 |
Handelsbuch Volumen | 116,8 | 187,2 |
| | |
(87) Mitarbeiterdaten
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Mitarbeiter zum Stichtag (in Vollzeitäquivalenten – FTE) | 2.444 | 2,475 |
Mitarbeiter im Durchschnitt (FTE) | 2.454 | 2,600 |
| | |
(88) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen sind in der Konzernobergesellschaft die folgenden Aufwendungen angefallen:
| | | | in TEUR |
| | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Abfertigungen | Pensionen | Abfertigungen | Pensionen |
Vorstände | 29,0 | 0,0 | 36,6 | 0,0 |
Leitende Angestellte | 36,9 | 12,7 | 45,4 | 6,5 |
Übrige Arbeitnehmer | 146,8 | 60,6 | 232,7 | 50,3 |
Gesamt | 212,7 | 73,3 | 314,7 | 56,8 |
| | | | |
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen ist ein Betrag von EUR 184,7 Tausend (2021: EUR 259,2 Tausend) für beitragsorientierte Versorgungspläne enthalten.
(89) Beziehungen zu den Organen
89.1. Vorschüsse, Kredite und Haftungen für Organe
Zum 31. Dezember 2022 erhielten die Organe von der Addiko Bank AG weder Vorschüsse oder Kredite noch wurden Haftungen zu deren Gunsten übernommen. Die während des Geschäftsjahres als Aufsichtsrat tätigen Personen haben für sich und ihre Unternehmen, für die sie persönlich haften, zum Jahresultimo von der Addiko Bank AG keine Kredite und Haftungen erhalten.
89.2. Aufgliederungen der Organbezüge der Konzernobergesellschaft
| | in TEUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Vorstand | -3.386,8 | -2.054,8 |
Aufsichtsrat | -556,1 | -335,8 |
Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen | -1.485,1 | -1.263,8 |
Gesamt | -5.428,0 | -3.654,4 |
| | |
Die ausgewiesenen Beträge entsprechen der geschätzten Auszahlung zum Bilanzstichtag und können von der endgültigen Auszahlung abweichen.
Die im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind unter Anhangsangabe (90) Organe angegeben.
(90) Organe
1. Jänner bis 31. Dezember 2022
Aufsichtsrat
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Kurt Pribil
Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats:
Sava Ivanov Dalbokov (seit 26.04.2022)
Pieter van Groos (von 28.04.2021 bis 14.04.2022)
Mitglieder des Aufsichtsrats:
Monika Wildner
Frank Schwab
Johannes Proksch (seit 14.04.2022)
Sava Ivanov Dalbokov (von 14.04.2022 bis 25.04.2022)
Dragica Pilipović-Chaffey (bis 14.04.2022)
Sebastian Prinz Schoenaich-Carolath (bis 14.04.2022)
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt:
Christian Lobner
Thomas Wieser
Bundesaufsichtsbehörden
Staatskommissär:
Vanessa Koch
Staatskommissär Stellvertreter:
Lisa-Maria Haas
Vorstand
Herbert Juranek , Vorsitzender des Vorstands
Tadej Krašovec , Mitglied des Vorstands
Ganesh Krishnamoorthi, Mitglied des Vorstands
Edgar Flaggl, Mitglied des Vorstands (seit 01.06.2022)
(91) Konsolidierungskreis
In den Konsolidierungskreis nach IFRS per 31. Dezember 2022 werden folgende direkte Tochterunternehmen der Addiko Bank AG mittels Vollkonsolidierungsmethode einbezogen:
| | | | | |
Gesellschaft | Sitz | Kapitalanteil in % | Datum des Abschlusses | Typ |
Addiko Bank d.d. | Ljubljana | 100,0 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank d.d. | Zagreb | 100,0 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank a.d. | Belgrad | 100,0 | 31.12.2022 | KI |
ADDIKO BANK A.D. | Podgorica | 100,0 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank d.d. | Sarajevo | 100,0 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank a.d. | Banja Luka | 99,9 | 31.12.2022 | KI |
| | | | | |
(92) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Wien, 21. Februar 2023
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl Tadej KrašovecGanesh Krishnamoorthi
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, 21. Februar 2023
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl Tadej KrašovecGanesh Krishnamoorthi
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Addiko Bank AG, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Konzernabschluss
Die Kredite und Forderungen an Kunden sind im Bilanzposten "Kredite und Forderungen an Kunden" mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 3.292,7 Mio EUR nach dem Abzug der Wertberichtigungen enthalten. Sie betreffen hauptsächlich Kredite und Forderungen an Haushalte sowie nichtfinanzielle Gesellschaften in südosteuropäischen Staaten. Für diese Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen im Ausmaß von 183,5 Mio EUR.
Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Wertberichtigungen in Punkt 17.2. "Wertminderungen" und Punkt 61.1. "Methodik der Wertberichtigungsermittlung" im Anhang zum Konzernabschluss.
Der Konzern überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und somit Einzelwertberichtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.
Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenariogewichteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.
Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Kreditforderungen führt der Konzern eine Berechnung der pauschalen Einzelwertberichtigung auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale durch. Die im Bewertungsmodell hinterlegten Parameter basieren auf statistischen Erfahrungswerten sowie Annahmen über den zukünftigen Risikoverlauf.
Bei allen anderen Kreditforderungen wird für den erwarteten Kreditverlust ("expected credit loss", "ECL") eine Portfoliowertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stufe 1) verwendet. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit (Stufe 2) berechnet. Bei der Ermittlung des ECL sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen unter anderem ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.
Da das angewendete Wertberichtigungsmodell außerordentliche Sachverhalte wie die aktuellen Volatilitäten und Unsicherheiten der makroökonomischen Faktoren nicht angemessen abbilden kann, wurde vom Konzern zusätzlich zum Modellergebnis eine Erhöhung des Vorsorgebetrages ("Post Model Adjustment") auf Basis bankinterner Schätzungen unter Zugrundelegung externer Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung vorgenommen.
Dies bedeutet, dass die Ermittlung des Stufentransfers und der Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des Post Model Adjustments auf Annahmen und Schätzungen basiert, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzunsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Wertberichtigungen ergeben. Für den Konzernabschluss ergibt sich daraus das Risiko einer möglichen Falschaussage hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Kreditrisikovorsorgen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Wertberichtigungsbildung von Kundenkrediten im Konzern erhoben und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
- Wir haben auf Basis von Stichproben aus unterschiedlichen Portfolien untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichproben erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung der Ratingstufen und lokalen Marktbesonderheiten. Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Krediten wurden in Stichproben die von den lokalen Banken getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit und Konsistenz von Zeitpunkt und Höhe der angenommenen Rückflüsse untersucht.
- Bei allen anderen Kreditforderungen, für die pauschale Einzelwertberichtigungen bzw eine Portfoliowertberichtigung berechnet wurde, haben wir die Methodendokumentation des Konzerns auf Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner Validierungen die Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Basis von zwölf Monaten und der Gesamtlaufzeit und Verlustquoten beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung im Rahmen der Parameterschätzung überprüft. Wir haben weiters die Herleitung und Begründung des Post Model Adjustments, sowie die zugrundeliegenden Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzogen. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir Financial Risk Management Spezialisten eingebunden.
Ansatz und Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten in Kroatien
Das Risiko für den Konzernabschluss
Der Konzern bilanziert Rückstellungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten in Kroatien unter dem Bilanzposten "Rückstellungen", darunter "Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten". Die Rechtsrisiken stehen im Zusammenhang mit Konsumentenbeschwerden bei einseitigen Zinsanpassungsklauseln und CHF-Währungsklauseln in CHF-Kreditverträgen.
Der Vorstand beschreibt den Prozess für die Überwachung und Bevorsorgung von Rechtsrisiken im Punkt 69. "Rechtsrisiken" im Anhang zum Konzernabschluss.
Die betragliche Höhe der Rückstellung wird vom Konzern unter Berücksichtigung von laufenden Verfahrensentwicklungen eingeschätzt. Diese Einschätzungen betreffen die Verfahrensdauer und -kosten sowie den Verfahrensausgang. Für die Beurteilung der Rückstellungshöhe und der damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren stützt sich der Konzern auf Gutachten und Einschätzungen von externen Rechtsberatern, die mit der rechtlichen Vertretung betraut wurden, sowie Stellungnahmen der internen Rechtsabteilung und Analysen der gerichtlichen Gutachten.
Das Risiko für den Konzernabschluss ergibt sich aus Unsicherheiten und Ermessensspielräumen im Zusammenhang mit der Einschätzung der oben angeführten Faktoren, insbesondere der Erfolgsaussichten aus den laufenden Verfahren, sowie der Höhe und dem Zeitpunkt von aus dem Verfahren zustehenden Zahlungen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung von Ansatz und Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten in Kroatien haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die Methodik für die Ermittlung der Rückstellungshöhe in Zusammenhang mit den bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten in Kroatien auf Angemessenheit und Konformität mit den Rechnungslegungsstandards beurteilt.
- Wir haben die verwendeten Annahmen und Schätzungen des Konzerns im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten auf Angemessenheit beurteilt. Dies beinhaltete die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausganges von Rechtsstreitigkeiten sowie der Zuverlässigkeit von geschätzten Schadenersatzansprüchen und Rechtsanwaltskosten; dies erfolgte durch Einsichtnahme in zB einzelne Gerichtsakten, Entscheidungen übergeordneter Gerichte, Stellungnahmen und Analysen der internen und externen Rechtsanwälte des Konzerns. Weiters haben wir die Entwicklungen der Gerichtspraxis in Kroatien analysiert, um die Angemessenheit der wichtigsten Schätzungen des Managements im Rahmen des Rückstellungsprozesses zu würdigen.
- Wir haben in die Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der kroatischen Bank und der Konzernmutter in Österreich Einsicht genommen, um die Berichterstattungen zu diesen Rechtsrisiken mit den wesentlichen Ermessens- und Schätzungsannahmen des Managements im Rahmen der Rückstellungsbildung zu vergleichen, sowie um zusätzliche potenzielle Verpflichtungen zu identifizieren.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzern-Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. April 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 14. April 2022 wurden wir für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 27. April 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Bericht des Aufsichtsrates
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!
In einem Jahr beispielloser Herausforderungen und wirtschaftlicher Unsicherheit, die durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine verursacht wurden, hat Addiko starke operative und finanzielle Ergebnisse erzielt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Transformationsprogramms, bei dem Addiko als Spezialbank für Verbraucher- und KMU-Kredite neu positioniert wurde, bleibt die Bank bestrebt, ihre Dienstleistungen in Mittel- und Südosteuropa weiterhin schnell, digital fortschrittlich und innovativ anzubieten. 2022 erweckte auch den Markencharakter und Hauptkommunikator des Unternehmens – Oskar – zum Leben. In Kombination mit mehr als 100 Marketingkampagnen trug Oskar dazu bei, die Markenbekanntheit zu steigern und ein beständiges Kundenwachstum in allen Ländern zu erzielen, um Addikos Versprechen zu erfüllen, wann und wo immer der zusätzliche finanzielle Schub zu sein.
Neben einer soliden Kosteneffizienz und der Aufrechterhaltung eines ausgewogenen Risikoprofils hat Addiko im Jahr 2022 einen Weg eingeschlagen, um zu einer umweltverträglicheren Zukunft beizutragen. Mit der Verabschiedung der ersten ESG-Strategie sendet die Bank eine klare Botschaft: Addiko will ein Teil der Lösung sein, nicht das Problem.
Tätigkeiten des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr alle ihm obliegenden Aufgaben auf höchst gewissenhafte Weise und in Übereinstimmung mit dem Gesetz, den Statuten der Gesellschaft und seiner eigenen Geschäftsordnung wahrgenommen.
Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 zehn Sitzungen abgehalten und vier Umlaufbeschlüsse getroffen. Weiters stand er dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite und war auch für die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsleitung zuständig. Im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse hat der Vorstand detailliert über die finanzielle Situation und die Geschäftsentwicklung der Addiko Gruppe berichtet. Der Vorstand hat Strategien und wesentliche spezifische Maßnahmen mit dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt, wobei dem Aufsichtsrat in ausreichendem Maße die Möglichkeit eingeräumt wurde, alle vom Vorstand vorgeschlagenen Berichte und Beschlüsse eingehend zu prüfen. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat zehn Working Group Sitzungen abgehalten, bei denen die Strategie der Addiko Gruppe vertiefend mit dem Vorstand bearbeitet wurde.
In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sich von der Gesetzmäßigkeit, Pflichtmäßigkeit und Angemessenheit der Geschäftsleitung der Addiko Gruppe zu überzeugen.
Der Aufsichtsrat hatte folgende fünf ständige Ausschüsse gebildet:
- den Prüfungs- und Compliance Ausschuss / Audit, Compliance & AML Committee (der fünf Sitzungen in 2022 abhielt),
- den Kredit & Risikoausschuss (der aus dem zusammengeführten ehemaligen Kredit- und dem ehemaligen Risikoausschuss besteht, sechs Sitzungen abhielt und drei Umlaufbeschlüsse verabschiedete),
- den Digitalisierung & IT Ausschuss (der 2022 vier Sitzungen abhielt),
- den Nominierungs- und Vergütungsausschuss (der sechs Sitzungen abhielt) und
- den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (der drei Sitzungen abhielt und 2022 einen Umlaufbeschluss verabschiedete).
Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats der Addiko Bank AG standen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.
In mindestens vierteljährlich stattfindenden Sitzungen persönlich und über virtuelle Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig Informationen zu folgenden Themen: Geschäftsentwicklung im Vorquartal, finanzielle Leistung, Risikoentwicklung und wesentliche Angelegenheiten sowie größere Rechtsstreitigkeiten. Zwischen den Quartalsberichten informierte der Vorstand den Aufsichtsrat auch über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig Berichte von Führungskräften, insbesondere des Compliance Officer und des Internal Audit Officer.
Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat
Der Vorstand der Addiko Bank AG hat sich im Berichtsjahr verändert, d.h. ein Vorstandsmitglied, Herr Edgar Flaggl wurde zum Vorstandsmitglied ernannt. Daher besteht der Vorstand nunmehr aus vier Mitgliedern.
Im Jahr 2022 hat sich der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG dahingehend verändert, dass Herr Herr Pieter van Groos, Frau Dragica Pilipovic-Chaffey und Herr Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath nicht mehr von der Hauptversammlung wiedergewählt wurden und stattdessen seit der Hauptversammlung vom 14. April 2022 Herr Johannes Proksch und Herr Sava Ivanov Dalbokov in den Aufsichtsrat berufen wurden. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen zwei vom Betriebsrat entsandt werden.
Konsolidierter Corporate Governance Bericht, Österreichischer Corporate Governance Kodex
Da für das Geschäftsjahr 2020 die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH (zu den Regeln 1 bis 76 des österreichischen Corporate Governance Kodex) und die CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH (zu den Regeln 77 bis 83 des österreichischen Corporate Governance Kodex) den konsolidierten Corporate Governance Bericht der Addiko Bank AG gemäß § 96 Abs. 2 AktG geprüft haben und eine Prüfung gemäß der C-62 Regel des Österreichischen Corporate Governance Kodex dieser nur alle drei Jahre zu erfolgen hat, wurde der Corporate Governance Bericht 2022 nicht geprüft. Nichtsdestotrotz bekennt sich die Addiko Bank AG als börsennotiertes Unternehmen zum Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat entschieden, dass die Addiko Bank AG den im Januar 2023 geänderten österreichischen Corporate Governance Kodex einhalten soll. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, die Bestimmungen des Kodex zum Aufsichtsrat konsequent einzuhalten. In diesem Zusammenhang hält der Aufsichtsrat alle Regeln für die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand sowie des Aufsichtsrats selbst ein, mit Ausnahme der im Corporate Governance Bericht dargestellten Abweichungen.
Separater und konsolidierter Jahresabschluss 2022
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den Einzelabschluss der Addiko Bank AG und den Konzernabschluss der Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2022 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wurden der Lagebericht und der Konzernlagebericht auf ihre Übereinstimmung mit dem Einzel- und Konzernabschluss geprüft und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht wurde gelesen und als nicht wesentlich abweichend von dem konsolidierten Jahresabschluss oder als wesentlich falsch angesehen.
Der Einzelabschluss der Addiko Bank AG wurde nach den Bestimmungen des Bankengesetzes (BWG) und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) erstellt. Der Konzernabschluss der Addiko-Gruppe wurde nach den von der EU übernommenen IFRS und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 245a UGB und des Artikels 59a BWG erstellt. Der Geschäftsbericht, der Konzernjahresbericht, der konsolidierte Corporate Governance Bericht, der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht und der Vorschlag des Vorstands zur Aufteilung des Jahresgewinns 2022 - alle vom Vorstand aufgestellt - wurden ausführlich mit der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und auf der Sitzung des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses am 3. März 2023 erörtert.
In der Sitzung hat der vorgenannte Ausschuss unter anderem beschlossen, die Genehmigung des Einzelabschlusses der Addiko Bank AG durch den Aufsichtsrat vorzuschlagen.
Die Vorsitzende des Prüfungs-, Compliance- und AML-Ausschusses berichtete auf der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. März 2023 über die Empfehlungen des Ausschusses. In dieser Sitzung wurde der Einzel- und Konzernabschluss in Anwesenheit des Abschlussprüfers eingehend geprüft, um insbesondere sicherzustellen, dass sie rechtmäßig, konform und angemessen sind. Der Geschäftsbericht der Addiko Bank AG sowie des Addiko Konzerns, der konsolidierte Corporate Governance Bericht und der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht wurden geprüft und nach Ansicht des Aufsichtsrats als mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar befunden.
Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands zur Aufteilung des Jahresgewinns geprüft und wie folgt gebilligt.
Die Addiko Bank AG hat im Geschäftsjahr 2022 nach österreichischen GAAP in Verbindung mit dem BWG einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 31,3 Mio. erwirtschaftet inklusive des für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von EUR 38.800.000 (achtunddreißig Millionen achthunderttausend Euro), der auf neue Rechnung vorgetragen wurde. Der Vorstand der Addiko Bank AG beabsichtigt, der kommenden Hauptversammlung am 21. April 2023 einen Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 23,6 Mio. vorzuschlagen, was 1,21 Euro je Aktie entspricht. Der Dividendenvorschlag orientiert sich an der aktuell gültigen Dividendenpolitik, 60 % des Konzernergebnisses auszuschütten, und beinhaltet auch eine Ausschüttung von 60 % des Konzernergebnisses für das Jahr 2021, die der Entscheidung über die Ablehnung des sogenannten Schweizer Franken Gesetz des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien folgt. Der verbleibende Betrag von EUR 7,7 Mio. soll auf neue Rechnung in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen werden.
Das Ergebnis der Prüfung ist, dass der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Einzelabschluss, den Konzernabschluss und die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung hatte.
Der Aufsichtsrat stimmte daher den Ergebnissen der Prüfung am 3. März 2023 zu und genehmigte den Jahresabschluss der Addiko Bank AG. Der Jahresabschluss wurde daher festgestellt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitgliedern des Vorstands, dem Führungsteam und dem gesamten Personal für das herausragende Engagement und die Leistungen im Jahr 2022.
Für den Aufsichtsrat
Dr. Kurt Pribil e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Wien, am 3. März 2023
Glossar
ABC | Addiko Bank d.d., Croatia |
ABBL | Addiko Bank a.d., Bosnia & Herzegovina, Banja Luka |
ABH | Addiko Bank AG, Österreich (Holding) |
ABM | Addiko Bank a.d., Montenegro |
ABS | Addiko Bank d.d., Slovenia |
ABSA | Addiko Bank d.d., Bosnia & Herzegovina, Sarajevo |
Assoziierte Unternehmen | Unternehmen, auf deren Geschäfts- oder Finanzpolitik ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird und die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. |
AT1 | Additional Tier 1, zusätzliches Kernkapital |
Bankbuch | Alle bilanziellen und außerbilanziellen risikotragenden Positionen einer Bankbilanz, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet werden. |
BaSAG | Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG) |
BGA | Betriebs- und Geschäftsausstattung |
CDS | Credit Default Swap; Finanzinstrument, welches Kreditrisiken im Zusammenhang mit z.B. Darlehen oder Wertpapieren verbrieft. |
Cost/Income-Ratio (CIR) | Kosten-Ertrags-Verhältnis; Betriebsaufwendungen / (Nettozinsergebnis + Provisionsergebnis) |
Credit risk bearing | Kreditrisikotragend |
CRR | Capital Requirements Regulation; Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 Text von Bedeutung für den EWR. |
CRE | Betrieblich genutzte Sicherheiten |
CSEE | zentral- und südosteuropäischer Raum |
Derivate | Finanzinstrumente, deren Wert vom Wert eines zugrundeliegenden Basiswertes abhängt (z.B. Aktien, Anleihen, etc.). Die wichtigsten Derivate sind Futures, Optionen und Swaps. |
CL | Credit loss; Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste |
Eigenkapitalrentabilität | Wird berechnet als angepasstes Ergebnis nach Steuern auf Jahresbasis, geteilt durch den einfachen Durchschnitt des den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehenden Eigenkapitals für die jeweilige Periode. |
Ergänzungskapital Tier 2 | Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1), dem zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2 – T2) zusammen. Tier 2 Kapital gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Art 62 bis 71 besteht aus Fremd- und Hybridkapital ohne Rückzahlungsanreize mit einer Ursprungslaufzeit von mindestens 5 Jahren. |
Fair Value (beizulegender Zeitwert) | Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. |
FVOCI | Fair value through other comprehensive income, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfasste finanzielle Vermögenswerte |
FX & DCC | Wechselkurse und dynamische Währungsumrechnungen |
Gesamtkapitalquote | Alle anrechenbaren Eigenmittel gemäß Artikel 72 CRR ausgedrückt in % des Gesamtrisikobetrages gemäß Artikel 92 (3) CRR. |
ICAAP | Internal Capital Adequacy Assessment Process; Bankinternes Verfahren zur Sicherstellung einer adäquaten Eigenkapitalausstattung für die Abdeckung aller wesentlichen Risikoarten. |
ICSID | International Center for Settlement of Investment Disputes |
Kredit-Einlagen-Verhältnis | Zeigt die Fähigkeit einer Bank, ihre Kredite durch Einlagen anstelle von Wholesale-Finanzierungen zu refinanzieren. Wird als Verhältnis von Krediten an nichtfinanzielle Unternehmen und Haushalte zu Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen und Haushalten berechnet. Im Segment Bericht erfolgt die Berechnung wie folgt: Kredite und Forderungen / Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Kosten-Risiko-Verhältnis | Kosten-Risiko-Verhältnis: Risikovorsorgen / Kreditrisikoexpositionen |
Kosten-Risiko-Verhältnis (net loans) | Kosten-Risiko-Verhältnis: Risikovorsorgen / Kundenkredite netto |
Kundenkredite (Brutto) | Volumen des vertraglich bedienten Exposures ohne Abzug von Risikovorsorgen |
Large Corporates | Das Segment Large Corporate umfasst juristische Personen und Unternehmer mit jährlichen Bruttoumsätzen von über EUR 50 Mio. |
Laufendes Zinsergebnis | Die laufenden Zinserträge betreffen die Zinsen der Marktsegmenten exkl. der abgegrenzten Management fees, Strafzinsen und Fund Transfer Pricing. |
LCR | Liquidity Coverage Ratio; der Anteil erstklassiger liquider Mittel und Nettozahlungsströme in den nächsten 30 Tagen. |
Nettobankergebnis | Die Summe aus Nettozinsergebnis und Provisionsergebnis. |
NIM (net interest margin) | Nettozinsmarge; Die Nettozinsmarge dient zum Vergleich mit anderen Banken sowie für die interne Messung der Profitabilität von Produkten und Segmenten. Bei der Berechnung wird das Nettozinsergebnis ins Verhältnis zu der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva (Gesamtvermögenswerte abzüglich Investitionen in Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, immaterielle und materielle Vermögenswerte, Ertragsteueransprüche und sonstige Vermögenswerte) gesetzt. |
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften | Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften gemäß Verordnung EZB/2013/33, die keine finanziellen Mittlertätigkeiten ausüben, jedoch in der Haupttätigkeit Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren. |
NPE | Non performing exposure (Bruttobuchwert). Ein Ausfall und somit non performing (notleidend) trifft dann zu, wenn davon auszugehen ist, dass ein Kunde seinen Kreditverpflichtungen gegenüber der Bank nicht in voller Höhe nachkommen wird, oder wenn ein Kunde mindestens 90 Tage mit einer wesentlichen Forderung der Bank in Verzug ist. |
NPE Quote | Eine wirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil von als ausgefallen und notleidend eingestuften Forderungen im Verhältnis zum gesamten Kundenforderungsportfolio zeigt. Die Definition von notleidend (non-performing) wurde aus regulatorischen Standards und Richtlinien übernommen und umfasst im Allgemeinen jene Kunden, deren Rückzahlungen zweifelhaft sind, bei denen eine Verwertung der Sicherheiten erwartet wird und die deswegen einem Ratingsegment für Kunden mit Zahlungsausfällen zugeordnet wurden. Die Kennzahl spiegelt die Qualität des Kreditportfolios der Bank und die Leistung des Kreditrisikomanagements der Bank wider. Notleidende Kredite / Kreditrisikoposition (bilanziell und außerbilanziell) |
NPE-Deckung | Beschreibt das Ausmaß, in dem ausgefallene notleidende Kredite durch Wertminderungen gedeckt wurden (individuelle und portfolio-basierte Risikovorsorgen) und drückt damit auch die Fähigkeit einer Bank aus, Verluste aus ihrem NPE-Portfolio abzudecken. Wird als Verhältnis der Wertminderungen auf Forderungen zu den ausgefallenen notleidenden Krediten berechnet. |
OCI | Other comprehensive income; Sonstiges Ergebnis |
Option | Das Recht einen zugrundeliegenden Referenzwert zu einem vorher festgelegten Preis innerhalb einer festgelegten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). |
OTC | Over-the-Counter; Handel mit nicht standardisierten Finanzinstrumenten, welcher nicht über eine Börse, sondern direkt zwischen den Marktteilnehmern durchgeführt wird. |
Pillar 2 Guidance (P2G) | Die Erwartung der Aufsichtsbehörde betreffend der Höhe und der Qualität der Eigenmittel die das Institut über seine Gesamtkapitalanforderungen hinaus hält. Die Pillar 2 Guidance ist nicht rechtsverbindlich. |
Pillar 2 Requirement (P2R) | Zusätzliche Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU. Die Anforderung für Säule 2 deckt Risiken ab die von Säule 1 unterschätzt oder nicht abgedeckt werden. |
PMA | Post Model Anpassung |
Private Haushalte | Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen in ihrer Funktion als Konsumenten und in ihrer Eigenschaft als Produzenten, die Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren, die ausschließlich für die eigene Endverwendung bestimmt sind, und in ihrer Eigenschaft als Produzenten von marktbestimmten Waren, nichtfinanziellen sowie finanziellen Dienstleistungen, soweit ihre Tätigkeiten keine Aktivitäten von Quasi-Kapitalgesellschaften darstellen. Organisationen ohne Erwerbszweck (NPISH), die Leistungen für private Haushalte erbringen und für bestimmte Gruppen von Haushalten nicht für den Markt bestimmte Waren und Dienstleistungen produzieren, sind darin auch umfasst. |
Public Finance | Das Segment Public Finance enthält alle Unternehmen, die sich im Staatsbesitz befinden. |
Purchased or Originated Credit-Impaired (POCI) | Neuer Vermögenswert, der bereits eine Wertminderung bei Zugang aufweist. |
Risikogewichtete Aktiva (RWA) | Bilanzmässige und ausserbilanzmässige Positionen, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gewichtet werden (Risikogewichte). |
Rettungserwerbe | Notkäufe |
RRE | Privat genutzte Sicherheiten |
SME | Das Segment SME beinhaltet kleine und mittelständige juristische Personen sowie Privatunternehmen deren jährliche Bruttoeinnahmen bis EUR 10 Mio. (kleine Unternehmen) und zwischen EUR 10 Mio. bis EUR 50 Mio. (mittelständige Unternehmen). |
Sonstige Finanzunternehmen | Andere Finanzinstitute und Quasi-Kapitalgesellschaften, die keine Kreditinstitute sind, wie beispielsweise Wertpapierfirmen, Investmentfonds, Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, offene Investmentfonds und Clearinginstitute sowie sonstige Finanzintermediäre, Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten und firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber. |
Stage 1 | Wertminderungsstufe für Finanzinstrumente, die unter das Modell der erwarteten Kreditverluste fallen und bei denen seit Ersterfassung kein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos verzeichnet worden ist. Die Wertminderung wird zum Betrag des erwarteten 12-Monats-Verlusts berechnet. |
Stage 2 | Wertminderungsstufe für Finanzinstrumente, die unter das Modell der erwarteten Kreditverluste fallen und bei denen seit Ersterfassung ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos verzeichnet worden ist. Die Wertminderung wird zum Betrag des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verlusts berechnet. |
Stage 3 | Wertminderungsstufe für Finanzinstrumente, die unter das Modell der erwarteten Kreditverluste fallen und wertgemindert sind. Die Wertminderung wird zum Betrag des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verlusts berechnet. |
TCR | Total Capital Ratio , siehe Gesamtkapitalquote |
TLOF | Total liabilities and own funds |
Verschuldungsquote | Das Verhältnis des Kernkapitals zu bestimmten bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen wird anhand der in der Eigenkapitalrichtlinie (CRR) dargelegten Methodik berechnet. |
YoY | Year over year, im Jahresvergleich |
Wesentliche Kennzahlen basierend auf dem Jahresabschluss nach UGB/BWG
Addiko Bank AG | | in EUR Mio. |
| | |
| 2022 | 2021 |
Erfolgsrechnung | 1.1. - 31.12. | 1.1. - 31.12. |
Nettozinsergebnis | 7,6 | 7,7 |
Erträge aus Dividenden | 24,8 | 41,1 |
Provisionsergebnis | -0,7 | -0,3 |
Sonstige betriebliche Erträge | 3,1 | 3,5 |
Betriebsaufwendungen | -31,7 | -43,2 |
Betriebsergebnis (Operatives Ergebnis) | 3,0 | 8,8 |
Ergebnis aus Finanzumlaufvermögen inkl. Kreditrisikovorsorgen | -11,0 | -0,9 |
Ergebnis aus Finanzanlagevermögen inkl. Beteiligungsbewertungen | 0,3 | 31,0 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | -7,7 | 38,9 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -7,4 | 38,8 |
Bilanz | 31.12. | 31.12. |
Forderungen an Kreditinstitute | 68,9 | 61,8 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 681,7 | 681,4 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70,5 | 85,5 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 544,9 | 383,6 |
Eigenkapital | 514,1 | 521,6 |
Bilanzsumme | 1.141,7 | 1.010,0 |
Eigenmittel Kennzahlen | 31.12. | 31.12. |
Kernkapitalquote | 54,4% | 53,6% |
Eigenmittelquote | 54,4% | 53,6% |
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Inhaltsverzeichnis
Lagebericht 2022
Die Addiko Bank AG ist eine voll lizenzierte Bank, die ihren Sitz in Wien, Österreich, hat und von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde reguliert wird. Die Bank ist zusammen mit ihren sechs Tochterbanken in fünf CSEE-Ländern tätig: Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina (wo zwei Banken betrieben werden), Serbien und Montenegro.
Die Addiko Bank AG bietet mittels ihrer österreichischen Banklizenz Online Tages- und Festgeldeinlagegeschäft in Österreich und Deutschland an. Diese Einlagen versorgen die Addiko Bank AG und die gesamte Addiko Gruppe mit einer strategischen Liquiditätsreserve und werden in liquide Staatsanleihen und ähnliche finanzielle Vermögenswerte investiert. Die Addiko Bank AG verwaltet ihre Tochterbanken durch konzernweite Strategien, Richtlinien und Kontrollen und verwaltet die Liquiditätsreserve der Addiko Gruppe.
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1. Geschäftsverlauf
Neupositionierung der Marke Addiko
Addiko verfolgt einen prozessgesteuerten Wandel mit der klaren Vision, zu wachsen und seine Finanzplattform zu einem größeren Ökosystem auszubauen, in dem Kunden einfache und schnelle Kreditlösungen für alle ihre Lebensbedürfnisse finden. Die Strategie, der Zweck und das Markenversprechen der Spezialbank Addiko wurden auf dieses Ziel ausgerichtet.
Die Neupositionierung der Marke Addiko wurde im Mai 2022 in allen sechs Märkten durch eine Omnichannel-Marketingkampagne eingeführt und durch Medien- und PR-Aktivitäten verstärkt.
Der neu definierte Zweck von Addiko lautet: "Den Kunden das Leben zu erleichtern, sie in unvorhersehbaren Situationen zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, die Dinge zu bekommen, die sie wollen". Dieser einfache Satz soll der Gruppe bei der laufenden Transformation als Richtschnur dienen. Darauf aufbauend lautet das neue Markenversprechen: "Als Experten für Konsumenten- und Mittelstandskredite stehen wir für Schnelligkeit und Flexibilität und versprechen, in allen Lebenslagen für Sie da zu sein, wann und wo immer Sie einen finanziellen Schub brauchen." Übertragen auf den Alltag bedeutet dies, dass die Bank nahe bei den Kunden sein und sie unterstützen will, wenn sie einen Kredit benötigen, sei es zum Beispiel für die Anschaffung einer neuen Spülmaschine oder eines Fahrrads für ihre Kinder.
Der neue Markenbotschafter Oskar ersetzt das bisherige Dreieckssymbol. Seit Mai 2022 ist Oskar der Botschaftsträger für Addiko, sowohl nach außen zu potenziellen und bestehenden Kunden als auch intern zu allen Mitarbeitern, um den Kunden verstärkt in den Mittelpunkt zu stellen. Oskar hat in jedem Markt eine eigene Stimme in der jeweiligen Landessprache und war im Jahr 2022 in allen Märkten, in denen Addiko operativ tätig ist, über diverse Medienkanäle wie TV-Werbung, Plakate, soziale Medien, digitale Werbung und Mobilgeräte, präsent.
Oskars Botschaft richtet sich an bestehende Kunden, denen Addiko verspricht, schnell und unkompliziert Bargeld zur Verfügung zu stellen, wann und wo auch immer sie einen finanziellen Schub brauchen, und sich für die Kunden einzusetzen. Neue Kunden lädt Oskar dazu ein, Addiko auszuprobieren, und teilt ihnen mit, dass die Bank auch für junge Arbeitnehmer, Rentner, angehende Unternehmer und digital versierte Menschen da ist.
Aktienrückkaufprogramm
Die Addiko Bank AG hat am 22. März 2022 ein Aktienrückkaufprogramm auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. November 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG gestartet. Der Vorstand der Bank hat am 16. März 2022 angekündigt, von der Ermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch zu machen und den Aktienrückkauf durchzuführen.
Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 11. April 2022 abgeschlossen, da der Höchstbetrag von EUR 569.030 erreicht wurde. Insgesamt wurden 47.633 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittspreis pro Aktie von EUR 11,95 und einem Gesamtwert von EUR 596.030, was etwa 0,2% des Grundkapitals der Addiko Bank AG entspricht, erworben. Der Erwerb der Aktien erfolgte ausschließlich über die Wiener Börse durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Bank getroffen hat.
Zweck des Rückkaufs war es, die Aktien den Mitgliedern des Vorstands der Addiko Bank AG im Rahmen des variablen Vergütungsprogrammes anzubieten. Im Jahr 2022 wurden 13.714 Aktien auf der Grundlage des variablen Vergütungsplans 2021 an den Vorstand der Addiko Bank AG verteilt, das entspricht ungefähr 0,1% des Grundkapitals der Addiko Bank AG.
Weitere Informationen über das Aktienrückkaufprogramm sind auf der Website der Addiko Bank AG
https://www.addiko.com/sharebuyback zu finden.
Slowenisches Verfassungsgericht hebt rückwirkendes CHF-Gesetz auf
Am 14. Dezember 2022 veröffentlichte das Verfassungsgericht der Republik Slowenien die Ablehnung des so genannten Schweizer Franken-Gesetzes (CHF Gesetz). Das slowenische Parlament hatte das Gesetz ursprünglich im Februar 2022 trotz der negativen Stellungnahmen der slowenischen Regierung, des Gesetzgebungs- und Rechtsdienstes der slowenischen Nationalversammlung und der Europäischen Zentralbank verabschiedet. Das abgewiesene Gesetz zielte darauf ab, die Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern rückwirkend zu Lasten der Banken zu ändern und Verbraucherkredite zu restrukturieren, die auf CHF lauten (oder eine Währungsklausel in CHF enthalten) und zwischen 28. Juni 2004 und 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden. Das Gesetz hätte die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze in Bezug für derartige CHF-Darlehen einzuführen, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden.
Im März 2022 beschloss das Verfassungsgericht einstimmig, das Gesetz vollständig auszusetzen, bis es eine endgültige Entscheidung über dessen Verfassungsmäßigkeit getroffen hat. In seiner Aufhebung im Dezember 2022 kam der Verfassungsgerichtshof zu dem Schluss, dass nicht alle Voraussetzungen für eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung erfüllt sind. Zum einen betreffe die Rückwirkung das gesamte Gesetz und nicht nur einzelne Bestimmungen, zum anderen sei kein begründetes öffentliches Interesse dargelegt worden, das eine Rückwirkung ausnahmsweise zulassen würde. Der Verfassungsgerichtshof stimmte mit 7:1 Stimmen für die Aufhebung und bestätigte damit eindeutig die Rechtsansicht von Addiko. Durch die Aufhebung des Gesetzes beseitigte das slowenische Verfassungsgericht die durch dieses Gesetz erfolgte Verletzung der Verfassung und Gesetzgebung der Republik Slowenien sowie des europäischen Rechtes. Addiko hatte im Februar 2022 einen Worst-Case-Schaden für die Bank von bis zu EUR 110 Mio. geschätzt.
Da zukünftig neue legistische Versuche zur Regelung dieses Themas nicht ausgeschlossen werden können, wird Addiko weiterhin versuchen, zusammen mit anderen Banken und der slowenischen Regierung aktiv eine Lösung zu finden, um hier mit einem ausgewogenen Ansatz endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.
Krieg in der Ukraine
Im Februar begann Russland eine militärischen Invasion der Ukraine. Die Addiko Bank hat kein wesentliches direktes und indirektes Engagement in Russland und der Ukraine. Indirekte Folgen wie die Volatilität der Finanzmärkte oder die Auswirkungen von Sanktionen auf einzelne Kunden der Addiko können nicht ausgeschlossen werden.
Addiko erhält das Ergebnis des Comprehensive Assessment
Im Juli 2022 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) die Ergebnisse des Comprehensive Assessment der Addiko, das aus einem Asset Quality Review (AQR) und einem Stresstest besteht. Der AQR ist ein aufsichtsrechtliches Verfahren, das eine punktuelle Bewertung der Qualität der Vermögenswerte zu einem bestimmten Stichtag (im Fall der Addiko Gruppe der 31. Dezember 2020) liefert, und der ergänzende Stresstest simuliert, wie sich die Kapitalpositionen unter einem Basisszenario und einem adversen Szenario über einen Zeitraum von drei Jahren entwickeln würden. Alle Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, müssen sich einem Comprehensive Assessment unterziehen.
Die Addiko bleibt über den relevanten Grenzwerten, die im AQR und im Stresstest verwendet werden, womit auch keine Kapitallücke im Comprehensive Assessment festgestellt wurde. Im Einzelnen führte der AQR zu einer theoretischen Anpassung der CET1-Quote von lediglich 15 Basispunkten. Dies ist das Ergebnis des umsichtigen Risikomanagements der Addiko und dem kontinuierlichen Fokus auf die Qualität der Vermögenswerte. Im Stresstest führten die Stresstestmodelle der Addiko Gruppe zu einem größeren theoretischen Kapitalverbrauch, insbesondere im adversen Szenario. Der höhere theoretische Kapitalverbrauch unter dem Stressszenario ist vor allem auf den sehr umsichtigen Risikomanagementansatz der Bankengruppe zurückzuführen, der in den Kreditrisikoparametermodellen eingebettet ist.
Die detaillierten Ergebnisse des Comprehensive Assessment der Addiko sind auf der Website der Europäischen Zentralbank zur Bankenaufsicht verfügbar. Weitere Informationen sind auch auf der Investor Relations Website der Addiko Gruppe ersichtlich.
Änderung bei der Steuerung des Treasury-Portfolios
Im zweiten Quartal 2022 wurde die neue Investitionsstrategie für das Treasury Portfolio fertiggestellt und genehmigt. Mit der neuen Strategie werden die Änderungen bei der Steuerung des Treasury-Portfolios umgesetzt, die im 2021 genehmigten Geschäftsplan 2022 gefordert wurden. Addiko hat beschlossen, die überschüssige Liquidität in langfristige Staatsanleihen hoher Qualität zu investieren und diese Instrumente bis zur Fälligkeit zu halten, um die Rendite zu steigern, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinnahmung von Zinserträgen und nicht auf der Erzielung von Gewinnen aus dem Verkauf der Instrumente liegt. Diese Änderung der Treasury-Anlagestrategie ergab sich unmittelbar aus der Änderung der Gesamtstrategie der Bank, die mit der Liquiditätsgenerierung aus dem beschleunigten Abbau der nicht fokussierten Segmente zusammenhing. Aufgrund der Strategieänderung wurden in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 Bilanzierung von nicht derivativen Finanzinstrumenten i.V.m. § 198 Abs. 2 UGB alle Wertpapiere in das Finanzanlagevermögen umgegliedert, da diese bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Strukturelle Devisenpositionen
Die Addiko Bank AG erhielt am 3. August 2022 die Genehmigung der EZB, die strukturellen Fremdwährungspositionen in kroatischen Kuna (HRK) und serbischen Dinar (RSD), die bewusst zur Kapitalabsicherung eingegangen wurden, von der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für Fremdwährungsrisiken in Einklang mit der EBA-Leitlinie auszunehmen. Die Auswirkungen der EZB-Genehmigung, die auf der Grundlage der Zahlen für das Jahresende 2022 berechnet wurden, führten zu einer Verringerung der RWAs für das Marktrisiko um EUR 121,1 Mio.
Bilanzentwicklung der Addiko Bank AG
| | in EUR Mio. |
| | |
Aktiva | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | 234,3 | 98,0 |
Forderungen an Kreditinstitute | 68,9 | 61,8 |
Festverzinsliche Wertpapiere | 109,2 | 123,7 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 43,5 | 41,8 |
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 681,7 | 681,4 |
Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten | 4,2 | 3,4 |
Bilanzsumme | 1.141,7 | 1.010,0 |
| | |
Die Bilanzsumme am 31. Dezember 2022 i.H.v. EUR 1.141,7 Mio. erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr (2021:
EUR 1.010,0 Mio.) um EUR 131,7 Mio. was sich in den folgenden Effekten widerspiegelt:
Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken ist um EUR 136,3 Mio. auf EUR 234,3 Mio. am 31. Dezember 2022 (2021: EUR 98,0 Mio.) gestiegen. Die Erhöhung zum Vorjahr ist aufgrund von Liquiditätsmaßnahmen zurückzuführen. Die Erhöhung spiegelt die Absicht wider, im Vorfeld weiterer Zinserhöhungen einen Liquiditätspuffer zu sichern, um die Kosten für die Liquiditätsposition zu optimieren.
Die Forderungen an Kreditinstitute, die überwiegend Refinanzierungen an Tochterbanken beinhalten, beliefen sich am 31. Dezember 2022 auf EUR 68,9 Mio. (2021: EUR 61,8 Mio.); darin sind nachrangige Forderungen i.H.v. EUR 51,6 Mio. (2021: EUR 51,6 Mio.) enthalten. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Festgeld gegenüber der Tochterbank Banja Luka.
Die festverzinslichen Wertpapiere, welche sich aus den Schuldtitel öffentlicher Stellen i.H.v. EUR 87,6 Mio. (2021: EUR 104,8 Mio.), sowie aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren i.H.v. EUR 21,5 Mio. (2021: EUR 19,0 Mio.) zusammensetzen, sind insgesamt um EUR -14,6 Mio. auf EUR 109,2 Mio. am Jahresende 2022 gesunken (2021: EUR 123,7 Mio.). Diese Veränderungen sind hauptsächlich auf die Auswirkungen des russischen Militärangriffs auf die Ukraine im Februar 2022 und der daraufhin folgenden Steigerung des Zinsumfeldes zurückzuführen, die zu einer Verringerung der Marktwerte führten. Die bisher im Umlaufvermögen bilanzierten festverzinslichen Wertpapiere wurden zum Jahresende in das Anlagevermögen umgegliedert. Gemäß AFRAC Stellungnahme 14 (10) entsprechen die neuen Buchwerte dem beizulegenden Zeitwert am Umgliederungsstichtag 31.12.2022. Die Bewertung dieser Wertpapiere wird regelmäßig geprüft und bei steigenden Kursen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten aufgewertet. Notwendig wurde diese Umgliederung auf Grund der neuen Treasury-Strategie, die im Laufe des Jahres ausgearbeitet wurde, um die von der neuen Geschäftsführung geforderten Änderungen bei der Verwaltung der Vermögenswerte des Treasury-Portfolios zu operationalisieren, wie im Businessplan 2022 dargelegt. Der Businessplan 2022 wurde nach bedeutenden Änderungen in der Führungsstruktur der Addiko Bank AG während des Jahres 2021 erstellt, wobei der Aufsichtsrat den vorherigen CEO, CFO und CRO ersetzte. Dies hatte eine direkte Auswirkung auf die Strategie der Bank für die Zukunft, da das neue Management mit der Aufgabe betraut wurde, die Geschäftsstrategie der Addiko Bank neu zu gestalten, mit dem Ziel, die Gesamtrentabilität zu erhöhen. Auf der Grundlage der neuen Treasury-Strategie hat die Treasury-Abteilung das frühere Geschäftsmodell in dem die festverzinslichen Wertpapiere im Bankbuch als Umlaufvermögen gehalten wurden, eingestellt, um diese nun im neuen Geschäftsmodell als Finanzanlagen im Anlagenbuch abzubilden, das darauf abzielt, zur Renditesteigerung in langfristige, hochwertige Anleihen bis zur Fälligkeit zu investieren. Neuanschaffungen von festverzinslichen Wertpapieren wurden bereits nach dem neuen Geschäftsmodell in das Anlagebuch vorgenommen, so dass diese keinen Bewertungsänderungen unterlagen, sondern nach fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
Bei den Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von EUR 43,5 Mio. handelt es sich ausschließlich um eine Refinanzierungslinie mit der Tochterbank Kroatien, welche die Kriterien für ein Additional Tier I Instrument erfüllen und im Juni 2021 von der Addiko Bank d.d. Zagreb emittiert und zur Gänze von der Addiko Bank AG gezeichnet wurde.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich von EUR 681,4 Mio. am 31. Dezember 2021 auf EUR 681,7 Mio. am 31. Dezember 2022 erhöht. Der Anstieg ist auf die Aufwertung von Beteiligungsbuchwerten der Tochterunternehmen zurückzuführen.
Die Sachanlagen, immateriellen Vermögensgegenstände, sonstigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungs-posten erhöhten sich von EUR 3,4 Mio. zum 31. Dezember 2021 um EUR 0,8 Mio. auf EUR 4,2 Mio. zum 31. Dezember 2022. Der Anstieg des Saldos resultiert aus den folgenden Sachverhalten:
- Die laufende Abschreibung führte zu einer Reduktion der immateriellen Vermögensgegenstände um EUR
-0,2 Mio. auf EUR 0,2 Mio. am 31. Dezember 2022 (2021: EUR 0,4 Mio.). - Die Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände von EUR 1,7 Mio. am 31. Dezember 2021 um EUR 1,2 Mio. auf EUR 2,9 Mio. am 31. Dezember 2022 resultiert einerseits aus höheren Forderungen an verbundene Unternehmen und andererseits aus der Forderung gegenüber des Finanzamtes in Zusammenhang mit dem positiven Ausgang eines Steuerstreits in Österreich in Höhe von EUR 1,0 Mio.
- Die Reduktion der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um EUR -0,1 Mio. auf EUR 0,8 Mio. am 31. Dezember 2022 (2021: EUR 0,9 Mio.) ist im Wesentlichen auf verringerte Abgrenzungen der Verrechnungskonten auf Gehälter zurückzuführen.
| | in EUR Mio. |
| | |
Passiva | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70,5 | 85,5 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 544,9 | 383,6 |
Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 12,2 | 19,3 |
Eigenkapital | 514,1 | 521,6 |
Bilanzsumme | 1.141,7 | 1.010,0 |
| | |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen am 31. Dezember 2022 bei EUR 70,5 Mio. (2021: EUR 85,5 Mio.). Die Reduktion gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus verringerten Einlagen der serbischen Tochterbank. In dieser Position gab es im Geschäftsjahr 2022 sowie im Vorjahr keine nachrangigen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen zum 31. Dezember 2022 EUR 544,9 Mio. (2021: EUR 383,6 Mio.). Der ausgewiesene Saldo für das Geschäftsjahr 2022 i.H.v. EUR 544,9 Mio. betrifft ausschließlich die Online-Einlagen (Tag- und Festgeld in Österreich und Deutschland). Die Aufstockung der Online-Einlagen führt zum Anstieg der strategischen Liquiditätsbasis und wird unter anderem in hochliquide und -qualitative Staatsanleihen und ähnlichen Finanzanleihen zur Liquiditätssteuerung und Generierung von stabilen längerfristigen Zinserträgen veranlagt.
Die sonstige Passiva beinhaltet sonstige Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 4,1 Mio. (2021: EUR 9,0 Mio.) und Rückstellungen i.H.v. EUR 8,1 Mio. (2021: EUR 10,3 Mio.). Die Veränderung ist im Anhang in den jeweiligen Teilbereichen erläutert.
Das Eigenkapital verändert sich von EUR 521,6 Mio. zum 31. Dezember 2021 auf EUR 514,1 Mio. zum 31. Dezember 2022, welches im Wesentlichen auf das Jahresergebnis 2022 zurückzuführen ist.
Ergebnisentwicklung
| | | in EUR Mio. |
| | | |
| 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 | Veränderung |
Nettozinsergebnis | 7,6 | 7,7 | -0,1 |
Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 24,8 | 41,1 | -16,3 |
Provisionsergebnis | -0,7 | -0,3 | -0,4 |
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften | 0,0 | 0,1 | -0,1 |
Sonstige betriebliche Erträge | 3,1 | 3,5 | -0,4 |
Betriebserträge | 34,7 | 52,0 | -17,3 |
Betriebsaufwendungen | -31,7 | -43,2 | 11,5 |
Betriebsergebnis | 3,0 | 8,8 | -5,7 |
Bewertungs-/Verkaufsergebnis des Umlaufvermögens | -11,0 | -0,9 | -10,1 |
Bewertungs-/Verkaufsergebnis des Finanzanlagevermögens | 0,3 | 31,0 | -30,8 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -7,7 | 38,9 | -46,5 |
Steuern | 0,2 | -0,1 | 0,4 |
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -7,4 | 38,8 | -46,2 |
Rücklagenbewegung | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gewinnvortrag | 38,8 | 0,0 | 38.8 |
Bilanzgewinn | 31,3 | 38,8 | -7,4 |
| | | |
Das Nettozinsergebnis reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreswert um EUR -0,1 Mio. auf EUR 7,6 Mio. (2021: EUR 7,7 Mio.).
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Dividenden in Höhe von EUR 24,8 Mio. (2021: EUR 41,1 Mio.) von den folgenden Tochtergesellschaften vereinnahmt: EUR 9,4 Mio. von der Tochterbank in Kroatien, EUR 1,4 Mio. von der Tochterbank in Banja Luka und EUR 14,0 Mio. von der Tochterbank in Sarajevo. Es ist zu erwähnen, dass die EUR 14,0 Mio. in zwei Tranchen ausgezahlt wurden, während 6,5 Mio. EUR eine Überschusskapitalentnahme durch eine Sonderdividende im Dezember 2022 waren.
Das Provisionsergebnis belief sich auf EUR -0,7 Mio. am 31. Dezember 2022 (2021: EUR -0,3 Mio.). Das negative Povisionsergebnis im Geschäftsjahr 2022 ist überwiegend auf Provisionsaufwendungen aus dem Online-Spareinlagengeschäft zurückzuführen (2022: EUR -0,6 Mio.; 2021: EUR -0,2 Mio.).
Der Saldo der Erträge und Aufwendungen aus Finanzgeschäften ergab ein Ergebnis i.H.v. EUR 0,0 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.).
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich von EUR 3,5 Mio. im Jahr 2021 auf EUR 3,1 Mio. im Geschäftsjahr 2022. Der Rückgang im Ergebnis ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass im Jahr 2021 die Rückstellung aus drohenden Verlusten des Derivatgeschäftes zur Gänze aufgelöst wurden.
Die Betriebsaufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2022 um EUR -11,5 Mio. auf EUR -31,7 Mio. und gliedern sich wie folgt:
- Die Personalaufwendungen der Addiko Bank AG lagen bei EUR -16,6 Mio. am 31. Dezember 2022 (2021:
EUR -20,5 Mio.). Der Rückgang im Geschäftsjahr 2022 war hauptsächlich auf niedrigere Aufwendungen für Löhne und Gehälter als direkte Folge des vom neuen Managementteam in der zweiten Jahreshälfte 2021 eingeleiteten Transformationsprogramms so-wie auf die Tatsache zurückzuführen, dass der vorangegangene Zeitraum durch die Erfassung von Abfindungsaufwendungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. im Zusammenhang mit den Veränderungen im Vorstand in der ersten Jahreshälfte 2021 negativ beeinflusst wurde. - Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf EUR -14,3 Mio. im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreswert i.H.v. EUR -17,5 Mio. Die Reduktion resultiert großteils aus dem Rückgang der EDV-Kosten i.H.v. EUR -1,2 Mio., der geringeren Weiterverrechnungen an die Töchter i.H.v. EUR -0,9 Mio und die Zuweisung von aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Abgaben in Höhe von EUR -0,4 Millionen an die Addiko Bank Kroatien und die Addiko Bank Slowenien.
- Die Wertberichtigungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR -0,4 Mio. (2021: EUR -0,9 Mio.). Die Veränderung im Jahresvergleich resultiert aus geringeren planmäßigen Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände die sich von
EUR -0,4 Mio. um EUR 0,2 Mio. auf EUR -0,2 Mio. reduzierten. Die Abschreibungen auf Gebäude hat sich um EUR 0,2 Mio. reduziert. Der Grund dafür war die Abschreibung von Investitionen in fremde Gebäude im Jahr 2021 i.H.v. EUR 0,2 Mio. (2022: EUR 0,0 Mio.). - Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um EUR 4,1 Mio. auf EUR -0,3 Mio. (2021:
EUR -4,4 Mio.) da im Jahr 2022 keine Restrukturierungsmaßnahmen getätigt wurden.
Das Ergebnis aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des sonstigen Umlaufvermögens lag im Geschäftsjahr 2022 bei EUR -11,0 Mio. (2021: EUR -0,9 Mio.). Diese Veränderungen sind hauptsächlich auf die Auswirkungen des russischen Militärangriffs auf die Ukraine im Februar 2022 und der daraufhin folgenden Steigerung des Zinsumfeldes zurückzuführen, die zu einer Verringerung der Marktwerte führten..
Das Ergebnis aus der Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen betrug im Jahr 2022 EUR 0,3 Mio. (2021: EUR 31,0 Mio.) und resultierte ausschließlich aus Bewertungseffekten aus Anteilen an verbundenen Unternehmen.
Die Steuern des Geschäftsjahres 2022 betrugen EUR 0,2 Mio. (2021: EUR -0,1 Mio.) und wurden hauptsächlich durch den positiven Ausgang eines Steuerstreits in Österreich in Höhe von EUR 1,0 Mio. sowie durch Quellensteuern in Höhe von EUR 0,7 Mio. im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung von den Nicht-EU-Tochtergesellschaften beeinflusst.
Nach Berücksichtigung der Steuern beträgt der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2022 EUR -7,4 Mio. (2021: Jahresüberschuss EUR 38,8 Mio.). Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine ungebundene Kapitalrücklagen aufgelöst. Der Bilanzgewinn beläuft sich per 31. Dezember 2022 auf EUR 31,3 Mio. (2021: EUR 38,8 Mio.).
1.2. Bericht über Zweigniederlassungen
Die Addiko Bank AG unterhält eine Zweigniederlassung in Klagenfurt am Wörthersee.
1.3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Eigenmittelausstattung
Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 beliefen sich die gesamten anrechenbaren Eigenmittel gemäß Teil 2 VO EU 575/2013 (CRR) auf EUR 489,9 Mio. (2021: EUR 520,9 Mio.) und lagen damit deutlich über dem gesetzlichen Mindesterfordernis von EUR 72,1 Mio. (2021: EUR 77,8 Mio.).
Der Gesamtrisikobetrag der Addiko Bank AG wird im Wesentlichen durch das Kreditrisiko, resultierend aus den Beteiligungen und der Refinanzierung an das CSEE-Bankennetzwerk bestimmt und belief sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 901,1 Mio. (hiervon Kreditrisiko: EUR 807,8 Mio.) gegenüber dem 31. Dezember 2021 i.H.v. EUR 972,3 Mio. (hiervon Kreditrisiko 2021: EUR 801,6 Mio.). Der RWA-Rückgang in Höhe von EUR -71,2 Mio. ist hauptsächlich auf den Nettoeffekt aus folgenden Komponenten des Marktrisikos zurückzuführen: Zunächst hat die Umsetzung der Leitlinie zu strukturellen Fremdwährungspositionen gemäß Artikel 352 Absatz 2 CRR (EBA/GL/2020/09) das Fremdwährungsrisiko um EUR 46,4 Mio. erhöht. Die Addiko Bank erhielt jedoch am 3. August 2022 die Genehmigung der EZB, die strukturellen Fremdwährungspositionen HRK und RSD, die bewusst zur Absicherung der Kapitalquoten eingegangen wurden, von der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Fremdwährungsrisiken in Einklang mit den EBA-Leitlinien auszunehmen. Basierend auf den Zahlen für das Jahresende 2022 hat die Genehmigung zu einer RWA-Verringerung in Höhe von EUR -121,1 Mio. geführt.
Zum 31. Dezember 2022 lag die Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) sowie die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 CRR bezogen auf den gesamten Risikopositionswert bei 54,4% (2021: 53,6%).
Die Kernkapitalquote berechnet sich gemäß Art. 92 (1) Lit. b CRR aus dem aufsichtsrechtlichen Kernkapital (Tier 1) dividiert durch den Gesamtrisikobetrag. Die Gesamtkapitalquote berechnet sich gemäß Art. 92 (1) Lit. c CRR aus den aufsichtsrechtlichen Gesamtkapital dividiert durch den Gesamtrisikobetrag.
Bezüglich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird auf den separaten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht
verwiesen.
2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Addiko Bank AG
2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Addiko Bank AG
Für die Weltwirtschaft wurde die weitgehend positive Entwicklung des ersten Halbjahres 2022 durch die Folgen des russischen Krieges in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten infolge der Einführung westlicher Sanktionen gegen die russische Petrochemie stark beeinträchtigt.
Für die Addiko-Länder wirkt sich der Krieg in der Ukraine vor allem durch Inflation, steigende Kreditkosten und einen Rückgang der Auslandsnachfrage aus. Die größte Quelle für die Ansteckung durch den Krieg bleibt die Inflation, die weiterhin die Realeinkommen auffrisst. Da die Zentralbanken die Zinssätze anheben, wird die EU-Wirtschaft wahrscheinlich in eine Rezession geraten, die sich negativ auf die Addiko-Länder auswirken wird. Stark steigende Energiepreise werden die Leistung der energieintensiven Industrien beeinträchtigen und möglicherweise zu einigen Unternehmensschließungen führen. Die Verschlechterung des Geschäftsklimas wird auch zu einem Rückgang der Investitionen sowohl inländischer als auch ausländischer Unternehmen führen, was den wirtschaftlichen Abschwung weiter verstärkt. Schließlich sind einige der Addiko-Länder durch eine ausgeprägte politische Instabilität gekennzeichnet, die mit Konflikten aus einer nicht allzu fernen Vergangenheit zusammenhängt. Der Revisionismus der derzeitigen Staatsgrenzen durch Russland könnte in diesen Ländern extreme politische Bewegungen mit ähnlichen Absichten auslösen, insbesondere wenn Russland versucht, die Region aus geopolitischen Gründen zu destabilisieren.
Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass die Kernmärkte der Addiko Gruppe im Jahr 2023 ein reales BIP-Wachstum in der Größenordnung von 1,5-2,5% verzeichnen werden. Die Inflation wird das ganze Jahr über ein zentrales Thema bleiben, aber gleichzeitig wird erwartet, dass sie auf dem hohen Niveau von 2022 zwischen 5,5 und 8,0% weitgehend stabil bleibt. Es wird erwartet, dass die Arbeitslosenquoten in allen Märkten auf dem derzeitigen Niveau stabil bleiben werden.
Die Addiko beabsichtigt, die Umsetzung ihrer wettbewerbsfähigen Spezialistenstrategie in den CSEE-Märkten im Jahr 2023 weiter zu beschleunigen und sich dabei auf ein nachhaltiges Geschäftswachstum in den Segmenten Verbraucher und KMU zu konzentrieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen liegt und das Ziel besteht, die führende CSEE-Spezialbank für diese Segmente zu werden. Der umsichtige Risikoansatz von Addiko wird auch weiterhin ein wichtiger Anker für die Strategie zur Generierung von Kreditwachstum sein.
Die klare Fokussierung auf das Privatkunden- und KMU-Geschäft wird die Transformation der Bilanz von Addiko in Richtung dieser wertschöpfungsstärkeren Segmente beschleunigen. In diesem Zusammenhang wird die Gruppe weiterhin die Möglichkeit der Kapitalgenerierung durch eine schnellere Reduzierung der nicht fokussierten Kredite in Betracht ziehen. Addiko ist der Ansicht, dass der Abbau des Nicht-Fokus-Portfolios langfristig Wert schaffen wird, indem der Fokus auf die Kernsegmente geschärft und Kapital aus risikoreicheren Nicht-Fokus-Krediten freigesetzt wird.
Als eines seiner kurzfristigen Ziele beabsichtigt Addiko, seine Effizienz weiter zu steigern, indem es Kosten und Komplexität reduziert und seine Organisationsstruktur weiter zu straffen. Addiko wird die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen fortführen, um nachhaltige und sichtbare Einsparungseffekte zu erzielen.
2.2. Wesentliche Ungewissheiten
Entwicklung der Beteiligungen der Addiko Bank AG
Die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Tochterunternehmen stellt für die Addiko Bank AG als Holding-Gesellschaft die wesentlichste Unsicherheit dar. Sowohl bilanzseitig, aufgrund der zukünftigen Bewertung der jeweiligen Beteiligungen, als auch ertragsseitig, aufgrund der zukünftigen Beteiligungserträge, hat die Entwicklung der Tochterunternehmen hierbei maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Addiko Bank AG.
Kurz- bis mittelfristig wird die wirtschaftliche Entwicklung und das Zinsumfeld weiterhin das höchste Maß an Unsicherheit für die Entwicklung der Tochterunternehmen der Addiko Bank AG mit sich bringen.
Bei einer längerfristigen Betrachtung wird sich insbesondere die Wettbewerbsintensität im Bankensektor im CSEE Raum wesentlich auf die Entwicklung der Tochterunternehmen der Addiko Bank AG auswirken. Eine höhere Konkurrenzfähigkeit im Bankensektor führt üblicherweise zu verstärktem Wettbewerb insbesondere in Bezug auf Kreditprodukte. Dadurch entsteht ein Abwärtsdruck auf die Nettozinsmarge der Tochterunternehmen und möglicherweise auch auf deren Profitabilität, zumal diese sich gezwungen sehen, bei Krediten niedrigere Zinssätze anzubieten. Dementsprechend könnten Veränderungen in der Wettbewerbslandschaft im CSEE Bankensektor einen wesentlichen Einfluss auf die Betriebsergebnisse der Tochterunternehmen der Addiko Bank AG haben.
Es ist zu erwarten, dass die Spezialisierung der Tochterunternehmen auf unbesicherte Konsumentenkredite und Kredite für kleine und mittlere Unternehmen letztlich zu höheren Risikokosten führen wird, als das bei einem Portfolio mit heterogenen Produktmix der Fall wäre. Jedoch geht die Addiko Bank AG davon aus, dass diese Art der Spezialisierung (gekennzeichnet durch kürzere Laufzeitstrukturen, im Durchschnitt kleinere Transaktionen sowie insgesamt niedrigere Verschuldungsquote) relativ gesehen robuster ist, sich im Falle makroökonomischer Konjunkturabschwünge schneller erholt und auch die Verwaltung einfacher, kosteneffektiv, automatisiert und portfoliobasiert erfolgen kann.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko wird durch die laufende Überwachung der finanziellen Entwicklung der Tochterbanken, sowohl auf konsolidierter als auch individueller Ebene, gesteuert. Neben den Werten, die in der externen Berichterstattung Verwendung finden, werden im Rahmen des internen Rechnungswesens detaillierte Informationen zu den einzelnen Tochterbanken analysiert. Diese Informationen münden in ein jährliches Finanzplanungsverfahrens, das einen detaillierten Überblick über die wichtigsten erwarteten Entwicklungen und Meilensteine für die einzelnen Einheiten innerhalb der Planungszyklen gibt. Einmal jährlich wird zudem auf Basis dieser Planung eine Bewertung der Anteile an den Tochterbanken durchgeführt.
In der Addiko Bank AG stellt das Beteiligungsrisiko den Hauptrisikotreiber dar, der basierend auf den Buchwerten der Beteiligungen unter Anwendung des PD/LGD-Ansatzes berechnet wird. Die daraus resultierende Eigenmittelanforderung in Säule 2 beträgt EUR 137,4 Mio.
3. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:
- 1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 195.000.000,00 und ist in 19.500.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31.Dezember 2022 33.919 Stück eigene Aktien (31. Dezember 2021: 0 Stück), sodass sich zum Bilanzstichtag 19.466.081 Aktien im Umlauf befanden.
- 2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
- 3) Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die mehr als 9,9 Prozent betragen. 62% der Aktien an der Addiko Bank AG befinden sich um Streubesitz.
- 4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
- 5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
- 6) Abweichend von den gesetzlichen dispositiven Bestimmungen bedarf die Abberufung eines Aufsichtsratsmit-glieds nur der einfachen Mehrheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Anforderungen der Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung oder einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
- 7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 97.500.000 durch Ausgabe von bis zu 9.750.000 neuer stimmrechtiger auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (ii) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Aktien zusammen 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten oder (iii) Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen dieser Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung zu beschließen.
In der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 und gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG ist das Grundkapital um bis zu EUR 19.500.000 durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als ein Recht auf Umwandlung oder Zeichnung, welches den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder anderen Instrumenten, die ein Wandlungs- oder Zeichnungsrecht gewähren, durch die Gesellschaft eingeräumt wurde, ausgeübt wird. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag muss zumindest EUR 10 (zehn Euro) pro Aktie betragen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen dieser Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen.
In der Hauptversammlung am 27. November 2020 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 Aktiengesetz zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8, Abs 1a und 1b Aktiengesetz unter Voraussetzung, dass die Gesellschaft börsennotiert ist, an der Wiener Börse zu verkaufen. Ebenfalls wurde der Vorstand ermächtigt eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG bis zu 10 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben.
- 8) Es bestehen keinerlei bedeutende Vereinbarungen, an denen die Addiko Bank AG beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Addiko Bank AG infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
- 9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Addiko Bank AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
4. Risikobericht
4.1. Risikosteuerung und -überwachung
Die Addiko Bank AG steuert und überwacht ihre Risiken geschäftsfeldübergreifend mit dem Ziel, einerseits ihr Risiko-Ertragsprofil zu optimieren und andererseits die Risikotragfähigkeit jederzeit zu gewährleisten und somit die Gläubiger der Bank zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von verschiedenen Instrumenten und Steuerungsmöglichkeiten eingeführt, um eine angemessene Aufsicht über das Gesamtrisikoprofil sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Risikostrategie sicherzustellen, einschließlich einer angemessenen Überwachung und Eskalation von Themen, die eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil der Gruppe haben könnten.
Für die Gesamtbanksteuerung gelten die folgenden zentralen Grundsätze:
- Für alle Risikoarten bestehen klar definierte Organisationsstrukturen und Prozesse, an denen sich alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten ausrichten lassen.
- Markt und Marktfolge sowie Handel und Abwicklungs-/Überwachungseinheiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten regelkonform gemäß den Mindeststandards an das Kreditgeschäft (FMA-MSK) und gemäß dem Bankwesengesetz (BWG) funktional getrennt.
- Für die Identifikation, Analyse, Messung, Aggregation, Steuerung und Überwachung der Risikoarten werden geeignete, miteinander kompatible Verfahren eingesetzt.
- In den wesentlichen Risikoarten werden sachgerechte Limite gesetzt und wirksam überwacht.
Die wesentlichen Risikoarten bei der Addiko Bank AG werden wie folgt zusammengefasst:
- Beteiligungsrisiken sind Risiken, die sich aus möglichen Wertverlusten durch die Zurverfügungstellung von Eigenkapital ergeben, wie Abschreibungen auf Beteiligungen, Kapitalverluste aus Umsätzen, nicht stattfindende Ausschüttungen oder Rückgänge stiller Reserven. Das Beteiligungsrisiko stellt das größte Risiko der Addiko Bank AG dar und trägt mehr als 62% zu den gesamten Eigenmittelanforderungen in Säule 2 bei.
- Das einzeladressenbezogene Kreditrisiko ist das Risiko von Verlusten aus der möglichen Zahlungsunfähigkeit von Kontrahenten, insbesondere von Kreditnehmern im klassischen Kreditgeschäft. Das einzeladressenbezogene Kreditrisiko stellt die zweitgrößte Risikoart dar und trägt mit rund 23% zu den gesamten Eigenmittelanforderungen in Säule 2 bei.
- Das Marktrisiko beschreibt das Risiko von Verlusten aus unvorteilhaften Preisänderungen bei marktfähigen und gehandelten Produkten wie z.B. festverzinslichen Wertpapieren und Derivaten, sowie aus der Volatilität von Zinsen und Wechselkursen und Fluktuationen der Rohstoffpreise.
- Das operationelle Risiko ist das Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Systemen, Menschen oder externen Faktoren. Diese Definition schließt rechtliche Risiken ein, nicht aber Reputationsrisiken und strategische Risiken. Konzentrationsrisiken, fremdwährungsinduzierte Kreditrisiken, Funding-Spread-Risiken und Objektrisiken werden als wesentlich festgelegt, haben jedoch nur eine geringfügige Auswirkung auf die erforderlichen Eigenmitteln nach Säule 2.
4.2. Gesamtbank-Risikomanagement
4.2.1. Risikostrategie und Risk Appetite Statement (RAS)
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und beschreibt die geplante Unter-nehmensstruktur, strategische Entwicklung und Wachstumsentwicklung unter Berücksichtigung der für das Manage-ment von Risikofaktoren relevanten Prozesse, Methoden und Organisationsstrukturen. Damit stellt die Risikostrategie das Verbindungsglied zwischen der Geschäftsstrategie und der Risikopositionierung des Unternehmens dar. Sie ist außerdem ein essentielles Managementtool für die Risikosteuerung der Bank und formuliert als solches den Rahmen für die Steuerung, Überwachung und Begrenzung der mit dem Bankgeschäft verbundenen Risiken. Eine weitere Funktion der Risikostrategie besteht darin, die Angemessenheit des internen Kapitals, der Liquiditätsposition und der allgemeine langfristigen Rentabilität der Bank sicherzustellen.
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe spiegelt die wichtigsten Risikomanagementansätze aus der Geschäftsstrategie wider. In diesem Konzept sind die Risikoziele der Bank verankert, die ein sicheres, nachhaltiges Wachstum der Bank unterstützen und den Fortbestand der Bank im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für eine adäquate Kapitalaus-stattung von risikobehafteten Tätigkeiten sicherstellen sollen.
Darüber hinaus hat die Addiko Gruppe ein Risk Appetite Statement (RAS) eingeführt, mithilfe dessen die Risikobereit-schaft der Bank festgelegt wird und das einen Bestandteil des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses der Risiko- und Geschäftsstrategie der Bank bildet. Des Weiteren bestimmt es, welche Risiken in Bezug auf die Risikofähigkeit eingegangen werden. Die Maßnahmen des Risk Appetite Framework (RAF) bestimmen das Risikoniveau, das die Bank akzeptieren möchte. In der Maßnahmenkalibrierung werden das Budget, die Risikostrategie und der Sanierungsplan berücksichtigt. Es entsteht ein vernetztes Gefüge für die angemessene interne Steuerung und Überwachung.
4.2.2. ICAAP – Internes Kapitaladäquanzverfahren
Die Sicherstellung der ökonomischen Risikotragfähigkeit (RTF) ist zentraler Bestandteil der Steuerung der Addiko Bank AG innerhalb des ICAAP bzw. „Internal Capital Adequacy Assessment Process“. Die Risiken werden im Rahmen eines Gesamtbanksteuerungsprozesses gesteuert, der den Risikoarten zur Umsetzung ihrer Strategien Risikokapital zur Verfügung stellt und dieses durch Limits begrenzt und überwacht. Die Risikotragfähigkeit der Addiko Bank AG wird anhand derselben Methoden und Input-Parameter berechnet wie jene der Addiko Gruppe.
4.2.3. Risikoorganisation
Für die adäquate Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements trägt der „Chief Risk Officer” (CRO) der Gruppe als Mitglied des Vorstands der Addiko Bank AG die Verantwortung. Mit Blick auf die Mindeststandards an das Kreditgeschäft sowie einer angemessenen internen Steuerung handelt er unabhängig von den Markt- und Handelseinheiten.
Kernaufgaben des Risikomanagements sind das individuelle Risikomanagement der Adressenausfallrisiken, die Sanierung von Problemengagements, die Kreditabwicklung sowie das Risikocontrolling und die Überwachung der Adressausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationalen und sonstigen Risiken auf Portfolioebene.
Im Jahr 2022 wurden die folgenden Organisationseinheiten betrieben:
Group Credit Risk Management beinhaltet Corporate Credit Risk und Retail Risk Management:
Die Funktion Corporate Credit Risk kümmert sich um das Kreditrisikomanagement für alle Segmente außer Consumer-Kunden, d.h. KMU, Unternehmen, öffentliche Betriebe, Staaten und Finanzinstitute. Diese Funktion spielt sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle. Auf operativer Ebene befasst sie sich mit der Analyse und Genehmigung von Kreditanträgen, welche die intern festgelegte Genehmigungskompetenzen der Tochterunternehmen übersteigen. Strategisch ist sie mit der Festlegung von Vorgaben, Abläufen, Handbüchern, Richtlinien und allen anderen Dokumenten für die oben genannten Segmente des Kreditrisikomanagements betraut.
Das Group Retail Risk Management überwacht das Kreditrisiko im Consumer-Portfolio der Addiko Gruppe durch Berichterstattung und Analyse des Portfolios, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten. Die Funktion hat sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle im Zusammenhang mit dem Kreditrisikomanagement. Operativ umfasst es die Bewertung und Genehmigung von Kreditprodukten und Testinitiativen und definiert strategisch Richtlinien, Verfahren, Handbücher und Richtlinien in Bezug auf die Steuerung von Kreditaktivitäten und -sammlungen. Darüber hinaus wird die Portfolioentwicklung kontinuierlich überwacht und die Entwicklung und Wartung eines Reporting-Toolkits sichergestellt.
Group Integrated Risk Management identifiziert, überwacht, steuert und berichtet über alle wesentlichen Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat, schlägt Minderungsmaßnahmen vor, leitet bei Überschreitung definierter Limits eine Eskalation ein und definiert Methoden zur Risikomessung und -bewertung. GIRM umfasst auch den CISO-Bereich sowie die Outsourcing-Management-Funktion. Die GIRM ist aktiv in alle wesentlichen Entscheidungen des Risikomanagements und damit auch in die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie in die Prognose der Risikokosten eingebunden. Darüber hinaus ist GIRM dafür verantwortlich, den im Recovery Plan vorgeschriebenen Eskalationsprozess einzuleiten und zu koordinieren. Organisatorisch sind folgende Funktionen in das Group Integrated Risk Management eingebettet:
Group Market & Liquidity Risk definiert Methoden, erstellt interne und externe Berichte und beaufsichtigt Management- und Kontrollaktivitäten in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken. Die Funktion ist in Österreich innerhalb der Einheit Integriertes Risikomanagement angesiedelt.
Strategisches Risikomanagement ist operativ verantwortlich für die Aktualisierung der Risikostrategie, Eigenmittel- und Ökonomisches Kapitalmanagement, Stresstests, Kreditrisikobudgetierung, Verfolgung des Risikoengagements und Steuerung des ICAAP- und SREP-Prozesses und verwaltet dieselben Prozesse aus methodischer Sicht einsehen und an die Geschäftsführung berichten. SRM koordiniert auch die Erstellung und Berichterstattung über den Wiederherstellungsplan. Darüber hinaus liegt das Beziehungsmanagement gegenüber Aufsichtsbehörden sowie die Koordination der angeforderten Leistungen in der Verantwortung von SRM.
Non-Financial Risk Management ist dafür verantwortlich, die strategische Richtung festzulegen, um alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nicht-finanziellen Risiken effizient zu steuern, und zielt darauf ab, die angemessene Identifizierung, Messung, Steuerung und Minderung nicht-finanzieller Risiken sowie eine umsichtige Geschäftsführung unter Berücksichtigung aller sicherzustellen relevanten Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie internen Regeln und Entscheidungen und unterstützt so eine umsichtige, effektive und effiziente Geschäftstätigkeit.
Group Models and Data enthält die folgenden Funktionen und überwacht und steuert die Group Risk Validation:
Group Risk Modeling (GRM) verwaltet das Modellrisikoportfolio in Bezug auf die Methodik, die Zielmodellarchitektur und die Modelllandschaft für regulatorische und geschäftliche Zwecke. Überwachen Sie den Portfolioentwicklungsprozess, um Risikoziele zu erreichen, und liefern Sie aufschlussreiche Berichte und Analysen, die Kreditkennzahlen in Bezug auf Kapital, Rückstellungen und Geschäftsentwicklung erläutern. GRM ist verantwortlich für die Leitung kontinuierlicher Verbesserungen der Modellierungsmethodik für Kredit- und Marktrisikomodelle und den Wissensaustausch zu diesen Themen innerhalb der Gruppe.
Group Data Architecture ist die hauptverantwortliche Funktion für die Unternehmensdatenarchitektur in der Addiko Gruppe. Der GDA entwickelt und pflegt konzernweite Konzepte und Grundsätze für Unternehmensdaten. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDA-Team gemeinsam mit GIT die Geschäftsfunktionen, um über eine angemessene Infrastruktur zu verfügen, um rechtzeitig regelmäßige und Ad-hoc-Berichte und bei Bedarf Zugriff auf Daten zu erhalten. Der GDA fungiert auch als lokale Datenarchitektur für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Konzepte und Prinzipien auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDA an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe
Group Data Management(GDM) ist die hauptverantwortliche Funktion für die geschäftlichen Aspekte des Unternehmensdatenmanagements in der Addiko Gruppe. GDM entwickelt und pflegt konzernweite Methoden, Standards und Definitionen, um eine gemeinsame und harmonisierte Sicht auf Unternehmensdaten zu erreichen. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDM-Team die Geschäftsfunktionen bei der regelmäßigen und Ad-hoc-Berichterstattung, gemeinsamen/zentralen Datentransformationen und -berechnungen sowie der Überwachung und Berichterstattung der Datenqualität. GDM fungiert auch als lokales Datenbüro für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Methoden auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDM an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe.
Data Engine Reporting & Analyticsand Support Services mit Sitz in Serbien bereitet ein standardisiertes Portfolio-Reporting vor, das den gesamten Kreditzyklus für das Privat- und Firmenportfolio abdeckt, und unterstützt die Governance-Einstellung für Kreditrichtlinienregeln und Änderungen in der von der Gruppe ausgewählten Entscheidungsmaschine (CRIF Kreditentscheidungsmaschine). Darüber hinaus pflegt und entwickelt DERA Gruppendaten-Engines, Anwendungsprozessberichte, Erhebungsberichte und stellt die entsprechenden Analysen bereit.
Group Risk Validation ist dafür verantwortlich, die Angemessenheit und Konsistenz der risikorelevanten Prozesse und Risikomodelle im Hinblick auf regulatorische Erwartungen und Geschäftsanforderungen sicherzustellen. GRV definiert den Qualitätsstandard für die gesamte Gruppe in Bezug auf Risikomodelle. Darüber hinaus kontrolliert und sichert es die Qualität neuer Modelle sowie bereits vorhandener Modelle. Gemeinsam mit Geschäftsinhabern verbessert GRV Prozesse und löst Probleme im Zusammenhang mit Modellen neu. GRV führt auch Analysen zu neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Risikomodelle durch.
Die jeweiligen Risikovorstände in den Ländern sorgen für die Einhaltung der Risikoprinzipien des jeweiligen Tochterunternehmen.
4.3. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko wird durch die laufende Überwachung der finanziellen Entwicklung der Tochterbanken, sowohl auf konsolidierter als auch individueller Ebene, gesteuert. Neben den Werten, die in der externen Berichterstattung Verwendung finden, werden im Rahmen des internen Rechnungswesens detaillierte Informationen zu den einzelnen Tochterbanken analysiert. Diese Informationen münden in ein jährliches Finanzplanungsverfahrens, das einen detaillierten Überblick über die wichtigsten erwarteten Entwicklungen und Meilensteine für die einzelnen Einheiten innerhalb der Planungszyklen gibt. Einmal jährlich wird zudem auf Basis dieser Planung eine Bewertung der Anteile an den Tochterbanken durchgeführt. In der Addiko Bank AG stellt das Beteiligungsrisiko den Hauptrisikotreiber dar, der basierend auf den Buchwerten der Beteiligungen unter Anwendung des PD/LGD-Ansatzes berechnet wird. Die daraus resultierende Eigenmittelanforderungen in Säule 2 beträgt EUR 137,4 Mio.
4.4. Kreditrisiko
In der ökonomischen Risikosteuerung werden für die Berechnung der relevanten Exposures für Wertpapiere und für Derivate, welche dem Geschäftsmodell Held-to-Collec&Sale zugeordnet sind, Marktwerte und für Kredite und Wertpapiere, die dem Held-to-Collect Geschäftsmodell zugeordnet werden, fortgeführte Anschaffungskosten herangezogen. Die Darstellungen im Bereich „Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko)“ erfolgt auf Basis des Exposure vor Abzug von Wertberichtigungen und ohne das Exposure der strategischen Beteiligung. Des Weiteren werden im Kreditrisiko außerbilanzmäßige derivative Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten und ohne passive Zinsabgrenzung berücksichtigt.
Das gesamte Kreditrisiko Exposure in Addiko Bank AG ist zum Jahresende 2022 (gleich als zum JE21) als nicht-notleidend klassifiziert.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht des Kreditrisiko Exposures in Addiko Bank AG zum 31. Dezember 2022:
| | | in EUR Mio. |
| | | |
Finanzinstrumente | Exposure | Risiko-vorsorge | Netto Exposure |
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | 234,3 | 0,0 | 234,3 |
Wertpapiere | 109,2 | 0,0 | 109,2 |
Forderungen | 69,0 | 0,0 | 68,9 |
davon an Kreditinstitute | 69,0 | 0,0 | 68,9 |
davon an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
On balance Summe | 412,4 | 0,0 | 412,3 |
Kreditzusagen – Finanzgarantie – Sonstige erteilte Zusagen | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
Summe | 413,4 | 0,0 | 413,3 |
Derivate mit positiven Marktwerten | 3,3 | 0,0 | 3,3 |
Portfolio für Kreditrisiko | 416,7 | 0,0 | 416,6 |
| | | |
Die folgende Tabelle enthält das Exposure zum 31. Dezember 2021:
| | | | in EUR Mio. |
| | | | |
Finanzinstrumente | Exposure | Risiko-vorsorge | Netto Exposure |
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | 98,0 | 0,0 | 98,0 |
Wertpapiere | 123,7 | 0,0 | 123,7 |
Forderungen | 61,9 | -0,2 | 61,8 |
davon an Kreditinstitute | 61,9 | -0,2 | 61,8 |
davon an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
On balance Summe | 283,6 | -0,2 | 283,5 |
Kreditzusagen – Finanzgarantie – Sonstige erteilte Zusagen | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
Summe | 284,6 | -0,2 | 284,5 |
Derivate mit positiven Marktwerten | 1,9 | 0,0 | 1,9 |
Portfolio für Kreditrisiko | 286,5 | -0,2 | 286,4 |
| | | |
Exposure nach Ratingklassen bei der Addiko Bank AG
Ca. 86.6% (2021: 84,1%) des Exposures wird als Ratingklasse 1A bis 1E klassifiziert. Dieses Exposure umfasst Forderungen gegenüber Finanzinstituten sowie Wertpapiere gegenüber öffentlichen Haushalten.
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2022 | 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | Watch | NPE | Ohne rating | Summe |
Forderungen gegenüber Kreditinstitute | 257,9 | 32,3 | 14,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 304,2 |
Wertpapiere | 99,5 | 3,5 | 6,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 109,2 |
Derivative | 3,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,3 |
Summe | 360,7 | 35,8 | 20,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 416,7 |
| | | | | | | |
| | | | | | | in EUR Mio. |
| | | | | | | |
31.12.2021 | 1A-1E | 2A-2E | 3A-3E | Watch | NPE | Ohne Rating | Summe |
Forderungen gegenüber Kreditinstitute | 122,8 | 32,1 | 6,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 160,9 |
Wertpapiere | 117,1 | 4,4 | 2,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 123,7 |
Derivative | 1,3 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,9 |
Summe | 241,1 | 37,0 | 8,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 286,5 |
| | | | | | | |
Exposure nach Branchen und Regionen
Die „Finanzdienstleistungs“-Branche besteht im Wesentlichen aus Forderungen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Refinanzierungslinien für Tochterbanken.
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Branchen und Regionen am 31. Dezember 2022:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
Finanzdienstleister | 256,5 | 62,9 | 0,0 | 0,0 | 319,4 |
Öffentliche Haushalte | 4,4 | 9,6 | 83,2 | 0,0 | 97,3 |
Industrie | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Summe | 260,9 | 72,6 | 83,2 | 0,0 | 416,7 |
| | | | | |
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Branchen und Regionen am 31. Dezember 2021:
| | | | | in EUR Mio. |
| | | | | |
Branche | Europa (exkl. CEE/SEE) | SEE | CEE | Sonstige | Summe |
Finanzdienstleister | 120,0 | 55,0 | 0,0 | 0,0 | 175,1 |
Öffentliche Haushalte | 4,9 | 6,7 | 99,9 | 0,0 | 111,5 |
Industrie | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Summe | 125,0 | 61,7 | 99,9 | 0,0 | 286,5 |
| | | | | |
4.4.1. Portfolioüberblick nach Ländern
Die Darstellung der Top-10-Länder erfolgt nach Kundensitzland. Der Anteil der Top-10-Länder am Gesamtvolumen beträgt 94,6% (2021: 93,5%). Den größten Anteil dabei haben Österreich und Rumänien. Folgende Tabellen zeigen den Anteil der Top-10-Länder nach Exposure für das Jahr 2022 und 2021.
| | |
31.12.2022 | Exposure | % of Total Exposure |
Österreich | 234,3 | 56,2% |
Rumänien | 44,0 | 10,6% |
Kroatien | 31,9 | 7,7% |
Ungarn | 23,0 | 5,5% |
Slowenien | 16,6 | 4,0% |
Montenegro | 11,7 | 2,8% |
Bulgarien | 10,1 | 2,4% |
Bosnien und Herzegowina | 8,4 | 2,0% |
Niederlande | 7,5 | 1,8% |
Deutschland | 6,9 | 1,7% |
Rest | 22,3 | 5,4% |
Summe | 416,7 | 100,0% |
| | |
| | |
31.12.2021 | Exposure | Anteil in % |
Österreich | 98,0 | 34,2% |
Rumänien | 73,1 | 25,5% |
Kroatien | 32,2 | 11,2% |
Slowenien | 16,3 | 5,7% |
Bulgarien | 10,9 | 3,8% |
Ungarn | 9,2 | 3,2% |
Montenegro | 7,9 | 2,8% |
Niederlande | 7,6 | 2,7% |
Polen | 6,6 | 2,3% |
Deutschland | 6,0 | 2,1% |
Rest | 18,7 | 6,5% |
Summe | 286,5 | 100,0% |
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4.5. Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko versteht die Addiko Bank AG das Risiko, fällige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht zu erfüllen oder – im Falle einer Liquiditätskrise – Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen beschaffen oder Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen veräußern zu können.
Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Addiko Bank AG, auch in Krisensituationen, wird durch ein Bündel von verschiedenen Liquiditätsreserven sichergestellt. Diese werden unterschiedlichen Stressszenarien unterzogen, um auch in Krisenfällen über die jeweiligen Einzelinstitute ein klares Bild der zur Verfügung stehenden Liquiditätsressourcen zu haben.
Im Jahr 2022 befand sich die Liquidity Ratio (LCR) in einer Bandbreite von 240,9% (Oktober 2022) und 629,7% (Dezember 2022).
Am Ende des Jahres 2022 setzte sich das Liquiditätsdeckungspotenzial (Counterbalancing Capacity), dass in Betrag und Zeitpunkt die Fähigkeit der Bank, liquide Mittel zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu wirtschaftlichen Konditionen zu beschaffen quantifiziert, wie folgt zusammen:
| in EUR Mio |
| |
Liquiditätsdeckung | 31.12.2022 |
Münzen und Banknoten | 0,0 |
Abziehbare Zentralbankreserven | 230,2 |
Handelbare Aktiva der Stufe 1 | 87,4 |
Handelbare Aktiva der Stufe 2A | 0,0 |
Handelbare Aktiva der Stufe 2B | 4,5 |
Counterbalancing Kapazität Gesamt | 322,1 |
Zum Ende des Jahres 2021 gliederte sich die Counterbalancing Capacity der Addiko Bank AG wie folgt:
| in EUR Mio |
| |
Liquiditätsdeckung | 31.12.2021 |
Münzen und Banknoten | 0,0 |
Abziehbare Zentralbankreserven | 93,8 |
Handelbare Aktiva der Stufe 1 | 104,8 |
Handelbare Aktiva der Stufe 2A | 0,0 |
Handelbare Aktiva der Stufe 2B | 7,6 |
Counterbalancing Kapazität Gesamt | 206,2 |
4.5.1. Überblick Liquiditätssituation
Im Jahr 2022 war die Liquiditätssituation der Addiko Bank AG von einem Liquiditätsüberhang bestimmt. Im Laufe des Jahres 2022 nahmen die Einlagen auf dem deutschen Markt zu und das Volumen auf dem österreichischen Markt blieb stabil. Für das Jahr 2023 wird auf Basis der zu erwartenden Zu- bzw. Abflüsse ebenfalls von einer stabilen Liquiditätsposition ausgegangen.
Das Konzentrationsrisiko als Teil des Liquiditätsrisiko wird an der Diversifizierung der Finanzierung nach den wichtigsten Produkten und der wesentlichen Währungen gemessen. Die wichtigsten Positionen der Refinanzierung stellen neben dem Eigenkapital Sichteinlagen (Tagesgelder) und Termingelder dar. Die Refinanzierung erfolgt fast ausschließlich in Euro. Sowohl Produkte als auch Währungen werden (in der Liquiditätsablaufbilanz) im Zeitverlauf analysiert und dargestellt.
Nachfolgend eine Übersicht der Fälligkeiten von finanziellen Verbindlichkeiten und Forderungen der Addiko Bank AG, in der folgende konservative Annahmen unterstellt wurden:
- Girokonten, Callgelder und Cash Collaterals sind zum nächsten Werktag fällig;
- Die restlichen Primärmittel sind mit ihrer vertraglichen Fälligkeit eingestellt;
- Eigenkapitalkomponenten, materielle und immaterielle Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Steuern, Wertberichtigungen und nicht liquiditätsrelevante Positionen sind ausgenommen;
| | | | | in EUR Mio | | | |
| | | | | |
31. Dezember 2022 | 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
Forderungen | | | | |
an Kreditinstitute | 15,4 | 53,5 | 0,0 | 68,9 |
an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zwischensumme | 15,4 | 53,5 | 0,0 | 68,9 |
Verbindlichkeiten | | | | |
gegenüber Kreditinstitute | 20,3 | 0,0 | 50,2 | 70,5 |
gegenüber Kunden | 454,4 | 90,5 | 0,0 | 544,9 |
Zwischensumme | 474,7 | 90,5 | 50,2 | 615,4 |
Saldo | -459,3 | -37,0 | -50,2 | -546,4 |
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass ein Betrag i.H.v. EUR 68,9 Mio. aus Forderungen gegenüber Kreditinstituten besteht. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.
Die Gesamtsumme der Forderungen und Verbindlichkeiten betrug zum 31. Dezember 2022 EUR ‑546,4 Mio.
| | | | | in EUR Mio | | | |
| | | | | |
31. Dezember 2021 | 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
Forderungen | | | | |
an Kreditinstitute | 10,4 | 46,0 | 5,5 | 61,8 |
an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zwischensumme | 10,4 | 46,0 | 5,5 | 61,8 |
Verbindlichkeiten | | | | |
gegenüber Kreditinstituten | 35,5 | 0,0 | 50,1 | 85,5 |
gegenüber Kunden | 368,7 | 14,9 | 0,0 | 383,6 |
Zwischensumme | 404,2 | 14,9 | 50,1 | 469,1 |
Saldo | -393,8 | 31,1 | -44,6 | -407,3 |
4.6. Marktpreisrisiko
Marktrisiken umfassen potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktpreisen. Die Addiko Bank AG gliedert Marktpreisrisiken nach den Risikofaktoren in Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienkursrisiken. Marktpreisrisiken können aus Wertpapieren (und wertpapierähnlichen Produkten), Geld- und Devisenprodukten, Derivaten, Währungs- und Ergebnissicherungen, eigenkapitalähnlichen Mitteln oder aus dem Aktiva-Passiva-Management resultieren.
Die Addiko Bank AG ermittelt Marktrisiken im Rahmen der täglichen Überwachung mit Value-at-Risk-Verfahren auf Basis einer eintägigen Haltedauer mit einem Konfidenzniveau von 99,0%. Die Value at Risk (VaR) Methode errechnet den potentiellen Verlust über die angegebene Haltedauer für ein bestimmtes Konfidenzintervall. Die Value at Risk Methode ist ein statistisch definierter, wahrscheinlichkeitsbasierter Ansatz, der Marktvolatilitäten sowie Risikodiversifikationen berücksichtigt, indem Gegenpositionen und Korrelationen zwischen Produkten und Märkten herangezogen werden. Risiken können über alle Märkte und Produkte hinweg konsistent gemessen und zu Risikomaßnahmen aggregiert werden, um eine einzige aussagekräftige Risikozahl zu erhalten. Die von der Bank verwendete eintägige 99,0% Value at Risk Zahl spiegelt die 99,0% Wahrscheinlichkeit wider, dass der tägliche Verlust den gemeldeten VaR nicht überschreiten sollte. Die VaR-Methode zur Berechnung der täglichen Risikozahl basiert auf einer Monte Carlo Simulation mit 10.000 Berechnungsläufen, oder einer Simulation unter dem Varianz-Kovarianz Ansatz. Während die letzt genannte Methode zur Berechnung des Zinsrisikos von nicht Handelsbuch zugehörigen Positionen verwendet wird, wird der Monte-Carlo-Ansatz dann verwendet, um potenzielle Verluste anderer Marktrisikoarten abzuschätzen.
Die Bank verwendet den VaR zur Erfassung von potenziellen Verlusten, welche sich aus Änderungen der risikofreien Zinssätze, der Kreditmargen der Wertpapieremittenten, der Wechselkurse und der Aktienkurse ergeben. Die verwendeten VaR Modelle beruhen auf exponentiell gewichteten Volatilitäten und Korrelationen in den Marktrisikofaktoren, welche für eine Zeitreihe von 250 Tagen gesammelt wurden.
4.6.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko (mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau) der Addiko Bank AG für 2022 beträgt EUR 0,5 Mio. (Vergleichswert VaR zum 31. Dezember 2021: EUR 0,4 Mio.). Die Zinsbindungsbilanz der Addiko Bank AG enthält alle zinsrelevanten Bilanzpositionen und außerbilanziellen Positionen mit ihrem nächsten Zinsfeststellungsdatum bzw. ihrer replizierten Zinsensensitivität. Die stochastischen Cashflows werden unter Verwendung von einheitlichen Konzernstandards dargestellt. Als Berechnungsbasis für das Zinsrisiko und damit für die limitierten Risiken werden alle zinstragenden Bilanzpositionen herangezogen. Alle nicht zinstragenden Positionen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt, sondern in anderen Risikofaktoren wie etwa dem Beteiligungsrisiko behandelt. Die Methodik der regulatorischen Zinsrisikoberechnung orientiert sich an den auf den EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02) sowie den Vorgaben der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) für die Berechnung der Zinsrisikostatistik.
In den regulatorischen Anforderungen ist festgelegt, dass die Auswirkung auf den EVE (economic value of equity), bedingt durch eine plötzliche Verschiebung der Renditekurve des gesamten Eigenkapitals um +/- 200 Basispunkte, 20,0% nicht überschreiten darf und die Auswirkungen auf den EVE mit den Szenarien 1 bis 6 gemäß Anhang III der EBA / GL / 2018/02, 15% des Kernkapitals nicht überschreiten darf. Die Limite wurden zu keinem Zeitpunkt des Jahres erreicht bzw. überschritten.
4.6.2. Fremdwährungsrisiko
Die Datenbasis für die Ermittlung des Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko der Addiko Bank AG beruht auf den Zahlen des Data Warehouse und beinhaltet die operative Geschäftstätigkeit. Die offene Devisenposition deckt somit das FX-Risiko der Addiko Bank AG. Der größte Risikotreiber im Bereich Fremdwährung ist die Währung GBP. Das gesamte Volumen der offenen Devisenposition beträgt per 31. Dezember 2022 ca. EUR 0,1 Mio. (Volumen per 31. Dezember 2021 ca. EUR 0,2 Mio.), wobei die Währung GBP den größten Anteil bildet. Der Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko beträgt per 31. Dezember 2022 mit einem Konfidenzintervall von 99,0% ca. EUR 549,3 pro Tag (Value at Risk per 31. Dezember 2021: EUR 546,1). Das VaR Limit von EUR 60 Tausend wurde zum Stichtag 31. Dezember 2022 eingehalten. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf Fremdwährung überwacht die Addiko Bank AG auch jede Konzentration relevanter einzelner Fremdwährungspositionen innerhalb einer Währung.
4.6.3. Credit Spread Risiko
Das Credit-Spread-Risiko bei der Addiko Bank AG beträgt zum Jahresende 2022 mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau EUR 0,3 Mio. (Value at Risk per 31. Dezember 2021: EUR 0,2 Mio.). Der größte Einflussfaktor im Credit-Spread-Risiko ist die Liquiditätsreservehaltung in Form von Wertpapieren bei der Addiko Bank AG. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf das Credit-Spread-Risiko überwacht die Addiko Bank AG auch Konzentrationsrisiken innerhalb des Anleihenportfolios.
4.6.4. IBOR Reform
Die Zinssatz-Benchmark-Reform wurde innerhalb der Addiko Holding erfolgreich umgesetzt. Entsprechende Verträge und Fallbacks wurden unterzeichnet und neue IBOR-Kurven, die für Bewertungen verwendet werden, wurden in den jeweiligen Systemen ab dem 1. Januar 2022 implementiert.
4.7. Operationales Risiko
4.7.1. Definition
Die Addiko Gruppe definiert das operationale Risiko (OpRisk) als das Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Systemen, Menschen oder externen Faktoren. Diese Definition schließt rechtliche Risiken ein, nicht aber Reputationsrisiken und strategische Risiken.
4.7.2. Rahmenvorgaben - Operationales Risikomanagement
Das operationale Risikomanagement betrifft alle Bereiche der Geschäftstätigkeit einer Bank und integriert Risikomanagement-Methoden in Prozesse, Systeme und Unternehmenskultur.
Ein robustes operationales Risikomanagement umfasst die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung der operationalen Risiken sowie die Berichterstattung darüber, und bietet somit ein Instrument zur Besprechung und effektiven Eskalation von Herausforderungen, das zu einem besseren Risikomanagement und einer erhöhten institutionellen Widerstandsfähigkeit führt.
Die umfassende Datenerfassung, die das Rahmenwerk unterstützt, ermöglicht die Analyse komplexer Sachverhalte und erleichtert maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren.
Das operationale Risikomanagement stellt einen kontinuierlichen zyklischen Prozess dar. Dieser beinhaltet eine Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, eine risikorelevante Entscheidungsfindung, Szenarioanalysen sowie die Einführung von Risikokontrollen, was zu Entscheidungen über Akzeptanz, Minderung oder Vermeidung von Risiken führt.
4.7.3. Risikoüberwachung
Der Bereich Operational Risk Management berichtet monatlich an das Group Risk Executive Committee und quartalsweise an das Board Audit Committee, um dem Management einen Überblick über die operationale Risikosituation gegeben, um eine risikobezogene Steuerung zu ermöglichen und um das operationale Risikomanagement in die Bankprozesse zu integrieren.
4.7.4. Überblick Exposure & Eigenkapital
Das operationelle Risiko zeigt in seinem zyklischen Verlauf Veränderungen in der Verlustrealisierung und wirkt sich somit auf das Management des operationellen Risikos aus, was durch die Prozesse der Erhebung von Verlustdaten und der Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, den beiden wichtigsten Instrumenten des operationellen Risikomanagements, sichtbar wird.
Die Eigenkapitalanforderungen nach Säule 1 für das operationale Risiko werden unter Anwendung des Standardansatzes berechnet. Diese Berechnung basiert auf betrieblichen Erträgen unter Berücksichtigung der relevanten Indikatoren und Multiplikatoren für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Das Bewertungsmodell des operationalen Risikos in Bezug auf die interne Kapitaladäquanz wird auf die gleiche Art und Weise wie für Säule 1 berechnet.
Die Eigenkapitalanforderungen nach Säule 1 für das operationale Risiko werden unter Anwendung des Standardansatzes berechnet. Diese Berechnung basiert auf betrieblichen Erträgen unter Berücksichtigung der relevanten Indikatoren und Multiplikatoren für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Das Bewertungsmodell des operationalen Risikos in Bezug auf die interne Kapitaladäquanz wird auf die gleiche Art und Weise wie für Säule 1 berechnet und enthält Unterformen des operationalen Risikos, welche von der Bank nach Säule 2 als wesentlich erachtet werden.
4.8. Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ESG-Risiken
ESG-Risiken umfassen alle Risiken, die sich aus potenziell negativen Auswirkungen, direkt oder indirekt, auf die Umwelt, Menschen und Gemeinschaften und ganz allgemein auf alle Interessengruppen ergeben, zusätzlich zu den Risiken, die sich aus der Unternehmensführung ergeben. Das ESG-Risiko könnte die Rentabilität, den Ruf und die Kreditqualität beeinträchtigen und zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie in der nichtfinanziellen Erklärung beschrieben, berücksichtigt Addiko die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken („ESG“), die mit den Aktivitäten von Kundenunternehmen verbunden sind, und legt besonderes Augenmerk auf eine eingehende Analyse von Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf Sektoren, die als solche betrachtet werden empfindlich. Addiko behandelt die ESG-Risiken nicht als separate Risikoart, sondern integriert sie in die bestehende Risikoklassifizierung und in das bestehende Risikomanagement-Framework als Treiber für andere Risikoarten (z. B. Kreditrisiko oder operationelles Risiko).
In Übereinstimmung mit den regulatorischen Erwartungen legt Addiko einen besonderen Fokus auf das Management von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiko). In diesem Zusammenhang berücksichtigt Addiko sowohl physische als auch Übergangsrisiken:
• Physisches Risiko bezieht sich auf die direkten Auswirkungen von klimabedingten oder Umweltveränderungen, die sein können „akut“ (z. B. extreme Wetterereignisse) oder „chronisch“ bei fortschreitenden Veränderungen
• Das Übergangsrisiko bezieht sich auf die potenziellen Verluste, die sich aus der Umstellung auf eine CO2-ärmere und mehr ergeben umweltverträgliches Wirtschaften.
Die Addiko Gruppe führte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten eine Bewertung klimabezogener und anderer Umweltrisiken durch. In einem ersten Schritt bewertete die Addiko Gruppe die Auswirkungen des Klima- und Umweltwandels auf ihre Einsatzländer unter Berücksichtigung verschiedener kurz-, mittel- und langfristiger Szenarien. In einem zweiten Schritt analysierte die Addiko Gruppe, wie die im ersten Schritt identifizierten Auswirkungen auf die Gruppe übertragen werden. Basierend auf dieser Analyse kam Addiko zu dem Schluss, dass insbesondere sein Kreditrisiko durch klimabezogene und andere Umweltrisikofaktoren beeinflusst werden kann. Während aufgrund der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios der Addiko Gruppe keine unmittelbare materielle Bedrohung für die Qualität der Vermögenswerte der Addiko Gruppe besteht, treibt die potenzielle Auswirkung auf die Wirtschaft im Bereich der Geschäftstätigkeit von Addiko das systemische Risiko, dem Addiko ausgesetzt ist. Dabei zeigt sich, dass akute und chronische Klima- und Umweltrisiken bereits Auswirkungen auf makroökonomische Kennzahlen haben, wobei die Schwere dieser Auswirkungen mittel- bis langfristig stark von den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels abhängt. Folglich berücksichtigte Addiko auch die Auswirkungen klimabedingter Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendet wurden, und wirkte sich somit direkt auf die Risikovorsorge des Kreditbuchs aus.
Obwohl bei der Bewertung von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken keine unmittelbare Gefahr für die Addiko Gruppe festgestellt wurde, erfordern die Dringlichkeit und Ungewissheit der Angelegenheit eine kontinuierliche Überwachung. Ein besonderes Augenmerk legt Addiko auf die strikte Begrenzung jedes idiosynkratuischen C&E-Risikos. In diesem Zusammenhang hat Addiko Branchen identifiziert, die von Klima- und Umweltrisiken betroffen sind und in Zukunft betroffen sein könnten, und umsichtige Grenzwerte für die maximale Exposition gegenüber diesen Grenzwerten festgelegt, die sorgfältig verfolgt werden. Darüber hinaus hat Addiko im Rahmen des operativen Kreditvergabeprozesses Maßnahmen definiert, um die potenziellen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögensqualität der Kunden zu erkennen. Eine ordnungsgemäße Bewertung ist erforderlich, um mögliche finanzielle, rechtliche oder Reputationsfolgen für die Bank zu vermeiden, die auftreten könnten, falls diese Bank die Finanzierung des jeweiligen Unternehmens unterstützt.
5. Forschung und Entwicklung
Die Addiko Bank AG betreibt keine Forschung und Entwicklung.
6. Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Addiko Bank AG verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen und Prozesse definiert und organisatorisch umgesetzt werden.
Das Ziel des internen Kontrollsystems der Addiko Bank AG liegt in der Sicherstellung effektiver und effizienter Geschäftsabläufe, einer angemessenen Bestimmung, Bewertung und Minderung von Risiken, einer sorgfältigen Führung der Geschäfte, verlässlich dargestellter finanzieller und nicht-finanzieller Informationen, sowohl intern als auch extern, sowie der Beachtung von Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internen Regelungen und Beschlüssen des Instituts.
Das interne Kontrollsystem (IKS) besteht aus einer Reihe von Regelungen, Verfahren und organisatorischen Strukturen, die darauf abzielen:
- die Unternehmensstrategie zu verankern,
- effektive und effiziente Geschäftsprozesse zu erreichen,
- den Wert des Unternehmensvermögens zu sichern,
- die Verlässlichkeit und Integrität von Buchhaltungs- und Managementdaten sicherzustellen,
- die Einhaltung aller Regelungen und Vorschriften im Rahmen der Geschäftsprozesse sicherzustellen.
Eine spezielle Zielsetzung für den Rechnungslegungsprozess der Addiko Gruppe besteht in der Gewährleistung einer zeitnahen, einheitlichen und korrekten buchhalterischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle bzw. Transaktionen durch das IKS. Die Verankerung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess ist auch in den internen Regelungen und Vorschriften festgelegt.
Das interne Kontrollsystem der Addiko Bank AG verfolgt einen prozessorientierten Ansatz. Die Addiko Bank AG setzt Kontrollaktivitäten mittels Prozessdokumentation ein. Diese umfasst die Überwachung und Dokumentation eines jeden Prozesses einschließlich Informationen über Prozessabläufe gemäß den intern aufgestellten Richtlinien für Prozessmanagement.
Die insgesamte Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird laufend überwacht. Die Überwachung wesentlicher Risiken sowie die regelmäßigen Evaluierungen über alle Geschäftsbereiche (interne Kontrollfunktionen Risikomanagement, Compliance und interne Revision) zählen zum Tagesgeschäft der Addiko Bank AG.
Die regelmäßige Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die unverzügliche Berichterstattung zu Mängel(n) des internen Kontrollsystems und die Eskalation an die betreffenden Stakeholder (z.B. Ausschüsse) sind eingerichtet. Mängel des internen Kontrollsystems, die durch einen Geschäftsbereich, die interne Revision oder durch andere Kontrollfunktionen identifiziert wurden, werden der entsprechenden Managementebene für den weiteren Entscheidungsprozess zeitnah berichtet und unverzüglich dort behandelt.
Die interne Revision führt regelmäßig unabhängige Prüfungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen durch.
Das interne Kontrollsystem selbst ist kein statisches System, sondern wird laufend an das sich ändernde Umfeld angepasst. Die Implementierung des internen Kontrollsystems beruht wesentlich auf der Integrität und dem ethischen Verhalten der Mitarbeiter. Der Vorstand und das Leadership Team gehen mit gutem Beispiel voran und nehmen ihre Führungsrolle aktiv und bewusst mittels der Förderung von hohen Standards im Hinblick auf Integrität und ethisches Verhalten sowie der Verankerung einer Risiko- und Kontrollkultur in einer Organisation, die die Wichtigkeit interner Kontrollen für alle Personalebenen hervorhebt und vorlebt, wahr.
Wien, 21. Februar 2023
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek
Vorsitzender des Vorstands
Edgar FlagglTadej KrašovecGanesh Krishnamoorthi
Mitglied des Vorstands MItglied des VorstandsMitglied des Vorstands
Jahresabschluss nach UGB/BWG
Bilanz zum 31. Dezember 2022
| | | EUR |
| | | |
Aktiva | | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken | | 234.253.666,01 | 97.961.672,91 |
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind | | 87.611.086,46 | 104.779.378,62 |
3. Forderungen an Kreditinstitute | | | |
a) täglich fällig | 9.399.700,16 | | 10.363.286,47 |
b) sonstige Forderungen | 59.516.629,01 | | 51.424.740,62 |
| | 68.916.329,17 | 61.788.027,09 |
4. Forderungen an Kunden | | 0,00 | 0,00 |
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | | 21.540.708,51 | 18.959.613,36 |
a) von öffentlichen Emittenten | 9.644.112,03 | | 6.676.320,89 |
b) von anderen Emittenten | 11.896.596,48 | | 12.283.292,47 |
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | | 43.500.800,00 | 41.771.336,99 |
7. Beteiligungen | | 3.459,61 | 3.459,61 |
8. Anteile an verbundenen Unternehmen | | 681.669.884,16 | 681.369.454,12 |
darunter: an Kreditinstituten | 681.669.884,16 | | 681.369.454,12 |
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | | 231.571,73 | 430.586,71 |
10. Sachanlagen | | 293.397,42 | 316.058,36 |
darunter: | | | |
Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden | 146.039,00 | | 151.866,00 |
11. Sonstige Vermögensgegenstände | | 2.876.779,53 | 1.700.277,34 |
12. Rechnungsabgrenzungsposten | | 803.300,35 | 939.673,76 |
Summe der Aktiva | | 1.141.700.982,95 | 1.010.019.538,87 |
Posten unter der Bilanz | | | |
1. Auslandsaktiva | | 904.529.554,91 | 910.341.698,22 |
| | | |
| | | EUR |
| | | |
Passiva | | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | | | |
a) täglich fällig | 14.340.392,17 | | 35.493.625,37 |
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 56.166.666,67 | | 50.054.500,00 |
| | 70.507.058,84 | 85.548.125,37 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | | | |
a) Sonstige Verbindlichkeiten darunter: | | | |
aa) täglich fällig | 179.743.988,65 | | 203.031.037,07 |
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 365.162.921,40 | | 180.572.345,21 |
| | 544.906.910,05 | 383.603.382,28 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | | 4.139.077,18 | 8.985.570,59 |
4. Rückstellungen | | | |
a) Rückstellungen für Abfertigungen | 611.258,00 | | 759.839,00 |
b) Steuerrückstellungen | 0,00 | | 0,00 |
c) Sonstige | 7.450.992,24 | | 9.534.024,45 |
| | 8.062.250,24 | 10.293.863,45 |
5. Gezeichnetes Kapital | | | |
a) Grundkapital | 195.000.000,00 | | 195.000.000,00 |
b) Eigene Anteile | (339.190,00) | | 0,00 |
| | 194.660.810,00 | 195.000.000,00 |
6. Kapitalrücklagen | | | |
a) nicht gebundene | 237.924.319,64 | | 237.924.319,64 |
| | 237.924.319,64 | 237.924.319,64 |
7.Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen | | 700.649,50 | 464.200,00 |
8. Gewinnrücklagen | | | |
a) gesetzliche Rücklage | 19.500.000,00 | | 19.500.000,00 |
b) andere Rücklage | 6.896.659,94 | | 7.202.139,91 |
| | 26.396.659,94 | 26.702.139,91 |
9. Rücklage für eigene Anteile (gebunden) | | 339.190,00 | 0,00 |
10. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG | | 22.741.018,61 | 22.741.018,61 |
11. Bilanzgewinn | | 31.323.038,95 | 38.756.919,02 |
Summe der Passiva | | 1.141.700.982,95 | 1.010.019.538,87 |
| | | |
| | EUR |
| | |
Posten unter der Bilanz | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
1. Eventualverbindlichkeiten | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
darunter: | | |
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
2. Kreditrisiken | 0,00 | 0,00 |
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften | | |
3. Gesamtkapital gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 489.909.204,17 | 520.859.571,39 |
4. Gesamtbetrag risikogewichtete Aktiva gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 901.095.879,24 | 972.275.681,48 |
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lt a bis c | | |
gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 54,37% | 53,57% |
gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 54,37% | 53,57% |
gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 54,37% | 53,57% |
5. Auslandspassiva | 253.556.491,87 | 114.601.121,00 |
| | |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember
| | | | EUR |
| | | | |
| | | 2022 | 2021 |
1. Zinsen und ähnliche Erträge | | | 10.825.389,39 | 10.431.679,19 |
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren | | | 4.670.027,71 | 3.061.572,57 |
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | | | (3.238.614,14) | (2.741.853,72) |
I. NETTOZINSERTRAG | | | 7.586.775,25 | 7.689.825,47 |
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | | | 24.758.122,08 | 41.083.985,86 |
a) Erträge aus Anteilen an verbunden Unternehmen | | 24.758.122,08 | | 41.083.985,86 |
4. Provisionserträge | | | 22.503,14 | 11.273,52 |
5. Provisionsaufwendungen | | | (710.177,49) | (332.026,32) |
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften | | | (13.567,73) | 81.258,94 |
7. Sonstige betriebliche Erträge | | | 3.078.864,80 | 3.451.725,92 |
II. BETRIEBSERTRÄGE | | | 34.722.520,05 | 51.986.043,39 |
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | | | | |
a) Personalaufwand: darunter | | | | |
aa) Gehälter | (13.375.181,47) | | | (15.571.131,29) |
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | (2.757.931,28) | | | (2.984.869,31) |
cc) Sonstiger Sozialaufwand | (206.201,40) | | | (188.497,53) |
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | (73.280,25) | | | (62.011,53) |
ee) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen | (212.691,64) | | | (1.682.291,53) |
| | (16.625.286,04) | | (20.488.801,19) |
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | | (14.343.055,63) | | (17.480.526,84) |
| | | (30.968.341,67) | (37.969.328,03) |
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände | | | (375.853,84) | (853.646,13) |
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen | | | (331.649,45) | (4.385.002,31) |
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN | | | (31.675.844,96) | (43.207.976,47) |
IV. BETRIEBSERGEBNIS | | | 3.046.675,09 | 8.778.066,92 |
11./12. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens | | | (11.009.398,49) | (942.066,26) |
13./14. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie auf Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen | | | 298.960,47 | 31.049.820,40 |
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | | | (7.663.762,93) | 38.885.821,06 |
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag | | | 229.882,86 | (111.027,94) |
16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen | | | 0,00 | (17.874,10) |
VI. JAHRESFEHLBETRAG/JAHRESÜBERSCHUSS | | | (7.433.880,07) | 38.756.919,02 |
17. Rücklagenbewegung | | | 0,00 | 0,00 |
VII. JAHRESVERLUST/JAHRESGEWINN | | | (7.433.880,07) | 38.756.919,02 |
Gewinnvortrag | | | 38.756.919,02 | 0,00 |
VIII. BILANZGEWINN | | | 31.323.038,95 | 38.756.919,02 |
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Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Jahresabschluss der Addiko Bank AG wurde zum 31. Dezember 2022 nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG), sowie - soweit anwendbar - nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Aktiengesetzes (AktG), jeweils in geltender Fassung, erstellt und basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern).
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Darüber hinaus wurde ein Lagebericht erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den in der Anlage 2 zu § 43 BWG enthaltenen Formblättern, wobei von dem gemäß § 53 Abs. 3 und § 54 Abs. 2 BWG bestehenden Wahlrecht der Zusammenfassung bestimmter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Gebrauch gemacht wurde.
Die Wertangaben im Anhang für das Berichtsjahr erfolgen in Euro (EUR), die Vorjahresbeträge ebenfalls in Euro (EUR). Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Addiko Bank AG wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, erstellt.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die zum Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei der Bewertung berücksichtigt wurden.
Die Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, erfolgt zum Devisenmittelkurs des Bilanzstichtages. Für Termingeschäfte wird der jeweilige Terminkurs herangezogen.
Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden werden grundsätzlich mit dem Nennwert der Forderungen angesetzt; gebildete Kreditrisikovorsorgen wurden abgezogen.
Dem Risiko aus dem Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Portfoliovorsorgen für bilanzielle Forderungen bzw. Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte Rechnung getragen.
Wertpapiere, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und entsprechend gewidmet sind, werden gemäß § 56 Abs. 1 BWG als Finanzanlagevermögen bilanziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren des Finanzanlagevermögens wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig verteilt. Vom Wahlrecht des § 56 Abs. 3 BWG wird kein Gebrauch gemacht. Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen werden dann vorgenommen, wenn diese von Dauer sind. Das Kreditinstitut überprüft anlassbezogen bzw. zumindest jährlich, ob im Bereich des Finanzanlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung eingetreten ist. Sofern eine nachhaltige Verschlechterung der Bonität des Emittenten festgestellt wird, wird hierfür eine außerplanmäßige Abwertung vorgenommen. Wertpapiere, die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (Liquiditätsreserve), sind dem Umlaufvermögen gewidmet und werden gemäß § 56 Abs. 5 BWG zum Marktwert bilanziert, sofern es sich um börsennotierte Wertpapiere handelt. Nicht börsennotierte Wertpapiere werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Mit Stichtag 31.12.2022 wurden alle Wertpapiere des Umlaufvermögens in Wertpapiere des Anlagevermögens umklassifiziert. Die Umklassifizierung der Wertpapiere erfolgte gemäß AFRAC-Stellungnahme 14 zum geringeren Wert aus Marktwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten. Da zum Stichtag 31.12.2022 die Marktwerte für alle umklassifizierten Wertpapiere des Umlaufvermögens unter den Anschaffungskosten lagen, erfolgte der Ansatz zu diesen Marktwerten. Da die Bewertung unter den Tilgungskursen und unterhalb der fortgeführten Anschaffungskosten liegen, wird zukünftig regelmäßig auf mögliche Wertaufholungen geprüft und die umklassifizierten Wertpapiere bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zukünftigen Tilgungswert zugeschrieben. Etwaige Agio bzw. Disagio, bei Kauf der Wertpapiere, werden ab Erwerbszeitpunkt zeitanteilig bis zum Laufzeitende aufgelöst.
Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Pensionsgeber das rechtliche Eigentum an Vermögenswerten für begrenzte Zeit auf den Pensionsnehmer entgeltlich überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen oder können. Sofern es sich um echte Pensionsgeschäfte handelt, werden die übertragenen Vermögensgegenstände weiterhin in der Bilanz der Addiko Bank AG ausgewiesen und nach den für den jeweiligen Bilanzposten geltenden Regeln bewertet. Der Pensionsgeber hat in Höhe des für die Übertragung erhaltenen Betrages eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer auszuweisen. Die resultierenden Verpflichtungen werden in der Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht aufgrund einer dauerhaften Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist. Für den Fall, dass eine bereits abgewertete Beteiligung basierend auf einem ermittelten höheren Unternehmenswert wieder aufgewertet wird, erfolgt dies maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Die Addiko Bank AG führt einmal jährlich zum Bilanzstichtag eine Werthaltigkeitsprüfung durch, wobei auch unterjährig eine Werthaltigkeitsprüfung erfolgt, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung besteht.
Die Ermittlung erfolgte auf Basis eines Dividend Discount-Cashflow Modells (DDCF-Model), das den Besonderheiten des Bankgeschäfts, einschließlich den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen, Rechnung trägt. Methodisch erfolgt dies in Anlehnung an IAS 36, wobei als erzielbarer Betrag der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Erfüllung aller entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Aktionäre ausgeschüttet werden können, herangezogen wird. Die Berechnung der zukünftig ausschüttungsfähigen Gewinne basiert auf einer, vom Vorstand der Tochtergesellschaften beschlossenen, Detailplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Darüber hinaus wurde eine Interimsphase von 5 Jahren definiert, ohne den Detailplanungszeitraum zu verlängern. Während der Detailplanungsphase und der Interimsphase können die Tochterbanken volle Dividenden ausschütten, ohne gegen die erwarteten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen zu verstoßen. Die Ergebnisprognosen über die Interimsphase hinaus werden aus dem prognostizierten Ergebnis für das letzte Jahr der Planungsperiode und einer langfristigen Wachstumsrate abgeleitet (ewige Rente). Der Barwert dieser ewigen Rente, der eine stabilen Wachstumsrate zugrunde liegt („terminal value“), berücksichtigt makroökonomische Parameterschätzungen und wirtschaftlich nachhaltige Zahlungsströme. Bei der Berechnung der ewigen Rente geht das Modell von einer normalisierten, ökonomisch nachhaltigen Ertragssituation aus, in der die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalkosten konvergieren.
Dieser Kapitalisierungszinssatz orientiert sich an der (erwarteten) Rendite einer im Vergleich zum Bewertungsobjekt adäquaten alternativen Kapitalverwendung. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes wird zur Bemessung der Alternativrendite grundsätzlich von erzielbaren Renditen aus einem Bündel von auf dem Kapitalmarkt notierten Unternehmensanteilen (Aktienportfolio) ausgegangen und eine Anpassung an die Risikostruktur des Bewertungsobjekts vorgenommen. Die Anpassung an die Risikostruktur des Bewertungsobjekts erfolgt auf Basis des Capital Asset Pricing Model („CAPM“).
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Institute 2022 | Risiko-freier Zinssatz | Markt-risiko-prämie | Länder-risiko-prämie | Beta | Inflations-differ-ential | Kapitalkosten | Langfristiger Wachstums-abschlag | Kapitalkosten Ewige Rente |
Addiko Bank d.d., Ljubljana | 2,36% | 6,89% | 1,10% | 1,27 | 0,00% | 12,50% | -1,00% | 11,50% |
Addiko Bank d.d., Zagreb | 2,36% | 6,89% | 2,55% | 1,27 | 0,00% | 14,33% | -1,50% | 12,83% |
Addiko Bank d.d., Sarajevo | 2,36% | 6,89% | 7,30% | 1,27 | 0,10% | 20,48% | -2,50% | 17,98% |
Addiko Bank A.D., Banja Luka | 2,36% | 6,89% | 7,30% | 1,27 | 0,10% | 20,48% | -2,50% | 17,98% |
Addiko Bank A.D, Beograd | 2,36% | 6,89% | 3,41% | 1,27 | 0,00% | 15,43% | -1,50% | 13,93% |
Addiko Bank A.D., Podgorica | 2,36% | 6,89% | 4,91% | 1,27 | 0,10% | 17,44% | -2,00% | 15,44% |
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Institute 2021 | Risiko-freier Zinssatz | Markt-risiko-prämie | Länder-risiko-prämie | Beta | Inflations-differ-ential | Kapitalkosten | Lang-fristiger Wachstums-abschlag | Kaptitalkosten Ewige Rente |
Addiko Bank d.d., Ljubljana | -0,12% | 8,13% | 1,20% | 1,21 | 0,00% | 11,38% | -1,00% | 10,38% |
Addiko Bank d.d., Zagreb | -0,12% | 8,13% | 2,73% | 1,21 | 0,06% | 13,29% | -1,50% | 11,79% |
Addiko Bank d.d., Sarajevo | -0,12% | 8,13% | 6,81% | 1,21 | 0,16% | 18,31% | -2,50% | 15,81% |
Addiko Bank A.D., Banja Luka | -0,12% | 8,13% | 6,81% | 1,21 | 0,16% | 18,31% | -2,50% | 15,81% |
Addiko Bank A.D, Beograd | -0,12% | 8,13% | 3,43% | 1,21 | 0,86% | 14,94% | -1,50% | 13,44% |
Addiko Bank A.D., Podgorica | -0,12% | 8,13% | 4,58% | 1,21 | 0,12% | 15,57% | -2,00% | 13,57% |
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In der Berechnung der Eigenkapitalkosten werden die folgenden Komponenten berücksichtigt: risikoloser Zins, Marktrisikoprämie (MRP), Länderrisikoprämie (LRP), Beta-Faktor und Inflationsdifferential (risikoloser Zins + (MRP + LRP) * Beta Faktor + Inflationsdifferential).
Bei der Ableitung des Basiszinssatzes entsprechend der Svensson Formel wurde eine Zinsstrukturkurve für eine Laufzeit von 30 Jahren herangezogen, die das aktuelle Zinsniveau und die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, Zinserwartungen berücksichtigt. Die verwendeten Zinsstrukturdaten wurden auf der Grundlage der beobachteten aktuellen Renditen von (quasi) risikofreien Kuponanleihen geschätzt. Die ermittelte Zinsstrukturkurve bildet den Zusammenhang zwischen Zinssätzen und Laufzeiten ab, wie er für Zerobonds ohne Kreditausfallrisiko gelten würde.
Ein unternehmerisches Engagement ist stets mit Risiken und Chancen verbunden, weshalb in die Berechnung des Diskontierungszinssatzes Risikoprämien (Risikozuschläge) auf den Basiszinssatz mit einbezogen wurden. Für die Bemessung des Risikozuschlages wurde dabei auf Modelle zur Preisbildung an Kapitalmärkten (Alternativinvestition) zurückgegriffen. Gemäß CAPM erhält man die unternehmensspezifische Risikoprämie durch Multiplikation des Betafaktors des Unternehmens mit der Marktrisikoprämie (MRP) vor persönlicher Steuer, wobei der Betafaktor ein Maß für das Unternehmensrisiko im Verhältnis zum Marktrisiko darstellt. Die Marktrendite wurde unter Berücksichtigung des deutlich erhöhten risikolosen Zinssatzes mit 9.25% (2021: 8.25%), welche über der Bandbreite von 7.5 – 9.0% (2021: 7.5 – 9.0%) der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer liegt, festgesetzt.
Als Länderrisikoprämie (LRP), die sich aus politischen und rechtlichen Risiken zusammensetzt, wurden die von Prof. Aswath Damodaran (http://pages.stern.nyu.edu/~adamodar/) jährlich veröffentlichten Werte mit Einbeziehung des Volatilitätsmultiplikators als Durchschnittswert der letzten 3 Jahre angesetzt.
Da die Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG nicht börsennotiert sind, konnten für diese keine eigenen Betafaktoren empirisch ermittelt werden. Stattdessen musste auf Betafaktoren börsennotierter Vergleichsunternehmen zurückgegriffen werden. Zur Auswahl und Abgrenzung der relevanten Vergleichsunternehmen wurden börsennotierte Finanzinstitutionen in Österreich, CEE und SEE herangezogen, die im Retail- und Firmenkundengeschäft tätig sind und deren Geschäftsmodell sich größtmöglich mit demjenigen der Tochterbanken der Addiko Bank AG deckt. Der Median RAW BETA aus diesen Finanzinstituten wurde für die Ermittlung der durchschnittlichen BETA (ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre) für die Addiko Banken herangezogen.
Zur Abbildung der Währungsrisiken, die sich durch die Umrechnung der Businesspläne in Euro anhand von historischen Spotkursen ergeben, wurde ein Inflationsdifferential zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land angesetzt.
Künftiges Wachstum der finanziellen Überschüsse resultiert aus Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen sowie organisch aus Preis-, Mengen- und Struktureffekten. Im Detailplanungszeitraum sind diese Wachstumspotenziale in der Unternehmensplanung und somit in den finanziellen Überschüssen abgebildet. Für gesättigte Volkswirtschaften wird in der Regel ein Wachstumsabschlag von 1,0% angesetzt. Da die jeweiligen Volkswirtschaften der Bankenbeteiligungen der Addiko Bank AG im Vergleich zum westeuropäischen Raum größeres Entwicklungspotentiale aufweisen, wurde ein Wachstumsabschlag in einer Bandbreite zwischen 1,0% und 2,5% (2021: 1,0% und 2,5%) berücksichtigt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich von EUR 681,4 Mio. am 31. Dezember 2021 auf EUR 681,7 Mio. am 31. Dezember 2022 erhöht. Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:
•Adaptierter Business Plan mit Fokussierung auf Geschäft mit Konsumentenkrediten und Klein- und Mittelstandsfinanzierungen sowie Kapitalfreisetzung aus dem stärkeren Rückgang von Krediten in den Nicht-Fokus Bereichen,
•Erhöhung des Kapitalkosten, die im Wesentlichen auf das gestiegene Zinsniveau sowie die höhere Volatilität in der BETA und Länderrisikokosten die im makroökonomischen Umfeld im CSEE begründet sind,
•Abwertung in Kroatien und Slowenien ist vor allem auf höhere Mindestkapitalanforderungen sowie die vollumfängliche Berücksichtigung von MREL in beiden Ländern zurückzuführen.
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Institute | Buchwert 31.12.2021 | Buchwert 31.12.2022 | Aufwertung/Abwertung | Anschaffungswert | Eigenkapital 31.12.2022 | P/B 31.12.2022 |
Addiko Bank d.d., Ljubljana | 208.300.000 | 190.870.893 | -17.429.107 | 208.300.000 | 207.097.105 | 0,92 |
Addiko Bank d.d., Zagreb | 237.114.740 | 221.155.267 | -15.959.464 | 649.800.000 | 407.933.143 | 0,54 |
Addiko Bank d.d., Sarajevo | 52.324.938 | 52.591.696 | 266.758 | 110.600.000 | 93.667.643 | 0,56 |
Addiko Bank A.D., Banja Luka | 50.604.764 | 55.386.231 | 4.781.467 | 76.500.000 | 89.987.945 | 0,62 |
Addiko Bank A.D, Beograd | 121.051.362 | 152.282.172 | 31.230.810 | 244.400.000 | 195.734.932 | 0,78 |
Addiko Bank A.D., Podgorica | 11.973.650 | 9.383.617 | -2.590.034 | 55.300.000 | 32.395.189 | 0,29 |
Netzwerk Gesamt | 681.369.454 | 681.669.884 | 300.430 | 1.344.900.000 | 1.026.815.957 | 0,66 |
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Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Die Abschreibungssätze bewegen sich bei beweglichen Anlagen zwischen 14,3% und 33,3% und betragen bei Software zwischen 14,3% bis 33,3%. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten kleiner als EUR 800 (inkl. Umsatzsteuer) werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder wurden in Übereinstimmung mit AFRAC Stellungnahme 27 und IAS 19 versicherungsmathematisch nach der „Projected Unit Credit Method“ berechnet. Die Berechnung erfolgte mit einem Zinssatz von 3,05% (2021: 1,0%) und einem Gehaltstrend von 3,71% p.a. (2021: 3,7%) unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlag abhängig von der Dienstzeit zwischen 0,0% bis 4,03% (2021: 0,0% bis 4,9%).
Die Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen wurden in Übereinstimmung mit IAS 19 nach einem versicherungsmathematischen Verfahren unter Anwendung der „Projected Unit Credit Method“ berechnet. Die Berechnung erfolgte mit einem Zinssatz von 3,05% (2021: 1,0%) und einem Gehaltstrend von 3,71% p.a. (2021: 3,7%) unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlag abhängig von der Dienstzeit zwischen 0,0% bis 4,03% (2021: 0,0% bis 4,9%). Die biometrischen Grunddaten werden unter Verwendung der Generationensterbetafeln AVÖ 2018 P (2021: Generationensterbetafeln AVÖ 2018 P) für Angestellte berücksichtigt. Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Pensionsalter von 60 Jahren für Frauen bzw. 65 Jahren für Männer unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher Besonderheiten. Zum Bewertungsstichtag wird die Abfertigungsrückstellung unter der Voraussetzung ermittelt, dass die Ansparung gleichmäßig bis zum Auszahlungszeitpunkt verteilt wird.
Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer wurden an die VBV Pensionskasse AG übertragen und daher keine Rückstellung gebildet.
Seit dem Jahr 2021 hat die Addiko Bank AG zusätzlich zum Jahresbonus ein Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF) eingeführt, auf dessen Grundlage Addiko bestimmten Mitarbeitern (einschließlich des Vorstands) variable Vergütungskomponenten in Form von anteilsbasierter Vergütung gewährt. Bei der Bilanzierung orientiert sich Addiko an der AFRAC-Stellungnahme 3 „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütungen in UGB-Abschlüssen“. Die anteilsbasierte Vergütung erfolgt entweder durch Aktienausgleich oder Barausgleich:
Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien
Der beizulegende Zeitwert der Aktien, die dem Vorstand im Rahmen des variablen Vergütungsplans gewährt werden, wird als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst, d. h. über das Jahr, auf das sich der Bonus bezieht, und über den Erdienungszeitraum der Aktien. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet und im Eigenkapital in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen, die in den sonstigen Rücklagen enthalten ist, erfasst. Beim erstmaligen Ansatz wird der gewährte Betrag auf der Grundlage der erwarteten Erfüllung der Ausübungsbedingungen geschätzt. Die Schätzungen der Dienstbedingungen und der nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen werden am Ende des Berichtszeitraums überprüft, und die Anpassungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen erfasst. Werden Aktien verwirkt, weil der Mitarbeiter die Dienstbedingungen während des Erdienungszeitraums nicht erfüllt hat, werden alle zuvor im Zusammenhang mit diesen Aktien erfassten Aufwendungen rückgängig gemacht, oder, wenn die Aktien nach dem Erdienungszeitraum verwirkt werden, werden sie mit dem Eigenkapital verrechnet.
Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich werden als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst. Die Verbindlichkeiten werden zu jedem Berichtszeitpunkt bis zur Begleichung zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Die endgültigen Kosten einer Prämie mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, die dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag entsprechen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag der bestmöglich geschätzt wurde, angesetzt. Sie berücksichtigen alle der Höhe und/oder hinsichtlich der Fälligkeit nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten.
Derivative Finanzgeschäfte werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung dem Bank- oder Handelsbestand zugeordnet. Sie werden als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht in der Bilanz ausgewiesen. Derivate, die dem Handelsbuch gewidmet sind (Devisentermingeschäfte sowie Credit Default Swaps), werden im UGB mit dem Marktwert bilanziert und unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sofern Bankbuch-Derivate nicht in einer direkten Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft stehen und andere als Währungsrisiken absichern, so wird für die zum Bilanzstichtag existierenden negativen Marktwerte eine Drohverlustrückstellung bilanziert, sowie auch für nicht vollständig effektive Sicherungsbeziehungen. Gezahlte bzw. erhaltene Optionsprämien werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt. Für die Bewertung von Finanzinstrumenten mit Optionscharakter werden Optionspreismodelle auf Basis von verallgemeinerten Black-Scholes-Modellen bzw. nach Hull-White-Modellen unter Anwendung aktueller Marktparameter herangezogen.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(1) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Folgende Bilanzpositionen enthalten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
A3: Forderungen an Kreditinstitute | 68.916.329 | 61.788.027 |
davon an verbundene Unternehmen | 61.898.355 | 52.087.334 |
davon an Konzernfremde | 7.017.974 | 9.700.693 |
A6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 43.500.800 | 41.771.337 |
davon an verbundene Unternehmen | 43.500.800 | 41.771.337 |
davon an Konzernfremde | 0 | 0 |
P1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70.507.059 | 85.548.125 |
davon an verbundene Unternehmen | 69.117.059 | 85.548.125 |
davon an Konzernfremde | 1.390.000 | 0 |
P2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 544.906.910 | 383.603.382 |
davon an Konzernfremde | 544.906.910 | 383.603.382 |
| | |
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich im Geschäftsjahr 2022 von EUR 61.788.027 auf EUR68.916.329 was einer Erhöhung von EUR 7.128.302 entspricht. Der Großteil der Erhöhung resultiert aus der Aufnahme der Festgelder der Tochterbank Banja Luka. In den Forderungen an Kreditinstitute sind nachrangige Forderungen an verbundene Unternehmen i.H.v. EUR 51.631.819 (2021: EUR 51.565.667) enthalten.
Die Position Aktien und nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält ausschließlich das Additional Tier 1 Instrument (AT1 Instrument) welches von der kroatischen Tochterbank ausgegeben wurde. Der Kupon des AT1 Instruments wurde mit 12m Euribor + 9,25 p.a. festgesetzt und hat eine unbefristete Laufzeit. Der Kupon wird im Zinsertrag ausgewiesen und das Instrument wurde zu marktüblichen Bedingungen ausgegeben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen ausschließlich die Online-Einlagen (Tag- und Festgeld in Österreich und Deutschland).
(2) Fristengliederung der Bilanzpositionen
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
A3: Forderungen an Kreditinstitute | 68.916.329 | 61.788.027 |
- täglich fällig | 9.399.700 | 10.363.286 |
- bis drei Monate | 6.009.687 | 0 |
- über drei Monate bis ein Jahr | 0 | 0 |
- über ein Jahr bis fünf Jahre | 53.506.942 | 45.967.794 |
- über fünf Jahre | 0 | 5.456.946 |
P1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70.507.059 | 85.548.125 |
- täglich fällig | 14.340.392 | 35.493.625 |
- bis drei Monate | 6.004.250 | 0 |
- über drei Monate bis ein Jahr | 0 | 0 |
- über ein Jahr bis fünf Jahre | 50.162.417 | 50.054.500 |
- über fünf Jahre | 0 | 0 |
P2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 544.906.910 | 383.603.382 |
- täglich fällig | 179.743.989 | 203.031.037 |
- bis drei Monate | 88.023.247 | 68.978.733 |
- über drei Monate bis ein Jahr | 186.593.989 | 96.689.952 |
- über ein Jahr bis fünf Jahre | 90.545.686 | 14.903.660 |
- über fünf Jahre | 0 | 0 |
| | |
In der Position Forderungen an Kreditinstitute befinden sich bei den über ein Jahr bis zu 5 Jahren ausschließlich Refinanzierungslinien mit den Tochterbanken. Die Prolongation der Refinanzierungslinie mit der Tochterbank Kroatien i.H.v. EUR 30.000.000 ist ebenfalls in dieser Position enthalten und weist eine Restlaufzeit von über einem Jahr bis fünf Jahren auf.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Festgelder mit der Tochterbank Slowenien i.H.v.
EUR 50.162.417 enthalten welche eine Restlaufzeit von über ein Jahr bis fünf Jahre aufweist und mit der Tochterbank Banja Luka i.H.v. EUR 6.004.250, welche eine Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten aufweist.
Zusätzlich beträgt die Restlaufzeit sonstiger Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 2.847.604 (2021: EUR 1.486.692) weniger als ein Jahr, wobei sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 31.954 (2021: EUR 213.585) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist. Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 4.133.412 weisen im Geschäftsjahr 2022 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Diese sind nicht in der oben angeführten Tabelle enthalten.
(3) Wertpapiere
Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BWG:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralbank zugelassen sind | 87.611.086 | 104.779.379 |
davon börsennotiert (bn) | 87.611.086 | 104.779.379 |
davon nicht börsennotiert (nbn) | 0 | 0 |
davon Anlagevermögen (AV) | 86.508.525 | 0 |
davon Zinsabgrenzung zu Anlagevermögen (Zinsabgrenzung AV) | 1.102.562 | 0 |
davon Umlaufvermögen (UV) | 0 | 103.510.180 |
davon Zinsabgrenzung zu Umlaufvermögen (Zinsabgrenzung UV) | 0 | 1.269.199 |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 21.540.709 | 18.959.613 |
davon börsennotiert (bn) | 21.540.709 | 18.959.613 |
davon nicht börsennotiert (nbn) | 0 | 0 |
davon Anlagevermögen (AV) | 21.290.612 | 0 |
davon Zinsabgrenzung AV | 250.096 | 0 |
davon Umlaufvermögen (UV) | 0 | 18.811.800 |
davon Zinsabgrenzung UV | 0 | 147.813 |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 43.500.800 | 41.771.337 |
davon börsennotiert | 0 | 0 |
davon nicht börsennotiert | 43.500.800 | 41.771.337 |
davon Anlagevermögen | 40.000.000 | 40.000.000 |
davon Zinsabgrenzung AV | 3.500.800 | 1.771.337 |
davon Umlaufvermögen | 0 | 0 |
davon Zinsabgrenzung UV | 0 | 0 |
Beteiligungen | 3.460 | 3.460 |
davon börsennotiert (bn) | 0 | 0 |
davon nicht börsennotiert (nbn) | 3.460 | 3.460 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 681.669.884 | 681.369.454 |
davon börsennotiert (bn) | 0 | 0 |
davon nicht börsennotiert (nbn) | 681.669.884 | 681.369.454 |
| | |
Die Tabelle zeigt die Umgliederung von Wertpapieren des Bankbuchs vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen. Die Wertpapiere wurden auf der Basis ihres Marktwerts zum Umgliederungszeitpunkt, dem 31. Dezember 2022, in Höhe von EUR 90.160.917 umgegliedert, einschließlich des im Laufe des Jahres 2022 verzeichneten Kursverlusts von
EUR -14.587.197.
Im Geschäftsjahr 2023 werden zwei festverzinslichen Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 7.536.755 aus dem Eigenbestand des Kreditinstitutes auslaufen (2021: EUR 0).
Festverzinsliche Wertpapiere nicht öffentlicher Emittenten, die am Bilanzstichtag bei der Österreichischen Nationalbank refinanzierungsfähig waren, belaufen sich auf EUR 7.488.000 (2021: EUR 7.588.725).
In den Wertpapieren sind keine übertragenen, aber nicht vollständig ausgebuchten Wertpapiere (echte Pensionsgeschäfte) enthalten (2021: EUR 0).
Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält ausschließlich das Additional Tier1 Instrument (AT1 Instrument), welches von der kroatischen Tochterbank ausgegeben wurde.
Es befinden sich neben dem Additional Tier 1 Instrument im Geschäftsjahr 2022 keine weiteren nachrangigen Wertpapiere gemäß § 45 Abs. 2 BWG im Bestand. Die Addiko Bank AG hält kein Handelsbuch.
Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gliedern sich wie folgt:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
a) von öffentlichen Emittenten | 9.644.112 | 6.676.321 |
b) von anderen Emittenten | 11.896.596 | 12.283.292 |
Ausländische Anleihen KI | 11.896.596 | 12.283.292 |
Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen | 0 | 0 |
Gesamt | 21.540.709 | 18.959.613 |
| | |
Die Aufwertungen im Finanzanlagevermögen betrafen im Jahr 2022 ausschließlich Anteile an verbundene Unternehmen.
(4) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Angaben über Beteiligungsunternehmen gemäß § 238 Z 2 UGB sind in der Beilage 3 des Anhanges angeführt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Aufwertungen bei Anteilen an verbundenen Unternehmen i.H.v. insgesamt EUR 300.430 durchgeführt. Im Jahr 2021 erfolgte eine Aufwertung i.H.v. EUR 31.049.820. Gemäß § 93 BWG ist die Addiko Bank AG zur Mitgliedschaft bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. verpflichtet.
(5) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Eine Aufgliederung der einzelnen Posten und ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagespiegel enthalten (Beilage 1 zum Anhang).
(6) Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Forderungen von verbundenen Unternehmen | 725.660 | 412.635 |
Forderungen aus der Fremdwährungsbewertung von Bankbuch-Derivaten | 323.966 | 955.532 |
aktive Zinsabgrenzung aus Derivaten | 84.432 | 95.652 |
- davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam | 84.432 | 95.652 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 29.340 | 222.887 |
Verrechnungsforderungen | 1.716.159 | 13.571 |
Gesamt | 2.879.558 | 1.700.277 |
| | |
Die Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände um EUR 1.179.280 auf EUR 2.879.558 (2021: EUR 1.700.277) resultiert zum Großteil aus den Finanzamtverrechungskonten.
(7) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
In dieser Position sind vorausbezahlte Aufwendungen, die über die Laufzeit verteilt anzusetzen sind, enthalten. Der Gesamtbetrag der aktiven Rechnungsabgrenzungen beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 803.300 (2021: EUR 939.674). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen zudem Vorauszahlungen aus der Gehaltsverrechnung i.H.v.
EUR 497.667 (2021: EUR 564.832).
(8) Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Verbindlichkeiten aus konzerninterner Leistungsverrechnung | 1.631.917 | 3.250.288 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 203.266 | 1.858.929 |
Abgaben und Gebühren | 1.637.523 | 1.453.140 |
Verbindlichkeiten aus Restrukturierung | 132.405 | 1.272.808 |
passive Zinsabgrenzungen aus Derivaten | 168.447 | 99.832 |
- davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam | 168.447 | 99.832 |
Verrechnungskonten | 37.906 | 38.637 |
Verbindlichkeiten aus der Fremdwährungsbewertung von Bankbuch-Derivaten | 327.614 | 1.011.937 |
Gesamt | 4.139.077 | 8.985.571 |
| | |
(9) Rückstellungen
Von den gesamten Rückstellungen i.H.v. EUR 8.062.250 (2021: EUR 10.293.863) setzen sich die sonstigen Rückstellungen wie folgt zusammen:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Prämien | 3.291.501 | 4.824.222 |
Übrige sonstige Rückstellungen | 2.060.855 | 2.114.814 |
Abfertigungsrückstellungen | 710.419 | 1.059.930 |
Rechts- und Beratungsaufwendungen | 505.725 | 565.653 |
Noch nicht konsumierte Urlaube und Überstunden | 675.310 | 701.538 |
Jubiläumsgeld | 207.183 | 267.867 |
Gesamt | 7.450.993 | 9.534.024 |
| | |
Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Leistungen seitens der Tochterunternehmen sowie von externen Dienstleistern.
Zum 31. Dezember 2022 sind in den Prämienrückstellungen Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen in Barausgleich in Höhe von EUR 500.000 enthalten (2021: EUR 542.000).
(10) Angaben zu Risikovorsorgen
Folgende Risikovorsorgen werden zum 31. Dezember 2022 in der Bilanz ausgewiesen:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Forderungen an Kreditinstitute | 35.862 | 155.287 |
Einzelvorsorgen/Einzelwertberichtigungen | 0 | 0 |
Vorsorgen auf Portfoliobasis | 35.862 | 155.287 |
Sonstige Forderungen | 2.778 | 0 |
Einzelvorsorgen/Einzelwertberichtigungen | 0 | 0 |
Vorsorgen auf Portfoliobasis | 2.778 | 0 |
Außerbilanzielle Risiken aus dem Kreditgeschäft | 0 | 0 |
Einzelvorsorgen | 0 | 0 |
Vorsorgen auf Portfoliobasis | 0 | 0 |
Gesamt | 38.640 | 155.287 |
| | |
(11) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Addiko Bank AG beträgt zum Bilanzstichtag EUR 195.000.000 (2021: EUR 195.000.000) und ist in 19.500.000 (2021: 19.500.000) auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt.
Die Addiko Bank AG hat am 22. März 2022 ein Aktienrückkaufprogramm auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. November 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG gestartet. Der Vorstand der Addiko Bank AG hat am 16. März 2022 angekündigt, von der Ermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch zu machen und den Aktienrückkauf durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 11. April 2022 abgeschlossen, da der Höchstbetrag von EUR 569.030 erreicht wurde. Insgesamt wurden 47.633 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittspreis pro Aktie von EUR 11,95 und einem Gesamtwert von EUR 596.030, was etwa 0,2% des Grundkapitals der Addiko Bank AG entspricht, erworben. Der Erwerb der Aktien erfolgte ausschließlich über die Wiener Börse durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Zeit-punkt des Erwerbs unabhängig von der Addiko Bank AG getroffen hat. Zweck des Rückkaufs war es, die Aktien den Mitgliedern des Vorstands der Addiko Bank AG im Rahmen des variablen Vergütungsprogrammes anzubieten. Im Jahr 2022 wurden 13.714 Aktien auf der Grundlage des variablen Vergütungsplans 2021 an den Vorstand der Addiko Bank AG verteilt, das entspricht ungefähr 0,07% des Grundkapitals der Addiko Bank AG.
Der Vorstand der Addiko Bank AG ist seit der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, um bis zu EUR 97.500.000 durch Ausgabe von bis zu 9.750.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.
(12) Rücklagen
| | | | | in EUR |
| | | | | |
| Anfangsbestand 01.01.2022 | Zuführung | Auflösung | Umbuchung | Endbestand 31.12.2022 |
Kapitalrücklage | 237.924.320 | 0 | 0 | 0 | 237.924.320 |
Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen | 464.200 | 500.000 | -137.140 | -126.411 | 700.650 |
Gewinnrücklagen | 26.702.140 | 0 | -92.700 | -212.780 | 26.396.660 |
davon gesetzliche Rücklage | 19.500.000 | 0 | 0 | 0 | 19.500.000 |
davon andere Rücklage | 7.202.140 | 0 | -92.700 | -212.780 | 6.896.660 |
Rücklage für eigene Anteile (gebunden) | 0 | 0 | 0 | 339.190 | 339.190 |
Haftrücklage | 22.741.019 | 0 | 0 | 0 | 22.741.019 |
| | | | | |
Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 237.924.319 blieben während des gesamten Geschäftsjahres 2022 unverändert.
Die Addiko Bank AG weist gemäß den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften in Verbindung mit dem Bankwesengesetz im Geschäftsjahr 2022 einen Bilanzgewinn i.H.v. EUR 31.323.038,95 aus.
IV. AUSSERBILANZMÄSSIGE GESCHÄFTE
(13) Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 waren folgende Geschäfte noch nicht abgewickelt (Anmerkung: bei sämtlichen, sowohl in der Tabelle wie auch im anschließenden Text, dargestellten beizulegenden Zeitwerten bzw. Marktwerten sind die jeweiligen Zinsabgrenzungen bereits enthalten):
| | | | | | | in EUR |
| | | | | | | |
| | | Nominale | Positive Stückzinsen | Negative Stückzinsen | Positive Marktwerte | Negative Marktwerte |
a) | Zinsbezogene Geschäfte | | | | | |
| OTC-Produkte | 73.782.289 | 44.285 | 6.496 | 2.996.769 | 1.531.106 |
| | Zinsswaps | 73.174.204 | 44.285 | 6.496 | 2.996.456 | 1.530.793 |
| | Zinsoptionen Kauf | 304.043 | 0 | 0 | 313 | 0 |
| | Zinsoptionen Verkauf | 304.043 | 0 | 0 | 0 | 313 |
b) | Währungsbezogene Geschäfte | | | | | |
| OTC-Produkte | 147.020.000 | 40.148 | 40.869 | 318.235 | 321.895 |
| | Währungsswaps | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| | Devisenswaps | 147.020.000 | 40.148 | 40.869 | 318.235 | 321.895 |
| | Devisentermingeschäfte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| | | | | | | |
Die Derivativgeschäfte dienen ausschließlich zur Absicherung von Zins-, Wechselkurs-, Marktpreis- sowie Bonitätsschwankungen. Der Großteil des Derivativgeschäftes wird zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos gehandelt, wo schwerpunktmäßig Hedges zur Absicherung von Transaktionen der Aktivseite herangezogen werden. Bei der Absicherung von Währungsrisiken bedient sich die Bank hauptsächlich Devisen- sowie Währungsswaps. Im Geschäftsjahr 2022 beträgt der beizulegende Zeitwert aus währungsbezogenen Geschäften EUR -3.660 (2021: EUR -55.888).
Abgesichert gegen das Zinsänderungsrisiko werden in der Addiko Bank AG Wertpapiere des Aktivbestandes, die eine Fixzinsvereinbarung aufweisen. Abgesichert gegen das Währungsrisiko werden zum größten Teil vorhandene Fremdwährungsrefinanzierungslinien mit Tochtergesellschaften. Des Weiteren werden Derivate des Bankbuchs mit gegenläufigen Derivaten abgesichert.
Die Vergleichswerte per 31. Dezember 2021 stellen sich wie folgt dar:
| | | | | | | in EUR |
| | | | | | | |
| | | Nominale | Positive Stückzinsen | Negative Stückzinsen | Positive Marktwerte | Negative Marktwerte |
a) | Zinsbezogene Geschäfte | | | | | |
| OTC-Produkte | 114.310.003 | 81.717 | 85.501 | 933.673 | 869.455 |
| | Zinsswaps | 113.547.858 | 81.717 | 85.501 | 933.578 | 869.360 |
| | Zinsoptionen Kauf | 381.072 | 0 | 0 | 96 | 0 |
| | Zinsoptionen Verkauf | 381.072 | 0 | 0 | 0 | 96 |
b) | Währungsbezogene Geschäfte | | | | | |
| OTC-Produkte | 250.350.000 | 8.186 | 8.582 | 948.169 | 1.004.057 |
| | Devisenswaps | 250.350.000 | 8.186 | 8.582 | 948.169 | 1.004.057 |
| | Devisentermingeschäfte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| | | | | | | |
Aus bilanzieller Sicht werden die folgenden Portfolios aus derivativen Finanzgeschäften unterschieden:
- Stand–Alone–Derivate zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken:
Dieses Portfolio beinhaltet alle Währungsswaps (Devisenswaps), die zur Absicherung des Währungsrisikos von Fremdwährungsrefinanzierungslinien gegenüber Tochtergesellschaften gehandelt wurden. Der beizulegende Zeitwert der Devisenswaps beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR -3.660 (2021: EUR -55.888). Weiterer Bestandteil ist ein Portfolio an Interest Rate Swaps, die das Zinsänderungsrisiko von Wertpapieren des Aktivbestandes absichern und nicht in Form von Micro-Hedges abgebildet werden. Der beizulegende Zeitwert der Interest Rate Swaps beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 1.453.739 (2021: EUR 43.565), somit wurde auch in diesem Geschäftsjahr keine Rückstellung für drohende Verluste gebildet.
- Stand-Alone-Spiegelderivate:
Das restliche Swap-Portfolio – sogenannte Spiegelgeschäfte, bei denen die Bank als Counterpart für den externen Marktteilnehmer auftritt und die in weiterer Folge an Tochtergesellschaften durchgereicht werden – wird hinsichtlich des Vorhandenseins von Bewertungseinheiten geprüft und ein etwaiger vorhandener Überhang in die Berechnung mit einbezogen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um Interest Rate Swaps sowie Caps, wobei hier darauf geachtet wurde, dass sich die Marktwerte weitgehend kompensieren (Differenz max. 1–3 Basispunkte für die Bank). Die wertbestimmenden Parameter der Derivate, die Teil einer Bewertungseinheit sind, sind identisch aber zueinander gegenläufig (Critical Term Match). Sollte es auf Einzelgeschäftsebene einen negativen Überhang geben, muss eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet werden. Im Geschäftsjahr 2022 belief sich der beizulegende Zeitwert dieses Portfolios auf EUR 11.925 (2021: EUR 20.653), wobei rund die Hälfte des Portfolios mit einem beizulegenden Zeitwert i.H.v. EUR 5.594 (2021: EUR 12.110) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren aufweist. Zum 31. Dezember 2022 gab es keinen Rückstellungsbedarf für drohende Verluste aus diesen Geschäften (2021: EUR 0). Der Absicherungszeitraum erstreckt sich grundsätzlich vom Beginn der Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit der Derivate.
Gemäß dem Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten (§ 57 BWG) muss bei der Modellbewertung von Derivaten das Kontrahentenrisiko anhand anerkannter wirtschaftlicher Methoden berücksichtigt werden, sofern es für die Bewertung wesentlich ist. Daraus ergibt sich entweder ein Credit Value Adjustment (bei Überwiegen des Ausfallrisikos der Gegenpartei) oder ein Debt Value Adjustment (bei Überwiegen des eigenen Ausfallrisikos). Dieses oder alternative Verfahren können verwendet werden, soweit sie marktüblich sind. Aus Gründen der Vorsicht ist eine generelle Nichtberücksichtigung von Debt Value Adjustments nicht zu beanstanden. Außerdem hatte das Kontrahentenrisiko keinen Einfluss auf die Effektivität bestehender Sicherungsbeziehungen.
(14) Sonstige außerbilanzielle finanzielle Verpflichtungen
Die als Unterstrichposition unter der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Eventualverbindlichkeiten | 1.000.000 | 1.000.000 |
Bürgschaften und Garantien | 1.000.000 | 1.000.000 |
Akkreditive | 0 | 0 |
Eventualverbindlichkeiten aus Kreditderivaten | 0 | 0 |
Kreditrisiken | 0 | 0 |
| | |
Über die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverpflichtungen hinaus besteht noch eine Verpflichtung aus der gemäß § 93 BWG zur Einlagensicherung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H..
Bei den Eventualverbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.000.000 (2021: EUR 1.000.000) handelt es sich um eine übernommene Ausfallsgarantie für die Tochterunternehmen.
Neben den im Unterstrichposten ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten bestehen keine Liquiditätszusagen oder weiche Patronatserklärungen an einzelne Konzernunternehmen.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen (Leasing- und Mietverpflichtungen) der Addiko Bank AG betragen im Geschäftsjahr 2022 EUR 330.161 (2021: EUR 403.604). Für die Geschäftsjahre 2022 bis 2026 belaufen sich die Verpflichtungen auf EUR 1.650.806 (Vorjahresangabe betreffend 2021 bis 2025:
EUR 2.018.022).
(15) Treuhandgeschäfte
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 sowie zum 31. Dezember 2021 gab es in der Addiko Bank AG keine Treuhandgeschäfte.
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
(16) Regionale Aufgliederung der Erträge und Aufwendungen
In der nachfolgenden Tabelle können die Zinserträge und Zinsaufwendungen in einer regionalen Gliederungsform auf Basis des jeweiligen Sitzes der Gesellschaften entnommen werden:
| | in EUR |
| | |
Zinsen und ähnliche Erträge: | 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 |
aus Forderungen an Kreditinstitute und Kunden | 5.411.652 | 6.534.555 |
davon Inland | 577.580 | -162.336 |
davon Ausland | 4.834.072 | 6.696.892 |
aus festverzinslichen Wertpapieren | 4.670.028 | 3.061.573 |
davon Inland | 0 | 0 |
davon Ausland | 4.670.028 | 3.061.573 |
aus sonstigen Aktiven | 743.710 | 835.551 |
davon Inland | 276.317 | 56.841 |
davon Ausland | 467.393 | 778.710 |
Summe Zinsen und ähnliche Erträge | 10.825.390 | 10.431.679 |
| | |
Der in Summe leichte Anstieg der Zinsen und ähnlichen Erträge ergibt sich aus dem einerseits deutlichen Anstieg der Zinsen für das variabel verzinste Additional Tier I als auch neuerworbene festverzinsliche Wertpapiere, anderseits sinkenden Zinserträgen aus Refinanzierungslinien von den Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG, sowie verringerte Erträge aus der Zinskomponente von Derivativgeschäften.
Im Vorjahr wurden die negativen Zinsen aus Mindestreserven i.H.v. EUR -162.336 in den Zinserträgen aus inländischen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden gezeigt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden diese i.H.v. EUR -316.393 in den Zinsaufwendungen abgebildet.
| | in EUR |
| | |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen: | 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 |
aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute und Kunden | 2.530.215 | 1.696.632 |
davon Inland | 1.423.211 | 996.887 |
davon Ausland | 1.107.004 | 699.745 |
aus sonstigen Passiven | 708.399 | 1.045.222 |
davon Inland | 491.423 | 886.563 |
davon Ausland | 216.976 | 158.659 |
Summe Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3.238.614 | 2.741.854 |
| | |
Die Veränderung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 resultiert hauptsächlich aus ansteigenden Zinssätzen im Termineinlagengeschäft.
(17) Provisionsergebnis
| | in EUR |
| | |
| 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 |
aus dem Kreditgeschäft | -611.571 | -172.717 |
Provisionsaufwendungen | -611.571 | -172.717 |
aus dem Wertpapiergeschäft | -65.064 | -124.220 |
Provisionsaufwendungen | -65.064 | -124.220 |
aus dem übrigen Geschäft | -11.040 | -23.815 |
Provisionserträge | 22.503 | 11.274 |
Provisionsaufwendungen | -33.543 | -35.089 |
Gesamt | -687.675 | -320.752 |
| | |
Das Provisionsergebnis entfällt im Wesentlichen auf Provisionsaufwendungen aus dem Direct-Deposit Geschäft sowie auf Depotgebühren.
(18) Sonstige betriebliche Erträge
| | in EUR |
| | |
| 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 |
Erträge aus Anlagenverkäufen | 0 | 1.833 |
Miet- und Pachterträge | 1.507 | 0 |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 0 | 793.927 |
Leistungsverrechnung an Tochterunternehmen | 1.165.949 | 1.696.282 |
Übrige sonstige betriebliche Erträge | 1.911.409 | 959.684 |
Gesamt | 3.078.865 | 3.451.726 |
| | |
In 2022 erfolgte keine Auflösung von Drohverlustrückstellungen auf Derivate (2021: EUR 793.927).
Die Erträge aus Leistungsverrechnung an Tochterunternehmen bestehen aus weiterverrechneten Drittleistungen i.H.v. EUR 869.097 (2021: EUR 1.232.402) sowie aus der Verrechnung von Investitionen und erbrachten Leistungen seitens der Addiko Bank AG gegenüber ihren Tochterunternehmen i.H.v. EUR296.852 (2021: EUR 462.980).
Der Anstieg der übrigen sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus dem für die Jahre 2019 und 2020 zusätzlich geltend gemachten Vorsteuerabzuges basierend auf der Anpassung des Berechnungsschemas.
(19) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
| | in EUR |
| | |
| 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 |
Rechts- und Beratungskosten | 1.693.675 | 2.126.707 |
EDV-Kosten | 6.143.930 | 7.345.112 |
Aufwendungen für ausgelagerte Funktionen | 3.674.967 | 4.595.158 |
Versicherungskosten | 575.195 | 413.765 |
Miet- und Leasingaufwendungen | 472.534 | 623.571 |
Reise- und Fahrtkosten | 166.117 | 57.778 |
Schulungsaufwendungen | 193.503 | 169.041 |
Telefon und Porto | 77.091 | 66.933 |
Werbung und Repräsentationsaufwendungen | 42.472 | 8.429 |
Rechtsformkosten | 766.439 | 848.562 |
Fuhrpark und Fahrzeugbetriebskosten | 33.671 | 40.143 |
Übrige sonstige Sachaufwendungen | 503.462 | 1.185.328 |
Gesamt | 14.343.056 | 17.480.527 |
| | |
Aufgrund der Holdingfunktion der Addiko Bank AG bestehen zentral zugekaufte Drittleistungen, wie etwa IT- und Versicherungsleistungen, die an die Konzerngesellschaften weiterverrechnet werden. Von den oben ausgewiesenen Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2022 Aufwendungen i.H.v. EUR 869.097 (2021: EUR 1.232.402) an Tochterunternehmen weiterverrechnet. Der dazugehörige Ertrag wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung resultiert aus Fertigstellung von gruppenweit ausgeübten Beratungsprojekten sowie der Direktabrechnung an Tochterunternehmen von IT-Leistungen durch die Lieferanten.
Des Weiteren sind in den Aufwendungen für ausgelagerte Funktionen Kosten für erbrachte Leistungen von Tochterunternehmen i.H.v. EUR 3.674.967 (2021: EUR 4.595.158) enthalten.
(20) Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie Wertpapieren des Umlaufvermögens
Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 i.H.v. EUR-11.009.398 (2021: EUR -942.066) resultiert im Wesentlichen aus den Marktwertveränderungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens i.H.v. EUR -11.110.759 (2021: EUR -2.298.305), der Auflösung und Dotierung von Vorsorgen i.H.v. EUR 134.393 (2021: EUR 1.783.146)und einem positiven Ergebnis aus Derivativpositionen i.H.v. EUR 287 (2021: EUR -426.908).
Die bisher im Umlaufvermögen bilanzierten festverzinslichen Wertpapiere wurden mit Stichtag 31.12.2022 in das Anlagevermögen umgegliedert. Gemäß AFRAC Stellungnahme 14 (10) entsprechen die Buchwerte dem beizulegenden Zeitwert am Umgliederungsstichtag 31.12.2022. Hierdurch ergaben sich keine Erträge oder Aufwendungen aus der Umgliederung.
(21) Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus den Wertberichtigungen, auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus den Wertberichtigungen auf die Beteiligungsansätze der Tochterunternehmen beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 300.430 (2021: EUR 31.049.820).
VI. SONSTIGE ANGABEN
(22) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände gemäß § 64 Abs. 1 Z 8 BWG
Vermögenswerte i.H.v. EUR 7.250.000 (2021: EUR 6.740.000) wurden als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten an Dritte bestellt. Dabei handelt es sich um Cash Collaterals, die im Zusammenhang mit Derivaten als Sicherheit hinterlegt wurden.
(23) Wesentliche Verfahren
Zum 31.12. 2022 sind keine wesentlichen Verfahren gegen die Addiko Bank AG als beklagte Partei anhängig.
Im September 2017 beantragte die Addiko Bank AG beim ICSID in Washington, DC, ein Schiedsverfahren gegen die Republik Kroatien und forderte EUR 153 Mio. an Schadenersatz. Die Addiko Bank AG argumentiert, dass die kroatischen Konvertierungsgesetze das bilaterale Investitionsabkommen (BIT) verletzt haben. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite auf bis zu EUR 11 Mio. belaufen. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.
(24) Wesentliche Vereinbarungen
Die Intercompany-Leistungsverrechnungs-Methode der Addiko Gruppe basiert auf den OECD-Verrechnungspreis-Leitlinien für Intercompany-Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden verschiedene Dienstleistungen zwischen der Addiko Bank AG und den Tochtergesellschaften erbracht, wobei die Addiko Bank AG sowohl als Dienstleister, als auch als Dienstleistungsempfänger tätig war. Diese Dienstleistungen wurden zu vollen direkten Kosten zuzüglich eines Aufschlags in Rechnung gestellt, welcher bei einer vergleichbaren Transaktion unter voneinander unabhängigen Dritten auf einem externen Markt angewendet würde. Im Rahmen dieser neuen Strategie und Kostenstruktur wurde die gruppeninterne Zusammenarbeit optimiert und die Gruppenkompetenzen verbessert.
Aus vertraglicher Sicht hat die Addiko Bank AG eine gruppenweite Rahmenvereinbarung sowie individuelle Service Level Agreements (SLAs) mit Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Service Level Agreements legen unter anderem die Art des Service, die Servicegebühr, den True-Up-Mechanismus sowie die Rechnungsdetails fest.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde der Addiko Bank AG für die erhaltenen Leistungen ein Gesamtbruttobetrag i.H.v.
EUR 3.939.569 (2021: EUR 4.734.996) in Rechnung gestellt. Im selben Zeitraum war die Addiko Bank AG Anbieter von Leistungen und erhielt dafür EUR 198.200 (2021: EUR 184.363) als Ertrag vergütet.
(25) Eigenmittel
Eigenmittel gemäß CRR bestehen aus dem harten Kernkapital (CET1), dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2). Zur Bestimmung der Eigenkapitalquoten wird jede Kapitalkomponente - nach Berücksichtigung aller regulatorischen Abzugs- und Korrekturposten - in ein Verhältnis zum Risikopositionswert gesetzt. Die Berechnung der gesamten anrechenbaren Eigenmittel gemäß den anzuwendenden Vorschriften erfolgt auf Basis internationaler Rechnungslegungsstandards.
Die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalquoten einschließlich der aufsichtsrechtlichen Puffer betragen zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021:
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| | | | | | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| CET1 | T1 | TCR | CET1 | T1 | TCR |
Säule 1 Anforderung | 4,50% | 6,00% | 8,00% | 4,50% | 6,00% | 8,00% |
Säule 2 Anforderung | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 4,10% | 4,10% | 4,10% |
Gesamtkapitalanforderung aus dem SREP (Total SREP Capital Requirement - TSCR) | 4,50% | 6,00% | 8,10% | 8,60% | 10,10% | 12,10% |
Kapitalerhaltungspuffer (CCB) | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% |
Antizyklischer-Kapitalpuffer | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% |
Kombinierter Kapitalpuffer | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% | 2,50% |
Gesamtkapitalanforderung (Overall Capital Requirement - OCR) | 7,00% | 8,50% | 10,50% | 11,10% | 12,60% | 14,60% |
Pillar II guidance (P2G) | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 4,00% | 4,00% | 4,00% |
OCR + P2G | 7,00% | 8,50% | 10,50% | 15,10% | 16,60% | 18,60% |
Neben den Mindesteigenkapitalquoten und Kapitalpufferanforderungen müssen die Institute auch Kapitalanforderungen erfüllen, die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) festgelegt sind, um Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Seit dem SREP-Beschluss 2021, der ab 1. März 2022 gilt, muss die Addiko Bank AG keinen P2R und P2G mehr erfüllen. Mit dem SREP-Beschluss 2022 wird dies ab dem 1. Januar 2023 weiterhin gelten.
Gemäß § 23 Abs. 1 BWG hat die Addiko Bank AG einen Kapitalerhaltungspuffer i.H.v. 2,5% zu halten. Zum Jahresende 2022 beläuft sich die CCyB-Anforderung auf 0,0 %. Am Ende des ersten Quartals 2023 wird der CCyB für Kroatien auf 0,5% festgesetzt, was voraussichtlich zu einer Erhöhung der CCyB-Anforderungen der Addiko Bank AG um ca. 0,19% führen wird und eine Erhöhung des Kapitalerfordernisses um EUR 1,7 Millionen bedeutet. Bis Ende 2023 wird der CCyB Kroatiens auf 1,0% festgesetzt, was zu einer CCyB-Anforderung von insgesamt 0,38% und einer Erhöhung des Kapitalerfordernisses um EUR 3,4 Millionen führt. Die Bank Slowenien hat in ihrer Pressemitteilung vom 12. Juli 2022 angekündigt, den CCyB von 0 auf 0,5% erhöhen zu wollen
2. Sobald der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) diesen CCyB-Satz für Slowenien veröffentlichen wird, würde sich die CCyB-Anforderung zusätzlich um 0,13% erhöhen (Erhöhung der Kapitalanforderung um EUR 1,2 Mio.).
Ein Verstoß gegen die kombinierte Kapitalpufferanforderung hätte gewisse Einschränkungen zur Folge, z.B. in Bezug auf Ausschüttungen und Kuponzahlungen von Kapitalinstrumenten. Die während des Geschäftsjahres geltenden Kapitalanforderungen, einschließlich eines ausreichenden Puffers, wurden auf unkonsolidierter Basis jederzeit erfüllt.
Damit die Banken über ausreichende Eigenmittel und Verbindlichkeiten verfügen, die zur Absorption von Abwicklungsverlusten und als Bail-in-Instrument verwendet werden können, so dass eine Bankenabwicklung ohne staatliche Finanzhilfen möglich ist, müssen die österreichischen Banken gemäß BaSAG (und gegebenenfalls gemäß dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)) jederzeit die Mindestanforderung an die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) erfüllen. Diese Mindestanforderungen werden für jedes Institut bzw. jede Bankengruppe von der zuständigen Abwicklungsbehörde - im Falle der Addiko Gruppe vom Single Resolution Board (SRB) - individuell festgelegt. Nach dem derzeitigen System werden die Mindestanforderungen als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags (Total Risk Exposure Amount - "TREA") und des Leverage Ratio Exposure ("LRE") des betreffenden Instituts definiert. Die Addiko Bank AG erhielt am 3. März 2021 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) den formellen Bescheid des SRB über das künftige MREL-Erfordernis (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities), das nur den Verlustabsorptionsbetrag umfasst und auf Einzelinstitutsebene 12,1% des TREA und 3,0% des LRE beträgt. Gemäß der endgültigen Entscheidung der FMA müssen diese Anforderungen ab dem 1. Januar 2022 jederzeit erfüllt werden.
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Hartes Kernkapital (CET 1) | 489.909.204 | 520.859.571 |
Eingezahltes Kapital | 195.000.000 | 195.000.000 |
Rücklagen | 287.674.132 | 287.367.478 |
Immaterielle Anlagewerte | -89.844 | -138.924 |
Abzugsposten Bilanzgewinn | 7.737.184 | 38.756.919 |
Anpassungen am Kernkapital | -412.267 | -125.902 |
Gesamtkapital (GK = T1 + T2) | 489.909.204 | 520.859.571 |
Erforderliche Eigenmittel | 72.087.670 | 77.782.055 |
Überdeckung/Unterdeckung (GK) | 417.821.534 | 443.077.517 |
Überdeckung/Unterdeckung (Tier 1) | 435.843.451 | 462.523.031 |
Deckungsgrad | 679,6% | 669,6% |
| | |
| | in EUR |
| | |
Gesamtbetrag der risikogewichteten Aktiva | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Kreditrisiko gem. Standardansatz | 807.820.825 | 801.622.740 |
Positions-, Fremdwährungs- und Warenrisiko | 8.091.738 | 82.827.154 |
Operationelles Risiko | 81.095.490 | 82.144.356 |
Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung (CVA) | 4.087.826 | 5.681.431 |
Gesamte Eigenmittelanforderungen | 901.095.879 | 972.275.681 |
| | |
| | in % |
| | |
Kapitalquoten gem. Art. 92 CRR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Kernkapitalquote | 54,4% | 53,6% |
Eigenmittelquote | 54,4% | 53,6% |
| | |
| | in EUR |
| | |
Großkreditgrenzen | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Anrechenbare Eigenmittel gem. Art. 4 (71) CRR | 489.909.204 | 520.859.571 |
hiervon 10% gem. Art. 392 (1) CRR | 48.990.920 | 52.085.957 |
hiervon 25% (Obergrenze) gem. Art. 392 (1) CRR | 122.477.301 | 130.214.893 |
| | |
(26) Konzernverhältnisse
Am 12. Juli 2019 wurden die Aktien der Addiko Bank AG zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und werden seither im Prime-Market-Segment des ATX gehandelt. Die Addiko Bank AG steht nicht unter der Kontrolle eines Mutterunternehmen und wird somit nicht als Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss einbezogen.
Die Veröffentlichung des nach § 59a BWG erstellten Konzernabschlusses der Addiko Bank AG erfolgt in der Wiener Zeitung. Der Offenlegungsverpflichtung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) kommt die Addiko Bank AG auf Basis der konsolidierten Finanzlage der Addiko Gruppe nach. Die Offenlegung erfolgt auf der Homepage der Addiko Bank AG unter www.addiko.com (-> Investor Relations -> Finanzberichte).
(27) Übrige sonstige Angaben
In der Passivposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind keine Mündelgeld-Spareinlagen enthalten.
Der in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesene und nach UGB aktivierbare Betrag für aktive latente Steuern (25%) gemäß § 198 Abs. 10 UGB beträgt EUR 54.998.882 (2021: EUR 40.905.859). Da diese ausschließlich aus Verlustvorträgen stammen und keine ausreichenden zu versteuernden Ergebnisse in Zukunft vorliegen, wurde keine Aktivierung der aktiven latenten Steuern vorgenommen.
Die Gesamtkapitalrentabilität (Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt durch die Bilanzsumme zum Stichtag) beträgt für 2022 -0,7% (2021: EUR 3,8%).
In der Bilanzsumme sind folgende Beträge enthalten, die auf fremde Währung lauten (Gegenwert in Euro):
| | in EUR |
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Aktiva | 2.106.489 | 3.698.431 |
Passiva | 1.957.895 | 3.280.835 |
| | |
Der größte Teil des Unterschiedsbetrages i.H.v. EUR 148.594 (2021: EUR 417.596) ist durch Devisenswaps abgesichert.
Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne des International Accounting Standards (IAS) 24, die zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind, lagen zum 31. Dezember 2022 nicht vor.
(28) Aufwendungen für Abschlussprüfer
Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Konzernabschluss.
(29) Mitarbeiter
Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl gemäß § 239 Abs. 1 Z 1 UGB stellt sich wie folgt dar:
| | |
| 31.12.2022 | 31.12.2021 |
Angestellte | 113 | 121 |
Arbeiter | 0 | 0 |
Gesamt | 113 | 121 |
| | |
(30) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
| | in EUR |
| | | | |
| 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 |
| Abfertigungen | Pensionen | Abfertigungen | Pensionen |
Vorstände | 28.994 | 0 | 1.511.465 | 0 |
Leitende Angestellte | 36.888 | 12.659 | 44.244 | 9.973 |
Übrige Arbeitnehmer | 146.810 | 60.621 | 126.582 | 52.038 |
Gesamt | 212.692 | 73.280 | 1.682.292 | 62.012 |
| | | | |
Im Geschäftsjahr 2022 entstanden Aufwendungen i.H.v. EUR 73.280 (2021: EUR 62.012) für Pensionen der betrieblichen Vorsorgekasse.
(31) Angaben zu den Organen
Die im Geschäftsjahr tätigen Organe sind in der Beilage 2 zum Anhang angegeben.
31.1. Vorschüsse, Kredite und Haftungen für Organe
Zum 31. Dezember 2022 erhielten die Organe von der Gesellschaft weder Vorschüsse oder Kredite noch wurden Haftungen übernommen.
31.2. Bezüge der Organe
| | in EUR |
| | |
| 1.1. - 31.12.2022 | 1.1. - 31.12.2021 |
Vorstand | 2.118.064 | 3.008.015 |
Aufsichtsrat | 562.871 | 743.708 |
Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und ihrer Hinterbliebenen | 106.471 | 1.485.120 |
Gesamt | 2.787.406 | 5.236.843 |
| | |
Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den geschätzten Auszahlungen zum Bilanzstichtag und können von denen abweichen, die letztendlich gezahlt werden.
Der Anhang über die Bezüge der Organe zeigt die für Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder ähnlicher Einrichtungen gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art) im Geschäftsjahr 2022. Die Gesamtbezüge beinhalten ausbezahlte und auszuzahlende Bezüge in der Berichtsperiode.
Seit 2021 bietet die Gruppe zusätzlich zum Jahresbonus ein Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF) an, auf dessen Grundlage Addiko bestimmten Mitarbeitern (einschließlich des Vorstands) variable Vergütungskomponenten in Form von aktienbasierten Zahlungen gewährt. Das Programm soll sicherstellen, dass die Interessen des Führungsteams mit denen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und ist als mehrjähriges Anreizsystem angelegt. Die Freigabe der Aktien hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab. Darüber hinaus wird das Programm in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien nur dann aktiviert, wenn die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität erfüllt sind und innerhalb eines vorher festgelegten Zeitrahmens keine Verstöße gegen bestimmte Risikoindikatoren aufgetreten sind. Gemäß der Vergütungspolitik der Addiko Gruppe umfasst das Vergütungsprogramm sowohl aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Aktien als auch solche mit Barausgleich.
Im Berichtszeitraum wurde eines der vordefinierten Knock-Out-Kriterien nicht erfüllt und folglich wurde das PAIF-Incentiveprogramm für 2022 nicht aktiviert. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2022 nur ein Teil des Jahresbonus in Übereinstimmung mit IFRS 2 bilanziert.
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Aktien: Im Rahmen des PAIF Programms erhalten die Vorstandsmitglieder 50% der jährlichen variablen Vergütung in bar und 50% in Form von ausgegebenen Aktien der Addiko Bank AG, die über sechs Jahre in Tranchen verteilt werden. Die Vergütungen werden im laufenden Jahr gewährt, wenn die Mitarbeiter Leistungen erbringen und die Leistungsbedingungen erfüllt sind, und werden am Ende des laufenden Berichtszeitraums unverfallbar. Die Begünstigten erhalten während des Erdienungszeitraums und bis zur Abrechnung keine Dividenden und sind in Bezug auf die aufgeschobenen Aktien nicht stimmberechtigt. Die aufgeschobenen Aktien, die am Markt erworben werden, werden als eigene Aktien gehalten, bis sie an die Begünstigten übertragen werden. Es werden Aktien mit einem Wert gewährt, der einem festen Barbetrag entspricht. Der gewährte Betrag wird auf der Grundlage einer Schätzung oder der Erreichung vorher festgelegter Kriterien bestimmt. Die variable Vergütung wird nur aktiviert, wenn bestimmte Knock-out-Kriterien erfüllt sind. Diese Knock-Out-Kriterien beruhen auf Kapital-, Liquiditäts- und Risikoanforderungen. Erst wenn sie erfüllt sind, ist die zweite Stufe für den regulären Bonus die Erreichung der individuellen Ziele. Der Gesamtbetrag der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch eigene Aktien aus dem Jahr 2021, die im Jahr 2022 abgewickelt werden, ist den Rücklagen zu entnehmen. Im Jahr 2021 gab es keine Abrechnungen.
Im Rahmen des PAIF-Programms der Addiko Gruppe werden 2022 keine anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich stattfinden, da eines der Knock-out-Kriterien nicht erfüllt wurde.
Alle anteilsbasierten Vergütungen (mit Barausgleich und mit Ausgleich durch eigene Aktien) können nur dann ausgezahlt werden, wenn die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität erfüllt sind und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens keine Verstöße gegen bestimmte Risikoindikatoren aufgetreten sind.
(32) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es lagen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
(33) Gewinnverteilungsvorschlag
Die Addiko Bank AG hat im Geschäftsjahr 2022 nach österreichischen GAAP in Verbindung mit dem BWG einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 31.323.038 (in Worten: EUR einunddreißig Millionen dreihundertdreiundzwanzigtausendachtunddreißig) erwirtschaftet, der den Bilanzgewinn 2021 in Höhe von EUR 38.756.919 beinhaltet. Der Vorstand der Addiko Bank AG beabsichtigt, der kommenden Hauptversammlung am 21. April 2023 einen Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 23.595.000 (in Worten: EUR dreiundzwanzig Millionen fünfhundertfünfundneunzigtausend) vorzuschlagen, was 1,21 Euro je Aktie entspricht. Der Dividendenvorschlag orientiert sich an der aktuell gültigen Dividendenpolitik, 60% des Konzernergebnisses auszuschütten, und beinhaltet auch eine Ausschüttung von 60% des Konzernergebnisses für das Jahr 2021, die der Entscheidung über die Ablehnung des sogenannten Schweizer Franken Gesetz des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien folgt. Der verbleibende Betrag von EUR 7.728.038 soll auf neue Rechnung in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen werden.
Wien, 21. Februar 2023
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek
Vorsitzender des Vorstands
Edgar FlagglTadej KrašovecGanesh Krishnamoorthi
Mitglied des Vorstands MItglied des VorstandsMitglied des Vorstands
Anlagenspiegel
| | | | | | |
Anlagenspiegel | Anschaffungskosten 01.01.2022 | Zugänge 2022 | Abgänge 2022 | Umbuchungen 2022 | Anschaffungskosten 31.12.2022 |
2. | Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0 | 14.691.500 | 0 | 84.165.140 | 98.856.640 |
3. | Forderungen an Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
4. | Forderungen an Kunden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
5. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 3.966.684 | 0 | 18.893.396 | 22.860.080 |
6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 40.000.000 | 0 | 0 | 0 | 40.000.000 |
7. | Beteiligungen | 3.460 | 0 | 0 | 0 | 3.460 |
8. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.344.990.714 | 0 | 0 | 0 | 1.344.990.714 |
9. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 4.374.799 | 33.908 | -87.507 | 0 | 4.321.200 |
10. | Sachanlagen | 1.441.424 | 118.752 | -622.831 | 0 | 937.345 |
| Gesamtsumme | 1.390.810.396 | 18.810.844 | -710.338 | 103.058.536 | 1.511.969.438 |
| | | | | | |
Beilage 1 zum Anhang
| | | | | | | | |
| Kumulierte Zu- und Abschreibung 01.01.2022 | Zugänge 2022 | außerplanmäßige Abschreibung 2022 | Zuschreibung 2022 | Abgänge 2022 | Kumulierte Zu- und Abschreibung 31.12.2022 | Buchwert 31.12.2022 | Buchwert 31.12.2021 |
| 0 | 0 | -12.347.897 | 0 | 0 | -12.347.897 | 86.508.742 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | -1.568.216 | 0 | 0 | -1.568.216 | 21.291.864 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 40.000.000 | 40.000.000 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.460 | 3.460 |
| -663.621.260 | 0 | -35.978.605 | 36.279.035 | 0 | -663.320.830 | 681.669.884 | 681.369.454 |
| -3.944.213 | -204.093 | -28.830 | 0 | 87.507 | -4.089.628 | 231.572 | 430.587 |
| -1.125.365 | -124.583 | 0 | 0 | 606.001 | -643.948 | 293.397 | 316.058 |
| -668.690.838 | -328.676 | -49.923.547 | 36.279.035 | 693.508 | -681.970.518 | 829.998.920 | 722.119.559 |
| | | | | | | | |
In den Anlagespiegel Posten 2 und 5 wurden unter außerplanmäßige Abschreibung 2022 die Umgliederungen aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen dargestellt.
Organe der Gesellschaft
Beilage 2 zum Anhang
1.Januar bis 31. Dezember 2022
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Kurt Pribil
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Sava Ivanov Dalbokov (seit 26.04.2022)
Pieter van Groos (von 28.04.2021 bis 14.04.2022)
Mitglieder des Aufsichtsrats:
Monika Wildner
Frank Schwab
Johannes Proksch (seit 14.04.2022)
Sava Ivanov Dalbokov (von 14.04.2022 bis 25.04.2022)
Dragica Pilipović-Chaffey (bis 14.04.2022)
Sebastian Prinz Schoenaich-Carolath (bis 14.04.2022)
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt:
Christian Lobner
Thomas Wieser
Bundesaufsichtsbehörden
Staatskommissär:
Vanessa Koch
Staatskommissär Stellvertreter:
Lisa-Maria Haas
Vorstand
Herbert Juranek, Vorsitzender des Vorstands
Tadej Krašovec, Mitglied des Vorstands
Ganesh Krishnamoorthi, Mitglied des Vorstands
Edgar Flaggl, Mitglied des Vorstands (seit 01.06.2022)
Beteiligungsliste
Beilage 3 zum Anhang gemäß § 238 UGB
Direkte Beteiligungen der Addiko Bank AG
Die nachfolgende Liste zeigt gemäß § 238 Abs 1 Z 4 UGB die direkten Beteiligungen (größer als 20 %) der Addiko Bank AG:
| | | | | | |
Name des Unternehmens | Sitz | Kapital-anteil in % | Eigen-kapital in EUR1) | Ergebnis in EUR2) | Jahres-abschluss | Unternehmens-gegenstand |
Addiko Bank d.d. Ljubljana | Ljubljana | 100,0000 | 202.469.577 | 20.711.886 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank d.d. Sarajevo | Sarajevo | 99,9985 | 93.651.153 | 8.967.509 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank d.d. Zagreb | Zagreb | 100,0000 | 362.233.673 | 8.317.364 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank a.d. Beograd | Beograd | 100,0000 | 195.668.279 | 5.651.226 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank a.d. Banja Luka | Banja Luka | 99,8809 | 89.987.945 | 11.700.377 | 31.12.2022 | KI |
Addiko Bank AD Podgorica | Podgorica | 100,0000 | 32.344.231 | 4.379.531 | 31.12.2022 | KI |
| | | | | | |
1)Eigenkapital = gesamtes Eigenkapital des Unternehmens; auf eine quotale Darstellung des Eigenkapitals (dem direkten Anteilsbesitz entsprechend) wird verzichtet
2)Ergebnis = Periodenüberschuss nach Steuern und vor Minderheiten; auf eine quotale Darstellung des Ergebnisses (dem direkten Anteilsbesitz entsprechend) wird verzichtet
Die angegebenen Eigenkapital- und Ergebniswerte der vollkonsolidierten Unternehmen wurden nach konzerneinheitlichen Bewertungsvorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt und können daher von veröffentlichten Einzelabschlüssen abweichen, die nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erstellt wurden. Die Angaben beziehen sich auf Daten vor der Konsolidierung.
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge-stellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, 21. Februar 2023
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek
Vorsitzender des Vorstands
Edgar FlagglTadej KrašovecGanesh Krishnamoorthi
Mitglied des Vorstands MItglied des VorstandsMitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Addiko Bank AG,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Das Risiko für den Abschluss
Anteile an verbundenen Unternehmen stellen bei der Addiko Bank AG mit insgesamt rund 682 Mio EUR einen wesentlichen Bilanzposten dar. Die Bank ist an ausländischen Kreditinstituten beteiligt.
Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter dem Punkt "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang.
Die Bank führt zumindest einmal jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durch, um zu überprüfen, ob ein Wertminderungsbedarf vorliegt oder eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich ist.
Für die Ermittlung der beizulegenden Werte werden interne Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung der Tochterbanken und daraus ableitbaren Rückflüssen an die Addiko Bank AG (Dividend Discount-Cashflow Model). Diese basieren auf den durch die Organe der jeweiligen Tochterbank genehmigten Planzahlen. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von den Finanz- und Kapitalmärkten abgeleitet und können von zukünftig sich ändernden marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden.
Die Bewertungen sind somit innerhalb gewisser Bandbreiten ermessensbehaftet, mit Schätzungsunsicherheiten verbunden und beinhalten damit ein mögliches Risiko der Fehldarstellung im Abschluss.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen erhoben und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, erforderliche Wertminderungen bzw mögliche Zuschreibungen zu erkennen. Wir haben darüber hinaus ausgewählte Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
- Wir haben die verwendeten Bewertungsmodelle, die wesentlichen Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei wurden die verwendeten Bewertungsmodelle nachvollzogen und beurteilt, ob sie geeignet sind, den beizulegenden Wert der Tochterbanken sachlich korrekt zu ermitteln.
- Wir haben die in den Modellen verwendeten Planungsrechnungen evaluiert. Die Planungstreue wurde durch einen Vergleich der im Bewertungsmodell des Vorjahres verwendeten Cash-Flows mit den Ist-Werten für das laufende Jahr durchgeführt. Weiters haben wir die Planungsrechnungen mit den von den Organen der jeweiligen Gesellschaft genehmigten Mittelfristplanungen abgestimmt.
- Die Diskontierungsfaktoren wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf ihre Angemessenheit beurteilt. Die rechnerische Ermittlung der beizulegenden Werte wurde nachvollzogen.
- Die für die Tochterbanken ermittelten Unternehmenswerte wurden jeweils mittels öffentlich verfügbarer Informationen, insbesondere branchenspezifisch abgeleiteten Mutliplikatoren verprobt. Hierbei wurden Multiplikatoren (wie zB Price-to-book) aus einer Vergleichsgruppe börsengelisteter Unternehmen herangezogen. Die auf diese Weise ermittelten Wertbandbreiten je Tochterbank wurden mit den mittels Diskontierungsverfahren ermittelten Werten verglichen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. April 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 14. April 2022 wurden wir für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr gewählt und am 27. April 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl.
Wien, am 24. Februar 2023
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft qualifiziert elektronisch signiert: Mag. Christian Grinschgl Wirtschaftsprüfer |
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!
In einem Jahr beispielloser Herausforderungen und wirtschaftlicher Unsicherheit, die durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine verursacht wurden, hat Addiko starke operative und finanzielle Ergebnisse erzielt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Transformationsprogramms, bei dem Addiko als Spezialbank für Verbraucher- und KMU-Kredite neu positioniert wurde, bleibt die Bank bestrebt, ihre Dienstleistungen in Mittel- und Südosteuropa weiterhin schnell, digital fortschrittlich und innovativ anzubieten. 2022 erweckte auch den Markencharakter und Hauptkommunikator des Unternehmens – Oskar – zum Leben. In Kombination mit mehr als 100 Marketingkampagnen trug Oskar dazu bei, die Markenbekanntheit zu steigern und ein beständiges Kundenwachstum in allen Ländern zu erzielen, um Addikos Versprechen zu erfüllen, wann und wo immer der zusätzliche finanzielle Schub zu sein.
Neben einer soliden Kosteneffizienz und der Aufrechterhaltung eines ausgewogenen Risikoprofils hat Addiko im Jahr 2022 einen Weg eingeschlagen, um zu einer umweltverträglicheren Zukunft beizutragen. Mit der Verabschiedung der ersten ESG-Strategie sendet die Bank eine klare Botschaft: Addiko will ein Teil der Lösung sein, nicht das Problem.
Tätigkeiten des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr alle ihm obliegenden Aufgaben auf höchst gewissenhafte Weise und in Übereinstimmung mit dem Gesetz, den Statuten der Gesellschaft und seiner eigenen Geschäftsordnung wahrgenommen.
Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 zehn Sitzungen abgehalten und vier Umlaufbeschlüsse getroffen. Weiters stand er dem Vorstand in beratender Funktion zur Seite und war auch für die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsleitung zuständig. Im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse hat der Vorstand detailliert über die finanzielle Situation und die Geschäftsentwicklung der Addiko Gruppe berichtet. Der Vorstand hat Strategien und wesentliche spezifische Maßnahmen mit dem Aufsichtsrat eingehend diskutiert. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt, wobei dem Aufsichtsrat in ausreichendem Maße die Möglichkeit eingeräumt wurde, alle vom Vorstand vorgeschlagenen Berichte und Beschlüsse eingehend zu prüfen. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat zehn Working Group Sitzungen abgehalten, bei denen die Strategie der Addiko Gruppe vertiefend mit dem Vorstand bearbeitet wurde.
In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sich von der Gesetzmäßigkeit, Pflichtmäßigkeit und Angemessenheit der Geschäftsleitung der Addiko Gruppe zu überzeugen.
Der Aufsichtsrat hatte folgende fünf ständige Ausschüsse gebildet:
- den Prüfungs- und Compliance Ausschuss / Audit, Compliance & AML Committee (der fünf Sitzungen in 2022 abhielt),
- den Kredit & Risikoausschuss (der aus dem zusammengeführten ehemaligen Kredit- und dem ehemaligen Risikoausschuss besteht, sechs Sitzungen abhielt und drei Umlaufbeschlüsse verabschiedete),
- den Digitalisierung & IT Ausschuss (der 2022 vier Sitzungen abhielt),
- den Nominierungs- und Vergütungsausschuss (der sechs Sitzungen abhielt) und
- den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (der drei Sitzungen abhielt und 2022 einen Umlaufbeschluss verabschiedete).
Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats der Addiko Bank AG standen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.
In mindestens vierteljährlich stattfindenden Sitzungen persönlich und über virtuelle Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig Informationen zu folgenden Themen: Geschäftsentwicklung im Vorquartal, finanzielle Leistung, Risikoentwicklung und wesentliche Angelegenheiten sowie größere Rechtsstreitigkeiten. Zwischen den Quartalsberichten informierte der Vorstand den Aufsichtsrat auch über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig Berichte von Führungskräften, insbesondere des Compliance Officer und des Internal Audit Officer.
Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat
Der Vorstand der Addiko Bank AG hat sich im Berichtsjahr verändert, d.h. ein Vorstandsmitglied, Herr Edgar Flaggl wurde zum Vorstandsmitglied ernannt. Daher besteht der Vorstand nunmehr aus vier Mitgliedern.
Im Jahr 2022 hat sich der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG dahingehend verändert, dass Herr Herr Pieter van Groos, Frau Dragica Pilipovic-Chaffey und Herr Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath nicht mehr von der Hauptversammlung wiedergewählt wurden und stattdessen seit der Hauptversammlung vom 14. April 2022 Herr Johannes Proksch und Herr Sava Ivanov Dalbokov in den Aufsichtsrat berufen wurden. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen zwei vom Betriebsrat entsandt werden.
Konsolidierter Corporate Governance Bericht, Österreichischer Corporate Governance Kodex
Da für das Geschäftsjahr 2020 die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH (zu den Regeln 1 bis 76 des österreichischen Corporate Governance Kodex) und die CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH (zu den Regeln 77 bis 83 des österreichischen Corporate Governance Kodex) den konsolidierten Corporate Governance Bericht der Addiko Bank AG gemäß § 96 Abs. 2 AktG geprüft haben und eine Prüfung gemäß der C-62 Regel des Österreichischen Corporate Governance Kodex dieser nur alle drei Jahre zu erfolgen hat, wurde der Corporate Governance Bericht 2022 nicht geprüft. Nichtsdestotrotz bekennt sich die Addiko Bank AG als börsennotiertes Unternehmen zum Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat entschieden, dass die Addiko Bank AG den im Januar 2023 geänderten österreichischen Corporate Governance Kodex einhalten soll. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, die Bestimmungen des Kodex zum Aufsichtsrat konsequent einzuhalten. In diesem Zusammenhang hält der Aufsichtsrat alle Regeln für die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand sowie des Aufsichtsrats selbst ein, mit Ausnahme der im Corporate Governance Bericht dargestellten Abweichungen.
Separater und konsolidierter Jahresabschluss 2022
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den Einzelabschluss der Addiko Bank AG und den Konzernabschluss der Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2022 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wurden der Lagebericht und der Konzernlagebericht auf ihre Übereinstimmung mit dem Einzel- und Konzernabschluss geprüft und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht wurde gelesen und als nicht wesentlich abweichend von dem konsolidierten Jahresabschluss oder als wesentlich falsch angesehen.
Der Einzelabschluss der Addiko Bank AG wurde nach den Bestimmungen des Bankengesetzes (BWG) und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) erstellt. Der Konzernabschluss der Addiko-Gruppe wurde nach den von der EU übernommenen IFRS und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 245a UGB und des Artikels 59a BWG erstellt. Der Geschäftsbericht, der Konzernjahresbericht, der konsolidierte Corporate Governance Bericht, der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht und der Vorschlag des Vorstands zur Aufteilung des Jahresgewinns 2022 - alle vom Vorstand aufgestellt - wurden ausführlich mit der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und auf der Sitzung des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses am 3. März 2023 erörtert.
In der Sitzung hat der vorgenannte Ausschuss unter anderem beschlossen, die Genehmigung des Einzelabschlusses der Addiko Bank AG durch den Aufsichtsrat vorzuschlagen.
Die Vorsitzende des Prüfungs-, Compliance- und AML-Ausschusses berichtete auf der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. März 2023 über die Empfehlungen des Ausschusses. In dieser Sitzung wurde der Einzel- und Konzernabschluss in Anwesenheit des Abschlussprüfers eingehend geprüft, um insbesondere sicherzustellen, dass sie rechtmäßig, konform und angemessen sind. Der Geschäftsbericht der Addiko Bank AG sowie des Addiko Konzerns, der konsolidierte Corporate Governance Bericht und der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht wurden geprüft und nach Ansicht des Aufsichtsrats als mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar befunden.
Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands zur Aufteilung des Jahresgewinns geprüft und wie folgt gebilligt.
Die Addiko Bank AG hat im Geschäftsjahr 2022 nach österreichischen GAAP in Verbindung mit dem BWG einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 31,3 Mio. erwirtschaftet inklusive des für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von EUR 38.800.000 (achtunddreißig Millionen achthunderttausend Euro), der auf neue Rechnung vorgetragen wurde. Der Vorstand der Addiko Bank AG beabsichtigt, der kommenden Hauptversammlung am 21. April 2023 einen Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 23,6 Mio. vorzuschlagen, was 1,21 Euro je Aktie entspricht. Der Dividendenvorschlag orientiert sich an der aktuell gültigen Dividendenpolitik, 60 % des Konzernergebnisses auszuschütten, und beinhaltet auch eine Ausschüttung von 60 % des Konzernergebnisses für das Jahr 2021, die der Entscheidung über die Ablehnung des sogenannten Schweizer Franken Gesetz des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien folgt. Der verbleibende Betrag von EUR 7,7 Mio. soll auf neue Rechnung in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen werden.
Das Ergebnis der Prüfung ist, dass der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Einzelabschluss, den Konzernabschluss und die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung hatte.
Der Aufsichtsrat stimmte daher den Ergebnissen der Prüfung am 3. März 2023 zu und genehmigte den Jahresabschluss der Addiko Bank AG. Der Jahresabschluss wurde daher festgestellt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitgliedern des Vorstands, dem Führungsteam und dem gesamten Personal für das herausragende Engagement und die Leistungen im Jahr 2022.
Für den Aufsichtsrat
Dr. Kurt Pribil e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Wien, am 3. März 2023
Impressum
Herausgeber des Geschäftsberichts
und für den Inhalt verantwortlich:
Addiko Bank AG
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Tel. +43 (0) 50 232-0
Fax +43 (0) 50 232-3000
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