529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:CapitalReserveMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:CapitalReserveMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-01-01 2024-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:CapitalReserveMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2024-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:CapitalReserveMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2022-12-31 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:CapitalReserveMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfCashFlowHedgesMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember 529900TYYSRJH2VJSP60 2023-01-01 2023-12-31 iso4217:EUR iso4217:EUR xbrli:shares xbrli:shares

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

T€Anhang20242023
Umsatzerlöse(1)17.422.21917.666.540
Bestandsveränderungen213.014151.938
Aktivierte Eigenleistungen8.1569.747
Sonstige betriebliche Erträge(2)258.645302.314
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen(3)–10.463.013–11.275.080
Personalaufwand(4)–4.905.497–4.540.895
Sonstige betriebliche Aufwendungen(5)–1.115.284–1.086.601
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen(6)148.715144.132
Beteiligungsergebnis(7)77.22746.218
EBITDA1.644.1821.418.313
Abschreibungen(8)–582.292–538.116
EBIT1.061.890880.197
Zinsen und ähnliche Erträge144.845119.194
Zinsen und ähnliche Aufwendungen–69.429–75.068
Zinsergebnis(9)75.41644.126
Ergebnis vor Steuern1.137.306924.323
Ertragsteuern(10)–308.973–290.929
Ergebnis nach Steuern828.333633.394
davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehendes Ergebnis5.3292.886
davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehendes Ergebnis (Konzernergebnis)823.004630.508
Ergebnis je Aktie (€)(11)7,356,30

Gesamtergebnisrechnung

T€Anhang20242023
Ergebnis nach Steuern828.333633.394
Differenz aus der Währungsumrechnung–15.5705.760
Recycling Differenz aus der Währungsumrechnung38.642–2.115
Veränderung Zinsswaps720–1.604
Recycling Zinsswaps–13.673–14.158
Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen(10)3.6384.647
Sonstiges Ergebnis aus Equity-Beteiligungen–3.509–2.657
Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („recycelt“) werden10.248–10.127
Veränderung versicherungsmathematische Gewinne/Verluste9.82317.269
Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen(10)–2.052–3.401
Sonstiges Ergebnis aus Equity-Beteiligungen–64–82
Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („recycelt“) werden7.70713.786
Sonstiges Ergebnis17.9553.659
Gesamtergebnis846.288637.053
davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend5.2602.790
davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend841.028634.263

Konzernbilanz

T€Anhang31.12.202431.12.2023
Firmenwerte(13)555.793490.738
Rechte aus Konzessionsverträgen(14)431.892452.850
Sonstige immaterielle Vermögenswerte(15)29.15133.227
Sachanlagen(16)2.999.0622.847.437
Investment Property1(17)222.30236.954
Equity-Beteiligungen(18)525.671541.026
Sonstige Anteile an Unternehmen(19)231.766218.580
Forderungen aus Konzessionsverträgen(22)369.570427.630
Sonstige finanzielle Vermögenswerte(25)336.271319.152
Latente Steuern(20)120.131109.730
Langfristige Vermögenswerte5.821.6095.477.324
Vorräte(21)1.552.0701.256.039
Forderungen aus Konzessionsverträgen(22)58.06053.855
Vertragsvermögenswerte(23)1.237.0951.283.504
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen(24)1.745.2771.693.301
Nicht-finanzielle Vermögenswerte222.738166.481
Forderungen aus Ertragsteuern48.18564.306
Sonstige finanzielle Vermögenswerte(25)265.851260.773
Liquide Mittel(26)3.723.6953.450.622
Kurzfristige Vermögenswerte8.852.9718.228.881
Aktiva14.674.58013.706.205
Grundkapital118.222102.600
Kapitalrücklagen1.732.3191.747.941
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen3.127.4292.540.376
Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter22.40018.443
Eigenkapital(27)5.000.3704.409.360
Rückstellungen(28)1.338.7411.336.797
Finanzverbindlichkeiten2(29)632.690626.208
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten(31)33.79528.074
Latente Steuern(20)282.344236.666
Langfristige Schulden2.287.5702.227.745
Rückstellungen(28)1.313.2741.156.902
Finanzverbindlichkeiten3(29)294.578272.722
Vertragsverbindlichkeiten(23)1.539.7311.335.837
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen(30)2.790.8202.790.761
Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten613.604622.358
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern125.300102.719
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten(31)709.333787.801
Kurzfristige Schulden7.386.6407.069.100
Passiva14.674.58013.706.205

1Darstellung zum 31.12.2023 erfolgte innerhalb der Sachanlagen.

2Davon Non-Recourse-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Konzessionsverträgen in Höhe von T€ 307.753 (2023: T€ 325.628)

3Davon Non-Recourse-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Konzessionsverträgen in Höhe von T€ 204.818 (2023: T€ 184.040)

Konzernkapitalflussrechnung

T€Anhang20242023
Ergebnis nach Steuern828.333633.394
Ertragsteueraufwand308.973290.929
Ergebnis aus Zinsen–94.638–79.362
Erträge aus Beteiligungen–72.290–60.264
Nicht-zahlungswirksames Ergebnis aus Konsolidierungskreisänderungen32.076–1.659
Nicht-zahlungswirksames Ergebnis aus Equity-Beteiligungen5.713–8.530
Sonstiges nicht-zahlungswirksames Ergebnis–49.14024.197
Abschreibungen/Zuschreibungen596.750540.110
Veränderung der langfristigen Rückstellungen11.25643.846
Gewinne/Verluste aus Anlagenverkäufen/-abgängen–96.771–53.200
Erhaltene Zinsen131.853106.126
Gezahlte Zinsen–28.909–21.099
Erhaltene Ausschüttungen72.53554.619
Gezahlte Steuern–216.197–163.947
Cashflow aus dem Ergebnis1.429.5441.305.160
Veränderung der Vorräte–352.709–185.807
Veränderung der Forderungen aus Konzessionsverträgen, Vertragsvermögenswerten und Lieferungen und Leistungen–17.092141.133
Veränderung der nicht-finanziellen Vermögenswerte10.75526.761
Veränderung der Forderungen/Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern–10.846–2.050
Veränderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte–9.95847.212
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen173.20229.700
Veränderung aus Vertragsverbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen203.871392.128
Veränderung der nicht-finanziellen Verbindlichkeiten–8.18981.185
Veränderung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten–31.369–18.914
Cashflow aus der Geschäftstätigkeit1.387.2091.816.508
Erwerb von Finanzanlagen–47.481–138.201
Erwerb von Investment Property1–154.299–114
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen–644.574–540.857
Einzahlung aus Anlagenabgängen159.71786.235
Auszahlung aus sonstigen Finanzierungsforderungen–22.419–500
Einzahlung aus sonstigen Finanzierungsforderungen25.48747.505
Abfluss aus Konsolidierungskreisänderungen2–67.605–109.148
Zufluss aus Konsolidierungskreisänderungen21.635210
Cashflow aus der Investitionstätigkeit–749.539–654.870
Aufnahme von Bankverbindlichkeiten56.16912.631
Rückzahlung von Bankverbindlichkeiten–52.183–96.630
Auszahlung aus Leasingverbindlichkeiten–67.864–63.052
Rückzahlung von sonstigen Finanzierungsverbindlichkeiten–80.213–13.504
Erwerb eigener Anteile0–108.214
Ausschüttungen–209.595–161.812
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit(35)–353.686–430.581
Nettoveränderung des Finanzmittelfonds283.984731.057
Finanzmittelfonds zu Beginn des Berichtszeitraums3.450.4722.701.699
Veränderung des Finanzmittelfonds aus Währungsdifferenzen–10.91117.716
Finanzmittelfonds am Ende des Berichtszeitraums(35)3.723.5453.450.472

1Darstellung zum 31.12.2023 erfolgte innerhalb der Sachanlagen.

2siehe dazu die Erläuterungen zum Konsolidierungskreis

Eigenkapitalveränderungsrechnung

T€Grund­ka­pi­talKa­pital­rück­lagenGewinn­rück­lagenIAS 19-Rück­lageHedging- Rück­lageFremd­währungs­rück­lagenKonzern­eigen­kapi­talAn­tei­le nicht- beherr­schen­der Gesell­schaf­terGe­samt­kapital
Stand am 1.1.2024102.6001.747.9412.657.841–65.682–115–51.6684.390.91718.4434.409.360
Ergebnis nach Steuern––823.004–––823.0045.329828.333
Unterschied aus der Währungsumrechnung–––––23.13423.134–6223.072
Veränderung Equity-Beteiligungen––– –64773–4.282–3.573– –3.573
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste––– 9.832––9.832–99.823
Veränderung Zinsswaps–––––12.953––12.953– –12.953
Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen––– –2.0543.638–1.58421.586
Sonstiges Ergebnis–––7.714–8.54218.85218.024–6917.955
Gesamtergebnis––823.0047.714–8.54218.852841.0285.260846.288
Kapitalerhöhung115.622–15.622––––0–0
Ausschüttungen2–––253.975––––253.975–1.078–255.053
Transaktionen mit Konsolidierungskreisänderungen––––––– –225–225
Stand am 31.12.2024118.2221.732.3193.226.870–57.968–8.657–32.8164.977.97022.4005.000.370

1siehe dazu die Erläuterungen zum Eigenkapital Punkt (27)

2Die Gesamtausschüttung von T€ 253.975 entspricht einer Ausschüttung je Aktie von € 2,20 bezogen auf 115.442.976 Stück Aktien.

T€Grund­ka­pi­talKa­pital­rück­lagenGewinn­rück­lagenIAS 19-Rück­lageHedging- Rück­lageFremd­währungs­rück­lagenKonzern­eigen­kapi­talAn­tei­le nicht- beherr­schen­der Gesell­schaf­terGe­samt­kapital
Stand am 1.1.2023102.6002.085.8061.935.488–79.32618.260–59.9774.002.85122.3924.025.243
Ergebnis nach Steuern––630.508–––630.5082.886633.394
Unterschied aus der Währungsumrechnung–––––3.7063.706–613.645
Veränderung Equity-Beteiligungen––––82–7.2604.603–2.739––2.739
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste–––17.314––17.314–4517.269
Veränderung Zinsswaps–––––15.762––15.762––15.762
Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen––––3.4114.647–1.236101.246
Sonstiges Ergebnis–––13.821–18.3758.3093.755–963.659
Gesamtergebnis––630.50813.821–18.3758.309634.2632.790637.053
Umgliederungen aufgrund Kon­soli­dierungs­kreis­ände­rung­en––177–177––0–0
Rückbuchung Erwerbsverpflichtung eigene Aktien1––291.310–––291.310–291.310
Ausschüttungen2–––199.642––––199.642–3.495–203.137
Kapitalberichtigung11.900.000–1.900.000––––0–0
Kapitalherabsetzung1–1.900.000996.620–––––903.380––903.380
Kapitalerhöhung1–565.515––––565.515–565.515
Transaktionen mit Konsolidierungskreisänderungen––––––– –3.244–3.244
Stand am 31.12.2023102.6001.747.9412.657.841–65.682–115–51.6684.390.91718.4434.409.360

1siehe dazu die Erläuterungen zum Eigenkapital Punkt (27)

2Die Gesamtausschüttung von T€ 199.642 entspricht einer Ausschüttung je Aktie von € 2,00 bezogen auf 99.820.994 Stück Aktien.

Allgemeine Grundlagen

Der STRABAG SE-Konzern ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Der Sitz der STRABAG SE befindet sich in der Triglavstraße 9, 9500 Villach, Österreich. STRABAG SE ist oberstes Mutterunternehmen. Ausgehend von den Kernmärkten Österreich und Deutschland ist STRABAG über ihre zahlreichen Tochtergesellschaften in allen ost- und südosteuropäischen Ländern, in ausgewählten Märkten Nord- und Westeuropas, auf der Arabischen Halbinsel sowie insbesondere im Projektgeschäft in Afrika, Asien und Amerika präsent. STRABAG deckt dabei die gesamte Leistungspalette (Hoch- und Ingenieurbau, Verkehrswegebau, Tunnelbau, baunahe Dienstleistungen) sowie die gesamte Wertschöpfungskette der Bauwirtschaft ab.

Der Konzernabschluss der STRABAG SE zum 31.12.2024 wurde in Anwendung von § 245a Abs. 2 UGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden, vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt.

Zur Anwendung kommen ausschließlich die bis zum Abschlussstichtag von der EU-Kommission übernommenen Standards und Interpretationen, die entsprechend im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Darüber hinaus werden weitergehende Angabepflichten des § 245a Abs. 1 UGB erfüllt.

Neben der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz wird eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 erstellt und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung gezeigt (IAS 1). Die Anhangangaben enthalten zudem eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Der Konzernabschluss wurde in T€ dargestellt; durch die Angabe in T€ können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften

Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr 2024 Anwendung finden

Das IASB hat folgende Änderungen bei bestehenden IFRS sowie einige neue IFRS und IFRIC verabschiedet, die auch bereits von der EU-Kommission übernommen wurden und somit seit dem 1.1.2024 verpflichtend anzuwenden sind.

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem­ angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB)

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem­ angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement)

Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig einschließlich Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens und Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig

1.1.2024

1.1.2024

Änderungen an IFRS 16 – Leasingverbindlichkeit bei Sale & Leaseback

1.1.2024

1.1.2024

Änderungen an IAS 7/IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung

1.1.2024

1.1.2024

Die erstmalige Anwendung der IFRS-Standards hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31.12.2024.

Zukünftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften

IASB und IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die aber im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB)

Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement)

Auswirkungen auf den Konzernabschluss

Änderungen an IAS 21 – Fehlende Umtauschbarkeit Fremdwährung

1.1.2025

1.1.2025

Untergeordnet

Jährliche Verbesserungen – Band 11

1.1.2026

n. a.1

Untergeordnet

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

1.1.2026

n. a.1

Wird analysiert

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen

1.1.2026

n. a.1

Untergeordnet

IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

1.1.2027

n. a.1

Nicht anwendbar

IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

1.1.2027

n. a.1

Wird analysiert

1n. a. – Endorsement-Verfahren läuft noch

Es ist keine vorzeitige Anwendung der neuen Standards und Interpretationen geplant.

Konsolidierung

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der in- und ausländischen Konzernunternehmen sind entsprechend angepasst.

Tochterunternehmen

Unternehmen, bei denen der Konzern die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt, stellen Tochterunternehmen dar.

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen. Für die Beherrschung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Mutterunternehmen besitzt die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen.
  • Die Renditen der Beteiligung sind Schwankungen ausgesetzt.
  • Die Renditen der Beteiligungsgesellschaft können seitens der Muttergesellschaft durch Ausübung der Verfügungsmacht in ihrer Höhe beeinflusst werden.

Sofern Hinweise vorliegen, dass sich bezüglich der Beteiligungsunternehmen mindestens eines der oben genannten Kriterien geändert hat, ist eine erneute Beurteilung der Beherrschung vorzunehmen. 

Die Verfügungsgewalt und damit die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen kann, unabhängig von der Stimmrechtsmehrheit, auch durch andere Rechte sowie vertragliche Vereinbarungen erlangt werden, die dem Mutterunternehmen die Möglichkeit geben, die renditerelevanten Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen.

Der Einbezug eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung erlangt. Das Unternehmen wird umgekehrt dann entkonsolidiert, wenn die Beherrschung endet.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten für das Tochterunternehmen entsprechen der Summe der beizulegenden Zeitwerte der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der übernommenen Schulden. Bedingte Kaufpreisbestandteile werden ebenfalls mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erstkonsolidierungszeitpunkt einbezogen. Spätere Abweichungen von diesem Wert werden erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden ebenfalls sofort erfolgswirksam erfasst.

Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter werden mit ihrem proportionalen Anteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst (Partial-Goodwill-Methode). Das Wahlrecht, Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter zum Fair Value anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss (Step Acquisition) wird der bereits bestehende Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Den Anschaffungskosten, bedingten Gegenleistungen, bestehenden Eigenkapitalanteilen und Anteilen nicht-beherrschender Gesellschafter sind sämtliche identifizierbare Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, bewertet zum beizulegenden Zeitwert, gegenüberzustellen. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden nach einer nochmaligen Überprüfung sofort ertragswirksam erfasst. Der Firmenwert wird zumindest einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2024 Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von T€ 65.636 (2023: T€ 53.258) aktiviert. Wertminderungen auf Firmenwerte wurden in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 7.454) vorgenommen.

Transaktionen mit nicht-beherrschenden Anteilen ohne Beherrschungsverlust

Unterschiedsbeträge aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen ohne Kontrollerwerb bzw. Kontrollverlust werden zur Gänze erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Veräußerung von Tochterunternehmen

Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens ausgebucht. Der daraus entstehende Gewinn oder Verlust, der auf den ehemaligen beherrschenden Anteil entfällt, wird erfolgswirksam erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert bzw. direkt gegen Ergebnisvortrag verbucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Entkonsolidierung wird in einem Betrag im sonstigen betrieblichen Ertrag oder Aufwand erfasst. 

Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen wird ein verbleibender Anteil neu mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zu den bestehenden Buchwerten wird als Gewinn oder Verlust erfasst. Der erstmalige Ansatz eines assoziierten Unternehmens, einer gemeinsamen Vereinbarung oder eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zu diesem beizulegenden Zeitwert. Alle bisher im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden so bilanziert, als wären die Vermögenswerte und Schulden des betreffenden Unternehmens direkt veräußert worden.

Bei der Entkonsolidierung von Immobilienprojektgesellschaften, die als Share Deal im Rahmen des Geschäftsfeldes Projektentwicklung veräußert werden, wird in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Veräußerungsgewinn nicht als Entkonsolidierungsergebnis, sondern als Umsatzerlöse und Aufwendungen aus der Projektentwicklung brutto dargestellt. Damit wird gewährleistet, dass beim Projektentwicklungsgeschäft Asset Deals und Share Deals gleichartig dargestellt werden.

Strukturierte Unternehmen

Strukturierte Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass die Beherrschung nicht von den Stimmrechten, sondern im Wesentlichen vom vertraglichen Gesellschaftszweck abhängt. Der Gesellschaftszweck beschränkt sich meist auf ein enges Tätigkeitsfeld. Zudem sind diese Gesellschaften meistens mit geringem Eigenkapital sowie einer gesellschaftergebundenen Finanzierung ausgestattet. Im STRABAG SE-Konzern sind keine strukturierten Einheiten vorhanden.

Assoziierte Unternehmen

Unternehmen, bei denen der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, stellen assoziierte Unternehmen dar. In der Regel ist dies bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % der Fall. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und unter dem Posten Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Bei der erstmaligen Bilanzierung werden die erworbenen Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Entstehende Unterschiedsbeträge werden entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. In den Folgejahren erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem anteiligen Gewinn oder Verlust bzw. dem sonstigen Ergebnis des Beteiligungsunternehmens. Ausschüttungen mindern den Buchwert der Anteile. Sobald die anteiligen Verluste des Konzerns dem Anteil an dem assoziierten Unternehmen entsprechen oder diesen übersteigen, sind keine weiteren Verluste zu erfassen, außer der Konzern haftet für Verluste des assoziierten Unternehmens.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Anteile an assoziierten Unternehmen vorliegen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, wird die Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag als Wertminderungsaufwand im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Aus der erstmaligen Equity-Bewertung der zugegangenen Gesellschaften bzw. dem Zuerwerb bei bestehenden Gesellschaften ergaben sich im Geschäftsjahr Firmenwerte in Höhe von T€ 6.191 (2023: T€ 84.030), die als Bestandteil der Anteile an Equity-Beteiligungen ausgewiesen werden.

Gemeinsame Vereinbarungen

Gemeinschaftsunternehmen sind solche, bei denen der Konzern gemeinsam mit einem dritten Unternehmen eine gemeinschaftliche Führung ausübt. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn die Bestimmung der Geschäfts- und Finanzpolitik die einstimmige Zustimmung aller an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordert. Gemeinschaftsunternehmen werden bei STRABAG nach der Equity-Methode bilanziert und unter dem Posten Equity-Beteiligungen ausgewiesen.

Bau-Arbeitsgemeinschaften sind insbesondere in Österreich und Deutschland üblich. Gemäß einer Stellungnahme des deutschen IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) bzw. einer Stellungnahme des österreichischen AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) erfüllt die typische deutsche bzw. österreichische Bau-Arbeitsgemeinschaft die Voraussetzungen für eine Klassifizierung als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Ergebnisse aus Bau-Arbeitsgemeinschaften werden anteilig unter dem Posten Ergebnisse aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften enthalten insbesondere Ein- und Auszahlungen, Leistungsverrechnungen sowie auch die anteiligen Auftragsergebnisse und werden unter den Posten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Gemeinsame Vereinbarungen bei der Abwicklung von Bauaufträgen in den übrigen Ländern werden je nach vertraglicher Ausgestaltung als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) bilanziert.

Sonstige Anteile an Unternehmen

Beteiligungen, die kein Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziiertes Unternehmen darstellen, werden gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und unter dem Posten Sonstige Anteile an Unternehmen ausgewiesen.

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert bzw. nicht at-equity angesetzt werden, werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unter dem Posten Sonstige Anteile an Unternehmen ausgewiesen.

Konsolidierungsvorgänge

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden innerhalb des Konzerns bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen aufgerechnet.

Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert. Aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse werden, sofern sie wesentlich sind, storniert.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert.

Nicht-beherrschende Anteile am Eigenkapital und am Ergebnis von Gesellschaften, die vom Mutterunternehmen kontrolliert werden, sind im Konzernabschluss gesondert ausgewiesen.

Für Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31.12.2024 einbezogen sind neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar die Beherrschung ausübt. Assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert (Equity-Beteiligungen).

Gesellschaften, die auch in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von unwesentlicher Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Die Entscheidung über den Einbezug wird aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen.

Die in den Konzernabschluss zum 31.12.2024 einbezogenen Tochterunternehmen und Equity-Beteiligungen sind aus der Beteiligungsliste ersichtlich.

Das Geschäftsjahr aller konsolidierten und assoziierten Unternehmen mit Ausnahme der nachfolgenden Gesellschaften, die auf Basis eines Zwischenabschlusses zum 31.12.2024 mit konsolidiert werden, ist das Kalenderjahr.

Gesellschaften

Stichtag

Art der Einbeziehung

EFKON INDIA Pvt. Ltd., Mumbai

31.3.

Vollkonsolidierung

Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Apfelstädt

30.9.

Equity-Beteiligung

Der Konsolidierungskreis hat sich in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 folgendermaßen entwickelt:

Vollkonsolidierung

Equity-Bewertung

Stand am 31.12.2022

266

22

Im Berichtszeitraum erstmals einbezogen

19

2

Im Berichtszeitraum aufgrund Verschmelzung bzw. Anwachsung erstmals einbezogen

8

0

Im Berichtszeitraum verschmolzen bzw. angewachsen

-17

0

Im Berichtszeitraum ausgeschieden

-15

-1

Stand am 31.12.2023

261

23

Im Berichtszeitraum erstmals einbezogen

14

0

Im Berichtszeitraum aufgrund Verschmelzung bzw. Anwachsung erstmals einbezogen

3

0

Im Berichtszeitraum verschmolzen bzw. angewachsen

-7

0

Im Berichtszeitraum ausgeschieden

-7

-1

Stand am 31.12.2024

264

22

Konsolidierungskreiszugänge

Folgende Gesellschaften werden zum vorliegenden Stichtag erstmals in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogen:

Vollkonsolidierung

Direkter Anteil %

Erwerbs-/ Gründungszeitpunkt

Climtech GmbH, Berlin

100,00

7.5.2024

ELCO S.A., Kehlen

100,00

30.4.2024

ELCO SERVITEC S.A., Kehlen

100,00

30.4.2024

Hotelprojekt am Tabor GmbH & Co KG, Wien

100,00

1.1.20241

Hotelprojekt am Tabor Komplementär GmbH, Wien

100,00

1.1.20241

MUSCORUM GmbH & Co KG, Wien

100,00

19.12.2024

PASCUORUM GmbH & Co KG, Wien

100,00

19.12.2024

SAT REABILITARE RECICLARE SRL, Cluj-Napoca

100,00

1.1.20241

STRABAG CONSTRUCT S.R.L., Bukarest

100,00

28.08.2024

STRABAG EGLINTON PROJECT INC., Mississauga

100,00

1.1.20241

STRABAG Hold Estate Frankfurt Gateway GmbH & Co. KG, Köln

100,00

29.10.2024

STRABAG Hold Estate Köln-Mülheim GmbH & Co. KG, Köln

100,00

25.7.2024

STRABAG SIS a.s., Prag

100,00

1.1.20241

STRABAG Water s.r.o., Prag

100,00

1.1.20241

Verschmelzung/Anwachsung

Direkter Anteil %

Datum Verschmelzung/ Anwachsung

GITA Gunter Ingenieure TA GmbH, Nidda

100,00

22.7.20242

SRE Zweite Vermögensverwaltung GmbH, Köln

100,00

22.7.20242

Wollhaus HN GmbH & Co. KG, Köln

100,00

29.7.20242

1Die Gesellschaften wurden aufgrund ihres gestiegenen Geschäftsvolumens mit 1.1. erstmals in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogen. Die Gründung bzw. der Erwerb der Gesellschaften erfolgte vor dem 1.1.2024.

2Die unter Verschmelzung/Anwachsung angeführten Gesellschaften wurden auf bereits vollkonsolidierte Gesellschaften verschmolzen und sind somit gleichzeitig als Zu- und als Abgang zum/vom Konsolidierungskreis dargestellt.

Die Konsolidierung für erstmals einbezogene Unternehmen erfolgte zum Erwerbszeitpunkt oder zu einem zeitnahen Stichtag, sofern sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber einer Einbeziehung zum Erwerbszeitpunkt ergaben.

Mit Abtretungsvertrag vom 28.2.2024 hat STRABAG 100 % der Climtech GmbH, Berlin, erworben. Es handelt sich dabei um ein TGA-Unternehmen (technische Gebäudeausstattung) mit Errichterkompetenz in den wesentlichen Gebäudetechniksegmenten (Heizung, Kühlung, Lüftung, Sanitär und Elektro). Mess-, Steuerungs- und Regeltechnikleistungen sowie deren nachgelagerte Wartung runden das Leistungsportfolio ab. Im Jahr 2023 konnte mit 123 Mitarbeiter:innen eine Leistung von rund € 31 Mio. erzielt werden.

Durch die Akquisition wird das Leistungs- und Kundenportfolio in Brandenburg, Deutschland, vergrößert sowie die Eigenleistungstiefe der Property- und Facility Services Sparte des Konzerns erweitert. Der Vollzug der Transaktion erfolgte am 7.5.2024.

Die Zugänge von Vermögenswerten und Schulden aus der Erstkonsolidierung der Climtech GmbH setzen sich vorläufig wie folgt zusammen:

T€

Erstkonsolidierung

Erworbene Vermögenswerte und Schulden

Firmenwert

13.062

Sonstige langfristige Vermögenswerte

3.047

Kurzfristige Vermögenswerte

7.616

Langfristige Schulden

-2.179

Kurzfristige Schulden

-3.812

Gegenleistung (Kaufpreis)

17.734

Übernommene Zahlungsmittel

-1.402

Nettoabfluss aus Erstkonsolidierung

16.332

Mit Vertrag vom 19.4.2024 hat STRABAG die ELCO-Unternehmensgruppe, bestehend aus den wesentlichen Unternehmen ELCO S.A. und ELCO SERVITEC S.A. mit Sitz in Kehlen, Luxemburg, erworben. Bei der ELCO-Unternehmensgruppe handelt es sich um einen führenden Multi-Technik-Anbieter in Luxemburg. Das Unternehmen beschäftigt rund 450 Mitarbeiter:innen und hat im Jahr 2023 eine Leistung von rund € 59 Mio. erzielt.

Das Leistungsportfolio umfasst im Bereich der technischen Gebäudeausstattung (TGA) alle technischen Gewerke von der Planung über die Installation von Heizung, Kälte, Klima, Lüftung und Sanitäranlagen bis hin zur Brandmeldetechnik. Darüber hinaus bietet ELCO Service-Leistungen im Bereich der Mittelspannung und der erneuerbaren Energien an, wie z. B. die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Ladestationen sowie umfassende Industrieservices und Telekommunikationsnetzleistungen.

Mit der Akquisition soll der Markt in Luxemburg erschlossen werden, so dass STRABAG dort künftig ebenfalls integrierte Facility Management-Leistungen anbieten kann. Das Closing erfolgte am 30.4.2024.

Die Zugänge von Vermögenswerten und Schulden aus der Erstkonsolidierung der ELCO-Unternehmensgruppe setzt sich vorläufig wie folgt zusammen:

T€

Erstkonsolidierung

Erworbene Vermögenswerte und Schulden

Firmenwerte

52.574

Sonstige langfristige Vermögenswerte

3.768

Kurzfristige Vermögenswerte

21.662

Langfristige Schulden

-1.571

Kurzfristige Schulden

-20.343

Gegenleistung (Kaufpreis)

56.090

Übernommene Zahlungsmittel

-7.638

Nettoabfluss aus Erstkonsolidierung

48.452

Aus den sonstigen Erstkonsolidierungen ergaben sich nur unwesentliche Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden.

Die erstmals einbezogenen Unternehmen haben 2024 in Summe zum Konzernumsatz mit T€ 93.040 sowie zum Konzernergebnis mit einem Gewinn in Höhe von T€ 6.724 beigetragen.

Unter Annahme eines fiktiven Erstkonsolidierungszeitpunkts sämtlicher neu einbezogener Gesellschaften zum 1.1.2024 würden diese T€ 116.502  zum Konzernumsatz sowie einen Gewinn von T€ 8.909 zum Konzernergebnis beisteuern.

Akquisitionen nach dem Bilanzstichtag

STRABAG SE hat gemeinsam mit der PORR AG über eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft im Mai 2024 einen Abtretungsvertrag für Teile der VAMED-Gruppe unterzeichnet. Gegenstand des Erwerbs sind die VAMED-KMB Krankenhausmanagement und Betriebsführungsges.m.b.H. (VKMB) und die VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH (VSG) mit den Geschäftsbereichen des AKH Wien technische Betriebsführung samt den Bauprojekten des AKH Wien, das österreichische Projektentwicklungsgeschäft sowie die Thermenbeteiligungen in Österreich. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben unter anderem der zuständigen Wettbewerbsbehörden, die bis zum Bilanzaufstellungsdatum noch keine Genehmigung erteilt haben. Die übernommenen Teile der VAMED-Gruppe haben im Jahr 2023 eine Leistung von rund € 270 Mio. erzielt. Der Kaufpreis für 100 % beträgt rund € 90 Mio. Aufgrund der noch laufenden Prüfung durch die Kartellbehörden hat STRABAG keinen Zugang zu den Finanzdaten, weshalb zur Erstkonsolidierung und Kaufpreiszuordnung noch keine Angaben gemacht werden können.

Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen.

Mit Kaufvertrag vom 30.12.2024 hat STRABAG 100 % der Anteile der Georgiou Group Pty Ltd. erworben. Das in Perth ansässige Unternehmen ist auf Straßen- und Infrastrukturbau spezialisiert und erwirtschaftet mit 875 Mitarbeiter:innen jährlich eine Leistung von rund AUD 1,3 Mrd., das entspricht umgerechnet € 787 Mio. Der Kaufpreis liegt bei umgerechnet € 126 Mio. und wird durch eigene liquide Mittel finanziert. Im Sinne einer langfristig resilienten Aufstellung wird mit der Akquisition die Diversifizierung des Länderportfolios auch außerhalb Europas vorangetrieben. Die beantragte Genehmigung durch das australische Foreign Investment Review Board („FIRB“)  wurde am 18.12.2024 erteilt. Das Closing der Transaktion erfolgte am 21.3.2025. Auf Basis der vorliegenden Finanzinformationen wird durch die Transaktion ein Firmenwert im hohen zweistelligen Millionenbetrag entstehen. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Finanzinformationen ist die Bilanzierung des Zusammenschlusses noch nicht abgeschlossen, weshalb keine detaillierten Angaben zur Erstkonsolidierung und Kaufpreiszuordnung gemacht werden können.

Konsolidierungskreisabgänge

Zum 31.12.2024 wurden folgende Unternehmen nicht mehr in den Konsolidierungskreis einbezogen:

Entkonsolidierung

F 101 Projekt GmbH & Co. KG, Köln

Unterschreiten der Wesentlichkeit

Krems Sunside Living Projektentwicklung GmbH, Wien

Unterschreiten der Wesentlichkeit

Kuhwald 55 Projekt GmbH & Co. KG, Köln

Unterschreiten der Wesentlichkeit

Nyugat Aszfalt Kft, Budapest

Unterschreiten der Wesentlichkeit

STRABAG AB, Stockholm

Unterschreiten der Wesentlichkeit

STRABAG AO, Moskau

Abwicklung Russland

Züblin Projektentwicklung GmbH, Stuttgart

Unterschreiten der Wesentlichkeit

Verschmelzung/Anwachsung1

BITUNOVA spol. s r.o., Jihlava

Verschmelzung

D+B Holding und Beteiligungs GmbH, Salzburg

Verschmelzung

GITA Gunter Ingenieure TA GmbH, Nidda

Verschmelzung

HUMMEL Systemhaus GmbH & Co. KG, Frickenhausen

Anwachsung

LIMET Beteiligungs GmbH, Köln

Verschmelzung

SRE Zweite Vermögensverwaltung GmbH, Köln

Verschmelzung

Wollhaus HN GmbH & Co. KG, Köln

Anwachsung

at-equity

A2 ROUTE Sp. z o.o., Pruszkow

Unterschreiten der Wesentlichkeit

1Die unter Verschmelzung/Anwachsung angeführten Gesellschaften wurden auf bereits vollkonsolidierte Gesellschaften verschmolzen bzw. sind auf bereits vollkonsolidierte Gesellschaften angewachsen.

Die Abgänge von Vermögenswerten und Schulden infolge der Entkonsolidierungen setzen sich wie folgt zusammen:

T€

Entkonsolidierungen

Abgegangene Vermögenswerte und Schulden

Sonstige langfristige Vermögenswerte

4.259

Kurzfristige Vermögenswerte

28.148

Langfristige Schulden

-1.048

Kurzfristige Schulden

-27.418

Fremdwährungsrücklage

38.642

Erfolgswirksam erfasster Entkonsolidierungsgewinn

-33.539

Erhaltene Gegenleistung (Kaufpreis)

9.044

Nicht-zahlungswirksamer Kaufpreisbestandteil

-9.044

Abgegangene Zahlungsmittel

2.821

Nettoabfluss aus Entkonsolidierungen

2.821

Daraus resultierende Gewinne in Höhe von T€ 1.207 (2023: T€ 7.600) sowie Verluste in Höhe von T€ 34.746 (2023: T€ 7.226) sind ergebniswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Das Entkonsolidierungsergebnis der Gesellschaften, deren funktionale Währung vom Euro abweicht, umfasst auch das Recyclingergebnis der bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung erfolgsneutral erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen.

Ein Geschäftsfeld des STRABAG SE-Konzerns ist die Projektentwicklung von Immobilien. Im Fall von Verkäufen von Projektentwicklungen als Share Deal erfolgt die Darstellung des Veräußerungsgewinns in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Entkonsolidierungsgewinn, sondern diese werden als Erlöse aus der Projektentwicklung ausgewiesen. Im Jahr 2024 und 2023 wurden keine Projektgesellschaften veräußert.

Nicht beherrschende Anteile

Der Wert der nicht-beherrschenden Anteile im STRABAG SE-Konzern beträgt zum 31.12.2024 T€ 22.400 (2023: T€ 18.443) und ist damit insgesamt unwesentlich. Die ausgewiesenen Fremdanteile betreffen mehrere kleinere Tochtergesellschaften.

Die Beteiligungsquoten der Tochterunternehmen haben sich im Geschäftsjahr nur unwesentlich geändert bzw. haben diese Änderungen nur zu unwesentlichen Auswirkungen geführt. Die Änderungen sind der Konzernbeteiligungsliste, die im Jahresfinanzbericht enthalten ist, zu entnehmen.

Währungsumrechnung

Die im Abschluss jedes einzelnen Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung).

Die funktionale Währung der Tochtergesellschaften ist die jeweilige Landeswährung – mit Ausnahme der nachfolgend angeführten Gesellschaften, deren funktionale Währung der Euro ist:

  • AKA Zrt., Budapest
  • AMFI HOLDING Kft., Budapest
  • BHK KRAKÓW JOINT VENTURE Sp. z o.o., Warschau
  • EXP HOLDING Kft., Budapest

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, dieser stellt die Berichtswährung von STRABAG dar.

Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht-monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.

Die Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden von der jeweiligen Landeswährung mit den Devisenmittelkursen am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie die entsprechenden Jahresergebnisse zu den Durchschnittskursen des Berichtszeitraums umgerechnet. Die Differenzen, die durch die Anwendung beider Kurse entstehen, werden erfolgsneutral erfasst.

Monetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten, deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsumrechnungsdifferenzen aus diesen monetären Posten werden im sonstigen Ergebnis erfasst und bei der Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die wesentlichen Währungen sind mit den Stichtags- und Durchschnittskursen unter Punkt (36) Finanzinstrumente aufgeführt. Im Geschäftsjahr wurden Währungsdifferenzen von T€ 23.072 (2023: T€ 3.645) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. In Vorjahren neutral erfasste Währungsdifferenzen in Höhe von T€ -38.642 (2023: T€ 2.115) wurden aufgrund von Entkonsolidierungen vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Recycling).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Firmenwerte

Ein Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Nach dem erstmaligen Ansatz wird ein Firmenwert mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung, sondern eine zumindest jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit entsprechend den Regelungen des IAS 36. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum Jahresende (31.12.) vor. Eine Überprüfung findet auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Zum Zweck des Werthaltigkeitstests wird der Firmenwert einer oder mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGU) des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten des Zusammenschlusses profitieren sollen. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wird ermittelt, indem der Buchwert der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird. Im Fall eines Impairments wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Eine spätere Zuschreibung aufgrund des Wegfalls der Gründe für die Wertminderung ist für einen Firmenwert nicht vorgesehen.

Rechte aus Konzessionsverträgen

Dienstleistungskonzessionsverträge des STRABAG SE-Konzerns mit der öffentlichen Hand zur Errichtung, zum Betrieb, zur Erhaltung und zur Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen werden gemäß den Bestimmungen des IFRIC 12 angesetzt.

Ein Recht aus einem Konzessionsvertrag ist dann anzusetzen, wenn die Gegenleistung keinen unbedingten Zahlungsanspruch darstellt, sondern ein Recht eingeräumt wird, eine von der Nutzung abhängige Gebühr zu erheben.

Das Recht aus dem Konzessionsvertrag wird mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst und in der Folge, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die Laufzeit der Konzession und Wertminderungen angesetzt. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden die betroffenen Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Dabei darf jener Buchwert nicht überschritten werden, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertminderungen und planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Entwicklungsaufwendungen für einen selbst erstellten immateriellen Vermögenswert werden aktiviert, wenn der Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner müssen zur Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig zu ermitteln, belegt werden. Die Herstellungskosten für diese Vermögenswerte umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie die produktionsbezogenen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden für qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen für Forschung, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand in der Periode ihres Entstehens erfasst. Bereits als Aufwand erfasste Kosten werden nicht in einer Folgeperiode aktiviert.

Die Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer erfolgt zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Im Konzern gibt es keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Folgende Nutzungsdauern liegen den immateriellen Vermögenswerten bei linearer Abschreibung zugrunde:

Immaterielle Vermögenswerte

Nutzungsdauer in Jahren

Bestandsrechte, Abbaurechte und sonstige Rechte

3–50

Software

2–5

Patente und Lizenzen

3–10

Sachanlagen

Sachanlagen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt bei STRABAG nach dem Anschaffungskostenmodell und somit mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Dabei darf jener Buchwert nicht überschritten werden, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in der Periode ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst.

Die planmäßige Abschreibung des abnutzbaren Sachanlagevermögens erfolgt in der Regel linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. In Einzelfällen wird eine leistungsabhängige Abschreibung vorgenommen. Treten bei Vermögenswerten Hinweise für Wertminderungen auf und liegen die Barwerte der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter den Buchwerten, erfolgt gemäß IAS 36 eine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag.

Folgende Nutzungsdauern liegen den Sachanlagen zugrunde:

Sachanlagen

Nutzungsdauer in Jahren

Gebäude

10–50

Investitionen in fremden Gebäuden

5–40

Maschinen

3–15

Geschäftsausstattung

3–10

Fahrzeuge

4–9

Investment Property

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Diese werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Für die Folgebewertung wendet STRABAG das Anschaffungskostenmodell an, d. h. die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen. Liegen die Barwerte der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter den Buchwerten, erfolgt gemäß IAS 36 eine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag. Der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien wird gesondert angegeben. Die Ermittlung erfolgt nach anerkannten Methoden wie der Ableitung aus dem aktuellen Marktpreis vergleichbarer Immobilien oder der Discounted-Cashflow-Methode.

Die Nutzungsdauern für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien betragen 10 bis 35 Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear.

Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse liegen vor, wenn dem:der Leasingnehmer:in vom:von der Leasinggeber:in vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der:die Leasinggeber:in dafür eine Gegenleistung erhält.

Der STRABAG SE-Konzern ist Leasingnehmer von Immobilien (Büros, Lagerplätze etc.). Es besteht eine Vielzahl von Einzelverträgen mit vergleichsweise niedrigen jährlichen Mietzahlungen, befristeter und unbefristeter Dauer sowie ordentlichen Kündigungsrechten.

Leasingverhältnisse werden als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit in der Bilanz dargestellt. Die Leasingraten werden in einen Finanzierungs- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.

Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns bewertet, d. h. jenem Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn Mittel aufgenommen werden müssten, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und zu vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden als Aufwand erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.

In geringem Umfang tritt der Konzern auch als Leasinggeber auf. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Büroflächen, insbesondere das TECH GATE VIENNA in Wien. Diese Leasingverhältnisse sind als Operating Leasing zu qualifizieren. Die Mieterträge aus diesen Leasingverhältnissen werden im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Subventionen und Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden vom jeweiligen Vermögenswert aktivisch abgesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer planmäßig berücksichtigt. Erfasst werden diese zu jenem Zeitpunkt, zu dem mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt.

Die Investitionsförderungsprämie in Österreich wurde in Höhe von insgesamt T€ 3.127 (2023: T€ 3.127) in Anspruch genommen, wovon zum Stichtag noch eine Forderung in Höhe von T€ 2.110 (2023: T€ 2.110) besteht.

Daneben wurden in Österreich und Deutschland Energiekostenzuschüsse in Höhe von insgesamt T€ 194 (2023: T€ 5.347), die ertragswirksam erfasst sind, gewährt.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Als qualifizierte Vermögenswerte gelten jene, für die ein beträchtlicher Zeitraum (über sechs Monate) erforderlich ist, um sie in den für sie beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte

Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, sowie sonstige Anteile an Unternehmen und Equity-Beteiligungen werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Firmenwerte oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft, da derartige Vermögenswerte keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen.

Für die Feststellung des Wertminderungsbedarfs wird der erzielbare Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Sofern für einen einzelnen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheit, Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.

Da in der Regel keine Marktpreise für einzelne Einheiten vorliegen, wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der Barwert der Nettozahlungsmittelzuflüsse herangezogen. Die Prognose der Cashflows basiert auf aktuellen Planungen von STRABAG, die einen Planungshorizont von mindestens vier Jahren aufweisen. Das letzte Detailplanungsjahr bildet die Basis für die Berechnung der ewigen Rente, soweit nicht aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen die Nutzbarkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf einen zeitlich kürzeren Zeitraum begrenzt ist.

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus der Sicht eines oder einer unabhängigen Marktteilnehmenden vorgenommen. Hingegen wird bei der Berechnung des Nutzungswerts eines Vermögenswerts auf die Zahlungsströme auf Basis der bisherigen Nutzung abgestellt. Für die Nettozahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsperiode werden bei beiden Berechnungsmethoden individuelle, jeweils aus Marktinformationen abgeleitete Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen, bestimmt.

Die Diskontierung der Nettozahlungsmittelzuflüsse erfolgt mit den Kapitalkostensätzen. Diese werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Dabei wird den unterschiedlichen Rendite- und Risikoprofilen der verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkte von STRABAG Rechnung getragen, indem individuelle Kapitalkostensätze anhand von Vergleichsunternehmen ermittelt werden. Die Eigenkapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionärskreise. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen von Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.

Die Parameter Wachstumsrate und Kapitalkostensatz für die Werthaltigkeitsprüfungen können der folgenden Tabelle entnommen werden:

%

2024

2023

Wachstumsrate

0,0–0,5

0,0–0,5

Kapitalkostensatz (nach Steuern)

8,0–11,2

8,1–11,8

Kapitalkostensatz (vor Steuern)

10,6–13,9

9,5–13,9

Das Management hat die budgetierte Bruttomarge basierend auf Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung bestimmt.

Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswerts. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verteilt.

Mit Ausnahme des Firmenwerts wird für nicht-finanzielle Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert, bei den Derivaten zum Handelstag.

Bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb zuzurechnen sind.

Abweichend davon werden Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, unmittelbar aufwandswirksam erfasst.

Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt.

Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den nachstehenden Kategorien nach IFRS 9, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Die Zuordnung erfolgt zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes.

Für Zwecke der Bewertung und der Bilanzierung sind finanzielle Vermögenswerte in eine der nachstehenden Kategorien einzuordnen:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen (FVOCI-EK)
  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Fremdkapitalinstrumente darstellen (FVOCI-FK)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das Geschäftsmodell das Halten des finanziellen Vermögenswerts zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme vorsieht und die vertraglichen Bedingungen des Instruments ausschließlich zu Zahlungsströmen führen, die Zinszahlungen und Tilgungsleistungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Sie zählen zu den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus eintritt. Andernfalls werden sie als langfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte nach der Effektivzinsmethode bewertet. Bei der Anwendung der Effektivzinsmethode werden alle in die Berechnung des Effektivzinssatzes einfließenden direkt zuordenbaren Gebühren, gezahlten oder erhaltenen Entgelte, Transaktionskosten und andere Agien oder Disagien über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments amortisiert. Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden erfolgswirksam als Zinserträge aus Finanzinstrumenten ausgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie übrige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Arbeitsgemeinschaften werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Die Erfassung erfolgt am Erfüllungstag.

Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt.

Die Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Arbeitsgemeinschaften erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (siehe Kapitel „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten“).

Sie zählen zu den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus eintritt. Andernfalls werden sie als langfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert, der gemäß IAS 32 als Fremdkapitalinstrument einzustufen ist, wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls er zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert wird oder das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt ist. Bei STRABAG wird ein finanzieller Vermögenswert dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten erwartet wird. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert. Wertänderungen von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst.

In dieser Kategorie sind die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere sowie die in den liquiden Mitteln erfassten Wertpapiere enthalten.

Für finanzielle Vermögenswerte, die aufgrund des zugrunde liegenden Geschäftsmodells und der vertraglichen Zahlungsströme in die Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ einzuordnen sind, kann die sogenannte Fair-Value-Option ausgeübt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Bewertungs- und Ansatzinkonsistenz durch die Ausübung der Option beseitigt oder deutlich verringert wird. Die Fair-Value-Option findet bei STRABAG keine Anwendung.

Finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen, werden ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei werden Wertveränderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In dieser Kategorie sind im Wesentlichen die als sonstige Anteile an Unternehmen ausgewiesenen Beteiligungen unter 20 % erfasst.

Beim Erstansatz von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, besteht das unwiderrufliche Wahlrecht, Wertveränderungen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis darzustellen, sofern das Eigenkapitalinstrument nicht für Handelszwecke gehalten wird. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge dürfen später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Von diesem Wahlrecht macht STRABAG keinen Gebrauch.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten

Zur Erfassung von Wertminderungen stellt STRABAG auf erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 ab. Das zukunftsorientierte Modell wird für Fremdkapitalinstrumente angewendet, deren Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. Zudem finden die Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9 auch auf Vertragsvermögenswerte Anwendung, die keine finanziellen Vermögenswerte darstellen.

Eigenkapitalinstrumente, die erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9.

Für die Ermittlung des Umfangs der Risikovorsorge ist ein Drei-Stufen-Modell vorgesehen, nach dem ab Erstansatz grundsätzlich Zwölf-Monats-Verlusterwartungen sowie bei wesentlicher Kreditrisikoverschlechterung die erwarteten Gesamtverluste während der Restlaufzeit zu erfassen sind. Das allgemeine Wertminderungsmodell (General Approach) wird für Forderungen aus Konzessionsverträgen und kurz- und langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte im Konzern angewendet. Neben dem allgemeinen Wertminderungsmodell wird das vereinfachte Wertminderungsmodell (Simplified Approach) für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 umgesetzt. Nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell ist für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte unabhängig von der jeweiligen Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit zu erfassen.

Die Anwendung der Überfälligkeitsannahme von 30 Tagen ist in der Baubranche nicht aussagekräftig. Dies einerseits aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis, andererseits wird sehr häufig für öffentliche Auftraggeber:innen gebaut, deren Prozesse zur internen Zahlungsfreigabe zwar langwierig sind, in der Regel aber eine vollständige Zahlung nach sich ziehen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste in unterschiedliche Portfolios mit ähnlichen Risikocharakteristika zusammengefasst. Zur Bildung der Portfolios stellt STRABAG auf das zugrunde liegende Länderrisiko und die Bonität ab.

STRABAG berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls bei der erstmaligen Erfassung des finanziellen Vermögenswerts und überwacht kontinuierlich die Entwicklung des Kreditrisikos in jeder Berichtsperiode. Hierbei werden alle verfügbaren angemessenen und zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt. Insbesondere sind folgende Indikatoren enthalten:

  • Interne Bonitätseinschätzung des:der Auftraggebers:in
  • Externe Bonitätsinformationen auf Basis des entsprechenden Länderrisikos

Makroökonomische Informationen (wie Marktzinsen) sowie weitere zukunftsorientierte Informationen fließen bei der Kreditrisikoeinschätzung ebenfalls ein.

Neben der Anwendung des allgemeinen und des vereinfachten Wertminderungsansatzes werden finanzielle Vermögenswerte auch bei Vorliegen von objektiven Kreditausfallindikatoren wertgemindert. Im Konzern werden demnach Wertminderungen vorgenommen, wenn der:die Schuldner:in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, gegen sie oder ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, Vertragsbruch sowie Zahlungsverzug vorliegt oder wenn sich das technologische, ökonomische und rechtliche Umfeld sowie das Marktumfeld der:des Emittentin:en wesentlich verändert.

Wertminderungen reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden die betroffenen Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Der aus der Anwendung der Wertberichtigungsvorschriften entstehende Wertminderungsaufwand bzw. Ertrag aus einer Wertaufholung wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts liegt vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht. Finanzielle Vermögenswerte werden dann ausgebucht. Bei einer Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt STRABAG weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen.

Bei den zur Anwendung kommenden Wertminderungsansätzen und Annahmen kam es während des Geschäftsjahres zu keinen Veränderungen.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten werden, jedoch die Verfügungsgewalt abgegeben wird. Wird die Verfügungsgewalt hingegen beibehalten, werden die übertragenen finanziellen Vermögenswerte nach Maßgabe des anhaltenden Engagements erfasst.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und der Ausgleich auf Nettobasis erfolgt. Dies betrifft in geringfügigem Umfang den Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Saldierung der Forderungen aus Mietkautionen mit den korrespondierenden Leasing-Verbindlichkeiten.

Derivative Finanzinstrumente und Hedging

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Reduktion der Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Konzernvorgaben.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet oder „als zu Sicherungszwecken eingesetzte Derivate“ zugeordnet. Dabei werden derivative Finanzinstrumente zum Fair Value angesetzt und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne oder -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, sofern nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Posten Sonstige finanzielle Vermögenswerte bzw. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden beobachtbare Marktdaten (Zinssätze, Wechselkurse) und nicht beobachtbare Marktdaten (Bonität der Kontrahenten) herangezogen. Der Fair Value wird mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden berechnet.

Bei Anwendung der Regelungen zum Hedge Accounting designiert der Konzern derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente:

  • entweder zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit (Fair Value Hedge)
  • oder zur Sicherung gegen bestimmte Risiken schwankender Zahlungsströme (Cashflow Hedge).

Im Fall der Bilanzierung von sogenannten Fair Value Hedges werden die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsderivats in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im STRABAG SE-Konzern wird kein Fair-Value-Hedging angewendet.

Beim Einsatz eines derivativen Finanzinstruments als Sicherungsinstrument im Rahmen eines Cashflow Hedge werden die unrealisierten effektiven Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsinstrument zunächst im sonstigen Ergebnis bilanziert. Sie werden erst dann ergebniswirksam umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Etwaige Ergebnisveränderungen aus der Ineffektivität dieser Finanzinstrumente werden sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion den eindeutigen Sicherungszusammenhang zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften. Daneben wird nachgewiesen, dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und das Kreditrisiko die resultierenden Wertänderungen nicht dominiert. Das Absicherungsverhältnis der Sicherungsbeziehung entspricht dem Verhältnis zwischen dem designierten Nominalbetrag des Grundgeschäfts, den STRABAG tatsächlich absichert, und dem designierten Nominalbetrag, den STRABAG tatsächlich designiert, um den Nominalbetrag des Grundgeschäfts abzusichern. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend in der Folge eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows der Grundgeschäfte noch effektiv kompensieren. Sicherungsbeziehungen werden angepasst, wenn sich Änderungen im Grundgeschäft ergeben.

Zur Bestimmung der prospektiven Effektivität wird die Critical-Term-Match-Methode verwendet. Die retrospektive Bestimmung von Ineffektivitäten wird auf Basis der Dollar-Offset-Methode vorgenommen.

Forderungen aus Konzessionsverträgen

Dienstleistungskonzessionsverträge des STRABAG SE-Konzerns mit der öffentlichen Hand zur Errichtung, zum Betrieb, zur Erhaltung und zur Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen werden gemäß den Bestimmungen des IFRIC 12 angesetzt.

Dienstleistungskonzessionsverträge, die ein unbedingtes vertragliches Recht auf den Erhalt einer Zahlung einräumen, sind als finanzielle Vermögenswerte anzusetzen. Sämtliche erbrachte Leistungen aus Konzessionsverträgen werden unter dem gesonderten Posten Forderungen aus Konzessionsverträgen erfasst. Die Forderungen sind mit dem Barwert der zu leistenden Vergütungen angesetzt. Die jährlich entsprechend der Effektivzinsmethode ermittelten Aufzinsungsbeträge werden in den Umsatzerlösen erfasst. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste werden vorgenommen.

Tatsächliche und latente Ertragsteuern

Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern enthalten im Wesentlichen Ansprüche und Verpflichtungen aus in- und ausländischen Ertragsteuern. Diese umfassen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden auf Basis der steuerlichen Vorschriften in den jeweiligen Ländern berechnet.

Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluss und den bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten.

Aktive Steuerabgrenzungen werden nur angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der im jeweiligen Land übliche Ertragsteuersatz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zugrunde.

Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass keine Umkehr der temporären Differenzen in absehbarer Zeit erfolgen wird.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert.

In diesem Posten sind im Wesentlichen unbebaute Grundstücke, fertige und unfertige Bauten erfasst, die im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts verkauft werden, aber bei denen es noch keinen konkreten Investor gibt.

Die Herstellungskosten beinhalten alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der bei der Herstellung angefallenen Gemeinkosten. Vertriebskosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Herstellungskosten miteinbezogen. Die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallenden Fremdkapitalkosten für Vorräte, die als qualifizierte Vermögenswerte zu klassifizieren sind, werden aktiviert.

Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten

Bei Bauaufträgen von Kund:innen wird gemäß den Vorschriften des IFRS 15 eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorgenommen, da die Bauvorhaben auf Grundstücken der Kund:innen errichtet werden und diese somit stets die Kontrolle über die geschaffenen bzw. verbesserten Vermögenswerte haben.

Die Bauausführung erfolgt auf Basis von Einzelverträgen. Die Allokation des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen erfolgt auf Basis der Arbeitskalkulation. Bei Vorliegen wesentlicher Integrationsleistungen wird von einer einzelnen Leistungsverpflichtung ausgegangen. Für die Bestimmung des Transaktionspreises von Bauaufträgen im STRABAG SE-Konzern wird die mit dem:der Auftraggeber:in vereinbarte Auftragssumme herangezogen. Vertragsstrafen bzw. Bonuszahlungen während der Bauzeit können zur Anpassung des Transaktionspreises führen. Diese werden auf Basis des Projektcontrollings dem Grund und der Höhe nach mit dem wahrscheinlichsten Wert berücksichtigt.

Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der bereits erbrachten Leistung. Die Ermittlung der erbrachten Leistung und der damit korrespondierenden Umsatzerlöse erfolgt auf Ebene der Einzelpositionen gemäß Arbeitskalkulation. Die direkte Ableitung des Leistungsfortschritts aus den tatsächlich geleisteten Mengen stellt aufgrund von unvorhergesehenen Abweichungen der Plankosten den besten Indikator dar. Die direkte Leistungsermittlung ist vom Baustellenteam monatlich zwingend durchzuführen und stellt eine der wesentlichen Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung dar.

Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung aus Bauverträgen mit Kund:innen dar. Wenn der Vertragsvermögenswert eines Bauauftrags die hierauf erhaltenen Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Im umgekehrten Fall erfolgt ein gesonderter passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.

Zahlungen für Bauaufträge erfolgen üblicherweise parallel zur Leistungserbringung auf Basis von regelmäßigen Abrechnungen. Anzahlungen vor Leistungserbringung sind insbesondere im Hochbau üblich. Vereinbarungen über verlängerte Zahlungsziele oder über die zeitversetzte Verrechnung von erbrachten Leistungen kommen nur in gesondert vom Vorstand der STRABAG SE genehmigten Einzelfällen vor.

Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Kosten die erzielbaren Erlöse übersteigen, wird gemäß den Vorschriften des IAS 37 eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zur Ermittlung der Kosten werden alle dem Vertrag direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt. Die Drohverlustrückstellung wird auf Basis einer Einzelfallbetrachtung mit dem Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung aus dem Bauauftrag erforderlich ist. In solchen Fällen wird bis zur Höhe des jeweiligen Vertragsvermögenswerts eine Wertminderung vorgenommen bzw. – bei Überschreiten des Vertragsvermögenswerts – auf der Passivseite unter den kurzfristigen Rückstellungen eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen.

Zur Wertminderung siehe Kapitel „Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte“.

Noch nicht verbaute, aber bereits auf den Baustellen vorhandene Vorräte werden nicht mehr als gesonderter Vermögenswert bilanziert, sondern dem jeweiligen Auftrag zugeordnet und als Vertragsvermögenswert ausgewiesen.

Nachträge im Zusammenhang mit Bauaufträgen sind Leistungsabweichungen (Bau-Ist) zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (Bau-Soll). Diese Leistungsabweichungen können aufgrund der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen noch nicht verrechnet werden, sondern es muss über ihre Verrechenbarkeit bzw. ihr Anerkenntnis noch Einvernehmen mit der Auftraggeberschaft hergestellt werden.

Leistungsabweichungen betreffen vereinbarte Leistungsänderungen sowie strittige Mehrkostenforderungen aufgrund von Leistungsstörungen oder geändertem Leistungsumfang.

Bei vereinbarten Leistungsänderungen greift die Auftraggeberschaft aktiv in das Baugeschehen ein und verändert den Leistungsumfang. Leistungsänderungen werden regelmäßig vor der Ausführung von der Auftraggeberschaft beauftragt. In diesen Fällen liegt eine Vertragsmodifikation im Sinn des IFRS 15.18 vor, bei der alle Vertragsparteien der Änderung des Leistungsumfangs und/oder -preises zugestimmt haben. Die Erfassung erfolgt in der Regel gemäß IFRS 15.21 (b) als Bestandteil des bestehenden Vertrags, da die Leistungsänderungen nicht eigenständig abgrenzbar und einer Leistungsverpflichtung zuzurechnen sind.

Mehrkostenforderungen aus Leistungsstörungen entstehen dann, wenn aufgrund von in der Sphäre der Auftraggeberschaft liegenden Störungen Anpassungen im Bauablauf vorzunehmen sind. Mehrkostenforderungen entstehen auch bei von der Auftraggeberschaft angeordneten Änderungen, die aus Sicht der Auftraggeberschaft z. B. aufgrund von Vollständigkeitsgarantien keiner besonderen Vergütung bedürfen, aber nach Ansicht des ausführenden Unternehmens nicht im Vertragsumfang enthalten sind. Die Komplexität der Bauverträge führt oftmals dazu, dass es zu unterschiedlichen Rechtsansichten hinsichtlich des Vorliegens eines Vergütungsanspruchs zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerschaft kommt, die oft in langwierige rechtliche Auseinandersetzungen münden.

Gemäß IFRS 15.19 liegen im Fall von strittigen Mehrkostenforderungen Vertragsmodifikationen vor, bei denen zwischen den Vertragsparteien noch keine Einigung hinsichtlich Vertragsumfang und/oder Preis erzielt werden konnte. Die variable Gegenleistung aus diesen Vertragsmodifikationen wird daher nach den Bestimmungen des IFRS 15.50 bis 59 geschätzt und gemäß IFRS 15.21 (b) als Bestandteil des bestehenden Vertrags als Erlös erfasst.

Die Schätzung erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien. Die Vielzahl der Einzelnachträge bei einem Bauprojekt, die Unsicherheit über einen längeren Zeitraum, die Individualität der Sachverhalte, die rechtliche Durchsetzbarkeit sowie die Qualität der Dokumentation des Anspruchs werden im Rahmen der Schätzung der variablen Gegenleistung berücksichtigt. Die variable Gegenleistung wird so bemessen, dass es in den Folgeperioden zu keiner Stornierung bereits erfasster Umsatzerlöse kommt.

Der korrespondierende Aufwand wird sofort bei Anfallen ergebniswirksam erfasst.

Die Gegenleistung für Erlöse aus Projektentwicklung, die auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistungen zeitraumbezogen realisiert werden, wird im Posten Vertragsvermögenswerte erfasst. Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns dar.

Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist dann vorzunehmen, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung keine alternative Nutzungsmöglichkeit vorhanden ist und ein Vergütungsanspruch samt Gewinnmarge auf die erbrachte Leistung gegeben ist. Diese Voraussetzungen sind immer dann erfüllt, wenn Immobilienprojekte bereits vor ihrer Fertigstellung verkauft werden.

In diesen Fällen erfolgt eine anteilige Erlösrealisierung in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad. Sind die Immobilienprojekte nur teilweise verkauft, z. B. im Fall von Eigentumswohnungen, erfolgt die anteilige Erlösrealisierung nur für die bereits verkauften Teile. Das Projekt wird dann nur anteilig unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Die noch nicht verkauften Teile werden als Vorräte zu Herstellungskosten erfasst. 

Die hierauf erhaltenen Anzahlungen werden aktivisch vom Vertragsvermögenswert abgesetzt. Übersteigen die erhaltenen Anzahlungen den Vertragsvermögenswert, erfolgt ein Ausweis auf der Passivseite unter Vertragsverbindlichkeiten.

Die Ausführungen zu den Bauaufträgen von Kund:innen gelten sinngemäß.

Nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die nicht finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Diese umfassen im Wesentlichen die Forderungen aus Steuern ohne Ertragsteuern, Rechnungsabgrenzungsposten sowie die geleisteten Anzahlungen an Subunternehmer:innen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten aufweisen. Dies umfasst Bankguthaben, Festgelder und Kassenbestände. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, deren Verfügbarkeit durch Devisenverkehrsbeschränkungen oder andere gesetzliche Einschränkungen beschränkt ist, sind nicht Teil des Finanzmittelfonds für die Kapitalflussrechnung.

Rückstellungen

Im Konzern bestehen folgende leistungsorientierte Pläne, für die Rückstellungen gebildet werden müssen.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Beschäftigte zu erfüllen.

Beitragsorientierte Versorgungspläne in Form der Finanzierung durch konzernfremde Unterstützungskassen bestehen für Angestellte österreichischer Tochterunternehmen, deren Dienstverhältnis nach dem 1.1.2003 begonnen hat. Die Abfertigungsverpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten.

Abfertigungsrückstellungen

Der Konzern ist gesetzlich verpflichtet, an Angestellte österreichischer Tochterunternehmen, die vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall oder zum Zeitpunkt des Pensionsantritts eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsentgelte. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.

Daneben bestehen in anderen Ländern Abfertigungsansprüche im Kündigungs- bzw. Pensionsfall im Ausmaß von ein bis elf Monatsgehältern. Die Abfertigungsrückstellungen aus diesen Verpflichtungen werden aufgrund der geringfügigen Beträge vereinfachend nach finanzmathematischen Methoden ermittelt.

Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Beschäftigte und deren Hinterbliebene gebildet. Im Konzern bestehen in Deutschland, Österreich, Belgien und den Niederlanden Pensionszusagen aufgrund von Einzelverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Die Verpflichtungen beruhen auf einer Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsregelungen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Leistungspläne resultiert aus der Übernahme diverser Gesellschaften in Deutschland durch den Konzern. Neue Vereinbarungen werden im Konzern nicht abgeschlossen.

Die Zusagen sehen in der Regel die Gewährung von monatlichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten vor. Bei einigen Zusagen sieht die Versorgungsregelung die Zahlung in Form einer Kapitalleistung vor.

Die Leistungspläne sind in unterschiedlichen Formen ausgestaltet. Das Spektrum der Leistungsplanstruktur reicht von Festbetragssystemen (z. B. Betrag je Dienstjahr) über dynamische Systeme (z. B. Prozent pro Dienstjahr) bis hin zu Leistungszusagen (z. B. Fixzusage). Ebenso gibt es Leistungspläne mit und ohne Hinterbliebenenversorgung.

In der Schweiz ist aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Pensionsvorsorge in Vorsorgestiftungen einzuzahlen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von der Arbeitgeberin und zur Hälfte von dem:der Arbeitnehmer:in geleistet. Die Arbeitnehmerbeiträge sind von der Höhe des versicherten Einkommens sowie vom Alter abhängig und werden als Reduktion des Dienstzeitaufwands berücksichtigt. Beim Pensionsantritt können die Beschäftigten zwischen einer Einmalabfindung und laufenden monatlichen Rentenzahlungen oder Mischformen der beiden Optionen wählen.

Da im Fall von Unterdeckungen der Vorsorgeeinrichtungen Sanierungsbeiträge zu leisten sind, werden die Zusagen als leistungsorientierter Plan gemäß IAS 19 eingestuft.

Im STRABAG SE-Konzern sind die Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung rückversichert.

Bewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen

Die Verpflichtungen des Konzerns aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen werden für jeden Plan separat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren wird der bis zum Bilanzstichtag erworbene abgezinste Versorgungsanspruch ermittelt. Von der Bruttoverpflichtung wird das vorhandene Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld bzw. der anzusetzende Nettovermögenswert.

Der Ermittlung der Nettoschuld zum Jahresabschlussstichtag liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten einer oder eines qualifizierten versicherungsmathematischen Begutachtenden zugrunde.

Der Diskontierungszinssatz für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wird auf Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen mit vergleichbarer Laufzeit auf dem Markt erzielt werden.

Die zur Berechnung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen angesetzten Prämissen für Abzinsung, Gehaltssteigerung sowie Fluktuation variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Landes. Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten werden nach landesspezifischen Sterbetafeln berechnet.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Zinsergebnis ausgewiesen.

Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge Planänderungen, werden die daraus resultierenden Effekte als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand im Jahr der Planänderung erfolgswirksam erfasst. Auch die aus einer Abgeltung resultierenden Ergebnisse werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Abfertigungs- und Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinssatzänderungsrisiko ist der Konzern dem Währungsrisiko sowie dem Kapitalmarktrisiko bzw. dem Anlagerisiko ausgesetzt.

In Bezug auf die Risiken wird auf die Sensitivitätsanalyse unter Punkt (28) Rückstellungen verwiesen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden jeweils in Höhe jenes Betrags angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung zum Bilanzstichtag erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen des Konzerns abzudecken. Dabei wird jeweils der Betrag angesetzt, der sich bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts als der wahrscheinlichste ergibt.

Langfristige Rückstellungen werden, sofern nicht von untergeordneter Bedeutung, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. 

Rückstellungen, die sich aus der Verpflichtung zur Rekultivierung von Steinbrüchen, Kiesgruben und Deponien sowie aus Rückbauverpflichtungen von Anlagen auf fremden Grundstücken ergeben, werden in voller Höhe mit dem Erfüllungsbetrag unter der Berücksichtigung von Kostensteigerungen angesetzt und auf den Wert zum Stichtag abgezinst.

Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 werden als nicht-finanzielle Verbindlichkeiten qualifiziert.

Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen und Personal, Verbindlichkeiten aus Steuern ohne Ertragsteuern sowie Rechnungsabgrenzungsposten.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen bei STRABAG originäre Verbindlichkeiten und Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag.

Für Zwecke der Bilanzierung und Bewertung sind finanzielle Verbindlichkeiten in eine der nachstehenden Kategorien einzuordnen:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FlaC)
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FVPL)

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert inklusive Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb zuzurechnen sind.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.

Im Rahmen der Folgebewertung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten originären finanziellen Verbindlichkeiten werden etwaige Agien und Disagien zwischen dem zugeflossenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag durch Anwendung der Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und periodengerecht im Zinsaufwand ausgewiesen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert wird. Derivate mit negativem Marktwert gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind.

Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst.

Die Fair-Value-Option wurde für finanzielle Verbindlichkeiten nicht in Anspruch genommen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die mit Unternehmensanleihen zusammenhängenden Emissionskosten werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt abgesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Verbindlichkeiten aus Arbeitsgemeinschaften mit enthalten. Für Zwecke der Bilanzierung und Bewertung sind sie in die Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten einzuordnen.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristig bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus zu verschieben.

Eventualschulden

Eventualschulden sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie werden – soweit sie nicht im Zuge von Akquisitionen gemäß IFRS 3 anzusetzen sind – in der Bilanz nicht erfasst.

Finanzielle Garantien

STRABAG stellt finanzielle Garantien zugunsten Dritter nur für Verbindlichkeiten von eigenen Tochter- oder Beteiligungsunternehmen bereit, für die keine Provisionen vereinbart werden. Die Finanzgarantien werden zum Zusagezeitpunkt mit dem Fair Value erfasst und in der Folge gemäß IFRS 9 fortentwickelt.

Eventualforderungen

Eventualforderungen sind Vermögenswerte, deren effektives Entstehen von künftigen ungewissen Ereignissen abhängt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Diese sind im Anhang anzuführen, wenn ein Ressourcenzufluss nicht unwahrscheinlich ist. Ein Ansatz im Abschluss ist nicht zulässig, da dadurch Erträge erfasst würden, die möglicherweise nie realisiert werden. 

Erlösrealisierung

Die Umsatzerlöse im STRABAG SE-Konzern umfassen Erlöse aus Bauaufträgen von Kund:innen, die regelmäßig mehr als 80 % der gesamten Umsatzerlöse betragen, die Erlöse aus Projektentwicklungen, die Erlöse aus Baustoffen, die Erlöse aus dem Facility Management sowie sonstige Erlöse.

Umsatzerlöse aus Bauaufträgen von Kund:innen werden gemäß den Vorschriften des IFRS 15 zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung.

Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu Vertragsvermögenswerten verwiesen.

Die Ergebnisrealisierung bei Bauaufträgen, die in Arbeitsgemeinschaften ausgeführt werden, erfolgt zeitraumbezogen entsprechend der zum Bilanzstichtag tatsächlich erbrachten Leistung. Drohende Verluste aus dem weiteren Bauverlauf werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt.

Umsatzerlöse aus Projektentwicklungen werden zeitpunktbezogen mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch den STRABAG SE-Konzern und mit Erlangen der Kontrolle durch die:den Kunde:in sowie Eintritt der Möglichkeit, den Nutzen aus dem Projekt zu ziehen, realisiert.

Abweichend davon erfolgt eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung für den STRABAG SE-Konzern keine alternative Nutzungsmöglichkeit gegeben ist und die vertragliche Vereinbarung einen Vergütungsanspruch inklusive Gewinnmarge auf die bereits erbrachte Leistung vorsieht.

Bei Immobilienprojekten, die bereits vor Fertigstellung verkauft sind, wird daher eine anteilige Erlösrealisierung vorgenommen und der Vergütungsanspruch inklusive Gewinnmarge unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen.

Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu Vertragsvermögenswerten verwiesen.

Umsatzerlöse aus Baustoffen, aus dem Facility Management sowie sonstige Erlöse werden mit der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und mit Erlangen der Kontrolle durch die:den Kunde:in erfüllt.

Zinserträge werden nach Anfallen des Ertrags unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Zinsen im Zusammenhang mit Konzessionsmodellen sowie Verzugszinsen sind Teil des Transaktionspreises von Verträgen mit Kund:innen und werden deshalb unter den Umsatzerlösen erfasst.

Sonstige Erträge, wie z. B. Mieterlöse bzw. Weiterverrechnungen von Aufwendungen, werden auf Basis des aufgelaufenen Betrags in Übereinstimmung mit den jeweiligen Vereinbarungen ausgewiesen.

Die Erlösrealisierung für Dividenden und Gewinnanteile aus Beteiligungen erfolgt, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist.

Zinsergebnis

Im Zinsergebnis sind neben Zinserträgen und Zinsaufwendungen auch Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungen enthalten, da diese nicht Teil des operativen Geschäfts sind. Wertänderungen sowie Gewinne und Verluste aus Abgängen von Wertpapieren sind ebenfalls im Zinsergebnis erfasst.

Angaben zu den makroökonomischen Gegebenheiten

Das Marktumfeld für die Baubranche zeigt sich auch im Jahr 2024 durch die gestiegenen Baupreise sowie durch die anhaltend hohen Energiepreise und Zinsen weiterhin herausfordernd.

Im STRABAG-Konzern war eine differenzierte Entwicklung der Märkte nach Sparten zu beobachten. Die Bereiche Verkehrswegebau und Ingenieurbau zeigten sich weitgehend stabil. In Deutschland wurden zwar weitere Kürzungen im Bereich des Autobahnbaus angekündigt, gleichzeitig nahmen jedoch umfangreiche Energiewende-Projekte, insbesondere der Bau von Energietrassen, Fahrt auf.

Im Hochbau hingegen waren teils deutliche Rückgänge zu verzeichnen, besonders im Wohnbau, der in Österreich und Deutschland starke Einbußen erlitt. In Österreich war dieser Rückgang besonders ausgeprägt, bedingt durch eine Kombination aus erhöhten Hypothekarzinsen und im europäischen Vergleich strikteren Kreditvergaberichtlinien.

Abgesehen von Ungarn, wo aufgrund eingefrorener EU-Mittel und einem insgesamt rückläufigen Baumarkt die Situation schwierig bleibt, entwickelten sich die osteuropäischen Kernmärkte des Konzerns insgesamt positiv. Besonders Polen profitiert von freigegebenen EU-Mitteln und erzielte starke Wachstumsraten. Auch im außereuropäischen Geschäft zeigte sich eine insgesamt stabile Entwicklung.

Auswirkungen des Klimawandels

Die Klimakrise ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit und als Folge daraus werden die ökonomischen Auswirkungen und Risiken für die Unternehmen weiter zunehmen.

Der STRABAG SE-Konzern ist in hohem Maße von fossilen Energieträgern abhängig. Diese werden zum Betrieb der Produktionsanlagen (Betonwerke, Asphaltmischanlagen, Stein- und Kieswerke)  und Baumaschinen sowie Fuhrpark eingesetzt.

Aufgrund strengerer Regulierungen und höherer Preise durch CO2-Bepreisungen besteht das Risiko volatiler und höherer Energie- und Rohstoffpreise, die nicht vollständig an die Kund:innen weitergegeben werden können.

Durch verschärfte umweltschutzrechtliche Vorgaben und zusätzliche Aufwendungen für klimaschonende Geschäftsprozesse ist von Kostensteigerungen und einer weiteren Erhöhung der Baupreise auszugehen. 

Es besteht das Risiko, dass weniger Aufträge, insbesondere beim Neubau von Straßen, aufgrund eines geänderten öffentlichen Investitionsverhaltens und aufgrund verschärfter Flächenwidmungsgesetze vergeben werden, die durch Aufträge in anderen Geschäftsfeldern kompensiert werden müssen.

Die Nachfrage nach nachhaltigen, lebenszyklusorientierten Bauwerken sowie die Sanierungsmaßnahmen bestehender Gebäude werden zunehmen und die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Bauwerken werden ansteigen. Bei der öffentlichen Auftraggeberschaft werden Ausschreibungen entwickelt, bei denen Nachhaltigkeit als Wertungskriterium aufgenommen wird. Dadurch wird sich auch die Nachfrage nach nachhaltigen Baustoffen, die aber noch nicht in allen Bereichen existieren bzw. nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, erhöhen.

Aufgrund der Zunahme von außergewöhnlichen Wetterereignissen wird es zu Bauzeitverzögerungen und erhöhten Kosten für Versicherungen kommen.

Im Geschäftsfeld Property and Facility Services werden zukünftig verstärkt Green Services unter Nutzung von nachhaltigen Reinigungsmitteln und Geräten angeboten. Erhöhter Sanierungs- und Modernisierungsbedarf wird bei IT-Standorten für Telekommunikation und Rechenzentren durch höhere Durchschnittstemperaturen erwartet.

Im Bereich der Projektentwicklungsleistungen werden künftig vermehrt Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ausgeschrieben.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind mögliche Risiken aus dem Klimawandel, insbesondere bei der Bewertung der Firmenwerte, des Sachanlagevermögens und der Vorräte sowie bei der Bildung von Rückstellungen zu berücksichtigen.

Die wesentlichen Firmenwerte im STRABAG SE-Konzern sind unter Punkt (13) Firmenwerte angeführt. Selbst bei Vornahme eines zusätzlichen Risikoabschlags für eventuelle Verzögerungen oder die Nicht-Vergabe von einzelnen Bauprojekten, insbesondere im Straßenbau, ist keine Abschreibung der Firmenwerte erforderlich. Die dazu durchgeführten Sensitivitätsanalysen haben ergeben, dass die vom Management möglich gehaltenen Änderungen der wesentlichen Annahmen zu keinem Abwertungsbedarf führen. 

Das Sachanlagevermögen besteht großteils aus Baugeräten, Maschinen und dem Fuhrpark mit kurzen Nutzungsdauern, die dezentral und für unterschiedlichste Bauvorhaben eingesetzt werden. Temperaturanstiege oder Unwetter in der Zukunft werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen haben. Bei der Festlegung der Nutzungsdauer und Restwerte wurde das künftige Erfordernis von umweltfreundlicher Technik und Ausrüstung berücksichtigt. STRABAG beschäftigt sich intensiv mit alternativen Antriebsformen für Baumaschinen und den Fuhrpark. Derzeit ist es aber noch nicht möglich, den Großteil der Geräte und des Fuhrparks mit solchen auszustatten. 

Die Umstellung der Heizsysteme von Asphaltmischanlagen und Betonwerken auf erneuerbare Energieträger sowie die ökologische Optimierung von Konzerngebäuden erfordern zusätzliche Investitionen.

Bei den Vorräten, die insbesondere Immobilienprojekte ohne Investorenschaft betreffen, wurden bei der Ermittlung des Nettoveräußerungserlöses die für die Bewertung relevanten Umweltaspekte, so z. B. die Energieeffizienz, EU-Taxonomiekonformität etc. berücksichtigt. Risiken bestehen hier insbesondere dadurch, dass sich durch die laufenden Änderungen von Gesetzen und Vorschriften zum Zeitpunkt des Verkaufs neue Anforderungen ergeben haben, die in der Planungsphase noch nicht absehbar waren. Diese Aspekte werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dies gilt auch bei der Bildung von Rückstellungen.

Es ergeben sich daraus aber keine Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden.

Die Baubranche wird im Rahmen von baulichen und technologischen Anpassungsmaßnahmen vielmehr wesentliche Beiträge zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels leisten.

Als wesentliche Chancen werden die steigende Nachfrage nach klimaresilientem Bauen und Sanierungen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger gesehen.

Mit der im Geschäftsjahr 2021 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich STRABAG das Ziel der Klimaneutralität entlang der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2040 gesetzt (siehe Nachhaltigkeitsberichterstattung). Dabei legt das Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten den Fokus auf ökologisch verträgliche, nachhaltige Bauweisen sowie auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen und deren Wiederverwertung, um mögliche negative Auswirkungen von Bauprojekten auf die Umwelt weitgehend zu begrenzen.

Schätzungen

Schätzungen und Annahmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualschulden beziehen, sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig.

Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.

(a) Werthaltigkeit der Firmenwerte

Der Konzern untersucht jährlich im Einklang mit der im Abschnitt „Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte“ dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, ob eine Wertminderung der Firmenwerte vorliegt. Der erzielbare Betrag von CGUs wurde mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Diesen Berechnungen müssen Annahmen über die zukünftig zu erwartende Geschäftsentwicklung und die erzielbaren Margen zugrunde gelegt werden. In Bezug auf die erwartete künftige Geschäftsentwicklung werden die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände sowie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds berücksichtigt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich tatsächlich ergebenden Beträge von den geschätzten Werten abweichen.

Eine jährliche Verminderung der für die Berechnung des erzielbaren Betrags herangezogenen Free Cashflows um 5 % würde bei Gleichbleiben aller anderen Annahmen einen Abwertungsbedarf aller Firmenwerte von insgesamt T€ 1.338 (2023: T€ 1.818) ergeben, während eine isolierte Erhöhung des Kapitalkostensatzes um einen Prozentpunkt zu einer Reduktion der Firmenwerte von T€ 3.195 (2023: T€ 7.219) führen würde. Die beiden genannten Effekte zusammen würden einen Abwertungsbedarf von T€ 7.372 (2023: T€ 9.275) auslösen.

Aufgrund der aktuell bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und den damit einhergehenden Preissteigerungen und Lieferengpässe wurde daher eine erweiterte Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichst ausgestalteten Aufträge und der Tatsache, dass ein Großteil der in der Planung berücksichtigten Leistung noch nicht beauftragt ist, wurde ein Worst-Case-Szenario in Bezug auf die erzielbaren Cashflows ermittelt. Eine jährliche sowie nachhaltige Verminderung der erzielbaren Free Cashflows um 15 % und eine gleichzeitige Erhöhung des Kapitalkostensatzes um drei Prozentpunkte würden zu einem Abwertungsbedarf der Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 40.770 (2023: T€ 26.939) führen.

Die Abschreibungen würden tschechische Gesellschaften im Substanz- und Betonerzeugnisgeschäft mit Zuordnung im Segment Süd + Ost in Höhe von T€ 7.077 (2023: T€ 7.209), mehrere deutsche Baugesellschaften im Segment Nord + West in Höhe von T€ 1.800 (2023: T€ 2.064), mehrere österreichische Baugesellschaften im Segment Süd + Ost in Höhe von T€ 7.737 (2023: T€ 9.436), sowie mehrere Gesellschaften im Geschäftsbereich Facility Management im Segment International + Sondersparten in Höhe von T€ 24.156 (2023: T€ 8.230) betreffen.

(b) Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte / Rückstellungen

In den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind USD-Forderungen gegenüber einer chilenischen Projektgesellschaft erfasst. Ein Teil dieser Forderung, Lien 1, ist fix verzinst. Der zweite Teil dieser Forderung, Lien 2, ist neben einer fixen Verzinsung mit zusätzlichen variablen Komponenten und einer allfälligen finalen Konvertierung in Aktien ausgestattet. Lien 1 wird vor dem Lien 2 bedient. Lien 1 wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Lien 2 wird in Abhängigkeit von verfügbaren liquiden Mitteln bedient. Die Folgebewertung von Lien 2 erfolgt daher zum Fair Value.

Die Buchwerte der langfristigen Forderungen sind aus der finanziellen Umstrukturierung eines Supplier Credit aus einem chilenischen Großprojekt (Kraftwerk) entstanden und wurden bei Fertigstellung des Projekts mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Bewertung erfolgte auf Basis der zukünftig erzielbaren Cashflows anhand von Plandaten der Projektgesellschaft unter Berücksichtigung von allgemein verfügbaren Daten zur Strompreis- und hydrologischen Entwicklung sowie der aktuellen Zinslandschaft.

Im Dezember 2022 und im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 wurden Tunnelverbrüche, deren Ursache nach wie vor unklar ist, festgestellt. Diese führten im Jahr 2023 zu einem Stillstand des Kraftwerks, weshalb weitere Wertberichtigungen der Forderungen vorgenommen wurden.

Weiters werden von der Projektgesellschaft Ansprüche gegenüber STRABAG wegen der behaupteten nicht zeitgerechten Fertigstellung geltend gemacht. Die im November 2023 erfolgte Auszahlung des aus Sicht von STRABAG zu Unrecht gezogenen Performance Bonds wurde im Jahr 2023 aufwandswirksam erfasst.

Im Rahmen von Erkundungsbohrungen zur Sanierung wurden im Geschäftsjahr 2024 längere als bisher angenommene Verbrüche festgestellt. Die Sanierungsarbeiten für die Verbrüche konnten daher auch im Geschäftsjahr 2024 noch nicht abgeschlossen werden. Es ist nach wie vor unklar, wann das Kraftwerk wieder in Betrieb genommen werden kann.

Das gestartete Schiedsgerichtsverfahren zu den Kernfragen, (i) ob substantial completion erreicht ist und (ii) wer auf Basis der Verbruchsursachen die Kosten der Sanierung zu tragen hat, wurde im Geschäftsjahr 2024 weiter betrieben. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts ist vor Mitte 2025 nicht mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts zu rechnen. Auf Basis der von den Expert:innen vorgebrachten Stellungnahmen und Gutachten wurden die im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für Sanierung und Gewährleistung neu evaluiert und der Höhe nach angepasst.

Eine Offenlegung der zum 31.12.2024 bestehenden Wertberichtigungen und Rückstellungen ist aufgrund des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens nicht möglich, da dadurch die Lage von STRABAG ernsthaft beeinträchtigt werden würde.

Aufgrund der unklaren Schadensursache, der komplexen rechtlichen Zusammenhänge und der langen Laufzeiten können die tatsächlichen Rückflüsse sowie die tatsächliche Inanspruchnahme von den ausgewiesenen Werten abweichen.

(c) Umsatzrealisierung aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen

Umsätze aus Bauaufträgen von Kund:innen werden zeitraumbezogen realisiert. Dabei schätzt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Leistung am Gesamtumfang des Auftragsbestands sowie die noch anfallenden Kosten des Auftrags. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Herstellungskosten die erzielbaren Erlöse übersteigen, wird bis zur Höhe des jeweiligen Vertragsvermögenswerts eine Wertminderung vorgenommen bzw. bei Überschreiten des Vertragsvermögenswerts eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen. Gerade bei technisch komplexen und anspruchsvollen Projekten besteht das Risiko, dass diese Einschätzung der Gesamtkosten von den tatsächlich anfallenden Kosten erheblich abweicht.

Auch im Fall von zwischen den Vertragsparteien noch strittigen Änderungen im Vertragsumfang und/oder Preis (Nachträge) werden Erlöse aus Nachträgen auf Basis der Bestimmungen zur variablen Gegenleistung nach IFRS 15.50 ff. für das jeweilige Projekt geschätzt. Die Schätzung erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien.

Folgende Faktoren sind bei der Schätzung der variablen Gegenleistung zu berücksichtigen:

  • Die Höhe der Gegenleistung wird von externen Faktoren wie Handlungen von Dritten bzw. Gerichten beeinflusst.
  • Es bestehen unterschiedliche Rechtsansichten über die vertraglich geregelten Ansprüche.
  • Die Unsicherheit über die Höhe der Gegenleistungen besteht über einen längeren Zeitraum hinweg.
  • Die Erfahrungen aus anderen Bauprojekten sind durch die Individualität der Projekte nur begrenzt anwendbar.
  • Aufgrund der Vielzahl der Einzelnachträge bei einem Bauprojekt besteht ein großes Spektrum möglicher Gegenleistungen.

Insbesondere bei komplexen Bauvorhaben mit einer Vielzahl unterschiedlicher Nachträge sowie Gegenansprüchen der Auftraggeberschaft können die tatsächlichen Ansprüche aus Nachträgen daher vom eingeschätzten Betrag abweichen.

Dasselbe gilt für zeitraumbezogene Umsatzrealisierungen aus Projektentwicklungen.

(d) Equity-Beteiligungen

Der Konzern ist zu 30 % an der Holcim Cement CE Holding GmbH beteiligt. Die Gesellschaft betreibt Zementwerke in Österreich, Ungarn, Tschechien und Slowenien. Der Buchwert der Beteiligung beträgt zum 31.12.2024 T€ 198.312 (2023: T€ 201.980). Aufgrund der plangemäßen Ergebnisentwicklung und laufenden Ausschüttungen lag keine Erfordernis zur Durchführung eines Impairment Tests vor.

Abweichungen von der erwarteten Geschäftsentwicklung sowie außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegende Entwicklungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können die Werthaltigkeit der Beteiligung beeinflussen.

(e) Ertragsteuern

STRABAG hat für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen, ebenso sind die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss.

Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu erzielen. Dabei sind gegebenenfalls gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Verlustvortragsperiode zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, so etwa die Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden und Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern – entsprechend der ursprünglichen Bildung – erfolgswirksam oder erfolgsneutral abzuwerten bzw. wertberichtigte aktive latente Steuern erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu aktivieren.

(f) Beizulegender Zeitwert derivativer und sonstiger Finanzinstrumente

Der beizulegende Zeitwert von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten Finanzinstrumenten wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt, die aus einer Vielzahl von Methoden ausgewählt werden. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren weitestgehend auf den am Bilanzstichtag vorhandenen Marktkonditionen. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wendet der Konzern Barwertmethoden an.

(g) Rechte aus Leasingverträgen und Leasingverbindlichkeiten

Im STRABAG SE-Konzern besteht eine Vielzahl von Leasingverträgen mit vergleichsweise niedrigen jährlichen Mietaufwendungen, befristeter und unbefristeter Dauer sowie ordentlichen Kündigungsrechten. Für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ist die wahrscheinlichste Dauer unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen und Kündigungsrechten zu ermitteln. Hierbei werden sämtliche ökonomischen Aspekte für die Aus- bzw. Nichtausübung von Optionen berücksichtigt. Abweichungen der tatsächlichen Mietdauern von diesen Annahmen haben Auswirkungen auf die jeweiligen Buchwerte. Das Risiko ist aber durch die Vielzahl der Einzelverträge reduziert.

(h) Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen

Der Barwert der Abfertigungs- und Pensionsverpflichtung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen. Die bei der Ermittlung der Nettoaufwendungen (bzw. -erträge) für Pensionen verwendeten Annahmen schließen den Abzinsungssatz mit ein. Jede Änderung dieser Annahmen wird Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtung haben.

Der Konzern ermittelt zum Ende jedes Jahres einen angemessenen Abzinsungssatz. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen.

Weitere wesentliche Annahmen bei Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten. Weiterführende Informationen und Sensitivitätsanalysen hierzu finden sich unter Punkt (28) Rückstellungen.

(i) Sonstige Rückstellungen

Insbesondere bei den sonstigen baubezogenen Rückstellungen besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten für Gewährleistungen oder Restleistungen im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen. Der Bilanzposten Sonstige baubezogene Rückstellungen setzt sich jedoch aus einer Vielzahl von Einzelprojekten zusammen, wodurch sich das Risiko aber auf die Einzelfallbetrachtung der Projekte reduziert. Dies gilt auch für die Rückstellungen für Rekultivierung und Rückbauverpflichtungen in Bezug auf die Schätzungen der Kosten in ferner Zukunft und die erst im Zeitpunkt der Rekultivierung vorgeschriebenen Maßnahmen durch die unterschiedlichsten Behörden in den einzelnen Ländern.

Die Konzerngesellschaften STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG haben in dem gegen sie in Österreich anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Daraufhin stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Juli 2021 gegen die beiden Gesellschaften beim Kartellgericht einen Bußgeldantrag in Höhe von insgesamt € 45,37 Mio.

Hintergrund des Settlements sind die im Frühjahr 2017 eingeleiteten strafrechtlichen und wettbewerbsbehördlichen Ermittlungen gegen die STRABAG AG und die F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG sowie zahlreiche andere Bauunternehmen zum Vorwurf wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Beide Konzerngesellschaften hatten von Anfang an vollumfänglich mit der Bundeswettbewerbsbehörde kooperiert und zuletzt wie erwähnt ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Dieses kooperative Verhalten wirkte sich entsprechend positiv auf die Höhe des Bußgeldantrags aus. Im Oktober 2021 verhängte das Kartellgericht ein Bußgeld von € 45,37 Mio. und bestätigte damit die von der BWB beantragte Höhe. Das Urteil wurde am 3.2.2022 veröffentlicht.

Im Juli 2022 beantragte die BWB die Überprüfung der bereits rechtskräftigen Bußgeldentscheidung des Kartellgerichts. Das Kartellgericht hat mit Entscheidung vom Oktober 2022 den Antrag der BWB als unzulässig zurückgewiesen und sich der Ansicht der STRABAG AG angeschlossen. Die BWB erhob gegen diese Entscheidung Rekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH), der dem Rekurs durch Beschluss vom 25.5.2023 Folge gegeben hat. Dabei hat der OGH entschieden, dass die formelle Zurückweisung des Antrags der BWB ohne inhaltliche Prüfung durch das OLG unzulässig war.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass STRABAG AG durch die Entscheidung nicht der Kronzeugenstatus aberkannt wurde. Der OGH hat vielmehr unter Verweis auf seine bisherige Judikatur klargestellt, dass die Entscheidung der BWB zur Anwendung der „Kronzeugenregelung“ autonom von der BWB getroffen wurde und den Gerichten keine Kompetenz zur Überprüfung dieser Entscheidung zusteht.

Nun liegt es am OLG, den Abänderungsantrag der BWB inhaltlich zu überprüfen. Das bedeutet, dass das OLG entsprechende Beweise aufzunehmen hat und sich mit den wechselseitigen inhaltlichen Argumenten auseinandersetzen muss. Das diesbezügliche Verfahren vor dem OLG ist gerade im Gange.

Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass der Antrag inhaltlich nicht berechtigt ist. STRABAG SE kooperierte umfänglich und intensiv mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms. Diese Kooperation trug maßgeblich zur Aufklärung bei. Darüber hinaus hat STRABAG ihr Compliance-System nachgeschärft und mittlerweile einer konzernweiten Zertifizierung unterzogen und ein neuartiges Monitoring-System implementiert.

Eine Vielzahl der Auftraggeber:innen hat Schadenersatzforderungen gegenüber STRABAG geltend gemacht. Mit einigen großen Auftraggeber:innen werden Vergleichsgespräche für eine außergerichtliche Lösung geführt. Andere Ansprüche werden von den Auftraggeber:innen bereits gerichtlich geltend gemacht.

Im Konzernabschluss wurden entsprechende Rückstellungen für Schadensabwehr sowie mögliche Inanspruchnahmen aufgrund der Kartellverstöße gebildet. Die Höhe der Rückstellung blieb im Geschäftsjahr 2024 - mit Ausnahme des Zinseffektes - im Wesentlichen unverändert. Die Angabe des konkreten Rückstellungsbetrags wird aufgrund der laufenden Verfahren nicht angegeben, da dadurch die Lage von STRABAG ernsthaft beeinträchtigt werden würde. In welcher Höhe STRABAG endgültig Belastungen treffen werden, ist aufgrund der Vielschichtigkeit des Sachverhalts (langer Zeitraum, Vielzahl von Projekten, unterschiedliche Auftraggeberschaft, heterogene Strukturen etc.) äußerst schwer einzuschätzen. Die tatsächlichen Beträge können daher vom rückgestellten Betrag abweichen.

Für anhängige und drohende Gerichtsverfahren werden Rückstellungen auf Basis von aktuellen Einschätzungen gebildet. Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren ist nicht bestimmbar bzw. mit Unsicherheiten behaftet. Die tatsächliche Inanspruchnahme aus den Gerichtsverfahren kann daher von den rückgestellten Beträgen abweichen.

Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:

Umsatzerlöse 2024

T€

Nord + West

Süd + Ost

International + Sondersparten

Sonstiges

Konzern

Geschäftsfeld

Bau

6.930.695

6.275.844

1.819.299

0

15.025.838

Deutschland

6.454.798

277.717

48.618

0

6.781.133

Österreich

22.558

2.119.469

77.006

0

2.219.033

Polen

0

1.486.868

69

0

1.486.937

Tschechien

0

836.277

0

0

836.277

Großbritannien

8.802

294

816.126

0

825.222

Ungarn

0

374.724

-887

0

373.837

Rumänien

30.049

356.676

0

0

386.725

Chile

0

0

369.997

0

369.997

Sonstige Länder unter € 300 Mio.

414.488

823.819

508.370

0

1.746.677

Baustoffe

191.419

682.618

4.655

0

878.692

Facility Management

0

0

892.440

0

892.440

Projektentwicklung

0

0

226.135

0

226.135

Sonstiges

99.159

165.293

116.739

17.923

399.114

Gesamt

7.221.273

7.123.755

3.059.268

17.923

17.422.219

Umsatzerlöse 2023

T€

Nord + West

Süd + Ost

International + Sondersparten

Sonstiges

Konzern

Geschäftsfeld

Bau

6.983.509

6.568.486

1.763.042

38.574

15.353.611

Deutschland

6.525.689

225.476

72.108

0

6.823.273

Österreich

29.146

2.427.186

38.341

0

2.494.673

Polen

0

1.129.359

0

0

1.129.359

Tschechien

0

801.718

0

0

801.718

Großbritannien

28.793

6.924

711.797

0

747.514

Ungarn

0

587.054

0

0

587.054

Rumänien

24.681

445.098

271

0

470.050

Chile

0

0

454.060

0

454.060

Sonstige Länder unter € 400 Mio.

375.200

945.671

486.465

38.574

1.845.910

Baustoffe

185.195

634.454

2.247

0

821.896

Facility Management

0

0

735.722

0

735.722

Projektentwicklung

0

0

377.177

0

377.177

Sonstiges

111.483

141.123

106.290

19.238

378.134

Gesamt

7.280.187

7.344.063

2.984.478

57.812

17.666.540

Dienstleistungskonzessionsverträge, die die Entwicklung, die Planung, den Bau, den Betrieb und die Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen umfassen, sind Teil des operativen Geschäfts der STRABAG SE. Zinserträge aus diesen Konzessionsverträgen sind daher in den Umsatzerlösen aus Projektentwicklung in Höhe von T€ 108.256 (2023: T€ 63.482) erfasst.

Die Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode berechnet.

Sämtliche im Posten Umsatzerlöse ausgewiesenen Werte betreffen Erlöse aus Verträgen mit Kund:innen.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse aus anerkannten Nachträgen in Höhe von T€ 292.872 (2023: T€ 240.242) erfasst. Die Kosten dafür wurden bereits in den Vorperioden ergebniswirksam erfasst. Die Nachträge betreffen rund 1.500 Einzelprojekte mit großteils kleineren Nachtragsbeträgen. Aufgrund der Komplexität von Bauvorhaben gibt es bei der Abwicklung zahlreiche Nachträge, die teilweise im Rahmen des Bauverlaufs genehmigt oder erst nach Abschluss des Bauvorhabens ausverhandelt werden. Während der Abwicklung eines Bauvorhabens können also laufend neue Nachträge entstehen, sowie bereits bestehende Nachträge aus Vorperioden genehmigt werden. Bis zu 100 Einzelnachträge sind bei einem mittelgroßen Bauvorhaben durchaus üblich. Daher ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten zu den anerkannten Nachträgen nicht möglich, sodass bei der Ermittlung des Werts Annahmen getroffen werden mussten.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten u. a. Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 66.345 (2023: T€ 66.749), Kursgewinne aus Währungsschwankungen in Höhe von T€ 7.816 (2023: T€ 16.452) sowie Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen ohne Finanzanlagen in Höhe von T€ 71.213 (2023: T€ 59.898).

3. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

T€

2024

2023

Materialaufwand

3.194.695

3.457.162

Aufwendungen für bezogene Leistungen

7.268.318

7.817.918

Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

10.463.013

11.275.080

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen insbesondere die Leistungen der Subunternehmer:innen und Professionist:innen sowie Planungsleistungen, kurzfristige Mieten für Geräte und Fremdreparaturen. Die Veränderung von Drohverlustrückstellungen zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Bauaufträgen ist ebenfalls in diesem Posten erfasst.

4. Personalaufwand

T€

2024

2023

Löhne

1.765.937

1.650.392

Gehälter

2.277.854

2.095.948

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung

783.020

721.632

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

23.911

22.926

Aufwendungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

5.873

6.055

Sonstige Sozialaufwendungen

48.902

43.942

Personalaufwand

4.905.497

4.540.895

Die Aufwendungen für Abfertigungen und die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen bzw. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten die Dienstzeitaufwendungen und die im Geschäftsjahr erdienten Versorgungsansprüche aus verrenteten Altersteilzeitansprüchen. Die in den Aufwendungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthaltenen Zinsanteile werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen betragen T€ 21.326 (2023: T€ 19.734).

Der durchschnittliche Mitarbeiterstand unter anteiliger Einbeziehung aller Tochter- und Beteiligungsgesellschaften setzt sich wie folgt zusammen:

Durchschnittlicher Mitarbeiterstand (FTE)

2024

2023

Angestellte

34.277

33.657

Arbeiter:innen

43.897

43.479

Gesamt

78.174

77.136

3.238 Mitarbeiter (FTE) sind Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zuzuordnen, die nicht im Vollkonsolidierungskreis enthalten sind.

In den Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen und im Personalaufwand sind auch Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die bei konkreten Projekten im Wettbewerb, bei der Lösung von neuartigen technischen Problemen sowie bei der Einführung von Bauverfahren am Markt anfallen, enthalten.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

T€

2024

2023

Reisekosten

129.384

125.941

Verwaltungskosten

127.524

124.652

Schadensfälle

151.392

108.886

Versicherungen

116.035

103.301

Forderungsbewertung, Kreditverluste

54.635

100.395

Beratungsaufwand/Gerichtskosten

109.143

96.621

Miet- und Pachtaufwendungen

73.298

76.116

Sonstige Steuern

60.963

71.545

Werbung

59.686

58.968

IT-Kosten

61.502

58.371

Sonstige

171.722

161.805

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.115.284

1.086.601

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursverluste aus Währungsschwankungen in Höhe von T€ 48.272 (2023: T€ 16.832) enthalten.

6. Ergebnis aus Equity-Beteiligungen

T€

2024

2023

Erträge aus Equity-Beteiligungen

50.447

53.681

Aufwendungen aus Equity-Beteiligungen

-13.314

-7.634

Gewinne aus Arbeitsgemeinschaften

190.983

169.037

Verluste aus Arbeitsgemeinschaften

-79.401

-70.952

Ergebnis aus Equity-Beteiligungen

148.715

144.132

7. Beteiligungsergebnis

T€

2024

2023

Erträge aus Beteiligungen

79.357

63.950

Aufwendungen aus Beteiligungen

-15.377

-21.117

Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen

27.739

5.635

Zu- und Abschreibungen auf Beteiligungen

-14.458

-1.993

Aufwendungen aus dem Abgang von Beteiligungen

-34

-257

Beteiligungsergebnis

77.227

46.218

8. Abschreibungen

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Rechte aus Konzessionsverträgen, Sachanlagen und Investment Property betrugen im Geschäftsjahr T€ 580.015 (2023: T€ 543.278). Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von T€ 2.277 (2023: T€ 5.884) und Wertaufholungen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 18.500) vorgenommen. Die Wertminderungen auf Firmenwerte betragen T€ 0 (2023: T€ 7.454). Zu den Wertminderungen auf Firmenwerte verweisen wir auf Punkt (13) Firmenwerte.

In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind Abschreibungen von Nutzungsrechten aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 74.215 (2023: T€ 68.474) enthalten.

9. Zinsergebnis

T€

2024

2023

Zinsen und ähnliche Erträge

144.845

119.194

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-69.429

-75.068

Zinsergebnis

75.416

44.126

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Kursgewinne in Höhe von T€ 9.247 (2023: T€ 2.259) und Zinsanteile aus dem Planvermögen für Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 3.240 (2023: T€ 3.752) enthalten.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsanteile aus der Zuführung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 15.502 (2023: T€ 18.733) sowie Kursverluste von T€ 9.654 (2023: T€ 18.166) enthalten.

Zinsen aus Leasingverhältnissen in Höhe von T€ 9.664 (2023: T€ 7.630) sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

10. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag, latente Steuern sowie der Aufwand aus Steuernachzahlungen aus Betriebsprüfungen ausgewiesen:

T€

2024

2023

Tatsächliche Steuern

272.566

231.088

Latente Steuern

36.407

59.841

Ertragsteuern

308.973

290.929

Aufgrund der Regelungen von Pillar II wurden im Geschäftsjahr die ungarische Gewerbesteuer und Innovationsabgabe in Höhe von T€ 7.974 erstmals unter den Ertragsteuern ausgewiesen.

In der Gesamtergebnisrechnung sind folgende Steuerbestandteile neutral erfasst:

T€

2024

2023

Veränderung Hedging-Rücklage

3.638

4.647

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

-2.052

-3.401

Gesamt

1.586

1.246

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Jahr 2024 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 % (2023: 24 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar:

T€

2024

2023

Ergebnis vor Steuern

1.137.306

924.323

Theoretischer Steueraufwand 23 % (2023: 24 %)

261.580

221.837

Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen

21.354

2.166

Steuersatzänderungen

-546

-482

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

33.929

16.729

Steuerfreie Erträge

-27.696

-39.826

Steuernachzahlung/-erstattung

-817

-17.708

Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern

10.846

105.893

Sonstige

10.323

2.320

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

308.973

290.929

11. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete Anzahl der Stammaktien. Da es im STRABAG SE-Konzern keine potenziellen Aktien gibt, entsprechen sich das verwässerte und das unverwässerte Ergebnis je Aktie.

2024

2023

Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien am 1.1.

99.820.994

102.600.000

Anzahl der rückgekauften Aktien am 9.2.2023

-

-2.779.006

Anzahl der Aktien aus der Kapitalerhöhung am 21.3.2024

15.621.982

-

Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien am 31.12.

115.442.976

99.820.994

Ergebnis der Anteilseigner des Mutterunternehmens (Konzernergebnis) in T€

823.004

630.508

Gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien

111.985.652

100.125.543

Gewinn je Aktie in €

7,35

6,30

Erläuterungen zu den Posten der Konzernbilanz

12. Konzernanlagenspiegel

Konzernanlagenspiegel zum 31.12.2024

Anschaffungs- und Herstellungskosten

T€

Stand am 1.1.2024

Zugänge Konsoli­dierungs­kreis

Abgänge Konsoli­dierungs­kreis

Währungs­differenzen

Zu­gänge

Umbu­chungen

Ab­gänge

Stand am­ 31.12.2024

I. Firmenwerte

742.080

65.636

0

-961

0

0

0

806.755

II. Rechte aus Konzessionsverträgen

551.793

0

0

0

0

0

0

551.793

III. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

1. Konzessionen, Soft- ware, Lizenzen, Rechte

147.771

183

0

-160

2.382

407

6.613

143.970

2. Geleistete Anzahlungen

432

0

0

0

0

-407

0

25

Gesamt

148.203

183

0

-160

2.382

0

6.613

143.995

IV. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten

1.813.533

535

16.319

-2.518

73.679

34.958

23.971

1.879.897

2. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen

606.732

4.108

0

-607

111.945

0

63.160

659.018

3. Technische Anlagen und Maschinen

3.291.977

5.359

1.349

-17.347

239.657

20.084

140.419

3.397.962

4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.565.280

4.330

2.953

-4.490

256.346

2.193

145.170

1.675.536

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

88.842

868

794

-930

72.510

-57.235

972

102.289

Gesamt

7.366.364

15.200

21.415

-25.892

754.137

0

373.692

7.714.702

Kumulierte Abschreibungen

T€

Stand am 1.1.2024

Zugänge Konsoli­dierungs­kreis

Abgänge Konsoli­dierungs­kreis

Währungs­differenzen

Zugänge

Umbu­chungen

Abgänge

Stand am­ 31.12.2024

Buchwert am 31.12.2024

Buchwert am 31.12.2023

I.

251.342

0

0

-380

0

0

0

250.962

555.793

490.738

II.

98.943

0

0

0

20.958

0

0

119.901

431.892

452.850

III.

1.

114.976

141

0

-187

6.490

0

6.576

114.844

29.126

32.795

2.

0

0

0

0

0

0

0

0

25

432

III.

114.976

141

0

-187

6.490

0

6.576

114.844

29.151

33.227

IV.

1.

775.556

386

16.319

-1.117

60.550

-8

13.232

805.816

1.074.081

1.037.977

2.

227.869

0

0

-425

74.215

0

41.837

259.822

399.196

378.863

3.

2.518.544

2.450

1.203

-12.426

238.298

162

135.371

2.610.454

787.508

773.433

4.

996.958

1.876

2.644

-3.314

177.715

-154

133.118

1.037.319

638.217

568.322

5.

0

0

0

0

2.229

0

0

2.229

100.060

88.842

4.518.927

4.712

20.166

-17.282

553.007

0

323.558

4.715.640

2.999.062

2.847.437

Im Jahr 2024 wurden Wertminderungen in Höhe von insgesamt T€ 2.277 und Wertaufholungen in Höhe von T€ 0 erfasst.

Konzernanlagenspiegel zum 31.12.2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten

T€

Stand am 1.1.2023

Zugänge Konsoli- dierungs- kreis

Abgänge Konsoli- dierungs- kreis

Währungs- differenzen

Zugänge

Umbu- chungen

Abgänge

Stand am 31.12.2023

I. Firmenwerte

690.200

53.258

3.316

1.938

0

0

0

742.080

II. Rechte aus Konzessionsverträgen

551.793

0

0

0

0

0

0

551.793

III. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

1. Konzessionen, Software, Lizenzen, Rechte

138.733

19.481

2.629

331

1.760

-111

9.794

147.771

2. Geleistete Anzahlungen

299

0

0

0

22

111

0

432

Gesamt

139.032

19.481

2.629

331

1.782

0

9.794

148.203

IV. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten

1.700.659

10.120

6.904

3.649

42.359

87.198

23.548

1.813.533

2. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen

537.944

7.907

412

1.613

110.371

0

50.691

606.732

3. Technische Anlagen und Maschinen

3.159.667

20.771

9.609

5.623

216.888

69.658

171.021

3.291.977

4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.450.276

12.154

6.363

3.558

225.299

1.396

121.040

1.565.280

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

192.764

50

34

179

54.528

-158.252

393

88.842

Gesamt

7.041.310

51.002

23.322

14.622

649.445

0

366.693

7.366.364

Kumulierte Abschreibungen

T€

Stand am 1.1.2023

Zugänge Konsoli- dierungs- kreis

Abgänge Konsoli- dierungs- kreis

Währungs- differenzen

Zugänge

Umbu- chungen

Abgänge

Stand am 31.12.2023

Buchwert am 31.12.2023

Buchwert am 31.12.2022

I.

247.804

0

3.316

-600

7.454

0

0

251.342

490.738

442.396

II.

78.638

0

0

0

20.305

0

0

98.943

452.850

473.155

III.

1.

114.185

4.859

2.627

154

6.709

0

8.304

114.976

32.795

24.548

2.

0

0

0

0

0

0

0

0

432

299

III.

114.185

4.859

2.627

154

6.709

0

8.304

114.976

33.227

24.847

IV.

1.

748.784

1.886

2.944

827

43.356

1

16.354

775.556

1.037.977

951.875

2.

185.550

0

284

460

68.474

0

26.331

227.869

378.863

352.394

3.

2.414.425

13.628

8.796

4.118

258.326

-3

163.154

2.518.544

773.433

745.242

4.

951.921

8.544

5.413

2.207

151.878

2

112.181

996.958

568.322

498.355

5.

0

0

0

0

0

0

0

0

88.842

192.764

IV.

4.300.680

24.058

17.437

7.612

522.034

0

318.020

4.518.927

2.847.437

2.740.630

Im Jahr 2023 wurden Wertminderungen in Höhe von insgesamt T€ 13.338 und Wertaufholungen in Höhe von T€ 18.500 erfasst.

13. Firmenwerte

Die Zusammensetzung und die Entwicklung der Firmenwerte sind dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen.

Zum Bilanzstichtag setzen sich die Firmenwerte wie folgt zusammen:

T€

31.12.2024

31.12.2023

STRABAG Köln (N+W)

131.118

131.118

Tschechien (S+O)

72.233

73.580

STRABAG Polen (S+O)

61.473

60.560

STRABAG Köln (S+O)

61.105

61.105

ELCO-Gruppe (I+S)

52.574

0

STRABAG PFS Deutschland (I+S)

39.650

39.650

Bockholdt GmbH (I+S)

29.029

29.029

STRABAG PFS International (I+S)

27.763

14.682

Deutschland (diverse CGUs; N+W)

22.679

22.679

Österreich (diverse CGUs; S+O)

22.600

22.600

Ed. Züblin AG (N+W)

17.057

17.057

Baustoffe (diverse CGUs; S+O)

9.077

9.209

Sonstige

9.435

9.469

Firmenwerte

555.793

490.738

Der Vergleich der Buchwerte mit den erzielbaren Beträgen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) ergab einen Abwertungsbedarf von T€ 0 (2023: T€ 7.454), der im Posten Abschreibungen ausgewiesen ist. Der erzielbare Betrag der wertgeminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beträgt T€ 0 (2023: T€ 13.724).

Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) entspricht deren beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Cost to Sell). Die erforderlichen Abschreibungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Vorjahr betrafen ausschließlich den Firmenwert, andere Vermögenswerte der CGUs mussten nicht abgeschrieben werden.

Hinsichtlich der Bewertungsmethodik wird auf den Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte“ verwiesen. Es handelt sich um eine Level-3-Bewertung.

Zur Sensitivitätsanalyse für die Firmenwerte insgesamt verweisen wir auf unsere Angaben im Abschnitt „Schätzungen – (a) Werthaltigkeit der Firmenwerte“.

Die wesentlichen Annahmen bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags sind für die signifikanten Firmenwerte in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst.

Bei den angeführten CGUs gibt es keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Firmenwert am

Methodik

Detailplanungs- zeitraum

Wachstums- rate

Abzinsungssätze nach Steuern

T€

31.12.2024

31.12.2024

31.12.2024

31.12.2024

31.12.2024

STRABAG Köln (N+W)

131.118

FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)]

4 (2023: 4)

0 (2023: 0)

8,71 % (2023: 9,25 %)

Tschechien (S+O)

72.233

FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)]

4 (2023: 4)

0 (2023: 0)

9,44 % (2023: 10,20 %)

STRABAG Polen (S+O)

61.473

FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)]

4 (2023: 4)

0 (2023: 0)

11,20 % (2023: 11,01 %)

STRABAG Köln (S+O)

61.105

FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)]

4 (2023: 4)

0 (2023: 0)

9,86 % (2023: 9,89 %)

Es wird ein Discounted-Cashflow-Verfahren nach anerkannten Methoden angewendet, wobei die Prognose der Cashflows aufgrund von Erfahrungswerten des Managements ermittelt wird. Die für die Bestimmung des erzielbaren Betrags wesentlichen Annahmen sind die zukünftigen Cashflows sowie die Kapitalkostensätze. Das Management hält keine Änderung der wesentlichen Annahmen für möglich, die dazu führen würde, dass der Buchwert der CGU, dem die oben angeführten wesentlichen Firmenwerte zugeordnet sind, den erzielbaren Betrag übersteigt.

Die im Abschnitt „Schätzungen – (a) Werthaltigkeit der Firmenwerte“ beschriebenen Sensitivitätsanalysen führten in keinem der berechneten Fälle zu einem Abwertungsbedarf der oben angeführten wesentlichen Firmenwerte.

14. Rechte aus Konzessionsverträgen

Seit 28.9.2018 ist STRABAG zu 100 % an der PANSUEVIA GmbH & Co. KG, Jettingen-Scheppach, beteiligt.

Die Gesellschaft hat einen Konzessionsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland für die Planung, den Bau/Ausbau sowie die Finanzierung eines Abschnitts der Bundesautobahn A8 sowie die Erhaltung und den Betrieb eines Teilstücks der Bundes-autobahn A8 zwischen Ulm und Augsburg abgeschlossen.

Als Gegenleistung kommt PANSUEVIA das Recht zu, auf der ca. 57 km langen Konzessionsstrecke für den Lkw-Verkehr einen jährlich anzupassenden Einheitsmautsatz je Kilometer zu verrechnen. Die Laufzeit des Konzessionsvertrags ist mit 30 Jahren festgelegt und endet somit am 30.6.2041.

Die Entwicklung des Konzessionsrechts ist dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibung erfolgt leistungsabhängig auf Basis der geplanten Nutzung der Konzessionstrecke über die Laufzeit von 30 Jahren. Die jährlichen Mauteinnahmen werden als Umsatzerlöse erfasst.

Dem Recht aus dem Konzessionsvertrag stehen variabel und fix verzinste Non-Recourse-Finanzierungen in Höhe von T€ 325.617 (2023: T€ 339.847) gegenüber, die gemäß ihrer Fristigkeit in den kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten sind. Die daraus resultierenden Zinsaufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Zur Absicherung des Zinsrisikos aus der variablen Verzinsung wurden Zinsswap-Vereinbarungen abgeschlossen, die die Voraussetzungen für eine Darstellung als Cashflow Hedge erfüllen. Die Wertänderungen der Zinsswaps werden daher im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.

15. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die Zusammensetzung und die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen.

Für sonstige immaterielle Vermögenswerte wurden im Berichtsjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2024 sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T€ 18.960 (2023: T€ 17.135) angefallen, die im Aufwand erfasst wurden.

16. Sachanlagen

Die Zusammensetzung und die Entwicklung der Sachanlagen sind dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen.

Für Sachanlagen wurden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Leasingverhältnisse

Leasingnehmer

Die Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ist dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen.

Die Mittelabflüsse aus Leasingverhältnissen setzen sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

T€

31.12.2024

31.12.2023

Zinsen von Leasingverhältnissen

9.664

7.630

Tilgung von Leasingverhältnissen

67.864

63.052

Variable Leasingzahlungen

7.469

7.485

Zahlungen für kurzfristige Gerätemieten

194.298

203.805

Zahlungen für sonstige kurzfristige Leasingverhältnisse

6.498

7.605

Summe Leasingzahlungen

285.793

289.577

In untergeordnetem Umfang vermietet der STRABAG SE-Konzern auch Büroflächen an Fremde und tritt damit als Leasinggeber auf. Dies betrifft insbesondere die Liegenschaft TECH GATE VIENNA in Wien. Die jährlichen Mieterträge betragen T€ 2.475 (2023: T€ 2.445) und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Der Buchwert der Immobilie beträgt zum 31.12.2024 T€ 60.019 (2023: T€ 62.088) und ist unter den Sachanlagen (Grundstücke und Bauten) erfasst. Die Mieterträge im nächsten Jahr und den folgenden fünf Jahren werden etwa konstant bleiben. Sämtliche Mietverhältnisse sind als Operating Leases zu klassifizieren.

Verfügungsbeschränkungen/Erwerbsverpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen T€ 110.005 (2023: T€ 85.769) an Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen, die noch nicht im Konzernabschluss berücksichtigt sind.

Für Anlagevermögen bestanden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Verfügungsbeschränkungen.

17. Investment Property

Das Leistungsspektrum von STRABAG umfasst auch die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien (STRABAG Hold Estate). Damit wird der Full-Life Cycle von Gebäuden abgedeckt. Dabei stehen Investments in den Assetklassen Büros, Wohnen, Hotel und gemischt genutzte Quartiersimmobilien im Fokus. Das Immobilien Portfolio wird aktuell durch den Ankauf von Neubauprojekten und Redevelopments in Deutschland, Österreich, Benelux und den CEE Ländern aufgebaut. Das Ziel ist die Sicherung des Werterhalts bzw. Wertsteigerung der Immobilien. Bei allen Ankäufen wird auf die Einhaltung der ESG-Kriterien und der Taxonomievorgaben geachtet.

Die Entwicklung des Investment Property stellt sich wie folgt dar:

Investment Property zum 31.12.2024

T€

Grundstücke und Bauten

Geleistete Anzahlungen

Gesamt

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Stand am 1.1.2024

153.180

0

153.180

Währungsdifferenzen

-28

0

-28

Zugänge

88.919

116.643

205.562

Abgänge

130.871

0

130.871

Stand am 31.12.2024

111.200

116.643

227.843

Kumulierte Abschreibungen

Stand am 1.1.2024

116.226

0

116.226

Zugänge

1.837

0

1.837

Abgänge

112.522

0

112.522

Stand am 31.12.2024

5.541

0

5.541

Buchwert am 31.12.2024

105.659

116.643

222.302

Investment Property zum 31.12.2023

T€

Grundstücke und Bauten

Gesamt

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Stand am 1.1.2023

137.445

137.445

Währungsdifferenzen

-38

-38

Zugänge

15.773

15.773

Stand am 31.12.2023

153.180

153.180

Kumulierte Abschreibungen

Stand am 1.1.2023

134.612

134.612

Zugänge

-18.386

-18.386

Stand am 31.12.2023

116.226

116.226

Buchwert am 31.12.2023

36.954

36.954

Im Geschäftsjahr 2024 wurde das Immobilienportfolio um ein Bürogebäude in Rumänien und 2 Hotels in Wien und Köln erweitert. Weiters wurde der Kaufvertrag für ein vermietetes Bürogebäude in Frankfurt abgeschlossen und der Kaufpreis dafür entrichtet. Die Übergabe erfolgte erst am 1.1.2025. Die Kaufpreiszahlung wird als geleistete Anzahlung dargestellt.

Zum 31.12.2024 beträgt der beizulegende Zeitwert des Investment Property T€ 238.769 (2023: T€ 45.467). 

Der beizulegende Zeitwert von unbebauten Grundstücken wurde mit auf dem Markt beobachtbaren Preisen angesetzt. Für die Immobilienprojekte erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts durch Diskontierung der Nettozahlungsmittelzuflüsse anhand anerkannter Bewertungsverfahren. Die budgetierten Zahlungszuflüsse werden vom Management basierend auf Entwicklungen in der Vergangenheit und zukünftigen Entwicklungen bestimmt.

Die verwendeten Kapitalkostensätze werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Dabei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen in den einzelnen Ländern Rechnung getragen. Die Eigenkapitalsätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionärskreise. Die verwendeten Fremdkapitalsätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen von Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.

Die Ergebnisse der Discounted-Cashflow-Methode werden durch die am Markt beobachtbaren An- und Verkaufsfaktoren plausibilisiert.

Die Bewertungsmethoden sind als Level 3 zu klassifizieren und bauen auf Daten auf, die auch auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Werten beruhen.

Die Mieterlöse aus Investment Property beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf T€ 5.464 (2023: T€ 10.700), denen direkte betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 2.516 (2023: T€ 8.491) gegenüberstanden. Aufgrund der Erweiterung des Hold Estate Portfolios werden die Mieterträge im nächsten Jahr und den folgenden fünf Jahren ansteigen; Mieterträge aus bestehenden Projekten werden in etwa konstant bleiben.

Im Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine direkten Aufwendungen aus nicht vermietetem Investment Property angefallen. Es wurden Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 0) sowie Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von T€ 222 (2023: T€ 0) verzeichnet. 

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Zuschreibungen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 18.500) vorgenommen.

18. Equity-Beteiligungen

T€

2024

2023

Buchwert am 1.1.

541.026

411.172

Konsolidierungskreisänderungen

0

2.104

Zuerwerbe/Zuschüsse

17.886

120.050

Erträge und Aufwendungen aus Equity-Beteiligungen

37.133

46.047

Erhaltene Ausschüttungen

-49.467

-37.518

Kapitalrückzahlungen

-12.511

-3.000

Anteiliges sonstiges Ergebnis

-3.573

-2.739

Korrektur für nicht im Equity-Buchwert erfasste Erträge und Aufwendungen

-4.823

4.910

Buchwert am 31.12.

525.671

541.026

Zum 31.12. sind Rückstellungen in Höhe von T€ 4.000 (2023: T€ 9.044) sowie Wertberichtigungen von Forderungen in Zusammenhang mit Equity-Beteiligungen in Höhe von T€ 10.477 (2023: T€ 10.256) erfasst. Die ergebniswirksame Veränderung der Rückstellungen ist in den Erträgen bzw. Aufwendungen aus Equity-Beteiligungen erfasst.

Angaben zu assoziierten Unternehmen

Die Holcim Cement CE Holding GmbH, Wien, stellt ein wesentliches assoziiertes Unternehmen dar. Der Kapital- und Stimmrechtsanteil des Konzerns beträgt 30 %. Das Unternehmen wird nach der Equity-Methode bilanziert. Wir verweisen auf Punkt (39) Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen.

Die nachstehenden Finanzinformationen beziehen sich auf den nach IFRS aufgestellten Konzernjahresabschluss.

T€

2024

2023

Umsatzerlöse

343.369

308.075

Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

38.981

42.328

Sonstiges Ergebnis

-8.077

-13.945

Gesamtergebnis

30.904

28.383

davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend

-87

-69

davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend

30.991

28.452

31.12.2024

31.12.2023

Langfristige Vermögenswerte

540.535

551.205

Kurzfristige Vermögenswerte

143.604

128.722

Langfristige Schulden

-146.545

-148.165

Kurzfristige Schulden

-162.910

-144.764

Nettovermögen

374.684

386.998

davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend

3.922

4.008

davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend

370.762

382.990

Die dargestellten Finanzinformationen lassen sich wie folgt zum Equity-Buchwert der Holcim Cement CE Holding GmbH im Konzernabschluss überleiten:

T€

2024

2023

Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 1.1.

114.896

114.890

Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

11.530

12.538

Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis

-2.233

-4.003

Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis

9.297

8.535

Erhaltene Dividenden

-12.965

-8.529

Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 31.12.

111.228

114.896

Firmenwert

87.084

87.084

Equity-Buchwert am 31.12.

198.312

201.980

Ein weiteres wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die CMBlu Energy AG, Alzenau. Der STRABAG SE-Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 weitere 16,92 % Anteile erworben, sodass der Kapitalanteil des Konzerns am Stichtag insgesamt 31,21 % beträgt. Zusätzlich hat STRABAG ein Entsendungsrecht für ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Im Zuge des Anteilserwerbs wurden den anderen Gesellschaftern Call-Optionen eingeräumt. STRABAG hat daher Anfang 2025 5,85 % der Anteile zu Anschaffungskosten wieder verkauft.

Die nachstehenden Finanzinformationen beziehen sich auf den vorläufigen IFRS-Abschluss der Gesellschaft.

T€

2024

2023

Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

-33.240

-31.795

Sonstiges Ergebnis

-69

24

Gesamtergebnis

-33.309

-31.771

davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend

0

0

davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend

-33.333

-31.771

31.12.2024

31.12.2023

Langfristige Vermögenswerte

18.082

9.674

Kurzfristige Vermögenswerte

66.059

106.809

Langfristige Schulden

-7.413

-8.747

Kurzfristige Schulden

-7.500

-4.473

Nettovermögen

69.228

103.263

davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend

0

0

davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend

69.228

103.263

Die dargestellten Finanzinformationen lassen sich wie folgt zum Equity-Buchwert der CMBlu Energy AG im Konzernabschluss überleiten:

T€

2024

2023

Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 1.1.

15.190

0

Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

-5.259

-779

Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis

-21

0

Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis

-5.280

-779

Verwässerung Anteile

-432

0

Zuerwerb von Anteilen

12.127

15.969

Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 31.12.

21.605

15.190

Firmenwert

90.221

84.030

Equity-Buchwert am 31.12.

111.826

99.220

Die folgende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Buchwert und den Konzernanteil am Gewinn und am sonstigen Ergebnis der assoziierten Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind:

T€

2024

2023

Summe der Equity-Buchwerte am 31.12.

97.907

104.566

Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

11.655

30.602

Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis

250

1.837

Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis

11.905

32.439

Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen

Die folgende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Buchwert und den Konzernanteil am Gewinn und am sonstigen Ergebnis der Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die einzeln unwesentlich sind:

T€

2024

2023

Summe der Equity-Buchwerte am 31.12.

117.626

135.260

Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

19.207

3.686

Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis

-1.569

-573

Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis

17.638

3.113

Angaben zu kumulierten Verlusten von Equity-Beteiligungen

Anteilige Verluste aus Equity-Beteiligungen von T€ 3.914 (2023: T€ 4.845) wurden nicht ergebniswirksam erfasst, da die Buchwerte dieser Beteiligungen bereits T€ 0 betragen.

Angaben zu Arbeitsgemeinschaften

Im Konzern werden Bau-Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert und deren Ergebnisse im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2024 enthält die nachstehende Tabelle die in Bezug auf die Leistung zehn größten Arbeitsgemeinschaften.

Arbeitsgemeinschaften

Anteil in %

ARGE A1 DAMMER BERGE, Niederlande (DAM)

50,00

ARGE ALLIANZ CAMPUS STUTTGART VAIHINGEN, Deutschland (CAMP)

50,00

ARGE FLUGHAFENTUNNEL, Deutschland (FHT)

65,00

ARGE TUNNEL IBBENBÜREN, Deutschland (IBBE)

50,00

ARGE U2 17-21, Österreich (U2)

50,00

ARGE U5 OST LOS 1, Deutschland (U5L1)

50,00

ARGE U5-OST HAMBURG LOS2, Deutschland (U5L2)

70,00

ARGE US-KLINIK WEILERBACH, Deutschland (WEIL)

75,00

BAU-ARGE ÖPP BAB A49 SLW, Deutschland (A49)

50,00

COMBINATIE HEREPOORT VOF, Niederlande (HER)

42,10

Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2024 sind jeweils zu 100 % und vor Konsolidierung sowie zu allenfalls von der Arge-Bilanz abweichenden Bewertungsansätzen dargestellt.

T€

Umsatzerlöse

Langfristige Vermögenswerte

Kurzfristige Vermögenswerte

davon liquide Mittel

Kurzfristige Schulden

WEIL

181.091

38

70.754

38.185

70.792

A49

188.679

3.294

787.106

51.011

790.400

CAMP

150.042

0

45.312

32.594

45.312

U5L2

82.722

5.840

39.214

38.902

45.054

DAM

120.391

2.326

670

153

2.996

FHT

89.932

2.832

526.343

47.567

529.175

U2

111.593

17.358

37.183

2.081

54.541

U5L1

93.445

90

43.412

15.038

43.502

IBBE

67.303

15.678

7.143

5.947

22.821

HER

67.195

69

7.811

1.624

7.880

Im Geschäftsjahr 2024 sind aus den oben genannten Arbeitsgemeinschaften im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen unter den Gewinnen aus Arbeitsgemeinschaften T€ 76.172 und unter den Verlusten aus Arbeitsgemeinschaften inklusive Drohverluste T€ 17.274 ausgewiesen.

Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2023 sind jeweils zu 100 % und vor Konsolidierung sowie zu allenfalls von der Arge-Bilanz abweichenden Bewertungsansätzen dargestellt.

T€

Umsatzerlöse

Langfristige Vermögenswerte

Kurzfristige Vermögenswerte

davon liquide Mittel

Kurzfristige Schulden

WEIL

130.743

41

35.568

7.148

35.609

A49

199.983

5.229

645.654

90.479

650.883

CAMP

127.944

0

39.043

27.125

39.043

U5L2

3.980

41

15.457

8.888

15.498

DAM

125.986

2.666

431

20

3.097

FHT

94.537

6.602

382.733

18.316

389.335

U2

98.831

12.604

23.867

1.184

36.471

U5L1

25.439

1

15.056

2.983

15.057

IBBE

49.759

14.084

7.835

54

21.919

HER

81.529

187

833

3.114

1.020

Im Geschäftsjahr 2023 sind aus den oben genannten Arbeitsgemeinschaften im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen unter den Gewinnen aus Arbeitsgemeinschaften T€ 36.601 und unter den Verlusten aus Arbeitsgemeinschaften inklusive Drohverluste T€ 37.623 ausgewiesen.

Die Leistungsbeziehungen zu Arbeitsgemeinschaften stellen sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:

T€

2024

2023

Erbrachte Lieferungen und Leistungen

947.783

1.025.947

Erhaltene Lieferungen und Leistungen

35.286

31.441

Forderungen am 31.12.

455.494

389.333

Verbindlichkeiten am 31.12.

400.047

325.912

19. Sonstige Anteile an Unternehmen

Die sonstigen Anteile an Unternehmen enthalten Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert bzw. at-equity in den Konzernabschluss einbezogen werden. Detaillierte Informationen zu den Konzernbeteiligungen (Anteile von mehr als 20 %) sind der Beteiligungsliste, die im Jahresfinanzbericht enthalten ist, zu entnehmen.

Die Entwicklung der sonstigen Anteile an Unternehmen im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:

T€

Stand am 1.1.2024

Währungs­differenzen

Konsolidie­rungskreis­änderungen

Zugänge

Umglie­derungen

Abgänge

Zu- bzw.­ Abschrei­bungen

Stand am 31.12.2024

Anteile an verbundenen Unternehmen

96.430

-138

4.033

15.614

97

-2.657

-8.170

105.209

Beteiligungen

122.150

-188

11

14.887

-97

-3.918

-6.288

126.557

Sonstige Anteile an Unternehmen

218.580

-326

4.044

30.501

0

-6.575

-14.458

231.766

Die Entwicklung der sonstigen Anteile an Unternehmen im Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

T€

Stand am 1.1.2023

Währungs­differenzen

Konsolidie­rungskreis­änderungen

Zugänge

Umglie­derungen

Abgänge

Zu- bzw. Abschrei­bungen

Stand am 31.12.2023

Anteile an verbundenen Unternehmen

92.929

-827

11.605

6.380

0

-10.274

-3.383

96.430

Beteiligungen

105.072

498

4.118

11.771

0

-699

1.390

122.150

Sonstige Anteile an Unternehmen

198.001

-329

15.723

18.151

0

-10.973

-1.993

218.580

20. Latente Steuern

Die in der Bilanz ausgewiesenen Steuerabgrenzungen auf temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen sowie Verlustvorträgen entwickelten sich wie folgt:

T€

Stand am 1.1.2024

Währungs- differenzen

Konsolidie- rungskreis- änderungen

Sonstige Veränderungen

Stand am 31.12.2024

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

77.076

23

-24

-7.989

69.086

Finanzanlagen

13.408

-1

0

-3.134

10.273

Vorräte

38.981

-233

-163

3.339

41.924

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

100.486

-768

-510

-48.171

51.037

Rückstellungen

220.450

-19

-524

26.276

246.183

Verbindlichkeiten

16.419

-2.992

-114

3.445

16.758

Österreich - offene Siebtel

52.469

0

0

10.135

62.604

Steuerliche Verlustvorträge

10.416

0

0

394

10.810

Aktive latente Steuern

529.705

-3.990

-1.335

-15.705

508.675

Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

-419.975

0

0

31.431

-388.544

Saldierte aktive latente Steuern

109.730

-3.990

-1.335

15.726

120.131

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

-101.952

476

35

2.457

-98.984

Finanzanlagen

-14.302

0

0

-5.189

-19.491

Vorräte

-50.816

-123

0

18.974

-31.965

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

-419.950

2.669

550

-23.210

-439.941

Rückstellungen

-5.569

98

0

-12.610

-18.081

Verbindlichkeiten

-64.052

124

20

1.482

-62.426

Passive latente Steuern

-656.641

3.244

605

-18.096

-670.888

Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde

419.975

0

0

-31.431

388.544

Saldierte passive latente Steuern

-236.666

3.244

605

-49.527

-282.344

Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit aktiviert, als diese wahrscheinlich mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Dabei wird auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren abgestellt.

Für die Steuergruppe der STRABAG SE, Österreich, wurden keine latenten Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, da die noch offenen Siebtelabschreibungen vorrangig genutzt werden. Gemäß dem österreichischen Körperschaftsteuergesetz müssen steuerwirksame Abschreibungen auf Beteiligungen auf sieben Jahre verteilt geltend gemacht werden.

Die vorliegende Steuerplanung für die STRABAG SE-Gruppe für die nächsten fünf Jahre dokumentiert die Verwertbarkeit der angesetzten Siebtelabschreibungen.

Am 31.12.2024 bestanden Differenzen von T€ 1.099.276 (2023: T€ 1.086.560) zwischen dem Buchwert und im Konzern erfassten Eigenkapital von Tochterunternehmen. Daraus wurden keine latenten Steuern angesetzt, da STRABAG die Veräußerung sowie die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt. STRABAG kann also die Auflösung der temporären Differenzen steuern. Der Vorstand geht davon aus, dass es auf absehbare Zeit keine Auflösungen geben wird.

Auf Basis der von der OECD entwickelten Regelungen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde am 22.12.2022 die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Die Umsetzung in lokales Recht ist in Österreich mit dem Mindestbesteuerungsgesetz erfolgt, das erstmals für das Geschäftsjahr 2024 anwendbar ist. STRABAG SE ist daher verpflichtet für ihre Tochterunternehmen in Jurisdiktionen, in denen der nach Pillar II ermittelte effektive Steuersatz kleiner als 15 % ist,  eine Ergänzungssteuer abzuführen, insoweit nicht in den betroffenen Jurisdiktionen selbst eine Ergänzungssteuer erhoben wird.

Der STRABAG SE-Konzern ist mit Ungarn, Bulgarien, Montenegro, Bosnien und den Vereinigten Arabischen Emiraten in Ländern mit einem Nominalsteuersatz von unter 15 % tätig. Mit Ausnahme von Montenegro und Bosnien haben diese Länder eine lokale Ergänzungssteuer eingeführt, woraus sich nur geringfügige Ergänzungssteuerbeträge ergeben haben, die in den lokalen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden. Der Großteil des operativen Geschäfts wird aber in Ländern mit höheren Steuersätzen (insbesondere Deutschland und Österreich) erbracht. Aufgrund einer vorläufigen Analyse der Steueraufwendungen und Ergebnisse der Konzerngesellschaften war für das Geschäftsjahr 2024 keine Rückstellung für Steueraufwendungen aus den Pillar II-Regelungen im Konzernabschluss zu erfassen.

Gemäß den Vorgaben des IAS 12 wird die Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern aufgrund Pillar II angewendet.

In Bezug auf die latenten Steuern können diese für Pillar II-Zwecke nur unter der Voraussetzung, dass die aktiven und passiven Steuerlatenzen in den Finanzkonten aller Geschäftseinheiten in einem Steuerhoheitsgebiet für das Übergangsjahr nachweislich erfasst oder in einem Abschluss offengelegt wurden, berücksichtigt werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind daher sämtliche nicht angesetzte latente Steuern auf Verlustvorträge bzw. temporäre Differenzen dargestellt. Mangels Umkehr der latenten Steuern in den nächsten fünf Jahren wurde im Konzernabschluss eine Wertberichtigung auf diese Verlustvorträge und Standunterschiede vorgenommen. Bei der Ermittlung der Wertberichtigung wurde berücksichtigt, dass Verlustvorträge in Projektgesellschaften mit nur noch eingeschränkter Geschäftstätigkeit in Folgejahren bestehen, sowie aufgrund von steuerwirksamen Beteiligungsabschreibungen in der Beteiligungskette Verlustvorträge mehrfach erfasst sind und deren Nutzung zu steuerwirksamen Zuschreibungen führen würde.

Von den nicht aktivierten Verlustvorträgen sind T€ 2.919.592 (2023: T€ 2.632.108) unbeschränkt nutzbar. Nicht aktivierte Verlustvorträge in Höhe von T€ 189.843 (2023: T€ 260.625) können theoretisch bis zu 20 Jahre (2023: 20 Jahre) genutzt werden.

Die nicht angesetzten latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:

31.12.2024

31.12.2023

mangels Nutzbarkeit in der Zukunft nicht angesetzte

T€

Verlust- vorträge

Latente Steuer

Temporäre Differenzen

Latente Steuer

Latente Steuer gesamt

Verlust- vorträge

Latente Steuer

Temporäre Differenzen

Latente Steuer

Latente Steuer gesamt

Österreich

1.365.471

314.043

0

0

314.043

1.231.924

283.342

0

0

283.342

Österreich - offene Siebtel

272.097

62.582

0

0

62.582

372.542

85.685

0

0

85.685

Chile

463.365

125.109

190.083

51.322

176.431

424.840

114.706

119.642

32.304

147.010

Niederlande

216.879

55.955

2.611

674

56.629

211.760

54.633

26.878

6.934

61.567

Kanada

168.593

44.677

16.402

4.347

49.024

84.388

22.363

55.873

14.806

37.169

Schweden

149.563

30.810

0

0

30.810

159.562

32.870

6.267

1.291

34.161

Dänemark

146.217

32.168

52.251

11.495

43.663

138.226

30.410

53.001

11.660

42.070

Deutschland

115.760

38.569

30.447

9.385

47.954

113.751

18.001

34.828

10.736

28.737

Deutschland - Gewerbesteuer

95.171

14.276

0

0

14.276

87.333

13.100

0

0

13.100

Ungarn

108.353

9.752

7.135

642

10.394

103.732

9.336

104.141

9.373

18.709

Schweiz

74.780

13.460

0

0

13.460

80.241

14.443

0

0

14.443

Slowakei

71.473

17.124

19.906

4.566

21.690

68.550

14.396

20.434

4.291

18.687

Italien

51.333

12.320

57.269

13.745

26.065

53.996

12.959

71.668

17.200

30.159

Belgien

50.951

12.738

3.216

804

13.542

50.311

12.578

5.590

1.398

13.976

Russland

0

0

0

0

0

39.863

7.973

16.791

3.358

11.331

Großbritannien

0

0

0

0

0

15.505

3.876

0

0

3.876

Sonstige

31.527

5.803

380.670

72.794

78.597

28.751

5.307

350.627

67.982

73.289

3.381.533

789.386

759.990

169.774

959.160

3.265.275

735.978

865.740

181.333

917.311

21. Vorräte

T€

31.12.2024

31.12.2023

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

270.691

264.494

Fertige Bauten

363.660

167.644

Unfertige Bauten

424.423

341.019

Unbebaute Grundstücke

405.447

421.005

Fertige und unfertige Erzeugnisse und Waren

26.806

27.643

Geleistete Anzahlungen

61.043

34.234

Vorräte

1.552.070

1.256.039

Für qualifizierte Vermögenswerte wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von T€ 986 (2023: T€ 694) aktiviert.

22. Forderungen aus Konzessionsverträgen

STRABAG besitzt 100 % an der ungarischen M5-Autobahnkonzessionsgesellschaft AKA Alföld Koncessziós Autópálya Zrt., Budapest (AKA).

Im Konzessionsvertrag mit dem ungarischen Staat verpflichtete sich AKA zur Entwicklung, Planung und Finanzierung sowie zum Bau und Betrieb der Autobahn M5. Die Autobahn selbst steht im Eigentum des Staats; auch sämtliche Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge für den Betrieb sind nach Ablauf des Konzessionszeitraums unentgeltlich an den Staat zu übergeben.

AKA erhält als Gegenleistung laufend eine verkehrsunabhängige Availability Fee des ungarischen Staats für die Zurverfügungstellung der Autobahn. Das Betreiberrisiko durch Sperren der Autobahn und die Nichteinhaltung von vertraglich festgelegten Fahrbahnkriterien trägt AKA.

Die Strecke beträgt insgesamt 156,5 km und wurde in drei Phasen errichtet. Der Konzessionszeitraum läuft bis 2031. Eine einmalige Verlängerung von bis zu 17,5 Jahren ist möglich.

Sämtliche erbrachten Leistungen aus diesem Konzessionsvertrag werden unter dem gesonderten Posten Forderungen aus Konzessionsverträgen erfasst. Die Forderungen sind mit dem Barwert der vom Staat zu leistenden Vergütungen angesetzt. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge werden in den Umsatzerlösen erfasst.

Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung von Zinsausgleichszahlungen des ungarischen Staats, womit der Staat das Zinsrisiko aus der Finanzierung der AKA trägt. Diese Zinsausgleichszahlungen stellen ein gesondertes Sicherungsgeschäft (Zinsswap) dar. Die Darstellung erfolgt als Cashflow Hedge, womit die Wertänderungen des Zinsswaps im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst werden.

Die Finanzierung wurde im Juni 2024 zur Gänze rückgeführt, damit ist auch die Verpflichtung zur Zinsausgleichszahlung entfallen und der Zinsswap ausgelaufen.

Die Zinsaufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

23. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsvermögenswerte umfassen die Vergütungsansprüche aus Bauaufträgen von Kund:innen sowie aus Projektentwicklungsleistungen für die am Stichtag bereits erbrachten Leistungen. Übersteigen die hierauf erhaltenen Anzahlungen den Vergütungsanspruch, erfolgt der Ausweis unter Vertragsverbindlichkeiten.

Die Vertragssalden setzen sich wie folgt zusammen:

T€

31.12.2024

31.12.2023

Vertragsvermögenswerte brutto

7.098.423

7.643.852

hierauf erhaltene Anzahlungen

-5.861.328

-6.360.348

Vertragsvermögenswerte

1.237.095

1.283.504

Vertragsverbindlichkeiten brutto

-8.976.428

-8.379.871

hierauf erhaltene Anzahlungen

10.516.159

9.715.708

Vertragsverbindlichkeiten

1.539.731

1.335.837

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.161.336 (2023: T€ 1.101.805) erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.

Zum 31.12.2024 bestehen noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen (Auftragsbestand) in Höhe von T€ 20.671.871 (2023: T€ 18.938.369). Die Realisierung der Umsatzerlöse aus diesen Leistungsverpflichtungen wird mit T€ 10.185.926 (2023: T€ 9.968.076) im folgenden Geschäftsjahr und mit T€ 10.485.946 (2023: T€ 8.970.293) innerhalb der nächsten vier Geschäftsjahre erwartet.

Im Geschäftsjahr wurden keine Kosten der Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung als gesonderte Vermögenswerte aktiviert.

Branchenüblich steht der Auftraggeberschaft zur Sicherstellung ihrer vertraglichen Ansprüche der Einbehalt von Rechnungsbeträgen zur Verfügung. Diese Einbehalte werden jedoch in der Regel durch Besicherungen (Bank- oder Konzerngarantien) abgelöst.

Zu den Vertragsvermögenswerten bzw. -verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt „Schätzungen – (c) Umsatzrealisierung aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen“.

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2024

31.12.2023

T€

Gesamt

davon kurzfristig

Gesamt

davon kurzfristig

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.420.252

1.420.252

1.365.315

1.365.315

Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften

325.025

325.025

255.712

255.712

Geleistete Anzahlungen für Subunternehmer:innen

0

0

72.274

72.274

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.745.277

1.745.277

1.693.301

1.693.301

Die geleisteten Anzahlungen für Subunternehmer:innen werden ab dem Geschäftsjahr 2024 unter den kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2024

31.12.2023

T€

Gesamt

davon kurzfristig

davon langfristig

Gesamt

davon kurzfristig

davon langfristig

Wertpapiere

28.433

10

28.423

27.359

0

27.359

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

108.861

106.728

2.133

110.663

107.343

3.320

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

150.894

80.260

70.634

135.099

71.095

64.004

Übrige finanzielle Vermögenswerte

313.934

78.853

235.081

306.804

82.335

224.469

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

602.122

265.851

336.271

579.925

260.773

319.152

In den langfristigen übrigen finanziellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Finanzierungsforderungen im Zusammenhang mit Bau- und Konzessionsprojekten, Derivate zu Sicherungszwecken sowie die Vermögenswerte aus der Überdeckung des Planvermögens aus den Pensionsverpflichtungen Schweiz enthalten.

26. Liquide Mittel

T€

31.12.2024

31.12.2023

Wertpapiere

0

26

Kassenbestand

644

945

Guthaben bei Kreditinstituten

3.723.051

3.449.651

Liquide Mittel

3.723.695

3.450.622

27. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen.

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum 31.12.2024 € 118.221.982,00 und ist in 118.221.979 auf Inhaber lautende Stückaktien und drei Namensaktien geteilt. STRABAG SE hält zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien.

In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 wurde eine Reihe von Kapitalmaßnahmen beschlossen, um den Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ von 27,8 % auf unter 25 % zu reduzieren. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar.

Die diesbezüglichen Kapitalmaßnahmen sind – zusammengefasst – nachfolgend dargestellt:

Kapitalerhöhung (Kapitalberichtigung) aus Gesellschaftsmitteln

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 102.600.000,00 um € 1.900.000.000,00 auf € 2.002.600.000,00 aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht.

Ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der Einstellung in die nicht gebundenen Kapitalrücklagen

Das Grundkapital der Gesellschaft nach der Kapitalberichtigung in Höhe von € 2.002.600.000,00 wurde um € 996.620.004,30 auf € 1.005.979.995,70 zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen der Gesellschaft herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zur Einstellung in nicht gebundene Rücklagen“).

Ordentliche Kapitalherabsetzung mit der Wahlmöglichkeit einer Zeichnung von neuen Aktien mittels Sacheinlage der Ausschüttungsforderung

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 1.005.979.995,70 um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung des Herabsetzungsbetrags an die Aktionär:innen der Gesellschaft auf € 102.600.000,00 herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung“). Der aus der Kapitalherabsetzung entstehende Ausschüttungsanspruch in Höhe von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Stückaktie (der „Ausschüttungsanspruch“) konnte in bar oder nach Wahl jedes Aktionärs und jeder Aktionärin in neuen Aktien der Gesellschaft, die im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgegeben wurden, geleistet werden.

Ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu € 24.955.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.955.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 (nachfolgend „Neue Aktien“), gegen Sacheinlagen aufzubringen durch Verzicht auf Ausschüttungsansprüche erhöht.

Den Aktionär:innen wurde das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis wurde mit 1 : 4 (1 Neue Aktie für 4 bestehende Aktien) („Bezugsverhältnis“) und der Bezugspreis je Neuer Aktie mit € 36,20 („Bezugspreis“) festgesetzt. Die für den Bezug je einer Neuen Aktie aufzubringende Sacheinlage umfasst folglich 4 Ausschüttungsansprüche im Nominalbetrag von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie.

Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ wird vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Aufgrund der EU-Sanktionen gegen Herrn Deripaska sind die Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ an der STRABAG SE und alle mit diesen Aktien verbundenen Rechte einschließlich Stimmrechte und Dividendenansprüche eingefroren. Daher stand MKAO „Rasperia Trading Limited“ kein Bezugsangebot für Neue Aktien in Bezug auf ihre 28.500.001 Stück Stammaktien zu.

Die Bezugsfrist für die Wahl der Aktienvariante endete am 29.9.2023. Wie bereits vorab vertraglich zugesichert, wählten die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen – die Aktienvariante. Darüber hinaus entschieden sich auch 26,4 % der Streubesitzaktionär:innen der STRABAG SE für den Erhalt Neuer Aktien. Somit haben 87,6 % des bezugsberechtigten Aktienbestands die Aktienvariante gewählt. Das entspricht einem Anteil von 60,9 % am Grundkapital der Gesellschaft.

Im Konzernabschluss zum 31.12.2023 war daher lediglich der auf die Ausschüttungsvariante entfallende Kapitalherabsetzungsbetrag in Höhe T€ 337.864 als Eigenkapitalminderung und sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit erfasst.

Im Zuge der ordentlichen Sachkapitalerhöhung im März 2024 wurden 15.621.982 Neue Aktien ausgegeben, wodurch das Grundkapital von € 102.600.000,00 um 15,2 % auf € 118.221.982,00 erhöht wurde. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals im Firmenbuch erfolgte am 21.3.2024. Mit diesem Datum kann die Erhöhung des Grundkapitals bilanziell erfasst werden Der Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ konnte damit von 27,8 % auf 24,1 % reduziert werden.

Die Auszahlung der Ausschüttung der Kapitalherabsetzung an den Streubesitz, die sich gegen die Aktienvariante entschieden hatten, wurde am 3.12.2024 abgeschlossen.

Der auf die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ entfallende Betrag in Höhe von T€ 257.925 ist aufgrund der sanktionsrechtlichen Bestimmungen eingefroren und ist daher weiterhin unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst.

Sämtliche in der Hauptversammlung am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalmaßnahmen sind mittlerweile rechtswirksam. MKAO „Rasperia Trading Limited“ (Rasperia) hatte gegen die beschlossenen Kapitalmaßnahmen ein Anfechtungsverfahren eingebracht. Nachdem das OLG Graz bereits die Berufung abgewiesen hatte, hat Rasperia den Obersten Gerichtshof schlussendlich nicht mehr angerufen. Damit ist das Anfechtungsverfahren rechtskräftig beendet.

In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 14.6.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 1

Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital um bis zu € 59.110.991,00 durch Ausgabe von bis zu 59.110.991 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen auch in mehreren Tranchen zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionär:innen zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Auf die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien darf rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als € 11.822.198,00, das entspricht rund 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft, entfallen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15.6.2012 bestehenden und nicht ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) zur Ausgabe von Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 7

Die zur Ausgabe von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 15.6.2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG beschlossene bedingte Kapitalerhöhung um bis zu € 50.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 Stück neuen Aktien der Gesellschaft wird aufgehoben.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

b) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und

c) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu beschließen

(1) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot als auch auf andere Art zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von € 1,00 (= rechnerischer Anteil einer Aktie am Grundkapital) und einem höchsten Gegenwert je Aktie von höchstens € 43,00 zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen darf. Einen Erwerb kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden.

(2) Der Vorstand wird ermächtigt, bei einem Rückerwerb von auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gemäß Beschlusspunkt 1. auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, auszuschließen (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Ein Erwerb unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

(3) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen.

(4) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu wählen, auch einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar. 

Pflichtangebot der Kernaktionäre

Am 18.8.2022 haben die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und UNIQA Österreich Versicherungen AG der STRABAG SE mitgeteilt, als Bieter ein öffentliches (antizipatorisches) Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden, auf Inhaber lautende Stückaktien der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1), die sich nicht im Eigentum der Bieter oder mit den Bietern gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern befinden, zum Angebotspreis von € 38,94 pro STRABAG-Aktie zu erstatten.

Das Angebot sollte auch zur Aufhebung der damals bestehenden Stimmrechtsbeschränkung der Bieter (und der gemeinsam mit ihnen vorgehenden Rechtsträger) auf insgesamt 26 % erfolgen, welche durch eine passive Kontrollerlangung wegen der europarechtlichen Sanktionsbeschränkungen von MKAO „Rasperia Trading Limited“ entstanden ist.

STRABAG SE hat mit den Bietern des Pflichtangebots vereinbart, von den in das Angebot eingelieferten Aktien bis zu 10.260.000 Stück, das entspricht bis zu 10 % des Grundkapitals, zum selben Preis wie der Angebotspreis (€ 38,94) als eigene Aktien zu erwerben. Dafür musste am 31.12.2022 eine kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit in Höhe der maximalen theoretischen Erwerbsverpflichtung in Höhe von T€ 399.524 direkt von den Gewinnrücklagen abgesetzt werden.

Mit Aktienkaufvertrag vom 9.2.2023 hat STRABAG SE tatsächlich 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,7 % am Grundkapital) zum Preis von insgesamt T€ 108.214 aufgrund dieser Vereinbarung erworben. Die zum 31.12.2022 direkt vom Eigenkapital abgesetzte theoretische Erwerbsverpflichtung in Höhe von T€ 291.310 wurde daher ergebnisneutral wieder rückgebucht.

Sonstige Angaben

Langfristiger wirtschaftlicher Erfolg ist das vorrangige Unternehmensziel der STRABAG-Gruppe in Verantwortung gegenüber den Eigentümer:innen, der Auftraggeberschaft, den Beschäftigten, Liefer- und Subunternehmen sowie der Gesellschaft insgesamt. Zielführendes Handeln, die frühzeitige Erkennung von Chancen und Risiken und deren verantwortungsbewusste Berücksichtigung sollen den Fortbestand des Unternehmens sichern und die Interessen der Aktionär:innen wahren.

Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, achten das Management sowie die verantwortlichen Mitarbeiter:innen bei der Auswahl von Projekten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken und beurteilen zudem Einzelrisiken vor dem Hintergrund des gesamten Unternehmensrisikos.

Die angestrebte Konzerneigenkapitalquote wurde im Rahmen des Börsengangs der STRABAG SE im Oktober 2007 mit 20 % bis 25 % definiert. Die Eigenkapitalquote errechnet sich aus dem Buchwert des Eigenkapitals zum 31.12., dividiert durch die Bilanzsumme zum 31.12. Das Eigenkapital beinhaltet alle Teile des Eigenkapitals laut Bilanz: Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen sowie nicht-beherrschende Anteile.

Die Konzerneigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2024 34,1 % (2023: 32,2 %). Mit dieser Eigenkapitalausstattung kann die STRABAG-Gruppe auch vermehrt an Bieterprozessen für Public-Private-Partnership-Projekte (PPP) teilnehmen. Zum einen sind die finanziellen Mittel für die erforderliche Eigenkapitalbeteiligung vorhanden; zum anderen ist die mit PPP-Projekten verbundene Bilanzsummenverlängerung verkraftbar.

Erhält die Gruppe den Zuschlag für große Einzelprojekte oder wird eine strategisch passende Akquisition getätigt, könnte die Eigenkapitalquote kurzfristig unter die festgelegte Mindesthöhe fallen. In diesem Fall behält sich das Unternehmen vor, unter anderem die Dividendenzahlungen an die Aktionär:innen anzupassen oder neue Aktien auszugeben.

28. Rückstellungen

T€

Stand am 1.1.2024

Währungs-differenzen

Konsolidie-rungskreis-änderungen

Zuführung

Verwendung

Stand am 31.12.2024

Abfertigungsrückstellungen

98.268

-59

0

1.129

0

99.338

Pensionsrückstellungen

319.854

847

0

0

16.297

304.404

Baubezogene Rückstellungen

547.376

-5.374

0

99.896

52.119

589.779

Personalbezogene Rückstellungen

7.153

0

-1.048

2.578

242

8.441

Übrige Rückstellungen

364.146

-449

0

14.507

41.425

336.779

Langfristige Rückstellungen

1.336.797

-5.035

-1.048

118.110

110.083

1.338.741

Baubezogene Rückstellungen

693.241

-6.583

-532

856.282

690.027

852.381

Personalbezogene Rückstellungen

223.119

-1.274

74

253.473

222.230

253.162

Übrige Rückstellungen

240.542

-196

-3.074

207.690

237.231

207.731

Kurzfristige Rückstellungen

1.156.902

-8.053

-3.532

1.317.445

1.149.488

1.313.274

Gesamt

2.493.699

-13.088

-4.580

1.435.555

1.259.571

2.652.015

Die versicherungsmathematischen Annahmen zum 31.12.2024 für die Ermittlung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Abfertigungs- verpflichtungen

Pensions- verpflichtungen Deutschland/Österreich

Pensions- verpflichtungen Schweiz

Pensions- verpflichtungen Niederlande

Pensions- verpflichtungen Belgien

Richttafeln

AVÖ 2018-P

Dr. Klaus Heubeck 2018G/AVÖ 2018-P

BVG 2020G

Prognosetafel AG2024

Standard Belgium MR/FR -5year correction 1992

Diskontierungszinssatz %

3,33

3,33

0,97

3,33

3,33

(2023: 3,20)

(2023: 3,20)

(2023: 1,52)

(2023: 3,20)

(2023: 3,36)

Gehaltssteigerung %

3,00

-

1,50

-

3,50

(2023: 3,00)

(2023: -)

(2023: 2,00)

(2023: -)

(2023: 3,50)

Rentensteigerung %

3,00

0,00

1,30

2,00

-

(2023: 3,00)

(2023: 0,25)

(2023: 3,00)

(2023: 2,00)

Pensionsalter Männer

65

63–67

65

65

65

(2023: 62)

(2023: 63–67)

(2023: 65)

(2023: 65)

(2023: 65)

Pensionsalter Frauen

60–65

60–67

65

65

65

(2023: 62)

(2023: 60–67)

(2023: 65)

(2023: 65)

(2023: 65)

Sensitivitätsanalyse

Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um +/-0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +1,0 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Rentensteigerung um +1,0 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Abfertigungs- bzw. Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2024:

T€

Änderung Diskontierungszinssatz

Änderung Gehaltssteigerung

Änderung Rentensteigerung

Veränderung1

-0,5 %-Punkte

+0,5 %-Punkte

+1,0 %-Punkte

+1,0 %-Punkte

Abfertigungsverpflichtungen

-3.800

3.564

-7.802

-

Pensionsverpflichtungen

-28.555

25.737

-1.787

-38.809

1Vorzeichen: - Erhöhung der Verpflichtung, + Verminderung der Verpflichtung

Die Entwicklung des Barwerts der Abfertigungsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

T€

2024

2023

Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) am 1.1.

98.268

91.382

Konsolidierungskreisänderungen/Währungsdifferenzen

-59

612

Laufender Dienstzeitaufwand

3.502

2.629

Zinsaufwand

2.626

2.786

Abfertigungszahlungen

-5.017

-6.259

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen

-1.639

3.897

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund Änderung des Diskontierungszinssatzes

975

3.221

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund demografischer Änderungen

682

0

Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) am 31.12.

99.338

98.268

Die Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

T€

2024

2023

Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) am 1.1.

497.405

488.793

Konsolidierungskreisänderungen/Währungsdifferenzen

2.945

10.590

Laufender Dienstzeitaufwand

7.536

4.770

Zinsaufwand

12.876

15.947

Pensionszahlungen

-31.726

-34.702

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen

5.008

670

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund Änderung des Diskontierungszinssatzes

2.956

10.142

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund demografischer Änderungen

-22

1.195

Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) am 31.12.

496.978

497.405

Der Zeitwert des Planvermögens für Pensionsrückstellungen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:

T€

2024

2023

Zeitwert des Planvermögens am 1.1.

177.551

155.246

Konsolidierungskreisänderungen/Währungsdifferenzen

2.098

8.632

Erträge aus Planvermögen

3.240

3.752

Beitragszahlungen

7.805

7.195

Pensionszahlungen

-9.146

-12.141

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

2.454

6.364

Gemäß IFRIC 14 nicht erfasste Vermögenswerte

15.329

30.030

Umgliederung Aktivwert

-6.757

-21.527

Zeitwert des Planvermögens am 31.12.

192.574

177.551

Das Planvermögen lässt sich in folgende Kategorien einteilen:

T€

31.12.2024

31.12.2023

Aktien1

30.780

30.294

Anleihen1

45.262

44.678

Cash

7.660

6.454

Fondspapiere

11.241

11.515

Immobilien

18.918

19.525

Rückdeckungsversicherungen

65.194

67.774

Übrige Vermögenswerte

41.803

34.186

Gemäß IFRIC 14 nicht erfasste Vermögenswerte

0

-15.348

davon umgegliederter Aktivwert

-28.284

-21.527

Gesamt

192.574

177.551

1Sämtliche Aktien und Anleihen werden auf einem aktiven Markt gehandelt.

Das Planvermögen betrifft fast ausschließlich das Vermögen der Vorsorgestiftung der STRABAG AG, Schweiz. Für die Veranlagung gelten die gesetzlichen und stiftungsaufsichtsrechtlichen Grundlagen. Die Vermögensanlagen sind durch ausgebildete Fachleute so auszuwählen, dass das Anlageziel der ertrags- und risikogerechten Vermögensbewirtschaftung unter Beachtung von Sicherheit, Risikoverteilung, Rendite und Liquidität zur Erfüllung der Vorsorgezwecke gewährleistet ist. Um auf Marktveränderungen flexibel reagieren zu können, kann die Anlagestrategie jährlich angepasst werden. Aktuell werden rund 40 % in Nominalwertanlagen und 60 % in Sachwertanlagen veranlagt.

Im Geschäftsjahr 2024 besteht bei der STRABAG AG, Schweiz, eine Überdeckung des Planvermögens gegenüber der Pensionsverbindlichkeit in Höhe von T€ 28.284 (2023: T€ 21.527). Diese Überdeckung wird unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten langfristig ausgewiesen.

Die erwarteten Arbeitgebereinzahlungen (Contributions) in die Vorsorgestiftung im Folgejahr betragen T€ 3.916 (2023: T€ 3.767).

Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen betrugen im Geschäftsjahr T€ 5.359 (2023: T€ 9.471).

Asset-Liability-Matching-Strategie

Die Pensionszahlungen in der Schweiz erfolgen über die Vorsorgestiftungen mit den dort gewidmeten Mitteln, während die Auszahlungen in Österreich, Deutschland und den Niederlanden aus frei verfügbaren liquiden Mitteln und Wertpapieren bedient werden.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen folgende Beträge erfasst:

T€

2024

2023

Laufender Dienstzeitaufwand

11.038

7.399

Zinsaufwand

15.502

18.733

Ertrag aus Planvermögen

3.240

3.752

Die Entwicklung der Nettoverpflichtung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:

T€

31.12.2024

31.12.2023

Nettoverpflichtung Abfertigungsrückstellung

99.338

98.268

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Pensionsrückstellung

496.978

497.405

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Pensionsrückstellung

-192.574

-177.551

Nettoverpflichtung Pensionsrückstellung

304.404

319.854

Nettoverpflichtung gesamt

403.742

418.122

Das Fälligkeitsprofil der Leistungszahlungen aus den Nettoverpflichtungen setzt sich zum 31.12.2024 wie folgt zusammen:

T€

<1 Jahr

1–5 Jahre

6–10 Jahre

11–20 Jahre

>20 Jahre

Abfertigungsrückstellungen

3.107

31.737

36.812

41.356

3.896

Pensionsrückstellungen

30.001

121.747

98.636

128.392

86.914

Das Fälligkeitsprofil der Leistungszahlungen aus den Nettoverpflichtungen setzte sich zum 31.12.2023 wie folgt zusammen:

T€

<1 Jahr

1–5 Jahre

6–10 Jahre

11–20 Jahre

>20 Jahre

Abfertigungsrückstellungen

10.105

36.058

32.332

31.091

842

Pensionsrückstellungen

29.090

120.691

99.556

131.743

91.143

Die Durationen (gewichtete durchschnittliche Laufzeiten) sind in der nachstehenden Tabelle enthalten.

Jahre

31.12.2024

31.12.2023

Abfertigungsverpflichtungen Österreich

7,35

7,55

Pensionsverpflichtungen Österreich

5,24

5,56

Pensionsverpflichtungen Deutschland

9,42

9,79

Pensionsverpflichtungen Schweiz

14,20

13,60

Pensionsverpflichtungen Niederlande

12,60

14,92

Pensionsverpflichtungen Belgien

6,60

6,80

Sonstige Rückstellungen

Die baubezogenen Rückstellungen enthalten unter anderem Gewährleistungsverpflichtungen, Kosten der Auftragsabwicklung und nachträgliche Kosten abgerechneter Aufträge sowie nicht an anderer Stelle berücksichtigte drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Tantiemen und Prämien, Jubiläumsgeldverpflichtungen, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Kosten der Altersteilzeit sowie Aufwendungen für Personalanpassungsmaßnahmen. In den übrigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Schadens- und Streitfälle enthalten.

29. Finanzverbindlichkeiten

31.12.2024

31.12.2023

T€

Gesamt

davon kurzfristig

davon langfristig

Gesamt

davon kurzfristig

davon langfristig

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

536.394

228.609

307.785

534.707

209.032

325.675

Leasingverbindlichkeiten

390.874

65.969

324.905

364.223

63.690

300.533

Finanzverbindlichkeiten

927.268

294.578

632.690

898.930

272.722

626.208

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 20.046 (2023: T€ 18.042) sind dingliche Sicherheiten (im Wesentlichen Hypotheken) bestellt.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Non-Recourse-Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 512.571 (davon langfristig T€ 307.753) enthalten. Im Vorjahr betrug dieser Wert T€ 509.668 (davon langfristig T€ 325.628).

In den Leasingverbindlichkeiten sind die Mietkautionen in Höhe von T€ 19.717 (2023: T€ 23.970) abgesetzt.

30. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2024

31.12.2023

T€

Gesamt

davon kurzfristig

Gesamt

davon kurzfristig

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

2.453.549

2.453.549

2.528.944

2.528.944

Verbindlichkeiten aus Arbeitsgemeinschaften

337.271

337.271

261.817

261.817

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

2.790.820

2.790.820

2.790.761

2.790.761

31. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2024

31.12.2023

T€

Gesamt

davon kurzfristig

davon langfristig

Gesamt

davon kurzfristig

davon langfristig

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

121.905

121.905

0

114.109

114.109

0

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

20.320

20.320

0

17.388

17.388

0

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten

600.903

567.108

33.795

684.378

656.304

28.074

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

743.128

709.333

33.795

815.875

787.801

28.074

Die aufgrund der gegenüber MKAO „Rasperia Trading Limited“ verhängten Sanktionen eingefrorenen Dividendenansprüche sowie Auszahlungsansprüche aus der Kapitalherabsetzung der MKAO „Rasperia Trading Limited“ in Höhe von T€ 386.033 (2023: T€ 340.575) sind in den übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Siehe dazu die Ausführungen unter dem Punkt (38) Angaben zur Aktionärsstruktur.

32. Eventualforderungen

STRABAG SE hat gemeinsam mit ihren deutschen Tochtergesellschaften Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH eine Schiedsgerichtsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die von der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen regulatorischen Maßnahmen haben das Recht der Kläger zur Entwicklung von Offshore-Windenergieanlagen in bestimmten Gebieten der Nordsee derart eingeschränkt, dass es zu einem Verlust der Investition gekommen ist. Die Bundesrepublik Deutschland habe damit gegen den Investitionsschutz im Energiechartavertrag verstoßen.

Am 18.12.2024 entschied das Schiedsgericht, dass den Tochtergesellschaften Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt € 241 Mio. zuzüglich Zinsen in Höhe von 3 % p.a. zustehen. STRABAG ist an den Tochtergesellschaften mit jeweils 51 % beteiligt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Rectification-Request an das Schiedsgericht zur Abänderung einzelner Passagen des Urteils eingebracht. Bis zum Bilanzaufstellungsdatum wurde der Request noch nicht final entschieden. Im Anschluss hat die Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, innerhalb von 4 Monaten ein Annulment-Verfahren nebst vorläufiger Aussetzung der Vollstreckbarkeit zu beantragen. Die geschätzte Zeitdauer für ein solches Verfahren beträgt ungefähr 3 Jahre. Voraussichtlich erst nach Abschluss dieses Verfahrens ist das Schiedsgerichtsurteil endgültig und kann nach weiteren nationalen gerichtlichen Verfahren, die die Vollstreckbarkeit im jeweiligen Land feststellen, vollstreckt werden.

Insofern kann noch keine Forderung angesetzt werden.

Am 29.6.2020 verkündete das Schiedsgericht in der Rechtssache STRABAG SE gegen Libyen (ICSID Fall Nr. ARB (AF)/15/1) seine Entscheidung: Demnach habe Libyen gegen das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Libyen über die Förderung und den Schutz von Investitionen verstoßen. Das Schiedsgericht sprach der STRABAG SE daher u. a. Schadenersatz in Höhe von € 75 Mio. zuzüglich Zinsen zu und verurteilte Libyen zur Erstattung von 75 % der Prozesskosten und Auslagen von STRABAG sowie zur Übernahme von 75 % der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens.

STRABAG hatte 2006 ihre Tätigkeit – den Bau von Infrastruktur – in Libyen aufgenommen. Diese war 2011 durch den Konflikt im Land unterbrochen worden. In dem Schiedsverfahren forderte STRABAG Schadenersatz für die während des Konflikts erlittenen Verluste und Schäden sowie für Arbeiten, die sie an den verschiedenen Bauprojekten bereits durchgeführt hatte.

Ein Antrag Libyens auf Aufhebung des Schiedsspruchs bei den zuständigen Gerichten in den USA wurde letztendlich nach mehreren Instanzen rechtskräftig abgewiesen.

Es ist nach wie vor ungewiss, ob Libyen den Schiedsspruch einhalten wird. STRABAG prüft jedoch sämtliche Möglichkeiten zur Vollstreckung des Schiedsgerichtsurteils und hat dazu Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Diese Verfahren verlaufen sehr langsam und haben bisher noch zu keinen zusätzlichen Erkenntnissen geführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten wurde noch keine Forderung angesetzt.

Im November 2024 hat STRABAG davon Kenntnis erlangt, dass Libyen vor einem libyschem Gericht Klage gegen die STRABAG SE, STRABAG International GmbH und die libysche Projektgesellschaft, Al Hani Inc., eingebracht hat. Libyen fordert Schadenersatz und die Rückzahlung der unverbauten Anzahlungen, weil Al Hani Inc. die damaligen Bauverträge nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Die Erfolgsaussichten werden nach erster Beurteilung als gering eingeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass Libyen diese Klage bei allfälligen Vergleichsgesprächen vorbringen wird.

33. Eventualschulden

Der Konzern hat folgende Bürgschaften und Garantien übernommen:

T€

31.12.2024

31.12.2023

Bürgschaften und Garantien mit Ausnahme von Finanzgarantien

20

20

34. Außerbilanzielle Geschäfte

In der Bauindustrie ist die Ausstellung von verschiedenen Garantien zur Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen üblich und notwendig. Diese Garantien werden üblicherweise von Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt und umfassen im Wesentlichen Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsgarantien. Im Fall der Garantieziehung bestehen Regressansprüche der Banken gegenüber dem Konzern. Ein Risiko einer Garantie-Inanspruchnahme besteht nur dann, wenn den zugrunde liegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.

Verpflichtungen bzw. wahrscheinliche Risiken aus solchen Garantien sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigt.

Nicht in der Bilanz bzw. den Eventualschulden enthalten sind Rückhaftungen des Konzerns gegenüber Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen aus Vertragserfüllungsgarantien bzw. -bürgschaften zum 31.12.2024 in Höhe von € 2,9 Mrd. (2023: € 2,8 Mrd.), bei denen ein Abfluss von Ressourcen unwahrscheinlich ist.

Vom Konzern ausgestellte Vertragserfüllungsgarantien für nicht konsolidierte Tochterunternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind gemäß IFRS 17 als Versicherungsverträge zu klassifizieren. Für diese Garantien wird kein Entgelt verrechnet. Zum 31.12.2024 waren Garantien in Höhe von T€ 12.873 (2023: T€ 9.945) ausgegeben. 

Darüber hinaus besteht branchenüblich bei Arbeitsgemeinschaften, an denen Gesellschaften des STRABAG SE-Konzerns beteiligt sind, eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen Partner:innen.

35. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Darstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode, und zwar getrennt nach den Zahlungsströmen resultierend aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungsaktivitäten. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich den Kassenbestand, Bankguthaben und Wertpapiere des Umlaufvermögens. Auswirkungen von Änderungen des Konsolidierungskreises wurden eliminiert und im Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt.

Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:

T€

31.12.2024

31.12.2023

Wertpapiere

0

26

Kassenbestand

644

945

Guthaben bei Kreditinstituten

3.723.051

3.449.651

Verpfändungen von liquiden Mitteln

-150

-150

Finanzmittelfonds

3.723.545

3.450.472

Darüber hinaus bestehen bei Bauvorhaben, die über Konsortien ausgeführt werden, liquide Mittel, über die nur gemeinsam mit Partnerunternehmen verfügt werden kann.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit für das Geschäftsjahr 2024 lässt sich aus den Bilanzposten wie folgt ableiten:

T€

Bankverbind- lichkeiten

Sonstige Finanzierungs- verbindlich- keiten1

Leasing- verbindlich- keiten

Gesamt

Stand am 1.1.2024

534.707

438.539

364.223

1.337.469

Aufnahme

56.169

0

0

56.169

Rückführung

-52.183

0

0

-52.183

Erhöhung (+)/Verminderung (-) Finanzierungen

0

-80.213

-67.864

-148.077

Summe Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit

3.986

-80.213

-67.864

-144.091

Währungsdifferenzen

-3.037

-50

-548

-3.635

Konsolidierungskreisänderungen

738

0

4.108

4.846

Sonstige Änderungen

0

38.905

90.955

129.860

Summe nicht-zahlungswirksame Änderungen

-2.299

38.855

94.515

131.071

Stand am 31.12.2024

536.394

397.181

390.874

1.324.449

1Der Bilanzausweis erfolgt in den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Die zahlungswirksamen Veränderungen der sonstigen Finanzierungsverbindlichkeiten betreffen mit T€ 79.939 die Auszahlung der Kapitalherabsetzung an den Streubesitz (siehe Punkt (27) Eigenkapital).

Die sonstigen Änderungen betreffen im Wesentlichen die nicht zahlungswirksamen Veränderungen der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (siehe Punkt (31) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten).

Die Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit können zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wie folgt übergeleitet werden:

T€

Mittelzuflüsse (+) Mittelabflüsse (-)

Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit

-144.091

Ausschüttungen

-209.595

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

-353.686

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit für das Geschäftsjahr 2023 lässt sich aus den Bilanzposten wie folgt ableiten:

T€

Bankverbind-lichkeiten

Sonstige Finanzierungs- verbindlich- keiten1

Leasing-verbindlich- keiten

Gesamt

Stand am 1.1.2023

624.763

65.471

332.438

1.022.672

Aufnahme

12.631

0

0

12.631

Rückführung

-96.630

0

0

-96.630

Erhöhung (+)/Verminderung (-) Finanzierungen

0

-13.504

-63.052

-76.556

Summe Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit

-83.999

-13.504

-63.052

-160.555

Währungsdifferenzen

-2.152

39

972

-1.141

Konsolidierungskreisänderungen

-3.905

0

7.786

3.881

Sonstige Änderungen

0

386.533

86.079

472.612

Summe nicht-zahlungswirksame Änderungen

-6.057

386.572

94.837

475.352

Stand am 31.12.2023

534.707

438.539

364.223

1.337.469

1Der Bilanzausweis erfolgt in den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Die Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit können zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wie folgt übergeleitet werden:

T€

Mittelzuflüsse (+) Mittelabflüsse (-)

Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit

-160.555

Erwerb eigener Anteile

-108.214

Ausschüttungen

-161.812

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

-430.581

Erläuterungen zu Finanzinstrumenten

36. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Derivate. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig eine Rückgabeverpflichtung in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Finanzverbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen und Leasingverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Finanzinstrumente Übersicht

Die Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2024

31.12.2023

T€

Bewertungs- kategorie nach IFRS 9

Buchwert

Fair Value

Bewertungs- kategorie nach IFRS 9

Buchwert

Fair Value

Aktiva

Beteiligungen unter 20 % (Ausweis sonstige Anteile an Unternehmen)

FVPL

59.565

59.565

FVPL

56.147

56.147

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

1.745.277

1.745.277

AC

1.621.027

1.621.027

Konzessionsforderungen

AC

427.630

429.497

AC

481.311

474.487

Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig

AC

99.318

105.919

AC

102.954

97.435

Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig

FVPL

157.505

157.505

FVPL

134.107

134.107

Sonstige finanzielle Vermögenswerte kurzfristig

AC

265.842

265.842

AC

260.773

260.773

Liquide Mittel

AC

3.723.695

3.723.695

AC

3.450.596

3.450.596

Wertpapiere

FVPL

28.432

28.432

FVPL

27.359

27.359

Liquide Mittel (Wertpapiere)

FVPL

0

0

FVPL

26

26

Derivate zu Sicherungszwecken (Ausweis Konzessionsforderungen)

Derivate

0

0

Derivate

174

174

Derivate zu Sicherungszwecken (Ausweis sonstige finanzielle Vermögenswerte)

Derivate

22.776

22.776

Derivate

33.231

33.231

Passiva

Finanzverbindlichkeiten

FLaC

-927.268

-913.023

FLaC

-898.930

-883.666

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

FLaC

-2.790.820

-2.790.820

FLaC

-2.790.761

-2.790.761

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten langfristig

FLaC

-31.933

-31.933

FLaC

-28.074

-28.074

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig

FLaC

-709.333

-709.333

FLaC

-780.666

-780.666

Derivate zu Sicherungszwecken (Ausweis sonstige finanzielle Verbindlichkeiten)

Derivate

-1.863

-1.863

Derivate

0

0

Derivate sonstige (Ausweis sonstige finanzielle Verbindlichkeiten)

FVPL

0

0

FVPL

-7.135

-7.135

Nach Bewertungs-kategorien (IFRS 9)

Nach Bewertungs-kategorien (IFRS 9)

AC

6.261.762

6.270.230

AC

5.916.661

5.904.318

FVPL

245.502

245.502

FVPL

210.504

210.504

FLaC

-4.459.354

-4.445.109

FLaC

-4.498.431

-4.483.167

Derivate

20.913

20.913

Derivate

33.405

33.405

Gesamt

2.068.823

2.091.536

Gesamt

1.662.139

1.665.060

Die liquiden Mittel, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte, haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten entsprechen, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, den Barwerten der damit verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Marktparameter.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Leasingverbindlichkeiten werden, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, als Barwerte der damit verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Marktparameter ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Finanzverbindlichkeiten betrifft mit T€ 913.023 (2023: T€ 883.666) zur Gänze eine Level-2-Bewertung.

Zur Besicherung von Verbindlichkeiten wurden von den liquiden Mitteln T€ 150 (2023: T€ 150), von den Wertpapieren T€ 840 (2023: T€ 815) und von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten T€ 2.222 (2023: T€ 2.097) verpfändet.

Die Non-Recourse-Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 512.571 (2023: T€ 509.668) sind mit den Rückflüssen aus dem jeweiligen Projekt besichert.

Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Reklassifizierung zwischen den Bewertungskategorien.

Das Nettoergebnis der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien setzt sich wie folgt zusammen:

2024

2023

T€

AC

FVPL

FLaC

Derivate (Hedge Accounting)

AC

FVPL

FLaC

Derivate (Hedge Accounting)

Zinsen

130.902

0

-36.421

0

110.420

0

-32.102

0

Zinsen aus Konzessionsprojekten

69.163

39.094

-7.933

-720

41.082

22.400

-10.985

-1.854

Ergebnis aus Wertpapieren und Beteiligungen

0

29.800

0

0

0

10.380

0

0

Forderungsverluste, Wertminderungen und Wertaufholungen von Forderungen

-28.605

0

0

0

-85.226

0

0

0

Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen sowie Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten

2.449

0

9.651

0

495

0

56.379

0

Ergebnis aus sonstigen Derivaten

0

7.135

0

0

0

11.621

0

0

Erfolgswirksames Nettoergebnis

173.909

76.029

-34.703

-720

66.771

44.401

13.292

-1.854

Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen

0

0

0

-12.953

0

0

0

-15.762

Nettoergebnis

173.909

76.029

-34.703

-13.673

66.771

44.401

13.292

-17.616

Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Zinsen aus Konzessionsprojekten im Zinsergebnis ausgewiesen. Konzessionsprojekte sind Teil des operativen Geschäfts, weshalb die Zinserträge aus Konzessionsprojekten in den Umsatzerlösen und die Zinsaufwendungen aus Konzessionsprojekten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst sind.

Wertminderungen, Forderungsverluste und Wertaufholungen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden – ohne Beteiligungen unter 20 % und Wertpapiere – sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Veräußerungsgewinne und -verluste aus finanziellen Forderungen und Schulden werden auch in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Erträge, Aufwendungen, Wertminderungen und Wertaufholungen sowie Veräußerungsergebnisse von Beteiligungen unter 20 % sind im Beteiligungsergebnis erfasst.

Erträge, Aufwendungen, Wertminderungen, Wertaufholungen sowie Veräußerungsergebnisse von Wertpapieren werden im Zinsergebnis erfasst.

Ergebniswirksame Veränderungen von sonstigen Derivaten werden im Zinsergebnis erfasst.

Zum beizulegenden Zeitwert angesetzte Finanzinstrumente

Die beizulegenden Zeitwerte zum 31.12.2024 für die Finanzinstrumente, die zum Fair Value in der Bilanz angesetzt sind, wurden wie folgt ermittelt:

T€

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Aktiva

Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig

157.505

157.505

Beteiligungen unter 20 % (Ausweis sonstige Anteile an Unternehmen)

59.565

59.565

Wertpapiere

28.432

28.432

Derivate zu Sicherungszwecken

22.776

22.776

Gesamt

28.432

22.776

217.070

268.278

Passiva

Derivate zu Sicherungszwecken

-1.863

-1.863

Gesamt

0

-1.863

0

-1.863

Die beizulegenden Zeitwerte zum 31.12.2023 für die Finanzinstrumente, die zum Fair Value in der Bilanz angesetzt sind, wurden wie folgt ermittelt:

T€

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Aktiva

Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig

134.107

134.107

Beteiligungen unter 20 % (Ausweis sonstige Anteile an Unternehmen)

56.147

56.147

Wertpapiere

27.359

27.359

Liquide Mittel (Wertpapiere)

26

26

Derivate zu Sicherungszwecken

33.405

33.405

Gesamt

27.385

33.405

190.254

251.044

Passiva

Derivate sonstige

-7.135

-7.135

Gesamt

0

-7.135

0

-7.135

STRABAG erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende jener Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 erfolgten keine Umgliederungen zwischen den verschiedenen Ebenen (Levels) der Bemessungshierarchie.

Finanzinstrumente in Level 1

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf der Basis von notierten Marktpreisen in aktiven Märkten. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn die Preise regelmäßig ermittelt und den Marktteilnehmer:innen zur Verfügung gestellt werden. Der notierte Marktpreis für die in Level 1 dargestellten Finanzinstrumente entspricht dem Geldkurs am Stichtag.

Finanzinstrumente in Level 2

Diese Finanzinstrumente werden nicht in einem aktiven Markt gehandelt. Sie betreffen ausschließlich Derivate zu Sicherungszwecken und sonstige Derivate. Der beizulegende Zeitwert drückt den erwarteten Auflösungswert des Geschäftes zum Bilanzstichtag aus. Die Ermittlung erfolgt mittels anerkannter und praxisüblicher finanzmathematischer Bewertungsmodelle auf Grundlage beobachtbarer Marktdaten. Im Konkreten werden für die Bewertung Zins- und Währungskurven entsprechend der Laufzeit des Derivats als Inputfaktoren angewandt. Zudem werden bei den eingesetzten Bewertungsmodellen Entgelte, Marktrisiko, Kreditrisiko, Rating sowie Wechselkursrisiken berücksichtigt. 

Finanzinstrumente in Level 3

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) angesetzt sind, betreffen ausschließlich eine verzinsliche Finanzierungsforderung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Konzessionsprojekts. Die Bewertung erfolgt durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströme auf den Wert zum Stichtag.

Die Buchwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

T€

2024

2023

Buchwert am 1.1.

134.107

103.470

Zugänge

0

22.419

Zinsen

16.675

14.034

Veränderung Fair Value

22.393

8.218

Zahlungen

-15.670

-14.034

Buchwert am 31.12.

157.505

134.107

Es ist gemäß IFRS eine Bewertung FVPL erforderlich, weil dem:der Schuldner:in eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit eingeräumt wurde.

Daneben ist eine Vielzahl kleinerer Beteiligungen unter 20 %, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, in dieser Kategorie enthalten. Die Ermittlung des Fair Value erfolgt auf Basis vereinfachter Unternehmensbewertungen.

Die Buchwerte der Beteiligungen unter 20 % entwickelten sich wie folgt:

T€

2024

2023

Buchwert am 1.1.

56.147

48.351

Währungsdifferenzen/Umgliederungen

-108

397

Konsolidierungskreisänderungen

0

36

Zugänge

7.065

5.502

Abgänge

-2.402

-146

Abschreibung

-3.109

-138

Veränderung Fair Value

1.972

2.145

Buchwert am 31.12.

59.565

56.147

Aufgrund der breiten Streuung der Beteiligungen ist von keinen größeren Wertschwankungen in der Zukunft auszugehen.

Die Derivate setzen sich wie folgt zusammen:

T€

31.12.2024

31.12.2023

Bank

Aktiva

Passiva

Gesamt

Aktiva

Passiva

Gesamt

Republik Ungarn

0

0

0

174

0

174

SMBC Capital Markets

0

0

0

2.864

0

2.864

National Bank of Canada

0

-935

-935

2.889

0

2.889

Bank of Montreal

0

-928

-928

0

0

0

KfW IPEX-Bank

5.763

0

5.763

7.116

0

7.116

Norddeutsche Landesbank

5.679

0

5.679

6.652

0

6.652

SEB AG

5.772

0

5.772

6.902

0

6.902

Société Générale

5.562

0

5.562

6.808

0

6.808

Summe Derivate zu Sicherungszwecken

22.776

-1.863

20.913

33.405

0

33.405

Bayerische Landesbank

0

0

0

0

-1.883

-1.883

Raiffeisenbank International AG1

0

0

0

0

-1.679

-1.679

UniCredit Bank Austria AG

0

0

0

0

-3.573

-3.573

Summe sonstige Derivate

0

0

0

0

-7.135

-7.135

Gesamt

22.776

-1.863

20.913

33.405

-7.135

26.270

1Im Insolvenzfall aufrechenbar

Grundsätze des Risikomanagements

Der STRABAG SE-Konzern unterliegt hinsichtlich seiner finanziellen Vermögenswerte, finanziellen Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden durch den Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung dieser Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure informiert wird.

Der Konzern beurteilt Risikokonzentrationen in Bezug auf das Zinsrisiko, das Währungsrisiko sowie das Kreditrisiko als gering, da die Kund:innen in verschiedenen Ländern ansässig sind, verschiedenen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen Märkten tätig sind.

Die Gruppe unterliegt mit ihrer Geschäftstätigkeit branchenüblichen Marktpreisrisiken, die nicht über Derivate oder Finanzinstrumente, sondern über andere Sicherungsmaßnahmen wie insbesondere vertragliche Vereinbarungen abgesichert werden.

Weiterführende Erläuterungen zum Risikomanagement sind im Konzernlagebericht zum 31.12.2024 enthalten.

Zinsrisiko

Die Forderungen aus Konzessionsverträgen in Höhe von T€ 427.630 (2023: T€ 481.311) und die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte von insgesamt T€ 336.271 (2023: T€ 319.152) sind großteils fix verzinst. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind hingegen vor allem variabel verzinst. Veranlagungen mit fixen Zinssätzen werden für maximal 3 Monate abgeschlossen. Das Risiko der aktivseitigen Finanzinstrumente besteht in sinkenden Ertragszinsen. Die anhaltenden hohen Zinsen in den wesentlichen Konzernländern haben aufgrund der Net-Cash-Position des Konzerns einen positiven Effekt auf das Zinsergebnis.

Die wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen die Non-Recourse-Finanzierungen aus Projekten in Höhe von T€ 512.571 (2023: T€ 509.668), die entweder fix verzinst sind oder durch Zinsswaps gegen Zinsänderungen abgesichert sind. Das Risiko der variabel verzinsten passivseitigen Finanzinstrumente besteht in steigenden Aufwandszinsen, die sich aus einer nachteiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben.

Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt durch den Abschluss von Fixzinssatzvereinbarungen oder Absicherungen durch Zinsswaps für wesentliche Finanzierungsverbindlichkeiten. Bei den Guthaben gegenüber Kreditinstituten werden durch eine kontinuierliche Überwachung des Zinsumfelds die Veranlagungen laufend an die geänderten Marktbedingungen angepasst. 

Der Bestand an Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Währungen – unter Angabe der durchschnittlichen Verzinsung zum Bilanzstichtag – stellt sich wie folgt dar:

Guthaben bei Kreditinstituten

Währung

Buchwert 31.12.2024 T€

Durchschnitts- verzinsung 2024 %

EUR

2.688.639

2,68

PLN

275.251

4,54

CZK

251.791

2,58

GBP

137.470

4,27

HUF

132.986

5,92

Sonstige

236.914

1,83

Gesamt

3.723.051

2,93

Währung

Buchwert 31.12.2023 T€

Durchschnitts- verzinsung 2023 %

EUR

2.203.359

3,58

PLN

488.568

3,62

CZK

279.730

4,65

HUF

181.854

6,53

GBP

48.874

1,01

Sonstige

247.266

3,15

Gesamt

3.449.651

3,77

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Währung

Buchwert 31.12.2024 T€

Durchschnitts- verzinsung 2024 %

EUR

349.439

3,33

CAD

186.955

5,18

Gesamt

536.394

3,98

Währung

Buchwert 31.12.2023 T€

Durchschnitts- verzinsung 2023 %

EUR

393.387

4,04

CAD

136.939

6,41

Sonstige

4.381

1,29

Gesamt

534.707

4,62

Wenn das Zinsniveau zum 31.12.2024 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wären das Ergebnis vor Steuern um T€ 30.520 (2023: T€ 28.110) und das Eigenkapital zum 31.12.2024 um T€ 48.082 (2023: T€ 47.567) höher gewesen. Eine Verminderung um 100 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Verminderung des Eigenkapitals und des Ergebnisses vor Steuern bedeutet. Die Berechnung erfolgte auf Basis der Endbestände der verzinslichen finanziellen Vermögenswerte und Schulden zum 31.12. Steuereffekte aus Zinssatzänderungen wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Währungsänderungsrisiko

Aufgrund der dezentralen Struktur des Konzerns, die durch lokale Gesellschaften in den jeweiligen Ländern gekennzeichnet ist, ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Geschäftstätigkeit stehen sich zumeist in derselben Währung gegenüber.

Für Bauaufträge, bei denen keine geschlossenen Währungspositionen vorliegen (z. B. Bauaufträge, die nicht in funktionaler Währung abgeschlossen werden), werden konzerninterne Kurssicherungen vorgenommen. Im Rahmen des konzernweiten Treasury Managements werden diese Positionen dann zusammengefasst und falls erforderlich externe Kurssicherungen vorgenommen.

Durch konzerninterne Finanzierungen von Gesellschaften mit unterschiedlicher funktionaler Währung ergibt sich ein ergebnisrelevantes Währungsänderungsrisiko. Zur Begrenzung dieses Risikos werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Marktwerte dieser Sicherungsgeschäfte in Höhe von T€ 0 (2023: T€ -7.135) werden erfolgswirksam im Zinsergebnis dargestellt. Der Ausweis der Sicherungsgeschäfte erfolgt unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Neben den Guthaben bei und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Fremdwährung (siehe Kapitel „Zinsrisiko“) sind in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten noch Buchwerte in Höhe von T€ 38.917 (2023: T€ 43.081) in Fremdwährung enthalten.

Entwicklung der wesentlichen Konzernwährungen:

Währung

Stichtagskurs 31.12.2024: 1 € =

Durchschnittskurs 2024: 1 € =

Stichtagskurs 31.12.2023: 1 € =

Durchschnittskurs 2023: 1 € =

HUF

411,3500

395,9708

382,8000

382,1354

CZK

25,1850

25,1228

24,7240

23,9821

PLN

4,2750

4,3050

4,3395

4,5355

CHF

0,9412

0,9513

0,9260

0,9727

CLP

1.033,5700

1.021,8108

979,4000

911,9477

USD

1,0389

1,0826

1,1050

1,0816

GBP

0,8292

0,8469

0,8691

0,8702

RON

4,9743

4,9753

4,9756

4,9513

CAD

1,4948

1,4820

1,4642

1,4606

Die folgende Tabelle stellt die hypothetische Veränderung von Ergebnis vor Steuern und Eigenkapital dar, wenn der Euro im Berichtsjahr gegenüber einer der angeführten Währungen um 10 % auf- bzw. abgewertet hätte:

Aufwertung Euro um 10 %

Abwertung Euro um 10 %

T€ Währung

Veränderung Ergebnis vor Steuern

Veränderung Eigenkapital

Veränderung Ergebnis vor Steuern

Veränderung Eigenkapital

PLN

10.906

3.633

-13.329

-4.440

HUF

-2.044

5.375

2.498

-6.569

CHF

-1.490

-10.183

1.821

12.446

CZK

2.071

3.889

-2.531

-4.753

GBP

14.770

14.770

-18.052

-18.052

USD

-53

-53

65

65

Sonstige

-23.530

-23.530

28.759

28.759

Die folgende Tabelle stellt die hypothetische Veränderung von Ergebnis vor Steuern und Eigenkapital dar, wenn der Euro im Vorjahr gegenüber einer der angeführten Währungen um 10 % auf- bzw. abgewertet hätte:

Aufwertung Euro um 10 %

Abwertung Euro um 10 %

T€ Währung

Veränderung Ergebnis vor Steuern

Veränderung Eigenkapital

Veränderung Ergebnis vor Steuern

Veränderung Eigenkapital

PLN

4.127

-4.055

-5.044

4.956

HUF

-2.671

12.254

3.265

-14.978

CHF

-323

-9.159

395

11.194

CZK

755

2.573

-922

-3.145

GBP

23.231

23.231

-28.393

-28.393

USD

-1.715

-1.715

2.096

2.096

Sonstige

-32.964

-32.964

40.290

40.290

Die Berechnung erfolgt auf Basis der originären und derivativen Fremdwährungsbestände in nicht funktionaler Währung zum 31.12. sowie der kontrahierten Grundgeschäfte für die nächsten zwölf Monate. Steuereffekte der Währungsänderungen wurden nicht berücksichtigt. Bei der Veränderung des Eigenkapitals sind Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe erfasst. Direkt im Eigenkapital erfasste Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der abweichenden funktionalen Währungen in Euro sind nicht berücksichtigt. 

Cashflow Hedges

Währungsänderungsrisiken im Konzern ergeben sich, wenn die Auftragswährung von der funktionalen Währung der Gesellschaft abweicht. Die geplanten Einnahmen erfolgen in Auftragswährung (z. B. Euro oder US-Dollar), während ein wesentlicher Teil der damit zusammenhängenden künftigen Ausgaben in Landeswährung erfolgt.

Zur Absicherung dieses Risikos werden im Konzern Devisentermingeschäfte eingesetzt. Diese Verträge werden als Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt und als Cashflow Hedges dargestellt. Im Geschäftsjahr 2024 gab es so wie im Vorjahr keine Währungssicherungsinstrumente, die als Cashflow Hedges darzustellen waren.

Zur Absicherung von variablen Zinsverpflichtungen werden Zinsswaps insbesondere im Zusammenhang mit den Finanzierungsverpflichtungen aus Konzessionsverträgen eingesetzt. Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus variablen Zinszahlungen werden damit abgesichert. Die Darstellung der Zinsswaps erfolgt als Cashflow Hedges. Es handelt sich um Derivate mit Nettoausgleich.

Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und dem jeweiligen Grundgeschäft zum Zweck der Beurteilung der Wirksamkeit der Absicherung auf Grundlage der Referenzzinssätze, der Laufzeiten, der Zinsanpassungstermine und der Fälligkeit der Nominalbeträge.

Zum 31.12.2024 stellten sich die Beträge für die gesicherten Grundgeschäfte wie folgt dar:

T€ Grundgeschäft

Wertänderungen der Basis für die Effektivitäts­messung

Betrag Hedging-Rücklage

Zinsänderungsrisiko

Zinsen EGLINTON

1.473

-1.863

Zinsen PANSUEVIA

-2.193

16.538

Gesamt

-720

14.675

Zum 31.12.2023 stellten sich die Beträge für die gesicherten Grundgeschäfte wie folgt dar:

T€ Grundgeschäft

Wertänderungen der Basis für die Effektivitäts­messung

Betrag Hedging-Rücklage

Zinsänderungsrisiko

Zinsen AKA

25

-116

Zinsen PANSUEVIA

6.992

20.809

Zinsen Scarborough

-5.413

6.935

Gesamt

1.604

27.628

Die Sicherungsinstrumente zum 31.12.2024 setzen sich wie folgt zusammen:

T€ Sicherungsgeschäft

Nominal- betrag

Buchwert

Bilanzposten, in dem das Siche- rungsgeschäft ausgewiesen ist

OCI-Veränderung des Werts des Sicherungs- geschäfts

Recycling- betrag aus Hedging- Rücklage

GuV-Posten, in dem der Recycling- betrag erfasst ist

Zinsänderungs- risiko

Zinsswap AKA

0

0

Forderungen aus Konzessions- verträgen

0

116

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zinsswaps EGLINTON

37.558

-1.863

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

-1.473

-390

Zinsaufwand

Zinsswaps PANSUEVIA

218.453

22.776

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

2.193

-6.465

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zinsswaps Scarborough

0

0

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

0

-6.934

Zinsaufwand

Gesamt

256.011

20.913

720

-13.673

Mögliche Quellen für Ineffektivität im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen können sein:

  • Der Einfluss des Kreditrisikos der Gegenpartei sowie von STRABAG auf den beizulegenden Zeitwert der Derivate, der sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Zahlungsströme widerspiegelt, die auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind.
  • Unterschiede bei den Zinsanpassungsterminen zwischen den Sicherungsgeschäften und den Grundgeschäften
  • Änderungen der erwarteten Höhe der Cashflows aus dem gesicherten Grundgeschäft und aus dem Sicherungsinstrument

Die Sicherungsinstrumente zum 31.12.2023 setzten sich wie folgt zusammen:

T€ Sicherungsgeschäft

Nominal- betrag

Buchwert

Bilanzposten, in dem das Siche- rungsgeschäft ausgewiesen ist

OCI-Veränderung des Werts des Sicherungs- geschäfts

Recycling- betrag aus Hedging- Rücklage

GuV-Posten, in dem der Recycling- betrag erfasst ist

Zinsänderungs- risiko

Zinsswap AKA

32.933

174

Forderungen aus Konzessions- verträgen

-25

-353

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zinsswaps PANSUEVIA

228.002

27.478

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

-6.992

-5.411

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zinsswaps Scarborough

175.445

5.753

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

5.413

-8.394

Zinsaufwand

Gesamt

436.380

33.405

-1.604

-14.158

Im Geschäftsjahr 2023 wurden beim Zinsswap Scarborough insgesamt T€ 1.721 aufgrund von Ineffektivität in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Zinsen und ähnliche Erträge erfasst.

Zum 31.12.2024 hielt der Konzern folgende Instrumente, um sich gegen Zinssatzänderungen abzusichern:

Fälligkeit

1–6 Monate

6–12 Monate

>1 Jahr

Zinsswap

Nominalbetrag in T€

5.145

5.285

245.581

Durchschnittlicher fester Zinssatz (%)

0,90

0,90

1,34

Zum 31.12.2023 hielt der Konzern folgende Instrumente, um sich gegen Zinssatzänderungen abzusichern:

Fälligkeit

1–6 Monate

6–12 Monate

>1 Jahr

Zinsswap

Nominalbetrag in T€

37.750

180.177

218.453

Durchschnittlicher fester Zinssatz (%)

2,56

1,19

0,90

Die Überleitung der zum 31.12.2024 ausgewiesenen Eigenkapitalkomponenten stellt sich wie folgt dar:

T€

Hedging-Rücklage

Stand am 1.1.

-115

Veränderungen im beizulegenden Zeitwert

Zinsänderungsrisiko

720

Recycling

0

Zinsänderungsrisiko

-13.673

Latente Steuern

0

Zinsänderungsrisiko

3.638

Veränderung Hedging-Rücklage aus Equity-Beteiligungen

773

Stand am 31.12.

-8.657

Die Überleitung der zum 31.12.2023 ausgewiesenen Eigenkapitalkomponenten stellt sich wie folgt dar:

T€

Hedging-Rücklage

Stand am 1.1.

18.260

Veränderungen im beizulegenden Zeitwert

Zinsänderungsrisiko

-1.604

Recycling

Zinsänderungsrisiko

-14.158

Latente Steuern

Zinsänderungsrisiko

4.647

Veränderung Hedging-Rücklage aus Equity-Beteiligungen

-7.260

Stand am 31.12.

-115

Kreditrisiko

Ausfallrisiken entstehen, wenn Vertragsparteien ihren Zahlungsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt nicht nachkommen. Ein solches Risiko besteht in Bezug auf die Bezahlung von Forderungen aus dem operativen Geschäft. Zur Steuerung des Kreditrisikos aus dem operativen Geschäft hat STRABAG ein auf die Marktverhältnisse und die Kund:innen abgestimmtes Kreditrisikomanagementsystem eingerichtet. Insbesondere werden aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten Kredite an und Außenstände von privaten Auftraggeber:innen noch strenger überwacht als in der Vergangenheit.

Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten.

Das Risiko bei Forderungen gegenüber der Auftraggeberschaft kann aufgrund der breiten Streuung, laufender Bonitätsprüfungen sowie der öffentlichen Hand als wesentliche Auftraggeberin als gering eingestuft werden. Die Leistungserbringung an private Auftraggeber:innen wird großteils durch laufende Teilzahlungen gesichert.

Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite ausgewiesenen originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da die Vertragspartner:innen im Wesentlichen Finanzinstitute mit bester Bonität oder die öffentliche Hand sind bzw. eine breite Streuung vorliegt. Bei den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden zudem in einer Einzelfallbetrachtung laufende Bonitätsprüfungen auf Basis der zu erwartenden künftigen Cashflows durchgeführt.

Die STRABAG SE hält keinerlei nicht-finanzielle Vermögenswerte als Besicherung. Finanzielle Besicherungen spielen eine untergeordnete Rolle, da durch die große Zahl an öffentlichen Auftraggeber:innen kaum ein Zahlungsrisiko besteht.

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte werden unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes bestimmt. Die Wertberichtigungen werden dabei unter Berücksichtigung der länderspezifischen Risiken und der Bonität der Kund:innen gebildet. Für öffentliche Auftraggeber:innen wird die Ausfallswahrscheinlichkeit für das jeweilige Land gemäß Moody´s Länderrating angenommen, während für private Auftraggeber:innen in dem betreffenden Land eine um 2 Ratingstufen höhere Ausfallswahrscheinlichkeit angenommen wird.  

Zudem werden Einzelwertberichtigungen auf Basis von Einzelfallbetrachtungen von finanziellen Vermögenswerten vorgenommen, wenn der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts höher ist als der Barwert der zukünftigen Cashflows. Als Auslöser dafür werden finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz der Auftraggeberschaft, Vertragsbruch sowie erheblicher Zahlungsverzug der Auftraggeberschaft herangezogen. Diese Einzelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen.

Die zum 31.12.2024 ausgewiesenen Risikovorsorgen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte entwickelten sich während des Geschäftsjahres wie folgt:

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vertrags- vermögenswerte

Bruttobuchwert am 31.12.2024

1.812.424

1.242.468

Lifetime ECL Stand am 1.1.

8.699

6.008

Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen

-20

72

Veränderung aufgrund Volumensänderung

878

-139

Veränderung aufgrund Ratingänderung

-470

-568

Lifetime ECL Stand am 31.12.

9.087

5.373

Einzelwertberichtigungen Stand am 1.1.

46.418

0

Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen

-270

0

Zuführung/Verwendung

11.912

0

Einzelwertberichtigungen Stand am 31.1.

58.060

0

Nettobuchwert am 31.12.2024

1.745.277

1.237.095

Daneben bestehen zum 31.12.2024 ECL-Wertminderungen in Höhe von T€ 3.675 (2023: T€ 4.056) für sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 234.087 (2023: T€ 260.451) für langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte.

Die zum 31.12.2023 ausgewiesenen Risikovorsorgen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte entwickelten sich während des Geschäftsjahres wie folgt:

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vertrags- vermögenswerte

Bruttobuchwert am 31.12.2023

1.676.144

1.289.512

Lifetime ECL Stand am 1.1.

8.733

7.506

Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen

-193

-55

Veränderung aufgrund Volumensänderung

213

-942

Veränderung aufgrund Ratingänderung

-54

-501

Lifetime ECL Stand am 31.12.

8.699

6.008

Einzelwertberichtigungen Stand am 1.1.

50.270

0

Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen

-1.470

0

Zuführung/Verwendung

-2.382

0

Einzelwertberichtigungen Stand am 31.1.

46.418

0

Nettobuchwert am 31.12.2023

1.621.027

1.283.504

Im Folgenden werden die Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte nach Risikoklassen, für die jeweils die erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst wurden, dargestellt.

Die Risikoklassen wurden nach Ausfallwahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit von Länderrisiko und Bonität der Schuldner:innen festgelegt. Unter 0,55 % wird als geringes, zwischen 0,55 % und 1,2 % als mittleres und darüber hinaus als hohes Risiko angenommen.

Die Bruttobuchwerte setzen sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vertrags- vermögenswerte

Geringes Risiko

1.044.006

942.150

Mittleres Risiko

730.572

280.388

Hohes Risiko

37.846

19.930

Bruttobuchwert am 31.12.2024

1.812.424

1.242.468

Die Bruttobuchwerte setzen sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vertrags- vermögenswerte

Geringes Risiko

1.055.012

931.616

Mittleres Risiko

595.812

303.406

Hohes Risiko

25.320

54.490

Bruttobuchwert am 31.12.2023

1.676.144

1.289.512

Liquiditätsrisiko

Liquidität bedeutet für den STRABAG SE-Konzern nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch den notwendigen finanziellen Spielraum für das Grundgeschäft durch die Verfügbarkeit ausreichender Avallinien.

Zur Sicherstellung der finanziellen Flexibilität wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln und Kreditlinien für Bar- und Avalkredite vorgehalten. Der STRABAG SE-Konzern unterhält bilaterale Kreditlinien zu Banken und syndizierte Bar- bzw. Avalkreditlinien in Höhe von € 0,4 Mrd. (2023: € 0,4 Mrd.) bzw. € 2,0 Mrd. (2023: € 2,0 Mrd.). Die Gesamtrahmen für Bar- und Avalkredite belaufen sich auf € 8,8 Mrd. (2023: € 8,5 Mrd.). Für die syndizierte Avalkreditlinie bestehen Covenants, die zum Stichtag aufgrund der aktuellen Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns deutlich eingehalten werden.

Der STRABAG SE-Konzern verfügt über ausreichend Liquiditätsreserven. Trotz der unsicheren wirtschaftlichen Situation konnten keine nennenswerten Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kund:innen festgestellt werden. Eine Erhöhung des Liquiditätsrisikos konnte im Geschäftsjahr 2024 nicht identifiziert werden.

Neben einer kontinuierlichen Überwachung der Liquiditätssituation durch das konzernweite Treasury wird zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ein konzernweites Cash Pooling System sowie ein strenges Working Capital Management auf Projektebene eingesetzt. Durch interne Vergütungen und Belastungen sowie regelmäßige Reportingverpflichtungen wird auf Projektebene ein effizientes Forderungs- und Kreditorenmanagement sichergestellt. Ein weiteres Instrument zur Liquiditätsteuerung ist die regelmäßige Finanzplanung auf Basis von Leistung, Ergebnis und Investitionsplänen.

Aus den Finanzverbindlichkeiten ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen (Zinszahlungen berechnet auf Basis des Zinssatzes zum 31.12. und Tilgungen) in den Folgejahren:

Zahlungsverpflichtungen zum 31.12.2024

Die Zahlungsverpflichtungen aus Finanzverbindlichkeiten zum 31.12.2024 setzen sich wie folgt zusammen:

Buchwert

Cashflows

Cashflows

Cashflows

T€

31.12.2024

2025

2026–2029

nach 2029

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

536.394

204.959

158.185

286.470

Leasingverbindlichkeiten

390.874

83.978

256.101

195.174

Finanzverbindlichkeiten

927.268

288.937

414.286

481.644

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten ohne Derivate führen im Wesentlichen analog zur Fristigkeit zu Geldabflüssen in Höhe der Buchwerte.

Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverbindlichkeiten betragen für die Jahre 2026 T€ 77.532, 2027 T€ 66.525, 2028 T€ 58.473 und 2029 T€ 53.571.

Die Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten zum 31.12.2024 setzen sich wie folgt zusammen:

Buchwert

Cashflows

Cashflows

T€

31.12.2024

2025

2026–2029

Derivate zu Sicherungszwecken

-20.913

0

1.863

Derivate

-20.913

0

1.863

Die Derivate zu Sicherungszwecken weisen zum Stichtag in Höhe von T€ 22.776 einen positiven Marktwert aus, weshalb sich hierfür keine Zahlungsverpflichtungen ergeben.

Zahlungsverpflichtungen zum 31.12.2023

Die Zahlungsverpflichtungen aus Finanzverbindlichkeiten zum 31.12.2023 setzen sich wie folgt zusammen:

Buchwert

Cashflows

Cashflows

Cashflows

T€

31.12.2023

2024

2025–2028

nach 2028

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

534.707

237.286

114.748

324.436

Leasingverbindlichkeiten

364.223

78.272

233.540

173.650

Finanzverbindlichkeiten

898.930

315.558

348.288

498.086

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten ohne Derivate führen im Wesentlichen analog zur Fristigkeit zu Geldabflüssen in Höhe der Buchwerte.

Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverbindlichkeiten betrugen für die Jahre 2025 T€ 72.134, 2026 T€ 61.355, 2027 T€ 51.862 und 2028 T€ 48.189.

Die Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten zum 31.12.2023 setzen sich wie folgt zusammen:

Buchwert

Cashflows

Cashflows

T€

31.12.2023

2024

2025–2028

Derivate zu Sicherungszwecken

-33.405

0

0

Derivate sonstige

7.135

7.135

0

Derivate

-26.270

7.135

0

Die Derivate zu Sicherungszwecken weisen zum Stichtag einen positiven Marktwert aus, weshalb sich hierfür keine Zahlungsverpflichtungen ergeben.

Finanzielle Garantien

STRABAG hat gegenüber Kreditinstituten Finanzgarantien zugunsten eigener Tochter- oder Beteiligungsunternehmen abgegeben. Auf Basis des zum 31.12.2024 aushaftenden Kreditbetrags beträgt der maximale Garantiebetrag T€ 42.738 (2023: T€ 74.557). Diese abstrakten Garantien können theoretisch jederzeit in Anspruch genommen werden und zu einem kurzfristigen Liquiditätsabfluss führen.

Segmentbericht

37. Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 8 Betriebssegmente. IFRS 8 schreibt vor, die Segmente auf Basis des internen Reportings festzulegen sowie die Ergebnisgrößen auf Basis des internen Reportings zu berichten (Management Approach). Es erfolgt keine Angabe des Segmentvermögens, da dieses nicht Bestandteil des regelmäßigen internen Reportings ist.

Die interne Berichterstattung im STRABAG SE-Konzern basiert auf Vorstandsbereichen, die gleichzeitig die Segmente darstellen. Die Verrechnung zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt zu fremdüblichen Preisen.

Im Segment Nord + West werden die Bauaktivitäten der Länder bzw. Regionen Deutschland, Schweiz, Benelux und Skandinavien sowie der Spezialtiefbau gebündelt.

Das Segment Süd + Ost setzt sich aus den Bauaktivitäten in den Ländern bzw. Regionen Österreich, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Adria und restliches Europa sowie der Umwelttechnik zusammen. Der Baustoffbereich ist ebenfalls dem Segment Süd + Ost zugeordnet.

Das Segment International + Sondersparten umfasst die internationalen Bauaktivitäten, den Tunnelbau, Dienstleistungen sowie das Immobilien und Infrastruktur Development.

Daneben bestehen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche, die Dienstleistungen auf den Gebieten Rechnungswesen, Konzernfinanzierung, technische Entwicklung, Digitalisierung und Innovation, Gerätemanagement, Qualitätsmanagement, Logistik, Recht, Vertragsmanagement etc. erbringen. Diese werden im Segment Sonstiges zusammengefasst.

Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2024

T€

Nord + West

Süd + Ost

International + Sondersparten

Sonstiges

Überleitung zum IFRS-Abschluss

Konzern

Umsatzerlöse

7.221.273

7.123.755

3.059.268

17.923

0

17.422.219

Intersegmentäre Umsätze

128.962

158.480

0

1.153.044

EBIT

692.666

387.988

-2.275

737

-17.226

1.061.890

davon Ergebnis aus Equity-Beteiligungen

109.267

18.576

24.781

-3.909

0

148.715

davon Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

-4.094.165

-4.832.210

-1.136.317

-400.321

0

-10.463.013

davon Personalaufwand

-1.921.977

-1.432.927

-1.226.267

-324.326

0

-4.905.497

Zinsen und ähnliche Erträge

0

0

0

144.845

0

144.845

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

0

0

0

-69.429

0

-69.429

Ergebnis vor Steuern

692.666

387.988

-2.275

76.153

-17.226

1.137.306

Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

0

0

0

756.519

0

756.519

Investitionen in Investment Property

0

0

205.562

0

0

205.562

Zu- und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

0

0

20.958

561.334

0

582.292

davon Wertminderungen und -aufholungen

0

0

0

2.277

0

2.277

Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2023

T€

Nord + West

Süd + Ost

International + Sondersparten

Sonstiges

Überleitung zum IFRS-Abschluss

Konzern

Umsatzerlöse

7.280.187

7.344.063

2.984.478

57.812

0

17.666.540

Intersegmentäre Umsätze

139.732

189.488

0

1.081.165

EBIT

644.823

392.570

-132.104

3.300

-28.392

880.197

davon Ergebnis aus Equity-Beteiligungen

135.671

24.960

-16.466

-33

0

144.132

davon Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

-4.417.050

-5.214.747

-1.236.148

-407.135

0

-11.275.080

davon Personalaufwand

-1.805.065

-1.297.103

-1.135.818

-302.909

0

-4.540.895

Zinsen und ähnliche Erträge

0

0

0

119.194

0

119.194

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

0

0

0

-75.068

0

-75.068

Ergebnis vor Steuern

644.823

392.570

-132.104

47.426

-28.392

924.323

Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

0

0

0

667.000

0

667.000

Zu- und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

7.454

0

20.305

510.357

0

538.116

davon Wertminderungen

7.454

0

0

-12.616

0

-5.162

Überleitung der Segmentergebnisse auf das Ergebnis vor Steuern laut IFRS-Konzernabschluss

Die Erfassung der Erträge und Aufwendungen im internen Reporting erfolgt im Wesentlichen nach den Bestimmungen der IFRS. Eine Ausnahme bilden die Ertragsteuern einschließlich latenter Steuern, die im internen Reporting nicht berücksichtigt werden.

Im internen Reporting werden die anteiligen Jahresergebnisse sämtlicher Konzern- und Beteiligungsgesellschaften dargestellt. Im IFRS-Konzernabschluss werden Ergebnisse von nicht vollkonsolidierten bzw. nicht at-equity einbezogenen Gesellschaften nur nach Maßgabe der Ausschüttungen, Ergebnisübernahmen bzw. Abschreibungen erfasst, weshalb das interne Reporting in Bezug auf das Beteiligungsergebnis nicht mit dem EBIT bzw. mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss übereinstimmt.

Weitere geringfügige Unterschiede ergeben sich aus sonstigen Konsolidierungsbuchungen.

Die Überleitung des internen Reportings zum IFRS-Abschluss setzt sich wie folgt zusammen:

T€

2024

2023

Beteiligungsergebnis

-9.598

-25.513

Sonstige Konsolidierungsbuchungen

-7.628

-2.879

Gesamt

-17.226

-28.392

Aufteilung der Umsatzerlöse nach geografischen Regionen

T€

2024

2023

Deutschland

7.997.178

8.005.923

Österreich

2.556.203

2.848.802

Restliches Europa

6.022.859

5.879.026

Restliche Welt

845.979

932.789

Umsatzerlöse

17.422.219

17.666.540

Sonstige Angaben

38. Angaben zur Aktionärsstruktur

Das kontrollierende Kernaktionariat der STRABAG SE besteht aus der Haselsteiner-Gruppe sowie der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien-Gruppe und der UNIQA-Gruppe. Zwischen den Kernaktionären wurde am 18.8.2022 ein Syndikatsvertrag abgeschlossen.

Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ („Rasperia“) wurde jedenfalls bis 22.3.2024 vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Seit 8.4.2022 lag durch die EU-Sanktionierung des Herrn Deripaska kein maßgeblicher Einfluss mehr vor, so dass Rasperia kein nahestehendes Unternehmen mehr darstellt. Der Anteil von Rasperia beträgt aktuell 24,1 %.

Der Vorstand der STRABAG SE wurde am 19.12.2023 mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG von Iliadis Joint Stock Company („Iliadis JSC“), einer russischen Aktiengesellschaft, und Oleg Deripaska informiert, dass die Iliadis JSC am 14.12.2023 einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an Rasperia abgeschlossen habe, der allerdings noch nicht durchgeführt sei.

Am 26.3.2024 wurde die Gesellschaft mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130ff BörseG davon informiert, dass die im Dezember 2023 angekündigte Transaktion in Russland vollzogen wurde und Rasperia an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wird Rasperia mit ihrer Beteiligung von 24,1 % an STRABAG SE nunmehr von Iliadis JSC kontrolliert, während Herr Deripaska seine bisherige (indirekte) Kontrolle aufgegeben habe.

Rasperia (und Iliadis JSC) wurde(n) im Mai 2024 auf die Sanktionsliste des U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) und mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union zudem auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Der 24,1 %-Anteil der Rasperia an der STRABAG SE ist weiterhin eingefroren.

In der Hauptversammlung vom 14.6.2024 wurde eine Dividende in Höhe von € 2,20 je Aktie beschlossen. Da die Dividendenansprüche aus den von Rasperia erhaltenen Aktien aufgrund der verhängten Sanktionen eingefroren sind, wurde die auf Rasperia entfallende Dividende (abzüglich der Kapitalertragsteuer) in Höhe von T€ 45.458 wie in den Vorjahren nicht ausbezahlt. Zum 31.12.2024 sind daher nicht ausbezahlte Dividendenansprüche in Höhe von T€ 128.108 (31.12.2023: T€ 82.650) als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen.

Der aus der Kapitalherabsetzung auf Rasperia entfallende Ausschüttungsanspruch in Höhe von T€ 257.925 ist als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit erfasst und wird aufgrund der bestehenden Sanktionen ebenfalls weiterhin einbehalten.

Im Geschäftsjahr 2024 bestanden wie im Vorjahr keine Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die Herrn Deripaska zuzuordnen sind.

In enger Koordination der STRABAG SE haben im Oktober 2024 die österreichischen Kernaktionäre eine Klage gegen Rasperia hinsichtlich der im Syndikatsvertrag aus 2007 festgeschriebenen Vorkaufsrechte vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht. Das Gericht soll nun insbesondere folgende Fragen klären:

2007 schlossen die österreichischen Kernaktionäre sowie Rasperia einen Syndikatsvertrag, der u.a. die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Koordination von Abstimmungsergebnissen auf der Hauptversammlung vorsah. Weiters wurden im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) bei einer Aktionärin den anderen Syndikatspartnern Vorkaufsrechte eingeräumt. Das im Syndikatsvertrag definierte Schiedsgericht in Amsterdam soll nun klären, dass das Vorkaufsrecht nach dem Ende des Vertrags per 31.12.2022 noch Gültigkeit besitzt. Des Weiteren soll das Gericht feststellen, dass durch den Verkauf der Anteile an der Rasperia an die Iliadis JSC ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass Rasperia daher verpflichtet wäre, ihre STRABAG-Aktien den Kernaktionären anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen.

Gemäß Beteiligungsmeldung vom 26.3.2024 hat Oleg Deripaska seine Kontrolle an Rasperia aufgegeben, sprich, es hat, nach Auffassung der Gesellschaft und wohl auch der von Rasperia und Oleg Deripaska selbst, ein Kontrollwechsel stattgefunden. Mit einem Urteil des Schiedsgerichts rechnet STRABAG im Jahr 2026.

Vor einem Vollzug eines solchen Urteils sind noch zahlreiche weitere Fragen zu klären. Es muss insbesondere mit den relevanten nationalen und internationalen Behörden geklärt werden, ob und wie das Vorkaufsrecht sanktionskonform umgesetzt werden kann. STRABAG sieht sich hier in einer aktiven Rolle und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dieses wichtige Ziel für unsere Gesellschaft und letztlich alle Aktionär:innen zu erreichen.

STRABAG SE hat am 16.12.2024 Beteiligungsmeldungen von Iliadis JSC und MKAO Valtoura Holdings Limited (Valtoura) erhalten und veröffentlicht. Demnach wurde die STRABAG Aktionärin Rasperia von Iliadis JSC an ihre vormalige Muttergesellschaft Valtoura rückübertragen. Der erneute Eigentümerwechsel hat nach Einschätzung von STRABAG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die STRABAG SE, da Rasperia selbst sowohl durch die EU als auch die USA mit Sanktionen belegt ist und die von Rasperia gehaltenen STRABAG Aktien daher jedenfalls eingefroren bleiben.

39. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Raiffeisen-Holding NÖ-Wien / UNIQA-Gruppe

Mit der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien-Gruppe und der UNIQA-Gruppe werden fremdübliche Finanzierungs- und Versicherungsgeschäfte abgewickelt. Die Forderungen aus Girokonten und Veranlagungen gegenüber der Raiffeisen-Gruppe betrugen zum 31.12.2024 T€ 466.276 (2023: T€ 446.904), die Verbindlichkeiten aus Finanzierungen und Girokonten betrugen zum 31.12.2024 T€ 0 (2023: T€ 1.507). Der Zinsertrag belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf T€ 18.421 (2023: T€ 15.046), der Zinsaufwand betrug T€ 11 (2023: T€ 173).

Prämien für Versicherungsverträge mit der UNIQA-Gruppe wurden in Höhe von T€ 1.703 (2023: T€ 837) aufwandswirksam erfasst.

Haselsteiner-Gruppe

Die Haselsteiner-Gruppe hält 5,1 % an der STRABAG Real Estate GmbH, Köln. Das Ergebnis dieser Gesellschaft wird im nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Ergebnis mit T€ 855 (2023: T€ -5) ausgewiesen.

Die Geschäftsbeziehungen der STRABAG SE zu den Unternehmen der Haselsteiner-Gruppe inklusive gemeinsamer Beteiligungen betreffen im Wesentlichen Bauleistungen und stellen sich im Geschäftsjahr wie folgt dar.

T€

2024

2023

Erbrachte Lieferungen und Leistungen

23.095

24.001

Erhaltene Lieferungen und Leistungen

4.817

8.224

Forderungen am 31.12.

14.018

23.092

Verbindlichkeiten am 31.12.

1.332

1.355

IDAG

Die IDAG Immobilienbeteiligung u. -Development GmbH wird zur Gänze von Privatstiftungen gehalten, deren Begünstigte die Haselsteiner-Gruppe und die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien-Gruppe sind. Der Geschäftszweck der IDAG Immobilienbeteiligung u. -Development GmbH ist die Immobilienentwicklung und die Beteiligung an Immobilienprojekten.

Die IDAG Immobilienbeteiligung u. -Development GmbH ist über Tochtergesellschaften Eigentümerin der Konzernzentrale von STRABAG in Wien sowie des Bürostandorts von STRABAG in Graz. Die Bürohäuser werden vom STRABAG SE-Konzern zu fremdüblichen Konditionen angemietet. Die Mietaufwendungen aus diesen beiden Gebäuden betrugen im Geschäftsjahr 2024 T€ 10.279 (2023: T€ 9.761). Es handelt sich dabei um Leasingverhältnisse, die gemäß IFRS 16 als Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen bzw. Leasingverbindlichkeiten darzustellen sind. Im Konzernabschluss zum 31.12.2024 waren ein Nutzungsrecht im Wert von T€ 48.432 (2023: T€ 56.506) sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von T€ 31.142 (2023: T€ 34.842) ausgewiesen. In den Leasingverbindlichkeiten sind die Mietkautionen in Höhe von T€ 19.717 (2023: T€ 23.970) abgesetzt. Weiters wurden vom IDAG-Konzern sonstige Leistungen in Höhe von T€ 41 (2023: T€ 116) bezogen.

Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 Umsätze mit dem IDAG-Konzern in Höhe von T€ 1.454 (2023: T€ 1.574) getätigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Ausschüttung aus einer Beteiligung des IDAG-Konzerns, an der der STRABAG SE-Konzern einen Minderheitsanteil hält, in Höhe von T€ 2.000 (2023: T€ 102) als Erträge aus Beteiligungen erfasst.

Equity-Beteiligungen

In der Holcim Cement CE Holding GmbH sind die Zementaktivitäten von Holcim, einem marktführenden Unternehmen in der Baustoffherstellung, und STRABAG in den zentraleuropäischen Ländern gebündelt. Die gemeinsamen Aktivitäten zielen auf einen angemessenen Versorgungsgrad mit Zement in den Kernländern des Konzerns ab. STRABAG hat 2024 Zementleistungen im Wert von T€ 36.963 (2023: T€ 41.667) bezogen. Zum Stichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Holcim Cement CE Holding GmbH-Gruppe in Höhe von T€ 955 (2023: T€ 842).

Die Geschäftsbeziehungen zu den sonstigen Equity-Unternehmen stellen sich wie folgt dar:

T€

2024

2023

Erbrachte Lieferungen und Leistungen

103.780

148.936

Erhaltene Lieferungen und Leistungen

65.087

77.259

Forderungen am 31.12.

16.520

21.496

Verbindlichkeiten am 31.12.

13.989

14.272

Finanzierungsforderungen am 31.12.

98.380

109.821

Hinsichtlich Arbeitsgemeinschaften wird auf Punkt (18) Angaben zu Arbeitsgemeinschaften verwiesen.

Management

Für Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter:innen der ersten Führungsebene (Management in Schlüsselpositionen), deren Familienangehörige sowie Unternehmen, die vom Management in Schlüsselpositionen beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden, wurden im Geschäftsjahr Leistungen in Höhe von T€ 7 (2023: T€ 452) erbracht bzw. von diesen Leistungen in Höhe von T€ 57 (2023: T€ 34) bezogen. Zu den Bilanzstichtagen bestanden aus diesen Geschäftsbeziehungen Forderungen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 0) bzw. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 0).

Die Gesamtbezüge einschließlich allfälliger Abfertigungs- und Pensionszahlungen sowie sonstiger langfristiger Verpflichtungen für Mitarbeiter:innen der ersten Führungsebene betrugen im Geschäftsjahr T€ 23.687 (2023: T€ 25.118). Davon entfielen auf laufende Bezüge, die fixe und variable Vergütungen für das vorangegangene Geschäftsjahr umfassen, T€ 23.488 (2023: T€ 24.867) sowie auf Abfertigungs- und Pensionsaufwendungen T€ 199 (2023: T€ 251). Zum 31.12.2024 bestehen Verpflichtungen aus variablen Vergütungen in Höhe von T€ 23.118 (2023: T€ 18.000). Diese umfassen die Rückstellung für Gewinnbeteiligungen für das Geschäftsjahr sowie Einbehalte aus variablen Vergütungen.

40. Angaben über Organe

Vorstand

Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender des Vorstands bis 17.1.2025)

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender des Vorstands seit 19.2.2025)

Mag. Christian Harder

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Aufsichtsrat

Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende seit 1.1.2024)

Mag. Erwin Hameseder (Stellvertreter der Vorsitzenden)

Dr. Andreas Brandstetter

Dr. Valerie Hackl (seit 25.1.2024)

Mag. Gabriele Schallegger

Dipl.-Ing. Andreas Batke (Betriebsratsmitglied)

Magdolna P. Gyulainé (Betriebsratsmitglied)

Georg Hinterschuster (Betriebsratsmitglied)

Wolfgang Kreis (Betriebsratsmitglied) (bis 31.7.2024)

Karl Gerdes (Betriebsratsmitglied) (seit 1.8.2024)

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr T€ 9.953 (2023: T€ 9.953). Der Abfertigungsaufwand betraf mit T€ 127 (2023: T€ 166) die Mitglieder des Vorstands. Zum 31.12. bestehen Verpflichtungen aus variablen Vergütungen in Höhe von T€ 8.428 (2023: T€ 6.687). Diese umfassen die Rückstellung für Gewinnbeteiligungen für das Geschäftsjahr sowie Einbehalte aus variablen Vergütungen.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Geschäftsjahr 2024 T€ 238 (2023: T€ 240). Den Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der STRABAG SE wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.

41. Aufwendungen für Abschlussprüfer

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und deren Netzwerkgesellschaften betrugen in Summe T€ 2.158, von denen T€ 1.607 auf die Prüfung des Konzernabschlusses (einschließlich der Abschlüsse einzelner verbundener Unternehmen) und T€ 551 auf sonstige Leistungen entfielen.

Für das Vorjahr sind Aufwendungen für die Abschlussprüferin KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, in Höhe von T€ 1.826 angefallen, von denen T€ 1.653 auf die Prüfung des Konzernabschlusses (einschließlich der Abschlüsse einzelner verbundener Unternehmen) und T€ 173 auf sonstige Leistungen entfielen.

42. Wesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres

Am 17.1.2025 ist der Vorstandsvorsitzende der STRABAG SE, Klemens Haselsteiner, plötzlich und unerwartet verstorben.

Am 27.1.2025 hat der Vorstand der STRABAG SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats Herrn Dr. Hans Peter Haselsteiner eine Generalvollmacht der STRABAG SE erteilt. Dr. Hans Peter Haselsteiner wird im Auftrag des Vorstands und in Abstimmung mit den Syndikatspartnern das Unternehmen dabei unterstützen, den Transformationsprozess fortzusetzen und dem Nachfolger seine Erfahrung zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand wird den mit „Work On Progress“ eingeleiteten, umfassenden Transformationsprozess des Unternehmens im Sinne von Klemens Haselsteiner fortsetzen.

Am 19.2.2025 hat der Aufsichtsrat der STRABAG SE Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden ernannt.

43. Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende in Höhe von € 2,50 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2024 auszuschütten.

44. Zeitpunkt der Genehmigung zur Veröffentlichung

In Österreich wird bei Aktiengesellschaften der vom Vorstand aufgestellte Konzernjahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Sitzung des Aufsichtsrats der STRABAG SE zur Feststellung des Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2024 wird am 23.4.2025 stattfinden.

Villach, am 4.4.2025

Der Vorstand

image

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill

Vorsitzender des Vorstands
Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT

image

Mag. Christian Harder

Finanzvorstand
Zentralbereich BRVZ

image

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Mitglied des Vorstands
Segment Nord + West

image

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Mitglied des Vorstands
Segment International + Sondersparten

image

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Mitglied des Vorstands
Segment Süd + Ost

Konzern- und Beteiligungsgesellschaften

Im Folgenden sind die im Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen dargestellt:

Gesellschaft Verbundene Unternehmen konsolidiert

Sitz

Land

Direkter Kapitalanteil %

„A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH“

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

„SBS Strabag Bau Holding Service GmbH“

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

„Wiener Heim“ Wohnbaugesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

ABR Abfall Behandlung und Recycling GmbH

Schwadorf

Österreich

100,00

Aspern Manufactory Projektentwicklung GmbH

Wien

Österreich

100,00

Aspern Manufactory Projektentwicklung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

Asphalt & Beton GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

AUSTRIA ASPHALT GmbH & Co OG

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Bau Holding Beteiligungs GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Bitumen Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG

St. Pölten

Österreich

100,00

BITUNOVA Baustofftechnik Gesellschaft m.b.H.

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Böhm BiB GmbH

Wien

Österreich

100,00

BrennerRast GmbH

Wien

Österreich

100,00

CCG Projektentwicklung GmbH

Wien

Österreich

100,00

CCG Projektentwicklung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

CCH Hotelprojekt GmbH

Wien

Österreich

100,00

CCH Hotelprojekt GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

CCW Projektentwicklung GmbH

Wien

Österreich

100,00

CCW Projektentwicklung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

DC1 Immo GmbH

Wien

Österreich

100,00

Diabaswerk Saalfelden Gesellschaft m.b.H.

Saalfelden

Österreich

100,00

EFKON GmbH

Raaba

Österreich

100,00

Erdberger Mais GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG

Wiener Neustadt

Österreich

100,00

Goldeck Bergbahnen GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Hotelprojekt am Tabor GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

Hotelprojekt am Tabor Komplementär GmbH

Wien

Österreich

100,00

Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

KAB Straßensanierung GmbH & Co KG

Spittal an der Drau

Österreich

50,60

Kanzelsteinbruch Gratkorn GmbH

Gratkorn

Österreich

100,00

Leystraße 122-126 Komplementär GmbH

Wien

Österreich

100,00

Leystraße 122-126 Projektentwicklung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

Lohr Gebäudetechnik GmbH

Wien

Österreich

100,00

M5 Beteiligungs GmbH

Wien

Österreich

100,00

M5 Holding GmbH

Wien

Österreich

100,00

Meischlgasse 28-32 Komplementär GmbH

Wien

Österreich

100,00

Meischlgasse 28-32 Projektentwicklung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

Metallica Stahl- und Fassadentechnik GmbH

Wien

Österreich

100,00

Mineral Abbau GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Mischek Bauträger Service GmbH

Wien

Österreich

100,00

Mischek Systembau GmbH

Wien

Österreich

100,00

MOBIL Baustoffe GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

MUSCORUM GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

Nottendorfer Gasse 13 Kom GmbH

Wien

Österreich

100,00

OAT - Bohr- und Fugentechnik Gesellschaft m.b.H.

Spittal an der Drau

Österreich

51,00

Obermayr Holzkonstruktionen Gesellschaft m.b.H.

Schwanenstadt

Österreich

100,00

Osttiroler Asphalt Hoch- und Tiefbauunternehmung GmbH

Lavant i. Osttirol

Österreich

80,00

PASCUORUM GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

Q4a Immobilien GmbH

Graz

Österreich

60,00

Raststation A 3 GmbH

Wien

Österreich

100,00

RBS Rohrbau-Schweißtechnik Gesellschaft m.b.H.

Marchtrenk

Österreich

100,00

RE Beteiligungsholding GmbH

Wien

Österreich

100,00

RE Wohnraum GmbH

Wien

Österreich

100,00

RE Wohnungseigentumserrichtungs GmbH

Wien

Österreich

100,00

SF Bau vier GmbH

Wien

Österreich

100,00

SILO DREI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

SILO DREI next LBG 57 Liegenschaftsverwertung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

SITEC Verkehrstechnik GmbH

Liebenfels

Österreich

100,00

STRABAG AG

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

STRABAG Beteiligungen GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

STRABAG BMTI GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG BRVZ GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

STRABAG Holding GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Invest HoldCo GmbH

Wien

Österreich

100,00

Strabag Liegenschaftsverwaltung GmbH

Linz

Österreich

100,00

STRABAG Property and Facility Services GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Real Estate GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG SE

Villach

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Siebzehn GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Siebzehn GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

TECH GATE VIENNA Wissenschafts- und Technologiepark GmbH

Wien

Österreich

100,00

TPA Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovation GmbH

Trumau

Österreich

100,00

Wieser Verkehrssicherheit GmbH

Wals-Siezenheim

Österreich

100,00

Wohnquartier Reininghausstraße GmbH

Graz

Österreich

60,00

Züblin Spezialtiefbau Ges.m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

Adolf List Bauunternehmung GmbH

Reutlingen

Deutschland

100,00

1

Alpines Hartschotterwerk GmbH

Leinfelden-Echterdingen

Deutschland

100,00

1

Baumann & Burmeister GmbH

Halle/Saale

Deutschland

100,00

1

BHG Bitumenhandelsgesellschaft mbH

Hamburg

Deutschland

100,00

1

BITUNOVA GmbH

Düsseldorf

Deutschland

100,00

1

Blees-Kölling-Bau GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

Blutenburg Projekt GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

Bockholdt GmbH

Lübeck

Deutschland

100,00

1

Climtech GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

1

CML Construction Services GmbH

Köln

Deutschland

100,00

Deutsche Asphalt GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

DYWIDAG International GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

DYWIDAG-Holding GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

Ed. Züblin AG

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

Eraproject GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

F. Kirchhoff GmbH

Leinfelden-Echterdingen

Deutschland

100,00

1

F.K. SYSTEMBAU GmbH

Münsingen

Deutschland

100,00

1

Fahrleitungsbau GmbH

Essen

Deutschland

100,00

1

Gaul GmbH

Sprendlingen

Deutschland

100,00

GBS Gesellschaft für Bau und Sanierung mbH

Leuna

Deutschland

100,00

Hexagon Projekt GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

1

HUMMEL Systemhaus GmbH

Frickenhausen

Deutschland

100,00

1

Ilbau GmbH Deutschland

Berlin

Deutschland

100,00

MAV Kelheim GmbH

Kelheim

Deutschland

100,00

MAV Krefeld GmbH

Krefeld

Deutschland

50,00

3

MAV Lünen GmbH

Lünen

Deutschland

100,00

Metallica Stahl- und Fassadentechnik GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

Mineral Baustoff GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

MOBIL Baustoffe GmbH

München

Deutschland

100,00

1

NE Sander Immobilien GmbH

Sande

Deutschland

100,00

1

PANSUEVIA GmbH & Co. KG

Jettingen-Scheppach

Deutschland

100,00

1

Pyhrn Concession Holding GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

REPASS-SANIERUNGSTECHNIK GMBH Korrosionsschutz und Betoninstandsetzung

Munderkingen

Deutschland

100,00

1

RM Asphalt GmbH & Co. KG

Sprendlingen

Deutschland

80,00

1

ROBA Transportbeton GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

1

SAT Straßensanierung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

SF-Ausbau GmbH

Freiberg

Deutschland

100,00

1

STRABAG AG

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Aircraft Services GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

STRABAG BMTI GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG BRVZ GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Facility Management GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

1

STRABAG GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

1

STRABAG Großprojekte GmbH

München

Deutschland

100,00

1

STRABAG Hold Estate Frankfurt Gateway GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Hold Estate Köln-Mülheim GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

1

STRABAG International GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Kieserling Flooring Systems GmbH

Hamburg

Deutschland

100,00

1

STRABAG Mechanical Engineering GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

STRABAG Projektentwicklung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Property and Facility Services GmbH

Frankfurt am Main

Deutschland

100,00

1

STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

1

STRABAG Rail GmbH

Lauda-Königshofen

Deutschland

100,00

1

STRABAG Real Estate GmbH

Köln

Deutschland

94,90

STRABAG Real Estate Invest GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

STRABAG Sportstättenbau GmbH

Dortmund

Deutschland

100,00

1

STRABAG Umwelttechnik GmbH

Düsseldorf

Deutschland

100,00

1

STRABAG Wasserbau GmbH

Hamburg

Deutschland

100,00

Torkret GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

TPA GmbH

Köln

Deutschland

100,00

Turm am Mailänder Platz GmbH & Co. KG

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

Wolfer & Goebel Bau GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

ZDE Sechste Vermögensverwaltung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

Züblin Chimney and Refractory GmbH

Bremen

Deutschland

100,00

1

ZÜBLIN Haustechnik Mainz GmbH

Mainz

Deutschland

100,00

1

Züblin Hoch- und Brückenbau GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

1

Züblin International GmbH

Köln

Deutschland

100,00

1

Züblin Spezialtiefbau GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

Züblin Stahlbau GmbH

Hosena

Deutschland

100,00

1

ZÜBLIN Timber Gaildorf GmbH

Gaildorf

Deutschland

100,00

1

ZÜBLIN Timber GmbH

Aichach

Deutschland

100,00

1

Züblin Umwelttechnik GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

1

STRABAG SHPK

Tirana

Albanien

100,00

N.V. STRABAG Belgium S.A.

Antwerpen

Belgien

100,00

STRABAG d.o.o. Sarajevo

Sarajevo

Bosnien und Herzegowina

100,00

STRABAG EAD

Sofia

Bulgarien

100,00

Strabag SpA

Santiago de Chile

Chile

100,00

STRABAG-EDILMAC Desarrollos Verticales SpA

Santiago de Chile

Chile

80,00

Züblin International GmbH Chile SpA

Santiago de Chile

Chile

100,00

KMG - KLIPLEV MOTORWAY GROUP A/S

Aarhus

Dänemark

100,00

Züblin A/S

Aarhus

Dänemark

100,00

STRABAG UK LIMITED

London

Großbritannien

100,00

EFKON INDIA Pvt. Ltd.

Haryana

Indien

100,00

STRABAG S.p.A.

Bozen

Italien

100,00

STRABAG EGLINTON PROJECT INC.

Mississauga, Ontario

Kanada

100,00

STRABAG INC.

Toronto

Kanada

100,00

STRABAG SCARBOROUGH PROJECT INC.

Mississauga, Ontario

Kanada

100,00

STRABAG S.A.S.

Bogotá, D.C.

Kolumbien

100,00

MINERAL IGM d.o.o.

Zapuzane

Kroatien

100,00

POMGRAD INZENJERING d.o.o.

Split

Kroatien

100,00

STRABAG BRVZ d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

STRABAG d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

TPA odrzavanje kvaliteta i inovacija d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

ELCO S.A.

Kehlen

Luxemburg

100,00

ELCO SERVITEC S.A.

Kehlen

Luxemburg

100,00

SRE Lux 1 S.à r.l.

Belvaux

Luxemburg

100,00

SRE Lux Projekt SQM 27E S.à r.l.

Belvaux

Luxemburg

100,00

SRE Real Estate Luxembourg S.à r.l.

Belvaux

Luxemburg

100,00

ZUBLIN PRECAST INDUSTRIES SDN. BHD.

Johor

Malaysia

100,00

„Crnagoraput“ AD, Podgorica

Podgorica

Montenegro

95,32

„Strabag“ d.o.o. Podgorica

Podgorica

Montenegro

100,00

STRABAG B.V.

Breda

Niederlande

100,00

Züblin Nederland B.V.

Breda

Niederlande

100,00

STRABAG OMAN L.L.C.

Maskat

Oman

100,00

BHG Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

BHK KRAKÓW JOINT VENTURE Sp. z o.o.

Warschau

Polen

100,00

Mineral Polska Sp. z o.o.

Czarny Bor

Polen

100,00

POLSKI ASFALT Sp. z o.o.

Krakow

Polen

100,00

SAT Sp. z o.o.

Warschau

Polen

100,00

STRABAG BMTI Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

STRABAG BRVZ Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

STRABAG INFRASTRUKTURA POLUDNIE Sp. z o.o.

Wroclaw

Polen

100,00

STRABAG PFS Sp. z o.o.

Warschau

Polen

100,00

STRABAG Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

TPA Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

ANTREPRIZA DE REPARATII SI LUCRARI A R L CLUJ SA

Cluj-Napoca

Rumänien

98,59

CENTRUM BUCHAREST DEVELOPMENT SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

DISTRICT DEVELOPMENT SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

MINERAL ROM SRL

Brasov

Rumänien

100,00

SAT REABILITARE RECICLARE SRL

Cluj-Napoca

Rumänien

100,00

STRABAG CONSTRUCT S.R.L.

Bukarest

Rumänien

100,00

STRABAG SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

ZUBLIN ROMANIA SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

Nimab Entreprenad AB

Sjöbo

Schweden

100,00

STRABAG BRVZ AB

Örebro

Schweden

100,00

STRABAG Sverige AB

Stockholm

Schweden

100,00

Züblin Scandinavia AB

Stockholm

Schweden

100,00

STRABAG AG

Schlieren

Schweiz

100,00

STRABAG BMTI GmbH

Erstfeld

Schweiz

100,00

STRABAG BRVZ AG

Erstfeld

Schweiz

100,00

STRABAG d.o.o.

Novi Beograd

Serbien

100,00

TPA za obezbedenje kvaliteta i inovacije d.o.o. Beograd

Novi Beograd

Serbien

100,00

BITUNOVA spol. s r.o.

Zvolen

Slowakei

100,00

ERRICHTUNGSGESELLSCHAFT STRABAG SLOVENSKO s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

KSR - Kamenolomy SR, s.r.o.

Zvolen

Slowakei

100,00

STRABAG BRVZ s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

STRABAG Pozemne a inzinierske stavitel'stvo s. r. o.

Bratislava

Slowakei

100,00

STRABAG PS s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

STRABAG Real Estate s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

STRABAG s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

TPA Spolocnost pre zabezpecenie kvality a inovacie s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

STRABAG BRVZ d.o.o.

Ljubljana

Slowenien

100,00

STRABAG gradbene storitve d.o.o.

Ljubljana

Slowenien

100,00

BHG CZ s.r.o.

Ceske Budejovice

Tschechien

100,00

FRISCHBETON s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

KAMENOLOMY CR s.r.o.

Ostrava

Tschechien

100,00

Rezidence Herálecká s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

SAT s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

STRABAG a.s.

Prag

Tschechien

100,00

STRABAG Asfalt s.r.o.

Sobeslav

Tschechien

100,00

STRABAG BMTI s.r.o.

Brno

Tschechien

100,00

STRABAG BRVZ s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

STRABAG Pozemnì a inzenyrskè stavitelstvì s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

STRABAG Property and Facility Services a.s.

Prag

Tschechien

100,00

STRABAG Rail a.s.

Usti nad Labem

Tschechien

100,00

STRABAG SIS a.s.

Prag

Tschechien

100,00

STRABAG Water s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

TPA CR, s.r.o.

Ceske Budejovice

Tschechien

100,00

AKA Zrt.

Budapest

Ungarn

100,00

AMFI HOLDING Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

ASIA Center Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Bitunova Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

EXP HOLDING Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

2

First-Immo Hungary Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Frissbeton Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Generál Mély- és Magasépitö Zrt.

Budapest

Ungarn

100,00

KÖKA Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STR Holding Generál Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STR Holding MML Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STR Mély- és Magasépítö Kft

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Általános Építö Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Aszfalt Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG BMTI Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG BRVZ Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Épitö Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Épitöipari Zrt.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Generálépitö Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Rail Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Vasútépítö Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG-MML Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

TPA HU Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Treuhandbeteiligung H

Ungarn

100,00

2

Züblin Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Dubai LLC

Dubai

Vereinte Arabische Emirate

100,00

Zublin Construction L.L.C.

Abu Dhabi

Vereinte Arabische Emirate

100,00

BONDENO INVESTMENTS LTD

Limassol

Zypern

100,00

1Für diese Gesellschaften wurde § 264 (3) dHGB bzw. § 264b dHGB in Anspruch genommen.

2Die Darstellung der Anteile erfolgt nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise, die rein zivilrechtlichen Anteile weichen von dieser Darstellung ab.

3Die Stimmrechte laut Gesellschaftsvertrag betragen 50 % plus 1 Stimme.

Im Folgenden sind die im Konzernabschluss at-equity einbezogenen assoziierten Unternehmen dargestellt:

Gesellschaft Equity-Beteiligungen assoziiert

Sitz

Land

Direkter Kapitalanteil %

Holcim Cement CE Holding GmbH

Wien

Österreich

30,00

Bayerische Asphaltmischwerke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft für Straßenbaustoffe

Hofolding

Deutschland

48,33

Bodensee - Moränekies Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft Tettnang

Tettnang

Deutschland

33,33

CMBlu Energy AG

Alzenau

Deutschland

31,21

Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG

Mühlacker

Deutschland

25,00

DESARROLLO VIAL AL MAR S.A.S.

Medellín

Kolumbien

37,50

A-Lanes A15 Holding B.V.

Nieuwegein

Niederlande

24,00

Züblin International Qatar LLC

Doha

Qatar

49,00

SOCIETATEA COMPANIILOR HOTELIERE GRAND SRL

Bukarest

Rumänien

35,32

MAK Mecsek Autopalya Koncesszios Zrt.

Budapest

Ungarn

50,00

Im Folgenden sind die im Konzernabschluss at-equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen dargestellt:

Gesellschaft Equity-Beteiligungen Gemeinschaftsunternehmen

Sitz

Land

Direkter Kapitalanteil %

Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH

Innsbruck

Österreich

51,00

4

A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG

Schwalmstadt

Deutschland

50,00

AMB Asphaltmischwerke Bodensee GmbH & Co. KG

Waldshut-Tiengen

Deutschland

50,00

FLARE Living GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

50,00

Kieswerke Schray GmbH & Co. KG

Steißlingen

Deutschland

50,00

Messe City Köln GmbH & Co. KG

Hamburg

Deutschland

50,00

NWM Nordwestdeutsche Mischwerke GmbH & Co. KG

Großenkneten

Deutschland

50,00

PANSUEVIA Service GmbH & Co. KG

Jettingen-Scheppach

Deutschland

50,00

Silenos Energy Geothermie Garching a.d. Alz GmbH & Co. KG

Garching a.d.Alz

Deutschland

50,00

SRE-ECE-JV Generalübernehmer GmbH & Co. KG

Oststeinbek

Deutschland

50,00

Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Apfelstädt

Deutschland

50,00

Autocesta Zagreb-Macelj d.o.o.

Zagreb

Kroatien

51,00

4

4Es liegen vom Kapitalanteil abweichende vertragliche Bestimmungen über die gemeinschaftliche Führung vor.

Im Folgenden sind die nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen dargestellt:

Gesellschaft Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert

Sitz

Land

Direkter Kapitalanteil %

„DOMIZIL“ Bauträger GmbH

Wien

Österreich

100,00

A.S.T. Bauschuttverwertung GmbH

Klagenfurt

Österreich

66,67

A.S.T. Bauschuttverwertung GmbH & Co KG

Klagenfurt

Österreich

66,67

Asphaltmischwerk Rieder Vomperbach GmbH

Zirl

Österreich

60,00

Asphaltmischwerk Rieder Vomperbach GmbH & Co KG

Zirl

Österreich

60,00

Asphaltmischwerk Roppen GmbH

Roppen

Österreich

70,00

Asphaltmischwerk Roppen GmbH & Co KG

Roppen

Österreich

70,00

Asphaltmischwerk Zeltweg Gesellschaft m.b.H.

Steyr

Österreich

100,00

AUSTRIA ASPHALT GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Baugesellschaft „Negrelli“ Ges.m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

Bitumen Handelsgesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

BLUMENFELD Liegenschaftsverwaltungs GmbH

Wien

Österreich

100,00

BrennerWasser GmbH

Wien

Österreich

100,00

Bug-AluTechnic GmbH

Wien

Österreich

100,00

Campus Eggenberg Immobilienprojekt GmbH in Liqu.

Graz

Österreich

60,00

CML Construction Services GmbH

Wien

Österreich

100,00

Die Haustechniker Technisches Büro GmbH

Jennersdorf

Österreich

100,00

Eckstein Holding GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Erlaaer Straße Liegenschaftsverwertungs-GmbH

Wien

Österreich

100,00

Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH

Wien

Österreich

51,00

Fanny von Lehnert Straße 4 Komplementär GmbH

Wien

Österreich

100,00

Fanny von Lehnert Straße 4 Projektentwicklung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

FUSSENEGGER Hochbau und Holzindustrie GmbH

Dornbirn

Österreich

100,00

GBZ - Baurestmassen GmbH

Graz

Österreich

100,00

grünraum GmbH

Schwanenstadt

Österreich

100,00

GTE-Gebäude-Technik-Energie-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

61,00

GTE-Gebäude-Technik-Energie-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG

Wien

Österreich

62,00

H. Triburuzek Installationen GesmbH.

Wien

Österreich

100,00

H.Triburuzek Installationen GesmbH + Co. KG

Wien

Österreich

100,00

InfoSys Informationssysteme GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

KAB Straßensanierung GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

50,60

Kirchner Baugesellschaft m.b.H. in Liqu.

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Krems Sunside Living Projektentwicklung GmbH

Wien

Österreich

100,00

Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co OG, Viecht

Viecht

Österreich

66,50

Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co. OG

Maria Gail

Österreich

60,00

MHA Projekt GmbH

Wien

Österreich

100,00

Mischek Leasing eins Gesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

MSO Mischanlagen GmbH Ilz & Co KG

Ilz

Österreich

52,81

MSO Mischanlagen GmbH Pinkafeld & Co KG

Pinkafeld

Österreich

52,67

MÜCK HAUSTECHNIK GesmbH

Wien

Österreich

100,00

NAPORO Klima Dämmstoff GmbH

Haugsdorf

Österreich

100,00

Nottendorfer Gasse 13 GmbH

Wien

Österreich

100,00

Obermayr Dach+Fassade GmbH

Schwanenstadt

Österreich

100,00

OBZ Oberkärntner Baurestmassenzentrum GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

Passivhaus Kammelweg Bauträger GmbH

Wien

Österreich

100,00

RE Klitschgasse Errichtungs GmbH

Wien

Österreich

67,00

Rößlergasse Bauteil Sechs GmbH

Wien

Österreich

100,00

S.U.S. Abflussdienst Gesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

Sakela Beteiligungsverwaltungs GmbH

Wien

Österreich

100,00

SCHOTTERWERK EDLING GESELLSCHAFT M.B.H.

Spittal an der Drau

Österreich

74,00

SILO DREI Komplementärgesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

SILO II Komplementärgesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

51,00

SILO ZWEI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

SPK - Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

STRABAG Anlagentechnik GmbH

Thalgau

Österreich

100,00

STRABAG BahnLogistik GmbH

Gerasdorf bei Wien

Österreich

100,00

STRABAG Bau GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Bedachungsgesellschaft m.b.H. in Liqu.

Salzburg

Österreich

100,00

STRABAG Krankenhaus Errichtungs- und BetriebsgmbH

Wien

Österreich

99,00

STRABAG Motorway GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Achtzehn GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Achtzehn GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Dreiundzwanzig GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Dreiundzwanzig GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Dreizehn GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG VORRAT Dreizehn GMBH & CO KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Einundzwanzig GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Einundzwanzig GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Elf GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Elf Gmbh & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Neun GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Neun GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Neunzehn GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Neunzehn GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Sieben GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Sieben GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Zwanzig GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Zwanzig GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Zweiundzwanzig GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Zweiundzwanzig GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Zwölf GmbH

Wien

Österreich

100,00

STRABAG Vorrat Zwölf GmbH & Co KG

Wien

Österreich

100,00

Treuhandbeteiligung B

Wien

Österreich

100,00

Universitätszentrum Althanstraße Erweiterungsgesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

100,00

Unterstützungseinrichtung für die Angestellten der ehemaligen Bau-Aktiengesellschaft „Negrelli“ Gesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

55,00

VAM-Valentiner Asphaltmischwerk Gesellschaft m.b.H.

Linz

Österreich

75,00

VAM-Valentiner Asphaltmischwerk Gesellschaft m.b.H. & Co.KG

Linz

Österreich

75,00

VIOLA PARK Immobilienprojekt GmbH

Wien

Österreich

75,00

Wohnen am Krautgarten Bauträger GmbH

Wien

Österreich

100,00

Züblin Holding GesmbH

Wien

Österreich

100,00

Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH

Wien

Österreich

51,00

A 1 Autobahn Verwaltungsgesellschaft mbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

A 1 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

ADOMUS Facility-Management GmbH

Frankfurt am Main

Deutschland

100,00

A-Modell Ulm-Augsburg Verwaltungsgesellschaft mbH

Jettingen-Scheppach

Deutschland

100,00

AMW Westsachsen Verwaltung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

Arriba GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

Asphaltmischwerk Westsachsen GmbH & Co. KG

Oberwiera

Deutschland

100,00

Asphaltmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Nehren

Deutschland

100,00

AWN Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG

Nehren

Deutschland

52,00

AWN Beteiligungs GbR

Nehren

Deutschland

52,00

B+R Köln GmbH

Köln

Deutschland

100,00

BBS Baustoffbetriebe Sachsen GmbH

Hartmannsdorf

Deutschland

100,00

Bockholdt Verwaltungs GmbH

Lübeck

Deutschland

100,00

Center Systems Deutschland GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

DYWIDAG Schlüsselfertig und Ingenieurbau GmbH

München

Deutschland

100,00

EBERHARDT Baugesellschaft mbH Deutschland

Berlin

Deutschland

100,00

ECS European Construction Services GmbH i.L.

Mörfelden-Walldorf

Deutschland

100,00

F 101 Projekt GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

F 101 Verwaltungs GmbH

Köln

Deutschland

100,00

Fachmarktzentrum Kielce Projekt GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

Forum Mittelrhein Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Deutschland

51,00

Forum Mittelrhein Koblenz Generalübernehmergesellschaft mbH & Co.KG

Oststeinbek

Deutschland

51,00

Freo Projektentwicklung Berlin GmbH i.L.

Berlin

Deutschland

50,10

gwd system GmbH

Illingen

Deutschland

100,00

IBV - Immobilien Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH Werder i. L.

Köln

Deutschland

99,00

iCOR INTELLIGENT CORROSION CONTROL GmbH

Mönchengladbach

Deutschland

100,00

IQ Plan Beteiligung GmbH

Oststeinbek

Deutschland

75,00

IQ Plan GmbH & Co. KG

Hamburg

Deutschland

75,00

Kieswerk Diersheim GmbH

Rheinau/Baden

Deutschland

60,00

Kieswerk Ohr GmbH

Köln

Deutschland

100,00

Kieswerk Ziegelheim GmbH

Nobitz

Deutschland

100,00

Kirchner PPP Service GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

Koch GmbH

Kreuztal

Deutschland

100,00

Koscheinz & Partner Ingenieurgesellschaft mbH

Ruhstorf a.d. Rott

Deutschland

100,00

Kuhwald 55 Projekt GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

Leonhard Moll Tiefbau GmbH

München

Deutschland

100,00

Lift-Off GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

List Bau- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Reutlingen

Deutschland

100,00

Ludwig Voss GmbH

Cuxhaven

Deutschland

100,00

Mitterhofer Projekt GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

Northern Energy GAIA I. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy GAIA II. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy GAIA III. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy GAIA IV. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy GAIA V. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy SeaStorm I. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy SeaStorm II. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy SeaWind I. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy SeaWind II. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy SeaWind III GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

Northern Energy SeaWind IV. GmbH

Aurich

Deutschland

100,00

NR Bau- u. Immobilienverwertung GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

OBIT GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

PGA Projekt GmbH

Köln

Deutschland

100,00

PH Bau Erfurt GmbH

Erfurt

Deutschland

100,00

PPP Management GmbH

Köln

Deutschland

100,00

PPP Schulen Monheim am Rhein GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

PPP SchulManagement Witten GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

PPP SeeCampus Niederlausitz GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

Projekt Lohsepark Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Deutschland

100,00

Projekt Lohsepark GmbH & Co. KG

Hamburg

Deutschland

100,00

PVA Bruck GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

75,13

ReDirect GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

RGL Rekultivierungsgesellschaft Langentrog mbH

Langenargen

Deutschland

80,00

RM Asphalt Verwaltungs GmbH

Sprendlingen

Deutschland

100,00

RST Rail Systems and Technologies GmbH

Barleben

Deutschland

82,00

Schotter- und Kies-Union GmbH & Co. KG

Leipzig

Deutschland

57,90

Schotter- und Kies-Union Verwaltungsgesellschaft mbH

Leipzig

Deutschland

100,00

SENSOR Dichtungs-Kontroll-Systeme GmbH

Bremen

Deutschland

100,00

SF-BAU-Grundstücksgesellschaft „ABC-Bogen“ mbH

Köln

Deutschland

100,00

Silenos Energy Geothermie Gauting Interkommunal GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

Silenos Energy GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

Silenos Energy Verwaltungs GmbH

Köln

Deutschland

100,00

STRABAG Baustoffaufbereitung und Recycling GmbH

Düsseldorf

Deutschland

51,00

STRABAG BMTI Rail Service GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

STRABAG BMTI Verwaltung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

STRABAG BRVZ Verwaltung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

STRABAG Hold Estate GmbH

Köln

Deutschland

100,00

STRABAG Hold Estate Itzehoe GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

STRABAG Hold Estate Schwarzenbek GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

100,00

STRABAG PPP Hochbau GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

STRABAG Rail Operations GmbH

Berlin

Deutschland

100,00

STRABAG Residential Property Services GmbH

Berlin

Deutschland

99,51

STRABAG Versicherungsvermittlung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

STRABAG Wertstoff und Recycling GmbH

Köln

Deutschland

100,00

STRABIL STRABAG Bildung im Lauenburgischen GmbH

Köln

Deutschland

100,00

Südprojekt A-Modell GmbH & Co. KG

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

Südprojekt A-Modell Verwaltung GmbH

Bad Hersfeld

Deutschland

100,00

Verwaltung Forum Mittelrhein Koblenz Generalübernehmergesellschaft mbH

Oststeinbek

Deutschland

51,00

Wertstoff und Recycling Gablenz GmbH & Co. KG

Crimmitschau

Deutschland

100,00

Wertstoff und Recycling Gablenz Verwaltungs GmbH

Crimmitschau

Deutschland

100,00

Wohnbauträgergesellschaft Objekt „Freising - Westlich der Jagdstraße“ mbH

Köln

Deutschland

100,00

Z.P.C. Deutschland GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

Z-Bau GmbH i.L.

Magdeburg

Deutschland

100,00

ZDE Siebte Vermögensverwaltung GmbH

Köln

Deutschland

100,00

ZTI Zentrale Technik International GmbH

Stuttgart

Deutschland

100,00

Züblin Projektentwicklung GmbH

Stuttgart

Deutschland

94,88

Züblin Egypt LLC

Cairo

Ägypten

100,00

EURL STRABAG ALGERIE

Algier

Algerien

100,00

EUROTEC ANGOLA, LDA

Luanda

Angola

99,00

STRABAG AUSTRALIA PTY LTD

Brisbane

Australien

100,00

Züblin Australia Pty Ltd

Perth

Australien

100,00

CML Construction Services

Antwerpen

Belgien

100,00

EFKON Belgium BV

Antwerpen

Belgien

100,00

STRABAG BMTI BV

Antwerpen

Belgien

100,00

STRABAG BRVZ BV

Antwerpen

Belgien

100,00

STRABAG Development Belgium NV

Antwerpen

Belgien

100,00

Strabag RS d.o.o.

Banja Luka

Bosnien und Herzegowina

100,00

„Mineral 2000“ EOOD

Sofia

Bulgarien

100,00

„STRABAG REAL ESTATE“ EOOD

Sofia

Bulgarien

100,00

CML Construction Services EOOD

Sofia

Bulgarien

100,00

STRABAG BRVZ EOOD

Sofia

Bulgarien

100,00

TPA EOOD

Sofia

Bulgarien

100,00

Z-Design EOOD

Sofia

Bulgarien

100,00

Züblin Bulgaria EOOD

Sofia

Bulgarien

100,00

CML CHILE SPA

Vitacura

Chile

100,00

Beijing Züblin Equipment Production Co., Ltd.

Beijing

China

100,00

CML Construction Services A/S

Trige

Dänemark

100,00

STRABAG BRVZ A/S

Trige

Dänemark

100,00

STRABAG Oy

Helsinki

Finnland

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED

London

Großbritannien

100,00

STRABABG INFRASTRUCTURE AND SAFETY SOLUTIONS Pvt. Ltd.

Mumbai

Indien

100,00

STRABAG India Private Limited

Mumbai

Indien

100,00

EFKON IRELAND LIMITED

Dublin

Irland

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES S.R.L.

Bologna

Italien

100,00

STRABAG BRVZ SRL

Bologna

Italien

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED

Mississauga, Ontario

Kanada

100,00

Züblin Inc.

Saint John/New Brunswick

Kanada

100,00

Infraestructura y Prosperidad S.A.S.

Bogotá, D.C.

Kolumbien

100,00

STRABAG ENERGY S.A.S.

Bogotà D.C.

Kolumbien

100,00

Trema Engineering 2 Sh.p.k.

Pristina

Kosovo

100,00

BHG Bitumen Adria d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

SAT saniranje cesta d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

STRABAG BMTI d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

STRABAG Property and Facility Services d.o.o.

Zagreb

Kroatien

100,00

STRABAG SIA i.L.

Milzkalne

Lettland

100,00

E.F.G. S.A.

Kehlen

Luxemburg

100,00

Al-Hani General Construction Inc.

Tripolis

Lybien

60,00

EFKON ASIA SDN. BHD.

Kuala Lumpur

Malaysia

100,00

Züblin International Malaysia Sdn. Bhd.

Kuala Lumpur

Malaysia

100,00

I.C.S. „STRABAG“ S.R.L.

Chisinau

Moldawien

100,00

STRABAG DOOEL Skopje

Skopje

Nordmazedonien

100,00

TolLink Pakistan (Private) Limited

Islamabad

Pakistan

60,00

„Granite Mining Industries“ Sp. z o.o.

Breslau

Polen

100,00

„RE PROJECT DEVELOPMENT“ Sp. z o.o.

Warschau

Polen

100,00

Asfalt Slaski Wprinz Sp.z o.o.

Warschau

Polen

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

EVOLUTION GAMMA Sp. z o.o.

Warschau

Polen

100,00

EVOLUTION ONE Sp. z o.o.

Warschau

Polen

100,00

EVOLUTION TWO Sp. z o.o.

Warschau

Polen

100,00

Mazowieckie Asfalty Sp.z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

PRZEDSIEBIORSTWO ROBOT DROGOWYCH Sp.z o.o. W LIKWIDACJI

Choszczno

Polen

100,00

STRABAG DROGI WOJEWODZKIE Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

STRABAG-PROJEKT 2 Sp.z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

STRABAG-PROJEKT Sp.z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

SZYBKI TRAMWAY Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

100,00

WMB Drogbud Sp. z o.o.

Lubojenka

Polen

51,00

Constrovia Construcao Civil e Obras Publicas Lda.

Lissabon

Portugal

95,00

Z.P.C. Lda

Amadora

Portugal

100,00

Strabag Qatar W.L.L.

Doha

Qatar

100,00

BHG COMERCIALIZARE BITUM SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

BITUNOVA Romania SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

DYWIDAG ROMANIA SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

FLOWER CITY SRL

Bukarest

Rumänien

100,00

CML OOO

Moskau

Russische Föderation

100,00

OOO STRASTROI

Moskau

Russische Föderation

100,00

Ranita OOO

Moskau

Russische Föderation

100,00

STRABAG AO

Moskau

Russische Föderation

100,00

STRABAG BRVZ OOO

Moskau

Russische Föderation

100,00

STRABAG Infrastruktur Development OOO

Moskau

Russische Föderation

100,00

TPA OOO

Moskau

Russische Föderation

100,00

Dywidag Saudi Arabia Co. Ltd.

Jubail

Saudi Arabien

100,00

Strabag Saudi Arabia

Dhahran

Saudi Arabien

100,00

Zublin Saudi Arabia LLC

Riyadh

Saudi Arabien

100,00

CML Construction Services AB

Stockholm

Schweden

100,00

Nimab Support AB

Sjöbo

Schweden

100,00

STRABAG AB

Stockholm

Schweden

100,00

STRABAG Projektutveckling AB

Stockholm

Schweden

100,00

STRABAG Rail AB

Kumla

Schweden

100,00

AZP Aushubzentrum Pfaffnau GmbH

Pfaffnau

Schweiz

100,00

Beton AG Bürglen

Bürglen TG

Schweiz

67,63

CML Construction Services GmbH

Schlieren

Schweiz

100,00

STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH

Erstfeld

Schweiz

100,00

TPA Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovation GmbH

Erstfeld

Schweiz

100,00

CML Construction Services d.o.o. Beograd

Belgrad

Serbien

100,00

MINERAL RS d.o.o. BEOGRAD

Novi Beograd

Serbien

100,00

STRABAG BMTI D.O.O. BEOGRAD

Novi Beograd

Serbien

100,00

STRABAG BRVZ d.o.o. BEOGRAD

Novi Beograd

Serbien

100,00

BHG SK s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES s. r. o.

Bratislava

Slowakei

100,00

OAT spol. s r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

Rezidencie Machnac, s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

SAT SLOVENSKO s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

STRABAG BMTI s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

STRABAG Property and Facility Services s.r.o.

Bratislava

Slowakei

55,00

Viedenska brana s.r.o.

Bratislava

Slowakei

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o.

Ljubljana

Slowenien

100,00

DRP, d.o.o.

Ljubljana

Slowenien

100,00

STHOI Co., Ltd.

Bangkok

Thailand

100,00

STRABAG Construction Co., Ltd.

Bangkok

Thailand

100,00

STRABAG Industries (Thailand) Co.,Ltd. i.L.

Bangkok

Thailand

100,00

Züblin (Thailand) Co. Ltd. i.L.

Bangkok

Thailand

100,00

Züblin Holding (Thailand) Co. Ltd.

Bangkok

Thailand

79,35

B2 Assets s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

CML CONSTRUCTION SERVICES s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

Hotel Na Belidle s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

Hrusecka obalovna, s.r.o.

Hrusky

Tschechien

80,00

Na Belidle s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

OAT,s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

Obalovna Sokolov s.r.o.

Sobeslav

Tschechien

51,00

STRABAG PROLAN, s.r.o.

Prag

Tschechien

100,00

Strabag Kiew TOW

Kiew

Ukraine

100,00

A-WAY Zrt.

Újhartyán

Ungarn

100,00

BHG Bitumen Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Centrum Aszfalt Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

CML Construction Services Zrt.

Budapest

Ungarn

100,00

E.S.T.M. KFT

Budapest

Ungarn

100,00

Frisspumpa Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Kelet Aszfalt Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Nyugat Aszfalt Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

OAT Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

SAT Útjavító Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Logisztika Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Sportlétesítmények Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG Vízépítö Kft.

Budapest

Ungarn

100,00

Treuhandbeteiligung Q

Budapest

Ungarn

100,00

STRABAG ABU DHABI LLC

Abu Dhabi

Vereinte Arabische Emirate

60,00

Züblin Ground and Civil Engineering LLC

Dubai

Vereinte Arabische Emirate

100,00

IVERUS ENTERPRISES LTD

Limassol

Zypern

100,00

Im Folgenden sind die nicht konsolidierten sonstigen Beteiligungen dargestellt:

Gesellschaft Sonstige Beteiligungen nicht konsolidiert

Sitz

Land

Direkter Kapitalanteil %

„kabelwerk“ bauträger gmbh

Wien

Österreich

25,00

ABO Asphalt-Bau Oeynhausen GmbH.

Oeynhausen

Österreich

22,50

AMB Asphalt-Mischanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H.

Zistersdorf

Österreich

40,00

AMB Asphalt-Mischanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H.& Co.KG

Zistersdorf

Österreich

40,00

AMG - Asphaltmischwerk Gunskirchen Gesellschaft m.b.H.

Linz

Österreich

33,33

AMG-Asphaltmischwerk Gunskirchen Gesellschaft m.b.H. & Co.KG

Linz

Österreich

33,33

AMS-Asphaltmischwerk Süd Gesellschaft m.b.H.

Linz

Österreich

35,00

Anton Beirer Hartsteinwerke GmbH & Co KG

Pinswang

Österreich

50,00

ASF Frästechnik GmbH

Kematen

Österreich

40,00

ASF Frästechnik GmbH & Co KG

Kematen

Österreich

40,00

Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H.

Rauchenwarth

Österreich

20,00

Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG

Rauchenwarth

Österreich

20,00

Asphaltmischwerk Greinsfurth GmbH

Amstetten

Österreich

33,33

Asphaltmischwerk Greinsfurth GmbH & Co OG

Amstetten

Österreich

33,33

Asphaltmischwerk Kundl GmbH

Kundl

Österreich

50,00

Asphaltmischwerk Kundl GmbH & Co KG

Kundl

Österreich

50,00

ASTRA - BAU Gesellschaft m.b.H. Nfg. OG

Bergheim

Österreich

50,00

AWM Asphaltwerk Mötschendorf Gesellschaft m.b.H.

Graz

Österreich

50,00

AWM Asphaltwerk Mötschendorf GmbH & Co.KG

Graz

Österreich

50,00

CAPE 10 Errichtung & Betrieb GmbH

Wien

Österreich

26,00

DC Waterline GmbH

Wien

Österreich

50,00

Donau City Residential GmbH

Wien

Österreich

50,00

Eisen Blasy Reutte GmbH

Pflach

Österreich

50,00

EPM PSO GMBH & CO KG

Spittal an der Drau

Österreich

20,00

Franck4tel Komplementär Acht GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Komplementär Drei GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Komplementär Eins GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Komplementär Fünf GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Komplementär Sechs GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Komplementär Sieben GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Komplementär Vier GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Komplementär Zwei GmbH

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektabwicklung GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektentwicklung Drei GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektentwicklung Eins GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektentwicklung Fünf GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektentwicklung Sechs GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektentwicklung Sieben GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektentwicklung Vier GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

Franck4tel Projektentwicklung Zwei GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

GDK Flight Management GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

20,00

H S Hartsteinwerke GmbH

Pinswang

Österreich

50,00

KAB Kärntner Abfallbewirtschaftung GmbH

Klagenfurt

Österreich

36,25

Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation GmbH

Spittal an der Drau

Österreich

30,00

KSH Kalkstein Heiterwang GmbH

Pinswang

Österreich

30,00

KSH Kalkstein Heiterwang GmbH & Co KG

Pinswang

Österreich

30,00

Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H.

Wien

Österreich

50,00

Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co. OG, Zirl

Wien

Österreich

50,00

Linzer Schlackenaufbereitungs- und vertriebsgesellschaft m.b.H.

Linz

Österreich

33,33

LISAG Linzer Splitt- und Asphaltwerk GmbH.

Linz

Österreich

50,00

LISAG Linzer Splitt- und Asphaltwerk GmbH. & CO KG

Linz

Österreich

50,00

MIGU-Asphalt-Baugesellschaft m.b.H.

Lustenau

Österreich

50,00

MSO Mischanlagen GmbH

Ilz

Österreich

33,33

PAM Pongauer Asphaltmischanlagen GmbH

St. Johann im Pongau

Österreich

50,00

PAM Pongauer Asphaltmischanlagen GmbH & Co KG

St. Johann im Pongau

Österreich

50,00

PPP Campus AM + SEEA GmbH

St. Pölten

Österreich

50,00

PPP Campus AM + SEEA GmbH & Co KG

St. Pölten

Österreich

50,00

PPP Campus RAP + LGG GmbH

St. Pölten

Österreich

45,00

PPP Campus RAP + LGG GmbH & Co KG

St. Pölten

Österreich

45,00

Prottelith Produktionsgesellschaft mbH

Liebenfels

Österreich

24,00

RFM Asphaltmischwerk GmbH & Co KG

Traiskirchen

Österreich

46,00

RFM Asphaltmischwerk GmbH.

Traiskirchen

Österreich

46,00

Rieder Asphaltgesellschaft m.b.H.

Ried im Zillertal

Österreich

50,00

Rieder Asphaltgesellschaft m.b.H. & Co. KG.

Ried im Zillertal

Österreich

50,00

Salzburger Lieferasphalt GmbH & Co OG

Sulzau

Österreich

20,00

Sappho dreiundneunzigste Holding GmbH

Wien

Österreich

40,00

SG Kies GmbH

Wien

Österreich

50,00

SG Kies GmbH & Co KG

Wien

Österreich

50,00

SHKK-Rehabilitations GmbH

Baden

Österreich

50,00

SRK Kliniken Beteiligungs GmbH

Baden

Österreich

50,00

Syrena Immobilien Holding Aktiengesellschaft

Spittal an der Drau

Österreich

50,00

Triplus Beton GmbH

Zell am See

Österreich

50,00

Triplus Beton GmbH & Co KG

Zell am See

Österreich

50,00

Vereinigte Asphaltmischwerke Gesellschaft m.b.H.

Spittal an der Drau

Österreich

50,00

Vereinigte Asphaltmischwerke Gesellschaft m.b.H. & Co KG

Spittal an der Drau

Österreich

50,00

VIANOVA - Bitumenemulsionen GmbH

Fürnitz

Österreich

24,90

VKG-Valentiner Kieswerk Gesellschaft m.b.H.

Linz

Österreich

50,00

WMW Weinviertler Mischwerk Gesellschaft m.b.H.

Zistersdorf

Österreich

33,33

WMW Weinviertler Mischwerk Gesellschaft m.b.H. & Co KG

Zistersdorf

Österreich

33,33

A 1 Lohne-Bramsche GmbH & Co. KG

Neuenkirchen-Vörden

Deutschland

50,00

AGS Asphaltgesellschaft Stuttgart GmbH & Co. - Kommanditgesellschaft -

Stuttgart

Deutschland

40,00

AGS Asphaltgesellschaft Stuttgart Verwaltungs-GmbH

Stuttgart

Deutschland

40,00

AMH Asphaltmischwerk Hauneck GmbH & Co. KG

Hauneck

Deutschland

50,00

AMH Asphaltmischwerk Hauneck Verwaltungs GmbH

Hauneck

Deutschland

50,00

AMSS Asphaltmischwerke Sächsische Schweiz GmbH & Co. KG

Dresden

Deutschland

24,00

AMSS Asphaltmischwerke Sächsische Schweiz Verwaltungs GmbH

Dresden

Deutschland

24,00

ASB Transportbeton GmbH & Co. KG

Sülzetal

Deutschland

50,00

Asphaltmischwerke Bodensee Verwaltungs-GmbH

Singen Hohentwiel

Deutschland

50,00

AUT Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH

Stuttgart

Deutschland

40,00

Bayerische Asphaltmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hofolding

Deutschland

48,29

BBO Bauschuttaufbereitung Verwaltungsgesellschaft mbH

Steißlingen

Deutschland

33,33

BBO Bodensee/Hegau Bauschuttaufbereitung GmbH & Co. KG

Steißlingen

Deutschland

22,22

BBO Bodenseekreis Bauschuttaufbereitung GmbH & Co. KG

Steißlingen

Deutschland

25,00

BLU Beteiligungs-GmbH

Karlsruhe

Deutschland

50,00

BLU GmbH & Co. KG

Karlsruhe

Deutschland

50,00

Catchup Connect GmbH

Hamburg

Deutschland

50,00

CSE Centrum-Stadtentwicklung GmbH i.L.

Köln

Deutschland

50,00

DAM Deutzer Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG

Köln

Deutschland

40,44

DAM Deutzer Asphaltmischwerke Verwaltungs-GmbH

Köln

Deutschland

40,44

Deponie Westküste GmbH & Co. KG

Nindorf

Deutschland

50,00

Deponie Westküste Verwaltungs-GmbH

Nindorf

Deutschland

50,00

Diabaswerk Nesselgrund GmbH & Co. KG

Floh-Seligenthal

Deutschland

20,00

Diabaswerk Nesselgrund Verwaltungs-GmbH

Floh-Seligenthal

Deutschland

20,00

Entwicklung Quartier am Mailänder Platz Beteiligungsgesellschaft mbH i.L.

Hamburg

Deutschland

50,00

Entwicklung Quartier am Mailänder Platz Management GmbH i.L.

Hamburg

Deutschland

50,00

FBW Frischbetonwerk GmbH & Co. KG

Reutlingen

Deutschland

42,39

FLARE Grundstück Verwaltungs GmbH

Berlin

Deutschland

50,00

Frischbetonwerk-Beteiligungs GbR

Reutlingen

Deutschland

42,39

Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG

Gräfelfing

Deutschland

49,00

Geothermie Gräfelfing Verwaltungs GmbH

Gräfelfing

Deutschland

49,00

GFR remex Baustoffaufbereitung Verwaltungs-GmbH Krefeld i.L.

Krefeld

Deutschland

50,00

Glasklar Glas- und Gebäudereinigung GmbH

Bad Segeberg

Deutschland

25,00

GuS Gußasphaltwerk GmbH & Co. KG

Stuttgart

Deutschland

50,00

GuS Gußasphaltwerk-Verwaltungsgesellschaft mbH

Stuttgart

Deutschland

50,00

Heideasphalt GmbH & Co. KG

Wittingen

Deutschland

50,00

HK-Rohstoff & Umwelttechnik GmbH & Co. KG

Hildesheim

Deutschland

50,00

IQ Office Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Deutschland

49,00

IQ Office GmbH & Co. KG

Hamburg

Deutschland

49,00

IQ Residential Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Deutschland

49,00

IQ Residential GmbH & Co. KG

Hamburg

Deutschland

49,00

IQ Tower Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Deutschland

49,00

IQ Tower GmbH & Co. KG

Hamburg

Deutschland

49,00

Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl GmbH & Co. Aug Kommanditgesellschaft

Königsdorf

Deutschland

50,00

Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl GmbH & Co. Grube Grafing KG

Königsdorf-Wiesen

Deutschland

50,00

Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl GmbH&Co. Grube Leitzinger Au KG

Königsdorf

Deutschland

50,00

Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl Verwaltungs- GmbH

Königsdorf

Deutschland

50,00

Kiesgesellschaft Karsee Beteiligungs-GmbH

Immenstaad am Bodensee

Deutschland

50,00

Kiesgesellschaft Karsee GmbH & Co. KG

Immenstaad am Bodensee

Deutschland

50,00

Kieswerk Rheinbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Köln

Deutschland

50,00

Kieswerk Rheinbach GmbH & Co. KG

Rheinbach

Deutschland

50,00

Kieswerke Schray Verwaltungs GmbH

Steißlingen

Deutschland

50,00

Koch Carbon Consulting GmbH

Kreuztal

Deutschland

49,00

Main-Aurach-Autobahngesellschaft mbH & Co. KG i.L.

Berlin

Deutschland

50,00

Messe City Köln Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Deutschland

50,00

Milet Ditzingen Beteiligungsgesellschaft mbH

Heidelberg

Deutschland

49,00

MLT Maschinen Logistik Technik GmbH & Co. KG

Nesse-Apfelstädt

Deutschland

50,00

MLT Verwaltungs GmbH

Nesse-Apfelstädt

Deutschland

50,00

Müritz-Klinikum Service GmbH

Waren (Müritz)

Deutschland

49,00

Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Mühlacker

Deutschland

25,00

novoRock GmbH & Co. KG

Kupferzell

Deutschland

50,00

QMP Generalübernehmer GmbH & Co. KG

Oststeinbek

Deutschland

50,00

REMEX Coesfeld GmbH

Dülmen-Buldern

Deutschland

50,00

ROBA-Neuland Beton GmbH & Co. KG

Hamburg

Deutschland

50,00

Rohstoff & Umwelttechnik Verwaltungs GmbH

Hildesheim

Deutschland

50,00

Ronald Brockmann Glas- und Gebäudereinigung GmbH

Güstrow

Deutschland

25,47

RSV Rheinische Schlacke Verwertungs GmbH

Leverkusen

Deutschland

50,00

SAT Spezialbau GmbH

Köln

Deutschland

50,00

SAV Südniedersächsische Aufbereitung und Verwertung GmbH & Co. KG

Hildesheim

Deutschland

50,00

SAV Südniedersächsische Aufbereitung und Verwertung Verwaltungs GmbH

Hildesheim

Deutschland

50,00

Schlackenkontor Bremen GmbH

Bremen

Deutschland

33,35

SeniVita Social Estate AG

Bayreuth

Deutschland

50,00

SMB Construction International GmbH

Sengenthal

Deutschland

50,00

STA Asphaltmischwerk Strahlungen GmbH

Strahlungen

Deutschland

24,90

stahl + verbundbau gesellschaft für industrielles bauen m.b.H.

Dreieich

Deutschland

30,00

Steinbruch Spittergrund GmbH

Erfurt

Deutschland

50,00

Stephan Beratungs-GmbH

Linz am Rhein

Deutschland

30,00

TDE Mitteldeutsche Bergbau Service GmbH

Espenhain

Deutschland

50,00

TSI VERWALTUNGS GMBH

Nesse-Apfelstädt

Deutschland

50,00

Verwaltung QMP Generalübernehmer GmbH

Oststeinbek

Deutschland

50,00

Verwaltungsgesellschaft ROBA-Neuland Beton m.b.H.

Hamburg

Deutschland

50,00

SHUSHICA HYDROPOWER sh p.k.

Tirana

Albanien

33,00

ASG INVEST N.V.

Genk

Belgien

25,00

Ontwikkelingscombinatie Maasmechelen N.V.

Antwerpen

Belgien

50,00

Satellic NV

Groot-Bijgaarden

Belgien

24,00

Tierra Chuquicamata SpA

Santiago de Chile

Chile

50,00

Straktor Bau Aktien Gesellschaft

Kifisia

Griechenland

50,00

A-WAY LAGAN INFRASTRUCTURE SERVICES LIMITED

Kilcloony, Ballinasloe, Galway

Irland

50,00

DIRECTROUTE (FERMOY) CONSTRUCTION LIMITED

Dublin

Irland

25,00

DIRECTROUTE (LIMERICK) CONSTRUCTION LIMITED

Dublin

Irland

40,00

DIRECTROUTE (TUAM) CONSTRUCTION LIMITED

Dublin

Irland

25,00

TORONTO TUNNEL PARTNERS 401 RER INC.

London, Ontario

Kanada

50,00

Z.I.P.O.S. d.o.o.

Antunovac

Kroatien

50,00

Industrial Engineering and Contracting Co. S.A.R.L. (INDECO) i.L.

Beirut

Libanon

50,00

STRABAG ARCHIRODON LTD.

Port Louis

Mauritius

50,00

A-Lanes Management Services B.V.

Utrecht

Niederlande

25,00

Philman Holdings Co.

Manila

Philippinen

20,00

Walter Group International Philippines, Inc.

Manila

Philippinen

26,00

A2 ROUTE Sp. z o.o.

Pruszkow

Polen

50,00

ODRA-ASFALT Sp. z o.o.

Szeczecin

Polen

33,33

STRABAG Gorzów Wielkopolski Sp. z o.o.

Gorzów Wielkopolski

Polen

49,00

AL SRAIYA - STRABAG Road & Infrastructure WLL

Doha

Qatar

49,00

Grandemar SA

Cluj-Napoca

Rumänien

41,27

SIFEE TERRA HEAT SRL

Selimbar

Rumänien

25,00

Betun Cadi SA

Trun

Schweiz

35,00

Kies- und Betonwerk AG Sedrun

Sedrun

Schweiz

35,00

Obal'ovna Bratislava s.r.o.

Bratislava

Slowakei

50,00

VIANOVA SLOVENIJA d.o.o.

Logatec

Slowenien

50,00

Beton Pisek spol. s.r.o.

Pisek

Tschechien

50,00

Brnenska obalovna, s.r.o.

Brno

Tschechien

50,00

JCO s.r.o.

Plana

Tschechien

50,00

Liberecka Obalovna s.r.o.

Liberec

Tschechien

50,00

Obalovna Bÿchovice s.r.o.

Praha 10

Tschechien

25,00

Obalovna Slovice s.r.o.

Sobÿslav

Tschechien

50,00

TBG Ceske Budejovice spol. s.r.o.

Budweis

Tschechien

50,00

VCO - Vychodoceska obalovna, s r.o

Hradec Kralove

Tschechien

33,33

BASALT-KÖZÉPKÖ Kft

Uzsa

Ungarn

25,14

Mecsek Autopalya-üzemeltetö Zrt.

Budapest

Ungarn

25,00

MAC ZT Vietnam Co. Ltd.

Ho Chi Minh City

Vietnam

50,00

Wichtige Ereignisse

CDP-Rating von STRABAG auf Note „B“ angehoben

Februar 2024 | STRABAG SE

image

Die weltweit tätige Non-Profit-Organisation CDP hat STRABAG SE für ihre Nachhaltigkeitsinitiativen im Bereich „Climate Change“ erstmals mit der Ratingnote „B“ bewertet. Diese Einstufung entspricht bei CDP dem sogenannten Management Level. Die branchenunabhängige Bewertung unterstreicht die Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens im Bereich „Umwelt“. STRABAG hat sich in der energie- und ressourcenintensiven Baubranche das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 entlang der gesamten Wertschöpfungskette klimaneutral zu sein. Nachhaltigkeit ist in der Konzernstrategie 2030 fest verankert.

STRABAG erhält Zuschlag für Schnellbahnlinie in Toronto

Februar 2024 | Segment International + Sondersparten

image
STRABAG baut ihre Tunnelbau-Expertise auf dem kanadischen Markt aus
© STRABAG

Die kanadische STRABAG-Tochter erhielt den Zuschlag für die Planung und den Bau des östlichen unterirdischen Abschnitts der Eglinton Crosstown West Extension in Toronto. Der Auftrag umfasst die Erweiterung der Schnellbahnlinie um 9,2 Kilometer und den Bau von sieben Haltestellen. Mit diesem Projekt wird eine durchgehende Verbindung geschaffen, die vom Ostende Torontos durch das Stadtzentrum nach Westen in die Nachbargemeinde Mississauga führt. Der Auftrag im Wert von rund € 175 Mio. wird im Rahmen eines Design-Build-Finanzierungsmodells ausgeführt.

ZÜBLIN errichtet Neubau der Schleuse Kriegenbrunn in Bayern

März 2024 | Segment Nord + West

image
Schleusenneubau bei laufendem Schifffahrtsbetrieb
© ARGE Schleuse Kriegenbrunn

Die STRABAG-Tochter ZÜBLIN setzt im Auftrag des Wasserstraßen-Neubauamts Aschaffenburg den Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn im Auftragswert von rund € 450 Mio. um. Die neue Schleuse wird bei laufendem Schifffahrtsbetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zur alten Bestandsschleuse errichtet. Der Gesamtauftrag umfasst neben umfangreichen Spezialtiefbau- und Ingenieurbauleistungen auch die Herstellung des Stahlwasserbaus sowie der Betriebstechnik. Die Arbeiten der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Ed. Züblin AG, Züblin Spezialtiefbau GmbH und Bauer Spezialtiefbau GmbH, sollen bis zum Frühjahr 2032 abgeschlossen sein.

STRABAG setzt auf nachhaltige Baustoffe

April 2024 | STRABAG SE

image
Zukunftsbaustoff klimafreundliche Dämmstoffe
© Synthesa-Gruppe

Mit dem Zukauf der Naporo Klima Dämmstoff GmbH von der Firmengruppe Synthesa erweitert STRABAG ihr Produktportfolio um nachhaltige Baustoffe wie Dämmplatten aus Hanf, Flachs und PET-Fasern. Gemeinsam mit Naporo will STRABAG strategisch die Potenziale ausschöpfen, die sich im Bereich nachhaltiger Baustoffe entfalten und so einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität 2040 gehen.

STRABAG bündelt ihre Kompetenzen in TGA und Facility Management

Februar – Mai 2024 | STRABAG SE

image
Kompetenz in Technischer Gebäudeausrüstung erweitert
© STRABAG

Die Kompetenzen des STRABAG-Konzerns im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) werden innerhalb der STRABAG Property and Facility Services (PFS) gebündelt. Dadurch positioniert sich STRABAG als Komplettanbieterin für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden und für klimaneutrale Neubauten – von Beratung, Planung und Ausführung bis hin zum Betrieb über den gesamten Gebäudezyklus. Dabei werden zentrale Bereiche wie Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär (HKLS), Elektrotechnik (ELT), Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) und Energiemanagement (EM) abgedeckt.

Um diese strategische Position zu stärken und das Wachstum weiter voranzutreiben, strebt STRABAG den Ausbau ihrer Eigenleistung in diesen Bereichen an. Die Akquisition der Triburuzek-Gruppe in Österreich und von Climtech in Deutschland stellen wichtige Meilensteine dar. Mit der Übernahme des Multitechnik-Anbieters ELCO gelang darüber hinaus der erfolgreiche Markteintritt in Luxemburg. Durch diese Akquisitionen wurden insgesamt rund 620 Mitarbeiter:innen in die STRABAG-Gruppe integriert. Außerdem unterzeichnete STRABAG im Mai gemeinsam mit PORR einen Kaufvertrag über Teile der VAMED-Gruppe mit einem Gesamtkaufpreis von € 90 Mio. Im Kern handelt es sich um die technische Betriebsführung des AKH Wien (Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien). Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen.

STRABAG erhält Auftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik im slowakischen Banská Bystrica

Juni 2024 | Segment Süd + Ost

image
Energieeffiziente Architektur des Universitätskrankenhauses
© F.D. Roosevelt University Hospital

STRABAG realisiert über ihre slowakische Tochter als Generalunternehmen den Um- und Ausbau des F.D. Roosevelt Universitätskrankenhauses in der slowakischen Stadt Banská Bystrica. Das von der EU geförderte Bauprojekt ist eine der bedeutendsten Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur des Landes der letzten Jahrzehnte. Die Arbeiten im Auftragsvolumen von € 297 Mio. umfassen den Abriss veralteter Bestandsgebäude und die anschließende räumliche Neustrukturierung des Areals mit modernen Neubauten, Außenanlagen und Grünflächen. Die Projektverantwortlichen streben für den Gebäudekomplex eine BREEAM-Zertifizierung an. Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2029 geplant.

STRABAG baut neue Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag

Juni 2024 | Segment Süd + Ost

image
Bautechnologie in Verbindung mit Nachhaltigkeit und Ökologie
© Česká spořitelna

STRABAG realisiert federführend in einem Konsortium den Bau der neuen Zentrale der größten Geschäftsbank in Tschechien, der Česká spořitelna. Der Auftrag umfasst die Errichtung von vier Gebäuden mit einer Nutzfläche von insgesamt 75.000 Quadratmetern sowie einer Passage mit Geschäften, Cafés und einem multifunktionalen Auditorium. Nach Fertigstellung sollen die vier Gebäude die höchste Zertifizierung nach BREEAM Outstanding und WELL Platinum erhalten, gleichzeitig erfüllt das Projekt die Anforderungen der EU-Taxonomie. Der Betrieb des Gebäudekomplexes erfolgt dank Wärmepumpen und Photovoltaik energieneutral. Zudem kommt beim Bau CO2-reduzierter Beton zum Einsatz, wodurch mindestens 25 % der CO2-Emissionen gegenüber Standardbeton eingespart werden können.

Progress Becomes Reality: STRABAG treibt Innovationsprojekte voran

September – November 2024 | STRABAG SE

image
Die TU Wien und STRABAG bündeln ihre Kräfte in Forschung und Entwicklung
© STRABAG

Im September 2024 unterzeichneten STRABAG und die TU Wien, Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung für Technik und Naturwissenschaften, eine neue fünfjährige Kooperationsvereinbarung. Ziel des Innovationsökosystems Wissenschaft-Wirtschaft ist es, in gemeinsamen interdisziplinären F&E-Projekten innovative Lösungen zu entwickeln, die dem nachhaltigen und digitalen Bauen von morgen dienen. Darüber hinaus gilt das Projekt auch der systematischen Talent- und Nachwuchsförderung.

Unter dem Motto „Progress becomes Reality“ präsentierte STRABAG beim Innovation Day in Köln 50 von rund 250 Innovationsprojekten. Dazu gehören Virtual Reality-Schulungen (VR) für Baustellenpersonal, MOLENO® WOHNEN, ein modulares Bausystem für nachhaltigen und effizienten Wohnungsbau, das Generative Design mit seriellen Bauprozessen kombiniert, sowie der Einsatz emissionsarmer Antriebe wie Brennstoffzellen in Radladern. Zudem wurden die Gewinner:innen des Intrapreneurship-Programms „adASTRA“ ausgezeichnet.

STRABAG bringt die Zukunft auf die Straße

September – Oktober 2024 | STRABAG SE

image
STRABAG testet vollautonomen Asphalteinbau und smarte Absperr-Pylonen
© STRABAG

In Österreich erprobten das STRABAG-Kompetenzzentrum TPA und Partner:innen im EU-weiten Projekt InfraROB erfolgreich neue Automatisierungstechniken: Ein autonomer Fertiger baute Asphalt ein, intelligente Roboter übernahmen Absperrung und Markierung, und Sensoren im Asphalt messen Belastungen für die Wartung. Diese innovativen Lösungen sollen Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Straßenbau und in der Instandhaltung nachhaltig verbessern.

STRABAG und Liebherr testeten zudem im Beisein der damaligen österreichischen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler einen wasserstoffbetriebenen Radlader. Das Pilotprojekt soll den CO2-Ausstoß um bis zu 100 Tonnen jährlich senken. Weitere Projekte umfassen den Ersatz dieselbetriebener Mobilgeräte durch elektrische Förderbänder, die durch das Gewicht der Steine Strom für den Eigenverbrauch erzeugen, sowie den Einsatz autonomer, akkubetriebener Elektromuldenkipper.

S&P hebt Corporate Credit Rating auf BBB+, Ausblick stabil an

September 2024 | STRABAG SE

image

Seit 2015 hielt STRABAG ihr solides S&P-Rating von BBB konstant; nun wurde es um eine Stufe auf BBB+ mit stabilem Ausblick angehoben. Damit positioniert sich STRABAG im Spitzenfeld der europäischen Baukonzerne. Grundlage für diese Entscheidung sind die anhaltend starke Performance, der hohe Auftragsbestand, die starken Marktpositionen in den Kernmärkten sowie das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell mit konsequentem Risikomanagement. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin eine solide Netto-Cash-Position erwartet.

Bauauftrag über € 250 Mio. für neues Wohnquartier in Abu Dhabi geht an STRABAG

Oktober 2024 | Segment International + Sondersparten

image
Auf Yas Island errichtet STRABAG das Quartier „Sea la Vie“
© Nine Yards

STRABAG realisiert das Bauprojekt „Sea La Vie“ auf Yas Island im Auftrag der Nine Yards Real Estate Development durch ihre Tochtergesellschaft Züblin Construction L.L.C. Mit einem Investitionsvolumen von mehr als € 250 Mio. umfasst das Vorhaben vier Wohntürme mit 16 bis 18 Stockwerken, 30 Stadtvillen sowie eine dreigeschossige Tiefgarage mit über 1.000 Stellplätzen. Das Projekt zeichnet sich durch modernes Design und innovative Architektur aus und wird von einer großzügigen, badetauglichen Lagune als zentralem Element ergänzt. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.

STRABAG verpflichtet sich zu wissenschaftsbasierten Klimazielen

Oktober 2024 | STRABAG SE

image
Von STRABAG errichteter PV-Park in Ratten/Österreich
© STRABAG

STRABAG schließt sich der Science Based Targets initiative (SBTi) an. Die globale Initiative ist ein Zusammenschluss mehrerer Nichtregierungsorganisationen (NGO), der sich über 1.000 Unternehmen angeschlossen haben, um wissenschaftlich fundierte Klimaziele festzulegen. Damit bekennt sich STRABAG zur Reduktion ihrer CO2e-Emissionen, um in Einklang mit den Pariser Klimazielen die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. STRABAG hat 24 Monate Zeit, ein sogenanntes „Near-Term Target“ bis 2030 zur Prüfung vorzulegen.

STRABAG expandiert nach Australien

November 2024 | STRABAG SE

image
Georgiou arbeitete zuletzt an der Fitzroy River Bridge in Western Australia
© Georgiou Group

Im Einklang mit der Strategie 2030 setzt STRABAG ihre Expansionspläne im angelsächsischen Raum fort und übernimmt 100 % der Anteile an der australischen Georgiou Group Pty Ltd. Das auf Straßen- und Infrastrukturbau spezialisierte Unternehmen beschäftigt rund 875 Mitarbeiter:innen und erzielt einen Jahresumsatz von AUD 1,3 Mrd. (€ 787 Mio.). Damit stellt die Georgiou Group eine ideale Ergänzung zur STRABAG-Gruppe dar. Das erfahrene Management-Team von Georgiou, das über umfassende Expertise und fundierte Marktkenntnisse in Australien verfügt, bleibt auch nach der Übernahme im Unternehmen tätig. Mit diesem Schritt diversifiziert STRABAG ihr Länderportfolio und wird ihr außereuropäisches Geschäft nahezu verdoppeln. Der finale Kaufvertrag wurde am 30.12.2024 unterzeichnet; die Genehmigung des australischen Foreign Investment Review Board (FIRB) erfolgte am 18.12.2024. Das Closing der Transaktion erfolgte am 21.3.2025.

STRABAG baut ihr Wasserinfrastruktur-Portfolio durch Übernahme der WTE-Gruppe deutlich aus

Dezember 2024 | STRABAG SE

image
Virovitica Kläranlage
© STRABAG

Mit der beabsichtigten Übernahme der WTE-Gruppe, einem führenden Anbieter für kommunales und industrielles Wassermanagement, steigt STRABAG zur Komplettanbieterin für Wasserinfrastruktur auf. Die WTE-Gruppe plant, finanziert, baut und betreibt Projekte in den Bereichen Abwassermanagement, Wasserversorgung, Klärschlammbehandlung und Energierückgewinnung in Europa und dem Nahen Osten. Das von STRABAG zu erwerbende WTE-Geschäft wird voraussichtlich eine Jahresleistung von rund € 300 Mio. erwirtschaften.

Bevölkerungswachstum und Klimawandel erfordern leistungsstarke Wasserver- und Abwasserentsorgungslösungen. Durch die Kombination von innovativen WTE-Lösungen mit der Bau- und Projektexpertise von STRABAG sowie dem bestehenden Geschäftsfeld Wassertechnik begegnet man diesen Herausforderungen. Entsprechend der Strategie 2030 wird die konzernweite Wertschöpfungstiefe in den Bereichen Energie und Wasser damit weiter erhöht. Die Verhandlungen zur Übernahme waren zum Zeitpunkt der Berichtsaufstellung noch nicht abgeschlossen, der Zeitplan zur Übernahme wurde angepasst. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der finalen Einigung mit der aktuellen Eigentümerin EVN sowie behördlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter.

STRABAG unterstützt den Netzausbau für die deutsche Energiewende

Dezember 2024 | Segment Nord + West

image
Tiefbauarbeiten an der Stromkabeltrasse SuedOstLink in Thüringen
© STRABAG AG

Die STRABAG AG hat einen weiteren Großauftrag im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich für den Bau eines 34,5 km langen SuedLink-Trassenabschnitts von Gerstungen bis Breitungen in Thüringen erhalten. Damit summiert sich das akquirierte Auftragsvolumen der STRABAG AG für SuedLink und SuedOstLink im Jahr 2024 auf über € 1,1 Mrd. Die beiden Stromkorridore sind zentrale Infrastrukturprojekte für die Energiewende in Deutschland und transportieren künftig Windenergie aus dem Norden und Osten in den Süden.

STRABAG übernimmt insgesamt rund 205 km Trassenbau für SuedLink und etwa 120 km für SuedOstLink. Die Arbeiten umfassen umfangreiche Tiefbau- und Erdarbeiten im offenen Verfahren sowie den Einsatz geschlossener Bohrtechniken zur Hindernisüberquerung. Die Projekte fördern die Umstellung auf erneuerbare Energien und unterstreichen das Engagement von STRABAG, im Einklang mit der Strategie 2030 verstärkt im Energiesektor zu bauen und einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Länderbericht

STRABAG sieht sich als europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen mit starkem Fokus auf Zentral- und Osteuropa. Um das Länderrisiko noch weiter zu streuen und von Marktchancen zu profitieren, ist STRABAG auch auf anderen Kontinenten tätig. Zum einen hat es im Unternehmen Tradition, der Auftraggeberschaft in neue Märkte zu folgen, zum anderen ermöglicht das bestehende Ländernetzwerk mit etablierten Organisationsstrukturen, die Technologie mit geringem Aufwand zu exportieren und in neuen Regionen einzusetzen.

Weltwirtschaft

Wachstumsvergleich Bauleistung versus BIP Europa

image

Rezessionsrisiko gesunken

Trotz einer straffen und synchronisierten Geldpolitik hat sich die globale Wirtschaft widerstandsfähig gezeigt und eine Rezession vermieden. Der erfolgreiche Rückgang der Inflation ist das Ergebnis einer Kombination aus nachlassenden pandemiebedingten Angebotsengpässen und einer wirkungsvollen Geldpolitik, die dazu beigetragen hat, die Inflationserwartungen zu stabilisieren. Mit der Rückkehr der Inflation auf die Zielwerte eröffnen sich nun Möglichkeiten für geldpolitische Lockerungen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln sollen. Dennoch bleibt die Inflation, insbesondere im Dienstleistungssektor, hoch, und externe Schocks wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine oder der Konflikt im Nahen Osten gefährden die Preisstabilität. Zudem bestehen erhebliche Risiken durch hohe Realzinsen und unzureichende Haushaltsanpassungen in großen Volkswirtschaften wie den USA und China. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels und der sozialen Ungleichheit zu begegnen, sind zudem tiefgreifende Reformen erforderlich. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass Maßnahmen zur Energiewende, hin zu erneuerbaren Energien und weg von fossilen Brennstoffen, unabdingbar sind und entsprechende Investitionen vordringlich umgesetzt werden müssen.

Die Weltbank sieht für 2024 das Wachstum der Weltwirtschaft bei 3,2 % und geht auch für 2025 von einem Plus von 3,3 % aus. Weltweite Maßnahmen gegen die Inflation waren weitgehend erfolgreich, auch wenn der Preisdruck in einigen Ländern anhält. Nach einem Höchststand von 9,4 % im dritten Quartal 2022, wird die Teuerung im Jahr 2024 auf 3,5 % zurückgehen.

Für die EU errechnete die OECD für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 0,7 %, wobei das BIP in Deutschland stagnierte und in Österreich leicht rückläufig war. Das Bruttoinlandsprodukt der 19 Euroconstruct-Länder (EC-19) stieg 2024 um 0,9 %. Dabei variieren die Länderraten nur leicht, sie liegen zwischen -0,6 % und +2,8 %. 2025 wird für den EC-19-Raum ein BIP-Wachstum von 1,5 %, für 2026 von 1,7 % und für 2027 von 1,5 % erwartet.

Alle Wachstumsprognosen sowie Bauvolumina auf Ebene der einzelnen Volkswirtschaften wurden den Berichten von Euroconstruct und EECFA (Eastern European Construction Forecasting Association) vom Winter 2024 entnommen. Die angegebenen Marktanteilsdaten basieren auf den Daten aus dem Geschäftsjahr 2024 sowie auf Schätzungen für das Jahr 2024 von Euroconstruct und EECFA.

Bauwirtschaft

Divergierende Trends im Bausektor

Die Bauwirtschaft in den EC-19-Ländern verzeichnete 2024 einen Rückgang von 2,4 % (2023: -1,3 %). Dieser deutliche Rückgang ist das Ergebnis der kumulierten negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vor allem in Form von Inflation und Erhöhungen der Leitzinsen. Weitere Herausforderungen stellten der Arbeitskräftemangel, strengere regulatorische Anforderungen und ungelöste Budgetfragen auf nationaler Ebene dar. Mit einer schrittweisen Senkung der Leitzinsen, sinkendem Preisdruck und steigenden Reallöhnen wird jedoch eine Erholung erwartet. Zusätzlich sollen öffentliche Fördermaßnahmen, insbesondere für klimarelevante Renovierungen und Sanierungen von Gebäuden, positive Impulse geben.

Sektoral betrachtet zeigte sich der Tiefbau 2024 resilient und entwickelte sich mit einem Plus von 1,1 % am besten. Der sonstige Hochbau ging um 0,9 % leicht zurück und der Wohnbau musste angesichts des Umfelds mit -4,8 % deutliche Einbußen hinnehmen. Am stärksten wuchs die spanische Bauwirtschaft mit einem Plus von 2,0 %, gefolgt von Portugal mit +1,5 % und Irland mit +1,4 %. Die Slowakei bildete mit -6,5 % das Schlusslicht vor Finnland (-5,4 %) und Schweden (-5,3 %). Im Jahr 2025 soll sich das Bauwachstum der 19 Euroconstruct-Länder mit +0,6 % wieder ins Positive drehen. 2026 und 2027 werden Anstiege um 1,8 % respektive 1,7 % erwartet. In den zentral- und osteuropäischen Kernmärkten der STRABAG SE ist die Bauwirtschaft 2024 um 2,6 % gesunken, für 2025 und 2026 werden Anstiege von 1,4 % bzw. 2,3 % prognostiziert.

Bausektoren

Wachstumsvergleich Bausektor Europa

image

Tiefbau resilient, Wohnbau stark rückläufig

Der Wohnbau, in dem nach wie vor nahezu die Hälfte der gesamten europäischen Bauleistung erbracht wird, war 2024 mit einem Volumen von € 1.059,9 Mrd. um 4,8 % rückläufig. In absoluten Zahlen erreichte Deutschland vor Frankreich das höchste Bauvolumen im Wohnbau, gefolgt von Italien und dem Vereinigten Königreich. Ein positives Wachstum erzielten Polen, Spanien und Portugal. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Wohnbau in Finnland und Italien, gefolgt von Schweden und Norwegen. Euroconstruct sagt für 2025 einen leichten Rückgang der Bauleistung in Höhe von 0,8 % voraus. 2026 dreht sich der Trend mit 1,4 % wieder ins Positive, auch für 2027 wird ein Plus von 1,8 % prognostiziert.

Der sonstige Hochbau – sein Anteil am europäischen Bauvolumen liegt bei 30 % – verzeichnete 2024 einen leichten Rückgang von 0,9 %. Deutschland ist der größte Markt für dieses Segment, gefolgt von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien. Die höchsten Zuwächse gab es in Italien und Irland, gefolgt von Portugal und der Schweiz. Am schwächsten entwickelte sich der sonstige Hochbau in Schweden, Polen, Ungarn und Dänemark. Euroconstruct prognostiziert für das Segment für 2025 eine Erholung mit einem Plus von 1,3 %. Für 2026 und 2027 wird ein Plus von 2,1 % bzw. 1,6 % erwartet.

Der Tiefbau, der rund 20 % zur europäischen Bauleistung beiträgt, erwies sich 2024 mit einem Plus von 1,1 % als resilientestes Segment. Die Entwicklung in den einzelnen Staaten verlief sehr unterschiedlich. In absoluten Zahlen lag Deutschland vor Italien, dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Die stärksten Zuwächse gab es in Italien, Belgien, Dänemark und Spanien. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Tiefbau in der Slowakei, Polen, Finnland und Ungarn. 2025 und 2026 soll die Wachstumsrate im europäischen Tiefbau jeweils bei +2,5 % bzw. +2,1 % liegen, für 2027 wird ein Plus von 1,5 % erwartet.

STRABAG erbringt den Großteil ihrer Leistung im Infrastrukturbereich, schwerpunktmäßig im Verkehrswegebau. Mehr als 60 % unserer Kund:innen sind dem öffentlichen Sektor zuzurechnen. Insbesondere die Nachfrage der öffentlichen Hand im Bereich der Infrastruktur wirkt sich stabilisierend aus. Der Anteil des Wohnbaus an der Konzernleistung beläuft sich auf unter 10 %.

Entwicklung in den Kernmärkten der STRABAG SE

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Bauwirtschaft in den acht Kernmärkten der STRABAG SE im abgelaufenen Jahr dar. 2024 entfielen 86 % der Konzernleistung auf diese Länder, deren Entwicklung somit in besonderem Maße für STRABAG von Bedeutung ist.

Deutschland

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Deutschland

49

479,8

0,0

0,5

-2,8

-1,0

Die deutsche Volkswirtschaft stagnierte im Jahr 2024, belastet durch externe Krisen wie den Ukraine-Konflikt, den technologischen Wandel und Konkurrenz aus China. Gleichzeitig wirken sich hohe Energiekosten und strenge Regulierungen negativ aus. Ab 2025 sollen sinkende Zinsen und Kaufkraftgewinne wieder für etwas mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct prognostiziert für 2025 ein Wachstum von +0,5 %, während für 2026 ein Anstieg von 1,5 % und für 2027 ein Zuwachs von 1,0 % erwartet wird.

Die deutsche Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang der Bauleistung um 2,8 %, wobei insbesondere der Wohnungsbau betroffen war. Bauinvestitionen wurden aufgrund des Anstiegs der Baupreise um mehr als 40 % in den letzten vier Jahren zurückgefahren. Dies betraf zum Teil auch den Tiefbau, wo Projekte trotz eines hohen Infrastrukturbedarfs durch die angespannte öffentliche Finanzlage gebremst wurden. Andererseits ergaben sich Chancen im Bereich der Energiewende. Neuwahlen infolge des Bruchs der Ampelkoalition könnten Investitionsentscheidungen weiter verzögern. Euroconstruct prognostiziert für den Zeitraum 2024–2026 einen weiteren Rückgang des Bauvolumens um 4 %, bevor ab 2027 eine Stabilisierung erwartet wird.

Im Wohnbau ging das Bauvolumen 2024 um 4,6 % zurück. Trotz anhaltend hoher Nachfrage verzichteten sowohl private Auftraggeber:innen als auch Wohnbauunternehmen angesichts hoher Zinsen, begrenzter öffentlicher Fördermittel und gestiegener Baukosten auf Neubauprojekte. Der Rückgang wurde durch einen stabileren Renovierungsmarkt abgemildert, der dank thermischer und energetischer Sanierungen lediglich um 1 % schrumpfte. Euroconstruct prognostiziert, dass 2024 mit -4,6 % den vorläufigen Tiefpunkt im Wohnbausektor markiert. Für 2025 und 2026 wird eine moderat rückläufige Entwicklung erwartet, mit Rückgängen von 1,9 % beziehungsweise 1,0 %.

Der sonstige Hochbau, der 2024 um 1,7 % schrumpfte, litt unter der ökonomischen Unsicherheit und der teilweisen Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie der öffentlichen Hand, vor allem der Gemeinden. Euroconstruct erwartet für den Sektor für 2025 einen minimalen Rückgang von 0,1%, 2026 dreht der Trend mit 0,7 % wieder ins Positive.

Der Tiefbausektor verzeichnete 2024 einen Zuwachs um 1,0 %. Die langfristigen staatlichen Investitionsprogramme in die Bahn-, Wasser- und Straßeninfrastruktur wirken weiterhin positiv. Durch Investitionen in Projekte der Energiewende zeichnet sich im Energiebereich mittel- und langfristig weiteres Marktwachstum ab. Die Kommunen hingegen hielten sich bei Straßen- und Wasserbauprojekten zurück. 2025 und 2026 rechnet man mit einem leichten Zuwachs von 0,2 % respektive 0,3 % p. a.

Mit einem Marktanteil von 2,0 % am gesamten Bauvolumen ist der STRABAG-Konzern das führende Bauunternehmen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 49 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 47 %) mit € 9.361,43 Mio. in Deutschland erwirtschaftet. Der überwiegende Teil der Leistung entfällt auf das Segment Nord + West, während das in Deutschland erbrachte Building Solutions-Geschäft (vormals Property & Facility Services) dem Segment International + Sondersparten zugeordnet sind.

Österreich

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Österreich

15

49,9

-0,6

1,0

-4,4

0,4

Mit einem BIP-Rückgang von 0,6 % setzte sich die milde Rezession aus dem Jahr 2023 in Österreich fort. Nachlassende Inflation, steigende Reallöhne und sinkende Zinsen der Europäischen Zentralbank (EZB), kombiniert mit staatlichen Konjunkturpaketen, dürften mit leichter Verzögerung das BIP in den Folgejahren positiv beeinflussen. Dem stehen wirtschaftliche Unsicherheit, geringere betriebliche Investitionen, eine steigende Arbeitslosenquote und ein wachsendes nationales Budgetdefizit entgegen. Dennoch prognostiziert Euroconstruct für 2025 ein Wachstum von 1,0 %, das 2026 auf 1,5 % steigen und sich 2027 stabil auf diesem Niveau halten soll.

Die österreichische Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,4 %, insbesondere im Hochbau. Die bereits 2023 spürbaren dämpfenden Effekte – anhaltend hohe Zinsen, strenge Kreditvergaberichtlinien und erhöhte Baukosten – setzten sich auch 2024 fort. Eine Trendumkehr zeichnete sich jedoch ab. Euroconstruct erwartet für 2025 ein leichtes Wachstum von 0,4 % und für 2026 sowie 2027 eine Zunahme von 1,6 % bzw. 0,9 %.

Mit einem Rückgang von 6,3 % war der Wohnbau 2024 erwartungsgemäß der am stärksten rückläufige Bausektor. Ursache war eine Kombination aus erhöhten Inflationsraten und Hypothekarkreditzinsen sowie strikten Kreditvergaberichtlinien, weshalb der Rückgang in Österreich stärker ausfiel als im europäischen Durchschnitt. Die entsprechende Verordnung wird jedoch Mitte 2025 auslaufen. Stabilisierend wirkte der Renovierungsmarkt, der dank hoher Nachfrage nach energetischen und thermischen Sanierungen um 3,8 % zulegte. Insgesamt wird sich der Rückgang 2025 auf 0,5 % abschwächen, bevor der Trend 2026 mit einem Wachstum von 1,5 % wieder ins Positive dreht.

Das Bauvolumen im sonstigen Hochbau war 2024 vom Zusammenspiel aus schwacher Konjunktur, höheren Baukosten und anhaltend hohen Zinssätzen negativ beeinflusst und verringerte sich um 4,1 %. Besonders im gewerblichen Bereich wurden zahlreiche Investitionen in Neubau und Renovierung vorerst verschoben, doch eine Erholung in diesem Segment ist absehbar. 2025 wird der sonstige Hochbau laut Euroconstruct ein Wachstum von 0,8 % verzeichnen und 2026 ein moderates Plus von 2,6 % erwarten lassen.

Der Tiefbau verzeichnete 2024 aufgrund der anhaltend starken staatlichen Investitionstätigkeit in Infrastrukturprogramme ein Wachstum von 1,7 %. Der Ausbau des Straßen- und insbesondere des Schienennetzes war fest im österreichischen Budget verankert. An Bedeutung gewinnen Investitionen in den Energiesektor für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie in den Telekommunikationsbereich für ein flächendeckendes Breitbandnetz. Für 2025 wird ein deutliches Wachstum von 2,6 % erwartet. Aus den aktuellen Investmentplänen lässt sich ableiten, dass der Tiefbau 2026 um 0,3 % zurückgehen wird.

Der STRABAG-Konzern erzielte in seinem Heimatmarkt Österreich 2024 insgesamt 15 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 16 %). Weiterhin gehört Österreich damit neben Deutschland und Polen zu den Top 3-Märkten des Konzerns. Die Leistung erreichte 2024 ein Volumen von € 2.855,94 Mio. Damit hält STRABAG in Österreich einen Anteil von 5,7 % am Bauvolumen des Gesamtmarkts.

Polen

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Polen

9

71,7

2,7

3,4

-2,5

4,9

Nach der Stagnation im Jahr 2023 legte Polens Wirtschaft 2024 mit einem BIP-Wachstum von 2,7 % kräftig zu. Wesentliche Impulse kamen von einer Erholung der Binnennachfrage, höherem privaten Konsum, niedrigeren Inflationsraten und steigenden Reallöhnen. Verzögerungen bei EU-Fördergeldern und im National Recovery Plan verhinderten höhere Investitionen. Diese könnten ab 2025 für mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct erwartet ein BIP-Wachstum von 3,4 % für 2025 und +2,8 % bzw. +3,1 % für die Jahre 2026 und 2027.

Die polnische Bauwirtschaft schrumpfte 2024 um 2,5 %, bedingt durch hohe Bau- und Energiekosten, einen Mangel an Fachkräften und die Neuausrichtung der Politik durch die neue Regierung. Hinzu kamen Belastungen durch den Übergang zwischen EU-Förderperioden sowie zurückhaltendere kommunale Investitionen im Wahljahr. Positive Impulse liefern jedoch steigende Reallöhne, stabile Preise und gelockerte Kreditrichtlinien. Ab 2025 sollen sowohl neue EU-Fördermittel aus dem National Recovery Plan als auch der hohe nationale Investitionsbedarf die Bauwirtschaft beleben, mit prognostizierten Wachstumsraten von +4,9 % im Jahr 2025, +6,1 % im Jahr 2026 und +4,0 % im Jahr 2027.

Entgegen dem europäischen Trend konnte der polnische Wohnbausektor 2024 ein deutliches Wachstum von +4,6 % verbuchen. Hohe Renditen bei Wohnungsbauprojekten und eine solide Nachfrage ermutigten Bauträger, neue Projekte zu starten, was einen Anstieg der Baugenehmigungen zur Folge hatte. Stabilere Preise, gelockerte Kreditvergaberichtlinien, sinkende Zinsen, niedrigere Inflation und staatliche Förderprogramme zur Wohnbaufinanzierung unterstützten diese Entwicklung. Auch der Renovierungssektor profitierte vom hohen Modernisierungsbedarf im Gebäudebestand gemäß EU-Vorgaben. Dieser positive Trend dürfte anhalten, mit einer prognostizierten Steigerung von 3,8 % im Jahr 2025 und 5,3 % im Jahr 2026.

Der sonstige Hochbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 5,9 %, maßgeblich bedingt durch ausbleibende staatliche Investitionen und verzögerte EU-Fördergelder. Steigende Kosten für Löhne, Treibstoff und Elektrizität verstärkten zudem die Unsicherheit bei Investor:innen. Ab 2025 dürften staatliche Investitionen im Rahmen des National Recovery Plans, insbesondere in öffentliche Gebäude, Militäreinrichtungen sowie energetische und thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, für neuen Schwung sorgen. Euroconstruct sagt für den sonstigen Hochbau ein Wachstum von 2,7 % im Jahr 2025 und 4,5 % im Jahr 2026 voraus.

Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der Tiefbau in Polen 2024 einen Rückgang von 4,7 %. Die zuvor hohe Nachfrage, bedingt durch die beschleunigte Umsetzung nationaler und lokaler Programme im Straßen-, Energie- und Wasserinfrastrukturbereich, ließ infolge einer Verlangsamung staatlicher Investitionen deutlich nach. Mit der Freigabe von EU-Fördermitteln für den National Recovery Plan sowie für dringend notwendige Reparaturen nach Überflutungen im Südwesten Polens geht Euroconstruct für 2025 von einem starken Anstieg von 8,2 % und für 2026 von einer weiteren Steigerung von 8,4 % aus.

Als Nummer 2 der Baubranche in Polen realisierte STRABAG hier 2024 ein Bauvolumen von € 1.696,65 Mio. und damit 9 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 7 %). Polen stellt somit den drittgrößten Markt der STRABAG-Gruppe dar. Ihr Marktanteil am gesamten polnischen Baumarkt betrug 2,4 %.

Tschechien

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Tschechien

5

39,6

1,1

2,7

-1,0

1,3

Die tschechische Wirtschaft erzielte 2024 ein moderates BIP-Wachstum von 1,1 %. Hohe Staatsausgaben und umfangreiche Investitionen von Regierung und EU trugen maßgeblich zur positiven Entwicklung bei. Zusätzliche Impulse kamen von einer rückläufigen Inflation, sinkenden Zinsen und einer vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote. Für 2025 wird ein stabiles BIP-Wachstum von 2,7 % erwartet, gefolgt von 2,5 % im Jahr 2026 und 2,7 % im Jahr 2027.

Die tschechische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen moderaten Rückgang von 1,0 %. Ein anhaltender Fachkräftemangel sowie steigende Preise für Baumaterialien und Energie belasteten die Branche. Dennoch konnte der Sektor von Fördergeldern aus verschiedenen EU-Programmen profitieren, die wichtige Impulse setzten. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 1,3 %. In den Folgejahren wird eine weitere Beschleunigung erwartet, mit Zuwächsen von 2,7 % im Jahr 2026 und 3,6 % im Jahr 2027.

Der Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,4 %, insbesondere im Neubausektor, was auf weiterhin hohe Kreditzinsen und die Inflation der Vorjahre zurückzuführen ist. Gleichzeitig sorgt die steigende Nachfrage nach Mietwohnungen dafür, dass Bauträger und die Regierung künftig verstärkt investieren dürften. Der Renovierungsmarkt zeigte sich robust und legte 2024 um 2,7 % zu. Euroconstruct prognostiziert für den Wohnbau ab 2025 eine Erholung, mit einem Wachstum von 3,1 % im Jahr 2025 und 4,1 % im Jahr 2026.

Der sonstige Hochbau in Tschechien wies 2024 ein moderates Wachstum von 0,8 % auf. Investitionen konzentrierten sich vor allem auf Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, während der Bau von Industrie- und Logistikgebäuden an Bedeutung verlor. Der durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Boom im Onlinehandel, der den Bau von Logistikgebäuden stark vorangetrieben hatte, zeigt inzwischen eine rückläufige Tendenz. Für 2025 wird im sonstigen Hochbau ein Wachstum von 1,6 % erwartet, das sich 2026 auf 3,0 % steigern soll.

Der tschechische Tiefbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,6 %, insbesondere der Renovierungsmarkt (-4,8 %) schwächelte. Im Gegensatz dazu zeigen sich neue Projekte als Wachstumsfeld, unterstützt durch Förderungen von Regierung, lokalen Behörden und EU-Programmen. Schwerpunkte liegen auf Großprojekten wie dem Ausbau der Transportinfrastruktur, Hochgeschwindigkeitsstrecken für Züge und geplanten Atomkraftwerken. Für 2025 wird ein weiterer Rückgang von 2,0 % erwartet, während für 2026 eine Stagnation des Segments bei 0,0 % prognostiziert wird.

In Tschechien ist STRABAG die Nummer 3 im Markt. Mit einer Leistung von € 1.016,84 Mio. entfielen 2024 rund 5 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 5 %) auf das Land. Der Marktanteil am gesamten Baumarkt beträgt 2,6 %.

Ungarn

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Ungarn

3

22

1,4

3,2

-4,3

2,8

Die ungarische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum des BIP von 1,4 %. Aufholende Reallöhne, stabile Beschäftigungszahlen und eine Normalisierung der Inflation trugen dazu bei, die Stagnation des Vorjahres zu überwinden. Gegenläufig wirkten jedoch weiterhin erhöhte Zinsen und reduzierte Investitionen infolge einer verschärften Budgetdisziplin. Für 2025 wird ein BIP-Plus von 3,2 % prognostiziert, gefolgt von 4,0 % im Jahr 2026 und 3,0 % im Jahr 2027.

Die ungarische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,3 %. Der staatliche Investitionsstopp wird nur schrittweise gelockert, und die positiven Effekte durch freigegebene EU-Mittel sowie andere Finanzierungen werden erst in den kommenden Jahren spürbar. Euroconstruct geht daher für 2025 für die ungarische Bauwirtschaft von einem Plus von 2,8 % aus, das sich 2026 auf 4,3 % und 2027 auf 4,6 % erhöhen soll.

Nach einem erheblichen Einbruch von 14,2 % im Jahr 2023 schrumpfte der Wohnbau 2024 erneut um 4,0 %. Insbesondere der Neubau wurde weiterhin durch den staatlichen Investitionsstopp sowie durch die hohen Baukosten, erhöhte Zinssätze und niedrige Verkaufspreise belastet. Ab 2025 wird jedoch eine Erholung erwartet, unterstützt durch Regierungsmaßnahmen wie Mittel aus Pensionsfonds, Renovierungszuschüsse für Landhäuser, Zinsobergrenzen, niedrigere Anzahlungen sowie eine reduzierte Mehrwertsteuer für bestimmte Regionen und für den Erwerb neuer Eigenheime. Dies soll 2025 zu einem starken Wachstum von 9,9 % und weiteren 6,2 % im Jahr 2026 führen.

Der sonstige Hochbau ging in Ungarn im Berichtsjahr um 5,3 % zurück. Der Sektor litt unter der zögerlichen Lockerung des staatlichen Investitionsstopps und dem Abschluss vieler Großprojekte, mitunter im Bereich E-Mobilität und öffentliche Verwaltungsgebäude. Positive Impulse könnten sich durch teilweise freigegebene EU-Gelder und wachsende staatliche Aktivitäten im Vorfeld der Parlamentswahlen 2026 ergeben. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct einen weiteren Rückgang um 2,1 %, bevor der Sektor 2026 mit einem Zuwachs von 1,5 % wieder ins Wachstum zurückkehrt.

Der ungarische Tiefbau verzeichnete im Jahr 2024 einen Rückgang von 3,2 %, wobei insbesondere der schwache Renovierungssektor mit einem Minus von 9,2 % das Gesamtergebnis stark belastete. Positive Impulse könnten durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und aus China in Höhe von jeweils € 1 Mrd. entstehen, die fehlende EU-Gelder vorerst teilweise kompensieren. Große Straßenbauprojekte werden aufgrund einer Ausnahme vom Investitionsstopp anlaufen. Zusätzlich wird möglicherweise der Bau eines großen Kernkraftwerks sowie ein umfangreiches Instandhaltungsprogramm für das Eisenbahnnetz starten. Laut Euroconstruct wird dies zu einem merkbaren Wachstum von 4,1 % im Jahr 2025 und 6,3 % im Jahr 2026 führen.

€ 619,52 Mio. und damit 3 % der Leistung des STRABAG-Konzerns wurden 2024 in Ungarn erwirtschaftet (2023: 4 %). Damit nimmt STRABAG den 3. Platz im ungarischen Baumarkt ein. Ihr Anteil am Gesamtmarkt erreichte 2,8 %.

Rumänien

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Rumänien

2

36,8

2,8

3,5

-3,9

-1,0

Die rumänische Volkswirtschaft verzeichnete im Jahr 2024 ein Wachstum von 2,8 %, blieb jedoch leicht hinter den Erwartungen zurück. Die Konsumentenpreise sanken langsamer als angenommen, und die Zinsen verharrten auf hohem Niveau. Dennoch sorgten hohe Beschäftigungszahlen und schneller steigende Reallöhne für Zuversicht, dass sowohl der Konsum als auch Investitionen in den kommenden Jahren anziehen werden. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit einem merklichen BIP-Zuwachs von 3,5 % bzw. 3,7 %.

Im Gegensatz zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft ging die Leistung der rumänischen Bauindustrie im Berichtsjahr um 3,9 % zurück. Anhaltend hohe Baukosten und Zinsen betrafen alle Segmente. Zudem wurden die Mindestlöhne deutlich angehoben, was die Baukosten zunehmend in die Höhe trieb. EECFA geht 2025 von sinkenden Zinsen und folglich höheren Investments aus. Für 2025 wird die Bauleistung in Rumänien nochmals um 1,0 % sinken, ehe es 2026 wieder zu einer leichten Erholung von +1,1 % kommt.

Der Wohnbau entwickelte sich mit einem Minus von 11,6 % erwartungsgemäß am stärksten rückläufig. Dies ist vor allem auf das Neubausegment zurückzuführen. Hohe Baukosten und anhaltend hohe Zinsen wirkten sich negativ auf die Entwicklung aus. Gleichzeitig wächst bei Entwickler:innen und Käufer:innen die Hoffnung auf eine Erholung des Immobilienmarkts, die auf der Erwartung sinkender Zinsen, besserer Finanzierungsbedingungen und steigender Reallöhne beruht. EECFA geht davon aus, dass der Tiefstand 2024 erreicht wird, und rechnet 2025 mit einem leichten Rückgang von 0,7 %, bevor der Markt 2026 mit 0,7 % wieder ins Positive dreht.

Der sonstige Hochbau in Rumänien verzeichnete 2024 einen Rückgang von 3,9 %, wobei der Renovierungsmarkt mit einem Zuwachs von 8,9 % stabilisierend wirkte. Hauptursache für den Rückgang war der schwache Neubaumarkt für Bürogebäude, der sich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der verstärkten Verlagerung hin zu Remote-Arbeit nicht erholen konnte. Für die kommenden Jahre wird erwartet, dass EU-Kofinanzierungen Investitionen in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen fördern. Zudem wird ein Wachstum im Bereich der gewerblichen Gebäude prognostiziert, da steigende Reallöhne den Konsum ankurbeln und Einzelhändler:innen ihre Expansionspläne vorantreiben sollten. Für 2025 und 2026 prognostiziert EECFA ein moderates Wachstum von 1,2 % bzw. 1,3 %.

Der Tiefbau erwies sich 2024 mit einem Wachstum von 4,9 % als stärkstes Segment der rumänischen Bauindustrie, wozu der Renovierungsmarkt mit einem Plus von 15,5 % besonders beitrug. Investitionen in den Straßen- und Schienenbau, Mittel aus dem National Recovery and Resilience Plan (NRRP) sowie EU-Förderungen wirkten unterstützend. Belastend könnten künftig der Umstieg auf das neue EU-Programm, das höhere Eigenmittel erfordert, sowie mögliche Kürzungen des NRRP-Budgets wirken. EECFA prognostiziert für 2025 aufgrund einer neuen Regierung einen kurzfristigen Einbruch von -2,7 %. Für 2026 wird jedoch eine Erholung mit einem Plus von 1,4 % erwartet.

Der STRABAG-Konzern erreicht mit einer Leistung von € 467,13 Mio. im Jahr 2024 einen Anteil von 1,3 % am gesamten rumänischen Baumarkt und sichert sich damit den 4. Platz im Markt.

Slowakei

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Slowakei

2

10,20

2,30

2,20

-6,50

2,70

Die slowakische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum von 2,3 %. Steigende Reallöhne und eine sinkende Inflation stützten den Privatkonsum, welcher rückläufige EU-Fördergelder kompensierte. Der Arbeitskräftemangel wirkte leicht dämpfend, doch wurden die Hürden für Arbeitsbewilligungen von Drittstaatenangehörigen sukzessive gesenkt. Investitionen aus dem Recovery and Resilience-Plan (RRP) sowie durch erhöhte Militärimporte dürften das BIP in den kommenden Jahren stabil im positiven Bereich halten. Euroconstruct erwartet ein Wachstum von 2,2 % im Jahr 2025, 2,4 % in 2026 und 1,0 % in 2027.

Die slowakische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen deutlichen Rückgang von 6,5 % über alle Segmente hinweg. Der Regierungswechsel im Jahr 2023 führte zu Verzögerungen bei verschiedenen Bauprojekten. Die daraus resultierenden Sparmaßnahmen wirkten ebenso belastend wie die Nachwirkungen gestiegener Kosten für Material, Energie und Bauleistungen. In den kommenden Jahren könnten Investitionen aus dem RRP, EU-Gelder sowie verstärkte private und ausländische Investitionen die Bauwirtschaft wiederbeleben. Für 2025 erwartet Euroconstruct ein Wachstum von 2,7 %, 2026 von 2,8 %, während 2027 mit einer stagnierenden Entwicklung von +0,1 % gerechnet wird.

Der slowakische Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 6,8 %, was vor allem dem Neubau zuzuschreiben ist. Das Segment leidet unter den anhaltend hohen Baukosten und den weiterhin hohen Kreditzinsen. Positive Impulse werden jedoch durch gestiegene Reallöhne und Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude erwartet. Laut Euroconstruct soll der Wohnbau 2025 um 1,7 % zulegen, bevor 2026 ein stärkeres Wachstum von 5,6 % prognostiziert wird.

Mit einem Rückgang von 1,2 % zeigte sich der sonstige Hochbau 2024 leicht rückläufig. Die Sparpolitik der neuen Regierung führte zu geringeren Investitionen, und die weiterhin hohen Kosten bremsten das Wachstum. Impulse werden vor allem durch Fördermittel für Projekte im Gesundheits- und Bildungsbereich erwartet, während die Autoindustrie nach wie vor als wichtigste private Investorin gilt. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 3,0 % und für 2026 einen weiteren Anstieg um 2,2 %.

Nach einem ungewöhnlich starken Wachstum von 11,2 % im Jahr 2023 fiel der Tiefbau 2024 um 13,4 % stark ab. Die Ursachen lagen in gestiegenen Materialkosten, langen Vergabeverfahren und Verzögerungen bei der Fertigstellung großer Projekte. Investitionen in zentrale Infrastrukturprojekte, wie Straßen- und Bahnstrecken, wurden aufgrund begrenzter staatlicher und EU-Mittel verschoben. Mit einer steigenden Nachfrage nach moderner Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Elektrifizierung und Modernisierung von Bahnlinien sowie dem Ausbau von Straßen- und Energienetzen, wird für 2025 eine Erholung erwartet. Euroconstruct prognostiziert ein Wachstum von 4,0 % im Jahr 2025 und einen Rückgang von 1,3 % im Jahr 2026.

Mit einem Marktanteil von 3,0 % und einer Leistung von € 305,43 Mio. im Jahr 2024 ist STRABAG führend im slowakischen Markt. 2024 trug die Slowakei 2 % zur Gesamtleistung des Konzerns (2023: 2 %) bei.

Kroatien

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Kroatien

1

8,2

3,6

3,3

4,3

0,8

Die kroatische Wirtschaft wuchs 2024 um 3,6 % und profitierte weiterhin von den Vorteilen des Beitritts zum Schengen-Raum und zur Eurozone im Vorjahr. Der Tourismussektor erzielte erneut starke Ergebnisse. Die Reallöhne stiegen deutlich, und sowohl die Arbeitslosenquote als auch die Inflation gingen allmählich zurück. Angesichts dieser positiven Entwicklungen prognostiziert EECFA für 2025 und 2026 stabile BIP-Zuwächse von 3,3 % bzw. 2,9 %.

Die kroatische Bauindustrie erzielte 2024 ein Wachstum von 4,3 %, das vor allem durch einen starken Wohnbaumarkt und anhaltend hohe Investitionen in Großprojekte im Tiefbau gestützt wurde. Im Hochbausegment zeichnen sich erste Anzeichen für kurz- bis mittelfristige Rückgänge ab, die jedoch durch einen starken Tiefbaumarkt ausgeglichen werden dürften. Für 2024 und 2025 prognostiziert EECFA einen leichten Anstieg der Bauleistung um 0,8 % bzw. 0,4 %.

Der kroatische Wohnbau wuchs 2024 um 7,5 %, was vor allem auf die anhaltend hohe Nachfrage zurückzuführen ist. Allerdings könnten spürbare Preisanstiege und neue Regierungsmaßnahmen, die auf die Nutzbarmachung von Leerstandswohnungen abzielen, in den kommenden Jahren zu einer Abschwächung der Nachfrage führen. Positive Impulse kommen durch sinkende Wohnkreditkosten, steigende Reallöhne und die weiterhin hohe Nachfrage ausländischer Käufer:innen. Darüber hinaus soll der National Housing Plan leistbares und nachhaltiges Wohnen fördern und energetische Sanierungen erleichtern. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit Rückgängen von 0,6 % bzw. 2,7 %.

Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der sonstige Hochbau 2024 einen leichten Anstieg von 0,4 %. Positiv entwickelten sich der Markt für Bürogebäude sowie für Bildungs- und Gesundheitsbauten, die von EU-Förderungen gestützt wurden. Dagegen ging der Markt für Industrie- und Logistikgebäude zurück, da Auftragsbestände weitgehend abgearbeitet wurden. Auch der Einzel- und Großhandel sowie der Hotelmarkt entwickelten sich angesichts der Inflation eher zurückhaltend. Langfristig könnten jedoch der starke Tourismus und die wachsende Bedeutung Kroatiens als Industriestandort für eine Erholung dieser Segmente sorgen. EECFA rechnet für 2025 und 2026 mit Rückgängen von 2,0 % bzw. 2,3 %.

Der kroatische Tiefbau legte im Berichtsjahr um 3,8 % zu, insbesondere dank Investitionen in Kommunikations- und Elektrizitätsnetze sowie dem Großprojekt TEN-T, das die Verlängerung zweier Kernnetzkorridore nach Kroatien umfasst. Der Schienen- und Straßenbau entwickelte sich langsamer als erwartet, soll aber in den nächsten Jahren aufholen. Die rasche Abarbeitung bestehender Aufträge bei komplexen Großbaustellen sorgt kurzfristig für ein niedrigeres vorhandenes Projektvolumen, doch ab 2026 sind weitere Großprojekte geplant. Zusätzliche Impulse dürften Investitionen in das Stromnetz und den Ausbau erneuerbarer Energien bringen. Entsprechend optimistisch sind die Prognosen von EECFA: Für 2025 wird ein Wachstum von 5,3 %, für 2026 ein Anstieg von 6,7 % erwartet.

Im Jahr 2024 erzielte der STRABAG-Konzern in Kroatien eine Leistung von € 222,72 Mio. und erreichte mit einem Anteil von 2,7 % den 2. Platz am gesamten kroatischen Baumarkt.

Weitere Länder und Regionen

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum

Bauwachstum

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Vereinigtes Königreich

4

279,7

0,9

1,7

-0,8

2,9

Schweiz

1

73,1

1,5

1,2

0,9

2,6

Schweden

< 1

51,7

0,7

1,8

-5,3

5,3

Italien

< 1

288,1

0,5

0,9

-3,3

-4,8

Serbien

< 1

7,3

3,8

4,0

7,5

-2,1

Slowenien

< 1

5,1

1,5

2,4

-8,4

0,7

Bulgarien

< 1

14,0

2,4

2,9

3,3

3,1

Dänemark

< 1

44,9

2,1

2,3

-2,3

2,4

Darüber hinaus ist STRABAG in den Regionen Americas, Naher Osten, Afrika und Asien sowie in Benelux und sonstigen europäischen Ländern aktiv. Auf diese Regionen entfällt ein Anteil von 7 % an der Konzernleistung (2023: 7 %).

Konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung

Hintergrund

Am 5.1.2023 hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) die bis dahin gültige Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) abgelöst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts am 4.4.2025 ist die Umsetzung der CSRD in österreichisches Recht noch nicht erfolgt.

Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das die EU-Richtlinie 2014/95/EU umsetzt, erstellt. Sie behandelt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unseres Unternehmens. Gemäß § 267a des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) müssen bestimmte Themen in der nichtfinanziellen Erklärung behandelt werden, sofern sie für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten relevant sind. In diesem Bericht werden diese Themen in den folgenden Kapiteln behandelt: E1, E4 und E5 (Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmerbelange), sowie S1, S2 und S3 (Achtung der Menschenrechte) und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht wurde gemäß Artikel 29a der Bilanzrichtlinie (B-RL) erstellt und entspricht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung.

Im Abschnitt EU-Taxonomie legt STRABAG gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung ihren Anteil der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben sowie die Einhaltung der sozialen Mindestschutzanforderungen offen.

Der Nachhaltigkeitsbericht wurde hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der CSRD einer freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, unterzogen.

ESG-Rückblick auf das Jahr 2024

Die zentrale Voraussetzung für die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele ist die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft von STRABAG. Aufgrund der dezentralen Struktur und der internationalen Geschäftstätigkeit des STRABAG-Konzerns stellt dies eine komplexe Aufgabe dar. Die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte im Berichtsjahr waren:

Erfolgreiche Teilnahme an ESG Ratings 2024

Im Jahr 2024 erzielte STRABAG folgende Ratingergebnisse:

CDP (Disclosure Insight Action, ehemals Carbon Disclosure Project) bewertete STRABAG SE im Bereich Climate Change erneut mit einem Rating B. Dank unserer kontinuierlichen Fortschritte in den Kategorien Transitionsplan und Klimarisikoanalyse konnten wir das im Vorjahr erreichte Rating B halten. Damit bleibt der Konzern weiterhin im Management Level (B/B-) und bestätigt sein Engagement für nachhaltiges Wirtschaften.

Im Berichtsjahr nahm STRABAG am EcoVadis-Rating teil und erzielte eine Gesamtbewertung von 68 aus 100 möglichen Punkten.

Das letzte vollständige Update des Sustainalytics-Ratings im November 2024 ergab einen Rating Score im Bereich Medium Risk.

Als Teilnehmerorganisation des Global Compact der Vereinten Nationen berichtet STRABAG außerdem in einem jährlichen Fortschrittsbericht (Communication on Progress – CoP) über die Fortschritte zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption.

Unser ESG Commitment

image

Unsere ESG Ratings

image

Über diesen Bericht

BP-1

ESRS 2 BP-1; ESRS 2 BP-2

Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht der STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Der Konsolidierungskreis für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem IFRS Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss und umfasst neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden. Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ sowie „Appendix B“. Im Anschluss wird der Prüfvermerk angeführt.

Mit der Umstellung des bislang angewendeten Berichtstandards der Global Reporting Initiative (GRI) auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) haben sich für den vorliegenden Geschäftsbericht umfassende Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden die angegebenen Zeithorizonte der ESRS berücksichtigt (kurzfristig – innerhalb eines Geschäftsjahres; mittelfristig – innerhalb von 5 Jahren, langfristig – mehr als 5 Jahre). Für die Durchführung der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse wurden kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte betrachtet, um diese unter anderem an den Emissionsreduktionszielen des Konzerns auszurichten.

Die Erarbeitung eines strukturierten Ansatzes zur Datenerhebung ist für einen Konzern unserer Größe und Diversifikation eine anspruchsvolle Aufgabenstellung. Zum Teil wurden daher in den Kapiteln Klimawandel und Kreislaufwirtschaft Schätzungen vorgenommen, um Kennzahlen zu berichten, die aktuell nicht in der erforderlichen Datenqualität vorliegen. Auch bei Prognosen, z. B. im Kontext unseres Reduktionspfades, ziehen wir Schätzungen heran. Nähere Informationen zu herangezogenen Datenquellen und der Berechnungsmethodik sind bei den entsprechenden Kennzahlen vermerkt.  Zur Berechnung von Treibhausgasemissionen verwendet STRABAG seit 2024 neue Umrechnungsfaktoren. Um eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr bzw. zum Basisjahr zu gewährleisten, wurden die Scope 1- und 2-Emissionen für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls neu berechnet (alt: 962.944 t CO2e, neu: 927.472 t CO2e).

Für den vorliegenden Bericht wurde von der Übergangsbestimmung in Bezug auf den ESRS Abschnitt 7.1 „Darstellung von Vergleichsinformationen“ Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht keine ESRS-Kennzahlen aus dem Vorjahr berichtet werden. Informationen zu den Vorjahreskennzahlen lassen sich den Geschäftsberichten aus den vergangenen Geschäftsjahren sowie dem ESG Data Factsheet entnehmen. Die Kennzahlen im vorliegenden Bericht unterliegen der freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Wien und wurden von keinem weiteren externen Dritten zertifiziert.

Darüber hinaus macht STRABAG SE von den Übergangsbestimmungen gemäß Anlage C von ESRS 1 Gebrauch und legt für das Geschäftsjahr 2024 keine erwarteten finanziellen Effekte im Kontext ESRS E1, ESRS E4 und ESRS E5 sowie keine Angaben für ESRS S1-11, ESRS S1-12 und ESRS S1-15 offen.

Im Bericht wurden keine Inhalte aufgrund von geistigem Eigentum oder ähnlichen Gründen ausgelassen.

GOV-5

ESRS 2 GOV-5

Es sind verschiedene Kontrollmechanismen bei STRABAG etabliert, um eine regelkonforme Aufstellung des Berichts sicherzustellen. Diese sind allerdings nicht in einem dezidierten Risikosteuerungsprozess zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert.

Nachhaltigkeit mit den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Die Verantwortung für die Berichterstattung, inklusive Wesentlichkeitsanalyse und daraus resultierende Auswirkungen, Risiken und Chancen, liegt beim STRABAG SE-Vorstand. Dieser wird jährlich zu den wesentlichen Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und verantwortet die Freigabe des Geschäftsberichtes. Er legt dem Aufsichtsrat den Konzernlagebericht inkl. konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.

Die Umsetzung der Berichtspflichten wird durch die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und beratend begleitet. Für wesentliche Themen laut Wesentlichkeitsanalyse nominiert der STRABAG SE-Vorstand Fachverantwortliche, die das jeweilige Berichtsthema konzernweit koordinieren, Textbausteine verfassen und Kennzahlen entsprechend den ESRS entwickeln. Für die Prüfung der Berichtsinhalte und der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen dem Abschlussprüfer die nominierten Fachverantwortlichen mit Unterstützung der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ zur Verfügung.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ mit den Fachverantwortlichen sowie mit dem Controlling wird eine regelkonforme Erfassung und Validierung der qualitativen und quantitativen Daten sichergestellt. Präventive Kontrollen wie das Vier-Augenprinzip, aber auch unterjährige Kennzahlenaufbereitungen sorgen dafür, dass erhobene Daten plausibilisiert und entsprechende Prozesse anlassbezogen weiterentwickelt werden. STRABAG verfolgt unterschiedliche Maßnahmen, um die Datenqualität nachhaltig zu verbessern, darunter die zunehmende Standardisierung und Automatisierung unserer Datenerfassung sowie Schulungen für Mitarbeitende. Durch diese Maßnahmen sollen Risiken wie methodische Inkonsistenzen und Übertragungsfehler langfristig vermieden werden.

ESG-bezogene Risikomanagementprozesse sind durch übergeordnete Konzernvorgaben wie dem Managementhandbuch der STRABAG SE mit dazugehörigen Politiken sowie in anderen Konzernrichtlinien, Managementsystemen und dem Code of Conduct beschrieben und geregelt. An der weiteren Verzahnung und dem Ausbau des ESG-bezogenen Risikomanagements wird gearbeitet.

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-1

Governance

ESRS 2 GOV-1; ESRS 2 GOV-2

Um die Nachhaltigkeitsziele von STRABAG zu erreichen, braucht es eine Führungs- und Verantwortlichkeitsstruktur, die alle Vertreter:innen im Konzern einbindet. Im Folgenden werden die wichtigsten Organe und Gremien der STRABAG SE beschrieben, die mit der Beaufsichtigung und dem Management von Nachhaltigkeitsagenden betraut sind. Der konzernübergreifende Austausch ermöglicht es, laufende Aktivitäten zu diskutieren und neue Schritte zu setzen. Außerdem dient er der frühzeitigen Identifizierung von negativen Auswirkungen sowie von Risiken und Chancen, um folglich geeignete Maßnahmen zu setzen. Die untenstehende Abbildung zeigt eine Übersicht der Organe und Gremien.

Governance-Struktur

image

Rolle der höchsten Kontrollorgane

Der Aufsichtsrat bildet das Kontrollorgan der STRABAG SE. Zu diesem Zweck findet eine regelmäßige (mindestens vier Mal im Geschäftsjahr) und anlassbezogene Kommunikation statt, um den Aufsichtsrat zu allen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren und in etwaige Entscheidungsprozesse einzubinden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat zumindest einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat Berichte des Vorstands verlangen und in Bücher, Schriften sowie Vermögensgegenstände der Gesellschaft Einsicht nehmen. Der Vorstandsvorsitzende berichtet dem Aufsichtsrat zu Nachhaltigkeitsagenden, darunter etwa zu strategischen Zielsetzungen sowie zur Fortschrittserreichung anlassbezogen bzw. gesondert in einem jährlichen ESG-Update (seit 2024). Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss gibt es für den Berichtszeitraum nicht.

Der Vorstand der STRABAG SE bildet das Führungsorgan des Konzerns. Er trägt die Verantwortung für die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts und die strategische Zielsetzung des Konzerns. In den Vorstandssitzungen (in der Regel alle zwei Wochen) werden neben dem laufenden Geschäft auch die Umsetzung der langfristigen Unternehmensstrategien behandelt. Dazu zählen insbesondere auch Themen der Nachhaltigkeit, die einen zentralen Stellenwert einnehmen und in jeder Vorstandssitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt darstellen. Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der konzernweiten Verankerungen des ESG-Managements von unterschiedlichen Fachabteilungen eingebracht. Diese bereiten umfassende Analysen vor, die dem Vorstand als Grundlage für Zielsetzungen dienen. Ausgewählte Themen, die im Geschäftsjahr eingebracht wurden, betrafen die Elektrifizierung unserer Flotte, die Aktualisierung von Konzern-Policies und Richtlinien sowie den Stakeholder-Dialog. Durch die regelmäßige Berichterstattung im Rahmen der Vorstandssitzungen, aber auch im Rahmen anderer Meetings sowie bei Konzerntagungen, wird der Fortschritt der strategischen Ziele berichtet und so durch den Vorstand überwacht.

Die Einbindung von Vorstandsmitgliedern in strategischen Nachhaltigkeitsinitiativen und -gremien sowie die laufende Berichterstattung sorgen dafür, dass der STRABAG SE-Vorstand regelmäßig sowie anlassbezogen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen weitergebildet und informiert wird, um nach Bedarf richtungsweisende Entscheidungen im Konzern treffen zu können. Der Vorstandsvorsitzende sowie der CFO werden zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse (inkl. Auswirkungen, Risiken und Chancen) informiert und geben diese frei. Dieser Prozess ist durch die Konzernrichtlinie Nachhaltigkeit im Konzern verankert.

Entsprechend der internationalen Ausrichtung und Organisation der STRABAG SE trägt jedes Vorstandsmitglied die Verantwortung für eine oder mehrere Konzerneinheiten, die sowohl geografisch und/oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sind. Zur Beaufsichtigung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die den gesamten Konzern betreffen, kommt daher den Leitungen der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen eine besondere Rolle zu, indem diese regelmäßig und direkt an den Vorstand berichten.

Die beschriebenen Berichterstattungsmechanismen an den Vorstand und an den Aufsichtsrat tragen Sorge, dass beide Gremien zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen einschließlich zur nachhaltigkeitsbezogenen Risikolage informiert sind und so ihren Funktionen als Leitungs- bzw. als Kontrollorgan nachkommen können. Die Informationen fließen so auch in strategische Überlegungen sowie wesentliche Transaktionen mit ein, insbesondere in Bezug auf die Erweiterung neuer und marktorientierter Geschäftsfelder. Im Geschäftsjahr befassten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem mit der Vorgehensweise zum Setzen wissenschaftsbasierter Klimaziele im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Durch den weiteren Ausbau des ESG-Risikomanagements und dessen Verzahnung in andere Kontroll- und Risikosysteme des Konzerns wird an einer robusten Grundlage für die Abwägung zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten gearbeitet.

Neben den internen Berichterstattungsmechanismen trägt auch das aktive Mitwirken an externen Gremien und Austauschformaten zur Nachhaltigkeitskompetenz des Vorstands bei, darunter etwa die Förderung der Stiftung KlimaWirtschaft sowie die Teilnahme am European Forum Alpbach 2024.

Die untenstehende Tabelle fasst die wesentlichen Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 zusammen.

Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Name

Beginn der laufenden Funktions­­­­­periode

Ende der laufenden Funktionsperiode

Geschlecht

Geburtsjahr

Nationalität

Vorstand

Anzahl der Mitglieder

5

­

Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Vorstands

0 %

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender)

19.02.20251

31.12.2026

Männlich

1977

Österreich

Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender)

01.01.2023

31.12.20262

Männlich

1980

Österreich

Mag. Christian Harder

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1968

Österreich

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1964

Deutschland

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1968

Österreich

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1970

Deutschland

Aufsichtsrat3

Anzahl der Mitglieder

9

Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats

44 %

Kapital­vertreter:innen

Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende)

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Weiblich

1974

Österreich

Mag. Erwin Hameseder

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Männlich

1956

Österreich

Dr. Andreas Brandstetter

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Männlich

1969

Österreich

Dr. Valerie Hackl

25.01.2024

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Weiblich

1982

Österreich

Mag. Gabriele Schallegger

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Weiblich

1972

Österreich

Vom Betriebsrat entsandt

Dipl.-Ing. Andreas Batke

01.10.2009

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Männlich

1962

Deutschland

Magdolna P. Gyulainé

01.10.2009

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Weiblich

1962

Ungarn

Georg Hinterschuster

13.10.2024

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Männlich

1968

Österreich

Wolfgang Kreis

01.10.2009

31.07.2024

Männlich

1957

Deutschland

Karl Gerdes

01.08.2024

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Männlich

1963

Deutschland

1Stefan Kratochwill wurde am 19.02.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt.

2Klemens Haselsteiner ist am 17.01.2025 verstorben.

3Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK.

4Ordentliche Hauptversammlung

Voraussetzungen für die Wahl in den Vorstand oder in den Aufsichtsrat der STRABAG SE sind fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen. Damit der Vorstand seiner Steuerungs- und der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal nachkommen kann, ist eine möglichst breite Vielfalt an Kompetenzen und Erfahrungen anzustreben. Zu dieser Vielfalt zählen insbesondere Internationalität, unterschiedliche Berufs- und Bildungshintergründe, sowie die Altersstruktur.

Das Anforderungsprofil für eine Vorstandsposition sieht zudem u. a. mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Baubranche oder einer verwandten Branche sowie möglichst zumindest fünf Jahre Führungserfahrung im Konzern vor. Es ist zudem darauf zu achten, dass sich das Vorstandsgremium ausgewogen aus Personen mit technischem und Personen mit kaufmännischem Hintergrund zusammensetzt. Das Höchstalter zum Zeitpunkt der Bestellung liegt bei 65 Jahren. Die Besetzung des Aufsichtsrats ist über mehrere Mechanismen geregelt. Die Kapitalvertreter:innen werden von der Hauptversammlung gewählt bzw. von Aktionär:innen entsandt. Die Arbeitnehmervertreter:innen werden gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandt.

Spezifische Expertise im Bereich Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, wird durch Expert:innen in den unterschiedlichen Organisationseinheiten eingebracht. Weiters können Vorstand und Aufsichtsrat bei Bedarf auf externe Expert:innen zurückgreifen.

Das Steering Committee Sustainability (SCS) steuert das konzernweite Nachhaltigkeitsmanagement und überwacht gleichzeitig auch die Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele. Die Zusammensetzung und Besetzung des SCS wird auf Basis der Geschäftsfelder festgelegt und bildet weitestgehend unsere Wertschöpfungskette ab. Eine Besetzung im SCS ist mit einer Gewerke- und Themenverantwortung verbunden.

Aufgabenfelder des SCS sind:

  • Freigabe von Positionspapieren, Politiken und Richtlinien zum Thema Nachhaltigkeit,
  • Überwachung der Strategieumsetzung sowie der definierten Roadmaps zur Zielerreichung,
  • Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für den STRABAG SE-Vorstand,
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsmindeststandards.

Festlegungen des SCS werden mehrmals pro Jahr und anlassbezogen mittels Umlaufbeschlüssen getroffen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Präsenztreffen statt.

Das ESG-Management ist nach den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung gegliedert. Diese Themen werden aufgrund ihrer Bandbreite von unterschiedlichen zentralen Organisationseinheiten im Konzern abgedeckt und bearbeitet. Diese Einheiten sind für die Operationalisierung zuständig, das bedeutet Rahmenbedingungen und Instrumente bereitzustellen, um Anforderungen, Strategien und Maßnahmen von der Managemententscheidung in die Umsetzung zu bringen. Weiters stellen diese zentralen Organisationseinheiten ihre Expertise dem STRABAG SE-Vorstand, dem SCS sowie den Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen zur Verfügung und sind bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie damit verbundener Anforderungen und Maßnahmen beratend tätig. Die Organisationseinheit „Sustainability - Governance, Reporting & Data“ unterstützt beim Aufbau der Governance-Struktur für das Thema Nachhaltigkeit und ist darüber hinaus für die Organisation und Koordination der Entwicklung und Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die konzernweite Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich.

Die Rolle der:des Menschenrechtsbeauftragten ist eine weitere zentrale Funktion im ESG-Management. Diese ist für die Überwachung des menschenrechtlichen Risikomanagements und des Beschwerdeverfahrens sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht dem STRABAG SE-Vorstand sowie den Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich sind, beratend zur Seite. Die:der Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei.

NHN

Im Netzwerk Nachhaltigkeit ist jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten. Dieses Gremium dient dem Zweck des übergreifenden Erfahrungs- und Wissensaustausches mit Informationen zu Best Practices. Die Repräsentant:innen haben einerseits die Aufgabe, Informationen der Nachhaltigkeitsgremien (SCS, ESG-Management) in ihren UB, ZB, und KSB zu tragen und ihr Management zu informieren, sowie andererseits auch Informationen über eigene nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte in das Netzwerk Nachhaltigkeit zu tragen. Zudem sollen Repräsentant:innen bei konzernübergreifenden Projekten sowie Anfragen ihre spezifische Expertise bereitstellen. Das Netzwerk Nachhaltigkeit trifft sich viermal jährlich.

Auf Ebene der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erfolgt die Implementierung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsmindeststandards sowie der damit verbundenen Maßnahmen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen. In Kooperation mit dem ESG-Management sind die Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensbereich-, Zentralbereich- und Konzernstabsbereich-bezogenen Roadmaps verantwortlich.

GOV-3

ESRS 2 GOV-3

Konzernweit anwendbare, nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien zur Einbeziehung in Vergütungssysteme werden evaluiert, wobei insbesondere die Festlegung, Messung und Steuerbarkeit von entsprechenden Zielwerten (Key Performance Indicators) noch herausfordernd sind. Nachhaltigkeitskriterien werden daher aktuell nicht für die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat herangezogen.

GOV-4

ESRS 2 GOV-4

Die Sorgfaltspflicht umfasst die von STRABAG implementierten Prozesse und Verfahren, die darauf abzielen, tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen zu identifizieren und angemessen damit umzugehen. Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in der Nachhaltigkeitserklärung wieder.

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Referenz in der Nachhaltigkeitserklärung

Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

Nachhaltigkeitsmanagement

Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

Unsere soziale Verantwortung; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften

Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen

Unsere soziale Verantwortung

Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

Unsere soziale Verantwortung

SBM-1

Wertschöpfungskette und Strategie

ESRS 2 SBM-1

Die Baubranche und damit auch STRABAG stehen vor großen Herausforderungen: Die Eindämmung des Klimawandels erfordert eine signifikante Treibhausgasreduktion, insbesondere von klimaintensiven Industriesektoren wie der Baubranche. Um den Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur zu decken, müssen bestehende Gebäude saniert und neue Bauwerke nachhaltig errichtet werden. Innovative Bauweisen sind daher erforderlich, um diese Aktivitäten mit neuen bzw. künftigen Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz, Flächen- und Ressourcenverbrauch in Einklang zu bringen. Dies verpflichtet STRABAG zu vorausschauendem Handeln, verdeutlicht aber auch, dass es sich beim Bausektor um eine Schlüsselindustrie zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen handelt.

Leistungen entlang der gesamten Bau­wertschöpfungskette

STRABAG ist vorwiegend in Europa tätig und bietet insbesondere in ihren Kernmärkten in Zentral-Osteuropa Leistungen entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette an – entsprechend vielseitig sind die Tätigkeiten unseres Unternehmens. Im außereuropäischen Geschäft fokussiert sich STRABAG vor allem auf die angelsächsische Region sowie auf langjährige Bestandsmärkte in Südamerika und im Nahen Osten.

So divers wie unsere Wertschöpfungskette sind daher auch die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer 86.883 Mitarbeitenden, die unsere Leistungen erbringen. Partnerschaftlichkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit sind zentrale Werte, mit denen wir gegenüber unseren Stakeholdern auftreten.

STRABAG verfügt über ein dichtes Netzwerk von eigenen Produktionsanlagen, um die Baustoffversorgung aus eigenen Ressourcen sicherzustellen. Zu den wichtigsten Baustoffen gehören Asphalt, Beton, Zement sowie Stein und Kies, die sowohl für den Eigenbedarf genutzt als auch zum Verkauf an Dritte angeboten werden. Insbesondere bei Asphalt wird mit 85 % eine besonders hohe Eigenversorgungsrate erreicht. Die weiteren eingesetzten Baustoffe und Rohstoffe werden großteils zugekauft. Mit strategischen Zielsetzungen zur Erweiterung unserer Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling wird die Erhöhung der Ressourceneffizienz angestrebt. Damit können nicht nur die Abhängigkeit von Dritten reduziert, sondern auch menschenrechtliche Risiken und Compliance-Risiken, die aus komplexen globalen Lieferketten entstehen können, vermieden werden. Unsere Produktionsanlagen sind auch ein wichtiger Bestandteil zur Dekarbonisierung des Konzerns, indem etwa Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Neben mineralischen Baustoffen verwendet STRABAG auch nachwachsende Rohstoffe, unter anderem auf Basis von Holz, Stroh oder Hanf. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH im Geschäftsjahr erweitert STRABAG ihr Produktportfolio im Bereich nachhaltiger Baustoffe.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen

Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken in der Planungsphase ist entscheidend für zukunftsorientiertes Bauen, das von Trends wie zunehmender Urbanisierung und der Klimakrise geprägt ist. Konkrete politische Zielsetzungen, etwa im Rahmen des Europäischen Green Deals, fordern eine emissionsarme Errichtung und den Betrieb von Bauwerken sowie eine Steigerung der Sanierungsraten. Trotz dieser Zielsetzungen werden Nachhaltigkeitskriterien wie jene aus der EU-Taxonomie derzeit in der Regel noch nicht in Ausschreibungen berücksichtigt. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen wird daher als wichtiges Mittel angesehen, um Bauwerke entsprechend neuer Anforderungen zu entwerfen und zu planen. Mit TEAMCONCEPT verfolgt STRABAG ein Partnering-Modell, bei dem Auftraggeber- und Auftragnehmerschaft schon in der Planungsphase ein Team bilden. STRABAG bietet weitere planungsbezogene Beratungsdienstleistungen an (z. B. Potenzialanalyse Nachhaltigkeit, Green Services), die konkret auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Bauwerken abzielen und Auftraggeber:innen schon frühzeitig in die Planung miteinbeziehen. Neben der öffentlichen Auftraggeberschaft profitieren auch die Nutzer:innen von der Errichtung nachhaltiger Gebäude, indem während der Nutzungsphase geringere Kosten für deren Betrieb anfallen, z. B. durch effiziente Heizsysteme.

Die Entwicklung von Immobilien-, Infrastruktur- und Erneuerbare Energie-Projekten zählt ebenso zum Leistungsportfolio des Konzerns. STRABAG entwickelt, errichtet, verkauft und vermietet Immobilienprojekte, wobei der Fokus auf Gebäudeentwicklungen liegt, die ressourcenschonend gebaut und energieeffizient betrieben werden. Zudem betreibt STRABAG seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich das Geschäftsfeld der Betreibermodelle und verfügt im Hoch- und Infrastrukturbereich über ein Portfolio von 41 Public-Private-Partnership-Projekten (PPP).

Der Bau von Projekten bildet den Kern des Geschäftsmodells von STRABAG, wobei die Sparten Verkehrswegebau und Hochbau im Jahr 2024 fast 70 % unserer Leistung ausmachten. Im Hochbau stärker als im Verkehrswegebau vergibt STRABAG Gewerke auch an Nachunternehmen und kann Kapazitäten so flexibler dem aktuellen Marktumfeld anpassen. Mit den beiden Sparten leistet STRABAG einen Beitrag für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber:innen, vor allem durch den Ausbau von Infrastruktur, insbesondere im Bereich Mobilität, und Wohnraum; durch das Dienstleistungsangebot zur Instandhaltung von Infrastruktur erhält STRABAG außerdem nachhaltig Aufträge und wiederkehrende Erlöse.

Dienstleistungen zur Dekarbonisierung der Baubranche

Im Jahr 2022 machte der Betrieb von Gebäuden global betrachtet etwa 26 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen aus (IEA, 2023). Neben dem klassischen Facility Management setzt STRABAG auf die Ausweitung angebotener Dienstleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, um insbesondere ein nachhaltiges Energiemanagement bei einer Bandbreite unterschiedlicher Gebäude – angefangen von eigenen Konzernimmobilien über Alt- und Neubauten bis hin zu hochkomplexen Immobilien, etwa im Gesundheitsbereich – zu implementieren und zu betreuen und dadurch zur Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden beizutragen.

Die bisherige Darstellung der Wertschöpfungskette zeigt: in Bauwerken stecken immense Mengen an Ressourcen. Neben dem Energieverbrauch ist der Materialaufwand des Bausektors von erheblicher Umweltrelevanz. Unter anderem der Abriss und Rückbau von Gebäuden, bei dem große Mengen an Bauschutt und schwer recycelbaren Materialien anfallen, sowie die geringen Wiederverwertungs- und Recyclingquoten vieler Baustoffe sorgen dafür, dass der Bausektor zu den abfallreichsten Industriezweigen gehört (Europäische Kommission, o. J.). Das Handlungsfeld Bauen im Bestand vereint die geforderten Aktivitäten, um Bestandsgebäude nachhaltig zu nutzen und sowohl energetische als auch materielle Ressourcen zu schonen: Rückbau, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung. Um den Kreis zu einer zirkulären Wirtschaftsweise zu schließen, bietet STRABAG auch Dienstleistungen für die Phasen Abbruch und Rückbau an, darunter auch Dienstleistungen im Bereich Baustoffrecycling. So sollen Ressourcen geschont, Materialien hochwertig aufbereitet und deren Deponierung vermieden werden.

STRABAG bietet somit eine Bandbreite an Dienstleistungen an, die im Sinne globaler Nachhaltigkeitsziele stehen, je nach Art und Weise der Umsetzung aber auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und soziale Belange haben können. Um diese Auswirkungen zu minimieren, hat sich STRABAG strategische Nachhaltigkeitsziele gesetzt und arbeitet kontinuierlich an der nachhaltigen Transformation des Unternehmens. Diese umfasst die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen, z. B. den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien und Bauweisen ebenso wie Maßnahmen zur Wahrung unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren eigenen Mitarbeitenden, jenen der Lieferkette sowie lokalen Gemeinschaften.

NH_Strategie

Erweiterung unserer Nachhaltigkeits­strategie

Um das hohe Chancenpotenzial unserer Wertschöpfungskette strategisch zu verankern, hat STRABAG bereits im Jahr 2021 eine erste Nachhaltigkeitsstrategie, die ein klares Bekenntnis zur Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette bis 2040 enthält, verabschiedet. Im Berichtsjahr wurde diese um zusätzliche Themen aus Umwelt, Soziales und Governance erweitert.

Denn in den letzten Jahren hat sich die Bedeutung von Nachhaltigkeit in allen Bereichen weiter intensiviert – von gesetzlichen Vorgaben über veränderte Erwartungen unserer Stakeholder bis hin zur Konkretisierung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Klimawandel, Biodiversitätsverlust und zu weiteren Herausforderungen. Diese Veränderungen erfordern eine neue Herangehensweise, die sich bei STRABAG in einer aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie manifestiert. Sie wurde im ersten Quartal 2025 durch den STRABAG SE-Vorstand verabschiedet und hat damit konzernweite Gültigkeit.

Die erweiterte Nachhaltigkeitsstrategie umfasst mehrere Fokusthemen, die den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung zugeordnet werden. In diesen Fokusthemen hat STRABAG durch seine Tätigkeit als Baukonzern potenzielle Auswirkungen, die sorgfältig betrachtet werden müssen: weil STRABAG sie positiv wie negativ beeinflussen kann, und weil sowohl Risiken und Chancen mit ihnen verbunden sind.

Umwelt

  • Dekarbonisierung: Mit einem wissenschaftsbasierten Reduktionspfad verringern wir den Ausstoß von Treibhausgasen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Bis zum Jahr 2030 wollen wir unsere Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 42 % und unsere Scope 3-Emissionen um 25 % reduzieren und bis 2040 Klimaneutralität erreichen.
  • Kreislaufwirtschaft: Wir leben Kreislaufwirtschaft durch die Reduktion des Verbrauchs von Primärrohstoffen, die Reduktion von Abfall und den hochwertigen Erhalt von Ressourcen.
  • Biodiversität: Mit dem Aufbau eines Biodiversitätsmanagements minimieren wir unsere negativen Auswirkungen auf die lokale Flora, Fauna und Funga und tragen zum Erhalt intakter Ökosysteme bei.

Soziales

  • Unsere Mitarbeitenden: Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein.
  • Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette: Die Wertschöpfungskette der Baubranche ist komplex – unsere soziale Verantwortung und Sorgfaltspflichten zielen daher nicht nur auf die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch auf eine Vielzahl anderer Akteur:innen ab, vor allem auf Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen.
  • Mehrwert für die Gesellschaft: Durch die Stärkung unseres positiven Dialogs zu lokalen Gemeinschaften können wir unsere Auswirkungen verantwortungsvoll für alle gestalten.

Governance

  • Fairer Wettbewerb: Um dem bestehenden Anspruch, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, zu gewährleisten, fördert STRABAG ein regelkonformes und ethisches Verhalten sowie eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht.
  • Nachhaltige Unternehmensführung: Für eine nachhaltige Unternehmensführung benötigen wir klare Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten. Auf diese Weise stellen wir integres Geschäftsverhalten sicher und identifizieren frühzeitig Auswirkungen, Risiken und Chancen.

SBM-2

Stakeholder-Einbindung

ESRS 2 SBM-2

Stakeholder haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Interessen und Ansichten einzubringen und dadurch wertvollen Input für die Strategie und das Geschäftsmodell von STRABAG zu liefern. Derzeit verfolgt STRABAG keinen festen strukturierten Ansatz zu einer übergreifenden Stakeholder-Einbindung. Die vielfältigen Optionen zur Einbringung ermöglichen es, je nach Kontext und Bedarf individuelle und zielgerichtete Formen der Zusammenarbeit flexibel zu gestalten.

Zu den strukturierten Einbindungsformaten für unsere eigenen Mitarbeitenden zählen die Mitarbeiter:innengespräche, die gemäß Konzernrichtlinie jährlich stattfinden, sowie Exit-Gespräche bei Konzernaustritten. Aus diesen Gesprächen können wichtige Learnings gezogen werden, die in der weiteren Entwicklung unserer Prozesse rund um Personalentwicklung berücksichtigt werden. Auch bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen werden je nach Bedarf und Möglichkeit Unfallbeteiligte mit einbezogen, um die Geschehnisse strukturiert zu analysieren.

Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, über Kanäle wie die Hinweisgeberplattform oder das Ombudswesen jederzeit ihre Bedenken und Anliegen zu äußern. Mögliche folgende Abhilfemaßnahmen sowie die regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit stellen wichtige Inputs für die Evaluierung unserer Prozesse dar. STRABAG setzt auch auf partizipative Formate, etwa durch das Intrapreneurship-Programm adASTRA und Ideenmanagement. Aus dem adASTRA-Programm heraus wurden bereits neue Unternehmen gegründet, die auf strategische Handlungsfelder von STRABAG einzahlen.

Neben der Einbindung interner Stakeholder fördern wir auch den Dialog zu weiteren relevanten Anspruchsgruppen. Hierzu zählen vor allem unsere Kund:innen, Investor:innen und Zulieferunternehmen. Des Weiteren pflegen wir den Kontakt zu Hochschulen und Medien, politischen Institutionen sowie zu NGOs als Sprecher „stiller“ Stakeholder wie die Natur. Um den Austausch zwischen STRABAG und den Anspruchsgruppen zu fördern, verfolgen wir verschiedene Einbindungsformate, darunter Vertretungen bei Messen und Branchenveranstaltungen, Stakeholder-Dialoge sowie das Knüpfen von Forschungskooperationen. Bei Aktualisierungen der Konzernstrategie wird mit Analyst:innen und Investor:innen durch eine spezifische Veranstaltung in Austausch getreten, so wie es auch 2023 mit dem Strategic Update 2030 der Fall war.

Stakeholder-Dialog zum Thema ökologische und soziale Lieferkette

Im September 2024 haben wir einen Stakeholder-Dialog zum Thema „Ökologische und soziale Lieferkette“ organisiert. Neben einem Expertenvortrag zum Thema Menschenrechte in der Baubranche standen vor allem Dialog- und Austauschformate im Vordergrund der Veranstaltung. Zu den Teilnehmenden der Veranstaltung gehörten sowohl Vertreter:innen des STRABAG-Konzerns als auch externe Stakeholder wie Lieferant:innen, Partnerunternehmen, Auftraggeber:innen und die Wissenschaft. Mit dieser Teilnehmerschaft wurde ein wesentlicher Teil der Bauwertschöpfungskette abgedeckt, die im unterschiedlichen Ausmaß von neuen regulativen Anforderungen und Herausforderungen im Kontext Lieferkette betroffen sind. Die Verfügbarkeit von Daten wurde als zentraler Hebel für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Bewältigung von Herausforderungen identifiziert, was enge, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen erfordert. Feedback- und Kontaktmöglichkeiten sowie Follow-ups haben die Grundlage für einen anhaltenden Dialog geschaffen. Die Veranstaltung weiterer Stakeholder-Dialoge ist vorgesehen.

Auf der Ebene unserer Bauprojekte sind betroffene Gemeinschaften und Anrainer:innen eine weitere zentrale Stakeholder-Gruppe. Der Dialog zu diesen Stakeholder-Gruppen ist oftmals gesetzlich vorgegeben. Ein zentrales Vorhaben zur Stärkung des Dialogs zu diesen Stakeholder-Gruppen bildet die vorgesehene Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene.

Quellenangaben – Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement

Europäische Kommission, o. J.: Construction and demolition waste, abgerufen am 18.2.2025
International Energy Agency, 2023: Buildings, abgerufen am 18.2.2025

Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 IRO-1

STRABAG nutzt unterschiedliche Methoden, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Für die Themen Klima, Biodiversität, Menschenrechte sowie Business Compliance wurden im Berichtsjahr neben der doppelten Wesentlichkeitsanalyse weitere Risikoanalysen durchgeführt.

IRO-1

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Bereits im Vorjahr hat sich STRABAG an den Prinzipien der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 orientiert und so den Prozess zur Bestimmung der wesentlichen Themen neu strukturiert. Ausgehend von den Nachhaltigkeitsthemen, die durch die ESRS vorgegeben werden (inkl. Sub- und Sub-sub-Themen), wurden neben den Auswirkungen von STRABAG auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft (Inside-out bzw. Impact materiality) auch jene Auswirkungen identifiziert und bewertet, die auf STRABAG wirken (Outside-in bzw. Financial materiality), insbesondere im Zuge einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsthemen. Für das Geschäftsjahr 2024 konnte STRABAG auf dieser Grundlage aufbauen und so die Ergebnisse aus dem Vorjahr unter Berücksichtigung von externen und internen Ereignissen validieren, wobei ein Fokus auf die zusätzliche Einbindung von externen Stakeholdern gelegt wurde. Für die als derzeit unwesentlich bewerteten Themen E2 – Verschmutzung und E3 – Wasser wurden keine standortbezogenen Analysen und Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt.

Die Wesentlichkeitsanalyse wurde von der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und gemeinsam mit Expert:innen aus weiteren Unternehmenseinheiten durchgeführt, die durch ihre Rolle im Konzern eine relevante Expertise zu einem jeweiligen Thema vorweisen. Die Einbindung interner Stakeholder sowohl aus Zentral- und Konzernstabsbereichen als auch aus operativen Unternehmensbereichen ist angesichts der dezentralen Struktur von STRABAG entscheidend, um geschäfts- oder aktivitätsspezifische Faktoren sowie die Geschäftsbeziehungen, die sich entlang der breit gefächerten Wertschöpfungskette ergeben, zu berücksichtigen. Neben dem konzerninternen Wissen dienten auch Branchenreports und weitere wissenschaftliche Publikationen dem Zweck, Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und auf ihre Wesentlichkeit für STRABAG zu bewerten. Durch das Expertenwissen und die Branchenreports konnten baubranchenspezifische Risiken, aber auch Chancen abgeleitet werden, die eine wichtige Diskussionsgrundlage für die Durchführung der Analyse darstellen.

Zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse fanden interaktive und themenspezifische Workshops statt, um zunächst Berührungspunkte zu einem ESRS-(Sub- und Sub-sub-)Thema zu identifizieren und daraus entsprechende Auswirkungen, Risiken und Chancen abzuleiten und zu bewerten. Teil der Workshops war auch die Identifizierung von Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dadurch konnten wesentliche Risiken und Chancen abgeleitet werden, die sich insbesondere aus einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsaspekten ergeben.

Entsprechend der ESRS-Vorgaben wurden alle identifizierten Auswirkungen hinsichtlich ihres Ausmaßes, ihrer Reichweite und Umkehrbarkeit sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Folgende Dimensionen und dahinterstehende Skalen wurden herangezogen:

  • Ausmaß: 0-5
  • Reichweite: 0-5
  • Umkehrbarkeit: 0-5
  • Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich

Jede identifizierte Auswirkung wurde hinsichtlich dieser Dimensionen mit einem Wert versehen und konnte so anhand der Summenbildung priorisiert werden. Für negative Auswirkungen wurde ein Schwellenwert von 8 angesetzt, für positive Auswirkungen ein niedrigerer Schwellenwert von 6, da die Dimension der Umkehrbarkeit bei diesen entfällt. Die Wesentlichkeit der jeweiligen Auswirkung ergibt sich aus einer hohen oder sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Überschreiten der angesetzten Schwellenwerte. Auswirkungen, die diese Kriterien erfüllen, werden in der Berichterstattung berücksichtigt. Wurden negative Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert, wurde deren Schweregrad vorrangig gegenüber der Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Zur Bewertung der Auswirkungen wurden vor allem Branchenreports, aber auch konzerneigene Statistiken herangezogen.

Identifizierte Risiken und Chancen auf STRABAG wurden mittels ihres Einflusses auf Geschäftsbeziehungen und Ressourcenverfügbarkeit sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet:

  • Einfluss auf Geschäftsbeziehungen: 1-4
  • Ressourcenverfügbarkeit: 1-4
  • Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich

Eine Chance oder ein Risiko wurde dann als wesentlich erachtet und fließt in die Berichterstattung ein, wenn sie in einer der beiden Dimensionen Einfluss auf Geschäftsbeziehungen sowie Ressourcenverfügbarkeit einen Maximalwert von 3 erreicht hat. So wird dem Szenario Rechnung getragen, dass bereits ein Faktor ein wesentliches Risiko ergeben könnte, ohne dass der andere Faktor ein erkennbares Risiko zeigt. Eine monetäre Bewertung war für wenige Risiken möglich, insbesondere für jene, die einen strafrechtlichen Bezug hatten. Die Methodik zur finanziellen Bewertung von Risiken und Chancen wird mit dem Aufbau eines ESG-Risikomanagements weiterentwickelt, wobei die bestehende Bewertungsmethodik bereits eine Priorisierung von Risiken und so Hinweise auf potenzielle Risikohotspots zulässt. Eine Priorisierung von ESG-Risiken gegenüber anderen identifizierten Risikokategorien (vgl. Risikomanagement) findet nicht statt.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden im Rahmen mehrerer interner Veranstaltungen geteilt. Die interne Weitergabe der Ergebnisse und entsprechende Feedbackmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass die gesamte Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse abgebildet wird. Einzelne Themen, die sich im Zuge der internen Analyse als besonders diskutabel erwiesen haben, wurden in den Stakeholder-Dialog eingebracht. Im Rahmen von mehreren Gruppendiskussionen wurden so weitere Perspektiven und Meinungen eingeholt. Durch das Abfragen und Diskutieren von Berührungspunkten, Herausforderungen und Chancen zu den eingebrachten Themen konnten die bis dahin aus der Analyse hervorgegangenen Ergebnisse auf Plausibilität geprüft werden.

Dazu hat die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ die bis dahin intern vorgenommenen Bewertungen mit jenen Inputs der externen Stakeholder abgeglichen, um bei den Themen zwischen relevanten und weniger relevanten Ausprägungen zu unterscheiden. Die konsolidierten Ergebnisse aus diesem Prozessvorgehen wurden dem CEO und CFO vorgelegt und von diesen freigegeben. Im Rahmen der Berichterstattungspflichten werden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse jährlich validiert, um etwaige interne wie externe Ereignisse zu berücksichtigen, in die Bewertung einfließen zu lassen und so ein Monitoring der Auswirkungen, Risiken und Chancen sicherzustellen.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist auch Kern für ein konzernübergreifendes ESG-Risikomanagement, das sich derzeit im Aufbau befindet. Eine zentrale Aufgabenstellung in diesem Zusammenhang ist die langfristige Verbindung verschiedener bestehender Risikoprozesse im Konzern, darunter die Klimarisikoanalyse, menschenrechtliche Risikoanalysen sowie Compliance-Risikoanalysen. Diese werden im Folgenden näher ausgeführt.

IRO-1E1

Physische und transitorische Klimarisikoanalyse

Über die Wesentlichkeitsanalyse hat STRABAG Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Themenbereiche Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie Energie identifiziert und bewertet. Im Jahr 2023 wurde ein ESG-Risikomanagement-Projekt gestartet, um das Geschäftsmodell der STRABAG SE auf seine Vulnerabilität hinsichtlich physischer und transitorischer Klimarisiken zu bewerten.

Die 2024 durchgeführte Klimarisikoanalyse bietet eine erweiterte Perspektive, indem sie spezifische Risiken und Chancen für STRABAG identifiziert, die der Klimawandel mit sich bringt. Durch die Analyse physischer Risiken (z. B. Wetterextreme) und transitorischer Risiken (z. B. gesetzliche Vorgaben) unterstützt sie dabei, relevante Klimafaktoren zu identifizieren, die sowohl die Geschäftsstrategie beeinflussen – welche im Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristige Risiken regelmäßig überprüft wird – als auch die langfristige Wertschöpfung.

Die Resilienz der STRABAG SE gegenüber Klimarisiken hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Eine konsequente Umsetzung der im Klimatransitionsplan bis 2040 definierten Maßnahmen trägt langfristig zu ihrer Stärkung bei. Aus der Durchführung der Klimarisikoanalyse ergeben sich keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Physische Klimarisikoanalyse

Im Zuge des Projektes wurden wesentliche Aktivitäten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette evaluiert, um die physischen Klimarisiken zu bewerten. Dabei wurde die tatsächliche sowie potenzielle Vulnerabilität von STRABAG anhand der Exposition auf Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit analysiert.

Um eine aussagekräftige Analyse der physischen Klimaeffekte auf das Unternehmen durchzuführen, wurde eine gezielte Auswahl der relevanten Standorte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette vorgenommen. Dabei wurde die vorgelagerte Wertschöpfungskette durch die Analyse von Lieferant:innen und deren Standorten sowie der Risikoexposition der relevanten Baustoffe abgedeckt. Die analysierten Standorte befinden sich überwiegend in Zentral- und Osteuropa, da hier ein wesentlicher Anteil des Projekt- und Baustoffproduktionsgeschäfts angesiedelt ist und die primären Lieferstandorte somit hier liegen. Für STRABAG decken die fertiggestellten Bauprojekte, welche im Zuge der physischen Klimarisikoanalyse analysiert wurden, sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette ab.

Dabei wurden im ersten Schritt Untersuchungsobjekte identifiziert, die den Bereichen Geschäftstätigkeit, eigene Vermögenswerte sowie der Wertschöpfungskette angehören anhand von Faktoren wie der erwirtschafteten Leistung je Konzernland, den Ausgabenvolumina je fremdbezogenen Baustoffen und der konzerneigenen Baustoffproduktionsmenge analysiert. Diese Analyse wurde von Expert:innen im Konzern unterstützt. Ziel war es, repräsentative Standorte für die Cluster festzulegen, die eine strategische und finanzielle Relevanz haben und die größtmögliche Abdeckung der Konzerntätigkeit abbilden. Die Standortauswahl fokussierte sich auf Werte aus dem Geschäftsjahr 2023, die in Workshops mit internen Expertengruppen validiert wurden. Die Risikobewertung wurde im Jahr 2024 erstmals durchgeführt und die wesentlichen Ergebnisse wurden durch den Vorstand als oberstes Leitungsgremium freigegeben. Der Reifegrad der Klimarisikoanalyse wird weiterentwickelt, sodass sie künftig eine belastbare Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen darstellt.

Im zweiten Schritt wurden die ausgewählten Standortkoordinaten in eine Software für Klimaanalysen übertragen und darin, je definierter Klimagefahr, die Expositionswerte anhand des gewählten Klimaszenarios von RCP8.5 - SSP5-8.5 ausgewertet. Die verpflichtend auszuwählenden Klimaszenarien beschreiben Weltzustände, in denen die Emissionen ohne politische Veränderungen weiterhin in den aktuellen Raten steigen, was bis 2100 zu einer globalen Erderwärmung von etwa 4 °C führt.

Die von einem Beratungsunternehmen bereitgestellte Software basiert auf Klimaprojektionen, die globale und regionale Modelle kombinieren, welche aus Klimamodellen der CORDEX-Initiative stammen.  Einige andere Indikatoren stammen aus externen Datenbanken (Aqueduct Globale Plattform für Wasserstress, Überschwemmungen in Küstengebieten und Flüssen oder die CATNAT-Plattform für Naturkatastrophen). Die Schadensfunktionen beruhen auf den Klimagefahren bzw. den dazu gehörenden Indikatoren, die aus öffentlich verfügbaren Klimadatenbanken wie Copernicus, WIR, ESGF, CATNAT und Arup stammen.

Im finalen Schritt der physischen Klimarisikoanalyse wurde gemeinsam mit Fachexpert:innen aus ausgewählten Unternehmens- und Zentralbereichen die Sensitivität der untersuchten Standorte bewertet. Dabei wurden die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß, die Dauer sowie die geographischen Koordinaten berücksichtigt. Ebenso wurde die Exposition der Aktivitäten und Lieferketten von STRABAG gegenüber diesen Werten über drei Zeithorizonte hinweg analysiert.

Die für STRABAG relevanten Risiken und Chancen wurden mittels Szenarioanalyse für kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte qualitativ bewertet, um deren potenzielle Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeiten abzuschätzen. Die kurz- und mittelfristigen Zeithorizonte orientieren sich dabei an der Konzernstrategie 2030: People. Planet. Progress. sowie dem Klimaneutralitätsziel 2040. Die langfristigen Folgen wurden mit Blick auf die Lebensdauer von Assets abgeleitet. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken der Risikoanalyse entzogen.

In der folgenden Tabelle werden die identifizierten wesentlichen physischen Klimarisiken, die  Risikopotenziale für das Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bergen, beschrieben.

Beschreibung physischer Klimarisiken

Akute Klimarisiken: Extremwetter, Hitze und Niederschlag

Die Tätigkeiten im Baugewerbe finden überwiegend im Freien statt, was für die Mitarbeitenden und Maschinen eine erhöhte Vulnerabilität mit sich bringt. Potenzielle Auswirkungen, die insbesondere durch akute Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen eintreten können, betreffen primär die eigene Geschäftstätigkeit. Auswirkungen können mittel- und langfristig zu temporären Baustopps führen.

Chronische Klimarisiken: Dürre und Temperatur­anstieg

Chronische Effekte wie dauerhafte Dürreperioden und steigende Temperaturen beeinflussen langfristig die Geschäftstätigkeit und die Mitarbeitenden. Sie können zu erhöhten Staubbelastungen auf innerstädtischen Baustellen führen und erfordern somit Anpassungen in der Bauwerksplanung, um den neuen klimatischen Anforderungen gerecht zu werden.

Transitorische Klimarisikoanalyse

Im Rahmen der Analyse der klimabezogenen Auswirkungen auf das Unternehmen wurden relevante Ereignisse identifiziert, die sich aus dem Übergang zu einer 1,5 °C-konformen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ergeben. Diese Ereignisse betreffen die Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von STRABAG. Anschließend wurde deren Exposition gegenüber diesen Auswirkungen analysiert. Darauf aufbauend wurden die daraus resultierenden Konsequenzen für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte bewertet. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde durch die Betrachtung der gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten inkludiert. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde unter anderem unter Berücksichtigung von Risiken wie der Änderung des Verbraucherverhaltens und der Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale analysiert.

Im ersten Schritt wurde das Übergangszenario NZE 2050 der Internationalen Energieagentur (IEA) herangezogen, die ein Erreichen des 1,5 °C-Temperaturziels bis 2050 und dahinter liegende Annahmen beschreibt. Zu diesen gehören etwa eine rasche Einführung effizienter Technologien und nachhaltiger Energieversorgungssysteme, welche STRABAG zur Bewertung der Auswirkungen untersucht hat. Konkret hat STRABAG ihre Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und Lieferkette hinsichtlich ihrer Exposition gegenüber folgenden Transitionsereignissen analysiert:

  • CO2e-Ziele der zentralen Baustofflieferant:innen,
  • höherer erneuerbarer Energiebedarf und die damit verbundenen Risiken der Versorgungssicherheit und Kosten,
  • Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern,
  • steigende CO2e-Preise für emissionsintensive Industrien, die sich durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und den europäischen Emissionshandel (ETS) prognostizieren lassen.

Im zweiten Schritt wurde die Relevanz gemeinsam mit den Fachexpert:innen und einem Beratungsunternehmen diskutiert, um daraufhin die Sensitivität des Konzerns gegenüber diesen Risiken und Chancen zu beschreiben. Dabei wurde festgehalten, ob es einen Berührungspunkt in der Wertschöpfungskette gibt und welche Auswirkungen daraus zu erwarten wären. Bei der Bewertung der Sensitivität gegenüber Übergangsereignissen wurden gezielt operative und zentrale Fachbereiche einbezogen, um die größtmögliche Abdeckung der betroffenen Wertschöpfungskette sicherzustellen. Da nicht sämtliche Fachbereiche im Konzern involviert wurden, bestehen potenziell Lücken in den Ergebnissen, welche man über die kommenden Berichtsjahre schließen möchte.

In der untenstehenden Tabelle sind die ausgewählten Übergangsereignisse, deren Auswirkungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten und das Ausmaß der potenziellen wesentlichen Risiken über drei Zeithorizonte (2030, 2040 und 2050) aggregiert dargestellt. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken aus der Risikoanalyse ausgeschlossen.

Beschreibung transitorischer Risiken

Künftige Mandate und Regulierungen

Mandate der Europäischen Union (EU) wie der Circular Economy Action Plan, die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) oder produktspezifische Verordnungen wie die Baustoffverordnung, Ökodesign-Richtlinie und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringen veränderte Anforderungen mit sich, auf die Bauunternehmen vorbereitet sein müssen. Investitionskosten für den Einsatz nachhaltiger Technologien, Anpassungskosten und Mindestquoten von Recycling-Baustoffen aufgrund erweiterter Auflagen sind einige potenzielle Kostenfaktoren. Die Gefahr von Ausschlüssen bei Vergabeverfahren aufgrund einer fehlenden Einhaltung von neuen Nachhaltigkeitsanforderungen stellt ebenfalls eine potenzielle Auswirkung dar.

Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen

Der Einsatz neuer Technologien, der durch die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen entsteht, bringt sowohl Risiken als auch Chancen mit sich. Eine ambitionierte Klimazielsetzung verlangt die Investition in neue Technologien, die am Markt kurzfristig potenziell nicht den üblichen Preisen entsprechen, mit denen jedoch langfristig signifikante Wettbewerbsvorteile erzielt werden könnten.

Steigende Rohstoff- und Energiekosten

Transitorische Auswirkungen für Bauunternehmen aufgrund steigender Rohstoff- und Energiepreise können stark variieren. Anhand der Szenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) und des World Economic Outlook (WEO) lässt sich ableiten, dass bis 2050 bestimmte Rohstoffe nicht in ausreichender Menge verfügbar sein werden, um den Bedarf für die 1,5 °C-Transition zu decken. Eine gesteigerte Effizienz sowie ein erhöhter Recyclinganteil werden notwendig sein, um langfristig die steigenden Kosten auszugleichen.

Beschreibung transitorischer Chancen

Potenzial für Umsatzzuwachs durch neue Geschäftsmodelle

Es werden langfristig veränderte Anforderungen der Auftraggeber:innen in Richtung emissionsarmer und energieeffizienter Baudienstleistungen erwartet, womit der Entwicklung und dem Ausbau von umweltfreundlicheren Dienstleistungen und Produkten im Bausektor Wachstumschancen prognostiziert werden.

Risikominimierung durch Nachhaltigkeits­strategie und Zielsetzungen

STRABAG sieht durch die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette signifikante Geschäftschancen, um eine Resilienz vulnerabler Geschäftsaktivitäten gegenüber transitorischen Effekten zu stärken. Diese können als Hebel zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle führen, welche die Marktposition in den Kernmärkten weiter festigen könnten.

Die durchgeführten Klimaszenarienanalysen bestätigen die hohe Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells von STRABAG gegenüber wesentlichen Klimarisiken. Die vielseitige Ausrichtung des Konzerns hat sich im Laufe der Jahre als wichtiger Erfolgsfaktor erwiesen und entscheidend zur Resilienz von STRABAG beigetragen. Die Strategie 2030 und der Transformationsplan bis 2040 setzen auf klimafreundliche Innovationen, insbesondere in der Kreislaufwirtschaft und erneuerbaren Energien, um Wachstumschancen zu nutzen. Trotz potenzieller Risiken überwiegen die finanziellen Chancen, während die ESG-Governance eine kontinuierliche Überwachung sichert.

IRO-1E4

Standortbezogene Biodiversitätsrisikoanalyse

Im Jahr 2024 hat STRABAG intensiv am Aufbau des Themas Biodiversität gearbeitet. Unter Einbindung von internen Stakeholdern wurde eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um Auswirkungen, Risiken und Chancen, aber auch um Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Biodiversität zu identifizieren und zu bewerten. Die Erhebung spezifischer Standorte sowie der Produktion oder Beschaffung von Rohstoffen mit negativen oder potenziell negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften wurde für diesen Berichtszyklus noch nicht durchgeführt.

Transitorische Risiken, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, betreffen vor allem Veränderungen in regulatorischen Rahmenbedingungen, die künftig zu erwarten sind. Darunter fallen vor allem strengere Anforderungen an die eingesetzten Materialien, was neue Beschaffungsmaßnahmen zur Folge haben könnte. Zusätzlich führt die klimabedingte Verknappung von Ressourcen wie Holz zu steigenden Rohstoffkosten und möglichen Lieferengpässen. Die wachsende Nachfrage nach Sand, Kies, Holz und Wasser verstärkt diesen Effekt und treibt die Baukosten weiter in die Höhe. Auch Regularien, wie auszugsweise die European Deforestation Regulation (EUDR), erhöhen die Investitionskosten durch strengere Auflagen und beeinflussen die Lieferantenauswahl.

Im Gegenzug ergeben sich aus diesen veränderten Rahmenbedingungen auch neue Chancen für STRABAG. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe und nachhaltiger Baustoffe eröffnet neue Geschäftsfelder, insbesondere im Bereich von Renaturierungsprojekten und der Umkehr von Flächenversiegelung.

Derzeit wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen physischen Risiken im Kontext Biodiversität identifiziert, wenngleich Schnittstellen zu anderen Umweltthemen wie Klimawandel und Ressourcenverfügbarkeit bestehen. Diese Schnittstellen ergeben sich aus der gegenseitigen Wechselwirkung der Themen, wie etwa der durch den Klimawandel bedingten Häufigkeit von Extremwetterereignissen, die Schäden an Abbaustätten und lokalen Ökosystemen verursachen können.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung wurden auch systemische Risiken identifiziert, die das Unternehmen auf einer übergeordneten Ebene betreffen. Dazu gehören Risiken, wie die Verschlechterung von Ökosystemen, der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt, die sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette von STRABAG haben können. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere in Bezug auf Bauprojekte und Infrastrukturentwicklung, steht in enger Verbindung mit der Biodiversität, da die Umsetzung von Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen während der Bauphase häufig langfristige Auswirkungen auf die Umgebung hat und somit die ökologischen Grundlagen sichert.

Neben der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf Konzernebene werden auch standortspezifische Risiken betrachtet, wobei die Monitoring-Tools WWF Risk Filter und das Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT) zur Anwendung kommen. Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht es, standortspezifische Herausforderungen sowie systemische Risiken zu identifizieren und gegebenenfalls spezifische Richtlinien für Regionen oder Projekte zu entwickeln, die in besonders empfindlichen Ökosystemen liegen. Nähere Ausführungen finden sich im Kapitel Biodiversität unter dem Abschnitt Maßnahmen und Projekte wieder.

IRO-1S

Menschenrechtliche Risikoanalyse

Die Methodik der menschenrechtlichen Risikoanalyse wurde im Geschäftsjahr 2024 grundlegend überarbeitet und weiterentwickelt. Dazu wurden in die Datengrundlage zur Risikobetrachtung neue Quellen mitaufgenommen, welche aus den Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stammen. Zur Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette wurde eine Methodik aufgebaut, um über Länder- und Branchenrisiken potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen zu identifizieren. Die priorisierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken werden mit bereits bestehenden Maßnahmen in den Unternehmensbereichen des STRABAG-Konzerns abgeglichen und bei Bedarf entsprechend angepasst. Die Konkretisierung und Priorisierung erfolgt nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Diese Angemessenheitskriterien wurden ebenfalls im Zuge der Überarbeitung der Methodik in die Risikobetrachtung mitaufgenommen. Bei der Risikobetrachtung liegt der Fokus auf den besonders vulnerablen Personengruppen. Zu den identifizierten vulnerablen Personengruppen zählen beispielsweise Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen, Beschäftigte mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten, vor allem mit Sprachbarrieren ebenso wie einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen sowie Kinder.

In der Baubranche besteht unter anderem durch den Umgang mit großen und schweren Maschinen, durch Arbeiten in Höhen und Tiefen sowie durch potenziell körperlich belastende Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für die Gefährdung von Beschäftigten auf der Baustelle. Bautätigkeiten, die bestehende Systeme verändern, können potenziell negative Auswirkungen auf die natürlichen Grundlagen von lokalen Gemeinschaften haben, z. B. durch Staubemissionen während der Bauphase. Ungleichbehandlung in der Beschäftigung kann bei der Einstellung von Personal, bei der Personalentwicklung sowie im Umgangston aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder sozialer oder ethnischer Herkunft auftreten. Diese Risiken finden sich in den europäischen Kernmärkten, wie auch in unseren internationalen Märkten. Die Verbreitung von Vermittlungsagenturen sowie die unautorisierte Weitervergabe von Aufträgen sind Faktoren, die das Risiko für Zwangsarbeit im außereuropäischen Tätigkeitsbereich der STRABAG SE, sowohl bei den Bautätigkeiten als auch im Dienstleistungsbereich, erhöhen. Es gibt keine STRABAG-Gesellschaften, die ein stark erhöhtes Risiko für Kinderarbeit aufweisen. Das Bewusstsein über diese möglichen Risiken sowie daraus abgeleitete Maßnahmen und implementierte Regelwerke sollen die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken dauerhaft minimieren. In unseren Konzernrichtlinien ist die Definition der vulnerablen Personengruppen nicht enthalten, da die Richtlinien für alle Personengruppen gelten.

IRO-1G1

Compliance Risikoanalysen

Das Verfahren zur Risikobewertung wird im Anhang Business Compliance-Risikoanalyse als Teil des übergreifenden Business Compliance Management-Systems beschrieben. Die Festlegung der Risikofelder beruht auf der Geschäftstätigkeit von STRABAG als international tätigem Baukonzern und wird durch langjährige Erfahrung und Branchenkenntnis bestätigt. Mit Unterstützung des operativen Managements, der Konzernstabsbereiche Interne Revision, Contract Management and Legal (CML), Bau-, Rechen- und Verwaltungszentrum (BRVZ) und dem Bereich Business Compliance (BC) (angesiedelt im Corporate Responsibility Office) wurden konkrete Risikofelder definiert. Der internationalen Ausrichtung und Organisation von STRABAG in Geschäftsfeldern entsprechend, stellt die Risikoanalyse nicht auf Betriebsstätten und Standorte, sondern auf Organisationseinheiten ab. Diese können geografisch oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sein. Die Ermittlung und Einschätzung von Korruptionsrisiken resultiert aus den Erfahrungen der operativen Einheiten, der Konzernstabsbereiche und der Zentralbereiche, um auf Vorfälle auf Konzernebene reagieren zu können.

Im Rahmen der Risikoanalyse werden alle Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche u. a. einer Überprüfung des Korruptionsrisikos unterzogen und in regelmäßigen Intervallen basierend auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten reevaluiert. Auf prozessualer Ebene basiert die Risikoanalyse auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten zu Vorfällen, als auch auf der periodischen Befragung der jeweiligen Einheiten zur Risikoentwicklung innerhalb ihres Tätigkeitsfelds. Diese Befragung wird durch das jährliche Management Business Compliance Reporting durchgeführt.

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 SBM-3

Berichterstattung zu wesentlichen Themen

Das methodische Vorgehen der Wesentlichkeitsanalyse bestätigt die Relevanz der Umweltthemen E1 – Klimawandel und E5 – Kreislaufwirtschaft und Ressourcen, zu denen STRABAG bereits seit mehreren Jahren berichtet. Der Verbrauch fossiler Energieträger für unsere Baumaschinen als auch der hohe Ressourcenaufwand zur Ausführung unserer Bauprojekte sind hier die entscheidenden Aspekte. Mit dem Geschäftsjahr 2024 wird nun auch das Thema E4 – Biodiversität als neues wesentliches Thema aufgenommen. Die Umwandlung großer Flächen als auch der Abbau unserer erforderlichen Ressourcen haben entscheidende Konsequenzen für Flora, Fauna und Funga.

Soziale wesentliche Themen, zu denen STRABAG in der Vergangenheit berichtet hat, werden durch die Umstellung von GRI auf ESRS vor allem unter S1 – Eigene Belegschaft zusammengefasst. Mit 2024 berichtet STRABAG erstmals zu den beiden Anspruchsgruppen S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und S3 – Betroffene Gemeinschaften. Mit einer erweiterten Perspektive des Verantwortungsbereichs von STRABAG auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ergeben sich in diesen Themenkontexten wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Unverändert in seiner Wesentlichkeit ist das Thema G1 – Unternehmensführung (ehemals „Fairer Wettbewerb“), das ebenfalls seit Jahren fester Bestandteil der Berichterstattung bei STRABAG SE ist.

Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Relevante Zeithorizonte

Nachhaltigkeitsaspekt

E1 Klimawandel

Tatsächliche negative Auswirkung

Hohes Treibhausgaspotenzial durch den Einsatz fossiler Energieträger

Kurz-, mittel- und langfristig

Energie

Tatsächliche positive Auswirkung

Reduktion von CO2e-Emissionen durch ressourcenschonende Bauweisen, Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie Effizienzmaßnahmen

Kurz-, mittel- und langfristig

Anpassung an den Klimawandel; Energie

Tatsächliche positive Auswirkung

Entzug und Bindung von CO2e-Emissionen durch erneuerbare Energieträger und Technologien (z. B. CCU/CCS-Verfahren)

Langfristig

Klimaschutz

Risiko

Volatile Energiekosten

Kurz-, mittel- und langfristig

Energie

Risiko

Klimawandelbedingte Extremwettereignisse und damit verbundene Schäden an Anlagevermögen, eingeschränkte Produktionskapazitäten, Lieferengpässe, Bauzeitverzögerungen

Kurz-, mittel- und langfristig

Anpassung an den Klimawandel

Risiko

Erhöhte Anforderungen und Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen.

Kurz-, mittel- und langfristig

Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz

Chance

Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger.

Kurz-, mittel- und langfristig

Energie

Chance

Entwicklung neuer Geschäftsfelder

Kurz-, mittel- und langfristig

Klimaschutz

E4 Biodiversität

Tatsächliche negative Auswirkung

Negative Beeinflussung der Biodiversität und Ökosysteme durch Rohstoffabbau, CO2e-Emissionen im Bauprozess und Flächenversiegelung

Kurz-, mittel- und langfristig

Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts

Tatsächliche negative Auswirkung

Verringerung der Rohstoffverfügbarkeit durch den Abbau endlicher Rohstoffe

Kurz-, mittel- und langfristig

Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen

Risiko

Neuevaluierung von Lieferant:innen zur Erfüllung von Regulierungen

Kurzfristig

Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen

Chance

Nachwachsende Rohstoffe und nachhaltige Baupraktiken senken langfristig Kosten und verbessern das Ressourcenmanagement.

Kurz-, mittel- und langfristig

Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts

Chance

Zuschlag für Bauprojekte mit Biodiversitäts- und Bodenverbesserungsmaßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Kurz-, mittel- und langfristig

Auswirkungen auf den Zustand der Arten

Chance

Geschäftsmodellanpassung durch Ausbau von Renaturierungsprojekten sowie Verlagerung von bodenversiegelnden Bautätigkeiten hin zu Sanierung und Ausbau von Bestandsobjekten.

Kurz-, mittel- und langfristig

Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen

E5 Kreislaufwirtschaft und Ressourcen

Tatsächliche negative Auswirkung

Hoher Einsatz von nicht nachwachsenden Rohstoffen

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Tatsächliche negative Auswirkung

Verlust von Rohstoffen durch Deponierungen und fehlende Möglichkeiten zum Recycling

Langfristig

Abfälle

Potenzielle negative Auswirkung

Gefährdungspotenzial für Umwelt und Mensch durch gefährliche Eigenschaften von Abfällen

Kurz- mittel- und langfristig

Abfälle

Tatsächliche positive Auswirkung

Einsatz von Sekundärrohstoffen durch Recycling

Kurz-, mittel- und langfristig

Abfälle

Potenzielle positive Auswirkung

Verstärkter Einsatz von Sekundärrohstoffen durch erhöhte Nachfrage

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Potenzielle positive Auswirkung

Langfristige Rohstoffbindung in Produkten bildet ein kontinuierlich wachsendes anthropogenes Materiallager

Kurz-, mittel- und langfristig

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Risiko

Steigende Preise und mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Risiko

Vielseitige Anforderungen zu nachhaltig betriebenen Bauwerken infolge regulatorischer Vorgaben

Langfristig

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Risiko

Strengere Anforderungen an das Abfallmanagement sowie schwindende Deponiekapazitäten

Langfristig

Abfälle

Chance

Steigende Einnahmen und neue Geschäftsfelder durch den Verkauf und den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Chance

Aufbau von Kompetenzen und Dienstleistungen im Bereich selektiver Rückbau, Materialwissenschaft und Kreislaufwirtschaft

Langfristig

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Chance

Steigende Einnahmen durch Recycling-Baustoffe, Deponierung von Abfällen und Deponiebau

Langfristig

Abfälle

S1 Eigene Belegschaft

Potenzielle negative Auswirkung

Auftreten von Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Potenzielle negative Auswirkung

Förderung stereotypischer Rollenbilder durch mangelnde Diversität

Kurz-, mittel- und langfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Tatsächliche positive Auswirkung

Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote für Mitarbeitende

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Tatsächliche positive Auswirkung

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Mitarbeitende

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Tatsächliche positive Auswirkung

Objektive Einstellungsverfahren und Maßnahmen zu Kompetenzentwicklungen

Kurz-, mittel- und langfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Chance

Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Arbeitgeberattraktivität durch Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote

Langfristig

Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Chance

Diversität in den Teams

Kurz-, mittel- und langfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Risiko

Ausfall von Arbeitskräften aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Potenzielle negative Auswirkung

Arbeitsunfälle und -erkrankungen

Kurz- mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Potenzielle negative Auswirkung

Verstöße gegen Menschenrechte in Form von Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitszeitverletzungen, Verstöße gegen Arbeitszeiten und vorenthaltene Lohnauszahlungen

Kurz- mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen; sonstige arbeitsbezogene Rechte

Chance

Verbesserte (soziale) Nachhaltigkeitsperformance von Lieferant:innen

Mittelfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Risiko

Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen

Kurz- mittel- und langfristig

Sonstige arbeitsbezogene Rechte

S3 Betroffene Gemeinschaften

Potenzielle negative Auswirkung

Beeinträchtigung natürlicher Lebensgrundlagen durch Rohstoffabbau und Durchführung von Bauprojekten

Langfristig

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften

Risiko

Entstehung von Landnutzungskonflikten und damit Einschränkungen der Bauprojekte

Kurz- mittel- und langfristig

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften

Risiko

Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen

Kurzfristig

Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften; Rechte indigener Völker

Chance

Schaffen einer Infrastruktur zur Inklusion von lokalen Gemeinschaften

Kurz- mittel- und langfristig

Angemessene Unterbringung

G1 Unternehmenspolitik

Tatsächliche negative Auswirkung

Negative Beeinflussung des Fairen Wettbewerbs durch Fehlverhalten

Kurz- mittel- und langfristig

Korruption und Bestechung

Tatsächliche positive Auswirkung

Festlegung von Mindeststandards in Bezug auf Unternehmenskultur mittels Kodizes (Code of Conduct, Lieferantenkodex)

Kurz- mittel- und langfristig

Unternehmenskultur

Tatsächliche positive Auswirkung

Schutz von Whistleblowern durch Möglichkeit der anonymen Nutzung der Hinweisgeberplattform

Kurz- mittel- und langfristig

Schutz von Hinweisgeber:innen

Tatsächliche positive Auswirkung

Einhaltung konzerninterner Standards durch Genehmigungspflichten und Risikoanalysen

Kurz- mittel- und langfristig

Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten; Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken

Tatsächliche positive Auswirkung/ Chance

Umfassendes Schulungsangebot zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden zu Business Compliance Themen

Kurz- mittel- und langfristig

Korruption und Bestechung

Risiko

Ausfall von potenziellen Lieferunternehmen aufgrund von Sanktionsgesetzgebung

Kurzfristig

Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken

Risiko

Strafzahlungen bei Fehlverhalten

Langfristig

Korruption und Bestechung

Für die oben angeführten Themen und Sub-Themen, die durch die ESRS vorgegeben sind, hat STRABAG wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Diese werden in eigenen Themenkapiteln näher ausgeführt und sind durch die Angabepflicht der ESRS abgedeckt. Es wird auch erläutert, welche Konsequenzen sich daraus auf das Geschäftsmodell und die Strategie ergeben und welche Maßnahmen STRABAG setzt, um negative Auswirkungen und Risiken zu minimieren und positive Auswirkungen und Chancen auszuschöpfen.

Die aktuelle Bewertung der Risikosituation zeigt, dass derzeit keine wesentlichen finanziellen Risiken bestehen oder absehbar sind. STRABAG setzt auf ein resilientes Geschäftsmodell, das langfristige Stabilität sichert und zentrale Herausforderungen effektiv bewältigt. Durch eine breite Diversifikation, die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit und den Einsatz innovativer Technologien nutzt das Unternehmen gezielt Wachstumschancen.

Im Berichtsjahr hat STRABAG keine wesentlichen unternehmensspezifischen Themen identifiziert.

Jährliche Prüfung der Wesentlichkeit

Das Thema E3 – Wasser wird derzeit als unwesentlich definiert, wenngleich von einer steigenden Bedeutung des Themas – auch für die Baubranche – auszugehen ist. Die Themen E2 – Verschmutzung und S4 – Endnutzer:innen und Konsument:innen werden aktuell für unwesentlich bewertet. Es wird anerkannt, dass die Umweltthemen in Wechselwirkung zueinander stehen und vor allem die Klimakrise andere ökologische und soziale Herausforderungen bedingt und verstärkt. Im Zuge der Berichterstattung werden alle ESRS-Themen jährlich auf ihre Wesentlichkeit überprüft und ein entsprechender Umgang daraus abgeleitet.

In den Vorjahren hat STRABAG im Nachhaltigkeitsbericht zu den unternehmensspezifischen Themen „Digitalisierung und Innovation“, „Gesellschaftliches Engagement“ sowie „Kundenzufriedenheit“ berichtet. Das Thema „Digitalisierung und Innovation“ wird als Enabler zur Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele betrachtet und wurde daher nicht als eigenes Thema auf seine Wesentlichkeit bewertet, weshalb der Bericht kein gesondertes Kapitel anführt. Im Lagebericht finden sich Informationen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei STRABAG SE.

Index

Liste der Angabepflichten

Referenz

ESRS 2 Allgemeine Angaben

BP-1

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Über diesen Bericht

BP-2

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Über diesen Bericht

GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-2

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-4

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-5

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über diesen Bericht

SBM-1

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen; Klimawandel; Biodiversität; Kreislaufwirtschaft; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften; Unternehmensführung

IRO-1

Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-2

In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Appendix B

ESRS E1 Klimawandel

GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Klimawandel

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

E1-1

Übergangsplan für den Klimaschutz

Klimawandel

E1-2

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Klimawandel

E1-3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Klimawandel

E1-4

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Klimawandel

E1-5

Energieverbrauch und Energiemix

Klimawandel

E1-6

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Klimawandel

E1-7

Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Klimawandel

E1-8

Interne CO2-Bepreisung

Klimawandel

ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Biodiversität

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

E4-1

Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Biodiversität

E4-2

Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Biodiversität

E4-3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Biodiversität

E4-4

Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Biodiversität

E4-5

Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

Biodiversität

ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Auswirkungen, Risiken und Chancen

E5-1

Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft

E5-2

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft

E5-3

Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft

E5-4

Ressourcenzuflüsse

Kreislaufwirtschaft

E5-5

Ressourcenabflüsse

Kreislaufwirtschaft

ESRS S1 Eigene Belegschaft

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Eigene Belegschaft

S1-1

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Eigene Belegschaft; Unsere soziale Verantwortung

S1-2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen

Eigene Belegschaft

S1-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Eigene Belegschaft

S1-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Eigene Belegschaft

S1-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Eigene Belegschaft

S1-6

Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens

Eigene Belegschaft

S1-8

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Eigene Belegschaft

S1-9

Diversitätskennzahlen

Eigene Belegschaft

S1-10

Angemessene Entlohnung

Eigene Belegschaft

S1-13

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Eigene Belegschaft

S1-14

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Eigene Belegschaft

S1-16

Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Eigene Belegschaft

S1-17

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Eigene Belegschaft

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Unsere soziale Verantwortung

S2-2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Betroffene Gemeinschaften

S3-1

Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Betroffene Gemeinschaften; Unsere soziale Verantwortung

S3-2

Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Betroffene Gemeinschaften

S3-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Betroffene Gemeinschaften

S3-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Betroffene Gemeinschaften

S3-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Betroffene Gemeinschaften

ESRS G1 Unternehmensführung

GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Nachhaltigkeitsmanagement

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

G1-1

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Unternehmensführung

G1-2

Management der Beziehungen zu Lieferant:innen

Unternehmensführung

G1-3

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Unternehmensführung

G1-4

Korruptions- oder Bestechungsfälle

Unternehmensführung

G1-5

Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Unternehmensführung

G1-6

Zahlungspraktiken

Unternehmensführung

EU-Taxonomie

Die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“), die am 12.7.2020 in Kraft trat, enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zur zügigen Umsetzung des European Green Deals. Ziel der EU-Taxonomie ist, durch ein einheitliches Klassifikationssystem Kapitalflüsse in nachhaltige Sektoren zu lenken.

In der EU-Taxonomie sind demnach Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Einfluss auf die EU-Umweltziele haben.

Diese sechs Umweltziele sind:

  1. Klimaschutz (CCM)
  2. Anpassung an den Klimawandel (CCA)
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC)
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO)

Für jedes dieser Umweltziele werden mittels delegierter Verordnungen der EU Wirtschaftstätigkeit und technische Bewertungskriterien definiert.

Wenn Geschäftsfelder des Konzerns unter die Definition für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit fallen, handelt es sich um taxonomiefähige Tätigkeiten, andernfalls um nicht taxonomiefähige Tätigkeiten. Ein großer Teil der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns, insbesondere der Neubau von Straßen, die Infrastruktur-Projektentwicklung, die Baustoffproduktion und Property & Facility Services sind aktuell nicht als taxonomiefähig definiert – d. h. sie werden nicht von den in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftstätigkeiten umfasst.

Nach dieser Einteilung in taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wird auf Grundlage der technischen Bewertungskriterien geprüft, inwieweit die Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet wird, die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien durchgeführt wird. Ob ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird bzw. keine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele (nach sogenannten Do No Significant Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien)) erfolgt, wird anhand der von der EU-Kommission detailliert vorgegebenen technischen Bewertungskriterien ermittelt.

Die Kriterien und Voraussetzungen müssen allesamt kumulativ erfüllt sein.

Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6.7.2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 haben Nicht-Finanzunternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Folgendes anzugeben:

Die detaillierte Ermittlung der einzelnen Werte ist in den jeweiligen Unterkapiteln Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben.

Anzuwendende Bestimmungen für das Geschäftsjahr 2024

Die im Vorjahr bestehenden Übergangsbestimmungen sind ausgelaufen. Für das Geschäftsjahr 2024 sind daher die Bestimmungen der EU-Taxonomie vollumfänglich anzuwenden. Es müssen daher auch die bisher nicht auf Konformität geprüften Wirtschaftstätigkeiten der vier Umweltziele Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/3851 der Kommission vom 27.6.2023 normierten technischen Bewertungskriterien zur Prüfung der Taxonomiekonformität untersucht werden.

Managementansatz

Beurteilung der Taxonomiefähigkeit

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der im zentralen Controllingsystem erfassten Geschäftsfelder und Leistungsarten. Bei Auftragserteilung wird das Projekt mit der Eröffnung der Kostenstelle einem Geschäftsfeld zugeordnet. Somit ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit sichergestellt; die Wirtschaftstätigkeit kann aber für mehrere Umweltziele relevant sein und wird nach den technischen Bewertungskriterien je Umweltziel auf Taxonomiekonformität geprüft.

Nachfolgend sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten von STRABAG in Bezug auf die Umweltziele Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme angeführt. In Klammer sind die Umweltziele sowie die Nummerierung der jeweiligen Delegierten Verordnung angeführt.

  1. Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie (CCM 4.1)
  2. Stromerzeugung aus Windkraft (CCM 4.3)
  3. Stromerzeugung aus Wasserkraft (CCM 4.5)
  4. Stromerzeugung aus geothermischer Energie (CCM 4.6)
  5. Stromerzeugung aus Biogas (CCM 4.7)
  6. Stromerzeugung aus Bioenergie (CCM 4.8)
  7. Übertragung und Verteilung von Elektrizität (CCM 4.9)
  8. Fernwärme-/Fernkälteverteilung (CCM 4.15)
  9. Bau und Erweiterung Wasserversorgung (CCM 5.1 / WTR 2.1)
  10. Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen (CCM 5.3 / WTR 2.2)
  11. Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (CCM 6.13)
  12. Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM 6.14)
  13. Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM 7.1 / CE 3.1)
  14. Renovierung von bestehenden Gebäuden (CCM 7.2 / CE 3.2)
  15. Hochwasserschutz (CCA 14.12)
  16. Nachhaltige Entwässerungssysteme (WTR 2.3)
  17. Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle (CE 2.7)
  18. Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken (CE 3.3)
  19. Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE 3.4)
  20. Verwendung von Beton im Tiefbau (CE 3.5)

Die Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor (1 bis 8) und im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9 und 10) sind deshalb als taxonomiefähig erfasst, weil in den jeweiligen Definitionen der Bau solcher Anlagen und Systeme erfasst ist. In den Umsatzerlösen des STRABAG-Konzerns ist in der Regel nur der Bau, nicht aber der Betrieb enthalten. In Einzelfällen werden solche Anlagen im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts betrieben.

Dies gilt auch für die Wirtschaftstätigkeiten im Verkehrssektor (11 und 12). Die Definition umfasst den Bau von Schieneninfrastruktur bzw. von Infrastruktur für persönliche Mobilität, der vom STRABAG-Konzern ausgeführt wird.

Da der Neubau von Gebäuden (13) als Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie als Bau von vollständigen Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Vertragsbasis definiert ist, werden nur Hochbauprojekte, bei denen der STRABAG-Konzern Generalunternehmer ist bzw. im Rahmen der Projektentwicklung gesamte Gebäude errichtet, unter dieser Tätigkeit erfasst.

Die Renovierung von bestehenden Gebäuden (14) ist in der EU-Taxonomie als Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung definiert, weshalb die Sanierungs- und Umbautätigkeiten im Hochbau des STRABAG-Konzerns hier erfasst werden. 

Die Sanierung von Straßen und Autobahnen (19) gemäß EU-Taxonomie-Definition umfasst routinemäßige Wartungsarbeiten, vorbeugende Instandhaltung und Sanierung von Asphalt- und Betonstraßen. Die Instandhaltungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die Bindemittelschicht, Deckschicht und Betonplatten. Die Geschäftsfelder Straßenbau der STRABAG mit der Leistungsart Sanierung sind von dieser Definition umfasst.

Die Wirtschaftstätigkeit Verwendung von Beton im Tiefbau (20) betrifft die Verwendung von Beton für Neubau, Wiederaufbau oder Instandhaltungsleistung im Ingenieurtiefbau. Ausgenommen sind Betonfahrbahnbeläge und bereits unter Punkt 19 fallende Instandhaltungsleistungen. Die Projekte der betreffenden Geschäftsfelder, bei denen als Hauptbaustoff Beton, Stahlbeton oder Spannbeton verwendet werden, fallen unter diese Wirtschaftstätigkeit.

Beurteilung der Taxonomiekonformität

Da die Umsatzerlöse des STRABAG-Konzerns aus einer Vielzahl unterschiedlichster Einzelprojekte bestehen, kann die Prüfung der technischen Kriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Ebene der Tätigkeit selbst, sondern nur auf Einzelprojektebene durchgeführt werden. Die Anzahl der taxonomiefähigen Projekte für die sechs Umweltziele beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf rund 9.200 Projekte, wovon einige in Bezug auf mehrere Umweltziele zu prüfen sind. Die Prüfung erfordert aufgrund der umfangreichen und detaillierten Kriterien einen erheblichen administrativen Aufwand. Zudem wurden je Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnungen unterschiedlichste technische Bewertungskriterien definiert.

Daher erfolgt die Detailprüfung auf Taxonomiekonformität je Einzelprojekt für die fünf umsatzstärksten Wirtschaftstätigkeiten, den Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM, CE), die Renovierung von Gebäuden (CCM, CE), Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM), Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE) sowie die Verwendung von Beton im Tiefbau (CE).

Diese fünf Wirtschaftstätigkeiten machen konsolidiert 88 % des gesamten taxonomiefähigen Umsatzes aus und umfassen über 7.090 Einzelprojekte, weshalb nur Projekte mit einer Jahresleistung über € 5 Mio. im Detail untersucht wurden.

Zur Abwicklung der Prüfung der Einzelprojekte wurde daher eine eigene Softwareanwendung „Taxonomiemonitor“ geschaffen, in der die Fragebögen zur Prüfung der Konformität für die fünf oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten hinterlegt sind. Die Fragen sind von den Projektverantwortlichen zu beantworten und Nachweise zur Dokumentation der Antworten sind im System hochzuladen. Die Fragebögen umfassen sowohl die Kriterien zur Leistung eines wesentlichen Beitrags sowie die Sicherstellung der DNSH-Kriterien auf Einzelprojektebene.

Für die nicht auf Einzelprojektebene untersuchten Wirtschaftstätigkeiten erfolgte eine Analyse der technischen Bewertungskriterien anhand von typisierten Baustellenorganisationen und Strukturen.

Da die erforderlichen Nachweise insbesondere die Klimarisikoanalyse für diese Projekte nicht vollständig vorliegen, werden diese Projekte nur als taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform dargestellt.

Das Vorhandensein einer robusten Klimarisikoanalyse ist das DNSH Kritierum zur Klimawandelanpassung in den betreffenden Tätigkeiten, denen die Projekte zugeordnet wurden.

Das Nichtvorliegen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen verstößt gegen das DNSH-Kriterium zur Klimawandelanpassung. Da für die Taxonomiekonformität nicht nur ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet werden muss, sondern gleichsam das DNSH-Prinzip für die verbleibenden Umweltziele einzuhalten ist, führt die Nichteinhaltung des Kriteriums zur Verhinderung der Taxonomiekonformität der betroffenen Projekte.

Für Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Energie, Wasserversorgung und Abwasser- und Abfallentsorgung sind bei der reinen Bautätigkeit die Definitionen der EU-Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfüllt. Die technischen Bewertungskriterien betreffen aber den Betrieb bzw. die eingesetzten Geräte, wozu STRABAG keine Informationen vorliegen, da dies außerhalb des Leistungsumfangs ist. Diese Wirtschaftstätigkeiten werden daher als nicht taxonomiekonform dargestellt.

STRABAG SE ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Baudienstleistungen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. Vorgaben von privaten Auftraggeber:innen erbracht. Nachhaltige Lösungen werden angeboten. Nur in seltenen Fällen bzw. im Rahmen von eigenen Projektentwicklungen hat STRABAG Einfluss auf die ökologische Ausgestaltung von Bauwerken. So wird insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen das Unternehmen in der Regel nur mit der Bauausführung beauftragt.

Die Prüfung der Einzelprojekte hat ergeben, dass viele von der EU-Taxonomie vorgegebene Kriterien standardmäßig in Bauprojekten noch nicht berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Ausschreibungen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen werden.

Umsatzerlöse

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1 82 (a) ausgewiesenen Umsatzerlöse, die auf Basis von IFRS 15 ermittelt werden. Diese umfassen die Umsatzerlöse aus Bauaufträgen, aus Baustoffen, aus dem Facility Management, aus der Projektentwicklung und sonstige Umsatzerlöse.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Gemäß dem oben beschriebenen Managementansatz wurden die taxonomiefähigen Projekte auf Einzelprojektebene bzw. durch analytische Überprüfungen auf Taxonomiekonformität untersucht.

Die taxonomiekonformen Projekte betreffen ausschließlich die Wirtschaftstätigkeiten Neubau von Gebäuden und Schieneninfrastruktur in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz. Beim Neubau von Gebäuden sind die Kriterien zum Primärenergiebedarf, Luftdichtheit und thermische Integrität erfüllt sowie das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet. Bei der Schieneninfrastruktur wird der wesentliche Beitrag der Elektrifizierung erfüllt.

Bei den Wirtschaftstätigkeiten Renovierung von bestehenden Gebäuden, Sanierung von Straßen und Autobahnen sowie Verwendung von Beton im Tiefbau konnte kein Projekt sämtliche technische Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Während bei der Renovierung unterschiedliche Kriterien nicht erfüllt wurden, konnten bei Verwendung von Beton im Tiefbau und Sanierung von Straßen und Autobahnen die geforderten Abfallbehandlungs- und Recyclingquoten nicht erfüllt werden. Beim Asphaltstraßenbau ist dies damit zu erklären, dass die bestehenden Asphaltmischanlagen niedrigere Recyclinganteile haben.

Die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten können in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamtumsatz ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung der taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen Umsatzerlöse müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

Umsatzerlöse

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.312,81

7,53

1.277,60

7,23

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

9.281,93

53,28

11.561,45

65,44

Gesamt (A.1 + A.2)

10.594,74

60,81

12.839,05

72,67

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

6.827,48

39,19

4.827,49

27,33

Gesamt (A+B)

17.422,22

100,00

17.666,54

100,00

Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant und betreffen ausschließlich das Umweltziel Klimaschutz. In Bezug auf die anderen Umweltziele, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals auf Konformität geprüft wurden, konnten die technischen Bewertungskriterien bei den untersuchten Projekten nicht erfüllt werden.

Sämtliche im Zähler ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 und sind im Konzernabschluss der STRABAG SE als Umsatzerlöse ausgewiesen.

Das Ergebnis zeigt, dass 39,19 % der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns nicht in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das Property & Facility Services-Geschäft, die Baustoffproduktion sowie den Neubau von Straßen. Dementsprechend finden sich in der Verordnung auch keine technischen Kriterien, um deren Nachhaltigkeit zu bewerten.

Auch ein großer Teil des Hochbaus fällt nicht unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, da die Definition auf den Bau vollständiger Wohn- und Nichtwohngebäude abzielt. In vielen Fällen werden jedoch nur einzelne Teile von Gebäuden von STRABAG errichtet.

Dennoch sind nachhaltige Lösungen in wesentlichen Geschäftsfeldern zentral für eine erfolgreiche Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft. STRABAG stützt sich in diesem Bereich auf einschlägige Standards und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Detaillierte Angaben finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Die EU-Taxonomie wird laufend weiterentwickelt. Mit einer Anpassung und Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten und der Bewertungskriterien ist zu rechnen.

Investitionen (CapEx)

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen Zugänge zu materiellem und immateriellem Anlagevermögen inklusive solcher aus Unternehmenszusammenschlüssen. Erfasst sind ebenso Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die Angaben erfolgen vor Abschreibungen, Wertberichtigungen oder sonstigen Wertänderungen. Die im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte bilden die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Investitionen.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen können in drei Kategorien unterteilt werden:

Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

Der STRABAG-Konzern verfügt über ein zentrales Gerätemanagement, das konzernweit die Beschaffung, den Service, die Wartung und Reparatur, den Geräteeinsatz sowie die Verwertung der Baumaschinen und der maschinellen Anlagen und Fahrzeuge steuert.

Eine eindeutige Zuordnung der Baugeräte und des Fuhrparks zu einzelnen Projekten und damit den Wirtschaftstätigkeiten ist nicht möglich. Bei gemischt genutzten Vermögenswerten ist eine Zuordnung zu taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten mittels eines geeigneten Schlüssels vorzunehmen. STRABAG ordnet dieser Gruppe die technischen Anlagen, die Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu. Auch der Erwerb dieser Vermögenswerte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist mit umfasst.

Die Anlagenintensität bei Bauprojekten ist äußerst unterschiedlich; insbesondere bei Projekten mit hohen Subunternehmerleistungen weicht der Geräteeinsatz stark von mit eigenem Personal erbrachten Leistungen ab.

Als Schlüssel für die Verteilung der Investitionen auf taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen wird die im Management Reporting für jedes Projekt erfasste Kennzahl Gerätekosten verwendet. Der Anteil an den gesamten Gerätekosten, der auf taxonomiekonforme und taxonomiefähigen Projekte entfällt, wird als taxonomiekonforme und taxonomiefähige  Investitionen dargestellt.

Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird

Investitionen, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zugeordnet werden, werden nicht auf Basis der Gerätekosten zugeordnet.

Die von STRABAG zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude und Photovoltaikanlagen sind als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfasst. Die im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen bzw. selbst erstellten Immobilien und Photovoltaikanlagen werden auf die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und damit auf Taxonomiekonformität überprüft. Der Erwerb bzw. die Errichtung dieser Gebäude wird im Konzernanlagenspiegel unter Grundstücke und Bauten oder Anlagen in Bau ausgewiesen.

Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betreffen eine Vielzahl von Immobilienleasingverträgen für Bürostandorte. Diese sind gemäß CCM 7.7. taxonomiefähig und werden mangels Informationen zur Prüfung der Konformität zur Gänze als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde dementsprechend angepasst.

Der Erwerb von Fahrzeugen stellt ebenfalls einen Erwerb von Vermögenswerten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit dar. Deshalb werden die Investitionen in PKW, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zuzuordnen sind, unter diesem Punkt erfasst. Bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität müssen die technischen Bewertungskriterien vom Hersteller:innen bzw. Lieferant:innen nachgewiesen werden. Diese Nachweise wurden dem STRABAG-Konzern für Fahrzeuginvestitionen im Geschäftsjahr 2024 noch nicht zur Verfügung gestellt, weshalb hier lediglich taxonomiefähige Investitionen ausgewiesen werden.

Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)

STRABAG denkt das Bauen der Zukunft neu. Mit zahlreichen Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekten wird daran gearbeitet, den CO2-Ausstoß in der Verwaltung und bei Bauprojekten zu reduzieren, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Zudem wurde das Thema Kreislaufwirtschaft in unserer Strategie 2030 als eines der sechs strategischen Kernthemen definiert. Detaillierte Angaben dazu finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Ob und in welchem Ausmaß eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann, ist anhand der Bewertungskriterien für das einzelne Bauprojekt zu beurteilen. Da STRABAG im Wesentlichen Baudienstleistungen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. nach den Vorgaben der Auftraggeber:innen erbringt, können die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen ausgeweitet werden. Es liegen daher keine diesbezüglichen Investitionspläne vor.

Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Kategorie Investitionen zur Ausweitung von taxonomiekonformen Umsätzen auszuweisen sind. Da sich die technischen Bewertungskriterien in der Regel auf das Bauwerk und nicht auf den Bauprozess selbst beziehen, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Investition und taxonomiekonformem Umsatz.

Investitionen für nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

In dieser Gruppe werden die nicht zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuordenbaren Investitionen erfasst. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gesamten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gemäß IFRS-Konzernabschluss. Zuerst werden die Investitionsausgaben zum Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie die nicht taxonomiefähigen Investitionen ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionen werden auf Basis der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Umsatzerlöse zugeordnet.

Investitionen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-CapEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen CapEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Gesamtinvestitionen setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II sind im Anhang dargestellt.

CapEx

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

182,73

18,79

29,38

4,15

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

559,29

57,50

466,67

65,86

Gesamt (A.1 + A.2)

742,02

76,29

496,05

70,01

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

230,59

23,71

212,52

29,99

Gesamt (A+B)

972,61

100,00

708,57

100,00

Der Anstieg des taxonomiekonformen CapEx ist mit € 143,30 Mio. bzw. 15,12 % auf den Erwerb des Investment Property zurückzuführen. Im Vorjahr gab es aus diesem Titel keine Investitionen.

Der restliche taxonomiekonforme CapEx ergibt sich ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse und daher folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.

Der taxonomiekonforme CapEx betrifft mit € 143,30 Mio. (Vorjahr: € 0,00) das Investment Property, mit € 15,62 Mio. (Vorjahr: € 12,15 Mio.) die technischen Anlagen und Maschinen, mit € 17,84 Mio. (Vorjahr: € 13,51 Mio.) die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit € 2,23 Mio. (Vorjahr: € 1,23 Mio.) die Anlagen in Bau sowie mit  € 0,73. Mio (Vorjahr: € 2,49 Mio.) die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Investitionen sind im Anlagenspiegel bzw. der Entwicklung des Investment Property dargestellt.

Betriebsausgaben (OpEx)

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie kurzfristige Leasingaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen und sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Analog zur Vorgehensweise bei den Investitionsausgaben werden die Reparatur- und Instandhaltungskosten für technische Anlagen, Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Verhältnis der Gerätekosten auf taxonomiekonforme, taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Betriebsausgaben zugeordnet.

Die Instandhaltungsaufwendungen für Immobilien können teilweise der Wirtschaftstätigkeit Renovierung bestehender Gebäude oder Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort zugeordnet werden. Diese Einzelmaßnahmen sind daher taxonomiefähige und bei Erfüllung der Bewertungskriterien taxonomiekonforme Betriebsausgaben.

Eine detaillierte Prüfung der Instandhaltungen für Immobilien hinsichtlich der technischen Bewertungskriterien erfolgt aber nur, wenn die Einzelmaßnahme den Aufwand von € 3 Mio. übersteigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde dieser Wert nicht überschritten, weshalb die Zuordnung zur Gänze unter den nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben erfolgte.

Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS-Konzernbilanz. Zuerst werden die Einzelmaßnahmen von der Grundgesamtheit abgezogen und erst danach die Restgröße auf Basis der Gerätekosten zugeordnet.

Betriebsausgaben (OpEx), die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-OpEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen OpEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Betriebsausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

OpEx

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

21,80

6,26

16,87

5,34

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

173,91

49,90

166,36

52,65

Gesamt (A.1 + A.2)

195,71

56,15

183,23

57,99

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

152,82

43,85

132,74

42,01

Gesamt (A+B)

348,53

100,00

315,97

100,00

Da sich der taxonomiekonforme OpEx ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse ergibt, folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.

Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben betreffen mit € 17,04 Mio. (Vorjahr: € 13,08 Mio.) Instandhaltungen für Baugeräte und mit € 4,76 Mio. (Vorjahr: € 3,79 Mio.) Instandhaltungen für den Fuhrpark. Die Erfassung im IFRS-Konzernabschluss erfolgt unter dem Posten Sonstige bezogene Leistungen.

Der STRABAG SE-Konzern ist nicht in den Wirtschaftsaktivitäten 4.26. bis 4.31. der delegierten Verordnung für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel tätig, weshalb die Meldebögen betreffend der Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nur Leermeldungen enthalten.

Mindestschutzanforderungen

Mindestschutzanforderungen

Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität entsprechend den Artikeln 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird auch die Einhaltung sozialer Mindestschutzanforderungen gefordert. Damit vereint die EU-Taxonomie ökonomische, ökologische und soziale Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Die Mindestschutzkriterien laut EU-Taxonomie sollen gewährleisten, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer Wirtschaftsaktivitäten über Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und Rechte für Arbeitnehmer:innen ebenso wie Vorgaben in Bezug auf Besteuerung und fairen Wettbewerb sicherstellen. Damit sollen auch erhebliche Verstöße gegen diese Themen vermieden werden. Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, wenn bei ihrer Durchführung folgende soziale Mindeststandards befolgt werden:

Diese internationalen Rahmenwerke umfassen Prinzipien und Vorgaben für die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die bereits genannten vier Themen: Menschenrechte, Korruption, Besteuerung und Fairer Wettbewerb. Zur Auslegung der Anforderungen der Mindestschutzangaben liefern der im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance sowie die FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 eine umfangreiche Hilfestellung, die von STRABAG bei der Umsetzung berücksichtigt wurden.

STRABAG hat diverse Prozesse und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der sozialen Mindeststandards sicherzustellen. Diese gelten für alle Konzerngesellschaften und berücksichtigen bei Menschenrechten und Anti-Korruption auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Überwachung der Prozesse und Verfahren nutzen wir verschiedene Kontrollmechanismen, einschließlich Audits, interne und externe Überprüfungen sowie fortlaufende Risikoanalysen. Unsere Monitoring-Systeme umfassen auch die Implementierung von Korrekturmaßnahmen bei Verstößen.

Die Themen Menschenrechte, Korruption sowie fairer Wettbewerb sind in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt. Das Thema Besteuerung ist nicht Bestandteil der Nachhaltigkeitserklärung. Die Grundsätze der Steuerpolitik von STRABAG sehen vor, sämtliche geltenden Steuergesetze und sonstige maßgebende Bestimmungen international einzuhalten. Dazu gibt es in den einzelnen Ländern zahlreiche Richtlinien, Organisationsanweisungen und Kontrollen, die die Einhaltung der ordnungsgemäßen Besteuerung gewährleisten.

Bei der Beurteilung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards berücksichtigt STRABAG auch die relevanten Principal Adverse Impacts (PAI) der Europäischen EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, Verordnung (EU) 2019/2088), die in den FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 festgehalten sind. Darunter fallen der unbereinigte Gender Pay Gap sowie die Diversität im Vorstand. Beide Indikatoren werden im vorliegenden Bericht angeführt.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten analysierten Konzernrichtlinien und Policies sowie die Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung, in denen diese im Detail erläutert werden:

Thema

STRABAG-Konzernrichtlinie, Prozesse und Politiken

Referenz

Menschenrechte

Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik, Lieferantenkodex, Sicherheits- und Gesundheitspolitik, Ombudsstellen, Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, Online-Hinweisgeberplattform

Unsere soziale Verantwortung

Korruption

Code of Conduct, Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform, Lieferantenkodex

Unsere soziale Verantwortung

Besteuerung

Richtlinien und Fachanweisungen basierend auf nationalen Gesetzen

Nicht Teil der Nachhaltigkeitserklärung

Fairer Wettbewerb

Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform

Unternehmensführung

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

Um­satz (3)

Um­satz­­an­teil 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

An­teil ta­xo­no­mie­kon­for­mer (A.1.) oder ­ta­xo­no­mie­fä­hi­ger (A.2.) Um­satz, Jahr 2023 (18)

Ka­te­go­rie „er­mög­li­chen­de Tä­tig­keit“ (19)

Ka­te­go­rie „Über­gangs­tä­tig­keit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

897.725,00

5,15

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

5,41

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

415.080,64

2,38

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,77

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,05

T

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.312.805,64

7,53

7,53

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7,23

Davon ermöglichende Tätigkeiten

897.725,00

5,15

5,15

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

5,41

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,05

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

23.795,28

0,14

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,17

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

31.160,84

0,18

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,56

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

35.938,23

0,21

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,17

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

621,17

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,01

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

8.847,17

0,05

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,11

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

11.481,30

0,07

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,08

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

64.744,37

0,37

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,14

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

86.115,22

0,49

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,51

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

161.349,92

0,93

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,01

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

309.194,07

1,77

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,83

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

176.571,67

1,01

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,13

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

799.809,17

4,59

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

4,20

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

2.497.941,27

14,34

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

19,50

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

1.037.519,97

5,96

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

4,59

Hochwasserschutz

CCA 14.12

122.231,27

0,70

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,73

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

208.978,66

1,20

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,27

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

24.070,73

0,14

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,08

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

2.724.005,09

15,64

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

15,72

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

957.559,46

5,50

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

11,69

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,11

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,12

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,71

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

9.281.934,86

53,28

65,44

A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

10.594.740,50

60,81

72,67

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

6.827.478,02

39,19

Gesamt

17.422.218,53

100,00

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

CapEx (3)

CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

31.445,00

3,23

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

2,82

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

4.982,11

0,51

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,32

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

146.303,71

15,04

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

182.730,82

18,79

18,79

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4,15

Davon ermöglichende Tätigkeiten

31.445,00

3,23

3,23

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

2,82

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

236,80

0,02

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

1.126,46

0,12

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,24

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

1.930,02

0,20

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,15

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

32,32

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

364,45

0,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

294,17

0,03

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,05

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

4.080,95

0,42

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,12

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

4.381,53

0,45

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,41

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

7.860,74

0,81

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,81

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

16.294,65

1,68

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,83

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

8.609,83

0,89

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,75

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

34.174,94

3,51

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,98

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

23.513,05

2,42

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

3,92

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

15.648,46

1,61

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,17

Hochwasserschutz

CCA 14.12

6.090,74

0,63

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,85

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

7.494,49

0,77

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,73

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

554,01

0,06

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,03

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

105.950,72

10,89

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

9,99

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

35.635,61

3,66

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

7,69

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

257.301,32

26,45

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

25,39

Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

CCM 3.1

12.585,71

1,29

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

CCM 3.3

15.129,66

1,56

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

5,26

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,40

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

0,00

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,02

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

559.290,63

57,50

65,86

A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

742.021,45

76,29

70,01

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

230.589,49

23,71

Gesamt

972.610,94

100,00

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

OpEx (3)

OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

18.819,09

5,40

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

3,63

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

2.981,68

0,86

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,71

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

21.800,77

6,26

6,26

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5,34

Davon ermöglichende Tätigkeiten

18.819,09

5,40

5,40

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

3,63

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

141,72

0,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

674,16

0,19

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,30

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

1.155,07

0,33

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,19

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

19,34

0,01

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

218,11

0,06

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

176,05

0,05

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,06

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

2.442,35

0,70

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,16

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

2.622,24

0,75

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,53

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

4.704,47

1,35

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,05

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

9.751,96

2,80

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,36

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

5.152,78

1,48

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,97

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

20.452,90

5,87

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

3,84

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

14.072,01

4,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

5,04

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

9.365,24

2,69

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,50

Hochwasserschutz

CCA 14.12

3.645,17

1,05

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,09

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

4.485,28

1,29

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,94

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

331,56

0,10

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,03

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

63.409,01

18,19

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

12,87

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

21.327,07

6,12

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

9,90

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

7.423,10

2,13

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,35

Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

CCM 3.3

2.336,57

0,67

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,78

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,04

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

6,78

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,81

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

173.906,16

49,90

52,65

A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

195.706,93

56,15

57,99

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

152.817,53

43,85

Gesamt

348.524,46

100,00

Übersicht

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

7,54

37,72

CCA

0,00

0,70

WTR

0,00

2,70

CE

0,00

52,96

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

18,79

60,28

CCA

0,00

0,63

WTR

0,00

2,48

CE

0,00

19,41

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

6,26

29,41

CCA

0,00

1,05

WTR

0,00

4,15

CE

0,00

32,42

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

2.

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

3.

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

Klimawandel

ESRS 2 SBM-3

Als energie- und ressourcenintensiver Industriesektor kommt der Baubranche eine Schlüsselrolle und erhebliche Einflusskraft in der nachhaltigen Transformation zu. Fossile Brennstoffe werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingesetzt: vom Betrieb von Produktionsanlagen und Baumaschinen bis hin zum eigentlichen Betrieb unserer Bauwerke. Die Baubranche verursacht damit prozess- und energiebedingte Emissionen. STRABAG ist daher bestrebt, den Ausstoß von Treibhausgasen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich zu reduzieren, um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde im Berichtsjahr ein Transformationsplan verabschiedet. STRABAG hat sich 2024 der Science Based Targets Initiative (SBTi) angeschlossen und bekennt sich somit zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Ein entsprechender Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen wurde erarbeitet und wird im folgenden Kapitel beschrieben.

Trotz aller Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sind dessen Auswirkungen spürbar, weshalb Anpassungsprozesse erforderlich sind. In diesen kommt Bauunternehmen eine entscheidende Rolle zu. Einerseits müssen bereits heute Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, wie etwa die Errichtung von Schutzbauwerken, ergriffen werden; andererseits können klimaresiliente und nachhaltige Bauweisen dazu beitragen, Bauwerke und Städte widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen zu machen.

Bauwerke werden heute mit dem Ziel erstellt, für eine lange Nutzungsdauer zur Verfügung zu stehen, in ihrer Betriebsphase ökologisch effizient genutzt zu werden und am Ende ihres Lebenszyklus umgenutzt oder rückgebaut werden zu können. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch weiterhin festigt. Kreislauffähiges Bauen und Expertise im Energiesektor werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Aus diesem Grund hat die STRABAG diese Bereiche als strategische Kernthemen definiert und wird betreffende Geschäftsmodelle weiter ausbauen. Mit unserer Leistung wollen wir eine Schlüsselrolle für den Übergang zu klimaneutralen Gebäuden und klimaneutraler Infrastruktur einnehmen.

E1-1

Unser Transformationsplan

ESRS E1-1

Im Jahr 2024 hat der Vorstand der STRABAG SE einen Transformationsplan verabschiedet. Das zentrale Element ist ein Treibhausgas-Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen sowie entsprechenden Steuerungswerkzeugen. Da der Transformationsplan die strategische Ausrichtung des Konzerns beeinflusst, wurde auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand darüber in Kenntnis gesetzt.

Die EU Paris-Aligned Benchmark-VO (EU PAB) ist nicht auf STRABAG anwendbar.

Mit Blick auf die konzernweiten Energieverbräuche wurden folgende acht Handlungsfelder identifiziert. Zu jedem dieser Handlungsfelder wurden wesentliche Maßnahmen definiert, um den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu vermeiden oder zu reduzieren. Konkret handelt es sich hierbei um:

  1. Gebäude: Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden.
  2. PKW / Nutzfahrzeuge: Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger.
  3. Baustrom / sonstige Energie Bau: Elektrifizierung und ökologische Optimierung von Kleingeräten, Containern und Kränen.
  4. Baumaschinen / LKW: Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger.
  5. Asphaltmischanlagen: Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger.
  6. Stein- / Kieswerke: Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger.
  7. Betonwerke / sonstige Produktion: Umstellung der Betonwerke und der sonstigen Produktion auf erneuerbare Energieträger.
  8. Effizienzsteigerung: Heben von Energieeffizienzpotenzialen durch die Umstellung auf neue Technologien, wie z. B. Elektrifizierung.

Transformationsplan

image

E1-4

Ziele

ESRS E1-4

STRABAG ist überzeugt, dass glaubwürdige Klimaziele einem einheitlichen Standard folgen und extern validiert werden müssen. Deshalb haben wir uns im Berichtsjahr zu einer Teilnahme an SBTi bekannt. Unser Commitment für das kurzfristige Ziel (2030) der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen wurde im Oktober 2024 offiziell bestätigt. Die Validierung der Ziele durch die SBTi soll spätestens bis zum vierten Quartal im Jahr 2026 erfolgen.

Im Rahmen unseres Transformationsplans nutzen wir die methodischen Vorgaben der SBTi als Grundlage für den wissenschaftsbasierten Reduktionspfad bis 2040. Dieser wurde im Zuge einer konzerninternen Arbeitsgruppe zur Energietransformation unter der Leitung eines Vorstandsmitglieds sowie mit der Einbeziehung relevanter Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erarbeitet. Derzeit besteht noch keine weitreichende Fortschrittsmessung, da der Transitionsplan erst im Berichtsjahr beschlossen wurde. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells von STRABAG kommt der sektorübergreifende Standard zum Einsatz.

Als Basisjahr wurde 2023 mit dem Basiswert 927.472 t CO2e für Scope 1- und Scope 2-Emissionen gewählt. Das Basisjahr sowie die Datengrundlage des Reduktionspfades beruhen auf den Energiebedarfsdaten des Geschäftsjahres 2023. STRABAG verwendet seit 2024 neue Umrechnungs­faktoren für die Berechnung der Treibhausgasemissionen. Daher wurden die Scope 1- und Scope 2-Emissionen für 2023 ebenfalls neu berechnet, wodurch der Basiswert von den Werten im Geschäftsbericht 2023 abweichen. Auf Grund einer Systemumstellung in der Datenbank können Änderungen der Berichtsgrenzen nicht ausgeschlossen werden. Zudem sind Anpassungen möglich, da die Validierung der Ziele und des Basisjahres durch die SBTi noch nicht abgeschlossen sind. Im Basisjahr gab es keine besonderen Auslastungen oder sonstige besondere Ereignisse, die zu einer Verzerrung der Emissionen geführt hätten. Bei der Zielsetzung wurde eine jährliche Leistungssteigerung berücksichtigt und mit einer 50 %-igen Steigerung der Emissionen hinterlegt. Unsere Zielsetzung für die Scope 1- und Scope 2-Emissionen entspricht einem Ambitionsniveau, das aus wissenschaftlicher Perspektive notwendig ist, um die globale Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.

Für die Scope 3-Emissionen werden aktuell die Ziele nach dem Well-Below-2-Degree-Szenario (WB2C) mit dem Basisjahr 2023 erarbeitet. Der Basiswert für Scope 3-Emissionen kann derzeit nicht berichtet werden, da noch keine vollständigen (u. a. nachgelagerte Scope 3-Emissionen) und extern geprüften Daten für das Basisjahr 2023 vorliegen.

Die Berichtsgrenzen der Treibhausgasemissionen, die bei den Reduktionszielen berücksichtigt wurden, sind im Einklang mit den Grenzen der sonstigen berichteten Treibhausgase. Wir unterscheiden gemäß den Kategorien des Greenhouse Gas Protocols (GHG):

Unser vom STRABAG SE-Vorstand freigegebenes langfristiges Ziel ist, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Wir verstehen Klimaneutralität im Sinne der Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC, 2021) als das Bestreben, Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu minimieren und die schwer vermeidbaren Emissionen durch gezielte Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel und setzt unseren wissenschaftsbasierten Pfad auf Basis der quantitativen Zielsetzungen für 2030 konsequent fort.

Zur Erreichung unserer Ziele für Scope 1- und 2-Emissionen haben wir spezifische Handlungsfelder identifiziert und mit konkreten Maßnahmen definiert. Zusammenfassend können acht Handlungsfelder unterschieden werden. Die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der Scope 3-Ziele werden aktuell erarbeitet. Die folgende Tabelle zeigt ihren jeweiligen Zielbeitrag.

Zielbeiträge zur Emissionsreduktion

Scope

Handlungsfelder

Zielbeitrag bis 2030

Zielbeitrag bis 2040

t CO2e1

%

Scope 1 + 2

Gebäude

5.416

0,90

Klimaneutralität

PKW / Nutzfahrzeuge

58.359

9,68

Baustrom / sonstige Energie Bau

62.151

10,31

Baumaschinen / LKW

220.010

36,50

Asphaltmischanlagen

125.272

20,78

Stein- und Kieswerke

21.207

3,52

Betonwerke / sonstige Produktion

4.951

0,82

Effizienzsteigerung

105.381

17,48

Summe

602.747

100,00

Scope 3

Handlungsfelder werden aktuell erarbeitet

gemäß WB2C-Szenario

Klimaneutralität

1Gemäß Kyoto-Protokoll

E1-2

Policies

ESRS E1-2

Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik hält grundlegende Prinzipien zu den Themen Energie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten fest, um negative Auswirkungen im Umweltbereich entlang der Wertschöpfungskette zu verringern. Dazu beschreibt das Dokument eine Reihe an Zielvorgaben und Commitments für den gesamten Konzern, darunter das Ersetzen fossiler Energieträger in allen Unternehmensprozessen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Eindämmung des Klimawandels sowie den Einsatz nachhaltiger und ressourcenschonender Materialien und Bauteile. Mit dem darüber hinaus formulierten Ziel, die Datenerfassung auszuweiten und wirksame Managementsysteme zu etablieren, soll die Steuerung der identifizierten negativen Auswirkungen, die sich letztlich unter dem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch der Baubranche zusammenfassen lassen, weiterentwickelt werden. Zielvorgaben zur Klimawandelanpassung werden in der Politik nicht adressiert. Die Umsetzungsverantwortung für die festgelegten Ziele im Bereich Umwelt und Energie liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird die Umwelt- und Energiepolitik in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit bewertet.

E1-3

Maßnahmen und Projekte

ESRS E1-3

Um die genannten Reduktionsziele zu erreichen, wurden für jedes Handlungsfeld Schlüsselmaßnahmen definiert, die mit Zielen für 2030 und 2040 verknüpft sind. Die folgende Tabelle zeigt die geplanten Maßnahmen sowie die kurz- und langfristigen Klimaziele der einzelnen Handlungsfelder.

Maßnahmen zur Dekarbonisierung

Handlungs­felder

Maßnahmen

Anwendungskreis

Ziel 2030

Ziel 2040

Gebäude

Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden

Betrifft bestehende und neu zu errichtende Gebäude in allen Konzernländern (Eigen und Fremd) verwaltet durch Corporate Real Estate Management des Konzerns

85,0%

Klima­neutralität

PKW / Nutzfahrzeuge

Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger

Betrifft Fuhrpark der Angestellten aus allen Unternehmens-, Zentral-, und Konzernstabsbereichen sowie Nutzfahrzeuge der operativen Unternehmensbereiche (in allen Konzernländern)

50,0%

Baustrom / sonstige Energie Bau

Energieoptimierter Container

Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baustromverbraucher einsetzen (in allen Konzernländern)

33,3%

Elektrifizierung der Kleingeräte

66,7%

Effiziente Kranbeleuchtung beim Neukauf

100,0%

Baumaschi­nen / LKW

Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger

Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baumaschinen einsetzen (in allen Konzernländern)

66,7%

Asphaltmisch­anlagen

Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger

Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche mit eigenen Produktionsanlagen

33,3%

Stein- und Kieswerke

Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger

50,0%

Betonwerke / sonstige Produktion

Umstellung der Betonwerke und sonstige Produktion auf erneuerbare Energieträger

50,0%

Effizienz­steigerung

Effizienzsteigerungspotenzial bedingt durch die Umstellung auf die oben genannten Technologien

Um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu verfolgen und deren CO2e-Einsparpotenziale ermitteln zu können, wurde im Berichtsjahr ein Set an spezifischen Kennzahlen definiert. Aktuell entwickeln wir den Prozess und die Software-Grundlage für das Monitoring und Reporting dieser Kennzahlen. Ab 2025 soll ein jährlicher Soll-Ist-Vergleich zu den Kennzahlen an das Steering Committee Sustainability und den Vorstand berichtet werden.

Die technischen Umsetzungsoptionen der Schlüsselmaßnahmen und deren finanzielle Bewertung werden aktuell ausgearbeitet. Im Geschäftsjahr 2025 soll dieser Prozess abgeschlossen und der betreffende CapEx- und OpEx-Plan abgeleitet werden.

Um die Auswirkungen aus den identifizierten physischen und transitorischen Klimarisiken zu mindern, setzt STRABAG laufend Maßnahmen um. Bereits jetzt gibt es bemerkbare Klimaveränderungen, auf die STRABAG mit Maßnahmen reagiert und diese auf ihre Wirksamkeit evaluiert. Die konzernweite physische und transitorische Klimarisikoanalyse wurde im Berichtsjahr erstmalig durchgeführt. STRABAG treibt das Management seiner Auswirkungen, Risiken und Chancen weiter voran. Weitere Maßnahmen und Ziele zur Mitigation der wesentlichen Risiken und Auswirkungen sowie zur Nutzung von Chancen werden über die kommenden Jahre entwickelt und offengelegt.

Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Maßnahmen ist nicht möglich, da diese nicht zwingend als eigenständige, projektbasierte Aktivitäten durchgeführt werden und somit keiner konkreten Budgetierung unterliegen. Stattdessen sind sie integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts und fließen nahtlos in die regulären Abläufe ein.

Wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen

Aktuelle Maßnahmen

Anwendungskreis

Extremwetter, Hitze und Niederschlag

Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen wie z. B. Einsatz von Kühlungsgeräten und Verschattungen sowie Anpassung der Arbeitszeiten, um insbesondere gewerbliche Mitarbeitende bei der Ausführung von Bauprojekten während Hitzeperioden zu schützen

Konzernweit mit Fokus auf operative Einheiten

Verstärkte Integration eines Konzern-GIS (Geoinformationssystem), um Flächen und Gebiete mit Hochwasserpotenzial auszuweisen und frühzeitig Gefahrenpotenziale zu evaluieren

Dürre und Temperatur­anstieg

Ausweitung der Dienstleistungen, um flexible und an chronische Klimaveränderungen angepasste Bauwerke anzubieten

Konzernweit

Künftige Mandate und Regulierungen

Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Fachabteilungen, um notwendige Anforderungen umzusetzen

Lieferkette, Konzernweit

Nachfrage nach emissions­armen Produkten und Dienst­leistungen

Erweiterung der Wertschöpfungstiefe durch strategische Ausrichtung hin zu kreislauffähigem Bauen, Ausbau und Erzeugung von erneuerbaren Energien

Konzernweit

Steigende Rohstoff- und Energiekosten

Pilotierung und Einsatz alternativer Antriebstechnologien bei Baumaschinen

Lieferkette, Konzernweit

Erweiterung des Leistungsangebots der eigenen Baustoffproduktion hin zu nachwachsenden Rohstoffen

Potenzial für Umsatz­zuwachs durch neue Geschäfts­modelle

Zur Beobachtung der Marktentwicklungen steht STRABAG im engen Austausch mit Stakeholdern. Aus den mit den Trends der Baubranche verbundenen Potenzialen ergeben sich auch die priorisierten Handlungsfelder der Strategie 2030.

Konzernweit

Risiko­minimierung durch Nachhaltigkeits­strategie und Zielsetzungen

Mit dem Setzen wissenschaftsbasierter Ziele hat STRABAG einen strategischen Plan für die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette aufgesetzt. Zentral für das Erreichen dieser Ziele ist das aktive Mitwirken aller Konzernbereiche. Über die ESG-Governancestruktur werden diesbezüglich strategische Managemententscheidungen veranlasst. Darüber hinaus unterstützt der Fachbereich Sustainability bei der Planung, Umsetzung und Koordinierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen und -hebel für jede Konzerneinheit.

Konzernweit

Kennzahlen

Die Energie- und CO2e-Daten für den Konzern werden in der von STRABAG im Jahr 2012 selbst entwickelten Software Carbon Tracker systematisch erfasst und ausgewertet. Die Software-Lösung wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. So wurde der Carbon Tracker im Geschäftsjahr 2024 aufgrund neuer Berichtspflichten im Rahmen der CSRD-Richtlinie und dem Anspruch des Konzerns, die Datenqualität zu verbessern, grundlegend überarbeitet. Die zugrundeliegende Berechnung der hier veröffentlichten Energiedaten erfolgt mehrheitlich durch unser internes ERP-System. Die dort erfassten Energieaufwendungen werden mittels einer finanziellen Berechnungsgrundlage in entsprechende Heizwerte umgewandelt. Anschließend werden die ermittelten Heizwerte mit den passenden CO2e-Emissionsfaktoren verknüpft und im Carbon Tracker bis auf die kleinste Organisationseinheit visualisiert. Durch die Komplexität bei der Aufstellung von Energie- und Treibhausgasdaten – insbesondere in einem diversifizierten Konzern unserer Größe – können geringfügige Abweichungen auftreten.

E1-5

ESRS E1-5

Die umfassende Überarbeitung erlaubt insbesondere hinsichtlich des konzernweiten Energieverbrauchs detailliertere Auswertungen. So ist beispielweise ersichtlich, dass bereits heute ca. 4 % des Gesamtenergieverbrauchs von 3.390.866 MWh aus erneuerbaren Quellen stammen. Hervorzuheben ist hierbei, dass hiervon 2.197 MWh auf Eigenproduktion (Solarenergie) zurückzuführen sind. Weitere 918 MWh werden in das Netz eingespeist.

Eigenproduktion von Energie

2024

Solarenergie (MWh)

3.115

Treibstoffe (Diesel und Benzin) sind mit 1.948.736 MWh (57 %) die wichtigsten Energieträger für den Konzern. Durch die Detailierung der Auswertung können 10.037 MWh des Gesamttreibstoffverbrauchs als Treibstoff aus erneuerbarer Quelle ausgewiesen werden.

Energieverbrauch und Energiemix

20231

2024

Fossile Energie

(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)

533.526

(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)

2.089.585

(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)

305.123

(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)

29.994

(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen (MWh)

269.707

(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie2 (MWh)

3.227.936

Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

95,20

Nukleare Energie

(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)

43.555

Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

1,28

Erneuerbare Energie

(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (MWh)

9.883

(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh)

107.295

(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)

2.197

(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie3 (MWh)

119.375

Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

3,52

Gesamtenergieverbrauch4 (MWh)

3.390.866

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

2Summe der Zeilen 1 bis 5

3Summe der Zeilen 8 bis 10

4Summe der Zeilen 6, 7 und 11

Die Geschäftsaktivitäten von STRABAG werden nach NACE-Abschnitt F klassifiziert. Die Energieintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,19. Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen.

Energieintensität

20231

2024

% 2024 / 2023

Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh / T€)

0,19

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

E1-6

Treibhausgasemissionen

ESRS E1-6

Die CO2e-Bilanz für das Geschäftsjahr 2024 bezieht sich auf den Vollkonsolidierungskreis des Konzerns und umfasst die verursachten CO2e-Emissionen aus 72 Ländern. Die Emissionen werden entsprechend der Definition des Greenhouse Gas (GHG) Protocol und gemäß CSRD-Richtlinie in Scope 1, 2 und 3 ausgewiesen.

Erläuterungen zu Scope 1- und 2-Emissionen

Scope 1- und Scope 2-Emissionen werden auf Basis des konzernweiten Energieverbrauchs, welcher im Carbon Tracker erfasst wird, ausgabenbasiert (spend-based) berechnet. Bei der Berechnung der marktbasierten Scope 2-Emissionen aus dem Stromverbrauch in Deutschland und Österreich wird für die Bereiche mit Grünstrom-Versorgungsvertrag angenommen, dass der verwendete Strom emissionsfrei ist.

Die Umrechnung der Energiewerte erfolgt mittels Emissionsfaktoren, die größtenteils durch den Datenbankbetreiber climatiq bereitgestellt werden. climatiq ist ein zertifizierter Datenbankbetreiber, der Emissionsfaktoren aus diversen Quellen sammelt, diese gemäß GHG-Protocol aufbereitet und regelmäßig aktualisiert. Biogene CO2-Emissionen werden gesondert ausgewiesen und belaufen sich auf 8.524 t CO2 (marktbasiert) bzw. 14.140 t CO2 (standortbasiert). Bei Scope 1 fallen hierbei 2.721 t CO2 an, bei Scope 2 5.803 t CO2 (marktbasiert) bzw. 11.419 t CO2 (standortbasiert), sowie 0,10 t CO2 bei Scope 3. Für Braunkohlestaub werden zudem Faktoren der lokalen Lieferant:innen herangezogen.

Die Scope 2-Emissionen aus eingekaufter Wärme und Strom werden nach marktbasierter und standortbasierter Methode ausgewiesen. Grundlage der standortbasierten Berechnung bildet die Emissionsfaktorendatenbank der International Energy Agency (IEA) in ihrer aktuellen Fassung (2024), welche neben CO2 auch die Treibhausgase CH4 und N2O berücksichtigt. Diese Datenbank findet zusätzlich für länderspezifische Fernwärmeemissionsfaktoren Anwendung. Für die marktbasierte Berechnung werden, wo genutzt, CO2e-Emissionsfaktoren abgeschlossener Grünstromtarife, die durch einen entsprechenden Herkunftsnachweis (Zertifikat) belegt sind, angewandt. Der Anteil gebündelter vertraglicher Instrumente an den marktbasierten Scope 2 Emissionen beläuft sich somit auf 26 %. Sind keine tarifspezifischen Emissionsfaktoren verfügbar, wird ein länderspezifischer, CO2e ausweisender Residualmix herangezogen. Da dieser Residualmix nicht für alle Konzernländer verfügbar ist, kommt für die restlichen Länder der Emissionsfaktor der IEA zum Tragen. Dieser Ansatz berücksichtigt anderweitig vertraglich zugesicherte Grünstromanteile, die aus dem Gesamtmix herausgerechnet werden.

Erläuterungen zu Scope 3-Emissionen

Im Jahr 2022 begann STRABAG mit der Abschätzung der vorgelagerten Scope 3-Emissionen. Für das Berichtsjahr 2024 werden diese nun erstmals verifiziert und automatisch in der neuen Version des Carbon Trackers – mit einigen Ausnahmen – berechnet. So werden u. a. für die Kategorien 3.2 „Kapitalgüter“ und 3.7 „Pendeln der Mitarbeitenden/Homeoffice“ die Daten derzeit außerhalb der Carbon Tracker-Umgebung erhoben. Die Integration in den Carbon Tracker ist für das nächste Geschäftsjahr geplant.

Für die Mehrzahl der vorgelagerten Scope 3-Emissionen sowie für einige nachgelagerte Scope 3-Kategorien (z. B. 3.13 „Vermietete oder verleaste Sachanlagen“ und 3.15 „Investitionen“) findet der kostenbasierte Ansatz Anwendung. In Kombination mit kostenbasierten, länderspezifischen Emissionsfaktoren werden folglich Emissionswerte ermittelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die sechs wichtigsten Baustoffe des Konzerns – Asphalt, Bitumen, Stein/Kies, Stahl, Beton und Zement. Für diese Baustoffe werden zunächst die internen Preise ermittelt und anschließend mithilfe geeigneter mengenbasierter Emissionsfaktoren in CO2e-Mengen umgerechnet. Auch die berechneten Anfahrtsemissionen der Mitarbeitenden basieren nicht auf dem kostenbasierten Ansatz, sondern stellen eine Abschätzung dar, die auf durchschnittlichen Anfahrtsentfernungen sowie intern durchgeführten, repräsentativen Umfragen unter Angestellten und gewerblichen Mitarbeitenden beruht. Die Kategorie 3.3. wird in der untenstehenden Tabelle mit dem marktbasierten Berechnungsansatz ausgewiesen.

Für die Ermittlung der produktbezogenen Emissionen wurde eine konzernspezifische Datengrundlage verwendet. Unter „Produkten“ versteht STRABAG zum einen konzernintern hergestellte Baustoffe und Fertigteile und zum anderen als Generalunternehmer umgesetzte Bauprojekte in relevanten Geschäftsfeldern. Letztere wurden unter der Kategorie 3.11 berücksichtigt. Für die Kalkulation der CO2e-Emissionen durch den firmenfremden Transport der Baustoffe und der hergestellten Fertigteile (Kategorie 3.9), sowie aus der Weiterverarbeitungs- (Kategorie 3.10) und Entsorgungsphase (Kategorie 3.12) wurden ebenfalls Daten aus internen Quellen, durchschnittliche Transportentfernungen und verschiedene EPD-Werte herangezogen. Bei der Betrachtung der Bauprojekte wurde auf die umfangreichen Erfahrungen der STRABAG-Expert:innen aus unterschiedlichsten Geschäftsfeldern, insbesondere jedoch aus der nachhaltigen Bauweise, zurückgegriffen. Die Kategorie 3.14 „Franchise“ wurde für STRABAG als irrelevant identifiziert, da sie sich auf Aktivitäten bezieht, die nicht Bestandteil des Geschäftsmodells von STRABAG sind.

Die Berechnung der nachgelagerten Scope 3-Emissionen fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Für die Scope 3-Emissionen wurde ein Primärdatenanteil von 2 % berücksichtigt. Somit wurde für 2024 erstmals ein vollumfänglicher CO2e-Fußabdruck des Konzerns ermittelt.

Durch die erstmalige Berechnung der Scope 3-Emissionen und Durchführung einer transitorischen Risikobewertung in diesem Berichtsjahr wurden etwaige Überschneidungen noch nicht im Detail berücksichtigt. Dennoch zeigen die bisherigen Ergebnisse der Risikoanalysen, dass die wesentlichen transitorischen Auswirkungen weitgehend mit den größten Scope 3-Kategorien übereinstimmen (siehe Upstream „Steigende Rohstoff- und Energiekosten“ und Downstream „Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen“). Im Zuge der Weiterentwicklung der transitorischen Risikoanalysen werden die Scope 3-Daten langfristig miteinbezogen, um ein umfassenderes Verständnis der transitorischen Klimarisiken des Konzerns zu erlangen.

Rückblickend

Etappenziele und Zieljahre

Basisjahr

20231

2024

% 2024 / 2023

2025

2030

2050

Jährliches Ziel im Vergleich zu Basisjahr

Scope 1-THG-Emissionen (t CO2e)

Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

790.336

Prozentsatz der Scope 1-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)

0,00

Scope 2-THG-Emissionen (t CO2e)

Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

156.306

Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

158.504

Scope 3-THG-Emissionen (t CO2e)

Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen

9.053.179

3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen

5.474.338

3.2 Investitionsgüter

208.674

3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)

168.456

3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb

64.088

3.5 Abfallaufkommen in Betrieben

229.093

3.6 Geschäftsreisen

33.055

3.7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen

59.183

3.8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

122.222

3.9 Nachgelagerter Transport

90.778

3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte

21.978

3.11 Verwendung verkaufter Produkte

1.704.432

3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer

677.545

3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

12.329

3.15 Investitionen

187.007

THG-Emissionen insgesamt

THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e)

10.027.735

THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e)

10.002.019

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

Die Treibhausgasintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,58 (standortbezogen) bzw. 0,57 (marktbezogen). Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen.

Treibhausgasintensität

20231

2024

% 2024 / 2023

THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€)

0,58

THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€)

0,57

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

E1-7

ESRS E1-7

Die Anlagen von STRABAG sind derzeit nicht zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet. Trotz aller Effizienz- und Substituierungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mittelfristig ein Sockel an schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen verbleiben könnte, der kompensiert werden muss. Im Sinne der Klimazielerreichung wurde daher ein interner Kompensationsleitfaden erstellt, um den zukünftigen Erwerb von Kohlenstoffgutschriften konzernweit zu regulieren. Dieser legt fest, dass lediglich in Gold-Standard-zertifizierte-Projekte investiert werden darf. Alternativ ist es gemäß den internen Anforderungen ebenfalls möglich, EU Carbon Allowances des EU-Emissionshandelssystems zu erwerben. Der Erwerb von Kohlenstoffgutschriften oder EU-Carbon-Allowances erfolgt derzeit nicht zur Kompensation der eigenen Emissionen von STRABAG. Solche Maßnahmen werden ausschließlich im Auftrag von Kund:innen durchgeführt, wenn diese sie für die Optimierung ihrer eigenen CO2e-Bilanz wünschen. STRABAG handelt dabei im Rahmen der vereinbarten Projektanforderungen und stellt sicher, dass nur Gold-Standard-zertifizierte Projekte oder EU Carbon Allowances berücksichtigt werden, wie es der interne Kompensationsleitfaden vorschreibt. Bis dato wurden keine eigenen Projekte am freiwilligen Kohlenstoffmarkt realisiert.

E1-8

ESRS E1-8

Derzeit wird kein internes Carbon Pricing bei STRABAG angewendet.

E1-9

ESRS E1-9

Die finanzielle Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wurde für das Berichtsjahr 2024 nur qualitativ durchgeführt. Die qualitative Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wird unter den verpflichtenden Angaben unter dem Abschnitt Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben. Die Methodik zur monetären Quantifizierung wird erarbeitet, um einer künftig verpflichtenden Berichterstattung gerecht zu werden.

Quellenangaben – Kapitel Klimawandel

United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), 2021: A Beginner’s Guide to Climate Neutrality, abgerufen am 19.02.2025

Biodiversität und Ökosysteme

ESRS 2 SBM-3; ESRS E4-1

Die Baubranche hat weltweit, insbesondere entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, einen erheblichen Einfluss auf Biodiversität und Ökosysteme. Dies zeigt sich vor allem in der Gewinnung von Rohstoffen für die Herstellung von Baustoffen. Die Nutzung und Umwandlung von Flächen im Zuge von Bauprojekten stellt eine bedeutende Herausforderung für die globale Flora, Fauna und Funga dar. Gleichzeitig führt die Bodenversiegelung zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen, was wiederum natürliche Lebensräume beeinträchtigen, und die Artenvielfalt gefährden kann – insbesondere in Gebieten mit schützenswerter Biodiversität.

Andererseits bietet die Baubranche aber auch vielfältige Möglichkeiten, einen positiven Beitrag zu leisten. Durch nachhaltige Planung und gezielte Renaturierungsmaßnahmen können neue Lebensräume für Flora, Fauna und Funga geschaffen werden. Darüber hinaus tragen innovative Ansätze wie nachhaltige Infrastruktur, der bewusste Einsatz nachhaltiger Materialien und die Minimierung von Bodenversiegelung dazu bei, natürliche Ökosysteme zu schützen und die Artenvielfalt langfristig zu fördern.

STRABAG sieht sich sowohl Risiken als auch Chancen gegenüber, die sich aus der Wechselwirkung zwischen Geschäftstätigkeit und Biodiversitätsschutz ergeben. Angesichts globaler Umweltveränderungen und strengerer gesetzlicher Vorgaben wird ein präzises Management dieser Faktoren immer wichtiger, um biodiversitätsrelevante Risiken abzumildern. Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ebenso wie die Durchführung der standortspezifischen Risikoanalysen dienen dabei als erste Anhaltspunkte, um künftig eine Resilienzanalyse der Geschäftsstrategie und des ‑modells durchführen zu können.

Biodiversität strategisch verankert

Ein vorausschauendes Management bildet die Grundlage, um das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und die Unternehmensstrategie kontinuierlich mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen. In unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist Biodiversität ein wesentliches Thema, für das wir realistische Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt leisten wollen. Dies beinhaltet auszugsweise den Aufbau des konzernweiten Biodiversitätsmanagements und die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden.

54 Standorte von STRABAG im DACH-Raum befinden sich in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und haben negative Auswirkungen auf diese. Als Standort sind alle festen Einrichtungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs sowie Baustellen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten definiert. In die Impact Bewertung wurden Asphaltmischanlagen, Betonmischanlagen, Deponien, Emulsionsmischanlagen, Kies- und Sandgruben, Recycling- und Verwertungsanlagen, Steinbrüche, Schottergruben, Werkstätten und Zementwerke aufgenommen. Eine Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete, in denen sie sich befinden, kann noch nicht berichtet werden, da sich die biodiversitätsbezogene Datenbasis erst im Aufbau befindet. Als Teil der Wesentlichkeitsanalyse konnten keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation oder Wüstenbildung festgestellt werden.

E4-2

Policies

ESRS E4-2

Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik, die für den gesamten Konzern gilt, hält das Prinzip fest, dass Ökosysteme zu schützen sowie die Lebensräume für Mensch und Tier zu erhalten sind. Dabei hält das Dokument für einige aus der Wesentlichkeitsanalyse hervorgegangenen Themen folgende Commitments fest: die effiziente Gestaltung der Flächennutzung im eigenen Einflussbereich sowie die Vermeidung von Entwaldung entlang der Lieferketten. Weitere Themen, die als zentrale Einflussfaktoren für den Verlust von Biodiversität und Ökosysteme in der Umwelt- und Energiepolitik festgehalten werden und die in dem Dokument adressiert werden, sind: Eindämmung von Umwelt- und Klimarisiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette sowie die Reduktion des Emissionssaustoßes und des Ressourceneinsatzes durch die Umsetzung von Kreislaufwirtschaft. Die Umsetzungsverantwortung für die Umwelt- und Energiepolitik liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird das Dokument in regelmäßigen Abständen hinsichtlich seiner Eignung und Wirksamkeit bewertet und, wenn notwendig, angepasst.

Im Jahr 2023 wurde vom Vorstand der STRABAG SE ein konzernweites Positionspapier zum Thema Biodiversität verabschiedet. Dieses zeigt klare praxisnahe Orientierungen und Hinweise für den Schutz von Biodiversität und Arten bei Bauprojekten auf. Als weiterführende Unterlage für die Umwelt- und Energiepolitik dient es als Informationsgrundlage, um die Mitarbeiter:innen hinsichtlich Biodiversität zu sensibilisieren und Leitlinien für umweltbewusste Planungs- und Bauprozesse bereitzustellen. Gemeinsam mit der Umwelt- und Energiepolitik kann es die Grundlage für die Ableitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität bilden. Die angeführten Leitlinien beinhalten die Minimierung des Flächenverbrauchs, der Emissionen und der Umweltbelastungen sowie weiterer Maßnahmen, um während eines Bauvorhabens die Auswirkungen auf Flora, Fauna und Funga zu verringern. Das Positionspapier hat keine Inhalte zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen oder Rohstoffen, verweist aber auf die Beschaffung von Materialien aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern als möglicher Einflussfaktor, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu verbessern.

Soziale Konsequenzen des Biodiversitätsverlusts, transitorische und physische Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität, invasive Arten sowie Wüstenbildung werden derzeit nicht in den beiden Dokumenten behandelt. Standortbezogene Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sind insbesondere an Gewinnungsstätten in den jeweiligen Genehmigungsbescheiden verankert, etwa in Form von Ausgleichsmaßnahmen. Eine konzernweite Erfassung dieser Maßnahmen erfolgt derzeit jedoch noch nicht. Im Rahmen des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements und weiteren Risikoanalysen bei STRABAG halten wir uns die Erweiterung der beiden Dokumente um weitere wesentliche Themen vor. Konzernweit bestehen keine übergeordneten Richtlinien für Betriebsstandorte, die in oder in der Nähe eines Schutzgebiets oder eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität betrieben werden. Ebenso gibt es keine konzernweiten Policies für die Bereiche Landnutzung und Landwirtschaft, Ozeane und Meere.

E4-3

Maßnahmen und Projekte

ESRS E4-3

Basis zum Aufbau eines Biodiversitäts-managements geschaffen

STRABAG befindet sich aktuell im Aufbau eines konzernweiten Biodiversitätsmanagements. Bislang lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements bei STRABAG auf Klimathemen, sozialen Themen sowie auf dem Aufbau einer entsprechenden Governance-Struktur. Zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements wurde 2024 ein Projekt mit Vertreter:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen gestartet. Damit legt das Projekt den Grundstein für die Entwicklung gezielter Maßnahmen, die im Geschäftsbereich Rohstoffgewinnung implementiert werden sollen. Derzeit liegt der Fokus auf der detaillierten Analyse des Status quo, um bestehende Maßnahmen und Praktiken zur Biodiversitätsförderung im Konzern zusammenzuführen sowie auf der Einbindung relevanter Stakeholder. Damit soll eine fundierte Entscheidungsbasis für das Entwickeln von Maßnahmen geschaffen werden. Je nach Bedarf können Maßnahmen für zusätzliche Geschäftsbereiche entwickelt und umgesetzt werden. Weiterer Bestandteil des Projektes zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements ist die Einführung von passenden Messparametern zum Aufbau eines Monitoringsystems sowie zur regelmäßigen Berichterstattung.

Folgende Biodiversitätsmaßnahmen finden bereits bei STRABAG statt:

An den konzerneigenen Gewinnungsstätten implementiert STRABAG in Abstimmung mit den lokalen Behörden und Interessensgruppen spezifische Maßnahmen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Wiederherstellung und Renaturierung von Flächen zu gewährleisten. Dazu werden naturschutzrechtliche Auflagepunkte aufgestellt, die für jeden Standort individuell konzipiert sind. Darunter fallen beispielsweise die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen wie Biotope, die Durchführung von regelmäßigen ökologischen Gutachten und weiteren potenziellen daraus resultierenden Maßnahmen sowie eine flächensparende Nutzung des Gebiets, um unnötige Eingriffe in die Natur zu vermeiden und eine fragmentierte Landschaft zu verhindern.

Eingriffe werden zu Beginn evaluiert und Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Genehmigungsplan festgehalten. Mindestens einmal jährlich wird ein Monitoring durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Biodiversität zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Für bestimmte Bauprojekte sind gesetzliche und behördliche Vorschriften einzuhalten, die eine Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) vorschreiben. Diese Verfahren gewährleisten, dass potenzielle Umweltauswirkungen in der Planungs- und Designphase identifiziert und analysiert werden, sodass in der Folge geeignete Schutz- und Ausgleichsmaßnehmen entwickelt und umgesetzt werden können. Auch in den Konzernländern außerhalb der Europäischen Union findet diese Vorgehensweise, beispielsweise durch Environmental Impact Assessments bei bestimmten öffentlichen und privaten Bauvorhaben, gemäß den dort geltenden Gesetzen statt.

Im Bereich des Verkehrswegebaus in Deutschland verfolgt STRABAG ein nachhaltiges Baustellenkonzept im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), bei dem Biodiversitätskriterien für die Zertifizierung bei Baustellen mit einer Laufzeit von über drei Monaten berücksichtigt werden. Diese Zertifizierung berücksichtigt die Einhaltung biodiversitätsfördernder Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz umweltschonender Technologien und Verfahren, die Minimierung von Flächenversiegelungen und die Rücksichtnahme auf lokale Flora, Fauna und Funga.

Eine Erhebung, welche Gemeinschaften die wesentlichsten negativen Auswirkungen aufgrund von Bauvorhaben erfuhren, ist nicht erfolgt. Derzeit setzt STRABAG keine Kompensationsmaßnahmen in ihren Maßnahmenplänen ein.

Wir verstehen diese Bemühungen als wesentlichen Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung und als Gelegenheit, durch die Einbindung aller relevanten Interessensgruppen – sowohl intern als auch extern – sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen langfristig wirksam und an unseren Biodiversitätszielen ausgerichtet sind.

E4-4

Ziele

ESRS E4-4

STRABAG hat bislang keine quantitativen Ziele für Biodiversität und Ökosysteme definiert, arbeitet jedoch daran, dieses Themenfeld konzernweit zu verankern. Bisher lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements vorrangig auf Governance-, Klima- und sozialen Aspekten. Eine Herausforderung dabei ist die Messbarkeit von Biodiversität, insbesondere aufgrund der großen Anzahl an Standorten.

E4-5

Kennzahlen

ESRS E4-5

Die Verfahren zur Erhebung spezifischer Biodiversitätskennzahlen, die derzeit in Entwicklung sind, beruhen auf international anerkannten Tools wie dem WWF Risk Filter und dem Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT). STRABAG nutzt diese Tools, um einen Überblick über Standorte, die in oder in der Nähe schutzbedürftiger Biodiversität liegen, zu gewinnen. Mithilfe dieser Tools lassen sich standortspezifische Risiken identifizieren und künftig die Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Biodiversitätsrisiken systematisch untersuchen.

Im Zuge des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements wird an der Schaffung eines passenden KPI-Sets gearbeitet, das zukünftig auf sinnvolle und praktikable Weise die Biodiversitätsperformance erfassen soll.

Nutzung international anerkannter Tools

Für die Identifizierung der zu berichtenden Standorte unter der operativen Kontrolle von STRABAG in der DACH-Region, die potenziell negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben, wurde ein mehrstufiger Prozess implementiert. Zunächst erfolgte eine Schutzgebietsanalyse mittels WWF Risk Filter und IBAT, um Standorte in oder in der Nähe von schutzbedürftiger Biodiversität zu identifizieren. Dabei wurden Standorte wie Gewinnungsstätten für Rohstoffe, Bürogebäude, Produktionsanlagen für Asphalt, Beton, Emulsion und Zement, Garagen, Wohnungen, unbebaute Grundstücke, Recyclinganlagen, Lagerhallen, Labore und Werkstätten einbezogen. Baustellen, auch jene mit einer Laufzeit von über 12 Monaten, wurden noch nicht in der Analyse berücksichtigt. Wesentliche Standorte wurden basierend auf der WWF-Industriesektor-Logik und einer Bewertung potenzieller Risiken in fünf spezifischen Indikatoren (Habitatverlust, Entwaldung, Verschmutzung, Zustand von Ökosystemen sowie Artenvielfalt) ermittelt.

Die interne Kategorisierung der STRABAG-Standorte nach Impact-Type wurde dabei einem WWF Biodiversity Risk Filter (BRF) Industry Sektor zugeordnet. Für die Impact-Bewertung der Typen (von low, medium, medium-high bis high) wurden die direkten Auswirkungen der fünf spezifischen Indikatoren für jeden WWF BRF Industry Sektor analysiert und gemittelt. Die Logik basiert auf der WWF Risk Filter Methodik, bei der bestimmte Branchen je nach ihrer potenziellen Auswirkung auf die Biodiversität bewertet werden. Diese Bewertungen fließen in die Gesamtbewertung des Standorttyps ein. Es werden Standorte in den Bericht aufgenommen, wenn ihr potenzieller Impact als "medium-high" oder "high" bewertet wurde. Ergänzend wurden IBAT-Daten genutzt, um Überschneidungen mit Schutzgebieten (z. B. Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten) zu analysieren. Dabei gibt es Gebiete, die sich in mehreren Schutzgebietskategorien überschneiden. In diesen Fällen wurde der Standort mehrfach berücksichtigt, um eine präzisere Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität zu ermöglichen. Die Standorte wurden anhand von Typen und geografischen Überschneidungen definiert, um die potenziellen Auswirkungen auf Biodiversität präzise zu bewerten. Der Prozess befindet sich weiterhin im Aufbau und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um die Analyse noch genauer und umfassender zu gestalten.

Eine potenzielle Erweiterung der Analyse ist für das Jahr 2025 vorgesehen, indem auch Baustellen mit einer Dauer von über 12 Monaten sowie Betriebsstätten außerhalb der DACH-Region einbezogen werden, um künftig ein konzernweites Bild abgeben zu können.

Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Anzahl

Fläche (in ha)

Natura-2000 Schutzgebiete

29

405

UNESCO-Welterbestätten

6

95

Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt

5

25

Andere Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139

40

677

Kreislaufwirtschaft

ESRS 2 SBM-3

Die Bauindustrie gehört aufgrund ihres hohen Rohstoffbedarfs und dem mit Abbrüchen verbundenen Abfallaufkommen zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftszweigen. Das lineare Wirtschaftssystem – bestehend aus Rohstoffabbau, Nutzung und Entsorgung – stößt zunehmend an seine Grenzen, da Ressourcen nur begrenzt verfügbar sind.

Zur Errichtung von Bauwerken werden große Mengen an nicht-nachwachsenden Baumaterialien wie Sand, Gestein, Asphalt und Beton benötigt. Zunehmend lässt sich auch ein steigender Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen, vor allem Holz, feststellen. Am Ende des Lebenszyklus der von uns errichteten Bauwerke entstehen große Abfallmengen, die oft nicht gleichwertig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern einer minderwertigen Verwertung zugeführt werden. Im ungünstigsten Fall werden diese Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf gänzlich entzogen, wenn sie als Abfälle thermisch verwertet werden oder auf Deponien gelangen. Deponien stehen außerdem nicht mehr als bewohnbare oder kultivierbare Flächen zur Verfügung. Gefährliche Abfälle stellen durch ihre Eigenschaften ein zusätzliches Risiko für Mensch und Umwelt dar und sind dementsprechend mit höheren Entsorgungskosten verbunden. Diese Umstände zeigen, dass sich die wesentlichen negativen Auswirkungen und Risiken über die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken - von den eigenen und/oder externen Baustoffproduzenten bis hin zum Entsorgungsunternehmen.

Diese Entwicklungen bieten jedoch auch Chancen. Die Wiederverwendung und Verwertung von Rohstoffen wirkt nicht nur in Beschaffung und Entsorgung kostensenkend, sondern eröffnet auch neue Geschäftsfelder, indem etwa nachhaltige Baumaterialien produziert und eingesetzt sowie Bestandsbauten saniert werden. Ein eigenes, umfangreiches Baustoffnetzwerk ermöglicht eine hohe Wertschöpfungstiefe im Konzern. So wirkt STRABAG Risiken der Knappheit entgegen, erfüllt Kundenanforderungen und kann Entsorgungskosten minimieren. Bei der Entwicklung von Strategien und Geschäftsmodellen richtet STRABAG sich am 9R-Framework der Kreislaufwirtschaft aus: Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle and Recover.

In unserer Strategie 2030 ist Kreislaufwirtschaft fest als eines von sechs Kernthemen verankert. Wir wollen unsere Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling erweitern. Damit soll unsere Ressourceneffizienz kontinuierlich erhöht werden. Innerhalb des Kernthemas Kreislaufwirtschaft werden folgende Themen im Rahmen priorisierter Handlungsfelder auf Konzernebene bearbeitet: Wertstrom-Management Kompetenz, Bauen im Bestand, Baustoffproduktion / nachhaltige Baustoffe.

E5-1

Kreislaufwirtschaft in der Bauindustrie

image

Policies

ESRS E5-1

Aus diesem strategischen Rahmen ergeben sich eine Reihe von Prinzipien und Zielsetzungen, die in unserer übergeordneten Nachhaltigkeitspolitik sowie in unserer Umwelt- und Energiepolitik festgehalten sind. Diese Prinzipien und strategischen Ziele stellen zur Zeit unverbindliche Leitsätze dar, nach denen wir die Geschäftsaktivitäten bei STRABAG zukünftig ausrichten möchten. Eine Messbarkeit der Prinzipien ist dann möglich, sobald zeitgebundene, messbare Ziele erarbeitet sind und eine ausreichende Datengrundlage besteht.

Insbesondere die Umwelt- und Energiepolitik konkretisiert das Ziel der Kreislaufwirtschaft:

Die Umwelt- und Energiepolitik ist konzernweit gültig und betrifft sowohl STRABAG als auch unsere vor- und nachgelagerte Lieferkette. Die Politik ist durch den STRABAG SE-Vorstand unterzeichnet, die Umsetzungsverantwortung liegt beim Vorstandsvorsitzenden.

E5-2

Maßnahmen und Projekte

ESRS E5-2

Um Kreislaufwirtschaft als zentrales Kernthema der nachhaltigen Transformation des Konzerns zu erschließen, verfolgt STRABAG unterschiedliche Maßnahmen und Projekte. Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Initiativen ist nicht möglich, da sie Teil der übergeordneten Transformation des Konzerns sind, wodurch das laufende Tagesgeschäft und die regulären Abläufe nachhaltig verändert werden.

Im Jahr 2024 hat STRABAG mit BESTAND BEYOND und Naporo sein Leistungs- und Produktportfolio ausgeweitet und positioniert damit Bauen im Bestand und nachwachsende Rohstoffe als wesentliche Elemente der Kreislaufwirtschaft.

Bauen im Bestand

Bauwerke so lange wie möglich zu nutzen, sie zu sanieren oder zu modernisieren, ist die ressourcenschonende Alternative zum Abriss und Neubau. Bauen im Bestand ist daher Teil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und kann Rohstoffverbräuche und Abfallmengen minimieren.

Um unsere Kund:innen dabei zu unterstützen, positionieren wir uns langfristig im Bereich Bauen im Bestand. Dafür wurde 2024 die neue Marke BESTAND BEYOND geschaffen, unter der ein modular aufgebautes Leistungsportfolio angeboten wird. Es liefert ein integriertes Angebot über alle Leistungsphasen aus einer Hand: von der Bestandserfassung über Planung, Bau und Rückbau bis zum Betrieb. Dafür wurden in unterschiedlichen operativen und zentralen Organisationseinheiten Stabsstellen eingerichtet, die gemeinsam daran arbeiten, für unsere Kund:innen kreislaufgerechte Projekte umzusetzen.

Nachhaltige Baustoffe

Zur Reduktion von Primärrohstoffen und Erhöhung von Sekundär- und nachwachsenden Rohstoffen, die wieder in den (biologischen) Kreislauf eingebracht werden können, erweitern wir auch unser Produktportfolio. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH hat STRABAG im Jahr 2024 ihr Produktportfolio um nachhaltige Dämmstoffe erweitert. Dazu gehören zum Beispiel Naturdämmstoffe aus Hanf- und Flachsstroh. Sie weisen einen minimalen ökologischen Fußabdruck auf und binden CO2e. Die Hanffaserdämmplatten, die das österreichische Umweltzeichen tragen, werden in Niederösterreich gefertigt und sind vielseitig einsetzbar, wie etwa als Dämmmaterial, Akustikelemente, Lärmschutzabsorber sowie für die Dachbegrünung. Das Unternehmen Naporo wurde mit dem österreichischen Umweltzeichen und dem Klimaschutzpreis prämiert.

Die Ergebnisse aus dem bereits 2023 gestarteten Projekt „NaWaRo“ fließen in die Weiterentwicklung des Portfolios von STRABAG für nachhaltige Baustoffe ein. Der Fokus liegt auf nachwachsenden Rohstoffen und daraus entstehenden Baustoffen, die so wenig graue Energie wie möglich verbrauchen, einfach zu recyceln sind oder wieder in den Kreislauf der Natur zurückgeführt werden können. Über eine konzerninterne Bedarfsanalyse wurden die wesentlichen nachwachsenden Rohstoffe und Baumaterialien für den Konzern identifiziert und hinsichtlich ökologischer, wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Kriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wurden die Schwerpunktthemen für die kommenden Jahre festgelegt. Hierzu gehört zum Beispiel die Anwendung von Pflanzenkohle oder die Abnahme und Verarbeitung von Rohstoffen, die in renaturierten Mooren wachsen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde unter anderem Folgendes erreicht: Projektmitglieder setzten sich im Namen von STRABAG in der Allianz der Pioniere für die aktive Nutzung nachwachsender, regionaler Rohstoffe und die Inwertsetzung von Paludi-Biomasse ein. Beim Forum Alpbach haben Projektmitglieder das Thema nachhaltige Baustoffe vertreten und bei den GreenTech Days der Wirtschaftskammer Österreich hielt ein Projektmitglied einen Vortrag. Das Thema nachwachsende Rohstoffe wurde Mitte des Jahres dauerhaft in eine neu geschaffene Direktion integriert, welche sich mit nachhaltigen Baustoffen beschäftigt.

Maßnahmen zur Optimierung des Wertstrommanagements

Eine robuste Datenbasis zu aktuellen Rohstoffverbräuchen und Abfallmengen ermöglicht das Ausschöpfen von Optimierungspotenzialen, um Wertströme bei STRABAG im Kreislauf führen zu können.

Wir arbeiten daran, Informationen zum Verbleib unserer Abfälle aus der nachgelagerten Lieferkette zu erhalten und entwickeln weiterhin eine digitale Plattform zur Erfassung von Abfallmengen. Dafür wurden die Anforderungen von operativen Einheiten in Österreich und Deutschland an eine mögliche Software erhoben. Bis zum konzernweiten Einsatz des Tools kommen die Abfallmengen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Hierfür wurde im Geschäftsjahr 2023 eine einheitliche Systematik für die Erfassung von Abfallmengen entwickelt und im Jänner 2024 konzernweit eingeführt. Damit soll in einem ersten Schritt die Datengrundlage verbessert werden. Im nächsten Schritt sollen diese Daten dabei helfen, unsere Wertstoffe besser zu lenken. Da es sich um eine mehrjährige Langzeitentwicklung handelt, kann aktuell noch kein Projektende genannt werden.

Im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Wertstrom-Management-Kompetenz wurde im Geschäftsjahr außerdem eine GIS-basierte Standortkarte entwickelt, in der stoffstromrelevante Baustellen sowie stationäre eigene und fremde Produktions- und Entsorgungsstandorte des Verkehrswegebaus in Deutschland abgebildet werden. Die Karte dient den Wertstrommanager:innen in den einzelnen Direktionen als Informationsgrundlage zur Steuerung ihrer anfallenden bzw. benötigten Materialströme und ist damit ein wichtiges Instrument, um Wertstoffe baustellenübergreifend zu nutzen und so die eigene Wertschöpfung zu vertiefen.

Als dritte Komponente soll das Netz an STRABAG-eigenen Standorten zum Wertstrommanagement weiter ausgebaut werden, zum Beispiel in Form von Recycling- und Lagerplätzen. Damit sollen in Zukunft mehr Materialien auf eigenen Standorten verwertet werden und mehr Wertstoffe innerhalb des Konzerns im Kreislauf geführt werden können. Derzeit analysieren mehrere Unternehmensbereiche ihre betriebenen Standorte auf ihr Potenzial für deren Erweiterung. Auch zusätzliche Standorte sind Bestandteil der strategischen Überlegungen.

E5-3

Ziele

ESRS E5-3

Aktuell liegen noch keine messbaren, zeitgebundenen und ergebnisbezogenen Ziele im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vor. Diese sind in Arbeit und werden festgelegt, sobald eine ausreichende Datengrundlage besteht.

STRABAG arbeitet daran, die IT-Infrastruktur weiterzuentwickeln und die Datenbasis für die Produktion und Nutzung von Rohstoffen entlang der Wertschöpfungskette zu erfassen. Damit wollen wir zukünftig quantifizierbare Ziele setzen und Fortschritte messen können. In diesem Rahmen wird die Datenstrategie überarbeitet und ein Datenkatalog erstellt. Technologien und die Architektur für die Datenspeicherung und -bereitstellung werden erarbeitet. Außerdem wird ein Data Governance Framework aufgestellt. Konzepte und Piloten sollen 2025 abgeschlossen werden, sodass ab 2026 die Skalierung beginnen kann.

Bei der Definition der Ziele ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Einsatz von Baustoffen als auch die Entstehung von Abfällen in der Bauindustrie projektabhängig sind. Für eine Ressourcenwende sind wir also auch auf ein Umdenken bei unseren Auftraggeber:innen angewiesen. Wir sehen eine unserer wichtigen Aufgaben darin, die Auftraggeber:innen durch nachhaltige und auch ökonomisch attraktive Angebote für zirkuläre Bauwerke zu gewinnen.

E5-4

Kennzahlen

Ressourcenzuflüsse

ESRS E5-4

Die Haupttätigkeit von STRABAG sind Bauprojekte in den Bereichen Verkehrswegebau, Hoch- und Ingenieurbau. Zur Errichtung der Bauwerke sind folgende Baustoffe wesentlich: Stein, Kies, Beton, Zement, Asphalt, Bitumen, Stahl und Holz. Stein, Kies, Beton und Asphalt stellen wir – zusätzlich zum Einkauf – auch in großen Mengen selbst her. Zement zur Produktion von Beton sowie Bitumen für die Asphaltherstellung sind daher wichtige Materialien aus unserer vorgelagerten Lieferkette. Darüber hinaus setzen wir Wasser an verschiedenen Stellen unserer eigenen Baustoffproduktion ein, zum Beispiel als einen Hauptbestandteil von Beton.

Für die Errichtung von Bauwerken ist eine Vielzahl von Baumaschinen und -geräten nötig, wie Krane, Walzen, Bagger und Radlader. Im Gegensatz dazu spielen Verpackungsmaterialien im Ressourcenverbrauch von STRABAG eine untergeordnete Rolle, da unsere wichtigsten Materialien nicht in herkömmlichen Verpackungen angeliefert werden. Unsere Baustoffe werden in wesentlichen Mengen als Schütt- oder Mischgüter direkt mit LKWs angeliefert. Daher sind in unseren Parametern Gewichte oder Anteile von Verpackungsmaterialien nicht enthalten.

Berichtet werden die sechs mengenmäßig größten Materialströme, die zur Herstellung unserer Produkte und zur Bereitstellung unserer Dienstleistungen verwendet wurden. Als wichtigster biologischer Baustoff wurde Holz ausgewählt. Zusammen bilden diese Baustoffe etwa 72 % der Kosten aller Baumaterialien ab. Die Daten für Asphalt, Bitumen, Zement, Beton, Stahl und Holz enthalten nur fremd zugekaufte Materialien, nicht die eigene Produktion von Baustoffen. Die berichteten Einkaufsmengen landen unter anderem in unserer Baustoffproduktion (Bitumen und Stein/Kies im Asphalt, Zement und Stein/Kies im Beton). Die Mengen aus eigener Baustoffproduktion werden daher nicht in die Kennzahlen miteinbezogen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Bei der berichteten Menge von Stein und Kies sind neben den zugekauften Mengen auch die Mengen enthalten, die aus eigenen Steinbrüchen und Kieswerken der Erde entnommen wurden sowie die recycelten Zuschlagsstoffe, die in unseren Asphalt- und Betonmischanlagen landen. Zur Ermittlung der Teilmenge aus eigenem Abbau wurde angenommen, dass die Verkaufsmengen den Abbaumengen entsprechen. Wir gehen davon aus, dass Lagerstände aus dem Abbau vernachlässigt werden können, da diese annährend gleichbleiben.

Die Mengendaten von Stein/Kies, Asphalt, Beton und Holz wurden auf Basis von Euro-Werten und Durchschnittspreisen errechnet. Die Euro-Werte stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für den Durchschnittspreis von Holz wurden Daten aus dem Einkauf von Züblin Timber herangezogen. Für die Durchschnittspreise von Stein/Kies, Asphalt und Beton wurden Daten aus der eigenen Produktion dieser Baustoffe herangezogen. Eine Ausnahme ist die Teilmenge der recycelten Zuschlagsstoffe an der Gesamtmenge von Stein/Kies. Diese Daten sind nicht Euro-basiert. Stattdessen werden die Mengen direkt in den Produktionsanlagen erfasst.

Die Mengendaten von Bitumen, Zement und Baustahl stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für die Baustoffe werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Buchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Buchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Baustoff und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen.

Eingesetzte Materialien

Material

Einheit

2024

Stein/Kies

Tsd. t

79.878

Bitumen

Tsd. t

781

Asphalt

Tsd. t

4.520

Zement

Tsd. t

1.266

Beton

Tsd. m3

3.319

Baustahl

Tsd. t

258

Holz

Tsd. m3

94

Holz ist der wichtigste biologische Baustoff für die Herstellung der Produkte und die Bereitstellung der Dienstleistungen von STRABAG. Daher berichten wir trotz der, im Vergleich mit den anderen Baustoffen, deutlich geringeren Menge an verwendetem Holz den Anteil von nachhaltig beschafftem Holz am Gesamtgewicht verwendeter Materialien. Bei der Berechnung verwenden wir Mengendaten, die anhand von Durchschnittspreisen errechnet wurden.

Um den Anteil des bezogenen Holzes aus nachhaltigen Quellen auszuweisen, gehen wir davon aus, dass dieser dem Anteil der PEFC- oder FSC-zertifizierten Waldflächen in den Ländern, aus denen wir Holz beziehen, entspricht. Angaben zum Umgang des bezogenen Holzes nach dessen Lebensende bzw. zum Kaskadenprinzip können nicht gemacht werden. Basierend auf den Angaben des Deutschen Umweltbundeamtes zur Altholzverwertung ist davon auszugehen, dass der Großteil des Holzes nach Lebensende thermisch verwertet wird.

Anteil biologischer Materialien

Holz

Einheit

2024

Gesamtgewicht

Tsd. m3

94

Aus nachhaltigen Quellen

Anteil (%)

73

Berichtet werden die Gewichte und Anteile wiederverwendeter oder recycelter sekundärer Komponenten, Produkte oder Materialien der mengenmäßig größten Materialströme und an Holz, als wichtigster biologischer Baustoff. Angaben zu Sekundärrohstoffanteilen für Zement und Bitumen können nicht gemacht werden, da diese als Bindemittel in den Baustoffen Beton und Asphalt verwendet werden. Derzeitige Recyclingprozesse ermöglichen daher nur das Recycling der Baustoffe und ermöglichen keine Trennung der Baustoffe in ihre Ursprungsmaterialien.

Sekundärrohstoffanteile der bezogenen Baustoffe basieren auf Sekundärrohstoffanteilen in selbst produzierten Baustoffen (Stein/Kies, Asphalt und Beton). Diese Daten werden in den ERP-Systemen der Produktionsbetriebe unterjährig erfasst. Es wird angenommen, dass fremd eingekaufte Baustoffe die gleichen Anteile an Sekundärrohstoffen haben, wie Baustoffe, die STRABAG selbst produziert.

Sekundärrohstoffe

Material

Einheit

2024

Stein/Kies

Tsd. t

1.562

Anteil (%)

2,0

Asphalt

Tsd. t

615

Anteil (%)

13,6

Beton

Tsd. m3

3

Anteil (%)

0,1

Baustahl

Tsd. t

109

Anteil (%)

42,1

Holz

Tsd. m3

20

Anteil (%)

21,3

E5-5

Ressourcenabflüsse

ESRS E5-5

Bauwerke werden zunehmend kreislauforientiert geplant und gebaut. Das ist allerdings projektabhängig und wird maßgeblich durch die Anforderungen unserer Auftraggeber:innen beeinflusst. Bei der Herstellung unserer eigenen Baustoffe arbeiten wir daran, diese kreislaufgerechter zu gestalten. Der Zentralbereich TPA sowie unsere Produktionsanlagen entwickeln und testen Baustoffe mit höheren Anteilen an Sekundärrohstoffen. Die Zugabe von sogenannten Rejuvenatoren soll Bitumen aus Altasphalt seine Ursprungseigenschaften zurückgeben und den Altasphalt so für den Einsatz in neuem Mischgut aufbereiten. Die Entwicklung von alternativen Bindemitteln soll dazu beitragen, dass vermehrt erneuerbare Rohstoffe im Bau eingesetzt werden und Baustoffe in Zukunft besser wiederverwendet oder verwertet werden können.

Die Haltbarkeit und die Reparierbarkeit unserer Produkte hängen bei den Baustoffen von ihrer genauen Verwendung innerhalb eines Bauwerks ab. Bauwerke selbst sind Unikate und können aus tausenden verschiedenen Bestandteilen bestehen. Aktuell existiert kein branchenspezifisches Bewertungsschema. Angaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder auch zum recycelbaren Anteil sind daher schwer vergleichbar und bieten wenig Aussagekraft.

Anders verhält es sich beim recycelbaren Anteil unserer Produkte. Die wichtigsten selbst produzierten Baustoffe von STRABAG (Stein/Kies, Asphalt und Beton) sind alle zu 100 % recycelbar. In der Praxis kann diese Recyclingquote allerdings aufgrund gesetzlicher Einschränkungen und Normen nicht erfüllt werden. Wenn die genannten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Baustoffen voranschreiten, kann die Bauindustrie daher einen erheblichen Beitrag zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft leisten.

Berichtet werden Abfallströme, welche von externen Entsorgungsunternehmen verwertet oder beseitigt werden. Die Daten werden unterjährig im Rahmen des Rechnungswesens erfasst. Für jede Abfallfraktion werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Abfallbuchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Abfallbuchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Abfallfraktion und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen.

Jede Abfallfraktion wird einer der folgenden Prämissen zugeteilt: Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung für verwertete Abfälle sowie Verbrennung oder Deponierung für beseitigte Abfälle. Die Zuordnung zu den Prämissen basiert auf der Erfahrung von Entsorgungsexpert:innen bei STRABAG sowie gängigen Angaben der Fachverbände aus der Bauwirtschaft.

Wir gehen davon aus, dass unsere Abfälle nicht anderweitig beseitigt werden und dass jede Abfallfraktion zu 100 % auf eine der genannten Arten verwertet oder beseitigt wird.

Abfallaufkommen

Einheit

2024

Gesamtmenge

Tonne

12.172.728

Nicht gefährlicher Abfall

Tonne

11.861.361

Gefährlicher Abfall

Tonne

311.367

Verwertete Abfälle

Einheit

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Recycling

Sonstige Verwertungs­verfahren

Gesamtmenge

Tonne

168.636

2.466.511

8.129.833

Nicht gefährlicher Abfall

Tonne

168.636

2.466.511

8.103.934

Gefährlicher Abfall

Tonne

0

0

25.899

Beseitigte Abfälle

Einheit

Verbrennung

Deponierung

Sonstige Arten der Beseitigung

Gesamtmenge

Tonne

251.025

1.156.723

0

Nicht gefährlicher Abfall

Tonne

221.645

900.634

0

Gefährlicher Abfall

Tonne

29.379

256.089

0

Nicht recycelte Abfälle

Einheit

2024

Gesamtmenge

Tonne

9.537.581

Anteil

%

78

Die relevanten Abfallströme von STRABAG sind Bau- und Abbruchabfälle. Dabei sind Bodenaushub (Boden, Steine, Baggergut und Gleisschotter), Betonabbruch, Bauschutt (Gemisch aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik), Asphaltabbruch, Bitumengemische und gemischte Bauabfälle (Holz, Glas, Kunststoff, Metalle, Dämmstoffe und Gips) die wichtigsten Abfallfraktionen, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten anfallen. Radioaktive Abfälle fallen bei Bautätigkeiten nur in Einzelfällen an, zum Beispiel beim Rückbau von Atomkraftwerken. Hierzu werden wir nur in jenen Jahren berichten, in denen wir relevante Bauprojekte durchführen.

Quellenangaben – Kapitel Kreislaufwirtschaft

Deutsches Umweltbundesamt, 2019: Altholz, abgerufen am 19.2.2025

Unsere soziale Verantwortung

Bauunternehmen wirken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf Menschen – vor allem auf eigene Mitarbeitende, in der Wertschöpfungskette beteiligte Personen sowie auf (lokale) Gemeinschaften, in denen Bauprojekte realisiert werden. Globale und komplexe Wertschöpfungsketten erfordern zunehmend eine breitere Unternehmensverantwortung. Dabei sind sichere und faire Arbeitsbedingungen sowie Bauprojekte mit Mehrwert für Gemeinschaften ebenso entscheidend wie die Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit in allen Bauphasen, um eine langfristig positive Wirkung von STRABAG zu gewährleisten.

Als Bautechnologiekonzern übernehmen wir Verantwortung für unsere eigenen Mitarbeitenden, für Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette und für betroffene Gemeinschaften. Wir bekennen uns zur Einhaltung der fundamentalen Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie zur Internationalen Menschenrechtscharta, welche unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet. Dabei berücksichtigen wir auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Außerdem hat STRABAG die UN Women's Empowerment Principles unterzeichnet. Wir berichten als Mitglied des UN Global Compact in einem jährlichen Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention. Diese international geltenden Standards und Prinzipien sind auch Teil unserer Konzernrichtlinien.

Für den Bereich Soziales hat sich STRABAG im Jahr 2025 ein übergeordnetes Ziel gesetzt. Wir wollen regelmäßige­ — mindestens einmal im Jahr — Stakeholderdialogformate durchführen oder daran teilnehmen, um ein besseres Verständnis für die Anforderungen und Interessen unserer Stakeholder zu gewinnen. Damit können wir vorausschauend handeln und die Transformation der Baubranche partnerschaftlich vorantreiben.

Alle Richtlinien und Policies, die im Abschnitt „Soziales“ berichtet werden, fallen unter die Verantwortung des Vorstands. Für die Umsetzung unserer Verantwortung gelten die untenstehenden Instrumente konzernweit und damit für die drei wesentlichen Anspruchsgruppen: eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. In separaten Kapiteln werden umgesetzte Ziele und Maßnahmen für die jeweiligen Anspruchsgruppen konkretisiert.

X55

Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten

Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten gilt für alle drei wesentlichen Anspruchsgruppen. Die Politik ist als Anlage zum Managementhandbuch der STRABAG SE veröffentlicht und somit für alle Angestellten aufrufbar. Gleichzeitig verweist die Politik auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Somit ist das Management von STRABAG verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs zu gewährleisten. Die Politik unterliegt der Steuerung des Head of Corporate Responsibility Office, in dessen Verantwortungsbereich die Gruppe Social Responsibility fällt.

In der Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten bekennen wir uns einerseits zum Verbot von:

Andererseits respektieren und unterstützen wir:

Um unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen mehr Ausdruck zu verleihen, wurde die Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten weiter überarbeitet und Themen wie der Umgang mit indigenen Völkern oder die Beauftragung von Sicherheitskräften weiter konkretisiert. Dabei wurden auch weitere Arten von Diskriminierung, wie etwa aufgrund politischer Meinung, aufgenommen. Um dem Umstand Ausdruck zu verleihen, dass wir die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Praxis berücksichtigen und erfüllen, wurden unsere Bekenntnisse ebenfalls im Zuge der Überarbeitung aufgenommen. Des Weiteren wurde die Politik um das Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erweitert, indem dieses in den Kontext der Internationalen Menschenrechtscharta gestellt wurde.

SCMS

Social Compliance Management-System

Das Social Compliance Management-System bildet unsere Sorgfaltspflichtenprozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ab. Es hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren. In weiterer Folge werden geeignete Maßnahmen gesetzt, um diesen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und Verstöße zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits sowie die beschriebenen Policies und Konzernrichtlinien.

Es wird daran gearbeitet, das Social Compliance Management-System im Jahr 2025 konzernweit zu implementieren und anhand einer jährlich und anlassbezogen stattfindenden Wirksamkeitsprüfung kontinuierlich zu verbessern. Zentrale Elemente des Social Compliance Management-Systems sind jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die Ableitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Zur Weiterentwicklung des Social Compliance Management-Systems wurden im Geschäftsjahr 2024 die Methodik der Risikoanalyse überarbeitet und die Nachhaltigkeitsaudits weiterentwickelt.

Trotz aller Risikobewertungen und Präventionsmaßnahmen, lässt sich eine Verletzung niemals hundertprozentig ausschließen. Sollte eine Verletzung eintreten, leisten wir Abhilfe. Dabei wird jeder Fall individuell bewertet. Hinweise auf Verletzungen können über die STRABAG-Hinweisgeberplattform, über Ombudspersonen oder direkt über die Menschenrechtsbeauftragte gemeldet werden. Um entsprechende Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen strukturiert einzuleiten, wurde ein Aktionsplan konzeptioniert. Der Aktionsplan Abhilfemaßnahmen dient zur Orientierung bei der Feststellung einer Verletzung oder bei der Feststellung einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung beispielsweise im eigenen Geschäftsbereich oder bei Lieferant:innen. Der Aktionsplan sieht einen unverzüglichen Prozess vor. Dieser beinhaltet nach Eingang der Informationen zu einer Verletzung die anschließende individuelle Analyse und Bewertung des Falls. Hierbei ist klar definiert, welche Anforderungen bei welchem Schritt zu beachten sind, beispielsweise mit Blick auf den Einbezug und den Umgang mit Rechteinhaber:innen oder ihren Vertreter:innen, die Zeitschiene, die Zusammenarbeit in der Lieferkette und die Beachtung spezifischer Sorgfaltsstandards. Basierend darauf erfolgt die Erarbeitung eines Maßnahmenplans sowie nach dessen Umsetzung die abschließende Überprüfung der Wirksamkeit und Dokumentation.

Die Berichterstattung zum Social Compliance Management-System und der Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgt einmal jährlich und anlassbezogen an die Geschäftsleitung, dazu zählt der STRABAG SE-Vorstand und betroffene Unternehmensbereichsleitungen. Die Informationen werden auf Nachfrage und anlassbezogen mit dem Aufsichtsrat geteilt. Die Umsetzung des Social Compliance Management-Systems in der Operative erfolgt durch die enge Zusammenarbeit mit den Schnittstellenverantwortlichen in relevanten Fachbereichen und entsprechenden Vertreter:innen auf Landesebene.

Menschenrechtsbeauftragte

Menschenrechtsbeauftragte

Seit 2023 leitet eine konzernweite Menschenrechtsbeauftragte ein eigenes Team. Das Team Social Responsibility beschäftigt sich gezielt mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Verantwortung für die Gesellschaft. Dabei werden die Bedürfnisse der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten in der Lieferkette sowie der Einfluss unserer Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft betrachtet. Die Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Social Compliance Management-Systems sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei.

Berichterstattung

Gemäß der britischen und australischen Gesetzgebung zur Bekämpfung moderner Sklaverei (Modern Slavery Act) haben wir jährlich bis zum Jahr 2024 eine Erklärung veröffentlicht, die die Relevanz menschenrechtlicher Risiken in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette unterstreicht. Seit dem Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen wir ein jährliches Statement zum Modern Slavery Act gemäß der britischen und kanadischen Gesetzgebung. Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlichen wir eine Grundsatzerklärung und einen jährlichen Bericht für die davon betroffenen deutschen Gesellschaften des Konzerns.

Eigene Belegschaft

ESRS SBM-3

Das Fundament des Erfolgs von STRABAG ist die harte Arbeit und der Einsatz engagierter Mitarbeiter:innen. Im Kontext der eigenen Belegschaft haben wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Themenbereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Menschenrechte sowie Personalentwicklung identifiziert. Branchenspezifische Gegebenheiten wie der Einsatz schwerer Gerätschaften und Hilfsmittel sowie die Exposition von 50.570 gewerblichen Mitarbeitenden (58 % der gesamten STRABAG-Belegschaft) gegenüber Wind und Wetter erfordern einen besonderen Fokus auf die Arbeitssicherheit auf Baustellen, um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden. Die Einhaltung konzernweiter Standards sowie die hohe Abdeckung unserer Belegschaft mit Tarifverträgen sorgen dafür, dass alle Arbeiten bei STRABAG unter Berücksichtigung menschenwürdiger und fairer Bedingungen ausgeführt werden – sowohl von unseren gewerblichen Mitarbeitenden auf den Baustellen als auch von unseren angestellten Mitarbeitenden im Büro. STRABAG beschäftigt keine Fremdarbeitskräfte in der eigenen Belegschaft.

Die Bandbreite an angebotenen Dienstleistungen sowie der technologische Fortschritt fordern den Einsatz einer Vielzahl von unterschiedlichen Kompetenzen und Berufsbildern. In Zeiten des Fachkräftemangels ist STRABAG bestrebt, die Mitarbeiterbindung zu stärken und vor allem durch das Angebot strategischer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch die Förderung eines diversen Arbeitsumfelds kluge Köpfe zu gewinnen und zu halten.

Über die Wesentlichkeitsanalyse werden negative und positive Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie Risiken und Chancen mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen gesamthaft betrachtet und bewertet. Dabei wurden auf qualitative Weise wesentliche Chancen und Risiken identifiziert und damit eine Basis für die künftige Durchführung einer Resilienzanalyse für dieses Thema geschaffen, um die finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell weiter zu konkretisieren. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Management dieser Auswirkungen sowie unserer Sorgfaltspflichten verteilt sich aufgrund der thematischen Vielfältigkeit auf unterschiedliche Unternehmensbereiche innerhalb des Konzerns. Die Maßnahmen sind integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu den im vorliegenden Kapitel beschriebenen Maßnahmen ist daher nicht möglich.

Die Berichterstattung der einzelnen Unternehmensbereiche an den Vorstand ermöglicht es der höchsten Managementebene, die oben beschriebenen Themen zu überwachen, wobei diese auch die Verantwortung für Menschenrechte trägt.

Verankerung sozialer Aspekte in unserer Nachhaltigkeits­strategie

Mit der Erweiterung der bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2024 wurden menschenrechtliche Aspekte strategisch verankert, wodurch die Behandlung sozialer Fragestellungen eine zunehmende Relevanz erhält. Dabei betrachten wir unsere eigene Belegschaft als strategisches Fokusthema mit dem Ziel, das Wohl unserer Mitarbeiter:innen durch verschiedene Maßnahmencluster zu fördern. Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein.

Menschenrechte als übergeordnetes Thema

Als international agierender Technologiekonzern für Baudienstleistungen übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in unserem unternehmerischen Einflussbereich. Aufgrund der kleinteiligen und komplexen Liefer- und Wertschöpfungsketten entstehen Risiken, denen wir vorausschauend begegnen müssen. Die Achtung der Menschenrechte erstreckt sich damit über drei Anspruchsgruppen: die eigene Belegschaft, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. Unser Social Compliance Management-System und die dazugehörigen Maßnahmen erstrecken sich über alle diese Anspruchsgruppen und werden daher übergreifend im Abschnitt Unsere soziale Verantwortung behandelt und in den drei Kapiteln Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie Betroffene Gemeinschaften konkretisiert.

S1-1

ESRS S1-1

Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, welche die Themen Beschäftigungsbedingungen, Menschenrechte und Diversität abdeckt, wird ebenfalls im Kapitel Unsere soziale Verantwortung näher ausgeführt. Die Politik erstreckt sich über alle drei Anspruchsgruppen. Weitere Politiken und Richtlinien, die konkret die eigene Belegschaft betreffen, werden im vorliegenden Kapitel angeführt. Die beschriebenen Konzernrichtlinien sind vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben.

Im Falle einer Verletzung kommt es zu Abhilfemaßnahmen; dazu zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst.

S1-2

ESRS S1-2

STRABAG verfügt über verschiedene Kanäle und verfolgt unterschiedliche Formate, um den wertschätzenden Dialog und Austausch zu den Mitarbeitenden zu ermöglichen und zu fördern. Dazu gehören etwa jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräche, Exit-Gespräche bei Konzernaustritten sowie anlassbezogen die Einbeziehung von Mitarbeitenden bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen. Einen darüber hinausgehenden, übergreifenden strukturierten Prozess zum laufenden Dialog mit der eigenen Belegschaft gibt es nicht. Grundsätzlich können Beschäftigte ihre Anliegen an ihre jeweilige Führungskraft, an regionale Betriebsräte und Ombudspersonen tragen. Im Jahr 2024 wurde das Intranet neu aufgesetzt und damit die technische Möglichkeit geschaffen, Beiträge zu kommentieren und so den Austausch unter der Belegschaft zu fördern.

Vertretung von Mitarbeitenden

In einigen Konzernländern wird auf Basis der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen ein Betriebsrat gebildet. Der Betriebsrat soll – je nach gesetzlicher Regelung – die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer:innen zum Wohle ihrer selbst und des Unternehmens fördern und so die betriebliche Mitbestimmung wahren. Dies umfasst die Einbindung des Betriebsrats unter anderem an der Entscheidung über Bildungsangebote sowie an der Festlegung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, wobei aufgrund der unterschiedlichen Befugnisse und nationalen Gegebenheiten kein allgemein gültiger bzw. konzernweiter Standard existiert.

Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Betriebsratsmitgliedern und dem Management sollen einen konstruktiven Austausch zu personalrelevanten Themen sicherstellen. Ein darüberhinausgehendes Gremium bildet der Betriebsrat der STRABAG SE, um eine Vertretung aller Arbeitnehmer:innen innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz und allen jenen Staaten, die in Beitrittsverhandlungen zur EU stehen, zu gewährleisten. In dieses Gremium werden auch Arbeitnehmervertreter:innen aus Ländern entsandt, wo aufgrund der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen kein Betriebsrat besteht. Dieser Betriebsrat der STRABAG SE entsendet die Arbeitnehmervertreter:innen auch in den Aufsichtsrat der STRABAG SE.

S1-3

ESRS S1-3

Bei STRABAG bestehen mehrere Anlaufstellen und Kanäle, damit Mitarbeitende ihre Bedenken – auch anonym – äußern können. Das Ombudswesen und die Hinweisgeberplattform sind dabei die zentralen Anlaufstellen, zusätzlich stehen auch die Betriebsräte sowie die Menschenrechtsbeauftragte zur Verfügung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anliegen der Mitarbeitenden und potenzielles Fehlverhalten systematisch erfasst, geprüft und entsprechende Abhilfemaßnahmen gesetzt werden. Die Abhilfemaßnahmen werden individuell festgelegt und im Rahmen von Wirksamkeitsprüfungen des Social Compliance Management-Systems evaluiert.

Das Ombudswesen bietet eine vertrauliche Anlaufstelle für innerbetriebliche Konflikte, Diskriminierungsfälle und persönliche Belastungen. Die Ombudspersonen agieren als allparteiliche Vermittler:innen, die Mitarbeitende dabei unterstützen, Lösungen zu finden. Mitarbeitende können entweder direkt mit den Ombudspersonen in Kontakt treten oder anonym über die Hinweisgeberplattform eine Meldung einreichen. Die endgültige Verantwortung für die Lösungsfindung liegt bei den betroffenen Personen, während das Ombudswesen diesen Prozess begleitet und unterstützt.

Ein weiterer zentraler Kanal ist die STRABAG Hinweisgeberplattform, welche Mitarbeitenden die Möglichkeit bietet, anonym Bedenken zu melden. Die Plattform kann genutzt werden, um potenzielles Fehlverhalten zu den Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu melden. Vorfälle betreffend die Anliegen der eigenen Belegschaft, die im Jahr 2024 eingegangen sind, werden in diesem Kapitel in einem eigenen Abschnitt erläutert.

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Arbeitnehmerinteressen. Die STRABAG SE verfügt über einen Konzernbetriebsrat, der im Aufsichtsrat der STRABAG SE vertreten ist und sich für die Interessen der Arbeitnehmer:innen einsetzt. Neben dem Konzernbetriebsrat gibt es zusätzlich länder- und geschäftsbereichsspezifische Betriebsräte. STRABAG respektiert den Grundsatz der Versammlungsfreiheit und der freien Beteiligung an Gewerkschaften sowie der Mitarbeit in Betriebsräten gemäß der jeweiligen örtlichen Gesetzgebung.

Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei und steht als vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeitende zur Verfügung, um Bedenken oder Verstöße im Bereich Menschenrechte zu melden. Sie untersucht die Anliegen auf potenzielle Verstöße und leitet, wenn nötig, den Prozess zur Ergreifung von Abhilfemaßnahmen ein. Darüber hinaus fließen alle Meldungen, auch wenn sie keinen Verstoß darstellen, in die menschenrechtliche Risikobetrachtung mit ein.

S1-1-5

Policies, Maßnahmen und Ziele

ESRS S1-1, ESRS S1-2, ESRS S1-3, ESRS S1-4, ESRS S1-5

HSW

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Bewusstseins-kampagne 1>2>3 Sicher!

Bewusstseinskampagne 1>2>3 Sicher!

Mehr erfahren

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen beiträgt, ist zentraler Bestandteil von STRABAG und oberstes Anliegen unserer Unternehmenskultur. Nur so können die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden sowie die Qualität unserer erbrachten Leistungen sichergestellt werden. Unter unserer Kampagne 1>2>3 Sicher! bündeln wir diverse Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit. Dazu gehören laufende technische und organisatorische Maßnahmen ebenso wie zeitlich begrenzte Schwerpunktmaßnahmen, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurden. Auf beide Formen wird in den folgenden Abschnitten näher eingegangen.

Der STRABAG-Konzern ist nach dem Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001 zertifiziert und wird regelmäßig intern wie extern auditiert. Eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Standards ist in einer HSW-Konzernrichtlinie festgeschrieben und gilt für alle im Konzern Beschäftigten sowie für beauftragte Fremdfirmen. Sie legt konzernweite Mindeststandards für Arbeitssicherheit und Gesundheit fest, um Unfall- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu gehört die Vereinheitlichung u. a. von Organisationsstrukturen, Unfallmeldeprozessen, Unfalluntersuchungen und persönlicher Schutzausrüstung ebenso wie entsprechende Verantwortlichkeiten.

Im Konzernstabsbereich Health, Safety, Wellbeing (HSW) sind die Themengebiete Arbeitssicherheit, Gesundheit und Gesundheitsförderung für Angestellte und gewerbliche Mitarbeitende von STRABAG gebündelt. Die Konzernstabsbereichsleitung berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Eine konzernweite Verantwortlichkeitsstruktur stellt den regelmäßigen Austausch und die Weiterentwicklung der Themengebiete sicher:

Die Ausschüsse bestehen aus Arbeitgebervertreter:innen und Präventivfachkräften sowie Beschäftigten aus verschiedenen Konzernebenen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, über die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsrat als Mitarbeiter:innenvertretung relevante Themen einzumelden, die je nach Betroffenheit in den oben genannten Gremien behandelt werden. Landesspezifische Anforderungen bezüglich der Zusammensetzung oder Regelmäßigkeit der Sitzungen werden bei der Gremienarbeit im jeweiligen Land berücksichtigt. Die Einberufung und Führung der Sitzungen obliegen dem Management.

Um der breiten Aufstellung des STRABAG-Konzerns besser zu entsprechen, ist eine Unfallhäufigkeit (Anzahl der Arbeitsunfälle je eine Million geleistete Arbeitsstunden) unter 35 als absolute Obergrenze für alle Direktionen und Konzerneinheiten definiert. Dieser Richtwert wurde länderübergreifend mit den HSW-Landessicherheitskräften eingeführt, mit dem Betriebsrat abgestimmt und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben.

Zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität und Effektivität der Arbeitssicherheitsorganisation werden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme (ISO 45001, Safety Certificate Contractors) konzernweit umgesetzt und zertifiziert. Die arbeitsmedizinische Betreuung ist nach den jeweiligen rechtlichen Anforderungen in den EU-Konzernländern gewährleistet. Ebenso wird die Einhaltung der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EG sichergestellt, die Anforderungen und Grundprinzipien zur Prävention und zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Pflichten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bezüglich Arbeitssicherheit genau definiert.

Zur Wahrung sicherer Arbeitsbedingungen werden Gefährdungsbeurteilungen für den jeweiligen Arbeitsbereich erstellt, aus denen Schutzmaßnahmen, Rettungskonzepte sowie ein entsprechender Schulungs- und Unterweisungsbedarf abgeleitet werden. Diese Evaluation wird für die Beschäftigten aller Ebenen durchgeführt. Hierbei sind eigene Mitarbeitende und Beschäftigte von Fremdfirmen gleichgestellt und gemeinsam aufgefordert, die abgeleiteten Schutzmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich verantwortungsvoll umzusetzen.

Die HSW-Begehungspyramide verpflichtet Führungskräfte auf allen Ebenen zur Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Mittels eines Begehungsformulars, das sich je nach Arbeitsbereich und Gefährdungsbeurteilung unterscheidet, werden die HSW-Begehungen nachgewiesen.

Mindestanzahl der dokumentierten Begehungen

image

Schwere Unfälle werden umfassend aufgearbeitet, nach Möglichkeit und Erfordernis mit den Unfallbeteiligten selbst. Ein Unfallanalysebogen dient als standardisierte Vorlage, um einen Arbeitsunfall systematisch zu dokumentieren und aufzubereiten. Sollte aus den Analysen von Arbeitsunfällen ein organisationsübergreifender Lerneffekt ableitbar sein, wird ein anonymisiertes „Lesson Learned“ erstellt. Bei lebensbedrohlichen und tödlichen Arbeitsunfällen ist immer ein „Lesson Learned“ zu erstellen und dem HSW-Landesbeauftragten zur weiteren Kommunikation auf den Baustellen zu übermitteln, um daraus gezielt Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Die aufgearbeiteten Unfälle werden den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Dazu zählen eine Publikation im Intranet sowie ein Aushang auf Baustellen. Gesundheitsschutzmaßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen werden auch aus den anonymisierten Kennzahlen der Unfallversicherungsträger abgeleitet. Anerkannte Berufskrankheiten umfassen unter anderem Hauterkrankungen, Rückenbeschwerden, Schwerhörigkeit und Asbestose.

Im Berichtsjahr 2024 wurde die zentralisierte Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) weiter vorangetrieben. PSA minimiert das Risiko von Verletzungen und Arbeitsunfällen, indem sie Beschäftigte vor spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz schützt und ist damit eine zentrale Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. STRABAG zielt darauf ab, die Beschaffung von PSA im Konzern zu vereinheitlichen und zu standardisieren, indem eine zentrale Einkaufsplattform ausgerollt wird und Schulungen zur korrekten Nutzung und Pflege der PSA abgehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden mit qualitativ hochwertiger Schutzausrüstung ausgestattet sind, die auch den geforderten Standards entspricht, und diese sachgemäß nutzen. Ziel ist eine Maverick Buying-Quote (Bezeichnung für den eigenmächtigen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen außerhalb der festgelegten Beschaffungsrichtlinien) von maximal 10 % bis zum Jahr 2028 zu erreichen. Das Ziel wurde in Abstimmung mit dem STRABAG SE-Vorstand erarbeitet und schließlich von diesem freigegeben. Im Berichtsjahr 2024 sank die Quote auf 40,5 % (2023: 49,1 %). Die Berechnung der Quote erfolgt auf Basis einer konzernweiten zentralen Kostenart, auf welche die gekaufte PSA zentral gebucht wird. Alle verbuchten Käufe, die nicht über freigegebene PSA-Partner erfolgen, werden als Maverick Buying eingestuft.

Eine weitere bedeutende Maßnahme, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurde, ist die zentrale Erfassung und Ablage von Unfall- und Arbeitssicherheitskennzahlen auf einer HSW-Plattform. Durch die Bündelung unserer HSW-Statistiken und Unterlagen (z. B. Begehungsformulare, Unfallanalysen) auf einer zentralen Plattform wird eine gezielte Auswertung und Steuerung unserer HSW-Themen im Konzern vereinfacht. Im Berichtsjahr wurden Anforderungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen an die Plattform erhoben und ein Proof of Concept durchgeführt. Die technische Umsetzung auf der HSW-Plattform sowie eine Test- und Pilotierungsphase sind für 2025 vorgesehen. Der konzernweite Roll-out der Plattform ist für 2026 geplant.

Strategische Personalentwicklung

Das Schaffen attraktiver Arbeitsbedingungen umfasst weit mehr als nur die Gewährleistung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Denn unser Ziel ist klar: als führendes Bautechnologieunternehmen wollen wir für alle Menschen eine attraktive Arbeitgeberin sein. Um dem Fachkräftemangel und dem Abgang von qualifiziertem Personal entgegenzuwirken, setzen wir auf die Gewinnung, Ausbildung und Wertschätzung von Kolleg:innen. Nur indem wir unsere Belegschaft fördern und deren Bedürfnisse berücksichtigen, stellen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden sicher und können unsere Dienstleistungen termingerecht und in geforderter Qualität erbringen.

In der Konzernrichtlinie People & Culture Development werden die Strukturen und Prozesse im Bereich People & Culture zusammengefasst. Dabei werden sämtliche Phasen der Candidate und Employee Journey bei STRABAG abgedeckt, angefangen von Initiativen zur Gewinnung von Personal, über Maßnahmen zum Halten unserer Mitarbeitenden sowie festgelegte Prozesse, die bei internen Wechseln oder Konzernaustritten zum Tragen kommen. Die Konzernrichtlinie umfasst auch eine Guideline zur Förderung interner Mobilität von Mitarbeiter:innen. Damit soll die Durchlässigkeit von Mitarbeiter:innen im Konzern erhöht und die Mitarbeiterbindung im Konzern gesteigert werden, indem Weiterentwicklungsmöglichkeiten in anderen Konzerneinheiten aufgezeigt werden.

Der Zentralbereich People & Culture Development (P&C DEV) ist eine konzernweit ausgerichtete Organisationseinheit, welche die Strategie und Ziele von STRABAG in Personalthemen unterstützt. Für die erfolgreiche Umsetzung erarbeitet der Zentralbereich sämtliche Richtlinien und Standards für die Suche, Auswahl, Qualifizierung, Förderung und Entwicklung von Mitarbeitenden auf allen Ebenen.

STRABAG Karrieremodell

image

Neben der Linienkarriere, deren Fokus auf allgemeinen Führungsaufgaben liegt, stehen zwei weitere Karrierewege offen: Expertenkarrieren sind geprägt von hoher fachlicher Spezialisierung in einem bestimmten Gebiet. Projektleiter:innen bringen langjährige Erfahrung im Bereich der Projektabwicklung mit und sind für komplexe Bauvorhaben verantwortlich.

Im Rahmen unserer Konzernstrategie spiegeln sich die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Personalthemen im Grundpfeiler „People“ wider, dem das Ziel „Mitarbeiterbindung um 6 % gegenüber dem Vorjahr steigern“ zugeordnet ist. Bei der Zielentwicklung wurden P&C-Partner:innen sowie Führungskräfte aktiv eingebunden. In verschiedenen Austauschformaten wurde das Konzept der Mitarbeiterbindung erörtert, Feedback gesammelt, angepasst und schließlich das Ziel präzise formuliert, um dieses vom STRABAG SE-Vorstand freigeben zu lassen. Die Mitarbeiterbindung errechnet sich aus dem Kehrwert der Austrittsrate (auch als reziproke Austrittsrate bezeichnet). Im Jahr 2024 konnte eine Mitarbeiterbindung von 5,2 (2023: 5,5) erreicht werden, der Zielwert von 5,8 wurde verfehlt.

Um die Mitarbeiterbindung weiter zu stärken und um angesichts des demografischen Wandels sowie der sich ändernden Qualifikationsanforderungen ausreichend Nachwuchs mit bestmöglicher Qualifikation für den Konzern sicherzustellen, arbeitet STRABAG an diversen Maßnahmen. Die Maßnahmen sind nicht zeitgebunden, da es sich um ein langfristiges Unterfangen handelt.

Zu den prioritären Schlüsselinitiativen gehören die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften sowie die strategische Personalplanung. In den bisherigen Projektarbeiten lag der Schwerpunkt auf der konzeptionellen Planung und strategischen Vorbereitung. Damit wurden erste wichtige Grundlagen geschaffen, um die Initiativen je nach prioritärer Relevanz weiter zu bearbeiten. Um das Ziel der Mitarbeiterbindung zu erreichen, wurden 2024 unter anderem Maßnahmen, die auf die Durchführung eines erfolgreichen Mitarbeitergesprächs einzahlen, verfolgt. Das Mitarbeitergespräch muss gemäß Konzernrichtlinie mindestens einmal jährlich stattfinden und dessen Gesprächsinhalte digital erfasst und dokumentiert werden. Das Mitarbeitergespräch bietet die Gelegenheit, gegenseitiges Feedback auszusprechen und den Mitarbeitenden Perspektiven zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Insofern wird es als wichtiges Instrument betrachtet, um die Mitarbeiterbindung positiv zu beeinflussen. Im Jahr 2024 wurde ein neues eLearning zum Thema „Kompetenzen richtig einschätzen“ veröffentlicht und entsprechende Lehrinhalte in Trainings für Führungskräfte aufgenommen, um diese optimal auf die Gesprächssituation vorzubereiten. Das eLearning steht allen Angestellten im Konzern zur Verfügung. Bis 31.12.2024 wurde es von 48,5 % der Führungskräfte bei STRABAG absolviert.

In den Mitarbeitergesprächen wird auch ein individueller Entwicklungsplan festgelegt, der je nach Weiterentwicklungsbedarf und Kompetenzen unterschiedliche Maßnahmen umfassen kann. Dazu zählen klassische Trainingsformate, Coaching und Mentoring ebenso wie die Teilnahme am Development Center, um Potenziale auf neue Rollen vorzubereiten sowie eine Job Rotation, um Einblicke in andere Tätigkeitsgebiete zu erhalten. Abgeleitet aus der Strategie 2030 wurden vom Zentralbereich P&C DEV gemeinsam mit Unternehmensbereichen P&C Schwerpunktziele erarbeitet und schließlich vom Vorstand beschlossen. Hier wurde auch der Zielwert definiert, dass für 30 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vorliegt. Im Jahr 2024 lag für etwa 20 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vor. Die Auswertung der Entwicklungspläne nach unterschiedlichen Maßnahmen ist zukünftig angedacht, um deren Bedarf und Wirksamkeit strukturierter evaluieren zu können.

Mitarbeitenden, die auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen, werden Austrittsgespräche angeboten. Die aus den Austrittsgesprächen gewonnenen Erkenntnisse dienen auch dazu, Maßnahmen abzuleiten, die die Prozesse in der Personalentwicklung verbessern sollen. Um den Rücklauf zu erhöhen, wird der Prozess ab 2025 in digitaler Form ausgerollt, sodass ein Fragebogen an die austretenden Personen verschickt wird. Damit können die Ergebnisse auch in anonymisierter Form ausgewertet werden.

Equality, Diversity und Inclusion (EDI)

Neben der strategischen Personalentwicklung unserer Belegschaft haben wir ein inklusives und diverses Arbeitsumfeld als wesentlichen Erfolgsfaktor für STRABAG identifiziert und in der Konzernstrategie mit dem Handlungsfeld Inclusive Leadership@STRABAG hinterlegt. Unser Verständnis von Diversität fassen wir unter dem Begriff Equality, Diversity und Inclusion (EDI) zusammen.

In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte werden das Management und alle Mitarbeitenden von STRABAG aufgefordert, jegliche Art von Diskriminierung zu unterbinden und damit die Chancengleichheit unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter zu fördern.

Umsetzung unserer EDI-Strategie

Innerhalb des Zentralbereichs P&C DEV ist eine EDI-Konzernkoordinatorin angesiedelt, die sich der Umsetzung und Weiterentwicklung der EDI-Strategie und Zielen widmet. Ein interdisziplinäres EDI-Projektteam unter Einbeziehung eines Vorstandsmitglieds trifft sich mehrmals jährlich, um gemeinsam weitere Impulse und Maßnahmen zu diskutieren und im Vorstand anzustoßen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat das EDI-Projektteam Ziele erarbeitet. Diese wurden bereits im Jahr 2023 vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben:

Das EDI-Team arbeitet an weiteren bewusstseinsbildenden Maßnahmen zur strukturierten Behandlung der drei prioritären EDI-Dimensionen Geschlechtergerechtigkeit, Generationenvielfalt und ethnische Vielfalt. Zu den Maßnahmen zählen die verstärkte Platzierung und Integration von EDI in Schulungen sowie in bestehende Prozesse in der Personalentwicklung. Darüber hinaus wurde 2024 das Programm Female Leaders@STRABAG ins Leben gerufen, um weibliche Führungskräfte im Konzern miteinander zu vernetzen und mittels Mentoring und Coaching deren persönliche Weiterentwicklung zu fördern. Der Programmstart fand im März 2025 statt.

Kennzahlen

S1-6

Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens

ESRS S1-6

Sämtliche Mitarbeiterzahlen wurden unter anteiliger Einbeziehung aller Beteiligungsgesellschaften ermittelt und stellen Jahresdurchschnittswerte dar. Die erforderlichen Basisdaten zur Bildung der Kennzahlen wurden aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems sowie von Konzernorganisationseinheiten mit anderen ERP-Systemen durch standardisierte monatliche Reports erhoben. Es wurden alle Mitarbeitenden mit einem aufrechten Dienstvertrag berücksichtigt.

Im Jahr 2024 waren insgesamt 86.883 Mitarbeitende (Köpfe), davon 50.570 Gewerbliche und 36.313 Angestellte, bei STRABAG beschäftigt. Die Mitarbeitendenzahl in FTE ist 78.174 (entspricht der Angabe im Konzernanhang). 3.238 Mitarbeitende (FTE) sind Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zuzuordnen, die nicht im Vollkonsolidierungskreis enthalten sind.

Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht (Köpfe)

Geschlecht

Zahl der Arbeitnehmenden

Männlich

69.647

Weiblich

17.236

Divers

0

Keine Angaben

0

Gesamtzahl der Mitarbeitenden

86.883

Zahl der Arbeitnehmenden nach Land (Köpfe)

Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden mindestens 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen

Zahl der Arbeitnehmenden

Deutschland

39.013

Österreich

13.002

Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden weniger als 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen

Zahl der Arbeitnehmenden

Polen

6.581

Americas

5.822

Tschechien

4.319

Ungarn

2.923

Rumänien

2.212

Naher Osten

2.082

Slowakei

1.595

Vereinigtes Königreich

1.472

Kroatien

1.356

Serbien

1.232

Asien

1.052

Restliches Europa

955

Schweiz

827

Afrika

517

Bulgarien

415

Benelux

744

Schweden

264

Slowenien

251

Italien

195

Dänemark

51

Australien

3

Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht und Arbeitsvertrag (Köpfe)

Weiblich

Männlich

Sonstige1

Keine Angaben

Insgesamt

Zahl der Arbeitnehmenden

17.236

69.647

0

0

86.883

Zahl der Arbeitnehmenden mit unbefristeten Arbeitsverträgen

14.726

60.679

0

0

75.405

Zahl der Arbeitnehmenden mit befristeten Arbeitsverträgen

2.510

8.968

0

0

11.478

Zahl der Abrufkräfte

n. a.2

1Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der:des Arbeitnehmenden.

2Die Kategorie ist nicht anwendbar, da alle STRABAG Arbeitsverträge eine feste Anzahl an Arbeitsstunden aufweisen.

Austritte

Arbeitnehmerfluktuation

2024

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die das Unternehmen verlassen haben

5.862

Quote der Arbeitnehmerfluktuation1

7,8

1Errechnet sich aus der Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Konzernaustritt (Einvernehmliche Auflösung, Kündigung durch Arbeitgeber:in bzw. Arbeitnehmer:in, Entlassung, Tod, Pensionierung) im Verhältnis zur Gesamtanzahl aller unbefristeten Arbeitsverhältnisse.

S1-8

Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog

ESRS S1-8

Insgesamt fallen 95 % der STRABAG-Beschäftigten unter einen Tarifvertrag.

Tarifvertragliche Abdeckung

Sozialer Dialog2

Abdeckungsquote

Beschäftigte – EWR (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)

Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder (Schätzung für Regionen mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)1

Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)

0-19 %

20-39 %

40-59 %

60-79 %

80-100 %

Deutschland, Österreich

Deutschland, Österreich

1Die Anzahl der Mitarbeitenden im jeweiligen Nicht-EWR-Land macht weniger als 10 % der Belegschaft aus, weshalb keine Angaben zur tarifvertraglichen Abdeckung in weiteren Ländern gemacht werden.

2Das Bestehen und die Organisation eines Betriebsrats ist stark von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung abhängig. In den meisten der Konzernländer, in denen kein Betriebsrat besteht, gibt es Gewerkschaften als Form der Mitarbeitervertretung. Da es sich in der Regel um eine persönliche Mitgliedschaft handelt, die nicht vom Arbeitgeber erfasst werden darf, liegen keine flächendeckenden Kennzahlen für jedes Konzernland vor.

S1-9

Diversitätskennzahlen

ESRS S1-9

Einheit

2024

Frauen im Konzern

Köpfe

17.236

%

19,8

Frauen im Management1

Köpfe

150

%

10,7

Frauen im Aufsichtsrat2

Köpfe

4

%

45,0

Frauen im Vorstand

Köpfe

0

%

0,0

Männer im Konzern

Köpfe

69.647

%

80,2

Männer im Management1

Köpfe

1.250

%

89,3

Männer im Aufsichtsrat2

Köpfe

5

%

55,0

Männer im Vorstand

Köpfe

5

%

100,0

Altersverteilung

< 30 Jahre

Köpfe

15.359

%

18,0

30 - 50 Jahre

Köpfe

44.519

%

51,0

> 50 Jahre

Köpfe

27.005

%

31,0

1Hierarchieebenen ab Bereichsleitung

2Berechnung zum Stichtag 31.12.2024

S1-10

Angemessene Entlohnung

ESRS S1-10

Alle STRABAG-Mitarbeitenden erhalten eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten gemäß den Anwendungsanforderungen des ESRS S1-10.

S1-13

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

ESRS S1-13

Die unterschiedlichen Quoten für die Mitarbeitergespräche bei STRABAG ergeben sich aus der Nutzung unterschiedlicher Bezugsgrößen. Während die Gespräche für Angestellte systematisch über interne IT-Systeme zugewiesen und erfasst werden, erfolgt dies bei gewerblichen Beschäftigten aufgrund der begrenzten technischen Anbindung an die IT-Systeme nicht automatisch. Dadurch ergibt sich eine abweichende Berechnungsgrundlage für die jeweilig angeführten Quoten.

Einheit

Für alle bei STRABAG Beschäftigte1

Für STRABAG Beschäftigte mit Zuweisung

Mitarbeitende, die an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben

%

32,1

82,6

Davon Frauen

%

51,5

84,1

Davon Männer

%

27,4

82,0

1Gemäß ESRS-Vorgaben

Einheit

2024

Schulungsstunden je Arbeitnehmer:in

Stundenzahl

5,1

Davon Frauen

Stundenzahl

7,1

Davon Männer

Stundenzahl

4,6

S1-14

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

ESRS S1-14

Im Berichtsjahr wurden keine Fälle arbeitsbedingter Erkrankung bei STRABAG bekannt. Auf Grundlage der Auswertungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften sowie von Krankmeldungen können nur generische Angaben zu arbeitsbedingten Krankheiten gemacht werden.

Einheit

2024

Arbeitskräfte, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind

%

100,0

Tödliche Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft

Anzahl

2

Tödliche Arbeitsunfälle bei Nachunternehmen

Anzahl

2

Meldepflichtige Arbeitsunfälle

Anzahl

1.870

Quote1

13,2

Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle zurückzuführen sind2

Anzahl

35.286

1Anzahl der Arbeitsunfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden

2Zu den Ausfalltagen zählt der Folgetag nach dem Arbeitsunfall bis zum Ende der Krankschreibung. Natürliche Todesfälle fließen nicht in die Erhebung ein.

S1-16

Vergütungskennzahlen

ESRS S1-16

Einheit

2024

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Faktor

0,17

Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung1

Faktor

48,5

1Der Faktor errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person und dem Median der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten. Zur Errechnung der Jahresvergütung des Medians der Beschäftigten wurden die Daten aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems verwendet und dabei jene Beschäftigten berücksichtigt, welche im Kalenderjahr zumindest sechs Monate beschäftigt waren; darüber hinaus wurden die Bezüge bei einer Beschäftigung von weniger als zwölf Monaten auf Jahres- und bei Teilzeit- auf Vollzeitbezüge hochgerechnet.

S1-17

Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

ESRS S1-17

Einheit

2024

Gemeldete Fälle an Diskriminierung einschließlich Belästigung

Anzahl

33

Beschwerden ausschließlich gemeldeter Fälle an Diskriminierung1

Anzahl

14

Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend aufgeführten Vorfällen und Beschwerden

T€

0

Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens2

Anzahl

0

Angabe der Anzahl wie viele der schwerwiegenden Vorfälle, Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, gegen die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte der Arbeit oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen darstellen

Anzahl

0

Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Vorfällen in Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens in Bezug auf Menschenrechte

T€

0

1Ein Hinweis konnte aufgrund fehlender Angaben der hinweisgebenden Person keiner Anspruchsgruppe (eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder betroffene Gemeinschaft) zugeordnet werden.

2Zu den schwerwiegenden Vorfällen gehören Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit.

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS 2 SBM-3

STRABAG unterstützt, respektiert und trägt zum Schutz der international anerkannten grundlegenden Menschenrechte bei. Zu unserer unternehmerischen Verantwortung zählt auch die Verantwortung gegenüber Arbeitnehmenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette und so sind die gleichen Prinzipien anzuwenden. Die Wertschöpfungskette bei STRABAG ist von hoher Komplexität und von einer großen Diversität an Projekten geprägt. Durch internationale Bauprojekte und die global ausgerichtete Beschaffung von Baustoffen schließt die Wertschöpfungskette eine Vielzahl verschiedener Geschäftspartner:innen, sowie Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen mit ein.

Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung für Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette wurden im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als deren fester Bestandteil aufgenommen. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales beruhen auf international anerkannten Standards und orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen. Daraus ergeben sich die drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Für das Fokusthema „Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette” sind die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems (SCMS) und die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Umsetzung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten als strategische Ziele festgehalten. Zur Umsetzung wurde ein Maßnahmencluster zusammengestellt, der unter anderem die Ausweitung der Risikoanalyse auf weitere Konzerngesellschaften enthält. Ebenso soll der Dialog zu unseren Geschäftspartner:innen in Hinblick auf Verantwortung entlang der Lieferkette durch Stakeholderdialogformate gestärkt werden.

Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten

Unser SCMS greift entlang der Wertschöpfungskette und wird von der konzernweiten Menschenrechtsbeauftragten überwacht. Für die Umsetzung sowie für die konzernweite Implementierung des SCMS ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten essenziell. Besonders hervorzuheben ist dabei der Einkauf. Im Rahmen des Einkaufsprozesses spielt das Lieferantenmanagement eine wichtige Rolle, um menschenrechtliche Standards entlang der Lieferkette umzusetzen und in die Beschaffungsstrategie zu integrieren. Die Definition und anschließende Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Kriterien für den Einkaufs- und Beschaffungsprozess sollen im Konzern durch entsprechende Projekte unter Einbindung des Einkauf vorangetrieben werden.

Als Teil unserer Sorgfaltspflicht identifizieren und bewerten wir tatsächlich und potenziell nachteilige Auswirkungen, die sich durch unsere Geschäftstätigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette ergeben und verpflichten uns dazu, diese zu verhindern, zu mildern, zu minimieren, zu beheben und zu überwachen. Bei Identifikation der wesentlichen Auswirkungen wurden die vor- und nachgelagerte Lieferkette sowie unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte, die im Auftrag von anderen Unternehmen an unseren Unternehmensstandorten arbeiten sowie Arbeitskräfte, die besonders vulnerabel in Bezug auf bestimmte Risiken sind. Im Rahmen der Risikobetrachtung wurden mithilfe von Länderindizes insbesondere jene Arbeitskräfte in der tieferen Wertschöpfungskette (Tier-n) identifiziert, die in Ländern arbeiten, in denen die Menschenrechte nicht gesetzlich geschützt sind.

Sollte bei Lieferant:innen oder sonstigen Geschäftspartner:innen ein erhöhtes menschenrechtliches Risiko im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt werden, so gilt es im ersten Schritt, das Risiko zu verifizieren. Dazu zählt die Aussendung von Fragebögen zur Selbstauskunft der Geschäftspartner:innen, welche auf die identifizierten Risiken abzielen sowie Lieferantenaudits. Sollten sich die Missstände nicht verbessern und das Risiko nicht verringern, so folgt im letzten Schritt die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Unterschiedliche Risikobetrachtungen

Folgende Themen konnten im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliche Auswirkungen von STRABAG auf Beschäftigte entlang der Lieferkette identifiziert werden: Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, tödliche Arbeitsunfälle sowie Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen. Dabei sind vor allem die Auswirkungen von Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, tödliche Arbeitsunfälle, Kinderarbeit und Zwangsarbeit als systemisch anzusehen. Sie treten vor allem in einzelnen Ländern mit unzureichenden Regelungen, Standards oder Gesetzen auf oder im Falle von Kinder- und Zwangsarbeit vor allem in bestimmten Branchen. Der Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen kann anlassbezogen auftreten.

Inwiefern die Auswirkungen hauptsächlich für die unten aufgeführten Personengruppen gelten, ergibt sich aus der Risikobetrachtung nach Länder- und Branchenrisiken. Die Auswirkungen wie Arbeitssicherheitsverletzungen betreffen insbesondere Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten auf Baustellen sowie mit Sprachbarrieren. Kinderarbeit betrifft Minderjährige in der tieferen vorgelagerten Wertschöpfungskette, vor allem in der Rohstoffgewinnung. Das Risiko der Zwangsarbeit betrifft insbesondere einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen, keinen Zugang zum Rechtssystem haben und über Vermittlungsagenturen oder über Subunternehmen auf unsere Baustellen gelangen könnten. Fortlaufend soll das Verständnis verbessert werden, inwiefern bestimmte Personengruppen einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sind.

Verletzungen gegen das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit können eine Belastung sowie die sofortige Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Auftraggeber:innen oder Investor:innen nach sich ziehen. Dies umfasst auch spürbare Einschränkungen der Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten und Anbieter:innen von Finanzkapital sowie zu Lieferant:innen. Die Risiken Kinder- und Zwangsarbeit können dadurch kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen, einer Senkung des Markenwerts, Störungen in der Lieferkette oder Lieferverzögerungen, strafrechtlichen Anklagen sowie einen eingeschränkten oder erschwerten Zugang zu Kapital zur Folge haben. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt.

Im Zuge der Risikoanalyse nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konnten bestimmte Regionen mit einem erhöhten Risiko für Zwangsarbeit identifiziert werden. Vor allem für Lieferant:innen von STRABAG mit Sitz in Serbien, Russland und Oman ist das Risiko für Zwangsarbeit stark erhöht. Für das Risiko Kinderarbeit konnten entlang der Lieferkette Bulgarien, Oman und China als Länder mit erhöhtem Risiko identifiziert werden. Die Risikoanalyse nach LkSG-Scope deckt große Teile der STRABAG SE ab und wird im Jahr 2025 auf den gesamten Konzern ausgeweitet.

Unsere Geschäftstätigkeiten schaffen gleichzeitig Chancen. Durch unsere Tätigkeiten stellen wir beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen sicher und bieten den Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette eine Lebensgrundlage.

S2-1

Policies

ESRS S2-1

STRABAG verfügt über einen Lieferantenkodex und eine Supply Chain Management-Politik. Diese beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und die in diesem Rahmen tätigen Arbeitskräfte.

Lieferantenkodex

Der STRABAG-Lieferantenkodex dient dazu, unsere ethischen Grundsätze an unsere Geschäftspartner:innen zu kommunizieren und zur Einhaltung zu verpflichten, indem diese den Kodex unterzeichnen. Der Lieferantenkodex ist grundsätzlich für alle Lieferant:innen gültig und im Regelfall in den AGB verankert. Darüber hinaus sind die Inhalte des Lieferantenkodex Bestandteil von Nachhaltigkeitsaudits. Der Lieferantenkodex ist Bestandteil des konzernweiten Ethik Business Compliance-Systems und unterliegt somit der Steuerung durch den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (Gruppe Business Compliance).

Zu den ethischen Grundsätzen, die im Lieferantenkodex adressiert werden, gehören die Einhaltung allgemeiner Menschenrechte, das Sicherstellen von fairen Arbeitsbedingungen und die Übernahme von sozialer Verantwortung. Der Lieferantenkodex wurde im Jahr 2024 überarbeitet und um menschenrechtliche und umweltspezifische Themen erweitert. Für den Bereich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen wurden das Verbot von Gewalt durch Sicherheitskräfte, die Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen sowie von Rechten zur Landnutzung und Rechte lokaler Gemeinschaften und die Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen aufgenommen. Der Bereich Umwelt wurde um die Themen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz und Biodiversität sowie verantwortungsvolle Beschaffung erweitert. Gleichzeitig verweist der Lieferantenkodex auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien.

Dazu gehört die Einhaltung des Verbots von:

  • Sklaverei und Menschenhandel
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung und Missbrauch
  • Gewalt durch Sicherheitskräfte

Andererseits ist die Einhaltung folgender Themen umfasst:

  • Allgemeine Menschenrechte
  • Vereinigungsfreiheit
  • Regelungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire Arbeitsbedingungen wie fairer Arbeitszeit, fairer Entlohnung und Sozialleistungen
  • Rechte zur Landnutzung und Achtung der Rechte von lokalen Gemeinschaften
  • Betrachtung und Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen

Die Supply Chain Management-Politik hat den Zweck, die Beschaffungs- und Einkaufsstrategie von STRABAG offenzulegen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen für den Beschaffungsprozess abzubilden. Das Dokument ist für den gesamten Konzern gültig. Die Beschaffung obliegt den operativen Einheiten unterstützt durch ein zentrales Beschaffungsmanagement. Auf Konzernebene sind außerdem Gremien etabliert, die im Auftrag des Vorstandes (weitere) Standards und Strategien, inklusive der Inhalte der Supply Chain Management-Politik, entwickeln, überarbeiten und die zugehörige Einführung planen. Im Gegensatz zum Lieferantenkodex wird diese nicht an unsere Lieferant:innen, Subunternehmen oder Geschäftspartner:innen weitergegeben, sondern dient im Einkaufs- und Beschaffungsprozess als rahmengebende Politik. Die Supply Chain Management-Politik befindet sich aktuell im Überarbeitungsprozess und soll um weitere menschenrechtliche und umweltspezifische Risiken und Verpflichtungen ergänzt werden. Dazu gehören die Verpflichtung zu internationalen Menschenrechtsstandards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. Durch die Überarbeitung soll Nachhaltigkeit vollständig in den Kalkulations- und Einkaufsprozess integriert sowie Mindestanforderungen und Nachhaltigkeitskriterien definiert und in der Politik angeführt werden. Das übergeordnete Ziel ist, mehr Transparenz entlang unserer Lieferkette zu schaffen.

S2-2

Prozesse zur Einbindung mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und Abhilfemaßnahmen

ESRS S2-2, ESRS S2-3

STRABAG Hinweisgeber-plattform

STRABAG Hinweisgeberplattform

Mehr erfahren

Informationen über mögliche Vorfälle und Beschwerden sind für die Umsetzung geeigneter Präventiv- und Abhilfemaßnahmen für STRABAG essenziell. Das STRABAG-Hinweisgebersystem steht auch allen externen Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen miteinfließen. Jährliche Wirksamkeitsprüfungen durch die Menschenrechtsbeauftragte sowie die Prüfung aller eingehender Hinweise sollen auf mögliche systemische Probleme verweisen, denen man langfristig und strategisch mit Gegenmaßnahmen begegnen muss. Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.

Im Jahr 2024 sind fünf Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Diskriminierung mit Bezug zu Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette eingegangen.

Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen.

Zusätzlich zum Hinweisgebersystem führt STRABAG Stakeholderdialoge durch, um Anliegen von Arbeitnehmer:innen und deren Vertretungen entlang der Wertschöpfungskette in das Risiko- und Chancenmanagement einzubeziehen.

S2-4

Maßnahmen und Projekte

ESRS S2-4

Ausgehend von der Identifizierung der Risiken setzen wir zielgerichtete Präventions- und Abhilfemaßnahmen um. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen zu verringern, zu vermeiden und zu beheben und dadurch für die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien zu sorgen. Eine Quantifizierung der nötigen finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich in der Regel um laufende sowie abteilungsübergreifende Aktivitäten handelt, die keinem festen Projektbudget oder ähnlichem zugeordnet sind.

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen unter anderem entsprechende vertragliche Regelungen sowie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits entlang der Lieferkette bei Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen, um die negativen Auswirkungen und die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu verringern und zu vermeiden. Nach einer Pilotphase im Jahr 2023 wurde die Durchführung von Nachhaltigkeitsaudits im Jahr 2024 weiterentwickelt und in einen strukturierten Prozess gebracht. Die Auswahl der zu auditierenden Lieferant:innen erfolgt nun risikobasiert. Die Audits dienen dazu, mögliche Missstände oder negative Auswirkungen wie beispielsweise Verstöße gegen Arbeitssicherheitsstandards und Gesundheitsschutz aufzudecken und entsprechende Abhilfemaßnahmen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Die Auswertung der Audits von 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Eine konkrete Zielsetzung zur Anzahl der zu auditierenden Lieferant:innen gibt es aufgrund des risikobasierten Absatzes nicht. Diese richtet sich nach der Identifikation von Risiken bzw. erfolgt im Falle von Verstößen. Das Ziel ist also nicht eine bestimmte Zahl an Audits, sondern eine hohe Wirksamkeit und Verbesserungen, die aufgrund der Audits angestoßen werden können.

Bewusstseins-bildung als Schlüssel

Das übergeordnete Thema Menschenrechte wird in verschiedenen Schulungen adressiert, wobei informative als auch tätigkeitsspezifische Inhalte vermittelt werden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen finden vor allem bei Mitarbeiter:innen im Einkauf statt. Diese werden speziell auf menschenrechtliche Themen entlang der Lieferkette geschult. Im Berichtsjahr wurde die Schulung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Einkauf in ein eLearning umgewandelt, um den Zugang zu erweitern. Zu den Schulungsinhalten zählen rechtliche Anforderungen, Informationen zum Social Compliance Management-System und Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Das eLearning steht allen Angestellten konzernweit zur Verfügung. Die Verpflichtung zur jährlichen Absolvierung des eLearnings betrifft Mitarbeiter:innen im Einkauf in einer Vielzahl von Unternehmenseinheiten und Ländern. Das eLearning soll im nächsten Schritt in weiteren Sprachen, über Deutsch und Englisch hinaus, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist eine Überarbeitung geplant, um das eLearning für Mitarbeiter:innen in der Kalkulation anzupassen.

Aktionsplan

Wir schaffen dort Abhilfe, wo eine Verletzung besteht, und bewerten jeden Fall individuell. Die Konzeptionierung des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen sieht einen unverzüglichen Prozess vor, der Orientierung im Falle einer Verletzung bietet. Zu den Abhilfemaßnahmen zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen und das Aussetzen oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. Eine strukturierte konzernweite Erfassung der geschaffenen Abhilfemaßnahmen und geleisteten Entschädigungen ist nicht erfolgt. Eine konzernweite Erfassung ist für die Zukunft geplant.

Um eine hohe Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese risikobasiert eingesetzt. Die Abhilfemaßnahmen werden dagegen unabhängig von Regionen und betroffenen Stakeholdergruppen durchgeführt.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann anhand der Anzahl eingegangener Hinweise über das STRABAG-Hinweisgebersystem bestimmt werden. Ebenfalls findet eine jährliche Wirksamkeitsmessung nach LkSG-Scope statt, um die Maßnahmen zu überprüfen.

Förderung des Austauschs mit  unseren Stakeholdern

Durch die Veranstaltung regelmäßiger Stakeholderdialogformate möchten wir die Akteur:innen unserer Wertschöpfungskette aktiv miteinbinden. Bei den Formaten wollen wir Stakeholder aus dem eigenen Geschäftsbereich, Stakeholder aus der Wertschöpfungskette sowie Vertretungen der Öffentlichkeit involvieren. Durch den Dialog versprechen wir uns einen aktiven Austausch mit den Akteur:innen der Wertschöpfungskette wie zum Beispiel Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen oder auch Arbeitnehmervertretungen. Im Rahmen des Stakeholderdialogs im Jahr 2024 zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wurden in unterschiedlichen Formaten relevante Maßnahmen zum Thema gemeinsame Verantwortung für Menschenrechte diskutiert. Beispielsweise wurde die Schaffung von Bewusstsein und Transparenz, die Kommunikation von Hinweisgeberplattformen und Zertifizierungen entlang der Lieferkette als wichtige Ansatzpunkte zur Vermeidung von Zwangsarbeit identifiziert. Die Ansichten und das Feedback der teilnehmenden Stakeholder fließt in die weitere Betrachtung und Entwicklung der Maßnahmen mit ein. Ein zusätzliches Anliegen, das erfolgreich umgesetzt werden konnte, war die Pflege von Beziehungen und das Knüpfen von neuen Kontakten zu Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette.

S2-5

Ziele

ESRS S2-5

Für das Jahr 2025 haben wir uns die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems als Ziel gesetzt. Bisher wird das Social Compliance Management-System bereits für eine Anzahl an Gesellschaften angewendet, die 49 % der Unternehmensleistung repräsentieren. Durch die Implementierung können wir auch für Arbeitnehmer:innen entlang der Wertschöpfungskette konzernweit menschenrechtliche Risiken identifizieren und geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen, sowie die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien sicherstellen. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten wird die Umsetzung in der Operative sichergestellt. Die Ausarbeitung der Zielsetzungen liegt im Verantwortungsbereich der Gruppe Social Responsibility. Die Zielsetzung wurde nach Ausarbeitung an das Steering Committee Sustainability und an den Vorstand kommuniziert und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Da es sich um eine konzernweite übergeordnete Zielsetzung für die Implementierung eines Management Systems und nicht um die Ausgestaltung der Inhalte handelt, wurden die Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder deren Vertretung in die Festlegung der Zielsetzung nicht miteinbezogen. Die konzernweite Menschenrechtsbeauftragte prüft die Wirksamkeit und überwacht die Zielerreichung.

Betroffene Gemeinschaften

ESRS 2 SBM-3

Bei STRABAG sehen wir unsere soziale Verantwortung nicht nur als Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, sondern auch als Chance, positiven Einfluss auf lokale Gemeinschaften zu nehmen. Dazu zählen neben Gemeinden und Anrainer:innen auch indigene Völker. Unter Gemeinden oder Gemeinschaften werden betroffene Personengruppen verstanden, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen betroffen sein können. Anrainer:innen hingegen sind Menschen, welche sich in direkter Nähe zu Bauprojekten befinden und direkt von den Auswirkungen betroffen sein können. Betroffene indigene Völker und Gemeinden können in direkter Nähe zu Bauprojekten stehen oder weiter entfernt ansässig sein. Weitere Gruppen von betroffenen Gemeinschaften konnten nicht identifiziert werden. Unser Ziel ist es, den Lebensstandard dieser Gemeinschaften zu bewahren und zu verbessern. Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften haben können und setzen uns dafür ein, diese Auswirkungen verantwortungsvoll zu gestalten.

Drei soziale Fokusthemen unserer Nachhaltigkeits-strategie

Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und betroffenen Gemeinschaften wurde im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als fester Bestandteil der Strategie aufgenommen. Die Inhalte der erweiterten Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen und bestehen aus drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Das Fokusthema „Mehrwert für die Gesellschaft“ beinhaltet das Generieren von positiven Auswirkungen für die Gesellschaft und die Verbesserung der Interaktion mit bzw. den Einbezug von betroffenen Gemeinschaften als strategische Ziele. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Durchführung von Stakeholderdialogformaten, die Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften sowie die Schaffung von gesellschaftlichem Mehrwert durch Spenden und den Ausbau von Infrastruktur.

Durch unsere Bautätigkeiten kann es zu negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung kommen. Wir erkennen, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere von Anrainer:innen – darunter Boden, Luft und Wasser – das Risiko birgt, die Nahrungsmittelproduktion, die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen zu gefährden. Diese Risiken, einschließlich des Risikos für Landnutzungskonflikte, insbesondere im Hinblick auf indigene Völker, wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, als wesentlich für STRABAG identifiziert. Die aufgezählten Auswirkungen können als systematisch angesehen werden, da eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Landnutzungskonflikte, vor allem in Ländern mit niedrigen Umweltschutzstandards und unzureichenden Gesetzen, auftreten. Potenziell negative Auswirkungen auf STRABAG wiederum können durch Zwangsräumungen und Landnutzungskonflikte, insbesondere bei indigenen Völkern, entstehen. Auch wenn diese nicht primär durch die Aktivitäten von STRABAG verursacht werden, können sie dennoch unsere Reputation beeinträchtigen und so kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen und der Senkung des Markenwerts führen. Landnutzungskonflikte können wiederum kurz-, mittel- und langfristig zu Einschränkungen bei Bauprojekten führen.

Eine Quantifizierung der bereitgestellten Ressourcen für das Management von wesentlichen Auswirkungen ist aufgrund der zahlreichen Maßnahmen aktuell nicht möglich. Erkenntnisse zu wesentlichen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie damit einhergehende Maßnahmen sind in die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie miteingeflossen, indem die Strategie um das Fokusthema Mehrwert für die Gesellschaft ergänzt wurde. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt.

Infrastruktur als Mehrwert für Gemeinschaften

Durch die Verbesserung von Infrastruktur kann ein positiver Mehrwert für lokale Gemeinschaften geschaffen werden. Durch die Geschäftstätigkeiten von STRABAG wird die Infrastruktur vor Ort verbessert. Dazu zählt auch das Schaffen von Wohnraum, öffentlichen Gebäuden und Plätzen, welche das soziale Miteinander der dort ansässigen Gemeinden und Anrainer:innen fördern können sowie der Ausbau von Verkehrswegen und Tunneln.

S3-1

Policies

ESRS S3-1

Policies und Nachweisdokumente zum Download

Mehr erfahren

Als STRABAG übernehmen wir Verantwortung für unsere Geschäftstätigkeiten und die dadurch betroffenen lokalen Gemeinschaften. Genauer aufgeführt ist dies in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten, in unserem Code of Conduct und in unserem Lieferantenkodex. Die Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte gilt für alle betroffenen Gemeinschaften und adressiert insbesondere die Rechte von Minderheiten, indigenen Völkern sowie Gemeinschaften und Personen, die durch widerrechtlichen Entzug von Land und widerrechtlicher Zwangsräumung betroffen sein könnten. In unserer Politik verpflichten wir uns zur Achtung von Kultur und Gewohnheitsrechten. Wir achten die Besitz- und Eigentumsrechte von betroffenen Gemeinschaften und sprechen uns für das Verbot von Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern aus.

S3-2

Prozesse zur Einbindung betroffener Gemeinschaften und Abhilfemaßnahmen

ESRS S3-2; ESRS S3-3

Die Einbindung von betroffenen Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen in das Risiko- und Chancenmanagement folgt derzeit keinem strukturierten Prozess. Je nach Projekt erfolgt die Interaktion auf vielfältige Weise im Rahmen von einzelnen Maßnahmen auf Projektebene entweder direkt mit den betroffenen Gemeinschaften, ihren rechtmäßigen Vertreter:innen oder mit glaubwürdigen Stellvertreter:innen. In der Regel erfolgt die Einbeziehung jedoch direkt. Auch die Einbeziehung von indigenen Völkern erfolgt je nach Projekt auf unterschiedlichen Wegen. Wir achten die Kultur, Lebensart und das Gewohnheitsrecht indigener Völker und haben dies auch als Verpflichtung in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten festgehalten. Im Rahmen der Einbeziehung und Interaktion mit den indigenen Völkern bauen wir auf freie, informierte und vorherige Zustimmung. Dies wurde ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung der Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte als Verpflichtung mit aufgenommen. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Auftraggeber:innen versuchen wir bereits in der Planungsphase die Einbeziehung von indigenen Völkern zu berücksichtigen. Die Einbeziehung umfasst dabei die Achtung von kulturellem, geistigem, religiösem und spirituellem Eigentum sowie die Achtung von Landnutzungsrechten und relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Nationale gesetzliche Regelungen bestimmen ebenfalls die Einbindung und Achtung der besonderen Rechte der indigenen Völker. In einzelnen Konzerngesellschaften, wie beispielsweise in Kanada, gibt es ein Community Management. Die Einbindung der betroffenen Gemeinschaften, darunter auch indigene Völker, erfolgt dann im Rahmen des Community Managements.  Grundsätzlich gelten alle Prozesse und Maßnahmen zur Einbindung von Betroffenen im Rahmen des jeweiligen Projektes auch für die Einbeziehung von indigenen Völkern als betroffene Gemeinschaft.

Im Rahmen der Risikoanalyse nach LkSG-Scope wurden betroffene Gemeinschaften als potenziell vulnerable Gruppe identifiziert. Eine genaue Analyse der betroffenen Gemeinschaften mit bestimmten Eigenschaften oder einem höheren Schadensrisiko ist nicht erfolgt. Um künftig einen strukturierten Prozess zur Einbindung von Anrainer:innen und lokalen Gemeinschaften zu ermöglichen, soll in einem ersten Schritt ein Leitfaden erarbeitet werden, der konzernweite Empfehlungen für diesen Prozess festhält. Die Wirksamkeit eines allgemeingültigen Verfahrens ist angesichts der Vielfalt unserer Geschäftstätigkeiten nicht garantiert und muss geprüft werden. Die Verantwortung für den Einbezug der Ergebnisse aus dem Risiko- und Chancenmanagement in das Unternehmenskonzept liegt im Corporate Responsibility Office. Die Verantwortlichkeit für die Einbeziehung auf operativer Projektebene ist abhängig von der Organisation seitens der Auftraggeber:innen.

Ein zentraler Bestandteil für die Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften ist das STRABAG-Hinweisgebersystem, indem diese mit STRABAG in Verbindung treten und mögliche Hinweise oder Verstöße direkt melden können. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen mit einfließen.

Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet und Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.

Im Jahr 2024 sind 21 Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Umwelt mit Bezug zu Betroffene Gemeinschaften eingegangen.

Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen.

S3-4

Maßnahmen und Projekte

ESRS S3-4

Proaktive Kommunikation mit Gemeinschaften

Auf Projektebene bestehen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Prozessen zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften. Diese sollen sicherstellen, dass möglichst wenige negative Auswirkungen, wie beispielsweise Lärm oder Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, auf die Anrainer:innen und weitere betroffene Gemeinschaften wirken. Anrainer:innen und betroffene Gemeinschaften werden auf vielfältige Art und Weise über das Bauprojekt informiert. Zur Informationsvermittlung werden unter anderem Infoflyer, Anschreiben oder auch Anzeigen in lokalen Zeitungen eingesetzt. Darüber hinaus ist das Anbringen von Infotafeln oder Bannern auf Baustellen verbreitet. Über QR-Codes und ausgehängte Schreiben werden direkt an der Baustelle Kontaktdaten von Ansprechpersonen kommuniziert. Eine Baustellenwebsite ist ebenfalls ein verbreitetes Mittel zur Informationsvermittlung. Um Anrainer:innen und Bürger:innen der lokalen Gemeinschaften über Bautätigkeiten zu informieren, ist auch die Teilnahme von STRABAG an Bürgerdialogen oder Informationsveranstaltungen eine verbreitete Maßnahme. Eine formlose Möglichkeit, die genutzt wird, ist der direkte Austausch von Mitarbeiter:innen mit Anrainer:innen auf der Baustelle. So können kleinere Probleme direkt vor Ort behoben werden, ohne dass es einer höheren Eskalationsstufe bedarf.

In Deutschland sind 62 unserer Bauprojekte nach DGNB zertifiziert. Die Zertifizierung enthält über die ökologischen Nachhaltigkeitskriterien hinaus auch soziale Kriterien. Mit Erhalt der DGNB-Zertifizierung sind Bauprojekte dazu angehalten, mittels Maßnahmen wie Baustellenbesichtigungen, digitalen Anzeigetafeln, Informationsveranstaltungen, Briefeinwürfen, der Einrichtung einer Hotline oder durch persönliche Gespräche, Anrainer:innen, Eigentümer:innen und lokale Betriebe einzubinden.

Es gibt keine konzernweit gültigen Vorgaben, welche konkreten Maßnahmen ab welcher Projektgröße umzusetzen sind. Die Auswahl der Maßnahmen und Interaktionsmöglichkeiten orientiert sich am rechtlichen Kontext, an der Lage und Größe des Projektes sowie am Interaktionsbedarf mit Anrainer:innen und betroffenen Personen. Ebenso ist die Wahl der entsprechenden Interaktionsmaßnahmen von den Anforderungen und der Organisation seitens der Auftraggeber:innen abhängig. Für bestimmte Bauprojekte wie den Bau eines Flughafens sind gesetzliche und behördliche Vorschriften, unter anderem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), einzuhalten. Diese wird vor Erteilung einer Baugenehmigung durchgeführt. Im Rahmen der UVP muss die betroffene Bevölkerung über das Projekt vorab informiert werden. Die Durchführung der UVP, einschließlich der Informationsweitergabe an die Bevölkerung, erfolgt durch die zuständige Behörde und liegt in der Verantwortung der Auftraggeber:innen. Sie wird bereits in der Planungs- und Designphase des Projektes durchgeführt und ist bei Baubeginn abgeschlossen. Aus der UVP ergeben sich keine verpflichtenden konkreten Maßnahmen während der Baudurchführung. Die zeitliche Planung der einzelnen beschriebenen Maßnahmen orientiert sich an dem jeweiligen Projektplan.

Im Jahr 2024 wurden keine spezifischen Maßnahmen konzernübergreifend implementiert, sondern einzelne Maßnahmen für die Dauer der jeweiligen Bauprojekte umgesetzt. Die Implementierung eines konzernweit gültigen Leitfadens als Maßnahme zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften ist für das Jahr 2025 geplant.

Um den wesentlichen Risiken wie Reputationsschäden durch Zwangsräumungen oder Landnutzungskonflikten vorzubeugen, ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Auftraggeber:innen notwendig. In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte verpflichten wir uns konzernweit zur Achtung von Landnutzungsrechten und sprechen uns gegen Zwangsräumungen aus. Sollte es zu einer Verletzung kommen, streben wir einen offenen Dialog mit den Betroffenen oder deren Vertretungen an und involvieren diese, wo möglich, in den Austausch mit den Auftraggeber:innen.

Probleme oder Beschwerden können nicht nur an die ausgeschriebenen Ansprechpartner:innen, sondern jederzeit über die STRABAG-Hinweisgeberplattform gemeldet werden. Nach Eingang von Hinweisen oder Meldungen bei Verstößen werden entsprechende und fallbezogene Abhilfemaßnahmen angestoßen. Jedem Hinweis wird nachgegangen, um Konflikte, wo möglich, einvernehmlich zu lösen. Auch Wiedergutmachungszahlungen und Entschädigungen können als Abhilfemaßnahme anlassbezogen eingesetzt sowie je nach Vorfall geprüft und angepasst werden. Auch hier gilt das Konzept des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen.

Förderung sozialer und kultureller Einrichtungen

Mehr erfahren

Eine laufende Maßnahme, um positive Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften auszuüben, ist die Unterstützung des Sozialprojekts Concordia. Durch unsere Geschäftstätigkeiten in Rumänien, Bulgarien und Österreich hat STRABAG Bezugspunkte zu den dort ansässigen Gemeinschaften. Wir wollen diese Partnerschaft auch weiterhin fördern und durch Spenden und Infrastrukturprojekte die Menschen vor Ort, vor allem Kinder, unterstützen. Das STRABAG-Kunstforum bildet einen Rahmen für soziales und kulturelles Engagement. Künstler:innen werden durch die Vergabe des STRABAG Art Awards unterstützt und deren Werke im Rahmen von Ausstellungen in der STRABAG-Artlounge der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein Mehrwert für die Gesellschaft und Künstler:innen wurde auch durch den Umbau des Französischen Saals im Künstlerhaus Wien geschaffen. Durch die neue Spiel- und Arbeitsstätte der Wiener Staatsoper soll vor allem für junges Publikum und für Nachwuchskünstler:innen ein Rahmen geschaffen werden.

Ziele

ESRS S3-5

S3-5

Für die Erfüllung der sozialen Verantwortung und Minderung von Auswirkungen ist der Dialog mit betroffenen Gemeinschaften zentral. Um die Einbindung lokaler betroffener Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen zu fördern, haben wir uns das Ziel gesetzt, im Jahr 2025 einen konzernweit gültigen Leitfaden zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene zu implementieren. Der Leitfaden soll dazu dienen, eine Sammlung an möglichen Maßnahmen und Prozessen darzulegen, wobei dann projektspezifisch entschieden werden kann, welche Maßnahme oder welcher Prozess umgesetzt werden soll. So soll je nach Bauprojekt und Geschäftstätigkeit das passende Format ausgewählt werden, um lokale Gemeinschaften einzubinden.

Durch das Netzwerk Nachhaltigkeit, in dem jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten ist, wurde die Idee zur Implementierung eines konzernweiten Leitfadens als angemessene Maßnahme validiert und gemeinsam Inhalte für eine erste Konzeptionierung erarbeitet.

Bei STRABAG sind wir bestrebt, unsere Verpflichtungen im Bereich der sozialen Verantwortung kontinuierlich zu erweitern. In diesem Sinne arbeiten wir an der Entwicklung von weiteren Konzepten und Zielen, die unsere Interaktionen und den positiven Einfluss auf betroffene Gemeinschaften weiter stärken werden.

Unternehmensführung

ESRS SBM-3

STRABAG hat die Vermeidung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen als wesentliche Managementaufgabe definiert und bereits 2008 ein Ethik Business Compliance-System implementiert und seither kontinuierlich weiterentwickelt.

Aus der Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder, Konzernländer sowie der Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen resultiert ein breitgefächertes Risikospektrum für STRABAG. Daher hat es oberste Priorität, auf die jeweilig erkennbaren Risiken einzugehen und diesen entgegenzuwirken, um den potenziellen Ausfall von Lieferant:innen aufgrund von Sanktionsgesetzgebungen sowie Compliance-Verstößen und daraus entstehenden Folgen wie Strafzahlungen und Reputationsverlusten zu vermeiden. Dabei wird eine ganzheitliche Betrachtungsweise herangezogen, bei der einerseits länderbasierte Risiken im Sinne des Korruptionswahrnehmungsindex (CPI; Corruption Perception Index) und andererseits sparten- und geschäftspartnerspezifische Risiken ermittelt werden. Die Ergebnisse bilden auch die Grundlage für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt wird.

Gesetzesverstöße müssen vermieden und Vorfälle zukunftsorientiert aufgearbeitet werden, um den fortbestehenden Anspruch von STRABAG, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, auch in Zukunft zu gewährleisten. Für diesen Zweck fördert STRABAG mit umfassenden laufenden Maßnahmen ein regelkonformes, ethisches Verhalten und bildet eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht. Zentral dafür sind ein umfassendes Schulungskonzept ebenso wie die öffentliche Hinweisgeberplattform.

Konzernweite Zusammenarbeit

Der Konzernstabsbereich Business Compliance & Management Systems wurde mit 1.1.2025 in Corporate Responsibility Office (CRO) umbenannt. Die Konzernleitung hat das Corporate Responsibility Office mit der Umsetzung des Ethik Business Compliance-Systems beauftragt. Der Leiter des Corporate Responsibility Office ist auch Chief Compliance Officer der STRABAG SE. Er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.

Unterstützt wird der Chief Compliance Officer von zertifizierten Business Compliance Officers (BCO). Darüber hinaus wurden rund 50 Business Compliance-Partner:innen nominiert, die großflächig vereinfachte Geschäftspartnerüberprüfungen übernehmen. Damit wird gewährleistet, dass Business Compliance nicht nur zentral betrieben, sondern auch in den operativen Einheiten verankert ist, um auf lokale Risiken eingehen zu können. Eine strategische Funktion im Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office wird durch das Business Compliance-Komitee, bestehend aus den Leiter:innen des Zentralbereichs Contract Management and Legal (CML), dem Konzernstabsbereich Interne Revision sowie dem Chief Compliance Officer, eingenommen. Das Komitee behandelt von der Business Compliance-Organisation erarbeitete Vorschläge zur Verbesserung des Business Compliance Management-Systems, arbeitet Verdachtsfälle zu schweren Business Compliance-Verstößen auf und stellt die konzernweite Zusammenarbeit sicher.

G1-1

Policies

ESRS G1-1

Das Ethik Business Compliance-System ist im Konzern als Richtlinie (KRL) fest verankert und somit vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Der Gesamtvorstand beschließt alle vom Corporate Responsibility Office erarbeiteten Richtlinien sowie den Code of Conduct und den Lieferantenkodex. Auch Änderungen dieser Grundlagendokumente werden vom Gesamtvorstand beschlossen.

Das Ethik Business Compliance-System besteht aus dem Business Compliance Management-System (BCMS) sowie dem Code of Conduct, in dem die ethischen Grundwerte des Konzerns festgelegt sind. Die Vorgaben, die in den Dokumenten ausgeführt werden, sind für alle Mitarbeiter:innen des Konzerns bindend und stehen in allen Konzernsprachen im Intranet zur Verfügung. Ein umfassendes Schulungskonzept stellt sicher, dass die Inhalte an alle Angestellten vermittelt werden. Die untenstehende Grafik zeigt den Aufbau des Ethik Business Compliance-Systems.

STRABAG Ethik Business Compliance-System

image

Der im Jahr 2022 aktualisierte Code of Conduct richtet sich gleichermaßen an alle STRABAG Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und berücksichtigt die Interessen anderer Stakeholder wie Aufsichts- und Regierungsbehörden sowie Aktionär:innen. Das Dokument ist vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Die im Code of Conduct enthaltenen Grundsätze werden insbesondere durch das Business Compliance Management-System (BCMS) und die Geschäftsanweisungen des BCMS konkretisiert und detailliert geregelt, sowie vom Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (CRO) kontinuierlich überwacht, geprüft und weiterentwickelt. Das Dokument ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen in allen Konzernsprachen verfügbar und ist, soweit rechtlich möglich, Teil der Arbeitsverträge. Neue Mitarbeiter:innen werden im Rahmen einer verpflichtenden Compliance-Schulung auf die Inhalte des Code of Conduct hingewiesen. Als Verhaltensrichtlinie wird die Einhaltung der darin beschriebenen Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen bestätigt. Der Code of Conduct beschreibt die Verantwortung von STRABAG als Geschäftspartnerin sowie die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern, die auf den Unternehmenswerten wie Partnerschaftlichkeit, Vertrauen, Solidarität und Nachhaltigkeit beruht. Gleichzeitig verweist der Code of Conduct auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien.

Das STRABAG BCMS und dessen konzernweite Umsetzung entspricht den Anforderungen der ISO-Normen 37001 (Antikorruption Management-Systeme) und 37301 (Compliance Management-Systeme). Damit werden auch die wesentlichen Anforderungen der UN-Convention against Corruption, welche sich an Unternehmen richten, erfüllt. STRABAG ist der erste weltweit tätige österreichische Konzern mit einer konzernweiten Zertifizierung nach ISO 37001 und 37301.

Mit dem BCMS hat STRABAG ein wirksames System implementiert, um Business Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung zu vermeiden. Die wichtigsten laufenden Maßnahmen werden im vorliegenden Kapitel beschrieben. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu diesen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich um integrative Bestandteile des laufenden Tagesgeschäfts handelt.

Die Geschäftsanweisungen dienen als Anhang des STRABAG BCMS und legen Verhaltensregeln für das gesamte Management und alle Mitarbeiter:innen des Konzerns fest. Sie sind zur besseren Übersicht und praktischen Anwendung in verschiedene Themenbereiche gegliedert:

Die Geschäftsanweisung Vermeidung von Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen regelt die Einladungs- und Geschenkepolitik, Einladungen, Spenden und Sponsorings und auch den Umgang mit Amtsträger:innen.

Die Geschäftsanweisung Geschäftspartnerprüfung gibt, basierend auf der Risikoanalyse, verpflichtende Standards für die Prüfung diverser Geschäftspartner:innen und Geschäftsbeziehungen vor. Zudem werden Prüfmaßnahmen definiert, die unabhängig von der Geschäftsbeziehung durchgeführt werden können, um bei Notwendigkeit auch bei Einzelfällen einen erhöhten Sorgfältigkeitsmaßstab zu erfüllen. Dabei verfolgt der KSB Corporate Responsibility Office auch anlassbezogene Maßnahmen; im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine wurde die Geschäftspartnerprüfung im März 2022 weiter verschärft und eine Hausmitteilung zur Sanktionslistenprüfung von Geschäftspartner:innen an alle Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen übermittelt. Die Regelung sieht vor, dass jede:r Geschäftspartner:in, die:der unter die Parameter fällt, vor Vertragsabschluss von Business Compliance-Partner:innen auf Sanktionslistentreffer geprüft werden muss.

Die dritte Geschäftsanweisung Kartell- und Wettbewerbsrecht regelt die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch die Beschreibung korrekter Verhaltensweisen, die Prüfpflichten sensibler Geschäftsbeziehungen, die Fusionskontrolle und gibt gegebenenfalls die Einbeziehung von CML als unabhängiges Kontrollorgan vor.

Die Handhabung von Interessenkonflikten wird in der vierten Geschäftsanweisung geregelt. Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG sind zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte verpflichtet. Neben der Vermeidung von Interessenkonflikten steht der transparente Umgang mit unvermeidbaren Interessenkonflikten im Vordergrund.

G1-2

ESRS G1-2 

Im Lieferantenkodex sind die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns von STRABAG zusammengefasst, deren Einhaltung auch von Lieferant:innen und Subunternehmer:innen erwartet wird. Die Grundsätze umfassen Themen aus den Bereichen Business Compliance, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung, Umwelt, als auch verantwortungsvolle Beschaffung. Der Lieferantenkodex ist im Regelfall in den AGB verankert. STRABAG arbeitet an der Konzeption eines Supplier Engagement Programms, um gemeinsam mit unseren Lieferant:innen die Emissionen unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Zukünftig sollen soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in der projektbezogenen und projektübergreifenden Lieferantenbewertung verankert werden.

Maßnahmen

ESRS G1-3

Zur Umsetzung und Steuerung des BCMS besteht eine enge Zusammenarbeit einzelner Konzernstabsbereiche. Der Konzernstabsbereich Interne Revision unterstützt den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office bei der Durchsetzung der Business Compliance-Regeln. Die Einhaltung der Vorgaben des BCMS ist ständiger Prüfungsbestandteil der regelmäßigen Ordnungsmäßigkeits- und Objektprüfungen. Der Konzernstabsbereich Interne Revision wird auch außerhalb der regelmäßigen Prüftätigkeiten in Abstimmung mit den operativen Einheiten oder dem Corporate Responsibility Office im Zuge von Sonderprüfungen tätig, um Verdachtsfälle aufzuarbeiten.

Auffällige Rechnungen werden durch ein vom BRVZ eingerichtetes Business Compliance-Monitoring in allen BRVZ verwalteten Ländern dem Bereich Business Compliance im KSB Corporate Responsibility Office vorgelegt.

G1-3

STRABAG Hinweisgeberplattform

Mehr erfahren

Potenzielles Fehlverhalten in den Kategorien Business Compliance, Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umwelt und Datenschutz können über die öffentlich zugängliche STRABAG Online-Hinweisgeberplattform oder direkt an eine Ansprechperson im Konzern gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem ist sowohl im BCMS als auch im Code of Conduct festgehalten. Die STRABAG-Hinweisgeberplattform ist internen und externen Personen zugänglich und in allen Konzernsprachen verfügbar. Mitarbeitende werden unter anderem im Intranet als auch in Schulungen auf die Hinweisgeberplattform aufmerksam gemacht.

Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.

Eingehende Meldungen werden durch unabhängige Fallbearbeiter:innen geprüft. Außerdem wird mit Ombudspersonen, die für die Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zuständig sind, ein Zusatz zum Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser bestätigt, dass Angestellte in ihrer Funktion als Ombudsperson ihren Vorgesetzten gegenüber nicht weisungsgebunden sind.

Das STRABAG-Hinweisgebersystem erfüllt die durch die Hinweisgeber:innenschutzgesetzgebung (EU 2019/1937) definierten Standards. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards von Hinweisgeber:innen wird durch die Geschäftsanweisung Interne Untersuchungen vorgegeben. Hinweisgebende sind nicht dafür verantwortlich, entsprechende Beweise aufzuzeigen. Eine detaillierte Funktionsbeschreibung sowie FAQ erläutern, wie mit eingegangenen Meldungen umgegangen und der größtmögliche Schutz und die Anonymität der Hinweisgeber:innen oder Betroffenen sichergestellt wird. Alle Informationen und Daten, die in der STRABAG-Hinweisgeberplattform eingegeben werden, sind verschlüsselt und können nur von den zuständigen Fallbearbeiter:innen von STRABAG eingesehen werden. Durch eine Systemeinweisung und anlassbezogene Schulungen wird der Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Personen durch die Fallbearbeiter:innen sichergestellt. Die Informationen über den gemeldeten Vorfall werden nur in jenem Ausmaß verwendet und weitergegeben, wie dies für die Untersuchung erforderlich ist („Need-to-know“-Prinzip). Jedem eingegangenen Hinweis bzw. jeder Beschwerde über das Hinweisgebersystem wird nachgegangen und diese einer Prüfung unterzogen. In Folge werden der Sachlage entsprechend organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Management – bis hin zur Abmahnung oder zur Entlassung – gesetzt, um angemessen auf festgestellte Zuwiderhandlungen zu reagieren und künftigen Verstößen entgegenzuwirken.

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge für Maßnahmen und gegebenenfalls für Prozessverbesserungen auch im Business Compliance Management-System. Der Bericht ergeht abhängig von der Schwere des Verstoßes an die zuständige Organisationseinheit, den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat.

Die Vorstandsmitglieder werden über wesentliche eingegangene Meldungen und Fälle informiert, wobei unterschiedliche Prozesse zur Berichterstattung bestehen. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Hinweisgeberplattform von verschiedenen Fachabteilungen betreut wird, die unterschiedlichen Vorstandsmitgliedern unterstellt sind. Da die Hinweisgeberplattform auch von lokalen Gemeinschaften als Kanal genutzt wird, um Beschwerden zu Baustellen abzugeben, werden eingehende Meldungen auch direkt mit den Leitungen der operativen Einheiten abgewickelt. Die Menschenrechtsbeauftragte führt einmal jährlich eine Prüfung zur Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens im Bereich Menschenrechte durch, welche die Betrachtung von Funktionalität und Prozessen der Hinweisgeberplattform beinhaltet.

Schulungskonzept

Umfassendes Schulungskonzept für alle Angestellten

Umfassendes Wissen der Mitarbeiter:innen über korrektes Verhalten im Geschäftsalltag, die Festlegung von Prüfpflichten bei sensiblen Geschäftsbeziehungen, als auch die Aufklärung über mögliche Konsequenzen regelwidrigen Verhaltens sind wesentliche Voraussetzungen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs. STRABAG hat daher 2013 ein umfassendes Schulungskonzept umgesetzt, mit dem Mitarbeiter:innen die aktuellen Richtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen kommuniziert werden. Die Mitarbeiter:innen werden dabei vertiefend im Korruptionsstrafrecht zu Delikten wie Untreue, Betrug, Bestechung, als auch zum Umgang mit Amtsträger:innen geschult. Außerdem sind risikobasiert das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle des Wettbewerbsrechts Teil der Schulungen. Zudem wird basierend auf den Rückmeldungen der Schulungsteilnehmer:innen und den Erfahrungen aus dem Vorfallsmanagement das Schulungskonzept kontinuierlich angepasst und verbessert.

Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG erhalten unmittelbar nach Eintritt in den Konzern eine Unterweisung in die Regelungen zur Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in Form eines verpflichtenden eLearnings, das im Abstand von zwei Jahren verpflichtend zu wiederholen ist.

Da dem Management (umfasst die Ebenen Bereichsleitung, Direktionsleitung sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung) eine wichtige Funktion in der Korruptionsprävention zukommt und dieses erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat, sind die Mitglieder dieser Personengruppe zusätzlich zur Teilnahme an speziellen Schulungen zur Vermeidung von Korruption sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen verpflichtet. Die Ebene Bereichsleitung und darüber hat bei Ernennung zur Position die Basisschulung zu absolvieren. In den folgenden Jahren werden die geschulten Inhalte im Zuge der Auffrischungsschulung vertiefend gefestigt. Beide Schulungen werden in einen allgemeinen und einen wettbewerbsrechtlichen Teil getrennt. Die Auffrischungsschulungen sind von den Mitgliedern des Managements im Abstand von drei Jahren verpflichtend zu absolvieren. Nachdem sich dieses Risiko vielfach auf die Gruppenleiter:innen überträgt, wurde im August 2024 die Gruppenleiterschulung als vertiefende eLearning-Schulung eingeführt. Die Schulung ist verpflichtend im Abstand von zwei Jahren von Gruppenleiter:innen zu absolvieren.

Schulungskonzept, Inhalt und Teilnehmergruppen werden vom Vorstand beschlossen und an den Aufsichtsrat berichtet. Der Inhalt richtet sich nach den Grundsatzdokumenten, die gleichermaßen freigegeben und berichtet werden. Außerdem werden die Risikobereiche und Themengebiete der Schulungen jährlich im Zuge der Audits ISO 37001 und ISO 37301 durch unabhängige Prüfer:innen auditiert, wobei auch der Vorstand als oberstes Organ der Prüfpflicht unterliegt. Aufgrund der dem Vorstand inhärenten Pflicht, für die Einhaltung der gesetzlichen als auch selbst auferlegten Standards zu sorgen und diese für die gesamten Mitarbeiter:innen zu regulieren, ist keine gesonderte Schulung für den Gesamtvorstand vorgesehen.

Schulungsstatistik

Titel

Basisschulung Compliance

Basisschulung Kartellrecht

Auffrischungs-schulung

Gruppenleiter-schulung

Business Compliance-Training

Zielgruppe

Management (Bereichs-, Direktions- sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentral­bereichsleitung)1

Gruppenleitung1

Angestellte

Schulungsquoten

Zu schulende Personen

1.444

1.444

1.303

3.779

34.705

Geschulte Personen insgesamt

1.345

1.332

981

3.496

31.648

Abdeckungsrate

93 %

92 %

75 %

93 %

91 %

Schulungsmethode und -dauer

Präsenzschulung

4 Stunden

3 Stunden

4 Stunden

Risikobasierte Online-Schulung

ca. 40 min

Online-Schulung

ca. 40 min

Frequenz

Nach Ernennung Manager:in

Nach Ernennung Manager:in

Alle drei Jahre nach Abschluss der Basis­schulungen

Alle zwei Jahre

Alle zwei Jahre

Schulungsinhalte

Anti-Korruption

x

x

x

x

Wettbewerbsrecht

x

x

x

x

Geschäftsanweisungen

x

x

x

x

x

Vorfallsmanagement

x

x

x

x

1Risikofunktion

Zusätzlich zu den angeführten Schulungen wurden im Berichtszeitraum 31 Sonderschulungen abgehalten. Sonderschulungen werden auf Anfrage des örtlichen Managements für alle Mitarbeiter:innen angeboten, welche aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Die Schulungen werden unabhängig von der jeweiligen Ebene der Mitarbeiter:innen abgehalten.

Darüber hinaus begleitet der Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office zahlreiche interne Tagungen und Veranstaltungen, in welchen allgemeine Business Compliance-Themen, anonymisierte Vorfälle und Lessons Learned vorgetragen werden.

G1-4

ESRS G1-4

Deutsche Kartellbehörden verhängten gegen ein Konzernunternehmen von STRABAG SE Geldbußen in Höhe von EUR 2.790.000,- und EUR 665.000,- aufgrund von zwei Verfahren wegen wettbewerbswidriger Absprachen. Die Verfahren wurden jeweils durch ein sogenanntes Settlement unter Verzicht seitens STRABAG auf Rechtsmittel rechtskräftig beendet.

Aufgrund beider Verstöße wurde das Konzernunternehmen in das deutsche Wettbewerbsregister zum 23.10.2024 und 25.11.2024 eingetragen. Den beim Bundeskartellamt als registerführender Behörde eingereichten Anträgen auf vorzeitige Löschung aufgrund von Selbstreinigungsmaßnahmen hat das Amt entsprochen; die Eintragungen wurden zum 25.11.2024 und 2.12.2024 gelöscht.

G1-5

ESRS G1-5

STRABAG ist in verschiedenen Gremien aktiv, um die Interessen der Bauwirtschaft im Dialog mit Stakeholdern zu vertreten und damit zur Entwicklung von nachhaltigen, innovativen sowie wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für die Bauindustrie beizutragen. Darunter fallen die Mitgliedschaften zu großen, nationalen Baubranchenvereinigungen wie der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und die Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) ebenso wie regionale und/oder gewerkspezifische Verbände.

Im Jahr 2024 war STRABAG Teilnehmerin des European Forum Alpbach. Im Rahmen der mehrtägigen Veranstaltung hat STRABAG ein Policy Paper zum Thema Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. STRABAG ist Gründungsmitglied der Stiftung KlimaWirtschaft, die sich für unternehmerischen Klimaschutz einsetzt. Seit 2021 unterstützen wir als Teilnehmerorganisation den UN Global Compact und bekennen uns damit zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption.

Spenden und Sponsorings, welche einen Konnex zu politischen Parteien aufweisen, sind gemäß Konzernrichtlinie unter Einbindung des Corporate Responsibility Offices vom Gesamtvorstand der STRABAG SE zu genehmigen. Im Jahr 2024 hat STRABAG keine direkten politischen Spenden und Sponsorings geleistet. STRABAG SE ist im EU-Transparenzregister unter der Nummer 472996192561-86 registriert.

Im Berichtszeitraum wurde keine Person in den Vorstand oder Aufsichtsrat bestellt, die in den zwei Jahren vor ihrer Bestellung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung oder einer Regulierungsbehörde innehatte.

Im Folgenden werden Mitgliedsbeiträge von STRABAG SE dargelegt. Die gezahlten Interessenbeiträge umfassen sowohl Pflichtmitgliedschaften, die gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben sind, als auch freiwillige Mitgliedschaften. Die im Geschäftsjahr gezahlten Interessensbeiträge stellen sich wie folgt dar:

Empfänger

Einheit

2024

Pflichtmitgliedschaften

Wirtschaftskammer Österreich

T€

1.426

Industrie- und Handelskammer Deutschland

T€

1.778

Freiwillige Mitgliedschaften

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

T€

4.730

Deutscher Beton- und Bautechnik Verein

T€

302

Schweizer Baumeisterverband

T€

162

Sonstige landesspezifische Bauverbände und Mitgliedschaften unter je T€ 150

T€

547

Summe der gezahlten Interessensbeiträge

T€

8.945

G1-6

ESRS G1-6

Die Eingangsrechnungen im STRABAG SE-Konzern werden über ein elektronisches System oder in Ausnahmefällen in Papierform den jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen übermittelt, die die Rechnungen auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Vollständigkeit der erbrachten Lieferungen und Leistungen prüfen. Nach der operativen Genehmigung durch mindestens zwei Personen wird die Rechnung mit der entsprechenden Fälligkeit zur Zahlung freigegeben und von der zentralen Buchhaltungsabteilung des BRVZ in der Regel in einem wöchentlichen Zahlungslauf ausgeglichen. Aufgrund der Internationalität als auch der Heterogenität der Geschäftsfelder gibt es keine konzernweiten Vorgaben und Prozesse zur Vermeidung von verspäteten Zahlungen. In den wesentlichen Ländern Deutschland und Österreich wird zumeist unter Ausnutzung des Skontos vor (Netto-)Fälligkeit bezahlt.

Die durchschnittliche Zahlungsdauer beträgt 21 Tage; der Median liegt bei 16 Tagen.

Aufgrund der Vielzahl der Lieferant:innen in unterschiedlichsten Ländern, der Kleinteiligkeit und der Heterogenität der Eingangsleistungen gibt es keine standardisierten Zahlungsbedingungen. Sollten bei Bestellungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRABAG anwendbar sein, ist dort ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto vorgesehen. 90 % der geleisteten Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen. Nennenswerte Unterschiede in Bezug auf Zahlungsdauer und Zahlungsverhalten zwischen Art und Größe der Lieferant:innen gibt es nicht.

Zum Stichtag gab es keine offenen Verfahren wegen Zahlungsverzugs.

Appendix B

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

Referenz

ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv

nicht anwendbar

ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14

Klimawandel

ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g

nicht anwendbar

ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43

Klimawandel

ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44

Klimawandel

ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55

Klimawandel

ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56

Klimawandel

ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14

nicht wesentlich

ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c

nicht wesentlich

ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29

nicht wesentlich

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe b

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe c

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b

Biodiversität

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c

Biodiversität

ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d

Biodiversität

ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d

Kreislaufwirtschaft

ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f

Eigene Belegschaft

ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g

Eigene Belegschaft

ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23

Eigene Belegschaft

ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c

Eigene Belegschaft

ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c

Eigene Belegschaft

ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e

Eigene Belegschaft

ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b

Eigene Belegschaft

ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS 2 SBM-3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18

Unsere soziale Verantwortung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 19

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16

nicht wesentlich

ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17

nicht wesentlich

ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35

nicht wesentlich

ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b

Unternehmensführung

ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d

Unternehmensführung

ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a

Unternehmensführung

ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b

Unternehmensführung

Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers

STRABAG SE
z.H. Vorsitzender des Vorstands
Triglavstraße 9
9500 Villach

Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der

STRABAG SE,

Villach,

für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung

Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich:

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.

Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Sonstiger Sachverhalt – Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2023

Angaben zum Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keiner vergleichbaren Prüfung unterzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht, ausgenommen die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ und unseren Zusicherungsvermerk.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst:

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO stehen die gesetzlichen Vertreter vor der Herausforderung, unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung der DNSH-Kriterien und der Durchführung der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, auszulegen. Die Interpretation dieser Anforderungen kann variieren, insbesondere da die Europäische Kommission in ihren Bekanntmachungen keine eindeutige Vorgabe zur Notwendigkeit der Implementierung einer robusten Klimarisikobewertung gemacht hat. Diese Unsicherheiten können zu unterschiedlichen Auslegungen führen, was die Rechtskonformität der getroffenen Entscheidungen betrifft, und stellen somit inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung dar.

Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören:

Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor:

Haftungsbeschränkung

Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.

Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft entsprechend den Größenmerkmalen der Gesellschaft unter Zugrundelegung der Größenklassen des § 221 UGB in Anwendung des der Größenklasse der Gesellschaft entsprechenden Haftungshöchstbetrages des § 275 Abs. 2 UGB mit dessen Hälfte auf EUR 6 Mio. begrenzt.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc.

Wien, 4. April 2025

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
qualifiziert elektronisch signiert: 
Gabor Krüpl, MSc, Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Nachhaltigkeitserklärung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB sinngemäß zu beachten.

Leistung

Leistung nach Ländern

€ Mio.

2024

% der gesamten Leistung 2024

2023

% der gesamten Leistung 2023

Δ %

Δ absolut

Deutschland

9.361

49

9.045

47

3

316

Österreich

2.856

15

3.070

16

-7

-214

Polen

1.697

9

1.329

7

28

368

Tschechien

1.017

5

999

5

2

18

Vereinigtes Königreich

698

4

672

4

4

26

Ungarn

620

3

808

4

-23

-188

Americas

517

3

564

3

-8

-47

Rumänien

467

2

519

3

-10

-52

Slowakei

305

2

410

2

-26

-105

Naher Osten

257

1

219

1

17

38

Schweiz

229

1

226

1

1

3

Kroatien

223

1

242

1

-8

-19

Benelux

216

1

190

1

14

26

Sonstige europäische Länder

151

1

155

1

-3

-4

Schweden

120

1

106

1

13

14

Italien

111

1

62

0

79

49

Asien

104

1

150

1

-31

-46

Serbien

94

0

139

1

-32

-45

Slowenien

92

0

118

1

-22

-26

Bulgarien

55

0

65

0

-15

-10

Afrika

29

0

31

0

-6

-2

Dänemark

20

0

20

0

0

0

Gesamt

19.239

100

19.139

100

1

100

€19,2Mrd.

Leistung

Der STRABAG SE-Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 eine um 1 % bzw. € 100 Mio. leicht höhere Leistung von € 19.238,80 Mio. Starke Zuwächse wurden in Polen sowie im Infrastruktur- und Building Solutions-Geschäft in Deutschland verzeichnet. Auch in Italien und im Nahen Osten konnten deutliche Leistungssteigerungen erzielt werden. In Österreich und Ungarn entwickelte sich die Leistung erwartungsgemäß rückläufig.

Auftragsbestand

Auftragsbestand per 31.12.2024 nach Ländern und Segmenten

€ Mio.

Gesamt 2024

Nord + West

Süd + Ost

Inter-national + Sonder-sparten

Sonstiges

Gesamt 2023

Δ Gesamt %

Δ Gesamt absolut

Deutschland

13.653

11.596

384

1.649

24

12.544

9

1.109

Österreich

2.565

38

2.036

488

3

2.360

9

205

Polen

2.235

1

1.902

332

0

1.944

15

291

Vereinigtes Königreich

1.259

4

3

1.252

0

1.794

-30

-535

Tschechien

1.030

2

1.014

10

4

939

10

91

Americas

695

0

0

695

0

614

13

81

Rumänien

653

21

599

33

0

496

32

157

Naher Osten

479

0

24

455

0

462

4

17

Kroatien

450

0

440

10

0

323

39

127

Slowakei

425

0

418

7

0

232

83

193

Ungarn

417

0

416

1

0

348

20

69

Italien

411

0

11

400

0

459

-10

-48

Benelux

213

180

1

32

0

158

35

55

Slowenien

204

0

199

5

0

59

> 100

145

Sonstige europäische Länder

133

0

125

8

0

192

-31

-59

Schweiz

130

124

4

2

0

111

17

19

Schweden

129

98

31

0

0

108

19

21

Asien

125

0

3

122

0

175

-29

-50

Serbien

66

0

66

0

0

49

35

17

Bulgarien

39

0

39

0

0

17

> 100

22

Afrika

27

0

23

4

0

53

-49

-26

Dänemark

24

24

0

0

0

29

-17

-5

Gesamt

25.362

12.088

7.738

5.505

31

23.466

8

1.896

€25,4Mrd.

Auftragsbestand

Nach dem erstmaligen Überschreiten der 25-Milliarden-Euro-Marke im ersten Halbjahr konnte der Auftragsbestand zum Jahresende 2024 auf € 25.362,47 Mio. weiter ausgebaut werden, was einen Anstieg von € 1,9 Mrd. bzw. 8 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Besonders stark stieg der Auftragsbestand in Deutschland, hier vor allem im Infrastruktur- und Ingenieurbau. Wesentliche Zuwächse wurden zudem in Polen, Österreich, der Slowakei und Rumänien verzeichnet. Erste Anzeichen einer Trendwende im Wohnungsbau in Österreich bestätigten sich erfreulicherweise im vierten Quartal 2024. Im Vereinigten Königreich entwickelte sich der Auftragsbestand rückläufig, was dem Abarbeiten von Großprojekten geschuldet ist.

Entwicklung des Auftragsbestands

image

Zu den wichtigsten Zugängen im Auftragsbestand in Deutschland gehören unter anderem Netzausbauprojekte für die Energiewende im Wert von mehr als € 1,1 Mrd., die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin sowie der Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern. In der Slowakei erhielt STRABAG den Zuschlag für den Um- und Ausbau der F.D. Roosevelt Klinik, in Tschechien für den Bau der neuen Zentrale der lokalen Tochtergesellschaft der Erste Group, die nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards realisiert wird. Im internationalen Geschäft wurden unter anderem Aufträge für eine Schnellbahnlinie in Toronto sowie für den Bau eines Wohnbauquartiers in Abu Dhabi akquiriert.

Baustellen im Auftragsbestand per 31.12.2024

Kategorie

Anzahl Baustellen

% der Anzahl der Baustellen

Auftrags­bestand € Mio.

% des Auftrags-bestands

Sehr kleine Aufträge (€ 0-1 Mio.)

10.786

79

2.267

9

Kleine Aufträge (€ 1-15 Mio.)

2.215

16

3.838

15

Mittlere Aufträge (€ 15-70 Mio.)

373

3

6.116

24

Große Aufträge (€ 70-150 Mio.)

64

1

3.225

13

Sehr große Aufträge (>€ 150 Mio.)

57

1

9.916

39

Gesamt

13.495

100

25.362

100

Der gesamte Auftragsbestand setzt sich aus 13.495 Einzelprojekten zusammen. Davon betreffen rund 13.000 Projekte bzw. 95 % sehr kleine oder kleine Aufträge mit einem Volumen von je bis zu € 15 Mio., der Restanteil von 5 % entfällt auf mittlere bis sehr große Aufträge ab € 15 Mio. So sind lediglich 57 Projekte größer als € 150 Mio. Mit dieser reichlichen Anzahl an Einzelaufträgen wird gewährleistet, dass das Risiko eines einzelnen Projekts den Konzernerfolg möglichst nicht gefährdet. Die zehn größten Projekte im Auftragsbestand per 31.12.2024 summierten sich auf 17 % des Auftragsbestands.

Ausgewählte Großprojekte im Auftragsbestand per 31.12.2024

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns (%)

Vereinigtes Königreich

HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke

961

3,8

Deutschland

Bayerische Versorgungskammer

543

2,1

Deutschland

U5-Ost Hamburg

521

2,1

Deutschland

US-Klinik Weilerbach

520

2,1

Deutschland

Schleuse Kriegenbrunn

356

1,4

Deutschland

Central Business Tower

351

1,4

Vereinigte Arabische Emirate

Wohntürme Sea La Vie

292

1,2

Vereinigtes Königreich

Woodsmith Project

282

1,1

Deutschland

Ersatzneubau Ruhr-Universität Bochum

271

1,1

Kanada

Scarborough Subway Extension Line 2

251

1,0

Gesamt

4.348

17,3

Ertragslage

Der konsolidierte Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2024 betrug € 17.422,22 Mio. Nachdem in den vergangen Berichtsperioden vermehrt Großprojekte akquiriert wurden, die in Arbeitsgemeinschaften abgearbeitet werden, stieg die Leistung im Jahresvergleich um 1 % an, während sich der Umsatz um 1 % leicht verringerte. Dieser Effekt spiegelt sich auch in einem geringfügigen Rückgang der Relation Umsatz/Leistung von 92 % auf 91 % wider. Zum Umsatz trugen die operativen Segmente Nord + West 41 %, Süd + Ost 41 % sowie International + Sondersparten 18 % bei.

Die Bestandsveränderungen betreffen hauptsächlich Immobilienprojektentwicklungen. Neue Projektentwicklungen haben erfolgreiche Verkäufe in der Berichtsperiode überkompensiert. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen die Errichtung von Konzernstandorten und sind im Jahresvergleich nahezu unverändert. Die Summe der Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen und den Personalaufwand sank im Verhältnis zum Umsatz von 90 % auf 88 %.

Aufwand

€ Mio.

2024

2023

Δ %

Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

10.463,01

11.275,08

-7

Personalaufwand

4.905,50

4.540,90

8

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.115,28

1.086,60

3

Abschreibungen

582,29

538,12

8

Das Ergebnis aus Equity-Beteiligungen stieg aufgrund höherer Ergebnisse aus Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in der Berichtsperiode auf € 148,72 Mio. moderat an. Das Beteiligungsergebnis, das sich aus Ausschüttungen bzw. Aufwendungen vieler kleinerer Unternehmen bzw. Finanzanlagen zusammensetzt, ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dies ist unter anderem auf positive Ergebnisse aus Beteiligungsverkäufen zurückzuführen.

Entwicklung EBITDA und EBITDA-Marge

image

In Summe ergab sich ein um 16 % höheres Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von € 1.644,18 Mio.; im Jahresvergleich entspricht dies einem spürbaren Anstieg der EBITDA-Marge von 8,0 % auf 9,4 %. Im Einklang mit den höheren Investitionen als Teil der Strategie 2030, erhöhten sich die Abschreibungen erwartungsgemäß um 8 % auf € 582,29 Mio.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) überschritt im Jahr 2024 erstmals die Marke von € 1,0 Mrd. und belief sich auf € 1.061,89 Mio.; die EBIT-Marge stieg somit deutlich von 5,0 % auf 6,1 %. Im Geschäftsjahr 2024 ist die EBIT-Marge erheblich höher als ursprünglich prognostiziert ausgefallen, was vor allem auf positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West sowie auf – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft zurückzuführen ist.

Das Zinsergebnis stieg neuerlich stark und belief sich auf € 75,42 Mio., nach € 44,13 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg ist in erster Linie auf höhere Zinserträge – bedingt durch das im Jahr 2024 teilweise noch erhöhte Zinsniveau und die hohe Netto-Cash-Position der STRABAG SE – zurückzuführen. Das enthaltene Kursergebnis stellte sich 2024 mit € -0,4 Mio. nahezu ausgeglichen dar (2023: € -15,90 Mio.).

27,2%

Effektiver Steuersatz

Per Saldo errechnete sich ein Ergebnis vor Steuern von € 1.137,31 Mio. Die Ertragsteuerquote lag bei 27,2 % und damit merkbar niedriger als im Vorjahr. Dies ist auf geringere fehlende Steuerentlastungen aus Großprojekten zurückzuführen. Das Ergebnis nach Steuern lag mit € 828,33 Mio. um 31 % über dem Vergleichsniveau des Vorjahres.

€7,35

Ergebnis je Aktie

Auf Minderheitsgesellschafter entfiel ein Anteil am Ergebnis von € 5,33 Mio., nach € 2,89 Mio. im Vorjahr. Das Konzernergebnis legte um 31 % zu und erreichte mit € 823,00 Mio. den höchsten Wert seit Bestehen der STRABAG SE. Das Ergebnis je Aktie belief sich auf € 7,35 (2023: € 6,30).

Entwicklung ROCE

image

Der Return on Capital Employed (ROCE) erhöhte sich neuerlich deutlich und belief sich auf 14,5 %, nach 12,2 % im Vorjahr. Dies stellt den bislang höchsten Wert in der Geschichte der STRABAG SE dar.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanz

€ Mio.

31.12.2024

% der Bilanz- summe

31.12.2023

% der Bilanz- summe

Langfristige Vermögenswerte

5.822

40

5.477

40

Kurzfristige Vermögenswerte

8.853

60

8.229

60

Eigenkapital

5.000

34

4.409

32

Langfristige Schulden

2.288

16

2.228

16

Kurzfristige Schulden

7.387

50

7.069

52

Gesamt

14.675

100

13.706

100

Die Bilanzsumme der STRABAG SE erhöhte sich im Jahresvergleich um 7 % auf € 14.674,58 Mio. Auf der Aktivseite ist der Anstieg vor allem auf höhere Vorräte und liquide Mittel zurückzuführen. Eine Erhöhung zeigt sich auch in der Position Investment Property, die auf den Aufbau des Portfolios von STRABAG Hold Estate – und damit auf die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien – zurückzuführen ist.

34,1%

Eigenkapitalquote

Das Eigenkapital belief sich zum Jahresende 2024 auf € 5.000,37 Mio. und erreichte somit erstmals die Marke von € 5,0 Mrd. Der finale Schritt der Kapitalmaßnahmen zur Reduktion des Anteils von MKAO „Rasperia Trading Limited“ erfolgte im März 2024, mit der Eintragung der ordentlichen Sachkapitalerhöhung in das Firmenbuch. Folglich erhöhte sich das Grundkapital der STRABAG SE von € 102,6 Mio. auf € 118,2 Mio., während sich die Kapitalrücklagen um denselben Betrag reduzierten. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund des außerordentlich hohen Ergebnisses des Berichtsjahres auf 34,1 % (31.12.2023: 32,2 %) und liegt weiterhin komfortabel über der Mindestquote des Konzerns von 25 %.

Bilanzkennzahlen

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2024

Eigenkapitalquote (%)

33,9

33,3

31,7

32,2

34,1

Nettoverschuldung (€ Mio.)

-1.747,23

-1.937,18

-1.927,70

-2.643,24

-2.905,25

Gearing Ratio (%)

-42,5

-47,6

-47,9

-59,9

-58,1

Capital Employed (€ Mio.)

5.815,14

5.750,63

5.407,37

5.726,41

6.331,38

€2,9Mrd.

Netto-Cash-Position

Die STRABAG SE weist zum 31.12.2024 erneut eine Netto-Cash-Position aus, die sich aufgrund höherer liquider Mittel merklich auf € 2.905,25 Mio. erhöhte.

Berechnung der Nettoverschuldung1

€ Mio.

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2024

Finanzverbindlichkeiten

1.156,01

1.193,62

957,20

898,93

927,27

Abfertigungsrückstellung

122,55

108,36

91,38

98,27

99,34

Pensionsrückstellung

428,36

376,83

333,55

319,85

304,40

Non-Recourse-Verbindlichkeiten

-597,20

-652,74

-607,97

-509,67

-512,57

Liquide Mittel

-2.856,95

-2.963,25

-2.701,85

-3.450,62

-3.723,70

Gesamt

-1.747,23

-1.937,18

-1.927,70

-2.643,24

-2.905,25

1 Die berücksichtigten Non-Recourse-Verbindlichkeiten beziehen sich auf drei wesentliche Projekte. Non-Recourse-Verbindlichkeiten bei anderen PPP-Projekten sind gemessen an ihrer Höhe von untergeordneter Bedeutung und werden daher bei der Berechnung der Nettoverschuldung nicht in Abzug gebracht.

Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit ging im Berichtsjahr auf € 1.387,21 Mio. zurück (2023: € 1.816,51 Mio.), liegt damit jedoch am oberen Ende des mehrjährigen Durchschnitts. Während sich der Cashflow aus dem Ergebnis im Jahresvergleich erhöhte, stellte sich das Working Capital – nach dem unerwarteten Abbau des Vorjahres – nahezu ausgeglichen dar. Eine Verringerung der Anzahlungen hat sich bislang weiterhin nicht gezeigt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war aufgrund höherer Investitionen im Einklang mit der Konzernstrategie 2030 erwartungsgemäß stärker negativ und belief sich auf € ‑749,54 Mio. (2023: € -654,87 Mio.). Ein Anstieg war bei den Investment Properties infolge des Aufbaus des Portfolios von STRABAG Hold Estate sowie bei den Sachanlagen zu verzeichnen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fiel mit € -353,69 Mio. weniger stark negativ aus (2023: € -430,58 Mio.). Im Vorjahr war der Abfluss aus dem Erwerb eigener Aktien enthalten, die im Rahmen eines antizipatorischen Pflichtangebots der österreichischen Kernaktionäre angedient wurden. Der Entfall dieses Effekts hat die höhere Dividendenausschüttung im abgelaufenen Geschäftsjahr überkompensiert.

Bericht über eigene Aktien

Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG.

Weitere Details finden Sie im Lagebericht unter Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB.

Investitionen

€750Mio.

Nettoinvestitionen

STRABAG hatte für das Geschäftsjahr 2024 Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) in Höhe von bis zu € 800 Mio. prognostiziert. Letztendlich beliefen sich diese auf € 749,54 Mio.

Zusammensetzung CapEx

image

Die Brutto-Investitionen (CapEx) ohne Abzug etwa der Einzahlungen aus Anlagenabgängen lagen bei € 912,33 Mio. Darin enthalten sind Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Investment Property, ohne die nicht cash-wirksamen Zugänge von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen, von € 798,87 Mio., der Erwerb von Finanzanlagen im Ausmaß von € 47,48 Mio. und € 65,98 Mio. aus Änderungen des Konsolidierungskreises.

Bei den Investitionen fallen besonders Ersatzinvestitionen im Flächengeschäft in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen ins Gewicht. Der Schwerpunkt der Zusatzinvestitionen lag auf dem Baustoffnetzwerk in unterschiedlichen Ländern, wobei hier unverändert ein Fokus auf der Dekarbonisierung von Produktionsanlagen für Asphalt und Beton liegt. Im Rahmen laufender Großprojekte wurden in der Region Americas Investitionen im Tunnelbau getätigt.

Den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen standen im Berichtsjahr Abschreibungen von € 582,29 Mio. gegenüber. Im Berichtsjahr wurden keine Firmenwertabschreibungen (2023: € 7,45 Mio.) bzw. Zuschreibungen aus Investment Property (2023: € 18,5 Mio.) verbucht.

Finanzierung und Treasury

Kennzahlen Treasury

2020

2021

2022

2023

2024

Zinsen und ähnliche Erträge (€ Mio.)

27,89

26,96

50,74

119,19

144,85

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (€ Mio.)

-48,49

-39,53

-40,07

-75,07

-69,43

EBIT/Zinsergebnis (x)

-30,6

-71,3

66,2

19,9

14,1

Nettoverschuldung/EBITDA (x)

-1,5

-1,3

-1,5

-1,9

-1,8

Das oberste Ziel für das Treasury Management der STRABAG SE ist die Bestandssicherung der Unternehmensgruppe durch die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Dieses Ziel soll durch die Bereitstellung ausreichender kurz-, mittel- und langfristiger Liquidität erreicht werden. Liquidität bedeutet für die STRABAG SE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die bauoperative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit einerseits durch ausreichende Barmittel und Barkreditrahmen, andererseits durch genügende Avallinien bestimmt.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken ist ein zentrales Element der Unternehmensführung bei STRABAG. Liquiditätsrisiken treten in der Praxis in verschiedenen Erscheinungsformen auf:

STRABAG hat in der Vergangenheit ihre Finanzierungsentscheidungen stets an den oben skizzierten Risikoaspekten ausgerichtet und zudem die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten so gestaltet, dass ein Refinanzierungsrisiko vermieden wird. Mit dieser Vorgangsweise konnte ein großer Handlungsspielraum erhalten werden, der gerade in einem schwierigen Marktumfeld von besonderer Bedeutung ist. Die jeweils erforderliche Liquidität wird durch eine gezielte Liquiditätsplanung bestimmt. Darauf aufbauend werden Liquiditätssicherungsmaßnahmen gesetzt und eine Liquiditätsreserve für den Gesamtkonzern definiert. Die Liquiditätssituation wird laufend durch das Treasury Management überwacht, über ein konzernweites Cash Pooling System gesteuert und auf Projektebene durch ein strenges Working Capital Management unterstützt.

€3,7Mrd.

Liquide Mittel

Die bestehende Liquidität von € 3,7 Mrd. sichert die Abdeckung der Liquiditätserfordernisse des Konzerns. Die STRABAG SE verfügt über € 8,8 Mrd. an Gesamtrahmen für Bar- und Avalkredite. In diesem Gesamtrahmen sind eine syndizierte Avalkreditlinie in Höhe von € 2,0 Mrd. und eine revolvierend ausnutzbare syndizierte Barkreditlinie von € 0,4 Mrd. mit einer jeweiligen Laufzeit bis 2026 enthalten. Darüber hinaus bestehen bilaterale Kreditlinien bei Banken. Durch eine hohe Diversifikation bei den Bar- und Avalkrediten sorgt STRABAG für einen Risikoausgleich bei der Rahmenbereitstellung und sichert ihre komfortable Liquiditätsposition ab.

BBB+, stabil

S&P Corporate Credit Rating

Im September 2024 hob Standard & Poor’s (S&P) das Investment Grade-Rating der STRABAG SE von „BBB, Outlook Stable“ auf „BBB+, Outlook Stable“ um eine Stufe an. Grundlage für diese Entscheidung ist die anhaltend starke Performance von STRABAG, die durch einen hohen Auftragsbestand gestützt wird. Das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell, kombiniert mit einem konsequenten Risikomanagement und starken Marktpositionen in den Kernmärkten, wurden dabei als zentrale Treiber identifiziert. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin von einer soliden Netto-Cash-Position ausgegangen.

Zahlungsverpflichtungen

€ Mio.

Buchwert 31.12.2024

Buchwert 31.12.2023

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

536,39

534,71

Leasingverbindlichkeiten

390,88

364,22

Gesamt

927,27

898,93

Segmentbericht

Übersicht über die vier Segmente im Konzern

Das Geschäft der STRABAG SE war 2024 in vier Segmente unterteilt: in die drei operativ tätigen Segmente Nord + West, Süd + Ost und International + Sondersparten sowie in das Segment Sonstiges, das die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche umfasst. Klemens Haselsteiner ist am 17.1.2025 verstorben. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder übernahmen interimistisch seine Agenden, bis Stefan Kratochwill am 19.2.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt wurde. Die Segmente setzten sich 2024 bzw. im bisherigen Jahresverlauf 2025 wie folgt zusammen:

Nord + West

Zuständigkeit im Vorstand: Jörg Rösler
Deutschland, Schweiz, Benelux (ab 17.1.2025), Skandinavien, Spezialtiefbau

Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner
Benelux (bis 17.1.2025)

Süd + Ost

Zuständigkeit im Vorstand: Alfred Watzl
Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Südosteuropa, Umwelttechnik, Baustoffe

International + Sondersparten

Zuständigkeit im Vorstand: Siegfried Wanker
Tunnelbau, International, United Kingdom, Infrastruktur Development, Immobilien Development, Building Solutions (vormals: Property & Facility Services), Energy Infrastructure, Hold Estate

Sonstiges

Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner (bis 17.1.2025), Stefan Kratochwill (ab 19.2.2025), Christian Harder
Zentralbereiche, Konzernstabsbereiche

Bauvorhaben sind jeweils einem der Segmente zugewiesen (siehe Übersicht unten). Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Projekte mehr als einem Segment zugeordnet werden. Dies ist z. B. bei PPP-Projekten der Fall, bei denen der Bauanteil im jeweiligen geografischen Segment, der Konzessionsanteil aber in der Sparte Konzessionen des Segments International + Sondersparten zu finden ist. Bei segmentübergreifenden Projekten obliegt die kaufmännische und technische Verantwortung üblicherweise jenem Segment, das den höheren Auftragswert im Projekt aufweist.

Eine Segmenteinteilung erfolgt vorwiegend nach geografischen Gesichtspunkten. Vor allem Spezialitäten – z. B. der Tunnelbau – werden naturgemäß weltweit nachgefragt. Solche Geschäftsfelder werden im Segment International + Sondersparten gezeigt. Gleichzeitig finden sich in den beiden Segmenten Nord + West sowie Süd + Ost mitunter länderübergreifende Geschäftsfelder wie die Umwelttechnik. Diese werden mehrheitlich von einem dem jeweiligen geografischen Segment zurechenbaren Land aus organisiert.

Mitunter werden bestimmte Leistungen in mehreren Segmenten erbracht. Im Folgenden werden die Tätigkeiten jenen Segmenten zugeordnet, in denen eine wesentliche Leistungserstellung erfolgt. Details sind aus der Tabelle ersichtlich.

Mit wenigen Ausnahmen bietet STRABAG in ihren einzelnen europäischen Märkten Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen der Bauindustrie an und deckt dabei die gesamte Bauwertschöpfungskette ab.

Leistungsangebot

Nord + West

Süd + Ost

International + Sondersparten

Wohnbau

√

√

√

Gewerbe- und Industriebau

√

√

√

Öffentliche Gebäude

√

√

√

Ingenieurbau

√

√

√

Brückenbau

√

√

√

Kraftwerksbau

√

√

√

Straßenbau, Erdbau

√

√

√

Sicherungs- und Schutzbauten

√

√

√

Leitungs- und Kanalbau

√

√

√

Baustoffproduktion

√

√

Bahnbau

√

√

Wasserstraßenbau, Deichbau

√

√

√

Ortsplatzgestaltung, Landschaftsbau, Pflasterungen, Großflächengestaltung

√

√

Sportstättenbau, Freizeitanlagen

√

√

Spezialtiefbau

√

Umwelttechnik

√

√

√

Fertigteilproduktion

√

√

Tunnelbau

√

Immobilien Development

√

Infrastruktur Development

√

Erneuerbare Energie Development

√

Betrieb/Erhaltung/Verwertung von PPP- und Erneuerbare Energie-Projekten

√

Property & Facility Services/Building Solutions

√

segment-n-w

Segment Nord + West

Das Segment Nord + West erbringt Baudienstleistungen nahezu jeglicher Art und Größe schwerpunktmäßig in Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Ländern und Skandinavien. Auch der Spezialtiefbau findet sich in diesem Segment.

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

8.239,86

8.216,66

0

23

Umsatzerlöse

7.221,27

7.280,19

-1

-59

Auftragsbestand

12.088,14

11.207,13

8

881

EBIT

692,67

644,82

7

48

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

9,6

8,9

Mitarbeiteranzahl (FTE)

22.392

22.136

1

256

Leistung – Segment Nord + West

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Deutschland

7.655

7.614

1

41

Schweiz

223

216

3

7

Benelux

139

172

-19

-33

Schweden

117

95

23

22

Österreich

35

36

-3

-1

Rumänien

31

26

19

5

Dänemark

19

20

-5

-1

Vereinigtes Königreich

13

29

-55

-16

Polen

5

1

> 100

4

Tschechien

2

0

n.a.

2

Sonstige europäische Länder

1

6

-83

-5

Ungarn

0

1

-100

-1

Naher Osten

0

1

-100

-1

Gesamt

8.240

8.217

0

23

Leistung, Umsatz und EBIT

Nord + West mit stabiler Leistung

Die Leistung im Segment Nord + West blieb im Geschäftsjahr 2024 nahezu unverändert und erreichte mit € 8.239,86 Mio. das hohe Niveau des Vorjahres. Im Heimatmarkt Deutschland verzeichneten der Verkehrswegebau und der Ingenieurbau Zuwächse, während der Hochbau weiterhin durch die anhaltende Schwäche im Wohnungsbau beeinträchtigt wurde. Mit Ausnahme des erwarteten Rückgangs in den Benelux-Ländern, der auf eine selektive Marktbearbeitung zurückzuführen ist, blieb die Leistung in den übrigen Märkten des Segments weitgehend stabil.

Der Umsatz reduzierte sich um knapp 1 % und lag damit bei € 7.221,27 Mio. auf nahezu gleichbleibend hohem Niveau. Das EBIT konnte auf hohem Niveau um 7 % auf € 692,67 Mio. gesteigert werden, sodass die EBIT-Marge im Jahresvergleich von 8,9 % auf sehr hohe 9,6 % zulegte. Im Berichtsjahr konnte insbesondere in Deutschland eine über den Erwartungen liegende Performance erzielt werden. Zum einen wurde dies durch mildere Witterungsverhältnisse begünstigt, die zu einer höheren Kapazitätsauslastung im Dezember führten. Zum anderen trugen gegen Jahresende erfolgte Einigungen über Nachtragsforderungen aus Großprojekten dazu bei.

Leistung

image

Auftragsbestand

image

Auftragsbestand

Auftragsbestand auf hohem Niveau ausgebaut

Der Auftragsbestand konnte zum 31.12.2024 auf hohem Niveau um 8 % auf € 12.088,14 Mio. weiter ausgebaut werden. Diese positive Entwicklung wird insbesondere durch den Verkehrswegebau und den Ingenieurbau im Heimatmarkt Deutschland getragen. Nennenswerte Zugänge zum Auftragsbestand umfassen den Neubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern, den Ersatzneubau der Talbrücke Uttrichshausen auf der A7 in Hessen sowie Tiefbauarbeiten im Rahmen der Stromtrassenprojekte SuedLink und SuedOstLink.

Mitarbeiteranzahl

Die Mitarbeiterzahl stieg leicht um 1 % auf 22.392 Beschäftigte (FTE), mit Zuwächsen in Deutschland und der Schweiz. In den übrigen Märkten des Segments kam es zu keinen nennenswerten Veränderungen.

Ausblick

Solider Leistungszuwachs erwartet

Auf Basis des anhaltend hohen Auftragsbestands wird im Segment Nord + West für das Jahr 2025 trotz herausfordernder Rahmenbedingungen mit einer soliden Leistungssteigerung gerechnet.

In Deutschland hat sich eine Normalisierung und Stabilisierung bei den Materialpreisen eingestellt, während die Energiepreise weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegen. Die bislang rückläufige Nachfrage im Wohn- und Bürobau kann durch Projekte im Infrastruktur- und Industriebau kompensiert werden. Dabei lässt sich eine leichte Verschiebung von privaten hin zu öffentlichen Auftraggeber:innen erkennen, wobei gegen Ende des Jahres 2025 im Wohnungsbau eine leichte Entspannung zu erwarten ist.

Im deutschen Verkehrswegebau bildet der vorhandene Auftragsbestand eine sehr solide Grundlage für das Jahr 2025. Eine erhöhte Nachfrage sowie eine Zunahme an Projekten im Bereich der Energiewende sind zu beobachten. Der Infrastrukturausbau bleibt vor allem im kommunalen Bereich aufgrund des anhaltenden Preiswettbewerbs herausfordernd. Der Tiefbau profitiert von der anhaltenden Investitionsoffensive der Deutschen Bahn und dem Kabelleitungsbau für die neuen Energietrassen. Die Haushalte werden erst nach der Bundestagswahl entwickelt und verabschiedet, sodass man für 2025 ein Übergangsjahr erwarten muss.

In den Benelux-Ländern herrscht nach wie vor ein starker Verdrängungswettbewerb. Der eingeschlagene Weg der Konsolidierung und Stabilisierung, im Einklang mit einer sehr selektiven Angebotslegung, wird vom Konzern weiterverfolgt. In den Niederlanden und in Belgien werden die ersten Chancen im Industriebau, vor allem im Bereich der Energiewende, wahrgenommen. Aber auch im Wohnungsbau ist eine leicht steigende Nachfrage zu erwarten.

Auch in Skandinavien wird die eingeleitete Konsolidierung und Stabilisierung fortgesetzt. Der Fokus liegt auf Projekten mittlerer Größe, vorrangig im Gewerbe- und Industriebau. Im Infrastrukturbau ist eine steigende Nachfrage nach größeren Projekten zu spüren.

In der Schweiz ist weiterhin eine stabile Nachfrage nach Bauleistungen zu beobachten. Nach einer erfolgreichen ersten Konsolidierung setzen wir unseren eingeschlagenen Wachstumskurs fort. Die dafür notwendigen Investitionen wurden auf den Weg gebracht und befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Ausgewählte Großprojekte – Segment Nord + West

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns %

Deutschland

Bayerische Versorgungskammer

528

2,1

Deutschland

US-Klinik Weilerbach

520

2,1

Deutschland

U5-Ost Hamburg

365

1,4

Deutschland

Schleuse Kriegenbrunn

356

1,4

Deutschland

Central Business Tower

350

1,4

segment-s-o

Segment Süd + Ost

Der geografische Fokus des Segments Süd + Ost liegt auf Österreich, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien sowie der Region Südosteuropa. Weiters werden in diesem Segment die Umwelttechnik- und Baustoffaktivitäten abgewickelt.

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

7.502,30

7.741,90

-3

-240

Umsatzerlöse

7.123,76

7.344,06

-3

-220

Auftragsbestand

7.738,49

7.074,25

9

664

EBIT

387,99

392,57

-1

-5

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

5,4

5,3

Mitarbeiteranzahl (FTE)

26.852

27.057

-1

-205

Leistung – Segment Süd + Ost

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Österreich

2.479

2.722

-9

-243

Polen

1.571

1.262

24

309

Tschechien

995

981

1

14

Ungarn

577

784

-26

-207

Deutschland

540

423

28

117

Rumänien

428

486

-12

-58

Slowakei

292

398

-27

-106

Kroatien

222

241

-8

-19

Sonstige europäische Länder

131

93

41

38

Serbien

92

137

-33

-45

Slowenien

89

117

-24

-28

Bulgarien

48

59

-19

-11

Afrika

21

16

31

5

Naher Osten

5

6

-17

-1

Italien

4

9

-56

-5

Vereinigtes Königreich

2

7

-71

-5

Schweiz

2

3

-33

-1

Schweden

2

0

n.a.

2

Benelux

1

0

n.a.

1

Asien

1

-2

n.a.

3

Gesamt

7.502

7.742

-3

-240

Leistung, Umsatz und EBIT

Österreich und Ungarn rückläufig

Das Segment Süd + Ost verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine um 3 % niedrigere Leistung von € 7.502,30 Mio. Diese Entwicklung ist vor allem auf erwartete Rückgänge in Österreich und Ungarn zurückzuführen. Während in Österreich der schwache Wohnungsbaumarkt zu nennen ist, ist die rückläufige Leistungsentwicklung in Ungarn durch den staatlichen Investitionsstopp und zurückgehaltene EU-Mittel bedingt. Ein kräftiges Leistungsplus konnte hingegen im Verkehrswegebau in Polen verzeichnet werden.

Im Einklang mit der Leistung reduzierte sich der Umsatz um 3 % und belief sich auf € 7.123,76 Mio. Das EBIT ging im Berichtsjahr geringfügig um 1 % auf € 387,99 Mio. zurück, die EBIT-Marge konnte jedoch mit 5,4 % auf hohem Niveau stabil gehalten werden (2023: 5,3 %). Während in den Märkten Südosteuropas weitere Ergebnisverbesserungen erzielt wurden, konnte das hohe Ergebnis des Vorjahres in Österreich nicht wiederholt werden.

Leistung

image

Auftragsbestand

image

Auftragsbestand

Kernmärkte mit positiver Entwicklung

Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9 % auf € 7.738,49 Mio. In nahezu allen Kernmärkten des Segments konnten substanzielle Zuwächse erzielt werden. Die in absoluten Zahlen größten Steigerungen wurden in der Slowakei, gefolgt von Slowenien, Rumänien und Kroatien verzeichnet. In Österreich und Polen wurde eine jeweils stabile Entwicklung registriert. Zu den nennenswerten Neuaufträgen zählen unter anderem die Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica (Slowakei), mehrere Hochbauprojekte in Slowenien sowie der Bau der neuen Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag.

Mitarbeiteranzahl

Der Mitarbeiterstand verringerte sich 2024 um 1 % auf 26.852 Beschäftigte (FTE). Rückläufige Tendenzen waren etwa in Österreich und der Slowakei zu verzeichnen. In Polen wurde hingegen im Einklang mit der höheren Leistung Personal aufgebaut.

Ausblick

Leistungsplus durch hohen Auftragsbestand

Ausgehend von einem hohen Auftragsbestand wird im Segment Süd + Ost für 2025 eine merkliche Leistungssteigerung erwartet.

In Österreich bleibt der Hochbau durch den schwachen Wohnungsbaumarkt der letzten Jahre unter Druck. Eine nachhaltige Entspannung könnte in der zweiten Jahreshälfte 2025 einsetzen, begünstigt durch eine stabilisierte Inflation, weitere Zinssenkungen und gelockerte Kreditvergaberichtlinien. Der Verkehrswegebau steht trotz stabiler Ausschreibungslage unter wachsendem Preisdruck, während erwartete Einsparungen aufgrund des staatlichen Budgetdefizits die öffentlichen Ausschreibungen zusätzlich belasten könnten. Positiv entwickelt sich hingegen die Auftragslage im Zukunftssektor Bauen im Bestand.

In Polen entwickelte sich der Auftragsbestand positiv, und mit der Freigabe von EU-Mitteln aus dem Covid-19-Wiederaufbaufonds ist eine Belebung der staatlichen Investitionen zu erwarten. In den kommenden Jahren werden zudem bedeutende Großprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität und Energiewende das Marktgeschehen prägen. Impulse im Hochbau sind durch öffentliche und private Investitionen spätestens ab Ende 2025 zu erwarten.

Die Situation in Ungarn wird nach wie vor als herausfordernd betrachtet. Zurückgehaltene EU-Mittel und fehlende öffentliche Investitionen schlagen sich in einem deutlichen Rückgang des Bauvolumens nieder. Positiv hervorzuheben sind hingegen Aufträge der produzierenden Automobilindustrie und ihrer Zulieferer. Zudem soll ein geplantes staatliches Konjunkturprogramm den privaten Konsum ankurbeln und die Wirtschaft stärken.

Im tschechischen Verkehrswegebau, vor allem im Bahnbau, sind steigende Ausschreibungsvolumina erkennbar. Bei größeren Projekten besteht teilweise jedoch weiterhin Verdrängungswettbewerb. Im Jahr 2024 konnten bedeutende Aufträge im Bahnhof-, Straßen- und Hochbau gesichert werden, was zu einer Steigerung des Auftragsbestands führte. Mit dem sinkenden Zinsniveau ist zudem wieder verstärkt mit Investitionen privater Investor:innen zu rechnen. Darüber hinaus werden die Strukturen im Tunnel- und Spezialtiefbau sowie im Bereich Wassertechnik weiter optimiert.

In der Slowakei steigt nach der Ernennung der neuen Regierung das Volumen ausgeschriebener Projekte im Verkehrswegebau wieder an. Besonders im Bahnbau wird die Vergabe mehrerer Großprojekte erwartet. Auch im Hochbau wird für 2025 eine Erholung und vermehrte Ausschreibungstätigkeit erwartet. Im Mai erhielt STRABAG den Großauftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica.

Die Nachfrage in den Märkten Südosteuropas entwickelt sich positiv. In Kroatien liegt der Fokus derzeit auf dem Verkehrswege- und Industriebau, gestützt durch EU-Investitionen. In Slowenien hat sich der Auftragsbestand infolge mehrerer Projektakquisitionen zuletzt merkbar erhöht. Rumänien gilt als vielversprechender Markt mit hohem Infrastrukturbedarf, teils gefördert durch EU-finanzierte Investitionen.

Die im Segment Süd + Ost gebündelten Baustoff- und Umwelttechnikaktivitäten zeigen in Summe eine zufriedenstellende Tendenz und sind für die Handlungsfelder Kreislaufwirtschaft und Kompetenz im Energiesektor der Strategie 2030 von wesentlicher Bedeutung.

Ausgewählte Großprojekte – Segment Süd + Ost

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns %

Slowakei

F.D. Roosevelt Klinik

272

1,1

Rumänien

Flughafen Mihail Kogălniceanu

138

0,5

Österreich

Rehabilitationszentrum Wien

119

0,5

Tschechien

Modernisierung Bahnhof Masaryk

114

0,5

Tschechien

U-Bahn Pankrác–Olbrachtova

103

0,4

segment-i-s

Segment International + Sondersparten

Das Segment International + Sondersparten umfasst neben den weltweiten Tunnelbauaktivitäten auch den Großteil des außereuropäischen Geschäfts der STRABAG SE. Darüber hinaus werden – unabhängig von ihrer Leistungserbringung – das Infrastruktur Development, das Immobilien Development sowie das Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) in diesem Segment gebündelt. Das Segment umfasst außerdem die Unternehmensbereiche United Kingdom, Energy Infrastructure und die STRABAG Hold Estate (Bestandshaltung von Immobilien).

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

3.268,68

2.957,27

11

311

Umsatzerlöse

3.059,27

2.984,48

3

75

Auftragsbestand

5.505,02

5.159,42

7

346

EBIT

-2,28

-132,10

n.a.

130

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

-0,1

-4,4

Mitarbeiteranzahl (FTE)

21.255

20.360

4

895

Leistung – Segment International + Sondersparten

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Deutschland

1.094

953

15

141

Vereinigtes Königreich

681

635

7

46

Americas

514

562

-9

-48

Österreich

280

262

7

18

Naher Osten

252

211

19

41

Italien

107

53

> 100

54

Polen

106

51

> 100

55

Asien

103

152

-32

-49

Benelux

76

17

> 100

59

Sonstige europäische Länder

13

11

18

2

Slowakei

10

11

-9

-1

Afrika

8

15

-47

-7

Ungarn

8

0

n.a.

8

Tschechien

6

6

0

0

Rumänien

5

4

25

1

Schweiz

3

3

0

0

Slowenien

3

1

> 100

2

Schweden

0

10

-100

-10

Gesamt

3.269

2.957

11

312

Leistung, Umsatz und EBIT

Deutliches Leistungsplus

Im Segment International + Sondersparten wurde im Jahr 2024 eine deutliche Leistungssteigerung um 11 % auf € 3.268,68 Mio. erwirtschaftet. Der stärkste Anstieg wurde in Deutschland im Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) sowie im Tunnelbau verzeichnet. In der Region Benelux stieg die Leistung vor allem aufgrund einer Akquisition im Bereich Building Solutions, während die höhere Leistung in Polen auf das Geschäft mit Infrastrukturprojektentwicklungen zurückzuführen war.

Der Umsatz stieg mit 3 % weniger stark als die Leistung und erreichte € 3.059,27 Mio. Die Relation Umsatz/Leistung veränderte sich dementsprechend von 101 % auf 94 %. Das Segment ist aufgrund von Groß- und Megaprojekten regelmäßigen Schwankungen ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft verzeichnet, sodass sich das EBIT auf € -2,28 Mio. verbesserte, nach € -132,10 Mio. im Vorjahr.

Leistung

image

Auftragsbestand

image

Auftragsbestand

Deutlich höherer Auftragsbestand

Der Auftragsbestand erhöhte sich zum Jahresende 2024 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitpunkt um 7 % auf € 5.505,02 Mio. Die größten Zuwächse wurden in Deutschland, Polen und Österreich erzielt. In Österreich trugen Aufträge im Tunnelbau und der Tunnelausstattung zum höheren Auftragsbestand bei, während das Wachstum in Polen vor allem auf Immobilienprojektentwicklungen zurückzuführen ist. In Deutschland wirkte sich eine Übernahme im Bereich Building Solutions – zur Erhöhung der Wertschöpfungstiefe in den Bereichen TGA und Energiemanagement – positiv auf den Auftragsbestand aus. Eine rückläufige Entwicklung war in Folge des Abarbeitens von Groß- und Megaprojekten im Vereinigten Königreich feststellbar.

Mitarbeiteranzahl

Im Segment International + Sondersparten erhöhte sich die Mitarbeiteranzahl 2024 um 4 % auf 21.255 Beschäftigte (FTE). Im Einklang mit der Leistungsentwicklung und bedingt durch Übernahmen wuchs der Personalstand am stärksten in Deutschland und der Region Benelux. Aber auch im Nahen Osten wurde die Mitarbeiteranzahl zur Realisierung von akquirierten Großprojekten aufgestockt.

Ausblick

Deutliches Leistungsplus erwartet

Für das Gesamtjahr 2025 wird im Segment International + Sondersparten von einer deutlichen höheren Leistung als im Vorjahr ausgegangen, gestützt vor allem auf den bestehenden Auftragsbestand.

Das Tunnelbau-Geschäft ist aufgrund der Projektgröße von ständiger Volatilität geprägt. Aktuell wird an Großprojekten in Kanada und im Vereinigten Königreich gearbeitet, wo bedeutende Auftragseingänge und -erweiterungen erzielt wurden. Kleinere Aufträge in der DACH-Region, Italien und Tschechien bilden neben den Großaufträgen eine stabile Basis, während sich das Geschäftsfeld Mining in Chile weiterhin stabil entwickeln wird.

Im internationalen Geschäft mit Schwerpunkt auf langjährigen Bestandsmärkten im Mittleren Osten, in Indien und Südamerika zeichnen sich deutliche Leistungssteigerungen ab. Dekarbonisierung und Energietransformation eröffnen auch hier neue Chancen.

Der Bereich Building Solutions (vormals: Property & Facility Services) erwartet 2025 eine stabile Geschäftsentwicklung. Neben der Integration der 2024 erworbenen Unternehmen steht zudem anorganisches Wachstum durch Akquisitionen in Österreich, Deutschland und Zentralosteuropa weiterhin im Fokus. Durch den weiteren Aufbau von TGA- und Energiemanagement-Kompetenzen entwickelt sich der Bereich zum Komplettanbieter für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden.

Im Einklang mit der Strategie 2030 wurde zum 1.1.2025 der Bereich Energy Infrastructure etabliert. Er umfasst die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Netzinfrastrukturen und Industrieanlagen in den Bereichen elektrische Infrastruktur, Wasser und Abwasser, Sicherheitstechnik, Smart Cities und Pipelinebau. Dazu wurden bereits im Konzern vorhandene Kompetenzen gezielt gebündelt und sollen durch Akquisitionen weiter gestärkt werden. Ziel ist es, ganzheitliche Energieinfrastrukturlösungen für Netzbetreiber:innen, Stadtwerke, Kommunen und Industriekund:innen anzubieten.

Im Bereich Infrastruktur Development werden aktuell Konzessionsprojekte in Osteuropa und Südamerika bearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Haweswater Aqueduct Resilience Programme (HARP), für das STRABAG als bevorzugte Bieterin ausgewählt wurde. Zudem forciert das Unternehmen im Rahmen der Konzernstrategie 2030 die Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte in ihren europäischen Kernmärkten und in Südamerika.

Das Immobilien Development wird insbesondere durch das eingetrübte konjunkturelle Umfeld und politische Unsicherheiten belastet. Mit einer deutlichen Erholung der gewerblichen und privaten Nachfrage in den Immobilienmärkten durch ein sich aufhellendes Umfeld wird erst ab 2026 gerechnet. Gleichzeitig zeichnet sich eine Angebotslücke, vor allem nach nachhaltigen Immobilien, und eine Konsolidierung in der Entwicklerbranche ab. Aufgrund der hohen Entwicklungs- und Umsetzungskompetenz von anspruchsvollen Nachhaltigkeits- und New-Work-Konzepten können sich hier für STRABAG künftig Wettbewerbsvorteile ergeben.

Die STRABAG Hold Estate erweitert das Leistungsspektrum des STRABAG-Konzerns um die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien. Dabei stehen Investments in den Assetklassen Büro, Wohnen, Hotel und gemischt genutzte Quartiersimmobilien im Fokus. Bislang wurden fünf Immobilien übernommen; der Fokus liegt nun auf der Konsolidierung der Investments durch Erweiterung des technischen und kaufmännischen Assetmanagements.

Ausgewählte Großprojekte – Segment International + Sondersparten

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns %

Vereinigtes Königreich

HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke

961

3,8

Vereinigte Arabische Emirate

Wohntürme Sea La Vie

292

1,2

Vereinigtes Königreich

Woodsmith Project

280

1,1

Kanada

Scarborough Subway Extension Line 2

251

1,0

Deutschland

U5-Ost Hamburg

156

0,6

Segment Sonstiges

Servicebetriebe und Stabsbereiche

In diesem Segment werden die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche ausgewiesen.

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

227,96

223,31

2

5

Umsatzerlöse

17,92

57,81

-69

-40

Auftragsbestand

30,82

25,33

22

5

EBIT

0,74

3,30

-78

-3

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

4,1

5,7

Mitarbeiteranzahl (FTE)

7.675

7.583

1

92

Risikomanagement

Die STRABAG-Gruppe steht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen gegenüber. Diese werden durch ein proaktives Risikomanagement systematisch erhoben, bewertet und im Rahmen einer adäquaten Risikomanagementpolitik konsequent und zielorientiert gesteuert. Diese Risikomanagementpolitik ist ein integrierender Bestandteil des Managementsystems und beschreibt festgelegte Prinzipien und Zuständigkeiten für das Risikomanagement sowie den Umgang mit den wesentlichen Risikokategorien.

Risikomanagement als Kernaufgabe des Managements

Risikomanagement ist eine Kernaufgabe des Managements. Die Risikoidentifizierung und Risikobewertung wird von der jeweils zuständigen Managementebene verantwortet. In den Risikosteuerungsprozess eingebunden sind unser Integriertes Managementsystem, unterstützende Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche mit technischen, rechtlichen und administrativen Dienst- bzw. Beratungsleistungen und die Interne Revision als neutrale und unabhängige Prüfinstanz.

Die Verantwortung für die Umsetzung des projektbezogenen Risikomanagementsystems in den Unternehmensbereichen wurde den kaufmännischen Unternehmensbereichsleitungen übertragen. Der Zentralbereich Projektbezogenes Risikomanagementsystem/Systementwicklung/Internationale BRVZ-Koordination steuert die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten.

Alle Führungskräfte von STRABAG sind im Rahmen der ihnen gestellten Aufgabe sowie gemäß Geschäftsordnung und relevanten Konzernregelungen verpflichtet,

Es ist durch den STRABAG SE-Vorstand grundsätzlich untersagt, Geschäfte einzugehen, deren Realisation existenzielle Risiken bergen könnte.

Risikokategorien

Im Rahmen der konzerninternen Risikoberichterstattung wurden folgende wesentliche Risikokategorien definiert:

Risikobewältigung anhand von definierten Risikokategorien

  • Externe Risiken
  • Betriebliche und technische Risiken
  • Finanzwirtschaftliche Risiken
  • Ethische Risiken
  • Personalrisiken
  • IT-Risiken
  • Beteiligungsrisiken
  • Rechtliche Risiken
  • Politische Risiken

Des Weiteren bestehen Risiken etwa hinsichtlich der Bereiche Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualität, Business Continuity und Lieferkette.

Unser Risikomanagementsystem ist in Anlehnung an ISO 31000 und an das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in unser Integriertes Managementsystem eingebunden. Mit den von uns identifizierten Risiken gehen wir wie folgt um:

Externe Risiken

Externen Risiken wird durch Diversifikation begegnet

Die gesamte Bauindustrie ist zyklischen Schwankungen unterworfen und reagiert regional und nach Sektoren unterschiedlich stark. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Baumärkte, die Wettbewerbssituation, aber auch die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten und die technologischen Veränderungen am Bau können zum Entstehen von Risiken führen. Diese Risiken werden von den zentralen Fachbereichen und den operativen Einheiten kontinuierlich beobachtet und überwacht. Veränderungen bei den externen Risiken führen zu Anpassungen in der Organisation, in der Marktpräsenz und in der Angebotspalette von STRABAG sowie zur Adaptierung der strategischen bzw. operativen Planung. STRABAG begegnet dem Marktrisiko durch geografische und produktbezogene Diversifizierung, um den Einfluss eines einzelnen Marktes bzw. der Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen auf den Unternehmenserfolg möglichst gering zu halten.

Betriebliche und technische Risiken

Betriebliche und technische Risiken durch Vorgabe verbindlicher Mindeststandards reduzieren

Hierzu zählen in erster Linie die komplexen Risiken rund um Auftragsauswahl und Auftragsabwicklung mit den je Bauvorhaben zu beurteilenden technischen Risiken, wie z. B. Baugrund, Geologie, Bauverfahren, Technologie, Baumaterialien, Geräte, Planung, Arbeitsvorbereitung etc. Integrierender Bestandteil des projektbezogenen Risikomanagementsystems sind konzernweit gültige Mindeststandards für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten (Common Project Standards). Darin enthalten sind klar definierte Kriterien für die Beurteilung neuer Projekte, ein standardisierter Prozess für die Erstellung und Abgabe von Angeboten sowie integrierte interne Kontrollsysteme, die als Filter dienen, um Verlustprojekte zu vermeiden. Zustimmungspflichtige Geschäftsfälle werden entsprechend den internen Geschäftsordnungen analysiert und genehmigt.

Abhängig vom Risikoprofil müssen Angebote durch interne Kommissionen analysiert und auf technische wie wirtschaftliche Plausibilität geprüft werden. Als Ansprechpersonen für die Beurteilung technischer Risiken sowie zur Erarbeitung von innovativen Lösungsansätzen zu technischen Problemstellungen stehen dem Bau- bzw. Projektteam Expert:innen der Zentralbereiche BMTI, TPA, ZT und SID beratend zur Verfügung. Die Auftragsabwicklung wird vom Bau- bzw. Projektteam vor Ort gemäß dokumentierten Verfahren gesteuert und darüber hinaus durch monatliche Soll-Ist-Vergleiche kontrolliert. Parallel dazu erfolgt eine permanente kaufmännische Begleitung des Projekts durch das zentrale Controlling. Damit wird gewährleistet, dass die Risiken einzelner Projekte keinen bestandsgefährdenden Einfluss gewinnen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Aktives Liquiditäts- und Forderungsmanagement betreiben

Hierunter versteht STRABAG Risiken im Finanz- und Rechnungswesen einschließlich von Manipulationsvorgängen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Liquiditäts- und Forderungsmanagement, das durch laufende Finanzplanung und tägliche Statusberichte gesichert wird. Die Einhaltung der internen kaufmännischen Richtlinien wird durch die zentralen Fachbereiche Rechnungswesen und Controlling sichergestellt, die ferner das interne Berichtswesen und den periodischen Planungsprozess verantworten.

Risiken aus eventuellen Manipulationsvorgängen (Vorteilnahme, Betrug, Täuschung und sonstige Gesetzesverstöße) werden von den zentralen Bereichen im Allgemeinen und der Internen Revision im Besonderen verfolgt.

STRABAG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Zins-, Währungsänderungs-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden durch den Konzernvorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung dieser Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Detaillierte Angaben dazu sind im Konzernanhang unter Punkt 36 Finanzinstrumente angeführt.

Ethische Risiken

Ethischen Risiken wird mit dem Ethik Business Compliance-System begegnet

Da Korruption und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Risiken in der Bauwirtschaft darstellen, wurden bei STRABAG bewährte Instrumente zu ihrer Bekämpfung implementiert. Die Regeln in Bezug auf korrektes Verhalten im Geschäftsalltag werden über das STRABAG Ethik Business Compliance-System transportiert. Diese haben konzernweite Gültigkeit. Das Business Compliance-Modell von STRABAG stützt sich auf das Business Compliance Management-System (BCMS) mit ergänzenden Geschäftsanweisungen und den Code of Conduct. Die Umsetzung erfolgt durch den Chief Compliance Officer, die Business Compliance Officers, die internen Ombudsleute sowie die STRABAG Hinweisgeberplattform.

Personalrisiken

Gegensteuerung mit strategischer Personalplanung, bedarfsorientierter Personalentwicklung und zentraler Personalverwaltung

Wesentlichen Personalrisiken wie Engpässen bei der Personalbeschaffung, Fachkräftemangel, Fluktuation sowie arbeitsrechtlichen Risiken wird mit einer strategischen Personalplanung, einer nachhaltigen, bedarfsorientierten Personalentwicklung und einer zentralen Personalverwaltung gegengesteuert. Durch gezieltes Recruiting qualifizierter Fach- und Führungskräfte, umfassende Weiterbildungsmaßnahmen, eine leistungsgerechte Vergütung mit verbindlicher Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und eine frühzeitige Nachfolgeplanung sollen Personalrisiken weitgehend reduziert werden. Darüber hinaus wird die Entwicklungs- und Karriereplanung der Mitarbeiter:innen über ein systematisches Potenzialmanagement gefördert. Ergänzende Initiativen zur betrieblichen Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Mitarbeiterzufriedenheit sollen zu Attraktivität und Ansehen des Unternehmens beitragen. Details zu den Personalrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden.

IT-Risiken

IT-Nutzungsrichtlinien und kontinuierlich überprüfte Sicherheitskonzepte zur Abwehr von Cyberkriminalität

Aufgrund zunehmender Bedrohungen durch IT-Risiken werden verschiedene Maßnahmen in Form von mehrstufigen Sicherheits- und Antivirenkonzepten, der Vergabe von Zugriffsrechten, Zugangskontrollsystemen mit Passwort-Policy, zweckmäßigen Datensicherungen und einer unabhängigen Energieversorgung umgesetzt. Darüber hinaus arbeitet der Konzern zur effektiven Abwehr von Cyberkriminalität mit professionellen Spezialdienstleistungsunternehmen zusammen und überprüft die Sicherheitskonzepte kontinuierlich.

Die Vorgabe von Richtlinien zur Nutzung der Informationstechnologie sowie die wiederholte Aufklärung betreffend den erforderlichen risikobewussten Umgang mit Informations- und Kommunikationsmedien sollen die Sicherheit, Verfügbarkeit, Performance und Compliance von IT-Systemen gewährleisten. Projektideen zur Verbesserung und Weiterentwicklung IT-bezogener Prozesse und Kontrollsysteme werden durch Zusammenarbeit der Zentralbereiche SID und BRVZ-Informationstechnologie evaluiert und aufbereitet.

Beteiligungsrisiken

Strategische Minderheitsbeteiligungen

Die Anteile an Mischwerksgesellschaften sind typischerweise und branchenüblich Minderheitsbeteiligungen, bei denen der Verbundeffekt im Vordergrund steht.

Im Rahmen der Konzernstrategie 2030 beabsichtigt STRABAG u. a. verstärkt im Energiesektor zu bauen. Erneuerbare Energie- bzw. Wärmeerzeugung sowie deren Speicherung stehen dabei im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund hält STRABAG seit 2023 eine Minderheitsbeteiligung am Batteriespeicherhersteller CMBlu Energy AG.

Rechtliche Risiken

Rechtliche Risiken über umfassende Risikoanalyse vermeiden

Der Zentralbereich CML Construction Services unterstützt das Risikomanagement der operativen Einheiten durch bauwirtschaftliche bzw. baubetriebliche Betreuung in allen Projektphasen (Contract Management) sowie juristische Beratung bzw. deren Organisation und Koordination (Legal Services). Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei die umfassende Prüfung und Beratung bei der Projektakquisition – u. a. Analyse und Klärung von Ausschreibungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, vorvertraglichen Vereinbarungen, Vergabeunterlagen, Vertragsentwürfen und Rahmenbedingungen – sowie die Unterstützung bei der Projektabwicklung.

Politisches Risiko

Unterbrechungen und Enteignungen denkbar

Der Konzern ist u. a. in Ländern tätig, die Schauplätze politischer Instabilität sind. Unterbrechungen der Bautätigkeit sowie Restriktionen auf Eigentum ausländischer Investor:innen bis hin zur Enteignung könnten die Folge politischer Veränderungen sein und sich auf die finanzielle Struktur des Konzerns auswirken. Diese Risiken werden in der Angebotsphase analysiert und von internen Kommissionen bewertet.

Arbeitssicherheit

Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Einsatz

Um die Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu beherrschen, setzt STRABAG ein Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem gemäß ISO 45001 und/oder Safety Certificate Contractors (SCC) um, hält dieses aufrecht und sorgt für eine geeignete Notfallorganisation. Eigens benannte Verantwortliche und Beauftragte stellen sicher, dass konzernweite Arbeitssicherheitsstandards berücksichtigt werden. Es erfolgte zuletzt eine Zentralisierung dieser Themenbereiche. Alle Sicherheitskräfte sind nun Teil eines eigenen Konzernstabsbereichs Health Safety Wellbeing, der direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Die Aspekte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fließen auch in die Bewertung von Nachunternehmen und Lieferfirmen ein. Details zu den Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden.

Umweltschutz

Zertifiziertes Umwelt- und Energiemanagementsystem angestrebt

STRABAG verpflichtet sich, im eigenen Einflussbereich – soweit dies technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist – negative Umweltauswirkungen bestmöglich zu vermeiden. Ebenso trägt sie ihren Teil dazu bei, negative Auswirkungen entlang der Lieferkette zu verringern. STRABAG betreibt ein wirksames Umwelt- und Energiemanagementsystem in Anlehnung an ISO 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), ISO 50001 oder gleichwertig und versucht – wo immer möglich – den Verbrauch von natürlichen Ressourcen zu minimieren, Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwertung zu fördern. Details zu den Umweltrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. Risiken aus den Auswirkungen des Klimawandels sind im Konzernanhang dargestellt.

Qualität

Qualitätsmanagement als Bestandteil des Integrierten Managementsystems

In Übereinstimmung mit seiner Vision und seinen Werten ist es das Ziel des Konzerns, Bauvorhaben termin- und qualitätsgerecht sowie zum besten Preis zu realisieren. Die Qualität der Prozesse, Leistungen und Produkte des Unternehmens ist somit jederzeit sicherzustellen. Dafür kommt ein Qualitätsmanagement als Bestandteil eines Integrierten Managementsystems zum Einsatz. Dieses System ist im Managementhandbuch, in den Konzernrichtlinien und in nachrangigen Regelungen dokumentiert.

Business Continuity

Konsequente Einbindung konzerneigener Zentralbereiche

Der Ausfall von Maschinen und Produktionsanlagen, von Nachunternehmen und Lieferfirmen, von Personal, des IT-Systems oder von Bürogebäuden und Unterkünften darf die Existenz des Konzerns nicht gefährden. Daher werden im Rahmen eines Business Continuity-Managementsystems Vorkehrungen getroffen, dass bei Vorfällen oder Katastrophen die Geschäftstätigkeit – wenn überhaupt – nur temporär unterbrochen wird. Dazu zählt die konsequente Einbindung der konzerneigenen spezialisierten Zentralbereiche. Sie können z. B. kurzfristig Maschinen, Ersatzunterkünfte, IT-Systeme oder Personal beschaffen, bauen langjährige strategische Partnerschaften mit ausgesuchten Nachunternehmen und Lieferfirmen auf und lassen Notfallszenarien im IT-Bereich auditieren.

Lieferkette

Mehr zur Lieferkette im Nachhaltigkeitsbericht

Mehr erfahren

Im Interesse von Qualität und Wirtschaftlichkeit bezieht STRABAG bei der Bearbeitung ihrer Aufträge neben den eigenen Kompetenzen und Ressourcen auch ausgesuchte, erprobte Nachunternehmen und Lieferfirmen mit ein. Das Unternehmen setzt auf langfristige Partnerschaften, eine eindeutige, transparente und vollständige Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen und Produkte sowie die Vereinbarung von Annahmekriterien der Produkte und Leistungen. Innerhalb des Lieferantenmanagements werden menschenrechtliche Risiken der Lieferanten analysiert und adressiert. Außerdem bewertet STRABAG systematisch Nachunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und Lieferfirmen als Entscheidungsgrundlage für künftige Auftragserteilungen.

Bewertungen von Partnerfirmen, um Risiken in der Lieferkette zu verringern

Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation ergab, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen bzw. solche auch nicht erkennbar sind.

Bericht über wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Einleitung

Als Basis zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht dient die Struktur des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Das COSO-Rahmenwerk setzt sich aus fünf miteinander in Beziehung stehenden Komponenten zusammen: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Im STRABAG-Konzern wurde ein unternehmensweites Risikomanagement nach allgemein anerkannten Grundsätzen eingerichtet. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.

Kontrollumfeld

Bericht der Internen Revision

Mehr erfahren

Die Unternehmenskultur bestimmt das Kontrollumfeld, in dem das Management und die Mitarbeiter:innen operieren. STRABAG arbeitet aktiv an der Verbesserung der Kommunikation und der Vermittlung ihrer Grundwerte, die auch in ihrem Code of Conduct sowie im Business Compliance Management-System (BCMS) verankert sind. Dadurch will sie Moral, Ethik und Integrität im Unternehmen und im Umgang mit anderen sicherstellen. Die Implementierung des Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt auf Basis von internen Richtlinien und Vorschriften. Die Verantwortlichkeiten dafür wurden an die Unternehmensorganisation angepasst. Es ist die Aufgabe der Internen Revision, die Einhaltung der Gesetze und unternehmensweiter Richtlinien im technischen und kaufmännischen Bereich durch periodische, angekündigte wie auch unangekündigte Überprüfungen aller relevanten Geschäftsfelder sowie die Funktionsfähigkeit der Business Compliance zu überwachen. Bei diesen Überprüfungen analysiert die Interne Revision die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Handlungen. Sie überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der internen Vorschriften. Der Leiter der Internen Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Die angemessene Funktionsfähigkeit der Internen Revision wird periodisch durch die Abschlussprüferin beurteilt. Die letzte Überprüfung wurde mit Abschluss des Geschäftsjahres 2023 durchgeführt.

Risikobeurteilung

Das Management erhebt und überwacht die Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Prognosen getroffen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung von der erwarteten abweicht. Dies trifft insbesondere auf folgende Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Bewertung von unfertigen Bauvorhaben, Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen einschließlich Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Forderungseinbringlichkeit sowie Werthaltigkeit von Beteiligungen und Firmenwerten. In Einzelfällen wird externes Expertenwissen zugezogen, oder es wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

Kontrollmaßnahmen

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse bis hin zur spezifischen Überwachung von Konten sowie Kostenstellen und zur Analyse der laufenden Prozesse im Rechnungswesen. Es liegt in der Verantwortung des Vorstands, die Hierarchieebenen so auszugestalten, dass eine Tätigkeit und die Kontrolle dieser Tätigkeit nicht von derselben Person durchgeführt werden (Vier-Augen-Prinzip). Im Rahmen der Funktionstrennung wird auf eine Trennung von Entscheidung, Ausführung, Überprüfung und Berichterstattung geachtet. Dabei wird der Vorstand von Organisationseinheiten im Zentralbereich BRVZ unterstützt.

Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden zunehmend automatisiert, daher stellen Kontrollen in Bezug auf die IT-Sicherheit einen Eckpfeiler des Internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird im Wesentlichen eine selbst entwickelte Software, die die Besonderheiten der Baubranche abbildet, verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird u. a. durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.

Information und Kommunikation

Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich der Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter:innen kommuniziert. Darüber hinaus finden regelmäßig in verschiedenen Gremien Diskussionen betreffend die Finanzberichterstattung und die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften statt. Diese Gremien setzen sich neben dem Management auch aus der Abteilungsleitung und führenden Mitarbeiter:innen der Abteilung Rechnungswesen zusammen. Die Gremienarbeit hat u. a. zum Ziel, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften des Rechnungswesens sicherzustellen, sowie Schwachstellen und Verbesserungspotenziale im Rechnungslegungsprozess zu identifizieren und zu kommunizieren. Außerdem werden die Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens laufend im Hinblick auf Neuerungen in der nationalen und internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können.

Überwachung

Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind alle weiteren Managementebenen für die Überwachung ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs verantwortlich. Es werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen vorgenommen. Zudem ist die Interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Das Top-Management erhält monatlich zusammengefasste Finanzberichte über die Entwicklung der Leistung und des Ergebnisses der jeweiligen Segmente und Länder sowie der Liquidität. Zu veröffentlichende Abschlüsse durchlaufen mehrere interne Kontrollschleifen im Management. So werden sie u. a. von leitenden Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens sowie vom Finanzvorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen.

Forschung und Entwicklung

Technologieführerschaft ist ein zentraler Baustein in der Konzernstrategie 2030 der STRABAG SE. Neben dem Einsatz neuer Technologien initiiert der Konzern zukunftsweisende Projekte, entwickelt eigene Innovationen zur Marktreife, verfolgt Forschungspartnerschaften und stärkt auf diese Weise konzernweit seine Kompetenzen. Insgesamt setzte STRABAG im Geschäftsjahr 2024 rund 74 Entwicklungsprojekte um und wendete für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten rund € 19 Mio. (2023: rund € 17 Mio.) auf.

Innovation und Digitalisierung im Konzern in der SID gebündelt

Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind heute die vorrangigen Themen in allen Bausparten. Auf dem Weg zur datengetriebenen Organisation legt STRABAG den Fokus daher auf Cloud-basierte Datenhaltung, das Aufbrechen von Datensilos sowie auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen rund um die Themen Daten und Künstliche Intelligenz (KI). Der Konzern setzt auf die Weiterentwicklung der digitalen Arbeitsweise BIM 5D® sowie auf bauspezifische Projektplattformen, Internet der Dinge (IoT) und Künstliche Intelligenz (KI). Ebenfalls vorangetrieben wird die konsequente Automatisierung durch robotische Anwendungen und teilautonome Maschinen. Gleichzeitig arbeitet STRABAG intensiv an strategischen Innovationsprojekten in ökologischer Nachhaltigkeit. Zentrale Themen bilden dabei die Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Denken im Umgang mit Energie, Engineering und Materialentwicklung.

Seit 2020 initiiert die STRABAG Innovation & Digitalisation (SID) mit rund 470 Mitarbeiter:innen an 22 Standorten federführend Entwicklungen, unterstützt mit Expertisen und behält einen umfassenden Überblick über die konzernweiten Innovationsaktivitäten sowie deren messbare Resultate. In enger Zusammenarbeit der Zentralbereiche BMTI, TPA und Zentrale Technik mit den Unternehmensbereichen werden zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisiert. Ein großer Teil der Entwicklungstätigkeit wird durch Bauprojekte selbst angestoßen. Manche Fragestellungen erfordern auch mittelfristige Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Partnerunternehmen.

Projekte im Verkehrswegebau

Die STRABAG-Tochter EFKON, spezialisiert auf Verkehrstelematiksysteme, konzentrierte sich 2024 auf die Entwicklung einer neuen Generation von DSRC-Kommunikationskomponenten (Dedicated Short-Range Communications). Diese Technologie wird in elektronischen Mautsystemen eingesetzt, um relevante Mautdaten zwischen der im Fahrzeug installierten Mautbox und der straßenseitigen Kommunikationsinfrastruktur effizient auszutauschen. Die neuen DSRC-Komponenten von EFKON zeichnen sich durch eine verbesserte Kommunikationsleistung aus und ermöglichen eine präzise Positionierung der Mautbox innerhalb der Kommunikationszone.

Im Projekt „EMili“, das zum Ziel hatte, induktive Ladetechnologien im Verkehrswegebau zu erproben, konnte 2024 der erste große Meilenstein erreicht werden. Bei ersten Praxistests konnten Ladeleistungen von bis zu 20 kW bei einem Wirkungsgrad von 85 % nachgewiesen werden. Für 2025 sind Nachfolgeprojekte geplant, um die Technologie weiter zu erforschen.

Projekte im Hoch- und Ingenieurbau

Im Forschungsprojekt „RTTS – Entwicklung eines ressourceneffizienten Tunneltragsystems“, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wird seit 2024 gemeinsam mit Partner:innen aus Wissenschaft und Industrie ein Tunneltragsystem aus Ökobeton mit reduziertem Zementklinkergehalt entwickelt. Durch den Einsatz neuer KI-basierter Regelungstechniken soll u. a. ein großer Teil an Tunnelausbruchsmaterialien recycelt und zur Herstellung von Tübbingen und Ringspaltmasse genutzt werden.

Das Projekt „CaPreFloor“, ebenso gefördert durch das BMWK, hat zum Ziel massive Stahlbetondecken im Hochbau durch leichte, steife und mit Carbon vorgespannte Deckensysteme zu ersetzen. Diese Carbonbetondecken sollen die üblichen 30 Zentimeter starken Betondecken auf maximal 10 Zentimeter reduzieren. Damit würde ein immenser Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet.

Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte das öffentlich durch das BMWK geförderte F&E-Projekt „BIMpact“ Ende 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der IT-Branche sowie der Universität Stuttgart wurde ein KI-gesteuerter, Cloud- sowie BIM-basierter Gebäudeautomationsprozess entwickelt. Die Funktionsfähigkeit konnte zunächst an einem tragbaren Mock-Up nachgewiesen werden, das in einem Kleinmaßstab eine voll funktionsfähige Zuluftanlage mit den „belüfteten“ Räumen abbildet. Anschließend wurde das Gesamtsystem in eine Etage des Konzerngebäudes Z3 in Stuttgart eingebaut und erfolgreich getestet.

Projekte in Künstlicher Intelligenz (KI)

Im Bereich der KI erzielte STRABAG 2024 weitere konkrete Ergebnisse. Neben der Verwendung von maschinellen Lern- und Sprachmodellen und der datengetriebenen Risikoanalyse von Bauprojekten, wurden weitere KI-Lösungen im Hinblick auf Anwendbarkeit und Nutzen für den Konzern pilotiert.

Das in den Vorjahren getestete und bereits in das operative Geschäft integrierte Generative Design (GD) wurde im Jahr 2024 auf das serielle Bauen ausgeweitet. Dabei wurden die Stärken von MOLENO® Wohnen und Generative Design kombiniert, um ein KI-basiertes Planungstool zu entwickeln. Der daraus entstandene Konfigurator von MOLENO® Wohnen ermöglicht künftig die flexible und individuelle Erstellung datenbasierter Gebäudeentwürfe. Dies automatisiert Planungsprozesse und reduziert zeit- sowie kostenintensive Entscheidungsphasen erheblich.

Innovation Day und Innovationsprogramm adASTRA

Am Innovation Day 2024 in Köln wurden mehr als 50 Innovationsprojekte einem Publikum von rund 1.300 internationalen Kolleg:innen präsentiert. Mit einem neuen Konzernfördermodell und dem erweiterten adASTRA-Innovationsprogramm wird die Entwicklungsarbeit künftig noch intensiver unterstützt. Das Fördermodell gewährleistet, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit internen und externen Partner:innen sowohl durch Konzernmittel als auch durch öffentliche Fördergelder bestmöglich finanziert werden. Gleichzeitig optimieren die neuen adASTRA-Innovationsprogramme das bestehende Innovationsmanagement gezielt, um den gesamten Innovationsprozess weiter zu stärken und die Umsetzung vielversprechender Projekte zielgerichtet zu fördern.

Ausblick

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand eine deutliche Leistungssteigerung auf rund € 21 Mrd. Diese Prognose stützt sich zum einen auf den hohen Auftragsbestand und zum anderen auf die erwarteten Beiträge aus den erfolgten Übernahmen. In allen operativen Segmenten wird für 2025 eine höhere Leistung prognostiziert.

Nach dem Zusammentreffen mehrerer positiver Ergebniseinflüsse im Jahr 2024, ist für 2025 von einer Normalisierung der EBIT-Marge auszugehen. Aufgrund erster, spürbarer Effekte der Strategie, hebt der Vorstand das EBIT-Margenziel für 2025 auf ≥ 4,5 % an.

Die Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) 2025 sollten € 1.100 Mio. nicht überschreiten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf geplante Akquisitionen im Rahmen der Strategie 2030 zurückzuführen.

Website Corporate Governance-Bericht

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Mehr erfahren

Der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist auf der Website der STRABAG SE abrufbar.

Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB

One Share – One Vote

  1. 1.     Das Grundkapital der STRABAG SE betrug zum 31.12.2024 € 118.221.982 und setzte sich aus 118.221.982 zur Gänze einbezahlten, nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von € 1 pro Aktie zusammen. 118.221.979 Stückaktien waren Inhaberaktien und im Prime Market der Wiener Börse handelbar. Drei Stückaktien waren und sind Namensaktien. Jeder Inhaber- und Namensaktie steht eine Stimme zu (One Share – One Vote). Das mit den Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 verbundene Entsendungsrecht ist unter Punkt 9 näher beschrieben.
  1. 2. In der Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16.6.2023 wurden folgende Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen gefasst:
  1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags von € 1.900.000.000,00 der im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen gebundenen Rücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz),
  2. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 996.620.004,30 gem. §§ 175 ff AktG zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien),
  3. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 175 ff AktG mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien) und
  4. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 150 ff AktG um bis zu € 24.995.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.995.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Sacheinlagen aufzubringen im Wege eines Verzichts von Aktionären auf Ausschüttungsanforderungen aus der Kapitalherabsetzung (Punkt c).
  1. Die vorgenannten Beschlüsse standen unter Bedingungen. Zunächst sind die Beschlüsse zu den Punkten a, b und c sowie der Beschluss über die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zu Punkt d im Firmenbuch eingetragen worden. Den ausschüttungsberechtigten Aktionären wurde daher im Rahmen eines Bezugsangebots das Wahlrecht eingeräumt, ob sie den Ausschüttungsanspruch gem. Punkt c in bar oder in Form von neuen Aktien erhalten wollen. Aktionäre von 62.487.931 Stück Aktien entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 60,90 % haben sich für die Ausschüttung in Form von neuen Aktien entschieden.
  2. Am 21.3.2024 erfolgte sodann die Eintragung der Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch. Folglich wurden 15.621.982 Stück neue Aktien ausgegeben. Das Grundkapital der STRABAG SE wurde somit von € 102.600.000,00 um € 15.621.982,00 auf € 118.221.982,00 erhöht.
  1. 3. Mit 8.4.2022 wurde Oleg Deripaska in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.3.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (EU-Sanktionsverordnung). Als Folge sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz von Oleg Deripaska oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen eingefroren („Asset Freeze“). Dieser Asset Freeze ist seither auch hinsichtlich der von MKAO „Rasperia Trading Limited“, die jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von Oleg Deripaska kontrolliert wurde, gehaltenen STRABAG SE-Aktien sicherzustellen. Daher ist MKAO „Rasperia Trading Limited“ seit 8.4.2022 bis zum Wegfall der Sanktionen von der Ausübung von Herrschafts- (Stimmrecht, Auskunftsrecht, Teilnahmerecht, Antragsrecht) und Vermögensrechten (z. B. Dividendenausschüttung) im Zusammenhang mit den Aktien der STRABAG SE ausgeschlossen. MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist am 15.4.2024 vom U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) auf die US-Sanktionsliste gesetzt worden. Am 28.6.2024 hat der Rat der Europäischen Union mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 MKAO „Rasperia Trading Limited“ in die EU‑Sanktionsliste (Nr. 477) aufgenommen.
  1. 4. Der zwischen der Haselsteiner-Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025)), der Raiffeisen-Gruppe (RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H., BLR-Baubeteiligungs GmbH.), der UNIQA-Gruppe (UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, UNIQA Österreich Versicherungen AG, UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H.) und MKAO „Rasperia Trading Limited“ abgeschlossene Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007 endete infolge einer Kündigung mit 31.12.2022. Trotz Beendigung des Syndikats aus dem Jahr 2007 bleiben Vorkaufsrechte der Haselsteiner-Gruppe, der Raiffeisen-Gruppe, der UNIQA-Gruppe und MKAO „Rasperia Trading Limited“ solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals der STRABAG SE besitzen. Da – wie ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht auch die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung.
  1. 5. Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025), die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften haben am 18.8.2022 einen neuen Syndikatsvertrag abgeschlossen, der sie dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte aus den syndizierten Aktien in der Hauptversammlung der STRABAG SE einheitlich auszuüben. Dieser Syndikatsvertrag regelt Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, eine Mindesthalteverpflichtung und Nominierungsrechte für Aufsichtsratsmitglieder. Demnach hat die Haselsteiner-Gruppe das Recht, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zu nominieren, sowie die Raiffeisen-Gruppe und UNIQA-Gruppe jeweils das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats zu nominieren. Mit dem neuen Syndikatsvertrag setzen die Parteien die kontrollierende Beteiligung an der STRABAG SE fort.
  1. 6. Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (s. Punkt 12) erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG.
  1. 7. Folgende Aktionärinnen waren nach Kenntnis der STRABAG SE zum 31.12.2024 direkt oder indirekt mit einem Anteil von zumindest 10,0 % am Grundkapital der STRABAG SE beteiligt:
    – Haselsteiner-Gruppe: 30,7 %
    – Raiffeisen-Gruppe: 15,4 %
    – UNIQA-Gruppe: 16,6 %
    – MKAO „Rasperia Trading Limited“: 24,1 %
  2. Am 24.3.2025 ist mit Beteiligungsmeldung gemäß §§ 130 BörseG mitgeteilt worden, dass die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien veräußert hat. Der Verkauf erfolgte in einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding). Der Anteil der Haselsteiner-Gruppe an der STRABAG SE beträgt nun rund 29 %, der Streubesitz erhöhte sich auf rund 12,6 %. Die Anteile der übrigen Aktionärsgruppen veränderten sich dadurch nicht.
  3. Am 26.3.2024 hat die Gesellschaft Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 erhalten, aus denen hervorgeht, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wurde MKAO „Rasperia Trading Limited“ mit ihrer 24,1 %-Beteiligung an der STRABAG SE von Iliadis JSC kontrolliert, während Oleg Deripaska seine (indirekte) Kontrolle aufgegeben hatte. Zwischen 11. und 19.12.2024 sind bei der Gesellschaft weitere Beteiligungsmeldungen eingegangen, mit denen eine Aufhebung der im März 2024 gemeldeten Transaktion zwischen MKAO Valtoura Holdings Limited und Iliadis JSC bekannt gegeben wurde. Gemäß diesen Meldungen wird MKAO „Rasperia Trading Limited“ nun wieder von MKAO Valtoura Holdings Limited kontrolliert und zur Kontrolle über MKAO Valtoura Holdings Limited wurde in dem Meldungsfeld „unknown“ angeführt, wobei laut Meldung die MKAO Valtoura Holdings Limited von Seiten der FMA zur Bekanntgabe von Details zu einem obersten kontrollierenden Rechtsträger aufgefordert wurde, wozu MKAO Valtoura Holdings Limited in der Meldung eine Aktualisierung bis zum 13.1.2025 angekündigt hat. Eine entsprechende Meldung hat MKAO Valtoura Holdings Limited nicht erstattet. In Bezug auf die STRABAG-Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist festzuhalten, dass diese gemäß EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind und daraus keine Rechte ausgeübt werden dürfen.
  4. Im Oktober 2024 ist von den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags aus 2007 eine Schiedsklage gegen MKAO „Rasperia Trading Limited“ vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht worden. Das Schiedsgericht soll feststellen, dass das Vorkaufsrecht (s. Punkt 4.) weiter gilt und dass durch die Übertragung der Anteile an der MKAO „Rasperia Trading Limited“ von MKAO Valtoura Holdings Limited an die Iliadis JSC (siehe voranstehend) ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ verpflichtet ist, ihre STRABAG-Aktien den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags 2007 anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen. Das Schiedsverfahren ist anhängig. Die sanktionskonforme Umsetzung der Ausübung des Vorkaufsrechts ist auch mit den relevanten Sanktionsbehörden zu klären.
  1. 8. Wie in Punkt 6 ausgeführt, hielt die Gesellschaft zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,4 %. Die restlichen Anteile am Grundkapital der STRABAG SE im Umfang von insgesamt rund 10,9 % befanden sich zum 31.12.2024 im Streubesitz. Der Streubesitz erhöhte sich im März 2025 auf rd. 12,6 % durch die Platzierung von 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien durch die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) (s. Punkt 7).
  1. 9. Drei Stückaktien der STRABAG SE sind – wie unter Punkt 1 erwähnt – Namensaktien. Die Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 berechtigen zur Entsendung je eines Aufsichtsratsmitglieds der STRABAG SE, und die Verfügung über diese Namensaktien, einschließlich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung und Verpfändung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Namensaktie Nr. 1 wird zum 31.12.2024 von Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025) gehalten. Die Namensaktie Nr. 2 wird zum 31.12.2024 von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da – wie in den Punkten 3 und 7 ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds.
  1. 10. Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
  1. 11. Es bestehen keine über die in den vorgenannten Punkten hinausgehenden Bestimmungen betreffend die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bzw. betreffend die Änderung der Satzung, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
  1. 12. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 ermächtigt, (i) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals sowohl über die Börse oder über ein öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), zu erwerben, (ii) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen und (iii) gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen.
  1. 13. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 59.110.991,00 durch die Ausgabe von bis zu 59.110.991 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wurde bisher noch nicht ausgenutzt und besteht daher in vollem Umfang.
  1. 14. Mit Ausnahme der Verträge über einen syndizierten Avalkreditrahmen und einen syndizierten Barkreditrahmen bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die STRABAG SE beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der STRABAG SE infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
  1. 15. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der STRABAG SE und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden im Konzernanhang unter Punkt 39 erläutert.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 

Die wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Konzernanhang unter Punkt 42 erläutert.

Villach, am 4.4.2025

Der Vorstand

image

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill

Vorsitzender des Vorstands
Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT

image

Mag. Christian Harder

Finanzvorstand
Zentralbereich BRVZ

image

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Mitglied des Vorstands
Segment Nord + West

image

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Mitglied des Vorstands
Segment International + Sondersparten

image

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Mitglied des Vorstands
Segment Süd + Ost

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss 

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern­kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Der Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach, für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehenen Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss am 4. April 2024 abgegeben hat.

Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

Umsatz- und Ergebnisrealisierung aus Bauaufträgen und Bewertung von Bauaufträgen

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 17,4 Mrd. ausgewiesen. Der wesentliche Teil dieser Umsatzerlöse stammt aus der Durchführung von Bauaufträgen. Darüber hinaus werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 in der Position „Ergebnis aus Equity-Beteiligungen“ Gewinne und Verluste aus Bauaufträgen, welche mit anderen Partnern in Form von Arbeitsgemeinschaften abgewickelt werden in Höhe von EUR 111,6 Mio. dargestellt. Die korrekte Bewertung der Bauaufträge und die korrekte Erfassung der daraus resultierenden Umsatzerlöse und Ergebnisse ist für die Darstellung der finanziellen Lage und der Ertragskraft des Konzerns von wesentlicher Bedeutung.

Die Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15, basierend auf dem Leistungsfortschritt, der durch die Methode der output-orientierten Umsatzrealisierung zeitraumbezogen bestimmt wird, erfasst. Wesentliche Auswirkungen auf die Umsatzerfassung und auf die Umsatz- und Ergebnisabgrenzung hat demnach die Beurteilung des Zeitraums der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen. Die Umsatzerlöse und die Ergebnisse werden nach Maßgabe des bereits abgearbeiteten Auftragsfortschrittes realisiert. Diese Methode erfordert bedeutende Schätzungen und Annahmen seitens der gesetzlichen Vertreter, vor allem bezüglich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, des Projektfortschritts und der erwarteten Gesamterlöse inklusive Nachträge für die Projekte. Solche Schätzungen sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet und erfordern professionelle Beurteilung, insbesondere bei langfristigen und komplexen Bauprojekten und Änderungen im Projektverlauf. Diese Änderungen können hinsichtlich der vereinbarten Umsatzerlöse, der noch erwarteten Umsatzerlöse und der Ergebniserwartungen zu Abweichungen im Vergleich zu den anfänglichen Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Forderungen aus Bauaufträgen und Arbeitsgemeinschaften nicht einbringlich sind.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung und der dahinter liegenden Schätzungen und Annahmen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Unser prüferisches Vorgehen umfasste Maßnahmen, die darauf abzielten, die Korrektheit der Erfassung der Umsatzerlöse und Ergebnisse aus sowie die Bewertung der Bauaufträge zu prüfen:

  1. Verständnis der Systeme, Prozesse und der internen Kontrollen: wir haben ein Verständnis über die Systeme, internen Prozesse und Kontrollen entwickelt, die im Zusammenhang mit der Erfassung von Umsatzerlösen und Ergebnissen aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen stehen. Unser Fokus lag auf der Erhebung des Verständnisses der Ausgestaltung und Implementierung der entsprechenden IT-Systeme, Prozesse, Richtlinien und Methoden insbesondere zur Freigabe vor Auftragsannahme, die korrekte Vertragsanlage, die Zuordnung von Material- und Personalkosten sowie Erträgen zu den Projekten, zur Schätzung des Leistungsfortschritts und zur Prüfung, wie IT-Systeme und die internen Kontrollen die Vorgaben des IFRS 15 unterstützen.
  2. Prüfung der Wirksamkeit von internen Kontrollen: wir führten eine Prüfung zur Beurteilung der Wirksamkeit von ausgewählten internen Kontrollen durch, die sich auf die Erfassung von Umsatzerlösen und Ergebnissen aus und auf die Bewertung von Bauaufträgen beziehen. Dabei überprüften wir insbesondere die Freigabeprozesse vor Auftragsannahme, die korrekte Vertragsanlage und die korrekte Zuordnung von Material- und Personalkosten zu den jeweiligen Projekten.
  3. Prüfung ausgewählter Projekte: Wir wählten risikobasiert und zufällig eine Stichprobe von Bauprojekten sowie Bauprojekte von Arbeitsgemeinschaften aus, die wir Einzelfallprüfungshandlungen unterzogen haben. Bei der risikobasierten Auswahl berücksichtigten wir Projekte mit einem hohen Grad an Komplexität und signifikanten Schätzungen, um zu verstehen, wie die Umsatzerlöse und die Ergebnisse angesetzt und die Bauaufträge bewertet wurden. Damit einhergehend haben wir unter anderem auch die Berücksichtigung vertraglicher Konditionen, wie beispielsweise Verzugs- und Vertragsstrafen wie auch die Erfassung von Nachträgen nachvollzogen. Wir führten Gespräche mit Projektverantwortlichen und mit den gesetzlichen Vertretern und überprüften die fortlaufenden Projektberichte, um die zugrunde liegenden Annahmen zu validieren. Dabei haben wir die getroffenen Einschätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Umsatz- und Ergebnisrealisierung und zur Bewertung der Bauaufträge kritisch gewürdigt.
  4. Nachträgliche Ereignisse: Um die Angemessenheit der Schätzungen und der erfassten Umsatzerlöse und Ergebnisse zu beurteilen, analysierten wir Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Diese Analyse half uns, die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zu validieren oder Anpassungen zu identifizieren, die im Konzernabschluss vorzunehmen waren.
  5. Anhangsangaben: Wir haben untersucht, ob die gemäß IFRS 15 erforderlichen Angaben im Konzernanhang alle notwendigen Erläuterungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen, Ergebnissen aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen enthalten sowie die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten angemessen beschreiben.

Die von den gesetzlichen Vertretern im Zusammenhang mit der Erfassung der Umsatzerlöse und Ergebnisse aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen angewandten Prozesse, Schätzungen und Annahmen stimmen mit unseren Erwartungen überein und stehen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsstandards.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben zu den Umsatzerlösen und Ergebnissen aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen finden sich in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Kapitel „Erlösrealisierung“ sowie hinsichtlich der Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Kapitel „1. Umsatzerlöse“ sowie „6. Ergebnis aus Equity-Beteiligungen“.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2024, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc.

Wien

4. April 2025

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
qualifiziert elektronisch signiert:
Gabor Krüpl, MSc, Wirtschaftsprüfer

Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Bilanz zum 31.12.2024

31.12.2024

31.12.2023

€

T€

Aktiva

A. Anlagevermögen:

I. Sachanlagen:

1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.137.403,02

1.028

2. geleistete Anzahlungen

25.452,80

0

1.162.855,82

1.028

II. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

2.577.931.220,73

2.579.964

2. Beteiligungen

24.017.953,70

24.267

3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

58.864.578,44

68.525

4. sonstige Ausleihungen

24.975,32

25

2.660.838.728,19

2.672.780

2.662.001.584,01

2.673.808

B. Umlaufvermögen:

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

616.264.256,73

597.442

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

265.513.990,40

272.114

2. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

1.825.026,16

5.273

3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

18.530.496,49

21.348

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

14.156.832,01

17.719

636.619.779,38

624.063

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

192.510,19

214

636.812.289,57

624.277

C. Rechnungsabgrenzungsposten

10.327.246,00

10.806

D. Aktive latente Steuern

11.284.852,00

9.577

Gesamt

3.320.425.971,58

3.318.468

31.12.2024

31.12.2023

€

T€

Passiva

A. Eigenkapital:

I. eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital):

1. gezeichnetes Kapital (Grundkapital)

118.221.982,00

102.600

2. abzüglich Nennbetrag eigener Anteile

-2.779.006,00

-2.779

115.442.976,00

99.821

II. Kapitalrücklagen

1. gebundene

809.340.923,51

824.963

2. nicht gebundene

996.620.004,30

996.620

1.805.960.927,81

1.821.583

III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage

72.672,83

73

2. andere Rücklagen

644.186.292,26

530.458

644.258.965,09

530.531

IV. Rücklage für eigene Anteile

2.779.006,00

2.779

V. Bilanzgewinn

295.554.955,00

260.088

davon Gewinnvortrag

6.113.813,20

0

2.863.996.829,90

2.714.802

B. Rückstellungen:

1. Steuerrückstellungen

19.530,00

28

2. sonstige Rückstellungen

21.138.203,00

14.248

21.157.733,00

14.276

C. Verbindlichkeiten:

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

13.022,54

0

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

13.022,54

0

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.987.579,39

3.089

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

1.987.579,39

3.089

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

45.525.274,20

163.521

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

45.525.274,20

163.521

4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

730.734,18

586

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

730.734,18

586

5. sonstige Verbindlichkeiten

387.014.798,37

422.193

davon aus Steuern

657.130,18

1.337

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

31.555,15

36

davon gegenüber Gesellschafter mit eingefrorenen Aktionärsrechten

386.032.513,54

340.575

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

387.014.798,37

422.193

435.271.408,68

589.390

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

435.271.408,68

589.390

Gesamt

3.320.425.971,58

3.318.468

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024

2024

2023

€

T€

1. Umsatzerlöse

87.178.994,41

88.280

2. sonstige betriebliche Erträge:

a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlangen

0,00

38

b) übrige

1.347,27

1.580

1.347,27

1.618

3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen:

a) Materialaufwand

-15.909,49

-68

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

-25.129.397,20

-24.114

-25.145.306,69

-24.182

4. Personalaufwand:

a) Gehälter

-10.170.849,79

-9.905

b) soziale Aufwendungen

-1.188.416,76

-1.412

davon Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

-127.349,28

-166

davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

-530.104,99

-841

davon sonstige Sozialaufwendungen

-530.962,49

-406

-11.359.266,55

-11.317

5. Abschreibungen auf Sachanlagen

-40.102,20

-27

6. sonstige betriebliche Aufwendungen:

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 15 fallen

-252.396,82

-195

b) übrige

-34.415.929,67

-34.681

-34.668.326,49

-34.876

7. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 6 (Betriebsergebnis)

15.967.339,75

19.497

8. Erträge aus Beteiligungen

370.235.869,78

290.013

davon aus verbundenen Unternehmen

368.184.198,65

288.364

9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

17.167.735,94

17.593

davon aus verbundenen Unternehmen

10.469.625,54

11.453

10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

25.911.576,05

216

11. Aufwendungen aus Finanzanlagen:

a) Abschreibungen aus verbundenen Unternehmen

-5.080.768,00

-959

b) sonstige Abschreibungen

-5.646.884,75

-100

c) sonstige Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen

-6.600.000,00

-344

d) übrige

-3.770.000,00

-410

-21.097.652,75

-1.813

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-5.535.324,09

-11.326

davon aus verbundenen Unternehmen

-4.770.071,98

-10.566

13. Zwischensumme aus Z 8 bis Z 12 (Finanzergebnis)

386.682.204,93

294.683

14. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 13)

402.649.544,68

314.180

15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

519.661,78

653

davon Ertragsteuern

-960.565,01

423

davon Steuerumlage

-227.592,21

2.996

davon latente Steuern

1.707.819,00

-2.766

16. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

403.169.206,46

314.833

17. Zuweisung zu Gewinnrücklagen

-113.728.064,66

-54.745

18. Jahresgewinn

289.441.141,80

260.088

19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

6.113.813,20

0

20. Bilanzgewinn

295.554.955,00

260.088

Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der STRABAG SE, Villach

I. Anwendung der unternehmensrechtlichen Vorschriften

Der Vorstand der Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2024 nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen, wurde die Zugehörigkeit zu anderen Posten im Anhang angegeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.

Das Unternehmen ist oberstes Mutterunternehmen des Konsolidierungskreises der STRABAG SE, Villach. Der Konzernabschluss wird beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt hinterlegt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundlagen 

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2024 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Angaben zu den makroökonomischen Gegebenheiten

Das Marktumfeld für die Baubranche zeigt sich auch im Jahr 2024 durch die gestiegenen Baupreise sowie durch die anhaltend hohen Energiepreise und Zinsen weiterhin herausfordernd.

Im STRABAG-Konzern war eine differenzierte Entwicklung der Märkte nach Sparten zu beobachten. Die Bereiche Verkehrswegebau und Ingenieurbau zeigten sich weitgehend stabil. In Deutschland wurden zwar weitere Kürzungen im Bereich des Autobahnbaus angekündigt, gleichzeitig nahmen jedoch umfangreiche Energiewende-Projekte, insbesondere der Bau von Energietrassen, Fahrt auf.

Im Hochbau hingegen waren teils deutliche Rückgänge zu verzeichnen, besonders im Wohnbau, der in Österreich und Deutschland starke Einbußen erlitt. In Österreich war dieser Rückgang besonders ausgeprägt, bedingt durch eine Kombination aus erhöhten Hypothekarzinsen und im europäischen Vergleich strikteren Kreditvergaberichtlinien.

Abgesehen von Ungarn, wo aufgrund eingefrorener EU-Mittel und einem insgesamt rückläufigen Baumarkt die Situation schwierig bleibt, entwickelten sich die osteuropäischen Kernmärkte des Konzerns insgesamt positiv. Besonders Polen profitiert von freigegebenen EU-Mitteln und erzielte starke Wachstumsraten. Auch im außereuropäischen Geschäft zeigte sich eine insgesamt stabile Entwicklung.

Auswirkungen des Klimawandels

Die Klimakrise ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit und als Folge daraus werden die ökonomischen Auswirkungen und Risiken für die Unternehmen weiter zunehmen.

Der STRABAG SE-Konzern ist in hohem Maße von fossilen Energieträgern abhängig. Diese werden zum Betrieb der Produktionsanlagen (Betonwerke, Asphaltmischanlagen, Stein- und Kieswerke)  und Baumaschinen sowie Fuhrpark eingesetzt.

Aufgrund strengerer Regulierungen und höherer Preise durch CO2-Bepreisungen besteht das Risiko volatiler und höherer Energie- und Rohstoffpreise, die nicht vollständig an die Kund:innen weitergegeben werden können.

Durch verschärfte umweltschutzrechtliche Vorgaben und zusätzliche Aufwendungen für klimaschonende Geschäftsprozesse ist von Kostensteigerungen und einer weiteren Erhöhung der Baupreise auszugehen.

Es besteht das Risiko, dass weniger Aufträge, insbesondere beim Neubau von Straßen, aufgrund eines geänderten öffentlichen Investitionsverhaltens und aufgrund verschärfter Flächenwidmungsgesetze vergeben werden, die durch Aufträge in anderen Geschäftsfeldern kompensiert werden müssen.

Die Nachfrage nach nachhaltigen, lebenszyklusorientierten Bauwerken sowie die Sanierungsmaßnahmen bestehender Gebäude werden zunehmen und die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Bauwerken werden ansteigen. Bei der öffentlichen Auftraggeberschaft werden Ausschreibungen entwickelt, bei denen Nachhaltigkeit als Wertungskriterium aufgenommen wird. Dadurch wird sich auch die Nachfrage nach nachhaltigen Baustoffen, die aber noch nicht in allen Bereichen existieren bzw. nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, erhöhen.

Aufgrund der Zunahme von außergewöhnlichen Wetterereignissen wird es zu Bauzeitverzögerungen und erhöhten Kosten für Versicherungen kommen.

Im Geschäftsfeld Property and Facility Services werden zukünftig verstärkt Green Services unter Nutzung von nachhaltigen Reinigungsmitteln und Geräten angeboten. Erhöhter Sanierungs- und Modernisierungsbedarf wird bei IT-Standorten für Telekommunikation und Rechenzentren durch höhere Durchschnittstemperaturen erwartet.

Im Bereich der Projektentwicklungsleistungen werden künftig vermehrt Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ausgeschrieben.

In Summe sind die aus dem Klimawandel resultierenden Risiken bei Vermögenswerten und Schulden dennoch vergleichsweise gering einzustufen und es ergeben sich daher keine Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden.

Die Baubranche wird im Rahmen von baulichen und technologischen Anpassungsmaßnahmen vielmehr wesentliche Beiträge zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels leisten.

Als wesentliche Chancen werden die steigende Nachfrage nach klimaresilientem Bauen und Sanierungen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger gesehen.

Mit der im Geschäftsjahr 2021 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich STRABAG das Ziel der Klimaneutralität entlang der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2040 gesetzt. Dabei legt das Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten den Fokus auf ökologisch verträgliche, nachhaltige Bauweisen sowie auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen und deren Wiederverwertung, um mögliche negative Auswirkungen von Bauprojekten auf die Umwelt weitgehend zu begrenzen.

Anlagevermögen

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.

Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:

Jahre

von

bis

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

4

15

Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis € 1.000,00 / Vorjahr: bis € 1.000,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Dabei wird in einem ersten Schritt die statische Über- oder Unterdeckung durch Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes unter Berücksichtigung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein  Beteiligungsverhältnis besteht, mit dem anteiligen Eigenkapital zum Stichtag ermittelt. In einem weiteren Schritt wird, sofern dies bei Unterdeckung erforderlich ist, eine Bewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelflüssen, die wesentlich von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen durchgeführt. Diese Bewertung ist mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet.

Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen werden niedrigere Werte angesetzt.

Zuschreibungen zum Anlagevermögen

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die sich unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergeben.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Fremdwährungsforderungen werden entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Ist der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs, wird dieser für die Bewertung herangezogen.

Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Zuschreibungen zum Umlaufvermögen

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des zukünftigen Körperschaftsteuersatzes von 23 % (Vorjahr: 23 %) gebildet. Für steuerliche Verlustvorträge werden keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen alle erkennbaren Risken und drohenden Verluste berücksichtigt.

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden entsprechend dem strengen Höchstwertprinzip bewertet. Ist der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs, wird dieser für die Bewertung herangezogen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (vergleiche Anlage 1 zum Anhang).

Die Aufgliederung der Beteiligungen ist der Beteiligungsliste (vergleiche Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen.

Von den Ausleihungen ist ein Betrag von € 5.221.599,00 (Vorjahr: T€ 5.272) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Finanzierungen, den laufenden Verrechnungsverkehr, die Verrechnung von Konzern- und Steuerumlagen sowie Ergebnisübernahmen.

Im Posten „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“ sind Erträge in Höhe von € 210.546,30 (Vorjahr: T€ 286) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen im Wesentlichen eine Abgrenzung für Sponsoring in Höhe von € 9.875.000,00 (Vorjahr: T€ 10.000).

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

31.12.2024

31.12.2023

€

T€

Sachanlagen

3.333,00

2

Offene Siebentel aus Beteiligungsabschreibungen

38.775.239,00

35.013

Rückstellungen

10.286.000,00

6.516

Verbindlichkeiten

0,00

108

Betrag Gesamtdifferenzen

49.064.572,00

41.639

Daraus resultierende latente Steuern per 31.12. (23 % / Vorjahr: 23%)

11.284.852,00

9.577

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

2024

2023

€

T€

Stand am 1.1.

9.577.033,00

12.343

Erfolgswirksame Veränderung

1.707.819,00

-2.766

Stand am 31.12.

11.284.852,00

9.577

Eigenkapital

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum 31.12.2024 € 118.221.982,00 und ist in 118.221.979 auf Inhaber lautende Stückaktien und drei Namensaktien geteilt.

In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 wurde eine Reihe von Kapitalmaßnahmen beschlossen, um den Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO "Rasperia Trading Limited" von 27,8 % auf unter 25 % zu reduzieren.Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar.

Die diesbezüglichen Kapitalmaßnahmen sind - zusammengefasst - nachfolgend dargestellt:

Kapitalerhöhung (Kapitalberichtigung) aus Gesellschaftsmitteln

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 102.600.000,00 um € 1.900.000.000,00 auf € 2.002.600.000,00 aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht.

Ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der Einstellung in die nicht gebundenen Kapitalrücklagen

Das Grundkapital der Gesellschaft nach der Kapitalberichtigung in Höhe von € 2.002.600.000,00 wurde um € 996.620.004,30 auf € 1.005.979.995,70 zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen der Gesellschaft herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zur Einstellung in nicht gebundene Rücklagen“).

Ordentliche Kapitalherabsetzung mit der Wahlmöglichkeit einer Zeichnung von neuen Aktien mittels Sacheinlage der Ausschüttungsforderung

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 1.005.979.995,70 um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung des Herabsetzungsbetrags an die Aktionär:innen der Gesellschaft auf € 102.600.000,00 herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung“). Der aus der Kapitalherabsetzung entstehende Ausschüttungsanspruch in Höhe von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Stückaktie (der „Ausschüttungsanspruch“) konnte in bar oder nach Wahl jedes Aktionärs und jeder Aktionärin in neuen Aktien der Gesellschaft, die im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgegeben wurden, geleistet werden.

Ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu € 24.955.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.955.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 (nachfolgend „Neue Aktien“), gegen Sacheinlagen aufzubringen durch Verzicht auf Ausschüttungsansprüche erhöht.

Den Aktionär:innen wurde das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis wurde mit 1 : 4 (1 Neue Aktie für 4 bestehende Aktien) („Bezugsverhältnis“) und der Bezugspreis je Neuer Aktie mit € 36,20 („Bezugspreis“) festgesetzt. Die für den Bezug je einer Neuen Aktie aufzubringende Sacheinlage umfasst folglich 4 Ausschüttungsansprüche im Nominalbetrag von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie.

Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ wird vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Aufgrund der EU-Sanktionen gegen Herrn Deripaska sind die Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ an der STRABAG SE und alle mit diesen Aktien verbundenen Rechte einschließlich Stimmrechte und Dividendenansprüche eingefroren. Daher stand MKAO „Rasperia Trading Limited“ kein Bezugsangebot für Neue Aktien in Bezug auf ihre 28.500.001 Stück Stammaktien zu.

Die Bezugsfrist für die Wahl der Aktienvariante endete am 29.9.2023. Wie bereits vorab vertraglich zugesichert, wählten die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen – die Aktienvariante. Darüber hinaus entschieden sich auch 26,4 % der Streubesitzaktionär:innen der STRABAG SE für den Erhalt Neuer Aktien. Somit haben 87,6 % des bezugsberechtigten Aktienbestands die Aktienvariante gewählt. Das entspricht einem Anteil von 60,9 % am Grundkapital der Gesellschaft.

Im Jahresabschluss zum 31.12.2023 war daher lediglich der auf die Ausschüttungsvariante entfallende Kapitalherabsetzungsbetrag in Höhe von € 337.864.220,15 als Eigenkapitalminderung und im Posten "sonstige Verbindlichkeiten"  erfasst.

Im Zuge der ordentlichen Sachkapitalerhöhung im März 2024 wurden 15.621.982 Neue Aktien ausgegeben, wodurch das Grundkapital von € 102.600.000,00 um 15,2 % auf € 118.221.982,00 erhöht wurde. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals im Firmenbuch erfolgte am 21.3.2024. Mit diesem Datum kann die Erhöhung des Grundkapitals bilanziell erfasst werden Der Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ konnte damit von 27,8 % auf 24,1 % reduziert werden.

Die Auszahlung der Ausschüttung der Kapitalherabsetzung in Höhe von € 79.939.211,10 an den Streubesitz, die sich gegen die Aktienvariante entschieden hatten, wurde am 3.12.2024 abgeschlossen.

Der auf die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ entfallende Betrag in Höhe von € 257.925.009,05 ist aufgrund der sanktionsrechtlichen Bestimmungen eingefroren und ist daher weiterhin unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Sämtliche in der Hauptversammlung am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalmaßnahmen sind mittlerweile rechtswirksam. MKAO „Rasperia Trading Limited“ (Rasperia) hatte gegen die beschlossenen Kapitalmaßnahmen ein Anfechtungsverfahren eingebracht. Nachdem das OLG Graz bereits die Berufung abgewiesen hatte, hat Rasperia den Obersten Gerichtshof schlussendlich nicht mehr angerufen. Damit ist das Anfechtungsverfahren rechtskräftig beendet.

In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 14.6.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 1

Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital um bis zu € 59.110.991,00 durch Ausgabe von bis zu 59.110.991 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen auch in mehreren Tranchen zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionär:innen zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Auf die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien darf rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als € 11.822.198,00, das entspricht rund 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft, entfallen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15.6.2012 bestehenden und nicht ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) zur Ausgabe von Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 7

Die zur Ausgabe von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 15.6.2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG beschlossene bedingte Kapitalerhöhung um bis zu € 50.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 Stück neuen Aktien der Gesellschaft wird aufgehoben.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

b) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und

c) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu beschließen

(1) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot als auch auf andere Art zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von € 1,00 (= rechnerischer Anteil einer Aktie am Grundkapital) und einem höchsten Gegenwert je Aktie von höchstens € 43,00 zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen darf. Einen Erwerb kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden.

(2) Der Vorstand wird ermächtigt, bei einem Rückerwerb von auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gemäß Beschlusspunkt 1. auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, auszuschließen (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Ein Erwerb unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

(3) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen.

(4) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu wählen, auch einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar.

Pflichtangebot der Kernaktionäre

Am 18.8.2022 haben die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und UNIQA Österreich Versicherungen AG der STRABAG SE mitgeteilt, als Bieter ein öffentliches (antizipatorisches) Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden, auf Inhaber lautende Stückaktien der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1), die sich nicht im Eigentum der Bieter oder mit den Bietern gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern befinden, zum Angebotspreis von € 38,94 pro STRABAG-Aktie zu erstatten.

Das Angebot sollte auch zur Aufhebung der damals bestehenden Stimmrechtsbeschränkung der Bieter (und der gemeinsam mit ihnen vorgehenden Rechtsträger) auf insgesamt 26 % erfolgen, welche durch eine passive Kontrollerlangung wegen der europarechtlichen Sanktionsbeschränkungen von MKAO „Rasperia Trading Limited“ entstanden ist.

Vereinbarung zum Erwerb eigener Aktien durch STRABAG SE

STRABAG SE hat mit den Bietern des Pflichtangebots vereinbart, von den in das Angebot eingelieferten Aktien bis zu 10.260.000 Stück, das entspricht bis zu 10 % des Grundkapitals, zum selben Preis wie der Angebotspreis (€ 38,94) als eigene Aktien zu erwerben. Die Bieter erwerben diese Aktien im Zuge des Angebots treuhändig für STRABAG SE.

Grundlage dieser Vereinbarung ist der am 24.6.2022 gefasste Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien.

Mit Aktienkaufvertrag vom 9.2.2023 hat STRABAG SE tatsächlich 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,7 % am Grundkapital) zum Preis von insgesamt € 108.214.493,64 aufgrund dieser Vereinbarung erworben.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen bestehen für Tantiemen in Höhe von € 9.186.695,00 (Vorjahr: T€ 7.289), Beteiligungsrisiken in Höhe von € 10.286.000,00 (Vorjahr: T€ 6.516) sowie für Schadens- und Streitfälle in Höhe von € 1.665.508,00 (Vorjahr: T€ 443).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Cash-Clearing, den laufenden Verrechnungsverkehr sowie die Verrechnung aus Steuerumlagen.

Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von € 831.796,93 (Vorjahr: T€ 1.361) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter mit eingefrorenen Aktionärsrechten

Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ ("Rasperia") wurde jedenfalls bis 22.3.2024 vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Seit 8.4.2022 lag durch die EU-Sanktionierung des Herrn Deripaska kein maßgeblicher Einfluss mehr vor, so dass Rasperia kein nahestehendes Unternehmen mehr darstellt. Der Anteil von Rasperia beträgt aktuell 24,1 %.

Der Vorstand der STRABAG SE wurde am 19.12.2023 mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG von Iliadis Joint Stock Company („Iliadis JSC“), einer russischen Aktiengesellschaft, und Oleg Deripaska informiert, dass die Iliadis JSC am 14.12.2023 einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an Rasperia abgeschlossen habe, der allerdings noch nicht durchgeführt sei.

Am 26.3.2024 wurde die Gesellschaft mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130ff BörseG davon informiert, dass die im Dezember 2023 angekündigte Transaktion in Russland vollzogen wurde und Rasperia an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wird Rasperia mit ihrer Beteiligung von 24,1 % an STRABAG SE nunmehr von Iliadis JSC kontrolliert, während Herr Deripaska seine bisherige (indirekte) Kontrolle aufgegeben habe.

Rasperia (und Iliadis JSC) wurde(n) im Mai 2024 auf die Sanktionsliste des U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) und mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union zudem auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Der 24,1 %-Anteil der Rasperia an der STRABAG SE ist weiterhin eingefroren.

In der Hauptversammlung vom 14.6.2024 wurde eine Dividende in Höhe von € 2,20 je Aktie beschlossen. Da die Dividendenansprüche aus den von Rasperia erhaltenen Aktien aufgrund der verhängten Sanktionen eingefroren sind, wurde die auf Rasperia entfallende Dividende (abzüglich der Kapitalertragsteuer) in Höhe von T€ 45.458 wie im Vorjahr nicht ausbezahlt. Zum 31.12.2024 sind daher nicht ausbezahlte Dividendenansprüche in Höhe von T€ 128.108 (31.12.2023: T€ 82.650) im Posten "sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

Der aus der Kapitalherabsetzung auf Rasperia entfallende Ausschüttungsanspruch in Höhe von T€ 257.925 ist im Posten „sonstige Verbindlichkeiten“ erfasst und wird aufgrund der bestehenden Sanktionen ebenfalls weiterhin einbehalten.

In enger Koordination der STRABAG SE haben im Oktober 2024 die österreichischen Kernaktionäre eine Klage gegen Rasperia hinsichtlich der im Syndikatsvertrag aus 2007 festgeschriebenen Vorkaufsrechte vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht. Das Gericht soll nun insbesondere folgende Fragen klären:

2007 schlossen die österreichischen Kernaktionäre sowie Rasperia einen Syndikatsvertrag, der u.a. die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Koordination von Abstimmungsergebnissen auf der Hauptversammlung vorsah. Weiters wurden im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) bei einer Aktionärin den anderen Syndikatspartnern Vorkaufsrechte eingeräumt. Das im Syndikatsvertrag definierte Schiedsgericht in Amsterdam soll nun klären, dass das Vorkaufsrecht nach dem Ende des Vertrags per 31.12.2022 noch Gültigkeit besitzt. Des Weiteren soll das Gericht feststellen, dass durch den Verkauf der Anteile an der Rasperia an die Iliadis JSC ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass Rasperia daher verpflichtet wäre, ihre STRABAG-Aktien den Kernaktionären anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen.

Gemäß Beteiligungsmeldung vom 26.3.2024 hat Oleg Deripaska seine Kontrolle an Rasperia aufgegeben, sprich, es hat, nach Auffassung der Gesellschaft und wohl auch der von Rasperia und Oleg Deripaska selbst, ein Kontrollwechsel stattgefunden. Mit einem Urteil des Schiedsgerichts rechnet STRABAG im Jahr 2026.

Vor einem Vollzug eines solchen Urteils sind noch zahlreiche weitere Fragen zu klären. Es muss insbesondere mit den relevanten nationalen und internationalen Behörden geklärt werden, ob und wie das Vorkaufsrecht sanktionskonform umgesetzt werden kann. STRABAG sieht sich hier in einer aktiven Rolle und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dieses wichtige Ziel für unsere Gesellschaft und letztlich alle Aktionär:innen zu erreichen.

STRABAG SE hat am 16. Dezember 2024 Beteiligungsmeldungen von Iliadis JSC und MKAO Valtoura Holdings Limited (Valtoura) erhalten und veröffentlicht. Demnach wurde die STRABAG Aktionärin Rasperia von Iliadis JSC an ihre vormalige Muttergesellschaft Valtoura rückübertragen. Der erneute Eigentümerwechsel hat nach Einschätzung von STRABAG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die STRABAG SE, da Rasperia selbst sowohl durch die EU als auch die USA mit Sanktionen belegt ist und die von Rasperia gehaltenen STRABAG Aktien daher jedenfalls eingefroren bleiben.

Haftungsverhältnisse

31.12.2024

31.12.2023

€

T€

Bürgschaften/Garantien

53.898.048,15

127.499

Haftungen aus Cash-Clearing

1.730.438.835,30

1.466.448

Gesamt

1.784.336.883,45

1.593.947

davon gegenüber verbundenen Unternehmen

1.752.929.242,81

1.529.369

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 eine unwiderrufliche, unbedingte, unbeschränkte und unbefristete Garantieerklärung zur Absicherung etwaiger Zahlungsverpflichtungen der Cash-Clearing Teilnehmer gegenüber der STRABAG BRVZ GmbH, Spittal an der Drau, abgegeben. Der Stand der Verpflichtungen der Cash-Clearing Teilnehmer gegenüber der STRABAG BRVZ GmbH zum 31.12.2024 beträgt € 556.521.088,86 (VJ: T€ 491.638).

Zusätzlich hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 eine harte, unbefristete Patronatserklärung zur Abdeckung sämtlicher Verpflichtungen der STRABAG BRVZ GmbH, Spittal an der Drau, gegenüber den Teilnehmern aus dem Cash-Clearing abgegeben. Die Verpflichtungen der STRABAG BRVZ GmbH aus dem Cash-Clearing zum 31.12.2024 betragen € 1.173.917.746,44 (VJ: T€ 974.810).

Darüber hinaus bestehen Patronatserklärungen für einzelne Bauprojekte sowie Erfüllungsgarantien und -bürgschaften im Ausmaß von € 1.032.597.893,90 (Vorjahr: T€ 1.074.203).

Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen besteht auf Grund von langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen für das Geschäftsjahr 2025 eine Verpflichtung von € 8.893.460,40 (Vorjahr: T€ 8.754). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die nächsten fünf Jahre beträgt € 44.467.302,00 (Vorjahr: T€ 43.769).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2024

2023

€

T€

Inland

39.772.613,62

41.364

Ausland

47.406.380,79

46.916

Gesamt

87.178.994,41

88.280

Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen die Verrechnung der Konzernumlage sowie die Weiterverrechnung von Haftungsprovisionen, Versicherungs- und Mietkosten und werden im In- und Ausland erzielt.

Personalaufwand

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 5 Angestellte (Vorjahr: 5 Angestellte).

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2024 T€ 9.953 (Vorjahr: T€ 9.953). 

Die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrafen mit T€ 127 (Vorjahr: T€ 166) die Mitglieder des Vorstands.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Geschäftsjahr 2024 € 238.027,00 (Vorjahr: T€ 240).

Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Haftungsprovisionen, Rechts- und Beratungsaufwendungen, Reise- und Werbeaufwendungen, Versicherungsaufwendungen sowie sonstige allgemeine Verwaltungskosten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Auf Basis der von der OECD entwickelten Regelungen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde am 22.12.2022 die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Die Umsetzung in lokales Recht ist in Österreich mit dem Mindestbesteuerungsgesetz erfolgt, das erstmals für das Geschäftsjahr 2024 anwendbar ist. STRABAG SE ist daher verpflichtet für ihre Tochterunternehmen in Jurisdiktionen, in denen der nach Pillar II ermittelte effektive Steuersatz kleiner als 15 % ist, eine Ergänzungssteuer abzuführen, insoweit nicht in den betroffenen Jurisdiktion selbst eine Ergänzungssteuer erhoben wird.

Der STRABAG SE-Konzern ist mit Ungarn, Bulgarien, Montenegro, Bosnien und den Vereinigten Arabischen Emiraten in Ländern mit einem Nominalsteuersatz von unter 15 % tätig. Mit Ausnahme von Montenegro und Bosnien haben diese Länder eine lokale Ergänzungssteuer eingeführt, woraus sich nur geringfügige Ergänzungssteuerbeträge ergeben haben, die in den lokalen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden. Der Großteil des operativen Geschäfts wird aber in Ländern mit höheren Steuersätzen (insbesondere Deutschland und Österreich) erbracht. Aufgrund einer vorläufigen Analyse der Steueraufwendungen und Ergebnisse der Konzerngesellschaften war für das Geschäftsjahr 2024 keine Rückstellung für Steueraufwendungen aus der Pillar II-Regelungen im Jahresabschluss zu erfassen.

V. Ergänzende Angaben

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 17.1.2025 ist der Vorstandsvorsitzende der STRABAG SE, Klemens Haselsteiner, plötzlich und unerwartet verstorben.

Am 27.1.2025 hat der Vorstand der STRABAG SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats Herrn Dr. Hans Peter Haselsteiner eine Generalvollmacht der STRABAG SE erteilt. Dr. Hans Peter Haselsteiner wird im Auftrag des Vorstands und in Abstimmung mit den Syndikatspartnern das Unternehmen dabei unterstützen, den Transformationsprozess fortzusetzen und dem Nachfolger seine Erfahrung zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand wird den mit „Work On Progress“ eingeleiteten, umfassenden Transformationsprozess des Unternehmens im Sinne von Klemens Haselsteiner fortsetzen.

Am 19.2.2025 hat der Aufsichtsrat der STRABAG SE Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden ernannt.

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende in Höhe von € 2,50 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2024 auszuschütten.

Sonstige Angaben

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in einer gesonderten Aufstellung angegeben (vergleiche Anlage 3 zum Anhang).

Mit der STRABAG BRVZ GmbH, Spittal an der Drau, wurde eine Vereinbarung zur Übernahme der Finanz- und Bilanzbuchhaltung, Betriebs- und Kostenrechnung, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Finanzdisposition sowie der Versicherungs- und Liegenschaftsverwaltung getroffen.

Die Gesellschaft ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs 8 KStG 1988. Ein steuerlicher Ausgleich (positive als auch negative Umlagen) zwischen den Gruppenmitgliedern und der Gesellschaft ist in Form von Steuerumlageverträgen geregelt.

In der Steuerumlagenvereinbarung ist festgelegt, dass die Gruppenmitglieder bei positiven Jahresergebnissen Steuerumlagen an den Gruppenträger abführen. Haben die Gruppenmitglieder negative Jahresergebnisse, erhalten sie eine negative Steuerumlage vom Gruppenträger. Die Abrechnungen der Steuerbelastungen oder Steuerentlastungen, die sich aus dem Einkommen der Gruppenmitglieder ergeben, erfolgen jährlich und bei einer Änderung der steuerlichen Ergebnisse.

Zugunsten der Mineral Abbau GmbH, Spittal an der Drau, besteht eine Verlustabdeckungszusage, welche unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden kann.

Zugunsten der STRABAG AG, Köln, besteht eine freiwillige Verlustübernahmeverpflichtung entsprechend § 302 dAktG für das Geschäftsjahr 2025.

STRABAG SE hat gemeinsam mit der PORR AG über eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft einen Abtretungsvertrag für Teile der VAMED-Gruppe unterzeichnet. Gegenstand des Erwerbs sind die VAMED-KMB Krankenhausmanagement und Betriebsführungsges.m.b.H. (VKMB) und die VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH (VSG) mit den Geschäftsbereichen der AKH Wien technische Betriebsführung samt den Bauprojekten des AKH Wien, das österreichische Projektentwicklungsgeschäft sowie die Thermenbeteiligungen in Österreich. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben unter anderem der zuständigen Wettbewerbsbehörden, die bis zum 31.12.2024 noch keine Genehmigung erteilt haben. Der Kaufpreis für 100 % beträgt rd. € 90 Mio. Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen.

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, betragen in Summe T€ 973 (Vorjahr: T€ 1.025), wovon T€ 199 (Vorjahr: T€ 74) auf die Prüfung des Jahresabschlusses, T€ 564 (Vorjahr: T€ 789) auf andere Bestätigungsleistungen und T€ 210 (Vorjahr:  T€ 162) auf sonstige Leistungen entfallen.

Darüber hinaus wurden T€ 11 (Vorjahr:  T€ 11) für sonstige Leistungen an Tochtergesellschaften verrechnet.

Die Vorjahresangaben beziehen sich auf die Abschlussprüferin KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz.

Villach, am 4.4.2025

Der Vorstand

image

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill

Vorsitzender des Vorstands
Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT

image

Mag. Christian Harder

Finanzvorstand
Zentralbereich BRVZ

image

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Mitglied des Vorstands                  Segment Nord + West

image

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Mitglied des Vorstands                  Segment International + Sondersparten

image

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Mitglied des Vorstands
Segment Süd + Ost

Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel
Anlage 2 zum Anhang: Beteiligungsliste
Anlage 3 zum Anhang: Organe der Gesellschaft

Anlagenspiegel zum 31.12.2024

Anschaffungs- und Herstellungskosten

€

Stand am 1.1.2024

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

Stand am 31.12.2024

I. Sachanlagen:

1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.323.567,39

149.948,40

0,00

119.808,20

1.353.707,59

2. geleistete Anzahlungen

0,00

25.452,80

0,00

0,00

25.452,80

1.323.567,39

175.401,20

0,00

119.808,20

1.379.160,39

II. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

2.785.651.810,03

4.207.298,00

0,00

1.839.095,62

2.788.020.012,41

2. Beteiligungen

36.217.683,57

5.707.495,28

0,00

6.209.331,40

35.715.847,45

3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht

68.524.884,81

5.340.111,03

0,00

12.100.417,40

61.764.578,44

4. sonstige Ausleihungen

24.975,32

0,00

0,00

0,00

24.975,32

2.890.419.353,73

15.254.904,31

0,00

20.148.844,42

2.885.525.413,62

Gesamt

2.891.742.921,12

15.430.305,51

0,00

20.268.652,62

2.886.904.574,01

Kumulierte Abschreibungen

Nettobuchwerte

Stand am 1.1.2024

Zugänge

Zuschrei- bungen

Umbuch- ungen

Abgänge

Stand am 31.12.2024

Buchwert 31.12.2024

Buchwert 31.12.2023

I.

296.010,57

40.102,20

0,00

0,00

119.808,20

216.304,57

1.137.403,02

1.027.556,82

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

25.452,80

0,00

296.010,57

40.102,20

0,00

0,00

119.808,20

216.304,57

1.162.855,82

1.027.556,82

II.

1.

205.688.023,68

5.080.768,00

680.000,00

0,00

0,00

210.088.791,68

2.577.931.220,73

2.579.963.786,35

2.

11.951.009,00

2.746.884,75

0,00

0,00

3.000.000,00

11.697.893,75

24.017.953,70

24.266.674,57

3.

0,00

2.900.000,00

0,00

0,00

0,00

2.900.000,00

58.864.578,44

68.524.884,81

4.

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24.975,32

24.975,32

217.639.032,68

10.727.652,75

680.000,00

0,00

3.000.000,00

224.686.685,43

2.660.838.728,19

2.672.780.321,05

217.935.043,25

10.767.754,95

680.000,00

0,00

3.119.808,20

224.902.990,00

2.662.001.584,01

2.673.807.877,87

Beteiligungsliste

Die Gesellschaft hält bei folgenden Unternehmen mindestens 20,00 % Anteilsbesitz:

Name und Sitz:

Kapitalanteil %

Eigenkapital/ negatives Eigenkapital1 T€

Ergebnis2 T€

Anteile an verbundenen Unternehmen:

„A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH“, Spittal an der Drau

100,00

17.444

8.776

„SBS Strabag Bau Holding Service GmbH“, Spittal an der Drau

100,00

289.606

12.020

„Strabag“ d.o.o. Podgorica, Podgorica

100,00

7.150

603

Asphalt & Beton GmbH, Spittal an der Drau

100,00

6.921

-1.742

Bau Holding Beteiligungs GmbH, Spittal an der Drau

65,00

1.644.733

127.495

BHG Sp. z o.o., Pruszkow

100,00

2.792

850

CML CHILE SPA, Vitacura

100,00

1603

1523

CML Construction Services AB, Stockholm

100,00

4

0

CML Construction Services, Antwerpen

100,00

74

15

CML Construction Services A/S, Trige

100,00

84

4

CML Construction Services d.o.o. Beograd, Belgrad

100,00

219

30

CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o., Ljubljana

100,00

-9

-16

CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o., Zagreb

100,00

286

70

CML Construstion Services EOOD, Sofia

100,00

2

6

CML Construction Services GmbH, Köln

100,00

597

527

CML Construction Services GmbH, Schlieren

100,00

192

13

CML Construction Services GmbH, Wien

100,00

330

21

CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED, London

100,00

-16

5

CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED, Mississauga

100,00

123

123

CML CONSTRUCTION SERVICES Sp. z o.o., Pruszkow

100,00

1.023

244

CML CONSTRUCTION SERVICE S.R.L., Bologna

100,00

83

29

CML CONSTRUCTION SERVICES s. r. o., Bratislava

100,00

238

36

CML CONSTRUCTION SERVICES s.r.o., Prag

100,00

240

50

CML Construction Services Zrt., Budapest

100,00

334

17

DC1 Immo GmbH, Wien

100,00

6.020

711

DRP, d.o.o., Ljubljana

100,00

-8.432

-1

ERRICHTUNGSGESELLSCHAFT STRABAG SLOVENSKO s.r.o., Bratislava-Ruzinov

100,00

24.397

303

Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH, Wien

51,00

109

-28

KMG - KLIPLEV MOTORWAY GROUP A/S, Aarhus

100,00

1.509

253

Mazowieckie Asfalty Sp. z o.o., Pruszkow

100,00

-443

-43

Mineral Abbau GmbH, Spittal an der Drau

100,00

15.827

3.944

OOO „CML“, Moskau

100,00

311

329

PRZEDSIEBIORSTWO ROBOT DROGOWYCH SPOLKA Z OGRANICZONA ODPOWI W LIKWIDACJI, Choszczno

100,00

4

4

SAT REABILITARE RECICLARE SRL, Cluj-Napoca

100,00

4.488

2.145

SAT SANIRANJE cesta d.o.o., Zagreb

100,00

737

329

SAT SLOVENSKO s.r.o., Bratislava

100,00

1.981

96

SF Bau vier GmbH, Wien

100,00

10.900

-5.715

STRABAG AG, Schlieren

100,00

-29.904

-6.760

STRABAG AG, Köln

100,00

1.402.151

401.733

STRABAG Infrastruktur Development, Moskau

100,00

41

59

STRABAG Oy, Helsinki

100,00

1.038

893

STRABAG Real Estate GmbH, Köln

28,40

173.725

13

Strabag RS d.o.o., Banja Luka

100,00

-843

-24

SAT SLOVENSKO s.r.o. (vormals: BITUNOVA spol. s r.o.), Bratislava

100,00

1.615

239

TECH GATE VIENNA Wissenschafts- und Technologiepark GmbH, Wien

94,00

6.810

2.333

TPA GmbH, Köln

100,00

4.659

912

Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH, Wien

51,00

-7.465

49

1gemäß § 224 Abs 3 UGB

2Jahresüberschuss/-fehlbetrag

3Jahresabschluss zum 31.12.2023

4keine Angabe gemäß § 242 Abs 2 UGB

Name und Sitz:

Kapitalanteil %

Eigenkapital/ negatives Eigenkapital1 T€

Ergebnis2 T€

Beteiligungen:

A-Lanes A15 Holding B.V., Nieuwegein

24,00

4

4

EPM PSO GmbH & Co KG, Spittal an der Drau

20,00

4

4

GDK Flight Management GmbH, Spittal an der Drau

20,00

4

4

Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation GmbH, Spittal an der Drau

30,00

4

4

Prottelith Produktionsgesellschaft mbH, Liebenfels

24,00

4

4

Sappho dreiundneunzigste Holding GmbH, Wien

40,00

4

4

SHKK-Rehabilitations GmbH, Baden

50,00

4

4

SOCIETATEA COMPANIILOR HOTELIERE GRAND SRL, Bukarest

35,31

4

4

SRK Kliniken Beteiligungs GmbH, Baden

25,00

4

4

Straktor Bau Aktien Gesellschaft, Kifisia

50,00

4

4

Syrena Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Spittal an der Drau

50,00

4

4

1gemäß § 224 Abs 3 UGB

2Jahresüberschuss/-fehlbetrag

3Jahresabschluss zum 31.12.2023

4keine Angabe gemäß § 242 Abs 2 UGB

Organe der Gesellschaft

Vorstand:

Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender des Vorstands bis 17.1.2025)

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender des Vorstands seit 19.2.2025)

Mag. Christian Harder

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Aufsichtsrat:

Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende seit 1.1.2024)

Mag. Erwin Hameseder (Stellvertreter der Vorsitzenden)

Dr. Andreas Brandstetter

Dr. Valerie Hackl (seit 25.1.2024)

Mag. Gabriele Schallegger

Dipl.-Ing. Andreas Batke (Betriebsratsmitglied)

Magdolna P. Gyulainé (Betriebsratsmitglied)

Georg Hinterschuster (Betriebsratsmitglied)

Wolfgang Kreis (Betriebsratsmitglied) (bis 31.7.2024)

Karl Gerdes (Betriebsratsmitglied) (seit 1.8.2024)

Wichtige Ereignisse

CDP-Rating von STRABAG auf Note „B“ angehoben

Februar 2024 | STRABAG SE

image

Die weltweit tätige Non-Profit-Organisation CDP hat STRABAG SE für ihre Nachhaltigkeitsinitiativen im Bereich „Climate Change“ erstmals mit der Ratingnote „B“ bewertet. Diese Einstufung entspricht bei CDP dem sogenannten Management Level. Die branchenunabhängige Bewertung unterstreicht die Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens im Bereich „Umwelt“. STRABAG hat sich in der energie- und ressourcenintensiven Baubranche das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 entlang der gesamten Wertschöpfungskette klimaneutral zu sein. Nachhaltigkeit ist in der Konzernstrategie 2030 fest verankert.

STRABAG erhält Zuschlag für Schnellbahnlinie in Toronto

Februar 2024 | Segment International + Sondersparten

image
STRABAG baut ihre Tunnelbau-Expertise auf dem kanadischen Markt aus
© STRABAG

Die kanadische STRABAG-Tochter erhielt den Zuschlag für die Planung und den Bau des östlichen unterirdischen Abschnitts der Eglinton Crosstown West Extension in Toronto. Der Auftrag umfasst die Erweiterung der Schnellbahnlinie um 9,2 Kilometer und den Bau von sieben Haltestellen. Mit diesem Projekt wird eine durchgehende Verbindung geschaffen, die vom Ostende Torontos durch das Stadtzentrum nach Westen in die Nachbargemeinde Mississauga führt. Der Auftrag im Wert von rund € 175 Mio. wird im Rahmen eines Design-Build-Finanzierungsmodells ausgeführt.

ZÜBLIN errichtet Neubau der Schleuse Kriegenbrunn in Bayern

März 2024 | Segment Nord + West

image
Schleusenneubau bei laufendem Schifffahrtsbetrieb
© ARGE Schleuse Kriegenbrunn

Die STRABAG-Tochter ZÜBLIN setzt im Auftrag des Wasserstraßen-Neubauamts Aschaffenburg den Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn im Auftragswert von rund € 450 Mio. um. Die neue Schleuse wird bei laufendem Schifffahrtsbetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zur alten Bestandsschleuse errichtet. Der Gesamtauftrag umfasst neben umfangreichen Spezialtiefbau- und Ingenieurbauleistungen auch die Herstellung des Stahlwasserbaus sowie der Betriebstechnik. Die Arbeiten der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Ed. Züblin AG, Züblin Spezialtiefbau GmbH und Bauer Spezialtiefbau GmbH, sollen bis zum Frühjahr 2032 abgeschlossen sein.

STRABAG setzt auf nachhaltige Baustoffe

April 2024 | STRABAG SE

image
Zukunftsbaustoff klimafreundliche Dämmstoffe
© Synthesa-Gruppe

Mit dem Zukauf der Naporo Klima Dämmstoff GmbH von der Firmengruppe Synthesa erweitert STRABAG ihr Produktportfolio um nachhaltige Baustoffe wie Dämmplatten aus Hanf, Flachs und PET-Fasern. Gemeinsam mit Naporo will STRABAG strategisch die Potenziale ausschöpfen, die sich im Bereich nachhaltiger Baustoffe entfalten und so einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität 2040 gehen.

STRABAG bündelt ihre Kompetenzen in TGA und Facility Management

Februar – Mai 2024 | STRABAG SE

image
Kompetenz in Technischer Gebäudeausrüstung erweitert
© STRABAG

Die Kompetenzen des STRABAG-Konzerns im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) werden innerhalb der STRABAG Property and Facility Services (PFS) gebündelt. Dadurch positioniert sich STRABAG als Komplettanbieterin für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden und für klimaneutrale Neubauten – von Beratung, Planung und Ausführung bis hin zum Betrieb über den gesamten Gebäudezyklus. Dabei werden zentrale Bereiche wie Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär (HKLS), Elektrotechnik (ELT), Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) und Energiemanagement (EM) abgedeckt.

Um diese strategische Position zu stärken und das Wachstum weiter voranzutreiben, strebt STRABAG den Ausbau ihrer Eigenleistung in diesen Bereichen an. Die Akquisition der Triburuzek-Gruppe in Österreich und von Climtech in Deutschland stellen wichtige Meilensteine dar. Mit der Übernahme des Multitechnik-Anbieters ELCO gelang darüber hinaus der erfolgreiche Markteintritt in Luxemburg. Durch diese Akquisitionen wurden insgesamt rund 620 Mitarbeiter:innen in die STRABAG-Gruppe integriert. Außerdem unterzeichnete STRABAG im Mai gemeinsam mit PORR einen Kaufvertrag über Teile der VAMED-Gruppe mit einem Gesamtkaufpreis von € 90 Mio. Im Kern handelt es sich um die technische Betriebsführung des AKH Wien (Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien). Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen.

STRABAG erhält Auftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik im slowakischen Banská Bystrica

Juni 2024 | Segment Süd + Ost

image
Energieeffiziente Architektur des Universitätskrankenhauses
© F.D. Roosevelt University Hospital

STRABAG realisiert über ihre slowakische Tochter als Generalunternehmen den Um- und Ausbau des F.D. Roosevelt Universitätskrankenhauses in der slowakischen Stadt Banská Bystrica. Das von der EU geförderte Bauprojekt ist eine der bedeutendsten Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur des Landes der letzten Jahrzehnte. Die Arbeiten im Auftragsvolumen von € 297 Mio. umfassen den Abriss veralteter Bestandsgebäude und die anschließende räumliche Neustrukturierung des Areals mit modernen Neubauten, Außenanlagen und Grünflächen. Die Projektverantwortlichen streben für den Gebäudekomplex eine BREEAM-Zertifizierung an. Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2029 geplant.

STRABAG baut neue Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag

Juni 2024 | Segment Süd + Ost

image
Bautechnologie in Verbindung mit Nachhaltigkeit und Ökologie
© Česká spořitelna

STRABAG realisiert federführend in einem Konsortium den Bau der neuen Zentrale der größten Geschäftsbank in Tschechien, der Česká spořitelna. Der Auftrag umfasst die Errichtung von vier Gebäuden mit einer Nutzfläche von insgesamt 75.000 Quadratmetern sowie einer Passage mit Geschäften, Cafés und einem multifunktionalen Auditorium. Nach Fertigstellung sollen die vier Gebäude die höchste Zertifizierung nach BREEAM Outstanding und WELL Platinum erhalten, gleichzeitig erfüllt das Projekt die Anforderungen der EU-Taxonomie. Der Betrieb des Gebäudekomplexes erfolgt dank Wärmepumpen und Photovoltaik energieneutral. Zudem kommt beim Bau CO2-reduzierter Beton zum Einsatz, wodurch mindestens 25 % der CO2-Emissionen gegenüber Standardbeton eingespart werden können.

Progress Becomes Reality: STRABAG treibt Innovationsprojekte voran

September – November 2024 | STRABAG SE

image
Die TU Wien und STRABAG bündeln ihre Kräfte in Forschung und Entwicklung
© STRABAG

Im September 2024 unterzeichneten STRABAG und die TU Wien, Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung für Technik und Naturwissenschaften, eine neue fünfjährige Kooperationsvereinbarung. Ziel des Innovationsökosystems Wissenschaft-Wirtschaft ist es, in gemeinsamen interdisziplinären F&E-Projekten innovative Lösungen zu entwickeln, die dem nachhaltigen und digitalen Bauen von morgen dienen. Darüber hinaus gilt das Projekt auch der systematischen Talent- und Nachwuchsförderung.

Unter dem Motto „Progress becomes Reality“ präsentierte STRABAG beim Innovation Day in Köln 50 von rund 250 Innovationsprojekten. Dazu gehören Virtual Reality-Schulungen (VR) für Baustellenpersonal, MOLENO® WOHNEN, ein modulares Bausystem für nachhaltigen und effizienten Wohnungsbau, das Generative Design mit seriellen Bauprozessen kombiniert, sowie der Einsatz emissionsarmer Antriebe wie Brennstoffzellen in Radladern. Zudem wurden die Gewinner:innen des Intrapreneurship-Programms „adASTRA“ ausgezeichnet.

STRABAG bringt die Zukunft auf die Straße

September – Oktober 2024 | STRABAG SE

image
STRABAG testet vollautonomen Asphalteinbau und smarte Absperr-Pylonen
© STRABAG

In Österreich erprobten das STRABAG-Kompetenzzentrum TPA und Partner:innen im EU-weiten Projekt InfraROB erfolgreich neue Automatisierungstechniken: Ein autonomer Fertiger baute Asphalt ein, intelligente Roboter übernahmen Absperrung und Markierung, und Sensoren im Asphalt messen Belastungen für die Wartung. Diese innovativen Lösungen sollen Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Straßenbau und in der Instandhaltung nachhaltig verbessern.

STRABAG und Liebherr testeten zudem im Beisein der damaligen österreichischen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler einen wasserstoffbetriebenen Radlader. Das Pilotprojekt soll den CO2-Ausstoß um bis zu 100 Tonnen jährlich senken. Weitere Projekte umfassen den Ersatz dieselbetriebener Mobilgeräte durch elektrische Förderbänder, die durch das Gewicht der Steine Strom für den Eigenverbrauch erzeugen, sowie den Einsatz autonomer, akkubetriebener Elektromuldenkipper.

S&P hebt Corporate Credit Rating auf BBB+, Ausblick stabil an

September 2024 | STRABAG SE

image

Seit 2015 hielt STRABAG ihr solides S&P-Rating von BBB konstant; nun wurde es um eine Stufe auf BBB+ mit stabilem Ausblick angehoben. Damit positioniert sich STRABAG im Spitzenfeld der europäischen Baukonzerne. Grundlage für diese Entscheidung sind die anhaltend starke Performance, der hohe Auftragsbestand, die starken Marktpositionen in den Kernmärkten sowie das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell mit konsequentem Risikomanagement. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin eine solide Netto-Cash-Position erwartet.

Bauauftrag über € 250 Mio. für neues Wohnquartier in Abu Dhabi geht an STRABAG

Oktober 2024 | Segment International + Sondersparten

image
Auf Yas Island errichtet STRABAG das Quartier „Sea la Vie“
© Nine Yards

STRABAG realisiert das Bauprojekt „Sea La Vie“ auf Yas Island im Auftrag der Nine Yards Real Estate Development durch ihre Tochtergesellschaft Züblin Construction L.L.C. Mit einem Investitionsvolumen von mehr als € 250 Mio. umfasst das Vorhaben vier Wohntürme mit 16 bis 18 Stockwerken, 30 Stadtvillen sowie eine dreigeschossige Tiefgarage mit über 1.000 Stellplätzen. Das Projekt zeichnet sich durch modernes Design und innovative Architektur aus und wird von einer großzügigen, badetauglichen Lagune als zentralem Element ergänzt. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.

STRABAG verpflichtet sich zu wissenschaftsbasierten Klimazielen

Oktober 2024 | STRABAG SE

image
Von STRABAG errichteter PV-Park in Ratten/Österreich
© STRABAG

STRABAG schließt sich der Science Based Targets initiative (SBTi) an. Die globale Initiative ist ein Zusammenschluss mehrerer Nichtregierungsorganisationen (NGO), der sich über 1.000 Unternehmen angeschlossen haben, um wissenschaftlich fundierte Klimaziele festzulegen. Damit bekennt sich STRABAG zur Reduktion ihrer CO2e-Emissionen, um in Einklang mit den Pariser Klimazielen die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. STRABAG hat 24 Monate Zeit, ein sogenanntes „Near-Term Target“ bis 2030 zur Prüfung vorzulegen.

STRABAG expandiert nach Australien

November 2024 | STRABAG SE

image
Georgiou arbeitete zuletzt an der Fitzroy River Bridge in Western Australia
© Georgiou Group

Im Einklang mit der Strategie 2030 setzt STRABAG ihre Expansionspläne im angelsächsischen Raum fort und übernimmt 100 % der Anteile an der australischen Georgiou Group Pty Ltd. Das auf Straßen- und Infrastrukturbau spezialisierte Unternehmen beschäftigt rund 875 Mitarbeiter:innen und erzielt einen Jahresumsatz von AUD 1,3 Mrd. (€ 787 Mio.). Damit stellt die Georgiou Group eine ideale Ergänzung zur STRABAG-Gruppe dar. Das erfahrene Management-Team von Georgiou, das über umfassende Expertise und fundierte Marktkenntnisse in Australien verfügt, bleibt auch nach der Übernahme im Unternehmen tätig. Mit diesem Schritt diversifiziert STRABAG ihr Länderportfolio und wird ihr außereuropäisches Geschäft nahezu verdoppeln. Der finale Kaufvertrag wurde am 30.12.2024 unterzeichnet; die Genehmigung des australischen Foreign Investment Review Board (FIRB) erfolgte am 18.12.2024. Das Closing der Transaktion erfolgte am 21.3.2025.

STRABAG baut ihr Wasserinfrastruktur-Portfolio durch Übernahme der WTE-Gruppe deutlich aus

Dezember 2024 | STRABAG SE

image
Virovitica Kläranlage
© STRABAG

Mit der beabsichtigten Übernahme der WTE-Gruppe, einem führenden Anbieter für kommunales und industrielles Wassermanagement, steigt STRABAG zur Komplettanbieterin für Wasserinfrastruktur auf. Die WTE-Gruppe plant, finanziert, baut und betreibt Projekte in den Bereichen Abwassermanagement, Wasserversorgung, Klärschlammbehandlung und Energierückgewinnung in Europa und dem Nahen Osten. Das von STRABAG zu erwerbende WTE-Geschäft wird voraussichtlich eine Jahresleistung von rund € 300 Mio. erwirtschaften.

Bevölkerungswachstum und Klimawandel erfordern leistungsstarke Wasserver- und Abwasserentsorgungslösungen. Durch die Kombination von innovativen WTE-Lösungen mit der Bau- und Projektexpertise von STRABAG sowie dem bestehenden Geschäftsfeld Wassertechnik begegnet man diesen Herausforderungen. Entsprechend der Strategie 2030 wird die konzernweite Wertschöpfungstiefe in den Bereichen Energie und Wasser damit weiter erhöht. Die Verhandlungen zur Übernahme waren zum Zeitpunkt der Berichtsaufstellung noch nicht abgeschlossen, der Zeitplan zur Übernahme wurde angepasst. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der finalen Einigung mit der aktuellen Eigentümerin EVN sowie behördlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter.

STRABAG unterstützt den Netzausbau für die deutsche Energiewende

Dezember 2024 | Segment Nord + West

image
Tiefbauarbeiten an der Stromkabeltrasse SuedOstLink in Thüringen
© STRABAG AG

Die STRABAG AG hat einen weiteren Großauftrag im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich für den Bau eines 34,5 km langen SuedLink-Trassenabschnitts von Gerstungen bis Breitungen in Thüringen erhalten. Damit summiert sich das akquirierte Auftragsvolumen der STRABAG AG für SuedLink und SuedOstLink im Jahr 2024 auf über € 1,1 Mrd. Die beiden Stromkorridore sind zentrale Infrastrukturprojekte für die Energiewende in Deutschland und transportieren künftig Windenergie aus dem Norden und Osten in den Süden.

STRABAG übernimmt insgesamt rund 205 km Trassenbau für SuedLink und etwa 120 km für SuedOstLink. Die Arbeiten umfassen umfangreiche Tiefbau- und Erdarbeiten im offenen Verfahren sowie den Einsatz geschlossener Bohrtechniken zur Hindernisüberquerung. Die Projekte fördern die Umstellung auf erneuerbare Energien und unterstreichen das Engagement von STRABAG, im Einklang mit der Strategie 2030 verstärkt im Energiesektor zu bauen und einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Länderbericht

STRABAG sieht sich als europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen mit starkem Fokus auf Zentral- und Osteuropa. Um das Länderrisiko noch weiter zu streuen und von Marktchancen zu profitieren, ist STRABAG auch auf anderen Kontinenten tätig. Zum einen hat es im Unternehmen Tradition, der Auftraggeberschaft in neue Märkte zu folgen, zum anderen ermöglicht das bestehende Ländernetzwerk mit etablierten Organisationsstrukturen, die Technologie mit geringem Aufwand zu exportieren und in neuen Regionen einzusetzen.

Weltwirtschaft

Wachstumsvergleich Bauleistung versus BIP Europa

image

Rezessionsrisiko gesunken

Trotz einer straffen und synchronisierten Geldpolitik hat sich die globale Wirtschaft widerstandsfähig gezeigt und eine Rezession vermieden. Der erfolgreiche Rückgang der Inflation ist das Ergebnis einer Kombination aus nachlassenden pandemiebedingten Angebotsengpässen und einer wirkungsvollen Geldpolitik, die dazu beigetragen hat, die Inflationserwartungen zu stabilisieren. Mit der Rückkehr der Inflation auf die Zielwerte eröffnen sich nun Möglichkeiten für geldpolitische Lockerungen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln sollen. Dennoch bleibt die Inflation, insbesondere im Dienstleistungssektor, hoch, und externe Schocks wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine oder der Konflikt im Nahen Osten gefährden die Preisstabilität. Zudem bestehen erhebliche Risiken durch hohe Realzinsen und unzureichende Haushaltsanpassungen in großen Volkswirtschaften wie den USA und China. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels und der sozialen Ungleichheit zu begegnen, sind zudem tiefgreifende Reformen erforderlich. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass Maßnahmen zur Energiewende, hin zu erneuerbaren Energien und weg von fossilen Brennstoffen, unabdingbar sind und entsprechende Investitionen vordringlich umgesetzt werden müssen.

Die Weltbank sieht für 2024 das Wachstum der Weltwirtschaft bei 3,2 % und geht auch für 2025 von einem Plus von 3,3 % aus. Weltweite Maßnahmen gegen die Inflation waren weitgehend erfolgreich, auch wenn der Preisdruck in einigen Ländern anhält. Nach einem Höchststand von 9,4 % im dritten Quartal 2022, wird die Teuerung im Jahr 2024 auf 3,5 % zurückgehen.

Für die EU errechnete die OECD für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 0,7 %, wobei das BIP in Deutschland stagnierte und in Österreich leicht rückläufig war. Das Bruttoinlandsprodukt der 19 Euroconstruct-Länder (EC-19) stieg 2024 um 0,9 %. Dabei variieren die Länderraten nur leicht, sie liegen zwischen -0,6 % und +2,8 %. 2025 wird für den EC-19-Raum ein BIP-Wachstum von 1,5 %, für 2026 von 1,7 % und für 2027 von 1,5 % erwartet.

Alle Wachstumsprognosen sowie Bauvolumina auf Ebene der einzelnen Volkswirtschaften wurden den Berichten von Euroconstruct und EECFA (Eastern European Construction Forecasting Association) vom Winter 2024 entnommen. Die angegebenen Marktanteilsdaten basieren auf den Daten aus dem Geschäftsjahr 2024 sowie auf Schätzungen für das Jahr 2024 von Euroconstruct und EECFA.

Bauwirtschaft

Divergierende Trends im Bausektor

Die Bauwirtschaft in den EC-19-Ländern verzeichnete 2024 einen Rückgang von 2,4 % (2023: -1,3 %). Dieser deutliche Rückgang ist das Ergebnis der kumulierten negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vor allem in Form von Inflation und Erhöhungen der Leitzinsen. Weitere Herausforderungen stellten der Arbeitskräftemangel, strengere regulatorische Anforderungen und ungelöste Budgetfragen auf nationaler Ebene dar. Mit einer schrittweisen Senkung der Leitzinsen, sinkendem Preisdruck und steigenden Reallöhnen wird jedoch eine Erholung erwartet. Zusätzlich sollen öffentliche Fördermaßnahmen, insbesondere für klimarelevante Renovierungen und Sanierungen von Gebäuden, positive Impulse geben.

Sektoral betrachtet zeigte sich der Tiefbau 2024 resilient und entwickelte sich mit einem Plus von 1,1 % am besten. Der sonstige Hochbau ging um 0,9 % leicht zurück und der Wohnbau musste angesichts des Umfelds mit -4,8 % deutliche Einbußen hinnehmen. Am stärksten wuchs die spanische Bauwirtschaft mit einem Plus von 2,0 %, gefolgt von Portugal mit +1,5 % und Irland mit +1,4 %. Die Slowakei bildete mit -6,5 % das Schlusslicht vor Finnland (-5,4 %) und Schweden (-5,3 %). Im Jahr 2025 soll sich das Bauwachstum der 19 Euroconstruct-Länder mit +0,6 % wieder ins Positive drehen. 2026 und 2027 werden Anstiege um 1,8 % respektive 1,7 % erwartet. In den zentral- und osteuropäischen Kernmärkten der STRABAG SE ist die Bauwirtschaft 2024 um 2,6 % gesunken, für 2025 und 2026 werden Anstiege von 1,4 % bzw. 2,3 % prognostiziert.

Bausektoren

Wachstumsvergleich Bausektor Europa

image

Tiefbau resilient, Wohnbau stark rückläufig

Der Wohnbau, in dem nach wie vor nahezu die Hälfte der gesamten europäischen Bauleistung erbracht wird, war 2024 mit einem Volumen von € 1.059,9 Mrd. um 4,8 % rückläufig. In absoluten Zahlen erreichte Deutschland vor Frankreich das höchste Bauvolumen im Wohnbau, gefolgt von Italien und dem Vereinigten Königreich. Ein positives Wachstum erzielten Polen, Spanien und Portugal. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Wohnbau in Finnland und Italien, gefolgt von Schweden und Norwegen. Euroconstruct sagt für 2025 einen leichten Rückgang der Bauleistung in Höhe von 0,8 % voraus. 2026 dreht sich der Trend mit 1,4 % wieder ins Positive, auch für 2027 wird ein Plus von 1,8 % prognostiziert.

Der sonstige Hochbau – sein Anteil am europäischen Bauvolumen liegt bei 30 % – verzeichnete 2024 einen leichten Rückgang von 0,9 %. Deutschland ist der größte Markt für dieses Segment, gefolgt von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien. Die höchsten Zuwächse gab es in Italien und Irland, gefolgt von Portugal und der Schweiz. Am schwächsten entwickelte sich der sonstige Hochbau in Schweden, Polen, Ungarn und Dänemark. Euroconstruct prognostiziert für das Segment für 2025 eine Erholung mit einem Plus von 1,3 %. Für 2026 und 2027 wird ein Plus von 2,1 % bzw. 1,6 % erwartet.

Der Tiefbau, der rund 20 % zur europäischen Bauleistung beiträgt, erwies sich 2024 mit einem Plus von 1,1 % als resilientestes Segment. Die Entwicklung in den einzelnen Staaten verlief sehr unterschiedlich. In absoluten Zahlen lag Deutschland vor Italien, dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Die stärksten Zuwächse gab es in Italien, Belgien, Dänemark und Spanien. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Tiefbau in der Slowakei, Polen, Finnland und Ungarn. 2025 und 2026 soll die Wachstumsrate im europäischen Tiefbau jeweils bei +2,5 % bzw. +2,1 % liegen, für 2027 wird ein Plus von 1,5 % erwartet.

STRABAG erbringt den Großteil ihrer Leistung im Infrastrukturbereich, schwerpunktmäßig im Verkehrswegebau. Mehr als 60 % unserer Kund:innen sind dem öffentlichen Sektor zuzurechnen. Insbesondere die Nachfrage der öffentlichen Hand im Bereich der Infrastruktur wirkt sich stabilisierend aus. Der Anteil des Wohnbaus an der Konzernleistung beläuft sich auf unter 10 %.

Entwicklung in den Kernmärkten der STRABAG SE

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Bauwirtschaft in den acht Kernmärkten der STRABAG SE im abgelaufenen Jahr dar. 2024 entfielen 86 % der Konzernleistung auf diese Länder, deren Entwicklung somit in besonderem Maße für STRABAG von Bedeutung ist.

Deutschland

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Deutschland

49

479,8

0,0

0,5

-2,8

-1,0

Die deutsche Volkswirtschaft stagnierte im Jahr 2024, belastet durch externe Krisen wie den Ukraine-Konflikt, den technologischen Wandel und Konkurrenz aus China. Gleichzeitig wirken sich hohe Energiekosten und strenge Regulierungen negativ aus. Ab 2025 sollen sinkende Zinsen und Kaufkraftgewinne wieder für etwas mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct prognostiziert für 2025 ein Wachstum von +0,5 %, während für 2026 ein Anstieg von 1,5 % und für 2027 ein Zuwachs von 1,0 % erwartet wird.

Die deutsche Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang der Bauleistung um 2,8 %, wobei insbesondere der Wohnungsbau betroffen war. Bauinvestitionen wurden aufgrund des Anstiegs der Baupreise um mehr als 40 % in den letzten vier Jahren zurückgefahren. Dies betraf zum Teil auch den Tiefbau, wo Projekte trotz eines hohen Infrastrukturbedarfs durch die angespannte öffentliche Finanzlage gebremst wurden. Andererseits ergaben sich Chancen im Bereich der Energiewende. Neuwahlen infolge des Bruchs der Ampelkoalition könnten Investitionsentscheidungen weiter verzögern. Euroconstruct prognostiziert für den Zeitraum 2024–2026 einen weiteren Rückgang des Bauvolumens um 4 %, bevor ab 2027 eine Stabilisierung erwartet wird.

Im Wohnbau ging das Bauvolumen 2024 um 4,6 % zurück. Trotz anhaltend hoher Nachfrage verzichteten sowohl private Auftraggeber:innen als auch Wohnbauunternehmen angesichts hoher Zinsen, begrenzter öffentlicher Fördermittel und gestiegener Baukosten auf Neubauprojekte. Der Rückgang wurde durch einen stabileren Renovierungsmarkt abgemildert, der dank thermischer und energetischer Sanierungen lediglich um 1 % schrumpfte. Euroconstruct prognostiziert, dass 2024 mit -4,6 % den vorläufigen Tiefpunkt im Wohnbausektor markiert. Für 2025 und 2026 wird eine moderat rückläufige Entwicklung erwartet, mit Rückgängen von 1,9 % beziehungsweise 1,0 %.

Der sonstige Hochbau, der 2024 um 1,7 % schrumpfte, litt unter der ökonomischen Unsicherheit und der teilweisen Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie der öffentlichen Hand, vor allem der Gemeinden. Euroconstruct erwartet für den Sektor für 2025 einen minimalen Rückgang von 0,1%, 2026 dreht der Trend mit 0,7 % wieder ins Positive.

Der Tiefbausektor verzeichnete 2024 einen Zuwachs um 1,0 %. Die langfristigen staatlichen Investitionsprogramme in die Bahn-, Wasser- und Straßeninfrastruktur wirken weiterhin positiv. Durch Investitionen in Projekte der Energiewende zeichnet sich im Energiebereich mittel- und langfristig weiteres Marktwachstum ab. Die Kommunen hingegen hielten sich bei Straßen- und Wasserbauprojekten zurück. 2025 und 2026 rechnet man mit einem leichten Zuwachs von 0,2 % respektive 0,3 % p. a.

Mit einem Marktanteil von 2,0 % am gesamten Bauvolumen ist der STRABAG-Konzern das führende Bauunternehmen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 49 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 47 %) mit € 9.361,43 Mio. in Deutschland erwirtschaftet. Der überwiegende Teil der Leistung entfällt auf das Segment Nord + West, während das in Deutschland erbrachte Building Solutions-Geschäft (vormals Property & Facility Services) dem Segment International + Sondersparten zugeordnet sind.

Österreich

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Österreich

15

49,9

-0,6

1,0

-4,4

0,4

Mit einem BIP-Rückgang von 0,6 % setzte sich die milde Rezession aus dem Jahr 2023 in Österreich fort. Nachlassende Inflation, steigende Reallöhne und sinkende Zinsen der Europäischen Zentralbank (EZB), kombiniert mit staatlichen Konjunkturpaketen, dürften mit leichter Verzögerung das BIP in den Folgejahren positiv beeinflussen. Dem stehen wirtschaftliche Unsicherheit, geringere betriebliche Investitionen, eine steigende Arbeitslosenquote und ein wachsendes nationales Budgetdefizit entgegen. Dennoch prognostiziert Euroconstruct für 2025 ein Wachstum von 1,0 %, das 2026 auf 1,5 % steigen und sich 2027 stabil auf diesem Niveau halten soll.

Die österreichische Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,4 %, insbesondere im Hochbau. Die bereits 2023 spürbaren dämpfenden Effekte – anhaltend hohe Zinsen, strenge Kreditvergaberichtlinien und erhöhte Baukosten – setzten sich auch 2024 fort. Eine Trendumkehr zeichnete sich jedoch ab. Euroconstruct erwartet für 2025 ein leichtes Wachstum von 0,4 % und für 2026 sowie 2027 eine Zunahme von 1,6 % bzw. 0,9 %.

Mit einem Rückgang von 6,3 % war der Wohnbau 2024 erwartungsgemäß der am stärksten rückläufige Bausektor. Ursache war eine Kombination aus erhöhten Inflationsraten und Hypothekarkreditzinsen sowie strikten Kreditvergaberichtlinien, weshalb der Rückgang in Österreich stärker ausfiel als im europäischen Durchschnitt. Die entsprechende Verordnung wird jedoch Mitte 2025 auslaufen. Stabilisierend wirkte der Renovierungsmarkt, der dank hoher Nachfrage nach energetischen und thermischen Sanierungen um 3,8 % zulegte. Insgesamt wird sich der Rückgang 2025 auf 0,5 % abschwächen, bevor der Trend 2026 mit einem Wachstum von 1,5 % wieder ins Positive dreht.

Das Bauvolumen im sonstigen Hochbau war 2024 vom Zusammenspiel aus schwacher Konjunktur, höheren Baukosten und anhaltend hohen Zinssätzen negativ beeinflusst und verringerte sich um 4,1 %. Besonders im gewerblichen Bereich wurden zahlreiche Investitionen in Neubau und Renovierung vorerst verschoben, doch eine Erholung in diesem Segment ist absehbar. 2025 wird der sonstige Hochbau laut Euroconstruct ein Wachstum von 0,8 % verzeichnen und 2026 ein moderates Plus von 2,6 % erwarten lassen.

Der Tiefbau verzeichnete 2024 aufgrund der anhaltend starken staatlichen Investitionstätigkeit in Infrastrukturprogramme ein Wachstum von 1,7 %. Der Ausbau des Straßen- und insbesondere des Schienennetzes war fest im österreichischen Budget verankert. An Bedeutung gewinnen Investitionen in den Energiesektor für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie in den Telekommunikationsbereich für ein flächendeckendes Breitbandnetz. Für 2025 wird ein deutliches Wachstum von 2,6 % erwartet. Aus den aktuellen Investmentplänen lässt sich ableiten, dass der Tiefbau 2026 um 0,3 % zurückgehen wird.

Der STRABAG-Konzern erzielte in seinem Heimatmarkt Österreich 2024 insgesamt 15 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 16 %). Weiterhin gehört Österreich damit neben Deutschland und Polen zu den Top 3-Märkten des Konzerns. Die Leistung erreichte 2024 ein Volumen von € 2.855,94 Mio. Damit hält STRABAG in Österreich einen Anteil von 5,7 % am Bauvolumen des Gesamtmarkts.

Polen

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Polen

9

71,7

2,7

3,4

-2,5

4,9

Nach der Stagnation im Jahr 2023 legte Polens Wirtschaft 2024 mit einem BIP-Wachstum von 2,7 % kräftig zu. Wesentliche Impulse kamen von einer Erholung der Binnennachfrage, höherem privaten Konsum, niedrigeren Inflationsraten und steigenden Reallöhnen. Verzögerungen bei EU-Fördergeldern und im National Recovery Plan verhinderten höhere Investitionen. Diese könnten ab 2025 für mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct erwartet ein BIP-Wachstum von 3,4 % für 2025 und +2,8 % bzw. +3,1 % für die Jahre 2026 und 2027.

Die polnische Bauwirtschaft schrumpfte 2024 um 2,5 %, bedingt durch hohe Bau- und Energiekosten, einen Mangel an Fachkräften und die Neuausrichtung der Politik durch die neue Regierung. Hinzu kamen Belastungen durch den Übergang zwischen EU-Förderperioden sowie zurückhaltendere kommunale Investitionen im Wahljahr. Positive Impulse liefern jedoch steigende Reallöhne, stabile Preise und gelockerte Kreditrichtlinien. Ab 2025 sollen sowohl neue EU-Fördermittel aus dem National Recovery Plan als auch der hohe nationale Investitionsbedarf die Bauwirtschaft beleben, mit prognostizierten Wachstumsraten von +4,9 % im Jahr 2025, +6,1 % im Jahr 2026 und +4,0 % im Jahr 2027.

Entgegen dem europäischen Trend konnte der polnische Wohnbausektor 2024 ein deutliches Wachstum von +4,6 % verbuchen. Hohe Renditen bei Wohnungsbauprojekten und eine solide Nachfrage ermutigten Bauträger, neue Projekte zu starten, was einen Anstieg der Baugenehmigungen zur Folge hatte. Stabilere Preise, gelockerte Kreditvergaberichtlinien, sinkende Zinsen, niedrigere Inflation und staatliche Förderprogramme zur Wohnbaufinanzierung unterstützten diese Entwicklung. Auch der Renovierungssektor profitierte vom hohen Modernisierungsbedarf im Gebäudebestand gemäß EU-Vorgaben. Dieser positive Trend dürfte anhalten, mit einer prognostizierten Steigerung von 3,8 % im Jahr 2025 und 5,3 % im Jahr 2026.

Der sonstige Hochbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 5,9 %, maßgeblich bedingt durch ausbleibende staatliche Investitionen und verzögerte EU-Fördergelder. Steigende Kosten für Löhne, Treibstoff und Elektrizität verstärkten zudem die Unsicherheit bei Investor:innen. Ab 2025 dürften staatliche Investitionen im Rahmen des National Recovery Plans, insbesondere in öffentliche Gebäude, Militäreinrichtungen sowie energetische und thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, für neuen Schwung sorgen. Euroconstruct sagt für den sonstigen Hochbau ein Wachstum von 2,7 % im Jahr 2025 und 4,5 % im Jahr 2026 voraus.

Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der Tiefbau in Polen 2024 einen Rückgang von 4,7 %. Die zuvor hohe Nachfrage, bedingt durch die beschleunigte Umsetzung nationaler und lokaler Programme im Straßen-, Energie- und Wasserinfrastrukturbereich, ließ infolge einer Verlangsamung staatlicher Investitionen deutlich nach. Mit der Freigabe von EU-Fördermitteln für den National Recovery Plan sowie für dringend notwendige Reparaturen nach Überflutungen im Südwesten Polens geht Euroconstruct für 2025 von einem starken Anstieg von 8,2 % und für 2026 von einer weiteren Steigerung von 8,4 % aus.

Als Nummer 2 der Baubranche in Polen realisierte STRABAG hier 2024 ein Bauvolumen von € 1.696,65 Mio. und damit 9 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 7 %). Polen stellt somit den drittgrößten Markt der STRABAG-Gruppe dar. Ihr Marktanteil am gesamten polnischen Baumarkt betrug 2,4 %.

Tschechien

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Tschechien

5

39,6

1,1

2,7

-1,0

1,3

Die tschechische Wirtschaft erzielte 2024 ein moderates BIP-Wachstum von 1,1 %. Hohe Staatsausgaben und umfangreiche Investitionen von Regierung und EU trugen maßgeblich zur positiven Entwicklung bei. Zusätzliche Impulse kamen von einer rückläufigen Inflation, sinkenden Zinsen und einer vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote. Für 2025 wird ein stabiles BIP-Wachstum von 2,7 % erwartet, gefolgt von 2,5 % im Jahr 2026 und 2,7 % im Jahr 2027.

Die tschechische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen moderaten Rückgang von 1,0 %. Ein anhaltender Fachkräftemangel sowie steigende Preise für Baumaterialien und Energie belasteten die Branche. Dennoch konnte der Sektor von Fördergeldern aus verschiedenen EU-Programmen profitieren, die wichtige Impulse setzten. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 1,3 %. In den Folgejahren wird eine weitere Beschleunigung erwartet, mit Zuwächsen von 2,7 % im Jahr 2026 und 3,6 % im Jahr 2027.

Der Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,4 %, insbesondere im Neubausektor, was auf weiterhin hohe Kreditzinsen und die Inflation der Vorjahre zurückzuführen ist. Gleichzeitig sorgt die steigende Nachfrage nach Mietwohnungen dafür, dass Bauträger und die Regierung künftig verstärkt investieren dürften. Der Renovierungsmarkt zeigte sich robust und legte 2024 um 2,7 % zu. Euroconstruct prognostiziert für den Wohnbau ab 2025 eine Erholung, mit einem Wachstum von 3,1 % im Jahr 2025 und 4,1 % im Jahr 2026.

Der sonstige Hochbau in Tschechien wies 2024 ein moderates Wachstum von 0,8 % auf. Investitionen konzentrierten sich vor allem auf Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, während der Bau von Industrie- und Logistikgebäuden an Bedeutung verlor. Der durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Boom im Onlinehandel, der den Bau von Logistikgebäuden stark vorangetrieben hatte, zeigt inzwischen eine rückläufige Tendenz. Für 2025 wird im sonstigen Hochbau ein Wachstum von 1,6 % erwartet, das sich 2026 auf 3,0 % steigern soll.

Der tschechische Tiefbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,6 %, insbesondere der Renovierungsmarkt (-4,8 %) schwächelte. Im Gegensatz dazu zeigen sich neue Projekte als Wachstumsfeld, unterstützt durch Förderungen von Regierung, lokalen Behörden und EU-Programmen. Schwerpunkte liegen auf Großprojekten wie dem Ausbau der Transportinfrastruktur, Hochgeschwindigkeitsstrecken für Züge und geplanten Atomkraftwerken. Für 2025 wird ein weiterer Rückgang von 2,0 % erwartet, während für 2026 eine Stagnation des Segments bei 0,0 % prognostiziert wird.

In Tschechien ist STRABAG die Nummer 3 im Markt. Mit einer Leistung von € 1.016,84 Mio. entfielen 2024 rund 5 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 5 %) auf das Land. Der Marktanteil am gesamten Baumarkt beträgt 2,6 %.

Ungarn

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Ungarn

3

22

1,4

3,2

-4,3

2,8

Die ungarische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum des BIP von 1,4 %. Aufholende Reallöhne, stabile Beschäftigungszahlen und eine Normalisierung der Inflation trugen dazu bei, die Stagnation des Vorjahres zu überwinden. Gegenläufig wirkten jedoch weiterhin erhöhte Zinsen und reduzierte Investitionen infolge einer verschärften Budgetdisziplin. Für 2025 wird ein BIP-Plus von 3,2 % prognostiziert, gefolgt von 4,0 % im Jahr 2026 und 3,0 % im Jahr 2027.

Die ungarische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,3 %. Der staatliche Investitionsstopp wird nur schrittweise gelockert, und die positiven Effekte durch freigegebene EU-Mittel sowie andere Finanzierungen werden erst in den kommenden Jahren spürbar. Euroconstruct geht daher für 2025 für die ungarische Bauwirtschaft von einem Plus von 2,8 % aus, das sich 2026 auf 4,3 % und 2027 auf 4,6 % erhöhen soll.

Nach einem erheblichen Einbruch von 14,2 % im Jahr 2023 schrumpfte der Wohnbau 2024 erneut um 4,0 %. Insbesondere der Neubau wurde weiterhin durch den staatlichen Investitionsstopp sowie durch die hohen Baukosten, erhöhte Zinssätze und niedrige Verkaufspreise belastet. Ab 2025 wird jedoch eine Erholung erwartet, unterstützt durch Regierungsmaßnahmen wie Mittel aus Pensionsfonds, Renovierungszuschüsse für Landhäuser, Zinsobergrenzen, niedrigere Anzahlungen sowie eine reduzierte Mehrwertsteuer für bestimmte Regionen und für den Erwerb neuer Eigenheime. Dies soll 2025 zu einem starken Wachstum von 9,9 % und weiteren 6,2 % im Jahr 2026 führen.

Der sonstige Hochbau ging in Ungarn im Berichtsjahr um 5,3 % zurück. Der Sektor litt unter der zögerlichen Lockerung des staatlichen Investitionsstopps und dem Abschluss vieler Großprojekte, mitunter im Bereich E-Mobilität und öffentliche Verwaltungsgebäude. Positive Impulse könnten sich durch teilweise freigegebene EU-Gelder und wachsende staatliche Aktivitäten im Vorfeld der Parlamentswahlen 2026 ergeben. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct einen weiteren Rückgang um 2,1 %, bevor der Sektor 2026 mit einem Zuwachs von 1,5 % wieder ins Wachstum zurückkehrt.

Der ungarische Tiefbau verzeichnete im Jahr 2024 einen Rückgang von 3,2 %, wobei insbesondere der schwache Renovierungssektor mit einem Minus von 9,2 % das Gesamtergebnis stark belastete. Positive Impulse könnten durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und aus China in Höhe von jeweils € 1 Mrd. entstehen, die fehlende EU-Gelder vorerst teilweise kompensieren. Große Straßenbauprojekte werden aufgrund einer Ausnahme vom Investitionsstopp anlaufen. Zusätzlich wird möglicherweise der Bau eines großen Kernkraftwerks sowie ein umfangreiches Instandhaltungsprogramm für das Eisenbahnnetz starten. Laut Euroconstruct wird dies zu einem merkbaren Wachstum von 4,1 % im Jahr 2025 und 6,3 % im Jahr 2026 führen.

€ 619,52 Mio. und damit 3 % der Leistung des STRABAG-Konzerns wurden 2024 in Ungarn erwirtschaftet (2023: 4 %). Damit nimmt STRABAG den 3. Platz im ungarischen Baumarkt ein. Ihr Anteil am Gesamtmarkt erreichte 2,8 %.

Rumänien

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Rumänien

2

36,8

2,8

3,5

-3,9

-1,0

Die rumänische Volkswirtschaft verzeichnete im Jahr 2024 ein Wachstum von 2,8 %, blieb jedoch leicht hinter den Erwartungen zurück. Die Konsumentenpreise sanken langsamer als angenommen, und die Zinsen verharrten auf hohem Niveau. Dennoch sorgten hohe Beschäftigungszahlen und schneller steigende Reallöhne für Zuversicht, dass sowohl der Konsum als auch Investitionen in den kommenden Jahren anziehen werden. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit einem merklichen BIP-Zuwachs von 3,5 % bzw. 3,7 %.

Im Gegensatz zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft ging die Leistung der rumänischen Bauindustrie im Berichtsjahr um 3,9 % zurück. Anhaltend hohe Baukosten und Zinsen betrafen alle Segmente. Zudem wurden die Mindestlöhne deutlich angehoben, was die Baukosten zunehmend in die Höhe trieb. EECFA geht 2025 von sinkenden Zinsen und folglich höheren Investments aus. Für 2025 wird die Bauleistung in Rumänien nochmals um 1,0 % sinken, ehe es 2026 wieder zu einer leichten Erholung von +1,1 % kommt.

Der Wohnbau entwickelte sich mit einem Minus von 11,6 % erwartungsgemäß am stärksten rückläufig. Dies ist vor allem auf das Neubausegment zurückzuführen. Hohe Baukosten und anhaltend hohe Zinsen wirkten sich negativ auf die Entwicklung aus. Gleichzeitig wächst bei Entwickler:innen und Käufer:innen die Hoffnung auf eine Erholung des Immobilienmarkts, die auf der Erwartung sinkender Zinsen, besserer Finanzierungsbedingungen und steigender Reallöhne beruht. EECFA geht davon aus, dass der Tiefstand 2024 erreicht wird, und rechnet 2025 mit einem leichten Rückgang von 0,7 %, bevor der Markt 2026 mit 0,7 % wieder ins Positive dreht.

Der sonstige Hochbau in Rumänien verzeichnete 2024 einen Rückgang von 3,9 %, wobei der Renovierungsmarkt mit einem Zuwachs von 8,9 % stabilisierend wirkte. Hauptursache für den Rückgang war der schwache Neubaumarkt für Bürogebäude, der sich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der verstärkten Verlagerung hin zu Remote-Arbeit nicht erholen konnte. Für die kommenden Jahre wird erwartet, dass EU-Kofinanzierungen Investitionen in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen fördern. Zudem wird ein Wachstum im Bereich der gewerblichen Gebäude prognostiziert, da steigende Reallöhne den Konsum ankurbeln und Einzelhändler:innen ihre Expansionspläne vorantreiben sollten. Für 2025 und 2026 prognostiziert EECFA ein moderates Wachstum von 1,2 % bzw. 1,3 %.

Der Tiefbau erwies sich 2024 mit einem Wachstum von 4,9 % als stärkstes Segment der rumänischen Bauindustrie, wozu der Renovierungsmarkt mit einem Plus von 15,5 % besonders beitrug. Investitionen in den Straßen- und Schienenbau, Mittel aus dem National Recovery and Resilience Plan (NRRP) sowie EU-Förderungen wirkten unterstützend. Belastend könnten künftig der Umstieg auf das neue EU-Programm, das höhere Eigenmittel erfordert, sowie mögliche Kürzungen des NRRP-Budgets wirken. EECFA prognostiziert für 2025 aufgrund einer neuen Regierung einen kurzfristigen Einbruch von -2,7 %. Für 2026 wird jedoch eine Erholung mit einem Plus von 1,4 % erwartet.

Der STRABAG-Konzern erreicht mit einer Leistung von € 467,13 Mio. im Jahr 2024 einen Anteil von 1,3 % am gesamten rumänischen Baumarkt und sichert sich damit den 4. Platz im Markt.

Slowakei

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Slowakei

2

10,20

2,30

2,20

-6,50

2,70

Die slowakische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum von 2,3 %. Steigende Reallöhne und eine sinkende Inflation stützten den Privatkonsum, welcher rückläufige EU-Fördergelder kompensierte. Der Arbeitskräftemangel wirkte leicht dämpfend, doch wurden die Hürden für Arbeitsbewilligungen von Drittstaatenangehörigen sukzessive gesenkt. Investitionen aus dem Recovery and Resilience-Plan (RRP) sowie durch erhöhte Militärimporte dürften das BIP in den kommenden Jahren stabil im positiven Bereich halten. Euroconstruct erwartet ein Wachstum von 2,2 % im Jahr 2025, 2,4 % in 2026 und 1,0 % in 2027.

Die slowakische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen deutlichen Rückgang von 6,5 % über alle Segmente hinweg. Der Regierungswechsel im Jahr 2023 führte zu Verzögerungen bei verschiedenen Bauprojekten. Die daraus resultierenden Sparmaßnahmen wirkten ebenso belastend wie die Nachwirkungen gestiegener Kosten für Material, Energie und Bauleistungen. In den kommenden Jahren könnten Investitionen aus dem RRP, EU-Gelder sowie verstärkte private und ausländische Investitionen die Bauwirtschaft wiederbeleben. Für 2025 erwartet Euroconstruct ein Wachstum von 2,7 %, 2026 von 2,8 %, während 2027 mit einer stagnierenden Entwicklung von +0,1 % gerechnet wird.

Der slowakische Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 6,8 %, was vor allem dem Neubau zuzuschreiben ist. Das Segment leidet unter den anhaltend hohen Baukosten und den weiterhin hohen Kreditzinsen. Positive Impulse werden jedoch durch gestiegene Reallöhne und Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude erwartet. Laut Euroconstruct soll der Wohnbau 2025 um 1,7 % zulegen, bevor 2026 ein stärkeres Wachstum von 5,6 % prognostiziert wird.

Mit einem Rückgang von 1,2 % zeigte sich der sonstige Hochbau 2024 leicht rückläufig. Die Sparpolitik der neuen Regierung führte zu geringeren Investitionen, und die weiterhin hohen Kosten bremsten das Wachstum. Impulse werden vor allem durch Fördermittel für Projekte im Gesundheits- und Bildungsbereich erwartet, während die Autoindustrie nach wie vor als wichtigste private Investorin gilt. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 3,0 % und für 2026 einen weiteren Anstieg um 2,2 %.

Nach einem ungewöhnlich starken Wachstum von 11,2 % im Jahr 2023 fiel der Tiefbau 2024 um 13,4 % stark ab. Die Ursachen lagen in gestiegenen Materialkosten, langen Vergabeverfahren und Verzögerungen bei der Fertigstellung großer Projekte. Investitionen in zentrale Infrastrukturprojekte, wie Straßen- und Bahnstrecken, wurden aufgrund begrenzter staatlicher und EU-Mittel verschoben. Mit einer steigenden Nachfrage nach moderner Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Elektrifizierung und Modernisierung von Bahnlinien sowie dem Ausbau von Straßen- und Energienetzen, wird für 2025 eine Erholung erwartet. Euroconstruct prognostiziert ein Wachstum von 4,0 % im Jahr 2025 und einen Rückgang von 1,3 % im Jahr 2026.

Mit einem Marktanteil von 3,0 % und einer Leistung von € 305,43 Mio. im Jahr 2024 ist STRABAG führend im slowakischen Markt. 2024 trug die Slowakei 2 % zur Gesamtleistung des Konzerns (2023: 2 %) bei.

Kroatien

image

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum (%)

Bauwachstum (%)

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Kroatien

1

8,2

3,6

3,3

4,3

0,8

Die kroatische Wirtschaft wuchs 2024 um 3,6 % und profitierte weiterhin von den Vorteilen des Beitritts zum Schengen-Raum und zur Eurozone im Vorjahr. Der Tourismussektor erzielte erneut starke Ergebnisse. Die Reallöhne stiegen deutlich, und sowohl die Arbeitslosenquote als auch die Inflation gingen allmählich zurück. Angesichts dieser positiven Entwicklungen prognostiziert EECFA für 2025 und 2026 stabile BIP-Zuwächse von 3,3 % bzw. 2,9 %.

Die kroatische Bauindustrie erzielte 2024 ein Wachstum von 4,3 %, das vor allem durch einen starken Wohnbaumarkt und anhaltend hohe Investitionen in Großprojekte im Tiefbau gestützt wurde. Im Hochbausegment zeichnen sich erste Anzeichen für kurz- bis mittelfristige Rückgänge ab, die jedoch durch einen starken Tiefbaumarkt ausgeglichen werden dürften. Für 2024 und 2025 prognostiziert EECFA einen leichten Anstieg der Bauleistung um 0,8 % bzw. 0,4 %.

Der kroatische Wohnbau wuchs 2024 um 7,5 %, was vor allem auf die anhaltend hohe Nachfrage zurückzuführen ist. Allerdings könnten spürbare Preisanstiege und neue Regierungsmaßnahmen, die auf die Nutzbarmachung von Leerstandswohnungen abzielen, in den kommenden Jahren zu einer Abschwächung der Nachfrage führen. Positive Impulse kommen durch sinkende Wohnkreditkosten, steigende Reallöhne und die weiterhin hohe Nachfrage ausländischer Käufer:innen. Darüber hinaus soll der National Housing Plan leistbares und nachhaltiges Wohnen fördern und energetische Sanierungen erleichtern. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit Rückgängen von 0,6 % bzw. 2,7 %.

Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der sonstige Hochbau 2024 einen leichten Anstieg von 0,4 %. Positiv entwickelten sich der Markt für Bürogebäude sowie für Bildungs- und Gesundheitsbauten, die von EU-Förderungen gestützt wurden. Dagegen ging der Markt für Industrie- und Logistikgebäude zurück, da Auftragsbestände weitgehend abgearbeitet wurden. Auch der Einzel- und Großhandel sowie der Hotelmarkt entwickelten sich angesichts der Inflation eher zurückhaltend. Langfristig könnten jedoch der starke Tourismus und die wachsende Bedeutung Kroatiens als Industriestandort für eine Erholung dieser Segmente sorgen. EECFA rechnet für 2025 und 2026 mit Rückgängen von 2,0 % bzw. 2,3 %.

Der kroatische Tiefbau legte im Berichtsjahr um 3,8 % zu, insbesondere dank Investitionen in Kommunikations- und Elektrizitätsnetze sowie dem Großprojekt TEN-T, das die Verlängerung zweier Kernnetzkorridore nach Kroatien umfasst. Der Schienen- und Straßenbau entwickelte sich langsamer als erwartet, soll aber in den nächsten Jahren aufholen. Die rasche Abarbeitung bestehender Aufträge bei komplexen Großbaustellen sorgt kurzfristig für ein niedrigeres vorhandenes Projektvolumen, doch ab 2026 sind weitere Großprojekte geplant. Zusätzliche Impulse dürften Investitionen in das Stromnetz und den Ausbau erneuerbarer Energien bringen. Entsprechend optimistisch sind die Prognosen von EECFA: Für 2025 wird ein Wachstum von 5,3 %, für 2026 ein Anstieg von 6,7 % erwartet.

Im Jahr 2024 erzielte der STRABAG-Konzern in Kroatien eine Leistung von € 222,72 Mio. und erreichte mit einem Anteil von 2,7 % den 2. Platz am gesamten kroatischen Baumarkt.

Weitere Länder und Regionen

Anteil an der Leistung des Konzerns (%)

Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.)

BIP-Wachstum

Bauwachstum

2024

2024

2024e

2025e

2024e

2025e

Vereinigtes Königreich

4

279,7

0,9

1,7

-0,8

2,9

Schweiz

1

73,1

1,5

1,2

0,9

2,6

Schweden

< 1

51,7

0,7

1,8

-5,3

5,3

Italien

< 1

288,1

0,5

0,9

-3,3

-4,8

Serbien

< 1

7,3

3,8

4,0

7,5

-2,1

Slowenien

< 1

5,1

1,5

2,4

-8,4

0,7

Bulgarien

< 1

14,0

2,4

2,9

3,3

3,1

Dänemark

< 1

44,9

2,1

2,3

-2,3

2,4

Darüber hinaus ist STRABAG in den Regionen Americas, Naher Osten, Afrika und Asien sowie in Benelux und sonstigen europäischen Ländern aktiv. Auf diese Regionen entfällt ein Anteil von 7 % an der Konzernleistung (2023: 7 %).

Konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung

Hintergrund

Am 5.1.2023 hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) die bis dahin gültige Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) abgelöst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts am 4.4.2025 ist die Umsetzung der CSRD in österreichisches Recht noch nicht erfolgt.

Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das die EU-Richtlinie 2014/95/EU umsetzt, erstellt. Sie behandelt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unseres Unternehmens. Gemäß § 267a des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) müssen bestimmte Themen in der nichtfinanziellen Erklärung behandelt werden, sofern sie für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten relevant sind. In diesem Bericht werden diese Themen in den folgenden Kapiteln behandelt: E1, E4 und E5 (Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmerbelange), sowie S1, S2 und S3 (Achtung der Menschenrechte) und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht wurde gemäß Artikel 29a der Bilanzrichtlinie (B-RL) erstellt und entspricht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung.

Im Abschnitt EU-Taxonomie legt STRABAG gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung ihren Anteil der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben sowie die Einhaltung der sozialen Mindestschutzanforderungen offen.

Der Nachhaltigkeitsbericht wurde hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der CSRD einer freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, unterzogen.

ESG-Rückblick auf das Jahr 2024

Die zentrale Voraussetzung für die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele ist die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft von STRABAG. Aufgrund der dezentralen Struktur und der internationalen Geschäftstätigkeit des STRABAG-Konzerns stellt dies eine komplexe Aufgabe dar. Die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte im Berichtsjahr waren:

Erfolgreiche Teilnahme an ESG Ratings 2024

Im Jahr 2024 erzielte STRABAG folgende Ratingergebnisse:

CDP (Disclosure Insight Action, ehemals Carbon Disclosure Project) bewertete STRABAG SE im Bereich Climate Change erneut mit einem Rating B. Dank unserer kontinuierlichen Fortschritte in den Kategorien Transitionsplan und Klimarisikoanalyse konnten wir das im Vorjahr erreichte Rating B halten. Damit bleibt der Konzern weiterhin im Management Level (B/B-) und bestätigt sein Engagement für nachhaltiges Wirtschaften.

Im Berichtsjahr nahm STRABAG am EcoVadis-Rating teil und erzielte eine Gesamtbewertung von 68 aus 100 möglichen Punkten.

Das letzte vollständige Update des Sustainalytics-Ratings im November 2024 ergab einen Rating Score im Bereich Medium Risk.

Als Teilnehmerorganisation des Global Compact der Vereinten Nationen berichtet STRABAG außerdem in einem jährlichen Fortschrittsbericht (Communication on Progress – CoP) über die Fortschritte zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption.

Unser ESG Commitment

image

Unsere ESG Ratings

image

Über diesen Bericht

BP-1

ESRS 2 BP-1; ESRS 2 BP-2

Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht der STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Der Konsolidierungskreis für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem IFRS Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss und umfasst neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden. Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ sowie „Appendix B“. Im Anschluss wird der Prüfvermerk angeführt.

Mit der Umstellung des bislang angewendeten Berichtstandards der Global Reporting Initiative (GRI) auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) haben sich für den vorliegenden Geschäftsbericht umfassende Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden die angegebenen Zeithorizonte der ESRS berücksichtigt (kurzfristig – innerhalb eines Geschäftsjahres; mittelfristig – innerhalb von 5 Jahren, langfristig – mehr als 5 Jahre). Für die Durchführung der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse wurden kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte betrachtet, um diese unter anderem an den Emissionsreduktionszielen des Konzerns auszurichten.

Die Erarbeitung eines strukturierten Ansatzes zur Datenerhebung ist für einen Konzern unserer Größe und Diversifikation eine anspruchsvolle Aufgabenstellung. Zum Teil wurden daher in den Kapiteln Klimawandel und Kreislaufwirtschaft Schätzungen vorgenommen, um Kennzahlen zu berichten, die aktuell nicht in der erforderlichen Datenqualität vorliegen. Auch bei Prognosen, z. B. im Kontext unseres Reduktionspfades, ziehen wir Schätzungen heran. Nähere Informationen zu herangezogenen Datenquellen und der Berechnungsmethodik sind bei den entsprechenden Kennzahlen vermerkt.  Zur Berechnung von Treibhausgasemissionen verwendet STRABAG seit 2024 neue Umrechnungsfaktoren. Um eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr bzw. zum Basisjahr zu gewährleisten, wurden die Scope 1- und 2-Emissionen für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls neu berechnet (alt: 962.944 t CO2e, neu: 927.472 t CO2e).

Für den vorliegenden Bericht wurde von der Übergangsbestimmung in Bezug auf den ESRS Abschnitt 7.1 „Darstellung von Vergleichsinformationen“ Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht keine ESRS-Kennzahlen aus dem Vorjahr berichtet werden. Informationen zu den Vorjahreskennzahlen lassen sich den Geschäftsberichten aus den vergangenen Geschäftsjahren sowie dem ESG Data Factsheet entnehmen. Die Kennzahlen im vorliegenden Bericht unterliegen der freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Wien und wurden von keinem weiteren externen Dritten zertifiziert.

Darüber hinaus macht STRABAG SE von den Übergangsbestimmungen gemäß Anlage C von ESRS 1 Gebrauch und legt für das Geschäftsjahr 2024 keine erwarteten finanziellen Effekte im Kontext ESRS E1, ESRS E4 und ESRS E5 sowie keine Angaben für ESRS S1-11, ESRS S1-12 und ESRS S1-15 offen.

Im Bericht wurden keine Inhalte aufgrund von geistigem Eigentum oder ähnlichen Gründen ausgelassen.

GOV-5

ESRS 2 GOV-5

Es sind verschiedene Kontrollmechanismen bei STRABAG etabliert, um eine regelkonforme Aufstellung des Berichts sicherzustellen. Diese sind allerdings nicht in einem dezidierten Risikosteuerungsprozess zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert.

Nachhaltigkeit mit den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Die Verantwortung für die Berichterstattung, inklusive Wesentlichkeitsanalyse und daraus resultierende Auswirkungen, Risiken und Chancen, liegt beim STRABAG SE-Vorstand. Dieser wird jährlich zu den wesentlichen Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und verantwortet die Freigabe des Geschäftsberichtes. Er legt dem Aufsichtsrat den Konzernlagebericht inkl. konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.

Die Umsetzung der Berichtspflichten wird durch die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und beratend begleitet. Für wesentliche Themen laut Wesentlichkeitsanalyse nominiert der STRABAG SE-Vorstand Fachverantwortliche, die das jeweilige Berichtsthema konzernweit koordinieren, Textbausteine verfassen und Kennzahlen entsprechend den ESRS entwickeln. Für die Prüfung der Berichtsinhalte und der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen dem Abschlussprüfer die nominierten Fachverantwortlichen mit Unterstützung der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ zur Verfügung.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ mit den Fachverantwortlichen sowie mit dem Controlling wird eine regelkonforme Erfassung und Validierung der qualitativen und quantitativen Daten sichergestellt. Präventive Kontrollen wie das Vier-Augenprinzip, aber auch unterjährige Kennzahlenaufbereitungen sorgen dafür, dass erhobene Daten plausibilisiert und entsprechende Prozesse anlassbezogen weiterentwickelt werden. STRABAG verfolgt unterschiedliche Maßnahmen, um die Datenqualität nachhaltig zu verbessern, darunter die zunehmende Standardisierung und Automatisierung unserer Datenerfassung sowie Schulungen für Mitarbeitende. Durch diese Maßnahmen sollen Risiken wie methodische Inkonsistenzen und Übertragungsfehler langfristig vermieden werden.

ESG-bezogene Risikomanagementprozesse sind durch übergeordnete Konzernvorgaben wie dem Managementhandbuch der STRABAG SE mit dazugehörigen Politiken sowie in anderen Konzernrichtlinien, Managementsystemen und dem Code of Conduct beschrieben und geregelt. An der weiteren Verzahnung und dem Ausbau des ESG-bezogenen Risikomanagements wird gearbeitet.

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-1

Governance

ESRS 2 GOV-1; ESRS 2 GOV-2

Um die Nachhaltigkeitsziele von STRABAG zu erreichen, braucht es eine Führungs- und Verantwortlichkeitsstruktur, die alle Vertreter:innen im Konzern einbindet. Im Folgenden werden die wichtigsten Organe und Gremien der STRABAG SE beschrieben, die mit der Beaufsichtigung und dem Management von Nachhaltigkeitsagenden betraut sind. Der konzernübergreifende Austausch ermöglicht es, laufende Aktivitäten zu diskutieren und neue Schritte zu setzen. Außerdem dient er der frühzeitigen Identifizierung von negativen Auswirkungen sowie von Risiken und Chancen, um folglich geeignete Maßnahmen zu setzen. Die untenstehende Abbildung zeigt eine Übersicht der Organe und Gremien.

Governance-Struktur

image

Rolle der höchsten Kontrollorgane

Der Aufsichtsrat bildet das Kontrollorgan der STRABAG SE. Zu diesem Zweck findet eine regelmäßige (mindestens vier Mal im Geschäftsjahr) und anlassbezogene Kommunikation statt, um den Aufsichtsrat zu allen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren und in etwaige Entscheidungsprozesse einzubinden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat zumindest einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat Berichte des Vorstands verlangen und in Bücher, Schriften sowie Vermögensgegenstände der Gesellschaft Einsicht nehmen. Der Vorstandsvorsitzende berichtet dem Aufsichtsrat zu Nachhaltigkeitsagenden, darunter etwa zu strategischen Zielsetzungen sowie zur Fortschrittserreichung anlassbezogen bzw. gesondert in einem jährlichen ESG-Update (seit 2024). Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss gibt es für den Berichtszeitraum nicht.

Der Vorstand der STRABAG SE bildet das Führungsorgan des Konzerns. Er trägt die Verantwortung für die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts und die strategische Zielsetzung des Konzerns. In den Vorstandssitzungen (in der Regel alle zwei Wochen) werden neben dem laufenden Geschäft auch die Umsetzung der langfristigen Unternehmensstrategien behandelt. Dazu zählen insbesondere auch Themen der Nachhaltigkeit, die einen zentralen Stellenwert einnehmen und in jeder Vorstandssitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt darstellen. Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der konzernweiten Verankerungen des ESG-Managements von unterschiedlichen Fachabteilungen eingebracht. Diese bereiten umfassende Analysen vor, die dem Vorstand als Grundlage für Zielsetzungen dienen. Ausgewählte Themen, die im Geschäftsjahr eingebracht wurden, betrafen die Elektrifizierung unserer Flotte, die Aktualisierung von Konzern-Policies und Richtlinien sowie den Stakeholder-Dialog. Durch die regelmäßige Berichterstattung im Rahmen der Vorstandssitzungen, aber auch im Rahmen anderer Meetings sowie bei Konzerntagungen, wird der Fortschritt der strategischen Ziele berichtet und so durch den Vorstand überwacht.

Die Einbindung von Vorstandsmitgliedern in strategischen Nachhaltigkeitsinitiativen und -gremien sowie die laufende Berichterstattung sorgen dafür, dass der STRABAG SE-Vorstand regelmäßig sowie anlassbezogen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen weitergebildet und informiert wird, um nach Bedarf richtungsweisende Entscheidungen im Konzern treffen zu können. Der Vorstandsvorsitzende sowie der CFO werden zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse (inkl. Auswirkungen, Risiken und Chancen) informiert und geben diese frei. Dieser Prozess ist durch die Konzernrichtlinie Nachhaltigkeit im Konzern verankert.

Entsprechend der internationalen Ausrichtung und Organisation der STRABAG SE trägt jedes Vorstandsmitglied die Verantwortung für eine oder mehrere Konzerneinheiten, die sowohl geografisch und/oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sind. Zur Beaufsichtigung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die den gesamten Konzern betreffen, kommt daher den Leitungen der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen eine besondere Rolle zu, indem diese regelmäßig und direkt an den Vorstand berichten.

Die beschriebenen Berichterstattungsmechanismen an den Vorstand und an den Aufsichtsrat tragen Sorge, dass beide Gremien zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen einschließlich zur nachhaltigkeitsbezogenen Risikolage informiert sind und so ihren Funktionen als Leitungs- bzw. als Kontrollorgan nachkommen können. Die Informationen fließen so auch in strategische Überlegungen sowie wesentliche Transaktionen mit ein, insbesondere in Bezug auf die Erweiterung neuer und marktorientierter Geschäftsfelder. Im Geschäftsjahr befassten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem mit der Vorgehensweise zum Setzen wissenschaftsbasierter Klimaziele im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Durch den weiteren Ausbau des ESG-Risikomanagements und dessen Verzahnung in andere Kontroll- und Risikosysteme des Konzerns wird an einer robusten Grundlage für die Abwägung zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten gearbeitet.

Neben den internen Berichterstattungsmechanismen trägt auch das aktive Mitwirken an externen Gremien und Austauschformaten zur Nachhaltigkeitskompetenz des Vorstands bei, darunter etwa die Förderung der Stiftung KlimaWirtschaft sowie die Teilnahme am European Forum Alpbach 2024.

Die untenstehende Tabelle fasst die wesentlichen Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 zusammen.

Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Name

Beginn der laufenden Funktions­­­­­periode

Ende der laufenden Funktionsperiode

Geschlecht

Geburtsjahr

Nationalität

Vorstand

Anzahl der Mitglieder

5

­

Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Vorstands

0 %

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender)

19.02.20251

31.12.2026

Männlich

1977

Österreich

Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender)

01.01.2023

31.12.20262

Männlich

1980

Österreich

Mag. Christian Harder

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1968

Österreich

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1964

Deutschland

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1968

Österreich

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

01.01.2023

31.12.2026

Männlich

1970

Deutschland

Aufsichtsrat3

Anzahl der Mitglieder

9

Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats

44 %

Kapital­vertreter:innen

Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende)

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Weiblich

1974

Österreich

Mag. Erwin Hameseder

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Männlich

1956

Österreich

Dr. Andreas Brandstetter

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Männlich

1969

Österreich

Dr. Valerie Hackl

25.01.2024

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Weiblich

1982

Österreich

Mag. Gabriele Schallegger

24.06.2022

Bis zur o. HV4 im Jahr 2028

Weiblich

1972

Österreich

Vom Betriebsrat entsandt

Dipl.-Ing. Andreas Batke

01.10.2009

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Männlich

1962

Deutschland

Magdolna P. Gyulainé

01.10.2009

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Weiblich

1962

Ungarn

Georg Hinterschuster

13.10.2024

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Männlich

1968

Österreich

Wolfgang Kreis

01.10.2009

31.07.2024

Männlich

1957

Deutschland

Karl Gerdes

01.08.2024

Auf unbestimmte Zeit entsandt

Männlich

1963

Deutschland

1Stefan Kratochwill wurde am 19.02.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt.

2Klemens Haselsteiner ist am 17.01.2025 verstorben.

3Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK.

4Ordentliche Hauptversammlung

Voraussetzungen für die Wahl in den Vorstand oder in den Aufsichtsrat der STRABAG SE sind fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen. Damit der Vorstand seiner Steuerungs- und der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal nachkommen kann, ist eine möglichst breite Vielfalt an Kompetenzen und Erfahrungen anzustreben. Zu dieser Vielfalt zählen insbesondere Internationalität, unterschiedliche Berufs- und Bildungshintergründe, sowie die Altersstruktur.

Das Anforderungsprofil für eine Vorstandsposition sieht zudem u. a. mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Baubranche oder einer verwandten Branche sowie möglichst zumindest fünf Jahre Führungserfahrung im Konzern vor. Es ist zudem darauf zu achten, dass sich das Vorstandsgremium ausgewogen aus Personen mit technischem und Personen mit kaufmännischem Hintergrund zusammensetzt. Das Höchstalter zum Zeitpunkt der Bestellung liegt bei 65 Jahren. Die Besetzung des Aufsichtsrats ist über mehrere Mechanismen geregelt. Die Kapitalvertreter:innen werden von der Hauptversammlung gewählt bzw. von Aktionär:innen entsandt. Die Arbeitnehmervertreter:innen werden gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandt.

Spezifische Expertise im Bereich Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, wird durch Expert:innen in den unterschiedlichen Organisationseinheiten eingebracht. Weiters können Vorstand und Aufsichtsrat bei Bedarf auf externe Expert:innen zurückgreifen.

Das Steering Committee Sustainability (SCS) steuert das konzernweite Nachhaltigkeitsmanagement und überwacht gleichzeitig auch die Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele. Die Zusammensetzung und Besetzung des SCS wird auf Basis der Geschäftsfelder festgelegt und bildet weitestgehend unsere Wertschöpfungskette ab. Eine Besetzung im SCS ist mit einer Gewerke- und Themenverantwortung verbunden.

Aufgabenfelder des SCS sind:

  • Freigabe von Positionspapieren, Politiken und Richtlinien zum Thema Nachhaltigkeit,
  • Überwachung der Strategieumsetzung sowie der definierten Roadmaps zur Zielerreichung,
  • Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für den STRABAG SE-Vorstand,
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsmindeststandards.

Festlegungen des SCS werden mehrmals pro Jahr und anlassbezogen mittels Umlaufbeschlüssen getroffen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Präsenztreffen statt.

Das ESG-Management ist nach den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung gegliedert. Diese Themen werden aufgrund ihrer Bandbreite von unterschiedlichen zentralen Organisationseinheiten im Konzern abgedeckt und bearbeitet. Diese Einheiten sind für die Operationalisierung zuständig, das bedeutet Rahmenbedingungen und Instrumente bereitzustellen, um Anforderungen, Strategien und Maßnahmen von der Managemententscheidung in die Umsetzung zu bringen. Weiters stellen diese zentralen Organisationseinheiten ihre Expertise dem STRABAG SE-Vorstand, dem SCS sowie den Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen zur Verfügung und sind bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie damit verbundener Anforderungen und Maßnahmen beratend tätig. Die Organisationseinheit „Sustainability - Governance, Reporting & Data“ unterstützt beim Aufbau der Governance-Struktur für das Thema Nachhaltigkeit und ist darüber hinaus für die Organisation und Koordination der Entwicklung und Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die konzernweite Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich.

Die Rolle der:des Menschenrechtsbeauftragten ist eine weitere zentrale Funktion im ESG-Management. Diese ist für die Überwachung des menschenrechtlichen Risikomanagements und des Beschwerdeverfahrens sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht dem STRABAG SE-Vorstand sowie den Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich sind, beratend zur Seite. Die:der Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei.

NHN

Im Netzwerk Nachhaltigkeit ist jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten. Dieses Gremium dient dem Zweck des übergreifenden Erfahrungs- und Wissensaustausches mit Informationen zu Best Practices. Die Repräsentant:innen haben einerseits die Aufgabe, Informationen der Nachhaltigkeitsgremien (SCS, ESG-Management) in ihren UB, ZB, und KSB zu tragen und ihr Management zu informieren, sowie andererseits auch Informationen über eigene nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte in das Netzwerk Nachhaltigkeit zu tragen. Zudem sollen Repräsentant:innen bei konzernübergreifenden Projekten sowie Anfragen ihre spezifische Expertise bereitstellen. Das Netzwerk Nachhaltigkeit trifft sich viermal jährlich.

Auf Ebene der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erfolgt die Implementierung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsmindeststandards sowie der damit verbundenen Maßnahmen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen. In Kooperation mit dem ESG-Management sind die Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensbereich-, Zentralbereich- und Konzernstabsbereich-bezogenen Roadmaps verantwortlich.

GOV-3

ESRS 2 GOV-3

Konzernweit anwendbare, nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien zur Einbeziehung in Vergütungssysteme werden evaluiert, wobei insbesondere die Festlegung, Messung und Steuerbarkeit von entsprechenden Zielwerten (Key Performance Indicators) noch herausfordernd sind. Nachhaltigkeitskriterien werden daher aktuell nicht für die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat herangezogen.

GOV-4

ESRS 2 GOV-4

Die Sorgfaltspflicht umfasst die von STRABAG implementierten Prozesse und Verfahren, die darauf abzielen, tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen zu identifizieren und angemessen damit umzugehen. Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in der Nachhaltigkeitserklärung wieder.

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Referenz in der Nachhaltigkeitserklärung

Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

Nachhaltigkeitsmanagement

Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

Unsere soziale Verantwortung; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften

Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen

Unsere soziale Verantwortung

Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

Unsere soziale Verantwortung

SBM-1

Wertschöpfungskette und Strategie

ESRS 2 SBM-1

Die Baubranche und damit auch STRABAG stehen vor großen Herausforderungen: Die Eindämmung des Klimawandels erfordert eine signifikante Treibhausgasreduktion, insbesondere von klimaintensiven Industriesektoren wie der Baubranche. Um den Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur zu decken, müssen bestehende Gebäude saniert und neue Bauwerke nachhaltig errichtet werden. Innovative Bauweisen sind daher erforderlich, um diese Aktivitäten mit neuen bzw. künftigen Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz, Flächen- und Ressourcenverbrauch in Einklang zu bringen. Dies verpflichtet STRABAG zu vorausschauendem Handeln, verdeutlicht aber auch, dass es sich beim Bausektor um eine Schlüsselindustrie zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen handelt.

Leistungen entlang der gesamten Bau­wertschöpfungskette

STRABAG ist vorwiegend in Europa tätig und bietet insbesondere in ihren Kernmärkten in Zentral-Osteuropa Leistungen entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette an – entsprechend vielseitig sind die Tätigkeiten unseres Unternehmens. Im außereuropäischen Geschäft fokussiert sich STRABAG vor allem auf die angelsächsische Region sowie auf langjährige Bestandsmärkte in Südamerika und im Nahen Osten.

So divers wie unsere Wertschöpfungskette sind daher auch die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer 86.883 Mitarbeitenden, die unsere Leistungen erbringen. Partnerschaftlichkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit sind zentrale Werte, mit denen wir gegenüber unseren Stakeholdern auftreten.

STRABAG verfügt über ein dichtes Netzwerk von eigenen Produktionsanlagen, um die Baustoffversorgung aus eigenen Ressourcen sicherzustellen. Zu den wichtigsten Baustoffen gehören Asphalt, Beton, Zement sowie Stein und Kies, die sowohl für den Eigenbedarf genutzt als auch zum Verkauf an Dritte angeboten werden. Insbesondere bei Asphalt wird mit 85 % eine besonders hohe Eigenversorgungsrate erreicht. Die weiteren eingesetzten Baustoffe und Rohstoffe werden großteils zugekauft. Mit strategischen Zielsetzungen zur Erweiterung unserer Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling wird die Erhöhung der Ressourceneffizienz angestrebt. Damit können nicht nur die Abhängigkeit von Dritten reduziert, sondern auch menschenrechtliche Risiken und Compliance-Risiken, die aus komplexen globalen Lieferketten entstehen können, vermieden werden. Unsere Produktionsanlagen sind auch ein wichtiger Bestandteil zur Dekarbonisierung des Konzerns, indem etwa Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Neben mineralischen Baustoffen verwendet STRABAG auch nachwachsende Rohstoffe, unter anderem auf Basis von Holz, Stroh oder Hanf. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH im Geschäftsjahr erweitert STRABAG ihr Produktportfolio im Bereich nachhaltiger Baustoffe.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen

Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken in der Planungsphase ist entscheidend für zukunftsorientiertes Bauen, das von Trends wie zunehmender Urbanisierung und der Klimakrise geprägt ist. Konkrete politische Zielsetzungen, etwa im Rahmen des Europäischen Green Deals, fordern eine emissionsarme Errichtung und den Betrieb von Bauwerken sowie eine Steigerung der Sanierungsraten. Trotz dieser Zielsetzungen werden Nachhaltigkeitskriterien wie jene aus der EU-Taxonomie derzeit in der Regel noch nicht in Ausschreibungen berücksichtigt. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen wird daher als wichtiges Mittel angesehen, um Bauwerke entsprechend neuer Anforderungen zu entwerfen und zu planen. Mit TEAMCONCEPT verfolgt STRABAG ein Partnering-Modell, bei dem Auftraggeber- und Auftragnehmerschaft schon in der Planungsphase ein Team bilden. STRABAG bietet weitere planungsbezogene Beratungsdienstleistungen an (z. B. Potenzialanalyse Nachhaltigkeit, Green Services), die konkret auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Bauwerken abzielen und Auftraggeber:innen schon frühzeitig in die Planung miteinbeziehen. Neben der öffentlichen Auftraggeberschaft profitieren auch die Nutzer:innen von der Errichtung nachhaltiger Gebäude, indem während der Nutzungsphase geringere Kosten für deren Betrieb anfallen, z. B. durch effiziente Heizsysteme.

Die Entwicklung von Immobilien-, Infrastruktur- und Erneuerbare Energie-Projekten zählt ebenso zum Leistungsportfolio des Konzerns. STRABAG entwickelt, errichtet, verkauft und vermietet Immobilienprojekte, wobei der Fokus auf Gebäudeentwicklungen liegt, die ressourcenschonend gebaut und energieeffizient betrieben werden. Zudem betreibt STRABAG seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich das Geschäftsfeld der Betreibermodelle und verfügt im Hoch- und Infrastrukturbereich über ein Portfolio von 41 Public-Private-Partnership-Projekten (PPP).

Der Bau von Projekten bildet den Kern des Geschäftsmodells von STRABAG, wobei die Sparten Verkehrswegebau und Hochbau im Jahr 2024 fast 70 % unserer Leistung ausmachten. Im Hochbau stärker als im Verkehrswegebau vergibt STRABAG Gewerke auch an Nachunternehmen und kann Kapazitäten so flexibler dem aktuellen Marktumfeld anpassen. Mit den beiden Sparten leistet STRABAG einen Beitrag für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber:innen, vor allem durch den Ausbau von Infrastruktur, insbesondere im Bereich Mobilität, und Wohnraum; durch das Dienstleistungsangebot zur Instandhaltung von Infrastruktur erhält STRABAG außerdem nachhaltig Aufträge und wiederkehrende Erlöse.

Dienstleistungen zur Dekarbonisierung der Baubranche

Im Jahr 2022 machte der Betrieb von Gebäuden global betrachtet etwa 26 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen aus (IEA, 2023). Neben dem klassischen Facility Management setzt STRABAG auf die Ausweitung angebotener Dienstleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, um insbesondere ein nachhaltiges Energiemanagement bei einer Bandbreite unterschiedlicher Gebäude – angefangen von eigenen Konzernimmobilien über Alt- und Neubauten bis hin zu hochkomplexen Immobilien, etwa im Gesundheitsbereich – zu implementieren und zu betreuen und dadurch zur Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden beizutragen.

Die bisherige Darstellung der Wertschöpfungskette zeigt: in Bauwerken stecken immense Mengen an Ressourcen. Neben dem Energieverbrauch ist der Materialaufwand des Bausektors von erheblicher Umweltrelevanz. Unter anderem der Abriss und Rückbau von Gebäuden, bei dem große Mengen an Bauschutt und schwer recycelbaren Materialien anfallen, sowie die geringen Wiederverwertungs- und Recyclingquoten vieler Baustoffe sorgen dafür, dass der Bausektor zu den abfallreichsten Industriezweigen gehört (Europäische Kommission, o. J.). Das Handlungsfeld Bauen im Bestand vereint die geforderten Aktivitäten, um Bestandsgebäude nachhaltig zu nutzen und sowohl energetische als auch materielle Ressourcen zu schonen: Rückbau, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung. Um den Kreis zu einer zirkulären Wirtschaftsweise zu schließen, bietet STRABAG auch Dienstleistungen für die Phasen Abbruch und Rückbau an, darunter auch Dienstleistungen im Bereich Baustoffrecycling. So sollen Ressourcen geschont, Materialien hochwertig aufbereitet und deren Deponierung vermieden werden.

STRABAG bietet somit eine Bandbreite an Dienstleistungen an, die im Sinne globaler Nachhaltigkeitsziele stehen, je nach Art und Weise der Umsetzung aber auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und soziale Belange haben können. Um diese Auswirkungen zu minimieren, hat sich STRABAG strategische Nachhaltigkeitsziele gesetzt und arbeitet kontinuierlich an der nachhaltigen Transformation des Unternehmens. Diese umfasst die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen, z. B. den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien und Bauweisen ebenso wie Maßnahmen zur Wahrung unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren eigenen Mitarbeitenden, jenen der Lieferkette sowie lokalen Gemeinschaften.

NH_Strategie

Erweiterung unserer Nachhaltigkeits­strategie

Um das hohe Chancenpotenzial unserer Wertschöpfungskette strategisch zu verankern, hat STRABAG bereits im Jahr 2021 eine erste Nachhaltigkeitsstrategie, die ein klares Bekenntnis zur Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette bis 2040 enthält, verabschiedet. Im Berichtsjahr wurde diese um zusätzliche Themen aus Umwelt, Soziales und Governance erweitert.

Denn in den letzten Jahren hat sich die Bedeutung von Nachhaltigkeit in allen Bereichen weiter intensiviert – von gesetzlichen Vorgaben über veränderte Erwartungen unserer Stakeholder bis hin zur Konkretisierung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Klimawandel, Biodiversitätsverlust und zu weiteren Herausforderungen. Diese Veränderungen erfordern eine neue Herangehensweise, die sich bei STRABAG in einer aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie manifestiert. Sie wurde im ersten Quartal 2025 durch den STRABAG SE-Vorstand verabschiedet und hat damit konzernweite Gültigkeit.

Die erweiterte Nachhaltigkeitsstrategie umfasst mehrere Fokusthemen, die den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung zugeordnet werden. In diesen Fokusthemen hat STRABAG durch seine Tätigkeit als Baukonzern potenzielle Auswirkungen, die sorgfältig betrachtet werden müssen: weil STRABAG sie positiv wie negativ beeinflussen kann, und weil sowohl Risiken und Chancen mit ihnen verbunden sind.

Umwelt

  • Dekarbonisierung: Mit einem wissenschaftsbasierten Reduktionspfad verringern wir den Ausstoß von Treibhausgasen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Bis zum Jahr 2030 wollen wir unsere Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 42 % und unsere Scope 3-Emissionen um 25 % reduzieren und bis 2040 Klimaneutralität erreichen.
  • Kreislaufwirtschaft: Wir leben Kreislaufwirtschaft durch die Reduktion des Verbrauchs von Primärrohstoffen, die Reduktion von Abfall und den hochwertigen Erhalt von Ressourcen.
  • Biodiversität: Mit dem Aufbau eines Biodiversitätsmanagements minimieren wir unsere negativen Auswirkungen auf die lokale Flora, Fauna und Funga und tragen zum Erhalt intakter Ökosysteme bei.

Soziales

  • Unsere Mitarbeitenden: Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein.
  • Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette: Die Wertschöpfungskette der Baubranche ist komplex – unsere soziale Verantwortung und Sorgfaltspflichten zielen daher nicht nur auf die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch auf eine Vielzahl anderer Akteur:innen ab, vor allem auf Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen.
  • Mehrwert für die Gesellschaft: Durch die Stärkung unseres positiven Dialogs zu lokalen Gemeinschaften können wir unsere Auswirkungen verantwortungsvoll für alle gestalten.

Governance

  • Fairer Wettbewerb: Um dem bestehenden Anspruch, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, zu gewährleisten, fördert STRABAG ein regelkonformes und ethisches Verhalten sowie eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht.
  • Nachhaltige Unternehmensführung: Für eine nachhaltige Unternehmensführung benötigen wir klare Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten. Auf diese Weise stellen wir integres Geschäftsverhalten sicher und identifizieren frühzeitig Auswirkungen, Risiken und Chancen.

SBM-2

Stakeholder-Einbindung

ESRS 2 SBM-2

Stakeholder haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Interessen und Ansichten einzubringen und dadurch wertvollen Input für die Strategie und das Geschäftsmodell von STRABAG zu liefern. Derzeit verfolgt STRABAG keinen festen strukturierten Ansatz zu einer übergreifenden Stakeholder-Einbindung. Die vielfältigen Optionen zur Einbringung ermöglichen es, je nach Kontext und Bedarf individuelle und zielgerichtete Formen der Zusammenarbeit flexibel zu gestalten.

Zu den strukturierten Einbindungsformaten für unsere eigenen Mitarbeitenden zählen die Mitarbeiter:innengespräche, die gemäß Konzernrichtlinie jährlich stattfinden, sowie Exit-Gespräche bei Konzernaustritten. Aus diesen Gesprächen können wichtige Learnings gezogen werden, die in der weiteren Entwicklung unserer Prozesse rund um Personalentwicklung berücksichtigt werden. Auch bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen werden je nach Bedarf und Möglichkeit Unfallbeteiligte mit einbezogen, um die Geschehnisse strukturiert zu analysieren.

Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, über Kanäle wie die Hinweisgeberplattform oder das Ombudswesen jederzeit ihre Bedenken und Anliegen zu äußern. Mögliche folgende Abhilfemaßnahmen sowie die regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit stellen wichtige Inputs für die Evaluierung unserer Prozesse dar. STRABAG setzt auch auf partizipative Formate, etwa durch das Intrapreneurship-Programm adASTRA und Ideenmanagement. Aus dem adASTRA-Programm heraus wurden bereits neue Unternehmen gegründet, die auf strategische Handlungsfelder von STRABAG einzahlen.

Neben der Einbindung interner Stakeholder fördern wir auch den Dialog zu weiteren relevanten Anspruchsgruppen. Hierzu zählen vor allem unsere Kund:innen, Investor:innen und Zulieferunternehmen. Des Weiteren pflegen wir den Kontakt zu Hochschulen und Medien, politischen Institutionen sowie zu NGOs als Sprecher „stiller“ Stakeholder wie die Natur. Um den Austausch zwischen STRABAG und den Anspruchsgruppen zu fördern, verfolgen wir verschiedene Einbindungsformate, darunter Vertretungen bei Messen und Branchenveranstaltungen, Stakeholder-Dialoge sowie das Knüpfen von Forschungskooperationen. Bei Aktualisierungen der Konzernstrategie wird mit Analyst:innen und Investor:innen durch eine spezifische Veranstaltung in Austausch getreten, so wie es auch 2023 mit dem Strategic Update 2030 der Fall war.

Stakeholder-Dialog zum Thema ökologische und soziale Lieferkette

Im September 2024 haben wir einen Stakeholder-Dialog zum Thema „Ökologische und soziale Lieferkette“ organisiert. Neben einem Expertenvortrag zum Thema Menschenrechte in der Baubranche standen vor allem Dialog- und Austauschformate im Vordergrund der Veranstaltung. Zu den Teilnehmenden der Veranstaltung gehörten sowohl Vertreter:innen des STRABAG-Konzerns als auch externe Stakeholder wie Lieferant:innen, Partnerunternehmen, Auftraggeber:innen und die Wissenschaft. Mit dieser Teilnehmerschaft wurde ein wesentlicher Teil der Bauwertschöpfungskette abgedeckt, die im unterschiedlichen Ausmaß von neuen regulativen Anforderungen und Herausforderungen im Kontext Lieferkette betroffen sind. Die Verfügbarkeit von Daten wurde als zentraler Hebel für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Bewältigung von Herausforderungen identifiziert, was enge, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen erfordert. Feedback- und Kontaktmöglichkeiten sowie Follow-ups haben die Grundlage für einen anhaltenden Dialog geschaffen. Die Veranstaltung weiterer Stakeholder-Dialoge ist vorgesehen.

Auf der Ebene unserer Bauprojekte sind betroffene Gemeinschaften und Anrainer:innen eine weitere zentrale Stakeholder-Gruppe. Der Dialog zu diesen Stakeholder-Gruppen ist oftmals gesetzlich vorgegeben. Ein zentrales Vorhaben zur Stärkung des Dialogs zu diesen Stakeholder-Gruppen bildet die vorgesehene Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene.

Quellenangaben – Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement

Europäische Kommission, o. J.: Construction and demolition waste, abgerufen am 18.2.2025
International Energy Agency, 2023: Buildings, abgerufen am 18.2.2025

Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 IRO-1

STRABAG nutzt unterschiedliche Methoden, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Für die Themen Klima, Biodiversität, Menschenrechte sowie Business Compliance wurden im Berichtsjahr neben der doppelten Wesentlichkeitsanalyse weitere Risikoanalysen durchgeführt.

IRO-1

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Bereits im Vorjahr hat sich STRABAG an den Prinzipien der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 orientiert und so den Prozess zur Bestimmung der wesentlichen Themen neu strukturiert. Ausgehend von den Nachhaltigkeitsthemen, die durch die ESRS vorgegeben werden (inkl. Sub- und Sub-sub-Themen), wurden neben den Auswirkungen von STRABAG auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft (Inside-out bzw. Impact materiality) auch jene Auswirkungen identifiziert und bewertet, die auf STRABAG wirken (Outside-in bzw. Financial materiality), insbesondere im Zuge einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsthemen. Für das Geschäftsjahr 2024 konnte STRABAG auf dieser Grundlage aufbauen und so die Ergebnisse aus dem Vorjahr unter Berücksichtigung von externen und internen Ereignissen validieren, wobei ein Fokus auf die zusätzliche Einbindung von externen Stakeholdern gelegt wurde. Für die als derzeit unwesentlich bewerteten Themen E2 – Verschmutzung und E3 – Wasser wurden keine standortbezogenen Analysen und Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt.

Die Wesentlichkeitsanalyse wurde von der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und gemeinsam mit Expert:innen aus weiteren Unternehmenseinheiten durchgeführt, die durch ihre Rolle im Konzern eine relevante Expertise zu einem jeweiligen Thema vorweisen. Die Einbindung interner Stakeholder sowohl aus Zentral- und Konzernstabsbereichen als auch aus operativen Unternehmensbereichen ist angesichts der dezentralen Struktur von STRABAG entscheidend, um geschäfts- oder aktivitätsspezifische Faktoren sowie die Geschäftsbeziehungen, die sich entlang der breit gefächerten Wertschöpfungskette ergeben, zu berücksichtigen. Neben dem konzerninternen Wissen dienten auch Branchenreports und weitere wissenschaftliche Publikationen dem Zweck, Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und auf ihre Wesentlichkeit für STRABAG zu bewerten. Durch das Expertenwissen und die Branchenreports konnten baubranchenspezifische Risiken, aber auch Chancen abgeleitet werden, die eine wichtige Diskussionsgrundlage für die Durchführung der Analyse darstellen.

Zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse fanden interaktive und themenspezifische Workshops statt, um zunächst Berührungspunkte zu einem ESRS-(Sub- und Sub-sub-)Thema zu identifizieren und daraus entsprechende Auswirkungen, Risiken und Chancen abzuleiten und zu bewerten. Teil der Workshops war auch die Identifizierung von Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dadurch konnten wesentliche Risiken und Chancen abgeleitet werden, die sich insbesondere aus einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsaspekten ergeben.

Entsprechend der ESRS-Vorgaben wurden alle identifizierten Auswirkungen hinsichtlich ihres Ausmaßes, ihrer Reichweite und Umkehrbarkeit sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Folgende Dimensionen und dahinterstehende Skalen wurden herangezogen:

  • Ausmaß: 0-5
  • Reichweite: 0-5
  • Umkehrbarkeit: 0-5
  • Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich

Jede identifizierte Auswirkung wurde hinsichtlich dieser Dimensionen mit einem Wert versehen und konnte so anhand der Summenbildung priorisiert werden. Für negative Auswirkungen wurde ein Schwellenwert von 8 angesetzt, für positive Auswirkungen ein niedrigerer Schwellenwert von 6, da die Dimension der Umkehrbarkeit bei diesen entfällt. Die Wesentlichkeit der jeweiligen Auswirkung ergibt sich aus einer hohen oder sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Überschreiten der angesetzten Schwellenwerte. Auswirkungen, die diese Kriterien erfüllen, werden in der Berichterstattung berücksichtigt. Wurden negative Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert, wurde deren Schweregrad vorrangig gegenüber der Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Zur Bewertung der Auswirkungen wurden vor allem Branchenreports, aber auch konzerneigene Statistiken herangezogen.

Identifizierte Risiken und Chancen auf STRABAG wurden mittels ihres Einflusses auf Geschäftsbeziehungen und Ressourcenverfügbarkeit sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet:

  • Einfluss auf Geschäftsbeziehungen: 1-4
  • Ressourcenverfügbarkeit: 1-4
  • Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich

Eine Chance oder ein Risiko wurde dann als wesentlich erachtet und fließt in die Berichterstattung ein, wenn sie in einer der beiden Dimensionen Einfluss auf Geschäftsbeziehungen sowie Ressourcenverfügbarkeit einen Maximalwert von 3 erreicht hat. So wird dem Szenario Rechnung getragen, dass bereits ein Faktor ein wesentliches Risiko ergeben könnte, ohne dass der andere Faktor ein erkennbares Risiko zeigt. Eine monetäre Bewertung war für wenige Risiken möglich, insbesondere für jene, die einen strafrechtlichen Bezug hatten. Die Methodik zur finanziellen Bewertung von Risiken und Chancen wird mit dem Aufbau eines ESG-Risikomanagements weiterentwickelt, wobei die bestehende Bewertungsmethodik bereits eine Priorisierung von Risiken und so Hinweise auf potenzielle Risikohotspots zulässt. Eine Priorisierung von ESG-Risiken gegenüber anderen identifizierten Risikokategorien (vgl. Risikomanagement) findet nicht statt.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden im Rahmen mehrerer interner Veranstaltungen geteilt. Die interne Weitergabe der Ergebnisse und entsprechende Feedbackmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass die gesamte Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse abgebildet wird. Einzelne Themen, die sich im Zuge der internen Analyse als besonders diskutabel erwiesen haben, wurden in den Stakeholder-Dialog eingebracht. Im Rahmen von mehreren Gruppendiskussionen wurden so weitere Perspektiven und Meinungen eingeholt. Durch das Abfragen und Diskutieren von Berührungspunkten, Herausforderungen und Chancen zu den eingebrachten Themen konnten die bis dahin aus der Analyse hervorgegangenen Ergebnisse auf Plausibilität geprüft werden.

Dazu hat die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ die bis dahin intern vorgenommenen Bewertungen mit jenen Inputs der externen Stakeholder abgeglichen, um bei den Themen zwischen relevanten und weniger relevanten Ausprägungen zu unterscheiden. Die konsolidierten Ergebnisse aus diesem Prozessvorgehen wurden dem CEO und CFO vorgelegt und von diesen freigegeben. Im Rahmen der Berichterstattungspflichten werden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse jährlich validiert, um etwaige interne wie externe Ereignisse zu berücksichtigen, in die Bewertung einfließen zu lassen und so ein Monitoring der Auswirkungen, Risiken und Chancen sicherzustellen.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist auch Kern für ein konzernübergreifendes ESG-Risikomanagement, das sich derzeit im Aufbau befindet. Eine zentrale Aufgabenstellung in diesem Zusammenhang ist die langfristige Verbindung verschiedener bestehender Risikoprozesse im Konzern, darunter die Klimarisikoanalyse, menschenrechtliche Risikoanalysen sowie Compliance-Risikoanalysen. Diese werden im Folgenden näher ausgeführt.

IRO-1E1

Physische und transitorische Klimarisikoanalyse

Über die Wesentlichkeitsanalyse hat STRABAG Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Themenbereiche Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie Energie identifiziert und bewertet. Im Jahr 2023 wurde ein ESG-Risikomanagement-Projekt gestartet, um das Geschäftsmodell der STRABAG SE auf seine Vulnerabilität hinsichtlich physischer und transitorischer Klimarisiken zu bewerten.

Die 2024 durchgeführte Klimarisikoanalyse bietet eine erweiterte Perspektive, indem sie spezifische Risiken und Chancen für STRABAG identifiziert, die der Klimawandel mit sich bringt. Durch die Analyse physischer Risiken (z. B. Wetterextreme) und transitorischer Risiken (z. B. gesetzliche Vorgaben) unterstützt sie dabei, relevante Klimafaktoren zu identifizieren, die sowohl die Geschäftsstrategie beeinflussen – welche im Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristige Risiken regelmäßig überprüft wird – als auch die langfristige Wertschöpfung.

Die Resilienz der STRABAG SE gegenüber Klimarisiken hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Eine konsequente Umsetzung der im Klimatransitionsplan bis 2040 definierten Maßnahmen trägt langfristig zu ihrer Stärkung bei. Aus der Durchführung der Klimarisikoanalyse ergeben sich keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Physische Klimarisikoanalyse

Im Zuge des Projektes wurden wesentliche Aktivitäten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette evaluiert, um die physischen Klimarisiken zu bewerten. Dabei wurde die tatsächliche sowie potenzielle Vulnerabilität von STRABAG anhand der Exposition auf Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit analysiert.

Um eine aussagekräftige Analyse der physischen Klimaeffekte auf das Unternehmen durchzuführen, wurde eine gezielte Auswahl der relevanten Standorte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette vorgenommen. Dabei wurde die vorgelagerte Wertschöpfungskette durch die Analyse von Lieferant:innen und deren Standorten sowie der Risikoexposition der relevanten Baustoffe abgedeckt. Die analysierten Standorte befinden sich überwiegend in Zentral- und Osteuropa, da hier ein wesentlicher Anteil des Projekt- und Baustoffproduktionsgeschäfts angesiedelt ist und die primären Lieferstandorte somit hier liegen. Für STRABAG decken die fertiggestellten Bauprojekte, welche im Zuge der physischen Klimarisikoanalyse analysiert wurden, sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette ab.

Dabei wurden im ersten Schritt Untersuchungsobjekte identifiziert, die den Bereichen Geschäftstätigkeit, eigene Vermögenswerte sowie der Wertschöpfungskette angehören anhand von Faktoren wie der erwirtschafteten Leistung je Konzernland, den Ausgabenvolumina je fremdbezogenen Baustoffen und der konzerneigenen Baustoffproduktionsmenge analysiert. Diese Analyse wurde von Expert:innen im Konzern unterstützt. Ziel war es, repräsentative Standorte für die Cluster festzulegen, die eine strategische und finanzielle Relevanz haben und die größtmögliche Abdeckung der Konzerntätigkeit abbilden. Die Standortauswahl fokussierte sich auf Werte aus dem Geschäftsjahr 2023, die in Workshops mit internen Expertengruppen validiert wurden. Die Risikobewertung wurde im Jahr 2024 erstmals durchgeführt und die wesentlichen Ergebnisse wurden durch den Vorstand als oberstes Leitungsgremium freigegeben. Der Reifegrad der Klimarisikoanalyse wird weiterentwickelt, sodass sie künftig eine belastbare Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen darstellt.

Im zweiten Schritt wurden die ausgewählten Standortkoordinaten in eine Software für Klimaanalysen übertragen und darin, je definierter Klimagefahr, die Expositionswerte anhand des gewählten Klimaszenarios von RCP8.5 - SSP5-8.5 ausgewertet. Die verpflichtend auszuwählenden Klimaszenarien beschreiben Weltzustände, in denen die Emissionen ohne politische Veränderungen weiterhin in den aktuellen Raten steigen, was bis 2100 zu einer globalen Erderwärmung von etwa 4 °C führt.

Die von einem Beratungsunternehmen bereitgestellte Software basiert auf Klimaprojektionen, die globale und regionale Modelle kombinieren, welche aus Klimamodellen der CORDEX-Initiative stammen.  Einige andere Indikatoren stammen aus externen Datenbanken (Aqueduct Globale Plattform für Wasserstress, Überschwemmungen in Küstengebieten und Flüssen oder die CATNAT-Plattform für Naturkatastrophen). Die Schadensfunktionen beruhen auf den Klimagefahren bzw. den dazu gehörenden Indikatoren, die aus öffentlich verfügbaren Klimadatenbanken wie Copernicus, WIR, ESGF, CATNAT und Arup stammen.

Im finalen Schritt der physischen Klimarisikoanalyse wurde gemeinsam mit Fachexpert:innen aus ausgewählten Unternehmens- und Zentralbereichen die Sensitivität der untersuchten Standorte bewertet. Dabei wurden die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß, die Dauer sowie die geographischen Koordinaten berücksichtigt. Ebenso wurde die Exposition der Aktivitäten und Lieferketten von STRABAG gegenüber diesen Werten über drei Zeithorizonte hinweg analysiert.

Die für STRABAG relevanten Risiken und Chancen wurden mittels Szenarioanalyse für kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte qualitativ bewertet, um deren potenzielle Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeiten abzuschätzen. Die kurz- und mittelfristigen Zeithorizonte orientieren sich dabei an der Konzernstrategie 2030: People. Planet. Progress. sowie dem Klimaneutralitätsziel 2040. Die langfristigen Folgen wurden mit Blick auf die Lebensdauer von Assets abgeleitet. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken der Risikoanalyse entzogen.

In der folgenden Tabelle werden die identifizierten wesentlichen physischen Klimarisiken, die  Risikopotenziale für das Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bergen, beschrieben.

Beschreibung physischer Klimarisiken

Akute Klimarisiken: Extremwetter, Hitze und Niederschlag

Die Tätigkeiten im Baugewerbe finden überwiegend im Freien statt, was für die Mitarbeitenden und Maschinen eine erhöhte Vulnerabilität mit sich bringt. Potenzielle Auswirkungen, die insbesondere durch akute Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen eintreten können, betreffen primär die eigene Geschäftstätigkeit. Auswirkungen können mittel- und langfristig zu temporären Baustopps führen.

Chronische Klimarisiken: Dürre und Temperatur­anstieg

Chronische Effekte wie dauerhafte Dürreperioden und steigende Temperaturen beeinflussen langfristig die Geschäftstätigkeit und die Mitarbeitenden. Sie können zu erhöhten Staubbelastungen auf innerstädtischen Baustellen führen und erfordern somit Anpassungen in der Bauwerksplanung, um den neuen klimatischen Anforderungen gerecht zu werden.

Transitorische Klimarisikoanalyse

Im Rahmen der Analyse der klimabezogenen Auswirkungen auf das Unternehmen wurden relevante Ereignisse identifiziert, die sich aus dem Übergang zu einer 1,5 °C-konformen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ergeben. Diese Ereignisse betreffen die Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von STRABAG. Anschließend wurde deren Exposition gegenüber diesen Auswirkungen analysiert. Darauf aufbauend wurden die daraus resultierenden Konsequenzen für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte bewertet. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde durch die Betrachtung der gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten inkludiert. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde unter anderem unter Berücksichtigung von Risiken wie der Änderung des Verbraucherverhaltens und der Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale analysiert.

Im ersten Schritt wurde das Übergangszenario NZE 2050 der Internationalen Energieagentur (IEA) herangezogen, die ein Erreichen des 1,5 °C-Temperaturziels bis 2050 und dahinter liegende Annahmen beschreibt. Zu diesen gehören etwa eine rasche Einführung effizienter Technologien und nachhaltiger Energieversorgungssysteme, welche STRABAG zur Bewertung der Auswirkungen untersucht hat. Konkret hat STRABAG ihre Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und Lieferkette hinsichtlich ihrer Exposition gegenüber folgenden Transitionsereignissen analysiert:

  • CO2e-Ziele der zentralen Baustofflieferant:innen,
  • höherer erneuerbarer Energiebedarf und die damit verbundenen Risiken der Versorgungssicherheit und Kosten,
  • Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern,
  • steigende CO2e-Preise für emissionsintensive Industrien, die sich durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und den europäischen Emissionshandel (ETS) prognostizieren lassen.

Im zweiten Schritt wurde die Relevanz gemeinsam mit den Fachexpert:innen und einem Beratungsunternehmen diskutiert, um daraufhin die Sensitivität des Konzerns gegenüber diesen Risiken und Chancen zu beschreiben. Dabei wurde festgehalten, ob es einen Berührungspunkt in der Wertschöpfungskette gibt und welche Auswirkungen daraus zu erwarten wären. Bei der Bewertung der Sensitivität gegenüber Übergangsereignissen wurden gezielt operative und zentrale Fachbereiche einbezogen, um die größtmögliche Abdeckung der betroffenen Wertschöpfungskette sicherzustellen. Da nicht sämtliche Fachbereiche im Konzern involviert wurden, bestehen potenziell Lücken in den Ergebnissen, welche man über die kommenden Berichtsjahre schließen möchte.

In der untenstehenden Tabelle sind die ausgewählten Übergangsereignisse, deren Auswirkungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten und das Ausmaß der potenziellen wesentlichen Risiken über drei Zeithorizonte (2030, 2040 und 2050) aggregiert dargestellt. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken aus der Risikoanalyse ausgeschlossen.

Beschreibung transitorischer Risiken

Künftige Mandate und Regulierungen

Mandate der Europäischen Union (EU) wie der Circular Economy Action Plan, die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) oder produktspezifische Verordnungen wie die Baustoffverordnung, Ökodesign-Richtlinie und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringen veränderte Anforderungen mit sich, auf die Bauunternehmen vorbereitet sein müssen. Investitionskosten für den Einsatz nachhaltiger Technologien, Anpassungskosten und Mindestquoten von Recycling-Baustoffen aufgrund erweiterter Auflagen sind einige potenzielle Kostenfaktoren. Die Gefahr von Ausschlüssen bei Vergabeverfahren aufgrund einer fehlenden Einhaltung von neuen Nachhaltigkeitsanforderungen stellt ebenfalls eine potenzielle Auswirkung dar.

Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen

Der Einsatz neuer Technologien, der durch die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen entsteht, bringt sowohl Risiken als auch Chancen mit sich. Eine ambitionierte Klimazielsetzung verlangt die Investition in neue Technologien, die am Markt kurzfristig potenziell nicht den üblichen Preisen entsprechen, mit denen jedoch langfristig signifikante Wettbewerbsvorteile erzielt werden könnten.

Steigende Rohstoff- und Energiekosten

Transitorische Auswirkungen für Bauunternehmen aufgrund steigender Rohstoff- und Energiepreise können stark variieren. Anhand der Szenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) und des World Economic Outlook (WEO) lässt sich ableiten, dass bis 2050 bestimmte Rohstoffe nicht in ausreichender Menge verfügbar sein werden, um den Bedarf für die 1,5 °C-Transition zu decken. Eine gesteigerte Effizienz sowie ein erhöhter Recyclinganteil werden notwendig sein, um langfristig die steigenden Kosten auszugleichen.

Beschreibung transitorischer Chancen

Potenzial für Umsatzzuwachs durch neue Geschäftsmodelle

Es werden langfristig veränderte Anforderungen der Auftraggeber:innen in Richtung emissionsarmer und energieeffizienter Baudienstleistungen erwartet, womit der Entwicklung und dem Ausbau von umweltfreundlicheren Dienstleistungen und Produkten im Bausektor Wachstumschancen prognostiziert werden.

Risikominimierung durch Nachhaltigkeits­strategie und Zielsetzungen

STRABAG sieht durch die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette signifikante Geschäftschancen, um eine Resilienz vulnerabler Geschäftsaktivitäten gegenüber transitorischen Effekten zu stärken. Diese können als Hebel zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle führen, welche die Marktposition in den Kernmärkten weiter festigen könnten.

Die durchgeführten Klimaszenarienanalysen bestätigen die hohe Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells von STRABAG gegenüber wesentlichen Klimarisiken. Die vielseitige Ausrichtung des Konzerns hat sich im Laufe der Jahre als wichtiger Erfolgsfaktor erwiesen und entscheidend zur Resilienz von STRABAG beigetragen. Die Strategie 2030 und der Transformationsplan bis 2040 setzen auf klimafreundliche Innovationen, insbesondere in der Kreislaufwirtschaft und erneuerbaren Energien, um Wachstumschancen zu nutzen. Trotz potenzieller Risiken überwiegen die finanziellen Chancen, während die ESG-Governance eine kontinuierliche Überwachung sichert.

IRO-1E4

Standortbezogene Biodiversitätsrisikoanalyse

Im Jahr 2024 hat STRABAG intensiv am Aufbau des Themas Biodiversität gearbeitet. Unter Einbindung von internen Stakeholdern wurde eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um Auswirkungen, Risiken und Chancen, aber auch um Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Biodiversität zu identifizieren und zu bewerten. Die Erhebung spezifischer Standorte sowie der Produktion oder Beschaffung von Rohstoffen mit negativen oder potenziell negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften wurde für diesen Berichtszyklus noch nicht durchgeführt.

Transitorische Risiken, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, betreffen vor allem Veränderungen in regulatorischen Rahmenbedingungen, die künftig zu erwarten sind. Darunter fallen vor allem strengere Anforderungen an die eingesetzten Materialien, was neue Beschaffungsmaßnahmen zur Folge haben könnte. Zusätzlich führt die klimabedingte Verknappung von Ressourcen wie Holz zu steigenden Rohstoffkosten und möglichen Lieferengpässen. Die wachsende Nachfrage nach Sand, Kies, Holz und Wasser verstärkt diesen Effekt und treibt die Baukosten weiter in die Höhe. Auch Regularien, wie auszugsweise die European Deforestation Regulation (EUDR), erhöhen die Investitionskosten durch strengere Auflagen und beeinflussen die Lieferantenauswahl.

Im Gegenzug ergeben sich aus diesen veränderten Rahmenbedingungen auch neue Chancen für STRABAG. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe und nachhaltiger Baustoffe eröffnet neue Geschäftsfelder, insbesondere im Bereich von Renaturierungsprojekten und der Umkehr von Flächenversiegelung.

Derzeit wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen physischen Risiken im Kontext Biodiversität identifiziert, wenngleich Schnittstellen zu anderen Umweltthemen wie Klimawandel und Ressourcenverfügbarkeit bestehen. Diese Schnittstellen ergeben sich aus der gegenseitigen Wechselwirkung der Themen, wie etwa der durch den Klimawandel bedingten Häufigkeit von Extremwetterereignissen, die Schäden an Abbaustätten und lokalen Ökosystemen verursachen können.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung wurden auch systemische Risiken identifiziert, die das Unternehmen auf einer übergeordneten Ebene betreffen. Dazu gehören Risiken, wie die Verschlechterung von Ökosystemen, der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt, die sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette von STRABAG haben können. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere in Bezug auf Bauprojekte und Infrastrukturentwicklung, steht in enger Verbindung mit der Biodiversität, da die Umsetzung von Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen während der Bauphase häufig langfristige Auswirkungen auf die Umgebung hat und somit die ökologischen Grundlagen sichert.

Neben der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf Konzernebene werden auch standortspezifische Risiken betrachtet, wobei die Monitoring-Tools WWF Risk Filter und das Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT) zur Anwendung kommen. Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht es, standortspezifische Herausforderungen sowie systemische Risiken zu identifizieren und gegebenenfalls spezifische Richtlinien für Regionen oder Projekte zu entwickeln, die in besonders empfindlichen Ökosystemen liegen. Nähere Ausführungen finden sich im Kapitel Biodiversität unter dem Abschnitt Maßnahmen und Projekte wieder.

IRO-1S

Menschenrechtliche Risikoanalyse

Die Methodik der menschenrechtlichen Risikoanalyse wurde im Geschäftsjahr 2024 grundlegend überarbeitet und weiterentwickelt. Dazu wurden in die Datengrundlage zur Risikobetrachtung neue Quellen mitaufgenommen, welche aus den Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stammen. Zur Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette wurde eine Methodik aufgebaut, um über Länder- und Branchenrisiken potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen zu identifizieren. Die priorisierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken werden mit bereits bestehenden Maßnahmen in den Unternehmensbereichen des STRABAG-Konzerns abgeglichen und bei Bedarf entsprechend angepasst. Die Konkretisierung und Priorisierung erfolgt nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Diese Angemessenheitskriterien wurden ebenfalls im Zuge der Überarbeitung der Methodik in die Risikobetrachtung mitaufgenommen. Bei der Risikobetrachtung liegt der Fokus auf den besonders vulnerablen Personengruppen. Zu den identifizierten vulnerablen Personengruppen zählen beispielsweise Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen, Beschäftigte mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten, vor allem mit Sprachbarrieren ebenso wie einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen sowie Kinder.

In der Baubranche besteht unter anderem durch den Umgang mit großen und schweren Maschinen, durch Arbeiten in Höhen und Tiefen sowie durch potenziell körperlich belastende Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für die Gefährdung von Beschäftigten auf der Baustelle. Bautätigkeiten, die bestehende Systeme verändern, können potenziell negative Auswirkungen auf die natürlichen Grundlagen von lokalen Gemeinschaften haben, z. B. durch Staubemissionen während der Bauphase. Ungleichbehandlung in der Beschäftigung kann bei der Einstellung von Personal, bei der Personalentwicklung sowie im Umgangston aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder sozialer oder ethnischer Herkunft auftreten. Diese Risiken finden sich in den europäischen Kernmärkten, wie auch in unseren internationalen Märkten. Die Verbreitung von Vermittlungsagenturen sowie die unautorisierte Weitervergabe von Aufträgen sind Faktoren, die das Risiko für Zwangsarbeit im außereuropäischen Tätigkeitsbereich der STRABAG SE, sowohl bei den Bautätigkeiten als auch im Dienstleistungsbereich, erhöhen. Es gibt keine STRABAG-Gesellschaften, die ein stark erhöhtes Risiko für Kinderarbeit aufweisen. Das Bewusstsein über diese möglichen Risiken sowie daraus abgeleitete Maßnahmen und implementierte Regelwerke sollen die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken dauerhaft minimieren. In unseren Konzernrichtlinien ist die Definition der vulnerablen Personengruppen nicht enthalten, da die Richtlinien für alle Personengruppen gelten.

IRO-1G1

Compliance Risikoanalysen

Das Verfahren zur Risikobewertung wird im Anhang Business Compliance-Risikoanalyse als Teil des übergreifenden Business Compliance Management-Systems beschrieben. Die Festlegung der Risikofelder beruht auf der Geschäftstätigkeit von STRABAG als international tätigem Baukonzern und wird durch langjährige Erfahrung und Branchenkenntnis bestätigt. Mit Unterstützung des operativen Managements, der Konzernstabsbereiche Interne Revision, Contract Management and Legal (CML), Bau-, Rechen- und Verwaltungszentrum (BRVZ) und dem Bereich Business Compliance (BC) (angesiedelt im Corporate Responsibility Office) wurden konkrete Risikofelder definiert. Der internationalen Ausrichtung und Organisation von STRABAG in Geschäftsfeldern entsprechend, stellt die Risikoanalyse nicht auf Betriebsstätten und Standorte, sondern auf Organisationseinheiten ab. Diese können geografisch oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sein. Die Ermittlung und Einschätzung von Korruptionsrisiken resultiert aus den Erfahrungen der operativen Einheiten, der Konzernstabsbereiche und der Zentralbereiche, um auf Vorfälle auf Konzernebene reagieren zu können.

Im Rahmen der Risikoanalyse werden alle Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche u. a. einer Überprüfung des Korruptionsrisikos unterzogen und in regelmäßigen Intervallen basierend auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten reevaluiert. Auf prozessualer Ebene basiert die Risikoanalyse auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten zu Vorfällen, als auch auf der periodischen Befragung der jeweiligen Einheiten zur Risikoentwicklung innerhalb ihres Tätigkeitsfelds. Diese Befragung wird durch das jährliche Management Business Compliance Reporting durchgeführt.

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 SBM-3

Berichterstattung zu wesentlichen Themen

Das methodische Vorgehen der Wesentlichkeitsanalyse bestätigt die Relevanz der Umweltthemen E1 – Klimawandel und E5 – Kreislaufwirtschaft und Ressourcen, zu denen STRABAG bereits seit mehreren Jahren berichtet. Der Verbrauch fossiler Energieträger für unsere Baumaschinen als auch der hohe Ressourcenaufwand zur Ausführung unserer Bauprojekte sind hier die entscheidenden Aspekte. Mit dem Geschäftsjahr 2024 wird nun auch das Thema E4 – Biodiversität als neues wesentliches Thema aufgenommen. Die Umwandlung großer Flächen als auch der Abbau unserer erforderlichen Ressourcen haben entscheidende Konsequenzen für Flora, Fauna und Funga.

Soziale wesentliche Themen, zu denen STRABAG in der Vergangenheit berichtet hat, werden durch die Umstellung von GRI auf ESRS vor allem unter S1 – Eigene Belegschaft zusammengefasst. Mit 2024 berichtet STRABAG erstmals zu den beiden Anspruchsgruppen S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und S3 – Betroffene Gemeinschaften. Mit einer erweiterten Perspektive des Verantwortungsbereichs von STRABAG auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ergeben sich in diesen Themenkontexten wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Unverändert in seiner Wesentlichkeit ist das Thema G1 – Unternehmensführung (ehemals „Fairer Wettbewerb“), das ebenfalls seit Jahren fester Bestandteil der Berichterstattung bei STRABAG SE ist.

Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Relevante Zeithorizonte

Nachhaltigkeitsaspekt

E1 Klimawandel

Tatsächliche negative Auswirkung

Hohes Treibhausgaspotenzial durch den Einsatz fossiler Energieträger

Kurz-, mittel- und langfristig

Energie

Tatsächliche positive Auswirkung

Reduktion von CO2e-Emissionen durch ressourcenschonende Bauweisen, Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie Effizienzmaßnahmen

Kurz-, mittel- und langfristig

Anpassung an den Klimawandel; Energie

Tatsächliche positive Auswirkung

Entzug und Bindung von CO2e-Emissionen durch erneuerbare Energieträger und Technologien (z. B. CCU/CCS-Verfahren)

Langfristig

Klimaschutz

Risiko

Volatile Energiekosten

Kurz-, mittel- und langfristig

Energie

Risiko

Klimawandelbedingte Extremwettereignisse und damit verbundene Schäden an Anlagevermögen, eingeschränkte Produktionskapazitäten, Lieferengpässe, Bauzeitverzögerungen

Kurz-, mittel- und langfristig

Anpassung an den Klimawandel

Risiko

Erhöhte Anforderungen und Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen.

Kurz-, mittel- und langfristig

Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz

Chance

Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger.

Kurz-, mittel- und langfristig

Energie

Chance

Entwicklung neuer Geschäftsfelder

Kurz-, mittel- und langfristig

Klimaschutz

E4 Biodiversität

Tatsächliche negative Auswirkung

Negative Beeinflussung der Biodiversität und Ökosysteme durch Rohstoffabbau, CO2e-Emissionen im Bauprozess und Flächenversiegelung

Kurz-, mittel- und langfristig

Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts

Tatsächliche negative Auswirkung

Verringerung der Rohstoffverfügbarkeit durch den Abbau endlicher Rohstoffe

Kurz-, mittel- und langfristig

Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen

Risiko

Neuevaluierung von Lieferant:innen zur Erfüllung von Regulierungen

Kurzfristig

Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen

Chance

Nachwachsende Rohstoffe und nachhaltige Baupraktiken senken langfristig Kosten und verbessern das Ressourcenmanagement.

Kurz-, mittel- und langfristig

Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts

Chance

Zuschlag für Bauprojekte mit Biodiversitäts- und Bodenverbesserungsmaßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Kurz-, mittel- und langfristig

Auswirkungen auf den Zustand der Arten

Chance

Geschäftsmodellanpassung durch Ausbau von Renaturierungsprojekten sowie Verlagerung von bodenversiegelnden Bautätigkeiten hin zu Sanierung und Ausbau von Bestandsobjekten.

Kurz-, mittel- und langfristig

Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen

E5 Kreislaufwirtschaft und Ressourcen

Tatsächliche negative Auswirkung

Hoher Einsatz von nicht nachwachsenden Rohstoffen

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Tatsächliche negative Auswirkung

Verlust von Rohstoffen durch Deponierungen und fehlende Möglichkeiten zum Recycling

Langfristig

Abfälle

Potenzielle negative Auswirkung

Gefährdungspotenzial für Umwelt und Mensch durch gefährliche Eigenschaften von Abfällen

Kurz- mittel- und langfristig

Abfälle

Tatsächliche positive Auswirkung

Einsatz von Sekundärrohstoffen durch Recycling

Kurz-, mittel- und langfristig

Abfälle

Potenzielle positive Auswirkung

Verstärkter Einsatz von Sekundärrohstoffen durch erhöhte Nachfrage

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Potenzielle positive Auswirkung

Langfristige Rohstoffbindung in Produkten bildet ein kontinuierlich wachsendes anthropogenes Materiallager

Kurz-, mittel- und langfristig

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Risiko

Steigende Preise und mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Risiko

Vielseitige Anforderungen zu nachhaltig betriebenen Bauwerken infolge regulatorischer Vorgaben

Langfristig

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Risiko

Strengere Anforderungen an das Abfallmanagement sowie schwindende Deponiekapazitäten

Langfristig

Abfälle

Chance

Steigende Einnahmen und neue Geschäftsfelder durch den Verkauf und den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen

Langfristig

Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Chance

Aufbau von Kompetenzen und Dienstleistungen im Bereich selektiver Rückbau, Materialwissenschaft und Kreislaufwirtschaft

Langfristig

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Chance

Steigende Einnahmen durch Recycling-Baustoffe, Deponierung von Abfällen und Deponiebau

Langfristig

Abfälle

S1 Eigene Belegschaft

Potenzielle negative Auswirkung

Auftreten von Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Potenzielle negative Auswirkung

Förderung stereotypischer Rollenbilder durch mangelnde Diversität

Kurz-, mittel- und langfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Tatsächliche positive Auswirkung

Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote für Mitarbeitende

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Tatsächliche positive Auswirkung

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Mitarbeitende

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Tatsächliche positive Auswirkung

Objektive Einstellungsverfahren und Maßnahmen zu Kompetenzentwicklungen

Kurz-, mittel- und langfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Chance

Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Arbeitgeberattraktivität durch Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote

Langfristig

Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Chance

Diversität in den Teams

Kurz-, mittel- und langfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Risiko

Ausfall von Arbeitskräften aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen

Kurz-, mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Potenzielle negative Auswirkung

Arbeitsunfälle und -erkrankungen

Kurz- mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen

Potenzielle negative Auswirkung

Verstöße gegen Menschenrechte in Form von Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitszeitverletzungen, Verstöße gegen Arbeitszeiten und vorenthaltene Lohnauszahlungen

Kurz- mittel- und langfristig

Arbeitsbedingungen; sonstige arbeitsbezogene Rechte

Chance

Verbesserte (soziale) Nachhaltigkeitsperformance von Lieferant:innen

Mittelfristig

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Risiko

Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen

Kurz- mittel- und langfristig

Sonstige arbeitsbezogene Rechte

S3 Betroffene Gemeinschaften

Potenzielle negative Auswirkung

Beeinträchtigung natürlicher Lebensgrundlagen durch Rohstoffabbau und Durchführung von Bauprojekten

Langfristig

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften

Risiko

Entstehung von Landnutzungskonflikten und damit Einschränkungen der Bauprojekte

Kurz- mittel- und langfristig

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften

Risiko

Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen

Kurzfristig

Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften; Rechte indigener Völker

Chance

Schaffen einer Infrastruktur zur Inklusion von lokalen Gemeinschaften

Kurz- mittel- und langfristig

Angemessene Unterbringung

G1 Unternehmenspolitik

Tatsächliche negative Auswirkung

Negative Beeinflussung des Fairen Wettbewerbs durch Fehlverhalten

Kurz- mittel- und langfristig

Korruption und Bestechung

Tatsächliche positive Auswirkung

Festlegung von Mindeststandards in Bezug auf Unternehmenskultur mittels Kodizes (Code of Conduct, Lieferantenkodex)

Kurz- mittel- und langfristig

Unternehmenskultur

Tatsächliche positive Auswirkung

Schutz von Whistleblowern durch Möglichkeit der anonymen Nutzung der Hinweisgeberplattform

Kurz- mittel- und langfristig

Schutz von Hinweisgeber:innen

Tatsächliche positive Auswirkung

Einhaltung konzerninterner Standards durch Genehmigungspflichten und Risikoanalysen

Kurz- mittel- und langfristig

Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten; Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken

Tatsächliche positive Auswirkung/ Chance

Umfassendes Schulungsangebot zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden zu Business Compliance Themen

Kurz- mittel- und langfristig

Korruption und Bestechung

Risiko

Ausfall von potenziellen Lieferunternehmen aufgrund von Sanktionsgesetzgebung

Kurzfristig

Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken

Risiko

Strafzahlungen bei Fehlverhalten

Langfristig

Korruption und Bestechung

Für die oben angeführten Themen und Sub-Themen, die durch die ESRS vorgegeben sind, hat STRABAG wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Diese werden in eigenen Themenkapiteln näher ausgeführt und sind durch die Angabepflicht der ESRS abgedeckt. Es wird auch erläutert, welche Konsequenzen sich daraus auf das Geschäftsmodell und die Strategie ergeben und welche Maßnahmen STRABAG setzt, um negative Auswirkungen und Risiken zu minimieren und positive Auswirkungen und Chancen auszuschöpfen.

Die aktuelle Bewertung der Risikosituation zeigt, dass derzeit keine wesentlichen finanziellen Risiken bestehen oder absehbar sind. STRABAG setzt auf ein resilientes Geschäftsmodell, das langfristige Stabilität sichert und zentrale Herausforderungen effektiv bewältigt. Durch eine breite Diversifikation, die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit und den Einsatz innovativer Technologien nutzt das Unternehmen gezielt Wachstumschancen.

Im Berichtsjahr hat STRABAG keine wesentlichen unternehmensspezifischen Themen identifiziert.

Jährliche Prüfung der Wesentlichkeit

Das Thema E3 – Wasser wird derzeit als unwesentlich definiert, wenngleich von einer steigenden Bedeutung des Themas – auch für die Baubranche – auszugehen ist. Die Themen E2 – Verschmutzung und S4 – Endnutzer:innen und Konsument:innen werden aktuell für unwesentlich bewertet. Es wird anerkannt, dass die Umweltthemen in Wechselwirkung zueinander stehen und vor allem die Klimakrise andere ökologische und soziale Herausforderungen bedingt und verstärkt. Im Zuge der Berichterstattung werden alle ESRS-Themen jährlich auf ihre Wesentlichkeit überprüft und ein entsprechender Umgang daraus abgeleitet.

In den Vorjahren hat STRABAG im Nachhaltigkeitsbericht zu den unternehmensspezifischen Themen „Digitalisierung und Innovation“, „Gesellschaftliches Engagement“ sowie „Kundenzufriedenheit“ berichtet. Das Thema „Digitalisierung und Innovation“ wird als Enabler zur Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele betrachtet und wurde daher nicht als eigenes Thema auf seine Wesentlichkeit bewertet, weshalb der Bericht kein gesondertes Kapitel anführt. Im Lagebericht finden sich Informationen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei STRABAG SE.

Index

Liste der Angabepflichten

Referenz

ESRS 2 Allgemeine Angaben

BP-1

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Über diesen Bericht

BP-2

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Über diesen Bericht

GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-2

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-4

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Nachhaltigkeitsmanagement

GOV-5

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über diesen Bericht

SBM-1

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen; Klimawandel; Biodiversität; Kreislaufwirtschaft; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften; Unternehmensführung

IRO-1

Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-2

In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Appendix B

ESRS E1 Klimawandel

GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Klimawandel

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

E1-1

Übergangsplan für den Klimaschutz

Klimawandel

E1-2

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Klimawandel

E1-3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

Klimawandel

E1-4

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Klimawandel

E1-5

Energieverbrauch und Energiemix

Klimawandel

E1-6

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Klimawandel

E1-7

Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Klimawandel

E1-8

Interne CO2-Bepreisung

Klimawandel

ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Biodiversität

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

E4-1

Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Biodiversität

E4-2

Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Biodiversität

E4-3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Biodiversität

E4-4

Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Biodiversität

E4-5

Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

Biodiversität

ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Auswirkungen, Risiken und Chancen

E5-1

Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft

E5-2

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft

E5-3

Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft

E5-4

Ressourcenzuflüsse

Kreislaufwirtschaft

E5-5

Ressourcenabflüsse

Kreislaufwirtschaft

ESRS S1 Eigene Belegschaft

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Eigene Belegschaft

S1-1

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Eigene Belegschaft; Unsere soziale Verantwortung

S1-2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen

Eigene Belegschaft

S1-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Eigene Belegschaft

S1-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Eigene Belegschaft

S1-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Eigene Belegschaft

S1-6

Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens

Eigene Belegschaft

S1-8

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Eigene Belegschaft

S1-9

Diversitätskennzahlen

Eigene Belegschaft

S1-10

Angemessene Entlohnung

Eigene Belegschaft

S1-13

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Eigene Belegschaft

S1-14

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Eigene Belegschaft

S1-16

Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Eigene Belegschaft

S1-17

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Eigene Belegschaft

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Unsere soziale Verantwortung

S2-2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Nachhaltigkeitsmanagement

SBM-3

Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Betroffene Gemeinschaften

S3-1

Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Betroffene Gemeinschaften; Unsere soziale Verantwortung

S3-2

Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Betroffene Gemeinschaften

S3-3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Betroffene Gemeinschaften

S3-4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Betroffene Gemeinschaften

S3-5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Betroffene Gemeinschaften

ESRS G1 Unternehmensführung

GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Nachhaltigkeitsmanagement

IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Auswirkungen, Risiken und Chancen

G1-1

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Unternehmensführung

G1-2

Management der Beziehungen zu Lieferant:innen

Unternehmensführung

G1-3

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Unternehmensführung

G1-4

Korruptions- oder Bestechungsfälle

Unternehmensführung

G1-5

Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Unternehmensführung

G1-6

Zahlungspraktiken

Unternehmensführung

EU-Taxonomie

Die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“), die am 12.7.2020 in Kraft trat, enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zur zügigen Umsetzung des European Green Deals. Ziel der EU-Taxonomie ist, durch ein einheitliches Klassifikationssystem Kapitalflüsse in nachhaltige Sektoren zu lenken.

In der EU-Taxonomie sind demnach Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Einfluss auf die EU-Umweltziele haben.

Diese sechs Umweltziele sind:

  1. Klimaschutz (CCM)
  2. Anpassung an den Klimawandel (CCA)
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC)
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO)

Für jedes dieser Umweltziele werden mittels delegierter Verordnungen der EU Wirtschaftstätigkeit und technische Bewertungskriterien definiert.

Wenn Geschäftsfelder des Konzerns unter die Definition für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit fallen, handelt es sich um taxonomiefähige Tätigkeiten, andernfalls um nicht taxonomiefähige Tätigkeiten. Ein großer Teil der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns, insbesondere der Neubau von Straßen, die Infrastruktur-Projektentwicklung, die Baustoffproduktion und Property & Facility Services sind aktuell nicht als taxonomiefähig definiert – d. h. sie werden nicht von den in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftstätigkeiten umfasst.

Nach dieser Einteilung in taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wird auf Grundlage der technischen Bewertungskriterien geprüft, inwieweit die Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet wird, die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien durchgeführt wird. Ob ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird bzw. keine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele (nach sogenannten Do No Significant Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien)) erfolgt, wird anhand der von der EU-Kommission detailliert vorgegebenen technischen Bewertungskriterien ermittelt.

Die Kriterien und Voraussetzungen müssen allesamt kumulativ erfüllt sein.

Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6.7.2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 haben Nicht-Finanzunternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Folgendes anzugeben:

Die detaillierte Ermittlung der einzelnen Werte ist in den jeweiligen Unterkapiteln Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben.

Anzuwendende Bestimmungen für das Geschäftsjahr 2024

Die im Vorjahr bestehenden Übergangsbestimmungen sind ausgelaufen. Für das Geschäftsjahr 2024 sind daher die Bestimmungen der EU-Taxonomie vollumfänglich anzuwenden. Es müssen daher auch die bisher nicht auf Konformität geprüften Wirtschaftstätigkeiten der vier Umweltziele Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/3851 der Kommission vom 27.6.2023 normierten technischen Bewertungskriterien zur Prüfung der Taxonomiekonformität untersucht werden.

Managementansatz

Beurteilung der Taxonomiefähigkeit

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der im zentralen Controllingsystem erfassten Geschäftsfelder und Leistungsarten. Bei Auftragserteilung wird das Projekt mit der Eröffnung der Kostenstelle einem Geschäftsfeld zugeordnet. Somit ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit sichergestellt; die Wirtschaftstätigkeit kann aber für mehrere Umweltziele relevant sein und wird nach den technischen Bewertungskriterien je Umweltziel auf Taxonomiekonformität geprüft.

Nachfolgend sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten von STRABAG in Bezug auf die Umweltziele Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme angeführt. In Klammer sind die Umweltziele sowie die Nummerierung der jeweiligen Delegierten Verordnung angeführt.

  1. Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie (CCM 4.1)
  2. Stromerzeugung aus Windkraft (CCM 4.3)
  3. Stromerzeugung aus Wasserkraft (CCM 4.5)
  4. Stromerzeugung aus geothermischer Energie (CCM 4.6)
  5. Stromerzeugung aus Biogas (CCM 4.7)
  6. Stromerzeugung aus Bioenergie (CCM 4.8)
  7. Übertragung und Verteilung von Elektrizität (CCM 4.9)
  8. Fernwärme-/Fernkälteverteilung (CCM 4.15)
  9. Bau und Erweiterung Wasserversorgung (CCM 5.1 / WTR 2.1)
  10. Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen (CCM 5.3 / WTR 2.2)
  11. Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (CCM 6.13)
  12. Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM 6.14)
  13. Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM 7.1 / CE 3.1)
  14. Renovierung von bestehenden Gebäuden (CCM 7.2 / CE 3.2)
  15. Hochwasserschutz (CCA 14.12)
  16. Nachhaltige Entwässerungssysteme (WTR 2.3)
  17. Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle (CE 2.7)
  18. Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken (CE 3.3)
  19. Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE 3.4)
  20. Verwendung von Beton im Tiefbau (CE 3.5)

Die Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor (1 bis 8) und im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9 und 10) sind deshalb als taxonomiefähig erfasst, weil in den jeweiligen Definitionen der Bau solcher Anlagen und Systeme erfasst ist. In den Umsatzerlösen des STRABAG-Konzerns ist in der Regel nur der Bau, nicht aber der Betrieb enthalten. In Einzelfällen werden solche Anlagen im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts betrieben.

Dies gilt auch für die Wirtschaftstätigkeiten im Verkehrssektor (11 und 12). Die Definition umfasst den Bau von Schieneninfrastruktur bzw. von Infrastruktur für persönliche Mobilität, der vom STRABAG-Konzern ausgeführt wird.

Da der Neubau von Gebäuden (13) als Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie als Bau von vollständigen Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Vertragsbasis definiert ist, werden nur Hochbauprojekte, bei denen der STRABAG-Konzern Generalunternehmer ist bzw. im Rahmen der Projektentwicklung gesamte Gebäude errichtet, unter dieser Tätigkeit erfasst.

Die Renovierung von bestehenden Gebäuden (14) ist in der EU-Taxonomie als Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung definiert, weshalb die Sanierungs- und Umbautätigkeiten im Hochbau des STRABAG-Konzerns hier erfasst werden. 

Die Sanierung von Straßen und Autobahnen (19) gemäß EU-Taxonomie-Definition umfasst routinemäßige Wartungsarbeiten, vorbeugende Instandhaltung und Sanierung von Asphalt- und Betonstraßen. Die Instandhaltungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die Bindemittelschicht, Deckschicht und Betonplatten. Die Geschäftsfelder Straßenbau der STRABAG mit der Leistungsart Sanierung sind von dieser Definition umfasst.

Die Wirtschaftstätigkeit Verwendung von Beton im Tiefbau (20) betrifft die Verwendung von Beton für Neubau, Wiederaufbau oder Instandhaltungsleistung im Ingenieurtiefbau. Ausgenommen sind Betonfahrbahnbeläge und bereits unter Punkt 19 fallende Instandhaltungsleistungen. Die Projekte der betreffenden Geschäftsfelder, bei denen als Hauptbaustoff Beton, Stahlbeton oder Spannbeton verwendet werden, fallen unter diese Wirtschaftstätigkeit.

Beurteilung der Taxonomiekonformität

Da die Umsatzerlöse des STRABAG-Konzerns aus einer Vielzahl unterschiedlichster Einzelprojekte bestehen, kann die Prüfung der technischen Kriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Ebene der Tätigkeit selbst, sondern nur auf Einzelprojektebene durchgeführt werden. Die Anzahl der taxonomiefähigen Projekte für die sechs Umweltziele beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf rund 9.200 Projekte, wovon einige in Bezug auf mehrere Umweltziele zu prüfen sind. Die Prüfung erfordert aufgrund der umfangreichen und detaillierten Kriterien einen erheblichen administrativen Aufwand. Zudem wurden je Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnungen unterschiedlichste technische Bewertungskriterien definiert.

Daher erfolgt die Detailprüfung auf Taxonomiekonformität je Einzelprojekt für die fünf umsatzstärksten Wirtschaftstätigkeiten, den Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM, CE), die Renovierung von Gebäuden (CCM, CE), Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM), Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE) sowie die Verwendung von Beton im Tiefbau (CE).

Diese fünf Wirtschaftstätigkeiten machen konsolidiert 88 % des gesamten taxonomiefähigen Umsatzes aus und umfassen über 7.090 Einzelprojekte, weshalb nur Projekte mit einer Jahresleistung über € 5 Mio. im Detail untersucht wurden.

Zur Abwicklung der Prüfung der Einzelprojekte wurde daher eine eigene Softwareanwendung „Taxonomiemonitor“ geschaffen, in der die Fragebögen zur Prüfung der Konformität für die fünf oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten hinterlegt sind. Die Fragen sind von den Projektverantwortlichen zu beantworten und Nachweise zur Dokumentation der Antworten sind im System hochzuladen. Die Fragebögen umfassen sowohl die Kriterien zur Leistung eines wesentlichen Beitrags sowie die Sicherstellung der DNSH-Kriterien auf Einzelprojektebene.

Für die nicht auf Einzelprojektebene untersuchten Wirtschaftstätigkeiten erfolgte eine Analyse der technischen Bewertungskriterien anhand von typisierten Baustellenorganisationen und Strukturen.

Da die erforderlichen Nachweise insbesondere die Klimarisikoanalyse für diese Projekte nicht vollständig vorliegen, werden diese Projekte nur als taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform dargestellt.

Das Vorhandensein einer robusten Klimarisikoanalyse ist das DNSH Kritierum zur Klimawandelanpassung in den betreffenden Tätigkeiten, denen die Projekte zugeordnet wurden.

Das Nichtvorliegen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen verstößt gegen das DNSH-Kriterium zur Klimawandelanpassung. Da für die Taxonomiekonformität nicht nur ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet werden muss, sondern gleichsam das DNSH-Prinzip für die verbleibenden Umweltziele einzuhalten ist, führt die Nichteinhaltung des Kriteriums zur Verhinderung der Taxonomiekonformität der betroffenen Projekte.

Für Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Energie, Wasserversorgung und Abwasser- und Abfallentsorgung sind bei der reinen Bautätigkeit die Definitionen der EU-Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfüllt. Die technischen Bewertungskriterien betreffen aber den Betrieb bzw. die eingesetzten Geräte, wozu STRABAG keine Informationen vorliegen, da dies außerhalb des Leistungsumfangs ist. Diese Wirtschaftstätigkeiten werden daher als nicht taxonomiekonform dargestellt.

STRABAG SE ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Baudienstleistungen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. Vorgaben von privaten Auftraggeber:innen erbracht. Nachhaltige Lösungen werden angeboten. Nur in seltenen Fällen bzw. im Rahmen von eigenen Projektentwicklungen hat STRABAG Einfluss auf die ökologische Ausgestaltung von Bauwerken. So wird insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen das Unternehmen in der Regel nur mit der Bauausführung beauftragt.

Die Prüfung der Einzelprojekte hat ergeben, dass viele von der EU-Taxonomie vorgegebene Kriterien standardmäßig in Bauprojekten noch nicht berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Ausschreibungen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen werden.

Umsatzerlöse

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1 82 (a) ausgewiesenen Umsatzerlöse, die auf Basis von IFRS 15 ermittelt werden. Diese umfassen die Umsatzerlöse aus Bauaufträgen, aus Baustoffen, aus dem Facility Management, aus der Projektentwicklung und sonstige Umsatzerlöse.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Gemäß dem oben beschriebenen Managementansatz wurden die taxonomiefähigen Projekte auf Einzelprojektebene bzw. durch analytische Überprüfungen auf Taxonomiekonformität untersucht.

Die taxonomiekonformen Projekte betreffen ausschließlich die Wirtschaftstätigkeiten Neubau von Gebäuden und Schieneninfrastruktur in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz. Beim Neubau von Gebäuden sind die Kriterien zum Primärenergiebedarf, Luftdichtheit und thermische Integrität erfüllt sowie das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet. Bei der Schieneninfrastruktur wird der wesentliche Beitrag der Elektrifizierung erfüllt.

Bei den Wirtschaftstätigkeiten Renovierung von bestehenden Gebäuden, Sanierung von Straßen und Autobahnen sowie Verwendung von Beton im Tiefbau konnte kein Projekt sämtliche technische Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Während bei der Renovierung unterschiedliche Kriterien nicht erfüllt wurden, konnten bei Verwendung von Beton im Tiefbau und Sanierung von Straßen und Autobahnen die geforderten Abfallbehandlungs- und Recyclingquoten nicht erfüllt werden. Beim Asphaltstraßenbau ist dies damit zu erklären, dass die bestehenden Asphaltmischanlagen niedrigere Recyclinganteile haben.

Die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten können in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamtumsatz ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung der taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen Umsatzerlöse müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

Umsatzerlöse

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.312,81

7,53

1.277,60

7,23

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

9.281,93

53,28

11.561,45

65,44

Gesamt (A.1 + A.2)

10.594,74

60,81

12.839,05

72,67

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

6.827,48

39,19

4.827,49

27,33

Gesamt (A+B)

17.422,22

100,00

17.666,54

100,00

Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant und betreffen ausschließlich das Umweltziel Klimaschutz. In Bezug auf die anderen Umweltziele, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals auf Konformität geprüft wurden, konnten die technischen Bewertungskriterien bei den untersuchten Projekten nicht erfüllt werden.

Sämtliche im Zähler ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 und sind im Konzernabschluss der STRABAG SE als Umsatzerlöse ausgewiesen.

Das Ergebnis zeigt, dass 39,19 % der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns nicht in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das Property & Facility Services-Geschäft, die Baustoffproduktion sowie den Neubau von Straßen. Dementsprechend finden sich in der Verordnung auch keine technischen Kriterien, um deren Nachhaltigkeit zu bewerten.

Auch ein großer Teil des Hochbaus fällt nicht unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, da die Definition auf den Bau vollständiger Wohn- und Nichtwohngebäude abzielt. In vielen Fällen werden jedoch nur einzelne Teile von Gebäuden von STRABAG errichtet.

Dennoch sind nachhaltige Lösungen in wesentlichen Geschäftsfeldern zentral für eine erfolgreiche Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft. STRABAG stützt sich in diesem Bereich auf einschlägige Standards und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Detaillierte Angaben finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Die EU-Taxonomie wird laufend weiterentwickelt. Mit einer Anpassung und Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten und der Bewertungskriterien ist zu rechnen.

Investitionen (CapEx)

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen Zugänge zu materiellem und immateriellem Anlagevermögen inklusive solcher aus Unternehmenszusammenschlüssen. Erfasst sind ebenso Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die Angaben erfolgen vor Abschreibungen, Wertberichtigungen oder sonstigen Wertänderungen. Die im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte bilden die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Investitionen.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen können in drei Kategorien unterteilt werden:

Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind

Der STRABAG-Konzern verfügt über ein zentrales Gerätemanagement, das konzernweit die Beschaffung, den Service, die Wartung und Reparatur, den Geräteeinsatz sowie die Verwertung der Baumaschinen und der maschinellen Anlagen und Fahrzeuge steuert.

Eine eindeutige Zuordnung der Baugeräte und des Fuhrparks zu einzelnen Projekten und damit den Wirtschaftstätigkeiten ist nicht möglich. Bei gemischt genutzten Vermögenswerten ist eine Zuordnung zu taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten mittels eines geeigneten Schlüssels vorzunehmen. STRABAG ordnet dieser Gruppe die technischen Anlagen, die Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu. Auch der Erwerb dieser Vermögenswerte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist mit umfasst.

Die Anlagenintensität bei Bauprojekten ist äußerst unterschiedlich; insbesondere bei Projekten mit hohen Subunternehmerleistungen weicht der Geräteeinsatz stark von mit eigenem Personal erbrachten Leistungen ab.

Als Schlüssel für die Verteilung der Investitionen auf taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen wird die im Management Reporting für jedes Projekt erfasste Kennzahl Gerätekosten verwendet. Der Anteil an den gesamten Gerätekosten, der auf taxonomiekonforme und taxonomiefähigen Projekte entfällt, wird als taxonomiekonforme und taxonomiefähige  Investitionen dargestellt.

Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird

Investitionen, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zugeordnet werden, werden nicht auf Basis der Gerätekosten zugeordnet.

Die von STRABAG zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude und Photovoltaikanlagen sind als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfasst. Die im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen bzw. selbst erstellten Immobilien und Photovoltaikanlagen werden auf die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und damit auf Taxonomiekonformität überprüft. Der Erwerb bzw. die Errichtung dieser Gebäude wird im Konzernanlagenspiegel unter Grundstücke und Bauten oder Anlagen in Bau ausgewiesen.

Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betreffen eine Vielzahl von Immobilienleasingverträgen für Bürostandorte. Diese sind gemäß CCM 7.7. taxonomiefähig und werden mangels Informationen zur Prüfung der Konformität zur Gänze als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde dementsprechend angepasst.

Der Erwerb von Fahrzeugen stellt ebenfalls einen Erwerb von Vermögenswerten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit dar. Deshalb werden die Investitionen in PKW, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zuzuordnen sind, unter diesem Punkt erfasst. Bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität müssen die technischen Bewertungskriterien vom Hersteller:innen bzw. Lieferant:innen nachgewiesen werden. Diese Nachweise wurden dem STRABAG-Konzern für Fahrzeuginvestitionen im Geschäftsjahr 2024 noch nicht zur Verfügung gestellt, weshalb hier lediglich taxonomiefähige Investitionen ausgewiesen werden.

Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan)

STRABAG denkt das Bauen der Zukunft neu. Mit zahlreichen Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekten wird daran gearbeitet, den CO2-Ausstoß in der Verwaltung und bei Bauprojekten zu reduzieren, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Zudem wurde das Thema Kreislaufwirtschaft in unserer Strategie 2030 als eines der sechs strategischen Kernthemen definiert. Detaillierte Angaben dazu finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht.

Ob und in welchem Ausmaß eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann, ist anhand der Bewertungskriterien für das einzelne Bauprojekt zu beurteilen. Da STRABAG im Wesentlichen Baudienstleistungen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. nach den Vorgaben der Auftraggeber:innen erbringt, können die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen ausgeweitet werden. Es liegen daher keine diesbezüglichen Investitionspläne vor.

Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Kategorie Investitionen zur Ausweitung von taxonomiekonformen Umsätzen auszuweisen sind. Da sich die technischen Bewertungskriterien in der Regel auf das Bauwerk und nicht auf den Bauprozess selbst beziehen, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Investition und taxonomiekonformem Umsatz.

Investitionen für nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

In dieser Gruppe werden die nicht zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuordenbaren Investitionen erfasst. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gesamten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gemäß IFRS-Konzernabschluss. Zuerst werden die Investitionsausgaben zum Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie die nicht taxonomiefähigen Investitionen ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionen werden auf Basis der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Umsatzerlöse zugeordnet.

Investitionen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-CapEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen CapEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Gesamtinvestitionen setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II sind im Anhang dargestellt.

CapEx

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

182,73

18,79

29,38

4,15

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

559,29

57,50

466,67

65,86

Gesamt (A.1 + A.2)

742,02

76,29

496,05

70,01

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

230,59

23,71

212,52

29,99

Gesamt (A+B)

972,61

100,00

708,57

100,00

Der Anstieg des taxonomiekonformen CapEx ist mit € 143,30 Mio. bzw. 15,12 % auf den Erwerb des Investment Property zurückzuführen. Im Vorjahr gab es aus diesem Titel keine Investitionen.

Der restliche taxonomiekonforme CapEx ergibt sich ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse und daher folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.

Der taxonomiekonforme CapEx betrifft mit € 143,30 Mio. (Vorjahr: € 0,00) das Investment Property, mit € 15,62 Mio. (Vorjahr: € 12,15 Mio.) die technischen Anlagen und Maschinen, mit € 17,84 Mio. (Vorjahr: € 13,51 Mio.) die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit € 2,23 Mio. (Vorjahr: € 1,23 Mio.) die Anlagen in Bau sowie mit  € 0,73. Mio (Vorjahr: € 2,49 Mio.) die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Investitionen sind im Anlagenspiegel bzw. der Entwicklung des Investment Property dargestellt.

Betriebsausgaben (OpEx)

Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1:

Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie kurzfristige Leasingaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen und sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind.

Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1:

Analog zur Vorgehensweise bei den Investitionsausgaben werden die Reparatur- und Instandhaltungskosten für technische Anlagen, Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Verhältnis der Gerätekosten auf taxonomiekonforme, taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Betriebsausgaben zugeordnet.

Die Instandhaltungsaufwendungen für Immobilien können teilweise der Wirtschaftstätigkeit Renovierung bestehender Gebäude oder Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort zugeordnet werden. Diese Einzelmaßnahmen sind daher taxonomiefähige und bei Erfüllung der Bewertungskriterien taxonomiekonforme Betriebsausgaben.

Eine detaillierte Prüfung der Instandhaltungen für Immobilien hinsichtlich der technischen Bewertungskriterien erfolgt aber nur, wenn die Einzelmaßnahme den Aufwand von € 3 Mio. übersteigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde dieser Wert nicht überschritten, weshalb die Zuordnung zur Gänze unter den nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben erfolgte.

Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS-Konzernbilanz. Zuerst werden die Einzelmaßnahmen von der Grundgesamtheit abgezogen und erst danach die Restgröße auf Basis der Gerätekosten zugeordnet.

Betriebsausgaben (OpEx), die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-OpEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen OpEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden.

Die Betriebsausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich.

OpEx

2024

2023

Mio. €

in %

Mio. €

in %

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

21,80

6,26

16,87

5,34

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

173,91

49,90

166,36

52,65

Gesamt (A.1 + A.2)

195,71

56,15

183,23

57,99

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

152,82

43,85

132,74

42,01

Gesamt (A+B)

348,53

100,00

315,97

100,00

Da sich der taxonomiekonforme OpEx ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse ergibt, folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich.

Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben betreffen mit € 17,04 Mio. (Vorjahr: € 13,08 Mio.) Instandhaltungen für Baugeräte und mit € 4,76 Mio. (Vorjahr: € 3,79 Mio.) Instandhaltungen für den Fuhrpark. Die Erfassung im IFRS-Konzernabschluss erfolgt unter dem Posten Sonstige bezogene Leistungen.

Der STRABAG SE-Konzern ist nicht in den Wirtschaftsaktivitäten 4.26. bis 4.31. der delegierten Verordnung für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel tätig, weshalb die Meldebögen betreffend der Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nur Leermeldungen enthalten.

Mindestschutzanforderungen

Mindestschutzanforderungen

Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität entsprechend den Artikeln 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird auch die Einhaltung sozialer Mindestschutzanforderungen gefordert. Damit vereint die EU-Taxonomie ökonomische, ökologische und soziale Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Die Mindestschutzkriterien laut EU-Taxonomie sollen gewährleisten, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer Wirtschaftsaktivitäten über Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und Rechte für Arbeitnehmer:innen ebenso wie Vorgaben in Bezug auf Besteuerung und fairen Wettbewerb sicherstellen. Damit sollen auch erhebliche Verstöße gegen diese Themen vermieden werden. Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, wenn bei ihrer Durchführung folgende soziale Mindeststandards befolgt werden:

Diese internationalen Rahmenwerke umfassen Prinzipien und Vorgaben für die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die bereits genannten vier Themen: Menschenrechte, Korruption, Besteuerung und Fairer Wettbewerb. Zur Auslegung der Anforderungen der Mindestschutzangaben liefern der im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance sowie die FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 eine umfangreiche Hilfestellung, die von STRABAG bei der Umsetzung berücksichtigt wurden.

STRABAG hat diverse Prozesse und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der sozialen Mindeststandards sicherzustellen. Diese gelten für alle Konzerngesellschaften und berücksichtigen bei Menschenrechten und Anti-Korruption auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Überwachung der Prozesse und Verfahren nutzen wir verschiedene Kontrollmechanismen, einschließlich Audits, interne und externe Überprüfungen sowie fortlaufende Risikoanalysen. Unsere Monitoring-Systeme umfassen auch die Implementierung von Korrekturmaßnahmen bei Verstößen.

Die Themen Menschenrechte, Korruption sowie fairer Wettbewerb sind in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt. Das Thema Besteuerung ist nicht Bestandteil der Nachhaltigkeitserklärung. Die Grundsätze der Steuerpolitik von STRABAG sehen vor, sämtliche geltenden Steuergesetze und sonstige maßgebende Bestimmungen international einzuhalten. Dazu gibt es in den einzelnen Ländern zahlreiche Richtlinien, Organisationsanweisungen und Kontrollen, die die Einhaltung der ordnungsgemäßen Besteuerung gewährleisten.

Bei der Beurteilung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards berücksichtigt STRABAG auch die relevanten Principal Adverse Impacts (PAI) der Europäischen EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, Verordnung (EU) 2019/2088), die in den FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 festgehalten sind. Darunter fallen der unbereinigte Gender Pay Gap sowie die Diversität im Vorstand. Beide Indikatoren werden im vorliegenden Bericht angeführt.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten analysierten Konzernrichtlinien und Policies sowie die Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung, in denen diese im Detail erläutert werden:

Thema

STRABAG-Konzernrichtlinie, Prozesse und Politiken

Referenz

Menschenrechte

Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik, Lieferantenkodex, Sicherheits- und Gesundheitspolitik, Ombudsstellen, Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, Online-Hinweisgeberplattform

Unsere soziale Verantwortung

Korruption

Code of Conduct, Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform, Lieferantenkodex

Unsere soziale Verantwortung

Besteuerung

Richtlinien und Fachanweisungen basierend auf nationalen Gesetzen

Nicht Teil der Nachhaltigkeitserklärung

Fairer Wettbewerb

Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform

Unternehmensführung

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

Um­satz (3)

Um­satz­­an­teil 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

An­teil ta­xo­no­mie­kon­for­mer (A.1.) oder ­ta­xo­no­mie­fä­hi­ger (A.2.) Um­satz, Jahr 2023 (18)

Ka­te­go­rie „er­mög­li­chen­de Tä­tig­keit“ (19)

Ka­te­go­rie „Über­gangs­tä­tig­keit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

897.725,00

5,15

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

5,41

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

415.080,64

2,38

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,77

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,05

T

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

1.312.805,64

7,53

7,53

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7,23

Davon ermöglichende Tätigkeiten

897.725,00

5,15

5,15

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

5,41

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,05

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

23.795,28

0,14

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,17

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

31.160,84

0,18

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,56

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

35.938,23

0,21

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,17

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

621,17

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,01

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

8.847,17

0,05

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,11

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

11.481,30

0,07

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,08

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

64.744,37

0,37

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,14

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

86.115,22

0,49

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,51

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

161.349,92

0,93

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,01

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

309.194,07

1,77

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,83

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

176.571,67

1,01

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,13

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

799.809,17

4,59

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

4,20

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

2.497.941,27

14,34

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

19,50

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

1.037.519,97

5,96

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

4,59

Hochwasserschutz

CCA 14.12

122.231,27

0,70

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,73

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

208.978,66

1,20

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,27

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

24.070,73

0,14

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,08

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

2.724.005,09

15,64

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

15,72

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

957.559,46

5,50

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

11,69

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,11

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,12

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,71

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

9.281.934,86

53,28

65,44

A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

10.594.740,50

60,81

72,67

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

6.827.478,02

39,19

Gesamt

17.422.218,53

100,00

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

CapEx (3)

CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

31.445,00

3,23

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

2,82

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

4.982,11

0,51

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,32

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

146.303,71

15,04

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

182.730,82

18,79

18,79

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4,15

Davon ermöglichende Tätigkeiten

31.445,00

3,23

3,23

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

2,82

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

236,80

0,02

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

1.126,46

0,12

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,24

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

1.930,02

0,20

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,15

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

32,32

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

364,45

0,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,02

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

294,17

0,03

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,05

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

4.080,95

0,42

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,12

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

4.381,53

0,45

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,41

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

7.860,74

0,81

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,81

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

16.294,65

1,68

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,83

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

8.609,83

0,89

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,75

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

34.174,94

3,51

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,98

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

23.513,05

2,42

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

3,92

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

15.648,46

1,61

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,17

Hochwasserschutz

CCA 14.12

6.090,74

0,63

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,85

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

7.494,49

0,77

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,73

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

554,01

0,06

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,03

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

105.950,72

10,89

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

9,99

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

35.635,61

3,66

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

7,69

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

257.301,32

26,45

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

25,39

Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

CCM 3.1

12.585,71

1,29

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

CCM 3.3

15.129,66

1,56

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

5,26

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,40

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

0,00

0,00

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,02

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

559.290,63

57,50

65,86

A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

742.021,45

76,29

70,01

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

230.589,49

23,71

Gesamt

972.610,94

100,00

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024

Geschäftsjahr 2024

Jahr

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Code (2)

OpEx (3)

OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)

Klimaschutz (5)

Anpassung an den Klimawandel (6)

Wasser (7)

Umweltverschmutzung (8)

Kreislaufwirtschaft (9)

Biologische Vielfalt (10)

Klimaschutz (11)

Anpassung an den Klimawandel (12)

Wasser (13)

Umweltverschmutzung (14)

Kreislaufwirtschaft (15)

Biologische Vielfalt (16)

Mindestschutz (17)

Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18)

Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19)

Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20)

T€

%

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J; N; N/EL

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

E

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

18.819,09

5,40

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

3,63

E

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1

2.981,68

0,86

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

1,71

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2

0,00

0,00

J

N/EL

N/EL

N/EL

N

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

21.800,77

6,26

6,26

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5,34

Davon ermöglichende Tätigkeiten

18.819,09

5,40

5,40

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

3,63

E

Davon Übergangstätigkeiten

0,00

0,00

0,00

J

J

J

J

J

J

J

0,00

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

CCM 4.1

141,72

0,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Stromerzeugung aus Windkraft

CCM 4.3

674,16

0,19

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,30

Stromerzeugung aus Wasserkraft

CCM 4.5

1.155,07

0,33

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,19

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

CCM 4.6

19,34

0,01

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,00

Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen

CCM 4.7

218,11

0,06

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,03

Stromerzeugung aus Bioenergie

CCM 4.8

176,05

0,05

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,06

Übertragung und Verteilung von Elektrizität

CCM 4.9

2.442,35

0,70

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,16

Fernwärme-/Fernkälteverteilung

CCM 4.15

2.622,24

0,75

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,53

Bau und Erweiterung Wasserversorgung

CCM 5.1/ WTR 2.1

4.704,47

1,35

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,05

Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen

CCM 5.3/ WTR 2.2

9.751,96

2,80

EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,36

Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik

CCM 6.13

5.152,78

1,48

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,97

Schienenverkehrsinfrastruktur

CCM 6.14

20.452,90

5,87

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

3,84

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CCM 7.1/ CE 3.1

14.072,01

4,04

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

5,04

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CCM 7.2 /CE 3.2

9.365,24

2,69

EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,50

Hochwasserschutz

CCA 14.12

3.645,17

1,05

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

1,09

Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle

CE 2.7

4.485,28

1,29

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,94

Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken

CE 3.3

331,56

0,10

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

0,03

Sanierung von Straßen und Autobahnen

CE 3.4

63.409,01

18,19

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

12,87

Verwendung von Beton im Tiefbau

CE 3.5

21.327,07

6,12

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

9,90

Erwerb und Eigentum an Gebäuden

CCM 7.7

7.423,10

2,13

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

2,35

Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

CCM 3.3

2.336,57

0,67

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,78

Nachhaltige Entwässerungssysteme

WTR 2.3

0,00

0,00

N/EL

N/EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

0,04

Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer)

CE 3.1

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

6,78

Renovierung von bestehenden Gebäuden

CE 3.2

0,00

0,00

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

1,81

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

173.906,16

49,90

52,65

A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)

195.706,93

56,15

57,99

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

152.817,53

43,85

Gesamt

348.524,46

100,00

Übersicht

Umsatzanteil/Gesamtumsatz

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

7,54

37,72

CCA

0,00

0,70

WTR

0,00

2,70

CE

0,00

52,96

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

18,79

60,28

CCA

0,00

0,63

WTR

0,00

2,48

CE

0,00

19,41

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx

Taxonomiekonform je Ziel

Taxonomiefähig je Ziel

CCM

6,26

29,41

CCA

0,00

1,05

WTR

0,00

4,15

CE

0,00

32,42

PPC

0,00

0,00

BIO

0,00

0,00

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

2.

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

3.

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

NEIN

Klimawandel

ESRS 2 SBM-3

Als energie- und ressourcenintensiver Industriesektor kommt der Baubranche eine Schlüsselrolle und erhebliche Einflusskraft in der nachhaltigen Transformation zu. Fossile Brennstoffe werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingesetzt: vom Betrieb von Produktionsanlagen und Baumaschinen bis hin zum eigentlichen Betrieb unserer Bauwerke. Die Baubranche verursacht damit prozess- und energiebedingte Emissionen. STRABAG ist daher bestrebt, den Ausstoß von Treibhausgasen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich zu reduzieren, um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde im Berichtsjahr ein Transformationsplan verabschiedet. STRABAG hat sich 2024 der Science Based Targets Initiative (SBTi) angeschlossen und bekennt sich somit zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Ein entsprechender Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen wurde erarbeitet und wird im folgenden Kapitel beschrieben.

Trotz aller Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sind dessen Auswirkungen spürbar, weshalb Anpassungsprozesse erforderlich sind. In diesen kommt Bauunternehmen eine entscheidende Rolle zu. Einerseits müssen bereits heute Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, wie etwa die Errichtung von Schutzbauwerken, ergriffen werden; andererseits können klimaresiliente und nachhaltige Bauweisen dazu beitragen, Bauwerke und Städte widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen zu machen.

Bauwerke werden heute mit dem Ziel erstellt, für eine lange Nutzungsdauer zur Verfügung zu stehen, in ihrer Betriebsphase ökologisch effizient genutzt zu werden und am Ende ihres Lebenszyklus umgenutzt oder rückgebaut werden zu können. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch weiterhin festigt. Kreislauffähiges Bauen und Expertise im Energiesektor werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Aus diesem Grund hat die STRABAG diese Bereiche als strategische Kernthemen definiert und wird betreffende Geschäftsmodelle weiter ausbauen. Mit unserer Leistung wollen wir eine Schlüsselrolle für den Übergang zu klimaneutralen Gebäuden und klimaneutraler Infrastruktur einnehmen.

E1-1

Unser Transformationsplan

ESRS E1-1

Im Jahr 2024 hat der Vorstand der STRABAG SE einen Transformationsplan verabschiedet. Das zentrale Element ist ein Treibhausgas-Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen sowie entsprechenden Steuerungswerkzeugen. Da der Transformationsplan die strategische Ausrichtung des Konzerns beeinflusst, wurde auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand darüber in Kenntnis gesetzt.

Die EU Paris-Aligned Benchmark-VO (EU PAB) ist nicht auf STRABAG anwendbar.

Mit Blick auf die konzernweiten Energieverbräuche wurden folgende acht Handlungsfelder identifiziert. Zu jedem dieser Handlungsfelder wurden wesentliche Maßnahmen definiert, um den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu vermeiden oder zu reduzieren. Konkret handelt es sich hierbei um:

  1. Gebäude: Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden.
  2. PKW / Nutzfahrzeuge: Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger.
  3. Baustrom / sonstige Energie Bau: Elektrifizierung und ökologische Optimierung von Kleingeräten, Containern und Kränen.
  4. Baumaschinen / LKW: Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger.
  5. Asphaltmischanlagen: Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger.
  6. Stein- / Kieswerke: Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger.
  7. Betonwerke / sonstige Produktion: Umstellung der Betonwerke und der sonstigen Produktion auf erneuerbare Energieträger.
  8. Effizienzsteigerung: Heben von Energieeffizienzpotenzialen durch die Umstellung auf neue Technologien, wie z. B. Elektrifizierung.

Transformationsplan

image

E1-4

Ziele

ESRS E1-4

STRABAG ist überzeugt, dass glaubwürdige Klimaziele einem einheitlichen Standard folgen und extern validiert werden müssen. Deshalb haben wir uns im Berichtsjahr zu einer Teilnahme an SBTi bekannt. Unser Commitment für das kurzfristige Ziel (2030) der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen wurde im Oktober 2024 offiziell bestätigt. Die Validierung der Ziele durch die SBTi soll spätestens bis zum vierten Quartal im Jahr 2026 erfolgen.

Im Rahmen unseres Transformationsplans nutzen wir die methodischen Vorgaben der SBTi als Grundlage für den wissenschaftsbasierten Reduktionspfad bis 2040. Dieser wurde im Zuge einer konzerninternen Arbeitsgruppe zur Energietransformation unter der Leitung eines Vorstandsmitglieds sowie mit der Einbeziehung relevanter Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erarbeitet. Derzeit besteht noch keine weitreichende Fortschrittsmessung, da der Transitionsplan erst im Berichtsjahr beschlossen wurde. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells von STRABAG kommt der sektorübergreifende Standard zum Einsatz.

Als Basisjahr wurde 2023 mit dem Basiswert 927.472 t CO2e für Scope 1- und Scope 2-Emissionen gewählt. Das Basisjahr sowie die Datengrundlage des Reduktionspfades beruhen auf den Energiebedarfsdaten des Geschäftsjahres 2023. STRABAG verwendet seit 2024 neue Umrechnungs­faktoren für die Berechnung der Treibhausgasemissionen. Daher wurden die Scope 1- und Scope 2-Emissionen für 2023 ebenfalls neu berechnet, wodurch der Basiswert von den Werten im Geschäftsbericht 2023 abweichen. Auf Grund einer Systemumstellung in der Datenbank können Änderungen der Berichtsgrenzen nicht ausgeschlossen werden. Zudem sind Anpassungen möglich, da die Validierung der Ziele und des Basisjahres durch die SBTi noch nicht abgeschlossen sind. Im Basisjahr gab es keine besonderen Auslastungen oder sonstige besondere Ereignisse, die zu einer Verzerrung der Emissionen geführt hätten. Bei der Zielsetzung wurde eine jährliche Leistungssteigerung berücksichtigt und mit einer 50 %-igen Steigerung der Emissionen hinterlegt. Unsere Zielsetzung für die Scope 1- und Scope 2-Emissionen entspricht einem Ambitionsniveau, das aus wissenschaftlicher Perspektive notwendig ist, um die globale Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.

Für die Scope 3-Emissionen werden aktuell die Ziele nach dem Well-Below-2-Degree-Szenario (WB2C) mit dem Basisjahr 2023 erarbeitet. Der Basiswert für Scope 3-Emissionen kann derzeit nicht berichtet werden, da noch keine vollständigen (u. a. nachgelagerte Scope 3-Emissionen) und extern geprüften Daten für das Basisjahr 2023 vorliegen.

Die Berichtsgrenzen der Treibhausgasemissionen, die bei den Reduktionszielen berücksichtigt wurden, sind im Einklang mit den Grenzen der sonstigen berichteten Treibhausgase. Wir unterscheiden gemäß den Kategorien des Greenhouse Gas Protocols (GHG):

Unser vom STRABAG SE-Vorstand freigegebenes langfristiges Ziel ist, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Wir verstehen Klimaneutralität im Sinne der Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC, 2021) als das Bestreben, Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu minimieren und die schwer vermeidbaren Emissionen durch gezielte Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel und setzt unseren wissenschaftsbasierten Pfad auf Basis der quantitativen Zielsetzungen für 2030 konsequent fort.

Zur Erreichung unserer Ziele für Scope 1- und 2-Emissionen haben wir spezifische Handlungsfelder identifiziert und mit konkreten Maßnahmen definiert. Zusammenfassend können acht Handlungsfelder unterschieden werden. Die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der Scope 3-Ziele werden aktuell erarbeitet. Die folgende Tabelle zeigt ihren jeweiligen Zielbeitrag.

Zielbeiträge zur Emissionsreduktion

Scope

Handlungsfelder

Zielbeitrag bis 2030

Zielbeitrag bis 2040

t CO2e1

%

Scope 1 + 2

Gebäude

5.416

0,90

Klimaneutralität

PKW / Nutzfahrzeuge

58.359

9,68

Baustrom / sonstige Energie Bau

62.151

10,31

Baumaschinen / LKW

220.010

36,50

Asphaltmischanlagen

125.272

20,78

Stein- und Kieswerke

21.207

3,52

Betonwerke / sonstige Produktion

4.951

0,82

Effizienzsteigerung

105.381

17,48

Summe

602.747

100,00

Scope 3

Handlungsfelder werden aktuell erarbeitet

gemäß WB2C-Szenario

Klimaneutralität

1Gemäß Kyoto-Protokoll

E1-2

Policies

ESRS E1-2

Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik hält grundlegende Prinzipien zu den Themen Energie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten fest, um negative Auswirkungen im Umweltbereich entlang der Wertschöpfungskette zu verringern. Dazu beschreibt das Dokument eine Reihe an Zielvorgaben und Commitments für den gesamten Konzern, darunter das Ersetzen fossiler Energieträger in allen Unternehmensprozessen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Eindämmung des Klimawandels sowie den Einsatz nachhaltiger und ressourcenschonender Materialien und Bauteile. Mit dem darüber hinaus formulierten Ziel, die Datenerfassung auszuweiten und wirksame Managementsysteme zu etablieren, soll die Steuerung der identifizierten negativen Auswirkungen, die sich letztlich unter dem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch der Baubranche zusammenfassen lassen, weiterentwickelt werden. Zielvorgaben zur Klimawandelanpassung werden in der Politik nicht adressiert. Die Umsetzungsverantwortung für die festgelegten Ziele im Bereich Umwelt und Energie liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird die Umwelt- und Energiepolitik in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit bewertet.

E1-3

Maßnahmen und Projekte

ESRS E1-3

Um die genannten Reduktionsziele zu erreichen, wurden für jedes Handlungsfeld Schlüsselmaßnahmen definiert, die mit Zielen für 2030 und 2040 verknüpft sind. Die folgende Tabelle zeigt die geplanten Maßnahmen sowie die kurz- und langfristigen Klimaziele der einzelnen Handlungsfelder.

Maßnahmen zur Dekarbonisierung

Handlungs­felder

Maßnahmen

Anwendungskreis

Ziel 2030

Ziel 2040

Gebäude

Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden

Betrifft bestehende und neu zu errichtende Gebäude in allen Konzernländern (Eigen und Fremd) verwaltet durch Corporate Real Estate Management des Konzerns

85,0%

Klima­neutralität

PKW / Nutzfahrzeuge

Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger

Betrifft Fuhrpark der Angestellten aus allen Unternehmens-, Zentral-, und Konzernstabsbereichen sowie Nutzfahrzeuge der operativen Unternehmensbereiche (in allen Konzernländern)

50,0%

Baustrom / sonstige Energie Bau

Energieoptimierter Container

Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baustromverbraucher einsetzen (in allen Konzernländern)

33,3%

Elektrifizierung der Kleingeräte

66,7%

Effiziente Kranbeleuchtung beim Neukauf

100,0%

Baumaschi­nen / LKW

Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger

Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baumaschinen einsetzen (in allen Konzernländern)

66,7%

Asphaltmisch­anlagen

Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger

Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche mit eigenen Produktionsanlagen

33,3%

Stein- und Kieswerke

Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger

50,0%

Betonwerke / sonstige Produktion

Umstellung der Betonwerke und sonstige Produktion auf erneuerbare Energieträger

50,0%

Effizienz­steigerung

Effizienzsteigerungspotenzial bedingt durch die Umstellung auf die oben genannten Technologien

Um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu verfolgen und deren CO2e-Einsparpotenziale ermitteln zu können, wurde im Berichtsjahr ein Set an spezifischen Kennzahlen definiert. Aktuell entwickeln wir den Prozess und die Software-Grundlage für das Monitoring und Reporting dieser Kennzahlen. Ab 2025 soll ein jährlicher Soll-Ist-Vergleich zu den Kennzahlen an das Steering Committee Sustainability und den Vorstand berichtet werden.

Die technischen Umsetzungsoptionen der Schlüsselmaßnahmen und deren finanzielle Bewertung werden aktuell ausgearbeitet. Im Geschäftsjahr 2025 soll dieser Prozess abgeschlossen und der betreffende CapEx- und OpEx-Plan abgeleitet werden.

Um die Auswirkungen aus den identifizierten physischen und transitorischen Klimarisiken zu mindern, setzt STRABAG laufend Maßnahmen um. Bereits jetzt gibt es bemerkbare Klimaveränderungen, auf die STRABAG mit Maßnahmen reagiert und diese auf ihre Wirksamkeit evaluiert. Die konzernweite physische und transitorische Klimarisikoanalyse wurde im Berichtsjahr erstmalig durchgeführt. STRABAG treibt das Management seiner Auswirkungen, Risiken und Chancen weiter voran. Weitere Maßnahmen und Ziele zur Mitigation der wesentlichen Risiken und Auswirkungen sowie zur Nutzung von Chancen werden über die kommenden Jahre entwickelt und offengelegt.

Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Maßnahmen ist nicht möglich, da diese nicht zwingend als eigenständige, projektbasierte Aktivitäten durchgeführt werden und somit keiner konkreten Budgetierung unterliegen. Stattdessen sind sie integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts und fließen nahtlos in die regulären Abläufe ein.

Wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen

Aktuelle Maßnahmen

Anwendungskreis

Extremwetter, Hitze und Niederschlag

Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen wie z. B. Einsatz von Kühlungsgeräten und Verschattungen sowie Anpassung der Arbeitszeiten, um insbesondere gewerbliche Mitarbeitende bei der Ausführung von Bauprojekten während Hitzeperioden zu schützen

Konzernweit mit Fokus auf operative Einheiten

Verstärkte Integration eines Konzern-GIS (Geoinformationssystem), um Flächen und Gebiete mit Hochwasserpotenzial auszuweisen und frühzeitig Gefahrenpotenziale zu evaluieren

Dürre und Temperatur­anstieg

Ausweitung der Dienstleistungen, um flexible und an chronische Klimaveränderungen angepasste Bauwerke anzubieten

Konzernweit

Künftige Mandate und Regulierungen

Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Fachabteilungen, um notwendige Anforderungen umzusetzen

Lieferkette, Konzernweit

Nachfrage nach emissions­armen Produkten und Dienst­leistungen

Erweiterung der Wertschöpfungstiefe durch strategische Ausrichtung hin zu kreislauffähigem Bauen, Ausbau und Erzeugung von erneuerbaren Energien

Konzernweit

Steigende Rohstoff- und Energiekosten

Pilotierung und Einsatz alternativer Antriebstechnologien bei Baumaschinen

Lieferkette, Konzernweit

Erweiterung des Leistungsangebots der eigenen Baustoffproduktion hin zu nachwachsenden Rohstoffen

Potenzial für Umsatz­zuwachs durch neue Geschäfts­modelle

Zur Beobachtung der Marktentwicklungen steht STRABAG im engen Austausch mit Stakeholdern. Aus den mit den Trends der Baubranche verbundenen Potenzialen ergeben sich auch die priorisierten Handlungsfelder der Strategie 2030.

Konzernweit

Risiko­minimierung durch Nachhaltigkeits­strategie und Zielsetzungen

Mit dem Setzen wissenschaftsbasierter Ziele hat STRABAG einen strategischen Plan für die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette aufgesetzt. Zentral für das Erreichen dieser Ziele ist das aktive Mitwirken aller Konzernbereiche. Über die ESG-Governancestruktur werden diesbezüglich strategische Managemententscheidungen veranlasst. Darüber hinaus unterstützt der Fachbereich Sustainability bei der Planung, Umsetzung und Koordinierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen und -hebel für jede Konzerneinheit.

Konzernweit

Kennzahlen

Die Energie- und CO2e-Daten für den Konzern werden in der von STRABAG im Jahr 2012 selbst entwickelten Software Carbon Tracker systematisch erfasst und ausgewertet. Die Software-Lösung wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. So wurde der Carbon Tracker im Geschäftsjahr 2024 aufgrund neuer Berichtspflichten im Rahmen der CSRD-Richtlinie und dem Anspruch des Konzerns, die Datenqualität zu verbessern, grundlegend überarbeitet. Die zugrundeliegende Berechnung der hier veröffentlichten Energiedaten erfolgt mehrheitlich durch unser internes ERP-System. Die dort erfassten Energieaufwendungen werden mittels einer finanziellen Berechnungsgrundlage in entsprechende Heizwerte umgewandelt. Anschließend werden die ermittelten Heizwerte mit den passenden CO2e-Emissionsfaktoren verknüpft und im Carbon Tracker bis auf die kleinste Organisationseinheit visualisiert. Durch die Komplexität bei der Aufstellung von Energie- und Treibhausgasdaten – insbesondere in einem diversifizierten Konzern unserer Größe – können geringfügige Abweichungen auftreten.

E1-5

ESRS E1-5

Die umfassende Überarbeitung erlaubt insbesondere hinsichtlich des konzernweiten Energieverbrauchs detailliertere Auswertungen. So ist beispielweise ersichtlich, dass bereits heute ca. 4 % des Gesamtenergieverbrauchs von 3.390.866 MWh aus erneuerbaren Quellen stammen. Hervorzuheben ist hierbei, dass hiervon 2.197 MWh auf Eigenproduktion (Solarenergie) zurückzuführen sind. Weitere 918 MWh werden in das Netz eingespeist.

Eigenproduktion von Energie

2024

Solarenergie (MWh)

3.115

Treibstoffe (Diesel und Benzin) sind mit 1.948.736 MWh (57 %) die wichtigsten Energieträger für den Konzern. Durch die Detailierung der Auswertung können 10.037 MWh des Gesamttreibstoffverbrauchs als Treibstoff aus erneuerbarer Quelle ausgewiesen werden.

Energieverbrauch und Energiemix

20231

2024

Fossile Energie

(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)

533.526

(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)

2.089.585

(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)

305.123

(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)

29.994

(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen (MWh)

269.707

(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie2 (MWh)

3.227.936

Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

95,20

Nukleare Energie

(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)

43.555

Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

1,28

Erneuerbare Energie

(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (MWh)

9.883

(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh)

107.295

(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)

2.197

(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie3 (MWh)

119.375

Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

3,52

Gesamtenergieverbrauch4 (MWh)

3.390.866

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

2Summe der Zeilen 1 bis 5

3Summe der Zeilen 8 bis 10

4Summe der Zeilen 6, 7 und 11

Die Geschäftsaktivitäten von STRABAG werden nach NACE-Abschnitt F klassifiziert. Die Energieintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,19. Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen.

Energieintensität

20231

2024

% 2024 / 2023

Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh / T€)

0,19

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

E1-6

Treibhausgasemissionen

ESRS E1-6

Die CO2e-Bilanz für das Geschäftsjahr 2024 bezieht sich auf den Vollkonsolidierungskreis des Konzerns und umfasst die verursachten CO2e-Emissionen aus 72 Ländern. Die Emissionen werden entsprechend der Definition des Greenhouse Gas (GHG) Protocol und gemäß CSRD-Richtlinie in Scope 1, 2 und 3 ausgewiesen.

Erläuterungen zu Scope 1- und 2-Emissionen

Scope 1- und Scope 2-Emissionen werden auf Basis des konzernweiten Energieverbrauchs, welcher im Carbon Tracker erfasst wird, ausgabenbasiert (spend-based) berechnet. Bei der Berechnung der marktbasierten Scope 2-Emissionen aus dem Stromverbrauch in Deutschland und Österreich wird für die Bereiche mit Grünstrom-Versorgungsvertrag angenommen, dass der verwendete Strom emissionsfrei ist.

Die Umrechnung der Energiewerte erfolgt mittels Emissionsfaktoren, die größtenteils durch den Datenbankbetreiber climatiq bereitgestellt werden. climatiq ist ein zertifizierter Datenbankbetreiber, der Emissionsfaktoren aus diversen Quellen sammelt, diese gemäß GHG-Protocol aufbereitet und regelmäßig aktualisiert. Biogene CO2-Emissionen werden gesondert ausgewiesen und belaufen sich auf 8.524 t CO2 (marktbasiert) bzw. 14.140 t CO2 (standortbasiert). Bei Scope 1 fallen hierbei 2.721 t CO2 an, bei Scope 2 5.803 t CO2 (marktbasiert) bzw. 11.419 t CO2 (standortbasiert), sowie 0,10 t CO2 bei Scope 3. Für Braunkohlestaub werden zudem Faktoren der lokalen Lieferant:innen herangezogen.

Die Scope 2-Emissionen aus eingekaufter Wärme und Strom werden nach marktbasierter und standortbasierter Methode ausgewiesen. Grundlage der standortbasierten Berechnung bildet die Emissionsfaktorendatenbank der International Energy Agency (IEA) in ihrer aktuellen Fassung (2024), welche neben CO2 auch die Treibhausgase CH4 und N2O berücksichtigt. Diese Datenbank findet zusätzlich für länderspezifische Fernwärmeemissionsfaktoren Anwendung. Für die marktbasierte Berechnung werden, wo genutzt, CO2e-Emissionsfaktoren abgeschlossener Grünstromtarife, die durch einen entsprechenden Herkunftsnachweis (Zertifikat) belegt sind, angewandt. Der Anteil gebündelter vertraglicher Instrumente an den marktbasierten Scope 2 Emissionen beläuft sich somit auf 26 %. Sind keine tarifspezifischen Emissionsfaktoren verfügbar, wird ein länderspezifischer, CO2e ausweisender Residualmix herangezogen. Da dieser Residualmix nicht für alle Konzernländer verfügbar ist, kommt für die restlichen Länder der Emissionsfaktor der IEA zum Tragen. Dieser Ansatz berücksichtigt anderweitig vertraglich zugesicherte Grünstromanteile, die aus dem Gesamtmix herausgerechnet werden.

Erläuterungen zu Scope 3-Emissionen

Im Jahr 2022 begann STRABAG mit der Abschätzung der vorgelagerten Scope 3-Emissionen. Für das Berichtsjahr 2024 werden diese nun erstmals verifiziert und automatisch in der neuen Version des Carbon Trackers – mit einigen Ausnahmen – berechnet. So werden u. a. für die Kategorien 3.2 „Kapitalgüter“ und 3.7 „Pendeln der Mitarbeitenden/Homeoffice“ die Daten derzeit außerhalb der Carbon Tracker-Umgebung erhoben. Die Integration in den Carbon Tracker ist für das nächste Geschäftsjahr geplant.

Für die Mehrzahl der vorgelagerten Scope 3-Emissionen sowie für einige nachgelagerte Scope 3-Kategorien (z. B. 3.13 „Vermietete oder verleaste Sachanlagen“ und 3.15 „Investitionen“) findet der kostenbasierte Ansatz Anwendung. In Kombination mit kostenbasierten, länderspezifischen Emissionsfaktoren werden folglich Emissionswerte ermittelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die sechs wichtigsten Baustoffe des Konzerns – Asphalt, Bitumen, Stein/Kies, Stahl, Beton und Zement. Für diese Baustoffe werden zunächst die internen Preise ermittelt und anschließend mithilfe geeigneter mengenbasierter Emissionsfaktoren in CO2e-Mengen umgerechnet. Auch die berechneten Anfahrtsemissionen der Mitarbeitenden basieren nicht auf dem kostenbasierten Ansatz, sondern stellen eine Abschätzung dar, die auf durchschnittlichen Anfahrtsentfernungen sowie intern durchgeführten, repräsentativen Umfragen unter Angestellten und gewerblichen Mitarbeitenden beruht. Die Kategorie 3.3. wird in der untenstehenden Tabelle mit dem marktbasierten Berechnungsansatz ausgewiesen.

Für die Ermittlung der produktbezogenen Emissionen wurde eine konzernspezifische Datengrundlage verwendet. Unter „Produkten“ versteht STRABAG zum einen konzernintern hergestellte Baustoffe und Fertigteile und zum anderen als Generalunternehmer umgesetzte Bauprojekte in relevanten Geschäftsfeldern. Letztere wurden unter der Kategorie 3.11 berücksichtigt. Für die Kalkulation der CO2e-Emissionen durch den firmenfremden Transport der Baustoffe und der hergestellten Fertigteile (Kategorie 3.9), sowie aus der Weiterverarbeitungs- (Kategorie 3.10) und Entsorgungsphase (Kategorie 3.12) wurden ebenfalls Daten aus internen Quellen, durchschnittliche Transportentfernungen und verschiedene EPD-Werte herangezogen. Bei der Betrachtung der Bauprojekte wurde auf die umfangreichen Erfahrungen der STRABAG-Expert:innen aus unterschiedlichsten Geschäftsfeldern, insbesondere jedoch aus der nachhaltigen Bauweise, zurückgegriffen. Die Kategorie 3.14 „Franchise“ wurde für STRABAG als irrelevant identifiziert, da sie sich auf Aktivitäten bezieht, die nicht Bestandteil des Geschäftsmodells von STRABAG sind.

Die Berechnung der nachgelagerten Scope 3-Emissionen fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Für die Scope 3-Emissionen wurde ein Primärdatenanteil von 2 % berücksichtigt. Somit wurde für 2024 erstmals ein vollumfänglicher CO2e-Fußabdruck des Konzerns ermittelt.

Durch die erstmalige Berechnung der Scope 3-Emissionen und Durchführung einer transitorischen Risikobewertung in diesem Berichtsjahr wurden etwaige Überschneidungen noch nicht im Detail berücksichtigt. Dennoch zeigen die bisherigen Ergebnisse der Risikoanalysen, dass die wesentlichen transitorischen Auswirkungen weitgehend mit den größten Scope 3-Kategorien übereinstimmen (siehe Upstream „Steigende Rohstoff- und Energiekosten“ und Downstream „Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen“). Im Zuge der Weiterentwicklung der transitorischen Risikoanalysen werden die Scope 3-Daten langfristig miteinbezogen, um ein umfassenderes Verständnis der transitorischen Klimarisiken des Konzerns zu erlangen.

Rückblickend

Etappenziele und Zieljahre

Basisjahr

20231

2024

% 2024 / 2023

2025

2030

2050

Jährliches Ziel im Vergleich zu Basisjahr

Scope 1-THG-Emissionen (t CO2e)

Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

790.336

Prozentsatz der Scope 1-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)

0,00

Scope 2-THG-Emissionen (t CO2e)

Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

156.306

Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

158.504

Scope 3-THG-Emissionen (t CO2e)

Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen

9.053.179

3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen

5.474.338

3.2 Investitionsgüter

208.674

3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)

168.456

3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb

64.088

3.5 Abfallaufkommen in Betrieben

229.093

3.6 Geschäftsreisen

33.055

3.7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen

59.183

3.8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

122.222

3.9 Nachgelagerter Transport

90.778

3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte

21.978

3.11 Verwendung verkaufter Produkte

1.704.432

3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer

677.545

3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

12.329

3.15 Investitionen

187.007

THG-Emissionen insgesamt

THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e)

10.027.735

THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e)

10.002.019

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

Die Treibhausgasintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,58 (standortbezogen) bzw. 0,57 (marktbezogen). Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen.

Treibhausgasintensität

20231

2024

% 2024 / 2023

THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€)

0,58

THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€)

0,57

1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte.

E1-7

ESRS E1-7

Die Anlagen von STRABAG sind derzeit nicht zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet. Trotz aller Effizienz- und Substituierungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mittelfristig ein Sockel an schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen verbleiben könnte, der kompensiert werden muss. Im Sinne der Klimazielerreichung wurde daher ein interner Kompensationsleitfaden erstellt, um den zukünftigen Erwerb von Kohlenstoffgutschriften konzernweit zu regulieren. Dieser legt fest, dass lediglich in Gold-Standard-zertifizierte-Projekte investiert werden darf. Alternativ ist es gemäß den internen Anforderungen ebenfalls möglich, EU Carbon Allowances des EU-Emissionshandelssystems zu erwerben. Der Erwerb von Kohlenstoffgutschriften oder EU-Carbon-Allowances erfolgt derzeit nicht zur Kompensation der eigenen Emissionen von STRABAG. Solche Maßnahmen werden ausschließlich im Auftrag von Kund:innen durchgeführt, wenn diese sie für die Optimierung ihrer eigenen CO2e-Bilanz wünschen. STRABAG handelt dabei im Rahmen der vereinbarten Projektanforderungen und stellt sicher, dass nur Gold-Standard-zertifizierte Projekte oder EU Carbon Allowances berücksichtigt werden, wie es der interne Kompensationsleitfaden vorschreibt. Bis dato wurden keine eigenen Projekte am freiwilligen Kohlenstoffmarkt realisiert.

E1-8

ESRS E1-8

Derzeit wird kein internes Carbon Pricing bei STRABAG angewendet.

E1-9

ESRS E1-9

Die finanzielle Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wurde für das Berichtsjahr 2024 nur qualitativ durchgeführt. Die qualitative Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wird unter den verpflichtenden Angaben unter dem Abschnitt Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben. Die Methodik zur monetären Quantifizierung wird erarbeitet, um einer künftig verpflichtenden Berichterstattung gerecht zu werden.

Quellenangaben – Kapitel Klimawandel

United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), 2021: A Beginner’s Guide to Climate Neutrality, abgerufen am 19.02.2025

Biodiversität und Ökosysteme

ESRS 2 SBM-3; ESRS E4-1

Die Baubranche hat weltweit, insbesondere entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, einen erheblichen Einfluss auf Biodiversität und Ökosysteme. Dies zeigt sich vor allem in der Gewinnung von Rohstoffen für die Herstellung von Baustoffen. Die Nutzung und Umwandlung von Flächen im Zuge von Bauprojekten stellt eine bedeutende Herausforderung für die globale Flora, Fauna und Funga dar. Gleichzeitig führt die Bodenversiegelung zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen, was wiederum natürliche Lebensräume beeinträchtigen, und die Artenvielfalt gefährden kann – insbesondere in Gebieten mit schützenswerter Biodiversität.

Andererseits bietet die Baubranche aber auch vielfältige Möglichkeiten, einen positiven Beitrag zu leisten. Durch nachhaltige Planung und gezielte Renaturierungsmaßnahmen können neue Lebensräume für Flora, Fauna und Funga geschaffen werden. Darüber hinaus tragen innovative Ansätze wie nachhaltige Infrastruktur, der bewusste Einsatz nachhaltiger Materialien und die Minimierung von Bodenversiegelung dazu bei, natürliche Ökosysteme zu schützen und die Artenvielfalt langfristig zu fördern.

STRABAG sieht sich sowohl Risiken als auch Chancen gegenüber, die sich aus der Wechselwirkung zwischen Geschäftstätigkeit und Biodiversitätsschutz ergeben. Angesichts globaler Umweltveränderungen und strengerer gesetzlicher Vorgaben wird ein präzises Management dieser Faktoren immer wichtiger, um biodiversitätsrelevante Risiken abzumildern. Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ebenso wie die Durchführung der standortspezifischen Risikoanalysen dienen dabei als erste Anhaltspunkte, um künftig eine Resilienzanalyse der Geschäftsstrategie und des ‑modells durchführen zu können.

Biodiversität strategisch verankert

Ein vorausschauendes Management bildet die Grundlage, um das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und die Unternehmensstrategie kontinuierlich mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen. In unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist Biodiversität ein wesentliches Thema, für das wir realistische Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt leisten wollen. Dies beinhaltet auszugsweise den Aufbau des konzernweiten Biodiversitätsmanagements und die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden.

54 Standorte von STRABAG im DACH-Raum befinden sich in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und haben negative Auswirkungen auf diese. Als Standort sind alle festen Einrichtungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs sowie Baustellen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten definiert. In die Impact Bewertung wurden Asphaltmischanlagen, Betonmischanlagen, Deponien, Emulsionsmischanlagen, Kies- und Sandgruben, Recycling- und Verwertungsanlagen, Steinbrüche, Schottergruben, Werkstätten und Zementwerke aufgenommen. Eine Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete, in denen sie sich befinden, kann noch nicht berichtet werden, da sich die biodiversitätsbezogene Datenbasis erst im Aufbau befindet. Als Teil der Wesentlichkeitsanalyse konnten keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation oder Wüstenbildung festgestellt werden.

E4-2

Policies

ESRS E4-2

Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik, die für den gesamten Konzern gilt, hält das Prinzip fest, dass Ökosysteme zu schützen sowie die Lebensräume für Mensch und Tier zu erhalten sind. Dabei hält das Dokument für einige aus der Wesentlichkeitsanalyse hervorgegangenen Themen folgende Commitments fest: die effiziente Gestaltung der Flächennutzung im eigenen Einflussbereich sowie die Vermeidung von Entwaldung entlang der Lieferketten. Weitere Themen, die als zentrale Einflussfaktoren für den Verlust von Biodiversität und Ökosysteme in der Umwelt- und Energiepolitik festgehalten werden und die in dem Dokument adressiert werden, sind: Eindämmung von Umwelt- und Klimarisiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette sowie die Reduktion des Emissionssaustoßes und des Ressourceneinsatzes durch die Umsetzung von Kreislaufwirtschaft. Die Umsetzungsverantwortung für die Umwelt- und Energiepolitik liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird das Dokument in regelmäßigen Abständen hinsichtlich seiner Eignung und Wirksamkeit bewertet und, wenn notwendig, angepasst.

Im Jahr 2023 wurde vom Vorstand der STRABAG SE ein konzernweites Positionspapier zum Thema Biodiversität verabschiedet. Dieses zeigt klare praxisnahe Orientierungen und Hinweise für den Schutz von Biodiversität und Arten bei Bauprojekten auf. Als weiterführende Unterlage für die Umwelt- und Energiepolitik dient es als Informationsgrundlage, um die Mitarbeiter:innen hinsichtlich Biodiversität zu sensibilisieren und Leitlinien für umweltbewusste Planungs- und Bauprozesse bereitzustellen. Gemeinsam mit der Umwelt- und Energiepolitik kann es die Grundlage für die Ableitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität bilden. Die angeführten Leitlinien beinhalten die Minimierung des Flächenverbrauchs, der Emissionen und der Umweltbelastungen sowie weiterer Maßnahmen, um während eines Bauvorhabens die Auswirkungen auf Flora, Fauna und Funga zu verringern. Das Positionspapier hat keine Inhalte zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen oder Rohstoffen, verweist aber auf die Beschaffung von Materialien aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern als möglicher Einflussfaktor, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu verbessern.

Soziale Konsequenzen des Biodiversitätsverlusts, transitorische und physische Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität, invasive Arten sowie Wüstenbildung werden derzeit nicht in den beiden Dokumenten behandelt. Standortbezogene Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sind insbesondere an Gewinnungsstätten in den jeweiligen Genehmigungsbescheiden verankert, etwa in Form von Ausgleichsmaßnahmen. Eine konzernweite Erfassung dieser Maßnahmen erfolgt derzeit jedoch noch nicht. Im Rahmen des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements und weiteren Risikoanalysen bei STRABAG halten wir uns die Erweiterung der beiden Dokumente um weitere wesentliche Themen vor. Konzernweit bestehen keine übergeordneten Richtlinien für Betriebsstandorte, die in oder in der Nähe eines Schutzgebiets oder eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität betrieben werden. Ebenso gibt es keine konzernweiten Policies für die Bereiche Landnutzung und Landwirtschaft, Ozeane und Meere.

E4-3

Maßnahmen und Projekte

ESRS E4-3

Basis zum Aufbau eines Biodiversitäts-managements geschaffen

STRABAG befindet sich aktuell im Aufbau eines konzernweiten Biodiversitätsmanagements. Bislang lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements bei STRABAG auf Klimathemen, sozialen Themen sowie auf dem Aufbau einer entsprechenden Governance-Struktur. Zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements wurde 2024 ein Projekt mit Vertreter:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen gestartet. Damit legt das Projekt den Grundstein für die Entwicklung gezielter Maßnahmen, die im Geschäftsbereich Rohstoffgewinnung implementiert werden sollen. Derzeit liegt der Fokus auf der detaillierten Analyse des Status quo, um bestehende Maßnahmen und Praktiken zur Biodiversitätsförderung im Konzern zusammenzuführen sowie auf der Einbindung relevanter Stakeholder. Damit soll eine fundierte Entscheidungsbasis für das Entwickeln von Maßnahmen geschaffen werden. Je nach Bedarf können Maßnahmen für zusätzliche Geschäftsbereiche entwickelt und umgesetzt werden. Weiterer Bestandteil des Projektes zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements ist die Einführung von passenden Messparametern zum Aufbau eines Monitoringsystems sowie zur regelmäßigen Berichterstattung.

Folgende Biodiversitätsmaßnahmen finden bereits bei STRABAG statt:

An den konzerneigenen Gewinnungsstätten implementiert STRABAG in Abstimmung mit den lokalen Behörden und Interessensgruppen spezifische Maßnahmen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Wiederherstellung und Renaturierung von Flächen zu gewährleisten. Dazu werden naturschutzrechtliche Auflagepunkte aufgestellt, die für jeden Standort individuell konzipiert sind. Darunter fallen beispielsweise die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen wie Biotope, die Durchführung von regelmäßigen ökologischen Gutachten und weiteren potenziellen daraus resultierenden Maßnahmen sowie eine flächensparende Nutzung des Gebiets, um unnötige Eingriffe in die Natur zu vermeiden und eine fragmentierte Landschaft zu verhindern.

Eingriffe werden zu Beginn evaluiert und Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Genehmigungsplan festgehalten. Mindestens einmal jährlich wird ein Monitoring durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Biodiversität zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Für bestimmte Bauprojekte sind gesetzliche und behördliche Vorschriften einzuhalten, die eine Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) vorschreiben. Diese Verfahren gewährleisten, dass potenzielle Umweltauswirkungen in der Planungs- und Designphase identifiziert und analysiert werden, sodass in der Folge geeignete Schutz- und Ausgleichsmaßnehmen entwickelt und umgesetzt werden können. Auch in den Konzernländern außerhalb der Europäischen Union findet diese Vorgehensweise, beispielsweise durch Environmental Impact Assessments bei bestimmten öffentlichen und privaten Bauvorhaben, gemäß den dort geltenden Gesetzen statt.

Im Bereich des Verkehrswegebaus in Deutschland verfolgt STRABAG ein nachhaltiges Baustellenkonzept im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), bei dem Biodiversitätskriterien für die Zertifizierung bei Baustellen mit einer Laufzeit von über drei Monaten berücksichtigt werden. Diese Zertifizierung berücksichtigt die Einhaltung biodiversitätsfördernder Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz umweltschonender Technologien und Verfahren, die Minimierung von Flächenversiegelungen und die Rücksichtnahme auf lokale Flora, Fauna und Funga.

Eine Erhebung, welche Gemeinschaften die wesentlichsten negativen Auswirkungen aufgrund von Bauvorhaben erfuhren, ist nicht erfolgt. Derzeit setzt STRABAG keine Kompensationsmaßnahmen in ihren Maßnahmenplänen ein.

Wir verstehen diese Bemühungen als wesentlichen Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung und als Gelegenheit, durch die Einbindung aller relevanten Interessensgruppen – sowohl intern als auch extern – sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen langfristig wirksam und an unseren Biodiversitätszielen ausgerichtet sind.

E4-4

Ziele

ESRS E4-4

STRABAG hat bislang keine quantitativen Ziele für Biodiversität und Ökosysteme definiert, arbeitet jedoch daran, dieses Themenfeld konzernweit zu verankern. Bisher lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements vorrangig auf Governance-, Klima- und sozialen Aspekten. Eine Herausforderung dabei ist die Messbarkeit von Biodiversität, insbesondere aufgrund der großen Anzahl an Standorten.

E4-5

Kennzahlen

ESRS E4-5

Die Verfahren zur Erhebung spezifischer Biodiversitätskennzahlen, die derzeit in Entwicklung sind, beruhen auf international anerkannten Tools wie dem WWF Risk Filter und dem Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT). STRABAG nutzt diese Tools, um einen Überblick über Standorte, die in oder in der Nähe schutzbedürftiger Biodiversität liegen, zu gewinnen. Mithilfe dieser Tools lassen sich standortspezifische Risiken identifizieren und künftig die Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Biodiversitätsrisiken systematisch untersuchen.

Im Zuge des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements wird an der Schaffung eines passenden KPI-Sets gearbeitet, das zukünftig auf sinnvolle und praktikable Weise die Biodiversitätsperformance erfassen soll.

Nutzung international anerkannter Tools

Für die Identifizierung der zu berichtenden Standorte unter der operativen Kontrolle von STRABAG in der DACH-Region, die potenziell negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben, wurde ein mehrstufiger Prozess implementiert. Zunächst erfolgte eine Schutzgebietsanalyse mittels WWF Risk Filter und IBAT, um Standorte in oder in der Nähe von schutzbedürftiger Biodiversität zu identifizieren. Dabei wurden Standorte wie Gewinnungsstätten für Rohstoffe, Bürogebäude, Produktionsanlagen für Asphalt, Beton, Emulsion und Zement, Garagen, Wohnungen, unbebaute Grundstücke, Recyclinganlagen, Lagerhallen, Labore und Werkstätten einbezogen. Baustellen, auch jene mit einer Laufzeit von über 12 Monaten, wurden noch nicht in der Analyse berücksichtigt. Wesentliche Standorte wurden basierend auf der WWF-Industriesektor-Logik und einer Bewertung potenzieller Risiken in fünf spezifischen Indikatoren (Habitatverlust, Entwaldung, Verschmutzung, Zustand von Ökosystemen sowie Artenvielfalt) ermittelt.

Die interne Kategorisierung der STRABAG-Standorte nach Impact-Type wurde dabei einem WWF Biodiversity Risk Filter (BRF) Industry Sektor zugeordnet. Für die Impact-Bewertung der Typen (von low, medium, medium-high bis high) wurden die direkten Auswirkungen der fünf spezifischen Indikatoren für jeden WWF BRF Industry Sektor analysiert und gemittelt. Die Logik basiert auf der WWF Risk Filter Methodik, bei der bestimmte Branchen je nach ihrer potenziellen Auswirkung auf die Biodiversität bewertet werden. Diese Bewertungen fließen in die Gesamtbewertung des Standorttyps ein. Es werden Standorte in den Bericht aufgenommen, wenn ihr potenzieller Impact als "medium-high" oder "high" bewertet wurde. Ergänzend wurden IBAT-Daten genutzt, um Überschneidungen mit Schutzgebieten (z. B. Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten) zu analysieren. Dabei gibt es Gebiete, die sich in mehreren Schutzgebietskategorien überschneiden. In diesen Fällen wurde der Standort mehrfach berücksichtigt, um eine präzisere Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität zu ermöglichen. Die Standorte wurden anhand von Typen und geografischen Überschneidungen definiert, um die potenziellen Auswirkungen auf Biodiversität präzise zu bewerten. Der Prozess befindet sich weiterhin im Aufbau und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um die Analyse noch genauer und umfassender zu gestalten.

Eine potenzielle Erweiterung der Analyse ist für das Jahr 2025 vorgesehen, indem auch Baustellen mit einer Dauer von über 12 Monaten sowie Betriebsstätten außerhalb der DACH-Region einbezogen werden, um künftig ein konzernweites Bild abgeben zu können.

Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität

Anzahl

Fläche (in ha)

Natura-2000 Schutzgebiete

29

405

UNESCO-Welterbestätten

6

95

Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt

5

25

Andere Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139

40

677

Kreislaufwirtschaft

ESRS 2 SBM-3

Die Bauindustrie gehört aufgrund ihres hohen Rohstoffbedarfs und dem mit Abbrüchen verbundenen Abfallaufkommen zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftszweigen. Das lineare Wirtschaftssystem – bestehend aus Rohstoffabbau, Nutzung und Entsorgung – stößt zunehmend an seine Grenzen, da Ressourcen nur begrenzt verfügbar sind.

Zur Errichtung von Bauwerken werden große Mengen an nicht-nachwachsenden Baumaterialien wie Sand, Gestein, Asphalt und Beton benötigt. Zunehmend lässt sich auch ein steigender Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen, vor allem Holz, feststellen. Am Ende des Lebenszyklus der von uns errichteten Bauwerke entstehen große Abfallmengen, die oft nicht gleichwertig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern einer minderwertigen Verwertung zugeführt werden. Im ungünstigsten Fall werden diese Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf gänzlich entzogen, wenn sie als Abfälle thermisch verwertet werden oder auf Deponien gelangen. Deponien stehen außerdem nicht mehr als bewohnbare oder kultivierbare Flächen zur Verfügung. Gefährliche Abfälle stellen durch ihre Eigenschaften ein zusätzliches Risiko für Mensch und Umwelt dar und sind dementsprechend mit höheren Entsorgungskosten verbunden. Diese Umstände zeigen, dass sich die wesentlichen negativen Auswirkungen und Risiken über die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken - von den eigenen und/oder externen Baustoffproduzenten bis hin zum Entsorgungsunternehmen.

Diese Entwicklungen bieten jedoch auch Chancen. Die Wiederverwendung und Verwertung von Rohstoffen wirkt nicht nur in Beschaffung und Entsorgung kostensenkend, sondern eröffnet auch neue Geschäftsfelder, indem etwa nachhaltige Baumaterialien produziert und eingesetzt sowie Bestandsbauten saniert werden. Ein eigenes, umfangreiches Baustoffnetzwerk ermöglicht eine hohe Wertschöpfungstiefe im Konzern. So wirkt STRABAG Risiken der Knappheit entgegen, erfüllt Kundenanforderungen und kann Entsorgungskosten minimieren. Bei der Entwicklung von Strategien und Geschäftsmodellen richtet STRABAG sich am 9R-Framework der Kreislaufwirtschaft aus: Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle and Recover.

In unserer Strategie 2030 ist Kreislaufwirtschaft fest als eines von sechs Kernthemen verankert. Wir wollen unsere Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling erweitern. Damit soll unsere Ressourceneffizienz kontinuierlich erhöht werden. Innerhalb des Kernthemas Kreislaufwirtschaft werden folgende Themen im Rahmen priorisierter Handlungsfelder auf Konzernebene bearbeitet: Wertstrom-Management Kompetenz, Bauen im Bestand, Baustoffproduktion / nachhaltige Baustoffe.

E5-1

Kreislaufwirtschaft in der Bauindustrie

image

Policies

ESRS E5-1

Aus diesem strategischen Rahmen ergeben sich eine Reihe von Prinzipien und Zielsetzungen, die in unserer übergeordneten Nachhaltigkeitspolitik sowie in unserer Umwelt- und Energiepolitik festgehalten sind. Diese Prinzipien und strategischen Ziele stellen zur Zeit unverbindliche Leitsätze dar, nach denen wir die Geschäftsaktivitäten bei STRABAG zukünftig ausrichten möchten. Eine Messbarkeit der Prinzipien ist dann möglich, sobald zeitgebundene, messbare Ziele erarbeitet sind und eine ausreichende Datengrundlage besteht.

Insbesondere die Umwelt- und Energiepolitik konkretisiert das Ziel der Kreislaufwirtschaft:

Die Umwelt- und Energiepolitik ist konzernweit gültig und betrifft sowohl STRABAG als auch unsere vor- und nachgelagerte Lieferkette. Die Politik ist durch den STRABAG SE-Vorstand unterzeichnet, die Umsetzungsverantwortung liegt beim Vorstandsvorsitzenden.

E5-2

Maßnahmen und Projekte

ESRS E5-2

Um Kreislaufwirtschaft als zentrales Kernthema der nachhaltigen Transformation des Konzerns zu erschließen, verfolgt STRABAG unterschiedliche Maßnahmen und Projekte. Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Initiativen ist nicht möglich, da sie Teil der übergeordneten Transformation des Konzerns sind, wodurch das laufende Tagesgeschäft und die regulären Abläufe nachhaltig verändert werden.

Im Jahr 2024 hat STRABAG mit BESTAND BEYOND und Naporo sein Leistungs- und Produktportfolio ausgeweitet und positioniert damit Bauen im Bestand und nachwachsende Rohstoffe als wesentliche Elemente der Kreislaufwirtschaft.

Bauen im Bestand

Bauwerke so lange wie möglich zu nutzen, sie zu sanieren oder zu modernisieren, ist die ressourcenschonende Alternative zum Abriss und Neubau. Bauen im Bestand ist daher Teil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und kann Rohstoffverbräuche und Abfallmengen minimieren.

Um unsere Kund:innen dabei zu unterstützen, positionieren wir uns langfristig im Bereich Bauen im Bestand. Dafür wurde 2024 die neue Marke BESTAND BEYOND geschaffen, unter der ein modular aufgebautes Leistungsportfolio angeboten wird. Es liefert ein integriertes Angebot über alle Leistungsphasen aus einer Hand: von der Bestandserfassung über Planung, Bau und Rückbau bis zum Betrieb. Dafür wurden in unterschiedlichen operativen und zentralen Organisationseinheiten Stabsstellen eingerichtet, die gemeinsam daran arbeiten, für unsere Kund:innen kreislaufgerechte Projekte umzusetzen.

Nachhaltige Baustoffe

Zur Reduktion von Primärrohstoffen und Erhöhung von Sekundär- und nachwachsenden Rohstoffen, die wieder in den (biologischen) Kreislauf eingebracht werden können, erweitern wir auch unser Produktportfolio. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH hat STRABAG im Jahr 2024 ihr Produktportfolio um nachhaltige Dämmstoffe erweitert. Dazu gehören zum Beispiel Naturdämmstoffe aus Hanf- und Flachsstroh. Sie weisen einen minimalen ökologischen Fußabdruck auf und binden CO2e. Die Hanffaserdämmplatten, die das österreichische Umweltzeichen tragen, werden in Niederösterreich gefertigt und sind vielseitig einsetzbar, wie etwa als Dämmmaterial, Akustikelemente, Lärmschutzabsorber sowie für die Dachbegrünung. Das Unternehmen Naporo wurde mit dem österreichischen Umweltzeichen und dem Klimaschutzpreis prämiert.

Die Ergebnisse aus dem bereits 2023 gestarteten Projekt „NaWaRo“ fließen in die Weiterentwicklung des Portfolios von STRABAG für nachhaltige Baustoffe ein. Der Fokus liegt auf nachwachsenden Rohstoffen und daraus entstehenden Baustoffen, die so wenig graue Energie wie möglich verbrauchen, einfach zu recyceln sind oder wieder in den Kreislauf der Natur zurückgeführt werden können. Über eine konzerninterne Bedarfsanalyse wurden die wesentlichen nachwachsenden Rohstoffe und Baumaterialien für den Konzern identifiziert und hinsichtlich ökologischer, wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Kriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wurden die Schwerpunktthemen für die kommenden Jahre festgelegt. Hierzu gehört zum Beispiel die Anwendung von Pflanzenkohle oder die Abnahme und Verarbeitung von Rohstoffen, die in renaturierten Mooren wachsen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde unter anderem Folgendes erreicht: Projektmitglieder setzten sich im Namen von STRABAG in der Allianz der Pioniere für die aktive Nutzung nachwachsender, regionaler Rohstoffe und die Inwertsetzung von Paludi-Biomasse ein. Beim Forum Alpbach haben Projektmitglieder das Thema nachhaltige Baustoffe vertreten und bei den GreenTech Days der Wirtschaftskammer Österreich hielt ein Projektmitglied einen Vortrag. Das Thema nachwachsende Rohstoffe wurde Mitte des Jahres dauerhaft in eine neu geschaffene Direktion integriert, welche sich mit nachhaltigen Baustoffen beschäftigt.

Maßnahmen zur Optimierung des Wertstrommanagements

Eine robuste Datenbasis zu aktuellen Rohstoffverbräuchen und Abfallmengen ermöglicht das Ausschöpfen von Optimierungspotenzialen, um Wertströme bei STRABAG im Kreislauf führen zu können.

Wir arbeiten daran, Informationen zum Verbleib unserer Abfälle aus der nachgelagerten Lieferkette zu erhalten und entwickeln weiterhin eine digitale Plattform zur Erfassung von Abfallmengen. Dafür wurden die Anforderungen von operativen Einheiten in Österreich und Deutschland an eine mögliche Software erhoben. Bis zum konzernweiten Einsatz des Tools kommen die Abfallmengen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Hierfür wurde im Geschäftsjahr 2023 eine einheitliche Systematik für die Erfassung von Abfallmengen entwickelt und im Jänner 2024 konzernweit eingeführt. Damit soll in einem ersten Schritt die Datengrundlage verbessert werden. Im nächsten Schritt sollen diese Daten dabei helfen, unsere Wertstoffe besser zu lenken. Da es sich um eine mehrjährige Langzeitentwicklung handelt, kann aktuell noch kein Projektende genannt werden.

Im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Wertstrom-Management-Kompetenz wurde im Geschäftsjahr außerdem eine GIS-basierte Standortkarte entwickelt, in der stoffstromrelevante Baustellen sowie stationäre eigene und fremde Produktions- und Entsorgungsstandorte des Verkehrswegebaus in Deutschland abgebildet werden. Die Karte dient den Wertstrommanager:innen in den einzelnen Direktionen als Informationsgrundlage zur Steuerung ihrer anfallenden bzw. benötigten Materialströme und ist damit ein wichtiges Instrument, um Wertstoffe baustellenübergreifend zu nutzen und so die eigene Wertschöpfung zu vertiefen.

Als dritte Komponente soll das Netz an STRABAG-eigenen Standorten zum Wertstrommanagement weiter ausgebaut werden, zum Beispiel in Form von Recycling- und Lagerplätzen. Damit sollen in Zukunft mehr Materialien auf eigenen Standorten verwertet werden und mehr Wertstoffe innerhalb des Konzerns im Kreislauf geführt werden können. Derzeit analysieren mehrere Unternehmensbereiche ihre betriebenen Standorte auf ihr Potenzial für deren Erweiterung. Auch zusätzliche Standorte sind Bestandteil der strategischen Überlegungen.

E5-3

Ziele

ESRS E5-3

Aktuell liegen noch keine messbaren, zeitgebundenen und ergebnisbezogenen Ziele im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vor. Diese sind in Arbeit und werden festgelegt, sobald eine ausreichende Datengrundlage besteht.

STRABAG arbeitet daran, die IT-Infrastruktur weiterzuentwickeln und die Datenbasis für die Produktion und Nutzung von Rohstoffen entlang der Wertschöpfungskette zu erfassen. Damit wollen wir zukünftig quantifizierbare Ziele setzen und Fortschritte messen können. In diesem Rahmen wird die Datenstrategie überarbeitet und ein Datenkatalog erstellt. Technologien und die Architektur für die Datenspeicherung und -bereitstellung werden erarbeitet. Außerdem wird ein Data Governance Framework aufgestellt. Konzepte und Piloten sollen 2025 abgeschlossen werden, sodass ab 2026 die Skalierung beginnen kann.

Bei der Definition der Ziele ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Einsatz von Baustoffen als auch die Entstehung von Abfällen in der Bauindustrie projektabhängig sind. Für eine Ressourcenwende sind wir also auch auf ein Umdenken bei unseren Auftraggeber:innen angewiesen. Wir sehen eine unserer wichtigen Aufgaben darin, die Auftraggeber:innen durch nachhaltige und auch ökonomisch attraktive Angebote für zirkuläre Bauwerke zu gewinnen.

E5-4

Kennzahlen

Ressourcenzuflüsse

ESRS E5-4

Die Haupttätigkeit von STRABAG sind Bauprojekte in den Bereichen Verkehrswegebau, Hoch- und Ingenieurbau. Zur Errichtung der Bauwerke sind folgende Baustoffe wesentlich: Stein, Kies, Beton, Zement, Asphalt, Bitumen, Stahl und Holz. Stein, Kies, Beton und Asphalt stellen wir – zusätzlich zum Einkauf – auch in großen Mengen selbst her. Zement zur Produktion von Beton sowie Bitumen für die Asphaltherstellung sind daher wichtige Materialien aus unserer vorgelagerten Lieferkette. Darüber hinaus setzen wir Wasser an verschiedenen Stellen unserer eigenen Baustoffproduktion ein, zum Beispiel als einen Hauptbestandteil von Beton.

Für die Errichtung von Bauwerken ist eine Vielzahl von Baumaschinen und -geräten nötig, wie Krane, Walzen, Bagger und Radlader. Im Gegensatz dazu spielen Verpackungsmaterialien im Ressourcenverbrauch von STRABAG eine untergeordnete Rolle, da unsere wichtigsten Materialien nicht in herkömmlichen Verpackungen angeliefert werden. Unsere Baustoffe werden in wesentlichen Mengen als Schütt- oder Mischgüter direkt mit LKWs angeliefert. Daher sind in unseren Parametern Gewichte oder Anteile von Verpackungsmaterialien nicht enthalten.

Berichtet werden die sechs mengenmäßig größten Materialströme, die zur Herstellung unserer Produkte und zur Bereitstellung unserer Dienstleistungen verwendet wurden. Als wichtigster biologischer Baustoff wurde Holz ausgewählt. Zusammen bilden diese Baustoffe etwa 72 % der Kosten aller Baumaterialien ab. Die Daten für Asphalt, Bitumen, Zement, Beton, Stahl und Holz enthalten nur fremd zugekaufte Materialien, nicht die eigene Produktion von Baustoffen. Die berichteten Einkaufsmengen landen unter anderem in unserer Baustoffproduktion (Bitumen und Stein/Kies im Asphalt, Zement und Stein/Kies im Beton). Die Mengen aus eigener Baustoffproduktion werden daher nicht in die Kennzahlen miteinbezogen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Bei der berichteten Menge von Stein und Kies sind neben den zugekauften Mengen auch die Mengen enthalten, die aus eigenen Steinbrüchen und Kieswerken der Erde entnommen wurden sowie die recycelten Zuschlagsstoffe, die in unseren Asphalt- und Betonmischanlagen landen. Zur Ermittlung der Teilmenge aus eigenem Abbau wurde angenommen, dass die Verkaufsmengen den Abbaumengen entsprechen. Wir gehen davon aus, dass Lagerstände aus dem Abbau vernachlässigt werden können, da diese annährend gleichbleiben.

Die Mengendaten von Stein/Kies, Asphalt, Beton und Holz wurden auf Basis von Euro-Werten und Durchschnittspreisen errechnet. Die Euro-Werte stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für den Durchschnittspreis von Holz wurden Daten aus dem Einkauf von Züblin Timber herangezogen. Für die Durchschnittspreise von Stein/Kies, Asphalt und Beton wurden Daten aus der eigenen Produktion dieser Baustoffe herangezogen. Eine Ausnahme ist die Teilmenge der recycelten Zuschlagsstoffe an der Gesamtmenge von Stein/Kies. Diese Daten sind nicht Euro-basiert. Stattdessen werden die Mengen direkt in den Produktionsanlagen erfasst.

Die Mengendaten von Bitumen, Zement und Baustahl stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für die Baustoffe werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Buchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Buchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Baustoff und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen.

Eingesetzte Materialien

Material

Einheit

2024

Stein/Kies

Tsd. t

79.878

Bitumen

Tsd. t

781

Asphalt

Tsd. t

4.520

Zement

Tsd. t

1.266

Beton

Tsd. m3

3.319

Baustahl

Tsd. t

258

Holz

Tsd. m3

94

Holz ist der wichtigste biologische Baustoff für die Herstellung der Produkte und die Bereitstellung der Dienstleistungen von STRABAG. Daher berichten wir trotz der, im Vergleich mit den anderen Baustoffen, deutlich geringeren Menge an verwendetem Holz den Anteil von nachhaltig beschafftem Holz am Gesamtgewicht verwendeter Materialien. Bei der Berechnung verwenden wir Mengendaten, die anhand von Durchschnittspreisen errechnet wurden.

Um den Anteil des bezogenen Holzes aus nachhaltigen Quellen auszuweisen, gehen wir davon aus, dass dieser dem Anteil der PEFC- oder FSC-zertifizierten Waldflächen in den Ländern, aus denen wir Holz beziehen, entspricht. Angaben zum Umgang des bezogenen Holzes nach dessen Lebensende bzw. zum Kaskadenprinzip können nicht gemacht werden. Basierend auf den Angaben des Deutschen Umweltbundeamtes zur Altholzverwertung ist davon auszugehen, dass der Großteil des Holzes nach Lebensende thermisch verwertet wird.

Anteil biologischer Materialien

Holz

Einheit

2024

Gesamtgewicht

Tsd. m3

94

Aus nachhaltigen Quellen

Anteil (%)

73

Berichtet werden die Gewichte und Anteile wiederverwendeter oder recycelter sekundärer Komponenten, Produkte oder Materialien der mengenmäßig größten Materialströme und an Holz, als wichtigster biologischer Baustoff. Angaben zu Sekundärrohstoffanteilen für Zement und Bitumen können nicht gemacht werden, da diese als Bindemittel in den Baustoffen Beton und Asphalt verwendet werden. Derzeitige Recyclingprozesse ermöglichen daher nur das Recycling der Baustoffe und ermöglichen keine Trennung der Baustoffe in ihre Ursprungsmaterialien.

Sekundärrohstoffanteile der bezogenen Baustoffe basieren auf Sekundärrohstoffanteilen in selbst produzierten Baustoffen (Stein/Kies, Asphalt und Beton). Diese Daten werden in den ERP-Systemen der Produktionsbetriebe unterjährig erfasst. Es wird angenommen, dass fremd eingekaufte Baustoffe die gleichen Anteile an Sekundärrohstoffen haben, wie Baustoffe, die STRABAG selbst produziert.

Sekundärrohstoffe

Material

Einheit

2024

Stein/Kies

Tsd. t

1.562

Anteil (%)

2,0

Asphalt

Tsd. t

615

Anteil (%)

13,6

Beton

Tsd. m3

3

Anteil (%)

0,1

Baustahl

Tsd. t

109

Anteil (%)

42,1

Holz

Tsd. m3

20

Anteil (%)

21,3

E5-5

Ressourcenabflüsse

ESRS E5-5

Bauwerke werden zunehmend kreislauforientiert geplant und gebaut. Das ist allerdings projektabhängig und wird maßgeblich durch die Anforderungen unserer Auftraggeber:innen beeinflusst. Bei der Herstellung unserer eigenen Baustoffe arbeiten wir daran, diese kreislaufgerechter zu gestalten. Der Zentralbereich TPA sowie unsere Produktionsanlagen entwickeln und testen Baustoffe mit höheren Anteilen an Sekundärrohstoffen. Die Zugabe von sogenannten Rejuvenatoren soll Bitumen aus Altasphalt seine Ursprungseigenschaften zurückgeben und den Altasphalt so für den Einsatz in neuem Mischgut aufbereiten. Die Entwicklung von alternativen Bindemitteln soll dazu beitragen, dass vermehrt erneuerbare Rohstoffe im Bau eingesetzt werden und Baustoffe in Zukunft besser wiederverwendet oder verwertet werden können.

Die Haltbarkeit und die Reparierbarkeit unserer Produkte hängen bei den Baustoffen von ihrer genauen Verwendung innerhalb eines Bauwerks ab. Bauwerke selbst sind Unikate und können aus tausenden verschiedenen Bestandteilen bestehen. Aktuell existiert kein branchenspezifisches Bewertungsschema. Angaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder auch zum recycelbaren Anteil sind daher schwer vergleichbar und bieten wenig Aussagekraft.

Anders verhält es sich beim recycelbaren Anteil unserer Produkte. Die wichtigsten selbst produzierten Baustoffe von STRABAG (Stein/Kies, Asphalt und Beton) sind alle zu 100 % recycelbar. In der Praxis kann diese Recyclingquote allerdings aufgrund gesetzlicher Einschränkungen und Normen nicht erfüllt werden. Wenn die genannten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Baustoffen voranschreiten, kann die Bauindustrie daher einen erheblichen Beitrag zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft leisten.

Berichtet werden Abfallströme, welche von externen Entsorgungsunternehmen verwertet oder beseitigt werden. Die Daten werden unterjährig im Rahmen des Rechnungswesens erfasst. Für jede Abfallfraktion werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Abfallbuchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Abfallbuchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Abfallfraktion und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen.

Jede Abfallfraktion wird einer der folgenden Prämissen zugeteilt: Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung für verwertete Abfälle sowie Verbrennung oder Deponierung für beseitigte Abfälle. Die Zuordnung zu den Prämissen basiert auf der Erfahrung von Entsorgungsexpert:innen bei STRABAG sowie gängigen Angaben der Fachverbände aus der Bauwirtschaft.

Wir gehen davon aus, dass unsere Abfälle nicht anderweitig beseitigt werden und dass jede Abfallfraktion zu 100 % auf eine der genannten Arten verwertet oder beseitigt wird.

Abfallaufkommen

Einheit

2024

Gesamtmenge

Tonne

12.172.728

Nicht gefährlicher Abfall

Tonne

11.861.361

Gefährlicher Abfall

Tonne

311.367

Verwertete Abfälle

Einheit

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Recycling

Sonstige Verwertungs­verfahren

Gesamtmenge

Tonne

168.636

2.466.511

8.129.833

Nicht gefährlicher Abfall

Tonne

168.636

2.466.511

8.103.934

Gefährlicher Abfall

Tonne

0

0

25.899

Beseitigte Abfälle

Einheit

Verbrennung

Deponierung

Sonstige Arten der Beseitigung

Gesamtmenge

Tonne

251.025

1.156.723

0

Nicht gefährlicher Abfall

Tonne

221.645

900.634

0

Gefährlicher Abfall

Tonne

29.379

256.089

0

Nicht recycelte Abfälle

Einheit

2024

Gesamtmenge

Tonne

9.537.581

Anteil

%

78

Die relevanten Abfallströme von STRABAG sind Bau- und Abbruchabfälle. Dabei sind Bodenaushub (Boden, Steine, Baggergut und Gleisschotter), Betonabbruch, Bauschutt (Gemisch aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik), Asphaltabbruch, Bitumengemische und gemischte Bauabfälle (Holz, Glas, Kunststoff, Metalle, Dämmstoffe und Gips) die wichtigsten Abfallfraktionen, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten anfallen. Radioaktive Abfälle fallen bei Bautätigkeiten nur in Einzelfällen an, zum Beispiel beim Rückbau von Atomkraftwerken. Hierzu werden wir nur in jenen Jahren berichten, in denen wir relevante Bauprojekte durchführen.

Quellenangaben – Kapitel Kreislaufwirtschaft

Deutsches Umweltbundesamt, 2019: Altholz, abgerufen am 19.2.2025

Unsere soziale Verantwortung

Bauunternehmen wirken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf Menschen – vor allem auf eigene Mitarbeitende, in der Wertschöpfungskette beteiligte Personen sowie auf (lokale) Gemeinschaften, in denen Bauprojekte realisiert werden. Globale und komplexe Wertschöpfungsketten erfordern zunehmend eine breitere Unternehmensverantwortung. Dabei sind sichere und faire Arbeitsbedingungen sowie Bauprojekte mit Mehrwert für Gemeinschaften ebenso entscheidend wie die Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit in allen Bauphasen, um eine langfristig positive Wirkung von STRABAG zu gewährleisten.

Als Bautechnologiekonzern übernehmen wir Verantwortung für unsere eigenen Mitarbeitenden, für Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette und für betroffene Gemeinschaften. Wir bekennen uns zur Einhaltung der fundamentalen Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie zur Internationalen Menschenrechtscharta, welche unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet. Dabei berücksichtigen wir auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Außerdem hat STRABAG die UN Women's Empowerment Principles unterzeichnet. Wir berichten als Mitglied des UN Global Compact in einem jährlichen Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention. Diese international geltenden Standards und Prinzipien sind auch Teil unserer Konzernrichtlinien.

Für den Bereich Soziales hat sich STRABAG im Jahr 2025 ein übergeordnetes Ziel gesetzt. Wir wollen regelmäßige­ — mindestens einmal im Jahr — Stakeholderdialogformate durchführen oder daran teilnehmen, um ein besseres Verständnis für die Anforderungen und Interessen unserer Stakeholder zu gewinnen. Damit können wir vorausschauend handeln und die Transformation der Baubranche partnerschaftlich vorantreiben.

Alle Richtlinien und Policies, die im Abschnitt „Soziales“ berichtet werden, fallen unter die Verantwortung des Vorstands. Für die Umsetzung unserer Verantwortung gelten die untenstehenden Instrumente konzernweit und damit für die drei wesentlichen Anspruchsgruppen: eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. In separaten Kapiteln werden umgesetzte Ziele und Maßnahmen für die jeweiligen Anspruchsgruppen konkretisiert.

X55

Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten

Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten gilt für alle drei wesentlichen Anspruchsgruppen. Die Politik ist als Anlage zum Managementhandbuch der STRABAG SE veröffentlicht und somit für alle Angestellten aufrufbar. Gleichzeitig verweist die Politik auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Somit ist das Management von STRABAG verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs zu gewährleisten. Die Politik unterliegt der Steuerung des Head of Corporate Responsibility Office, in dessen Verantwortungsbereich die Gruppe Social Responsibility fällt.

In der Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten bekennen wir uns einerseits zum Verbot von:

Andererseits respektieren und unterstützen wir:

Um unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen mehr Ausdruck zu verleihen, wurde die Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten weiter überarbeitet und Themen wie der Umgang mit indigenen Völkern oder die Beauftragung von Sicherheitskräften weiter konkretisiert. Dabei wurden auch weitere Arten von Diskriminierung, wie etwa aufgrund politischer Meinung, aufgenommen. Um dem Umstand Ausdruck zu verleihen, dass wir die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Praxis berücksichtigen und erfüllen, wurden unsere Bekenntnisse ebenfalls im Zuge der Überarbeitung aufgenommen. Des Weiteren wurde die Politik um das Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erweitert, indem dieses in den Kontext der Internationalen Menschenrechtscharta gestellt wurde.

SCMS

Social Compliance Management-System

Das Social Compliance Management-System bildet unsere Sorgfaltspflichtenprozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ab. Es hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren. In weiterer Folge werden geeignete Maßnahmen gesetzt, um diesen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und Verstöße zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits sowie die beschriebenen Policies und Konzernrichtlinien.

Es wird daran gearbeitet, das Social Compliance Management-System im Jahr 2025 konzernweit zu implementieren und anhand einer jährlich und anlassbezogen stattfindenden Wirksamkeitsprüfung kontinuierlich zu verbessern. Zentrale Elemente des Social Compliance Management-Systems sind jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die Ableitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Zur Weiterentwicklung des Social Compliance Management-Systems wurden im Geschäftsjahr 2024 die Methodik der Risikoanalyse überarbeitet und die Nachhaltigkeitsaudits weiterentwickelt.

Trotz aller Risikobewertungen und Präventionsmaßnahmen, lässt sich eine Verletzung niemals hundertprozentig ausschließen. Sollte eine Verletzung eintreten, leisten wir Abhilfe. Dabei wird jeder Fall individuell bewertet. Hinweise auf Verletzungen können über die STRABAG-Hinweisgeberplattform, über Ombudspersonen oder direkt über die Menschenrechtsbeauftragte gemeldet werden. Um entsprechende Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen strukturiert einzuleiten, wurde ein Aktionsplan konzeptioniert. Der Aktionsplan Abhilfemaßnahmen dient zur Orientierung bei der Feststellung einer Verletzung oder bei der Feststellung einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung beispielsweise im eigenen Geschäftsbereich oder bei Lieferant:innen. Der Aktionsplan sieht einen unverzüglichen Prozess vor. Dieser beinhaltet nach Eingang der Informationen zu einer Verletzung die anschließende individuelle Analyse und Bewertung des Falls. Hierbei ist klar definiert, welche Anforderungen bei welchem Schritt zu beachten sind, beispielsweise mit Blick auf den Einbezug und den Umgang mit Rechteinhaber:innen oder ihren Vertreter:innen, die Zeitschiene, die Zusammenarbeit in der Lieferkette und die Beachtung spezifischer Sorgfaltsstandards. Basierend darauf erfolgt die Erarbeitung eines Maßnahmenplans sowie nach dessen Umsetzung die abschließende Überprüfung der Wirksamkeit und Dokumentation.

Die Berichterstattung zum Social Compliance Management-System und der Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgt einmal jährlich und anlassbezogen an die Geschäftsleitung, dazu zählt der STRABAG SE-Vorstand und betroffene Unternehmensbereichsleitungen. Die Informationen werden auf Nachfrage und anlassbezogen mit dem Aufsichtsrat geteilt. Die Umsetzung des Social Compliance Management-Systems in der Operative erfolgt durch die enge Zusammenarbeit mit den Schnittstellenverantwortlichen in relevanten Fachbereichen und entsprechenden Vertreter:innen auf Landesebene.

Menschenrechtsbeauftragte

Menschenrechtsbeauftragte

Seit 2023 leitet eine konzernweite Menschenrechtsbeauftragte ein eigenes Team. Das Team Social Responsibility beschäftigt sich gezielt mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Verantwortung für die Gesellschaft. Dabei werden die Bedürfnisse der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten in der Lieferkette sowie der Einfluss unserer Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft betrachtet. Die Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Social Compliance Management-Systems sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei.

Berichterstattung

Gemäß der britischen und australischen Gesetzgebung zur Bekämpfung moderner Sklaverei (Modern Slavery Act) haben wir jährlich bis zum Jahr 2024 eine Erklärung veröffentlicht, die die Relevanz menschenrechtlicher Risiken in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette unterstreicht. Seit dem Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen wir ein jährliches Statement zum Modern Slavery Act gemäß der britischen und kanadischen Gesetzgebung. Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlichen wir eine Grundsatzerklärung und einen jährlichen Bericht für die davon betroffenen deutschen Gesellschaften des Konzerns.

Eigene Belegschaft

ESRS SBM-3

Das Fundament des Erfolgs von STRABAG ist die harte Arbeit und der Einsatz engagierter Mitarbeiter:innen. Im Kontext der eigenen Belegschaft haben wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Themenbereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Menschenrechte sowie Personalentwicklung identifiziert. Branchenspezifische Gegebenheiten wie der Einsatz schwerer Gerätschaften und Hilfsmittel sowie die Exposition von 50.570 gewerblichen Mitarbeitenden (58 % der gesamten STRABAG-Belegschaft) gegenüber Wind und Wetter erfordern einen besonderen Fokus auf die Arbeitssicherheit auf Baustellen, um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden. Die Einhaltung konzernweiter Standards sowie die hohe Abdeckung unserer Belegschaft mit Tarifverträgen sorgen dafür, dass alle Arbeiten bei STRABAG unter Berücksichtigung menschenwürdiger und fairer Bedingungen ausgeführt werden – sowohl von unseren gewerblichen Mitarbeitenden auf den Baustellen als auch von unseren angestellten Mitarbeitenden im Büro. STRABAG beschäftigt keine Fremdarbeitskräfte in der eigenen Belegschaft.

Die Bandbreite an angebotenen Dienstleistungen sowie der technologische Fortschritt fordern den Einsatz einer Vielzahl von unterschiedlichen Kompetenzen und Berufsbildern. In Zeiten des Fachkräftemangels ist STRABAG bestrebt, die Mitarbeiterbindung zu stärken und vor allem durch das Angebot strategischer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch die Förderung eines diversen Arbeitsumfelds kluge Köpfe zu gewinnen und zu halten.

Über die Wesentlichkeitsanalyse werden negative und positive Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie Risiken und Chancen mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen gesamthaft betrachtet und bewertet. Dabei wurden auf qualitative Weise wesentliche Chancen und Risiken identifiziert und damit eine Basis für die künftige Durchführung einer Resilienzanalyse für dieses Thema geschaffen, um die finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell weiter zu konkretisieren. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Management dieser Auswirkungen sowie unserer Sorgfaltspflichten verteilt sich aufgrund der thematischen Vielfältigkeit auf unterschiedliche Unternehmensbereiche innerhalb des Konzerns. Die Maßnahmen sind integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu den im vorliegenden Kapitel beschriebenen Maßnahmen ist daher nicht möglich.

Die Berichterstattung der einzelnen Unternehmensbereiche an den Vorstand ermöglicht es der höchsten Managementebene, die oben beschriebenen Themen zu überwachen, wobei diese auch die Verantwortung für Menschenrechte trägt.

Verankerung sozialer Aspekte in unserer Nachhaltigkeits­strategie

Mit der Erweiterung der bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2024 wurden menschenrechtliche Aspekte strategisch verankert, wodurch die Behandlung sozialer Fragestellungen eine zunehmende Relevanz erhält. Dabei betrachten wir unsere eigene Belegschaft als strategisches Fokusthema mit dem Ziel, das Wohl unserer Mitarbeiter:innen durch verschiedene Maßnahmencluster zu fördern. Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein.

Menschenrechte als übergeordnetes Thema

Als international agierender Technologiekonzern für Baudienstleistungen übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in unserem unternehmerischen Einflussbereich. Aufgrund der kleinteiligen und komplexen Liefer- und Wertschöpfungsketten entstehen Risiken, denen wir vorausschauend begegnen müssen. Die Achtung der Menschenrechte erstreckt sich damit über drei Anspruchsgruppen: die eigene Belegschaft, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. Unser Social Compliance Management-System und die dazugehörigen Maßnahmen erstrecken sich über alle diese Anspruchsgruppen und werden daher übergreifend im Abschnitt Unsere soziale Verantwortung behandelt und in den drei Kapiteln Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie Betroffene Gemeinschaften konkretisiert.

S1-1

ESRS S1-1

Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, welche die Themen Beschäftigungsbedingungen, Menschenrechte und Diversität abdeckt, wird ebenfalls im Kapitel Unsere soziale Verantwortung näher ausgeführt. Die Politik erstreckt sich über alle drei Anspruchsgruppen. Weitere Politiken und Richtlinien, die konkret die eigene Belegschaft betreffen, werden im vorliegenden Kapitel angeführt. Die beschriebenen Konzernrichtlinien sind vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben.

Im Falle einer Verletzung kommt es zu Abhilfemaßnahmen; dazu zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst.

S1-2

ESRS S1-2

STRABAG verfügt über verschiedene Kanäle und verfolgt unterschiedliche Formate, um den wertschätzenden Dialog und Austausch zu den Mitarbeitenden zu ermöglichen und zu fördern. Dazu gehören etwa jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräche, Exit-Gespräche bei Konzernaustritten sowie anlassbezogen die Einbeziehung von Mitarbeitenden bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen. Einen darüber hinausgehenden, übergreifenden strukturierten Prozess zum laufenden Dialog mit der eigenen Belegschaft gibt es nicht. Grundsätzlich können Beschäftigte ihre Anliegen an ihre jeweilige Führungskraft, an regionale Betriebsräte und Ombudspersonen tragen. Im Jahr 2024 wurde das Intranet neu aufgesetzt und damit die technische Möglichkeit geschaffen, Beiträge zu kommentieren und so den Austausch unter der Belegschaft zu fördern.

Vertretung von Mitarbeitenden

In einigen Konzernländern wird auf Basis der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen ein Betriebsrat gebildet. Der Betriebsrat soll – je nach gesetzlicher Regelung – die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer:innen zum Wohle ihrer selbst und des Unternehmens fördern und so die betriebliche Mitbestimmung wahren. Dies umfasst die Einbindung des Betriebsrats unter anderem an der Entscheidung über Bildungsangebote sowie an der Festlegung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, wobei aufgrund der unterschiedlichen Befugnisse und nationalen Gegebenheiten kein allgemein gültiger bzw. konzernweiter Standard existiert.

Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Betriebsratsmitgliedern und dem Management sollen einen konstruktiven Austausch zu personalrelevanten Themen sicherstellen. Ein darüberhinausgehendes Gremium bildet der Betriebsrat der STRABAG SE, um eine Vertretung aller Arbeitnehmer:innen innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz und allen jenen Staaten, die in Beitrittsverhandlungen zur EU stehen, zu gewährleisten. In dieses Gremium werden auch Arbeitnehmervertreter:innen aus Ländern entsandt, wo aufgrund der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen kein Betriebsrat besteht. Dieser Betriebsrat der STRABAG SE entsendet die Arbeitnehmervertreter:innen auch in den Aufsichtsrat der STRABAG SE.

S1-3

ESRS S1-3

Bei STRABAG bestehen mehrere Anlaufstellen und Kanäle, damit Mitarbeitende ihre Bedenken – auch anonym – äußern können. Das Ombudswesen und die Hinweisgeberplattform sind dabei die zentralen Anlaufstellen, zusätzlich stehen auch die Betriebsräte sowie die Menschenrechtsbeauftragte zur Verfügung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anliegen der Mitarbeitenden und potenzielles Fehlverhalten systematisch erfasst, geprüft und entsprechende Abhilfemaßnahmen gesetzt werden. Die Abhilfemaßnahmen werden individuell festgelegt und im Rahmen von Wirksamkeitsprüfungen des Social Compliance Management-Systems evaluiert.

Das Ombudswesen bietet eine vertrauliche Anlaufstelle für innerbetriebliche Konflikte, Diskriminierungsfälle und persönliche Belastungen. Die Ombudspersonen agieren als allparteiliche Vermittler:innen, die Mitarbeitende dabei unterstützen, Lösungen zu finden. Mitarbeitende können entweder direkt mit den Ombudspersonen in Kontakt treten oder anonym über die Hinweisgeberplattform eine Meldung einreichen. Die endgültige Verantwortung für die Lösungsfindung liegt bei den betroffenen Personen, während das Ombudswesen diesen Prozess begleitet und unterstützt.

Ein weiterer zentraler Kanal ist die STRABAG Hinweisgeberplattform, welche Mitarbeitenden die Möglichkeit bietet, anonym Bedenken zu melden. Die Plattform kann genutzt werden, um potenzielles Fehlverhalten zu den Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu melden. Vorfälle betreffend die Anliegen der eigenen Belegschaft, die im Jahr 2024 eingegangen sind, werden in diesem Kapitel in einem eigenen Abschnitt erläutert.

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Arbeitnehmerinteressen. Die STRABAG SE verfügt über einen Konzernbetriebsrat, der im Aufsichtsrat der STRABAG SE vertreten ist und sich für die Interessen der Arbeitnehmer:innen einsetzt. Neben dem Konzernbetriebsrat gibt es zusätzlich länder- und geschäftsbereichsspezifische Betriebsräte. STRABAG respektiert den Grundsatz der Versammlungsfreiheit und der freien Beteiligung an Gewerkschaften sowie der Mitarbeit in Betriebsräten gemäß der jeweiligen örtlichen Gesetzgebung.

Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei und steht als vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeitende zur Verfügung, um Bedenken oder Verstöße im Bereich Menschenrechte zu melden. Sie untersucht die Anliegen auf potenzielle Verstöße und leitet, wenn nötig, den Prozess zur Ergreifung von Abhilfemaßnahmen ein. Darüber hinaus fließen alle Meldungen, auch wenn sie keinen Verstoß darstellen, in die menschenrechtliche Risikobetrachtung mit ein.

S1-1-5

Policies, Maßnahmen und Ziele

ESRS S1-1, ESRS S1-2, ESRS S1-3, ESRS S1-4, ESRS S1-5

HSW

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Bewusstseins-kampagne 1>2>3 Sicher!

Bewusstseinskampagne 1>2>3 Sicher!

Mehr erfahren

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen beiträgt, ist zentraler Bestandteil von STRABAG und oberstes Anliegen unserer Unternehmenskultur. Nur so können die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden sowie die Qualität unserer erbrachten Leistungen sichergestellt werden. Unter unserer Kampagne 1>2>3 Sicher! bündeln wir diverse Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit. Dazu gehören laufende technische und organisatorische Maßnahmen ebenso wie zeitlich begrenzte Schwerpunktmaßnahmen, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurden. Auf beide Formen wird in den folgenden Abschnitten näher eingegangen.

Der STRABAG-Konzern ist nach dem Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001 zertifiziert und wird regelmäßig intern wie extern auditiert. Eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Standards ist in einer HSW-Konzernrichtlinie festgeschrieben und gilt für alle im Konzern Beschäftigten sowie für beauftragte Fremdfirmen. Sie legt konzernweite Mindeststandards für Arbeitssicherheit und Gesundheit fest, um Unfall- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu gehört die Vereinheitlichung u. a. von Organisationsstrukturen, Unfallmeldeprozessen, Unfalluntersuchungen und persönlicher Schutzausrüstung ebenso wie entsprechende Verantwortlichkeiten.

Im Konzernstabsbereich Health, Safety, Wellbeing (HSW) sind die Themengebiete Arbeitssicherheit, Gesundheit und Gesundheitsförderung für Angestellte und gewerbliche Mitarbeitende von STRABAG gebündelt. Die Konzernstabsbereichsleitung berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Eine konzernweite Verantwortlichkeitsstruktur stellt den regelmäßigen Austausch und die Weiterentwicklung der Themengebiete sicher:

Die Ausschüsse bestehen aus Arbeitgebervertreter:innen und Präventivfachkräften sowie Beschäftigten aus verschiedenen Konzernebenen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, über die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsrat als Mitarbeiter:innenvertretung relevante Themen einzumelden, die je nach Betroffenheit in den oben genannten Gremien behandelt werden. Landesspezifische Anforderungen bezüglich der Zusammensetzung oder Regelmäßigkeit der Sitzungen werden bei der Gremienarbeit im jeweiligen Land berücksichtigt. Die Einberufung und Führung der Sitzungen obliegen dem Management.

Um der breiten Aufstellung des STRABAG-Konzerns besser zu entsprechen, ist eine Unfallhäufigkeit (Anzahl der Arbeitsunfälle je eine Million geleistete Arbeitsstunden) unter 35 als absolute Obergrenze für alle Direktionen und Konzerneinheiten definiert. Dieser Richtwert wurde länderübergreifend mit den HSW-Landessicherheitskräften eingeführt, mit dem Betriebsrat abgestimmt und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben.

Zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität und Effektivität der Arbeitssicherheitsorganisation werden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme (ISO 45001, Safety Certificate Contractors) konzernweit umgesetzt und zertifiziert. Die arbeitsmedizinische Betreuung ist nach den jeweiligen rechtlichen Anforderungen in den EU-Konzernländern gewährleistet. Ebenso wird die Einhaltung der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EG sichergestellt, die Anforderungen und Grundprinzipien zur Prävention und zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Pflichten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bezüglich Arbeitssicherheit genau definiert.

Zur Wahrung sicherer Arbeitsbedingungen werden Gefährdungsbeurteilungen für den jeweiligen Arbeitsbereich erstellt, aus denen Schutzmaßnahmen, Rettungskonzepte sowie ein entsprechender Schulungs- und Unterweisungsbedarf abgeleitet werden. Diese Evaluation wird für die Beschäftigten aller Ebenen durchgeführt. Hierbei sind eigene Mitarbeitende und Beschäftigte von Fremdfirmen gleichgestellt und gemeinsam aufgefordert, die abgeleiteten Schutzmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich verantwortungsvoll umzusetzen.

Die HSW-Begehungspyramide verpflichtet Führungskräfte auf allen Ebenen zur Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Mittels eines Begehungsformulars, das sich je nach Arbeitsbereich und Gefährdungsbeurteilung unterscheidet, werden die HSW-Begehungen nachgewiesen.

Mindestanzahl der dokumentierten Begehungen

image

Schwere Unfälle werden umfassend aufgearbeitet, nach Möglichkeit und Erfordernis mit den Unfallbeteiligten selbst. Ein Unfallanalysebogen dient als standardisierte Vorlage, um einen Arbeitsunfall systematisch zu dokumentieren und aufzubereiten. Sollte aus den Analysen von Arbeitsunfällen ein organisationsübergreifender Lerneffekt ableitbar sein, wird ein anonymisiertes „Lesson Learned“ erstellt. Bei lebensbedrohlichen und tödlichen Arbeitsunfällen ist immer ein „Lesson Learned“ zu erstellen und dem HSW-Landesbeauftragten zur weiteren Kommunikation auf den Baustellen zu übermitteln, um daraus gezielt Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Die aufgearbeiteten Unfälle werden den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Dazu zählen eine Publikation im Intranet sowie ein Aushang auf Baustellen. Gesundheitsschutzmaßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen werden auch aus den anonymisierten Kennzahlen der Unfallversicherungsträger abgeleitet. Anerkannte Berufskrankheiten umfassen unter anderem Hauterkrankungen, Rückenbeschwerden, Schwerhörigkeit und Asbestose.

Im Berichtsjahr 2024 wurde die zentralisierte Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) weiter vorangetrieben. PSA minimiert das Risiko von Verletzungen und Arbeitsunfällen, indem sie Beschäftigte vor spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz schützt und ist damit eine zentrale Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. STRABAG zielt darauf ab, die Beschaffung von PSA im Konzern zu vereinheitlichen und zu standardisieren, indem eine zentrale Einkaufsplattform ausgerollt wird und Schulungen zur korrekten Nutzung und Pflege der PSA abgehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden mit qualitativ hochwertiger Schutzausrüstung ausgestattet sind, die auch den geforderten Standards entspricht, und diese sachgemäß nutzen. Ziel ist eine Maverick Buying-Quote (Bezeichnung für den eigenmächtigen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen außerhalb der festgelegten Beschaffungsrichtlinien) von maximal 10 % bis zum Jahr 2028 zu erreichen. Das Ziel wurde in Abstimmung mit dem STRABAG SE-Vorstand erarbeitet und schließlich von diesem freigegeben. Im Berichtsjahr 2024 sank die Quote auf 40,5 % (2023: 49,1 %). Die Berechnung der Quote erfolgt auf Basis einer konzernweiten zentralen Kostenart, auf welche die gekaufte PSA zentral gebucht wird. Alle verbuchten Käufe, die nicht über freigegebene PSA-Partner erfolgen, werden als Maverick Buying eingestuft.

Eine weitere bedeutende Maßnahme, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurde, ist die zentrale Erfassung und Ablage von Unfall- und Arbeitssicherheitskennzahlen auf einer HSW-Plattform. Durch die Bündelung unserer HSW-Statistiken und Unterlagen (z. B. Begehungsformulare, Unfallanalysen) auf einer zentralen Plattform wird eine gezielte Auswertung und Steuerung unserer HSW-Themen im Konzern vereinfacht. Im Berichtsjahr wurden Anforderungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen an die Plattform erhoben und ein Proof of Concept durchgeführt. Die technische Umsetzung auf der HSW-Plattform sowie eine Test- und Pilotierungsphase sind für 2025 vorgesehen. Der konzernweite Roll-out der Plattform ist für 2026 geplant.

Strategische Personalentwicklung

Das Schaffen attraktiver Arbeitsbedingungen umfasst weit mehr als nur die Gewährleistung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Denn unser Ziel ist klar: als führendes Bautechnologieunternehmen wollen wir für alle Menschen eine attraktive Arbeitgeberin sein. Um dem Fachkräftemangel und dem Abgang von qualifiziertem Personal entgegenzuwirken, setzen wir auf die Gewinnung, Ausbildung und Wertschätzung von Kolleg:innen. Nur indem wir unsere Belegschaft fördern und deren Bedürfnisse berücksichtigen, stellen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden sicher und können unsere Dienstleistungen termingerecht und in geforderter Qualität erbringen.

In der Konzernrichtlinie People & Culture Development werden die Strukturen und Prozesse im Bereich People & Culture zusammengefasst. Dabei werden sämtliche Phasen der Candidate und Employee Journey bei STRABAG abgedeckt, angefangen von Initiativen zur Gewinnung von Personal, über Maßnahmen zum Halten unserer Mitarbeitenden sowie festgelegte Prozesse, die bei internen Wechseln oder Konzernaustritten zum Tragen kommen. Die Konzernrichtlinie umfasst auch eine Guideline zur Förderung interner Mobilität von Mitarbeiter:innen. Damit soll die Durchlässigkeit von Mitarbeiter:innen im Konzern erhöht und die Mitarbeiterbindung im Konzern gesteigert werden, indem Weiterentwicklungsmöglichkeiten in anderen Konzerneinheiten aufgezeigt werden.

Der Zentralbereich People & Culture Development (P&C DEV) ist eine konzernweit ausgerichtete Organisationseinheit, welche die Strategie und Ziele von STRABAG in Personalthemen unterstützt. Für die erfolgreiche Umsetzung erarbeitet der Zentralbereich sämtliche Richtlinien und Standards für die Suche, Auswahl, Qualifizierung, Förderung und Entwicklung von Mitarbeitenden auf allen Ebenen.

STRABAG Karrieremodell

image

Neben der Linienkarriere, deren Fokus auf allgemeinen Führungsaufgaben liegt, stehen zwei weitere Karrierewege offen: Expertenkarrieren sind geprägt von hoher fachlicher Spezialisierung in einem bestimmten Gebiet. Projektleiter:innen bringen langjährige Erfahrung im Bereich der Projektabwicklung mit und sind für komplexe Bauvorhaben verantwortlich.

Im Rahmen unserer Konzernstrategie spiegeln sich die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Personalthemen im Grundpfeiler „People“ wider, dem das Ziel „Mitarbeiterbindung um 6 % gegenüber dem Vorjahr steigern“ zugeordnet ist. Bei der Zielentwicklung wurden P&C-Partner:innen sowie Führungskräfte aktiv eingebunden. In verschiedenen Austauschformaten wurde das Konzept der Mitarbeiterbindung erörtert, Feedback gesammelt, angepasst und schließlich das Ziel präzise formuliert, um dieses vom STRABAG SE-Vorstand freigeben zu lassen. Die Mitarbeiterbindung errechnet sich aus dem Kehrwert der Austrittsrate (auch als reziproke Austrittsrate bezeichnet). Im Jahr 2024 konnte eine Mitarbeiterbindung von 5,2 (2023: 5,5) erreicht werden, der Zielwert von 5,8 wurde verfehlt.

Um die Mitarbeiterbindung weiter zu stärken und um angesichts des demografischen Wandels sowie der sich ändernden Qualifikationsanforderungen ausreichend Nachwuchs mit bestmöglicher Qualifikation für den Konzern sicherzustellen, arbeitet STRABAG an diversen Maßnahmen. Die Maßnahmen sind nicht zeitgebunden, da es sich um ein langfristiges Unterfangen handelt.

Zu den prioritären Schlüsselinitiativen gehören die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften sowie die strategische Personalplanung. In den bisherigen Projektarbeiten lag der Schwerpunkt auf der konzeptionellen Planung und strategischen Vorbereitung. Damit wurden erste wichtige Grundlagen geschaffen, um die Initiativen je nach prioritärer Relevanz weiter zu bearbeiten. Um das Ziel der Mitarbeiterbindung zu erreichen, wurden 2024 unter anderem Maßnahmen, die auf die Durchführung eines erfolgreichen Mitarbeitergesprächs einzahlen, verfolgt. Das Mitarbeitergespräch muss gemäß Konzernrichtlinie mindestens einmal jährlich stattfinden und dessen Gesprächsinhalte digital erfasst und dokumentiert werden. Das Mitarbeitergespräch bietet die Gelegenheit, gegenseitiges Feedback auszusprechen und den Mitarbeitenden Perspektiven zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Insofern wird es als wichtiges Instrument betrachtet, um die Mitarbeiterbindung positiv zu beeinflussen. Im Jahr 2024 wurde ein neues eLearning zum Thema „Kompetenzen richtig einschätzen“ veröffentlicht und entsprechende Lehrinhalte in Trainings für Führungskräfte aufgenommen, um diese optimal auf die Gesprächssituation vorzubereiten. Das eLearning steht allen Angestellten im Konzern zur Verfügung. Bis 31.12.2024 wurde es von 48,5 % der Führungskräfte bei STRABAG absolviert.

In den Mitarbeitergesprächen wird auch ein individueller Entwicklungsplan festgelegt, der je nach Weiterentwicklungsbedarf und Kompetenzen unterschiedliche Maßnahmen umfassen kann. Dazu zählen klassische Trainingsformate, Coaching und Mentoring ebenso wie die Teilnahme am Development Center, um Potenziale auf neue Rollen vorzubereiten sowie eine Job Rotation, um Einblicke in andere Tätigkeitsgebiete zu erhalten. Abgeleitet aus der Strategie 2030 wurden vom Zentralbereich P&C DEV gemeinsam mit Unternehmensbereichen P&C Schwerpunktziele erarbeitet und schließlich vom Vorstand beschlossen. Hier wurde auch der Zielwert definiert, dass für 30 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vorliegt. Im Jahr 2024 lag für etwa 20 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vor. Die Auswertung der Entwicklungspläne nach unterschiedlichen Maßnahmen ist zukünftig angedacht, um deren Bedarf und Wirksamkeit strukturierter evaluieren zu können.

Mitarbeitenden, die auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen, werden Austrittsgespräche angeboten. Die aus den Austrittsgesprächen gewonnenen Erkenntnisse dienen auch dazu, Maßnahmen abzuleiten, die die Prozesse in der Personalentwicklung verbessern sollen. Um den Rücklauf zu erhöhen, wird der Prozess ab 2025 in digitaler Form ausgerollt, sodass ein Fragebogen an die austretenden Personen verschickt wird. Damit können die Ergebnisse auch in anonymisierter Form ausgewertet werden.

Equality, Diversity und Inclusion (EDI)

Neben der strategischen Personalentwicklung unserer Belegschaft haben wir ein inklusives und diverses Arbeitsumfeld als wesentlichen Erfolgsfaktor für STRABAG identifiziert und in der Konzernstrategie mit dem Handlungsfeld Inclusive Leadership@STRABAG hinterlegt. Unser Verständnis von Diversität fassen wir unter dem Begriff Equality, Diversity und Inclusion (EDI) zusammen.

In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte werden das Management und alle Mitarbeitenden von STRABAG aufgefordert, jegliche Art von Diskriminierung zu unterbinden und damit die Chancengleichheit unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter zu fördern.

Umsetzung unserer EDI-Strategie

Innerhalb des Zentralbereichs P&C DEV ist eine EDI-Konzernkoordinatorin angesiedelt, die sich der Umsetzung und Weiterentwicklung der EDI-Strategie und Zielen widmet. Ein interdisziplinäres EDI-Projektteam unter Einbeziehung eines Vorstandsmitglieds trifft sich mehrmals jährlich, um gemeinsam weitere Impulse und Maßnahmen zu diskutieren und im Vorstand anzustoßen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat das EDI-Projektteam Ziele erarbeitet. Diese wurden bereits im Jahr 2023 vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben:

Das EDI-Team arbeitet an weiteren bewusstseinsbildenden Maßnahmen zur strukturierten Behandlung der drei prioritären EDI-Dimensionen Geschlechtergerechtigkeit, Generationenvielfalt und ethnische Vielfalt. Zu den Maßnahmen zählen die verstärkte Platzierung und Integration von EDI in Schulungen sowie in bestehende Prozesse in der Personalentwicklung. Darüber hinaus wurde 2024 das Programm Female Leaders@STRABAG ins Leben gerufen, um weibliche Führungskräfte im Konzern miteinander zu vernetzen und mittels Mentoring und Coaching deren persönliche Weiterentwicklung zu fördern. Der Programmstart fand im März 2025 statt.

Kennzahlen

S1-6

Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens

ESRS S1-6

Sämtliche Mitarbeiterzahlen wurden unter anteiliger Einbeziehung aller Beteiligungsgesellschaften ermittelt und stellen Jahresdurchschnittswerte dar. Die erforderlichen Basisdaten zur Bildung der Kennzahlen wurden aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems sowie von Konzernorganisationseinheiten mit anderen ERP-Systemen durch standardisierte monatliche Reports erhoben. Es wurden alle Mitarbeitenden mit einem aufrechten Dienstvertrag berücksichtigt.

Im Jahr 2024 waren insgesamt 86.883 Mitarbeitende (Köpfe), davon 50.570 Gewerbliche und 36.313 Angestellte, bei STRABAG beschäftigt. Die Mitarbeitendenzahl in FTE ist 78.174 (entspricht der Angabe im Konzernanhang). 3.238 Mitarbeitende (FTE) sind Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zuzuordnen, die nicht im Vollkonsolidierungskreis enthalten sind.

Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht (Köpfe)

Geschlecht

Zahl der Arbeitnehmenden

Männlich

69.647

Weiblich

17.236

Divers

0

Keine Angaben

0

Gesamtzahl der Mitarbeitenden

86.883

Zahl der Arbeitnehmenden nach Land (Köpfe)

Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden mindestens 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen

Zahl der Arbeitnehmenden

Deutschland

39.013

Österreich

13.002

Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden weniger als 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen

Zahl der Arbeitnehmenden

Polen

6.581

Americas

5.822

Tschechien

4.319

Ungarn

2.923

Rumänien

2.212

Naher Osten

2.082

Slowakei

1.595

Vereinigtes Königreich

1.472

Kroatien

1.356

Serbien

1.232

Asien

1.052

Restliches Europa

955

Schweiz

827

Afrika

517

Bulgarien

415

Benelux

744

Schweden

264

Slowenien

251

Italien

195

Dänemark

51

Australien

3

Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht und Arbeitsvertrag (Köpfe)

Weiblich

Männlich

Sonstige1

Keine Angaben

Insgesamt

Zahl der Arbeitnehmenden

17.236

69.647

0

0

86.883

Zahl der Arbeitnehmenden mit unbefristeten Arbeitsverträgen

14.726

60.679

0

0

75.405

Zahl der Arbeitnehmenden mit befristeten Arbeitsverträgen

2.510

8.968

0

0

11.478

Zahl der Abrufkräfte

n. a.2

1Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der:des Arbeitnehmenden.

2Die Kategorie ist nicht anwendbar, da alle STRABAG Arbeitsverträge eine feste Anzahl an Arbeitsstunden aufweisen.

Austritte

Arbeitnehmerfluktuation

2024

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die das Unternehmen verlassen haben

5.862

Quote der Arbeitnehmerfluktuation1

7,8

1Errechnet sich aus der Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Konzernaustritt (Einvernehmliche Auflösung, Kündigung durch Arbeitgeber:in bzw. Arbeitnehmer:in, Entlassung, Tod, Pensionierung) im Verhältnis zur Gesamtanzahl aller unbefristeten Arbeitsverhältnisse.

S1-8

Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog

ESRS S1-8

Insgesamt fallen 95 % der STRABAG-Beschäftigten unter einen Tarifvertrag.

Tarifvertragliche Abdeckung

Sozialer Dialog2

Abdeckungsquote

Beschäftigte – EWR (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)

Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder (Schätzung für Regionen mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)1

Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)

0-19 %

20-39 %

40-59 %

60-79 %

80-100 %

Deutschland, Österreich

Deutschland, Österreich

1Die Anzahl der Mitarbeitenden im jeweiligen Nicht-EWR-Land macht weniger als 10 % der Belegschaft aus, weshalb keine Angaben zur tarifvertraglichen Abdeckung in weiteren Ländern gemacht werden.

2Das Bestehen und die Organisation eines Betriebsrats ist stark von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung abhängig. In den meisten der Konzernländer, in denen kein Betriebsrat besteht, gibt es Gewerkschaften als Form der Mitarbeitervertretung. Da es sich in der Regel um eine persönliche Mitgliedschaft handelt, die nicht vom Arbeitgeber erfasst werden darf, liegen keine flächendeckenden Kennzahlen für jedes Konzernland vor.

S1-9

Diversitätskennzahlen

ESRS S1-9

Einheit

2024

Frauen im Konzern

Köpfe

17.236

%

19,8

Frauen im Management1

Köpfe

150

%

10,7

Frauen im Aufsichtsrat2

Köpfe

4

%

45,0

Frauen im Vorstand

Köpfe

0

%

0,0

Männer im Konzern

Köpfe

69.647

%

80,2

Männer im Management1

Köpfe

1.250

%

89,3

Männer im Aufsichtsrat2

Köpfe

5

%

55,0

Männer im Vorstand

Köpfe

5

%

100,0

Altersverteilung

< 30 Jahre

Köpfe

15.359

%

18,0

30 - 50 Jahre

Köpfe

44.519

%

51,0

> 50 Jahre

Köpfe

27.005

%

31,0

1Hierarchieebenen ab Bereichsleitung

2Berechnung zum Stichtag 31.12.2024

S1-10

Angemessene Entlohnung

ESRS S1-10

Alle STRABAG-Mitarbeitenden erhalten eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten gemäß den Anwendungsanforderungen des ESRS S1-10.

S1-13

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

ESRS S1-13

Die unterschiedlichen Quoten für die Mitarbeitergespräche bei STRABAG ergeben sich aus der Nutzung unterschiedlicher Bezugsgrößen. Während die Gespräche für Angestellte systematisch über interne IT-Systeme zugewiesen und erfasst werden, erfolgt dies bei gewerblichen Beschäftigten aufgrund der begrenzten technischen Anbindung an die IT-Systeme nicht automatisch. Dadurch ergibt sich eine abweichende Berechnungsgrundlage für die jeweilig angeführten Quoten.

Einheit

Für alle bei STRABAG Beschäftigte1

Für STRABAG Beschäftigte mit Zuweisung

Mitarbeitende, die an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben

%

32,1

82,6

Davon Frauen

%

51,5

84,1

Davon Männer

%

27,4

82,0

1Gemäß ESRS-Vorgaben

Einheit

2024

Schulungsstunden je Arbeitnehmer:in

Stundenzahl

5,1

Davon Frauen

Stundenzahl

7,1

Davon Männer

Stundenzahl

4,6

S1-14

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

ESRS S1-14

Im Berichtsjahr wurden keine Fälle arbeitsbedingter Erkrankung bei STRABAG bekannt. Auf Grundlage der Auswertungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften sowie von Krankmeldungen können nur generische Angaben zu arbeitsbedingten Krankheiten gemacht werden.

Einheit

2024

Arbeitskräfte, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind

%

100,0

Tödliche Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft

Anzahl

2

Tödliche Arbeitsunfälle bei Nachunternehmen

Anzahl

2

Meldepflichtige Arbeitsunfälle

Anzahl

1.870

Quote1

13,2

Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle zurückzuführen sind2

Anzahl

35.286

1Anzahl der Arbeitsunfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden

2Zu den Ausfalltagen zählt der Folgetag nach dem Arbeitsunfall bis zum Ende der Krankschreibung. Natürliche Todesfälle fließen nicht in die Erhebung ein.

S1-16

Vergütungskennzahlen

ESRS S1-16

Einheit

2024

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Faktor

0,17

Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung1

Faktor

48,5

1Der Faktor errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person und dem Median der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten. Zur Errechnung der Jahresvergütung des Medians der Beschäftigten wurden die Daten aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems verwendet und dabei jene Beschäftigten berücksichtigt, welche im Kalenderjahr zumindest sechs Monate beschäftigt waren; darüber hinaus wurden die Bezüge bei einer Beschäftigung von weniger als zwölf Monaten auf Jahres- und bei Teilzeit- auf Vollzeitbezüge hochgerechnet.

S1-17

Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

ESRS S1-17

Einheit

2024

Gemeldete Fälle an Diskriminierung einschließlich Belästigung

Anzahl

33

Beschwerden ausschließlich gemeldeter Fälle an Diskriminierung1

Anzahl

14

Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend aufgeführten Vorfällen und Beschwerden

T€

0

Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens2

Anzahl

0

Angabe der Anzahl wie viele der schwerwiegenden Vorfälle, Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, gegen die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte der Arbeit oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen darstellen

Anzahl

0

Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Vorfällen in Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens in Bezug auf Menschenrechte

T€

0

1Ein Hinweis konnte aufgrund fehlender Angaben der hinweisgebenden Person keiner Anspruchsgruppe (eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder betroffene Gemeinschaft) zugeordnet werden.

2Zu den schwerwiegenden Vorfällen gehören Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit.

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS 2 SBM-3

STRABAG unterstützt, respektiert und trägt zum Schutz der international anerkannten grundlegenden Menschenrechte bei. Zu unserer unternehmerischen Verantwortung zählt auch die Verantwortung gegenüber Arbeitnehmenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette und so sind die gleichen Prinzipien anzuwenden. Die Wertschöpfungskette bei STRABAG ist von hoher Komplexität und von einer großen Diversität an Projekten geprägt. Durch internationale Bauprojekte und die global ausgerichtete Beschaffung von Baustoffen schließt die Wertschöpfungskette eine Vielzahl verschiedener Geschäftspartner:innen, sowie Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen mit ein.

Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung für Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette wurden im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als deren fester Bestandteil aufgenommen. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales beruhen auf international anerkannten Standards und orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen. Daraus ergeben sich die drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Für das Fokusthema „Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette” sind die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems (SCMS) und die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Umsetzung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten als strategische Ziele festgehalten. Zur Umsetzung wurde ein Maßnahmencluster zusammengestellt, der unter anderem die Ausweitung der Risikoanalyse auf weitere Konzerngesellschaften enthält. Ebenso soll der Dialog zu unseren Geschäftspartner:innen in Hinblick auf Verantwortung entlang der Lieferkette durch Stakeholderdialogformate gestärkt werden.

Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten

Unser SCMS greift entlang der Wertschöpfungskette und wird von der konzernweiten Menschenrechtsbeauftragten überwacht. Für die Umsetzung sowie für die konzernweite Implementierung des SCMS ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten essenziell. Besonders hervorzuheben ist dabei der Einkauf. Im Rahmen des Einkaufsprozesses spielt das Lieferantenmanagement eine wichtige Rolle, um menschenrechtliche Standards entlang der Lieferkette umzusetzen und in die Beschaffungsstrategie zu integrieren. Die Definition und anschließende Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Kriterien für den Einkaufs- und Beschaffungsprozess sollen im Konzern durch entsprechende Projekte unter Einbindung des Einkauf vorangetrieben werden.

Als Teil unserer Sorgfaltspflicht identifizieren und bewerten wir tatsächlich und potenziell nachteilige Auswirkungen, die sich durch unsere Geschäftstätigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette ergeben und verpflichten uns dazu, diese zu verhindern, zu mildern, zu minimieren, zu beheben und zu überwachen. Bei Identifikation der wesentlichen Auswirkungen wurden die vor- und nachgelagerte Lieferkette sowie unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte, die im Auftrag von anderen Unternehmen an unseren Unternehmensstandorten arbeiten sowie Arbeitskräfte, die besonders vulnerabel in Bezug auf bestimmte Risiken sind. Im Rahmen der Risikobetrachtung wurden mithilfe von Länderindizes insbesondere jene Arbeitskräfte in der tieferen Wertschöpfungskette (Tier-n) identifiziert, die in Ländern arbeiten, in denen die Menschenrechte nicht gesetzlich geschützt sind.

Sollte bei Lieferant:innen oder sonstigen Geschäftspartner:innen ein erhöhtes menschenrechtliches Risiko im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt werden, so gilt es im ersten Schritt, das Risiko zu verifizieren. Dazu zählt die Aussendung von Fragebögen zur Selbstauskunft der Geschäftspartner:innen, welche auf die identifizierten Risiken abzielen sowie Lieferantenaudits. Sollten sich die Missstände nicht verbessern und das Risiko nicht verringern, so folgt im letzten Schritt die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Unterschiedliche Risikobetrachtungen

Folgende Themen konnten im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliche Auswirkungen von STRABAG auf Beschäftigte entlang der Lieferkette identifiziert werden: Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, tödliche Arbeitsunfälle sowie Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen. Dabei sind vor allem die Auswirkungen von Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, tödliche Arbeitsunfälle, Kinderarbeit und Zwangsarbeit als systemisch anzusehen. Sie treten vor allem in einzelnen Ländern mit unzureichenden Regelungen, Standards oder Gesetzen auf oder im Falle von Kinder- und Zwangsarbeit vor allem in bestimmten Branchen. Der Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen kann anlassbezogen auftreten.

Inwiefern die Auswirkungen hauptsächlich für die unten aufgeführten Personengruppen gelten, ergibt sich aus der Risikobetrachtung nach Länder- und Branchenrisiken. Die Auswirkungen wie Arbeitssicherheitsverletzungen betreffen insbesondere Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten auf Baustellen sowie mit Sprachbarrieren. Kinderarbeit betrifft Minderjährige in der tieferen vorgelagerten Wertschöpfungskette, vor allem in der Rohstoffgewinnung. Das Risiko der Zwangsarbeit betrifft insbesondere einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen, keinen Zugang zum Rechtssystem haben und über Vermittlungsagenturen oder über Subunternehmen auf unsere Baustellen gelangen könnten. Fortlaufend soll das Verständnis verbessert werden, inwiefern bestimmte Personengruppen einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sind.

Verletzungen gegen das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit können eine Belastung sowie die sofortige Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Auftraggeber:innen oder Investor:innen nach sich ziehen. Dies umfasst auch spürbare Einschränkungen der Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten und Anbieter:innen von Finanzkapital sowie zu Lieferant:innen. Die Risiken Kinder- und Zwangsarbeit können dadurch kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen, einer Senkung des Markenwerts, Störungen in der Lieferkette oder Lieferverzögerungen, strafrechtlichen Anklagen sowie einen eingeschränkten oder erschwerten Zugang zu Kapital zur Folge haben. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt.

Im Zuge der Risikoanalyse nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konnten bestimmte Regionen mit einem erhöhten Risiko für Zwangsarbeit identifiziert werden. Vor allem für Lieferant:innen von STRABAG mit Sitz in Serbien, Russland und Oman ist das Risiko für Zwangsarbeit stark erhöht. Für das Risiko Kinderarbeit konnten entlang der Lieferkette Bulgarien, Oman und China als Länder mit erhöhtem Risiko identifiziert werden. Die Risikoanalyse nach LkSG-Scope deckt große Teile der STRABAG SE ab und wird im Jahr 2025 auf den gesamten Konzern ausgeweitet.

Unsere Geschäftstätigkeiten schaffen gleichzeitig Chancen. Durch unsere Tätigkeiten stellen wir beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen sicher und bieten den Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette eine Lebensgrundlage.

S2-1

Policies

ESRS S2-1

STRABAG verfügt über einen Lieferantenkodex und eine Supply Chain Management-Politik. Diese beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und die in diesem Rahmen tätigen Arbeitskräfte.

Lieferantenkodex

Der STRABAG-Lieferantenkodex dient dazu, unsere ethischen Grundsätze an unsere Geschäftspartner:innen zu kommunizieren und zur Einhaltung zu verpflichten, indem diese den Kodex unterzeichnen. Der Lieferantenkodex ist grundsätzlich für alle Lieferant:innen gültig und im Regelfall in den AGB verankert. Darüber hinaus sind die Inhalte des Lieferantenkodex Bestandteil von Nachhaltigkeitsaudits. Der Lieferantenkodex ist Bestandteil des konzernweiten Ethik Business Compliance-Systems und unterliegt somit der Steuerung durch den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (Gruppe Business Compliance).

Zu den ethischen Grundsätzen, die im Lieferantenkodex adressiert werden, gehören die Einhaltung allgemeiner Menschenrechte, das Sicherstellen von fairen Arbeitsbedingungen und die Übernahme von sozialer Verantwortung. Der Lieferantenkodex wurde im Jahr 2024 überarbeitet und um menschenrechtliche und umweltspezifische Themen erweitert. Für den Bereich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen wurden das Verbot von Gewalt durch Sicherheitskräfte, die Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen sowie von Rechten zur Landnutzung und Rechte lokaler Gemeinschaften und die Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen aufgenommen. Der Bereich Umwelt wurde um die Themen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz und Biodiversität sowie verantwortungsvolle Beschaffung erweitert. Gleichzeitig verweist der Lieferantenkodex auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien.

Dazu gehört die Einhaltung des Verbots von:

  • Sklaverei und Menschenhandel
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung und Missbrauch
  • Gewalt durch Sicherheitskräfte

Andererseits ist die Einhaltung folgender Themen umfasst:

  • Allgemeine Menschenrechte
  • Vereinigungsfreiheit
  • Regelungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire Arbeitsbedingungen wie fairer Arbeitszeit, fairer Entlohnung und Sozialleistungen
  • Rechte zur Landnutzung und Achtung der Rechte von lokalen Gemeinschaften
  • Betrachtung und Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen

Die Supply Chain Management-Politik hat den Zweck, die Beschaffungs- und Einkaufsstrategie von STRABAG offenzulegen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen für den Beschaffungsprozess abzubilden. Das Dokument ist für den gesamten Konzern gültig. Die Beschaffung obliegt den operativen Einheiten unterstützt durch ein zentrales Beschaffungsmanagement. Auf Konzernebene sind außerdem Gremien etabliert, die im Auftrag des Vorstandes (weitere) Standards und Strategien, inklusive der Inhalte der Supply Chain Management-Politik, entwickeln, überarbeiten und die zugehörige Einführung planen. Im Gegensatz zum Lieferantenkodex wird diese nicht an unsere Lieferant:innen, Subunternehmen oder Geschäftspartner:innen weitergegeben, sondern dient im Einkaufs- und Beschaffungsprozess als rahmengebende Politik. Die Supply Chain Management-Politik befindet sich aktuell im Überarbeitungsprozess und soll um weitere menschenrechtliche und umweltspezifische Risiken und Verpflichtungen ergänzt werden. Dazu gehören die Verpflichtung zu internationalen Menschenrechtsstandards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. Durch die Überarbeitung soll Nachhaltigkeit vollständig in den Kalkulations- und Einkaufsprozess integriert sowie Mindestanforderungen und Nachhaltigkeitskriterien definiert und in der Politik angeführt werden. Das übergeordnete Ziel ist, mehr Transparenz entlang unserer Lieferkette zu schaffen.

S2-2

Prozesse zur Einbindung mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und Abhilfemaßnahmen

ESRS S2-2, ESRS S2-3

STRABAG Hinweisgeber-plattform

STRABAG Hinweisgeberplattform

Mehr erfahren

Informationen über mögliche Vorfälle und Beschwerden sind für die Umsetzung geeigneter Präventiv- und Abhilfemaßnahmen für STRABAG essenziell. Das STRABAG-Hinweisgebersystem steht auch allen externen Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen miteinfließen. Jährliche Wirksamkeitsprüfungen durch die Menschenrechtsbeauftragte sowie die Prüfung aller eingehender Hinweise sollen auf mögliche systemische Probleme verweisen, denen man langfristig und strategisch mit Gegenmaßnahmen begegnen muss. Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.

Im Jahr 2024 sind fünf Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Diskriminierung mit Bezug zu Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette eingegangen.

Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen.

Zusätzlich zum Hinweisgebersystem führt STRABAG Stakeholderdialoge durch, um Anliegen von Arbeitnehmer:innen und deren Vertretungen entlang der Wertschöpfungskette in das Risiko- und Chancenmanagement einzubeziehen.

S2-4

Maßnahmen und Projekte

ESRS S2-4

Ausgehend von der Identifizierung der Risiken setzen wir zielgerichtete Präventions- und Abhilfemaßnahmen um. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen zu verringern, zu vermeiden und zu beheben und dadurch für die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien zu sorgen. Eine Quantifizierung der nötigen finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich in der Regel um laufende sowie abteilungsübergreifende Aktivitäten handelt, die keinem festen Projektbudget oder ähnlichem zugeordnet sind.

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen unter anderem entsprechende vertragliche Regelungen sowie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits entlang der Lieferkette bei Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen, um die negativen Auswirkungen und die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu verringern und zu vermeiden. Nach einer Pilotphase im Jahr 2023 wurde die Durchführung von Nachhaltigkeitsaudits im Jahr 2024 weiterentwickelt und in einen strukturierten Prozess gebracht. Die Auswahl der zu auditierenden Lieferant:innen erfolgt nun risikobasiert. Die Audits dienen dazu, mögliche Missstände oder negative Auswirkungen wie beispielsweise Verstöße gegen Arbeitssicherheitsstandards und Gesundheitsschutz aufzudecken und entsprechende Abhilfemaßnahmen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Die Auswertung der Audits von 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Eine konkrete Zielsetzung zur Anzahl der zu auditierenden Lieferant:innen gibt es aufgrund des risikobasierten Absatzes nicht. Diese richtet sich nach der Identifikation von Risiken bzw. erfolgt im Falle von Verstößen. Das Ziel ist also nicht eine bestimmte Zahl an Audits, sondern eine hohe Wirksamkeit und Verbesserungen, die aufgrund der Audits angestoßen werden können.

Bewusstseins-bildung als Schlüssel

Das übergeordnete Thema Menschenrechte wird in verschiedenen Schulungen adressiert, wobei informative als auch tätigkeitsspezifische Inhalte vermittelt werden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen finden vor allem bei Mitarbeiter:innen im Einkauf statt. Diese werden speziell auf menschenrechtliche Themen entlang der Lieferkette geschult. Im Berichtsjahr wurde die Schulung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Einkauf in ein eLearning umgewandelt, um den Zugang zu erweitern. Zu den Schulungsinhalten zählen rechtliche Anforderungen, Informationen zum Social Compliance Management-System und Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Das eLearning steht allen Angestellten konzernweit zur Verfügung. Die Verpflichtung zur jährlichen Absolvierung des eLearnings betrifft Mitarbeiter:innen im Einkauf in einer Vielzahl von Unternehmenseinheiten und Ländern. Das eLearning soll im nächsten Schritt in weiteren Sprachen, über Deutsch und Englisch hinaus, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist eine Überarbeitung geplant, um das eLearning für Mitarbeiter:innen in der Kalkulation anzupassen.

Aktionsplan

Wir schaffen dort Abhilfe, wo eine Verletzung besteht, und bewerten jeden Fall individuell. Die Konzeptionierung des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen sieht einen unverzüglichen Prozess vor, der Orientierung im Falle einer Verletzung bietet. Zu den Abhilfemaßnahmen zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen und das Aussetzen oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. Eine strukturierte konzernweite Erfassung der geschaffenen Abhilfemaßnahmen und geleisteten Entschädigungen ist nicht erfolgt. Eine konzernweite Erfassung ist für die Zukunft geplant.

Um eine hohe Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese risikobasiert eingesetzt. Die Abhilfemaßnahmen werden dagegen unabhängig von Regionen und betroffenen Stakeholdergruppen durchgeführt.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann anhand der Anzahl eingegangener Hinweise über das STRABAG-Hinweisgebersystem bestimmt werden. Ebenfalls findet eine jährliche Wirksamkeitsmessung nach LkSG-Scope statt, um die Maßnahmen zu überprüfen.

Förderung des Austauschs mit  unseren Stakeholdern

Durch die Veranstaltung regelmäßiger Stakeholderdialogformate möchten wir die Akteur:innen unserer Wertschöpfungskette aktiv miteinbinden. Bei den Formaten wollen wir Stakeholder aus dem eigenen Geschäftsbereich, Stakeholder aus der Wertschöpfungskette sowie Vertretungen der Öffentlichkeit involvieren. Durch den Dialog versprechen wir uns einen aktiven Austausch mit den Akteur:innen der Wertschöpfungskette wie zum Beispiel Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen oder auch Arbeitnehmervertretungen. Im Rahmen des Stakeholderdialogs im Jahr 2024 zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wurden in unterschiedlichen Formaten relevante Maßnahmen zum Thema gemeinsame Verantwortung für Menschenrechte diskutiert. Beispielsweise wurde die Schaffung von Bewusstsein und Transparenz, die Kommunikation von Hinweisgeberplattformen und Zertifizierungen entlang der Lieferkette als wichtige Ansatzpunkte zur Vermeidung von Zwangsarbeit identifiziert. Die Ansichten und das Feedback der teilnehmenden Stakeholder fließt in die weitere Betrachtung und Entwicklung der Maßnahmen mit ein. Ein zusätzliches Anliegen, das erfolgreich umgesetzt werden konnte, war die Pflege von Beziehungen und das Knüpfen von neuen Kontakten zu Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette.

S2-5

Ziele

ESRS S2-5

Für das Jahr 2025 haben wir uns die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems als Ziel gesetzt. Bisher wird das Social Compliance Management-System bereits für eine Anzahl an Gesellschaften angewendet, die 49 % der Unternehmensleistung repräsentieren. Durch die Implementierung können wir auch für Arbeitnehmer:innen entlang der Wertschöpfungskette konzernweit menschenrechtliche Risiken identifizieren und geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen, sowie die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien sicherstellen. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten wird die Umsetzung in der Operative sichergestellt. Die Ausarbeitung der Zielsetzungen liegt im Verantwortungsbereich der Gruppe Social Responsibility. Die Zielsetzung wurde nach Ausarbeitung an das Steering Committee Sustainability und an den Vorstand kommuniziert und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Da es sich um eine konzernweite übergeordnete Zielsetzung für die Implementierung eines Management Systems und nicht um die Ausgestaltung der Inhalte handelt, wurden die Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder deren Vertretung in die Festlegung der Zielsetzung nicht miteinbezogen. Die konzernweite Menschenrechtsbeauftragte prüft die Wirksamkeit und überwacht die Zielerreichung.

Betroffene Gemeinschaften

ESRS 2 SBM-3

Bei STRABAG sehen wir unsere soziale Verantwortung nicht nur als Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, sondern auch als Chance, positiven Einfluss auf lokale Gemeinschaften zu nehmen. Dazu zählen neben Gemeinden und Anrainer:innen auch indigene Völker. Unter Gemeinden oder Gemeinschaften werden betroffene Personengruppen verstanden, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen betroffen sein können. Anrainer:innen hingegen sind Menschen, welche sich in direkter Nähe zu Bauprojekten befinden und direkt von den Auswirkungen betroffen sein können. Betroffene indigene Völker und Gemeinden können in direkter Nähe zu Bauprojekten stehen oder weiter entfernt ansässig sein. Weitere Gruppen von betroffenen Gemeinschaften konnten nicht identifiziert werden. Unser Ziel ist es, den Lebensstandard dieser Gemeinschaften zu bewahren und zu verbessern. Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften haben können und setzen uns dafür ein, diese Auswirkungen verantwortungsvoll zu gestalten.

Drei soziale Fokusthemen unserer Nachhaltigkeits-strategie

Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und betroffenen Gemeinschaften wurde im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als fester Bestandteil der Strategie aufgenommen. Die Inhalte der erweiterten Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen und bestehen aus drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Das Fokusthema „Mehrwert für die Gesellschaft“ beinhaltet das Generieren von positiven Auswirkungen für die Gesellschaft und die Verbesserung der Interaktion mit bzw. den Einbezug von betroffenen Gemeinschaften als strategische Ziele. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Durchführung von Stakeholderdialogformaten, die Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften sowie die Schaffung von gesellschaftlichem Mehrwert durch Spenden und den Ausbau von Infrastruktur.

Durch unsere Bautätigkeiten kann es zu negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung kommen. Wir erkennen, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere von Anrainer:innen – darunter Boden, Luft und Wasser – das Risiko birgt, die Nahrungsmittelproduktion, die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen zu gefährden. Diese Risiken, einschließlich des Risikos für Landnutzungskonflikte, insbesondere im Hinblick auf indigene Völker, wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, als wesentlich für STRABAG identifiziert. Die aufgezählten Auswirkungen können als systematisch angesehen werden, da eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Landnutzungskonflikte, vor allem in Ländern mit niedrigen Umweltschutzstandards und unzureichenden Gesetzen, auftreten. Potenziell negative Auswirkungen auf STRABAG wiederum können durch Zwangsräumungen und Landnutzungskonflikte, insbesondere bei indigenen Völkern, entstehen. Auch wenn diese nicht primär durch die Aktivitäten von STRABAG verursacht werden, können sie dennoch unsere Reputation beeinträchtigen und so kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen und der Senkung des Markenwerts führen. Landnutzungskonflikte können wiederum kurz-, mittel- und langfristig zu Einschränkungen bei Bauprojekten führen.

Eine Quantifizierung der bereitgestellten Ressourcen für das Management von wesentlichen Auswirkungen ist aufgrund der zahlreichen Maßnahmen aktuell nicht möglich. Erkenntnisse zu wesentlichen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie damit einhergehende Maßnahmen sind in die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie miteingeflossen, indem die Strategie um das Fokusthema Mehrwert für die Gesellschaft ergänzt wurde. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt.

Infrastruktur als Mehrwert für Gemeinschaften

Durch die Verbesserung von Infrastruktur kann ein positiver Mehrwert für lokale Gemeinschaften geschaffen werden. Durch die Geschäftstätigkeiten von STRABAG wird die Infrastruktur vor Ort verbessert. Dazu zählt auch das Schaffen von Wohnraum, öffentlichen Gebäuden und Plätzen, welche das soziale Miteinander der dort ansässigen Gemeinden und Anrainer:innen fördern können sowie der Ausbau von Verkehrswegen und Tunneln.

S3-1

Policies

ESRS S3-1

Policies und Nachweisdokumente zum Download

Mehr erfahren

Als STRABAG übernehmen wir Verantwortung für unsere Geschäftstätigkeiten und die dadurch betroffenen lokalen Gemeinschaften. Genauer aufgeführt ist dies in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten, in unserem Code of Conduct und in unserem Lieferantenkodex. Die Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte gilt für alle betroffenen Gemeinschaften und adressiert insbesondere die Rechte von Minderheiten, indigenen Völkern sowie Gemeinschaften und Personen, die durch widerrechtlichen Entzug von Land und widerrechtlicher Zwangsräumung betroffen sein könnten. In unserer Politik verpflichten wir uns zur Achtung von Kultur und Gewohnheitsrechten. Wir achten die Besitz- und Eigentumsrechte von betroffenen Gemeinschaften und sprechen uns für das Verbot von Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern aus.

S3-2

Prozesse zur Einbindung betroffener Gemeinschaften und Abhilfemaßnahmen

ESRS S3-2; ESRS S3-3

Die Einbindung von betroffenen Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen in das Risiko- und Chancenmanagement folgt derzeit keinem strukturierten Prozess. Je nach Projekt erfolgt die Interaktion auf vielfältige Weise im Rahmen von einzelnen Maßnahmen auf Projektebene entweder direkt mit den betroffenen Gemeinschaften, ihren rechtmäßigen Vertreter:innen oder mit glaubwürdigen Stellvertreter:innen. In der Regel erfolgt die Einbeziehung jedoch direkt. Auch die Einbeziehung von indigenen Völkern erfolgt je nach Projekt auf unterschiedlichen Wegen. Wir achten die Kultur, Lebensart und das Gewohnheitsrecht indigener Völker und haben dies auch als Verpflichtung in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten festgehalten. Im Rahmen der Einbeziehung und Interaktion mit den indigenen Völkern bauen wir auf freie, informierte und vorherige Zustimmung. Dies wurde ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung der Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte als Verpflichtung mit aufgenommen. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Auftraggeber:innen versuchen wir bereits in der Planungsphase die Einbeziehung von indigenen Völkern zu berücksichtigen. Die Einbeziehung umfasst dabei die Achtung von kulturellem, geistigem, religiösem und spirituellem Eigentum sowie die Achtung von Landnutzungsrechten und relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Nationale gesetzliche Regelungen bestimmen ebenfalls die Einbindung und Achtung der besonderen Rechte der indigenen Völker. In einzelnen Konzerngesellschaften, wie beispielsweise in Kanada, gibt es ein Community Management. Die Einbindung der betroffenen Gemeinschaften, darunter auch indigene Völker, erfolgt dann im Rahmen des Community Managements.  Grundsätzlich gelten alle Prozesse und Maßnahmen zur Einbindung von Betroffenen im Rahmen des jeweiligen Projektes auch für die Einbeziehung von indigenen Völkern als betroffene Gemeinschaft.

Im Rahmen der Risikoanalyse nach LkSG-Scope wurden betroffene Gemeinschaften als potenziell vulnerable Gruppe identifiziert. Eine genaue Analyse der betroffenen Gemeinschaften mit bestimmten Eigenschaften oder einem höheren Schadensrisiko ist nicht erfolgt. Um künftig einen strukturierten Prozess zur Einbindung von Anrainer:innen und lokalen Gemeinschaften zu ermöglichen, soll in einem ersten Schritt ein Leitfaden erarbeitet werden, der konzernweite Empfehlungen für diesen Prozess festhält. Die Wirksamkeit eines allgemeingültigen Verfahrens ist angesichts der Vielfalt unserer Geschäftstätigkeiten nicht garantiert und muss geprüft werden. Die Verantwortung für den Einbezug der Ergebnisse aus dem Risiko- und Chancenmanagement in das Unternehmenskonzept liegt im Corporate Responsibility Office. Die Verantwortlichkeit für die Einbeziehung auf operativer Projektebene ist abhängig von der Organisation seitens der Auftraggeber:innen.

Ein zentraler Bestandteil für die Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften ist das STRABAG-Hinweisgebersystem, indem diese mit STRABAG in Verbindung treten und mögliche Hinweise oder Verstöße direkt melden können. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen mit einfließen.

Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet und Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.

Im Jahr 2024 sind 21 Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Umwelt mit Bezug zu Betroffene Gemeinschaften eingegangen.

Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen.

S3-4

Maßnahmen und Projekte

ESRS S3-4

Proaktive Kommunikation mit Gemeinschaften

Auf Projektebene bestehen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Prozessen zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften. Diese sollen sicherstellen, dass möglichst wenige negative Auswirkungen, wie beispielsweise Lärm oder Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, auf die Anrainer:innen und weitere betroffene Gemeinschaften wirken. Anrainer:innen und betroffene Gemeinschaften werden auf vielfältige Art und Weise über das Bauprojekt informiert. Zur Informationsvermittlung werden unter anderem Infoflyer, Anschreiben oder auch Anzeigen in lokalen Zeitungen eingesetzt. Darüber hinaus ist das Anbringen von Infotafeln oder Bannern auf Baustellen verbreitet. Über QR-Codes und ausgehängte Schreiben werden direkt an der Baustelle Kontaktdaten von Ansprechpersonen kommuniziert. Eine Baustellenwebsite ist ebenfalls ein verbreitetes Mittel zur Informationsvermittlung. Um Anrainer:innen und Bürger:innen der lokalen Gemeinschaften über Bautätigkeiten zu informieren, ist auch die Teilnahme von STRABAG an Bürgerdialogen oder Informationsveranstaltungen eine verbreitete Maßnahme. Eine formlose Möglichkeit, die genutzt wird, ist der direkte Austausch von Mitarbeiter:innen mit Anrainer:innen auf der Baustelle. So können kleinere Probleme direkt vor Ort behoben werden, ohne dass es einer höheren Eskalationsstufe bedarf.

In Deutschland sind 62 unserer Bauprojekte nach DGNB zertifiziert. Die Zertifizierung enthält über die ökologischen Nachhaltigkeitskriterien hinaus auch soziale Kriterien. Mit Erhalt der DGNB-Zertifizierung sind Bauprojekte dazu angehalten, mittels Maßnahmen wie Baustellenbesichtigungen, digitalen Anzeigetafeln, Informationsveranstaltungen, Briefeinwürfen, der Einrichtung einer Hotline oder durch persönliche Gespräche, Anrainer:innen, Eigentümer:innen und lokale Betriebe einzubinden.

Es gibt keine konzernweit gültigen Vorgaben, welche konkreten Maßnahmen ab welcher Projektgröße umzusetzen sind. Die Auswahl der Maßnahmen und Interaktionsmöglichkeiten orientiert sich am rechtlichen Kontext, an der Lage und Größe des Projektes sowie am Interaktionsbedarf mit Anrainer:innen und betroffenen Personen. Ebenso ist die Wahl der entsprechenden Interaktionsmaßnahmen von den Anforderungen und der Organisation seitens der Auftraggeber:innen abhängig. Für bestimmte Bauprojekte wie den Bau eines Flughafens sind gesetzliche und behördliche Vorschriften, unter anderem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), einzuhalten. Diese wird vor Erteilung einer Baugenehmigung durchgeführt. Im Rahmen der UVP muss die betroffene Bevölkerung über das Projekt vorab informiert werden. Die Durchführung der UVP, einschließlich der Informationsweitergabe an die Bevölkerung, erfolgt durch die zuständige Behörde und liegt in der Verantwortung der Auftraggeber:innen. Sie wird bereits in der Planungs- und Designphase des Projektes durchgeführt und ist bei Baubeginn abgeschlossen. Aus der UVP ergeben sich keine verpflichtenden konkreten Maßnahmen während der Baudurchführung. Die zeitliche Planung der einzelnen beschriebenen Maßnahmen orientiert sich an dem jeweiligen Projektplan.

Im Jahr 2024 wurden keine spezifischen Maßnahmen konzernübergreifend implementiert, sondern einzelne Maßnahmen für die Dauer der jeweiligen Bauprojekte umgesetzt. Die Implementierung eines konzernweit gültigen Leitfadens als Maßnahme zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften ist für das Jahr 2025 geplant.

Um den wesentlichen Risiken wie Reputationsschäden durch Zwangsräumungen oder Landnutzungskonflikten vorzubeugen, ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Auftraggeber:innen notwendig. In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte verpflichten wir uns konzernweit zur Achtung von Landnutzungsrechten und sprechen uns gegen Zwangsräumungen aus. Sollte es zu einer Verletzung kommen, streben wir einen offenen Dialog mit den Betroffenen oder deren Vertretungen an und involvieren diese, wo möglich, in den Austausch mit den Auftraggeber:innen.

Probleme oder Beschwerden können nicht nur an die ausgeschriebenen Ansprechpartner:innen, sondern jederzeit über die STRABAG-Hinweisgeberplattform gemeldet werden. Nach Eingang von Hinweisen oder Meldungen bei Verstößen werden entsprechende und fallbezogene Abhilfemaßnahmen angestoßen. Jedem Hinweis wird nachgegangen, um Konflikte, wo möglich, einvernehmlich zu lösen. Auch Wiedergutmachungszahlungen und Entschädigungen können als Abhilfemaßnahme anlassbezogen eingesetzt sowie je nach Vorfall geprüft und angepasst werden. Auch hier gilt das Konzept des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen.

Förderung sozialer und kultureller Einrichtungen

Mehr erfahren

Eine laufende Maßnahme, um positive Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften auszuüben, ist die Unterstützung des Sozialprojekts Concordia. Durch unsere Geschäftstätigkeiten in Rumänien, Bulgarien und Österreich hat STRABAG Bezugspunkte zu den dort ansässigen Gemeinschaften. Wir wollen diese Partnerschaft auch weiterhin fördern und durch Spenden und Infrastrukturprojekte die Menschen vor Ort, vor allem Kinder, unterstützen. Das STRABAG-Kunstforum bildet einen Rahmen für soziales und kulturelles Engagement. Künstler:innen werden durch die Vergabe des STRABAG Art Awards unterstützt und deren Werke im Rahmen von Ausstellungen in der STRABAG-Artlounge der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein Mehrwert für die Gesellschaft und Künstler:innen wurde auch durch den Umbau des Französischen Saals im Künstlerhaus Wien geschaffen. Durch die neue Spiel- und Arbeitsstätte der Wiener Staatsoper soll vor allem für junges Publikum und für Nachwuchskünstler:innen ein Rahmen geschaffen werden.

Ziele

ESRS S3-5

S3-5

Für die Erfüllung der sozialen Verantwortung und Minderung von Auswirkungen ist der Dialog mit betroffenen Gemeinschaften zentral. Um die Einbindung lokaler betroffener Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen zu fördern, haben wir uns das Ziel gesetzt, im Jahr 2025 einen konzernweit gültigen Leitfaden zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene zu implementieren. Der Leitfaden soll dazu dienen, eine Sammlung an möglichen Maßnahmen und Prozessen darzulegen, wobei dann projektspezifisch entschieden werden kann, welche Maßnahme oder welcher Prozess umgesetzt werden soll. So soll je nach Bauprojekt und Geschäftstätigkeit das passende Format ausgewählt werden, um lokale Gemeinschaften einzubinden.

Durch das Netzwerk Nachhaltigkeit, in dem jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten ist, wurde die Idee zur Implementierung eines konzernweiten Leitfadens als angemessene Maßnahme validiert und gemeinsam Inhalte für eine erste Konzeptionierung erarbeitet.

Bei STRABAG sind wir bestrebt, unsere Verpflichtungen im Bereich der sozialen Verantwortung kontinuierlich zu erweitern. In diesem Sinne arbeiten wir an der Entwicklung von weiteren Konzepten und Zielen, die unsere Interaktionen und den positiven Einfluss auf betroffene Gemeinschaften weiter stärken werden.

Unternehmensführung

ESRS SBM-3

STRABAG hat die Vermeidung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen als wesentliche Managementaufgabe definiert und bereits 2008 ein Ethik Business Compliance-System implementiert und seither kontinuierlich weiterentwickelt.

Aus der Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder, Konzernländer sowie der Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen resultiert ein breitgefächertes Risikospektrum für STRABAG. Daher hat es oberste Priorität, auf die jeweilig erkennbaren Risiken einzugehen und diesen entgegenzuwirken, um den potenziellen Ausfall von Lieferant:innen aufgrund von Sanktionsgesetzgebungen sowie Compliance-Verstößen und daraus entstehenden Folgen wie Strafzahlungen und Reputationsverlusten zu vermeiden. Dabei wird eine ganzheitliche Betrachtungsweise herangezogen, bei der einerseits länderbasierte Risiken im Sinne des Korruptionswahrnehmungsindex (CPI; Corruption Perception Index) und andererseits sparten- und geschäftspartnerspezifische Risiken ermittelt werden. Die Ergebnisse bilden auch die Grundlage für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt wird.

Gesetzesverstöße müssen vermieden und Vorfälle zukunftsorientiert aufgearbeitet werden, um den fortbestehenden Anspruch von STRABAG, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, auch in Zukunft zu gewährleisten. Für diesen Zweck fördert STRABAG mit umfassenden laufenden Maßnahmen ein regelkonformes, ethisches Verhalten und bildet eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht. Zentral dafür sind ein umfassendes Schulungskonzept ebenso wie die öffentliche Hinweisgeberplattform.

Konzernweite Zusammenarbeit

Der Konzernstabsbereich Business Compliance & Management Systems wurde mit 1.1.2025 in Corporate Responsibility Office (CRO) umbenannt. Die Konzernleitung hat das Corporate Responsibility Office mit der Umsetzung des Ethik Business Compliance-Systems beauftragt. Der Leiter des Corporate Responsibility Office ist auch Chief Compliance Officer der STRABAG SE. Er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.

Unterstützt wird der Chief Compliance Officer von zertifizierten Business Compliance Officers (BCO). Darüber hinaus wurden rund 50 Business Compliance-Partner:innen nominiert, die großflächig vereinfachte Geschäftspartnerüberprüfungen übernehmen. Damit wird gewährleistet, dass Business Compliance nicht nur zentral betrieben, sondern auch in den operativen Einheiten verankert ist, um auf lokale Risiken eingehen zu können. Eine strategische Funktion im Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office wird durch das Business Compliance-Komitee, bestehend aus den Leiter:innen des Zentralbereichs Contract Management and Legal (CML), dem Konzernstabsbereich Interne Revision sowie dem Chief Compliance Officer, eingenommen. Das Komitee behandelt von der Business Compliance-Organisation erarbeitete Vorschläge zur Verbesserung des Business Compliance Management-Systems, arbeitet Verdachtsfälle zu schweren Business Compliance-Verstößen auf und stellt die konzernweite Zusammenarbeit sicher.

G1-1

Policies

ESRS G1-1

Das Ethik Business Compliance-System ist im Konzern als Richtlinie (KRL) fest verankert und somit vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Der Gesamtvorstand beschließt alle vom Corporate Responsibility Office erarbeiteten Richtlinien sowie den Code of Conduct und den Lieferantenkodex. Auch Änderungen dieser Grundlagendokumente werden vom Gesamtvorstand beschlossen.

Das Ethik Business Compliance-System besteht aus dem Business Compliance Management-System (BCMS) sowie dem Code of Conduct, in dem die ethischen Grundwerte des Konzerns festgelegt sind. Die Vorgaben, die in den Dokumenten ausgeführt werden, sind für alle Mitarbeiter:innen des Konzerns bindend und stehen in allen Konzernsprachen im Intranet zur Verfügung. Ein umfassendes Schulungskonzept stellt sicher, dass die Inhalte an alle Angestellten vermittelt werden. Die untenstehende Grafik zeigt den Aufbau des Ethik Business Compliance-Systems.

STRABAG Ethik Business Compliance-System

image

Der im Jahr 2022 aktualisierte Code of Conduct richtet sich gleichermaßen an alle STRABAG Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und berücksichtigt die Interessen anderer Stakeholder wie Aufsichts- und Regierungsbehörden sowie Aktionär:innen. Das Dokument ist vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Die im Code of Conduct enthaltenen Grundsätze werden insbesondere durch das Business Compliance Management-System (BCMS) und die Geschäftsanweisungen des BCMS konkretisiert und detailliert geregelt, sowie vom Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (CRO) kontinuierlich überwacht, geprüft und weiterentwickelt. Das Dokument ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen in allen Konzernsprachen verfügbar und ist, soweit rechtlich möglich, Teil der Arbeitsverträge. Neue Mitarbeiter:innen werden im Rahmen einer verpflichtenden Compliance-Schulung auf die Inhalte des Code of Conduct hingewiesen. Als Verhaltensrichtlinie wird die Einhaltung der darin beschriebenen Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen bestätigt. Der Code of Conduct beschreibt die Verantwortung von STRABAG als Geschäftspartnerin sowie die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern, die auf den Unternehmenswerten wie Partnerschaftlichkeit, Vertrauen, Solidarität und Nachhaltigkeit beruht. Gleichzeitig verweist der Code of Conduct auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien.

Das STRABAG BCMS und dessen konzernweite Umsetzung entspricht den Anforderungen der ISO-Normen 37001 (Antikorruption Management-Systeme) und 37301 (Compliance Management-Systeme). Damit werden auch die wesentlichen Anforderungen der UN-Convention against Corruption, welche sich an Unternehmen richten, erfüllt. STRABAG ist der erste weltweit tätige österreichische Konzern mit einer konzernweiten Zertifizierung nach ISO 37001 und 37301.

Mit dem BCMS hat STRABAG ein wirksames System implementiert, um Business Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung zu vermeiden. Die wichtigsten laufenden Maßnahmen werden im vorliegenden Kapitel beschrieben. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu diesen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich um integrative Bestandteile des laufenden Tagesgeschäfts handelt.

Die Geschäftsanweisungen dienen als Anhang des STRABAG BCMS und legen Verhaltensregeln für das gesamte Management und alle Mitarbeiter:innen des Konzerns fest. Sie sind zur besseren Übersicht und praktischen Anwendung in verschiedene Themenbereiche gegliedert:

Die Geschäftsanweisung Vermeidung von Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen regelt die Einladungs- und Geschenkepolitik, Einladungen, Spenden und Sponsorings und auch den Umgang mit Amtsträger:innen.

Die Geschäftsanweisung Geschäftspartnerprüfung gibt, basierend auf der Risikoanalyse, verpflichtende Standards für die Prüfung diverser Geschäftspartner:innen und Geschäftsbeziehungen vor. Zudem werden Prüfmaßnahmen definiert, die unabhängig von der Geschäftsbeziehung durchgeführt werden können, um bei Notwendigkeit auch bei Einzelfällen einen erhöhten Sorgfältigkeitsmaßstab zu erfüllen. Dabei verfolgt der KSB Corporate Responsibility Office auch anlassbezogene Maßnahmen; im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine wurde die Geschäftspartnerprüfung im März 2022 weiter verschärft und eine Hausmitteilung zur Sanktionslistenprüfung von Geschäftspartner:innen an alle Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen übermittelt. Die Regelung sieht vor, dass jede:r Geschäftspartner:in, die:der unter die Parameter fällt, vor Vertragsabschluss von Business Compliance-Partner:innen auf Sanktionslistentreffer geprüft werden muss.

Die dritte Geschäftsanweisung Kartell- und Wettbewerbsrecht regelt die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch die Beschreibung korrekter Verhaltensweisen, die Prüfpflichten sensibler Geschäftsbeziehungen, die Fusionskontrolle und gibt gegebenenfalls die Einbeziehung von CML als unabhängiges Kontrollorgan vor.

Die Handhabung von Interessenkonflikten wird in der vierten Geschäftsanweisung geregelt. Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG sind zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte verpflichtet. Neben der Vermeidung von Interessenkonflikten steht der transparente Umgang mit unvermeidbaren Interessenkonflikten im Vordergrund.

G1-2

ESRS G1-2 

Im Lieferantenkodex sind die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns von STRABAG zusammengefasst, deren Einhaltung auch von Lieferant:innen und Subunternehmer:innen erwartet wird. Die Grundsätze umfassen Themen aus den Bereichen Business Compliance, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung, Umwelt, als auch verantwortungsvolle Beschaffung. Der Lieferantenkodex ist im Regelfall in den AGB verankert. STRABAG arbeitet an der Konzeption eines Supplier Engagement Programms, um gemeinsam mit unseren Lieferant:innen die Emissionen unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Zukünftig sollen soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in der projektbezogenen und projektübergreifenden Lieferantenbewertung verankert werden.

Maßnahmen

ESRS G1-3

Zur Umsetzung und Steuerung des BCMS besteht eine enge Zusammenarbeit einzelner Konzernstabsbereiche. Der Konzernstabsbereich Interne Revision unterstützt den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office bei der Durchsetzung der Business Compliance-Regeln. Die Einhaltung der Vorgaben des BCMS ist ständiger Prüfungsbestandteil der regelmäßigen Ordnungsmäßigkeits- und Objektprüfungen. Der Konzernstabsbereich Interne Revision wird auch außerhalb der regelmäßigen Prüftätigkeiten in Abstimmung mit den operativen Einheiten oder dem Corporate Responsibility Office im Zuge von Sonderprüfungen tätig, um Verdachtsfälle aufzuarbeiten.

Auffällige Rechnungen werden durch ein vom BRVZ eingerichtetes Business Compliance-Monitoring in allen BRVZ verwalteten Ländern dem Bereich Business Compliance im KSB Corporate Responsibility Office vorgelegt.

G1-3

STRABAG Hinweisgeberplattform

Mehr erfahren

Potenzielles Fehlverhalten in den Kategorien Business Compliance, Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umwelt und Datenschutz können über die öffentlich zugängliche STRABAG Online-Hinweisgeberplattform oder direkt an eine Ansprechperson im Konzern gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem ist sowohl im BCMS als auch im Code of Conduct festgehalten. Die STRABAG-Hinweisgeberplattform ist internen und externen Personen zugänglich und in allen Konzernsprachen verfügbar. Mitarbeitende werden unter anderem im Intranet als auch in Schulungen auf die Hinweisgeberplattform aufmerksam gemacht.

Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden.

Eingehende Meldungen werden durch unabhängige Fallbearbeiter:innen geprüft. Außerdem wird mit Ombudspersonen, die für die Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zuständig sind, ein Zusatz zum Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser bestätigt, dass Angestellte in ihrer Funktion als Ombudsperson ihren Vorgesetzten gegenüber nicht weisungsgebunden sind.

Das STRABAG-Hinweisgebersystem erfüllt die durch die Hinweisgeber:innenschutzgesetzgebung (EU 2019/1937) definierten Standards. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards von Hinweisgeber:innen wird durch die Geschäftsanweisung Interne Untersuchungen vorgegeben. Hinweisgebende sind nicht dafür verantwortlich, entsprechende Beweise aufzuzeigen. Eine detaillierte Funktionsbeschreibung sowie FAQ erläutern, wie mit eingegangenen Meldungen umgegangen und der größtmögliche Schutz und die Anonymität der Hinweisgeber:innen oder Betroffenen sichergestellt wird. Alle Informationen und Daten, die in der STRABAG-Hinweisgeberplattform eingegeben werden, sind verschlüsselt und können nur von den zuständigen Fallbearbeiter:innen von STRABAG eingesehen werden. Durch eine Systemeinweisung und anlassbezogene Schulungen wird der Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Personen durch die Fallbearbeiter:innen sichergestellt. Die Informationen über den gemeldeten Vorfall werden nur in jenem Ausmaß verwendet und weitergegeben, wie dies für die Untersuchung erforderlich ist („Need-to-know“-Prinzip). Jedem eingegangenen Hinweis bzw. jeder Beschwerde über das Hinweisgebersystem wird nachgegangen und diese einer Prüfung unterzogen. In Folge werden der Sachlage entsprechend organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Management – bis hin zur Abmahnung oder zur Entlassung – gesetzt, um angemessen auf festgestellte Zuwiderhandlungen zu reagieren und künftigen Verstößen entgegenzuwirken.

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge für Maßnahmen und gegebenenfalls für Prozessverbesserungen auch im Business Compliance Management-System. Der Bericht ergeht abhängig von der Schwere des Verstoßes an die zuständige Organisationseinheit, den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat.

Die Vorstandsmitglieder werden über wesentliche eingegangene Meldungen und Fälle informiert, wobei unterschiedliche Prozesse zur Berichterstattung bestehen. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Hinweisgeberplattform von verschiedenen Fachabteilungen betreut wird, die unterschiedlichen Vorstandsmitgliedern unterstellt sind. Da die Hinweisgeberplattform auch von lokalen Gemeinschaften als Kanal genutzt wird, um Beschwerden zu Baustellen abzugeben, werden eingehende Meldungen auch direkt mit den Leitungen der operativen Einheiten abgewickelt. Die Menschenrechtsbeauftragte führt einmal jährlich eine Prüfung zur Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens im Bereich Menschenrechte durch, welche die Betrachtung von Funktionalität und Prozessen der Hinweisgeberplattform beinhaltet.

Schulungskonzept

Umfassendes Schulungskonzept für alle Angestellten

Umfassendes Wissen der Mitarbeiter:innen über korrektes Verhalten im Geschäftsalltag, die Festlegung von Prüfpflichten bei sensiblen Geschäftsbeziehungen, als auch die Aufklärung über mögliche Konsequenzen regelwidrigen Verhaltens sind wesentliche Voraussetzungen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs. STRABAG hat daher 2013 ein umfassendes Schulungskonzept umgesetzt, mit dem Mitarbeiter:innen die aktuellen Richtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen kommuniziert werden. Die Mitarbeiter:innen werden dabei vertiefend im Korruptionsstrafrecht zu Delikten wie Untreue, Betrug, Bestechung, als auch zum Umgang mit Amtsträger:innen geschult. Außerdem sind risikobasiert das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle des Wettbewerbsrechts Teil der Schulungen. Zudem wird basierend auf den Rückmeldungen der Schulungsteilnehmer:innen und den Erfahrungen aus dem Vorfallsmanagement das Schulungskonzept kontinuierlich angepasst und verbessert.

Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG erhalten unmittelbar nach Eintritt in den Konzern eine Unterweisung in die Regelungen zur Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in Form eines verpflichtenden eLearnings, das im Abstand von zwei Jahren verpflichtend zu wiederholen ist.

Da dem Management (umfasst die Ebenen Bereichsleitung, Direktionsleitung sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung) eine wichtige Funktion in der Korruptionsprävention zukommt und dieses erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat, sind die Mitglieder dieser Personengruppe zusätzlich zur Teilnahme an speziellen Schulungen zur Vermeidung von Korruption sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen verpflichtet. Die Ebene Bereichsleitung und darüber hat bei Ernennung zur Position die Basisschulung zu absolvieren. In den folgenden Jahren werden die geschulten Inhalte im Zuge der Auffrischungsschulung vertiefend gefestigt. Beide Schulungen werden in einen allgemeinen und einen wettbewerbsrechtlichen Teil getrennt. Die Auffrischungsschulungen sind von den Mitgliedern des Managements im Abstand von drei Jahren verpflichtend zu absolvieren. Nachdem sich dieses Risiko vielfach auf die Gruppenleiter:innen überträgt, wurde im August 2024 die Gruppenleiterschulung als vertiefende eLearning-Schulung eingeführt. Die Schulung ist verpflichtend im Abstand von zwei Jahren von Gruppenleiter:innen zu absolvieren.

Schulungskonzept, Inhalt und Teilnehmergruppen werden vom Vorstand beschlossen und an den Aufsichtsrat berichtet. Der Inhalt richtet sich nach den Grundsatzdokumenten, die gleichermaßen freigegeben und berichtet werden. Außerdem werden die Risikobereiche und Themengebiete der Schulungen jährlich im Zuge der Audits ISO 37001 und ISO 37301 durch unabhängige Prüfer:innen auditiert, wobei auch der Vorstand als oberstes Organ der Prüfpflicht unterliegt. Aufgrund der dem Vorstand inhärenten Pflicht, für die Einhaltung der gesetzlichen als auch selbst auferlegten Standards zu sorgen und diese für die gesamten Mitarbeiter:innen zu regulieren, ist keine gesonderte Schulung für den Gesamtvorstand vorgesehen.

Schulungsstatistik

Titel

Basisschulung Compliance

Basisschulung Kartellrecht

Auffrischungs-schulung

Gruppenleiter-schulung

Business Compliance-Training

Zielgruppe

Management (Bereichs-, Direktions- sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentral­bereichsleitung)1

Gruppenleitung1

Angestellte

Schulungsquoten

Zu schulende Personen

1.444

1.444

1.303

3.779

34.705

Geschulte Personen insgesamt

1.345

1.332

981

3.496

31.648

Abdeckungsrate

93 %

92 %

75 %

93 %

91 %

Schulungsmethode und -dauer

Präsenzschulung

4 Stunden

3 Stunden

4 Stunden

Risikobasierte Online-Schulung

ca. 40 min

Online-Schulung

ca. 40 min

Frequenz

Nach Ernennung Manager:in

Nach Ernennung Manager:in

Alle drei Jahre nach Abschluss der Basis­schulungen

Alle zwei Jahre

Alle zwei Jahre

Schulungsinhalte

Anti-Korruption

x

x

x

x

Wettbewerbsrecht

x

x

x

x

Geschäftsanweisungen

x

x

x

x

x

Vorfallsmanagement

x

x

x

x

1Risikofunktion

Zusätzlich zu den angeführten Schulungen wurden im Berichtszeitraum 31 Sonderschulungen abgehalten. Sonderschulungen werden auf Anfrage des örtlichen Managements für alle Mitarbeiter:innen angeboten, welche aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Die Schulungen werden unabhängig von der jeweiligen Ebene der Mitarbeiter:innen abgehalten.

Darüber hinaus begleitet der Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office zahlreiche interne Tagungen und Veranstaltungen, in welchen allgemeine Business Compliance-Themen, anonymisierte Vorfälle und Lessons Learned vorgetragen werden.

G1-4

ESRS G1-4

Deutsche Kartellbehörden verhängten gegen ein Konzernunternehmen von STRABAG SE Geldbußen in Höhe von EUR 2.790.000,- und EUR 665.000,- aufgrund von zwei Verfahren wegen wettbewerbswidriger Absprachen. Die Verfahren wurden jeweils durch ein sogenanntes Settlement unter Verzicht seitens STRABAG auf Rechtsmittel rechtskräftig beendet.

Aufgrund beider Verstöße wurde das Konzernunternehmen in das deutsche Wettbewerbsregister zum 23.10.2024 und 25.11.2024 eingetragen. Den beim Bundeskartellamt als registerführender Behörde eingereichten Anträgen auf vorzeitige Löschung aufgrund von Selbstreinigungsmaßnahmen hat das Amt entsprochen; die Eintragungen wurden zum 25.11.2024 und 2.12.2024 gelöscht.

G1-5

ESRS G1-5

STRABAG ist in verschiedenen Gremien aktiv, um die Interessen der Bauwirtschaft im Dialog mit Stakeholdern zu vertreten und damit zur Entwicklung von nachhaltigen, innovativen sowie wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für die Bauindustrie beizutragen. Darunter fallen die Mitgliedschaften zu großen, nationalen Baubranchenvereinigungen wie der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und die Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) ebenso wie regionale und/oder gewerkspezifische Verbände.

Im Jahr 2024 war STRABAG Teilnehmerin des European Forum Alpbach. Im Rahmen der mehrtägigen Veranstaltung hat STRABAG ein Policy Paper zum Thema Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. STRABAG ist Gründungsmitglied der Stiftung KlimaWirtschaft, die sich für unternehmerischen Klimaschutz einsetzt. Seit 2021 unterstützen wir als Teilnehmerorganisation den UN Global Compact und bekennen uns damit zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption.

Spenden und Sponsorings, welche einen Konnex zu politischen Parteien aufweisen, sind gemäß Konzernrichtlinie unter Einbindung des Corporate Responsibility Offices vom Gesamtvorstand der STRABAG SE zu genehmigen. Im Jahr 2024 hat STRABAG keine direkten politischen Spenden und Sponsorings geleistet. STRABAG SE ist im EU-Transparenzregister unter der Nummer 472996192561-86 registriert.

Im Berichtszeitraum wurde keine Person in den Vorstand oder Aufsichtsrat bestellt, die in den zwei Jahren vor ihrer Bestellung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung oder einer Regulierungsbehörde innehatte.

Im Folgenden werden Mitgliedsbeiträge von STRABAG SE dargelegt. Die gezahlten Interessenbeiträge umfassen sowohl Pflichtmitgliedschaften, die gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben sind, als auch freiwillige Mitgliedschaften. Die im Geschäftsjahr gezahlten Interessensbeiträge stellen sich wie folgt dar:

Empfänger

Einheit

2024

Pflichtmitgliedschaften

Wirtschaftskammer Österreich

T€

1.426

Industrie- und Handelskammer Deutschland

T€

1.778

Freiwillige Mitgliedschaften

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

T€

4.730

Deutscher Beton- und Bautechnik Verein

T€

302

Schweizer Baumeisterverband

T€

162

Sonstige landesspezifische Bauverbände und Mitgliedschaften unter je T€ 150

T€

547

Summe der gezahlten Interessensbeiträge

T€

8.945

G1-6

ESRS G1-6

Die Eingangsrechnungen im STRABAG SE-Konzern werden über ein elektronisches System oder in Ausnahmefällen in Papierform den jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen übermittelt, die die Rechnungen auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Vollständigkeit der erbrachten Lieferungen und Leistungen prüfen. Nach der operativen Genehmigung durch mindestens zwei Personen wird die Rechnung mit der entsprechenden Fälligkeit zur Zahlung freigegeben und von der zentralen Buchhaltungsabteilung des BRVZ in der Regel in einem wöchentlichen Zahlungslauf ausgeglichen. Aufgrund der Internationalität als auch der Heterogenität der Geschäftsfelder gibt es keine konzernweiten Vorgaben und Prozesse zur Vermeidung von verspäteten Zahlungen. In den wesentlichen Ländern Deutschland und Österreich wird zumeist unter Ausnutzung des Skontos vor (Netto-)Fälligkeit bezahlt.

Die durchschnittliche Zahlungsdauer beträgt 21 Tage; der Median liegt bei 16 Tagen.

Aufgrund der Vielzahl der Lieferant:innen in unterschiedlichsten Ländern, der Kleinteiligkeit und der Heterogenität der Eingangsleistungen gibt es keine standardisierten Zahlungsbedingungen. Sollten bei Bestellungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRABAG anwendbar sein, ist dort ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto vorgesehen. 90 % der geleisteten Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen. Nennenswerte Unterschiede in Bezug auf Zahlungsdauer und Zahlungsverhalten zwischen Art und Größe der Lieferant:innen gibt es nicht.

Zum Stichtag gab es keine offenen Verfahren wegen Zahlungsverzugs.

Appendix B

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

Referenz

ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30

Nachhaltigkeitsmanagement

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv

nicht anwendbar

ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14

Klimawandel

ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g

nicht anwendbar

ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37

Klimawandel

ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43

Klimawandel

ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44

Klimawandel

ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55

Klimawandel

ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56

Klimawandel

ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69

nicht anwendbar (Übergangsbestimmung)

ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13

nicht wesentlich

ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14

nicht wesentlich

ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c

nicht wesentlich

ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29

nicht wesentlich

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe b

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe c

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b

Biodiversität

ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c

Biodiversität

ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d

Biodiversität

ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d

Kreislaufwirtschaft

ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39

nicht anwendbar

ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f

Eigene Belegschaft

ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g

Eigene Belegschaft

ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23

Eigene Belegschaft

ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c

Eigene Belegschaft

ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c

Eigene Belegschaft

ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e

Eigene Belegschaft

ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b

Eigene Belegschaft

ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a

Eigene Belegschaft

ESRS 2 SBM-3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18

Unsere soziale Verantwortung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 19

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19

Unsere soziale Verantwortung

ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36

Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16

nicht wesentlich

ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17

nicht wesentlich

ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35

nicht wesentlich

ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b

Unternehmensführung

ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d

Unternehmensführung

ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a

Unternehmensführung

ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b

Unternehmensführung

Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers

STRABAG SE
z.H. Vorsitzender des Vorstands
Triglavstraße 9
9500 Villach

Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der

STRABAG SE,

Villach,

für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung

Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich:

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.

Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.

Sonstiger Sachverhalt – Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2023

Angaben zum Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keiner vergleichbaren Prüfung unterzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht, ausgenommen die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ und unseren Zusicherungsvermerk.

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst:

Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.

Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO stehen die gesetzlichen Vertreter vor der Herausforderung, unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung der DNSH-Kriterien und der Durchführung der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, auszulegen. Die Interpretation dieser Anforderungen kann variieren, insbesondere da die Europäische Kommission in ihren Bekanntmachungen keine eindeutige Vorgabe zur Notwendigkeit der Implementierung einer robusten Klimarisikobewertung gemacht hat. Diese Unsicherheiten können zu unterschiedlichen Auslegungen führen, was die Rechtskonformität der getroffenen Entscheidungen betrifft, und stellen somit inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung dar.

Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören:

Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.

Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor:

Haftungsbeschränkung

Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.

Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft entsprechend den Größenmerkmalen der Gesellschaft unter Zugrundelegung der Größenklassen des § 221 UGB in Anwendung des der Größenklasse der Gesellschaft entsprechenden Haftungshöchstbetrages des § 275 Abs. 2 UGB mit dessen Hälfte auf EUR 6 Mio. begrenzt.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc.

Wien, 4. April 2025

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
qualifiziert elektronisch signiert: 
Gabor Krüpl, MSc, Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Nachhaltigkeitserklärung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB sinngemäß zu beachten.

Leistung

Leistung nach Ländern

€ Mio.

2024

% der gesamten Leistung 2024

2023

% der gesamten Leistung 2023

Δ %

Δ absolut

Deutschland

9.361

49

9.045

47

3

316

Österreich

2.856

15

3.070

16

-7

-214

Polen

1.697

9

1.329

7

28

368

Tschechien

1.017

5

999

5

2

18

Vereinigtes Königreich

698

4

672

4

4

26

Ungarn

620

3

808

4

-23

-188

Americas

517

3

564

3

-8

-47

Rumänien

467

2

519

3

-10

-52

Slowakei

305

2

410

2

-26

-105

Naher Osten

257

1

219

1

17

38

Schweiz

229

1

226

1

1

3

Kroatien

223

1

242

1

-8

-19

Benelux

216

1

190

1

14

26

Sonstige europäische Länder

151

1

155

1

-3

-4

Schweden

120

1

106

1

13

14

Italien

111

1

62

0

79

49

Asien

104

1

150

1

-31

-46

Serbien

94

0

139

1

-32

-45

Slowenien

92

0

118

1

-22

-26

Bulgarien

55

0

65

0

-15

-10

Afrika

29

0

31

0

-6

-2

Dänemark

20

0

20

0

0

0

Gesamt

19.239

100

19.139

100

1

100

€19,2Mrd.

Leistung

Der STRABAG SE-Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 eine um 1 % bzw. € 100 Mio. leicht höhere Leistung von € 19.238,80 Mio. Starke Zuwächse wurden in Polen sowie im Infrastruktur- und Building Solutions-Geschäft in Deutschland verzeichnet. Auch in Italien und im Nahen Osten konnten deutliche Leistungssteigerungen erzielt werden. In Österreich und Ungarn entwickelte sich die Leistung erwartungsgemäß rückläufig.

Auftragsbestand

Auftragsbestand per 31.12.2024 nach Ländern und Segmenten

€ Mio.

Gesamt 2024

Nord + West

Süd + Ost

Inter-national + Sonder-sparten

Sonstiges

Gesamt 2023

Δ Gesamt %

Δ Gesamt absolut

Deutschland

13.653

11.596

384

1.649

24

12.544

9

1.109

Österreich

2.565

38

2.036

488

3

2.360

9

205

Polen

2.235

1

1.902

332

0

1.944

15

291

Vereinigtes Königreich

1.259

4

3

1.252

0

1.794

-30

-535

Tschechien

1.030

2

1.014

10

4

939

10

91

Americas

695

0

0

695

0

614

13

81

Rumänien

653

21

599

33

0

496

32

157

Naher Osten

479

0

24

455

0

462

4

17

Kroatien

450

0

440

10

0

323

39

127

Slowakei

425

0

418

7

0

232

83

193

Ungarn

417

0

416

1

0

348

20

69

Italien

411

0

11

400

0

459

-10

-48

Benelux

213

180

1

32

0

158

35

55

Slowenien

204

0

199

5

0

59

> 100

145

Sonstige europäische Länder

133

0

125

8

0

192

-31

-59

Schweiz

130

124

4

2

0

111

17

19

Schweden

129

98

31

0

0

108

19

21

Asien

125

0

3

122

0

175

-29

-50

Serbien

66

0

66

0

0

49

35

17

Bulgarien

39

0

39

0

0

17

> 100

22

Afrika

27

0

23

4

0

53

-49

-26

Dänemark

24

24

0

0

0

29

-17

-5

Gesamt

25.362

12.088

7.738

5.505

31

23.466

8

1.896

€25,4Mrd.

Auftragsbestand

Nach dem erstmaligen Überschreiten der 25-Milliarden-Euro-Marke im ersten Halbjahr konnte der Auftragsbestand zum Jahresende 2024 auf € 25.362,47 Mio. weiter ausgebaut werden, was einen Anstieg von € 1,9 Mrd. bzw. 8 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Besonders stark stieg der Auftragsbestand in Deutschland, hier vor allem im Infrastruktur- und Ingenieurbau. Wesentliche Zuwächse wurden zudem in Polen, Österreich, der Slowakei und Rumänien verzeichnet. Erste Anzeichen einer Trendwende im Wohnungsbau in Österreich bestätigten sich erfreulicherweise im vierten Quartal 2024. Im Vereinigten Königreich entwickelte sich der Auftragsbestand rückläufig, was dem Abarbeiten von Großprojekten geschuldet ist.

Entwicklung des Auftragsbestands

image

Zu den wichtigsten Zugängen im Auftragsbestand in Deutschland gehören unter anderem Netzausbauprojekte für die Energiewende im Wert von mehr als € 1,1 Mrd., die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin sowie der Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern. In der Slowakei erhielt STRABAG den Zuschlag für den Um- und Ausbau der F.D. Roosevelt Klinik, in Tschechien für den Bau der neuen Zentrale der lokalen Tochtergesellschaft der Erste Group, die nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards realisiert wird. Im internationalen Geschäft wurden unter anderem Aufträge für eine Schnellbahnlinie in Toronto sowie für den Bau eines Wohnbauquartiers in Abu Dhabi akquiriert.

Baustellen im Auftragsbestand per 31.12.2024

Kategorie

Anzahl Baustellen

% der Anzahl der Baustellen

Auftrags­bestand € Mio.

% des Auftrags-bestands

Sehr kleine Aufträge (€ 0-1 Mio.)

10.786

79

2.267

9

Kleine Aufträge (€ 1-15 Mio.)

2.215

16

3.838

15

Mittlere Aufträge (€ 15-70 Mio.)

373

3

6.116

24

Große Aufträge (€ 70-150 Mio.)

64

1

3.225

13

Sehr große Aufträge (>€ 150 Mio.)

57

1

9.916

39

Gesamt

13.495

100

25.362

100

Der gesamte Auftragsbestand setzt sich aus 13.495 Einzelprojekten zusammen. Davon betreffen rund 13.000 Projekte bzw. 95 % sehr kleine oder kleine Aufträge mit einem Volumen von je bis zu € 15 Mio., der Restanteil von 5 % entfällt auf mittlere bis sehr große Aufträge ab € 15 Mio. So sind lediglich 57 Projekte größer als € 150 Mio. Mit dieser reichlichen Anzahl an Einzelaufträgen wird gewährleistet, dass das Risiko eines einzelnen Projekts den Konzernerfolg möglichst nicht gefährdet. Die zehn größten Projekte im Auftragsbestand per 31.12.2024 summierten sich auf 17 % des Auftragsbestands.

Ausgewählte Großprojekte im Auftragsbestand per 31.12.2024

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns (%)

Vereinigtes Königreich

HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke

961

3,8

Deutschland

Bayerische Versorgungskammer

543

2,1

Deutschland

U5-Ost Hamburg

521

2,1

Deutschland

US-Klinik Weilerbach

520

2,1

Deutschland

Schleuse Kriegenbrunn

356

1,4

Deutschland

Central Business Tower

351

1,4

Vereinigte Arabische Emirate

Wohntürme Sea La Vie

292

1,2

Vereinigtes Königreich

Woodsmith Project

282

1,1

Deutschland

Ersatzneubau Ruhr-Universität Bochum

271

1,1

Kanada

Scarborough Subway Extension Line 2

251

1,0

Gesamt

4.348

17,3

Ertragslage

Der konsolidierte Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2024 betrug € 17.422,22 Mio. Nachdem in den vergangen Berichtsperioden vermehrt Großprojekte akquiriert wurden, die in Arbeitsgemeinschaften abgearbeitet werden, stieg die Leistung im Jahresvergleich um 1 % an, während sich der Umsatz um 1 % leicht verringerte. Dieser Effekt spiegelt sich auch in einem geringfügigen Rückgang der Relation Umsatz/Leistung von 92 % auf 91 % wider. Zum Umsatz trugen die operativen Segmente Nord + West 41 %, Süd + Ost 41 % sowie International + Sondersparten 18 % bei.

Die Bestandsveränderungen betreffen hauptsächlich Immobilienprojektentwicklungen. Neue Projektentwicklungen haben erfolgreiche Verkäufe in der Berichtsperiode überkompensiert. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen die Errichtung von Konzernstandorten und sind im Jahresvergleich nahezu unverändert. Die Summe der Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen und den Personalaufwand sank im Verhältnis zum Umsatz von 90 % auf 88 %.

Aufwand

€ Mio.

2024

2023

Δ %

Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

10.463,01

11.275,08

-7

Personalaufwand

4.905,50

4.540,90

8

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.115,28

1.086,60

3

Abschreibungen

582,29

538,12

8

Das Ergebnis aus Equity-Beteiligungen stieg aufgrund höherer Ergebnisse aus Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in der Berichtsperiode auf € 148,72 Mio. moderat an. Das Beteiligungsergebnis, das sich aus Ausschüttungen bzw. Aufwendungen vieler kleinerer Unternehmen bzw. Finanzanlagen zusammensetzt, ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dies ist unter anderem auf positive Ergebnisse aus Beteiligungsverkäufen zurückzuführen.

Entwicklung EBITDA und EBITDA-Marge

image

In Summe ergab sich ein um 16 % höheres Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von € 1.644,18 Mio.; im Jahresvergleich entspricht dies einem spürbaren Anstieg der EBITDA-Marge von 8,0 % auf 9,4 %. Im Einklang mit den höheren Investitionen als Teil der Strategie 2030, erhöhten sich die Abschreibungen erwartungsgemäß um 8 % auf € 582,29 Mio.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) überschritt im Jahr 2024 erstmals die Marke von € 1,0 Mrd. und belief sich auf € 1.061,89 Mio.; die EBIT-Marge stieg somit deutlich von 5,0 % auf 6,1 %. Im Geschäftsjahr 2024 ist die EBIT-Marge erheblich höher als ursprünglich prognostiziert ausgefallen, was vor allem auf positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West sowie auf – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft zurückzuführen ist.

Das Zinsergebnis stieg neuerlich stark und belief sich auf € 75,42 Mio., nach € 44,13 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg ist in erster Linie auf höhere Zinserträge – bedingt durch das im Jahr 2024 teilweise noch erhöhte Zinsniveau und die hohe Netto-Cash-Position der STRABAG SE – zurückzuführen. Das enthaltene Kursergebnis stellte sich 2024 mit € -0,4 Mio. nahezu ausgeglichen dar (2023: € -15,90 Mio.).

27,2%

Effektiver Steuersatz

Per Saldo errechnete sich ein Ergebnis vor Steuern von € 1.137,31 Mio. Die Ertragsteuerquote lag bei 27,2 % und damit merkbar niedriger als im Vorjahr. Dies ist auf geringere fehlende Steuerentlastungen aus Großprojekten zurückzuführen. Das Ergebnis nach Steuern lag mit € 828,33 Mio. um 31 % über dem Vergleichsniveau des Vorjahres.

€7,35

Ergebnis je Aktie

Auf Minderheitsgesellschafter entfiel ein Anteil am Ergebnis von € 5,33 Mio., nach € 2,89 Mio. im Vorjahr. Das Konzernergebnis legte um 31 % zu und erreichte mit € 823,00 Mio. den höchsten Wert seit Bestehen der STRABAG SE. Das Ergebnis je Aktie belief sich auf € 7,35 (2023: € 6,30).

Entwicklung ROCE

image

Der Return on Capital Employed (ROCE) erhöhte sich neuerlich deutlich und belief sich auf 14,5 %, nach 12,2 % im Vorjahr. Dies stellt den bislang höchsten Wert in der Geschichte der STRABAG SE dar.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanz

€ Mio.

31.12.2024

% der Bilanz- summe

31.12.2023

% der Bilanz- summe

Langfristige Vermögenswerte

5.822

40

5.477

40

Kurzfristige Vermögenswerte

8.853

60

8.229

60

Eigenkapital

5.000

34

4.409

32

Langfristige Schulden

2.288

16

2.228

16

Kurzfristige Schulden

7.387

50

7.069

52

Gesamt

14.675

100

13.706

100

Die Bilanzsumme der STRABAG SE erhöhte sich im Jahresvergleich um 7 % auf € 14.674,58 Mio. Auf der Aktivseite ist der Anstieg vor allem auf höhere Vorräte und liquide Mittel zurückzuführen. Eine Erhöhung zeigt sich auch in der Position Investment Property, die auf den Aufbau des Portfolios von STRABAG Hold Estate – und damit auf die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien – zurückzuführen ist.

34,1%

Eigenkapitalquote

Das Eigenkapital belief sich zum Jahresende 2024 auf € 5.000,37 Mio. und erreichte somit erstmals die Marke von € 5,0 Mrd. Der finale Schritt der Kapitalmaßnahmen zur Reduktion des Anteils von MKAO „Rasperia Trading Limited“ erfolgte im März 2024, mit der Eintragung der ordentlichen Sachkapitalerhöhung in das Firmenbuch. Folglich erhöhte sich das Grundkapital der STRABAG SE von € 102,6 Mio. auf € 118,2 Mio., während sich die Kapitalrücklagen um denselben Betrag reduzierten. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund des außerordentlich hohen Ergebnisses des Berichtsjahres auf 34,1 % (31.12.2023: 32,2 %) und liegt weiterhin komfortabel über der Mindestquote des Konzerns von 25 %.

Bilanzkennzahlen

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2024

Eigenkapitalquote (%)

33,9

33,3

31,7

32,2

34,1

Nettoverschuldung (€ Mio.)

-1.747,23

-1.937,18

-1.927,70

-2.643,24

-2.905,25

Gearing Ratio (%)

-42,5

-47,6

-47,9

-59,9

-58,1

Capital Employed (€ Mio.)

5.815,14

5.750,63

5.407,37

5.726,41

6.331,38

€2,9Mrd.

Netto-Cash-Position

Die STRABAG SE weist zum 31.12.2024 erneut eine Netto-Cash-Position aus, die sich aufgrund höherer liquider Mittel merklich auf € 2.905,25 Mio. erhöhte.

Berechnung der Nettoverschuldung1

€ Mio.

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2024

Finanzverbindlichkeiten

1.156,01

1.193,62

957,20

898,93

927,27

Abfertigungsrückstellung

122,55

108,36

91,38

98,27

99,34

Pensionsrückstellung

428,36

376,83

333,55

319,85

304,40

Non-Recourse-Verbindlichkeiten

-597,20

-652,74

-607,97

-509,67

-512,57

Liquide Mittel

-2.856,95

-2.963,25

-2.701,85

-3.450,62

-3.723,70

Gesamt

-1.747,23

-1.937,18

-1.927,70

-2.643,24

-2.905,25

1 Die berücksichtigten Non-Recourse-Verbindlichkeiten beziehen sich auf drei wesentliche Projekte. Non-Recourse-Verbindlichkeiten bei anderen PPP-Projekten sind gemessen an ihrer Höhe von untergeordneter Bedeutung und werden daher bei der Berechnung der Nettoverschuldung nicht in Abzug gebracht.

Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit ging im Berichtsjahr auf € 1.387,21 Mio. zurück (2023: € 1.816,51 Mio.), liegt damit jedoch am oberen Ende des mehrjährigen Durchschnitts. Während sich der Cashflow aus dem Ergebnis im Jahresvergleich erhöhte, stellte sich das Working Capital – nach dem unerwarteten Abbau des Vorjahres – nahezu ausgeglichen dar. Eine Verringerung der Anzahlungen hat sich bislang weiterhin nicht gezeigt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war aufgrund höherer Investitionen im Einklang mit der Konzernstrategie 2030 erwartungsgemäß stärker negativ und belief sich auf € ‑749,54 Mio. (2023: € -654,87 Mio.). Ein Anstieg war bei den Investment Properties infolge des Aufbaus des Portfolios von STRABAG Hold Estate sowie bei den Sachanlagen zu verzeichnen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fiel mit € -353,69 Mio. weniger stark negativ aus (2023: € -430,58 Mio.). Im Vorjahr war der Abfluss aus dem Erwerb eigener Aktien enthalten, die im Rahmen eines antizipatorischen Pflichtangebots der österreichischen Kernaktionäre angedient wurden. Der Entfall dieses Effekts hat die höhere Dividendenausschüttung im abgelaufenen Geschäftsjahr überkompensiert.

Bericht über eigene Aktien

Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG.

Weitere Details finden Sie im Lagebericht unter Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB.

Investitionen

€750Mio.

Nettoinvestitionen

STRABAG hatte für das Geschäftsjahr 2024 Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) in Höhe von bis zu € 800 Mio. prognostiziert. Letztendlich beliefen sich diese auf € 749,54 Mio.

Zusammensetzung CapEx

image

Die Brutto-Investitionen (CapEx) ohne Abzug etwa der Einzahlungen aus Anlagenabgängen lagen bei € 912,33 Mio. Darin enthalten sind Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Investment Property, ohne die nicht cash-wirksamen Zugänge von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen, von € 798,87 Mio., der Erwerb von Finanzanlagen im Ausmaß von € 47,48 Mio. und € 65,98 Mio. aus Änderungen des Konsolidierungskreises.

Bei den Investitionen fallen besonders Ersatzinvestitionen im Flächengeschäft in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen ins Gewicht. Der Schwerpunkt der Zusatzinvestitionen lag auf dem Baustoffnetzwerk in unterschiedlichen Ländern, wobei hier unverändert ein Fokus auf der Dekarbonisierung von Produktionsanlagen für Asphalt und Beton liegt. Im Rahmen laufender Großprojekte wurden in der Region Americas Investitionen im Tunnelbau getätigt.

Den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen standen im Berichtsjahr Abschreibungen von € 582,29 Mio. gegenüber. Im Berichtsjahr wurden keine Firmenwertabschreibungen (2023: € 7,45 Mio.) bzw. Zuschreibungen aus Investment Property (2023: € 18,5 Mio.) verbucht.

Finanzierung und Treasury

Kennzahlen Treasury

2020

2021

2022

2023

2024

Zinsen und ähnliche Erträge (€ Mio.)

27,89

26,96

50,74

119,19

144,85

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (€ Mio.)

-48,49

-39,53

-40,07

-75,07

-69,43

EBIT/Zinsergebnis (x)

-30,6

-71,3

66,2

19,9

14,1

Nettoverschuldung/EBITDA (x)

-1,5

-1,3

-1,5

-1,9

-1,8

Das oberste Ziel für das Treasury Management der STRABAG SE ist die Bestandssicherung der Unternehmensgruppe durch die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Dieses Ziel soll durch die Bereitstellung ausreichender kurz-, mittel- und langfristiger Liquidität erreicht werden. Liquidität bedeutet für die STRABAG SE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die bauoperative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit einerseits durch ausreichende Barmittel und Barkreditrahmen, andererseits durch genügende Avallinien bestimmt.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken ist ein zentrales Element der Unternehmensführung bei STRABAG. Liquiditätsrisiken treten in der Praxis in verschiedenen Erscheinungsformen auf:

STRABAG hat in der Vergangenheit ihre Finanzierungsentscheidungen stets an den oben skizzierten Risikoaspekten ausgerichtet und zudem die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten so gestaltet, dass ein Refinanzierungsrisiko vermieden wird. Mit dieser Vorgangsweise konnte ein großer Handlungsspielraum erhalten werden, der gerade in einem schwierigen Marktumfeld von besonderer Bedeutung ist. Die jeweils erforderliche Liquidität wird durch eine gezielte Liquiditätsplanung bestimmt. Darauf aufbauend werden Liquiditätssicherungsmaßnahmen gesetzt und eine Liquiditätsreserve für den Gesamtkonzern definiert. Die Liquiditätssituation wird laufend durch das Treasury Management überwacht, über ein konzernweites Cash Pooling System gesteuert und auf Projektebene durch ein strenges Working Capital Management unterstützt.

€3,7Mrd.

Liquide Mittel

Die bestehende Liquidität von € 3,7 Mrd. sichert die Abdeckung der Liquiditätserfordernisse des Konzerns. Die STRABAG SE verfügt über € 8,8 Mrd. an Gesamtrahmen für Bar- und Avalkredite. In diesem Gesamtrahmen sind eine syndizierte Avalkreditlinie in Höhe von € 2,0 Mrd. und eine revolvierend ausnutzbare syndizierte Barkreditlinie von € 0,4 Mrd. mit einer jeweiligen Laufzeit bis 2026 enthalten. Darüber hinaus bestehen bilaterale Kreditlinien bei Banken. Durch eine hohe Diversifikation bei den Bar- und Avalkrediten sorgt STRABAG für einen Risikoausgleich bei der Rahmenbereitstellung und sichert ihre komfortable Liquiditätsposition ab.

BBB+, stabil

S&P Corporate Credit Rating

Im September 2024 hob Standard & Poor’s (S&P) das Investment Grade-Rating der STRABAG SE von „BBB, Outlook Stable“ auf „BBB+, Outlook Stable“ um eine Stufe an. Grundlage für diese Entscheidung ist die anhaltend starke Performance von STRABAG, die durch einen hohen Auftragsbestand gestützt wird. Das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell, kombiniert mit einem konsequenten Risikomanagement und starken Marktpositionen in den Kernmärkten, wurden dabei als zentrale Treiber identifiziert. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin von einer soliden Netto-Cash-Position ausgegangen.

Zahlungsverpflichtungen

€ Mio.

Buchwert 31.12.2024

Buchwert 31.12.2023

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

536,39

534,71

Leasingverbindlichkeiten

390,88

364,22

Gesamt

927,27

898,93

Berichterstattung zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der STRABAG SE (Einzelabschluss)

Ertragslage

Die Umsatzerlöse des Unternehmens haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um  € 1,1 Mio. von € 88,28 Mio. auf € 87,18 Mio. vermindert.

2024

2023

Umsatzerlöse in T€ (Sales)

87.179

88.280

Ergebnis vor Zinsen und Steuern in T€ (EBIT)

391.017

307.913

Umsatzrentabilität in % (ROS)1

>100,0

>100,0

Eigenkapitalrentabilität in % (ROE)2

14,4

11,0

Gesamtkapitalrentabilität in % (ROI)3

11,8

9,4

1ROS = EBIT / Umsatzerlöse

2ROE = Ergebnis vor Steuern / ø Eigenmittel

3ROI = EBIT / ø Gesamtkapital

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um € 83,11 Mio. von € 307,91 Mio. auf € 391,02 Mio. und ist geprägt durch ein stark angestiegenes Beteiligungsergebnis.

Das Betriebsergebnis des Geschäftsjahrs 2024 beträgt € 16,0 Mio. und liegt um € 3,5 Mio. unter dem Vorjahresniveau (€ 19,5 Mio.). Hier hatte sich im Vorjahr ein einmaliger, hoher Ertrag aus einer erhaltenen Schadensersatzzahlung ergebniserhöhend ausgewirkt.

Die erhebliche Steigerung des Finanzergebnisses um € 92,00 Mio. von € 294,68 Mio. auf  € 386,68 Mio. konnte durch wesentlich höhere Ergebnisübernahmen von Tochtergesellschaften erzielt werden. Ein weiterer positiver Ergebniseffekt ergab sich aus stark gestiegenen Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen. Ergebnisverschlechternd wirkten sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Abschreibungen von Beteiligungen aus.

Im Zinsergebnis ergab sich ein positiver Zinssaldo in Höhe von € 11,63 Mio. (2023: € 6,27 Mio.). Dieser errechnet sich aus den Zinserträgen für Finanzierungen an Tochtergesellschaften und aus den Finanzierungskosten für das verzinsliche Fremdkapital.

Somit konnte insgesamt für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss in Höhe von  € 403,17 Mio. (2023: € 314,83 Mio.) erzielt werden.

Die Verbesserung des Ergebnisses schlägt sich auch positiv in den Rentabilitätskennzahlen nieder.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der STRABAG SE hat sich mit € 3,3 Mrd. im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahreswert (€ 3,3 Mrd.) nicht verändert. Es ergaben sich auch nur bei wenigen Bilanzpositionen wesentliche Veränderungen.

Die deutliche Reduktion bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert aus den Verbindlichkeiten aus Cash Clearing. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten war trotz der wegen der Sanktionen einbehaltenen Dividende für das Geschäftsjahr 2023 an MKAO "Rasperia Trading Limited" ein Rückgang zu verzeichnen, welcher aus der Auszahlung der Ausschüttungsverbindlichkeit aus der Kapitalherabsetzung an den Streubesitz resultiert.

Die daraus resultierende verminderte Nettoverschuldung (Net Debt) beträgt zum 31.12.2024 € 423,19 Mio. im Vergleich zu € 557,00 Mio. im Vorjahr. Der Nettoverschuldungsgrad verbesserte sich von 20,5 % im Vorjahr auf 14,8 % im Berichtsjahr.

2024

2023

Nettoverschuldung in T€ (Net Debt)1

423.188

556.996

Nettoumlaufvermögen in T€ (Working Capital)2

334.227

298.581

Eigenkapitalquote in % (Equity Ratio)

86,3

81,8

Nettoverschuldungsgrad (%) (Gearing)3

14,8

20,5

1Nettoverschuldung = Verzinsliches Fremdkapital + langfristige Rückstellungen - liquide Mittel

2Nettoumlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen - liquide Mittel - kurzfristiges nicht verzinsliches Fremdkapital

3Gearing = Nettoverschuldung / Eigenmittel

Das Nettoumlaufvermögen (Working Capital) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 um € 35,65 Mio. von € 298,58 Mio. im Geschäftsjahr 2023 auf € 334,23 Mio. Grundlage dafür waren der Aufbau der Forderungen aus Ergebnisübernahmen und der Abbau der kurzfristigen nicht verzinslichen Schulden.

Die Eigenkapitalquote liegt aufgrund der deutlichen Zunahme der Eigenmittel mit 86,3 % über dem Vorjahr (81,8 %) und befindet sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.

2024

2023

Cashflow aus der Betriebstätigkeit

360.160

260.394

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

27.623

-34.194

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

-387.804

-226.481

Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit beträgt € 360,16 Mio. und ist zum Großteil auf den Cashflow aus dem Ergebnis zurückzuführen. Der Anstieg des Nettoumlaufvermögens wirkte sich dabei negativ aus.

Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit flossen im Berichtsjahr € 37,71 Mio. an liquiden Mitteln zu, davon € 30,28 Mio. aus Abgängen von Finanzanlagen und € 7,43 Mio. aus der Rückzahlung von Finanzierungsforderungen. Dem stehen Mittelverwendungen für Zugänge zu Finanzanlagen in Höhe von € 10,09 Mio. gegenüber. In Summe verbleibt ein positiver Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 27,62 Mio.

Der Abbau der Verbindlichkeiten aus Cash Clearing führte im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zu einem Mittelabfluss in Höhe von € 99,34 Mio. Nach Abzug der Zahlungen der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 208,52 Mio. (die auf die von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehaltenen Aktien entfallende Dividende wurde aufgrund der gegen Herrn Deripaska verhängten Sanktionen einbehalten) und der Ausschüttungsverbindlichkeit aus der Kapitalherabsetzung für den Streubesitz in Höhe von € 79,94 Mio. ergab sich in 2024 beim Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit insgesamt ein Mittelabfluss in Höhe von € 387,80 Mio.

Bericht über eigene Aktien

Zum 31.12.2024 hält die STRABAG SE 2.779.006 auf Inhaber lautende Stückaktien im Ausmaß von 2,4 % des Grundkapitals. Der auf sie entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt somit € 2.779.006,00. Der Rückerwerb erfolgte am 9.2.2023 zu einem Erwerbspreis pro Aktie von € 38,94 und zu jedem gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG erlaubten Zweck, insbesondere zur Verwendung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung.

Segmentbericht

Übersicht über die vier Segmente im Konzern

Das Geschäft der STRABAG SE war 2024 in vier Segmente unterteilt: in die drei operativ tätigen Segmente Nord + West, Süd + Ost und International + Sondersparten sowie in das Segment Sonstiges, das die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche umfasst. Klemens Haselsteiner ist am 17.1.2025 verstorben. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder übernahmen interimistisch seine Agenden, bis Stefan Kratochwill am 19.2.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt wurde. Die Segmente setzten sich 2024 bzw. im bisherigen Jahresverlauf 2025 wie folgt zusammen:

Nord + West

Zuständigkeit im Vorstand: Jörg Rösler
Deutschland, Schweiz, Benelux (ab 17.1.2025), Skandinavien, Spezialtiefbau

Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner
Benelux (bis 17.1.2025)

Süd + Ost

Zuständigkeit im Vorstand: Alfred Watzl
Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Südosteuropa, Umwelttechnik, Baustoffe

International + Sondersparten

Zuständigkeit im Vorstand: Siegfried Wanker
Tunnelbau, International, United Kingdom, Infrastruktur Development, Immobilien Development, Building Solutions (vormals: Property & Facility Services), Energy Infrastructure, Hold Estate

Sonstiges

Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner (bis 17.1.2025), Stefan Kratochwill (ab 19.2.2025), Christian Harder
Zentralbereiche, Konzernstabsbereiche

Bauvorhaben sind jeweils einem der Segmente zugewiesen (siehe Übersicht unten). Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Projekte mehr als einem Segment zugeordnet werden. Dies ist z. B. bei PPP-Projekten der Fall, bei denen der Bauanteil im jeweiligen geografischen Segment, der Konzessionsanteil aber in der Sparte Konzessionen des Segments International + Sondersparten zu finden ist. Bei segmentübergreifenden Projekten obliegt die kaufmännische und technische Verantwortung üblicherweise jenem Segment, das den höheren Auftragswert im Projekt aufweist.

Eine Segmenteinteilung erfolgt vorwiegend nach geografischen Gesichtspunkten. Vor allem Spezialitäten – z. B. der Tunnelbau – werden naturgemäß weltweit nachgefragt. Solche Geschäftsfelder werden im Segment International + Sondersparten gezeigt. Gleichzeitig finden sich in den beiden Segmenten Nord + West sowie Süd + Ost mitunter länderübergreifende Geschäftsfelder wie die Umwelttechnik. Diese werden mehrheitlich von einem dem jeweiligen geografischen Segment zurechenbaren Land aus organisiert.

Mitunter werden bestimmte Leistungen in mehreren Segmenten erbracht. Im Folgenden werden die Tätigkeiten jenen Segmenten zugeordnet, in denen eine wesentliche Leistungserstellung erfolgt. Details sind aus der Tabelle ersichtlich.

Mit wenigen Ausnahmen bietet STRABAG in ihren einzelnen europäischen Märkten Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen der Bauindustrie an und deckt dabei die gesamte Bauwertschöpfungskette ab.

Leistungsangebot

Nord + West

Süd + Ost

International + Sondersparten

Wohnbau

√

√

√

Gewerbe- und Industriebau

√

√

√

Öffentliche Gebäude

√

√

√

Ingenieurbau

√

√

√

Brückenbau

√

√

√

Kraftwerksbau

√

√

√

Straßenbau, Erdbau

√

√

√

Sicherungs- und Schutzbauten

√

√

√

Leitungs- und Kanalbau

√

√

√

Baustoffproduktion

√

√

Bahnbau

√

√

Wasserstraßenbau, Deichbau

√

√

√

Ortsplatzgestaltung, Landschaftsbau, Pflasterungen, Großflächengestaltung

√

√

Sportstättenbau, Freizeitanlagen

√

√

Spezialtiefbau

√

Umwelttechnik

√

√

√

Fertigteilproduktion

√

√

Tunnelbau

√

Immobilien Development

√

Infrastruktur Development

√

Erneuerbare Energie Development

√

Betrieb/Erhaltung/Verwertung von PPP- und Erneuerbare Energie-Projekten

√

Property & Facility Services/Building Solutions

√

segment-n-w

Segment Nord + West

Das Segment Nord + West erbringt Baudienstleistungen nahezu jeglicher Art und Größe schwerpunktmäßig in Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Ländern und Skandinavien. Auch der Spezialtiefbau findet sich in diesem Segment.

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

8.239,86

8.216,66

0

23

Umsatzerlöse

7.221,27

7.280,19

-1

-59

Auftragsbestand

12.088,14

11.207,13

8

881

EBIT

692,67

644,82

7

48

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

9,6

8,9

Mitarbeiteranzahl (FTE)

22.392

22.136

1

256

Leistung – Segment Nord + West

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Deutschland

7.655

7.614

1

41

Schweiz

223

216

3

7

Benelux

139

172

-19

-33

Schweden

117

95

23

22

Österreich

35

36

-3

-1

Rumänien

31

26

19

5

Dänemark

19

20

-5

-1

Vereinigtes Königreich

13

29

-55

-16

Polen

5

1

> 100

4

Tschechien

2

0

n.a.

2

Sonstige europäische Länder

1

6

-83

-5

Ungarn

0

1

-100

-1

Naher Osten

0

1

-100

-1

Gesamt

8.240

8.217

0

23

Leistung, Umsatz und EBIT

Nord + West mit stabiler Leistung

Die Leistung im Segment Nord + West blieb im Geschäftsjahr 2024 nahezu unverändert und erreichte mit € 8.239,86 Mio. das hohe Niveau des Vorjahres. Im Heimatmarkt Deutschland verzeichneten der Verkehrswegebau und der Ingenieurbau Zuwächse, während der Hochbau weiterhin durch die anhaltende Schwäche im Wohnungsbau beeinträchtigt wurde. Mit Ausnahme des erwarteten Rückgangs in den Benelux-Ländern, der auf eine selektive Marktbearbeitung zurückzuführen ist, blieb die Leistung in den übrigen Märkten des Segments weitgehend stabil.

Der Umsatz reduzierte sich um knapp 1 % und lag damit bei € 7.221,27 Mio. auf nahezu gleichbleibend hohem Niveau. Das EBIT konnte auf hohem Niveau um 7 % auf € 692,67 Mio. gesteigert werden, sodass die EBIT-Marge im Jahresvergleich von 8,9 % auf sehr hohe 9,6 % zulegte. Im Berichtsjahr konnte insbesondere in Deutschland eine über den Erwartungen liegende Performance erzielt werden. Zum einen wurde dies durch mildere Witterungsverhältnisse begünstigt, die zu einer höheren Kapazitätsauslastung im Dezember führten. Zum anderen trugen gegen Jahresende erfolgte Einigungen über Nachtragsforderungen aus Großprojekten dazu bei.

Leistung

image

Auftragsbestand

image

Auftragsbestand

Auftragsbestand auf hohem Niveau ausgebaut

Der Auftragsbestand konnte zum 31.12.2024 auf hohem Niveau um 8 % auf € 12.088,14 Mio. weiter ausgebaut werden. Diese positive Entwicklung wird insbesondere durch den Verkehrswegebau und den Ingenieurbau im Heimatmarkt Deutschland getragen. Nennenswerte Zugänge zum Auftragsbestand umfassen den Neubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern, den Ersatzneubau der Talbrücke Uttrichshausen auf der A7 in Hessen sowie Tiefbauarbeiten im Rahmen der Stromtrassenprojekte SuedLink und SuedOstLink.

Mitarbeiteranzahl

Die Mitarbeiterzahl stieg leicht um 1 % auf 22.392 Beschäftigte (FTE), mit Zuwächsen in Deutschland und der Schweiz. In den übrigen Märkten des Segments kam es zu keinen nennenswerten Veränderungen.

Ausblick

Solider Leistungszuwachs erwartet

Auf Basis des anhaltend hohen Auftragsbestands wird im Segment Nord + West für das Jahr 2025 trotz herausfordernder Rahmenbedingungen mit einer soliden Leistungssteigerung gerechnet.

In Deutschland hat sich eine Normalisierung und Stabilisierung bei den Materialpreisen eingestellt, während die Energiepreise weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegen. Die bislang rückläufige Nachfrage im Wohn- und Bürobau kann durch Projekte im Infrastruktur- und Industriebau kompensiert werden. Dabei lässt sich eine leichte Verschiebung von privaten hin zu öffentlichen Auftraggeber:innen erkennen, wobei gegen Ende des Jahres 2025 im Wohnungsbau eine leichte Entspannung zu erwarten ist.

Im deutschen Verkehrswegebau bildet der vorhandene Auftragsbestand eine sehr solide Grundlage für das Jahr 2025. Eine erhöhte Nachfrage sowie eine Zunahme an Projekten im Bereich der Energiewende sind zu beobachten. Der Infrastrukturausbau bleibt vor allem im kommunalen Bereich aufgrund des anhaltenden Preiswettbewerbs herausfordernd. Der Tiefbau profitiert von der anhaltenden Investitionsoffensive der Deutschen Bahn und dem Kabelleitungsbau für die neuen Energietrassen. Die Haushalte werden erst nach der Bundestagswahl entwickelt und verabschiedet, sodass man für 2025 ein Übergangsjahr erwarten muss.

In den Benelux-Ländern herrscht nach wie vor ein starker Verdrängungswettbewerb. Der eingeschlagene Weg der Konsolidierung und Stabilisierung, im Einklang mit einer sehr selektiven Angebotslegung, wird vom Konzern weiterverfolgt. In den Niederlanden und in Belgien werden die ersten Chancen im Industriebau, vor allem im Bereich der Energiewende, wahrgenommen. Aber auch im Wohnungsbau ist eine leicht steigende Nachfrage zu erwarten.

Auch in Skandinavien wird die eingeleitete Konsolidierung und Stabilisierung fortgesetzt. Der Fokus liegt auf Projekten mittlerer Größe, vorrangig im Gewerbe- und Industriebau. Im Infrastrukturbau ist eine steigende Nachfrage nach größeren Projekten zu spüren.

In der Schweiz ist weiterhin eine stabile Nachfrage nach Bauleistungen zu beobachten. Nach einer erfolgreichen ersten Konsolidierung setzen wir unseren eingeschlagenen Wachstumskurs fort. Die dafür notwendigen Investitionen wurden auf den Weg gebracht und befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Ausgewählte Großprojekte – Segment Nord + West

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns %

Deutschland

Bayerische Versorgungskammer

528

2,1

Deutschland

US-Klinik Weilerbach

520

2,1

Deutschland

U5-Ost Hamburg

365

1,4

Deutschland

Schleuse Kriegenbrunn

356

1,4

Deutschland

Central Business Tower

350

1,4

segment-s-o

Segment Süd + Ost

Der geografische Fokus des Segments Süd + Ost liegt auf Österreich, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien sowie der Region Südosteuropa. Weiters werden in diesem Segment die Umwelttechnik- und Baustoffaktivitäten abgewickelt.

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

7.502,30

7.741,90

-3

-240

Umsatzerlöse

7.123,76

7.344,06

-3

-220

Auftragsbestand

7.738,49

7.074,25

9

664

EBIT

387,99

392,57

-1

-5

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

5,4

5,3

Mitarbeiteranzahl (FTE)

26.852

27.057

-1

-205

Leistung – Segment Süd + Ost

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Österreich

2.479

2.722

-9

-243

Polen

1.571

1.262

24

309

Tschechien

995

981

1

14

Ungarn

577

784

-26

-207

Deutschland

540

423

28

117

Rumänien

428

486

-12

-58

Slowakei

292

398

-27

-106

Kroatien

222

241

-8

-19

Sonstige europäische Länder

131

93

41

38

Serbien

92

137

-33

-45

Slowenien

89

117

-24

-28

Bulgarien

48

59

-19

-11

Afrika

21

16

31

5

Naher Osten

5

6

-17

-1

Italien

4

9

-56

-5

Vereinigtes Königreich

2

7

-71

-5

Schweiz

2

3

-33

-1

Schweden

2

0

n.a.

2

Benelux

1

0

n.a.

1

Asien

1

-2

n.a.

3

Gesamt

7.502

7.742

-3

-240

Leistung, Umsatz und EBIT

Österreich und Ungarn rückläufig

Das Segment Süd + Ost verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine um 3 % niedrigere Leistung von € 7.502,30 Mio. Diese Entwicklung ist vor allem auf erwartete Rückgänge in Österreich und Ungarn zurückzuführen. Während in Österreich der schwache Wohnungsbaumarkt zu nennen ist, ist die rückläufige Leistungsentwicklung in Ungarn durch den staatlichen Investitionsstopp und zurückgehaltene EU-Mittel bedingt. Ein kräftiges Leistungsplus konnte hingegen im Verkehrswegebau in Polen verzeichnet werden.

Im Einklang mit der Leistung reduzierte sich der Umsatz um 3 % und belief sich auf € 7.123,76 Mio. Das EBIT ging im Berichtsjahr geringfügig um 1 % auf € 387,99 Mio. zurück, die EBIT-Marge konnte jedoch mit 5,4 % auf hohem Niveau stabil gehalten werden (2023: 5,3 %). Während in den Märkten Südosteuropas weitere Ergebnisverbesserungen erzielt wurden, konnte das hohe Ergebnis des Vorjahres in Österreich nicht wiederholt werden.

Leistung

image

Auftragsbestand

image

Auftragsbestand

Kernmärkte mit positiver Entwicklung

Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9 % auf € 7.738,49 Mio. In nahezu allen Kernmärkten des Segments konnten substanzielle Zuwächse erzielt werden. Die in absoluten Zahlen größten Steigerungen wurden in der Slowakei, gefolgt von Slowenien, Rumänien und Kroatien verzeichnet. In Österreich und Polen wurde eine jeweils stabile Entwicklung registriert. Zu den nennenswerten Neuaufträgen zählen unter anderem die Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica (Slowakei), mehrere Hochbauprojekte in Slowenien sowie der Bau der neuen Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag.

Mitarbeiteranzahl

Der Mitarbeiterstand verringerte sich 2024 um 1 % auf 26.852 Beschäftigte (FTE). Rückläufige Tendenzen waren etwa in Österreich und der Slowakei zu verzeichnen. In Polen wurde hingegen im Einklang mit der höheren Leistung Personal aufgebaut.

Ausblick

Leistungsplus durch hohen Auftragsbestand

Ausgehend von einem hohen Auftragsbestand wird im Segment Süd + Ost für 2025 eine merkliche Leistungssteigerung erwartet.

In Österreich bleibt der Hochbau durch den schwachen Wohnungsbaumarkt der letzten Jahre unter Druck. Eine nachhaltige Entspannung könnte in der zweiten Jahreshälfte 2025 einsetzen, begünstigt durch eine stabilisierte Inflation, weitere Zinssenkungen und gelockerte Kreditvergaberichtlinien. Der Verkehrswegebau steht trotz stabiler Ausschreibungslage unter wachsendem Preisdruck, während erwartete Einsparungen aufgrund des staatlichen Budgetdefizits die öffentlichen Ausschreibungen zusätzlich belasten könnten. Positiv entwickelt sich hingegen die Auftragslage im Zukunftssektor Bauen im Bestand.

In Polen entwickelte sich der Auftragsbestand positiv, und mit der Freigabe von EU-Mitteln aus dem Covid-19-Wiederaufbaufonds ist eine Belebung der staatlichen Investitionen zu erwarten. In den kommenden Jahren werden zudem bedeutende Großprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität und Energiewende das Marktgeschehen prägen. Impulse im Hochbau sind durch öffentliche und private Investitionen spätestens ab Ende 2025 zu erwarten.

Die Situation in Ungarn wird nach wie vor als herausfordernd betrachtet. Zurückgehaltene EU-Mittel und fehlende öffentliche Investitionen schlagen sich in einem deutlichen Rückgang des Bauvolumens nieder. Positiv hervorzuheben sind hingegen Aufträge der produzierenden Automobilindustrie und ihrer Zulieferer. Zudem soll ein geplantes staatliches Konjunkturprogramm den privaten Konsum ankurbeln und die Wirtschaft stärken.

Im tschechischen Verkehrswegebau, vor allem im Bahnbau, sind steigende Ausschreibungsvolumina erkennbar. Bei größeren Projekten besteht teilweise jedoch weiterhin Verdrängungswettbewerb. Im Jahr 2024 konnten bedeutende Aufträge im Bahnhof-, Straßen- und Hochbau gesichert werden, was zu einer Steigerung des Auftragsbestands führte. Mit dem sinkenden Zinsniveau ist zudem wieder verstärkt mit Investitionen privater Investor:innen zu rechnen. Darüber hinaus werden die Strukturen im Tunnel- und Spezialtiefbau sowie im Bereich Wassertechnik weiter optimiert.

In der Slowakei steigt nach der Ernennung der neuen Regierung das Volumen ausgeschriebener Projekte im Verkehrswegebau wieder an. Besonders im Bahnbau wird die Vergabe mehrerer Großprojekte erwartet. Auch im Hochbau wird für 2025 eine Erholung und vermehrte Ausschreibungstätigkeit erwartet. Im Mai erhielt STRABAG den Großauftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica.

Die Nachfrage in den Märkten Südosteuropas entwickelt sich positiv. In Kroatien liegt der Fokus derzeit auf dem Verkehrswege- und Industriebau, gestützt durch EU-Investitionen. In Slowenien hat sich der Auftragsbestand infolge mehrerer Projektakquisitionen zuletzt merkbar erhöht. Rumänien gilt als vielversprechender Markt mit hohem Infrastrukturbedarf, teils gefördert durch EU-finanzierte Investitionen.

Die im Segment Süd + Ost gebündelten Baustoff- und Umwelttechnikaktivitäten zeigen in Summe eine zufriedenstellende Tendenz und sind für die Handlungsfelder Kreislaufwirtschaft und Kompetenz im Energiesektor der Strategie 2030 von wesentlicher Bedeutung.

Ausgewählte Großprojekte – Segment Süd + Ost

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns %

Slowakei

F.D. Roosevelt Klinik

272

1,1

Rumänien

Flughafen Mihail Kogălniceanu

138

0,5

Österreich

Rehabilitationszentrum Wien

119

0,5

Tschechien

Modernisierung Bahnhof Masaryk

114

0,5

Tschechien

U-Bahn Pankrác–Olbrachtova

103

0,4

segment-i-s

Segment International + Sondersparten

Das Segment International + Sondersparten umfasst neben den weltweiten Tunnelbauaktivitäten auch den Großteil des außereuropäischen Geschäfts der STRABAG SE. Darüber hinaus werden – unabhängig von ihrer Leistungserbringung – das Infrastruktur Development, das Immobilien Development sowie das Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) in diesem Segment gebündelt. Das Segment umfasst außerdem die Unternehmensbereiche United Kingdom, Energy Infrastructure und die STRABAG Hold Estate (Bestandshaltung von Immobilien).

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

3.268,68

2.957,27

11

311

Umsatzerlöse

3.059,27

2.984,48

3

75

Auftragsbestand

5.505,02

5.159,42

7

346

EBIT

-2,28

-132,10

n.a.

130

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

-0,1

-4,4

Mitarbeiteranzahl (FTE)

21.255

20.360

4

895

Leistung – Segment International + Sondersparten

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Deutschland

1.094

953

15

141

Vereinigtes Königreich

681

635

7

46

Americas

514

562

-9

-48

Österreich

280

262

7

18

Naher Osten

252

211

19

41

Italien

107

53

> 100

54

Polen

106

51

> 100

55

Asien

103

152

-32

-49

Benelux

76

17

> 100

59

Sonstige europäische Länder

13

11

18

2

Slowakei

10

11

-9

-1

Afrika

8

15

-47

-7

Ungarn

8

0

n.a.

8

Tschechien

6

6

0

0

Rumänien

5

4

25

1

Schweiz

3

3

0

0

Slowenien

3

1

> 100

2

Schweden

0

10

-100

-10

Gesamt

3.269

2.957

11

312

Leistung, Umsatz und EBIT

Deutliches Leistungsplus

Im Segment International + Sondersparten wurde im Jahr 2024 eine deutliche Leistungssteigerung um 11 % auf € 3.268,68 Mio. erwirtschaftet. Der stärkste Anstieg wurde in Deutschland im Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) sowie im Tunnelbau verzeichnet. In der Region Benelux stieg die Leistung vor allem aufgrund einer Akquisition im Bereich Building Solutions, während die höhere Leistung in Polen auf das Geschäft mit Infrastrukturprojektentwicklungen zurückzuführen war.

Der Umsatz stieg mit 3 % weniger stark als die Leistung und erreichte € 3.059,27 Mio. Die Relation Umsatz/Leistung veränderte sich dementsprechend von 101 % auf 94 %. Das Segment ist aufgrund von Groß- und Megaprojekten regelmäßigen Schwankungen ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft verzeichnet, sodass sich das EBIT auf € -2,28 Mio. verbesserte, nach € -132,10 Mio. im Vorjahr.

Leistung

image

Auftragsbestand

image

Auftragsbestand

Deutlich höherer Auftragsbestand

Der Auftragsbestand erhöhte sich zum Jahresende 2024 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitpunkt um 7 % auf € 5.505,02 Mio. Die größten Zuwächse wurden in Deutschland, Polen und Österreich erzielt. In Österreich trugen Aufträge im Tunnelbau und der Tunnelausstattung zum höheren Auftragsbestand bei, während das Wachstum in Polen vor allem auf Immobilienprojektentwicklungen zurückzuführen ist. In Deutschland wirkte sich eine Übernahme im Bereich Building Solutions – zur Erhöhung der Wertschöpfungstiefe in den Bereichen TGA und Energiemanagement – positiv auf den Auftragsbestand aus. Eine rückläufige Entwicklung war in Folge des Abarbeitens von Groß- und Megaprojekten im Vereinigten Königreich feststellbar.

Mitarbeiteranzahl

Im Segment International + Sondersparten erhöhte sich die Mitarbeiteranzahl 2024 um 4 % auf 21.255 Beschäftigte (FTE). Im Einklang mit der Leistungsentwicklung und bedingt durch Übernahmen wuchs der Personalstand am stärksten in Deutschland und der Region Benelux. Aber auch im Nahen Osten wurde die Mitarbeiteranzahl zur Realisierung von akquirierten Großprojekten aufgestockt.

Ausblick

Deutliches Leistungsplus erwartet

Für das Gesamtjahr 2025 wird im Segment International + Sondersparten von einer deutlichen höheren Leistung als im Vorjahr ausgegangen, gestützt vor allem auf den bestehenden Auftragsbestand.

Das Tunnelbau-Geschäft ist aufgrund der Projektgröße von ständiger Volatilität geprägt. Aktuell wird an Großprojekten in Kanada und im Vereinigten Königreich gearbeitet, wo bedeutende Auftragseingänge und -erweiterungen erzielt wurden. Kleinere Aufträge in der DACH-Region, Italien und Tschechien bilden neben den Großaufträgen eine stabile Basis, während sich das Geschäftsfeld Mining in Chile weiterhin stabil entwickeln wird.

Im internationalen Geschäft mit Schwerpunkt auf langjährigen Bestandsmärkten im Mittleren Osten, in Indien und Südamerika zeichnen sich deutliche Leistungssteigerungen ab. Dekarbonisierung und Energietransformation eröffnen auch hier neue Chancen.

Der Bereich Building Solutions (vormals: Property & Facility Services) erwartet 2025 eine stabile Geschäftsentwicklung. Neben der Integration der 2024 erworbenen Unternehmen steht zudem anorganisches Wachstum durch Akquisitionen in Österreich, Deutschland und Zentralosteuropa weiterhin im Fokus. Durch den weiteren Aufbau von TGA- und Energiemanagement-Kompetenzen entwickelt sich der Bereich zum Komplettanbieter für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden.

Im Einklang mit der Strategie 2030 wurde zum 1.1.2025 der Bereich Energy Infrastructure etabliert. Er umfasst die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Netzinfrastrukturen und Industrieanlagen in den Bereichen elektrische Infrastruktur, Wasser und Abwasser, Sicherheitstechnik, Smart Cities und Pipelinebau. Dazu wurden bereits im Konzern vorhandene Kompetenzen gezielt gebündelt und sollen durch Akquisitionen weiter gestärkt werden. Ziel ist es, ganzheitliche Energieinfrastrukturlösungen für Netzbetreiber:innen, Stadtwerke, Kommunen und Industriekund:innen anzubieten.

Im Bereich Infrastruktur Development werden aktuell Konzessionsprojekte in Osteuropa und Südamerika bearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Haweswater Aqueduct Resilience Programme (HARP), für das STRABAG als bevorzugte Bieterin ausgewählt wurde. Zudem forciert das Unternehmen im Rahmen der Konzernstrategie 2030 die Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte in ihren europäischen Kernmärkten und in Südamerika.

Das Immobilien Development wird insbesondere durch das eingetrübte konjunkturelle Umfeld und politische Unsicherheiten belastet. Mit einer deutlichen Erholung der gewerblichen und privaten Nachfrage in den Immobilienmärkten durch ein sich aufhellendes Umfeld wird erst ab 2026 gerechnet. Gleichzeitig zeichnet sich eine Angebotslücke, vor allem nach nachhaltigen Immobilien, und eine Konsolidierung in der Entwicklerbranche ab. Aufgrund der hohen Entwicklungs- und Umsetzungskompetenz von anspruchsvollen Nachhaltigkeits- und New-Work-Konzepten können sich hier für STRABAG künftig Wettbewerbsvorteile ergeben.

Die STRABAG Hold Estate erweitert das Leistungsspektrum des STRABAG-Konzerns um die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien. Dabei stehen Investments in den Assetklassen Büro, Wohnen, Hotel und gemischt genutzte Quartiersimmobilien im Fokus. Bislang wurden fünf Immobilien übernommen; der Fokus liegt nun auf der Konsolidierung der Investments durch Erweiterung des technischen und kaufmännischen Assetmanagements.

Ausgewählte Großprojekte – Segment International + Sondersparten

Land

Projekt

Auftragsbestand € Mio.

Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns %

Vereinigtes Königreich

HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke

961

3,8

Vereinigte Arabische Emirate

Wohntürme Sea La Vie

292

1,2

Vereinigtes Königreich

Woodsmith Project

280

1,1

Kanada

Scarborough Subway Extension Line 2

251

1,0

Deutschland

U5-Ost Hamburg

156

0,6

Segment Sonstiges

Servicebetriebe und Stabsbereiche

In diesem Segment werden die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche ausgewiesen.

€ Mio.

2024

2023

Δ 2023-2024 %

Δ 2023-2024 absolut

Leistung

227,96

223,31

2

5

Umsatzerlöse

17,92

57,81

-69

-40

Auftragsbestand

30,82

25,33

22

5

EBIT

0,74

3,30

-78

-3

EBIT-Marge (% des Umsatzes)

4,1

5,7

Mitarbeiteranzahl (FTE)

7.675

7.583

1

92

Risikomanagement

Die STRABAG-Gruppe steht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen gegenüber. Diese werden durch ein proaktives Risikomanagement systematisch erhoben, bewertet und im Rahmen einer adäquaten Risikomanagementpolitik konsequent und zielorientiert gesteuert. Diese Risikomanagementpolitik ist ein integrierender Bestandteil des Managementsystems und beschreibt festgelegte Prinzipien und Zuständigkeiten für das Risikomanagement sowie den Umgang mit den wesentlichen Risikokategorien.

Risikomanagement als Kernaufgabe des Managements

Risikomanagement ist eine Kernaufgabe des Managements. Die Risikoidentifizierung und Risikobewertung wird von der jeweils zuständigen Managementebene verantwortet. In den Risikosteuerungsprozess eingebunden sind unser Integriertes Managementsystem, unterstützende Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche mit technischen, rechtlichen und administrativen Dienst- bzw. Beratungsleistungen und die Interne Revision als neutrale und unabhängige Prüfinstanz.

Die Verantwortung für die Umsetzung des projektbezogenen Risikomanagementsystems in den Unternehmensbereichen wurde den kaufmännischen Unternehmensbereichsleitungen übertragen. Der Zentralbereich Projektbezogenes Risikomanagementsystem/Systementwicklung/Internationale BRVZ-Koordination steuert die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten.

Alle Führungskräfte von STRABAG sind im Rahmen der ihnen gestellten Aufgabe sowie gemäß Geschäftsordnung und relevanten Konzernregelungen verpflichtet,

Es ist durch den STRABAG SE-Vorstand grundsätzlich untersagt, Geschäfte einzugehen, deren Realisation existenzielle Risiken bergen könnte.

Risikokategorien

Im Rahmen der konzerninternen Risikoberichterstattung wurden folgende wesentliche Risikokategorien definiert:

Risikobewältigung anhand von definierten Risikokategorien

  • Externe Risiken
  • Betriebliche und technische Risiken
  • Finanzwirtschaftliche Risiken
  • Ethische Risiken
  • Personalrisiken
  • IT-Risiken
  • Beteiligungsrisiken
  • Rechtliche Risiken
  • Politische Risiken

Des Weiteren bestehen Risiken etwa hinsichtlich der Bereiche Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualität, Business Continuity und Lieferkette.

Unser Risikomanagementsystem ist in Anlehnung an ISO 31000 und an das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in unser Integriertes Managementsystem eingebunden. Mit den von uns identifizierten Risiken gehen wir wie folgt um:

Externe Risiken

Externen Risiken wird durch Diversifikation begegnet

Die gesamte Bauindustrie ist zyklischen Schwankungen unterworfen und reagiert regional und nach Sektoren unterschiedlich stark. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Baumärkte, die Wettbewerbssituation, aber auch die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten und die technologischen Veränderungen am Bau können zum Entstehen von Risiken führen. Diese Risiken werden von den zentralen Fachbereichen und den operativen Einheiten kontinuierlich beobachtet und überwacht. Veränderungen bei den externen Risiken führen zu Anpassungen in der Organisation, in der Marktpräsenz und in der Angebotspalette von STRABAG sowie zur Adaptierung der strategischen bzw. operativen Planung. STRABAG begegnet dem Marktrisiko durch geografische und produktbezogene Diversifizierung, um den Einfluss eines einzelnen Marktes bzw. der Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen auf den Unternehmenserfolg möglichst gering zu halten.

Betriebliche und technische Risiken

Betriebliche und technische Risiken durch Vorgabe verbindlicher Mindeststandards reduzieren

Hierzu zählen in erster Linie die komplexen Risiken rund um Auftragsauswahl und Auftragsabwicklung mit den je Bauvorhaben zu beurteilenden technischen Risiken, wie z. B. Baugrund, Geologie, Bauverfahren, Technologie, Baumaterialien, Geräte, Planung, Arbeitsvorbereitung etc. Integrierender Bestandteil des projektbezogenen Risikomanagementsystems sind konzernweit gültige Mindeststandards für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten (Common Project Standards). Darin enthalten sind klar definierte Kriterien für die Beurteilung neuer Projekte, ein standardisierter Prozess für die Erstellung und Abgabe von Angeboten sowie integrierte interne Kontrollsysteme, die als Filter dienen, um Verlustprojekte zu vermeiden. Zustimmungspflichtige Geschäftsfälle werden entsprechend den internen Geschäftsordnungen analysiert und genehmigt.

Abhängig vom Risikoprofil müssen Angebote durch interne Kommissionen analysiert und auf technische wie wirtschaftliche Plausibilität geprüft werden. Als Ansprechpersonen für die Beurteilung technischer Risiken sowie zur Erarbeitung von innovativen Lösungsansätzen zu technischen Problemstellungen stehen dem Bau- bzw. Projektteam Expert:innen der Zentralbereiche BMTI, TPA, ZT und SID beratend zur Verfügung. Die Auftragsabwicklung wird vom Bau- bzw. Projektteam vor Ort gemäß dokumentierten Verfahren gesteuert und darüber hinaus durch monatliche Soll-Ist-Vergleiche kontrolliert. Parallel dazu erfolgt eine permanente kaufmännische Begleitung des Projekts durch das zentrale Controlling. Damit wird gewährleistet, dass die Risiken einzelner Projekte keinen bestandsgefährdenden Einfluss gewinnen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Aktives Liquiditäts- und Forderungsmanagement betreiben

Hierunter versteht STRABAG Risiken im Finanz- und Rechnungswesen einschließlich von Manipulationsvorgängen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Liquiditäts- und Forderungsmanagement, das durch laufende Finanzplanung und tägliche Statusberichte gesichert wird. Die Einhaltung der internen kaufmännischen Richtlinien wird durch die zentralen Fachbereiche Rechnungswesen und Controlling sichergestellt, die ferner das interne Berichtswesen und den periodischen Planungsprozess verantworten.

Risiken aus eventuellen Manipulationsvorgängen (Vorteilnahme, Betrug, Täuschung und sonstige Gesetzesverstöße) werden von den zentralen Bereichen im Allgemeinen und der Internen Revision im Besonderen verfolgt.

STRABAG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Zins-, Währungsänderungs-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden durch den Konzernvorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung dieser Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Detaillierte Angaben dazu sind im Konzernanhang unter Punkt 36 Finanzinstrumente angeführt.

Ethische Risiken

Ethischen Risiken wird mit dem Ethik Business Compliance-System begegnet

Da Korruption und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Risiken in der Bauwirtschaft darstellen, wurden bei STRABAG bewährte Instrumente zu ihrer Bekämpfung implementiert. Die Regeln in Bezug auf korrektes Verhalten im Geschäftsalltag werden über das STRABAG Ethik Business Compliance-System transportiert. Diese haben konzernweite Gültigkeit. Das Business Compliance-Modell von STRABAG stützt sich auf das Business Compliance Management-System (BCMS) mit ergänzenden Geschäftsanweisungen und den Code of Conduct. Die Umsetzung erfolgt durch den Chief Compliance Officer, die Business Compliance Officers, die internen Ombudsleute sowie die STRABAG Hinweisgeberplattform.

Personalrisiken

Gegensteuerung mit strategischer Personalplanung, bedarfsorientierter Personalentwicklung und zentraler Personalverwaltung

Wesentlichen Personalrisiken wie Engpässen bei der Personalbeschaffung, Fachkräftemangel, Fluktuation sowie arbeitsrechtlichen Risiken wird mit einer strategischen Personalplanung, einer nachhaltigen, bedarfsorientierten Personalentwicklung und einer zentralen Personalverwaltung gegengesteuert. Durch gezieltes Recruiting qualifizierter Fach- und Führungskräfte, umfassende Weiterbildungsmaßnahmen, eine leistungsgerechte Vergütung mit verbindlicher Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und eine frühzeitige Nachfolgeplanung sollen Personalrisiken weitgehend reduziert werden. Darüber hinaus wird die Entwicklungs- und Karriereplanung der Mitarbeiter:innen über ein systematisches Potenzialmanagement gefördert. Ergänzende Initiativen zur betrieblichen Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Mitarbeiterzufriedenheit sollen zu Attraktivität und Ansehen des Unternehmens beitragen. Details zu den Personalrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden.

IT-Risiken

IT-Nutzungsrichtlinien und kontinuierlich überprüfte Sicherheitskonzepte zur Abwehr von Cyberkriminalität

Aufgrund zunehmender Bedrohungen durch IT-Risiken werden verschiedene Maßnahmen in Form von mehrstufigen Sicherheits- und Antivirenkonzepten, der Vergabe von Zugriffsrechten, Zugangskontrollsystemen mit Passwort-Policy, zweckmäßigen Datensicherungen und einer unabhängigen Energieversorgung umgesetzt. Darüber hinaus arbeitet der Konzern zur effektiven Abwehr von Cyberkriminalität mit professionellen Spezialdienstleistungsunternehmen zusammen und überprüft die Sicherheitskonzepte kontinuierlich.

Die Vorgabe von Richtlinien zur Nutzung der Informationstechnologie sowie die wiederholte Aufklärung betreffend den erforderlichen risikobewussten Umgang mit Informations- und Kommunikationsmedien sollen die Sicherheit, Verfügbarkeit, Performance und Compliance von IT-Systemen gewährleisten. Projektideen zur Verbesserung und Weiterentwicklung IT-bezogener Prozesse und Kontrollsysteme werden durch Zusammenarbeit der Zentralbereiche SID und BRVZ-Informationstechnologie evaluiert und aufbereitet.

Beteiligungsrisiken

Strategische Minderheitsbeteiligungen

Die Anteile an Mischwerksgesellschaften sind typischerweise und branchenüblich Minderheitsbeteiligungen, bei denen der Verbundeffekt im Vordergrund steht.

Im Rahmen der Konzernstrategie 2030 beabsichtigt STRABAG u. a. verstärkt im Energiesektor zu bauen. Erneuerbare Energie- bzw. Wärmeerzeugung sowie deren Speicherung stehen dabei im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund hält STRABAG seit 2023 eine Minderheitsbeteiligung am Batteriespeicherhersteller CMBlu Energy AG.

Rechtliche Risiken

Rechtliche Risiken über umfassende Risikoanalyse vermeiden

Der Zentralbereich CML Construction Services unterstützt das Risikomanagement der operativen Einheiten durch bauwirtschaftliche bzw. baubetriebliche Betreuung in allen Projektphasen (Contract Management) sowie juristische Beratung bzw. deren Organisation und Koordination (Legal Services). Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei die umfassende Prüfung und Beratung bei der Projektakquisition – u. a. Analyse und Klärung von Ausschreibungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, vorvertraglichen Vereinbarungen, Vergabeunterlagen, Vertragsentwürfen und Rahmenbedingungen – sowie die Unterstützung bei der Projektabwicklung.

Politisches Risiko

Unterbrechungen und Enteignungen denkbar

Der Konzern ist u. a. in Ländern tätig, die Schauplätze politischer Instabilität sind. Unterbrechungen der Bautätigkeit sowie Restriktionen auf Eigentum ausländischer Investor:innen bis hin zur Enteignung könnten die Folge politischer Veränderungen sein und sich auf die finanzielle Struktur des Konzerns auswirken. Diese Risiken werden in der Angebotsphase analysiert und von internen Kommissionen bewertet.

Arbeitssicherheit

Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Einsatz

Um die Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu beherrschen, setzt STRABAG ein Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem gemäß ISO 45001 und/oder Safety Certificate Contractors (SCC) um, hält dieses aufrecht und sorgt für eine geeignete Notfallorganisation. Eigens benannte Verantwortliche und Beauftragte stellen sicher, dass konzernweite Arbeitssicherheitsstandards berücksichtigt werden. Es erfolgte zuletzt eine Zentralisierung dieser Themenbereiche. Alle Sicherheitskräfte sind nun Teil eines eigenen Konzernstabsbereichs Health Safety Wellbeing, der direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Die Aspekte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fließen auch in die Bewertung von Nachunternehmen und Lieferfirmen ein. Details zu den Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden.

Umweltschutz

Zertifiziertes Umwelt- und Energiemanagementsystem angestrebt

STRABAG verpflichtet sich, im eigenen Einflussbereich – soweit dies technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist – negative Umweltauswirkungen bestmöglich zu vermeiden. Ebenso trägt sie ihren Teil dazu bei, negative Auswirkungen entlang der Lieferkette zu verringern. STRABAG betreibt ein wirksames Umwelt- und Energiemanagementsystem in Anlehnung an ISO 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), ISO 50001 oder gleichwertig und versucht – wo immer möglich – den Verbrauch von natürlichen Ressourcen zu minimieren, Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwertung zu fördern. Details zu den Umweltrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. Risiken aus den Auswirkungen des Klimawandels sind im Konzernanhang dargestellt.

Qualität

Qualitätsmanagement als Bestandteil des Integrierten Managementsystems

In Übereinstimmung mit seiner Vision und seinen Werten ist es das Ziel des Konzerns, Bauvorhaben termin- und qualitätsgerecht sowie zum besten Preis zu realisieren. Die Qualität der Prozesse, Leistungen und Produkte des Unternehmens ist somit jederzeit sicherzustellen. Dafür kommt ein Qualitätsmanagement als Bestandteil eines Integrierten Managementsystems zum Einsatz. Dieses System ist im Managementhandbuch, in den Konzernrichtlinien und in nachrangigen Regelungen dokumentiert.

Business Continuity

Konsequente Einbindung konzerneigener Zentralbereiche

Der Ausfall von Maschinen und Produktionsanlagen, von Nachunternehmen und Lieferfirmen, von Personal, des IT-Systems oder von Bürogebäuden und Unterkünften darf die Existenz des Konzerns nicht gefährden. Daher werden im Rahmen eines Business Continuity-Managementsystems Vorkehrungen getroffen, dass bei Vorfällen oder Katastrophen die Geschäftstätigkeit – wenn überhaupt – nur temporär unterbrochen wird. Dazu zählt die konsequente Einbindung der konzerneigenen spezialisierten Zentralbereiche. Sie können z. B. kurzfristig Maschinen, Ersatzunterkünfte, IT-Systeme oder Personal beschaffen, bauen langjährige strategische Partnerschaften mit ausgesuchten Nachunternehmen und Lieferfirmen auf und lassen Notfallszenarien im IT-Bereich auditieren.

Lieferkette

Mehr zur Lieferkette im Nachhaltigkeitsbericht

Mehr erfahren

Im Interesse von Qualität und Wirtschaftlichkeit bezieht STRABAG bei der Bearbeitung ihrer Aufträge neben den eigenen Kompetenzen und Ressourcen auch ausgesuchte, erprobte Nachunternehmen und Lieferfirmen mit ein. Das Unternehmen setzt auf langfristige Partnerschaften, eine eindeutige, transparente und vollständige Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen und Produkte sowie die Vereinbarung von Annahmekriterien der Produkte und Leistungen. Innerhalb des Lieferantenmanagements werden menschenrechtliche Risiken der Lieferanten analysiert und adressiert. Außerdem bewertet STRABAG systematisch Nachunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und Lieferfirmen als Entscheidungsgrundlage für künftige Auftragserteilungen.

Bewertungen von Partnerfirmen, um Risiken in der Lieferkette zu verringern

Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation ergab, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen bzw. solche auch nicht erkennbar sind.

Bericht über wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Einleitung

Als Basis zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht dient die Struktur des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Das COSO-Rahmenwerk setzt sich aus fünf miteinander in Beziehung stehenden Komponenten zusammen: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Im STRABAG-Konzern wurde ein unternehmensweites Risikomanagement nach allgemein anerkannten Grundsätzen eingerichtet. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.

Kontrollumfeld

Bericht der Internen Revision

Mehr erfahren

Die Unternehmenskultur bestimmt das Kontrollumfeld, in dem das Management und die Mitarbeiter:innen operieren. STRABAG arbeitet aktiv an der Verbesserung der Kommunikation und der Vermittlung ihrer Grundwerte, die auch in ihrem Code of Conduct sowie im Business Compliance Management-System (BCMS) verankert sind. Dadurch will sie Moral, Ethik und Integrität im Unternehmen und im Umgang mit anderen sicherstellen. Die Implementierung des Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt auf Basis von internen Richtlinien und Vorschriften. Die Verantwortlichkeiten dafür wurden an die Unternehmensorganisation angepasst. Es ist die Aufgabe der Internen Revision, die Einhaltung der Gesetze und unternehmensweiter Richtlinien im technischen und kaufmännischen Bereich durch periodische, angekündigte wie auch unangekündigte Überprüfungen aller relevanten Geschäftsfelder sowie die Funktionsfähigkeit der Business Compliance zu überwachen. Bei diesen Überprüfungen analysiert die Interne Revision die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Handlungen. Sie überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der internen Vorschriften. Der Leiter der Internen Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Die angemessene Funktionsfähigkeit der Internen Revision wird periodisch durch die Abschlussprüferin beurteilt. Die letzte Überprüfung wurde mit Abschluss des Geschäftsjahres 2023 durchgeführt.

Risikobeurteilung

Das Management erhebt und überwacht die Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.

Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Prognosen getroffen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung von der erwarteten abweicht. Dies trifft insbesondere auf folgende Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Bewertung von unfertigen Bauvorhaben, Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen einschließlich Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Forderungseinbringlichkeit sowie Werthaltigkeit von Beteiligungen und Firmenwerten. In Einzelfällen wird externes Expertenwissen zugezogen, oder es wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.

Kontrollmaßnahmen

Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse bis hin zur spezifischen Überwachung von Konten sowie Kostenstellen und zur Analyse der laufenden Prozesse im Rechnungswesen. Es liegt in der Verantwortung des Vorstands, die Hierarchieebenen so auszugestalten, dass eine Tätigkeit und die Kontrolle dieser Tätigkeit nicht von derselben Person durchgeführt werden (Vier-Augen-Prinzip). Im Rahmen der Funktionstrennung wird auf eine Trennung von Entscheidung, Ausführung, Überprüfung und Berichterstattung geachtet. Dabei wird der Vorstand von Organisationseinheiten im Zentralbereich BRVZ unterstützt.

Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden zunehmend automatisiert, daher stellen Kontrollen in Bezug auf die IT-Sicherheit einen Eckpfeiler des Internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird im Wesentlichen eine selbst entwickelte Software, die die Besonderheiten der Baubranche abbildet, verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird u. a. durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet.

Information und Kommunikation

Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich der Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter:innen kommuniziert. Darüber hinaus finden regelmäßig in verschiedenen Gremien Diskussionen betreffend die Finanzberichterstattung und die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften statt. Diese Gremien setzen sich neben dem Management auch aus der Abteilungsleitung und führenden Mitarbeiter:innen der Abteilung Rechnungswesen zusammen. Die Gremienarbeit hat u. a. zum Ziel, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften des Rechnungswesens sicherzustellen, sowie Schwachstellen und Verbesserungspotenziale im Rechnungslegungsprozess zu identifizieren und zu kommunizieren. Außerdem werden die Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens laufend im Hinblick auf Neuerungen in der nationalen und internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können.

Überwachung

Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind alle weiteren Managementebenen für die Überwachung ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs verantwortlich. Es werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen vorgenommen. Zudem ist die Interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Das Top-Management erhält monatlich zusammengefasste Finanzberichte über die Entwicklung der Leistung und des Ergebnisses der jeweiligen Segmente und Länder sowie der Liquidität. Zu veröffentlichende Abschlüsse durchlaufen mehrere interne Kontrollschleifen im Management. So werden sie u. a. von leitenden Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens sowie vom Finanzvorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen.

Forschung und Entwicklung

Technologieführerschaft ist ein zentraler Baustein in der Konzernstrategie 2030 der STRABAG SE. Neben dem Einsatz neuer Technologien initiiert der Konzern zukunftsweisende Projekte, entwickelt eigene Innovationen zur Marktreife, verfolgt Forschungspartnerschaften und stärkt auf diese Weise konzernweit seine Kompetenzen. Insgesamt setzte STRABAG im Geschäftsjahr 2024 rund 74 Entwicklungsprojekte um und wendete für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten rund € 19 Mio. (2023: rund € 17 Mio.) auf.

Innovation und Digitalisierung im Konzern in der SID gebündelt

Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind heute die vorrangigen Themen in allen Bausparten. Auf dem Weg zur datengetriebenen Organisation legt STRABAG den Fokus daher auf Cloud-basierte Datenhaltung, das Aufbrechen von Datensilos sowie auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen rund um die Themen Daten und Künstliche Intelligenz (KI). Der Konzern setzt auf die Weiterentwicklung der digitalen Arbeitsweise BIM 5D® sowie auf bauspezifische Projektplattformen, Internet der Dinge (IoT) und Künstliche Intelligenz (KI). Ebenfalls vorangetrieben wird die konsequente Automatisierung durch robotische Anwendungen und teilautonome Maschinen. Gleichzeitig arbeitet STRABAG intensiv an strategischen Innovationsprojekten in ökologischer Nachhaltigkeit. Zentrale Themen bilden dabei die Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Denken im Umgang mit Energie, Engineering und Materialentwicklung.

Seit 2020 initiiert die STRABAG Innovation & Digitalisation (SID) mit rund 470 Mitarbeiter:innen an 22 Standorten federführend Entwicklungen, unterstützt mit Expertisen und behält einen umfassenden Überblick über die konzernweiten Innovationsaktivitäten sowie deren messbare Resultate. In enger Zusammenarbeit der Zentralbereiche BMTI, TPA und Zentrale Technik mit den Unternehmensbereichen werden zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisiert. Ein großer Teil der Entwicklungstätigkeit wird durch Bauprojekte selbst angestoßen. Manche Fragestellungen erfordern auch mittelfristige Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Partnerunternehmen.

Projekte im Verkehrswegebau

Die STRABAG-Tochter EFKON, spezialisiert auf Verkehrstelematiksysteme, konzentrierte sich 2024 auf die Entwicklung einer neuen Generation von DSRC-Kommunikationskomponenten (Dedicated Short-Range Communications). Diese Technologie wird in elektronischen Mautsystemen eingesetzt, um relevante Mautdaten zwischen der im Fahrzeug installierten Mautbox und der straßenseitigen Kommunikationsinfrastruktur effizient auszutauschen. Die neuen DSRC-Komponenten von EFKON zeichnen sich durch eine verbesserte Kommunikationsleistung aus und ermöglichen eine präzise Positionierung der Mautbox innerhalb der Kommunikationszone.

Im Projekt „EMili“, das zum Ziel hatte, induktive Ladetechnologien im Verkehrswegebau zu erproben, konnte 2024 der erste große Meilenstein erreicht werden. Bei ersten Praxistests konnten Ladeleistungen von bis zu 20 kW bei einem Wirkungsgrad von 85 % nachgewiesen werden. Für 2025 sind Nachfolgeprojekte geplant, um die Technologie weiter zu erforschen.

Projekte im Hoch- und Ingenieurbau

Im Forschungsprojekt „RTTS – Entwicklung eines ressourceneffizienten Tunneltragsystems“, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wird seit 2024 gemeinsam mit Partner:innen aus Wissenschaft und Industrie ein Tunneltragsystem aus Ökobeton mit reduziertem Zementklinkergehalt entwickelt. Durch den Einsatz neuer KI-basierter Regelungstechniken soll u. a. ein großer Teil an Tunnelausbruchsmaterialien recycelt und zur Herstellung von Tübbingen und Ringspaltmasse genutzt werden.

Das Projekt „CaPreFloor“, ebenso gefördert durch das BMWK, hat zum Ziel massive Stahlbetondecken im Hochbau durch leichte, steife und mit Carbon vorgespannte Deckensysteme zu ersetzen. Diese Carbonbetondecken sollen die üblichen 30 Zentimeter starken Betondecken auf maximal 10 Zentimeter reduzieren. Damit würde ein immenser Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet.

Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte das öffentlich durch das BMWK geförderte F&E-Projekt „BIMpact“ Ende 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der IT-Branche sowie der Universität Stuttgart wurde ein KI-gesteuerter, Cloud- sowie BIM-basierter Gebäudeautomationsprozess entwickelt. Die Funktionsfähigkeit konnte zunächst an einem tragbaren Mock-Up nachgewiesen werden, das in einem Kleinmaßstab eine voll funktionsfähige Zuluftanlage mit den „belüfteten“ Räumen abbildet. Anschließend wurde das Gesamtsystem in eine Etage des Konzerngebäudes Z3 in Stuttgart eingebaut und erfolgreich getestet.

Projekte in Künstlicher Intelligenz (KI)

Im Bereich der KI erzielte STRABAG 2024 weitere konkrete Ergebnisse. Neben der Verwendung von maschinellen Lern- und Sprachmodellen und der datengetriebenen Risikoanalyse von Bauprojekten, wurden weitere KI-Lösungen im Hinblick auf Anwendbarkeit und Nutzen für den Konzern pilotiert.

Das in den Vorjahren getestete und bereits in das operative Geschäft integrierte Generative Design (GD) wurde im Jahr 2024 auf das serielle Bauen ausgeweitet. Dabei wurden die Stärken von MOLENO® Wohnen und Generative Design kombiniert, um ein KI-basiertes Planungstool zu entwickeln. Der daraus entstandene Konfigurator von MOLENO® Wohnen ermöglicht künftig die flexible und individuelle Erstellung datenbasierter Gebäudeentwürfe. Dies automatisiert Planungsprozesse und reduziert zeit- sowie kostenintensive Entscheidungsphasen erheblich.

Innovation Day und Innovationsprogramm adASTRA

Am Innovation Day 2024 in Köln wurden mehr als 50 Innovationsprojekte einem Publikum von rund 1.300 internationalen Kolleg:innen präsentiert. Mit einem neuen Konzernfördermodell und dem erweiterten adASTRA-Innovationsprogramm wird die Entwicklungsarbeit künftig noch intensiver unterstützt. Das Fördermodell gewährleistet, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit internen und externen Partner:innen sowohl durch Konzernmittel als auch durch öffentliche Fördergelder bestmöglich finanziert werden. Gleichzeitig optimieren die neuen adASTRA-Innovationsprogramme das bestehende Innovationsmanagement gezielt, um den gesamten Innovationsprozess weiter zu stärken und die Umsetzung vielversprechender Projekte zielgerichtet zu fördern.

Ausblick

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand eine deutliche Leistungssteigerung auf rund € 21 Mrd. Diese Prognose stützt sich zum einen auf den hohen Auftragsbestand und zum anderen auf die erwarteten Beiträge aus den erfolgten Übernahmen. In allen operativen Segmenten wird für 2025 eine höhere Leistung prognostiziert.

Nach dem Zusammentreffen mehrerer positiver Ergebniseinflüsse im Jahr 2024, ist für 2025 von einer Normalisierung der EBIT-Marge auszugehen. Aufgrund erster, spürbarer Effekte der Strategie, hebt der Vorstand das EBIT-Margenziel für 2025 auf ≥ 4,5 % an.

Die Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) 2025 sollten € 1.100 Mio. nicht überschreiten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf geplante Akquisitionen im Rahmen der Strategie 2030 zurückzuführen.

Website Corporate Governance-Bericht

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Mehr erfahren

Der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist auf der Website der STRABAG SE abrufbar.

Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB

One Share – One Vote

  1. 1.     Das Grundkapital der STRABAG SE betrug zum 31.12.2024 € 118.221.982 und setzte sich aus 118.221.982 zur Gänze einbezahlten, nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von € 1 pro Aktie zusammen. 118.221.979 Stückaktien waren Inhaberaktien und im Prime Market der Wiener Börse handelbar. Drei Stückaktien waren und sind Namensaktien. Jeder Inhaber- und Namensaktie steht eine Stimme zu (One Share – One Vote). Das mit den Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 verbundene Entsendungsrecht ist unter Punkt 9 näher beschrieben.
  1. 2. In der Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16.6.2023 wurden folgende Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen gefasst:
  1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags von € 1.900.000.000,00 der im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen gebundenen Rücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz),
  2. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 996.620.004,30 gem. §§ 175 ff AktG zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien),
  3. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 175 ff AktG mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien) und
  4. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 150 ff AktG um bis zu € 24.995.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.995.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Sacheinlagen aufzubringen im Wege eines Verzichts von Aktionären auf Ausschüttungsanforderungen aus der Kapitalherabsetzung (Punkt c).
  1. Die vorgenannten Beschlüsse standen unter Bedingungen. Zunächst sind die Beschlüsse zu den Punkten a, b und c sowie der Beschluss über die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zu Punkt d im Firmenbuch eingetragen worden. Den ausschüttungsberechtigten Aktionären wurde daher im Rahmen eines Bezugsangebots das Wahlrecht eingeräumt, ob sie den Ausschüttungsanspruch gem. Punkt c in bar oder in Form von neuen Aktien erhalten wollen. Aktionäre von 62.487.931 Stück Aktien entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 60,90 % haben sich für die Ausschüttung in Form von neuen Aktien entschieden.
  2. Am 21.3.2024 erfolgte sodann die Eintragung der Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch. Folglich wurden 15.621.982 Stück neue Aktien ausgegeben. Das Grundkapital der STRABAG SE wurde somit von € 102.600.000,00 um € 15.621.982,00 auf € 118.221.982,00 erhöht.
  1. 3. Mit 8.4.2022 wurde Oleg Deripaska in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.3.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (EU-Sanktionsverordnung). Als Folge sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz von Oleg Deripaska oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen eingefroren („Asset Freeze“). Dieser Asset Freeze ist seither auch hinsichtlich der von MKAO „Rasperia Trading Limited“, die jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von Oleg Deripaska kontrolliert wurde, gehaltenen STRABAG SE-Aktien sicherzustellen. Daher ist MKAO „Rasperia Trading Limited“ seit 8.4.2022 bis zum Wegfall der Sanktionen von der Ausübung von Herrschafts- (Stimmrecht, Auskunftsrecht, Teilnahmerecht, Antragsrecht) und Vermögensrechten (z. B. Dividendenausschüttung) im Zusammenhang mit den Aktien der STRABAG SE ausgeschlossen. MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist am 15.4.2024 vom U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) auf die US-Sanktionsliste gesetzt worden. Am 28.6.2024 hat der Rat der Europäischen Union mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 MKAO „Rasperia Trading Limited“ in die EU‑Sanktionsliste (Nr. 477) aufgenommen.
  1. 4. Der zwischen der Haselsteiner-Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025)), der Raiffeisen-Gruppe (RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H., BLR-Baubeteiligungs GmbH.), der UNIQA-Gruppe (UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, UNIQA Österreich Versicherungen AG, UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H.) und MKAO „Rasperia Trading Limited“ abgeschlossene Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007 endete infolge einer Kündigung mit 31.12.2022. Trotz Beendigung des Syndikats aus dem Jahr 2007 bleiben Vorkaufsrechte der Haselsteiner-Gruppe, der Raiffeisen-Gruppe, der UNIQA-Gruppe und MKAO „Rasperia Trading Limited“ solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals der STRABAG SE besitzen. Da – wie ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht auch die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung.
  1. 5. Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025), die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften haben am 18.8.2022 einen neuen Syndikatsvertrag abgeschlossen, der sie dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte aus den syndizierten Aktien in der Hauptversammlung der STRABAG SE einheitlich auszuüben. Dieser Syndikatsvertrag regelt Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, eine Mindesthalteverpflichtung und Nominierungsrechte für Aufsichtsratsmitglieder. Demnach hat die Haselsteiner-Gruppe das Recht, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zu nominieren, sowie die Raiffeisen-Gruppe und UNIQA-Gruppe jeweils das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats zu nominieren. Mit dem neuen Syndikatsvertrag setzen die Parteien die kontrollierende Beteiligung an der STRABAG SE fort.
  1. 6. Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (s. Punkt 12) erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG.
  1. 7. Folgende Aktionärinnen waren nach Kenntnis der STRABAG SE zum 31.12.2024 direkt oder indirekt mit einem Anteil von zumindest 10,0 % am Grundkapital der STRABAG SE beteiligt:
    – Haselsteiner-Gruppe: 30,7 %
    – Raiffeisen-Gruppe: 15,4 %
    – UNIQA-Gruppe: 16,6 %
    – MKAO „Rasperia Trading Limited“: 24,1 %
  2. Am 24.3.2025 ist mit Beteiligungsmeldung gemäß §§ 130 BörseG mitgeteilt worden, dass die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien veräußert hat. Der Verkauf erfolgte in einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding). Der Anteil der Haselsteiner-Gruppe an der STRABAG SE beträgt nun rund 29 %, der Streubesitz erhöhte sich auf rund 12,6 %. Die Anteile der übrigen Aktionärsgruppen veränderten sich dadurch nicht.
  3. Am 26.3.2024 hat die Gesellschaft Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 erhalten, aus denen hervorgeht, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wurde MKAO „Rasperia Trading Limited“ mit ihrer 24,1 %-Beteiligung an der STRABAG SE von Iliadis JSC kontrolliert, während Oleg Deripaska seine (indirekte) Kontrolle aufgegeben hatte. Zwischen 11. und 19.12.2024 sind bei der Gesellschaft weitere Beteiligungsmeldungen eingegangen, mit denen eine Aufhebung der im März 2024 gemeldeten Transaktion zwischen MKAO Valtoura Holdings Limited und Iliadis JSC bekannt gegeben wurde. Gemäß diesen Meldungen wird MKAO „Rasperia Trading Limited“ nun wieder von MKAO Valtoura Holdings Limited kontrolliert und zur Kontrolle über MKAO Valtoura Holdings Limited wurde in dem Meldungsfeld „unknown“ angeführt, wobei laut Meldung die MKAO Valtoura Holdings Limited von Seiten der FMA zur Bekanntgabe von Details zu einem obersten kontrollierenden Rechtsträger aufgefordert wurde, wozu MKAO Valtoura Holdings Limited in der Meldung eine Aktualisierung bis zum 13.1.2025 angekündigt hat. Eine entsprechende Meldung hat MKAO Valtoura Holdings Limited nicht erstattet. In Bezug auf die STRABAG-Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist festzuhalten, dass diese gemäß EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind und daraus keine Rechte ausgeübt werden dürfen.
  4. Im Oktober 2024 ist von den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags aus 2007 eine Schiedsklage gegen MKAO „Rasperia Trading Limited“ vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht worden. Das Schiedsgericht soll feststellen, dass das Vorkaufsrecht (s. Punkt 4.) weiter gilt und dass durch die Übertragung der Anteile an der MKAO „Rasperia Trading Limited“ von MKAO Valtoura Holdings Limited an die Iliadis JSC (siehe voranstehend) ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ verpflichtet ist, ihre STRABAG-Aktien den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags 2007 anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen. Das Schiedsverfahren ist anhängig. Die sanktionskonforme Umsetzung der Ausübung des Vorkaufsrechts ist auch mit den relevanten Sanktionsbehörden zu klären.
  1. 8. Wie in Punkt 6 ausgeführt, hielt die Gesellschaft zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,4 %. Die restlichen Anteile am Grundkapital der STRABAG SE im Umfang von insgesamt rund 10,9 % befanden sich zum 31.12.2024 im Streubesitz. Der Streubesitz erhöhte sich im März 2025 auf rd. 12,6 % durch die Platzierung von 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien durch die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) (s. Punkt 7).
  1. 9. Drei Stückaktien der STRABAG SE sind – wie unter Punkt 1 erwähnt – Namensaktien. Die Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 berechtigen zur Entsendung je eines Aufsichtsratsmitglieds der STRABAG SE, und die Verfügung über diese Namensaktien, einschließlich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung und Verpfändung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Namensaktie Nr. 1 wird zum 31.12.2024 von Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025) gehalten. Die Namensaktie Nr. 2 wird zum 31.12.2024 von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da – wie in den Punkten 3 und 7 ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds.
  1. 10. Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
  1. 11. Es bestehen keine über die in den vorgenannten Punkten hinausgehenden Bestimmungen betreffend die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bzw. betreffend die Änderung der Satzung, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
  1. 12. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 ermächtigt, (i) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals sowohl über die Börse oder über ein öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), zu erwerben, (ii) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen und (iii) gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen.
  1. 13. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 59.110.991,00 durch die Ausgabe von bis zu 59.110.991 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wurde bisher noch nicht ausgenutzt und besteht daher in vollem Umfang.
  1. 14. Mit Ausnahme der Verträge über einen syndizierten Avalkreditrahmen und einen syndizierten Barkreditrahmen bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die STRABAG SE beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der STRABAG SE infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
  1. 15. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der STRABAG SE und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden im Konzernanhang unter Punkt 39 erläutert.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang unter Punkt V. erläutert.

Villach, am 4.4.2025

Der Vorstand

image

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill

Vorsitzender des Vorstands
Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT

image

Mag. Christian Harder

Finanzvorstand
Zentralbereich BRVZ

image

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Mitglied des Vorstands                  Segment Nord + West

image

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Mitglied des Vorstands                  Segment International + Sondersparten

image

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Mitglied des Vorstands 
Segment Süd + Ost

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der STRABAG SE, Villach, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Der Jahresabschluss der STRABAG SE, Villach, für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehenen Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss am 4. April 2024 abgegeben hat.

Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung des besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

• Sachverhalt

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

• Verweis auf weitergehende Informationen

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.578 Mio. (78 % der Bilanzsumme) sowie unter dem Bilanzposten „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 616 Mio. ausgewiesen.

Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich gemäß der unternehmensrechtlichen Grundsätze nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Insoweit Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen, werden diese im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit einer verpflichtenden Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mittels eines Discounted-Cashflow-Modells als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, ermittelt. Hierbei werden auch die ausstehenden Forderungen gegen die jeweilige Beteiligungsgesellschaft mitberücksichtigt. Dabei erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter in einem ersten Schritt eine statische Über- oder Unterdeckungsanalyse durch Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes für die Anteile an verbundenen Unternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital zum Stichtag. Insoweit sich hier eine Unterdeckung ergibt, wird mittels Discounted-Cashflow-Modell der Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme je Beteiligung ermittelt.

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert erhebliche Beurteilungen und Annahmen seitens der gesetzlichen Vertreter, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Zahlungsströme, Wachstumsraten und Diskontierungssätze. Aufgrund der inhärenten Unsicherheiten und der potenziell erheblichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss sind diese Beurteilungen und Annahmen für die Darstellung der Vermögenslage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung und wurde daher als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt definiert.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Unser prüferisches Vorgehen umfasste Maßnahmen, die darauf abzielen, die Vertretbarkeit der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zu prüfen:

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten wesentlichen Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt EUR 11,7 Mio. und ein Zuschreibungsbedarf von insgesamt EUR 0,7 Mio.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen finden sich im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Kapiteln „Finanzanlagen“ und „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ sowie im Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2024.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc.

Wien

4. April 2025

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

qualifiziert elektronisch signiert:
Gabor Krüpl, MSc

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Villach, am 4.4.2025

Der Vorstand

image

Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill

Vorsitzender des Vorstands
Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT

image

Mag. Christian Harder

Finanzvorstand
Zentralbereich BRVZ

image

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler

Mitglied des Vorstands
Segment Nord + West

image

Dipl.-Ing. Siegfried Wanker

Mitglied des Vorstands
Segment International + Sondersparten

image

Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl

Mitglied des Vorstands
Segment Süd + Ost