Unsicherheit in Bezug auf nicht beobachtbare Parameter und die Messung des Fair Value dieser Positionen. Verbindlich-
keiten in Level 3, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betreffen Emissionen der BAWAG P.S.K. Wohnbaubank
und der ehemaligen IMMO-BANK und Kundenverbindlichkeiten der start:bausparkasse.
Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Eigenen Emissionen um 20 Basispunkte erhöht, hätte sich das
kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2021 um 0,1 Mio. € (31. Dezember 2020: 0,1 Mio. €) verbessert.
Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der eigenen Emissionen um 20 Basispunkte vermindert, hätte sich
das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2021 um 0,1 Mio. € (31. Dezember 2020: 0,1 Mio. €) verschlech-
tert.
Der Anteil der kumulierten Fair-Value-Änderung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Forderungen,
der sich nur aufgrund von Bonitätsveränderungen ergeben hat, beträgt zum 31. Dezember 2021 +2,0 Mio. € (31. Dezem-
ber 2020: +1,2 Mio. €) und wird als Änderung des Spreads zwischen AT-Bund-Kurve und €-Swapkurve in der beobachte-
ten Periode definiert. Der Anteil der entsprechenden jährlichen Fair-Value-Änderung beträgt +0,8 Mio. € (zum 31.
Dezember 2020: -0,5 Mio. €).
Bei einer Verengung des Credit Spreads um einen Basispunkt würde sich eine Bewertungsveränderung von +0,07 Mio. €
ergeben (31. Dezember 2020: +0,07 Mio. €).
Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Kredite um 100 Basispunkte erhöht, hätte sich das kumulierte
Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2021 um 5,8 Mio. € (31. Dezember 2020: 7,1 Mio. €) verschlechtert. Wenn man
den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Kredite um 100 Basispunkte vermindert, hätte sich das kumulierte Bewer-
tungsergebnis zum 31. Dezember 2021 um 6,6 Mio. € (31. Dezember 2020: 8,1 Mio. €) verbessert.
Wenn man den Liquiditätsabschlag der illiquiden Fonds um 10 Prozentpunkte erhöht, hätte sich das Bewertungsergebnis
zum 31. Dezember 2021 um 0,9 Mio. € (31. Dezember 2020: 1,3 Mio. €) verschlechtert. Wenn man den Liquiditätsab-
schlag der illiquiden Fonds um 10 Prozentpunkte vermindert, hätte sich das Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2021
um 0,9 Mio. € (31. Dezember 2020: 1,3 Mio. €) verbessert.
Für die Bewertung eines Teils der Eigenkapitalinstrumente sind die wesentlichen Inputparameter der Diskontierungsfaktor,
Dividendenerträge bzw. Erträge und auch (möglicherweise) notwendige Kapitalmaßnahmen. Wenn der Diskontierungsfaktor
um 100 Basispunkte sinkt, würde der beizulegende Zeitwert um 20,0 Mio. € steigen (davon 16,1 Mio. € FVTOCI und 3,9
Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2020: um 5,9 Mio. €; davon 4,0 Mio. € FVTOCI und 1,8 Mio. € FVTPL); steigt der Diskontie-
rungsfaktor um 100 Basispunkte, würde der beizulegende Zeitwert um 15,8 Mio. € sinken (davon 12,7 Mio. € FVTOCI und
3,1 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2020: um 4,5 Mio. €; davon 3,1 Mio. € FVTOCI und 1,4 Mio. € FVTPL). Wenn die Verän-
derung der Dividendenerträge bzw. Nettogewinne dort wo anwendbar um 20% steigt, würde der beizulegende Zeitwert die-
ses Finanzvermögens um 39,1 Mio. € steigen (davon 32,6 Mio. € FVTOCI und 6,5 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2020: um
1,1 Mio. €; davon 0,5 Mio. € FVTOCI und 0,6 Mio. € FVTPL); wenn die Veränderung der Dividendenerträge bzw. Nettoge-
winne dort wo anwendbar um 20% fällt, würde der beizulegende Zeitwert um 37,8 Mio. € fallen (davon 31,8 Mio. € FVTOCI
und 6,0 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2020: um 0,9 Mio. €; davon 0,5 Mio. € FVTOCI und 0,4 Mio. € FVTPL).
Ein Teil der Eigenkapitalinstrumente wird auf Basis externer Preisangaben bewertet. Wenn diese Indikationen um 10%
niedriger wären, würde der beizulegende Zeitwert dieses Teils um 7,9 Mio. € fallen (davon 0,9 Mio. € FVTOCI und 7,0 Mio.
€ FVTPL) (31. Dezember 2020: um 6,1 Mio. €; davon 0,8 Mio. € FVTOCI und 5,3 Mio. € FVTPL). Wären diese Indikationen
um 10% höher, würde sich der beizulegende Zeitwert dieses Teils um 7,9 Mio. € erhöhen (davon 0,9 Mio. € FVTOCI und
7,0 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2020: um 6,1 Mio. €; davon 0,8 Mio. € FVTOCI und 5,3 Mio. € FVTPL).
Der kleinste Teil wird auf Basis des anteiligen Eigenkapitals bewertet. Wäre das Eigenkapital um 10% niedriger, würde dies
zu einem Rückgang um 2,1 Mio. € (davon 2,1 Mio. € FVTOCI und 0,0 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2020: um 1,5 Mio. €;
davon 0,0 Mio. € FVTOCI und 1,5 Mio. € FVTPL) bzw. bei einem um 10% höheren Eigenkapital zu einem Anstieg um 2,1