Unsicherheit in Bezug auf nicht beobachtbare Parameter und die Messung des Fair Value dieser Positionen. Verbindlich-
keiten in Level 3, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betreffen Emissionen der BAWAG P.S.K. Wohnbaubank
und der ehemaligen IMMO-BANK. Die BAWAG Group hatte zum 31. Dezember 2020 zum beizulegenden Zeitwert bewer-
tete finanzielle Vermögenswerte in Level 3 in Höhe von 554 Mio. € im Bestand (31. Dezember 2019: 592 Mio. €).
Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Eigenen Emissionen um 20 Basispunkte erhöht, hätte sich das
kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2020 um 0,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,5 Mio. €) verbessert.
Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der eigenen Emissionen um 20 Basispunkte vermindert, hätte sich
das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2020 um 0,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,5 Mio. €) verschlech-
tert.
Bei einer Verengung des Credit Spreads um einen Basispunkt würde sich eine Bewertungsveränderung von +0,07 Mio. €
ergeben (2019: +0,07 Mio. €).
Der Anteil der kumulierten Fair-Value-Änderung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Forderungen,
der sich nur aufgrund von Bonitätsveränderungen ergeben hat, beträgt zum 31. Dezember 2020 +1,2 Mio. € (2019: +1,6
Mio. €) und wird als Änderung des Spread zwischen AT-Bund-Kurve und €-Swapkurve in der beobachteten Periode defi-
niert. Der Anteil der entsprechenden jährlichen Fair-Value-Änderung beträgt -0,5 Mio. € (zum 31. Dezember 2019: +0,4
Mio. €).
Wenn man den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Kredite um 100 Basispunkte erhöht, hätte sich das kumulierte
Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2020 um 7,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 7,6 Mio. €) verschlechtert. Wenn man
den Kreditrisikoaufschlag bei der Bewertung der Kredite um 100 Basispunkte vermindert, hätte sich das kumulierte Bewer-
tungsergebnis zum 31. Dezember 2020 um 8,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 8,5 Mio. €) verbessert.
Wenn man den Liquiditätsabschlag der Fonds der Südwestbank um 10 Prozentpunkte erhöht, hätte sich das Bewertungs-
ergebnis zum 31. Dezember 2020 um 1,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 1,9 Mio. €) verschlechtert. Wenn man den Liquidi-
tätsabschlag der Fonds der Südwestbank um 10 Prozentpunkte vermindert, hätte sich das Bewertungsergebnis zum 31.
Dezember 2020 um 1,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 1,9 Mio. €) verbessert.
Für die Bewertung eines Teils der Eigenkapitalinstrumente sind die wesentlichen Inputparameter der Diskontierungsfaktor,
Dividendenerträge bzw. Erträge und auch (möglicherweise) notwendige Kapitalmaßnahmen. Wenn der Diskontierungsfaktor
um 100 Basispunkte sinkt, würde der beizulegende Zeitwert um 5,9 Mio. € steigen (davon 4,1 Mio. € FVTOCI und 1,8 Mio.
€ FVTPL) (31. Dezember 2019: um 7,0 Mio. €; davon 5,0 Mio. € FVTOCI und 2,0 Mio. € FVTPL); steigt der Diskontierungs-
faktor um 100 Basispunkte, würde der beizulegende Zeitwert um 4,5 Mio. € sinken (davon 3,1 Mio. € FVTOCI und 1,4 Mio.
€ FVTPL) (31. Dezember 2019: um 5,2 Mio. €; davon 3,7 Mio. € FVTOCI und 1,5 Mio. € FVTPL). Wenn die Veränderung
der Dividendenerträge bzw. Nettogewinne dort wo anwendbar um 20% steigt, würde der beizulegende Zeitwert dieses Fi-
nanzvermögens um 1,1 Mio. € steigen (davon 0,5 Mio. € FVTOCI und 0,6 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2019: um 1,3
Mio. €; davon 1,0 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL); wenn die Veränderung der Dividendenerträge bzw. Nettogewinne
dort wo anwendbar um 20% fällt, würde der beizulegende Zeitwert um 0,9 Mio. € fallen (davon 0,5 Mio. € FVTOCI und 0,4
Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2019: um 1,2 Mio. €; davon 0,9 Mio. € FVTOCI und 0,3 Mio. € FVTPL).
Ein Teil der Eigenkapitalinstrumente wird auf Basis externer Preisangaben bewertet. Wenn diese Indikationen um 10%
niedriger wären, würde der beizulegende Zeitwert dieses Teils um 6,1 Mio. € fallen (davon 0,8 Mio. € FVTOCI und 5,3 Mio.
€ FVTPL) (31. Dezember 2019: um 9,7 Mio. €; davon 5,1 Mio. € FVTOCI und 4,6 Mio. € FVTPL). Wären diese Indikationen
um 10% höher, würde sich der beizulegende Zeitwert dieses Teils um 6,1 Mio. € erhöhen (davon 0,8 Mio. € FVTOCI und
5,3 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2019: um 9,7 Mio. €; davon 5,1 Mio. € FVTOCI und 4,6 Mio. € FVTPL).
Der kleinste Teil wird auf Basis des anteiligen Eigenkapitals bewertet. Wäre das Eigenkapital um 10% niedriger, würde dies
zu einem Rückgang um 1,5 Mio. € (davon 0,0 Mio. € FVTOCI und 1,5 Mio. € FVTPL) (31. Dezember 2019: um 0,9 Mio. €;