Wir tolerieren keinerlei Form von Korruption oder anderen unlauteren
Geschäftspraktiken und erwarten dies ebenso von unseren Geschäftspart-
ner:innen. Zudem sind jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
Richtlinien und Prozesse etabliert
Die Deutsche Wohnen hat Verhaltensrichtlinien festgelegt, die die gesetzlichen
Bestimmungen konkretisieren und unternehmensweit für alle Mitarbeiter:innen
gelten.
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Eine Antikorruptionsrichtlinie enthält ergänzend detaillierte Anweisungen
zur Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln zur Prävention von Korruption
und Bestechung. Die unrechtmäßige Beeinflussung von Geschäftspartner:innen
beziehungsweise durch Geschäftspartner:innen durch Begünstigungen, Geschenke
oder die Gewährung sonstiger Vorteile ist danach ausnahmslos untersagt. Den
Erhalt und die Kenntnisnahme der Richtlinien haben die Mitarbeiter:innen bei
Arbeitsantritt zu bestätigen.
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Führungskräfte haben ihre Mitarbeiter:innen für
deren Einhaltung zu sensibilisieren.
Die Regeln zur Korruptionsprävention sind zentraler Bestandteil des Compliance-
Management-Systems der Deutsche Wohnen. Alle Unternehmensbereiche und
Prozesse unterliegen regelmäßigen Untersuchungen hinsichtlich Compliance-
Risiken. Etwaige Verdachts- und Korruptionsfälle untersuchen wir anlassbezogen
sowie im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoberichterstattung. Alle Vorgänge
mit kartellrechtlicher Bedeutung, wie zum Beispiel Akquisitionen, werden
sorgfältig und eingehend geprüft.
Verantwortlichkeiten im Compliance-Management-System
Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der internen Richtlinien sind
insbesondere der Vorstand, der Compliance Officer des Konzerns und das Team
Legal/Compliance sowie die Führungskräfte, aber auch alle Mitarbeiter:innen
verantwortlich. Führungskräfte und Mitarbeiter:innen absolvieren Compliance-
Schulungen, die im Präsenz- und E-Learning-Format stattfinden.
Im Berichtsjahr hat das Team Legal/Compliance zusammen mit einem externen
Berater ein Projekt zur Evaluierung und Weiterentwicklung des Compliance-
Management-Systems
(
CMS
)
durchgeführt. Ziel war es, ausgehend von einer
aktualisierten Ermittlung des rechtlichen Compliance-Risikoprofils im Geschäfts-
feld der Deutsche Wohnen unter Berücksichtigung des bereits bestehenden
CMS-Frameworks Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der internen Kontroll-
strukturen zu identifizieren.
Einhaltung des Steuerrechts durch Tax-Compliance-System
Die Deutsche Wohnen bekennt sich vorbehaltlos und uneingeschränkt zur
Befolgung steuerrechtlicher Regelungen. Gebotene Steueroptimierungen sind
ausschließlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens und unter Beachtung all-
gemeingültiger Normen umzusetzen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten
und zur Vermeidung steuerlicher und steuerrechtlicher Risiken hat der Deutsche
Wohnen-Konzern ein Tax-Compliance-System implementiert.
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Dieses besteht
aus Regelungen und Arbeitsanweisungen, die an Veränderungen der gesetzlichen
Rahmenbedingungen und des Geschäftsumfeldes angepasst werden. Zudem
regelt es Aufgaben und Verantwortungsbereiche sowie Melde- und Berichts-
pflichten im Einzelnen.
Das Tax-Compliance-System wird durch eine externe steuerzentrierte Rechts-
beratung auf Angemessenheit geprüft. Die letztmalige Prüfung, die im Jahr
2019 erfolgte, ergab keine Beanstandungen. Teilaspekte der Tax-Compliance
sind zudem Gegenstand von Prüfungen der Internen Revision.
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Mit Ausnahme der im Sommer 2020 erworbenen ISARIA München Projektentwicklungs GmbH
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Dies bezieht sich auf alle personalführenden Gesellschaften, ausgenommen FACILITA, ISARIA
München Projektentwicklungs GmbH, SYNVIA media GmbH, PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG und
KATHARINENHOF.
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Das Tax-Compliance-System gilt für die Deutsche Wohnen SE und Gesellschaften, die sich mittelbar
oder unmittelbar im Mehrheitsbesitz der Deutsche Wohnen SE befinden und für die eine interne
Geschäftsbesorgung vorliegt.