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AKTIENGESELLSCHAFT
2022
/
2023
GESCHÄFTS
BERICHT

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KENNZAHLEN
Umsatz- und Ertragskennzahlen 2022/2023 2021/2022
Umsatz in EUR Mio. 0,4 0,4
Betriebsergebnis (EBIT) in EUR Mio. –0,5 –0,2
Jahresergebnis in EUR Mio. 2,0 1,4
Angesammelte Ergebnisse (Bilanzgewinn) in EUR Mio. 2,1 12,5
Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit in EUR Mio. –0,5 –1,2
Umsatzrentabilität (Return on Sales) in % 417,5 395,8
Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity – ROE) in % 6,8 5,3
Bilanzkennzahlen
Bilanzsumme in EUR Mio. 23,0 33,6
Eigenkapital in EUR Mio. 22,2 32,7
Eigenkapitalquote in % 96,8 97,3
Finanzverbindlichkeiten in EUR Mio. 0 0
Börsekennzahlen
Börsenkapitalisierung per 31.3. in EUR Mio. 25,8 29,0
Ergebnis je Aktie in EUR 0,93 0,7
Cashflow je Aktie in EUR –0,24 –0,6
Eigenkapital je Aktie in EUR 10,57 15,5
Dividende je Aktie in EUR 0,11
1
5,90
Ausschüttungsquote in % 11,8 901
Kennzahlen zur Vorzugsaktie ISIN AT0000A0Z9H1
Höchstkurs in EUR 19,6 15,6
Tiefstkurs in EUR 10,0 10,0
Kurs per 31.3. in EUR 10,6 11,6
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis 11,38 17,1
Kennzahlen zur Stammaktien ISIN AT0000A0Z9G3
Höchstkurs in EUR 31,0 16,0
Tiefstkurs in EUR 6,0 10,2
Kurs per 31.3. in EUR 13,20 15,0
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Stk. 1.354.364 1.354.364
Kurs-Gewinn-Verhältnis 14,17 22,9
1 Vorschlag an die Hauptversammlung
AKTIENGESELLSCHAFT
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VORWORT DES VORSTANDS
2
UNTERNEHMENSPORTRÄT
4
INVESTOR RELATIONS
8
FINANZKALENDER
10
CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT
11
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
15
LAGEBERICHT
17
KONZERNABSCHLUSS 2022/2023
24
EINZELABSCHLUSS 2022/2023
64
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
82
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
83
Inhalt
Die neuerliche
Auszeichnung mit
Goldmedaillen
unterstreicht die hohe
Produktqualität von
Gurktaler Alpenkräuter
und Rossbacher

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2
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
VORWORT DES VORSTANDS
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Aktiorinnen und Aktiore!
Wir berichten über das zehnte Geschäftsjahr der Gurktaler AG, die seit dem 8. Februar 2013 an der Wiener Börse notiert. Im
vergangenen Wirtschaftsjahr wurden einige Weichenstellungen für die Zukunft der Marken und der Gesellschaft vorgenommen.
Die Kennzahlen der Gurktaler AG im Wirtschaftsjahr 2022/2023 sind trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds, bedingt
durch die Krise in der Ukraine, dieses Jahr besonders durch den Erfolg des Geschäfts der Beteiligungen in Ungarn und
Deutschland geprägt. Der Umsatz der Gesellschaft, der sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für die Marken Gurktaler
Alpenkräuter und Rossbacher zusammensetzt, lag mit TEUR 442 um 3 % über dem Wert des Vorjahres von TEUR 428.
Nach einem Betriebsergebnis im Vorjahr in Höhe von TEUR –204 ergab das Geschäftsjahr 2022/2023 ebenfalls ein negatives
Betriebsergebnis in Höhe von TEUR –486, welches vor allem auf Marketinginvestitionen für die Entwicklung der Marken
sowie auf höhere Personalkosten aufgrund der Aufnahme eines Sales Development Managers zurückzuführen ist. Strukturelle
Veränderungen sind eingeleitet, um zukünftig ein positives operatives Ergebnis zu erzielen. Die Underberg GmbH & Co KG
verzeichnete im Berichtsjahr ein positives Ergebnis mit einer Ergebnisübernahme der Gurktaler AG von TEUR 149 nach einem
Verlust von TEUR –214 im Vorjahr.
Die Zwack Unicum Nyrt., Ungarn, konnte im Wirtschaftsjahr 2022/2023 ein sehr gutes Ergebnis erzielen, obwohl die Gesell-
schaft aufgrund der sehr hohen Inflation in Ungarn mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert war. Das Geschäft in
Ungarn profitiert unter anderem von Produktneuerungen bei der Marke Kalumba mit den neuen Geschmacksorten Mango
und Blutorange. Das At-Equity-Ergebnis der Zwack Gruppe wurde nach TEUR 2.138 im Vorjahr im Wirtschaftsjahr 2022/2023
mit TEUR 2.172 um 1,6 % gesteigert.
Das Finanzergebnis, das sich aus dem Gewinnanteil der Underberg GmbH & Co KG sowie den Zinserträgen und -kosten
zusammensetzt, stieg vor allem durch die Ergebnisübernahme von der Underberg GmbH & Co KG auf TEUR 177 im
Wirtschaftsjahr 2022/2023 nach TEUR –220 im Vorjahr. Das Konzernjahresergebnis der Gurktaler AG beläuft sich auf
EUR 2,0 Mio. (EUR 1,4 Mio. im Vorjahr).
Die Kursentwicklung der Gurktaler Stammaktie war im Zeitraum 1.4.2022 bis 31.3.2023 volatil. Nach Bekanntgabe der über-
durchschnittlich hohen Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2021/2022 stiegen die Aktienkurse stark an und sanken dann nach
der Ausschüttung der Dividende im September 2022 wieder. Die Stammaktie lag zum Stichtag 31.3.2023 um 12 % unter dem
Vorjahreswert, die Vorzugsaktie verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 8,6 %. Die Marktkapitalisierung ist
um EUR 3,2 Mio. bzw. 11,0 % gesunken.
Der Jahresfehlbetrag der Gurktaler AG als Einzelgesellschaft lag bei EUR –1,8 Mio. nach einem Überschuss von EUR 1,1 Mio. im
Vorjahr. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung eine Dividende von EUR 231.480,04 vor, was einer Ausschüttung von
EUR 0,11 je Stamm- und Vorzugsaktie entspricht.
Nachdem im Vorjahr der Verkaufserlös des Markenverkaufs der Marke Leibwächter sowie thesaurierte Gewinne aus der
Vergangenheit an die Aktionäre weitergegeben wurden, sind in diesem Wirtschaftsjahr durch die Verschmelzungen der
Gurktaler Alpenkräuter GmbH und der „Rossbacher“ Vertriebs GmbH in die Gurktaler Aktiengesellschaft sämtliche freien
Rücklagen aufgelöst worden. Nach Abzug der aktiven latenten Steuern, für die keine Ausschüttungsmöglichkeit besteht, wird
der verbleibende Gewinn an die Aktionäre ausgeschüttet.
Die Auswirkungen der Ukraine-Krise und die damit verbundenen Auswirkungen auf Warenverfügbarkeit, Einschränkungen und
Preissteigerungen werden uns im laufenden Wirtschaftsjahr weiterhin begleiten. Mit dem Umstieg per 1.4.2023 vom Pacht-
modell auf ein Lohnfertigungs- und Distributionsmodell hat die Gesellschaft jedoch mehr Einflussnahme auf eine positive
Weiterentwicklung der Marken im In- und Ausland, das operative Geschäft sowie die Absicherung des Beteiligungsgeschäfts.
Mit freundlichen Grüßen
Wien, am 27. Juni 2023
Mag. Wolfgang Spiller, Vorstand

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3
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
VORWORT DES VORSTANDS

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UNTERNEHMENSPORTRÄT
4
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
KRÄUTERSPIRITUOSEN IM FOKUS DES UNTERNEHMENS
Seit 8. Februar 2013 notiert die Gurktaler AG an der Wie-
ner Börse. Nach einer verhältniswahrenden Abspaltung
von der Schlumberger AG im Geschäftsjahr 2012/2013
wurde das gesamte Kräuterspirituosengeschäft in dieser
neu gegründeten Aktiengesellschaft gebündelt. Aufgrund
der Expansionsstrategie der seinerzeitigen Schlumberger
AG der vorangangenen Jahre und der damit verbundenen
zunehmenden Komplexität der Unternehmensstrukturen
war eine Entflechtung aus Sicht der Unternehmensführung
ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um den Fokus auf die
jeweiligen Kernkompetenzen stärker herauszustellen.
Der Name Gurktaler steht für Reinheit und Natürlichkeit. Mit
seinen Marken positioniert sich das Unternehmen als der
Spezialist für Kräuterspirituosen. In enger Zusammenarbeit
mit ausgewählten Partnern versteht sich Gurktaler als lang-
fristiger Markengestalter und als Kompetenzzentrum der
traditionsreichsten Spirituosenkategorie Kräuter. Neben
Beteiligungen an der deutschen Under-
berg GmbH & Co KG, dem Herstel-
ler des berühmten „Rheinberger
Kräuters“, sowie dem unga-
rischen Kräuterbitterher-
steller Zwack Unicum Nyrt.
befinden sich zusätzlich die
Kräuterspirituosenmarken
Gurktaler Alpenkräuter und
Rossbacher im Eigentum der
Gurktaler AG.
Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe
stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche:
Zum einen erfolgte bis 31.3.2023 die Verpachtung des ope-
rativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenun-
ternehmen, in denen die jeweiligen Markenrechte gehalten
werden, an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH
sowie deren Vertriebstochter, die Top Spirit Handels- und
Verkaufs GmbH:
Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH (100 %), Wien
Die Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk sowie die „Ross-
bacher“ Vertriebs GmbH, Wien wurden rückwirkend per
30.9.2022 in die Gurktaler AG verschmolzen. Wirkung
erlangten die Verschmelzungen mit Eintragung ins Han-
delsregister am 6.5.2023. Die Verträge und Markenrechte
der jeweiligen Gesellschaft wurden auf die Gurktaler AG
übertragen.
Die Pachtverträge definierten einen umsatzabhängigen
Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweili-
gen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen und
Risiken durch die Verpachtung abhing. In der Gewinn- und
Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse
ausgewiesen.
Die Pachtverträge wurden mit 31.3.2023 gekündigt. Seit
dem 1.4. 2023 wurde auf einen Lohnfertigungsvertrag mit
der Mozart Distillerie GmbH, Salzburg, sowie auf Distribu-
tionsverträge mit der Schlumberger Wein- und Sektkellerei
GmbH, Wien für das Inlandsgeschäft sowie der Semper
idem Underberg AG, Rheinberg, hinsichtlich des Vertriebs
in Deutschland und für das intrnationales Geschäft umge-
stiegen. Diese Maßnahme soll eine kompetenzbasierte,
zukunftsträchtige Trennung von Markenführung, Produk-
tion und Vertrieb im In- und Ausland ermöglichen und die
Ertragskraft der Gesellschaft steigern.
Zum anderen hält die Gurktaler AG Finanzbeteiligungen
an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack &
Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum
eine Beteiligung von 50 % plus eine Aktie an Zwack Uni-
cum Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und an der Underberg
GmbH & Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die
Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH
& Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt. Details zur
Entwicklung der Umsatzerlöse und des Finanzergebnisses
finden sich im Lagebericht ab Seite 17.
Unternehmens-
porträt
Alle Informationen
zum Unternehmen
finden Sie unter:
http://gruppe.
gurktaler.at

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UNTERNEHMENSPORTRÄT
5
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
„Gurktaler – Alpen-Aperitif“ wurde 2022 erfolgreich mit zahlreichen Listungen im
Lebensmitteleinzelhandel eingeführt und ist die heimische Antwort auf die italienische
Aperitivo-Kultur. Der fruchtige Sanddornlikör mit frischen Kräutern aus dem Gurktal besticht
mit einem satten Orangen-Ton und einem köstlichen Aroma nach Sanddorn, Mandarine,
Orange und Marille. Sanddorn wächst auch im Alpen- und Voralpenraum und wird wegen
seines frischen Geschmacks auch als „Zitrone des Nordens“ bezeichnet. Mit der Einführung
des neuen Aperitifs verbindet Gurktaler das Lebensgefühl des Südens mit frischen Kräutern
aus den Alpen. Ob pur auf Eis oder als „Sanddorn Alpen-Spritz“ gemixt mit trockenem Sekt,
Prosecco, Tonic oder Soda – der Gurktaler Alpen-Aperitif ist vielseitig und avanciert in jeder
Form zum trendigen, regionalen Sommer-Drink. Das überarbeitete Flaschendesign stellt die
frischen Kräuter aus den Alpen als essenzielle Qualitätsgrundlage aller Gurktaler-Produkte in
den Mittelpunkt. Highlight der Neugestaltung: ein strahlendes Etikett mit modernisiertem
Gurktaler-Schriftzug sowie die auffallende Flaschenform, deren Säulenoptik an den Dom
zu Gurk, eines der bedeutendsten romanischen Baudenkmäler Europas und zugleich Her-
kunftsort des Gurktaler, erinnert. Die neue Ausstattung beinhaltet ebenfalls die Aufnahme
des Premium-Qualitätssiegels „Made in Austria“ auf dem Verschluß.
DER MILDE
DER FRUCHTIGE
GURKTALER ALPENKRÄUTER GMBH, GURK (ÖSTERREICH)
Die Gurktaler Alpenkräuter GmbH mit Firmensitz in Gurk, Kärnten, ist eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Gurktaler AG. Bereits im März 2008 wurde die Sonnthurn Holding
GmbH nach dem Kauf in Gurktaler Alpenkräuter GmbH umbenannt. Der Unternehmens-
gegenstand wurde um „Anbau, Ernte, Verarbeitung und Vermarktung von Kräutern“ erwei-
tert. Wie bereits angeführt wurde die Gesellschaft mit Stichtag 30.9.2022 rückwirkend in
die Gurktaler AG verschmolzen.
„Gurktaler® – der milde Alpenkräuter ist die größte österreichischen Spirituosenmarke
mit über 60-jähriger Tradition. Er wird nach einer geheimen Rezeptur aus getrockneten
und frischen Kräutern aus dem Gurktal hergestellt und ist mit rund 26 % Marktanteil die
größte österreichische Spirituosenmarke. Klare Werte, repräsentieren die Marke: natürlicher
frischer Kräutergenuss aus dem Gurktal, gelegen in Kärnten im Herzen der Alpen. Der
Kräuterlikör im Zeichen des Gurker Domes besticht durch seinen ausgesprochen milden
Geschmack und ist der Inbegriff des Alpenkräuters aus Österreich. Mit einer Exportquote
nach Deutschland von 53 Prozent ist er gewissermaßen auch ein Genussbotschafter im
nahen Ausland. Er repräsentiert auch dort seine Heimat Österreich, besonders das Gurktal,
mit all seinen Schätzen. Seine Milde und Einzigartigkeit spiegelt sich auch in dem für Spiri-
tuosen verhältnismäßig niedrigen Alkoholgehalt von 27 % Vol. wider. Die Spirituose wurde
beim ISW 2023 mit der Verleihung einer Goldmedaille sowie als Kräuterlikör des Jahres
prämiert. Ferner verlieh die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) der Spirituose
die Goldmedaille.

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UNTERNEHMENSPORTRÄT
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
„ROSSBACHER“ VERTRIEBS GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)
Die „Rossbacher“ Vertriebs GmbH mit Firmensitz in Wien befindet sich zu 100 % im
Eigentum der Gurktaler AG. Rossbacher ist von der Produktion bis hin zum Vertrieb ein
österreichisches Traditionsprodukt. Seit dem Jahr 1897 wird der Halbbitter vermarktet,
der für seine Qualität vielfach prämiert ist. Die sorgfältige Auswahl hochwertiger Kräuter,
Wurzeln und Beeren ist sein unverkennbares Merkmal. Die Gesellschaft wurde mit Stichtag
30.9.2022 in die Gurktaler AG verschmolzen.
AUSGEZEICHNETE QUALITÄT
Die Auszeichnung mit der Goldmedaille beim „World-Spirits Award (WSA) 2022“ sowie
eine Prämierung mit der Goldmedaille der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft)
unterstreichen die hohe Produktqualität von Rossbacher. Die Marke feierte im Jahr 2022
ihr 125-jähriges Bestehen, das in Form der abgebildeten Sonderedition gewürdigt wurde.
Die aufwendige Gewinnung der Wirkstoffe aus den einzelnen Kräutern erfolgt nach unter-
schiedlichen Methoden (Mazeration, Perkolation oder Destillation). Mit Sorgfalt und
langjähriger Erfahrung wurde erarbeitet, welches Verfahren bei welchen Rohstoffen zur
Anwendung kommt. Dies ist seit jeher ein streng gehütetes Geheimnis.
Seit Jänner 2017 erfolgt die Abfüllung und Veredelung der Produkte der Kräuterspirituo-
senmarken Gurktaler und Rossbacher am modernisierten und auf Spirituosenherstellung
spezialisierten Produktionsstandort der Mozart Distillerie in Salzburg, einem Tochterun-
ternehmen der Schlumberger Gruppe. Dadurch konnte die Produktqualität dieser Marken
weiter gesteigert werden.
UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG (DEUTSCHLAND)
An dem traditionsreichen deutschen Unternehmen Underberg GmbH & Co KG mit Sitz
in Rheinberg, Niederrhein, hält die Gurktaler AG eine Finanzbeteiligung in Höhe von
14,423 %. Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von „Underberg –
der Rheinberger Kräuter“ nach dem Fabrikationsgeheimnis der Familie Underberg. Dazu
zählen auch das Halten und Verwalten der Warenzeichen unter anderem im Zusammen-
hang mit der Marke Underberg sowie das Halten von Beteiligungen in Deutschland und
anderen Ländern.
Seit 1846 wird das Geheimnis gehütet und gepflegt. Das Wissen der Familie Underberg um
die schonende Gewinnung der wertvollen Wirkstoffe aus den erlesenen und aromatischen
Kräutern aus 43 Ländern erfolgt mit Hilfe des besonders schonenden „Semper idem®“-
Geheimverfahrens. Es folgt ein monatelanger Reifeprozess in Fässern aus slowenischer
Eiche. Das unverwechselbare Markenzeichen von Underberg ist die mit Strohpapier umwi-
ckelte Portionsflasche mit 20 ml. Underberg wird weltweit in rund 100 Ländern vertrieben.
DER STARKE

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UNTERNEHMENSPORTRÄT
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST (UNGARN)
Zwack Unicum ist der traditionsreichste Bitterlikör mit starker Verwurzelung im ungarischen
Getränkemarkt, der für das Unternehmen Zwack Unicum Nyrt. namensgebend ist. Das Unter-
nehmen mit Sitz in Budapest, Ungarn, ist auf die Herstellung hochwertiger eigener Produkte
sowie auf die Distribution von weiteren Spirituosen und Wein spezialisiert. Die bei der Gurktaler
AG at-Equity-konsolidierte Zwack Gruppe ist der größte Spirituosenproduzent und -distributeur
in Ungarn. Die Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter
Zwack & Consorten Handels Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, enthalten, die ein 49,998 %iges
Tochterunternehmen der Gurktaler AG ist. Durchgerechnet beträgt die Beteiligung der Gurktaler
AG an der Zwack Unicum Nyrt. daher 25 %.
Das Rezept von Zwack Unicum ist seit über 230 Jahren ein Geheimnis der Familie Zwack. Der
Bitterlikör wird aus mehr als 40 Kräutern und Gewürzen aus der ganzen Welt zubereitet, die im
Vorfeld sorgfältig ausgewählt werden. Dazu wird ein Teil der Kräuter mazeriert, ein Teil destilliert.
So entfalten sich das volle Aroma, der ausgewogene Geschmack und die optimale Wirkung der
Kräuter. Die Kombination dieser zwei Produktionsverfahren und eine mehrmonatige Reifung in
Eichenfässern verleihen Zwack Unicum seine komplexe Struktur und einzigartige Qualität. Nach der
Einführung der überaus erfolgreichen Innovation Zwack Unicum Zwetschke im Jahr 2014 wurden
2016 mit Zwack Unicum Reserve sowie 2021 Unicum Barista weitere und mittlerweile erfolgreich
etablierte Neuheiten auf den Markt gebracht. Neben dem bekannten Bitterlikör stellt Zwack auch
verschiedene Brände, Schnäpse und andere Liköre sowie seit 2019 den Kräuter-Gin Kalumba her.
UNTERNEHMENSSTRATEGIE
Die Gurktaler AG hat einen hohen Anspruch hinsichtlich
Qualität und Nachhaltigkeit und fokussiert sich in ihrer
strategischen Ausrichtung auf die bewährte Kompetenz im
Geschäftsfeld der Kräuterspirituosen.
STRATEGISCHE ZIELE IM ÜBERBLICK
Die Ziele der Gesellschaft orientieren sich an der langfristigen
Unternehmensstrategie und konzentrieren sich in erster Linie
auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.
Dies soll insbesondere durch die folgenden Ziele erreicht werden:
Schaffen von Markenwerten und Weiterentwicklung von star-
ken Kräuterspirituosen-Warenzeichen mit höchster Qualität
Aufspüren von Marktchancen sowie Ausbau bestehender
und Erschließung neuer Absatzkanäle im In- und Ausland
Ständige Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Produk-
tionsverfahren und Produkte mit starkem regionalem Bezug
Einbindung beteiligter Unternehmen und die Schaffung
von Synergien hinsichtlich Entwicklung, Produktion und
Vermarktung.
Die Gurktaler AG beschäftigt fünf MitarbeiterInnen. Dienst-
leistungen, die von der Gurktaler AG selbst bzw. durch außen-
stehende Dienstleister erbracht werden, wurden zu marktüb-
lichen Preisen an die leistungsempfangenden Gesellschaften
der Gurktaler AG verrechnet.
Die Gurktaler AG strebt, aufbauend auf den ökologischen,
ökonomischen und soziokulturellen Wurzeln des Unterneh-
mens, eine authentische und nachhaltige Wertorientierung an.
Die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes anhand
„enkelfähiger Ziele“ stellt unter dem Motto: „Alles können wir
besser machen“ – die Ausrichtung des Unternehmens für die
kommenden Jahre dar.

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INVESTOR RELATIONS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
ABGESCHWÄCHTE KONJUNKTURDATEN
Während das erste Halbjahr noch von Aufholeffekten nach
der COVID-19-Pandemie gekennzeichnet war, dämpften
die Folgen der Ukrainekrise die Entwicklung im zweiten
Halbjahr 2022 deutlich. Dies wird erst 2023 in vollem
Umfang sichtbar werden. Im ersten Quartal 2023 konnte
der Markt an der Wiener Börse eine Erholung verzeichnen.
Die Aktienumsätze normalisierten sich auf dem Niveau vor
der Pandemie. Im Jahresverlauf gewann der ATX um 3,02 %
(inkl. Dividenden) und hielt am 31. März 2023 bei 6.796,27
Punkten (Quelle: Wr. Börse).
Die Entwicklung des ungarischen Forint beeinflusst wesent-
lich die Beteiligungserträge der Gurktaler AG aus der At-
Equity-Beteiligung am Teilkonzern Zwack. Der Wechselkurs
verzeichnete im Berichtszeitraum einen volatilen Verlauf und
bewegte sich 2022 gegenüber dem Euro in einem Korridor
von EUR/HUF 367,27 bis EUR/HUF 379,39. Am schwächs-
ten war die ungarische Währung gegenüber dem Euro im
Oktober mit einem Wert zwischen EUR/HUF 421,42 und
EUR/HUF 431,96. Gegen Ende des Geschäftsjahres notierte
der ungarische Forint bei EUR/HUF 379,39.
DIE GURKTALER-AKTIE
Das Grundkapital der am 10. Jänner 2013 im Firmenbuch
eingetragenen und seit dem 8. Februar 2013 an der Börse
gehandelten Gurktaler AG in Höhe von EUR 4,2 Mio. unter-
teilt sich in 1.354.364 Stammaktien sowie 750.000 Vorzugs-
aktien ohne Stimmrecht.
Die Stammaktie notierte zu Beginn des Wirtschaftsjahres
2022/2023 bei EUR 15,00 je Aktie und bewegte sich bis
Ende September 2022 stetig aufwärts. Am 21. September
2022 erreichte die Aktie mit EUR 31,00 ihren Höchstwert
im Berichtszeitraum. Der starke Kursanstieg ist auf die
außerordentliche hohe Dividendenausschüttung für
das Geschäftsjahr 2021/2022 zurückzuführen, die am
15. Juni 2022 veröffentlicht wurde. Anfang November 2022
gab es einen plötzlichen Kursabfall auf EUR 6,00. Danach
stieg die Gurktaler-Stammaktie wieder an und erreichte per
31. März 2023 einen Wert von EUR 13,20. Dieser Wert lag um
12 % unter dem Wert des Vorjahres.
Die Gurktaler-Vorzugsaktie notierte zu Beginn des Wirt-
schaftsjahres 2022/2023 bei EUR 12,00 und bewegte sich
bis Mitte Juni seitwärts. Danach stieg die Aktie Mitte Juni
auf einen Kurs von EUR 15,90 an und bewegte sich bis
Mitte September stetig aufwärts, bis sie einen Wert von
EUR 19,60 erreichte, was auch zugleich dem Höchstwert im
Berichtszeitraum entspricht. Ende September fiel der Kurs
auf EUR 11,50. Bis zum Ende des Wirtschaftsjahres bewegte
sich die Aktie dann in einem Korridor von EUR 10,20 bis
EUR 12,20. Gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres
verzeichnete die Aktie mit einem Wert von EUR 10,60 einen
Kursrückgang von 8,6 %.
Per 31. März 2023 errechnete sich somit für die Gurktaler AG
eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 25,8 Mio. (im
Vorjahr EUR 29,0 Mio.). Dies entspricht einem Rückgang
gegenüber dem Vorjahr um 11,0 %.
Investor
Relations

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INVESTOR RELATIONS
9
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
DIVIDENDENPOLITIK
Die Gurktaler AG strebt eine stabile und kontinuierliche
Dividendenpolitik für ihre Anleger an. Der Vorstand wird
der Hauptversammlung für das Wirtschaftsjahr 2022/2023
am 21. September 2023 vorschlagen, eine Dividende in
Höhe von EUR 0,11 je Stamm- und Vorzugsaktie nach je
EUR 5,90 im Vorjahr auszuschütten.
Diese Dividende entspricht 5,5 % des Grundkapitals.
Gemessen am Schlusskurs vom 31. März 2023 errechnet
sich eine Dividendenrendite von 1,04 % bei den Vorzugs-
aktien und 0,83 % bei den Stammaktien.
AKTIONÄRSSTRUKTUR
Zum Stichtag 31.3.2023 ist die H. Underberg-Albrecht GmbH
& Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG mit mehr als 89 % der
Stammaktien Hauptaktionär der Gurktaler AG. Die Semper
idem Underberg AG hält weitere 3,45 % der Stammaktien.
Die restlichen Stammaktien mit einem Stimmrechtanteil
befinden sich im Streubesitz, wobei der Gesellschaft keine
weiteren Aktionäre bekannt sind, deren Beteiligung zumin-
dest 10 % im Sinne des § 243 Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.
VORSTAND
Der Aufsichtsrat hat mit 1.1.2021 Herrn Mag. Wolfgang Spiller zum Alleinvorstand für drei Jahre bis zum 31.12.2023 bestellt.
AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM
Bei der 9. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vor-
stand der Gurktaler AG ermächtigt, eigene Aktien sowohl
über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Ferner wurde
beschlossen, dass der Vorstand für die Veräußerung bzw.
die Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräuße-
rung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre beschließen kann
und dass der Vorstand das Grundkapital durch Einziehung
240 %
200
160
120
80
40
0
AKTIENKURSENTWICKLUNG
Die Gurktaler-Stammaktie
verzeichnete im
Berichts jahr einen
Kursrückgang von 12 %,
die Vorzugsaktie einen
Kursrückgang von 8,6 %.
Gurktaler AG ST
Gurktaler AG VZ
APR MAI JUNI JULI AUG SEPT OKT NOV DEZ JAN FEB MÄRZ

Graphics
INVESTOR RELATIONS
10
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
d
ieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungs-
beschluss herabsetzen kann. Der Vorstand hat beschlossen,
von der erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen. Das
Aktienrückkaufprogramm läuft vom 20. Oktober 2021 bis
zum 22. März 2024. Bis zum Stichtag 31.3.2023 wurden keine
eigenen Aktien erworben. Weitere Details zum Aktienrück-
kaufprogramm sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://gruppe.gurktaler.at veröffentlicht.
Frau Brigitte Dudli verantwortet seit 2016 den Bereich Inves-
tor Relations bei der Gurktaler AG. Die oberste Zielsetzung
aller Investor-Relations-Tätigkeiten bildet eine zeitnahe und
transparente Informationspolitik gegenüber allen Aktionären
der Gurktaler AG.
Auf der Unternehmenswebsite http://gruppe.gurktaler.at/
investor-relations werden Halbjahresfinanzberichte und
Geschäftsberichte sowie weiterführende Informationen
veröffentlicht. Dort finden sich auch eine detaillierte Über-
sicht der Pflichtveröffentlichungen und Ad-hoc-Meldungen
sowie Informationen zu Compliance und Corporate Gover-
nance.
KENNZAHLEN
2022/2023 2021/2022 2020/2021
Börsenkapitalisierung per 31.3. in EUR Mio. 25,8 29,0 21,3
Ergebnis je Aktie in EUR 0,93 0,65 1,58
Cashflow je Aktie in EUR –0,24 –0,6 0,2
Eigenkapital je Aktie in EUR 10,57 15,53 15,03
Dividende je Aktie in EUR 0,11
1
5,90 0,16
Ausschüttungsquote in % 11,8 901,0 10,8
Kennzahlen zur Vorzugsaktie
Höchstkurs in EUR 19,60
(1.9.22) 15,60 15,80
Tiefstkurs in EUR 10,00
(12.12.2022) 10,00 8,10
Kurs 31.3. in EUR 10,60 11,60 10,00
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stück 750 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis 11,8 17,70 6,70
Kennzahlen zur Stammaktie
Höchstkurs
in EUR 31,00 (15.9.22) 16,00 15,00
Tiefstkurs
in EUR 6,00 (4.11.22) 10,20 9,10
Kurs per 31.3.
in EUR 13,20 15,00 10,20
Anzahl der ausgegebenen Aktien
in Stück 1.354.364 1.354.364 1.354.364
Kurs-Gewinn-Verhältnis 14,17 22,9 6,8
1 Vorschlag an die Hauptversammlung
FINANZKALENDER
28. Juni 2023 Veröffentlichung der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2022/2023
31. Juli 2023 Geschäftsbericht über das Wirtschaftsjahr 2022/2023
11. September 2023 Nachweisstichtag „Hauptversammlung“
21. September 2023 11. ordentliche Hauptversammlung
26. September 2023 Ex-Dividenden-Tag
27. September 2023 Nachweisstichtag Dividende
28. September 2023 Dividenden Zahltag
30. November 2023 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht Geschäftsjahr 2023/2024

Graphics
CORPORATE GOVERNANCE
11
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
TRANSPARENTE INFORMATIONSPOLITIK
Die Gurktaler AG notiert seit Februar 2013 an der Wiener Börse
und verfolgt eine transparente Informationspolitik gegenüber
den unterschiedlichen Interessengruppen. Vorstand und
Aufsichtsrat bekennen sich zu Transparenz und partnerschaft-
lichem Umgang gegenüber allen Interessengruppen. Unsere
Strategie am Markt ist es, den Marken durch Fokus auf die
Kundenbedürfnisse zu weiterem Wachstum zu verhelfen und
auch in Zukunft eine starke, zunehmend internationale Posi-
tion bei Kräuterspirituosen einzunehmen.
Die Organe der Gurktaler AG bekennen sich ausdrücklich zu
den in Österreich für börsennotierte Gesellschaften geltenden
Corporate-Governance-Bestimmungen. Der Österreichische
Corporate Governance Kodex, der im Oktober 2002 in Kraft
gesetzt wurde, hat für das Berichtsjahr 2022/2023 in der Fas-
sung vom Jänner 2023 Gültigkeit.
STABILE AKTIONÄRSSTRUKTUR
Zum Stichtag 31. März 2023 befanden sich mehr als 89 % der
1.354.364 Stammaktien im Eigentum der H. Underberg Albrecht
GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG, Deutschland. Die
Semper idem Underberg AG hält weitere 3,45 % der Stammak-
tien. Die restlichen Stammaktien entfallen auf den Streubesitz.
Es sind der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre bekannt,
deren direkte oder indirekte Beteiligung zumindest 10 % im
Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX (§ 243B ABS. 1 Z. 1 UGB)
Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom Jänner 2023 geforderten Informationen
sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen
Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht
oder auf der Website des Unternehmens enthalten.
Der Kodex unterteilt sich in drei Kategorien, wobei die erste
Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingen-
den Rechtsvorschriften beruht und somit verpflichtend
anzuwenden ist. Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply
or Explain), sollte eingehalten oder bei Abweichung begrün-
det werden. Abweichungen von C-Regeln werden in diesem
Bericht erörtert. Von R-Regeln, die reinen Empfehlungs-
charakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung
abweichen.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der
Homepage des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate
Governance (www.corporate-governance.at) veröffentlicht
und gilt an der Wiener Börse als allgemein anerkannt.
ABWEICHUNGEN VOM CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der
Gurktaler Unternehmenskultur. Die Abweichungen und
die Erläuterungen zu den C-Regeln sind nachstehend dar-
gestellt.
Corporate-
Governance-Bericht
2022/2023
Gemäß § 243b UGB
Graphics
CORPORATE GOVERNANCE
12
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Regel 18:
Die Größe des Unternehmens mit nur fünf Mitarbeitern
erfordert es, dass die Aufgabe der internen Revision durch
den Vorstand selbst gemeinsam mit der Investor Relations
Verantwortlichen wahrgenommen und darüber dem Prü-
fungsausschuss berichtet wird.
Regel 41 und 43:
Der Aufsichtsrat nimmt als Gesamtgremium die Nominie-
rung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie
die Regelung der Vorstandsvergütung wahr. Aus diesem
Grund sind weder ein Nominierungs- noch ein Vergütungs-
ausschuss eingerichtet.
Regel 53 und 54:
Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht im Sinne des Kodex
als unabhängig anzusehen. Als Kriterium für die Unab-
hängigkeit gilt das materielle Ausmaß der geschäftlichen
Beziehung, das keinen wesentlichen Anteil am jeweiligen
Einkommen haben soll. Die unabhängigen Mitglieder des
Aufsichtsrats gemäß Regel 53 und 54 sind Herr Mempel,
Herr Prof. Dr. Bürgers und Herr KR Kranebitter.
Regel 62:
Aufgrund der geringen Komplexität des zugrundeliegenden
Geschäftsmodells und aus Kostengründen wurde von der Eva-
luierung der Einhaltung der C-Regeln und einem Bericht über
das Ergebnis einer solchen Überprüfung Abstand genommen.
Regel 68:
Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte in deutscher
Sprache, da aus Aktionärssicht bisher kein Erfordernis
bestand, diese in englischer Sprache zu verfassen.
Regel 83:
Aufgrund des Pachtmodells, welches dem an die Schlumber-
ger Gruppe ausgelagerten operativen Geschäfts zugrunde
liegt, und den damit verbundenen eingeschränkten Risiken
wurde kein eigener Bericht über die Funktionsfähigkeit des
Risikomanagements erstellt.
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS
MAG. WOLFGANG SPILLER, ALLEINVORSTAND SEIT 1.1.2021
Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit
Geburtsjahr 1967
Erstmals bestellt am 10.1.2013 bis 31.12.2014
Wiederbestellt am 1.1.2021
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 31.12.2023
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen:
Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
DR. HUBERTINE UNDERBERG-RUDER, VORSITZENDE
Geburtsjahr 1962
Erstmals bestellt am 30.11.2012
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr
2025/2026 im September 2027
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen:
Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)
THOMAS MEMPEL, STELLVERTRETER DER VORSITZENDEN
Geburtsjahr 1967
Erstmals bestellt am 23.9.2020
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr
2023/2024 im September 2025
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konso-
lidierung bei der Gurktaler AG)
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CORPORATE GOVERNANCE
13
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
KR EDUARD KRANEBITTER, MITGLIED
Geburtsjahr 1957
Erstmals bestellt am 11.9.2014
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr
2025/2026 im September 2027
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine
PROF. DR. TOBIAS BÜRGERS, MITGLIED
Geburtsjahr 1962
Erstmals bestellt am 30.11.2012
Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr
2025/2026 im September 2027
Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine
ARBEITSWEISE UND KONTROLLE
Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz sowie einer
umfassenden und zeitgleichen Informationsaussendung
an alle relevanten Interessengruppen überwacht der
Vorstand als Compliance-Verantwortlicher die Einhaltung
des Compliance Codes der Gurktaler AG, der auf der
Emittenten-Compliance-Verordnung der österreichischen
Finanzmarktaufsicht basiert.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft pfle-
gen zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen
einen regen Gedankenaustausch zur strategischen Ausrich-
tung des Unternehmens, zur Geschäftsentwicklung, zum
Risikomanagement und zu wesentlichen Geschäftsfällen.
Bei wichtigen Anlässen bzw. Ereignissen ergeht unverzüg-
lich Nachricht an die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der
Aufsichtsrat übt seine Kontrolltätigkeit im Prüfungsaus-
schuss bzw. als Gesamtgremium aus. Er entscheidet in
Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bestimmt über
die strategische Ausrichtung des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2022/2023 zu
fünf ordentlichen Sitzungen. Es nahmen im Berichtsjahr bei
allen fünf Sitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats per-
sönlich oder über Webkonferenz teil. Die Teilnahmequote
lag somit bei 100 %.
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontrollsys-
tems und des Jahresabschlusses sowie der Überprüfung
und Auswahl des Abschlussprüfers. Alle diesbezüglichen
Vorschriften des Kodex werden dabei beachtet.
Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des
Aufsichtsrats an:
Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende, Finanzexpertin)
Prof. Dr. Tobias Bürgers
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022/2023
fünfmal, wobei jeweils beide Mitglieder persönlich oder via
Telefonkonferenzschaltung anwesend waren. Bei zwei der
fünf Sitzungen war der Abschlussprüfer anwesend.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Gesamthöhe der Vergütung des Aufsichtsrats wird von
der Hauptversammlung beschlossen, die Aufteilung der
Summe wird dem Aufsichtsrat überlassen.
Die 10. ordentliche Hauptversammlung beschloss im
September 2022 über die Gesamthöhe der Aufsichtsrats-
vergütungen. Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wurden an
die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022/2023
Vergütungen in folgender Höhe ausbezahlt:
Dr. Hubertine Underberg-Ruder EUR 12.000
KR Eduard Kranebitter EUR 8.000
Prof. Dr. Tobias Bürgers EUR 8.000
Thomas Mempel EUR 8.000
EUR 36.000
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CORPORATE GOVERNANCE
14
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
r Reisekosten fiel für Mitglieder des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2022/2023 eine Vergütung in Höhe von
TEUR 3 (Vorjahr TEUR 4) an. Jegliche Geschäfte mit nahe-
stehenden Unternehmen und Personen werden wie mit
unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den
Prinzipien der Fremdüblichkeit. Details hierzu finden sich
im Anhang zum Konzernabschluss unter „Nahestehende
Personen und Unternehmen“.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden keine zustimmungs-
pflichtigen Verträge im Sinne der L-Regel 48 vereinbart.
Sofern davor zustimmungspflichtige Verträge abgeschlos-
sen wurden, waren diese vom Aufsichtsrat genehmigt und
wurden, sofern sie über den Zeitraum eines Geschäftsjahres
hinausreichten, vom Aufsichtsrat bestätigt.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vor-
stands beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/2023 gemäß
Konzernabschluss der Gurktaler AG auf TEUR 160 (im
Vorjahr TEUR 152).
GLEICHBEHANDLUNG
Die Gurktaler AG beschäftigt fünf MitarbeiterInnen. Die
Besetzung von Positionen wird unter nachvollziehbaren Kri-
terien und unter größter Objektivität getroffen. Die Gleichbe-
handlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen
Kriterien nimmt dabei oberste Priorität ein. Bei der Gurktaler
AG haben zwei der fünf MitarbeiterInnen eine Führungsposi-
tion. Drei der fünf MitarbeiterInnen sind Frauen.
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus vier Mitgliedern, der
Aufsichtsratsvorsitzenden und drei Mitgliedern des Auf-
sichtsrats. Die Frauenquote liegt somit bei 25 %.
Im Vorstand ist derzeit ausschließlich Herr Mag. Wolfgang
Spiller tätig.
ABSCHLUSSPRÜFER
In der 10. ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Sep-
tember 2022 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH,
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Wien, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023
bestellt.
Die Honorare für die Aufwendungen der Abschlussprüfer
belaufen sich auf rund TEUR 51 und beinhalten die Prüfung
des Konzernabschlusses, andere Bestätigungsleistungen
und sonstige Leistungen.
Wien, am 28. Juni 2023
Der Vorstand
Mag. Wolfgang Spiller
Mehr Informationen erhalten Sie unter:
http://gruppe.gurktaler.at sowie unter der Telefonnummer
+43/1/368 22 58-0
Rückfragen an:
Investor Relations: Brigitte Dudli, Gurktaler AG
Tel: +43/1/368 60 38-300, E-Mail: services@gurktaler.at
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BERICHT DES AUFSICHTSRATS
15
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
sehr geehrte Aktiorinnen und Aktiore!
Wir berichten über das zehnte Geschäftsjahr der Gurktaler AG, die seit dem 8. Februar 2013 an der Wiener Börse notiert.
Das vergangene Wirtschaftsjahr war in den für die Gurktaler AG relevanten Volkswirtschaften, vor allem von der Krise in der
Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen der jeweiligen Regierungen sowie deren wirtschaftlichen Auswirkungen
geprägt. Erhebliche Preissteigerungen und Lieferengpässe sowie eine hohe Volatilität der Märkte und Währungen waren und
sind auch im Jahr 2023 die Folge dieser Ereignisse.
Der Aufsichtsrat der Gurktaler AG verantwortet die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens im Interesse der
Aktionäre, begleitet das Unternehmen und nimmt umfassend die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahr.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 traf sich der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen. Im Zuge dieser Sitzungen wurde er
vom Vorstand über wesentliche Angelegenheiten der Geschäftsführung, die Geschäftsentwicklung sowie die Lage des Unter-
nehmens und seiner Beteiligungen unterrichtet. Ein besonderes Augenmerk wurde in diesem Wirtschaftsjahr auf folgende
Projekte und Themen gelegt: Entwicklung der Beteiligungen in der Krise in der Ukraine, die Beendigung der Pachtverträge für
die Marken Gurktaler und Rossbacher sowie die Begleitung der Umstellung vom Pachtmodell auf ein Lohnproduktions- und
Distributionsmodell ab dem 1. April 2023 und die damit verbundenen, neuen Verträge mit der Schlumberger Gruppe einerseits
und der Semper idem Underberg AG andererseits sowie der Vergütungsbericht der Gesellschaft, der bei der 10. ordentlichen
Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt und von dieser angenommen wurde. Des Weiteren wurde ein Auswahlprozess
gemäß Artikel 16 der AP-VO (EU-Recht) für einen neuen Wirtschaftsprüfer durchgeführt, nach dem gemäß bestimmter Aus-
wahlkriterien mehrere Angebote eingeholt wurden. Die Gurktaler AG fällt größenbedingt unter eine Erleichterungsbestimmung,
weshalb ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung kam. Die Empfehlung kommt in der diesjährigen Hauptversammlung
zur Abstimmung.
Es nahmen bei den fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich oder über Video-
konferenz teil. Die Teilnahmequote lag somit bei 100 %.
Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 gab es in den Gremien der Gesellschaft keine personellen Veränderungen. Bei der 10. ordent-
lichen Hauptversammlung wurden drei Mitglieder des Aufsichtsrats wiedergewählt. Eine detaillierte Aufstellung der Zusam-
mensetzung sowie Arbeitsweise des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses im Wirtschaftsjahr 2022/2023 finden Sie
im Corporate-Governance Bericht ab Seite 11. Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, wurde in der 10. ordentlichen
Hauptversammlung im September 2022 für das Geschäftsjahr 2022/2023 zum Abschlussprüfer gewählt.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2023 wurden von der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien,
geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner wurde vom Abschlussprüfer festgestellt, dass
der vom Vorstand aufgestellte Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der vom Abschlussprüfer verfasste
Prüfbericht wurde gemäß § 273 Abs. 4 UGB den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 geprüft
und in seiner Sitzung vom 27. Juni 2023 den Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Gurktaler AG gemäß
Bericht
des Aufsichtsrats
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BERICHT DES AUFSICHTSRATS
16
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
§ 96 Abs. 4 AktG festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Sitzung den Konzernabschluss genehmigt. Ebenfalls
in der Sitzung vom 27. Juni 2023 hat der Aufsichtsrat – in Entsprechung des § 270 Abs. 1 UGB beschlossen, der diesjährigen
11. ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die Centurion Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Wien,
sowohl hinsichtlich des Jahresabschlusses der Gurktaler AG als auch hinsichtlich des Konzernabschlusses zum Abschluss-
prüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu wählen.
Nach Prüfung stimmt der Aufsichtsrat ebenfalls dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu.
Im Namen des gesamten Aufsichtsrats bedanke ich mich herzlich beim Vorstand sowie bei allen Mitarbeitenden für ihr Enga-
gement und ihre erfolgreiche Arbeit unter herausfordernden Rahmenbedingungen sowie den Aktionärinnen und Aktionären
für ihr Vertrauen.
Wien, am 27. Juni 2023
Dr. Hubertine Underberg-Ruder
Vorsitzende des Aufsichtsrats
Die Gurktaler AG
hat einen hohen
Anspruch hinsichtlich
Qualität, Nachhaltigkeit
und Kompetenz bei
Kräuterspirituosen.
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LAGEBERICHT
17
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Die nachstehenden Angaben umfassen den Konzernlagebericht und den Lagebericht der Gurktaler AG. Diese beiden
Berichte werden gemäß § 267 Abs. 4 UGB in Verbindung mit § 251 Abs.3 UGB integriert dargestellt.
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Im Jahr 2022 konnte der Weltwirtschaftsmarkt keine
vollständige Erholung nach der COVID-19-Pandemie der
vergangenen zwei Jahre verzeichnen. Sowohl der Angriff
Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 als auch die
schnelle Ausbreitung von COVID-19 in China bremsten
das wirtschaftliche Wachstum des globalen Bruttoinlands-
produkts (BIP) auf 3,4 %. Zugleich wurde im Jahr 2022 ein
Höhepunkt der globalen Inflation mit 8,8 % verzeichnet.
Die Öffnung Chinas, wirksame geldpolitische Maßnah-
men und die derzeitige Entspannung der Energiemärkte
lassen auf eine Erholung ab der zweiten Jahreshälfte 2023
hoffen. Die Eurozone hat auf das schwierige wirtschaft-
liche Umfeld dynamischer reagiert als erwartet, wie es
sich im positiven Konsum- und Investitionsverhalten im
dritten Quartal 2022 zeigte. Dies war insbesondere auf
fiskalpolitische Maßnahmen zurückzuführen. Allerdings
wurde die Stimmung durch die hohe Inflation gedämpft,
was das Vertrauen der Verbraucher minderte. Laut IWF lag
das BIP im abgelaufenen Jahr in der Eurozone bei 3,5 %.
Für die Jahre 2023 und 2024 wird ein Wachstum von 0,7 %
bzw. 1,6 % prognostiziert. (IWF, Januar 2023)
Lag die Entwicklung des BIP in Österreich im Jahr 2022 noch
bei 5,0 %, so geht der IWF hier im Jahr 2023 von einem deut-
lich geringeren Wachstum von 0,4 % aus, 2024 von 1,1 %.
Die allgemeinen Preissteigerungen erreichten 2022 histo-
rische Dimensionen. Ausgelöst durch den Ukraine-Krieg
zeigten vor allem die Energiepreise ab März eine regelrechte
Preisrallye, die alle Wirtschaftssektoren beeinflusste und
die höchste Inflation seit Mitte der 1970er Jahre auslöste.
Mit einer Steigerungsrate von 8,6 % im Jahr 2022 liegt die
allgemeine Preisentwicklung knapp unter dem Höchstwert
der letzten rund 50 Jahre mit 9,5 % zur 1. Ölpreiskrise im
Jahr 1974. Besonders hohe Preissteigerungen sind für den
Ausgabenbereich Verkehr zu beobachten (16,2 %). Auch die
Bereiche Wohnung, Wasser, Energie (12,6 %) sowie Nah-
rungsmittel (10,7 %) haben die 10 %-Marke überschritten.
Laut dem Bericht des Internationalen Währungsfonds (IWF)
im April 2023 wird die Inflation in Österreich auch im Jahr
2023 voraussichtlich erneut sehr hoch bei 8,2 % liegen und
erst 2024 auf 4,4% sinken. Die genannten Umstände präg-
ten im Jahr 2022 auch andere relevante Märkte. In Deutsch-
land berechnet der IWF das Wirtschaftswachstum für 2022
auf 1,9 % nach 2,6 % im Jahr 2021. Für 2023 wird zunächst
mit einer stabilen Entwicklung von 0,1 % und 2024 mit einer
Steigerung von 1,4 % gerechnet. Das BIP in Ungarn wuchs
im Jahr 2022 laut Eurostat-Daten des Statistischen Bundes-
amts Deutschland um 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die
Inflationsrate lag in Ungarn im Jahr 2022 bei 14,5 %.
Der Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Im
Jahr 2022 waren laut Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung von
Statistik Austria nach EU-Definition insgesamt 4.442.600
Personen ab 15 Jahren erwerbstätig, 221.100 arbeitslos. Mit
206.500 offenen Stellen wurde ein weiterer Höchststand
des Stellenangebots verzeichnet. Die nicht saisonbereinigte
Arbeitslosenquote lag 2022 mit insgesamt 4,8 % um 1,4 Pro-
zentpunkte unter dem Vorjahreswert (6,2 %).
TOURISMUS IN ÖSTERREICH
Der österreichische Tourismus (Quelle: www.austriatourism.com)
hat sich im Kalenderjahr 2022 von den Auswirkungen der
Lagebericht
für das Gescftsjahr
2022/2023
Graphics
LAGEBERICHT
18
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
COVID
-19-Pandemie erholt und liegt nur noch 10,3 % unter
dem Vorpandemieniveau. Das Kalenderjahr 2022 verzeich-
nete 136,9 Mio. Nächtigungen und 39,8 Mio. Ankünfte. Im
Vergleich zur Periode 2019 wurden 10,3 % weniger Nächti-
gungen und 13,8 % weniger Ankünfte registriert. Der Rück-
gang von Gästen aus dem Ausland ist stärker ausgeprägt
(–13,1 % Nächtigungen und –17,8 % Ankünfte) als von inlän-
dischen Gästen (–2,7 % Nächtigungen und –5,1 % Ankünfte).
Im Vergleich zur Vorjahresperiode konnten die
Nächtigun-
gen sowohl aus dem Ausland (+96,3 % Nächtigungen und
+106,1 % Ankünfte im Vgl. zu 2021) als auch aus
dem Inland
gesteigert werden (+31,4 % Nächtigungen und +44,2 %
Ankünfte im Vgl. zu 2021). Das resultiert in einer Steigerung
von gesamt +72,2% Nächtigungen und +79,8 % Ankünften
für Österreich im Vergleich zum Kalenderjahr 2021.
Unter den Top-15-Herkunftsländern aus dem Ausland konnten
Israel mit einem Nächtigungszuwachs von +15,6 % und die
Slowakei mit einem Nächtigungszuwachs von +3,1 % im Ver-
gleich zum Jahr 2019 punkten. Trotz der Herausforderungen
durch die
COVID
-19-Pandemie zeigt der österreichische
Tourismus wieder eine positive Entwicklung.
ÖSTERREICHISCHE EINZELHANDELSWIRTSCHAFT
Im Jahr 2022 erzielt der Handel gemäß WKO ein nominelles
Umsatzwachstum von 11,8 % gegenüber dem vergleichbaren
Vorjahreszeitraum. Die Handelsumsätze steigen somit um
rd. EUR 32,3 Mrd. auf in Summe rd. EUR 304,6 Mrd. (netto).
Wegen der vergleichsweisen geringen Steigerungen der
Einzelhandelspreise in den Jahren 2019 bis 2021 verlaufen
die nominelle und die reale (preisbereinigte) Einzelhandels-
entwicklung weitgehend parallel und (grafisch betrachtet) in
engen Abständen zueinander, wobei im Jahr 2021 bereits ein
etwas stärkerer Preisauftrieb feststellbar war. Im Jahr 2022
scheint sich jedoch das nominelle Umsatzwachstum durch
die hohen Preissteigerungen von der realen Konjunkturent-
wicklung zu entkoppeln. Aufgrund der von Monat zu Monat
stärker ansteigenden Einzelhandelspreise unterscheidet sich
2022 deutlich von den Jahren davor. Die Unterschiede in der
Entwicklung zwischen Umsätzen (nominell) und Absatzvo-
lumina (real) werden dadurch von Monat zu Monat größer.
Im Gesamtjahr 2022 steigen die Einzelhandelsumsätze
nominell um 8,1 % gegenüber dem Vorjahr, das Absatzvolu-
men (reale Entwicklung) sinkt hingegen um 0,8 %.
BRANCHENTRENDS UND WETTBEWERBSSITUATION
AM ÖSTERREICHISCHEN GETRÄNKEMARKT
Der Spirituosenmarkt in Österreich inklusive Hofer und Lidl
ist im Jahr 2022 im Absatz um –0,5 % gesunken. Der Umsatz
konnte im Vergleich zum Vorjahr um +2,2 %, aufgrund eines
gestiegenen Durchschnittspreises von +2,9 %, wachsen.
Der Kräuterbittermarkt inklusive Hofer und Lidl entwickelt
sich im Absatz im Jahr 2022 negativ mit –2,4 %. Der Kate-
gorieumsatz entwickelt sich hingegen positiv mit +6,0 % bei
einem höheren Durchschnittspreis von +8,6 %.
Gurktaler verliert –12,7 % im Volumen, im Umsatz –5,1 %.
Aufgrund der im Handel umgesetzten Preiserhöhung
erhöht sich der Durchschnittspreis im Regal bei Gurktaler
um +8,6%.
Rossbacher verliert im Absatz –6,8 % und im Umsatz –3,9 %.
Auch bei Rossbacher erhöht sich der Durchschnittspreis
im Regal aufgrund der Preiserhöhung um +3,1 % (Quelle:
Nielsen YTD KW52/22).
GURKTALER UND IHRE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN
Die Gurktaler AG fungiert als geschäftsführende Holding der
Gurktaler Gruppe und erbringt für Beteiligungsunternehmen
Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung. Sie hält keine
Zweigniederlassungen. Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler
Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche:
Zum einen erfolgt bis 31.3.2023 die Verpachtung des opera-
tiven Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunter-
nehmen an die Schlumberger Gruppe:
Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH (100 %), Wien
Beide Gesellschaften wurden rückwirkend per 30.9.2022
mit der Gurktaler AG verschmolzen. Alle Verträge sowie die
Markenrechte gehen auf die Gurktaler AG als 100% Mutter-
gesellschaft im Rahmen der Rechtsnachfolge über.
Zum anderen hält die Gurktaler AG die Finanzbeteiligungen
an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack &
Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum
eine Beteiligung von 50 % plus einer Aktie an Zwack Unicum
Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und Underberg GmbH &
Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnis-
anteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG
werden im Finanzergebnis dargestellt.
Graphics
LAGEBERICHT
19
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Die Pachterträge für Gurktaler Alpenkräuter und Ross-
bacher ergehen an die Gurktaler Gruppe. In der Gewinn- und
Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse
ausgewiesen.
Das Management der Gurktaler AG hat beschlossen, die
Pachtverträge für die Marken Gurktaler und Rossbacher
zu kündigen und wurde durch den Aufsichtsrat in diesem
Vorhaben unterstützt. Ab dem 1.4.2023 wurden branchenüb-
liche Vertriebsverträge mit Distributoren sowie ein Produk-
tions- und Materialwirtschaftsvertrag abgeschlossen, die das
aktuelle Pachtmodell ablösen. Verhandlungen wurden unter
anderem mit der bisherigen Pächterin, der Schlumberger
Wein- und Sektkellerei, sowie anderen Marktteilnehmern
im In- und Ausland geführt. Diese Maßnahme soll neben
einer zukunftsgerichteten dynamischen Markenführung
selbst eine effiziente Produktion und einen marktorientierten
fokussierten Vertrieb im In- und Ausland ermöglichen und
die Ertragskraft der Gesellschaft steigern.
GESCHÄFTSFELD DEUTSCHLAND:
UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG
Die Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, und die mit ihr
verbundenen Gesellschaften sind im Wesentlichen auf die
Herstellung und den Vertrieb von Underberg spezialisiert.
Zudem hält sie die Warenzeichen der Marke Underberg
und weiterer Marken sowie verschiedene Beteiligungen
in Deutschland. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine
GmbH & Co KG nach deutschem Recht führen dazu, dass
das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022/2023 der Underberg
GmbH & Co KG, Rheinberg, noch nicht berücksichtigt wird
und somit im Abschluss des Geschäftsjahres 2022/2023 der
Gurktaler Gruppe nicht enthalten ist.
GESCHÄFTSFELD UNGARN:
ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST
In Ungarn konnte sich das Geschäft gegenüber dem Vorjahr
erneut beträchtlich steigern. Dies ist vor allem neben der
mittlerweile gewohnt guten Entwicklung der Kräuterlikör-
marken Zwack Unicum und St. Hubertus auch auf Fütyülo´´s
Liköre und den jüngst eingeführten Kalumba Gin, den es
seit 2022 auch in den Sorten Mango und Blutorange gibt,
zurückzuführen. Die Ukraine-Krise hat direkte und indirekte
Auswirkungen auf das Geschäft in Ungarn, insbesondere
durch gestiegene Kosten und einen schwachen Forint-Kurs.
Das Management der Zwack Unicum Nyrt. hat entspre-
chende Maßnahmen getätigt, um diese Auswirkungen abzu-
federn und die Krise möglichst unbeschadet zu überstehen.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war eines der erfolgreichsten
der Firmengeschichte.
ERGEBNIS- UND BILANZKENNZAHLEN – KONZERN GURKTALER AG
IFRS 2022/2023 2021/2022
Umsatz in EUR Mio. 0,4 0,4
Betriebsergebnis in EUR Mio. –0,5 –0,2
At-Equity-Ergebnis in EUR Mio. 2,2 2,1
Finanzergebnis in EUR Mio. 0,2 –0,2
Ergebnis vor Ertragsteuern in EUR Mio. 1,9 1,7
Angesammelte Ergebnisse in EUR Mio. 2,1 12,5
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. –0,5 –1,2
Ergebnis je Aktie in EUR 0,93 0,65
Eigenkapitalquote in % 96,8 97,3
Umsatzrentabilität in % 417,5 395,8
Eigenkapitalrentabilität in % 6,8 5,3
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS
Gurktaler berichtet nach International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Die
Gurktaler Gruppe war im Geschäftsjahr 2022/2023 operativ
ausschließlich in Österreich tätig.
UMSATZ
Der Umsatz ergibt sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen
für
Gurktaler Alpenkräuter
und
Rossbacher.
Im Geschäfts-
jahr 2022/2023 erzielte die Unternehmensgruppe Gurktaler
gegenüber dem Vorjahr einen stabilen Pachtertrag und somit
Umsatz.
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LAGEBERICHT
20
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Bei der Marke Gurktaler war der dem Pachtertrag zugrun-
deliegende Umsatz im Inland um 1 %, im Export um 8 %
wachsend. Die Marke Rossbacher hatte einen Rückgang im
Umsatz und damit Pachtertrag von in Summe 1 %, wobei
im Inland eine leichte Steigerung, jedoch im Export ein
Rückgang zu verzeichnen war.
ERGEBNIS
Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird ein Betriebsergebnis
(EBIT) von TEUR –486 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR –205).
Das Ergebnis ist im Wesentlichen in den Aufwendungen für
die Markenentwicklung speziell beim Gurktaler Alpenkräu-
terlikör in Form eines neuen Markenauftritts, der Entwick-
lung einer neuen Sorte – des Gurktaler Alpen-Aperitifs mit
Sanddorn – und Markenaktivierungsmaßnahmen für diese
Produkte begründet. Seit Oktober 2022 ist zusätzlich ein
Mitarbeiter als Brand Ambassador u. a. zur Unterstützung
der vertrieblichen Gastronomie- und Fachhandelsaktivitäten
im Unternehmen angestellt. Die Kosten sind zudem durch
inflationäre Effekte, die nur zum Teil durch Effizienzsteige-
rungen kompensiert werden konnten, sowie durch projekt-
bezogene Kosten der Verschmelzung (siehe S. 21) gestiegen.
Das At-Equity-Ergebnis umfasst die Erträge der At-
Equity-Beteiligung in Ungarn mit EUR 2,2 Mio. (Vorjahr:
EUR 2,1 Mio.). Das Finanzergebnis umfasst im Wesentli-
chen das Beteiligungsergebnis der Underberg GmbH &
Co KG mit Sitz in Rheinberg, Deutschland, im Ausmaß von
EUR 0,15 Mio. (Vorjahr: EUR –0,2 Mio.) und Zinserträge in
Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 23 Zinsaufwendungen/
Verwahrentgelt).
An Ertragsteuern wurden im Geschäftsjahr 2022/2023
EUR +0,1 Mio. (Vorjahr: EUR –0,4 Mio.) verbucht. Das Kon-
zernjahresergebnis beträgt in Summe EUR 2,0 Mio. nach
EUR 1,4 Mio. im Vorjahr. Daraus resultiert ein Ergebnis je
Aktie in Höhe von EUR 0,93 (Vorjahr: EUR 0,65). Der Vor-
stand wird der Hauptversammlung am 21. September 2023
eine Dividende in Höhe von EUR 0,11 je bezugsberechtigter
Aktie (Stamm- und Vorzugsaktie) nach je EUR 5,90 im Vor-
jahr vorschlagen.
Nachdem im Vorjahr der Verkaufserlös der Marke Leib-
wächter sowie ein Teil der thesaurierten Gewinne aus der
Vergangenheit an die Aktionäre weitergegeben wurden,
sind in diesem Wirtschaftsjahr durch die Verschmelzungen
sämtliche freien Rücklagen aufgelöst worden. Nach Abzug
der aktiven latenten Steuern, für die keine Ausschüttungs-
möglichkeit besteht, wird der verbleibende Gewinn an die
Aktionäre ausgeschüttet.
INVESTITIONEN
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde ein KFZ angeschafft.
Darüber hinaus wurde in Flaschenformen für die Herstellung
der neuen Gurktaler Flasche sowie in eine Verkaufsvitrine
und ein Tablet (IT-Infrastruktur) investiert.
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
Die Eigenmittel zum Bilanzstichtag 31. März 2023 belaufen
sich auf EUR 22,2 Mio. (Vorjahr: EUR 32,6 Mio.). Daraus
errechnet sich bei einer Bilanzsumme von EUR 23,0 Mio. (Vor-
jahr: EUR 33,5 Mio.) eine Eigenmittelquote von 96,8 % (Vor-
jahr: 97,3 %). Die Gesellschaft verfügt damit über eine solide
Eigenmittelausstattung.
CASHFLOW-KENNZAHLEN
Der Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Tätigkeit
beträgt im Geschäftsjahr 2022/2023 EUR –0,5 Mio. (Vorjahr:
EUR –1,2 Mio.) und ist im Wesentlichen durch den Saldo
aus den Pachterträgen und den Personal- und Sachkosten
bedingt. Im Vorjahr war des Weiteren eine Steuer aus dem
Verkauf der Marke Leibwächter zu zahlen. Die Korrekturen
für unbare Aufwendungen und Erträge sind im Wesentlichen
stabil.
Der Cashflow aus De-Investitionen setzte sich im Vorjahr aus
dem Eingang der restlichen Kaufpreisraten aus dem Verkauf
der Marke Leibwächter in Höhe von EUR 6,5 Mio. und den
Dividenden von Zwack in Höhe von EUR 1,3 Mio. zusammen.
Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 wurden EUR 12,4 Mio. an
Dividenden ausgeschüttet (in der Finanzierungstätigkeit
abgebildet) und EUR 1,9 Mio. an Dividenden von Zwack
eingenommen (Investitionstätigkeit).
2022/2023 2021/2022
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. –0,5 –1,2
Cashflow aus (De-)Investitionen in EUR Mio. 1,8 7,8
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in EUR Mio. –12,4 –0,4
Anfangsbestand der liquiden Mittel in TEUR 11.330 5.069
Endbestand der liquiden Mittel in TEUR 198 11.330
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LAGEBERICHT
21
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Langfristiges Denken und verantwortungsvolles Han-
deln sind die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs. Die
Gurktaler Gruppe orientiert ihre Strategie und Vision an öko-
logischer, ökonomischer und soziokultureller Nachhaltigkeit.
Auch die Beteiligungsgesellschaften legen großen Wert auf
Nachhaltigkeit. Das Nachhaltigkeitsleitbild der Underberg-
Gruppe sieht in Nachhaltigkeit ein ganzheitliches Hand-
lungsprinzip. Dieses ist durch konkrete Maßnahmen in allen
Handlungsfelder (ökonomisch, ökologisch und soziokulturell)
geprägt. Dazu zählen beispielsweise Biodiversität und opti-
mierter Ressourceneinsatz, der New-Work Ansatz als Kombina-
tion von beruflicher Entwicklung mit persönlicher Entfaltung,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und weiteren Initiativen.
Zwack Unicum Nyrt., die ungarische Beteiligung in Ungarn,
nützt seit Herbst 2019 ausschließlich Ökostrom. Während
des Geschäftsjahres 2022/2023 wurde sowohl ein Solarpro-
jekt verwirklicht, als auch vermehrt Erdwärme als Energie-
lieferant eingesetzt.
MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren in den Unternehmen
des Vollkonsolidierungskreises im Durchschnitt fünf Mit-
arbeiterInnen beschäftigt. Die MitarbeiterInnen arbeiten
zum Teil im Home-Office. Ein Mitarbeiter ist vorwiegend
im Außendienst tätig.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2022/2023 fielen keine Aufwendungen für
Forschung und Entwicklung an – die Aufwendungen für die
Weiterentwicklung der Marken werden in den Marketingkos-
ten erfasst.
RISIKOMANAGEMENT
Das operative Risikomanagement für die Gurktaler Gruppe
wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 durch die Schlumberger
Gruppe ausgeübt. Der Vorstand wurde in regelmäßigen
Sitzungen über die geschäftliche Entwicklung informiert.
Besonderes Augenmerk lag bei den Beteiligungen auf der
Entwicklung des HUF-Kurses und den Auswirkungen der
europaweit hohen Inflation auf die Kosten.
Das interne Kontrollsystem der Gesellschaft sieht ein Vier-
augenprinzip bei allen finanziellen Transaktionen vor. Die
Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig
und gemäß der Satzung der Gurktaler AG.
EINZELABSCHLUSS/JAHRESABSCHLUSS GURKTALER AG NACH UGB
Kennzahlen der Gurktaler AG Einzelabschluss 2022/2023 2021/2022 2020/2021
Eigenkapitalquote in % 99,1 99,1 95,0
Umsatz in TEUR 383 345 585
Betriebsergebnis in TEUR –3.940 –522 3.559
EGT (Ergebnis vor Steuern) in TEUR –1.809 1.427 5.231
UMSATZ UND ERGEBNIS
Die Umsatzerlöse aus der geschäftsleitenden Verwaltung,
weiterverrechneten Kosten und überrechneten Avalprovisionen
betrugen TEUR 383 (Vorjahr TEUR 345). Die Veränderung ist
in einem gesteigerten Leistungsumfang durch Verrechnungen
des Brand-Ambassadors, der auch die Underberg-Marken in
der österreichischen Gastronomie betreut, begründet. Das
Betriebsergebnis ist im Wesentlichen durch administrative
Aufwendungen, gestiegene Kosten der Markenführung
sowie einen Konsolidierungseffekt aus der Verschmelzung
belastet, wo das negative Eigenkapital der „Rossbacher“
Vertriebs GmbH durch einen Forderungsverzicht der
Gurktaler AG gegenüber der verschmolzenen Gesellschaft
in Form eines entsprechenden Gesellschafterzuschusses
geleistet wurde. In Summe beträgt das Betriebsergebnis
TEUR –3.940 nach TEUR –522 im Vorjahr. Das Ergebnis vor
Steuern ist von TEUR 1.427 im Wirtschaftsjahr 2021/2022
auf TEUR –1.809 gesunken.
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
Die Eigenmittel der Gurktaler AG zum Bilanzstichtag
31. März 2023 belaufen sich auf EUR 36,1 Mio. (Vorjahr
EUR 36,1 Mio.). Daraus errechnet sich bei einer Bilanz-
summe von EUR 36,5 Mio. eine Eigenmittelquote von 99,1 %
(Vorjahr 99,1 %). Die Gurktaler AG verfügt damit auch nach
dem bisherigen Höhepunkt der COVID-19-Krise über eine
solide Eigenmittelausstattung.
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LAGEBERICHT
22
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
KONFLIKT IN DER UKRAINE
Die Ukraine-Krise, die am 24. Februar 2022 mit der russi-
schen Invasion in die Ukraine begann, hat insbesondere
auf die Preisentwicklung Auswirkungen. Die Rohstoff- und
Energiekosten sowie mit zeitlicher Verzögerung die Lohnkos-
ten haben auf alle Produkt-Bestandteile erhebliche Auswir-
kungen: Die Preise für Reinalkohol, Zucker, Glas, Etiketten
und Kartonagen zeigen Kostensteigerungen, wie sie seit der
Ölkrise in den 70er Jahren nicht mehr zu sehen waren. Die
Verarbeitungskosten sind mittlerweile durch die Lohnkosten-
steigerungen im Ausmaß von rund 9 % auch mittelfristig ein
weiterer Kostentreiber.
Der Vorstand und Aufsichtsrat sehen als gesetzliche Ver-
treter der Gesellschaft keine existenzielle Gefahr aus den
Auswirkungen der Krise in der Ukraine auf die Gurktaler AG,
da die Gesellschaft über eine solide Eigenkapitalquote ver-
fügt. Das neue vertragliche Konstrukt gibt der Gesellschaft
darüber hinaus mehr Gestaltungsspielraum als das bisherige
Pachtmodell.
Das Risikomanagement bei den Finanzbeteiligungen der
Gurktaler AG wird durch ein aktives Beteiligungsmanage-
ment umgesetzt und beinhaltet den Informationsaustausch
mit den Entscheidungsträgern sowie ein regelmäßiges
Berichtswesen.
ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der Gurktaler AG setzt sich aus 750.000
Vorzugsaktien und 1.354.364 Stammaktien zusammen,
wobei jede Aktie am Grundkapital in gleichem Umfang betei-
ligt ist. Die Vorzugsaktien sind stimmrechtslose Aktien mit
einer Vorzugsdividende von 4 % auf den auf die Stückaktien
entfallenden Anteil am Grundkapital, wobei für den nachzu-
zahlenden Dividendenvorzug § 12a AktG gilt.
Großaktionär der Gurktaler AG ist die H. Underberg-Albrecht
GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG Rheinberg,
Deutschland, die mehr als 89 % der Stammaktien hält. Die
Semper idem Underberg AG hält weitere 3,45 % der Stamm-
aktien. Die restlichen Stammaktien befinden sich im Streube-
sitz. Die Gurktaler Stammaktie (ISIN AT 0000A0Z9G3) und
Vorzugsaktie (ISIN AT 0000A0Z9H1) notieren im Segment
„standard market auction“ der Wiener Börse. Dem Vorstand
sind keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern
bekannt. Es sind keine wesentlichen Beteiligungen von Mit-
arbeitern der Gurktaler Gruppe bekannt. Wie jedem Aktionär
steht es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
Aktienbesitz frei, ihre Stimmrechte in Hauptversammlungen
auszuüben.
Es bestehen keine nicht unmittelbar aus dem Gesetz abge-
leiteten Bestimmungen über die Ernennung und Abberu-
fung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Darü-
ber hinaus existieren keine Entschädigungsvereinbarungen
zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Auf-
sichtsratsmitgliedern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/2024
Seit 1. April 2023 wird das operative Geschäft über Lohn-
fertigungsverträge mit der Mozart Distillerie GmbH, Salz-
burg, sowie Distributionsverträge für Österreich mit der
Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH abgewickelt.
Das Exportgeschäft wird ebenso wie die Bearbeitung des
deutschen Marktes zur Gänze von der Semper idem Under-
berg AG, ebenfalls basierend auf Distributionsverträgen,
ausgeführt.
Die Entwicklung für das Geschäftsjahr 2023/2024 kann
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden,
da z. B. noch nicht abzusehen ist, wie lange die Krise in der
Ukraine andauern wird. Das neue Geschäftsmodell betref-
fend werden sich die Umsatzzahlen dahingehend ändern,
dass sie statt bisher dem Pachtzins nunmehr der Summe
der Abgabepreise entsprechen werden. Bei den Kosten sind
ab dem Wirtschaftsjahr 2023/2024 die Bezugskosten der
Produkte abgebildet.
Die Entwicklung der Finanzbeteiligungen ist für das Jahr
2023/2024 durch Preiserhöhungen und damit verbundene
Absatzrückgänge geprägt. Die Preisanpassungen sind als
Folge der stark gestiegenen Rohstoffkosten mit Anfang
April 2023 in Kraft getreten. Der neue Markenauftritt
des Gurktaler Alpenkräuterlikörs und der neuen Sorte
Gurktaler-Alpen-Aperitif auf Basis von Sanddorn ist mitt-
lerweile in den Regalen des Lebensmittelhandels sichtbar.
Nach der Sonderedition bei Rossbacher anlässlich dessen
125-Jahr-Jubiläums wird ab Herbst der Relaunch des Rossba-
cher Markenauftritts umgesetzt. Das Unternehmen verfügt
über ausreichende Reserven, um den etablierten Marken
eine noch größere Attraktivität zu verleihen.
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LAGEBERICHT
23
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
BEDEUTENDE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Über die Veränderungen durch die Umstellung von einem
Pachtmodell auf Produktions- und Distributionsverträge
wurde ausführlich berichtet.
Mit Wirkung ab 6.5.2023 wurden die Gurktaler Alpenkräuter
GmbH und die „Rossbacher“ Vertriebs GmbH, rückwirkend
per 30.09.2022, auf die Gurktaler Aktiengesellschaft mit dem
Sitz in Wien verschmolzen.
Es sind darüber hinaus keine weiteren Ereignisse eingetreten,
die eine gesonderte Erläuterung erfordern.
Wien, am 27. Juni 2023
Der Vorstand
Mag. Wolfgang Spiller
Die traditionelle
österreichische
Kräuterspirituose wird
nach überlieferten
Rezepten in geheimen
Verfahren
hergestellt.
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KONZERNABSCHLUSS
24
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
24 KONZERNBILANZ
26 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
26 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG
27 KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG
28 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
29 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS
60 BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2023
AKTIVA
31.3.2023 31.3.2022
AZ TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 13 141 94
Immaterielle Vermögenswerte 14 4.032 4.032
Anteile an assoziierten Unternehmen 15 14.268 14.096
Andere finanzielle Vermögenswerte 17 2.914 2.914
Sonstige Forderungen 19 3 3
21.358 21.139
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 10 0
Lieferforderungen 19 102 131
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 19 1.266 949
Sonstige Forderungen 19 53 39
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20 198 11.330
1.629 12.449
22.987 33.588
AZ = Anhangzahl
Der Anhang auf den Seiten 29 bis 59 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Konzernabschluss
Gurktaler AG

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KONZERNABSCHLUSS
25
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Konzernabschluss
GurktalerAG
PASSIVA
31.3.2023 31.3.2022
AZ TEUR TEUR
Konzerneigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 4.209 4.209
Kapitalrücklagen 15.974 15.974
Rücklage Neubewertungseffekte Abfertigungen -22 -34
Angesammelte Ergebnisse 2.085 12.540
21 22.246 32.689
Langfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 23 0 17
Passive latente Steuern 24 387 498
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 25 95 104
482 619
Kurzfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 23 17 17
Lieferverbindlichkeiten 22 19 18
Sonstige Verbindlichkeiten 22 219 229
Rückstellungen 22 2 0
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 2 16
259 280
22.987 33.588
AZ = Anhangzahl
Der Anhang auf den Seiten 29 bis 59 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

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KONZERNABSCHLUSS
26
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
2022/2023 2021/2022
AZ TEUR TEUR
Umsatzerlöse 5 446 433
Sonstige betriebliche Erträge 6 317 276
Personalaufwand 7 -554 -497
Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen 8 -47 -37
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 -649 -379
Betriebsergebnis -487 -204
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden 2.172 2.138
Finanzerträge 10 196 17
Finanzaufwendungen 10 -19 -237
Gewinn vor Ertragsteuern 1.862 1.714
Ertragsteuern 11 98 -336
Konzernjahresergebnis 1.960 1.378
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 1.960 1.378
Konzernjahresergebnis 1.960 1.378
Ergebnis je Aktie,
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) – verwässert und unverwässert 12 0,93 0,65
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
2022/2023 2021/2022
AZ TEUR TEUR
Konzernjahresergebnis 1.960 1.378
Posten, bei denen keine Umgliederung ins Periodenergebnis möglich ist:
Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 16 14
Steuern betreffend Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 -4 -4
Sonstiges Ergebnis 12 10
Konzerngesamtergebnis 1.972 1.388
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 1.972 1.388
Konzerngesamtergebnis 1.972 1.388
AZ = Anhangzahl
Der Anhang auf den Seiten 29 bis 59 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

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KONZERNABSCHLUSS
27
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
2022/2023 2021/2022
AZ
TEUR TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 27.1
Gewinn vor Ertragsteuern 1.862 1.714
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen 46 37
Gewinn- und Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden -2.071 -2.138
Veränderung von langfristigen Rückstellungen 9 7
Eliminierung Zinsensaldo 15 6
-139 -374
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Vorräten -10 0
Veränderung von Forderungen -301 132
Veränderung von Verbindlichkeiten -21 2
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel -471 -240
Gezahlte Zinsen -17 -22
Gezahlte/erhaltene Steuern -17 -930
-34 -952
Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -505 -1.192
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 27.2
Investitionen in Sachanlagen -93 -40
Erlöse aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten 0 6.500
Erhaltene Dividenden 1.900 1.335
Erhaltene Zinsen 0 15
Nettozahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 1.807 7.810
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 27.3
Gewinnausschüttung -12.416 -337
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen
-17 -20
Nettozahlungsmittelabfluss/-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit -12.433 -357
Veränderung der liquiden Mittel -11.131 6.261
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel 11.330 5.069
Zu-/Abnahme -11.131 6.261
Endbestand der liquiden Mittel 198 11.330
Zusammensetzung der liquiden Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten 20 198 11.330
AZ = Anhangzahl
Der Anhang auf den Seiten 29 bis 59 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

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KONZERNABSCHLUSS
28
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
in TEUR AZ
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
Neubewertungs-
effekte
Abfertigung
Angesammelte
Ergebnisse Gesamt
Stand 1. April 2021 4.209 15.974 -44 11.499 31.638
Neubewertungseffekte gemäß IAS 19,
nach Steuern 0 0 10 0 10
Sonstiges Ergebnis 0 0 10 0 10
Konzernjahresergebnis 0 0 0 1.378 1.378
Konzerngesamtergebnis 0 0 10 1.378 1.388
Dividendenzahlungen 26 0 0 0 -337 -337
Stand 31. März 2022 21 4.209 15.974 -34 12.540 32.689
in TEUR AZ
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
Neubewertungs-
effekte
Abfertigung
Angesammelte
Ergebnisse Gesamt
Stand 1. April 2022 4.209 15.974 -34 12.540 32.689
Neubewertungseffekte gemäß IAS 19,
nach Steuern 0 0 12 0 12
Sonstiges Ergebnis 0 0 12 0 12
Konzernjahresergebnis 0 0 0 1.960 1.960
Konzerngesamtergebnis 0 0 12 1.960 1.972
Dividendenzahlungen 26 0 0 0 -12.416 -12.416
Stand 31. März 2023 21 4.209 15.974 -22 2.085 22.246
AZ = Anhangzahl
Der Anhang auf den Seiten 29 bis 59 ist ein integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

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29





1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

1.1 EINFÜHRUNG
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, Österreich (im Folgenden
kurz „die Gesellschaft“ und mit ihren Tochterunternehmen kurz
„der Konzern“ genannt), ist wie die Hauptaktionärin der Gurktaler
Aktiengesellschaft, die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Ver-
waltungs- und Vertriebs KG, Rheinberg, Deutschland, ein Tochter-
unternehmen der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz. Der Sitz der
Gesellschaft ist in Österreich, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 43.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft notiert seit dem 8. Februar 2013
an der Wiener Börse.
Unternehmensgegenstand ist der Handel mit und die fabriksmä-
ßige Erzeugung (in Form eines Industriebetriebs) von Waren aller
Art, insbesondere alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken,
wie Spirituosen, Weinen, alkoholfreien Getränken und dergleichen,
einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang ste-
henden Geschäfte. Hinsichtlich der im Geschäftsjahr bestehenden
Verpachtung der Geschäftsbetriebe siehe AZ 5.

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten
Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freige-
geben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des
Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwenden-
den Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss
einbezogen ist, werden am 27. Juni 2023 dem Aufsichtsrat zur
Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage
an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den
Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern,
die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.


1.1.1 ENTWICKLUNG DER KONZERNSTRUKTUR
Die Underberg AG, Underberg GmbH & Co. KG und H. Underberg-
Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG haben mit
Wirkung am 19. April 2017 einen Vertrag abgeschlossen, wonach
zunächst die Underberg AG 1.126.093 Stück Stammaktien der
Gurktaler Aktiengesellschaft (die „Übertragungsaktien“) an die
Underberg GmbH & Co. KG und danach die Underberg GmbH
& Co. KG die Übertragungsaktien an die H. Underberg-Albrecht
GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG überträgt.
Seitdem wird der Konzern von der H. Underberg-Albrecht GmbH
& Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, Rheinberg, Deutschland,
beherrscht, die mehr als 89 % der Stammaktien (mehr als 50 % der
Gesamtaktien) des Konzerns hält.
1.1.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS
Zum Bilanzstichtag 31. März 2023 sind neben der Gurktaler Aktien-
gesellschaft, Wien, als Mutterunternehmen folgende Gesellschaf-
ten in den Konzernabschluss einbezogen:

Gesellschaft Anteil Erfasst
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH, Wien, Österreich 100 % VK
Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Österreich 100 % VK
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich 49,9 % Eq
VK = voll konsolidiert, Eq = at equity

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält keine direkte Beteili-
gung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn. Die Zwack
Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, ist im Konzernabschluss der
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, nach
der Equity-Methode enthalten und wird indirekt über die Mutter-
gesellschaft nach der Equity-Methode einbezogen.
Es ergaben sich im Berichtsjahr keine Änderungen im Konsolidie-
rungskreis.

Anhang zum
Konzernabschluss
zum 31. März 2023

KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS





2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE



Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die
bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses ange-
wendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen
Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden
angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und
eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

2.1 GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG
Der Konzernabschluss zum 31. März 2023 wurde in Übereinstim-
mung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs),
wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und

den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellt. Der
Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskos-
tenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von anderen finanziellen
Vermögenswerten, welche in Folgeperioden zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden.
Die der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRSs, wie sie
in der EU anzuwenden sind, zugrunde gelegten Schätzungen und
Annahmen wirken sich auf die Bewertung von Vermögenswerten
und Schulden, die Angabe von Eventualforderungen und -verbind-
lichkeiten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen sowie die Höhe von
Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperiode aus. Annahmen
sind insbesondere in die Bewertung von immateriellen Vermö-
genswerten und Beteiligungen eingeflossen, siehe dazu auch
Erläuterungen unter AZ 4.1


Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen
der Unternehmensleitung auf Basis der laufenden Ergebnisse und
Maßnahmen erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse letzt-
endlich von diesen Einschätzungen abweichen.



2.1.1 ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN UND ANGABEN
2.1.1.1 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETA-
TIONEN, DIE VON DER EU ÜBERNOMMEN WURDEN UND IM
GESCHÄFTSJAHR ERSTMALS ANGEWENDET WURDEN
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende
Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw Interpretationen sowie
die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit
sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis
zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:





Standard Inhalt Anzuwenden ab
IFRS 16 Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung Jänner 2022
IFRS 3
Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS
Jänner 2022
IAS 37 Belastende Verträge: Kosten der Vertragserfüllung Jänner 2022
IFRS 1, IFRS 9,
IFRS 16, IAS 41
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018–2021)
Jänner 2022



Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestim-
mungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Die
Änderungen haben zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.
IAS 16 Sachanlagen – Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung
Die Änderung an IAS 16 untersagt es einem Unternehmen, von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage Erlöse
abzuziehen, die es aus dem Verkauf von Gegenständen erzielt, die
während der Zeit, in welcher der Vermögenswert zu seinem Stand-
ort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt
wurden (wie z.B. Erlöse aus dem Verkauf von auf einer Testanlage
gefertigten Mustern). Die Änderung stellt auch klar, was unter
„Kosten für Testläufe“ zu verstehen ist. Hierunter fallen Kosten zur
Feststellung, ob der Vermögenswert technisch und physisch in der
Lage ist, seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch durchzuführen.
Das Erreichen einer bestimmten finanziellen Leistungsfähigkeit
(z. B. eine vom Management angestrebte operative Gewinnmarge)
ist hingegen für die Beurteilung irrelevant.
Die Änderung verlangt, dass Unternehmen Erlöse und Kosten im
Zusammenhang mit produzierten Gegenständen, die nicht aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen,
getrennt ausweisen und den Posten der Gesamtergebnisrechnung
angeben, in dem diese Erlöse erfasst werden.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Verweis auf das
Rahmenkonzept der IFRS
Geringfügige Änderungen wurden an IFRS 3 vorgenommen, um die
Verweise auf das überarbeitete Rahmenkonzept der IFRS zu aktuali-
sieren und IFRS 3 um die Vorschrift zu ergänzen, dass ein Erwerber
bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen, die in
den Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 fallen, die Rege-
lungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anzu-
wenden hat. Ohne diese Regelungen hätte ein Unternehmen bei
einem Unternehmenszusammenschluss einige Verbindlichkeiten
angesetzt, die gemäß IAS 37 bzw IFRIC 21 nicht bilanziert werden






30
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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31




dürften und daher unmittelbar nach dem Erwerb erfolgswirksam
auszubuchen wären. Des Weiteren wird IFRS 3 um ein explizites
Ansatzverbot für erworbene Eventualforderungen ergänzt.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventual-
forderungen – Belastende Verträge: Kosten der Vertragserfüllung
Die Änderung an IAS 37 stellt klar, dass zu den Erfüllungskosten
eines Vertrags alle direkt dem Vertrag zurechenbaren Kosten ge-
ren. Diese umfassen die zusätzlich für die Erfüllung des Vertrags
entstehenden Kosten (sog. „incremental costs“, wie z. B. direkte
Lohn- und Materialkosten), und eine Zurechnung anderer Kosten,
die direkt der Vertragserfüllung zuzurechnen sind.
Zudem erfolgt eine Klarstellung, wonach sich eine etwaige vorran-
gige Wertminderung auf die zur Vertragserfüllung eingesetzten
(bisher: mit dem Vertrag verbundenen) Vermögenswerte erstreckt.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018–2021) –
Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41
Die folgenden Verbesserungen an Standards wurden im Mai 2021
veröffentlicht:
IFRS 9 – Klarstellung, welche Gebühren in den 10%-Test für die
Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind.
IFRS 16 – Änderung des erläuternden Beispiels Nr. 13 zu IFRS 16,
welches Aussagen zu Zahlungen des Leasinggebers an Lea-
singnehmer zur Erstattung von Ausgaben für Mietereinbauten
enthielten, die oftmals zu Missverständnissen führten.
IFRS 1 – Die Vorschriften, wonach Tochterunternehmen, die
später als ihr Mutterunternehmen ein erstmaliger Anwender
der IFRS werden, das Wahlrecht haben, Vermögenswerte und
Schulden mit den bisher im Konzernabschluss des Mutterun-
ternehmens hierfür angesetzten Buchwerten (ohne Konsolidie-
rungsanpassungen und Anpassungen wegen der Auswirkungen
des Unternehmenszusammenschlusses) zu bewerten (Aus-
nahme: Investmentgesellschaften), wird um die kumulierten
Währungsumrechnungsdifferenzen des Tochterunternehmens
erweitert. Die Änderung gilt auch für assoziierte Unterneh-
men und Gemeinschaftsunternehmen, die die entsprechende
IFRS-1-Regelung in Anspruch nehmen.
IAS 41 – Streichung der Nichtberücksichtigung von Zahlungsströ-
men für Steuern i.Z.m. der Bewertung biologischer Vermögens-
werte zu beizulegenden Zeitwerten nach IAS 41. Damit werden
die Anforderungen des IAS 41 an die Regelung des IFRS 13
angeglichen und mit einer Änderung des IAS 41 aus 2008 in
Einklang gebracht, wonach im Rahmen der Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts nicht zwingend ein Vorsteuerzinssatz
für die Diskontierung zu verwenden ist.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.




2.1.1.2 STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU
VERÖFFENTLICHTEN STANDARDS, DIE IM GESCHÄFTSJAHR
NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND UND DIE
VOM KONZERN NICHT VORZEITIG ANGEWANDT WURDEN
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden
folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert,
welche jedoch für das Geschäftsjahr 2022/2023 noch nicht ver-
pflichtend anzuwenden waren. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht
geplant.
Standard Inhalt
Übernommen und
anzuwenden ab
IFRS 17 Versicherungsverträge, einschließlich
i. Änderungen an IFRS 17 (veröffentlicht am 25. Juni 2020) und
ii. Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen
(veröffentlicht am 9. Dezember 2021)
Jänner 2023
IAS 1,
IFRS Practice Statement 2
Angaben von Rechnungslegungsmethoden Jänner 2023
IAS 8 Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen Jänner 2023
IAS 12
Latente Steuern aus Transaktionen bei denen bei erstmaliger Erfassung betrags-
gleiche steuerpflichtige und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen
Jänner 2023
STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE VON DER EU
BEREITS ÜBERNOMMEN, ABER NICHT VORZEITIG ANGE-
WENDET WURDEN
IFRS 17 Versicherungsverträge
IFRS 17 wurde im Mai 2017 als Ersatz für IFRS 4 Versicherungsver-
träge veröffentlicht. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf
der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsver-
träge, so dass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode aufgrund
von Schätzungsänderungen anzupassen sind. Versicherungsver-
träge werden grds. nach einem „Building Block Approach“ bewer-
tet. Hiernach flien in die Bewertung folgende Bausteine ein:
Diskontierte wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Zahlungs-
ströme
eine explizite Risikoanpassung und
eine vertragliche Servicemarge, die den noch nicht verdienten
Gewinn aus dem Vertrag darstellen und die über den Zeitraum,
über die das Unternehmen Versicherungsschutz gewährt, als
Ertrag erfasst wird.


KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
32
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

Der Standard räumt ein Wahlrecht ein, wonach die Auswirkungen
von Änderungen der Diskontierungssätze entweder im Gewinn und
Verlust oder direkt im sonstigen Ergebnis erfasst werden dürfen.
Die Ausübung dieses Wahlrechts wird voraussichtlich die Art und
Weise widerspiegeln, wie die Versicherer ihre finanziellen Vermö-
genswerte nach IFRS 9 bilanzieren.
Für bestimmte Versicherungsverträge mit einer kurzen Laufzeit
darf wahlweise ein vereinfachtes Verfahren (sog. „Premium Allo-
cation Approach“) für die Ermittlung der Rückstellung für den
zukünftigen Versicherungsschutz angewendet werden. Diese
kurzfristigen Verträge werden häufig von Schaden- und Unfallver-
sicherern abgeschlossen.
Für bestimmte Verträge von Lebensversicherern, bei denen die
Versicherungsnehmer an den Renditen der zugrundeliegenden Ver-
mögenswerte beteiligt sind, kommt das allgemeine Bewertungs-
modell des Standards in Form des „Variable Fee Approach“ zur
Anwendung. Bei der Anwendung dieses Verfahrens wird der Anteil
des Unternehmens an den Fair-Value-Änderungen der zugrun-
deliegenden Vermögenswerte in die vertragliche Servicemarge
einbezogen. Die Ergebnisse der Versicherer, die dieses Modell
verwenden, dürften daher weniger volatil sein als bei Anwendung
des allgemeinen Modells.
Die neuen Regeln werden sich auf die Abschlüsse und Kennzahlen
aller Unternehmen auswirken, die Versicherungsverträge oder
Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschlussbetei-
ligung ausgeben.
Kleinere im Juli 2021 veröffentlichte Änderungen zielen auf eine
Erleichterung der Implementierung des IFRS 17 durch Reduzierung
von Implementierungskosten sowie Erleichterungen bei der Erläu-
terung der Auswirkungen des Übergangs für Investoren und Dritte
ab. Gleichzeitig wurde hierdurch der verpflichtende Anwendungs-
zeitpunkt des IFRS 17 auf Berichtsperioden, die am oder nach dem
1. Jänner 2023 beginnen, verschoben.
Durch weitere Änderungen im Dezember 2021 wurde eine Über-
gangsoption hinzugefügt, die es einem Unternehmen erlaubt, in
der/den bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 dargestellten
Vergleichsperiode(n) eine optionale Klassifizierungsüberlagerung
anzuwenden. Die Überlagerung ermöglicht es, alle finanziellen
Vermögenswerte, einschließlich derjenigen, die in Bezug auf Tätig-
keiten gehalten werden, die nicht mit Verträgen im Anwendungsbe-
reich des IFRS 17 verbunden sind, in der/den Vergleichsperiode(n)
auf Basis der einzelnen Instrumente so zu klassifizieren, dass die
Klassifizierung mit der Art und Weise übereinstimmt, wie das
Unternehmen erwartet, dass diese Vermögenswerte bei der erst-
maligen Anwendung von IFRS 9 klassifiziert werden.
Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Änderungen an IAS 1 und
IFRS Practice Statement 2: Angaben von Rechnungslegungs-
methoden
In IAS 1 wurde klargestellt, dass Unternehmen alle wesentlichen
(material) Rechnungslegungsmethoden anzugeben haben. Zuvor
sprach der Standard von maßgeblichen (significant) Rechnungsle-
gungsmethoden. Die Änderungen definieren, was unter „wesentli-
chen Rechnungslegungsmethoden“ zu verstehen ist und wie man
sie identifiziert. Sie stellen auch klar, dass unwesentliche Informa-
tionen zu Rechnungslegungsmethoden nicht angegeben werden
müssen. Wenn sie jedoch angegeben werden, dürfen hierdurch
wesentliche Informationen zu Rechnungslegungsmethoden nicht
verschleiert werden.
Ergänzend zur Änderung des IAS 1 wurde das IFRS Practice State-
ment 2 ebenfalls geändert, um den Unternehmen Leitlinien für die
praktische Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf die
Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden bereitzustellen.
Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungs-
legungsbezogenen Schätzungen und Fehlern – Änderungen an
IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen
Durch die Änderung an IAS 8 wird klargestellt, wie zwischen Ände-
rungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungs-
bezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Die Unterscheidung
ist wichtig, da Änderungen von Schätzungen prospektiv auf künftige
Geschäftsvorfälle und Ereignisse, solche von Rechnungslegungs-
methoden hingegen retrospektiv auf vergangene Geschäftsvorfälle
und Ereignisse sowie die laufende Periode anzuwenden sind.
Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
IAS 12 Ertragsteuern – Änderungen an IAS 12: Latente Steuern
aus Transaktionen bei denen bei erstmaliger Erfassung betrags-
gleiche steuerpflichtige und abzugsfähige temporäre Differenzen
entstehen
IAS 12 wurde dahingehend geändert, dass Unternehmen verpflich-
tet sind, latente Steuern für Transaktionen anzusetzen, aus denen
beim erstmaligen Ansatz betragsgleiche zu versteuernde und
abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen. Die Änderungen
werden typischerweise Auswirkungen i.Z.m. Leasingverhältnissen
beim Leasingnehmer und Rückbauverpflichtungen haben und zur
Erfassung zusätzlicher aktiver und passiver latenter Steuern führen.
Die Änderungen sind auf Transaktionen anzuwenden, die am oder
nach dem Beginn der frühesten im Abschluss dargestellten Ver-
gleichsperiode stattfinden. Zusätzlich sind zu Beginn der frühesten
dargestellten Periode aktive latente Steuern (soweit werthaltig) und
passive latente Steuern für alle abzugsfähigen und zu versteuern-
den temporären Differenzen in Verbindung mit
Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten und
Stilllegungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen
und den entsprechenden Beträgen, die als Teil der Anschaffungs-



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33


oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts
erfasst wurden, zu erfassen.
Die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung der Rege-
lung ist in den Gewinnrücklagen (oder einem anderen Bestandteil
des Eigenkapitals, wenn angemessen) zu erfassen.
IAS 12 enthielt zuvor keine expliziten Regelungen zur Erfassung der
Steuereffekte i.Z.m. Leasingverhältnissen (beim Leasingnehmer)
und in der Praxis wurden unterschiedliche Vorgehensweisen als
zulässig erachtet. Daher kann es sein, dass einige Unternehmen
schon bislang eine Bilanzierungsweise gewählt hatten, die den
neuen Regelungen entspricht und sich für sie keine Auswirkung
ergibt.
Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE VOM IASB
VERABSCHIEDET, ABER VON DER EU NOCH NICHT ÜBER-
NOMMEN WURDEN
Standard Inhalt
Nicht übernommen
und anzuwenden ab
IAS 12 Internationale Steuerreform – Änderungen an IAS 12 aufgrund Pillar II Jänner 2023
IAS 1
i. Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
ii. Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig –
Verschiebung Anwendungszeitpunk
iii. Langfristige Schulden mit Covenants
Jänner 2024
IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale and Leaseback Transaktion Jänner 2024
IAS 7, IFRS 7 Zusätzliche Angaben zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen
(Supplier Finance Arrangements)
Jänner 2024
Aus den oben angeführten übrigen Neufassungen bzw. Änderun-
gen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
Es gibt keine weiteren Standards oder Interpretationen, die nicht
verpflichtend anzuwenden sind und die eine wesentliche Auswir-
kung auf den Konzern hätten.

2.2 KONSOLIDIERUNG
2.2.1 TOCHTERUNTERNEHMEN
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich struk-
turierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der
Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die
Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobe-
lastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem
Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der
Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das
Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die
Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens
beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunterneh-
mens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung
über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die
Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der
Tochterunternehmen wurden alle auf den einheitlichen Konzernab-
schlussstichtag 31. März 2023 sowie nach den Prinzipien der IFRSs,
wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.







Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach
der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs
entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Ver-
mögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der
entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktions-
zeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte
jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer
bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen
eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Ver-
mögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden
bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten
zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb
entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht
beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum bei-
zulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am
Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn
sie anfallen.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der
zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem
zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu
bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der
Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden
Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderun-
gen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder
als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden
im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender
Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust erfasst. Eine








KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
34
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023











bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird
nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital
bilanziert.
Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss
der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherr-
schenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizu-
legenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile
zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum
beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die
Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens,
wird der Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung direkt in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne
und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen
werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert,
um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.




2.2.2 TRANSAKTIONEN MIT NICHT BEHERRSCHENDEN
ANTEILEN OHNE VERLUST DER BEHERRSCHUNG
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust
der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern
des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln,
bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils
entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden
Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am
Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird
im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräu-
ßerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden
ebenfalls im Eigenkapital erfasst.


2.2.3 VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen
verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert
neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn
oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim
erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemein-
schaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts
ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im
sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses
Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das
Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und
Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im
sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital
ins Ergebnis umgegliedert wird.


2.2.4 ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der
Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kon-
trolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil
zwischen 20 und 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unterneh-
men werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und
anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil
des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim
Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulier-
ter Wertminderungen).
Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unter-
nehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen
bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen
Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder
Verlust umgegliedert.
Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von asso-
ziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Veränderungen der
Rücklagen sind anteilig in den Konzernrücklagen zu erfassen. Die
kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Betei-
ligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns
an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an
diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderun-
gen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine
weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unterneh-
men Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte
Unternehmen Zahlungen geleistet.
Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte
vorliegen, dass hinsichtlich der Investition im assoziierten Unter-
nehmen Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss.
In diesem Fall wird der Unterschied zwischen dem Buchwert
und dem erzielbaren Betrag als Wertminderung erfasst und als
„Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen“ in der
Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernun-
ternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend
dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen
eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert,
es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung
des übertragenen Vermögenswerts hin. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden – sofern
notwendig – geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung
zu gewährleisten.
Veräußerungsgewinne und -verluste, die aus Anteilen an assozi-
ierten Unternehmen resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.







2.3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Über das Geschäftssegment wird in einer Art und Weise berichtet,
die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentschei-
dungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist
für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu dem
Geschäftssegment und für die Überprüfung von dessen Ertragskraft
zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand für
strategische Entscheidungen ausgemacht.




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35





2.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG
2.4.1 FUNKTIONALE WÄHRUNG UND BERICHTSWÄHRUNG
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen
Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung
des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen
operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss
ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der Gurktaler Akti-
engesellschaft, Wien, darstellt.
Die Konzernunternehmen führen ihre Bücher und sonstige Auf-
zeichnungen in der Währung des jeweiligen Landes, entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen, in dem sie gegründet und einge-
tragen sind. Die funktionale Währung ausländischer Tochterunter-
nehmen ist die jeweilige Landeswährung.

2.4.2 TRANSAKTIONEN UND SALDEN
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum
Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewer-
tungen in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und
Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der
Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten
monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie sind
im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow Hedges und qualifizierte
Net Investment Hedges zu erfassen. Fremdwährungsgewinne und
-verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zah-
lungsmitteläquivalenten sowie Finanzschulden resultieren, werden
in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Finanzierungserträge
oder -aufwendungen“ ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungs-
gewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung
unter „sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen“ ausge-
wiesen.

Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren
Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam ver-
rechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Teil des Gewinns bzw.
Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der
Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Demgegenüber sind
Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Ände-
rungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksich-
tigt werden (z.B. Eigenkapitalinstrumente, für die das Wahlrecht
zur erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegendem Zeitwert in
Anspruch genommen wird), innerhalb der Neubewertungsrücklage
als Teil der sonstigen Rücklagen zu erfassen.
2.4.3 KONZERNUNTERNEHMEN
Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen (aus-
genommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro
abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro
umgerechnet:
Vermögenswerte und Schulden werden für jeden Bilanzstichtag
mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Erträge und Aufwendungen werden für jede Gewinn- und Ver-
lustrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet (es sei denn,
die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer
angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die
sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionszeitpunkten
geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall sind Erträge
und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umzurechnen).
Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eige-
ner Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital
erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden in den Konzernabschluss
keine vollkonsolidierten Jahresabschlüsse in fremder Währung
einbezogen.
Goodwill und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die
beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden
sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen
Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.
Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigen-
kapital erfasst.





2.5 SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten
historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die direkt dem
Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden
nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des
Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermö-
genswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern
daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die
Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesent-
liche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in
dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.


Erhaltene Zuschüsse von Dritten werden grundsätzlich im sonsti-
gen operativen Ertrag ausgewiesen. Wurden diese Zuschüsse für
Anschaffung bzw. Herstellung von Vermögenswerten gewährt,
werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Vermö-
genswerte entsprechend gekürzt.


Bei allen Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die erwartete Nut-
zungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert
abgeschrieben werden:





KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023









Abschreibung
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–5 Jahre






Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden
zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten
erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben.





Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden
als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und
den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter dem Posten
„sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen“ in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst.



2.6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu
ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst.
Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene immaterielle
Vermögenswerte werden am Erwerbstag zum beizulegenden
Zeitwert bewertet.
2.6.1 MARKENRECHTE
Erworbenen Markenrechte werden zu ihren historischen Anschaf-
fungs- und Herstellkosten erfasst.
Markenrechte werden zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf
zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units,
CGU) aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen CGU bzw.
Gruppen von CGU gemäß den identifizierten Geschäftssegmenten,
von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei
dem das Markenrecht entstand, Nutzen ziehen.


Die Überprüfung, ob eine Wertminderung beim Markenrecht
vorliegt, wird jährlich vorgenommen. Wenn Anhaltspunkte vorlie-
gen, die eine mögliche Wertminderung zur Folge haben könnten,
wird häufiger überprüft. Der Buchwert des Markenrechts wird mit
dem erzielbaren Betrag, dh mit dem höheren der beiden Beträge
aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und
Nutzungswert, verglichen. Eine Wertminderung wird sofort auf-
wandswirksam erfasst und gegebenenfalls in den nachfolgenden
Perioden aufgeholt.






2.7 WERTMINDERUNG NICHT MONETÄRER
VERMÖGENSWERTE
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben,
wie beispielsweise Goodwill oder bestimmte Markenrechte, werden
nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertmin-
derungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen
Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft,
wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände
anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar
ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren
Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag
ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des
Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für
den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten
Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert wer-
den können. Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre
Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenen-
falls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.











2.8 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
IFRS 9 „Finanzinstrumente“ befasst sich mit der Klassifizierung,
dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Verbindlichkeiten.
IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfa-
chungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle
Vermögenswerte:
fortgeführte Anschaffungskosten,
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der
Folge zum beizulegenden Zeitwert. Das Management des Konzerns
hat entschieden, Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeit-
werts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis darzustel-
len. Eine spätere Umgliederung dieser Gewinne und Verluste in den
Gewinn oder Verlust erfolgt nach Ausbuchung des Instruments nicht.
Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn
oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst, wenn der Anspruch
des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird.


Das „Expected-Credit-Loss-Modell“ gemäß IFRS 9 erfordert erheb-
liche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die
erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaft-
lichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf
Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Das Wertminderungsmodell findet auf zu fortgehrten Anschaf-
fungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuld-
instrumente, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte (gemäß Definition
im IFRS 15) und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete
Kreditzusagen und Finanzgarantien – mit Ausnahme von als
Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren – Anwendung.
Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehen-
den Grundlagen bewertet:
12-Monats-Expected-Loss: Für Finanzinstrumente, deren Kredit-
risiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erht
hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der Kredit-







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ausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf
Monate erwartet wird.
Gesamtlaufzeit-Expected-Loss: Für Finanzinstrumente, bei denen
sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant
erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe
der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zu erfassen.
Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle
ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finan-
zierungskomponente anzuwenden; ein Unternehmen kann diese
Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzie-
rungskomponente anwenden.
Der Konzern hat historisch keine Forderungsausfälle und Wertmin-
derungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für
die Zukunft zu erwarten. Leasingforderungen werden derzeit vom
Konzern nicht gehalten. Aus der Bilanzierung nach IFRS 9 ergeben
sich keine wesentlichen Effekte.
Der Konzern ermittelt die erwarteten Kreditverluste anhand von
Ausfalleinschätzung mit Zeitbändern von 30, 60, 90 und 120 Tagen.
Die finanziellen Schulden werden im Konzern zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet.
Der Konzern hat keine finanziellen Schulden als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt und beabsichtigt
dies derzeit auch nicht zu tun.


2.8.1 AUSLEIHUNGEN UND FORDERUNGEN

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle
Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die
nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den
kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf
Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Die Ausleihungen und
Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter „Lieferforde-
rungen, „Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen
und „sonstige Forderungen“ ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr wurden keine langfristigen Forderungen ausge-
wiesen.
Sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch
Ausleihungen werden von der Gesellschaft gehalten, um die lau-
fenden Zahlungsströme und etwaige Zinszahlungen zu generieren,
und nicht um aus dem Verkauf der Vermögenswerte Gewinn zu
erzielen. Das Geschäftsmodell lautet „hold to collect“ nach IFRS 9.
Die Forderungen und Ausleihungen setzen sich ausschließlich aus
Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Diese Vermögenswerte
werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Für diese Vermögenswerte ist eine Wertminderungsvorsorge in
Form von erwarteten Verlusten zu buchen.
Der Betrag der Wertberichtigungen wird erfolgswirksam in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche
Aufwendung erfasst.









2.8.2 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Andere finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle
Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der
anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den
langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Manage-
ment nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach
dem Bilanzstichtag zu veräußern, und der Vermögenswert in
diesem Zeitraum nicht fällig wird.
Der Posten „andere finanzielle Vermögenswerte“ beinhaltet aus-
schließlich sonstige Beteiligungen.
Andere finanzielle Vermögenswerte werden anfänglich zu ihrem
beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt.
Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei
Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis
erfasst werden.
Sämtliche Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung von
finanziellen Vermögenswerten werden im Jahresergebnis erfasst.
Dividenden sowie laufende Zinserträge auf andere finanzielle
Vermögenswerte sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs
des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und
Verlustrechnung im Finanzergebnis zu erfassen.


2.9 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTEL-
ÄQUIVALENTE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld,
Sichteinlagen, andere kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermö-
genswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei
Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite
unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.








2.10 EIGENKAPITAL
Stamm- und Vorzugsaktien werden als Eigenkapital klassifiziert.
Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen
zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als
Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.

Wenn ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der Gurk-
taler Aktiengesellschaft, Wien, kauft (treasury shares), wird der Wert
der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer
zusätzlicher Kosten (netto nach Ertragsteuern), solange vom Eigen-
kapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, abgezogen, bis die
Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche
eigenen Anteile nachträglich wieder ausgegeben, wird die erhaltene
Gegenleistung (netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher
Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern) im
Eigenkapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, erfasst.



KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023







2.11 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungs-
verpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden
als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflich-
tung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder
innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist)
fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei
ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten
unter Anwendung der Effektivzinsmethode.


2.12 FINANZVERBINDLICHKEITEN
Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum
beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten
angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Aus-
zahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem
Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter
Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst. Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres
Anfalls als Aufwand erfasst.






2.13 LAUFENDE UND LATENTE STEUERN
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und
latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten,
die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst
wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapi-
tal oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanz-
stichtag geltenden österreichischen Steuervorschriften berechnet.
Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor
allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet,
wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen,
die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.
Latente Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen in
Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und asso-
ziierten Unternehmen (bzw. Gemeinschaftsunternehmen) entste-
hen, werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die
temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und
steuerliche Ergebnisse künftig zur Verfügung stehen.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen
der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (tax
base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (soge-
nannte Verbindlichkeitenmethode). Wenn jedoch im Rahmen
einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss
darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines
Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum
Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen
noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die
Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch
danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze
und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder
im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung
zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw.
der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Die wichtigsten temporären Differenzen ergeben sich aus den
Markenrechten und zusätzlich aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt,
in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn
verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet
werden kann.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen
im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und
assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei
denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differen-
zen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist,
dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund
dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert,
wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Auf-
rechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und
-verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der
gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe
Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsich-
tigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.






2.14 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses
und andere langfristige Leistungen entweder aufgrund einzelver-
traglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des
entsprechenden lokalen Arbeitsrechtes.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden
auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden (Anwart-
schaftsbarwertverfahren) berechnet. Der Barwert der Anwart-
schaften (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der
zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung
berechnet. Der zu erfassende Periodenaufwand beinhaltet Dienst-
zeitaufwand und Zinsaufwand und wird erfolgswirksam im Jahres-
ergebnis erfasst. In Übereinstimmung mit IAS 19 (2011) werden
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstel-
lungen für Abfertigungen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital
und aus Rückstellungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand
erfasst. Weitere Angaben sind unter AZ 25.1. enthalten.






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Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis erfasst.




Im Rahmen der Berechnung der Verpflichtungen werden versiche-
rungsmathematische Annahmen getroffen, vor allem hinsichtlich
des anzuwendenden Zinssatzes für die Abzinsung, der Steige-
rungsrate für Gehälter, des Pensionseintrittsalters und der Wahr-
scheinlichkeiten betreffend Fluktuation und Inanspruchnahme.
Für die Ermittlung des Barwertes der Anwartschaften kommt ein
Zinssatz zur Anwendung, der in Anlehnung an die durchschnitt-
liche Verzinsung von Industrieanleihen höchster Bonität mit
entsprechender Laufzeit gewählt wird.
Die zur Anwendung kommende Steigerungsrate der Gehälter
wird aus einer Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre
ermittelt, die auch für die Zukunft als realistisch angesehen wird.
Die verwendeten Abschläge für Fluktuation und Inanspruchnahme-
wahrscheinlichkeit basieren auf Erfahrungswerten vergleichbarer
Vorperioden.
Für Abfertigungsverpflichtungen wird auf das derzeitige recht-
ßige Pensionseintrittsalter abgestellt.
Die Abfertigungen betreffen Verpflichtungen nach österreichi-
schem Recht. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht
sind einmalige Abfindungen, die aufgrund von arbeitsrechtlichen
Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer durch den Dienstge-
ber sowie regelmäßig bei Pensionseintritt bezahlt werden müssen.
Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der
Höhe der Bezüge.



Anzahl Dienstjahre 3 5 10 15 20 25
Anzahl Monatsbezüge 2 3 4 6 9 12



Die Regelung gilt für jene Dienstnehmer, die bis zum Jahr 2002 in
das Unternehmen eingetreten sind bzw. innerhalb des Konzerns von
anderen österreichischen Gesellschaften unter Anerkennung der vor-
herigen Dienstzeiten innerhalb des Konzerns übernommen worden.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen kommt für jene Dienstneh-
mer, die ab dem Jahr 2003 in das Unternehmen eingetreten sind,
ein beitragsorientiertes Modell zur Anwendung. Der Dienstgeber
hat ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses einen laufenden
Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger
Sonderzahlungen an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten.
Den Mitarbeitern der österreichischen Gesellschaften gebühren
bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei
Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.

2.15 RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden angesetzt, wenn dem Konzern aus Ereignissen
der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Ver-
pflichtung entstanden ist, es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung
der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, und
eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist. Wenn der Konzern
die Erstattung eines zurückgestellten Betrages erwartet, z.B. aufgrund
einer Versicherung, wird die Erstattung als separater Vermögenswert
nur bei ausreichender Eintrittswahrscheinlichkeit angesetzt.
Der Konzern setzt eine Rückstellung für verlustträchtige Geschäfte an,
wenn der erwartete Nutzen aus dem vertraglichen Anspruch geringer
ist als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen.

2.16 ERTRAGSREALISIERUNG
Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr aus Pachterlösen.
Diese werden auf Quartalsbasis nach Maßgabe der vertraglichen
Vereinbarung realisiert.
Für die Umsatzrealisierung ist ein fünfstufiges Verfahren anzuwen-
den:
1.
Identifizierung der Verträge mit dem Kunden
2.
Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen
3.
Bestimmung des Transaktionspreises
4.
Aufteilung des Transaktionspreises auf separate Leistungsver-
pflichtungen
5.
Erfassung von Umsatzerlösen bei Erfüllung einzelner Leistungs-
verpflichtungen
Ein Vertrag liegt vor, wenn beide Parteien des Vertrages die schrift-
liche Vereinbarung unterzeichnet haben. Im Regelfall beträgt das
Zahlungsziel 14 Tage.
Die Leistungsverpflichtungen betreffen üblicherweise die Verpach-
tung der Marken.
Der Transaktionspreis ist zur Gänze variabel und berechnet sich als
Prozentsatz des Nettoumsatzes des Pächters.
Die Realisierung des Umsatzes erfolgt zeitpunktbezogen.
Die Umsatzerlöse der Gurktaler Gruppe setzen sich nahezu aus-
schließlich aus den Pachterlösen zusammen.



KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023







2.17 ZINSERTRÄGE
Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode
erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt,
schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d.h.
auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abge-
zinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der
wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen
Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag
aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen
gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst.
2.18 DIVIDENDENERTRÄGE
Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem das
Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.





2.19 LEASINGVERHÄLTNISSE
Der Konzern mietet verschiedene Immobilien und Fahrzeuge.
Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen sind der untenstehenden
Tabelle zu entnehmen. Typischerweise besteht die Option, die
Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. Die
Leasingvereinbarungen werden ca. alle 5 Jahre neu verhandelt, um
die Marktmieten zu reflektieren.
Der Konzern hat keine Leasingverhältnisse, in denen er als Lea-
singgeber auftritt.
Es wird sowohl das Wahlrecht für Vereinfachungen im Zusammen-
hang mit Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit (12 Monate oder
weniger) als auch für geringwertige Vermögenswerte angewendet.
Der Konzern hat Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) über
diverse elektronische Geräte (Kopierer, Computer, Mobiltelefone)
abgeschlossen, die als geringwertige Wirtschaftsgüter (Einzelpreis
jeweils <TEUR 5) nach IFRS 16 angesetzt werden. Die Aufwendun-
gen aus diesen Verträgen werden vom Konzern erfolgswirksam
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald sie anfallen.
Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes nimmt der
Konzern Zinssätze, für die Fremdfinanzierung für Vermögenswerte
mit vergleichbarer Laufzeit unter vergleichbaren Bedingungen, an.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden
bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten
beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen, abzgl.
etwaiger zu erhaltender Leasinganreize)
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz
gekoppelt sind
erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Lea-
singnehmers
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich
wie folgt zusammensetzen:
der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeiten
sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzah-
lungen abzüglich etwaig erhaltener Leasinganreize
alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten
Kosten
geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Rückversetzung
des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den der Leasingver-
einbarung verlangten Zustand entstehen.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhält-
nisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen,
werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge
mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.

Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien,
die nicht die Definition von als Finanzanlagen gehaltene Immobi-
lien erllen, werden als Sachanlagen dargestellt (Siehe Anhang-
angabe 13).



Laufzeit
KFZ-Leasing
1–5 Jahre
Gebäudemieten > 5 Jahre

VERLÄNGERUNGSOPTIONEN
Das Immobilien Leasingverhältnis enthält Verlängerungsoptionen,
die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit
vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern
beim Anschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Ver-
längerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten.
Die Verlängerungsoptionen sind nur vom Konzern und nicht vom
Leasinggeber ausübbar. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungs-
datum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen ausreichend
sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer
Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes
Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw.
die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.


2.20 GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN
Gewinnausschüttungen werden erst nach Gewinnverwendungsbe-
schluss ausgewiesen.



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3 FINANZRISIKOMANAGEMENT
3.1 FINANZRISIKOFAKTOREN
Das Unternehmen ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit
unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem
unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unsere Risikopolitik
zielt darauf ab, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und
Risiken nur dann einzugehen, wenn ihnen im Gegenzug die Chance
auf eine entsprechende Wertsteigerung gegenübersteht.
Durch die Verpachtung der Unternehmen Gurktaler Alpenkräuter
GmbH, Gurk, und „Rossbacher“ Vertriebs GmbH, Wien, sind die Risi-
ken betreffend Einkauf, Produktion und Vertrieb in die Schlumberger-
Gruppe ausgelagert. Das Risikomanagement ist bei der Schlumberger-
Gruppe als integrierter Bestandteil in die Unternehmensführung und
die Gestaltung der Geschäftsprozesse eingebunden. Das Manage-
ment der Risiken erfolgt weitgehend dezentral und im Wesentlichen
gemäß den Prozessen laut den Zertifizierungen nach IFS-Version 7.
IFS-Standards sind Lebensmittel- bzw. Produkt- und Servicestan-
dards, die sicherstellen, dass die nach IFS-Standards zertifizierten
Unternehmen einheitliche Vorgaben in Bezug auf Lebensmittel-
bzw. Produktsicherheit und Qualität anwenden. Der IFS-Food-Stan-
dard ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter
Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern.
Mit der Umstellung auf einen Produktionsvertrag, der mit der Mozart
Distillerie GmbH geschlossen wurde, liegt das Risiko betreffend Einkauf,
Produktion ab 1.4.2023 bei dieser Gesellschaft, die schon bisher die
Produkte hergestellt hat. Das Vertriebsrisiko liegt wie schon in der
Vergangenheit bei den Vertriebsgesellschaften, wobei ab 1.4.2023 ein
Distributionsvertrag für Österreich mit der Schlumberger Wein- und
Sektkellerei GmbH und hinsichtlich des Vertriebs in Deutschland und
Exportmärkten mit der Semper Idem Underberg AG geschlossen wurde.
Das Risiko der Markenrechtsverletzungen wird durch ständige
interne und externe Marken- und Marktbeobachtung minimiert.
Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie sowie der Ukraine-
Krise wurden notwendige Maßnahmen evaluiert und ergriffen, um
den Betrieb sicherzustellen.
Das Geschäftsmodell der Verpachtung der Kräutermarken Gurkta-
ler und Rossbacher an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei
und deren Tochtergesellschaft Top Spirit bringt es mit sich, dass
nötige operative Maßnahmen in der Produktion, Logistik oder im
Vertrieb in der 100 %igen Verantwortung der Pächterin liegen.
Die Kommunikation und das Reporting mit der Pächterin wurden
intensiviert, um sicherzustellen, dass seitens der Schlumberger
Wein- und Sektkellerei alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden,
um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Produktion und die Distri-
bution erfolgen auf einer neuen vertraglichen Basis, jedoch inhalt-
lich mit denselben Unternehmen, die seit 2013 die Funktionen im
Rahmen eines Pachtverhältnisses ausgeübt haben.
Unter Berücksichtigung der rollierend überarbeiteten Umsatzer-
wartungen der Pächterin wurden die Planungen der Pachterlöse
für die Gurktaler Aktiengesellschaft regelmäßig überarbeitet. Die
gute Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung führen dazu, dass
das Unternehmen in seinem Bestand nicht gefährdet ist. Durch die
neuen ab 1.4.2023 gültigen Vertragsverhältnisse wird der physische
Warenfluss wie bisher beibehalten, jedoch die Fakturierung der
Eingangsund Ausgangsrechnungen Zug um Zug vorgenommen.
Hierfür ist daher kein umfassendes Warenbestandsmanagement
erforderlich. Die Lieferforderungen und -verbindlichkeiten werden
aufgrund unterschiedlicher Fristigkeiten bei den Zahlungszielen zu
einem durchschnittlichen zeitlichen Verzug von 30 Tagen zwischen
den Eingangs- und Ausgangsrechnungen führen. Der Warenbezug
ist nach 30 Tagen, die Ausgangsrechnungen nach 60 Tagen fällig.
Bei den Beteiligungen an der Underberg GmbH & Co KG, Rhein-
berg, und der indirekten Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT,
Budapest, wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit der
Mitarbeiter und Erfüllung der Verpflichtungen zur Warenversor-
gung getroffen. Businesspläne zur Erfassung der kommerziellen
Auswirkungen wurden erstellt und bei Zwack Unicum NYRT,
Budapest, die Liquidität durch zusätzliche Maßnahmen in Form
von erweiterten Kontokorrentrahmen abgesichert.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft und ihre Tochter- und Beteili-
gungsgesellschaften können dank der vorhandenen Reserven ihre
vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen.
Die vier MitarbeiterInnen sowie der Vorstand arbeiten teilweise
aus dem „
Home-Office
“.
3.1.1 MARKTRISIKO
3.1.1.1 FREMDWÄHRUNGSRISIKO
Das Währungsänderungsrisiko des Konzerns wurde mit Ausnahme
der At-Equity-Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest,
Ungarn, als äußerst gering eingestuft, da keine Fremdwährungsfor-
derungen bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Hinsichtlich der
Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, besteht
ein Fremdwährungsrisiko in Bezug auf den ungarischen Forint.
3.1.1.2 ZINSÄNDERUNGSRISIKO
Aktivseitig besteht kein Zinsänderungsrisiko, da es sich bei den
Guthaben bei Kreditinstituten um stichtagsbezogene Kontokor-
rentguthaben handelt. Im Geschäftsjahr wurden keine derivativen
Finanzinstrumente verwendet.
Im Konzern werden festverzinsliche finanzielle Vermögenswerte und
finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet, von der Möglichkeit, diese erfolgswirksam zum beizule-
genden Zeitwert zu bewerten, wurde nicht Gebrauch gemacht. Eine
hypothetische Änderung des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag
hätte für diese Finanzinstrumente weder eine Auswirkung auf die
Konzerngesamtergebnisrechnung noch auf das Eigenkapital.



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KONZERNABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023






3.1.2 KREDITRISIKO
Auf der Aktivseite stellen die Buchwerte der finanziellen Aktiva
das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Das Risiko ist als
gering anzusehen, weil es sich bei Kreditinstituten um solche von
unzweifelhafter Bonität handelt und zum Bilanzstichtag neben
Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unter-
nehmen, Lieferforderungen gegenüber dem Pächter ausgewiesen
sind. Die Geschäftsleitung sieht derzeit keine weiteren materiellen
Forderungsrisiken, die zusätzliche, über die bereits im Konzernab-
schluss erfassten Wertberichtigungen hinausgehende, Vorsorgen
erforderlich machen würden.

3.1.3 LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, die erforderlichen Finanzmittel
zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten
nicht aufbringen zu können. Die Finanzierungspolitik des Konzerns
ist auf eine langfristige Finanzplanung abgestimmt. Die Gruppe
sorgt durch eine konzernweite Finanz- und Liquiditätsplanung dafür,
dass ausreichend flüssige Mittel vorhanden sind oder eine notwen-
dige Finanzierung aus entsprechenden Kreditrahmen sichergestellt
ist, um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Die Restlligkeiten finanzieller Verpflichtungen gegenüber Dritten,
bestehend aus Tilgungs- und Zinszahlungen, gliedern sich in fol-
gende Zahlungstermine:





31. März 2023 Fälligkeit
in TEUR Summe
Bis zu
3 Monaten
Bis zu
12 Monaten
Zwischen
1 und 5 Jahren
Über
5 Jahre
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 17 0 17 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19 19 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 219 89 130 0 0
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
0 0 0 0 0
Summe 255 108 147 0 0
31. März 2022 Fälligkeit
in TEUR Summe
Bis zu
3 Monaten
Bis zu
12 Monaten
Zwischen
1 und 5 Jahren
Über
5 Jahre
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 17 4 13 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18 18 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 211 119 92 0 0
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
17 0 0 17 0
Summe 263 141 105 17 0





Im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde mit der Schlumberger Akti-
engesellschaft, Wien, eine Rahmen-Finanzierungsvereinbarung
abgeschlossen. Der wiederholt ausnützbare Finanzierungsrahmen
beträgt bis zu EUR 3 Mio. Hierdurch sind die laufenden Finanzie-
rungserfordernisse der Gruppe gedeckt.

3.2 KAPITALMANAGEMENT
Aufgrund des Geschäftsmodells Verpachtung und Beteiligungs-
verwaltung ist das Ziel des Konzerns nahezu ausschließlich durch
Eigenkapital finanziert zu sein.
Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus allen langfris-
tigen und kurzfristigen Schulden laut Konzernbilanz abzüglich
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das adaptierte
Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzern-
bilanz zuzüglich Nettofremdkapital.

in TEUR 31.3.2023 31.3.2022
Langfristige Schulden 482 619
Kurzfristige Schulden 260 280
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –197 –11.330
Nettofremdkapital 545 –10.431
Eigenkapital 22.245 32.689
Adaptiertes Gesamtkapital 22.790 22.258
Fremdkapitalquote 2,4 % 0 %
Die Gesamtstrategie des Kapitalrisikomanagements hat sich im
laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.



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4 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft
betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß
in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten
entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes
Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Ver-
mögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres
mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.


4.1 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI
DER BILANZIERUNG DER MARKENRECHTE


Im Rahmen des Impairment-Tests der als immaterielle Vermögens-
werte bilanzierten Markenrechte (siehe AZ 14) wird der erzielbare
Betrag durch den Nutzungswert bestimmt. Der Bestimmung des
Nutzungswertes liegen Cashflow-Planungen zu Grunde, die auf der
vom Vorstand genehmigten und im Zeitpunkt der Durchführung
des Impairment-Tests gültigen Mittelfristplanung für eine Periode
von vier Jahren basieren. Diese Planungen beruhen auf Erfahrun-
gen aus der Vergangenheit und Einschätzungen zum erwarteten
Wachstum der relevanten Märkte.
Die Mittelfristplanung basiert auf der erwarteten Entwicklung der
aus volks- und finanzwirtschaftlichen Studien abgeleiteten gesamt-
wirtschaftlichen Rahmendaten.
Die wesentlichen Annahmen des Managements bei der Berech-
nung der Nutzungswerte der Markenrechte sind die geplanten,
dem Cash-Flow gleichzusetzenden, Deckungsbeiträge unter Abzug
aller markenrelevanten Marketing- und Vertriebskosten sowie die
Diskontierungszinssätze.
Der Diskontierungszinssatz vor Steuern wurde für die Marken-
rechte Gurktaler mit 6,06 % (Vorjahr: 5,23 %) und Rossbacher mit
6,03 % (Vorjahr: 5,24 %) angenommen. Die vom Unternehmen
für die Extrapolation zur Berücksichtigung der erwarteten Geld-
entwertung über den Detailplanungszeitraum hinaus verwendete
konstante Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1 %) wird aus den
Zukunftserwartungen abgeleitet und liegt jeweils nicht über der
langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Märkte, in
denen die Unternehmen tätig sind.
Eine Anpassung bestimmter Parameter ergäbe folgende Sensiti-
vitäten:
Der dem Cash-Flow gleichzusetzende Deckungsbeitrag unter
Abzug aller markenrelevanten Marketing- und Vertriebskosten
hängt vom realisierten Absatz der Distributionspartner mit den
jeweiligen Marken ab. Läge der tatsächliche Absatz 10 % unter den
Schätzungen des Managements am 31. März 2023, hätte dies für
die Markenrechte des Konzerns folgende Auswirkungen:
















2022/2023 2021/2022
Markenrecht Rossbacher Abwertungsbedarf in Höhe von
TEUR 115
Abwertungsbedarf in Höhe von
TEUR 93
Markenrecht Gurktaler kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf
Wenn der Diskontierungszinssatz, der bei der Berechnung des
Nutzungswertes angewendet wurde, um einen Prozentpunkt über
der Schätzung des Managements zum 31. März 2023 gelegen hätte,
wären folgende Auswirkungen auf die Markenrechte des Konzerns
zu verzeichnen:
2022/2023 2021/2022
Markenrecht Rossbacher Abwertungsbedarf in Höhe von
TEUR 384
Abwertungsbedarf in Höhe von
TEUR 278
Markenrecht Gurktaler kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf
Das Markenrecht Rossbacher würde bis zu einem Diskontie-
rungszinssatz von 0,13 Prozentpunkten über der Schätzung des
Managements keinen zusätzlichen Abwertungsbedarf verzeichnen.









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KONZERNABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023






5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Gesellschaft agiert international in einem Geschäftssegment,
welches den Handel mit alkoholischen Getränken einschließlich
der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden
Geschäfte umfasst. Als „Chief Operating Decision Maker“ wurde
der Vorstand identifiziert, der regelmäßig auf Basis des Konzern-
betriebsergebnisses Ressourcenentscheidungen trifft und die
Gesamtentwicklung überwacht.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, ist ausschließlich in
einem einzigen Geschäftssegment tätig, nämlich der Verpachtung
der Geschäftsbetriebe Rossbacher und Gurktaler im Inland. Die
Umsatzerlöse betreffen den Pachtzins von der Schlumberger Wein-
und Sektkellerei GmbH, Wien, siehe dazu auch unter AZ 30.



6 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Kostenerstattung von verbundenen Unternehmen übergeordneter Konzern 316 270
Andere 1 6
317 276





7 PERSONALAUFWAND
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Gehälter 451 406
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 9 9
Sozialaufwand und gehaltsabhängige Abgaben 94 82
554 497



Im Geschäftsjahr beschäftigte Angestellte:
Stichtag: 31.3.2023 31.3.2022
Angestellte 5 4
Durchschnitt: 2022/2023 2021/2022
Angestellte 5 4



8 AUFWAND FÜR ABSCHREIBUNGEN
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Nutzungsrechte
Abschreibungen 20 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abschreibungen 26 17
46 37





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KONZERNABSCHLUSS





9 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Rechts-, Prüfungs- und sonstige Beratungskosten 124 119
Sonstiger Verwaltungsaufwand von Dritten 97 47
Aufwendungen für Markenrechte und Warenschutz 215 18
Reise- und KFZ-Kosten 25 14
Andere 188 181
649 379
Unter „andere“ werden im Wesentlichen Kosten für die Aktienge-
sellschaft (Veröffentlichung, Hauptversammlung, etc.) ausgewiesen.











10 FINANZERGEBNIS
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Finanzerträge
Zinserträge aus Bankguthaben 0 15
Zinserträge aus Leasingverbindlichkeiten 0 2
Zinserträge aus Konzernverrechnung 46 0
Dividendenerträge aus erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis
bewerteten Eigenkapitalinstrumenten 149 0
195 17
Finanzaufwendungen
Aufwand aus erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis
bewerteten Eigenkapitalinstrumenten 0 –214
Zinsen aus Bankguthaben –17 –22
Zinsen aus langfristigen Rückstellungen –2 –1
–19 –237
176 –220
Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Kategorien:
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Dividendenerträge/Aufwendungen aus erfolgsneutral zum Fair Value
im sonstigen Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten 149 –214
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte 29 –7
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten –2 1
Nettofinanzergebnis
176 –220









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11 ERTRAGSTEUERN
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Österreich 5 7
Ausland 12 423
Laufende Ertragsteuerbelastung 17 430
Latente Steuern
–115 –94
–98 336




Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom
geltenden Ertragsteuersatzes in Höhe von 25 % auf das Ergebnis
theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich
vor Steuern ergibt, wie folgt ab:






in TEUR 2022/2023 2021/2022
Ergebnis vor Steuern 1.862 1.714
Ertragsteueraufwand/-ertrag 98 –336
Effektivsteuersatz (%) –5,3 19,6
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Ergebnis vor Steuern 1.862 1.714
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2022/2023
(2021/2022): 25 % 461 429
Korrektur latente Steuern auf zukünftigen Steuersatz: 23% –69 –43
Korrektur aufgrund der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer 5 7
397 393
Steuerfreie Erträge –483 –534
Aperiodischer Ertragsteueraufwand 12 423
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen –24 54
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand/-ertrag –98 336




12 ERGEBNIS JE AKTIE
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das Jahresergebnis
durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen
Aktien der jeweiligen Periode dividiert wird.


2022/2023 2021/2022
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 1.960 1.378
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in Stück) 2.104.364 2.104.364
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 2.104.364 2.104.364
Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,93 0,65
Das unversserte Ergebnis je Aktie entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie.


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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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13 SACHANLAGEN

in TEUR Grundstücke
Andere Anlagen, Betriebs-
und Gebäude
und Geschäftsausstattung Gesamt
Zum 31.3.2021
Anschaffungskosten 82 70 152
Kumulierte Abschreibung –32 –29 –61
Buchwert netto 50 41 91
Geschäftsjahr 2021/2022
Eröffnungsbuchwerte 50 41 91
Zugänge 0 40 40
Abschreibungen –20 –17 –37
Endbuchwerte per 31.3.2022 30 64 94
Zum 31.3.2022
Anschaffungskosten 82 108 190
Kumulierte Abschreibung –52 –44 –96
Buchwert netto 30 64 94
Geschäftsjahr 2022/2023
Eröffnungsbuchwerte 30 64 94
Zugänge 0 92 92
Abschreibungen –15 –30 –45
Endbuchwerte per 31.3.2023 15 126 141
Anschaffungskosten 82 202 284
Kumulierte Abschreibung –67 –76 –143
Buchwert netto 15 126 141


Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien,
die nicht die Definition von als Finanzanlagen gehaltene Immobi-
lien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt.
Die in der Tabelle ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude ent-
fallen ausschließlich auf geleaste Vermögenswerte.




in TEUR Grundstücke
Betriebs- und
und Gebäude
Geschäftsausstattung Gesamt
Anpassung IAS 8 Nutzungsrechte 66 0 66
Zugänge zu Nutzungsrechten 0 0 0
Abschreibungen –36 0 –36
Abgänge von Nutzungsrechten 0 0 0
Endbuchwerte per 31.3.2022 30 0 30
Buchwert zum 31.3.2022 30 0 30
Zugänge zu Nutzungsrechten 0 0 0
Abschreibungen –15 0 –15
Abgänge von Nutzungsrechten 0 0 0
Endbuchwerte per 31.3.2023 15 0 15



In der Berichtsperiode wurden von der öffentlichen Hand keine
Zuschüsse für Investitionen in Produktionsanlagen gewährt. Die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vermögenswerten
wurden in den Vorjahren um Zuschüsse entsprechend gekürzt.

Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten liegen nicht vor. Die ande-
ren Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten TEUR 0
(Vorjahr: TEUR 0), bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem
Finanzierungsleasing ist.


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KONZERNABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023



14 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
in TEUR Immaterielle
Vermögenswerte
Zum 31.3.2021
Anschaffungskosten 5.682
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 4.032
Geschäftsjahr 2021/2022
Eröffnungsbuchwerte 4.032
Wertminderung 0
Endbuchwerte per 31.3.2022 4.032
Zum 31.3.2022
Anschaffungskosten 5.682
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 4.032
Geschäftsjahr 2022/2023
Eröffnungsbuchwerte 4.032
Wertminderung 0
Endbuchwert per 31.3.2023 4.032
Anschaffungskosten 5.682
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 4.032
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten die Markenrechte
„Rossbacher“ und „Gurktaler“.
Der Buchwert des aus der Konsolidierung der Gurktaler Alpenkräu-
ter GmbH, Gurk, resultierenden Markenrechtes „Gurktaler“ beträgt
zum Bilanzstichtag TEUR 2.381 (31.3.2022: TEUR 2.381).
Der Buchwert für das Markenrecht „Rossbacher“ beträgt zum
Bilanzstichtag TEUR 1.651 (31.3.2022: TEUR 1.651).



IMPAIRMENT-TEST AUF IMMATERIELLE
VERMÖGENSWERTE
Aufgrund der voraussichtlichen unbegrenzten Nutzung der Mar-
kenrechte „Rossbacher“, und „Gurktaler“ werden diese keiner
laufenden Abschreibung unterzogen. Die Bewertung der Marken-
rechte wird jährlich mittels eines Impairment-Tests gemäß IAS 36
überprüft (Erläuterung 4.1).
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten werden in
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Auf-
wand für Abschreibungen und Wertminderungen“ ausgewiesen.








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KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
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15 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
Im Folgenden sind die assoziierten Unternehmen des Konzerns
zum 31. März 2023 dargestellt, die der Konzern als wesentlich
ansieht. Das Eigenkapital des unten angeführten assoziierten
Unternehmens besteht lediglich aus Stammaktien, die zu 49,998 %
direkt vom Konzern gehalten werden. Das Land, in dem das Unter-
nehmen registriert ist, ist auch gleichzeitig sein Hauptgeschäftssitz.
Art und Umfang der Beteiligung an assoziierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022/2023 und 2021/2022:
Name Sitzland Beteiligungsquote Art der Beziehung Bewertungsmethode
Peter Zwack & Consorten
Handels-Aktiengesellschaft Österreich 49,998 % siehe 1 Equity
1 Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft hält in ihrer Holdingfunktion die Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn (Anteil 50 % + 1 Aktie) und öffnet den Zugang zum
ungarischen Getränkemarkt. Der Marktwert der Anteile beträgt zum Bilanzstichtag EUR 48.973.192,73 (Vorjahr: TEUR 45.541).
Die Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, wird im Konzernab-
schluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft,
Wien, Österreich, vollkonsolidiert.
Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, ist
eine nicht notierte Gesellschaft, so dass kein notierter Marktpreis
für diese Anteile vorliegt.
Es bestehen keine Eventualschulden in Bezug auf das assoziierte
Unternehmen des Konzerns.
Im Folgenden sind die zusammengefassten Finanzinformationen
für Peter Zwack & Consorten-Handels-Aktiengesellschaft, Wien,
dargestellt, die nach der Equity-Methode bilanziert wird:
in TEUR 31.3.2023 31.3.2022
Umsatzerlöse 53.636 51.048
Planmäßige Abschreibungen
–1.581 –1.612
Zinsaufwendungen –3 –44
Zinserträge 737 347
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Steuern 10.618 10.169
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen nach Steuern 8.823 8.604
Minderheiten –4.480 –4.327
Konsolidiertes Gesamtergebnis 4.343 4.277
Kurzfristige Vermögenswerte 29.823 31.400
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9.062 13.762
Langfristige Vermögenswerte 10.859 9.441
Kurzfristige Schulden –14.728 –15.488
Langfristige Schulden –1.589 –1.524
Nettovermögen 24.365 23.829
Unterschied aus Konzernbewertung 4.171 4.363
Nettovermögen nach Konzernbewertung 28.536 28.192
Anteil des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens
zum Beginn des Geschäftsjahres 14.096 13.293
Zurechenbares Gesamtergebnis 2.172 2.138
Ausschüttungen –2.000 –1.335
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 14.268 14.096





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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023





ENTWICKLUNG DER ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
in TEUR Anteile an assoziierten
Unternehmen
Zum 31.3.2021
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.167
Buchwert netto 13.293
Geschäftsjahr 2021/2022
Eröffnungsbuchwerte 13.293
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen 803
Endbuchwerte per 31.3.2022 14.096
Zum 31.3.2022
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –364
Buchwert netto 14.096
Geschäftsjahr 2022/2023
Eröffnungsbuchwerte 14.096
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen 172
Endbuchwerte per 31.3.2023 14.268
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –192
Buchwert netto 14.268
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Anteile am Gewinn/Verlust 2.172 2.138
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 0 0
2.172 2.138



16 WESENTLICHE TOCHTERUNTERNEHMEN
Der Konzern hatte zum 31. März 2023, unverändert zum Vorjahr, folgende Tochterunternehmen:
Name Sitzland
Art der
Geschäftstätigkeit
Durch das Mutter-
unternehmen direkt
gehaltener Anteil am
Kapital (%)
Durch den Konzern
gehaltener Anteil am
Kapital (%)
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Österreich
Erzeugung
Gurktaler Kräuterlikör
1
100 100
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Österreich
Erzeugung
Rossbacher Kräuterlikör
1
100 100
1 Das operative Geschäft der Gesellschaften ist bis 31.3.2023 an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, verpachtet. Ab 1.4.2023 ersetzen ein Produktionsvertrag mit der Mozart Distillerie
GmbH sowie Distributionsverträge für Österreich mit der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH und hinsichtlich des Vertriebs in Deutschland und den Exportmärkten mit der Semper Idem Underberg AG

den Pachtvertrag.
Alle Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.
Die Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk, und die „Ross-
bacher“ Vertriebs GmbH (100 %), Wien, wurden rückwirkend per
30.9.2022 mit der Gurktaler Aktiengesellschaft verschmolzen.
Wirkung erlangte die Verschmelzung mit Eintragung ins Handels-
register am 6.5.2023. Alle Verträge sowie die Markenrechte gehen
auf die Gurktaler Aktiengesellschaft als 100 % Muttergesellschaft
im Rahmen der Rechtsnachfolge über.




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51




17 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
in TEUR Beteiligungen
Geschäftsjahr 2021/2022
Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.2022 2.914
Geschäftsjahr 2022/2023
Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.2023 2.914

Als „andere finanzielle Vermögenswerte“ wurde die Beteiligung
(14,423 %) an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutsch-
land (TEUR 2.914; 31.3.2022: TEUR 2.914) klassifiziert.
Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co.
KG, Rheinberg, Deutschland wird durch eine Put-Option gegenüber
der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz sichergestellt.


18 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN



18.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBIND-
LICHKEITEN ZU (FORTGEFÜHRTEN) ANSCHAF-
FUNGSKOSTEN
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte sowie die beizulegenden
Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
dar, die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet sind:
31. März 2023
in TEUR Buchwert Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 1.401 1.401
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 198 198
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 238 249
31. März 2022
in TEUR Buchwert Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 1.089 1.089
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 11.330 11.330
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 229 229
Lieferforderungen und sonstige Forderungen und kurzfristige
Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel haben überwiegend kurze
Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanz-
stichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
18.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU ZEITWERTEN
Die folgende Tabelle zeigt Finanzinstrumente, die zum beizulegen-
den Zeitwert bewertet werden, analysiert nach der Bewertungsme-
thode. Die verschiedenen Ebenen stellen sich wie folgt dar:
Ebene 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise
(unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Ebene 2: Bewertungs-Inputs, außer den in Ebene 1 aufgeführten
Marktpreisen, die für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. vom Preis
abzuleiten) beobachtbar sind
Ebene 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Daten
(Bewertungs-Inputs) der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten










KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
52
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023











Die folgende Tabelle zeigt die Vermögenswerte, die zu dem am 31. März 2023 beizulegenden Zeitwert bemessen werden:
31. März 2023
in TEUR Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte
Andere finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914
31. März 2022
in TEUR Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte
Andere finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914






Falls ein oder mehrere bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren
Marktdaten basieren, wird das Instrument in Ebene 3 eingeordnet.
Die Buchwerte der Positionen, die zu fortgehrten Anschaffungs-
kosten bewertet werden, stellen entsprechend IFRS 7.29 einen
angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert
dar. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristige finan-
zielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Lieferforderungen
bzw. Lieferverbindlichkeiten) und langfristige Finanzinstrumente.
Demzufolge sind die Angaben nach IFRS 13.97 (Fair Value Hie-
rarchie) für diese Finanzinstrumente nicht dargestellt, da keine
Bewertung vorgenommen wird.






19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN,
FORDERUNGEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN
in TEUR 31.3.2023 31.3.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto = netto) 102 131
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (brutto = netto) 1.266 949
Sonstige Forderungen
davon:
Sonstige langfristige Forderungen 3 3
Andere kurzfristige Forderungen 50 39
1.421 1.122
Es bestehen keine Sicherheiten zu den Forderungen.

20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag
auf TEUR 198 (31.3.2022: TEUR 11.330). Sämtliche Guthaben sind
wie im Vorjahr kurzfristig.




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53






21 KONZERNEIGENKAPITAL
Zum Stichtag 31. März 2023 beträgt das Grundkapital der Gesell-
schaft TEUR 4.209 (31.3.2022: TEUR 4.209). Es setzt sich aus
2.104.364 (Vorjahr: 2.104.364) nennbetragslosen Stückaktien
(davon 1.354.364 Stammaktien und 750.000 Vorzugsaktien)
zusammen. Vorzugsaktien haben im Gegensatz zu Stammaktien
keine Stimmrechte.

Zum Stichtag 31. März 2023 wurden keine eigenen Aktien gehalten.
2.104.364 Aktien befanden sich im Umlauf.
Die Kapitalrücklage betrifft die Konzernobergesellschaft Gurktaler
Aktiengesellschaft, Wien, und resultiert aus der 2013 erfolgten
Umgründung und der Kapitalherabsetzung 2021.













22 LIEFERVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

in TEUR 31.3.2023 31.3.2022
Lieferverbindlichkeiten 19 18
Sonstige Verbindlichkeiten 218 229
davon:
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 25 27
Verbindlichkeiten Öffentlichkeitsarbeit 71 70
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 0 18
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 14 0
Andere 108 114
237 247


Erläuterungen zu Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen unter AZ 29.





23 LEASINGVERBINDLICHKEITEN
in TEUR 31.3.2023 31.3.2022
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing 0 17
Kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Leasing 17 17
Leasingverbindlichkeiten gesamt 17 34



24 LATENTE STEUERN
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
in TEUR 1.4.2022 GuV-Veränderung
Verrechnung mit
Eigenkapital 31.3.2023
Passive latente Steuern
Langfristig
Markenrechte 566 4 0 570
Verlustvorträge –48 –116 0 –164
Sachanlagevermögen –1 –1 0 –2
Rückstellungen für Personalverpflichtungen –19 –2 4 –17
498 -115 4 387



KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
54
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023






in TEUR 1.4.2021 GuV-Veränderung
Verrechnung mit
Eigenkapital 31.3.2022
Passive latente Steuern
Langfristig
Markenrechte 610 –44 0 566
Verlustvorträge 0 –48 0 –48
Sachanlagevermögen 0 –1 0 –1
Rückstellungen für Personalverpflichtungen –22 –1 4 –19
588 –94 4 498



L
atente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert,
wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforde-
rungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen
und wenn die latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde
bestehen.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 507
(31.3.2022: TEUR 207) wurden in Höhe von TEUR 116 (31.3.2022:
TEUR 48 gebildet. Die latenten Steuern auf nicht angesetzte Ver-
lustvorträge belaufen sich auf TEUR 0 (31.3.2022: TEUR 0). Verlust-
vorträge sind unbeschränkt vortragshig. Latente Steuern werden
bis auf die steuerliche Abschreibung der Markenrechte nach mehr
als 12 Monaten realisiert.






25 VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
In der Konzernbilanz sind folgende Ansprüche von Dienstnehmern abgegrenzt:
in TEUR 31.3.2023 31.3.2022
Langfristige Rückstellungen
Rückstellungen für Abfertigungen 84 94
Übrige Rückstellungen
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 10 10
94 104





Bis auf die versicherungsmathematischen Ergebnisse aus der Rück-
stellung für gesetzliche Abfertigungen werden sämtliche erfolgswirk-
same Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalauf-
wand und in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.








Die voraussichtliche Fälligkeit der nicht diskontierten Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:
in TEUR Bis zu 1 Jahr 1–5 Jahre 5–10 Jahre Über 10 Jahre Summe
Abfertigungen 0 0 0 158 158
Jubiläumsgelder 0 16 0 23 39
0 16 0 181 197
25.1 RÜCKSTELLUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN
Die grundsätzlichen versicherungsmathematischen Annahmen für Abfertigungsrückstellungen stellen sich wie folgt dar:
2022/2023 2021/2022
Zinssatz 3,9 % 1,8 %
Gehaltssteigerung 2,70 % p.a. 2,17 % p.a.
Fluktuation unterschiedlich, in Abhängigkeit
von Dienstjahren
unterschiedlich, in Abhängigkeit
von Dienstjahren
Pensionseintrittsalter gesetzliches Pensionsalter
laut Pensionsreform Herbst 2004
gesetzliches Pensionsalter
laut Pensionsreform Herbst 2004
Sterbetafeln AVÖ 2018-P, Angestellte AVÖ 2018-P, Angestellte





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KONZERNABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023



Für ab dem 1. Jänner 2003 eintretende Mitarbeiter wird dieser
Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse
abgegolten. Die Beitragszahlungen im Geschäftsjahr 2022/2023
betrugen TEUR 5 (2021/2022 TEUR 3).
Der Barwert der Rückstellungen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
in TEUR 2022/2023 2021/2022
1.4. 94 101
Laufender Dienstzeitaufwand 5 5
Zinsaufwand 1 1
Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne –16 –13
31.3. 84 94
Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand, Zinsaufwand und sonstigen Ergebnis gebuchte Aufwand/Ertrag setzt
sich wie folgt zusammen:
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Laufender Dienstzeitaufwand 5 5
Zinsaufwand 1 1
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten/Gewinnen –16 –13
–10 –7
Zum 31. März 2023 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der
Abfertigungsansprüche 13,2 Jahre.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsver-
pflichtungen wurde die Auswirkung resultierend aus Änderungen
wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die
Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher
Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen
konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher
unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.
Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgt analog zur
Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der Projected-
Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß IAS 19 (2011). Eine
Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde
sich wie folgt auswirken:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung
für Abfertigungen Veränderung der Annahme
Erhöhung des Parameters/
Veränderung DBO
Reduktion des Parameters/
Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 5 –5
Bezug +/–0,25 3 –3
25.2 RÜCKSTELLUNGEN FÜR JUBILÄUMSGELDER
Die Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt analog dem
Verfahren für Abfertigungen unter Zugrundelegung derselben
Parameter bis auf geringfügige Abweichungen bei den Fluktuati-
onssätzen.
Der Barwert der Rückstellungen für Jubiläumsgelder entwickelte sich wie folgt:
in TEUR 2022/2023 2021/2022
1.4. 10 10
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten 0 0
31.3. 10 10





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KONZERNABSCHLUSS
56
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023





Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand und Zinsaufwand gebuchte Aufwand setzt sich wie folgt zusammen:
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Laufender Dienstzeitaufwand 0 1
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten 0 0
Zum 31. März 2023 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der
Ansprüche aus Jubiläumsgeldern 15,2 Jahre.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter
würde sich wie folgt auswirken:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung
für Jubiläumsgelder Veränderung der Annahme
Erhöhung des Parameters/
Veränderung DBO
Reduktion des Parameters/
Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 0 0
Bezug +/–0,25 0 0



26 DIVIDENDE JE AKTIE
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde eine Dividende in Höhe von
EUR 12.415.747,60 (Vorjahr: EUR 336.698,24), das entspricht
EUR 5,90/Aktie (2021/2022: EUR 0,16/Aktie), ausgezahlt.
Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird der Hauptversammlung eine
Dividende in Höhe von 5,5 % des Grundkapitals vorgeschlagen, das
entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 231.480,04 oder
EUR 0,11/Aktie. Daraus ergeben sich keine steuerlichen Auswirkun-
gen für die Gesellschaft.
In diesem Konzernabschluss wird diese Dividendenverbindlichkeit
mangels Verpflichtung nicht bilanziell berücksichtigt.

27 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

Die Konzerngeldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode
erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Kon-
zern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse
ersichtlich.
Innerhalb der Konzerngeldflussrechnung wird zwischen Zahlungs-
strömen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstigkeit unterschieden.
27.1 CASHFLOW AUS DER LAUFENDEN
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Bei der Berechnung des Nettomittelzuflusses aus der laufenden
Geschäftstätigkeit wird vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit ausgegangen und dieses um unbare Aufwendungen und
Erträge korrigiert.
Dieses Ergebnis und die bilanziellen Veränderungen des Netto-
Umlaufvermögens (ohne liquide Mittel) liefern nach Berücksich-
tigung von gezahlten Zinsen und Steuern den Nettomittelzufluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
27.2 CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Der Cashflow aus Investitionstigkeit zeigt alle Zu- und Abflüsse
im Zusammenhang mit dem Zu- und Abgang von Sachanlagen,
immateriellen Vermögenswerten sowie von erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte.
27.3 CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
In diesem Bereich werden sämtliche Zu- und Abflüsse im Rahmen
der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung erfasst.











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57







Zahlungswirksame Veränderungen
in TEUR Stand 1.4.2022 Tilgungen Stand 31.3.2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 0 0 0
Kurzfristige und langfristige Leasingverbindlichkeiten 35 –18 17
Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 35 –18 17
davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –18
Zahlungswirksame Veränderungen
in TEUR Stand 1.4.2021 Tilgungen Stand 31.3.2022
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 0 0 0
Langfristige und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 55 –20 35
Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 55 –20 35
davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –20




28 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Es wurden Garantien für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) für Dritte abgegeben.


29 NAHESTEHENDE PERSONEN UND UNTERNEHMEN
Der Konzern wird von der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz,
beherrscht, die indirekt über eine Tochtergesellschaft mehr als 89 %
der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns
hält. Sämtliche Unternehmen des Underberg-Konzerns („überge-
ordneter Konzern“) sind nahestehende Unternehmen.
Die folgenden Geschäfte wurden mit nahestehenden Personen und
Unternehmen getätigt:
Mit der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland,
wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag
über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb
der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, abge-
schlossen.
Mit der Semper Idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland,
wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag
über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb
der Semper Idem Underberg GmbH, Rheinberg, Deutschland,
abgeschlossen.
Die insgesamt mit nahestehenden Personen und Unternehmen
getätigten Geschäfte stellen sich wie folgt dar:


2022/2023
in TEUR
Verbundene Unternehmen
übergeordneter Konzern Assoziierte Unternehmen
Umsatzerlöse
0 9
Sonstige Erträge
303 5
Sonstige Aufwendungen 14 0
Zinserträge 47 0
Ergebnisübernahmen 149 2.172
Forderungen 1.135 131
Verbindlichkeiten 0 0


KONZERNABSCHLUSS
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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KONZERNABSCHLUSS
58
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023



2021/2022
in TEUR
Verbundene Unternehmen
übergeordneter Konzern
Assoziierte Unternehmen
Umsatzerlöse 0 9
Sonstige Erträge 265 5
Sonstige Aufwendungen 14 0
Ergebnisübernahmen –214 1.335
Forderungen 939 10
Verbindlichkeiten 0 0

Die Angaben über die Ergebnisübernahmen bei assoziierten Unter-
nehmen betreffen ausschließlich die Ausschüttung und nicht die
Bewertung der Anteile.
Im Geschäftsjahr wurden für Reisespesen Vergütungen in Höhe von
TEUR 3 (2021/2022: TEUR 4) an Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.
Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Per-
sonen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und
entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit.


30 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Mit Verschmelzungsvertrag vom 12. April 2023 wurden die Gurkta-
ler Alpenkräuter GmbH, Gurk (FN 284931t) und die „Rossbacher“
Vertriebs GmbH, Wien (FN 225420a) im Zuge einer Upstream-Ver-
schmelzung in die Gurktaler Aktiengesellschaft als übernehmende
Gesellschaft verschmolzen.
Nachdem seit April 2021 die Markenführung wieder bei der Gurkta-
ler Gruppe liegt, hat der Vorstand der Gurktaler AG beschlossen,
auch die Produktion und den Vertrieb im In- und Ausland auf
eine zukunftsträchtige Vertragsbasis zu stellen mit dem Ziel, die
Ertragskraft der Gesellschaft zu steigern.
Dazu wurden die Pachtverträge zur Verpachtung des operativen
Geschäfts der Kräuterspirituosenmarken Gurktaler und Rossbacher
an die Schlumberger Gruppe gekündigt. Das Vorhaben wurde
durch den Aufsichtsrat unterstützt. Ab dem 1. April 2023 wurden
branchenübliche Vertriebsverträge mit Distributoren sowie ein
Produktions- und Materialwirtschaftsvertrag abgeschlossen, die
das bisher angewendete Pachtmodell ablösten. Verhandlungen
wurden unter anderem mit der bisherigen Pächterin, der Schlum-
berger Wein- und Sektkellerei, sowie anderen Marktteilnehmern im
In- und Ausland geführt. Diese Maßnahme sollte eine Trennung
von dynamischer Markenführung, effizienter Produktion und einem
fokussierten Vertrieb im In- und Ausland ermöglichen und die
zukünftige Ertragskraft der Gesellschaft steigern.
Seit 1. April 2023 wird somit das operative Geschäft über Lohnfer-
tigungsverträge mit der Mozart Distillerie GmbH, Salzburg sowie
Distributionsverträge mit der Schlumberger Wein- und Sektkellerei
GmbH abgewickelt. Das Exportgeschäft wird ebenso wie die Bear-
beitung des deutschen Marktes zur Gänze von der Semper idem
Underberg AG ausgeführt.
Die Krise in der Ukraine und ihre Auswirkungen auf die gesamte
Weltwirtschaft wirken sich auf die operativen Geschäftsfelder sowie
Beteiligungen der Gurktaler Aktiengesellschaft aus, gefährden sie
jedoch nicht in ihrem Bestand.
Eine genaue Einschätzung der Auswirkungen auf den Konzern ist
zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
Es sind keine weiteren Umstände eingetreten, die einer gesonder-
ten nachträglichen Erläuterung nach der Aufstellung des Konzern-
abschlusses per 31. März 2023 bedürfen.




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KONZERNABSCHLUSS
59
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
31 SONSTIGE ANGABEN



31.1 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 51 (2021/2022: TEUR 45) und untergliedern sich in folgende Tätig-
keitsbereiche:
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Prüfung des Konzernabschlusses 25 21
Andere Bestätigungsleistungen (Jahresabschluss) 20 18
Sonstige Leistungen 6 6
51 45


31.2 ANGABEN ÜBER NAHESTEHENDE PERSONEN
UND ARBEITNEHMERINNEN
31.2.1 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR
ABFERTIGUNGEN
Die Aufwendungen für Abfertigungen für Vorstandsmitglieder und
leitende Angestellte betrugen im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 0
(2021/2022: TEUR 0).
31.2.2 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR
ALTERSVERSORGUNG
Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder
und leitende Angestellte fielen nicht an.
31.2.3 VORSTÄNDE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT
Mag. Wolfgang Spiller (Wien), Vorstandsvorsitzender vertritt seit
1. Jänner 2021 selbständig
Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der Gurktaler Aktiengesellschaft betragen:
in TEUR 2022/2023 2021/2022
Fixe Bezüge 160 152
31.2.4 AUFSICHTSRÄTE DER
GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT
Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende)
Thomas Mempel (Stellvertreter der Vorsitzenden)
Prof. Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates)
KR Eduard Kranebitter (Mitglied des Aufsichtsrates)
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden Vergütungen an die Mitglie-
der des Aufsichtsrates in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 32)
gezahlt.
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden
keine Kredite gewährt, und es wurden zugunsten dieser Personen
keine Haftungen übernommen.




Wien, am 27. Juni 2023
Der Vorstand:
Mag. Wolfgang Spiller
e.h.

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KONZERNABSCHLUSS
60
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Bericht zum
Konzernabschluss
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft,
Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend
aus der Konzernbilanz zum 31. März 2023, der gesonderten Kon-
zern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnis-
rechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigen-
kapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernab-
schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2023
sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für
das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstim-
mung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie
in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforde-
rungen des § 245a UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlich-
keiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen
beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum
Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü-
fungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte,
die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten
für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres
waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung
unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein
gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachver-
halte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
WERTMINDERUNGSTEST FÜR MARKENRECHTE
Sachverhalt
Zum 31. März 2023 weist der Konzern unter den immateriellen
Vermögenswerten Markenrechte in Höhe von TEUR 4.032 (Vor-
jahr: TEUR 4.032) aus, welche gemäß den Bestimmungen des
IAS 36 zumindest einmal jährlich auf Wertminderung geprüft
werden müssen. Zu diesem Zweck ermittelt die Gurktaler Akti-
engesellschaft den erzielbaren Betrag je Markenrecht nach der
Discounted-Cashflow-Methode mittels WACC-Ansatz. Die Buch-
werte der Markenrechte werden mit den erzielbaren Beträgen
(Nutzungswerte) des Bewertungsmodells verglichen. Der Wert-
minderungstest hat im zum 31. März 2023 endenden Geschäfts-
jahr wie im Vorjahr keinen Wertminderungsbedarf ergeben. Aus
unserer Sicht ist der Wertminderungstest von besonderer Bedeu-
tung für den Konzernabschluss, da die Bewertung erheblich von
Einschätzungen des Managements zur künftigen Umsatz- und
Kostenentwicklung (Plandaten) der unter diesen Marken vertrie-
benen Produkte im Planungszeitraum abhängt. Darüber hinaus
bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume,
insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die
Wachstumsraten für die ewige Rente.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung haben wir uns
mit dem jährlichen Prozess und der Vorgangsweise für die
Budgetierung und dem Wertminderungstest für die Marken-
rechte auseinandergesetzt. Hierbei haben wir insbesondere die
Planannahmen der drei Detailplanungsjahre sowie des vierten
und letzten Planungsjahrs als Aufsatzpunkt für die ewige Rente
im Detail mit dem Management besprochen und uns jährliche
Schwankungen im Umsatz und den Kosten erläutern lassen. Wir
haben die im Bewertungsmodell hinterlegten Business-Pläne zu
der vom Aufsichtsrat genehmigten Budget- und Mehrjahres-
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KONZERNABSCHLUSS
61
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
planung übergeleitet. Unsere internen Spezialisten haben die
wesentlichen Bewertungsparameter wie die Inputfaktoren für
den Diskontierungszinssatz sowie die Wachstumsrate für die
ewige Rente mit externen Markt- und Branchendaten gegenge-
prüft. Weiters haben wir die für die Sensitivitätsanalysen heran-
gezogenen Annahmen auf ihre Relevanz hin überprüft.
Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten Bewer-
tungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausi-
bel und vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben des Konzerns zu den Markenrechten sind in Erläu-
terung 4.1 (Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilan-
zierung der Markenrechte) und in Erläuterung 14 (Immaterielle
Vermögenswerte zum Konzernabschluss enthalten.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzern-
abschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum
des Bestigungsvermerks zur Vergung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht
auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art
der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses
haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob
die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch darge-
stellt erscheinen.
VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN
VERTRETERS UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR
DEN KONZERNABSCHLUSS
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit
den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU
anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als
notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
– sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs-
legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt,
entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmens-
tigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungs-
urteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-
mung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche fal-
sche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getrof-
fenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmä-
ßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser P-
fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
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KONZERNABSCHLUSS
62
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung
relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertre-
ter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertret-
barkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten
Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Forthrung
der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignis-
sen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres Bestigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Forthrung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt
des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst
getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu
den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkei-
ten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzern-
abschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung,
Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung.
Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über
den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der
Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-
system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur
Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm
über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf
unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusam-
menhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses
des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere
Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver-
halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein
Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt wer-
den sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen
Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält
zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit
dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonne-
nen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den
Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben
im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 20.
September 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30.
September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbro-
chen seit dem Geschäftsjahr 2012/13 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum
Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-
ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
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KONZERNABSCHLUSS
63
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
(Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von
der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüferin ist Frau Mag. Ute Unden-Schubert.
Wien
27. Juni 2023
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. Ute Unden-Schubert
Wirtschaftsprüferin
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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JAHRESABSCHLUSS
64
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
64 BILANZ
66 GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG
67 ANHANG
78 BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
BILANZ ZUM 31. MÄRZ 2023
AKTIVA
31.3.2023 31.3.2022
EUR EUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I.
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 81.473,89 64
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 19.927.076,01 19.927
20.008.549,90 19.991
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3.217.880,27 7.452
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 30.855,85 31
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.311,26 2
3.248.736,12 7.483
II. Guthaben bei Kreditinstituten 21.729,56 8.983
3.270.465,68 16.466
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.766,63 9
D. Aktive latente Steuern 67.359,65 22
23.369.141,86 36.488
Jahresabschluss
(Einzelabschluss)
Gurktaler AG

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JAHRESABSCHLUSS
65
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
PASSIVA
31.3.2023 31.3.2022
EUR EUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 4.208.728,00 4.209
Gezeichnetes Grundkapital 4.208.728,00 4.209
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 17.430.246,05 17.430
III.Gewinnrücklagen
Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 0 2.077
IV. Bilanzgewinn 310.548,31 12.426
davon Gewinnvortrag 9.848,35 3
21.949.522,36 36.142
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 84.454,00 94
2. Steuerrückstellungen 2.187,03 16
3. Sonstige Rückstellungen 194.782,51 217
281.423,54 327
C. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.138.195,96 19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.843,65 18
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 18.843,65 18
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.089.069,38 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.089.069,38 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 30.282,93 1
davon aus Steuern 15.215,80 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 11.919,33 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 30.282,93 1
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
1.138.195,96 19
23.369.141,86 36.488

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JAHRESABSCHLUSS
66
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
2022/2023 2021/2022
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 382.535,95 345
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 21.100,00 20
b) Übrige 0 6
21.100,00 26
3. Personalaufwand
a) Gehälter –451.276,46 –406
b) Soziale Aufwendungen –88.775,56 –79
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen –4.530,67 4
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge –93.078,13 –82
–540.052,02 –485
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen –21.247,71 –18
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen –3.782.485,33 –390
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 –3.940.149,11 –522
7. Erträge aus Beteiligungen 2.098.870,15 2.135
davon aus verbundenen Unternehmen 2.098.870,15 2.135
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 46.663,98 57
davon aus verbundenen Unternehmen 46.663,98 43
9. Aufwendungen aus Finanzanlagen 0,00 –214
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 0,00 –214
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –14.877,62 –29
davon betreffend verbundene Unternehmen 0,00 –7
11. Zwischensumme aus Z 7 bis 10 2.130.656,51 1.949
12. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 11) –1.809.492,60 1.427
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 32.480,16 –364
davon latente Steuern 45.403,61 –1
davon Körperschaftsteuer aus Gruppenbesteuerung –4.813,00 –7
davon weiterbelastet an Gruppenmitglieder 4.147,16 66
14. Ergebnis nach Steuern –1.777.012,44 1.063
15. Jahresfehlbetrag/-überschuss –1.777.012,44 1.063
17. Auflösung von Gewinnrücklagen 2.077.712,40 11.360
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.848,35 3
20. Bilanzgewinn 310.548,31 12.426

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JAHRESABSCHLUSS
67
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2023 wurden
die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetz-
buches in der geltenden Fassung angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter
Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ver-
mitteln, aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein aner-
kannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im
§ 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewer-
tungsvorschriften für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlust-
rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz
der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der
Forthrung des Unternehmens ausgegangen.
Ferner wurden die Auswirkungen der Ukraine-Krise evaluiert und
entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Das Geschäftsmodell der Verpachtung der Kräutermarken Gurkta-
ler und Rossbacher an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei
GmbH, Wien, und deren Tochtergesellschaft Top Spirit Handels-
und Verkaufsgesellschaft m.b.H., Wien, bringt es mit sich, dass
nötige operative Maßnahmen in der Produktion, Logistik oder im
Vertrieb in der 100 %igen Verantwortung der Pächterin liegen.
Die Kommunikation und das Reporting wurden mit der Pächterin
seit Ausbruch der Corona-Krise aber auch seit dem Ausbruch des
Konflikts in der Ukraine intensiviert, um sicherzustellen, dass
seitens der Schlumberger Wein- und Sektkellerei alle nötigen
Maßnahmen ergriffen werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Unter Berücksichtigung der rollierend überarbeiteten Umsatzer-
wartungen der Pächterin wurden die Planungen der Pachterlöse
für die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, regelmäßig überarbeitet.
Die gute Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung führen dazu,
dass das Unternehmen in seinem Bestand nicht gefährdet ist.
Bei den Beteiligungen an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, und
der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, wurden umfangreiche
Maßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter und Erfüllung der Ver-
pflichtungen zur Warenversorgung getroffen. Businesspläne zur
Erfassung der kommerziellen Auswirkungen wurden erstellt und
die Liquidität durch zusätzliche Maßnahmen in Form von Darlehen
und erweiterten Kontokorrentrahmen abgesichert.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und ihre Tochter- und Betei-
ligungsgesellschaften können dank der vorhandenen Reserven ihre
vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen.
Anhang
für
das Gescftsjahr
vom 1. April 2022 bis
31. März 2023

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JAHRESABSCHLUSS
68
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Die vier MitarbeiterInnen sowie der Vorstand arbeiteten im
Geschäftsjahr 2022/2023 teilweise aus dem „Home-office“.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grund-
satz der Einzelbewertung angewandt.
Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen,
indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und
drohenden Verlust, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit
statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sach-
verhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den
Schätzungen berücksichtigt.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden beibehalten.
2. ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen Sachan-
lagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermin-
dert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis zu je EUR 800/ ab 1.1.2023 EUR 1.000 (Vorjahr: EUR 800) wer-
den gemäß § 13 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben
und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zum Bilanz-
stichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag werden vor-
genommen, sofern eine Wertminderung von Dauer vorliegt. Im
Berichtsjahr erfolgte keine außerplanmäßige Abschreibung.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermö-
gens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplan-
mäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt
maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung
der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen
wären, ergibt.
3. FORDERUNGEN UND
SONSTIGE VERMÖGENS GEGENSTÄNDE
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit Nennwerten bilanziert.
Forderungen in Fremdwährungen wurden mit dem Entstehungs-
kurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen niedrigeren
Stichtagskurs bewertet.
4. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. AKTIVE LATENTE STEUERN
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den
unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Vom Wahl-
recht der Aktivierung latenter Steuern für steuerliche Verlustvor-
träge wurde Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz
von 23 % (Vorjahr: 25 %) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.
Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten
Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsäch-
lichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuer-
schulden rechtlich möglich war.

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JAHRESABSCHLUSS
69
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
6. RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für
Jubiläumszuwendungen wurden unter Anwendung der AFRAC-
Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-,
Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtun-
gen“ nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Juni
2022) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsät-
zen gemäß internationalen Rechnungslegungssätzen nach IAS 19
(projected unit credit method) unter Zugrundelegung der biometri-
schen Richttafeln AVÖ 2018-P für Angestellte und einem Pensions-
eintrittsalter von 65 Jahren ermittelt. Der Berechnung wurden ein
Gehaltstrend von 2,70 % (Vorjahr: 2,17 %) sowie eine Fluktuation
abhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, zugrunde gelegt.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem
die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmals Leistungen aus
der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem
vollständige Unverfallbarkeit eintritt.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorgen für
Jubiläumszuwendungen wurden mit einem Rechnungszinssatz
von 3,9 % (Vorjahr: 1,8 %) ermittelt. Bei den verwendeten Rech-
nungszinssätzen handelt es sich um Stichtagszinssätze. Die Stich-
tagszinssätze sind jene Zinssätze, zu dem sich ein Unternehmen
mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag für die
durchschnittlichen Restlaufzeiten der Verpflichtungen im Wesentli-
chen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann.
Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellungen
und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen sowie die Auswirkun-
gen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden
Personalaufwand erfasst.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkenn-
baren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen
Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen
wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich
geschätzt wurde.
7. VERBINDLICHKEITEN
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme
auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Erfüllungsbetrag. Ver-
bindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungs-
kurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen höheren
Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

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JAHRESABSCHLUSS
70
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
1. AKTIVA
ANLAGEVERMÖGEN
Entwicklung des Anlagevermögens:
Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
Stand
1.4.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.3.2023
Stand
1.4.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.3.2023
Stand
31.3.2023
Stand
31.3.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1
84.262,73 38.843,14 394,14 122.711,73 20.384,27 21.247,71 394,14 41.237,84 81.473,89 63.878,46
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 21.638.974,05 0,00 0,00 21.638.974,05
1.711.898,04 0,00 0,00 1.711.898,04 19.927.076,01 19.927.076,01
21.723.236,78 38.843,14 394,14 21.761.685,78 1.732.282,31 21.247,71 394,14 1.753.135,88 20.008.549,90 19.990.954,47
1 davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB 394,14 394,14 394,14 394,14
SACHANLAGEN
Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–4
Kraftfahrzeuge 5–8
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
Im folgenden
Geschäftsjahr
EUR
In den folgenden
5 Geschäftsjahren
EUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 0,00
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Verpflichtungen aus Mietverträgen 24.108,75 120.543,60
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
24.108,75 120.543,60
Vorjahr:
Im folgenden
Geschäftsjahr
EUR
In den folgenden
5 Geschäftsjahren
EUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 0,00
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Verpflichtungen aus Mietverträgen 18.557,28 91.030,04
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
18.557,28 91.030,04

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JAHRESABSCHLUSS
71
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
Stand
1.4.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.3.2023
Stand
1.4.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.3.2023
Stand
31.3.2023
Stand
31.3.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1
84.262,73 38.843,14 394,14 122.711,73 20.384,27 21.247,71 394,14 41.237,84 81.473,89 63.878,46
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 21.638.974,05 0,00 0,00 21.638.974,05
1.711.898,04 0,00 0,00 1.711.898,04 19.927.076,01 19.927.076,01
21.723.236,78 38.843,14 394,14 21.761.685,78 1.732.282,31 21.247,71 394,14 1.753.135,88 20.008.549,90 19.990.954,47
1 davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB 394,14 394,14 394,14 394,14
SACHANLAGEN
Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–4
Kraftfahrzeuge 5–8
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
Im folgenden
Geschäftsjahr
EUR
In den folgenden
5 Geschäftsjahren
EUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 0,00
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Verpflichtungen aus Mietverträgen 24.108,75 120.543,60
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
24.108,75 120.543,60
Vorjahr:
Im folgenden
Geschäftsjahr
EUR
In den folgenden
5 Geschäftsjahren
EUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 0,00
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Verpflichtungen aus Mietverträgen 18.557,28 91.030,04
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
18.557,28 91.030,04
BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält zum 31. März 2023 Anteile an folgenden Gesellschaften:
Name Sitz Abschluss Kapitalanteil Eigenkapital Jahresüber-
schuss/
-fehlbetrag
% TEUR TEUR
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 31.3.2023 49,998 24.749 3.987
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 31.3.2023 100,00 1.358 95
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 31.3.2023 100,00 1.607 3.345
Vorjahr:
Name Sitz Abschluss Kapitalanteil Eigenkapital Jahresüber-
schuss/
-fehlbetrag
% TEUR TEUR
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 31.3.2022 49,998 24.562 4.005
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 31.3.2022 100,00 1.264 221
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 31.3.2022 100,00 –1.739 –11
Weiters werden noch Anteile von 14,423% an der Underberg GmbH
& Co. KG, Rheinberg, Deutschland, gehalten.
Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co.
KG, Rheinberg, Deutschland, wird durch eine Put-Option gegenüber
der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, sichergestellt.
Verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z 8 UGB sind alle
Unternehmen, die zur Firmengruppe der Underberg AG, Dietlikon,
Schweiz, gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie
mit unabhängigen Dritten abgewickelt.

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JAHRESABSCHLUSS
72
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bein-
halten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
EUR 90.984,41 (Vorjahr: TEUR 4.581) und Gesellschafterverrech-
nung in Höhe von EUR 1.045.490,39 (Vorjahr: TEUR 871) sowie
Gewinnausschüttungs- und Dividendenansprüche in Höhe von
EUR 2.081.105,47 (Vorjahr: TEUR 2.000) von der Peter Zwack &
Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien.
Die sonstigen Forderungen enthalten Erträge in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 27), die erst nach dem Bilanzstichtag
zahlungswirksam werden.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen
im Anlagevermögen (EUR 2.622,47, 1.4.2022: EUR 1.070,90) bzw. in
den Rückstellungen (EUR 17.212,06, 1.4.2022: EUR 20.885,14) und
aufgrund von Verlustvorträgen (EUR 47.525,12, 1.4.2022: EUR 0,00).
2. PASSIVA
EIGENKAPITAL
Stand
1.4.2022 Zugänge Abgänge
Stand
31.3.2023
EUR EUR EUR EUR FN
Grundkapital 4.208.728,00 0,00 0,00 4.208.728,00
Kapitalrücklagen
Gebundene 17.430.246,05 0,00 0,00 17.430.246,05
Gewinnrücklagen
Freie Rücklagen 2.077.712,40 0,00 –2.077.712,40 0,00 1
Bilanzgewinn 12.425.595,95 300.699,96 –12.415.747,60 310.548,31 2
36.142.282,40 300.699,96 –14.493.460,00 21.949.522,36
ad 1 Von den freien Rücklagen wurden EUR 2.077.712,40 aufgelöst und dem Jahresgewinn zugeführt.
ad 2 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.
Vorjahr:
Stand
1.4.2021 Zugänge Abgänge
Stand
31.3.2022
EUR EUR EUR EUR FN
Grundkapital 4.208.728,00 0,00 0,00 4.208.728,00
Kapitalrücklagen
Gebundene 17.430.246,05 0,00 0,00 17.430.246,05
Gewinnrücklagen
Freie Rücklagen 13.437.712,40 0,00 –11.360.000,00 2.077.712,40 1
Bilanzgewinn 339.835,97 12.422.458,22 –336.698,24 12.425.595,95 2
35.416.522,42 12.422.458,22 –11.696.698,24 36.142.282,40
ad 1 Von den freien Rücklagen wurden EUR 11.360.000,00 aufgelöst und dem Jahresgewinn zugehrt.
ad 2 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.

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JAHRESABSCHLUSS
73
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 310.548,31 (Vorjahr: TEUR 12.426) einen Betrag von
EUR 231.480,04 (Vorjahr: TEUR 12.416) auszuschütten und den
verbleibenden Betrag von EUR 79.068,27 (Vorjahr: TEUR 10) auf
neue Rechnung vorzutragen.
Es liegt gemäß § 235 (2) UGB eine Ausschüttungssperre in Höhe
von EUR 67.359,65 (Vorjahr: TEUR 22) auf Grund der Aktivierung
latenter Steuern vor.
RÜCKSTELLUNGEN
In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Posten enthalten:
31.3.2023
EUR
31.3.2022
TEUR
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 41.500,00 75
Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 81.600,00 70
Andere 71.682,51 72
194.782,51 217
VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Aufwendungen von
EUR 30.282,93 (Vorjahr: TEUR 1), die erst nach dem Bilanzstichtag
zahlungswirksam werden.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse liegen in folgendem Umfang vor:
31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
Garantien 0,00 2.525,78
Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 3)
wurden für Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns eingegangen.
C. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse resultieren aus der geschäftsleitenden Verwal-
tung von verbundenen Unternehmen und aus weiterverrechneten
Leistungen an verbundene Unternehmen. Diese Leistungen wur-
den ausschlilich im Inland erbracht.
PERSONALAUFWAND
Im Posten „Gehälter“ sind Aufwendungen für Rückstellungen
für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 821,00 (Vorjahr: EUR 287)
enthalten.
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Erträge für Abferti-
gungen in Höhe von EUR 9.371,00 (Vorjahr: TEUR 8) enthalten.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich
insbesondere um überrechnete Verwaltungsaufwendungen und
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten, Kosten der Veröffentli-
chung des Jahresabschlusses sowie Kosten der Markenführung.
Weiters wurde im Berichtsjahr als vorbereitende Maßnahme zur
geplanten Verschmelzung auf eine Forderung gegenüber der
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH in Höhe von EUR 3.344.476,28
verzichtet. Die Verschmelzung wurde am 6.5.2023 im Firmenbuch
eingetragen. Für Details wird auf „F. Wesentliche Ereignisse nach
dem Abschlussstichtag“ verwiesen.

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JAHRESABSCHLUSS
75
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Die Haupttigkeit der Gesellschaft liegt in der Verwaltung von
Beteiligungen sowie in der Erbringung von Dienstleistungen für
Tochtergesellschaften vor allem im Bereich der Geschäftshrung.
Die Gesellschaft ist gemäß Gruppen- und Steuerumlagevereinba-
rung vom 13. März 2013 und 6. Februar 2015 körperschaftsteuerli-
cher Gruppenträger folgender Konzerngesellschaften:
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH, Wien
Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk
Für alle Gruppenmitglieder wurde bis zum 30. September 2022
die Steuerumlage im Wege einer fiktiven Veranlagung ermittelt.
Durch die steuerliche Rückwirkungsfiktion der Verschmelzung auf
den 1. Oktober 2022 wurden die Ergebnisse beider verbundener
Unternehmen bereits der Muttergesellschaft zugerechnet. Durch
den Umgründungsprozess geht die bestehende Steuergruppe ex
lege unter.
Wenn die Summe der fiktiven Körperschaftsteuer der Vertragspar-
teien, die ohne Gruppenbildung zu entrichten wäre, die tatsächlich
bezahlte Körperschaftsteuer der Unternehmensgruppe übersteigt,
kommt es bei Gruppenmitgliedern mit positiver Umlage zu einem
Abgeltungsbetrag in Höhe von 10 % des Liquiditätsvorteils, ebenso
bei Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer für die Unternehmens-
gruppe.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Die Semper idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland ist jenes
Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss für den größ-
ten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird
im elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland veröffentlicht.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, stellt den Konzernabschluss
für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf und veröffentlicht
diesen im Firmenbuch in Österreich.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die Gesellschaft bedient sich keiner derivativen Finanzinstrumente.
E. PFLICHTANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT
Zum Bilanzstichtag waren fünf (Vorjahr: vier) Angestellte beschäftigt.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr
2022/2023 fünf Angestellte (2021/2022: vier Angestellte).
An Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine
Vorschüsse, Haftungen oder Kredite gewährt.
Hinsichtlich der Angabe der Aufwendungen für Abfertigungen an
Vorstandsmitglieder wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs.
4 UGB Gebrauch gemacht. Aufwendungen für die Altersversorgung
für Vorstandsmitglieder im Sinne des § 80 AktG fielen nicht an.
GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDES UND
DES AUFSICHTSRATES
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Vorstandes wurde von
der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr
EUR 36.000,00 (Vorjahr: TEUR 32).
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 aus fol-
genden Personen zusammen:
Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende)
Thomas Mempel (Stellvertreter der Vorsitzenden)
Prof. Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates)
KR Eduard Kranebitter (Mitglied des Aufsichtsrates)
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDES
Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 aus folgen-
den Personen zusammen:
Mag. Wolfgang Spiller (Vorsitzender seit 1. Jänner 2021)

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JAHRESABSCHLUSS
76
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
F. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Mit Verschmelzungsvertrag vom 12. April 2023 wurden die
Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk (FN 284931t) und die
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH, Wien (FN 225420a) im Zuge einer
Upstream-Verschmelzung in die Gurktaler Aktiengesellschaft als
übernehmende Gesellschaft verschmolzen.
Nachdem seit April 2021 die Markenführung wieder bei der
Gurktaler Gruppe liegt, hat der Vorstand der Gurktaler AG
beschlossen, auch die Produktion und den Vertrieb im In- und
Ausland auf eine zukunftsträchtige Vertragsbasis zu stellen mit
dem Ziel, die Ertragskraft der Gesellschaft zu steigern.
Dazu wurden die Pachtverträge zur Verpachtung des operativen
Geschäfts der Kräuterspirituosenmarken Gurktaler und Rossbacher an
die Schlumberger Gruppe gekündigt. Das Vorhaben wurde durch den
Aufsichtsrat unterstützt. Ab dem 1. April 2023 wurden branchenüb-
liche Vertriebsverträge mit Distributoren sowie ein Produktions- und
Materialwirtschaftsvertrag abgeschlossen, die das bisher angewendete
Pachtmodell ablösten. Verhandlungen wurden unter anderem mit der
bisherigen Pächterin, der Schlumberger Wein- und Sektkellerei, sowie
anderen Marktteilnehmern im In- und Ausland geführt. Diese Maß-
nahme sollte eine Trennung von dynamischer Markenführung, effizi-
enter Produktion und einem fokussierten Vertrieb im In- und Ausland
ermöglichen und die zukünftige Ertragskraft der Gesellschaft steigern.
Seit 1. April 2023 wird somit das operative Geschäft über Lohnfer-
tigungsverträge mit der Mozart Distillerie GmbH, Salzburg, sowie
Distributionsverträge mit der Schlumberger Wein- und Sektkellerei
GmbH abgewickelt. Das Exportgeschäft wird ebenso wie die Bear-
beitung des deutschen Marktes zur Gänze von der Semper idem
Underberg AG ausgeführt.
Es sind darüber hinaus keine weiteren Ereignisse eingetreten, die
eine gesonderte Erläuterung erfordern.
Wien, den 27. Juni 2023
Der Vorstand:
Mag. Wolfgang Spiller
e.h.

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JAHRESABSCHLUSS
77
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT UND
DER KONSOLIDIERTEN GESELLSCHAFTEN
Verbundene Unternehmen, die in die Vollkonsolidierung einbezogen sind
Name Sitz
Kapitalanteil
(direkt und indirekt)
Eigenkapital
des letzten
Jahresabschlusses
% TEUR
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 100 1.358
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 100 1.607
Vorjahr:
Name Sitz
Kapitalanteil
(direkt und indirekt)
Eigenkapital
des letzten
Jahresabschlusses
% TEUR
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 100 1.264
„Rossbacher“ Vertriebs GmbH Wien 100 –1.739
Beteiligungen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden
Name Sitz
Kapitalanteil
(direkt und indirekt)
Eigenkapital
des letzten
Jahresabschlusses
% TEUR
Peter Zwack & Consorten
Handels-Aktiengesellschaft Wien 49,998 24.749
Vorjahr:
Name Sitz
Kapitalanteil
(direkt und indirekt)
Eigenkapital
des letzten
Jahresabschlusses
% TEUR
Peter Zwack & Consorten
Handels-Aktiengesellschaft Wien 49,998 24.562

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JAHRESABSCHLUSS
78
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft,
Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023, der Gewinn- und
Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresab-
schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2023
sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlich-
keiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen
beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderun-
gen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum
Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü-
fungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte,
die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü-
fungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachver-
halte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
BEWERTUNG DER ANTEILE AN VERBUNDENEN
UNTERNEHMEN
SACHVERHALT
Zum 31. März 2023 weist die Gurktaler Aktiengesellschaft auf-
grund ihrer Holdingfunktion Anteile an verbundenen Unterneh-
men in Höhe von TEUR 19.927 (Vorjahr: TEUR 19.927) aus.
Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Beteiligungen bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Der
gesetzliche Vertreter ist der Auffassung, dass dauerhafte Wert-
minderungen bei den oben stehenden Anteilen an verbundenen
Unternehmen zum 31. März 2023 nicht gegeben sind und daher
weder eine außerplanmäßige Abschreibung noch eine Zuschrei-
bung erforderlich ist.
Angesichts der Komplexität der Wertminderungsmodelle, der Schät-
zungsunsicherheit, die mit der Ableitung der verwendeten Daten ver-
bunden ist, sowie der immanenten Ermessensentscheidungen wird
die Werthaltigkeit von den Anteilen an verbundenen Unternehmen als
ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.
PRÜFERISCHES VORGEHEN UND ERKENNTNISSE
Wir haben, unter Einbeziehung interner Spezialisten, im Zusam-
menhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Beteili-
gungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei
haben wir die vom gesetzlichen Vertreter verwendete Bewer-
tungsmethode (DCF-Methode mittels WACC-Ansatz) überprüft
sowie die verwendeten Parameter (geplanten Zahlungsströme
und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob
die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsät-
zen entsprechen und die verwendeten Annahmen plausibel und
angemessen sind.
Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten
Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind
plausibel und vertretbar.
VERWEIS AUF WEITERGEHENDE INFORMATIONEN
Der gesetzliche Vertreter hat die Bewertung der Anteile an ver-
bundenen Unternehmen im Anhang unter Punkt „A.2“ und unter
Punkt „D“ erläutert.
Bericht zum
Jahresabschluss

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JAHRESABSCHLUSS
79
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
SONSTIGE INFORMATIONEN
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verant-
wortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informatio-
nen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den
Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht
wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsver-
merks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf
diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der
Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben
wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen,
sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen
Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss
oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen
aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN
VERTRETERS UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR
DEN JAHRESABSCHLUSS
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig
erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-
chen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur
Forthrung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte
im Zusammenhang mit der Forthrung der Unternehmenstätig-
keit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs-
legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt,
entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmen-
stätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungs-
urteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-
mung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche fal-
sche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmä-
ßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser P-
fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung
relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertre-
ter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertret-
barkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten
Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Forthrung
der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignis-
sen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens-
tigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Anga-
ben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizie-
ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres Bestigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

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JAHRESABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt
des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über
den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der
Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-
system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur
Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm
über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf
unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusam-
menhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses
des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere
Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver-
halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein
Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt wer-
den sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen
Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM LAGEBERICHT
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresab-
schluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung
des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende
Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen
Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesell-
schaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Lagebericht nicht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Sep-
tember 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Sep-
tember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen
seit dem Geschäftsjahr 2012/13 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum
Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-
ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
(Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von
der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüferin ist Frau Mag. Ute Unden-Schubert.
Wien
27. Juni 2023
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. Ute Unden-Schubert
Wirtschaftsprüferin
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf
den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

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JAHRESABSCHLUSS
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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023

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82
GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
ERKLÄRUNG
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-
abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebe-
richt den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage
des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und
dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Unge-
wissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresab-
schluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt
und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergeb-
nis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und
dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 27. Juni 2023
Der Vorstand
Mag. Wolfgang Spiller
e.h.
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN
VERTRETER § 124 ABS. 3 BÖRSEG

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GESCHÄFTSBERICHT 2022/2023
GEWINNVERWENDUNG
Das Geschäftsjahr 2022/2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag
von EUR –1.777.012,44.
Zuzüglich des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 9.848,35 und
zuzüglich der Auflösung von Gewinnrücklagen in Höhe von
EUR 2.077.712,40 errechnet sich ein Bilanzgewinn von EUR 310.548,31,
wovon unter Abzug der latenten Steuern in Höhe von EUR 67.359,65
noch EUR 243.188,66 zur Ausschüttung zur Verfügung stehen.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, diesen Bilanz-
gewinn wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Vorzugsaktie und
EUR 0,11 je Stammaktie, das ist insgesamt ein Ausschüttungsbe-
trag von EUR 231.480,04 und entspricht 5,5 % des Grundkapitals
von EUR 4.208.728,00.
Weiters wird vorgeschlagen, den verbleibenden Restbetrag in
Höhe von EUR 79.068,27 auf neue Rechnung vorzutragen.
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

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HERAUSGEBER
Gurktaler Aktiengesellschaft
Heiligensdter Straße 43, 1190 Wien
Tel.: +43/1/367 08 490
Fax: +43/1/367 08 49–340
E-Mail: services@gurktaler.at
http://gruppe.gurktaler.at
Geschäftssitz: Wien
Reg. beim HG Wien unter FN 389840 w
UID: ATU67694202
KONZEPT, BERATUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
Mensalia Unternehmensberatungs GmbH
www.mensalia.at
FOTO
Mila Zytka (Vorstandsporträt)
DRUCK
KS Printsolution GmbH
DISCLAIMER
Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und
unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und
Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Durch
die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozent-
angaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind „zukunftsgerichtete
Aussagen“. Diese Aussage, welche die Wörter „glauben“, „beab-
sichtigen“, „erwarten“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten,
spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider und
unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte
daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen
vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis all-
fälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem
Recht erforderlich.
GESCHLECHTSNEUTRALE FORMULIERUNG
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird bei personenbezoge-
nen Begriffen wie „Kunden“ oder „Aktionäre“ auf die geschlechts-
spezifische Differenzierung sowie auf die durchgängige Verwen-
dung von akademischen Titeln verzichtet.
IMPRESSUM
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Gurktaler AG
http://gruppe.gurktaler.at
Heiligenstädter Straße 43,
1190 Wien
Tel.: +43/1/367 08 49-0
services@gurktaler.at