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JAHRESFINANZBERICHT 2025
TABELLE
Inhaltsverzeichnis
Konzernlagebericht ................................................................................................................................................................................................3
Konzerngewinn- und -verlustrechnung ...................................................................................................................................................176
Konzerngesamtergebnisrechnung ...............................................................................................................................................................177
Konzerngeldflussrechnung .................................................................................................................................................................................178
Konzernbilanz ...............................................................................................................................................................................................................179
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung .......................................................................................................................................180
Konzernanhang ...........................................................................................................................................................................................................181
Bestätigungsvermerk (Nachhaltigkeitserklärung)..................................................................................................................257
Erklärung der gesetzlichen Vertreter .........................................................................................................................................................261
Semperit Gruppe I
Jahresfinanzbericht 2025 Inhaltsverzeichnis
2
Jahresabschluss Semperit AG Holding .......................................................................................................................................................264
Lagebericht Semperit AG Holding .................................................................................................................................................................283
Bestätigungsvermerk (Jahresabschluss; Lagebericht)...................................................................................................................293
Impressum und Kontakt .......................................................................................................................................................................................299
Bestätigungsvermerk (Konzernabschluss; Konzernlagebericht)............................................................................................253
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Wirtschaftliches Umfeld
3
Wirtschaftliches Umfeld
Die Zollpolitik der US-Regierung, protektionistische Tendenzen und geopolitische Spannungen waren 2025 bestimmende Faktoren für die
Entwicklungen auf den globalen Märkten und trugen zu einer erhöhten Unsicherheit bei. Dennoch erwies sich die Weltwirtschaft robuster
als erwartet: Laut IWF-Prognose vom Jänner 2026 betrug das globale Wachstum 2025 neuerlich 3,3% (2024: 3,3%) und liegt damit über der
Schätzung vom Juli 2025. Asien lag mit einem Plus von 5,4% (2024: 5,3%) voran, gefolgt von den USA mit 2,1% (2024: 2,8%) und dem
Euroraum mit erwarteten 1,4% (2024: 0,9%). Das globale Wachstum wird 2026 mit 3,3% und 2027 mit 3,2% erwartet. Dies entspricht
einer leichten Aufwärtskorrektur gegenüber der Prognose des IWF vom Oktober 2025 (2025: 3,2% und 2026: 3,1%), liegt jedoch weiterhin
unter dem langfristigen Durchschnitt von rund 3,7%. Hinter dieser insgesamt stabilen Gesamtentwicklung stehen gegenläufige Kräfte:
Eine restriktivere Handelspolitik bremst, während technologiegetriebene Investitionen, insbesondere im Bereich künstliche Intelligenz in
Nordamerika und Asien, kräftig anschieben. Fiskalische und geldpolitische Maßnahmen, generell günstige Finanzierungsbedingungen und
die Anpassungsfähigkeit des Privatsektors verstärken diese Dynamik. Zwar werden Zölle und anhaltende politische Unsicherheiten das
Aktivitätsniveau auch künftig belasten, doch sollten ihre bremsenden Effekte auf das Wachstum im Verlauf der Jahre 2026 und 2027 laut
IWF allmählich nachlassen.
Unter den großen Volkswirtschaften im Euroraum stagnierte Deutschland 2025 mit einer BIP-Entwicklung von 0,2% (2024: -0,5%), sollte
sich aber zusehends erholen und 2026 um 1,1% sowie 2027 um 1,5% wachsen, vor allem unterstützt durch fiskalische Impulse und eine
sich verbessernde Auslandsnachfrage. Die Prognose für das BIP-Wachstum im Euroraum bleibt mit 1,3% für 2026 und 1,4% für 2027
moderat und reflektiert anhaltende strukturelle Belastungen. Die geplante Erhöhung der Verteidigungsausgaben wird voraussichtlich erst
in den Folgejahren Wirkung zeigen, da die Zielwerte schrittweise bis 2035 erreicht werden sollen. Im Vergleich zu anderen Regionen
profitiert der Euroraum weniger vom jüngsten technologiegetriebenen Investitionsschub. Zudem belasten die anhaltenden Nachwirkun-
gen des starken Anstiegs der Energiepreise nach Russlands Einmarsch in die Ukraine weiterhin die Industrie, verschärft durch zusätzlichen
Druck aus der realen Aufwertung des Euro gegenüber den Währungen konkurrierender Exportländer.
Österreichs Konjunktur erholte sich ab dem zweiten Halbjahr 2025. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) berichtet von einer konti-
nuierlichen Aufhellung der Unternehmensstimmung im Jahresverlauf, wobei sich in der Sachgütererzeugung ein Aufwärtstrend – vor
allem bei Vorprodukten und dauerhaften Konsumgütern – zeigte. Laut Wifo-Prognose wuchs die österreichische Wirtschaft 2025 um 0,5%
und sollte in den Folgejahren um 1,2% und 1,4% zulegen.
In den USA wird das Wirtschaftswachstum nach aktueller Einschätzung im Jahr 2026 rund 2,4% betragen und 2027 auf etwa 2,0%
zurückgehen. Das Expansionstempo wird weiterhin durch fiskalische Impulse gestützt, insbesondere durch investitionsorientierte Anreize,
sowie durch eine erwartete Lockerung der Geldpolitik in Form sinkender Leitzinsen.
Für Asien bleiben die Aussichten vergleichsweise stark. Nach einem Wachstum von 5,4% im Jahr 2025 prognostiziert der IWF für die
Schwellen- und Entwicklungsländer Asiens ein Plus von 5,0% im Jahr 2026 und 4,8% im Jahr 2027. Die chinesische Wirtschaft dürfte nach
5% in 2026 in den Folgejahren leicht schwächer um 4,5% bzw. 4,0% expandieren, was trotz kurzfristiger politischer Unterstützung die an-
haltenden strukturellen Herausforderungen widerspiegelt.
Die globale Inflation wird voraussichtlich von 4,1% im Jahr 2025 auf 3,8% 2026 und 3,4% 2027 sinken. Die regionalen Unterschiede
bleiben dabei ausgeprägt: In den USA dürfte die Inflation langsamer als in anderen großen Volkswirtschaften zum Zielwert zurückkehren,
während sie sich im Euroraum voraussichtlich in dessen Nähe bewegt. Für Österreich sagen die Prognosen, dass die Inflation von 3,5% im
Jahr 2025 auf 2,5% in den Jahren 2026 und 2027 zurückgehen wird. Nach guten Werten für Jänner 2026 kündigte die OeNB allerdings
bereits an, ihre Erwartung von 2,4% für 2026 weiter nach unten zu korrigieren.
Während die Leitzinsen in den USA trotz nachlassenden Inflationsdrucks voraussichtlich weiter sinken werden, gehen die Expert:innen
für den Euroraum aktuell von unveränderten Leitzinsen aus. Insgesamt sollte die Fiskalpolitik der fortgeschrittenen Volkswirtschaften trotz
zeitweiliger Marktvolatilität weitgehend stützend wirken.
Der US-Dollar geriet 2025 gegenüber dem Euro deutlich unter Abwertungsdruck. Neben der geldpolitischen Divergenz belasteten das
steigende Fiskaldefizit sowie handelspolitische Unsicherheiten – etwa Handelskonflikte und Zölle – das Vertrauen in den US-Dollar und
führten zu Umschichtungen in andere Währungen und Anlageklassen. Stichtagsbezogen gewann der Euro auf Jahressicht rund 13% an Wert.
Konzernlagebericht
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Entwicklung an den Rohstoffmärkten
4
Entwicklung an den Rohstoffmärkten
Rohstoffe wie Butadien, Ruß und Naturkautschuk sind wichtige Grundkomponenten für die Herstellung von Polymerprodukten. Im Ge-
schäftsjahr 2025 standen die Rohstoffmärkte vor allem unter dem Einfluss der gedämpften globalen Konjunktur und der damit verbun-
denen geringeren Nachfrage sowie der geopolitischen Unsicherheiten und der gleichzeitig weniger volatilen Energiepreise. Nachfolgend
ein Überblick über die wichtigsten Rohstoffe:
Butadien ist ein zentraler Rohstoff für synthetische Elastomere und folgt mit Verzögerung dem Ölpreis, wenn auch nicht in perfekter
Korrelation, da es als Nebenprodukt der Ethylenproduktion entsteht. Darüber hinaus sind die Butadienmärkte regionaler und volatiler.
Im Berichtszeitraum lagen die Butadienpreise insgesamt unter dem Vorjahresniveau, wobei sich der Rückgang in Europa auf 6% und in
Asien auf rund 18% belief. Dieses Muster spiegelte sich auch bei Butadien-Derivaten wie Butadien-Kautschuk wider. Die Preise für Natur-
kautschuk, der vor allem im Bereich Belting zum Einsatz kommt, verteuerten sich an den asiatischen Börsen moderat um etwa 2% gegen-
über dem Vorjahreszeitraum.
Ruß (Carbon Black) ist nach Synthese- und Naturkautschuk ein weiterer wichtiger Rohstoff für die Elastomerverarbeitung und kommt
als Verstärkungs- und Füllstoff zum Einsatz.
Der Rußpreis richtet sich maßgeblich nach den Preisen für Schweröl und Kohlenteer, die als
zentrale Feedstocks in der Rußproduktion verwendet werden. Diese Rohölderivate stehen preislich in Zusammenhang mit dem Schwer-
ölpreis (Heavy Fuel Oil, HFO). Die europäischen Rußpreise gaben 2025 um rund 7% nach, während der Schwerölpreis um 12% zurückging.
Der geringere Preisrückgang bei Ruß ist hauptsächlich auf die Sanktionen gegen Importe aus Russland und Belarus zurückzuführen, die
kostenintensivere Beschaffungsrouten aus anderen Regionen erforderlich machten.
Walzdraht dient als Ausgangsmaterial für die Stahlverstärkungen und Drahtgeflechte in Hydraulikschläuchen und Fördergurten. Sein Preis
hängt eng mit dem Preis für Eisenerz zusammen, einem der wichtigsten Rohstoffe der Stahlproduktion. Während sich Eisenerz im Jahr 2025
durchschnittlich um 6,5% verbilligte, gab der Durchschnittspreis für Walzdraht lediglich um 1,6% nach und zeigte sich seit dem dritten
Quartal 2025 stabil.
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Brent HFO
2025202420232022
Rohstoffpreisentwicklung
0
50
100
150
200
250
300
Butadien Europa Butadien Korea TSR 20
Indexiert auf 100 per 1. Jänner 2022;
Quelle: Reuters, Refinitiv Eikon & Chemical Market Analytics;
Butadien, Korea, spot, (USD/t); Butadien, Europa, contract (EUR/t)
Technically Specified Rubber, TSR20 SICOM (Usc/kg)
2025202420232022
Brent Crude, LCOc1 ICE Europe Brent
Crude Electronic Energy Future (USD/bbl)
HFO, Heavy Fuel Oil 1% NWE (USD/t)
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Umsatz- und Ergebnisentwicklung
5
Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Kennzahlen
Semperit-Gruppe
in Mio.
EUR 2025 Veränderung 2024
Umsatzerlöse
662,4 –2,1% 676,6
EBITDA
79,5 –6,4% 84,9
EBITDA
-Marge 12,0% –0,5 PP 12,5%
Operatives EBITDA
1
83,6 –3,2% 86,3
Operative
EBITDA-Marge
1
12,6% –0,1 PP 12,8%
EBIT
25,6 –26,8% 35,0
EBIT-Marge
3,9%
–1,3 PP
5,2%
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
0,4 –96,3% 11,4
Ergebnis nach
Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,0 –100,0% 0,1
Ergebnis nach Steuern
0,4 –96,3% 11,5
Zugänge in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
2
31,6 –49,4% 62,4
Mitarbeiter:innen (Durchschnitt)
3.997 –3,1% 4.125
1
Operatives EBITDA: vor Projektkosten für das digitale Transformationsprojekt oneERP (2025: -4,1 Mio. EUR; 2024: -1,5 Mio. EUR)
2
Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16
Die Semperit-Gruppe hat ihr positives Momentum im Jahresverlauf 2025 kontinuierlich ausgebaut und im zweiten Halbjahr klar an
Fahrt gewonnen. So lagen sowohl Umsatz als auch EBITDA in der zweiten Jahreshälfte deutlich über dem ersten Halbjahr und über
dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Parallel dazu wurden die bereits 2023 initiierten Kosteneinsparungen weiter konsequent um-
gesetzt; von den zusätzlichen, zu Beginn 2025 definierten Einsparungsmaßnahmen in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. konnten bis zum
Jahresende bereits 6,0 Mio. EUR realisiert werden. Insgesamt wurde ein Umsatz von 662,4 Mio. EUR (-2,1%) erzielt. Das EBITDA belief
sich auf 79,5 Mio. EUR (-6,4%) bzw. 83,6 Mio. EUR (-3,2%) vor Projektkosten und damit über der Prognose. Trotz negativer FX-Effekte
aus der Dollarabschwächung in Höhe von 4,5 Mio. EUR wurde ein leicht positives Konzernergebnis erzielt.
Nach einem aufgrund des Marktumfelds verhaltenen Start konnten 2025 sowohl Umsatz als auch EBITDA im Jahresverlauf deutlich ge-
steigert werden. Im Vergleich des ersten mit dem zweiten Halbjahr 2025 erhöhte sich der Umsatz um 6,7%, während das EBITDA um 59,0%
zulegte. Das Schlussquartal stellte dabei mit einem Umsatz von 179,0 Mio. EUR (Q4 2024: 170,0 Mio. EUR), einem EBITDA von
27,4 Mio. EUR (Q4 2024: 21,0 Mio. EUR) sowie einer EBITDA-Marge von 15,3% das stärkste Quartal des Geschäftsjahres dar. Insgesamt
belief sich der Umsatz der Gruppe im Geschäftsjahr 2025 auf 662,4 Mio. EUR (–2,1%). Davon entfielen 40,9% auf die Division Semperit
Industrial Applications (SIA) und 59,1% auf Semperit Engineered Applications (SEA).
Auf Jahressicht erzielte die Division SIA, die Schläuche und Profile umfasst, ein Plus beim Umsatz von 1,4% auf 270,9 Mio. EUR und
beim EBITDA von 4,0% auf 52,8 Mio. EUR. Die EBITDA-Marge erhöhte sich auf 19,5% (2024: 19,0%). Im Schlauchbereich hat der Lagerab-
bau der direkten Kund:innen sein Ende gefunden. Das Geschäft mit Profilen ist nach wie vor von der schwachen Bauwirtschaft beein-
trächtigt. Die Division SEA (Form, Belting und Liquid Silicone Rubber/LSR), die im Startquartal mit Projektverschiebungen von Kund:innen
im Bereich Fördergurte und LSR-Werkzeugbau konfrontiert war, erholte sich in den Folgequartalen und erzielte einen Umsatz von 391,5
Mio. EUR (–4,4 %), ein EBITDA von 42,5 Mio. EUR (-14,2%) und eine EBITDA-Marge von 10,9% (2024: 12,1%).
1
Der Bestand an eigenen Erzeugnissen verringerte sich im Berichtsjahr um 3,4 Mio. EUR (2024: Bestandsabbau um 15,0 Mio. EUR). Die
gesamten Aufwendungen entwickelten sich mit 594,4 Mio. EUR stabil zum Vorjahr (2024: 587,9 Mio. EUR; +1,1 %). Der Materialaufwand
belief sich auf 283,4 Mio. EUR (2024: 279,7 Mio. EUR) und beinhaltete 4,2 Mio. EUR an weiterverrechneten Kosten. Der Personalaufwand
betrug 222,0 Mio. EUR (2024: 218,8 Mio. EUR), und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 88,9 Mio. EUR (2024: 89,3 Mio.
EUR).
1
Im Rahmen der Optimierung der Industriestrategie wurde die Produktgruppe Dornschläuche von der Division Semperit Industrial Applications (Geschäftsbereich Hoses) in die Division Semperit
Engineered Applications (Geschäftsbereich Form) mit Wirkung von 1. Jänner 2025 eingegliedert. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Vermögens- und Finanzlage
6
Das EBITDA erreichte somit 79,5 Mio. EUR (2024: 84,9 Mio. EUR) und die EBITDA-Marge 12,0% (2024: 12,5%). Das operative EBITDA
vor Projektkosten belief sich auf 83,6 Mio. EUR (2024: 86,3 Mio. EUR) und die entsprechende Marge auf 12,6% (2024: 12,8%). Dabei
wurde das EBITDA um ergebniswirksame Effekte des digitalen Transformationsprojekts oneERP in Höhe von 4,1 Mio. EUR bereinigt. Es
handelt sich dabei um aufwandswirksame, nicht aktivierbare Kosten für die Implementierung eines konzernweiten einheitlichen Unter-
nehmensressourcen-Planungssystems (Enterprise Resource Planning). Die aktivierbaren Entwicklungskosten der laufenden Implementie-
rung betrugen in der Berichtsperiode 2,6 Mio. EUR (2024: 0,7 Mio. EUR).
Operatives
EBITDA
in Mio.
EUR 2025 Veränderung 2024
EBITDA
79,5 –6,4% 84,9
Projektkosten
- oneERP 4,1 n/a 1,5
EBITDA
vor Projektkosten 83,6 –3,2% 86,3
Die regulären Abschreibungen erhöhten sich leicht auf 49,5 Mio. EUR (2024: 47,5 Mio. EUR). Wertminderungen auf immaterielle Ver-
mögenswerte beliefen sich auf 3,3 Mio. EUR und betrafen den Kundenstock im Bereich Liquid Silicone Rubber (LSR). Das EBIT lag somit
bei 25,6 Mio. EUR (2024: 35,0 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis betrug –18,7 Mio. EUR (2024: –13,4 Mio. EUR), die Abweichung zum Vorjahr war vor allem auf Währungseffekte
infolge des schwächeren USD in Höhe von -4,5 Mio. EUR zurückzuführen.
Der Steueraufwand reduzierte sich auf 6,4 Mio. EUR (2024: 10,1 Mio. EUR), womit das Ergebnis nach Steuern bei 0,4 Mio. EUR (2024:
11,4 Mio. EUR) lag. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,02 EUR (2024: 0,56 EUR).
Vermögens- und Finanzlage
Bilanz
Die Entwicklung der Bilanzstruktur lässt sich zum 31. Dezember 2025 wie folgt zusammenfassen:
in Mio.
EUR 31.12.2025 Anteil 31.12.2024 Anteil Veränderung
Langfristiges Vermögen
575,2 67% 604,2 66% –5%
Kurzfristiges Vermögen
281,8 33% 308,6 34% –9%
Zur
Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0,0 0% 0,1 0% –100%
AKTIVA
857,1 100% 912,9 100% –6%
Eigenkapital
1
415,7 48% 430,9 47% –4%
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
282,8 33% 314,4 34% –10%
Kurzfristige Rückstellungen und
Verbindlichkeiten 158,6 19% 167,6 18% –5%
PASSIVA
857,1 100% 912,9 100% –6%
1
Inkl. nicht beherrschender Anteile.
Das langfristige Vermögen entwickelte sich weitestgehend stabil mit 575,2 Mio. EUR (–5%), davon entfielen 444,0 Mio. EUR auf
Sachanlagen (31. Dezember 2024: 466,6 Mio. EUR). Im Wesentlichen standen den Zugängen zum Anlagevermögen in Höhe von 34,6
Mio. EUR (v.a. Anlagen in Bau und technische Ausrüstung) reguläre Abschreibungen in Höhe von 49,5 Mio. EUR gegenüber. Wertminde-
rungen von immateriellen Vermögenswerten im Bereich Liquid Silicone Rubber (LSR) beliefen sich auf 3,3 Mio. EUR.
Der Rückgang des kurzfristigen Vermögens auf 281,8 Mio. EUR (-9%) ist im Wesentlichen auf die Verwendung liquider Mittel zur Rück-
führung eines Schuldscheindarlehens mit einem Nominale von 31,0 Mio. EUR Ende Juli zurückzuführen. Insgesamt reduzierten sich die
liquiden Mittel um 31,1 Mio. EUR auf 94,8 Mio. EUR. Darüber hinaus wirkten sich erfolgreich umgesetzte Working-Capital-Maßnahmen
positiv auf die Vermögensstruktur aus. Im Rahmen eines konsequenten Bestandsmanagements verringerten sich die Vorräte geringfügig
um 2,7 Mio. EUR auf 83,0 Mio. EUR. Auch das gezielte Forderungsmanagement trug zur weiteren Reduktion des im Umlaufvermögen
gebundenen Kapitals bei, sodass sich die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 3,1 Mio. EUR auf 70,5 Mio. EUR
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Vermögens- und Finanzlage
7
verminderten. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12,5 Mio. EUR (31.
Dezember 2024: 16,8 Mio. EUR) an Factoring-Banken verkauft.
Im Eigenkapital spiegeln sich die Dividendenzahlung und das Ergebnis wider. Die Reduktion der Finanzverbindlichkeiten auf
194,4 Mio. EUR (31. Dezember 2024: 234,1 Mio. Euro) war vor allem durch die Tilgung des Schuldscheindarlehens bedingt.
Netto
-Finanzverschuldung
in Mio.
EUR 31.12.2025 Veränderung 31.12.2024
Schuldscheindarlehen
7,1 –81,5% 38,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
187,3 –4,3% 195,7
Finanzverbindlichkeiten
194,4 –17,0% 234,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
94,8 –24,7% 126,0
Kurzfristige
Termineinlagen 7,5 57,9% 4,8
Zahlungsmittel und zahlungsmittelähnliche Veranlagungen
102,3
–21,7%
130,7
Netto-Finanzverschuldung (+) / Netto-Finanzmittelüberschuss (–)
92,0
–11,0%
103,3
Die Semperit-Gruppe hatte per 31. Dezember 2025 eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von 92,0 Mio. EUR, da die Finanzverbind-
lichkeiten (194,4 Mio. EUR) die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente inkl. kurzfristige Termineinlagen (102,3 Mio. EUR) überstie-
gen (31. Dezember 2024: Nettofinanzverschuldung von 103,3 Mio. EUR). Die Leverage-Ratio als Quotient von Nettofinanzverschuldung
dividiert durch EBITDA (der letzten zwölf Monate) lag mit Jahresultimo 2025 stabil bei konservativen 1,2x (31. Dezember 2024: 1,2x).
Mit Wirkung vom 31. März 2023 wurden zwei Bankenfinanzierungen mit einem Volumen von bis zu 360 Mio. EUR abgeschlossen. Ein
Finanzierungsvertrag über insgesamt 250 Mio. EUR setzt sich dabei aus einem Darlehen von bis zu 150 Mio. EUR und einer Rahmenkre-
ditlinie von 100 Mio. EUR zusammen. Im Juli 2023 wurde das Darlehen im Ausmaß von 150 Mio. EUR für den Erwerb der Rico-Gruppe
gezogen. Davon wurden 40 Mio. EUR im Dezember 2023 und ein weiterer Teil in Höhe von 10 Mio. EUR im Juli 2024 wieder getilgt. Die
Kreditlinie ist nicht ausgenutzt. Der zweite Finanzierungsvertrag für 110 Mio. EUR wurde insbesondere für die Erweiterungsinvestitionen
am Standort Odry abgeschlossen. Davon waren 56 Mio. EUR zum Stichtag ausgenutzt (Vorjahr: 59 Mio. EUR).
Cashflow
Die Geldflussrechnung wird gemeinsam für die fortgeführten Geschäftsbereiche und den aufgegebenen Geschäftsbereich (betrifft in ge-
ringem Ausmaß die Vergleichsperiode 2024) erstellt.
Die Entwicklung der Liquiditätssituation im Geschäftsjahr 2025 im Überblick:
Cashflow
1
in Mio.
EUR 2025 Veränderung 2024
Cashflow aus der Betriebstätigkeit
74,3
–21,5%
94,6
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
–34,3 –39,5% –56,7
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
–69,4 ≥100% –25,9
Veränderung der liquiden Mittel
–31,1 n/a 13,3
1
Die Berechnung beinhaltet die fortgeführten Geschäftsbereiche und den aufgegebenen Geschäftsbereich.
Der Cashflow aus dem Ergebnis lag bei 68,6 Mio. EUR (2024: 74,7 Mio. EUR) und der Cashflow aus der Betriebstätigkeit bei 74,3 Mio.
EUR (2024: 94,6 Mio. EUR). Der Fokus lag dabei klar auf der Stärkung des operativen Cashflows, auch insbesondere durch ein aktives und
konsequentes Working-Capital-Management. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug –34,3 Mio. EUR (Vorjahr: –56,7 Mio. EUR).
Die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lagen dabei mit 34,7 Mio. EUR deutlich unter
dem Niveau des Vorjahres (64,6 Mio. EUR). Davon entfielen 8,3 Mio. EUR auf strategische bzw. Wachstumsinvestitionen (vor allem Ausbau
der Schlauchproduktion in Odry, CZ). Im Vorjahreszeitraum waren es 29,5 Mio. EUR. Länderspezifisch wurden die größten Investitionen in
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Vermögens- und Finanzlage
8
Österreich mit 10,7 Mio. EUR (Vorjahr: 17,9 Mio. EUR), in Tschechien mit 10,5 Mio. EUR (Vorjahr: 31,1 Mio. EUR), in Polen mit 5,1 Mio. EUR
(Vorjahr: 7,3 Mio. EUR) sowie in Deutschland mit 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) getätigt.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug –69,4 Mio. EUR (Vorjahr: –25,9 Mio. EUR) und beinhaltete vor allem Tilgungen von
Finanz- und Leasingverbindlichkeiten in der Höhe von –44,6 Mio. EUR, Zinszahlungen von –11,2 Mio. EUR und die
Dividendenausschüttung in Höhe von –10,3 Mio. EUR. Die Vergleichsperiode 2024 war vor allem durch die Dividendenzahlung in gleicher
Höhe sowie die Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten in der Höhe von 26,0 Mio. EUR und die Tilgung anderer Finanzverbindlichkeiten
in Höhe von –18,7 Mio. EUR gekennzeichnet.
Cashflow
1
in Mio.
EUR 2025 Veränderung 2024
Cashflow aus der Betriebstätigkeit
74,3
–21,5%
94,6
Gezahlte Zinsen
–11,2 –25,3% –15,0
Erhaltene Zinsen
2,4 –35,3% 3,7
Zahlungswirksame Investitionen für Instandhaltung und kleine Wachstumsprojekte (immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
–26,4
–24,8%
–35,1
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und zur Veräußerung
gehaltenen langfristigen
Vermögenswerten, aus der Tilgung von Finanzveranlagungen, erhaltene Investitionszuschüsse und
Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzveranlagungen
–2,1 –12,2% –2,3
Free Cashflow vor Unternehmensverkäufen
37,0
–19,2%
45,8
Einzahlungen aus Unternehmensverkäufen abzüglich veräußerter Zahlungsmittel
0,0 –99,3% 6,6
Free Cashflow nach Unternehmensverkäufen
37,0
–29,3%
52,4
1
Die Berechnung beinhaltet die fortgeführten Geschäftsbereiche und den aufgegebenen Geschäftsbereich (betrifft in geringem Ausmaß die Vorjahresperiode).
Der Free Cashflow ist jener um Zinszahlungen bereinigte Netto-Geldfluss, der für strategische Wachstumsinvestitionen, Dividenden und
Tilgung von Fremdkapital zur Verfügung steht. Dieser erreichte bei einem geringeren Cashflow aus der Betriebstätigkeit und dank diszipli-
nierter Investitionstätigkeit 37,0 Mio. EUR (2024: 45,8 Mio. EUR bzw. nach Unternehmensverkäufen 52,4 Mio. EUR).
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Entwicklung der Divisionen
9
Entwicklung der Divisionen
Division Semperit Industrial Applications (SIA)
Kennzahlen
Semperit Industrial Applications
in Mio.
EUR 2025 Veränderung 2024
1
Umsatzerlöse
270,9 1,4% 267,3
EBITDA
52,8 4,0% 50,7
EBITDA
-Marge 19,5% +0,5 PP 19,0%
EBIT
34,7 9,3% 31,8
EBIT
-Marge 12,8% +0,9 PP 11,9%
Zugänge in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
2
12,4 –66,3% 37,0
1
Im Rahmen der Optimierung der Industriestrategie wurde die Produktgruppe Dornschläuche von der Division Semperit Industrial Applications in die Division Semperit Engineered Applications mit
Wirkung von 1. Jänner 2025 eingegliedert. Die Vergleichszahlen für 2024 wurden entsprechend angepasst.
² Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16
Das Marktumfeld für die Division SIA blieb im Geschäftsjahr 2025 insgesamt herausfordernd. Im Jahresverlauf zeigte sich jedoch eine
Verbesserung, die sich insbesondere im zweiten Halbjahr widerspiegelte: Der Umsatz erhöhte sich um 2,7%, das EBITDA um 17,7% und
die EBITDA-Marge stieg gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 von 18,1% auf 20,8%. Dabei wirkten sich auch „Share of wallet“-Gewinne
(erhöhter Anteil am Einkaufsvolumen bestehender Kund:innen) positiv auf die Umsatzentwicklung aus. Auf Jahressicht erzielte SIA ein
Plus beim Umsatz von 1,4% auf 270,9 Mio. EUR und beim EBITDA von 4,0% auf 52,8 Mio. EUR. Die EBITDA-Marge erhöhte sich auf 19,5%
(2024: 19,0%). Obwohl Zeitpunkt und Geschwindigkeit einer Erholung weiterhin unsicher sind, wird kurzfristig von einer stabilen Ent-
wicklung auf dem aktuellen Niveau ausgegangen. Die Auftragslage der Division hat sich über das Geschäftsjahr hinweg überwiegend
positiv entwickelt, wenngleich mit höherer Volatilität zum Jahresende. Zum Stichtag liegt das Auftragsbuch geringfügig unter dem Vor-
jahresniveau und reflektiert damit marktübliche Volatilitäten.
Die Nachfrage nach Hydraulik- und Industrieschläuchen blieb aufgrund der allgemeinen Marktlage verhalten, zeigte jedoch Stabilisie-
rungstendenzen, da sich das OEM-bezogene Geschäft unserer Kund:innen (Belieferung von Erstausrüstern) auf niedrigem Niveau ein-
pendelte. Die für das zweite Halbjahr 2025 erwartete Belebung des OEM-Geschäfts blieb zwar aus, doch die Erstausrüster prognosti-
zieren für die kommenden Quartale eine stabile Entwicklung auf dem Niveau des vierten Quartals. Während die Aktivität der OEMs im
Landwirtschaftsbereich noch gedämpft ist, entwickeln sich die Bereiche Bau und Materialhandhabung robuster. Der Lagerabbau unserer
Direktkund:innen dürfte weitestgehend sein Ende gefunden haben, wenngleich das Schlussquartal durch einen reduzierten Auftrags-
eingang geprägt war. Die Verkaufsmengen lagen nachfragebedingt geringfügig unter dem Vorjahresniveau, dies konnte teils durch
„Share of wallet“-Gewinne kompensiert werden. Zeitpunkt und Geschwindigkeit einer nachhaltigen Nachfragebelebung bleiben wei-
terhin schwer vorhersehbar.
Die Nachfrage sowie der Auftragseingang bei Elastomer- und Dichtungsprofilen bewegen sich weiterhin auf einem gedämpften Niveau
– bedingt durch die anhaltend schwache Baukonjunktur. Allerdings stabilisieren sich wirtschaftliche Frühindikatoren, wie etwa die Zahl
der Baugenehmigungen in der deutschen Bauindustrie. Dennoch bleibt insbesondere der Hochbau – vor allem in der DACH-Region –
weiterhin herausfordernd. Eine spürbare Erholung wird nicht vor 2027 erwartet.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Entwicklung der Divisionen
10
Division Semperit Engineered Applications (SEA)
Kennzahlen
Semperit Engineered Applications
in Mio.
EUR 2025 Veränderung 2024
1
Umsatzerlöse
391,5 –4,4% 409,3
EBITDA
42,5 –14,2% 49,6
EBITDA
-Marge 10,9% –1,2 PP 12,1%
EBIT
8,1 –60,0% 20,3
EBIT
-Marge 2,1% –2,9 PP 5,0%
Zugänge in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
2
16,4 –31,4% 24,0
1
Im Rahmen der Optimierung der Industriestrategie wurde die Produktgruppe Dornschläuche von der Division Semperit Industrial Applications in die Division Semperit Engineered Applications mit
Wirkung von 1. Jänner 2025 eingegliedert. Die Vergleichszahlen für 2024 wurden entsprechend angepasst.
² Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16
Der Umsatz der Division SEA erreichte 2025 insgesamt 391,5 Mio. EUR (–4,4 %) und das EBITDA 42,5 Mio. EUR (-14,2%). Das schwache
erste Quartal, das vor allem durch Projektverschiebungen im Bereich Fördergurte und LSR-Werkzeugbau geprägt war, belastete die
Entwicklung zu Jahresbeginn. Ab dem zweiten Quartal setzte jedoch eine deutliche Belebung ein, sodass sich das Momentum im Jah-
resverlauf spürbar verbessert hat. Dies zeigt sich besonders im deutlichen Anstieg gegenüber dem ersten Halbjahr: Während die Divi-
sion im 1. Halbjahr einen Umsatz von 186,9 Mio. EUR erzielte, stieg dieser in der zweiten Jahreshälfte 2025 auf 204,6 Mio. EUR. Das
EBITDA hat sich im gleichen Zeitraum nahezu verdoppelt – von 14,7 Mio. EUR im 1. Halbjahr mit einer Marge von 7,9% auf 27,8 Mio.
EUR im 2. Halbjahr mit einer Marge von 13,6%. Auftragsbuch per Jahresende und Auftragseingang in der Gesamtjahresbetrachtung
übertreffen das Niveau des Vorjahres.
Der Geschäftsbereich Form, der seit Anfang 2025 auch die Produktgruppe Dornschläuche umfasst, blickt auf ein insgesamt gutes Jahr
zurück: Sowohl Umsatz als auch operatives Ergebnis konnten spürbar gesteigert werden. Besonders dynamisch entwickelten sich die
Bereiche Mountain Applications, Compression Molding und Handlauf Europa, die allesamt Wachstumsimpulse lieferten. Auch das Seg-
ment Railway zeigte sich stabil, wenngleich größere Infrastrukturprojekte zeitlich verschoben wurden und es vereinzelt zu Budgetverla-
gerungen in den Verteidigungsbereich kam. Im chinesischen Markt für Handläufe blieb das Umfeld zwar anspruchsvoll, doch wird die
Region weiterhin als strategisch relevant betrachtet. Trotz regionaler Herausforderungen zeigte sich der Geschäftsbereich insgesamt
klar gestärkt: Auftragseingang und Auftragsbestand lagen zum Jahresende deutlich über dem Vorjahresniveau und unterstreichen die
positive Geschäftsdynamik.
Der Geschäftsbereich Belting (Fördergurte) war zu Jahresbeginn vor allem von anhaltenden Verschiebungen von Kundenprojekten und
der deutlich erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der US-Zollpolitik gekennzeichnet. Weitere Effekte waren temporäre Verlagerungen im
Produktmix zu leichteren Gurten sowie Preisdruck seitens asiatischer Mitbewerber:innen. Ab dem zweiten Quartal setzte eine Erholung
der Auftragslage ein. Insgesamt konnten damit sowohl der Auftragseingang auf Jahressicht als auch der Auftragsstand per Ende Dezem-
ber in etwa zum Vorjahresniveau aufschließen.
Der Geschäftsbereich LSR (Rico) verzeichnete nach einem schwächeren Startquartal eine auf Jahressicht stabile Entwicklung beim Um-
satz und operativem Ergebnis. Der Auftragseingang in der Teileproduktion entwickelte sich insgesamt zufriedenstellend, wobei die
Nachfrage je nach Produktgruppe unterschiedlich ausfiel: Im Healthcare Bereich – insbesondere bei Home Care Services und Medizin-
produkten – zeichnete sich ein stabiler Wachstumspfad ab, wenngleich neue Anwendungen typischerweise eine längere Anlaufphase
bis zur Serienproduktion benötigen. Im Mobilitätsbereich verharrte die Nachfrage auf hohem Niveau, und bei Food & Baby setzte sich
das Wachstum fort. Rückgänge gab es hingegen in Bereichen mit Bezug zur Bauindustrie. Im Werkzeugbau zeigte sich nach projektbe-
dingten Verschiebungen im ersten Quartal eine Erholung im Jahresverlauf. Die Auslastung konnte spürbar gesteigert werden, wodurch
auch eine solide Grundlage für die künftige Kapazitätsauslastung in der Teileproduktion geschaffen wurde.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Nachhaltigkeit
11
Nachhaltigkeit
Für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichte die Semperit-Gruppe ihren zweiten integrierten Geschäftsbericht (nach bereits sieben eigen-
ständigen Nachhaltigkeitsberichten). Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis gemäß den European Sustainability Re-
porting Standards (ESRS) erstellt. Für weitere Details siehe Abschnitt Nachhaltigkeitserklärung. Die Nachhaltigkeitsberichte der Vorjahre
können online auf der Semperit-Website abgerufen werden.
Mitarbeiter:innen
Der Personalstand per 31. Dezember 2025 lag mit 4.013 Mitarbeiter:innen (FTE, Vollzeitäquivalent, inkl. Leiharbeiter:innen) in etwa auf
Vorjahresniveau (4.006 per 31. Dezember 2024). Im Jahresdurchschnitt belief sich der Personalstand auf 3.997 Mitarbeiter:innen (Durch-
schnitt 2024: 4.125), exklusive Leihpersonal waren es 3.914 (Durchschnitt 2024: 4.031).
Forschung und Entwicklung
Das Team im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) der Semperit-Gruppe arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung innovativer Werk-
stoffe und Produkte sowie an der Verbesserung von Fertigungsprozessen. Das konzernweit implementierte Innovationsmanagement ist
das Herzstück aller F&E-Tätigkeiten und umfasst die systematische Identifikation von Potenzialen, die Auswahl vielversprechender Ideen,
die Risikoanalyse hinsichtlich der Auswirkung der Produkte auf Umwelt und Mensch sowie ein erfolgreiches Projektmanagement. Im
Geschäftsjahr 2025 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung rund 13,8 Mio. EUR (2024: 14,9 Mio. EUR) und damit
rund 2,1% des Umsatzes (2024: 2,2%). Diese entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen. Für weiterführende Informationen siehe
Nachhaltigkeitserklärung.
Zusätzliche Angaben
Corporate Governance
Der Corporate Governance Bericht ist im Internet unter www.semperitgroup.com/ir, Menüpunkt Corporate Governance abrufbar. Der
Direktlink zu dem Bericht lautet: www.semperitgroup.com/ir/corporate-governance/corporate-governance-berichte.
Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB
Das Grundkapital der Semperit AG Holding („SAG“) betrug zum 31. Dezember 2025 insgesamt 21.358.996,53 EUR und war auf 20.573.434
Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Stammaktien aufgeteilt.
Es gibt keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Über-
tragung von Aktien betreffend. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. Mitarbeiter:innen, die im Besitz von
Aktien sind, können ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung ausüben.
Die B&C KB Holding GmbH war direkt per 31. Dezember 2025 zu 54,30% (31. Dezember 2024: 53,07%) an der SAG beteiligt und ist die
unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der SAG. Darüber hinaus hält die B&C Kratos Holding GmbH 4,18% (31. Dezember 2024: 4,18%).
Die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende Rechtsträgerin. Mittelbar mehrheitlich beteiligte Gesellschafterin, die einen Kon-
zernabschluss aufstellt und offenlegt, in den die Semperit-Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH.
Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Personen. Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens
fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Zusätzliche Angaben
12
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Die Aufsichtsratsmitglieder
werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht
mitgerechnet. Jedoch scheiden alljährlich mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung mindestens zwei Mitglieder aus dem Auf-
sichtsrat aus, wobei Aufsichtsratsmitglieder, die seit der letzten Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind oder ihr
Amt mit Wirkung zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niederlegen, auf diese Zahl anzurechnen sind.
Im Übrigen werden die Ausscheidenden wie folgt bestimmt: In erster Linie scheiden diejenigen Mitglieder aus, deren Funktionsperiode
abläuft. Trifft dies nicht auf mindestens so viele Mitglieder zu, dass, zusammengerechnet mit anderen Mitgliedern, die seit der letzten
Hauptversammlung ausgeschieden sind oder ihr Amt zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niedergelegt haben, zwei Mitglieder
bestimmt werden können, scheiden diejenigen Mitglieder aus, die in ihrer Funktionsperiode am längsten im Amt sind. Ist die Zahl der
hiernach für das Ausscheiden in Betracht kommenden Mitglieder größer als erforderlich, entscheidet unter diesen Mitgliedern das Los.
Das Los entscheidet auch dann, wenn nach den vorstehenden Vorschriften die Ausscheidenden noch nicht bestimmt sind. Die Ausschei-
denden sind sofort wieder wählbar.
Scheidet ein gewähltes Mitglied während seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl nur dann unverzüglich
vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktions-
periode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, falls die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes beschließt. Wird ein Mit-
glied des Aufsichtsrats durch eine außerordentliche Hauptversammlung gewählt, gilt sein erstes Amtsjahr mit dem Schluss der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung als beendet.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist ohne Angaben von Gründen durch schriftliche
Erklärung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen.
Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend
eine größere Mehrheit vorschreibt. In Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, beschließt sie mit einfacher Mehrheit des bei
der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Kapitalmehrheit vorschreibt.
Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital in den kommenden fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen –
gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu 10.679.497,23 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück neue auf Inhaber oder Namen
lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen. Ebenso wurde der
Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Damit kann ein Umtausch- oder Be-
zugsrecht bzw. eine Umtausch- oder Bezugspflicht auf bis zu 10.286.716 Stückaktien der SAG verbunden werden. Das Grundkapital ist
gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu 10.679.497,23 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien
ohne Nennwert (Stückaktien) bedingt erhöht.
Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2024 zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung
eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfas-
sung in der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt. In der gleichen Hauptversamm-
lung wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Akti-
onäre zu beschließen. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm; die SAG hält keine eigenen Aktien.
Im Rahmen bestimmter Finanzierungsverträge bestehen Vereinbarungen hinsichtlich Kontrollwechsel bei Übernahmen im Sinne des
§ 243a Abs. 1 Z 8 UGB.
Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikomanagement
13
Risikomanagement
Die Semperit-Gruppe ist als international tätige Produzentin von Elastomerprodukten unterschiedlichen allgemeinen und branchenspezifi-
schen Risiken ausgesetzt. Mit einem integrierten Risikomanagementsystem verfügt der Konzern über eine solide Grundlage, um potenzielle
Risiken frühzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Ein proaktiver Umgang mit
Risiken eröffnet zugleich Chancen, die zur Steigerung der Wertschöpfung und langfristigen Stabilität des Unternehmens beitragen können.
Die strategische Ausrichtung der Semperit-Gruppe zielt darauf ab, Risiken gezielt zu reduzieren und gleichzeitig Wachstumschancen konse-
quent zu nutzen.
Im Berichtsjahr wurde das 2024 weiterentwickelte Risikomanagementsystem konzernweit umfassend etabliert und im operativen Alltag
fest verankert. Die enge Verzahnung mit der Unternehmensstrategie sowie die Integration in den strategischen Planungs- und Forecast-
Prozess sind inzwischen gelebte Praxis. Die optimierte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachbereichen hat sich bewährt: Sie
erhöht die Steuerungsqualität und ermöglicht eine noch schnellere Reaktion auf interne wie externe Veränderungen.
Auch die 2024 eingeführte Bewertung von Risiken anhand der Kennzahl Free Cashflow ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil des
Standardprozesses geworden. In Kombination mit der EBITDA-basierten Betrachtung ermöglicht sie eine vertiefte Interpretation der fi-
nanziellen Auswirkungen von Risiken und stärkt die Entscheidungsgrundlage des Managements. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen
zunehmend in die strategische und operative Steuerung ein und unterstützen eine fundierte, vorausschauende Unternehmensführung.
Insgesamt zeigt sich, dass die im Jahr 2024 gesetzten Maßnahmen nachhaltig Wirkung entfalten: Die Risikotransparenz wurde weiter
erhöht, die Qualität der Analysen verbessert und die Risikokultur innerhalb der Semperit-Gruppe weiter gefestigt. Gleichzeitig wird der
bestehende Prozess laufend verfeinert, um die Integration von Risikoaspekten in die Geschäftssteuerung kontinuierlich zu optimieren.
Grundprinzipien des Risikomanagements (Enterprise Risk Management)
Die Risikopolitik der Semperit-Gruppe unterstützt das Ziel, Wettbewerbsvorteile zu sichern und den Unternehmenswert langfristig zu
steigern. Das Risikomanagementsystem dient der Stärkung robuster Unternehmensprozesse und der frühzeitigen Erkennung negativer
Entwicklungen in strategischen, operativen, Markt- und Finanzbereichen.
Wesentliche Bestandteile der Risikopolitik sind die Themen Environment, Social und Governance (ESG), die Stabilität der Lieferketten
sowie die Sicherstellung termingerechter Lieferungen. Diese Aspekte sind systematisch im Risikomanagementprozess verankert. Der Pro-
zess folgt einem strukturierten, konzernweit einheitlichen Ansatz und fördert ein hohes Risikobewusstsein auf allen Ebenen. Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse fließen sowohl in die strategische Unternehmensentwicklung als auch in operative Entscheidungen ein.
Die Steuerung von Risiken erfolgt nach vier Grundprinzipien:
• Vermeidung – bei übermäßiger Eintrittswahrscheinlichkeit oder unvertretbaren Auswirkungen
• Reduktion – durch präventive Maßnahmen zur Senkung auf ein akzeptables Maß
• Transfer – durch vollständige oder teilweise Übertragung von Risiken auf Dritte (z. B. Versicherungen, Vertragspartner, Finanz-
instrumente)
• Akzeptanz – bei vertretbaren Restrisiken innerhalb definierter Toleranzgrenzen
Das konzernweite Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Es begleitet Planung, Zielerreichung und
kontinuierliche Prozessoptimierung und fungiert als Sparringpartner des Vorstands.
Die Verantwortung für die Risikopolitik liegt beim Vorstand, der die strategischen Leitplanken vorgibt. Alle Konzerneinheiten sind ver-
pflichtet, den zentralen Risikomanagementprozess umzusetzen und dessen Weiterentwicklung aktiv zu unterstützen. Organisatorisch ist
das Enterprise Risk Management (ERM) in der Abteilung Group Risk Management & Assurance verankert. Diese überwacht, koordiniert und
unterstützt den Prozess konzernweit, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken transparent erfasst und effektiv gesteuert werden.
Prozess des unternehmensweiten Risikomanagements
Zur frühzeitigen Erkennung und Minimierung bestandsgefährdender Risiken verfügt die Semperit-Gruppe über ein eng verzahntes internes
Kontroll- und Risikomanagementsystem. Standardisierte Prozesse gewährleisten, dass Risiken bereits vor wesentlichen Geschäftsentschei-
dungen identifiziert und bewertet werden. Ein effizientes internes Berichtswesen unterstützt die laufende Überwachung und ermöglicht die
zeitnahe Ableitung geeigneter Gegenmaßnahmen. Diese proaktive Vorgehensweise stärkt die Unternehmensstabilität und die Erreichung
strategischer Ziele.
Das Risikomanagement basiert auf einem Enterprise-Risk-Management-Ansatz (ERM) gemäß dem international anerkannten COSO-
Framework („Enterprise Risk Management – Integrated Framework“). Ziel ist die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung von
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikomanagement
14
Risiken, die strategische, operative, finanzielle, soziale, Governance- und Compliance-Ziele beeinflussen können. Der Ansatz umfasst zu-
dem Aspekte der Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umwelt und Qualität (HSEQ) sowie ESG-Themen.
Durch diesen ganzheitlichen Zugang wird Risikotransparenz geschaffen und eine gezielte Risikominderung ermöglicht, um die nachhal-
tige Entwicklung der Semperit-Gruppe sicherzustellen. Die Risikoidentifikation und -bewertung erfolgen in einem strukturierten Bottom-
up-/Top-down-Prozess. So werden Risiken sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene erfasst.
Der Betrachtungszeitraum für die Risikobewertung beträgt in der Regel ein Jahr und reicht – im Einklang mit der Mittelfristplanung –
bis zu fünf Jahre. Für ESG-relevante Risiken, insbesondere Klimarisiken, wird ein längerer Horizont angesetzt, der sich häufig über Jahr-
zehnte erstreckt. Damit trägt Semperit den langfristigen Auswirkungen des Klimawandels und regulatorischen Anforderungen Rechnung.
Das ERM-System basiert auf dem Nettoprinzip: Risiken werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der bereits bestehenden und um-
gesetzten Maßnahmen zur Risikominderung oder -übertragung erhoben und bewertet. Somit spiegelt jede Risikoerfassung das verblei-
bende, sogenannte Nettorisiko wider – also jenes Risiko, das nach Umsetzung aller aktuell wirksamen Maßnahmen weiterhin besteht.
Darüber hinaus werden für diese verbleibenden Risiken laufend zusätzliche Minderungs- oder Steuerungsmaßnahmen definiert und
umgesetzt, um das Risiko weiter zu reduzieren oder zu kontrollieren. Risiken, deren potenzielle Auswirkungen bereits in Budget, Mittel-
fristplanung oder bestehenden Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt sind, werden nicht gesondert ausgewiesen.
Die Wirksamkeit der getroffenen und neu implementierten Maßnahmen wird fortlaufend überwacht und in die interne Berichterstattung
integriert – bis auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften. Dadurch wird eine hohe Transparenz gewährleistet und die Effektivität des
Risikomanagements nachhaltig gestärkt.
Die Abteilung Group Risk Management & Assurance koordiniert und überwacht den gesamten Risikomanagementprozess. Relevante
Risiken werden priorisiert und anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen bewertet. Der Bottom-up-Prozess
wird durch Management-Workshops in den Konzernunternehmen unterstützt und im Top-down-Ansatz mit der Bereichsleitung abge-
stimmt. Dadurch wird eine durchgängige Bewertung und konsistente Berichterstattung sichergestellt.
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine umfassende Risikoberichterstattung der Einzelrisiken samt Aggregation auf Konzernebene. Zusätz-
lich werden dem Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat quartalsweise Fortschrittsberichte zu aktuellen Entwicklungen, Änderungen und Erwei-
terungen des Risikoportfolios vorgelegt. Ein Ad-hoc-Berichtsprozess gewährleistet bei kritischen Entwicklungen eine zeitnahe Information der
Entscheidungsträger:innen.
Zur quantitativen Bewertung werden sowohl EBITDA- als auch Free-Cashflow-Szenarien herangezogen. Diese doppelte Perspektive er-
möglicht eine präzisere Einschätzung der finanziellen Belastbarkeit und Risikotragfähigkeit. Während das EBITDA Aufschluss über die ope-
rative Profitabilität gibt, zeigt der Free Cashflow die Liquiditäts- und Investitionsfähigkeit des Unternehmens.
Organisation und Verantwortlichkeiten
Die Semperit-Gruppe verfügt über eine klar definierte Struktur zur Überwachung und Steuerung des ERM-Prozesses. Risiken, Verände-
rungen und Entwicklungen werden quartalsweise in Vorstands-, Prüfungsausschuss- und Aufsichtsratssitzungen diskutiert. Dadurch wird
sichergestellt, dass relevante Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Die Abteilung Group Risk Management & Assurance spielt hierbei eine zentrale Rolle und wird durch die Konzerngesellschaften und
Zentralfunktionen unterstützt. Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen werden regelmäßig berichtet und zentral überwacht,
wodurch eine transparente und nachvollziehbare Steuerung der Risikomaßnahmen gewährleistet ist. Versicherbare Risiken werden – so-
weit wirtschaftlich sinnvoll – über entsprechende Policen abgedeckt, um finanzielle Belastungen durch Schadensfälle zu minimieren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze des Risikomanagements sind in der konzernweit gültigen Risk-Management-Gui-
deline festgelegt. Diese definiert Anforderungen, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten und bildet die Grundlage für die laufende
Weiterentwicklung des ERM-Systems.
Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. hat im ersten Quartal 2026 die Funktionsfähigkeit des Risikomanagement-
systems der Semperit-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft
und bestätigt. Dies unterstreicht die Wirksamkeit und Effizienz des Systems sowie die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikobericht
15
Risikobericht
Als international agierender Konzern sieht sich die Semperit-Gruppe einem dynamischen globalen Umfeld gegenüber. Wirtschaftliche,
politische, rechtliche und soziale Entwicklungen unterscheiden sich teils erheblich zwischen den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist.
Entsprechend vielfältig sind die Auswirkungen auf die Divisionen Semperit Industrial Applications und Semperit Engineered Applications
sowie auf die einzelnen operativen Geschäftsbereiche.
Im Geschäftsjahr 2025 war die Semperit-Gruppe erneut mit einem herausfordernden globalen Umfeld konfrontiert, das von wirtschaftli-
cher Unsicherheit und strukturellen Marktveränderungen geprägt war. Nach rückläufigen Inflationsraten zu Beginn des Jahres belasteten in
der Folge Preissteigerungen in einzelnen Märkten sowie anhaltend hohe Energiekosten. Gleichzeitig war die Verfügbarkeit von qualifizierten
Fachkräften in mehreren Regionen weiterhin eingeschränkt, was die Produktions- und Lieferprozesse punktuell beeinflusste.
Auf den internationalen Rohstoffmärkten zeigte sich eine erhöhte Volatilität sowohl bei Preisen als auch bei Verfügbarkeit zentraler
Materialien. Zudem wirkten sich geopolitische Spannungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt, den
Entwicklungen im Nahen Osten sowie den zunehmend protektionistischen Tendenzen im Welthandel, auf Lieferketten, Transportkosten
und Planungssicherheit aus. Die Anpassungen der US-Zollpolitik führten vor allem in der ersten Jahreshälfte zu einer erhöhten Unsicher-
heit hinsichtlich der Ausgestaltung der Zölle. Daraus resultierten spezifische Risiken wie eine verringerte Wettbewerbsfähigkeit infolge
zollbedingter Preiserhöhungen, die Produkte auf dem US-Markt gegenüber lokalen Alternativen benachteiligen und damit Marktanteils-
verluste sowie eine Schwächung der langfristigen Positionierung nach sich ziehen können. Da häufige Änderungen der Zollbestimmungen
zu schwer kalkulierbaren Schwankungen der Importkosten führen kann sich weiters die Budgetplanung erschweren und der Druck auf
Margen plötzlich erhöhen. Infolge der wechselhaften US-Zollpolitik sowie mangels regulatorischer Vorhersehbarkeit war das Umfeld für
die strategische Planung ausgesprochen instabil, wodurch Investitionsvorhaben, Markteintritte und Produkteinführungen verzögert oder
risikobehafteter wurden.
Zusätzlich bestand im Geschäftsjahr 2025 Unsicherheit aufgrund der geplanten Neuregelung der EU-Stahlimportquoten. Umfang und
konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen – insbesondere die Höhe zollfreier Mengenkontingente und mögliche höhere Zusatzzölle bei
ausgeschöpften Quoten – waren noch offen. Daraus ergaben sich Risiken hinsichtlich zukünftiger Preisentwicklungen und der Material-
verfügbarkeit. Mit der Ende 2025 erfolgten Beschlussfassung und dem Inkrafttreten der neuen Regelung ist diese Unsicherheit entfallen.
Für das Geschäftsjahr 2026 ergeben sich damit Risiken aus der nun verbindlichen Regelung, insbesondere in Bezug auf Preisniveau, Be-
schaffungskosten und die Lieferverfügbarkeit.
Ein weiteres regulatorisches Risiko ergab sich im Geschäftsjahr 2025 aus der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism
(CBAM). Dabei handelt es sich um ein EU-Instrument, das Importe mit einem CO₂-Preis belegt, um die Verlagerung von CO₂-intensiver
Produktion ins Ausland zu verhindern. Während sich CBAM noch in der Übergangsphase ohne finanzielle Ausgleichszahlungen befand,
bestanden insbesondere operative und Compliance-Risiken. Diese betrafen insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Emissi-
onsberichterstattung, die Datenverfügbarkeit entlang der Lieferkette sowie die Validität und Belastbarkeit von Lieferantenerklärungen.
Zudem ergaben sich Planungsrisiken hinsichtlich der ab 2026 wirksam werdenden Verpflichtung zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten, ins-
besondere vor dem Hintergrund der Volatilität des EU-ETS-Preises (Marktpreis für ein Emissionszertifikat im EU-Emissionshandelssystem)
und den daraus möglichen Kostenwirkungen. Mit Beginn der finanziell wirksamen Phase im Geschäftsjahr 2026 verlagert sich das Risi-
koprofil hin zu unmittelbaren Ergebnis- und Liquiditätswirkungen. Diese ergeben sich vor allem aus steigenden Beschaffungskosten, mög-
lichem Margendruck sowie strukturellen Wettbewerbsverschiebungen.
Zudem erforderten regulatorische Veränderungen im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaberichterstattung und Lieferkettensorgfaltspflichten
eine verstärkte Aufmerksamkeit und Anpassungsfähigkeit. Die weiterhin angespannte globale Sicherheitslage, Energiepreis- und Zinsent-
wicklungen sowie die Nachwirkungen der in den Vorjahren gestiegenen Finanzierungskosten stellten zusätzliche Unsicherheitsfaktoren dar.
Trotz dieser volatilen Rahmenbedingungen stellte die Semperit-Gruppe ihre Resilienz erneut unter Beweis. Die breite geografische Auf-
stellung, die Diversifikation in mehrere Geschäftsbereiche sowie die konsequente Umsetzung von Effizienz- und Kostenoptimierungsmaß-
nahmen ermöglichten eine weitestgehend stabile Entwicklung. Die verstärkte Integration von Risiko- und Chancenmanagement in die stra-
tegische Steuerung unterstützte das Management dabei, frühzeitig auf Marktveränderungen zu reagieren und Potenziale gezielt zu nutzen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts sind keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in Kombination den Fortbestand der
Semperit-Gruppe gefährden könnten. Zur Absicherung gegen spezifische Haftungs- und Schadensrisiken bestehen weiterhin adäquate
Versicherungen, soweit diese wirtschaftlich vertretbar sind.
Im Rahmen der laufenden Risikobewertung werden neben konventionellen finanziellen, operativen und strategischen Risiken zuneh-
mend auch Trends wie Energieverfügbarkeit, technologische Transformation, Digitalisierung, Arbeitsmarktentwicklung und ESG-
Anforderungen berücksichtigt. Diese Themenfelder gewinnen an Bedeutung, da sie sowohl Risiken als auch Chancen für die zukünftige
Entwicklung des Konzerns bergen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikobericht
16
Im Folgenden werden jene wesentlichen Einzelrisiken dargestellt, die potenziell signifikante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Semperit-Gruppe haben könnten. Darüber hinaus können weitere, derzeit noch nicht bekannte Risiken bestehen, die
sich aus strategischen, operativen, finanziellen, sozialen sowie Governance-, Compliance- und HSEQ-Themen (Health, Safety, Environment
& Quality) ergeben. Der Eintritt solcher potenzieller Risiken könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des
Unternehmens erheblich beeinflussen.
Versicherbare Risiken
Die Semperit-Gruppe verfügt über globale Versicherungsprogramme zur Abdeckung wesentlicher Geschäftsrisiken, insbesondere im Be-
reich Feuer, Elementarereignisse und Naturkatastrophen. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass potenzielle Verluste vollständig
gedeckt oder Versicherer im Schadensfall uneingeschränkt leistungspflichtig sind.
Zur weiteren Absicherung wurden zusätzliche Policen abgeschlossen, so beispielsweise für Erdbeben- und Hochwasserrisiken, um die
bestehende Absicherung zu erweitern. Im Rahmen von Risk Assessments und des Business-Continuity-Managements werden regelmäßig
kritische Geschäftsprozesse mit hohem Gefährdungspotenzial überprüft. Daraus werden präventive Strategien und Maßnahmen abgeleitet,
um die Betriebsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird fortlaufend überwacht.
Auf Basis einer 2023 durchgeführten Klimarisikoanalyse wurden die Auswirkungen des Klimawandels systematisch in den Risikokatalog
aufgenommen. Dabei wurden sowohl unmittelbare physische Risiken – etwa Stürme oder Starkregenereignisse – als auch chronische
Entwicklungen wie steigende Meeresspiegel bewertet. Zusätzlich wurden mittelbare physische Risiken identifiziert, beispielsweise eine
potenzielle Wasserknappheit infolge längerer Trockenperioden.
Die Bewertung physischer Klimarisiken basiert auf langfristigen Szenarioanalysen zu strukturellen Veränderungen klimatischer Rah-
menbedingungen. Auf dieser Grundlage sind derzeit keine Standorte der Semperit-Gruppe systemischen physischen Klimarisiken ausge-
setzt, die ihre strategische Tragfähigkeit oder wirtschaftliche Werthaltigkeit grundlegend in Frage stellen würden. Kurzfristige Beeinträch-
tigungen infolge zunehmender Extremwetterereignisse (z. B. Starkregen, Hitzeperioden oder Stürme) sind davon jedoch nicht umfasst.
Ungeachtet dessen identifiziert die Analyse mittel- bis langfristig an den Standorten Roha (IN), Odry (CZ) und Bełchatów (PL) erhöhte
strukturelle Wasserverfügbarkeitsrisiken. Diese resultieren aus potenziell zunehmender regionaler Wasserknappheit und können bei fort-
schreitender negativer Entwicklung Auswirkungen auf die operative Resilienz der betroffenen Standorte haben. Entsprechend wurden
Projekte zur effizienten Wasserverwendung und zum nachhaltigen Wassermanagement initiiert.
Der laufende Austausch mit Versicherern gewährleistet, dass Risiken aus versicherbaren Naturereignissen bestmöglich abgedeckt sind.
Dennoch können Rechtsstreitigkeiten über Versicherungssummen darüber hinausgehende Verluste verursachen. Ebenso kann nicht ga-
rantiert werden, dass künftig adäquater Versicherungsschutz zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen verfügbar sein wird.
Standortbezogene Naturereignisse – Überflutung der Produktionsstätte in Thailand (Semperflex Asia Corporation Ltd., Hat Yai): Im Be-
richtsjahr 2025 war die Produktionsstätte der Semperflex Asia in Hat Yai, Thailand, von einem außergewöhnlichen Starkregenereignis und
anschließenden Überflutungen betroffen. Die Wassermassen führten dazu, dass Teile der Produktion vollständig unter Wasser standen.
Infolgedessen kam es zu einer mehrwöchigen Betriebsunterbrechung, die sowohl den Fertigungsbetrieb als auch angrenzende logistische
Abläufe beeinträchtigte. Besonders betroffen waren elektrische Anlagen, Steuerungselektronik und sensorengesteuerte Produktionskompo-
nenten. Unmittelbar nach Rückgang des Wassers wurden umfangreiche Aufräum- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, gefolgt von der
schrittweisen technischen Wiederherstellung.
Angesichts der fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels ist künftig vermehrt mit extremen Niederschlagsereignissen zu rech-
nen. Vor diesem Hintergrund wurde das Risiko im Konzernrisikokatalog neu bewertet und höher priorisiert. Darüber hinaus wurden Maß-
nahmen zur Anpassung der Notfall- und Krisenpläne sowie eine intensivere Abstimmung mit lokalen Behörden und Versicherern einge-
leitet. Trotz der temporären Einschränkungen ergaben sich keine bestandsgefährdenden Auswirkungen für die Semperit-Gruppe. Das
Ereignis führte jedoch zu einer weiteren Schärfung der Risiko- und Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf naturgefahrbezogene
Standortrisiken.
Wesentliche Risiken und Chancen sowie Maßnahmen
Die nachfolgende Übersicht fasst die identifizierten Hauptrisiken und Chancen innerhalb der Semperit-Gruppe zusammen. Sie zeigt
deren Kategorisierung sowie die jeweils definierten Maßnahmen zur Risikominderung und Chancennutzung.
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Environment, Social and Governance (ESG), die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als wesentlich identifiziert wurden, sind in der Nachhaltigkeitserklärung
im Kapitel „ESRS 2 – Allgemeine Angaben“ dargestellt.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikobericht
17
Strategische Risiken und Chancen (R&C)
R&C
-Kategorie
Beschreibung und möglicher Impact
Managementmaßnahmen
R&C
-
Trend
R&C
-
Indikator
Marktentwicklung
&
Wettbewerbsfähig
keit
Der intensive Wettbewerb in mehreren
Kernsegmenten
– insbesondere durch
kostengünstige Anbieter
:innen aus Asien –
verstärkt den Preisdruck und führt zu
Margenbelastungen. Gleichzeitig verändern sich
E
rwartungen von Kund:innen infolge der
allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit,
steigender Energiepreise und wachsender
Anforderungen an die Nachhaltigkeit.
Eine
rechtzeitige Anpassung
des Produktportfolios und
der
Preisstrategien ist entscheidend, um
Marktanteile und Profitabilität zu sichern.
Stärkere Fokussierung auf margenstarke Segmente
und Regionen; Ausbau der Innovationspipeline in
Material
- und Technologieentwicklung; enge
Kooperation mit Kund:innen zur frühzeitigen
Erkennung von Markttrends; kontinuierliche
Kostenoptimierung und Effizien
zsteigerung entlang
der Wertschöpfungskette.
↑
Risiko &
Chance
Akquisitionen,
Partnerschaften &
Desinvestitionen
Strategische Akquisitionen und Desinvestitionen
bleiben zentrale
Instrumente zur Steuerung des
Portfolios
. Die größten Risiken liegen in der
Identifikation geeigneter Zielunternehmen, der
Integration erworbener Einheiten und der
Realisierung
erwarteter Synergien. Chancen
ergeben sich aus
einem erweiterten Marktzugang,
dem Erwerb neuer
Technologien und der Stärkung
der Kernkompetenzen.
Konsequente Ausrichtung von M&A-Aktivitäten auf
Kernsegmente mit nachhaltigem
Wachstumspotenzial; strukturierter Due
-Diligence-
Prozess inklusive Risikoanalyse; systematisches
Post
-Merger-Controlling; laufende Evaluierung von
Beteiligungen und Desinvestitio
nsoptionen zur
Fokussierung auf das Kerngeschäft.
→
Risiko &
Chance
Transformation
Der strukturelle Wandel durch Dekarbonisierung,
Digitalisierung und regulatorische ESG
-
Anforderungen (z. B. CSRD, CSDDD) prägt die
Industrie. Damit steigen die
Investitionsanforderungen und Anpassungsdruck
bei Prozessen, Lieferketten und Technologien.
Zugleich eröffnen sich Chancen durch innovative,
nachhaltige Produktlösungen und neue
Geschäftsmodelle.
Steigende Anforderungen an die
IT-Sicherheit,
Datenverfügbarkeit und digitale Prozessintegration
erhöhen Komplexität und Kosten. Gleichzeitig
ermöglichen digitale Technologien
Effizienzsteigerungen und datenbasierte
Entscheidungen.
Laufende Evaluierung der Konzernstrategie im
Hinblick auf Megatrends; Integration von ESG
- und
Klimazielen in die Unternehmensplanung; Aufbau
nachhaltiger Material
- und Produktionsprozesse;
Vorbereitung für die Ausarbeitung eines
Dekarbonisierungsplans und
die ESG-
Berichtspflichten gemäß CSDDD.
Umsetzung der IT
-Strategie 2030; Ausbau der
Cybersecurity; Harmonisierung der ERP
-
Systemlandschaft mit dem Leitprojekt
OneERP,
dessen erster erfolgreicher Roll
-out im November
2025 stattfand
; Stärkung digitaler Kompetenzen.
↑
Risiko &
Chance
Struktur
-
anpassungen &
Standort
-
entwicklung
Die fortlaufende Optimierung der
Produktionsnetzwerke und Kostenstrukturen bleibt
wesentlich, um langfristige Wettbewerbsfähigkeit
zu sichern. Risiken bestehen in
Umsetzungs-
verzögerungen, Kostenüberschreitungen und
Akzeptanzproblemen bei Mitarbeiter:innen.
Chancen ergeben sich aus Produktivitäts
-
steigerung
en und der Erschließung neuer Märkte.
Detaillierte Projektplanung mit klaren
Meilensteinen und Monitoring; gezielte
Investitionen in effiziente Produktionsanlagen;
transparente Kommunikation mit
Stakeholder:innen; Einbindung der Belegschaft und
soziales Begleitmanagement zur Absicherung der
Um
setzung.
↗
Risiko &
Chance
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikobericht
18
R&C
-Kategorie
Beschreibung und möglicher Impact
Managementmaßnahmen
R&C
-
Trend
R&C
-
Indikator
Governance
&
Compliance
Steigende regulatorische Anforderungen,
insbesondere im ESG
- und Compliance-Bereich,
erhöhen die
Komplexität der Unternehmens-
steuerung. Abweichungen von internen Standards
oder gesetzlichen Vorgaben können finanzielle
Verluste
und Reputationsschäden nach sich ziehen.
Laufende Aktualisierung des Governance- und
Compliance
-Frameworks; konzernweite
Schulungen; konsequente Umsetzung des
Verhaltenskodex; Betrieb eines effektiven
Hinweisgebersystems („Speak up!“);
regelmäßige
interne Audits und Kontrollen.
→
Risiko
Geopolitik &
Handels
-
restriktionen
Geopolitische Spannungen – insbesondere im
Zusammenhang mit dem Russland
-Ukraine-
Konflikt, Entwicklungen im Nahen Osten und
zunehmenden Handelsrestriktionen zwischen den
USA, China und der EU
– führen zu Unsicherheiten
in Energieversorgung, Lieferketten un
d
Transportkosten.
Protektionistische Tendenzen
beeinflussen Lieferketten, Zölle und Marktzugang.
US
-Zusatzzölle wirken sich auf spezifische
Produktgruppen aus.
Lokale Regulierungen oder
Sanktionen können Geschäftsaktivitäten direkt
beeinträchtigen.
Kontinuierliche Beobachtung geopolitischer
Entwicklungen und Szenarioanalysen;
Diversifizierung von Beschaffungs
- und
Absatzmärkten; Aufbau regionaler Alternativen in
der Lieferkette; Absicherung kritischer Materialien
und Transportwege.
↑
Risiko
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikobericht
19
Operative Risiken und Chancen
R&C Kategorie
Beschreibung und möglicher Impact
Managementmaßnahmen
R&C
Trend
R&C
Indikator
Innovationen
Risiken und Chancen ergeben sich aus
technologischen Entwicklungen,
Nachhaltigkeitsanforderungen und der
Notwendigkeit, Innovationszyklen zu
verkürzen.
Fehlende technologische Anpassung könnte zu
Wettbewerbsnachteilen führen, während
Digitalisierung und Automatisierung Effizienz und
Produktivität erhöhen. Die Entwicklung recycelter
und biobasierter Materialien gewinnt zunehmend
strategische Bed
eutung.
Systematisches Innovationsmanagement mit Fokus
auf nachhaltige und effiziente Materiallösungen;
Ausbau der Digitalisierungs
- und Automatisierungs-
initiativen (z. B.
Schlauchproduktion Odry);
gruppenweite Circularity
-Initiative zur Förderung
von Recycling
- und Wiederverwendungs-
kreisläufen; Stärkung der F&E
-Kooperationen mit
Kund:innen und Forschungspartner
:innen.
↑
Risiko &
Chance
Produkte und
Dienstleistungen
Risiken ergeben sich aus verzögerten
Markteinführungen, unzureichender ESG
-
Konformität von Materialien und unzureichender
Differenzierung im Portfolio. Chancen entstehen
durch frühzeitige Identifikation von
Marktbedürfnissen und innovative, nachhaltige
Pro
duktlösungen.
Enge Zusammenarbeit mit Kund:innen zur
frühzeitigen Erkennung von Markttrends;
Integration von ESG
-Kriterien in Produkt-
entwicklung und Beschaffung; Optimierung von
Lieferketten und Fertigungsprozessen; Einsatz
moderner Technologien und Automatisierung zur
Effizienzsteigerung.
→
Risiko &
Chance
Kundenstruktur
Eine hohe Abhängigkeit von Großkund
:innen kann
zu Umsatz
- und Ertragsrisiken führen, insbesondere
bei veränderten Marktbedingungen. Chancen
liegen in einer breiteren Kundenbasis und erhöhter
Vertriebseffizienz.
Diversifizierung des Kundenportfolios; Ausbau
datenbasierter Vertriebssteuerung; Stärkung der
Kundenbindung durch Service
- und Qualitäts-
initiativen; strukturierte Vertriebsprogramme zur
Gewinnung neuer Kundensegmente.
↑
Risiko
Beschaffung /
Lieferkette
Risiken entstehen aus anhaltender Preisvolatilität
bei Rohstoffen und Energie, eingeschränkter
Verfügbarkeit kritischer Materialien, geopolitischen
Spannungen und gestörten Transportwegen.
Chancen bestehen in
der Entwicklung resilienter
Lieferketten und nachhaltiger Beschaffung.
Aufbau eines diversifizierten, regionalisierten
Lieferant
:innen-Netzwerks; aktives Rohstoff- und
Energiemanagement; Frühwarnsysteme für
Engpässe; Szenarioanalysen und Notfallpläne;
Ausweitung nachhaltiger Beschaffungsstrategien.
↗
Risiko
Produktion und
Auslastung
Energieintensive Prozesse, Störungen in der
Energieversorgung oder Ausfälle von
Produktionsanlagen können Effizienz und
Versorgungssicherheit beeinträchtigen. Chancen
ergeben sich durch Automatisierung,
Energieeffizienzmaßnahmen und Investitionen in
modern
e Anlagen.
Regelmäßige Wartung, Investitionen in neue
Anlagen und Energieeffizienzprojekte; Ausbau
automatisierter Fertigung (z. B.
im LSR- und
Schlauchbereich
); Weiterentwicklung von Notfall-
und Hochwasserschutzmaßnahmen;
kontinuierliche Optimierung der
Produktionsauslastung.
→
Risiko &
Chance
Qualitäts
-
management
Qualitätsmängel, verursacht durch fehlerhafte
Rohstoffe, Prozesse oder Entwicklungsfehler,
können
Reputations- und Ertragsverluste
verursachen. Chancen bestehen in einer hohen
Produktqualität als Differenzierungsmerkmal.
Weiterentwicklung des gruppenweiten
Qualitätsmanagementsystems; enge Abstimmung
zwischen F&E, Produktion und Qualitätssicherung;
regelmäßige Lieferant
:innen-Audits und
Prozessanalysen.
→
Risiko &
Chance
Personal und
Mitarbeiter:innen
-
Bindung
Der anhaltende Fachkräftemangel, insbesondere in
Technik, IT und
Produktion, erhöht das Risiko von
Kapazitätsengpässen. Chancen ergeben sich durch
gezielte Personalentwicklung, Employer Branding
und internationale Rekrutierung.
Ausbau von Talentmanagement, Nachfolgeplanung
und Qualifizierungsprogrammen; Kooperationen
mit Ausbildungseinrichtungen; Anwerbung
internationaler Fachkräfte;
Förderung flexibler
Arbeitsmodelle und betrieblicher Sozialleistungen.
↑
Risiko &
Chance
Arbeitssicherheit,
Gesundheit und
Umwelt (HSEQ)
Sicherheitsvorfälle, Umweltereignisse oder
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können
erhebliche Auswirkungen auf Mitarbeiter
:innen-
S
icherheit, Betrieb und Reputation haben.
Gleichzeitig steigert ein hohes Sicherheitsniveau
die Attraktivität als Arbeitgeber
:in.
Betrieb eines integrierten HSEQ-
Managementsystems; regelmäßige Schulungen,
Audits und Investitionen in Arbeitssicherheit;
präventive Programme zu Gesundheitsschutz und
Ergonomie; strikte Einhaltung von Umwelt
- und
Gefahrstoffstandards.
→
Risiko
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikobericht
20
R&C Kategorie
Beschreibung und möglicher Impact
Managementmaßnahmen
R&C
Trend
R&C
Indikator
Compliance
Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne
Richtlinien (z. B. Kartellrecht, Korruption,
Datenschutz, Menschenrechte) können finanzielle
Sanktionen und Reputationsschäden verursachen.
Betrieb eines konzernweiten Compliance-
Management
-Systems; regelmäßige Schulungen;
kontinuierliche Überwachung und Beratung durch
Compliance
-Beauftragte; aktiver „Speak Up!“-Kanal
mit externer Meldestelle.
→
Risiko
Rechtsstreitig
-
keiten
Rechtsverfahren können zu finanziellen
Belastungen und Reputationsrisiken führen.
Laufendes Monitoring rechtlicher Verfahren; enge
Zusammenarbeit mit externen
Rechtsberater:innen; präventive Schulungen und
Vertragsprüfungen.
→
Risiko
IT
- und
Cybersecurity
Zunehmende
Digitalisierung erhöht die
Angriffsfläche für Cyber
-Bedrohungen. Risiken
bestehen durch Datenverluste,
Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden.
Chancen liegen in gestärkter Cyber
-Resilienz und
Effizienz durch sichere Systeme.
Betrieb eines konzernweiten Cybersecurity-
Frameworks mit regelmäßigen Penetrationstests,
Schwachstellenanalysen und Awareness
-Trainings;
Einsatz moderner Sicherheitstechnologien; Notfall
-
und Wiederherstellungsprozesse (
Business
Continuity Management
).
↑
Risiko &
Chance
Verfügbarkeit und
Harmonisierung
von Systemen
Die parallele Nutzung unterschiedlicher IT/OT
-
Systeme kann zu Effizienzverlusten und
Dateninkonsistenzen führen. Chancen bestehen in
der Standardisierung und Automatisierung von
Prozessen.
Umsetzung des OneERP-Projekts auf Basis von SAP
S/4HANA; Standardisierung und Harmonisierung
der IT
-/OT-Landschaft; strukturiertes Change- und
Stakeholdermanagement; gezielte Schulungen.
→
Risiko &
Chance
Geschäfts
-
kontinuität
Naturkatastrophen, geopolitische Krisen oder
Pandemien können die Lieferfähigkeit und den
Betrieb beeinträchtigen.
Betrieb eines konzernweiten Krisenmanagement-
und Business
-Continuity-Systems; regelmäßige
Krisenübungen; Standortdiversifikation und
Notfallpläne.
↑
Risiko
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Risikobericht
21
Finanzielle Risiken und Chancen
Die Semperit-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere auf
Kapital-, Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, Fremdwährungs- und Zinsrisiken sowie auf Ausfallrisiken von Kunden und Banken beziehen.
Eine detaillierte Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken und deren Management erfolgt gemäß IFRS 7 im Konzernanhang
(Kapitel 11).
R&C Kategorie
Beschreibung und möglicher Impact
Managementmaßnahmen
R&C
Trend
R&C
Indikator
Zinsumfeld
Nach einer Phase steigender Zinsen in den Jahren
2023/24
pendelte sich das Zinsniveau 2025 auf
einem
erhöhten, aber stabilen Niveau ein. Risiken
ergeben sich aus
möglichen geldpolitischen
Anpassungen
und deren Auswirkungen auf
Finanzierungskosten und Kapitalbewertung.
Chancen
entstehen bei sinkenden
Refinanzierungskosten i
n einem stabilen
Marktumfeld.
Nutzung von Zinsabsicherungsinstrumenten
(Swaps, Caps); ausgewogene Laufzeitenstruktur der
Finanzierungen; regelmäßige Bewertung der
Zinspositionen im Rahmen des Treasury
-
Controllings.
→
Risiko &
Chance
Kontrahenten
Unsicherheiten im konjunkturellen Umfeld und
geopolitische Spannungen erhöhen das Risiko von
Zahlungsverzögerungen oder
-ausfällen bei
Kund:innen sowie das Bonitätsrisiko von Banken.
Laufendes Credit Management mit
Bonitätsprüfungen, Kreditlimits und
Versicherungsschutz; Diversifikation der
Bankpartner mit hoher Bonität; zentrale
Überwachung von Forderungsbeständen und
Ausfallraten.
↗
Risiko
Steuern, Fiskal
-
und öffentliche
Abgaben
Zunehmende regulatorische Komplexität und
internationale Harmonisierungsbemühungen (z. B.
OECD
-BEPS 2.0, Pillar Two) erhöhen die
Anforderungen an steuerliche Compliance. Risiken
entstehen durch Auslegungsunsicherheiten, lokale
Gesetzesänderungen und mögliche
Nachforderungen.
Betrieb eines konzernweiten Tax-Compliance-
Management
-Systems; laufende Schulungen
relevanter Funktionen; externe Begleitung bei
komplexen Transaktionen; regelmäßige Tax
-Risk-
Assessments.
↑
Risiko
Fremdwährungen
Wechselkursvolatilität, insbesondere bei USD, CNY
und PLN, kann die Ergebnis
- und Bilanzpositionen
wesentlich beeinflussen. Chancen entstehen durch
günstige Wechselkursentwicklungen bei
Exporterlösen.
Einsatz von Devisentermingeschäften und Natural
Hedging; laufende Währungsanalyse und
Diversifizierung der Zahlungsströme; Integration
von Währungsrisiken in die Liquiditätsplanung.
→
Risiko &
Chance
Kapital
-
verfügbarkeit
Das Finanzierungsumfeld bleibt anspruchsvoll:
höhere Risikoprämien, verschärfte ESG
-Vorgaben
und selektivere Kreditvergaben beeinflussen die
Kapitalverfügbarkeit. Eine gute ESG
-Performance
wird zunehmend zum Erfolgsfaktor für
Finanzierungskonditionen.
Fortlaufendes Kapitalrisikomanagement mit Fokus
auf Liquiditätssicherung und Bonitätsstärkung;
Integration von Nachhaltigkeitskennzahlen in
die
Finanzierungsstruktur und
Austausch mit ESG-
Ratingagenturen
; Ausbau nachhaltiger
Finanzierungsinstrumente (z. B.
Grüne Darlehen,
ESG
-gebundene Kreditfazilitäten). Zum 31.
Dezember 2025 verfügt
e die Semperit-Gruppe über
eine solide Liquiditätsposition und konservative
Nettoverschuldung.
↗
Risiko &
Chance
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Internes Kontrollsystem (IKS)
22
Internes Kontrollsystem (IKS)
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Semperit-Gruppe dient der Sicherstellung der Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Ge-
schäftsprozesse, der Verlässlichkeit der Finanz- und ESG-Berichterstattung sowie der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.
Darüber hinaus unterstützt das IKS die frühzeitige Erkennung, Überwachung und Prävention von Risiken sowie betrügerischen Handlungen.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des IKS erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Group Risk
Management & Assurance und den jeweiligen Fachbereichen. Durch diesen integrativen Ansatz wird gewährleistet, dass das Kontrollsys-
tem laufend an aktuelle Anforderungen, regulatorische Änderungen und technologische Entwicklungen angepasst wird. Dadurch wird ein
hohes Maß an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrollsicherheit erreicht.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine umfassende IKS-Überprüfung für die wesentlichen Standorte der Semperit-Gruppe durchgeführt.
Als methodische Grundlage diente eine neu entwickelte Darstellung der IKS- und Risk-Control-Matrix (RaCM), die erstmals eine standar-
disierte Vergleichbarkeit der Kontrollumgebungen über alle Konzerneinheiten hinweg grafisch aufbereitet ermöglicht. Ziel war es, Trans-
parenz über den Reifegrad und die Wirksamkeit der Kontrollen zu schaffen und eine einheitliche Bewertungslogik für alle Standorte zu
etablieren. Die Ergebnisse wurden in einem neuen, standardisierten Berichtsformat aufbereitet und dienen künftig als Grundlage für die
fortlaufende Bewertung, Weiterentwicklung und Harmonisierung des internen Kontrollsystems.
Die Verantwortung für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Überwachung des IKS liegt beim Management der jeweiligen Un-
ternehmenseinheiten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, konzernweiten Steuerung definiert der Vorstand der Semperit AG Holding
verbindliche Rahmenbedingungen und Richtlinien, die gruppenweit Anwendung finden. Die nachhaltige Umsetzung dieser Vorgaben wird
durch regelmäßige Prüfungen und Assessments an den Standorten und in der Zentrale sichergestellt.
Die Grundsätze des Internen Kontrollsystems (IKS):
• Korrektheit des Rechnungswesens und Reportings: Sicherstellung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit sämtlicher Fi-
nanz- und Berichtskennzahlen.
• Einhaltung interner und externer Vorschriften: Compliance mit internen Regelwerken (z. B. Limits of Authority) sowie externen
gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen und regulatorischen Anforderungen.
• Erhöhung der Zahlungssicherheit: Implementierung eines standardisierten Kontrollrahmens für den Zahlungsverkehr zur Minimie-
rung von Fehlbuchungen, Betrugsrisiken und unautorisierten Transaktionen.
• Funktionstrennung (Segregation of Duties): Klare Trennung kritischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten zur Vermeidung von Inte-
ressenkonflikten und Manipulationsrisiken.
• Prozessintegrierte Kontrollen: Durchführung und Dokumentation von Kontrollen innerhalb der operativen Prozesse, um deren Wirk-
samkeit sicherzustellen.
• Nachvollziehbarkeit und Transparenz: Vollständige und prüfbare Dokumentation aller wesentlichen Kontrollhandlungen und Ent-
scheidungen.
• Schutz des Vermögens: Sicherung materieller und immaterieller Vermögenswerte durch geeignete organisatorische und technische
Maßnahmen.
• Erkennung operativer Risiken und Schadenssichtbarkeit: Identifikation potenzieller Schwachstellen und zeitnahe Aufdeckung einge-
tretener Schäden zur Schadensminimierung.
• Steigerung der operativen Effizienz: Optimierung von Abläufen und Ressourcen zur Reduzierung von Ineffizienzen und Verbesserung
der Prozessqualität.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Internes Kontrollsystem (IKS)
23
Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
Die zentralen Eckpunkte des bestehenden IKS und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess
lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Funktionstrennung: Die Aufgaben des Rechnungswesens sind klar von anderen Verantwortungsbereichen, wie Treasury oder
Controlling, abgegrenzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Manipulationsrisiken zu minimieren.
• IT-Sicherheit und Zugriffskontrollen: Die eingesetzten Finanz- und ERP-Systeme sind durch technische und organisatorische Si-
cherheitsmaßnahmen (z. B. Zugriffsrechte, Firewalls, Verschlüsselungen) gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
• Einsatz von Standardsoftware: Für die Rechnungslegung wird überwiegend auf bewährte Standardsoftware (SAP S/4HANA)
zurückgegriffen, um Stabilität, Nachvollziehbarkeit und Prozesssicherheit zu gewährleisten.
• Richtlinien- und Vorgabensystem: Ein konzernweites Richtliniensystem (u. a. Bilanzierungs-, Zahlungs- und Reporting-Richtlinien)
definiert verbindliche Vorgaben zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung und schafft einen klaren Handlungsrahmen.
• Prüfung der Buchhaltungsdaten: Übermittelte und empfangene Buchhaltungsdaten werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit
geprüft; stichprobenbasierte Überprüfungen dienen als zusätzliche Kontrollmaßnahme.
• Anwendung des Vier-Augen-Prinzips: In rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip konsequent ange-
wandt, um Fehler und Manipulationsrisiken zu minimieren.
• Überwachung durch Internal Audit: Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig und stichprobenweise durch die
Interne Revision überprüft, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und kontinuierliche Verbesserungen sicherzustellen. Ent-
sprechend wird ein gruppenübergreifender Best Practice Sharing-Ansatz seitens Internal Audit praktiziert.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – Inhaltverzeichnis
24
Inhaltverzeichnis
1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen ........................................................................................................................................ 25
ESRS 2 Allgemeine Angaben ............................................................................................................................................................ 25
2. Umweltinformationen ....................................................................................................................................................................... 73
Angaben zu EU-Taxonomie nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 ..................................................................................... 73
ESRS E1 Klimawandel ....................................................................................................................................................................... 84
ESRS E2 Umweltverschmutzung .................................................................................................................................................... 101
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ............................................................................. ....................................... 109
3. Sozialinformationen ........................................................................................................................................................................ 123
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ..................................................................................................................................... 123
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ....................................................................................................................... 150
4. Governance-Informationen ............................................................................................................................................................. 158
ESRS G1 Unternehmensführung .................................................................................................................................................... 158
Nachhaltigkeitserklärung
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
25
1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Dies ist die konzernweite konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Semperit-Gruppe. Die berichtende Organisation ist die Semperit AG
Holding. Die Erklärung enthält Informationen zur Governance, den Strategien und Zielen sowie zum Management der Auswirkungen,
Risiken und Chancen der Unternehmensgruppe im Kontext von ESG (Environmental, Social and Governance). Sie bietet Stakeholder:innen
umfassende Einblicke in die Geschäftstätigkeit von Semperit und beschreibt insbesondere, wie die Gruppe ihrer wirtschaftlichen, sozialen
und ökologischen Verantwortung nachkommt.
Die rechtliche Grundlage für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung ergibt sich aus § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der
Fassung des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG). Mit der Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltig-
keitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) wurden die europäischen Vorgaben grund-
legend erweitert. Die CSRD wurde in Österreich durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) umgesetzt, welches am 18. Februar
2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und somit bereits in Kraft getreten ist. Für das Berichtsjahr 2025 sind die neuen Bestimmungen
zur Nachhaltigkeitsberichterstattung idF NaBeG aufgrund der maßgeblichen Übergangsvorschriften auf die Semperit AG jedoch noch nicht
verpflichtend anzuwenden, sodass die bisherige Rechtslage (idF NaDiVeG) zur Anwendung gelangt. Die Semperit AG Holding wendet
bereits seit dem Geschäftsjahr 2024 freiwillig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk für die Berichter-
stattung an. Von den im Jahr 2025 beschlossenen Quick-Fix-Regelungen der Europäischen Union, die Erleichterungen und Übergangsbe-
stimmungen bei einzelnen Offenlegungspflichten vorsehen, hat Semperit lediglich von der Verlängerung der Phase-In-Regelung Gebrauch
gemacht. Darüber hinaus ist Semperit seit dem Geschäftsjahr 2021 zur Offenlegung von Informationen gemäß der EU-Taxonomie-VO (EU)
2020/852 verpflichtet. Dieser Berichtspflicht wird im Rahmen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Abschnitt „Umweltinfor-
mationen“ nachgekommen.
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt und einer freiwilligen unabhängigen Prüfung zur
Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterzogen. Der Konsolidierungskreis der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung stimmt mit
jenem des Konzernabschlusses überein (siehe Anhang Abschnitt 10.2 Vollkonsolidierungskreis. Die Änderungen im Konsolidierungskreis
im Berichtsjahr hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Wesentlichkeitsanalyse und wesentliche IROs (Impacts, Risks, Opportunities).
Die Beschreibung der Managementansätze und Leistungen im Zusammenhang mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten bezieht sich
auf den Gesamtkonzern, es wurden keine Tochterunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Artikel 19a Absatz 9 oder
Artikel 29a Absatz 8 der Richtlinie 2013/34/EU ausgenommen. Die Umweltkennzahlen umfassen nur die Produktionsstandorte. Die Vertriebs-
standorte und die Konzernzentrale sind aufgrund ihrer geringen ökologischen Relevanz in den meisten Umweltkennzahlen nicht enthalten.
Die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Unternehmens (Inside-out-Perspektive) entstehen nicht nur an
den eigenen Standorten, sondern auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette. Außerdem können mit den
Aktivitäten, die in vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette stattfinden, finanzielle Chancen und Risiken für das Unter-
nehmen verbunden sein (Outside-in-Perspektive). Das Nachhaltigkeitsmanagement der Semperit-Gruppe, der Prozess der Wesentlichkeits-
analyse sowie die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 decken den Großteil der vor- und nachgelagerten Bereiche der Wertschöpfungskette ebenso
ab wie die entsprechenden Geschäftsbeziehungen zu Lieferant:innen, Kund:innen und anderen Stakeholdergruppen. Da nicht zutreffend,
hat das Unternehmen nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how
oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, auszulassen. Das Unternehmen hat von der Ausnahmeregelung nach Artikel 19a Absatz 3
und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU keinen Gebrauch gemacht.
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Die quantitative Bewertung und Berichterstattung aller Daten erfolgt unter Berücksichtigung der in ESRS 1 vorgegebenen Parameter und
Zeithorizonte (unter 1 Jahr kurzfristig, unter 5 Jahre mittelfristig, über 5 Jahre langfristig). Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungs-
kette von Semperit wurde in die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sowie in die Bewertung der Auswirkungen,
Risiken und Chancen einbezogen. Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung der Lieferketten (Rohstoffeinkauf, Arbeitsbedingungen
in der Lieferkette u.ä.) oder der Nutzungsphase und Entsorgung der verkauften Produkte. Die für Semperit wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse entlang der Wertschöpfungskette ergeben, werden im Abschnitt IRO-1
sowie in den themenbezogenen Abschnitten dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung dargestellt und jeweils mit den entspre-
chenden Managementansätzen beschrieben.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Die in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung angeführten Kennzahlen basieren überwiegend auf direkten Messungen und
Erhebungen, Maschinenangaben, Ressourcenverbräuchen und anderen absoluten Daten. Auf Schätzungen wurde nur dort zurückgegrif-
fen, wo Primärdaten aus direkten Messungen oder konkrete Angaben von Geschäftspartner:innen aus der Wertschöpfungskette im Be-
richtszeitraum nicht vorlagen. Bei folgend aufgelisteten Quellen wird auf potenzielle Ergebnisunsicherheit hingewiesen. Weiterführende
Informationen sind in den jeweiligen Kennzahlenerläuterungen in den Umwelt-, Sozial- und Governance-Kapiteln der konsolidierten nicht-
finanziellen Erklärung zu finden.
E1-6 Kennzahlen zu THG-Emissionen - Als Scope-3-Emissionen gelten indirekte Emissionen, die bei der Förderung, Produktion und
Verarbeitung der verwendeten Energieträger anfallen, aber auch Emissionen, die aus Aktivitäten vor- und nachgelagerter Bereiche der
Wertschöpfungskette von Semperit resultieren. Semperit verwendet den international anerkannten Standard, das GHG Protocol, als
Grundlage für die Methodik zur Berechnung der Emissionen. Dennoch weisen alle Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen (GHG) aufgrund
der Art der Berechnung und der Datenverfügbarkeit ein gewisses Maß an Unsicherheit auf. Semperit geht davon aus, dass sich die Qualität
der Daten aus der Wertschöpfungskette im Zeitverlauf weiterentwickelt und hat die Methodik zur Berichterstattung der Scope-3-Emissi-
onen auch im Berichtsjahr verbessert. Soweit keine Ist-Daten erhoben werden konnten, nutzt Semperit Annahmen und Schätzungen für
die Berichterstattung der entsprechenden Datenpunkte (so wie bei vielen Rohstoffen, Kapitalgütern, Pendeldistanzen der Mitarbeiter:in-
nen oder Annahmen zur Verarbeitung verkaufter Produkte). Die Methodik zur Verwendung von Schätzungen und Annahmen wird regel-
mäßig überprüft, sobald der Datenzugang besser wird und sich die GHG-Berichterstattung weiterentwickelt. Die Beschreibung der ver-
wendeten Annahmen, Schätzungen, Quellen und Nutzung von Datenbanken für jede Emissionskategorie, sind im Abschnitt E1-6
dargestellt.
E1-IRO-1 Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse – Für die Bildung der für Semperit relevanten Klimaszenarien wurde auf Annah-
men und statistisch wahrscheinliche Prognosen zurückgegriffen. Die Methodologie wird im Abschnitt IRO-1 - E1 näher beschrieben.
E5-4 und E5-5 Ressourcenzuflüsse und -abflüsse – Auch bei den quantitativen Angaben zu Ressourcenzuflüssen wie Anteil an Sekun-
därrohstoffen in Produkten und Verpackungen, biologische Materialien, recycelte Materialien greift Semperit dort auf Annahmen zu An-
teilen zurück, wo Primärdaten von Lieferant:innen nicht vorhanden sind. An der Verbesserung der Primärdatenverfügbarkeit wird ge-
meinsam mit den Lieferant:innen aktiv gearbeitet. Nach ähnlichem Prinzip werden auch die Angaben zu Ressourcenabflüssen wie
Produktlebenszyklus, -Rezyklierbarkeit, -Reparierbarkeit, -Haltbarkeit oder recyclebarer Anteil in Verpackungen erstellt. Konkret sind
diese Annahmen und Methoden E5, den Abschnitten E5-4 und E5-5 zu entnehmen.
Im Berichtsjahr wurden gegenüber der Vorjahresdarstellung nur wenige nennenswerte Änderungen bei der Erstellung und Darstellung
von Nachhaltigkeitsinformationen durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr, dem ersten Anwendungsjahr der ESRS, sind in der konsolidier-
ten nichtfinanziellen Erklärung Vergleichszahlen für die Vorperiode verfügbar, die ein besseres Verständnis für Änderungen aufzeigen.
Unter anderem wurde die Bilanzierung der Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen vertieft und um neue Emissionskategorien erwei-
tert (siehe E1, Abschnitt E1-6). Im Falle einer Anpassung nichtfinanzieller Daten aus der Vorperiode wird darauf direkt bei der angepassten
Kennzahl hingewiesen.
Die Offenlegung von Informationen zur EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 zur Berichterstattung (Disclosure Delegated Act), der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 (Climate De-
legated Act) und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 (Umweltverordnung) sowie der dazugehörigen veröffentlichten FAQs. Mit
der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung 2025/1416 zur Vereinfachung der EU-Taxonomie- und ESRS-Berichterstattung (sog.
Quick-Fix-Amendment) im EU-Amtsblatt (die Omnibus-Initiative), die Änderungen an diesen Delegierten Verordnungen einführt, verein-
facht in der EU-Taxonomie insbesondere die Meldebögen, bringt ein neues Wesentlichkeitskonzept und Anpassungen der DNSH-Kriterien
(Do No Significant Harm). Diese Änderungen sind ab dem Geschäftsjahr 2025 anwendbar, können aber wahlweise auch erst 2026 ange-
wendet werden. Die Delegierte Verordnung 2025/1416 wird 2025 von Semperit partiell angewendet (für die Meldebögen zu Gas und
Kernenergie); weitere Vereinfachungen werden nicht in Anspruch genommen. Es wurden keine Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang
mit Kernenergie und fossilen Gas identifiziert.
Semperit hat im Berichtsjahr keine ESRS-Angabepflichten durch Verweis in andere Berichtsteile erfüllt. Querverweise in andere Teile
des Geschäftsberichts oder in andere veröffentlichte Dokumente (z. B. Vergütungsbericht oder Vergütungspolitik) dienen ausschließlich
der Ergänzung oder dem Vergleich, ersetzen jedoch keine verpflichtenden ESRS-Angaben.
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Zusammensetzung und Funktion des Vorstands
Der Vorstand setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2025 aus drei Mitgliedern zusammen: Manfred Stanek (Chief Executive Officer),
Helmut Sorger (Chief Financial Officer) und Gerfried Eder (Chief Industrial Officer).
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Manfred Stanek (m)
1
Mitglied des Vorstands seit 1. März 2025; Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer, CEO) seit 1. April 2025; Ende der Funktionsperiode:
29. Februar 2028.
Manfred Stanek verfügt über mehr als 25 Jahre internationale Industrie- und Executive-Erfahrung. Vor seinem Wechsel zu Semperit
verantwortete er als Chief Operating Officer und Vorstandsmitglied die operativen Agenden des internationalen Kunststoff- und Schaum-
stoffkonzerns Greiner AG mit Sitz in Österreich. Davor war er sechs Jahre lang CEO der Sparte Greiner Packaging. Den Grundstein für seine
internationale Karriere mit Fokus auf Sales, Operations und strategische Geschäftsentwicklung legte er mit dem Betriebswirtschaftsstu-
dium an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie dem Abschluss des Executive Education Programms an der französischen Wirtschafts-
hochschule INSEAD. Er begann seine Karriere im Consulting, wo er zunächst bei der Unternehmensberatung Czipin & Partner und später
bei Proudfoot Consulting arbeitete. Dabei führte ihn seine berufliche Tätigkeit auch in die USA und nach Brasilien, wo er u.a. Führungs-
positionen beim brasilianischen Mischkonzern Votorantim und beim US-amerikanischen Aluminiumkonzern Novelis innehatte.
Verantwortungsbereiche: Division Semperit Engineered Applications, Communications & Capital Markets, Corporate Development,
ESG, People & Culture, Mixing Operations.
Zusätzliche Funktionen: Aktuell übt er kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaf-
ten im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus.
Helmut Sorger (m)
1
Mitglied des Vorstands seit 1. Oktober 2022; Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO); Ende der Funktionsperiode: 30. September 2028.
Helmut Sorger, geboren 1978, ist promovierter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler. Er startete seine Karriere als wissenschaftlicher
Mitarbeiter und Universitätslektor am Institut für quantitative Unternehmensführung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Im Jahr 2007
wechselte er zu Wienerberger und übernahm noch im selben Jahr die Leitung des externen Berichtswesens. Im Sommer 2010 übersie-
delte er in die USA und leitete die Finanz- und IT-Abteilungen von General Shale Brick. Im Jahr 2013 kehrte er als Head of Corporate
Reporting der Wienerberger nach Wien zurück, übernahm Anfang 2015 als CFO der Region Nordamerika die Verantwortung für den
amerikanischen Finanzbereich der Wienerberger für die nächsten sieben Jahre und unterstützte die strategische Neuorientierung und
den Wachstumskurs der Division durch Akquisitionen und deren rasche Integration in die bestehende Organisation.
Verantwortungsbereiche: Finance, Accounting, Tax, CISO, Compliance, Controlling, IT, Internal Audit, Legal, Risk Management & Assur-
ance, Business Process Automation, Treasury.
Zusätzliche Funktionen: Aktuell übt er kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaf-
ten im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus.
Gerfried Eder (m)
1
Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2023; Chief Industrial Officer (CIO); Ende der Funktionsperiode: 30. Juni 2029
Gerfried Eder, geboren 1972, hat Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert und arbeitet seit dem Jahr 2000
bei Semperit in verschiedenen Führungspositionen. Vor seiner Erstbestellung zum Vorstand im Jahr 2023 war er als Managing Director
für den Produktionsbereich Hydraulik- und Industrieschläuche mit Werken in Tschechien, Thailand, China, Österreich, den USA, Indien
und Singapur verantwortlich.
Verantwortungsbereiche: Division Semperit Industrial Applications, Commercial Excellence, HSEQ, Forschung und Entwicklung, Supply
Chain Management, Procurement
Zusätzliche Funktionen: Aktuell übt er kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaf-
ten im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus.
Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands
Karl Haider (m)
1
Karl Haider fungierte als Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer, CEO) vom 11. Jänner 2022 bis 31. März 2025. Er stand für eine
Verlängerung seines am 31. März 2025 auslaufenden Vorstandsmandats nicht mehr zur Verfügung.
1
Die Vorstände gehören keinen Minderheiten an; (m) steht für das Geschlecht „männlich“
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Zusammensetzung des Aufsichtsrats
1
Der Aufsichtsrat setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2025 aus sechs Kapitalvertreter:innen und drei Arbeitnehmervertreter:innen
zusammen, die die Interessen eigener Belegschaft und anderer Arbeitskräfte einbringen.
Geburts-
j
ahr
Erstmalige
Wahl in den
Aufsichtsrat Mandatsdauer
Aufsichtsratsfunktionen in weiteren börsennotierten
Konzerngesellschaften
Kapitalvertreter:innen
Thomas Cord Prinzhorn (m), MBA,
Vorsitzender
2
1972 25.04.2023 Bis zur Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr
2025 beschließt
Dr. Stefan Fida (m),
Stellvertreter des Vorsitzenden
2
1979 29.04.2014 Bis zur Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr
2029 beschließt
Lenzing AG
Mag. Birgit Noggler (w),
Mitglied
2
1974 08.05.2019 Bis zur Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr
2028 beschließt
Raiffeisen Bank International AG,
AMAG Austria Metall AG
Mag. Stephan Büttner (m),
Mitglied
2, 3, 4
1973 27.04.2022 Bis zur Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr
2027 beschließt
–
Dr. Klaus Friedrich Erkes (m),
Mitglied
2, 3
1958 23.05.2017 Bis zur Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr
2026 beschließt
Simona AG (Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr.
Marion Weissenberger-Eibl (w),
Mitglied
2, 3
1966 25.04.2023 Bis zur Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr
2025 beschließt
MTU Aero Engines AG
Arbeitnehmervertreter:innen
Erstmalige
Entsendung
Betriebsratsfunktion
Andrea Hanzlovic (w) 1993 01.08.2025
–
Betriebsratsmitglied, Wien
Michael Schwiegelhofer (m) 1975 08.03.2017
–
Stellv. Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der
Semperit AG Holding, Betriebsratsvorsitzender
Arbeiter:innen, Wimpassing, Vorsitzender des
europäischen Betriebsrats
Ing. Markus Stocker (m) 1979 01.01.2017
–
Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Semperit AG
Holding, Betriebsratsvorsitzender Angestellte,
Wimpassing, stellv. Vorsitzender des europäischen
Betriebsrats
1
Stichtag 31. Dezember 2025
2
Haben dem Aufsichtsrat ihre Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex erklärt.
3
Keine Vertretung eines Anteilseigners über 10% (C-Regel 54 des Österreichischen Corporate Governance Kodex).
4
Stephan Büttner ist Vorsitzender des Vorstands der börsennotierten AGRANA Beteiligungs-AG.
Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats
Arbeitnehmervertreter Geburtsjahr Erstmalige Entsendung Mandatsdauer
Monika Müller (w) 1964 27.04.2021 Niederlegung des Mandats per
31.07.2025
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Diversität im Vorstand und Aufsichtsrat
Im Berichtsjahr setzte sich der Vorstand aus drei männlichen (100% männlich, 0% weiblich) und der Aufsichtsrat aus sechs männlichen
und drei weiblichen Vertretern (66% männlich, 33% weiblich) zusammen. Das Aufsichtsorgan hat im Berichtsjahr zu 100% aus unabhängi-
gen Mitgliedern gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex bestanden. Die Vorstände und Aufsichtsrät:innen ge-
hören keinen Minderheiten an. Weiterführende Informationen zur Diversität im Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Corporate Governance Be-
richt auf der Unternehmenswebsite zu entnehmen (https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/berichte-praesentationen/).
Zugang von Vorstand und Aufsichtsrat zu Fachwissen und Kompetenzen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
Fachkenntnisse, die für Semperit in Bezug auf Nachhaltigkeit zentral sind, wurden 2024 mittels Fragebogen bei Vorstands- und Aufsichts-
ratsmitgliedern erhoben und im Berichtsjahr aktualisiert. Alle Fachbereiche (sektor-, produkt-, markt- und nachhaltigkeitsspezifisch) sowie
konkrete Themenkenntnisse (u.a. Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Rohstoff- und Energiequellen, Recycling, Abfallmanagement, faire Ar-
beitspraktiken, Diversität, Gleichstellung und Inklusion, Informationssicherheit) sind durch die Besetzung der beiden Organe abgedeckt.
Weiterführende Informationen zu professioneller und regionaler Erfahrung von Aufsichtsrät:innen sind der Skills Matrix im Corporate
Governance Bericht auf der Unternehmenswebsite zu entnehmen (https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/berichte-
praesentationen/). Zudem werden die Vorstände und Aufsichtsräte in den Aufsichtsratssitzungen und Ausschüssen über laufende Nach-
haltigkeitsaktivitäten im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie maßgebliche regulatorische Rahmenbedingun-
gen bzw. Veränderungen unterrichtet, wie nachfolgend näher beschrieben. In besonderen Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar
informiert.
Zugang von Vorstand und Aufsichtsrat zu Fachwissen und Kompetenzen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
Fachkenntnisse, die für Semperit in Bezug auf Nachhaltigkeit zentral sind, wurden 2024 mittels Fragebogen bei Vorstands- und Aufsichts-
ratsmitgliedern erhoben. Alle Fachbereiche (sektor-, produkt-, markt- und nachhaltigkeitsspezifisch) sowie konkrete Themenkenntnisse
(u.a. Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Rohstoff- und Energiequellen, Recycling, Abfallmanagement, faire Arbeitspraktiken, Diversität,
Gleichstellung und Inklusion, Informationssicherheit) sind durch die Besetzung der beiden Organe abgedeckt. Weiterführende Informati-
onen zu professioneller und regionaler Erfahrung von Aufsichtsrät:innen sind dem Corporate Governance Bericht auf der Unternehmens-
website zu entnehmen (https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/berichte-praesentationen/). Zudem werden die Vor-
stände und Aufsichtsräte in den Aufsichtsratssitzungen und Ausschüssen über laufende Nachhaltigkeitsaktivitäten im Hinblick auf
wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie maßgebliche regulatorische Rahmenbedingungen bzw. Veränderungen unterrich-
tet, wie nachfolgend näher beschrieben. In besonderen Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert.
Aufgaben und Zuständigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
Verantwortlich für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext ESG sind der Vorstand sowie der Prüfungsaus-
schuss und der Strategie- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats. Die Zuständigkeit für Chancen, Risiken und Auswirkungen ist in der Ge-
schäftsordnung verankert. Das Risikomanagement wird als systematischer Prozess zur Identifikation, Kategorisierung, Quantifizierung und
Definition der Mitigationsmaßnahmen sowie zur Nachverfolgung der Effektivität dieser Maßnahmen definiert. Der Prozess umfasst alle
das Unternehmen betreffenden Risiken und soll dem Management zusätzlich erlauben, mögliche Chancen zu erfassen. Die Zuständigkeit
für die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems
(inklusive Risikosteuerung und -mitigation) obliegt dem Prüfungsausschuss. Dieser nimmt Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a Aktiengesetz und
gemäß Regel 40 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wahr. Die Abteilung Group Risk Management & Assurance berichtet
quartalsweise an den Prüfungsausschuss und stellt sicher, dass die erforderlichen risikokontrollierenden Maßnahmen umgesetzt werden.
Auch der Strategie- und ESG-Ausschuss beschäftigt sich regelmäßig mit Auswirkungen, Risiken und Chancen im ESG-Bereich. Dazu
gehören die Diskussion der Unternehmensstrategie einschließlich der daraus abgeleiteten Key Performance Indicators mit dem Vorstand
sowie die laufende Kontrolle der Strategieumsetzung des Vorstands. Die Überwachung der Einrichtung und der Wirksamkeit von Prozes-
sen zur Umsetzung und Beurteilung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
(Richtlinie (EU) Nr. 2022/2464 – CSRD) und der weiteren anwendbaren Bestimmungen (einschließlich insbesondere der österreichischen
Umsetzungsgesetzgebung) obliegt dem Prüfungsausschuss. Zusätzlich berät und unterstützt der Strategie- und ESG-Ausschuss den Nomi-
nierungs- und Vergütungsausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung sowie bei allen
anderen ESG-Themen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Der Semperit-Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung in einer Form, wie es das Wohl des Unternehmens unter Be-
rücksichtigung der Interessen der Aktionär:innen und der Arbeitnehmer:innen sowie des öffentlichen Interesses erfordert. In der Ge-
schäftsordnung für den Vorstand sind die Geschäftsverteilung und die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Grundle-
gende Entscheidungen obliegen dem Gesamtvorstand. Der Vorstand nimmt Kommunikationsaufgaben, die das Erscheinungsbild des
Unternehmens für die Stakeholder:innen wesentlich prägen, umfassend und eigenverantwortlich wahr. Grundlage der Unternehmens-
führung bilden die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat
und Vorstand. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig Kontakt und diskutiert mit ihm die
Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, eine Unter-
nehmenskultur der Integrität zu schaffen und sicherzustellen, dass Führungskräfte auf allen Ebenen die Verantwortung für die Umsetzung
und Überwachung der für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich geltenden Richtlinien in Bezug auf die Unternehmenskultur, den Schutz
von Hinweisgeber:innen, Korruption und Bestechung sowie die Beziehungen zu Lieferant:innen übernehmen (weiterführende Informati-
onen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Unternehmensführung und Compliance finden sich im Abschnitt G1). In
Bezug auf die Leitungsorgane im Bereich Compliance & Antikorruption ist der Finanzvorstand (CFO) der Semperit-Gruppe die höchste
Instanz, dem Group Compliance Officer unterstellt ist. Zusätzlich hat Semperit ein Compliance Board (Vorstände und Group Compliance
Officer) eingerichtet, das spezielle Fragestellungen im Bereich Compliance behandelt. Hauptaugenmerk liegt auf der Sicherstellung der
Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Antikorruption, Kartellrecht, Exportkontrolle und Sanktionen sowie Datenschutz.
Das Sustainability Council von Semperit legt in enger Abstimmung mit der Head of ESG die Schwerpunkte des operativen Nachhaltig-
keitsmanagements fest und treibt die Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen voran. Der Vorstand verabschiedet jähr-
lich (wenn erforderlich) die Liste der wesentlichen Themen der Semperit-Gruppe und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über aktu-
elle Entwicklungen und den Fortschritt der Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Die ESG-Abteilung, bestehend aus der Head of ESG sowie zwei ESG-Expert:innen, koordiniert sämtliche Nachhaltigkeitsagenden, die sich
mit allen Aufgaben im Kontext von ESG befassen. Die Head of ESG untersteht dem Director Corporate Development & ESG, der an den CEO
berichtet. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und den oben genannten Ausschüssen über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen
Umwelt- und Klimaschutz, Soziales und Governance sowie über damit zusammenhängende Ziele und Leistungen von Semperit mithilfe der
intern verteilten monatlichen und jährlichen Berichte aus den jeweiligen Datenbanken. Das Thema Nachhaltigkeit ist fixer Tagesord-
nungspunkt jeder Sitzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses, wo aktuelle Themen und Trends aufgegriffen und diskutiert
werden, um die strategischen Weichen für eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu stellen. Darüber hinaus werden in den Sitzungen
des Strategie- und ESG-Ausschusses auch etwaige Zielsetzungen und Anpassungen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 durch die leitenden
Organe der Gruppe diskutiert. Die Ziele bzw. ihre Anpassungen werden anhand der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen (siehe Angabe SBM-3) durch die jeweiligen Fachabteilungen und das ESG-Team anhand der identifizierten Verbesserungspoten-
ziale vorgeschlagen, mit dem Vorstand und den Geschäftsbereichen der Gruppe im Sustainability Council diskutiert und dem Aufsichtsrat
im Strategie- und ESG-Ausschuss zur Diskussion vorgelegt. Die seit 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2030 gültigen Ziele der Nachhaltig-
keitsstrategie 2030, so wie die drei neuen Ziele und Kennzahlen, die 2025 definiert wurden (E2 Luftverschmutzung, S2 Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette, G1 Unternehmenskultur), sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Darüber hinaus findet ein anlassbezogener Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen zwischen Semperit und den Schwesterunternehmen,
aber auch anderen Unternehmen bzw. Industrie und Branchenverbänden statt. Dadurch können mögliche Synergien identifiziert und
genutzt werden. Spezielle Kontrollen und Verfahren, die in den Angaben unter IRO-1 beschrieben werden, sind vor allem in den Funktio-
nen Compliance, interne Kontrolle, Risikomanagement und Versicherung sowie Quality Management integriert.
ESRS-Angaben Semperit Nachhaltigkeitsstrategie 2030 SDG
ESRS ESRS-Thema ESRS-Unterthema
Thema in der
Nachhaltigkeitsstrategie 2030
Ziel oder KPI 2030
(Basisjahr 2023)
E1 Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Emissionen (Scope-1 und
Scope-2)
-10% pro Good Product
1
bis 2030
Energie Energie -5% pro Good Product
1
bis 2030
E2
Umwelt-
verschmutzung
Luftverschmutzung
100% der europäischen Standorte
liegen unter den EU-
Schadstoffgrenzwerten des E-PRTR
Mikroplastik
E5
Ressourcennutzung
und
Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse,
Ressourcennutzung
Nachhaltigkeit in der
Lieferkette (ESG-Bewertung
von Lieferant:innen)
75% Abdeckung von allen Ausgaben an
Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis
bis 2030
Ressourcenabflüsse im
Zusammenhang mit Produkten
und Dienstleistungen
Abfälle Abfall -7% pro Good Product
1
bis 2030
S1
Arbeitskräfte des
Unternehmens
Arbeitsbedingungen Unfallrate -8% jährlich
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für alle
Frauenanteil allgemein
Frauenanteil im Leadership
Frauenanteil im Senior
Leadership
+0,5% jährlich
+1,0% jährlich
+1,0% jährlich
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
S2
Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungs-
kette
Arbeitsbedingungen
Nachhaltigkeit in der
Lieferkette (ESG-Bewertung
von Lieferant:innen)
75% Abdeckung von allen Ausgaben an
Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis
bis 2030
95% Erfüllungsquote von
zugewiesenen Schulungen von
Angestellten zum verantwortungs-
vollen Verhalten in der
Wertschöpfungskette
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
G1
Unternehmens-
führung
Unternehmenskultur
Jährliche Anzahl der eingereichten und
umgesetzten Verbesserungsvorschläge
(Kaizens) von Mitarbeiter:innen
Schutz von Hinweisgeber:innen
Verstöße gegen Compliance-
relevante Gesetze
0 jährlich
Korruption und Bestechung
Management der Beziehungen
zu Lieferant:innen
Nachhaltigkeit in der
Lieferkette (ESG-Bewertung
von Lieferant:innen)
75% Abdeckung von allen Ausgaben an
Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis
bis 2030
1
Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit vom Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde
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Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen werden dem Vorstand und dem Sustainability Council zur Überprüfung, Diskussion und Geneh-
migung vorgelegt. Die Risiken, die die gesetzten Schwellenwerte finanzieller Wesentlichkeit überschreiten, werden dann in die konzern-
weite Risikodatenbank aufgenommen und gleichzeitig die entsprechenden Gegenmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Zeitpläne er-
fasst. Risiken und deren Effekte auf die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden analysiert und im
Konzernabschluss berücksichtigt.
Das Sustainability Council tagt vierteljährlich und informiert in diesen Sitzungen den Vorstand über wichtige Entwicklungen im Zusammen-
hang mit den Auswirkungen, Chancen und Risiken, den Sorgfaltspflichten und der Nachhaltigkeitsleistung von Semperit. Der Vorstand
trägt die finale Verantwortung für die Ausrichtung des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. In Abstimmung mit der Head of ESG ist
das Council für die Definition operativer Prioritäten und die Förderung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen verantwortlich.
Darüber hinaus werden relevante Nachhaltigkeitsthemen sowie potenzielle Chancen und Risiken in diesem Kontext in den Vorstandssitzun-
gen diskutiert. Durch die organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit stellt Semperit sicher, dass bei jeder Entscheidung Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten einschließlich Klima- und Umweltschutz Berücksichtigung finden.
Der Vorstand unterrichtet in weiterer Folge den Aufsichtsrat, den Prüfungs- und den Strategie- und ESG-Ausschuss über aktuelle Entwick-
lungen sowie über Ziele und Leistungen von Semperit im ESG-Kontext. Durch die regelmäßige, mindestens vierteljährliche und zusätzliche
anlassbezogene Information kann der Aufsichtsrat die Fortschritte in den einzelnen Bereichen überwachen und vorantreiben.
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des „OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unter-
nehmerisches Handeln“ ergreift die Semperit-Gruppe Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen und entwickelt Initiativen zur Bewusst-
seinsbildung und zum Wissenstransfer (siehe auch Angaben unter GOV-4).
Bei M&A-Transaktionen berücksichtigt das Unternehmen im Rahmen der Due Diligence wesentliche Chancen und Risiken. Diese werden
systematisch in verschiedenen Arbeitsbereichen, wie Umwelt oder Finanzen, überprüft und bewertet, um sicherzustellen, dass die Ziel-
gesellschaft sowohl zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens passt, als auch den ESG-Standards entspricht. Im Rahmen des stan-
dardisierten Due-Diligence-Prozesses wird die Übereinstimmung des Zielunternehmens mit den eigenen Unternehmenszielen über-
prüft, wobei auf Themen wie Arbeitssicherheit, soziale Verantwortung und Governance fokussiert wird. Dies ermöglicht den Verwaltungs-
und Leitungsorganen, fundierte Entscheidungen über Transaktionen zu treffen, einschließlich der Berücksichtigung von Kompromissen im
Zusammenhang mit den identifizierten Risiken und Chancen.
Im Berichtszeitraum haben sich das Sustainability Council, der Vorstand und die Aufsichtsgremien insbesondere mit den unten aufgelisteten
Auswirkungen, Risiken und Chancen und dazugehörigen strategischen Initiativen, der Zielerreichung und den IRO-Maßnahmenplänen
auseinandergesetzt. Darüber hinaus haben sich die Gremien mit der Nach- und Vorbereitung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung, der Planung und Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie mit der Verankerung weiterer ESG-Regularien befasst
und die dafür nötigen Schritte in die Wege geleitet.
Unterthema IROs 2025 im Gremium behandelt
E1 Klimaschutz und Klimawandel, Energie #1-7 Sustainability Council, Vorstand, Aufsichtsrat und/oder seine
Ausschüsse
E2 Luftverschmutzung, Mikroplastik #8-12 Sustainability Council, Vorstand
E5 Ressourcenzuflüsse, -nutzung, -abflüsse, EU-Entwaldungsverordnung #13-20 Sustainability Council, Vorstand
E5 Abfall #21-25 Sustainability Council, Vorstand, Aufsichtsrat und/oder seine
Ausschüsse
S1 Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung #26-41 Sustainability Council, Vorstand, Aufsichtsrat und/oder seine
Ausschüsse
S2 Arbeitsbedingungen, sonst. Arbeitsbezogene Rechte #42-44 Sustainability Council, Vorstand
G1 Unternehmenskultur #45 Sustainability Council, Vorstand
G1 Management der Beziehungen mit Lieferanten, Korruption und
Bestechung, Schutz von Hinweisgeber:innen
#46-49 Sustainability Council, Vorstand, Aufsichtsrat und/oder seine
Ausschüsse
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Das Vergütungssystem setzt im Allgemeinen die gesetzlichen Anforderungen des österreichischen Aktiengesetzes (§§ 78 ff. AktG) sowie
die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) zur Förderung langfristigen Erfolgs und nachhaltiger Unter-
nehmensentwicklung um. In der von der Hauptversammlung im April 2025 verabschiedeten Vergütungspolitik wurden erneut
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Nachhaltigkeitsziele in das langfristige Anreizprogramm (Long-Term-Incentive; LTI) integriert. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit
zur Berücksichtigung im kurzfristigen Anreizprogramm (Short-Term-Incentive; STI) im Rahmen eines Modifiers (im Berichtsjahr nicht angewendet).
Der LTI wird rollierend gewährt, d.h. in jährlichen Tranchen mit jeweils dreijährigen Beurteilungszeiträumen. Dadurch können Nachhaltig-
keitsziele regelmäßig an das Geschäfts- und Marktumfeld der Semperit-Gruppe angepasst und unterschiedliche Prioritäten gesetzt wer-
den. In der variablen Langfristvergütung des Vorstands bezogen sich die ESG-Leistungskriterien im Berichtszeitraum auf die Zielerreichung
in den Bereichen Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, Abfallreduktion und Frauenanteil im Senior Leadership. Die langfristige Incentivierung
der obersten Führungsebene außerhalb des Vorstands beinhaltete für 2025 die gleichen ESG-Leistungskriterien, der STI für Mitarbeiter:in-
nen unterhalb des Vorstands enthält keine Nachhaltigkeitsziele. Ebenso wenig unterliegt der Aufsichtsrat einer solchen ESG-Incentivierung.
Die Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats werden in einem separaten Vergütungsbericht behandelt und der Hauptversamm-
lung vorgelegt (siehe auch www.semperitgroup.com/investor-relations/reports-presentations).
Langfristiges Anreizprogramm (LTI)
Beim LTI handelt es sich um eine mehrjährige, erfolgsabhängige Vergütung, welche eine langfristige Anreizwirkung erzielen soll. Zur Be-
rücksichtigung der Aktienkursentwicklung ist der LTI als Performance Share Plan ausgestattet. Da die Leistungskriterien des LTI auf dem
Durchschnitt eines dreijährigen Beurteilungszeitraums basieren, kann ein Vorstand auch nach dem Ausscheiden leistungsabhängige Bo-
nuszahlungen basierend auf dem LTI erhalten. Damit werden Vorstandsmitglieder dazu angeregt, strategische Entscheidungen und lang-
fristig wirksame Investitionen zu beschließen, die über ihre Mandatsdauer hinausreichen. Des Weiteren wird der Einfluss zyklischer Er-
gebnisschwankungen durch den mehrjährigen Beurteilungszeitraum nivelliert. Eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems und
einen Überblick über die den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats geschuldeten und gewährten Ver-
gütungen, einschließlich aller Leistungen in jeglicher Form enthält der Vergütungsbericht. Dieser ist spätestens mit Einberufung zur or-
dentlichen Hauptversammlung für das jeweilige Geschäftsjahr auf der Website verfügbar.
Für den LTI werden als finanzielle Leistungskriterien der durchschnittliche Konzern Return on Capital Employed (ROCE) mit einer Ge-
wichtung von 40-50% sowie die Kapitalmarktperformance der Gesellschaft in Relation zu ausgewählten Vergleichsunternehmen (relativer
TSR) mit einer Gewichtung von 30-40% herangezogen. Seit dem Geschäftsjahr 2022 sind auch nicht-finanzielle Nachhaltigkeitskriterien
(ESG-KPIs) integriert. Die Zielerreichung in den Nachhaltigkeitskriterien (für die LTI-Tranche 2025-2027 sind dies Arbeitssicherheit, Ener-
gieeffizienz, Abfallreduktion und Frauenanteil im Senior Leadership mit jeweils der gleichen Gewichtung) wird mit insgesamt 20% im LTI
gewichtet.
Übersicht Leistungskriterien LTI im Jahr 2025
Finanziell Nicht-finanziell
Leistungskriterium
Return on Capital Employed
(ROCE)
Relativer Total Shareholder
Value (TSR)
Nachhaltigkeitskriterien
(ESG-KPI)
Gewichtung 40-50% 30-40% 20%
Kurzfristiges Anreizprogramm (STI)
Der STI orientiert sich am Unternehmenserfolg im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr. Für 2025 waren dies Konzern-EBITDA und Konzern-
Free Cashflow. Die Nachhaltigkeitskomponente wurde 2025 aus dem kurzfristigen Anreizprogramm gestrichen.
Übersicht Leistungskriterien STI im Jahr 2025
Finanziell
Leistungskriterium Konzern-EBITDA (absolut) Free Cashflow
Gewichtung 60% 40%
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats genehmigt und aktualisiert grundsätzlich am Beginn des Geschäftsjah-
res die Zielwerte sowie Unter- und Obergrenzen für die finanziellen LTI- und STI-Leistungskriterien für den nächsten Beurteilungszeitraum.
Die Vergütungspolitik muss der Hauptversammlung zumindest alle vier Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen zur Abstimmung vor-
gelegt werden. Die Abstimmung hat dabei empfehlenden Charakter. Der Vergütungsbericht wird jährlich der Hauptversammlung vorgelegt.
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Klimabezogene Leistungskriterien
Die langfristige variable Vergütung ist an das klimabezogene Ziel geknüpft, eine Reduktion der Energieintensität um 5% relativ zum Pro-
duktionsoutput bis 2030 zu erreichen, gemessen an der Energieintensität 2023. Eine Steigerung der Energieeffizienz kann zu einer Reduk-
tion von Scope-1- und Scope-2-Emissionen führen und ist dadurch klimarelevant. Im LTI-Programm für Vorstand und jene Mitglieder des
Managementforums, die dem langfristigen Anreizsystem unterliegen, sind die vier ESG-Kriterien, darunter die Energieeffizienz, mit 20%
gewichtet. Sollten nur einzelne, aber nicht alle Kriterien erfüllt sein, erfolgt die Auszahlung anteilig. Falls keines der definierten Ziele im
Berechnungsjahr erreicht wird, entfällt der Bonus gänzlich. Im Berichtszeitraum wurden 2 von den 4 bonusrelevanten ESG-Ziele im Social-
und Governance-Bereich erreicht (Arbeitssicherheit und Abfallreduktion), das klimarelevante Energieziel 2025 sowie die Frauenquote
jedoch nicht. Daher war im Berichtszeitraum kein Anteil der anerkannten Vergütung klimabezogen. Weitere Informationen zum Vergü-
tungssystem und zu ausgezahlten Anreizen sind der auf der Semperit-Website veröffentlichten Vergütungspolitik und dem Vergütungs-
bericht 2025, der rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht wird, zu entnehmen. Das Emissionsreduktionsziel der
Semperit – Senkung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen um 10% bis 2030, gemessen an 2023 – ist bislang nicht in die Anreizsysteme
integriert, wird aber durch das Energieeffizienzziel unterstützt.
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Due-Diligence-Prozesse von Semperit im Kontext von ESG basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der
UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen, den Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, den OECD-
Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der Internationalen Menschenrechtscharta.
Um der unternehmerischen Sorgfaltspflicht zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte gerecht zu werden, empfiehlt der „OECD-
Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln“ nachfolgend beschriebene sechs
Schritte. Dieser Empfehlung entsprechend setzt die Semperit-Gruppe auch in anderen Bereichen, wie dem gruppenweiten Risiko-, Ein-
kaufs- und Lieferkettenmanagement, Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen Gesetze und Semperit-Standards und entwickelt
Aktivitäten zu Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer. Das folgende Mapping zeigt, wo die einzelnen Elemente der Sorgfaltspflicht in der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung beschrieben sind.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Fundstelle
in der Erklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-3 (siehe S1 und S2)
E5-1
S1-1
S2-1
G1-1
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2 SBM-2 (siehe S1 und S2)
E5-2
E2-1
S1-1
S2-1
G1-1
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen E1-1
E2-1
S1-3
G1-2
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen S1-4
G1-3
G1-4
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation S1-2
G1-3
Semperit erfüllt die Sorgfaltspflicht durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und
Überwachung umfasst. Dies ist eine laufende Aufgabe, zu der verschiedene Ebenen und Funktionen des Unternehmens beitragen und die
sich in zahlreichen Richtlinien und Prozessen des Unternehmens widerspiegelt.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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1. Verankerung und öffentliche Verpflichtung:
Definition und Verankerung der Grundsätze der Sorgfaltspflicht in den Konzepten und Richtlinien des Unternehmens (z.B. in den Ge-
schäftsordnungen, Strategien, Verhaltenskodizes sowie HSEQ- und anderen Richtlinien).
Verpflichtungserklärungen und Nachweise über deren Einhaltung (z.B. Modern Slavery Act Statement, United Nations Global Compact
Prinzipien, UN Women Empowerment Principles und Charta der Vielfalt).
Integration dieser Grundsätze in die Managementsysteme.
2. Bestimmung und Bewertung:
Identifizierung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen durch direkte oder indirekte Geschäftstätigkeiten
und -beziehungen.
Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen als Teil des jährlichen klassischen Risikomanagements und der IRO-Analyse nach
den Anforderungen der ESRS.
3. Integration, Beseitigung, Vermeidung oder Minderung:
Einbeziehung der Erkenntnisse aus den Folgenabschätzungen in alle relevanten Unternehmensprozesse, wie Management-, Qualitäts-,
Vergütungs- und Reporting-Systeme.
Ergreifung geeigneter Maßnahmen, wie Wissenstransfer zwischen den Standorten und Funktionen, Training und Bewusstseinsbildung,
Einführung und Betreuung des Whistleblowing-Systems und Durchführung von Mitarbeiterumfragen.
4. Monitoring:
Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung negativer Auswirkungen.
Durchführung interner und externer Audits (z.B. Qualitätsaudits, Risikoaudits, Business Partner Checks, ISO-Standard-Audits, TfS-Audits,
Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch den Wirtschaftsprüfer).
Bewertung und Monitoring durch EcoVadis, CDP, S&P Global, Integrity Next, UN Women Empowerment Principles, Dow Jones etc.
5. Kommunikation:
Transparente Kommunikation der gesetzten Maßnahmen und deren Wirksamkeit über interne Kanäle, wie Sustainability Council, Aus-
hänge an Standorten, im Intranet und in den zuständigen Gremien und Arbeitsgruppen sowie über externe Kanäle, wie den integrierten
Geschäftsbericht, die Hauptversammlung, die Unternehmenswebsite oder Kommunikation mit Investor:innen, Medien und weiteren
Stakeholder:innen.
1.
VERANKERUNG UND
ÖFFENTLICHE
VERPFLICHTUNG
4.
MONITORING
2.
BESTIMMUNG
UND
BEWERTUNG
6.
VERANTWORTUNG
ÜBERNEHMEN
3.
INTEGRATION,
BESEITIGUNG,
VERMEIDUNG
ODER
MINDERUNG
5.
KOMMUNIKATION
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Veröffentlichung von Berichten, Erklärungen und Daten wie z.B. konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, Modern Slavery Act Statement,
UNGC-Fortschrittsbericht, UN Women Empowerment Principles, EcoVadis-, S&P Global- und CDP-Bericht sowie von internen und exter-
nen Mitteilungen.
6. Verantwortung übernehmen:
Entwicklung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.
Proaktive Kooperationen mit Organisationen und Initiativen, u.a. „Together for Sustainability“, Wirtschaftsverband der deutschen Kaut-
schukindustrie (WDK) oder themenspezifische Roundtables.
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Das Risikomanagement und interne Kontrollen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auf den weiter unten beschriebenen Risiko-
und Kontrollkonzepten der Semperit-Gruppe. Um dem Reportingrisiko vorzubeugen, eine unvollständige, fehlerhafte oder nicht konforme
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung (IRO #50) zu veröffentlichen, wurden ähnlich wie in finanziellen Bereichen von Semperit spezifi-
sche Kontrollen im ESG-Reporting aufgebaut. So werden die von den Standorten und Zentralfunktionen gelieferten Datenpunkte nach
dem Vier-Augen-Prinzip lokal und / oder zentral überprüft, durch einen laufenden Abgleich der nicht-finanziellen mit den finanziellen
Daten während der Berichtserstellung validiert und einem durch eine Drittpartei durchgeführte Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicher-
heit unterzogen (siehe Zusicherungsvermerk am Ende des Geschäftsberichts).
Die Abteilung Group Risk Management & Assurance ist für die konzernweite Koordination, Moderation und Überwachung des Enterprise
Risk Managements (ERM) verantwortlich. Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ist integ-
raler Bestandteil des Risikomanagements und erfolgt in Zusammenarbeit mit der Abteilung ESG. Der regelmäßige wechselseitige Aus-
tausch von Informationen sowie gemeinsame Workshops und Abstimmungen haben dazu geführt, dass ESG- und Risikomanagementpro-
zesse zunehmend integriert ablaufen. Der ERM-Ansatz der Semperit-Gruppe stellt Risiken und Chancen als entscheidungsrelevante
Komponenten in den Mittelpunkt und gewährleistet, dass diese sowohl bei der strategischen Planung und Umsetzung als auch bei der
Steuerung der operativen Leistung berücksichtigt werden. Die Risikorichtlinie definiert dabei die Grundsätze des Systems – einschließlich
Risikostrategie, -politik, Prozess, organisatorischer Verankerung, Methoden, Tools sowie Berichterstattung und Kommunikation.
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS identifizierten ESG-Risiken und -Chancen fließen direkt in den konzernweiten
Risikomanagementprozess ein. Hierbei wurden die Bewertungsmethoden und -skalen für ESG-Risiken mit jenen der konventionellen Un-
ternehmensrisiken weitestgehend harmonisiert, um eine konsistente Betrachtung und Steuerung zu gewährleisten.
Das interne Kontrollsystem (IKS) der Semperit-Gruppe unterstützt die Sicherstellung von Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der
Geschäftstätigkeiten, die Verlässlichkeit der Berichterstattung sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Gleichzeitig trägt es zur
Früherkennung und Überwachung von ESG-Risiken bei, insbesondere in Bezug auf unzureichende Kontrollmechanismen oder potenziell
betrügerische Handlungen. Internal Audit, Risk Management & Assurance sowie ESG arbeiten dabei in enger Abstimmung mit den Fach-
abteilungen an der Weiterentwicklung des IKS – insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Verantwortung für die Implemen-
tierung und Überwachung des IKS sowie des Risikomanagementsystems liegt bei den Managementteams der jeweiligen Unternehmensein-
heiten. Der Vorstand der Semperit AG Holding definiert die konzernweiten Rahmenbedingungen und bereichsübergreifenden Regelungen.
Zur Sicherstellung ihrer Umsetzung erfolgen regelmäßige Überprüfungen, sogenannte internen Audits, sowohl an den Standorten als auch
in der Zentrale.
Der ERM-Prozess basiert auf dem international anerkannten Rahmenwerk des „Committee of Sponsoring Organizations of the Treade-
way Commission“ (COSO) und verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Neben der Erfüllung re-
gulatorischer Anforderungen (Compliance) liegt der Fokus auf der frühzeitigen Erkennung strategischer, nachhaltigkeitsbezogener, ope-
rativer sowie markt- und finanzgetriebener Entwicklungen.
Die Identifikation relevanter Risiken erfolgt sowohl Bottom-up (durch Fachabteilungen, Standortverantwortliche und ESG) als auch Top-
down (durch Management-Workshops und Interviews). Risiken werden hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, potenzieller finanzieller
Effekte und Relevanz bewertet, priorisiert und mit Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten versehen. Die Ergebnisse der Risikobewertung
und der internen Kontrollen werden systematisch in relevante Funktionen (u.a. ESG, Compliance, Accounting, Controlling) integri
ert und
dienen als Grundlage für strategische und operative Entscheidungen.
Die Kommunikation erfolgt regelmäßig in Abstimmungsrunden zwischen den zuständigen Fachabteilungen, Risk Management und ESG,
sodass die identifizierten Risiken direkt in die Planung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen einfließen. Die Ergebnisse fließen
zudem in die Weiterentwicklung bestehender Richtlinien und Standards ein. Die wichtigsten identifizierten Risiken und Gegenmaßnahmen
sind den Angaben unter SBM-3, IRO-1 und den themenspezifischen Kapiteln dieser Erklärung zu entnehmen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Der Vorstand wird laufend über die Risikolage informiert. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise Berichte mit Fo-
kus auf wesentliche Veränderungen, neu aufgetretene Risiken und Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen. ESG-Risiken und -
Chancen werden darüber hinaus im Sustainability Council sowie im Strategie- und ESG-Ausschuss diskutiert und zur Umsetzung freigege-
ben. Dadurch wird gewährleistet, dass Risikoexposition, Risikobereitschaft, Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeitsziele im Einklang
stehen.
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Die Semperit-Gruppe ist ein globaler Pionier in der Produktion von Elastomerprodukten und -anwendungen für industrielle Kund:innen
mit einer über 200-jährigen Geschichte. Im Rahmen der Semperit-Strategie 2030 wurde wachstumsorientiertes Handeln unter Berück-
sichtigung von ESG (Umwelt, Soziales und Governance) als Treiber für die Zukunft identifiziert. Dieses Prinzip ist ein integraler Bestandteil
der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und wurde 2025 im Rahmen der neuen Managementagenda bestätigt. ESG-Kriterien
fließen systematisch in Entscheidungen zu Produktentwicklung, Betrieb, Beschaffung und Arbeitsplatzgestaltung ein.
Die Geschäftsstrategie der Semperit-Gruppe fokussiert auf Innovation, operative Exzellenz und Kundennähe. Der Aufbau langfristiger
Kundenbeziehungen bleibt eine zentrale strategische Priorität. Nachhaltigkeitskriterien werden zunehmend auch in Investitions- und Lie-
ferkettenentscheidungen integriert, um die Wertschöpfungskette gesamthaft resilienter zu gestalten. Die im Jahr 2023 eingeführte Divi-
sionsstruktur von Semperit vereinfachte Abläufe und verbesserte die Skalierbarkeit des Geschäfts. Die Hauptgeschäftsbereiche – Semp-
erit Industrial Applications (SIA) und Semperit Engineered Applications (SEA) – optimieren Wachstum, reduzieren Komplexität und
ermöglichen Innovationen:
Die Division SIA konzentriert sich auf Kostenführerschaft, Standardisierung von Hochleistungsprodukten und Volumensteigerung durch
effiziente Prozesse.
Die Division SEA spezialisiert sich auf hochwertige Nischenmärkte, in denen Agilität und fortschrittliche technologische Lösungen ent-
scheidend sind.
Die Hauptproduktkategorien umfassen Hydraulik- und Industrieschläuche, Fördergurte, Handläufe, Profile für Fenster, Türen und Fassa-
den, Seilbahnringe, Skifolien, Produkte für Eisenbahnoberbau sowie Werkzeugbau und die Herstellung präziser Flüssigsilikon-Teile. Wei-
tere Informationen zu Produkten der Semperit-Gruppe sind dem Abschnitt E5, Angabe E5-5 Ressourcenabflüsse – Produkte zu entnehmen.
Semperit verkauft keine Produkte, für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten. Das 2024 abgeschlossene Closing zum Verkauf des
Medizingeschäfts an Harps markierte die vollständige Fokussierung der Gruppe auf industrielle Anwendungen, womit Semperit endgültig
aus dem Markt für Operations- und Untersuchungshandschuhe ausgestiegen ist. Im Berichtszeitraum 2025 kam es zu keinen wesentlichen
Änderungen in der Semperit-Produktpalette.
Im Berichtszeitraum hat die Semperit-Gruppe einen Gesamtumsatzerlös in der Höhe von 662,4 Mio. EUR erwirtschaftet, zur Gänze im
Primärsektor „Herstellung von Chemikalien“ MCP (Manufacturing of Chemicals and Polymers). Nach der Klassifikation gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1893/2006 (NACE Rev. 2) ist Semperit primär in Abschnitt C22 – Herstellung von Gummiwaren und Kunststoffwaren tätig. In den
in ESRS 2 SBM-1 Abs. 40 d angeführten Bereichen ist die Semperit-Gruppe hingegen nicht tätig.
Innerhalb des Primärsektors MCP produziert Semperit-Komponenten für folgende Sektoren:
CCE (Construction and Engineering)
HHG (Household goods n.e.c.)
MCM (Construction Materials)
MEL (Electronics and electrical equipment)
MFB (Food and Beverages)
MME (Machinery and Equipment)
MMI (Medical Instruments)
MMV (Motor Vehicles)
MPB (Pharma and Biotechnology)
MQC (Mining, Quarrying and Coal)
TOT (Other Transportation)
TRT (Road Transport)
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Semperit-Strategie 2030 in Bezug auf Nachhaltigkeit
Durch die Optimierung der Prozesse und des Ressourceneinsatzes zielt Semperit darauf ab, Emissionen, Energieverbrauch, Abfall und Un-
fallraten zu reduzieren. Die wichtigsten Herausforderungen für das Unternehmen in diesem Kontext werden in der Zukunft die Energie-
und Rohstoffkosten, Verfügbarkeit und nachhaltige Beschaffung, Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, CO
2
-Kosten und Produkt-Compliance in
Bezug auf die Entwaldungsverordnung und weitere Vorschriften für Rohstoffbeschaffung und Verarbeitung sein. Diesen Herausforderun-
gen widmet das Unternehmen designierte strategische Projektressourcen (siehe Abschnitte E1, E2, E5 und G1). Über Compliance hinaus
strebt Semperit Kostenführerschaft durch Ressourceneffizienz und energiesparende Technologien an, um wettbewerbsfähige Preise zu hal-
ten und ökologische Auswirkungen zu minimieren. Dies verbessert die Nachhaltigkeitsbilanz und erhöht gleichzeitig die Rentabilität.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie „Move Hearts and Minds“ fokussiert Semperit darauf, Prozesse und Produkte des aktuellen
Geschäftsmodells dahingehend zu verbessern, dass negative ökologische und soziale Auswirkungen verhindert oder zumindest minimiert
werden. Die unter der Angabe GOV-1 dargestellten ESG-Ziele und die Unternehmensstrategie legen einen stärkeren Fokus auf den europä-
ischen Markt, während die Bedeutung des asiatischen Marktes abgenommen hat. Begründet ist dies mit der geografischen Verschiebung
nach dem Verkauf des Medizingeschäfts 2023, dem 2024 abgeschlossenen Closing und der damit verbundenen Umstrukturierung. Als
Komponentenzuliefererin für größere Industrien arbeitet Semperit eng mit Erstausrüster:innen (OEMs) und Vertriebspartner:innen zu-
sammen. Die Semperit-Nachhaltigkeitsstrategie und ihre Ziele beziehen sich auf alle Produkte und Dienstleistungen, die im Abschnitt „Di-
visionen und Produkte“ in der Einleitung des Geschäftsberichts näher beschrieben sind. Die produktionsbezogenen Nachhaltigkeitsziele
für die Reduktion von Energie, Emissionen und Abfall sind auf die Produktionsmenge bezogen, ohne dabei nach bestimmten Produkten
zu differenzieren. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Semperit Produktionsstandorten: so sind zum Beispiel die Produktionspro-
zesse im Belting energieintensiver im Vergleich zu den Prozessen anderer Geschäftsbereiche und stellen so einen wesentlicheren Hebel
für die absolute Reduktion der negativen Umweltauswirkungen für Semperit dar. Soziale Ziele in der Nachhaltigkeitsstrategie beziehen
sich nicht auf Produkte, sondern auf alle Mitarbeiter:innen. Tendenziell gilt, dass die Angestellten einen größeren Einfluss auf den sozialen
Fortschritt haben können (wie keine Verletzungen Compliance-relevanter Gesetze oder Beförderung von Frauen ins Leadership), als Ar-
beiter:innen in der Produktion. Generell gelten aber die Nachhaltigkeitsziele für alle Standorte und Produkte der Gruppe, beziehen sich
auch auf sämtliche geografischen Gebiete, in denen Semperit tätig ist und verschiedene Kundenkategorien sowie alle Mitarbeiter:innen.
Die Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen der Semperit-Gruppe inklusive Aufteilung nach geographischen Gebieten per Jahresende 2025
ist dem Abschnitt S1 unter der Angabe S1-6 zu entnehmen.
Das Geschäftsmodell der Semperit-Gruppe
Zur Herstellung ihrer Produkte erwirbt die Semperit-Gruppe unter anderem große Mengen an Rohstoffen, wie Kautschuk (Natur- und
Synthesekautschuk), Chemikalien, Füllstoffe und Festigkeitsträger aus Textil und Stahl sowie Energie (Gas, Strom). Die Rohstoffpreise und
Energiekosten können dabei marktbedingt erheblichen Schwankungen unterliegen. Können Preiserhöhungen nicht oder nur in Teilen
beziehungsweise mit Zeitverzug an Kund:innen weitergegeben werden, kann dies zu einer Ergebnisbelastung führen.
Hinsichtlich einiger Rohstoff- und Chemielieferant:innen bzw. bei Energie- und Wasserversorger:innen bestehen monopolistische und
oligopolistische Versorgungssituationen, wodurch die Semperit-Gruppe lediglich über eingeschränkte Verhandlungsoptionen verfügt. Ge-
opolitische Unruhen und Konflikte können die beschriebene Ergebnisbelastung erhöhen. Ein Engpass bei einzelnen Rohstoffen oder Halb-
erzeugnissen, Beschränkungen von Importen, Einschränkungen infolge geopolitischer Spannungen oder internationaler Beschränkungen
und Sanktionen oder der Ausfall wesentlicher Lieferant:innen können zu einem Produktionsverlust und zu einer negativen Auswirkung auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit-Gruppe führen. Das Management entsprechender Sicherheitsbestände, Multiple
Sourcing und die Reduktion der Abhängigkeit von einzelnen Lieferant:innen, der Abschluss langfristiger Verträge und Preisgleitk
lauseln mit
den Lieferant:innen sowie die kontinuierliche Überprüfung dieser hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung wirken diesen Risiken entge-
gen.
Semperit hat einen funktionsübergreifenden Prozess der Nachfrageprognose und der Planung von Betriebsabläufen implementiert, um
Kundenanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Leistungsparameter wie Lagerbestände optimal zu halten. Für Kund:innen bedeutet
dies langlebige, sichere Elastomer-Komponenten, die verlässlich geliefert werden, da Semperit ihre Produktionskapazitäten und Prozessef-
fizienz laufend beobachtet und entsprechend anpasst. Für OEM-Kund:innen bedeutet dies aber auch höhere Anlagenverfügbarkeit und
bei spezialisierten Produkten auch einen erhöhte Energieeffizienz in einem dadurch emissionsärmeren Betrieb. Aktuellen und zukünftigen
Mitarbeiter:innen kann Semperit dadurch eine stabile Beschäftigung mit fairer Belohnung anbieten. Für andere Interessenträger:innen
wie Lieferant:innen und Investor:innen, zeigt Semperit durch seine Geschäftspraktiken und den Fokus auf kontinuierliche Verbesserung
der Betriebsabläufe ein Engagement für langfristige Stabilität und Wachstum, aber auch eine bessere Kosten- und CO
2
-Bilanz durch ge-
ringere Umwelteinwirkungen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Die Wertschöpfungskette der Semperit-Gruppe
Die Wertschöpfungskette der Semperit-Gruppe umfasst mehrere Schritte und Prozesse, die von der Rohstoffbeschaffung und Produktion
bis zur Kundennutzungsphase und dem Recycling reichen. Die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Inside-out-
Perspektive) entstehen nicht nur innerhalb der eigenen Standorte, sondern auch in vor- und nachgelagerten Bereichen der
Wertschöpfungskette. Genauso wirken sich die Chancen und Risiken aus den vor- und nachgelagerten Prozessen der Wertschöpfungskette
finanziell auf das Unternehmen aus (Outside-in-Perspektive). Das Nachhaltigkeitsmanagement von Semperit, der Prozess der Wesentlich-
keitsanalyse und der Identifikation von Auswirkungen, ESG-Risiken und Chancen wie auch die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 umfassen
diese Bereiche und die damit zusammenhängenden Geschäftsbeziehungen mit Lieferant:innen, Kund:innen und anderen Stakeholder-
gruppen. Semperit agiert als Komponentenzuliefererin an Originalausrüstungshersteller:innen (OEMs), Systemhersteller:innen und Distribu-
tor:innen im B2B-Bereich ohne Direktverkauf und hat keinen Kontakt zu Endkonsument:innen.
Die folgenden Angaben in der Klammer stellen die für den jeweiligen Prozessschritt wesentlichen Stakeholder:innen der Semperit-
Gruppe dar, siehe Übersicht der Stakeholder:innen unter SBM-2.
MARKT Diverse Kundenbedürfnisse und Marktanforderungen sind die wichtigsten Treiber für die strategische Ausrichtung der Semperit-
Gruppe und ihrer Aktivitäten im Rahmen von MARKETING & SALES. Die enge Zusammenarbeit mit bestehenden Kund:innen und Liefe-
rant:innen sowie die Erschließung neuer Märkte sind für Semperit von strategischer und innovationsfördernder Bedeutung. (1, 2, 3, 5, 6,
7, 9, 10, 11)
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in den Bereichen Werkstoff, Produkt und Prozess
basiert auf dem Wissen, das Semperit durch Stakeholderdialoge, gezielte Marktbeobachtung und angewandte Forschung generiert. In
enger Zusammenarbeit mit der Produktion erarbeitet die Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Semperit-Gruppe die verschiedenen
Rezepturen für Gummimischungen, die die Ausgangsbasis aller weiteren Schritte darstellen. Neben der kontinuierlichen Verbesserung
der Ausgangsmaterialien stehen die Neu- und Weiterentwicklung der bestehenden Produkte und Produktionsprozesse sowie eines ent-
sprechenden Dienstleistungsangebots im Vordergrund der F&E-Arbeit und der strategischen und operativen Unternehmensausrichtung.
(1, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 13)
EINKAUF Der zentral organisierte Einkauf beschafft direkte Materialien für die Produktion und indirekte Güter. Dies sind Rohstoffe und
Sekundärrohstoffe (Kautschuk, Latex, Ruß), Prozesschemikalien, Verstärkungs- und Verpackungsmaterialien (unter anderem Stahl, Textilien,
Papier, Holz, Plastik), Energie (Gas, Heizöl, Strom und Dampf), Logistik und Infrastruktur (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung)
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WERTSCHÖPFUNGS-
KETTE
MARKT
FORSCHUNG &
ENTWICKLUNG
EINKAUF
ROHSTOFFE
TRANSPORT
LAGER
MISCHBETRIEB
PRODUKTION
IN-PROCESS
RECYCLING
RECYCLING-
PARTNER
POST-INDUSTRIAL
RECYCLING
VERPACKUNG
MARKETING
& SALES
TRANSPORT
KUNDENNUT-
ZUNGSPHASE
END OF LIFE
ENTSORGUNG:
VERBRENNUNG
DEPONIE
POST-CONSUMER
RECYCLING
Direkte Auswirkung
Indirekte Auswirkung
Außerhalb des Wirkungsbereichs
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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sowie Dienstleistungen. Weiterführende Informationen zur Organisation und zu Aktivitäten der Einkaufsabteilung finden sich im Abschnitt
G1 Unternehmensführung (1, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12)
LAGER & INTERNE TRANSPORTE Der Begriff „Lager“ bezeichnet einen Ort, an dem sich alle bei Semperit eingehenden Rohstoffe, andere
Waren sowie Halberzeugnisse und fertige Produkte befinden. Die Einhaltung diverser Sicherheitsmaßnahmen muss gewährleistet werden.
Transporte innerhalb der einzelnen Standorte zwischen Abteilungen und Lagern werden durch die interne Logistik abgedeckt. (1, 4, 8)
MISCHBETRIEB Die wertschöpfenden Prozesse der Semperit-Gruppe starten mit den jeweiligen Mischbetrieben, die Rohstoffe dispo-
nieren, Halberzeugnisse, in diesem Fall Gummimischungen, produzieren und nach einer Qualitätskontrolle an die internen Divisionen aus-
liefern. (1, 4, 6, 8, 9, 10, 13)
PRODUKTION Im vorgelagerten Prozessschritt, dem Mischbetrieb, wird das Ausgangsprodukt für die Semperit-Produkte, die Gummimi-
schung, hergestellt. Die Zusammensetzung der jeweiligen Mischung richtet sich nach dem zukünftigen Verwendungszweck. Dabei können
die Mischungen je nach Division in weiterer Folge zu sämtlichen Produkten von Semperit, wie Schläuchen, Fördergurten, Fensterdichtun-
gen oder Elastomerplatten, verarbeitet werden. Die Produktion arbeitet in jedem Schritt eng mit der Forschungs- und Entwicklungsab-
teilung zusammen. Dabei generiertes Wissen wird direkt intern weitergegeben und ist wesentlicher Bestandteil der Operationalisierung
von Rohstoff-, Produkt- und Prozessinnovation. In der Silikonproduktion ist kein Mischbetrieb notwendig, da Flüssigsilikon im Produkti-
onsprozess direkt einsetzbar ist. Manche Standorte der Gruppe führen Dienstleistungen wie Stahlhärten ohne Misch- und Produktions-
betriebe für ihre Kunden aus. (1, 4, 6, 8, 9, 10, 11)
IN-PROCESS & POST-INDUSTRIAL RECYCLING Soweit möglich, werden Mischungs- und Rohmaterialabfälle bereits im Mischbetrieb oder
in der Produktfertigung recycelt, indem sie zurück in den Produktionsprozess gebracht werden (In-Process-Recycling). Zurzeit werden
Abfälle aus dem Post-Industrial-Bereich bei Semperit, aber auch allgemein, die nicht im Prozess recycelbar sind, energetisch weiterver-
wertet (verbrannt). Im Bereich Post-Industrial und Post-Consumer Recycling forscht Semperit an Möglichkeiten, künftig vermehrt Recyc-
lingprozesse selbst abdecken zu können. Um zur Kreislaufwirtschaft beizutragen, setzt Semperit im Post-Industrial Recycling auf die Zusam-
menarbeit mit externen Partner:innen (Devulkanisierung als Outsourced Service), mit deren Hilfe Produktionsabfälle von Fenster-, Tür- und
Fassadendichtungen devulkanisiert werden und das daraus gewonnene Rezyklat zurück in den eigenen Produktionskreislauf der Profilfer-
tigung integriert werden kann. Weiterführende Informationen zu diesem Projekt sind im Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft unter der Angabe
E5-5 zu finden. (1, 4, 6, 10, 11, 12, 13)
VERPACKUNG Die fertigen Produkte werden je nach Eigenschaft und Kundenspezifikationen verpackt. Zu den wichtigsten Verpackungs-
materialien zählen Karton, Holz und Plastik. Durch besseres Datenmanagement und weitere Maßnahmen war es Semperit in den letzten
Jahren möglich, an ausgewählten Standorten Karton und Plastik einzusparen und ausgewählte Verpackungen intern und in Zusammenar-
beit mit den Lieferant:innen wiederzuverwenden, siehe Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft (1, 4, 5, 6, 8, 9)
MARKETING & SALES Die marktorientierten Teams von Vertrieb, Produktmanagement und Innendienst nutzen einen kundenorientier-
ten Ansatz, um Potenziale zu identifizieren und Produktinnovation in Zusammenarbeit mit Forschung und Entwicklung (F&E) zur Erfüllung
der Marktanforderungen anzustoßen. Made-to-Stock Products (vor allem in der Division Semperit Industrial Applications): Die Vertriebs-
teams von Semperit identifizieren und verkaufen jene Produkte, die am besten zu den Anforderungen der Kund:innen passen, basierend
auf deren Spezifikationen. Engineered-to-Order Products (vor allem Division Semperit Engineered Applications): Die weltweit tätigen
Vertriebsteams arbeiten gemeinsam mit den Kund:innen und dem Produktmanagement zusammen, um eine maßgeschneiderte Lösung
zu entwerfen und zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kund:innen entspricht. (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 11, 12)
TRANSPORT Beschaffungs- und Transportprozesse finden an mehreren Stellen der Wertschöpfungskette statt. Die Rohstoffe und sons-
tigen Güter, die Semperit von Lieferanten bezieht, werden angeliefert (Inbound-Logistik). Durch die Intralogistik und die Inter-Company-
Logistik wird die Verfügbarkeit der Rohstoffe und Mischungen in der Produktion sowie zwischen den einzelnen Standorten gewährleistet. Die
Outbound-Logistik sorgt dafür, dass die Kund:innen die bestellten Produkte erhalten. Bis auf die Intralogistik innerhalb der Standorte werden
alle anderen Transportdienstleistungen von Dritten übernommen (Outsourced Services). Für die Herstellung von Elastomerprodukten
werden verschiedene Chemikalien benötigt. Im Umgang mit diesen Stoffen gilt es, vom Transport über die Lagerung bis hin zur Verarbei-
tung strenge Auflagen zu beachten und einzuhalten. So müssen beispielsweise in der EU die Vorgaben der REACH-(Registration, Evaluation,
Authorisation and Restriction of Chemicals) und Deforestation-Verordnungen laufend überwacht und eingehalten werden. (1, 4, 6, 8)
KUND:INNEN: NUTZUNGSPHASE & POST-CONSUMER RECYCLING Nach der Verpackung und dem Versand der Produkte erfolgt die
Nutzungsphase. Semperit ist eine Komponentenherstellerin, die Fertigprodukte werden bei Kund:innen in Systeme eingebaut und ent-
weder direkt installiert oder weiter an Endkund:innen verkauft. Die Divisionen der Semperit-Gruppe verfügen über ein breites Kunden-
portfolio von OEMs (Original Equipment Manufacturer) und Systemhersteller:innen, über Distributor:innen und Großhändler:innen, Ein-
zelhändler:innen und Institutionen in zahlreichen Branchen, u.a. Gesundheitswesen, Technologie, Landwirtschaft und Baubranche. Aus
diesem Grund verfügt Semperit nicht immer über die Information, wo sich die Produkte während der Nutzungsphase befinden. Am Ende
der Produktnutzungsdauer werden sie je nach Zusammensetzung entweder einer thermischen Nutzung zugeführt oder den Auflagen
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
41
entsprechend entsorgt. Momentan am Markt vorhandene Lösungen für Post-Consumer Recycling werden laufend analysiert. Zurzeit be-
stehen für Semperit als Komponentenherstellerin allerdings limitierte Möglichkeiten, End-of-Life-Produkte, die in Systemlösungen inte-
griert werden, am Ende ihres Lebenszyklus zu identifizieren und zurückzugewinnen (Reverse-Logistik). (2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11)
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Soziale Verantwortung, enge Beziehungen zu sämtlichen Interessenträger:innen und die Berücksichtigung ihrer Erwartungen und Anfor-
derungen stellen einen integralen Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie von Semperit dar.
Die wichtigsten Interessenträger:innen des Unternehmens, die von den wesentlichen IROs (siehe Angaben unter SBM-3) betroffen sind
(B) oder die Nutzer:innen der Berichterstattung (N) darstellen, sind in der untenstehenden Tabelle aufgelistet. Die Nummerierung der
Stakeholder:innen verweist auf die Einflüsse der wesentlichen IROs (siehe Tabelle unter SBM-3) und die Verortung dieser Einflüsse in den
zugehörigen Prozessen in der Wertschöpfungskette (siehe Angaben unter SBM-1).
Stakeholdergruppen
1
Nachhaltigkeitsthemen Frequenz der Einbindung Einbindung und Dialogformate
1. Aufsichtsrat (N)
ESG-Risiken und Chancen, nachhaltiger
Finanzmarkt, Nachhaltigkeitsstrategie und
Zielsetzung, Implementierung neuer Gesetze
und Richtlinien im Bereich Nachhaltigkeit
Kontinuierlich
Sitzungen, Einzel- und Gruppengespräche,
Interviews
2. Aktionär:innen (N)
ESG-Ratings, Zielsetzungen & Risiken im
Nachhaltigkeitsbereich, nachhaltige
Finanzierungen, Treibhausgasemissionen,
zukünftige Ausrichtung des Unternehmens
(Green Deal, grüne Investments etc.)
Kontinuierlich
Einzel- und Gruppengespräche, Konferenzen,
Informationsveranstaltungen, Roadshows,
Telefontermine, Hauptversammlung,
Pressekonferenzen
3. Banken und Finanzinstitute (N)
ESG-Ratings, Zielsetzungen & Risiken im
Nachhaltigkeitsbereich, nachhaltige
Finanzierungen, zukünftige Ausrichtung des
Unternehmens (Green Deal, grüne
Investments etc.), ESG-basierte Finanzierung
Kontinuierlich
Einzel- und Gruppengespräche, Konferenzen,
Telefontermine, Stakeholderinterviews,
Verhandlungen
4. Mitarbeiter:innen (N, B)
Soziale Standards, Sicherheit, Gesundheit am
Arbeitsplatz, Diversität, attraktive
Arbeitgeberin, Abfall, Energie,
Treibhausgasemissionen etc.
Kontinuierlich
Mitarbeiterdialoge & -befragung, Whistleblowing-
Hotline, interne Medien, Town Hall Meetings,
Management Calls, Mitarbeiterveranstaltungen,
Interne Trainings, Betriebsversammlungen,
Mentoring-Programme, Group Conference
5. Kund:innen (N, B)
Rohstoffauswahl, Treibhausgasemissionen,
Zertifikate & Audits, Sorgfaltspflichten,
Gesundheit & Sicherheit, Wasser und Abfall
Kontinuierlich
Kundengespräche, Kundenbefragung, Social
Media, Messen, Medien, Whistleblowing-Hotline
6. Lieferant:innen, Geschäfts-
partner:innen und ihre
Arbeitnehmer:innen (N, B)
Rohstoffauswahl, Energie, Treibhausgas-
emissionen, Zertifikate & Audits, Effizienz,
Marktentwicklungen, Menschenrechte, Soziale
Standards, Gesundheit und Sicherheit
Kontinuierlich
Dialoge, Veranstaltungen, Schulungen, Vorträge,
Lieferantenbefragungen, Audits, Whistleblowing-
Hotline
7. NGOs als Vertreter:innen von
Umwelt und Gesellschaft (N, B)
Kreislaufwirtschaft & Abfallmanagement,
Menschenrechte & soziale Standards,
Green Deal
Kontinuierlich
Dialoge, One-to-one-Meetings,
Fachveranstaltungen, Beantwortung von
Anfragen, Medien
8. Lokale Stakeholder:innen
(Anrainer:innen), (B)
Gesundheit & Sicherheit, Abfall, Wasser,
Unternehmenssteuerung, Emissionen,
Mitarbeiterkennzahlen
Kontinuierlich
Persönliche Gespräche, Werksführungen,
Nachbarschaftsgespräche, Pressetermine,
Whistleblowing-Hotline
9. Politische Entscheidungs-
träger:innen (N)
Treibhausgasemissionen, Energie,
Innovationsleistung, Mitarbeiterkennzahlen
Kontinuierlich Veranstaltungen, Einreichungen
10. Wissenschaft, Forschung (N, B)
Kreislaufwirtschaft, Rohstoffauswahl, smarte
Technologien
Kontinuierlich
Runde Tische, F&E-Kooperationen, Vorträge,
Diskussionen, Kooperation bei Masterarbeiten
und Dissertationen
11. Medien (N)
Zukünftige Ausrichtung des Unternehmens
und des Produktportfolios, Kreislaufwirtschaft,
Effekte durch den Klimawandel
Kontinuierlich
Pressegespräche, -informationen und -
konferenzen, Messen, Interviews,
Einzelgespräche, Telefongespräche, informeller
Austausch
12. Netzwerke, Verbände, Peers (N, B)
Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft,
Menschenrechte, Lieferkette, Materialeinsatz,
soziale Standards
Kontinuierlich
Teilnahme von Vorständen, Führungskräften oder
technischen Expert:innen an Initiativen, Foren und
Veranstaltungen, Mitgliedschaften
13. Studierende (N)
Soziale Standards, Diversität, attraktive
Arbeitgeberin, Abfall, Energie,
Treibhausgasemissionen etc., Rohstoffe,
Kreislaufwirtschaft
Kontinuierlich
Studierendendialoge, Tag der offenen Tür,
Traineeship, F&E-Kooperationen, Vorträge,
Mitwirkung an Masterarbeiten und Dissertationen
1
Die wichtigsten Interessenträger:innen des Unternehmens, die von den wesentlichen IROs betroffen sind (B) oder die Nutzer:innen der Berichterstattung (N) darstellen
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
42
Bei den in der Liste genannten Stakeholder:innen handelt es sich sowohl um interne als auch externe Interessenträger:innen – diese
werden in die strategischen und nachhaltigkeitsbezogenen Überlegungen des Unternehmens im Dialogformat miteinbezogen. Dies erfolgt
unter anderem durch Stakeholderinterviews, Mitarbeiterdialoge, Kundenumfragen, die Whistleblowing-Hotline SemperLine, laufende
Kundengespräche, Social Media, Messen, Audits, Kapitalmarktkommunikation, wie Investoren-Calls, Pressegespräche oder die Hauptver-
sammlung, und andere Formate. Mit vielen externen Stakeholder:innen, etwa Kund:innen und Lieferant:innen, steht Semperit täglich im
Kontakt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anliegen und Interessen der einzelnen Gruppen bekannt sind und diese sowohl unter-
einander als auch mit den Interessen des Unternehmens ausbalanciert werden können, um eine langfristig erfolgreiche Entwicklung zu
ermöglichen.
Die eigenen Arbeitskräfte und ihre Interessen und Rechte stellen eine der wichtigsten Säulen der Stakeholdereinbeziehung des Unter-
nehmens dar. Grundlage dafür sind der Dialog, den Semperit mit ihren Mitarbeiter:innen pflegt sowie regelmäßige Konsultationen und
Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertreter:innen. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt S1, Angaben zu S1-2. Eine
proaktive Einbindung von eigenen Mitarbeiter:innen erfolgt unter anderem über regelmäßige, institutionalisierte Befragungen. Für das
Jahr 2026 ist erneut eine gruppenweite Umfrage geplant, um direktes Feedback von der Belegschaft zu erhalten. Zusätzlich bietet Sem-
perit mit den Plattformen SemperLine und „Speak up!“ anonyme Kommunikationskanäle an, über die Bedenken und Vorschläge geäußert
werden können. Das Feedback der Mitarbeiter:innen an ihre Vorgesetzten wird im Rahmen des Leistungsmanagement-Zyklus systema-
tisch erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus werden der Austausch und die Kommunikation durch Town Halls, Team Meetings, Meinungs-
umfragen und weiteren Formaten gefördert. Detailliertere Informationen zu den Mitarbeiter-Engagement-Aktivitäten und zu den spezifi-
schen Maßnahmen zur Einbindung der Mitarbeiter:innen finden sich auch im Abschnitt S1 unter S1-2.
Die Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind ebenso ein integraler Bestandteil der Nach-
haltigkeitsstrategie 2030 sowie der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells. Semperit verpflichtet sich dabei zur Achtung der
Menschenrechte und zur Förderung fairer Arbeitsbedingungen inklusive Gesundheit und Sicherheit sowie Diversität und Inklusion entlang der
gesamten Wertschöpfungskette. Der Verankerung der Interessen und Standpunkte in der Unternehmensstrategie und im Geschäftsmodell
wird mit dem Management der Lieferkettenverantwortung, Business Partner Checks von Lieferant:innen, Kund:innen und weiteren Ge-
schäftspartner:innen sowie mit der Transparenz durch ESG-Ratings, Audits und der kontinuierlichen Berichterstattung Rechnung getragen.
Weitere Informationen zu diesen Konzepten sind den Abschnitten S2 und G1 zu entnehmen.
Die Interessen der Stakeholder:innen werden im Tagegeschäft ebenso berücksichtigt wie in den laufenden Due-Diligence-Prozessen von
Semperit und in der langfristigen strategischen Planung. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu keiner wesentlichen Änderung der Strategie
oder des Geschäftsmodells. Neben der strukturierten Wesentlichkeitsanalyse stehen den Stakeholder:innen Kanäle zur Verfügung, um
sich zu äußern und sich zu beteiligen, entweder direkt an den Werkstoren oder über SemperLine sowie andere online und offline öffentlich
zugängliche Kommunikationsmittel. Die strukturierte Wesentlichkeitsanalyse der IROs bezieht wichtige Stakeholder:innen entweder direkt
ein oder ihre Meinungen und Anliegen werden den lokalen Verantwortlichen vor Ort gemeldet und von diesen in den Wesentlichkeitsbe-
wertungsprozess eingebracht.
Ergebnisse werden in gruppenweiten Richtlinien und Procedures sowie in Business-Strategien, aber auch in der Zielsetzung im ESG-
Bereich in entsprechenden Gremien (siehe GOV-1) diskutiert und berücksichtigt. Ein Bericht zur Wesentlichkeitsanalyse, der die Interessen
und Standpunkte der betroffenen Stakeholder:innen umfassend berücksichtigt, wird von der ESG- und Risikoabteilung an den Vorstand
und den Aufsichtsrat übermittelt. Der Vorstand wird vom Sustainability Council regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen in-
formiert und trägt als höchster Entscheidungsträger die Letztverantwortung für die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens, ein-
schließlich der Berücksichtigung der Stakeholderinteressen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
43
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Semperit hat die Auswirkungen, Risiken und Chancen 2023 erstmalig nach den Vorgaben der ESRS identifiziert und in den letzten zwei
Jahren einer Aktualisierung unterzogen. Die finalen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 2025 sind in der untenstehenden
Tabelle dargestellt. Im Berichtsjahr kam es zu Änderungen im Konsolidierungskreis, die lediglich zu marginalen Änderungen in der dop-
pelten Wesentlichkeitsanalyse oder wesentlichen IROs führten. Unter anderem wurden zwei bestehende IROs im Governance-Bereich
um detailliertere Erläuterungen erweitert (IRO #45, #47). Die Evaluierung der in diesem Zusammenhang im Jahr 2024 veröffentlichten
Datenpunkte G1-6 zu Zahlungskonditionen (IRO #47) hat ergeben, diese Datenpunkte in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
2025 aufgrund Unwesentlichkeit nicht weiter offenzulegen. Alle weitere Angaben zum wesentlichen Thema Management von Beziehun-
gen zu Lieferant:innen (siehe Abschnitt G1) bleiben bestehen.
In der Tabelle weiter unten ist angegeben, ob die IROs im eigenen Geschäftsbetrieb oder der vor- bzw. nachgelagerten Wertschöp-
fungskette liegen (Spalte 3), welche Stakeholder:innen betroffen sind (Spalte 4), ob es sich um potenzielle oder tatsächliche Auswirkun-
gen handelt (Spalte 5), in welchem Zeithorizont sie erwartet werden (Spalte 6) sowie welche messbaren Ziele (Spalte 9) und im Berichts-
jahr umgesetzten Schlüsselmaßnahmen (Spalte 10) bestehen. Weitere geplante Maßnahmen finden sich in den jeweiligen
themenspezifischen Abschnitten. Bei der Identifizierung und Bewertung der IROs wurden alle für Semperit relevanten geographischen
Gebiete, Standorte und Vermögenswerte sowie Inputs, Outputs und Vertriebskanäle berücksichtigt (weiterführende Angaben zum We-
sentlichkeitsprozess siehe Angabe IRO-1). Allgemein gilt, dass die finanziell wesentlichen Themen tief in der Unternehmensstrategie und
dem Managementsystem über dafür vorgesehene Prozesse verankert sind. So sind Themen wie Klimawandel und Energieeffizienz, Ar-
beitssicherheit, Abfallreduktion, Compliance oder Diversität und Inklusion nicht nur mit quantitativen Zielen versehen und mit Maßnah-
menplänen hinterlegt, sie werden in den dafür vorgesehenen Expertenabteilungen von z.B. Operational Excellence oder Diversity Councils
behandelt, an das Management berichtet, entsprechend budgetiert und in die Mittelfristplanung integriert. Der themenspezifische Ein-
fluss der wesentlichen IROs auf Strategie, Geschäftsmodell und Maßnahmenpläne des Unternehmens ist unter der Angabe IRO-1 sowie
in den themenspezifischen Abschnitten der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung näher beschrieben.
Semperit verzichtet in der Übergangsfrist auf die Offenlegung der Bewertung der erwarteten finanziellen Effekte. Im Berichtsjahr wur-
den keine wesentlichen finanziellen Effekte identifiziert, die sich aus relevanten Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf die Vermögens-, Fi-
nanz- oder Ertragslage sowie auf den Cashflow ergeben haben. Unvorhersehbare klimabezogene Naturkatastrophen, wie z.B. das Hoch-
wasser am Standort Hat Yai in Thailand im November 2025, können eine unmittelbare Auswirkung auf die Werthaltigkeit von
Vermögenswerten haben. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten identifiziert, über
die Schadensvergütung in Hat Yai wird im Abschnitt E1 Klimawandel unter E1-9 und im Konzernabschluss, Abschnitt 2.3 Sonstige betrieb-
liche Erträge berichtet.
Ebenso wenig besteht ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Konzernabschluss aus-
gewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im nächsten Berichtszeitraum. Dem Abschnitt 1.4 Ermessensentscheidungen und
Schätzungsunsicherheiten des Konzernanhangs sind diejenigen klimabezogenen Sachverhalte und Risiken zu entnehmen, die Auswirkun-
gen auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 hatten.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
44
1
Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen unter SBM-2
Zahlen in Klammern (#) geben IRO-Nummern an, die in den themenspezifischen ESRS-Abschnitten als IRO-Referenz verwendet werden
E1 – Klimawandel
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortgeführt)
Klimaschutz
Eigene Geschäftstätigkeit
4, 5, 6,
7
T K, M, L
(#1) Prozessemissionen in eigenen Be-
trieben tragen zu steigenden globalen
Treibhausgasemissionen (THG) bei, die
letztendlich zum Klimawandel führen:
globale Erwärmung, erhöhte Häufigkeit
extremer Wetterereignisse (Über-
schwemmungen, Dürre, Stürme, Wald-
brände), Verlust der Biodiversität, stei-
gender Meeresspiegel oder globale
Ozeanversauerung.
(#2) Vorschriften zur Minderung des Klima-
wandels können die traditionelle Industrie und
das Geschäftsmodell von Semperit beeinflus-
sen, indem sie das Unternehmen auffordern,
sich an veränderte Marktdynamiken anzupas-
sen. Ein solcher Übergang würde erhebliche
Investitionen in die Zukunftssicherung der ei-
genen Betriebe und des Geschäftsmodells er-
fordern. (Übergangsrisiko)
–10 % Scope-1-
und Scope-2-
Emissionen pro
Produkteinheit
bis 2030 (Basis-
jahr 2023)
Energie-Exzellenz-Programm mit Maß-
nahmen wie Maschinentausch, Ge-
bäudeisolierung, Installation von LED-
Leuchten, Bewegungssensoren und
Automatisierung (siehe Projektliste
E1, E1-3).
Installation eigener Photovoltaikanla-
gen an Standorten.
Vorgelagerte und nachgela-
gerte Wertschöpfungskette
5, 6, 7 T K, M, L (#3) THG-Emissionen in der Wertschöp-
fungskette des Unternehmens tragen zu
steigenden globalen THG-Emissionen
bei, die letztendlich zu Umweltverände-
rungen führen: globale Erwärmung, er-
höhte Häufigkeit extremer Wetterereig-
nisse (Überschwemmungen, Dürre,
Stürme, Waldbrände), Verlust der Bio-
diversität, steigender Meeresspiegel
oder globale Ozeanversauerung.
Anpassung an den Klimawandel
Eigene Geschäfts-
tätigkeit
4 L (#4) Investitionen in die Anpassung der Pro-
duktionsanlagen an den Klimawandel (z.B.
Hochwasserschutz, Sturmschutz, Installation
von Klimaanlagen, andere Kühltechnologie,
falls Semperit-Standorte von Wasserstress be-
troffen sind). (Übergangsrisiko)
-
Standortbezogene Klimarisikopräven-
tions- und Anpassungsmaßnahmen
wie Hochwasserreservoirs (Odry, CZ)
oder Hochwasserschutz (Hat Yai, TH).
Jährliche Überprüfung der Risikobe-
wertung und Umsetzung von Minde-
rungsmaßnahmen an betroffenen
Standorten.
Eigene Ge-
schäftstätigkeit
4 L (#5) Schäden, Zerstörung oder Ausfall von Pro-
duktionsanlagen aufgrund extremer Wetterer-
eignisse (Überschwemmungen, Hagel, Erdbe-
ben etc.) oder sturmbedingter Unfälle.
(Physisches Risiko)
Energie
Eigene Ge-
schäftstätigkeit
4, 5, 6 T K, M, L (#6) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz-
und Kühlenergie in der eigenen Produk-
tion ist mit THG-Emissionen verbunden,
gefolgt von den Folgen der globalen Er-
wärmung.
–5 % Energie pro
Produkteinheit
bis 2030 (Basis-
jahr 2023)
Energie-Exzellenz-Programm (Projekt-
liste siehe E1, E-3)
Vorgelagerte
und nachgela-
gerte Wert-
schöpfungs-
kette
5, 6 T K, M, L (#7) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz-
und Kühlenergie entlang der Wertschöp-
fungskette ist mit THG-Emissionen ver-
bunden, gefolgt von den Folgen der glo-
balen Erwärmung.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
45
E2 – Umweltverschmutzung
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortgeführt)
Luftverschmutzung
Eigene Geschäftstätigkeit
4, 8 P M, L (#8) Verschmutzung durch flüchtige Ver-
bindungen (VOC), Staub, Partikel, Rauch-
gas oder andere Schadstoffe in eigenen
Betrieben trägt zu den von Industrieun-
ternehmen verursachten negativen Um-
weltauswirkungen bei. Dies kann die
Luftqualität verschlechtern, das Leben
unter Wasser und das Pflanzenwachs-
tum beeinträchtigen, die Bodenversaue-
rung erhöhen und indirekt natürliche Le-
bensräume auf lokaler Ebene stören.
Global tragen diese Industrieauswirkun-
gen zu Veränderungen der Klimamuster,
der Wolkenbildung und der Nieder-
schläge und somit zu umfassenderen
Umweltveränderungen bei.
(#9) Kostensteigerung durch Infrastruktur- und
Maschinenausbau und -erneuerung, ausgelöst
durch strengere Umweltvorschriften, gesetzli-
che Anforderungen an zulässige Emissions-
grenzen und veraltete Ausrüstung. (Über-
gangsrisiko)
100% der euro-
päischen Stand-
orte liegen un-
ter den EU-
Schadstoff-
grenzwerten des
E-PRTR
Präventive Messung relevanter
Schadstoffe gemäß den von der EU,
lokalen Behörden oder der Standort-
leitung festgelegten Schwellenwer-
ten.
Strikte Einhaltung von REACH und
anderen Vorschriften zu chemischen
Substanzen und Materialkonformi-
tät.
Eigene Geschäftstätigkeit
4, 8 P K, M, L (#10) Luftverschmutzung in industriellen
Betrieben kann kurz- und langfristig ne-
gative Auswirkungen auf die Gesundheit
der exponierten Arbeitnehmer:innen
und indirekt auf betroffene Gemein-
schaften haben. Atemwegserkrankun-
gen, die durch Partikel in der Luft verur-
sacht werden, können langfristige
Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Auswir-
kungen haben.
Mikroplastik
Eigene Geschäftstä-
tigkeit
4, 8 P K, M, L (#11) Gummi- und Abfallverschmutzung
aus eigenen Betrieben kann zur Anwe-
senheit von Staub und Partikeln kleiner
als 0,5 mm außerhalb der Anlagen füh-
ren, die für Bodenorganismen und Pflan-
zen schädlich sind.
-
Operational-Excellence-Initiativen mit
Fokus auf Prozesseffizienz und Abfall-
vermeidung
Vorgelagerte und nachgela-
gerte Wertschöpfungskette
4, 5, 6,
8
P K, M, L (#12) Gummi- und Abfallverschmutzung
entlang der Wertschöpfungskette, verur-
sacht während der Rohstoffproduktion,
des Transports, der Produktnutzung und
des End-of-Life, führt zur Emission von
Mikroplastik und Gummipartikeln in die
Umwelt. Dies kann zu physischem und
chemischem Schaden für Bodenorganis-
men und zur Aufnahme durch Pflanzen
führen.
-
Nachhaltigkeit in der Lieferkette –
Zertifizierung von Lieferant:innen
durch EcoVadis, Lieferanteninitiativen
von Together for Sustainability.
Die Circularity Initiative mit Fokus auf
Produktlanglebigkeit und potenzielles
End-of-Life-Recycling
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
46
E5 – Kreislaufwirtschaft
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortge-
führt)
Ressourcenzuflüsse,
einschließlich Ressourcennutzung
Vorgelagerte Wertschöpfungskette,
eigene Geschäftstätigkeit
4, 5, 6,
7, 10,
12
T K, M, L (#13) Beitrag zur Reduzierung der
globalen Nachfrage nach Primär-
ressourcen durch Ersatz mit alter-
nativen nachhaltigen Rohstoffen
(z.B. biologische oder recycelte
Rohstoffe), was letztendlich zu ei-
ner erhöhten Nachfrage nach al-
ternativen Rohstoffen auf dem
Gummimarkt führt und somit
den Ausbau von Kreislaufansät-
zen innerhalb der Branche unter-
stützt.
(#14) Potenzielle langfristige
Kosteneinsparungen durch An-
wendung von Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft (Langlebig-
keit, Haltbarkeit, Reparierbar-
keit von Materialien und Pro-
dukten) durch Wartung und
Optimierung des Produktle-
benszyklus. Fokus auf mo-
dernste Technologie in neuen
Geschäftsmöglichkeiten und
Akquisitionen.
-
Die Circularity-Initiative – bereichs-
übergreifendes Programm, das sich
unter anderem auf die Skalierung von
rezyklierten und biologischen
Materialien in Semperit-Produkten
konzentriert.
Spezielle Produktlinien, mit verlänger-
ter Lebensdauer, wie Förderbänder mit
erhöhter Resistenz.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
6, 7, 12 T K, M, L (#15) Die Gewinnung und Herstellung von
chemischen und industriellen Primärma-
terialien im Allgemeinen trägt zur Er-
schöpfung natürlicher Ressourcen bei und
erhöht die Umweltbelastung (Land, Ab-
holzung, Luft- und Wasserverschmut-
zung). Die Nichteinhaltung von Rohstoff-
regulatorien wie der REACH-Verordnung
zur kontrollierten Verwendung gefährli-
cher Stoffe kann zu negativen Auswirkun-
gen auf die menschliche Gesundheit und
Ökosysteme sowie zu rechtlichen Konse-
quenzen und Reputationsschäden führen.
(#16) Senkung der Rohstoffbe-
schaffungskosten durch Mate-
rialeffizienz oder -eliminierung
und effizientes Produkt- und
Prozessdesign.
75% Abdeckung
von allen
Ausgaben an
Lieferant:innen
zertifiziert mit
EcoVadis bis 2030
Lieferkettensorgfaltspflicht durch die
Business Partner Checks und ESG-
Bewertungen durch EcoVadis und TfS
mit Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit
und regulatorische Konformität.
Eigene Ge-
schäftstätigkeit
4, 5, 6 L (#17) Höhere Betriebs- und Investitionskosten
aufgrund gestiegener Materialbeschaffungskos-
ten infolge möglicher geopolitischer Konflikte
und Klimawandelbeschränkungen. (Übergangs-
risiko)
-
Lieferantendiversifizierung über Regio-
nen und Länder. Lieferkettensorgfalts-
pflicht durch die Business Partner
Checks.
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang
mit Produkten und Dienstleistungen
Vorgelagerte Wert-
schöpfungskette,
eigene Geschäftstätig-
keit, nachgelagerte Wert-
schö
p
fun
g
skette
4, 5, 6,
7, 10,
12
T M, L (#18) Einsatz von Kreislaufmateri-
alien, Entwicklung von kreislauf-
fähigen Produkten und Betonung
ihrer Vorteile für Umwelt und
Kund:innen auf industriellen
Märkten schafft neue Kreislauf-
lieferketten und Lösungen, die
sonst nicht existieren würden.
(#19) Fokus auf Abfall- und
End-of-Life-Recycling, das in-
novative Kreislauflösungen er-
fordert, bietet neue Ge-
schäftsmöglichkeiten, z.B. für
geschredderte oder devulkani-
sierte Gummiprodukte.
-
Die Circularity-Initiative – bereichs-
übergreifendes Programm, das sich un-
ter anderem auf die Kreislauffähigkeit
von Materialien und Produkten kon-
zentriert, wie z.B. Materialwiederver-
wendung und -rückgewinnung mit
Wiedereingliederung in den Produkti-
onsprozess.
Eigene Geschäfts-
tätigkeit, nachgela-
gerte Wertschöp-
fungskette
5, 6 L (#20) Änderungen in der Kundennachfrage und
den Präferenzen hin zu nachhaltiger Produktion
und nachhaltigen Produkten mit Fokus auf
Kreislaufwirtschaft könnten zu einem Vertrau-
ensverlust der Kund:innen führen, wenn sie
nicht umgesetzt werden. (Übergangsrisiko)
-
Die Circularity-Initiative – bereichs-
übergreifendes Programm, das sich un-
ter anderem auch auf die strukturierte
Analyse der Kundennachfrage und der
Wettbewerberinitiativen zu Kreislauflö-
sungen konzentriert.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
47
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortge-
führt)
Abfall
Eigene Geschäfts-
tätigkeit, nachgela-
gerte Wertschöp-
fungskette
5, 6, 8 T K, M, L (#21) Abfall, der in der Produktion und der
nachgelagerten Wertschöpfungskette ent-
steht, landet in einigen Märkten auf De-
ponien oder wird verbrannt, was zu THG-
Emissionen (nachgelagerte Scope-3-Emis-
sionen) beiträgt.
(#22) Strengere Vorschriften oder Kostensteige-
rungen in Bezug auf die Entsorgung von Abfäl-
len aus eigenen Produktionsprozessen insbe-
sondere durch Einwegkunststoffverbrauch.
(Übergangsrisiko)
–7% Abfall
pro Produkteinheit
bis 2030
(Basisjahr: 2023)
HSEQ & Operational-Excellence-Initiati-
ven zur Abfallreduzierung.
Die Circularity Initiative – bereichsüber-
greifendes Programm, das sich unter
anderem auf die Wiederverwendung
und das Recycling von Abfallmateria-
lien, externe Rückgewinnung von Gum-
miabfallmengen, die nicht verhindert
oder reduziert werden können, und auf
den Aufbau geeigneter Lieferketten mit
Kooperationspartner:innen und
Kund:innen konzentriert.
Product Carbon Footprint für Produkte,
die rezyklierte und andere nachhaltige
Rohstoffe enthalten.
Eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte
Wertschöpfungskette
4, 5, 6 P M, L
(#23) Die Reduktion des Pro-
zessabfalls von Semperit und, wo
dies nicht möglich ist, die Um-
wandlung von überschüssigem
Material, das sonst entsorgt
würde, in recycelte Materialien
führt langfristig zur Etablierung
neuer Geschäftsmodelle (Schaf-
fung neuer Recyclingmärkte in
Zusammenarbeit mit Geschäfts-
partner:innen und Kund:innen)
und trägt somit zum Wachstum
der Kreislaufwirtschaft in der
Gummiindustrie bei.
(#24) Mögliche Kosteneinspa-
rungen durch Recycling- und
Wieder-verwendungsmöglich-
keiten von Abfällen, anstatt für
die Abfallentsorgung zu zah-
len.
Eigene Ge-
schäftstätigkeit,
nachgelagerte
Wertschöpfungs-
kette
5, 12 M, L (#25) Strengere Vorschriften für das Recycling
von Ausschuss und Abfällen, insbesondere für
geschredderten Gummi. (Übergangsrisiko)
-
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
48
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortgeführt)
Arbeitsbedingungen
Sichere Beschäfti-
gung
Eigene Geschäftstätigkeit
4, 5 P K, M, L
(#26) Angst vor Kündigungen während
wirtschaftlicher Abschwünge kann das
emotionale Wohlbefinden der Mitarbei-
ter:innen beeinträchtigen.
-
Keine Anstellung ohne schriftliche
Vereinbarung mit festgesetzten
Laufzeiten, Arbeitsstunden und
Zeiten, die lokalen Gesetzen
entsprechen.
Flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit-
und Teilzeitregelungen), Remote
Work Tarifverträge.
Group Bonus Policy (STI, LTI),
Leistungen zur sozialen oder
finanziellen Absicherung der
Mitarbeiter:innen, wie etwa Unfall-
oder Krankenversicherungen,
Beiträge zur Pensionsvorsorge.
Reguläre Quality Management Audits
an allen Standorten.
Die öffentlich zugängliche, anonyme
Whistleblowing-Hotline SemperLine
Arbeitszeit
4 P K, M (#27) Überstunden und unregelmäßige
Arbeitszeiten können sich negativ auf die
Gesundheit und das Wohlbefinden der
Mitarbeiter:innen auswirken.
-
Angemessene Ent-
lohnung
4 T K, M, L (#28) Sicheres und angemesse-
nes Einkommen erhöht die Zu-
friedenheit und Motivation der
Mitarbeiter:innen und gewähr-
leistet ihnen einen angemesse-
nen Lebensstandard.
-
Sozialer Dialog
4, 5 T K, M, L (#29) Aktive Mitarbeiterbeteili-
gung und Vertretung durch den
Betriebsrat fördert ein gerech-
tes, inklusives und sicheres Ar-
beitsumfeld, was zu höherer Zu-
friedenheit, Mitarbeiterbindung
und allgemeinem Wohlbefinden
beiträgt.
(#30) Umsatz- und Betriebsstillstandverluste
aufgrund von möglichen Streiks. (Übergangsri-
siko)
-
Vereinigungsfreiheit,
Betriebsräte, Rechte
der Arbeitneh-
mer:innen auf Infor-
mation
,
Anhörun
g
Tarifverhandlungen,
durch Tarifverträge
abgedeckte Arbeits-
kräfte
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
49
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortgeführt)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
4 P M, L (#31) Steigende Temperaturen (aufgrund
des Klimawandels und extremer Wetter-
bedingungen) können, wenn keine ange-
messenen Gebäude und Infrastrukturen
bereitgestellt werden, zu einer höheren
Anzahl hitzebedingter Erkrankungen füh-
ren und die allgemeine Gesundheit und
das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen
am Arbeitsplatz negativ beeinflussen.
(#32) Betriebskostensteigerung aufgrund von
Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitar-
beiter:innen durch steigende Temperaturen
(Klimawandel), wenn keine angemessenen Ge-
bäude und Infrastrukturen bereitgestellt wer-
den. (Physisches Risiko)
8% Reduktion der
Arbeitsunfallrate
jährlich
„Safety first“: tägliche Produkti-
onsbesprechungen beginnen immer
mit dem Thema Sicherheit.
Fokussierte Arbeitssicherheits-
kampagnen wie „Focus on Safety,
Next Level!.
Designierte:r
Sicherheitsverantwortliche:r an jedem
Standort.
Monatliche Berichterstattung über
unsichere Handlungen und
Arbeitsbedingungen.
Reduktion der Unfallrate als eine der
LTI-Komponenten.
4 P K, M, L
(#33) Verletzungen (einschließlich vo-
rübergehender und dauerhafter Auswir-
kungen) und Unfälle inklusive tödlicher
Unfälle von Mitarbeiter:innen können
die betroffenen Personen und ihre Fami-
lien erheblich beeinträchtigen, und auch
das emotionale Wohlbefinden anderer
am Arbeitsplatz belasten.
(#34) Vorfälle oder Unfälle, die auftreten kön-
nen, wenn das Unternehmen nicht den Sicher-
heitsvorschriften folgt, z.B. Betriebsanweisun-
gen, Arbeitssicherheitsanweisungen,
Arbeitsschutzpflichten, können zu Reputati-
onsverlust und/oder (finanziellen) Sanktionen
führen. (Physisches Risiko)
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
Gleichstellung der Geschlechter und
gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Eigene Geschäftstätigkeit
4 P K, M, L (#35) Unbeachtete Geschlechterdiskrimi-
nierung und ungleiche Bezahlung am Ar-
beitsplatz, die keine inklusiven, gerech-
ten Strukturen und definierten Prozesse
aufweisen, könnten die geschlechtsspe-
zifische Lohnlücke vergrößern und lang-
fristige wirtschaftliche Nachteile für be-
troffene Personen verursachen.
+0,5% Anstieg
des Frauenanteils
jährlich insge-
samt
+1% Anstieg des
Frauenanteils im
Leadership jähr-
lich
+1% Anstieg des
Frauenanteils im
Senior Leadership
jährlich
Das D&I Global Council und die D&I
Local Councils – globale und lokale Fo-
kusgruppen von engagierten Mitar-
beiter:innen über Organisationshie-
rarchien, Funktionen, Standorte und
Geschäftsbereiche hinweg, die sich
auf die Identifizierung und Umsetzung
von D&I-Initiativen mit Fokus auf Ge-
schlecht, Alter, Behinderung und kul-
turelle Inklusion konzentrieren;
Integration des D&I-Ziels (Frauen-
quote) in den LTI.
Women International Network (WIN)
– eine eigene Netzwerkinitiative mit
Fokus auf Inklusion, Empowerment
und Inspiration weiblicher Kollegin-
nen in ihrem Arbeitsalltag.
4 T K, M, L (#36) Proaktive Sicherstellung
der Chancengleichheit und Ge-
rechtigkeit für alle, insbeson-
dere der Geschlechtergleichstel-
lung, verbessert das mentale
und emotionale Wohlbefinden
der Gesellschaft. Die Vision ist
es, die Industrie für Mitarbei-
ter:innen aller Geschlechter at-
traktiv zu machen und insbe-
sondere Frauen zu ermutigen,
technische Berufe zu studieren
und eine Karriere in technischen
Bereichen einzuschlagen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
50
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortgeführt)
Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
4 T K, M, L (#37) Förderung des Wissens
bzw. Lernens der Mitarbeiter:in-
nen und Stärkung der Attraktivi-
tät als Arbeitnehmer:in hinsicht-
lich der komplexen
Anforderungen des industriellen
Arbeitsmarktes (z.B. Digitalisie-
rung, industrielles und chemi-
sches Fachwissen usw.).
-
Breites Angebot an obligatorischen
und freiwilligen Schulungen: E-Learni-
ngs und Präsenzschulungen für Ange-
stellte mit Fokus auf Compliance,
Nachhaltigkeit und Cyber Security;
On-the-Job- und Präsenzschulungen
für Arbeiter:innen mit Fokus auf Pro-
zesswissen und Arbeitssicherheit.
Seit 2025: Leaderhip Operating Sys-
tem - das Werkzeug für Unterneh-
menskultur, Werte und Normen im
Leadership-Alltag
Beschäftigung und Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen
4 T K, M, L (#38) Förderung von Wissen
und Innovation durch Vielfalt
der Mitarbeiter:innen und Inklu-
sion von Menschen mit Behin-
derungen erhöhen das Bewusst-
sein. Die unterschiedlichen
Perspektiven, Erfahrungen und
Fähigkeiten der vielfältigen Be-
legschaft steigern die Kreativität
und Problemlösungsfähigkeit
der Teams, und schaffen für
Menschen mit Behinderung ein
inklusiveres Arbeitsumfeld.
-
Das D&I Global Council und die D&I
Local Councils – globale und lokale Fo-
kusgruppen von engagierten Mitar-
beiter:innen über Organisationshie-
rarchien, Funktionen, Standorte und
Geschäftsbereiche hinweg, die sich
auf die Identifizierung und Umsetzung
von D&I-Initiativen mit Fokus auf Ge-
schlecht, Alter, Behinderung und kul-
turelle Inklusion konzentrieren.
Vielfalt
4 P M, L (#39) Schaffung einer nicht-inklusiven
Arbeitskultur, die zu einer geringeren
Moral der Mitarbeiter:innen und poten-
ziellen zukünftigen Arbeitskräften auf
dem Markt, ihrem Engagementmangel
und geringer Arbeitsmotivation beitra-
gen könnte, indem soziale Ungleichhei-
ten toleriert werden, schafft systemische
Barrieren und verringert Chancen für
marginalisierte Gruppen.
+0,5% Anstieg
des Frauenanteils
jährlich insge-
samt
+1% Anstieg des
Frauenanteils im
Leadership jähr-
lich
+1% Anstieg des
Frauenanteils im
Senior Leadership
jährlich
Integration des D&I-Ziels (Frauen-
quote) in den LTI.
Women International Network (WIN)
– eine eigene Netzwerkinitiative mit
Fokus auf Inklusion, Empowerment
und Inspiration weiblicher Kollegin-
nen in ihrem Arbeitsalltag.
4 T M, L
(#40) Schaffung einer inklusiven
Arbeitsplatzkultur, die zu einer
erhöhten Mitarbeiterzufrieden-
heit, Engagement und Arbeits-
zufriedenheit beiträgt, verbes-
sert auch die soziale Gleichheit,
kreative Zusammenarbeit und
Innovation in der Elastomerin-
dustrie allgemein.
(#41) Wettbewerbsvorteil
durch Attraktivität des Un-
ternehmens als Arbeitgebe-
rin durch Vielfalt und Inklu-
sion der Belegschaft.
Unterschiedliche Fähigkei-
ten, Perspektiven und Erfah-
rungen werden abgedeckt,
die Teams tendenziell effizi-
enter und produktiver ma-
chen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
51
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit-
raum umgesetzt oder fortgeführt)
Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz
und Sicherheit
Vorgelagerte Wert-
schöpfungskette
6, 7 P K (#42) Unfälle, Verletzungen oder vorübergehende und
dauerhafte Gesundheitsschäden oder sogar Todes-
fälle von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungs-
kette, die auftreten können, wenn Sicherheitsvor-
schriften und Präventionsmaßnahmen von Geschäfts-
partner:innen nicht ordnungsgemäß befolgt werden.
75% Abdeckung von allen
Ausgaben an Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis bis
2030
Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungs-
kette: Business Partner Checks und ESG-
Bewertungen von Lieferant:innen durch
EcoVadis und TfS-Audits.
Unterzeichnung der Supplier Policy und
des CoC.
Die öffentlich zugängliche, anonyme
Whistleblowing-Hotline SemperLine.
Verpflichtende Trainings zu verantwor-
tungsvollem unternehmerischen Han-
deln in der Wertschöpfungskette (Men-
schenrechte, ESG-Regulatorik,
nachhaltige Lieferkette, Unternehmen-
sethik usw.) für Angestellte.
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Kinderarbeit
Vorgelagerte Wert-
schöpfungskette
6, 7 P K (#43) Geschäftspartner:innen, die Kinderarbeit unter
unsicheren und ausbeuterischen Bedingungen zulas-
sen, können schwere Gesundheitsrisiken und körperli-
che Verletzungen verursachen und Bildungseinschrän-
kung und andere schwerwiegende Men-
schenrechtsverletzungen zu Folge haben.
95% Erfüllungsquote von zu-
gewiesenen Schulungen von
Angestellten zum verantwor-
tungsvollen Verhalten in der
Wertschöpfungskette
Zwangsarbeit
Vorgelagerte Wertschöp-
fungskette
6, 7 P K (#44) Geschäftspartner:innen, die Zwangsarbeit un-
terstützen oder Personen unter Androhung von Ge-
walt oder anderen Formen der Einschüchterung zur
Arbeit zwingen, können schwere Gesundheitsrisiken
und körperliche Schäden verursachen und andere
grobe Verletzungen der Arbeitnehmerrechte, Würde,
Freiheitseinschränkungen und andere schwerwiegen-
de Menschenrechtsverletzungen zu Folge haben.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
52
G1 – Unternehmensführung
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbare Kennzahl oder Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortgeführt)
Unternehmenskultur
Eigene Geschäftstätigkeit
4 P K, M,
L
(#45) Wenn die Unternehmensführung
die Gesetze und Vorschriften nicht in
eine gelebte faire und transparente Un-
ternehmenskultur übersetzt, kann dies
zu negativen Auswirkungen auf Ver-
trauen und Integrität mit dem Code of
Conduct und Continuous Improvement,
Erosion des Vertrauens von Mitarbei-
ter:innen und Öffentlichkeit, Missach-
tung gesellschaftlicher Normen und Ein-
dämmung von langfristigem Wohlstand
führen. Diese Risiken betreffen auch kri-
tische Bereiche wie Cybersecurity, Da-
tensicherheit und Verbraucherschutz, in
denen ethische Führung und die Einhal-
tung regulatorischer Vorgaben entschei-
dend sind, um Widerstandsfähigkeit und
Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.
Jährliche Anzahl der eingereich-
ten und umgesetzten Verbesse-
rungsvorschläge (Kaizens) von
Mitarbeiter:innen
Unternehmenswerte als Rückgrat des
Code of Conduct.
Jährliche Leistungsbeurteilungen von
Angestellten basierend auf den Unter-
nehmenswerten.
Mitarbeitereinbindung in kontinuierli-
che Verbesserung von Produktions-
prozessen und Unternehmenskultur.
Seit 2025: Leaderhip Operating Sys-
tem - das Werkzeug für Unterneh-
menskultur, Werte und Normen im
Leadership-Alltag.
Schutz von
Hinweisgeber:innen
(Whistleblowers)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette, ei-
gene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte
Wertschöpfungskette
4, 5, 6,
8, 10,
12
T K, M,
L
(#46) Ohne den Schutz von Hin-
weisgeber:innen, die über un-
ethische oder illegale Aktivitäten
berichten, würden Compliance-
Fälle nicht gemeldet und rechtli-
che Konsequenzen nicht verhin-
dert werden, was negative Aus-
wirkungen auf
Geschäftsbeziehungen, Unter-
nehmensimage und Corporate
Responsibility hätte.
0 Verstöße gegen Compliance-
relevante Gesetze und Vor-
schriften
Die öffentlich zugängliche, anonyme
Hinweisgeber-Hotline SemperLine
Management der Bezie-
hungen zu Lieferant:in-
nen, Zahlungspraktiken
Vorgelagerte Wert-
schöpfungskette, ei-
gene Geschäftstätig-
keit
5, 6 P K, M,
L
(#47) Förderung von Nachhaltig-
keit in der Lieferkette durch faire
Geschäftsbeziehungen, ESG-
Bewertungen und Audits bei den
Lieferant:innen tragen zur Ver-
besserung der Nachhaltigkeits-
standards in der Elastomerin-
dustrie generell bei.
75% Abdeckung von allen
Ausgaben an Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis bis
2030
Lieferkettensorgfaltspflicht durch die
Business Partner Checks und ESG-
Bewertungen durch EcoVadis und TfS
mit Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit
und regulatorische Konformität
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
53
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene Stakehol-
der:innen¹
Potenzielle/tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbare Kennzahl oder Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichts-
zeitraum umgesetzt oder fortgeführt)
Korruption und Bestechung
Vermeidung und Aufdeckung
einschließlich Schulung
Eigene Geschäftstätigkeit
4 T K, M,
L
(#48) Schulungen als Risikoprä-
ventionsmaßnahme fördern eine
Kultur der Verantwortlichkeit
und Transparenz, bauen Ver-
trauen bei den Stakeholder:in-
nen auf und fördern eine nach-
haltige und gerechte Wirtschaft,
wodurch das Risiko unethischer
Praktiken im Unternehmen, ih-
rer Wertschöpfungskette und
auf dem Markt verringert wird.
0 Verstöße gegen Compliance-
relevante Gesetze und Vor-
schriften
Breites Angebot an obligatorischen
und freiwilligen Schulungen: E-Learni-
ngs und Präsenzschulungen für Ange-
stellte mit Fokus auf Compliance,
Nachhaltigkeit und Cyber Security,
On-the-Job- und Präsenzschulungen
für Arbeiter:innen mit Fokus auf Pro-
zesswissen und Arbeitssicherheit.
Die öffentlich zugängliche, anonyme
Hinweisgeber-Hotline SemperLine.
Vorkommnisse
Eigene Geschäftstätigkeit,
nachgelagerte Wertschöp-
fungskette
4, 5, 6 T K, M,
L
(#49) Korruptionsvorfälle führen zur Ero-
sion des Vertrauens von Mitarbeiter:in-
nen, Kund:innen, Lieferant:innen, Inves-
tor:innen und der allgemeinen
Öffentlichkeit und tragen zu breiteren
gesellschaftlichen Problemen wie wirt-
schaftlicher Ungleichheit und reduzier-
tem Vertrauen in die Fairness auf dem
Industriemarkt und die Effektivität der
Regulierungsmechanismen bei.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
54
Resilienzbewertung von Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell
Die Semperit-Gruppe verfolgt einen proaktiven Ansatz zur Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Chancen und Risiken, die das Ge-
schäftsmodell, die Wertschöpfungskette und strategische Entscheidungen beeinflussen können. Im Rahmen des Strategic-Foresight-Projekts
2022 führte Semperit eine Megatrend-Studie durch, um potenzielle zukünftige Szenarien und deren Auswirkungen auf die Resilienz des
Geschäftsmodells zu bewerten. Diese Szenarien basieren auf einem multidimensionalen Trendradar, das Einfluss und Eintrittswahrschein-
lichkeit verschiedener Makrotrends abbildet.
Die Resilienz von Strategie und Geschäftsmodell wurde im Rahmen der Trendanalyse mit Szenariobildung bewertet. Dabei wurden
relevante Makro- und Megatrends, je nach Handlungsbedarf und Zeithorizont, in drei Kategorien eingeteilt: Act (kurz- bis mittelfristige
Trends mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und starkem Einfluss des Unternehmens), Prepare (mittel- bis langfristig hohe Eintrittswahr-
scheinlichkeit mit potenziell hoher Wesentlichkeit für das Unternehmen), und Watch (langfristige Entwicklungen, die beobachtet werden
sollten). Als ESG-Trends in der Kategorie Act wurden Kreislaufwirtschaft, Abfall und Recycling, Energieproduktion, Diversität und Inklusion,
Weiterbildung und Upskilling, zukünftige Arbeitskräfte, regulatorische Anforderungen, agile Geschäftsmodelle, Geschäftsmodelle mit po-
sitiven Auswirkungen (Positive Impact Enterprise) sowie Digitalisierung identifiziert.
Die Resilienzbewertung bezog sich auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte. Kurzfristig lag der Fokus auf unmittelbaren operati-
ven Herausforderungen, langfristig auf strategischen Zielen im Kontext der Megatrends. Diese Trendbewertung floss unter anderem in
die Gewichtung der IROs im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ein.
Aus den identifizierten Trends wurden vier mögliche Zukunftsszenarien für Semperit, ihre Wertschöpfungskette, das Geschäftsmodell
und die Strategie abgeleitet. Dabei wurde auch die Möglichkeit der begrenzten Erderwärmung auf 1,5 Grad gemäß Pariser Klimaabkom-
men berücksichtigt. Die Szenarien sind in der strategischen Planung der Geschäftsbereiche sowie in den umfassenden Strategieprozess 2023
und 2025 eingeflossen, der in eine Neuausrichtung der Semperit-Gruppe in zwei Divisionen, und in die klare Formulierung langfristiger
Ziele bis 2030 mündete.
Die Division SIA fokussiert sich auf Prozessinnovationen und Ressourceneffizienz, um langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleis-
ten und Nachhaltigkeitsziele wie Emissionsreduzierung und Materialwiederverwendung zu erreichen. Die Division SEA setzt auf flexible
Produktionsmodelle, technologische Innovationen und Resilienz in ihrer Wertschöpfungskette, um der Nachfrage nach maßgeschneider-
ten und nachhaltigen Lösungen gerecht zu werden. Durch die gezielte Stärkung von Nachhaltigkeit, operativer Effizienz und technologi-
scher Innovation ist Semperit gut aufgestellt, um sich an dynamische Rahmenbedingungen anzupassen und daraus Wettbewerbsvorteile
zu ziehen.
Im Rahmen der Megatrend-Studie wurden neben den Zukunftsszenarien auch zentrale Risiken identifiziert – darunter geopolitische
Störungen, Ressourcenknappheit und ein zunehmender regulatorischer ESG-Druck. Zu den erwarteten Herausforderungen zählen etwa
steigende F&E-Investitionen, potenzielle Unterbrechungen in den Lieferketten sowie Talentengpässe in hochspezialisierten Bereichen.
Gleichzeitig wurden erhebliche Chancen erkannt, insbesondere durch Fortschritte in der Materialtechnologie und eine gesteigerte Res-
sourceneffizienz durch geschlossene Materialkreisläufe. Weitere Informationen zu diesen Themen finden sich im Abschnitt E5 Kreislauf-
wirtschaft sowie unter IRO-1.
Ergänzende unternehmensspezifische Angaben zu wesentlichen IROs
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie „Move Hearts and Minds“ strebt Semperit an, bestehende Prozesse des Geschäftsmodells so wei-
terzuentwickeln, dass negative ökologische und soziale Auswirkungen vermieden oder zumindest minimiert werden. Zur Abdeckung aller
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), die nicht vollständig durch ESRS-Angabepflichten adressiert sind, ergänzt Sem-
perit seine Berichterstattung um unternehmensspezifische Kennzahlen und Ziele, die den jeweiligen Kapiteln zu entnehmen sind (s. Ab-
schnitt E5 – Circular Waste, Abschnitt G1 – Nachhaltigkeit in der Lieferkette, G1 – Unternehmenskultur).
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Semperit nutzt etablierte Prozesse wie das gruppenweite Risikomanagement, die Budget- und Mittelfristplanung sowie anlassbezogene
strategische Projekte, um ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen (Impacts, Risks and Opportunities; IROs) zu ermitteln und zu bewerten.
Dazu gehören auch Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Geschäftsprozessen, wie der Business Partner Check mit Gesc
häfts-
partner:innen in der Wertschöpfungskette oder Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmenstransaktionen. Weitere Elemente des Verfah-
rens zur Ermittlung der IROs sind: Stakeholderinvolvement, ESRS-Workshops, Umfragen, interne und externe Roundtables mit Expert:innen,
Nutzung von Datenbanken und wissenschaftlichen Publikationen sowie laufendes Medien- und Regulatorien-Screening.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
55
Der Wesentlichkeitsprozess
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Semperit nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) basiert auf der Durch-
führung einer Wesentlichkeitsanalyse. Sie dient dazu, die größten Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und die Umwelt (In-
side-out-Perspektive; Impact Materiality) und die finanziellen Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-in-
Perspektive; Financial Materiality) zu identifizieren. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sind nicht nur der Ausgangspunkt für eine
standardkonforme und transparente Berichterstattung für die Semperit-Gruppe. Die Erkenntnisse sind darüber hinaus eine wichtige Ent-
scheidungsgrundlage für die Entwicklung oder Anpassung von Strategien, Zielen und Maßnahmen, um negative Auswirkungen und Risi-
ken zu mindern bzw. um positive Auswirkungen und Chancen zu realisieren. Da etwaige Änderungen im Unternehmen und in seinem
Umfeld – wie Marktentwicklungen, ökologische, gesellschaftliche und regulatorische Entwicklungen oder Änderungen im Portfolio – eine
regelmäßige Neubewertung der IROs erforderlich machen, führt Semperit jährlich ein Update der Wesentlichkeitsanalyse und alle vier
Jahre eine Stakeholderbefragung durch. So wurde auch 2025 die Wesentlichkeitsanalyse auf ihre Aktualität überprüft.
Die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erfolgt nicht nur im Rahmen der formalisierten Wesentlich-
keitsanalyse. Es gehört zur Sorgfaltspflicht von Semperit, mögliche negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und sie
ggf. wiedergutzumachen. Dieser Pflicht gerecht zu werden ist eine kontinuierliche Aufgabe, zu deren Erfüllung verschiedene Ebenen und
Funktionen des Unternehmens, wie u.a. interne Kontrollen, beitragen und die sich in den Richtlinien und Prozessen des Unternehmens
widerspiegelt. Die Sorgfaltspflicht erfüllt Semperit in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Ermittlung, Bewertung, Priorisie-
rung und Überwachung, siehe dazu die genauere Erläuterung unter der Angabe GOV-4.
In Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der ESRS hat Semperit bereits 2023 die wesentlichen ökolo-
gischen, sozialen und Governance-Themen entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Dies erfolgte unter Berücksichtigung von
Mikro-, Makro- und Megatrends sowie strategischen und gesetzlichen Gesichtspunkten. Ausgangspunkt für die Sammlung der potenziell
wesentlichen Themen waren einerseits die Nachhaltigkeitsthemen der ESRS und andererseits die bereits in früheren Wesentlichkeitsanalysen
identifizierten Themen. Die so erstellte Themenliste mit den potenziell wesentlichen Themen wurde einer Bewertung durch verschiedene
Stakeholder:innen unterzogen. In Interviews mit 33 internen und externen Stakeholder:innen wurden die sozialen, ökologischen und
marktwirtschaftlichen Auswirkungen von Semperit im Zusammenhang mit diesen Themen qualitativ bewertet.
Bei der Auswahl der Stakeholder:innen hat Semperit darauf geachtet, Menschen mit unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftli-
chen Hintergründen, Sichtweisen, Geschlechtern und Interessensbeziehungen zu Semperit zu befragen, um ein möglichst umfassendes
Bild davon zu bekommen, welche Themen den Stakeholder:innen des Unternehmens wichtig sind. Unter anderem wurden folgende Stake-
holdergruppen befragt: Kund:innen, Lieferant:innen, Aktivist:innen (NGOs), Finanzexpert:innen und Bankenvertreter:innen, Nachhaltig-
keitsexpert:innen, Student:innen und Fachhochschulvertreter:innen, externe Berater:innen, Mitglieder des Aufsichtsrats und des Be-
triebsrats sowie Semperit-Mitarbeiter:innen von unterschiedlichen Standorten und Abteilungen. Weiterführende Informationen zu den
Stakeholder:innen von Semperit sind unter SBM-2 zu finden.
Im nächsten Schritt wurden die im Rahmen der Stakeholderinterviews identifizierten Auswirkungen um jene IROs ergänzt, die im Zuge
der etablierten internen Prozesse und Evaluierungen als relevant bewertet wurden. Dazu zählen das Strategic-Foresight-Projekt,
das
Trendradar und Future Scenarios, interne Umfragen, die Klimaszenarioanalyse, der Budgetierungs- und Mittelfristplanungsprozess sowie
der ESG-Risikokatalog. Darauf aufbauend erfolgte die interne Analyse der potenziellen ESG-bezogenen Risiken und Chancen sowie deren
finanziellen Effekte auf das Unternehmen. Grundlage dafür waren die Auswirkungen, die direkt durch Semperit-Geschäftstätigkeiten oder
indirekt in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette und entlang des Produktlebenszyklus auftreten können so-
wie die Abhängigkeiten der Semperit-Gruppe von natürlichen und sozialen Ressourcen. Diese umfangreiche Analyse ermöglichte durch das
Einbeziehen von Branchenrisiken (z.B. verschärfte Chemikalienverordnungen, Rohstoffknappheiten und Lieferengpässe oder Fachkräfte-
mangel), spezifischen Herausforderungen (z.B. Auswirkungen von Mikroplastik, Umweltbelastungen durch Emissionen etc.), Chancen (z.B.
Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Rohstoffe) oder Länderspezifika (z.B. nationale Vorschriften und Richtlinien, Einkommensunterschiede,
kulturelle Besonderheiten etc.) eine weitgreifende Betrachtungsweise, die in diesem Detailgrad auch 2025 beibehalten wurde.
Das Ergebnis war eine in Anlehnung an den umfangreichen Themenkatalog der ESRS konsolidierte Liste mit Nachhaltigkeitsaspekten
und diesen zugeordneten IROs. Danach folgten Workshops mit internen Fachexpert:innen zu den themenbezogenen Umwelt-, Sozial- und
Governance-Standards der ESRS. An den Workshops nahmen Verantwortliche aus Bereichen wie Einkauf und Lieferkette, Forschung und
Entwicklung, Health-, Safety-, Environment-, Quality (HSEQ), Logistik, Compliance, Legal, People & Culture, Risikomanagement, Corporate
Development, Business Development und Produktmanagement teil. Sie dienten der Bewertung der Auswirkungen aus der Inside-out-
Perspektive. Als wesentlich wurden Themen bewertet, mit denen erhebliche tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative Aus-
wirkungen von Semperit auf Menschen oder die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der kurz-, mittel- oder langfristi-
gen Perspektive verbunden sind. Die Auswirkungen wurden den vorgelagerten, nachgelagerten oder internen Prozessen (eigene
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Tätigkeiten) zugeordnet, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen akkurat im Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette verorten
zu können und sie anschließend quantitativ zu bewerten.
Bewertung der Auswirkungen
2024 wurden die Auswirkungen gemäß dem Themenkatalog der ESRS auf Vollständigkeit geprüft. Die Konsolidierung der bestehenden
Treiber und Auswirkungen im Jahr 2024 und die Validierung 2025, erfolgte auf Basis wissenschaftlich fundierter Quellen, Studien sowie
allgemeiner Medienrecherche und wurde durch externe Beratung unterstützt. Anschließend erfolgte heuer eine Aktualisierung und Vali-
dierung der quantitativen Bewertung durch das ESG-Team sowie interne Expert:innen verschiedener Abteilungen.
Die quantitative Bewertung erfolgte, auf einer fünfstufigen Skala unter Berücksichtigung der in ESRS 1 vorgegebenen Parameter und
Zeithorizonte. Die Bewertung der einzelnen Auswirkungen wurde mathematisch aus der Bewertung der relevanten Einzelparameter
(Wahrscheinlichkeit, Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit) ermittelt. Dabei wurde die Beschreibung einzelner Skalenstufen präzisiert, um
sie besser voneinander abgrenzen zu können und die Bewertung der Auswirkungen zu erleichtern.
Parameter: Ausmaß Auswirkungen auf die Umwelt Auswirkungen auf Menschen und Gesellschaft
Minimale oder vernachlässigbare
Auswirkungen
Veränderungen sind oft nicht wahrnehmbar und
verändern natürliche Prozesse oder Ökosysteme nicht
signifikant
Jegliche (negative) Auswirkungen, die nicht das Recht
auf Leben, Gesundheit oder den Zugang zu
grundlegenden Lebensbedürfnissen verletzen.
Sehr geringe Auswirkungen Veränderungen sind signifikanter und können größere
Gebiete oder mehrere Aspekte des Ökosystems
betreffen, sind aber noch beherrschbar und oft
abmilderbar.
Sehr geringe Auswirkungen auf Menschenrechte,
Gesundheit usw.
Geringe Auswirkungen Veränderungen sind signifikanter und können größere
Gebiete oder mehrere Aspekte des Ökosystems
betreffen, sind aber noch beherrschbar und oft
abmilderbar.
Auswirkungen auf Menschenrechte, Gesundheit und
begrenzter Zugang zu grundlegenden
Lebensbedürfnissen (einschließlich Bildung,
Lebensunterhalt usw.).
Erhebliche Auswirkungen Veränderungen sind beträchtlich und können zu
langfristigen oder weitreichenden Effekten auf
natürliche Prozesse, Ökosysteme und die Biodiversität
führen.
Kritische Menschenrechtsverletzungen und sehr
begrenzter Zugang zu grundlegenden
Lebensbedürfnissen (einschließlich Bildung,
Lebensunterhalt usw.).
Schwere Auswirkungen Veränderungen sind tiefgreifend, oft irreversibel und
können zu kritischen Schäden an Ökosystemen, Verlust
der Biodiversität und erheblichen Veränderungen
natürlicher Prozesse führen.
Führt zu Tod oder gesundheitlichen Problemen, die zu
einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität
und/oder der Lebenserwartung führen können.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Parameter: Umfang Umwelt Menschen und Gesellschaft
Umgebung
Auswirkungen, die das unmittelbare Umfeld von
Betriebsstätten betreffen und mit begrenzten Stufen der
Wertschöpfungskette an einem einzigen Standort
verbunden sind.
Auswirkungen betreffen eine kleine Gruppe (100-1.000
Personen), z.B. eine kleine Gruppe von
Mitarbeiter:innen oder Nachbar:innen.
Lokale Gemeinschaft
Auswirkungen, die sich über mehrere Betriebsstätten in
einem begrenzten Gebiet (Region oder Stadtteil)
erstrecken und mehrere Kernprozesse betreffen.
Die Auswirkungen betreffen mehrere oder größere
Gruppen von Menschen (1.000-10.000 Personen), z.B.
alle Mitarbeiter:innen an einem bestimmten Standort.
Stadtebene
Auswirkungen, die größere geografische Gebiete
betreffen, z.B. eine Stadt oder ein Bundesland, die in
verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette in
Verbindung mit eigenen Kernprozessen oder bei
Lieferant:innen/Kund:innen auftreten.
Auswirkungen betreffen bestimmte Gemeinschaften
oder mehrere direkt beteiligte Personen (10.000-
100.000 Personen), z.B. Lieferant:innen,
Geschäftspartner:innen.
Länderebene
Auswirkungen, die ein großes geografisches Gebiet
betreffen, z.B. eine Nation oder einen Kontinent, die in
mehreren Stufen der Wertschöpfungskette in
Verbindung mit eigenen Kernprozessen oder bei
Lieferant:innen/Kund:innen im ganzen Land auftreten.
Auswirkungen betreffen die meisten indirekten
Interessengruppen und einen breiten Umfang von
Gemeinschaften (100.000-1 Million Menschen), z.B.
Kund:innen oder Mitarbeiter:innen (auch entlang der
Wertschöpfungskette).
Globale Ebene
Auswirkungen auf die globale Umwelt, die in mehreren
Stufen der Wertschöpfungskette auftreten und auf
eigene Kernprozesse und die Aktivitäten von
Lieferant:innen und Kund:innen weltweit
zurückzuführen sind.
Die Allgemeinheit ist betroffen (>1 Million Menschen).
Parameter:
Unabänderlichkeit
Umwelt Menschen und Gesellschaft
Sehr leicht zu beheben mit (sehr)
geringem Aufwand
Die Auswirkungen sind kurzfristig und ohne großen
Aufwand reversibel, z.B. kurzfristige Störung der lokalen
Fauna durch eine vorübergehende Erhöhung des
Geräuschpegels einer Produktionsanlage.
Die Auswirkungen sind kurzfristig und ohne großen
Aufwand reversibel, z.B. negative Auswirkungen auf
Kund:innen durch geringfügigen Produktionsausfall
und Produktrückruf.
Mit etwas Aufwand zu beheben Kurzfristige Auswirkungen, die mit etwas Aufwand
rückgängig gemacht werden können - z.B.
Verschmutzung durch Mikroplastik in der Produktion,
die durch Präventionsmaßnahmen vermieden werden
kann.
Kurzfristige Auswirkungen, die mit etwas Aufwand
rückgängig gemacht werden können, z.B.
unternehmensweite Schulungsmaßnahmen zur
Bewusstseinsbildung oder zur Verbesserung des
Fehlverhaltens von Mitarbeiter:innen.
Schwierig zu beheben, erfordert
viel Auf-wand
Auswirkungen führen zu langfristigen Konsequenzen von
bis zu einem Jahr, z.B. übermäßige Nutzung von
Grundwasser für industrielle Prozesse.
Auswirkungen führen zu langfristigen Konsequenzen
von bis zu einem Jahr, z.B. Erholung von einem
Arbeitsunfall.
Sehr schwierig zu beheben,
erfordert (sehr) großen Aufwand
Die Auswirkungen haben langfristige Konsequenzen, die
schwierig, aber nicht unmöglich rückgängig zu machen
sind, z.B. Bodenverunreinigung durch Chemikalienlecks.
Die Auswirkungen haben langfristige Konsequenzen,
die schwierig, aber nicht unmöglich rückgängig zu
machen sind, z.B. ein Datenleck, das zur Offenlegung
sensibler Kundendaten führte.
Nicht behebbar Die Auswirkungen werden dauerhafte Konsequenzen
haben, z.B. das Aussterben von Arten.
Die Auswirkungen werden dauerhafte Konsequenzen
haben, z.B. Tod durch Arbeitsunfall mit
schwerwiegenden Folgen für das Einkommen von
Haushalten.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Überleitung der ESG-Risiken aus dem gruppenweiten Risikomanagement in die IRO-Analyse
Neben der Verankerung der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Vorantreiben der gruppenweiten Ziele und der Vorbereitung auf künftige Her-
ausforderungen ist die jährliche Neubewertung der ESG-Risiken ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsarbeit der Semperit-Gruppe.
Das ESG-Team identifiziert in enger Abstimmung mit Risk Management und weiteren relevanten Funktionen (u.a. People & Culture,
HSEQ, Produktion, Innovation) sowie den verschiedenen Semperit-Standorten wesentliche Risiken und Chancen. Die Zuordnung der
Risiken und Chancen in den ESG-Risiken- und -Chancenkatalog entspricht der Struktur des bereits etablierten internen gruppenweiten
Risikomanagements.
Im gruppenweiten Risikomanagement betrachtet Semperit insbesondere ökologische, soziale, finanzielle und wirtschaftspolitische
Themen und Herausforderungen. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, werden interne und externe Entwicklungen sowie
Auswirkungen aus dem Bereich ESG identifiziert und bewertet, um diese in weiterer Folge im Management und in der IRO-Analyse nach
ESRS berücksichtigen zu können. Externe Entwicklungen beziehen sich beispielweise auf finanzielle Effekte für Semperit aufgrund des
Klimawandels, Veränderungen der Marktsituationen, der Wettbewerbsbedingungen oder des Kundenverhaltens. Ergänzende umweltbe-
dingte Risiken in diesem Zusammenhang, wie beispielsweise Wassermangel bzw. -knappheit und andere klimabedingte Wetterereignisse,
wurden auf Basis der 2023 durchgeführten Klimaszenarioanalyse erhoben und in den ESG-Risiken- und -Chancenkatalog aufgenommen.
Weiterführende Informationen zur Klimarisiko- bzw. -szenarioanalyse befinden sich im Abschnitt E1 Klimawandel und im folgenden Kapitel
unter IRO-1. Nachhaltigkeitsrisiken werden im konzernweiten Risikomanagementsystem gleichrangig mit anderen strategischen, operati-
ven und finanziellen Risiken behandelt und nach denselben Schwellenwerten priorisiert. Risiken mit Bezug zu Menschenrechten werden
unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch priorisiert.
Im Zuge der Evaluierung der ESG-Risiken und -Chancen werden auch aktuelle und mögliche risikomitigierende sowie chancennutzende
Maßnahmen gesammelt, Verantwortlichkeiten bzw. Zeithorizonte festgehalten, diskutiert und dokumentiert. Die Risiken und deren Ef-
fekte auf die Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden analysiert und im Konzernabschluss berücksichtigt.
Bewertung der Risiken und Chancen
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken und Chancen wurden mit dem bestehenden – in das interne grup-
penweite Risikomanagement integrierten – ESG Risiken- und -Chancenkatalog abgeglichen, hinsichtlich Vollständigkeit und Relevanz über-
prüft und aktualisiert bzw. ergänzt. Im Berichtsjahr kam es lediglich zu marginalen Ergänzungen bzw. Änderungen in den wesentlichen
IROs (siehe dazu genauere Erläuterung unter Angabepflicht SBM-3). Anschließend wurden alle Risiken und Chancen vom ESG-Team, dem
internen Risikomanagement sowie internen Fachexpert:innen (standortspezifisch) auf einer fünfstufigen Skala (unter Berücksichtigung
der in ESRS 1 vorgegebenen Parameter) in Übereinstimmung mit den finanziellen Schwellenwerten des betriebsinternen Risikomanage-
mentsystems quantitativ bewertet. Vorgaben über das Verfahren, Schwellenwerte und sonstige Kriterien sind in der internen Risk Policy
festgelegt, die vom Vorstand genehmigt wurde. Eine jährliche Überprüfung der Policy und deren Einhaltung erfolgt im Rahmen der Über-
prüfung gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Die letzte durchgeführte Überprüfung zeigte keine Bean-
standungen.
Die Bewertung der einzelnen Risiken und Chancen wurde 2024 sowie 2025 mathematisch aus der Bewertung der relevanten Einzelpara-
meter Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß ermittelt. Alle Risiken und Chancen mit einem Wert größer gleich 2,5 wurden als wesentlich
identifiziert. Ausgenommen sind Risiken im Bereich Menschenrechtsverletzungen, die auch ohne hohe Eintrittswahrscheinlichkeit als
hoch riskant eingestuft werden. Eine genaue monetäre Abschätzung der finanziellen Effekte der Risiken und Chancen wurde aufgrund der
hohen Komplexität noch nicht vorgenommen.
Finale Liste wesentlicher Themen
Für die finalen wesentlichen Themen wurde aus den zuvor genannten Parametern ein Mittelwert der IROs errechnet. Alle Auswirkungen
mit einem Wert größer gleich 3 und alle Risiken und Chancen mit einem Wert größer gleich 2,5 wurden als wesentlich angesehen. Ab-
schließend wurde die Liste der wesentlichen Themen, wie auch im Vorjahr, vom Sustainability Council validiert, vom Vorstand freigegeben
und dem Prüfungsausschuss und dem Strategie- und ESG-Ausschuss zur Information vorgelegt. Im Berichtsjahr kam es zu keinen Ände-
rungen der wesentlichen Themen.
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Wesentliche ESRS-Themen
ESRS ESRS-Thema ESRS-Unterthema ESRS-Unter-Unterthema
E1
Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Energie
E2
Umweltverschmutzung
Luftverschmutzung
Mikroplastik
E5
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, Ressourcennutzung
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit
Produkten und Dienstleistungen
Abfälle
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sichere Beschäftigung
Arbeitsbedingungen
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der
Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge
abgedeckten Arbeitskräften
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für
alle
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Vielfalt
S2
Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit
Zwangsarbeit
G1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur
Schutz von Hinweisgebern
Korruption und Bestechung Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung
Vorkommnisse
Management der Beziehungen zu
Lieferant:innen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung klimabezogener Auswirkungen der wesentlichen Themen unter E1, dh. Erläuterung zur
Datenerhebung und Berechnung von Emissionen und Energieverbräuchen finden sich im Kapitel E1-6.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die CSRD sowie zur Erfüllung der Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung wurde 2023 eine wissen-
schaftlich fundierte Analyse von Klimaszenarien und der Vulnerabilität der Semperit-Anlagen durchgeführt. Diese Analyse diente sowohl
der Identifizierung als auch der Bewertung klimabezogener Risiken und bildet damit die Grundlage für die Einordnung der relevanten
Risiken in E1 (IROs #2, #4, #5). Der Risikomanagementprozess von Semperit umfasst die gesamte Wertschöpfungskette der Gruppe und ist
damit ein zentraler Bestandteil zur Identifizierung und Bewertung von Risiken und Chancen. Die Wertschöpfungskette ist ebenfalls im Risiko-
katalog abgebildet, der als Grundlage für jedes Risk Assessment dient. Es werden alle relevanten Risikoquellen berücksichtigt, einschließ-
lich klimabezogener Übergangsrisiken. Diese beschreiben mögliche gesellschaftliche, demografische und wirtschaftliche Veränderungen
im Zuge unterschiedlicher Szenarien (siehe Abschnitt E1, Angabe SBM-3). Übergangsrisiken werden systematisch identifiziert und in den
Bewertungsprozess integriert und sind ein fester Bestandteil des Risk Assessments. Dabei werden sowohl betriebliche Prozesse als auch
externe Faktoren entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in die Analysen ein-
fließen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Die klimabezogenen physischen Risiken (siehe tabellarische Übersicht im Abschnitt E1 unter SBM-3) wurden mit dem Climanomics-
Szenariomodell von S&P modelliert und bewertet. Die Ergebnisse des Modells basieren u.a. auf folgenden Quellen: Jupiter Intelligence
Climate Score Global, SwissRe CatNet, UNESCO Land Subsidence International Initiative, wissenschaftliche Fachzeitschriften und Nach-
richtenberichte. Außerdem wurden für die sozioökonomischen Veränderungen von heute bis 2100, die Shared Socioeconomic Pathways
(SSPs) des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eingesetzt, um mögliche Treibhausgasemissions-Szenarien und Klimapoliti-
ken der Zukunft abzuleiten und so auch die Übergangsrisiken zu betrachten.
Climanomics ermöglicht allerdings keine fokussierte Bewertung der klimabezogenen Risiken, diese werden im Rahmen des gruppen-
weiten Risikomanagements bewertet. Climanomics wurde herangezogen, um die Komplexität der Veränderung verschiedener Klimarisiken
über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum in den unterschiedlichen Szenarien zu modellieren.
Die Zeiträume wurden basierend auf der bestehenden Risk Management Guideline festgelegt:
Kurzfristiger Zeithorizont (1 Jahr): Fokussiert auf unmittelbare Risiken, die bereits durch aktuelle Klimavariabilität auftreten, wie z.B.
Extremwetterereignisse (Fluvialflutungen, Hitzewellen). In dieser Phase werden präventive Maßnahmen zur Schadensminimierung und
kurzfristige operative Anpassungen umgesetzt.
Mittelfristiger Zeithorizont (bis 5 Jahre): Betrachtet die progressiven Veränderungen physischer Risiken wie Wasserstress oder Tempe-
raturanstiege. Dies ist der primäre Planungshorizont für Investitionen in Infrastruktur und resiliente Technologien, die die Nutzungs-
dauer von Vermögenswerten verlängern und Risiken minimieren.
Langfristiger Zeithorizont (mehr als 5 Jahre): Umfasst langfristige, potenziell signifikante Klimaveränderungen wie steigende Tempera-
turen oder zunehmende Wasserknappheit. Strategische Investitionen und Kapitalallokationen werden auf die Widerstandsfähigkeit ge-
genüber langfristigen Risiken ausgelegt.
Im Einklang mit der gängigen Praxis wurden das „The Most Likely Scenario“ SSP2-RCP 4.5 und das „Worst Case Scenario“ SSP5-RCP 8.5
angewendet. Das Szenario SSP2-4.5 „Middle of the Road“ geht davon aus, dass historische Trends anhalten und die Erreichung der nach-
haltigen Entwicklungsziele langsam und inkonsistent erfolgt, was dazu führt, dass die globale Erwärmung bis 2100 im Bereich von 2,1 bis
3,5°C fortschreitet. Das SSP5-8.5 „Fossil-fueled Development“ prognostiziert eine rasche technologische Entwicklung auf Basis fossiler
Brennstoffe, die den ressourcen- und energieintensiven Lebensstil weltweit vorantreiben wird, und prognostiziert eine starke Erwärmung im
Bereich von 3,3 bis 5,7°C bis 2100. Zusätzlich wurden auch Net-Zero-Emissions-Szenarien der International Energy Agency (IEA) und NGFS-
Szenarien berücksichtigt.
Die Vulnerabilität eines Unternehmens hängt davon ab, inwieweit seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf die
Entstehung physischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein können. Im Rahmen der Analyse wurde die Vulnerabi-
lität von Semperit anhand der möglichen jährlichen Veränderung der absoluten und relativen wirtschaftlichen Vermögenwerte, verglichen
mit einem konstanten Vermögenswert über ein Jahrzehnt, berechnet.
Die Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse wurde 2023 an 20 Vermögenswerten durchgeführt, darunter waren alle 16 Produktions-
standorte von Semperit sowie vier Standorte von strategischen Lieferant:innen. Chronische und akute Klimarisiken wurden in den zuvor
beschriebenen Szenarien kurz-, mittel- und langfristig für die kommenden acht Jahrzehnte bis 2100 prognostiziert. Die dabei identifizierten
und analysierten Risiken sind im Abschnitt E1 unter SBM-3 aufgelistet.
Das Ergebnis zeigt, dass von den 20 analysierten Standorten drei eigene Betriebe (Sempertrans in Bełchatów, Polen; Sempertrans India
in Roha, Indien; und Semperflex Optimit in Odry, Tschechische Republik) bis 2100 im SSP2-4.5-Szenario von Wasserstress um mehr als 10%
des Vermögenswertes betroffen sein werden. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte der übrigen Standorte liegen im SSP2-4.5-Szenario
bis zum Ende des 21. Jahrhunderts bei unter 5% Veränderung des Vermögenswerts. Im Allgemeinen gibt es keinen wesentlichen Unter-
schied zwischen den meisten Vermögenswerten in beiden untersuchten Szenarien. Die gefährdeten Standorte befinden sich auf verschiede-
nen Kontinenten, jedoch sind die Vermögenswerte in Osteuropa am ehesten gefährdet. Dies ist größtenteils auf die bereits niedrigen Nie-
derschlagsmengen in der Region (500-700 mm pro Jahr) und die Wassernutzung in diesen hydrologischen Becken zurückzuführen. Die
restlichen Risiken sind für alle Standorte, Jahrzehnte und Szenarien gering und beeinflussen keine Vermögenswerte wesentlich.
Die Ergebnisse der Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse wurden den risikobehafteten Standorten, dem Vorstand, dem Sustainabi-
lity Council und dem Strategie- und ESG-Ausschuss präsentiert. Zudem wurden die Risiken in das gruppenweite Risikomanagement inte-
griert, im Rahmen dessen entsprechende risikomitigierende Maßnahmen definiert und umgesetzt werden (IROs #4, #5).
Im Rahmen des regulären Risikomanagementprozesses werden außerdem die wesentlichen standortspezifischen Übergangsrisiken unter
Einbeziehung der internen Expert:innen vor Ort identifiziert und bewertet. Diese fließen gemeinsam mit den physischen Risiken in den
regulären Risikomanagementprozess ein. Eine Szenarioanalyse der Übergangsrisiken und deren Auswirkung auf das Geschäftsmodell von
Semperit wurde im Rahmen des Strategic Foresights Ende 2022 durchgeführt und wird in die kurz-, mittel- und langfristige strategische
und finanzielle Planung der Geschäftsbereiche einbezogen, die für laufende Analyse und Bewertung der unterschiedlichen
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
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Zukunftsszenarien und Übergangsrisiken auf ihren Märkten zuständig sind. Die analysierten Szenarien haben unter anderem auch die
mögliche Erderwärmung auf 1,5 Grad laut Pariser Klimaabkommen berücksichtigt. Weiterführende Informationen zum Prozess sind den
Angaben unter SBM-3 zu entnehmen.
Die kritischen Annahmen im Zusammenhang mit den klimabedingten Risiken werden auch in der Finanzberichterstattung berücksichtigt
(siehe Abschnitt 1.4 Anhang des Konzernabschlusses). Beispielweise werden bei der Nutzungsdauer und Bewertung der Vermögenswerte,
v.a. physischer Anlagen, klimabedingte Risiken wie Wasserstress, Energieverfügbarkeit oder regulatorische Veränderungen berücksichtigt.
Finanzprognosen für die Ermittlung der Investitionsausgaben (Capex) enthalten Investitionen zur Dekarbonisierung, für technologische
Upgrades oder zur Risikominderung; erhöhte Energiepreise, CO₂-Bepreisung und weitere klimabedingte Ausgaben sind in den Kostenstruk-
turen berücksichtigt. Auch für die Umsatzprognosen werden Marktveränderungen hin zu nachhaltigen Produkten sowie Compliance-Kos-
ten in die Annahmen einbezogen.
Aktuell bedarf es bei fast allen Vermögenswerten und Prozessen der Semperit-Gruppe erheblicher finanzieller und transformativer
Anstrengungen, um mit einer klimaneutralen Wirtschaft kompatibel und in dieser wettbewerbsfähig zu sein. Die Bewertung und das
Monitoring aller klimabezogenen und anderer Risiken sowie die Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen werden unter den Angaben
zu GOV-5 näher erläutert.
Im Rahmen der von der Semperit-Gruppe durchgeführten Klimarisikoanalyse wurden die Klimagefahren Abtauen von Permafrost, Ver-
sauerung der Ozeane, Salzwasserintrusion, Überlaufen von Gletscherseen und Solifluktion für die Standorte der Gruppe zum Zeitpunkt
der Erstanalyse als nicht relevant eingestuft und daher nicht in eine detaillierte Analyse einbezogen. Für den Standort Odry, Tschechische
Republik, wurden diese Risiken einer gezielten Risikobewertung unterzogen, um die Vulnerabilität der EU-Taxonomie-konformen Vermögens-
werte auszuschließen.
Die Beurteilung, welche Klimagefahren für die Standorte der Semperit-Gruppe keine signifikanten finanziellen oder operativen Auswir-
kungen haben und daher nicht in die Analyse einbezogen werden, fand in Abstimmung mit den Klimarisiko-Expert:innen, die die Risiko-
analyse im Rahmen der Climanomics-Methodologie (gemäß der Methodik von S&P Global Sustainable) durchgeführt haben, statt. Die
Entscheidung basiert auf einer systematischen und nachvollziehbaren Relevanzprüfung, die durch anerkannte wissenschaftliche Stan-
dards und Best Practices zur Klimarisikoanalyse (z.B. Climanomics-Methodologie) gestützt wird. Im Rahmen zukünftiger Aktualisierungen
oder erneuter Durchführungen der Klimarisikoanalyse wird die Wesentlichkeit dieser Risiken erneut überprüft um sicherzustellen, dass
mögliche Veränderungen der Risikolage frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
Gründe für den Ausschluss folgender Risiken:
Abtauen von Permafrost: Die Standorte der Semperit-Gruppe befinden sich in keinen Regionen mit Permafrostböden. Da Permafrost
nur in bestimmten geografischen Gebieten (überwiegend im Norden) vorkommt, stellt das Risiko des Auftauens von Permafrost für die
Semperit-Standorte keine unmittelbare Gefährdung dar.
Versauerung der Ozeane: Da die Geschäftsaktivitäten der Semperit-Gruppe keine maritimen Produktionsstandorte oder Meeresres-
sourcen betreffen, besteht keine Exponierung gegenüber den Auswirkungen der Versauerung der Ozeane. Folglich hat dieses Risiko nur
eine untergeordnete Relevanz für die Produktionsstandorte und operativen Einheiten der Gruppe.
Salzwasserintrusion: Dies betrifft Küstenregionen und Grundwasservorräte, die durch Meerwasserinfiltration beeinträchtigt werden.
Die Standorte der Semperit-Gruppe befinden sich, mit Ausnahme des Produktionsstandorts von SIMTEC Silicone Parts, LLC in Florida,
der in Küstennähe liegt, nicht in gefährdeten Küstenregionen.
Solifluktion (Bodenkriechen): Solifluktion tritt typischerweise in kalten, feuchten Klimazonen auf, insbesondere in Regionen mit Per-
mafrost oder saisonal gefrorenen Böden. Da sich die Semperit-Standorte nicht in solchen klimatischen Zonen befinden, besteht keine
unmittelbare Gefährdung durch dieses Risiko.
Überlaufen von Gletscherseen: Die potenzielle Bedrohung durch den Ausbruch von Gletscherseen betrifft Standorte in unmittelbarer
Nähe zu Gletschern oder in Flusstälern, die durch Gletscherabflüsse geprägt sind. Keine der Semperit-Standorte liegt in einer solchen
geografischen Lage.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E2 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die Bewertung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen von Semperit im Kontext Umweltverschmutzung sowie der Risiken und Chan-
cen, die damit verbunden sind, erfolgt im Rahmen der konzernweiten Wesentlichkeitsanalyse. Sie erfolgt unter Einbeziehung der potenziell
betroffenen Stakeholder:innen, die von etwaigen Umweltverschmutzungen oder durch sonstige negative Auswirkungen von Semperit un-
mittelbar betroffen sein können. Lokale Anwohner:innen oder Vertreter:innen betroffener Gemeinschaften werden entweder direkt in
die Wesentlichkeitsanalyse der Semperit-Gruppe eingebunden, oder ihre Meinungen und Anliegen werden der:m HSE-Verantwortlichen
(Health, Safety, Environment) oder dem Standortmanagement gemeldet und fließen dadurch in den Bewertungsprozess ein. Die daraus
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gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Erstellung und Aktualisierung von internen Richtlinien und in der strategischen Planung berück-
sichtigt.
Alle Produktionsstandorte der Gruppe wurden hinsichtlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umweltver-
schmutzung bewertet, da bei Gummimischungen Chemikalien verwendet werden, die Luft, Wasser oder Boden verschmutzen können.
Standorte ohne Mischbetriebe haben ein geringeres Verschmutzungsrisiko. Von den Standorten mit Mischbetrieb Wimpassing (AT),
Bełchatów (PL), Hückelhoven (DE), Roha (IN) und Hat Yai (TH) hat nur Wimpassing (AT) in diesem Zusammenhang eine ganzheitliche
Umweltverträglichkeitsanalyse durchgeführt. Weiterführende Informationen zur Methodologie sind dem Abschnitt E2, Angabe E2-2 Maß-
nahmen und Mittel zu entnehmen. Semperit verfügte 2025 kaum über messbare Daten zu Auswirkungen, Risiken und Chancen von Um-
weltverschmutzung in der vor- und nachgelagerter Wertschöpfungskette, um diese quantitativ bewerten zu können, und widmet sich in
diesem Bericht vorrangig den IROs in eigenen Produktionsbetrieben (IROs #8-11), wo Semperit unmittelbar messbare Maßnahmen setzen
kann.
Die Emission von Luftschadstoffen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, aber auch in der eigenen Produktion
(IROs #8-10), stellt eine negative Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Semperit auf die Umwelt dar. Diese Emissionen entstehen etwa
bei der Herstellung der bezogenen Rohstoffe, Energie, durch Transport- und Logistikleistungen, bei der Verbrennung von Abfall und bei
der Abwasserklärung. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette von Semperit werden nicht erneuerbare, unter anderem erdölbasierte
Materialien und Chemikalien verarbeitet. Bei sorglosem Umgang und ohne entsprechende Schutzmaßnahmen, können diese Prozesse
umweltschädigende Emissionen von Luftschadstoffen verursachen, die Ökosysteme und biologische Vielfalt beeinträchtigen und zum
Klimawandel beitragen.
Luftschadstoffe, die durch Aktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und durch eigene Aktivitäten von Semperit
freigesetzt werden, tragen indirekt zur Bildung von bodennahem Ozon und photochemischem Smog bei, was die Luftqualität und Sicht-
weite beeinträchtigen und sowohl Ökosysteme (IRO #8) als auch die menschliche Gesundheit schädigen kann (IRO #10). Zudem führen
NOx und Schwefeldioxid (SO
2
) zur Bildung von saurem Regen, der den Boden versauert, Gewässer kontaminiert und Wälder sowie aquati-
sche
Ökosysteme schädigt. Diese Umweltbelastungen können zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Vor allem an den
größeren Standorten wie Wimpassing (AT) oder Odry (CZ), die in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten liegen, können Lärm, Licht,
Staub und Geruchsbelästigungen, die durch Produktionsprozesse, Logistik oder Bauarbeiten verursacht werden, zu Beeinträchtigungen
der Anwohner:innen führen, weshalb präventiver Umweltschutz durch Messungen im Fokus steht.
Die Freisetzung von Mikroplastik stellt eine weitere negative Umweltauswirkung dar, die sowohl in eigenen Betrieben (IRO #11) als
auch entlang der Wertschöpfungskette auftreten kann (IRO #12). In den innerbetrieblichen Produktionsprozessen werden zu geringen
Anteilen von ungefähr 2,3% des jährlichen Rohstoffvolumens synthetische Polymerpartikel (SPM) eingesetzt, die die ESRS als Mikroplastik
definiert (Kunststoffpartikel kleiner als 5mm). SPM wird nicht freigesetzt, sondern über manuelle oder automatisierte Dosierungssysteme
sachgemäß entsprechend den Arbeitsvorschriften in Spritzgussmaschinen direkt verarbeitet. Durch unsachgemäße Lagerung, Reinigung
oder Transport von Gebinden kann SPM dennoch in die Umwelt gelangen.
Auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette können durch Abrieb von Elastomerprodukten wie Förderbändern, Kautschukmatten
oder Seilbahnringen Mikropartikel der Elastomere freigesetzt werden. Generell gilt, dass Feinstaub und Mikropartikel in den Boden eindrin-
gen, wo sie physikalischen und chemischen Schaden an Bodenorganismen verursachen können, die wiederum von Tieren und Pflanzen
aufgenommen werden und so letztlich in die Nahrungskette gelangen.
Umweltverschmutzung und insbesondere die Nichteinhaltung von Umweltvorschriften können zu rechtlichen Sanktionen, Reputati-
onsverlust und finanziellen Einbußen führen (#IRO 9). Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Regulierungsbehörden
für Umweltschutz erhöht die Wahrscheinlichkeit von strengeren Vorschriften und Kontrollen. Darüber hinaus können negative Auswir-
kungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Anrainer:innen zu sozialen Spannungen und Widerständen gegen betriebliche
Aktivitäten führen. Aus diesen Gründen setzt Semperit einen starken Fokus auf sorgfältige Einhaltung von Umweltvorschriften auf interna-
tionaler und nationaler Ebene.
Semperit legt zu den ESRS-Angabepflichten E2-5 „Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe“ aufgrund von
unwesentlichen Mengen dieser Stoffe, die jährlich eingesetzt werden und an deren Eliminierung laufend gearbeitet wird, keine Informati-
onen offen. Dennoch hat es in der Unternehmenspraxis höchste Priorität sicherzustellen, dass alle verwendeten chemischen Substanzen
registriert sind, weil Semperit erst eine nachgeschaltete Kundin der chemischen Rohstoffkette ist, aber dennoch die Verantwortung für
Produkt- und Materialkonformität trägt. Weiterführende Informationen zu Konzepten, Maßnahmen und Mitteln in Zusammenhang mit
der REACH-Verordnung sind dem Abschnitt E2 zu entnehmen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
63
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E5 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, die mit der Gewinnung und Nutzung unterschiedlicher Rohstoffe und Materialien
sowie mit ihrer Kreislaufführung verbunden sind, ist bei Semperit ein andauernder Prozess, in den laufend neue Erkenntnisse und spezifi-
sche Informationen einfließen. Parallel dazu evaluiert das Unternehmen auch die finanziellen Risiken und Chancen, die damit verbunden
sind. Die Identifikation und Bewertung der IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft erfolgt unter Einbindung
und Konsultation verschiedener Stakeholder:innen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie interner und externer
Fachexpert:innen. So arbeitet Semperit etwa mit Kund:innen, Lieferant:innen und Universitäten zusammen, konsultiert externe Expert:in-
nen zu Recyclingforschung, Produkt- und Abfallklassifizierung und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Wirtschaftsverband der
deutschen Kautschukindustrie (WDK), dem Deutschen Institut für Kautschuktechnologie (DIK), offiziellen Stellen der Landesregierungen,
der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer, um IROs fundiert bewerten und zielführend managen zu können.
Die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, die negativen Umweltauswirkungen von Semperit zu mindern. In der
vorgelagerten Wertschöpfungskette arbeitet Semperit in Kooperation mit Zulieferern an der Umstellung auf recycelte und nachhaltige
Rohstoffe (IROs #13, 15, 18, 19). Semperit verarbeitet jedes Jahr eine große Menge an synthetischem Kautschuk. Die Gewinnung dieser
nicht erneuerbaren, überwiegend erdölbasierten Materialien kann, wenn sie nicht sorgfältig erfolgt, zum Klimawandel, zur Umweltver-
schmutzung und zum Verlust der Biodiversität beitragen (IROs #15, 16). Diese Materialien müssen daher effizient und sparsam verwendet,
zunehmend rezykliert und, sofern vorhanden, durch geeignete umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden, wie beispielsweise die
Substitution von herkömmlichem Synthesekautschuk durch Synthesekautschuk basierend auf nachhaltigen Rohstoffen (nachwachsend
und/oder rezykliert). Auch die partielle Substitution des synthetischen Kautschuks durch Naturkautschuk ist eine Option, die allerdings
nicht zwingend zu einer Verbesserung der Ökobilanz führt. Denn auch die massenhafte Gewinnung dieses erneuerbaren Rohstoffs ist mit
negativen Umweltauswirkungen verbunden, beispielsweise durch Abholzung, die Ausweitung von Monokulturen oder den Einsatz che-
misch-synthetischer Pestizide.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind der Aufbau von Rücknahmesystemen, Partnerschaften zur Wiederverwendung und
Rezyklierung sowie die Förderung einer möglichst langen Produktnutzung durch Reparatur- und Upcycling-Dienstleistungen entscheidend,
um die Ökobilanz der Produkte zu verbessern (IROs #19, 22-25).
Das Schließen von Ressourcenkreisläufen ist für Semperit mit Kosten und Aufwänden verbunden (IROs #17, 20, 22, 25). Hohe Investiti-
onskosten für neue Technologien, nötige Anpassungen in der Lieferkette und erhöhte Anforderungen an Produktdesign und Materialrück-
gewinnung sowie das Risiko von erhöhtem Ausschuss und potenzielle Kundenreklamationen stellen ein finanzielles Risiko für das Unter-
nehmen dar. Anderseits können die Integration von Recyclingmaterialien, die Entwicklung von Produkt-Rücknahmesystemen, von
langlebigen Produkten und von Recyclinginfrastrukturen sowie die Reduktion von Abfällen durch Wiederverwendung auch finanzielle
Vorteile bieten (IROs #14, 16, 19, 24).
Die Verwendung von recyceltem Gummi oder zurückgewonnenem Ruß, das Recycling von Abfällen, Chemikalien oder Verstärkungsma-
terialien sowie die Integration von ESG-Bewertungskriterien in die Rohstoffbeschaffungsprozesse kann aus Sicht von Semperit negative
Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette reduzieren. Welche Konzepte, Maßnahmen und Ziele das Unterneh-
men diesbezüglich verfolgt und welche Ergebnisse diesbezüglich 2025 erzielt wurden, ist im Abschnitt E5 dargestellt.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und G1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung
Die Abteilung Group Risk Management & Assurance erhebt und evaluiert – regelmäßig und bei Bedarf anlassbezogen – operative, rechtliche,
strategische und reputationsgefährdende Risiken für die Semperit-Standorte. Dabei werden interne und externe Risiken bewertet – darunter
auch solche aus dem Themenbereich der Unternehmensführung (IROs #45-49). 2025 wurde an 16 Standorten jeweils eine Risikoüberprü-
fung durchgeführt, wodurch 94% der Standorte abgedeckt wurden. Neben den Überprüfungen an den Standorten finden zudem regelmäßige
Risikogespräche sowie abteilungsübergreifende Risiko-Workshops mit internen Expert:innen, unter anderem mit Fokus auf Korruptions-
risiken, statt. Diese Ergebnisse wurden im Rahmen der IRO-Analyse evaluiert, wie unter der Angabe IRO-1 näher beschrieben wird.
Darüber hinaus werden standardisierte Business Partner Checks durchgeführt, die der Überprüfung von Geschäftspartner:innen dienen
und dem Unternehmen dabei helfen, die wesentlichen IROs #45-49 zu überwachen und effizient zu steuern. Diese werden bei Unternehmen,
die in Risikoländern (Hochrisikoländer gemäß Transparency International Corruption Index <55) sind oder aus anderen Gründen ein erhöhtes Risi-
koprofil aufweisen, verpflichtend sowie bei allen potentiellen neuen Lieferant:innen durchgeführt (Ausnahmen gelten für Lieferant:innen mit
einem Jahresumsatz unter 100.000 EUR, Details siehe Angabe S2-1). Die Business Partner Checks werden für Lieferant:innen, Kund:innen,
Händler:innen ebenso wie für andere Dritte angewandt – mit dem Ziel, Risiken im Vorfeld einer Zusammenarbeit aufzudecken und gege-
benenfalls risikominimierende Maßnahmen zu setzen, welche bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses reichen. Die Business Partner
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
64
Checks sind ein erster Schritt in Richtung detaillierterer Überprüfung und Kontrolle der vor- und nachgelagerten Lieferkette (IRO #47).
Neben der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit externen, stehen auch interne Stakeholder:innen im Fokus. Semperit sieht es als
positive Auswirkung (siehe IRO #46), durch Maßnahmen wie der SemperLine – Whistleblower-Hotline – und einer umfassenden Bewusst-
seinskampagne „Speak up!“ eine transparente Unternehmenskultur zu fördern und über diese Kanäle wesentliche IROs zu identifizieren.
Allen Meldungen wird strukturiert nachgegangen, ggf. werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet und zeitnah umgesetzt, um Risiken
aus Reputationsverlusten oder Sanktionen aufgrund unentdeckter Korruptionsfälle oder anderer ethischer Konflikte zu minimieren. Lang-
fristig trägt dies zur Förderung einer Kultur der Transparenz, des Vertrauens und des Verantwortungsbewusstseins gegenüber allen Stake-
holder:innen bei, sowie zu einem nachhaltigen, gerechten und ethischen Wirtschaften. Weitere Informationen zur Verhinderung und Auf-
deckung von Korruption und Bestechung bzw. gemeldeter Fälle finden sich im Abschnitt G1, Angabe G1-3 bzw. G1-4.
Weiterführende Informationen zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Strate-
gie und dem Geschäftsmodell sind den Angaben unter SBM-3 zu entnehmen. Die unternehmerische Sorgfaltspflicht wird unter GOV-4
näher erläutert.
Änderungen des Verfahrens und geplante Überprüfungen
Das Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit wurde zuletzt im Jahr 2023 grundlegend angepasst, um den Übergang von den Global Repor-
ting Initiative (GRI) Standards auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu vollziehen. Für die ESRS-konforme konsoli-
dierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgte 2023 und 2024 eine umfassende Bewertung aller IROs, im Berichtsjahr kam es lediglich zu einer
Validierung der als wesentlich identifizierten IROs. Der Prozess folgte einer strukturierten Methodik und stützte sich auf internes Exper-
tenwissen, wissenschaftliche Quellen und externe Beratung. Nach der Validierung der Bewertung der wesentlichen Themen ist die
nächste Überprüfung für 2026 vorgesehen. Semperit hält eine jährliche Validierung für notwendig, um sicherzustellen, dass alle relevanten
Themen kontinuierlich und aktuell berücksichtigt werden.
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens
abgedeckte Angabepflichten
Der nachfolgende Index zeigt die Angabepflichten, die bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auf der Grundlage
der Ergebnisse der Bewertung der Wesentlichkeit befolgt wurden (siehe Liste wesentlicher Themen unter IRO-1), einschließlich der Na-
DiVeG-Belange und der Seitenzahlen, die die entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung enthalten.
Angabepflichten NaDiVeG-Belange Seite
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Sozialbelange 25
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Sozialbelange 25
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Sozialbelange 26
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Sozialbelange 32
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Sozialbelange 32
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht Sozialbelange; Umweltbelange 34
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung Sozialbelange; Umweltbelange 36
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Sozialbelange 37
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger Sozialbelange 41
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell Sozialbelange; Umweltbelange 43
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen Sozialbelange; Umweltbelange 54
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E1 – Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Umweltbelange 59
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E2– Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 61
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E5 – Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 63
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
65
Angabepflichten NaDiVeG-Belange Seite
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und G1 – Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Unternehmensführung
Sozialbelange 63
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens
abgedeckte Angabepflichten
Sozialbelange 64
Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit
den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage C)
Sozialbelange 72
Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
Umweltbelange 76
Capex-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
verbunden sind
Umweltbelange 77
Opex-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
verbunden sind
Umweltbelange 79
Umfang der Taxonomiefähigkeit und –konformität je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2024 Umweltbelange 81
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Umweltbelange 83
Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz Umweltbelange 85
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Umweltbelange 85
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Umweltbelange 88
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Umweltbelange 90
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Umweltbelange 93
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix Umweltbelange 95
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
Umweltbelange 96
Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von
Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
Umweltbelange 99
Angabepflicht E1-8 – Interne CO2-Bepreisung Umweltbelange 99
Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und
Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
Umweltbelange 100
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 101
Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 103
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 105
Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Umweltbelange 107
Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Umweltbelange 108
Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 110
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Umweltbelange 111
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 113
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse Umweltbelange 115
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse Umweltbelange 118
Angabepflicht E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Umweltbelange 122
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Sozialbelange, Umweltbelange 126
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange;
Achtung der Menschenrechte
127
Angabepflicht S1-2 –Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange;
Achtung der Menschenrechte
130
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 131
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
66
Angabepflichten NaDiVeG-Belange Seite
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 132
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 137
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 139
Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 141
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange;
Achtung der Menschenrechte
141
Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange;
Achtung der Menschenrechte
142
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange;
Achtung der Menschenrechte
143
Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 144
Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange;
Achtung der Menschenrechte
144
Angabepflicht S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 145
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange;
Achtung der Menschenrechte
147
Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 148
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
Achtung der Menschenrechte 149
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Sozialbelange 150
Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Sozialbelange 151
Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in
Bezug auf Auswirkungen
Sozialbelange 153
Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Sozialbelange 153
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und
zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Sozialbelange 154
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
Sozialbelange 156
Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung (IROs #45-
49)
Sozialbelange; Arbeitnehmerbelange;
Bekämpfung von Korruption und
Bestechung
159
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant:innen (IRO #47) Sozialbelange 162
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung (IROs #48-49)
Bekämpfung von Korruption und
Bestechung
166
Angabepflicht G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle (IRO #49)
Bekämpfung von Korruption und
Bestechung
167
ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben zu IRO #45
Arbeitnehmerbelange; Bekämpfung
von Korruption und Bestechung
169
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
67
ESRS-Themen, die infolge der Wesentlichkeitsanalyse 2024 als nicht wesentlich bewertet wurden und über die in dieser konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung nicht berichtet wird:
Nicht wesentliche ESRS-Themen 2025
ESRS ESRS-Thema ESRS-Unterthema
E3 Wasser- und Meeresressourcen
Wasser
Meeresressourcen
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
S3 Betroffene Gemeinschaften
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften
Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften
Rechte indigener Völker
S4 Verbraucher und Endnutzer
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Da Wasser bei Semperit nur für den Produktionsprozess primär zu Kühlzwecken in geschlossenen Wasserkreisläufen und nicht als Be-
standteil der Produkte verwendet wird, lässt Semperit die Angaben von E3 Wasser und Meeresressourcen als unwesentlich aus. Darüber
hinaus werden auch keine Angaben zu E4 Biodiversität getätigt, da die Wesentlichkeit der direkten Auswirkung von und auf Biodiversität
für Semperit zurzeit nicht vorhanden ist. Zudem ist auch S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen als nicht wesentlich zu erachten: Sem-
perit agiert ausschließlich als Komponentenzuliefererin an Originalausrüstungshersteller:innen (OEMs), Systemhersteller:innen und Dis-
tributor:innen im B2B-Bereich ohne Direktverkauf und hat keinen Kontakt zu Endkonsument:innen. Um negativen Auswirkungen auf-
grund potenziell fehlendem sozialen Mindestschutz und Transparenz gegenüber Verbraucher und Endnutzer vorzubeugen, setzt Semperit
in Bezug auf die Themen Datenschutz, Informationssicherheit, Verbraucherschutz sowie Steuertransparenz Maßnahmen, die im Abschnitt
G-1, Unternehmensspezifische Angaben erläutert werden. Unter S3 Betroffene Gemeinschaften wurden lediglich IROs identifiziert, die
Themen unter E2 Umweltverschmutzung und Anrainer:innen der Produktionsstandorte betreffen. Aus diesem Grund wird auf diese IROs
im Abschnitt E2 eingegangen, es werden aber keine gesonderten Angaben unter S3 getätigt.
Wie bereits unter IRO-1 beschrieben, nutzt Semperit für die Bewertung der Wesentlichkeit, aber auch für die Ermittlung der Informati-
onen, die zu den wesentlichen Themen angegeben werden, etablierte Unternehmensprozesse und strategische Projekte wie das gruppen-
weite Risikomanagement, die Budget- und Mittelfristplanung sowie Strategic Foresight. Dazu gehören auch Instrumente zur Erfüllung der
Sorgfaltsplicht in gewöhnlichen und besonderen Geschäftsprozessen, wie der Business Partner Check mit Geschäftspartner:innen in der
Wertschöpfungskette oder Due-Diligence-Prüfungen bei anorganischem Unternehmenswachstum, über die Informationen und Daten ge-
sammelt werden. Semperit bevorzugt Primärdaten als Informationsquelle und setzt Sekundärdaten nur zweitrangig ein. Die wichtigsten In-
formations- und Datenquellen für die ESRS-Kennzahlen stellen interne Datenbanken und Systeme dar (SAP, Business Data Warehouse, Suc-
cessFactors, Maschinen- und Produktionsdatenbanken), externe Datenbanken (Dow Jones Tool, ecoinvent, S&P Capital IQ und
wissenschaftliche Quellen). Wesentliche Kennzahlen werden berechnet und nur in Ausnahmefällen über Annäherung geschätzt (wie zum
Beispiel die Scope-3-Emissionen). Auf Schwellenwerte wird nur dort zurückgegriffen, wenn die Datenmengen einen wirtschaftlich sinn-
vollen Umfang übersteigen (wie Klassifizierung mancher seltener Rohstoffe nach den ESRS-Kategorien, s. Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft).
Wo auf Schätzungen und Schwellenwerte zurückgegriffen wird, befindet sich eine entsprechende Kennzeichnung und Erklärung im be-
gleitendem Text bei der jeweiligen Kennzahl.
Überdies bietet die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung von Semperit im Folgenden Angaben zu Datenpunkten im ESRS 2 und in den
themenbezogenen ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B), sowie Anforderungen gemäß den themen-
bezogenen ESRS, die bei der Berichterstattung über die Angabepflichten im ESRS 2 zu berücksichtigen sind (ESRS 2 Anlage C).
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
68
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
(ESRS 2 Anlage B)
Seitenverweise
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klima-
gesetz-
Referenz
4)
(1) (2) (3) (4)
Wesentlich für
Semperit
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und
Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission
5)
,
Anhang II
26
ff
26
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind, Absatz 21
Buchstabe e
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
26
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 3
34
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammen-
hang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40
Buchstabe d Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission
6)
,
Tabelle 1: Qualitative
Angaben zu Umweltrisiken,
und Tabelle 2: Qualitative
Angaben zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
- - - Nicht
wesentlich
(Semperit ist
nicht im
fossilen Sektor
tätig)
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammen-
hang mit der Herstellung von Chemikalien,
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
- - Nicht
wesentlich
(Semperit ist
nicht im
relevanten
Sektor tätig)
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammen-
hang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40
Buchstabe d Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818
7)
, Artikel 12
Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
- - Nicht
wesentlich
(Semperit ist
nicht im
relevanten
Sektor tätig)
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im
Zusammenhang mit dem Anbau und der
Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe
d Ziffer iv
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12
Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
- Nicht
wesentlich
(Semperit ist
nicht im
relevanten
Sektor tätig)
ESRS E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der
Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14
Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
85
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E1-1
Unternehmen, die von den Paris-
abgestimmten Referenzwerten
ausgenommen sind, Absatz 16
Buchstabe g
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität
der Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12
Absatz 1 Buchstaben d bis g
und Artikel 12 Absatz 2
85
ff
85
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E1-4
THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34
Indikator Nr. 4 in Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Angleichungs-
parameter
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 6
93 f 93 f 93 f Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klima-
intensive Sektoren), Absatz 38
Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 1 und Indikator Nr. 5
in Anhang 1 Tabelle 2
95 f Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E1-5
Energieverbrauch und Energiemix,
Absatz 37
Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 1
95 f Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E1-5
Energieintensität im Zusammenhang mit
Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren,
Absätze 40 bis 43
Indikator Nr. 6 in Anhang 1
Tabelle 1
95 f Wesentlicher
Datenpunkt
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
69
Seitenverweise
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klima-
gesetz-
Referenz
4)
(1) (2) (3) (4)
Wesentlich für
Semperit
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope
1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen,
Absatz 44
Indikatoren Nr. 1 und 2 in
Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität
der Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 5 Absatz
1, Artikel 6 und Artikel 8
Absatz 1
96
ff
96
ff
96
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E1-6
Intensität der THG-Bruttoemissionen,
Absätze 53 bis 55
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
96
ff
96
ff
96
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E1-7
Abbau von Treibhausgasen und
CO
2
-Gutschriften, Absatz 56
Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
- Nicht
wesentlich
ESRS E1-9
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios
gegenüber klimabezogenen physischen
Risiken, Absatz 66
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
- Wesentlicher
Datenpunkt,
wird qualitativ
berichtet
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach
akutem und chronischem physischem Risiko
Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögens-
werte mit wesentlichem physischen Risiko
befinden, Absatz 66 Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absätze 46 und 47; Melde-
bogen 5: Anlagebuch –
Physisches Risiko im Zusam-
menhang mit dem Klima-
wandel: Risikopositionen mit
physischem Risiko.
- Wesentlicher
Datenpunkt,
wird in der
Übergangsfrist
nicht berichtet
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner
Immobilien nach Energieeffizienzklassen,
Absatz 67 Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absatz 34; Meldebogen 2:
Anlagebuch – Übergangs-
risiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Durch
Immobilien besicherte
Darlehen – Energieeffizienz
der Sicherheiten
- Wesentlicher
Datenpunkt,
wird in der
Übergangsfrist
nicht berichtet
ESRS E1-9
Grad der Exposition des Portfolios
gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz
69
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 der Kommission,
Anhang II
- Wesentlicher
Datenpunkt,
wird in der
Übergangsfrist
nicht berichtet
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-
Verordnung (Europäisches Schadstofffrei-
setzungs- und -verbringungsregister)
aufgeführten Schadstoffs, der in Luft,
Wasser und Boden emittiert wird,
Absatz 28
Indikator Nr. 8 in Anhang 1
Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in
Anhang 1 Tabelle 2 Indikator
Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 3 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht
wesentlich
ESRS E3-1
Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9
Indikator Nr. 7 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
ESRS E3-1
Spezielle Strategie, Absatz 13
Indikator Nr. 8 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
ESRS E3-1
Nachhaltige Ozeane und Meere,
Absatz 14
Indikator Nr. 12 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht
wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und
wiederverwendeten Wassers,
Absatz 28 Buchstabe c
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Netto-
einnahme aus eigenen Tätigkeiten,
Absatz 29
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
70
Seitenverweise
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klima-
gesetz-
Referenz
4)
(1) (2) (3) (4)
Wesentlich für
Semperit
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
Indikator Nr. 7 in Anhang 1
Tabelle 1
-
Nicht
wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe b
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe c
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im
Bereich Landnutzung und Landwirtschaft,
Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 11 in Anhang 1
Tabelle 2
-
Nicht
wesentlich
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im
Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24
Buchstabe c.
Indikator Nr. 12 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
ESRS E4-2
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung,
Absatz 24 Buchstabe d
Indikator Nr. 15 in Anhang 1
Tabelle 2
- Nicht
wesentlich
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe
d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1
Tabelle 2
118
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS E5-5
Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz
39
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 1
118
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14
Buchstabe f
Indikator Nr. 13 in Anhang I
Tabelle 3
- Nicht
wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14
Buchstabe g
Indikator Nr. 12 in Anhang I
Tabelle 3
-
Nicht
wesentlich
ESRS S1-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik, Absatz 20
Indikator Nr. 9 in Anhang I
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang I Tabelle 1
127
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug
auf Fragen, die in den grundlegenden
Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden,
Absatz 21
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
127
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung
des Menschenhandels, Absatz 22
Indikator Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 3
127
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-1
Strategie oder ein Managementsystem in
Bezug auf die Verhütung von Arbeits-
unfällen, Absatz 23
Indikator Nr. 1 in Anhang I
Tabelle 3
127
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-3
Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32
Buchstabe c
Indikator Nr. 5 in Anhang I
Tabelle 3
131
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der
Arbeitsunfälle, Absatz 88
Buchstaben b und c
Indikator Nr. 2 in Anhang I
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
147
f
147
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-14
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle,
Todesfälle oder Krankheiten bedingten
Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e
Indikator Nr. 3 in Anhang I
Tabelle 3
147
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-16
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches
Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a
Indikator Nr. 12 in Anhang I
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
148
f
148
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der
Leitungsorgane, Absatz 97
Buchstabe b
Indikator Nr. 8 in Anhang I
Tabelle 3
148
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-17
Fälle von Diskriminierung, Absatz 103
Buchstabe a
Indikator Nr. 7 in Anhang I
Tabelle 3
149 Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte und der OECD-Leitlinien,
Absatz 104 Buchstabe a
Indikator Nr. 10 in Anhang I
Tabelle 1 und Indikator Nr.
14 in Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
149 149 Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette,
Absatz 11 Buchstabe b
Indikatoren Nr. 12 und 13 in
Anhang I Tabelle 3
150
f
Wesentlicher
Datenpunkt
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
71
Seitenverweise
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt (1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klima-
gesetz-
Referenz
4)
(1) (2) (3) (4)
Wesentlich für
Semperit
ESRS S2-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik, Absatz 17
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1 Tabelle 1
151
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S2-1
Strategien im Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette,
Absatz 18
Indikatoren Nr. 11 und 4 in
Anhang 1 Tabelle 3
151
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte und der OECD-Leitlinien,
Absatz 19
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
151
f
151
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S2-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug
auf Fragen, die in den grundlegenden
Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden,
Absatz 19
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
151
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten innerhalb der vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette,
Absatz 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
154
f
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS S3-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschen-
rechte, Absatz 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1 Tabelle 1
- Nicht
wesentlich
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien der IAO
oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
- -
Nicht
wesentlich
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten, Absatz 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
- Nicht
wesentlich
ESRS S4-1
Strategien im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1 Tabelle 1
- Nicht
wesentlich
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte und der OECD-Leitlinien,
Absatz 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
- -
Nicht
wesentlich
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten, Absatz 35
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
- Nicht
wesentlich
ESRS G1-1
Übereinkommen der Vereinten Nationen
gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b
Indikator Nr. 15 in Anhang 1
Tabelle 3
- Nicht
wesentlich
ESRS G1-1
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers),
Absatz 10 Buchstabe d
Indikator Nr. 6 in Anhang 1
Tabelle 3
-
Nicht
wesentlich
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions-
und Bestechungsvorschriften, Absatz 24
Buchstabe a
Indikator Nr. 17 in Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
167
ff
167
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
ESRS G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption
und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 16 in Anhang 1
Tabelle 3
167
ff
Wesentlicher
Datenpunkt
1)
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom
9.12.2019, S. 1).
2)
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3)
Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der
Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4)
Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen
(EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
5)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der
Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom
3.12.2020, S. 1)
6)
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen
Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1).
7)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf
Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17).
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Nachhaltigkeitsinformationen
72
Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen
Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage C)
Angabepflicht nach ESRS 2 Entsprechender ESRS-Absatz
Seitenverweise/
Fundstelle
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 5)
ESRS 2, S. 25;
G1, S. 158
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme
ESRS E1 Klimawandel (Absatz 13)
ESRS 2, S. 25;
E1, S. 84
SBM-2 Interessen und Standpunkte der
Interessenträger ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absatz 12)
ESRS 2, S. 25;
S1, S. 123
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Absatz 9) S2, S. 150
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Absatz 7) (nicht wesentlich)
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absatz 8) (nicht wesentlich)
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell ESRS E1 Klimawandel (Absätze 18 und 19) E1, S. 84
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absatz 16) (nicht wesentlich)
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absätze 13 bis 16) S1, S. 123
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Absätze 10 bis 13) S2, S. 150
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Absätze 8 bis 11) (nicht wesentlich)
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absätze 9 bis 12) (nicht wesentlich)
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen ESRS E1 Klimawandel (Absätze 20 und 21) ESRS 2, S. 25
ESRS E2 Umweltverschmutzung (Absatz 11) ESRS 2, S. 25
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Absatz 8) (nicht wesentlich)
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absätze 17 und 19) (nicht wesentlich)
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Absatz 11) ESRS 2, S. 25
ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 6) ESRS 2, S. 25
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
73
2. Umweltinformationen
Angaben zu EU-Taxonomie nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852
Um das Ziel der EU, im Rahmen des Green Deals bis 2050 klimaneutral zu werden, zu erreichen, müssen Gelder
vom Kapitalmarkt in nachhaltige Aktivitäten fließen. Dafür hat die EU die EU-Taxonomie entwickelt, ein einheitli-
ches und transparentes Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Gemäß den Bestimmungen der EU-
Taxonomie-Verordnung muss Semperit jene Anteile der Umsatzerlöse (Turnover), der Investitionen (Capital Expenditures; Capex) und
der Betriebsausgaben (Operational Expenditures; Opex) offenlegen, die mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zusammenhängen und
somit taxonomiefähig und bei Einhaltung der Kriterien sogar taxonomiekonform sind.
Die nachfolgende Offenlegung von Informationen zur EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 sowie
der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Delegierten Verordnung
(EU) 2023/2486. Zudem wurden auch die dazugehörigen veröffentlichten FAQs zur EU-Taxonomie auf die für Semperit relevanten Inhalte
überprüft. Von den Vereinfachungsmaßnahmen der am 8. Jänner 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Delegierten Verordnung (EU)
2026/73 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486
wurden im Berichtsjahr nicht Gebrauch gemacht. Dementsprechend enthält der Bericht Angaben über den Anteil der unter die EU-
Taxonomie fallenden Geschäftsaktivitäten (taxonomiefähig, auch „taxonomy eligible“, und taxonomiekonform, auch „taxonomy alig-
ned“ genannt) von Semperit sowie die erforderlichen qualitativen Angaben. Bei der Erfassung der Kennzahlen (Umsatzerlöse, Capex und
Opex) in Bezug auf die unternehmerischen Aktivitäten wurden alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie herangezogen, wobei sich die
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten der Semperit-Gruppe derzeit auf Klimaschutz und Übergang zu einer Kreislauf-
wirtschaft beschränken.
Die Grundsätze der EU-Taxonomie
Das Klassifizierungssystem der EU unterscheidet zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten. Taxonomie-
fähigkeit ist dann gegeben, wenn eine Geschäftsaktivität eines Unternehmens den Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden kann, die
in den delegierten Rechtsakten aufgelistet sind. Taxonomiekonformität hingegen kann erst dann ausgewiesen werden, wenn – wie nach-
folgend beschrieben - auch alle Bewertungskriterien, DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm), sowie die Mindestschutzkriterien für
Arbeitssicherheit und Menschenrechte (Minimum Social Safeguards) nachweislich erfüllt sind.
Gemäß EU-Taxonomie gelten Geschäftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig, wenn sie:
1. Einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten
Eine solche sog. „Substantial Contribution“ muss durch Einhaltung bestimmter Kriterien nachgewiesen werden. Die EU-Taxonomie-
relevanten Geschäftsaktivitäten der Semperit-Gruppe in Bezug auf die Umsatzerlöse sowie wesentlichen Investitions- und Betriebsausga-
ben leisten einen Beitrag zu den Umweltzielen Klimaschutz (CCM) sowie Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE) und lassen sich in die
folgenden fünf großen Themenblöcke gliedern:
Kreislaufwirtschaft
Forschungstätigkeiten im Bereich Kreislaufwirtschaft (Aktivität CE 2.7 Sorting and material recovery of non-hazardous waste)
Energie
Produkte (Aktivität CCM 3.5 Manufacture of energy efficiency equipment for buildings)
Photovoltaikanlagen (Aktivitäten CCM 4.1 Electricity generation using solar photovoltaic technology)
Wasser
Optimierung der Wasserversorgungs- und Wasseraufbereitungssysteme (Aktivität CCM 5.2 Renewal of water collection, treatment and
supply systems)
Fahrzeuge
Transport – Erwerb, Finanzierung, Vermietung, Leasing und Betrieb von E-Fahrzeugen (Aktivität CCM 6.5 Purchase, financing, renting,
leasing and operation of vehicles)
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
74
Gebäude
Gebäudemanagement (Aktivitäten CCM 7.2 Renovation of existing buildings; CCM 7.3 Installation, maintenance and repair of energy
efficiency equipment; CCM 7.4 Installation, maintenance and repair of charging stations for electric vehicles in buildings and parking
spaces attached to buildings; CCM 7.5 Installation, maintenance and repair of instruments and devices for measuring, regulation and
controlling energy performance of buildings; CCM 7.6 Installation, maintenance and repair of renewable energy technologies on-site;
CCM 7.7 Acquisition and owner- ship of buildings)
2. Keine erhebliche Beeinträchtigung der weiteren EU-Umweltziele verursachen
Die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele darf durch die Erreichung eines Ziels nicht erheblich beeinträchtigt werden (Do No Sig-
nificant Harm; DNSH). Die Vorgaben der delegierten Rechtsakte zur Erfüllung des DNSH-Prinzips beziehen sich vor allem auf gesetzliche
und behördliche Bestimmungen sowie technische Bewertungskriterien. Vor allem um die DNSH-Kriterien hinsichtlich der Umweltziele
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu erfüllen, hat Semperit für 16 eigene Standorte und vier Standorte strategischer Liefe-
rant:innen eine Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt. Weiterführende Informationen zu der Methodologie und Ergeb-
nissen der Klimaszenarioanalyse sind dem Abschnitt E1, unter den Angaben zu IRO-1 und dem Abschnitt E1, Angaben E1-1 zu entnehmen.
3. Der Mindestschutz für Arbeitssicherheit und Menschenrechte eingehalten wird
Gemäß den Kriterien der Taxonomie-Verordnung müssen auch soziale Mindestschutzstandards (Minimum Social Safeguards; MSS) erfüllt
sein, damit Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die Einhaltung sozialer Mindestschutzstandards in den Be-
reichen Arbeits- und Menschenrechte oder Gesundheits- und Arbeitsschutz, wird auf Konzernebene für alle Gesellschaften und Standorte
mithilfe von gruppenweiten Prozessen, Konzepten und standortspezifischen Maßnahmen sowie eines vielfältigen Leistungs- und Schu-
lungsangebots sichergestellt. Informationen zu den gruppenweit gültigen Richtlinien, den Due-Diligence-Prozessen im Bereich Menschen-
rechte sowie zu den gesetzten Maßnahmen und erzielten Leistungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten, wie im Abschnitt ESRS 2
unter „Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht“ dargestellt. Um sicherzugehen, dass gruppenweit die sozialen Mindeststan-
dards erfüllt werden, wird jährlich eine ausführliche Analyse folgender Rahmenwerke und deren Integration in die gruppenweiten Pro-
zesse vor allem im Bereich Procurement, Legal und Compliance, People & Culture, Tax, Sales und Customer Service durchgeführt, zu
denen sich Semperit bekennt:
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
ILO-Kernarbeitsnormen und ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Internationale Menschenrechtscharta
Taxonomiefähige Umsatzerlöse von Semperit
Von den Umsatzerlösen können vorerst ausschließlich die wärmedämmenden Tür-, Fenster- und Fassadenprofile aus dem Produktbereich
Profiles der Division Semperit Industrial Applications sowie Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Produktion derselben stehen, als
taxonomiefähig nach Kategorie 3.5 (Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen) ausgewiesen werden. Diese Profile erhö-
hen aufgrund der wärmedämmenden und abdichtenden Eigenschaften die Energieeffizienz von Gebäuden und leisten damit einen posi-
tiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in diesem Bereich.
Andere Produktgruppen aus dem Semperit-Portfolio finden derzeit keine Erwähnung im Klassifizierungssystem, da dies überwiegend auf
Systemlösungen und nicht auf Komponenten, wie es bei den Produkten von Semperit der Fall ist, ausgerichtet ist.
Hierbei kommt zum Tragen, dass diese Produkte die sogenannten technischen Bewertungskriterien erfüllen müssen. Diese Kriterien
beziehen sich im Bereich der Fensterprodukte auf den Wärmestrom (U-Wert) bzw. bei Dämmprodukten auf die Wärmeleitfähigkeit
(Lambda-Wert). Es konnte keine Konformität mit den Kriterien der EU-Taxonomie nachgewiesen werden, da die Nachweise bzw. die zu-
grunde liegenden Berechnungen nur teilweise vorliegen. Dementsprechend wird Semperit in den kommenden Jahren die Kriterien und
deren Nachweisbarkeit laufend evaluieren und an deren Optimierung arbeiten.
Taxonomiefähige Capex und Opex von Semperit
Tätigkeiten und die damit verbundenen Investitions- oder Betriebsausgaben (Capex/Opex), die aktuell als taxonomiefähig ausgewiesen
werden können, beziehen sich vornehmlich auf die oben beschriebenen Themenfelder und Aktivitäten der Kreislaufwirtschaft, Energie,
Wasser, Transport und Gebäudetechnik. Im Vergleich zu den Vorjahren gab es 2025 keine taxonomiekonformen Investitionen, weiterfüh-
rende Informationen befinden sich unter „Detailangaben 2025“ zu Capex und Opex weiter unten.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
75
Vorgehensweise der Kennzahlenerhebung 2025
Auch 2025 wurden die Kennzahlen systemgestützt durch verantwortliche Expert:innen an den Standorten der Semperit-Gruppe erhoben
und zentral durch Group Accounting und Group ESG konsolidiert und überprüft. Damit wurden Doppelzählungen vermieden. Von der
Möglichkeit, eine Wesentlichkeitsgrenze bei Opex-Ausgaben anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Folgende Schritte und Re-Evaluierung bestehender Prozesse werden jährlich durchgeführt, um Vollständigkeit der Kennzahlenerhebung
sicherzustellen:
Durchsicht der für Semperit relevanten Wirtschaftsaktivitäten mit Unterstützung der NACE-Codes (statistische Systematik der Wirt-
schaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft),
Aktualisierung des Semperit-Handbuchs für die EU-Taxonomie im Group Accounting Manual und entsprechende Kommunikation an
lokale Verantwortliche,
Training und Aktualisierung der Trainingsunterlagen an die Expert:innen in den jeweiligen lokalen Capex-Opex-Projekt- und Finanzab-
teilungen an den Standorten der Semperit-Gruppe,
Klassifizierung aller Capex- und Opex-Projekte durch Projektverantwortliche auf inhaltliche Taxonomiefähigkeit, relevante Aktivität und
weitere Auswirkungen auf ESG-Kriterien,
Durchsicht dieser Bewertung durch Accounting, Controlling und ESG, um die Vollständigkeit der Aktivitätenliste vor der Kennzahlenerhe-
bung zu überprüfen,
Analyse und Optimierung der Berichtsprozesse, die zur Erhebung der relevanten Daten beitragen,
Dry-Run: Test- und Erprobungsphase mit Datenerhebung durch die für den Finanzbereich verantwortlichen Personen im dritten Quartal
des Jahres, um entsprechende Datenqualität im Konzernabschluss zu gewährleisten,
Jahresabschluss: Erhebung von Umsatzerlösen, Capex und Opex für die ökologisch nachhaltigen Aktivitäten durch die für den Finanz-
bereich verantwortlichen Personen im Jahresabschluss,
Würdigung des signifikanten Beitrags zum Umweltziel und der DNSH-Anforderung in Bezug auf die weiteren Umweltziele (auf Basis der
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben) bei relevanten Projekten, wie dem Bau der neuen DH5-Halle am Standort Odry,
Überprüfung der Einhaltung der sozialen Mindestschutzstandards auf Konzernebene.
Auf Basis der von der EU angeführten Aktivitäten wurden die für Semperit relevanten Aktivitäten 2025 gemeinsam mit internen und
externen Expert:innen auf Vollständigkeit überprüft. Im Berichtsjahr wurden erstmalig taxonomiefähige Ausgaben in der Aktivität CE 2.7
Sorting and material recovery of non-hazardous waste identifiziert.
Erläuterungen zu den Offenlegungstabellen
Für die Offenlegung der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) gemäß Taxonomieverordnung verwendet Semperit die Meldebogen, die
im Wesentlichen in den Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 sowie der
Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 geregelt sind.
In den Offenlegungstabellen werden bei Bedarf folgende Abkürzungen für die sechs Umweltziele angeführt:
Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation)
Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption)
Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control)
Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and Marine Resources)
Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and Ecosystems)
Durchkreuzte Felder in den Meldebogen bedeuten, dass diese Felder nicht ausgefüllt werden müssen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
76
Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025
Geschäftsjahr 2025 2025 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Umsatz
(3)
Umsatz-
anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindest-
schutz
(17)
Anteil
taxonomie-
konformer (A.1)
oder taxonomie-
fähiger (A.2)
Umsatz,
Jahr N-1
(18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeiten
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeiten
(20)
EUR %
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
A-1. Ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (taxonomie-
konform)
3.5. Herstellung von
energieeffizienten
Gebäudeausrüstungen
CCM 3.5
CCA 3.5
0,00 0,00% J N N/EL N/EL N/EL N/EL Ja Ja Ja Ja Ja Ja 0,00% E
Umsatz ökologisch
nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1) 0,00 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 0,00%
davon ermöglichende
Tätigkeiten
0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 0,00% E
davon Übergangstätigkeiten 0,00% 0,00% Nein Nein Nein Nein Nein Nein 0,00% T
A.2 Taxonomiefähige, aber
nicht ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht taxonomie-
konforme Tätigkeiten)
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
3.5. Herstellung von
energieeffizienten
Gebäudeausrüstungen
CCM 3.5
CCA 3.5 85.596.914,84 12,92% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 13,56%
Umsatz taxonomiefähiger, aber
nicht ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht taxonomie-
konforme Tätigkeiten) (A.2)
85.596.914,84 12,92% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13,56%
A. Umsatz taxonomiefähiger
Tätigkeiten (A.1 + A.2)
85.596.914,84 12,92% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13,56%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomie-
fähiger, Tätigkeiten (B)
576.766.578,21 87,08%
Gesamt (A + B) 662.363.493,05 100,00%
1)
J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL – (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2)
EL – (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
77
Capex-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025
Geschäftsjahr 2025 2025 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Capex
(3)
Capex-
Anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindest
schutz
(17)
Anteil
taxonomie-
konformer (A.1)
oder taxonomie-
fähiger (A.2)
Capex,
Jahr N-1
(18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeiten
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeiten
(20)
EUR %
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
A-1. Ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (taxonomie-
konform)
7.7. Erwerb von und Eigentum
an Gebäuden
CCM 7.7
CCA 7.7
0,00 0,00% J N N/EL N/EL N/EL N/EL Ja Ja Ja Ja Ja Ja 9,81% E
Capex ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomie-
konform) (A.1) 0,00 0,00% 9,81% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 9,81%
davon ermöglichende
Tätigkeiten
0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 100,00% E
davon Übergangstätigkeiten 0,00% 0,00% Nein Nein Nein Nein Nein Nein 0,00% T
A.2 Taxonomiefähige, aber
nicht ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht taxonomie-
konforme Tätigkeiten) EL
2)
; N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
3.5. Herstellung von
energieeffizienten
Gebäudeausrüstungen
CCM 3.5
CCA 3.5 3.186.515,20 9,22% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 3,30%
5.2. Erneuerung von Systemen
der Wassergewinnung, -
behandlung und -versorgung
CCM 5.2
CCA 5.2 238.521,19 0,69% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,39%
6.5. Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
CCA 6.5 1.521.903,32 4,40% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,91%
7.2. Renovierung bestehender
Gebäude
CCM 7.2
CCA 7.2 189.886,53 0,55% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00%
7.3. Installation, Wartung und
Reparatur von
energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
CCA 7.3 1.522.651,39 4,40% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 5,67%
7.4. Installation, Wartung und
Reparatur von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)
CCM 7.4
CCA 7.4 11.793,06 0,03% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00%
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78
Geschäftsjahr 2025 2025 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Capex
(3)
Capex-
Anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindest
schutz
(17)
Anteil
taxonomie-
konformer (A.1)
oder taxonomie-
fähiger (A.2)
Capex,
Jahr N-1
(18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeiten
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeiten
(20)
EUR %
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein % E T
7.5. Installation, Wartung und
Reparatur von Geräten für die
Messung, Regelung und
Steuerung der
Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
CCM 7.5
CCA 7.5 178.271,31 0,52% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,60%
7.6. Installation, Wartung und
Reparatur von Technologien für
erneuerbare Energien
CCM 7.6
CCA 7.6 32.182,56 0,09% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,69%
7.7. Erwerb von und Eigentum
an Gebäuden
CCM 7.7
CCA 7.7
0,00 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,08%
Capex taxonomiefähiger, aber
nicht ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht taxonomie-
konforme Tätigkeiten) (A.2) 6.881.724,56 19,90% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13,65%
A. Capex taxonomiefähiger
Tätigkeiten (A.1 + A.2) 6.881.724,56 19,90% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 23,46%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
Capex nicht taxonomiefähiger,
Tätigkeiten (B) 27.691.907,21 80,10%
Gesamt (A + B) 34.573.631,77 100,00%
1)
J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL – (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2)
EL – (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
79
Opex-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025
Geschäftsjahr 2025 2025 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Opex
(3)
Opex-
Anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindest
schutz
(17)
Anteil
taxonomie-
konformer (A.1)
oder taxonomie-
fähiger (A.2)
Opex,
Jahr N-1
(18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeiten
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeiten
(20)
EUR %
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
A-1. Ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (taxonomiekonform)
7.7. Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden
CCM 7.7
CCA 7.7 0,00 0,00% J N N/EL N/EL N/EL N/EL Ja Ja Ja Ja Ja Ja 1,04% E
Opex ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform)
(A.1) 0,00 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 1,04%
davon ermöglichende Tätigkeiten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 100,00% E
davon Übergangstätigkeiten 0,00% 0,00% Nein Nein Nein Nein Nein Nein 0,00% T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht
ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten (nicht taxonomie-
konforme Tätigkeiten)
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
EL
2)
;
N/EL
2.7 Sortierung und stoffliche
Verwertung nicht gefährlicher
Abfälle CE 2.7 506.806,67 1,43% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00%
3.5. Herstellung von
energieeffizienten
Gebäudeausrüstungen
CCM 3.5
CCA 3.5 3.160.026,65 8,94% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 7,91%
5.2. Erneuerung von Systemen der
Wassergewinnung, -behandlung
und -versorgung
CCM 5.2
CCA 5.2 12.669,32 0,04% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,04%
6.5. Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
CCA 6.5 776.988,38 2,20% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,32%
7.2. Renovierung bestehender
Gebäude
CCM 7.2
CCA 7.2 188.472,80 0,53% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00%
7.3. Installation, Wartung und
Reparatur von energieeffizienten
Geräten
CCM 7.3
CCA 7.3 89.098,04 0,25% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,69%
7.4. Installation, Wartung und
Reparatur von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)
CCM 7.4
CCA 7.4 626,40 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,03%
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
80
Geschäftsjahr 2025 2025 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Opex
(3)
Opex-
Anteil
(4)
CCM
(5)
CCA
(6)
WTR
(7)
CE
(8)
PPC
(9)
BIO
(10)
CCM
(11)
CCA
(12)
WTR
(13)
CE
(14)
PPC
(15)
BIO
(16)
Mindest
schutz
(17)
Anteil
taxonomie-
konformer (A.1)
oder taxonomie-
fähiger (A.2)
Opex,
Jahr N-1
(18)
Kategorie
ermögli-
chende
Tätigkeiten
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeiten
(20)
EUR %
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
J; N;
N/EL
1)
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein % E T
7.5. Installation, Wartung und
Reparatur von Geräten für die
Messung, Regelung und Steuerung
der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
CCM 7.5
CCA 7.5
9.469,08 0,03% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,06%
7.6. Installation, Wartung und
Reparatur von Technologien für
erneuerbare Energien
CCM 7.6
CCA 7.6 1.709,41 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,07%
7.7. Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden
CCM 7.7
CCA 7.7 0,00 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,01%
Opex taxonomiefähiger, aber
nicht ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (nicht taxonomie-
konforme Tätigkeiten) (A.2) 4.745.866,75 13,43% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 11,15%
A. Opex taxonomiefähiger
Tätigkeiten (A.1 + A.2) 4.745.866,75 13,43% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 12,19%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
TÄTIGKEITEN
Opex nicht taxonomiefähiger,
Tätigkeiten (B) 30.593.740,15 86,57%
Gesamt (A + B) 35.339.606,90 100,00%
1)
J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL – (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2)
EL – (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
81
Umfang der Taxonomiefähigkeit und –konformität je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2025
Umsatzanteil am Gesamtumsatz
taxonomiekonform
je Ziel
taxonomiefähig je
Ziel
CCM 0,00% 12,92%
CCA 0,00% 0,00%
WTR 0,00% 0,00%
CE 0,00% 0,00%
PPC 0,00% 0,00%
BIO 0,00% 0,00%
Capex-Anteil am Gesamt-Capex
taxonomiekonform
je Ziel
taxonomiefähig je
Ziel
CCM 0,00% 19,90%
CCA 0,00% 0,00%
WTR 0,00% 0,00%
CE 0,00% 0,00%
PPC 0,00% 0,00%
BIO 0,00% 0,00%
Opex-Anteil am Gesamt-Opex
taxonomiekonform
je Ziel
taxonomiefähig je
Ziel
CCM 0,00% 12,00%
CCA 0,00% 0,00%
WTR 0,00% 0,00%
CE 0,00% 1,43%
PPC 0,00% 0,00%
BIO 0,00% 0,00%
Umsatz im Rahmen der EU-Taxonomie – Detailangaben 2025
Laut der auf den Angaben der EU-Taxonomie basierenden Zuordnung der Semperit-Produkte sind nur die Produkte Profiles aus der Division
Semperit Industrial Applications taxonomiefähig. Ausgenommen davon sind Handelswaren und Dienstleistungen, deren Anteil am Umsatz
vergleichsweise gering ist. Somit liegt der taxonomiefähige Prozentsatz im Bereich Umsatzerlöse aufgrund der EU-weiten Übergangsrege-
lung für das Geschäftsjahr 2025 bei 12,9% (ähnlich im Vergleich zu 13,6% im Vorjahr). Die angegebene Prozentzahl und Informationen
ergeben sich aus dem Nenner, der den Umsatzerlösen des fortgeführten Geschäftsbereichs der Semperit-Gruppe im IFRS-Konzernabschluss
von 662,4 Mio. EUR entspricht. Dem gegenüber steht der Zähler – Umsatzerlös 85,6 Mio. EUR (2024: 91,8 Mio. EUR) des Geschäftsbe-
reichs Profiles – der sich auf Basis der Angaben der EU-Taxonomie auf die Produkte beschränkt, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduk-
tion der Treibhausgasemissionen leisten.
Capex im Rahmen der EU-Taxonomie – Detailangaben 2025
Ein wesentlicher Anteil der Investitionsausgaben von Semperit ergab sich in den Jahren 2023 und 2024 durch den ökologisch nachhaltigen
Bau der energieeffizienten Produktionshalle „DH5“ am Standort Odry (Hoses, Division SIA). 2025 gab es keine weiteren Investitionen im
Zusammenhang mit diesem Gebäudebau, der als Aktivität CCM 7.7 Acquisition and ownership of buildings in der Vergangenheit als kon-
form ausgewiesen wurde. In dieser Kategorie müssen für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2020 gebaut werden, die technischen
Bewertungskriterien der Kategorie CCM 7.1 Construction of new buildings erfüllt werden. Diese sehen einen deutlich reduzierten Pri-
märenergiebedarf vor. Durch die energieeffiziente Bauweise konnte bei der Produktionshalle DH5 ein Primärenergiebedarfswert unterhalb
des vorgegebenen Schwellenwerts und somit die Energieeffizienzklasse B erreicht werden, wodurch die technischen Bewertungskriterien
erfüllt wurden. Zudem wurden auch die DNSH-Kriterien mit der Umsetzung einer Klimarisikoanalyse und Implementierung von
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Maßnahmen direkt beim Gebäudebau eingehalten. Mittel- und langfristig wasserbedingte Risiken, wie Überflutungen und Wasserknapp-
heit, werden am Standort Odry unter anderem durch kreislauffähige Wassersysteme und Wasserauffangwannen, welche die Wasserver-
sorgung am Standort sichern und vor Überflutungen schützen, gemindert (ein weiterer Ausbau dieser Kreislaufwassersysteme ist für 2026
geplant). Um die Taxonomiekonformität vollumfänglich zu erfüllen, müssen auch die Mindestschutzkriterien (Minimum Social Safeguards)
erfüllt sein.
Der Prozentsatz taxonomiefähiger Investitionsausgaben (Capex) von 19,9% im Jahr 2025 (2024: 13,7%) ergibt sich aus dem Nenner – der
Summe an Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (inkl. IFRS 16) – und beträgt in Summe 34,6 Mio. EUR (im
Vergleich zu 69,8 Mio. EUR im Vorjahr), siehe Zugänge zum Sachanlagevermögen und immateriellen Anlagevermögen laut Segmentbericht-
erstattung im Konzernlagebericht zuzüglich 3,0 Mio. EUR Zugänge zu IFRS 16. Demgegenüber steht der Zähler von 6,9 Mio. EUR (2024: 16,4
Mio. EUR), der sich aus den taxonomiefähigen Aktivitäten und darauf entfallenden Investitionsausgaben in den verschiedenen Themen-
feldern, wie in der Tabelle beschrieben, zusammensetzt. Die prozentuellen Änderungen der Capex-Werte im Vergleich zum Vorjahr ergeben
sich aus dem wesentlich niedrigeren Gesamt-Capex 2025.
Wesentliche Capex-Aktivitäten in Bezug auf verschiedene Nebentätigkeiten werden in den EU-Taxonomie-Bereichen Energie, Transport
und Gebäudemanagement erhoben. Die in diesem Zusammenhang getätigten Investitionen erfolgten vornehmlich in den Bereichen Inf-
rastrukturerrichtung zur Verbesserung des Gebäudemanagements und Optimierung des Energieeinsatzes. Darüber hinaus investiert Sem-
perit in den Ausbau von Energiemesssystemen, um die Verbräuche spezifisch messen zu können und basierend auf diesen Ergebnissen
weitere Maßnahmen zu erarbeiten. Bei Transporten liegt das Augenmerk auf dem Kauf oder dem Leasing von Autos und Kleinfahrzeugen
in Verbindung mit E-Mobilität oder der Einhaltung von Maximalgrenzen beim Emissionsausstoß. Diese Ausgaben sind so wie der Gesamt-
Capex im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Opex im Rahmen der EU-Taxonomie – Detailangaben 2025
Der Prozentsatz taxonomiefähiger Betriebsausgaben (Opex) von 13,4% (2024: 11,2%) ergibt sich aus dem Nenner – der Summe der Be-
triebsausgaben aus direkten nicht aktivierten Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, IT-Services, Gebäudesanierungs-
maßnahmen, kurzfristiges Leasing sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen inklusive direkt zurechenbaren Personalkosten –
und beträgt 35,3 Mio. EUR (im Vergleich zu 36,2 Mio. EUR im Vorjahr). Dem gegenüber steht der Zähler von 4,7 Mio. EUR (2024: 4,4 Mio.
EUR), der sich aus den taxonomiefähigen Aktivitäten und den entsprechenden Betriebsausgaben in den verschiedenen Themenfeldern,
wie in der Tabelle (Opex-Detailangaben) beschrieben, zusammensetzt.
Im Zusammenhang mit umsatzbezogenen Opex-Aktivitäten liegt das Hauptaugenmerk auf der Verbesserung der Produktionsprozesse
zur Herstellung der taxonomiefähigen Produkte. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die Wartung der Produktionsmaschinen sowie auf
andere Arbeiten zur Prozessverbesserung. Diese Ausgaben sind im Berichtsjahr 2025 etwas höher als im Vorjahr (2025: 3,2 Mio. EUR
taxonomiefähig unter der Aktivität CCM 3.5.; 2024: 2,9 Mio. EUR). Ein weiterer wichtiger Ausgabenfaktor aus Sicht der EU-Taxonomie im
Berichtszeitraum war die Verbesserung und Instandhaltung von Fahrzeugen unter 6.5. In der Aktivität CE 2.7 Sorting and material recovery
of non-hazardous waste gab es im Berichtsjahr 2025 erstmalig taxonomiefähige Forschungsausgaben im Bereich Kreislaufwirtschaft, Ma-
terialerneuerung und Recycling von 506,8 TEUR (Detailangaben siehe Abschnitt E5).
Weitere Opex-relevante Ausgaben im Sinne der Nebenaktivitäten erfolgten im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen und Instand-
haltungsprojekten, wie beispielsweise der Erneuerung und Umstellung der Beleuchtungssysteme auf LED oder Arbeiten im Zuge der Ge-
bäudeisolation.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Standardmeldebögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7
Da Semperit in keine Tätigkeiten in diesem Bereich involviert ist, wird auf weitere Berichterstattung zu Kernenergie und fossilem Gas
verzichtet.
EU-Taxonomie Ausblick
Um die bestmögliche Daten- und Reportingqualität zu gewährleisten, werden weiterhin Optimierungen bei Prozessautomatisierung, Stan-
dardisierung und Dokumentenablage vorgenommen. In den Folgejahren könnten sich die Kennzahlen zu taxonomiefähigen sowie zu ta-
xonomiekonformen Aktivitäten aufgrund verschiedener Parameter verändern. Dies ergibt sich einerseits aus dynamischen regulatori-
schen Entwicklungen und Erweiterungen der EU-Taxonomie und der CSRD, wie auch andererseits aus der möglichen Expansion der
Geschäftstätigkeit und des Produktportfolios von Semperit durch organisches und anorganisches Wachstum. Damit könnten neue Akti-
vitäten zukünftig Relevanz erlangen. Darüber hinaus wird Semperit im Berichtsjahr 2026 von den Vereinfachungsmaßnahmen der am 8.
Jänner 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2178, der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 Gebrauch machen.
Die Kennzahlen zu den Ausgaben und Investitionen stehen in direktem Zusammenhang mit den übergeordneten Zielsetzungen in den
Bereichen Energie, Emissionen und Abfall der Semperit-Gruppe, die in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verankert sind. Insbesondere am
Standort Odry in Tschechien könnten sich weitere taxonomiekonforme Investitionen und Betriebsausgaben ergeben, etwa in Zusammen-
hang mit dem geplanten Ausbau der PV-Anlage und des geschlossenen Wasserkreislaufs an diesem Standort, die in den kommenden zwei
Jahren geplant sind. Im Hinblick auf zukünftige Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft könnten sich weitere taxonomiefähige bzw. taxono-
miekonforme Aktivitäten unter der Aktivität CE 2.7 Sorting and material recovery of non-hazardous waste ergeben.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass für taxonomiekonforme Aktivitäten niedrigere Kennzahlen ausgewiesen werden als für taxono-
miefähige. Denn um als taxonomiekonform zu gelten, müssen alle vorgegebenen Kriterien (Technical Screening Criteria, Do No Significant
Harm und Minimum Social Safeguards) erfüllt werden.
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ESRS E1 Klimawandel
Der sorgfältige Umgang mit Ressourcen – mit dem Fokus auf Energieeffizienz und die damit verbundene Reduktion
von Scope-1- und Scope-2-Emissionen sowie auf die Vermeidung von Abfall und Ausschuss – und die schrittweise
Substitution kritischer Primärstoffe durch Rezyklate sind wichtige umwelt- und klimarelevante Ziele, die Semperit in
der eigenen Produktion und entlang der Wertschöpfungskette verfolgt. Das Unternehmen arbeitet kontinuierlich daran, negative Auswir-
kungen weitestgehend zu minimieren und die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Europäische Union und ihre Regulierungsbehörden er-
greifen verstärkt Maßnahmen, um die Reduktion von Kohlendioxidemissionen bis hin zur angestrebten Klimaneutralität Europas zu for-
cieren. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, bezieht Semperit ökologische und soziale Kriterien schrittweise stärker in relevante
unternehmerische Entscheidungen ein. Darüber hinaus wird Semperit die Integration klimarelevanter Ziele in konzernweite Umsatz- und
Investitionsentscheidungen sowie tragfähige Prozesse vorantreiben, um die Geschäftsmodelle derart weiterentwickeln zu können, dass
sie resilient, nachhaltig und somit zukunftsfähig sind. Klimaschutz wird auch marktseitig an Bedeutung gewinnen, da Kund:innen, Liefe-
rant:innen und Kapitalgeber:innen zunehmend Maßnahmen und Fortschritte in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klima-
wandel erwarten. Semperit erzielt kontinuierliche Verbesserungen durch Prozess- und Produktinnovation, internen Wissensaufbau sowie
ein etabliertes Präventions- und Notfallsystem, um umweltschädigende Vorkommnisse zu vermeiden. Wie Semperit die in der Tabelle
dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities; IROs) im Bereich Klimawandel steuert, wird in den
folgenden Angaben im Detail erläutert.
Unterthema
Unter-
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Negative Auswirkung Risiko
Messbares
Ziel definiert
Schlüsselmaßnah-
men (im Berichtszeit-
raum umgesetzt oder
fortgeführt)
Klimaschutz
Eigene
Geschäftstätigkeit
4, 5, 6,
7
T K, M, L (#1) Prozessemissionen in eigenen Be-
trieben tragen zu steigenden globalen
Treibhausgasemissionen (THG) bei, die
letztendlich zum Klimawandel führen:
globale Erwärmung, erhöhte Häufigkeit
extremer Wetterereignisse (Über-
schwemmungen, Dürre, Stürme, Wald-
brände), Verlust der Biodiversität, stei-
gender Meeresspiegel oder globale
Ozeanversauerung.
(#2) Vorschriften zur Minderung des Klima-
wandels können die traditionelle Industrie und
das Geschäftsmodell von Semperit beeinflus-
sen, indem sie das Unternehmen auffordern,
sich an veränderte Marktdynamiken anzupas-
sen. Ein solcher Übergang würde erhebliche
Investitionen in die Zukunftssicherung der
eigenen Betriebe und des Geschäftsmodells
erfordern. (Übergangsrisiko)
-10%
Scope-1- und
Scope-2-
Emissionen
pro Produktein-
heit bis 2030
(Basisjahr 2023)
Energie-Exzellenz-
Programm mit Maß-
nahmen wie Maschi-
nentausch, Gebäudei-
solierung, Installation
von LED-Leuchten,
Bewegungssensoren
und Automatisierung
(siehe Projektliste E1,
E1-3).
Installation eigener
Photovoltaikanlagen
an Standorten.
Vorgelagerte und
nachgelagerte Wertschöp-
fungskette
5, 6, 7 T K, M, L (#3) THG-Emissionen in der Wertschöp-
fungskette des Unternehmens tragen zu
steigenden globalen THG-Emissionen
bei, die letztendlich zu Umweltverände-
rungen führen: globale Erwärmung, er-
höhte Häufigkeit extremer Wetterereig-
nisse (Überschwemmungen, Dürre,
Stürme, Waldbrände), Verlust der Bio-
diversität, steigender Meeresspiegel
oder globale Ozeanversauerung.
Anpassung an den
Klimawandel
Eigene
Geschäfts-
tätigkeit
4 L (#4) Investitionen in die Anpassung der Pro-
duktionsanlagen an den Klimawandel (z.B.
Hochwasserschutz, Sturmschutz, Installation
von Klimaanlagen, andere Kühltechnologie,
falls Semperit-Standorte von Wasserstress be-
troffen sind). (Übergangsrisiko)
-
Standortbezogene
Klimarisikopräven-
tions- und Anpas-
sungsmaßnahmen
wie Hochwasserreser-
voirs (Odry, CZ) oder
Hochwasserschutz
(Hat Yai, TH); jährli-
che Überprüfung der
Risikobewertung und
Umsetzung von Min-
derungsmaßnahmen
an betroffenen Stand-
orten.
Eigene
Geschäfts-tätigkeit
4 L (#5) Schäden, Zerstörung oder Ausfall von Pro-
duktionsanlagen aufgrund extremer Wetterer-
eignisse (Überschwemmungen, Hagel, Erdbe-
ben etc.) oder sturmbedingter Unfälle.
(Physisches Risiko)
Energie
Eigene
Geschäfts-
tätigkeit
4, 5, 6 T K, M, L (#6) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz-
und Kühlenergie in der eigenen Produk-
tion ist mit THG-Emissionen verbunden,
gefolgt von den Folgen der globalen Er-
wärmung.
-5% Energie
pro Produktein-
heit bis 2030
(Basisjahr 2023)
Energie-Exzellenz-
Programm (Projekt-
liste siehe E1, E-3)
Vorgelagerte
und na-
chgelagerte
Wertschöp-
fungskette
5, 6 T K, M, L (#7) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz-
und Kühlenergie entlang der Wertschöp-
fungskette ist mit THG-Emissionen ver-
bunden, gefolgt von den Folgen der glo-
balen Erwärmung.
1
Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Semperit verfügt derzeit über keinen Übergangsplan im Sinne der Angabepflicht E1-1. Die Verabschiedung eines langfristigen Übergangs-
plans ist zurzeit nicht vorgesehen, diese Planung steht aber unter dem Vorbehalt künftiger regulatorischer Vorgaben (Stand: 17. März 2026).
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Prozesse, die mit den eigenen Geschäftstätigkeiten sowie der Liefer- und Wertschöpfungskette der Semperit-Gruppe verbunden sind,
haben Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel, zunehmenden Extremwetterereignissen
und Verlust an biologischer Vielfalt. Diese Umweltveränderungen führen zu geschäftlichen Risiken, eröffnen jedoch zugleich Chancen für
die Semperit-Gruppe. Dies umfasst klimabezogene Übergangsrisiken (siehe folgende Tabelle „Wesentliche klimabezogene Übergangser-
eignisse“) und physische Risiken (siehe Tabelle „Wesentliche Klimagefahren“ sowie Angaben zur Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse
weiter unten). Übergangsrisiken entstehen hauptsächlich durch regulatorische und politische Anforderungen, wie beispielsweise die Ein-
führung einer CO
2
-Steuer sowie durch marktspezifische und gesellschaftlich motivierte Entwicklungen in Richtung Dekarbonisierung und
Kreislaufwirtschaft. Physische Risiken hingegen beziehen sich auf die direkten Folgen klimabedingter Veränderungen wie beispielsweise
Extremwetterereignisse oder Hitzeextreme. Semperit bewertet beide Risikoarten über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte gemäß
ESRS-Vorgaben – die zugrundeliegende Methodik ist in den Angaben zu IRO-1 im Abschnitt ESRS 2 beschrieben.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) im Zusammenhang mit dem Klimawandel
Klimaschutz (Climate Change Mitigation) – Die direkten Treibhausgasemissionen (THG) aus der Nutzung fossiler Energiequellen in der
Produktion (IRO #1), wie der Betrieb von Maschinen, Verwaltung und Bürogebäuden, eventuelle Leckagen von Gasen während der Pro-
duktion (Kühlmittel), Fahrzeuge (Firmenwagen, Gabelstapler) oder Pendelverkehr der Mitarbeiter:innen tragen negativ zu den globalen
THG-Emissionen und den entsprechenden Effekten des Klimawandels bei. Diese Emissionen führen zu Umweltveränderungen wie globaler
Erwärmung, erhöhter Häufigkeit extremer Wetterereignisse, Verlust der Biodiversität, steigendem Meeresspiegel und globaler Ozeanver-
sauerung. Auch die indirekten Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette (IRO #3), einschließlich des Bezugs von Energie
(Strom, Heizung, Kühlung), Aktivitäten der vorgelagerten Lieferkette (eingekaufte Ressourcen und Materialien) sowie des hohen Strom-
verbrauchs durch die Nutzung von Rechenzentren, tragen negativ zu diesen globalen Effekten bei.
Angesichts dieser Effekte können regulatorische und politische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz zu Übergangs-
risiken für das Geschäftsmodells der Semperit-Gruppe führen (IROs #2). Solche Übergangsrisiken können die traditionelle Industrie und
das Geschäftsmodell der Semperit-Gruppe beeinträchtigen und eine Anpassung an sich ändernde Märkte erfordern. Dies bezieht sich
insbesondere auf die Zunahme nationaler und internationaler ESG-Vorgaben sowie strengere rechtliche Grundlagen in Bezug auf Wasser-,
Luft- und Bodenverschmutzung (nähere Angaben siehe Abschnitt E2) sowie Abfall und Recycling (nähere Angaben dazu siehe Abschnitt E5).
Aber auch der potenzielle Verlust von Wettbewerbsvorteilen aufgrund steigender CO
2
-Steuern oder der Umsetzung von CO
2
-Grenzaus-
gleichsmechanismen (CBAM; Carbon Border Adjustment Mechanism), die sicherstellen sollen, dass Importe in die EU die gleichen CO
2
-Kosten
tragen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden, stellen Übergangsrisiken für Semperit dar. Nähere Informationen zu den
Auswirkungen der klimabezogenen Übergangsrisiken auf Strategie und Geschäftsmodell finden sich unter IRO-1 im Abschnitt ESRS 2.
Semperit legt einen Schwerpunkt auf klimabewusste und nachhaltig agierende Lieferant:innen sowie emissionsärmere Rohstoffe aus
Sekundärquellen und natürlichen Ursprungs. Dies wird in der vorgelagerten Wertschöpfungskette als positive Auswirkung gesehen (IRO
#13), die zum Klimaschutz beiträgt (weiterführende Informationen zu diesen unter E5 identifizierten IROs siehe Abschnitt E5). Damit
können auch Chancen der Kreislaufwirtschaft für die Dekarbonisierung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette schrittweise genutzt
werden. Dazu zählen die Entwicklung von Produkten mit reduziertem Product Carbon Footprint sowie von Produkten, die als Komponen-
ten die Energieeffizienz von Industrielösungen erhöhen (wie Fensterdichtungen oder Förderbänder) und dadurch Emissionen senken,
sowie die Entwicklung nachhaltiger Verpackungsalternativen gemeinsam mit den Kund:innen (IRO #18).
Energie – Mit dem Energieverbrauch (Brennstoffe, Treibstoffe, Strom etc.) in Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten sind nega-
tive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt verbunden. Auch die Recyclingprozesse sind mit einer hohen Energieintensität und
dadurch wiederum mit einem großen CO
2
-Fußabdruck sowie einem hohen Wasserverbrauch verbunden (IRO #6). Der Energieverbrauch
entlang der Wertschöpfungskette, beispielsweise in Rechenzentren und bei energieintensiven Herstellungsprozessen von Lieferant:innen,
trägt ebenfalls zur Emission von Treibhausgasen bei und verstärkt die globalen Erwärmungseffekte (IRO #7). Darüber hinaus stellen geo-
politische Spannungen sowie die daraus resultierende Volatilität der globalen Energieversorgung und -preise ein operatives und finanzi-
elles Übergangsrisiko für die Produktionsstandorte von Semperit dar (IRO #17).
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation) – Um gegen die Folgen des Klimawandels und insbesondere die zuneh-
menden Extremwetterereignisse abgesichert zu sein, sind Investitionskosten zur Sicherstellung klimabeständiger Produktionsstätten not-
wendig. Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Sturmschutz, Installation von Klimaanlagen und unterschiedliche Kühltechnologien stellen
zukünftig eine potenzielle finanzielle Belastung dar (IRO #4). Physische Risiken, wie Beschädigungen oder Zerstörungen an Gebäuden und
sonstigen Investitionsgütern sowie damit verbundene Produktionsausfälle aufgrund extremer Wetterereignisse (Überschwemmungen,
Dürre, Stürme u.a.) oder Flurbrände, können sich ebenfalls finanziell negativ auswirken (IRO #5).
Eine Analyse der Resilienz des Geschäftsmodells im Kontext klimabedingter Veränderungen in unterschiedlichen Zukunftsszenarien
wurde das letzte Mal im Rahmen der Klimaszenarioanalyse 2023 und der Strategic-Foresight-Modellierung Ende 2022 durchgeführt. Wei-
terführende Informationen zu Methodologie, Prozess und Ergebnissen der Klimaszenarioanalyse, des Strategic-Foresight-Projekts sowie
der Resilienzanalyse sind den Angaben zu IRO-1 und SBM-3 im Abschnitt ESRS 2 zu entnehmen.
Zusammenspiel der wesentlichen klimabezogenen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell
Übergangsrisiken beinhalten Risiken wie technologische Veränderungen, regulatorische Anpassungen, Marktveränderungen und Reputa-
tionsschäden. Diese Übergangsrisiken werden im Rahmen der Resilienzanalyse auf kurz-, mittel- und langfristige Sicht auf Ausmaß,
Wahrscheinlichkeit und Dauer bewertet. Die Analyse zeigt die Sensibilität von Vermögenswerten und Geschäftsaktivitäten gegenüber den
identifizierten Übergangsereignissen. Die Methodik der Analyse ist im Abschnitt ESRS 2 unter IRO-1 – „Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ im Detail beschrieben.
Die in der unteren Tabelle beschriebenen klimabezogenen Übergangsereignisse können sowohl ganze Branchen als auch das Geschäfts-
modell von Semperit oder den Einsatz bestimmter Technologien beeinflussen. Auch Veränderungen im Kundenverhalten und in der
Nachfrage, die sich aus diesen Risiken ergeben, müssen in Strategie und Planung berücksichtigt werden. Um den sich ändernden Anfor-
derungen des Marktes und der Regulatorik gerecht zu werden, sind umfangreiche Investitionen erforderlich, insbesondere in den Berei-
chen Innovation, Produktion und Logistik. Wenn die Unternehmensstrategie die Nachhaltigkeits- und Klimawandelaspekte unzureichend
berücksichtigt, kann dies auch die Attraktivität von Semperit auf den Kapitalmärkten schwächen. Beide Aspekte – die Erfüllung regulato-
rischer Anforderungen (IROs #2, #22, #25) und die notwendigen Investitionen (IROs #4, #9) einerseits und die Berücksichtigung von Nach-
haltigkeitsaspekten in der Unternehmensstrategie zur Stärkung der Attraktivität (IRO #2) andererseits – haben mittel- oder langfristige
Auswirkungen und können zu einer Schwächung der Marktpositionierung sowie zu einem Verlust von Marktanteilen führen. Geeignete
Gegenmaßnahmen tragen nicht nur zur Reduktion des Risikos bei, sondern werden im Idealfall sogar zu Chancen und Wettbewerbsvor-
teilen, etwa über einen Imagegewinn oder erhöhte Mitarbeiterbindung.
Wesentliche klimabezogene Übergangsereignisse (auf der Grundlage der TCFD-Klassifizierung)
Politik und Recht Technologie Markt Ansehen
Begrenzte Reaktion auf neue ESG-Entwicklungen
und geringe Berücksichtigung von
regulatorischen Anforderungen (z.B. CO2-Steuer
oder CBAM) in der Unternehmens- und
Innovationsstrategie. (IRO #2)
Investitionskosten für
Klimaanpassungsmaßnahmen an
Produktionsanlagen und
Standorten (z.B. Hochwasserschutz,
Klimaanlagen, Kühltechnologien bei
Wasserstress) zur Stärkung der
Resilienz gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels.
(IRO #4)
Geringe Berücksichtigung der
potenziellen Auswirkungen
geopolitischer Unruhen auf ESG-
relevante Themen, insbesondere
im Hinblick auf die Volatilität der
globalen Energieversorgung und -
preise, die ein operatives und
finanzielles Risiko für
Produktionsstandorte darstellen.
(IRO #17)
Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle
aufgrund von Streiks. (IRO #30)
Zunahme nationaler und internationaler ESG-
Vorgaben in Bezug auf Wasser-/Luft-
/Bodenverschmutzung, Abfall (Entsorgung von
nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen),
Recycling, Biodiversität usw. und damit
veränderte Marktanforderungen im Rahmen der
Bekämpfung des Klimawandels. (IRO #22)
Kostensteigerung durch
Modernisierungsmaßnahmen
veralteter Infrastruktur und
Maschinen aufgrund strengerer
gesetzlicher Anforderungen
hinsichtlich zulässiger
Emissionsgrenzwerte. (IRO #9)
Fehlende Berücksichtigung ökologischer und
sozialer Kriterien und Veränderungen von
Kundennachfrage und Ansehen am
Finanzmarkt hin zu einer nachhaltigen
Produktion und einem grünen
Produktportfolio mit dem Fokus auf
Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft.
(IRO #20)
Strengere rechtliche Vorgaben für das Recycling
von Abfällen, insbesondere von
Gummiabfällen.(IRO #25)
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Die in der unteren Tabelle angeführten physischen Klimarisiken wurden im Rahmen einer Klimarisikoanalyse für die Aktivitäten und
globalen Standorte von Semperit ermittelt. Die Klimagefahren Abtauen von Permafrost, Versauerung der Ozeane, Salzwasserintrusion,
Überlaufen von Gletscherseen und Flächenabtragung der Erdoberfläche an Hängen (Solifluktion) wurden für die Standorte zum Zeitpunkt
der Erstanalyse als nicht relevant eingestuft und daher nicht in eine detaillierte Analyse einbezogen. Die Methodik der Klimarisikoanalyse
wird im Abschnitt ESRS 2 unter IRO-1 – „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen“ im Detail beschrieben.
Wesentliche Klimagefahren (Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission)
Klassifikation von
Klimagefahren
Temperatur Wind Wasser Feststoffe
Chronisch Temperaturänderung (Luft,
Süßwasser, Meerwasser)
Änderung der Windverhältnisse Änderung der Niederschlagsmuster und -
arten (Regen, Hagel, Schnee/Eis)
Küstenerosion
Hitzestress Variabilität von Niederschlägen oder der
Hydrologie
Bodendegradation
Temperaturvariabilität Anstieg des Meeresspiegels Bodenerosion
Akut Hitzewelle Zyklon, Hurrikan, Taifun Dürre Lawine
Kältewelle/Frost Sturm (einschließlich Schnee-,
Staub- und Sand-stürme)
Starke Niederschläge (Regen, Hagel,
Schnee/Eis)
Erdrutsch
Wald- und Flächenbrände Tornado Hochwasser (Küstenhochwasser,
Flusshochwasser, pluviales Hochwasser,
Grund- hoch-wasser)
Bodenabsenkung
Basierend auf dieser Analyse wurde die Resilienz des Geschäfts gegenüber den identifizierten Klimagefahren, wie Wasserstress, Fluvi-
alflutung, Temperaturanstiege und anderen physischen Ereignissen untersucht. Dies erfolgte mithilfe der Climanomics-Methodik, die phy-
sische Klimamodelle mit sozioökonomischen Faktoren kombiniert. Diese Modelle bieten eine auf Durchschnittsverlusten (AAL – Average
Annual Loss) basierende Risikoabschätzung. Zudem wurden Klimaszenarien (SSP2-4.5 und SSP5-8.5) berücksichtigt, um die Auswirkungen
auf die langfristige Resilienz des Geschäftsmodells zu bewerten. Ein explizit 1,5°C-kompatibles Szenario (SSP 1-1.9) wurde aufgrund der
aktuell geringen globalen Eintrittswahrscheinlichkeit nicht in die Modellierung einbezogen. Die Bewertung der Hebel und Risiken erfolgte
dennoch im Lichte der europäischen Klimaziele und unter der Annahme, dass regulatorische und marktseitige Entwicklungen langfristig
auf eine deutliche Emissionsminderung abzielen. In die Analyse wurden 20 global diversifizierte Standorte eingebunden, darunter sowohl
16 eigene als auch 4 von strategischen Lieferant:innen. Darüber hinausgehende Teile der vor- und der nachgelagerten Wertschöpfung
wurden nicht in die quantitative Resilienzanalyse einbezogen. Weitere Details zur Methodik sind im Abschnitt ESRS 2 unter IRO- 1 – „Beschrei-
bung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass Wasserstress das größte potenzielle Risiko für einzelne Standorte darstellt. Standorte in Tsche-
chien, Polen und Indien sind dabei besonders betroffen, wobei der AAL in einer Langzeitbetrachtung in einigen Fällen über 10% steigt.
Der AAL quantifiziert die durchschnittlichen wirtschaftlichen Kosten, die durch Veränderungen physischer Klimagefahren entstehen kön-
nen. Dabei dient der AAL als Modellkennzahl, die auf statistischen Wahrscheinlichkeiten basiert und die zugrunde liegenden physikali-
schen Veränderungen nicht direkt abbildet. Ein durchschnittlicher jährlicher Verlust (AAL) von 5 % bedeutet, dass sich über ein Jahrzehnt
hinweg ein wirtschaftlicher Schaden am Vermögenswert eines Standorts von 50 % ergibt, der durch klimabedingte Risiken verursacht
wird. Ein AAL von unter 5% signalisiert ein Szenario, in dem nur geringe oder keine spürbaren Auswirkungen auf die Vermögenswerte zu
erwarten sind. Liegt der AAL zwischen 5% und 10%, weist dies auf moderate, jedoch nicht wesentliche Risiken hin, während ein AAL von
über 10% erhebliche und materielle Auswirkungen signalisiert. In letzterem Fall deuten die Ergebnisse darauf hin, dass bereits deutliche
physikalische Veränderungen stattgefunden haben und wissenschaftlich fundierte Prognosen klare und nachweisbare zukünftige Trends
bestätigen. Der AAL bietet somit eine wichtige Grundlage, um potenzielle Klimarisiken zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur
Risikominderung zu entwickeln.
Bei den Risiken von tropischen Zyklonen und Dürre weist Climanomics auf eine gewisse Ergebnisunsicherheit hin, da das Auftreten von
Dürren von Veränderungen in der Anzahl aufeinanderfolgender trockener Tage abhängt, deren Prognose mit größerer Unsicherheit be-
haftet ist als die Veränderungen beim Niederschlag. Andere Risiken wie Temperaturanstiege und Flächenbrände sind von geringerer Be-
deutung, jedoch ebenfalls Teil des langfristigen Risikomanagements.
Neben der oben angeführten Analyse der Klimarisiken werden regelmäßig Risikogespräche sowohl mit dem lokalen Management an
den Standorten als auch mit den zentralen Funktionen durchgeführt. Diese ermöglichen eine fortlaufende Abstimmung und Bewertung
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der identifizierten Risiken sowie die Ableitung konkreter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen für die Budgetierung und Mittelfrist-
planung der Anpassungslösungen zur Stärkung der Resilienz des Geschäftsmodells und der langfristigen Unternehmensstrategie gegen-
über dem Klimawandel. An der Mehrheit der Standorte zeigt sich keine signifikante Gefahrenzunahme durch physische Klimarisiken bis 2050.
Resilienz des Geschäftsmodells gegen Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel
Eine kurz- und mittelfristige Anpassung der Strategie sowie des Geschäftsmodells an die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem
Klimawandel kann nur begrenzt und schrittweise erfolgen. Sie spiegelt sich in der Ausrichtung auf klimafreundliche Produkte (IRO #20)
(siehe Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft, Angaben zu E5-5 Ressourcenabflüsse) und in den Investitionen in klimaneutrale Prozesse und
Vermögenswerte wider (siehe Angaben zu Capex- und Opex-Konformität im Abschnitt EU-Taxonomie). Diese strategischen Entscheidun-
gen sind insofern eine Herausforderung, als sie teils mit erheblichen finanziellen Mitteln verbunden sind. So lässt sich die Produktion, die
aktuell überwiegend auf fossilen Energiequellen basiert und einen relativ hohen Energieverbrauch und dadurch Treibhausgasemissionen
aufweist, nicht kurzfristig auf klimaneutrale Prozesse umstellen.
Die Entwicklung und Umsetzung eines Übergangsplans für den Klimaschutz – mit Ausrichtung auf einen 1,5-°C-Pfad und perspektivische
Klimaneutralität – ist hochkomplex und würde tiefgreifende Veränderungen in Prozessen, Technologien und Investitionen bedeuten. Je
nach Geschäftsfeld würde dies eine substanzielle Weiterentwicklung bis hin zur Transformation des Geschäftsmodells nach sich ziehen.
Dies erfordert einen teilweisen Ersatz von Maschinen sowie eine zusätzliche Dekarbonisierung des Rohstoff- und damit des Semperit-
Produktportfolios (IROs #4, #9), was aufgrund nicht bzw. nur teilweise verfügbarer Möglichkeiten nur schrittweise erfolgen kann. Insge-
samt hängt eine langfristige Transformation auch von der Dekarbonisierung der Industrie und dem Fortschritt von Forschung und Tech-
nologie ab. Ohne verfügbare Optionen kann Semperit derzeit noch keinen realisierbaren Übergangsplan entwickeln und umsetzen.
Um langfristig den möglichen Übergangsrisiken im Hinblick auf das Geschäftsmodell entgegenzuwirken, wird das Innovationspotenzial
von Semperit genutzt, und Produkte und Dienstleistungen werden an veränderte Markt- und Klimabedingungen angepasst. Dies schließt
die Entwicklung nachhaltiger, ressourcenschonender Lösungen ein (IROs #14, #16, #19).
Die Mitarbeiter:innen sind ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells und des Innovationspotenzials von Semperit. Ein wesentli-
ches Element der Klimaanpassungsstrategie ist daher die gezielte Weiterbildung und Schulung der Belegschaft, damit diese für neue
zukünftige Technologien und Prozesse qualifiziert ist. Schulungsprogramme werden schrittweise implementiert, um Fachwissen zu Themen
wie Energieeffizienz, klimafreundlichen Produktionsmethoden und Risikomanagement aufzubauen (siehe auch Abschnitt S1, Angabe S1-13).
Die Minderung der identifizierten physikalischen Klimarisiken an den Standorten (Klimaanpassung) ist im Vergleich zur Transformation
des Geschäftsmodells (Klimaschutz) von geringerer Komplexität und wird bei lokalen Erweiterungs- und Modernisierungsprojekten be-
rücksichtigt. Semperit verfügt über ein adäquates Finanzmanagement und entsprechenden Zugang zu Finanzierungsquellen, um die not-
wendigen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies umfasst Investitionen in klimabeständige Infrastruktur, effizientere Produktions-
prozesse und resiliente Lieferketten. Durch eine proaktive Finanzplanung und regelmäßige Risikoüberprüfungen werden die Kapitalkosten
überwacht und langfristig tragbare Finanzierungsmöglichkeiten gesichert.
Identifizierte Risiken im Zusammenhang mit Vermögenswerten, wie Wasserstress oder Temperaturanstiege, werden gezielt adressiert,
indem betroffene Anlagen modernisiert oder, falls notwendig, stillgelegt und in andere geografische Regionen verlagert werden (IROs #4, #5).
Anhand der Risiko- und Resilienzanalyse, die Teil des regelmäßigen Risikomanagementprozesses ist, werden der Zustand und die Klima-
anfälligkeit der Vermögenswerte kontinuierlich bewertet.
Generelle Informationen zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Strategie und
dem Geschäftsmodell sind den Angaben im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-3 zu entnehmen. Die generellen Implikationen der Klima- und
ESG-Risiken für die Unternehmensprozesse werden in den einzelnen themenspezifischen Angaben IRO-1 im ESRS 2 Abschnitt beschrieben.
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz und alle damit zusammenhängenden Themen haben bei Semperit eine hohe strategische Bedeutung und fallen in die Res-
sortverantwortung des CEO. Vierteljährlich tagt der Nachhaltigkeitsrat (Sustainability Council), der den Vorstand über wichtige klimabe-
zogene Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert, die im Zusammenhang mit den eigenen Aktivitäten und der Produktion sowie
jenen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette stehen oder sich durch regulatorische und marktseitige Entwicklungen
ergeben. Die Definition der Ziele und der damit einhergehenden zentralen Klimaschutzmaßnahmen erfolgt durch den Vorstand in Ab-
stimmung mit dem Aufsichtsrat. Im Health-, Safety-, Environment-, Quality-Bereich (HSEQ) werden die relevanten Energie- und Emissi-
onsdaten erfasst und der Zielfortschritt auf Standort- und Gruppenebene überwacht. Zudem liegt hier auch die fachliche Verantwortung
für die Chancen- und Risikoidentifikation, die gemeinsam mit der Risikoabteilung erfolgt, sowie die interne Berichterstattung, die in das
interne Kontrollsystem integriert ist. Die externe Berichterstattung aller Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen nach ESRS obliegt der
ESG-Abteilung. In Abstimmung mit der:dem Head of ESG obliegt es dem Sustainability Council, operative Schwerpunkte zu definieren und
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
89
entsprechende Maßnahmen voranzutreiben. In Vorstandssitzungen werden anlassbezoge Themen aus dem Nachhaltigkeitsbereich mit
Klimabezug sowie damit zusammenhängende potenziell wesentliche klimarelevante Chancen und Risiken besprochen. Durch die organi-
satorische Verankerung von Nachhaltigkeit direkt auf Vorstandsebene (wie in ESRS 2 GOV-1 beschrieben) stellt Semperit sicher, dass bei
jeder zukunftsgerichteten Entscheidung auch Klima- und Umweltschutz Berücksichtigung finden. Der Vorstand unterrichtet in weiterer
Folge den Aufsichtsrat sowie den Prüfungs- und den Strategie- und ESG-Ausschuss über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Umwelt-
und Klimaschutz.
Die:der Head of ESG fungiert als Schnittstelle zwischen den Entscheidungsträger:innen in der Produktion, im Vertrieb, sowie jenen in
anderen relevanten Bereichen, z.B. der Innovations-, Einkaufs- oder Risikoabteilung, und dem Vorstand von Semperit. Im Hinblick auf die
Fachbereiche tragen die jeweiligen Bereichsleiter:innen die Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz kon-
sequent umgesetzt und entsprechende Umweltthemen vorangetrieben werden.
Auf Produktionsseite sind die technischen Operations Directors der Geschäftsbereiche die höchste Instanz. Sie koordinieren die Steue-
rung relevanter Produktionsparameter mit Fokus auf Energieeffizienz und berichten direkt an den Vorstand. Im Zusammenhang mit Um-
weltaspekten liegt der Fokus aktuell vor allem auf Energie- und Materialeffizienzsteigerung, die für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft
bei Semperit entscheidend sind, sowie auf Fragen zur Dekarbonisierung des Produktportfolios, der Produktion und der Innovationsleis-
tung. Gemeinsam mit den Geschäftsführer:innen der Standorte und der Operational-Excellence-Abteilung sind die Operations Directors
dafür verantwortlich, die nötigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele umzusetzen. Für die strategisch nachhaltige Ausrichtung der Ge-
schäftsbereiche sind die Commercial Directors gemeinsam mit den Operations und Finance Directors zuständig.
Auf Produktseite liegt die Verantwortung für klimarelevante Themen, insbesondere auch die Berechnung des CO
2
-Fußabdrucks und
seine Optimierung, bei den Geschäftsbereichen sowie in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung (F&E), die Neu- und Weiterentwick-
lungen auf Produktebene vorantreibt. Dabei pflegt Semperit eine enge Zusammenarbeit mit Kund:innen, Lieferant:innen und Forschungs-
institutionen, um bedarfsgerechte Lösungen entwickeln zu können.
Die wichtigste Richtlinie im Zusammenhang mit Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und dem Einsatz
erneuerbarer Energien (IROs #1-7) ist die gruppenweit gültige Health, Safety, Environment, Quality Richtlinie (HSEQ Policy). Weitere Vor-
gaben finden sich in der Management of Resources Policy (siehe Abschnitt E5 unter Angabe E5-1), der Innovation Policy (siehe Abschnitt
E5 unter Angabe E5-1), der Supplier Policy (siehe Abschnitt G1 unter Angabe G1-1) und im Code of Conduct (siehe Abschnitt S1 unter
Angabe S1-1). Diese öffentlich verfügbaren Richtlinien zielen darauf ab, die Qualität der Aktivitäten, Prozesse und Produkte sowohl inner-
halb der Semperit-Gruppe als auch in der Lieferkette kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig Menschen und Umwelt zu schützen.
Im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz gibt die HSEQ Policy den Rahmen für Energie- und Emissionsreduktionsprojekte vor, um den
Anteil erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen zu senken (IRO #1, #3, #6). Alle
diesbezüglichen Projekte werden im globalen Energy-Excellence-Programm von Semperit kontinuierlich überwacht und die Ergebnisse
monatlich ausgewertet. Für den Einsatz erneuerbarer Energien setzt Semperit auf eine schrittweise Umstellung, vorerst ohne strategische
und messbare Ziele. Hinsichtlich der Lieferkette enthält unter anderem die Supplier Policy Vorgaben zur Einhaltung ökologischer Kriterien,
beispielsweise eine effiziente und ressourcenschonende Logistik zur Verringerung von Treibhausgasen (IROs #3, #7).
Die Anpassung an den Klimawandel wird zudem in der Risk Management Guideline adressiert. Diese bildet den zentralen Rahmen für
die Erhebung und Bewertung von Risiken und Chancen, einschließlich der zunehmend relevanten Klimarisiken (IROs #2, #4, #5). Diese
werden dabei in den bestehenden Risikomanagementprozess eingebunden und gleichwertig mit allen anderen Risiken behandelt. Damit
ist sichergestellt, dass potenzielle Auswirkungen des Klimawandels, wie physische Risiken und regulatorische Veränderungen, systema-
tisch identifiziert, bewertet und adressiert werden. Gleichzeitig ermöglicht die Guideline, Chancen aus klimabezogenen Entwicklungen
gezielt zu nutzen. So unterstützt das Risikomanagement die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens und trägt dazu bei, langfristig
Werte zu sichern.
Die nachfolgend genannten Richtlinien gelten konzernweit für die eigenen Standorte sowie – über die Supplier Policy und materialbezo-
gene Einkaufsvorgaben – auch für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Sie adressieren:
Klimaschutz: Die HSEQ-Policy und das Energy-Excellence-Programm regeln das Management der THG-Emissionen in eigenen Betrieben
und entlang der Wertschöpfungskette; THG-Removals werden derzeit nicht eingesetzt und sind daher nicht Bestandteil der Konzepte;
Transitionsrisiken werden über die Risk Management Guideline adressiert.
Anpassung an den Klimawandel: Risk Management Guideline sowie die HSEQ-Policy und ISO 45001 regeln den Umgang mit physischen
Klimarisiken (z.B. Hochwasser, Hitze) und adaptionsbezogenen Transitionsrisiken (z.B. neue Anforderungen an Standort-Resilienz).
Energieeffizienz: Konzernweites Energy-Excellence-Programm mit kontinuierlichem Monitoring.
Erneuerbare Energien: schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien; derzeit ohne messbare Ziele.
Sonstiges: Supplier Policy (ökologische Beschaffung), Innovation Policy (nachhaltige Material- und Prozessinnovation), Management of
Resources Policy sowie Code of Conduct (Rahmen für verantwortliches Handeln).
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
90
Der Vorstand ist für die Umsetzung der Richtlinien verantwortlich und achtet zudem auf die Einhaltung nationaler Standards und ISO-
Normen, die für die Erreichung der strategischen Ziele grundlegend sind, unter Berücksichtigung von Industriestandards und Best Prac-
tices. Alle relevanten Vorgaben, Zuständigkeiten und detaillierten Prozessbeschreibungen zur Umsetzung interner Richtlinien sind im
gruppenweit zur Anwendung kommenden Semperit Combined Management System festgelegt. Das nach ISO 14001 zertifizierte Umwelt-
managementsystem ist in das Semperit Combined Management System ebenso integriert wie die nach ISO 9001, ISO 13485 und ISO
45001 zertifizierten Managementsysteme. Sie umfassen sämtliche Mitarbeiter:innen, Prozesse und Aktivitäten jener Standorte, an denen
sie implementiert sind. Die Managementsysteme sind auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nach dem Plan-Do-Check-Act-
Zyklus ausgerichtet. Ihre Wirksamkeit und der Fortschritt hinsichtlich der gesteckten Ziele werden durch regelmäßige interne und externe
Audits überprüft und sichergestellt. Die Änderungen in der folgenden Tabelle gegenüber dem Vorjahresbericht betreffen die HTR (Här-
tereitechnik Rosenblattl GmbH), die seit Juli 2025 ebenfalls ISO 45001 zertifiziert ist.
Gesellschaft Standort
ISO
9001
ISO
13485
ISO
14001
ISO
45001
ISO
50001
IATF
16949
Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H.
Österreich X X X
Rico Elastomere Projecting GmbH Österreich X X X X
Härtereitechnik Rosenblattl GmbH Österreich X X X
Semperit (Shanghai) Rubber & Plastic Products Co. Ltd.
China X X X
Semperflex Shanghai Ltd.
China X X X
Semperit Profiles Deggendorf GmbH
Deutschland X X X X
Semperit Profiles Leeser GmbH
Deutschland X X
Semperflex Rivalit GmbH
Deutschland X X X
M+R Dichtungstechnik GmbH
Deutschland X X
Sempertrans India Private Limited
Indien X X X
Sempertrans Bełchatów Sp. z o.o.
Polen X X X
Sempertrans Maintenance France Nord S.A.S.
Frankreich X
Semperform Kft.
Ungarn X X X
Semperit Industrial Products Inc.
USA
X
1
SIMTEC Silicone Parts LLC
USA X X X
Semperflex Asia Corporation Ltd.
Thailand X X X
Semperflex Optimit s.r.o.
Tschechische Republik X X X
Semperflex AH s.r.o.
Tschechische Republik X X X
SILCOPLAST AG Schweiz X X X
1
Die Zertifizierung nach 9001 umfasst den Service für Handläufe, der Geschäftsbereich Profile ist derzeit nicht im Scope enthalten
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Die wesentlichste Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Semperit auf die Umwelt besteht im Ausstoß von Treibhausgasen (THG), die zum
Klimawandel beitragen (IROs #1, #3). Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verfolgt Semperit Ziele zur Reduktion der Energie-
intensität und THG-Emissionen (siehe Angaben unter E1-4), um diese negativen Auswirkungen zu mindern.
Semperit hat gruppenweit Maßnahmen und Aktivitäten definiert, um die Effizienz der Produktionsprozesse zu steigern und den Ener-
gieverbrauch zu senken (IRO #6). Das Energy Excellence Team überwacht das wachsende Projektportfolio in den Bereichen Energieeffizi-
enz, Prozessverbesserung und Ausbau erneuerbarer Energieversorgung aus eigener Produktion, koordiniert den Know-how-Transfer zwi-
schen den Standorten und erhebt und kontrolliert die Kennzahlen, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Die Projektmanagement-Tools der Abteilungen HSEQ und Operational Excellence ermöglichen standardisierte Projekterfassung und -
messung, um geplante und laufende Aktivitäten sowie deren Beitrag zur Zielerreichung konzernweit konsistent, flexibel und proaktiv zu
verfolgen. Das Tool bietet eine Übersicht über alle laufenden und geplanten Projekte im gesamten Konzern sowie deren prognostizierten
Einsparungen bis zum Jahr 2030. Für Mitarbeiter:innen besteht die Möglichkeit Energiesparpotenziale über die Datenbank zu melden.
Diese werden geprüft und Verbesserungsmöglichkeiten rasch umgesetzt.
Zur Erreichung der klimarelevanten Ziele bis 2030 hat Semperit Ausgaben in Höhe von mehr als 4,8 Mio. EUR vorgesehen und teilweise
bereits getätigt (angefallener und künftiger Capex und Opex, siehe Tabelle unten), um ökologisch-nachhaltige Aktivitäten an den Produktions-
standorten auszubauen und die Nutzung nachhaltiger Technologien zu fördern. Dieses Maßnahmenpaket wird jährlich im Rahmen des
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
91
Budget- und Mittelfristplanungsprozesses evaluiert und angepasst, dem Sustainability Council zur Prüfung vorgelegt und durch den Vor-
stand und Aufsichtsrat freigegeben. Die operative Umsetzung obliegt den Geschäftsbereichen, unterstützt durch das HSEQ-Team und die
Operational-Excellence-Abteilung, wie unter Angabe E1-2 beschrieben. Die Umsetzung geplanter Klimaschutz-Projekte und -Maßnahmen
hängt von der Verfügbarkeit und Allokation von Ressourcen ab – insbesondere von Kapital (einschließlich laufendem Zugang zu Finanzie-
rung zu vertretbaren Kapitalkosten), technologischen Optionen, internen Kapazitäten sowie der Verfügbarkeit in den Lieferketten. Stei-
gende Kapitalkosten oder Lieferengpässe können den Roll-out verlangsamen.
2025 2024
TEUR
Erhebliche
Investitions-
ausgaben
(Capex)
Erhebliche
operative
Ausgaben
(Opex)
Erhebliche
Investitions-
ausgaben
(Capex)
Erhebliche
operative
Ausgaben
(Opex)
Angefallene klimarelevante finanzielle Mittel 2.864,9 49,4 7.664,8 300,0
Künftige klimarelevante finanzielle Mittel aus dem Budget 1.396,7 534,6 3.173,7 59,9
Die ausgewiesenen Beträge umfassen ausschließlich signifikante Ausgaben (Zugänge) des Berichtsjahres sowie geplante künftige Zu-
gänge, die direkt zur Erreichung der klimabezogenen Ziele beitragen. Die angefallenen finanziellen Mittel für klimarelevante Maßnahmen
sind in den Capex- bzw. Opex-Beträgen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (siehe Abschnitt 2.6 des Anhangs zum Konzernab-
schluss) bzw. in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (siehe Abschnitt 3.1 bzw. 3.2 des Anhangs zum Konzernabschluss)
sowie in den Offenlegungspflichten der EU-Taxonomie (siehe Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 zu den Aktivitäten
3.5, 5.2, 6.5, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 7.7) enthalten. Die angegebenen Beträge sind mit den gem. Art. 8 Taxonomie-VO berichteten Capex-
und Opex-KPIs konsistent. Differenzen ergeben sich aus nicht-taxonomiefähigen Maßnahmen.
Semperit implementiert derzeit keine naturbasierten Lösungen gemäß ESRS E1-3. Entsprechend werden keine Maßnahmen umgesetzt,
die auf den Schutz, die Erhaltung oder die Wiederherstellung von Land-, Süßwasser- oder Meeresökosystemen abzielen und damit po-
tenziell zur Reduktion von Treibhausgasemissionen oder zur Stärkung der Klimaresilienz beitragen könnten.
Klimarelevante Maßnahmen im Jahr 2025
Im Folgenden wird ein Auszug aus wesentlichen klimarelevanten Schlüsselmaßnahmen aus der Strategie 2030 in Form eines Projektplans
aufgelistet, die an den Semperit-Standorten im Berichtsjahr 2025 zur Erzielung von Energie- bzw. THG-Einsparungen ergriffen wurden
(IROs #1, #3, #6, #7). Die Maßnahmen lassen sich folgenden Dekarbonisierungshebeln zuordnen: Energieeffizienz (z. B. Wärmerückge-
winnung, Isolierungen, LED), Elektrifizierung/Prozessumstellung (z. B. Kaltzuführungs-Extruder) oder Brennstoffwechsel/Verbrauchsre-
duktion (z. B. Gasreduktionsprojekte).
Zeitplan Klimarelevante Maßnahme Dekarbonisierungshebel Standort
Ergebnisse: Eingesparte Energie und
Emissionen 2025 als Beitrag zum Energie-
und Emissionsziel 2030
Umgesetzt in 2025,
tatsächliche Einsparung in 2025
Anpassung der Dampfüberhitzung Energieeffizienz Wimpassing, Österreich 1.540.000 kWh | 338.000 kg CO
2
Umstellung auf LED-Beleuchtung Energieeffizienz
Bełchatów, Polen
777.930 kWh | 361.611 kg CO
2
Reduktion der Mischprozessgänge Energieeffizienz 579.109 kWh | 277.071 kg CO
2
Optimierung der Heißwassertemperatur für die
Belüftung
Energieeffizienz 300.000 kWh | 63.000 kg CO
2
Wärmerückgewinnung für die Temperöfen Energieeffizienz
Thalheim, Österreich
280.000 kWh | 11.200 kg CO
2
Optimierung der Produktionsplanung und
Tourenplanung
Energieeffizienz 340.000 kWh | 38.600 kg CO
2
Optimierung des Produktionsprozesses Energieeffizienz Deggendorf, Deutschland
542.982 kWh | 57.643 kg CO
2
Ersatz von drei Mühlen durch einen
Kaltzuführungs-Extruder
Elektrifizierung/
Prozessumstellung
Roha, Indien
156.000 kWh | 118.560 kg CO
2
Installation eines neuen, energieeffizienten
Staubabscheiders
Energieeffizienz 99.840 kWh | 75.878 kg CO
2
Das Kondenswasser der Vulkanisation zur
Wiederverwendung
Energieeffizienz Shanghai, China 146.870 kWh | 54.341 kg CO
2
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
92
Zeitplan Klimarelevante Maßnahme Dekarbonisierungshebel Standort
Ergebnisse: Eingesparte Energie und
Emissionen 2025 als Beitrag zum Energie-
und Emissionsziel 2030
Umgesetzt in 2024 mit tatsächlichen
Einsparungen in 2025
Neue Osmosemembranen für die
Frischwasserversorgung der Dampfkessel
Energieeffizienz
Wimpassing, Österreich
1.426.854 kWh | 313.908 kg CO
2
Eigenes Photovoltaiksystem – erste
Ausbauphase
Erneuerbare Energien 410.391 kg CO
2
Neuisolierung der Dampfleitungen Energieeffizienz Shanghai, China 551.737 kWh | 204.143 kg CO
2
Steuerungssystem für den Vulkanisationsstart Energieeffizienz Odry, Tschechische Republik 481.580 kWh | 105.948 kg CO
2
Luftvorwärmers im Heizkessel zur
Brennstoffeinsparung
Energieeffizienz Roha, Indien 460.001 kWh | 133.400 kg CO
2
Modernisierung des Wärmeverteilungsraums Energieeffizienz
Bełchatów, Polen
877.908 kWh | 184.361 kg CO
2
Motortausch beim Mischer 4 Energieeffizienz 114.554 kWh | 80.187 kg CO
2
Steigerung der Dampfeffizienz Energieeffizienz Hat Yai, Thailand 267.321 kWh | 98.908 kg CO
2
Schlüsselmaßnahmen, deren Start
im Jahr 2026 geplant ist (angeführt sind
geplante Einsparungen pro Jahr)
Projekte zur Optimierung der Heizung Energieeffizienz
Bełchatów, Polen
1.090.000 kWh | 228.900 kg CO
2
Umstellung auf LED-Beleuchtung Energieeffizienz 475.890 kWh | 333.123 kg CO
2
Isolierung von Ölpipelines – Rohstofflager und
Mischbetrieb
Energieeffizienz 410.277 kWh | 131.288 kg CO
2
Austausch der Wärmetauscher für
Warmwasser und Heizung
Energieeffizienz 180.000 kWh | 37.800 kg CO
2
Optimierung des Vulkanisationsprozess Energieeffizienz Odry, Tschechische Republik 327.873 kWh | 72.132 kg CO
2
Kondensatrückgewinnung für Kessel Energieeffizienz Roha, Indien 163.800 kWh | 47.502 kg CO
2
Optimierung der Salzrückgewinnung Energieeffizienz Hückelhoven, Deutschland 100.000 kWh | 22.000 kg CO
2
Wärmerückgewinnung für
Druckluftkompressoren
Energieeffizienz Thalheim, Österreich 288.000 kWh | 11.520 kg CO
2
Verkürzen Sie die Vulkanisationszeit Energieeffizienz Shanghai, China 99.552 kWh | 36.834 kg CO
2
Erläuterungen zu Einsparungen aus diesen Projekten
Die Energieeinsparungen basieren auf Messungen, Schätzungen und Berechnungen. Relevante Informationen werden auf Standortebene
in der Projektregistrierungsplattform erfasst. Die Berechnung der CO
2
-Emissionen erfolgt automatisch und basiert auf Umrechnungsfak-
toren eines marktspezifischen Strommixes, die ebenfalls im System hinterlegt sind. An Standorten mit Verträgen, die einen Energiebezug
aus erneuerbaren Quellen sicherstellen, werden nur Energieeinsparungen ohne Einsparungen von CO
2
-Emissionen erhoben. Für die Be-
rechnung der CO
2
-Emissionen aller weiteren Brennstoffe (Gas, Öl etc.) wird ebenfalls auf Emissionsfaktoren zurückgegriffen, wobei diese
vor allem aus der ecoinvent-Datenbank stammen (siehe E1-6 Erläuterungen zu Emissionsfaktoren). Diese sind in der Plattform hinterlegt
und werden jährlich aktualisiert. Indirekte Emissionen werden dabei nicht berücksichtigt.
Energieeinsparungen: Einsparungen werden entweder gemessen oder geschätzt. Diese Informationen werden von den Standorten in
der internen Datenbank erfasst. Die oben gelisteten Angaben spiegeln abgeschlossene Projekte für das Jahr 2025 wider.
Emissionseinsparungen: Die Berechnungen basieren auf CO
2
-Emissionsfaktoren (weiterführende Informationen zu Emissionsfaktoren
siehe Abschnitt E1-6). Die Angaben stellen CO
2
-Äquivalente dar, also Emissionen von allen relevanten Treibhausgasen, die über die
ecoinvent-THG-Faktoren abgebildet werden.
Strom-Emissionsfaktoren: Die Berechnungen basieren auf dem marktspezifischen Strommix, wie im System hinterlegt, das automatisch
die CO
2
-Emissionen aus Projekteingaben berechnet. Wenn ein Standort Energieeinsparungen aus Strom meldet, aber grüne Stromver-
träge (mit CO
2
-Emissionsfaktor = 0) nutzt, werden nur die Energieeinsparungen, ohne CO
2
-Einsparungen gezählt.
Gas-Emissionsfaktoren: In der Projektdatenbank können Standorte die Art des eingesparten Brennstoffs angeben. Für diese Berech-
nungen werden CO
2
-Emissionsfaktoren aus der ecoinvent-Datenbank verwendet. Es werden keine indirekten Emissionen bei der Be-
rechnung der Einsparungen verwendet.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
93
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Mittelfristige Ziele
Semperit hat sich zum Ziel gesetzt, die Emissionen pro produzierter Einheit messbar und nachhaltig zu verringern. Bis zum Jahr 2030 soll
die Summe der relativen Scope-1- und Scope-2-Emissionen – also jener Treibhausgasemissionen, die aus Quellen stammen, die direkt
vom Unternehmen verantwortet oder kontrolliert werden – um 10% pro Good Product (eine Einheit des vermarktbaren Outputs) sinken
(IRO #1). Als Basisjahr wurde 2023 ausgewählt, weil es zuvor durch Desinvestitionen (Verkauf des Medizingeschäfts) und Akquisitionen
(Zukauf der Rico-Gruppe) zu wesentlichen Änderungen in der Semperit-Gruppe gekommen ist. Ein weiter zurückreichendes Basisjahr
hätte die Aussagekraft der Reduktionsziele daher geschwächt. Wie in Tabelle „Hebel zur Reduktion der Treibhausgase und deren Beitrag
zur Zielerreichung“ weiter unten dargestellt, entspricht das relative Ziel von -10% pro Good Product einer angenommenen absoluten
Reduktion von 38.122 Tonnen CO
2
-Äquivalenten bis 2030. Der Anteil der Scope-1-Emissionen am Gesamtausstoß der betrachteten Scopes
lag im Basisjahr 2023 bei rund 22%, jener der Scope-2-Emissionen (marktbasierte Methode) bei 78%. Beide Scopes werden gemeinsam durch
Effizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen adressiert. Im Berichtsjahr konnte das Ziel zur Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Emissi-
onen nicht erreicht werden (tatsächliche Reduktion von 0,8 % statt der angestrebten 2,8 % im Vergleich zu 2023), was in erster Linie auf
den Rückgang der produzierten Güter aufgrund geringerer Auftragsvolumina trotz hohen Energiebedarfs zurückzuführen ist.
Ziel 2030 Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode
Zielerreichung
2025
Zielerreichung
2024
10% Reduktion von Scope-1- und
Scope-2-Emissionen pro Good
Product
1
bis 2030 im Vergleich zu
2023
1,4% Reduktion von
Scope-1- und Scope-2-
Emissionen pro Good
Product
1
pro Jahr
2023
0.876 kg CO
2
-
Äquivalente
pro Good
Product
1
01.01.2024 bis
31.12.2030
0,8% Reduktion
von Scope-1- und
Scope-2-
Emissionen pro
Good Product¹ im
Vergleich zu 2023
2,1% Reduktion
von Scope-1- und
Scope-2-
Emissionen pro
Good Product¹ im
Vergleich zu 2023
1
Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit von Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde.
Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die oben und unten dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025
bereinigt dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. Ausgangswert 2024 vor der Korrektur: 0,984 kg CO
2
e pro Good Product.
Ziel 2030
Interimsziele
(Reduktion um) Basisjahr Ausgangswert Periode
Zielerreichung
2025
Zielerreichung
2024
38.122 Tonnen CO
2
-Äquivalent-
Reduktion bis 2030 im Vergleich zu
2023
5.446 Tonnen in 2024
5.446 Tonnen in 2025
5.446 Tonnen in 2026
5.446 Tonnen in 2027
5.446 Tonnen in 2028
5.446 Tonnen in 2029
5.446 Tonnen in 2030
2023
98.080 Tonnen
CO2-
Äquivalente
01.01.2024 bis
31.12.2030
5.471 Tonnen
CO2-Äquivalent-
Reduktion im
Vergleich zu 2023
10.595 Tonnen
CO2-Äquivalent-
Reduktion im
Vergleich zu 2023
Das Ziel ist kohärent mit den Begrenzungen des Treibhausgasinventars von Semperit in Bezug auf die Scope-1- und Scope-2-Emissionen
(siehe Tabelle und Erläuterungen in Angabe E1-6) und umfasst alle sieben Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll geregelt sind. Zur Be-
rechnung der in die Zielvorgabe einbezogenen Scope-2-Treibhausgasemissionen wird die marktbezogene Methode verwendet. Das Ziel
beinhaltet nicht die Emissionen der Lieferant:innen und andere Scope-3-Emissionen aus der Wertschöpfungskette. Semperit ist sich der
negativen Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit Scope-3-Emissionen, insbesondere durch den hohen Energie- und Ressourcen-
verbrauch entlang der gesamten Wertschöpfungskette (IROs #3, 7) bewusst und setzt deshalb bereits klimarelevante Maßnahmen um,
wie in Angabe E1-3 und in Abschnitt E5, unter der Angabe E5-3 beschrieben ist. Derzeit gibt es noch keine quantifizierten Ziele zur Redu-
zierung der Scope-3-Emissionen. Semperit arbeitet kontinuierlich daran, die Datenqualität hinsichtlich der Scope-3-Aktivitäten zu opti-
mieren, um die Basis für die Quantifizierung eines Ziels im Bereich Scope 3 zu schaffen.
Die Emissionsreduktion wird durch das Ziel unterstützt, die Energieintensität um 5% pro Good Product bis 2030 im Vergleich zu 2023
zu senken (IRO #6). Das Ziel im Bereich Energie ist in die variable Vergütung des Vorstands und der obersten Führungsebene integriert.
Im Gegensatz zur Vorperiode war das Energieziel im Berichtsjahr nicht mehr ein Teil der Vergütung aller Arbeitnehmer:innen, die dem
gruppenweiten Bonussystem unterliegen. Weiterführende Informationen zu ESG-Leistungskriterien im Anreizsystem befinden sich unter
Angaben im Zusammenhang mit GOV-3 in diesem und im ESRS 2 Abschnitt. Im Berichtsjahr konnte das jährliche Reduktionsziel von 0,7%
bei der Energieintensität nicht erreicht werden. Der Energieanstieg pro Good Product um 2,4% im Vergleich zum Basisjahr 2023 ergibt
sich aus einem Rückgang produzierter Güter aufgrund geringerer Auftragslage trotz hohen Energieaufwands. Auf den Energieverbrauch
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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haben neben der Produktherstellung unterschiedliche Aspekte Einfluss. So werden trotz geringeren Auftragsvolumens auch Testläufe im
Bereich Mischbetrieb, Material- und Produktinnovation sowie Verfahrens- und Prozessanpassungen vorgenommen, was mit einem hohen
Energieverbrauch verbunden ist. Auch das Anfahren der Maschinen nach z.B. auslastungsbedingten Stillständen verursacht einen hohen
Energieverbrauch.
Ziel 2030 Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
5% Energiereduktion pro Good
Product
1
bis 2030 im Vergleich
zu 2023
0,7% Energiereduktion
pro Good Product
1
pro
Jahr
2023
2,48 kWh pro
Good Product
1
01.01.2024
bis
31.12.2030
2,4% Energieanstieg
pro Good Product¹ im
Vergleich zu 2023
3,9% Energieanstieg
pro Good Product¹ im
Vergleich zu 2023
1
Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit von Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde.
Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt
dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. Ausgangswert 2024 vor der Korrektur: 2,78 kWh pro Good Product.
Die klimarelevanten Ziele sind hinsichtlich ihrer Ambition nicht im Einklang mit dem Pariser Abkommen der Vereinten Nationen, das eine
Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C anstrebt und eine Emissionsreduktion von -42% bis 2030 verglichen mit dem Bezugsjahr 2020
empfiehlt. Die Ziele wurden keiner wissenschaftlichen Validierung unterzogen.
Beide klimarelevanten Reduktionsziele gelten für alle 16 Standorte der Semperit-Gruppe mit Produktionsoutput. Die Energieintensität
wird monatlich gemessen und die Entwicklung im Vergleich zum gesetzten Ziel intern an den Vorstand und das obere Management kom-
muniziert, um bei Bedarf Korrekturmaßnahmen schnell umsetzen zu können. Die Zielerreichung im Bereich Emissionen wird jährlich am
Jahresende auf Basis der jährlichen Gesamtenergieverbräuche und Energiemixe der Standorte unter Verwendung aktueller Emissionsfak-
toren berechnet. Als (bonusrelevantes) kurzfristiges Teilziel gilt eine Reduktion von 0,7% der Energie pro Jahr gemessen am aktuellen
Jahresoutput zwischen 2024 und 2030 im Vergleich zu 2023.
Dekarbonisierungshebel zur Erreichung der Klimaziele
Die Festlegung der wichtigsten Dekarbonisierungshebel basierte unter anderem auf den Ergebnissen der Klimaszenario- und Resilien-
zanalyse (siehe Abschnitt IRO-1 und ESRS 2 SBM-3). Zur Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Emissionen fokussiert sich Semperit derzeit
überwiegend auf Maßnahmen der Energieeffizienz, die den größten Beitrag zur Zielerreichung leisten sollen. Beispielhafte Maßnahmen
dafür sind der obigen Tabelle zu entnehmen (siehe Abschnitt Klimarelevante Maßnahmen unter E1-3). Weitere Hebel sind die Elektrifi-
zierung (z.B. Einsatz von elektrischen Antrieben anstatt hydraulischen Systemen), die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energiequellen
(z.B. weiterer Ausbau von Photovoltaik) sowie prozessbezogene Verbesserungen in der Produktion (z.B. Optimierung der Auslastung von
Vulkanisationskesseln).
Die derzeit verfügbare Datenlage erlaubt noch keine belastbare Quantifizierung der Einsparpotenziale je Hebel. Semperit arbeitet daran,
diese Datenlage zu verbessern, um künftig eine differenzierte Berichterstattung der Beiträge der wichtigsten Hebel zu den THG-
Reduktionszielen zu ermöglichen. Neue Technologien (z.B. energieeffizientere Vulkanisationsprozesse, alternative Wärmeerzeugung)
werden laufend auf ihr Potenzial zur Emissionsreduktion geprüft.
Geplante Reduktionen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten (t CO
2
e) Basisjahr 2023 Ziel für 2030
THG-Emissionen – Scope 1 und 2 98.080 59.958
Hebel zur Reduktion der Treibhausgase und deren Beitrag zur Zielerreichung
Energieeffizienz und Verbrauchssenkung 0 38.122
Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt
dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. 2024 vor der Korrektur: 105.045 t CO
2
e im Basisjahr 2023, 85.823 t CO
2
e Ziel 2030, 19.223 t CO
2
e Energieeffizienz.
Langfristige Ziele
Semperit hat keine langfristigen klimarelevanten Ziele gesetzt, die über das Jahr 2030 hinausgehen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Energieverbrauch und Energiemix (MWh) 2025 2024
1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen 0 0
2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen 13.725 14.765
3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas 73.492 66.105
4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen 0 0
5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen 127.286 136.588
6) Energieverbrauch aus fossilen Energiequellen (Summe der Zeilen 1 bis 5) 214.503 217.458
Anteil des Energieverbrauchs aus fossilen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 79,9% 78,6%
7) Energieverbrauch aus nuklearen Quellen 13.669 13.366
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 5,1% 4,8%
8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle
biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.)
0 0
9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen 35.814 41.764
10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt 4.390 3.913
11) Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (Summe der Zeilen 8 bis 10) 40.204 45.677
Anteil des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 15,0% 16,5%
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) 268.375 276.501
Gesamtenergieverbrauch der Semperit-Gruppe 270.191 264.355
Der „Gesamtenergieverbrauch der Semperit-Gruppe“ inkludiert ebenfalls den Verbrauch von Flüssigstickstoff, Ammoniak und Methanol, abzüglich dem Anteil an produziertem Strom aus eigenen PV-
Anlagen, der im Berichtsjahr verkauft wurde. Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in
der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. 2024 vor der Korrektur: 234.167 MWh aus fossilen Energiequellen,
13.617 MWh aus nuklearen Quellen, 45.908 MWh aus erneuerbaren Quellen, 293.693 MWh Gesamtenergieverbrauch / 294.952 MWh Gesamtenergieverbrauch der Semperit-Gruppe.
2025 waren die vier größten Werke der Semperit-Gruppe für fast 70% des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich (IRO #6). Das sind
jene an den Standorten Wimpassing, Odry, Bełchatów und Thalheim. Auf den Energieverbrauch haben neben der Produktion und Her-
stellung der Gummimischungen auch andere Faktoren Einfluss, wie z.B. Testläufe im Bereich der Material- und Produktinnovation, Ver-
fahrens- und Prozessanpassungen, das Anfahren der Maschinen nach Stillständen sowie die Beleuchtung und Beheizung oder Kühlung
der Gebäude. Auch standortspezifische Faktoren und Änderungen, die sich aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben,
können Auswirkungen haben. So können sich Umstellungen in der Vorproduktion oder Sortimentsanpassungen an einzelnen Standorten
auch auf den gruppenweiten Energieverbrauch auswirken.
Der Anteil des Energieverbrauchs aus fossilen Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch betrug im Berichtsjahr 79,9%. Der Anteil
des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen (selbst erzeugt und von Dritten bezogen) am Gesamtenergieverbrauch lag bei 15%. Die
beiden österreichischen Standorte der Rico-Gruppe in Thalheim (HTR und Rico Elastomere) verwenden ausschließlich Strom aus erneuer-
baren Quellen (davon ausgenommen sind Notstromgeneratoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden). Die restlichen 5,1%
fallen auf den Energieverbrauch aus nuklearen Quellen. Der Energieverbrauch des US-Standorts Simtec basiert zu rund 70% auf Erdgas
und zu rund 10% auf Atomstrom. Auch Silcoplast in der Schweiz wird überwiegend (rund 60%) mit Atomstrom betrieben.
Energie aus eigenen
Photovoltaik-Anlagen 2025
Anteil am
Stromverbrauch
Anteil am
Gesamtenergie-
verbrauch
1
2024
Anteil am
Stromverbrauch
Anteil am
Gesamtenergie-
verbrauch
1
Installierte Anlagenleistung
gesamt
5 MWp 5 MWp
PV-Stromproduktion 4.613 MWh 4.102 MWh
PV-Stromverbrauch 4.390 MWh 3,4% 1,6% 3.913 MWh 3,0% 1,5%
PV-Stromverkauf 222 MWh 189 MWh
1
Entspricht dem Gesamtenergieverbrauch der Gruppe (inkludiert ebenfalls den Verbrauch von Flüssigstickstoff, Ammoniak und Methanol, abzüglich dem Anteil an produziertem Strom aus eigenen PV-
Anlagen der im Berichtsjahr verkauft wurde).
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Rund 47% des konzernweiten Gesamtenergieverbrauchs entfallen auf den Bedarf an elektrischer Energie, der 2025 zu 3,4% von eigenen
PV-Anlagen abgedeckt wurde (IRO #1, 2, 6). Seit 2020 werden an den Standorten der Gruppe schrittweise PV-Anlagen installiert und er-
weitert. Bis dato verfügen die Standorte Wimpassing (1 MWp-Photovoltaikanlage), Thalheim (1,1 MWp), die beiden chinesischen Standorte
in Shanghai (jeweils ca. 400 kWp), Waldböckelheim (135 kWp), Hat Yai (1 MWp) sowie Odry (939 kWp) über eigene PV-Anlagen. Insgesamt
haben diese PV-Anlagen 2025 4.613 MWh produziert. Hiermit konnten 1,6% des Gesamtenergieverbrauchs der Semperit-Gruppe aus
eigenen PV-Anlagen gedeckt werden, dies entspricht 4.380 MWh. Semperit erzeugt ausschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen
(Photovoltaik). Eine Erzeugung aus nicht-erneuerbaren Quellen erfolgt nicht.
Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
Der gesamte Energieverbrauch der Semperit-Gruppe wird für Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren verwendet.
MWh/EUR 2025 2024
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh) 270.191 264.355
Nettoumsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (EUR) 662.363.493 676.573.209
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren (MWh/EUR)
0,0004 0,0004
Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt
dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren 2024 vor der Korrektur: 294.952 MWh.
Konnektivität der Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung
Zur Berechnung der Energieintensität wurde der konsolidierte Umsatz der Semperit-Gruppe als Nenner verwendet, siehe Konzernab-
schluss, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzernanhang, Abschnitt 2.2, da alle Geschäftsbereiche unter Sektoren mit hoher
Klimaauswirkung fallen.
EUR 2025 2024
Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität
herangezogen werden
662.363.493 676.573.209
Nettoumsatzerlöse (sonstige) 0 0
Gesamtnettoumsatzerlöse (Abschluss) 662.363.493 676.573.209
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Erläuterungen zu Scope-1-, -2- und -3-THG-Emissionen 2025, berücksichtigten Treibhausgasen und verwendeten Emissionsfaktoren
Aufgrund des im Vorjahr abgeschlossenen Verkaufs des Medizingeschäfts an Harps Europe Manufacturing GmbH und dem vollständigen
Ausscheiden des Geschäftsbereichs Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe, werden die Kennzahlen zu Energie, Emissionen,
Abfall und Arbeitssicherheit für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleich-
barkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025.
Im Berichtszeitraum wurde eine absolute Reduktion der Scope-1-Emissionen um 4,7% und eine absolute Reduktion der Scope-2-Emis-
sionen um 18% standortbezogen, bzw. 6,7% marktbezogen im Vergleich zum Basisjahr 2023 erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde ein
leichter Anstieg in Scope 1 und 2 verzeichnet. Semperit verfolgt derzeit kein Ziel für eine Reduktion von Scope-3-Emissionen.
Semperit sind keine Emissionen (Scope 1 bis 3) aus Verbrennung oder Abbau von Biomasse in eigenem Betrieb oder in der Wertschöp-
fungskette bekannt. Die Scope-1-Emissionen umfassen stationäre und mobile Verbrennung, prozessbedingte Emissionen sowie – soweit
relevant – flüchtige Emissionen aus Anlagen und Geräten. Semperit nutzt keine vertraglichen Instrumente in Scope 1 oder 2 (0% der
zugekauften Energie ist mit vertraglichen Instrumenten oder Zertifikaten hinterlegt).
Alle sieben Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll geregelt sind, wurden bei der Berechnung des unternehmerischen CO
2-Fußabdrucks
berücksichtigt. Dazu gehören Kohlendioxid (CO
2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), Per-
fluorkohlenwasserstoffe (FKW/PFCs), Schwefelhexafluorid (SF
6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Die Emissionsfaktoren für Brennstoffe (Erdgas,
Flüssiggas, Heizöl, Kraftstoffe usw.) und die Aufteilung der brennstoffbezogenen Emissionen in Scope 1 und Scope 3 basieren auf Daten
des Österreichischen Umweltbundesamts vom Dezember 2023 und wurden auf alle betrachteten Länder angewandt. Die marktbasierten
Treibhausgasemissionen des eingekauften, selbst erzeugten sowie verbrauchten Stroms wurden auf Basis des jeweiligen Energiemixes
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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berechnet, wobei für jede Primärenergiequelle die Emissionen anhand der Emissionsfaktoren aus der ecoinvent-Datenbank in der aktuel-
len Version 3.12 (2025) berechnet wurden. Auch die standortbasierten Treibhausgasemissionen stammen aus ecoinvent 3.12, ebenso wie
die Emissionsfaktoren für die unten beschriebenen Scope-3-Kategorien.
t CO
2
e Basisjahr Vorjahr Berichtsjahr % (2025/2024)
Jährlich % des
Ziels/Basisjahr
2023 2024 2025 2030
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-Treibhausgasemissionen 21.256 19.794 20.268 2,4% 19.131 –4,7%
Prozentsatz der Scope-1-
Treibhausgasemissionen aus regulierten
Emissionshandelssystemen (in %) 0,0% 0,0%
0,0%
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-
Bruttoemissionen 95.218 73.540
78.082 6,2% 85.696 –18,0%
Marktbezogene Scope-2-THG-
Bruttoemissionen 76.824 67.691
71.691 5,9% 69.141 –6,7%
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-
Bruttoemissionen
666.000
589.923 –11,4%
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen 294.280 305.824 3,9%
2) Investitionsgüter 15.377 8.541 –44,5%
3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1
oder Scope 2 enthalten) 25.127
23.181 –7,7%
4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb 49.966 51.141 2,4%
5) Abfallaufkommen in Betrieben 18.594 12.745 –31,5%
6) Geschäftsreisen 2.474 2.596 4,9%
7) Pendelnde Arbeitnehmer:innen 8.015 8.473 5,7%
8) Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
9) Nachgelagerter Transport
10) Verarbeitung verkaufter Produkte 306 0,0%
11) Verwendung verkaufter Produkte
12) Behandlung von Produkten am Ende der
Lebensdauer
252.166
177.117 –29,8%
13) Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
14) Franchises
15) Investitionen
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) 116.474 759.334 688.273 –9,4%
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) 98.080 753.485 681.882 –9,5%
Das oben dargestellte THG-Emissionen-Inventar 2025 (Scope 1-3) deckt den gesamten Konsolidierungskreis ab. Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr,
werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. 2024 vor
der Korrektur: 25.501 t CO
2
im Scope 1, 74.151 t CO
2
im Scope 2 standortbezogen, 69.818 t CO
2
im Scope 2 marktbezogen, 805.038 t CO
2
im Scope 3.
Erläuterungen zu der Berechnung der Scope-3-THG-Bruttoemissionen
Als Scope-3-Emissionen gelten indirekte Emissionen, die bei der Förderung, Produktion und Verarbeitung der verwendeten Energieträger
anfallen, aber auch Emissionen, die aus Aktivitäten vor- und nachgelagerter Bereiche der Wertschöpfungskette von Semperit resultieren.
In der obigen Tabelle sind in all jenen Scope-3-Kategorien die THG-Emissionen des gesamten Konsolidierungskreises angeführt, die in der
vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von Semperit signifikant und quantifizierbar sind. Semperit übt keine operative Kontrolle
über andere Unternehmen oder Aktivitäten aus, die nicht vollkonsolidiert und in der obigen Bilanz nicht dargestellt sind. Aufgrund des
Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die dargestellten Emissionskennzahlen für das Vor-
jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und
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2025. Zwischen den Stichtagen der eigenen Berichterstattung und jener der in die Wertschöpfungskette einbezogenen Unternehmen sind
keine wesentlichen Ereignisse oder Änderungen eingetreten, die für die Erfassung oder Bewertung der Treibhausgasemissionen relevant
gewesen wären.
Gemäß „GHG-Protocol Corporate Standard“ werden diese Aktivitäten in 15 Kategorien gegliedert. Eine weitere Aufschlüsselung auf z.B.
einzelne Geschäftsbereiche wäre mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden und wird derzeit von Semperit für wenig aussagekräftig
und nicht notwendig erachtet. Die angeführten Scope-3-Emissionskategorien umfassen folgende Primärdaten (rund 45% der Scope-3-
Emissionen) und Schätzungen (rund 55% der Scope-3-Emissionen) und folgen unterschiedlichen Berechnungsmethoden:
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen - Umfassen Emissionen aus eingekauften Gütern und Dienstleistungen. Für Güter (z.B. Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse, Verstärkungs- und Verpackungsmaterialien) werden lieferantenspezifische Primär-
daten bzw. Emissionsfaktoren aus der ecoinvent-Datenbank 3.12 mit den im Berichtsjahr bezogenen Mengen multipliziert. Soweit verfüg-
bar, werden lieferantenspezifische Faktoren verwendet; andernfalls kommen ecoinvent-Durchschnittswerte zur Anwendung.
2) Investitionsgüter - Abbildung der Capex-bezogenen Emissionen 2025 mittels „spend-based“-Methode des GHG Protocol: Capex wird
mit „Supply Chain Greenhouse Gas Emission Factors v1.2 by NAICS-6“ der U.S. EPA multipliziert. Mangels lieferantenspezifischer Faktoren
handelt es sich um Schätzwerte. Die erheblich niedrigeren Emissionen in der Kategorie 3.2 im Berichtsjahr entsprechen dem Rückgang in
Capex-Investitionen 2025.
3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope-1 oder Scope-2 enthalten) - Emissionen aus der vor-
gelagerten Energielieferkette (u.a. Förderung, Verarbeitung und Transport der Brennstoffe sowie Umwandlungs-, Übertragungs- und Ver-
teilverluste bei Elektrizität). Grundlage sind Mengenangaben zu Brennstoffen und Strom, multipliziert mit den entsprechenden ecoinvent-
Faktoren.
4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb - Umfasst Emissionen aus zugekauftem Upstream-, Intercompany- und Downstream-Transport
von Waren durch externe Logistikdienstleister:innen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gemeldeten Transportkilometer je Frachtmittel
als Primärdaten (Flug, Bahn, LKW, Seefracht) und der jeweiligen ecoinvent-Faktoren. Der Beladungsgrad wird dabei berücksichtigt. Es
fließen nur Distanzen zu Tier-1-Geschäftspartner:innen ein. Im Vergleich zum Vorjahr werden alle Emissionen aus dem Intercompany und
Outbound-Transport (früher unter Kategorie 9 Nachgelagerter Transport ausgewiesen) in der Kategorie 4 Vorgelagerter Transport ausge-
wiesen.
5) Abfallaufkommen in Betrieben - Emissionen aus Abfall- und Abwasserentsorgung gemäß gemeldeten Standortdaten. Die Bewertung
erfolgt mit länderspezifischen ecoinvent-Faktoren der jeweils üblichen Entsorgungsarten. Die 2024 Abfallemissionen wurden in der Nach-
haltigkeitserklärung 2025 um einen Rechenfehler bereinigt.
6) Geschäftsreisen - Berechnung auf Basis tatsächlich zurückgelegter Kilometer pro Verkehrsmittel und Standort. Die Daten stammen
aus internen Systemen und von Reiseagenturen. Die Umrechnung erfolgt mittels ecoinvent-Faktoren.
7) Pendelnde Arbeitnehmer:innen - Schätzung durch P&C-Verantwortliche zu durchschnittlichen Pendeldistanzen pro Verkehrsmittel
und Standort; Umrechnung mit den für Geschäftsreisen verwendeten ecoinvent-Faktoren. Die Reduktion der Scope-3-Emissionen aus
dem Pendeln ist im Berichtsjahr dem Rückgang der Mitarbeiteranzahl zuzuschreiben.
10) Verarbeitung verkaufter Produkte - Weiterverarbeitung von Semperit-Komponenten bei Kund:innen: je Produktgruppe werden
repräsentative Produkte/Verfahren definiert. Die Energieverbräuche basieren auf Kundenangaben oder internen Schätzungen, die daraus
resultierenden THG-Emissionen werden mit ecoinvent-Faktoren berechnet. Thermische Verfahren (z.B. Pressen, Splicing) sind tendenziell
energieintensiver. Rein mechanische Verfahren (z.B. Stanzen, Schneiden, Fräsen) verursachen in der Regel geringere Emissionen. Händi-
sche Assemblierungen sind vernachlässigbar.
12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer - Geschätzte Emissionen auf Basis der im Berichtsjahr produzierten und
vermarktbaren Güter (Good Product) je Produktgruppe. Je nach Entsorgungsweg (Verbrennung, Recycling, Deponie) werden die Mengen
mit den entsprechenden ecoinvent-Faktoren bewertet. Weitere Angaben siehe Abschnitt E5, E5-Ressourcenabflüsse.
Die nicht angeführte Kategorie 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter und 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter werden n
icht
ausgewiesen, da Semperit keine geleasten Assets oder Leasingaktivitäten betreibt. Ebenso werden die Kategorien 14 Franchises und 15
Investitionen nicht quantifiziert, da Semperit weder Franchise-Modelle, noch Portfolio-Investitionen außerhalb der eigenen Geschäftstä-
tigkeit besitzt. Im Einklang mit der Definition der Kategorie 11 Verwendung verkaufter Produkte im GHG-Protokoll, weißt Semperit als
Herstellerin von Komponenten, die in größere Maschinensysteme und Anlagen eingebaut werden (z.B. Hydraulikschläuche in Baggern,
Fördergurte in Förderanlagen), die indirekten Emissionen aus dem Komponentengebrauch in ihrer Emissionsbilanz nicht aus.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Die Kategorien 2, 5, 7 und 12 wurden 2024 und die Kategorie 10 im Berichtsjahr 2025 das erste Mal quantifiziert. Semperit arbeitet
kontinuierlich daran, weitere Schritte in Bezug auf das Datenmanagement zu setzen, die sich auf die Scope-3-Aktivitäten beziehen. Dazu
gehören sowohl die Erhöhung des Anteils an Primärdaten in der Gesamtbilanz durch Zusammenarbeit mit Lieferant:innen an der Verfüg-
barkeit und Datenqualität, als auch die Berechnung des Product Carbon Footprint (PCF) mit einem eigenen PCF-Berechnungsmodell, basie-
rend auf Daten aus der ecoinvent-Datenbank und jenen von Rohstofflieferant:innen. Die PCF-Berechnung wird je nach Kundeninteresse
schrittweise auf das gesamte Produktportfolio erweitert, um der Erfassung des gruppenweiten Product Portfolio Carbon Footprint nä-
herzukommen. Das Unternehmen gewinnt dadurch Erkenntnisse, die zur weiteren Reduktion der PCFs gemeinsam mit den Kund:innen
und Lieferant:innen genutzt werden können. Im Berichtsjahr wurde das Modell weiter optimiert und automatisiert.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
Zur Berechnung der Treibhausgasintensität wurde der konsolidierte Umsatz der Semperit-Gruppe als Nenner verwendet.
t CO
2
e/EUR 2025 2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös 0,0010 0,0011
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös 0,0010 0,0011
Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt
dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. THG-Gesamtemissionen standort- und marktbezogen pro Nettoumsatzerlös 2024 vor der Korrektur:
0,0013 t CO
2
e/EUR.
Konnektivität der Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung
Zur Berechnung der Treibhausgasintensität wurde der konsolidierte Umsatz der Semperit-Gruppe als Nenner verwendet, siehe Konzernab-
schluss, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzernanhang, Abschnitt 2.2.
EUR 2025 2024
Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden 662.363.493 676.573.209
Nettoumsatzerlöse (sonstige) 0 0
Gesamtnettoumsatzerlöse (im Abschluss) 662.363.493 676.573.209
Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über
CO
2-Zertifikate
Semperit fokussiert sich auf die Senkung von Scope-1- und Scope-2-Emissionen und hat im Berichtsjahr keine Maßnahmen zur Entnahme
und Speicherung von Treibhausgasen gesetzt – weder bei den eigenen Tätigkeiten noch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungs-
kette. Es
wird auch auf etwaige Offsetting-Maßnahmen oder Projektfinanzierungen durch CO
2
-Zertifikate zur Verringerung von Treibhausga-
sen verzichtet.
Angabepflicht E1-8 – Interne CO
2-Bepreisung
Semperit nutzt zurzeit keine interne CO
2-Bepreisung für die Steuerung klimarelevanter Maßnahmen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
100
Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie
potenzielle klimabezogene Chancen
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken
Auf Grundlage der 2023 durchgeführten gruppenweiten Klimarisikoanalyse wurden für das Jahr 2025 keine Standorte mit bedeutenden
Vermögenswerten identifiziert, die einem unmittelbaren oder materiellen physischen Risiko durch klimawandelbedingte Ereignisse aus-
gesetzt sind. Die Analyse zeigt jedoch, dass ab dem Jahr 2040 an drei Standorten – Odry und Bełchatów in Mitteleuropa sowie Roha in
Indien – potenziell wesentliche physische Risiken relevant werden könnten. Diese beziehen sich insbesondere auf eine mögliche Ver-
schlechterung der Wasserverfügbarkeit, die langfristig die Produktionsfähigkeit und die Werthaltigkeit der Vermögenswerte an diesen
Standorten beeinträchtigen kann. Dem Abschnitt 1.4 Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten des Konzernanhangs sind
diejenigen klimabezogenen Sachverhalte und Risiken zu entnehmen, die finanzielle Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2025 hatten.
Unvorhersehbare klimabezogene Naturkatastrophen, wie z.B. das Hochwasser am Standort Hat Yai in Thailand im November 2025,
können eine unmittelbare Auswirkung auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten haben. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Wert-
minderungen von langfristigen Vermögenswerten identifiziert. Die Aufwendungen aus der Abwertung der Vorräte in Höhe von 1.895
TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) bzw. für die Instandsetzung der Produktionsstätte in Thailand in Höhe von 527 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aufgrund
des Flutschadens sind im Wesentlichen durch Versicherungserträge gedeckt. Über die Schadensvergütungen wird im Konzernabschluss,
Abschnitt 2.3 Sonstige betriebliche Erträge, berichtet.
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen dieser langfristigen Risiken lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der hohen
Unsicherheiten in den verfügbaren Klimaszenarien und Modellprojektionen nicht belastbar quantifizieren. Gemäß den Vorgaben der ESRS
wird Semperit diese Risiken im Rahmen der dreijährigen Übergangsfrist weiter analysieren, die methodische Basis präzisieren und die
erwarteten finanziellen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt offenlegen. Diese Planung steht unter dem Vorbehalt künftiger regula-
torischer Vorgaben.
Unabhängig vom langfristigen Risikohorizont ab 2040 werden bestimmte physische Risiken mit potenziellen kurzfristigen oder mittel-
fristigen Auswirkungen bereits heute aktiv im integrierten Risikomanagementsystem überwacht und gesteuert. Dazu zählen unter ande-
rem Hitzebelastung an Produktionsstandorten, steigende Anforderungen an Lüftungs- und Kühlsysteme, die Gefahr von Überflutungen
durch Starkregenereignisse sowie standortspezifische Extremwetterrisiken wie Typhoons. Diese Risiken werden regelmäßig aktualisiert
und in operative und strategische Entscheidungen einbezogen. Zur Minderung sowohl langfristiger als auch kurzfristiger physischer Risi-
ken hat Semperit präventive Maßnahmen eingeleitet. Dazu zählen die Prüfung und Weiterentwicklung von Standortstrategien, Investiti-
onen in klimaresiliente Infrastruktur, die Diversifizierung von Wasserquellen sowie die Entwicklung standortspezifischer Resilienzkonzepte.
Die Fortschritte werden im Rahmen des integrierten Risikomanagementsystems verfolgt. Weiterführende Informationen zum Manage-
ment wesentlicher klimabezogener Risiken sind in den Angaben ESRS 2 SBM-3 und IRO-1 dargestellt.
Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Übergangsrisiken
Die finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Übergangsrisiken sowie jene von wesentlichen klimabezogenen Chancen werden in der
dreijährigen Übergangsfrist dieser Angabepflicht quantifiziert und rechtzeitig offengelegt. Diese Planung steht unter dem Vorbehalt künf-
tiger regulatorischer Vorgaben. Weiterführende Informationen zum Management wesentlicher Übergangsrisiken sind den Angaben unter
ESRS 2 SMB-3 und IRO-1 zu entnehmen.
Konnektivität mit Informationen zur Finanzberichterstattung
Diese Angaben werden im Zusammenhang mit den finanziellen Auswirkungen fristgerecht innerhalb von drei Jahren offengelegt. Auch
diese Planung steht unter dem Vorbehalt künftiger regulatorischer Vorgaben.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
101
ESRS E2 Umweltverschmutzung
Die Freisetzung von Schadstoffen und Mikroplastik entlang den industriellen Wertschöpfungsketten kann zu erheblichen Be-
lastungen für Umwelt und Gesundheit führen. Semperit legt großen Wert auf die Einhaltung umweltbezogener Vorschriften,
um ökologische Beeinträchtigungen, gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmer:innen und Anwohner:innen sowie rechtliche
Sanktionen und Reputationsverluste zu vermeiden. Die meisten Rohstoffe der Semperit-Gruppe werden von Distributor:innen oder her-
stellenden Großunternehmen geliefert, von denen Umweltschutz und soziale Sorgfaltspflichten zwar eingefordert, deren Umsetzung je-
doch nur stichprobenweise überprüft werden kann. Weiterführende Informationen zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette und zu Lieferan-
tenaudits sind den Abschnitten E5 und G1 zu entnehmen. Wie Semperit die in der folgenden Tabelle dargestellten komplexen
Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities; IROs) im Bereich Umweltverschmutzung steuert, wird in den fol-
genden Angaben im Detail erläutert.
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Negative Auswirkung Risiko Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit-
raum umgesetzt oder fortgeführt)
Luftverschmutzung
Eigene Geschäftstätigkeit
4, 8 P M, L (#8) Verschmutzung durch flüchtige Verbindungen
(VOC), Staub, Partikel, Rauchgas oder andere Schad-
stoffe in eigenen Betrieben trägt zu den von Industrie-
unternehmen verursachten negativen Umweltauswir-
kungen bei. Dies kann die Luftqualität verschlechtern,
das Leben unter Wasser und das Pflanzenwachstum be-
einträchtigen, die Bodenversauerung erhöhen und indi-
rekt natürliche Lebensräume auf lokaler Ebene stören.
Global tragen diese Industrieauswirkungen zu Verände-
rungen der Klimamuster, der Wolkenbildung und der
Niederschläge und somit zu umfassenderen Umweltver-
änderungen bei.
(#9) Kostensteigerung durch
Infrastruktur- und Maschinen-
ausbau und -erneuerung, aus-
gelöst durch strengere Um-
weltvorschriften, gesetzliche
Anforderungen an zulässige
Emissionsgrenzen und veral-
tete Ausrüstung. (Übergangsri-
siko)
100% der europäischen
Standorte unter den EU-
Schadstoffgrenzwerten
des E-PRTR
Präventive Messung relevanter
Schadstoffe gemäß den von der EU,
lokalen Behörden oder der
Standortleitung festgelegten
Schwellenwerten.
Strikte Einhaltung von REACH und ande-
ren Vorschriften zu chemischen Sub-
stanzen und Materialkonformität.
Eigene
Geschäftstätigkeit
4, 8 P K, M, L (#10) Luftverschmutzung in industriellen Betrieben
kann kurz- und langfristig negative Auswirkungen auf
die Gesundheit der exponierten Arbeitnehmer:innen
und indirekt auf betroffene Gemeinschaften haben.
Atemwegserkrankungen, die durch Partikel in der Luft
verursacht werden, können langfristige Atemwegs- und
Herz-Kreislauf-Auswirkungen haben.
Mikroplastik
Eigene
Geschäfts-
tätigkeit
4, 8 P K, M, L (#11) Gummi- und Abfallverschmutzung aus eigenen
Betrieben kann zur Anwesenheit von Staub und Parti-
keln kleiner als 0,5 mm außerhalb der Anlagen führen,
die für Bodenorganismen und Pflanzen schädlich sind.
-
Operational-Excellence-Initiativen mit
Fokus auf Prozesseffizienz und Abfall-
vermeidung.
Vorgelagerte und na-
chgelagerte
Wertschöpfungskette
4, 5, 6,
8
P K, M, L (#12) Gummi- und Abfallverschmutzung entlang der
Wertschöpfungskette, verursacht während der Rohstoff-
produktion, des Transports, der Produktnutzung und
des End-of-Life, führt zur Emission von Mikroplastik und
Gummipartikeln in die Umwelt. Dies kann zu physi-
schem und chemischem Schaden für Bodenorganismen
und zur Aufnahme durch Pflanzen führen.
-
Nachhaltigkeit in der Lieferkette –
Zertifizierung von Lieferant:innen
durch EcoVadis, Lieferanteninitiativen
von Together for Sustainability.
Die Circularity Initiative mit Fokus auf
Produktlanglebigkeit und potenzielles
End-of-Life-Recycling.
1
Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Umweltschutzkonzepte im eigenen Betrieb
Zu den wichtigsten Steuerungsansätzen im Hinblick auf den Umweltschutz im eigenen Betrieb (IROs #8–11) zählen die Überwachung und
strenge Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie die Reduktion von Emissionen durch Investitionen in die Infrastruktur an den Pro-
duktionsstandorten. Semperit misst ihren Fortschritt im Bereich Umweltschutz auf Gruppenebene mithilfe der Schadstoffgrenzwerte des
Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters E-PRTR (Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments
und des Rates). Weiterführende Informationen befinden sich im Abschnitt E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung.
Die Standorte sind dafür verantwortlich, die Einhaltung lokaler gesetzlicher Anforderungen und aller vorgegebenen Grenzwerte regel-
mäßig zu überwachen und zu evaluieren. Auf Gruppenebene obliegt die Verantwortung für Umweltschutz dem Gesamtvorstand, der sie
über die in diesem Kapitel beschriebenen Steuerungsansätze wie ISO-zertifizierte Managementsysteme oder die gruppenweiten HSEQ-,
Management of Resources und Supplier Policies ausübt, die durch die HSEQ- und Einkaufsabteilungen im CIO-Ressort operationalisiert
werden. Die ISO-zertifizierten Managementsysteme der Gruppe – insbesondere das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 – regeln
das einheitliche Verfahren zur Risikoidentifikation und Vermeidung von Umweltverschmutzung (von Luft, Boden und Wasser). Sie
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
102
definieren außerdem die Handhabungsprinzipien im Falle eines Vorfalls und tragen somit dazu bei, dass Umweltverschmutzung verhin-
dert oder gemindert wird und damit verbundene negative Auswirkungen auf Mitarbeiter:innen und Anrainer:innen minimiert werden.
Für eine Übersicht der ISO-Zertifikate siehe Abschnitt E1 Klimawandel, Angabe E1-2.
Die von den wesentlichen Umweltverschmutzungs-IROs der Semperit-Gruppe betroffenen Gemeinschaften sind die Anrainer:innen der
Produktionsstandorte, die sich von Luft-, Lärm- und Lichtverschmutzung in Standortnähe gestört fühlen könnten. Diese Auswirkungen
sind für das Unternehmen messbar und direkt beeinflussbar. Dies bedeutet nicht, dass andere Gemeinschaften entlang der Wertschöp-
fungskette ausgeschlossen sind, doch liegen diese potenziellen Auswirkungen außerhalb des Informations- und Wirkungsbereichs von Sem-
perit. Die HSEQ-Policy sowie die Management of Resources Policy sind öffentlich über die Semperit-Website zugänglich. Darin ist definiert,
dass die Semperit Produktionsstandorte die Arbeits- und Umweltsicherheit zu maximieren haben und negative Auswirkungen durch
Umweltverschmutzung (Luft, Boden und Wasser) auf das niedrigste Niveau reduzieren müssen, um alle potenziell Betroffenen – ein-
schließlich der Arbeitnehmer:innen und der lokalen Anrainer:innen – vor Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Die Kon-
zepte dieser Policies sind sowohl in die Prozessanweisungen, stellenspezifischen Trainings, lokalen Gesundheits- und Umweltsicherheits-
schulungen für Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Standortbesucher:innen, als auch in die gruppenweiten e-Learnings integriert.
Semperit sorgt für eine sichere Lagerung und einen sicheren Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen, um Vorfälle und Unfälle
zu vermeiden. Im Falle eines Ereignisses, das Gemeinschaften betrifft oder die Umwelt schädigen könnte, wird Semperit den Unfall sofort
eindämmen und die Auswirkungen begrenzen. In der ebenso online veröffentlichten People Policy sind Konzepte zum Schutz der Arbeit-
nehmer:innen und Anrainer:innen vor etwaigen Umweltverschmutzungen und sonstigen Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität ent-
halten.
Die Konzepte im Zusammenhang mit Luft- und Umweltverschmutzung bei Semperit werden von folgenden zwei Verordnungen über
den Einsatz von chemischen Stoffen in der Produktion stark geprägt, die Rohstoffauswahl, Gesundheit- und Sicherheit am Arbeitsplatz
sowie Produkt- und Prozessdesign wesentlich beeinflussen (IROs #8-10):
Konzepte in Zusammenhang mit der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) und Implikationen
für Produktzusammensetzung
Das Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) besteht darin, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit
und die Umwelt sicherzustellen. Zugleich schafft sie eine EU-weit einheitliche Regelung für das Management chemischer Stoffe, um Wis-
sen über deren Eigenschaften und Verwendung zu erweitern und die Verantwortung der Industrie für den sicheren Umgang mit Chemi-
kalien zu stärken. Damit adressiert die REACH-Verordnung zentrale Risiken im Bereich Umweltverschmutzung, wie den unsachgemäßen
Einsatz oder die unzureichende Kontrolle gefährlicher Stoffe, und trägt zur Reduktion der von Semperit identifizierten IROs (# 8-10) bei,
die mit der Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Boden und Wasser verbunden sind. Eine REACH-Registrierung muss daher für jede che-
mische Substanz erfolgen, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr und pro Hersteller:in/Importeur:in in der EU produziert oder
in die EU importiert wird. In einem Registrierungsdossier muss die Hersteller:in/Importeur:in die mit der Substanz verbundenen Risiken
identifizieren und beschreiben.
Semperit unterstützt das Ziel von REACH, das im Einklang mit dem eigenen Engagement steht, eine verantwortungsvolle Produktion,
Nutzung und Handhabung der Semperit-Produkte sicherzustellen und den Einsatz von besorgniserregenden und besonders besorgniser-
regenden Stoffen zu vermeiden. Semperit legt zu den ESRS-Angabepflichten E2-5 „Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgnis-
erregende Stoffe“ aufgrund der unwesentlichen Mengen dieser Stoffe, die jährlich eingesetzt werden, keine Informationen offen. Den-
noch hat es für das Unternehmen höchste Priorität sicherzustellen, dass alle verwendeten chemischen Substanzen registriert sind. Als
nachgeschaltete Kundin der chemischen Rohstoffkette trägt Semperit dennoch die Verantwortung für Produktkonformität. Semperit ar-
beitet eng mit nationalen und EU-Plattformen zusammen, die Empfehlungen für Maßnahmen zur Einhaltung der REACH-Vorschriften
geben. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit Kund:innen und Lieferant:innen, um alle erforderlichen Informationen über in Semperit-
Produkten verwendete chemische Substanzen zu erhalten. Bei der Approbation neuer Rohstoffquellen für europäische Standorte über-
prüft der Rohstoffeinkauf, ob die neuen Quellen gemäß der REACH-Verordnung registriert sind. Damit ist sichergestellt, dass nur REACH-
registrierte Rohstoffe in Europa zum Einsatz kommen.
Konzepte in Zusammenhang mit der Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU
Semperit legt großen Wert auf die Einhaltung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) zur Beherrschung der Gefahren schwerer
Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Diese Richtlinie gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sind, und
legt besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit fest. Der Standort in Bełchatów (PL), an dem Fördergurte produziert werden, ist
als einziger Standort von Semperit als Seveso-Betrieb klassifiziert. Das standortspezifische Konzept umfasst insbesondere Systeme und
Prozesse zur Sicherstellung der Einhaltung aller einschlägigen Anforderungen gemäß der Seveso-III-Richtlinie.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
103
Umweltschutzkonzepte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette (IRO #12) von Semperit werden überwiegend nicht erneuerbare, fossile und synthetische Ma-
terialien verarbeitet. Diese sollen möglichst effizient und sparsam verwendet, zunehmend rezykliert und durch erneuerbare und umwelt-
schonendere Alternativen ersetzt werden. Semperit verfügt über ein Verfahren zur Klassifizierung nachhaltiger, nicht fossiler Rohstoffe,
das sowohl rezyklierte als auch biobasierte Materialien umfasst. Damit soll der Anteil nachhaltiger, nicht fossiler Rohstoffe messbar ge-
macht und schrittweise erhöht werden, um primäre fossile Ressourcen zu sparen und die negativen Auswirkungen in der vor- und nach-
gelagerten Wertschöpfungskette zu minimieren (genauere Ausführung siehe Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft). Im Berichtsjahr 2025 gal-
ten 16,9% der eingesetzten Rohstoffe inklusive Verpackungen als nachhaltig. Dies entspricht insgesamt 20.152 Tonnen rezyklierter
(zumindest teilweise) biobasierter Rohstoffe, die an Semperit-Standorten eingesetzt wurden.
Die HSEQ-Policy und die Management of Resources Policy bilden die zentralen Konzepte der Semperit-Gruppe für den Umweltschutz
(IROs #8–11). Zentrale Vorgaben dieser Richtlinien werden über die Supplier Policy in die Lieferkette getragen. Semperit fordert von Lie-
ferant:innen die Unterzeichnung der Supplier Policy und den Nachweis einer ESG-Bewertung durch EcoVadis. Eine Nichterreichung der
Mindestpunktzahl muss von den Lieferant:innen erklärt werden. Diese werden aufgefordert, die vorgegebene Mindestpunktzahl zu errei-
chen und präventive Maßnahmen für den Umweltschutz – unter anderem in Bezug auf Messung und zum sorgsamen Umgang mit Schad-
stoffen – umzusetzen, potenziell betroffene Gemeinschaften vor unzumutbaren Belastungen zu schützen und ihre Nachhaltigkeitsleistung
kontinuierlich zu verbessern. Weiterführende Informationen zur Lieferant:innenbewertung und zum Ziel, bis 2030 75% Abdeckung von
allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis, sind den Abschnitten E5 Kreislaufwirtschaft und G1 Unternehmensführung zu
entnehmen.
Abgesehen davon verfügt Semperit derzeit über keine strategischen Konzepte oder Ziele in Bezug auf Umweltverschmutzung, die im
Herstellungsprozess der Rohstoffe in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verursacht wird, ist sich jedoch ihrer Verantwortung be-
wusst und will im Rahmen der Möglichkeiten einen Beitrag zu einer postfossilen Kreislaufwirtschaft leisten (wie im Abschnitt E5 näher
beschrieben). Die komplexesten Herausforderungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette (IRO #12) beziehen sich vor allem auf
den Gummiabrieb der Semperit-Produkte, der während der Nutzung aufgrund von Produktverschleiß – insbesondere unter extremen
Wetterbedingungen und bei starker Beanspruchung – auftreten kann. Hier fokussiert sich Semperit auf Maßnahmen zur Verlängerung
der Produktlebensdauer und Widerstandsfähigkeit, die im Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft, unter E5-5 Ressourcenabflüsse, näher be-
schrieben werden. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Steuerungskonzepte decken alle Standorte und alle oben dargestellten we-
sentlichen IROs ab, mit der Ausnahme des Produktverschleißes unter IRO #12. Die durch den Produktverschleiß freigesetzten Mikropar-
tikel werden in geteilter Verantwortung von Semperit und den Kund:innen gesehen, die diese teilweise für eigene Prozesse und
Anlagensysteme fordern. Semperit arbeitet zurzeit daran, diese Auswirkung zu quantifizieren, um weitere Maßnahmen für eine produkt-
schonende und die Lebensdauer maximierende Anwendung der Gummikomponenten definieren zu können.
Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Semperit setzt eine Reihe von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung (IROs #8-12) um,
wie beispielsweise die Substitution von Stoffen und Verbindungen, die negative Auswirkungen haben (Vermeidung von Verschmutzung
an der Quelle) und den Einsatz der besten verfügbaren Techniken, etwa die Erneuerung der Filteranlagen in Wimpassing zur Verringerung
der Lärm- und Luftverschmutzung (siehe Tabelle unten), um die Umweltauswirkungen der Produktionsprozesse zu minimieren und die
betroffenen Gemeinschaften zu schützen. Des Weiteren werden die Arbeitnehmer:innen beispielsweise durch ein Monitoring der als Gift-
oder CMR-klassifizierten (krebserregend, mutagen oder reprotoxisch) Stoffe (IRO #10) geschützt.
Die Mehrzahl der Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zum Schutz von gegebenenfalls betroffenen Gemein-
schaften entfällt auf die eigene Produktion (IROs #8-11). Hier hat das Unternehmen einen direkten Einfluss und kann durch präventive
Maßnahmen die unmittelbare Umwelt und die lokalen Anwohner:innen vor negativen Auswirkungen schützen. Dieser Fokus auf Maß-
nahmen und Mittel für die eigenen Betriebe und ihre unmittelbare Umgebung impliziert nicht, dass keine Auswirkungen auf die Umwelt
und Gemeinschaften in der vorgelagerten oder nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten. Die wichtigsten Wirkungshebel für Ver-
besserungen liegen jedoch bei den eigenen Aktivitäten und in der physischen Nähe der Produktionsstandorte des Unternehmens. Daher
werden derzeit keine gezielten Maßnahmen – etwa im Rahmen von Partnerschaften – in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungs-
kette umgesetzt.
Um produktionsbedingte Umweltverschmutzung sowie Lärm-, Geruchs- und Emissionsbelästigungen der Anwohner:innen zu verhin-
dern (IROs #8-12), misst Semperit kontinuierlich die potenziellen negativen Auswirkungen. Diese Messungen erfolgen beispielsweise am
Standort Odry, wo Auswirkungen identifiziert wurden, in kürzeren Intervallen als behördlich vorgegeben, um im Falle von Problemen
durch sofortiges Handeln entgegenzuwirken.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Die Zeithorizonte für die Umsetzung der Maßnahmen, wie etwa die Nachrüstung von Staubfiltern oder Investitionen in Messgeräte und
Reinigungseinrichtungen, variieren je nach Standort und den spezifischen lokalen Anforderungen. Feinstaub und andere Partikel – darun-
ter Mikroplastik (synthetische Polymermikropartikel) –, die während der Produktionsprozesse freigesetzt werden, werden laufend gesam-
melt, gefiltert bzw. sortiert und ordnungsgemäß entsorgt, um nicht in die unmittelbare Umwelt der Produktionsstandorte zu gelangen
(IRO #11).
Zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen im Produktionsbetrieb gehören die Einhaltung gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben
und Grenzwerte sowie die Eliminierung vermeidbarer Emissionen (IRO #9). Diese auf die lokalen Bedürfnisse und potenziellen Umwelt-
schadensquellen zugeschnittenen Maßnahmen werden im jährlichen Budget- und Mittelfristplanungsprozess definiert und durch den
Vorstand freigegeben. Das Management der IROs obliegt der Standortleitung und den lokalen HSE-Verantwortlichen. Die jeweilige Pro-
duktionsleitung überwacht den Einsatz von produktionsrelevanten Hilfs- und Schadstoffen in den eigenen Produktionsabteilungen. Auf
Gruppenebene überwacht das zentrale F&E-Team die Auswahl und den Einsatz chemischer Rohstoffe in den Semperit-Produkten. Das
zentrale HSEQ-Team kümmert sich wiederum um die Einhaltung der Richtlinien und ISO-Normen sowie um die Definition der wichtigsten
Maßnahmen im Bereich Umweltschutz.
Ausgewählte Beispiele für Umweltschutzmaßnahmen an den Semperit-Standorten sind folgender Tabelle zu entnehmen. Im Berichts-
jahr wurden keine wesentlichen Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Umweltverschmutzung an den Standorten der
Gruppe verzeichnet. Es waren keine weiteren Sonderinvestitionen oder Maßnahmen zur Wiedergutmachung notwendig, als unter E2-6
beschrieben.
Standort
Wesentliche Beispielmaßnahmen in Bezug auf
Umweltverschmutzung
Planungs- oder
Umsetzungshorizont
Involvierte
Interessengruppen
Zugewiesene Ressourcen
und Mittel
Odry,
Tschechische Republik
Regelmäßige Berichte an lokale und nationale Behörden
zu Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und
anderen Umweltthemen sowie Information der lokalen
betroffenen Gemeinschaften (Anrainer:innen und
Gemeinde) über Messungen und potenzielle
Auswirkungen durch bspw. Lichtverschmutzung auf die
Lebensqualität.
Regelmäßiger Prozess, der
mehrmals im Jahr durchgeführt
wird
Anrainer:innen (direkte
Standortnachbarn),
Mitarbeiter:innen, Gemeinde
Odry und ihre Behörden, das
Umweltministerium, externe
Expert:innen wie Messlabore
und Sicherheitsdienste,
Umwelt
Zugewiesene Ressourcen:
HSE-Verantwortliche:r,
Standortmanagement
Aktive Zusammenarbeit und regelmäßiger Austausch mit
lokalen Behörden (Gemeinde, Amt für Anliegen in Bezug
auf den Fluss Oder, tschechisches Umweltministerium,
externe Labore, Sicherheitsdienste).
Anlassbezogen, mehrmals im Jahr
Roha,
Indien
Installation eines hocheffizienten Staubabscheiders zur
Reduzierung von Kohlenstaubemissionen und
Verbesserung der Luftqualität im Mischbereich, um die
Arbeitsbedingungen zu optimieren und
Umweltverschmutzung zu reduzieren.
2025 installiert und in Betrieb
genommen
Mitarbeiter:innen,
Kund:innen, Behörden,
Umwelt
Zugewiesene Ressourcen:
Produktion, Instandhaltung
Capex: 3.005 TEUR
Silcoplast,
Schweiz
Modernisierung der zentralen Infrastruktur –
insbesondere die Aufrüstung des Kompressors und der
Wasserpumpe – mit dem Ziel, die Ressourceneffizienz zu
verbessern und den Umweltschutz zu stärken. Zusätzlich
wird ein neuer Öllagerraum geschaffen, um brennbare
Stoffe sicher zu lagern und so die potenzielle Brandlast
sowie das Betriebsrisiko zu minimieren. Weitere
Investitionen umfassen die Implementierung eines
Ultraschall-Reinigungssystems und eines geschlossenen
Farbzufuhrsystems zur Reduzierung von Luft-, Wasser-
und Bodenverschmutzung.
Geplant in 2025, Implementierung
in 2026
Anrainer:innen,
Mitarbeiter:innen, Behörden,
Umwelt
Zugewiesene Ressourcen:
Produktion,
Qualitätsmanagement
Capex: 210 TEUR
Hückelhoven,
Deutschland
Installation eines neuen RTO-Systems (Reactive Thermal
Oxidation), das die Kohlenstoffemissionen trotz
Produktionskapazitätserweiterung auf <20mg/Nm
3
reduziert.
2024 installiert, seit 2025 positive
Auswirkung
Mitarbeiter:innen, Behörden,
Umwelt
Zugewiesene Ressourcen:
Standortleitung,
Instandhaltung, HSE
Capex: 776 TEUR
Wimpassing,
Österreich
Mehrere Projekte mit Fokus auf Umweltschutz:
Reduzierung von VOC-Emissionen im
Produktionsprozess, Renaturierung eines alten
Regeneratwerks sowie Installation von
Mikroplastikfiltern im Abwassersystem am Standort.
Projekte 2025 initialisiert, positive
Auswirkungen in 2025 und in den
Folgejahren
Mitarbeiter:innen,
Anrainer:innen, Behörden,
Umwelt
Zugewiesene Ressourcen:
HSE, Produktion, F&E,
Standortleitung
Capex: 1.720 TEUR
Gruppenweit /
standortübergreifend
Überprüfung der REACH-Liste der SVHC-Stoffe
(besonders besorgniserregender Stoffe) und deren
aktive Eliminierung.
Laufend mit halbjährlicher
Überprüfung
Anrainer:innen,
Mitarbeiter:innen,
Kund:innen, Umwelt
Zugewiesene Ressourcen:
F&E
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
105
Maßnahmen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung ist zwar auf europäische Standorte ausgerichtet, dennoch gilt seitens F&E gruppenweit – und damit für alle Pro-
duktionsstandorte – die Verpflichtung, Mischungsrezepte im Einklang mit der REACH-Verordnung zu gestalten. Kund:innen werden um-
gehend informiert, falls ein Produkt die Schwelle von 0,1% bei besonders besorgniserregenden Stoffen überschreitet.
Semperit setzt derzeit vereinzelt CMR-Stoffe (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) ein, arbeitet jedoch kontinuierlich daran,
diese zu ersetzen, sofern die technischen Eigenschaften und Kund:innenanforderungen dies zulassen. Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit
wurde zum Beispiel am Standort Wimpassing ein CMR-Kontaktzeit-Monitoring System für Mitarbeiter:innen eingeführt, das es ermöglicht,
die Expositionszeiten zu erfassen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auf Gruppenebene wurde eine Liste an Stoffen
definiert, die in den Mischbetrieben möglichst vermieden werden sollten. Diese Liste dient als Unterstützung, um die Verwendung po-
tenziell gefährlicher Stoffe weiter zu reduzieren und sicherere Alternativen zu fördern.
Der Rico-Standort in Thalheim (AT) steht ebenso in der gesetzlichen und kundenseitigen Verpflichtung, die Materialkonformität der
Silikonprodukte sicherzustellen. Dafür wurde ein internes System implementiert, das die spezifischen Zulassungen und Materialanforde-
rungen – wie jene der REACH-, RoHS-, TSCA-, California Proposition 65- und anderer relevanter Verordnungen – global verfolgt und be-
wertet. Die inhaltliche Bewertung auf Plausibilität erfolgt durch eine:n designierte:n Material-Compliance-Beauftragte:n anhand bereit-
gestellter Nachweisdokumente der Materiallieferant:innen und extern durchgeführter Laboranalysen. Um die durchgehende
Aufrechterhaltung der Materialkonformität gegenüber den Kund:innen und Behörden nachweisen zu können, werden die anwendbaren
gesetzlichen und materialspezifischen Vorgaben in regelmäßigen Intervallen überprüft, bewertet und bei Änderungen entsprechende
Maßnahmen eingeleitet.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Seveso-III-Richtlinie
Semperit führt umfassende Analysen durch, um sicherzustellen, dass alle relevanten gefährlichen Stoffe identifiziert und überwacht wer-
den. Für jede Umweltgefahrenklasse sind gesetzliche Schwellenwerte für Lagermengen festgelegt. In der zentralen Materialdatenbank
am Standort Wimpassing (AT) wird jedem Seveso-Rohstoff die ihm zugehörige Umweltgefahrenklasse zugeteilt. Zur Überwachung des
Lagerstands ist der für die jeweilige Umweltgefahrenklasse festgelegte Schwellenwert in einer Formel hinterlegt, die die Überwachung
der Lagerstände sicherstellt, sodass sie innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben. Der einzige Seveso-Betrieb, das Semperit-Werk in
Bełchatów (PL), erfüllt alle entsprechenden Vorgaben der Richtlinie. Dies gewährleistet, dass Semperit die Standards der Anlagensicher-
heit einhält und die Risiken schwerer Unfälle minimiert. Durch diese Maßnahmen und die Überwachung der Schwellenwerte stellt Sem-
perit sicher, dass nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, sondern auch ein präventiver Beitrag zu sicheren Arbeitsbe-
dingungen und Umweltschutz geleistet wird.
Die Einbindung von Stakeholder:innen ist entscheidend für die Identifizierung solcher Risiken und die Vermeidung negativer Auswirkun-
gen auf betroffene Gemeinschaften in der Umgebung der Betriebe. Dafür setzt Semperit auf öffentlich zugängliche Kommunikationskanäle
und persönlichen Dialog. Anrainer:innen der Standorte haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit dem lokalen HSE- und Standortmanage-
ment auszutauschen, um ihre Anliegen oder etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung oder sonstigen Ange-
legenheiten (IROs #8-11) vorzubringen. Eingehende Anliegen und Beschwerden werden vom lokalen Team geprüft, bewertet und behan-
delt. Weitere Möglichkeiten für die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften, die je nach lokalen Bedürfnissen am Standort definiert und
umgesetzt werden, umfassen Werksführungen, Tage der offenen Tür, Nachbarschaftstreffen sowie Pressekonferenzen. Darüber hinaus
steht die frei zugängige Semperit-Whistleblowing-Hotline SemperLine rund um die Uhr und anonym für Feedback zur Verfügung.
Falls negative Auswirkungen in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette (IRO #12) auftreten, haben auch alle externen S
ta-
keholder:innen, wie betroffene Anrainer:innen oder Geschäftspartner:innen, die Möglichkeit, ihre Bedenken über Online- oder physische
Kontaktkanäle von Semperit oder über die Whistleblowing-Hotline zu melden. Alle Fälle werden von der gruppenweiten Compliance-
Abteilung bearbeitet. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt S1 unter S1-3 und im Abschnitt G1-Unternehmensführung.
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Semperit verfolgt bei Umweltschutz sowie bei der Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb die Vision von „null Unfällen“ (IROs #8-11). Jeder
Standort der Gruppe ist durch Richtlinien dazu angehalten und durch die Managementsysteme in der Lage, die Produktionsprozesse
derart zu führen, dass es zu keinen außerordentlichen Belastungen für die Umwelt, Gesundheit oder zu Verletzungen von Gesetzen und
anderen rechtlichen Vorgaben im Bereich Umweltschutz kommt. Damit tragen die Standorte zur Minimierung von Schadstoffen in Luft,
Wasser und Boden bei und vermeiden, dass die Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität der Arbeitnehmer:innen und Anrainer:innen
beeinträchtigt werden. Der Einsatz von besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen ist zu vermeiden, Semperit
verfolgt jedoch keine messbaren, ergebnisorientierten und terminierten Ziele hinsichtlich des Einsatzes dieser Stoffe.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
106
Um den Fortschritt in Senkung von negativen Auswirkungen und Risiken im Bereich Umweltschutz im eigenen Betrieb (IROs #8-11)
messen zu können, hat Semperit im Jahr 2025 basierend auf den Schadstoffgrenzwerten des Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregisters E-PRTR (Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) ein neues Ziel definiert: Die
emittierten Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden aller europäischen Standorte der Semperit-Gruppe müssen unterhalb der Grenzwerte
der E-PRTR liegen. Die ESRS erwartet sich eine Angabe der emittierter Schadstoffvolumina, wenn das Unternehmen im Jahr die Schwel-
lenwerte der E-PRTR überschreitet. Wenn die Schwellenwerte nicht überschritten werden, müssen nach ESRS keine emittierten Mengen
berichtet werden, so wie bei Semperit. Mit dem Ziel, 100% aller Standorte unterhalb etwaiger Schadstoffschwellenwerte der E-PRTR zu
halten, kann Semperit sicherstellen, dass das Bewusstsein an den Standorten hoch bleibt und die negativen Auswirkungen reduziert wer-
den, und zwar auch bei steigendem Produktionsoutput.
Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
100% der europäischen Standorte
unter dem EU-Schwellenwert für
Schadstoffe
Keine - -
01.01.2025 bis
31.12.2025
100% 100%
Eine 100% Zielerreichung bedeutet, dass alle Europäischen Standorte unterhalb aller Schwellenwerte der E-PRTR liegen, wie dem in
den letzten zwei Jahren war. Die Einhaltung des Ziels leitet sich aus der HSEQ-Policy ab und ist freiwillig, jedoch sind die Konsequenzen
der Überschreitung der Grenzwerte gesetzlich vorgegeben (für grenzwertüberschreitende Stoffe müssen die emittierten Mengen offen-
gelegt werden). Die Schwellenwerte und somit auch das Ziel beziehen sich auf absolute Jahresmengen, die bei reglementierten Schad-
stoffen nicht überschritten werden dürfen. Somit bezieht sich das Ziel von Semperit nicht auf spezifische Frachtwerte. Da dem Ziel eine
EU-Verordnung zugrunde liegt, wurde der Einsatz von weiteren wissenschaftlichen Methoden für die Zielfestlegung als nicht notwendig
erachtet.
Die unter E2-2 und E2-4 beschriebenen Schadstoffmessungen unterliegen dem lokalen HSE- und Standortmanagement, und die Ein-
haltung der Grenzwerte sowie die Zielerreichung wird jährlich im Rahmen der ESRS-Berichterstattung durch das zentrale ESG-Team eva-
luiert. Das Ziel wurde durch das Sustainability Council unter Einbeziehung interner Stakeholder:innen (Mitarbeiter:innen, Management,
Vorstand) definiert und beruht auf der Wesentlichkeit vom Thema Umweltverschmutzung, das in Involvement-Umfragen der letzten zwei
Jahre von internen und externen Stakeholder:innen als wichtig betont wurde.
Neben den laufenden Schadstoffmessungen wird im Rahmen eines internen Berichts- und Projektmanagementsystems regelmäßig
überprüft, ob die gesetzten Maßnahmen wirken, die Richtlinien befolgt werden und das Ziel erreicht wird (IROs #8, 9, 10 und 12). Darin
werden Umweltverschmutzungsgefahren, Ereignisse und Vorfälle dokumentiert sowie Verbesserungsideen und Projekte von Mitarbei-
ter:innen vor Ort gemeldet und Verantwortung für deren Umsetzung zugewiesen. Sollte es zu einer außerordentlichen Umweltverschmut-
zung kommen, sind die damit verbundenen negativen Auswirkungen umgehend einzudämmen. Anschließend führt die oder der zustän-
dige HSE-Verantwortliche eine Ursachenanalyse durch und passt bei Bedarf Verfahren und Schulungen an, um das Risiko eines erneuten
Auftretens zu vermeiden. Der Vorfall sowie die dabei umgesetzten Maßnahmen sind im System zu dokumentieren und ggf. den zuständi-
gen Behörden zu melden. Die statistische Übersicht der Umweltvorkommnisse wird – ähnlich wie bei der Arbeitssicherheit mithilfe der
„Heinrich-Pyramide“ – mit der „Environmental Pyramide“ und dem „Grünen E“ auf Standort- und Gruppenebene tagesaktuell visualisiert
und als Aushang und im Intranet im monatlichen Reportingzyklus an die Mitarbeiter:innen und das Management kommuniziert. Das
„Green E“ ist ein Visualisierungstool für Umweltvorfälle, das nach dem Vorbild des „Green Cross“ für Sicherheitsvorfälle entwickelt wurde
und als Kalenderübersicht funktioniert, bei der jeder Tag farblich markiert wird (grün = kein Umweltvorfall; gelb/rot = Vorfall ist eingetre-
ten; Farbgebung je nach Schweregrad).
Die Effizienz der Bearbeitung der durch betroffene Gemeinschaften gemeldeten Anliegen im eigenen Betrieb und entlang der Wert-
schöpfungskette (IROs #8-12) wird über die Anzahl der Meldungen und gegebenenfalls daraus resultierenden Compliance-Fälle gemessen.
Werden keine Verstöße gegen relevante Gesetze und Vorschriften verzeichnet, gelten die Richtlinien und Maßnahmen als wirksam und
die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die Gemeinschaften rund um die Standorte als effektiv gemindert.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
107
Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
Die an den Semperit-Standorten emittierten Schadstoffe, die in Luft, Wasser und Boden gelangen – gemäß Anhang II der Verordnung (EG)
Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, E-PRTR) –
wurden im Berichtsjahr 2025 gemessen und dokumentiert. Die von der Verordnung festgelegten Schwellenwerte wurden 2025 an keinem
Standort überschritten.
Umwelt-
medium
An Semperit-Standorten emittierte Schadstoffe
(gem. E-PRTR-Anhang II)
Schwellenwert Luft/
Wasser/ Boden laut
E-PRTR (kg pro Jahr pro
Standort)
Berichtspflicht,
da Emission >
Schwellenwert Standort
Luft Kohlenmonoxid (CO)
500.000 Nein
Wimpassing, Österreich; Odry, Tschechische Rep.;
Belchatow, Polen
Kohlendioxid (CO
2
) 100 Mio. Nein Newnan, USA
Ammoniak (NH
3
) 10.000 Nein Belchatow, Polen
Flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC)
100.000 Nein
Wimpassing, Österreich; Odry, Tschechische Rep.;
Belchatow, Polen; Shanghai, China
Stickoxide (NO
x
/NO
2
)
100.000 Nein
Wimpassing, Österreich; Odry, Tschechische Rep.;
Belchatow, Polen; Sopron, Ungarn; Roha, Indien
Schwefeloxide (SO
x
/SO
2
) 150.000 Nein Odry, Tschechische Rep.; Belchatow, Polen; Roha, Indien
Blei und Verbindungen (als Pb) 200/20/20 Nein Odry, Tschechische Rep.
Benzol 0/200/200 Nein Belchatow, Polen
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) 50 Nein Belchatow, Polen
Toluene 0/200/200 Nein Shanghai, China
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)
(als Gesamt-C oder COD/3)
0/50.000/0 Nein
Odry, Tschechische Rep.; Deggendorf und Hückelhoven,
Deutschland
Xylole 0/200/200 Nein Shanghai, China
Chlor und anorganische Verbindungen (als HCl) 10.000/0/0 Nein Belchatow, Polen
Feinstaub (PM₁₀)
50.000 Nein
Odry, Tschechische Rep., Belchatow, Polen; Deggendorf und
Hückelhoven, Deutschland; Shanghai, China; Roha, Indien;
Hat Yai, Thailand
Wasser Stickstoff 0/50.000/50.000 Nein Shanghai, China
Gesamtphosphor 0/5.000/5.000 Nein Shanghai, China
Blei und Verbindungen (als Pb) 200/20/20 Nein Odry, Tschechische Rep.
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)
(als Gesamt-C oder COD/3)
0/50.000/0 Nein Shanghai, China
Chloride (als Gesamt-Cl) 0/2.000.000/2.000.000 Nein Odry, Tschechische Rep.
Die Messungen der verschiedenen Emissionen an den Semperit-Standorten (IROs #9–10) basieren auf anerkannten Standardmethoden,
sowohl bei den direkten Messungen an den Anlagen als auch bei den Umweltverträglichkeitsbewertungen. So werden zum Beispiel die
VOC-Emissionen (Volatile Organic Compounds, also flüchtige organische Verbindungen) mit einem Flammenionisationsdetektor gemes-
sen, während andere Emissionen, wie die Staubbelastung, mit einer manuellen gravimetrischen Methode ermittelt werden. In der Um-
weltverträglichkeitsprüfung am Standort Wimpassing im Jahr 2022 basierten die meisten Emissionsdaten, wie jene für VOC und Staub,
auf Messungen einer externen Prüf- und Inspektionsstelle, die akkreditierte und unabhängige Laboranalysen durchführt. Unterstützende
Datenquellen sind interne Produktionsdatenbanken und Systeme, in denen Eingangs- und Ausgangsmengen erfasst werden. Die Analyse
der Umweltbelastung durch Schadstoffe basiert auf repräsentativen Messungen. In Kombination mit Informationen aus den internen
Datenbanken kann so eine robuste Bewertung der Verschmutzung vorgenommen werden. Die Verlässlichkeit dieser Bewertung kann
aufgrund der Vollständigkeit der Daten und der angewandten standardisierten Methoden als hoch angesehen werden. Die Auswirkungen
der Semperit-Standorte auf die Verschmutzung von Wasser und Boden sind im Vergleich zu den Emissionen in die Luft in Normalbetrieb
unwesentlich, weshalb sich die beschriebenen Konzepte, Maßnahmen und Mittel in diesem Abschnitt vorrangig auf Luftverschmutzung
beziehen. Im Berichtszeitraum traten keine wesentlichen Änderungen in der Messung und dem Management von Umweltauswirkungen
auf. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Emissionen in Luft, Wasser und Boden nicht wesentlich verändert. Die gemessenen Werte
liegen weiterhin deutlich unter den in Anhang II der E-PRTR-Verordnung festgelegten Schwellenwerten.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
108
Synthetische Polymermikropartikel
Bei den weiter unten berichteten Mengen an eingesetztem Mikroplastik geht es um extern beschaffte Rohstoffmengen an synthetischen
Polymermikropartikeln (SPM) in standardisierter Granulatform (IRO #11), die geschmolzen und in Spritzgussprozessen an allen Standorten
der Rico und einigen Standorten der Semperit-Gruppe eingesetzt werden. Die Mengen an SPM (Ressourcenzufluss), die gemäß ESRS als
Mikroplastik einzustufen sind (Kunststoffteile kleiner als 5 mm), lagen 2025 bei 2,3% der Gesamtmasse aller eingesetzter Rohstoffe.
t 2025 2024
Verwendete Menge an Mikroplastik (synthetische Polymer-Mikropartikel) 2.701 3.134
Prozentualer Anteil des verwendeten Mikroplastiks am Gesamtgewicht der Rohstoffe 2,3% 2,6%
Das SPM wird über manuelle oder automatisierte Dosierungssysteme in Spritzgussmaschinen verarbeitet und verlässt die Betriebe
entweder in gebundener Form eines Produkterzeugnisses oder als Abfall und Ausschuss (Ressourcenabfluss). Die Mengen an SPM, die an
der Produktionslinie auf den Boden fallen, nicht ordnungsgemäß entsorgt werden und aus der Produktion in die Böden oder Gewässer
gelangen könnten, sind im Vergleich zu dem im Produkt gebundenen SPM unwesentlich und werden auf weniger als 0,1% des zugekauften
Granulats geschätzt. Eine direkte Messung der unbeabsichtigten Mikroplastikfreisetzung ist derzeit nicht möglich. Die Schätzung basiert
einerseits an den beobachteten entsorgten Mengen an SPM, die gemeinsam mit sonstigem Abfall in der Produktion gesammelt, sortiert
und entsorgt werden, andererseits an dem unwesentlichen Schwund vom Rohstoff, der zugekauft, aber nicht eingesetzt wurde.
Die Menge an Mikroplastik, die durch Abrieb in der Produktanwendung entsteht (IRO #12), ist Semperit in den meisten Produktappli-
kationen derzeit unbekannt und kann aktuell weder geschätzt noch berichtet werden. Um diese Lücke zu füllen und einer aussagekräfti-
gen Bewertung des emittierten Abriebs und Evaluierung der Auswirkungen auf die Umwelt näherzukommen, hat im Berichtsjahr die F&E-
Abteilung gemeinsam mit ESG und den Geschäftsbereichen eine Forschungsarbeit mit diesem Fokus initiiert. Sobald Kennzahlen zur Mes-
sung der Emissionen vorliegen und ihre Auswirkungen bekannt sind, wird Semperit über sie berichten und geeignete Ziele und Minde-
rungsmaßnahmen setzen.
Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Umweltverschmutzung
Finanzielle Auswirkungen aus konkreten Vorfällen von Umweltverschmutzung können sich beispielsweise aus Aufwendungen für die Be-
auftragung externer Gutachter:innen, die Reinigung und Entfernung kontaminierter Böden oder Maßnahmen zur Eindämmung und Sa-
nierung betroffener Gewässer ergeben. Das Ausmaß der finanziellen Effekte ist von Art und Ausmaß des konkreten Vorfalls abhängig. Im
Berichtsjahr kam es im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage
von Semperit. Weitere Informationen zur Rückstellung in Bezug auf Umweltverschmutzung finden sich im Konzernabschluss, Abschnitt
7.2 Sonstige Rückstellungen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
109
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ein möglichst effizienter Materialeinsatz entlang der Wertschöpfungskette sowie eine gezielte Abfall- und Aus-
schussvermeidung sind wichtige Steuerungsgrößen für eine wirtschaftliche und nachhaltige Produktion. Im Sinne
der Kreislaufwirtschaft gilt es bei Semperit, Materialflüsse innerhalb und außerhalb des Betriebs zu optimieren so-
wie Materialien und Produkte, wenn möglich und sinnvoll, wiederzuverwenden oder zu rezyklieren. Ein systematisches Abfallmanage-
ment sowie eine sorgsame Trennung und Dokumentation der verschiedenen Rest- und Abfallstoffe sind Voraussetzung dafür. Das Unter-
nehmen setzt beim Materialeinsatz sowie beim Abfall- und Reststoffmanagement an mehreren Stellen an, um dem Ziel geschlossener
Material- und Produktkreisläufe stetig näherzukommen. Wie Semperit die dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts,
Risks and Opportunities; IROs) im Bereich Kreislaufwirtschaft steuert, wird in den folgenden Angaben im Detail erläutert.
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen
(im Berichtszeitraum
umgesetzt oder fortge-
führt)
Ressourcenzuflüsse,
einschließlich Ressourcennutzung
Vorgelagerte Wertschöpfungskette, eigene Ge-
schäftstätigkeit
4, 5, 6,
7, 10,
12
T K, M, L (#13) Beitrag zur Reduzie-
rung der globalen Nach-
frage nach Primär-res-
sourcen durch Ersatz mit
alternativen nachhaltigen
Rohstoffen (z.B. biologi-
sche oder recycelte Roh-
stoffe), was letztendlich
zu einer erhöhten Nach-
frage nach alternativen
Rohstoffen auf dem Gum-
mimarkt führt und somit
den Ausbau von Kreis-
laufansätzen innerhalb
der Branche unterstützt.
(#14) Potenzielle lang-
fristige Kosteneinsparun-
gen durch Anwendung
von Prinzipien der Kreis-
laufwirtschaft (Langle-
bigkeit, Haltbarkeit, Re-
parierbarkeit von
Materialien und Produk-
ten) durch Wartung und
Optimierung des Pro-
duktlebenszyklus. Fokus
auf modernste Techno-
logie in neuen Ge-
schäftsmöglichkeiten
und Akquisitionen.
-
Die Circularity-Initiative
als bereichs-
übergreifendes
Programm, das sich
unter anderem auf die
Skalierung von
rezyklierten und
biologischen Materia-
lien in Semperit-
Produkten
konzentriert.
Spezielle Produktlinien,
mit verlängerter Lebens-
dauer, wie Förderbänder
mit erhöhter Resistenz.
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
6, 7, 12 T K, M, L (#15) Die Gewinnung
und Herstellung von
chemischen und indust-
riellen Primärmateria-
lien im Allgemeinen
trägt zur Erschöpfung
natürlicher Ressourcen
bei und erhöht die Um-
weltbelastung (Land, Ab-
holzung, Luft- und Was-
serverschmutzung). Die
Nichteinhaltung von
Rohstoffregulatorien
wie der REACH-
Verordnung zur kontrol-
lierten Verwendung ge-
fährlicher Stoffe kann zu
negativen Auswirkungen
auf die menschliche Ge-
sundheit und Ökosys-
teme sowie zu rechtli-
chen Konsequenzen und
Reputationsschäden
führen.
(#16) Senkung der Roh-
stoffbeschaffungskosten
durch Materialeffizienz
oder -eliminierung und
effizientes Produkt- und
Prozessdesign.
75% Abdeckung
von allen
Ausgaben an
Lieferant:innen
zertifiziert mit
EcoVadis bis 2030
Lieferkettensorgfalts-
pflicht durch die Busi-
ness Partner Checks und
ESG-Bewertungen durch
EcoVadis und TfS mit Fo-
kus auf Qualität, Nach-
haltigkeit und regulatori-
sche Konformität.
Eigene
Geschäfts-
tätigkeit
4, 5, 6 L
(#17) Höhere Betriebs-
und Investitionskosten
aufgrund gestiegener
Materialbeschaffungs-
kosten infolge möglicher
geopolitischer Konflikte
und Klimawandelbe-
schränkungen. (Über-
gangsrisiko)
-
Lieferanten-
diversifizierung über
Regionen und Länder.
Lieferkettensorgfalts-
pflicht durch die Busi-
ness Partner Checks.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
110
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen
(im Berichtszeitraum
umgesetzt oder fortge-
führt)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang
mit Produkten und Dienstleistungen
Vorgelagerte Wertschöpfungskette,
eigene Geschäftstätigkeit, nachgela-
gerte Wertschöpfungskette
4, 5, 6,
7, 10,
12
T M, L (#18) Einsatz von Kreis-
laufmaterialien, Entwick-
lung von kreislauffähigen
Produkten und Betonung
ihrer Vorteile für Umwelt
und Kund:innen auf in-
dustriellen Märkten
schafft neue Kreislauflie-
ferketten und Lösungen,
die sonst nicht existieren
würden.
(#19) Fokus auf Abfall-
und End-of-Life-Recyc-
ling, das innovative
Kreislauflösungen erfor-
dert, bietet neue Ge-
schäftsmöglichkeiten,
z.B. für geschredderte
oder devulkanisierte
Gummiprodukte.
-
Die Circularity-Initiative
– bereichsübergreifen-
des Programm, das sich
unter anderem auf die
Kreislauffähigkeit von
Materialien und Produk-
ten konzentriert, wie
z.B. Materialwiederver-
wendung und -rückge-
winnung mit Wiederein-
gliederung in den
Produktionsprozess
Eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte
Wertschöpfungskette
5, 6 L (#20) Änderungen in der
Kundennachfrage und
den Präferenzen hin zu
nachhaltiger Produktion
und nachhaltigen Pro-
dukten mit Fokus auf
Kreislaufwirtschaft
könnten zu einem Ver-
trauensverlust der
Kund:innen führen,
wenn sie nicht umge-
setzt werden. (Über-
gangsrisiko)
-
Die Circularity-Initiative
– bereichsübergreifen-
des Programm, das sich
unter anderem auch auf
die strukturierte Analyse
der Kundennachfrage
und der Wettbewerber-
initiativen zu Kreislauflö-
sungen konzentriert.
Abfall
Eigene Geschäftstätigkeit,
nachgelagerte Wertschöp-
fungskette
5, 6, 8 T K, M, L (#21) Abfall, der in der
Produktion und der
nachgelagerten Wert-
schöpfungskette ent-
steht, landet in einigen
Märkten auf Deponien
oder wird verbrannt,
was zu THG-Emissionen
(nachgelagerte Scope-3-
Emissionen) beiträgt.
(#22) Strengere Vor-
schriften oder Kosten-
steigerungen in Bezug
auf die Entsorgung von
Abfällen aus eigenen
Produktionsprozessen
insbesondere durch Ein-
wegkunststoffver-
brauch. (Übergangsri-
siko)
-7% Abfall
pro Produkteinheit
bis 2030
(Basisjahr: 2023)
HSEQ & Operational-
Excellence-Initiativen
zur Abfallreduzierung.
Die Circularity Initiative
– bereichsüber-
greifendes Programm,
das sich unter anderem
auf die
Wiederverwendung
und das Recycling von
Abfallmaterialien,
externe
Rückgewinnung von
Gummiabfallmengen,
die nicht verhindert
oder reduziert werden
können, und auf den
Aufbau geeigneter
Lieferketten mit
Kooperations-
partner:innen und
Kund:innen kon-
zentriert.
Product Carbon Foot-
print für Produkte, die
rezyklierte und andere
nachhaltige Rohstoffe
enthalten.
Eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte Wertschöp-
fungskette
4, 5, 6 P M, L (#23) Die Reduktion des
Prozessabfalls von Semp-
erit und, wo dies nicht
möglich ist, die Um-
wandlung von überschüs-
sigem Material, das sonst
entsorgt würde, in recy-
celte Materialien führt
langfristig zur Etablierung
neuer Geschäftsmodelle
(Schaffung neuer Recyc-
lingmärkte in Zusammen-
arbeit mit Geschäfts-
partner:innen und
Kund:innen) und trägt so-
mit zum Wachstum der
Kreislaufwirtschaft in der
Gummiindustrie bei.
(#24) Mögliche Kosten-
einsparungen durch Re-
cycling- und Wiederver-
wendungsmöglichkeiten
von Abfällen, anstatt für
die Abfallentsorgung zu
zahlen.
Eigene Geschäftstätig-
keit, nachgelagerte
Wertschöpfungskette
5, 12 M, L (#25) Strengere Vor-
schriften für das Recyc-
ling von Ausschuss und
Abfällen, insbesondere
für geschredderten
Gummi. (Übergangsri-
siko)
-
1
Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2
Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (IROs #13–25)
werden bei Semperit durch mehrere Richtlinien gesteuert – allen voran durch die Richtlinie zum Management von Ressourcen, aber auch
durch die HSEQ-Policy, die Innovations-Policy und die Supplier Policy. Diese Konzepte bilden den Rahmen für die Auswahl und den effi-
zienten Einsatz von Materialien, den schonenden Umgang mit Ressourcen sowie die Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen.
Sie definieren nicht nur die relevanten IROs, sondern auch die Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Prozesse, mit denen Semperit diese
systematisch steuert und überprüft. Die drei Richtlinien gelten für alle Divisionen, Gesellschaften und Standorte der Semperit-Gruppe.
Die Vorgaben wirken sich teilweise auch auf Akteure und Aktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette aus. Die
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
111
Verantwortung für die Konzepte der Policies und dazugehöriger Managementsysteme wie ISO 14001 und ISO 9001 zur operativen Um-
setzung der Ziele und Vorgaben, die in den Strategien und Richtlinien definiert sind, obliegt dem Gesamtvorstand. Das wesentliche Thema
Kreislaufwirtschaft treibt der CIO (Chief Industrial Officer) im Rahmen der Circularity Initiative (unter E5-2 näher beschrieben) voran.
Interne und externe Stakeholder:innen wurden in die Wesentlichkeitsbewertung der Kreislaufwirtschaftsthemen und des Ambitionsni-
veaus miteinbezogen, nicht aber in den Beschluss der einzelnen Steuerungsansätze. Betroffene Interessengruppen wie Mitarbeiter:innen,
Anrainer:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, andere Geschäftspartner:innen und ihre Mitarbeiter:innen haben öffentlichen Zugang zu
den Policies und Zertifikaten über die Unternehmenswebsite. Die eigene Belegschaft wird in gruppenweiten und stellenspezifischen Trai-
nings zu diesen Konzepten geschult.
Wie in den Policies und Managementsystemen festgehalten, analysiert und verbessert Semperit kontinuierlich Prozesse, um einen
ressourcenschonenden Materialeinsatz zu gewährleisten: Das Abfallreduktionsziel von 7% bis 2030 (mehr dazu im Abschnitt E5 unter
E5-3) bezieht sich auf die IROs #21-24 und folgt den Grundsätzen der EU-Abfallrahmenrichtlinie, indem die Vermeidung von Abfall gegen-
über der Abfallbehandlung (Recycling) priorisiert wird. Dieses Reduktionsziel ist zugleich als Leistungsparameter im Long-Term-Incentive
(LTI) verankert.
Wenn Produktionsabfälle nicht vermieden werden können, arbeitet Semperit an Möglichkeiten, diese intern oder extern zu rezyklieren.
Wo immer möglich und wirtschaftlich sinnvoll, setzt Semperit biologische, rezyklierte und rezyklierbare Materialien ein und orientiert
sich an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft – insbesondere der Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit von Pro-
dukten. Lieferant:innen werden in der Supplier Policy angehalten, erneuerbare Energien zu priorisieren, eigene Energieeffizienz zu stei-
gern, CO
2
-Emissionen zu reduzieren und sich um eine effiziente Wassernutzung und Abfallmenge/-erzeugung zu bemühen. Um die Kreis-
laufwirtschaft zu fördern, werden sie in der Policy verpflichtet, nachhaltige Rohstoffalternativen anzubieten, wie z.B. recycelte,
wiederverwendete, biologisch gewonnene Materialien oder solche mit einem geringeren Produkt-Kohlenstoff-Fußabdruck (PCF), sofern
dies praktisch möglich und wirtschaftlich machbar ist. Der Ersatz von Primärrohstoffen durch die oben genannten nachhaltigeren Alter-
nativen ist jedoch je nach Produktgruppe unterschiedlich weit fortgeschritten. In bestimmten Bereichen gibt es derzeit noch keine brauch-
baren Substitute für Primärmaterialien, etwa bei den Produkten der Rico-Gruppe für Primärsilikon.
Während bislang vor allem überschüssige vulkanisierte Materialien aus eigener Produktion als Ausgangsstoffe für das Recycling genutzt
wurden (Post-Production Recycling; PPR), könnten künftig auch Produktionsabfälle anderer Elastomerproduzent:innen und Kund:innen
(Post-Industrial Recycling; PIR) sowie Produkte am Ende ihres Lebenszyklus (Post-Consumer Recycling; PCR) einbezogen werden. Das Cir-
cularity-Projekt von Semperit fokussiert daher nicht nur auf Produktionsabfälle, sondern auch auf die Rezyklierbarkeit der Produkte nach
der Nutzungsphase. Es adressiert sämtliche wesentlichen IROs der Kreislaufwirtschaft und bindet zahlreiche Bereiche und Abteilungen
der Semperit-Gruppe ein. Eine besondere Herausforderung ergibt sich aus dem Business-to-Business-Geschäftsmodell: Semperit produ-
ziert überwiegend Produktkomponenten und hat keinen direkten Kontakt zu den Endkund:innen. Die Produktrückführung gestaltet sich
daher organisatorisch, logistisch und wirtschaftlich anspruchsvoll und stellt derzeit noch eine wesentliche Hürde für ein End-of-Life-Re-
cycling dar.
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Forschungs- & Entwicklungsteams (F&E-Teams) spielen eine zentrale Rolle in der bereichsübergreifenden Forcierung der Kreislauf-
wirtschaft bei Semperit. Sie arbeiten kontinuierlich an der Entwicklung innovativer und zirkulärer Werkstoffe und Produkte sowie an der
Verbesserung von Fertigungsprozessen. Der zentrale F&E-Bereich, der hauptsächlich im F&E-Zentrum in Wimpassing angesiedelt ist, be-
schäftigt sich neben Grundlagenprojekten mit der Materialentwicklung, der zentralen Prozessentwicklung sowie der Steuerung der grup-
penweiten Entwicklungsaktivitäten. Auf Ebene der Geschäftsbereiche untersuchen die dezentralen F&E-Teams Kreislauffähigkeit, Pro-
dukt- und Prozessoptimierungen entlang der Circularity-Grundsätze der neun „R“: „Refuse, Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish,
Remanufacture, Repurpose, Recycle“ (ablehnen, überdenken, verringern, wiederverwenden, reparieren, aufbereiten, wiederaufbereiten,
umfunktionieren, rezyklieren). Die Anwendbarkeit variiert je nach Produkt und Prozess und kann somit nicht für alle Bereiche der Semp-
erit-Gruppe generalisiert werden. Die Umsetzung dieser Prinzipien erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Kund:innen, die durch die
Produkt- und Prozessentwicklungsteams der unterschiedlichen Geschäftsbereiche sichergestellt wird. Neben dem Standort in Wimpas-
sing betreibt Semperit sieben weitere Forschungsstandorte. Zusätzlich verfügen die meisten Produktionsstätten über lokale Labore.
Neben der klassischen Forschungs- und Entwicklungsarbeit legt Semperit besonderen Fokus auf das konzernweite Innovationspro-
gramm. Damit soll von der Entstehung einer kreislauffähigen Idee über deren Entwicklung bis hin zur Markteinführung durchgängig Trans-
parenz gewährleistet werden. Ein wesentliches Ziel besteht darin, das gesamte Ideen- und Projektportfolio vor dem Hintergrund der
Auswirkungen, Risiken und Chancen der Kreislaufwirtschaft effektiv auszuwerten und in Richtung der finanziellen und nicht finanziellen
Ziele zu steuern.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
112
Um die Markt- und Kundenanforderungen zu erfüllen, werden die Elastomermaterialien laufend weiterentwickelt. Dabei kommen –
neben schon bekannten und approbierten – auch immer wieder neue ökologischere, rezyklierte und rezyklierbare Rohstoffe zum Einsatz.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Einkaufs-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen sowie der Produktion, um neue
Rohstoffe zu identifizieren, zu beschaffen, zu erproben und in die Produktion einzubinden. Veränderte Rahmenbedingungen und neue
Erkenntnisse werden zeitgerecht weitergegeben, um die Planbarkeit über die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohstoffauswahl
über die Verfügbarkeit bis zum Materialeinsatz zu gewährleisten.
Folgende Maßnahmen und Mittel setzt Semperit beim Management der oben dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs
#13-25) ein, um eine wirtschaftliche und nachhaltige Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft im und außerhalb des Unternehmens
voranzutreiben:
Rethink, Reduce, Recycle: Kreislauffähige Rohstoffentwicklung und Abkehr von Primärrohstoffen (F&E mit Geschäftsbereichen,
Einkauf, Lieferant:innen)
Das Rohstofflabor untersucht neue, nachhaltigere Materialien und prüft deren Eignung für Semperit-Produkte. Beispiele hierfür sind die
Forschungs- und Entwicklungsarbeit zum Einsatz von biologischen Elastomeren und die Verwendung von Naturkautschuk, dessen Anteil
in den vergangenen zwei Jahren insbesondere in Fördergurten, Schläuchen und Formteilen gesteigert wurde. Semperit setzt verstärkt auf
die Nutzung sekundärer (rezyklierter) Ressourcen, wie zum Beispiel auf Material, das auf rezykliertem Synthesekautschuk und wiederge-
wonnenem Ruß (recovered Carbon Black) basiert oder auf Gummimehl aus Altreifen. Die Anteile von wiedergewonnenem Gummi, rezyk-
liertem Ruß und Gummipulver wurden in Teilen von Produkten der Divisionen SIA und SEA 2024 erfolgreich erhöht.
Konkret wurden im Jahr 2025 in der Handlauffertigung die Entwicklung neuer Rezepturen mit einem signifikanten Anteil an sekundären
sowie biologisch basierten Rohstoffen enthalten. Diese Produktinnovation zielt darauf ab, die Handläufe nachhaltiger zu gestalten, ohne
die funktionalen und sicherheitsrelevanten Eigenschaften oder die Produktqualität zu beeinträchtigen. Diese Forschungs- und Entwick-
lungsaktivitäten befinden sich noch in der Umsetzungsphase, bisher wurde dafür ein Budget von über 35 TEUR zur Verfügung gestellt.
Durch den verstärkten Einsatz dieser alternativen Rohstoffe können primäre Materialien eingespart werden, was zu einer deutlichen
Ressourcenschonung und Reduktion des ökologischen Fußabdrucks der Handlaufprozesse und der Produkte führt.
Refuse, Rethink, Reduce:
Vermeidung und Ersatz schädlicher Additive (F&E, Einkauf)
Der Fokus von Semperit liegt auf der Entwicklung schadstofffreier Materialien und der Reduktion von Umweltbelastungen durch den
Einsatz umweltfreundlicherer Alternativen. Seit 2020 wurden zwei Produkte im Bereich der Dichtungsprofile nach den Kriterien der Ma-
terialgesundheitskategorie des Cradle to Cradle Certified™ Produktstandards bewertet und mit einem Gold-Level Material Health Certifi-
cate ausgezeichnet. Das bedeutet, dass die Produktgestaltung und -herstellung als nachhaltig deklariert ist, die Materialien dieser Pro-
dukte keine schädlichen Chemikalien beinhalten und Gesundheit und Umwelt schützen (siehe dazu auch Abschnitt E2
Umweltverschmutzung). Im Berichtsjahr wurden die erforderlichen Rezertifizierungsprozesse für Cradle to Cradle und Environmental Pro-
duct Declaration bei ausgewählten Profilprodukten initiiert und befinden sich derzeit in der Umsetzung.
Rethink, Reduce, Recycle:
Nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen (Einkauf, ESG, Lieferant:innen, Kund:innen)
Wie in der Supplier Policy festgehalten, wird die Zurverfügungstellung von rezyklierten und biobasierten Rohstoffen von Lieferant:innen
gefordert. Bei bestimmten kritischen Rohstoffen, wie bei natürlichem Kautschuk, wird auf den Ursprung und die Einhaltung von Umwelt-
und menschenrechtlichen Kriterien geachtet, um die Lieferkette auf die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorzube-
reiten. Nachhaltigkeit in der Rohstofflieferkette fördert Semperit generell, indem Lieferant:innen dazu aufgefordert werden, sich einem
ESG-Rating zu unterziehen. Das quantitative Ziel 2030 dazu lautet: 75% des Beschaffungsvolumens für Ressourcen werden mit Liefe-
rant:innen umgesetzt, die eine Bewertung durch EcoVadis vorweisen können (siehe E5-3).
Rethink, Reduce, Recycle, Reuse:
Abfallreduktion, Materialeffizienz und Ressourcenschonung (Produktionsbereiche der Businesses, F&E, HSEQ)
Durch die Optimierung von Produktionsprozessen und die Entwicklung neuer Produkte sollen die Ressourceneffizienz kontinuierlich ge-
steigert und das Abfallaufkommen reduziert werden. Folgende Maßnahmen tragen unter anderem dazu bei: Das nachstehend beschrie-
bene Circularity-Projekt, die Nutzung von rezykliertem Polyamid und Stahlabfällen für die Herstellung von Schläuchen und Geweben, die
Berechnung des CO
2
-Fußabdrucks für einen Großteil der Produkte und die Entwicklung von Produkten, die anteilig aus nachhaltigeren
Rohstoffen bestehen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
113
Im Jahr 2025 wurde eine Optimierung der Produktionsprozesse für Handläufe erreicht. Die Heizzeiten konnten reduziert werden, was
abhängig vom Handlauftyp zu einer Energieeinsparung von bis zu 25 % führte. Zusätzlich wurden im Berichtsjahr rund 98 % der bisher
eingesetzten lösemittelbasierten Gummilösungen durch wasserbasierte Alternativen ersetzt. Dies reduziert die Emission flüchtiger orga-
nischer Verbindungen (VOC), verbessert die Arbeitssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit und Kreislauffähigkeit der Prozesse. Dar-
über hinaus wurde für Rezepturen für Ski-Folien biologisch basierter synthetischer Kautschuk freigegeben, wodurch der Anteil nachhalti-
ger Rohstoffe in der Produktpalette erhöht wird. In diese Schlüsselprojekte wurden 2025 über 65 TEUR investiert.
Rethink, Reduce:
Kreislauffähige Prozess- und Produktentwicklung (F&E mit Geschäftsbereichen, Innovation)
Gemeinsam mit den Kund:innen optimiert Semperit kreislauffähige Produktionsprozesse und entwickelt neue Produkte gemäß den Prin-
zipien der Kreislaufwirtschaft. Die Berechnung des CO
2
-Fußabdrucks der meisten Produkte hilft dabei festzustellen, ob Sekundärrohstoffe
im Vergleich zu Primärrohstoffen dazu geeignet sind, die Treibhausgasemissionen zu senken. Eine weitere Maßnahme sind abteilungs-
übergreifende Workshops zur Entwicklung von Ideen für eine effektivere Ressourcennutzung und das Schließen von Materialkreisen in-
nerhalb des Unternehmens sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Für eine Reduktion potenzieller oder tatsächlicher negativer ökologischer Auswirkungen in der Nutzungsphase wie Gummiabrieb und
Freisetzung von Mikroplastik sind ein geringeres Produktgewicht, verbessertes Design und optimierte Materialeigenschaften ausschlag-
gebend. Mit einer effizienteren Nutzung und längerer Haltbarkeit sinkt auch die Umweltbelastung. Eines der Schlüsselprojekte fokussiert
auf eine abgewinkelte Polyamid-Führungsplatte zur Befestigung der Schwelle an der Schiene im Gleisoberbau. Der Materialverbrauch
wurde bei gleichbleibender Funktionalität bisher um 25% reduziert.
Reuse, Repair, Remanufacture, Refurbish, Repurpose, Recycle:
Das „Circularity-Projekt“ (F&E, ESG, HSEQ, Businesses, Kund:innen, Lieferant:innen und andere Geschäftspartner:innen)
Im Rahmen dieses Projekts arbeitet ein bereichsübergreifendes Team aus verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen seit zwei Jahren
strukturiert an der effektiven Umsetzung von Circularity-Maßnahmen. Die Initiativen reichen über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus in
die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Das Projekt umfasst folgende Aufgaben und wurde 2025 mit einem Budget von 150
TEUR vorgesehen:
Entwicklung, Herstellung und Einsatz nachhaltiger und zirkulärer Rohstoffe, Prozesse und Produkte,
Lösungen zum internen und externen Recycling von Abfall und Nebenprodukten,
Kooperation mit Kund:innen an Lösungen für Produkte am Ende des Lebenszyklus,
Laufende Markt- und Wettbewerbsanalysen zu zirkulären Rohstoffen und Lösungen.
Eine dieser Circularity-Maßnahmen wird im Abschnitt „E5-5 Produkte und Materialen: In-Process-Recycling“ näher beschrieben.
Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle:
Partnerschaften und Zusammenarbeit mit Interessensträger:innen für nachhaltige und kreislauffähige Material- und Produktentwick-
lung (F&E, Einkauf, ESG, HSEQ, Businesses)
Semperit setzt auf enge Zusammenarbeit mit Kund:innen und Lieferant:innen in Forschung und Entwicklung, um deren Wünsche und
Anforderungen bestmöglich und zeitnah erfüllen zu können. Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen kontinuierlich an der Erweiterung
des Produktportfolios, um umweltfreundlichere und wettbewerbsfähige Produkte anbieten zu können. Ökologische Vorteile werden un-
ter anderem durch einen geringen Materialverbrauch in der Produktion, ein geringeres Gewicht in der Anwendung sowie eine Reduzie-
rung des Energieverbrauchs im Betrieb bei Endkund:innen erzielt. Auch die Zusammenarbeit mit Universitäten und Konsultationen mit
externen Expert:innen zu Recyclingforschung, Produkt- und Abfallklassifizierung sowie der regelmäßige Austausch mit dem Wirtschafts-
verband der deutschen Kautschukindustrie, dem Deutschen Institut für Kautschuktechnologie, offiziellen Stellen der Landesregierungen,
der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer zählen zu Schlüsselfaktoren. Die intensive Kooperation mit externen Partner:in-
nen und Kund:innen trägt dazu bei, die Chancen der Kreislaufwirtschaft zu nutzen und organisatorische wie finanzielle Risiken zu redu-
zieren.
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Ziele von Semperit im Bereich Kreislaufwirtschaft beziehen sich einerseits auf effiziente Nutzung von primären Rohstoffen (IROs #21-24)
und andererseits auf die vermehrte Nutzung von nach ESG-Kriterien geprüften, nachhaltigen und sekundären Rohstoffen (IROs #13-20, 25).
Wenn Materialüberschuss und Abfälle nicht vermieden werden können, arbeitet Semperit an Möglichkeiten, diese intern oder extern
aufzubereiten oder zu rezyklieren. Die Recyclingrate von Elastomeren als Material ist deutlich niedriger als jene von Stahl, Glas, Papier
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
114
oder Karton. Grundsätzlich können Sekundärrohstoffe verwendet werden, wenn sie den gewünschten Material- und Produkteigenschaf-
ten des Endprodukts entsprechen. Allerdings kann nicht jeder Rohstoff der Gummimischung durch einen Sekundärrohstoff ersetzt werden,
da sich eine Veränderung in der Rezeptur sowohl auf Produkteigenschaften als auch auf verfahrens- und prozesstechnische Eigenschaften
auswirkt. Daher arbeitet Semperit im Rahmen des Circularity-Projekts derzeit intensiv an neuen Rezepturen und Verfahren, um den Anteil
der intern rückgeführten Materialien und extern zugekauften Sekundärrohstoffen in den Produkten zu erhöhen (siehe Abschnitt E5, An-
gaben unter E5-2 und dazugehörige Kennzahlen unter E5-5). Derzeit strebt Semperit kein quantitatives und terminiertes Ziel für eine
Erhöhung des Anteils von Sekundärmaterialien in Produkten an und fokussiert sich auf Messung und Beitrag zum technologischen Fort-
schritt, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Semperit verfügt derzeit über keine quantitativen und terminierten Ziele in Bezug auf Ressourceninputs (z.B. zur Menge der verwen-
deten Primärrohstoffe, zur Nutzungsrate von Sekundärmaterialien oder zur Menge eingesetzter nachhaltiger, erneuerbarer Ressourcen)
sowie hinsichtlich des Produktdesigns (z.B. zur Haltbarkeit, Demontage, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit von Produkten). Die Ver-
besserungspotenziale sind für Semperit zurzeit noch nicht quantifizierbar und erst sobald hier belastbare Erkenntnisse und kreislauffähige
Alternativen verfügbar sind, wird das Unternehmen auch für diese Bereiche messbare und aussagekräftige Indikatoren und quantitative
Ziele entwickeln. Für die Abfallreduktion sowie die nachhaltige Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen hat Semperit bereits mess-
bare Ziele festgelegt. Dabei wurden keine ökologischen Schwellenwerte berücksichtigt, und es erfolgte keine wissenschaftliche Validie-
rung der beiden Ziele. Sie wurden freiwillig gesetzt und unterliegen keinen verpflichtenden Rechtsvorschriften. In die Status-quo- und
Reduktionspotenzialanalyse, die der Setzung der beiden Ziele im Bereich Kreislaufwirtschaft zugrunde liegt, wurden auf Standortebene
interne Expert:innen einbezogen. Auf Gruppenebene wurden verschiedene interne und externe Stakeholder:innen – darunter HSEQ-,
Einkauf-, ESG- und weitere Teams, externe Berater:innen, finanzierende Banken, der Vorstand und der Aufsichtsrat – beteiligt. Nachste-
hend werden die beiden Ziele näher erläutert. Im Vergleich zur vorherigen Berichtsperiode hat sich an den Zielen, den entsprechenden
Kennzahlen und den zugrundeliegenden Messmethoden nichts geändert.
7% Abfallreduktion bis 2030, relativ zu produzierten Einheiten (IROs #21-24)
Wie in der Richtlinie zum Management von Ressourcen definiert und in der HSEQ- und in der Innovations-Policy verankert, analysiert und
verbessert Semperit kontinuierlich Prozesse, um Materialabfälle zu minimieren. Seit 1. Jänner 2024 strebt Semperit an, bis 2030 das
relative Abfallvolumen um 7% zu reduzieren, was einer jährlichen Reduktion um 1% entspricht. Darüber hinaus gibt es keine veröffent-
lichten Zwischenziele. Das Reduktionsziel bezieht sich auf die Abfallbewirtschaftung, aber nicht auf den Aspekt der Vorbereitung auf eine
ordnungsgemäße Behandlung.
Ziel 2030 Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
7% Abfallreduktion pro
Good Product
1
bis 2030
1% Abfallreduktion pro
Good Product
1
im Jahr
2023
0,132 kg pro
Good Product
1
01.01.2024 bis
31.12.2030
20,0% Abfallreduktion
pro Good Product¹ im
Vergleich zu 2023
9,1% Abfallreduktion
pro Good Product¹ im
Vergleich zu 2023
1
Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit von Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde. Aufgrund des Ausscheidens der
Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt dargestellt. Dies gewährleistet
die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. Ausgangswert 2024 vor der Korrektur: 0,094 kg pro Good Product.
Das Ziel gilt für alle Produktionsstandorte, und alle müssen anteilig den selben Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten. Die Entwicklung
des Abfallaufkommens wird von diesen monatlich erfasst, an das zentrale HSEQ-Team gemeldet und zur Steuerung des Fortschritts sowie
zur Einleitung etwaiger Korrekturmaßnahmen ausgewertet. Die jährliche Zielerreichung auf Gruppenebene ist einer der ESG-
Leistungsparameter in der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder und des Senior Managements (mehr dazu siehe ESRS 2 GOV-3).
Das Abfallreduktionsziel fördert das sortenreine Sammeln, die interne Wiederverwendung und das industrielle Aufbereiten von Mate-
rialien, die andernfalls als Abfall entsorgt würden. Auch für die vermehrte Wiedereingliederung von Halbzeug – also von Materialien, die
bereits eine oder mehrere Verarbeitungsstufen durchlaufen haben, aber noch nicht zu einem fertigen Produkt verarbeitet wurden – wird
dadurch ein Anreiz geschaffen. Darüber hinaus haben Produkte, die wiederaufbereitete Sekundärrohstoffe statt Primärrohstoffe enthal-
ten, zumeist einen geringeren CO
2
-Fußabdruck. Damit sinken sowohl der Unternehmens-CO
2
-Fußabdruck von Semperit als auch die
Scope-3-Emissionen der Kund:innen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
115
Unterstützendes messbares Ziel in der Lieferkette:
75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis bis 2030 (IROs #15-16, 47)
Bis 2030 will Semperit 75% ihrer Ausgaben für Rohstoffe, andere Güter und Leistungen mit Lieferant:innen umsetzen, die auf die Einhal-
tung von ESG-Kriterien und -Standards geprüft wurden. Die ESG-Ratings, wie auch das global meistgenutzte EcoVadis, bewerten unter
anderem die Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Fortschritte der zertifizierten Unternehmen in Bezug auf kreislauforientiertes Produktde-
sign und Material, Minimierung von Primärrohstoffen und Abfallmanagement. Semperit gibt vor, welches Rating-Ergebnis ihre Liefe-
rant:innen erzielen sollen, um sicherzustellen, dass sie sich für Kreislaufwirtschaft und andere wesentliche Themen auf einem für Semp-
erit akzeptablen Mindestniveau engagieren. Lieferant:innen, die unter dem Schwellenwert von 45 Punkten bei einer Maximalanzahl von
100 liegen, wird von Semperit nahegelegt, Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei Bedarf unterstützt sie Semperit dabei.
Ziel 2030 Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
75% Abdeckung
von allen Ausgaben
an Lieferant:innen
zertifiziert mit
EcoVadis
2024: 45%
2025: 50%
2026: 55%
2027: 60%
2028: 65%
2029: 70%
2023
42% Abdeckung von
allen Ausgaben an
Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis
in 2023
01.01.2024
bis
31.12.2030
51% Abdeckung von allen
Ausgaben an Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis
(+4 PP über dem Vorjahr, +1
PP über dem Interimsziel
2025)
47% Abdeckung von allen
Ausgaben an Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis
(+5 PP über dem Vorjahr, +3
PP über dem Interimsziel
2024)
In den Kennzahlen sind der US und Schweizer Standort der Rico nicht inkludiert.
Die Bewertung der Lieferant:innen wird jährlich überprüft. Die Margen der im Geschäftsjahr 2023 aufgenommenen Bankenfinanzierung
der SAG sind an die Leverage-Ratio und ESG-Leistungskriterien – unter anderem auch an das oben dargestellte Ziel – gebunden.
Auf Gruppenebene waren verschiedene interne und externe Stakeholder:innen an der Festlegung dieses Ziels zur Förderung der Nach-
haltigkeit in der Lieferkette beteiligt, darunter Mitarbeiter:innen der Einkaufsabteilung sowie der ESG- und Treasury-Teams, die finanzie-
renden Banken und der Vorstand. Es wurden dabei keine ökologischen Schwellenwerte berücksichtigt, und es erfolgte keine wissenschaft-
liche Validierung oder unternehmensspezifische Aufteilungen. Das Ziel wurde freiwillig gesetzt und unterliegt keinen verpflichtenden
Rechtsvorschriften.
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
Um die verschiedenen Elastomerprodukte wie z.B. Gurte, Schläuche und Dichtungen herzustellen, verwendet Semperit unterschiedliche
Rohstoffe. Die Hauptbestandteile sind Natur- und Synthesekautschuk, Flüssigsilikon, Füllstoffe (Ruß, Silica, Kreide, Kaoline etc.), Weich-
macher, Chemikalien und diverse Festigkeitsträger (Stahl, Textil etc.). Viele der von Semperit hergestellten Produkte sind damit Verbund-
werkstoffe (Composites), die neben Elastomer auch Verstärkungsmaterialien beinhalten, wie etwa Stahlseile bzw. Stahldrähte, Garne oder
Gewebe. Da der Anteil von Prozessmaterialien sowie an Verpackungen, in denen die Rohstoffe ins Unternehmen gelangen, im Vergleich
zu den Produktmaterialien gering ist, fokussiert sich Semperit in der Berichterstattung über Ressourcenzuflüsse auf den Verbrauch von
Rohstoffen und Verstärkungsmaterialien. Die verpackungsbezogenen Angaben auf den folgenden Seiten betreffen somit also ausschließ-
lich Verpackungen, in denen Semperit die Produkte zu den Kund:innen transportiert.
Den mengenmäßig größten Anteil an Ressourcenzuflüssen im Produktionsprozess von Semperit haben Kautschuk-Polymere und Füll-
stoffe (Ruße oder helle Füllstoffe), Textilien, Stahldrähte sowie Weichmacher. Semperit setzt kritische Rohstoffe u.a. in Hydraulikschläu-
chen und Fördergurten ein, wie z.B. Kobalt Salze. In einigen flammgeschützten Produkten wird Antimontrioxid, das ebenfalls als kritischer
Rohstoff gilt, eingesetzt. Zudem setzt Semperit keine seltenen Erden in ihren Produkten ein.
Darüber hinaus werden unterschiedliche direkte und indirekte Ressourcen und Dienstleistungen von Drittanbietern bezogen, unter
anderem Verpackungsmaterial für den Produkttransport, maschinelle Ausrüstung, Lagerausrüstung, Büromöbel und Hardware. Grund-
sätzlich können Sekundärrohstoffe eingesetzt werden, wenn die gewünschten Material- und Produkteigenschaften des Endprodukts dies
zulassen. Jedoch ist nicht jeder Rohstoff einer Gummimischung durch einen Sekundärrohstoff substituierbar, da sich eine Veränderung in
der Rezeptur einerseits auf Produkteigenschaften und andererseits auf verfahrens- sowie prozesstechnische Eigenschaften auswirkt. „Fur-
nace-Ruß“ (Industrieruß) beispielsweise ist normiert, weshalb hier eine Rußtype von Hersteller:in A relativ einfach durch dieselbe Type
von Hersteller:in B ersetzt werden kann, ohne die Prozesseigenschaften stark zu verändern. Bei Rohstoffen, die keiner Norm unterliegen
(z.B. rezyklierter Ruß), müssen alle nachfolgenden Prozessschritte (Rezepturen, Verfahrensparameter, Maschineneinstellungen) in Ein-
klang mit den jeweiligen Stoffeigenschaften gebracht werden. Der Einsatz von rezykliertem Gummi (Regenerat) oder rezykliertem Ruß
(recovered Carbon Black) sowie der Einsatz von rezyklierten Chemikalien bzw. von Festigkeitsträgern sind für Semperit zentrale For-
schungsthemen. Auch in der Produktion von Kunststoffprodukten setzt das Unternehmen bereits rezyklierte Materialien ein.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
116
Im Rahmen des Circularity-Projekts hat Semperit im Jahr 2025 vor allem die Anteile von Gummi-Regenerat, rezykliertem Ruß und Gum-
mimehl in Produkten sukzessive erhöht und hat weitere Schritte zur Integration nachhaltiger Rohstoffe in Produkten umgesetzt. So konnte
der Einsatz von Post-Production-Regeneraten in Fensterdichtungen und Industrieschläuchen erfolgreich implementiert werden, wodurch
Materialreste aus dem Produktionsprozess wiederverwertet und der Einsatz primärer Materialien reduziert wurde. Darüber hinaus wurde
rezyklierter Ruß in Dichtungen, Trackbelt und Schi-Folie eingeführt und in der Schi-Folie auch das erste Mal biologisch basierter syntheti-
scher Kautschuk eingesetzt. Die Implementierung in Hydraulikschläuchen befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase, was einen wei-
teren wichtigen Beitrag zur Substitution fossiler Rohstoffe darstellt. Zusätzlich wurde in den Bereichen Dichtung und Handlauf Gummire-
generat eingesetzt, um die Materialkreisläufe zu schließen und die Ressourceneffizienz zu steigern.
Neben der Verwertung von eigenem wiederaufbereitetem Produktionsabfall und überschüssigem Material kauft Semperit auch eine
beträchtliche Menge an rezyklierten Rohstoffen von Lieferant:innen, die teilweise aus Abfall- und Nebenprodukten hergestellt werden.
Der nachfolgenden Tabelle sind die zugekauften und eingesetzten Mengen der Rohstoffe für 2025 zu entnehmen.
2025 2024
Ressourcenzuflüsse - allgemein t t
Gesamtgewicht der technischen/biologischen Materialien 119.080 118.697
Nachhaltige Ressourcenzuflüsse t % t %
Biologische Materialien 13.181 11,1% 16.084 14,0%
Wiederverwendete/ Recycelte Materialien (einschließlich Verpackungen) 8.375 7,0% 7.550 6,4%
t % t %
Nachhaltige Materialien (biologisch und/oder wiederverwendet bzw. recycelt)
1
20.152 16,9% 22.403 18,9%
1
Hierbei werden Doppelzählungen vermieden, das heißt Materialien die sowohl biologisch als auch recycelt sind (z.B. Kartonverpackungen), werden nur einfach gezählt. Daher entspricht die oben dargestellte
Gesamtmenge nachhaltiger Materialien nicht der Summe aus biologischen und wiederverwendeten/recycelten Materialien.
Daten zu Ressourcenzuflüssen beinhalten Rohstoffe für Mischungen und Festigkeitsträger sowie Verpackungsmaterialien, die für die
Produktverpackung verwendet werden. Semperit inkludiert in den oben dargestellten Kennzahlen nicht den Zufluss von Verbrauchsma-
terialien, Ersatzteilen und Komponenten, da diese Materialien nicht gewichtsbezogen eingekauft werden. Darüber hinaus sind diese Zu-
flüsse im Vergleich zu den in den Ressourcenzuflüssen berücksichtigten Materialien weder monetär, noch hinsichtlich ihrer Umweltaus-
wirkungen wesentlich.
Nachhaltige Ressourcenzuflüsse
Bei diesen Ressourcen handelt es sich um Rohstoffe zur Herstellung von Produkten, die eine oder mehrere der drei nachfolgend beschrie-
benen Nachhaltigkeitseigenschaften aufweisen. Insgesamt wurden 2025 16,9% der mehr als 119 Tausend Tonnen eingesetzten Ressour-
cen als nachhaltig klassifiziert. Im Berichtsjahr wurden somit insgesamt 20.152 Tonnen an rezyklierten, wiederverwendeten oder (teil-
weise) biologischen Materialien an Semperit-Standorten eingesetzt. Der leichte Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf den
niedrigeren Produktoutput 2025 und dadurch auf eine andere Verteilung der bezogenen Rohstoffe zurückzuführen. Dennoch konnte die
Anzahl der unterschiedlichen, als nachhaltig klassifizierten Rohstoffe 2025 erhöht werden (siehe untere Tabelle).
Biologische Ressourcen: Materialien, die aus Substanzen bestehen, die von lebenden oder ehemals lebenden Organismen stammen
und in der Regel erneuerbar sind, wie Naturkautschuk oder Holz. Sie sind oft, aber nicht immer, biologisch abbaubar. Beispiel: Ein
Weichmacher mit 5% pflanzlichem Ölanteil ist ein zu 5% biologisches Material.
Wiederverwendete Ressourcen: Produkte und Nebenprodukte, die keine Abfälle sind und für den ursprünglich vorgesehenen Zweck
wiederverwendet werden, ohne die Produktion des Unternehmens zu verlassen. Dies kann Reinigung oder kleine Anpassungen erfor-
dern. Beispiel: IBC-Container, in denen Flüssigkeiten oder andere Stoffe gelagert werden.
Rezyklierte Ressourcen: Abfälle und Nebenprodukte, die durch Verwertungsprozesse wieder zu Produkten, Materialien, Verpackungen
oder anderen Substanzen aufbereitet werden, um dann für den ursprünglichen oder einen anderen Zweck eingesetzt zu werden. Dies
schließt die Wiederaufbereitung organischen Materials ein, jedoch nicht die Energierückgewinnung oder die Aufbereitung zu Brenn-
stoffen oder Füllmitteln. Beispiel: rezyklierte Kunststofffolien.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
117
Allgemeine Grundlage für die Berechnung der Kennzahlen zu Ressourcenzuflüssen sind die Daten aus internen Systemen und Daten-
banken. Dazu werden täglich Wareneingangsdaten einschließlich Informationen über Materialnummer, Materialbezeichnung, Liefe-
rant:innen, Menge und die jeweilige Basiseinheit zentral erfasst. Alle anderen Standorte, die Rohstoffe einkaufen, stellen ihre Einkaufs-
daten monatlich zur Verfügung, die anschließend in die zentralen Datenbanken integriert werden.
Die oben genannten Materialeigenschaften „biologisch“, „wiederverwendet“ und „rezykliert“ werden in Zuordnungstabellen (Mapping-
Tabellen) gepflegt. Dies geschieht entweder auf Ebene der Materialnummer in Kombination mit der Lieferantennummer oder auf Mate-
rialgruppenebene. Alle Rohstoffe der Hauptmaterialgruppen (Kautschuk, Ruß, weiße Füllstoffe, Öle, Verstärkungsmaterialien) wurden im
Zuge der Umstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die ESRS im Jahr 2024 entsprechend klassifiziert. Materialgruppen mit ge-
ringer Masse, wie z.B. einige Chemikalien, wurden erst ab einer Einsatzmenge von mindestens 50 Tonnen pro Jahr klassifiziert und sonst
keiner dieser Kategorie zugeordnet. Die Daten in der Datenbank über die gelieferten Mengen werden mit den Informationen aus der
Zuordnungstabelle abgeglichen, um die relevanten Mengen für die jeweiligen ESRS-Datenpunkte abzuleiten.
Beim Abgleich der Daten mit den oben genannten Mapping-Tabellen kann jeder Datensatz nur einer Mapping-Tabelle zugeordnet wer-
den. Dadurch wird die Doppelzählung von Datensätzen zu Wiederverwendung und Recycling und anderen Kategorien vermieden. Schließ-
lich wird ein Vergleich der Mengen aus der Datenbank vor und nach dem Mapping durchgeführt.
Beispiele für wiederverwendete und rezyklierte Materialien aus Abfall und Nebenprodukten, die im Berichtsjahr eingesetzt wurden:
Recovered Carbon Black: Bei der Pyrolyse von Altreifen entsteht ein fester kohlenstoffhaltiger Rückstand, der den Primärrohstoff Car-
bon Black (Ruß) als Kernkomponente in bestimmten technischen Anwendungen ersetzen oder ergänzen kann. Begrenzte Verfügbarkeit,
höhere Kosten sowie verfahrens- und produktspezifische Anforderungen limitieren den Einsatz noch.
Reprocessed Rubber: Elastomere, die aus Abfällen und überschüssigen Materialien aus der Produktion von Polymerhersteller:innen in
den Prozess rückgeführt und wiederverarbeitet werden, um die gleiche oder ähnliche Verwendbarkeit wie Synthesekautschuk zu errei-
chen.
Gummi-Regenerat (Reclaimed Rubber): Material, das durch Wiederaufbereitung aus vulkanisiertem Gummi hergestellt wird. Während
dieses Prozesses werden die Molekülbrücken des Gummis teilweise oder vollständig aufgebrochen, sodass das Material wieder plastisch
wird und für neue Mischungen verwendet werden kann.
Gummimehl: Wird aus vulkanisiertem Material, z.B. Altreifen, überschüssigen Produktionsmaterialien oder Nebenprodukten gewon-
nen. Nicht-Gummibestandteile wie Fasern und Drähte werden entfernt, der Gummi gereinigt und zu Krümeln gemahlen, die beispiels-
weise der Mischung zur Produktion von Gummiplatten zugesetzt werden.
Zinkoxid aus Zinkabfällen: Zinkschlacke, ein Nebenprodukt des Galvanisierungsprozesses, wird regelmäßig entfernt, um die Qualität
der galvanischen Beschichtung zu erhalten, kann als Ausgangsmaterial für Zinkoxid verwendet werden.
Rezykliertes Polyamid
Schlauchdraht aus Stahlschrott
Im Berichtsjahr konnten durch die unter E5-2 beschriebenen Maßnahmen folgende Fortschritte erzielt werden, die für das bislang als
nicht erneuerbar und nicht ersetzbar betrachtete Rohstoffportfolio der Semperit-Gruppe von großer Bedeutung sind:
Eingesetzte nachhaltige Rohstoffe bei Semperit 2025 2024
Als nachhaltig klassifizierte Rohstoffe ( = biologisch oder rezykliert) 36 34
davon Naturkautschukarten 5 5
davon Reprocessed Rubber 3 3
davon Gummi-Regenerate (durch Devulkanisierung erneuerter Gummi) 6 3
davon Gummimehl 1 1
davon Recovered Carbon Black Arten (rCB, durch Altreifenpyrolyse rezykliert) 2 2
davon nachhaltige Weichmacher 14 14
davon Zinkoxid Arten (Rezyklat-basiert), 2 2
andere nachhaltige Aktivierungsmittel, Trennmittel, Ölrezyklate, Filterrezyklate 3 4
Die Kategorie Reprocessed Rubber war in der Nachhaltigkeitserklärung 2024 nicht enthalten.
Zudem konnten bisher Geschäftsbeziehungen mit 42 Lieferant:innen solcher Rohstoffe etabliert werden. Darüber hinaus arbeitet Sem-
perit mittlerweile mit 10 Recyclingpartner:innen an der Aufbereitung vulkanisierten Überschussmaterials sowie von Produkten am Ende
ihres Lebenszyklus, verglichen mit 8 Partner:innen im Jahr 2024.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
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Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
Produkte und Materialien
Semperit stellt Qualitätsprodukte auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk sowie Silikon her. Die Semperit-Hydraulikschläuche der
Division SIA werden im Maschinen-, Berg- und Anlagenbau sowie in der Agrartechnik eingesetzt. Die Industrieschläuche der Division SEA,
die unter anderem in der Bau-, Chemie- und Lebensmittelindustrie zur Anwendung kommen, sorgen für den sicheren Transport von Ma-
terialien. Die Division SIA liefert außerdem Dichtungen für Fenster und Türen, Fassaden, Verglasungsdichtungen, Rohrisolierungen, EPDM-
Dichtungen und Sonderdichtungen.
Der Geschäftsbereich Form der Division SEA ist ein führender Hersteller von geformten und extrudierten Polymer- und Kunststoffpro-
dukten, wie z.B. Handläufen für Rolltreppen, Berganwendungen (Ski- und Snowboardfolien, Seilbahnringe und Schienenbänder bzw. An-
triebsriemen für Pistenraupen). Des Weiteren zählen Elastomerplatten sowie kundenspezifische Lösungen mit Dichtungs- oder Isolier-
funktionen zum Kernbereich dieser Division. Auch gehören etwa Schienenunterlagen im Eisenbahnoberbau, verschiedene
Rohrdichtungen und große Membranen, die weltweit z.B. in Filtrationspressen eingesetzt werden, dazu. Die ebenso in der Division SEA
erzeugten Fördergurte reichen von Textilgurten bis hin zu Stahlseilgurten für einen hocheffizienten Transport auch unter extremen Be-
dingungen, die im Bergbau, in der Stahlindustrie, in der Zementindustrie, in Kraftwerken, in Schüttgutumschlagterminals und vielen an-
deren Bereichen eingesetzt werden. Die SEA-Standorte der Rico-Gruppe konzentrieren sich auf den Werkzeugbau und die Herstellung
von Präzisionsteilen aus Flüssigsilikon und bieten maßgeschneiderte Komplettlösungen für die Bereiche Gesundheitswesen, Mobilität,
Lebensmittel, Industrie, Konsumgüter und Haushaltsgeräte sowie Sanitär. Weitere Informationen über die Wertschöpfungskette, das Ge-
schäftsmodell und die Outputs von Semperit sind dem Abschnitt ESRS 2, Angaben unter SBM-1 zu entnehmen.
Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit von Semperit-Produkten
Die in der unteren Tabelle dargestellten Angaben zu Haltbarkeit der Semperit-Produkte basieren auf laufenden Recherchen, Produktver-
gleichstests und Kundenfeedback. Diese Analysen haben gezeigt, dass die Haltbarkeit der Semperit-Produkte im oder über dem Durch-
schnitt der am Markt verfügbaren, vergleichbaren Produkte liegt. Die Daten und Erfahrungswerte werden laufend gesammelt und stellen
geschätzte Angaben ohne direkte Messungen pro Produktgruppe in der häufigsten, durchschnittlichen Produktanwendung dar.
Division Repräsentative Produktgruppen
Durchschnittliche erwartete
Produkthaltbarkeit
Erwartete Haltbarkeit
im Vergleich zum Branchendurchschnitt
SIA
Profile
Bis zu 30 Jahre, abhängig von
der Anwendung
100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt
Hydraulikschläuche Bis zu 10 Jahre 100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt
Industrieschläuche
Bis zu 10 Jahre, abhängig von
der Anwendung
100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt
SEA
Textilverstärkte Fördergurte
Bis zu 10 Jahre, abhängig von
der Anwendung
>100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt
(längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt)
Stahlverstärkte Fördergurte
Bis zu 20 Jahre, abhängig von
der Anwendung
>100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt
(längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt)
Elastomerplatten
Bis zu 10 Jahre, abhängig von
der Anwendung
100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt
Handläufe
Bis zu 10 Jahre, abhängig von
der Anwendung
>100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt
(längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt)
Seilbahnringe
Bis zu 10 Jahre, abhängig von
der Anwendung
>100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt
(längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt)
Produkte für den
Schienenverkehr
Bis zu 40 Jahre, abhängig von
der Anwendung
100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt
Silikonprodukte der Rico-Gruppe
Von Einweggebrauch bis zu
20 Jahre
>100% Haltbarkeit im Vergleich zum Branchendurchschnitt. Die
Komponenten sind darauf ausgelegt, die Lebensdauer des Produkts,
in dem sie verwendet werden, zu überdauern.
Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit der Semperit-Produkte hängen von ihrer Art und Anwendung ab. Bei den meisten Produkten han-
delt es sich um Komponenten, die in Systemlösungen eingebaut sind und bei Beschädigung oder am Ende ihres Lebenszyklus in der Regel
komplett ausgetauscht werden (z.B. Fenster- und Türprofile, Industrieschläuche, Seilbahnringe und Skifolien). Ausgediente Produkte oder
Komponenten werden – abhängig davon, wie modern die Abfallwirtschaft eines Landes ist – entweder rezykliert, verbrannt (mit oder
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
119
ohne Energierückgewinnung) oder deponiert. Bei einigen Produkten ist eine Teilreparatur mit Einschränkungen möglich, wenn während
der Produktlebensdauer Schäden auftreten (z.B. bei Handläufen und einigen Stahlfördergurten). Hydraulikschläuche dürfen nicht repa-
riert werden und müssen aufgrund des Sicherheitsrisikos ersetzt werden (wie von DIN20066 / ISO8331 vorgegeben). Die Gesamtmenge
der potenziell reparierbaren und tatsächlich reparierten Produkte kann weder erfasst werden, noch ist eine seriöse Abschätzung möglich.
Im Allgemeinen werden Semperit-Produkte derzeit noch selten einem Post-Consumer-Recycling zugeführt. Bestimmte Produkt-Teile
und Rohstoffe sind grundsätzlich zu nahezu 100% rezyklierbar (z.B. Stahlverstärkung). Andere Produktteile (z.B. vulkanisierte Elastomere)
werden derzeit aufgrund fehlender technischer Lösungen noch nicht rezykliert.
Der rezyklierbare Anteil der Rohstoffe in Produkten basiert auf dem Anteil des Gewichts der im Berichtsjahr bezogenen und in Produk-
ten verarbeiteten Materialien, die potenziell rezykliert werden können. Wie hoch der Anteil der tatsächlich rezyklierten Produkte in der
Praxis ist, entzieht sich der Kenntnis von Semperit und kann aus den oben beschriebenen Gründen erheblich vom ausgewiesenen Wert
abweichen.
% 2025 2024
Recycelbarer Anteil in Verpackungen 95,0% 95,0%
Recycelbarer Anteil in Produkten 95,0% 95,0%
Der in der Tabelle angeführte Anteil von 95% an rezyklierbaren Rohstoffen in Produkten basiert auf der Annahme, das feuerresistente
Produkte, die aus halogenhaltigen Gummimischungen (ca. 5% der Mischungstonnage) hergestellt werden, nicht rezyklierbar sind. Bereits
das Vorhandensein einer einzelnen Komponente mit halogenhaltigen Stoffen macht den gesamten Gummianteil des Produkts nicht rezyk-
lierbar. Diese Annahme stellt sicher, dass die Bewertung der Rohstoffrezyklierbarkeit konservativ erfolgt und auch bereits kleinste, poten-
zielle negative Auswirkungen und Umweltrisiken berücksichtigt werden.
Die fertigen Produkte werden je nach Eigenschaft und Kundenspezifikationen verpackt. Zu den wichtigsten Verpackungsmaterialien
zählen Karton, Holz und Kunststoff. Diese Materialien gelten prinzipiell als rezyklierbar. Bei der Angabe von 95% handelt es sich um eine
Annahme, da dem Unternehmen weder Informationen über die Rezyklierbarkeit der von Dritten bezogenen Verpackungen noch über die
tatsächliche Behandlung der Verpackungen am Ende des Lebenszyklus vorliegen. Der als rezyklierbar ausgewiesene Anteil bezieht sich
auf die Gesamtmenge der zugekauften Verpackungen.
Zirkuläre Materialwiederverwendung und Recycling
In der Produktion von Semperit fallen Nebenprodukte an, also Materialien, die nicht als Primärprodukt verkauft, sondern für andere
Zwecke genutzt oder durch verschiedene Verfahren wie Mahlen oder Granulieren aufbereitet und anschließend als Rohstoff wiederver-
wendet werden. Die Wiederverwendung erfolgt durch Drittabnehmer:innen – meist andere Industrieunternehmen, an die diese Materi-
alien verkauft werden – oder durch Semperit selbst. So setzt Semperit beispielsweise Gummi-Regenerat aus eigenen vulkanisierten Pro-
dukten, aber auch aus Altreifen ein. Zudem wird von Rico ausgesondertes vulkanisiertes und nicht vulkanisiertes Silikon als Rohstoff für
die Herstellung von Silikonöl verwendet. Weiterführende Informationen zu Nebenprodukten sind dem Abschnitt E5, Angaben unter E5-4
Ressourcenzuflüsse beziehungsweise E5-5 Abfall zu entnehmen.
In der Kautschukproduktion ist das Recycling von Abfällen, Halbzeugen und von Produkten nach dem Ende ihrer Nutzungsphase gene-
rell noch beschränkt. Mischungen, die schon einmal verarbeitet wurden, können je nach Produktionsschritt entweder direkt oder – wenn
der Kautschuk bereits vulkanisiert wurde – erst nach einer thermischen, chemischen oder mechanischen Bearbeitung wiederverwendet
werden. Deshalb ist die globale Recyclingquote von Gummi deutlich geringer als beispielsweise von Stahl, Glas, Papier oder Karton.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
120
Semperit hat es durch intensive Forschung und in Zusammenarbeit mit einer externen Recyclingpartnerin geschafft, auch die vulkani-
sierten Reststoffe, die im Betrieb anfallen, als Sekundärrohstoffe nutzbar zu machen. Dadurch ist Semperit in der Lage, Produkte anzu-
bieten, die bis zu 30% aus regenerierten vulkanisierten Abfällen aus der eigenen Profilfertigung bestehen. Damit trägt das Unternehmen
dazu bei, die Recyclinglücke bei Industriegummi zu schließen. Im Berichtszeitraum ist es Semperit gelungen, 55 Tonnen Material mithilfe
von Dritten und weitere 1.065 Tonnen intern wiederzuverwenden oder aufzubereiten und einzusetzen. Dieses Material wäre andernfalls
als Abfall deklariert und entsorgt worden. Im Vergleich zum Vorjahr wurde aufgrund des Rückgangs von Nachfrage und produzierten
Mengen weniger rezykliert.
t 2025 2024
Zirkuläre Materialien (von externem Recycler) 55 85
Zirkuläre Materialien (intern aufbereitet und recycelt) 1.065 1.349
Der Prozess der Vernetzung während der Vulkanisierung, der aus der Kautschukmischung ein unlösliches und nicht mehr verformbares
Elastomer generiert, wird wie beim Recycling der Produktionsabfälle rückgängig gemacht. Die bei der Vernetzung gebildeten Brücken
werden aufgespalten, und eine verformbare, lösliche Kautschukmischung entsteht. Der neu gewonnene Rohstoff kann – je nach Produkt
– in unterschiedlichem Ausmaß in einer neuen EPDM-Mischung wiederverwendet werden.
Ein Semperit-Dichtungsprofil, das aus einer EPDM-Mischung mit einem Recyclinganteil von 30% hergestellt wird, weist je nach gefor-
derten Produkteigenschaften einen um 16% bis 32% geringeren Product Carbon Footprint (PCF) als Standard-Profile von Semperit auf.
Damit leistet Semperit nicht nur einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, sondern auch zur Dekarbonisierung. Semperit evaluiert diese Me-
thode des Regenerierens auch auf Post-Industrial-Produkte ihrer Kund:innen und für Post-Consumer-Artikel. Im Berichtsjahr wurde der
Fokus auf Post-Industrial-Recycling-Kooperation mit ausgewählten Kund:innen und Recyclingpartner:innen gelegt. Die erste Serienpro-
duktion sowie weitere Kundenkooperationen für Post-Consumer-Recycling und Rückführung des rezyklierten Materials in die Produkti-
onsprozesse von Semperit sind für 2026 geplant.
Abfälle
Wie unter E5-2 erläutert und jeweils in den Ressourcenmanagement-, Innovations- und HSEQ-Policies verankert, analysiert und verbes-
sert Semperit kontinuierlich die Prozesse, um Abfall zu minimieren. Falls überschüssiges Material nicht vermieden werden kann, arbeitet
Semperit an Möglichkeiten, dieses intern oder extern zu rezyklieren. Ein systematisches Abfallmanagement und die stetige Verbesserung
der Abfalltrennung und Dokumentation der verschiedenen Rest- und Abfallstoffe sind Voraussetzung dafür. Die Steuerung der verschie-
denen Produktionsparameter, um die Materialeffizienz und Abfallprävention zu verbessern, liegt in der Verantwortung der Site-Mana-
ger:innen und der technischen Divisionsleiter:innen. Durch diverse Verbesserungsprogramme, die HSEQ- und Operational-Excellence-
Aktivitäten sowie regelmäßige Schulungen kann der Einsatz von Materialien optimiert sowie Abfall und Ausschuss reduziert werden.
Das Abfallmanagement ist Teil des konzernweiten Umweltmanagementsystems, das nach ISO 14001 zertifiziert ist und dem eine Due-
Diligence-Prüfung auf Umweltrisiken zugrunde liegt. Alle relevanten Abfall- und Ausschusskennzahlen werden an die zentrale HSEQ-
Abteilung gemeldet und in den monatlichen „HSEQ Sustainability Reports“ abgebildet, um die Steuerung zur Zielerreichung der Abfallre-
duktion von 7% bis 2030 (gemessen an 2023) zu ermöglichen. Weiterführende Informationen zur Strategie und Zielsetzung im Bereich
Abfall befinden sich im Abschnitt E5-3. Die Entscheidungsträger:innen in den Produktionsbereichen analysieren die Daten und leiten
darauf basierend Verbesserungsmaßnahmen ab.
In den Kennzahlen sind auch jene Abfälle erfasst, die beispielsweise durch Testläufe bei Material- oder Produktneuentwicklungen ent-
stehen. Alle Abfälle, die das Werksgelände verlassen, werden von zertifizierten und zugelassenen Abfallentsorgungsunternehmen abge-
holt und ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt. Derzeit werden die meisten Gummiabfälle verbrannt und energetisch verwertet, was
hinsichtlich des Bestrebens, die Kreislaufwirtschaft und den Klimaschutz (Senkung der Scope-3-Emissionen) zu fördern, unzufriedenstel-
lend ist. Semperit hat im Rahmen des Circularity-Projekts mehrere Maßnahmen in die Wege geleitet, die zu einer erhöhten Rückführung
von vulkanisiertem und unvulkanisiertem Gummiabfall in den Produktionsprozess beitragen. Dies ist auch an der Erhöhung des Anteils
recycelter Abfälle von 46% (2024) auf 55% im Berichtsjahr erkennbar. Weiterführende Informationen zur Nutzung von Chancen der Kreis-
laufwirtschaft im Zusammenhang mit dem Recycling von Materialien und der Entwicklung kreislauffähiger Produkte sind den Abschnitten
E5-4 Ressourcenzuflüsse und E5-5 Ressourcenabflüsse zu entnehmen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
121
Abfälle die einem Verwertungsverfahren zugeführt werden
Gefährlicher Abfall Nicht gefährlicher Abfall
t 2025 2024 t 2025 2024
Vorbereitung zur Wiederverwendung 0 0 Vorbereitung zur Wiederverwendung 0 0
Recycling 153 170 Recycling 6.258 5.810
Sonstige Verwertungsverfahren 313 234 Sonstige Verwertungsverfahren 1.844 3.276
Gesamtmenge der gefährlichen
Abfälle, die einem
Verwertungsverfahren zugeführt
werden
466 404
Gesamtmenge der nicht gefährlichen
Abfälle, die einem
Verwertungsverfahren zugeführt
werden
8.102 9.086
Abfälle die der Entsorgung zugeführt werden
Gefährlicher Abfall Nicht gefährlicher Abfall
t 2025 2024 t 2025 2024
Verbrennung 127 303 Verbrennung 677 767
Deponierung 156 335 Deponierung 2.044 2.096
Sonstige Arten der Beseitigung 0 0 Sonstige Arten der Beseitigung 0 0
Gesamtmenge der gefährlichen
Abfälle, die entsorgt werden
283 638
Gesamtmenge der nicht gefährlichen
Abfälle, die entsorgt werden
2.721 2.863
Nicht recycelte Abfälle
t 2025 2024
Nicht recycelte Abfälle 5.160 7.011
Anteil nicht recycelter Abfälle 45% 54%
Recycelte Abfälle
t 2025 2024
Recycelte Abfälle 6.411 5.980
Anteil recycelter Abfälle 55% 46%
Abfälle gesamt
t 2025 2024
Gesamtmenge der nicht gefährlichen Abfälle 10.823 11.949
Gesamtmenge der gefährlichen Abfälle 748 1.041
Gesamtmenge des Abfallaufkommens 11.571 12.991
Abfälle, die durch besondere Vorkommnisse entstehen 48 151
Gesamtmenge des Abfallaufkommens inkl. Abfälle durch besondere Vorkommnisse 11.619 13.142
Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die oben dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 bereinigt
dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. 2024 vor der Korrektur: Gesamtmenge nicht gefährlicher Abfall, der einem Verwertungsverfahren zugeführt wurde
9.237 t, Gesamtmenge gefährlicher Abfall, der einer Entsorgung zugeführt wurde 456 t, Gesamtmenge nicht gefährlicher Abfall, der einer Entsorgung zugeführt wurde 3.003 t, Nicht recyclete Abfälle
7.123 t, Gesamtmenge nicht gefährlicher Abfall 12.239 t, Nicht gefährlicher Abfall 860 t, Gesamtmenge Abfallaufkommen 13.100 t.
Zudem wurde der französische Standort der Belting im Berichtsjahr in das Abfallreporting inkludiert und die Zahlen rückwirkend angepasst. Dadurch kommt es insbesondere bei gefährlichem Abfall in
der Entsorgungskategorie Deponierung 2024 zu einer Erhöhung von 18t auf 335t.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen
122
Semperit-Abfälle bestehen aus Gummi-, Silikon- und Kunststoffabfällen, Papier, Pappe, Folien, Metall, Holz, Bauschutt, Elektronik und
aus gefährlichen und nicht gefährlichen chemischen Abfällen und Altöl. An keinem der Standorte entstehen radioaktive Abfälle. Abfälle,
die durch besondere Vorkommnisse (special occurrence waste) entstehen – beispielsweise durch den Abbruch eines Gebäudes oder die
Entsorgung von Maschinen – werden separat gemeldet und sind nicht im gefährlichen oder ungefährlichen Abfall enthalten. Diese Abfälle
(48 Tonnen im Berichtsjahr) stehen – anders als die übrigen Abfallströme – nicht in direktem Zusammenhang mit der Produktion von
Semperit und sind daher nicht in den Basiswert für das auf Prozesseffizienz ausgerichtete Abfallreduktionsziel eingerechnet.
Die in der obigen Tabelle dargestellten Recyclingmengen beinhalten ausschließlich Abfälle (gefährliche und nicht gefährliche), die an
Entsorgungsunternehmen übergeben und von diesen recycelt werden. Die Abfallkategorie „Sonstige Verwertungsverfahren“ umfasst die
energetische Verwertung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, z.B. die Rückgewinnung von Wärme und die anschließende
Produktion von Dampf, Warmwasser oder Elektrizität. Verbrannte Abfälle ohne energetische Verwertung werden der Kategorie „Verbren-
nung“ zugerechnet. Die Zuführung des Abfalls zu den Verwertungsanlagen wird von den beauftragen Entsorgungsunternehmen unter
Einhaltung gesetzlicher Auflagen organisiert.
Neben den produktionsbezogenen Abfallströmen tragen auch Verpackungen zum berichteten Gesamtabfall bei. Dies sind einerseits die
Transport- und Materialverpackungen, in denen Rohstoffe und Materialien angeliefert werden und die bei Semperit verbleiben, anderer-
seits auch die Transport- und Produktverpackungen, in denen die Semperit-Produkte zu den Kund:innen gelangen. Diese werden von
Semperit – abhängig vom Produkt und von den mit den Kund:innen getroffenen Vereinbarungen – teilweise wieder zurückgenommen.
Zurückgenommene Transport- und Produktverpackungen, die nicht entsorgt, sondern wiederverwendet werden, sind in den Abfallkenn-
zahlen nicht enthalten. Auf Verpackungen, die im Zuge der Rohstoffanlieferung anfallen, kann Semperit nur bedingt Einfluss nehmen. Sie
werden aber jedenfalls getrennt, gesammelt und, wenn möglich, wiederum zu Verpackungs- oder anderen Zwecken verwendet oder
fachgerecht entsorgt. Für die Verpackung der eigenen Produkte gilt, dass Semperit so wenig und so umweltschonend wie möglich ver-
packt, um die Menge an Abfall in der nachgelagerten Wertschöpfungskette klein zu halten. In der Regel werden allerdings seitens der
Kund:innen Vorgaben zu Verpackungsgröße und -art gemacht, was den Handlungsspielraum von Semperit bei der Gestaltung der Verpa-
ckungen einschränkt.
In der Kennzahlenerhebung und Auswertung verlässt sich Semperit auf eigene direkte Messungen sowie auf Angaben von Dritten –
also etwa Abfallentsorgungsunternehmen, Rohstoff- und Verpackungslieferant:innen – und muss daher nicht auf Schätzungen zurückgrei-
fen. Alle Kriterien und Berechnungsgrundlagen, einschließlich der Vorgaben zu Abfällen durch besondere Vorkommnisse, sind in den
internen Richtlinien des Qualitätsmanagementsystems verankert.
Angabepflicht E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Semperit macht von den im Jahr 2025 beschlossenen Quick-Fixes in Bezug auf die Verlängerung der Phase-in-Regelung Gebrauch und
lässt im Berichtsjahr die nicht verpflichtend offenzulegenden Informationen zu den erwarteten finanziellen Effekten im Zusammenhang
mit der Kreislaufwirtschaft entfallen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
123
3. Sozialinformationen
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Die Mitarbeiter:innen von Semperit tragen wesentlich zum Erfolg des Unternehmens bei. Ihr Engagement,
ihre Eigeninitiative und ihr Mitwirken an Verbesserungen ermöglichen eine laufende Weiterentwicklung
des Unternehmens. Als Arbeitgeberin ist Semperit, wie viele andere Unternehmen auch, mit personellen Herausforderungen konfrontiert,
die sich etwa aus demografischem Wandel, veränderten Erwartungen von Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen oder der Entwicklung
der Lohnkosten ergeben. Um Mitarbeiter:innen langfristig einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz zu bieten und im Gegenzug auf
deren Fachwissen, Einsatzbereitschaft und Loyalität vertrauen zu können, setzt Semperit auf eine moderne, gesunde und fördernde Un-
ternehmenskultur. Die bisherige Abteilung Human Resources wurde im Berichtsjahr in People & Culture umbenannt, um den Fokus auf
Kultur, Entwicklung und Zusammenarbeit zu betonen. Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine neue Führungskultur, Aktivi-
täten im Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Diversität und Inklusion zählen zu den zentralen Handlungsfeldern, in denen Semperit
Aktionspläne und Maßnahmen umsetzt. Die in den folgenden Angaben beschriebenen Initiativen zur Optimierung der Arbeitsbedingun-
gen für die eigene Belegschaft kommen sowohl den Mitarbeiter:innen als auch dem Unternehmen zugute.
Unterthema
Unter-
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschö
p
fun
g
skette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächliche
Auswirkun
g
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder lan
g
fristi
g
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im
Berichtszeitraum
umgesetzt oder
fortgeführt)
Arbeitsbedingungen
Sichere Beschäftigung
Eigene Geschäftstätigkeit
4, 5 P K, M,
L
(#26) Angst vor Kündi-
gungen während wirt-
schaftlicher Abschwünge
kann das emotionale
Wohlbefinden der Mitar-
beiter:innen beeinträch-
tigen.
-
Keine Anstellung ohne
schriftliche Vereinbarung
mit festgesetzten
Laufzeiten,
Arbeitsstunden und
Zeiten, die lokalen
Gesetzen entsprechen.
Flexible
Arbeitszeitmodelle
(Gleitzeit- und
Teilzeitregelungen),
Remote Work
Tarifverträge.
Bonus Policy (STI, LTI),
Leistungen zur sozialen
oder finanziellen
Absicherung der
Mitarbeiter:innen, wie
etwa Unfall- oder
Krankenversicherungen,
Beiträge zur
Pensionsvorsorge.
Reguläre Quality
Management Audits an
allen Standorten.
Die öffentlich zugängliche,
anonyme Whistleblowing-
Hotline SemperLine
Arbeitszeit
4 P K, M (#27) Überstunden und
unregelmäßige Arbeits-
zeiten können sich nega-
tiv auf die Gesundheit
und das Wohlbefinden
der Mitarbeiter:innen
auswirken.
-
Angemessene Entloh-
nung
4 T K, M,
L
(#28) Sicheres und ange-
messenes Einkommen
erhöht die Zufriedenheit
und Motivation der Mit-
arbeiter:innen und ge-
währleistet ihnen einen
angemessenen Lebens-
standard.
-
Sozialer
Dialog
4, 5 T
K, M,
L
(#29) Aktive Mitarbeiter-
beteiligung und Vertre-
tung durch den Betriebs-
rat fördert ein gerechtes,
inklusives und sicheres
Arbeitsumfeld, was zu
höherer Zufriedenheit,
Mitarbeiterbindung und
allgemeinem Wohlbefin-
den beiträgt.
(#30) Umsatz- und Be-
triebsstillstandver-
luste aufgrund von
möglichen Streiks.
(Übergangsrisiko)
-
Vereinigungsfreiheit, Betriebsräte, Rechte
der Arbeitnehmer:innen auf Information,
Anhörung und Mitbestimmung
Tarifverhand-
lungen, durch
Tarifverträge
abgedeckte Ar-
beitskräfte
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
124
Unterthema
Unter-
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschö
p
fun
g
skette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächliche
Auswirkun
g
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder lan
g
fristi
g
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im
Berichtszeitraum
umgesetzt oder
fortgeführt)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
4 P M, L (#31) Steigende Tempe-
raturen (aufgrund des
Klimawandels und extre-
mer Wetterbedingungen)
können, wenn keine an-
gemessenen Gebäude
und Infrastrukturen be-
reitgestellt werden, zu ei-
ner höheren Anzahl hit-
zebedingter
Erkrankungen führen
und die allgemeine Ge-
sundheit und das Wohl-
befinden der Mitarbei-
ter:innen am
Arbeitsplatz negativ be-
einflussen.
(#32) Betriebskosten-
steigerung aufgrund
von Auswirkungen auf
die Gesundheit der
Mitarbeiter:innen
durch steigende Tem-
peraturen (Klimawan-
del), wenn keine an-
gemessenen Gebäude
und Infrastrukturen
bereitgestellt werden.
(Physisches Risiko)
8% Reduktion
der Arbeitsun-
fallrate jährlich
„Safety first“: tägliche
Produkti-
onsbesprechungen
beginnen immer mit dem
Thema Sicherheit.
Fokussierte
Arbeitssicherheitskampagn
en wie „Focus on Safety,
Next Level!“ im Jahr 2025.
Designierte:r
Sicherheitsverantwortliche:
r an jedem Standort.
Monatliche
Berichterstattung über
unsichere Handlungen und
Arbeitsbedingungen.
Reduktion der Unfallrate als
eine der LTI-Komponenten.
4 P K, M,
L
(#33) Verletzungen (ein-
schließlich vorüberge-
hender und dauerhafter
Auswirkungen) und Un-
fälle inklusive tödlicher
Unfälle von Mitarbei-
ter:innen können die be-
troffenen Personen und
ihre Familien erheblich
beeinträchtigen, und
auch das emotionale
Wohlbefinden anderer
am Arbeitsplatz belasten.
(#34) Vorfälle oder
Unfälle, die auftreten
können, wenn das Un-
ternehmen nicht den
Sicherheitsvorschrif-
ten folgt, z.B. Be-
triebsanweisungen,
Arbeitssicherheitsan-
weisungen, Arbeits-
schutzpflichten, kön-
nen zu
Reputationsverlust
und/oder (finanziel-
len) Sanktionen füh-
ren. (Physisches Ri-
siko)
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Gleichstellung der Geschlechter und
gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Eigene
Geschäftstätigkeit
4 P
K, M,
L
(#35) Unbeachtete Ge-
schlechterdiskriminie-
rung und ungleiche Be-
zahlung am Arbeitsplatz,
die keine inklusiven, ge-
rechten Strukturen und
definierten Prozesse auf-
weisen, könnten die ge-
schlechtsspezifische
Lohnlücke vergrößern
und langfristige wirt-
schaftliche Nachteile für
betroffene Personen ver-
ursachen.
+0,5% Anstieg
des Frauenan-
teils jährlich ins-
gesamt
+1% Anstieg des
Frauenanteils
im Leadership
j
ährlich
+1% Anstieg des
Frauenanteils
im Senior Lea-
dership jährlich
Das D&I Global Council
und die D&I Local Councils
– globale und lokale Fo-
kusgruppen von engagier-
ten Mitarbeiter:innen
über Organisationshierar-
chien, Funktionen, Stand-
orte und Geschäftsberei-
che hinweg, die sich auf
die Identifizierung und
Umsetzung von D&I-Initia-
tiven mit Fokus auf Ge-
schlecht, Alter, Behinde-
rung und kulturelle
Inklusion konzentrieren.
Integration des D&I-Ziels
(Frauenquote) in den LTI.
Women International Net-
work (WIN) – eine eigene
Netzwerkinitiative mit Fo-
kus auf Inklusion, Em-
powerment und Inspiration
weiblicher Kolleginnen in
ihrem Arbeitsalltag.
4 T K, M,
L
(#36) Proaktive Sicher-
stellung der Chancen-
gleichheit und Gerechtig-
keit für alle,
insbesondere der Ge-
schlechtergleichstellung,
verbessert das mentale
und emotionale Wohlbe-
finden der Gesellschaft.
Die Vision ist es, die In-
dustrie für Mitarbei-
ter:innen aller Ge-
schlechter attraktiv zu
machen und insbeson-
dere Frauen zu ermuti-
gen, technische Berufe
zu studieren und eine
Karriere in technischen
Bereichen einzuschla-
gen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
125
Unterthema
Unter-
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschö
p
fun
g
skette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächliche
Auswirkun
g
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder lan
g
fristi
g
Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im
Berichtszeitraum
umgesetzt oder
fortgeführt)
Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
4 T K, M,
L
(#37) Förderung des Wis-
sens bzw. Lernens der
Mitarbeiter:innen und
Stärkung der Attraktivität
als Arbeitnehmer:in hin-
sichtlich der komplexen
Anforderungen des in-
dustriellen Arbeitsmark-
tes (z.B. Digitalisierung,
industrielles und chemi-
sches Fachwissen usw.).
- Breites Angebot an obliga-
torischen und freiwilligen
Schulungen: E-Learnings
und Präsenzschulungen für
Angestellte mit Fokus auf
Compliance, Nachhaltigkeit
und Cyber Security;
On-the-Job- und Präsenz-
schulungen für Arbeiter:in-
nen mit Fokus auf Prozess-
wissen und
Arbeitssicherheit.
Seit 2025: Leaderhip Ope-
rating System - das Werk-
zeug für Unternehmenskul-
tur, Werte und Normen im
Leadership-Alltag.
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
4 T K, M,
L
(#38) Förderung von
Wissen und Innovation
durch Vielfalt der Mitar-
beiter:innen und Inklu-
sion von Menschen mit
Behinderungen erhöhen
das Bewusstsein. Die un-
terschiedlichen Perspek-
tiven, Erfahrungen und
Fähigkeiten der vielfälti-
gen Belegschaft steigern
die Kreativität und Prob-
lemlösungsfähigkeit der
Teams, und schaffen für
Menschen mit Behinde-
rung ein inklusiveres Ar-
beitsumfeld.
- Das D&I Global Council und
die D&I Local Councils –
globale und lokale Fokus-
gruppen von engagierten
Mitarbeiter:innen über Or-
ganisationshierarchien,
Funktionen, Standorte und
Geschäftsbereiche hinweg,
die sich auf die Identifizie-
rung und Umsetzung von
D&I-Initiativen mit Fokus
auf Geschlecht, Alter, Be-
hinderung und kulturelle
Inklusion konzentrieren.
Vielfalt
4 P M, L (#39) Schaffung einer
nicht-inklusiven Arbeits-
kultur, die zu einer gerin-
geren Moral der Mitar-
beiter:innen und
potenziellen zukünftigen
Arbeitskräften auf dem
Markt, ihrem Engage-
mentmangel und gerin-
ger Arbeitsmotivation
beitragen könnte, indem
soziale Ungleichheiten
toleriert werden, schafft
systemische Barrieren
und verringert Chancen
für marginalisierte Grup-
pen.
+0,5% Anstieg
des Frauenan-
teils jährlich ins-
gesamt
+1% Anstieg des
Frauenanteils
im Leadership
j
ährlich
+1% Anstieg des
Frauenanteils
im Senior Lea-
dership jährlich
Integration des D&I-Ziels
(Frauenquote) in den LTI.
Women International Net-
work (WIN) – eine eigene
Netzwerkinitiative mit Fo-
kus auf Inklusion, Em-
powerment und Inspiration
weiblicher Kolleginnen in
ihrem Arbeitsalltag.
4 T M, L (#40) Schaffung einer in-
klusiven Arbeitsplatzkul-
tur, die zu einer erhöh-
ten Mitarbeiter-
zufriedenheit, Engage-
ment und Arbeitszufrie-
denheit beiträgt, verbes-
sert auch die soziale
Gleichheit, kreative Zu-
sammenarbeit und Inno-
vation in der Elastomer-
industrie allgemein.
(#41) Wettbewerbsvor-
teil durch Attraktivität
des Unternehmens als
Arbeitgeberin durch Viel-
falt und Inklusion der Be-
legschaft. Unterschiedli-
che Fähigkeiten,
Perspektiven und Erfah-
rungen werden abge-
deckt, die Teams tenden-
ziell effizienter und
produktiver machen.
1
Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
126
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, wie im Abschnitt ESRS 2 unter IRO-1 beschrieben,
einschließlich jener, die sich auf die eigenen Arbeitskräfte und für Semperit tätige Fremdarbeitskräfte beziehen (IROs #26-41), stehen in
engem Zusammenhang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell. Sie sind darauf ausgerichtet, den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg
der Unternehmensgruppe sicherzustellen und schaffen damit die Voraussetzung für attraktive, faire und sichere Arbeitsplätze.
Die Wahrung hoher sozialer und arbeitsrechtlicher Standards ist Semperit ein wichtiges Anliegen. Das Unternehmen setzt gezielte
Maßnahmen, um diese sicherzustellen. In Österreich und anderen EU-Ländern, in denen ein Großteil der Mitarbeiter:innen beschäftigt
ist, sind durch die vollständige Implementierung der ILO- und OECD-Prinzipien bereits hohe arbeitsrechtliche Standards gewährleistet.Als
Produktionsunternehmen ist Semperit auf Mitarbeiter:innen angewiesen, die im Schichtbetrieb arbeiten – einschließlich Nacht- und Wo-
chenendschichten. Je nach lokaler Arbeitsmarktsituation beschäftigt Semperit an ihren Produktionsstandorten auch ausländische Arbeits-
kräfte. In Produktionsländern außerhalb der EU besteht ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen, insbesondere wenn Ar-
beitskräfte über nicht autorisierte Zwischendienstleister:innen vermittelt werden. Deshalb arbeitet Semperit ausschließlich mit staatlich
anerkannten Partner:innen für die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften zusammen, die sämtliche arbeitsrechtlichen Rege-
lungen des Standortlandes einhalten. Die Konformität mit Semperit-Standards wird regelmäßig im Rahmen von Qualitätsaudits überprüft.
Mögliche Risiken aus der Nichteinhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards umfassen negative finanzielle Effekte durch Reputati-
onsschäden, Strafen oder Wiedergutmachungsmaßnahmen. In Bezug auf Kinderarbeit wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse kein
wesentliches IRO identifiziert.
Einige der im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewerteten IROs (z.B. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, IROs #31-
34) sind bereits seit Jahren in der Unternehmensstrategie verankert. Die systematische Auseinandersetzung mit mitarbeiterbezo-genen
Auswirkungen, Risiken und Chancen schafft die Grundlage für eine differenziertere Steuerung der Personalthemen in der Unter-nehmens-
strategie. Von den Unternehmensauswirkungen sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen sowie Fremdarbeitskräfte betrof-fen, wobei
sich die Auswirkungen je nach Tätigkeit unterscheiden können. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Gesundheits- und Ar-beitsschutz der
Mitarbeiter:innen im Produktionsbereich. Steigende Temperaturen im Zuge des Klimawandels (IROs #31-32) könnten bei unzureichender
Infrastruktur an einzelnen Standorten zu Hitzebelastungen am Arbeitsplatz führen und somit Gesundheit und Wohlbefinden beeinträch-
tigen. Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere in der Produktion und Lagerlogistik, könnten zudem die Unfall- und Verlet-
zungsgefahr erhöhen. Durch Unfälle verursachte Ausfalltage und Langzeitkrankenstände würden für Semperit finanzielle Risiken bedeu-
ten und dem Ansehen des Unternehmens schaden und somit auch negative finanzielle Effekte bewirken. Investitionen in die Infrastruktur
und Belüftung der Produktionsgebäude, ein starker Fokus auf Arbeitssicherheit und Unfallprävention sowie Optimierung von Arbeitsplät-
zen, z.B. ergonomische Gestaltung, moderne Technologien und flexible Arbeitsmodelle, steigern hingegen Produktivität und Wohlbefin-
den der Mitarbeiter:innen.
Der Arbeitsmarkt und die Erwartungen zukünftiger Mitarbeiter:innen werden zunehmend durch technologische Entwicklungen und
demografische Veränderungen bestimmt. Semperit muss sich anpassen, um als Arbeitgeberin für neue Talente attraktiv zu bleiben –
insbesondere durch einen Fokus auf digitale Kompetenzen, lebenslanges Lernen sowie gelebte Inklusion und Fairness (IROs #26-30,
35-41).
Ein starkes Arbeitgeber-Image ist entscheidend, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Wettbewerbsfähige Ent-lohnung
und attraktive Benefits tragen zu einem angemessenen Lebensstandard bei und machen Semperit zu einer attraktiven Arbeit-geberin.
Darüber hinaus stärkt eine Unternehmenskultur, deren Werte mit jenen der Mitarbeiter:innen in wesentlichen Punkten über-einstimmen,
die Identifikation mit dem Unternehmen und die langfristige Bindung. Zu lange Arbeitszeiten und übermäßige Arbeitsbelastung können
hingegen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen beeinträchtigen. Dem Unternehmen drohen in diesem Fall finan-
zielle Sanktionen oder Reputationsschäden.
In einer sich rasch verändernden Arbeitswelt ist vielen Mitarbeiter:innen die Arbeitsplatzsicherheit ein großes Anliegen (IRO #26). Sem-
perit unterstützt eine transparente Kommunikation über Unternehmensstrategien und -ziele und fördert durch Programme zu interner
Mobilität, Umschulungen und Weiterbildung die Wissensentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen (IRO #37). Dar-
über hinaus bildet Semperit an einigen Standorten selbst Fachkräfte aus. Am Standort Rico in Thalheim (AT) widmet sich das Unternehmen
seit vielen Jahren dem Aufbau von internem Know-how: In einer eigenen Lehrlingswerkstatt werden laufend mehr als 40 Nachwuchskräfte
in derzeit neun verschiedenen Lehrberufen ausgebildet. Im Jahr 2025 wurde dem Standort aufgrund des großen Engagements in diesem
Bereich der „ineo-Preis“ der WKO Oberösterreich für „Innovative Lehre“ verliehen. Ergänzend zur Lehrlingswerkstatt bietet die Rico-
Academy ein internes Weiterbildungsprogramm, in dessen Rahmen Mitarbeiter:innen mit hohem technischen Fachwissen Kolleg:innen
schulen, um Abgänge rasch und ohne Qualitätsverlust intern nachbesetzen zu können. Semperit ist sich der Risiken unzureichender Wei-
terbildungs- und Kompetenzentwicklungsangebote bewusst. Kein oder ein diskriminierender Zugang zu solchen Programmen könnte zu
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
127
Fachkräftemangel und Qualifikationsdefiziten führen (IROs #35-41). Betroffene Mitarbeiter:innen könnten dem Unternehmen den Rücken
kehren, wodurch Wissen und Erfahrung verloren gehen – mit negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit (IROs #35-41) sind weitere zentrale Aspekte der Nachhaltigkeitsstrategie von Semperit. Zahl-
reiche Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion (D&I) tragen diesem Anspruch Rechnung. Ein Fokus liegt auf der Gleich-
stellung von Frauen, die im industriellen Umfeld nach wie vor unterrepräsentiert und, wie in vielen anderen Branchen auch, durch un-
gleiche Bezahlung oder eingeschränkte Aufstiegsmöglichkeiten wirtschaftlich benachteiligt sind. Eine vielfältige Belegschaft bringt
unterschiedliche Fähigkeiten und Erfahrungen ein, die zu effizienteren, kreativeren und innovativeren Teams führen. Diskriminierende
Praktiken hätten hingegen unmittelbare und langfristige Nachteile für betroffene Mitarbeiter:innen, aber auch für das Unternehmen
selbst, etwa durch Reputationsschäden oder rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Vielfalt und Inklusion sind somit nicht nur ethisch
geboten, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft. Semperit legt großen Wert darauf, allen Mitarbeiter:innen faire Arbeitsbedingungen zu
bieten (IROs #28-30). Die Förderung des sozialen Dialogs und die Einbindung von Arbeitnehmervertreter:innen gewährleisten, dass die
Interessen und Rechte der Mitarbeiter:innen berücksichtigt werden. Dies stärkt die Arbeitsplatzsicherheit und fördert ein faires Arbeits-
umfeld. Werden Arbeitnehmerrechte hingegen verletzt, drohen Reputationsschäden und finanzielle Sanktionen.
Die anhaltende Inflation in Europa hat den Druck auf höhere Lohnabschlüsse verstärkt und die allgemeine Arbeitsmarktsituation ange-
spannt. Semperit setzt weiterhin darauf, kollektivvertragliche Entgelterhöhungen im Einklang mit der wirtschaftlichen Lage umzusetzen
und eine faire Entlohnung sicherzustellen. Trotz der herausfordernden ökonomischen Rahmenbedingungen blieb die Situation im Be-
richtsjahr stabil und im Vergleich zum Vorjahr streiklos, bis auf eine Protestveranstaltung der polnischen Gewerschaft. Der klare Fokus
liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Handhabung dieser und weiterer sozialer Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs #26-41) wird in den folgenden Angaben nä-
her erläutert.
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter:innen ist nicht nur ein integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie, sondern
spiegelt sich auch in mehreren Richtlinien und Selbstverpflichtungen von Semperit wider. Zu den wichtigsten Unternehmensrichtlinien
für das Management der mitarbeiterbezogenen IROs gehören:
People Policy (IROs #26-41) und Charta der Vielfalt (IROs #39-41)
Recruitment Policy (IROs #26-28, 35-41)
Code of Conduct (IROs #26-41, 45-49)
HSEQ-Policy (IROs #31-34)
Compensation and Benefits Policy (IROs #27-30)
Employment Guidelines (IROs #26-28, 35-41)
In diesen Richtlinien sind die normativen Werte und konkreten Vorgaben von Semperit in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte festge-
schrieben. Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte sowie die Null-Toleranz von Kinder-, Zwangsarbeit und jeder anderen Form
von Ausbeutung sind explizit im Code of Conduct, in der People Policy und in den Employment Guidelines verankert.
Gemäß den Vorgaben des Code of Conduct müssen alle Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und weiteren internationalen Sorgfaltspflicht-
prinzipien erfolgen (IROs #26-41). Auch die Vermeidung von Diskriminierung sowie die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt
(IROs #35-41) werden in mehreren der angeführten Dokumente adressiert. Um die diesbezüglichen Ambitionen des Unternehmens zu
unterstreichen, hat Semperit die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Im Code of Conduct ist unter anderem festgehalten, dass niemand auf-
grund von Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, nationaler Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck,
Familienstand, Staatsangehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Behinderung, Veteranenstatus oder anderen
gesetzlich geschützten Aspekten diskriminiert wird. Die zuständigen Stellen in der People & Culture und HSEQ-Organisation der Unter-
nehmensgruppe sind dafür verantwortlich, dass diese Vorgaben sowie das lokal gültige Arbeitsrecht in allen Semperit-Gesellschaften einge-
halten werden. Die People Policy, die HSEQ-Policy, das Modern Slavery Act Statement und der Code of Conduct sind öffentlich auf der
Semperit Website zugänglich. Weitere Richtlinien sind zum Teil im Quality-Management-System erfasst oder werden an anderer Stelle
intern kommuniziert.
In enger Kooperation mit den jeweiligen Fachexpert:innen ist der Bereich Compliance für die Erstellung und Aktualisierung von kon-
zernweiten Compliance-Richtlinien zuständig. Semperit bezieht sich in diesen Policies auf relevante internationale Rahmenwerke und Sorg-
faltspflichtprinzipien wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der
Vereinten Nationen, die Internationale Charta der Menschenrechte und den UN Global Compact (UNGC) und bekennt sich zu den darin
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
128
enthaltenen Grundsätzen, Vorgaben und Zielen. Weiterführende Informationen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht sind im Abschnitt
ESRS 2 unter GOV-4 zu finden.
Gruppenweite Richtlinien im Bereich People & Culture werden von der zentralen Organisation entwickelt und vor ihrer Freigabe an alle
nationalen People & Culture-Verantwortlichen zur Prüfung und Rückmeldung gesendet. Dabei werden neben der Berücksichtigung inter-
ner Stakeholder-Interessen (Mitarbeiter:innen, lokale People & Culture-Verantwortliche, Betriebsrat etc.) auch die Interessen externer
Stakeholder:innen (Gewerkschaften, europäischer Betriebsrat, Branchennetzwerke etc.) berücksichtigt. Nach Abschluss der Feedback-
runde werden die finalen Dokumente durch die zentrale People & Culture-Organisation an länderspezifische Gegebenheiten und lokale
Gesetze angepasst, freigegeben und anschließend im Intranet veröffentlicht. Dabei kontrollieren die lokalen People & Culture- Abteilun-
gen, ob die Abläufe den lokalen Gesetzen entsprechen. So wird die Einhaltung der gruppenweiten Prinzipien sichergestellt. Alle lokalen
Richtlinien werden vor Inkrafttreten von der:dem Director People & Culture geprüft und genehmigt. Nach der finalen Freigabe von zent-
ralen bzw. lokal angepassten Versionen werden interne und externe Schulungen sowie E-Learnings angeboten, um eine einheitliche Um-
setzung der Richtlinien sicherzustellen. Bestehende People & Culture-Policies und -Guidelines werden regelmäßig überprüft und bei Be-
darf angepasst. Im Jahr 2024 wurden neue Richtlinien für die weiter unten beschriebenen Themenbereiche Compensation & Benefits
sowie die Employment Guidelines beschlossen und veröffentlicht. Im Berichtsjahr wurden unter anderem die Training-, Bonus-, Car-,
Performance- und Travel-Policy einer Aktualisierung unterzogen.
Darüber hinaus ermöglichen lokale Beschwerdeverfahren im Rahmen von „Speak up!“ (Details siehe Angabe S1-3) und gegebenenfalls
lokale Grievance-Mechanismen den Mitarbeiter:innen, Anliegen direkt vor Ort anzusprechen. Die Einhaltung sozialer Mindestschutzstan-
dards in den Bereichen Arbeits- und Menschenrechte sowie Gesundheits- und Arbeitsschutz wird auf Konzernebene mithilfe verschiede-
ner Instrumente, Prozesse und Aktivitäten sowie durch ein breites Leistungs- und Schulungsangebot sichergestellt. Das Trainingsangebot
wird laufend thematisch und sprachlich erweitert. Wesentliche Inhalte werden in den gängigsten Semperit-Sprachen angeboten, um Wis-
sen effektiv zu vermitteln und Bewusstsein zu schaffen. Nur so kann die Einhaltung der folgenden Richtlinien und Grundsätze gewährleis-
tet werden.
People Policy (IROs #26-41)
Die 2024 zuletzt aktualisierte People Policy deckt alle wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft
ab. Diese umfasst sowohl Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit Semperit stehen, als auch Nicht-Beschäftigte, die als Auftrag-
nehmer:innen tätig sind (Selbstständige), oder Leiharbeitskräfte (Fremdarbeitskräfte) im Bereich Produktion (siehe Angabepflicht S1-7).
Die People Policy enthält Bestimmungen zu folgenden Nachhaltigkeitsaspekten:
Sichere Beschäftigung (IRO #26)
Faire Arbeitsbedingungen (IRO #27)
Faire Bezahlung (IRO #28)
Geschlechtergleichstellung (IROs #35-36)
Ausbildung und Kompetenzentwicklung (IRO #37)
Menschenrechte (IROs #35-36, 39-41)
Kultur (IROs #39-41)
HSEQ (IROs #31-34)
Sozialer Dialog (IROs #29-30)
Attraktivität als Arbeitgeberin (IROs #26-28, 30, 34, 36-37, 41)
Integrität (IROs #37, 39-41)
Vielfalt (IROs #39-41)
Vertraulichkeit und Diskretion in Whistleblowing-Prozessen
(IRO #46)
Die People Policy verweist unter anderem auf den Code of Conduct, die Charta der Vielfalt und die HSEQ-Policy. Neue Mitarbeiter:innen
werden mit der People Policy im Rahmen von Onboarding-Prozessen vertraut gemacht. Die Einbindung der Mitarbeiter:innen in die Ent-
wicklung, Umsetzung und Überwachung der People Policy erfolgt durch strukturierte Schulungsprogramme, lokale Beschwerdeverfahren
und das Speak-up! System. Darüber hinaus wird bereichsübergreifende Projektarbeit an sozialen Themen, Mitbestimmung und Umfragen
gefördert. Sozialer Dialog, die Arbeit von Betriebsräten sowie die kontinuierliche Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertre-
tungen stellen sicher, dass die Perspektiven der Mitarbeiter:innen berücksichtigt werden.
Charta der Vielfalt (IROs #39-41)
Die Charta der Vielfalt, die 2025 bei der Leadership-Konferenz von Vorstand und Management erneut unterzeichnet wurde, unterstreicht
die Bedeutung einer vernetzten und inklusiven Unternehmenskultur bei Semperit. Die unterschriebene Charta ist im Intranet und auf der
Website verfügbar, an den Standorten ausgehängt und dient als sichtbare Selbstverpflichtung gegenüber den Mitarbeiter:innen, Diversität
und Inklusion aktiv zu fördern und kontinuierlich zu verbessern. Zur Umsetzung setzt Semperit unter anderem auf Aus- und Weiterbildung.
Themenspezifisches Wissen und Bewusstsein wird durch E-Learnings zu Diversität & Inklusion (D&I), zum Code of Conduct sowie zu
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
129
Environment, Social and Governance (ESG) vermittelt. Die für 2025 geplanten Workshops zu Inclusive Leadership wurden ins Jahr 2024
vorgezogen, im Berichtsjahr wurde der Fokus auf den Rollout des neuen Leadership Operating Systems gelegt, an dem alle Mitglieder des
Leadership-Teams teilnahmen.
Recruitment Policy (IROs #26-28, 35-41)
Auch die Recruitment Policy enthält verbindliche Vorgaben zu Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer:innen unabhängig von Ethnie,
Hautfarbe, Geschlecht, Alter, nationaler Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Familienstand,
Staatsangehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Behinderung, Veteranenstatus, gesetzlich geschützten As-
pekten oder anderen Formen der Diskriminierung. Die Policy gilt gruppenweit und umfasst den gesamten Rekrutierungsprozess (interne
und externe Bewerbungen, Praktika/Lehrlinge und beauftragte Recruiting-Dienstleister). Ausnahmen bestehen nicht; notwendige lokale
Präzisierungen bedürfen der Freigabe durch People & Culture.
Die gruppenweite Policy wurde zuletzt im Jahr 2024 aktualisiert und um Aspekte wie Personalauswahl auf Basis von Qualifikationen
und Erfahrung, Nichtdiskriminierung in allen Rekrutierungsprozessen, Attraktivität als Arbeitgeberin, faire Bezahlung, Chancen für interne
Bewerber:innen, angemessene Löhne, Einhaltung der Datenschutzanforderungen in Rekrutierungsprozessen und Förderung von Vielfalt
erweitern. Im Berichtsjahr gab es keine Änderungen.
Semperit bekennt sich zur Chancengleichheit für alle Mitarbeiter:innen. Ausschlaggebend sind Können und Potenzial. Die sukzessive
Erhöhung des Frauenanteils in der Semperit-Gruppe, der im Vergleich zu anderen Industrieunternehmen noch unterdurchschnittlich ist,
stellt ein zentrales Ziel dar (siehe Angabe zu S1-5 ). Faire Konzepte im Recruitment spielen dabei eine Schlüsselrolle.
Code of Conduct (IROs #26-41, 45-49)
Der Code of Conduct bietet einen umfassenden Überblick über das regulative Sozial- und Governance-Gerüst der Semperit-Gruppe, be-
stehend aus Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen. Er trägt dazu bei, dass Mitarbeiter:innen ethisch korrekt und im Einklang mit den
Unternehmenswerten handeln. Der Verhaltenskodex setzt klare Maßstäbe und Erwartungen für das Verhalten in verschiedenen Situati-
onen und Beziehungen. Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten von Mitarbeiter:innen, Führungskräften und Geschäfts-
partner:innen sind konkret festgelegt.
Der Kodex behandelt unter anderem Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsthemen sowie Informationssicherheit und Datenschutz. Au-
ßerdem verweist er auf die Bedeutung von Whistleblowing und beschreibt die dafür verfügbaren Meldemöglichkeiten. Der Code of
Conduct ist in 9 Sprachen verfügbar. Informationsmaterialien, wie z.B. Whistleblowing-Postkarten, Content-Sticker und Plakate, stehen in
13 Sprachen zur Verfügung.
Zur Wissensvermittlung nutzt Semperit außerdem sogenannte „Integrity Booths“-Aufsteller zu Kodex-Themen an den Standorten. Um
Verstößen gegen den Kodex vorzubeugen, setzt Semperit auf eine vertrauensvolle Unternehmenskultur (siehe Abschnitt G-1 Unterneh-
menskultur, Angabe G1-1) sowie auf verschiedene Instrumente zur anonymen Meldung von Fehlverhalten. Wird Fehlverhalten festgestellt,
schlägt die Compliance-Abteilung Abhilfemaßnahmen vor und empfiehlt gegebenenfalls weitere Schritte zur Minderung künftiger Risiken
für die Semperit-Gruppe, ihre Mitarbeiter:innen, Kund:innen und andere Stakeholder:innen. Bei Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen
Menschen- oder Arbeitsrechte werden eingehende Meldungen zusätzlich nach den Grundsätzen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte geprüft. Erforderlichenfalls leitet Semperit geeignete Abhilfemaßnahmen ein, um negative Auswirkungen für betroffene
Personen zu beseitigen oder zu mindern.
HSEQ-Policy (IROs #31-34)
Eine zentrale Verantwortung der Semperit-Gruppe besteht darin, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die individuelle Gesundheit u
nd
physische Unversehrtheit aller Personen schützt, die im Betrieb oder auf dem unternehmenseigenen Betriebsgelände tätig sind. Die Prä-
vention von Arbeitsunfällen hat dabei hohe Priorität. Die meisten Semperit-Standorte verfügen über ein Gesundheits- und Sicherheits-
management nach ISO 45001, das laufend weiterentwickelt wird.
Die Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sind organisatorisch gemeinsam mit Umwelt und Qualität im Bereich Health,
Safety, Environment & Quality (HSEQ) gebündelt. In der HSEQ-Policy sind die konzernweit gültigen Erwartungen und Prinzipien zu Arbeits-
sicherheit und Umwelt festgehalten.
An jedem Standort gibt es lokale Verantwortungsträger:innen für Gesundheits- und Arbeitsschutz, die dem Director HSEQ unterstellt
sind. Dieser berichtet im Rahmen monatlicher Meetings an den Vorstand. So wird die Wirksamkeit der HSEQ-Policy, des Managementsys-
tems und der damit zusammenhängenden Prozesse und Maßnahmen kontinuierlich auf höchster Ebene überwacht. Zur langfristigen
Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes werden HSEQ-Kennzahlen erhoben und auf deren Basis Zielvereinba-
rungen mit dem Management getroffen. Die Ziele im Bereich Arbeitssicherheit sind nicht nur in dem langfristigen Anreizsystemen vom
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
130
Vorstand und oberes Management verankert, sondern bilden auch eine Komponente der 2023 abgeschlossenen ESG-basierten Fremdfi-
nanzierung. Weiterführende Informationen zu diesen Prozessen sind unter Angabe S1-3 zu finden.
Compensation and Benefits Policy (IROs #27-30)
Semperit verpflichtet sich, allen Mitarbeitenden faire, diskriminierungsfreie und marktgerechte Vergütung sowie wettbewerbsfähige Zu-
satzleistungen zu bieten. Die konzernweit gültige Compensation & Benefits Policy legt die Prinzipien und Prozesse für Gehaltsfindung,
Benefits und variable Vergütung fest. Im Mittelpunkt stehen die Gleichbehandlung aller Beschäftigten – unabhängig von Geschlecht, Alter,
Herkunft oder anderen Diversitätsmerkmalen (in Einklang mit der Charta der Vielfalt) – sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpas-
sung der Vergütungsstrukturen anhand von Marktbenchmarks wie Mercer IPE. Für White Collar-Positionen werden transparente Gehalts-
bänder und Stellenbewertungen genutzt, für Blue Collar-Positionen lokale Lohnsysteme und Kollektivverträge.
Variable Vergütung (wie Boni oder Short Term Incentives) und Zusatzleistungen werden nach einheitlichen, nachvollziehbaren Grunds-
ätzen und unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards gewährt. Die Policy stellt sicher, dass alle relevanten Zielgruppen angemessen
berücksichtigt werden. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine systematische Überprüfung der Vergütungsniveaus, einschließlich einer
detaillierten Analyse des Gender-Pay-Gaps. Die Einhaltung aller lokalen und internationalen Vorgaben wird durch transparente Payroll-
Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige interne und externe Audits sichergestellt. So trägt die Policy dazu bei, die Interessen
und Rechte der Beschäftigten zu schützen, insbesondere durch faire Vergütung, Gleichbehandlung, attraktive Arbeitsbedingungen und
transparente Prozesse.
Employment Guidelines (IROs #26-28, 35-41)
Semperit definiert mit den Employment Guidelines konzernweit gültige Grundsätze und Mindeststandards für alle Arbeitsverhältnisse.
Ziel ist es, faire, rechtskonforme und verantwortungsvolle Beschäftigungspraktiken sicherzustellen und die Interessen sowie Rechte der
Beschäftigten zu schützen. Die Guidelines verpflichten zur Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der zehn
Prinzipien des UN Global Compact sowie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere zu Vereini-
gungsfreiheit, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Nichtdiskriminierung und Arbeitsschutz an allen Standorten der Gruppe. Darüber
hinaus müssen alle Beschäftigungsverhältnisse lokalen Gesetzen entsprechen. Die Guidelines unterstützen P&C-Verantwortliche bei der
Umsetzung und Kontrolle dieser Standards in den jeweiligen Ländern.
Vor jeder Einstellung sind Identitäts- und Qualifikationsprüfungen, wie die Überprüfung des Mindestalters, die Sicherstellung der Frei-
willigkeit des Arbeitsverhältnisses sowie – bei kritischen Rollen – zusätzliche Background-Checks vorgeschrieben. Arbeitsverträge müssen
schriftlich erfolgen, die wesentlichen Bedingungen enthalten und Datenschutz-, Geheimhaltungs- sowie Informationssicherheitsverpflich-
tungen abdecken. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben bestimmte Pflichten (z.B. Vertraulichkeit) bestehen. Die Gui-
delines stellen sicher, dass alle Mitarbeiter:innen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen gleichbehandelt wer-
den und dass Diskriminierung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit ausgeschlossen sind. Die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen,
Kollektivverträgen und die Berücksichtigung von Remote-Work- und Datenschutzrichtlinien sind verbindlich geregelt.
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern, bietet Semperit flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit- und Teilzeitrege-
lungen, den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sowie klare Regelungen für Home-Office und Remote-
Arbeit. Diese Maßnahmen unterstützen die allgemeine Zufriedenheit und mentale Gesundheit der Mitarbeitenden und beinhalten Son-
dervereinbarungen wie Elternteilzeit für alle Geschlechter. Die Regelungen für Home-Office und Remote-Arbeit werden auch zukünftig
beibehalten. Die Employment Guideline schützt grundlegende Arbeitnehmerrechte (z.B. Vereinigungsfreiheit, Gleichbehandlung, Schutz
vor Zwangs- und Kinderarbeit), regelt faire Arbeitsbedingungen, sichert Mitbestimmung und Transparenz und verpflichtet zur Einhaltung
internationaler und lokaler Standards.
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in
Bezug auf Auswirkungen
Sozialer Dialog: Vereinigungsfreiheit und Mitsprache (IROs #29-30)
Das Recht der Mitarbeiter:innen auf Vereinigungsfreiheit sowie die Möglichkeit, ihre Standpunkte und Interessen auf verschiedenen We-
gen mitzuteilen und gegenüber der Unternehmensleitung zu vertreten, sind grundlegende Prinzipien des Personalmanagements bei Sem-
perit. Neben regelmäßigen Mitarbeiterversammlungen, regionalen oder lokalen Gremien und anderen freiwilligen Initiativen erfüllt das
Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen, die der Wahrung der Mitarbeiterinteressen und der Sicherstellung von Mitspracherech-
ten dienen. In allen Semperit-Gesellschaften können Arbeitnehmervertreter:innen gewählt werden. Das Recht auf Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit ist vollständig gewährleistet. In den meisten Produktions- und vielen Vertriebsunternehmen werden die Interessen
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
131
der Mitarbeiter:innen durch Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten. Diese agieren im Einklang mit
den nationalen Gesetzen und Vorschriften. Semperit hat keine globale Rahmenvereinbarung oder vergleichbare Vereinbarungen mit in-
ternationalen Gewerkschaftsverbänden geschlossen. Die Interessen der Arbeitnehmer:innen werden über nationale Vertretungen (z.B.
Betriebsräte, lokale Gewerkschaften) sowie den Europäischen Betriebsrat eingebracht, der für grenzüberschreitende Themen zuständig ist.
Zwischen Arbeitnehmervertreter:innen, Geschäftsführung und Personalabteilung findet mindestens vierteljährlich ein Austausch statt.
An einigen Standorten besteht darüber hinaus ein direkter Kontakt zwischen dem lokalen Management und den jeweiligen Gewerkschaf-
ten. Auf europäischer Ebene vertritt ein Europäischer Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Vorstand. Semperit
fördert den sozialen Dialog und bindet Arbeitnehmervertreter:innen in Entscheidungsprozesse ein. Die Beschlüsse solcher Treffen werden
protokolliert und nachverfolgt. Der Interessensausgleich zwischen Semperit und den Mitarbeiter:innen trägt zu einem fairen und unter-
stützenden Arbeitsumfeld bei, verbessert die finanzielle Sicherheit der Belegschaft und stärkt Zufriedenheit und Wohlbefinden.
Die regelmäßig stattfindende Mitarbeiterbefragung „myVoice“ ist ein wichtiges Instrument im Personalmanagement. Die anonyme
Umfrage dient als Seismograf für die Stimmung in der Belegschaft und liefert Rückmeldungen zu Arbeitsbedingungen und Zufriedenheit.
Sie zeigt auf, welche Aspekte positiv bewertet und welche kritisch gesehen werden. Auf Grundlage des Feedbacks, das auch Ideen und
Vorschläge beinhaltet, leitet Semperit gezielte Maßnahmen ab. Die letzte Umfrage fand 2022 statt, die nächste ist für 2026 geplant.
Weitere formalisierte Kanäle zur Mitsprache und Einbindung sind die in mehreren Betrieben implementierten Systeme für betriebliches
Vorschlagswesen und Ideenmanagement sowie die gruppenweite Hinweisgeber-Hotline SemperLine. Darüber hinaus finden an vielen
Produktionsstandorten tägliche kurze Meetings statt, sogenannte „5-Minuten-Meetings“ oder „Sprint-Meetings“, um aktuelle Themen
gezielt zu besprechen und rasch zu bearbeiten.
Ein besonderes Augenmerk legt Semperit auf Diversität, Inklusion (D&I) und Chancengleichheit. Um die Perspektive jener Mitarbei-
ter:innen einzubeziehen, die marginalisiert oder potenziell stärker von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten, hat Semperit auf
Gruppen- und Standortebene D&I-Councils sowie Gender-Focus-Groups eingerichtet. Diese setzen sich aus Vertreter:innen unterschied-
licher Unternehmensbereiche, Standorte, Altersgruppen und Hierarchieebenen zusammen und fungieren als Botschafter:innen und
Change Agents für die vier D&I-Dimensionen - Geschlecht, Kultur, Alter und Behinderung. Die D&I-Councils dienen zugleich als Thinktanks,
die Daten analysieren, Ideen austauschen und Initiativen entwickeln. Regelmäßige Meetings des globalen und der lokalen D&I-Teams
ermöglichen den Austausch über Erfahrungen und bewährte Praktiken, die anschließend je nach Bedarf lokal umgesetzt werden. Die
Konzepte zur Förderung von Vielfalt und Inklusion werden mit dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der zuständigen People & Cul-
ture-Organisation abgestimmt und nach Freigabe implementiert.
Die operative Verantwortung für die Einbindung der Mitarbeiter:innen liegt zentral bei der:dem People & Culture Director und auf den
Standorten bei den lokalen P&C-Verantwortlichen. Hier wird sichergestellt, dass die Rückmeldungen aus oben genannten Mitarbeiterbe-
fragungen, SemperLine Meldungen, Arbeitnehmervertretungen und D&I-Formaten systematisch ausgewertet und in die Weiterentwick-
lung von Konzepten und Maßnahmen integriert werden. Die Umsetzung auf lokaler Ebene erfolgt durch die jeweiligen lokalen People &
Culture-Verantwortlichen. Sämtliche Einbeziehungsformate dienen dazu, die Sichtweisen und Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen sowohl
den direkten Vorgesetzten als auch dem Top-Management zugänglich zu machen. Aufgabe des Managements ist es, die Anliegen aufzu-
greifen, Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und deren Wirkung im laufenden Dialog zu überprüfen. Ob dies gelungen ist, erfährt das
Unternehmen unmittelbar im Rahmen des regelmäßigen Austauschs. Weitere Informationen zu Diversität und Inklusion bei Semperit sind
im Abschnitt S1-4 zu finden.
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des
Unternehmens Bedenken äußern kann
„Speak up!“ und die Whistleblowing-Hotline SemperLine (IROs #26-41, 46-49)
Das Programm „Speak up!“ bietet allen internen und externen Stakeholder:innen die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben,
Richtlinien oder sonstige Verpflichtungen von Semperit zu melden. Dazu zählen die lokal installierten physischen „SemperBox“-Briefkäs-
ten, Briefe per Post, persönliche Meldungen, der direkte E-Mail- und Telefonkontakt mit dem Compliance-Team auf globaler oder lokaler
Ebene sowie die öffentlich zugängliche Whistleblowing-Hotline SemperLine. SemperLine ist eine von einem externen Anbieter betriebene
Kommunikationsplattform, über die Meldungen anonym oder unter Namensnennung übermittelt, erfasst und bearbeitet werden. Die
Identität der meldenden Person wird absolut vertraulich behandelt, und diese ist vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Die lokalen Compliance-Koordinator:innen informieren zu standortspezifischen Maßnahmen und Möglichkeiten, Bedenken zu äußern
und Verstöße zu melden. Seit 2023 werden alle Meldungen in einem einheitlichen Whistleblowing-System zentral erfasst. Das Compli-
ance-Team auf Gruppen- oder Landesebene prüft jede eingehende Meldung und leitet bei Bedarf Untersuchungen ein. Über das Ergebnis
und mögliche Maßnahmen entscheidet das Compliance Board.
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Zur Sensibilisierung der Belegschaft führt Semperit seit 2021 regelmäßig Informationskampagnen, Schulungen und E-Learnings zu „Speak
up!“ durch, die auch im Berichtsjahr fortgeführt wurden. Diese werden von Compliance und lokalen Compliance-Koordinator:innen organi-
siert. Im Onboarding erhalten neue Mitarbeiter:innen entsprechende Informationen, und ergänzende Materialien wie Poster, Aufkleber
und Newsletter fördern das Bewusstsein für die Meldekanäle. Im Jahr 2025 gingen insgesamt 29 Meldungen über die verschiedenen
Kanäle ein. Weitere Details zu Art, Anzahl und Kategorisierung der Fälle sind im Abschnitt G1 (Angabe G1-4) dargestellt.
Verfahren und Maßnahmen zur Bearbeitung von Meldungen (IROs #26-41, 45-49)
Bewertung und Entscheidung: Die Abteilung Compliance bzw. die lokalen Compliance-Koordinator:innen überprüfen das gemeldete An-
liegen und entscheiden, ob eine interne oder externe Untersuchung erforderlich ist. Die meldende Person erhält, wenn möglich, die
Bestätigung der Meldung.
Weitere Prüfung: Wenn eine Untersuchung erforderlich ist, kann die Meldung zur weiteren Bearbeitung an eine andere zuständige Ab-
teilung innerhalb von Semperit oder – falls gesetzlich vorgeschrieben - an eine zuständige Behörde weitergeleitet werden. Informationen
werden nach dem „Need-to-know-Prinzip“ nur an Personen weitergegeben, die direkt in die Untersuchung eingebunden sind.
Untersuchungsprozess: Die Abteilung Compliance bzw. die lokalen Compliance-Koordinator:innen prüfen relevante Dokumente, analy-
sieren Daten und führen Interviews mit Zeug:innen und beteiligten Personen.
Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit wird während des gesamten Prozesses gewahrt. Wenn die meldende Person ihren Namen angegeben
hat, aber anonym bleiben möchte, wird dies im Bericht vermerkt.
Ergebnis und Nachverfolgung:
Zusammenfassung der Ergebnisse: Die Ergebnisse der Untersuchung werden dokumentiert und Compliance zur Verfügung gestellt. Der
abschließende Untersuchungsbericht wird an das Compliance Board weitergeleitet. Basierend auf dessen Entscheidung werden Maß-
nahmen an relevante interne Stakeholder:innen (z.B. People & Culture, betroffene Führungskräfte) kommuniziert.
Maßnahmen und Empfehlungen: Die Dokumentation kann Korrekturmaßnahmen, Empfehlungen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße,
Prozessverbesserungen und Disziplinarmaßnahmen enthalten. Das Compliance Board bestätigt auf Grundlage des Berichts die vorge-
schlagenen Maßnahmen und leitet diese über die Abteilung Compliance ein.
Feedback: Wenn möglich (insbesondere wenn die Identität der meldenden Person bekannt ist) und rechtlich zulässig, informiert Sem-
perit die meldende Person innerhalb von drei Monaten über die als Reaktion auf ihre Meldung ergriffenen Maßnahmen.
Abhilfemaßnahmen: Ein gruppenweiter Ansatz für Durchführung von oder Beteiligung an Abhilfemaßnahmen wurde nicht definiert, da
Fälle einzeln und nach lokalem Arbeitsrecht behandelt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird nicht standardisiert bewertet.
Semperit erkennt an der Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Trainings zu Whistleblowing-Prozessen und der von Jahr zu Jahr stei-
genden Anzahl der getätigten Meldungen durch eigene Arbeitskräfte das vorhandene Bewusstsein und Vertrauen in die Whistleblowing-
Prozesse und in den Schutz der meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen durch die Anonymität der Meldeprozesse.
Weiterführende Informationen zu den Verfahren und Schutz von Whistleblowern sind dem Abschnitt G1, Angabe G1-1 zu entnehmen.
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Für die Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Personalmanagement (IROs #26–41, 45–46
und 48–49) verfügt Semperit über Verfahren zur Ermittlung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen.
Ermittlung und Priorisierung von Maßnahmen:
Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung potenziell negativer Auswirkungen auf die eigene Belegschaft werden auf Grundlage der
Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie laufender Monitoring- und Feedback-Prozesse identifiziert. Dabei fließen Erkenntnisse aus
Kennzahlenanalysen, Audits, Mitarbeiterbefragungen, Gesundheits- und Sicherheitsberichten sowie Rückmeldungen der Standorte ein.
Die zuständigen Organisationseinheiten – insbesondere People & Culture, HSEQ und lokale Managementteams – bewerten diese Infor-
mationen regelmäßig, um Handlungsbedarf zu erkennen, zu priorisieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Da im Rahmen der We-
sentlichkeitsanalyse keine tatsächlichen negativen Auswirkungen identifiziert wurden, konzentrieren sich die Verfahren derzeit auf prä-
ventive und risikomindernde Maßnahmen.
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Sicherstellung verantwortungsvoller Unternehmenspraktiken:
Semperit überprüft regelmäßig, ob interne Praktiken und Prozesse selbst negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte verursachen oder
verstärken könnten. Dies erfolgt u. a. durch Feedback- und Beschwerdemechanismen, Mitarbeiterbefragungen, Audits im Rahmen des
HSEQ-Managements sowie durch die laufende Einbindung der Arbeitnehmervertretung. Erkenntnisse daraus fließen in die Weiterentwicklung
von Policies, Arbeitsabläufen und Schulungsmaßnahmen ein, um sicherzustellen, dass betriebliche Praktiken im Einklang mit arbeits- und
sozialrechtlichen Standards stehen und keine nachteiligen Effekte auf Gesundheit, Sicherheit oder Gleichbehandlung haben.
Verantwortlichkeiten für Durchführung und Steuerung:
Für die Durchführung und Steuerung sind mehrere Organisationseinheiten zuständig, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit ausreichend
Mitteln ausgestattet sind:
People & Culture: verantwortlich für strategische Themen, die gruppenweite Umsetzung von Prinzipien und Vorgaben des Personalma-
nagements und für Sonderangebote wie Webinare zur mentalen Gesundheit, Sport- und Bewegungsangebote sowie Ergonomiebera-
tung. 2025 wurde die Abteilung von Human Resources (HR) in People & Culture umbenannt.
Standortmanagement und lokale People & Culture-Organisationen: People & Culture-Manager:innen und -Spezialist:innen (einschließ-
lich Learning & Development, Gehaltsabrechnung)
Belegschaftsvertreter:innen an den Standorten und im Aufsichtsrat
Zentrales und lokales HSEQ-Management: HSE-Manager:innen, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen, Arbeitsmedizi-
ner:innen
D&I-Councils je Standort sowie auf Gruppenebene zur Förderung von Diversität und Inklusion (D&I)
Lokale Compliance-Koordinator:innen: überwachen die Einhaltung der Compliance-Vorschriften an den Standorten und stellen Daten-
schutz sicher
Externe Dienstleister:innen (z.B. Sportanbieter:innen, Betriebsärzt:innen) für spezifische mitarbeiterbezogene Leistungen wie psycho-
logische Beratung, Webinare zur mentalen Gesundheit, Sport- und Bewegungsangebote und Ergonomieberatung.
Nachverfolgung der Wirksamkeit:
Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird regelmäßig durch die genannten Organisationsabteilungen bewertet – unter ande-
rem auf Basis von Mitarbeiterfeedback, Unfallstatistiken, Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen, Lessons-Learned-Analysen sowie
gruppenweiten HSEQ- und People & Culture-Reviews. Die Ergebnisse dieser Evaluierungen fließen in die Weiterentwicklung der Pro-
gramme und Prozesse ein und werden auf Management-Ebene konsolidiert, um eine kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen.
Schlüsselmaßnahmen für faire und gesunde Arbeitsbedingungen (IROs #26-34)
Semperit setzt im Personal- und Arbeitssicherheitsmanagement laufend Maßnahmen, um positive Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu
erzielen und Chancen zu nutzen bzw. negative Auswirkungen und damit verbundene Risiken zu minimieren.
In Produktionsbetrieben können übermäßige Arbeitszeiten und das Arbeiten in Nachtschichten belastend sein. Die angestrebte wei-
testgehende Automatisierung einfacher Aufgaben soll diese Belastung künftig reduzieren. Bei der Rico-Gruppe am Standort Thalheim (AT)
wurden in den letzten Jahren sogenannte „Geisterschichten“ implementiert, die vollautomatisiert und ohne Personal zur Maschinenüber-
wachung laufen. Dadurch kann ohne Reduzierung von Mitarbeitenden der Schichtbetrieb durch flexiblere Arbeitszeitmodelle ersetzt und
Abend- und Wochenenddienste auf ein Minimum reduziert werden. Dies verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ermög-
licht eine effizientere Auslastungsplanung. Die Möglichkeiten für solche Umstellungen an anderen Semperit-Standorten wurden im Be-
richtsjahr analysiert. Die Bewertungen möglicher Automatisierungen werden in den Folgejahren fortgeführt.
Seit 2024 führt das Operational-Excellence-Team gruppenweite Analysen zur physischen Zugänglichkeit und ergonomischen Gestaltung
von Produktionsarbeitsplätzen durch, um diese inklusiver und geschlechtsunabhängiger zu gestalten. Die Erkenntnisse wurden an die
Geschäftsbereiche kommuniziert, und geeignete Maßnahmen wurden im Berichtsjahr fortgeführt.
Neben den unter S1-1 beschriebenen Konzepten und Policies, die unter anderem Mitarbeitervertretung unterstützen und die Reduk-
tion von Risiken durch Arbeitskonflikte, Streiks und dadurch verursachten Betriebsstillstände abzielen, gab es im Berichtsjahr keine expli-
ziten Sondermaßnahmen in diesem Bereich. Die unternehmensweiten Policies im Bereich People & Culture, die darauf ausgerichtet sind,
gesunde Arbeitsbedingungen zu fördern und ein positives Arbeitsumfeld sicherzustellen, tragen indirekt zur Konfliktprävention bei, indem
sie faire Arbeitspraktiken und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards in der Unternehmensführung verankern. Sollten künftig zusätz-
liche Maßnahmen zur Förderung von Sozialdialog, Mitbestimmung oder Konfliktprävention entwickelt werden, werden diese transparent
offengelegt.
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Der fortschreitende Klimawandel kann sich negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen auswirken. Semperit investiert daher in
Infrastruktur und Anpassung des Arbeitsumfelds an steigende Temperaturen, etwa durch Gebäudeisolierung und die Kühlung in den
Sommermonaten. Über diese Maßnahmen sowie themenspezifische ESG-Trainings zur Nachhaltigkeitsregulatorik und Klimarisiken der
lokalen Teams an den Standorten und via gruppenweite E-Learnings zu Nachhaltigkeitsthemen für Angestellte hinaus, sind aktuell keine
gruppenweiten Initiativen geplant, um negative Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft auf die eigenen Arbeits-
kräfte abzumildern.
Schlüsselmaßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung (IROs #35-41), Diversität und Inklusion (D&I)
Wie unter S1-2 beschrieben, setzt sich Semperit seit 2022 aktiv für Diversität und Inklusion ein, um Chancengleichheit zu schaffen. Zusätz-
lich zu den seit 2024 verfolgten D&I-Zielen und den seit 2022 aktiven D&I-Councils, wurden folgende Maßnahmen implementiert bzw. im
Berichtsjahr fortgeführt:
D&I-Reporting-Dashboards (2025 fortgeführt) mit aktuellen Kennzahlen zur Geschlechterverteilung - auf Gruppen-, Geschäftsbereichs-
und Standortebene.
Maßnahmen zur Stärkung von Frauen (2025 fortgeführt und neu definiert): Gezielte Anstellung von Frauen in bisher männerdominier-
ten Produktionsfunktionen wurde im Berichtsjahr fortgeführt. Beispiele sind Schicht- und Produktionsleiterinnen, Maschinenführerinnen
und Gabelstapler-Fahrerinnen an den Standorten in Odry (CZ), Bełchatów (PL) und Deggendorf (DE). Zudem bestehen neben dem Ange-
bot flexibler Arbeitsmodelle (Teilzeitmodelle), an einzelnen Standorten spezifische Kinderbetreuungsangebote, um die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie zu erleichtern. Im Berichtsjahr gab es an ausgewählten Standorten auch frauenspezifische Selbstverteidigungs-
kurse, Workshops zur Prävention sexueller Belästigung und Gesundheitsinitiativen mit gezielten Maßnahmen zur Frauenvorsorge, um
das Bewusstsein für gesundheitliche Themen zu erhöhen.
Definition von D&I Zielen für Geschlechterverteilung und Integration in die Long-Term-Incentive-Pläne von Vorstand und Senior Ma-
nagement 2024 (siehe Angabe unter S1-5) wurden 2025 fortgeführt.
Analyse des Gender Pay Gaps (2025 fortgeführt; siehe Angaben unter S1-16), im Berichtsjahr um die Ebene der Geschäftsbereiche
vertieft.
Mitgliedschaft im „Target Gender Equality Accelerator“ (2025 gestartet): Semperit nimmt seit 2025 am „Target Gender Equality Ac-
celerator“ des UN Global Compact teil. Ziel ist es, einen systematischen und an internationalen Standards ausgerichteten Ansatz zur
Geschlechtergleichstellung und fairen Bezahlung zu etablieren. Grundlage bilden die Women’s Empowerment Principles (WEPs), zu
denen sich Semperit seit zwei Jahren öffentlich verpflichtet. Das Programm umfasst E-Learnings, Expert:innen-Inputs und lokale Peer-
Learning-Sessions, die Wissen und Instrumente zur Förderung von Frauen im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette stär-
ken.
WIN (2025 gestartet): Im Berichtsjahr haben Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Standorten und Bereichen das Women’s Internatio-
nal Network (WIN) als Teil der D&I-Maßnahmen ins Leben gerufen. Ziel von WIN ist es, eine kohäsive, vernetzte und unterstützende
Umgebung zu schaffen, in der weibliche Mitarbeiter:innen verbunden, motiviert, ermutigt und in ihrer Entwicklung gestärkt werden.
Gleichzeitig soll der Austausch über Hierarchieebenen hinweg gefördert und Barrieren abgebaut werden. WIN sensibilisiert durch the-
menspezifische Workshops – etwa zu sexueller Belästigung, Erfahrungsaustausch - oder Webinare zu assertiver Kommunikation für
geschlechtsspezifische Hindernisse im Karriereverlauf. Darüber hinaus schafft WIN Raum für Networking und Zusammenarbeit unter
Kolleg:innen. Wichtig ist Semperit, alle Geschlechter einzubeziehen und zu informieren. Daher sind allgemeine WIN-Informationen und
Webinare über einen frei zugänglichen Channel verfügbar. Themen, die besondere Privatsphäre erfordern, werden in einem eigenen,
nur Frauen vorbehaltenen Channel behandelt. Im Rahmen von WIN ist auch der „Moms Club“ entstanden – eine Plattform, auf der
Mütter gegenseitig bei privaten und beruflichen Herausforderungen unterstützen, Erfahrungen austauschen und Strategien zur Verein-
barkeit von Karriere und Familie teilen. Die Initiative „Frauen vor den Vorhang“ stellt Karrierewege von Frauen bei Semperit vor und
bewirbt technische Berufe – auch unter Einbindung männlicher Kollegen.
Abbildung von D&I in internen Systemen und Prozessen (2025 fortgeführt): Die Abbildung von Diversität und Inklusion in internen
Systemen und Prozessen betont Inklusion als festen Bestandteil der Unternehmenskultur. Im Verwaltungssystem für Personaldaten
können Mitarbeiter:innen selbst entscheiden, mit welchen Pronomen sie angesprochen werden möchten. Ebenso können sie ihr Ge-
schlecht, ihren Vornamen und ihre präferierte Sprache frei wählen.
D&I-Kommunikation (2025 fortgeführt und erweitert): Die Kommunikation zu Diversität und Inklusion erfolgt gezielt und sorgfältig, mit
Fokus auf Themen und Anliegen, die besondere Aufmerksamkeit verdienen, wie z.B. die gruppenweite Bewusstseinskampagne für
Brustkrebs oder die „Movember Challenge“ – eine Initiative zur Sensibilisierung für die Gesundheit von Männern, einschließlich psychi-
scher Gesundheit, Suizidprävention und Krebsvorsorge. Beiträge im Intranet zu internationalen D&I-Tagen, Aushänge in der Produktion,
Poster, Aufkleber, Gewinnspiele und kleine Goodies mit D&I-Logo tragen zur Bewusstseinsbildung bei. Informationen werden über
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verschiedene interne Kommunikationskanäle verbreitet. Zudem besteht auch ein umfassendes Angebot an Weiterbildungen und digi-
talen Lernformaten zur Verfügung. Hierzu zählt auch das verpflichtende Training „Gender Equality“. Auch nach außen zeigt Semperit
Präsenz – durch Mitarbeiter:innen, die als Botschafter:innen auftreten, sowie durch T-Shirts, Taschen und Büroartikel mit D&I-Branding
und auf der designierten D&I-Unternehmenswebsite.
Lokale D&I-Maßnahmen und Projekte (2025 fortgeführt und erweitert): Lokale D&I-Maßnahmen und Projekte, die von Mitarbeiter:in-
nen an den Standorten selbst initiiert und umgesetzt werden, stärken die Einbindung und den Zusammenhalt. So fanden am Standort
Wien im Berichtsjahr unter anderem Kleidertauschaktionen für Frauen, ein „Kulturfrühstück“ mit Speisen aus den Herkunftsländern
des Teams, eine Bereitstellung von Hygieneartikeln in den Toiletten sowie ein Familientag im Büro statt. Andere Standorte werden
ermutigt, ähnliche Initiativen entsprechend ihren lokalen Bedürfnissen umzusetzen.
Die WIN-Initiative sowie das breite D&I-Maßnahmen-Portfolio wurden 2025 mit dem Diversitätspreis SPEKTRUM der Industriellenver-
einigung in der Kategorie Geschlecht ausgezeichnet. Für die Folgejahre sind unter anderem Mentoring für und von Frauen, Ferienbetreu-
ung, Webinare, Tests von „Blind-CV“ (anonymisiertes Bewerben ohne Bias durch D&I-Dimensionen) und weitere gruppenweite sowie
lokale Initiativen auf der D&I-Agenda.
Schlüsselmaßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung und Karriereförderung (IRO #37)
Semperit fördert ein Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeiter:innen eigeninitiativ und selbstständig arbeiten und ihre Fähigkeiten laufend er-
weitern. Ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten und eine strukturierte Karriereplanung unterstützen individuelle Karriere-
wege. Die jährlichen Mitarbeitergespräche behandeln neben Jahreszielen auch Schwerpunkte der Weiterentwicklung. Vereinbarungen
werden mit einer People & Culture-Software erfasst.
Mögliche nächste Schritte reichen von Skill-Aufbau über Karriereschritte bis Versetzungen an ausländische Standorte. Ergänzend gibt es
Programme für Fach- und Führungskräfte sowie für Neueinsteiger:innen aller Altersgruppen. Im Rahmen der Mitarbeitergespräche findet
die jährliche Leistungsbeurteilung statt.
Instrumente zur Unterstützung der Karriereentwicklung:
People Days und People Development Talks (2025 fortgeführt): Im Rahmen der People Days werden die Leistungsbeurteilungen der
Mitarbeiter:innen bereichs- und abteilungsübergreifend betrachtet, im Rahmen der People Development Talks werden mögliche Ent-
wicklungsmaßnahmen und Karriereschritte diskutiert. Zudem werden interne Kandidat:innen für Schlüsselpositionen oder Projektaufga-
ben identifiziert und gezielt auf diese Aufgaben vorbereitet.
Technischer Entwicklungspfad (2025 fortgeführt): Mit dem technischen Entwicklungspfad wird das Fachwissen von technischen Ex-
pert:innen gezielt erweitert. Programmteilnehmer:innen erhalten die Möglichkeit, im Rahmen von Projekten vorübergehend in ande-
ren Fachbereichen tätig zu werden und dadurch neue Perspektiven und Erfahrungen zu gewinnen.
Graduate Trainee Programm (2025 fortgeführt): Das Graduate-Trainee-Programm ermöglicht Hochschulabsolvent:innen innerhalb von
zwei Jahren verschiedene Abteilungen kennenzulernen. Nach Abschluss des Programms besteht die Option, eine fixe Position im Unter-
nehmen zu übernehmen.
New Horizon Academy (2025 fortgeführt mit Start 2026): Die New Horizon Academy findet alle zwei Jahre statt und bereitet ausge-
wählte Talente auf zukünftige Führungsaufgaben vor. Das Programm umfasst praxisorientierte Workshops zu Führung, Kommunikation
und strategischer Entwicklung sowie individuelles Coaching. Eine Bewerbung steht allen Mitarbeiter:innen offen. Zusätzlich werden
Kandidat:innen im Rahmen eines strukturierten Auswahlprozesses eingeladen. Die Academy besteht aus mehreren Modulen, in denen
praxisnahe Projekte bearbeitet werden – unter anderem zu den Themen Diversität, Inklusion (D&I) und ESG. Die nächste Durchführung
ist für 2026 geplant.
Mentoring-Programm (2025 neu definiert): Im Berichtsjahr wurde das Mentoring-Programm neu definiert und gruppenweit eingeführt,
mit dem Ziel den Wissenstransfer und die persönliche Entwicklung zu fördern. Der Fokus liegt auf der Vernetzung von erfahrenen Fach-
kräften mit Nachwuchstalenten sowie der Unterstützung individueller Karrierepfade.
Kick-off des Leadership Ambassador Trainings (2025 gestartet): In einer praxisnahen Sitzung wurde 2025 das Führungsteam in das
neue Leadership Operating System eingeführt. Der Workshop bot praktische Transferübungen, um die Inhalte direkt in die eigenen
Verantwortungsbereiche zu übertragen (weiterführende Informationen zum LOS siehe Abschnitt G1-1). Weitere Trainingsinitiativen im
Rahmen vom LOS sind für das Jahr 2026 geplant.
Verbesserung des Zugangs zu Trainings und Entwicklungsmöglichkeiten (2025 erweitert): Im Berichtsjahr wurden mehrere Initiativen
umgesetzt, um den Zugang zu Lern- und Entwicklungsangeboten für Mitarbeitende zu fördern:
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Schulung lokaler Verantwortlicher: Im Berichtsjahr wurden alle lokalen People & Culture-Verantwortlichen im Bereich Learning
& Development auf die Nutzung des LMS geschult, um die Verwaltung und Ausrollung von Trainingsinhalten zu vereinfachen.
Globales Trainingsanfrage-Tool: 2025 startete das Projekt zur Einführung eines globalen Tools zur Freigabe von externen Schu-
lungen. Ab 2026 soll ein einheitlicher, strukturierter Genehmigungsprozess gruppenweit implementiert sein.
eLearning-Bibliothek: Die eLearning-Bibliothek wurde im Berichtsjahr aktiv beworben, u.a. durch Verlinkungen in Performance-
Review-Kommunikationen sowie durch themenspezifische Kampagnen, wie bspw. zum „Tag der Kreativität und Innovation“ oder
zum „Tag des Zuhörens“. Zudem wurde das Angebot von eLearnings erweitert, um künftig Inhalte in lokalen Sprachen sowie
zusätzlichen Themenbereichen über Soft Skills hinaus abzudecken. Die Bewerbung der neuen Trainings erfolgt ab Anfang 2026.
Schlüsselmaßnahmen für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (IROs #31-34)
Zur Prävention negativer Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit hat Semperit an 13 Standorten ein nach ISO 45001 zertifiziertes
Managementsystem implementiert und entwickelt dieses laufend weiter. Die häufigsten Verletzungen (im Berichtszeitraum jedoch rück-
läufig) innerhalb der Semperit-Gruppe betreffen Stich und Schnittverletzungen an den Händen, verursacht durch den Gebrauch von ma-
nuellen Schneidwerkzeugen im Zuge der zahlreichen Schnittarbeiten im Produktionsbereich. 2025 kam es zu einem leichten Anstieg von
Prellungen bzw. Quetschungen die aus der Interaktion von Mensch und Maschine verursacht wurden. Zur Erhöhung des Sicherheitsni-
veaus erweiterten die Standorte ihre Maßnahmenpläne im Rahmen des Arbeitssicherheitsprogramms „Focus on Safety: Next Level!“ und
setzten die Verbesserungen im Jahr 2025 um.
Organisatorisch sind Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zusammen mit Umwelt und Qualität im Bereich HSEQ gebündelt. An
jedem Standort ist die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit klar zugewiesen. Der:die verantwortliche Mitarbeiter:in fungiert als
Ansprechpartner:in und stellt die Konformität mit der lokalen Gesetzgebung, den Arbeitsschutzstandards (ISO 45001) und gruppenweiter
Richtlinien sicher. Die lokalen HSE-Verantwortlichen sind der:dem Director HSEQ unterstellt, die:der im Rahmen monatlicher Meetings an
den Vorstand berichtet. Dadurch werden die Wirksamkeit des Managementsystems sowie der damit verbundenen Prozesse und Maßnah-
men kontinuierlich überwacht und sichergestellt.
An allen österreichischen Standorten besteht entsprechend dem Arbeitnehmerschutzgesetz eine Arbeitsschutzorganisation, die aus Be-
triebsratsmitgliedern, Arbeitgebervertreter:innen, Betriebsärzt:innen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
besteht. Diese werden im Zuge regelmäßiger Konsultationen in die Weiterentwicklung und Evaluierung des Managementsystems einge-
bunden. Auch an den internationalen Standorten betreibt Semperit adäquate, an die jeweiligen rechtlichen Anforderungen angepasste, Ar-
beitsschutzorganisationen. An den Produktionsstandorten Wimpassing (AT), Odry (CZ) und Bełchatów (PL) bestehen zudem Betriebs-
feuerwehren, deren Mitglieder teils ehrenamtlich, teils hauptberuflich tätig sind.
Neben der standardisierten und regelmäßig durchgeführten Gefährdungs- und Risikobeurteilung bestehen verschiedene Möglichkeiten
für Mitarbeitende, unsichere Zustände oder Handlungen zu melden. Alle Mitarbeiter:innen sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, unsi-
chere Handlungen zu beenden und sich aus Gefahrenbereichen zu entfernen. Werden neue Gefahrenquellen festgestellt – etwa durch Be-
obachtung unsicherer Zustände oder Handlungen – nimmt ein Team am Standort eine Risikobewertung vor, aktualisiert bei Bedarf die Ge-
fährdungsbeurteilung und nimmt entsprechende Maßnahmen vor. Meldungen können direkt an die jeweilige Führungskraft, im Rahmen von
Schichtübergaben, oder über eine Semperit-eigene Datenbank erfolgen. Zudem können anonyme Meldungen abgegeben werden – über die
Whistleblowing-Plattform SemperLine oder über lokale physische Briefkästen, die von lokalen Compliance-Koordinator:innen bzw. Group
Compliance eingesehen und bei Bedarf an das HSE-Team weitergeleitet werden. Alle Meldungen werden durch das HSE-Team auf Standort-
ebene, unterstützt und begleitet durch Group-HSEQ, geprüft und bearbeitet.
Semperit informiert ihre Mitarbeiter:innen regelmäßig über arbeitsbezogene Gesundheitsrisiken und Schutzmaßnahmen, bietet Ge-
sundheitschecks an und achtet insbesondere im Schichtbetrieb auf gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten. Das Gesundheitsangebot um-
fasst eine Reihe präventiver Maßnahmen, etwa ergonomische Beratung oder psychosoziale Betreuung, die sich sowohl an Arbeiter:innen
als auch Angestellte richten und auf die jeweiligen Tätigkeiten und Arbeitsplätze zugeschnitten sind:
Präventive Maßnahmen für physische und mentale Gesundheit und Wohlbefinden
Trainings zur Arbeitssicherheit, Sensibilisierung und Dokumentation (2025 fortgeführt): Schulungen und Workshops sowie die visuelle
Kennzeichnung potenzieller Gefahrenquellen sind wichtige Maßnahmen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Um alle Mitarbei-
ter:innen bestmöglich zu erreichen und ein gutes Verständnis zu gewährleisten, werden Mitarbeiteranweisungen und betriebliche Ver-
fahren zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit – angepasst an die Diversität der Belegschaft – in mehreren Sprachen ausgegeben.
In einigen Werken finden praxisorientierte Mitarbeiter:innen-Schulungen in eigens eingerichteten Trainingsräumen (Dojo/Safety Center)
statt. Neben diesen Präventionsmaßnahmen dokumentiert Semperit lückenlos alle Vorfälle (Unfälle, Beinahe-Unfälle sowie unsichere
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Handlungen und Zustände). Durch Wissenstransfer zwischen den Standorten, Bewusstseinsbildung, Analyse von Arbeitsunfällen und
die gruppenweite Verbreitung sogenannter „Lessons Learned“ soll langfristig ein sicheres Verhalten gefördert werden.
Lärmschutz (2025 fortgeführt): Neben allgemeinen Schulungen zu Geräten, Maschinen und Programmen unterstützt Semperit die Re-
duktion von Lärm- und Stressbelastung am Arbeitsplatz und bietet Zugang zu Betriebsärzt:innen. Mitarbeiter:innen, die in ausgewiese-
nen Lärmbereichen tätig sind, unterliegen speziellen Eignungs- und Folgeuntersuchungen. Diese Regeluntersuchungen finden jährlich
statt und werden durch regelmäßige Arbeitsplatzkontrollen der Vorgesetzten ergänzt. Zusätzlich werden die Arbeitsplätze gezielt eva-
luiert, um technische Verbesserungen umzusetzen und das Arbeitsumfeld weiter zu optimieren.
Arbeitsplatzergonomie (2025 fortgeführt): Das Thema Arbeitsplatzorganisation und ergonomische Gestaltung ist Teil der globalen
„Operational Excellence 2030“ Strategie, die unter anderem Projekte in den Bereichen Automatisierung und Robotik umfasst. Bis 2030
strebt Semperit an, den Großteil der Produktionsarbeitsplätze ergonomisch so zu gestalten, dass körperliche Belastungen minimiert
werden und Tätigkeiten unabhängig von Geschlecht und Alter ausgeführt werden können. Vierteljährlich werden Daten aus allen Pro-
duktionsstätten analysiert, um auf Basis definierter Ergonomiekennzahlen Verbesserungsmaßnahmen voranzutreiben. Laufende Pro-
jekte beinhalten zusätzliche Vorrichtungen und Griffe zum Heben schwerer Güter, den Einsatz von Robotern und Cobots sowie die
Einrichtung gut beleuchteter Arbeitsbereiche. Bewährte Lösungen werden innerhalb der gesamten Organisation geteilt und weiterent-
wickelt.
Grippe- und Reiseimpfung (2025 fortgeführt): Saisonale Impfungen werden direkt an den Standorten angeboten, um Krankheitsausfälle
zu verringern und die allgemeine Gesundheit der Belegschaft zu fördern.
Gemeinsam aktiv im Sports Channel (2025 fortgeführt): Semperit fördert körperliche Aktivität und Teamgeist über den internen Sports
Channel (der zusätzlich zum offiziellen Semperit Sportverein mit Sitz in Wimpassing besteht), der sportinteressierte Mitarbeiter:innen
lokal miteinander vernetzt. Im Berichtsjahr gab es z.B. gemeinsame Outdoor-Events wie Laufen, Padel, Wandern oder Skifahren. Diese
werden vom Unternehmen organisatorisch und teilweise finanziell unterstützt.
Wellbeing-Angebote (2025 fortgeführt): Semperit bietet vielfältige Angebote zur Förderung der mentalen und physischen Gesundheit.
Dazu gehörten im Berichtsjahr der Zugang zur Online-Beratung „Instahelp“, Office-Yoga, Zumba, Achtsamkeitstrainings zur Stressbewäl-
tigung, präventive Herzfrequenzmessungen sowie Stressberatung an den Standorten in Wien, Wimpassing, Thalheim und Roha. 2025
wurde an den österreichischen Standorten eine Umfrage zur psychischen Belastung durchgeführt. Für 2026 ist eine globale Mitarbei-
terumfrage geplant, um das Verständnis für Bedürfnisse und Erwartungen hinsichtlich Wohlbefinden und Gesundheit zu erhöhen.
Physical and Mental Health Awareness (2025 fortgeführt): Verpflichtende E-Learnings sowie diverse Informationsformate zu Themen
rund um physische Belastungen im Arbeitsalltag oder auch Grundlagen zum Arbeitsrecht stärken das Bewusstsein für Erholung und
Work-Life-Balance. Darüber hinaus werden Gesundheitsthemen über weltweite Kommunikationskampagnen und lokale Workshops
aufgegriffen – etwa im Oktober zum Breast Cancer Awareness Month oder im November während Movember (Prostatakrebs-Präven-
tion). Im Jahr 2025 fanden am Standort Thalheim und Wien extern geleitete Selbstverteidigungskurse für Frauen statt. Zusätzlich gab
es am Standort Wien einen Workshop zur Prävention sexueller Belästigung, geleitet von der örtlichen Polizeibehörde.
Welche Ziele sich Semperit im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit gesetzt hat und wie effektiv diese sowie die zugehörigen
Maßnahmenpläne zur Bewältigung negativer Auswirkungen beitragen, ist in den Abschnitten S1-5 (Ziele) und S1-14 (Kennzahlen für Ge-
sundheitsschutz und Sicherheit) dargestellt.
Angabeflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Semperit verpflichtet sich zu kontinuierlicher Verbesserung und nachhaltiger Entwicklung. Obwohl nicht für alle IROs quantitative und
gruppenweit gültige Ziele definiert wurden, wird regelmäßig die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen an allen Standorten erhoben – ins-
besondere durch die konzernweite Umfrage myVoice, deren nächste Durchführung für 2026 geplant ist. Details dazu finden sich unter
Angabe S1-2.
Die Ergebnisse zeigen, wie die Mitarbeiter:innen Semperit als Arbeitgeberin wahrnehmen und helfen dabei, Verbesserungspotenziale
zu identifizieren und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Sowohl zentrale als auch lokale Management-Teams nutzen diese Rückmeldun-
gen, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und eine positive Arbeitsumgebung zu fördern.
Ziele im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit (IROs #31-34)
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 definiert im Bereich Gesundheit und Sicherheit das quantitative Ziel, die konzernweite Unfallrate jähr-
lich um 8% zu senken. Wie in der HSEQ-Policy festgeschrieben, sind davon interne sowie externe Stakeholder:innen (Kund:innen, Besu-
cher:innen, Lieferant:innen, lokale Gemeinschaften) umfasst – das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Gesundheit und Sicherheit der
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Mitarbeitenden sowie Leiharbeiter:innen. Beim Prozess der Zielsetzung zur Arbeitssicherheit waren sowohl interne (u.a. Führungsebene,
Mitarbeitende) als auch externe Stakeholder:innen (u.a. Aufsichtsrat, Banken, externe Netzwerke) einbezogen.
Dieses Ziel ist ambitioniert, weil die Unfallrate von Semperit bereits unter dem Branchendurchschnitt liegt (Quelle:
https://www.bls.gov/web/osh/table-1-industry-rates-national.htm). Im Berichtsjahr 2025 konnte durch Schwerpunktsetzung auf Bewusst-
seinsbildung und Prävention die Arbeitsunfallrate von 7,3 auf 5,3 um 27,4% reduziert werden. Semperit wird auch im kommenden Geschäfts-
jahr 2026 den Fokus auf die Null-Unfälle-Politik - wie auch in der HSEQ-Policy als Vision festgeschrieben - und auf präventive Maßnahmen
beibehalten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu verbessern.
Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
8% Reduktion der
Arbeitsunfallrate
jährlich
keine Vorjahr 2023: 11,64
01.01.2025 bis
31.12.2025
27,4% Reduktion der
Arbeitsunfallrate im
Vergleich zum Vorjahr
36,9% Reduktion der
Arbeitsunfallrate im
Vergleich zum Vorjahr
Im Berichtszeitraum kam es zu Korrekturen der Arbeitsstunden und dadurch zu unwesentlichen Änderungen der Kennzahl 2024 bzw. dem Ausgangswert. Werte vor der Korrektur: Ausgangswert der
Arbeitsunfallrate 2023: 11,59; Zielerreichung 2024: 37,6% Reduktion der Arbeitsunfallrate.
Die Kennzahlen zur Arbeitssicherheit folgen einer gruppenweit einheitlichen Systematik zur Klassifikation und Dokumentation von Ar-
beitsunfällen. Erfasst werden der Verletzungsgrad, die betroffene Körperstelle sowie die durchgeführten Behandlungsmaßnahmen. Mit-
hilfe einer internen Datenbank können Gefahren, Aktivitäten und Maßnahmen auf Standortebene strukturiert gemeldet, gesteuert, ge-
teilt und gruppenweit nachvollzogen werden. Zudem wurde 2025 die interne Kommunikation über alle Organisationsbereiche hinweg im
Rahmen des Programmes „Focus on Safety: Next Level“ weiter intensiviert. Dadurch wird eine breite Beteiligung sichergestellt, die Um-
setzung notwendiger Maßnahmen effizient koordiniert und die Vergleichbarkeit der Kennzahlen gewährleistet. Zur langfristigen Veranke-
rung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes werden mit Führungskräften und leitenden Organen Zielvereinbarungen getroffen, in denen
auch die Reduktion der Unfallrate festgelegt ist. Für weitere Details siehe Angaben zu LTI im Abschnitt ESRS 2 unter GOV-3.
Ziele im Zusammenhang mit Diversität und Inklusion (IROs #35-36, 39-41)
Seit 2023 verfolgt Semperit in einem stufenweisen Prozess das Ziel einer geschlechtergerechten Zusammensetzung ihrer Mitarbeiter:in-
nen, konzernweit und auf allen Hierarchieebenen. Das Ziel und dessen aktive Förderung zur Chancengleichheit ist in der gruppenweiten
People Policy festgeschrieben. Beim Prozess der Zielsetzung waren sowohl interne (u.a. Führungsebene, Mitarbeitende, Betriebsrat) als
auch externe Stakeholder:innen (u.a. Aufsichtsrat) einbezogen.
Zur Vereinfachung wird in diesem Kontext von einer Frauenquote gesprochen, auch wenn sie sich auf alle nicht-männlichen Geschlech-
ter bezieht (Non-Male Gender Target). Bis 2030 soll die Frauenquote jährlich steigen - die folgenden Ziele (ohne Änderung der Zieldefini-
tion seit 2023) wurden daher mit einer jährlichen Progression festgelegt:
0,5 Prozentpunkte Anstieg des Frauenanteils über alle Hierarchieebenen im Vergleich zum Vorjahr,
1,0 Prozentpunkt Anstieg des Anteils weiblicher Führungskräfte (mit Personalverantwortung) im Vergleich zum Vorjahr,
1,0 Prozentpunkt Anstieg des Anteils weiblicher Führungskräfte in höheren Führungspositionen (Senior Leadership, also Führungskräfte
des Job Grades 10-14) im Vergleich zum Vorjahr.
Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
+ 0,5 PP Anstieg des
Frauenanteils jährlich
insgesamt
keine Vorjahr 2023: 23,7%
01.01.2025 bis
31.12.2025
–0,6 PP Reduktion: 23,8%
Frauenanteil
+ 0,8 PP Anstieg: 24,5%
Frauenanteil
+ 1 PP Anstieg des
Frauenanteils im
Leadership jährlich
keine Vorjahr 2023: 12,7%
01.01.2025 bis
31.12.2025
+ 1,1 PP Anstieg: 16,2%
Frauenanteil im
Leadership
+ 2,4 PP Anstieg: 15,2%
Frauenanteil im Leadership
+ 1 PP Anstieg des
Frauenanteils im Senior
Leadership jährlich
keine Vorjahr 2023: 11,1%
01.01.2025 bis
31.12.2025
–0,4 PP Reduktion: 13,9%
Frauenanteil im Senior
Leadership
+ 3,2 PP Anstieg: 14,3%
Frauenanteil im Senior
Leadership
Semperit zielt damit auf die Erhöhung des Anteils nicht-männlicher Mitarbeiter:innen in der gesamten Organisation ab - mit klarem
Fokus auf Führungsfunktionen. Semperit strebt danach, eine attraktive Arbeitgeberin für alle Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen zu
sein, unabhängig von Geschlecht und anderen Diversitätsmerkmalen. Das Ziel zur Erhöhung des Frauenanteils im Senior Leadership ist
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
139
in den variablen Vergütungssystemen des Vorstands und höherer Führungspositionen im Long-Term-Incentive berücksichtigt (für weitere
Details siehe Angaben unter ESRS 2 GOV-3; S1-6 und S1-9). Die fortlaufenden D&I-Bestrebungen von Semperit zeigten im Berichtsjahr ver-
einzelt Erfolge: von den drei gesetzten Frauenquoten wurde 2025 nur das Ziel für Frauen im Leadership erreicht. Für das kommende Jahr
wird der Fokus auf den Anteil von Frauen im Senior Leadership und in der Organisation allgemein gestärkt, unter anderem durch das
Ausrollen des Leadership Operating Systems und die gezielten Maßnahmen im Rahmen der WIN-Initiative.
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben sind im Aufsichtsrat Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Die Belegschaftsvertretung wird damit
regelmäßig über Unternehmenszielsetzungen, Geschäftsverlauf und die Zielerreichungen informiert. Der Soll-Ist-Vergleich der gruppenwei-
ten Ziele erfolgt im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen. Darüber hinaus informiert Semperit die Mitarbeiter:innen laufend über den ak-
tuellen Stand der Geschäftsentwicklung und über Zielerreichungen - unter anderem über Betriebsratskommunikation, Townhall Meetings
und interne Kanäle. Als börsennotiertes Unternehmen ist Semperit zudem zur Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss, Lagebe-
richt und Ad-hoc-Meldungen verpflichtet, die allen Mitarbeiter:innen und Stakeholder:innen offenstehen. Gesammelte Erkenntnisse und
Verbesserungen werden zentral und lokal von den D&I-Councils gesammelt und bearbeitet.
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Sofern nicht anders angegeben, beruhen alle Beschäftigtendaten auf stichtagsbezogenen Headcount-Zahlen (Personenzahl) zum 31. De-
zember 2025. Die ausgewiesenen Kennzahlen beruhen nicht auf Schätzungen, sondern auf Primärdaten, die zentral über das Personal-
managementsystem erhoben werden, das die Personaldaten aller Konzerngesellschaften bündelt. Fremdarbeitskräfte sind in den Be-
schäftigtenzahlen nicht enthalten, sondern werden separat ausgewiesen (Gesamtzahl 90). Nähere Angaben zu diesen finden sich unter
Angabe S1-7.
Zum Ende des Jahres 2025 beschäftigte Semperit insgesamt 4.059 Mitarbeiter:innen, davon 1.322 Angestellte und 2.737 Arbeiter:innen
(Personenzahl). Davon waren 3.131 (77%) in Europa, 783 (19%) in Asien und 145 (4%) in Amerika tätig. Der Frauenanteil an der Gesamt-
belegschaft lag bei 23,8%.
Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2025 2024
Angestellte 1.322 1.375
Arbeiter:innen 2.737 2.709
Die Semperit-Gruppe erfasst das Geschlecht ihrer Mitarbeiter:innen gemäß den Angaben in den jeweiligen behördlichen Dokumenten.
Welche Geschlechtskategorien von den Behörden erfasst und in den Dokumenten ausgewiesen werden, hängt vom Standortland ab.
Semperit erfasst das Geschlecht ihrer Mitarbeiter:innen in fünf Kategorien: weiblich (female), männlich (male), unbekannt (unknown),
nicht angegeben (undeclared) und divers (non-binary). Da Semperit die Geschlechtsangaben ausschließlich auf Grundlage der in behörd-
lichen Dokumenten registrierten Informationen erfasst, können die berichteten Daten nur diese amtlich ausgewiesenen Geschlechtska-
tegorien abbilden. Über das interne Personalverwaltungssystem können alle Mitarbeiter:innen mit Systemzugriff bei Interesse ihren prä-
ferierten Namen, ihre Pronomen, ihre Erst- sowie ihre bevorzugte Kommunikationssprache hinterlegen. Diese Angaben sind für
Kolleg:innen intern sichtbar, etwa in Organigrammen. Die Wahl der Geschlechtsidentität kommt jedoch nicht für externe Berichte zur
Anwendung und ist daher nicht in den Kennzahlen dieses Berichts abgebildet.
Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht
Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2025 2025% 2024 2024%
Männlich 3.123 77% 3.110 76%
Weiblich 936 23% 974 24%
Divers 0 0 0 0%
Unbekannt 0 0 0 0%
Nicht angegeben 0 0 0 0%
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen 4.059 100,0% 4.084 100%
Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte 90 71
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
140
Der leichte Rückgang der Zahl der Mitarbeiter:innen im Berichtzeitraum (4.059) ggü. dem Vorjahr (4.084) ergibt sich überwiegend aus
natürlicher Fluktuation und Pensionierungen. Darüber hinaus wurden im Rahmen organisatorischer Anpassungen vereinzelt Positionen
nicht nachbesetzt.
Die zum 31.12.2025 angegebene Arbeitnehmerzahl (Personenzahl) ist nicht direkt mit den im Konzernanhang berichteten FTE-Werten
vergleichbar, stellt jedoch die repräsentativste Kennzahl dar. Im Konzernanhang werden 3.914 durchschnittliche FTE (Vollzeitäquivalente
zum Stichtag) ausgewiesen (siehe Abschnitt 2.5 „Vollzeitäquivalente“).
Ausgeschiedene Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2025 2024
Arbeitnehmer:innen-Fluktuationsrate (%) 13,2% 14,6%
Gesamtzahl der ausgeschiedenen Arbeitnehmer:innen 535 617
Im Jahr 2025 verließen 535 Arbeitnehmer:innen das Unternehmen. Die Fluktuationsrate betrug 13,2% (2024: 14,6%). Die Fluktuati-
onsrate wird auf Grundlage der im Berichtsjahr ausgeschiedenen Mitarbeiter:innen berechnet, die das Unternehmen freiwillig oder in-
folge von Entlassungen, Eintritt in den Ruhestand oder Todesfällen verlassen haben. Als Bezugsgröße dient der durchschnittliche
Headcount des Berichtsjahres gemäß den im HR-System erfassten Mitarbeiterdaten.
Arbeitnehmer:innen nach Ländern
2025 2024
Land
Arbeitnehmer:innen
(Personenzahl)
Arbeitnehmer:innen
(Personenzahl)
Österreich 1.150 1.222
Schweiz 42 45
China 219 233
Tschechien 802 696
Deutschland 320 372
Frankreich 60 57
Ungarn 107 111
Indien 146 152
Polen 650 674
Singapur 12 12
Thailand 406 362
Vereinigte Staaten von Amerika 145 148
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen 4.059 4.084
Arbeitnehmer:innen nach Art des Vertrags und Geschlecht
Zahl der Arbeitnehmer:innen 2025 2024
Personenzahl Weiblich Männlich Divers Unbekannt
Nicht
angegeben
Insgesamt Weiblich Männlich Divers Unbekannt
Nicht
angegeben
Insgesamt
Arbeitnehmer:innen 936 3.123 0 0 0 4.059 974 3.110 0 0 0 4.084
davon unbefristete
Verträge 919 3.016 0 0 0
3.935 950 3.023 0 0 0 3.973
davon befristete Verträge 17 107 0 0 0 124 24 87 0 0 0 111
davon Abrufkräfte 0 0 0 0 0 0 0 0 0
davon Vollzeitkräfte 772 3.064 0 0 0 3.836 830 3.064 0 0 0 3.894
davon Teilzeitkräfte 129 45 0 0 0 174 144 46 0 0 0 190
Unpaid Leavers (z.B. Mitarbeiter:innen in Karenz) sind nicht Teil der Vollzeit-/Teilzeitkräfte-Kennzahl.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
141
Der Anteil der weiblichen Teilzeitkräfte beträgt rund 13,8% (129 weibliche Teilzeitkräfte) und liegt damit deutlich über dem Anteil der
männlichen Teilzeitkräfte von 1,4% (45 männliche Teilzeitkräfte) – Frauen arbeiten somit bei Semperit rund zehnmal häufiger in Teilzeit.
Dies spiegelt wider, dass weibliche Mitarbeiter:innen häufiger familiäre oder gesellschaftliche Verpflichtungen – etwa Kinderbetreuung
oder die Pflege von Angehörigen – übernehmen und daher flexiblere Arbeitsmodelle, insbesondere im White Collar Bereich, bevorzugen.
Arbeitnehmer:innen nach Art des Vertrags und Region
Zahl der Arbeitnehmer:innen 2025 2024
Personenzahl EMEA AMERICAS APAC Insgesamt EMEA AMERICAS APAC Insgesamt
Arbeitnehmer:innen 3.131 145 783 4.059 3.177 148 759 4.084
davon unbefristete Verträge 3.069 144 722 3.935 3.103 148 722 3.973
davon befristete Verträge 62 1 61 124 74 0 37 111
davon Abrufkräfte 0 0 0 0 0 0 0 0
davon Vollzeitkräfte 2.912 144 780 3.836 2.994 148 752 3.894
davon Teilzeitkräfte 171 0 3 174 183 0 7 190
Unpaid Leavers (z.B. Mitarbeiter:innen in Karenz) sind nicht Teil der Vollzeit-/Teilzeitkräfte-Kennzahl.
Der Personalstand in den Regionen AMERICAS und EMEA entwickelte sich im Berichtsjahr aufgrund der handelspolitischen Rahmenbe-
dingungen in den USA sowie der damit verbundenen Marktunsicherheiten leicht rückläufig. Gleichzeitig führte die positive Auftragslage
in Thailand zu einem erhöhten Personalbedarf, der primär zum Anstieg in der Region APAC beigetragen hat.
Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Die Zahl der Fremdarbeitskräfte (siehe „Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte“ in der Tabelle „Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht“ weiter
oben) lag zum Ende des Jahres 2025 bei 90 Personen und damit über dem Vorjahreswert. Bei den Fremdarbeitskräften handelt es sich
vor allem um Leiharbeitskräfte in der Produktion, die über externe Vermittlungsunternehmen bereitgestellt werden. Einzelne Fälle einer
Anstellung von Selbstständigen könnten existieren, insbesondere in Ländern mit entsprechender rechtlicher Grundlage, der Anteil ist
jedoch marginal. Informationen über Selbstständigkeit liegen Semperit nicht vor, diese Personen werden in der Regel als „zugekaufte
Dienstleistung“ behandelt und nicht als Teil der eigenen Belegschaft ausgewiesen. Semperit setzte auch im Jahr 2025 vor allem dann auf
Fremdarbeitskräfte, wenn kurzfristige Produktionsspitzen einen zusätzlichen Personalbedarf verursachten. Die berichtete Anzahl der
Fremdarbeitskräfte verteilte sich dabei überwiegend auf die Standorte in Österreich und Ungarn, gefolgt von Deutschland und Tschechien,
und nur in geringem Umfang in anderen Ländern. Die Kennzahlen werden, analog zu jenen der eigenen Mitarbeiter:innen, im gruppen-
weiten Personalsystem erfasst und verwaltet. Wie bei den Angaben zur Beschäftigtenzahl, handelt es sich auch bei den Fremdarbeitskräf-
ten um die Personenzahl zu Berichtsperiodenende.
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Tarifverträge – in Österreich Kollektivverträge genannt – sind ein wichtiges Instrument zur kollektiven Regulierung von Arbeits- und Be-
schäftigungsverhältnissen. Sie tragen zur Stabilität und Vorhersehbarkeit in der Arbeitswelt sowie zum Erhalt der Kaufkraft der Mitarbei-
ter:innen bei. Bei Semperit sind rund 68% der Belegschaft durch Tarifverträge abgedeckt. In folgenden Standortländern unterliegen die
Mitarbeiter:innen tarifvertraglichen Regelungen: Österreich, Deutschland, Tschechien, Polen, Frankreich und Indien. Im Berichtsjahr
wurde am deutschen Standort in Hückelhoven erstmals erfolgreich ein Haustarifvertrag verhandelt.
Die Belegschaften der meisten Semperit-Standorte werden durch Arbeitnehmervertreter:innen vertreten. Semperit pflegt eine kon-
struktive Zusammenarbeit mit diesen Vertretungsorganen. Im Berichtsjahr wurde bei Rico Elastomere das erste Mal ein Betriebsrat
rechtskonform gebildet, was die Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen stärkt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützt.
Im Vergleich zum Vorjahr, wird Österreich daher der höheren Kategorie (80-100%) zugeordnet (siehe nachfolgende Tabelle). Zudem wer-
den die europäischen Mitarbeiter:innen durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR) gemäß den gesetzlichen Vorgaben vertreten. Der
EBR stellt sicher, dass die Beschäftigten über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert und zu bestimmten Entwicklun-
gen, die Auswirkungen auf sie haben, angehört werden. Der EBR tritt regelmäßig zusammen, um grenzübergreifende Beratungen durch-
zuführen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
142
Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog
Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog
Arbeitnehmer:innen – EWR Arbeitnehmer:innen – Nicht-EWR-Länder Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR)
Abdeckungsquote
(für Länder mit >50 Arbeitnehmer:innen,
die >10% der Gesamtzahl ausmachen)
(Schätzung für Regionen mit >50
Arbeitnehmer:innen, die >10% der
Gesamtzahl ausmachen)
(für Länder mit >50 Arbeitnehmer:innen,
die >10% der Gesamtzahl ausmachen)
2025 2024 2025 2024 2025 2024
0-19% Ungarn Ungarn APAC, Americas APAC, Americas Frankreich Frankreich
20-39%
40-59% Deutschland Deutschland
60-79% Polen Österreich, Polen
80-100%
Frankreich, Polen,
Österreich,
Tschechien
Frankreich, Polen,
Österreich,
Tschechien
Österreich,
Deutschland,
Tschechien, Ungarn
Deutschland,
Tschechien, Ungarn
Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen
Um die unter S1-5 beschriebenen Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils zu erreichen, arbeitet Semperit konzernweit an der Beseitigung
potenzieller Einstiegs- und Förderbarrieren für Frauen. Die Umgestaltung von Produktionsarbeitsplätzen, die Optimierung von Prozessen,
flexible Arbeitszeitmodelle in Form von Gleit- und Teilzeit sowie Sondervereinbarungen für Mitarbeiter:innen in Elternteilzeit sollen dazu
beitragen und insgesamt die Attraktivität von Semperit als Arbeitgeberin steigern. Darüber hinaus entwickelt jeder Semperit-Standort
gemeinsam mit dem globalen und lokalen D&I-Council einen auf die jeweilige Standort- und Arbeitsmarktsituation abgestimmten Akti-
onsplan. Dieser muss mindestens zwei Initiativen zur Beseitigung lokal vorherrschender geschlechtsspezifischer Barrieren beinhalten. Seit
2024 berichtet People & Culture über ein eigens eingerichtetes Dashboard zum aktuellen Geschlechterverhältnis. Weiterführende Infor-
mationen zu D&I-Aktionsplänen sind den Angaben unter S1-4 Maßnahmen und Mittel zu entnehmen. Die fortlaufenden D&I-Bestrebun-
gen von Semperit zeigten im Berichtsjahr vereinzelt Erfolge: von den drei gesetzten Frauenquoten wurde 2025 nur das Ziel für Frauen im
Leadership erreicht (siehe auch Zielerreichung unter der Angabe S1-5).
Die unten dargestellten Kennzahlen zur Diversität in der obersten Führungsebene beziehen sich auf die Vorstandmitglieder (Executive
Board) und das obere Management mit Job Grade 10-14 (Senior Leadership).
Geschlechterverteilung von Arbeitnehmer:innen auf der
obersten Führungsebene (Executive Board und Senior Leaders) Personenzahl 2025 (%) 2025 Personenzahl 2024 (%) 2024
Weiblich 14 13,9% 15 14,3%
Männlich 87 86,1% 90 85,7%
Divers 0 0,0% 0 0,0%
Nicht angegeben 0 0,0% 0 0,0%
Unbekannt 0 0,0% 0 0,0%
Gesamt Arbeitnehmer:innen auf der obersten Führungsebene 101 100% 105 100%
Altersverteilung von Arbeitnehmer:innen auf der obersten
Führungsebene (Executive Board und Senior Leaders) Personenzahl 2025 (%) 2025 Personenzahl 2024 (%) 2024
Arbeitnehmer:innen < 30 Jahre 0 0,0% 0 0,0%
Arbeitnehmer:innen 30 Jahre –50 Jahre 66 65,3% 69 65,7%
Arbeitnehmer:innen > 50 Jahre 35 34,7% 36 34,3%
Altersverteilung Arbeitnehmer:innen gesamt Personenzahl 2025 (%) 2025 Personenzahl 2024 (%) 2024
Arbeitnehmer:innen < 30 Jahre 537 13,2% 558 13,7%
Arbeitnehmer:innen 30 Jahre –50 Jahre 2.550 62,8% 2.529 61,9%
Arbeitnehmer:innen > 50 Jahre 972 23,9% 997 24,4%
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
143
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung
In Österreich, Deutschland, Tschechien, Polen, Frankreich und Indien (für Arbeiter:innen) hält Semperit die tarifvertraglichen Regelungen
zur Höhe der Löhne und Gehälter ein und stellt damit ein Mindestniveau an Lebensstandard für die Arbeitnehmer:innen sicher. Die tat-
sächlich vom Unternehmen bezahlten Entgelte orientieren sich an der marktüblichen Vergütung für vergleichbare Positionen im relevanten
Umfeld und liegen daher teilweise über den tarifvertraglichen Mindestlöhnen. Marktkonforme Entgelte zahlt Semperit auch in jenen Län-
dern, in denen keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten.
Außerdem bietet das Unternehmen variable Vergütungsbestandteile, die auf individuell vereinbarten Zielen oder Gruppenzielen beru-
hen. In der Semperit Group Bonus Policy sind konzernweit einheitliche Bonusregelungen für alle Mitarbeiter:innen ab einem bestimmten
Level (Managementebene und Expert:innen) geregelt. Weiterführende Informationen zum Bonussystem finden sich im Abschnitt ESRS 2
unter GOV-3. An manchen Standorten bestehen zudem lokale Bonusregelungen, von denen auch Mitarbeitergruppen profitieren können,
die nicht unter das konzernweite Anreizsystem fallen.
Deren Ausgestaltung ist an die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Standortlandes und Wirtschaftsumfelds angepasst, wie nach-
folgend für China und Polen beispielhaft dargestellt.
China: Die in China ansässigen Semperit-Gesellschaften haben eine Richtlinie für das Leistungsmanagement und ein Handbuch mit
Leistungsvorgaben entwickelt. Die Bonus-Regelung knüpft an diese Managementinstrumente an und schafft finanzielle Anreize für eine
aktive Mitarbeit und das Erreichen von Zielen. Die Leistungsbewertung erfolgt im Rahmen regelmäßiger Feedbackgespräche zwischen
Mitarbeiter:innen und Vorgesetzten.
Polen: Der polnische Standort bietet ein Produktionsanreizprogramm, das auf die Steigerung von Qualität und Output abzielt. Die Unter-
nehmensleistung wird vierteljährlich evaluiert und mit der individuellen Leistung der Mitarbeiter:innen verknüpft.
Semperit regelt die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer:innen (Blue Collar) anhand von Lohntabellen oder Systemen, die die Markt-
praktiken in den relevanten Beschäftigungsmärkten widerspiegeln. Es kann sich um tarifvertragliche Lohntabellen oder um eigens entwi-
ckelte Systeme handeln, die nach folgender Logik aufgebaut sind: Die Einstufung der Entgelthöhe basiert hauptsächlich auf der ausgeüb-
ten Position und der Erfahrung der jeweiligen Person. Zuschläge für Schichtarbeit und andere relevante Lohnbestandteile werden gemäß den
lokalen Vorschriften und Marktstandards angewendet. Dieser Ansatz gewährleistet eine faire, gerechte und marktorientierte Vergütung
und verhindert finanzielle Diskriminierung.
Zur Festlegung marktüblicher Vergütungen an allen Standorten zieht Semperit die Rewards-Daten von Mercer als Benchmark heran.
Dies erfolgt auf nationaler Ebene, wobei die Vergütung in größeren Beschäftigungsmärkten wie in China, Indien oder Deutschland auch
regional variieren kann. Für die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer:innen (Blue Collar) wird in der Regel ein geografisch kleinerer Be-
schäftigungsmarkt herangezogen als für die Angestelltenpositionen (White Collar). Durch den Austausch mit benachbarten Unternehmen,
die vergleichbare Tätigkeiten anbieten, erhält Semperit Einblick in die lokalen Lohnniveaus und kann darauf basierend Vergütungen fest-
legen, die dem lokalen Lohn- und Leistungsniveau entsprechen. Wenn sich Hinweise ergeben, dass die Vergütung nicht mehr marktkon-
form ist, erhebt Semperit aktuelle Marktdaten und prüft, ob Anpassungen in den eigenen Strukturen und Systemen erforderlich sind. In
tarifgebundenen Unternehmen übernehmen diese Aufgabe üblicherweise die Tarifparteien. Dadurch ist eine angemessene und faire Ver-
gütung unter Berücksichtigung der lokalen Marktbedingungen gewährleistet.
Semperit stellt sicher, dass die Entgeltniveaus einmal jährlich systematisch überprüft werden. Dieser regelmäßige Erhöhungszyklus
orientiert sich an den geltenden Regeln des relevanten Markts. Wenn Tarifverträge anwendbar sind, wird der dort vorgesehene Prozess
befolgt. Andernfalls erfolgt eine unternehmensinterne Prüfung auf Basis von Marktdaten. Tarifvertragliche Erhöhungen dienen typischer-
weise dem Ausgleich von Lebenshaltungskosten. In solchen Fällen führt Semperit zusätzlich eine zweite Überprüfung durch, um zu bewerten,
ob darüberhinausgehende Angleichungen an das Arbeitsmarktumfeld erforderlich sind. Wo kein Tarifvertrag besteht, werden Anpassun-
gen an Lebenshaltungskosten, Leistungssteigerungen und Arbeitsmarktbedingungen gleichzeitig geprüft. Die Vergütungsstrukturen von
Semperit umfassen darüber hinaus Leistungen zur sozialen oder finanziellen Absicherung der Mitarbeiter:innen - wie etwa Unfall- und Kran-
kenversicherungen oder Beiträge zur Pensionsvorsorge. Art und Umfang dieser Zusatzleistungen sind an die jeweiligen Rahmenbedingun-
gen des Standortlandes angepasst. In Ländern mit geringen staatlichen Sozialleistungen bietet Semperit diese Leistungen als integralen
Bestandteil der Vergütung an.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
144
Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025 hat Semperit an allen eigenen Standorten eine schriftliche Erhebung mittels Fragebö-
gen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass sämtliche Arbeitnehmer:innen an allen Standorten in folgenden Fällen abgesichert sind:
Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit
Einkommensverlust aufgrund von Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen oder daraus resultierenden Behinderungen
Ruhestand
Elternkarenz
Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Semperit verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu bieten, an denen sich alle Mitarbeiter:innen wertgeschätzt und einbezogen fühlen. Dieses
Prinzip spiegelt sich in den Richtlinien und Prozessen des Unternehmens in vielen Bereichen wider. 2025 hat das globale D&I-Council
begonnen, verstärkt die Bewusstseinsbildung für die Definition von unsichtbaren Behinderungen voranzutreiben. Im Berichtsjahr wurde
die Implementierung des „Disability-Inclusion-Ansatzes“ an allen Standorten der Semperit-Gruppe fortgeführt, der bisher nur an ausge-
wählten Standorten umgesetzt worden war. Diese Initiative konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
Barrierefreiheit: Sicherstellung, dass Arbeitsplätze und soziale Einrichtungen für alle Mitarbeiter:innen zugänglich sind, einschließlich
behindertengerechter Parkplätze.
Bewusstseinsbildung: Bereitstellung von Informationen, um das Verständnis für Kolleg:innen mit Behinderungen zu fördern.
Fürsprache: Stärkung der Rechte und Inklusion von Menschen mit Behinderung innerhalb von Semperit und in der weiteren Gemein-
schaft.
Das D&I Global Council wird auch künftig in seinen Maßnahmenplänen den Fokus auf diese Themen setzen.
Die Definition von Menschen mit Behinderung richtet sich im Wesentlichen nach der gesetzlichen Definition der einzelnen Länder.
Semperit erfährt von Behörden oder von den betroffenen Mitarbeiter:innen selbst von deren Behinderungen. In einigen Fällen wird diese
Information aus Datenschutzgründen nicht mit der Arbeitgeberin geteilt. Die nachfolgenden Kennzahlen basieren auf den behördlich ge-
meldeten Fällen sowie auf anonymisierten freiwilligen Angaben der betroffenen Mitarbeiter:innen an die jeweilige Personalabteilung.
Arbeitnehmer:innen mit Behinderung
Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2025 2024
Weiblich 7 11
Männlich 32 34
Divers 0 0
Nicht angegeben 0 0
Unbekannt 0 0
Insgesamt 39 45
Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den Beschäftigten (in %) 1,0% 1,1%
Die Anzahl der Mitarbeiter:innen mit anerkannter Behinderung ist im Berichtsjahr leicht gesunken und lag 2025 bei 1,0% (2024: 1,1%).
Dieser Rückgang steht überwiegend im Zusammenhang mit natürlichen Personalbewegungen wie freiwilligen Austritten oder Pensionie-
rungen sowie den im vergangenen Jahr notwendigen strukturellen Anpassungen im Personalstand. Neueinstellungen konnten diesen
Effekt nicht vollständig ausgleichen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
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Angabepflicht S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen 2025 2024
Anzahl der durchgeführten Performance-Bewertungen 1.286 1.402
Weiblich 468 517
Männlich 818 885
Divers 0 0
Nicht angegeben 0 0
Unbekannt 0 0
Anzahl der Angestellten mit durchgeführten Performance-Bewertungen 1.286 1.402
% der Mitarbeiter:innen mit durchgeführten Performance-Bewertungen 32% 34%
Weiblich 50% 53%
Männlich 26% 28%
Divers 0% 0%
Nicht angegeben 0% 0%
Unbekannt 0% 0%
% der Angestellten mit durchgeführten Performance-Bewertungen 97% 100%
Die Daten zur Leistungsbeurteilung und Kompetenzentwicklung (Performance Indicator), beinhalten alle aktiven und inaktiven (z.B. Ka-
renz) White-Collar-Mitarbeiter:innen. Wie die obere Tabelle zeigt, nahmen im Berichtsjahr 32% aller Angestellten an regelmäßigen Leis-
tungs- und Laufbahnbeurteilungen teil. Der Rückgang der Leistungsbeurteilungen (Performance Reviews) im Berichtszeitraum ergibt sich
einerseits durch den Verkauf der Sempermed und andererseits durch Fluktuation im Bereich der Angestellten (White Collar).
Schulungsstunden 2025 2024
Gesamtzahl Schulungsstunden (Industriestunden) 46.448 53.162
Weiblich 12.126 13.716
Männlich 34.323 39.446
Divers 0 0
Nicht angegeben 0 0
Unbekannt 0 0
Schulungsstunden Angestellte 23.551 29.072
Schulungsstunden Arbeiter:innen 22.897 24.090
Durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden je Mitarbeiter:in (Industriestunden) 11 13
Weiblich 13 14
Männlich 11 13
Divers 0 0
Nicht angegeben 0 0
Unbekannt 0 0
Durchschnittliche Schulungsstunden Angestellte 18 21
Durchschnittliche Schulungsstunden Arbeiter:innen 8 9
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
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Die angegebenen Schulungsstunden umfassen alle Trainingsstunden der Mitarbeiter:innen auf Basis von Industriestunden (die Zeitdar-
stellung basierend auf der Industriezeit erfolgt nicht in Stunden, Minuten und Sekunden, sondern in Dezimalzahlen) inklusive jener aus-
geschiedener Beschäftigter. Eine Schulung ist eine intern oder extern organisierte Veranstaltung, bei der die für die Ausübung einer Tä-
tigkeit erforderlichen Fähigkeiten vermittelt werden. Dabei kann es sich auch um gesetzlich vorgeschriebene Schulungen handeln, wie
beispielsweise Sicherheitsschulungen, Erste-Hilfe-Schulungen oder Brandschutzschulungen. Darüber hinaus gibt es Schulungen zur Wei-
terentwicklung von Qualifikationen, die darauf abzielen, die Fähigkeiten Einzelner oder ganzer Abteilungen zu verbessern. Beispiele hier-
für sind Englischkurse, Soft-Skill-Trainings, Lean-Schulungen oder themen- und abteilungsspezifische Qualifikationen (z.B. Steuerschulun-
gen). Nicht berücksichtigt sind Schulungsstunden von Leiharbeiter:innen sowie alle unvollständigen Trainings. Die Erfassung der
Trainingsstunden erfolgt standortbezogen in einem gruppenweiten Software-Tool. An Standorten, an denen dieses Tool nicht verfügbar ist,
werden die Daten über Uploadfiles von People & Culture in das System eingespielt. Auf diese Art fließen auch die gemeldeten themenspe-
zifischen Classroom-Trainings und Workshops zentraler Abteilungen – etwa aus den Bereichen IT oder ESG – in das System ein.
Aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen sowie personellen Abgängen mussten einzelne Schulungsmaßnahmen zeitlich verschoben
bzw. reduziert werden. Dies führte zu einer geringeren Gesamtzahl an Trainingsstunden im Berichtszeitraum. Insgesamt wurden 89,9%
(3.648) aller Mitarbeiter:innen im Berichtsjahr geschult.
Anzahl der insgesamt geschulten Mitarbeiter:innen
Personenzahl 2025 2024
Angestellte 1.300 1.407
% der geschulten Angestellten 98,3% 100%
Arbeiter:innen 2.348 2.333
% der geschulten Arbeiter:innen 85,8% 86,1%
Geschulte Mitarbeiter:innen insgesamt 3.648 3.740
% geschulter Mitarbeiter:innen insgesamt 89,9% 91,6%
Die folgende Tabelle gibt an, in welchen Compliance-relevanten Themenbereichen wie viele Mitarbeiter:innen geschult wurden. Die
Auswertung basiert ausschließlich auf aktiven Mitarbeiter:innen, die zum Stichtag 31.12.2025 im Unternehmen angestellt waren. Meh-
rere Trainings innerhalb einer Trainingkategorie werden in dieser Darstellung nicht doppeltgezählt. Im Unterschied zum Vorjahr basiert
die Auswertung im Berichtsjahr auf „Unique User“, dh. der Anzahl der einzelnen Personen, die an einer Schulung teilgenommen haben,
unabhängig davon, wie oft sie sich ins Training eingeloggt haben.
Semperit hat insgesamt 85,8% der Angestellten und 27,9% der Arbeiter:innen im Compliance-Bereich geschult. Darüber hinaus wurden
Präventionsschulungen zu den Themen Belästigung, Diskriminierung & Mobbing durchgeführt. Diese Themen werden zusätzlich in den
Trainings zum Code of Conduct, Human Rights sowie in D&I-Workshops behandelt. Berücksichtigt man alle im Bereich Belästigung, Dis-
kriminierung & Mobbing relevanten Inhalte und Schulungen, haben insgesamt 1.401 Mitarbeiter:innen (dies entspricht 34,5% aller Mit-
arbeiter:innen; 85,7% der Angestellten und 9,8 % der Arbeiter:innen) mindestens eine Schulung in diesem Bereich absolviert .
Bei den Themen, die sich im Speziellen mit Geschäftsethik und Anti-Korruption befassen, wurden im Berichtsjahr 44,3% aller Mitarbei-
ter:innen (85,7% der Angestellten und 24,3% der Arbeiter:innen) geschult. Dies umfasst Trainings aus den Bereichen Anti-Korruption &
Anti-Bestechung, Erkennung und Vermeidung von Betrug, Verhaltenskodex, Whistleblowing und Interessenkonflikte.
Für die unterschiedlichen Themenbereiche der zugewiesenen Schulungen gab es folgende Abschlussquoten: Anti-Korruption und Anti-
Bestechung 92,5%, Erkennung und Vermeidung von Betrug 97,4%, Verhaltenskodex 97,4%, Whistleblowing 96,6%, Interessenkonflikte
96,8%, Kartell- und Wettbewerbsrecht 96,8%, Exportkontrolle und Due Diligence 100%, Belästigung, Diskriminierung, Mobbing 95,5%,
Datenschutz 97,3%, Cybersicherheit 97,7%, ESG 96,8%.
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Gesamt Weiblich Männlich Divers Nicht angegeben Unbekannt
Personenzahl 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024
Anti-Korruption & Anti-
Bestechung
1.120 1.132 392 416 728 716 0 0 0 0 0 0
Erkennung und Vermeidung
von Betrug
919 2.096 338 761 581 1.335 0 0 0 0 0 0
Verhaltenskodex 1.340 2.616 432 778 908 1.838 0 0 0 0 0 0
Whistleblowing 1.527 1.819 384 523 1.143 1.296 0 0 0 0 0 0
Interessenkonflikte 906 1.108 332 406 574 702 0 0 0 0 0 0
Kartell- und
Wettbewerbsrecht
179 256 79 107 100 149 0 0 0 0 0 0
Exportkontrolle & Due-
Diligence-Prüfung von Dritten
34 97 20 51 14 46 0 0 0 0 0 0
Belästigung, Diskriminierung,
Mobbing
897 1.051 332 382 565 669 0 0 0 0 0 0
Datenschutz 1.563 1.694 412 568 1.151 1.126 0 0 0 0 0 0
Cyber Security 1.130 1.654 400 608 730 1.046 0 0 0 0 0 0
ESG 1.088 1.175 379 402 709 773 0 0 0 0 0 0
Die Kategorie „Code of Conduct“ umfasst das Thema Integritätserklärung. Die Kategorie „Korruption & Bestechung“ deckt auch die Themen
Geschenke, Reisen und Unterhaltung ab. Weitere Informationen zu diesen Trainings finden sich in den Angaben G1-1 und G1-3 im Ab-
schnitt G1.
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Semperit verfolgt seit einigen Jahren eine Null-Unfälle-Politik. Auch die 2021 eingeführte Nachhaltigkeitsstrategie 2030 enthält im Bereich
Gesundheit und Sicherheit das Ziel, die konzernweite Unfallrate jährlich um 8% zu senken. Im Berichtsjahr konnte Semperit eine erhebliche
Reduktion der Unfallrate von 7,3 auf 5,3 um 27,4% verzeichnen. Die Anzahl unfallbedingter Fehltage hat im Berichtsjahr mit 1.854 verlorenen
Arbeitstagen einen Anstieg von 15% verzeichnet (2024: 1.573 Tage, der Wert wurde in der Nachhaltigkeitserklärung 2025 ausgebessert). Sem-
perit ist im Berichtszeitraum eine meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankung (gemäß Berufskrankheit 7.2.1 - Bösartige Erkrankungen
des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems) durch Benzol bekannt geworden. Aufgrund des Arbeitgeberwechsels der
erkrankten Person lässt sich nicht nachvollziehen, ob die Ursache auf den Arbeitsplatz bei Semperit zurückzuführen ist. Es sind keine
arbeitsbedingten Todesfälle aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen im Berichtszeitraum bekannt geworden (weder unter eigenen
Arbeitnehmer:innen noch unter den Fremdarbeitskräften).
2025 lag der Fokus auf dem Shopfloor Leadership-Programm, eine zentrale Säule der Kampagne „Focus on Safety: Next Level“. Dabei
werden Vorarbeiter:innen und Schichtleiter:innen gezielt in ihrer Führungsrolle geschult, um Sicherheitsbewusstsein und Eigenverantwor-
tung zu stärken. Hierzu wurde auch die Beteiligungsrate erhoben, um sicherzustellen dass alle Produktionsleiter:innen im Berichtsjahr
geschult wurden.
Arbeitsunfälle und Verletzungen
Arbeitnehmer:innen
Leih- und
Zeitarbeiter:innen
Drittleister:innen und
Ähnliche Gesamt
Anzahl 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024
Todesfälle durch Arbeitsunfälle 0 0 0 0 0 2 0 2
Schwere arbeitsbedingte
Verletzungen (ohne Todesfälle) 2 1 0 0 0 0
2 1
Unfälle mit Krankenstand 18 31 0 4 2 1 20 36
Medizinische Behandlungen 18 17 1 2 1 1 20 20
Unfälle insgesamt 42 59
Aufgrund des Ausscheidens der Operationshandschuhe aus der Semperit-Gruppe im Vorjahr, werden die oben und nachfolgend dargestellten Kennzahlen für das Jahr 2024 in der Nachhaltigkeitserklärung
2025 bereinigt dargestellt. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 2024 und 2025. 2024 vor der Korrektur: Unfälle insgesamt 60.
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Raten der Arbeitsunfälle
Arbeitnehmer:innen 2025 2024
Anzahl der Arbeitsstunden (Mio. h) 7,0 7,2
Rate der aufgenommenen arbeitsbedingten Verletzungen (bezogen auf Mio. h) 5,4 6,8
2024 vor der Korrektur: Anzahl der Arbeitsstunden 7,4 Mio. h; Rate der aufgenommenen arbeitsbedingten Verletzungen 6,6
Gesamt Arbeitnehmer:innen inkl. Leih- und Zeitarbeiter:innen
Anzahl der Arbeitsstunden (Mio. h) 7,3 7,5
Rate der aufgenommenen arbeitsbedingten Verletzungen (bezogen auf Mio. h) 5,3 7,3
2024 vor der Korrektur: Anzahl der Arbeitsstunden 7,7 Mio. h; Rate der aufgenommenen arbeitsbedingten Verletzungen 7,2
Verlorene Arbeitstage
Anzahl 2025 2024
Arbeitnehmer:innen 1.854 1.555
Leih- und Zeitarbeiter:innen 0 18
Gesamt 1.854 1.573
2024 vor der Korrektur: Arbeitnehmer:innen 1.727; Gesamt 1.745
Im Berichtsjahr waren 83,0% der Beschäftigten auf Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen bzw. Leitli-
nien vom Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 abgedeckt. Dadurch können Prozesse und Ver-
besserungen im Bereich Arbeitssicherheit gruppenweit standardisiert und überwacht werden (siehe auch Tabelle ISO-zertifizierter Standorte
im Abschnitt E1, Angabe E1-2). Um sicherzustellen, dass auch Mitarbeiter:innen von Fremdfirmen, die auf dem Werksgelände tätig sind,
ihre Aufgaben sicher ausführen können, sind sie ebenfalls in das Arbeitsschutzmanagement integriert. Alle sicherheitsrelevanten Informa-
tionen, Anforderungen und Freigaben werden ihnen vor Tätigkeitsbeginn mündlich und schriftlich kommuniziert.
Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung (Fat Cat Ratio)
Der folgende Faktor zeigt, in welchem Verhältnis die jährliche Gesamtvergütung der Bestverdienenden von Semperit zum Jahres-Median-
einkommen aller übrigen Mitarbeiter:innen steht. Semperit berechnet diesen Faktor anhand des Gesamtjahreseinkommens inklusive et-
waiger Sonderzahlungen, die zum Beispiel bei Austritten ausbezahlt werden. Das Verhältnis lag 2025 bei Faktor 35,9 (2024: 30,3). Der
Anstieg ist im Wesentlichen auf Sondereffekte in der Gesamtvergütung der bestverdienenden Person (u.a. variable Vergütungsbestand-
teile/LTI-Zuflüsse im Zuge der Portfoliomaßnahmen). Dämpfend wirkten Tarif- und Inflationsanpassungen, die das Jahres-Medianeinkom-
men erhöhten.
2025 2024
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung 35,9 30,3
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Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (Gender Pay Gap)
Die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (Gender Pay Gap) zeigen die Unterschiede beim durchschnittlichen Stundenlohn zwi-
schen Männern und Frauen in Euro. In die Berechnung flossen Grundgehälter, Zulagen, Prämien und Zuschläge ein. Überstundenzu-
schläge und -vergütungen wurden ausgeklammert. Der durchschnittliche Stundenlohn wurde als gewichteter Durchschnitt auf Länderebene
berechnet, um die regionalen Lohnunterschiede abzubilden und damit einen umfassenden Überblick über das geschlechtsspezifische
Lohngefälle zu ermöglichen.
2025 2024
% in EUR % in EUR
Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen – Männlich 24,03 24,08
Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen – Weiblich 22,37 22,03
Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen – Divers 0,00 0,00
Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen – Nicht angegeben 0,00 0,00
Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen – Unbekannt 0,00 0,00
Gender Pay Gap 6,9% 8,5%
Der Rückgang des durchschnittlichen Lohnunterschieds zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten von 8,5% auf 6,9% über die
letzten beiden Jahre verdeutlicht die fortlaufenden Bestrebungen von Semperit, eine faire und gleichwertige Vergütung sicherzustellen.
Der Gender Pay Gap ist 2025 gesunken, wobei dies vor allem auf die Integration der Mitarbeiter:innen der Rico in die Berechnung und
weniger auf den erhöhten Anteil von Frauen in Leadership-Positionen zurückzuführen ist, wie dem im Vorjahr war.
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Eine Übersicht zu der im Berichtszeitraum eingegangenen Meldungen zu Diskriminierung, Belästigung, Verstößen gegen gesetzlich gere-
gelte Arbeitsbedingungen und Korruptions- und Bestechungsfälle sowie Hintergrundinformationen zur Datenerhebung und Zusammen-
stellung sind im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-4 zu finden.
Die 8 unter diesen Angaben gemeldeten Fälle von Diskriminierung beziehen sich auf Beschwerden, die im Zusammenhang mit Diskri-
minierung, Belästigung und/oder Verstoß gegen Arbeitsbedingungen im Berichtsjahr eingereicht wurden. Semperit hat im Berichtszeit-
raum sowie in den Vorjahren keine Fälle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen (z.B. Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kin-
derarbeit) identifiziert. Gegen das Unternehmen wurden keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen aufgrund von
Menschenrechtsverletzungen verhängt.
Ebenso wurden im Zusammenhang mit Vorfällen arbeitsbezogener Diskriminierung und Belästigung keine Geldbußen, Sanktionen oder
eine Verpflichtung zu Entschädigungen ausgesprochen. Entsprechend enthält der Konzernabschluss keine diesbezüglichen Rückstellungen
oder Aufwendungen, sodass kein Abgleich erforderlich war.
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ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Semperit steht für faire Löhne, Versammlungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und setzt sich entlang
der gesamten Wertschöpfungskette für die Wahrung von Menschenrechten ein – insbesondere für den
Schutz von Gesundheit und Sicherheit sowie Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit. Gegenüber Dis-
kriminierung, Belästigung und Verstößen gegen den sozialen Mindestschutz und die Unternehmensgrundsätze besteht keine Toleranz – un-
abhängig davon, an welcher Stelle der Wertschöpfungskette diese auftreten. Durch Aufklärung, Schulungen und Maßnahmen wie Bewer-
tungen und Audits der Geschäftspartner:innen wird sichergestellt, dass hohe soziale Standards eingehalten und die Menschenrechte
jederzeit gewahrt werden. Semperit hat in der vorgelagerten Wertschöpfungskette keine wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen,
jedoch wesentliche Auswirkungen identifiziert, die untenstehend tabellarisch dargestellt sind. Wie Semperit diese Auswirkungen im Be-
reich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette steuert, wird in den folgenden Angaben im Detail erläutert.
Unterthema
Unter-
Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächli-
che Auswirkung
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Negative Auswirkung Messbares Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit-
raum umgesetzt oder fortgeführt)
Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
6, 7 P K (#42) Unfälle, Verletzungen oder vorübergehende und dau-
erhafte Gesundheitsschäden oder sogar Todesfälle von Ar-
beitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette, die auftre-
ten können, wenn Sicherheitsvorschriften und
Präventionsmaßnahmen von Geschäfts-partner:innen nicht
ordnungsgemäß befolgt werden.
75% Abdeckung von allen Ausgaben an
Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis
Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungs-
kette: Business Partner Checks und ESG-
Bewertungen von Lieferant:innen durch
EcoVadis und TfS-Audits.
Unterzeichnung der Supplier Policy und
des CoC.
Die öffentlich zugängliche, anonyme
Whistleblowing-Hotline SemperLine.
Verpflichtende Trainings zu verantwor-
tungsvollem unternehmerischen Handeln
in der Wertschöpfungskette (Menschen-
rechte, ESG-Regulatorik, nachhaltige Lie-
ferkette, Unternehmensethik usw.) für An-
gestellte.
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Kinderarbeit
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
6, 7 P K (#43) Geschäftspartner:innen, die Kinderarbeit unter unsi-
cheren und ausbeuterischen Bedingungen zulassen, können
schwere Gesundheitsrisiken und körperliche Verletzungen
verursachen und Bildungseinschränkung und andere
schwerwiegende Men-schenrechtsverletzungen zu Folge ha-
ben.
95% Erfüllungsquote von zugewiesenen
Schulungen von Angestellten zum verant-
wortungsvollen Verhalten in der Wert-
schöpfungskette
Zwangsarbeit
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
6, 7 P K (#44) Geschäftspartner:innen, die Zwangsarbeit unterstüt-
zen oder Personen unter Androhung von Gewalt oder ande-
ren Formen der Einschüchterung zur Arbeit zwingen, kön-
nen schwere Gesundheitsrisiken und körperliche Schäden
verursachen und andere grobe Verletzungen der Arbeitneh-
merrechte, Würde, Freiheitseinschränkungen und andere
schwerwiegen-de Menschenrechtsverletzungen zu Folge ha-
ben.
1
Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Semperit hat in der Wertschöpfungskette keine wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen, jedoch drei wesentliche, oben tabellarisch
dargestellte Auswirkungen identifiziert, die die potenzielle Verletzung von Menschenrechten und lokalen Arbeitsgesetzen (IROs #43 und
#44) einschließlich der Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (IRO #42) betreffen. Diese Themen sind in der Supplier
Policy geregelt, deren Einhaltung eine notwendige Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Lieferant:innen bzw. Geschäftspartner:innen
darstellt. Wesentliche Lieferant:innen (mit einem jährlichen Einkaufsvolumen über 300.000 EUR) sind verpflichtet, diese Richtlinie zu un-
terzeichnen oder einen gleichwertigen eigenen Verhaltenskodex vorzulegen. Mit diesem Ansatz fördert Semperit verlässliche, langfristige
und transparente Geschäftsbeziehungen, die als Grundlage für die Prävention der genannten potenziellen Auswirkungen dienen.
Bei allen drei identifizierten wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette handelt es sich um
potenzielle negative Auswirkungen, die Arbeitskräfte der direkten und indirekten Geschäftspartner:innen von Semperit in der Lieferkette
betreffen könnten. Sie sind als typische Branchenauswirkungen in der chemischen Wertschöpfungskette weitverbreitet - etwa bei Roh-
stoffgewinnung, Raffination, chemischen Verarbeitungsprozessen, Transport oder Installations- und Wartungsarbeiten - und stellen po-
tenzielle systemische Auswirkungen dar.
Semperit hat im Berichtszeitraum keine Regionen oder Waren in der eigenen Wertschöpfungskette identifiziert, bei denen ein erhebli-
ches Risiko von Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit unter den Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette des Unternehmens
besteht. Im Berichtszeitraum konnten im Zusammenhang mit den potenziellen Länder- und Branchenrisiken keine konkreten Fälle von
Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt werden.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
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Semperit erhebt derzeit nicht, ob bestimmte Mitarbeitergruppen - etwa solche mit bestimmten Merkmalen (z.B. Minderheiten),
in bestimmten Umgebungen (z.B. Risikoländer oder -märkte) oder mit bestimmten Aufgaben (z.B. körperlich belastende Tätigkeiten) -
einem höheren Risiko ausgesetzt sind.
Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Die Prinzipien und Richtlinien der Semperit-Gruppe zur Achtung der Menschenrechte und zum respektvollen Umgang miteinander, welche
die IROs #42-44 betreffen, stehen im Einklang mit international anerkannten Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschen-
rechte, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeits-
organisation (ILO) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Diese Verpflichtungen sind fest in den Unternehmenswer-
ten sowie in zentralen Dokumenten wie dem Verhaltenskodex (Code of Conduct), der People Policy, dem Modern Slavery Act Statement
und der Supplier Policy verankert. Die Verantwortung für die Steuerungsansätze im Bereich Menschenrechte obliegt dem Gesamtvorstand,
der diese über die zuständigen Funktionen (Group Compliance Officer, die Abteilungen Compliance, People & Culture, Einkauf, ESG) und
Richtlinien ausübt. Alle genannten Richtlinien sind öffentlich auf der Semperit-Website einsehbar und beinhalten klare Verpflichtungen zur
Einhaltung der Menschenrechte sowie zu Gesundheit und Sicherheit. In die Bewertung der Wesentlichkeit von Menschenrechten und Ent-
wicklungen der Steuerungsansätze wurden interne und externe Stakeholder:innen über die Wesentlichkeitsanalyse, das Stakeholder-Involve-
ment sowie interne Mitarbeiterumfragen miteinbezogen. Im Berichtsjahr wurden keine Fälle aufgrund Nichteinhaltung der oben genannten
Standards im Zusammenhang mit Arbeitskräften der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet.
Semperit hat Anti-Bestechungs- und Antikorruptions-Maßnahmen (ABAC, Anti-Bribery and Anti-Corruption) intern umgesetzt und ver-
langt von Lieferant:innen und Kund:innen, diese Prinzipien zu befolgen. Die Überprüfung erfolgt während des Beschaffungs- und Verkaufs-
prozesses durch den Business Partner Check als eine der Maßnahmen zum Management der identifizierten wesentlichen potenziellen
negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Im Bereich Datennutzung wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert. Personenbezogene Daten von Arbeitneh-
mer:innen in der Wertschöpfungskette, Kund:innen und Lieferant:innen werden gesetzeskonform geschützt und verarbeitet (siehe online
verfügbaren Code of Conduct bzw. Datenschutzerklärung).
Die genannten Richtlinien und Guidelines werden regelmäßig einem Update unterzogen und an neue gesetzliche und interne Anforde-
rungen angepasst. Im Berichtsjahr wurden die ABAC-bezogenen Guidelines und der Code of Conduct aktualisiert. Die wichtigsten Kon-
zepte im Zusammenhang mit Rechten, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette (IROs #42-44) wer-
den im Folgenden beschrieben:
Supplier Policy und Lieferantenbewertungsprozess mit Risiko-Mapping
In der gruppenweiten Supplier Policy sind relevante Verpflichtungen festgehalten, die für die Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungs-
kette in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsnormen, HSE (Gesundheit, Sicherheit und Umwelt), Geschäftsintegrität und Ethik sowie
geschäftliche und operative Exzellenz von Bedeutung sind. Die Supplier Policy orientiert sich an internationalen Richtlinien wie den
Grundsätzen des UN Global Compact, der Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC) und den relevan-
ten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Supplier Policy wird Lieferant:innen mit einem Einkaufsvolumen von
über 300.000 EUR mit der Bitte um Unterzeichnung zugesandt. Sollten die Geschäftspartner:innen über eine eigene Richtlinie verfügen
und diese bevorzugen, muss sie zumindest Semperit-Standards entsprechen. Vor der Entscheidung über die Durchführung von Bewer-
tungen oder Audits wird ein Risiko-Mapping durchgeführt, um prioritäre Lieferant:innen gezielt auszuwählen. Der Evaluierungsprozess
umfasst eine Reihe unterschiedlicher Methoden - von der Kenntnisnahme der Supplier Policy über das Ausfüllen eines Fragebogens und
die Evaluierung durch EcoVadis bis hin zu umfassenden Audits sowie zur jährlichen Lieferantenbewertung. Zudem beinhaltet der Prozess
einen Business Partner Check (nähere Angaben dazu finden sich weiter unten und im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-2), um eine
ganz-
heitliche Risikobewertung sicherzustellen und potenzielle Risiken bereits im Vorfeld zu minimieren.
Semperit fordert von Lieferant:innen die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und der in der Supplier Policy angeführten
Standards. Die Lieferant:innen müssen diese ihren Mitarbeiter:innen und Lieferant:innen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette
mitteilen und sie über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten informieren – insbesondere in Bezug auf Arbeitsnormen und Menschenrechte.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter:innen und Vertragsarbeiter:innen fair sowie mit Würde und Respekt behandelt wer-
den. Insbesondere Kinderarbeit, Zwangs- und Pflichtarbeit bzw. Sklaverei sind strikt untersagt. Die Beschäftigung muss auf freiwilliger
Basis erfolgen. Die Einhaltung von Sozial- und Mindeststandards wie Mindestlöhnen, fairen Arbeitszeiten und Vereinigungsfreiheit ist si-
cherzustellen. Es werden keine Formen der Diskriminierung geduldet. Das Recht der Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit ist anzuerken-
nen, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Lieferant:innen sollen proaktiv und verantwortungsbewusst in Fragen der
Sicherheit, Gesundheit und des Umweltschutzes handeln und die geltenden Gesetze einhalten. Sie müssen die Umsetzung und Einhaltung
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der Standards und Grundsätze sicherstellen und ihre Mitarbeiter:innen und Auftragnehmer:innen über deren Rechte und Pflichten informie-
ren. Semperit behält sich das Recht vor, die ordnungsgemäße Umsetzung zu überprüfen und im Fall von Verstößen geeignete Maßnahmen
zu ergreifen, bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung. Bei Nichteinhaltung arbeitet Semperit zunächst mit den jeweiligen
Lieferant:innen zusammen, um sicherzustellen, dass sie Verbesserungspläne umsetzen und Korrekturmaßnahmen ergreifen. Ein systema-
tischer Prozess zur Auswahl und Bewertung von Lieferant:innen sowie eine enge Zusammenarbeit unterstützt die Einhaltung der von
Semperit definierten Standards. Treten ernsthafte Risiken auf, müssen die jeweiligen Geschäftspartner:innen einer erneuten Prüfung und
Bewertung unterzogen werden.
Semperit Code of Conduct
Der Code of Conduct (CoC) bietet einen umfassenden Überblick über Grundsätze, Richtlinien und Anweisungen und trägt dazu bei, dass
sich sowohl Mitarbeiter:innen als auch Geschäftspartner:innen ethisch korrekt und im Einklang mit den Werten und Vorgaben des Unter-
nehmens verhalten. Die Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten von Mitarbeiter:innen, Führungskräften und Geschäftspartner:in-
nen gegenüber ihren Arbeitnehmer:innen sind darin klar definiert. Zudem enthält der Verhaltenskodex Vorgaben zu Menschenrechts- und
Nachhaltigkeitsthemen sowie zu IT- und Datenschutzrichtlinien. Darüber hinaus wird auf die Möglichkeit und Bedeutung von Whistleblo-
wing hingewiesen, und die zur Verfügung stehenden Instrumente zur Meldung von Fehlverhalten werden erläutert. Diese stehen auch
Arbeitnehmer:innen und betroffenen Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette offen. Die Hotline SemperLine bietet eine sichere
Whistleblowing-Plattform in zwölf Sprachen, ist kostenlos und kann von jeder:jedem Stakeholder:in (Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lie-
ferant:innen, Geschäftspartner:innen, ihre Arbeitnehmer:innen und andere Stakeholder:innen ihrer Wertschöpfungskette) weltweit 24
Stunden am Tag und sieben Tage die Woche genutzt werden. Alle Beteiligten haben zudem die Möglichkeit, ihre Bedenken auch extern
an die zuständigen Behörden zu melden. Die finale Freigabe des Code of Conduct erfolgt durch den Vorstand. Der Code of Conduct ist
öffentlich auf der Semperit-Website abrufbar. Weitere Informationen zum Code of Conduct und zum Whistleblowing-System finden sich
im Abschnitt S1 unter S1-3 sowie im Abschnitt G1.
Modern Slavery Act Statement
Im jährlich aktualisierten und veröffentlichten Modern Slavery Act Statement legt Semperit ihre Strategien zur Vermeidung von moderner
Sklaverei und Menschenhandel dar. Das Statement gilt für alle Konzerngesellschaften und deren Lieferketten. Es enthält Maßnahmen, die
sicherstellen sollen, dass die Unternehmenstätigkeiten und Lieferketten frei von moderner Sklaverei sind. Dazu zählen die Verpflichtung
zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact, der Sustainable Development Goals (SDGs) sowie der OECD-Leitlinie für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Due Diligence Guidance). Darüber hinaus wird die Einhaltung relevanter internatio-
naler Rahmenwerke hervorgehoben, darunter die OECD-Leitsätze, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-
Kernarbeitsnormen und die Internationale Menschenrechtskonvention (im Einklang mit Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU)
2020/852). Diese Rahmenwerke dienen vor allem dazu, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit gezielt zu verhindern. Durch die
Orientierung an diesen internationalen Standards und Leitlinien schafft Semperit die Grundlage für Maßnahmen zur Wahrung hoher So-
zialstandards und insbesondere der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Verhaltenskodex sowie der Supplier
Policy werden Menschenhandel, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Kinderarbeit explizit behandelt (Details dazu siehe weiter oben). Bei der
jährlichen Aktualisierung des Modern Slavery Act Statement werden Erkenntnisse aus Lieferant:innen-Audits, TfS-Bewertungen und
ein-
gegangene Hinweise (z.B. über SemperLine) berücksichtigt. Semperit hat im Berichtszeitraum keine Kenntnis von Verstößen gegen diese
Standards in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette erlangt, und es gingen über die bestehenden Hinweisgeberkanäle keine
entsprechenden Meldungen ein. Für den Fall zukünftiger Verstöße oder Menschenrechtsverletzungen verfügt Semperit über geeignete
Mechanismen, um Abhilfemaßnahmen umzusetzen und die Einhaltung der genannten Standards sicherzustellen. Die finale Freigabe des
Modern Slavery Act Statements erfolgt durch den Vorstand. Das Statement ist öffentlich auf der Semperit-Website abrufbar.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
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Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf
Auswirkungen
Semperit verfügt derzeit über kein formales Verfahren zur aktiven Einbeziehung von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette in
die Konzepte zur Wahrung ihrer Rechte, Sicherheit und Gesundheit. Das Unternehmen orientiert sich stattdessen an international aner-
kannten und branchenüblichen Standards, Prozessen und Praktiken, wie unter S2-1 beschrieben. Derzeit bestehen keine globalen Rah-
menvereinbarungen mit internationalen Gewerkschaftsbünden. Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungs-
kette die Möglichkeit, Bedenken oder Beschwerden über öffentlich zugängliche Kommunikationskanäle einzubringen – insbesondere über
die zwölfsprachige Whistleblowing-Plattform SemperLine sowie über eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse, über die Feedback oder
Beschwerden an das Unternehmen gerichtet werden können (nähere Angaben dazu unter Angabe S2-4). Bislang wurden jedoch keine
Meldungen dieser Stakeholdergruppe über diese Kanäle verzeichnet, wodurch deren Wirksamkeit als Instrument der aktiven Einbezie-
hung bisher begrenzt ist. Vor diesem Hintergrund prüft Semperit derzeit die Einführung eines allgemeinen Verfahrens zur systematischen
Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, um den Dialog und die Kommunikation langfristig zu stärken.
Die Compliance Abteilung ist für die Prüfung und Untersuchung aller eingehenden Meldungen verantwortlich. Sie geht Hinweisen von
Whistleblower:innen im Einklang mit dem geltenden Recht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 nach. Darüber hinaus berät
die Compliance bei der Einleitung geeigneter Korrektur- und Risikominderungsmaßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle Auswir-
kungen zu bewältigen. Details zur SemperLine sind im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-1 sowie im Abschnitt S1 unter der Angabe S1-3
zu finden. Semperit verfügt über Verfahren zur unverzüglichen, unabhängigen und objektiven Untersuchung von Vorfällen (Details zu
Einzelheiten siehe S1-3 sowie Abschnitt G1 unter der Angabe G1-3), jedoch noch über keine definierten Verfahren zur Durchführung von
Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Über diese Verfahren hinaus gibt es
keine weiteren Rollen oder Organe, die für die Einbeziehung von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette operativ zuständig sind.
Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Die Supplier Policy von Semperit enthält eine Erklärung zur Meldung von Bedenken im Zusammenhang mit den identifizierten IROs #42-44
sowie zu sonstigen Auswirkungen des Unternehmens. Lieferant:innen und deren Arbeitskräfte haben jederzeit die Möglichkeit, über die
Whistleblowing-Hotline SemperLine Verstöße gegen die Supplier Policy zu melden. Semperit informiert ihre Geschäftspartner:innen über
den Code of Conduct, die Supplier Policy und das Human Rights and Modern Slavery Act Statement unter anderem über die Website sowie
durch Übermittlung der Dokumente (siehe Angabe S2-1). Die Erklärungen zu Whistleblowing, inklusive der Speak Up Policy (Whistleblowing-
Policy), die auch den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen umfasst, sind auf der Semperit-Website und auf der eigens eingerichteten Sem-
perLine-Website öffentlich zugänglich. Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt; personenbezogene Daten wer-
den ausschließlich im erforderlichen Umfang verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO,
geschützt. Der Zugriff auf die Informationen ist auf autorisierte Personen der lokalen und gruppenweiten Compliance Abteilung be-
schränkt, die zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind. Nähere Informationen dazu finden sich im Abschnitt S1 unter der Angabe
S1-3 und im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-1. Die Arbeitskräfte der Lieferant:innen, die an Semperit-Standorten Güter produzieren
oder Dienstleitungen erbringen, werden zusätzlich über Kanäle wie Aushänge, Poster und Sticker am Standort informiert. Darüber hinaus
werden derzeit keine weiteren Maßnahmen gesetzt, um Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette darüber zu informieren, auf welche
m
Weg sie Anliegen oder Beschwerden melden können. Eingehende Hinweise werden von Compliance dokumentiert, geprüft und - falls
erforderlich - mit den betroffenen Einheiten oder Lieferant:innen abgestimmt. Ergebnisse und Trends werden im Rahmen des Compliance-
Reportings zusammengefasst und jährlich ausgewertet, um die Wirksamkeit der bestehenden Kanäle zu beurteilen und gegebenenfalls
Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Neben den unternehmenseigenen Beschwerdekanälen (z.B. SemperLine) bestehen für Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette auch externe Möglichkeiten, Bedenken zu äußern – etwa über nationale OECD-Kontaktstellen. Diese
externen Kanäle stehen grundsätzlich allen betroffenen Arbeitskräften offen und können unabhängig von Semperit genutzt werden. Es
wird derzeit nicht erhoben, ob die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette diese Strukturen oder Verfahren in Bezug auf Beschwerdeme-
chanismen kennen und ihnen vertrauen. Eine Einschätzung erfolgt lediglich auf der Quote der eingereichten Meldungen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
154
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die unter S2-1 beschriebenen Policies – die Supplier Policy, der Code of Conduct für Lieferant:innen und das Modern Slavery Act State-
ment – bilden den Rahmen für präventive Maßnahmen, mit denen Semperit die Einhaltung menschenrechtskonformer Praktiken in der
Wertschöpfungskette fördert.
Die Maßnahmen werden konzernweit bei allen Lieferant:innen in der Tier-1-Wertschöpfungskette durchgeführt und betreffen haupt-
sächlich die Beschaffungsorganisation an allen Semperit-Standorten. Diese Maßnahmen dienen der Vermeidung und Minderung poten-
zieller menschenrechtlicher und arbeitsrechtlicher Auswirkungen in der Lieferkette. Sie adressieren insbesondere die unter den IROs #42
bis #44 identifizierten Themenbereiche – Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Verhinderung von Kinderarbeit sowie die Bekämpfung von
Zwangs- und Pflichtarbeit.
In die Steuerung und Überwachung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind
mehrere interne Funktionen eingebunden:
Einkauf (Procurement): operative Verantwortung für die Durchführung von Lieferantenbewertungen, Business Partner Checks und Ver-
tragsprüfungen (einschließlich der Überprüfung, ob Geschäftspartner:innen die Semperit-Lieferantenrichtlinie zur Kenntnis genommen
und unterzeichnet haben)
Compliance: fachliche Aufsicht über Due Diligence-Prozesse, Prüfung von Meldungen über die SemperLine und Eskalation von Verstö-
ßen.
ESG: Koordination und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, Sicherstellung der Kohärenz zwischen Richtlinien, Maßnahmen
und Berichterstattung.
Legal: rechtliche Prüfung vertraglicher Verpflichtungen und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen (z.B. Lie-
ferkettengesetze, Datenschutzverordnungen).
HSEQ (Health, Safety, Environment & Quality): Beratung zu Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards entlang der Wertschöp-
fungskette, Entwicklung und Durchführung von Sicherheitsschulungen von Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, die die Stand-
orte besuchen oder ihre Leistung vor Ort erbringen.
Anschließend werden die zentralen Maßnahmen beschrieben, mit denen Semperit die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in der
Wertschöpfungskette unterstützt. Die Wirksamkeit dieser präventiven Maßnahmen wird derzeit nicht systematisch evaluiert.
Business Partner Check
Im Berichtsjahr 2025 wurde der Prozess des Business Partner Checks überarbeitet und die Kriterien für Lieferantenüberprüfungen wie
folgt angepasst:
Sämtliche potenziellen Lieferant:innen von Semperit müssen vor ihrer Freigabe bzw. vor Vertragsabschluss einer Prüfung unterzogen
werden – unter anderem mithilfe eines externen Business Partner Check Tools sowie weiterer Due-Diligence-Verfahren. Ausnahmen gel-
ten für Lieferant:innen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 EUR, etwa:
Beratungsdienstleistungen
Wartungs- und Gebäudedienstleistungen
Ersatzteile, Verpackungen und Muster (sofern nicht aus sanktionierten Ländern)
Die Prüfung wird von den zuständigen Beschaffungsverantwortlichen initiiert. Eine rasche Vorabprüfung ermöglicht eine erste Risi-
koeinschätzung. Für vollständige Prüfungen sind ein Fragebogen und eine komplette Dokumentation erforderlich. Die Abteilung Einkauf
bewertet die identifizierten Risiken. Bei Hochrisiko-Geschäftspartner:innen führt die Compliance- Abteilung zusätzliche Prüfungen durch.
Lieferant:innen werden kontinuierlich überwacht und neu bewertet. Externe Warnsignale (z.B. Verstöße gegen Sanktionen), etwa durch
die automatisierte Benachrichtigung des Business Partner Check Tools, sind an die Compliance zu melden und zu eskalieren. Weitere
Informationen zum Business Partner Check finden sich im Abschnitt G1, unter der entsprechenden Offenlegung.
Bewertung der Lieferant:innen nach ESG-Kriterien
Semperit legt den Schwerpunkt seiner Bewertung auf direkte Lieferant:innen (Tier-1) innerhalb der eigenen Lieferkette. Neben der in der
Supplier Policy vorgesehenen Lieferantenbewertung werden Lieferant:innen auch nach ESG-Kriterien – primär über die Plattform EcoVadis
– beurteilt. Dabei werden Aspekte wie die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte, faire Arbeitsbedingungen, Nachhaltigkeit in der
Lieferkette, Gesundheit und Sicherheit sowie Diversität und Inklusion bewertet. Derzeit sind 51% der Gesamtausgaben durch sogenannte
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
155
Dokumenten-Audits über EcoVadis abgedeckt. Bis 2030 strebt Semperit eine Abdeckung von 75% an. Weiterführende Informationen
finden sich unter S2-5 und im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-2.
Um die in der Supplier Policy verankerten Standards wirksam umzusetzen, kombiniert Semperit interne Prüfmechanismen – insbeson-
dere den Business Partner Check – mit externen Bewertungs- und Auditverfahren wie EcoVadis und Together for Sustainability, um die
Einhaltung von Sozial- und Arbeitsstandards in der Lieferkette systematisch zu überwachen. (Nähere Informationen dazu finden sich unter
Angabepflicht S2-3.)
Together for Sustainability
Die Brancheninitiative „Together for Sustainability“ (TfS) hat sich zum Ziel gesetzt, die globalen Lieferketten der chemischen Industrie
nachhaltiger zu gestalten (siehe nähere Angaben im Abschnitt G1 unter G1-2). TfS bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen
mithilfe von Gutachten und Audits und stellt die Ergebnisse allen Mitgliedern zur Verfügung. Die Initiative folgt den Grundsätzen des UN
Global Compact und des Responsible Care-Programms und trägt durch die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder aktiv zu einer nachhaltigeren
Beschaffung in der chemischen Industrie bei. In Bezug auf Rechte, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette (IROs #42-44) befasst sich die Initiative unter anderem mit Mindestschutzstandards in der Lieferkette, mit strukturierter Risikoidenti-
fizierung und -bewertung im Bereich Menschenrechte sowie mit Lieferantenbewertungen, Audits vor Ort und korrektiven Maßnahmen-
plänen. Semperit beteiligt sich aktiv an dieser Multi Stakeholder-Initiative und profitiert von der erhöhten Transparenz in der eigenen
Lieferkette. 2025 hat Semperit ein TfS-Audit und zwei Audits vor Ort bei Lieferant:innen durchgeführt, um die Umsetzung der eigenen und
der TfS-Standards im Hinblick auf Menschenrechte, Sicherheit und Arbeitsschutz sowie die Einhaltung der Entwaldungsverordnung zu
überprüfen.
Bei identifizierten Auffälligkeiten oder potenziellen Verstößen im Rahmen der bestehenden Präventionsmaßnahmen – etwa im Zuge
von Lieferantenbewertungen oder Business Partner Checks – erfolgt eine abgestufte Vorgehensweise: Zunächst wird eine interne Analyse
durch die jeweils zuständige Einkaufsabteilung durchgeführt. Ergeben sich dabei Hinweise auf mögliche menschenrechtliche oder arbeits-
rechtliche Auswirkungen, wird Compliance eingebunden, um eine Risikoeinschätzung vorzunehmen und geeignete Folgemaßnahmen zu
definieren. Damit wird sichergestellt, dass Art und Umfang der Reaktion, der Schwere und dem Kontext der identifizierten Auswirkung
entsprechen.
Formale, unternehmensweit standardisierte Verfahren zur systematischen Ermittlung notwendiger Maßnahmen bei einzelnen konkre-
ten Menschenrechtsverletzungen bestehen derzeit noch nicht.
Über die beschriebenen präventiven Maßnahmen hinaus bestehen derzeit keine flächendeckenden oder systematisch verankerten
Prozesse zur Identifikation potenzieller Missstände in der Lieferkette. Bestehende Instrumente wie Audits oder Risikoanalysen kommen
bislang punktuell, etwa im Rahmen von EcoVadis-Bewertungen, TfS-Audits oder Business Partner Checks, zum Einsatz. Derzeit bestehen
auch noch keine formalisierten Verfahren, um bei möglichen Menschenrechtsverletzungen gezielt Maßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse wurden keine tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert, und
im Berichtszeitraum wurden keine schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße oder Vorfälle gemeldet. Sollte künftig ein konkreter Fall be-
kannt werden, würde Semperit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Geschäftspartner:innen und Stakeholder:innen Maßnahmen er-
greifen, um Abhilfe zu zu schaffen – etwa durch
Gespräche mit den betroffenen Lieferant:innen,
Unterstützung bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen oder
Eine erneute Prüfung der Geschäftsbeziehung bei wiederholten Verstößen.
Sollte trotz dieser Schritte keine Verbesserung erreicht werden, behält sich Semperit die Beendigung der Geschäftsbeziehung als letztes
Mittel vor. Damit würde Semperit im Falle eines festgestellten Verstoßes ein strukturiertes Vorgehen anwenden, das eine Bewertung der
Schwere des Vorfalls, eine enge Abstimmung zwischen Einkauf und Compliance sowie eine abgestufte Festlegung von Maßnahmen vorsieht.
Darüber hinaus reflektiert Semperit potenzielle Wechselwirkungen zwischen eigenen Geschäftspraktiken und Auswirkungen auf Ar-
beitskräfte in der Wertschöpfungskette. Semperit ist sich bewusst, dass potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wert-
schöpfungskette auch durch eigene Einkaufspraktiken – etwa über Preisdruck oder kurze Lieferfristen – oder durch eine Beendigung von
Geschäftsbeziehungen mittelbar begünstigt werden können. Semperit hat jedoch noch nicht überprüft, inwieweit solche Praktiken tat-
sächlich Einfluss auf die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette haben könnten.
Die beschriebenen Maßnahmen und Prozesse werden im Rahmen der laufenden operativen Aufwendungen von den zuständigen Funk-
tionen umgesetzt. Es sind dazu keine erheblichen Investitions- oder Betriebsausgaben erforderlich.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
156
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Semperit verfolgt die Wirksamkeit von Ansätzen und Maßnahmen anhand von zwei auf die Wertschöpfungskette ausgerichteten Ziele,
die in diesem Abschnitt näher erläutert werden. Das erste Ziel „75% Abdeckung aller Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVa-
dis“ setzt den Fokus auf die Arbeitsbedingungen und Menschenrechte in der Lieferkette und verpflichtet die Lieferant:innen von Semperit,
auf diese zu achten. Das zweite Ziel „95% Erfüllungsquote von zugewiesenen Schulungen von Angestellten zum verantwortungsvollen
Verhalten in der Wertschöpfungskette“ verpflichtet wiederum eigene Mitarbeiter:innen zum Wissensaufbau zu sozialen und ethischen
Themen, da Semperit über die eigene Belegschaft und ihren Kontakt zu Geschäftspartner:innen in der vor- und nachgelagerter Wert-
schöpfungskette die Geschäftsbeziehungen und Arbeitskonditionen positiv beeinflussen und Risiken rechtzeitig identifizieren und besei-
tigen kann.
75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis (IROs #42-44, 47)
Bis 2030 sollen 75% des Einkaufsvolumens für Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen von Lieferant:innen stammen, die durch ein EcoVa-
dis-Rating auf die Einhaltung von ESG-Kriterien und -Standards geprüft wurden. Das Ziel ist relativ und quantitativ formuliert: Es bezieht
sich auf den Anteil der Gesamtausgaben, der mit Lieferant:innen zertifiziert durch EcoVadis abgedeckt ist.
Ziel 2030 Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
75% Abdeckung von
allen Ausgaben an
Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis
2024: 45%
2025: 50%
2026: 55%
2027: 60%
2028: 65%
2029: 70%
2023
42% Abdeckung
von allen Ausgaben
an Lieferant:innen
zertifiziert mit
EcoVadis in 2023
01.01.2024
bis
31.12.2030
51% Abdeckung von allen
Ausgaben an
Lieferant:innen zertifiziert
mit EcoVadis
(+4 PP über dem Vorjahr,
+1 PP über dem
Interimsziel 2025)
47% Abdeckung von allen
Ausgaben an
Lieferant:innen zertifiziert
mit EcoVadis
(+5 PP über dem Vorjahr,
+3 PP über dem
Interimsziel 2024)
In den Kennzahlen sind der US und Schweizer Standort der Rico nicht inkludiert.
Die ESG-Bewertungssystematik von EcoVadis bezieht internationale Standards wie die UN Global Compact-Prinzipien, die ILO-
Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein. Die Zertifizierung bewertet die Konzepte, Maßnahmen,
Ziele und Fortschritte eines Unternehmens in Bereichen wie Menschen- und Arbeitsrechte, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit,
Diversität und Inklusion. Bewertet werden dabei alle Tier-1-Lieferant:innen von Semperit. Dies stellt einen entscheidenden Schritt dar, um
die Einhaltung von Menschenrechtsstandards bei den unmittelbaren Zuliefer:innen sicherzustellen. Semperit definiert selbst den Schwel-
lenwert, den Lieferant:innen erreichen müssen, um sicherzustellen, dass grundlegende Arbeitnehmerrechte und weitere relevante The-
men mit angemessenen Ressourcen und strategischer Priorität behandelt werden. So werden Lieferant:innen mit einem EcoVadis-Rating
von unter 45 von maximal 100 Punkten aufgefordert, wirksame Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, wie zum Beispiel Bewusstseins-
bildung, Verbesserung von Arbeitssicherheit und anderer Arbeitsbedingungen oder Audits dieser vor Ort. Die Nachverfolgung der Ver-
besserungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich intern durch die Einkaufsabteilung. Eine direkte Einbindung von Arbeitskräften in der Wert-
schöpfungskette oder ihrer Vertreter:innen in die oben beschriebene Zieldefinition und Fortschrittsbewertung besteht derzeit nicht.
Die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferant:innen wird kontinuierlich überprüft und im Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert. Die Zieler-
reichung in diesem Bereich zählt – gemeinsam mit Arbeitssicherheit und Energieeffizienz – zu den drei leistungsabhängigen ESG-Kriterien,
die an die Bankenfinanzierung von Semperit geknüpft sind und daher auch finanzielle Wesentlichkeit besitzen.
In die Bewertung der Wesentlichkeit sozialer Themen in der Wertschöpfungskette und die Festlegung des Ambitionsniveaus für beide
S2-Ziele wurden auf Gruppenebene interne und externe Stakeholder:innen eingebunden – darunter Mitarbeitende (insbesondere aus dem
Einkauf, ESG, Compliance, People & Culture), Semperit-Betriebsräte, auf soziale Themen spezialisierte NGOs, Lieferant:innen sowie
Kund:innen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen
157
Während das obere Ziel 2030 bis Ende 2023 nur jene Lieferant:innen umfasste, die Materialien und Komponenten für die Produktion
liefern, bezieht es sich seit 2024 auf das gesamte Einkaufsvolumen – also auch auf Lieferant:innen von Dienstleistungen, Betriebsmitteln
und Verwaltungsbedarf.
Eine direkte Einbindung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder ihrer legitimen Vertreter:innen in die Überprüfung des Ziels
fand dabei nicht statt. Das festgelegte Ziel ist freiwillig und basiert nicht auf verbindlichen rechtlichen Vorgaben.
95% Erfüllungsquote von zugewiesenen Schulungen von Angestellten zum verantwortungsvollen Verhalten in der Wertschöpfungs-
kette
Jährlich sollen 95% der zugewiesenen Schulungen von Angestellten zum verantwortungsvollen Verhalten in der Wertschöpfungskette
abgeschlossen werden. Durch diese verpflichtenden Trainings wird unter anderem das Bewusstsein über Menschenrechte, ESG-
Regulatorik, nachhaltige Lieferketten sowie nachhaltige Unternehmensethik gestärkt. Geschulte Mitarbeiter:innen sind umfassend infor-
miert. Dadurch können sie bei Vertragsverhandlungen, Geschäftsbeziehungen, Audits, Kooperationen und Werksbesichtigungen poten-
ziell kritische Punkte oder Konfliktfelder frühzeitig identifizieren.
In diesen Trainings, die als e-Learnings mit einer Effektivitätsüberprüfung im Rahmen des Compliance-Programms ausgerollt werden,
werden Mitarbeiter:innen informiert, wie sie im Falle einer solchen Identifikation vorgehen und wo sie ihre Erkenntnisse melden sollen.
Nähere Informationen zu den geschulten Themenfeldern finden sich im Abschnitt S1-13 in S1.
Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025
95% Erfüllungsquote von jährlich zugewiesenen
Schulungen von Angestellten zum
verantwortungsvollen Verhalten in der
Wertschöpfungskette
Keine - -
01.01.2025 bis
31.12.2025
95,7% Erfüllungsquote von
zugewiesenen Schulungen
Das quantitative Ziel von 95% schließt die restlichen 5% aus, die sich aus Mitarbeiterfluktuation (Mitarbeitende, die vor dem Abschluss
einer Schulung innerhalb eines Berichtsjahres austreten), Änderungen innerhalb des Unternehmens oder Anpassungen im Schulungsplan
ergeben. Das Ziel wird jährlich überprüft und in der Nachhaltigkeitserklärung dokumentiert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand erhalten un-
terjährig Berichte zu Erfüllungsquoten der unterschiedlichen themenspezifischen Trainings von Compliance.
Im Berichtszeitraum 2025 wurde dieses neue Ziel zur Steigerung des internen Bewusstseins über verantwortungsvolles Handeln in der
Wertschöpfungskette (zusätzlich zu dem Ziel für Lieferantenbewertungen) von ESG und Compliance im Rahmen der Evaluierung vorhan-
dener strategisch relevanter Kennzahlen zum Menschenrechts-Know-How-Aufbau definiert, vom Sustainability Council genehmigt und
dem Aufsichtsrat präsentiert. Eine direkte Einbindung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder ihrer legitimen Vertreter:innen
in die Zieldefinition fand dabei nicht statt. Das festgelegte Ziel ist freiwillig und basiert nicht auf verbindlichen rechtlichen Vorgaben.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
158
4. Governance-Informationen
ESRS G1 Unternehmensführung
Die nachhaltige Unternehmensführung der Semperit-Gruppe ist darauf ausgelegt, die Interessen der Stake-
holder:innen auszubalancieren, die Umwelt zu schützen und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.
Um dies zu erreichen und Nachhaltigkeit erfolgreich in der gesamten Wertschöpfungskette zu verankern und steuern zu können, hat
Semperit einen verbindlichen Ordnungsrahmen geschaffen. Dieser definiert, welche Werte, Grundsätze, Regeln und Vorschriften gelten
und wie deren Einhaltung organisiert und überwacht wird. Im Fokus stehen dabei wichtige Themen, wie der Schutz der Menschenrechte,
die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Grundregeln, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Datenschutz sowie die Förde-
rung von Transparenz und Rechenschaftspflicht. Da die unternehmerische Verantwortung nicht nur innerhalb der eigenen Werkstore zum
Tragen kommen soll, sondern die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, werden zahlreiche Initiativen gesetzt. Diese sollen sicherstellen,
dass auch bei den Lieferant:innen hohe ökologische und soziale Standards eingehalten und negative Auswirkungen vermieden werden.
Wie Semperit die in der Tabelle angeführten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities; IROs)
im Bereich Unternehmensführung steuert, wird in den folgenden Angaben näher erläutert.
Unterthema
Unter-Unterthema
Vorkommen in der
Wertschöpfungskette
Betroffene
Stakeholder:innen
1
Potenzielle/ tatsächliche
Auswirkun
g
Zeithorizont: kurz-,
mittel- oder langfristig
Positive Auswirkung Negative Auswirkung
Messbare
Kennzahl oder Ziel
Schlüsselmaßnahmen (im
Berichtszeitraum umgesetzt
oder fortgeführt)
Unternehmenskultur
Eigene
Geschäftstätigkeit
4 P K, M, L
(#45) Wenn die Unternehmensführung die
Gesetze und Vorschriften nicht in eine ge-
lebte faire und transparente Unternehmens-
kultur übersetzt, kann dies zu negativen Aus-
wirkungen auf Vertrauen und Integrität mit
dem Code of Conduct und Continuous Impro-
vement, Erosion des Vertrauens von Mitarbei-
ter:innen und Öffentlichkeit, Missachtung ge-
sellschaftlicher Normen und Eindämmung
von langfristigem Wohlstand führen. Diese Ri-
siken betreffen auch kritische Bereiche wie
Cybersecurity, Datensicherheit und Verbrau-
cherschutz, in denen ethische Führung und
die Einhaltung regulatorischer Vorgaben ent-
scheidend sind, um Widerstandsfähigkeit und
Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.
Jährliche Anzahl
der eingereichten
und umgesetzten
Verbesserungsvor-
schläge (Kaizens)
von Mitarbeiter:in-
nen
Unternehmenswerte als Rück-
grat des Code of Conduct.
Jährliche Leistungsbeurteilun-
gen von Angestellten basie-
rend auf den Unternehmens-
werten.
Mitarbeitereinbindung in kon-
tinuierliche Verbesserung von
Produktionsprozessen und Un-
ternehmenskultur.
Seit 2025: Leaderhip Opera-
ting System - das Werkzeug für
Unternehmenskultur, Werte
und Normen im Leadership-
Alltag.
Schutz von
Hinweisgeber:innen
(Whistleblowers)
Vorgelagerte Wertschöp-
fungskette, eigene Ge-
schäftstätigkeit, nachgela-
gerte Wertschöpfungskette
4, 5, 6,
8, 10,
12
T K, M, L
(#46) Ohne den Schutz von Hinweis-
geber:innen, die über unethische
oder illegale Aktivitäten berichten,
würden Compliance-Fälle nicht ge-
meldet und rechtliche Konsequenzen
nicht verhindert werden, was nega-
tive Auswirkungen auf Geschäftsbe-
ziehungen, Unternehmensimage und
Corporate Responsibility hätte.
0 Verstöße gegen
Compliance-rele-
vante Gesetze und
Vorschriften
Die öffentlich zugängliche,
anonyme Hinweisgeber-Hot-
line SemperLine.
Management der Be-
ziehungen zu Liefe-
rant:innen, Zahlungs-
praktiken
Vorgelagerte Wert-
schöpfungskette, ei-
gene Geschäftstätig-
keit
5, 6 P K, M, L (#47) Förderung von Nachhaltigkeit
in der Lieferkette durch faire Ge-
schäftsbeziehungen, ESG-
Bewertungen und Audits bei den Lie-
ferant:innen tragen zur Verbesse-
rung der Nachhaltigkeitsstandards in
der Elastomerindustrie generell bei.
75% Abdeckung
von allen Ausga-
ben an Liefe-
rant:innen zertifi-
ziert mit EcoVadis
Lieferkettensorgfaltspflicht
durch die Business Partner
Checks und ESG-Bewertungen
durch EcoVadis und TfS mit Fo-
kus auf Qualität, Nachhaltig-
keit und regulatorische Kon-
formität.
Korruption und Bestechung
Vermeidung und Aufdeckung
einschließlich Schulung
Eigene
Geschäftstätigkeit
4 T K, M, L (#48) Schulungen als Risikopräventi-
onsmaßnahme fördern eine Kultur
der Verantwortlichkeit und Transpa-
renz, bauen Vertrauen bei den Stake-
holder:innen auf und fördern eine
nachhaltige und gerechte Wirtschaft,
wodurch das Risiko unethischer Prak-
tiken im Unternehmen, ihrer Wert-
schöpfungskette und auf dem Markt
verringert wird.
0 Verstöße gegen
Compliance-rele-
vante Gesetze und
Vorschriften
Breites Angebot an obligatori-
schen und freiwilligen Schu-
lungen: E-Learnings und Prä-
senzschulungen für
Angestellte mit Fokus auf
Compliance, Nachhaltigkeit
und Cyber Security,
On-the-Job- und Präsenzschu-
lungen für Arbeiter:innen mit
Fokus auf Prozesswissen und
Arbeitssicherheit.
Die öffentlich zugängliche,
anonyme Hinweisgeber-Hot-
line SemperLine.
Vorkommnisse
Eigene Geschäftstätigkeit,
nachgelagerte Wertschöp-
fungskette
4, 5, 6 T K, M, L (#49) Korruptionsvorfälle führen zur Erosion
des Vertrauens von Mitarbeiter:innen,
Kund:innen, Lieferant:innen, Investor:innen
und der allgemeinen Öffentlichkeit und tra-
gen zu breiteren gesellschaftlichen Proble-
men wie wirtschaftlicher Ungleichheit und re-
duziertem Vertrauen in die Fairness auf dem
Industriemarkt und die Effektivität der Regu-
lierungsmechanismen bei.
1
Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
159
Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung (IROs #45-49)
Kultur ist ein System von Werten, Überzeugungen und Verhaltensweisen im täglichen Tun, beim Treffen von Entscheidungen und bei der
Interaktion innerhalb und außerhalb der Organisation. Die Unternehmenswerte der Semperit-Gruppe sind daher integraler Bestandteil
der Unternehmenskultur (IRO #45). Bereits 2012 wurde ein Wertekatalog definiert, der mit Hilfe von externen Expert:innen in den Jahren
2019 und 2020 zu den aktuell geltenden Grundsätzen erweitert wurde: „We trust, we create, we own and we deliver“. Im jährlichen
Performance-Zyklus, in dem unter anderem gruppenweit Beurteilungs- und Entwicklungsgespräche mit Mitarbeiter:innen geführt werden,
bewerten diese (White Collar) selbst, wie sie die Semperit-Werte leben. Dies stellt neben der individuellen Zielvereinbarung und den
Entwicklungsplänen die Grundlage für die jährliche Leistungsbewertung von Angestellten (White Collar) dar. Die Werte und Wertprinzi-
pien sind im gruppenweiten Verhaltenskodex (Code of Conduct; CoC) verankert. Neuen Mitarbeiter:innen werden sie erstmals im Rahmen
des Onboarding-Prozesses vermittelt.
Leadership Operating System (LOS)
Das 2025 eingeführte Leadership Operating System wurde eingeführt, um die Werte gemeinsam mit der Unternehmensstrategie, Mission,
Vision und Purpose durch die Führungskräfte in die Organisation und Unternehmenskultur zu tragen. Das LOS übersetzt die vier zentralen
Werte – We Trust, We Create, We Own, We Deliver – in konkrete Führungsprinzipien und tägliche Verhaltensweisen. Es handelt sich um
ein dynamisches Rahmenwerk, das regelmäßig anhand von Feedback, Mitarbeiterbefragungen und Führungskräfteentwicklung weiter-
entwickelt wird. Führung wird bei Semperit als kollektive Verantwortung verstanden. Das LOS fördert eine Kultur des offenen Dialogs, der
gegenseitigen Verantwortung und der kontinuierlichen Verbesserung. Führungskräfte werden darin bestärkt, Fragen zu stellen, Feedback
einzuholen, Vertrauen durch Transparenz aufzubauen und Veränderungen aktiv anzugehen, mit dem Ziel, diese Kultur in ihren Teams
widerzuspiegeln.
Das LOS legt einen besonderen Fokus auf eine „Speak up“-Kultur durch gelebtes Sicherheitsgefühl. Führungskräfte schaffen aktiv
Räume, in denen Mitarbeitende Bedenken äußern können. Feedback-Runden, regelmäßige Check-ins und offene Foren sind fest im LOS-
Führungsalltag verankert. Anliegen werden bevorzugt auf Peer-Ebene gelöst, bevor eine Eskalation erfolgt. Führungskräfte sind angehal-
ten, konstruktiv auf Hinweise zu reagieren und Rückmeldungen sichtbar zu machen.
Messbare Kennzahl für Unternehmenskultur
Die aktive Verbesserungskultur wird seit 2025 anhand der Anzahl der jährlich gruppenweit eingereichten und umgesetzten Verbesse-
rungsvorschläge (Kaizens) von Mitarbeiter:innen gemessen (IRO #45). Mit dieser Kennzahl zur Einreichung und Umsetzung von Kaizens
wird das Engagement der Belegschaft für kontinuierliche Optimierung und Prozessverbesserung gestärkt. Dies trägt dazu bei, dass die
Werte der Unternehmenskultur aktiv gelebt werden und sich positiv auf das Vertrauen und die Integrität der Mitarbeiter:innen sowie die
transparente Wahrnehmung der Semperit-Kultur in der Öffentlichkeit auswirkt. Im Berichtsjahr wurden 1.978 Verbesserungsvorschläge
eingereicht (2024: 1.949) und 1.659 dieser Vorschläge gelöst (2024: 1.911).
Messbare Kennzahl Basisjahr Periode Fortschritt 2025 Fortschritt 2024
Anzahl der eingereichten
Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiter:innen
-
01.01.2025 bis
31.12.2025
1.978 eingereichte
Verbesserungsvorschläge
1.949 eingereichte
Verbesserungsvorschläge
Zugang zu Konzepten für die Unternehmensführung
Zu den wichtigsten Unternehmensrichtlinien im Bereich der Nachhaltigkeit zählen die HSEQ-Policy, People Policy, Supplier Policy (Liefe-
rantenrichtlinie) und das Modern Slavery Act Statement, die gemeinsam mit dem konzernweit gültigen Verhaltenskodex die Werte und
Vorgaben von Semperit abbilden. Semperit bezieht sich in diesen Richtlinien auf die jeweils relevanten internationalen Rahmenwerke –
wie zum Beispiel die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Men-
schenrechte, die „Transparency International Business Principles for Countering Bribery“, ISO-Standards (ISO 37001, ISO 37002, ISO 27001),
die Internationale Charta der Menschenrechte, die Sustainable Development Goals (SDGs), den UN Global Compact (UNGC) sowie Rahmen-
werke zum Datenschutz – und bekennt sich zu den darin enthaltenen Grundsätzen, Vorgaben und Zielen. Wo lokal strengere Gesetze oder
Vorschriften existieren, kommen diese zur Anwendung. Die im Folgenden erläuterten Richtlinien gelten für alle Mitarbeiter:innen, Leih-
und Zeitarbeiter:innen, Praktikant:innen, Auszubildende, Führungskräfte sowie für die Vorstandsmitglieder und gruppenweit für alle Ge-
sellschaften, von denen Semperit einen Anteil von über 50% hält. Der Joint-Venture-Standort Hat Yai in Thailand implementiert ausge-
wählte, lokal relevante Richtlinien - wie zum Beispiel die HSEQ-Policy - ergänzt diese bei Bedarf mit den lokalen Richtlinien des Joint
Venture Partners, unterliegt aber nicht in vollem Umfang dem Qualitätsmanagementsystem der Semperit-Gruppe. Die Grundsätze des
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Verhaltenskodex (Code of Conduct) und der Lieferantenrichtlinie (Supplier Policy) gelten darüber hinaus für Lieferant:innen und Ge-
schäftspartner:innen (Tier-1) auf globaler Ebene.
Die People Policy, die unter anderem die Unternehmenskultur von Semperit basierend auf Integrität, Leistung und Werten beschreibt,
die HSEQ-Policy, das Modern Slavery Act Statement, die Supplier Policy, der Code of Conduct, das Anti-Bribery and Anti-Corruption Pro-
gramme sowie die Anti-Bribery and Anti-Corruption Policy sind öffentlich auf der Semperit-Website verfügbar. Interne Richtlinien werden
unter anderem auch über das Qualitätsmanagementsystem erfasst und intern vollumfänglich via Intranet kommuniziert. Unabhängig vom
traditionellen Risikomanagementprozess identifiziert und bewertet die Compliance-Abteilung potenziell wesentliche Risiken und aktualisiert
bestehende Bewertungen in Zusammenarbeit mit dem Risikomanagement. Dabei werden alle relevanten internationalen Gesetze und Vor-
schriften berücksichtigt und die wichtigsten Stakeholdergruppen (u.a. Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Kund:innen) direkt oder indirekt
einbezogen. Nähere Informationen zu den Richtlinien finden sich im Abschnitt S1 unter der Angabe S1-1 – Konzepte.
Der öffentlich auf der Semperit-Website zugängliche Verhaltenskodex ist die zentrale Richtlinie in Bezug auf Compliance und bietet
einen umfassenden Überblick über das regulative Gerüst, bestehend aus Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen. Er zielt darauf ab,
dass sich Mitarbeiter:innen ethisch korrekt und im Einklang mit den Werten und Vorgaben des Unternehmens verhalten können (IROs
#45-49). Der Verhaltenskodex setzt klare Maßstäbe und Erwartungen, wie zu handeln und zu reagieren ist. Die Verantwortlichkeiten und
Rechenschaftspflichten sind ebenfalls konkret definiert. Zudem beinhaltet der Verhaltenskodex Vorgaben zu Arbeits- und Menschenrechts-
themen (Diskriminierung, Mobbing, Belästigung, Drogen und Alkohol etc.), Nachhaltigkeit (Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Qualität,
Diversität und Inklusion etc.), allgemeinen Themen im Bereich Compliance (Antikorruption und Betrug, Interessenkonflikte, Geldwäsche-
prävention, Insiderhandel, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Exportkontrollen, Sanktionen, interne Kontrollregeln etc.) sowie zu Daten-
schutz und Cyber-Sicherheit und erläutert die für die Meldung von Fehlverhalten (Whistleblowing) zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Verhaltenskodex und den zugehörigen bewusstseinsbildenden Maßnahmen werden im Ab-
schnitt S1 unter der Angabe S1-1 – Konzepte erläutert.
Die Whistleblowing-Plattform „SemperLine“ (IROs #46, 48, 49)
Die Whistleblowing-Plattform SemperLine (https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=19semp16&c=-
1&language=eng) steht weltweit allen internen und externen Stakeholder:innen in zwölf Sprachen, 24 Stunden täglich und kostenlos zur
Verfügung. Zusätzlich ist die Compliance-Abteilung auf lokaler sowie Gruppenebene telefonisch, via E-Mail und Postanschrift öffentlich erreichbar.
Den Mitarbeitenden stehen darüber hinaus weitere interne Meldekanäle zur Verfügung (z.B. SemperBox - spezielle Briefkästen an jedem
Standort, eigene E-Mail-Adresse, persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme). Ziel der Whistleblowing-Plattform ist das frühzeitige
Aufdecken und Verhindern von Missständen gegen den Verhaltenskodex und andere Richtlinien sowie Rechtsverletzungen einschließlich
dem Bereich Korruption und Bestechung, Diskriminierung und Menschenrechte (IRO #49). Weitere Informationen zum umfassenden In-
formations-Programm „Speak up!“ und zur Whistleblowing-Hotline SemperLine finden sich unter der Angabe S1-3 – Verfahren und Kanäle.
Die interne Whistleblowing-Richtlinie (Speak up Policy) ist ein umfassender Leitfaden für Hinweisgeber:innen und umfasst folgende As-
pekte: detaillierte Informationen zum Meldeprozess, eine transparente Beschreibung des Untersuchungsverfahrens, Regelungen zu Ver-
traulichkeit und Anonymität sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden. Darüber hinaus werden die Umsetzung von Maßnahmen,
länderspezifische Bestimmungen (innerhalb und außerhalb des Rechtsrahmens der EU), der Schutz personenbezogener Daten (in Überein-
stimmung mit den für die Semperit-Gruppe relevanten Gesetzen) und das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen klar geregelt.
Alle Meldungen werden nach einem unternehmensweiten, transparenten und leicht zugänglichen Beschwerde- und Meldeverfahren
entgegengenommen und bearbeitet. Dieses standardisierte Verfahren ist für alle zugänglich und stellt sicher, dass jede Meldung
einheitlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen behandelt wird. Die Compliance Abteilung ist die zentrale
Mel-
destelle, die alle Bedenken und Meldungen koordiniert, unabhängig davon, über welchen Kanal sie eingereicht wurden. Gemeldet wer-
den können alle Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, den Verhaltenskodex oder gegen interne Richtlinien zu folgenden Themen: Men-
schenrechte, Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Arbeitsstandards, Bestechung und Korruption, Interessenkonflikte, kartell- und
wettbewerbswidriges Verhalten, Insiderhandel oder Marktmissbrauch, Betrug und Finanzberichterstattung, Datenschutz und Cybersicher-
heit, Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften oder Außenhandel und Sanktionen sowie alle sonstigen Verstöße und Fehlverhalten.
Um die Rechenschaftsplicht zu gewährleisten und Rechtsverstöße zu vermeiden (IRO #49), geht Semperit Hinweisen von Hinweisge-
ber:innen gemäß den geltenden lokalen Gesetzen und der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 nach. Semperit verfügt über Ver-
fahren zur Untersuchung von Vorfällen, die eine zeitnahe, unabhängige und objektive Durchführung sicherstellen sollen. Der gesamte
Meldeprozess stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen gegen Verstöße ergriffen und die entsprechenden Risiken wirksam gemindert
werden.
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Dabei haben Maßnahmen zum Schutz der Whistleblower oberste Priorität (IRO #46). Alle bereitgestellten Informationen, Details zu
weiteren Untersuchungen und die Identität der meldenden Person werden streng vertraulich behandelt. Autorisierte Mitarbeiter:innen,
die für Prüfungs- und Untersuchungshandlungen hinzugezogen werden, unterliegen einer besonderen Schweigepflicht, handeln unparteiisch
und verfügen über die notwendige Expertise, um Beschwerden und Meldungen professionell zu bearbeiten. Das Compliance Board behan-
delt den abschließenden Untersuchungsbericht und beschließt gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Um einen potenziellen Interes-
senkonflikt zu vermeiden, verlangt die interne Whistleblowing-Richtlinie spezielle Maßnahmen, wenn gegen den Vorstand (oder einzelne
Vorstandsmitglieder) oder Mitarbeiter:innen der Compliance-Abteilung Meldungen eingebracht würden. Bei Meldungen gegen den Vor-
stand berichtet die:der Group Compliance Officer direkt an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats.
Vertrauliche Daten dürfen nur für Zwecke der Beschwerdelösung an befugte Abteilungen oder Personen sowie im Rahmen der gesetz-
lichen Bestimmungen an Behörden, Gerichte oder Rechtsvertreter:innen weitergegeben werden. Meldungen, die über die SemperLine
eingehen, sind nur eingeschränkt zugänglich und können ausschließlich von autorisierten Mitarbeiter:innen der Compliance-Abteilung
eingesehen werden. Manuell (in Papierform) und im System werden dabei personenbezogene Daten (wie Name, Position und Sprache)
von Hinweisgeber:innen, den an Meldungen beteiligten Personen und Zeug:innen verarbeitet. Die Daten werden nur für die Dauer der
Bearbeitung der Beschwerde gespeichert und anschließend anonymisiert. Die Beschreibung des Prozesses im Zusammenhang mit einge-
henden Compliance-Meldungen wird im Abschnitt S1 unter der Angabe S1-3 – Verfahren und Kanäle erläutert.
Das Modern Slavery Act Statement wird von Semperit jährlich aktualisiert und veröffentlicht und zielt auf die Vermeidung von moderner
Sklaverei und Menschenhandel ab. Darin werden die Strategien und Maßnahmen beschrieben, die Semperit ergriffen hat, um sicherzu-
stellen, dass ihre Unternehmenstätigkeiten und Lieferketten frei von moderner Sklaverei sind und bleiben (IROs #43, 44). Das 2025 er-
stellte Statement für das Jahr 2024 ist auf der Semperit-Website zugänglich. Detaillierte Informationen zum Modern Slavery Act Statement
finden sich im Abschnitt S2, unter der Angabe S2-1 – Konzepte.
Die gruppenweite Lieferantenrichtlinie und der Verhaltenskodex bilden die Grundlage für langjährige, vertrauensvolle Partnerschaften,
denen Semperit im Lieferkettenmanagement große Bedeutung beimisst. Diese wurden im Berichtsjahr 2025 überarbeitet, um für interne
und externe Stakeholder:innen verständlicher zu sein und die Verpflichtungen gegenüber Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette und
den lokalen Anspruchsgruppen besser widerzuspiegeln. Sie zielen auch auf die Förderung einer nachhaltigen Lieferkette – insbesondere in
der chemischen Industrie – ab (IRO #47). Die ESG-Anforderungen, die Semperit an ihre Lieferant:innen stellt, sind in der Lieferantenrichtli-
nie beschrieben und folgen internationalen Vorgaben, wie den Prinzipien des UNGC, der Charta für nachhaltige Entwicklung der Interna-
tionalen Handelskammer (ICC) sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Semperit erwartet die
Einhaltung dieser Standards und ermutigt ihre Lieferant:innen, diese Verantwortung auch in ihre jeweiligen Lieferketten weiterzutragen. Die
Lieferantenrichtlinie sowie der Verhaltenskodex enthalten im Bereich Geschäftsintegrität und Ethik strenge Antikorruptionsanforderungen.
Von allen Lieferant:innen und deren Geschäftspartner:innen wird die Einhaltung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung, Betrug
und Korruption erwartet.
Alle Lieferant:innen mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von über 300.000 EUR sind aufgefordert, die Lieferantenrichtlinie zu unter-
zeichnen. Bei Lieferant:innen, die auf einen eigenen Verhaltenskodex bzw. entsprechende Richtlinien verweisen, werden diese Doku-
mente auf Gleichwertigkeit mit der Semperit-Lieferantenrichtlinie geprüft und in der internen Lieferantendatenbank vermerkt. 2025 hat
Semperit 91% des Einkaufsvolumens von über 300.000 EUR mit Lieferant:innen umgesetzt, die die Lieferantenrichtlinie unterzeichnet
haben oder einer zumindest gleichwertigen Policy folgen. Darüber hinaus werden potenzielle neue Lieferant:innen von Semperit vor ihrer
Freigabe bzw. vor Vertragsabschluss einer Prüfung unterzogen (Details siehe Angabe S2-1), um etwaige Risiken frühzeitig zu erke
nnen.
Die im Berichtsjahr aktualisierte und mit 1. Jänner 2025 in Kraft gesetzte gruppenweite interne Anti-Bestechungs- und Anti-Korrupti-
onsrichtlinie (Anti-Bribery and Anti-Corruption Policy, IRO #48-49) steht im Einklang mit den Prinzipien der UN-Konvention gegen Korruption
(UNCAC). Diese enthält unter anderem Vorgaben zu Verantwortlichkeiten, dem Umgang mit primären Risikobereichen (Geschenke, Einla-
dungen, Spenden, Sponsoring, Zuwendungen an politische Parteien oder Funktionsträger:innen), zu Dienstleistungen Dritter, zur Meldung
von Verstößen sowie zu Genehmigungsprozessen.
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Um das klare Bekenntnis der höchsten Führungsebene zu unterstreichen, wurde das Rahmenwerk „Anti-Bribery and Anti-Corruption
Programme“, das alle Anforderungen in diesem Bereich übersichtlich zusammenfasst, am Anfang des Berichtsjahrs veröffentlicht. Ergän-
zend wurden folgende spezifische Richtlinien aktualisiert und auch mit 1. Jänner 2025 in Kraft gesetzt: die Conflict of Interest Policy (Inte-
ressenkonflikt-Richtlinie), die Gifts, Hospitality and Entertainment Guideline (Vorgaben für Geschenke, Reisen und Unterhaltung), die Do-
nations and Sponsorship Guideline (Vorgaben für Spenden und Sponsoring) sowie die Third Party Intermediaries Guideline (Richtlinie für
Drittparteien-Intermediäre, die Vorgaben zu Vereinbarungen mit Dritten, die im Namen von Semperit auftreten oder für Semperit nach
außen tätig werden, regelt). Diese Themen waren bereits im Verhaltenskodex und der Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsrichtlinie
enthalten, wurden jedoch durch die neuen Dokumente präziser aufbereitet und um konkrete Genehmigungsprozesse sowie Vorlagen
ergänzt.
Wesentliche Vorgaben im Bereich Compliance sind auch die Business Partner Check Guideline - eine Richtlinie zur Nutzung des Business
Partner Check Tools (siehe dazu nähere Informationen unter G1-2) - oder interne Regelwerke (sogenannte „blaue/weiße Bücher“) mit
unternehmensweiten Verhaltensanweisungen. Zusätzlich zur Business Partner Check Guideline verfügt Semperit über die Business Partner
Check Principles, die jährlich aktualisiert werden, um Risikobereiche und -länder gemäß dem Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von
Transparency International zu berücksichtigen. Ziel ist es, Mitarbeiter:innen bei der Due Diligence-Prüfung von Drittparteien gezielt zu
unterstützen. Der Bereich Compliance wird auch künftig an der weiteren Optimierung des Rahmenprogramms und der Richtlinien arbei-
ten, unter anderem auch im Kontext zukünftiger Regulierungen zu Sozial- und Governance-Themen auf EU-Ebene. All diese angeführten
Richtlinien zielen neben der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben darauf ab, Korruption und Bestechung zu verhindern
bzw. entsprechende Präventionsmaßnahmen zu etablieren.
Zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen im börserechtlichen Sinn hat die Semp-
erit AG Holding eine Emittenten-Compliance-Richtlinie erlassen. Ein:e Emittenten-Compliance-Beauftragte:r, die:der direkt dem Gesamt-
vorstand unterstellt ist, administriert dieses Fachgebiet und überwacht die Einhaltung der Gesetzeskonformität.
Die organisationsinternen Schulungen (siehe Kennzahlen unter G1-3 und S1-13 im Abschnitt S1) im Bereich Unternehmensführung und
Compliance (IRO #48) sind im internen Schulungsplan für Mitarbeiter:innen festgelegt, der jährlich aktualisiert wird. Der Zyklus der Com-
pliance-Schulungen hängt vom Inhalt ab – in der Regel erfolgen sie jährlich. Schulungen zum Verhaltenskodex finden alle zwei Jahre statt.
Zudem gibt es eine laufende Sensibilisierungskampagne „Speak up!“, um Mitarbeiter:innen zu ermutigen, alle Bedenken unverzüglich zu
melden. Sie werden darin geschult, Verstöße zu erkennen und mit dem Beschwerdeprozess vertraut gemacht, um Missstände und Rechts-
verletzungen – insbesondere im Bereich Korruption und Bestechung, Diskriminierung und Menschenrechte – zu verhindern oder frühzei-
tig aufzudecken (IRO #49). Die konzernweite Speak up Richtlinie wurde im Berichtsjahr aktualisiert und um ein Handbuch für Report
Management and Investigation ergänzt. Eine ausführliche Erläuterung zur Kampagne findet sich im Abschnitt S1, Angabe S1-3 – Verfahren
und Kanäle. Einmal jährlich bestätigen die Angestellten (White Collar) mittels „Integritätserklärung“ (Integrity Declaration) die Kenntnis
und Einhaltung des Verhaltenskodex. Allgemeine Compliance-Schulungen auf der E-Learning-Plattform werden basierend auf den grup-
penweit identifizierten Bedürfnissen festgelegt und richten sich an alle Angestellten (White Collar, im Berichtszeitraum bei Rico-Standor-
ten nur bei risikobehafteten Funktionen implementiert). Grundsätzlich erfolgen Schulungen je nach Zielgruppe und Umfang auch in Kurs-
form in Präsenz oder virtuell. Für Arbeiter:innen (Blue Collar), die keinen Zugang zur E-Learning-Plattform haben, werden Schulungen zum
Verhaltenskodex oder Whistleblowing lokal oder über Teams-Meetings abgehalten. Weitere verpflichtende Trainings zu Themen wie
Nachhaltigkeit, Diskriminierung, Belästigung und Whistleblowing sind jährlich verpflichtend zu absolvieren.
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant:innen (IRO #47)
Der Einkauf liegt in der Verantwortung des Chief Industrial Officers und untersteht der Leitung der:des Director Supply Chain Management
& Procurement. Das Einkaufsteam umfasste per Jahresende 30 Mitarbeiter:innen, die weltweit tätig sind. Die Disponent:innen für die
Mischungsrohstoffe berichten an das zentrale Mixing Operations Team. Der lokale Einkauf und das zugehörige Lagermanagement unter-
stehen den einzelnen Standorten, werden aber, soweit möglich, zentral von Group Procurement & Logistics gesteuert und unterstützt.
Der zentrale Einkauf ist in fünf thematische Gruppen gegliedert:
Rohstoffe (Kautschuk, Chemikalien, Ruß)
Verstärkungsmaterialien (Stahl, Textilien, Verpackungen)
Investmentgüter (Maschinen und Fahrzeuge)
Logistik (Inbound- & Outbound-Logistik)
Indirekte Beschaffung (Capex/Opex, Büromaterialien und Dienstleistungen)
Energie (Gas, Heizöl, Strom und Dampf)
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Semperit legt den Fokus im nachhaltigen Lieferkettenmanagement auf den Materialeinkauf. Dieser hat aufgrund des hohen Anteils der
Materialkosten am Gesamtpreis des Produkts unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Darüber hinaus
sind mit der Beschaffung der Rohstoffe, Verpackungsmaterialien und Handelswaren potenziell auch die größten indirekten ökologischen
und sozialen Auswirkungen des Unternehmens verbunden. Zur Stärkung des nachhaltigen Lieferkettenmanagements hat Semperit um-
fassende Maßnahmen implementiert:
Robuste Nachhaltigkeitsbewertungen von Lieferant:innen
Integration von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in Beschaffungs- und Produktionsprozesse
Optimierung der Logistik, um transportbedingte Emissionen zu minimieren
Durchsetzung ethischer Arbeitsstandards entlang des gesamten Liefernetzwerks
Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Lieferant:innen, die ökologisch und sozial verantwortungsvoll handeln
Dank einer engen Kooperation mit bestehenden Lieferant:innen und dem Know-how der Einkäufer:innen ist das Lieferantennetzwerk der
Semperit-Gruppe bereits seit Jahren weitgehend stabil und unterliegt nur geringen Veränderungen. Semperit verfolgt das Ziel, für jede
Materialgruppe mindestens eine:n Lieferant:in aus Europa und eine:n aus einer anderen Weltregion im Portfolio zu führen. Diese Diversi-
fikation der Bezugsquellen minimiert das Risiko von Lieferausfällen oder Beschaffungsproblemen, die beispielsweise durch geopolitische
Konflikte oder wirtschaftliche Sanktionen auftreten können. Das Unternehmen bevorzugt in der Regel den direkten Kontakt zu den Produ-
zent:innen und vermeidet den Einsatz von Zwischenhändler:innen. Im Berichtsjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen im Liefe-
rantennetzwerk.
Regulatorische Anforderungen in der Lieferkette
Für die Herstellung von Gummiprodukten werden verschiedene Chemikalien benötigt, die bei unsachgemäßer Lagerung und Handhabung
negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben könnten. Daher erfordert der Umgang mit diesen Stoffen die Einhaltung strenger
Auflagen, die den gesamten Prozess von Transport und Lagerung bis zur Verarbeitung umfassen. Dazu gehört beispielsweise die REACH-
Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die innerhalb der EU von Semperit und ihren Liefe-
rant:innen einzuhalten ist. Semperit erfüllt sowohl auf europäischer als auch auf nationalstaatlicher und regionaler Ebene alle gesetzlichen
Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung und Substitution von Gefahrstoffen. Weiterführende Informationen zu diesen Ansätzen und
Maßnahmen bietet der Abschnitt E2 Umweltverschmutzung.
Semperit bezieht und verarbeitet unter anderem Naturkautschuk und bringt daraus hergestellte Produkte sowohl innerhalb der EU als
auch weltweit in Verkehr. Somit fällt das Unternehmen in den Geltungsbereich der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
(EU) 2023/1115 (Deforestation Regulation), die 2023 in Kraft getreten ist und Ende 2026 für Semperit anzuwenden ist. Die ESG- und
Einkauf- und IT-Teams im Unternehmen arbeiten gemeinsam an den komplexen Themenstellungen, die mit der Umsetzung dieser Ver-
ordnung verbunden sind. Die Einhaltung der neuen Vorgaben soll im Rahmen der bestehenden Prozesse zum Lieferantenmanagement
sichergestellt werden. Semperit ist dabei in kontinuierlichem Austausch mit den Lieferant:innen, um den Kund:innen bis zum Inkrafttreten
der Verpflichtungen der Verordnung auch entsprechende Nachweise für abholzungsfreie Produkte zur Verfügung stellen zu können.
Auch beim Klimaschutzinstrument CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), das einen emissionsabhängigen CO
2-Preis für die
Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren vorsieht, steht Semperit bereits im Austausch mit den betroffenen Lieferant:in-
nen. Ziel ist, 2026 ein transparentes und regelkonformes CBAM-Reporting etabliert zu haben, das die tatsächlichen Emissionen importierter
Produkte abbildet.
Die Bewertung und Auswahl von Lieferant:innen
Allgemeine potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit Lieferketten und Lieferantenmanagement (vgl. Abschnitt ESRS 2, An-
gabe IRO-1) werden jährlich im Rahmen der ESG-Risikoneubewertung und der IRO-Analyse systematisch erfasst. Der konkreten Lieferanten-
auswahl geht ein Bewertungsprozess voraus, der Kriterien wie die Beschaffungskategorie, die geografische Präsenz der Lieferant:innen,
ihre kritische Bedeutung für die Produktion sowie den Einkaufswert berücksichtigt. Die für die Bewertung erforderlichen Informationen
stammen aus unterschiedlichen Quellen: von der zur Kenntnis genommenen Semperit-Lieferantenrichtlinie und Selbstauskünften von (po-
tenziellen) Lieferant:innen über Bewertungen durch EcoVadis bis hin zur Durchführung von Audits. Zusätzlich schreiben die internen Richt-
linien bei allen neuen Geschäftspartner:innen die Durchführung eines Business Partner Checks vor, um Gesetzeskonformität, Zuverlässigkeit
und dessen Übereinstimmung mit den Werten der Semperit zu prüfen und damit potentielle Geschäfts- und Reputationsrisiken zu minimieren.
Ausgenommen davon sind Lieferant:innen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 EUR, z.B. bei Beratungs-, Wartungs- oder Gebäude-
dienstleistungen bzw. beim Bezug von Ersatzteilen, Verpackungen oder Mustern (sofern nicht aus sanktionierten Ländern). Im Rahmen
einer Risikokartierung werden schließlich jene Lieferant:innen identifiziert, die bewertet oder auditiert werden sollen. Diese
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Vorgehensweise stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsstandards effektiv umgesetzt und potenzielle Risiken frühzeitig adressiert werden. Wer-
den im Rahmen der Überprüfung oder zu einem späteren Zeitpunkt Risiken festgestellt, informiert Semperit die betroffenen Geschäfts-
partner:innen, fordert sie zu geeigneten Maßnahmen auf und leitet einen Due Diligence-Prozess ein.
Der Business Partner Check basiert auf einem externen Tool, das zur kontinuierlichen Prüfung und Überwachung von potenziellen Com-
pliance-Verstößen und Risiken durch bestehende Lieferant:innen eingesetzt wird. Das laufende Screening stellt einen zentralen Baustein
zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und zum Aufbau nachhaltiger und widerstandsfähiger Lieferketten dar.
Um ökologische und soziale Standards innerhalb der weltweiten Lieferketten sicherzustellen, fordert Semperit ihre Lieferant:innen auf,
ihr Engagement für ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeit zu bestätigen, indem sie die Semperit-Lieferantenrichtlinie unter-
zeichnen (nähere Informationen zur Lieferantenrichtlinie finden sich unter G1-1). Um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitskriterien in der
Lieferkette erfüllt werden, nutzt Semperit zudem ESG-Bewertungen wie das EcoVadis-Rating und Vor-Ort-Audits bei den Lieferant:innen.
Um den Austausch von Wissen und Erfahrungen zu intensivieren sowie Synergien zu nutzen, trat Semperit 2020 der Brancheninitiative
„Together for Sustainability“ (TfS) bei. Diese Initiative vereint über 50 international agierende Chemieunternehmen mit dem Ziel, die
globalen Lieferketten der chemischen Industrie nachhaltiger zu gestalten. Auch einige Lieferant:innen von Semperit sind Teil dieser Part-
nerschaft. TfS bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen anhand standardisierter Gutachten und Audits, deren Ergebnisse
allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Dabei orientiert sich die Initiative an den Prinzipien des UN Global Compact und von
Responsible Care. Durch die enge Zusammenarbeit ihrer Mitglieder fördert TfS aktiv eine nachhaltige Beschaffung in der chemischen
Industrie. TfS pflegt eine strategische Partnerschaft mit der Lieferantenbewertungsplattform EcoVadis, die in den letzten Jahren bran-
chenübergreifend an Bedeutung gewonnen hat. TfS nutzt dabei einerseits die Expertise von EcoVadis für die Durchführung von Liefe-
rant:innen-Assessments, andererseits werden Resultate von EcoVadis-Bewertungen auf der TfS-Plattform für Mitglieder geteilt. Neben
diesen Bewertungen führt TfS in Zusammenarbeit mit renommierten Auditfirmen auch Vor-Ort-Audits durch, die auf einem für die che-
mische Industrie entwickelten Auditstandard basieren. Alle Ergebnisse, Aktivitäten und Entwicklungen werden im Netzwerk geteilt, mit
dem Ziel, Transparenz zu schaffen, Synergien zu nutzen und Nachhaltigkeit auf allen Ebenen voranzutreiben. Die aktive Teilnahme an TfS
und die Positionierung als sozial verantwortliche und attraktive Partnerin für Investor:innen, potenzielle Mitarbeitende, Geschäfts-
partner:innen und weitere Stakeholder:innen stärken die Reputation und Integrität von Semperit.
Durch die Mitgliedschaft bei TfS hat Semperit Zugriff auf EcoVadis-Lieferantenbewertungen und Vor-Ort-Auditergebnisse der anderen
Mitglieder (siehe dazu nähere Informationen unter Angabe ESRS 2 IRO-1). Ziel ist es, neben der sukzessiven Bewertung und Auditierung
der Lieferant:innen auch gemeinsame Lösungsansätze für Herausforderungen, wie etwa die harmonisierte Berechnung von Scope-3-
Emissionen oder die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette, zu entwickeln. Jedes Mitgliedsunternehmen kann
sich auch einer thematischen Arbeitsgruppe anschließen. Regelmäßige Treffen dienen dem fachlichen Austausch und stellen sicher, dass
die hohen Standards der TfS-Initiative eingehalten werden und dass konsequent an den festgelegten Aufgabenstellungen gearbeitet wird.
Als Mitglied des TfS-Netzwerks treibt Semperit Nachhaltigkeitsthemen voran und nimmt eine tragende Rolle bei der Entwicklung von
Standards ein. TfS ist dabei mehr als ein bloßes Label – die Mitgliedschaft verlangt aktiven Einsatz von Personalressourcen und ein starkes
Engagement innerhalb des Netzwerks. Mehr Informationen finden sich unter www.tfs-initiative.com.
Im Verhaltenskodex und in der Lieferantenrichtlinie der Semperit-Gruppe sind die ethischen, ökologischen und sozialen Grundsätze fest-
geschrieben, die bei der Auswahl von und in der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen zu berücksichtigen sind (nähere Informationen zum
Verhaltenskodex und der Lieferantenrichtlinie finden sich unter G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte).
Die wichtigsten Werkzeuge in diesem Zusammenhang sind neben der Supplier Policy die Bewertungen der Lieferant:innen nach ESG-
Kriterien, primär durch EcoVadis. Als Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Chemieindustrie (IRO #47) überprüfen diese „Desktop
Audits“ die Einhaltung ökologischer und sozialer Kriterien. Wesentliche ökologische Kriterien bei der Auswahl von Lieferant:innen – vorge-
geben durch die gruppenweit gültige Lieferantenrichtlinie –sind beispielsweise ein verantwortungsvoller Umgang bzw. Bezug von Rohstof-
fen, der Einsatz von Sekundärrohstoffen (recycelten Rohstoffen) sowie eine effiziente und damit ressourcenschonende Logistik. Diese wer-
den sekundär gegenüber wirtschaftlichen Kriterien betrachtet. Die sozialen Kriterien, die bei der Auswahl der Lieferant:innen überprüft
werden, sind durch den Verhaltenskodex oder die Lieferantenrichtlinie vorgegeben. Beispiele dafür sind die Einhaltung internationaler
Sozial- und Arbeitsstandards (ILO) und Menschenrechte, eine faire Entlohnung, Chancengleichheit und die Umsetzung des Modern Slavery
Act gegen Kinder- und Zwangsarbeit. Diese Kriterien werden auch im Rahmen von Lieferantenaudits durch Semperit geprüft und in einem
Auditbericht dokumentiert.
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Die Prinzipien des Verhaltenskodex sowie der Lieferantenrichtlinie werden kontinuierlich im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen
vermittelt. Seit 2021 führt Semperit ein speziell auf die Nachhaltigkeitsaspekte entlang der Lieferkette ausgerichtetes Online-Training für
Mitarbeitende durch. Die Inhalte werden gemeinsam von den Abteilungen ESG und Compliance ausgewählt und ausgearbeitet. Zusätzlich
setzt sich das Einkaufsteam verstärkt mit internationalen Initiativen und Benchmarks auseinander. Die Mitarbeiter:innen beteiligen sich z.B.
an Aktivitäten des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Kautschukindustrie. Der kontinuierliche Austausch mit Lieferant:innen spielt eine
zentrale Rolle beim Vorantreiben gemeinsamer Innovationen, insbesondere im Materialbereich. Im Jahr 2025 setzte Semperit die Schu-
lungen und Bewusstseinsbildung des Einkaufsteams fort, um deren Know-how in der Sicherstellung von Nachhaltigkeit innerhalb der Lie-
ferkette zu vertiefen. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Auswahl geeigneter Lieferant:innen und deren Integration in den TfS-Bewertungs-
prozess. Das Einkaufsteam erhielt 2025 Schulungen im Rahmen verschiedener intern und extern geleiteter Veranstaltungen. Das
Trainingsprogramm zielte darauf ab, das Verständnis für soziale und ökologische Themen zu vertiefen sowie die Fähigkeiten zur Risikoer-
kennung und -vermeidung zu stärken.
Ziel 2030: 75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis (IRO #15-16, 42-44, 47)
Semperit verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeit in der Lieferkette und insbesondere die Förderung einer nachhaltigen Chemieindustrie kon-
tinuierlich zu steigern
(IRO #47). Dies geschieht durch eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferant:innen und das gemeinsame Setzen von
Verbesserungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an der TfS-Initiative und den Lieferantenbewertungen (durch EcoVadis). Im Jahr 2023
wurden im Zuge von Portfolio- und Strategieanpassungen auch das Nachhaltigkeitsziel für die Lieferkette überprüft und ambitionierter de-
finiert. Somit zielt Semperit seit 2024 auf die Bewertung aller Ausgaben im Bereich Einkauf durch EcoVadis ab – im Gegensatz zum vorher-
gegangenen Ziel, das sich nur auf direkte Materialien bezogen hatte. Bis 2030 will das Unternehmen 75% seines gesamten Beschaffungs-
volumens mit Lieferant:innen umsetzen, die eine Mindestbewertung von 45 bei EcoVadis und den hohen Anforderungen von Semperit
entsprechen. Im Jahr 2025 wurde eine Abdeckung von 51% des Beschaffungsvolumens erreicht.
Ziel 2030 Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
75% Abdeckung
von allen Ausgaben
an Lieferant:innen
zertifiziert mit
EcoVadis
2024: 45%
2025: 50%
2026: 55%
2027: 60%
2028: 65%
2029: 70%
2023
42% Abdeckung von
allen Ausgaben an
Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis
in 2023
01.01.2024 bis
31.12.2030
51% Abdeckung von
allen Ausgaben an
Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis
(+4 PP über dem
Vorjahr, +1 PP über dem
Interimsziel 2025)
47% Abdeckung von
allen Ausgaben an
Lieferant:innen
zertifiziert mit EcoVadis
(+5 PP über dem
Vorjahr, +3 PP über dem
Interimsziel 2024)
In den Kennzahlen sind der US und Schweizer Standort der Rico nicht inkludiert.
Neben dem zuvor beschriebenen quantitativen Ziel zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette werden folgende zentrale Indikatoren für die
Überprüfung der jährlichen Verbesserung in diesem Bereich herangezogen: Die Zahl der durchgeführten Audits (TfS-Audits und Vor-Ort-
Audits) sowie die im Zuge der Neubewertungen von Lieferant:innen erzielte Verbesserungsrate. Ende 2025 konnte Semperit bereits von
199 Lieferant:innen Materialien oder Dienstleistungen beziehen, die ein aktives EcoVadis-Rating (EcoVadis Scorecard nicht älter als drei Jahre)
haben. Zudem hat Semperit 2025 ein TfS-Audit und zwei Audits vor Ort bei Lieferant:innen durchgeführt. Die Gesamtverbesserungsrate
der EcoVadis-Ratings lag 2025 bei 75%. Somit konnte mehr als die Hälfte der Lieferant:innen ihr EcoVadis-Rating im Berichtszeitraum steigern.
Die jährliche Messung dieser Kennzahl soll Aufschluss über die langfristige Entwicklung der Nachhaltigkeitsleistung geben und kann als
wichtiger Indikator der Semperit-Nachhaltigkeitsstrategie 2030 gesehen werden, die auf kontinuierliche Zusammenarbeit und nachhaltige
Weiterentwicklung setzt, anstatt auf einmalige Bewertungen.
Semperit strebt nicht nur an, möglichst viele Materialien und Dienstleistungen von Lieferant:innen mit ESG-Rating zu beziehen, sondern
setzt auch Anforderungen an die Rating-Ergebnisse. Im Jahr 2025 erzielten neun Lieferant:innen einen Score unter dem Schwellenwert von
45. Diese werden aufgefordert, wirksame Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, wobei Semperit sie bei Bedarf unterstützt.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
166
Lieferant:innen mit EcoVadis-Rating
2025 2024
Gesamtzahl der Lieferant:innen mit EcoVadis-Rating 199 169
Verbesserungsrate des EcoVadis-Ratings 75% 65%
Anzahl der Lieferant:innen mit einem EcoVadis-Rating unterhalb des aktuellen Schwellenwerts 9 6
Anzahl der durchgeführten TfS-Audits (Together for Sustainability) 1 1
Anzahl der Vor-Ort-Audits bei Lieferant:innen 2 4
Zahlungspraktiken
Zahlungsverzug wird durch Prozesse verhindert, die in gruppenweiten internen Richtlinien zu Zahlungsvorgängen festgelegt sind. Darunter
fallen u.a. die Payment Guideline und die Payment Security Guideline. Zahlungen an Lieferant:innen werden grundsätzlich im Rahmen eines
wöchentlichen Zahlungslaufs durchgeführt. Dabei werden alle Zahlungen, die bis zum Stichtag des nächsten Zahlungslaufs fällig werden,
einbezogen. Die Einbeziehung erfolgt ausschließlich aufgrund der Fälligkeit der Verbindlichkeit gegenüber den Lieferant:innen. Eine Unter-
scheidung nach Art oder Größe der Lieferant:innen erfolgt nicht. Die Zahlungen an Lieferant:innen werden am Fälligkeitstag ausgeführt.
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung (IROs #48-49)
Semperit verfügt über ein Compliance-Management-System – ein Regelwerk, das auf anerkannten internationalen Standards basiert (IDW
PS 980, Transparency International Business Principles for Countering Bribery, ISO-Standards) und ethische Verhaltensweisen, Unterneh-
menswerte, Schulungen, Geschäftsintegrität, interne Kontrollen, Hinweisgebersysteme, Sanktionen sowie die Umsetzung von Richtlinien,
internen Leitlinien und Instrumenten zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption umfasst. Informatio-
nen zum Hinweisgebersystem sowie zum Meldeverfahren und -prozess finden sich unter G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte.
Das Compliance-Management-System hat das Ziel, potenzielles Fehlverhalten zu verhindern, Verstöße frühzeitig zu erkennen und ge-
eignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beheben oder ihre Folgen zu mildern. Es basiert auf drei zentralen Ansätzen:
Vorbeugung: Schulungen und Wissensvermittlung unterstützen Mitarbeiter:innen dabei, Risiken zu erkennen und zu vermeiden.
Identifizierung: Menschen werden ermutigt, Verstöße unverzüglich über die bereitgestellten Meldekanäle zu melden.
Bekämpfung: Maßnahmen zur Korrektur und Schadensbegrenzung werden eruiert und umgesetzt.
Bei Untersuchungen von Korruptions- oder Bestechungsfällen agieren die damit beauftragten Mitarbeiter:innen bzw. ggf. externe Ex-
pert:innen unabhängig von der Management-Ebene (nähere Informationen zum Prozess und den involvierten Personen finden sich unter
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte). Untersuchungsergebnisse werden in einem Bericht detailliert dokumentiert und von Compli-
ance verwaltet. Der Bericht wird mit relevanten internen Stakeholder:innen, einschließlich des Compliance Boards, geteilt und kann unter
anderem Vorschläge für Minderungsmaßnahmen sowie Empfehlungen zur Prävention künftiger Verstöße und für Prozessoptimierungen
enthalten. Eine anonymisierte Zusammenfassung des Berichts kann auch an relevante interne Stakeholder:innen weitergeleitet werden.
Dem Prüfungsausschuss und dem Gesamtaufsichtsrat berichtet Compliance regelmäßig.
Zur frühzeitigen Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden alle Mitarbeiter:innen über geltende Richtlinien,
Tools und Anleitungen informiert. Dies erfolgt über die Compliance-Seite im Intranet, das Semperit Combined Management System
(SCMS), Online-Trainings, persönliche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, die von Compliance und lokalen Compliance-Koordi-
nator:innen durchgeführt werden.
Die Compliance-Abteilung führt für alle Mitarbeiter:innen jährlich verpflichtende Schulungen – in Präsenz oder online – zur Prävention
von Korruption und Bestechung durch. Diese Schulungen decken zahlreiche Themen ab, wie Richtlinien, den Meldeprozess (Whistleblo-
wing-Verfahren), Maßnahmen zur Korruptionserkennung und -bekämpfung, Interessenkonflikte, den Umgang mit Geschenken, Reisen und
Unterhaltung, Spenden und Sponsorings sowie den Umgang mit Geschäftspartner:innen, Amtsträger:innen und externen Vermittler:in-
nen (z. B. Agent:innen, Vertriebsmitarbeiter:innen) (siehe Tabelle unten). Sie vermitteln Informationen zu geltenden Gesetzen, Vorschrif-
ten und internen Prozessen. Arbeiter:innen (Blue Collar) werden insbesondere in den Grundlagen des Verhaltenskodex und den Verfahren
zur Meldung von Bedenken, einschließlich Bestechung und Korruption, geschult. Darüber hinaus erhalten lokale Compliance-Koordinator:in-
nen regelmäßige Schulungen mit Fokus auf die Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
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Für stärker risikoexponierte Unternehmensfunktionen, darunter der Vorstand, Verwaltungs- und Leitungsorgane, Führungskräfte sowie
Mitarbeiter:innen in den Bereichen Vertrieb, Kundenservice und Einkauf, werden Präsenzschulungen und E-Learnings durchgeführt. Dabei
stehen Due Diligence-Prozesse sowie Themen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, insbesondere Whistleblowing, im Fokus.
Die Schulungen vermitteln unter anderem die Inhalte der Richtlinien und der Ansätze zur Früherkennung und Verhinderung von Korrup-
tion und Bestechung durch die Nutzung unternehmenseigener Instrumente. Alle Mitarbeiter:innen, die eine risikobehaftete Funktion
ausüben, dies entspricht 6,0% der Belegschaft (Personenzahl: 242), wurden vom Schulungsprogramm fast vollständig (zu 98,8%) abge-
deckt. Untere Tabelle gibt einen Überblick über die abgedeckten Schwerpunkte und Themenfelder. Die dargestellten Stunden beziehen
sich auf Industriestunden (die Zeitdarstellung basierend auf der Industriezeit erfolgt nicht in Stunden, Minuten und Sekunden, sondern
in Dezimalzahlen) und stellen die angebotenen Ausbildungsstunden je Schulungsmethode dar. Eine detaillierte Übersicht von Trainings-
stunden sowie die Anzahl geschulter Mitarbeiter:innen je Themenfeld findet sich in Abschnitt S1, unter der Angabe S1-13.
Informationen über Schulungen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
Risikobehaftete Funktionen
Gesamt
(Führungskräfte, Organe,
Einkauf, Vertrieb) Führungskräfte Organe
1
Sonstige eigene
Arbeitskräfte
2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024
Abdeckung durch
Schulungen (Personenzahl)
Personen, denen Schulungen
zugewiesen wurden
242 | 6,0% 298 | 7,3% 63 89 3 3 3.817 3.786
Personen, die die Schulungen
absolviert haben
239 260 63 67 3 3 1.558 1.567
Häufigkeit
Wie häufig sind Schulungen
erforderlich?
Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Schulungsmethode und
Dauer (Industriestunden)
Präsenzschulungen 10,7 6,8 9,7 9,3 0,5 1,7 12,8 13,1
Computerbasierte
Schulungen
2,8 1,7 2,8 1,7 2,8 1,7 2,8 1,8
Freiwillige Schulungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Behandelte Themen
Geschenke, Reisen und
Unterhaltung
x x x x x x x x
Meldeprozess / Speak up! x x x x x x x x
Richtlinien und Grundsätze x x x x x x x x
Korruptions- und
Bestechungs-bekämpfung
x x x x x x x x
Interessenkonflikte x x x x x x x x
1
Daten des Aufsichtsrats nicht inkludiert
Angabepflicht G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle (IRO #49)
Ein übergeordnetes und beständiges Ziel von Semperit im Bereich Compliance lautet, keine rechtskräftig bestätigten Verstöße gegen
Compliance-relevante Gesetze und Vorschriften zu verzeichnen. Eine transparente und vertrauensvolle Unternehmenskultur ist eine
Grundvoraussetzung für die Erreichung dieses Ziels. Diese Kultur fördert Semperit durch eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem
durch die Sensibilisierungskampagne „Speak up!“. Damit soll das Äußern von Bedenken oder das Melden von möglichem Fehlverhalten
erleichtert und den Mitarbeiter:innen die Gewissheit vermittelt werden, dass sie keine Sanktionen zu befürchten haben. Auf diese Weise
will Semperit vorsätzlichem Fehlverhalten vorbeugen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
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Ziel: 0 Verstöße gegen Compliance-relevante Gesetze und Vorschriften (IROs #46, 48-49)
Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung 2025 Zielerreichung 2024
0 rechtskräftig bestätigte
Verstöße gegen
Compliance-relevante
Gesetze und Vorschriften
keine - -
01.01.2025 bis
31.12.2025
(zeitlich
unbefristetes
Ziel)
0 rechtskräftig bestätigte
Verstöße gegen
Compliance-relevante
Gesetze und Vorschriften
0 rechtskräftig bestätigte
Verstöße gegen
Compliance-relevante
Gesetze und Vorschriften
Wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, gab es im Berichtsjahr 2025 hinsichtlich Compliance keine rechtskräftigen Verstöße oder Ver-
urteilungen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung. Auch in Bezug auf umweltrelevante Gesetze und Vorschriften sowie
Steuergesetze kam es zu keiner rechtskräftigen Feststellung oder Geldstrafe. Zudem bestehen auch keine aus früheren Jahren laufenden
Verfahren. In Bezug auf Verstöße gegen kartell- und wettbewerbsrechtliche Regelungen gab es im Berichtsjahr keine neuen Verstöße,
jedoch besteht ein laufendes Verfahren aus vergangenen Jahren. Der Ausgang dieses Verfahrens kann nicht abschließend eingeschätzt
werden, es ist jedoch davon auszugehen, dass hieraus keine wesentliche Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der
Gruppe resultieren wird. Für die erwarteten Kosten und das entsprechende Risiko wurde gemäß der Einschätzung der Semperit-Gruppe
mit einer Rückstellung in Höhe des wahrscheinlichsten Betrags gemäß IAS 37 vorgesorgt. Ein allfälliger Anpassungsbedarf wird periodisch
neu beurteilt.
Compliance-Meldungen 2025 2024
Anzahl Vorfälle in EUR Anzahl Vorfälle in EUR
Gemeldete Fälle von Diskriminierung (darunter fallen Belästigung und Verstoß
gegen Arbeitsbedingungen)
8 - 20 -
Beschwerden, die über Kanäle eingereicht werden, über die Arbeitnehmer:innen
ihre Anliegen einbringen können
21 - 29 -
Beschwerden bei nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der
OECD
0 - 0 -
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund
von Diskriminierungsvorfällen, einschließlich Belästigung und eingereichter
Beschwerden
- 0 - 0
Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle in Bezug auf eigene
Arbeitnehmer:innen
0 - 0 -
Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle in Bezug auf eigene
Arbeitnehmer:innen, bei denen die UN-Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen nicht eingehalten wurden
0 - 0 -
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund
von Menschenrechtsverletzungen und Vorfällen
- 0 - 0
Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0 - 0 -
Verstöße Antikorruption und -bestechung 0 - 0 -
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
- 0 - 0
Verstöße aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten 0 - 0 -
Verstöße gegen umweltrelevante Gesetze und Vorschriften 0 - 0 -
Verstöße gegen Steuergesetze 0 - 0 -
Insgesamt erhielt die Compliance-Abteilung im Berichtsjahr 29 Meldungen, die über alle verfügbaren Whistleblowing-Kanäle einge-
reicht wurden (Meldungen per E-Mail, Post, Telefon sowie über die SemperLine und SemperBox). Bei den 8 gemeldeten Fällen unter der
Kategorie „Diskriminierung“ handelt es sich um eingereichte Beschwerden im Zusammenhang mit dem Themenbereich Diskriminierung,
Belästigung oder Verstoß gegen Arbeitsbedingungen. Alle 29 im Berichtsjahr gemeldeten Fälle haben den Compliance-Prüfprozess durch-
laufen. Das Ergebnis der umfassenden Prüfung durch Compliance zeigt, dass keine schwerwiegenden Vorfälle oder Menschenrechtsver-
letzungen vorlagen. Auch bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD wurden keine diesbezüglichen Be-
schwerden gegen Semperit vorgebracht.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
169
Zentrale Maßnahmen und Mittel zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung (IROs #48-49)
Das Compliance-Management-System mit einer gruppenweiten Compliance-Organisation ist das zentrale Werkzeug von Semperit zur
Bekämpfung und Risikominimierung von Korruption und Bestechung (nähere Beschreibung findet sich unter G1-3). Die gruppenweit gül-
tigen Policies und Richtlinien in diesem Zusammenhang (u.a. das Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptions Programm, die Anti-Beste-
chungs- und Anti-Korruptionsrichtlinie, die Lieferantenrichtlinie oder der Verhaltenskodex) sowie das Meldesystem und die dazu begleiten-
den Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen werden unter G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte näher erläutert.
Das Business Partner Check Tool (siehe dazu nähere Informationen unter G1-2) zur Überprüfung von Geschäftspartner:innen dient als
eine wesentliche Maßnahme zur Bekämpfung von Verstößen im Bereich Korruption und Bestechung. Zudem bietet Semperit ein umfang-
reiches Schulungsprogramm an, das insbesondere Themen wie Korruption, Bestechung und verwandte Risikobereiche abdeckt. Semperit
legt dabei besonderen Fokus auf Risikogruppen im Einkauf und Vertrieb, da diese in intensivem Kontakt mit externen Stakeholder:innen
stehen. Die Zahlen zu den im Berichtsjahr durchgeführten Schulungen im Bereich Korruption und Bestechung sowie zu weiteren Themen
finden sich unter G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung.
Semperit bevorzugt jene Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, die ESG-Standards erfüllen, indem sie die Semperit-Lieferanten-
richtlinie unterzeichnen oder anderweitig nachweisen, dass sie über angemessene – insbesondere auch präventive – Maßnahmen zur
Bekämpfung von Bestechung und Korruption verfügen. In diese Überprüfung sind auch die ESG- und Compliance-Abteilungen involviert,
um die Sorgfaltspflicht nach dem Vier-Augen-Prinzip zu erfüllen. Zudem sind in den Verträgen Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungs-
Bestimmungen gemäß internationalen Vorschriften enthalten. Eine umfassende Beschreibung dieser Prozesse zur Überprüfung und zum
allgemeinen Beziehungsmanagement finden sich unter G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant:innen.
Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben zu IRO #45
Um ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter:innen zu schaffen, ist eine Unternehmenskultur, die auf Integrität, Transparenz,
Fairness und Gleichberechtigung basiert, unumgänglich. Dies beinhaltet, dass Gesetze sowie interne Richtlinien (u.a. Verhaltenskodex, Pe-
ople Policy) in eine gelebte Kultur übersetzt werden. Um potenziellen negativen Auswirkungen aufgrund fehlender Transparenz (IRO #45)
entgegenzuwirken, setzt Semperit in Bezug auf die Themen Datenschutz, Informationssicherheit, Verbraucherschutz sowie Steuertrans-
parenz Maßnahmen um, die im Folgenden beschrieben werden.
Datenschutz
Die Datenschutzrichtlinie informiert die Stakeholder:innen über Datenverarbeitungsaktivitäten und den Austausch personenbezogener
Daten in der Peer-to-Peer- und Geschäftskommunikation. Sie bildet die Grundlage für die systematische Erfassung von Beschwerden zu
vermeintlichem Datenmissbrauch. Jede Beschwerde wird umgehend geprüft, und der gemeldete Sachverhalt wird untersucht. Um das
Bewusstsein für das Thema Datenschutz zu fördern und die Mitarbeiter:innen bei ihren Bemühungen um Datensicherheit zu unterstützen,
wurden im Jahr 2025 diverse E-Learnings und Vor-Ort-Schulungen durch die Senior Group Compliance Managerin, den Chief Information
Security Officer (CISO) oder die lokalen Datenschutzkoordinator:innen durchgeführt. Zudem treffen sich die lokalen Datenschutzkoordi-
nator:innen regelmäßig, um gruppen- und standortspezifische Themen zu diskutieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
weiterhin sicherzustellen.
Informationssicherheit
Informationssicherheit hat das Ziel, Informationen und die für ihre Verarbeitung und Speicherung notwendigen Informations- und Kommu-
nikationstechnologien im Interesse der Semperit-Konzerngesellschaften, Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und Kund:innen an-
gemessen zu schützen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
Vertraulichkeit (Schutz vor dem Zugriff durch Unbefugte)
Integrität (Schutz vor unerlaubter Veränderung)
Verfügbarkeit (Zugriff bei Bedarf und Schutz vor Verlust)
Um das Risiko technischer Systemausfälle und damit verbundener Mehraufwände und Umsatzeinbußen zu mindern, werden laufend
Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Verfügbarkeit umgesetzt. Beispielsweise wird in eine AI-unterstützte Angriffserkennung investiert. Zu-
dem werden Maßnahmen eingeleitet, um die Vertraulichkeit (z.B. Awareness-Schulungen für Mitarbeiter:innen) und die Integrität (z.B.
Back-up-Sicherungen der Daten) zu stärken. Neben der technischen Absicherung sorgt die:der Chief Information Security Officer für eine
konzernweit einheitliche Steuerung und Überwachung (Security-Governance) der Informationssicherheit. Die Risiken der Informationssi-
cherheit werden in einem eigenen IT-Risiko Management System behandelt. Das gruppenweite Information-Security-Management-Sys-
tem basiert auf den folgenden Guidelines: End-User Guideline, Mobile Device Guideline, Cyber Security Guideline, IT Service Provider
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
170
Cyber Security/Data Protection Requirement Guideline, Security Incident Guidelines, Malware Protection and Vulnerability Management
Guideline, IT- and Information Security Incident Reporting, Artificial Intelligence Usage Guideline, Employment Framework Controls
Guideline, Physical Control Guideline und Technology Controls Guideline.
Die:der CISO ist aus der IT-Organisation ausgegliedert und direkt dem CFO unterstellt, um Unabhängigkeit von operativen Anliegen und
eine hohe Agilität des Managements zu gewährleisten. Die konsequente Security-Governance umfasst laufende Maßnahmen und Prü-
fungen zur Vermeidung von Schäden – beispielsweise durch Schadsoftware – und zur Reduktion identifizierter IT-Risiken. Der Faktor
Mensch ist insbesondere in der Informationssicherheit von großer Bedeutung. Semperit ist bestrebt, die Mitarbeiter:innen für Cyber-
security zu sensibilisieren und eine proaktive Fehlerkultur zu etablieren. Dafür wurde ein umfassendes, konzernweit einheitliches Awa-
reness-Konzept entwickelt. Im Jahr 2025 lag der Fokus auf der Erkennung und Behandlung von Phishing-E-Mails. Als Kommunikations-
und Lernkanäle wurden etwa E-Learnings, Schulungen mit interaktiven Komponenten, Mock-E-Mails (fingierte E-Mails zu Übungszwecken)
und dynamische Sperrbildschirme eingesetzt. Diese Kommunikations- und Lernkanäle sind an allen Semperit-Standorten verfügbar und
sollen in den kommenden Jahren auch schrittweise auf die Rico-Standorte ausgeweitet werden.
Verbraucherschutz
Als Komponentenherstellerin und Business-to-Business-Unternehmen steht Semperit nicht in direktem Kontakt mit Verbraucher:innen.
Dennoch ist der Verbraucherschutz ein zentrales Anliegen. Die Semperit-Gruppe legt hohen Wert auf Transparenz und Produktsicherheit
und steht in engem Kontakt zu den Kund:innen, die die Semperit-Produkte weiterverarbeiten, in industrielle Gesamtlösungssysteme integrieren
und servicieren. Auf Anfrage werden gewünschte Informationen bereitgestellt, und der Dialog mit Verbraucher:innen wird aktiv gefördert,
um deren Anliegen angemessen zu bearbeiten. Kontaktmöglichkeiten bestehen über die SemperLine sowie über andere öffentliche Kanäle wie
E-Mail, Post oder LinkedIn. Semperit gibt keine irreführenden Zusicherungen ab und verschweigt keine Informationen, die sich nachteilig
auf Geschäftspartner:innen auswirken könnten. In Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen wie Zollämtern, Behörden und Zertifizie-
rungsstellen setzt sich Semperit dafür ein, missbräuchliche Marketingpraktiken aufzudecken und zu verhindern. Zudem verfolgt Semperit
konsequent das Ziel, potenzielle negative Auswirkungen ihrer Produkte auf die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder die Umwelt zu ver-
meiden (weiterführende Informationen dazu finden sich in den Abschnitten E1, E2 und S1).
Steuertransparenz
Steuerkonzept
Das Steuermanagement der Unternehmensgruppe orientiert sich an den Prinzipien einer nachhaltigen Unternehmensführung. Dabei
stehen die sorgfältige Abwägung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte sowie ein fairer Ausgleich der Interessen aller Stakehol-
der:innen im Mittelpunkt. Die steuerlichen Grundprinzipien leiten sich unmittelbar aus der Unternehmensstrategie ab: Die Semperit-
Gruppe ist sich auch in steuerlichen Belangen ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bewusst und
verpflichtet sich, dieser an allen Standorten gerecht zu werden. Betriebliche Transaktionen sollen steuereffizient strukturiert werden. Im
Zweifel sollen betriebswirtschaftliche Überlegungen jedoch Vorrang vor steuerlichen Optimierungen haben („tax follows business“). Die
Kernaufgabe der Steuerabteilung ist der Schutz des Vermögens der Semperit-Gruppe und die Minimierung von Haftungsrisiken für die
Organe der Konzerngesellschaften sowie für alle Mitarbeitenden mit steuerlichen Aufgaben. Dies wird durch die strikte Einhaltung aller na-
tionalen und internationalen Steuergesetze und Vorschriften gewährleistet. Semperit distanziert sich ausdrücklich von aggressiven Steu-
erplanungsstrategien. Künstliche Konstruktionen mit dem alleinigen Ziel der Steuervermeidung werden nicht umgesetzt. Gesetzliche Wahl-
rechte werden im Rahmen einer verantwortungsvollen und wirtschaftlich sinnvollen Steueroptimierung genutzt. Verrechnungspreise
innerhalb des Konzerns dienen nicht der Steuervermeidung; vielmehr werden Steuern dort entrichtet, wo die Wertschöpfung erfolgt.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen
171
Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement
Die Konzernfunktion Steuern und Abgaben (Group Tax) hat in der Semperit-Gruppe eine wesentliche Koordinationsaufgabe zwischen den
Konzerngesellschaften, aber auch zwischen den Corporate-Funktionen der Divisionen und einzelnen Geschäftsbereichen. Um dem Grundsatz
der Transparenz Rechnung zu tragen und auch im Steuerbereich eine klare und offene Kommunikation zu gewährleisten, bildet das steuer-
liche Berichtswesen einen zentralen Bestandteil des Konzernberichtswesens. Der CFO ist für das Risikomanagement und somit auch für
das Steuerrisiko verantwortlich. Die Abteilung Risk Management & Assurance übernimmt die zentrale Koordination und Überwachung
des Risikomanagementprozesses für die gesamte Semperit-Gruppe. Relevante Risiken (inklusive Steuerrisiken) werden identifiziert und
in Bezug auf ihre Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Verantwortlichkeiten werden festgelegt, Maßnahmen definiert und
deren Nachverfolgung wird sichergestellt. Dadurch soll auch gewährleistet werden, dass potenzielle neue Risiken auf Managementebene
zur Diskussion gestellt und bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen werden. Die Abteilung Risk Management & Assurance be-
richtet quartalsweise an den Prüfungsausschuss und stellt sicher, dass die erforderlichen risikokontrollierenden Maßnahmen im Steuermanage-
ment umgesetzt werden. Des Weiteren ist die Geschäftsführung jedes einzelnen Konzernunternehmens verpflichtet, die steuerlichen
Vorschriften einzuhalten und umzusetzen. Für die steuerliche Würdigung von wesentlichen Sachverhalten und die Steuererklärungen ist prinzi-
piell eine externe Steuerberatung hinzuzuziehen. Das Steuermanagement sowie das Risikomanagement folgen mit dem Grundsatz der
Transparenz den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.
Einbeziehung von Stakeholder:innen und Management von steuerlichen Bedenken
Der Dialog mit den Abgabenbehörden ist offen und sachlich, um das Handeln der Semperit-Gruppe nachvollziehbar und verständlich
darlegen zu können. Die Zusammenarbeit mit den Abgabenbehörden ist fair, konstruktiv, kooperativ und zuverlässig. Ungeachtet dessen
werden – wenn erforderlich – sämtliche legale und legitime Wahlmöglichkeiten und Rechtsnormen ausgeschöpft, um steuerliche Rechts-
positionen des Konzerns zu verteidigen. Die Anforderungen an die Compliance-Standards im Steuerbereich sind entsprechend hoch: Jegliche
steuerliche Mitwirkungspflicht wird erfüllt, insbesondere werden sämtliche Aufbewahrungs-, Anzeige-, Erklärungs-, Einreichungs- und
Zahlungspflichten in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, fristgerecht, gesetzmäßig und vollumfänglich umgesetzt. Für die Umset-
zung und Einhaltung der Steuervorschriften ist die Geschäftsführung jeder Gesellschaft verantwortlich. Potenzielle Steuerrisiken sind über
das Konzernrisikomanagementsystem von den einzelnen Gesellschaften und Abteilungen zu erfassen, und die entsprechenden Gegen-
maßnahmen werden laufend kontrolliert. Der Risikomanagementbericht wird regelmäßig dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vor-
gelegt. Nicht gesetzeskonforme oder bedenkliche Sachverhalte können über die Compliance Hotline SemperLine gemeldet werden. Des
Weiteren werden durch Schulungen und regelmäßige Informationen zu den aufgabenspezifischen Themen laufend Maßnahmen gesetzt,
um die Einhaltung der Compliance sicherzustellen.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Ausblick
172
Ausblick
Die Semperit Gruppe hat 2025 zunehmend an Fahrt gewonnen. Umsatz und EBITDA haben sich – nach einem von Projektverzögerungen und
Unsicherheiten geprägten Jahresstart – im Jahresverlauf verbessert. Insbesondere das zweite Halbjahr 2025 verdeutlicht mit einer EBITDA-
Marge von 14,3% (nach 9,6% im ersten Halbjahr 2025) das Ertragspotenzial, das in Semperit steckt. Getragen wurde diese Entwicklung von
einer weitestgehenden Erholung der Auftragslage, wenn auch weiterhin begleitet von den für das Marktumfeld typischen Volatilitäten, sowie
von den seit 2023 konsequent umgesetzten Kostensenkungs- und Effizienzmaßnahmen. Diese haben die operative Basis spürbar gestärkt
und die Ergebnisqualität nachhaltig verbessert.
Vor diesem Hintergrund geht Semperit optimistisch in das Geschäftsjahr 2026 und erwartet eine Rückkehr auf den anvisierten Wachstums-
pfad. Das Marktumfeld sollte vorerst noch anspruchsvoll bleiben, wir sehen die Gruppe dafür jedoch strategisch und operativ sehr gut gerüs-
tet. Für den Jahresverlauf 2026 erwarten wir ein saisonales Muster ähnlich dem Geschäftsjahr 2025, mit einem verhalteneren Jahresbeginn
und einer spürbaren Belebung im weiteren Verlauf, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte. Dies ist einerseits auf Maintenance-Aktivitäten
zu Jahresbeginn, insbesondere am Belting-Standort Bełchatów (PL), zurückzuführen. Andererseits wird voraussichtlich eine breitere Markter-
holung nicht vor der zweiten Jahreshälfte einsetzen.
Auf Konzernebene wird für 2026 ein Umsatzwachstum im höheren einstelligen Prozentbereich angestrebt, das – mit unterschiedlicher
Ausprägung – von beiden Divisionen und allen Business Units getragen werden soll. In der Division Semperit Industrial Applications (SIA) wirkt
sich positiv aus, dass der Lagerabbau im Schlauchbereich bei den Kund:innen abgeschlossen ist. Im Dichtungsgeschäft signalisieren zudem
wichtige Frühindikatoren, wie etwa die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland, erste Erholungstendenzen. Allerdings wird sich diese
Entwicklung erst zeitverzögert im Auftragseingang widerspiegeln. In der Division Semperit Engineered Applications (SEA) zeigen sich unter-
schiedliche Entwicklungen. Während einzelne Produktgruppen, etwa Mountain Applications und Handlauf Europa, eine sehr gute Perfor-
mance aufweisen, ist die Dynamik in anderen Geschäftsbereichen noch von verlängerten Produktlebenszyklen und Projektverschiebungen
seitens unserer Kund:innen gekennzeichnet.
Dank der deutlich optimierten Fixkostenbasis, der klaren strategischen Positionierung sowie dem Fokus auf Innovation und die Erschlie-
ßung neuer Produktsegmente sieht sich Semperit gut aufgestellt, um auch von einer leichten Markterholung überproportional zu profitieren
und nachhaltiges, profitables Wachstum zu erzielen. Für das Geschäftsjahr 2026 geht der Vorstand aus heutiger Sicht von einem Anstieg des
operativen EBITDA auf rund 95 Mio. EUR aus (vor Aufwendungen von rund EUR 5 Mio. für das konzernweite Transformationsprojekt oneERP).
Die Investitionen (Capex) werden voraussichtlich rund EUR 50 Mio. erreichen. Diese Einschätzung steht unter der Annahme, dass die Wirt-
schaft ihren leichten Erholungskurs fortsetzt und sich die derzeitige Unsicherheit infolge der Kriegsgeschehnisse im Nahen Osten im Verlauf
des ersten Halbjahres wieder stabilisiert.
Das Infrastrukturprogramm in Deutschland, die steigenden Verteidigungsausgaben in der Europäischen Union sowie die Bemühungen
um den Wiederaufbau der Ukraine stellen darüber hinaus mittelfristig klar positive Treiber für die Geschäftsentwicklung der Gruppe dar.
Mit einer Nettofinanzverschuldung von 92,0 Mio. EUR, einer Eigenkapitalquote von 48,5% und liquiden Mitteln von 94,8 Mio. EUR ver-
fügt Semperit über eine starke Bilanz, die es ermöglicht, sowohl in das bestehende Geschäft zu investieren als auch Wachstumsinvestiti-
onen zu tätigen. Themen wie die allgemeine konjunkturelle Entwicklung in wichtigen Ländern, geopolitische Spannungen und Ereignisse
oder eine zunehmend protektionistische Politik der US-Regierung stellen Unsicherheitsfaktoren dar, welche die angenommenen Markt-
entwicklungen beeinflussen könnten. Mit eigenen Produktionen in Europa, Asien und Nordamerika sieht sich Semperit auch für diesen
Fall gut aufgestellt.
Ausschüttungspolitik
Im Zuge der Aufstellung des Einzelabschlusses der Semperit AG Holding hat der Vorstand der Semperit AG Holding beschlossen, den
Jahresüberschuss vollständig den Gewinnrücklagen zuzuweisen und dementsprechend der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr
2025 keinen Dividendenvorschlag zu unterbreiten. Dies steht im Einklang mit der Dividendenpolitik des Unternehmens. Der Vorstand
priorisiert die Stärkung der finanziellen Substanz des Unternehmens sowie gezielte Investitionen in das weitere Wachstum.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Konzernlagebericht – Ausblick
173
Hinweis
Dieser Ausblick entspricht den Einschätzungen des Vorstands am 17. März 2026 und berücksichtigt keine Auswirkungen von möglichen
Akquisitionen, Veräußerungen oder sonstigen nicht vorhersehbaren strukturellen und konjunkturellen Änderungen im weiteren Jahres-
verlauf. Die genannten Einschätzungen unterliegen sowohl bekannten als auch unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ereignisse und Ergebnisse von den hier getroffenen Aussagen abweichen.
Wien, am 17. März 2026
Der Vorstand
Manfred Stanek
CEO
Helmut Sorger
CFO
Gerfried Eder
CIO
Konzernabschluss
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in TEUR
Anhang
1–12 2025
1–12 2024
Umsatzerlöse
2.1, 2.2
662.363
676.573
Veränderungen des Bestands an Erzeugnissen
 
–3.355
–15.019
Aktivierte Eigenleistungen
 
2.754
2.576
Betriebsleistung
 
661.763
664.131
Sonstige betriebliche Erträge
2.3
12.059
8.619
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
2.4
–283.410
–279.693
Personalaufwand
2.5
–222.049
–218.832
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2.6
–88.902
–89.350
EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
2.1
79.459
84.875
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
2.1, 3.1, 3.2
–49.502
–47.451
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
2.1, 3.1, 3.2
–4.369
–2.449
EBIT (Betriebsergebnis)
2.1
25.589
34.976
Finanzierungserträge
2.7
2.330
3.453
Finanzierungsaufwendungen
2.7
–11.105
–14.133
Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
2.7
–3.841
–3.469
Sonstiges Finanzergebnis
2.7
–6.118
716
Finanzergebnis
2.7
–18.734
–13.433
Ergebnis vor Steuern
 
6.855
21.544
Ertragsteuern
2.8
–6.435
–10.134
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
 
420
11.409
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
0
92
Ergebnis nach Steuern
 
420
11.501
davon auf die Aktionäre der Semperit AG Holding entfallendes Ergebnis
 
420
11.501
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert und verwässert)
2.9
0,02
0,56
davon Ergebnis je Aktie in EUR aus fortgeführten Geschäftsbereichen
(unverwässert und verwässert)
2.9
0,02
0,56
davon Ergebnis je Aktie in EUR aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
(unverwässert und verwässert)
2.9
0,00
0,00

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in TEUR
Anhang
1–12 2025
1–12 2024
Ergebnis nach Steuern
 
420
11.501
 
 
 
 
Sonstige Ergebnisse, die in zukünftigen Perioden nicht ergebniswirksam werden
 
1.670
308
Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen
7.1
2.142
–917
darauf entfallende Ertragsteuer
9.
–472
1.224
 
 
 
 
Sonstige Ergebnisse, die in zukünftigen Perioden ergebniswirksam werden können
 
–7.028
4.053
Bewertungsergebnisse von Cashflow Hedges
2.7, 6.4, 11.4
215
–560
darauf entfallende Ertragsteuer
 
–49
129
Währungsumrechnungsdifferenzen
5.1
–7.193
4.484
davon Umgliederung in den Gewinn oder Verlust der Periode
5.1
299
0
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis gesamt
 
–5.358
4.360
Gesamtergebnis
 
–4.939
15.862
davon auf die Aktionäre der Semperit AG Holding entfallendes Gesamtergebnis
 
–4.939
15.862

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Konzerngeldflussrechnung
in TEUR
Anhang
1–12 2025
1–12 2024
Ergebnis vor Steuern
 
6.855
21.544
Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen abzüglich Transaktionskosten
 
0
109
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
2.1, 3.1, 3.2
53.870
52.977
Gewinne / Verluste aus Anlagenabgängen (einschließlich lang- und kurzfristiger Wertpapiere und Finanzveranlagungen)
 
–89
–120
Veränderung langfristiger Rückstellungen
7.
20
–2.688
Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
6.1
3.841
3.469
Zinsergebnis (inklusive Wertpapiererträge)
 
8.747
9.839
Gezahlte Ertragsteuern
2.8
–5.401
–9.244
Sonstige unbare Erträge bzw. Aufwendungen
2.10
798
–1.215
Cashflow aus dem Ergebnis
 
68.640
74.669
Veränderung Vorräte
4.1
416
18.810
Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4.2
381
13.565
Veränderung sonstiger Forderungen und Vermögenswerte
3.3, 6.5, 8.1
–6.278
8.170
Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.3
3.253
–2.809
Veränderung sonstiger Verbindlichkeiten und kurzfristiger Rückstellungen
6.3, 7.2, 8.2
7.850
–17.854
Cashflow aus der Betriebstätigkeit
 
74.262
94.552
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen
3.2
614
1.093
Einzahlungen aus Unternehmensverkäufen abzüglich veräußerter Zahlungsmittel
2.10
47
6.586
Einzahlungen aus dem Abgang von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
 
0
1.200
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
2.10
–34.653
–64.577
Erhaltene Zinsen
2.10
2.364
3.655
Erhaltene Investitionszuschüsse
 
81
117
Einzahlungen aus der Tilgung von Finanzveranlagungen
6.5
4.750
0
Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzveranlagungen
6.5
–7.500
–4.750
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
 
–34.297
–56.677
Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten
2.10, 6.2
210
26.000
Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten
2.10, 6.2
0
–10.000
Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
2.10, 6.2
–39.374
–8.671
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
2.10
–5.177
–5.094
Dividende an die Aktionäre der Semperit AG Holding
5.2
–10.287
–10.287
Dividenden an kündbare nicht beherrschende Anteile an Tochterunternehmen
6.1
–3.576
–2.884
Gezahlte Zinsen
2.10
–11.184
–14.969
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
–69.388
–25.904
Währungsdifferenzen
 
–1.702
1.330
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
 
–31.125
13.301
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im fortgeführten Geschäftsbereich
 
125.972
112.236
zuzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im aufgegebenen Geschäftsbereich
 
0
435
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (Konzernbilanzwert)
 
125.972
112.671
Endbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
6.6
94.847
125.972
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Konzernbilanz
in TEUR
Anhang
31.12.2025
31.12.2024
Immaterielle Vermögenswerte
3.1
116.080
120.701
Sachanlagen
3.2
444.030
466.617
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4.2
122
142
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
3.3
7.516
7.469
Sonstige Vermögenswerte
8.1
5.560
5.938
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern
9.
0
120
Latente Steuern
9.
1.934
3.240
Langfristiges Vermögen
 
575.242
604.228
 
 
 
 
Vorräte
4.1
83.026
85.745
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
4.2
70.488
73.581
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
3.3, 6.5
10.705
5.390
Sonstige Vermögenswerte
8.1
19.296
16.078
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern
9.
3.475
1.827
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
6.6
94.847
125.972
Kurzfristiges Vermögen
 
281.837
308.593
 
 
 
 
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0
76
 
 
 
 
AKTIVA
 
857.079
912.898
 
 
 
 
Grundkapital
5.1
21.359
21.359
Kapitalrücklagen
5.1
21.503
21.503
Gewinnrücklagen
5.1
364.612
372.645
Währungsumrechnungsrücklage
5.1
8.182
15.375
Eigenkapital der Aktionäre der Semperit AG Holding
 
415.657
430.882
 
 
 
 
Rückstellungen
7.
28.918
31.216
Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen
6.1
12.006
12.527
Finanzverbindlichkeiten
6.2
173.854
190.009
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.3
2.311
1.656
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
6.3
38.631
50.039
Sonstige Verbindlichkeiten
8.2
1.998
2.602
Latente Steuern
9.
25.109
26.328
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
 
282.825
314.377
 
 
 
 
Rückstellungen
7.
20.068
21.406
Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen
6.1
3.830
3.745
Finanzverbindlichkeiten
6.2
20.517
44.059
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.3
54.341
55.099
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
6.3
24.046
11.368
Sonstige Verbindlichkeiten
8.2
32.365
29.953
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern
 
3.431
1.979
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
 
158.597
167.610
 
 
 
 
Zur Veräußerung gehaltene Rückstellungen und Verbindlichkeiten
 
0
29
 
 
 
 
PASSIVA
 
857.079
912.898
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
in TEUR
Anhang
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Währungsumrechnungsrücklage
Summe
Eigenkapital
Stand 01.01.2024
 
21.359
21.503
371.554
10.891
425.307
Ergebnis nach Steuern
 
0
0
11.501
0
11.501
Sonstiges Ergebnis
 
0
0
–123
4.484
4.360
Gesamtergebnis
 
0
0
11.378
4.484
15.862
Dividende
5.2
0
0
–10.287
0
–10.287
Stand 31.12.2024
 
21.359
21.503
372.645
15.375
430.882
Stand 01.01.2025
 
21.359
21.503
372.645
15.375
430.882
Ergebnis nach Steuern
 
0
0
420
0
420
Sonstiges Ergebnis
 
0
0
1.835
–7.193
–5.358
Gesamtergebnis
 
0
0
2.255
–7.193
–4.939
Dividende
5.2
0
0
–10.287
0
–10.287
Stand 31.12.2025
 
21.359
21.503
364.612
8.182
415.657

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Konzernanhang
1.
Allgemeines
1.1
Allgemeine Informationen
Die Semperit Aktiengesellschaft Holding („SAG“), eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht, ist das Mutterunternehmen eines international tätigen Industriekonzerns (in der Folge: Semperit-Gruppe) mit Sitz in 1100 Wien, Am Belvedere 10, Österreich, der in den Divisionen Semperit Industrial Applications („SIA“) und Semperit Engineered Applications („SEA“) hochspezialisierte Polymerprodukte entwickelt, produziert und vertreibt. Die B&C KB Holding GmbH ist die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der SAG und die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende Rechtsträgerin. Für weiterführende Informationen zu den Geschäftsbereichen siehe Abschnitt 2.1.
1.2
Grundsätze der Erstellung
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der Europäischen Union („EU“) anzuwenden sind, sowie in Übereinstimmung mit § 245a UGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember. Der Konzernabschluss wurde am 17. März 2026 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Die Berichtswährung ist der Euro („EUR“), wobei die Zahlen auf Tausend gerundet sind, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes angegeben ist. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Bewertung von bestimmten Finanzinstrumenten sowie Rückstellungen und latenter Steuern auf Grundlage der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Wertpapiere sowie derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die einzelnen Stufen in der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte sind wie folgt definiert:
●
Stufe 1: Bewertung anhand von auf einem aktiven Markt beobachtbaren Preisen für ein spezifisches Finanzinstrument
●
Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf Inputfaktoren basieren, die am Markt beobachtbar sind
●
Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten, nicht am Markt beobachtbaren Inputfaktoren
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgten keine Umgliederungen von Finanzinstrumenten zwischen den einzelnen Stufen.
Der Betrag von Rückstellungen entspricht der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der Verpflichtungen zum Abschlussstichtag erforderlich sind. Voraussichtlich realisierbare latente Steuern werden ausgehend vom Nominalbetrag bestehender temporärer Differenzen zwischen IFRS- und steuerlichen Bilanzansätzen auf Basis des voraussichtlich zur Anwendung kommenden Steuersatzes ermittelt.
1.3
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und die Abschlüsse der vom Konzern beherrschten Tochterunternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet. Für nähere Ausführungen zum Konsolidierungskreis siehe Abschnitt 10.1 und 10.2.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Aufrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung am Tochterunternehmen und des auf die Beteiligung entfallenden Eigenkapitals des betreffenden Tochterunternehmens. Im Zuge der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises aufgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Transaktionen, wie zum Beispiel Lieferungen und Leistungen, Konzernfinanzierungen oder Gewinnausschüttungen, saldiert. Fremdwährungsdifferenzen aus der Aufwands- und Ertragseliminierung werden abhängig von der jeweils zugrundeliegenden Transaktion im Materialaufwand, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Des Weiteren werden Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen eliminiert.
Währungsumrechnung
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Vermögenswerte und Schulden einschließlich eines Geschäfts- oder Firmenwerts von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit dem Devisenmittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet, die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzerngeldflussrechnung mit einem durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres. Für die Währungsumrechnung werden grundsätzlich die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank („EZB“) herangezogen. Währungsdifferenzen, die aus dieser Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen resultieren, werden im Konzernabschluss über das sonstige Ergebnis in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst und bei Veräußerung oder sonstigem Abgang der betreffenden Tochterunternehmen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Bei einigen Tochterunternehmen liegen gemäß IAS 21 gemischte Faktoren und Indikatoren zur Festlegung der funktionalen Währung vor. Bei den folgenden Tochterunternehmen überwiegen entsprechend der Ermessensentscheidung des Managements die Attribute, die zu einer von der Landeswährung abweichenden funktionalen Währung führen:
●
Semperflex Optimit s.r.o., Tschechische Republik: Euro
●
Semperit Industrial Products Singapore Pte Ltd., Singapur: US-Dollar
●
Sempermed Singapore Pte Ltd., Singapur: US-Dollar
Bei der Sempertrans Bełchatów Sp. z o.o. („STB“), Polen, führt die Beurteilung der (gemischten) Faktoren und Indikatoren bei der Festlegung der funktionalen Währung zur Verwendung der Landeswährung als funktionale Währung.
1.4
Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten
Ermessensentscheidungen
Die in den IFRS vorgegebenen Rechnungslegungsmethoden räumen den Anwendern der Standards diverse implizite und explizite Wahlrechte ein. Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden unterliegt daher verschiedenen Ermessensausübungen des Managements, die die Beträge im Abschluss erheblich beeinflussen können. Folgende Ermessenentscheidungen des Managements haben wesentlichen Einfluss auf den vorliegenden Konzernabschluss:
●
Festlegung der funktionalen Währung von Tochterunternehmen (siehe Abschnitt 1.3)
●
Festlegung des Vorliegens hinreichender Anhaltspunkte für Wertminderungen bzw. Wertaufholungen (siehe Abschnitt 3.1 und 3.2)
●
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte: Beurteilung, ob der zukünftige wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich ist (siehe Abschnitt 3.1)
●
Festlegung, ob die Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten unbestimmbar ist (siehe Abschnitt 3.1)
●
Laufzeit von Leasingverträgen: Beurteilung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. Nichtausübung von Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist; Ermittlung etwaiger wirtschaftlicher Nachteile, die sich aus einer vorzeitigen Kündigung ergeben (siehe Abschnitt 3.2)
●
Behandlung der Fremdanteile an Tochterunternehmen mit Kündigungsoptionen (siehe Abschnitt 6.1 und 10.2)
●
Einstufung von Geldmarktfondsanteilen als Zahlungsmitteläquivalente (siehe Abschnitt 6.6)
●
Vollkonsolidierung von Unternehmen: Beurteilung, ob Kontrolle über ein Tochterunternehmen besteht oder nicht besteht (siehe Abschnitt 10.2)
Wesentliche Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management zu treffende Einschätzungen und Annahmen über künftige Entwicklungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, die Angaben zu sonstigen Verpflichtungen am Abschlussstichtag und den Ausweis von während des Geschäftsjahres erzielten Erträgen und aufgelaufenen Aufwendungen auswirken. Die schlussendlich realisierten Beträge können von den auf Basis der getroffenen Einschätzungen und Annahmen angesetzten Beträgen abweichen. Die Einschätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Es wurden folgende Schätzungen und Annahmen getroffen; nähere Erläuterungen dazu finden sich beim jeweiligen Posten:
●
Immaterielle Vermögenswerte: jährliche Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts bzw. von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (siehe Abschnitt 3.1)
●
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer (siehe Abschnitt 3.1 und 3.2)
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
●
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung von Vermögenswerten, Abgrenzung und Ermittlung von Veräußerungskosten (siehe Abschnitt 3.1 und 3.2)
●
Vorräte: Ermittlung der Nettoveräußerungswerte im Rahmen der Vorratsbewertung (siehe Abschnitt 4.1)
●
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Ermittlung von Wertberichtigungen (siehe Abschnitt 4.2)
●
Finanzinstrumente: Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte, für die kein aktiver Markt vorhanden ist (siehe Abschnitt 6.4)
●
Vertragsvermögenswerte: Ermittlung des Fertigstellungsgrads anhand der erwarteten gesamten Auftragskosten für Kundenwerkzeuge (siehe Abschnitt 2.2 und 8.1)
●
Steuerunsicherheiten: Ansatz und Bewertung von tatsächlichen und latenten Ertragsteuern in Fällen, in denen Unsicherheit hinsichtlich des Betrags der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern besteht (siehe Abschnitt 2.8 und 9.)
●
Aktive latente Steuern: Verfügbarkeit von zukünftig zu versteuernden Ergebnissen, gegen die noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge oder Steuergutschriften verwendet werden können, oder von Steuergestaltungsmöglichkeiten, die künftig zu versteuernde Ergebnisse erzeugen (siehe Abschnitt 2.8 und 9.)
●
Personalrückstellungen: wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Bewertung von Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder (siehe Abschnitt 7.1 und 7.2)
●
Sonstige Rückstellungen: wesentliche Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß (siehe Abschnitt 7.2 und 12.2)
Auswirkungen klimabezogener Sachverhalte und Risiken
Die Semperit-Gruppe bekennt sich zum Klimaschutz und ist bestrebt, unternehmerische Entscheidungen unter Bedachtnahme auf etwaige ökologische und soziale Auswirkungen zu tätigen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verfolgt die Semperit-Gruppe klare Ziele zur Reduktion der Energieintensität und der Scope 1 und Scope 2 Emission von Treibhausgasen, um damit den Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Die Semperit-Gruppe hat 2023 eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen und Risiken zukünftiger Klimaentwicklungen zu identifizieren und zu bewerten sowie um fundierte Entscheidungen in Bezug auf Anpassung an den Klimawandel und allenfalls erforderliche Investitionen zu ermöglichen. Die aktuellen Entwicklungen und definierten Maßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel werden im Hinblick auf ihre bilanziellen Auswirkungen laufend evaluiert bzw. in den finanziellen Mittelfristplanungen der Geschäftsbereiche der Semperit-Gruppe entsprechend abgebildet. Die aktuellen klimabezogenen Schlüsselmaßnahmen betreffen insbesondere das gruppenweite „Energie-Exzellenz-Programm“ mit Maßnahmen wie der planmäßigen energieeffizienten Erneuerung des Maschinenparks am Ende der Nutzungsdauer, Steigerung des Automatisierungsgrads in der Produktion, Verbesserung von Gebäudeisolierungen sowie Installation von LED-Leuchten und Bewegungssensoren. Die Schlüsselmaßnahmen umfassen weiters Investitionen in Photovoltaikanlagen sowie in standortbezogene Klimarisikopräventions- und Anpassungsmaßnahmen wie Hochwasserreservoirs und Hochwasserschutz. Nähere Informationen zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse sowie den daraus abgeleiteten Risiken und Maßnahmen siehe Nachhaltigkeitserklärung, Kapitel E1 Klimawandel.
Bei den Auswirkungen klimabezogener Sachverhalte und Risiken auf den Konzernabschluss wurden folgende Aspekte zum 31. Dezember 2025 berücksichtigt:
●
Nutzungsdauer von Vermögenswerten
Für die Erreichung der festgelegten Nachhaltigkeitsziele werden umfangreiche Investitionen notwendig sein. Im Vordergrund stehen dabei die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz in der Produktion und im Gebäudemanagement sowie weiterführende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (z.B. die Installation von Photovoltaikanlagen).
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist geplant, bestehende Anlagen nach Möglichkeit bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer einzusetzen und danach gegen energieeffizientere Maschinen auszutauschen. Im Zuge der jährlichen Schätzung der Restnutzungsdauern konnte keine Verkürzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bestehender Anlagen aufgrund strengerer Umweltgesetze oder drohender Umwelteinflüsse ermittelt werden.
●
Wertminderung von Vermögenswerten
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die klimarelevanten Chancen und Risiken sind bestmöglich in den Unternehmensplanungen anhand der zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen berücksichtigt. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Investitionen sowie gegebenenfalls Maßnahmen und Aufwendungen aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Weitere klimabezogene Aspekte, wie strengere Umweltgesetze oder ein daraus abgeleitetes, geändertes Marktumfeld , können einen wesentlichen Einfluss auf die zugrundeliegenden Annahmen der Mittelfristplanungen und in weiterer Folge auf die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte der Geschäftsbereiche haben. Solche wertmindernden klimabezogenen Indikatoren wurden nicht identifiziert.
Klimabezogene Naturkatastrophen, wie z.B. das Hochwasser in Thailand im November 2025, können eine unmittelbare Auswirkung auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten haben. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten identifiziert. Die Aufwendungen aus der Abwertung von Vorräten in Höhe von 1.895 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) bzw. für die Instandsetzung der Produktionsstätte in Thailand in Höhe von 527 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aufgrund des Flutschadens sind im Wesentlichen durch Versicherungserträge gedeckt (siehe Abschnitt 2.3).
●
Bilanzierung von Emissionszertifikaten
Aufgrund gezielter emissionssenkender Maßnahmen in der Vergangenheit fällt die Semperit-Gruppe derzeit nicht in den Anwendungsbereich der landesspezifischen Emissionszertifikategesetze an den betroffenen Standorten. Zum 31. Dezember 2025 waren daher – wie auch zum 31. Dezember des Vorjahres – keine Emissionszertifikate zu bilanzieren. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Emissionen und deren Einhaltung wird laufend überwacht.
●
Personalrückstellungen
Bei der Ermittlung von personalbezogenen Prämienrückstellungen werden ESG-Leistungskriterien berücksichtigt, deren Erreichen eine Auswirkung auf die Höhe der Rückstellung bzw. des Personalaufwands hat (siehe Abschnitt 7.2 und 12.2).
●
Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Verpflichtungen in Bezug auf klimabezogene Sachverhalte, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten, wurden zum Bilanzstichtag nicht identifiziert. Sonstige umweltbezogene Rückstellungen werden mit dem Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags angesetzt (siehe Abschnitt 7.2).
●
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Factoring
Die Bemessung der Marge bei der Bankenfinanzierung der SAG ist unter anderem an drei ESG-Leistungskriterien gebunden, welche die Höhe der Zinsen im Ausmaß von bis zu 6 Basispunkten beeinflussen können (siehe Abschnitt 11.1). Diese ESG-Leistungskriterien kommen zum Teil auch im Rahmen des Factoring-Programms zur Anwendung (siehe Abschnitt 4.2).
Einflüsse des makroökonomischen Umfelds
Die Semperit-Gruppe ist als international tätiger Konzern einem dynamischen globalen Umfeld ausgesetzt und sah sich im Geschäftsjahr 2025 erneut mit einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld konfrontiert, das durch wirtschaftliche Unsicherheiten sowie strukturelle Marktveränderungen geprägt war. Die wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen unterscheiden sich teilweise erheblich zwischen den Ländern, in denen die Semperit-Gruppe tätig ist. Entsprechend vielfältig sind die Auswirkungen auf die Divisionen Semperit Industrial Applications (SIA) und Semperit Engineered Applications (SEA) als auch die jeweiligen operativen Geschäftsbereiche.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Division SIA agierte 2025 in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld, zeigte jedoch im Jahresverlauf – besonders im zweiten Halbjahr – eine spürbare Verbesserung. Umsatz und EBITDA stiegen auf 270,9 Mio. EUR (Vorjahr: 267,3 Mio. EUR) bzw. 52,8 Mio. EUR (Vorjahr: 50,7 Mio. EUR). Trotz anhaltender Unsicherheiten wird kurzfristig von einer stabilen Entwicklung ausgegangen. Die Auftragslage verbesserte sich insgesamt, blieb zum Jahresende jedoch volatiler. Der Auftragsstand zum Ende des Geschäftsjahres liegt leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Im Bereich der Hydraulik- und Industrieschläuche blieb die Nachfrage aufgrund der allgemeinen Marktlage verhalten, zeigte jedoch erste Stabilisierungstendenzen. Das Erstausrüstergeschäft (OEM) pendelte sich auf niedrigem Niveau ein, ohne die erwartete Belebung im zweiten Halbjahr 2025. Für die kommenden Quartale wird eine stabile Entwicklung auf dem Niveau des vierten Quartals erwartet. Während sich das Geschäft im Landwirtschaftsbereich noch gedämpft zeigt, entwickeln sich die Bereiche Bau und Materialhandhabung robuster. Der Lagerabbau bei direkten Kund:innen dürfte weitgehend abgeschlossen sein. Das Schlussquartal war jedoch von einem geringerem Auftragseingang geprägt. Nachfragebedingt lagen die Absatzmengen geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres. Durch Zugewinne des „Share of wallet“ (erhöhter Anteil am Einkaufsvolumen bestehender Kund:innen) konnten diese Rückgänge teils kompensiert werden. Zeitpunkt und Geschwindigkeit der Nachfragebelebung bleiben weiterhin schwer vorhersehbar. Das Geschäft mit Elastomer- und Dichtungsprofilen ist nach wie vor von der schwachen Bauwirtschaft geprägt. Erste wirtschaftliche Frühindikatoren, wie die Zahl der Baugenehmigungen in der deutschen Bauindustrie, zeigen jedoch Anzeichen einer Stabilisierung. Gleichwohl bleibt insbesondere der Hochbau – vor allem in der DACH‑Region – weiterhin herausfordernd. Eine spürbare Marktbelebung wird nach derzeitiger Einschätzung nicht vor 2027 erwartet.
Im Geschäftsjahr 2025 verzeichnete die Division SEA einen Umsatzrückgang auf 391,5 Mio. EUR (Vorjahr: 409,3 Mio. EUR). Die schwache Entwicklung zum Jahresbeginn war geprägt von Projektverschiebungen, insbesondere bei Fördergurten und im LSR-Werkzeugbau. Ab dem zweiten Quartal setzte eine deutliche Erholung ein, sodass das EBITDA des zweiten Halbjahres im Vergleich zur ersten Jahreshälfte beinahe verdoppelt werden konnte und zum Jahresende 42,5 Mio. EUR erreichte (Vorjahr: 49,6 Mio. EUR). Der Auftragseingang sowie das Auftragsbuch zum Jahresende lagen über dem Niveau des Vorjahres. Die Nachfrage entwickelte sich insgesamt differenziert: Der Geschäftsbereich Form verzeichnete sowohl Umsatz- als auch operative Ergebnissteigerungen, welche besonders auf die Bereiche Mountain Applications, Compression Molding und Handlauf Europa zurückzuführen sind. Der chinesische Markt für Handlauf blieb weiterhin herausfordernd. Stabil zeigte sich das Geschäft im Bereich Railway trotz Verschiebungen größerer Infrastrukturprojekte. Der Geschäftsbereich LSR erzielte nach einem schwachen Startquartal eine insgesamt stabile Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Der Auftragseingang verlief zufriedenstellend, mit Wachstum in den Bereichen Healthcare sowie Food & Baby, stabiler Nachfrage im Mobilitätsbereich und Rückgängen in bauaffinen Segmenten. Im Werkzeugbau führte die Erholung im Jahresverlauf zu einer höheren Auslastung und einer soliden Basis für die künftige Teileproduktion. Der Geschäftsbereich Belting war zu Jahresbeginn von anhaltenden Projektverschiebungen auf Kundenseite geprägt. Zusätzlich wirkten sich bei Belting temporäre Verschiebungen im Produktmix sowie zunehmender Preisdruck durch asiatische Mitbewerber:innen aus. Ab dem zweiten Quartal erholte sich die Auftragslage, sodass Auftragseingang und Auftragsstand zum Jahresende wieder annähernd das Vorjahresniveau erreichten.
Ergebnisverbessernd wirkten die Optimierung und Verschlankung von Prozessen mit einer daraus resultierenden Steigerung der operativen Effizienz, kapazitätsbedingte Anpassungen des Personalstands sowie Einsparungen aus dem divisionsübergreifenden Kostensenkungsprogramm. Für weitere Details zur Performance der einzelnen Divisionen siehe Abschnitt 2.1.
Trotz erheblicher militärischer Konflikte (Russland-Ukraine-Konflikt, Konflikte im Nahen und Mittleren Osten) blieben die Rohstoffe im Jahr 2025 allgemein gut verfügbar. Obwohl im Zuge der aktuellen Handelskonflikte zwischen China und den USA steigende Preistendenzen sowie eine Verknappung des Angebots bei Halbleitermetallverbindungen zu beobachten waren, zeigte die Preisentwicklung der unterschiedlichen Rohstoffe ein gemischtes Bild. Die Semperit-Gruppe hat auch im Jahr 2025 die EU-Sanktionen strikt befolgt und dank zahlreicher Optimierungsinitiativen alternative Lieferant:innen für alle betroffenen Rohstoffe etabliert, was teilweise zu höheren Preisen führte. Der internationale Warenverkehr von China nach Europa erfolgt weiterhin über die Route rund um Afrika. Dies führt zu einer leichten Einschränkung der Verfügbarkeit von Schiffen und Containern und hat das Preisniveau auf einem moderat erhöhten Stand stabilisiert. Bis Ende des Jahres 2024 wurde russisches Gas nach Österreich bzw. Deutschland geliefert, ab dem 1. Januar 2025 hat die Ukraine den Gastransit jedoch eingestellt, da der Transitvertrag mit Russland nicht verlängert wurde. Der Gaspreis hat sich daher auf einem erhöhten Niveau verstetigt. Angesichts der Substitution von Pipelinegas durch Flüssigerdgas (LNG), das strukturell mit höheren Beschaffungskosten verbunden ist, ist auch künftig von einem anhaltend hohen Preisniveau auszugehen. Im Rahmen der Energiewende sind die Strompreise deutlich angestiegen und weisen eine ausgeprägte Volatilität auf. So können die Preise insbesondere in den Sommermonaten an Wochenenden gegen Mittag in den negativen Bereich fallen, während sie in Phasen winterlicher Dunkelflauten ein stark erhöhtes Niveau erreichen. Die Schwankungen der Gas- und Strompreise wurden durch aktive Einkaufspolitik abgemildert. Der Rohstoffeinkauf war von den US‑Importzöllen nicht unmittelbar betroffen. Indirekte Auswirkungen ergeben sich jedoch durch veränderte globale Handelsströme; so wird beispielsweise der EU‑Markt für chinesische Anbieter aufgrund der beschränkten Zugangsmöglichkeiten zum US‑Markt zunehmend attraktiver. Absatzseitig führt die US-Zollpolitik, insbesondere im Geschäftsbereich Belting, zu deutlich erhöhten Unsicherheiten und anhaltenden Verschiebungen von Kundenprojekten. Von den in den USA erzielten Umsatzerlösen in Höhe von 80.398 TEUR (Vorjahr: 90.306 TEUR) wird der überwiegende Teil über die zwei US-amerikanischen Produktionsgesellschaften generiert, wodurch das Risiko von negativen Auswirkungen der US-Zollpolitik auf die Umsatzerlöse deutlich reduziert ist.
Trotz eines herausfordernden Wirtschaftsumfelds, das voraussichtlich mindestens bis zur Jahresmitte andauern dürfte, sollte im Laufe der zweiten Jahreshälfte eine allmähliche Erholung einsetzen. Diese Prognose steht unter der Annahme, dass sich die derzeitige Unsicherheit infolge der Kriegsgeschehnisse im Nahen Osten im Verlauf des ersten Halbjahres wieder stabilisiert. In den finanziellen Mittelfristplanungen, die gegebenenfalls der Ermittlung von Nutzungswerten im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen zugrunde liegen, wurde die allmähliche Erholung bereits entsprechend antizipiert.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die geänderte Zinslandschaft beeinflusst im Wesentlichen die Veranlagungserträge, den Kapitaldienst für die Finanzverbindlichkeiten, das Sozialkapital (d.h. die Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder) und die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen (siehe Abschnitt 7.1 und 3.1).
Infolge der wechselhaften US-Zollpolitik sowie mangels regulatorischer Vorhersehbarkeit war das Umfeld für die strategische Planung instabil, wodurch Investitionsvorhaben, Markteintritte und Produkteinführungen verzögert wurden. Auch der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Neuregulierung der Stahlimportquoten – einschließlich einer möglichen Reduktion der zollfreien Mengenkontingente sowie einer geplanten Anhebung der Zusatzzölle bei ausgeschöpften Quoten – ergab weitere Planungsunsicherheiten. Die Auswirkungen von Stahlimportquoten und Zusatzzöllen treffen insbesondere den Geschäftsbereich Hoses (siehe Abschnitt 3.1).
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen wurde der durch die krisenhaften Entwicklungen erhöhten Prognoseunsicherheit durch die Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien begegnet. Bei der Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten wurde ein risikofreier Zinssatz in Höhe von 3,3% (Vorjahr: 2,5%) berücksichtigt; dieser wird auf der Basis von deutschen Bundeswertpapieren mit 30-jähriger Laufzeit nach der Svensson-Methode ermittelt. Die Marktrisikoprämie wurde, die beobachtbaren Entwicklungen von Marktrenditen berücksichtigend, mit 4,3% (Vorjahr: 5,5%) angenommen. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu einer gegenläufigen Entwicklung der maßgeblichen Kapitalmarktparameter: Während der risikolose Zinssatz gegenüber dem Vorjahr anstieg, ging die Marktrisikoprämie zurück. Der Anstieg des risikofreien Zinssatzes reflektiert das weiterhin restriktive geldpolitische Umfeld, moderat höhere langfristige Inflationserwartungen sowie robuste wirtschaftliche Fundamentaldaten. Die gesunkene Marktrisikoprämie resultiert aus einer spürbaren Entspannung der Kapitalmarktvolatilität, einem verbesserten makroökonomischen Sentiment sowie positiven Unternehmensgewinnaussichten, wodurch die von Investoren geforderten Risikoaufschläge gesunken sind. In der Summe führen diese gegenläufigen Effekte zu einem stabilen WACC, abhängig von Geschäftsbereich, Beta-Faktor und Kapitalstruktur. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 3.1.
Bei der Bewertung des Sozialkapitals wurde die geänderte Zinslandschaft dadurch berücksichtigt, dass die zum Abschlussstichtag aktuellsten, auf der Mercer Yield Curve („MYC“) basierenden und die entsprechende Duration der Verpflichtungen berücksichtigenden Rechenzinssätze, die von einer Spot Rate Yield Curve aus Anleihen des Euroraums abgeleitet sind, angewendet wurden. Siehe Abschnitt 7.1. und 7.2 für nähere Ausführungen zur Bewertung von Sozialkapital inklusive Sensitivitätsanalyse.
Im Geschäftsjahr 2025 blieb die Finanzposition der Semperit-Gruppe größtenteils unverändert, wobei sich die Nettoverschuldung von 180.385 TEUR im Vorjahr auf 167.330 TEUR zum 31. Dezember 2025 reduziert hat. Die Finanzposition wurde maßgeblich durch laufende Investitionen, Zinszahlungen, Dividendenzahlungen, Tilgungen von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie durch den stark positiven Cashflow aus der Betriebstätigkeit beeinflusst.
Die Finanzverbindlichkeiten der Semperit-Gruppe bestehen derzeit aus fest verzinsten Schuldscheindarlehen und aus überwiegend variabel verzinsten Bankenfinanzierungen (siehe Abschnitt 6.2). Die Schuldscheindarlehen tragen bei steigenden Zinsen auch kein (negatives) Barwertrisiko, im Gegensatz zu den höheren variabel verzinsten Bankenfinanzierungen. Die Effektivverzinsung der Schuldscheindarlehen liegt unterhalb des aktuellen Zinsniveaus und wirkt sich beim aktuellen Inflationsniveau günstig auf die Finanzposition der Semperit-Gruppe aus (siehe Abschnitt 6.4). Im Jahr 2023 wurden zwei variabel verzinste Bankenfinanzierungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 360.000 TEUR aufgenommen. Zum Stichtag belief sich die Nominale der ausstehenden Verbindlichkeit aus dem ersten Darlehen auf 100.000 TEUR. Für das zweite Darlehen wurden insgesamt 59.000 TEUR in Anspruch genommen, zum Stichtag sind von dieser Kreditlinie 56.050 TEUR ausstehend (siehe Abschnitt 6.2). Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine fix verzinste Tranche der Schuldscheindarlehen mit einem Nominale von 31.000 TEUR plangemäß zurückgeführt. Die Bankenfinanzierungen unterliegen Schwankungen der üblichen Referenzzinsätze am europäischen Geldmarkt, wobei das Zinsänderungsrisiko zum Teil durch einen Zinsswap abgesichert wird (siehe Abschnitt 6.4 und 11.4). Für nähere Ausführungen zu Zinsmodalitäten und kreditrechtlichen Vorgaben siehe Abschnitt 11.1.
Im Zeitraum vom 31. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2025 verringerte sich der 3‑Monats‑EURIBOR von 2,7 % auf 2,0 %. Infolge dieses rückläufigen Zinsniveaus sowie der Reduktion des Finanzierungsvolumens sank der Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2025. Die Verringerung des Finanzierungsvolumens resultierte insbesondere aus der Rückführung eines Schuldscheindarlehens sowie aus planmäßigen Tilgungen bestehender Bankverbindlichkeiten. Die Entwicklung der Finanzierungsaufwendungen findet sich im Abschnitt 2.7 sowie weitere Ausführungen zu Zinsprofil und Zinssensitivitäten im Abschnitt 11.4. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts deutete die Entwicklung der 3‑Monats‑EURIBOR‑Forward‑Zinskurve auf eine stabile Zinsentwicklung bis zum Jahr 2030 hin, siehe nähere Ausführungen zu Liquiditätssteuerung und Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten im Abschnitt 11.2. Die Semperit-Gruppe ist aufgrund ihrer internationalen Handelsbeziehungen Währungsschwankungen ausgesetzt, die stark von makroökonomischen Einflüssen geprägt werden, siehe nähere Ausführungen zum Währungsrisikoprofil im Abschnitt 11.5.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
1.5
Neue und geänderte Rechnungslegungsgrundsätze
Folgende neue/geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2025 erstmals angewendet:
 
Endorsement
Pflicht zur
Anwendung für die Semperit-Gruppe
Auswirkungen auf die Semperit-Gruppe
Neue Standards und Interpretationen
 
 
 
keine
 
 
 
Geänderte Standards
 
 
 
IAS 21
Änderungen zu den Auswirkungen von Wechselkursänderungen bei einem Mangel an Umtauschbarkeit
12. November 2024
1. Jänner 2025
nein
Folgende neue/geänderte Standards und Interpretationen werden künftig anzuwenden sein:
 
 
Endorsement
Pflicht zur
Anwendung für die Semperit-Gruppe
Auswirkungen auf die Semperit-Gruppe
Neue Standards und Interpretationen
 
 
 
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
13. Februar 2026
1. Jänner 2027
ja
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
offen
1. Jänner 2027
nein
Geänderte Standards
 
 
 
Diverse
Änderungen zu der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
27. Mai 2025
1. Jänner 2026
nein
Diverse
Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
30. Juni 2025
1. Jänner 2026
nein
Diverse
Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Band 11 (Zyklus 2021-2023)
9. Juli 2025
1. Jänner 2026
nein
IFRS 19
Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
offen
1. Jänner 2027
nein
IAS 21
Änderungen zur Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung
offen
1. Jänner 2027
nein
Am 9. April 2024 veröffentlichte das International Accounting Standards Board („IASB“) den neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“, den Nachfolgestandard von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“. Die neuen Regelungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, anzuwenden. Eine retrospektive Anwendung der Vergleichsperioden ist gemäß IAS 8 ebenfalls erforderlich. Eine vorzeitige Anwendung wird nicht durchgeführt.
IFRS 18 ist als Antwort auf die Anforderungen von Investoren hinsichtlich der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensleistung in der Finanzberichterstattung entstanden. Die Semperit-Gruppe betreffende Neuerungen sind insbesondere Vorgaben hinsichtlich der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Klassifizierung von Hedging-Effekten und Fremdwährungsdifferenzen sowie Regelungen zu Anhangangaben. Es werden neue Angaben hinsichtlich managementdefinierter Leistungskennzahlen (Management-defined Performance Measures, „MPMs“) eingeführt und die Vorschriften zur Aggregation und Disaggregation von Informationen im Abschluss verbessert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Semperit-Gruppe werden die drei neuen Kategorien „Operativ“, „Investiv“ und „Finanzierung“ verpflichtend hinzugefügt. Insgesamt werden daher fünf Kategorien zu unterscheiden sein: „Operativ“, „Investiv“, „Finanzierung“, „Ertragsteuern“ sowie „aufgegebene Geschäftsbereiche“. Zusätzlich dazu werden verpflichtende Zwischensummen für das „operative Ergebnis“ sowie das „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ eingeführt. IFRS 18 wird auch Folgeänderungen in IAS 7 „Kapitalflussrechnung“, IAS 33 „Ergebnis je Aktie“, IAS 34 „Zwischenberichterstattung“ sowie IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ mit sich bringen.
Die erwarteten unmittelbaren Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Semperit-Gruppe umfassen:
●
Die bisher als Netto-Fremdwährungsergebnis im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesenen Fremdwährungsdifferenzen werden grundsätzlich in die gleichen Kategorien gegliedert wie die Erträge und Aufwendungen aus den Posten, die sie verursacht haben.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
●
Die aktuell im Personalaufwand enthaltenen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen werden künftig in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.
●
Anstelle des Ergebnisses vor Steuern fungiert das neu eingeführte „operative Ergebnis“ als Ausgangspunkt der nach der indirekten Methode erstellten Konzerngeldflussrechnung.
●
Der in den immateriellen Vermögenswerten enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert wird als separate Position in der Konzernbilanz ausgewiesen.
●
Der Konzernanhang wird um einen Abschnitt zu managementdefinierten Leistungskennzahlen erweitert.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
2.
Performance
2.1
Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 nach der internen Berichterstattung an den Gesamtvorstand der SAG als verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker), die über die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftsbereiche entscheidet. Die Segmentberichterstattung setzt sich aus den zwei Divisionen SIA und SEA zusammen und beinhaltet in den Vergleichszahlen letztmalig den aufgegebenen Geschäftsbereich Surgical Operations, der mit Wirkung zum 30. Juni 2024 verkauft wurde.
Die divisionale Struktur differenziert nach Geschäftsmodellen, die jeweils auf unterschiedliche Kundengruppen und deren spezifische technische und organisatorische Anforderungen fokussieren. Im Rahmen der Optimierung der Industriestrategie wurde die Produktgruppe „Dornschläuche“ von der Division SIA in die Division SEA mit Wirkung von 1. Jänner 2025 eingegliedert. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.
●
Semperit Industrial Applications: Die Division Semperit Industrial Applications konzentriert sich auf industrielle Anwendungen, wie Hydraulik- und Industrieschläuche sowie Profile. Ihr Geschäftsmodell zeichnet sich durch Kostenführerschaft im Volumengeschäft, die Optimierung von Gummi-Mischungen, die Herstellung von Standardprodukten mit langen Lebenszyklen, hohe Standardisierung von Produkten und Prozessen und relativ geringe Produktportfolio-Komplexität aus.
●
Semperit Engineered Applications: Die Division Semperit Engineered Applications legt den Schwerpunkt auf kundenspezifisch maßgeschneiderte technische Lösungen und umfasst Rolltreppenhandläufe, Seilbahnringe sowie weitere kundenspezifisch konstruierte Elastomer-Produkte inklusive Elastomerplatten, Dornschläuche, Transport- und Fördergurte; der Geschäftsbereich Liquid Silicone Rubber („LSR“ bzw. „Rico“ oder „Rico-Gruppe“), spezialisiert auf die Herstellung von Silikonspritzguss-Werkzeugen sowie die Produktion von Flüssig- und Feststoffsilikon-Komponenten, ist ebenfalls Teil dieser Division. Das Geschäftsmodell der Division Semperit Engineered Applications ist durch Nischenorientierung, Erzeugung von Produkten mit hohem Grad der Kundenanpassung durch den Einsatz von anwendungsspezifischen Technologien und Know-how und relativ hohe Produktportfolio-Komplexität gekennzeichnet.
Die bei der Ableitung der Segmentzahlen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ident mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Semperit-Gruppe.
Das Segmentergebnis ist das EBITDA. Es ist jenes Ergebnis, das an den Vorstand für Zwecke der Ressourcenallokation und der Erfolgsmessung berichtet wird. Als Kennzahlen des Segmentvermögens werden das Trade Working Capital und die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen an den Vorstand berichtet.
Segmentierung nach Divisionen und Geschäftsbereichen
Die Segmentierung nach Divisionen und Geschäftsbereichen stellt auf die interne Steuerung und Berichterstattung ab.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
1–12 2025 in TEUR
Semperit Industrial Applications
Semperit Engineered Applications
Corporate
Konzern-
eliminie-
rungen
Summe
Umsatzerlöse
270.892
391.471
0
0
662.363
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
173
58
0
–231
0
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
–116.458
–162.997
–4.186
231
–283.410
Personalaufwand
–62.476
–127.211
–32.362
0
–222.049
EBITDA
52.772
42.524
–15.837
0
79.459
EBITDA vor Projektkosten1
52.772
42.524
–11.697
0
83.599
EBIT
34.724
8.117
–17.252
0
25.589
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
–18.048
–30.038
–1.415
0
–49.502
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
0
–4.369
0
0
–4.369
Trade Working Capital
41.726
61.620
–4.173
0
99.173
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten2
12.448
16.441
2.716
0
31.605

1Betrifft die nicht aktivierungsfähigen Implementierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem IT-Harmonisierungsprojekt „oneERP“
2Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16
1–12 2024 in TEUR
Semperit Industrial Applications
Semperit Engineered Applications
Surgical Operations3
Corporate
Konzern-
eliminie-
rungen
Summe
Umsatzerlöse
267.260
409.313
23.151
0
0
699.724
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
212
7
0
0
–219
0
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
–114.091
–163.635
–11.753
–1.952
219
–291.211
Personalaufwand
–64.185
–124.229
–8.375
–29.214
0
–226.003
EBITDA
50.748
49.552
740
–12.913
0
88.128
EBITDA vor Projektkosten1
50.748
49.552
740
–11.447
0
89.593
EBIT
31.761
20.280
–2.518
–14.373
0
35.151
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
–16.900
–28.910
–468
–1.460
0
–47.738
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
–2.087
–362
–2.790
0
0
–5.239
Trade Working Capital
41.352
66.945
0
–4.070
0
104.227
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten2
36.971
23.972
358
1.166
0
62.466

1Betrifft die nicht aktivierungsfähigen Implementierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem IT-Harmonisierungsprojekt „oneERP“
2Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16
3Im EBITDA und im EBIT sind die Transaktionskosten in Höhe von 144 TEUR zum Verkauf des Geschäftsbereichs Surgical Operations berücksichtigt.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
1–12 2024 in TEUR
Summe
Anpassungen3
Aufgegebene + fortgeführte Geschäftsbereiche
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Fortgeführte Geschäftsbereiche
Umsatzerlöse
699.724
0
699.724
23.151
676.573
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
0
0
0
0
0
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
–291.211
0
–291.211
–11.518
–279.693
Personalaufwand
–226.003
0
–226.003
–7.171
–218.832
EBITDA
88.128
144
88.271
3.396
84.875
EBITDA vor Projektkosten1
89.593
144
89.737
3.396
86.341
EBIT
35.151
144
35.295
319
34.976
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
–47.738
0
–47.738
–287
–47.451
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
–5.239
0
–5.239
–2.790
–2.449
Trade Working Capital
104.227
0
104.227
0
104.227
Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten2
62.466
0
62.466
41
62.426

1Betrifft die nicht aktivierungsfähigen Implementierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem IT-Harmonisierungsprojekt „oneERP“
2Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16
3Betrifft die Transaktionskosten zum Verkauf des Geschäftsbereichs Surgical Operations
Konzernunternehmen, die im Produktions- und/oder Vertriebsbereich in mehreren Segmenten tätig sind, werden bezüglich ihrer Erträge und Aufwendungen segmentgerecht geteilt und zugeordnet, sodass keine weiteren Eliminierungen erforderlich sind. Das Corporate Center besteht aus der nicht operativ tätigen SAG sowie aus jenen Teilen einer Servicegesellschaft in Singapur, die dem Corporate Center zugeordnet sind. Zusätzlich werden gewisse Leistungen des Corporate Centers von operativ tätigen Gesellschaften erbracht. Weiterverrechnungen und Allokationen des Corporate Centers sind, soweit möglich, bereits den Segmenten zugewiesen.
Das EBITDA entspricht jenem in der Konzern-Gewinn‑ und Verlustrechnung der Semperit-Gruppe; die Überleitungsrechnung auf das Ergebnis vor Ertragsteuern kann daher der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden.
Das Trade Working Capital setzt sich aus den Vorräten und den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen (siehe auch Abschnitt 4).
Geografische Segmentierung
Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Amerika und Asien betrieben. In Übereinstimmung mit IFRS 8 werden die Angaben zu den Umsatzerlösen nach den Standorten der Kund:innen, und jene zum langfristigen Vermögen und zu den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen auf Basis der jeweiligen Standorte der Konzernunternehmen der Semperit-Gruppe dargestellt. Im langfristigen Vermögen sind keine aktiven latenten Steuern und keine Wertpapiere enthalten. Soweit möglich wurden Konsolidierungsbuchungen den entsprechenden Regionen zugeteilt. Die Semperit-Gruppe erzielt mit keiner externen Kund:in mehr als 10% ihres Umsatzes.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
 
2025
2024
in TEUR

Langfristiges
Vermögen
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1
Umsatzerlöse

Langfristiges
Vermögen
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1
Umsatzerlöse
Europa
502.766
27.049
457.568
520.312
56.837
457.764
davon EU
472.849
26.178
409.868
488.875
56.509
418.422
davon Österreich
237.098
10.628
40.305
250.679
13.196
39.673
davon EU ohne Österreich
235.751
15.550
369.564
238.196
43.314
378.749
davon restliches Europa
29.917
871
47.700
31.437
328
39.342
Amerika
39.401
1.818
111.420
46.758
3.592
116.843
Asien-Pazifik
24.775
2.738
74.856
27.615
1.997
84.322
Afrika
0
0
18.519
0
0
17.644
Gruppe
566.941
31.605
662.363
594.685
62.426
676.573
1Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16
2.2
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse werden mit den Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreisen erfasst, wobei Minderungen für vereinbarte Rabatte, Boni, Skonti und ähnliche Erlösschmälerungen sowie Vertragsstrafen und voraussichtliche Rücklieferungen vorgenommen werden. Diese Erlösschmälerungen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen. Bei der Schätzung der variablen Preiskomponenten werden alle vorliegenden Informationen und Erfahrungswerte berücksichtigt. Dabei wird in der Regel jener Betrag als Transaktionspreisminderung abgegrenzt, der auf Basis von Vereinbarungen bzw. Erfahrungswerten wahrscheinlich geltend gemacht werden wird; diese Schätzungen werden regelmäßig aktualisiert.
Für potenzielle Rücklieferungen und erwartete Rückzahlungen wird eine Rückerstattungsverbindlichkeit (Refund Liability) auf Basis der Verträge bzw. Erfahrungswerte der letzten drei Jahre gebildet. Vermögenswerte aus Rückerhaltungsansprüchen (Refund Assets) werden mit dem originären Buchwert abzüglich erwarteter Kosten für den Rückerhalt der Produkte angesetzt und sind in den Vorräten ausgewiesen.
Der vereinbarte Transaktionspreis wird in der Regel mit Auslieferung abgerechnet. Umsatzerlöse aus Lieferungen sind grundsätzlich mit dem wirtschaftlichen Kontrollübergang auf die Kund:in gemäß dem für die Warenlieferung vereinbarten Incoterm und damit zeitpunktbezogen zu erfassen. Im Geschäftsbereich LSR werden die Umsatzerlöse im Bereich Werkzeugbau zeitraumbezogen erfasst. Dies erfolgt unter Anwendung der inputorientierten Methode (Cost-to-Cost Method), wodurch der Leistungsfortschritt der hergestellten Werkzeuge am sachgerechtesten widergespiegelt wird. Dabei werden die bereits angefallenen Aufwendungen für Kundenwerkzeuge ins Verhältnis zu den erwarteten gesamten Auftragskosten gesetzt und die anteiligen Margen anhand des Fertigstellungsgrads zeitraumbezogen realisiert.
Bei der Herstellung von Spritzgusswerkzeugen im Geschäftsbereich LSR wird der Umsatz teilweise mit einer Amortisationskomponente realisiert. Diese Spritzgusswerkzeuge werden zu einem reduzierten Verkaufspreis an die Kund:in verkauft. Im Gegenzug werden höhere Verkaufspreise bei der Serienfertigung von kundenindividuellen Fertigerzeugnissen verrechnet. Sowohl die Forderung aus der Amortisationskomponente als auch der Umsatz aus dem Spritzgusswerkzeug werden zum nicht reduzierten Verkaufspreis erfasst. Die Forderung aus der Amortisationskomponente wird anschließend anhand der aufgeschlagenen Marge der verkauften Erzeugnisse aus der Serienfertigung abgeschmolzen.
Die üblicherweise gewährten Zahlungsziele betragen 14 bis 90 Tage.
Aus praktischen Gründen wurde darauf verzichtet, die Umsatzerlöse um die Auswirkungen einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn die Zeitspanne zwischen Erfüllung der Leistungsverpflichtung und der Bezahlung durch die Kund:in maximal ein Jahr beträgt. Im Geschäftsjahr 2025 wurden ebenso wie im Vorjahr keine Erlöse aus Verträgen generiert, die eine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten und bei denen die Zeitspanne zwischen Erfüllung der Leistungsverpflichtung und der Bezahlung durch die Kund:in länger als ein Jahr ist.
Bei manchen Verträgen handelt es sich um Mehr-Komponenten-Verträge, die neben dem Verkauf von bestimmten Produkten auch zusätzliche Leistungsverpflichtungen, wie beispielsweise Serviceleistungen, beinhalten. Gemäß IFRS 15 wird gegebenenfalls die Gegenleistung auf die Komponenten entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Vertraglich vereinbarte Gewährleistungen, die eine eigenständige und abgrenzbare Leistungsverpflichtung darstellen, werden ab der Übertragung der Verfügungsmacht des verkauften Produkts anteilig über den Gewährleistungszeitraum realisiert.
Vertragserfüllungskosten bestehen in Form von Werkzeugkosten, welche von Kund:innen bezahlt werden, aber nicht in deren Eigentum übergehen. Die Werkzeuge werden gemäß den Bestimmungen des IAS 16 aktiviert und über eine Nutzungsdauer von drei bis vierzehn Jahren abgeschrieben.
Vertragsanbahnungskosten werden, wenn sie wesentlich sind, bei einer Vertragsdauer von über zwölf Monaten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2025 gab es ebenso wie im Vorjahr hierfür keinen Anwendungsfall.
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kund:innen gliedern sich nach Divisionen und geografischen Regionen, die dem Sitz der Rechnungsempfänger:innen entsprechen, wie folgt:
1–12 2025 in TEUR
Semperit Industrial Applications
Semperit Engineered Applications
Gruppe
Europa
217.344
240.224
457.568
Amerika
31.141
80.280
111.420
Asien-Pazifik
21.893
52.963
74.856
Afrika
515
18.005
18.519
Umsatzerlöse
270.892
391.471
662.363
1–12 2024 in TEUR
Semperit Industrial Applications
Semperit Engineered Applications
Gruppe
Europa
212.076
245.688
457.764
Amerika
32.570
84.273
116.843
Asien-Pazifik
22.014
62.309
84.322
Afrika
600
17.044
17.644
Umsatzerlöse
267.260
409.313
676.573
Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die Umsatzerlöse der Semperit-Gruppe mit Kund:innen in den vom Russland-Ukraine-Konflikt betroffenen Ländern insgesamt 1,1% (Vorjahr: 0,6%) der Umsatzerlöse. In Russland und Weißrussland wurden (wie im Vorjahr) keine Umsatzerlöse erzielt. Die Umsatzerlöse der Semperit-Gruppe mit Kund:innen in der Ukraine gliedern sich nach Divisionen wie folgt:
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Semperit Industrial Applications
2.026
2.174
Semperit Engineered Applications
5.399
1.639
Umsatzerlöse Ukraine
7.426
3.813
Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die Brutto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ukrainischen Kund:innen auf insgesamt 223 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR).
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
2.3
Sonstige betriebliche Erträge
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Erträge aus den TSFAs und dem Mitbenutzungsvertrag mit der Harps Global Pte. Ltd. Und deren Tochtergesellschaften
5.534
2.773
Schadensvergütungen
2.108
893
Forschungsförderungen
1.329
940
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen
336
807
Verkauf von Neben- und Abfallprodukten
292
285
Mieterträge
253
243
Übrige
2.208
2.679
Summe
12.059
8.619
Im Zuge der Veräußerung des Medizingeschäfts hat die Semperit-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 mit der Harps Global Pte. Ltd. Bzw. deren Tochtergesellschaften vorübergehende Leistungsvereinbarungen (Transitional Service Framework Agreement, „TSFA“) und einen Mitbenutzungsvertrag (Co-Use Agreement) abgeschlossen, um einen reibungslosen Übergang bzw. eine reibungslose Fortsetzung des Geschäftsbetriebs in den Räumlichkeiten der STP zu gewährleisten. Die im Rahmen dieser Verträge durch die Semperit-Gruppe erbrachten Dienst- und Vermietungsleistungen sowie weiterverrechneten Aufwendungen führten zu sonstigen betrieblichen Erträgen in der Höhe von insgesamt 5.534 TEUR (Vorjahr: 2.773 TEUR).
Die Schadensvergütungen beinhalten insbesondere Versicherungserträge in Höhe von 1.937 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) in Zusammenhang mit der Überflutung der Produktionsstätte der thailändischen Semperflex Asia Corp. Ltd. („SAC“).
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 544 TEUR (Vorjahr: 422 TEUR) enthalten, welche die Semperit-Gruppe insbesondere für Unterstützungsprogramme für Mitarbeiter:innen erhalten hat. Die Zuwendungen wurden im Wesentlichen in Österreich in Höhe von 482 TEUR (Vorjahr: 385 TEUR) gewährt.
2.4
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Materialaufwand
238.024
238.390
Aufwendungen für Energie
30.188
26.851
Produktionsbezogene Wartungsaufwendungen
9.478
9.679
Aufwendungen für bezogene Leistungen
5.720
4.772
Summe
283.410
279.693
2.5
Personalaufwand
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Gehälter
91.206
90.595
Löhne
82.447
80.707
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
40.470
40.128
Sonstige Sozialaufwendungen
3.712
2.956
Aufwendungen für Abfertigungen
3.062
3.072
Aufwendungen für Altersversorgung
1.152
1.374
Summe
222.049
218.832
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung rund 13.800 TEUR (Vorjahr: 14.900 TEUR); diese entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen. Im Personalaufwand sind auch Aufwendungen für Leihpersonal enthalten. Für Informationen zu den Vergütungen für Vorstandsmitglieder siehe Abschnitt 12.
In Österreich betrug die durchschnittliche Anzahl (Stammpersonal, in Vollzeitäquivalenten) insgesamt 1.120 Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 1.208); der durchschnittliche Personalstand der Semperit-Gruppe stellt sich wie folgt dar:
in Vollzeitäquivalenten
2025
2024
Arbeiter:innen
2.639
2.695
Angestellte
1.275
1.336
Summe Stammpersonal1
3.914
4.031
Arbeiter:innen
80
86
Angestellte
3
8
Summe Leihpersonal
83
94
Summe Semperit-Gruppe
3.997
4.125
1Die entsprechende Personenzahl zum Bilanzstichtag beträgt 4.059 (Vorjahr: 4.084).
2.6
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Ausgangsfrachten
21.451
22.890
Instandhaltung und fremde Leistungen
12.251
12.499
Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwand
6.765
7.314
Versicherungsprämien
6.561
6.770
Software-Lizenzaufwand
5.001
4.099
Reise- und Fahrtaufwand
4.941
5.534
IT-Beratungs- und Implementierungsaufwendungen
4.180
3.698
Provisions- und Werbeaufwand
3.295
3.959
Nicht produktionsbedingte Energiekosten
3.186
3.013
Reklamationsaufwand
2.586
–503
Miet- und Leasingaufwand
2.254
2.540
Reinigungsaufwendungen
2.119
2.193
Abfallentsorgung
2.118
2.391
Sonstige Steuern
2.107
1.823
Forschungsaufwendungen
911
993
Büromaterial
876
901
Gebühren, Beiträge, Spenden
835
876
Fortbildungsaufwendungen
780
1.032
Kommunikation
746
839
Übrige
5.938
6.487
Summe
88.902
89.350
Der im Vorjahr per Saldo negative Reklamationsaufwand resultierte aus einem Ertrag aus der Auflösung von Reklamationsrückstellungen, der im Wesentlichen auf eine Schätzungsänderung in Bezug auf die Gewährleistungsrisiken eines Einzelfalls bei Schläuchen in der Division Semperit Industrial Applications zurückzuführen war.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Für die im Geschäftsjahr 2025 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sowie der Gesellschaften des weltweiten Netzwerks von Ernst & Young sind folgende Honorare als Beratungs- und Prüfungsaufwand erfasst worden:
in TEUR
2025
2024
Prüfung des Konzernabschlusses und damit zusammenhängende Bestätigungsleistungen
890
928
davon Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
509
496
Andere Bestätigungsleistungen
115
130
Summe
1.005
1.059
2.7
Finanzergebnis
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Aufwand (+) / Ertrag (–)
 
 
Zinserträge
–2.227
–3.352
Erträge aus Wertpapieren
–102
–101
Finanzierungserträge
–2.330
–3.453
Zinsaufwand
11.105
14.133
Finanzierungsaufwendungen
11.105
14.133
Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
3.841
3.469
Netto-Fremdwährungsergebnis
4.452
–1.310
Nettoergebnis aus der Bewertungskategorie FVPL
–74
–245
Übrige
1.740
839
Sonstiges Finanzergebnis
6.118
–716
Finanzergebnis
18.734
13.433
Der Zinsaufwand beinhaltet Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.148 TEUR (Vorjahr: 2.201 TEUR) und aus Factoring in Höhe von 782 TEUR (Vorjahr: 780 TEUR).
Von dem im Finanzergebnis enthaltenen Zinsaufwand entfallen 10.855 TEUR (Vorjahr: 14.104 TEUR) auf finanzielle Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten). Aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen ist ein Zinsaufwand in Höhe von 94 TEUR (Vorjahr: 92 TEUR) enthalten. Bei den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen repräsentiert der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ergebnisanteil in Höhe von 3.841 TEUR (Vorjahr: 3.469 TEUR) den „Zinsaufwand“.
Das Nettoergebnis von finanziellen Vermögenswerten aus der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) setzt sich wie folgt zusammen:
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Aufwand (+) / Ertrag (–)
 
 
Zinserträge
–2.227
–3.352
Netto-Fremdwährungsergebnis
4.556
–737
Wertberichtigungen (+) / Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (–)
50
71
Nettoergebnis aus der Bewertungskategorie AC (At Cost)
2.379
–4.017
Die Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (siehe Abschnitt 2.6) erfasst. Darin sind auch Auflösungen von zuvor aufwandswirksam erfassten Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Im Geschäftsjahr 2025 betreffen die Finanzinstrumente der Bewertungskategorie FVPL (Fair Value through Profit and Loss – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Teilen des operativen Geschäfts bei der thailändischen Semperflex Asia Corp. Ltd. „SAC“ (siehe Abschnitt 11.5).
Das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorie FVPL setzt sich wie folgt zusammen:
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Aufwand (+) / Ertrag (–)
 
 
Ergebnisse aus der Bewertung und dem Abgang von Wertpapieren und Derivaten
–4
–390
Erträge aus Devisentermingeschäften
–71
–38
Aufwendungen aus Devisentermingeschäften
0
183
Nettoergebnis aus der Bewertungskategorie FVPL (Fair Value through Profit and Loss)
–74
–245
Teile des Zinsrisikos aus der Bankenfinanzierung der SAG werden über einen als Cashflow Hedge designierten Zinsswap abgesichert (siehe Abschnitt 6.4 bzw. 11.4). Die im Gesamtergebnis erfassten Effekte aus dem Zinsswap stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Aufwand (+) / Ertrag (–)
 
 
Cashflow Hedges – erfolgswirksam im Zinsaufwand der Periode erfasst
121
–92
Cashflow Hedges – im sonstigen Ergebnis (Hedge Rücklage) erfasste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
–215
560
Cashflow Hedges – ineffektiver Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
0
0
Das Netto-Fremdwährungsergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beträgt –104 TEUR (Vorjahr: –452 TEUR).
2.8
Ertragsteuern
Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Steueraufwand umfasst die für die einzelnen Konzernunternehmen aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz errechneten laufenden Steuern sowie die latenten Steuern.
In TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Laufender Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–)
 
 
für die laufende Periode
7.713
8.573
für Vorperioden
–1.303
–313
Summe laufender Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–)
6.410
8.260
Latenter Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–)
 
 
aus der Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen
–219
124
aus der Veränderung der Wertberichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen, Steuergutschriften und temporären Differenzen
3.739
3.797
sonstige latente Steuereffekte
–3.496
–2.047
Summe latenter Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–)
25
1.874
Summe
6.435
10.134
Steuerunsicherheiten in Bezug auf den Bestand zu verwertender steuerlicher Verlustvorträge wurde durch entsprechende Vorsorgen Rechnung getragen.
Für Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Ergebnisüberleitung sowie Details zu latenten Steuern siehe Abschnitt 9.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
2.9
Ergebnis je Aktie
in EUR
1–12 2025
1–12 2024
Ergebnis nach Steuern
419.879
11.501.180
Auf Stammaktien entfallendes Ergebnis
419.879
11.501.180
Durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien (in Stück)
20.573.434
20.573.434
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert)
0,02
0,56
davon Ergebnis je Aktie in EUR aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert und verwässert)
0,02
0,56
davon Ergebnis je Aktie in EUR aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (unverwässert und verwässert)
0,00
0,00
Zum 31. Dezember 2025 sowie zum 31. Dezember 2024 waren keine Verwässerungseffekte zu berücksichtigen.
2.10
Konzerngeldflussrechnung
Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit wird unter Anwendung der indirekten Methode erstellt. Die Bewertungseffekte werden unter den sonstigen unbaren Aufwendungen bzw. Erträgen dargestellt. Diese umfassen insbesondere das Ergebnis aus Wechselkursänderungen, Bewertung von Derivaten sowie die Veränderung der Wertberichtigungen von Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von den sonstigen unbaren Erträgen bzw. Aufwendungen in Höhe von 798 TEUR (Vorjahr: –1.215 TEUR) entfielen 815 TEUR (Vorjahr: –1 TEUR) auf die Bewertung von Vorräten, 500 TEUR (Vorjahr: –477 TEUR) auf Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung zwischen Konzernunternehmen sowie –286 TEUR (Vorjahr: –291 TEUR) auf Bewertungseffekte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden.
Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit basieren auf einer direkten Ermittlung. Erhaltene Zinsen werden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt, gezahlte Zinsen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit.
Die Zugänge der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen 34.574 TEUR (Vorjahr: 69.884 TEUR). Davon betreffen 2.969 TEUR (Vorjahr: 7.418 TEUR) Zugänge von Nutzungsrechten. Die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Zugängen der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind um 2.681 TEUR gesunken (Vorjahr: um 10.029 TEUR), und die Anzahlungen sind um 367 TEUR gestiegen (Vorjahr: um 7.051 TEUR gesunken). Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine aktivierten Zinsen auf das Anlagevermögen erfasst (Vorjahr: 867 TEUR, ausgewiesen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit). Die Nettoeinzahlungen aus Unternehmensverkäufen beliefen sich auf 47 TEUR (Vorjahr: 6.586 TEUR) und resultieren aus dem (zweiten) Closing im Rahmen des Verkaufs des Medizingeschäfts.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 210 TEUR aufgenommen (Vorjahr: 26.000 TEUR für die Werkserweiterung am tschechischen Standort in Odry). Es erfolgte keine Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: 10.000 TEUR vorzeitige Tilgung der Bankenfinanzierung der SAG). Die Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten beinhaltet insbesondere die Tilgung eines Schuldscheindarlehens der SAG in Höhe von 31.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Der Rückgang der gezahlten Zinsen in Höhe von 3.785 TEUR ist im Wesentlichen auf geringere ausstehende Finanzverbindlichkeiten infolge planmäßiger sowie vorzeitiger Tilgungen und auf das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Zinsniveau zurückzuführen.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
 
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten
 
 
in TEUR
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen
Derivative Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
Stand 01.01.2024
227.822
14.725
2.130
48.429
293.107
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
7.329
–2.884
0
–5.083
–638
Gezahlte Zinsen
–12.764
0
0
–2.203
–14.967
Effekte aus Wechselkursänderungen
30
987
1
796
1.815
Sonstige Veränderungen
11.650
3.444
258
6.795
22.147
Stand 31.12.2024
234.068
16.272
2.390
48.733
301.463
davon langfristig
190.009
12.527
2.368
43.524
248.427
davon kurzfristig
44.059
3.745
22
5.209
53.036
Stand 01.01.2025
234.068
16.272
2.390
48.733
301.463
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
–39.163
–3.576
0
–5.177
–47.917
Gezahlte Zinsen
–9.036
0
0
–2.148
–11.184
Effekte aus Wechselkursänderungen
–108
–674
–1
–1.551
–2.334
Sonstige Veränderungen
8.610
3.815
–174
3.355
15.605
Stand 31.12.2025
194.370
15.836
2.215
43.212
255.633
davon langfristig
173.854
12.006
345
38.286
224.490
davon kurzfristig
20.517
3.830
1.870
4.926
31.143
Die sonstigen Veränderungen beinhalten Zinsaufwendungen, den Anteil am Ergebnis nach Steuern von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen sowie unbare Zugänge und Abgänge aus Leasingverhältnissen.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
3.
Langfristige Vermögenswerte
3.1
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, die in der Folge planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, angesetzt. Die angenommene Nutzungsdauer liegt in der Regel in der Bandbreite von einem bis 15 Jahren. Bei der Festlegung von Nutzungsdauern sind Annahmen und Einschätzungen zu treffen. Bei beobachtbaren Anhaltspunkten für eine Wertveränderung erfolgt für die erworbenen immateriellen Vermögenswerte eine Werthaltigkeitsprüfung.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten angesetzt. In Bezug auf die planmäßigen Abschreibungen und die Werthaltigkeitsprüfungen gilt das zu den erworbenen immateriellen Vermögenswerten Ausgeführte sinngemäß. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Software-Implementierungen und in geringem Umfang aktivierungsfähige Entwicklungskosten, wobei diese nur angesetzt werden, wenn der immaterielle Vermögenswert identifizierbar ist, die Beherrschung über den Vermögenswert vorliegt und entsprechend der Ermessensentscheidung des Managements der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich ist. Die angenommene Nutzungsdauer liegt in der Regel bei acht Jahren.
Im Wege von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte
Bei im Wege eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen und gesondert von einem allfälligen Geschäfts- oder Firmenwert angesetzten immateriellen Vermögenswerten stellt der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten dar. Es handelt sich hierbei insbesondere um Marken, technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte sowie nicht vertragliche Kundenbeziehungen. Die angenommenen Nutzungsdauern liegen in der Regel bei technologiebasierten immateriellen Vermögenswerten in einer Bandbreite von fünf bis 15 Jahren und bei nicht vertraglichen Kundenbeziehungen von einem bis 25 Jahren. Für Marken wird gegebenenfalls eine unbestimmbare Nutzungsdauer angenommen; sie unterliegen diesfalls einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung. Ansonsten erfolgt für im Wege von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte nur bei beobachtbaren Anhaltspunkten für eine Wertveränderung eine Werthaltigkeitsprüfung.
Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte
Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, auf ihre Werthaltigkeit überprüft, vorausgesetzt, es liegen gemäß IAS 36 keine Umstände vor, die ein Entfallen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung gestatten.
In der Semperit-Gruppe stellen die Geschäftsbereiche die niedrigste Ebene (zahlungsmittelgenerierende Einheit, ZGE) dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Geschäftsbereiche Hoses und Profiles bilden die Division SIA, die Geschäftsbereiche Belting, Form und LSR bilden die Division SEA.
Für die Werthaltigkeitsprüfung des im Geschäftsbereich Hoses (Herstellung und Vertrieb von Hydraulik- und Industrieschläuchen) bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 1.677 TEUR (Vorjahr: 1.677 TEUR) ermittelte das Management den erzielbaren Betrag zum 30. September 2025. Der erzielbare Betrag wurde als Nutzungswert berechnet. Der durch die abgekühlte wirtschaftliche Entwicklung und die geopolitischen Krisen erhöhten Prognoseunsicherheit wurde durch die Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien (Upside- und Downside-Szenarien) begegnet. Die Produkte des Geschäftsbereichs Hoses werden typischerweise im Umfeld der Land- und Bauwirtschaft sowie in der Lebensmittel- und chemischen Industrie eingesetzt und sind deren zyklischen Entwicklungen ausgesetzt. Das Geschäftsjahr 2025 war geprägt von einer weiterhin verhaltenen Kundennachfrage. Diese resultierte aus der anhaltend schwachen Entwicklung der europäischen Wirtschaft, insbesondere der Bauindustrie, der Unsicherheit im Markt aufgrund der unklaren zukünftigen US-Zollpolitik sowie der nach wie vor schwachen Nachfrage aus China. Positiv wirkte sich hingegen das Ende der Überlagerung bei Kunden:innen aus. Zusätzlich trugen der Rückgang der Rohstoff- und Energiepreise sowie die sinkenden Fracht- und Logistikkosten zu einer Verbesserung bei. In Kombination mit konsequenter Preispolitik konnte dadurch die Deckungsbeitragsmarge und die EBITDA-Marge weiterhin auf einem stabilen Niveau von über 20% gehalten werden. Für das Geschäftsjahr 2026 wird eine vergleichbare Marktnachfrage erwartet, verbunden mit einer weiterhin schwachen Nachfrage im Hauptmarkt Europa.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Planungsszenarien unterscheiden sich vom Base-case-Szenario im Wesentlichen in den Annahmen zur unterschiedlichen Abschätzung der Marktentwicklung und folglich in der jährlichen Wachstumsrate der Produktionsmengen. Im Downside-Szenario wurde von einer weiter anhaltenden niedrigen Marktnachfrage in 2026 ausgegangen, für die Planjahre 2027-2030 wurde ein moderates Marktwachstum, jedoch das Ausbleiben einer Boomphase angenommen. Neben der Reduktion des Durchschnittsverkaufspreises um 1,5% in den Planjahren 2026 und 2027 und einer weiteren Fixkostenreduktion im Planjahr 2026 wurde aufgrund der niedrigeren Menge der Hochlauf der zusätzlich geplanten Geflechtschlauchkapazitäten (DH5) in Odry sowie der zugehörige CAPEX auf einen Zeitraum außerhalb der aktuellen Mittelfristplanung geschoben. Im Vergleich zum Base-case-Szenario wurden zusätzliche Belastungen aus Zöllen bzw. Importquoten für Schlauchdraht in Höhe von 19.400 TEUR insgesamt für die Planungen 2026 bis 2030 in den Materialkosten berücksichtigt. Im Upside-Szenario ergibt sich daraus eine Verbesserung der Materialkosten in Höhe von 9.700 TEUR gegenüber dem Base-case-Szenario.
Die wesentliche Annahme, die bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags des Geschäftsbereichs Hoses verwendet wurde, bezieht sich auf die zukünftige Entwicklung der EBITDA-Marge. In der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2031) beträgt die EBITDA-Marge rund 21% (Vorjahr: 23%). Die EBITDA-Margen in der Rentenphase unterscheiden sich je nach Planungsszenario und liegen bei rund 13% (Vorjahr: 20%) im Downside-Szenario und 22% (Vorjahr: 23%) im Upside-Szenario. Der Planung lagen dabei die Annahmen des Managements zur Entwicklung der Märkte, der Marktanteile des Geschäftsbereichs Hoses und zu strategischen Produkt- und Kundeninitiativen zugrunde. Die Mittelfristplanung des Managements fußt auf der Weiterführung der erfolgreichen Nischenstrategie des Geschäftsbereichs Hoses, sich ausschließlich auf die Schlauchproduktion zu fokussieren und sich dadurch von Mitbewerber:innen, die darüber hinaus auch Armaturen und Leitungen produzieren bzw. montieren oder komplette Hydrauliksysteme fertigen, abzugrenzen.
Geplante ergebnisverbessernde Maßnahmen, die eine Kapazitätserweiterung oder Infrastrukturverbesserung erfordern, sowie solche, welche noch nicht hinreichend konkretisiert sind, wurden bei der Ermittlung des Nutzungswerts nicht berücksichtigt.
Berücksichtigt wurde allerdings der in Umsetzung befindliche Werksausbau im tschechischen Odry mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 110.000 TEUR (beschlossen im Juni 2022), welcher im Jahr 2023 begonnen hatte. Zur Kapazitätserweiterung werden 50.700 TEUR im Zeitraum 2026-2030 in die Hydraulikschlauchproduktion in Odry investiert werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und die Erreichung eines hohen Automatisierungsgrads gelegt. Die Aufnahme des Regelbetriebs der Produktionsanlagen für eine zusätzliche Produktionsmenge von 24 Mio. Meter an Hydraulikschlauch pro Jahr erfolgte im Geschäftsjahr 2025. Der Hochlauf der Produktionsanlagen erfolgt stufenweise ab 2025. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2024 die Produktion von 3,6 Mio. Meter flexiblen Spiralschlauch von Wimpassing nach Ordy verlagert. Mit der Produktion wurde 2025 in Odry gestartet. Die bereits im Geschäftsjahr 2023 beschlossene Anpassung der Werksausbaupläne wurden bei der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigt. Die neuen Produktionsanlagen werden ausschließlich unter Verwendung grüner Energien und somit erstmals CO2-neutral betrieben. Der Gesamtwasserverbrauch am Standort in Odry wird – ungeachtet der Kapazitätsausweitung – nach Fertigstellung der neuen Produktionsanlagen um mehr als 50% sinken. Die übrigen Sachanlageninvestitionen wirken kapazitätserhaltend; sie entsprechen in etwa den geplanten Abschreibungen. Die Veränderungen des Trade Working Capitals wurden umsatzabhängig geplant.
Die Cashflows in der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2031) wurden mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) extrapoliert. Die Wachstumsrate reflektiert den Wettbewerbs- und Preisdruck am Markt, ein moderat angenommenes Marktwachstum und ein normalisiertes Inflationsniveau. Als Kapitalisierungszinssatz wurden die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Hierbei wurde für die Geschäftsbereiche Hoses, Profiles, Belting und Form eine einheitliche Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) unterstellt. Der Kapitalisierungszinssatz (WACC) vor Steuern, der für den Geschäftsbereich Hoses ermittelt wurde, liegt bei 10,3% (Vorjahr: 10,3%), der Kapitalisierungszinssatz (WACC) nach Steuern beträgt 8,0% (Vorjahr: 8,0%).
Die Werthaltigkeit des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerts wurde im Rahmen der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung für den Geschäftsbereich Hoses bestätigt.
Für die Werthaltigkeitsprüfung des im Geschäftsbereich LSR (Herstellung von Spritzgusswerkzeugen, Herstellung von Kunststoffteilen insbesondere aus Flüssigsilikon und Feststoffsilikon im Ein-, Zwei- oder Mehrkomponentenspritzguss und deren Vertrieb) bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 49.358 TEUR (Vorjahr: 49.358 TEUR) sowie der Markenrechte in Höhe von 9.756 TEUR (Vorjahr: 10.029 TEUR) ermittelte das Management den erzielbaren Betrag zum 30. September 2025. Für die Marken im Geschäftsbereich LSR wurden unbestimmbare Nutzungsdauern angenommen, da die Markennamen auf den jeweiligen Produktmärkten sehr gut etabliert sind und eindeutige Markenattribute aufweisen. Die Semperit-Gruppe nutzt die Markennamen auf unbestimmbare Zeit und wird den Geschäftsbereich LSR unter diesen Markennamen weiter ausbauen. Methodisch erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung der Marken gemeinsam mit dem Geschäfts- oder Firmenwert auf Ebene der ZGE, folglich auf Ebene des Geschäftsbereichs LSR. Der erzielbare Betrag wurde als Nutzungswert berechnet. Die Produkte des Geschäftsbereichs LSR werden insbesondere in der Automobil- und Medizintechnikindustrie sowie in der Konsum- und Haushaltsgüterindustrie eingesetzt. Der durch die abgekühlte wirtschaftliche Situation und die geopolitischen Krisen erhöhten Prognoseunsicherheit wurde durch die Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien (Upside- und Downside-Szenarien) begegnet.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Planungsszenarien unterscheiden sich vom Base-case-Szenario im Wesentlichen in den Annahmen zur unterschiedlichen Abschätzung der Marktentwicklung und folglich in der jährlichen Wachstumsrate der Produktionsmengen (d.h. der Kundenabrufe von Kunststoffteilen und der Verkäufe von Spritzgusswerkzeugen). Die Zollkosten werden vom Kunden getragen, sodass für LSR keine zusätzlichen Belastungen entstehen. In den Vereinigten Staaten existiert kein Werkzeugbau, der die Qualitätsstandards von LSR erreicht. Für komplexe und qualitativ hochwertige Werkzeuge sind Kund:innen daher auf europäische Anbieter angewiesen. Lokale Anbieter in den Vereinigten Staaten können die Anforderungen hinsichtlich Präzision und Komplexität nicht erfüllen, was LSR einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Die wesentlichen Annahmen, die bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags des Geschäftsbereichs LSR verwendet wurden, beziehen sich auf den Hochlauf der Produktionsanlagen aus den Kapazitätserweiterungen, zu denen sich Vorstand und Aufsichtsrat der SAG im Zuge des Unternehmenserwerbs kommittiert haben, auf die verstärkte Bearbeitung des US-amerikanischen Marktes und auf die zukünftige Entwicklung der EBITDA-Marge. In der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2031) beträgt die EBITDA-Marge rund 24% (Vorjahr: 23%). Die EBITDA-Margen in der Rentenphase unterscheiden sich je nach Planungsszenario und liegen bei rund 22% (Vorjahr: 22%) im Downside-Szenario und 27% (Vorjahr: 24%) im Upside-Szenario. Die Erhöhung der EBITDA-Marge im Upside-Szenario ist insbesondere auf reduzierte Personalaufwendungen zurückzuführen, die bei steigender Produktionsmenge zu einem positiven operativen Leverage führen. Der Planung lagen dabei die Annahmen des Managements zur Entwicklung der Märkte, der Marktanteile des Geschäftsbereichs LSR und zu strategischen Produkt- und Kundeninitiativen in Bezug auf die Herstellung von Spritzgusswerkzeugen sowie die Beratung bei der Bauteileentwicklung bis hin zur Serienfertigung von kundenindividuellen Kunststoffteilen zugrunde. Die Mittelfristplanung des Managements fußt auf der Festigung und dem Ausbau des technologischen Vorsprungs in der Herstellung von Hoch-Kavitäten-Spritzgusswerkzeugen, in der Automatisation und Problemlösungskompetenz. Zusätzlich stehen die Stärkung des Vertriebs und damit im Zusammenhang stehend, die geografische Expansion im Fokus.
Geplante ergebnisverbessernde Maßnahmen, die eine Kapazitätserweiterung oder Infrastrukturverbesserung erfordern, sowie solche, welche noch nicht hinreichend konkretisiert sind, wurden bei der Ermittlung des Nutzungswerts nicht berücksichtigt. Berücksichtigt wurde allerdings der Werksausbau im österreichischen Thalheim sowie weitere Kapazitätserweiterungen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 16.785 TEUR (Vorjahr: 36.479 TEUR) bis zum Geschäftsjahr 2030. Die übrigen Sachanlageninvestitionen wirken kapazitätserhaltend. Die Veränderungen des Trade Working Capitals wurden umsatzabhängig geplant, entwickeln sich jedoch nicht proportional zum Umsatz.
Die Cashflows in der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2031) wurden mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) extrapoliert. Als Kapitalisierungszinssatz wurden die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Hierbei wurde für den Geschäftsbereich LSR eine separate Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) gebildet. Diese Unternehmen sind in ähnlichen geografischen Märkten aktiv und weisen vergleichbare Geschäftsmodelle auf. Der Kapitalisierungszinssatz (WACC) vor Steuern, der für den Geschäftsbereich LSR ermittelt wurde, liegt bei 9,6% (Vorjahr: 9,3%), der Kapitalisierungszinssatz (WACC) nach Steuern beträgt 7,5% (Vorjahr: 7,8%).
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäftsbereichs LSR wurden die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags einer Sensitivierung unterzogen. Der Nutzungswert des Geschäftsbereichs LSR würde unter den Buchwert sinken, wenn eine der folgenden Änderungen einträte: Die nachhaltige Wachstumsrate ab dem letzten Planjahr sinkt unter 0,9% anstelle der geplanten 2,0%, der WACC erhöht sich auf über 8,1% statt 7,5% oder das EBITDA reduziert sich um mehr als 2.443 TEUR im letzten Planjahr, was einer EBITDA-Marge von 22% im Base-case-Szenario, 20% im Downside-Szenario und 25% im Upside-Szenario entspricht.
Die Werthaltigkeit des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerts und der Markenrechte wurde im Rahmen der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung für den Geschäftsbereich LSR bestätigt.
Werthaltigkeitsprüfungen (außerhalb der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte)
Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3.305 TEUR (Vorjahr: 215 TEUR) betreffen im Geschäftsjahr 2025 einzelne weggefallene, nicht vertragliche Kundenbeziehungen des Geschäftsbereichs LSR. Im Vorjahr wurde im Rahmen eines gruppenweiten Software-Entwicklungsprojekts zur Erfassung von Produktions- und Maschinendaten die Implementierungspartnerin gewechselt. Im Zuge dessen war eine Wertminderung für einen Teil des Projekts, für den sich kein weiterer Nutzen ergab, in Höhe von 215 TEUR zu erfassen. Für eine gesamthafte Darstellung der im Geschäftsjahr erfassten Wertminderungen siehe Abschnitt 3.2.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
Software-Lizenzen,
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte
Geschäfts- oder Firmenwert
Entwicklungskosten
Gesamt
Anschaffungs- / Herstellungskosten
 
 
 
 
Stand 01.01.2024
113.323
51.894
2.800
168.018
Währungsdifferenzen
–164
0
2
–162
Zugänge
371
0
1.566
1.937
Abgänge
–13.004
0
–30
–13.033
Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
–468
0
–550
–1.018
Umbuchungen
90
0
–90
0
Stand 31.12.2024
100.148
51.894
3.698
155.741
Währungsdifferenzen
–78
0
2
–76
Zugänge
144
0
2.986
3.129
Abgänge
–1.048
0
0
–1.048
Umbuchungen
953
0
–720
233
Stand 31.12.2025
100.119
51.894
5.966
157.979
 
 
 
 
 
Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen
 
 
 
 
Stand 01.01.2024
40.452
859
1.735
43.046
Währungsdifferenzen
56
0
0
56
Abschreibungen
4.524
0
103
4.627
Wertminderungen
72
0
323
394
Abgänge
–12.110
0
0
–12.110
Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
–462
0
–512
–974
Stand 31.12.2024
32.532
859
1.649
35.040
Währungsdifferenzen
2
0
0
2
Abschreibungen
4.557
0
42
4.600
Wertminderungen
3.305
0
0
3.305
Abgänge
–1.048
0
0
–1.048
Stand 31.12.2025
39.349
859
1.692
41.899
 
 
 
 
 
Buchwerte
 
 
 
 
Buchwert 01.01.2024
72.872
51.035
1.065
124.971
Buchwert 31.12.2024
67.617
51.035
2.049
120.701
Buchwert 31.12.2025
60.770
51.035
4.275
116.080
3.2
Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet.
Die Abschreibung erfolgt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich ihrer erwarteten Restwerte linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden. Bei der Festlegung der Nutzungsdauern waren Schätzungen und Annahmen zu treffen, die an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die angenommenen Nutzungsdauern je Sachanlagenkategorie liegen in den folgenden Bandbreiten:
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Sachanlagen exkl. Nutzungsrechte
Nutzungsdauer
in Jahren
Betriebsgebäude und sonstige betriebliche Baulichkeiten
2–50
Technische Anlagen und Maschinen
2–40
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2–25
Fahrzeuge
2–25
Die angenommenen Nutzungsdauern der im Sachanlagevermögen enthaltenen Nutzungsrechte liegen in den folgenden Bandbreiten:
Nutzungsrechte
Nutzungsdauer
in Jahren
Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund
2–20
Technische Anlagen und Maschinen
2–5
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2–8
Fahrzeuge
2–7
Werthaltigkeitsprüfungen
Sachanlagen werden bei beobachtbaren Anhaltspunkten auf Wertminderung dahingehend überprüft, ob der Buchwert des Vermögenswerts bzw. der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag gemäß IAS 36 übersteigt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird eine entsprechende Wertminderung erfasst. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Ermittlung des erzielbaren Betrags unterliegen wesentlichen Schätzungen und Annahmen. Dies betrifft insbesondere Annahmen zur Unternehmensplanung, zu künftigen Inflations- und Wachstumsraten sowie zu Fremdwährungskursen, zum Kapitalkostensatz zur Abzinsung künftiger Cashflows, zur erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie zu den separaten erzielbaren Beträgen für einzelne Vermögenswerte als Wertuntergrenze einer etwaigen Wertminderung.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung werden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 berücksichtigt. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit enthält die Nutzungsrechte; er wird vermindert um den Buchwert der Leasingverbindlichkeiten. Der erzielbare Betrag als Gesamtwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit beinhaltet den Barwert der Cashflows, der um die Leasingzahlungen reduziert ist.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Teile der Extrusionsanlagen in der österreichischen STP und der ungarischen Semperform Kft. aufgrund fehlender künftiger Einsatzmöglichkeiten in Höhe von 1.064 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wertgemindert. Im Vorjahr wurden aufgrund fehlender künftiger Einsatzmöglichkeiten zwei Salzbadanlagen der deutschen Semperit Profiles Leeser GmbH in Höhe von 1.745 TEUR und eine Knetmaschine in der STP in Höhe von 315 TEUR wertgemindert. Die verbleibenden Wertminderungen von Sachanlagen betrafen im Vorjahr Maschinen ohne zukünftige Verwendungsmöglichkeiten in der tschechischen SFO. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte (siehe Abschnitt 3.1) und Sachanlagen gliedern sich nach Divisionen wie folgt:
 
Semperit Industrial Applications
Semperit Engineered Applications
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
1–12 2025
1–12 2024
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte
0
67
3.305
148
Wertminderungen auf Sachanlagen
0
2.020
1.064
214
Summe Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
0
2.087
4.369
362
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Entwicklung der Sachanlagen
Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund
Technische
Anlagen und Maschinen
Andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung
Anlagen in Bau
Gesamt
Anschaffungs- / Herstellungskosten
 
 
 
 
 
Stand 01.01.2024
262.831
591.418
80.962
45.879
981.091
Währungsdifferenzen
2.317
5.938
810
161
9.226
Zugänge
19.479
18.002
4.962
25.462
67.906
Abgänge
–3.019
–10.994
–3.579
–1.653
–19.245
Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
–4.027
–34.337
–2.976
–24
–41.364
Umbuchungen
19.765
16.823
2.193
–38.738
43
Stand 31.12.2024
297.345
586.850
82.373
31.088
997.657
Währungsdifferenzen
–3.214
–6.169
–751
–58
–10.191
Zugänge
4.313
13.817
3.666
9.648
31.444
Abgänge
–3.062
–5.737
–4.075
–77
–12.950
Umbuchungen
3.387
11.046
1.497
–16.163
–233
Stand 31.12.2025
298.770
599.808
82.711
24.438
1.005.728
 
 
 
 
 
 
Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen
 
 
 
 
 
Stand 01.01.2024
99.355
377.761
56.051
426
533.593
Währungsdifferenzen
758
3.664
680
5
5.106
Abschreibungen
9.599
27.109
6.401
0
43.110
Wertminderungen
893
2.258
0
1.745
4.896
Abgänge
–583
–10.875
–3.343
–1.106
–15.907
Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
–3.619
–33.682
–2.499
–3
–39.802
Umbuchungen
250
44
–220
–32
43
Stand 31.12.2024
106.654
366.279
57.071
1.035
531.039
Währungsdifferenzen
–788
–3.378
–515
1
–4.680
Abschreibungen
10.201
28.092
6.609
0
44.902
Wertminderungen
0
1.019
44
0
1.064
Abgänge
–1.378
–5.444
–3.805
0
–10.627
Umbuchungen
0
298
0
–298
0
Stand 31.12.2025
114.690
386.867
59.404
738
561.698
 
 
 
 
 
 
Buchwerte
 
 
 
 
 
Buchwert 01.01.2024
163.476
213.657
24.911
45.453
447.498
Buchwert 31.12.2024
190.691
220.571
25.302
30.053
466.617
Buchwert 31.12.2025
184.081
212.942
23.307
23.700
444.030
Von dem für Grundstücke und Bauten (einschließlich der Bauten auf fremdem Grund) ausgewiesenen Buchwert entfallen 7.068 TEUR (Vorjahr: 7.205 TEUR) auf Grund und Boden (Grundwert).
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten aktiviert. Im Vorjahr erfolgte eine Aktivierung in Höhe von 867 TEUR im Zusammenhang mit der Erweiterung einer Produktionshalle in Odry, Tschechien. Aktiviert wurden die direkt der Herstellung zuordenbaren Fremdkapitalkosten.
Zum 31. Dezember 2025 sind Sachanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 21.891 TEUR (Vorjahr: 22.455 TEUR) im Geschäftsbereich LSR als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine neue, dem Geschäftsbereich Profiles zuzurechnende Produktionsstätte in den USA eröffnet. Die Eigentumsrechte an den neu gebauten Produktionslinien der US-amerikanischen Semperit Industrial Products Inc. wurden an die staatliche Entwicklungsagentur von Coweta County, Georgia, übertragen, um die vermögensbezogenen Steuern zu optimieren. Gleichzeitig hat die Gesellschaft eine von der Entwicklungsagentur zur Finanzierung der Transaktion emittierte Kommunalanleihe (Revenue Bond) gekauft und einen Leasingvertrag für die Nutzung der übertragenen Produktionslinie abgeschlossen. Der Nominalbetrag der Anleihe beträgt zum 31. Dezember 2025 umgerechnet 8.530 TEUR (Vorjahr: 9.077 TEUR) und wurde durch die im Geschäftsjahr 2025 getätigten Investitionen in Höhe von umgerechnet 524 TEUR (Vorjahr: 1.541 TEUR) erhöht. Der Rückgang des umgerechneten Nominalbetrags im Vorjahresvergleich ist auf die Kursentwicklung des USD (siehe Abschnitt 11.5) zurückzuführen. Mit den Leasingraten wird die Anleihe getilgt. Das Unternehmen kann jederzeit bzw. spätestens am Ende der Laufzeit die Anleihe an die Entwicklungsagentur zurückübertragen, wodurch die Eigentumsrechte an der Produktionslinie wieder erworben werden. Da das Unternehmen sowohl Leasingnehmer als auch Anleihegläubiger ist, finden keine Geldflüsse statt. Aus wirtschaftlicher Sicht wurde daher weder ein Sale-and-Lease-back-Vertrag abgeschlossen, noch eine Kommunalanleihe gezeichnet bzw. bilanziert. Die Produktionslinien für Gummidichtungen werden weiterhin im Sachanlagevermögen erfasst.
Nutzungsrechte
Die Semperit-Gruppe ist insbesondere Leasingnehmer in Bezug auf Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden, Büroausstattungen und Kraftfahrzeugen.
Als Leasingnehmer erfasst die Semperit-Gruppe im Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts für ansatzpflichtige Leasingverträge eine Leasingverbindlichkeit als sonstige finanzielle Verbindlichkeit und einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht als Teil des Sachanlagevermögens. Die Leasingverbindlichkeit wird verzinst und durch die laufenden Zahlungen annuitätisch getilgt; das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Das Wahlrecht, die Regel zur Leasingbilanzierung nicht auf Leasingverträge mit kurzfristiger (d.h. bis zu 12-monatiger) Laufzeit, auf Leasingobjekte von geringem Wert (d.h. bis zu einem Neuwert in Höhe von rund 5 TEUR) und auf immaterielle Vermögenswerte anzuwenden, wird ausgeübt. Die Semperit-Gruppe weist somit für diese Art von Verträgen keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten aus; Leasingzahlungen aus diesen Verträgen werden linear über die Laufzeit als Aufwand erfasst.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die in den Sachanlagen enthaltenen Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen haben sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt entwickelt:
 
Nutzungsrechte
 
in TEUR
Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund
Technische
Anlagen und Maschinen
Andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung
Gesamt
Anschaffungs- / Herstellungskosten
 
 
 
 
Stand 01.01.2024
47.509
3.051
5.938
56.499
Währungsdifferenzen
904
5
0
908
Zugänge
5.643
132
1.643
7.418
Abgänge
–2.870
–110
–1.256
–4.236
Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
–211
0
–142
–353
Stand 31.12.2024
50.975
3.078
6.182
60.236
Währungsdifferenzen
–1.847
8
–9
–1.848
Zugänge
1.601
147
1.221
2.969
Abgänge
–2.865
–20
–822
–3.707
Stand 31.12.2025
47.864
3.213
6.572
57.649
 
 
 
 
 
Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen
 
 
 
 
Stand 01.01.2024
6.027
534
2.483
9.044
Währungsdifferenzen
148
3
–1
151
Abschreibungen
3.738
647
1.529
5.914
Wertminderungen
98
0
0
98
Abgänge
–602
–17
–1.028
–1.647
Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
–172
0
–65
–237
Stand 31.12.2024
9.237
1.167
2.918
13.322
Währungsdifferenzen
–388
4
–2
–386
Abschreibungen
3.647
668
1.537
5.852
Abgänge
–1.254
0
–691
–1.945
Stand 31.12.2025
11.242
1.839
3.762
16.843
 
 
 
 
 
Buchwerte
 
 
 
 
Buchwert 01.01.2024
41.482
2.518
3.455
47.455
Buchwert 31.12.2024
41.738
1.911
3.264
46.913
Buchwert 31.12.2025
36.622
1.374
2.810
40.806
Zum 31. Dezember 2025 sind Nutzungsrechte in Höhe von 40.806 TEUR (Vorjahr: 46.913 TEUR) in den Sachanlagen sowie Leasingverbindlichkeiten in den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 43.212 TEUR (Vorjahr: 48.733 TEUR) erfasst. Für die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2025 siehe Abschnitt 11.2.
Die Semperit-Gruppe hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Diese Optionen wurden vom Management ausgehandelt, um das Portfolio an Leasinggegenständen flexibel und im Einklang mit den jeweiligen Geschäftsanforderungen des Konzerns verwalten zu können. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen vonseiten des Managements.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die folgende Tabelle zeigt die undiskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingerechnet sind.
in TEUR
innerhalb der nächsten 5 Jahre
über 6 bis 10 Jahre
Summe
Verlängerungsoptionen, die voraussichtlich nicht ausgeübt werden
2.237
5.300
7.538
Kündigungsoptionen, die voraussichtlich ausgeübt werden
0
0
0
Summe potenzieller zukünftiger Leasingzahlungen zum 31.12.2025
2.237
5.300
7.538
in TEUR
innerhalb der nächsten 5 Jahre
über 6 bis 10 Jahre
Summe
Verlängerungsoptionen, die voraussichtlich nicht ausgeübt werden
2.030
4.964
6.994
Kündigungsoptionen, die voraussichtlich ausgeübt werden
841
841
1.681
Summe potenzieller zukünftiger Leasingzahlungen zum 31.12.2024
2.871
5.805
8.676
Folgende Beträge aus Leasingverhältnissen wurden erfolgswirksam erfasst:
in TEUR
2025
2024
Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte
5.852
5.914
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
2.148
2.206
Aufwand für sonstige Mietverhältnisse
1.054
1.054
Aufwand für Leasingverhältnisse mit kurzfristiger Laufzeit
869
1.104
Aufwand für Leasingverhältnisse über Leasingobjekte von geringem Wert
332
397
Wertminderung für Nutzungsrechte
0
98
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag
10.255
10.773
davon auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfallend
10.255
10.639
davon auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfallend
0
134
Die Zahlungsmittelabflüsse der Semperit-Gruppe für Leasingverhältnisse (inklusive Leasingverhältnisse mit kurzfristiger Laufzeit und Leasingverhältnisse über Leasingobjekte von geringem Wert) betrugen im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 8.416 TEUR (Vorjahr: 8.697 TEUR).
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
3.3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Die Buchwerte der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
 
 
 
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
Fondsanteile, Aktien, andere Wertpapiere
6.367
6.303
 
6.367
6.303
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen
4
13
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte
1.145
1.153
 
1.150
1.166
Summe
7.516
7.469
Bei den Fondsanteilen handelt es sich um 97.500 Stück Anteile (Vorjahr: 97.500 Stück Anteile) am Amundi GF Euro Rent, einem Anleihenfonds, der zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet ist und überwiegend in fest und variabel verzinsliche Staatsanleihen in der Eurozone veranlagt, in Höhe von 5.797 TEUR (Vorjahr: 5.770 TEUR) sowie um 3.402 Stück Anteile (Vorjahr: 3.402 Stück Anteile) am Portfolio Management Solide T Fonds, einem Investmentfonds, der zu rund 70% in in- und ausländische Anleiheninvestments sowie zu rund 30% in in- und ausländische Aktieninvestments veranlagt, in Höhe von 569 TEUR (Vorjahr: 533 TEUR). Der Portfolio Management Solide T Fonds dient der Sicherstellung von Bankenfinanzierungen im Geschäftsbereich LSR.
Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere gesperrte Finanzmittel in Höhe von 753 TEUR (Vorjahr: 750 TEUR), die im Wesentlichen als Sicherstellung für die Bankkredite im Geschäftsbereich LSR dienen, sowie Miet- und sonstige Kautionen.
Angaben zu Finanzinstrumenten – langfristige und kurzfristige Vermögenswerte
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte gegliedert nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9.
in TEUR
Bewertungskategorie
gemäß IFRS 91
Stufe
Anhang
Buchwert 31.12.2025
Buchwert 31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 
 
4.2
 
 
Zur Vereinnahmung gehalten
AC
–
4.2
49.387
45.693
Zur Vereinnahmung oder zum Verkauf gehalten
FVOCI
2
4.2
21.223
28.030
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
 
 
3.3, 6.5
 
 
Wertpapiere
FVPL
1
3.3
6.367
6.303
Derivative Finanzinstrumente
FVPL
2
6.5
52
0
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte
AC
–
3.3, 6.5
11.802
6.556
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
 
 
6.6
94.847
125.972
1FVPL (Fair Value through Profit and Loss – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); FVOCI (Fair Value through OCI – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten)
In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Finanzveranlagungen, Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen und sonstige Forderungen enthalten (siehe Abschnitt 3.3 und 6.5).
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert
Der Ansatz bzw. die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte aufgrund eines marktüblichen Kaufs bzw. Verkaufs erfolgen zum Erfüllungstag. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere werden anhand von öffentlich zugänglichen Kursen ermittelt.
Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Devisentermingeschäfte.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden neben operativen Maßnahmen einzelne derivative Finanzinstrumente, vor allem Devisentermingeschäfte, eingesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem aktuellen Marktwert. Der Marktwert entspricht jenem Wert, den das jeweilige Konzernunternehmen bei Auflösung des Geschäfts am Abschlussstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Positive Marktwerte zum Abschlussstichtag werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und negative Marktwerte unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sollten die Voraussetzungen für Hedge Accounting gegeben sein, wird dieses zum Teil angewendet. Je nachdem ob es sich dabei um einen Cashflow Hedge oder einen Fair Value Hedge handelt, erfolgt die Erfassung wie im Abschnitt 6.4 beschrieben.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen jene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factoring-Programms zur Vereinnahmung oder zum Verkauf gehalten werden (siehe Abschnitt 4.2).
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Bei allen finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, entsprechen die Buchwerte annähernd dem beizulegenden Zeitwert.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
4.
Trade Working Capital
Das Trade Working Capital setzt sich aus den Vorräten, den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen.
4.1
Vorräte
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zu bewerten, wobei bei der Ermittlung der Nettoveräußerungswerte insbesondere auch den Verwertungsrisiken in Bezug auf veraltete Bestände oder Überbestände Rechnung getragen wird. Die Einsatzermittlung erfolgt grundsätzlich mithilfe des gleitenden Durchschnittspreisverfahrens. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen von Vorräten werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
38.058
37.728
Fertige Erzeugnisse und Waren
34.926
36.446
Unfertige Erzeugnisse
10.020
11.527
Rückerhaltungsansprüche
22
45
Summe
83.026
85.745
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Vorräte
 
 
davon zu Anschaffungs- / Herstellungskosten
57.872
66.655
davon zu Nettoveräußerungswerten
25.154
19.090
Summe
83.026
85.745
Bei der Ermittlung der Nettoveräußerungswerte im Rahmen der Vorratsbewertung zum Abschlussstichtag werden einerseits konkrete Kundenverträge oder, wenn solche nicht vorliegen, vorhandene Listenpreise herangezogen; andererseits erfolgen Einschätzungen des Managements in den jeweiligen Geschäftsbereichen in Bezug auf die erzielbaren Preise und die Marktentwicklungen. Die aufwandwirksam erfassten Wertberichtigungen auf Vorräte betrugen per Saldo 625 TEUR (Vorjahr: Auflösungen von Wertberichtigungen 424 TEUR).
4.2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – sie stammen aus Umsatzerlösen mit Kund:innen der Semperit-Gruppe – sind gemäß IFRS 9 der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) zuzurechnen und werden deshalb zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter Ausfälle bewertet.
Im Rahmen bestehender Factoring-Programme können Euro- und US-Dollar-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewählter Tochterunternehmen in Österreich, Deutschland, Tschechien und Polen verkauft werden. Der Kaufpreis und somit auch der Zeitwert der verkauften Forderungen entspricht dem Nominalwert, wodurch es keinen Ergebniseffekt bei der Ausbuchung gibt. Das Delkredererisiko geht vollständig auf die Factoring-Bank über, lediglich das Zahlungszeitpunktrisiko und das Zinsänderungsrisiko verbleiben teilweise bei der Semperit-Gruppe. Die Voraussetzungen für eine vollumfängliche Ausbuchung der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß IFRS 9 erfüllt. Im Zeitraum zwischen dem letzten Forderungsverkauf und dem Bilanzstichtag eingehende Kundenzahlungen werden als Inkassoverbindlichkeiten aus Factoring in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen (siehe Abschnitt 6.3). Die Zinsen für das Factoring werden im Zinsaufwand ausgewiesen und basieren auf dem 1-Monats-EURIBOR (bzw. 1-Monats-SOFR für Forderungen in USD) zuzüglich einer Marge. Bei einzelnen Tochterunternehmen kommt dabei ein an die Erreichung von ESG-Leistungskriterien gekoppelter Nachlass von bis zu 2,5 Basispunkten zur Anwendung. Die ESG-Leistungskriterien entsprechen jenen, die bei der Bankenfinanzierung der SAG zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt 11.1).
Zum 31. Dezember 2025 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (exklusive als Inkassoverbindlichkeiten ausgewiesene, bereits eingegangene Kundenzahlungen) in Höhe von 12.467 TEUR (Vorjahr: 16.826 TEUR) an Factoring-Banken verkauft. Im Geschäftsjahr 2025 sind 782 TEUR Zinsaufwendungen für das Factoring angefallen (Vorjahr: 780 TEUR).
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Zur Besicherung eines Bankkredits im Geschäftsbereich LSR wurden zum 31. Dezember 2025 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.891 TEUR (Vorjahr: 5.585 TEUR) abgetreten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
 
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
Brutto
Wertberichtigung
Netto
Brutto
Wertberichtigung
Netto
Nicht fällige Forderungen
60.498
–29
60.469
60.756
–7
60.749
Bis zu 30 Tage überfällig
7.265
–1
7.265
10.390
0
10.390
Mehr als 30 bis zu 90 Tage überfällig
1.691
–1
1.691
1.823
0
1.823
Mehr als 90 Tage überfällig
1.831
–645
1.186
1.521
–760
761
Summe
71.286
–676
70.610
74.490
–767
73.723
Die Bewertung der Bonität erfolgt nach internen Bewertungsrichtlinien. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs werden in der Semperit-Gruppe die Ausfälle der letzten vier Jahre nach Geschäftsbereichen und Ländergruppen analysiert. Darauf aufbauend wird eine Wertminderungsmatrix auf der Basis von Zeitbändern erstellt. Diese Wertminderungsmatrix wird um zukunftsbezogene makroökonomische Variablen ergänzt. Dabei wurde die seitens des Kreditversicherers Allianz Trade prognostizierte Entwicklung der Zahlungsausfälle für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 bei der Berechnung der Wertminderungsmatrix berücksichtigt. Aufgrund der Analyse der Vergangenheit konnte ein erhöhtes Ausfallrisiko bei Forderungen, die über 90 Tage überfällig sind, nicht festgestellt werden. Eine Überfälligkeit über 90 Tage wird daher nicht als Indikator für ein eingetretenes Ausfallereignis, das eine Zuordnung zur Stufe 3 des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 bedeuten würde, angesehen. Als Ausfallereignisse sind beispielsweise eine erhebliche Herabstufung der Kreditwürdigkeit durch Kreditratingagenturen, die Beauftragung von Inkassodienstleistungen oder die Insolvenz der Kund:in anzusehen.
Für einen wesentlichen Teil der Brutto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Semperit-Gruppe (98,1%, Vorjahr: 97,8%) bestehen Kreditversicherungen, Bankgarantien, sichere Zahlungsbedingungen oder Bank Acceptance Drafts. Die Kreditversicherungen sehen einen Selbstbehalt im Schadensfall vor. Bei diesen Forderungen wird als erwarteter Kreditverlust maximal der Selbstbehalt wertberichtigt. Im Falle von Zahlungen der Kreditversicherung wird die versicherte Forderung entsprechend der Zahlungshöhe im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgebucht. Die Zahlungen der Kreditversicherungen werden im sonstigen betrieblichen Ertrag dargestellt.
Basierend auf Erfahrungswerten erfolgt – in Bezug auf Forderungen, die nicht kreditversichert sind, bzw. in Bezug auf den Selbstbehalt bei kreditversicherten Forderungen – eine Forderungswertberichtigung gemäß den Ausfallrisiko-Klassen der Wertminderungsmatrix (Stufe 2 des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9). Forderungen, die aufgrund einer individuellen Einschätzung der Bonität der betreffenden Kund:innen der Stufe 3 des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 zugeordnet werden, werden zusätzlich auf den voraussichtlich einbringlichen Betrag wertgemindert.
Die überfälligen Forderungen sind im Wesentlichen durch Kreditversicherungen gedeckt, da alle Tochterunternehmen mit wesentlichen Forderungsvolumina kreditversichert sind. In Bezug auf die nicht kreditversicherten Forderungen bzw. in Bezug auf den Selbstbehalt kreditversicherter Forderungen besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos, da die Kund:innen breit gestreut sind.
Den Wertberichtigungen der Stufe 2 in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR) liegt folgende Wertberichtigungsmatrix zugrunde:
 
31.12.2025
 
nicht fällig
1–30 Tage
31–90 Tage
>90 Tage
Hoses
0,00–0,01%
0,00–0,02%
0,00–0,15%
0,00–0,15%
Profiles
0,00–0,02%
0,00–0,34%
0,00–1,85%
0,00–3,88%
Form
0,00–0,01%
0,00–0,01%
0,00–0,02%
0,00–0,03%
Belting
0,00–0,01%
0,00–0,03%
0,00–0,10%
0,00–0,02%
LSR
0,00–0,05%
0,00–0,17%
0,00–0,47%
0,00–0,60%
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
 
31.12.2024
 
nicht fällig
1–30 Tage
31–90 Tage
>90 Tage
Hoses
0,00–0,01%
0,00–0,01%
0,00–0,16%
0,00–0,13%
Profiles
0,00–0,02%
0,00–0,31%
0,00–2,47%
0,00–3,51%
Form
0,00–0,01%
0,00–0,04%
0,00–0,32%
0,00–0,86%
Belting
0,00–0,01%
0,00–0,04%
0,00–0,16%
0,00–0,06%
LSR
0,00–0,00%
0,00–0,01%
0,00–0,05%
0,00–0,28%
Die Bandbreiten ergeben sich aus den geografischen Regionen, in denen der Umsatz erzielt wird. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Regelfall indirekt über Wertberichtigungskonten erfasst. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
in TEUR
über Laufzeit erwarteter Kreditverlust auf Portfolioebene wertberichtigt (Stufe 2)
über Laufzeit erwarteter Kreditverlust auf Einzelebene wertberichtigt (Stufe 3)
Summe
Stand 01.01.2024
101
747
848
Auflösung
–82
–25
–107
Währungsdifferenz
–2
16
13
Wegen Uneinbringlichkeit abgeschriebene Beträge
–9
–3
–12
Zuführung
1
23
24
Stand 31.12.2024
9
758
767
Auflösung
–1
–25
–26
Währungsdifferenz
0
–42
–42
Wegen Uneinbringlichkeit abgeschriebene Beträge
0
–34
–34
Zuführung
0
10
10
Stand 31.12.2025
8
667
676
Als uneinbringlich festgestellte Forderungen werden, wenn der Forderungsverlust endgültig feststeht, unter Verwendung von zuvor gebildeten Wertberichtigungen ausgebucht. Im Geschäftsjahr 2025 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 99 TEUR (Vorjahr: 135 TEUR), die nicht zuvor wertberichtigt waren, ausgebucht.
4.3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß IFRS 9 der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) zuzurechnen und werden deshalb zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Der Buchwert der kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrug zum 31. Dezember 2025 insgesamt 56.652 TEUR (Vorjahr: 56.756 TEUR).

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
5.
Eigenkapital
5.1
Grundkapital und Rücklagen
Grundkapital
Das Grundkapital der SAG beträgt zum 31. Dezember 2025 unverändert zum Vorjahr 21.359 TEUR. Es ist zerlegt in 20.573.434 Stück voll eingezahlte nennbetragslose Stammaktien, von denen jede am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Sie tragen jeweils ein Stimmrecht und sind dividendenberechtigt.
Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2024 zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschluss-fassung in der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt. In der gleichen Haupt-versammlung wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräu-ßerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigungen erfolgten unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 27. April 2022. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm.
Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in den kommenden fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um 50% oder bis zu 10.286.716 Stück neue Stückaktien zu erhöhen. Ebenso wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Damit kann ein Umtausch- oder Bezugsrecht bzw. eine Umtausch- oder Bezugspflicht auf bis zu 10.286.716 Stückaktien (50% der bestehenden Aktien) der Gesellschaft verbunden werden.
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen resultieren im Wesentlichen aus dem bei der Ausgabe von Aktien über den anteiligen Betrag des Grundkapitals hinaus erzielten Betrag (Agio). Von den Kapitalrücklagen sind zum 31. Dezember 2025 insgesamt Rücklagen in Höhe von 21.503 TEUR (Vorjahr: 21.503 TEUR) gebunden. Diese dürfen nur zum Ausgleich eines ansonsten im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der SAG auszuweisenden Bilanzverlusts aufgelöst werden, soweit freie Rücklagen zur Abdeckung nicht zur Verfügung stehen.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten die thesaurierten Ergebnisse der Semperit-Gruppe und die kumulierten sonstigen Ergebnisse (exklusive Währungsumrechnungsdifferenzen).
Die Aufteilung der Gewinnrücklagen stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
Erwirtschaftete Ergebnisse
Hedge-
Rücklage
IAS-19-Rücklage
Summe
Stand 01.01.2024
381.213
0
–9.659
371.554
Ergebnis nach Steuern
11.501
0
0
11.501
Sonstiges Ergebnis
0
–431
308
–123
Gesamtergebnis
11.501
–431
308
11.378
Dividende
–10.287
0
0
–10.287
Stand 31.12.2024
382.427
–431
–9.351
372.645
 
 
 
 
 
Stand 01.01.2025
382.427
–431
–9.351
372.645
Ergebnis nach Steuern
420
0
0
420
Sonstiges Ergebnis
0
165
1.670
1.835
Gesamtergebnis
420
165
1.670
2.255
Dividende
–10.287
0
0
–10.287
Stand 31.12.2025
372.559
–266
–7.681
364.612
Die erwirtschafteten Ergebnisse enthalten unter anderem die gesetzliche Rücklage der SAG in Höhe von 999 TEUR (Vorjahr: 999 TEUR), die nur zum Ausgleich eines ansonsten in ihrem unternehmensrechtlichen Jahresabschluss auszuweisenden Bilanzverlusts aufgelöst werden darf, wobei der Auflösung zum Verlustausgleich nicht entgegensteht, dass freie Rücklagen zum Verlustausgleich zur Verfügung stehen.
Die Hedge-Rücklage umfasst den Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme im Gewinn oder Verlust.
In der IAS-19-Rücklage sind die Effekte der Neubewertungen aus leistungsorientierten Plänen aus Abfertigungen und Pensionen enthalten.
Währungsumrechnungsrücklage
In der Währungsumrechnungsrücklage werden aus der Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen von der funktionalen Währung auf Euro resultierende Umrechnungsdifferenzen bis zur Veräußerung oder bis zum sonstigen Abgang der betreffenden Tochterunternehmen erfasst.
Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die Währungsumrechnungsdifferenzen insgesamt –7.193 TEUR (Vorjahr: 4.484 TEUR). Im Geschäftsjahr 2025 wurden davon 299 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aufwandswirksam in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, d.h. „recycelt“. An sonstigen Ergebnissen, die in zukünftigen Perioden ergebniswirksam werden können, sind – unter Berücksichtigung der Hedge-Rücklage – zum 31. Dezember 2025 insgesamt 7.917 TEUR (Vorjahr: 14.944 TEUR) erfasst.
5.2
Dividende und eigene Aktien
Zur Ausschüttung an die Aktionäre steht der Bilanzgewinn der SAG zur Verfügung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erwirtschaftete die SAG einen nicht ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn von 0 TEUR, wodurch keine Dividendenausschüttung erfolgt.
Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte im April 2025 und betrug 10.287 TEUR (0,50 EUR je Aktie).
Die Semperit-Gruppe besaß weder zum 31. Dezember 2025 noch zum 31. Dezember 2024 eigene Aktien.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
6.
Nettoverschuldung
Die Nettoverschuldung in Höhe von 167.330 TEUR (Vorjahr: 180.385 TEUR) setzt sich aus den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen, Finanzverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich sonstiger finanzieller Vermögenswerte (kurzfristig) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zusammen.
6.1
Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen
Als Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen werden Minderheitenanteile am Nettovermögen der Tochterunternehmen ausgewiesen, wenn den betreffenden Gesellschaftern ein unbedingtes Kündigungsrecht oder ein Kündigungsrecht zusteht, das an Bedingungen geknüpft ist, deren Eintritt bzw. Nichteintritt nicht im Machtbereich der Semperit-Gruppe liegt, oder wenn die Gesellschaft, an der der nicht beherrschende Anteil gehalten wird, befristet ist.
Die Ersterfassung der Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Da die Folgebewertung derartiger Verpflichtungen in den IFRS nicht geregelt ist, wird – analog zu der dargestellten Möglichkeit in IDW RS HFA 45 – der bei der Erstbewertung der Verbindlichkeit angesetzte Betrag um einen bis zum Bewertungsstichtag aufgelaufenen Gewinnanteil erhöht oder um einen aufgelaufenen Verlustanteil vermindert, wobei dieser Gewinn- oder Verlustanteil auch den Anteil am sonstigen Ergebnis umfasst. Darüber hinaus werden allenfalls direkt im Eigenkapital erfasste Beträge in die Bemessung der Verbindlichkeit einbezogen. Gewinnausschüttungen an die Inhaber nicht beherrschender Anteile vermindern die Verbindlichkeit. Die im Rahmen der Folgebewertung erfassten Beträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und stellen einen Finanzierungsaufwand dar, der gesondert als auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis ausgewiesen wird.
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Stufe 3) der kündbaren nicht beherrschenden Anteile der thailändischen SAC wurden die anteiligen bewertungsrelevanten Cashflows aus der jüngsten finanziellen Mittelfristplanung abgeleitet. Der Detailplanungszeitraum erstreckt sich bis zum Ende des Planjahres 2030. Die anteiligen bewertungsrelevanten Cashflows in der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2031) wurden mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) extrapoliert. Die Wachstumsrate reflektierte den Wettbewerbs- und Preisdruck am Markt, ein moderat angenommenes Marktwachstum sowie ein normalisiertes Inflationsniveau. Als Kapitalisierungszinssatz wurden die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Der Kapitalisierungszinssatz nach Steuern liegt bei 8,8% (Vorjahr: 9,0%). Die wesentlichen Annahmen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet wurden, beziehen sich insbesondere auf die marktabhängige zukünftige Entwicklung der EBITDA-Marge.
Die Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen entwickelten sich wie folgt:
in TEUR
2025
2024
Buchwert 01.01.
16.272
14.725
Ausschüttungen
–3.576
–2.884
Anteil am Ergebnis nach Steuern
3.841
3.469
Anteil an den Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen
–26
–26
Währungsumrechnungsdifferenzen
–674
987
Buchwert 31.12.
15.836
16.272
davon Semperflex Asia Corp. Ltd., Thailand
15.836
16.272
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.
61.732
73.507

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
6.2
Finanzverbindlichkeiten
Sowohl die Schuldscheindarlehen als auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden im Rahmen der Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Eine Ausbuchung erfolgt, wenn und soweit die zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt oder gekündigt wurde oder ausgelaufen ist.
in TEUR
31.12.2025
davon langfristig
davon kurzfristig
31.12.2024
davon langfristig
davon kurzfristig
Schuldscheindarlehen
7.086
6.991
95
38.404
6.990
31.414
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
187.284
166.862
20.422
195.664
183.019
12.645
Summe
194.370
173.854
20.517
234.068
190.009
44.059
Schuldscheindarlehen
In den Jahren 2013 bis 2016 wurden von der SAG mehrere teils fix, teils variabel verzinste Schuldscheindarlehen sowohl in EUR als auch in den Fremdwährungen US-Dollar („USD“), Polnische Zloty („PLN“) und Tschechische Kronen („CZK“) begeben. Das Gesamtvolumen belief sich auf 344.466 TEUR. Ende Juli 2025 wurde eine weitere fix verzinste Tranche der Schuldscheindarlehen mit einem Nominale von 31.000 TEUR zurückgeführt. Das noch ausstehende Gesamtnominale (exklusive abgegrenzte Zinsen) beläuft sich zum Abschlussstichtag auf insgesamt 7.000 TEUR (Vorjahr: 38.000 TEUR); dieses ist fix verzinst und entfällt zu 100% auf EUR.
Zum 31. Dezember 2025 sind abgegrenzte Zinsen in Höhe von  95 TEUR (Vorjahr: 421 TEUR) als Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Der Unterschied zwischen Buchwert exklusive Zinsen (Clean Price) und dem Nominale ergibt sich aus den Transaktionskosten der Emissionen, welche über die Laufzeit der einzelnen Tranchen der Schuldscheindarlehen entsprechend der Effektivzinsmethode verteilt werden.
 
31.12.2025
 
Endfälligkeit
Effektivverzinsung
Währung
Nominale in Begebungswährung
Buchwert
in TEUR
davon langfristig

davon kurzfristig
Fix verzinstes Schuldscheindarlehen
25.07.2030
3,09%
TEUR
7.000
7.086
6.991
95
Summe
 
 
 
 
7.086
6.991
95
 
31.12.2024
 
Endfälligkeit
Effektivverzinsung
Währung
Nominale in Begebungswährung
Buchwert
in TEUR
davon langfristig

davon kurzfristig
Fix verzinstes Schuldscheindarlehen
25.07.2025
2,41%
TEUR
31.000
31.320
0
31.320
Fix verzinstes Schuldscheindarlehen
25.07.2030
3,09%
TEUR
7.000
7.084
6.990
95
Summe
 
 
 
 
38.404
6.990
31.414
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Mit Wirkung vom 31. März 2023 wurden zwei Bankenfinanzierungen mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 360.000 TEUR abgeschlossen.
Eine Bankenfinanzierung über insgesamt 250.000 TEUR setzt sich aus einem Darlehen von bis zu 150.000 TEUR und einer Rahmenkreditlinie von bis zu 100.000 TEUR zusammen. Sie wird von einem Konsortium aus sechs österreichischen und internationalen Banken bereitgestellt. Das Darlehen wurde am 28. Juli 2023 zur Finanzierung des Unternehmenserwerbs der Rico-Gruppe vollständig ausgenutzt.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Tilgungen (Vorjahr: 10.000 TEUR) vorgenommen. Das noch ausstehende Darlehensnominale (exklusive abgegrenzte Zinsen) beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 100.000 TEUR (Vorjahr: 100.000 TEUR).
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Von der Rahmenkreditlinie ist zum Abschlussstichtag ein Betrag von insgesamt 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt.
Die zweite Bankenfinanzierung in Höhe von bis zu 110.000 TEUR wurde insbesondere zur Finanzierung der Erweiterungsinvestitionen in Odry abgeschlossen. Die Verfügbarkeitszeit dieser Rahmenkreditlinie endete mit 30. September 2025, wobei bis zu diesem Zeitpunkt ein Betrag von insgesamt 59.000 TEUR ausgenutzt wurde. Zum Abschlussstichtag ist von dieser Bankenfinanzierung ein Nominale (exklusive abgegrenzte Zinsen) von 56.050 TEUR (Vorjahr: 59.000 TEUR) ausstehend.
Für Details zu im Zusammenhang mit diesen Bankenfinanzierungen bestehenden Kreditvertragsklauseln (Financial Covenants) siehe Abschnitt 11.1.
Des Weiteren bestehen Bankenfinanzierungen im Geschäftsbereich LSR. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 ist von diesen Kreditlinien ein Betrag von 31.572 TEUR (Vorjahr: 36.882 TEUR) ausgenutzt.
 
31.12.2025
 
Effektivverzinsung
Währung
Nominale in Begebungswährung
Buchwert
in TEUR
davon langfristig

davon kurzfristig
Fix verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2,50%
TEUR
927
927
635
293
 
1,00%–2,49%
TCHF
1.762
1.892
1.708
184
 
3,44%–5,52%
TUSD
826
703
251
452
 
2,00%
TEUR
421
421
421
0
Variabel verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3,63%
TEUR
11.812
11.812
11.146
665
 
3,38%-4,00%
TEUR
5.465
5.465
3.490
1.976
 
0,65%
TCHF
1.446
1.552
1.536
16
 
2,98%
TEUR
5.200
5.200
4.400
800
 
3,97%
TEUR
100.000
100.245
99.609
636
 
2,45%
TEUR
3.600
3.600
0
3.600
 
3,19%
TEUR
56.050
55.467
43.667
11.800
Summe
 
 
 
187.284
166.862
20.422
 
31.12.2024
 
Effektivverzinsung
Währung
Nominale in Begebungswährung
Buchwert
in TEUR
davon langfristig

davon kurzfristig
Fix verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2,50%
TEUR
1.329
1.192
917
275
 
1,00%–2,49%
TCHF
2.012
2.119
1.729
390
 
3,44%–5,52%
TUSD
1.598
1.451
710
741
 
2,00%
TEUR
210
210
210
0
Variabel verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
4,88%
TEUR
12.530
12.530
12.113
417
 
4,63%–5,75%
TEUR
8.228
8.228
5.572
2.655
 
1,50%
TCHF
1.466
1.552
1.536
16
 
4,31%
TEUR
6.000
6.000
5.200
800
 
4,90%
TEUR
100.000
100.449
99.647
801
 
4,50%
TEUR
3.600
3.600
0
3.600
 
4,08%
TEUR
59.000
58.333
55.383
2.950
Summe
 
 
 
195.664
183.019
12.645
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
6.3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme der Derivate nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte siehe Abschnitt 6.4.
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen (inkl. Bonifikationen und Provisionen) werden zum Barwert des erwarteten Auszahlungsbetrags erfasst, sofern diese bereits von ihnen erbrachte Leistungen betreffen. Eine Abzinsung erfolgt jedoch nur bei einer Wesentlichkeit des Zinseffekts.
in TEUR
31.12.2025
davon langfristig
davon kurzfristig
31.12.2024
davon langfristig
davon kurzfristig
Leasingverbindlichkeiten
43.212
38.286
4.926
48.733
43.524
5.209
Inkassoverbindlichkeiten aus Factoring
7.195
0
7.195
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen
4.174
0
4.174
4.414
0
4.414
Derivate
2.215
345
1.870
2.390
2.368
22
Abgegrenzte Provisionen
1.035
0
1.035
835
0
835
Rückerstattungsverbindlichkeiten
58
0
58
229
0
229
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
4.788
0
4.788
4.808
4.148
660
Summe
62.677
38.631
24.046
61.408
50.039
11.368
Die Inkassoverbindlichkeiten aus Factoring betreffen die bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Kundenzahlungen, welche noch nicht an Factoring-Banken weitergeleitet wurden. In den Derivaten werden die bedingte Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb der M+R Dichtungstechnik GmbH („M+R“) in Höhe von 1.868 TEUR (Vorjahr: 1.808 TEUR), die Verbindlichkeit aus einem Cashflow Hedge in Höhe von 345 TEUR (Vorjahr: 560 TEUR) sowie Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR) ausgewiesen. Für nähere Erläuterungen zum Cashflow Hedge siehe Abschnitt 11.4. Der Barwert der gestundeten Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb der Rico-Gruppe ist in den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.370 TEUR (Vorjahr: 4.148 TEUR) enthalten.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
6.4
Angaben zu Finanzinstrumenten – Verbindlichkeiten
in TEUR
Bewertungskategorie
gemäß IFRS 91
Stufe
Anhang
Buchwert 31.12.2025
Buchwert 31.12.2024
Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen
AC
3
6.1
15.836
16.272
Schuldscheindarlehen
AC
3
6.2
7.086
38.404
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
AC
3
6.2
187.284
195.664
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
AC
–
4.3
56.652
56.756
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
6.3
 
 
Derivative Finanzinstrumente
FVPL
2
6.3
2
22
Derivative Finanzinstrumente
FVPL
3
6.3
1.868
1.808
Derivative Finanzinstrumente
FVOCI
2
6.3
345
560
Leasingverbindlichkeiten
AC
–
6.3
43.212
48.733
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
AC
–
6.3
17.250
10.284
1FVPL (Fair Value through Profit and Loss – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); FVOCI (Fair Value through OCI - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten)
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert
Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken werden vereinzelt derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Sofern die von IFRS 9 geforderten prospektiven Effektivitätsmessungen sowie die Dokumentation der Hedgingstrategie erfüllt werden, werden die derivativen Finanzinstrumente entweder als Cashflow Hedge oder als Fair Value Hedge bilanziert.
Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten handelt es sich um Devisentermingeschäfte (Stufe 2, siehe Abschnitt 6.3 bzw. 11.5) sowie um eine bedingte Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb der M+R am 4. Jänner 2021, die als Derivat (Stufe 3) bilanziert wird (siehe Abschnitt 6.3).
Bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten handelt es sich um einen als Cashflow Hedge designierten Zinsswap (Stufe 2) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken (siehe Abschnitt 6.3 bzw. 11.4). Die Erfassung unrealisierter Gewinne und Verluste für den effektiven Teil (gemäß Effektivitätsmessung) erfolgt im sonstigen Ergebnis. Der ineffektive Teil wird erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust der Periode im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Bei Realisierung des abgesicherten Geschäfts (z.B. Zinszahlung) wird der entsprechende im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte und des Zinsswaps erfolgt mittels anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle. Dabei werden zukünftige Zahlungsströme anhand der zum Abschlussstichtag veröffentlichten Zinsstrukturkurven simuliert. Zusätzlich wird beim Buchwert eine Kreditrisikoanpassung der jeweiligen Gegenpartei vorgenommen. Dabei werden positive Exposures mit dem Ausfallrisiko der Gegenpartei und negative Exposures mit dem eigenen Ausfallrisiko bewertet. Die bedingte Kaufpreisverbindlichkeit wird anhand der zukünftigen Entwicklung der Geschäftstätigkeit der M+R berechnet und mit einem markttypischen Eigenkapitalkostensatz abgezinst. Sie wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als Derivat in den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Bei allen finanziellen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der im Folgenden angegebenen sowie den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (siehe Abschnitt 6.1) entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten. Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden finanzmathematische Bewertungsmodelle herangezogen. Die Bestimmung der dem beizulegenden Zeitwert zugrunde gelegten bewertungsrelevanten Parameter beruht zum Teil auf zukunftsbezogenen Annahmen.
in TEUR
Bewertungskategorie
gemäß IFRS 91
Stufe
Beizulegender Zeitwert 31.12.2025
Beizulegender Zeitwert 31.12.2024
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
Schuldscheindarlehen
AC
3
6.944
37.831
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
AC
3
187.396
195.884
1AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten)
Bei den Schuldscheindarlehen sowie bei den fix verzinsten Bankenfinanzierungen wurde der beizulegende Zeitwert durch Diskontierung der vertraglichen Zahlungsströme mit aktuellen Zinssätzen ermittelt. Die Vergleichszinssätze zum Bilanzstichtag wurden dabei aus den laufzeitkonformen Kapitalmarktrenditen abgeleitet, um am Markt beobachtbare aktuelle Risiko- und Liquiditätskosten angepasst und mit einer Bandbreite von 0,74–5,01% (Vorjahr: 0,72–7,90%) ermittelt. Der Ableitung der Vergleichszinssätze liegt eine aktuelle Einschätzung des Ratings der Semperit-Gruppe anhand einer Moody’s Methodologie durch das Management zugrunde. Der Unterschied zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert ergibt sich einerseits aufgrund der seit der Emission der Schuldscheindarlehen bzw. Eingang der Bankenfinanzierungen deutlich volatilen Refinanzierungskosten der Banken und andererseits aus einigen günstigen Vertragsklauseln der Schuldscheindarlehen. Die volatilen Refinanzierungskosten der Banken – sie sind Bestandteil der Finanzierungskosten von Unternehmensfinanzierungen über Banken – entstehen durch die Maßnahmen der EZB, wie beispielsweise mittelfristige Refinanzierungstender für Banken zu unterschiedlichen Zinssätzen, und durch im Zuge der geldpolitischen Maßnahmen der EZB deutlich schwankende Risikoaufschläge. Bei variabel verzinsten Bankenfinanzierungen entspricht der beizulegende Zeitwert dem Buchwert.
6.5
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
Derivate
52
0
 
52
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen
67
152
Abgrenzungen
40
40
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte
10.546
5.198
 
10.652
5.390
Summe
10.705
5.390
Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere kurzfristige Finanzveranlagungen in Höhe von 7.500 TEUR (Vorjahr: 4.750 TEUR), Forderungen aus Schadensvergütungen in Höhe von 1.932 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Miet- und sonstige Kautionen in Höhe von 1.001 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR) sowie gesperrte Finanzmittel in Höhe von insgesamt 53 TEUR (Vorjahr: 193 TEUR).
Für Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten und sonstige weiterführende Informationen siehe Abschnitt 3.3. Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ist gegebenenfalls eine Wertminderung zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 4.2).

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
6.6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Guthaben bei Kreditinstituten
90.440
110.630
Kurzfristige Veranlagungen
4.387
15.326
Kassabestand
19
16
Summe
94.847
125.972
Die kurzfristigen Veranlagungen stellen Zahlungsmitteläquivalente dar und setzen sich aus Festgeldern mit einer Restlaufzeit ab dem Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten in Höhe von 280 TEUR (Vorjahr: 10.805 TEUR) und aus Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 4.108 TEUR (Vorjahr: 4.522 TEUR) zusammen. Die Festgelder setzen sich aus Euro in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 10.000 TEUR), Chinesischen Renminbi („CNY“) in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 805 TEUR) und Brasilianischen Real („BRL“) in Höhe von 280 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zusammen. Diese Posten dienen der Semperit-Gruppe dazu, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und das Zinsrisiko zu minimieren; sie werden daher für gewöhnlich nicht zu Investitions- oder anderen Zwecken gehalten.
Die Einschätzung, ob Geldmarktfondsanteile als Zahlungsmitteläquivalente gemäß IAS 7 einzustufen sind, ist ermessensbehaftet. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen; Kapitalbeteiligungen sind grundsätzlich nicht als Zahlungsmitteläquivalente einzustufen, es sei denn, sie wären nach ihrem Wesen solche. Die seitens der Semperit-Gruppe vorgenommenen Veranlagungen in den CIFM RMB Geldmarktfonds wurden zum 31. Dezember 2025 als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft. Diese Einstufung erfolgte auf der Basis einer Analyse der Fondscharakteristika und der Einbindung der Fondsanteile in die Zahlungsmitteldisposition bzw. das Liquiditätsmanagement der Semperit-Gruppe. Die Beurteilung, ob die Finanzinvestition hoch liquide ist, berücksichtigte dabei die Einlösungsmöglichkeiten und die Liquidität des Fonds. Da die Einstufung als Zahlungsmitteläquivalent weiters erfordert, dass die Finanzinvestition unmittelbar in einen bereits zum Beginn der Veranlagung festgelegten Zahlungsbetrag umgewandelt werden kann, können Geldmarktfondsanteile nicht alleine deshalb, weil sie jederzeit zum jeweiligen Marktpreis auf einem aktiven Markt gehandelt werden können, als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft werden. Was die Einschätzung der Unwesentlichkeit von Wertschwankungsrisiken angeht, so analysiert die Semperit-Gruppe fortwährend, ob die Schwankungsbereite der Renditen klein und mit jener des Geldmarktzinssatzes, der „PBOC (People’s Bank of China) 7 Days Deposit Rate“, vergleichbar ist. Diese Einschätzung berücksichtigt weiters die stringente Veranlagungspolitik des Fonds, die deutlich unter drei Monaten liegende gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer des Fondsportfolios, die Risiko- und Volatilitätsexposition des Fonds und dessen hohe Diversifikation und Emittentenstreuung sowie das gute Credit Rating des Fonds. Die Geldmarktfondsanteile sind ein integraler Bestandteil der Zahlungsdisposition bzw. des Liquiditätsmanagements der Semperit-Gruppe.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
7.
Rückstellungen
in TEUR
Anhang
31.12.2025
davon langfristig
davon kurzfristig
31.12.2024
davon langfristig
davon kurzfristig
Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen
7.1
22.027
19.938
2.088
24.928
22.742
2.187
Sonstige Rückstellungen
7.2
26.959
8.980
17.979
27.693
8.475
19.219
Summe
 
48.985
28.918
20.068
52.622
31.216
21.406
7.1
Altersversorgungsaufwendungen, Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen
Altersversorgungspläne – leistungsorientierte Pläne
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Erbringung der Versorgungsleistung unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. Projected Unit Credit Method, „PuC“) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Sämtliche Neubewertungsergebnisse von Planvermögen und Verpflichtungen, insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, werden gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Rückstellung in der Bilanz für die gemäß einem Versorgungsplan zu erbringenden Leistungen entspricht dem Barwert der von den Mitarbeiter:innen bis zum Abschlussstichtag erworbenen Leistungsansprüche abzüglich des beizulegenden Zeitwerts eines etwaigen zur Deckung der Verpflichtung dienenden Planvermögens zum Abschlussstichtag. Vermögensüberdeckungen in Form eines Überschusses des Planvermögens über den Barwert der Verpflichtungen werden als Nettovermögenswert in den langfristigen übrigen nicht-finanziellen Vermögenswerten erfasst (siehe Abschnitt 8.1). Die Vermögensobergrenze bildet dabei der Barwert des wirtschaftlichen Nutzens, der in Form von Minderungen künftiger Beitragszahlungen zur Verfügung steht.
Pensionszusagen
Aufgrund eines bestehenden Pensionsstatuts der SAG und der STP werden vor dem 1. Jänner 1991 eingetretenen Mitarbeiter:innen Betriebspensionen in Form eines fixen Betrags, dessen Höhe von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre abhängig ist, gewährt. Anspruchsberechtigt nach diesem Statut sind nunmehr nur noch pensionierte ehemalige Mitarbeiter:innen oder Hinterbliebene von ehemaligen Mitarbeiter:innen. Die Verpflichtungen aus diesem Statut sind nicht durch Planvermögen gedeckt.
Mehreren ehemaligen Vorstandsmitgliedern wurden einzelvertraglich Pensionszusagen gewährt. Auch diese Verpflichtungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt.
Abfertigungszusagen
Abhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit haben im Wesentlichen Mitarbeiter:innen in Österreich, Frankreich, Indien, Polen, der Schweiz und Thailand aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Anspruch auf eine Einmalzahlung insbesondere bei Pensionsantritt.
Bei den anlässlich des Pensionsantritts fälligen Leistungen handelt es sich demnach um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Vergütungen im Sinne von IAS 19; die diesbezüglichen Verpflichtungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Überblick der Buchwerte der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
Die Buchwerte der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen teilen sich auf die einzelnen Länder wie folgt auf:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich – Pensionen
8.555
9.628
Österreich – Abfertigungen
9.871
10.551
Deutschland – Pensionen
1.711
1.903
Schweiz – Pensionen1
0
429
Übrige Länder – Abfertigungen
 
 
Frankreich
500
1.125
Schweiz
168
195
Polen
231
172
Indien
204
214
Thailand
786
713
Summe
22.027
24.928
1 überdeckter Plan zum 31.12.2025
Versicherungsmathematische Annahmen
Die wichtigsten versicherungsmathematischen Parameter der leistungsorientierten Pensions- und Abfertigungspläne stellen sich wie folgt dar. Die Zinssätze wurden in den einzelnen Ländern je nach Leistungsplan differenziert ermittelt.
Zinssatz p.a. in %
31.12.2025
31.12.2024
Österreich – Pensionen
3,60% / 3,90%
3,10% / 3,20%
Österreich – Abfertigungen
3,40%–4,40%
2,90%–3,50%
Deutschland – Pensionen
3,88%
3,31%
Schweiz – Pensionen
1,10%
0,95%
Übrige Länder – Abfertigungen
 
 
Frankreich
4,20%
3,34%
Schweiz
1,10%
0,95%
Polen
3,63–6,27%
5,00%
Indien
7,22%
7,04%
Thailand
1,22%–2,66%
1,99%–3,55%
Die Entgeltsteigerungen wurden für die einzelnen Länder je nach Leistungsplan und gegebenenfalls nach Arbeiter:innen und Angestellten differenziert ermittelt. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Entgeltsteigerungen entsprechen den langfristigen Annahmen des Managements.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Entgeltsteigerungen p.a. in %
31.12.2025
31.12.2024
Österreich – Pensionen
0,00% / 1,75%
0,00% / 1,75%
Österreich – Abfertigungen
2,30%
2,00%
Deutschland – Pensionen
0,00% / 3,25%
2,00% / 3,25%
Schweiz – Pensionen
1,00%
1,00%
Übrige Länder – Abfertigungen
 
 
Frankreich
2,50%
2,50%
Schweiz
0,00%
0,00%
Polen
4,20%
2,50%
Indien
5,00% / 10,00%
5,00% / 10,00%
Thailand
3,00%
3,00%
Fluktuationsabschläge wurden abhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Mitarbeiter:innen berücksichtigt.
Fluktuationsabschläge p.a. in %
31.12.2025
31.12.2024
Österreich – Pensionen
0,00%
0,00%
Österreich – Abfertigungen
0,00%
0,00%
Deutschland – Pensionen
0,00%
0,00%
Schweiz – Pensionen
0,00%
0,00%
Übrige Länder – Abfertigungen
 
 
Frankreich
0,00%–25,00%
0,00%–5,00%
Schweiz
0,00%–14,70%
0,00%–14,80%
Polen
0,00%–25,70%
0,00%–24,20%
Indien
1,00% / 2,00%
1,00% / 2,00%
Thailand
0,00%–30,00%
0,00%–30,00%
Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit (Duration) der leistungsorientierten Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen in Jahren stellt sich wie folgt dar:
Durchschnittliche gewichtete Laufzeit (Duration) in Jahren
31.12.2025
31.12.2024
Österreich – Pensionen
7,7
8,1
Österreich – Abfertigungen
8,7
8,9
Deutschland – Pensionen
7,5
7,9
Schweiz – Pensionen
12,2
12,8
Übrige Länder – Abfertigungen
 
 
Frankreich
14,3
12,1
Schweiz
3,6
3,8
Polen
7,6
10,2
Indien
15,8
15,8
Thailand
15,0
15,2
Das Pensionsantrittsalter wurde entweder entsprechend der individuellen Regelung des jeweiligen Plans oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter entsprechend den lokalen gesetzlichen Vorschriften angesetzt.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Für die Ermittlung des Barwerts der Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, „DBO“) wurden die folgenden biometrischen Rechnungsgrundlagen und Annahmen verwendet:
●
Österreich: AVÖ 2018-P ANG
●
Deutschland: Heubeck Richttafeln 2018G
●
Frankreich: TH 00–02 / TF 00–02
●
Schweiz: BVG 2020G
●
Polen: The Polish Population Life Expectancy Tables (PTTZ 2024)
●
Indien: Indian Assured Lives Mortality (2012–2014)
●
Thailand: Thailand TM017
Die Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
Gesamt
31.12.2025
davon
langfristig
davon
kurzfristig
Gesamt
31.12.2024
davon
langfristig
davon
kurzfristig
Rückstellungen für Pensionen
10.266
8.975
1.291
11.960
10.620
1.339
Rückstellungen für Abfertigungen
11.761
10.963
798
12.969
12.121
847
Summe
22.027
19.938
2.088
24.928
22.742
2.187
Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der erwarteten Leistungsauszahlungen:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Pensionen
 
 
Bis zu 1 Jahr
1.291
1.339
1 bis 5 Jahre
6.727
7.366
6 bis 10 Jahre
4.510
4.978
Über 10 Jahre
9.395
10.274
Abfertigungen
 
 
Bis zu 1 Jahr
798
847
1 bis 5 Jahre
4.342
3.680
6 bis 10 Jahre
5.616
6.137
Über 10 Jahre
10.051
12.365
Rückstellungen für Pensionen
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Barwert der gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen
8.462
9.397
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
–7.087
–7.111
Auswirkung Vermögensobergrenze
216
0
Summe aus Nettovermögenswerten und -schulden
1.590
2.286
Nettovermögenswerte aus überdeckten Plänen
79
0
Barwert der ungedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen
8.596
9.674
Rückstellungen für Pensionen per 31.12.
10.266
11.960
Die Nettovermögenswerte aus überdeckten Plänen werden in den langfristigen übrigen nicht-finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe Abschnitt 8.1) und betreffen einen leistungsorientierten Pensionsplan in der Schweiz.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Der Nettovermögenswert aus dem leistungsorientierten Pensionsplan in der Schweiz wurde durch Anwendung der Vermögensobergrenze („Asset Ceiling“) gemäß IAS 19 begrenzt. Die Vermögensobergrenze entspricht dem Barwert der wirtschaftlichen Vorteile, die das Unternehmen aus dem Plan ziehen kann. Die Anpassung aufgrund der Vermögensobergrenze beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 216 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).
Der Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen hat sich wie folgt entwickelt:
in TEUR
2025
2024
Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 01.01.
19.070
18.359
Laufender Dienstzeitaufwand
371
303
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
1
0
Zinsaufwand
435
517
Summe der Aufwendungen für Pensionen
807
820
Neubewertungen
–822
1.082
Auszahlungen
–2.191
–1.628
Übertragungen
119
523
Fremdwährungsdifferenzen
74
–85
Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 31.12.
17.058
19.070
Sowohl der Dienstzeitaufwand als auch der Zinsaufwand werden in der Konzern-Gewinn‑ und Verlustrechnung als Aufwendungen für Altersversorgung im Personalaufwand erfasst (siehe Abschnitt 2.5).
Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Barmittel
7.087
7.111
Zeitwert des Planvermögens per 31.12.
7.087
7.111
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
in TEUR
2025
2024
Zeitwert des Planvermögens per 01.01.
7.111
5.936
Zinserträge aus Planvermögen
68
88
Neubewertungen des Planvermögens
213
489
Beiträge der Arbeitgeberin
396
406
Beiträge der Arbeitnehmer:innen
175
183
Auszahlungen
–1.069
–435
Übertragungen
119
523
Fremdwährungsdifferenzen
75
–79
Zeitwert des Planvermögens per 31.12.
7.087
7.111

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Auswirkung der Vermögensobergrenze für überdeckte Pläne hat sich wie folgt entwickelt:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Auswirkung der Vermögensobergrenze per 01.01.
0
0
Neubewertungen
–216
0
Auswirkung der Vermögensobergrenze per 31.12.
–216
0
Rückstellungen für Abfertigungen
in TEUR
2025
2024
Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 01.01.
12.969
15.118
Laufender Dienstzeitaufwand
430
410
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
22
0
Zinsaufwand
410
528
Summe der Aufwendungen für Abfertigungen
862
938
Neubewertungen
–1.324
324
Auszahlungen
–716
–2.142
Fremdwährungsdifferenzen
–31
79
Umgliederung zu den zur Veräußerung gehaltenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
0
–1.349
Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 31.12.
11.761
12.969
Neubewertungen
Die gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2025
2024
Pensionen
 
 
aus der Änderung finanzieller Annahmen
629
–524
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
193
–558
 
822
–1.082
Neubewertungen des Planvermögens
213
489
Neubewertung der Vermögensobergrenze
–216
0
Summe Pensionen
819
–593
Abfertigungen
 
 
aus der Änderung demografischer Annahmen
438
285
aus der Änderung finanzieller Annahmen
839
–684
aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
46
74
Summe Abfertigungen
1.323
–324
Neubewertungen gesamt
2.142
–917
Sensitivitätsanalyse
Für Pensions- und Abfertigungspläne wurden Sensitivitätsanalysen hinsichtlich der Auswirkung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen durchgeführt. Die Berechnung der Sensitivitäten erfolgte unter Zugrundelegung jener versicherungsmathematischen Annahmen, die auch für die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen zur Anwendung kommen, wobei jeweils ein Parameter verändert wurde. Die übrigen Parameter blieben jeweils unverändert. Wenn sich aufgrund der Veränderung der Parameter ein negativer Zinssatz ergibt, dann wird dieser zur Berechnung herangezogen.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Veränderungen dieser Parameter um jeweils plus/minus einen Prozentpunkt bei Zinssatz und Entgeltsteigerungen bzw. um plus/minus ein Jahr bei der Lebenserwartung wirkten sich auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 17.058 TEUR (Vorjahr: 19.070 TEUR) und auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 11.761 TEUR (Vorjahr: 12.969 TEUR) wie folgt aus:
 
 
Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2025
Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2024
in TEUR
Veränderung des Parameters
Zunahme Parameter
Abnahme Parameter
Zunahme Parameter
Abnahme Parameter
Pensionen
 
 
 
 
 
Zinssatz
+/– 1 Prozentpunkt
15.616
18.805
17.371
21.140
Entgeltsteigerungen
+/– 1 Prozentpunkt
17.770
16.426
19.920
18.319
Lebenserwartung
+/– 1 Jahr
17.642
16.491
19.735
18.425
Abfertigungen
 
 
 
 
 
Zinssatz
+/– 1 Prozentpunkt
10.669
12.627
11.774
14.102
Entgeltsteigerungen
+/– 1 Prozentpunkt
12.593
10.522
14.060
11.789
Altersversorgungspläne – beitragsorientierte Pläne
Beiträge zu beitragsorientierten Versorgungsplänen werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Mitarbeiter:innen die Arbeitsleistung erbracht haben, die das Unternehmen zur Beitragsleistung verpflichtet.
Die SAG ist verpflichtet, für alle aktiven Vorstandsmitglieder Beiträge an eine Pensionskasse zu leisten, wo jährlich ein vertraglich vereinbarter Fixbetrag in Pensionskassen einbezahlt wird. Im Geschäftsjahr 2025 ist für diese Beiträge ein Aufwand von 161 TEUR (Vorjahr: 153 TEUR) angefallen.
Einem ehemaligen Vorstandsmitglied und ausgewählten leitenden Angestellten wurden in der Vergangenheit Pensionszusagen gewährt, die durch Rückdeckungsversicherungen bei der Generali Versicherung AG gedeckt sind, wobei der Pensionsanspruch jeweils dem rückgedeckten Betrag entspricht. Im Geschäftsjahr 2025 ist für diese Beiträge in Summe ein Aufwand von 66 TEUR (Vorjahr: 93 TEUR) angefallen.
Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und die nach dem 31. Dezember 2002 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, erwerben keine Abfertigungsansprüche gegenüber der jeweiligen Dienstgeberin. Für diese Mitarbeiter:innen und für alle aktiven Vorstandsmitglieder waren Beiträge in Höhe von 1,53% (Vorjahr: 1,53%) des Lohns bzw. Gehalts an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu zahlen. Im Geschäftsjahr 2025 ist für diese Beiträge ein Aufwand von insgesamt 1.119 TEUR (Vorjahr: 1.106 TEUR) angefallen.
Für Mitarbeiter:innen in Singapur und in den USA werden Beiträge in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes des Jahresgehalts an eine Pensionskasse geleistet. Im Geschäftsjahr 2025 ist für diese Beiträge ein Aufwand von insgesamt 185 TEUR (Vorjahr: 207 TEUR) angefallen.
Die Mitarbeiter:innen der Semperit-Gruppe gehören zudem den länderspezifischen staatlichen Pensionsplänen an, die in der Regel im Umlageverfahren finanziert werden. Die Verpflichtung der Semperit-Gruppe beschränkt sich darauf, die Beiträge bei Fälligkeit zu entrichten. Eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zu künftigen Leistungen besteht nicht.
7.2
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden mit dem Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags gemäß der bestmöglichen Schätzung des Managements der ungewissen Verpflichtung angesetzt. Dabei werden unvermeidbare, mit vielen Ereignissen und Umständen verbundene Risiken und Unsicherheiten sowie künftige Ereignisse, sofern ausreichend objektive substanzielle Hinweise für deren Eintritt vorliegen, berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nur bei einer Wesentlichkeit des Zinseffekts.
Sofern davon ausgegangen werden kann, dass der für die Erfüllung erforderliche Betrag zur Gänze oder teilweise durch einen Dritten erstattet wird, wird dieser Rückerstattungsanspruch bilanziert, wenn und soweit diese Erstattung so gut wie sicher ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.
Die Zeitpunkte der erwarteten Zahlungsströme der sonstigen Rückstellungen (ausgenommen Jubiläumsgelder) entsprechen im Wesentlichen den unten genannten Fristigkeiten.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Buchwerte der sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2025
davon langfristig
davon kurzfristig
31.12.2024
davon langfristig
davon kurzfristig
Prämien- und sonstige Personalrückstellungen
11.135
863
10.272
12.303
562
11.741
Gewährleistungen
4.035
0
4.035
4.295
0
4.295
Jubiläumsgelder
4.342
3.592
750
3.900
3.382
517
Übrige
7.447
4.526
2.921
7.196
4.530
2.666
Summe
26.959
8.980
17.979
27.693
8.475
19.219
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
in TEUR
01.01.2025
Zuführung
Währungsdifferenzen
Auflösung
Verbrauch
31.12.2025
Prämien- und sonstige Personalrückstellungen
12.303
12.209
–151
–507
–12.719
11.135
Gewährleistungen
4.295
3.051
3
–1.381
–1.933
4.035
Jubiläumsgelder
3.900
642
0
0
–200
4.342
Übrige
7.196
1.961
–193
–1.022
–495
7.447
Summe
27.693
17.864
–341
–2.910
–15.348
26.959
Prämien- und sonstige Personalrückstellungen
Die Rückstellungen für Prämien der Mitarbeiter:innen (gemäß der Semperit Group Bonus Policy), der Führungskräfte (zusätzlich für einen ausgewählten Teilnehmerkreis gemäß einem Long-term Incentive Plan, der sich an den langfristigen Leistungsboni für den Vorstand orientiert) und der Vorstände (entsprechend der Vergütungspolitik) werden mit den bestmöglich geschätzten Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die geschätzten Erfüllungsbeträge berücksichtigen die prognostizierte Zielerreichung von Konzernzielvorgaben, welche unter anderem ESG-Leistungskriterien umfassen (siehe Nachhaltigkeitserklärung, Kapitel ESRS 2 Allgemeine Angaben, Angaben zu GOV-3). Sollten Prämien der Mitarbeiter:innen auch auf individuellen Zielerreichungen basieren, so wird in diesen Fällen ein gewichteter Durchschnittswert der individuellen Zielerreichung der letzten drei Jahre herangezogen. Langfristige Leistungsboni werden über mehrere Perioden verteilt angesammelt; die zu erwartende Unverfallbarkeit der Ansprüche bestimmt dabei das Ende des Ansammlungszeitraums. Mangels Wesentlichkeit erfolgt keine Abzinsung der langfristigen Leistungsboni. Darüber hinaus gibt es für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte gegebenenfalls lokale Prämienvereinbarungen, welche ebenfalls auf Basis der individuell geschätzten voraussichtlichen Zielerreichung in den Rückstellungen berücksichtigt werden.
Gewährleistungen
Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden grundsätzlich auf der Basis von Einzelbeurteilungen der Gewährleistungsrisiken gebildet; auf Erfahrungswerten basierende Gewährleistungsrückstellungen auf Portfoliobasis sind in der Semperit-Gruppe von untergeordneter Bedeutung. Da der Inanspruchnahme lange dauernde Verhandlungen und auch Rechtsstreitigkeiten vorausgehen können, ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme ungewiss.
Jubiläumsgelder
Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden unter Anwendung der PuC gemäß IAS 19 basierend auf einer versicherungsmathematischen Bewertung ermittelt. Neubewertungen (versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) werden im Gewinn oder Verlust der Periode als Personalaufwand erfasst.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden für Mitarbeiter:innen in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der Tschechischen Republik gebildet, denen aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder zustehen. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung jener versicherungsmathematischen Annahmen, die auch für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und Abfertigungen zur Anwendung kommen.
Für die Rückstellung für Jubiläumsgelder ergeben sich undiskontierte Zahlungsströme zum 31. Dezember 2025 von 750 TEUR (Vorjahr: 517 TEUR) innerhalb eines Jahres und von 4.200 TEUR (Vorjahr: 3.442 TEUR) bis zu 10 Jahren.
Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit des Barwerts der Jubiläumsgeldverpflichtungen beträgt rund acht Jahre (Vorjahr: rund acht Jahre). Die Sensitivitätsanalysen hinsichtlich der Auswirkung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter (Zinssatz, Entgeltsteigerungen) wurden durchgeführt. Daraus ergeben sich folgende Auswirkungen auf den Barwert der Rückstellungen für Jubiläumsgelder:
 
 
Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2025
Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2024
in TEUR
Veränderung des Parameters
Zunahme Parameter
Abnahme Parameter
Zunahme Parameter
Abnahme Parameter
Zinssatz
+/– 1 Prozentpunkt
4.040
4.693
3.627
4.215
Entgeltsteigerungen
+/– 1 Prozentpunkt
4.615
4.094
4.144
3.679
Übrige Rückstellungen
In den übrigen sonstigen Rückstellungen ist eine Rückstellung für Steuerverfahren zu Verkehrssteuern in Brasilien betreffend die Veranlagungsjahre 2008 bis 2010 in Höhe von 3.469 TEUR (Vorjahr: 3.206 TEUR) enthalten. Die Abgabe (PIS/COFINS) wird beim Import und beim Wiederverkauf von Waren in Brasilien eingehoben. Für die Wiederverkaufs-PIS/COFINS wurde im Geschäftsjahr 2017 nach erfolglosen Rechtsmitteln im Verwaltungsverfahren eine Kaution für die weitere Behandlung des Falles in den gerichtlichen Verfahrensinstanzen gelegt. Der Rückstellung in Höhe von 3.469 TEUR (Vorjahr: 3.206 TEUR) steht weiterhin eine entsprechende Forderung aus einer Rückerstattung der Depositleistung beim Zivilgericht gegenüber. Für die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 geht das Management davon aus, dass eine Verjährung eingetreten ist.
Für strittige Abgaben (inkl. allfälliger Verzugszinsen) auf die Entsorgung von importierten Rohstoffen in Polen besteht eine Rückstellung in Höhe von 1.775 TEUR (Vorjahr: 1.649 TEUR). Weiters besteht eine Umweltrückstellung in Höhe von 252 TEUR (Vorjahr: 513 TEUR) für eine Verpflichtung zur Bodenaufbereitung beim polnischen Tochterunternehmen.
Ein Tochterunternehmen ist in ein wettbewerbsrechtliches Verfahren involviert. Dieses langwierige Verfahren befindet sich derzeit in einem Stadium, in dem der Ausgang mit hoher Unsicherheit behaftet ist. Das Verfahren wird in Abstimmung mit lokalen Spezialisten vor der Behörde abgewickelt. Das Tochterunternehmen kooperiert mit den zuständigen Behörden und sichert seine volle Unterstützung zu. Für die erwarteten Kosten und das entsprechende Risiko wurde gemäß der Einschätzung der Semperit-Gruppe mit einer Rückstellung in Höhe des wahrscheinlichsten Betrags vorgesorgt. Ein allfälliger Anpassungsbedarf wird periodisch neu beurteilt.
Detaillierte Angaben zu den konkreten finanziellen Auswirkungen würden die Position der Semperit-Gruppe bei der Durchsetzung ihrer Interessen in laufenden Rechtsstreitigkeiten ernsthaft beeinträchtigen, weshalb diese in Anwendung von IAS 37.92 unterblieben sind.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
8.
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
8.1
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
in TEUR
31.12.2025
davon langfristig
davon kurzfristig
31.12.2024
davon langfristig
davon kurzfristig
Forderungen aus Steuern
8.100
3.469
4.631
8.533
3.210
5.323
Abgegrenzte Aufwendungen
6.027
833
5.194
7.476
1.824
5.651
Vertragsvermögenswerte
6.718
0
6.718
3.701
0
3.701
Geleistete Anzahlungen
3.676
1.179
2.497
1.937
810
1.127
Übrige nicht-finanzielle Vermögenswerte
335
79
256
370
93
276
Summe
24.856
5.560
19.296
22.016
5.938
16.078
Die Vertragsvermögenswerte beinhalten die in Erstellung befindlichen Kundenwerkzeuge des Geschäftsbereichs LSR (siehe Abschnitt 2.2).
Die langfristigen übrigen nicht-finanziellen Vermögenswerte beinhalten Nettovermögenswerte in Höhe von 79 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus überdeckten Pensionsplänen in der Schweiz (siehe Abschnitt 7.1).
8.2
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2025
davon langfristig
davon kurzfristig
31.12.2024
davon langfristig
davon kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit
11.247
0
11.247
11.344
0
11.344
Vertragsverbindlichkeiten
12.126
1.406
10.720
9.711
1.922
7.788
Nicht konsumierte Urlaube und Zeitsalden
9.470
11
9.459
8.926
3
8.924
Übrige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
1.520
581
938
2.574
677
1.896
Summe
34.363
1.998
32.365
32.555
2.602
29.953
Von den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 12.126 TEUR (Vorjahr: 9.711 TEUR) sind 9.399 TEUR im Geschäftsjahr 2025
(Vorjahr: 5.386 TEUR) entstanden. Vom Vorjahreswert der Vertragsverbindlichkeiten wurden 5.508 TEUR (Vorjahr: 14.868 TEUR) als Umsatzerlös realisiert.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
9.
Steuern
Steuerüberleitungsrechnung
Die Überleitung vom Ergebnis vor Steuern auf den Steueraufwand im Konzern wird gemeinsam für die fortgeführten und die aufgegebenen Geschäftsbereiche aufgestellt und stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
6.855
21.544
Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
0
109
Ergebnis vor Steuern
6.855
21.653
Steueraufwand (–) / Steuerertrag (+) zu 23%
–1.577
–4.980
Abweichende ausländische Steuersätze
–276
129
Steuersatzänderungen
–40
104
Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
–884
–798
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
–898
–863
Nicht steuerbare Erträge, Steuerfreibeträge und Steuerabsetzbeträge
672
146
Minderung des laufenden Steueraufwands aufgrund Verwertung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge und Steuergutschriften
237
361
Nicht angesetzte latente Steueransprüche auf im Geschäftsjahr neu entstandene nicht genutzte Verlustvorträge
–3.643
–3.306
Veränderung der Wertberichtigung von latenten Steueransprüchen aus temporären Differenzen, sowie in Vorjahren entstandene Verlustvorträge und Steuergutschriften
–333
–860
Veränderung der Outside-Basis-Differenzen
91
351
Steuereffekte auf Beteiligungsbewertungen von vollkonsolidierten Unternehmen
0
322
Steuereffekte auf Entkonsolidierungen inklusive der Umgliederung von (historischen) Fremdwährungsdifferenzen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
–69
654
Quellensteuern
–973
–1.131
Steuern für Vorperioden
1.303
314
Sonstige
–46
–596
Ertragsteuern
–6.435
–10.152
davon Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
–6.435
–10.134
davon Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
0
–17
in TEUR
1–12 2025
1–12 2024
Ergebnis vor Steuern
6.855
21.653
Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
3.841
3.469
Summe
10.696
25.122
Ertragsteuern
6.435
10.152
Effektivsteuersatz in %
60,2%
40,4%
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Latente Steuern
Nach temporären Differenzen setzen sich die in der Konzernbilanz erfassten latenten Steuern wie folgt zusammen:
 
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Immaterielle Vermögenswerte
485
12.489
604
13.749
Sachanlagen
365
37.412
252
39.983
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
0
1
0
1
Vorräte
2.443
209
2.248
47
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
322
483
263
250
Sonstige (finanzielle) Vermögenswerte
286
532
209
174
Personalrückstellungen
2.512
0
3.131
0
Sonstige Rückstellungen
2.207
38
2.325
85
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
502
33
237
0
Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten
9.257
556
11.947
392
Temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside-Basis-Differenzen)
0
1.300
0
1.459
Steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften
71.239
0
68.016
n.a.
Summe aktive / passive latente Steuern
89.618
53.052
89.232
56.140
Wertberichtigung für aktive latente Steuern
–59.740
n.a.
–56.181
n.a.
Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern
–27.944
–27.944
–29.812
–29.812
Aktive latente Steuern
1.934
 
3.240
 
Passive latente Steuern
 
25.109
 
26.328
Die Wertberichtigungen für aktive latente Steuern in Höhe von 59.740 TEUR (Vorjahr: 56.181 TEUR) umfassen die Wertberichtigung für aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 1.528 TEUR (Vorjahr: 1.575 TEUR), die Wertberichtigung für aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 32.275 TEUR (Vorjahr: 28.680 TEUR) und die Wertberichtigung für nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 25.938 TEUR (Vorjahr: 25.925 TEUR). Die Wertberichtigungen pro Jurisdiktion setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
26.526
23.139
Tschechische Republik
24.766
24.766
USA
4.476
5.205
Indien
1.250
150
Frankreich
846
1.011
Australien
583
640
Brasilien
582
583
Deutschland
285
330
Ungarn
254
122
Thailand
122
107
Singapur
50
84
China
0
44
Wertberichtigung für aktive latente Steuern
59.740
56.181
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Wertberichtigung enthält auch im jeweiligen Geschäftsjahr entstandene, aber (noch) nicht angesetzte aktive latente Steuern. Aktive und passive latente Steuern ein und desselben Steuersubjekts werden saldiert, wenn sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, und ein Recht auf Aufrechnung laufender Steuerschulden mit laufenden Steuererstattungsansprüchen besteht. Die in Österreich gemäß § 9 KStG gebildete Unternehmensgruppe wird dabei als ein Steuersubjekt betrachtet. In Deutschland besteht eine körperschaftsteuerliche Organschaft zwischen der Semperit Profiles Deggendorf GmbH und der Semperit Profiles Leeser GmbH. Aktive latente Steuern mit einer Laufzeit von über fünf Jahren wurden wertberichtigt, außer es stehen ausreichend langfristige zu versteuernde temporäre Differenzen zur Verrechnung zur Verfügung. In der Gesamtergebnisrechnung sind in den Ertragsteuern Effekte in Höhe von 4 TEUR aus der Veränderung der Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern mit einer Laufzeit von über fünf Jahren enthalten (Vorjahr: 1.013 TEUR).
Von den Wertberichtigungen für aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge entfallen insgesamt 26.526 TEUR (Vorjahr: 23.139 TEUR) auf die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG, deren Gruppenträgerin die SAG ist. Aufgrund der Verlusthistorie der österreichischen Steuergruppe in der jüngeren Vergangenheit sind die Anforderungen, welche die IFRS an die Verlässlichkeit der Steuerplanung stellen, erhöht. Eine Bilanzierung von (nicht durch passive latente Steuern gedeckten) aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge erfordert zusätzliche substanzielle Hinweise, dass in den nachfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Ergebnisse zur voraussichtlichen Steuerentlastung herangezogen werden können. Angesichts der Verlusthistorie der österreichischen Steuergruppe in der jüngeren Vergangenheit und angesichts der Unwägbarkeiten, die vor allem im Zusammenhang mit der abgekühlten wirtschaftlichen Entwicklung und den geopolitischen Krisen bestehen, sind die aktiven latenten Steuern der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG auf Basis künftiger zu versteuernder Ergebnisse nicht ansatzfähig. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG um die österreichischen Gesellschaften der LSR-Gruppe erweitert. Dadurch ist es möglich, die Verlustvortragsgrenze berücksichtigend, Teile der passiven latenten Steuern, die insbesondere durch die Kaufpreisallokation bei der RICO Group GmbH, der RICO-Elastomere Projecting GmbH und der HTR GmbH entstanden sind, mit aktiven latenten Steuern auf die Verlustvorträge der SAG zu saldieren.
Die Summe aus aktiven und passiven latenten Steuern hat sich per Saldo um 87 TEUR verändert. Davon wurden 25 TEUR als Steueraufwand, 521 TEUR als auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern aus der Neubewertung leistungsorientierter Pläne und aus der Bewertung von Cashflow Hedges sowie -461 TEUR im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung der latenten Steuerposten von der funktionalen Währung in die Berichtswährung erfasst.
Zum Abschlussstichtag bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 6.028 TEUR (Vorjahr: 6.247 TEUR), steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 139.553 TEUR (Vorjahr: 123.279 TEUR) sowie noch nicht genutzte steuerliche Gutschriften in Höhe von 29.561 TEUR (Vorjahr: 29.578 TEUR), für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Von diesen nicht genutzten steuerlichen Verlusten und steuerlichen Gutschriften verfallen 32.157 TEUR innerhalb der nächsten fünf Jahre (Vorjahr: 26.953 TEUR innerhalb der nächsten fünf Jahre). Die restlichen Verluste und abzugsfähigen temporären Differenzen sind im Wesentlichen zeitlich unbeschränkt verwertbar.
Im Geschäftsjahr sind keine Überhänge an aktiven latenten Steuern für Steuerjurisdiktionen mit steuerlichen Verlusten bilanziert (Vorjahr: 128 TEUR China).
Für zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 101.091 TEUR (Vorjahr: 118.798 TEUR) in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden passive latente Steuern von 22.472 TEUR (Vorjahr: 26.363 TEUR) nicht angesetzt, da das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. Darüber hinaus bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 6.388 TEUR (Vorjahr: 6.337 TEUR), für die aktive latente Steuern von 882 TEUR (Vorjahr: 829 TEUR) nicht angesetzt wurden, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden.
Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt. Von jenen Ländern, in denen die SAG mit Konzerngesellschaften tätig ist, wurden bisher in China, USA, Indien sowie in Brasilien noch keine Umsetzungsmaßnahmen gesetzt.
Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der SAG und ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteuerungsregeln. Die SAG ist gemäß Mindestbesteuerungsgesetz eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß MinBestG länderbezogen, d.h. für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten und insbesondere auch den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechender Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der B&C Privatstiftung abgeschlossen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelungen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaiger in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll.
Da die Teilkonzerne der B&C Privatstiftung mit ihren jeweiligen Geschäftseinheiten außerhalb Österreichs zum Teil in denselben Ländern vertreten sind, ist vor dem Hintergrund der länderbezogenen Betrachtung für Zwecke der Mindestbesteuerungsvorschriften eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen zur Erfüllung sämtlicher sich aus den gesetzlichen Bestimmungen in den betroffenen Ländern ergebenden abgabenrechtlichen und administrativen Pflichten unerlässlich. Dazu wurde von den Teilkonzernen im Geschäftsjahr 2024 eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet, die – unter Berücksichtigung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen – die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch die verursachungsgerechte Verteilung etwaiger in den betroffenen Ländern anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne regelt, sofern gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen.
Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-II-Regelungen auf die SAG als Teilkonzern der B&C Privatstiftung werden laufend gemeinsam evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären Safe-Harbour-Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern der SAG erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings für das Geschäftsjahr 2024 sowie einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2025 und wird laufend aktualisiert. Auf Basis dieser Evaluierungen werden die Safe-Harbour-Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns der SAG gegenwärtig deutlich eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise geringfügige Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Bestimmungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt werden.
Im vorliegenden Konzernabschluss wird die Ausnahmeregelung gemäß IAS 12.4A hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewendet.
Laufende Steuern aus Pillar II werden als laufende Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2025 auf Basis der vorläufigen Berechnung keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren.
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern
Die Forderungen aus laufenden Ertragssteuern resultieren aus rückerstattungsfähigen Vorauszahlungen.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
10.
Struktur des Unternehmens
10.1
Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen, über die eine Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausgeübt wird, werden mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der SAG einbezogen.
Der Konsolidierungskreis der Semperit-Gruppe hat sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt entwickelt:
 
Vollkonsolidierte Unternehmen
Stand 01.01.2025
26
Entkonsolidierungen
–2
Stand 31.12.2025
24
 
Vollkonsolidierte Unternehmen
Stand 01.01.2024
31
Entkonsolidierungen
–1
Umgründungen
–4
Stand 31.12.2024
26
Entkonsolidierungen im Geschäftsjahr 2025
Die Liquidationen der singapurischen Sempermed Singapore Pte Ltd. sowie der chinesischen Semperit (Shanghai) Management Co. Ltd. wurden im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen und die Gesellschaften entkonsolidiert. Im Zuge der Entkonsolidierungen wurden Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 299 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aufwandswirksam in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (siehe Abschnitt 5.1).
Entkonsolidierungen im Geschäftsjahr 2024
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Semperit-Gruppe das (zweite) Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts an den südostasiatischen Handschuhproduzenten Harps Global Pte. Ltd. erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge dessen wurde die ungarische Sempermed Kft. zum 30. Juni 2024 entkonsolidiert.
Umgründungen im Geschäftsjahr 2024
Die französischen Gesellschaften Semperit (France) S.A.R.L. und Sempertrans France Belting Technology S.A.S. wurden im Geschäftsjahr 2024 auf die französische Sempertrans Maintenance France Nord S.A.S. verschmolzen.
Die amerikanischen Gesellschaften Sempertrans USA, LLC und Sempertrans North America Investments Corp. wurden im Geschäftsjahr 2024 auf die amerikanische Semperit Industrial Products Inc. verschmolzen.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
10.2
Vollkonsolidierte Unternehmen
 
 
31.12.2025
31.12.2024
 
Währung
Nenn-
kapital
in Tsd.
Direkter
Anteil
in %
Konzern-
anteil
in %
Nenn-
kapital
in Tsd.
Direkter
Anteil
in %
Konzern-
anteil
in %
Europa
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Semperit Aktiengesellschaft Holding, Wien, Österreich
EUR
21.359
 
 
 
21.359
 
 
 
Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich
EUR
61.701
100,00
100,00
 
61.701
100,00
100,00
 
Sempertrans Conveyor Belt Solutions GmbH, Wien, Österreich
EUR
3.136
100,00
100,00
 
3.136
100,00
100,00
 
RICO Group GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich
EUR
39
100,00
100,00
 
39
100,00
100,00
 
RICO-Elastomere Projecting GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich
EUR
35
100,00
100,00
 
35
100,00
100,00
 
HTR GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich
EUR
35
100,00
100,00
 
35
100,00
100,00
 
Silcoplast AG, Wolfhalden, Schweiz
CHF
100
100,00
100,00
 
100
100,00
100,00
 
Semperflex Rivalit GmbH, Waldböckelheim, Deutschland
EUR
1.281
100,00
100,00
 
1.281
100,00
100,00
 
Semperit Profiles Deggendorf GmbH, Deggendorf, Deutschland
EUR
11.050
100,00
100,00
 
11.050
100,00
100,00
 
Semperit Profiles Leeser GmbH, Hückelhoven, Deutschland
EUR
81
100,00
100,00
 
81
100,00
100,00
 
M+R Dichtungstechnik GmbH, Seligenstadt, Deutschland
EUR
249
100,00
100,00
 
249
100,00
100,00
 
Sempertrans Maintenance France Nord S.A.S., Annezin, Frankreich
EUR
176
100,00
100,00
 
176
100,00
100,00
 
Sempertrans Bełchatów Sp. z o.o., Rogowiec, Polen
PLN
7.301
100,00
100,00
 
7.301
100,00
100,00
 
Semperflex Optimit s.r.o., Odry, Tschechische Republik
CZK
470.318
100,00
100,00
 
470.318
100,00
100,00
 
Semperflex A.H. s.r.o., Odry, Tschechische Republik
CZK
100
100,00
100,00
 
100
100,00
100,00
 
Semperform Kft., Sopron, Ungarn
HUF
243.000
100,00
100,00
 
243.000
100,00
100,00
 
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
 
 
31.12.2025
31.12.2024
 
Währung
Nenn-
kapital
in Tsd.
Direkter
Anteil
in %
Konzern-
anteil
in %
Nenn-
kapital
in Tsd.
Direkter
Anteil
in %
Konzern-
anteil
in %
Amerika
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sempermed Brasil Promoção de Vendas Ltda., Sao Paulo, Brasilien
BRL
33.971
100,00
100,00
 
33.971
100,00
100,00
 
Semperit Industrial Products Inc., Newnan, New Jersey, USA
USD
19.800
100,00
100,00
 
19800
100,00
100,00
 
SIMTEC Silicone Parts, Inc., Miramar, Florida, USA
USD
3.393
100,00
100,00
 
3.393
100,00
100,00
 
Asien-Pazifik
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Semperflex Shanghai Ltd., Shanghai, China
USD
15.000
100,00
100,00
 
15.000
100,00
100,00
 
Semperit (Shanghai) Management Co. Ltd., Shanghai, China
USD
0
0,00
0,00
3
2.570
100,00
100,00
 
Semperit (Shanghai) Rubber & Plastic Products Co. Ltd., Shanghai, China
EUR
2.471
100,00
100,00
 
2.471
100,00
100,00
 
Sempertrans India Pte. Ltd., Roha, Maharashtra, Indien
INR
790.769
100,00
100,00
 
790.769
100,00
100,00
 
Semperit Industrial Products Singapore Pte Ltd., Singapur
USD
2.965
100,00
100,00
 
2.965
100,00
100,00
 
Sempermed Singapore Pte Ltd., Singapur
USD
0
0,00
0,00
3
11.285
100,00
100,00
2
Semperflex Asia Corp. Ltd., Hat Yai, Thailand
THB
380.000
50,00
50,00
1
380.000
50,00
50,00
1
1Die Anteile der anderen Gesellschafter werden als kündbare nicht beherrschende Anteile ausgewiesen.
2In Liquidation
3Liquidation abgeschlossen
In Bezug auf die SAC beträgt der Kapital- und Stimmrechtsanteil der Semperit-Gruppe 50%. Das Management der Semperit-Gruppe unterzog bzw. unterzieht das Tochterunternehmen laufend einer Analyse, ob eine Beherrschung im Sinne von IFRS 10 vorliegt und eine Vollkonsolidierung daher gerechtfertigt ist. Basierend auf den vergangenen bzw. aktuellen Analysen kommt das Management der Semperit-Gruppe zum 31. Dezember 2025 unverändert zu dem Schluss, dass die SAC als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Semperit-Gruppe einzubeziehen ist. Die Basis für diese Ermessensentscheidung bilden die zugrundeliegenden Verträge, die Analyse der maßgeblichen Tätigkeiten sowie die faktischen Umstände. Die folgenden Punkte wurden dabei gewürdigt:
●
Es besteht ein Dirimierungsrecht des von der Semperit-Gruppe benannten Vorsitzenden des Board of Directors.
●
Es besteht eine Kaufoption seitens der Semperit-Gruppe für die verbleibenden 50% der Anteile der Sri-Trang-Gruppe, die bis Jahresmitte 2031 zu einem festgelegten Preis ausgeübt werden kann.
●
Die Einkaufs-, Produktions- und Vertriebssteuerung erfolgt durch das Management der Division Semperit Industrial Applications.
●
Es sind zwei Stellen für lokal tätige Mitarbeiter:innen zur Umsetzung der Kontrollrechte der Semperit-Gruppe etabliert.
●
Es liegen zum Abschlussstichtag keine Anhaltspunkte vor, die auf eine faktische Beschränkung der Kontrollrechte der Semperit-Gruppe durch die Sri-Trang-Gruppe hindeuten.
Es bestehen keine nicht beherrschende Anteile für die Semperit-Gruppe. Die Minderheitenanteile an der SAC sind als kündbare nicht beherrschte Anteile in den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (siehe Abschnitt 6.1) dargestellt.

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
11.
Risikomanagement
Die globale wirtschaftliche Entwicklung mit ihren regional stark unterschiedlichen Ausprägungen stellt die Semperit-Gruppe als international tätige Unternehmensgruppe laufend vor neue Herausforderungen. Die Semperit-Gruppe ist in Ländern aktiv, in denen unterschiedliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen herrschen. Ebenso befinden sich die Länder in unterschiedlichen Phasen politischer, rechtsstaatlicher sowie sozialer Entwicklung. Der Erfolg der aus zwei Divisionen bestehenden Semperit-Gruppe ist aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung unterschiedlich stark von der gesamtwirtschaftlichen Situation abhängig. Die Semperit-Gruppe ist dementsprechenden Risiken ausgesetzt.
Aufgrund der internationalen Handelsbeziehungen in unterschiedlichen Fremdwährungen ist die Semperit-Gruppe Währungsrisiken ausgesetzt.
In der Semperit-Gruppe werden grundsätzlich derivative Finanzinstrumente und Natural Hedges zur Absicherung von insbesondere Fremdwährungs-, aber auch von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Die Risikomanagementstrategie zur Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken ist im langfristigen wie auch im kurzfristigen Bereich einzelfall- und projektbezogen. Dabei spielen Kosten-Nutzen-/Risiko-Überlegungen eine entscheidende Rolle. Fremdwährungsänderungsrisiken, die beispielsweise aus erwarteten Kunden-, Investitions- und Dividendenzahlungen resultieren, werden zum Teil durch Devisentermingeschäfte, die als freistehende Derivate bilanziert werden, abgesichert. Zinsänderungsrisiken aus einer Bankenfinanzierung werden aktuell zum Teil durch einen als Cashflow Hedge designierten Zinsswap abgesichert.
11.1
Kapitalrisikomanagement
Die Ziele des Kapitalmanagements sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung, die Ermöglichung einer wachstumsorientierten organischen und gegebenenfalls anorganischen Investitionstätigkeit und eine darauf abgestimmte Dividendenpolitik. Die Finanzierungsstruktur, die Liquidität und die Finanzrisikopositionen werden in der Semperit-Gruppe zentral gesteuert. Basierend auf kapitalmarktorientierten Grundlagen beinhaltet das langfristige Kapitalmanagement darüber hinaus Entscheidungen hinsichtlich fest oder variabel verzinslicher bzw. auch hybrider Kreditaufnahmen.
Im Zusammenhang mit Kreditverträgen bestehen Kreditvertragsklauseln (Financial Covenants), die bei Nicht-Erfüllung bis hin zu einer Kündigung seitens der Geldgeber:innen sowie zu einer Verschlechterung der Bonitätseinschätzung der Semperit-Gruppe durch Ratingagenturen und einer damit einhergehenden negativen Belastung der Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen können sowie Kreditvertragsklauseln (ESG-Leistungskriterien), die bei Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung Auswirkungen auf die Verzinsung haben können.
Aus der Sicht des Kapitalmanagements setzt sich das Gesamtkapital der Semperit-Gruppe aus dem Eigenkapital einschließlich allfälliger Anteile nicht beherrschender Gesellschafter von Tochterunternehmen, den kündbaren nicht beherrschenden Anteilen und der in den Financial Covenants definierten Nettofinanzverschuldung zusammen. Die Nettofinanzverschuldung von 92.023 TEUR (Vorjahr: 103.345 TEUR) entspricht der Summe aus den Finanzverbindlichkeiten von 194.370 TEUR (Vorjahr: 234.068 TEUR) aus den Schuldscheindarlehen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten von 94.847 TEUR (Vorjahr: 125.972 TEUR) und kurzfristigen Finanzveranlagungen von 7.500 TEUR (Vorjahr: 4.750 TEUR).
Die Semperit-Gruppe unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben bezogen auf Mindesteigenkapital, Mindesteigenkapitalquote oder maximalen Verschuldungsgrad; sie unterliegt allerdings bestimmten kreditvertraglichen Vorgaben. Diese beziehen sich neben den in Kreditverträgen üblichen Formalkriterien auch auf eine maximale Leverage-Ratio. Diese ist der Quotient von EBITDA und Nettofinanzverschuldung. Ein Kreditausfall (Default) würde eintreten, wenn es zu einer Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5 kommt. Eine zweimalige Überschreitung der Leverage-Ratio von 3,5 während der Kreditlaufzeit bis zu einem Wert von 4,0 ist im Falle eines Unternehmenserwerbs im jeweiligen Berichtszeitraum zulässig. Die Einhaltung der kreditvertraglichen Vorgaben wird zweimal jährlich, per 30. Juni sowie per 31. Dezember, überprüft. Zum 31. Dezember 2025 beträgt die Leverage-Ratio 1,2 (Vorjahr: 1,2).
Die im Geschäftsjahr 2023 aufgenommene Bankenfinanzierung der SAG mit einem Buchwert in Höhe von 100.245 TEUR (Vorjahr: 100.449 TEUR) ist variabel verzinst und an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt. Nach Ausübung der zweiten Verlängerungsoption um ein Jahr im Geschäftsjahr 2025 ist das Darlehen am 31. März 2030 fällig. Die Margen sind an die Leverage-Ratio (150 bis 250 Basispunkte bei Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5) und ESG-Leistungskriterien (bis zu 6 Basispunkte seit dem Geschäftsjahr 2025) gebunden. Die ESG-Leistungskriterien umfassen die Reduktion des Energieverbrauchs – ausgehend vom Referenzjahr 2023 – um 5% bis zum Jahr 2030, die Reduktion der Unfallrate um 8% p.a. sowie die Integration von Nachhaltigkeit in der Lieferkette mit über 75% Abdeckung aller Ausgaben über ESG-zertifizierte Lieferant:innen bis zum Jahr 2030. Die bisher nicht ausgenutzte Rahmenkreditlinie in Höhe von 100.000 TEUR weist vergleichbare Konditionen in Bezug auf die Leverage-Ratio (120 bis 220 Basispunkte bei Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5) und identische ESG-Leistungskriterien auf. Die Bestimmungen betreffend Kreditausfall (Default) gelten analog.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Rahmenkreditlinie für den Werksausbau in Odry mit einem Buchwert in Höhe von 55.467 TEUR (Vorjahr: 58.333 TEUR) war während der Verfügbarkeitszeit bis zum 30. September 2025 an den 1-Monats-EURIBOR gekoppelt und wird seit deren Ablauf auf Basis des 3-Monats-EURIBOR verzinst, jeweils zuzüglich einer Marge von 0,675%. Der erste Tilgungstermin war am 31. Dezember 2025. Dabei werden keine ESG-Leistungskriterien berücksichtigt und ein Kreditausfall (Default) würde analog zur Bankenfinanzierung der SAG eintreten, wenn es zu einer Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5 bzw. 4,0 auf Basis des Konzernabschlusses der Semperit-Gruppe kommt. Die Überprüfung erfolgt ebenfalls zweimal jährlich, per 30. Juni und per 31. Dezember.
Die Financial Covenants wurden sowohl zum 31. Dezember 2025 als auch zu den vorangegangenen Überprüfungsstichtagen eingehalten. Die Semperit-Gruppe geht davon aus, dass die Vorgaben auch in den nächsten zwölf Monaten eingehalten werden.
11.2
Liquiditätsrisikomanagement
Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements werden zusätzlich zur laufenden Liquiditätsplanung die bestehenden Financial Covenants überwacht sowie Ziehungsmöglichkeiten (aus dem Rahmenkreditvertrag) und Reserveliquidität vorgehalten. Darüber hinaus besteht für wesentliche Konzernunternehmen ein Cash-Pool in EUR und in USD.
Die Fristigkeiten der undiskontierten vertraglichen Cashflows aus finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
 
31.12.2025
in TEUR
Gesamt
bis 1
Monat
2 bis 3
Monate
4 bis 12
Monate
1 bis 5
Jahre
über 5 Jahre
Schuldscheindarlehen
8.082
0
0
216
7.865
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
214.438
1.005
3.973
20.952
173.562
14.945
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
56.652
38.652
14.539
1.151
2.311
0
Rückerstattungsverbindlichkeiten
58
0
0
58
0
0
Derivate
2.327
48
0
2.085
194
0
Leasingverbindlichkeiten
59.318
589
1.135
4.985
18.388
34.221
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
17.289
11.255
419
5.615
0
0
Summe
358.164
51.549
20.066
35.063
202.320
49.166
 
31.12.2024
in TEUR
Gesamt
bis 1
Monat
2 bis 3
Monate
4 bis 12
Monate
1 bis 5
Jahre
über 5 Jahre
Schuldscheindarlehen
40.045
0
0
31.963
865
7.216
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
233.548
1.595
874
16.767
182.609
31.702
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
56.756
34.386
19.202
1.511
1.424
233
Rückerstattungsverbindlichkeiten
229
0
0
229
0
0
Derivate
2.566
–27
3
132
2.458
0
Leasingverbindlichkeiten
67.202
615
1.215
5.366
20.702
39.305
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
10.415
4.218
881
816
4.500
0
Summe
410.760
40.787
22.175
56.784
212.558
78.456
Die im Geschäftsjahr 2023 von einem Konsortium sechs österreichischer und internationaler Banken bereitgestellte variabel verzinste Rahmenkreditlinie von 100 Mio. EUR wurde zum 31. Dezember 2025 nicht ausgenutzt. Für nähere Ausführungen zu definierten Zinsmodalitäten sowie zur Auswirkung von definierten ESG-Leistungskriterien und Leverage-Ratio auf die Zinshöhe siehe Abschnitt 11.1.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die Einhaltung der mit den Finanzierungen verbundenen Financial Covenants (siehe Abschnitt 11.1) wird kontinuierlich überwacht und mögliche Abweichungen werden prognostiziert, um rechtzeitig Risikominimierungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei wird die Liquiditäts- und Cashflow-Entwicklung vorausschauend analysiert, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Bedingungen eingehalten und potenzielle finanzielle Engpässe frühzeitig identifiziert und angegangen werden können. Im Unterschied zu den in Abschnitt 11.1 erläuterten variablen Bankenfinanzierungen sind Schuldscheindarlehen und ein Teil der im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen des Erwerbs der Rico-Gruppe (Geschäftsbereich LSR) übernommenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fix verzinst. Für nähere Ausführungen zu Fälligkeiten und Zinsmodalitäten siehe Abschnitt 6.2.
Durch das Cash-Pooling in EUR bzw. in USD sowie durch das Factoring-Programm kann die Liquidität der Semperit-Gruppe verbessert werden. Für nähere Ausführungen zum Verkauf der Forderungen im Rahmen des Factoring-Programms siehe Abschnitt 4.2. Das Cash-Pooling ermöglicht die optimale Nutzung von Liquiditätsüberschüssen in verschiedenen Unternehmensbereichen und trägt so zur Reduzierung der Finanzierungskosten bei, während das Factoring-Programm die durchschnittliche Forderungslaufzeit verkürzt und die Liquiditätsposition optimiert. Diese Strategien, kombiniert mit einem hohen Niveau an kreditversicherten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Abschnitt 4.2), tragen wesentlich dazu bei, die Semperit-Gruppe vor potenziellen Liquiditätsengpässen zu schützen und die finanzielle Stabilität aufrechtzuerhalten. Die individuellen Zinsstrategien werden kontinuierlich überprüft, beispielsweise durch den Abschluss von Fixzinsswaps. Derartige Maßnahmen ermöglichen es, Zinsrisiken aktiv zu managen und von günstigen Marktbedingungen zu profitieren, was sich positiv auf die Liquiditätsposition auswirkt.
Die Fristigkeiten der undiskontierten vertraglichen Cashflows aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten das Darlehen der SAG in Höhe von 116.629 TEUR, das am 31. März 2030 fällig ist, sowie der SFO mit einem Betrag von 59.883 TEUR, dessen Rückzahlung in 20 vierteljährlichen fixen Raten seit dem 31. Dezember 2025 erfolgt, und die Bankverbindlichkeiten des Geschäftsbereichs LSR in Höhe von 37.926 TEUR mit unterschiedlichen Fälligkeiten bis 30. September 2043. Die Fristigkeiten der undiskontierten Cashflows der Derivate zum 31. Dezember 2025 betreffen im Wesentlichen die Bezahlung einer bedingten Kaufpreisverbindlichkeit (siehe Abschnitt 6.3) sowie die Nettozahlungen (Net Settlement) aus einem Zinsswap (siehe Abschnitt 6.4 bzw. 11.4).
11.3
Ausfall- und Kreditrisikomanagement
Kreditrisiken ergeben sich, wenn selbsterstellte Erzeugnisse oder Waren an Kund:innen auf Kredit verkauft werden. Das Risiko entsteht, sobald auf die versendeten Erzeugnisse oder Waren kein Zugriff mehr durch die Semperit-Gruppe besteht; bei kundenspezifischen Fertigungen allerdings eigentlich schon mit der Produktion. Um die Risiken zu mindern, erfolgt für die Kund:innen grundsätzlich eine Geschäftspartnerprüfung und es werden Wirtschaftsauskünfte eingeholt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zudem zu einem sehr hohen Anteil durch Kreditversicherungen geschützt.
Laut der Kreditrichtlinie der Semperit-Gruppe muss jede auf Kredit bediente Kund:in über ein genehmigtes Kreditlimit verfügen. Bei Überschreiten des Limits oder im Falle von Zahlungsverzug sind Liefersperren vorgesehen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen von in den Konzernrichtlinien festgelegten zuständigen Personen wieder aufgehoben werden können. Die Bonitätsrisiken der Kund:innen werden auch bei bester Bonität laufend beobachtet und die Kreditlimits entsprechend angepasst.
Somit ist das Ausfallrisiko bei nicht kreditversicherten Forderungen gegenüber Kund:innen grundsätzlich als gering zu bewerten, da die Kreditwürdigkeit der Abnehmer:innen kontinuierlich überprüft wird und die breite Streuung der Kundenstruktur die Risikokonzentration mitigiert. Das Ausfallrisiko wird jedenfalls als signifikant erhöht angenommen, wenn Bonitätsbeeinträchtigungen aufgrund des Eintretens eines Konkurses oder des Beginns eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Ein Ausfall wird dann angenommen, wenn eine Einbringung nicht mehr als realistisch angesehen wird und ein Zahlungseingang daher nicht mehr zu erwarten ist. Für nähere Informationen zu den im Geschäftsjahr 2025 ausgebuchten Forderungen siehe Abschnitt 4.2.
Im Falle einer Schieflage einzelner Banken oder einer erneuten Banken- und/oder Finanzmarktkrise bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf die Guthaben, welche die Semperit-Gruppe bei Banken hält. Diese Guthaben sind nicht oder nur teilweise über Einlagensicherungsfonds abgesichert. Es besteht eine Veranlagungsrichtlinie, welche die Höhe der liquiden Mittel, die pro Bank gehalten werden dürfen, beschränkt und die Finanzinstrumente definiert, in welche die überschüssige Liquidität investiert werden darf. Im Falle eines Konkurses einzelner Banken oder einer erneuten Banken- und/oder Finanzmarktkrise kann es dazu kommen, dass die Semperit-Gruppe nicht oder nur teilweise oder nur mit Verzögerung auf diese Liquidität oder auf Kreditlinien zugreifen kann. In Bezug auf die Veranlagungen in liquiditätsnahe Geldmartkfondsanteile ist das Ausfallrisiko im Grunde mit jenem von Bankguthaben vergleichbar, durch den Sondervermögensstatus des Fonds und durch die Diversifikation in verschiedene Veranlagungstitel und Emittenten innerhalb des Fonds aber deutlich reduziert.
Des Weiteren betreibt die Semperit-Gruppe geschäftliche Aktivitäten in Ländern mit Kapitalverkehrskontrollen, oder es existieren beschränkende Vereinbarungen mit Joint-Venture-Partner:innen. In Ländern, in denen der Transfer liquider Mittel eingeschränkt ist, versucht die Semperit-Gruppe den vor Ort gehaltenen Betrag auf das operativ notwendige Minimum zu begrenzen. Die angeführten Risiken können zu einer Belastung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch Einschränkungen auf die freie Verfügbarkeit liquider Mittel oder den Zugriff auf Kreditlinien führen.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Bei finanziellen Vermögenswerten wird das Kreditausfallrisiko durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das maximale Ausfallrisiko in den entsprechenden Bewertungskategorien – dieses wird anhand des Risikos eines Totalausfalls aller Schuldner (exklusive der Kreditversicherungen) ermittelt – beläuft sich insgesamt auf:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
94.847
125.972
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
9.654
12.398
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere
6.367
6.303
Derivative Finanzinstrumente
52
0
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte
11.802
6.556
Summe
122.723
151.230
11.4
Zinsrisikomanagement
Im Rahmen des Geschäftsbetriebs werden Betriebsmittel, Investitionen und Akquisitionen unter anderem mit Fremdkapital, das zum Teil variabel und zum anderen Teil auch fix verzinst ist, finanziert. In Abhängigkeit von der Entwicklung von Zinssätzen könnten Sicherungsgeschäfte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage signifikant beeinflussen.
Das Risiko bei fix verzinsten Finanzinstrumenten besteht darin, dass eine negative Marktwertanpassung aufgrund von geänderten Zinsen erfolgen könnte. Bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten besteht das Risiko darin, dass Schwankungen der Cashflows negative Auswirkungen auf den Zahlungsmittelbestand und auf die Planbarkeit von Zahlungsflüssen haben können.
Die Firmeneinlagen der Semperit-Gruppe sind durchwegs positiv verzinst und die Verzinsung der variabel verzinsten Finanzschulden verzeichnete, als Konsequenz der jüngsten Leitzinsentscheidungen der EZB, eine fallende Tendenz. Die Semperit-Gruppe verfolgt eine Strategie des aktiven Liquiditätsmanagements. Dabei wird die Anlagerichtlinie der Semperit-Gruppe stets strikt befolgt. Das Zinsprofil der verzinslichen Finanzinstrumente der Semperit-Gruppe stellt sich wie folgt dar:
 
31.12.2025
31.12.2024
in TEUR
fix verzinst
variabel verzinst
fix verzinst
variabel verzinst
Finanzielle Vermögenswerte
19.328
79.696
28.228
93.203
Finanzielle Verbindlichkeiten
11.029
190.536
43.376
190.842
Bei der Zinsrisiko-Sensitivitätsanalyse steht das Risiko von variabel verzinsten Finanzinstrumenten im Vordergrund. Dabei wird angenommen, dass die zum Abschlussstichtag bestehenden variabel verzinsten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ein ganzes Jahr lang ausstehend sind, wobei die mittels Zinsswap abgesicherten variabel verzinsten finanziellen Verbindlichkeiten bei der Ermittlung der Sensitivitäten nicht berücksichtigt werden. Bei der Sensitivitätsanalyse wird jeweils eine Veränderung um plus/minus 100 Basispunkte simuliert. Bei Zinsen < 1% werden für die Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse keine Negativzinsen berücksichtigt. Daraus würden sich die folgenden Auswirkungen auf das Finanzergebnis ergeben:
 
31.12.2025
31.12.2024
 
Sensitivität bei Zinsänderung um
Sensitivität bei Zinsänderung um
in TEUR
Bestand
+100 Basispunkte
–100 Basispunkte
Bestand
+100 Basispunkte
–100 Basispunkte
Variabel verzinste finanzielle Vermögenswerte
79.696
797
–651
93.203
932
–798
Variabel verzinste finanzielle Verbindlichkeiten
190.536
–1.607
1.601
190.842
–1.609
1.609
Die Semperit-Gruppe evaluiert laufend individuelle Zinsstrategien, unter anderem durch den Abschluss von Fixzinsswaps.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Am 16. Juli 2024 wurde ein als Cashflow Hedge designierter Zinsswap mit einem Nominale in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken in selbiger Höhe aus der Bankenfinanzierung der SAG mit einem zum 31. Dezember 2025 aushaftenden Volumen von 100.000 TEUR (Vorjahr: 100.000 TEUR) abgeschlossen. Damit wurde der variable (3-Monats-EURIBOR-)Zinssatz für das Nominale in Höhe von 30.000 TEUR gegen einen fixen Zinssatz ab Ende Juli 2024 getauscht. Die relevanten Konditionen betreffend die Zahlungen aus dem gesicherten Grundgeschäft (zukünftige Zinszahlungen) und dem Sicherungsinstrument sind ident bzw. verhalten sich gegenläufig; ein „Critical Terms Match“ ist gegeben. Das Sicherungsverhältnis, basierend auf den prognostizierten Zinszahlungsströmen des Sicherungsinstruments, beträgt 1:1. Das bedeutet, dass 100% des Zinsrisikos des abgesicherten Teils des Grundgeschäfts vollständig abgesichert sind. Ineffektivitäten können insbesondere aus zeitlichen Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen des Grundgeschäfts oder aus einer Änderung des Kreditrisikos der Vertragsparteien resultieren. Dieses Risiko wird als gering eingestuft.
Die Nettozahlungen aus dem Cashflow Hedge wurden im Zinsaufwand erfasst (siehe Abschnitt 2.7). Das Derivat wird gemäß IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum 31. Dezember 2025 wurde in diesem Zusammenhang eine sonstige finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 345 TEUR (Vorjahr: 560 TEUR) erfasst (siehe Abschnitt 6.3 bzw. 6.4).
 
31.12.2025
Zinsderivate
Nominale
in TEUR
Buchwert
in TEUR2
Sicherungszeitraum
Nettozinsen
in TEUR2
Fester Zinssatz
Fix Kauf / Variabel Verkauf1
30.000
–345
07/2024 - 04/2028
121
2,699%
1Das zugrundeliegende Darlehen war zum 31. Dezember 2025 an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt.
2Forderung, Aufwand (+)/Verbindlichkeit, Ertrag (–)
 
31.12.2024
Zinsderivate
Nominale
in TEUR
Buchwert
in TEUR2
Sicherungszeitraum
Nettozinsen
in TEUR2
Fester Zinssatz
Fix Kauf / Variabel Verkauf1
30.000
–560
07/2024 - 04/2028
–92
2,699%
1Das zugrundeliegende Darlehen war zum 31. Dezember 2024 an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt.
2Forderung, Aufwand (+)/Verbindlichkeit, Ertrag (–)
11.5
Fremdwährungsrisikomanagement
Aufgrund der internationalen Handelsbeziehungen in unterschiedlichen Fremdwährungen ist die Semperit-Gruppe Währungsrisiken ausgesetzt. Transaktionsrisiken bestehen in allen Konzernunternehmen, die z.B. Inputfaktoren in Fremdwährung beziehen bzw. Erzeugnisse in einer anderen Währung verkaufen. Die wesentlichen Währungen sind in diesem Zusammenhang USD, CNY, INR, PLN, CZK und CHF.
Die bedeutsamste Fremdwährung der Semperit Gruppe ist der USD mit 17,2% (Vorjahr: 18,4%) des Umsatzes sowie 16,4% (Vorjahr: 13,2%) des Materialaufwands.
Aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse in die Berichtswährung Euro entstehen Währungsumrechnungsdifferenzen (Translationsrisiko), welche in Höhe von –7.493 TEUR (Vorjahr: 4.484 TEUR) im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Aufgrund der Umgliederung von sonstigen Ergebnissen in den Gewinn oder Verlust in Folge von liquidationsbedingten Entkonsolidierungen (siehe Abschnitt 10.1) in Höhe von 299 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) hat sich die Währungsumrechnungsrücklage erhöht. Die Währungsumrechnungsdifferenzen sind im Geschäftsjahr 2025 wie auch im Vorjahr insbesondere auf die Kursentwicklung des USD zurückzuführen. Der EUR/USD-Kurs entwickelte sich von einem Kurs von 1,03890 USD/EUR per 31. Dezember 2024 auf 1,17500 USD/EUR per 31. Dezember 2025 bzw. von einem Durchschnittskurs von 1,08227 USD/EUR im Geschäftsjahr 2024 auf 1,12967 USD/EUR im Geschäftsjahr 2025.
Die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von nicht in der Eurozone ansässigen Tochterunternehmen und der Beitrag dieser Tochterunternehmen zum Ergebnis der Semperit-Gruppe sind wesentlich von den Entwicklungen der Euro-Wechselkurse der funktionalen Währungen dieser Tochterunternehmen abhängig; das Translationsrisiko bleibt im Rahmen der folgenden Angaben gemäß IFRS 7 unberücksichtigt.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Die folgende Aufgliederung der Umsatzerlöse, Materialaufwendungen und Personalaufwendungen der Semperit-Gruppe nach den wesentlichen Währungen (in % des Umsatzes der Semperit-Gruppe) zeigt, dass im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 26,3% (Vorjahr: 27,9%) der Umsätze in Fremdwährungen erzielt wurden bzw. 33,4% (Vorjahr: 35,5%) des Materialaufwands und 36,3% (Vorjahr: 35,4%) des Personalaufwands. Daraus lässt sich ableiten, dass die absatz- und beschaffungsseitigen Währungsrisiken durch die natürlichen Ausgleichseffekte großteils eliminiert werden. Zudem muss angemerkt werden, dass die funktionale Währung in der Regel der Landeswährung entspricht (für Ausnahmen siehe Abschnitt 1.3) und dass der Personalaufwand immer in der Landeswährung anfällt.
in % des Gesamtumsatzes der Semperit-Gruppe
2025
2024
EUR
73,7%
72,2%
USD
17,2%
18,4%
CNY
3,7%
4,4%
PLN
2,0%
0,6%
INR
1,5%
2,2%
CHF
0,9%
1,5%
GBP
0,6%
0,5%
AUD
0,2%
0,1%
CZK
0,1%
0,0%
THB
0,0%
0,1%
SEK
0,0%
0,1%
in % des Materialaufwands der Semperit-Gruppe
2025
2024
EUR
66,6%
64,5%
USD
16,4%
13,2%
CNY
4,3%
5,1%
CZK
4,2%
7,7%
INR
3,0%
4,2%
PLN
2,7%
2,6%
THB
1,8%
1,5%
HUF
0,6%
0,5%
CHF
0,4%
0,6%
in % des Personalaufwands der Semperit-Gruppe
2025
2024
EUR
63,7%
64,6%
PLN
11,0%
10,7%
CZK
10,4%
9,5%
USD
6,1%
6,4%
CHF
2,5%
2,0%
THB
2,1%
1,3%
HUF
1,5%
1,4%
CNY
1,4%
2,6%
SGD
0,8%
0,6%
INR
0,5%
0,9%
Ein bedeutender Teil des Ergebnisses der Semperit-Gruppe wird von Tochterunternehmen erzielt, die ihren Sitz nicht in der Eurozone haben (siehe Abschnitt 10.2).
Das Finanzmanagement ist bestrebt, Fremdwährungsrisiken durch die Steuerung der Zahlungsströme nach Möglichkeit zu vermeiden. Die nachstehende Tabelle zeigt die zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos erworbenen derivativen Finanzinstrumente nach Konzernunternehmen, Art des Sicherungsgeschäfts und gesicherter Währung. Im Geschäftsjahr 2025 betrafen die Finanzinstrumente Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Teilen des operativen Geschäfts bei der SAC.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
31.12.2025
Land
Sicherungsart
Währung
Sicherungsbetrag1
Sicherungskurs2
Beizulegender Zeitwert in TEUR 2025
Bandbreite der Restlaufzeiten in Tagen
Semperflex Asia Corp. Ltd., Hat Yai, Thailand
Thailand
Devisentermingeschäft
USD
3.663.763
31,77
46
59-128
Semperflex Asia Corp. Ltd., Hat Yai, Thailand
Thailand
Devisentermingeschäft
EUR
920.000
37,13
5
113-188
1Dabei handelt es sich um den Gesamtbetrag aller zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente für EUR und USD.
2Dabei handelt es sich um einen gewichteten Durchschnittskurs, der sich aus den zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumenten errechnet.
31.12.2024
Land
Sicherungsart
Währung
Sicherungsbetrag1
Sicherungskurs2
Beizulegender Zeitwert in TEUR 2024
Bandbreite der Restlaufzeiten in Tagen
Semperflex Asia Corp. Ltd., Hat Yai, Thailand
Thailand
Devisentermingeschäft
USD
2.200.000
33,48
–22
72-172
1Dabei handelt es sich um den Gesamtbetrag aller zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente für USD.
2Dabei handelt es sich um einen gewichteten Durchschnittskurs, der sich aus den zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumenten errechnet.
Die derivativen Finanzinstrumente der SAC wurden als freistehende Finanzinstrumente und nicht als Sicherungsgeschäfte bilanziert. Die beizulegenden Zeitwerte wurden in der Konzernbilanz als sonstige finanzielle Vermögenswerte bzw. sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Für das Fremdwährungsrisiko wurden Sensitivitätsanalysen für die Stichtagsbewertung der von der funktionalen Währung abweichenden monetären Posten erstellt. Dabei werden die Ergebnisauswirkungen aufgrund hypothetischer Wechselkursänderungen pro Währungspaar dargestellt. Als Basis werden die zum Stichtag vorhandenen Forderungen und Verbindlichkeiten der jeweiligen Währungspaare sowie die Devisentermingeschäfte berücksichtigt. Bei der Schwankungsbreite der Fremdwährungskurse wurde keine einheitliche Veränderung angenommen, sondern aufgrund der historischen unterjährigen Schwankungen wurden passende Schwankungsbreiten pro Währungspaar ermittelt. Folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen von Auf- und Abwertungen der wichtigsten Fremdwährungen gegenüber EUR und USD:
 
2025
2024
 
Errechnete Schwankungs-
breite
Ergebnisauswirkung Kurssteigerung
Ergebnisauswirkung Kursabfall
Errechnete Schwankungs-
breite
Ergebnisauswirkung Kurssteigerung
Ergebnisauswirkung Kursabfall
Veränderung Währung zu EUR
in %
in TEUR
in TEUR
in %
in TEUR
in TEUR
USD
8%
1.215
–1.215
3%
431
–431
THB
5%
–19
19
7%
88
–88
PLN
2%
90
–90
1%
–12
12
CZK
3%
–711
711
2%
–224
224
HUF
4%
–68
68
4%
17
–17
GBP
4%
39
–39
2%
35
–35
CNY
7%
–20
20
2%
–8
8
INR
10%
–6
6
3%
–2
2
SEK
3%
1
–1
3%
0
0
CHF
2%
15
–15
4%
197
–197
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
 
2025
2024
 
Errechnete Schwankungs-
breite
Ergebnisauswirkung Kurssteigerung
Ergebnisauswirkung Kursabfall
Errechnete Schwankungs-
breite
Ergebnisauswirkung Kurssteigerung
Ergebnisauswirkung Kursabfall
Veränderung Währung zu USD
in %
in TEUR
in TEUR
in %
in TEUR
in TEUR
EUR
9%
–5
5
3%
275
–275
PLN
9%
–187
187
3%
–98
98
CZK
12%
0
0
4%
0
0
CNY
2%
6
–6
2%
–11
11
INR
3%
–10
10
1%
4
–4
SGD
4%
1
–1
3%
3
–3
AUD
4%
–127
127
4%
–127
127
THB
5%
–87
87
7%
36
–36

Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
12.
Sonstiges
12.1
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Salden und Transaktionen zwischen der SAG und ihren Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht weiter erläutert.
Die B&C KB Holding GmbH ist die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der SAG und die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende Rechtsträgerin. Mittelbar mehrheitlich beteiligte Gesellschafterin, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt, in den die Semperit-Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH. Die B&C Privatstiftung und ihre Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sind gemäß IAS 24 der Semperit-Gruppe nahestehende Unternehmen.
Zu den der Semperit-Gruppe nahestehenden Personen zählen die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrats der SAG, die Geschäftsführer und die Mitglieder eines Aufsichtsrats aller Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich an der SAG beteiligt sind, und schließlich die Mitglieder des Vorstands der B&C Privatstiftung und die nahen Angehörigen dieser Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer. Im Geschäftsjahr 2025 bestanden unentgeltliche Beraterverträge zwischen (dem Aufsichtsrat) der SAG und einem Geschäftsführer, Herrn Dr. Markus Fürst, der B&C KB Holding GmbH.
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsvergütungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
 
2025
2024
in TEUR
Aufsichtsräte
Vorstände
Summe
Aufsichtsräte
Vorstände
Summe
Kurzfristig fällige Leistungen
686
2.684
3.370
714
2.512
3.226
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
195
195
0
153
153
Andere langfristig fällige Leistungen
0
165
165
0
145
145
Anteilsbasierte Vergütungen
0
114
114
0
0
0
Summe
686
3.157
3.843
714
2.810
3.524
Die kurzfristig fälligen Leistungen beinhalten neben den laufenden Bezügen auch den kurzfristigen variablen Leistungsbonus (Short-term Incentive, STI) sowie den langfristigen variablen Leistungsbonus (Long-term Incentive, LTI), welcher innerhalb eines Jahres fällig wird und aufgrund der alten, auslaufenden Vergütungspolitik nicht unter den anteilsbasierten Vergütungen auszuweisen ist.
Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen Zahlungen an Pensionskassen sowie die Zahlungen, welche die SAG für die Vorstände an die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) leistet.
Die anderen langfristig fälligen Leistungen beziehen sich auf den langfristigen variablen Leistungsbonus (Long-term Incentive, LTI) mit einer Fälligkeit von über einem Jahr, welcher aufgrund der alten, auslaufenden Vergütungspolitik nicht unter den anteilsbasierten Vergütungen auszuweisen ist. Für Informationen zu den anteilsbasierten Vergütungen siehe Abschnitt 12.2.
Ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 636 TEUR (Vorjahr: 752 TEUR) ausbezahlt.
Mit nachfolgenden sonstigen nahestehenden Unternehmen erfolgten folgende Transaktionen und bestanden zum Abschlussstichtag folgende Salden:
Mit der Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH wurden im Geschäftsjahr 2025 insgesamt Geschäfte im Ausmaß von 19 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR) getätigt. Diese Geschäfte betreffen rechtliche Beratungsleistungen und wurden zu fremdüblichen Konditionen getätigt. Zum 31. Dezember 2025 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR).
Mit der B&C KB Holding GmbH wurden im Geschäftsjahr 2025 Geschäfte im Ausmaß von 50 TEUR (Vorjahr: 54 TEUR) getätigt. Diese Geschäfte betreffen Management- und sonstige Dienstleistungen sowie Weiterverrechnungen und wurden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt. Zum 31. Dezember 2025 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der B&C KB Holding GmbH in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR).
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Mit der B&C Holding Österreich GmbH wurden im Geschäftsjahr 2025 Geschäfte im Ausmaß von 76 TEUR (Vorjahr: 65 TEUR) getätigt. Diese Geschäfte betreffen Management- und sonstige Beratungsleistungen sowie Weiterverrechnungen zur Anwendung der Vorschriften zur globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) und wurden zu fremdüblichen Konditionen getätigt. Bereits im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Ausgleichsvertrag unterzeichnet, um eine abgestimmte Vorgehensweise zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten aus den Mindestbesteuerungsregeln sicherzustellen. Für nähere Ausführungen dazu siehe Abschnitt 9. Zum 31. Dezember 2025 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der B&C Holding Österreich GmbH in Höhe von 73 TEUR (Vorjahr: 65 TEUR).
12.2
Anteilsbasierte Vergütungen
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. April 2025 wurde eine weiterentwickelte Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, welche rückwirkend zum 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Die langfristig fälligen Leistungen (Long-term Incentive, LTI) für den Vorstand gemäß dieser Vergütungspolitik sind nunmehr an den Aktienkurs gekoppelt. Damit wird eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich gewährt. Die bilanzierte Schuld wird bis zur Begleichung mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertet.
Beim LTI handelt es sich um eine mehrjährige, erfolgsabhängige Vergütung mit einer langfristigen Anreizwirkung. Zur Berücksichtigung der Aktienkursentwicklung ist der LTI als Performance Share Plan ausgestaltet. Die Zuteilung erfolgt rollierend, d.h. in jährlichen Tranchen mit einem jeweils dreijährigen Beurteilungszeitraum („Performance-Periode“). Zu Beginn einer jeden Tranche werden den Vorstandsmitgliedern virtuelle Performance Share Units („PSUs“) vorläufig zugeteilt. Dazu wird der vertraglich definierte Zielbetrag durch den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Monate November und Dezember vor Beginn der Performance-Periode geteilt. Die finale Anzahl an PSUs hängt von der Zielerreichung ab, die anhand von finanziellen Erfolgszielen und Nachhaltigkeitszielen bestimmt wird. Als finanzielle Erfolgsziele werden der Konzern-ROCE mit einer Gewichtung von 40-50% sowie der relative Total Shareholder Return („relativer TSR“) im Vergleich zu einer Vergleichsgruppe mit einer Gewichtung von 30-40% herangezogen. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats legt für die jeweilige Tranche die Gewichtung der finanziellen Erfolgsziele innerhalb der vorgesehenen Bandbreiten fest. Aufgrund der für die Semperit immer bedeutsamer werdenden Nachhaltigkeit werden für jede LTI-Tranche außerdem zwei bis vier Nachhaltigkeitsziele mit einer Gewichtung von insgesamt 20% festgelegt. Der Zielbetrag für jede Tranche ist individuell je Vorstandsmitglied im Anstellungsvertrag festgelegt. Die Auszahlung des LTI ist auf 250% des Zielbetrags begrenzt.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats legt zu Beginn des Geschäftsjahres die Zielwerte sowie Unter- und Obergrenzen für die finanziellen Erfolgsziele für die jeweilige Tranche fest. Ebenso werden die maßgeblichen Nachhaltigkeitsziele sowie ihre Zielwerte, Unter- und Obergrenzen definiert.
Konzern-ROCE und Nachhaltigkeitsziele
 
Performance
Zielerreichungsgrad
Obergrenze
200%
Zielwert
100%
Untergrenze
50%
Nichterreichung Untergrenze
0%
Wird für das jeweilige Erfolgsziel exakt die Untergrenze erreicht, so beträgt der Zielerreichungsgrad 50%. Wird exakt der Zielwert erreicht, so beträgt der Zielerreichungsgrad 100%. Wird die Obergrenze erreicht oder überschritten, so beträgt der Zielerreichungsgrad 200% („Cap“). In dem zwischen (i) der Untergrenze und dem Zielwert sowie (ii) dem Zielwert und der Obergrenze liegenden Bereich werden die Zielerreichungsgrade – bei den Nachhaltigkeitszielen soweit möglich – jeweils geradlinig verteilt (lineare Interpolation). Wird die Untergrenze nicht erreicht, so liegt der Zielerreichungsgrad bei 0%. Der Vergütungsanteil für das jeweilige Erfolgsziel sowie der LTI insgesamt können somit vollständig entfallen.
Zur Beurteilung des Zielerreichungsgrades des relativen TSR wird die TSR-Performance der Semperit mit der Performance der Unternehmen der Vergleichsgruppe verglichen. Als Vergleichsgruppe wird der STOXX Europe 600 Industrial Goods & Services herangezogen.
Entspricht der TSR der Semperit dem 60. Perzentil innerhalb der Vergleichsgruppe, so beträgt der Zielerreichungsgrad 100%. Als Untergrenze ist das 30. Perzentil mit einem Zielerreichungsgrad von 50% festgelegt, als Obergrenze das 90. Perzentil mit einem Zielerreichungsgrad von 200%. Zwischen dem 30. Perzentil und dem 60. Perzentil sowie dem 60. Perzentil und dem 90. Perzentil sind die TSR-Zielerreichungsgrade jeweils geradlinig verteilt (lineare Interpolation). Liegt der TSR der Semperit unter dem 30. Perzentil, so beträgt der Zielerreichungsgrad 0%.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Relativer TSR
 
 
Performance
Perzentilrang
Zielerreichungsgrad
Obergrenze
90. Perzentil
200%
Zielwert
60. Perzentil
100%
Untergrenze
30. Perzentil
50%
Nichterreichung Untergrenze < 30. Perzentil
 
0%
Nach Ablauf der Performance-Periode wird die Zielerreichung des jeweiligen Erfolgsziels anhand der definierten Zielwerte, Ober- und Untergrenzen bestimmt, indem jeweils der Durchschnitt über die einzelnen Geschäftsjahre der dreijährigen Performance-Periode herangezogen wird.
Der Auszahlungsbetrag ermittelt sich aus der Multiplikation der finalen Anzahl an PSU mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Monate November und Dezember vor Ablauf der Performance-Periode zuzüglich allfälliger Dividenden während der Performance-Periode. Der so ermittelte Betrag wird spätestens bis zum 30. Juni des auf das Ende der Performance-Periode einer LTI-Tranche folgenden Geschäftsjahres ermittelt und anschließend ausbezahlt.
Die Rückstellungen aus anteilsbasierten Vergütungen werden mit den bestmöglich geschätzten Erfüllungsbeträgen angesetzt und berücksichtigen die prognostizierte Zielerreichung der Konzernzielvorgaben. Die Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
TEUR
2025
2024
LTI 2025-2027
114
0
Summe
114
0
Die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen stellen sich wie folgt dar:
TEUR
2025
2024
LTI 2025-2027
114
0
Summe
114
0
12.3
Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die ständige Veränderung und teilweise Verschärfung von Regeln des nationalen und internationalen Steuerrechts erhöht die Anforderungen an die Tax Compliance zur Überwachung und zur Einhaltung dieser Regeln. Vor diesem Hintergrund bestehen Steuerunsicherheiten und steuerbezogene Eventualverbindlichkeiten insbesondere bei Ertragsteuern (z.B. in Bezug auf den Bestand von steuerlichen Verlustvorträgen und aus internationalen Verrechnungspreisregelungen) und Verkehrssteuern sowie aufgrund von Haftungen aus Steuerfreistellungen aus dem SPA mit Harps Global Pte. Ltd. für die veräußerten Tochterunternehmen des ehemaligen aufgegebenen Geschäftsbereichs. Des Weiteren bestehen Eventualverbindlichkeiten aufgrund noch bestehender, transaktionsüblicher Zusicherungen und Gewährleistungszusagen bezogen auf die Tochterunternehmen des ehemaligen aufgegebenen Geschäftsbereichs aus dem SPA gegenüber Harps Global Pte. Ltd. Detaillierte Angaben zu den konkreten finanziellen Auswirkungen würden die Position der Semperit-Gruppe bei der Durchsetzung ihrer Interessen in laufenden Rechtsstreitigkeiten ernsthaft beeinträchtigen, weshalb diese in Anwendung von IAS 37.92 unterblieben sind.
Es bestehen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aufgrund von Miet- und Leasingverhältnissen, die nicht gemäß IFRS 16 bilanziert werden, da das Wahlrecht für Leasingverträge mit kurzfristiger (d.h. bis zu 12-monatiger) Laufzeit und Leasingobjekte von geringem Wert (d.h. bis zu einem Neuwert in Höhe von rund 5 TEUR) ausgeübt wurde (siehe Abschnitt 3.2).
Darüber hinaus bestanden zum 31. Dezember 2025 vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von insgesamt 3.405 TEUR (Vorjahr: 5.044 TEUR).
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
Rechtsstreitigkeiten
Verschiedene Konzernunternehmen sind in einzelnen Fällen beklagte Partei, in denen die Kläger behaupten, durch Produkte der beklagten Partei Schäden erlitten zu haben. Das Management geht davon aus, dass aus diesen Verfahren auch aufgrund des bestehenden Versicherungsschutzes mit keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit-Gruppe zu rechnen sein wird. Weiters bestehen Rechtsstreitigkeiten bzw. rechtliche Unsicherheiten in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Für alle wesentlichen Rechtsstreitigkeiten, für die Rückstellungen gebildet wurden, siehe Abschnitt 7.2.
12.4
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Die mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 2025 errichtete Gesellschaft Sempertrans Chile SpA, Santiago de Chile, Chile, wurde durch Eintragung im Handelsregister und Veröffentlichung vom 8. Jänner 2026 im chilenischen Amtsblatt gegründet.
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2025Konzernabschluss
13.
Freigabe des Konzernabschlusses
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand der SAG am 17. März 2026 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 17. März 2026
Der Vorstand
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Manfred Stanek
CEO
Helmut Sorger
CFO
Gerfried Eder
CIO
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk1
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der
Semperit Aktiengesellschaft Holding, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Werthaltigkeit der Vermögenswerte
Der Konzernabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding weist per 31. Dezember 2025 TEUR 444.030 an Sachanlagen und TEUR 116.080 an immateriellen Vermögenswerten – davon TEUR 51.035 Geschäfts- oder Firmenwerte – auf.
Im Zuge der Bewertung der Vermögenswerte ist laufend zu beurteilen ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung oder Wertaufholung vorliegen. Dabei sind gem. IAS 36.12. externe und interne Indikatoren zu berücksichtigen.
Für die Geschäftsbereiche (=zahlungsmittelgenerierende Einheiten) Hoses und LSR ist ein verpflichtender Wertminderungstest aufgrund des vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer jährlich durchzuführen.
Darüber hinaus wurde für den Geschäftsbereich Belting ein Wertminderungsindikator aufgrund des geänderten Marktumfelds identifiziert.
)Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Bestätigungsvermerk
Für die genannten Geschäftsbereiche wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit per 30. September 2025 jeweils die erzielbaren Beträge als Nutzungswerte ermittelt. Nach erfolgtem Vergleich mit den Buchwerten ergab sich weder ein Wertminderungs- noch ein Wertaufholungsbedarf.
Im Rahmen der Ermittlung der Nutzungswerte sind wesentliche Annahmen und Schätzungen notwendig, welche mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet sind. Es besteht demnach das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine Wertminderung oder -aufholung nicht oder nicht in angemessener Höhe berücksichtigt wird.
Die entsprechenden Angaben der Semperit-Gruppe sind in den Anhangsangaben „3.1 Immaterielle Vermögenswerte“ und „3.2 Sachanlagen“ enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben
Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
●
Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses und der Kontrollen zur Identifikation einer potenziellen Wertminderung oder Wertaufholung, sowie der anschließenden Bewertung von Vermögenswerten
●
Überprüfung der Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) sowie der den jeweiligen ZGE zugeordneten Vermögenswerten
●
Prüfung und Beurteilung der Management-Einschätzung von Wertminderungsanzeichen oder Vorliegen von Anhaltspunkten für Wertaufholungen
●
Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der getroffenen Annahmen zu wesentlichen Werttreibern (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital und Cashflow) mit Hilfe von externen Marktdaten sowie anderen externen und internen Quellen
●
Prüfung der Ableitung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse mit den, dem Aufsichtsrat vorgelegten, Plänen sowie deren Überleitung auf die Erfordernisse des IAS 36
●
Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung des Diskontierungssatzes für die Berechnung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Beiziehung unserer Bewertungsspezialisten
●
Prüfung der Angemessenheit der Anhangsangaben
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Bestätigungsvermerk
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
●
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
●
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
●
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
●
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
●
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
●
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Bestätigungsvermerk
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. April 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Juni 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2012 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich Sorli.
Wien, am 17. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh
ppa Viola Vostatek-Thomas, MSc eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Bestätigungsvermerk
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Zusicherungsvermerk
Zusicherungsvermerk
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2025
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der
Semperit Aktiengesellschaft Holding für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen des
§ 267a UGB übereinstimmt, einschließlich
●
der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), sowie
●
der Übereinstimmung mit den Standards für die nichtfinanzielle Erklärung ("European Sustainability Reporting Standards", in der Folge ESRS),
●
der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge "Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse"), mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 Revised) durchgeführt. Die Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich in Art und Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit und sind in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung" unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss, im Konzern-Lagebericht und im Geschäftsbericht, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Zusicherungsvermerk
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse zu entwickeln und umzusetzen und dieses Verfahren in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese Verantwortlichkeit umfasst:
●
die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem die Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen des Konzerns stattfinden, und die Erlangung eines Verständnisses für die davon betroffenen Interessengruppen,
●
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativ als auch positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Konzerns auswirken oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sich auswirken könnten,
●
die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz- und Schwellenwerte, und
●
das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich, die alle durch das Verfahren identifizierten Informationen gemäß den geltenden Anforderungen und Standards enthält, einschließlich:
●
Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB und
●
Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie der
●
Einhaltung der ESRS.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters
●
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
●
die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den Anforderungen des §267a UGB, sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und die Berichterstattung gemäß den Anforderungen der ESRS, einschließlich dem Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Zusicherungsvermerk
Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst:
●
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identifizieren, die dazu führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der ESRS entspricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Verfahrens, und
●
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Bewertung, ob das Verfahren mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt.
Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehören
●
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und
●
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professionellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor:
●
Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir
●
Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen (z.B. Einbindung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strategiedokumente); und
●
eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen.
●
Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die vom Unternehmen implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe IRO‑1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:
●
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren des Unternehmens, die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
●
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse ermittelten Informationen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden.
Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2025Zusicherungsvermerk
●
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen.
●
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
●
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
●
Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzern-Lageberichts ab.
●
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
●
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.
Abgrenzungen zum Leistungsumfang:
●
Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist für Plausibilitätsverprobungen erforderlich.
●
Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, wurden nicht geprüft. Es wurde lediglich die korrekte Übernahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung überprüft.
●
Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen Leistungs-indikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung wurden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen.
Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7 der AAB 2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt unsere Ersatzpflicht höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt EUR 726.730. Der Lauf der Verjährungsfrist bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Wien, am 17. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh
ppa Viola Vostatek-Thomas, MSc eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 der Semperit AG Holding ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 17. März 2026
Der Vorstand
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
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'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Manfred Stanek
CEO
Helmut Sorger
CFO
Gerfried Eder
CIO
Konzernabschluss
Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2021
20
41
Jahresabschluss und Lagebericht
263
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Inhalt
Bilanz zum 31.12.2025 ........................................................................................................................................................................ 264
Gewinn- und Verlustrechnung von 1.1.2025 bis 31.12.2025 ............................................................................................................... 266
Anhang ................................................................................................................................................................................................ 267
1. Allgemeine Erläuterung ............................................................................................................................................................. 267
2. Konzernverhältnisse .................................................................................................................................................................. 267
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................................... 267
Anlagevermögen ..................................................................................................................................................................... 267
Umlaufvermögen .................................................................................................................................................................... 268
Rückstellungen ........................................................................................................................................................................ 268
Verbindlichkeiten .................................................................................................................................................................... 269
Latente Steuern ....................................................................................................................................................................... 269
4. Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................................................................... 270
AKTIVA ........................................................................................................................................................................................... 270
4.1 Anlagevermögen ............................................................................................................................................................... 270
4.2 Anteile an verbundenen Unternehmen ............................................................................................................................ 270
4.3 Ausleihungen .................................................................................................................................................................... 270
4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens .................................................................................................................................. 271
4.5 Umlaufvermögen .............................................................................................................................................................. 271
PASSIVA ......................................................................................................................................................................................... 272
4.6 Eigenkapital ....................................................................................................................................................................... 272
4.7 Entwicklung des Bilanzgewinns ......................................................................................................................................... 272
4.8 Sonderposten Investitionszuschuss................................................................................................................................... 272
4.9 Rückstellungen .................................................................................................................................................................. 272
4.10 Verbindlichkeiten ............................................................................................................................................................ 273
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ..................................................................................................................... 275
5.1 Umsatzerlöse .................................................................................................................................................................... 275
5.2 Sonstige betriebliche Erträge ............................................................................................................................................ 275
5.3 Personalaufwand .............................................................................................................................................................. 275
5.4 Abschreibungen ................................................................................................................................................................ 275
5.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................................................................................................... 276
5.6 Erträge aus Beteiligungen ................................................................................................................................................. 276
5.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ............................................................................................................................... 276
5.8 Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen ............................................................................................................... 276
5.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen.................................................................................................................................... 276
5.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ............................................................................................................................... 276
5.11 Steuern vom Einkommen und Ertrag .............................................................................................................................. 277
5.12 Vorschlag zur Gewinnverwendung .................................................................................................................................. 277
6. Sonstige Angaben ...................................................................................................................................................................... 277
Derivative Finanzinstrumente ................................................................................................................................................. 277
Mindestbesteuerung („Pillar II“) ............................................................................................................................................. 277
Gruppenbesteuerung .............................................................................................................................................................. 278
Angaben zu Arbeitnehmern und Organen .............................................................................................................................. 278
7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag ..................................................................................................................................... 279
Beilage 1 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2025 ........................................................................................... 280
Lagebericht .......................................................................................................................................................................................... 283
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage .............................................................................................. 283
1.1 Wirtschaftliches Umfeld .................................................................................................................................................... 283
1.2 Geschäftsverlauf und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ............................................................................................. 283
1.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ....................................................................................................... 284
1.4 Zweigniederlassungen ....................................................................................................................................................... 285
2. Bericht über die Forschung und Entwicklung ............................................................................................................................ 285
3. Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS) ................................................................................ 285
3.1 Risikobericht ...................................................................................................................................................................... 286
3.2 Internes Kontrollsystem (IKS) ............................................................................................................................................ 290
4. Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB ............................................................................................................................................... 290
5. Ausblick ..................................................................................................................................................................................... 292
Inhalt
264
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bilanz
31.12.2025 31.12.2024
AKTIVA
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Rechte 173.577,39 353
Geleistete Anzahlungen 2.266.923,43 715
2.440.500,82
1.069
II.
Sachanlagen
Bauten auf fremdem Grund 282.234,98 364
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 459.713,92 651
741.948,90
1.015
III.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 441.584.420,18 445.801
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
11.837.656,60
15.943
Wertpapiere des Anlagevermögens 4.319.292,37 4.300
457.741.369,15
466.044
Summe A. Anlagevermögen
460.923.818,87
468.127
B. UMLAUFVERMÖGEN
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.280,00 12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 11.875.391,44 9.485
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 7.869.075,68 4.931
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)
19.749.747,12
14.428
II.
Guthaben bei Kreditinstituten 52.462.148,22 74.232
Summe B. Umlaufvermögen
72.211.895,34
88.660
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
2.221.697,94
2.359
AKTIVA Summe
535.357.412,15
559.146
265
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bilanz
31.12.2025 31.12.2024
PASSIVA
EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I.
Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 21.358.996,53 21.359
Übernommenes Grundkapital 21.358.996,53 EUR (Vorjahr: 21.359 TEUR)
II.
Kapitalrücklagen
Gebundene 21.503.186,70 21.503
Nicht gebundene 36.336,42 36
III.
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 999.251,47 999
Andere (freie) Rücklagen 304.155.943,10 293.060
IV.
Bilanzgewinn 0,00 10.287
davon Gewinnvortrag 0,00 0
Summe A. Eigenkapital
348.053.714,22
347.244
B. SONDERPOSTEN INVESTITIONSZUSCHUSS
Investitionszuschuss 14.391,43 25
Summe B. Sonderposten Investitionszuschuss
14.391,43
25
C. RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Abfertigungen 763.906,84 768
Rückstellungen für Pensionen 7.039.622,63 7.871
Sonstige Rückstellungen 8.698.310,13 8.205
Summe C. Rückstellungen
16.501.839,60 16.844
D.
VERBINDLICHKEITEN
I.
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 7.094.816,42 38.421
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 94.816,42 EUR (Vorjahr: 31.421 TEUR)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.000.000,00 EUR (Vorjahr: 7.000 TEUR)
II.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.636.433,33 100.801
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 636.433,33 EUR (Vorjahr: 801 TEUR)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 100.000.000,00 EUR (Vorjahr: 100.000 TEUR)
III.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.808.882,40 2.898
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.808.882,40 EUR (Vorjahr: 2.898 TEUR)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)
IV.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 54.929.940,69 47.708
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 54.929.940,69 EUR (Vorjahr: 47.708 TEUR)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)
V.
Sonstige Verbindlichkeiten 5.317.394,06 5.205
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 5.317.394,06 EUR (Vorjahr: 1.058 TEUR)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 4.148 TEUR)
davon aus Steuern 450.396,15 EUR (Vorjahr: 518 TEUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 371.590,54 EUR (Vorjahr: 448 TEUR)
Summe D. Verbindlichkeiten
170.787.466,90
195.033
PASSIVA Summe
535.357.412,15
559.146
266
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Gewinn- und Verlustrechnung
2025 2024
EUR TEUR
1.
Umsatzerlöse 30.975.085,57 34.329
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 28.149,70 0
*)
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 197.803,53 183
c) Übrige 1.323.679,39 109
3.
Personalaufwand
a) Gehälter –22.102.223,21 –20.478
b) soziale Aufwendungen –5.733.781,03 –5.796
davon Aufwendungen für Altersversorgung 384.660,89 EUR (Vorjahr: 994 TEUR)
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen 793.124,48 EUR
(Vorjahr: 604 TEUR)
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge 4.219.411,22 EUR (Vorjahr: 4.002 TEUR)
4.
Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –434.420,69 –597
5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 15 fallen –28.629,51 –31
b) Übrige –28.543.912,04 –25.710
6. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 5 (Betriebserfolg)
–24.318.248,29
–17.990
7.
Erträge aus Beteiligungen 40.000.000,00 49.500
davon aus verbundenen Unternehmen 40.000.000,00 EUR (Vorjahr: 49.500 TEUR)
8.
Erträge aus anderen Wertpapieren 29.102,46 29
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)
9.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.948.945,62 4.684
davon aus verbundenen Unternehmen 1.423.053,36 EUR (Vorjahr: 1.965 TEUR)
10. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
19.628,00
49
11.
Aufwendungen aus Finanzanlagen –3.314.957,84 –505
davon Abschreibungen 3.217.062,04 EUR (Vorjahr: 505 TEUR)
davon aus verbundenen Unternehmen 3.314.895,80 EUR (Vorjahr: 505 TEUR)
12.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –7.738.738,90 –9.144
davon aus verbundenen Unternehmen 1.180.973,98 EUR (Vorjahr: 1.867 TEUR)
13.
Zwischensumme aus Z 7 bis Z 12 (Finanzerfolg) 31.943.979,34 44.613
14.
Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 13) 7.625.731,05 26.623
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
3.470.533,81
1.089
davon latente Steuern 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)
16. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
11.096.264,86
27.712
17.
Zuweisung von Gewinnrücklagen –11.096.264,86 –17.426
18. Bilanzgewinn
0,00
10.287
*)Kleinbetrag
Gewinn- und Verlustrechnung von 1.1.2025 bis 31.12.2025
267
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
1. Allgemeine Erläuterung
Der vorliegende Jahresabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding („SAG“) wurde nach den Vorschriften des Unternehmensge-
setzbuches („UGB“) in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, in Euro
(„EUR“) erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung im Anhang erfolgt in Tausend Euro („TEUR“). Aufgrund der Darstellung in TEUR kann es zu
Rundungsdifferenzen kommen.
Zur Bilanzierung von Transaktionen in Fremdwährung sowie zur Bewertung von Posten in Fremdwährung werden die Referenzkurse
der Europäischen Zentralbank („EZB“) herangezogen.
2. Konzernverhältnisse
Die SAG mit Sitz in Wien ist ein Tochterunternehmen der B&C Holding Österreich GmbH, wobei unmittelbar 54,30% der Anteile an der
SAG durch die B&C KB Holding GmbH und 4,18% der Anteile an der SAG durch die B&C Kratos Holding GmbH gehalten werden.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SAG nach § 245a UGB einbezogen, welche den Konzernabschluss für den kleinsten
Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser Konzernabschluss liegt am Sitz der Gesellschaft, Am Belvedere 10, 1100 Wien, auf. Die B&C
Holding Österreich GmbH stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen ist,
und legt ihn offen. Dieser Konzernabschluss liegt am Sitz der Gesellschaft, Universitätsring 14, 1010 Wien, auf.
Zwischen den Konzerngesellschaften der Semperit-Gruppe bestehen vertragliche Vereinbarungen, insbesondere ein Group Central Service
Agreement und Group Business Division Agreements, auf deren Basis die SAG erbrachte Leistungen an die (anderen) Konzernunterneh-
men verrechnet.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten zuzüglich etwaiger Nebenkosten (z.B. bei Soft-
warelizenzen aus Software-Implementierung, Customizing, etc.), vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Eigenständige
immaterielle Vermögensgegenstände aus Software-Implementierungen werden nur dann angesetzt, wenn das Wesen der implementier-
ten Software geändert wird und das Herstellerrisiko nicht von der SAG, sondern vom externen Implementierungspartner getragen wird.
Besteht kein wirtschaftliches Eigentum an der Software (z.B. bei Software-as-a-service-Lösungen), so werden die Kosten aus Software-
Implementierung nur dann angesetzt, wenn eigenständige immaterielle Vermögensgegenstände entstehen und das Herstellerrisiko nicht
von der SAG, sondern vom externen Implementierungspartner getragen wird.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Ab-
schreibungen werden linear vorgenommen, wobei im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt wurden:
Nutzungsdauer
in Jahren
Abschreibungssatz
in %
Konzessionen, Rechte
3-10 10-33
Bauten auf fremdem Grund
15 7
Andere Anlagen, Betriebs
- und Geschäftsausstattung 3-10 10-33
In Anlehnung an die steuerrechtlichen Bestimmungen wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge
im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände, das sind abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von maximal 1.000 EUR, werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei
nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen werden die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Die Bewertung erfolgt anhand
der Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) beziehungsweise
anhand der Net-Asset-Value-Methode. Die Bewertungsergebnisse und etwaige Ergebnisse aus der Fremdwährungsbewertung von
Anhang
268
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Erträge aus der Zuschreibung zu
Finanzanlagen“ bzw. „Aufwendungen aus Finanzanlagen“ dargestellt.
Als Ausleihungen werden jene Forderungen definiert, deren Laufzeit zum Zeitpunkt der Begebung länger als ein Jahr ist.
Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit dem Anschaffungskurs oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Umlaufvermögen
Forderungen werden zum Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken werden Forderungen mit einem risikoangepassten Wert
angesetzt.
Zuschreibungen bzw. Abschreibungen von Forderungen aus operativer Tätigkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem
Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ dargestellt. Überschreiten die Abschreibungen von
Forderungen aus operativer Tätigkeit eine im Unternehmen übliche Höhe, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Abschreibungen“.
Die Bewertung von kurzfristigen Forderungen aus Finanzierungen, mit einer Laufzeit zum Zeitpunkt der Begebung von weniger als
einem Jahr werden in dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ bzw. „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ dargestellt.
Forderungen in Fremdwährungen werden zum Buchkurs des Entstehungstages, maximal aber zum entsprechenden Referenzkurs der
EZB zum Abschlussstichtag, umgerechnet.
Periodenübergreifende Rechnungsbeträge, die über den Abschlussstichtag hinausreichen, werden gemäß den geltenden Bilanzierungs-
richtlinien abgegrenzt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Abfertigungs- und Pensionsansprüche ebenso wie für die kollektivvertrag-
lichen Jubiläumsgeldansprüche der Mitarbeiter:innen gebildet. Der Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung wurden
die biometrischen Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P für Angestellte zugrunde gelegt.
Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden aus historischen Mitarbeiterdaten erhoben und liegen in einer Bandbreite zwischen 0,00%
(Dienstalter von 40 bis 99 Jahren) und 14,70% (Dienstalter von 0 bis 2 Jahren).
Die Rückstellungen für Abfertigungen, die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie die Rück-
stellungen für Jubiläumsgelder werden nach der „Projected Unit Credit Method“ gemäß den Vorschriften der International Financial Report-
ing Standards (IAS 19) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 4,1% (Vorjahr: 3,4%) für Jubiläumsgelder, 3,4% (Vorjahr: 2,9%)
für Abfertigungen, 3,9% (Vorjahr: 3,2%) für Pensionen und eines langfristigen Gehaltstrends von 2,3% berechnet. Versicherungsmathe-
matische Gewinne und Verluste werden zur Gänze angesetzt und als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Die im Geschäftsjahr angefallenen
versicherungsmathematischen Verluste belaufen sich auf 59 TEUR (Vorjahr: 398 TEUR) und sind im Wesentlichen auf die Veränderung
des Rechnungszinssatzes sowie auf die Reduktion der anspruchsberechtigten Personen zurückzuführen.
Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes für Abfertigungen erfolgt vom Eintritt ins Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, ab dem weitere
Arbeitsleistungen nicht mehr zu einer Erhöhung der Anwartschaft führen.
Die Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus schriftlichen Einzelverträgen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern und leitenden Ange-
stellten, die sich bereits alle im Ruhestand befinden. Des Weiteren besteht ein Pensionsstatut, wonach die Gesellschaft verpflichtet ist, an
vor dem 1. Jänner 1991 eingetretene und aktive Mitarbeiter:innen, die zu diesem Zeitpunkt bestimmte Parameter erfüllt hatten, Betriebs-
pensionen zu gewähren. Für diese Verpflichtungen wurde ebenfalls vorgesorgt. Für die Pensionszusagen dienten die Tafeln AVÖ 2018-P
für Angestellte als biometrische Rechnungsgrundlagen. Alle anspruchsberechtigten Personen befinden sich bereits im Ruhestand.
Sonstige Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Personalbereich und beziehen sich auf Prämien, nicht konsumierte Urlaube
und noch ausstehende Eingangsrechnungen. Sie werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken.
Die Rückstellungen für Prämien der Mitarbeiter:innen (entsprechend der Semperit Group Bonus Policy), der Führungskräfte (entspre-
chend der Semperit Group Bonus Policy und einem Long-term Incentive Plan, der sich an den langfristigen Leistungsboni für den Vorstand
orientiert) und der Vorstände (entsprechend der Vergütungspolitik) werden mit den bestmöglich geschätzten Erfüllungsbeträgen ange-
setzt. Die geschätzten Erfüllungsbeträge berücksichtigen die voraussichtliche Zielerreichung von Konzernzielvorgaben sowie aktuelle
Ergebnisse aus der Leistungsbeurteilung. Langfristige Leistungsboni werden über mehrere Perioden verteilt angesammelt; die zu erwar-
tende Unverfallbarkeit der Ansprüche bestimmt dabei das Ende des Ansammlungszeitraums. Mangels Wesentlichkeit erfolgt keine Abzin-
sung der langfristigen Leistungsboni.
269
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit der bestmöglichen Schätzung ihres Erfüllungsbetrags unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht
angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Referenzkurs der EZB am Abschlussstichtag umgerechnet, wenn dieser über
dem Buchkurs liegt, es sei denn, das Fremdwährungsrisiko ist abgesichert.
Latente Steuern
Im Jahresabschluss wird das Temporary-Konzept angewendet. Dieses ist bilanzorientiert und geht von Differenzen unternehmensrechtli-
cher und steuerrechtlicher Wertansätze aus, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren. Latente Steuern werden als
Aufwand oder Ertrag im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert und entweder als
eigener Aktivposten oder als Rückstellung ausgewiesen.
Latente Steuern sind nicht zu berücksichtigen, soweit sie aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, aus dem
erstmaligen Ansatz eines Vermögenwerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der keine Umgründung oder Über-
nahme ist, und wenn zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis
beeinflusst ist. Weiters nicht zu berücksichtigen sind latente Steuern in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten
Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, wenn das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der
temporären Differenzen zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht angesetzt.
Bei Aktivierung latenter Steuern gemäß § 198 Abs. 9 UGB dürfen außerdem Gewinne nur ausgeschüttet werden, soweit die danach
verbleibenden jederzeit auflösbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags dem aktivierten Be-
trag mindestens entsprechen.
Die aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen betragen zum 31.12.2025 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Werthaltigkeit der
aktiven Steuerlatenzen als Ergebnis der Gesamtdifferenzenbetrachtung konnte daher im Geschäftsjahr 2025 (wie auch im Vorjahr) nicht
bestätigt werden. Um die Werthaltigkeit von aktiven Steuerlatenzen als Ergebnis der Gesamtdifferenzenbetrachtung bestätigen zu können,
wäre es notwendig, dass in den nachfolgenden Geschäftsjahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit steuerliche Ergebnisse zur voraus-
sichtlichen Steuerentlastung herangezogen werden können. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde im Geschäftsjahr 2025 ein
Körperschaftsteuersatz von 23% herangezogen. Wesentliche Differenzen ergeben sich aus den Personalrückstellungen und offenen Sieben-
telabschreibungen auf Beteiligungen.
270
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
4. Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
4.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten werden
in Beilage 1 „Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr“ dargestellt.
Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen (geleaste Wirtschaftsgüter) ergeben sich folgende finanzielle Ver-
pflichtungen:
in TEUR
2025
2024
Auf das Geschäftsjahr folgendes Jahr
912
1.017
Auf das Geschäftsjahr folgenden 5 Jahre
3.682
4.364
4.2 Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzten sich zum 31. Dezember 2025 wie folgt zusammen:
Beteiligung
zum
31.12.2025
in %
Buchwert
zum
31.12.2025
in TEUR
Buchwert
zum
31.12.2024
in TEUR
Jahres-
ergebnis
2024
in TEUR
1
Eigenkapital
2024
in TEUR
1
Inlandsbeteiligungen
Semperit
Technische Produkte Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich 100,00 203.202 203.202 22.620 153.183
Sempertrans
Conveyor Belt Solutions GmbH, Wien, Österreich 100,00 46.045 46.045 –9.385 45.142
RICO Group GmbH, Thalheim, Österreich
100,00 186.554 186.554 6.369 18.767
435.801
435.801
19.604
217.092
Auslandsbeteiligungen
Sempertrans India Private Limited, Roha, Maharashtra, Indien
99,99
5.783
9.000
–331
8.637
Semperit
(Shanghai) Management Co. Ltd., Shanghai, China - 0 1.000 22 1.013
5.783
10.000
–309
9.650
Summe
441.584
445.801
19.295
226.742
1
Die Angabe von Jahresergebnis und Eigenkapital erfolgt nach jeweils geltenden lokalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß dem zuletzt aufgestellten und, sofern eine Veröffentlichungspflicht besteht,
veröffentlichten Jahresabschluss. Jahresergebnisse in Fremdwährung wurden mit dem durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres umgerechnet, Eigenkapitalien in Fremdwährung mit dem
Devisenmittelkurs zum Abschlussstichtag. Für die Währungsumrechnung werden die Referenzkurse der EZB herangezogen.
Die Anteile an der Sempertrans India Private Limited („SIPL“) wurden in Höhe von 3.217 TEUR abgewertet. Die Semperit (Shanghai)
Management Co. Ltd („SSM“) wurde mit Ende des Geschäftsjahres liquidiert.
4.3 Ausleihungen
In den Ausleihungen sind Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen von insgesamt 11.838 TEUR (Vorjahr: 15.943 TEUR) enthalten.
Im Jahr 2025 wurden neue Ausleihungen in der Höhe von 2.500 TEUR gewährt (Vorjahr: 0 TEUR). Es wurden Ausleihungen in der Höhe
von 6.428 TEUR (Vorjahr: 18.005 TEUR) zurückbezahlt. Es bestehen Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Höhe
von 7.904 (Vorjahr: 2.309 TEUR).
271
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich zum 31. Dezember 2025 wie folgt zusammen:
Währung
Nominale
in Tausend
Buchwert
in TEUR
Endfälligkeit
Semperit
Industrial Products Inc., Newnan, USA
fix verzinst
USD 4.000 3.404
26.01.2026
Sempertrans
Belchatow Sp. z o.o., Rogowiec, Polen
fix verzinst
EUR 2.500 2.500
15.11.2026
Semperit
Profiles Deggendorf GmbH, Deggendorf, Deutschland
fix verzinst
EUR 2.000 2.000
25.11.2026
SIMTEC Silicone Parts, LLC, Miramar, USA
fix verzinst
USD 1.800 1.433
25.11.2028
Semperform
Kft., Sopron, Ungarn
fix verzinst
EUR 2.500 2.500
10.01.2029
Summe
11.838
4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen überwiegend, nämlich mit 4.319 TEUR (Vorjahr: 4.300 TEUR), den Anleihefonds
Amundi GF Euro Rent. Die Zuschreibung beträgt im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 20 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR).
4.5 Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 5 TEUR (Vorjahr: 12 TEUR) bestehen zum 31. Dezember 2025 zur Gänze
gegenüber der HARPS Europe Manufacturing GmbH. Anlässlich der Veräußerung des Medizingeschäfts haben die SAG und die STP mit
der HARPS Europe Manufacturing GmbH eine vorübergehende Leistungsvereinbarung (Transitional Service Framework Agreement,
„TSFA“) abgeschlossen, um einen reibungslosen Übergang des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Im Rahmen dieses TSFA hat die SAG
im Geschäftsjahr 2025 Dienstleistungen im Bereich der IT erbracht.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2.891
6.792
Forderungen aus Steuerumlagen
3.886
1.580
Forderungen aus dem Cash
-Pool 5.032
1.012
Forderungen aus kurzfristigen Darlehen und Zinsen
65
101
Summe
11.875
9.485
In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen aus Geldmarktveranlagungen mit einer Laufzeit von vier Monaten in
Höhe von 7.500 TEUR (Vorjahr: 4.750 TEUR), Anzahlungen an Lieferanten in Höhe von 283 TEUR (Vorjahr: 105 TEUR) und Zinsabgrenzun-
gen aus Bankguthaben in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR) enthalten.
Im Posten „Guthaben bei Kreditinstituten“ sind keine als Zahlungsmitteläquivalente eingestufte Geldmarktveranlagungen enthalten
(Vorjahr: 10.000 TEUR).
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2.222 TEUR (Vorjahr: 2.359 TEUR) sind überwiegend Versicherungsabgren-
zungen und verschiedene im Voraus bezahlte Aufwendungen enthalten.
272
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
PASSIVA
4.6 Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt 21.359 TEUR (Vorjahr: 21.359 TEUR) und ist auf 20.573.434 Stück Stammaktien (Stückaktien) aufgeteilt, von
denen jede am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist und ein Stimmrecht gewährt.
In der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2025 wurde die Auszahlung von einer Dividende in Höhe von 0,50 EUR pro divi-
dendenberechtige Aktie beschlossen. Die Ausschüttung dieser Dividende erfolgte am 30. April 2025. Für den Dividendenvorschlag in der
ordentlichen Hauptversammlung am 27. April 2026, siehe Abschnitt 5.12.
4.7 Entwicklung des Bilanzgewinns
in TEUR
2025 2024
Bilanzgewinn zum Jahresbeginn
10.287 10.287
Dividende
–10.287 –10.287
Jahresüberschuss
11.096
27.712
Zuweisung zu anderen (freien) Gewinnrücklagen
–11.096 –17.425
Bilanzgewinn zum Jahresende
0
10.287
4.8 Sonderposten Investitionszuschuss
Der Sonderposten „Investitionszuschuss“ beträgt 14 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR). Es handelt sich um COVID19-Investitionsprämien, welche
nach Maßgabe der Abschreibung der geförderten Investitionen erfolgswirksam aufgelöst werden.
4.9 Rückstellungen
in TEUR
31.12.2025 31.12.2024
Rückstellungen für Abfertigungen
764 768
Rückstellungen für Pensionen
7.040 7.871
Sonstige
Rückstellungen 8.698 8.205
Summe
16.502
16.844
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2025 31.12.2024
aus Personalbereich
7.186
6.910
Rückstellungen für Prämien 4.557 4.684
Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube 2.067 1.854
Rückstellungen aus Jubiläumsgelder 285 131
Rückstellungen aus Zeitsalden 254 219
Rückstellungen aus sonstigen Personalrückstellungen 23 22
Sonstige
1.512 1.295
Summe Sonstige Rückstellungen
8.698
8.205
Im Posten „Sonstige“ sind im Wesentlichen Rückstellungen für Wirtschaftsprüfung in Höhe von 534 TEUR (Vorjahr: 534 TEUR) sowie
Rückstellungen für Beratungsleistungen in Höhe von 276 TEUR (Vorjahr: 406 TEUR) enthalten. Zum 31. Dezember 2025 waren die für die
Bedeckung der Pensionsrückstellung erforderlichen Wertpapiere in ausreichender Höhe vorhanden; der Deckungswert für das Geschäfts-
jahr 2025 betrug 5.283 TEUR (Vorjahr: 5.283 TEUR).
273
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
4.10 Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2025 31.12.2024
I.
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 7.095 38.421
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 95 31.421
davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 7.000 7.000
II.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.636 100.801
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 636 801
davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 100.000 100.000
III.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.809 2.898
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.809 2.898
IV.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 54.930 47.708
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 54.930 47.708
V.
Sonstige Verbindlichkeiten 5.317 5.205
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.317 1.058
davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 0 4.148
Summe
170.787
195.033
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 63.787 83.885
davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 107.000 111.148
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von 31.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zur Tilgung fällig. Es wurden Zinsen
auf Schuldscheindarlehen in Höhe von 963 TEUR (Vorjahr: 963 TEUR) bezahlt. Zum 31. Dezember 2025 sind abgegrenzte Zinsen auf
Schuldscheindarlehen in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 421 TEUR) als kurzfristige Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen zum 31. Dezember 2025 setzen sich wie folgt zusammen:
Zinssatz per
31.12.2025 Währung
Nominale
in Tausend
Buchwert
in TEUR
Endfälligkeit
15 Jahre fix verzinst
3,09% EUR 7.000 7.000
25.07.2030
Zwischensumme
7.000
Zinsabgrenzung
95
Summe Schuldscheindarlehen
7.095
Die im Geschäftsjahr 2023 aufgenommenen Bankenfinanzierungen mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 250.000 TEUR stehen
zum Stichtag 31. Dezember 2025 mit 100.000 TEUR zu buche. Der Finanzierungsvertrag setzt sich aus einem Darlehen von 150.000 TEUR
und einer Rahmenkreditlinie von 100.000 TEUR zusammen. Diese Finanzierung wird von einem Konsortium aus sechs österreichischen
und internationalen Banken bereitgestellt. Das Darlehen in Höhe von 150.000 TEUR wurde am 28. Juli 2023 zur Finanzierung des Erwerbs
der 100%igen Beteiligung an der RICO Group GmbH („RICO“) vollständig ausgenutzt. Nachdem im Dezember 2023 bereits eine erste
vorzeitige Tilgung in Höhe von 40.000 TEUR erfolgte, wurden im Juli 2024 weitere 10.000 TEUR vorzeitig getilgt. Die Rahmenkreditlinie
wurde nicht gezogen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden Zinsen in Höhe von 4.132 TEUR (Vorjahr: 5.889 TEUR) bezahlt. Zum 31. Dezem-
ber 2025 sind abgegrenzte Zinsen in Höhe von 636 TEUR (Vorjahr: 801 TEUR) als kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Zinsswap mit einem Nominale in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsände-
rungsrisiken aus der Bankenfinanzierung abgeschlossen; siehe Abschnitt 6 „Derivative Finanzinstrumente“.
Im Posten „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen“ sind 53.749 TEUR (Vorjahr: 46.870 TEUR) aus dem Cash-Pooling
und 1.181 TEUR (Vorjahr: 837 TEUR) aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
274
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 492 TEUR (Vorjahr: 503 TEUR) ausgewiesen, die erst nach dem
Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus dem Barwert des gestundeten
Kaufpreises (4.500 TEUR, zahlbar drei Jahre nach Closing) aus dem Erwerb der 100%igen Beteiligung an der RICO in Höhe von 4.370 TEUR
(Vorjahr: 4.148 TEUR), aus Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen in Höhe von 85 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR) sowie aus Verbind-
lichkeiten aus Steuern in Höhe von 450 TEUR (Vorjahr: 518 TEUR) zusammen.
Die sonstigen vertraglichen Haftungen aus Avalkreditlinien der SAG und aus Konzerngarantien in Höhe von 14.607 TEUR (Vorjahr:
14.483 TEUR) bestehen gegenüber Dritten und sind ausschließlich zugunsten direkter oder indirekter Tochterunternehmen eingegangen
worden. Es handelt sich dabei insbesondere um Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Kreditbesicherungs- sowie Rückhaftungsgarantien.
275
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.1 Umsatzerlöse
Die Umsätze beinhalten im Wesentlichen die Verrechnung von Dienstleistungen, welche die in der SAG (dienstleistende Holdinggesell-
schaft) angesiedelten Zentralfunktionen der Semperit-Gruppe für Tochterunternehmen erbringen. Sie gliedern sich geografisch wie folgt:
in TEUR
2025
2024
Österreich
8.144
10.316
Europa ohne Österreich
17.304
18.192
Amerika
2.039
2.121
Asien
3.489
3.700
Summe
30.975
34.329
5.2 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 1.550 TEUR (Vorjahr: 292 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge ent-
halten unter anderem Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von 1.125 TEUR (Vorjahr: 35 TEUR) und Erträge aus der Auflösung von Rückstel-
lungen in Höhe von 198 TEUR (Vorjahr: 183 TEUR).
5.3 Personalaufwand
Die Aufwendungen für Gehälter, Sozialabgaben sowie für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr 27.836 TEUR (Vorjahr: 26.273 TEUR).
Die Aufwendungen für Abfertigungen (inkl. Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen) und Pensionen gliedern sich wie folgt:
in TEUR
2025
2024
Abfertigungen
793
604
Vorstand 34
27
leitende Angestellte
1
23
18
übrige Dienstnehmer 736
559
Pensionen
385
994
Vorstand 161
153
leitende Angestellte
1
66
36
übrige Dienstnehmer 158
805
1
Unter leitenden Angestellten sind die Prokuristen zu verstehen.
Im Geschäftsjahr wurden in Summe inklusive Vorstände, leitende Angestellte und sonstige Mitarbeiter:innen 323 TEUR (Vorjahr: 303 TEUR)
an Beiträgen an betriebliche Vorsorgekassen entrichtet.
Der Pensionsaufwand beinhaltet Beiträge an Pensionskassen sowie Beiträge an eine Rückdeckungsversicherung aus einem Pensions-
statut an die Generali-Gruppe.
5.4 Abschreibungen
Die Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 434 TEUR (Vorjahr: 597 TEUR).
276
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
5.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
in TEUR
2025 2024
EDV
-Aufwendungen 10.023 8.661
Aufwendungen aus Konzernverrechnungen
8.883 7.514
Beratungsaufwand
1.595 1.620
Fremdwährungskursverluste
1.459 227
Rechtskosten, Gebühren, Beiträge
1.208 1.366
Versicherungsprämien
1.185 1.066
Mieten
1.108 1.214
Instandhaltung
940 972
Reiseaufwendungen
642 791
Schulungen, Seminare
213 396
Übrige andere Aufwendungen
1.288 1.883
Summe
28.544 25.710
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 686 TEUR (Vorjahr: 714 TEUR) an Bezügen für den Aufsichtsrat ausbezahlt.
Für die im Geschäftsjahr 2025 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft m.b.H. sowie der Gesellschaften des weltweiten Ernst & Young-Netzwerks wird an dieser Stelle auf die Anhangsangabe im IFRS-
Konzernabschluss der Semperit-Gruppe verwiesen.
5.6 Erträge aus Beteiligungen
Im Mai und September des Geschäftsjahres 2025 erfolgten Gewinnausschüttungen der STP in Höhe von insgesamt 40.000 TEUR. Die
Gewinnausschüttungen wurden zur Gänze erfolgswirksam vereinnahmt.
5.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in der Höhe von 2.949 TEUR (Vorjahr: 4.684 TEUR) kommen überwiegend aus den Darlehens-
zinsen verbundener Unternehmen in Höhe von 1.423 TEUR (Vorjahr: 1.532 TEUR) und aus Bankzinsen in Höhe von 1.526 TEUR (Vor-
jahr: 2.118 TEUR).
5.8 Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
Die Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen beinhalten die Zuschreibung von Wertpapieren des Anlagevermögens aufgrund von
Marktbewertungen in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR).
5.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen beinhalten die Abwertung der Beteiligung an der SIPL in Höhe von 3.217 TEUR (Vorjahr: 505 TEUR)
sowie den Mindererlös aus der Liquidation der SSM in Höhe von 98 TEUR.
5.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in der Höhe von 7.739 TEUR (Vorjahr: 9.144 TEUR) resultierten überwiegend aus den Zinsen für
die Bankenfinanzierung in Höhe von 3.967 TEUR (Vorjahr: 5.693 TEUR), für Cash-Pool in Höhe von 882 TEUR (Vorjahr: 1.845 TEUR), für
begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 637 TEUR (Vorjahr: 962 TEUR), für Zinsen aus dem Zinsswap in Höhe von 121 TEUR (Vorjahr:
Zinsertrag in Höhe von 92 TEUR) und aus Fremdwährungsbewertungen. Die Fremdwährungsverluste betrugen 1.414 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR).
In diesem Posten sind außerdem Aufwendungen für Kreditbeschaffungskosten in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR) sowie für Be-
reitstellungsgebühren in Höhe von 465 TEUR (Vorjahr: 455 TEUR) enthalten.
277
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
5.11 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich im Wesentlichen aus einem Ertrag aus der Steuerumlage der STP in Höhe
von 3.899 TEUR (Vorjahr: 1.270 TEUR) sowie aus Aufwendungen für nicht anrechenbare Quellensteuern in Höhe von 424 TEUR (Vor-
jahr: 431 TEUR) und der Mindestkörperschaftsteuer zusammen.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 728 TEUR (Vorjahr: 907 TEUR) waren angesichts der erhöhten Anforderungen, die aufgrund
der Verlusthistorie der steuerlichen Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG mit der SAG als Gruppenträger an die Steuerplanung zu stellen
waren, nicht bilanzierungsfähig.
5.12 Vorschlag zur Gewinnverwendung
Der Jahresabschluss der SAG zum 31. Dezember 2025 weist einen Bilanzgewinn von 0 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorgetragen
wird.
6. Sonstige Angaben
Derivative Finanzinstrumente
Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Zinsswap mit einem Nominale in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus
der Bankenfinanzierung mit einem zum 31. Dezember 2025 unverändert aushaftenden Volumen von 100.000 TEUR als qualifizierte
Sicherungsbeziehung für den Zeitraum Juli 2024 bis März 2028 abgeschlossen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels
anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle. Dabei werden zukünftige Zahlungsströme anhand der zum Abschlussstichtag
veröffentlichten Zinsstrukturkurven simuliert. Zusätzlich wird beim Buchwert eine Kreditrisikoanpassung der jeweiligen Gegenpartei vor-
genommen. Dabei werden positive Exposures mit dem Ausfallrisiko der Gegenpartei und negative Exposures mit dem eigenen Ausfallri-
siko bewertet. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 belief sich der negative beizulegende Zeitwert auf 345 TEUR (Vorjahr: 560 TEUR). Mit
dem Zinsswap wurde der variable (3-Monats-EURIBOR) Zinssatz für das Nominale in Höhe von 30.000 TEUR gegen einen fixen Zinssatz ab
Ende Juli 2024 getauscht. Die relevanten Konditionen betreffend den Zahlungen aus dem gesicherten Grundgeschäft (zukünftige Zinszah-
lungen) und dem Sicherungsinstrument sind ident bzw. verhalten sich gegenläufig; ein „Critical Terms Match“ ist gegeben. Das Siche-
rungsverhältnis, basierend auf den prognostizierten Zinszahlungsströmen des Sicherungsinstruments, beträgt 1:1. Das bedeutet, dass
100% des Zinsrisikos des abgesicherten Teils des Grundgeschäfts vollständig abgesichert sind. Ineffektivitäten können insbesondere aus
zeitlichen Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen des Grundgeschäfts oder aus einer Änderung des Kreditrisikos der Vertragsparteien
resultieren. Dieses Risiko wird als gering eingestuft, weshalb auf die Bildung einer Drohverlustrückstellung verzichtet wurde. Im Rahmen
der Nettoabrechnung der Zahlungen aus dem Zinsswap („Net Settlement“) wurde ein Zinsaufwand in Höhe von 223 TEUR (Vorjahr: Zins-
ertrag in Höhe von 92 TEUR) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.
Mindestbesteuerung („Pillar II“)
In Österreich wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbe-
steuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) mit dem Mindestbesteuerungsgesetz (MindBestG) in nationales Recht umgesetzt.
Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der SAG und ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteu-
erungsregeln. Die SAG ist gemäß Mindestbesteuerungsgesetz eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft und trägt sämtliche
eventuell in Österreich anfallenden Ergänzungssteuern.
Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß MinBestG länderbezogen, d.h. für sämt-
liche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die
Unternehmensgruppe der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den
Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abga-
benrechtlichen Pflichten und insbesondere auch den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde besteht ein Ausgleichsver-
trag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der B&C Privatstiftung. Damit werden auch die gegenseitigen
Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelungen über Steuerum-
lagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaig in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand
einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll.
Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-II-Regelungen werden laufend gemeinsam mit der B&C Privatstiftung sowie deren
Teilkonzernen evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesent-
lichen Effekte auf die Ertragsteuern der SAG erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf den Daten des Country-by-Country
Reportings für das Geschäftsjahr 2024 sowie einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2025 und wird laufend aktualisiert. Auf
278
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
Basis dieser Evaluierungen werden die Safe Harbour Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns Semperit-Gruppe
gegenwärtig eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise geringfügige Unsicherheiten hinsichtlich der Aus-
wirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Best-
immungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt werden.
Die SAG wendet die Ausnahmeregelung gem. § 198 Abs 10 Satz 3 Z 4 UGB hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus
der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an.
Laufende Steuern aus Pillar II werden im laufenden Steueraufwand erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2025 keine entsprechenden Steuern
zu erfassen waren.
Gruppenbesteuerung
Die SAG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der STP, der SCBS, der RICO Group GmbH („RICO“), Thalheim
bei Wels, Österreich, der RICO – Elastomere Projecting GmbH („RICO-EP“), Thalheim bei Wels, Österreich und der HTR GmbH („HTR“),
Thalheim bei Wels, Österreich. Das steuerlich maßgebliche Ergebnis der Gruppenmitglieder wird der SAG als Gruppenträger zugerechnet.
Gemäß dem zwischen den Gesellschafen abgeschlossenen Gruppen- und Steuerumlagevertrag wird der dem steuerlich maßgeblichen
Gewinn dieser Gruppenmitglieder zuordenbare Körperschaftsteueraufwand an diese weiterbelastet. Bei Beendigung der Gruppe oder
bei Ausscheiden eines Gruppenmitgliedes aus der Gruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß § 9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG hat unter
bestimmten Voraussetzungen ein Schlussausgleich zu erfolgen. Zum 31. Dezember 2025 bestanden Verlustvorträge der Steuergruppe in
Höhe von 155.143 TEUR (Vorjahr: 141.850 TEUR).
Angaben zu Arbeitnehmern und Organen
2025
2024
per Stichtag 31.12.
144
163
Jahresdurchschnitt Angestellte
151
160
Die Personenzahlen beziehen sich auf Vollzeitäquivalente, wobei Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Beschäftigungsquote einbe-
zogen sind.
Der Vorstand setzte sich aus den folgenden Personen zusammen:
Mitglieder des Vorstands
Manfred Stanek, CEO (ab 01.04.2025; Mitglied des Vorstands ab 01.03.2025)
Helmut Sorger, CFO
Gerfried Eder, CIO
Karl Haider, CEO (bis 31.03.2025)
Die an den Vorstand abgerechneten Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
2025
2024
Gesamtbezüge
1
Aufwendungen für
Abfertigungen und
Pensionen
2
Summe Gesamtbezüge
1
Aufwendungen für
Abfertigungen und
Pensionen
2
Summe
Manfred Stanek
856 57 913 0 0 0
Helmut Sorger
798 57 854 723 43 766
Gerfried Eder
962 63 1.025 928 52 979
Karl Haider
347 17 364 993 58 1.051
Kristian Brok
0 2 2 14 0 14
Summe
2.962
195
3.157
2.658
153
2.810
1
Die Gesamtbezüge beinhalten fixe und kurzfristig sowie langfristig variable Vergütungen, inkl. Sachbezüge.
2
Die Angaben sind inkl. Beträge an betriebliche Vorsorgekassen zu verstehen. Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die diesbezüglichen auf die Vorstände entfallenden Beträge insgesamt 34 TEUR
(Vorjahr: 27 TEUR).
Die Pensionsbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder belaufen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 636 TEUR (Vorjahr: 752 TEUR).
279
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Anhang
Der Aufsichtsrat setzte sich aus den folgenden Personen zusammen:
Mitglieder des Aufsichtsrats – Kapitalvertreter:
Thomas Cord Prinzhorn, MBA, Vorsitzender
Dr. Stefan Fida, Stellvertreter des Vorsitzenden
Mag. Stephan Büttner
Dr. Klaus Friedrich Erkes
Mag. Birgit Noggler
Univ-Prof. Dr. Marion Weissenberger-Eibl
Mitglieder des Aufsichtsrats – Arbeitsnehmervertreter:
Katrin Flaschka (ab 01.02.2026)
Andrea Hanzlovic (bis 31.01.2026)
Michael Schwiegelhofer
Ing. Markus Stocker
7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Es sind nach dem Bilanzstrichtag keine für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Wien, am 17. März 2026
Der Vorstand
Manfred Stanek
CEO
Helmut Sorger
CFO
Gerfried Eder
CIO
280
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Beilage
Beilage 1
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2025
A n s c h a f f u n g s k o s t e n
in EUR
Stand am
01.01.2025 Zugänge Abgänge
Stand am
31.12.2025
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Rechte 3.070.545,22 0,00 0,00 3.070.545,22
Geleistete Anzahlungen 715.467,40 1.551.456,03 0,00 2.266.923,43
3.786.012,62
1.551.456,03
0,00
5.337.468,65
II.
Sachanlagen
Bauten auf fremdem Grund 474.127,23 11.386,86 –85.079,96 400.434,13
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.404.454,97 93.643,31 –137.871,05 1.360.227,23
Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 18.731,00 –18.731,00 0,00
1.878.582,20 123.761,17 –241.682,01 1.760.661,36
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 451.053.658,28 0,00 –2.040.092,76 449.013.565,52
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 15.942.671,96 2.500.000,00 –6.605.015,36 11.837.656,60
Wertpapiere des Anlagevermögens 4.673.761,73 0,00 0,00 4.673.761,73
471.670.091,97 2.500.000,00 –8.645.108,12 465.524.983,85
477.334.686,79 4.175.217,20 –8.886.790,13 472.623.113,86
281
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Beilage
K u m u l i e r t e A b s c h r e i b u n g e n
in EUR
Stand am
01.01.2025 Zugänge Abgänge
Zuschreib-
ungen
Stand am
31.12.2025
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Rechte 2.717.386,44 179.581,39 0,00 0,00 2.896.967,83
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.717.386,44
179.581,39
0,00
0,00
2.896.967,83
II.
Sachanlagen
Bauten auf fremdem Grund 110.403,78 30.483,37 –22.688,00 0,00 118.199,15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 753.526,47 205.624,93 –58.638,09 0,00 900.513,31
Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 18.731,00 –18.731,00 0,00 0,00
863.930,25 254.839,30 –100.057,09 0,00 1.018.712,46
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.252.238,10 3.217.000,00 –1.040.092,76 0,00 7.429.145,34
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Wertpapiere des Anlagevermögens 374.035,32 62,04 0,00 –19.628,00 354.469,36
5.626.273,42 3.217.062,04 –1.040.092,76 –19.628,00 7.783.614,70
9.207.590,11 3.651.482,73 –1.140.149,85 –19.628,00 11.699.294,99
282
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Beilage
B u c h w e r t e
in EUR
Stand am
31.12.2025
Stand am
31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Rechte 173.577,39 353.158,78
Geleistete Anzahlungen 2.266.923,43 715.467,40
2.440.500,82
1.068.626,18
II.
Sachanlagen
Bauten auf fremdem Grund 282.234,98 363.723,45
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 459.713,92 650.928,50
Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
741.948,90 1.014.651,95
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 441.584.420,18 445.801.420,18
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 11.837.656,60 15.942.671,96
Wertpapiere des Anlagevermögens 4.319.292,37 4.299.726,41
457.741.369,15 466.043.818,55
460.923.818,87 468.127.096,68
283
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Die Semperit Aktiengesellschaft Holding („SAG“) ist die geschäftsleitende Holdinggesellschaft der Semperit-Gruppe und nimmt neben der
finanziellen Beteiligung an den rechtlich selbständigen Tochterunternehmen als dienstleistende Holding auch Führungs- und Steuerungs-
aufgaben wahr (z.B. Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Investor Relations, Markenmanagement, Personal-
management, Compliance, Konzernrechnungswesen und -steuern, Controlling, Treasury, Innenrevision, Risikomanagement, Recht, IT,
Einkauf und Logistik).
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1 Wirtschaftliches Umfeld
Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seiner im Jänner 2026 veröffentlichten Wachstumsprognose von einem weltweiten Wirt-
schaftswachstum von 3,3% für das Jahr 2025 aus. Das globale Wachstum wird 2026 mit 3,3% und 2027 mit 3,2% erwartet. Dies entspricht
einer leichten Aufwärtskorrektur gegenüber der Prognose des IWF vom Oktober 2025 (2025: 3,2% und 2026: 3,1%), liegt jedoch weiterhin
unter dem langfristigen Durchschnitt von rund 3,7%.
Österreichs Konjunktur erholte sich ab dem zweiten Halbjahr 2025. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) berichtet von einer konti-
nuierlichen Aufhellung der Unternehmensstimmung im Jahresverlauf. Laut Wifo-Prognose wuchs die österreichische Wirtschaft 2025
um 0,5% und sollte in den Folgejahren um 1,2% und 1,4% zulegen. Die globale Inflation wird voraussichtlich von 4,1% im Jahr 2025
auf 3,8% 2026 und 3,4% 2027 sinken. Für Österreich sagen die Prognosen, dass die Inflation von 3,5% im Jahr 2025 auf 2,5% in den
Jahren 2026 und 2027 zurückgehen wird. Nach guten Werten für Jänner 2026 kündigte die OeNB allerdings bereits an, ihre Erwartung
von 2,4% für 2026 weiter nach unten zu korrigieren. Der US-Dollar geriet 2025 gegenüber dem Euro deutlich unter Abwertungsdruck.
Neben der geldpolitischen Divergenz belasteten das steigende Fiskaldefizit sowie handelspolitische Unsicherheiten – etwa Handelskonflikte
und Zölle – das Vertrauen in den US-Dollar und führten zu Umschichtungen in andere Währungen und Anlageklassen. Stichtagsbezogen
gewann der Euro auf Jahressicht rund 13% an Wert.
1.2 Geschäftsverlauf und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2025 insgesamt 30.975 TEUR gegenüber 34.329 TEUR im Jahr 2024 (-9,8%) und resultierten im Wesent-
lichen aus Konzernverrechnungen, welche unter anderem als Basis der Dienstleistungsverrechnung von Zentralfunktionen der Semperit-
Gruppe dienen. Die Umsatzerlöse gegenüber Dritten in Höhe von 57 TEUR (Vorjahr: 182 TEUR) betreffen Dienstleistungen und Weiter-
verrechnungen an die HARPS Europe Manufacturing GmbH unter dem Transitional Service Framework Agreement, „TSFA“, welches im
Zuge der Veräußerung des Medizingeschäfts der Semperit-Gruppe abgeschlossen wurde.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 1.550 TEUR (Vorjahr: 292 TEUR), die Veränderung resultiert
im Wesentlichen aus dem Anstieg von realisierten Fremdwährungskursgewinnen aus dem operativen Geschäft in Höhe von 1.125 TEUR
(Vorjahr: 35 TEUR).
Im Geschäftsjahr 2025 ist der Anstieg der Gehälter auf 22.102 TEUR (Vorjahr: 20.478 TEUR) insbesondere auf geleistete Sonderzahlun-
gen im Zusammenhang mit Austritten, auf die Veränderungen innerhalb des Vorstandes sowie auf abgegrenzte Aufwendungen für aus-
geschiedene Führungskräfte und Mitarbeiter:innen zurückzuführen. Die Veränderung im Bereich der sozialen Aufwendungen
auf 5.734 TEUR (Vorjahr: 5.796 TEUR) ist hauptsächlich durch gesetzliche und freiwillige Abfertigungen für ausgeschiedene Führungs-
kräfte und Mitarbeiter:innen im Vorjahr sowie durch die Senkung des Pensionsaufwandes aufgrund versicherungsmathematischer Ver-
luste gegenüber dem Vorjahr zu begründen.
Im Laufe des Geschäftsjahres wurden die EDV-Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt „oneERP“ für die Einführung der
„SAP S/4 HANA Public Cloud“ im Posten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Der Anstieg der EDV-
Aufwendungen ist im Wesentlichen durch die nicht aktivierbaren Projektkosten bedingt. Der Anstieg der Aufwendungen aus Konzernver-
rechnungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen ebenfalls durch das Projekt „oneERP“ bedingt. Die Verän-
derung von realisierten Fremdwährungskursverlusten aus dem operativen Geschäft in Höhe von 1.459 TEUR (Vorjahr: 227 TEUR) ist im
Wesentlichen auf den Anstieg von Cash-Pool-Transaktionen in USD und auf Festgeldveranlagungen in USD zurückzuführen.
Der Rückgang der Beteiligungserträge auf 40.000 TEUR (Vorjahr: 49.500 TEUR) ist dadurch bedingt, dass die Sempertrans Conveyor Belt
Solutions GmbH („SCBS“) keine Gewinnausschüttung vorgenommen hat.
Die Veränderung von sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ist im Wesentlichen auf die Reduktion der Zinsen für Darlehen an ver-
bundenen Unternehmen aufgrund von Rückzahlungen und auf den Rückgang von Fremdwährungsgewinnen zurückzuführen. Der Rück-
gang von Erträgen aus Bankzinsen ist auf die Zinsentwicklung im Laufe des Geschäftsjahres zurückzuführen.
Lagebericht
284
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Die Veränderungen von Erträgen und Aufwendungen aus Finanzanlagen sind durch die Abschreibung der Beteiligung an der
Sempertrans India Private Limited („SIPL“) in Höhe von 3.217 TEUR (Vorjahr: 505 TEUR) sowie den Mindererlös aus der Liquidation der
SSM in Höhe von 98 TEUR bedingt. Weiters wurde eine Zuschreibung der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe 19 TEUR (Vor-
jahr: 49 TEUR) vorgenommen.
Die Veränderungen von Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergaben sich im Wesentlichen durch die Reduktion des Zinsaufwandes
infolge gesunkener Zinssätze für die im Juli 2023 aufgenommene Bankenfinanzierung. Des Weiteren sanken die Zinsaufwendungen aus
dem Cash-Pool im Wesentlichen aufgrund niedrigerer Zinssätze sowie der Gutschrift von Zinserträgen an die am Cash-Pool teilnehmenden
Gesellschaften, welche aus der Veranlagung des Guthabens des Cash-Pool Master Accounts der SAG stammten.
Der Zinsaufwand aus Schuldscheindarlehen verminderte sich aufgrund planmäßiger Tilgung im Laufe des Geschäftsjahres. Die Aufwen-
dungen aus Fremdwährungseffekten stiegen im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Zinsswap mit einem Nominale
in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus der Bankenfinanzierung abgeschlossen. Im Rahmen der Netto-
abrechnung der Zahlungen aus dem Zinsswap („Net Settlement“) wurde ein Zinsaufwand in Höhe von 121 TEUR (Vorjahr: Zinsertrag in
Höhe von 92 TEUR) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. Der Rückgang der Zinsaufwendungen aus der Bankenfinanzie-
rungen ist auf die im Vorjahr erfolge Teiltilgung und auf die Reduktion des variablen Zinssatzes zurückzuführen.
Der Jahresüberschuss belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 11.096 TEUR nach einem Jahresüberschuss von 27.712 TEUR im Vorjahr.
Der Jahresabschluss der SAG zum 31. Dezember 2025 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 0 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
Was die Vermögenslage der SAG angeht, so ist insbesondere auf die Investitionstätigkeit zur Finanzierung verbundener Unternehmen
und auf die Restrukturierung der Semperit-Gruppe einzugehen: Die Veränderung der Anteile an verbundenen Unternehmen betrifft im
Wesentlichen die Abwertung der Anteile an der SIPL in Höhe von 3.217 TEUR. Weiters wurde die SSM mit Ende des Geschäftsjahres
liquidiert. Die im Anlagevermögen ausgewiesene Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 2.267 TEUR (Vor-
jahr: 715 TEUR) betreffen Implementierungsleistungen im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2024 gestarteten Projekt „oneERP“,
welches die gruppenweite Einführung eines neuen ERP-Systems „SAP S/4 HANA Public Cloud“ vorsieht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind aufgrund der Anpassung des Konzern-
verrechnungsprozesses der SAG im Dezember 2024 gesunken; die Forderungen aus Steuerumlagen sind gestiegen; die Forderungen
aus Cash-Pool sind gestiegen; der Rückgang von Forderungen aus Zinsen für Ausleihungen ist auf Tilgungen im Geschäftsjahr 2025 zu-
rückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2025 sind Geldmarktveranlagungen mit einer Laufzeit von 4 Monaten in Höhe von 7.500 TEUR als sonstige Forderun-
gen ausgewiesen, welche mit einem höheren Zinssatz als Bankguthaben verzinst sind.
Was die Finanzlage der SAG angeht, ist Folgendes zu erwähnen: In den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen wurden die
versicherungsmathematischen Verluste bzw. Gewinne des Geschäftsjahres berücksichtigt.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist auf höhere Cash-Pool-Verbindlichkeiten zurückzuführen.
1.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die verkürzte Geldflussrechnung der SAG ist wie folgt:
in TEUR
2025 2024
Netto
-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit –41.452 –45.796
Netto
-Geldfluss aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen 49.022 62.840
Netto
-Geldfluss aus Investitionstätigkeit –1.517 –937
Netto
-Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit –27.823 9.807
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands
–21.770
25.914
Der negative Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen der SAG in Ausübung
ihrer Funktion als dienstleistende Holding und aus den Einzahlungen aus der Weiterverrechnung ihrer Dienstleistungen, sowie aus dem
Anstieg von Forderungen aus Steuerumlage. Die Veränderung des Netto-Geldflusses aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen
ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die SCBS im Geschäftsjahr 2025 keine Dividende ausschüttete. Die Veränderung des
Netto-Geldflusses aus Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen auf Investitionen des laufenden Geschäftsbetriebes in immaterielle Ver-
mögenswerte zurückzuführen. Die Veränderung des Netto-Geldflusses aus der Finanzierungstätigkeit ist insbesondere durch die Tilgung
des Schuldscheindarlehens, sowie das konzerninterne Cash-Pooling bedingt.
285
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Bericht über die Forschung und Entwicklung
in TEUR
2025 2024
Gesamtkapitalrentabilität
2,6% 6,1%
Eigenkapitalrentabilität
2,2% 7,9%
Eigenkapitalquote
65,0% 62,1%
EBIT
(um Nettozinsaufwand bereinigtes Ergebnis vor Steuern) 12.658 31.182
Nettoverschuldungsgrad
32,2% 34,4%
Die Gesamtkapitalrentabilität wird wie folgt berechnet: Ergebnis vor Steuern plus Fremdkapitalzinsen in Beziehung zum durchschnitt-
lichen Gesamtkapital. Die Eigenkapitalrentabilität wird wie folgt berechnet: Ergebnis vor Steuern in Beziehung zum durchschnittlichen
Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote berechnet sich als das Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital. Der Nettoverschuldungsgrad
(Gearing) wird definiert als das Verhältnis von Nettoverschuldung (verzinsliches Fremdkapital einschließlich Sozialkapital abzüglich flüssi-
ger Mittel) zum Eigenkapital.
Die Börsenkennzahlen haben sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt entwickelt:
Semperit
Aktie im Überblick
01.01. –
31.12.2025
Change
01.01. –
31.12.2024
Kurs zum Stichtag
in EUR 12,46 5,2%
11,84
Tiefstkurs
in EUR 12,00 17,2%
10,24
Höchstkurs
in EUR 15,10 –3,0%
15,56
Marktkapitalisierung zum Stichtag
in Mio. EUR 256,34 5,2%
243,59
Anzahl der ausgegebenen Aktien
in Stk.
20.573.434
0,0%
20.573.434
1.4 Zweigniederlassungen
Es bestand im Geschäftsjahr 2025 weiterhin eine Zweigniederlassung in Wimpassing, Niederösterreich.
2. Bericht über die Forschung und Entwicklung
Der Bereich Forschung und Entwicklung der Semperit-Gruppe wird im Forschungszentrum Wimpassing der Semperit Technische Produkte
Gesellschaft m.b.H. akkordiert und gesteuert.
3. Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS)
Grundprinzipien des Risikomanagements (Enterprise Risk Management)
Risikomanagement, als systematisches Vorgehen die Bedrohungen, Gefahren und Risiken, denen die SAG in ihrer Geschäftstätigkeit aus-
gesetzt ist, rechtzeitig zu erkennen und daraus resultierenden Schaden zu vermeiden oder minimieren, unterstützt die SAG im Bestreben,
Wettbewerbsvorteile zu erzielen und den Unternehmenswert der Semperit-Gruppe langfristig zu steigern. Dafür gilt als Teil des Risiko-
managementsystems ein gruppenweiter, standardisierter Prozess (Enterprise-Risk-Management-Prozess, ERM-Prozess), der auch inner-
halb der SAG vollumfänglich implementiert ist.
Organisation des Risikomanagements und der Verantwortlichkeiten
Die Abteilung „Group Risk Management & Assurance“ der SAG wird in ihrer hochgradig kooperativen Aufgabe von den einzelnen Kon-
zernunternehmen im ERM-Prozess unterstützt, findet sich in der Aufbauorganisation wieder und ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgabe
notwendigen Kompetenzen ausgestattet.
Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems der Semperit-
Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft und bestätigt. Diese
Überprüfung unterstreicht die Wirksamkeit und Angemessenheit des implementierten Systems zur Identifikation, Bewertung und
286
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS)
Steuerung wesentlicher Risiken. Sie belegt die Einhaltung der Best-Practice-Standards für Corporate Governance sowie die Fähigkeit der
SAG und der Semperit-Gruppe, frühzeitig auf potenzielle Risiken zu reagieren.
Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems sowie die regelmäßige externe Überprüfung stärkt die
SAG ihre Position als verantwortungsbewusstes, risikobewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen.
3.1 Risikobericht
Der Risikobericht bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Einzelrisiken, die für die SAG von Bedeutung sind. Neben
den identifizierten und beschriebenen Risiken können weitere strategische, operative, finanzielle, soziale, Governance- und Compliance-
relevante Risiken sowie Risiken im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt (HSEQ) bestehen, die derzeit nicht bekannt oder
nicht als wesentlich eingestuft sind. Der Eintritt einzelner oder mehrerer dieser Risiken kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage sowie auf die Reputation der SAG auswirken.
Das Enterprise Risk Management (ERM) der SAG ist integraler Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems der Semperit-
Gruppe und folgt einem einheitlichen, strukturierten Ansatz. Ziel ist es, Risiken führzeitig zu identifizieren, deren potenzielle Auswirkun-
gen transparent zu machen und geeignete Steuerungs- und Minderungsmaßnahmen abzuleiten. Die SAG nimmt dabei insbesondere eine
koordinierte, steuernde und überwachende Rolle wahr.
Strategische Risiken
Transformations- und Governance-Risiken
Die SAG ist maßgeblich in die strategische Steuerung und Umsetzung konzernweiter Transformations-, Digitalisierungs- und Governance-
Initiativen eingebunden. Dazu zählen insbesondere Projekte zur Standardisierung von Prozessen, zur Weiterentwicklung der Manage-
ment-Informationssysteme sowie zur Stärkung von Governance-, Compliance- und Kontrollstrukturen. Diese Maßnahmen bieten erheb-
liche Chancen, da sie die Effizienz der Führungs- und Steuerungsaufgaben innerhalb der Gruppe steigern und die Kontrolle sowie das
Management der Rückflüsse aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen weiter optimieren. Insbesondere im Finanz- und IT-
Bereich werden Modernisierungs- und Implementierungsinitiativen konsequent vorangetrieben, um die Basis für zukunftssicheres und
nachhaltiges Wachstum zu schaffen.
Gleichzeitig bestehen Risiken, dass Projekte zeitlich verzögert umgesetzt werden, höhere Kosten verursachen oder der erwartete Nutzen
nur teilweise realisiert wird. Insbesondere bei komplexen, konzernweiten IT- und Transformationsprojekten besteht das Risiko von Ziel-
abweichungen, Akzeptanzproblemen oder Integrationsaufwänden. Zur Risikominderung erfolgen eine enge Projektüberwachung, klare
Governance-Strukturen, regelmäßiges Reporting an Vorstand und Aufsichtsrat sowie die frühzeitige Einbindung relevanter Stakeholder.
Die Profitabilität der Semperit-Gruppe hängt wesentlich davon ab, dass die laufenden Transformationsprojekte im Einklang mit der
strategischen Fokussierung auf den Industriegummi-Spezialisten effizient und nachhaltig umgesetzt werden. Die Realisierung der geplan-
ten Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen sowie eine stringente Projektsteuerung sind dabei entscheidende Hebel zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wertschöpfung.
Risiken von Investitionen und Desinvestitionen
Als Holdinggesellschaft ist die SAG in Investitions-, Akquisitions- und Desinvestitionsentscheidungen der Semperit-Gruppe eingebunden.
Solche Transaktionen sind mit Risiken verbunden, insbesondere im Hinblick auf Bewertung, Integration, Realisierung erwarteter Synergien
sowie mögliche Altlasten oder Kostenremanenzen.
Darüber hinaus können strategische Portfolioanpassungen – einschließlich weiterer Fokussierungen auf das Kerngeschäft – organisatori-
sche und personelle Unsicherheiten auslösen. Diese können sich unter anderem auf Motivation, Know-how-Erhalt sowie interne und externe
Beziehungen auswirken.
Die SAG begegnet diesen Risiken durch strukturierte Entscheidungs- und Due-Diligence-Prozesse, laufendes Beteiligungscontrolling sowie
eine enge Abstimmung mit den operativen Einheiten und dem Konzernmanagement.
Operative Risiken
Risiken externer Ereignisse
Das Geschäftsjahr 2025 war weiterhin durch ein volatiles geopolitisches, wirtschaftliches und regulatorisches Umfeld geprägt. Geopoliti-
sche Spannungen, Handelsrestriktionen sowie Unsicherheiten in Bezug auf Sanktionen und Embargoregelungen beeinflussen die
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Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS)
Planbarkeit und Steuerung auf Konzernebene. Die SAG unterstützt die Gruppe insbesondere durch zentrale Koordination, Informations-
bereitstellung sowie durch die Weiterentwicklung von Prozessen und Tools zur Sicherstellung der Trade-Compliance.
Makroökonomische Entwicklungen, insbesondere Energie-, Zins- und Inflationsentwicklungen, wirken sich mittelbar auch auf die SAG
aus, etwa im Rahmen der Finanzierungs- und Liquiditätssteuerung.
Risiken der Informationstechnologie (IT) und des Datenschutzes
Die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit von IT-Systemen ist für die Steuerungs-, Finanzierungs- und Reporting-Funktionen der SAG
von zentraler Bedeutung. Risiken bestehen insbesondere in Systemausfällen, Cyberangriffen oder Datenschutzverletzungen, die zu ope-
rativen Störungen, finanziellen Schäden oder Reputationsbeeinträchtigungen führen können.
Die Semperit-Gruppe ist – wie viele multinationale Unternehmen – den zunehmenden Risiken durch Cyberangriffe ausgesetzt. Insbe-
sondere durch den digitalen Wandel sowie die geopolitischen Auswirkungen diverser globaler Konflikte hat sich die Bedrohungslage ver-
schärft. Cyberangriffe können die Offenlegung vertraulicher Informationen, den Missbrauch von IT-Systemen sowie die Manipulation von
Daten nach sich ziehen. Die SAG ist in das konzernweite IT- und Cybersecurity-Framework eingebunden. Dieses umfasst technische Schutz-
maßnahmen, klare Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, Notfall- und Wiederanlaufpläne sowie regelmäßige Schulungen zur Sensibilisie-
rung der Mitarbeiter:innen. Ergänzend wurde eine konzernweit abgestimmte Datenschutzorganisation etabliert, um die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere der DSGVO, sicherzustellen.
Die ordnungsgemäße Verarbeitung schützenswerter und vertraulicher Daten ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensgover-
nance. Eine nicht rechtskonforme Datenverarbeitung, insbesondere ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), be-
gründet erhebliche Risiken. Ein datenschutzrechtliches Risiko liegt gemäß Art. 4 DSGVO vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Ereig-
nis zu einem materiellen oder immateriellen Schaden oder zu einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten
natürlicher Personen führt. Bestandteil der Datenschutzorganisation sind klar definierte Prozesse, verbindliche Policies, Richtlinien und
Leitfäden sowie die regelmäßige Durchführung von Schulungs- und Informationsmaßnahmen. Diese Maßnahmen stellen ein hohes Maß
an Sensibilisierung und Fachkompetenz der Mitarbeiter:innen sicher und unterstützen die konzernweite Einhaltung der datenschutzrecht-
lichen Anforderungen.
Personalrisiken
Die SAG ist als zentrale Führungs- und Steuerungseinheit auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Der zunehmende Wett-
bewerb um Talente, Fach- und Führungskräfte birgt das Risiko personeller Engpässe oder des Verlusts von Schlüsselpersonen. Solche
Entwicklungen könnten die Wahrnehmung zentraler Steuerungs- und Kontrollfunktionen beeinträchtigen. Die künftige Entwicklung der
SAG ist maßgeblich davon abhängig, ob es gelingt, qualifizierte Fach- und Führungskräfte für die Wahrnehmung der Führungs- und Steu-
erungsaufgaben zu rekrutieren, zu integrieren, weiterzuentwickeln und langfristig im Unternehmen zu halten.
Zur Risikominimierung werden Maßnahmen wie Nachfolgeplanung, gezielte Personalentwicklung, Employer-Branding-Aktivitäten sowie
flexible Arbeitsmodelle umgesetzt.
Kapital-, Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken (Kapitalmanagement)
Kapitalrisiko bezeichnet das Risiko des durch Investitionen gebundenen Kapitals. Liquiditätsrisiko (auch Refinanzierungsrisiko) bezeichnet
das Risiko, benötigte Zahlungsmittel für allfällige Zahlungen nicht oder nur zu erhöhten Refinanzierungskosten beschaffen zu können.
Finanzierungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass Finanzierungsinstrumente nicht oder nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen
und dadurch Zahlungsstörungen oder gar Insolvenz drohen.
Ziel des Kapitalmanagements in der SAG ist die Sicherstellung der Unternehmensfortführung, die Ermöglichung einer wachstumsori-
entierten organischen und anorganischen Investitionstätigkeit der Semperit-Gruppe sowie eine darauf abgestimmte Dividendenpolitik.
Die SAG ist im Kapitalmanagement auch Unternehmens- und ESG-Risiken ausgesetzt. Eine Verschlechterung der Bonität der Semperit-
Gruppe kann beispielsweise dazu führen, dass sich die Aufnahmen von Finanzmitteln verteuern oder Kreditgeber keine weiteren Finan-
zierungen gewähren. Darüber hinaus ist das Thema der Nachhaltigkeit mit seinen drei zentralen Dimensionen „Environmental“, „Social“
und „Governance“ (ESG) auch in der Bankenfinanzierung angekommen. Die gegenwärtigen regulatorischen und marktbezogenen Ent-
wicklungen in Bezug auf nachhaltige Finanzierungen (Sustainable Finance) können für die SAG zu erschwerten Finanzierungsbedingungen
führen und aufgrund einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten zukünftige Finanzierungen verteuern. Im Zusammen-
hang mit laufenden Kreditverträgen und Schuldscheindarlehen bestehen übliche Kreditvertragsklauseln (Covenants), deren Nicht-Erfül-
lung gegebenenfalls zu einer Kündigung durch die Geldgeber führen kann.
Eine Erhöhung der Kreditrisikoaufschläge aufgrund von Unsicherheiten und Risikoaversion oder einer stärkeren Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten an den Finanzmärkten kann auch zu einer negativen Veränderung der Marktwerte finanzieller Vermögenswerte
288
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS)
führen. Des Weiteren existieren Vereinbarungen mit Joint-Venture-Partnern, die indirekt einen Einfluss auf die Mittelrückflüsse an die
SAG haben können.
Die Risiken aus dem Kapitalmanagement können die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant
negativ beeinflussen.
Fremdwährungsrisiken
Für die SAG besteht insbesondere im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen in verbundenen Unternehmen bzw. mit Konzernfinanzie-
rungen ein Transaktionsrisiko bei Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung, deren Werte sich durch Wechselkurs-
schwankungen verändern können.
Darüber hinaus gibt es in manchen Ländern Kapitalverkehrskontrollen, welche die Semperit-Gruppe im Allgemeinen und die SAG, die
in der Semperit-Gruppe die Finanzierungsfunktion wahrnimmt, im Speziellen in ihrer Handlungsfreiheit einschränken. So schränken einige
Nationalbanken den Handel mit Währungen und Sicherungsinstrumenten ein.
Die Risiken aus dem Fremdwährungsrisikomanagement können die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit-
Gruppe signifikant negativ beeinflussen. Einzelne Risikopositionen wurden bzw. werden in der SAG mittels derivativer Finanzinstrumente
oder Natural-Hedging abgesichert.
Zinsrisiken
Zinsrisiken ergeben sich aus der Veränderung von Zinssätzen, sowohl bei variabel als auch bei fix verzinsten Finanzierungen, in Form des
Zinsänderungsrisikos bzw. des Barwertrisikos.
Die externen Finanzierungen der Semperit-Gruppe bestehen vornehmlich in der SAG. Ein Teil davon ist mit einem Zinsderivat abgesi-
chert. Seit dem Geschäftsjahr 2023 bestehen auch nennenswerte Finanzierungen auf der Ebene von Tochterunternehmen, bei der SFO
für die Werkserweiterung zum Ausbau der Hydraulikschlauchproduktion im tschechischen Odry und bei der im Jahr 2023 erworbenen
RICO Group GmbH und deren Tochterunternehmen. Für das Darlehen der SFO besteht eine Konzerngarantie seitens der SAG. Teilweise
sind diese Finanzierungen variabel verzinst, teilweise auch fix. Aufgrund dieser Situation besteht ein Zinsänderungsrisiko. Die Zinskurven
sind 2025 gesunken, 2025 sind eher keine weitere Zinssenkungen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko bei Forderungen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind überwiegend kurzfristig, sodass kein wesentliches Zinsänderungsrisiko dies-
bezüglich besteht. Zudem sind die Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen gänzlich fix verzinst. Bei Ausleihungen gegenüber
verbundenen Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren erfolgt zur Mitte der Laufzeit eine Neufestlegung des grundsätzlich
fixen Zinssatzes.
Ausfallsrisiken von Banken
Die Vertragspartner der SAG sind ausschließlich Banken mit guter Bonität. Zur Minimierung des Ausfallrisikos bestehen definierte maxi-
male Anlagebeträge je Bank.
Es bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf die Guthaben, welche die SAG bei Banken hält. Diese Guthaben sind teilweise oder gar nicht
über Einlagensicherungsfonds abgesichert. Es besteht eine Veranlagungsrichtlinie, welche die Höhe der liquiden Mittel, die pro Bank
gehalten werden dürfen, beschränkt und welche die Finanzinstrumente definiert, in welche die überschüssige Liquidität investiert werden
darf. Im Falle eines Konkurses einzelner Banken oder einer erneuten Banken- und/oder Finanzmarktkrise kann es dazu kommen, dass die
Semperit-Gruppe nicht oder nur teilweise oder nur mit Verzögerung auf diese Liquidität oder auf Kreditlinien zugreifen kann. In Bezug auf
etwaige Veranlagungen in liquiditätsnahe Geldmarktfondsanteile ist das Ausfallsrisiko im Grunde mit jenem von kurzlaufenden Anleihen
hoher Bonität vergleichbar, durch den Sondervermögensstatus des Fonds und durch eine Diversifikation in verschiedene Veranlagungstitel
und Emittenten innerhalb des Fonds aber deutlich reduziert.
Die Risiken aus dem Ausfall von Banken können die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant
negativ beeinflussen.
Ausfallsrisiko in Zusammenhang mit der Finanzierung verbundener Unternehmen
Als für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentliche Finanzinstrumente sind die Anteile an verbundenen Unter-
nehmen mit einem Buchwert von 441. 584 TEUR zum 31. Dezember 2025 (Vorjahr: 445.801 TEUR) und die Forderungen und Ausleihun-
gen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 23.713 TEUR (Vorjahr: 25.428 TEUR) zu nennen. Das in
Bezug auf diese Finanzinstrumente gegebene Ausfallsrisiko ist mit den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten begrenzt. Im Fall, dass
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Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS)
der niedrigere beizuliegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert durchgeführt. Der beizulegende Wert unterliegt Schwankungen, die im Wesentlichen vom wirtschaftlichen Erfolg
des betreffenden Tochterunternehmens, aber auch vom allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld einschließlich der Attraktivität von Alterna-
tivanlagen abhängen und beträchtlich sein können. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Forderungen und Ausleihungen gegen-
über verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen, nämlich mit 187.142 TEUR (Vorjahr: 192.170 TEUR), das 100%ige Tochter-
unternehmen STP. Bei der Ermittlung des Ausfallsrisikos in Bezug auf die STP wurden etwaige Forderungen und Verbindlichkeiten saldiert.
Wenngleich die Risikokonzentration insbesondere in Bezug auf die STP sehr hoch ist, wird aufgrund der Bonität und der Profitabilität
dieses Tochterunternehmens ein Ausfallsrisiko nicht gesehen. Auch in Bezug auf die anderen oben angeführten Anteile an Tochterunter-
nehmen wird kein konkretes Ausfallsrisiko gesehen. Wenn und sobald ein konkretes Ausfallsrisiko erkannt wird, werden entsprechende
außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen erfasst.
Steuerrisiken
Die Konzernunternehmen der Semperit-Gruppe sind in den jeweiligen Ländern lokaler Steuergesetzgebung unterworfen und müssen
sowohl Ertragssteuern als auch andere (lokale) Steuern und Gebühren abführen. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen in diesen
Jurisdiktionen könnten zu höheren Steueraufwendungen führen. Die ständige Veränderung und teilweise Verschärfung von steuerrecht-
lichen Vorschriften erhöht die Anforderungen an die Tax-Compliance zur Einhaltung und Überwachung dieser Bestimmungen. Unzu-
reichende Kontrollen in den Geschäftsprozessen oder mangelnde Dokumentation können zur Verletzung von Vorschriften im nationalen
und internationalen Steuerrecht sowie potenziell zu negativen Feststellungen in Steuerprüfungen führen. Weiters könnten steuerlich
nicht genutzte Verlustvorträge auch Gegenstand von steuerlichen Betriebsprüfungen sein und zum Teil hinterfragt werden. Bei Eintritt
eines oder mehrerer der oben genannten Ereignisse ist von einer negativen Auswirkung auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage auszugehen.
Die SAG ist als Mutterunternehmen der Semperit-Gruppe und steuerlicher Gruppenträger in Österreich auch entsprechenden Steuer-
risiken ausgesetzt.
Compliance Risiken
Die fortlaufende Verschärfung nationaler und internationaler gesetzlicher Vorgaben sowie Verhaltensrichtlinien erhöht die Anforderun-
gen an die Einhaltung, Überwachung und Dokumentation von Compliance-relevanten Sachverhalten. Unzureichende Kontrollen in Ge-
schäftsprozessen oder eine mangelnde Dokumentation können zu Regelverstößen führen und erhebliche rechtliche, finanzielle sowie
reputative Auswirkungen nach sich ziehen, die den wirtschaftlichen Erfolg der SAG und der Semperit-Gruppe beeinträchtigen können.
Zur Begrenzung dieser Risiken ist ein konzernweites Compliance-Management-System implementiert, das regelmäßig weiterentwickelt
wird. Dieses umfasst eine klar definierte Compliance-Organisation, einen konzernweit gültigen und regelmäßig aktualisierten Verhaltens-
kodex (Code of Conduct) sowie verbindliche Regelungen zum Umgang mit Compliance-relevanten Fragestellungen. Ergänzend werden
kontinuierlich Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen durchgeführt, um das Bewusstsein für Compliance-
Risiken und Non-Compliance-Fälle nachhaltig zu stärken. Das etablierte Hinweisgebersystem („Speak up!“) ermöglicht zudem die vertrauliche
Meldung potenzieller Verstöße und leistet einen wesentlichen Beitrag zur frühzeitigen Identifikation und Aufarbeitung von unethischem
oder rechtswidrigem Verhalten.
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten
Die SAG ist und wird auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten,
behördlichen Verfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert sein. Solche Verfahren können insbesondere zur
Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz, Geldbußen oder zur Erfüllung sonstiger Ansprüche führen und straf-
oder zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Darüber hinaus können Rechtsstreitigkeiten in Einzelfällen weitergehende Konsequenzen
haben, etwa formelle oder informelle Ausschlüsse von Ausschreibungen, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit oder den Entzug bzw.
Verlust von Gewerbe- oder Betriebsgenehmigungen. Bestehende Verfahren können sich zudem ausweiten oder neue Verfahren einge-
leitet werden. Die SAG begegnet diesen Risiken durch ein laufendes Monitoring relevanter Rechtsfälle sowie durch die enge Zusammen-
arbeit mit internen und externen Rechtsberater:innen.
Risiken aus Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt
Aktuelle und künftige arbeitssicherheits-, gesundheits- und umweltrelevante gesetzliche Vorgaben sowie deren Änderungen können zu
erhöhten operativen und administrativen Aufwendungen führen. Darüber hinaus bestehen Risiken aus möglichen arbeitssicherheitstech-
nischen, gesundheits- oder umweltbezogenen Zwischenfällen oder aus der Nichteinhaltung einschlägiger gesetzlicher Anforderungen.
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Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB
Solche Ereignisse können ernsthafte Unfälle, Personalausfälle, Produktionsunterbrechungen, Reputationsschäden sowie rechtliche und
finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz sind zentrale Bestandteile der Unternehmensstra-
tegie der Semperit-Gruppe. Ziel ist es, den Schutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen, das Bewusstsein für potenzielle Gefahren konti-
nuierlich zu schärfen und die Arbeitssicherheit sowie Umweltstandards laufend zu verbessern. Die SAG ist in die konzernweite Steuerung
und Weiterentwicklung des integrierten HSEQ-Managementsystems eingebunden und unterstützt damit die systematische Risikominde-
rung in diesen Bereichen.
3.2 Internes Kontrollsystem (IKS)
Das interne Kontrollsystem der SAG verfolgt das Ziel, die Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverläs-
sigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung maßgeblicher gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Es unterstützt zudem die
Früherkennung und Überwachung von Risiken und betrügerischen Handlungen und wird von der Abteilung „Group Risk Manage-
ment & Assurance“ gemeinsam mit den jeweiligen Fachabteilungen laufend verbessert und erweitert.
Für die Implementierung und Überwachung des IKS und des Risikomanagementsystems ist das Management der jeweiligen Unterneh-
menseinheiten zuständig. Bereichsübergreifende, für die Semperit-Gruppe konzernweit geltende Rahmenbedingungen und Regelungen
werden vom Vorstand der SAG vorgegeben. Um die nachhaltige Implementierung dieser Rahmenbedingungen und Regelungen sicherzu-
stellen, werden regelmäßige interne als auch externe Überprüfungen an den einzelnen Standorten der Semperit-Gruppe und in der Unter-
nehmenszentrale durchgeführt.
Folgende Grundsätze bilden das Fundament des IKS:
Sicherung der Korrektheit des Rechnungswesens und des Reportings
Compliance mit internen Regularien (Limits of Authority) und externen Gesetzen und Regularien
Sicherstellung einer adäquaten Funktionstrennung (Segregation of Duties)
Sicherung der Durchführung von im Prozess vorgesehen Kontrollen
Nachverfolgbarkeit durch sachverständige Dritte
Schutz des Besitzes
Erkennen potenzieller operativer Risiken und Sichtbarmachung bereits entstandener Schäden
Verbesserung der betrieblichen Effektivität
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die
isoliert oder in ihrem Zusammenspiel den Fortbestand der SAG gefährden könnten. Für spezifische Haftungsrisiken und Schadensfälle
werden unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und Möglichkeit adäquate Versicherungen abgeschlossen.
4. Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB
Das Grundkapital der SAG betrug zum 31. Dezember 2025 insgesamt 21.358.996,53 EUR und war auf 20.573.434 Stück nennbetragslose,
in jeder Hinsicht gleichberechtigte Stammaktien aufgeteilt.
Es gibt keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Über-
tragung von Aktien betreffend. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
Die B&C KB Holding GmbH war direkt per 31. Dezember 2025 zu 54,30% an der SAG beteiligt und ist die unmittelbare Mehrheitsgesell-
schafterin der SAG. Darüber hinaus hält die B&C Kratos Holding GmbH 4,18%. Die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende
Rechtsträgerin. Mittelbar mehrheitlich beteiligte Gesellschafterin, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt, in den die Semperit-
Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH. Mitarbeiter:innen, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei
der Hauptversammlung aus.
Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Personen. Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens
fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig.
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Die Aufsichtsratsmitglieder
werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht
mitgerechnet. Jedoch scheiden alljährlich mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung aus der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
mindestens zwei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat aus, wobei Aufsichtsratsmitglieder, die seit der letzten Hauptversammlung aus dem
291
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB
Aufsichtsrat ausgeschieden sind oder ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niederlegen, auf diese Zahl
anzurechnen sind.
Im Übrigen werden die Ausscheidenden wie folgt bestimmt: In erster Linie scheiden diejenigen Mitglieder aus, deren Funktionsperiode
abläuft. Trifft dies nicht auf mindestens so viele Mitglieder zu, dass, zusammengerechnet mit anderen Mitgliedern, die seit der letzten
Hauptversammlung ausgeschieden sind oder ihr Amt zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niedergelegt haben, zwei Mitglieder
bestimmt werden können, scheiden diejenigen Mitglieder aus, die in ihrer Funktionsperiode am längsten im Amt sind. Ist die Zahl, der
hiernach für das Ausscheiden in Betracht kommenden Mitglieder größer als erforderlich, entscheidet unter diesen Mitgliedern das Los.
Das Los entscheidet auch dann, wenn nach den vorstehenden Vorschriften die Ausscheidenden noch nicht bestimmt sind. Die Ausschei-
denden sind sofort wieder wählbar.
Scheidet ein gewähltes Mitglied während seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl nur dann unverzüglich
vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktions-
periode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, falls die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes beschließt. Wird ein Mit-
glied des Aufsichtsrats durch eine außerordentliche Hauptversammlung gewählt, gilt sein erstes Amtsjahr mit dem Schluss der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung als beendet.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist ohne Angaben von Gründen durch schriftliche
Erklärung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen.
Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend
eine größere Mehrheit vorschreibt. In Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, beschließt sie mit einfacher Mehrheit des bei
der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Kapitalmehrheit vorschreibt.
Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2023 ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital in den kommenden fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen –
gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 10.679.497,23 durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück neue auf Inhaber oder Namen
lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen. Ebenso wurde der
Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Damit kann ein Umtausch- oder Be-
zugsrecht bzw. eine Umtausch- oder Bezugspflicht auf bis zu 10.286.716 Stückaktien der SAG verbunden werden. Das Grundkapital ist
gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 10.679.497,23 durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien
ohne Nennwert (Stückaktien) bedingt erhöht.
Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2024 zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung
eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfas-
sung in der Hauptversammlung gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt. In der gleichen Hauptversamm-
lung wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1bb AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre
zu beschließen. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm; die SAG hält keine eigenen Aktien.
Im Rahmen bestimmter Finanzierungsverträge bestehen Vereinbarungen hinsichtlich Kontrollwechsel bei Übernahmen im Sinne des
§ 243a Abs. 1 Z. 8 UGB.
Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.
292
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Lagebericht – Ausblick
5. Ausblick
Die Semperit-Gruppe hat im Jahresverlauf 2025 zunehmend an Fahrt gewonnen. Umsatz und EBITDA der Gruppe haben sich – nach einem
von Projektverzögerungen und Unsicherheiten geprägten Jahresstart – schrittweise verbessert. Getragen wurde diese Entwicklung von
einer weitestgehenden Erholung der Auftragslage, wenn auch weiterhin begleitet von den für das Marktumfeld typischen Volatilitäten,
sowie von den seit 2023 konsequent umgesetzten Kostensenkungs- und Effizienzmaßnahmen.
Neben den beiden Divisionen „Semperit Industrial Applications“ (SIA) und „Semperit Engineered Applications“ (SEA) liegt der Fokus der
Kostensenkungs- und Effizienzmaßnahmen auch auf den in der SAG als dienstleistende Holdinggesellschaft angesiedelten Zentralfunkti-
onen.
Maßnahmen zur Kostenreduktion, zur Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen Konzernstruktur und zur Digitalisierung von Prozes-
sen und damit zur Erhöhung der Profitabilität der dienstleistenden Holdinggesellschaft stehen unverändert auf der Agenda des Vorstands;
ergänzt werden diese durch strategische Projekte in der Unternehmensentwicklung mit dem klaren Ziel, organisch und anorganisch zu
wachsen sowie durch Modernisierungs- und Harmonisierungsprojekte in der IT-Landschaft, wie „oneERP“. Dieses Projekt wurde 2024
gestartet, wobei die Inbetriebnahme des neuen ERP-Systems in der SAG im November 2025 stattgefunden hat. Für das Jahr 2026 werden
weitere wesentliche Projektfortschritte erwartet, da die Ausrollung des neuen IT-Systems in den Produktionsgesellschaften der Semperit-
Gruppe vorangetrieben wird.
Gewinne aus Tochterunternehmen sollen von der SAG in Form von Erträgen aus Beteiligungen sowie Netto-Geldflüssen aus Finanzin-
vestitionen in verbundene Unternehmen vereinnahmt werden, um eine wachstumsorientierte Investitionstätigkeit zu unterstützen und
eine darauf abgestimmte Dividendenpolitik sicherzustellen. Durch die bereits im Geschäftsjahr 2024 erfolgte Einbeziehung der österrei-
chischen Gesellschaften der Rico-Gruppe in die steuerliche Unternehmensgruppe mit der SAG als Gruppenträgerin wird erwartet, künftig
Synergien aus dieser Transaktion, insbesondere im Zusammenhang mit bestehenden Verlustvorträgen realisieren zu können.
Das globale wirtschaftliche Umfeld war im Geschäftsjahr 2025 von einem moderaten Wachstum geprägt, wobei es aber regional große
Unterschiede gab. Die Inflation blieb ein beherrschendes Thema, trotz einer schrittweisen Entspannung. Ob und inwiefern sich geopoliti-
sche Unsicherheiten, wie infolge der Kriegsgeschehnisse im Nahen Osten, eine Verschärfung des Handelskonflikts zwischen USA und
China, zunehmend protektionistische Maßnahmen und der Russland-Ukraine-Konflikt zukünftig auf die SAG und ihre direkten und indi-
rekten Tochterunternehmen auswirken werden, ist gegenwärtig noch nicht abschätzbar. Die zukünftigen Erträge aus Beteiligungen und
die Netto-Geldflüsse aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen sind vor diesem Hintergrund mit einer zusätzlichen Prognose-
unsicherheit behaftet.
Die Umsätze der SAG werden vom Ausmaß der im Konzern verrechenbaren Leistungen abhängen. Aufgrund der geltenden Verrech-
nungspreisrichtlinien ist davon auszugehen, dass Kostenremanenzen und bestimmte Ausgaben für strategische Projekte der Unterneh-
mensentwicklung nicht weiterverrechnet werden können. Ausgaben für Modernisierungs- und Harmonisierungsprojekte in der IT-
Landschaft werden annahmengemäß nicht phasenkongruent, sondern „erst“ entsprechend den Nutzenverläufen bei den servicierten
Tochterunternehmen zur Weiterverrechnung gelangen können. Vor diesem Hintergrund wird von einer stärkeren Belastung des Betriebs-
erfolgs und des Nettogeldflusses aus laufender Geschäftstätigkeit auszugehen sein.
Wien, am 17. März 2026
Der Vorstand
Manfred Stanek
CEO
Helmut Sorger
CFO
Gerfried Eder
CIO
293
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
Semperit Aktiengesellschaft Holding, Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der
Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Ge-
schäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den öster-
reichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International
Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften,
und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bestätigungsvermerk
*)
294
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der
Abschlussprüfung adressiert haben
Bewertung von Anteilen und Ausleihungen sowie Forderun-
gen gegenüber verbundenen Unternehmen
Im Jahresabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding
zum 31. Dezember 2025 sind Anteile an verbundenen Unterneh-
men (TEUR 441.584), Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(TEUR 11.838) sowie Forderungen gegenüber verbundenen Un-
ternehmen (TEUR 11.875) in wesentlichem Umfang ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen
im Ausmaß von TEUR 3.217 außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen
an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wer-
den regelmäßig auf Hinweise auf außerplanmäßige Abschreibun-
gen sowie Zuschreibungsbedarf überprüft. Für alle Tochtergesell-
schaften, bei welche
n solche Hinweise vorliegen, wird ein
Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Werthaltigkeits-
tests, welche grundsätzlich unter Verwendung von Discounted
Cashflow Berechnungen durchgeführt werden, sind wesentliche
Annahmen und Schätzungen hinsichtlich zukünftiger Cashflows,
Diskontierungssätze und Wachstumsraten zu treffen. Das wesent-
liche Risiko besteht in der Schätzung dieser zukünftigen Cashflows,
Diskontierungssätze und Wachstumsraten.
Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen und Ausleihungen an
sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind
im Jahresabschluss in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrund-
sätzen, in den Abschnitten (4.2) Anteile an verbundenen Unter-
nehmen, (4.3) Ausleihungen, (4.5) Umlaufvermögen sowie in den
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung in Abschnitt (5.9) Auf-
wendungen aus Finanzanlagen enthalten. Darüber hinaus wird auf
die Angaben in "Beilage 1 - Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2025" hingewiesen.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und
Schätzungen des Managements hinterfragt und dabei unter ande-
rem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses
sowie der implementierten Kontrollen zur Bewertung von Antei-
len und Ausleihungen an sowie Forderungen gegenüber verbun-
denen Unternehmen
Nachvollziehen der Überprüfung sämtlicher Anteile und Auslei-
hungen an sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unter-
nehmen auf Hinweise zu außerplanmäßigen Abschreibungen
bzw. Zuschreibungen
Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtig-
keit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Beur-
teilung der Wachstumsraten und Diskontierungssätze unter Bei-
ziehung unserer Bewertungsspezialisten
Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und
Analyse der getroffenen Annahmen zu wesentlichen Werttrei-
bern (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im
Working Capital und Cashflow) mit Hilfe von externen Marktda-
ten sowie anderen externen und internen Quellen
Prüfung der Ableitung der prognostizierten Umsätze und Ergeb-
nisse mit den, dem Aufsichtsrat vorgelegten, Plänen
Beurteilung der Angemessenheit der Anhangsangaben
295
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen
im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben keine Art der Zusiche-
rung darauf ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu
lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei
der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten, sonstigen Informationen durch-
geführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir ver-
pflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten,
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit -
sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden,
es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustel-
len oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
296
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstel-
lungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein-
haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im
Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kol-
lusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen inter-
ner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen
Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertret-
barkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jah-
resabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild er-
reicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der
Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrol-
len, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhän-
gigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Be-
seitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die
am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssach-
verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
297
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen
Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss
in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen un-
ternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende
Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesell-
schaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. April 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Juni 2025 vom Aufsichtsrat
beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus-
schuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
298
Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2025 Bestätigungsvermerk
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich Sorli.
Wien, am 17. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Hans-Erich Sorli eh
ppa Viola Vostatek-Thomas, MSc eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
Mag. Hans-Erich Sorli
ppa Viola Vostatek-Thomas, MSc
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
__________
*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich
ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2025 Kontakt/Finanzkalender
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Kontakt
Semperit AG Holding
Am Belvedere 10
1100 Wien, Österreich
Tel.: +43 1 79 777-0
Fax: +43 1 79 777-600
www.semperitgroup.com
Group Communications und Capital Markets
Bettina Schragl
bettina.schragl@semperitgroup.com
www.semperitgroup.com/ir
Finanzkalender 2026
18.03.2026
Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2025
27.04.2026
Hauptversammlung
13.05.2026
Bericht über 1
-3 2026
13.08.2026
Halbjahresfinanzbericht 2026
12.11.2026
Bericht über 1-9 2026
Adressen der Semperit Gruppe
www.semperitgroup.com/de/kontakt
Impressum
Medieninhaber: Semperit Aktiengesellschaft Holding, Am Belvedere 10, 1100 Wien, Österreich.
Inhouse produziert mit firesys GmbH, www.firesys.de
Fotos Seiten 4/19: ©Doppelmayr Seilbahnen GmbH
Disclaimer
In diesem Bericht ist mit „Semperit“ oder „Semperit-Gruppe“ der Konzern gemeint, mit „Semperit AG Holding“ oder „Semperit Ak-
tiengesellschaft Holding“ wird die Muttergesellschaft (Einzelgesellschaft) bezeichnet.
Wir haben diesen Bericht mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satz- oder Druckfehler kön-
nen dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei Prozentangaben können durch
Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Wissensstand und
der Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Wie alle Aussagen über die Zukunft unterliegen sie Risiken und Unsicherheitsfaktoren,
die im Ergebnis auch zu erheblichen Abweichungen führen können. Für den tatsächlichen Eintritt von Prognosen und Planungswerten
sowie zukunftsgerichteten Aussagen kann keine Gewähr geleistet werden. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar-
ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“, „ins Auge
fassen“ oder ähnlichen Begriffen. Weiters kann keine Garantie für die Vollständigkeit der Inhalte gegeben werden. Personenbezogene
Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Dieser Bericht wurde in deutscher und englischer Sprache verfasst. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.
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