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Die Zukunft
gestalten
EVN Jahresfinanzbericht
2024 / 25
2
Inhalt
Erklärung des Vorstands gemäß
§ 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
3
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission den
EU Clean Industrial Deal als neues industriepolitisches Maß-
nahmenpaket vorgestellt. Ziel ist es, die Dekarbonisierung
der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur
Stärkung von deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden.
Die Förderung Europas als attraktiver Standort für indus-
trielle Produktion im globalen Wettbewerb soll sich positiv
auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken.
Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission
einen neuen Beihilfenrahmen. Dieser legt spezifische Förder-
maßnahmen fest, mit denen Investitionen in klimafreund-
liche, erneuerbare und kohlenstoffarme Technologien
erleichtert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Industrie gestärkt werden sollen.
Ebenfalls im Juni 2025 verabschiedete das Europäische
Parlament den Initiativbericht „Stromnetze als Rückgrat des
Energiesystems der EU“. Der Bericht unterstreicht die zentrale
Rolle leistungsfähiger Stromnetze für das Erreichen der
Klima-, Energie- und Wettbewerbsziele der EU. Er richtet klare
Forderungen an die Europäische Kommission, darunter die
Förderung innovativer Technologien und Flexibilitätslösungen
zur besseren Nutzung bestehender Kapazitäten und zum
kosteneffizienten Netzausbau. Investitionsanreize sollen
die grenzüberschreitende Integration der Energienetze
stärken und Engpässe reduzieren. Weitere Forderungen
betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsver-
fahren sowie eine strategisch koordinierte Netzplanung
über Ländergrenzen hinweg.
Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission
Dokumente mit vier konkreten Maßnahmen, die zur Umsetzung
des Clean Industrial Deal beitragen sollen:
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für
innovative Technologien und neue Anwendungen im
Bereich der erneuerbaren Energien
Netzentgeltschemata, die Systemkosten z. B. durch
Flexibilität im Verbrauch, effizientere Nutzung
der Netzinfrastruktur und kosteneffizienteren Netz-
ausbau senken
Definition spezieller Zielgebiete zur Beschleunigung
der Genehmigungsverfahren für Netze und Speicher-
infrastruktur
Steuerliche Anreize zur Unterstützung sauberer Investitionen
Gleichzeitig präsentierte die Europäische Kommission einen
Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Treibhausgasziele.
Dessen Kernstück ist ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040:
Die Nettotreibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Basis-
jahr 1990 um 90 % reduziert werden. Dieses Ziel ergänzt
die bestehenden Klimaziele für 2030 und bildet einen wichtigen
Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
Zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten schlägt die
Kommission drei Vereinfachungen vor, die den gesetzlichen
Rahmen ergänzen:
Sektorübergreifende Ausgleichsmöglichkeiten: Diese sollen
nationale Unterschiede berücksichtigen und den Mitglieds-
staaten ermöglichen, Emissionsminderungen zwischen
verschiedenen Wirtschaftssektoren auszugleichen.
Kompensation von Restemissionen: Nicht vermeidbare
Emissionen sollen durch Technologien wie CO₂-Abscheidung
und -Speicherung (CCS) ausgeglichen werden können.
Begrenzte Nutzung internationaler Emissionsgutschriften
ab 2036: Mitgliedsstaaten dürfen ab diesem Zeitpunkt
in definiertem Umfang internationale Gutschriften zur
Kompensation von Emissionen einsetzen.
Österreich
In Österreich müssen jene EU-Richtlinien und Verordnungen
für den Energiebereich in nationales Recht umgesetzt werden,
die schon zu einem früheren Zeitpunkt auf EU-Ebene be-
schlossen wurden. Ein zentraler Schritt dazu ist der Entwurf
für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), mit dem das
bestehende Elektrizitätswirtschafts- und Organisations-
gesetz (ElWOG) abgelöst werden soll. Der Entwurf für dieses
neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat im Sommer 2025 das
parlamentarische Begutachtungsverfahren durchlaufen und
ist seither Gegenstand politischer Verhandlungen. Für das ElWG
besteht aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen das
Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen
Nationalrat.
Auch das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, dessen Inkrafttreten eben-
falls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat voraussetzt,
ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen, und auch der
Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes
ist noch nicht erfolgt.
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat am 1. April 2025 die neuerliche Verlängerung
des zuletzt bis 31. Dezember 2024 geltenden Bundesgesetzes
über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Damit wird in
Österreich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen
in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen
wieder eine Abgabe auf Überschusserlöse aus der Stromerzeu-
gung eingehoben, die auf Basis von Schwellenwerten für
Großhandelspreise für Strom ermittelt wird.
4
Regulatorisches Umfeld
Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom
und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern
die Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwen-
dungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung
einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind,
werden über Netztarife vergütet, die – der österreichi-
schen Regulierungsmethodik entsprechend – jährlich von der
E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife
sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base)
der Netzbetreiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkosten-
satz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Pro-
duktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe
fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berück-
sichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkosten-
satz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer
einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre). Die aktuellen
Perioden für das Erdgas- bzw. das Strom-Verteilnetz be-
gannen am 1. Jänner 2023 bzw. am 1. Jänner 2024. Hier
differenziert die Regulierungsbehörde beim gewichteten
Kapitalkostensatz erstmals nach der Effizienz von Netzbetrei-
ber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen,
um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen
zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit
einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsicht-
lich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von
einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN
wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich
der Produktivität sehr positiv bewertet.
Bei der jährlichen Festsetzung der Netztarife berücksichtigt die
E-Control u. a. auch mengenbedingte Abweichungen zwischen
geplanten und tatsächlichen Umsätzen in Vorperioden. Die
nationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichten zur
periodengleichen Korrektur dieser Differenzen und einer ent-
sprechenden bilanziellen Abgrenzung auf einem Regulie-
rungskonto. Abweichend davon erlauben die Regelungen der
IFRS aktuell keinen bilanziellen Ansatz des Regulierungskontos;
daher führt im EVN Konzernabschluss der jährliche Ausgleich der
Differenzbeträge über die Netzentgelte zu Umsatz- und Ergeb-
nisschwankungen. Das IASB arbeitet aktuell an einem Standard,
der künftig den Ansatz dieser Differenzbeträge ermöglichen soll.
Bulgarien
In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie- und
Gewerbekund*innen liberalisiert. In diesem Marktsegment
fungiert die EVN Trading SEE als Anbieterin. Die Haushalts-
kund*innen verbleiben hingegen weiterhin im regulierten
Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt. Das-
selbe gilt für Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in
wählen oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in
unverschuldet keinen Strom beziehen können. Die seit Jahren
geplante Überführung der Haushaltskund*innen in den libera-
lisierten Markt wurde neuerlich verschoben. Der Energieverkauf
an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten erfolgt
ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu
regulierten Preisen.
Mit 1. Juli 2024 begann in Bulgarien eine neue dreijährige
Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der zugrunde
liegenden Regulierungsmethodik ist eine Erlösobergrenze
vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die
Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf
die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) um-
fasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten
Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender
Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen mit
berücksichtigt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze
im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.
Am 1. Jänner 2025 kam es aufgrund der gestiegenen Markt-
preise zu einer außerordentlichen Tarifentscheidung, die zu
einer Erhöhung der Strompreise für Haushaltskund*innen
um durchschnittlich 8,4 % führte. Per Tarifentscheidung vom
1. Juli 2025 hat der bulgarische Regulator die Strompreise
für Haushaltskund*innen im Versorgungsgebiet der EVN erneut
um durchschnittlich 3,6 % angehoben (1. Juli 2024: Erhöhung
um durchschnittlich 1,9 %).
Nordmazedonien
Die EVN ist in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften
vertreten: Den regulierten Netzbetrieb verantwortet die Elektro-
distribucija DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im
liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Mace-
donia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktions-
gesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL, die
gemäß der im Berichtszeitraum aktualisierten Strategie 2030
der EVN künftig auch Großbatteriespeicher an Kraftwerksstand-
orten errichten und betreiben wird. Seit 1. Juli 2019 versorgt
die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Univer-
sal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den
regulierten Marktsegmenten mit Strom sowie als Supplier of
Last Resort jene Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in
wählen oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in un-
verschuldet keinen Strom beziehen können. Im Frühjahr 2024
wurde der EVN Home die Lizenz für den regulierten Vertrieb
für weitere fünf Jahre zugesprochen.
Die regulierten Strompreise für Haushaltskund*innen der
EVN Home DOO sind aktuell in vier verbrauchsabhängige
Tarifblöcke gegliedert. Im Jänner 2025 kam es zu Tariferhöhun-
gen von 3,4 % (Block1) bis 4,9 % (Block 4) im Haushalts-
bereich sowie von 13,5 % bei Gewerbekund*innen (Vorjahr:
durchschnittliche Preiserhöhung über alle Tarifblöcke im
Ausmaß von 1,6 %). Der regulierte Strombezugspreis für die
EVN Home DOO wurde mit 62,0 Euro pro MWh neu festgelegt
(Vorjahr: 57,0 Euro pro MWh). Bei den Netztarifen kam es
per Jänner 2025 zu einer Reduktion von 5,5 %.
Mit 1. Jänner 2024 begann für das nordmazedonische Strom-
netz eine neue dreijährige Regulierungsperiode, die eine
Fixierung der anerkannten operativen Kosten, Investitionen
und Netzverluste brachte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die
Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze
vor, und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche
Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen
Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen nahezu vollständig
abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industrie-
kund*innen hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch
immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen
Gaslieferant*innen geprägt. Mit 1. Jänner 2021 nahm das neue
LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb
auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Ga-
sversorgung in Kroatien.
Die Leistung des LNG-Terminals wird bis Ende 2026 von derzeit
2,3 Mrd. m3 pro Jahr auf eine jährliche Übernahmemenge
von 6,2 Mrd. m3 Erdgas ausgebaut. Ebenso wird gerade die
Durchsatzleistung der vom LNG-Terminal in Richtung
Slowenien und Ungarn führenden Hochdruckleitungen erhöht.
Diese Maßnahmen werden den Diversifikationsgrad und die
Leistungsfähigkeit der kroatischen Energieversorgung erhöhen
und damit die Versorgungssicherheit des Landes stärken.
Auch die Volatilität des innerkroatischen Gasmarkts sollte damit
weiter konsolidiert werden.
In den letzten Jahren hatte die kroatische Regierung
verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Energiepreise
für Haushalts- und Gewerbekund*innen möglichst günstig
zu halten bzw. vor unvorhersehbaren Schwankungen zu
schützen. Die Maßnahmen zur Beibehaltung subventionierter
Gaspreise für Endkund*innen wurden für 2024 verlängert.
5
Wirtschaftliches Umfeld
Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht
jedoch weiterhin unter Druck. Das globale Wachstum soll laut
IWF etwa 3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten und
geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die Inflation
in vielen Regionen sinkt, bleibt sie in den USA über dem
Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin. Hand-
elskonflikte, insbesondere neue US-Zölle, belasten den inter-
nationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale Interessen
und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöpfungsketten
an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder
schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert
Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und
Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innovationen
und neue Handelsabkommen den internationalen Austausch
voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien – profitieren
von demografischem Wachstum, während China mit struk-
turellen Herausforderungen kämpft. In manchen Regionen,
etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik seitens der Zentral-
banken gelockert, um den Konsum zu stützen. Insgesamt bleibt
die Weltwirtschaft damit auf einem fragilen Erholungspfad,
dessen Verlauf stark von politischen Entscheidungen abhängt.
Für den Euroraum wird in diesem Umfeld nach einem Plus
von 0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit einem moderaten Wachs-
tumsraten zwischen 1,2 % und 1,3 % und für 2026 mit Zu-
wächsen zwischen 1,0 % und 1,2 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin in
einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession zeich-
net sich eine Stabilisierung, jedoch vorerst noch kein echter
Aufschwung ab. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert und dürfte
2025 lediglich um 0,3 % bis 0,4 % wachsen. Gleichzeitig
bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit weit
über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %. Der Arbeitsmarkt zeigt
sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter an und
liegt derzeit bei über 7 %. Für 2026 wird eine moderate
Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet;
Österreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.
Die bulgarische Wirtschaft zeigt nach einem Plus von 2,8 % im
Jahr 2024 auch 2025 ein stabiles Wachstum, getragen vor
allem vom privaten Konsum und EU-finanzierten Investitionen.
Der Dienstleistungssektor, insbesondere die Bereiche IT
und Tourismus, sowie der Maschinenbau zählen dabei zu den
Branchen mit der höchsten Dynamik. Die Bauwirtschaft
wiederum profitiert von niedrigen Zinsen und steigenden Ein-
kommen, die die Inlandsnachfrage zusätzlich stärken. Die
Inflationsrate liegt im Jahresdurchschnitt bei etwa 3,6 % und
dürfte dabei bis Jahresende noch nachgeben. Mit einer
verhältnismäßig geringen Arbeitslosenquote zwischen 3,3 %
und 5,2 % zeigt sich der bulgarische Arbeitsmarkt robust.
Politische Stabilität nach der Regierungsbildung Anfang 2025
und die bevorstehende Euro-Einführung zum 1. Jänner 2026
schaffen zusätzliches Vertrauen für Investor*innen. Risiken be-
stehen weiterhin im Fachkräftemangel und der Abhängigkeit
von der EU-Nachfrage.
Insgesamt deutet die Entwicklung auf eine anhaltend mode-
rate, jedoch nachhaltige Wachstumsdynamik hin. Für 2025 und
2026 wird mit einem Wirtschaftswachstum in einer Bandbreite
von 2,0 % bis 3,0 % bzw. 2,2 % bis 3,1 % gerechnet.
Die kroatische Wirtschaft verzeichnete 2024 mit einem Plus von
rund 3,9 % erneut eine solide Aufwärtsentwicklung. Diese
Dynamik dürfte sich zwar leicht abschwächen, bleibt jedoch auf
einem robusten Niveau. Haupttreiber sind weiterhin der private
Konsum, der Tourismus sowie EU-finanzierte Infrastruktur-
projekte. Die Inflation liegt im Jahresdurchschnitt zwischen
3,6 % und 4,1 % und damit weiterhin über dem Schnitt
der Eurozone, zeigt zum Jahresende aber eine leichte Abschwä-
chung. Auch in Kroatien zeigt sich der Arbeitsmarkt mit einer
Arbeitslosenquote um 4 % robust. Der Tourismussektor bleibt
mit Rekordeinnahmen eine der tragenden Säulen der kroa-
tischen Wirtschaft. Unterstützt durch EU-Fördermittel, steigen
die ausländischen Direktinvestitionen deutlich, insbesondere
solche in grüne Technologien und Infrastruktur. Kroatien festigt
damit erneut seine Position als attraktiver Investitionsstandort.
Die Staatsschuldenquote sinkt aktuell auf etwa 58 % des BIP,
das Haushaltsdefizit bleibt moderat unter 3,0 %. Risiken
betehen allerdings im Fachkräftemangel und den hohen
Energiekosten, die die Wettbewerbsfähigkeit belasten. Ins-
gesamt zeigt Kroatien eine stabile, konsumgetriebene
Wachstumsdynamik mit positiven Investitionsperspektiven.
Für die Jahre 2025 und 2026 werden Wachstumsraten
zwischen 3,0 % und 3,2 % bzw. 2,7 % und 3,0 % erwartet.
Für die Wirtschaft Nordmazedoniens wird – nach einem Plus
von 2,8 % im Jahr 2024 – für 2025 ein Zuwachs von 2,6 %
bis 3,4 % erwartet. Getragen wird diese Entwicklung von
höherem privatem Konsum sowie von öffentlichen Investi-
tionen. Die expansive Fiskalpolitik der Regierung stützt das
Wachstum, führt jedoch zu einem höheren Haushaltsdefizit von
rund 5 % des BIP und einer Staatsverschuldung von mehr als
54 %. Die Inflationsrate liegt – nach einem leichten Rückgang
im Sommer 2025 – aktuell bei etwa 4 %. Die Arbeitslosen-
quote dürfte auf rund 11,5 % sinken, bleibt aber im regionalen
Vergleich hoch. Die ausländischen Direktinvestitionen zeigen
sich weiterhin stark, insbesondere im Automobilsektor und in
industriellen Entwicklungszonen. Die EU unterstützt mit Förder-
mitteln von rund 750 Mio. Euro Reformen und Infrastruktur-
projekte im Land. Zudem senkt die Integration Nordmazedoniens
in den SEPA-Zahlungsraum die Transaktionskosten und ver-
bessert die Wettbewerbsfähigkeit. Risiken ergeben sich aus der
Schwäche der europäischen Automobilindustrie und dem
begrenzten fiskalischen Spielraum. Langfristig werden struk-
turelle Reformen erforderlich sein, um die Abhängigkeit der
Wirtschaft von staatlichen Ausgaben zu verringern. Insgesamt
zeigt Nordmazedonien eine stabile, aber fragil finanzierte
Wachstumsdynamik. Für das Jahr 2026 wird ein BIP-Wachstum
zwischen 2,7 % und 3,2 % prognostiziert.
BIP-Wachstum
2026f
2025e
2024
2023
2022
EU-281) 2) 5)
1,0 bis 1,2
1,2 bis 1,3
0,9
0,4
3,6
Österreich1) 2) 3) 5)
0,8 bis 1,1
0,3 bis 0,4
-0,7
-0,8
5,3
Bulgarien1) 2) 4) 5)
2,2 bis 3,1
2,0 bis 3,0
2,8
1,9
4,0
Kroatien1) 2) 4) 5)
2,7 bis 3,0
3,0 bis 3,2
3,9
3,3
7,3
Nordmazedonien1) 4) 5)
2,7 bis 3,3
2,6 bis 3,4
2,8
2,1
2,8
1) Qu elle: „European Economic Forecast, Autmn 2025“, EU Kommission, November 2025
2) Quelle: „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2025–2026“, IHS, Oktober 2025
3) Quelle: „Prognose für 2025 und 2026: Österreich schleppt sich aus der Rezession“, WIFO, Oktober 2025
4) Quelle: „Global Economic Prospects“, World Bank, Juni 2025
5) Quelle: „World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2025
6
Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen
2024/25
2023/24
Heizungsbedingter Energiebedarf¹⁾
%
Österreich
99,8
87,6
Bulgarien
95,4
70,1
Nordmazedonien
81,7
78,8
Kühlungsbedingter Energiebedarf¹⁾
%
Österreich
79,6
143,4
Bulgarien
125,4
143,0
Nordmazedonien
128,4
205,0
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent
EUR/Barrel
64,7
77,9
Erdgas – THE²⁾
EUR/MWh
40,5
33,9
CO2-Emissionszertifikate
EUR/t
69,6
69,1
Strom – EPEX Spotmarkt³⁾
Grundlaststrom
EUR/MWh
99,8
75,2
Spitzenlaststrom
EUR/MWh
106,3
85,5
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Trading Hub Europe (THE) – European Energy Exchange (Börsepreis für Erdgas)
3) EPEX Spot – European Power Exchange
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe
Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushalts-
kund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen
Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einspar-
maßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage
nach Strom, Gas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Markt-
preise und damit die Beschaffungspreise der EVN wesentlich
vom energie- und geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der
Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaft-
liche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch
Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr
und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer
größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich
das Wind- und das Wasserdargebot sowie die Sonnen-
einstrahlung relevant.
Das Berichtsjahr war in allen drei Kernmärkten der EVN von
deutlich kälterer Witterung geprägt als die vorangegangene
Geschäftsperiode. Die Heizgradsumme – sie definiert den
temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich deutlich
über dem Vorjahreswert, jedoch knapp unter dem langjährigen
Durchschnitt. Auch in Bulgarien war es deutlich kühler als im
Vorjahr, das langjährige Mittel konnte aber nicht ganz erreicht
werden. In Nordmazedonien kam der Wert zwar auch über
dem Vorjahreswert, jedoch weiterhin deutlich unter dem lang-
jährigen Durchschnitt zu liegen.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung
bemisst, lag im Geschäftsjahr 2024/25 in allen drei Kern-
märkten deutlich unter den außerordentlich hohen Vorjahres-
werten. In Bulgarien und Nordmazedonien übertraf sie
den langjährigen Durchschnitt jedoch weiterhin deutlich.
Nur in Österreich blieb sie im Berichtsjahr deutlich unter
dem langjährigen Mittelwert.
Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wasser und
Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger
als im Vergleichszeitraum. So blieb sowohl das Windaufkom-
men in Österreich und Bulgarien als auch das Wasserdargebot
in Österreich, Deutschland und Nordmazedonien nicht nur
hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch
hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück.
Unterschiedlich entwickelten sich in der Berichtsperiode
die Primärenergie- und Energiepreise. Der durchschnittliche
EEX-Börsepreis für Erdgas etwa lag zum Bilanzstichtag
mit 40,5 Euro pro MWh deutlich über dem Vorjahreswert
von 33,9 Euro pro MWh, getrieben von den im Vergleich
zum Vorjahr geringeren Gasspeicherständen in Verbindung
mit der kühleren Witterung. Die Preise für CO2-Emissions-
zertifikate hingegen blieben nach unterjährigen Schwankungen
mit 69,6 Euro pro Tonne gegenüber dem Vorjahreswert von
69,1 Euro pro Tonne nahezu unverändert.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer
Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung
der Strompreise mittlerweile stark von saisonalen Effekten
und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien
beeinflusst. Im Berichtsjahr führten die geringeren Erzeu-
gungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen
Anstieg der Marktpreise für Strom: Die Spotmarktpreise
für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich
99,8 Euro pro MWh bzw. 106,3 Euro pro MWh (Vorjahr:
75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh).
7
Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten
Stromerzeugungs- und
Speicherkapazitäten
30.09.2025
30.09.2024
30.09.2023
MW
%
MW
%
MW
%
Erneuerbare Energie
980
60,9
925
59,5
844
57,4
davon Wasserkraft1)
310
19,3
311
20,0
311
21,2
davon Windkraft
532
33,1
477
30,7
447
30,4
davon Photovoltaik
120
7,5
93
6,0
42
2,9
davon Biomasse
17
1,1
18
1,1
18
1,2
davon Sonstige2)
0
0,0
26
1,7
26
1,8
Wärmekraft
622
38,6
623
40,0
623
42,4
davon Erdgas3)
575
35,7
576
37,0
576
39,2
davon Energieknoten Dürnrohr4)
47
2,9
47
3,0
47
3,2
Batteriespeicher
8
0,5
8
0,5
3
0,2
Summe
1.609
100,0
1.555
100,0
1.470
100,0
1) Inkl. Strombezugsrechte aus den Donaukraftwerken Melk, Greifenstein und Freudenau sowie Beteiligungen an den
Kraftwerken Nussdorf in Wien und Ashta in Albanien sowie an der Verbund Innkraftwerke
2) Zwei klärschlammbetriebene Blockheizkraftwerke in Moskau wurden per 31. Oktober 2024 verkauft.
3) Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich und Bulgarien sowie die thermische Kapazität (470 MW)
des Kraftwerks Theiß, die bis 30. September 2025 vertraglich als Reserveleistung für den Übertragungsnetzbetreiber APG
bereitgehalten wurde. Da der Vertrag von der APG nicht verlängert wurde, wird das Kraftwerk Theiß zwar bis auf Weiteres
betriebsbereit gehalten, produziert jedoch nicht für den Markt.
4) Beinhaltet die Dampfauskopplung aus der thermischen Abfallverwertung in Dürnrohr
Energieerzeugung
%
2024/25
2023/24
Eigenerzeugungsquote
17,2
19,6
Anteil erneuerbarer Energie an der
Gesamtproduktion
79,8
84,4
Im Rahmen unserer Strategie 2030 haben wir konkrete
Ausbauziele für unsere erneuerbaren Erzeugungskapazitäten
definiert, die für Wind bei 770 MW und für Photovoltaik
bei 300 MWp liegen. An der Erreichung dieser Ziele haben wir
auch im Geschäftsjahr 2024/25 konsequent weitergearbeitet.
Folgende Windkraft- und Photovoltaikprojekte wurden 2024/25
fertiggestellt bzw. nach einem Repowering wieder in Betrieb
genommen:
Windpark Paasdorf (22,2 MW)
Windpark Prellenkirchen III (Repowering mit
Leistungssteigerung auf 47,6 MW)
Photovoltaikanlage Peisching (10 MWp)
Photovoltaikanlage Markgrafneusiedl (5 MWp)
Photovoltaikanlage Grafenwörth (Erweiterung um
4,4 MWp)
Photovoltaikanlage in Kumanovo, Nordmazedonien
(3,8 MWp)
Photovoltaikanlage in Karnobat, Bulgarien (2,5 MWp)
Wir werden den kontinuierlichen Ausbau unseres erneuerbaren
Erzeugungsportfolios auch in den kommenden Jahren fort-
setzen. Diesen Ausbauzielen liegt eine solide Projektpipeline
zugrunde. Derzeit arbeiten wir z. B. an folgenden Vorhaben:
Repowering Windpark Ebenfurth
(Leistungssteigerung auf 12,6 MW)
Errichtung Windpark Gnadendorf (28,8 MW)
Errichtung Windpark Neusiedl an der Zaya (14 MW)
Repowering Windpark Großsierning
(Leistungssteigerung auf 26,5 MW)
Errichtung Windpark Großkrut-Poysdorf (14 MW)
Errichtung Photovoltaikanlage Ollersdorf (5,3 MWp)
Erweiterung Photovoltaikanlagen Trastikovo und Blatecs,
Bulgarien (gesamt 2 MWp)
Erweiterung Photovoltaikanlage Kumanovo
Nordmazedonien (6,4 MWp)
Errichtung Photovoltaikanlage Prilep, Nordmazedonien
(3,4 MWp)
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen im
Vergleich zum Vorjahr werden im Konzernanhang erläutert.
Auswirkungen durch Erst- und Entkonsolidierungen sind
aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung für die Ent-
wicklung der Gewinn- und-Verlust-Rechnung und der Bilanz.
Siehe Seite 22ff
Mögliche Auswirkungen des Klimawandels und des makro-
ökonomischen Umfelds auf die Überprüfung der Werthaltigkeit
von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf
weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen werden
ebenfalls im Konzernanhang erläutert.
Siehe Seite 22ff
IFRS-5-Ausweis wesentlicher Teile des
internationalen Projektgeschäfts aufgrund
des geplanten Verkaufs
Am 18. Juni 2025 finalisierten EVN und STRABAG die
Transaktionsverträge zum Verkauf wesentlicher Teile des
internationalen Projektgeschäfts an die STRABAG und
unterzeichneten den Kaufvertrag dazu. Grundlage dafür
war die am 10. Dezember 2024 erzielte Einigung über
die Eckpunkte der Transaktion, durch die zum Stichtag
31. Dezember 2024 auch die Kriterien erfüllt waren,
um die zum Verkauf stehenden Teile des internationalen
Projektgeschäfts im Konzernabschluss sowie im Segment
Umwelt gemäß IFRS 5 als aufgegebenen Geschäftsbe-
reich auszuweisen. Konkret betrifft dies die WTE Wasser-
technik GmbH mit Sitz in Essen sowie die von der Trans-
aktion betroffenen Tochtergesellschaften, die in Österreich,
Deutschland, Slowenien, Zypern und Kuwait mit der
Betriebsführung bzw. in Deutschland, Rumänien, Nord-
mazedonien, Kroatien, Bahrain und Kuwait mit der
8
Errichtung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die
Abwasserentsorgung sowie die thermische Klärschlamm-
verwertung befasst sind.
IFRS 5 sieht vor, dass die einzelnen Positionen der Konzern-
Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Gewinn-und-Verlust-
Rechnung des Segments Umwelt des Vorjahres rückwirkend
um die Effekte aus der Umgliederung gemäß IFRS 5 angepasst
werden. Gemäß den Vorgaben des IFRS 5 ist die Bilanz des
Vorjahres nicht rückwirkend anzupassen. Die Geldflussrechnung
wird ebenfalls nicht angepasst, sondern im Konzernanhang
durch eine Zusatztabelle ergänzt. Details zur Berichterstattung
nach IFRS 5 sind dem Konzernanhang zu entnehmen.
Folgende Aktivitäten sind im Segment Umwelt nicht
von der Berichterstattung nach IFRS 5 umfasst, da sie vom
beabsichtigten Verkauf der WTE an die STRABAG
ausgenommen sind:
die für die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
verantwortliche EVN Wasser,
die at Equity einbezogenen Gesellschaften für die Projekte
in Zagreb und Prag (seit dem zweiten Quartal 2024/25
entkonsolidiert),
die entkonsolidierte Gesellschaft für das Kläranlagenprojekt
in Budva, Republik Montenegro, sowie
die klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke
in Moskau, für deren Verkauf am 31. Oktober 2024 das
Closing erfolgte; folglich enthalten die Angaben des
Geschäftsjahres 2024/25 Entkonsolidierungseffekte infolge
des Verkaufs, während in der Vergleichsperiode
unverändert der Betrieb der beiden Blockheizkraftwerke
abgebildet ist.
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
97
Highlights 2024/25
Umsatz +3,8 %, EBITDA +19,2 %,
Konzernergebnis –7,4 %
Höhere Absatzmengen dank kühlerer Witterung,
Erzeugung mengen- und preisbedingt rückläufig
EBIT in Südosteuropa trotz des prognostizierten,
der Regulierungsmethodik entsprechenden Ausgleichs
positiver Ergebniseffekte neuerlich besser als erwartet
Plangemäße Ergebnisnormalisierung der at Equity
einbezogene Vertriebsgesellschaft EVN KG
Deutlich geringere Dividende der Verbund AG
von 122,9 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2024
(Vorjahr: 182,1 Mio. Euro)
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im Berichtszeitraum um
3,8 % auf 3.000,0 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies
262
auf positive Mengen- und Preiseffekte in den Vertriebsgesell-
schaften in Bulgarien und Nordmazedonien sowie in den
Verteilnetzgesellschaften in allen drei Kernmärkten der EVN.
Die kühleren Temperaturen im Winterhalbjahr bewirkten
zudem auch einen Umsatzanstieg bei der EVN Wärme. Abge-
schwächt wurden diese Entwicklungen durch preis- und
mengenbedingt rückläufige Erlöse aus der Vermarktung der
eigenen erneuerbaren Erzeugung und im Erdgashandel.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichts-
zeitraum 1.511,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.348,8 Mio. Euro).
Sein Anteil am Gesamtumsatz lag bei 50,4 %.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund von
Versicherungsentschädigungen für Schäden durch das Hoch-
wasser in Niederösterreich im September 2024 um 69,0 %
auf 214,1 Mio. Euro.
Umsatz nach Regionen
Mio. EUR
1.348,8
 
1.511,9 ___
Südosteuropa
1.540,4
1.488,1 ___
Österreich
EBITDA nach Regionen
179,6 ___
Südosteuropa
Mio. EUR
188,7
729,5 ___
Österreich
574,2
9
Höhere Beschaffungskosten im Energievertrieb in Südosteuropa
Außenumsatz nach Segmenten
EBIT nach Segmenten
bewirkten eine Zunahme im Aufwand für Fremdstrombezug
und Energieträger um 10,3 % auf 1.503,0 Mio. Euro. Gedämpft
Mio. EUR
2023/24
2024/25
Mio. EUR
2023/24
2024/25
wurde dieser Effekt durch geringere Beschaffungsmengen und
-kosten für Erdgas sowie in der Erzeugung.
25
85
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand
erhöhten sich um 10,4 % auf 312,7 Mio. Euro. Hauptgrund
dafür waren Reparaturaufwendungen für Hochwasser-
schäden, die jedoch weitgehend durch Versicherungsleis-
tungen gedeckt waren.
Der Personalaufwand stieg um 6,6 % auf 462,0 Mio. Euro.
Hauptursachen dafür waren kollektivvertragliche Anpassungen
sowie die Erweiterung des durchschnittlichen Personalstands
auf 7.706 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.568 Mitarbeiter*innen)
zur Stärkung der Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung,
IT und KI-gestütztes Datenmanagement.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im
Jahresabstand um 21,3 % auf 155,8 Mio. Euro. Im Vorjahr war
diese Position durch eine Wertberichtigung offener Forderungen
der WTE aus dem Projekt Budva, Republik Montenegro, in
Höhe von 22,5 Mio. Euro sowie durch den im ersten Quartal
entrichteten Energiekrisenbeitrag-Strom in Höhe von
10,6 Mio. Euro belastet gewesen.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter verbesserte sich mit 128,6 Mio. Euro
im Jahresabstand deutlich (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro). Haupt-
grund dafür war die wie erwartet eingetretene Ergebnisnor-
malisierung der EVN KG. Während auch die RAG einen im
Jahresvergleich höheren Ergebnisbeitrag leistete, waren bei
der Burgenland Energie, den Verbund Innkraftwerken,
dem Kläranlagenprojekt in Zagreb sowie dem albanischen
Wasserkraftwerk Ashta Rückgänge zu verzeichnen. Bei
der Burgenland Energie und beim Kraftwerk Ashta ging dies
allerdings auf positive Einmaleffekte im Vorjahr zurück.
Als Resultat dieser Entwicklungen verbesserte sich das EBITDA
im Jahresabstand um 19,2 % auf 909,1 Mio. Euro.
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investiti-
onsbedingt um 7,9 % auf 360,1 Mio. Euro. Im Berichtszeit-
raum waren weiters Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
von insgesamt –58,2 Mio. Euro (Vorjahr: –24,9 Mio. Euro)
zu verbuchen, die vor allem die EVN Wärmekraftwerke
(–47,6 Mio. Euro; Vorjahr: –18,5 Mio. Euro) betrafen und
durch das Hochwasser 2024 bedingt waren.
Per Saldo errechnete sich damit für das Geschäftsjahr 2024/25
ein EBIT von 490,9 Mio. Euro (Vorjahr: 404,3 Mio. Euro).
Einen deutlichen Rückgang hatte die EVN in der Berichtsperiode
beim Finanzergebnis zu verzeichnen, das sich im Jahresabstand
von 145,6 Mio. Euro auf 83,6 Mio. Euro reduzierte. Hauptgrund
dafür war ein Rückgang der Dividende der Verbund AG, die für
das Geschäftsjahr 2024 mit 2,80 Euro pro Aktie deutlich unter
dem Vorjahreswert von 4,15 Euro pro Aktie lag. Zusätzlich
belastet wurde das Finanzergebnis durch einen Währungseffekt
im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der beiden
klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau, für
deren Verkauf am 31. Oktober 2024 das Closing erfolgt war.
In Summe lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit
574,4 Mio. Euro um 4,5 % über dem Vorjahreswert. Nach
Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 65,6 Mio. Euro
(Vorjahr: 32,1 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht
beherrschender Anteile errechnete sich ein Konzernergebnis
von 436,7 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht
dies einem Rückgang um 7,4 %. Das im Konzernergebnis ent-
haltene Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs (IFRS-5-
Ausweis der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen
Projektgeschäfts) beträgt –19,7 Mio. Euro (angepasster Vor-
jahreswert: 10,4 Mio. Euro) und beinhaltet eine erforderlich
gewordene stichtagsbedingte Wertminderung aufgrund eines
Abzinsungseffekts des Earn-out-Kaufpreises.
10
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die einzelnen Aktiv- bzw. Passivpositionen der zum Verkauf
stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts wurden
nach IFRS 5 per 31. Dezember 2024 in die Position „Zur Ver-
äußerung gehaltene Vermögenswerte“ bzw. „Zur Veräußerung
gehaltene Schulden“ umgegliedert. IFRS 5 sieht für die Bilanz
keine rückwirkende Anpassung der Vergleichswerte zum letzten
Bilanzstichtag (30. September 2024) vor. Für weitere Details
zum IFRS-5-Ausweis siehe die Erläuterung auf Seite 7f.
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2025
mit 11.030,7 Mio. Euro um 1,1 % über dem Wert zum
30. September 2024.
Dabei verzeichneten das Sachanlagevermögen und die
immateriellen Vermögenswerte im Berichtszeitraum investi-
tionsbedingt einen starken Zuwachs, der durch negative
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen in Höhe von insgesamt
58,2 Mio. Euro nur leicht abgeschwächt wurde. Bei den
at Equity einbezogenen Beteiligungen ergab sich durch den
IFRS-5-Ausweis der Projektgesellschaft in Kuwait ein Rückgang,
der durch positive erfolgsneutrale Bewertungseffekte bei
der EVN KG und der EnergieAllianz jedoch nahezu ausgeglichen
werden konnte. Der Kursverlauf der Verbund-Aktie führte
zu einem deutlichen Rückgang bei den sonstigen Beteiligungen
(Stichtagskurs von 61,90 Euro im Vergleich zu 74,50 Euro
zum 30. September 2024). Per Saldo reduzierten sich die lang-
fristigen Vermögenswerte damit geringfügig um 0,8 % auf
9.619,7 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte der EVN nahmen im
Berichtszeitraum hingegen um 16,2 % auf 1.411,0 Mio. Euro
zu. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Vermögenswerte
der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projekt-
geschäfts zurückzuführen, die gemäß IFRS 5 umgegliedert
und als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen wurden.
Im Gegenzug führte dies zu einer signifikanten Reduktion
der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ungeachtet
einer deutlichen Zunahme dieser Position bei der Netz Nieder-
österreich. Gegenüber dem 30. September 2024 erhöhten
sich sowohl die Veranlagungen in Cash-Fonds als auch die
liquiden Mittel.
Das Eigenkapital der EVN reduzierte sich im Geschäfts-
jahr 2024/25 aufgrund des hier abgebildeten erfolgsneutralen
Bewertungseffekts der Verbund-Beteiligung um 1,1 %
auf 6.658,8 Mio. Euro. Abgeschwächt wurde der Rückgang
durch das im Berichtszeitraum erzielte Ergebnis – unge-
achtet der im März 2025 erfolgten Dividendenzahlung von
0,90 Euro pro Aktie für das Geschäftsjahr 2023/24 – sowie
durch positive erfolgsneutrale Bewertungseffekte der at Equity
einbezogenen Beteiligungen und der Personalrückstellungen.
Die Eigenkapitalquote belief sich zum 30. September 2025 auf
60,4 % (30. September 2024: 61,7 %).
Einen Anstieg um 6,3 % auf 3.145,8 Mio. Euro verzeichnete
die EVN im Berichtszeitraum bei den langfristigen Schulden,
bei denen in den einzelnen Positionen ebenfalls Umgliederun-
gen nach IFRS 5 erfolgten. Die langfristigen Finanzverbindlich-
keiten waren durch den Neuabschluss von Bankkrediten über
insgesamt rund 65 Mio. Euro und eines Green Loan über
75 Mio. Euro sowie die Emission eines Schuldscheindarlehens
über 100 Mio. Euro geprägt. Durch die vermehrte Investitions-
tätigkeit der EVN im Netz- und Wärmebereich nahmen auch
die vereinnahmten Baukosten- und Investitionszuschüsse im
Jahresvergleich zu. Demgegenüber reduzierten sich die lang-
fristigen Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der
gesunkenen Bewertung der Verbund-Aktie.
Nahezu unverändert lagen die  kurzfristigen Schulden der EVN
mit 1.226,1 Mio. Euro um 0,1 % über dem Wert des letzten
Bilanzstichtags. Zwar nahm hier die Position „Zur Veräußerung
gehaltene Schulden“, in die gemäß IFRS 5 alle Passiva des
aufgegebenen Geschäftsbereichs umgegliedert wurden,
deutlich zu. Umgekehrt kam es dadurch jedoch zu einer
Konzern-Gewinn-und-Verlust-
Rechnung – Kurzfassung
2024/25
2023/241)
+/–
2022/23
Mio. EUR
Mio. EUR
Absolut
%
Mio. EUR
Umsatzerlöse
3.000,0
2.889,2
110,8
3,8
3.768,7
Sonstige betriebliche Erträge
214,1
126,7
87,4
69,0
127,5
Fremdstrombezug und Energieträger
-1.503,0
-1.362,8
-140,3
-10,3
-1.675,5
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand
-312,7
-283,2
-29,5
-10,4
-662,7
Personalaufwand
-462,0
-433,2
-28,7
-6,6
-419,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-155,8
-198,0
42,1
21,3
-202,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
128,6
24,2
104,4
-67,6
EBITDA
909,1
762,9
146,2
19,2
869,0
Abschreibungen
-360,1
-333,7
-26,4
-7,9
-336,5
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
-58,2
-24,9
-33,3
-3,9
Operatives Ergebnis (EBIT)
490,9
404,3
86,6
21,4
528,5
Finanzergebnis
83,6
145,6
-62,0
-42,6
127,6
Ergebnis vor Ertragsteuern
574,4
549,9
24,6
4,5
656,2
Ertragsteuern
-65,6
-32,1
-33,5
-74,0
Ergebnis nach Ertragsteuern des
fortgeführten Geschäftsbereichs
508,8
517,7
-8,9
-1,7
Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereichs
-19,7
10,4
-30,1
Ergebnis nach Ertragsteuern
489,1
528,1
-39,0
-7,4
582,1
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG
(Konzernergebnis)
436,7
471,7
-35,0
-7,4
529,7
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile
52,4
56,4
-4,0
-7,1
52,4
Ergebnis je Aktie in EUR2
2,45
2,65
-0,2
-7,6
2,97
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
2) Verwässert ist gleich unverwässert
deutlichen Reduktion der kurzfristigen Verbindlichkeiten
gegenüber Lieferant*innen, die jedoch zum Bilanzstichtag
abgeschwächt wurde. Planmäßige Tilgungen reduzierten
zudem die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Zuwächse
verzeichneten hingegen die Steuerverbindlichkeiten sowie
die Verbindlichkeiten der EVN Gruppe aus dem Liquiditäts-
ausgleich mit der EVN KG.
11
Wertanalyse
Die EVN steuert die Gruppe nach dem Wertschaffungskonzept
und verwendet dafür die Economic Value Added-Methode
(EVA®). Berechnet wird die Kennzahl EVA®, indem die Differenz
zwischen dem operativen Return on Capital Employed (OpROCE)
und den durchschnittliche Kapitalkosten nach Steuern (Weighted
Average Cost of Capital, WACC) mit dem durchschnittlichen
Kapitaleinsatz (Capital Employed) multipliziert wird. Das
Capital Employed errechnet sich aus dem Eigenkapital zuzüglich
des verzinslichen Fremdkapitals bzw. Vermögens abzüglich
der nicht verzinslichen Verbindlichkeiten. Um die Entwicklung
des Wertbeitrags konsistent zu ermitteln, werden die Markt-
bewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im
Capital Employed und die Dividende der Verbund AG nicht
im OpROCE berücksichtigt.
Der WACC wurde unter Berücksichtigung der spezifischen
Unternehmens- und Länderrisiken für den Zweck der Unter­
nehmenssteuerung mit 5,0 % berechnet. Die operative
Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesam-
tkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE)
erreichte im Berichtsjahr 7,2 % (Vorjahr: 7,0 %). Der im
Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschaftete EVA® der EVN
zeigt mit 130,4 Mio. Euro die Höhe der Wertschaffung im
Geschäftsjahr 2024/25. Infolge des gestiegenen OpROCE
ergibt sich eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahreswert
von 19,1 Mio. Euro.
Konzern-Bilanz – Kurzfassung
30.09.2025
30.09.2024
+/-
30.09.2023
Mio. EUR
Mio. EUR
Absolut
%
Mio. EUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
5.420,9
4.925,1
495,9
10,1
4.496,9
At Equity einbezogene Unternehmen und
sonstige Beteiligungen
4.037,4
4.586,1
-548,7
-12,0
4.658,8
Sonstige langfristige Vermögenswerte
161,4
188,5
-27,2
-14,4
225,2
9.619,7
9.699,7
-80,1
-0,8
9.380,9
Kurzfristige Vermögenswerte
1.411,0
1.213,8
197,2
16,2
1.615,1
Summe Aktiva
11.030,7
10.913,6
117,1
1,1
10.996,0
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der
Aktionär*innen der EVN AG
6.328,3
6.414,8
-86,5
-1,3
6.165,4
Nicht beherrschende Anteile
330,5
315,7
14,8
4,7
298,9
6.658,8
6.730,6
-71,8
-1,1
6.464,3
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1.199,9
987,8
212,0
21,5
1.103,5
Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige
Rückstellungen
1.061,2
1.160,9
-99,7
-8,6
1.153,7
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
und übrige langfristige Verbindlichkeiten
884,7
809,9
74,8
9,2
772,3
3.145,8
2.958,6
187,2
6,3
3.029,4
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
22,9
126,1
-103,1
-81,8
343,2
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
991,4
1.098,3
-106,9
-9,7
1.159,0
1.226,1
1.224,4
1,7
0,1
1.502,2
Summe Passiva
11.030,7
10.913,6
117,1
1,1
10.996,0
Wertanalyse
2024/25
2023/24
+/-
%
2022/23
Durchschnittliches Eigenkapital
Mio. EUR
6.694,7
6.597,5
1,5
6.892,7
WACC nach Ertragsteuern¹⁾²⁾
%
5,0
5,0
0,0
5,0
Operativer ROCE (OpROCE)¹⁾³⁾
%
7,2
7,0
0,2
7,7
Durchschnittliches Capital Employed³⁾
Mio. EUR
5.922,7
5.672,0
4,4
5.998,9
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)³⁾
Mio. EUR
426,5
394,8
8,0
459,4
EVA®
Mio. EUR
130,4
111,2
17,2
159,4
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln, wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im
Capital Employed berücksichtigt.
12
Bilanzstruktur
%
Nettoverschuldung und Gearing
Mio. EUR und %
805
693
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Schulden
___ 11,1
11,2
12,8
11,1 ___
1.364,3
Langfristige Schulden
Langfristige Vermögenswerte
87,2
28,5 ___
___ 88,9
27,1
1.129,3
Eigenkapital
60,4 ___
61,7
21,1
16,8
Kapitalkennzahlen
30.09.2025
30.09.2024
+/-
30.09.2023
Mio. EUR
Mio. EUR
Absolut
%
Mio. EUR
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
1.283,8
1.058,1
225,7
21,3
1.174,8
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten¹⁾
29,8
134,6
-104,8
-77,8
302,0
Fonds der liquiden Mittel
-135,1
-78,8
-56,3
-71,5
20,2
Lang- und kurzfristige Wertpapiere
-269,9
-250,5
-19,5
-7,8
71,0
Lang- und kurzfristige Ausleihungen
-28,2
-30,3
2,1
6,9
4,4
Nettofinanzverschuldung
888,9
833,1
55,8
6,7
1.089,7
Nettoverschuldung
1.155,9
1.129,3
26,5
2,3
1.364,3
Eigenkapital
6.658,8
6.730,6
-71,8
-1,1
6.464,3
Gearing (%)
17,3
16,8
0,6
3,3
21,1
Liquiditätslage
Die Nettoverschuldung der EVN einschließlich der langfristigen
Personalrückstellungen beläuft sich per 30. September 2025
auf 1.155,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.129,3 Mio. Euro). Die
Gearing­Ratio erhöhte sich geringfügig von 16,8 % auf 17,3 %.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN AG
über eine syndizierte Kreditlinie von 500 Mio. Euro (Vertrags-
laufzeit bis April 2029 zuzüglich zweier Verlängerungsoptionen
um jeweils ein Jahr) sowie mehrere vertraglich zugesagte
bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 270 Mio. Euro.
Sämtliche Kreditlinien in Höhe von insgesamt 770 Mio. Euro
waren per 30. September 2025 nicht gezogen und standen
somit vollumfänglich zur Verfügung.
Nettoverschuldung
1.155,9 ___
Gearing
17,3 ___
Geldflussrechnung
Der für den Cash Flow aus dem Ergebnis für das Geschäfts-
jahr 2024/25 relevante Ausgangswert von 555,1 Mio. Euro
setzt sich aus dem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-
Rechnung ausgewiesenen Ergebnis vor Ertragsteuern und
dem Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich
zusammen (siehe dazu auch die Überleitung im Anhang zum
Konzernanhang auf Seite 59).
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN lag im Berichtszeit-
raum mit 918,7 Mio. Euro um 6,5 % unter dem Vorjahreswert.
Hauptgründe dafür waren die Korrektur unbarer Ergebnis-
komponenten sowie die geringere Dividendenausschüttung der
Verbund AG. Abgeschwächt wurden diese Effekte durch die
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
13
Korrektur der im Periodenvergleich höheren planmäßigen
Abschreibungen und Wertminderungen.
Der operative Cash Flow war vor allem durch die Entwicklung
des Liquiditätsausgleichs mit der EVN KG geprägt. Während
hier im Berichtszeitraum ein Anstieg der Verbindlichkeiten zu
verzeichnen war, hatte im Vorjahr eine deutlich rückläufige
Kapitalbindung für eine markante Entlastung gesorgt. Hinzu
kam ein Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen. Per Saldo lag der operative Cash Flow dadurch
mit 935,2 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von
1.166,7 Mio. Euro.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug infolge der
Investitionsschwerpunkte¹⁾
2024/25
2023/24
+/-
2022/23
Mio. EUR
Mio. EUR
Absolut
%
Mio. EUR
Energie
114,9
87,1
27,7
31,8
61,5
Erzeugung
128,3
86,2
42,2
49,0
117,2
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich
122,6
74,0
48,6
65,7
100,9
davon thermische Kraftwerke
5,5
9,6
-4,1
-42,4
15,5
Netze
472,4
399,8
72,6
18,2
356,0
davon Stromnetz
392,6
329,1
63,5
19,3
277,9
davon Gasnetz
47,5
41,5
6,0
14,5
48,7
davon Kabel-TV und Telekommunikation
32,2
29,2
3,0
10,4
29,5
Südosteuropa
166,2
147,2
19,0
12,9
135,5
Umwelt
25,1
30,3
-5,2
-17,2
22,0
davon überregionale Versorgungsleistungen und
Ortsnetze für Trinkwasser
24,0
29,1
-5,1
-17,4
19,9
Alle sonstigen Segmente
3,0
2,5
0,5
18,0
1,8
Summe
909,8
753,0
156,8
20,8
694,1
deutlich gestiegenen Investitionen im Berichtszeitraum
–778,7 Mio. Euro (Vorjahr: –547,2 Mio. Euro), die nur zum Teil
durch höhere Baukosten- und Investitionszuschüsse im Netz-
und Wärmebereich ausgeglichen wurden. Zudem hat die EVN
wieder in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildete
Veranlagungen in Cash-Fonds vorgenommen, nachdem diese
im Vorjahr sukzessive abgeschichtet worden waren.
Konzern-Geldflussrechnung – Kurzfassung
2024/25
2023/24
+/-
2022/23
Mio. EUR
Mio. EUR
Absolut
%
Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
555,1
561,6
-6,5
-1,2
656,2
Unbare Ergebniskomponenten
363,7
420,6
-56,9
-13,5
444,5
Cash Flow aus dem Ergebnis
918,7
982,2
-63,5
-6,5
1.100,7
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen
36,3
218,8
-182,5
-83,4
-109,5
Zahlungen für Ertragsteuern
-19,8
-34,3
14,5
42,2
-48,9
Cash Flow aus dem operativen Bereich
935,2
1.166,7
-231,5
-19,8
942,4
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse
-755,9
-642,6
-113,3
-17,6
-570,4
Veränderung bei Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
-7,7
-11,2
3,5
31,3
-333,6
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren
-15,1
106,6
-121,7
-25,1
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
-778,7
-547,2
-231,5
-42,3
-929,0
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
-99,9
-545,7
445,8
81,7
1,6
Cash Flow gesamt
56,6
73,8
-17,3
-23,4
14,9
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode
78,8
20,2
58,6
36,9
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel
-0,2
-15,2
15,0
98,4
-31,7
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode
135,1
78,8
56,3
71,5
20,2
1) Nach Konsolidierung
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich im
Geschäftsjahr 2024/25 auf –99,9 Mio. Euro (Vorjahr:
–545,7 Mio. Euro) und war von den laufenden planmäßigen
Fremdkapitaltilgungen, den Dividendenzahlungen an die
Aktionär*innen der EVN AG und an die nicht beherrschenden
Anteile sowie der Neuaufnahme langfristiger Finanzverbind-
lichkeiten von insgesamt 240 Mio. Euro geprägt.
In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein
Cash Flow von 56,6 Mio. Euro (Vorjahr: 73,8 Mio. Euro), die
liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2025 auf
135,1 Mio. Euro (Vorjahr: 78,8 Mio. Euro). Zusätzlich standen
der EVN AG [wie bereits erwähnt] vertraglich zugesagte, nicht
gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 770 Mio. Euro zur
Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs
zur Verfügung.
14
Struktur der Investitionen
% Gesamtsumme Mio. EUR
1001
694,1
753,0
0,3
0,3
3,2
4,0
19,5
19,5
8,9
11,6
51,3
53,1
16,9
11,4
Investitionstätigkeit
Die Investitionen der EVN erreichten im Geschäftsjahr 2024/25
mit 909,8 Mio. Euro einen neuen historischen Höchstwert
(Vorjahr: 753,0 Mio. Euro). Dabei blieben die bisherigen
Investitionsschwerpunkte der EVN unverändert – sie lagen
weiterhin in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare
Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser. Neu hinzuge-
kommen sind die Themen E-Ladeinfrastruktur sowie
Batteriespeicher.
Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben dem
Bau einer neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
in St. Pölten – vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen
im Wärmebereich. Zudem wird der Ausbau der
E-Ladeinfrastruktur dem Bereich Energiedienstleistungen
und damit diesem Segment zugerechnet.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitions-
tätigkeit auf der Errichtung weiterer Windparks und
großflächiger Photovoltaikanlagen in Niederösterreich zur
Verwirklichung der Ausbauziele bis 2030.
Der neuerliche Anstieg der Investitionen in diesem Segment
unterstreicht den enormen Bedarf an Maßnahmen, die
notwendig sind, um einerseits die Versorgungssicherheit zu
gewährleisten und andererseits den Umbau in ein klima-
neutrales Energiesystem zu ermöglichen. Der stetige Ausbau
Diagramm_Innovation_DE.svg
909,8
  0,3 __ Alle sonstigen Segmente
  2,8 __ Umwelt
18,3 __ Südosteuropa
12,6 __ Energie
51,9 __ Netze
14,1 __ Erzeugung
der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die
Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und
Trafostationen sind die Voraussetzung, um die wachsende
Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in das
Energiesystem einbinden zu können. Weitere Investitionen im
Segment betrafen das Telekommunikationsnetz der kabelplus.
Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben
Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungs-
sicherheit u. a. die Errichtung weiterer großflächiger Photo-
voltaikanlagen in Nordmazedonien. Im Einklang mit ihrer
strategischen Ausrichtung setzt die EVN bei den Investitionen
im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt auf die
Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität in
der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus
steht dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen
Transportleitungen.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die EVN richtet ihre Innovations‑, Forschungs- und Entwick-
lungsaktivitäten konsequent auf die zentralen Eckpfeiler ihrer
Strategie 2030 – nachhaltiges Wachstum sowie eine Steige-
rung der Performance – aus. Im Geschäftsjahr 2024/25 lag der
Schwerpunkt auf Flexibilitätslösungen, der Ertüchtigung der
Netze für die Zukunft sowie KI-gestützten Effizienzsteigerungen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
15
Insgesamt hat die EVN im Berichtsjahr 2,0 Mio. Euro
(Vorjahr: rund 6,6 Mio. Euro) für Innovations‑, Forschungs‑
und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Der Anteil
erhaltener Förderungen an dieser Summe beträgt 8,1 %.
Nach Chancenfeldern gegliedert, bildeten folgende Projekte
im Geschäftsjahr 2024/25 unsere Innovationsschwerpunkte:
Flexibilitätsmanagement
Virtuelle Kraftwerke und Demand Side Management:
Im Rahmen des Projekts Green the Flex werden Flexibili-
tätspotenziale von Privat‑ und Geschäftskund*innen zu
einem virtuellen Kraftwerk gebündelt – mit Fokus auf
Batteriespeicher und das Fuhrparkmanagement. Das Projekt
Industry4Redispatch zeigte in industriellen Anwendungen,
wie Flexibilität zum Vorteil des Netzes und gleichzeitig mit
Blick auf den Energiemarkt skaliert werden kann. Eine
erste Demophase wurde bereits erfolgreich abgeschlossen.
Das Projekt Engage PV und weitere Aktivitäten zum
Flexibilitätsmanagement für unsere Kund*innen runden
das Thema über einen breiten Horizont vom Haushalt
bis zum Industrieumfeld ab.
Batteriebasierte Flexibilität und Regionalspeicher:
Die EVN baut ihre Speicherkompetenz gezielt aus, um
kurzfristige Marktchancen zu nutzen und die positive
Wirkung für das Netz zu erhöhen. Standardisierte Lösungs-
bausteine für skalierbare Batteriespeicher ermöglichen
die Teilnahme am Regelreserve‑ und Kurzfristmarkt und
schaffen die Grundlage für eine integrierte Vermarktung
über mehrere Handelssegmente. In diesem Rahmen
errichten wir derzeit zwei Hybridparks: Bis Ende 2025 sollen
je ein Batteriespeicher in Trumau mit 6,8 MWh und
in Dorfmühle mit 1,4 MWh in Betrieb gehen und aus der
Kombination von Windkraft, Photovoltaik und Wasser-
kraft hoch verfügbare und flexible erneuerbare Erzeugungs-
kapazitäten schaffen. Beide Vorhaben dienen als Pilot-
projekte für die Ausrollung von hybriden Speicherlösungen,
bei denen Batteriespeicher in Co-Location mit Wind-
parks, Photovoltaikanlagen und Wasserkraftwerken be-
trieben werden.
Netzmanagement und Erneuerbare Energiegemein-
schaften (EEGs): Die Netz Niederösterreich ist Teil
der kooperativen F&E-Projekte GridCommunity und OpEn.
Diese entwickeln Lösungsansätze zu den erforderlichen
regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen für
die effiziente Einbindung von EEGs und dezentralen Fle-
xibilitäten in Markt- und Netzprozesse.
Erzeugungs‑ und Speichertechnologien
Hybride Speicher und Sektorkopplung: Der Hybrid-
speicher Theiß kombiniert thermische und elektrische
Speicher mit Photovoltaik und liefert Erfahrungswerte zu
Prognosen, Fahrweisen und Monitoring. Damit ist er ein
zentraler Baustein für die Entwicklung und Implementierung
saisonaler und betrieblicher Ausgleichsmechanismen.
Die Akzeptanz von Windkraftanlagen fördern wir durch
Projekte zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung,
zur Fledermauserkennung mit Infrarot-Visualisierung und
zur Biodiversitätsforschung. Diese Maßnahmen vermindern
die Umweltauswirkungen und erhöhen damit die Geneh-
migungsfähigkeit von Anlagen. Durch hochpräzise Strö-
mungssimulationen werden Standorte für Windkraftanlagen
optimiert, um auch unter komplexen Bedingungen maxi-
male Verfügbarkeit und Ertrag zu sichern.
Innovative Unterwasserinspektionen bei Wasserkraft-
werken ermöglichen eine schnelle und effiziente Wartung
ohne Anlagenstillstand und mit deutlich geringeren Risiken.
Asset Management für Photovoltaikanlagen:
Drohnenflüge und Digital-Twin-Datenräume erhöhen
die Qualität bei der Abnahme und beim Betrieb von
Photovoltaikanlagen und optimieren so die Betriebskosten.
Erzeugung, Speicherung und Systemintegration von
Wasserstoff: Im Rahmen des Projekts Underground Sun
Storage wird per Elektrolyse erzeugter grüner Wasserstoff
saisonübergreifend in einer entleerten Erdgaslagerstätte ge-
speichert. Das Projekt H2Real, das Technologien entlang der
Wasserstoff-Wertschöpfungskette verknüpft, wurde um ein
Jahr verlängert. Das für dieses Projekt gebildete Konsortium
arbeitet zugleich auf eine erfolgreiche Genehmigung des
grenzüberschreitenden EU-Förderprogramms HyHope hin.
Die EVN beschäftigt sich daneben auch mit Projekten,
die auf die Schaffung der Geschäftsgrundlagen für den
Einsatz von Biogas abzielen.
Erneuerbare Wärme und Kälte
Großwärmepumpen und Abwärme: An den ehe-
maligen Kraftwerksstandorten Korneuburg und Dürnrohr
gingen im Berichtsjahr Großwärmepumpen in Betrieb,
die Umweltwärme bzw. die Prozessabwärme der Müllver-
brennungsanlage Dürnrohr nutzbar machen. Zudem
laufen in Kooperation mit Industriekunden Aktivitäten zur
Implementierung von Prozesswärmepumpen. In beiden
Fällen wird die Wärmebereitstellung auch für große Ver-
braucher schrittweise dekarbonisiert.
Geothermie: Die EVN-Wärme baut systematisch die Daten-
basis und die Planungsgrundlagen für den Einstieg in die
Nutzung von Erdwärme im südlichen Wiener Becken aus.
Die kooperativen Projekte Go Forward und GT-Concept
ergänzen dabei unsere internen Aktivitäten. Gemeinsam mit
verschiedenen Forschungseinrichtungen erschließen wir
dabei anhand spezifischer Modellierungen und von Machine
Learning neue Optionen für die Nutzung von Geothermie.
Die kooperativen Projekte AnergIQ und BiHeATSupply
evaluieren quartiers- und gebäudebezogene Lösungen auf
Basis von Niedrigtemperaturnetzen und hybriden Heiz-
systemen. Damit soll die Dekarbonisierung der Wärme-
versorgung dort vorangetrieben werden, wo ein Ausbau
von Fernwärme möglich ist.
Gemeinsam mit einem breit aufgestellten Konsortium von
österreichischen Energieversorgern, dem Green Energy Lab
und AEE Intec haben wir die Allianz WärmeZukunft ins
Leben gerufen. Als Österreichs neues Innovationslabor für
die nachhaltige Transformation des Wärme- und
Kältesektors soll sie den Wandel hin zu klimaneutralen,
sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Lösungen
aktiv vorantreiben. Das Innovationslabor beginnt mit
Anfang 2026 seine offizielle Aktivität.
Transformation mithilfe Künstlicher Intelligenz
Im Front-Office-Bereich hat die EVN zahlreiche
AI-basierte Innovationen implementiert. Voicebots und
AI-unterstützte E-Mail-Bearbeitung bringen bei
unseren mehr als 900.000 Kund*innenkontakten per E-Mail
pro Jahr deutliche Effizienzsteigerungen.
Im Back-Office-Bereich hat die Ausrollung von
M365 Copilot sowie diversen internen Infobots deutliche
Verbesserungen u. a. zu den Themen Bescheidver-
waltung, Risikomanagement und Rechtswesen gebracht. 
Im Rahmen der EVN-Innovationsgarage haben wir
weiters einen Optimierungsassistenten für Kund*innen
sowie ein AI-unterstütztes ESG-Reporting neu eingeführt.
In einem AI Hackathon in Kooperation mit Microsoft
wurden aus über hundert potenziellen AI-Anwendungen
zehn wesentliche Ideen ausgewählt und weiterentwickelt,
darunter eine AI-gestützte automatisierte Bewertung von
Angeboten für unseren Einkauf, eine automatisierte
Markt‑ und Wettbewerbsanalyse durch einen TrendBot,
ein Chatbot zur Erhöhung von Servicequalität und
Selbstbedienungsquote bei der Netz Niederösterreich oder
eine AI-basierte Automatisierung des Energy Tradings,
mit der die Qualität von Prognosen verbessert und unsere
Energie-Beschaffungsprozesse optimiert werden können.
In Kooperation mit dem Fraunhofer Institut implementieren
wir derzeit eine AI-basierte Steuerung des Wärme-
knotens Dürnrohr, der damit dank Machine Learning
einen höheren Wirkungsgrad erreichen wird. Die Über-
führung in den Produktivbetrieb ist für das laufende
Geschäftsjahr 2025/26 vorgesehen.
16
Dezentrale Energieplattformen und E‑Mobilität
Im Geschäftsjahr haben wir das Projekt Car2Flex abge-
schlossen, das wichtige Erkenntnisse zu bidirektionalem
Laden geliefert hat. Projekte zu dynamischen Ladetarifen
und intelligentem Lademanagement sollen nun eine
zukunftsorientierte Verbindung zwischen dem Mobilitäts‑
und dem Energiesystem schaffen.
Die Plattform Peer2Peer unseres Tochterunternehmens
E.GON wiederum erschließt das Geschäftsfeld des
einfachen, bilateral organisierten Stromhandels
zwischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen. Die
Plattform wird für das Go-live im Jahr 2026 vorbereitet.
Netze der Zukunft
Netz-Digitalisierung: Durch den Ausbau digitaler Netz-
modelle soll ein umfassendes Abbild der Infrastruktur
entstehen – von Messwerten und Anlageninformationen
bis hin zu Topologiedaten, Schaltzuständen und Prognosen.
Diese Datenbasis ermöglicht eine präzise Analyse des
Netzbetriebs, unterstützt die Planung künftiger Ausbau-
maßnahmen und schafft die Grundlage für intelligente
Steuerungs- und Optimierungslösungen.
Europäische Datenräume: Durch die Teilnahme am
Europäischen Projekt INSIEME unter Leitung der
FH Oberösterreich tragen wir zur Schaffung europäischer
Standards für den Datenaustausch sowie interope-
rabler Datenräume bei.
Die fortschreitende Digitalisierung von Trafostationen,
smarte Großwasserzähler sowie fernauslesbare Wärme-
zähler erweitern die Transparenz und Steuerbarkeit
im gesamten Netzbereich. Parallel dazu schaffen wir
neue Kommunikationsnetze basierend auf LoRaWAN
sowie LTE-450, um den Digitalisierungsgrad und die Krisen-
sicherheit zu verbessern. Im Stromnetz bilden diese
Maßnahmen die Grundvoraussetzung für die netzdienliche
Einbindung dezentraler Erzeuger*innen und die Bewirts-
chaftung von Flexibilitäten.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung
von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung
bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale
durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisier-
tes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen
im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete
Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung
von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Ge-
schäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das
zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maß-
nahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung
wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich
sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN.
Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit
Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im
Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch
darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse.
Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die
folgenden Schritte:
Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken
auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risiko-
inventars) und Identifikation von neuen Risiken und ent-
sprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
Bewertung und Analyse: Qualitative und quanti-
tative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation
der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungs-
perspektiven und Modellierung der Ergebnis- und
Cash-Flow-Verteilungen
Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des
Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzern-
risikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von
weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichter-
stattung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
Prozess-Review: Definition jener organisatorischen
Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung
zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die
festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen
modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch
die Interne Revision.
17
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie
Beschreibung
Maßnahme zur Risikominimierung
Betrieb, Prozesse und Systeme
Betriebs-, Prozess- und Systemrisiken – Risiken, die sich aus den täglichen Betriebs-
abläufen, den zugrunde liegenden Prozessen und den verwendeten Systemen ergeben.
Dazu gehören Fehler in Betriebsprozessen, Systemausfälle und Qualitätsprobleme.
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS); Monitoring der Modell-
parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip; Beheben von technischen
Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig
benötigten Infrastruktur
Compliance
Compliance Risiken – Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften,
Richtlinien und Standards (u. a. Menschenrechte, DSGVO) ergeben und rechtliche
Sanktionen, Strafen oder andere rechtliche Konsequenzen haben
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex;
Compliance-Organisation
Energiepreisschwankungen
Energiepreisschwankungsrisiken – Risiken, die durch Schwankungen der Energiepreise
entstehen. Diese können durch Marktbedingungen, politische Entscheidungen oder
andere externe Faktoren beeinflusst werden.
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien;
Diversifizierung der Kund*innensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kund*innenbedürfnisse
abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten
Finanzen
Finanzrisiken – Risiken, die sich auf die finanzielle Stabilität und Leistung eines
Unternehmens auswirken. Dazu gehören Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreis-
risiken (Wechselkurs-, Zins- und Preisänderungsrisiken).
Überwachung; Absicherungsinstrumente; langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien);
Monitoring des Verlustpotenzials, Anlagerichtlinien, Zinsbindung in Finanzierungsverträgen;
Bonitäts-Monitoring und Kreditlimits
Handelspartner*innen
Handelspartner*innenrisiken – Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von Handels-
partner*innen ergeben. Dazu gehören das Risiko von Zahlungsausfällen sowie von
Vertragsbrüchen
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem;
laufendes Monitoring des Kund*innenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner*innen
Kund*innen
Kund*innenrisiken – Risiken, die sich aus der Beziehung zu Kund*innen ergeben.
Dazu gehören Zahlungsausfälle, der Verlust wichtiger Kund*innen (Endkund*innen,
Industriekund*innen), Änderungen in der Kund*innenzufriedenheit.
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem;
laufendes Monitoring des Verhaltens und der Zufriedenheit der Kund*innen
Lieferkette
Lieferkettenrisiken – Risiken durch Abhängigkeit von Lieferant*innen und der globalen
Lieferkette, einschließlich Unterbrechungen, Qualitätsprobleme, Verzögerungen und
Nichterfüllung von Verpflichtungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise
Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter*innenrisiken – Risiken, die sich aus der Belegschaft eines Unternehmens
ergeben. Dazu gehören Fehlverhalten, Unzufriedenheit, Ausfall von Mitarbeiter*innen
sowie Risiken im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Bindung, Schulung und Leistung
der Mitarbeiter*innen.
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen zum Informationsaustausch und zum
Networking; internes Kontrollsystem (IKS)
Nachfrage (kund*innenseitig)
Nachfragerisiken – Risiken, die sich aus Veränderungen in der Nachfrage nach Energie
und anderen Ressourcen ergeben, einschließlich der Verschiebung hin zu erneuerbaren
Energien, Selbstversorgung und Änderungen im Verbrauchsverhalten aufgrund von
Temperaturanstiegen oder technologischen Fortschritten
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien;
Diversifizierung der Kund*innensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kund*innenbedürfnisse
abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten
Meteorologie
Meteorologische Risiken – Risiken, die sich aus kurzfristigen und unvorhersehbaren Wetter-
ereignissen ergeben, einschließlich Änderungen in Temperatur, Niederschlag, Wind-
geschwindigkeit, Sonneneinstrahlung, Bewölkungsgrad sowie Naturkatastrophen und
extreme Wetterereignisse (Stürme, Hitzewellen, Kältewellen, Starkregen, Dürreperioden).
Klimarisikoanalyse; Katastrophen- und Notfallpläne; Versicherungen;
regelmäßige Messungen der Wasserqualität; geeignete Sicherheitsvorkehrungen
Regulatorik und Recht
Regulatorische und Rechtsrisiken – Risiken, die aus Änderungen in Gesetzen und
Vorschriften (sowie Umweltvorschriften), rechtlichen Streitigkeiten sowie geopolitischen
Spannungen entstehen
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler,
nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungs-
verrechnung; Rechtsberatung
Reputation
Reputationsrisiken – Risiken, die das Ansehen des Unternehmens beeinträchtigen
können. Diese können durch schlechte Öffentlichkeitsarbeit, Skandale oder andere
Ereignisse verursacht werden.
Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung
18
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie
Beschreibung
Maßnahme zur Risikominimierung
Ressourcen und Kosten
Ressourcen- und Kostenrisiken – Risiken im Zusammenhang mit höheren Kosten und
eingeschränkter Verfügbarkeit von (kritischen) Rohstoffen, Wasser und Materialien
Strategisches Lieferant*innenmanagement; Warenmanagement; möglichst langfristige vertragliche
Absicherung in der Beschaffung
Cyber- und Gebäudesicherheit
Cyber- und Sicherheitsrisiken – Risiken, die sich aus Sicherheitsbedrohungen und
Cyberangriffen ergeben. Dazu gehören physische Sicherheitsrisiken, Sabotage und
Bedrohungen der IT-Infrastruktur.
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Strategie und Investitionen
Strategische und Investitionsrisiken – Risiken im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen,
neuen Projekten und strategischen Investitionen und Beteiligungen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring; vertragliche Absicherung; effizientes Projektmanagement
Technologie und Innovation
Technologie- und Innovationsrisiken – Risiken im Zusammenhang mit technologischen
Ausfällen, veralteter Technologie, der Einführung neuer Technologien, der Entwicklung
innovativer Lösungen und der Anpassung an technologische Fortschritte
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risiko-
management bei der ordnungsgemäßen Umsetzung
des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt
Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik
und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung.
Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene
sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht
und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne
Revision, die Leiterin der Konzernfunktion Innovation und
Nachhaltigkeit, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein
(unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN,
den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern
des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse
der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert.
Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann
Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und
verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist
das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche
und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen
im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durch-
geführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um
Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kate-
gorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Um-
feld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese
werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf
den EVN Konzern bewertet. In der Tabelle auf Seite 17f werden
die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen
Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
Im Rahmen der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn
des NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs-
gesetz) sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen
der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen
auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung
der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption
systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Aus-
wirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagement-
prozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei
der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch
potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst
nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern
zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikoka-
tegorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitions-
risiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transi-
tionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in
Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren.
Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Verände-
rungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller
Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters:
physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko
zugeordnet wird
Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt
geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das
der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko,
das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das
der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere
Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den
laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren
Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebs-
risiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im
Geschäftsjahr 2024/25
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen der ver-
gangenen Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen
auf den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig
ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch.
Ad-hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich,
es erfolgte jedoch zum Ende des ersten Halbjahres 2024/25
eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken
mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement
berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch
dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
19
Im Zuge der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur
wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit
potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit
besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
Wertminderungs-/Impairmentrisiken
Regulatorische Risiken im Zusammenhang mit der
Transformation des Energiesystems und der Energiemärkte
Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf
des internationalen Projektgeschäfts
Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die
branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und
insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische
Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all
dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäfts-
feldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN
auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin
herausfordernden Umfeld konfrontiert. Damit ist das Gesamt-
risikoprofil der EVN tendenziell gesunken. Gegenwärtig sind
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keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand
des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Tabelle auf der Seite 17f werden die wesentlichen Risiko-
und Chancenkategorien zusammenfassend erläutert.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB
sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien
zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind,
die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-
managementsystems im Hinblick auf den Konzernrech-
nungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines
angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands
und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss
auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch
Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regel-
mäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus
werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berich-
tet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert
überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den
Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter
erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale
besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten
Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Infor-
mation und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die
darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle
Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe
www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die
kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschluss-
prozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzie-
rungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch
die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit fest-
legt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen
Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen
erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regel-
mäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische
Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisier-
te Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen
erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespon-
dierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozess-
verantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen
der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen –
verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der
Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute
Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die
Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst
werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte
Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle
Kontrollen in den Konzernfunktionen der finanziellen Bericht-
erstattung. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen
führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitäts-
überprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse
ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen
werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass
die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf
Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden.
Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf
allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und
ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Software-
system SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit
der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte
der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels
Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme
sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsbe-
rechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess
vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das
Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens
einmal jährlich vom dem*der zuständigen Assessor*in
dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt
worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle
gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet
sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichts-
zeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterent-
wicklung des IKS für die Finanzberichterstattung
Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem
umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-
Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht
zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzbericht-
erstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss,
der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und
Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS
durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll.
Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammen-
arbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen
der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden
und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion
im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung
und Berichterstattung werden die relevanten Informationen
zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen
Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung
gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig
Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren
Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS
Berücksichtigung finden.
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG nach § 267a UGB zu erstellende
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigen-
ständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 9ff des EVN Ganzheitsberichts 2024/25
20
Angaben gemäß § 243a UGB
1. Per 30. September 2025 betrug das Grundkapital
der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in
179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nenn-
wertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang
am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf
Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.
Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien
verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und
werden auf dem Prime Market der Wiener Börse
gehandelt.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktien-
gesetzes hinausgehenden Beschränkungen
der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die
Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien.
Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbar-
keit der Beteiligung des Landes Niederösterreich,
das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungs-
holding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes-
und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen
eingeschränkt ist.
3. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH (NLH)
und die Wiener Stadtwerke GmbH (WSTW) haben
am 23. September 2021 eine steuerliche Betei-
ligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen
Vertrag über die Bildung einer steuerlichen
Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der
Parteien an der EVN AG abgeschlossen haben.
Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte
Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW
in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet
aber nur das sich ohnehin aus Gesetz und/oder
Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von
NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in
der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH
weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifi-
zierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine
Sperrminorität).
4. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen
Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 %
Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin
der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH,
Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien
steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen eigenen
Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz
belief sich somit auf 19,7 %.
5. Es wurden keine Aktien mit besonderen
Kontrollrechten ausgegeben.
6. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind,
üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der
Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein
Aktienoptionsprogramm.
7. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mit-
gliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens
acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das
Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit
vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und
in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich
ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschluss-
fassung vertretenen Grundkapitals.
8. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a
Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der
Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im
Geschäftsjahr 2024/25 nicht. Davon unberührt
blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte
eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
9. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten
2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN
derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a
Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für
allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
10. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von
Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines
öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
21
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025/26
Aktualisierte Strategie 2030
Die im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte Aktualisierung der
Strategie erbrachte klare Zielsetzungen und Prioritäten für
die Ausrichtung des Konzerns. Im Mittelpunkt steht unser
Beitrag zur Transformation des Energiesystems. Die Schwer-
punkte dabei reichen vom Ausbau erneuerbarer Energien
über notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur bis
hin zur Nutzung von Potenzialen aus erneuerbar erzeugter
Überschussenergie. Hier setzen wir in den kommenden Jahren
auf die Errichtung und den Betrieb von Großbatteriespeichern.
Gleichzeitig investieren wir in die E-Ladeinfrastruktur, um
die sektorübergreifende Nutzung von erneuerbarem Strom
für die Mobilität voranzutreiben.
Im Rahmen des Strategie-Updates haben wir zudem die
Bedeutung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz
für die Steigerung der Produktivität im gesamten Konzern
noch stärker herausgearbeitet. Ihr Einsatz ist in vielen
Bereichen essenziell – vom Datenmanagement und der
Systemsteuerung im Netzbetrieb bis hin zur Weiter-
entwicklung unserer Vertriebsprozesse.
Mit dieser strategischen Ausrichtung schaffen wir die
Grundlage für nachhaltiges Wachstum und eine
kontinuierliche Performancesteigerung im Konzern.
Ausblick für das Geschäftsjahr 2025/26
Für das Geschäftsjahr 2025/26 geht die EVN unter der
Annahme eines stabilen regulatorischen und energie-
politischen Umfelds von einem EBITDA und einem Konzern-
ergebnis etwa auf dem Niveau des Vorjahres aus. Das
Konzernergebnis wird dabei in einer Bandbreite von etwa
430 Mio. Euro bis 480 Mio. Euro erwartet. Planungsunsicher-
heiten bestehen vor allem bei den energiewirtschaftlichen
Parametern. So können Abweichungen der auf langjährigen
Durchschnittswerten beruhenden Planannahmen für die
Erzeugungskoeffizienten im Bereich der Erneuerbaren sowie
der für den Energie- und Netzabsatz relevanten temperatur-
abhängigen Energienachfrage zu Ergebnisschwankungen
führen. Im Finanzergebnis wiederum sorgt die Höhe der
Dividendenausschüttung der Verbund AG für eine gewisse
Planungsunsicherheit.
Langfristige finanzielle Ambition bis 2030
Im Rahmen der Strategie 2030 wird die EVN bis 2030 jährlich
durchschnittlich rund 1 Mrd. Euro investieren. Davon fließen
etwa vier Fünftel nach Niederösterreich, mit den Schwerpunkten
Netze, erneuerbare Erzeugung, Großbatteriespeicher, E-Lade-
infrastruktur und Trinkwasserversorgung. Dank einer gut
abgesicherten Projektpipeline sind wir sehr zuversichtlich, dass
wir unsere Ausbauziele für Windkraft, Photovoltaik und
Batteriespeicher bis 2030 erreichen werden. Ebenso wird die
regulierte Kapitalbasis durch die erforderlichen Investitionen
im Netzbereich ansteigen. Darüber hinaus gehen wir von einer
stabilen Entwicklung unserer Aktivitäten in Südosteuropa
aus. Auf Basis unserer organischen Wachstumspläne gehen
wir für das Geschäftsjahr 2029/30 von einem EBITDA in einer
Bandbreite von etwa 1,1 Mrd. Euro bis 1,2 Mrd. Euro aus.
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CTO und Mitglied des Vorstands
Dividendenpolitik
Auf Basis des im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschafteten
Konzernergebnisses von 436,7 Mio. Euro wird der Vorstand
der 97. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung
einer Dividende von 0,90 Euro je Aktie vorschlagen.
Die künftige Dividendenpolitik wird vor dem Hintergrund
stabiler regulatorischer und energiepolitischer Rahmen-
bedingungen angepasst. Für die Geschäftsjahre ab 2025/26
soll die Dividendenausschüttung zumindest 0,90 Euro je 
Aktie betragen. In den Folgejahren soll die Dividenden-
ausschüttung bis zum Geschäftsjahr 2029/30 auf zumindest
1,10 Euro je Aktie so erhöht werden, dass eine Ausschüt-
tungsquote von rund 40 % erreicht wird.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG
Der Vorstand
EBITDA nach Segmenten – Ambition 2029/30
%
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22
Konzernabschluss
2024/ 25
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
23
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
23
Konzern-Bilanz
24
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
25
Konzern-Geldflussrechnung
26
Konzernanhang
27
Grundsätze der Rechnungslegung
29
Konsolidierung
32
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
44
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
51
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
69
Segmentberichterstattung
73
Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN
95
Bestätigungsvermerk
99
23
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Mio. EUR
Erläuterung
2024/25
2023/241)
Umsatzerlöse
25
3.000,0
2.889,2
Sonstige betriebliche Erträge
26
214,1
126,7
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
27
-1.815,8
-1.646,0
Personalaufwand
28
-462,0
-433,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen
29
-155,8
-198,0
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
30
128,6
24,2
EBITDA
909,1
762,9
Abschreibungen
31
-360,1
-333,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
31
-58,2
-24,9
Operatives Ergebnis (EBIT)
490,9
404,3
Ergebnis aus Beteiligungen
136,8
199,1
Zinserträge
5,8
7,3
Zinsaufwendungen
-54,2
-60,4
Sonstiges Finanzergebnis
-4,8
-0,4
Finanzergebnis
32
83,6
145,6
Ergebnis vor Ertragsteuern
574,4
549,9
Ertragsteuern
33
-65,6
-32,1
Ergebnis nach Ertragsteuern des fortgeführten
Geschäftsbereichs
508,8
517,7
Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs
43
-19,7
10,4
Ergebnis nach Ertragsteuern
489,1
528,1
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG
(Konzernergebnis)
436,7
471,7
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile
52,4
56,4
Ergebnis je Aktie in EUR des fortgeführten Geschäftsbereichs2)
2,56
2,59
Ergebnis je Aktie in EUR des aufgegebenen Geschäftsbereichs2)
-0,11
0,06
Ergebnis je Aktie in EUR2)
34
2,45
2,65
Dividende je Aktie in EUR3)
46
0,90
0,90
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
2) Verwässert ist gleich unverwässert.
3) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,90 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Mio. EUR
Erläuterung
2024/25
2023/24
Ergebnis nach Ertragsteuern
489,1
528,1
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
-405,1
-117,2
Neubewertung IAS 19
47
19,8
-28,5
At Equity einbezogene Unternehmen
47
0,5
-4,8
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente
47, 63
-546,2
-117,3
Darauf entfallende Ertragsteuern
47
120,8
33,4
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
41,5
96,0
Währungsdifferenzen
5
2,7
2,1
Cash Flow Hedges
47
-1,5
-38,1
At Equity einbezogene Unternehmen
47
56,0
163,0
Darauf entfallende Ertragsteuern
47
-15,8
-31,0
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
-363,6
-21,2
Gesamtergebnis der Periode
125,5
506,9
Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG
73,3
451,9
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile
52,2
54,9
24
Konzern-Bilanz (Aktiva)
Mio. EUR
Erläuterung
30.09.2025
30.09.2024
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
35
310,4
262,4
Sachanlagen
36
5.110,5
4.662,7
At Equity einbezogene Unternehmen
37
1.135,4
1.144,0
Sonstige Beteiligungen
38
2.902,0
3.442,2
Aktive latente Steuern
51
18,5
31,1
Übrige Vermögenswerte
39
142,9
157,5
9.619,7
9.699,7
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
40
86,5
116,2
Forderungen aus Ertragsteuern
6,1
7,8
Forderungen und übrige Vermögenswerte
41
435,5
837,1
Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen
42
187,1
172,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
61
89,8
78,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
43
606,1
2,0
1.411,0
1.213,8
Summe Aktiva
11.030,7
10.913,6
Konzern-Bilanz (Passiva)
Mio. EUR
Erläuterung
30.09.2025
30.09.2024
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der
Aktionär*innen der EVN AG
44–48
6.328,3
6.414,8
Nicht beherrschende Anteile
49
330,5
315,7
6.658,8
6.730,6
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
50
1.199,9
987,8
Passive latente Steuern
51
693,7
766,3
Langfristige Rückstellungen
52
367,6
394,6
Baukosten- und Invesititionszuschüsse
53
785,9
726,1
Übrige langfristige Schulden
54
98,7
83,8
3.145,8
2.958,6
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
55
22,9
126,1
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
14,3
24,5
Lieferant*innenverbindlichkeiten
56
427,4
495,3
Kurzfristige Rückstellungen
57
111,3
126,1
Übrige kurzfristige Schulden
58
438,4
451,9
Schulden im Zusammenhang mit der zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
43
211,8
0,5
1.226,1
1.224,4
Summe Passiva
11.030,7
10.913,6
25
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Mio. EUR
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Bewertungsrücklage
Unterschiedsbetrag
aus der Währungs-
umrechnung
Eigene Anteile
Gezeichnetes Kapital
und Rücklagen der
Aktionär*innen der
EVN AG
Nicht beherrschende
Anteile
Summe
Stand 30.09.2023
330,0
254,9
3.417,0
2.174,0
7,3
-17,7
6.165,4
298,9
6.464,3
Gesamtergebnis der Periode
471,7
-21,8
2,1
451,9
54,9
506,9
Dividende 2022/23
-203,2
-203,2
-38,1
-241,4
Veränderung eigener Anteile
0,4
0,3
0,7
0,7
Stand 30.09.2024
330,0
255,4
3.685,4
2.152,2
9,4
-17,5
6.414,8
315,7
6.730,6
Gesamtergebnis der Periode
436,7
-366,2
2,8
73,3
52,2
125,5
Dividende 2023/24
-160,5
-160,5
-41,0
-201,4
Veränderung eigener Anteile
0,3
0,3
0,6
0,6
Sonstige Veränderungen
3,6
3,6
Stand 30.09.2025
330,0
255,7
3.961,7
1.786,0
12,1
-17,2
6.328,3
330,5
6.658,8
Erläuterung
44
45
46
47
5
48
49
26
Konzern-Geldflussrechnung1)
Mio. EUR
Erläuterung
2024/25
2023/24
Ergebnis vor Ertragsteuern
555,1
561,6
+
Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige langfristige
Vermögenswerte
31
421,7
373,2
Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen
und sonstigen Beteiligungen
37, 38
-272,7
-230,1
+
Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen
und sonstigen Beteiligungen
253,8
340,0
+
Zinsaufwendungen
55,8
61,8
Zinsauszahlungen
-41,7
-47,2
Zinserträge
-6,4
-8,1
+
Zinseinzahlungen
5,6
7,2
+
Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen
21,8
9,9
+/–
Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis
-0,6
-4,5
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
60
-71,2
-64,6
Gewinne/+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten
des Investitionsbereichs
-2,0
-0,7
Gewinne/+ Verluste aus Entkonsolidierungen
0,5
0,2
Abnahme/+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen
52
-16,4
-23,5
+
Wertminderungen von zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerte und Schulden
43
15,4
7,1
Cash Flow aus dem Ergebnis
918,7
982,2
+
Abnahme/– Zunahme der Vorräte und Forderungen
-40,2
260,0
+
Zunahme/– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen
6,6
-8,4
+
Zunahme/– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten
sowie der übrigen Verbindlichkeiten
69,8
-32,8
Zahlungen für Ertragsteuern
-19,8
-34,3
Cash Flow aus dem operativen Bereich
935,2
1.166,7
Konzern-Geldflussrechnung1)
Mio. EUR
Erläuterung
2024/25
2023/24
+
Einzahlungen aus Anlagenabgängen
6,1
5,5
+
Einzahlungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen
1,4
+
Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen
146,0
104,5
+
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
3,9
1,6
+
Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere
und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen
26,3
175,3
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte
und Sachanlagen
-909,4
-752,5
Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen
und übrigen langfristigen Vermögenswerten
-11,6
-8,1
Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere
und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen
-41,5
-68,7
Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
abzüglich erworbener Zahlungsmittel
4
-4,7
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
-778,7
-547,2
Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVN AG
46
-160,5
-203,2
Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile
-41,0
-38,1
+
Einzahlung aus dem Verkauf nicht beherrschender Anteile
4,3
+
Verkauf eigener Anteile
0,6
0,7
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
60
240,0
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
60
-127,6
-293,2
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
60
-15,8
-11,8
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
-99,9
-545,7
Cash Flow gesamt
56,6
73,8
Fondsveränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode2)
60
78,8
20,2
Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel3)
-0,2
-15,2
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode2)
135,1
78,8
Cash Flow gesamt
56,6
73,8
1) Die Konzern-Geldflussrechnung beinhaltet sowohl Informationen der fortgeführten Geschäftsbereiche als auch des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
2) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
3) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: -15,0 Mio. Euro) Restricted Cash und -0,2 Mio. Euro (Vorjahr: -0,2 Mio. Euro )
Währungsdifferenzen und -0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) Konsolidierungskreisänderungen.
27
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes
börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts
ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umwelt-
bereich, der großteils den nach IFRS 5 bilanzierten aufgegebenen Geschäftsbereich des internationalen Projektgeschäfts umfasst,
werden über Tochtergesellschaften Kund*innen in zehn Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst
jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener
Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusam-
mengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im
Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich
in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als
auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit „–“ dargestellt. Durch die kaufmännische
Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag
vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den
Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU)
anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2024/25 erstmals anzuwenden:
Erstmals anwendbare Standards und Interpretation
Inkrafttreten1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 7, IFRS 7
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7
Finanzinstrumente (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen)
01.01.2024
Keine
IAS 1
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
01.01.2024
Keine
IFRS 16
Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback
01.01.2024
Keine
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
28
Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 21
Bilanzierung bei fehlender Umtauschbarkeit einer Währung
01.01.2025
Keine
IFRS 9, IFRS 7
Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
01.01.2026
Keine
IFRS 9, IFRS 7
Änderungen in Bezug auf Verträge, die sich auf naturabhängigen
Strom beziehen
01.01.2026
Keine
IFRS 1, IFRS 7,
IFRS 9, IFRS 10,
IAS 7
Jährliche Verbesserungen
01.01.2026
Keine
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von
der EU jedoch noch nicht übernommen:
Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
01.01.2027
Ja
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
01.01.2027
Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 19
Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche
Rechenschaftspflicht
01.01.2027
Keine
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
IFRS 18 wird den Standard IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) ersetzen und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Jänner 2027 beginnen.
Der neue Standard bringt folgende Anforderungen mit sich:
Unternehmen müssen sämtliche Erträge und Aufwendungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung in fünf Kategorien ein-
ordnen: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, aufgegebene Geschäftsbereiche und Ertragsteuern.
Zusätzlich sind neu definierte Zwischensummen zu zeigen.
Das Nettoergebnis der Unternehmen bleibt davon jedoch unberührt. Vom Management definierte Leistungskennzahlen
(Management Performance Measures) sind in einer gesonderten Anhangangabe zu erläutern.
Erweiterte Guidelines geben vor, wie Informationen in den Abschlüssen zu strukturieren und zu gruppieren sind.
Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, die Zwischensumme des Betriebsergebnisses als Ausgangspunkt für die Kapital-
flussrechnung zu verwenden, sofern sie den operativen Cash Flow nach der indirekten Methode darstellen.
Für den EVN Konzern werden aus der Anwendung des IFRS 18 wesentliche Änderungen für die Darstellung der Konzern-Gewinn-
und-Verlustrechnung erwartet. Zudem ergeben sich auch Änderungen für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung und
weitere Erläuterungen im Anhang.
Aus der Einführung des IFRS 19 und den übrigen Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf
den Konzernabschluss der EVN.
29
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der
übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar
beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über
beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen
bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden
wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich
den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbs-
zeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden)
unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten ange-
setzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne
Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren,
wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren.
Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspoten-
ziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating
Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen
35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten
Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten
erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend
den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin
vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden
Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich
Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemein-
schaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung
zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche
Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen
Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungs-
kosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme,
das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unterneh-
mens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert,
soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden
ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und, sofern zulässig, latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. Septem-
ber 2025 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 26 inländische und 23 ausländische Tochterunternehmen als voll-
konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 28 inländische und 26 ausländische vollkonsolidierte
Tochterunternehmen). Zwölf Tochterunternehmen (Vorjahr: zwölf) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis
der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz, an der die EVN zu 45 % be-
teiligt ist. Auf Basis der zwischen den Gesellschafter*innen der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der
Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunterneh-
men (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich
bei der EnergieAllianz Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da auf-
grund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen,
da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird
bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
30
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund
der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden
daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 96 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden
Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen
49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Veränderungen des Konsolidierungskreises
Voll
Equity
Summe
30.09.2024
54
14
68
  davon ausländische Unternehmen
26
5
31
Erstkonsolidierungen
1
0
1
Entkonsolidierungen
-4
-1
-5
Umgründungen¹⁾
-2
-2
30.09.2025
49
13
62
  davon ausländische Unternehmen
23
4
27
1) Konzerninterne Umgründungen
Die beiden 100 %-Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland, sowie OOO EVN Umwelt, Moskau,
Russland, wurden am 31. Oktober 2024 veräußert und infolgedessen entkonsolidiert. Die EVN hatte die Vermögenswerte und
Schulden dieser Tochtergesellschaften zum 30. September 2024 gemäß IFRS 5 bewertet und als kurzfristig ausgewiesen. Aus
der Veräußerung ergab sich ein Entkonsolidierungsergebnis von –0,3 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden aus der Umgliederung
(Recycling) von Währungsumrechnungsdifferenzen –5,6 Mio. Euro im Finanzergebnis erfasst.
Die bisher vollkonsolidierte Gesellschaft WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro, wurde per 1. Oktober 2024
aufgrund Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Die im Konzernabschluss at Equity einbezogene Gesellschaft Degremont WTE Wasser-
technik Praha v.o.s., Prag, Tschechien, wurde ebenso aufgrund ihrer Unwesentlichkeit entkonsolidiert.
Die bislang vollkonsolidierte EVN Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf, wurde upstream auf die EVN Naturkraft GmbH
verschmolzen. Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte am 23. Mai 2025. Darüber hinaus wurde die ebenfalls vollkonsolidierte Ge-
sellschaft EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, Maria Enzersdorf, sidestream auf die UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-
Gesellschaft m.b.H., Maria Enzersdorf, verschmolzen, dies wurde mit 26. April 2025 im Firmenbuch eingetragen. Da es sich bei
beiden Verschmelzungen um konzerninterne Umgründungen handelt, ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN.
Die bisher aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidierte WTE-Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutsch-
land, wurde mit Stichtag 30. Juni 2025 vollkonsolidiert und auf Beteiligung 52 Asset Solutions GmbH umbenannt. Die aus dem
internationalen Projektgeschäft verbleibenden Projekte und Gesellschaften, die nicht an die STRABAG veräußert werden, wurden
in dieser Gesellschaft gebündelt (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Aufgrund Unwesentlichkeit erfolgte zum 30. September 2025 zudem eine Entkonsolidierung der bislang vollkonsolidierten
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien.
In der Berichtsperiode fanden keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion
gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte
und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste
werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechsel-
kurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären
Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21
nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro
berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit
dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafter-
darlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale
Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 eine Eigenmittelveränderung von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro).
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittel-
kurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die
Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen
gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbs-
zeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden
eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
31
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
Währungsumrechnung
2024/25
2023/24
Währung
Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt¹⁾
Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt¹⁾
Albanischer Lek
96,72000
98,39385
98,79000
102,21769
Bulgarischer Lew²⁾
1,95583
1,95583
1,95583
1,95583
Bahrain-Dinar
0,44285
0,41746
0,42195
0,40908
Kuwait-Dinar
0,35890
0,33969
0,34145
0,33341
Nordmazedonischer Denar
61,69460
61,51439
61,49250
61,53430
Polnischer Złoty
4,27000
4,25582
4,27940
4,34257
Russischer Rubel
105,70015
104,91733
104,13450
98,66355
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbe-
stimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei
bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für
Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktlibera-
lisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen
Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittel-
zuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte
mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe
Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine
Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft.
Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegen-
den Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen
des IFRIC 12 werden derzeit beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie
Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder
rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten
Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen
umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögens
werts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine
nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme
Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für
die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden.
Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter
Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird
abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der
abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungs-
dauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu
jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern
zugrunde:
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen
Jahre
Gebäude
10–50
Leitungen
15–50
Technische Anlagen
10–50
Zähler
5–40
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3–25
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern
als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den
sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu eingesetzt werden, eine
maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zuerhalten. Bei der Bestimmung
der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die
Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt,
werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte
entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche
direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauver-
33
pflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten
Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen
(sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung
des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die
Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der
EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst
werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses
(EBIT) ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem
Charakter und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9 . Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei
dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert
am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegen-
den Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein
vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Seit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte in folgende Bewertungskategorien ein:
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage
des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die
Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu
fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögens-
werte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen
Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt.
Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen und kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten,
dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen
Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als er-
folgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind
zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (FVTPL). Die EVN
hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der
sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschied-
liche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) oder zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden,
Forderungen aus Leasinggeschäften sowie Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei
erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen
nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt
sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer
Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Ver-
schlechterung der Bonität der Schuldnerin bzw. des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit
ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall der Schuldnerin bzw. des Schuld-
ners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen
wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfall-
wahrscheinlichkeit „Probability of Default“ (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts „Exposure at Default“ (EAD)
und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall der Kundin bzw. des Kunden „Loss Given Default“ (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt,
sondern der über die gesamte Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus
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Lieferungen und Leistungen und auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 anzuwenden, die keine signifikante Finanzierungs-
komponente enthalten. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 anzuwenden, die eine signifikante Finanzierungskomponente
enthalten. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus
Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35
Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen
und Vertragsvermögenswerte).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich
setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von
Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissions-
zertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie
zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend
dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor,
womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufs-
verträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern
die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, z. B. bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die
Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten
werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungs-
kosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanz-
instrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden
ermittelt, wobei auch das Kontrahent*innenrisiko berücksichtigt wird. Positive Zeitwerte werden als Forderungen aus derivativen
Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten „Langfristige übrige Vermögenswerte“ bzw. „Kurzfristige Forderun-
gen und übrige Vermögenswerte“) erfasst. Negative Zeitwerte werden hingegen als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
(abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten „Übrige langfristige Verbindlichkeiten“ oder „Übrige kurzfristige Verbindlichkei-
ten“) ausgewiesen. Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung (sogenannte Netting-Klausel)
enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume
Nettoausgleiche beabsichtigt werden (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert.
Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungs-
instrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen
Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur
Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten Sicherungs-
beziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung
verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und
dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grund-
geschäfts und des Sicherungsinstruments voraussichtlich kompensieren werden.
Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil
der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbe-
ziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird,
ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des
Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird
unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt,
wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die
Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen
und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn
oder Verlust umgegliedert, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust
beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das
Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv
beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur
wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen ein-
gestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt –
dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für
andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust
beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die
Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den
Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungs-
zusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9
bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer
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Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats
auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst, soweit sie auf das gesicherte Risiko
entfällt. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem
auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen
durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen
der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen,
die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich
etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter
Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert.
Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen,
Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse
dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten
Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläu-
terung 32. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im
Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag
angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden
Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und
Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften des Umweltbereichs werden gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von
derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden ergebniswirksam entweder in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw.
dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten
zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf
die Kund*innen übertragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert
am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den
geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der
verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der
Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-
Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am
Central European Gas Hub (CEGH).
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die den Anschaffungskosten
abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungs-
bedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen
der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten
Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen
Informationen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen
Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des
Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtags-
kursen bewerteten Fremdwährungsposten.
36
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene,
aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die
Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn eine Rechnung an die
Kundin bzw. den Kunden ausgestellt wird.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung
erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände
in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften
Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf
Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur
Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.
Eine Veräußerungsgruppe wird als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft, sobald der Unternehmensbestandteil entweder
veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und dabei einen eigenständigen und wesentlichen
Geschäftsbereich darstellt.
Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert
abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten
unterliegt Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten verbunden sein können. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand
wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger
Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere
Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Immaterielle Vermögenswerte und Sach-
anlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden.
Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden werden in der Konzern-Bilanz separat ausgewiesen. Handelt es
sich dabei um einen aufgegebenen Geschäftsbereich, erfolgt auch in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein Ausweis in
einem gesonderten Posten (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden des
aufgegebenen Geschäftsbereichs).
Die Angaben im Anhang ab Erläuterung 25. Umsatzerlöse beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich, sofern nicht
ausdrücklich auf den aufgegebenen Geschäftsbereich hingewiesen wird.
17. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögens-
werten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten
und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen,
sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und
Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern
die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die
jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung,
Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-
Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der
Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
18. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen
erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu
erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu
erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer
Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche
37
Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer
Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichtag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im
Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des
Zinsanteils im Finanzergebnis.
Für die Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgelder, Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden wie im
Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten „AVÖ 2018-P – Rechnungs-
grundlagen für die Pensionsversicherung“ herangezogen.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989
ins Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung
besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederöster-
reich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pensionszuschüsse ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer
der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von
der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensions-
kasse AG (VBV) geleistet. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dabei vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet.
Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden
somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientier-
tes Pensionsmodell geschaffen, das ebenfalls im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens
erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten
Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von
aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, deren Arbeitsverhältnis
vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, im Fall der Kündigung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber, bei einer einver-
nehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der
Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung,
deren Höhe in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche
bestehen für die anderen Mitarbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des
jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.
Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde
die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe
Mitarbeiter*innenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber
Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Dabei
muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich
ist, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht
ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen in Österreich, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen
bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensions-
ähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitäts-
versorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläums-
geld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren
gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und
Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß
IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen
wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu
erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buch-
wert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts
übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Rest-
buchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn
der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam
zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere
Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
38
19. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting –
zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der
fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen
zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag durchsetzbar, wird dieser
Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz
– stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gas-
netzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert
in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden
Vermögenswerte nicht und werden daher auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Inves-
titionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird
die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen
und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterung 20. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine Anzahlung)
bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im
Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
20. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem
Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an
die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag
resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/
Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus
erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung und aus Telekommunikationsdienstleistungen. Im Wesentlichen
werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse
entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese
Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatz-
erlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein
Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal
im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von
Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in
der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die
Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie über diese
Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen
Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante
Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen,
soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich,
in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese passiviert
und als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle
anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und
die erfolgswirksame Auflösung erfolgt in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind insbesondere für das internationale Projektgeschäft relevant.
Infolge des beabsichtigten Verkaufs wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts und der Einstufung als aufgegebener
Geschäftsbereich werden alle diesem Geschäftsbereich zugeordneten Aufwendungen und Erträge in einem separaten Posten der
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe Erläuterung 16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
und Schulden).
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden entsprechend den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des
jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf
Basis individueller Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden.
39
Zahlungen erfolgen auf Basis festgelegter Zahlungspläne. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird
ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit
ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftrags-
ergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige
Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar.
Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode
ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit
eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den
erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort
als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die
Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen einen Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nicht-
erfüllung der zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen
zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Aufträge im internationalen Projektgeschäft sind dadurch gekennzeichnet, dass auf Basis individueller Vertragsbedingungen
zumeist Festpreise vereinbart werden. Nachträge stellen Abweichungen zwischen der tatsächlich erbrachten Leistung und
dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang dar. Diese Nachträge können aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen
nicht unmittelbar abgerechnet werden. Vielmehr bedarf es einer Einigung mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber
über ihre Anerkennung und Verrechenbarkeit.
Nachträge umfassen sowohl nachträgliche Leistungsänderungen als auch strittige Forderungen, die sich aus Leistungs-
störungen ergeben.
Vereinbarte Leistungsänderungen entstehen, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber aktiv in das beauftragte Projekt
eingreift und den Leistungsumfang anpasst. Solche Änderungen werden in der Regel vor ihrer Ausführung von der Auftraggeberin
bzw. vom Auftraggeber beauftragt. Sie stellen eine Vertragsmodifikation im Sinn von IFRS 15.18 dar, da alle Vertragsparteien
der Anpassung des Leistungsumfangs und/oder des Preises zustimmen. Diese Änderungen werden gemäß IFRS 15.21 lit. b als Teil
des bestehenden Vertrags erfasst, da sie nicht eigenständig abgrenzbar sind und einer bereits bestehenden Leistungsverpflichtung
zugeordnet werden.
Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsstörungen entstehen, wenn die aufgetretenen Störungen im Verantwortungsbereich
der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers liegen. Die Komplexität der Projekte führt häufig zu unterschiedlichen Auffassungen
über das Vorliegen eines Vergütungsanspruchs zwischen Auftraggeber*in und Auftragnehmer*in. Gemäß IFRS 15.19 stellen strittige
Mehrkostenforderungen Vertragsmodifikationen dar, bei denen noch keine Einigung über den Leistungsumfang und/oder den
Preis erzielt wurde. Nach IFRS 15.56 sind Nachträge nur dann anzusetzen, wenn diese hochwahrscheinlich sind und somit keine
bzw. kaum Unsicherheiten bestehen. Die Wahrscheinlichkeit einer etwaigen Umsatzstornierung erhöht sich nach IFRS 15.57
u. a. dann, wenn eine Gegenleistung in hohem Maß von externen Faktoren oder Handlungen Dritter abhängt und Unsicherheiten
über die Höhe der Gegenleistung über einen längeren Zeitraum bestehen. Sobald Ansprüche nach IFRS 15.56 ansatzfähig sind,
wird der anzusetzende Betrag nach der Schätzungsmethode gemäß IFRS 15.53 lit. b (Wahrscheinlichster Betrag) geschätzt, da keine
große Anzahl an ähnlichen Verträgen existiert.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen.
Die Mehrzahl der Verträge betrifft Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden.
Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der
Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn
der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch
die Kund*innen unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung
dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53 lit. a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushalts-
kund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum
zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit
geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standard-
verbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung
der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt.
Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren
Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf
einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenen-
falls angepasst.
40
21. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die
für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz
errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
Corporate income tax rates
%
2024/25
2023/24
Country of residence
Austria
23,0
23,0
Albania
15,0
15,0
Bulgaria
10,0
10,0
Deutschland1)
31,2–32,6
31,2–32,6
Croatia
18,0
18,0
Kuwait
15,0
15,0
Lithuania
16,0
15,0
North Macedonia
10,0
10,0
Montenegro
9,0
9,0
Poland
19,0
19,0
Romania
16,0
16,0
Russia
20,0
20,0
Slovenia
22,0
22,0
Czech Republic
21,0
21,0
Cyprus
12,5
12,5
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer.
Die EVN macht zum 30. September 2025 von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen Gebrauch.
Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter
Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen-
und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die
Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet.
Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines
positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive
Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses
werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt
jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppen-
besteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags
ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine
Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte eine Anpassung
der Verträge, wonach für überrechnete steuerliche Verluste der Gruppenmitglieder negative Steuerumlagen von EVN AG gutge-
schrieben werden. Für bislang evident gehaltene interne Verlustvorträge wurde eine einmalige Ausgleichszahlung vorgenommen,
sofern diese aus Sicht des jeweiligen Gruppenmitglieds als werthaltig zu klassifizieren waren.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits
gesetzlich beschlossen waren. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz,
der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen
(Differenzen zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden
aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde
zukünftige Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen
der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen,
wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
Globale Mindestbesteuerung
Die EVN Gruppe unterliegt den Pillar-II-Vorschriften zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale
Unternehmensgruppen mit Umsatzerlösen von mehr als 750 Mio. Euro. Die Regelungen des dafür relevanten Mindestbesteu-
erungsgesetzes (MinBestG) sind für die EVN erstmals für das Geschäftsjahr 2024/25 anzuwenden. Die EVN AG gilt als oberste
Muttergesellschaft und hat daher die Ermittlung einer etwaigen Ergänzungssteuer für die Unternehmensgruppe vorzunehmen.
Zur Pillar-II-Gruppe der EVN zählen Beteiligungen in folgenden Jurisdiktionen: Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien, Deutsch-
land, Kroatien, Litauen, Zypern, Polen, Rumänien, Montenegro, Slowenien, Bahrain und Kuwait.
41
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine
Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und
Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse
identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units,
CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und
wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeu-
gungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Abfallverwertungsanlagen, Telekommuni-
kationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investi-
tionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen
Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der
Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeit-
raum von fünf Jahren (Vorjahr: vier) schließt bei Infrastrukturanlagen bzw. langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis
zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer an, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum, für den externe Strompreisprognosen
vorliegen (aktuell bis 2050).
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungs-
hierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine
Marktwerte vorliegen, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGUs erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten
Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das
DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungswerts erfolgt
auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen
Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten
Finanzplänen. Die zugrunde liegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die künftigen Strompreis-
annahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber
hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*in-
nen in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken,
die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC)
verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer
Risikoprämie zusammen, die die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt.
Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag
zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die
betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme
der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte
Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten ermittelt.
23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen
Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzern-Anhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsäch-
lichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung
der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten
wesentliche Auswirkungen haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in
Kuwait (Errichtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und
Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode.
Bei strittigen Nachträgen infolge von Leistungsänderungen oder Leistungsstörungen werden Forderungen nur dann erfasst, wenn
die Anspruchsvoraussetzungen gemäß IFRS 15.56 erfüllt sind. Dies ist gegeben, wenn es als hochwahrscheinlich gilt, dass die
Ansprüche durchsetzbar sind. Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für Nachträge erfordert jedoch einen erheblichen
Ermessensspielraum. Sie hängt maßgeblich von der vertraglichen Gestaltung sowie der rechtlichen Bewertung des jeweiligen
Sachverhalts ab. Infolge der beabsichtigten Veräußerung wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts an die STRABAG SE
erfolgt eine Bewertung der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden gemäß IFRS 5. Aus der Bewertung
gemäß IFRS 5.15 ergibt sich zum 30. September 2025 eine Wertminderung. Diese hängt wesentlich von der Höhe und dem Zeit-
punkt der erwarteten Cash Inflows der für den Earn-out definierten Projekte ab (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen
werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen Lage sowie der Branchen- oder Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu
einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe
42
kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen
der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung
diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund
des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten und insbesondere der Länderrisikoprämien
laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an
den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute
und Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien
verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für
die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wert-
aufholung im Konzernabschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen
sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen
4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Annahmen und Einschätzungen sind auch bei der Bewertung von at Equity einbezogenen Unternehmen vorzunehmen. Im
Geschäftsjahr 2024/25 mussten bedeutende Schätzungen insbesondere zum Termination-Preis, der der ZOV anlässlich der
Kündigung des Konzessionsvertrags über ein Kläranlagenprojekt durch die Stadt Zagreb zusteht, und zu Rückstellungen für
drohende Rückzahlungen von Preiserhöhungen in der Vergangenheit infolge strittiger Vertragsbedingungen in der EVN KG
vorgenommen werden. Dabei sind Annahmen aus abgeschlossenen Verfahren und Vergleichen sowie Erwartungen hinsichtlich
der Geltendmachung strittiger Ansprüche eingeflossen.
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden
Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde
gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen
von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung
52. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von
Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen),
der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschät-
zungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum
anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und
Vertragsvermögenswerte), der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung) und der Nutzbarkeit von
Verlustvorträgen (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen
Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
Angaben zum Klimawandel
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten.
Vor diesem Hintergrund berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energie-
wende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität sowie deren Effekte auf alle
Wirtschaftssektoren und die privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz,
mögliche Umsetzungspfade und die Implikationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage
zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm
verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.
Im Zentrum der Strategie 2030 der EVN stehen seit ihrer Verabschiedung im Geschäftsjahr 2019/20 der Klimaschutz und die dafür
erforderliche Transformation der Energiewirtschaft. Diese Zielsetzungen wurden in den vergangenen Jahren mit zahlreichen
Maßnahmen konsequent verfolgt. Ein wichtiger Dekarbonisierungsschritt war der endgültige Ausstieg aus der Stromerzeugung
aus Kohle im Jahr 2021. Weiters ist mit dem kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten ein laufender Fortschritt
auf dem Weg zu einer erneuerbaren Energieversorgung zu verzeichnen. 2021 hat sich die EVN erstmals konkrete wissenschafts-
basierte Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen gesetzt. In den letzten beiden Geschäftsjahren wurden diese Zielsetzungen
verschärft, im Berichtsjahr erneut der SBTi zur Prüfung vorgelegt und im April 2025 validiert. Die aktuellen Zielsetzungen zur
Emissionsreduktion stehen nunmehr in Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Paris Klimaabkommens. Unter Berücksichtigung des
integrierten Geschäftsmodells der EVN und der Unterschiede zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen hat sich die EVN vier
Reduktionsziele gesetzt – zwei Intensitäts- und zwei Absolutziele, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2030/31 erreicht werden
sollen. Sie umfassen sowohl die wesentlichen Treibhausgasemissionsquellen der eigenen Geschäftstätigkeit (Treibhausgasemis-
sionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung, den Stromnetzverlusten und dem Gas-Netzabsatz) als auch Treibhausgasemissionen
aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere aus der Energienutzung durch unsere Kund*innen.
Ein Großteil der Vermögenswerte der EVN ist aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungs- bzw. Verteilungs-
technologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die teilweise exponierte Infrastruktur
der Erzeugung (Wasser- und Windkraftwerke sowie Photovoltaikanlagen) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung und
Verteilung zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Sonnenenergieaufkommen nach-
haltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte.
Andererseits können die Veränderungen der klimatischen Bedingungen auch zu einer Änderung des Nachfrageverhaltens führen.
Während z. B. der Bedarf an Produkten der Wärmeversorgung sinken wird, nimmt die Nachfrage nach Trinkwasser zu. Angesichts
des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge des zentralen Risikomanagementprozesses gezielt auch
potenzielle Klimarisiken erhoben und bewertet. Durch diesen aktiven Umgang mit Risiken können deren Auswirkungen auf das
Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden in
regelmäßigen Abständen evaluiert. Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen, sei es aufgrund von Produktionsschwankungen
oder von Veränderungen der Nachfrage, werden im Zuge des Planungsprozesses analysiert und nach Abstimmung mit dem
43
Management in die Planungsrechnungen übernommen. Ebenso fließen die aus der EVN Klimainitiative abgeleiteten Maßnahmen
in die Planungsrechnungen ein. Diese Planungsrechnungen bilden in weiterer Folge die Grundlage für die nach IAS 36
durchzuführenden Werthaltigkeitsberechnungen (siehe Erläuterungen 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von
Werthaltigkeitsprüfungen und 36. Sachanlagen). Die Risiken des Klimawandels finden auch Berücksichtigung bei der
Festlegung der Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögenswerten (siehe Erläuterung 7. Sachanlagen), der Bewertung von
Vorräten (siehe Erläuterung 12. Vorräte) sowie beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterung
18. Rückstellungen).
Die CO2-Emissionen von insgesamt zehn unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung werden durch das System des
EU-Emissionsrechtehandels (EU-ETS) erfasst. Entsprechend dem EU-ETS benötigten wir für das Kalenderjahr 2024 insgesamt
240.970 CO2-Emissionszertifikate. Davon wurde ein Teil gratis zugeteilt und der Rest über den Großhandelsmarkt beschafft
(siehe Erläuterungen 40. Vorräte und 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds
Die geopolitischen und makroökonomischen Entwicklungen werden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltig-
keit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen beobachtet.
Die weitere Entwicklung der geopolitischen und makroökonomischen Lage ist aufgrund der angespannten Situation rund um
kriegerische Auseinandersetzungen, Sanktionen und Handelskonflikte ungewiss und könnte jederzeit wieder zu steigenden
Energiepreisen führen. Die volatilen Energiepreisentwicklungen führten in den letzten Jahren zu Ergebnisbelastungen insbesondere
im Vertriebsgeschäft. Um die Energieversorgung längerfristig sicherzustellen, hat die EVN sukzessive Gasvorräte angeschafft und
Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Der Rückgang der Marktpreise für Strom und Gas im Vergleich zu den Vorjahren führte
in der Folge zu negativen Bewertungseffekten. Es mussten Gasvorräte wertberichtigt und Rückstellungen für drohende Verluste
aus belastenden Kund*innenverträgen gebildet werden (siehe Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat sich die EVN im Geschäftsjahr 2021/22 dazu entschieden, sich aus Russland
zurückzuziehen und die beiden Blockheizkraftwerke in Moskau zu verkaufen. Die Transaktion wurde mit der Erfüllung sämtlicher
Closing-Bedingungen zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen, und die beiden Tochtergesellschaften wurden entkonsolidiert
(siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).
Analog zu früheren Geschäftsjahren berücksichtigt die EVN Gruppe die makroökonomische Entwicklung durch eine Forward-
Looking-Komponente bei der Bewertung von Forderungen. Dabei ermittelt sie den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle.
Nach Berücksichtigung der Forward-Looking-Komponente führte dies für das Geschäftsjahr 2024/25 zu einer um 4,1 Mio Euro
(Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfall-
risiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).
Abgesehen von den Preisentwicklungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten
bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die Gruppe im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen von potenziellen
weiteren Kostensteigerungen betroffen. All diese Preissteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weiterge-
geben werden. Zudem können die makroökonomischen Entwicklungen – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage
negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen
Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Stabilisierend wirken
insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios. Aktuell ist daher jedenfalls von
einer Unternehmensfortführung auszugehen.
24. Grundsätze der Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen
Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand der EVN (Hauptentscheidungs-
träger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung,
Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die
Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird
das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter
Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur
Segmentberichterstattung).
44
Erläu terungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
25. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die
Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch
für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit,
die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
Umsatzerlöse
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen
2.960,3
2.854,4
Sonstige Umsatzerlöse
39,7
34,8
Summe
3.000,0
2.889,2
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von
3,0 Mio. Euro (Vorjahr: –1,9 Mio. Euro) enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse
aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat die EVN im Geschäftsjahr 2024/25
Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 36,8 Mio. Euro (Vorjahr: 36,9 Mio. Euro) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:
Umsatzerlöse
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Strom
226,1
321,9
Gas
51,3
126,9
Wärme
241,2
224,8
Sonstige
73,1
71,9
Energie
591,6
745,4
Strom
48,8
65,4
Sonstige
69,7
55,3
Erzeugung
118,5
120,7
Strom
468,0
389,3
Gas
102,1
88,0
Sonstige
91,0
87,9
Netze
661,1
565,2
Strom
1.478,5
1.308,9
Gas
8,7
7,7
Wärme
12,6
11,3
Sonstige
8,4
7,9
Südosteuropa
1.508,2
1.335,8
Umweltdienstleistungen
50,9
54,3
Strom
0,4
5,1
Wärme
0,1
1,4
Umwelt
51,5
60,8
Sonstige
29,3
26,4
Alle sonstigen Segmente
29,3
26,4
Summe
2.960,3
2.854,4
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie hauptsächlich
über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammen-
hang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert
werden. Die Umsätze daraus beliefen sich im Berichtszeitraum auf 66,0 Mio. Euro (Vorjahr: 55,1 Mio. Euro).
45
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum
30. September 2025 noch nicht oder nur teilweise erfüllt waren, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse aus dem
nicht regulierten Bereich.
Den verbleibenden
Leistungsverpflichtungen
zugeordneter
Transaktionspreis
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
Baukostenzuschüsse
7,6
32,7
36,8
7,2
30,4
35,9
Summe
7,6
32,7
36,8
7,2
30,4
35,9
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, nach
denen Umsätze in Höhe jenes Betrags erfasst werden können, den das Unternehmen der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung
zu stellen berechtigt ist. Zudem werden im Bereich der Haushaltskund*innen sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen
als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht,
die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsver-
pflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die
EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden
Leistungsverpflichtungen.
26. Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
64,5
58,3
Entschädigungen und Vergütungen
72,2
7,0
Aktivierte Eigenleistungen
49,2
38,1
Miet- und Pachterträge
4,0
3,6
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
1,9
0,6
Bestandsveränderungen
3,2
-1,2
Übrige sonstige betriebliche Erträge
19,0
20,2
Summe
214,1
126,7
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Die Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen betrifft ausschließlich Zuschüsse
aus dem regulierten Bereich.
Der Anstieg der Position „Entschädigungen und Vergütungen” ist insbesondere auf Versicherungsentschädigungen im Zusamm-
menhang mit den Hochwasserschäden im September 2024 zurückzuführen. Ein wesentlicher Teil davon betrifft den Energieknoten
Dürnrohr/Zwentendorf. Aufgrund des daraus resultierenden Erfordernisses erheblicher Ersatzinvestitionen wurde eine Werthaltig-
keitsprüfung dieser CGU durchgeführt (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen).
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen insbesondere Investitionsprojekte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Stromnetzes.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im
Zusammenhang mit der Kerngeschäftstätigkeit stehen.
46
27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Strombezugskosten
1.276,0
1.118,7
Gasbezugskosten
161,3
174,1
Sonstiger Energieaufwand
65,7
70,0
Fremdstrombezug und Energieträger
1.503,0
1.362,8
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand
312,7
283,2
Summe
1.815,8
1.646,0
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten und den Aufwand für den Einsatz
zugekaufter CO2-Emissionszertifikate.
28. Personalaufwand
Personalaufwand
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Gehälter und Löhne
358,3
337,4
Aufwendungen für Abfertigungen
5,3
5,3
Aufwendungen für Pensionen
11,3
11,0
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
76,7
71,1
Sonstige Sozialaufwendungen
10,3
8,5
Summe
462,0
433,2
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 9,3 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro) sowie Beiträge an
betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro) enthalten.
Infolge der Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte
die Aufwendungen für Pensionen um 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro).
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:
Mitarbeiter*innen nach Segmenten¹⁾
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Erzeugung
368
340
Netze
1.413
1.409
Energie
433
385
Südosteuropa
4.211
4.163
Umwelt
620
661
Alle sonstigen Segmente
666
610
Summe
7.711
7.568
davon aufgegebener Geschäftsbereich
553
542
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
47
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 98,3 % aus Angestellten und zu 1,7 % aus Arbeiter*innen
zusammen (Vorjahr: 97,9 % Angestellte und 2,1 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten
und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
29. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Betriebssteuern und Abgaben
18,6
31,0
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken
16,1
20,5
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen
12,9
12,0
Werbeaufwand
12,4
12,3
Instandhaltung
11,1
23,5
Telekommunikation und Portospesen
10,9
12,7
Versicherungen
10,2
9,6
Forderungswertberichtigungen/ Forderungsabschreibungen
8,7
36,3
Weiterbildung
3,2
3,5
Verwaltungsaufwand
3,2
2,8
Mitgliedsbeiträge
3,2
3,0
Spesen des Geldverkehrs
2,3
2,8
Sonstige übrige Aufwendungen
42,9
28,0
Summe
155,8
198,0
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Der Rückgang in den Betriebssteuern und Abgaben ist im Wesentlichen auf den Rückgang des Energiekrisenbeitrags-Strom in
Österreich (Abschöpfung der Überschusserlöse) zurückzuführen.
Die Position „Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken“ umfasst auch die Änderung der Rückstellung
für Prozesskosten und -risiken.
Der Rückgang der Instandhaltungsaufwendungen ist insbesondere auf die infolge des Hochwassers im September 2024 erhöhten
Reparaturaufwendungen im Vorjahr zurückzuführen, für die entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Dabei kam es im
Osten Österreichs zu schweren Unwettern, die besonders Niederösterreich trafen. Die extremen Regenfälle führten zu weitläufigen
Überschwemmungen in vielen Teilen des Bundeslandes und verursachten teilweise erhebliche Schäden.
Der Rückgang der Forderungswertberichtigungen und -abschreibungen resultiert primär aus der im Vorjahr erfolgten
Forderungsabschreibung in Höhe von 22,5 Mio. Euro auf die noch offenen Forderungen aus dem Projekt in Budva, Montenegro,
infolge der Schiedsgerichtsentscheidung. Im Rahmen von Forderungswertberichtigungen wird wie in den vorangegangen
Geschäftsjahren eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsausfälle berücksichtigt (siehe
Erläuterung 61. Risikomanagement).
Die sonstigen übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen unter anderem Aufwendungen für Umweltschutz, Lizenzen sowie
Mietaufwendungen, die nicht gemäß IFRS 16 als Nutzugnsrechte aktiviert werden konnten.
30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
RAG
84,2
78,0
Burgenland Energie
24,1
48,3
Verbund Innkraftwerke
10,7
21,4
Ashta
3,7
17,0
EnergieAllianz
3,2
1,9
EVN KG
2,1
-162,3
Andere Gesellschaften
0,6
20,0
Summe
128,6
24,2
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu
Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Im Konzernabschluss sind
keine at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter enthalten.
Der Posten umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten
sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene
Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg im Geschäftsjahr 2024/25 auf
128,6 Mio. Euro an (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Turnaround der EVN KG (siehe Erläuterung
37. At Equity einbezogene Unternehmen).
48
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Immaterielle Vermögenswerte
20,3
21,7
Sachanlagen
403,0
337,2
Zuschreibungen auf Sachanlagen
-5,0
-0,3
Summe
418,2
358,6
1) Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Abschreibungen
360,1
333,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)2)
63,2
25,2
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)2)
-5,0
-0,3
Summe
418,2
358,6
1) Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
2) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen
49
32. Finanzergebnis
Finanzergebnis
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Beteiligungsergebnis
Dividendenansprüche
136,1
198,7
davon Verbund AG
122,9
182,1
davon Verbund Hydro Power GmbH
10,5
13,2
davon Wiener Börse AG
2,0
1,7
davon andere Gesellschaften
0,8
1,6
Bewertungsergebnisse/Abgänge
0,7
0,5
Summe Beteiligungsergebnis
136,8
199,1
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten
2,6
1,9
Übrige Zinserträge
3,2
5,3
Summe Zinserträge
5,8
7,3
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten
-33,3
-37,6
Zinsaufwendungen für Personalrückstellungen
-11,1
-12,8
Übrige Zinsaufwendungen
-9,8
-9,9
Summe Zinsaufwendungen
-54,2
-60,4
Summe Zinsergebnis
-48,4
-53,1
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren
des langfristigen Finanzvermögens
0,1
4,7
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen
2,4
4,5
Währungskursgewinne/-verluste
-5,6
-0,1
Übriges Finanzergebnis
-1,7
-9,5
Summe sonstiges Finanzergebnis
-4,8
-0,4
Finanzergebnis
83,6
145,6
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen
Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden
Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 4,3 Mio. Euro
(Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für
Bankdarlehen.
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung
langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen
bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 43,1 Mio. Euro (Vorjahr: 47,5 Mio. Euro).
Der Rückgang im Finanzergebnis ist im Wesentlichen auf die im Vergleich zum Vorjahr geringere Dividende der Verbund AG
zurückzuführen.
33. Ertragsteuern
Ertragsteuern
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand
14,8
26,4
davon österreichische Gesellschaften
1,5
12,3
davon ausländische Gesellschaften
13,4
14,1
Latenter Steuerertrag/-aufwand
50,6
5,8
davon österreichische Gesellschaften
53,2
7,0
davon ausländische Gesellschaften
-2,4
-1,2
Summe
65,6
32,1
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
50
Ermittlung des Effektivsteuersatzes
2024/25
2023/241)
%
Mio. EUR
%
Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
574,4
549,9
Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz
23,0
132,1
23,0
126,5
Abweichende ausländische Steuersätze
-2,2
-12,4
-2,7
-14,7
Effekt aus Steuersatzänderung
0,0
0,0
-0,2
Steuerfreie Beteiligungserträge
-10,4
-59,8
-16,1
-88,4
–/+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern
-0,1
-0,4
1,0
5,3
+
Abschreibungen auf Firmenwerte
0,3
+/–
Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen
0,9
4,9
-0,2
-0,9
+
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und sonstige Positionen2)
1,2
6,7
1,6
8,5
Steuerfreie Erträge
-0,2
-1,3
-0,3
-1,7
+
Aperiodische Steuererhöhungen
0,1
0,5
0,5
3,0
Sonstige Posten
-0,8
-4,8
-1,0
-5,5
Effektivsteuersatz/-aufwand
11,4
65,6
5,8
32,1
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
2) Davon nicht aktivierte latente Steuern aus der Eliminierung von konzerninternen Erträgen des fortgeführten Geschäftsbereichs aus Geschäften mit
dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Höhe von 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,5 Mio. Euro)
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2024/25 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 11,4 % 
(Vorjahr: 5,8 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen
Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).
Die Regelungen des Mindestbesteuerungsgesetzes (MinBestG) sind für die EVN erstmals für das Geschäftsjahr 2024/25 anzuwenden.
Auf Basis der letztverfügbaren Daten aus dem Country-by-Country-Reporting wurde eine Berechnung der temporären Safe-
Harbour-Regelungen für die Zwecke von Pillar II durchgeführt. Im Ergebnis werden die Safe-Harbour-Regelungen in sämtlichen
Jurisdiktionen mit Ausnahme von Bulgarien und Nordmazedonien erfüllt und auch in Anspruch genommen. Detaillierte Pillar-II-
Berechnungen wurden daher nur für die beiden Jurisdiktionen Bulgarien und Nordmazedonien durchgeführt. Diese Berechnungen
ergaben in Summe eine Ergänzungssteuer von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro).
34. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Anteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach
Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2024/25 im Umlauf befindlichen Aktien
von 178.283.361 Stück (Vorjahr: 178.259.311 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser
Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die
EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis
je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 436,7 Mio. Euro (Vorjahr: 471,7 Mio. Euro) errechnete sich für das
Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis je Aktie von 2,45 Euro (Vorjahr: 2,65 Euro).
51
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
3 5. Immaterielle Vermögenswerte
In der Position „Rechte und Software“ werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte,
großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kund*innen-
beziehungen des Stromversorgers in Nordmazedonien ausgewiesen.
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2024/25
Mio. EUR
Firmenwerte
Rechte und
Software
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2024
216,2
592,3
60,1
868,6
Zugänge
69,1
69,1
Abgänge
-11,4
-11,4
Umbuchungen
-0,3
-0,3
Konsolidierungskreisänderungen
0,2
-27,9
-27,7
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
-52,9
-7,7
-60,6
Bruttowert 30.09.2025
163,5
614,1
60,1
837,7
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2024
-214,4
-340,1
-51,7
-606,2
Planmäßige Abschreibungen
-18,1
-1,8
-19,9
Wertminderungen
-0,3
-0,3
Abgänge
11,5
11,5
Konsolidierungskreisänderungen
-0,2
27,9
27,7
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
52,9
7,2
60,0
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2025
-161,7
-312,1
-53,4
-527,2
Nettowert 30.09.2024
1,8
252,2
8,4
262,4
Nettowert 30.09.2025
1,8
302,0
6,6
310,4
Geschäftsjahr 2023/24
Mio. EUR
Firmenwerte
Rechte und
Software
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2023
216,2
524,1
60,1
800,3
Zugänge
54,9
54,9
Abgänge
-4,6
-4,6
Umbuchungen¹⁾
17,6
17,6
Konsolidierungskreisänderungen
0,3
0,3
Bruttowert 30.09.2024
216,2
592,3
60,1
868,6
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023
-213,2
-326,0
-49,9
-589,1
Planmäßige Abschreibungen
-18,3
-1,8
-20,1
Wertminderungen
-1,2
-0,5
-1,7
Abgänge
4,6
4,6
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2024
-214,4
-340,1
-51,7
-606,2
Nettowert 30.09.2023
3,0
198,1
10,2
211,2
Nettowert 30.09.2024
1,8
252,2
8,4
262,4
1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte, da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde der der CGU Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf (Segment Erzeugung) zugeordnete
Firmenwert in Höhe von 1,2 Mio. Euro vollständig wertgemindert. Darüber hinausgehend wurden Sachanlagen dieser CGU
in Höhe von 17,3 Mio. Euro wertgemindert.
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten.
Ihr Buchwert zum 30. September 2025 beträgt 32,2 Mio. Euro (Vorjahr: 34,9 Mio. Euro) und wird über die verbleibende
voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden insgesamt 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet;
davon wurden 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4,2 Mio. Euro) aktiviert.
52
36. Sachanlagen
Entwicklung der Sachanlagen
Geschäftsjahr 2024/25
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen
Technische
Anlagen
Zähler
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2024
1.118,3
5.336,2
3.151,3
344,1
298,2
510,3
10.758,4
Währungsdifferenzen
-0,4
-1,4
-1,2
-0,3
-0,2
-0,2
-3,7
Zugänge
49,5
195,1
129,3
31,0
48,2
419,8
872,8
Abgänge
-14,6
-18,4
-60,4
-10,5
-35,6
-5,3
-144,8
Umbuchungen
42,3
127,2
166,3
0,1
8,0
-309,0
34,9
Konsolidierungskreisänderungen
0,1
-1,0
-0,9
Umgliederung aufgegebener
Geschäftsbereich
-14,2
-14,2
-10,0
-38,4
Bruttowert 30.09.2025
1.180,9
5.638,7
3.371,2
364,4
308,6
614,6
11.478,4
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2024
-630,9
-2.944,4
-2.153,7
-161,7
-194,5
-10,7
-6.095,8
Währungsdifferenzen
0,3
0,7
0,9
0,1
0,1
2,2
Planmäßige Abschreibungen
-31,6
-144,4
-100,9
-27,5
-35,6
-340,1
Wertminderungen
-21,1
-3,0
-34,2
-0,5
-1,4
-2,6
-62,8
Zuschreibungen
0,5
3,6
1,0
5,0
Abgänge
13,9
18,1
59,2
10,1
35,2
4,2
140,7
Umbuchungen
0,1
-34,6
-34,6
Konsolidierungskreisänderungen
-0,1
1,0
0,9
Umgliederung aufgegebener
Geschäftsbereich
8,2
3,0
5,4
16,7
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2025
-660,8
-3.069,4
-2.259,4
-179,5
-190,9
-8,0
-6.367,9
Nettowert 30.09.2024
487,5
2.391,9
997,7
182,4
103,7
499,6
4.662,7
Nettowert 30.09.2025
520,1
2.569,4
1.111,8
184,9
117,8
606,5
5.110,5
Geschäftsjahr 2023/24
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen
Technische
Anlagen
Zähler
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2023
1.084,0
5.163,9
2.966,1
328,7
273,6
409,7
10.225,9
Währungsdifferenzen
0,1
-0,9
-0,7
Zugänge
24,1
163,0
122,9
23,9
43,1
336,7
713,7
Abgänge
-4,0
-90,3
-59,1
-10,0
-22,8
-3,5
-189,7
Umbuchungen¹⁾
12,7
99,5
97,1
1,5
4,1
-232,7
-17,6
Konsolidierungskreisänderungen
1,5
25,2
0,1
26,8
Bruttowert 30.09.2024
1.118,3
5.336,2
3.151,3
344,1
298,2
510,3
10.758,5
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2023
-595,1
-2.904,8
-2.100,4
-143,7
-185,3
-10,9
-5.940,2
Währungsdifferenzen
0,9
0,8
Planmäßige Abschreibungen
-31,5
-137,5
-91,1
-26,4
-31,3
-317,9
Wertminderungen
-7,9
-1,9
-11,6
-0,2
-2,0
-23,6
Zuschreibungen
0,1
0,1
0,1
0,3
Abgänge
3,6
90,0
58,4
8,4
22,1
2,3
184,8
Umbuchungen
9,8
-9,9
0,1
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2024
-630,9
-2.944,4
-2.153,7
-161,7
-194,5
-10,7
-6.095,8
Nettowert 30.09.2023
488,8
2.259,2
865,6
185,0
88,3
398,8
4.285,7
Nettowert 30.09.2024
487,5
2.391,9
997,7
182,4
103,7
499,6
4.662,7
1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte, da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist.
In der Position „Grundstücke und Bauten“ waren Grundwerte in Höhe von 85,2 Mio. Euro (Vorjahr: 76,0 Mio. Euro) enthalten.
Zum 30. September 2025 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerte.
53
Im Geschäftsjahr 2024/25 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36
zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Im September 2024 verursachte das Hochwasser schwere Schäden am Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf. Dafür wurden im
Geschäftsjahr 2024/25 erfolgswirksam Versicherungsentschädigungen erfasst. Dem stehen jedoch erhebliche noch zu tätigende
Ersatzinvestitionen gegenüber. Aus diesem Grund wurde im Geschäftsjahr 2024/25 eine Werthaltigkeitsprüfung der CGU Energie-
knoten Dürnrohr/Zwentendorf (Segment Erzeugung) durchgeführt, aus der eine Wertminderung in Höhe von 47,6 Mio. Euro
resultierte. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 37,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz
wurde ein WACC nach Steuern von 5,84 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,21 % entsprach.
Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2024/25 ceteris paribus zu einer Wert-
minderung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 51,9 Mio. Euro (Wertminderung von 43,0 Mio. Euro) gekommen. Eine
Erhöhung (Wertminderung) der Abfallverwertungserlöse um 5 Prozentpunkte hätte  im Geschäftsjahr 2024/25 ceteris paribus zu
einer Wertminderung von 1,4 Mio. Euro (Wertminderung von 84,6 Mio. Euro) geführt (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige
betriebliche Erträge).
Infolge geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden bei Kleinwasserkraftwerken der EVN Naturkraft Werthaltig-
keitsprüfungen durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei zwei Anlagen zu einer Wertminderung von insgesamt
1,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 1,9 Mio. Euro. Als Diskontierungs-
zinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,35 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,29 %
entspricht.
Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden im Geschäftsjahr 2024/25 Werthaltigkeitsprüfungen für
einige Wärmeanlagen der EVN Wärme, die dem Segment Energie zugeordnet sind, durchgeführt. Diese führten bei einer Anlage
zu einer Wertaufholung von 5,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug
11,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,41 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten
WACC vor Steuern von 6,28 % entspricht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2024/25 Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 14,6 Mio. Euro vorgenommen,
da kein zukünftiger Nutzenzufluss mehr erwartet wird.
EVN als Leasingnehmerin
Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge,
gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird.
Den Nutzungsrechten in Höhe von 117,7 Mio. Euro (Vorjahr: 97,5 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2025
Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 92,4 Mio. Euro (Vorjahr: 78,8 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil
der Leasingverbindlichkeiten beträgt 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: 8,5 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und
Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die
Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 33,0 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro).
Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung
und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
Geschäftsjahr 2024/25
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen
Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2024
75,2
21,3
0,2
0,8
97,5
Zugänge
25,1
7,2
0,2
0,5
33,0
Planmäßige Abschreibungen
-6,6
-0,8
-0,2
-0,5
-8,1
Abgänge
-0,1
-0,1
-0,2
Umbuchungen
Konsolidierungskreisänderungen
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
-4,7
0,1
-4,5
Nutzungsrechte 30.09.2025
88,9
27,7
0,3
0,8
117,7
Geschäftsjahr 2023/24
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen
Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2023
76,5
17,7
0,1
1,3
95,6
Zugänge
5,1
4,0
0,4
0,2
9,8
Planmäßige Abschreibungen
-7,3
-0,7
-0,3
-0,4
-8,7
Abgänge
-0,3
-0,3
Umbuchungen
0,2
0,2
0,4
Konsolidierungskreisänderungen
0,6
0,7
Nutzungsrechte 30.09.2024
75,2
21,3
0,2
0,8
97,5
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle
hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen
betrugen im Geschäftsjahr 2024/25 31,8 Mio. Euro (Vorjahr: 21,1 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 5,9 Mio. Euro (Vorjahr:
3,7 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen
Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasing-
verbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beträgt 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro).
54
Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von
Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus im Geschäftsjahr 2024/25 geleisteten Mietvorauszahlungen, die aufgrund
der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet
werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
37. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 96 unter Beteiligungen der
EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN
einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw.
Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
Geschäftsjahr 2024/25
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2024
1.289,5
Zugänge
Abgänge
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
-28,9
Bruttowert 30.09.2025
1.260,7
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2024
-145,6
Währungsdifferenzen
Laufendes anteiliges Ergebnis
128,6
Ausschüttungen
-117,6
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen
61,0
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
-51,6
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2025
-125,3
Nettowert 30.09.2024
1.144,0
Nettowert 30.09.2025
1.135,4
Geschäftsjahr 2023/24
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2023
1.292,2
Zugänge
Abgänge
Konsolidierungskreisänderungen
-2,7
Bruttowert 30.09.2024
1.289,5
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023
-188,9
Währungsdifferenzen
-1,2
Konsolidierungskreisänderungen
-3,7
Zuschreibungen
18,3
Laufendes anteiliges Ergebnis
12,5
Ausschüttungen
-140,8
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen
158,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2024
-145,6
Nettowert 30.09.2023
1.103,4
Nettowert 30.09.2024
1.144,0
Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EnergieAllianz hatte im Vorjahr einen Buchwert von 0,0 Mio. Euro. Zusätzlich lagen
unberücksichtigte Wertänderungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro vor, die zu einem negativen Buchwert geführt hätten.
Zum 30. September 2025 erhöhte sich der Buchwert insbesondere aufgrund positiver erfolgsneutraler Veränderungen auf
29,7 Mio. Euro.
55
38. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst im Wesentlichen Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die
mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer
Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen
werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7,5 Mio. Euro
(Vorjahr: 3,8 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus
Aktien der Verbund AG in Höhe von 2.716,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3.269,2 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in
Höhe von 167,7 Mio. Euro (Vorjahr: 161,7 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die
Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung
ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen damit gemeinsam über rund
26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf
die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß
IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2024/25 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-
Verfahren zu einer Wertaufholung von 9,0 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizu-
legenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 135,1 Mio. Euro. Als Diskontier-
ungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,35 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von
7,33 % entspricht. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschluss-
informationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre
bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-
Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertaufholung von 0,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden
Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 3,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz
wurde ein WACC nach Steuern von 4,91 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf
einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahres-
abschlüsse 2021–2024 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2025 basiert.
Im Segment Alle sonstigen Segmente führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-
Flow-Verfahren im Geschäftsjahr 2024/25 zu einer Wertaufholung von 0,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis
des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 28,8 Mio. Euro. Als
Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,35 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Bar-
wertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
39. Übrige langfristige Vermögenswerte
Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere
82,8
78,5
Ausleihungen
24,1
26,0
Forderungen aus Leasinggeschäften
2,8
8,7
Forderungen aus derivativen Geschäften
0,3
1,1
Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte
21,6
23,0
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvernögenswerte
4,8
3,8
Vertragskosten
5,2
Primärenergiereserven
0,1
0,8
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte
6,4
10,3
Summe
142,9
157,5
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen
größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus den bei der EVN verbleibenden PPP-Projekten im Umweltgeschäft. Der
Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Umgliederung in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte
zurückzuführen (siehe auch Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
56
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen
Forderungen aus
Leasinggeschäften
Restlaufzeit zum 30.09.2025
Restlaufzeit zum 30.09.2024
Mio. EUR
Ausstehende
Leasing-
zahlungen
Zinsen
Summe der
ausstehenden
Leasing-
zahlungen
Ausstehende
Leasing-
zahlungen
Zinsen
Summe der
ausstehenden
Leasing-
zahlungen
<5 Jahre
2,8
0,2
2,9
8,7
0,6
9,3
>5 Jahre
Summe
2,8
0,2
2,9
8,7
0,6
9,3
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert.
Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge.
Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen übrigen Vermögenswerte beinhalten Ansprüche aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind
langfristige Forderungen gegenüber der bulgarischen Post in Höhe von 16,5 Mio. Euro enthalten.
Die im Vorjahr hier noch enthaltenen Vertragskosten betrafen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im
internationalen Projektgeschäft. Insgesamt waren hier im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert worden. Diese wurden
bis zur Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich am 31. Dezember 2024 planmäßig entsprechend dem erwarteten
zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die Kund*innen
übertragen werden sollten. Der Buchwert verminderte sich dadurch im laufenden Geschäftsjahr um 2,6 Mio. Euro. Der ver-
bleibende Restbuchwert wurde in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert (siehe auch Erläuterungen
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen und 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögens-
werte und Schulden).
Kurzfristige Vermögenswerte
40. Vorräte
Vorräte
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Primärenergievorräte
10,8
47,3
CO2-Emissionszertifikate
14,3
11,3
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte
52,6
49,8
Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge
8,7
7,7
Summe
86,5
116,2
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 7,0 Mio. Euro
(Vorjahr: 40,9 Mio. Euro).
Ein Teil der Erdgasvorräte wird gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten
werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt
beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2025
1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,7 Mio. Euro). Zum 30. September 2025 ergab sich infolge der negativen Marktwertänderungen eine
ergebniswirksame Bewertung in Höhe von -0,3 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro).
Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur
Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung ist in den kurzfristigen
Rückstellungen abgebildet (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) erfasst. Dem standen
Zuschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungs-
beschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
57
41. Forderungen und übrige Vermögenswerte
Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
259,7
250,2
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen
22,6
40,6
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen
0,3
1,6
Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen
0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften
5,0
25,8
Forderungen aus Leasinggeschäften
0,7
2,0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
83,9
109,3
372,3
429,5
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern
35,3
68,9
Geleistete Anzahlungen
27,8
109,0
Vertragsvermögenswerte
229,6
63,2
407,4
Summe
435,5
837,1
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen.
Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich
in Erläuterung 61. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren
insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienst-
leistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen
Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen.
Die Reduktion der geleisteten Anzahlungen sowie der Vertragsvermögenswerte ist auf die beabsichtigte Veräußerung des
internationalen Projektgeschäfts zurückzuführen. Infolge der Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich erfolgte eine
Umgliederung in die Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Zum 30. September 2025 gibt es, so wie im Vorjahr, keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten
verpfändet wurden.
42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
Zusammensetzung der Wertpapiere und
sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Fondsanteile
187,1
159,9
davon Cash-Fonds
186,9
159,7
davon sonstige Fondsprodukte
0,2
0,2
Termingelder und sonstige beschränkt verfügbare Zahlungsmittel
12,1
Summe
187,1
172,0
Aufgrund der Entwicklung der Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2024/25 eine erfolgswirksame Wertaufholung in Höhe von
0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) vorgenommen.
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Am 10. Dezember 2024 haben sich die EVN und die STRABAG SE über die Eckpunkte eines möglichen Verkaufs wesentlicher
Teile des internationalen Projektgeschäfts der EVN Gruppe geeinigt und verhandelten verbindliche Transaktionsdokumente. Damit
wurden zum Stichtag 31. Dezember 2024 die Kriterien erfüllt, um die zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projekt-
geschäfts im Konzernabschluss im Segment Umwelt gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten auszuweisen. Konkret betrifft dies
die WTE Wassertechnik GmbH mit Sitz in Essen, Deutschland, sowie die von der Transaktion betroffenen Tochtergesellschaften
der WTE, die in Österreich, Deutschland, Slowenien, Zypern und Kuwait mit der Betriebsführung bzw. in Deutschland, Rumänien,
Nordmazedonien, Kroatien, Bahrain und Kuwait mit der Errichtung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasser-
entsorgung sowie die thermische Klärschlammverwertung befasst sind. Da es sich dabei um einen wesentlichen Geschäftszweig
handelt, der nahezu das gesamte Segment Umwelt umfasst, wird er als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft.
58
Am 18. Juni 2025 wurden die verbindlichen Transaktionsdokumente finalisiert und der Kaufvertrag unterzeichnet. Das Closing
steht unter dem Vorbehalt der Erteilung erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen Dritter sowie der Erfüllung
marktüblicher Bedingungen und wird bis März 2026 erwartet. Zum 30. September 2025 umfasste der aufgegebene Geschäfts-
bereich nach Konsolidierung aller konzerninternen Forderungen und Schulden folgende Vermögenswerte und Schulden:
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und
Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Mio. EUR
30.09.2025
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
0,3
Sachanlagen
18,1
At Equity einbezogene Unternehmen
69,1
Sonstige Beteiligungen
0,4
Aktive latente Steuern
2,7
Übrige Vermögenswerte
5,7
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
2,3
Forderungen
460,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
46,9
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
606,1
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten
3,4
Rückstellungen
2,5
Übrige Schulden
2,4
Kurzfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten
0,4
Verbindlichkeiten aus Steuern
11,0
Lieferant*innenverbindlichkeiten
78,2
Rückstellungen
21,5
Übrige Schulden
92,5
Zur Veräußerung gehaltene Schulden
211,8
Insofern werden zum 30. September 2025 Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 606,1 Mio. Euro
sowie Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 211,8 Mio. Euro in der Konzern-Bilanz der EVN ausgewiesen.
Konzerninterne Forderungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 3,4 Mio. Euro und konzerninterne Verbindlichkeiten
des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe 314,8 Mio. Euro wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gemäß IFRS 10
eliminiert. Bei einem Ansatz der konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten würden sich die Vermögenswerte und
Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs auf 609,6 Mio. Euro bzw. 526,6 Mio. Euro erhöhen.
In den kurzfristigen Forderungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs sind Vertragsvermögenswerte aus noch nicht
abgerechneten Leistungen des Projektgeschäfts im Ausmaß von 199,3 Mio. Euro enthalten.
Mit der STRABAG wurde ein Kaufpreis in Höhe von 100 Mio. Euro vereinbart, der unmittelbar mit dem Closing fällig wird. Darüber
hinaus wird ein Teil der konzerninternen Cash-Pooling-Forderungen gegenüber der WTE Gruppe von der STRABAG übernommen
und der verbleibende Teil der konzerninternen Cash-Pooling-Forderungen gegenüber der WTE Gruppe vor dem Closing in die WTE
als Eigenkapital eingelegt. Die Einlage wird als Earn-out-Kaufpreis definiert und durch zukünftige Cash Inflows definierter Projekte
durch die STRABAG zurückgezahlt. Die Höhe des Earn-out-Kaufpreises hängt sowohl vom Stand der Cash-Pooling-Forderungen zum
Zeitpunkt des Closings als auch von den erwarteten Cash Flows aus den definierten Projekten ab. Der erwartete Transaktionspreis
abzüglich der Veräußerungskosten für den aufgegebenen Geschäftsbereich liegt unter dem Nettovermögen zum 30. Septem-
ber 2025. Aus der Bewertung gemäß IFRS 5.15 ergibt sich damit eine Wertminderung insbesondere aufgrund eines Abzinsungs-
effekts auf die Cash Flows in Höhe von 15,4 Mio. Euro. Die Wertminderung ist im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs
ausgewiesen. Die stichtagsbedingt errechnete Wertminderung hängt wesentlich von der Höhe und dem Zeitpunkt der erwarteten
Cash Inflows der für den Earn-out definierten Projekte ab.
Der aufgegebene Geschäftsbereich enthält zum 30. September 2025 kumulative Erträge im sonstigen Ergebnis (OCI) in Höhe
von 34,2 Mio. Euro. Zum Zeitpunkt des Closings ist der Stand in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umzugliedern. Diese
setzen sich im Wesentlichen aus Währungsumrechnungsdifferenzen (14,1 Mio. Euro), Cash Flow Hedges (-7,7 Mio. Euro) sowie
aus kumulativen Erträgen der at Equity einbezogenen Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company (27,8 Mio. Euro)
zusammen. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden vor Steuern folgende Beträge im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst -1,6 Mio. Euro aus
Währungsumrechnungsdifferenzen, 18,2 Mio. Euro aus Cashflow Hedges sowie -4,5 Mio. Euro aus erfolgsneutraler Veränderung
der at Equity einbezogenen Gesellschaft.
59
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Erträge und Aufwendungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs für das Geschäfts-
jahr 2024/25 sowie für 2023/24.
Erträge und Aufwendungen des
aufgegebenen Geschäftsbereichs
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Gesamtumsatz
254,5
367,4
Operativer Aufwand
-245,2
-337,5
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ
7,3
6,6
EBITDA
16,7
36,5
Abschreibungen
-3,4
-14,6
Operatives Ergebnis (EBIT)
13,2
21,9
Finanzergebnis
-17,2
-10,2
Ergebnis vor Ertragsteuern und Bewertungsergebnis
-4,0
11,7
Ertragsteuern laufende Geschäftstätigkeit IAS 12.81 h (ii)
-0,4
-1,3
Bewertungsergebnis zum Fair Value abzgl. Veräußerungskosten
-15,4
Ertragsteuern aus der Aufgabe des Geschäftsbereichs gemäß IAS 12.81 h (i)
Ergebnis nach Ertragsteuern
-19,7
10,4
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG
-19,7
10,4
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum
30. September 2025 noch nicht oder nur teilweise erfüllt werden, betragen zum Stichtag 470,0 Mio. Euro (Vorjahr:
599,0 Mio. Euro). Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig im Wesent-
lichen innerhalb der nächsten fünf Jahre stattfinden.
Folgende Cash Flows können dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet werden:
Cashflow aufgegebener Geschäftsbereich
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Cash Flow aus dem operativen Bereich
-11,3
23,0
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
-0,4
-0,2
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
-3,1
-18,4
Cash Flow Gesamt
-14,8
4,4
Die Cashflowkennzahlen beinhalten nicht konzerninterne Transaktionen zwischen aufgegebenen und fortgeführten
Geschäftsbereich in Höhe von -10,5 Mio. Euro (Vorjahr: -25,9 Mio. Euro). Die liquiden Mittel des aufgegebenen Geschäftsbereichs
betragen aus konsolidierter Sichtweise zum 30. September 2025 46,9 Mio. Euro (Vorjahr: 13,6 Mio. Euro). Dabei sind
konzerninterne Cash-Pooling-Forderungen sowie Cash-Pooling-Verbindlichkeiten nicht enthalten, da diese im Konzernabschluss
konsolidiert werden. Nach Berücksichtigung dieser konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten beträgt der Fonds der
liquiden Mittel zum 30. September 2025 -264,5 Mio. Euro (Vorjahr: -239,2 Mio. Euro).
60
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals in den Geschäftsjahren 2024/25 und 2023/24 ist auf Seite 26 dargestellt.
44. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien
(Vorjahr: 179.878.402).
45. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen
in Höhe von 206,5 Mio. Euro (Vorjahr: 205,9 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro
(Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
46. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 3.961,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3.685,4 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der
EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven
Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn.
Dieser entwickelte sich wie folgt:
Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG
Mio. EUR
2024/25
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2024/25
496,9
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2023/24
0,7
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen
-337,0
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn
160,7
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung
-160,5
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2025/26
0,2
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2024/25 in Höhe von 0,90 Euro je Aktie
ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 96. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 26. Februar 2025 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2023/24 eine Dividende in Höhe von 0,90 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine
Gesamtdividendenzahlung von 160,5 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 3. März 2025, Dividendenzahltag der 6. März 2025.
47. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS19 sowie die anteilige Über-
nahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro)
in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen
zuzurechnen sind.
61
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale
Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten
abgebildet.
Bewertungsrücklagen
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
Vor Steuern
Steuern
Nach Steuern
Vor Steuern
Steuern
Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert bewertet
2.423,6
-557,3
1.866,3
2.969,6
-682,9
2.286,7
Cash Flow Hedges
-10,7
3,3
-7,4
-9,2
4,7
-4,5
Neubewertung IAS 19
-108,3
23,9
-84,4
-128,1
28,7
-99,4
at Equity einbezogenen Unternehmen
11,3
0,2
11,5
-45,2
14,5
-30,7
Summe
2.315,9
-529,9
1.786,0
2.787,1
-635,0
2.152,2
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2024/25 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 84,3 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis
in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge der Stromerzeugung,
Gasbezügen in Höhe von 22,8 Mio. Euro sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektge-
schäft, das nun dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet wird, in Höhe von -5,5 Mio. Euro (siehe auch Erläuterungen
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten und 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Im Geschäftsjahr 2024/25 lagen wie schon im Vorjahr keine Ineffektivitäten von Sicherungsbeziehungen vor.
48. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 26.992 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene
Sonderzahlung an berechtigte Mitarbeiter*innen ausgeben zu können (Vorjahr: 23.876 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der
EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich damit wie folgt:
Entwicklung der Anzahl der im Umlauf
befindlichen Anteile
Stückaktien
Eigene Aktien
Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2023
179.878.402
-1.623.070
178.255.332
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien
23.876
23.876
30.09.2024
179.878.402
-1.599.194
178.279.208
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien
26.992
26.992
30.09.2025
179.878.402
-1.572.202
178.306.200
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je
Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.283.361 Stück (Vorjahr: 178.259.311 Stück).
62
49. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht
beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
Nicht beherrschende Anteile
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
RBG
BUHO
EVN Macedonia
RBG
BUHO
EVN Macedonia
Tochterunternehmen
Nicht beherrschende Anteile (%)
49,97
26,37
10,00
49,97
26,37
10,00
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile
224,4
60,8
35,3
219,1
58,2
34,5
Nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesenes Ergebnis
42,3
6,4
1,0
39,3
12,8
2,6
Nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Dividenden
37,8
3,0
35,1
3,0
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
448,2
266,1
462,1
437,4
256,9
431,9
Kurzfristige Vermögenswerte
0,7
11,2
82,4
0,8
10,6
59,3
Langfristige Schulden
0,9
102,0
1,0
93,9
Kurzfristige Schulden
0,2
56,0
0,2
19,1
2024/25
2023/24
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
0,2
0,3
Ergebnis nach Ertragssteuern
84,6
24,5
9,6
78,7
48,7
25,7
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich
75,4
12,2
35,5
70,8
11,6
57,6
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
-50,1
-50,1
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
-75,6
-11,6
-0,1
-70,3
-11,4
-10,0
Langfristige Schulden
50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Zusammensetzung
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Nominal
interest rate
(%)
Term
Nominal amount
Carrying
amount
30.09.2025
Carrying
amount
30.09.2024
Fair Value
30.09.2025
EURm
EURm
EURm
Bonds
469,9
469,7
434,3
  EUR bond
4,125
2012–2032
100,0 Mio EUR
99,1
98,9
105,5
  EUR bond
4,125
2012–2032
25,0 Mio EUR
24,8
24,8
26,4
  EUR bond
0,850
2020–2035
101,0 Mio EUR
101,0
101,0
77,2
  Registered bond
2,005
2022–2034
5,0 Mio EUR
5,0
5,0
4,5
  Registered bond
2,440
2022–2037
150,0 Mio EUR
150,0
150,0
130,9
  Registered bond
3,900
2022–2038
90,0 Mio EUR
90,0
90,0
89,9
Bankdarlehen
(inkl. Schuldscheindarlehen)¹⁾
0,778–6,70
bis 2070
730,0
518,1
728,1
Total
1.199,9
987,8
1.162,4
1) Im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 58,5 Mio. Euro in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
63
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten zeigt sich wie folgt:
Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Restlaufzeit zum 30.09.2025
Restlaufzeit zum 30.09.2024
Mio. EUR
<5 Jahre
>5 Jahre
Summe
<5 Jahre
>5 Jahre
Summe
Anleihen/Namensschuldverschreibung
469,9
469,9
469,7
469,7
davon fix verzinst
469,9
469,9
469,7
469,7
davon variabel verzinst
Bankdarlehen
233,3
496,7
730,0
136,6
381,5
518,2
davon fix verzinst
232,0
386,5
618,5
131,7
276,5
408,2
davon variabel verzinst
1,3
110,2
111,5
4,9
105,0
109,9
Summe
233,3
966,6
1.199,9
136,6
851,2
987,8
Anleihen und Namensschuldverschreibungen
Sämtliche Anleihen sind endfällig.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs
umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem
Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe
Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch
Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldschein-
darlehen in Höhe von 337,0 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020, im Juli 2022
sowie im Februar 2025 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
51. Latente Steuern
Latente Steuern
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Aktive latente Steuern
Sozialkapital
-23,1
-29,5
Verlustvorträge
-1,1
-1,5
Beteiligungsabschreibungen
-6,0
-12,0
Sachanlagen
-15,2
-14,8
Immaterielle Vermögenswerte
-0,1
Rückstellungen
-12,4
-13,8
Finanzinstrumente
-0,9
-1,0
Sonstiges Vermögen
-21,3
-24,0
Sonstige Schulden
-22,1
-21,5
Passive latente Steuern
Sachanlagen
196,8
153,1
Immaterielle Vermögenswerte
7,8
4,5
Beteiligungen
569,1
683,2
Rückstellungen
0,7
Finanzinstrumente
1,5
6,2
Sonstiges Vermögen
0,3
4,0
Sonstige Schulden
1,9
1,6
Summe
675,2
735,2
davon aktive latente Steuern
-18,5
-31,1
davon latente Steuerverbindlichkeiten
693,7
766,3
64
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Veränderung latente Steuern
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Latenter Steuersaldo 01.10.
735,2
735,1
Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen
-5,5
-2,3
Erfolgswirksame Veränderung
50,6
4,8
Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage
-105,0
-2,4
Latenter Steuersaldo 30.09.
675,2
735,2
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb
der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von
0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 80,0 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren
Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren keine Verlustvorträge (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).
Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig. Von den nicht aktivierten Verlust- und Zinsvorträgen
stehen im Vorjahr 71,7 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich. Im Geschäftsjahr 2024/25
betragen die Verlust- und Zinsvorträgen inklusive dem aufgegebenen Geschäftsbereich 33,4 Mio. Euro.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw.
zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences)
wurden passive latente Steuern in Höhe von 96,0 Mio. Euro (Vorjahr: 134,2 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe
von 389,2 Mio. Euro (Vorjahr: 511,3 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden. Von den
Outside-Basis Differences stehen im Vorjahr 24,8 Mio. EUR (für temporäre Differenzen in Höhe von 82,0 Mio. Euro) im
Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich. Im Geschäftsjahr 2024/25 betragen die Outside-Basis Differences
inklusive dem aufgegebenen Geschäftsbereich 120,8 Mio. Euro (für temporäre Differenzen in Höhe von 471,3 Mio. Euro).
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen „Finanzinstrumente“ mit -124,1 Mio. Euro (Vorjahr:
-35,0  Mio. Euro), „Assoziierte Unternehmen“ mit 14,3 Mio. Euro (Vorjahr: 39,0 Mio. Euro) und „Sozialkapital“ mit 4,8 Mio. Euro
(Vorjahr: -6,4 Mio. Euro).
52. Langfristige Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Rückstellung für Pensionen
164,9
191,5
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
27,0
27,1
Rückstellung für Abfertigungen
72,7
77,6
Sonstige langfristige Rückstellungen
103,0
98,4
Summe
367,6
394,6
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für
Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum
30. September 2025 mit 3,8 % (Vorjahr: 3,4 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von
3,2 % (Vorjahr: 3,3 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration
der Personalrückstellungen.
Folgende Parameter werden angewendet:
Rechnungsgrundlagen gemäß „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Folgejahr: 2,5 % (Vorjahr: 4,0 %)
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Jahr 2027: 2,0 % (Vorjahr: 2,75 %)
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für Folgejahre: 2,0 % (Vorjahr: 2,25 %)
65
Entwicklung der Rückstellung für Pensionen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10.
191,5
177,0
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs)
0,2
-0,4
+
Zinsaufwand
6,5
7,6
Pensionszahlungen
-12,3
-12,2
+/–
Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
-19,5
19,5
davon aus
finanziellen Annahmen
-12,5
18,5
erfahrungsbedingten Annahmen
-6,9
1,0
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
-1,6
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09.
164,9
191,5
Zum 30. September 2025 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,0 Jahre
(Vorjahr: 11,9 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2025/26 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,4 Mio. Euro
(Vorjahr: 12,3 Mio. Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellung für
pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10.
27,1
23,6
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs)
0,2
0,2
+
Zinsaufwand
0,9
1,0
Pensionszahlungen
-1,6
-1,3
+/–
Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
0,3
3,6
davon aus
finanziellen Annahmen
-2,4
3,1
erfahrungsbedingten Annahmen
2,7
0,5
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09.
27,0
27,1
Zum 30. September 2025 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen
13,5 Jahre (Vorjahr: 14,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2025/26 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in
Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10.
77,6
74,1
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs)
2,4
2,4
+
Zinsaufwand
2,8
3,3
Abfertigungszahlungen
-8,6
-7,7
Umbuchungen
-0,1
0,1
+/–
Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
-0,6
5,4
davon aus
finanziellen Annahmen
3,6
erfahrungsbedingten Annahmen
-0,6
1,8
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
-0,8
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09.
72,7
77,6
Zum 30. September 2025 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 5,4 Jahre
(Vorjahr: 5,6 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2025/26 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 9,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 9,2 Mio. Euro) erwartet.
66
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen,
pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der
Rückstellung für Pensionen
30.09.2025
30.09.2024
%
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz
0,5
5,72
-5,18
6,24
-5,57
Bezugserhöhung
1,0
-1,01
1,07
-1,20
1,33
Pensionserhöhung
1,0
-9,04
10,83
-9,55
11,59
Restlebenserwartung
1 Jahr
-4,24
4,30
-4,38
4,46
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung
für pensionsähnliche Verpflichtungen
30.09.2025
30.09.2024
%
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz
0,5
6,93
-6,30
7,56
-6,73
Pensionserhöhung
1,0
-10,89
13,23
-11,49
14,19
Restlebenserwartung
1 Jahr
-3,36
3,27
-3,48
3,50
Sensitivitätsanalyse der
Rückstellung für Abfertigungen
30.09.2025
30.09.2024
%
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz
0,5
2,69
-2,56
2,83
-2,69
Bezugserhöhung
1,0
-5,17
5,63
-5,43
5,91
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während
für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant
gehalten („ceteris paribus“). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Ver-
pflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathe-
matischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität
der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen
langfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
Jubiläumsgelder
Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs-
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2024
22,3
3,7
4,5
63,3
4,6
98,4
Zinsaufwand
0,9
0,1
1,2
2,2
Verwendung
-0,2
-0,1
-0,2
-2,1
Auflösung
-0,1
-0,2
-1,4
-0,5
-2,2
Zuführung
0,5
0,4
1,7
3,9
2,5
10,5
Umgliederung
0,1
-0,6
-2,3
-0,8
-3,7
Umgliederung aufgegebener
Geschäftsbereich
-0,1
-0,1
Buchwert 30.09.2025
23,5
4,1
5,4
64,6
5,5
103,0
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind,
werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten
aufzuwendenden Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer
Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 19 Jahren gerechnet.
Die Position „Umgliederung“ ist im Wesentlichen auf eine Umgliederung aus dem kurzfristigen Bereich aufgrund der Anpassung
von Laufzeitschätzungen im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen zurückzuführen.
67
53. Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und
Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.
Langfristige Baukosten- und Investitionszuschüsse
Mio. EUR
Baukosten­zuschüsse
(IFRS 15)
Baukostenzuschüsse
(regulierter Bereich)
Investitionszuschüsse
Summe
Buchwert 01.10.2024
66,3
589,7
70,1
726,1
Währungsdifferenzen
0,0
-0,3
0,0
-0,3
Zugänge
10,3
103,9
20,5
134,7
Abgang
-0,3
0,0
0,0
-0,3
Umgliederung
-6,8
-61,9
-5,7
-74,3
Buchwert 30.09.2025
69,5
631,4
85,0
785,9
54. Übrige langfristige Schulden
Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
0,6
0,4
Leasingverbindlichkeiten
83,9
70,2
Sonstige übrige Verbindlichkeiten
14,1
13,1
Summe
98,7
83,8
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie
aus Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte
Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen
langfristigen Schulden
Restlaufzeit zum 30.09.2025
Restlaufzeit zum 30.09.2024
Mio. EUR
<5 Jahre
>5 Jahre
Summe
<5 Jahre
>5 Jahre
Summe
Verbindlichkeiten aus derivativen
Geschäften
0,6
0,6
0,4
0,4
Leasingverbindlichkeiten
24,2
59,7
83,9
35,4
34,9
70,2
Sonstige übrige Verbindlichkeiten
12,2
1,9
14,1
11,1
2,0
13,1
Summe
37,1
61,6
98,7
46,9
36,9
83,8
Kurzfristige Schulden
55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Bankdarlehen
21,4
126,1
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite
1,5
Summe
22,9
126,1
Kredite im Ausmaß von 7,3 Mio. Euro (Vorjahr: 117,3 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert,
da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
68
56. Lieferant*innenverbindlichkeiten
In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 86,4 Mio. Euro
(Vorjahr: 131,9 Mio. Euro) enthalten.
57. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
Personalansprüche
Prozessrisiken
Sonstige
kurzfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2024
97,4
1,8
27,0
126,1
Währungseffekte
Verwendung
-12,5
P
r
o
z
e
s
s
r
i
s
i
k
e
n
-0,2
-10,7
-23,5
Auflösung
-0,1
-1,3
-1,4
Zuführung
23,3
0,1
8,4
31,8
Umgliederung
-1,6
0,6
0,7
-0,3
Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich
-6,4
-15,0
-21,5
Buchwert 30.09.2025
100,2
2,1
9,0
111,3
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten
aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag
rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) ausgewiesen.
58. Übrige kurzfristige Schulden
Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen
135,7
79,5
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen
19,6
14,5
Zinsenabgrenzungen
13,1
12,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
3,5
9,3
Leasingverbindlichkeiten
8,4
8,5
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
43,6
102,8
223,9
226,9
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
68,1
108,1
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
74,4
71,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
12,5
12,8
Energieabgaben
30,6
2,0
Umsatzsteuer
6,8
14,7
Sonstige Posten
22,0
16,2
214,5
225,0
Summe
438,4
451,9
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der
EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und
der Beschaffung von Strom.
Der Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten ist auf eine Umgliederung in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte
und Schulden im Zusammenhang mit dem Verkauf des internationalen Projektgeschäfts zurückzuführen (siehe Erläuterung
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertrags-
kosten, Energieabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
69
Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung
Energie
Erzeugung
Netze
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen Segmente
Konsolidierung
Summe
Mio. EUR
2024/25
2023/241)
2024/25
2023/241)
2024/25
2023/241)
2024/25
2023/241)
2024/25
2023/241) 2)
2024/25
2023/241)
2024/25
2023/241) 2)
2024/25
2023/242)
Außenumsatz
631,4
780,3
118,5
120,7
661,1
565,2
1.508,2
1.335,8
51,5
60,8
29,3
26,4
3.000,0
2.889,2
Innenumsatz (zwischen
Segmenten)
17,6
19,5
229,9
305,3
81,1
78,5
0,3
2,5
0,1
0,5
121,4
95,8
-450,4
-502,1
Gesamtumsatz
649,0
799,8
348,4
426,0
742,2
643,7
1.508,5
1.338,3
51,5
61,3
150,8
122,2
-450,5
-502,1
3.000,0
2.889,2
Operativer Aufwand
-577,5
-703,4
-161,9
-212,7
-391,3
-381,7
-1.328,7
-1.139,6
-42,7
-77,4
-163,3
-134,0
446,0
498,2
-2.219,5
-2.150,5
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen
operativ
9,9
-156,5
14,6
43,7
-4,2
10,6
108,3
126,3
128,6
24,2
EBITDA
81,4
-60,1
201,1
257,0
350,9
262,0
179,8
198,8
4,6
-5,5
95,8
114,6
-4,5
-3,9
909,1
762,9
Abschreibungen
-23,4
-30,0
-108,9
-67,5
-186,4
-168,8
-91,6
-84,0
-9,4
-9,2
-3,0
-2,8
4,5
3,9
-418,2
-358,6
davon Wertminderungen
-4,2
-58,8
-21,0
-4,4
-0,1
-63,2
-25,2
davon Zuschreibungen
5,0
0,3
5,0
0,3
Operatives Ergebnis (EBIT)
58,1
-90,1
92,1
189,5
164,4
93,2
88,2
114,7
-4,7
-14,7
92,8
111,7
490,9
404,3
EBIT-Marge (%)
8,9
-11,3
26,4
44,5
22,2
14,5
5,8
8,6
-9,2
-24,1
61,5
91,4
0,0
0,0
16,4
14,0
Zinserträge
1,1
1,0
2,9
8,3
0,6
0,6
3,0
5,3
1,4
3,1
54,7
52,8
-57,9
-63,8
5,8
7,3
Zinsaufwendungen
-6,6
-6,0
-5,4
-5,7
-35,6
-30,7
-2,7
-3,8
-16,0
-19,4
-45,7
-58,6
57,9
63,8
-54,2
-60,4
Finanzergebnis
-4,9
-4,9
-2,4
4,0
-34,8
-29,7
0,2
1,5
-19,8
-22,4
396,8
308,3
-251,6
-111,2
83,6
145,6
Ergebnis vor Ertragsteuern
53,2
-95,0
89,7
193,4
129,6
63,5
88,4
116,2
-24,6
-37,1
489,6
420,0
-251,6
-111,2
574,4
549,9
Firmenwerte
1,6
1,8
1,8
1,8
1,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen
120,6
49,8
215,9
230,3
82,0
167,3
716,9
696,6
1.135,4
1.144,0
Gesamtvermögen
787,2
643,3
1.105,2
1.068,2
3.171,5
2.756,8
1.522,4
1.449,3
994,4
1.011,1
5.859,4
6.200,0
-2.409,4
-2.215,2
11.030,7
10.913,6
Gesamtschulden
524,7
477,6
432,0
432,6
2.237,0
2.019,4
585,1
531,3
735,0
670,4
2.183,8
2.321,2
-2.325,7
-2.269,5
4.371,8
4.183,0
Investitionen3)
117,3
89,9
134,2
87,5
472,4
399,8
166,2
147,2
25,2
30,7
3,0
2,5
-8,4
-4,6
909,8
753,0
1) Die Werte für die Vergleichsperiode wurden infolge Änderung der konzerninternen Finanzierungsstruktur angepasst.
2) Die Werte für die Vergleichsperiode wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
3) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
70
Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Strom
2.261,6
2.125,5
Erdgas
162,0
222,5
Wärme
253,9
237,5
Umweltdienstleistungen
50,9
54,3
Sonstige
271,5
249,4
Summe
3.000,0
2.889,2
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz¹⁾
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Österreich
1.488,1
1.540,4
Bulgarien
923,4
798,1
Nordmazedonien
581,5
534,9
Sonstige
7,1
15,8
Summe
3.000,0
2.889,2
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern –
Langfristige Vermögenswerte¹⁾
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen
Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen
Österreich
263,2
4.013,8
198,6
3.600,9
Deutschland
0,6
20,1
Bulgarien
35,6
597,4
35,0
564,5
Nordmazedonien
11,6
464,8
11,9
426,5
Sonstige
34,6
16,2
50,7
Summe
310,4
5.110,5
262,4
4.662,7
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
71
59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Geschäftsbereich
Segment
Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft
Energie
Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten
Wärmeproduktion und -verkauf
45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz¹⁾
Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG¹⁾
Erzeugung
Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten
zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten
Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich
13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)¹⁾
49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)¹⁾
Netze
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich
Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien
Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien
Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien
Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft
Umwelt
Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag)
von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung2)
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente
50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG¹⁾
73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding; diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt¹⁾
12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3)
Konzerndienstleistungen
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
72
Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise
Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die Positionen der EVN AG werden anhand der
Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen
für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den
Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte
entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Bisher wurden konzerninterne Finanzierungen sowie Dividenden den jeweiligen Segmenten zugeordnet. Aufgrund einer Änderung
der konzerninternen Finanzierungsstruktur erfolgt die Finanzierung sowie die Darstellung der Dividendenerträge nunmehr im
Segment Alle sonstigen Segmente. Dies hat Auswirkungen auf das Finanzergebnis und das Gesamtvermögen der einzelnen
Segmente. Aufgrund dieser Änderung werden gemäß IFRS 8.29 die Werte für die Vergleichsperioden angepasst.
Im Segment Umwelt ist weiterhin der aufgegebene Geschäftsbereich enthalten, wobei das Ergebnis in die Position „Ergebnis des
aufgegebenen Geschäftsbereichs“ umgegliedert wurde. Lediglich Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten, die in der
Konsolidierungsspalte eliminiert werden, sind in den dargestellten Segmentangaben der Gewinn-und-Verlustrechnung enthalten.
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten
bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern)
anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung
eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese zumindest 10,0 % der
gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt
es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.
73
Sonstige Angaben
60. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und­-abflüsse im
Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden
ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Liquide Mittel
89,8
65,2
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände)
0,1
davon Guthaben bei Kreditinstituten
89,7
65,1
Kontokorrentverbindlichkeiten
-1,5
Liquide Mittel des aufgegebenen Geschäftsbereich1)
46,8
13,6
Summe
135,1
78,8
1) Es handelt sich dabei um die konsolidierten Werte ohne Berücksichtigung von konzerninternen Cash-Pooling Verbindlichkeiten.
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen
(siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), die Auflösung jener aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich
in den Umsatzerlösen.
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter
Bereich)
64,5
58,3
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich)
6,6
6,3
Summe
71,2
64,6
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie in
der untenstehenden Tabelle angeführt dar. In dieser Tabelle werden die Finanzverbindlichkeiten einschließlich des aufgegebenen
Geschäftsbereichs gezeigt, da die Geldflussrechnung ebenfalls die Zahlungsströme von aufgegebenen und fortgeführten Bereich
umfasst. Die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallenden Finanzverbindlichkeiten werden durch eine Davon-Angabe
erläutert):
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2024/25
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasing-
verbindlichkeiten
davon 
aufgegebener
Geschäftsbereich
Summe
Stand 01.10.2024
126,1
987,8
78,8
11,2
1.192,7
Einzahlungen
240,0
240,0
Auszahlungen
-121,1
-6,5
-15,8
-3,0
-143,4
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel
1,5
1,5
Währungsumrechnung
-0,1
-0,1
Veränderung Fair Value
Sonstige Veränderungen
33,0
0,3
33,0
Umbuchungen
18,0
-18,0
Stand 30.09.2025
24,5
1.203,3
95,9
8,5
1.323,7
Geschäftsjahr 2023/24
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasing-
verbindlichkeiten
davon 
aufgegebener
Geschäftsbereich
Summe
Stand 01.10.2023
343,2
1.103,5
80,2
1.526,8
Einzahlungen
Auszahlungen
-293,2
-11,8
-305,0
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel
-50,0
-50,0
Währungsumrechnung
0,9
0,9
Veränderung Fair Value
-0,9
-0,9
Veränderung Geldbeschaffungskosten
0,5
0,5
Sonstige Veränderungen
0,8
9,2
10,4
20,4
Umbuchungen
125,2
-125,2
Stand 30.09.2024
126,1
987,8
78,8
1.192,7
74
61. Risikomanagement
Das Risikomanagement unterstützt bei der Verfolgung der Unternehmensziele, insbesondere bei der
gezielten Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale, der
Gewährleistung der Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit des Konzerns sowie der
Optimierung des Ergebnisses unter Berücksichtigung des Risiko-Chancen-Kalküls.
Risikomanagement erfolgt dabei in Bezug auf Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Kredit- bzw. Ausfallrisiken.
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von
Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten:
Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken.
Marktrisiken: Zinsänderungsrisiko
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanz-
instruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und
-aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikosteuerung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos sowie
Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente
und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der laufenden Berechnung des Marktwerts der Finanz-
verbindlichkeiten u. a. auch im Rahmen von Sensitivitätsanalysen und einer Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung. Der VaR wird
mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-
Gamma-Ansatz) berechnet. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro). Der hier verzeichnete
Anstieg ist primär auf den Neuabschluss von langfristigen Finanzverbindlichkeiten über 225,0 Mio. EUR mit fixer Verzinsung im
Geschäftsjahr 2024/25 zurückzuführen. Der Zins-VaR spiegelt weiterhin den hohen Grad an fix verzinsten Finanzverbindlichkeiten
von 91 % per 30. September 2025 (Vorjahr: 90 %) wider. Für die zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanz-
verbindlichkeiten würde ein Anstieg des Marktzinsniveaus/Referenzzinssatzes um 100 Basispunkte eine Erhöhung der Zins-
aufwendungen um 1,2 Mio. Euro per anno (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) bedeuten.
Marktrisiken: Fremdwährungsrisiko
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt
werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen
Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, KWD, MKD, PLN, RON, USD), können Währungsrisiken schlagend
werden. Die Finanzverbindlichkeiten sind ausschließlich in Euro denominiert.
Die Steuerung des FX Exposure dient dem Ziel, die physischen, unmittelbar verfügbaren bzw. täglich fälligen liquiden Mittel
des EVN Konzerns in Fremdwährung stets auf das erforderliche ökonomisch sinnvolle Mindestmaß zu reduzieren. BGN und MKD
werden als Kernwährungen der EVN betrachtet und unterliegen keiner aktiven Fremdwährungsrisikosteuerung.
Wesentlicher Treiber des Währungsrisikos im operativen Bereich ist weiterhin das Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman
in Kuwait, das aufgrund der Veräußerungsabsicht hinsichtlich des internationalen Projektgeschäfts jedoch dem gemäß IFRS 5
abgebildeten aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet ist. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die
Planung und den Bau einer Kläranlage sowie – gemeinsam mit Partner*innen – die Errichtung eines Kanalnetzes mit Pumpstationen.
Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projekt-
geschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen
werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der
Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Netto-Cash-Flows je Fremdwährung aus dem Projektgeschäft
fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch eine Absicherung
über diesen Zeitraum hinaus vorgenommen werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte
genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von
Zahlungsströmen bestimmt.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter
Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro).
75
Sonstige Marktrisiken
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs- Risikomanage-
ments abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas und
CO2-Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet zur Absicherung der Preise für die Primärenergieträger Strom und Gas sowie für CO2-Emissionszertifikate
im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden großteils  finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten
Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bei Veränderung der Marktpreise um 10 % würden sich für die EVN am Bilanzstichtag folgende Auswirkungen im Zusammenhang
mit derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ergeben:
Sensitivitäten Marktpreis
%
2024/25
2023/24
+10%
-10%
+10%
-10%
Eigenkapitalauswirkung (Cash Flow Hedges Bewertungsrücklage)
-8,4
8,4
-4,1
4,1
Auswirkung operatives Ergebnis
-1,5
1,5
-0,1
0,1
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN
gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-
Aktien betrug am Bilanzstichtag 92,0 Mio. Euro (Vorjahr: 124,4 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei
Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Rückgang gegenüber dem letzten
Bilanzstichtag ist auf den geringeren Marktwert des gehaltenen Verbund-Aktien-Portfolios sowie auf eine etwas geringere
Volatilität im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten
nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die
EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen
wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und
so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels
Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 89,7 Mio. Euro (Vorjahr: 78,8 Mio. Euro) sowie
kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 186,9 Mio. Euro (Vorjahr:159,7 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können.
Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von
500,0 Mio. Euro (Vorjahr: 500,0 Mio. Euro) sowie vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von
270,0 Mio. Euro (Vorjahr: 315,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Darüber hinaus betragen die liquiden Mittel des aufgegebenen
Geschäftsbereichs 46,8 Mio. Euro. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 17,3 %
(Vorjahr: 16,8 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus
Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden
30.09.2025
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR
Buchwert
Summe
Zahlungsabflüsse
<1 Jahr
1-5 Jahre
>5 Jahre
Anleihen
469,9
605,8
13,3
53,1
539,4
Bankdarlehen
751,4
940,7
43,5
314,6
582,5
Leasingverbindlichkeiten
92,4
116,7
8,7
31,5
76,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften¹⁾
4,1
4,1
3,5
0,6
Summe
1.317,7
1.667,4
69,0
399,9
1.198,5
30.09.2024
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR
Buchwert
Summe
Zahlungsabflüsse
<1 Jahr
1-5 Jahre
>5 Jahre
Anleihen
469,7
570,6
10,6
39,1
520,9
Bankdarlehen
644,2
753,1
143,7
187,2
422,2
Leasingverbindlichkeiten
78,8
98,7
8,9
28,7
61,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften¹⁾
9,7
10,2
9,8
0,4
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten
5,2
5,2
5,2
Summe
1.207,5
1.437,7
178,1
255,3
1.004,3
1) Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.
76
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin
bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem
Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen
Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner*innen durchgeführt. Dazu werden sowohl
interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das
Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht
erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termin-
geschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in
Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kreditratings
abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler
Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vor-
nehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende
Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete
Kreditverluste bilanziert.
Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskompo-
nente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste.
Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
von Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem
erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der
Definition von „Investment Grade“ entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 4 oder höher sowie bei einem
äquivalenten Rating von BBB– oder höher bei der Ratingagentur Standard & Poor‘s (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen
ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen,
die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines
finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen
Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn
es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig
nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind)
zurückgreifen muss, oder
der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent
von CCC+ entspricht, bzw. wenn
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlaufen des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder
für ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlich-
keiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente,
die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsoli-
dierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertbe-
richtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein geringeres Risiko eines Kreditausfalls besteht.
Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
77
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
30.09.2025
Mio. EUR
Äquivalent S&P
Ausfallwahr-
scheinlichkeit (%)¹⁾
Ausleihungen
Leasingforderungen
Bankguthaben²⁾ ³⁾
Errechnete
Wertminderung⁴
EVN Ratingklasse 1
AAA
EVN Ratingklasse 2
Bis AA–
EVN Ratingklasse 3
Bis A–
0,05
26,4
3,5
40,3
EVN Ratingklasse 4
Bis BBB–
0,21
40,9
EVN Ratingklasse 5a
Bis BB–
0,87
6,1
EVN Ratingklasse 5b
Bis B–
5,16
2,5
EVN Ratingklasse 5c
Bis D
26,12
Ohne Rating
0
1,8
Summe
28,2
3,5
89,7
30.09.2024
Mio. EUR
Äquivalent S&P
Ausfallwahr-
scheinlichkeit (%)¹⁾
Ausleihungen
Leasingforderungen
Bankguthaben²⁾ ³⁾
Errechnete
Wertminderung⁴
EVN Ratingklasse 1
AAA
3,8
EVN Ratingklasse 2
Bis AA–
0,07
EVN Ratingklasse 3
Bis A–
0,07
29,1
6,9
55,5
EVN Ratingklasse 4
Bis BBB–
0,33
27,1
EVN Ratingklasse 5a
Bis BB–
1,48
6,0
EVN Ratingklasse 5b
Bis B–
6,78
2,2
EVN Ratingklasse 5c
Bis D
25,98
Ohne Rating
0
1,3
Summe
30,3
10,7
90,8
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumengewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro) enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch,
der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im
EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre
durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
In der aktuellen Situation gilt es insbesondere zu beurteilen, wie sich das makroökonomische Umfeld bei der Ermittlung der zu
erwartenden Verluste (Expected Credit Loss) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auswirkt. Ungeachtet der wirt-
schaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen. Dies
ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in den letzten Jahren zurückzuführen. Es wird erwartet,
dass in Europa zukünftig vermehrt Insolvenzfälle eintreten. Insofern geht die EVN davon aus, dass diese Entwicklung zu höheren
Forderungsausfällen führen kann. Aus diesem Grund hat die EVN über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäfts-
jahr 2024/25 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfasst.
78
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich
30.09.2025
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–0,1
0,0
95,0
94,9
Bis 89 Tage überfällig
0,0–0,6
1,0
9,6
9,6
0,1
Bis 179 Tage überfällig
6,3–34,1
9,2
2,7
2,4
0,2
Bis 359 Tage überfällig
8,6–26,5
8,9
5,9
5,4
0,5
>360 Tage überfällig
12,4–100,0
30,9
14,1
9,7
4,4
Summe
127,3
122,0
5,3
30.09.2024
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–0,1
0,1
43,7
43,7
Bis 89 Tage überfällig
0,1–0,6
0,8
9,6
9,5
0,1
Bis 179 Tage überfällig
4,6–19,7
12,0
2,2
1,9
0,3
Bis 359 Tage überfällig
7,9–55,2
16,4
3,3
2,8
0,5
>360 Tage überfällig
15,5–100,0
34,3
12,5
8,2
4,3
Summe
71,3
66,1
5,2
Erwartete Kreditverluste Bulgarien
30.09.2025
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–2,0
0,1
65,7
65,6
0,1
Bis 89 Tage überfällig
0,0–60,3
8,6
4,7
4,3
0,4
Bis 179 Tage überfällig
5,6–60,6
30,8
1,1
0,7
0,3
Bis 359 Tage überfällig
56,0–100,0
72,3
1,2
0,3
0,9
>360 Tage überfällig
100,0
100,0
13,7
13,7
Summe
86,4
70,9
15,4
30.09.2024
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–2,7
0,4
47,8
47,6
0,2
Bis 89 Tage überfällig
2,1–100,0
6,5
7,9
7,4
0,5
Bis 179 Tage überfällig
28,4–100,0
63,8
1,2
0,4
0,7
Bis 359 Tage überfällig
63,2–100,0
87,8
1,4
0,2
1,2
>360 Tage überfällig
100,0
100,0
14,3
14,3
Summe
72,5
55,6
17,0
79
Erwartete Kreditverluste
Nordmazedonien
30.09.2025
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig
0,4–100,0
64,7
148,3
52,3
96,0
davon Ratenvereinbarungen
17,5–100,0
88,5
87,4
10,1
77,3
davon ohne
Ratenvereinbarungen
0,4–36,6
30,7
61,0
42,2
18,7
Bis 89 Tage überfällig
2,4–100,0
10,1
20,8
18,7
2,1
Bis 179 Tage überfällig
42,3–100,0
78,9
6,3
1,3
5,0
Bis 359 Tage überfällig
52,6–100,0
94,6
9,5
0,5
9,0
> 360 Tage überfällig
100,0
100,0
162,0
162,0
Summe
347,0
72,9
274,1
30.09.2024
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig
0,4–100,0
55,2
145,3
65,1
80,2
davon Ratenvereinbarungen
17,5–100,0
88,5
87,7
10,1
77,5
davon ohne
Ratenvereinbarungen
0,4–36,6
4,7
57,6
54,9
2,7
Bis 89 Tage überfällig
2,4–100,0
9,7
23,6
21,3
2,3
Bis 179 Tage überfällig
42,3–100,0
80,5
6,6
1,3
5,3
Bis 359 Tage überfällig
52,6–100,0
92,2
10,9
0,5
10,4
> 360 Tage überfällig
100,0
100,0
169,7
169,7
Summe
356,1
88,2
267,9
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen
Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als
bei der Fälligkeitsklasse „Bis 89 Tage überfällig“.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 8,7 Mio. Euro (Vorjahr: 36,7 Mio. Euro) erfasst. Diese Wertminderungen resultierten im Wesentlichen aus erwarteten
Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten
war wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
Wertberichtigungen –
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Stand 01.10.
305,4
286,7
Zuführung
8,7
36,7
Abgang
-19,3
-17,9
Stand 30.09.
294,8
305,4
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2025 und zum 30. September 2024 entspricht
den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte
sowie 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe
Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
80
62. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wert-
steigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer
40 % und eine Net Debt Coverage größer 50 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 60,3 %
(Vorjahr: 61,7 %). Die Net Debt Coverage, bemessen als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung, betrug
zum Bilanzstichtag 78,1 % (Vorjahr: 83,7 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanz-
verbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen
Personalrückstellungen.
Kapitalmanagement1)
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
1.289,6
1.058,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten2)
32,6
134,6
Fonds der liquiden Mittel
-135,1
-78,8
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere
-269,9
-250,5
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen
-28,2
-30,3
Nettofinanzverschuldung
888,9
833,1
Langfristige Personalrückstellungen3
266,9
296,2
Nettoverschuldung
1.155,9
1.129,3
Funds from Operations
901,8
945,2
Eigenkapital
6.658,8
6.730,6
Gearing (%)
17,3
16,8
Net Debt Coverage (%)
78,0
83,7
1) Die Nettoverschuldung schließt den aufgegebenen Geschäftsbereich mit ein, im Wesentlichen die liquiden Mittel in Höhe von 46,8 Mio. Euro.
2) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
3) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern besteht ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen. Zwischen der EVN AG
und den teilnehmenden Konzerngesellschaften wurden dazu jeweils Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das
Cash Pooling geregelt werden.
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist,
werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem
Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen
Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen.
Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden
Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten
haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizu-
legenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme
unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die
Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 dargestellt.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur
Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare
Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von
Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse,
Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren,
die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein*e Marktteilnehmer*in bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen
würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
81
Informationen zu Klassen und
Kategorien von
Finanzinstrumenten
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
Bewertungs-
kategorie
Fair-Value-
Hierarchie
(IFRS 13)
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Klassen
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen¹⁾
Beteiligungen
FVOCI
Stufe 3
167,7
167,7
161,7
161,7
Beteiligungen
FVOCI
Stufe 1
2.716,3
2.716,3
3.269,2
3.269,2
Beteiligungen
FVTPL
Stufe 3
18,0
18,0
11,2
11,2
Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere
FVTPL
Stufe 1
82,8
82,8
78,5
78,5
Ausleihungen
AC
Stufe 2
24,1
23,5
26,0
26,5
Forderungen aus Leasinggeschäften
AC
Stufe 2
2,8
2,8
8,7
8,7
Forderungen aus derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 2
0,3
0,3
1,1
1,1
Forderungen
AC
21,6
21,6
23,0
23,0
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Forderungen und übrige
kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen
AC
367,3
367,3
403,9
403,9
Forderungen aus derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 2
5,0
5,0
25,8
25,8
Wertpapiere und sonstige
Finanzinvestitionen
FVTPL
Stufe 1
187,1
187,1
172,0
172,0
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten
AC
89,8
89,8
78,8
78,8
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Anleihen
AC
Stufe 2
469,9
434,3
469,7
436,4
Bankdarlehen
AC
Stufe 2
730,0
728,1
518,2
514,4
1) Siehe  Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
Bewertungs-
kategorie
Fair-Value-
Hierarchie
(IFRS 13)
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Klassen
Übrige langfristige Schulden
Sonstige übrige Schulden
AC
14,1
14,1
13,1
13,1
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 2
0,6
0,6
0,4
0,4
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 3
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
AC
22,9
22,9
126,1
126,1
Lieferant*innenverbindlichkeiten
AC
427,4
427,4
495,3
495,3
Übrige kurzfristige Schulden
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
AC
220,4
220,4
217,6
217,6
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 2
3,4
3,4
8,9
8,9
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 3
0,1
0,1
0,4
0,4
davon aggregiert nach
Bewertungskategorie
Zum beizulegenden Zeitwert
erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis
FVOCI
2.884,0
3.430,9
Finanzielle Vermögenswerte, die als
erfolgswirksam zum beizulegenden Wert
bewertet eingestuft wurden
FVTPL
293,2
288,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte und
Schulden
AC
2.390,3
2.380,3
Finanzielle Schulden, die als
erfolgswirksam zum beizulegenden
Wert bewertet eingestuft wurden
FVTPL
4,1
9,7
82
In der Tabelle „Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten“ werden als Cash Flow Hedge designierte
Sicherungsgeschäfte (Portfolio Hedge Strom) gemeinsam mit derivativen Finanzinstrumenten dargestellt, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Eine separate Darstellung ist infolge der Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten
aufgrund üblicher Netting-Vereinbarungen im Energiebereich nicht möglich (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). In der
Bewertungskategorie FVTPL sind daher positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 20,5 Mio. Euro) und
negative beizulegende Zeitwerte in Höhe von –5,2 Mio. Euro (Vorjahr: –2,2 Mio. Euro) enthalten, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden.
Nettoergebnisse nach
Bewertungskategorien¹⁾
2024/25
2023/24
Mio. EUR
Nettoergebnis
davon
Wertberichtigungen
Nettoergebnis
davon
Wertberichtigungen
Klassen
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis (FVOCI)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte (AC)
-16,0
-8,7
-55,1
-43,1
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden,
die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert
bewertet wurden (FVTPL)
3,4
5,9
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging)
-0,2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden (AC)
0,2
Summe
-12,6
-8,7
-49,1
-43,1
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung;
Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und
Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente
werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen
Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanz-
stichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz
dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter
sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
83
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
Derivative Finanzinstrumente
30.09.2025
30.09.2024
Nominalwert¹⁾
Marktwerte²⁾
Nominalwert¹⁾
Marktwerte²⁾
Käufe
Verkäufe
Positive
Negative
Netto
Käufe
Verkäufe
Positive
Negative
Netto
Devisentermingeschäfte3)
KWD4⁾
80,5
3,8
-4,8
-1,0
USD4⁾
23,2
0,1
-0,5
-0,4
BHD
6,7
-0,3
-0,3
RON
4,0
Derivate Energiebereich
Futures Strom
67,6  GWh
180,0  GWh
0,7
-0,4
0,3
375,9  GWh
234,0  GWh
5,3
5,3
Forwards/Swaps Strom
598,8  GWh
630,2  GWh
0,2
-0,2
-0,1
761,4  GWh
183,0  GWh
0,8
-0,5
0,3
Futures Gas
377,2  GWh
43,2  GWh
0,2
-0,5
-0,3
68,1  GWh
281,1  GWh
0,3
-2,0
-1,6
Forwards/Swaps Gas
375,9  GWh
0,5
0,5
65,9  GWh
598,5  GWh
0,5
-4,0
-3,5
Futures Strom4⁾
97,9  GWh
899,3  GWh
3,9
-2,3
1,6
35,2  GWh
576,0  GWh
9,9
-2,2
7,8
Forwards/Swaps Strom4⁾
198,1  GWh
0,4
-0,4
0,1
55,2  GWh
10,2
10,2
Futures Gas4⁾
105,2  GWh
-0,7
-0,7
Forwards/Swaps Gas4⁾
104,8  GWh
-0,6
-0,6
297,1  GWh
0,4
0,4
Summe vor Saldierung
5,9
-5,1
0,7
31,4
-14,2
17,2
Berücksichtigungen von Aufrechnungsvereinbarungen
-0,6
0,6
-4,5
4,5
EEX-Abrechnung Variation Margins zu Futures
0,5
0,5
Summe nach Saldierung
5,3
-4,1
1,2
26,9
-9,7
17,2
1) In Mio. in Nominalwährung; Energiebereich: in GWh
2) In Mio. Euro
3) Die Devisentermingeschäfte sind im aufgegebenen Geschäftsbereich enthalten (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden). 
4) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
84
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögens-
werten oder den Forderungen und übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten
aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen
Verbindlichkeiten). Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung enthält, werden positive und
negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume ein Nettoausgleich beabsichtigt
ist. Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe
Erläuterung 61. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungs-
instrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grund-
geschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt,
ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivi-
täten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen
für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit
internen Richtlinien.
Der EVN Konzern nutzt im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des
Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus den
geplanten zukünftigen Kosten aus dem Gasbezug.
Darüber hinaus werden Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung des Währungsrisikos
aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman angewendet, das allerdings dem aufgegebenen Geschäftsbereich
zugerechnet wird. Daher wurden die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte
und Schulden umgegliedert (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Umm Al Hayman
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten
Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedin-
gungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten
Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-
Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf die Aufrechnung
von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
Portfolio Hedge Strom
Die EVN wendet einen Portfolio Hedge an, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern.
Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente (Strom-Forwards und Strom-
Future-Kontrakte) zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus dem Stromverkauf zu
variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hochwahrscheinlichen Verkäufe von Strom
aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen
Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die
Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-
Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts
verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf
das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und
den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente
die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen grundsätzlich zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen
sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt ist, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss
auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.
Bei Absicherungen von Stromlieferungen in ausländischen Märkten ist es möglich, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente
die Wertänderung aus den künftigen Zahlungsströmen nicht zur Gänze ausgleicht. Aufgrund der höheren Liquidität des deutschen
Markts werden trotzdem vermehrt Termingeschäfte in diesem Markt abgeschlossen. Dabei setzt sich der österreichische Strom-
preis aus dem deutschen Strompreis zuzüglich eines DE/AT-Spreads zusammen. Insofern wird mit den in Deutschland abgeschlos-
senen Terminprodukten die deutsche Preiskomponente der österreichischen Strompreise abgesichert.
Erfolgt die Absicherung im selben Markt wie das Grundgeschäft, besteht grundsätzlich eine vollständige Deckung zwischen
Grundgeschäft und Sicherungsinstrument. Werden jedoch Sicherungsgeschäfte aufgrund mangelnder Liquidität im deutschen Markt
abgeschlossen, wird im Rahmen der Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft nur die Risikokomponente des deutschen Preises
herangezogen, womit eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument erreicht wird.
Ineffektivitäten der Absicherungen können durch Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei oder durch einen Rückgang des
erwarteten Stromlieferungsvolumens entstehen.
85
Gasbezug
Die EVN setzt im Rahmen des Cash Flow Hedge Accountings gemäß IFRS 9 derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des
Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Kosten aus dem Gasbezug zu variablen Preisen ein. Durch die Absicherung dieses
Preisrisikos sollen Zahlungsausgänge für den Einsatz von Erdgas in der Strom- und Wärmeproduktion wirtschaftlich fixiert werden.
Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hochwahrscheinlichen Käufe von Gas für die Strom- und Wärmeproduktion
in der EVN Gruppe. Die EVN setzt grundsätzlich Swaps, Forwards und Futures ein. Derivate werden nur dann als Sicherungs-
instrumente designiert, wenn der Erfüllungstermin und das Volumen mit jenem der zukünftigen hochwahrscheinlichen Transaktion
übereinstimmen.
Zur Beurteilung der Effektivität einer Sicherungsbeziehung muss eine wirtschaftliche Verknüpfung zwischen Grundgeschäft und
Sicherungsinstrument bestehen, ohne dass das Ausfallrisiko die Wertänderungen wesentlich beeinflusst. Die prospektive Effektivi-
tätsbewertung erfolgt anhand der Critical-Terms-Match-Methode, bei der wesentliche Bedingungen wie Laufzeit, Volumen und
Preisbasis beider Instrumente abgeglichen werden. Stimmen diese Bedingungen überein, ist anzunehmen, dass die Wertänderung
des Sicherungsinstruments die zukünftigen Zahlungsströme vollständig ausgleicht.
Mögliche Quellen der Ineffektivität sind ein reduziertes Volumen der erwarteten Transaktion und ein erhöhtes Ausfallrisiko
durch eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Counterparty. Diese Risiken werden jedoch durch eine Absicherung
von weniger als 100 % des Volumens, den schrittweisen Abschluss von Sicherungsinstrumenten sowie striktes Counterparty-
Management minimiert.
Angaben zu Sicherungsbeziehungen
Die Angaben zu Sicherungsbeziehungen beinhalten im Geschäftsjahr 2024/25 nicht die Sicherungsinstrumente, die dem auf-
gegebenen Geschäftsbereich zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Devisentermingeschäfte in USD und KWD zur
Absicherung der Nettogeldströme des Projekts Umm Al Hayman. Zum 30. September 2025 betrug der Stand der Rücklage aus
diesen Cashflow Hedges –11,0 Mio. Euro. Mit dem Closing für den Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs ist diese
Rücklage erfolgswirksam aufzulösen (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente
30.09.2025
Mio. EUR
Buchwert
Bilanzposten
Nominalbetrag
Änderung
beizulegender Zeitwert
Portfolio Hedge Strom
4,3
Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen
643,6 GWh
5,7
Portfolio Hedge Strom
-2,6
Übrige kurzfristige/ langfristige Schulden
551,6 GWh
-0,4
Gasbezug Hedge
Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen
0,0 GWh
-0,4
Gasbezug Hedge
-1,3
Übrige kurzfristige/ langfristige Schulden
210,0 GWh
30.09.2024
Mio. EUR
Buchwert
Bilanzposten
Nominalbetrag
Änderung
beizulegender Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR)
-1,0
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
80,51)
10,0
FX-Forwards (USD/EUR)
-0,4
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
23,22)
0,7
FX-Forwards (BHD/EUR)
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
3)
0,6
Portfolio Hedge Strom
20,1
Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen
484,5 GWh
-51,4
Portfolio hedge electricity4)
-2,2
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
182,0 GWh
-0,3
Gasbezug Hedge
0,4
Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen
297,1 GWh
0,4
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) Nominalbetrag in Mio. BHD
4) 0,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
86
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte
30.09.2025
Mio. EUR
Änderung
beizulegender Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Portfolio Hedge Strom
-3,6
1,7
Gasbezug
0,4
-1,3
30.09.2024
Mio. EUR
Änderung
beizulegender Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen in KWD (Firm Commitment)
-9,9
-12,3
Einzahlungen in USD (Firm Commitment)
-1,0
-16,9
Einzahlungen in BHD (Firm Commitment)
-0,6
Portfolio Hedge Strom
133,9
19,7
Gasbezug
-0,8
0,4
87
Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung,
Bilanz und GuV
30.09.2025
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungs-
gewinne/-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in GuV
Posten, bei denen
die Umgliederung
erfasst wurde
Basis Adjustment
Portfolio Hedge Strom
3,6
21,5
Umsatzerlöse
Gasbezug
-0,4
1,3
Gasbezug
30.09.2024
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungs-
gewinne/-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in GuV
Posten, bei denen
die Umgliederung
erfasst wurde
Basis Adjustment
DBO-Projekt (KWD)
9,9
-0,2
Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD)
1,0
-0,2
Umsatzerlöse
Projekt Tubli (BHD)
0,6
0,3
Umsatzerlöse
Portfolio Hedge Strom
-134,0
84,3
Umsatzerlöse
Gasbezug
0,8
0,4
Gasbezug
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme
aus Sicherungsgeschäften
30.09.2025
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
<1 Jahr
>1 Jahr
Sicherungsinstrumente Portfolio Hedge Strom
Nominalbetrag in GWh
698,5
301,0
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh
92,6
91,3
Sicherungsinstrumente Gasbezug
Nominalbetrag in GWh
188,1
21,9
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh
40,2
36,7
30.09.2024
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
<1 Jahr
>1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD
23,2
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs
1,1432
KWD
Nominalbetrag in KWD
80,5
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs
0,3435
BHD
Nominalbetrag in BHD
457,3
138,8
Durchschnittlicher BHD/EUR-Terminkurs
123,7
88,9
Sicherungsinstrumente Strom
Nominalbetrag in GWh
192,3
104,8
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh
38,5
39,1
Sicherungsinstrumente Gasbezug
Nominalbetrag in GWh
192,3
104,8
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh
38,5
39,1
88
64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 96 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht,
die im Geschäftsjahr 2024/25 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses
(EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2025 einbezogen wurden
Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St. Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC1)
ZOV
1) Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um ein at Equity einbezogenes Tochterunternehmen des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2025 einbezogen wurden
Gesellschaft
Burgenland Energie
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP
89
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen,
für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
Finanzinformationen für sich
genommen wesentlicher
Gemeinschaftsunternehmen
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
EVN KG
RAG
Energie-
Allianz
EVN KG
RAG
Energie-
Allianz
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
0,8
542,9
15,4
3,9
566,6
32,8
Kurzfristige Vermögenswerte
244,2
151,2
284,9
339,0
121,0
414,9
Langfristige Schulden
1,9
254,1
7,3
9,2
245,6
7,9
Kurzfristige Schulden
196,2
122,4
226,9
324,6
135,3
447,4
Überleitung auf den Buchwert des Anteils
der EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen
46,8
317,6
66,1
9,1
306,8
-7,6
Anteil der EVN am Nettovermögen (%)
100,0
100,0
45,0
100,0
100,0
45,0
Anteil der EVN am Nettovermögen
46,8
317,6
29,7
9,1
306,8
-3,4
+/– Umwertungen
138,2
138,3
3,4
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
46,9
455,8
29,7
9,1
445,1
2024/25
2023/24
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
603,1
795,4
1.225,3
906,2
671,1
2.102,9
Planmäßige Abschreibungen
-48,0
-0,4
-48,7
-0,4
Zinserträge
2,2
0,7
1,2
1,3
0,4
3,0
Zinsaufwendungen
-0,3
-7,1
-1,8
-2,3
-6,8
-2,7
Ertragsteuern
-24,8
-2,1
-22,8
-1,0
Ergebnis nach Ertragsteuern
2,1
84,4
8,8
-154,3
76,7
4,1
Sonstiges Ergebnis
35,7
1,5
66,4
180,3
-2,4
64,1
Gesamtergebnis
37,7
85,9
75,3
26,0
74,3
68,2
An die EVN ausgezahlte Dividende
75,0
70,0
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich
genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher
Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag
189,9
182,4
Ergebnis nach Ertragsteuern
4,6
14,6
Sonstiges Ergebnis
-7,8
Gesamtergebnis
4,6
6,9
Aufgrund der Ausübung eines vertraglich vereinbarten Kündigungsrechts der Stadt Zagreb für den ursprünglich bis 2028
laufenden Konzessionsvertrag über ein Kläranlagenprojekt übergab die at Equity einbezogene Projektgesellschaft ZOV am
3. August 2024 die von der WTE geplante, errichtete, finanzierte und betriebene Zentralkläranlage an die Stadt Zagreb.
Damit endete auch die von der ebenfalls at Equity einbezogenen Betriebsgesellschaft ZOV UIP verantwortete Betriebsführung.
Mit der Übergabe der Anlage wurde eine Forderung gegenüber der Stadt Zagreb erfasst. Nachdem keine Einigung über
den Beendigungspreis erzielt werden konnte, hat die ZOV am 24. Dezember 2024 gemäß den Bestimmungen des Vertrags
eine Schiedsklage gegen die Stadt Zagreb eingebracht. Die noch offenen Forderungen sind die bedeutendsten Vermögens-
werte der at Equity einbezogenen Gesellschaft.
90
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich
genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
Finanzinformationen wesentlicher
assoziierter Unternehmen
30.09.2025
30.09.2024
Mio. EUR
Verbund IKW
Burgenland Energie
Verbund IKW
Burgenland Energie
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
1.227,0
1.194,4
1.230,3
1.076,3
Kurzfristige Vermögenswerte
12,0
546,0
130,8
439,7
Langfristige Schulden
165,0
189,7
172,8
180,3
Kurzfristige Schulden
20,9
1.117,1
47,6
905,5
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen
1.053,2
433,5
1.140,6
430,2
Anteil der EVN am Nettovermögen (%)
13,0
49,0
13,0
49,0
Anteil der EVN am Nettovermögen
136,9
212,4
148,3
210,8
#VALUE!
14,9
48,7
20,8
40,7
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
151,8
261,1
169,1
251,5
2024/25
2023/24
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
201,3
704,7
302,4
1.043,7
Ergebnis nach Ertragsteuern
127,2
40,4
175,7
89,5
Sonstiges Ergebnis
-0,2
-5,4
0,1
-2,7
Gesamtergebnis
127,0
35,0
175,8
86,8
An die EVN ausgezahlte Dividende
27,9
11,8
44,7
11,3
Die ZOV UIP ist ein in den Konzernabschluss einbezogenes, für sich genommen jedoch unwesentliches assoziiertes Unternehmen.
Der Buchwert zum Stichtag beträgt 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro); das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Geschäfts-
jahr 2024/25 auf –0,1 Mio.  Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro). Darüber hinaus bestehen keine für sich genommen unwesentlichen
assoziierten Unternehmen.
65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR
30.09.2025
30.09.2024
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften
116,4
146,6
Garantien für Projekte im Umweltbereich1)
722,4
752,6
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen
5,7
3,7
Kraftwerken
99,3
94,7
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
297,5
299,9
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie
sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen
0,1
0,1
Summe
1.241,4
1.297,6
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen
77,5
111,5
1) Diese betreffen Haftungen des fortgeführten Geschäftsbereich gegenüber Vertragspartnern des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst,
da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu
rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 19,9 Mio. Euro (Vorjahr:
32,9 Mio. Euro) gegenüber.
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken reduzierten sich gegenüber dem 30. September 2024 um 56,2 Mio. Euro auf
1.241,4 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Reduktion von Garantien im Zusammenhang mit
Energiegeschäften und von Garantien für Projekte im Umweltbereich.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für
die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses
Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsge-
schäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus
dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2025 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 116,4 Mio. Euro
(Vorjahr: 146,6 Mio. Euro). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 437,1 Mio. Euro
91
(Vorjahr: 549,6 Mio. Euro). Zum 31. Oktober 2025 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 129,8 Mio. Euro
bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 446,0 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder könnten in der
Zukunft gegen die EVN geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit
analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen im Einzelnen und insgesamt keinen wesent-
lichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen
offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von
Beteiligungsgesellschaften.
66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte
Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso ein-
geschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselposi-
tionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises,
sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen,
die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 96 unter
Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit
zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen
zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche
Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die
Befreiung nach IAS 24.25 in Anspruch genommen, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unter-
nehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht. Geschäfts-
vorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH
stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt
und offenlegt.
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH rund 51 Mio. Stück Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im
Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich
bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH
einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25 in Anspruch genommen, wonach
Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine
öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafterin
Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter
Gesellschafterin und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein
Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften
in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2025 eine kurzfristige Forderung
gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro). Alle Geschäfts-
beziehungen mit der Hauptgesellschafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen
abgewickelt.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar
gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch
Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN gegenüber der
Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: Forderung in Höhe von 0,8 Mio. Euro).
Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH,
einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz.
Die EnergieAllianz ist für den Handel mit und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-,
Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften EVN Naturkraft
bzw. Wien Energie GmbH zu je 50,0 % als Kommanditistinnen die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windpark-
entwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der
Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder von
Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
92
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb
bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge
über Elektrizität abgeschlossen. Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen
erbracht wurden, beträgt:
Transaktionen mit at Equity einbezogenen
Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Umsätze
154,7
308,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-80,6
-86,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
22,6
41,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
28,0
32,9
Ausleihungen
4,9
5,9
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling
107,7
46,6
Zinserträge aus Ausleihungen
0,2
0,3
Transaktionen mit at Equity einbezogenen
assoziierten Unternehmen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-22,4
-35,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und
Aufsichtsratsvergütungen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (CEO und Sprecher des Vorstands), Dipl.-Ing. Stefan 
Stallinger, MBA (CTO) und Mag. (FH) Alexandra Wittmann (CFO) Mitglieder des Vorstands der EVN. Im vorangegangenen
Geschäftsjahr war zudem Dipl.-Ing. Franz Mittermayer bis 31. März 2024 Mitglied des Vorstands gewesen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt 1.883,2 Tsd. Euro
(inkl. Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.547,8 Tsd. Euro).
Bezüge der aktiven
Vorstandsmitglieder
2024/25
2023/24
Tsd. EUR
Fixe Bezüge
Variable
Bezüge¹⁾
Sachbezüge
Fixe Bezüge
Variable Bezüge
Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
540,9
160,0
6,1
515,9
189,2
4,0
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
431,5
61,2
6,0
189,4
3,0
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
410,7
9,9
4,3
30,7
0,1
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
272,6
177,3
7,1
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2024/25 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von der Erreichung der vereinbarten Ziele, Details dazu finden sich im
Vergütungsbericht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2024/25 Pensionskassenbeiträge für Mag. Stefan Szyszkowitz in Höhe von 82,6 Tsd. Euro
(Vorjahr: 78,9 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Stefan Stallinger in Höhe von 86,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 37,9 Tsd. Euro) und für
Mag. (FH) Alexandra Wittmann in Höhe von 83,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 6,1 Tsd. Euro) geleistet. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden
für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 35,4 Tsd. Euro sowie eine Abfertigung in der Höhe von
378,2 Tsd. Euro geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Verände-
rung in Höhe von -485,7 Tsd. Euro (davon 221,9 Tsd. Euro Zinsaufwand und -911,5 Tsd. Euro versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Dotierung 1.509,5 Tsd. Euro (davon 213,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.135,3 Tsd. Euro
versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger
sind ausschließlich in ein beitragsorientiertes Pensionssystem einbezogen. 
93
Bei der Rückstellung für Abfertigungen ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe
von 14,4 Tsd. Euro (davon 12,5 Tsd. Euro Zinsaufwand und -8,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im
Vorjahr betrug die Dotierung 32,5 Tsd. Euro (davon 14,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 8,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste). Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger unterliegen der Abfertigung gemäß
Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse für Mag. Stefan Szyszkowitz in Höhe von
10,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 10,8 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Stefan Stallinger in Höhe von 7,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 2,5 Tsd. Euro) und
für Mag. (FH) Alexandra Wittmann in Höhe von 6,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) geleistet. Im Geschäftsjahr 2023/24
wurden für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 7,1 Tsd. Euro geleistet. 
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der
Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung. 
Weiters hat Mag. Stefan Szyszkowitz Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die
ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene gezahlten Bezüge betrugen 1.100,4 Tsd. Euro (Vorjahr:
846,0 Tsd. Euro).
Bei den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe eine Dotierung
in Höhe von 148,7 Tsd. Euro (davon 228,4 Tsd. Euro Zinsaufwand und -293,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste) und im Vorjahr eine Dotierung in Höhe von 1.324,3 Tsd. Euro (davon 232,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und
908,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden für aktive leitende Angestellte Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 23,5 Tsd. Euro
(Vorjahr: 22,8 Tsd. Euro) und Pensionskassenbeiträge in der Höhe 469,6 Tsd. Euro (Vorjahr 438,2 Tsd. Euro) geleistet.
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance
Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für
Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro)
ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im
Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit
nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer unterge-
ordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen
aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2024/25 für die Gesamteinnahmen der
EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2025 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen ausgewiesen.
67. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2024/25 der EVN erfolgte durch die BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
(einschließlich des internationalen Netzwerks im Sinn des § 271b UGB) setzten sich wie folgt zusammen:
Aufwendungen Abschlussprüfer
2024/25
2023/24
Konzern-
abschluss-
prüfer
davon BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Konzern-
abschluss-
prüfer
davon BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Aufwendungen Abschlussprüfer
Mio. EUR
1,0
0,4
1,0
0,5
Konzern- und Jahresabschlussprüfung
%
60,4
77,9
60,6
54,7
Sonstige Bestätigungsleistungen
%
19,5
14,9
10,8
21,2
Sonstige Beratungsleistungen
%
20,1
7,2
28,6
24,1
68. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2025 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am
27. November 2025 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:
Die Kabelplus GmbH hat einen Kauf- und Abtretungsvertrag zum Kauf der Speed Connect Netzwerkserrichtungs GmbH, die
sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befindet, unterzeichnet. Die Gläubigerversammlung hat am 3. November 2025 dem
94
Sanierungsplan, dessen Rechtskraft eine Closing Bedingung für das Zustandekommen des Kauf- und Abtretungsvertrags ist,
zugestimmt. Nach Bestätigung durch den zuständigen Insolvenzrichter sowie dem Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist wird für
Mitte Dezember das Closing erwartet.
69. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – CEO und Sprecher des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA – CTO und Mitglied des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann – CFO und Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsident
Dipl.-Ing. Reinhard Wolf
Vizepräsidenten
Mag. Jochen Danninger
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder
Mag. Georg Bartmann
Dr. Gustav Dressler
Mag. Philipp Gruber
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA
Dipl.-Ing. Angela Stransky
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Mag. Veronika Wüster, MAIS
Arbeitnehmervertreter*innen
Mag. Dr. Monika Fraißl
Uwe Mitter
Dipl.-Ing. Irene Pugl
Ing. Paul Hofer (bis 31. Juli 2025)
Ing. Christian Roitner (seit 10. September 2025)
Irene Pinczolitsch (bis 9. September 2025)
Mathias Strallhofer (seit 10. September 2025)
70. Freigabe des Konzernabschlusses 2024/25 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der
nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzern-
abschluss der EVN werden am 17. Dezember 2025 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CTO und Mitglied des Vorstands
95
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den
Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten
verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung
erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2025
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH („Ashta“), Wien
EVN Naturkraft
49,99
31.12.2024
E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg
EVN Wärme
51,00
30.09.2025
E
Elektrorazpredelenie Yug EAD („EP Yug“), Plovdiv, Bulgarien
BG SN Holding
100,00
31.12.2024
V
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH („EnergieAllianz“), Wien
EVN Energieservices
GmbH
45,00
30.09.2025
E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD („EVN Bulgaria EC“), Plovdiv,
Bulgarien
BG SV Holding
100,00
31.12.2024
V
EVN Bulgaria EAD („EVN Bulgaria“), Sofia, Bulgarien
EVN
100,00
31.12.2024
V
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH („BG FW Holding“),
Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH („EVN Bulgaria RES“), Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft
100,00
30.09.2025
V
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH („BG SE Holding“),
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft
100,00
30.09.2025
V
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH („BG SN Holding“),
Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH („BG SV Holding“),
Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD („TEZ Plovdiv“), Plovdiv, Bulgarien
BG FW Holding
100,00
31.12.2024
V
EVN Croatia Plin d.o.o („EVN Croatia“), Zagreb, Kroatien
Kroatien Holding
100,00
31.12.2024
V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien
EVN Macedonia
100,00
31.12.2024
V
EVN Energieservices GmbH („EVN ES“), Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG („EVN KG“), Maria Enzersdorf
EVN Energieservices
GmbH
100,00
30.09.2025
E
EVN Geoinfo GmbH („EVN Geoinfo“), Maria Enzersdorf
Utilitas
100,00
30.09.2025
V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien
EVN Macedonia/
EVN Macedonia
Elektrosnabduvanje
100,00
31.12.2024
V
EVN Kavarna EOOD („EVN Kavarna“), Plovdiv, Bulgarien
EVN Bulgaria RES
100,00
31.12.2024
V
EVN Kroatien Holding GmbH („Kroatien Holding“), Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
EVN Macedonia AD („EVN Macedonia“), Skopje, Nordmazedonien
EVN Mazedonien
90,00
31.12.2024
V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien
EVN Macedonia
100,00
31.12.2024
V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL („EVN Supply“),
Skopje, Nordmazedonien
EVN Macedonia
100,00
31.12.2024
V
EVN Mazedonien GmbH („EVN Mazedonien“), Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. („EVN Naturkraft“),
Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien
EVN Bulgaria
100,00
31.12.2024
V
EVN Trading South East Europe EAD („EVN Trading SEE“),
Sofia, Bulgarien
EVN Bulgaria
100,00
31.12.2024
V
EVN Wärme GmbH („EVN Wärme“), Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
EVN Wärmekraftwerke GmbH („EVN Wärmekraftwerke“),
Maria Enzersdorf
EVN/EVN Bet. 52
100,00
30.09.2025
V
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
96
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH & Co KG („EVN-WE Wind KG“), Wien
EVN Naturkraft
50,00
30.09.2025
E
Fernwärme St. Pölten GmbH, St. Pölten
EVN
49,00
31.12.2024
E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr
EVN Wärme
49,00
30.09.2025
E
kabelplus GmbH („kabelplus“), Maria Enzersdorf
Utilitas
100,00
30.09.2025
V
Netz Niederösterreich GmbH („Netz Niederösterreich“),
Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
Verbund Innkraftwerke GmbH („Verbund Innkraftwerke“),
Töging, Deutschland¹⁾
EVN Naturkraft
13,00
31.12.2024
E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH („WTK“),
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft
70,00
30.09.2025
V
Bioenergie St. Pölten GmbH, Maria Enzersdorf
EVN Wärme
100,00
30.09.2025
V
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity
in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe von ≤20,0 % angeführt
1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebni
s
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
cyberGRID GmbH, Wien
Utilitas
100,00
1.276
(296)
-2.020
(-258)
30.09.2025
(30.09.2024)
NV
Biowärme Amstetten-West GmbH,
Amstetten
EVN Wärme
49,00
3.715
(3.277)
438
(637)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
EVN Macedonia Holding DOOEL,
Skopje, Nordmazedonien
EVN
100,00
396
(395)
1
(8)
31.12.2024
(31.12.2023)
NV
Bioenergie Wiener Neustadt GmbH,
Wiener Neustadt
EVN Wärme
90,00
1.269
(1.184)
135
(220)
30.09.2024
(31.12.2023)
NV
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH,
Heiligenkreuz
EVN
50,00
331
(211)
120
(-449)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH („EVN-WE Wind GmbH“), Wien
EVN Naturkraft
50,00
42
(40)
2
(1)
30.09.2024
(30.09.2023)
NE
Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell
EVN Wärme
48,86
1.163
(941)
297
(358)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
Hydro Power Company Gorna Arda AD,
Sofia, Bulgarien
BG SE Holding
76,00
70
(70)
-1
(-1)
31.12.2024
(31.12.2023)
NV
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und
Betriebs GmbH & Co KG, Wien
EVN Naturkraft
33,33
9.254
(12.836)
4
(3.999)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und
Betriebs GmbH, Wien
EVN Naturkraft
33,33
49
(45)
5
(3)
31..12.2024
(31.12.2023)
NE
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31
GmbH, Maria Enzersdorf
Netz NÖ
100,00
16.850
(16.181)
523
(-519)
30.09.2025
(30.09.2024)
NV
E.GON GmbH, Heiligenkreuz
Utilitas
100,00
2.059
(2.766)
707
(-269)
30.9.2025
(30.09.2024)
NV
EVN Biogas GmbH, Maria Enzersdorf
EVN Wärme-
kraftwerke
100,00
26
(30)
-5
(-5)
30.09.2025
(30.09.2024)
NV
EH Solar Contracting Solutions GmbH, St. Pölten
EVN
Energieservices
50,00
537
(-)
-4
(-)
31.12.2024
(-)
NE
Zephyr Energy GmbH, Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft
74,90
786
(311)
-114
(-89)
30.09.2025
(30.09.2024)
NV
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
97
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2025
2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora,
Slowenien1)
Bet. 52 AS
100,00
30.09.2025
V
EVN Beteiligung 52 GmbH („EVN Bet. 52“), Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH („EVN UBS“),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt
100,00
30.09.2025
V
EVN Wasser GmbH („EVN Wasser“), Maria Enzersdorf
EVN/Utilitas
100,00
30.09.2025
V
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien1)
WTE Wassertechnik
100,00
30.09.2025
V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait1)
WTE Wassertechnik
50,00
31.12.2024
E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland1)2)
International
100,00
30.09.2025
V
WTE Betriebsgesellschaft mbH („WTE Betrieb“), Hecklingen, Deutschland1)2)
WTE Wassertechnik
100,00
30.09.2025
V
WTE International GmbH („International“), Essen, Deutschland1)
WTE Wassertechnik
100,00
30.09.2025
V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait1)
International
100,00
30.09.2025
V
Beteiligung 52 Asset Solutions GmbH ("Bet. 52 AS"), Essen, Deutschland
EVN Bet.52
100,00
30.09.2025
V
WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf1)
WTE Wassertechnik
100,00
30.09.2025
V
WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien1)
WTE Wassertechnik
100,00
30.09.2025
V
WTE Wassertechnik GmbH („WTE“), Essen, Deutschland1)
EVN Bet.52
100,00
30.09.2025
V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen1)
WTE Wassertechnik
100,00
30.09.2025
V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. („ZOV“), Zagreb, Kroatien
Bet. 52 AS
29,00
31.12.2024
E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. („ZOV UIP“),
Zagreb, Kroatien
Bet. 52 AS
48,50
31.12.2024
E
1) Die Gesellschaft ist Teil des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
2) Es werden die Erleichterungsmöglichekeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.
2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebni
s in Tsd. EUR
Jahresabschlus
s zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen
Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH,
Kötschach-Mauthen¹⁾
WTE
Projektentwicklung
26,00
340
(320)
21
(19)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L.,
Al Seef (Manama), Bahrain1)
WTE
Wassertechnik
50,00
-667
(-924)
203
(-234)
30.09.2024
(30.09.2023)
NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungs-
gesellschaft Märkische Schweiz mbh,
Buckow, Deutschland1)
WTE
Wassertechnik
49,00
611
(586)
28
(22)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H,
Untertullnerbach
EVN Wasser
50,00
866
(866)
-7
(-)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen1)
WTE
Wassertechnik
100,00
377
(298)
79
(36)
30.09.2025
(30.09.2024)
NV
WTE desalinizacija morske vode d.o.o.,
Podgorica, Montenegro
Bet. 52 AS
100,00
-891
(-838)
-52
(-149)
31.12.2024
(31.12.2023)
NV
WTE otpadne vode Budva DOO,
Podgorica, Montenegro
Bet. 52 AS
0,00
-2.024
(-13.017)
10.993
(-2.699)
31.12.2024
(31.12.2023)
NV
Degremont WTE Wassertechnik Praha
v.o.s., Prag, Tschechische Republik1
Bet. 52 AS
0,00
68
(43)
27
(-)
31.12.2024
(31.12.2023)
NE
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
98
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥ 20,0 %
per 30. September 2025
3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung %
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
(„Burgenland Holding“ bzw. „BUHO“), Eisenstadt
EVN
73,63
30.09.2025
V
Burgenland Energie AG („Burgenland Energie“), Eisenstadt
BUHO
49,00
30.09.2025
E
EVN Business Service GmbH („EVN Business“), Maria Enzersdorf
Utilitas
100,00
30.09.2025
V
R138-Fonds, Wien
EVN/Netz NÖ/
EVN Wasser
100,00
30.09.2025
V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft („RBG“), Maria Enzersdorf
EVN
50,03
31.03.2025
V
RAG Austria AG („RAG“), Wien
RBG
100,00
31.12.2024
E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H.
(„Utilitas“), Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2025
V
3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
Beteiligung %
Eigenkapital in
Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2024/25
e&i EDV Dienstleistungs-
gesellschaft m.b.H., Wien
EVN
50,00
237
(255)
72
(74)
30.09.2025
(30.09.2024)
NE
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
99
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG,
Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30.9.2025, der Konzern-Gewinn-und-
Verlust-Rechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldfluss-
rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues
Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB)
herausgegebenen IFRS Accouting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit
den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung
der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrecht-
lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten
für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir
geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
100
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und
At Equity einbezogenen Unternehmen
Sachverhalt
Die in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
weisen zum 30.9.2025 einen Buchwert von insgesamt 6.556,3 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 59 % der
Bilanzsumme des Konzerns. Darüber hinaus sind in den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten des aufgegebenen
Geschäftsbereichs immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogene Unternehmen mit einem Buchwert
von 87,5 Mio. EUR enthalten.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für
eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und
At Equity einbezogenen Unternehmen des fortgeführten Geschäftsbereichs, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird
überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen des fortgeführten Geschäftsbereichs,
r die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeit-
wertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus
resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes
getroffen werden.
Für den aufgegebenen Geschäftsbereich sieht der noch von der Erfüllung von Closing Bedingungen abhängige mit dem Erwerber
abgeschlossene Kaufvertrag variable Kaufpreiskomponenten vor, die unter anderem von den künftigen Rückflüssen aus
zwei Großprojekten in Kuwait und Bahrein abhängig sind. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte des
aufgegebenen Geschäftsbereichs sind daher Annahmen zur künftigen Entwicklung der betroffenen Projekte zu treffen.
Die Ergebnisse der Bewertungen sind daher mit Schätzunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der
Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit
zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Ver-
mögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogene Unternehmen bzw. der Vermögenswerte des
aufgegebenen Geschäftsbereichs.
Prüferisches Vorgehen und Verweis auf weitergehende Informationen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von
Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend
kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unter-
nehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen
Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die vom Konzern identifizierten
Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätz-
ungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemes-
senheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des
Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der
Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue
haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen
mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse
der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.
Hinsichtlich der Bewertung der Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs haben wir die Ableitung der erwarteten
variablen Kaufpreisanteile anhand der vertraglichen Regelungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Annahmen zu den
künftigen Rückflüssen aus den Großprojekten Kuwait und Bahrein mit den für die Planung bzw. Bewertung verantwortlichen
Mitarbeitern besprochen.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben.
Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen.
Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung)
sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen), 37 (At Equity einbezogene Unternehmen)
und 43 (zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs) bei den Erläuterungen
zur Konzernbilanz dargestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
101
Den nichtfinanziellen Bericht und den Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks
erhalten, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine
Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu
unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten
sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts
zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim-
mung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB ein möglichst getreues Bild der  Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetz-
lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzern-
abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren
oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungs-
urteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von
ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus
Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam-
keit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an
der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie
ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst
getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanz-
informationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines
Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke
der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
102
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung
der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von
denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –
damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sach-
verhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise
erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über
den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26.2.2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10.3.2025 vom Aufsichtsrat
beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-
ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und, dass wir bei
der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, 27.11.2025
BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
Mag. (FH) Johannes Waltersam
Wirtschaftsprüfer
103
Jahresabschluss der
EVN AG
für das Geschäftsjahr
2024/25
EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Sitz der Gesellschaft
2344 Maria Enzersdorf
Registriert Landesgericht Wr. Neustadt
FN 72000 h
UID Nr. ATU14704505
104
Bilanz zum 30.09.2025
Aktiva
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
32.436.599,51
35.171
II. Sachanlagen
22.684.552,06
22.730
III. Finanzanlagen
4.411.680.153,39
4.013.491
4.466.801.304,96 €
4.071.392
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
10.081.136,86
37.480
1. Primärenergievorräte
10.081.136,86
37.480
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
18.838.968,62
21.931
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
463.227.985,20
582.043
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
409.246,20
1.150
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
10.616.952,14
11.634
493.093.152,16
616.759
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile
186.218.605,75
159.142
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
34.274.928,87
31.817
723.667.823,64
845.198
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
382.604,16
487
D. Aktive latente Steuern
1.409.796,17
5.245
5.192.261.528,93 €
4.922.322
105
Passiva
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital
330.000.000,00
330.000
Eigene Anteile
-2.884.318,80
-2.934
327.115.681,20
327.066
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene
206.483.689,43
205.893
2. Nicht gebundene
58.267.709,06
58.268
264.751.398,49
264.161
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage
4.723.734,22
4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen)
2.572.655.201,75
2.235.606
2.577.378.935,97
2.240.329
IV. Rücklagen für eigene Anteile
2.884.318,80
2.934
V. Bilanzgewinn
160.657.920,98
161.200
davon Gewinnvortrag
748.392,46
490
3.332.788.255,44
2.995.690
B. Investitionszuschüsse
19.356,31
9
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
23.072.912,00
24.050
2. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
68.481.914,00
77.320
3. Steuerrückstellungen
72.282,22
90.107
4. Sonstige Rückstellungen
46.305.488,71
46.329
137.932.596,93
237.805
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
471.000.000,00
471.000
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0,00
0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
471.000.000,00
471.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
662.299.907,83
553.098
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
8.836.493,27
117.317
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
653.463.414,56
435.780
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
18.575.252,27
31.586
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
18.575.252,27
31.586
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
425.450.553,47
542.589
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
425.371.553,47
542.504
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
79.000,00
85
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
3.243.921,66
261
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
3.243.921,66
261
6. Sonstige Verbindlichkeiten
139.892.075,73
89.177
davon aus Steuern
7.618.079,21
7.548
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
1.624.965,37
1.493
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
132.378.170,70
81.064
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
7.513.905,03
8.113
1.720.461.710,96
1.687.711
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
588.405.391,37
772.732
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
1.132.056.319,59
914.979
E. Passive Rechnungsabgrenzung
1.059.609,29
1.107
5.192.261.528,93
4.922.322
106
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.10.2024 bis 30.9.2025
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
1. Umsatzerlöse
564.736.986,27
739.991
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
28.258,38
0
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen
    mit Ausnahme der Finanzanlagen
57.403,67
34
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
8.596.000,22
4
c) Übrige
1.168.480,56
1.376
9.821.884,45
1.414
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger
-318.875.899,14
-451.524
b) Materialaufwand
-1.003.404,60
-852
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-120.472.294,15
-117.207
-440.351.597,89
-569.583
5. Personalaufwand
a) Gehälter
-76.810.850,23
-73.082
b) Soziale Aufwendungen
-21.187.402,87
-29.266
davon für Altersversorgung
-4.106.015,25
-11.697
davon für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-729.484,75
-2.446
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
-15.611.018,78
-14.455
-97.998.253,10
-102.348
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-5.592.895,99
-5.461
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen
-252.644,21
-248
b) Übrige
-36.348.717,20
-35.376
-36.601.361,41
-35.624
8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis)
-5.956.979,29
28.389
9. Erträge aus Beteiligungen
457.517.215,82
358.537
davon aus verbundenen Unternehmen
321.502.374,34
161.234
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
30.965.383,50
34.606
davon aus verbundenen Unternehmen
30.904.516,06
34.552
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
22.212.549,92
27.097
davon aus verbundenen Unternehmen
20.210.466,15
21.980
12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens
31.907.735,32
5.482
davon aus verbundenen Unternehmen
29.605.944,00
0
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
0,00
-130.209
davon Abschreibungen
0,00
-130.166
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
0,00
-130.166
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-50.426.291,83
-75.076
davon betreffend verbundene Unternehmen
-8.303.630,82
-18.719
15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis)
492.176.592,73
220.436
16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag)
486.219.613,44
248.825
107
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
Übertrag
486.219.613,44
248.825
17. Steuern vom Einkommen
10.689.915,08
16.884
davon latente Steuern
-3.835.401,23
-3.545
18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
496.909.528,52
265.710
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
-337.000.000,00
-105.000
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
748.392,46
490
21. Bilanzgewinn
160.657.920,98
161.200
108
Anhang
für das Geschäftsjahr
2024/25
109
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2025 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des
Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim
Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Die Erbringung von Konzerndienstleistungen erfolgt überwiegend durch die Konzernfunktionen und Stabsstellen der EVN AG, die im
Konzern in der Regel als Leistungserbringer gegenüber den jeweiligen Gesellschaften auftreten. Zur zentralen Leistungserbringung bedient
sich die EVN AG auch ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der Netz NÖ GmbH, der EVN Business Service GmbH sowie der
EVN Geoinfo GmbH.
Die Dienstleistungsverträge der EVN AG umfassen sowohl pauschal verrechnete Leistungen (wie etwa konzernweite Funktionen,
technische, IT- und CR‑Dienstleistungen) als auch aufwandsbezogene Verrechnungen (unter anderem projektbezogene
Weiterverrechnungen, Gastronomie, Weiterbildung und Fuhrpark).
Darüber hinaus bestehen Vereinbarungen zur konzerninternen Personalüberlassung, Finanzierungsverträge mit Konzerngesellschaften
sowie Mietvereinbarungen innerhalb des Konzerns.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
110
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht
der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.
Bei Umgründungen werden die Buchwerte aus dem letzten Jahresabschluss oder einer Zwischenbilanz, die nach dem auf den letzten
Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erstellen ist, fortgeführt.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten
und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2.2. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet.
Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für
Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige
Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrundeliegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für freiwillige
Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Ausscheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer
Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.
111
Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind
nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Abschreibung nach Anlagenkategorien
Nutzungsdauer in
Jahren
Planmäßige
Abschreibung in %
Rechte
4-40
2,5-25
Gebäude
10-50
2-10
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen
20
5
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3-20
5-33,3
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen
erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem
angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungs­mittelüberschüsse
Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der
Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu
Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.
Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die
gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der
durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese
entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit
volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar
und wird laufend beobachtet.
Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier
renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Volatilität
der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige
Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der
Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
2.3. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder
beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten für den Gasvorrat werden nach dem gleitenden Durchschnitts-
preisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch
angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu
Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unterdeckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. Als
Verbrauchsfolgeverfahren von CO2 Zertifikaten wird das First-in-first-out Prinzip angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig
verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das
allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außenstandsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:
112
Außenstandsdauer:
Wertberichtigungsprozentsatz
noch nicht fällig
0,01%
1 - 89 Tage
0,03%
90 - 179 Tage
34,13%
180 - 359 Tage
26,48%
360 - 719 Tage
29,89%
720 - 1079 Tage
77,91%
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag
bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung
weggefallen sind.
2.4. Ertragssteuern und latente Steuern
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 sind die NÖ Landes-Beteiligungsholding (NLH) und die WIENER STADTWERKE GmbH (WSTW)
übereingekommen, dass die EVN AG in eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft iSd § 9 KStG einbezogen wird. Die EVN AG kann
ihrerseits nach freiem Ermessen einzelne oder mehrere ihrer qualifizierenden Tochter- und Beteiligungsgemeinschaften in die Gruppe der
Beteiligungsgemeinschaft einbeziehen. Die NLH und die WSTW sind selbst jeweils Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. NLH bleibt
als hauptbeteiligte Gesellschaft der Beteiligungsgemeinschaft Gruppenträger der EVN, WSTW ist minderbeteiligte Gesellschaft.
Zum 30. September 2025 hat die EVN AG ihrerseits mit der EVN Wasser GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Wärme GmbH,
EVN Naturkraft GmbH, EVN Energieservices GmbH, EVN Kroatien Holding GmbH, EVN Croatia Plin d.o.o., kabelplus GmbH, Utilitas
Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, EVN Wärmekraftwerke GmbH, Burgenland Holding AG, RAG-Beteiligungs-
Aktiengesellschaft, RAG Austria AG, RAG Energy Storage GmbH, REP GmbH, EVN Business Service GmbH, EVN Geoinfo GmbH,
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, EVN Umwelt Beteiligungs- und Service GmbH, CyberGrid GmbH, E.GON GmbH,
Bioenergie St. Pölten GmbH, EVN Biogas GmbH, EVN Beteiligung 52 GmbH, sowie der Zephyr Energy GmbH eine Gruppen- und
Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen und bildet mit diesen Gesellschaften die steuerliche EVN Gruppe.
Die Steuerumlagen in der „EVN Gruppe“ werden jeweils nach der Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) ermittelt. Im Geschäfts-
jahr 2024/25 kam es dabei zu einer Abänderung der Verträge, wonach für überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppen-
mitglieder negative Steuerumlagen gutgeschrieben werden. Für bislang evident gehaltenen interne Verlustvorträge wurde eine einmalige
Ausgleichszahlung vorgenommen, sofern und soweit diese Verlustvorträge aus der Sicht des jeweiligen Gruppenmitgliedes als werthaltig
zu klassifizieren waren. Die EVN AG entrichtet ihrerseits eine Steuerumlage an die NLH und WSTW die sich vom steuerlichen Ergebnis der
„EVN Gruppe“ bemisst.
Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31.12.2023 beginnen, für die EVN AG daher
erstmalig für das Geschäftsjahr 2024/25.
Laufende Steuern waren aufgrund der Erfüllung bzw. der Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 52 MinBestG nicht zu
erfassen. Auch in den nächsten Jahren ist mit keiner zusätzlichen Steuerbelastung für die EVN AG zu rechnen. Die Ausnahme der
Bilanzierung von latenten Steuern gemäß § 198 Abs 10 Z4 UGB wurde entsprechend angewendet.
Die EVN AG gilt als oberste Muttergesellschaft und hat daher grundsätzlich die Ermittlung einer etwaigen Ergänzungssteuer für die
Unternehmensgruppe vorzunehmen. Da auch in den anderen Ländern, in denen die EVN tätig ist, entsprechende Vorschriften auf Basis
der EU-Richtlinie 2022/2523 und der GloBE Mustervorschriften der OECD/G20 umgesetzt wurden, beschränkt sich die Verpflichtung der
EVN AG auf Österreich.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des
aktuellen Körperschaftssteuersatzes von 23% gebildet.
113
2.5. Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter  der Anwendung der „Projected-Unit-Credit“-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung
erfolgt mit einem Rechnungszinssatz von 3,20 % (Abfertigungen) (VJ: 3,30 %) bzw. 3,80 % (Pensionen) (VJ: 3,40 %) sowie unter
Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen und Erhöhungen von Pensionen von 2,5 % (VJ: 4,00 %) im nächsten Jahr
und einer jährlichen Steigerung von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,25 %).
Das Pensionsantrittsalter wurde für Männer und Frauen nunmehr einheitlich mit 63 Jahren angesetzt. Für Frauen wurde zusätzlich die
Übergangsregelung 60 – 63 Jahre berücksichtigt. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln („AVÖ 2018–P“)
zur Anwendung.
Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden
dieselben Parameter wie bei den Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt. Eine Fluktuation der
Mitarbeiter wurde nicht berücksichtigt. Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz basierend auf
Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend
berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden
im Finanzergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Langfristige Rückstellungen werden mit dem laufzeitäquivalenten Marktzinssatz für risikofreie Anlagen abgezinst.
2.6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
2.7. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den
Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung,
sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegenstände des Anlage- oder
Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.
114
3. Erläuterungen zur Bilanz
3.1. Aktiva
3.1.1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1).
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 32.436.599,51
(VJ: TEUR 35.171) ausgewiesen.
In der Bilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände EUR 244.087,40 (VJ: TEUR 273) ausgewiesen, die von verbundenen
Unternehmen erworben wurden.
Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ: TEUR 2.363) und beinhaltet keine Wertberichtigung.
Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungsspiegel (Anlage 2) zu entnehmen.
Die EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der EVN AG, wurde rückwirkend zum 30.09.2024 auf die
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-GmbH, verschmolzen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für
Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen.
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 149.430.563,04 (VJ: TEUR 9.408) innerhalb des nächsten
Jahres fällig.
Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 42.160,00 (VJ: TEUR 34) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
115
3.1.2. Umlaufvermögen
Vorräte
Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Einzelwertberichtigung von EUR 21.556,00 (VJ: TEUR 16)
in Abzug gebracht. 
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
EUR 13.938.510,35 (VJ: TEUR 14.444) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 449.289.474,85 (VJ: TEUR 567.599).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten als wesentliche Positionen
Steuerforderungen über EUR 39.777.846,50 (VJ: TEUR 49.798), Finanzforderungen über EUR 366.770.406,21 (VJ: TEUR 469.406) sowie
Forderungen aus Beteiligungserträgen über EUR 42.741.222,14 (VJ: TEUR 48.395).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von EUR 409.246,20 (VJ: TEUR 345) und Steuerforderungen in Höhe von EUR 0,00 (VJ: TEUR 805).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen enthalten Forderungen aus Sicherungsleistungen in Höhe von
EUR 7.747.077,80 (VJ: TEUR 10.480).
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Erträge enthalten,
die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 186.218.605,75 (VJ: TEUR 159.142).
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 5.644,14 (VJ: TEUR 5).
Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 34.269.284,73 (VJ: TEUR 31.812).
116
3.1.3. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz
zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
Sachanlagen
-14.511.025,24
-14.971
Beteiligungen
-24.881.765,47
-25.417
Personalrückstellung
39.036.650,24
50.082
sonstige Rückstellungen
-394.425,93
-9
Steuerliche Verlustvorträge
0,00
0
noch nicht verrechnete Beteiligungsabschreibungen § 12 Abs 3 Z2 KStG
8.724,71
10.671
sonstige Posten
6.871.390,27
2.449
Summe temporäre Unterschiedsbeträge
6.129.548,58
22.805
Latente Steuern aus aktiven Differenzen
10.560.856,00
14.536
Latente Steuern aus passiven Differenzen
-9.151.059,83
-9.291
Saldierter Stand zum 30.9.
1.409.796,17
5.245
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
Stand zum 01.10.
5.245.197,40
8.790
Erfolgswirksame Veränderung
-3.835.401,23
-3.545
Stand zum 30.09.
1.409.796,17
5.245
117
3.2. Passiva
3.2.1. Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt.
Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen
in Höhe von EUR 2.572.655.201,75 (VJ: TEUR 2.235.606).
Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2025 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine
Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrücklagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile
zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 2.884.318,80 (VJ: TEUR 2.934) aus.
Zum Bilanzstichtag wurden 1.572.202 (VJ: 1.599.194) Stück eigene Anteile mit einem  rechnerischen Wert von EUR 2.884.318,80
(VJ: TEUR 2.934) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden 26.992 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.
3.2.2. Investitionszuschüsse
Stand
01.10.2024
Zuführung
Verbrauch
Abgang
Stand
30.09.2025
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Sachanlagen
Geleistete Anzahlung und Anlagen in Bau
8.673,32
10.682,99
0,00
0,00
19.356,31
Summe Investitionszuschüsse
8.673,32
10.682,99
0,00
0,00
19.356,31
3.2.3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 46.305.488,71 (VJ: TEUR 46.329) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen
für:
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
kurzfristige Personalverpflichtung
30.356.997,58
28.093
Anteilige Jubiläumsgelder
7.824.649,00
7.307
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen
3.791.038,10
3.539
CO2- Zertifikate
3.165.556,90
1.319
Strombezugs-absatzgeschäfte
671.076,37
83
Gasbezugs-/absatzgeschäfte
496.170,76
5.986
46.305.488,71
46.329
118
3.2.4. Verbindlichkeiten
Restlaufzeit
Bilanz
30.09.2025
< 1 Jahr
1-5 Jahre
> 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR
1.
Anleihen
0,00
0,00
471.000.000,00
471.000.000,00
Vorjahr in TEUR
0,00
0,00
471.000
471.000
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
8.836.493,27
250.268.292,72
403.195.121,84
662.299.907,83
Vorjahr in TEUR
117.317
105.268
330.512
553.098
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
18.575.252,27
0,00
0,00
18.575.252,27
Vorjahr in TEUR
31.586
0,00
0,00
31.586
4.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
425.371.553,47
24.000,00
55.000,00
425.450.553,47
Vorjahr in TEUR
542.504
24
61
542.589
5.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
3.243.921,66
0,00
0,00
3.243.921,66
Vorjahr in TEUR
261
0,00
0,00
261
6.
Sonstige Verbindlichkeiten
132.378.170,70
1.649.867,90
5.864.037,13
139.892.075,73
Vorjahr in TEUR
81.064
2.056
6.057
89.177
588.405.391,37
251.942.160,62
880.114.158,97
1.720.461.710,96
Vorjahr in TEUR
772.732
107.348
807.630
1.687.711
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 332.000.000,00 (VJ: TEUR 242.000).
Im Berichtsjahr wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 10 Mio. getilgt und ein neues Schuldscheindarlehen in Höhe von
EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit bis 2040 aufgenommen.
Darüber hinaus wurden zwei Kredite mit einem Gesamtvolumen von EUR 100 Mio. zurückgeführt und zwei neue Kredite in Höhe von
insgesamt EUR 125 Mio. aufgenommen. Bei den bis 2030 laufenden Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 150 Mio. kam es im Vergleich
zum Vorjahr zu einer Verschiebung der Fristigkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe
von EUR 92.763.301,47 (VJ: TEUR 49.336) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 332.687.252,00 (VJ: TEUR 493.253).
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus der Gruppenbesteuerung
von EUR 24.261.836,99 (VJ: TEUR 111), Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling Vereinbarungen in Höhe von EUR 279.171.154,73
(VJ: TEUR 67.598), Verbindlichkeiten aus Festgeldveranlagungen in Höhe von EUR 10.700.000,00 (VJ: TEUR 10.000), sowie sonstige
Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 18.554.260,28 (VJ: TEUR 15.655).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten
in Höhe von EUR 3.243.921,66 (VJ: TEUR 261).
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus einer Cash-Pooling Vereinbarung mit der EVN Energie-
vertrieb GmbH & Co KG in Höhe von EUR 107.693.000,00 ( VJ: TEUR 46.588) sowie Aufwendungen in Höhe von EUR 18.704.747,58
(VJ: TEUR 15.401) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
119
3.2.5. Haftungsverhältnisse
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
Bankgarantie
588.724.178,08
658.702
Sonstige Haftungsverhältnisse
381.620.327,44
439.667
Patronatserklärung
80.200.000,00
80.200
1.050.544.505,52
1.178.569
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
943.655.590,94
1.012.693
davon gegenüber sonstigen nahstehenden Unternehmen
87.675.952,63
128.909
Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene
Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von
Tochtergesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen
gegenüber Banken für Kundenkredite.
Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals „Donaukraft“) stehende Kraftwerk Freudenau wurden
Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und
Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten.
Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung
von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür
werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem
Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatz-
geschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt. Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreis-
änderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2025 eine Eventual-
verbindlichkeit in Höhe von EUR 116.405.763,22 (VJ: TEUR 146.608). Das dieser Bewertung zugrundeliegende Nominalvolumen der
Garantien betrug EUR 437.069.137,14. Zum 31. Oktober 2025 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen EUR 129.766.799,58
bei einem zugrundeliegenden Nominalvolumen von EUR 445.956.890,68.
120
3.2.6. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz
ausgewiesener oder angegebener Geschäfte
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:
1. Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2025 mit einem Summenumsatz von rd. 1,8 TWh bei einer
Netto-Verkaufsmenge von 1.506.601 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 269 Einzeltransaktionen.
2. Abschluss von Großhandelskontrakten Erdgas mit Lieferung nach dem 30.09.2025 mit einem Summenumsatz von rd. 0,9 TWh einer
Netto-Einkaufsmenge von 66.006 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 151 Einzeltransaktionen.
3. Abschluss von Bezugsverträgen über den Bezug von Energie aus Erneuerbaren Energieträgern mit Lieferung im Umfang von rd. 22 GWh
nach dem 30.09.2025. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 8 Einzeltransaktionen.
4. Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von rd. 102 MW Ausspeicherleistung für den Zeitraum bis
31.03.2026.
5. Anpassung eines Vertrags zur Gasspeichernutzung im Umfang von 202 MW Ausspeicherleistung mit Wirksamkeit über den 01.10.2025
hinaus.
Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten
verwiesen.
3.2.7. Finanzinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten
werden zum Settlement-Stichtag gebucht.
Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von
extern verwalteten Investmentfonds.
Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vorgenommene Wertberichtigungen reduzierten
Wertansätzen.
Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Treasury- und Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen
tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling ist ein eigenes Team im Finanzwesen mit
Stabstellecharakter eingerichtet, das Risikoanalysen, u.a. basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.
Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungsrisiken (insbesondere
Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken) sowie zur Bereitstellung der benötigten liquiden Mittel in der erforderlichen Währung. Ziel des
Marktrisikomanagements ist es, wirtschaftliche Effekte, die sich aus Marktpreisschwankungen ergeben, zu minimieren. Das aktive
Marktrisikomanagement führt zu einer verbesserten Planbarkeit in Bezug auf Ergebnisgrößen, erwartete Zahlungsströme und
Bilanzpositionen.
Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie
entsprechen zwar den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens
aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden
Marktparameter. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt mittels marktgängiger, stichtagsbezogener Wechselkurse sowie
Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.
Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte (Fair Values) angegeben. Per aktuellem
Stichtag (30.09.2025) gibt es keinerlei derivative Finanzinstrumente.
121
Energiebereich:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die saldierten Werte der derivativen Finanzinstrumente ausgenommen Geschäfte, die im Portfolioansatz
(siehe unten) enthalten sind.
Derivative
Finanzinstrumente
Nominalwert
Marktwert
in Mio EUR
in Mio EUR
30.09.2025
30.09.2024
30.09.2025
Anteil > 12
Monate
30.09.2024
Anteil > 12
Monate
Futures / Forwards Gas
-1,8
-24,2
-1,2
-0,01
-5,1
0,0
Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden in Summe
Drohverlustrückstellungen in Höhe von  TEUR 1.167 (VJ: TEUR 6.070) gebildet.
Stromhandel – Portfolioansatz:
Die Gesellschaft tätigt auch Termingeschäfte im Auftrag von verbundenen Unternehmen. Zur Durchführung dieser Aufträge werden
bilaterale Verträge mit Dritten (OTC-Forwards) bzw. Termingeschäfte an der Börse (Futures) sowie gleichzeitig Verträge mit verbundenen
Unternehmen abgeschlossen.
Die Ausführung eines Auftrags führt somit in der EVN AG gleichzeitig zu einem Beschaffungs- und einem Absatzgeschäft auf Termin.
Die Ausfallsrisiken der geschlossenen Geschäfte sind grundsätzlich vergleichbar bzw. vernachlässigbar, wodurch der Effekt daraus bei
den angeführten Marktwerten nicht berücksichtigt wurde.
Die Zusammensetzung, der im gegenständlichen Abschluss ausgewiesenen Derivate ist in  der nachstehenden Tabelle dargestellt:
Forwards und Futures
Strom mit Dritten
Nominalwert
Marktwert
EUR
TEUR
EUR
TEUR
30.09.2025
30.09.2024
30.09.2025
Anteil > 12
Monate
30.09.2024
Anteil > 12
Monate
Kauf
-69.025.483,57
-69.781
-673.699,69
689.495,39
-1.156
-32
Verkauf
175.539.631,79
122.282
2.567.596,25
-2.841.233,34
27.479
-183
Forwards Strom mit
verbundenen
Unternehmen
Nominalwert
Marktwert
EUR
TEUR
EUR
TEUR
30.09.2025
30.09.2024
30.09.2025
Anteil > 12
Monate
30.09.2024
Anteil > 12
Monate
Kauf
-185.828.117,79
-157.453
-3.779.310,56
2.427.769,93
-26.003
698
Verkauf
33.461.783,11
17.848
1.152.517,57
-10.475,62
920
8
Die angeführten Termingeschäfte werden in analoger Anwendung des in AFRAC 15 Rz 126 dargestellten Konzepts des Portfolio-
Handelshedge als einheitliches Bewertungsobjekt imparitätisch bewertet. Die Saldierung der beizulegenden Zeitwerte aller derivativen
Finanzinstrumente des Portfolios ergab einen positiven Betrag. Insofern ist zum Bilanzstichtag keine Drohverlustrückstellung aus dem
Portfolio-Handelshedge erforderlich.
122
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1. Umsatzerlöse
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten:
Inland
498.065.051,21
621.100
Ausland
66.671.935,06
118.892
564.736.986,27
739.991
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen:
Leistungsverrechnung im Konzern
239.833.570,10
228.714
Stromerlöse
278.376.212,20
369.219
Gaserlöse
46.354.472,46
140.733
Sonstige übrige Erlöse
172.731,51
1.325
564.736.986,27
739.991
4.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
Erträge aus Terminpönalen
640.000,00
0
Projektförderungen
325.239,77
27
Sonstige Erträge
203.240,79
264
Erträge aus Aufwandszuschüssen
0,00
1.085
1.168.480,56
1.376
123
4.3. Personalaufwand
In den Gehältern sowie sozialen Aufwendungen ist die nachstehende Komponente enthalten:
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder
in Gehältern
-607.203,00
348
Die Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 4.106.015,25 (VJ: TEUR 11.697) betreffen beitragsorientierte
Pensionsvorsorgen. Die Aufwendungen für freiwillige Abfertigungszahlungen sowie Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen
betragen EUR 729.484,75 (VJ: TEUR 2.446).
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 36.601.361,41 (VJ: TEUR 35.624) sind enthalten:
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
Werbeaufwand
9.636.157,74
10.500
Leistungsverrechnung im Konzern
9.145.507,43
8.302
Beratungsleistungen
4.445.335,63
4.531
Sonstige übrige Aufwendungen
3.012.782,21
2.352
Porto- und Fernmeldeaufwand
1.930.348,45
1.741
Reisekosten
1.919.940,10
1.975
Weiterbildung und Tagungsaufwand
1.718.065,52
1.944
Sonstige Leistungen
1.583.182,46
1.232
Mitgliedsbeiträge und Umlagen
1.324.531,75
1.383
Mieten und Benützungsentgelte
686.714,65
677
Versicherungsaufwand
508.323,33
281
Stelleninserate
491.902,40
559
Restbuchwerte aus Anlagenabgängen
174.114,91
146
Forderungsabschreibungen
24.454,83
2
36.601.361,41
35.624
De Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB unterbleibt,
da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
124
4.5. Erträge aus Beteiligungen
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024/25 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria
Stromnetz Holding GmbH, sowie der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H wurden in Höhe von EUR 42.741.222,14 (VJ: TEUR 48.395) im
Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.
4.6. Erträge aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen beinhalten eine Zuschreibung an den Anteilen an der EVN Energieservices GmbH
in Höhe von EUR 8.222.604,00 und eine Zuschreibung an den Anteilen an der EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH in Höhe von
EUR 21.383.340,00.
4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 3.747.497,00
(VJ: TEUR 4.353) enthalten.
4.8. Steuern vom Einkommen
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung
-29.789.853,89
-56.773
Steueraufwand aus der Gruppenbesteuerung
25.289.430,34
36.302
Körperschaftsteuer Vorjahr
-10.096.425,18
41
latente Körperschaftsteuer
3.835.401,23
3.545
Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr
71.532,42
0
Abzugsteueraufwand
0,00
1
-10.689.915,08
-16.884
125
5. Ergänzende Angaben
5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte auf Vollzeitbasis) während des Geschäftsjahres betrug
596,30 (VJ: 570).
5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.944,30 (inklusive Sachbezüge, Pensions-
kassenbeiträge sowie Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse) (VJ: TEUR 1.568), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren
Hinterbliebene wurden TEUR 1.100,40 (VJ: TEUR 846) bezahlt.
Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und aktive leitende Angestellte in Summe ein Aufwand in Höhe von
TEUR 1.141.9 (VJ: Ertrag TEUR 3.327), der sich aus der Veränderung von Rückstellungen sowie Pensionskassenbeiträgen und
Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse zusammensetzt.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 258,05 (VJ: TEUR 149).
An den Nachhaltigkeitsbeirat wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von TEUR 101,72 (VJ: TEUR 104) ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr wurden keine Gehaltsvorschüsse an Mitglieder des Aufsichtsrates im Rahmen bestehender betrieblicher Regelungen neu
gewährt. Die bestehenden Gehaltsvorschüsse werden mit einem Zinssatz zwischen 3,0 % und 4,0 % p.a. verzinst und sind innerhalb von
7 bis 15 Jahren zurückzuzahlen. Im Geschäftsjahr wurden Gehaltsvorschüsse in Höhe von 1.050,00 Euro von Mitgliedern des Aufsichts-
rates (Arbeitnehmervertreter) zurückgezahlt. Es wurden keine Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrates erlassen. An Mitglieder des
Vorstands wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
5.3. Sonstige Erläuterungen
ElWOG und GWG-Angaben
Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw.
Erdgasunternehmen getätigt: Netz Niederösterreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH,
EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLIANZ Austria GmbH.
5.4. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.572.202 Stück, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in
Höhe von EUR 160.475.580,00 das entspricht einer Dividende von EUR 0,90 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
126
5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2025 und der Aufstellung des Jahresabschlusses am 27. November 2025 sind keine
wesentlichen Ereignisse aufgetreten.
5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Präsident:
DI Reinhard Wolf
Vizepräsidenten:
Mag. Jochen Danninger
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder:                       
Mag. Georg Bartmann         
Dr. Gustav Dressler
Mag. Philipp Gruber
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA
Dipl.-Ing. Angela Stransky
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Mag. Veronika Wüster, MAIS
Arbeitnehmervertreter*innen:
Uwe Mitter
Mathias Strallhofer, BAKK (ab 10.09.2025)
Dipl.-Ing. Irene Pugl
Irene Pinczolitsch (bis 09.09.2025 )
Mag. Dr. Monika Fraißl
Ing. Paul Hofer (bis 10.09.2025)
Ing. Christian Roitner (ab 10.09.2025)
Vorstand:
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
Vorstandsdirektorin Mag. (FH) Alexandra Wittmann
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CTO und Mitglied des Vorstands
127
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
in EURO
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
BW 30.09.2025
BW 01.10.2024
Stand 01.10.2024
Zugänge aus
Umgründungen
Zugänge
Abgänge aus
Umgründungen
Abgänge
Umbuchungen
Stand 30.09.2025
Stand 01.10.2024
Zugänge
Abgänge aus
Umgründungen
Abgänge
Zuschreibungen
Stand 30.09.2025
I. Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Rechte
201.219.180,85
0,00
574,57
0,00
14.768,01
0,00
201.204.987,41
166.048.360,85
2.730.745,13
0,00
10.718,01
0,00
168.768.387,97
32.436.599,44
35.170.820,00
Baukostenzuschüsse
gem.Art.II(2) EFG 1969
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,07
0,07
Summe I
201.219.180,92
0,00
574,57
0,00
14.768,01
0,00
201.204.987,48
166.048.360,85
2.730.745,13
0,00
10.718,01
0,00
168.768.387,97
32.436.599,51
35.170.820,07
II. Sachanlagen
Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte und Bauten,
einschließlich der Bauten
auf fremdem Grund
47.286.460,22
0,00
873.706,57
0,00
102.685,26
713.496,01
48.770.977,54
34.648.518,89
1.435.477,40
0,00
51.040,08
0,00
36.032.956,21
12.738.021,33
12.637.941,33
Kraftwerks- und
Erzeugungsanlagen
2.297.233,56
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.297.233,56
1.265.334,20
115.805,32
0,00
0,00
0,00
1.381.139,52
916.094,04
1.031.899,36
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
16.642.751,61
0,00
1.510.318,59
0,00
572.930,13
6.527,98
17.586.668,05
9.385.109,68
1.310.868,14
0,00
545.469,06
0,00
10.150.508,76
7.436.159,29
7.257.641,93
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau
1.802.185,35
0,00
604.521,93
0,00
92.405,89
-720.023,99
1.594.277,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.594.277,40
1.802.185,35
Summe II
68.028.630,74
0,00
2.988.547,09
0,00
768.021,28
0,00
70.249.156,55
45.298.962,77
2.862.150,86
0,00
596.509,14
0,00
47.564.604,49
22.684.552,06
22.729.667,97
Summe I + II
269.247.811,66
0,00
2.989.121,66
0,00
782.789,29
0,00
271.454.144,03
211.347.323,62
5.592.895,99
0,00
607.227,15
0,00
216.332.992,46
55.121.151,57
57.900.488,04
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.610.219.911,35
35.424.720,64
100.000.000,00
157.830.220,64
0,00
0,00
2.587.814.411,35
282.922.178,13
0,00
122.405.500,00
0,00
29.605.944,00
130.910.734,13
2.456.903.677,22
2.327.297.733,22
Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen
1.199.688.647,46
0,00
279.300.000,00
0,00
10.707.836,73
0,00
1.468.280.810,73
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.468.280.810,73
1.199.688.647,46
Beteiligungen
466.064.071,73
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
466.064.071,73
1.385.473,76
0,00
0,00
0,00
0,00
1.385.473,76
464.678.597,97
464.678.597,97
Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens
21.662.737,47
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.662.737,47
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.662.737,47
21.662.737,47
Sonstige Ausleihungen
163.715,00
0,00
34.500,00
0,00
43.885,00
0,00
154.330,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
154.330,00
163.715,00
Summe III
4.297.799.083,01
35.424.720,64
379.334.500,00
157.830.220,64
10.751.721,73
0,00
4.543.976.361,28
284.307.651,89
0,00
122.405.500,00
0,00
29.605.944,00
132.296.207,89
4.411.680.153,39
4.013.491.431,12
Gesamtsumme
Anlagevermögen
4.567.046.894,67
35.424.720,64
382.323.621,66
157.830.220,64
11.534.511,02
0,00
4.815.430.505,31
495.654.975,51
5.592.895,99
122.405.500,00
607.227,15
29.605.944,00
348.629.200,35
4.466.801.304,96
4.071.391.919,16
128
Beteiligungsspiegel zum 30.09.2025
Anteil am
Nominalkapital
%
Währung
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Eigenkapital
Bilanzstichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
73,63
EUR
12.140.026,73
82.552.216,01
30.09.2025
EVN Wärmekraftwerke GmbH
99,48
EUR
8.815.744,78
86.796.180,05
30.09.2025
EVN Beteiligung 52 GmbH
100,00
EUR
-7.603.251,15
119.211.632,86
30.09.2025
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien
100,00
EUR
561.407,40
26.016.989,20
31.12.2024
EVN Bulgaria Fernwärme Holding
100,00
EUR
21.391.293,49
32.276.262,46
30.09.2025
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH
100,00
EUR
25.190.042,14
310.287.948,94
30.09.2025
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH
100,00
EUR
15.088.989,21
51.067.993,26
30.09.2025
EVN Kroatien Holding GmbH
100,00
EUR
-947,20
13.262.375,85
30.09.2025
EVN Macedonia Holding DOOEL,
Nordmazedonien
100,00
EUR
-659,72
394.745,68
31.12.2024
EVN Mazedonien GmbH
100,00
EUR
-634,11
213.772.089,12
30.09.2025
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
86.285.347,84
389.522.980,27
30.09.2025
evn wasser Gesellschaft m.b.H.
99,98
EUR
2.456.644,68
74.821.409,01
30.09.2025
EVN Wärme GmbH
100,00
EUR
50.660.998,85
178.261.603,04
30.09.2025
Netz Niederösterreich GmbH
100,00
EUR
74.900.568,58
967.917.398,16
30.09.2025
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG)
50,03
EUR
75.579.314,33
432.783.702,67
31.03.2025
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-
Gesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
19.204.659,51
55.603.428,08
30.09.2025
EVN Energieservices GmbH
100,00
EUR
-52.373.429,20
261.253.071,35
30.09.2025
Anteil am
Nominalkapital
%
Währung
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Eigenkapital
Bilanzstichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG
2,52
EUR
1.065.202,00
4.970.763,00
31.12.2024
CISMO Clearing Integrated Services and Market
Operations GmbH
1,26
EUR
2.724.753,00
3.524.753,00
31.12.2024
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.
50,00
EUR
71.736,81
236.645,40
30.09.2025
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH
50,00
EUR
119.809,14
330.850,31
31.12.2024
Fernwärme St. Pölten GmbH
49,00
EUR
4.995.335,41
36.497.460,93
31.12.2024
Verbund AG
12,63
TEUR
2.493.029,30
4.820.407,50
31.12.2024
Verbund Hydro Power GmbH
0,70
TEUR
1.582.963,70
3.471.367,40
31.12.2024
Wiener Börse AG
4,65
EUR
46.404.319,75
208.981.025,79
31.12.2024
129
Beteiligungsspiegel zum 30.09.2024
Anteil am
Nominalkapital
%
Währung
Jahresüberschuss/-
fehlbetrag
Eigenkapital
Bilanzstichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
73,63
EUR
11.683.427,01
81.962.189,28
30.09.2024
EVN Wärmekraftwerke GmbH
99,48
EUR
12.293.828,20
87.980.435,27
30.09.2024
EVN Beteiligung 52 GmbH
100,00
EUR
29.403.984,52
146.814.884,01
30.09.2024
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien
100,00
EUR
1.767.564,10
25.455.581,80
31.12.2023
EVN Bulgaria Fernwärme Holding
100,00
EUR
-411,15
10.884.968,97
30.09.2024
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH
100,00
EUR
30.286.045,03
315.377.906,80
30.09.2024
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH
100,00
EUR
15.103.981,78
51.079.004,05
30.09.2024
EVN Kroatien Holding GmbH
100,00
EUR
-831,70
13.263.323,05
30.09.2024
EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien
100,00
EUR
-10.380,00
486.960,00
31.12.2023
EVN Mazedonien GmbH
100,00
EUR
-1.143,01
213.772.723,23
30.09.2024
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
152.866.283,83
463.237.632,43
30.09.2024
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH
100,00
EUR
-3.346.536,24
35.442.505,42
30.09.2024
evn wasser Gesellschaft m.b.H.
99,98
EUR
3.015.114,71
75.379.879,04
30.09.2024
EVN Wärme GmbH
100,00
EUR
28.655.605,97
127.600.604,19
30.09.2024
Netz Niederösterreich GmbH
100,00
EUR
46.423.871,39
793.016.829,58
30.09.2024
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG)
50,03
EUR
70.319.190,88
427.524.388,34
31.03.2024
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-
Gesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
22.350.122,09
43.456.263,15
30.09.2024
EVN Energieservices GmbH
100,00
EUR
-52.415.251,54
313.626.500,55
30.09.2024
Anteil am
Nominalkapital
%
Währung
Jahresüberschuss/-
fehlbetrag
Eigenkapital
Bilanzstichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG
2,52
EUR
1.195.085,58
4.264.085,58
31.12.2023
CISMO Clearing Integrated Services and Market
Operations GmbH
1,26
EUR
2.241.983,49
3.041.983,49
31.12.2023
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.
50,00
EUR
73.698,84
254.908,59
30.09.2024
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH
50,00
EUR
-449.401,81
211.041,17
31.12.2023
Fernwärme St. Pölten GmbH
49,00
EUR
8.655.984,81
32.502.125,52
31.12.2023
Verbund AG
12,63
TEUR
1.202.441,60
3.769.153,30
31.12.2023
Verbund Hydro Power GmbH
0,70
TEUR
2.125.466,00
3.788.403,70
31.12.2023
Wiener Börse AG
4,65
EUR
39.545.361,87
192.230.202,64
31.12.2023
130
Lagebericht EVN AG
für das Geschäftsjahr
2024/25
131
Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2024/25
Bericht des Vorstandes
ENERGIEPOLITISCHES UMFELD
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission den EU Clean Industrial Deal als neues industriepolitisches Maßnahmenpaket
vorgestellt. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
zu verbinden. Die Förderung Europas als attraktiver Standort für industrielle Produktion im globalen Wettbewerb soll sich positiv auf
Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken.
Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Beihilfenrahmen. Dieser legt spezifische Fördermaßnahmen fest,
mit denen Investitionen in klimafreundliche, erneuerbare und kohlenstoffarme Technologien erleichtert und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt werden sollen.
Ebenfalls im Juni 2025 verabschiedete das Europäische Parlament den Initiativbericht „Stromnetze als Rückgrat des Energiesystems der
EU“. Der Bericht unterstreicht die zentrale Rolle leistungsfähiger Stromnetze für das Erreichen der Klima-, Energie- und Wettbewerbsziele
der EU. Er richtet klare Forderungen an die Europäische Kommission, darunter die Förderung innovativer Technologien und Flexibilitäts-
lösungen zur besseren Nutzung bestehender Kapazitäten und zum kosteneffizienten Netzausbau. Investitionsanreize sollen die grenz-
überschreitende Integration der Energienetze stärken und Engpässe reduzieren. Weitere Forderungen betreffen die Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren sowie eine strategisch koordinierte Netzplanung über Ländergrenzen hinweg.
Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Dokumente mit vier konkreten Maßnahmen, die zur Umsetzung des Clean
Industrial Deal beitragen sollen:
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für innovative Technologien und neue Anwendungen im Bereich erneuerbarer Energien
Netzentgeltschemata, die Systemkosten z. B. durch Flexibilität im Verbrauch, effizientere Nutzung der Netzinfrastruktur und
kosteneffizienteren Netzausbau senken
Definition spezieller Zielgebiete zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Netze und Speicherinfrastruktur
Steuerliche Anreize zur Unterstützung sauberer Investitionen
Gleichzeitig präsentierte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Treibhausgasziele. Dessen Kernstück
ist ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040: Die Nettotreibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 90 % reduziert
werden. Dieses Ziel ergänzt die bestehenden Klimaziele für 2030 und bildet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität
bis 2050.
Zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten schlägt die Kommission drei Vereinfachungen vor, die den gesetzlichen Rahmen ergänzen:
Sektorübergreifende Ausgleichsmöglichkeiten: Diese sollen nationale Unterschiede berücksichtigen und den Mitgliedsstaaten
ermöglichen, Emissionsminderungen zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren auszugleichen.
Kompensation von Restemissionen: Nicht vermeidbare Emissionen sollen durch Technologien wie CO₂-Abscheidung und -Speicherung
(CCS) ausgeglichen werden können.
Begrenzte Nutzung internationaler Emissionsgutschriften ab 2036: Mitgliedsstaaten dürfen ab diesem Zeitpunkt in definiertem Umfang
internationale Gutschriften zur Kompensation von Emissionen einsetzen.
Österreich
In Österreich müssen jene EU-Richtlinien und Verordnungen für den Energiebereich in nationales Recht umgesetzt werden, die schon
zu einem früheren Zeitpunkt auf EU-Ebene beschlossen wurden. Ein zentraler Schritt dazu ist der Entwurf für ein neues Elektrizitäts-
wirtschaftsgesetz (ElWG), mit dem das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) abgelöst werden soll. Der
Entwurf für dieses neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat im Sommer 2025 das parlamentarische Begutachtungsverfahren durchlaufen
und ist seither Gegenstand politischer Verhandlungen. Für das ElWG besteht aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen das
Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Nationalrat.
132
Auch das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, dessen Inkrafttreten ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat voraussetzt, ist derzeit
Gegenstand politischer Verhandlungen und auch der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes ist noch nicht erfolgt.
In Österreich trat am 1. April 2025 die neuerliche Verlängerung des zuletzt bis 31. Dezember 2024 geltenden Bundesgesetzes über den
Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Damit wird in Österreich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien
und Energieeffizienzmaßnahmen wieder eine Abgabe auf Überschusserlöse aus der Stromerzeugung eingehoben, die auf Basis von
Schwellenwerten für Großhandelspreise für Strom ermittelt wird.
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht jedoch unter erheblichem Druck. Das globale Wachstum soll laut IWF etwa
3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten und geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die Inflation in vielen Regionen sinkt,
bleibt sie in den USA über dem Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin. Handelskonflikte, insbesondere neue US-Zölle,
belasten den internationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale Interessen  und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöp-
fungsketten an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert
Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innovationen und neue Handels-
abkommen den internationalen Austausch voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien – profitieren von demografischem
Wachstum, während China mit strukturellen Herausforderungen kämpft. In manchen Regionen, etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik
seitens der Zentralbanken gelockert, um den Konsum zu stützen. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft damit auf einem fragilen Erholungs-
pfad, dessen Verlauf stark von politischen Entscheidungen abhängt. Für den Euroraum wird in diesem Umfeld nach einem Plus von
0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit moderaten Wachstumsraten zwischen 0,9 % und 1,3 % und für 2026 mit Zuwächsen zwischen 1,0 %
und 1,4 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin in einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession zeichnet sich
eine Stabilisierung, allerdings vorerst noch kein echter Aufschwung ab. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert und dürfte 2025 lediglich
um 0,3 % wachsen. Gleichzeitig bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %.
Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter an und liegt derzeit bei über 7 %. Für 2026 wird eine
moderate Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet; Österreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Energiewirtschaftliches Umfeld
2024/25
2023/24
Heizungsbedingter Energiebedarf
%
Österreich
99,8
87,6
Bulgarien
95,4
70,1
Nordmazedonien
81,7
78,8
Kühlungsbedingter Energiebedarf
%
Österreich
79,6
143,4
Bulgarien
125,4
143
Nordmazedonien
128,4
205
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl - Brent
EUR/Barrel
64,7
77,9
Erdgas - NCG
EUR/MWh
40,5
33,9
CO2-Emissionszertifikate
EUR/t
69,6
69,1
Strom - EPEX Sportmarkt
Grundlaststrom
EUR/MWh
99,8
75,2
Spitzenlaststrom
EUR/MWh
106,3
85,5
133
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor
allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher
Preise können die Nachfrage nach Strom, Gas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der
EVN wesentlich vom energie- und geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die
wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und
mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Wind und
Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Das Berichtsjahr war in allen drei Kernmärkten der EVN von deutlich kälterer Witterung geprägt als das vorangegangene Geschäftsjahr.
Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich deutlich über dem Vorjahreswert, jedoch
knapp unter dem langjährigen Durchschnitt. Auch in Bulgarien war es deutlich kühler als im Vorjahr, das langjährige Mittel konnte aber
nicht ganz erreicht werden. In Nordmazedonien kam der Wert zwar auch über dem Vorjahreswert, aber weiterhin deutlich unter dem
langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, lag im Geschäftsjahr 2024/25 in allen drei Kernmärkten deutlich
unter den außerordentlich hohen Vorjahreswerten. In Bulgarien und Nordmazedonien übertraf sie den langjährigen Durchschnitt
jedoch weiterhin deutlich. Nur in Österreich kam sie im Berichtsjahr deutlich unter dem langjährigen Mittelwert zu liegen.
Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wasser und Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im
Vergleichszeitraum. So blieb sowohl das Windaufkommen in Österreich und Bulgarien als auch das Wasserdargebot in Österreich,
Deutschland und Nordmazedonien nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch hinter dem langjährigen
Durchschnitt deutlich zurück.
Unterschiedlich entwickelten sich in der Berichtsperiode die Primärenergie- und Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für
Erdgas etwa lag zum Bilanzstichtag mit 40,5 MWh deutlich über dem Vorjahreswert von 33,9 Euro pro MWh, getrieben von den im
Vergleich zum Vorjahr geringeren Gasspeicherständen in Verbindung mit der kühleren Witterung. Die Preise für CO2-Emissionszertifikate
hingegen blieben nach unterjährigen Schwankungen mit 69,6 Euro pro Tonne gegenüber dem Vorjahreswert von 69,1 Euro pro Tonne
nahezu unverändert.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strompreise
mittlerweile stark von saisonalen Effekten und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im Berichtsjahr
führten die geringeren Erzeugungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Marktpreise für Strom:
Die Spotmarkt-preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 99,8 Euro pro MWh bzw. 106,3 Euro pro MWh
(Vorjahr: 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh).
134
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Kennzahlen zur Ertragslage
2024/25
2023/24
Veränderungen
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Umsatzerlöse
564,7
740,0
-175,3
-23,68
Die Umsatzerlöse sanken auf 564,7 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 278,4 Mio. EUR (VJ: 369,2 Mio. EUR),
Gaserlösen in Höhe von 46,4 Mio. EUR (VJ: 140,7 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 240,0 Mio. EUR
(VJ: 230,0 Mio. EUR) zusammen.
Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 90,8 Mio. EUR, die Gaserlöse um 94,4 Mio. EUR, während die sonstigen
Umsatzerlöse um 10,0 Mio. EUR stiegen. Die Reduktion der Stromerlöse ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr stark
gesunkenen Strompreise zurückzuführen.  Die Reduktion der Gaserlöse ist ebenfalls auf die im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen
Gaspreise aber auch auf geringere Gashandelsaktivitäten zurückzuführen.
Berechnung
2024/25
2023/24
Veränderungen
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern
536,6
323,9
212,7
65,7
+ Zinsen und ähnliche
Aufwendungen gemäß §
231 (2) Z 15 UGB
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2024/25 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR).
Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 318,9 Mio. EUR (Vorjahr:
451,5 Mio. EUR). Der Rückgang ist in erster Linie auf preisbedingte geringere Aufwendungen für Strom- und Gasbezug zurückzuführen.
An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 120,5 Mio. EUR (Vorjahr: 118,1 Mio. EUR) an.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2024/25 98,0 Mio. EUR (Vorjahr: 102,3 Mio. EUR).  Bei der EVN AG waren durchschnittlich
596 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 570 Angestellte) beschäftigt. Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von
164,4 Tsd. EUR (Vorjahr: 180,0 Tsd. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR).
Die Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betrugen im Berichtszeitraum 5,6 Mio. EUR
und sind damit um rd. 0,1 Mio. EUR höher als im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 36,6 Mio. EUR (Vorjahr 35,6 Mio. EUR).
Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 6,0 Mio. EUR
(Vorjahr positives Betriebsergebnis 28,4 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Wertpapiererträgen und Aufwendungen aus
Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 358,5 Mio. EUR auf 457,5 Mio. EUR. Die Zins-
und ähnliche Erträgen beliefen sich auf 22,2 Mio. EUR (VJ: 27,1 Mio. EUR). Die Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens erhöhten sich auf 31,9 Mio. EUR (VJ: 5,5 Mio. EUR). Die Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 50,4 Mio. EUR (VJ: 75,1 Mio. EUR).
Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 492,2 Mio. EUR erzielt werden, welches um 271,7 Mio. EUR  über dem Vorjahr liegt.
Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 486,2 Mio. EUR. Dies bedeutet einen Anstieg von
237,4 Mio. EUR.
135
Berechnung
2024/25
2023/24
%
%
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis vor Steuern
15,4
8,40
durchschnittliches Eigenkapital
Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf 15,4 %. Im Geschäftsjahr 2023/24 betrug diese 8,4 %.
Berechnung
2024/25
2023/24
%
%
Gesamtkapitalrentabilität
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
10,6
6,40
durchschnittliches Eigenkapital
Im Geschäftsjahr 2024/25 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 10,6 % erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2023/24 betrug diese 6,4 %.
136
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
Berechnung
30.09.2025
30.09.2024
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Nettoverschuldung
Verzinsliches Fremdkapital
-406,8
-180,4
-226,5
125,6
- Flüssige Mittel
Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:
Berechnung
30.09.2025
30.09.2024
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Verzinsliches
Fremdkapital
Anleihen
1.648,7
1.677,3
-28,6
-1,71
+Verbindlichkeiten aus
Schuldscheindarlehen
+Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
+Finanzverbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen und
beteiligten
Unternehmen
+Rückstellungen für
Abfertigungen
+Rückstellungen für
Pensionen
+Rückstellungen für
Jubiläumsgelder
30.09.2025
30.09.2024
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Flüssige Mittel
Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen,
Forderungen aus
Cash Pooling,
Kassenbestand,
Schecks, Guthaben bei
Kreditinstituten,
Wertpapiere des
UV sowie aus sonstigem
Finanzvermögen
2.055,5
1.857,7
197,9
10,65
Berechnung
30.09.2025
30.09.2024
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Nettoumlaufvermögen
Umlaufvermögen
98,7
33,4
65,3
195,50
- langfristiges
Umlaufvermögen
=Kurzfristiges
Umlaufvermögen
- kurzfristiges
Fremdkapital
=Nettoumlaufvermögen
Berechnung
30.09.2025
30.09.2024
%
%
Eigenkapitalquote
Eigenkapital
64,2
60,9
Gesamtkapital
Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2025 5.192,3 Mio. EUR (VJ: 4.922,3 Mio. EUR) und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um
269,9 Mio. EUR. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 3.332,8 Mio. EUR (VJ: 2.995,7 Mio. EUR).
137
Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 3,3 %-Punkte höheren Eigenkapitalquote.
Berechnung
30.09.2025
30.09.2024
%
%
Nettoverschuldungsgrad
Nettoverschuldung
n.a.
n.a.
Eigenkapital
Geldflussrechnung
Berechnung
30.09.2025
30.09.2024
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Geldflussrechnung
Geldfluss aus dem Ergebnis
382,2
426,3
-44,1
-10
Netto-Geldfluss aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
480,0
583,5
-103,4
-18
Netto-Geldfluss aus der
Investitionstätigkeit
-371,5
-64,1
-307,4
480
Netto-Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit
-179,3
-518,6
339,4
-65
Zahlungswirksame
Veränderung des
Finanzmittelbestandes
-70,7
0,7
-71,5
n.a.
Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 496,9 Mio. EUR belief sich der Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen
Geschäftsjahr auf 382,2 Mio. EUR und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 480,0 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -371,5 Mio. EUR, wobei die Veränderung zum Vorjahr vor allem auf höheren
Investitionen in Finanzanlagen zurückzuführen ist. Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2024/25 durchgeführten Ausschüttung aus
dem Bilanzgewinn 2023/24 in Höhe von 160,5 Mio. EUR und Abnahme der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 18,9 Mio. EUR,
weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -179,3 Mio EUR aus.
Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Minderung des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Forderungen aus Cash Pooling,
Taggeldguthaben bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von -70,7 Mio. EUR. Die Veränderung der Verbindlich-
keiten aus Cash Pooling werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Zweigniederlassungen
EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die EVN richtet ihre Innovations‑, Forschungs‑ und Entwicklungsaktivitäten konsequent auf die zentralen Eckpfeiler ihrer Strategie 2030 –
nachhaltiges Wachstum sowie eine Steigerung der Performance – aus. Im Geschäftsjahr 2024/25 lag der Schwerpunkt auf
Flexibilitätslösungen, der Ertüchtigung der Netze für die Zukunft sowie KI-gestützten Effizienzsteigerungen entlang der gesamten
Wertschöpfungskette.
Insgesamt hat die EVN AG im Berichtsjahr 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: rund 1,5 Mio. Euro) für Innovations‑, Forschungs‑ und
Entwicklungsprojekte aufgewendet. Der Anteil erhaltener Förderungen an dieser Summe beträgt 7,62 %.
138
Nach Chancenfeldern gegliedert, bildeten folgende Projekte im Geschäftsjahr 2024/25 unsere Innovationsschwerpunkte im Konzern:
Flexibilitätsmanagement
Virtuelle Kraftwerke und Demand Side Management: Im Rahmen des Projekts Green the Flex werden Flexibilitätspotenziale
von Privat‑ und Geschäftskund*innen zu einem virtuellen Kraftwerk gebündelt – mit Fokus auf Batteriespeicher und das
Fuhrparkmanagement. Das Projekt Industry4Redispatch zeigte in industriellen Anwendungen, wie Flexibilität zum Vorteil des Netzes
und gleichzeitig mit Blick auf den Energiemarkt skaliert werden kann. Eine erste Demophase wurde bereits erfolgreich abgeschlossen.
Das Projekt Engage PV und weitere Aktivitäten zum Flexibilitätsmanagement für unsere Kund*innen runden das Thema über einen
breiten Horizont vom Haushalt bis zum Industrieumfeld ab.
Batteriebasierte Flexibilität und Regionalspeicher: Die EVN baut ihre Speicherkompetenz gezielt aus, um kurzfristige
Marktchancen zu nutzen und die positive Wirkung für das Netz zu erhöhen. Standardisierte Lösungsbausteine für skalierbare
Batteriespeicher ermöglichen die Teilnahme an Regelreserve‑ und Kurzfristmärkten und schaffen die Grundlage für eine integrierte
Vermarktung über mehrere Handelssegmente. In diesem Rahmen errichten wir derzeit zwei Hybridparks: Bis Ende 2025 sollen je ein
Batteriespeicher in Trumau mit 6,8 MWh und in Allhartsberg mit 1,4 MWh in Betrieb gehen und aus der Kombination von Windkraft,
Photovoltaik und Wasserkraft hoch verfügbare und flexible erneuerbare Erzeugungskapazitäten schaffen. Beide Vorhaben dienen als
Pilotprojekte für die Ausrollung von hybriden Speicherlösungen, bei denen Batteriespeicher in Co-Location mit Windparks,
Photovoltaikanlagen und Wasserkraftwerken betrieben werden.
Netzmanagement und Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs): Die Netz Niederösterreich ist Teil der kooperativen
F&E-Projekte GridCommunity und OpEn. Diese entwickeln Lösungsansätze zu den erforderlichen regulatorischen und technischen
Rahmenbedingungen für die effiziente Einbindung von EEGs und dezentralen Flexibilitäten in Markt‑ und Netzprozesse.
Erzeugungs‑ und Speichertechnologien
Hybride Speicher und Sektorkopplung: Der Hybridspeicher Theiß kombiniert thermische und elektrische Speicher mit Photovoltaik und
liefert Erfahrungswerte zu Prognosen, Fahrweisen und Monitoring. Damit ist er ein zentraler Baustein für die Entwicklung und
Implementierung saisonaler und betrieblicher Ausgleichsmechanismen.
Die Akzeptanz von Windkraftanlagen fördern wir durch Projekte zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung, zur Fledermauserkennung
mit Infrarot-Visualisierung und zur Biodiversitätsforschung. Diese Maßnahmen vermindern die Umweltauswirkungen und erhöhen
damit die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen. Durch hochpräzise Strömungssimulationen werden Standorte für Windkraftanlagen
optimiert, um auch unter komplexen Bedingungen maximale Verfügbarkeit und Ertrag zu sichern.
Innovative Unterwasserinspektionen bei Wasserkraftwerken ermöglichen eine schnelle und effiziente Wartung ohne Anlagenstillstand
und mit deutlich geringeren Risiken. 
Asset Management für Photovoltaikanlagen: Drohnenflüge und Digital-Twin-Datenräume erhöhen die Qualität bei der Abnahme und
beim Betrieb von Photovoltaikanlagen und optimieren so die Betriebskosten.
Erzeugung, Speicherung und Systemintegration von Wasserstoff: Im Rahmen des Projekts Underground Sun Storage wird per
Elektrolyse erzeugter grüner Wasserstoff saisonübergreifend in einer entleerten Erdgaslagerstätte gespeichert. Das Projekt H2Real, das
Technologien entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette verknüpft, wurde um ein Jahr verlängert. Das für dieses Projekt gebildete
Konsortium arbeitet zugleich auf eine erfolgreiche Genehmigung des grenzüberschreitenden EU-Förderprogramms HyHope hin.
Die EVN beschäftigt sich daneben auch mit Projekten, die auf die Schaffung der Geschäftsgrundlagen für den Einsatz von Biogas
abzielen.
Erneuerbare Wärme und Kälte
Großwärmepumpen und Abwärme: An den ehemaligen Kraftwerksstandorten Korneuburg und Dürnrohr gingen im Berichtsjahr
Großwärmepumpen in Betrieb, die Umweltwärme bzw. die Prozessabwärme der Müllverbrennungsanlage Dürnrohr nutzbar machen.
Zudem laufen in Kooperation mit Industriekunden Aktivitäten zur Implementierung von Prozesswärmepumpen. In beiden Fällen wird
die Wärmebereitstellung auch für große Verbraucher schrittweise dekarbonisiert.
Geothermie: Die EVN-Wärme baut systematisch die Datenbasis und die Planungsgrundlagen für den Einstieg in die Nutzung von
Erdwärme im südlichen Wiener Becken aus. Die kooperativen Projekte Go Forward und GT‑Concept ergänzen dabei unsere internen
Aktivitäten. Gemeinsam mit verschiedenen Forschungseinrichtungen erschließen wir dabei anhand spezifischer Modellierungen und
von Machine Learning neue Optionen für die Nutzung von Geothermie.
Die kooperativen Projekte AnergIQ und BiHeATSupply evaluieren quartiers- und gebäudebezogene Lösungen auf Basis von
Niedrigtemperaturnetzen und hybriden Heizsystemen. Damit soll die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung dort vorangetrieben
werden, wo ein Ausbau von Fernwärme möglich ist.
Gemeinsam mit einem breit aufgestellten Konsortium von österreichischen Energieversorgern, dem Green Energy Lab und AEE Intec
haben wir die Allianz WärmeZukunft ins Leben gerufen. Als Österreichs neues Innovationslabor für die nachhaltige Transformation des
Wärme- und Kältesektors soll sie den Wandel hin zu klimaneutralen, sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Lösungen aktiv
vorantreiben. Das Innovationslabor beginnt mit Anfang 2026 seine offizielle Aktivität.
139
Transformation mithilfe Künstlicher Intelligenz
Im Front-Office-Bereich hat die EVN zahlreiche AI-basierte Innovationen implementiert. Voicebots und AI-unterstützte E-Mail-
Bearbeitung bringen bei unseren mehr als 100.000 Kundenkontakten pro Jahr deutliche Effizienzsteigerungen.
Im Back-Office-Bereich hat die Ausrollung von M365 Copilot sowie diversen internen Infobots deutliche Verbesserungen u. a. zu den
Themen Bescheidverwaltung, Risikomanagement und Rechtswesen gebracht. 
Im Rahmen der EVN-Innovationsgarage haben wir weiters einen Optimierungsassistenten für Kund*innen sowie ein AI-unterstütztes
ESG-Reporting neu eingeführt.
In einem AI Hackathon in Kooperation mit Microsoft wurden aus über hundert potenziellen AI-Anwendungen zehn wesentliche Ideen
ausgewählt und weiterentwickelt, darunter eine AI-gestützte automatisierte Bewertung von Angeboten für unseren Einkauf, eine
automatisierte Markt‑ & Wettbewerbsanalyse durch einen TrendBot, ein Chatbot zur Erhöhung von Servicequalität und
Selbstbedienungsquote bei der Netz Niederösterreich oder eine AI-basierte Automatisierung des Energy Tradings, mit der die Qualität
von Prognosen verbessert und unsere Energie-Beschaffungsprozesse optimiert werden können.
In Kooperation mit dem Fraunhofer Institut implementieren wir derzeit eine AI‑basierte Steuerung des Wärmeknotens Dürnrohr, der
damit dank Machine Learning einen höheren Wirkungsgrad erreichen wird. Die Überführung in den Produktivbetrieb ist für das
laufende Geschäftsjahr 2025/26 vorgesehen.
Dezentrale Energieplattformen und E‑Mobilität
Im Geschäftsjahr haben wir das Projekt Car2Flex abgeschlossen, das wichtige Erkenntnisse zu bidirektionalem Laden geliefert hat.
Projekte zu dynamischen Ladetarifen und intelligentem Lademanagement sollen nun eine zukunftsorientierte Verbindung zwischen
dem Mobilitäts‑ und dem Energiesystem schaffen.
Die Plattform Peer2Peer unseres Tochterunternehmens E.GON wiederum erschließt das Geschäftsfeld des einfachen, bilateral
organsierten Stromhandels zwischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen. Die Plattform wird für das Go-live im Jahr 2026
vorbereitet.
Netze der Zukunft
Netz-Digitalisierung: Durch den Ausbau digitaler Netzmodelle soll ein umfassendes Abbild der Infrastruktur entstehen – von Messwerten
und Anlageninformationen bis hin zu Topologiedaten, Schaltzuständen und Prognosen. Diese Datenbasis ermöglicht eine präzise
Analyse des Netzbetriebs, unterstützt die Planung künftiger Ausbaumaßnahmen und schafft die Grundlage für intelligente Steuerungs-
und Optimierungslösungen.
Europäische Datenräume: Durch die Teilnahme am Europäischen Projekt INSIEME unter Leitung der FH Oberösterreich tragen wir
zur Schaffung europäischer Standards für den Datenaustausch sowie interoperabler Datenräume bei.
Die fortschreitende Digitalisierung von Trafostationen, smarte Großwasserzähler sowie fernauslesbare Wärmezähler erweitern die
Transparenz und Steuerbarkeit im gesamten Netzbereich. Parallel dazu schaffen wir neue Kommunikationsnetze basierend auf
LoRaWAN sowie LTE-450, um den Digitalisierungsgrad und die Krisensicherheit zu verbessern. Im Stromnetz bilden diese Maßnahmen
die Grundvoraussetzung für die netzdienliche Einbindung dezentraler Erzeuger*innen und die Bewirtschaftung von Flexibilitäten.
140
RISIKOMANAGEMENT
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch
aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des
Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die
risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Weiters werden
geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwort-
lich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug
auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte
Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und
Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach
unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie
gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats
Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind;
regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen;
regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision.
Risiko-/Chancenkategorie
Beschreibung
Maßnahme zur Risikominimierung
Betrieb, Prozesse
und Systeme
Betriebs-, Prozess- und Systemrisiken -
Risiken, die sich aus den täglichen
Betriebsabläufen, den zugrunde liegenden
Prozessen und den verwendeten Systemen
ergeben. Dazu gehören Fehler in
Betriebsprozessen, Systemausfälle und
Qualitätsprobleme
Prozessmanagement; Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS); Monitoring der Modellparameter
und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip;
Beheben von technischen Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der
vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Compliance
Compliance Risiken - Risiken, die sich aus der
Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften,
Richtlinien und Standards (u.a. Menschen-
rechte, DSGVO) ergeben und rechtliche
Sanktionen, Strafen oder andere rechtliche
Konsequenzen haben
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex;
Compliance-Organisation
Energiepreisschwankungen
Energiepreisschwankungsrisiken - Risiken,
die durch Schwankungen der Energiepreise
entstehen. Diese können durch Markt-
bedingungen, politische Entscheidungen oder
andere externe Faktoren beeinflusst werden.
Auf das Marktumfeld abgestimmte
Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien;
Diversifizierung der Kund*innensegmente sowie
Geschäftsfelder; auf Kund*innenbedürfnisse
abgestimmte Produktpallete; längerfristiger
Verkauf von Erzeugungskapazitäten
141
Finanzen
Finanzrisiken - Risiken, die sich auf die
finanzielle Stabilität und Leistung eines
Unternehmens auswirken. Dazu gehören
Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken,
Marktpreisrisiken (Wechselkurs-, Zins- und
Preisänderungsrisiken).
Überwachung; Absicherungsinstrumente; langfristig
abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung;
Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs
(u. a. durch Kreditlinien); Monitoring des Verlust-
potenzials, Anlagerichtlinien, Zinsbindung in
Finanzierungsverträgen; Bonitäts-Monitoring und
Kreditlimits
Handelspartner
Handelspartnerrisiken - Risiken, die sich aus
der Abhängigkeit von Handelspartnern
ergeben.
Dazu gehören das Risiko von Zahlungs-
ausfällen sowie Vertragsbrüchen
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des
Kund*innenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner*innen
Kunden
Kundenrisiken - Risiken, die sich aus der
Beziehung zu Kunden ergeben. Dazu gehören
Zahlungsausfälle, den Verlust wichtiger
Kunden (Endkunden, Industriekunden),
Änderungen in der Kundenzufriedenheit.
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des
Verhaltens und der Zufriedenheit der Kund*innen
Lieferkette
Lieferkettenrisiken - Risiken durch
Abhängigkeit von Lieferanten und der
globalen Lieferkette,
einschließlich Unterbrechungen,
Qualitätsproblemen, Verzögerungen und
Nichterfüllung von Verpflichtungen.
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche
Absicherung;
externe Expertise
Mitarbeiter
Mitarbeiterrisiken - Risiken, die sich aus der
Belegschaft eines Unternehmens ergeben.
Dazu gehören Fehlverhalten, Unzufriedenheit,
Ausfall von Mitarbeitern sowie Risiken
im Zusammenhang mit der Rekrutierung,
Bindung, Schulung und Leistung der
Mitarbeiter.
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge;
flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen;
Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen
zum Informationsaustausch und zum Networking;
internes Kontrollsystem (IKS)
Nachfrage (kundenseitig)
Nachfragerisiken - Risiken, die sich aus
Veränderungen in der Nachfrage nach
Energie und anderen Ressourcen ergeben,
einschließlich der Verschiebung hin zu
erneuerbaren Energien, Selbstversorgung,
und Änderungen im Verbrauchsverhalten
aufgrund von Temperaturanstiegen
oder technologischen Fortschritten.
Auf das Marktumfeld abgestimmte
Beschaffungsstrategie;
Absicherungsstrategien;
Diversifizierung der Kund*innensegmente sowie
Geschäftsfelder;
auf Kund*innenbedürfnisse abgestimmte
Produktpalette;
längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten
Meteorologie
Meteorologische Risiken - Risiken, die sich
aus kurzfristigen und unvorhersehbaren
Wetterereignissen ergeben, einschließlich
Änderungen in der Temperatur, Niederschlag,
Windgeschwindigkeit, Sonneneinstrahlung,
Bewölkungsgrad sowie aus Naturkata-
strophen und extremen Wetterereignissen
(Stürme, Hitzewellen, Kältewellen, Starkregen,
Dürreperioden).
Klimarisikoanalyse; Katastrophen- und Notfallpläne;
Versicherungen; regelmäßige Messungen der
Wasserqualität; geeignete Sicherheitsvorkehrungen
142
Regulatorik und Recht
Regulatorische und Rechtsrisiken - Risiken,
die sich aus Änderungen in Gesetzen und
Vorschriften (sowie Umweltvorschriften),
rechtlichen Streitigkeiten sowie geopolitische
Spannungen entstehen.
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene
Dokumentation und Leistungsverrechnung;
Rechtsberatung
Reputation
Reputationsrisiken - Risiken, die das Ansehen
eines Unternehmens beeinträchtigen können.
Diese können durch schlechte Öffentlichkeits-
arbeit, Skandale oder andere Ereignisse
verursacht werden.
Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung
Ressourcen und Kosten
Ressourcen- und Kostenrisiken - Risiken im
Zusammenhang mit höheren Kosten und
eingeschränkter Verfügbarkeit von (kritischen)
Rohstoffen, Wasser und Materialien.
Strategisches Lieferant*innenmanagement;
Warenmanagement; möglichst langfristige
vertragliche Absicherung in der Beschaffung
Cyber- und
Gebäudesicherheit
Cyber- und Sicherheitsrisiken - Risiken,
die sich aus Sicherheitsbedrohungen und
Cyberangriffen ergeben. Dazu gehören
physische Sicherheitsrisiken, Sabotage und
Bedrohungen der IT-Infrastruktur.
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Back-up-Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen;
Krisenübungen
Strategie und Investitionen
Strategische und Investitionsrisiken - Risiken
im Zusammenhang mit Fusionen, Über-
nahmen, neuen Projekten und strategischen
Investitionen und Beteiligungen.
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung;
Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring;
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt-
management
Technologie und
Innovation
Technologie- und Innovationsrisiken - Risiken
im Zusammenhang mit technologischen
Ausfällen, veralteter Technologie, der Ein-
führung neuer Technologien, der Entwicklung
innovativer Lösungen und der Anpassung an
technologische Fortschritte.
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
143
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des
Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und
Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen
Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein
(unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des
Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet
über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der
Risikoinventur (Risikoberichte).
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und
regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten
Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt-
und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich
ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit
der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die
Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im
Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle
Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als
Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken
unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems
resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie
Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten
potenziell Mehrkosten verursachen
Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung:
Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im
Geschäftsjahr 2024/25
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den
Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im
Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende des ersten Halbjahres 2024/25 eine Aktualisierung der Bewertung der
wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen
auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
144
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen
Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
Wertminderungs-/Impairmentrisiken
Regulatorische Risiken im Zusammenhang mit der Transformation des Energiesystems und der -märkte
Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf des internationalen Projektgeschäfts
Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch
politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem
Risikomanagementprozess der EVN.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt
Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell
gesunken. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Risikomanagementprozesstabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals
werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs.2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf
einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß
§ 92 Abs. 4a Z.4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen
Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet
klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der
Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden
Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des
gesamten Konzerns. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der
Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die
wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten
bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen
Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch
darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der
korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der
Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute
Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden.
Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den
Konzernfunktionen der finanziellen Berichterstattung. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen
umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss
übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf
Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die
Freigabe des Konzernabschlusses.
145
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Software-
system SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software
Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen
werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie
zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom
dem*der zuständigen Assessor*in dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr
Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum
wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und ­Verbesserungen
durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der
sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht
über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung
der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll.
Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichs-
verantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und
Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der
jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die
Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
146
EVN Aktie (Angaben nach § 243a UGB)
1. Per 30. September 2025 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber
lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelver-
briefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und
Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen
über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des
Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und
landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
3. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die Wiener Stadtwerke GmbH („WSTW“) haben am 23. September 2021 eine
steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen „Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemein-
schaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG“ abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte
Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz
und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab
(im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine
Sperrminorität).
4. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der
EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien
steht. Der Anteil, der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien, betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
5. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
6. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus.
Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
7. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf
Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei
der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
8. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben,
bestanden im Geschäftsjahr 2024/25 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an
Mitarbeiter*innen auszugeben.
9. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrollwechsel im
Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
10. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots
bestehen nicht.
147
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG (ANGABEN NACH § 243b UGB)
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die
Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs-
gesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter
www.evn.at/corporate-governance-bericht.
Unter dem Titel „EVN Ganzheitsbericht“ integriert die EVN Gruppe jährlich ihren Geschäftsbericht und ihre Nachhaltigkeitserklärung über
das vergangene Geschäftsjahr. Unser Anspruch ist es, eine gleichrangige Berichterstattung über finanzielle und nichtfinanzielle Themen
einschließlich der Corporate Governance zu gewährleisten. In Vorbereitung auf eine künftige verpflichtende Anwendung der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde der im Ganzheitsbericht 2024/25 enthaltene Nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr
2024/25 in Anlehnung an die Struktur der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass dieser Bericht nicht den Anspruch erhebt, sämtlichen Anforderungen der ESRS zu entsprechen und mit diesen konform
zu sein.
Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft des EVN Konzerns,
der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025.
Geschäftsmodell
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens
befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt war die EVN Gruppe im
Geschäftsjahr 2024/25 in 12 Ländern aktiv.
Im Juni 2025 erfolgte die Vertragsunterzeichnung mit der STRABAG zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts;
das Closing der Transaktion wird Anfang 2026 erwartet.
Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe
Erzeugung & Speicherung
Infrastruktur
Endkund*innen
Beteiligungen
Erzeugung von Energie mit
Fokus auf Erneuerbare
Speicherung von Energie
Bau und Betrieb von Infrastruktur
für die Strom-, Erdgas-, Wärme-
und Trinkwasserversorgung
E-Ladeinfrastruktur
Versorgung von Endkund*innen
mit Strom, Erdgas, Wärme und
Trinkwasser (mit
unterschiedlichen Schwerpunkten
in unseren verschiedenen
Märkten)
Energiedienstleistungen
(inkl. Lösungen für Prosumer,
erneuerbare Energiegemein-
schaften und E-Mobilität)
Verbund AG (12,63 %)
Burgenland Holding (73,63 %),
die ihrerseits 49,0 % an der
Burgenland Energie hält
RAG (50,03 %)
Wertschoepfungskette.svg
148
Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des EVN Konzerns lässt sich in folgende drei Hauptkategorien unterteilen:
Stromerzeugung und -speicherung
Betrieb von Leitungsnetzen
Versorgung der Kund*innen mit Strom, Erdgas und Wärme
Umweltgeschäft (Trinkwasserversorgung in Niederösterreich, internationale Projekte in den Bereichen Abwasserbehandlung
und Klärschlammverwertung)
149
Strategie 2030:
Nachhaltiger. Digitaler. Produktiver.
Im Geschäftsjahr 2019/20 hatte das Management der EVN die Unternehmensstrategie in einem konzernweiten Prozess und in enger
Abstimmung mit dem Aufsichtsrat mit dem Zeithorizont 2030 zukunftsorientiert weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 haben wir
die Strategie 2030 einem umfassenden Review unterzogen und insbesondere auf Basis der folgenden Prämissen aktualisiert:
Erneuerbarkeit, Versorgungssicherheit und Leistbarkeit als zentrale Eckpunkte für das Energiegeschäft
Validierung eines 1,5°C-Ziels im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen durch die Science Based Targets Initiative (SBTi) sowie
Erstellung eines 1,5°C-Übergangsplans für die EVN im Geschäftsjahr 2024/25
Beschluss zum Verkauf der WTE und zum Ausstieg aus dem internationalen Projektgeschäft im Umweltbereich zur Fokussierung auf das
Energiegeschäft (September 2023)
Kernstrategien 2030 der EVN Gruppe
1. Nachhaltiges Wachstum
Massiver Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten in Kombination mit Co-Location-Großbatterie-
speichern: Wir bestätigen unsere Ausbauziele von 770 MW Windkraftkapazität und 300 MWp Photovoltaik bis 2030. Ergänzt werden
diese Ambitionen um ein Ausbauziel für Großbatteriespeicher: Bis 2030 wollen wir eine Batteriespeicherkapazität von 300 MW
errichten, davon rund 200 Megawatt an bestehenden Kraftwerksstandorten in Niederösterreich, wo wir bereits vorhandene
Netzzugänge nutzen können. Doch auch in Bulgarien und Nordmazedonien setzen wir künftig auf die Kombination von großflächigen
Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Der Einsatz der Großbatterien soll die Vermarktung von Überschussproduktion aus
erneuerbarer Erzeugung zu Zeiten mit effektiver Nachfrage ermöglichen. Das damit verwirklichte Flexibilitätsmanagement ermöglicht
die Teilnahme am Day-Ahead-, am Intraday- und am Regelenergiemarkt und schafft dadurch zusätzliche Ertragschancen.
Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch kostenoptimalen Stromnetzausbau: Eine effiziente, leistungsfähige und
digitale Stromnetzinfrastruktur ist Voraussetzung für ein erneuerbares Energiesystem. Die kontinuierlich zunehmende Einspeisung von
Wind- und Sonnenstrom sowie Änderungen im Verbraucherverhalten – vor allem durch E-Mobilität und die Transformation des
Wärmesektors – erfordern erhebliche Ausbaumaßnahmen in unserem Netzgebiet. Zu diesem Zweck realisieren wir in den nächsten
Jahren ein ambitioniertes Investitionsprogramm. Es umfasst die Verlegung zusätzlicher Leitungen auf allen Spannungsebenen ebenso
wie die Errichtung zusätzlicher Umspannwerke und Trafostationen. Neben diesen Bauvorhaben setzen wir auch verstärkt auf
Digitalisierungsmaßnahmen. Der Einsatz smarter Technologien und Applikationen in der Netzsteuerung optimiert das Lastmanagement
und damit die Einspeisung und Nutzung von Ökostrom, vor allem zu Zeiten von Produktionsspitzen. Durch eine intelligente digitale
Netzsteuerung können wir erforderliche Investitionen in die Hardware optimieren.
Sektorübergreifende Lösungen für die lokale Energiewende: Die zunehmende Überschussproduktion aus erneuerbarer
Erzeugung erfordert innovative Ansätze für eine effiziente sektorübergreifende Nutzung von Energie. Wir arbeiten aus voller Über-
zeugung an Initiativen, durch die Ökostrom auch zur Dekarbonisierung anderer Bereiche, so etwa der Wärmeversorgung und des
Verkehrssektors, beitragen kann. Zu diesem Zweck investieren wir in den Ausbau von E-Ladeinfrastruktur ebenso wie in den
vermehrten Einsatz von Wärmepumpen. Neben der Sektorkopplung arbeiten wir an Projekten zur Speicherung von Überschuss-
produktion aus erneuerbarer Energie. Konkrete Vorhaben betreffen die Bewirtschaftung von Großbatteriespeichern sowie die
Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff.
Höchstmögliche Versorgungssicherheit und -qualität für Trinkwasser: Entwicklungen wie der steigende Wasserverbrauch
durch demografische Veränderungen sowie die Zunahme witterungsbedingter Verbrauchsspitzen machen es unabdingbar, dass wir in
den nächsten Jahren auch in die Trinkwasserversorgung verstärkt investieren. Investitionsschwerpunkte sind dabei der Ausbau
überregionaler Leitungsnetze sowie Kapazitätssteigerungen in den Pumpwerken. Mit diesen Maßnahmen gewährleisten wir, dass
künftig ausreichende Wasserressourcen möglichst effizient in alle Regionen unseres Versorgungsgebiets verteilt werden können.
Darüber hinaus investieren wir laufend in die Verbesserung der Wasserqualität. Zu diesem Zweck errichten wir Naturfilteranlagen,
umdas Wasser mittels Membrantechnik rein physikalisch – ohne Einsatz von Chemikalien – enthärten und reinigen zu können.
150
2. Performancesteigerung
Stärkung der Kund*innenorientierung: Wir streben eine konsequente Verbesserung und Erweiterung unserer digitalen Angebote
und Dienstleistungen an. Ein Ansatzpunkt liegt hier auf der Sektorkopplung, für die wir vermehrt innovative und ganzheitliche Produkte
schaffen wollen, die unsere Kund*innen beim Energiemanagement unterstützen sollen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
Digitalisierung sowie erweiterten Self-Service-Lösungen für die Abwicklung von Vertriebsprozessen und Dienstleistungen im
Kund*innenkontakt. Auch im Bereich E-Mobilität sehen wir Potenziale, um das Kund*innenerlebnis durch digitale Lösungen zu steigern.
Erhöhung von Qualität und Produktivität: Die Digitalisierung und Automatisierung soll künftig vermehrt manuelle Abläufe im
Kontakt mit unseren Kund*innen ersetzen. Davon erwarten wir uns neben einer weiteren Verbesserung der Servicequalität auch
Effizienzsteigerungen, von denen unsere Kund*innen profitieren sollen.
Konsequente Nutzung der Chancen aus KI und Digitalisierung: Neben den Anwendungsbereichen im direkten
Kund*innenkontakt erfordern komplexe Prozesse wie z. B. die Systemsteuerung im Netzbetrieb den Einsatz von KI etwa zum
Datenmanagement oder zur Flexibilisierung.
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter*innen: Eine fokussierte Personalstrategie bildet die Grundlage für
die erfolgreiche Umsetzung unserer Kernstrategien. Die hier erforderlichen Maßnahmen umfassen ein vorausschauendes Recruiting zur
frühzeitigen Sicherung fachlich qualifizierter Mitarbeiter*innen (vor allem solcher mit hoher Qualifikation in den Bereichen Technik,
Digitalisierung, KI und IT) sowie eine gezielte Nachfolgeplanung zum Management demografischer Entwicklungen. Dabei spielen
attraktive, lebensphasenorientierte Arbeitsbedingungen eine zentrale Rolle, um sowohl junge Talente zu gewinnen als auch erfahrene
Fachkräfte langfristig zu binden und deren Wissen im Unternehmen zu halten. Flexible Arbeitszeitmodelle, individuelle
Entwicklungsperspektiven sowie eine wertschätzende Unternehmenskultur fördern die Motivation und Leistungsfähigkeit über alle
Altersgruppen hinweg. Weitere Schwerpunkte sind Weiterbildung, Förderung der Mitarbeiter*innengesundheit sowie Stärkung des
internen Jobmarkts.
Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder
Die EVN verfolgt das Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinne eine ausgewogene Berücksichtigung
ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte – sprich
die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die die EVN auch den Überbegriff „Nachhaltigkeit“ verwendet.
Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv. Das
Wertegerüst der EVN umfasst grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu
konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Einhaltung
globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Stakeholder_Puzzle.svg
Die EVN legt hohen Wert auf einen regelmäßigen, proaktiven und
offenen Dialog mit allen Stakeholdern. Oberstes Prinzip ist dabei die
angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen,
die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragen
werden. Denn wir sind davon überzeugt, dass die gesellschaftliche
Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit eine wesentliche Voraussetzung
für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und
für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN darstellt. Um dies
zu erreichen, setzen wir auf einen institutionalisierten Austausch auf
allen Hierarchieebenen und in unterschiedlichen, den jeweiligen
Zielgruppen angepassten Formaten. Dabei kommunizieren wir sowohl
zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen als auch anlassbezogen.
Auf diese Weise wollen wir gewährleisten, dass unsere Stakeholder
mit ihren berechtigten Anliegen strukturiert und frühzeitig gehört und
in weiterer Folge konkret adressiert werden.
Verschiedene interne Organisationabläufe stellen sicher, dass der Vorstand über wichtiges Stakeholder-Feedback informiert wird. Dazu
werden etwa die vierteljährlich stattfindenden Steering Committees, die zu allen Segmenten sowie zu den Themen Nachhaltigkeit und
Public Affairs stattfinden, oder die zur Steuerung von Projekten eingerichteten Lenkungsausschüsse genutzt. In diesen Gremien sind neben
dem Gesamtvorstand auch die fachlich und inhaltlich relevanten Führungskräfte vertreten. Im Fall von Bauvorhaben bilden Due-Diligence-
Prüfungen zu ökologischen und sozialen Aspekten bereits in der Frühphase die Grundlage für interne Entscheidungsprozesse bis hin zur
Genehmigung der Projekte durch den Vorstand bzw. – bei größeren Vorhaben – auch den Aufsichtsrat. Zusätzlich zum kontinuierlichen
Austausch mit internen Expert*innen stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen
verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen. Angesichts der hohen
Relevanz von ESG-Themen und zur weiteren Stärkung der Nachhaltigkeitsexpertise verfügt der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über
151
eine Nachhaltigkeitsexpertin. Bereits in Vorbereitung auf die CSRD wurde 2023 eine Online-Befragung durchgeführt, um die Standpunkte
der Stakeholder zu den wesentlichen Auswirkungen zu ermitteln und abzugleichen.
Projektkommunikation
Die EVN setzt ihre Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Projektkommunikation und gesellschaftliches Engagement.
Die nachhaltige Erfüllung des Versorgungsauftrags der EVN ist von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Netze und
Trinkwasserversorgung abhängig. Diese Projekte stoßen in der Öffentlichkeit jedoch zunehmend auf Kritik. Dies führt unter anderem zu
steigenden Anforderungen an eine erfolgreiche Projektkommunikation. Zur Bewältigung dieser Aufgabe hat die EVN ein eigenes Team
„Projektkommunikation und Klimadialog“ etabliert. Darüber hinaus wurde ein spezielles Aus- und Weiterbildungsprogramm entwickelt,
das darauf abzielt, die kommunikativen und strategischen Fähigkeiten der Projektleiter*innen zu stärken. Die Schulungsinhalte umfassen
auch den Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten, wie sie bei Infrastrukturprojekten auftreten
können. Im Rahmen der Schulung werden die Teilnehmer*innen gezielt in jenen Fähigkeiten geschult, die ihnen dabei helfen, eine
effektive Kommunikation mit relevanten Stakeholdern wie NGOs und Bürgerinitiativen zu führen und potenzielle Konflikte frühzeitig zu
lösen. Auf diese Weise fördern wir die Projektkommunikation und das Konfliktmanagement in den betreffenden Konzerngesellschaften
nachhaltig.
Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen führen wir stets nach folgenden
Grundsätzen:
Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüche
Transparente und umfassende Projektinformation
Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträger)
Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls Vermittlung bei Konflikten
Selbstverständlich können sich lokale Stakeholder mit ihren Anliegen oder Bedenken jederzeit von sich aus an die EVN wenden.
Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleiter*innen oder der Projektkommunikation unter der E-Mail-Adresse
dialog@evn.at bzw. dialog@netz-noe.at sind wir auch über das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-Adresse info@evn.at erreichbar.
Krisenmanagement
Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen –
verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über dazugehörige Schulungsprogramme. An allen
Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In Niederösterreich veranstaltet die EVN darüber hinaus
regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst
werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Die vielfältigen Geschäftsaktivitäten der EVN leisten einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Leben und zur Wirtschaft insgesamt.
Deshalb sind wir auch Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessen-
vertretungen bzw. stehen im Austausch mit diesen. Zu den Branchenverbänden zählen beispielsweise Oesterreichs Energie oder
Eurelectric. Im Kontext sozialer und ökologischer Themen sind wir unter anderem Mitglied bei UN Global Compact oder bei respACT.
Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorgaben unseres Verhaltenskodex.
Die EVN ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zudem in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie
in das Transparenzregister der EU eingetragen.
152
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Im Zuge der Vorbereitung auf die künftig verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß CSRD haben wir die doppelte
Wesentlichkeitsanalyse im Geschäftsjahr 2023/24 angepasst und mit dem Ziel weiterentwickelt, ihn vollständig in den seit vielen Jahren
etablierten konzernweiten Risikomanagementprozess zu integrieren.
Diese vollständige Integration wurde im Geschäftsjahr 2024/25 umgesetzt: Der doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde erstmals
systemgestützt als integraler Bestandteil der Risikoinventur durchgeführt. Es wurden positive und negative Auswirkungen sowie Risiken
und Chancen im Nachhaltigkeitskontext systematisch erhoben, analysiert und bewertet.
Damit entsprechen wir auch den Anforderungen des NaDiVeG und der EU-Taxonomie-Verordnung, indem wir sowohl potenzielle Risiken
als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmer*innenbelange systematisch erheben und die Risiken und Chancen hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den
EVN Konzern bewerten.
Grundlage und Ausgangspunkt für den ESG-Risikoprozess bildet eine strukturierte Longlist aller potenzieller Auswirkungen, Risiken und
Chancen. Diese decken die Nachhaltigkeitsaspekte der ESRS ab bzw. werden den entsprechenden themenbezogenen ESRS zugeordnet.
Zudem berücksichtigen sie auch die Standpunkte und Sichtweisen diverser interner und externer Stakeholder ebenso wie die Ergebnisse
vorgelagerter Analysen und Prozesse im Nachhaltigkeitsbereich.
Vorrangiges Ziel der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist die gezielte Bewertung bestehender und potenzieller Auswirkungen der
Geschäftstätigkeit der EVN auf Menschen und Umwelt (Auswirkungswesentlichkeit) sowie die Erhebung und Beurteilung von Bruttorisiken
und Chancen (finanzielle Wesentlichkeit), v. a. im Nachhaltigkeitskontext.
Die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ESG-Risikomanagementprozesses liegt konzernweit beim zentral organisierten
Risikomanagement, das dabei eng mit der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit sowie den ESG-Themenverantwortlichen der
fachlich zuständigen Konzernfunktionen zusammenarbeitet. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene gewährleisten wir
insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse aus der im Rahmen der Risikoinventur durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse im
eigens gebildeten ESG-Risikoarbeitsausschuss und anschließend im Konzernrisikoausschuss genehmigt werden.
Im Rahmen der in unserem konzernweiten Risikomanagementprozess fix verankerten jährlichen Prozessüberprüfung tritt der seit dem
Geschäftsjahr 2023/24 bestehende ESG-Risikoausschuss zusammen und legt auf Basis der Longlist eine Shortlist fest, auf deren Basis die
doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Erhebung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der jährlichen
Risikoinventur systemgestützt erfolgt. Weitestgehend analog zum Risikomanagementprozess der EVN umfasst sie folgende Schritte:
Identifikation: Die Shortlist potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen ist jene strukturierte Liste, die die Organisationseinheiten
in Form eines Risikokatalogs und kategorisiert nach den themenbezogenen ESRS in einer speziellen Software systematisch bewerten
müssen. 
Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der in der Shortlist enthaltenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen durch Risikoverantwortliche der zentralen und dezentralen Organisationseinheiten im gesamten EVN Konzern.
Risiken/Chancen: Potenzielle Risiken und Chancen mit einem über dem Schwellenwert liegenden Schaden- bzw.
Chancenpotenzial werden für die beiden Dimensionen „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenshöhe“ bewertet.
Auswirkungen: Die Bewertung erfolgt je Zeithorizont (kurz-, mittel- und langfristig) anhand einer fünfstufigen Skala für
die zwei Dimensionen „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schweregrad“, wobei der Schweregrad die von der CSRD
verpflichtend zu beurteilenden Faktoren „Ausmaß“, „Umfang“ und „Unabänderbarkeit negativer Auswirkungen“
abbildet. Bewertungen in Bezug auf mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte finden darin ebenso
Berücksichtigung.
Berichterstattung: Freigabe der erhobenen Auswirkungen, Risiken und Chancen im ESG-Risikoarbeitsausschuss und im Anschluss im
Konzernrisikoausschuss gegebenenfalls Einleitung von Steuerungsmaßnahmen; Berichterstattung an den Prüfungsausschuss. Die
Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse definieren den Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung der EVN.
153
ESG-Organisation der EVN
ESG_Grafik.svg
Der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit verantwortet die Nachhaltigkeitsagenden sowie die Themen Umwelt- und
Klimaschutz im EVN Konzern. Ein zentraler Bestandteil dieser Aufgabe ist die konzernweite Koordination der Nachhaltigkeit und
insbesondere der neuen gesetzlichen Anforderungen. So wurden in Vorbereitung auf die für den EVN Konzern verpflichtende Anwendung
der CSRD aus den Abteilungen Innovation und Nachhaltigkeit, Personalwesen, Sicherheit und Infrastruktur, Beschaffung und Einkauf,
Information und Kommunikation, Customer Relations sowie Corporate Compliance Management Verantwortliche für die einzelnen
Themenstandards nominiert. Die zentrale Steuerung der ESRS-Standards durch diese Konzernfunktionen soll sicherstellen, dass die
Einhaltung hoher Nachhaltigkeitsstandards konzernweit gewährleistet wird. Zudem soll die operative Weiterentwicklung und Umsetzung
neuer ESG-Aspekte, wie beispielsweise die Umsetzung der CSRD, sichergestellt werden.
Im Rahmen des einmal pro Quartal stattfindenden Steering Committee Nachhaltigkeit wird der Gesamtvorstand über Nachhaltigkeits-
agenden und -vorhaben informiert. Das Gremium behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank
seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern
ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur
Seite, in denen externe Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten
einbringen: der Nachhaltigkeitsbeirat, der EVN Sozialbeirat und der EVN Kunstrat.
Der Aufsichtsrat nimmt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wesentliche Rolle ein. Quartals- und Jahresberichte werden dem
Prüfungsausschuss sowie dem Gesamtaufsichtsrat vor Veröffentlichung präsentiert und zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.
Im Vergütungsausschuss erfolgt die Überwachung der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Vergütungspolitik, der
Vergütungspraktiken und der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen. Zudem wird der Aufsichtsrat in jeder Sitzung durch den Vorstand
über aktuelle Themen aus dem Bereich ESG informiert.
154
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Geschäftsjahr 2024/25 erhobenen wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmenstätigkeit der EVN.
E1 – Klimawandel
Klimaschutz
Auswirkungen
(+)
Dekarbonisierung des Energiesektors
Reduktion des Energieverbrauchs
Verringerung der Methanemissionen
(–)
Treibhausgasemissionen durch fossile und biogene Energieträger
Treibhausgasemissionen durch Verteilnetze und Versorgungssysteme
Treibhausgasemissionen durch Verkauf von Erdgas und Strom an Endkund*innen
Treibhausgasemissionen durch Energieverbrauch in Anlagen
Treibhausgasemissionen durch Energieverbrauch in Gebäuden
Treibhausgasemissionen durch Fahrzeuge
Treibhausgas-relevante umweltrelevante Zwischenfälle
Bruttorisiken und Chancen
(+)
Erschließung neuer Märkte und Produkte
(–)
Mehrkosten durch Stillstand von Großanlagen
Mehrkosten durch CO2e-Bepreisung bzw. Erwerb von CO2e-Zertifikaten, die geringere Attraktivität
fossiler Brennstoffe und die Verteuerung nachhaltiger Biomasse
Eingeschränkte Verfügbarkeit von Ressourcen
Kostensteigerung aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen im
Zusammenhang mit der Zertifizierung des biogenen Anteils der eingesetzten Abfälle
Anpassung an den Klimawandel
Auswirkungen
(+)
Versorgungssicherheit durch technische Anpassungen
Dekarbonisierung im Bereich Mobilität
Bruttorisiken und Chancen
(–)
Überschwemmungsschäden an Anlagen
Mehrkosten durch Investitionen in klimaresistente Systeme
Mehrkosten durch Investitionen in den Stromnetzausbau
Energie
Auswirkungen
(+)
Energiegewinnung aus Biogas
Fernwärmeerzeugung aus Reststoffen
(–)
Energieverbrauch in Anlagen und Gebäuden
Energieverbrauch durch fossile und biogene Energieträger
155
E2 – Umweltverschmutzung
Luftverschmutzung
Auswirkungen
(+)
Emissionsreduktion durch Ausbau der Fernwärme
(–)
Luftschadstoffe durch Energieerzeugung
Luftverschmutzung durch Bereitstellung und Einsatz von
Energieträgern entlang der Wertschöpfungskette
Bruttorisiken und Chancen
(–)
Mehrkosten durch strengere Vorschriften und notwendige
technische Anpassung
Wasserverschmutzung
Auswirkungen
(+)
Altlastensicherung und -sanierung
Verbesserung der Wasserqualität
(–)
(Potenzielle) Wasserverschmutzung durch Naturkatastrophen
Wasserverschmutzung entlang der Lieferkette
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts/Landnutzungsänderungen,
Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen
Auswirkungen
(–)
Verlust von freien Flächen
Bruttorisiken und Chancen
(–)
Mehrkosten durch verschärfte Vorgaben für die Inanspruchnahme
von Flächen
Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen
Auswirkungen
(–)
Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Erholungswert
Auswirkungen auf den Zustand von Ökosystemen
Auswirkungen
(+)
Förderung von Gewässer-Ökosystemen
(–)
Beeinträchtigung von Süßwasserökosystemen durch
Wasserkraftwerke
Auswirkungen auf den Zustand der Arten
Auswirkungen
(–)
Störung von Habitaten durch Bauarbeiten
Beeinträchtigung von Arten durch Netzinfrastruktur
Beeinträchtigung von aquatischen Lebewesen durch
Wasserkraftwerke 
Beeinträchtigung von Wildtieren durch Windkraftanlagen
Bruttorisiken und Chancen
(–)
Verhinderung von Projekten durch externe Einflüsse/Vorgaben
156
E5 – Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Auswirkungen
(+)
Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft
(–)
Ressourcenverbrauch für bau- und anlagentechnische
Komponenten und Materialien in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
Ressourcenverbrauch für Energieerzeugung
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Auswirkungen
(–)
Aufkommen von Abfall in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette
Abfälle
Auswirkungen
(+)
Ressourcenschonung durch Erschließung von Sekundärrohstoffen
Umweltentlastung durch thermische Abfallverwertung
(–)
Aufkommen von nicht gefährlichen Abfällen
Aufkommen von gefährlichen Abfällen
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Arbeitsbedingungen
Auswirkungen
(+)
Stabiles Einkommen und Existenzsicherung
Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden durch flexible
Arbeitszeiten
Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards
Faire Behandlung und soziale Sicherheit durch sozialen Dialog
Faire Behandlung und finanzielle Sicherheit durch Kollektivverträge
Steigerung des Wohlbefindens durch Work-Life-Balance
Steigerung des Wohlbefindens durch zeitliche Flexibilität
Steigerung des Wohlbefindens durch örtliche Flexibilität
(–)
Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden
durch starre oder belastende Arbeitszeiten
Beeinträchtigung des Wohlbefindens durch fehlende
Work-Life-Balance
Gesundheitsschäden und Todesfälle von Mitarbeiter*innen
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Auswirkungen
(+)
Breiteres Wissen und höhere Innovationskraft durch Inklusion und
Gleichstellung
Gleiche Chancen und Entlohnung für alle
Höhere Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit
Mehr Unabhängigkeit durch Inklusion und Gleichstellung
Zufriedenheit und Motivation durch Vielfalt im Unternehmen
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Auswirkungen
(+)
Sicherheit personenbezogener Mitarbeiter*innendaten
157
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen
Auswirkungen
(–)
Eingeschränkte Versammlungsfreiheit
Beschränkungen bei der Bildung von Gewerkschaften
Unsichere Arbeitsbedingungen
Fehlende Bereitstellung von Schutzkleidung/-ausrüstung
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Auswirkungen
(–)
Eingeschränkte Schulungsangebote
Sonstige arbeitsbezogene Rechte/Zwangsarbeit
Auswirkungen
(–)
Zwangsarbeit
S3 – Betroffene Gemeinschaften
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften
Auswirkungen
(+)
Sicherstellung der Energieversorgung
Beitrag zur Sicherstellung der Lebensmittelproduktion
Wasserversorgungs- sowie Abfallentsorgungssicherheit
(–)
Disruption des privaten und wirtschaftlichen Alltags
Luftverschmutzung
Unternehmensspezifische
Auswirkungen
(+)
Bewusstseinsbildung in Bezug auf Energie- und Klimaschutz
Förderung erneuerbarer Energien
Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung
Stärkung des Wirtschaftsstandorts
S4 – Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher*innen
und/oder Endnutzer*innen
Auswirkungen
(+)
Steigerung der Kund*innenzufriedenheit durch einfachen
Unternehmenszugang
Energieeffizienzsteigerung und Kostensenkung für Kund*innen
Unterstützung informierter Kund*innenentscheidungen
(–)
Eingriff in die Privatsphäre von Kund*innen durch
Datenmissbrauch bzw. Cyberangriffe
Bruttorisiken und Chancen
(–)
Reputationsverlust wegen Verletzungen der Privatsphäre von
Kund*innen
Rechtliche Konsequenzen von Verstößen gegen die DSGVO
Rechtliche Konsequenzen überzogener Preiserhöhungen für Strom
und Erdgas
Soziale Inklusion von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen
Auswirkungen
(+)
Transparente und faire Marketingpraktiken
158
G1 – Unternehmensführung
Unternehmenskultur
Auswirkungen
(+)
Beitrag zu einem fairen und nachhaltigen Wirtschaftssystem
Transparenz und Dialogbereitschaft gegenüber Stakeholdern
Politisches Engagement und Lobbyingtätigkeiten
Auswirkungen
(+)
Lobbying für erneuerbare Energien sowie einschlägige Forschung
und Entwicklung
Management der Beziehungen zu Lieferant*innen,
einschließlich Zahlungspraktiken
Auswirkungen
(+)
Förderung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette
Fairer Umgang mit Geschäftspartner*innen
Korruption und Bestechung
Bruttorisiken und Chancen
(–)
Reputationsverlust und (finanzielle) Konsequenzen
wegen Korruption
Governance, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption
Die Vision, Mission und Unternehmenswerte sowie konzernweit verbindlichen Dokumente zu Verhaltens- und Handlungsregeln bilden
gemeinsam das Wertegerüst der EVN, das die Grundlage für unser unternehmerisches Handeln darstellt. Dies betrifft nicht nur alle
Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, sondern auch
unsere gesamte Konzernstrategie. Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Ver- und Entsorgungsaufgaben gelten für
die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller
rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zudem explizit
zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, haben wir konzernweit Compliance-
Richtlinien und Maßnahmen implementiert. Zentrales Dokument ist dabei der in zehn Themenbereiche gegliederte EVN Verhaltenskodex,
der auf Basis des Unternehmensleitbilds der EVN u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit regelt, die Menschenrechte, Governance,
Unter-nehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermei-
dung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden
konzernweit die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten. Weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie
Mitarbeiter*innen oder Lieferant*innen bzw. auf bestimmte Themen wie Menschenrechte, Korruptionsprävention oder wettbewerbs-
rechtliche Bestimmungen beziehen, vertiefen und ergänzen den EVN Verhaltenskodex.
Die Regelungen des Verhaltenskodex setzen auf verschiedenen Grundlagen auf, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen
des Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regel-
werken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der
International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes
Recht hinausgehen.
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS), das vom*von der Chief Compliance Officer (CCO)
geführt und weiterentwickelt wird. Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen
soll, sich in ihrem Arbeitsalltag integer und gesetzestreu zu verhalten. Unser CMS baut auf drei Säulen auf:
Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
Identifikation von Compliance-Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von Maßnahmen
159
Menschenrechte
Seit jeher ist im EVN Verhaltenskodex das uneingeschränkte und unmissverständliche Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum
Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit allen Mitarbeitern an allen Standorten sowie
in allen Geschäftsbeziehungen verankert. Zudem wurde im Jahr 2022 die EVN Menschenrechts-Policy formuliert. Die Ablehnung von
Kinder- und Zwangsarbeit zählt ebenso dazu wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer oder sozialer
Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu
diskrimi-nieren. Weitere Elemente sind die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und -
sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).
Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits
auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und
auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen
ist die EVN in Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn dies primär in der
Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, sieht sich die EVN dazu verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen
und ihre Einhaltung im Rahmen der Möglichkeiten auch außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz werden im EVN Konzern als Querschnittsmaterien von unterschiedlichen
Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie Corporate
Compliance Management) verantwortet. Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte werden konzernweit im Rahmen
der jährlichen Risikoinventur erhoben.
Korruptionsprävention
Korruptionsprävention ist im Wertekatalog der EVN tief verankert und bildet daher auch einen der zehn Themenbereiche im EVN
Verhaltenskodex. Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption auf und verwenden dabei konzernweit eine sehr weit gefasste
Begriffsdefinition. Sie schließt ausdrücklich folgende Vorteile für unsere Mitarbeiter*innen und ihnen zuzurechnende Dritte als
Korruptionstatbestand ein und verbietet diese somit:
Gesetzwidrige Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, Zahlungen für fingierte Leistung, Falschklassifizierung/-kontierung)
Annahme oder Gewährung von Zuwendungen jeglicher Art (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen,
immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion)
Ausgenommen davon sind bei pflichtgemäßer Abwicklung von Geschäften lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und
landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der
strengen österreichischen Rechtslage in Bezug auf Amtsträger*innen. So soll etwa das Korruptionsstrafrecht u. a. verhindern, dass
Amtsträger* innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Umfassende präventive Maß-
nahmen – darunter eigene Werte- und Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote – sollen unsere
Mitarbeiter*innen gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Darüber hinaus trachten wir mit folgenden Maßnahmen
und Kontrollmechanismen, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und unternehmensspezifischen Compliance-Regeln
präventiv zu verhindern:
Verankerung des Vier-Augen- und Funktionstrennungsprinzips zur Kontrolle der Einhaltung aller Compliance- Regeln in unseren
Geschäftsabläufen und Managemententscheidungen (insbesondere Tätigkeiten mit häufigen Lieferant*innen-, Kund*innen- und
Behördenkontakten im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen, Auftragsvergaben, Bewilligungsverfahren, Gutachten,
Forschungs- und Förderthemen, Grundstücksangelegenheiten sowie beim Recruiting)
Strikte automatisierte und systemgestützte Abläufe zur Genehmigung, Abrechnung und Dokumentation von Aufwendungen im
Rahmen von Dienstreisen, Repräsentationen etc.
Regelungen in Dienstverträgen zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Interessenkonflikten (z. B. Melde- und Genehmigungspflicht
von Nebentätigkeiten an bzw. durch die Personalabteilung)
Verankerung der Behandlung von allfälligen Interessenkonflikten bei Beschaffungsvorgängen
Integritätsüberprüfung von Geschäftspartner*innen
Strenge Kriterien, Regeln und Abläufe im Zusammenhang mit der Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Beratungs-,
Vermittlungs- und Lobbyingleistungen
Organisatorische Anweisungen zu den Themen Sponsoring sowie Spenden (Voraussetzungen, Regeln, Abläufe)
Neben regelmäßigen Überprüfungen durch Corporate Compliance Management werden auch im Rahmen der jährlich durchgeführten
Risikoinventur Compliance-Risiken erhoben, da Compliance-Verstöße – und somit auch Vorwürfe oder Vorfälle in Bezug auf Korruption –
aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen
aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen. Ergebnisse dieser konzerninternen Erhebungen und
160
Überprüfungen werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt. Neben
dem Hinweisgeber*innenverfahren bilden auch Überprüfungen durch die Interne Revision wesentliche Ansatzpunkte, die zur Aufdeckung
von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder von anderen Verstößen gegen den EVN Verhaltenskodex beitragen können.
Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex steht internen und externen Personen ein vertrauliches und
anonymes Hinweisgeber*innenverfahren („Whistle Blowing“) zur Verfügung. Alle derartigen Bedenken können dabei niederschwellig
entweder persönlich oder telefonisch, über spezifische Compliance E-Mail-Adressen sowie über ein von einem externen Dienstleister
gehostetes Hinweisgeber*innensystem erfolgen. Diese Möglichkeiten bestehen konzernweit und in allen wesentlichen Landessprachen
des EVN Konzerns. Das Hinweisgeber*innenverfahren wurde dabei mit der Zielsetzung ausgestaltet, eine lückenlose, objektive und effiziente
Aufklärung gemeldeter Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex zu gewährleisten. Die in der EVN für Compliance-Themen verantwort-
lichen Mitarbeiter*innen untersuchen stets unverzüglich, unabhängig und objektiv alle – auch anonym abgegebene – Meldungen.
Diese Erhebungen erfolgen vertraulich sowie nach einem konzernweit einheitlichen Standard. Die einzelnen Schritte, Erkenntnisse sowie
relevante Unterlagen werden revisionssicher in einer eigenen Software dokumentiert, die durch ein streng definiertes Berechtigungs-
konzept vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
Der Chief Compliance Officer und eine Stellvertretung sind in ihrer Funktion direkt und ausschließlich dem Vorstand unterstellt und
bei der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. Da der Chief Compliance Officer keine anderen Aufgaben und Funktionen im EVN Konzern
ausüben darf, ist bei allen Untersuchungen die Unabhängigkeit von den in die Angelegenheit involvierten Personen einschließlich der
Führungskräfte gewährleistet. Der Chief Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den Prüfungs-
ausschuss des Aufsichtsrats.
Das in Österreich im August 2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) – es setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937
(Hinweisgeberrichtlinie) in österreichisches Recht um – bildet für die EVN die rechtliche Grundlage, um Hinweisgeber*innen bestmöglich
zu schützen und dadurch die Meldung von Compliance-Verstößen in vertraulichem Umfeld zu ermöglichen. In Deutschland, Bulgarien
und Kroatien wenden wir ebenfalls die korrespondierenden nationalen Gesetze an, und auch im Nicht-EU-Mitgliedsstaat Nordmazedonien
ist der Umgang mit bzw. der Schutz von Hinweisgeber*innen gesetzlich geregelt.
Eine eigene Konzernanweisung regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der Behandlung der gemeldeten Bedenken sowie die
Vorkehrungen zum Schutz der Hinweisgeber*innen oder anderen negativen Konsequenzen. Dies umfasst etwa auch den Schutz externer
Personen vor geschäftlichen Nachteilen. Ein weiterer zentraler Schutzmechanismus umfasst die Identität aller von einem Hinweis
betroffenen Personen.
Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig im Rahmen von Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen über diese niederschwelligen
Kommunikationskanäle für Hinweise, mögliche Anwendungsfälle sowie die Grundprinzipien des Verfahrens informiert.
Im Geschäftsjahr 2024/25 hat sich in der EVN ein Fall von Korruption ereignet, der durch die eingeleiteten internen Untersuchungen auch
bestätigt wurde. Dieser Fall hatte auch arbeits- und disziplinarrechtliche Konsequenzen für den*die betroffenen Mitarbeiter*in zur Folge.
Zudem wendet die EVN unverändert die im CMS vorgesehenen und bereits beschriebenen Maßnahmen an, um gegen Verstöße gegen
Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption vorzugehen.
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf
die Themen „Menschenrechte“, „Arbeitsbedingungen und -rechte“, „Umwelt- und Klimaschutz“ sowie „Geschäftsethik“ gelegt. Im
gesamten Konzern verfolgt die EVN das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße
gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen wurden.
mtliche Lieferant*innen – potenzielle ebenso wie bestehende – werden über ein Ratingtool eines renommierten internationalen
Ratinganbieters schon im Vorhinein – und danach laufend – anhand festgelegter ESG-Kriterien bewertet. Zu diesen Kriterien zählen Treib-
hausgasemissionen, Energiemanagement, Landverbrauch, Biodiversität und Abfallmanagement ebenso wie Community Engagement,
Datenschutz, Arbeitnehmer*innenrechte, ethische Geschäftspraktiken, Aktionär*innenrechte oder Transparenz. Auch allfällige negative
Medienberichterstattung fließt stets aktuell in die Bewertung mit ein. Bei Auftreten derartiger Risiken werden entsprechende Ausgleichs-
maßnahmen gesetzt. Hinzu kommen weitreichende Selbstauskünfte, die jede*r Lieferant*in der EVN im Rahmen des Onboardings
im Beschaffungsportal, aber auch noch danach im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses erteilen muss und die ebenfalls einen
besonderen Fokus auf ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsmaßnahmen legen.
Bei allen Beschaffungsaktivitäten legen wir zudem großen Wert auf eine partnerschaftliche Grundhaltung, faire Geschäftsgebarung und
einen offenen Dialog. Die Integritätsklausel der EVN definiert die Richtlinien der nachhaltigen Beschaffung und die Aufgaben und
Pflichten der Geschäftspartner*innen in diesem Zusammenhang. Als integraler Bestandteil jeder Beschaffungsaktivität ist sie verpflichtend
für sämtliche unserer Geschäftspartner*innen. Sie ist auf der Website der EVN für alle Investor*innen, Investitions- und Beteiligungs-
partner*innen, Auftragnehmer*innen und Stakeholder abrufbar.
161
Sofern im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Verletzung der Integritätsklausel festgestellt wird (z. B. im Rahmen
eines Vor-Ort Audits), werden entsprechende Maßnahmen gesetzt. Diese können von der Forderung einer Mängelbehebung bis
zur Vertragsauflösung reichen.
Compliance-Schulungen
Alle neu eingetretenen Mitarbeiter*innen müssen das konzernweit verpflichtende Compliance-Schulungsprogramm zum
EVN Verhaltenskodex absolvieren, das aus folgenden Modulen besteht:
Compliance Basics
Compliance E-Learning
Compliance Update
Compliance Fresh Up
Weitere Auffrischungs- und Spezialschulungen
Mit diesem Schulungskonzept, das wir regelmäßig durch begleitende Kommunikationsmaßnahmen ergänzen, stellen wir konzernweit
sicher, dass sich alle Mitarbeiter*innen regelmäßig mit Compliance-Themen befassen und die Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex
jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind insbesondere folgende Aspekte:
Menschenrechte, Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung
Unternehmensethik
Korruptionsprävention
Wettbewerbsverhalten
Diese Schulungen sind auch für alle Führungskräfte verpflichtend, für die wir eigene bzw. zusätzliche Formate anbieten. Zudem werden
diese Schulungen inhaltlich und methodisch an regionale Anforderungen angepasst, um eine möglichst zielgerichtete Ansprache in der
jeweiligen Landessprache zu erreichen. Schulungen stehen auch externen Arbeitskräften zur Verfügung.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßnahmen (z. B. solche
im Intranet oder in den Mitarbeiter*innenzeitungen der EVN) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in
die Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance- Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien eingebunden sind.
Umweltbelange
Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind einerseits im Nachhaltigkeitsleitbild der EVN und
andererseits in der EVN Klimainitiative verankert. Das Nachhaltigkeitsleitbild der EVN Gruppe formuliert unser generelles Bekenntnis
zum Klimaschutz und bildet die Grundlage für alle damit verbundenen Zielsetzungen, unsere nachhaltig orientierte Unternehmensführung
und unseren aktiven Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung.
Die EVN Klimainitiative ist Teil unserer Kernstrategie 2030. Sie repräsentiert unseren 1,5°C-Übergangsplan zur Dekarbonisierung unseres
Unternehmens. Mit dem Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten und der erneuerbaren Wärmeversorgung bündelt sie
einerseits unsere Investitionen für die Energiezukunft. Sie schließt aber auch unsere Kund*innen mit ein, für die wir durch die Versorgung
mit erneuerbarem Strom und Wärme nachhaltige Lösungen schaffen. Die gezielte Entwicklung und der Einsatz von innovativen
Produkten z. B. im Bereich des Flexibilitätsmanagements sowie digitale Kund*innenlösungen für Prosumer ergänzen und ermöglichen
diese Initiativen.
Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels- und Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch
und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.
1,5°C-Übergangsplan
In den vergangenen zwei Geschäftsjahren haben wir – auch im Zuge der Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Strategie 2030 –
intensiv an der Verschärfung unserer Klimaschutzziele gearbeitet. Unsere neuen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
orientieren sich nun am 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Auch diese neuen Zielsetzungen haben wir SBTi zur wissenschafts-
basierten Prüfung und Validierung vorgelegt. Unsere Zielpfade beruhen dabei auf der SBTi-Methodik für Elektrizitätsversorgungs-
unternehmen und stützen sich auf den Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) zur globalen Erwärmung von 1,5°C, das Greenhouse Gas
Protocol (GHG Protocol) des World Resources Institute (WRI) sowie auf sektorale Dekarbonisierungspfade.
162
Zur Umsetzung unseres 1,5°C-Übergangsplans haben wir zentrale Dekarbonisierungshebel definiert, die die operative Grundlage
unseres Reduktionspfads bilden und zeitlich gestaffelt umgesetzt werden:
Starker Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten (Windkraft, Photovoltaik, Batteriespeicher)
Revitalisierung von bestehenden Wasserkraftwerken
und Erweiterung von Pumpspeicherkapazitäten
Ausbau bzw. Transformation unserer Wärmeerzeugung
Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Gasnetzabsatz
Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Stromnetzverlusten und dem Stromvertrieb in Bulgarien und Nordmazedonien
Umweltmanagement in der EVN
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme und hat sich damit zur Verbesserung ihrer
Umweltleistungen verpflichtet. Alle unsere ISO-zertifizierten Standorte unterliegen sowohl internen als auch externen Audits, in deren
Rahmen entsprechende Verbesserungsprogramme erstellt, umgesetzt und überwacht werden. In unseren nach EMAS zertifizierten
Anlagen werden bei jährlichen Überprüfungen entsprechende Verbesserungsprogramme entwickelt, die auch die jährliche Bewertung
und Umsetzung der Ziele aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr umfassen.
Europäische Norm
Anwendungsbereich
Schwerpunkte
Eco Management und Audit Scheme
(EMAS) ISO 14001, ISO 14001:2004
Alle thermischen Anlagen in Niederösterreich sowie
74 Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen der EVN
entsprechen diesen Standards
Festlegung von messbaren Umweltzielen,
kontinuierlicher Verbesserungsprozess,
lückenlose Einhaltung umweltrelevanter
Gesetze, engmaschige Überprüfungen
ISO 9001, ISO 9001:2008
Die thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/
Dürnrohr und der Bereich Anlagentechnik der EVN Wärme-
kraftwerke GmbH sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert
Prozessorientiertes
Qualitätsmanagementsystem
Beitrag zu Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz
Unter der Prämisse der Nachhaltigkeit werden Innovationen unserer Gruppe, teilweise auch unterstützt durch vorange-gangene
Forschungs- und Entwicklungsprojekte, regelmäßig in den laufenden operativen Geschäftsbetrieb integriert.
Innovationsaktivitäten zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen sind ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, aktiv
zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele beizutragen. Zudem dienen sie der strategischen Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells.
In diesem Sinn sollen unsere Innovationsaktivitäten einen Beitrag zum Erreichen der Ziele der EVN Klimainitiative leisten. Wir wollen
den Klimaschutz und den schrittweisen Systemumbau in Richtung erneuerbarer Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der
Versorgungssicherheit fördern. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen zahlreicher innovativer Projekte für erneuerbare Erzeugungs- und
Speichertechnologien und dem Management von Flexibilitäten sowie der überregionalen, von mehreren österreichischen Landesenergie-
versorger*innen und den Landesenergieagenturen getragenen Innovationsinitiative „Green Energy Lab“.
Abfall
Unser Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zur Kreislaufwirtschaft ist in allen
wesentlichen Unternehmensdokumenten der EVN Gruppe enthalten. Diese definieren unseren Anspruch sowie unsere konzernweit
verbindlichen Konzepte zu diesen Themenbereichen.
Sowohl im EVN Verhaltenskodex als auch im EVN Nachhaltigkeitsleitbild ist unser Anspruch verankert, den Einsatz von Ressourcen
bestmöglich zu minimieren und die Effizienz ihrer Nutzung zu maximieren. Daher steuern wir die Material- und Stoffströme so, dass die
verwendeten Materialien und Stoffe vorrangig einer Wiederverwendung, einem Recycling und einer sonstigen Verwertung zugeführt
werden. Auch unser Abfallmanagementsystem wird laufend in Richtung Kreislaufwirtschaft optimiert. Zum Management der Ressourcen
und Abfälle wurde im Geschäftsjahr 2023/24 eine eigene konzernweite Richtlinie erlassen. Sie definiert neben den bereits erwähnten
übergeordneten Zielsetzungen auch konkrete Regeln, u. a. – sofern technisch möglich – den Ersatz von Primärrohstoffen durch sekundäre
(recycelte) Ressourcen. Weiters sieht die Richtlinie eine Optimierung unseres Abfallmanagementsystems in Richtung Kreislaufwirtschaft
vor. Bei unseren Anlagen achten wir in allen Phasen – Bau, Betrieb und Rückbau – auf eine Verringerung der Umweltauswirkungen. Dies
impliziert, dass Nachhaltigkeitskriterien auch im Beschaffungsprozess berücksichtigt und evaluiert werden.
163
Abfallmengen
2024/25
2023/24
Abfallmengen gesamt
t
532,23
391,03
Nicht gefährliche Abfälle
t
527,16
342,89
davon einer Verwertung zugeführt
t
154,22
220,08
davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt
t
0,00
0,00
davon einem Recycling zugeführt
t
141,08
107,38
davon einer sonstigen Verwertung zugeführt
t
13,14
112,70
davon einer Beseitigung zugeführt
t
372,94
122,81
davon einer Verbrennung zugeführt
t
166,44
84,71
davon zur Deponierung
t
0,50
1,13
davon einer sonstige Beseitigung zugeführt
t
206,00
36,97
Gefährliche Abfälle
t
5,07
48,14
davon einer Verwertung zugeführt
t
2,45
46,19
davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt
t
0,02
0,00
davon einem Recycling zugeführt
t
2,32
0,65
davon einer sonstigen Verwertung zugeführt
t
0,11
45,54
davon einer Beseitigung zugeführt
t
2,62
1,95
davon zur Deponierung
t
0,00
0,44
davon einer Verbrennung zugeführt
t
0,08
0,47
davon einer sonstige Beseitigung zugeführt
t
2,54
1,04
Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle
t
388,83
283,00
prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle
%
73
72
Sozialbelange
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich
auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele
für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:
EVN Schulservice: Im Rahmen unserer Jugend- und Schulplattform setzen wir auf Wissensförderung zu den Themenbereichen
„Sorgsamer Umgang mit Energie“, „Energieeffizienz“ sowie „Energiesparen“. Dafür haben wir für Niederösterreich, Bulgarien und
Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche anbietet.
EVN Junior-Ranger-Programm: Externe Expert* innen vermitteln Jugendlichen fundiertes Theorie- und Praxiswissen zu einer Vielzahl
von Themen, darunter Hydrobiologie, Flora und Fauna in Flussauen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur- und Gewässerschutz.
Die Wissensvermittlung erfolgt in der Regel am und um den Standort des Wasserkraftwerks Erlaufklause, einer unserer
Wasserkraftwerksstandorte.
Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kund*innen vielfältige Möglichkeiten zur Verwendung jener
Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die Bonuspunkte
können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kund*innen selbst oder aber zur Unterstützung verschiedener wohltätiger Projekte
eingelöst werden.
EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 150.000 Euro dotiert und unterstützt Kinder- und Jugendprojekte
niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expert*innengremium, das zweimal pro Jahr
zusammentritt. Seine Empfehlungen zur Mittelverwendung an den Vorstand der EVN erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten
Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2024/25 unterstützte der Fonds 42 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 155.000 Euro.
evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer Kunst aus aller Welt, die von dem mit
renommierten Expert*innen besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinander-
setzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter*innen und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von
außerhalb des Unternehmens.
164
Bildungskooperationen: Über Bildungskooperationen u. a. mit dem Burgenländischen Bildungswerk fördern wir die digitale
Selbstbestimmung unserer Kund*innen mit Kursen wie „Künstliche Intelligenz (KI) kreativ nutzen“ oder „Desinformationskompetenz:
Deepfakes und Fake News erkennen“. Dadurch sollen Konsument*innen befähigt werden, neue Technologien verantwortungsvoll
zu nutzen und Falschinformationen zu erkennen.
Kooperationen: Zur Abmilderung von Belastungen setzen wir neben den oben genannten Beratungsangeboten auf langjährige
Kooperationen mit der Caritas, der Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie und dem niederösterreichischen Armutsnetz-
werk. In diesem Rahmen führen wir auch Train-the-Trainer-Programme zum Thema Energieeffizienz für Sozialarbeiter*innen durch
Arbeitnehmerbelange
Wir sehen es als unsere Verantwortung, zeitgerecht auf die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarkts zu reagieren und ein
Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich unsere Mitarbeiter*innen wohlfühlen, optimal weiterentwickeln und zielorientiert am gemeinsamen
Erfolg arbeiten können. Dabei wird eine ausgewogene Balance zwischen Freizeit und Arbeit für viele Menschen immer wichtiger.
Gleichzeitig macht es der branchenübergreifende Fachkräftemangel immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter*innen zu finden und
langfristig im Unternehmen zu halten. Unter dem Motto „Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.“ tragen neue Technologien und digitales
Equipment, mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeitmodelle sowie eine smarte Raumnutzung in unseren Büros dazu bei, unsere Art
der Zusammenarbeit und den internen Informations- und Kommunikationsfluss zu optimieren.
Die konzernweit verbindlichen Dokumente zu unserer Unternehmens- und Führungskultur definieren und konkretisieren unsere Konzepte,
Prinzipien und Richtlinien für den alltäglichen Umgang miteinander. Diese hohen Standards wenden wir in allen Ländern, in denen
wir aktiv sind, gleichermaßen an. In diesem Zusammenhang haben wir auch die sogenannten EVN Leitwerte definiert: „ensure“ (sichern),
„encourage“ (ermutigen) und „enable“ (ermöglichen).
Die folgenden fundamentalen Prinzipien und Verhaltensgrundsätze prägen unsere Unternehmenskultur konzernweit:
Compliance: Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten rechtlichen Vorgaben und Standards sowie aller internen Richtlinien
und Prozesse. Wo immer möglich, streben wir danach, die verpflichtenden Anforderungen zu übertreffen.
Diversität und Chancengleichheit: Wir engagieren uns für ein vielfältiges Arbeitsumfeld, fördern Diversität und Chancengleichheit
und setzen Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung und zum Schutz vulnerabler Mitarbeiter*innengruppen. Die EVN als
Arbeitgeberin bekennt sich nachdrücklich zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, Menschenhandel und moderner Sklaverei.
Darüber hinaus tolerieren wir keine Form von Kinderarbeit.
Kontinuierliche Kommunikation: Unterschiedlichste Kommunikationskanäle helfen uns dabei, eine respektvolle Kommunikation
und einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Mitarbeiter*innen sowie mit direkt und indirekt betroffenen Interessengruppen zu
gewährleisten und deren Bedürfnisse und Erwartungen in laufende Feedbackprozesse einfließen zu lassen.
Personalentwicklung und -förderung: Wir schulen unsere Mitarbeiter*innen laufend und bieten zahlreiche Möglichkeiten zur
Aus- und Weiterbildung, um mit kontinuierlicher Qualifizierung und Kompetenzentwicklung auf die sich permanent verändernden
Anforderungen zu reagieren und vielfältige Karrierewege zu ermöglichen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wir unterstützen unsere Mitarbeiter*innen mit umfangreichen Maßnahmen und Angeboten
bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge: Als verantwortungsvolle Arbeitgeberin bieten wir ein attraktives stabiles Arbeits-
umfeld mit fairen Arbeitsbedingungen und angemessener Entlohnung. Zudem ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen, um die
Gesundheit und den Schutz unserer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.
165
Diversität
Die EVN AG beschäftigte zum Bilanzstichtag 30. September 2025 insgesamt 641 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 621 Mitarbeiter*innen;
Kopfzahl). Hiervon waren 218 Frauen (34 %) und 423 Männer (66 %). Im Vorjahr lag der Frauenanteil mit 195 Mitarbeiterinnen bei
31,4 % und der Männeranteil mit 426 Mitarbeitern bei 68,6 %.
Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre
hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle. Allen Mitarbeiter*innen gleiche Chancen zu bieten, ist ein
zentraler Grundsatz der EVN. Wir sind davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität
und Innovationskraft verfügen als homogene Gruppen.
Mit dem Programm „Frauen@EVN“ sind wir bestrebt, den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen, um Diversität
auch im Führungskreis zu gewährleisten. Mit zahlreichen Initiativen wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die es Frauen ermöglichen,
je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Aufgaben in Fach- und Führungsfunktionen wahrzunehmen. Im abgelaufenen
Geschäftsjahr wurde außerdem die Etablierung eines umfassenden Diversitätsmanagement in Angriff genommen.
34 Frauen und 13 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 11 Frauen und 16 Männer das
Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2025 gab es in der EVN AG in Summe 88 Teilzeitbeschäftigte, davon
73 Frauen und 15 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen an der Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag
entspricht somit 13,7 %.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeits-
organisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen
sowie mit dem EVN Verhaltenskodex, der EVN Menschenrechts-Policy, dem EVN Führungsleitbild, dem EVN Nachhaltigkeitsleitbild, den
konzernweiten Richtlinien „Soziale Mindeststandards“ und „Mitarbeiter*innen“, den EVN Leitwerten und allen damit in Verbindung
stehenden länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien behandeln wir alle unsere Mitarbeiter*innen ungeachtet ihres
Geschlechts und ihres Alters, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft oder Nationalität, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Religion,
Weltanschauung oder allfälliger körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen gleichwertig. Außerdem lehnen wir jede Diskriminierung
von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei
gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab. Die Vergütung aller unserer Mitarbeiter*innen richtet sich nach dem
jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Dabei stellen wir sicher, dass wir die gesetzlichen
Anforderungen erfüllen und, wo immer möglich, übertreffen.
Die Vergütung aller Mitarbeiter richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation.
Damit bestehen in der EVN bei gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und
Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration
von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2024/25 beschäftigte die EVN AG 16 Menschen aus dieser Personen-
gruppe. Dies entspricht einem Anteil von 2 % der Gesamtbelegschaft.
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Es ist uns ein Anliegen, unseren Mitarbeiter*innen eine ausgewogene Balance zwischen ihrem Familien- und Berufsleben zu ermöglichen.
Mit der Unterzeichnung der Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern–Wirtschaft, einer Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer
Niederösterreich, haben wir schon 2011 ein Zeichen für eine elternorientierte Personalpolitik gesetzt. In vielen Bereichen können sich
unsere Mitarbeiter*innen ihre Arbeitszeit frei einteilen, sofern keine betrieblichen Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen.
Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das eine sehr hohe Flexibilität bietet. Verschiedene Teilzeitmodelle sowie
Modelle für mobiles Arbeiten, die z. B. auch eine Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines
Arbeitstags ermöglichen, machen es unseren Mitarbeiter* innen leichter, berufliche und familiäre Verpflichtungen zu vereinbaren.
Die Modelle für mobiles Arbeiten sehen einen Rahmen von bis zu 1.280 Stunden pro Jahr vor, in denen unsere Mitarbeiter*innen orts-
ungebunden arbeiten können.
Als weitere Unterstützung bieten wir Folgendes an:
Betreuung durch betriebliche Tageseltern am Standort in Maria Enzersdorf (derzeit noch als Pilotprojekt)
Betreutes Kinderprogramm während einiger Wochen in den Sommerferien
Alle unsere Mitarbeiter*innen haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit. In Österreich kommt noch der
sogenannte "Papamonat" hinzu, den immer mehr Väter in Anspruch nehmen. In Österreich wird die Karenzzeit über die bestehende
166
gesetzliche Verpflichtung hinaus verlängert, wobei eine mögliche Arbeitsfreistellung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes vorgesehen ist.
Während der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen gezielt aufrecht, um ihren beruflichen Wiedereinstieg zu
erleichtern. Beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser Unternehmen zurück. Spezifische Informationsveranstal-
tungen und unser umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm stehen unseren Mitarbeiter*innen auch während der Karenz offen.
Über eine Online-Informationsplattform, die wir gemeinsam mit einem externen Partnerunternehmen betreiben, stellen wir zahlreiche
Informationen zu Karenz, Kinderbetreuung und Wiedereinstieg zur Verfügung.
Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen samt unseren Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit
und Unfallvermeidung bilden daher zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur. In Ergänzung zu europäischen und länder-
spezifischen gesetzlichen Vorschriften, die wir durchwegs zur Gänze einhalten, sind sie in unterschiedlichen Formaten für sämtliche
Unternehmenseinheiten fest verankert:
EVN Verhaltenskodex
EVN Menschenrechts-Policy
EVN-interne Grundsätze: Konzernrichtlinie Arbeitssicherheit
EVN-interne Konzern- und Geschäftsanweisungen sowie Richtlinien zur Identifikation von Sicherheitsrisiken und Definition
entsprechender Gegenmaßnahmen
Sämtliche Arbeitsunfälle unserer Mitarbeiter*innen wie auch unserer Leasingmitarbeiter*innen werden zuerst dezentral in der jeweiligen
Organisationseinheit erfasst und behandelt. Interne Geschäftsanweisungen regeln die anschließende Meldung des Vorfalls an den zentralen
sicherheitstechnischen Dienst. Dieser analysiert den Unfall und ergreift gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen. Weiters ermutigen
wir unsere Mitarbeiter*innen auch dazu, Beinahe-Unfälle und (potenziell) gefährliche Situationen zu melden und heben ihren Stellenwert
für die Prävention hervor. Bei der Erfassung von Risiken und Vorfällen sowie beim Monitoring von Maßnahmen orientieren wir uns an
den Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem entsprechend ISO 45001.
Sowohl für die Arbeitssicherheit als auch für die Themen Brandschutz, Gesundheit und Erste Hilfe verfügen wir sowohl dezentral als auch
zentral über speziell geschulte Präventivkräfte. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen
Unternehmensbereichen und den zentralen Sicherheitsfachkräften sorgen wir dafür, dass Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung
in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheits-
vertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihrer Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste
Anlaufstelle für Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter*innen und Leasingmitarbeiter*innen von Sicherheitsvertrauens-
personen in jährlich stattfindenden Arbeitsausschüssen vertreten, die die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten.
Zudem sind auch unsere Betriebsrät*innen in sämtliche Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge laufend
eingebunden.
Wir setzen auf umfassende Information und Unterweisung aller unserer Mitarbeiter*innen in sämtlichen gesundheits- und sicherheits-
relevanten Fragen, um Unfälle zu vermeiden. Dabei dient uns das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete
und laufend weiterentwickelte „Handbuch Sicherheit“ der Branchenvereinigung Oesterreichs Energie als Basis. Dieses wird durch
Handbücher für spezielle Bereiche wie z. B. Wasserkraftwerke sowie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen ergänzt. Alle diese Unterlagen
werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter*innen (bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung
in einen neuen Arbeitsbereich) verpflichtend anzuwenden. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres
Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Dabei weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von unseren
Anlagen ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmer*innenschutz umfassen neben allgemeinen Informationen vor allem
verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der jeweiligen Mitarbei-
ter*innen eingehen. Das für den EVN Konzern zentral organisierte Arbeitssicherheitsteam setzt ebenfalls eine Vielzahl an konkreten
Maßnahmen um, um unsere Mitarbeiter*innen einerseits nachhaltig für Sicherheitsthemen zu sensibilisieren und andererseits tatsächliche
Unfälle zu vermeiden.
Im Geschäftsjahr 2024/25 ereignete sich bei der EVN AG ein Arbeitsunfall (Vorjahr: 1); der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF)
betrug 0,7 (Vorjahr: 0,8).
Um unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche
Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmediziner*innen für alle Fragen rund um
Gesundheitsvorsorge, Bewusstseinsbildung sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung, die unsere
Mitarbeiter*innen im Rahmen der Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen und darüber hinaus betreuen. Zu unserem umfassenden
Angebot zählen u. a.:
167
Vorsorgeuntersuchungen
Impfungen
Seh- und Hörtests
Präventionsmedizin
Erste-Hilfe-Kurse
Psychologische Beratung
Coaching
Tipps für gesunde Ernährung
Spezifische Angebote für Mitarbeiter*innen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bietet die EVN Kultur- und Sportvereinigung
allen Mitarbeiter*innen ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten von Laufsport, Wandern oder Ballsportarten. Auch hier nimmt die
Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert ein.
Betriebliche Sozialpartnerschaft
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und agieren damit im Einklang mit unserem
Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden
auch die Belegschaftsvertretungen – solche bestehen neben der EVN AG auch in zahlreichen weiteren Unternehmen unserer Gruppe –
laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden.
Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich.
100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Belegschaftsvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind
hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die
Belegschaftsvertretungen in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen
Mitarbeitern der EVN AG an diesen Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt,
die sich u.a. aus Betriebsrät*innen oder Gewerkschaftsvertreter*innen zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter*innen des
Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Nachhaltigkeitsbeirat äußern.
Personalentwicklung und -förderung
Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter*innen hat für die EVN große strategische Bedeutung und ist wesentlich für die Sicherung des
nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz der Mitarbeiter*innen
zentrale Schwerpunkte des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2024/25 absolvierte jede*r Mitarbeiter*in der EVN AG im
Schnitt 18,02 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen (Vorjahr: 17,2 Stunden).
Die EVN betrachtet ihre Mitarbeiter*innen sehr differenziert über den gesamten Employee Life Cycle hinweg, von der Phase der
Orientierung und Jobsuche bis hin zum Pensionsantritt und auch noch danach. Ein umfassendes Onboarding stellt mit Infoveranstaltungen,
Einschulungen, E-Learnings, Patensystem und regelmäßigen Feedbackschleifen sicher, dass die neuen Mitarbeiter*innen auch tatsächlich
im Unternehmen ankommen. Damit die Mitarbeiter*innen in ihrer jeweiligen Situation wahrgenommen und gefördert werden und
sich weiterentwickeln können, spielt auch regelmäßiges Feedback – z. B. im Rahmen der jährlichen Mitarbeiter*innengespräche – und
die laufende Erhebung der Mitarbeiter*innenzufriedenheit durch den „Stimmungsbarometer“ eine ganz wesentliche Rolle.
Das umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebot der EVN wird durch die EVN Akademie umgesetzt, die jährlich rund 200 Veranstaltungen
organisiert und mehr als 70 unterschiedliche Ausbildungspläne zu technischen Themenstellungen und Inhalten wie auch zur Persönlich-
keitsentwicklung koordiniert. Für Führungskräfte und High Potentials gibt es darüber hinausgehende Ausbildungsprogramme und vielfältige
Karrieremöglichkeiten.
Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen.
Nach einer Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen unter Berücksichtigung der definierten Rahmenbedingungen werden
entsprechende Anträge grundsätzlich genehmigt.
Maximale Nähe zu unseren Kunden
Die zuverlässige Versorgung unserer Kund*innen mit Dienstleistungen der täglichen Daseinsvorsorge hat für uns höchste Priorität. Ebenso
wichtig ist für uns dabei die Nähe zu unseren Kund*innen, denen wir in allen Anliegen so rasch, unkompliziert und individuell wie möglich
zur Seite stehen möchten.
168
Unsere Service- und Beratungsleistungen für unsere Kund*innen setzen vielseitiges Fachwissen voraus, da unsere Produktpalette ebenso
breit und vielfältig ist wie die an uns herangetragenen Anliegen. Diese reichen von grundlegenden Fragen der Geschäftsbeziehung – wie
An- und Abmeldungen, Tarifberatung und Rechnungsauskünften – bis hin zu spezialisierten Anfragen im Bereich der Energieberatung
sowie des Vertriebs von Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten. Kund*innenzufriedenheit definieren wir zum einen über unsere
Produkte und Dienstleistungen, die den individuellen Bedürfnissen möglichst genau entsprechen sollen und transparent abgerechnet
werden. Auf der anderen Seite stehen eine hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer
Kund*innen in Fragen des effizienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine
faire Partnerschaft mit unseren Kund*innen auf professioneller Basis.
Wir sind uns der Auswirkungen unserer Aktivitäten auf Kund*innen bewusst und nehmen unsere Verantwortung für deren Schutz ernst.
Dies unterstreicht besonders unsere Konzernrichtlinie „Umgang mit Kund*innen“, die konzernweit als Leitfaden für unsere Bemühungen
dient, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Kund*innen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. In
der Richtlinie sind Grundsätze und Verfahren festgelegt, anhand derer wir negative Auswirkungen auf unsere Stakeholder-Gruppe
„Kund*innen“ überwachen, kontrollieren und reduzieren. Dabei stellen wir sicher, dass wir die gesetzlichen Anforderungen stets erfüllen.
Mit der Richtlinie verpflichten wir uns zudem, unsere Geschäftspraktiken durch fortlaufende Innovation zu verbessern, um die positiven
Auswirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen sowie unseres technischen Fortschritts auf Kund*innen zu fördern. Im Sommer 2024
haben wir dafür auch ein Kund*innenversprechen mit einer Kund*innencharta unter dem Motto „Fairness und Transparenz: unser
Versprechen an unsere Kund*innen“ formuliert. Wir verpflichten uns darin, die Bedürfnisse, Erwartungen und Anliegen unserer Kund*in-
nen zu verstehen und zu erfüllen. Die Inhalte unserer Kund*innencharta unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung.
Damit stellen wir sicher, dass wir den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Kund*innen jederzeit möglichst gerecht werden.
Neben den gängigen Kommunikationskanälen wie beispielsweise Telefonaten, E-Mails, digitalen Anfragen über das Serviceportal
„Meine EVN" oder Kund*innenbesuchen ist auch ein aktives Beschwerdemanagement von hoher Relevanz. Alle Rückmeldungen von
Kund*innen, die mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, werden von uns systematisch dokumentiert, ausgewertet und eingehend
analysiert. Dadurch können wir zeitnah spezifische Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Der strukturierte Qualitätskreislauf leistet
einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Steigerung unserer Servicequalität. Darüber hinaus ermöglicht das Hinweisgeber*innensystem
der EVN, auch anonymisiert mit der EVN in Austausch zu treten. Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht internen
und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren zur Verfügung.
Um den stetig wachsenden Anforderungen unserer Kund*innen gerecht zu werden, setzen wir zudem auch im Bereich Customer
Relations verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.
Zur Berücksichtigung der Interessen, Anliegen und Standpunkte unserer Kund*innen hatte die EVN bereits 2011 einen Kund*innenbeirat
etabliert. Dieses Beratungsgremium, in dem gewählte Kund*innenvertreter*innen ihre Anliegen und Bedürfnisse mit dem Management
und Expert*innen erörterten, wurde im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format neu aufgesetzt. Kund*innen, die Feedback
geben möchten, können sich nun freiwillig online unter https://mein-feedback.at/ anmelden.
Für Themen, die einen tiefergehenden Dialog mit unseren Kund*innen erfordern, setzen wir auch den EVN Info-Bus ein. Er ermöglichte
z. B. im Rahmen der Informationskampagne zur Ablösung des bisherigen Klassik-Tarifs und zu den Optionen für einen Tarifwechsel
persönliche Gespräche vor Ort mit unseren Kund*innen.
Für Kund*innen, deren Muttersprache nicht die jeweilige Landessprache ist, bietet die EVN selbstverständlich Beratungsdienste in ihrer
Muttersprache an. Möglich wird dies durch die große Vielfalt in unserem Team, dem viele Kolleg*innen mit unterschiedlichen
Muttersprachen angehören.
In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres Unternehmens definierten Customer Loyalty
Index, um die Zufriedenheit unserer Kund*innen in den unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren.
Die Loyalität der Kund*innen wird anhand verschiedener Indikatoren auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index versetzt
uns in die Lage, Veränderungen im Kund*innenverhalten und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und zeitnah darauf zu reagieren.
Unser Kund*innenservice ist zudem nach ISO 18295-1 zertifiziert. Die Schwerpunkte dieser Zertifizierung umfassen die Abläufe im
Kund*innenservice sowie das Schulungskonzept für das Customer-Relations-Team. Die umfassenden Anforderungen der ISO-Norm
wurden dabei in allen Bereichen erfüllt. Dies belegt, dass wir im Kund*innenservice höchsten Qualitätsansprüchen genügen und alle
gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Ein weiteres wichtiges Element unserer Kund*innenorientierung ist eine transparente Produktkennzeichnung. Gemäß der gesetzlichen
Stromkennzeichnungspflicht stellen wir unseren Kund*innen in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom zur Verfügung.
Dazu zählen die geografische Herkunft, die Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten
Umweltauswirkungen. Bereits seit vielen Jahren verpflichten wir uns dabei freiwillig, in keinem unserer österreichischen Stromprodukte
Atomstrom zu verwenden. Der in Österreich von uns gelieferte Strom stammt zudem zu 100 % aus österreichischen und ausschließlich
erneuerbaren Quellen, wie auch eine entsprechende Zertifizierung belegt.
169
Auch beim Schutz personenbezogener Daten und Geschäftsinformationen legen wir höchste Maßstäbe an. Diese Grundhaltung ist seit
jeher fest in unserer Unternehmenskultur verankert und spiegelt sich daher auch im EVN Verhaltenskodex wider. Während Informations-
sicherheit dabei das lückenlose Funktionieren der täglichen Versorgungsaufgaben gewährleistet, stellt Datenschutz die Wahrung der
höchstpersönlichen Rechte von Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen sicher. Auch hier sind die rechtlichen Vorgaben wie
die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz zu berücksichtigen.
Neben den technischen Schutzmaßnahmen und Zugriffsbeschränkungen setzt die EVN auf ein umfassendes Datenschutzmanage-
mentsystem, das sowohl Aufgaben bzw. Rollen im Unternehmen als auch Prozesse genau regelt. Unser Datenschutzmanagementsystem
ist organisatorisch über Datenschutzverantwortliche und -beauftragte in allen unseren Märkten verankert. Diese sind sowohl für die strikte
Einhaltung aller Datenschutzvorgaben als auch für die laufende Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres
jeweiligen Bereichs verantwortlich. Das Datenschutzhandbuch liefert detaillierte Anweisungen für konkrete Anwendungsfälle, so etwa für
die Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Auskunfts- bzw. Löschungsbegehren. Ebenso geregelt ist das Vorgehen bei Datenschutz-
vorfällen. Das Datenschutzmanagementsystem unterliegt ebenso einer laufenden Evaluierung und Aktualisierung wie das Information-
Security-Management-System der Gruppe. Das Thema Datenschutz wird darüber hinaus jährlich im Rahmen der Risikoinventur der EVN
beleuchtet. Eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten ist jederzeit über die E-Mail-Adresse
datenschutz@evn.at möglich.
Unterstützung vulnerabler Kund*innengruppen
Das Wertesystem der EVN beinhaltet auch ein eindeutiges Bekenntnis zu sozialer Verantwortung, denn Energieversorgung muss sowohl
zuverlässig als auch bezahlbar sein. Wir sind uns der Belastung durch Preisanstiege bei Energie für finanzschwache Haushalte bewusst.
Daher verstärken wir unsere Anstrengungen und Initiativen zur Unterstützung von Kund*innengruppen mit besonderen Bedürfnissen.
Unsere Mitarbeiter*innen in Customer Relations und in den Service Centern sind auf dieses Anliegen hin speziell geschult und sensibilisiert.
Über verschiedene Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten sie individuelle Beratung zu verschiedenen Themen, von
Energiespartipps bis hin zum Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten.
In Österreich setzen wir seit vielen Jahren erfolgreich auf Maßnahmen wie unsere Kooperationen mit der Caritas, der Schuldnerberatung
Niederösterreich, der Diakonie sowie dem Niederösterreichischen Armutsnetzwerk. Einen Schwerpunkt bilden Energieeffizienzmaßnahmen
sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen
haben wir mit Programmen gemacht, in denen wir Sozialarbeiter*innen für Beratungsgespräche ausbilden (z. B. zu den Themen
Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen
begleiten. Dabei wenden wir das Prinzip „Train the Trainer“ an.
Der regelmäßige Austausch mit den genannten Organisationen ermöglicht es uns zudem, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial
benachteiligte Kund*innen abzustimmen. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie
Lösungen, die wir in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbieter*innen sozialer Hilfsleistungen erarbeiten. Die EVN betrachtet
Vertragsbeendigungen als Ultima Ratio und ist bestrebt, derartige Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Für den Zeitraum von 1.
Dezember 2024 bis 28. Februar 2025 hat die EVN, wie bereits im Jahr zuvor, auf Abschaltungen bei Haushaltskund*innen für Strom,
Erdgas und Wärme verzichtet.
Zur Unterstützung in besonderen Härtefällen hat die EVN im Herbst 2022 einen mit jährlich 3 Mio. Euro dotierten Energiehilfe-Fonds
eingerichtet. Der Fonds bietet betroffenen Haushalten professionelle Energieberatung, den Tausch veralteter Geräte sowie
Überbrückungsfinanzierungen für Energierechnungen an. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt über
soziale Institutionen.
170
AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2024/25
Aktualisierte Strategie 2030
Die im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte Aktualisierung der Strategie erbrachte klare Zielsetzungen und Prioritäten für die Ausrichtung des
EVN Konzerns. Im Mittelpunkt steht der Beitrag der EVN Gruppe zur Transformation des Energiesystems. Die Schwerpunkte dabei reichen
vom Ausbau erneuerbarer Energien über notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur bis hin zur Nutzung von Potenzialen aus
erneuerbar erzeugter Überschussenergie. Hier setzen wir in den kommenden Jahren auf die Errichtung und den Betrieb von Großbatterie-
speichern. Gleichzeitig investieren wir in die E-Ladeinfrastruktur, um die sektorübergreifende Nutzung von erneuerbarem Strom für die
Mobilität voranzutreiben.
Im Rahmen des Strategie-Updates haben wir zudem die Bedeutung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz für die Steigerung der
Produktivität im gesamten Konzern noch stärker herausgearbeitet. Ihr Einsatz ist in vielen Bereichen essenziell – vom Datenmanagement
und der Systemsteuerung im Netzbetrieb bis hin zur Weiterentwicklung unserer Vertriebsprozesse. Mit dieser strategischen Ausrichtung
schaffen wir die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und eine kontinuierliche Performancesteigerung im EVN Konzern.
Für das Geschäftsjahr 2025/26 erwartet die EVN AG ein Ergebnis auf Vorjahresniveau, vorausgesetzt, das regulatorische und
energiepolitische Umfeld und damit die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften bleiben stabil.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CTO und Mitglied des Vorstands
171
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
EVN AG,
Maria Enzersdorf,
bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und
dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der
Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (EIWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung
der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten
für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen 
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
In den Finanzanlagen der EVN AG sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit
einem Buchwert von 3.925,2 Mio. EUR enthalten. Diese Positionen repräsentieren rd. 75,6 % der Bilanzsumme zum 30.9.2025.
172
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern eine regelmäßige Überprüfung der Wertansätze. Bei Vorliegen von voraussichtlich dauer-
haften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung sind
Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten erforderlich.
Die gesetzlichen Vertreter nehmen regelmäßig eine Überprüfung der Wertansätze der Anteile an verbundenen Unternehmen und Aus-
leihungen an verbundene Unternehmen vor. Hierbei beurteilt die Gesellschaft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen
beizulegenden Wert und damit für außerplanmäßige Abschreibungen vorliegen. Für jene Anteile und Ausleihungen, die in den Vorjahren
außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und dadurch eine Zuschrei-
bung vorzunehmen ist. Bei Vorliegen von Hinweisen auf Wertminderungen oder Zuschreibungen wird eine Bewertung vorgenommen.
Im Rahmen der Bewertung müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden
Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden. Die Bewertung
ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der Anteile an verbundenen
Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Gesellschaft das Vorliegen von Anzeichen
einer dauernden Wertminderung bzw. Wertaufholung überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch
hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen ange-
messen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben
und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die von der Gesellschaft identifizierten Anhaltspunkte für Wert-
minderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit
anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungs-
zinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben
wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen
Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verant-
wortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß
verbucht wurden.
Die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Durchführung der Werthaltigkeitsüberprüfungen sind im Anhang auf der Seite 3 (Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden für Finanzanlagen), Seite 6 (Erläuterungen zum Anlagevermögen), Seite 16 (Erläuterungen zu den Erträgen aus
Finanzanlagen) sowie in der Anlage 1 zum Anhang (Anlagenspiegel) enthalten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetzes (EIWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern
einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei
denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen,
oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO mit und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
173
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder
insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da
dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der
internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammen-
hängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahres-
abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung
der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen
Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur
Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene
Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere
Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass
ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss
in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde,
sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu
unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
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Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende
Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die
Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26.2.2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10.3.2025 vom Aufsichtsrat
beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss
nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, 27.11.2025
BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
Mag. (FH) Johannes Waltersam
Wirtschaftsprüfer
175
Erklärung des Vorstands
gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3
Börsegesetz 2018
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-
abschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und
dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäfts-
ergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesent-
lichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern
ausgesetzt ist. Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der
im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards
aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach
bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der
Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und
die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht,
und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewiss-
heiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CTO und Mitglied des Vorstands