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Auf die Zukunft
schauen
EVN Jahresfinanzbericht
2023 / 24
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld
Energiewirtschaftliches Umfeld
Geschäftsentwicklung
Innovation, Forschung und Entwicklung
Risikomanagement
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Angaben gemäß § 243a UGB
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024/25
03
03
05
06
07
13
14
19
20
21
22
23
23
24
25
26
27
102
107
109
161
169
174
195
Konzernabschluss 2023/24
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Bilanz
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Konzern-Geldflussrechnung
Konzernanhang
Bestätigungsvermerk
Jahresabschluss der EVN AG 2023/24
nach UGB
Lagebericht
Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
Anhang
Erklärung des Vorstands gemäß
§ 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Inhalt
2
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Markt teilnehmer*innen werden können, die Strom pro-
duzieren und handeln. Zudem sollen Informationsver-
pflichtungen für Netzbetreiber*innen über verfügbare
Anschlusskapa zitäten die Qualität der europäischen
Netzausbauplanung verbessern. Das sogenannte Gas-
und Wasserstoffpaket wiederum soll einen geregelten
Umstieg auf Wasserstoff ermöglichen, indem einheit-
liche(regulatorische) Rahmenbedingungen für die
Errichtung der erforderlichen Wasserstoffinfrastruktur
(Netze und Speicher) geschaffen und Planungen dafür
europaweit vereinheitlicht werden.
Für die neue Legislaturperiode hat die europäische Kom-
mission in ihren politischen Leitlinien u. a. die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit als Priorität benannt. Zudem
werden der Green Deal und die damit verbundenen Ziele
und Maßnahmen fortgeführt.
Österreich
In Österreich müssen die auf EU-Ebene zuletzt beschlos-
senen Richtlinien für den Energiebereich noch in natio-
nales Recht umgesetzt werden. Dieser Aufgabe wird sich
die neue Bundesregierung widmen müssen. Sie kann
dabei auf einem Entwurf der Vorgängerregierung für das
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) aufsetzen, das an
die Stelle des bestehenden Elektrizitätswirtschafts- und
organisationsgesetzes (ElWOG) treten soll.
Im Juni 2024 wurde das mit 31. Dezember 2027 befristete
Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur
Verbesserung der Marktbedingungen im Fall von markt
-
beherrschenden Energieversorger*innen beschlossen.
Die EU hat trotz der durch den Ukrainekrieg ausgelösten
Marktverwerfungen nach ausgiebigen Konsultationen
mit Energieexpert*innen den Binnenmarkt und die Merit
Order als wesentliche und effiziente Mechanismen für
die Preisbildung anerkannt. In ihren Reformpaketen für
den europäischen Strommarkt hat sie gleichzeitig Maß-
nahmen gesetzt, die Preisspitzen vermeiden bzw. ein-
dämmen sollen. Diese werden nun in die österreichische
Gesetzgebung bzw. in das nationale Marktdesign ein-
fließen. Ziel ist es dabei, auch in Österreich künftig wie-
der eine stabilere Preisentwicklung für Endkund*innen
ohne extreme Verwerfungen zu gewährleisten. Aus Sicht
der Energielieferant*innen sind jedoch weiterhin präzi-
sere und rechtssichere Konsument*innenschutzbestim-
mungen in Bezug auf die Preisgestaltung und die Kündi-
gungsmöglichkeiten erforderlich.
Ausführlich diskutiert wurden in Österreich das Ausmaß
der russischen Gasimporte, mögliche Maßnahmen zur
weiteren Diversifizierung der Bezugsquellen sowie poten
-
zielle Folgen einer Nichtverlängerung des mit 31. Dezem-
ber 2024 endenden Gas-Transitvertrags zwischen Russland
und der Ukraine auf die nationale Gasversorgung. Vor
diesem Hintergrund hat das österreichische Parlament im
Juni 2024 Gesetzesänderungen beschlossen, die jene
Gasversorgungsunternehmen, die zumindest 25 % ihrer
Mengen aus Russland oder aus unbekannten Quellen
beziehen, zur Erstellung eines Versorgungssicherheits
-
konzepts verpflichtet. Zudem wurde die Verpflichtung, eine
strategische Gasreserve vorzuhalten, bis 2027 verlängert.
Das geplante Erneuerbaren-Gas-Gesetz konnte mangels
der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichi-
schen Nationalrat nicht beschlossen werden. Aus Sicht
der Energiebranche hätte eine Mindestquote für grünes
Gas im Zusammenspiel mit Strafzahlungen dazu geführt,
dass der Marktpreis durch die Höhe der Strafzahlung
definiert worden wäre.
Energiepolitisches Umfeld
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Der europäische Green Deal galt für die europäische
Legislaturperiode von 2019 bis 2024 als das zentrale
Projekt der Europäischen Kommission und definierte
damit einen wichtigen energiepolitischen Fokus der
EU-Institutionen. Die Zielsetzungen, Europa bis 2050
zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und
bereits bis 2030 die Treibhausgasemissionen erheblich
zureduzieren, hatten daher in den letzten Jahren
maßgeblichen Einfluss auf die europäische Gesetz-
gebung für den Energiesektor. Ab 2022 prägten
zudemdie durch den Ukrainekrieg ausgelöste Krise
sowie deren Einfluss auf die Energiepreise und die
europäische Wirtschaft dieenergiepolitischen Weichen-
stellungen. Eines der wesentlichen Ziele war und ist
esdabei, die negativen Auswirkungen extremer Preis-
schwankungen auf den EU-Markt und damit letztlich
auf die Ver brau cher*innen einzudämmen.
Die in der abgelaufenen Legislaturperiode der EU
erarbei teten umfassenden Gesetzespakete für den
Energiebereich wurden im Frühjahr 2024 final beschlos-
sen. Die damit auf den Weg gebrachten Reformen im
Strommarktdesign führten zu Novellen der EU-Elektri-
zitätsbinnenmarktrichtlinie und der EU-Elektrizitäts-
binnenmarktverordnung. Zusätzlich erfolgten Novellen
der Gas binnenmarktrichtlinie und -verordnung, die
aucheinen Rahmen für eine zukünftige Wasserstoff-
wirtschaft festlegen.
Wesentliche Neuerungen dieser Gesetzespakete betreffen
etwa Erleichterungen für Kund*innen bei der Teilnahme
am Strommarkt – sowohl im Rahmen von wie auch
außerhalb von Energiegemeinschaften. Hinzu kommt die
Möglichkeit einer Förderung neuer Anlagen zur Strom-
erzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen
durch Preisstützung mittels sogenannter zweiseitiger
Differenzverträge (Contracts for Difference), die gleich-
zeitig einem Anstieg der Marktpreise für die Kund*innen
entgegenwirken sollen. Generell verändert die euro-
päische Energiepolitik die Rolle der Kund*innen, indem
diese von reinen Verbraucher*innen auch zu aktiven
Konzernlagebericht
3
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Bundesgesetz über den
Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022
beschlossenen EU-Verordnung über zeitlich befristete
Notfallmaßnahmen– für den Zeitraum 1. Dezember2022
bis 31. Dezember 2023 das Bundesgesetz über den
Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft, das zunächst bis
31.Dezember 2023 befristet war. In weiterer Folge
wurde das Gesetz bis 31. Dezember 2024 verlängert.
Primäres Ziel der EU-Verordnung und der darauf be-
ruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es, temporär
auf die massiven Verwer fungen auf den internationalen
Energiemärkten und die daraus resultierenden Auswirkun-
gen auf die europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft
zu reagieren. Konkret wurde in Österreich unter
Berück-
sichtigung anrechenbarer Investitionen inerneuerbare
Energien und Energieeffizienzmaßnahmen eine Abgabe
auf Überschusserlöse aus der Stromerzeugung eingeho
-
ben,
die auf Basis von Schwellenwerten für Großhandels-
preise für Strom ermittelt wurde.
Regulatorisches Umfeld
Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur
fürStrom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet
im EVN Konzern die Netz Niederösterreich. Sämtliche
Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens,
die auf die Gewährleistung einer funktionierenden
Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netz-
tarife vergütet, die der österreichischen Regulierungs-
methodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kom-
mission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netz-
tarife sind dieverzinsliche Kapitalbasis (Regulatory
AssetBase) der Netz be treiber*innen sowie der gewich-
tete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung
werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die
als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch
Inflations anpassungen berücksichtigen. Die E-Control
fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die
Kosten senkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer
gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre). Die aktuellen
Perioden für das Erdgas- bzw. das Strom-Verteilnetz
begannen am 1.Jänner2023 bzw. am 1. Jänner 2024.
Hier differenziert die Regulierungsbehörde beim ge-
wichteten Kapitalkostensatz erstmals nach der Effizienz
von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw.
Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und
Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren
Netzbetreiber*innen mit einer im Branchenvergleich
höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuin-
vest itionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht
höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird
dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich
der Produktivität sehr positiv bewertet.
Bei der jährlichen Festsetzung der Netztarife berück-
sichtigt die E-Control u. a. auch mengenbedingte
Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen
Umsätzen in Vorperioden. Die nationalen Rechnungs-
legungsvorschriften verpflichten zur periodengleichen
Korrektur dieser Differenzen und einer entsprechenden
bilanziellen Abgrenzung auf einem Regulierungskonto.
Abweichend davon erlauben die Regelungen der IFRS
aktuell keinen bilanziellen Ansatz des Regulierungs-
kontos; daher führt im EVN Konzernabschluss der jähr-
liche Ausgleich der Differenzbeträge über die Netzent-
gelte zu Umsatz- und Ergebnisschwankungen. Das
IASBarbeitet aktuell an einem Standard, der zukünftig
den Ansatz dieser Differenzbeträge ermöglichen soll.
Bulgarien
In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie-
undGewerbekund*innen liberalisiert. In diesem Markt-
segment fungiert die EVN Trading SEE als Anbieterin.
DieHaushaltskund*innen verbleiben hingegen weiterhin
im regulierten Markt und werden von der EVN BulgariaEC
Kund*innen versorgt, die keine*n andere*n Anbieter*in
wählen oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in
unverschuldet keinen Strom beziehen können. Angesichts
einer aktuellen energiepolitischen Debatte in Bulgarien
ist davon auszugehen, dass die Überführung der Haus-
haltskund*innen in den liberalisierten Markt zumindest
bis Jänner 2026 verschoben wird. Der Energieverkauf
anKund*innen in den regulierten Markt segmenten erfolgt
ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen
zu regulierten Preisen.
Mit 1. Juli 2024 begann in Bulgarien eine neue drei-
jährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der
Regulierungsmethodik ist dabei eine Erlösobergrenze
vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten,
dieAbschreibungen und eine angemessene Kapitalren-
di te auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset
Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die
prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich
festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige
Investitionen miteinschließt. Betrieben werden die
Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet
der EVN durch die EP Yug.
Per 1. Juli 2024 hat der bulgarische Regulator die
Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu
festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten
sichdie Strompreise für Haushaltskund*innen um
durchschnittlich 1,9 % (Vorjahr: Erhöhung um durch-
schnittlich3,8 %).
Nordmazedonien
Die EVN ist in Nordmazedonien mit verschiedenen
Gesellschaften vertreten: Den regulierten Netzbetrieb
verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während
dieBelieferung der Kund*innen im liberalisierten Markt
-
segment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia
Elektro snabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsge-
sellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL.
Seit 1.Juli2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis
einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haus
-
halte sowie kleine Unternehmen in den reguliertenMarkt-
segmenten mit Strom sowie als Supplier of Last Resort
jene Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in wäh
-
len oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in
unverschuldet keinen Strom beziehen können. Im Früh
-
jahr 2024 wurde der EVN Home die Lizenz für den regu-
lierten Vertrieb für weitere fünf Jahre zugesprochen.
Die regulierten Strompreise für Haushaltskund*innen der
EVN Home DOO sind aktuell in vier verbrauchsabhängige
Tarifblöcke gegliedert. Per 1. Jänner 2024 kam es zueiner
durchschnittlichen Preiserhöhung über alle Tarifblöcke
imAusmaß von 1,6 % (1. Juli 2023: Erhöhung zwischen
8,7 % und 14,4 % gestaffelt nach Tarifblöcken). Der
r egu lierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO
wurde mit 57,0 Euro pro MWh neu festgelegt (Vorjahr:
56,0Euro pro MWh). Bei den Netztarifen kam es zu einer
Erhöhung um 13,4 %, zudem wurde eine verbrauchs-
unabhängige Grundgebühr von 200 Denar (ca. 3,3 Euro)
pro Monat eingeführt.
Mit 1. Jänner 2024 begann für das nordmazedonische
Stromnetz eine neue dreijährige Regulierungsperiode,
die eine Fixierung der anerkannten operativen Kosten,
Investitionen und Netzverluste brachte. Ähnlich wie in
Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Strom-
netz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten
4
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Euroraum. Die Preisstabilität innerhalb der Vorgaben
derEZB ist nicht zuletzt für die Ende des Jahres 2025
geplante Einführung des Euro als bulgarische Landes-
währung ein wesentliches Kriterium. Im letzten Schritt
muss allerdings noch das bulgarische Parlament ein
konkretes Datum für den Beitritt in den Euroraum fest-
legen. Nach einem Plus von 1,8 % im Jahr 2023 wird
dasbulgarische BIP 2024 nach aktuellen Erwartungen
zwischen 2,1 % und 2,4 % und 2025 zwischen 2,5 %
und3,1 % wachsen.
Obwohl sich das Wirtschaftswachstum in Kroatien
zuletzt etwas verlangsamt hat, bleibt es insgesamt doch
solide und gehört zu den höchsten unter den EU-Mit-
gliedsstaaten. Wesentlicher Motor dieser Entwicklung ist
der Konsum der privaten Haushalte, der von einem
robusten Arbeitsmarkt, sinkender Arbeitslosigkeit und
einer Zunahme der Beschäftigung profitiert. Eine wichti-
ge Rolle dürften auch die soliden Ergebnisse aus dem
Tourismus und deren positive Auswirkungen auf den im
langjährigen Vergleich überdurchschnittlichen Optimis-
mus der Verbraucher spielen. Das parallel dazu unver-
für das Kalenderjahr 2024 auf –0,6 %. Mit einer Auf-
hellung der Konsumstimmung und einer stärkeren Aus-
landsnachfrage, getragen durch die erwartete Erholung
der Industriekonjunktur im Euroraum, sollte die heimi-
sche Wirtschaft wieder an Schwung gewinnen. Für 2025
wird deshalb mit einem moderaten Wachstum zwischen
0,8 % und 1,1 % gerechnet.
Bulgarien hat zum mittlerweile siebenten Mal in nur drei
Jahren gewählt, da sich bisher keine stabilen Mehrheiten
im Parlament fanden. Es besteht die Hoffnung, dass es
einer neuen und stabilen Regierung gelingt, Infrastruk tur-
projekte auf den Weg zu bringen und EU-Fördermittel
dafür fristgerecht abzurufen. Damit könnten Projekte
wieetwa der Ausbau der Autobahnen und der Strom-
netze rascher vorangebracht werden. Eine stabile Regie-
rung wäre auch Voraussetzung für dringend notwendige
Strukturreformen (z. B. im Justizwesen). Weitere anste-
hende Themen sind die Bekämpfung der Korruption und
der anhaltende Fachkräftemangel. Die Inflationsrate
befindet sich in Bulgarien weiterhin auf einem Abwärts-
trend, bleibt aber auf etwas höherem Niveau als im
Wirtschaftliches Umfeld
Im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 wuchs die Welt-
wirtschaft nur moderat. Dabei zeigte sich die Dynamik
in den USA höher als im Euroraum, in dem sich wieder-
um Deutschland und Österreich am unteren Ende der
Skala finden. In den Schwellenländern entwickelte sich
die Produktion verhalten, besonders in China hat sich
das Expansionstempo spürbar verlangsamt. Die aktuel-
len Prognosen sind mit erheblichen Abwärtsrisiken
behaftet. Eine Eskalation der geopolitischen Spannun-
gen, etwa im Nahen Osten oder in der Ukraine, würde
den Welthandel bremsen und die zuletzt im Sinkflug
befindliche Inflation wieder antreiben. Damit würden
sich die Realeinkommen schwächer entwickeln, und die
Geldpolitik würde wohl langsamer gelockert werden.
Zusätzlich wird der Welthandel zunehmend von protek-
tionistischen Tendenzen belastet. So haben die USA
unddie Europäische Union hohe Zölle auf chinesische
Elektroautos eingeführt. Im Raum stehende Gegenmaß-
nahmen Chinas würden den internationalen Güteraus-
tausch weiter einschränken und die wirtschaftliche
Dynamik damit stark beeinträchtigen. Für den Euroraum
prognostizieren die Wirtschaftsforscher*innen aktuell
für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 0,8 %, 2025
dürfte das Plus zwischen 1,2 % und 1,3 % liegen.
Die österreichische Wirtschaftsleistung ist in der ersten
Hälfte 2024 weiter zurückgegangen. Nach einer Reduk-
tion des BIP um 1,0 % im Jahr 2023 hat sich die Rezes-
sion in Industrie und Bauwirtschaft auch im laufenden
Jahr fortgesetzt, und auch der Konsum hat trotz kräftiger
Realeinkommenszuwächse noch nicht wieder angezo-
gen. Der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit durch den
Anstieg der Kostenbasis belastet auch die österreichische
Exportwirtschaft. Damit fällt die österreichische Wirt-
schaft im europäischen Vergleich spürbar zurück. Dies
führte zuletzt zu einer Rücknahme der BIP-Erwartungen
operativen Kosten, die Abschreibungen und eine an-
gemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapital-
basis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen
Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen nahezu voll-
ständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und
Industriekund*innen hingegen ist schon seit 2012
geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter
den im Land tätigen Gaslieferant*innen geprägt. Mit
1.Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der
Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermög-
licht damit eine weitere Diversifizierung der Gasver-
sorgung in Kroatien.
Die Leistung des LNG-Terminals wird von derzeit 2,3Mil-
liarden m
3
pro Jahr auf eine jährliche Übernahmemenge
von 6,2 Milliarden m
3
Erdgas bis Ende 2026 ausgebaut.
Ebenso wird die Durchsatzleistung der vom LNG-Terminal
in Richtung Slowenien und Ungarn führenden Hoch-
druckleitungen gerade erhöht. Diese Maßnahmen wer-
den den Diversifikationsgrad und die Leistungsfähigkeit
der kroatischen Energieversorgung erhöhen und damit
die Versorgungssicherheit des Landes stärken. Auch die
Volatilität des innerkroatischen Gasmarkts sollte damit
weiter konsolidiert werden.
Um die Energiepreise für Haushalts- und Gewerbe-
kund*innen möglichst günstig zu halten, ergriff die
kroatische Regierung verschiedene Maßnahmen,
soz. B.eine Senkung der Mehrwertsteuer und die
Verteilung von Gutscheinen für Energiekosten.
BIP-Wachstum
2025f 2024e 2023 2022 2021
EU-28
1) 2) 5)
1,2 bis 1,3 0,7 bis 0,8 0,4 3,3 6,2
Österreich
1) 2) 3) 5)
0,8 bis 1,1 –0,6 –1,0 5,3 4,8
Bulgarien
1) 2) 4) 5)
2,5 bis 3,1 2,1 bis 2,4 1,8 3,9 7,7
Kroatien
1) 2) 4) 5)
2,8 bis 3,3 3,0 bis 3,6 3,1 7,0 13,0
Nordmazedonien
1) 4) 5)
2,6 bis 3,6 2,0 bis 2,5 1,0 2,2 4,5
1) Quelle: „European Economic Forecast, Autumn 2024“, EU Kommission, November 2024
2) Quelle: „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2024–2025“, IHS, Oktober 2024
3) Quelle: „Prognose für 2024 und 2025: Rezession in Österreich hält sich hartnäckig, WIFO, Oktober 2024
4) Quelle: „Global Economic Prospects“, World Bank, Juni 2024
5) Quelle: „World Economic Outlook, International Monetary Fund, Oktober 2024
5
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Sowohl das Wasser- als auch das Winddargebot gestal-
tete sich in der Berichtsperiode insgesamt sehr positiv.
Die Erzeugungskoeffizienten für Wind kamen in Öster-
reich und Bulgarien knapp unter dem langjährigen Durch-
schnitt zu liegen. In Österreich bedeutete dies eine deut-
liche Verbesserung zum Vorjahr, in Bulgarien eine leichte
Verschlechterung. Auch die Erzeugungskoeffizienten für
Wasser verbesserten sich in Österreich und Deutschland
spürbar, während sie in Nordmazedonien hinter dem
hohen Vorjahreswert zurückblieben.
Die Primärenergie- und Energiepreise zeigten sich in der
Berichtsperiode weiterhin rückläufig. Mit unterjährigen
Schwankungen reduzierte sich der durchschnittliche
EEX-Börsepreis für Erdgas im Berichtszeitraum von zuvor
56,4 Euro pro MWh auf 33,9 Euro pro MWh. Auch die
Preise für CO
2
-Emissionszertifikate kamen konjunktur-
bedingt unter den Vergleichswerten des Vorjahres zu
liegen: Mit durchschnittlich 69,1 Euro pro Tonne im
Geschäftsjahr 2023/24 lagen sie um rund 18,0 % unter
dem Wert von 84,2 Euro pro Tonne in der vorangegan-
genen Berichtsperiode.
Diese Entwicklungen wirkten sich auch auf die
Markt-
preise für Strom aus, die im Berichtsjahr ebenfalls einen
neuerlichen deutlichen Rückgang verzeichneten:
Die
Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen
bei durchschnittlich 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5Euro
pro MWh (Vorjahr: 134,4 Euro pro MWh bzw.
154,8Euro
pro MWh). Aufgrund des kontinuierlich ansteigenden
Anteils an erneuerbaren Erzeugungs kapazitäten im Ener-
giesystem sind die unterjährigen Preisentwicklungenmitt-
lerweile auch stark von saisonalen Effekten beeinflusst.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe
Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb anHaus-
haltskund*innen vor allem von der Witterung und vom
aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperatu-
ren und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise
können die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme
dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die
Beschaffungspreise der EVN wesentlich vom geopoliti-
schen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen
wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwick-
lung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Ver-
änderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr
und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine
immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind
schließlich das Wind- und Wasser dargebot sowie die
Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2023/24 war die Witterung in allen drei
Kernmärkten der EVN erneut von sehr milden Tempera-
turen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den
temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich,
Bulgarien und Nordmazedonien jeweils sowohl deutlich
unter dem Vorjahreswert als auch unter dem langjährigen
Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 70,1Pro-
zentpunkte bezogen auf den Mittelwert.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung
bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2023/24 hingegen in allen
drei Kernmärkten im Vergleich zu den bereits hohen Vor-
jahreswerten nochmals deutlich an. In Nordmazedonien
war sie mit 205,0 Prozentpunkten sogar mehr als doppelt
so hoch wie im langjährigen Durchschnitt.
ten Exportmärkte Nordmazedoniens im Euroraum, ist
nicht förderlich. Positive Beiträge liefern zuletzt hingegen
ein robuster Zustrom ausländischer Direktinvestitionen
und ein starkes Reallohnwachstum. Dies führt auch zu
einem erfreulichen Anstieg des privaten und staatlichen
Konsums. Zusätzlich gefördert wird dies von einer rück-
läufigen Inflation, die sich wieder dem Niveau in der
Europäischen Union nähert. Nach einer moderaten
Wachstumsrate von 1,0 % im Jahr 2023 wird für 2024
eine BIP-Zunahme zwischen 2,0 % und 2,5 % und für
2025 ein Anstieg zwischen 2,6 % und 3,6 % erwartet.
ändert starke Wachstum der Bruttoanlageninvestitionen
dürfte vor allem auf dem Wachstum im Baugewerbe
beruhen, das seinerseits auch durch EU-Mittel unterstützt
wird. Mit diesen Aussichten wird nach einem Plus von
3,1 % im Jahr 2023 für 2024 ein BIP-Wachstum zwischen
3,0 % und 3,6 % und für 2025 ein Anstieg zwischen
2,8 % und 3,3 % erwartet.
Die Wirtschaft Nordmazedoniens ist zurzeit durch einen
signifikanten Rückgang der Exporte belastet. Vor allem
die aktuelle Rezession in Deutschland, einem der wichtigs-
Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen
2023/24 2022/23
Heizungsbedingter Energiebedarf
1)
%
Österreich 87,6 98,7
Bulgarien 70,1 77,7
Nordmazedonien 78,8 86,1
Kühlungsbedingter Energiebedarf
1)
%
Österreich 143,4 101,2
Bulgarien 143,0 120,2
Nordmazedonien 205,0 131,0
Primärenergie und CO
2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 77,9 78,8
Erdgas – THE
2)
EUR/MWh 33,9 56,4
CO
2
-Emissionszertifikate
EUR/t 69,1 84,2
Strom – EPEX Spotmarkt
3)
Grundlaststrom EUR/MWh 75,2 134,4
Spitzenlaststrom EUR/MWh 85,5 154,8
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Trading Hub Europe (THE) – European Energy Exchange (rsepreis für Erdgas)
3) EPEX Spot – European Power Exchange
6
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Signifikant höhere Dividende der Verbund AG
von 182,1Mio.Euro für das Geschäftsjahr2023
( Vorjahr: 158,0 Mio.Euro)
Konzernergebnis leicht über Ausblick, damit
jedoch wie prognostiziert unter dem historisch
hohen Vorjahresergebnis
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN verzeichneten im
Geschäftsjahr 2023/24 einen Rückgang um 13,6 %
auf3.256,6Mio. Euro.
Zurückzuführen war dies insbesondere auf die rück -
läu figen Großhandelspreise für Strom und Erdgas
in allen drei Kernmärkten der EVN sowie auf die dar-
ausresultie renden Bewertungseffekte aus Absiche-
rungsgeschäften. Der in der erneuerbaren Produktion
verzeichnete preisbedingte Umsatzrückgang wurde
dabei durch höhere Erzeugungsmengen abgeschwächt.
Weitere Faktoren waren die geringeren Abrufe des
Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung, der witterungs-
bedingt gesunkene Wärmeabsatz sowie geringere
Netztarife in Bulgarien, mit denen die Überkompensa-
tion von Mehrkosten aus der Netzverlustabdeckung
imVorjahr gemäß Regulierungsmethodik ausgeglichen
wird. Auch im internationalen Projektgeschäft reduzier-
ten sich die Umsatzerlöse aufgrund der Fertigstellung
der Kläranlage in Kuwait. Inder NetzNiederösterreich
hingegen konnten höhere Netzentgelte für Strom
dieUmsatzeffekte aus dem rückläufigen Erdgas-Netz-
absatz ausgleichen.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im
Berichtszeitraum 1.716,2 Mio. Euro (Vorjahr:
1.991,2Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz blieb
mit 52,7 % nahezu unverändert (Vorjahr: 52,8 %).
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen im
Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert.
Auswirkungen durch Erst- und Entkonsolidierungen sind
aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung für
dieEntwicklung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und
der Bilanz.
Siehe Seite 27ff
Mögliche Auswirkungen des Klimawandels, des Ukraine-
kriegs und des makroökonomischen Umfelds auf die
Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten
gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicher-
heiten bei Ermessensbeurteilungen werden ebenfalls im
Konzernanhang erläutert.
Siehe Seite 27ff
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2023/24
Umsatz –13,6 %, EBITDA –8,0 %,
Konzernergebnis–11,0 %
Deutlich rückläufige Spot- und Terminmarktpreise
reduzierten Umsatzerlöse aus der Stromerzeugung
(trotz gestiegener erneuerbarer Produktion) sowie
im Segment Südosteuropa; korrespondierend sank
auch der Aufwand fürFremdstrombezug und
Energieträger in allen Märkten
EBIT in Südosteuropa aufgrund geringerer
Netz verlustkosten erneut deutlich über Ausblick
At Equity einbezogene Vertriebsgesellschaft
EVNKGdurch Bewertungseffekte belastet
EBITDA nach Regionen
Mio. EUR
Umsatz nach Regionen
Mio. EUR
2021/ 22
2.004,8
1.483,6
573,7
4.062,2
Südosteuropa
Österreich
Mittel- und
Osteuropa
2023/242022/23
1.333,0
1.497,1
1.540,4
1.777,4
383,2
494,1
3.256,6
3.768,7
Südosteuropa
Österreich
Mittel- und
Osteuropa
201,3
241,7
150,1
574,2
570,9
556,5
23,956,3
48,2
2023/242022/232021/ 22
799,4
869,0
754,8
7
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
240,3Mio.Euro) belastet. Hauptgründe dafür waren
zwei Bewertungseffekte: die Abwertung der in der Ver-
gangenheit als strategische Reserve beschafften Erdgas-
vorräte im Ausmaß von 39,7 Mio. Euro sowie die Dotie-
rung von Rückstellungen für drohende Rückzahlungen
von Preiserhöhungen der Vergangenheit aufgrund stritti-
ger Vertragsbedingungen. Herausfordernde Rahmen-
bedingungen – insbesondere intensiverer Wettbewerb
sowie Einsparungsmaßnahmen und vermehrte Eigen-
versorgung der Kund*innen aus Photovoltaikanlagen–
dämpften den Strom- und Erdgasabsatz zusätzlich und
erschwerten die Planbarkeit der Absatzmengen. Eine
Verbesserung zeigte im Vorjahresvergleich hingegender
Ergebnisbeitrag der Burgenland Energie mit48,3Mio. Euro
(Vorjahr: 31,0 Mio. Euro) infolge guter Erzeugungsbedin-
gungen für erneuerbare Energie und der strukturellen
Vorbereitungen (Änderung der Konsolidierungsart eines
Tochterunternehmens der Burgenland Energie) für den
weiteren Ausbau der erneuerba ren Erzeugung. Beim
albanischen Wasserkraftwerk Ashta war im Berichts-
zeitraum eine neuerliche Wert aufholung in Höhe von
16,8Mio. Euro (Vorjahr: 11,1Mio.Euro) erforderlich.
InSumme betrug der Ergebnisanteil der atEquity ein-
bezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
30,8Mio.Euro ( Vorjahr: –67,6Mio. Euro).
Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA derEVN
im Berichtszeitraum mit 799,4 Mio. Euro um 8,0 % unter
dem Vorjahresniveau.
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich inves-
titionsbedingt um 3,5 % auf 348,3 Mio.
Euro. Im Be-
richtszeitraum waren weiters Effekte aus Werthaltigkeits-
prüfungen von insgesamt –24,9 Mio.
Euro (Vorjahr:
–3,9Mio. Euro) zu verbuchen, die vor allem die EVNWär-
me
kraftwerke (–18,5 Mio.
Euro; Vorjahr: –1,1 Mio.
Euro),
die EVN Naturkraft (–2,4 Mio. Euro; Vorjahr: 0,0 Mio. Euro)
und den Bereich Energiedienstleistungen (–1,7 Mio. Euro;
Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben im
Berichtszeitraum mit 127,3 Mio. Euro nahezu stabil.
Die rückläufigen Großhandelspreise für Strom und
Erdgas führten – analog zur Umsatzentwicklung – auch
zu einer Reduktion im Aufwand für Fremdstrombezug
und Energieträger in Südosteuropa sowie in der Strom-
und Wärme erzeugung. Die Netz Niederösterreich ver-
zeichnete zudem geringere Kosten für Netzverluste
undvorgelagerte Netzkosten. In Summe verringerte
sichder Aufwand für Fremdstrombezug und Energie-
träger um 18,7 % auf 1.362,8 Mio. Euro.
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand
gingen – korrespondierend zur Umsatzentwicklung im
internationalen Projektgeschäft – um 14,6 % auf
565,8Mio. Euro zurück.
Kollektivvertragliche Anpassungen sowie eine Zunahme
des durchschnittlichen Personalstands auf 7.568 Mit-
arbeiter*innen (Vorjahr: 7.255 Mitarbeiter*innen) waren
die Hauptgründe für einen Anstieg des Personalauf-
wands um 13,1 % auf 473,9 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit
212,8 Mio. Euro um 5,3 % über dem Vorjahreswert.
Siebeinhalten eine bereits im ersten Quartal 2023/24
aufgrund eines Schiedsurteils erforderlich gewordene
Wertberichtigung einer Forderung im internationalen
Projektgeschäft in Höhe von 22,5 Mio. Euro. Ebenfalls
berücksichtigt ist der im Jahresvergleich dank der Markt-
preisentwicklung und des erhöhten Investitionsabsetz-
betrags niedrigere Energiekrisenbeitrag-Strom.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unter-
nehmen mit operativem Charakter ist erneut durch
einennegativen Beitrag der Energievertriebsgesell-
schaftEVNKG von –162,3 Mio. Euro (Vorjahr:
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen
Segmente
Netze
Erzeugung
Energie
114,7
159,5
111,9
96,0
93,2
78,6
7,2
29,5
189,5
255,0
–90,3
90,1
Energie
428,2
531,4
26,4
24,5
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen
Segmente
Netze
565,2
564,5
Erzeugung
1.335,8
1.499,7
120,7
132,8
780,3
1.015,9
Außenumsatz nach Segmenten
Mio. EUR
2022/23
2023/24
EBIT nach Segmenten
Mio. EUR
2022/23
2023/24
8
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Bereich sowie ein Rückgang der langfristigen Steuerver-
bindlichkeiten im Zusammenhang mit der gesunkenen
Bewertung der Verbund-Aktie. Gegenläufig dazu nahmen
die vereinnahmten Baukosten- und Investitionszuschüsse
durch die vermehrte Investitionstätigkeit im Netz- und im
Wärmebereich zu.
belief sich zum 30. September2024 auf 61,7 % (30.Sep-
tember 2023: 58,8 %).
Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im
Berichts-
zeitraum um 2,3 % auf 2.958,6 Mio. Euro ab. Maßgeblich
dafür verantwortlich waren eine Umglie derung von
langfristigen Finanzverbindlichkeiten in denkurzfristigen
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Ver-
mögenswerte verzeichneten dabei investitionsbedingt
einen starken Zuwachs, der durch Wertminderungen
inHöhe von 25,2 Mio. Euro nur leicht abgeschwächt
wurde. Während positive Bewertungseffekte – insbeson-
dere bei der Burgenland Energie und dem albanischen
Wasserkraftwerk Ashta – zu einem Anstieg bei den
atEquity einbezogenen Unternehmen führten, bewirkte
der Kursverlauf der Verbund-Aktie einen Rückgang bei
den sonstigen Beteiligungen ( Stichtagskurs von 74,50Euro
im Vergleich zu 77,05 Euro zum 30.September 2023).
Per Saldo erhöhten sich die langfristigen Vermögens-
werte damit um 3,4 % auf 9.699,7 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte der EVN nahmen
hingegen im Berichtszeitraum um 24,8 % auf
1.213,8Mio. Euro ab. Wesentliche Treiber dafür waren
Rückgänge bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, bei den Forderungen gegenüber der EVNKG
aus dem Liquiditätsausgleich durch dieEVNGruppe
sowie bei den Forderungen aus Absicherungsgeschäften.
Zudem führten Mengen- und Preiseffekte zu einemRück-
gang des Gasvorrats vermögens, ebenso reduzierten sich
die Veranlagungen in Cash-Fonds im Jahres vergleich.
Das Eigenkapital der EVN erhöhte sich im Geschäfts-
jahr2023/24 dank des in der Berichtsperiode erzielten
Ergebnisses – ungeachtet der im Februar 2024 erfolgten
Dividendenzahlung von 1,14 Euro pro Aktie (inklusive
Sonderdividende von 0,62Euro pro Aktie) für das
Geschäftsjahr 2022/23 – um 4,1 % auf 6.730,6Mio. Euro.
Abgeschwächt wurde der Anstieg durch die imEigen-
kapital abgebildeten Effekte aus erfolgsneutralen Bewer-
tungen, die im Vorjahr für den Rückgang des Konzern-
Gesamtergebnisses maßgeblich waren.Die beschriebe
nen Effekte haben in der Berichtsperiode das Eigen-
kapital um insgesamt 506,9 Mio. Euro erhöht ( Vorjahr:
um –737,1 Mio. Euro verringert). Die Eigenkapitalquote
Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) betrafen. Zudem führten
Werthaltigkeitsprüfungen auf Fernwärmeanlagen
perSaldo zu Effekten von –2,2Mio. Euro (Vorjahr:
4,1Mio. Euro). Im Vorjahr wareine Wertaufholung
beider EVN Wasser von 1,6Mio.Euro erfolgt.
Per Saldo errechnete sich damit für das Geschäfts-
jahr2023/24 ein EBIT von 426,2 Mio. Euro (Vorjahr:
528,5 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis der EVN belief sich in der Berichts-
periode auf 135,3 Mio. Euro (Vorjahr: 127,6 Mio. Euro).
Die hier ausgewiesene Verbesserung ist vor allem auf
diehöhere Dividende der Verbund AG für das Geschäfts-
jahr2023 zurückzuführen. Abgeschwächt wurde der
positive Trend im Finanzergebnis u. a. durch Fremdwäh-
rungskursentwicklungen, einen Anstieg imZinsaufwand
sowie Bewertungseffekte im Zusam menhang mit dem
Verkauf der beiden Blockheizkraftwerke in Moskau.
In Summe ergab sich daraus im Ergebnis vor Ertrag-
steuern ein Rückgang um 14,4 % auf 561,6 Mio. Euro.
Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands
von33,5 Mio. Euro (Vorjahr: 74,0 Mio. Euro) und des
Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile lag das
Konzernergebnis bei 471,7 Mio. Euro. Gegenüber dem
Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 11,0 %.
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2024
mit 10.913,6 Mio. Euro um 0,7 % und damit geringfügig
unter dem Wert zum 30. September 2023.
Konzern-Gewinn-und-Verlust-
Rechnung – Kurzfassung
2023/24
Mio. EUR
2022/23
Mio. EUR
+
/–
2021/ 22
Mio. EURAbsolut %
Umsatzerlöse
3.256,6 3.768,7 –512,0 –13,6 4.062,2
Sonstige betriebliche Erträge 127,3 127,5 –0,2 –0,2 109,5
Fremdstrombezug und Energieträger –1.362,8 –1.675,5 312,7 18,7 –2.278,2
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand –565,8 –662,7 96,9 14,6 –707,1
Personalaufwand –473,9 –419,2 –54,7 –13,1 –372,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen –212,8 –202,2 –10,6 –5,3 –158,4
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
30,8 –67,6 98,4 98,9
EBITDA 799,4 869,0 –69,6 –8,0 754,8
Abschreibungen –348,3 –336,5 –11,8 –3,5 –318,0
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen –24,9 –3,9 –21,0 –105,2
Operatives Ergebnis (EBIT) 426,2 528,5 –102,3 –19,4 331,6
Finanzergebnis 135,3 127,6 7,7 6,0 –30,5
Ergebnis vor Ertragsteuern 561,6 656,2 –94,6 –14,4 301,2
Ertragsteuern –33,5 –74,0 40,6 54,8 –64,0
Ergebnis nach Ertragsteuern 528,1 582,1 –54,0 –9,3 237,1
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der
EVNAG (Konzernergebnis)
471,7 529,7 –58,0 –11,0 209,6
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender
Anteile
56,4 52,4 4,0 7,6 27,5
Ergebnis je Aktie in EUR
1)
2,65 2,97 –0,3 –11,0 1,18
1) Verssert ist gleich unverwässert
9
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
errechnet sich aus dem Eigenkapital zuzüglich verzins-
liches Fremdkapital bzw. Vermögen abzüglich nicht
verzinsliche Verbindlichkeiten. Um die Entwicklung des
Wertbeitrags konsistent zu ermitteln, werden die Markt-
bewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im
Capital Employed und die Dividende der Verbund AG
nicht im OpROCE berücksichtigt.
Der WACC wurde unter Berücksichtigung der spezifischen
Unternehmens- und Länderrisiken für den Zweck der
Unter nehmenssteuerung mit 5,0 % berechnet. Die ope-
rative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen
Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed,
OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 7,0 % (Vorjahr: 7,7 %).
Der im Geschäftsjahr 2023/24 erwirtschaftete EVA
®
der
EVN zeigt mit 111,2 Mio. Euro die Höhe der Wertschaf-
fung im Geschäftsjahr 2023/24. Infolge des Ergebnis-
rückgangs ergibt sich ein Rückgang im Vergleich zum
Vorjahreswert von 159,4 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Schulden der EVN reduzierten sich im
Berichtszeitraum um 18,5 % auf 1.224,4 Mio. Euro. Rück-
gänge verzeichneten dabei insbesondere die kurzfristi-
gen Finanzverbindlichkeiten, die Steuer verbindlichkeiten
und die Verbindlichkeiten aus Absicherungsgeschäften.
Demgegenüber legten die Verbindlichkeiten gegenüber
Lieferant*innen zu.
Wertanalyse
Die EVN steuert die Gruppe nach dem Wertschaffungs-
konzept und verwendet dafür die Economic Value Added-
Methode (EVA
®
). Berechnet wird die Kennzahl EVA
®
,
indem die Differenz zwischen dem operativen Return on
Capital Employed (OpROCE) und den durchschnittliche
Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of
Capital, WACC) mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz
(Capital Employed) multipliziert wird. Das Capital Employed
Konzern-Bilanz – Kurzfassung
30.09.2024
Mio. EUR
30.09.2023
Mio. EUR
+
/–
30.09.2022
Mio. EURAbsolut %
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4.925,1 4.496,9 428,1 9,5 4.071,3
At Equity einbezogene Unternehmen und
sonstige Beteiligungen 4.586,1 4.658,8 –72,7 –1,6 6.422,0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 188,5 225,2 –36,6 –16,3 218,7
9.699,7 9.380,9 318,8 3,4 10.712,0
Kurzfristige Vermögenswerte 1.213,8 1.615,1 –401,2 –24,8 1.718,5
Summe Aktiva 10.913,6 10.996,0 –82,4 –0,7 12.430,5
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der
Aktionär*innen der EVN AG 6.414,8 6.165,4 249,4 4,0 7.047,8
Nicht beherrschende Anteile 315,7 298,9 16,8 5,6 273,3
6.730,6 6.464,3 266,2 4,1 7.321,1
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 987,8 1.103,5 –115,6 –10,5 1.150,8
Latente Steuerverbindlichkeiten und
langfristige Rückstellungen 1.160,9 1.153,7 7,2 0,6 1.463,0
Vereinnahmte Baukosten- und
Investitions zuschüsse und übrige langfristige
Verbindlichkeiten
809,9 772,3 37,5 4,9 769,0
2.958,6 3.029,4 –70,8 –2,3 3.382,8
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 126,1 343,2 –217,1 –63,3 377,4
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.098,3 1.159,0 –60,7 –5,2 1.349,1
1.224,4 1.502,2 –277,8 –18,5 1.726,5
Summe Passiva 10.913,6 10.996,0 –82,4 –0,7 12.430,5
Wertanalyse
2023/24 2022/23
+
/–
% 2021/ 22
Durchschnittliches Eigenkapital
Mio. EUR 6.597,5 6.892,7 –4,3 6.932,7
WACC nach Ertragsteuern
1) 2)
% 5,0 5,0 0,0 5,0
Operativer ROCE (OpROCE)
1) 3)
% 7,0 7,7 –0,7 5,5
Durchschnittliches Capital Employed
3)
Mio. EUR 5.672,0 5.998,9 –5,4 5.683,2
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)
3)
Mio. EUR 394,8 459,4 –14,0 313,4
EVA
®
Mio. EUR 111,2 159,4 –30,2 29,3
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AGnicht im Capital Employed berücksichtigt.
10
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
fünfJahren zuzüglich zweier Verlängerungsoptionen
um jeweils ein Jahr. Es handelt sich um eine sogenannte
Sustainability- Linked-Kreditlinie, deren Konditionen
auch von Nachhaltigkeitskriterien abhängen.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt
dieEVN AG zusätzlich über vertraglich zugesagte
bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von
315,0Mio. Euro. Sämtliche Kreditlinien in Höhe von
insgesamt 815,0Mio. Euro waren per 30.Septem-
ber2024 nicht gezogen und standen somit voll um-
fänglich zur Verfügung.
Liquiditätslage
Die Nettoverschuldung der EVN einschließlich der
langfris tigen Personalrückstellungen beläuft sich per
30.September2024 auf 1.129,3Mio.Euro ( Vorjahr:
1.364,3Mio.Euro). Die Gearing Ratio reduzierte
sich von 21,1 % auf 16,8 %.
Ende April 2024 wurde die syndizierte Kreditlinie in
Höhe von 400 Mio. Euro vorzeitig refinanziert und
durch eine neue syndizierte Kreditfazilität in Höhe
von500Mio. Euro ersetzt. Die mit einem Konsortium
aus zwölf Banken abgeschlossene, revolvierend aus-
nutzbare Kreditzusage dient wie bisher als strategi-
scheLiquiditätsreserve und hat eine Laufzeit von
Kapitalkennzahlen
30.09.2024
Mio. EUR
30.09.2023
Mio. EUR
+
/–
30.09.2022
Mio. EURAbsolut %
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
1.058,1 1.174,8 –116,7 –9,9 1.206,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
1)
134,6 302,0 –167,4 –55,4 128,8
Fonds der liquiden Mittel –78,8 –20,2 –58,6 –36,9
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –250,5 –337,5 87,0 25,8 –285,6
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –30,3 –29,5 –0,9 –3,0 –29,4
Nettofinanzverschuldung 833,1 1.089,7 –256,6 –23,5 983,1
Nettoverschuldung 1.129,3 1.364,3 –235,0 –17,2 1.245,1
Eigenkapital 6.730,6 6.464,3 266,2 4,1 7.321,1
Gearing (%)
2)
16,8 21,1 –4,3 –4,3 17,0
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
Gearing
16,8 %
21,1 %
17,0 %
Nettoverschuldung
1.129,3
1.364,3
1.245,1
Nettoverschuldung und Gearing
Mio. EUR und %
30.09.2022 30.09.202430.09.2023
Zur Zusammensetzung und
lligkeit der langfristigen
Finanzverbindlichkeiten siehe
Seite64f
Eigenkapital
Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Kurzfristige
Vermögenswerte
88,9
85,3
30.09.202430.09.2023
61,7
58,8
11,114,7 11,213,7
27,1
27,6
Langfristige
Vermögenswerte
Bilanzstruktur
%
11
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das
Geschäftsjahr 2023/24 lag mit 982,2 Mio. Euro um
10,8 % unter dem Vorjahreswert. Neben dem im Be-
richtszeitraum verzeichneten Ergebnisrückgang war
dafür vor allem die Korrektur unbarer Ergebniskompo-
nenten verantwortlich. Abgeschwächt wurde der
Rückgang durch höhere Dividendenausschüttun gen
von atEquity einbezogenen Unternehmen sowie der
Verbund AG. Zudem hatte die Korrektur der im
Konzern-Geldflussrechnung –
Kurzfassung
2023/24
Mio. EUR
2022/23
Mio. EUR
+
/– 2021/ 22
Mio. EURAbsolut %
Ergebnis vor Ertragsteuern
561,6 656,2 –94,6 –14,4 301,2
Unbare Ergebniskomponenten 420,6 444,5 –23,9 –5,4 433,2
Cash Flow aus dem Ergebnis 982,2 1.100,7 –118,5 –10,8 734,3
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen 218,8 –109,5 328,3 –556,7
Zahlungen für Ertragsteuern –34,3 –48,9 14,6 29,9 –26,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich 1.166,7 942,4 224,3 23,8 151,0
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitions
-
zuschüsse
–642,6 –570,4 –72,3 –12,7 –477,4
Veränderung bei Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
–11,2 –333,6 322,4 96,6 –50,7
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren 106,6 –25,1 131,7 191,5
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –547,2 –929,0 381,8 41,1 –336,7
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –545,7 1,6 –547,3 115,8
Cash Flow gesamt 73,8 14,9 58,9 –69,8
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode
20,2 36,9 –16,7 –45,3 122,3
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel –15,2 –31,7 16,4 51,9 –15,5
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 78,8 20,2 58,6 36,9
Investitionsschwerpunkte
1)
2023/24
Mio. EUR
2022/23
Mio. EUR
+
/–
2021/ 22
Mio. EURAbsolut %
Energie
87,1 61,5 25,6 41,6 41,7
Erzeugung 86,2 117,2 –31,0 –26,5 56,0
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 74,0 100,9 –26,9 –26,7 43,1
davon thermische Kraftwerke 9,6 15,5 –5,9 –38,0 10,3
Netze 399,8 356,0 43,8 12,3 334,3
davon Stromnetz 329,1 277,9 51,2 18,4 267,4
davon Gasnetz
41,5 48,7 –7,2 –14,8 43,3
davon Kabel-TV und Telekommunikation
29,2 29,5 –0,3 –1,0 25,3
Südosteuropa 147,2 135,5 11,6 8,6 110,0
Umwelt 30,3 22,0 8,2 37,3 19,9
davon überregionale Versorgungsleitungen
und Ortsnetze für Trinkwasser
29,1 19,9 9,2 46,0 18,8
Alle sonstigen Segmente 2,5 1,8 0,7 39,9 2,1
Summe 753,0 694,1 58,9 8,5 564,0
1) Nach Konsolidierung
Perioden vergleich höheren planmäßigen Abschreibun-
gen und Wert minderungen sowie unbarer Ergebnis-
komponenten im Finanzergebnis einen gegenläufigen
positiven Effekt.
Die gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufige Kapital-
bindung durch den Liquiditätsausgleich für die EVN KG
und durch Forderungen aus Absicherungsgeschäften
führte zu einer spürbaren Entlastung im Working Capital
und damit zu einer Verbesserung des operativen Cash
Flow auf 1.166,7 Mio. Euro (Vorjahr: 942,4 Mio. Euro).
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug
im Berichtszeitraum –547,2 Mio. Euro (Vorjahr:
929,0Mio.Euro). Während die Investitionen einen
neuerlichen Anstieg verzeichneten, war hier im Vorjahr
zudem ein Kapitalzuschuss der EVN an die EVN KG
enthalten gewesen. Zudem wurden die in den kurz-
fristigen Finanzinvestitionen abgebildeten Veranlagun-
gen in Cash-Fonds gegenüber dem Vorjahr reduziert.
Der Cash Flow der EVN aus dem Finanzierungsbereich
belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf –545,7Mio. Euro
(Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) und war neben den laufenden
planmäßigen Fremdkapitaltilgungen von den Dividenden-
zahlungen an die Aktionär*innen der EVN AG und an
dienicht beherrschenden Anteile geprägt.
In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein
Cash Flow von 73,8 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9Mio. Euro),
die liquiden Mittel beliefen sich zum 30.September 2024
auf 78,8 Mio. Euro (Vorjahr: 20,2Mio. Euro). Zusätzlich
standen der EVN AG ver traglich zugesagte, nicht ge-
zogene Kreditlinien im Ausmaß von 815,0 Mio. Euro zur
Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungs-
bedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Die Investitionen der EVN verzeichneten im Geschäfts-
jahr2023/24 mit 753,0 Mio. Euro den prognostizierten
Anstieg (Vorjahr: 694,1 Mio. Euro). Dabei blieben die
12
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen
Transportleitungen.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die EVN konzentriert ihre Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten primär auf Projekte zur Gewähr-
leistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von
Klima und Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbs-
fähigkeit des Unternehmens. Übergeordnetes Kriterium
ist bei allen Projekten die Anforderung, einen konkreten
Nutzen für Kund*innen zu erbringen.
speisen zu können. Weitere Investitionen im Segment
betrafen das Telekommunikationsnetz der kabelplus.
Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen
neben Netz investitionen zur Gewährleistung der Ver-
sorgungssicherheit u. a.die Errichtung von weiteren
großflächigen Photovoltaikanlagen in Nordmazedonien.
Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt
die
EVN bei den Investitionen im Segment Umwelt
einen deutlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung
der Versorgungs
sicherheit und -qualität in der Trink-
wasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht
großflächiger Photo voltaikanlagen in Niederösterreich
zur Verwirklichung der Ausbauziele bis2030.
Der neuerliche Anstieg der Investitionen in diesem Seg-
ment unterstreicht den enormen Bedarf an Maßnahmen,
die notwendig sind, um einerseits die Versorgungs-
sicherheit zu gewährleisten und andererseits den Um-
bau in ein klimaneutrales Energiesstem zu er glichen.
Der stetige Ausbau der Leitungsnetze auf allen Span-
nungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung
von Umspannwerken und Trafostationen sind die Vor-
aussetzung, um die wachsende Stromproduktion aus
erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystemein-
Investitionsschwerpunkte EVN unverändert – sie lagen
weiterhin inden Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare
Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser.
Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben
dem Bau der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungs-
anlage in St. Pölten – vor allem Anlagen- und Netzausbau-
maßnahmen im Wärmebereich. Zudem wird der Ausbau
der E-Ladeinfrastruktur dem Bereich Energiedienstleis-
tungen und damit diesem Segment zugerechnet.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investi-
tions tätigkeit auf der Errichtung weiterer Windparks und
Alle sonstigen Segmente
Umwelt
Südosteuropa
Energie
Erzeugung
Netze
0,3
4,0
19,5
11,6
53,1
11,4
0,5
3,2
19,5
8,9
51,3
16,9
0,4
3,5
19,5
7,4
59,3
9,9
2023/242022/23
2021/ 22
753,0694,1564,0
Struktur der Investitionen
%, Gesamtsummen Mio. EUR
1) rderquote = Anteil der
Förderungen am Gesamtaufwand
für Innovations-, Forschungs-
undEntwicklungsprojekte
5,7 %
2,8 %
2,6
4,0
Förderquote
1)
1,2 %
Aufwand für Innovations-,
Forschungs- und
Entwicklungsprojekte
6,6
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungs projekte und Förderquote
1)
Mio. EUR und %
2021/ 22 2023/242022/23
13
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung
von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte
Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und
Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung.
Dazustellt ein zentral organisiertes Risikomanagement
den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des
Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und
Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken
zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäfts-
einheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt rund
6,6Mio. Euro (Vorjahr: rund 4,0 Mio. Euro) für Inno va-
tions-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufge-
wendet. Fürdiese Projekte wurden Förderungen in
Anspruch genommen, die einer Förderquote von 1,2 %
entsprechen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivi-
täten der EVN gilt Lösungen zur Speicherung erneuer-
barer Überschussproduktion für Perioden mit geringer
Energieerzeugung. Besonders für die saisonale Speiche-
rung muss auf dem Weg zu einem klimaneutralen Ener-
giesystem noch eine Lösung gefunden werden. Denn
dieStromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik
übersteigt im Sommerhalbjahr mittlerweile häufig die
Nachfrage, während im Winterhalbjahr bei geringem
Wasser-, Wind- und Sonnendargebot in Zentraleuropa
Herausforderungen für die Versorgungssicherheit be-
stehen. Vordiesem Hintergrund engagiert sich die EVN
z. B. alsProjektpartnerin bei einer Pilotanlage der RAG,
die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage
nutzt. Der auf diese Weise produzierte grüne Wasser-
stoff wird in einer natürlichen Erdgasspeicherspeicher-
stätte der RAG gespeichert und kann im Winter zur
emissionsfreien Strom- bzw. Wärmeerzeugung genutzt
werden. Die Anlage hat im Sommer 2024 unter Feder-
führung der EVN ihren Probebetrieb aufgenommen.
Inanderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten,
Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für
sektorenübergreifende Zwecke oder zur Substitution
thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist
der Pilot- Hybridspeicher Theiß, eine Kombination eines
Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespeicher
undeiner Photovoltaikanlage.
Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen
innovative Ansätze zur vermehrten Nutzung von Flexi-
bilitäten verschiedener Abnehmer*innen und kleinerer
Stromproduzent*innen, um die Energienachfrage zeitlich
so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden wer
-
den und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energie-
mengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden
kann. Das Projekt Green the Flex setzt sich etwa zum Ziel,
die Flexibilitätspotenziale von 3.000 Privatkund*innen
zueinem sogenannten virtuellen Kraftwerk zusammen-
zufassen. Weitere Beiträge leisten in diesem Bereich
die2022 von der EVN erworbene Tochtergesellschaft
CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen für das Flexibilitäts
-
management von Stromnetzen sowie diverse Einzel-
projekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von
E-Fahrzeugen) im Rahmen des Green Energy Lab, eines
branchenübergreifenden Innovationslabors. Ebenfalls
mitBeteiligung der CyberGrid wurden im Jahr 2024
Batterieprojekte im unmittelbaren Umfeld von Photo
-
voltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen gestartet, um
dieKapa zität von Netz- und Erzeugungsanlagen optimal
aufein ander abzustimmen.
Im Bereich der E-Mobilität ist die EVN am Leitprojekt
Car2Flex beteiligt. Dieses befasst sich mit drei verschiede-
nen Anwendergruppen von Elektromobilität: den Privat-
nutzer*innen, den E-Fahrzeugflotten (z. B. in Unterneh-
men) und dem E-Car-Sharing in Mehrparteien wohnhäu-
sern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie – ent sprechend
den Mobilitätsbedürfnissen der jeweiligen Gruppen – der
steigende Anteil von Elektromobilität am besten zu inte-
grieren ist. Zudem sollen die Car2Flex- Konzepte neue
wirtschaftliche Anreize schaffen, so etwa mit Lösungen,
die den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik durch
Zwischenspeicherung in der Batterie eines Fahrzeugs
steigern. Durch diese optimierte, flexible Batterienutzung
können der Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung
und -nutzung erhöht und Kosten gespart werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung stellt
angesichts der stetig zunehmenden, hoch volatilen
Strom
einspeisung aus vielen dezentralen Anlagen den
Netz
betrieb vor enorme Herausforderungen. Deshalb
verfolgt
die EVN auch in diesem Bereich diverse inno-
vative Lösungs
ansätze und Forschungsprojekte. Konkret
wird etwa der Einsatz von Batteriespeichern im Mittel-
spannungsnetz getestet, um Spannungsspitzen tempo-
rär zu verschieben und dadurch Flexibilitäten im Netz-
betrieb zu schaffen.
In einem gemeinsamen Projekt mit der TUWien werden
wiederum Methoden zur Echtzeitanalyse von Daten aus
dem Niederspannungsnetz erprobt. Zudem arbeitet die
EVN im Netzbetrieb am Aufbau eines Long Range Wide
Area Network (LoRaWAN), das eine energieeffiziente
Datenübertragung über große Entfernungen ermöglicht
und damit die Grundlage für Anwendungen und Lösun
-
gen im künftigen Internet der Dinge schafft.
zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete
Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren
Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten
verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des
Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das
Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit,
Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem
zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spe-
zialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insge-
samt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN
diefolgenden Schritte:
Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der
Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review
des
Risikoinventars) und Identifikation von neuen
Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaß-
nahmen
Bewertung und Analyse: Qualitative und
quantitative Bewertung der identifizierten Risiken,
Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen
Betrachtungsperspektiven und Modellierung der
Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung
desRisikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im
Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls
Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnah-
men; Risikoberichterstattung an den Prüfungs-
ausschuss des Aufsichtsrats
Prozess-Review: Definition jener organisatorischen
Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu
unter ziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die
festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen
modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung
durch die Interne Revision
14
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Markt- und Wettbewerbsrisiken/-chancen
Deckungsbeitragsrisiko/-chancen
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen dergeplanten Deckungsbeiträge
Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs- undAbsatzpreise (insb. für Energieträger)
Nachfrageckgänge (insb. beeinflusst durchWitterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputationoder Wettbewerb)
Rückgang der Eigenerzeugung
Rückgang des Projektvolumens im Umwelt bereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien;
Diversifizierung der Kund*innensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kund*innenbedürfnisse abgestimmte Produkt palette;
längerfristiger Verkauf von Erzeugungs kapazitäten
Lieferant*innenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung;
externe Expertise
Finanzrisiken/-chancen
Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der
Fremdwährungs umrechnung im Konzernabschluss;
nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten;
Risiko, erforderliche Liquidit/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung;
Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken/-chancen Kurs-/Wertverluste/-gewinne bei Veranlagungspositionen (z. B. Fonds) und börsenotierten
strategischenBeteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland Holding); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung;
Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von Geschäftspartner*innen oder Kund*innen
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem;
laufendes Monitoring desKund*innenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner*innen
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klima risiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft
Ratingveränderung Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz kennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins aufwand;
negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswerten
und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindungin Finanzierungsverträgen
15
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Wertminderungs-/ Impairmentrisiken Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen,
Erzeugungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit
maßgeblich von Strom- und Primär energiepreisen und energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kund*innenbedürf nissen;
Investitionen in die „falschen“ Technologien; potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollständigen Annahmen; Opportunitätsverluste Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter*innen;
Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko Prozessmanagement; Dokumentation; internesKontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko Beheben von technischen Schwachstellen; regel mäßige Kontrollen und Überprüfungen
der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen),
Unfälle
Versorgungsunterbrechungen; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/ Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze;
Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Mitarbeiter*innenrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen; Ausfall durch Arbeitsunfälle;
personelle Über- oder Unter kapazitäten; Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen
bzw.Jahres abschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge;
flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen
zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontroll system (IKS)
Umfeldrisiken/-chancen
Gesetzgebungs-, regulatorische und
politische Risiken/Chancen
Veränderung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen
Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde r echt liche Rahmenbedingungen, Änderung des
Förder regimes, Markt liberalisierung in Südost europa); politische und wirtschaftliche Instabilität;
Netz betrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz tarif durch den Regulator;
potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren;
regulatorische bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen;
Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaft liches Umfeld Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertrags risiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung;
Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance,
datenschutz rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte
Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personen bezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex;
Compliance- Organisation
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit
Partner*innen unter nehmen; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt management
Sabotage Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen undMüllverbrennungsanlagen Geeignete Sicherheitsvorkehrungen;
regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung
len Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In
derTabelle auf Seite 15ff werden die entsprechend diesen
Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maß-
nahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des
NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkun-
gen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäfts-
beziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer-
belange, die Achtung der Menschenrechte und die
Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben.
Dieidentifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewiss-
heiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politi-
sche, rechtliche und regulatorische Herausforderungen
und Veränderungen im Wett bewerbsumfeld geprägt.
ImRahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur,
deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risiko-
meldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategori-
sierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-,
Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige
Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziel-
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand
derEVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten
undden Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses
besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie
die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet
über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeits-
gruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen
undver abschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur
( Risikoberichte).
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risiko-
management bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des
Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt
Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und
definiert Art und Umfang der Risikobericht erstattung.
Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene
sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht
und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne
Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein
(unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
17
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
dieErgebnisse daraus werden dem Ma nagement und
dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet
klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozess-
schritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die
Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht
wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale be-
steht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten
Kontroll umfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen,
Information und Kommunikationsowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die
darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für
alle Mitarbei ter*innen des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe
www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch
diekauf männischen Konzernfunktionen der EVN. Der
Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen
Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvor-
schriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine
konzernweit festlegt. Für die konzern internen Abstim-
mungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen
verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungs-
prozess beteiligten Mit arbeiter*innen erfüllen die qualita-
tiven Anforderungen und werden regelmäßig geschult.
Komplexe ver sicherungsmathematische Gutachten und
Bewertungen werden durch darauf spezia lisierte Dienst-
leister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt.
Fürdie Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondie-
renden Kontrollmaßnahmen sind die jewei ligen Prozess-
verantwortlichen – das sind im Wesentlichen die
Leiter*in nen der Organisationseinheiten sowie der
Konzernfunktionen– verantwortlich.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit
Geschäfts feldern und -betrieben außerhalb Österreichs
ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit
einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert.
Damit ist das Gesamtrisikoprofil derEVN tendenziell
gesunken. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zu-
kunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns
gefährden könnten.
In der Tabelle auf den Seiten 15 bis 17 werden die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammen-
fassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle,
sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen
Kategorien erwähnt.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a
Abs. 2UGB sind im Konzernlagebericht von Gesell-
schaften, deren Aktien zumHandel auf einem geregel-
ten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale
desinternen Kontroll- und Risikomanagementsystems
imHinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
zubeschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS)
im Hinblick auf denRechnungs legungsprozess liegt
gemäß § 82 AktG inder Verantwortung des Vorstands
und ist gemäß § 92Abs.4a Z. 4b AktG vom Prüfungs-
ausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird
durch Kon trollen der identifizierten risiko behafteten
Pro zesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und
Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch
den laufenden Ausbau der deutlich volatileren
erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der
Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall)
zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im
Geschäftsjahr2023/24
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während
der vergangenen Jahre und der daraus resultierenden
Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN
auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung
für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im Be-
richtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum
Ende des ersten Halbjahres 2023/24 eine Aktualisierung
der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell
hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete
über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur
wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit
potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich
mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
Wertminderungs-/Impairmentrisiken
Fertigstellungsrisiko bei internationalen
Großprojekten im Umweltbereich
Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch
die branchen üblichen Risiken und Ungewissheiten und
insbesondere durch politische, rechtliche und regulato-
rische Herausforderungengeprägt. Die Kategorisierung
all dieser Aspekte folgt dem Risiko managementprozess
der EVN.
entsprechend den im Risikomanagementprozess
vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas
Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risiko-
inventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben.
Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risiko-
kategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend
als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien
der EVN zuge ordnet. Dabei wird zwischen Transitions-
risiken und phy sischen Risiken unterschieden. Zu den
Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem
Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energie-
systems resultieren. Physische Risiken betreffen hin-
gegenEreignisse und Veränderungen, die unmittel-
bareklimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung
potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der
EVNillustrieren:
Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters:
p
hysisches Risiko, das der Kategorie Deckungs-
beitragsrisiko zugeordnet wird
Rückgang der Stromproduktion durch ein klima-
bedingt geringes Wasserdargebot: physisches
Risiko,das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko
zugeordnet wird
Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches
Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall
zugeordnet wird
Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko,
dasder Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird;
strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten
verursachen
18
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das
Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens
einmal jährlich vom dem*derzuständigen Assessor*in
dahin gehend überprüft, obdie Kontrollen durchgeführt
worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risiko vorfälle ge-
geben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind,
die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum
wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung
desIKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassun-
gen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit
einem um fassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine
Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darü-
ber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das
IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und
den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage
zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKSdient
und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehe-
nen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt
durch das IKS-Management in Zusammen arbeit mit dem
IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichs-
verantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der
Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunk-
tion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungs-
legung undBerichterstattung werden die relevanten
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen
beider Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig
aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel imple-
mentiert, dass die Einzel abschlüsse sämtlicher Tochter-
gesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen
umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Kon-
solidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den
Konzernfunktionen der finanziellen Bericht erstattung.
Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen
diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüber-
prüfungen durch, damit dieDaten der Einzelabschlüsse
ordnungsgemäß in den Konzern abschluss übernommen
werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor,
dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral
auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert
werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrol-
len auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Kon zern-
abschlusses.
Das Rechnungswesen der EVNAG und der wichtigsten
in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem
ERP-Software system SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungs
-
wesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses
nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial
Management, in die die Wert e der Einzelabschlüsse der
konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle über
-
nommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie
alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechti
-
gungen und automatische sowie zwingend im Prozess
vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Informationen zudem auch den Leitungsorganen und
wesentlichen Mitarbeiter*innen der jewei ligen Gesellschaft
zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt
regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstat-
tung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden
Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitäts-
verbes serungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende
konsolidierte nicht finanzielle Erklärung erfolgt als
eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 12ff des EVN Ganzheitsberichts 2023/24
19
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der
Parteien an der EVN AG“ abgeschlossen haben.
Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte
Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW
inder Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber
nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder
Satzung aufgrund des jewei ligen Aktienbesitzes
von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in
der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt
NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine
qualifizierte– Mehrheit und WSTW weiterhin über
eine Sperrminorität).
4. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen
Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 %
Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin
der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH,
Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien
steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen
eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der
Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
5. Es wurden keine Aktien mit besonderen
Kontrollrechten ausgegeben.
6. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind,
üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der
Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein
Aktienoptionsprogramm.
7. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mit-
gliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens
acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das
Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vor-
schreibt, beschließt die Hauptversammlung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und
in llen, indenen eine Kapitalmehrheit erforderlich
ist, mit ein facher Mehrheit des bei der Beschluss-
fassung vertretenen Grundkapitals.
8. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a
Abs. 1Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Mög-
lichkeit,Aktien auszugeben, bestanden im Ge-
schäftsjahr2023/24 nicht. Davon unberührt blieb
jedoch dieMöglichkeit, bereits zurückgekaufte
eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
9. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten
2.und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN
derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a
Abs. 1Z.8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für
allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
10. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von
Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines
öffentlichen Übernahme angebots bestehen nicht.
Angaben gemäß § 243a UGB
1. Per 30. September 2024 betrug das Grundkapital
derEVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt
in179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nenn-
wertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang
am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf
Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.
Esexistiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien
verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und
werden auf dem Prime Market der Wiener Börse
gehandelt.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen desAktien-
gesetzes hinausgehenden Beschränkungender
Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die
Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien.
Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertrag-
barkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich,
das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungs-
holding GmbH, St. lten, hält, durch bundes-
undlandesverfassungsgesetzliche Bestimmungen
eingeschränkt ist.
3. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“)
und die Wiener Stadtwerke GmbH (WSTW“)
haben am 23. Septem ber2021 eine steuerliche
Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie
einen „Vertrag über die Bildung einer steuer lichen
20
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
4.April 2024 beendeten strukturierten Verkaufsprozess
zur vollständigen Veräußerung der WTE.
Für das Geschäftsjahr
2024/25
erwartet die EVN unter
der Annahme eines stabilen regulatorischen und energie-
politischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Band-
breite von 400 bis 440 Mio. Euro.
Die Dividendenpolitik wird unverändert bestätigt. Die
Dividendenausschüttung soll für die Geschäftsjahre ab
2024/25 mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die
EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen
Ergebnissteigerungen inangemessener Höhe zu be-
teiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von
40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Kon-
zernergebnisses angestrebt.
Mit unserem integrierten Geschäftsmodell im Energie-
bereich in Kombination mit den Internet- und Telekom-
munikationsdienstleistungen sowie der Trinkwasserver-
sorgung in Niederösterreich, die unser Infrastrukturange-
bot weiterhin ergänzen und komplettieren, ist unsere
Gruppe eine verlässliche Partnerin fürunsere Kund*innen.
Gleichzeitig ist dies die Grundlage für eine erfolgreiche
und attraktive Positionierung auf dem Kapitalmarkt.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2024
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024/25
Die EVN wird im Geschäftsjahr 2024/25 konsequent an
der Verwirklichung ihrer Ziele und Pläne weiterarbeiten.
In Umsetzung der Strategie 2030 wurden in den letzten
Jahren – ungeachtet aller volkswirtschaftlichen und
geopolitischen Entwicklungen sowie energiewirtschaft
-
lichen Verwerfungen – die Voraussetzungen erarbeitet,
dass sich die EVN als Gestalterin einer klimaneutralen
Energiezukunft positioniert. Dazu hat sie Infrastruktur
-
projekte entwickelt, einen offenen Dialog mit Stake-
holdern geführt und sich intensiv mit Planungen und
Optimierungen befasst. Digitalisierungsvorhaben, Inno
-
vationen und Visionen begleiten und ergänzen diesen
ambitionierten Kurs. In Summe führte dies zu einer
Präzisierung und neuerlichen Ausweitung des Investi
-
tionsprogramms, sodass die Investitionen der Gruppe
bis2030 jährlich etwa 900 Mio. Euro betragen werden.
Im Segment Erzeugung setzt die EVN weiterhin auf den
Ausbau von Windkraft und Photovoltaik. Die Projekt-
pipeline ist sehr gut gefüllt und ausreichend diversifiziert,
um die gesteckten Ausbauziele von 770 MW installierter
Leistung bei Wind sowie 300 MWp bei Photovoltaik zu
erreichen. Allein die Fertigstellung der aktuell in Errich-
tung befindlichen Projekte wird die EVN diesen Zielen
wieder einen großen Schritt näherbringen. Zudem ist der
Ausbau der erneuerbaren Erzeugung einerder wesent-
lichen Treiber für den initialen Übergangsplan, den wir
imBerichtszeitraum neu erarbeitet haben und nunmehr
mit der Science Based Target Initiative akkordieren.
Der Großteil der jährlichen Investitionen wird auch in
Zukunft in die Erweiterung der Netzinfrastruktur fließen.
Im Strom-Verteilnetz besteht die große Herausforderung
unverändert darin, die hohen und weiterhin steigenden
volatilen Einspeisemengen aus Wind- und Photovoltaik-
anlagen bestmöglich in das österreichische Energie-
system zu integrieren. Aber auch die geänderten
Verbrauchsmuster, die etwa die E-Mobilität oder der
wachsende Einsatz von Wärmepumpen mit sich brin-
gen,erfordern umfangreiche Netzinvestitionen.
Im Bereich der Großbatteriespeicher folgen wir unserer
Überzeugung, dass aus Innovationen und Pilotanlagen
konkrete, neue Geschäftsmodelle entstehen können.
AmEnergieknoten Theiß werden wir deshalb einen
Großbatteriespeicher mit einer Leistung von 70 MW
errichten, der Ende 2027 als virtuelles Kraftwerk in
Betrieb gehen soll. Wir streben eine energiewirtschaft-
lich optimierte Bewirtschaftung dieser Großbatterie an,
sodass die Vermarktung von Überschussproduktion aus
Sonnenstrom zu Zeiten mit effektiver Nachfrage erfolgen
kann. Neben der Teilnahme am Day-Ahead- oder am
Intraday-Markt sehen wir für Batteriespeicher aber auch
konkrete Anwendungsfälle im Netzbetrieb, denn die
zeitliche Verschiebung und Nutzung von Flexibilitäten
kann sich auch positiv auf die Netzstabilität auswirken.
Den Herausforderungen im Energievertrieb begegnen
wirmit zusätzlichen Angeboten und Dienstleistungen.
Die EVN positionierte sich frühzeitig als Anbieterin von
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Wir bieten aber auch
Abwicklungsplattformen und Softwarelösungen für Ener
-
giegemeinschaften und damit einen attraktiven Mehr-
wert für Kund*innen in diesem Bereich. Die Errichtung
von E-Ladeinfrastruktur sowie die Entwicklung digitaler
Angebote für Kund*innen bestimmt zunehmend auch die
Weiterentwicklung unserer Akti vitäten in Südosteuropa.
Für das internationale Projektgeschäft gilt unverändert
die Prämisse, dass der künftige Fokus der EVN Gruppe
auf dem Kerngeschäft im Energiebereich liegt. Daher
werden weiterhin strategische Optionen im Zusammen-
hang mit der WTE evaluiert. Dabei berücksichtigen wir
naturgemäß das Investor*innenfeedback aus dem am
EVNAG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Mag. (FH) Alexandra Wittmann Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands CFO und Mitglied des Vorstands CTO und Mitglied des Vorstands
21
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Konzernabschluss
2023/24
Nach International Financial Reporting Standards
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 23
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 23
Konzern-Bilanz 24
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 25
Konzern-Geldflussrechnung 26
Konzernanhang 27 Grundsätze der Rechnungslegung
29 Konsolidierung
33 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
47 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
54 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
72 Segmentberichterstattung
76 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN 98
Bestätigungsvermerk 102
22
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Mio. EUR
Erläuterung
2023/24
2022/23
Umsatzerlöse
25
3.256,6
3.768,7
Sonstige betriebliche Erträge
26
127,3
127,5
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
27
1.928,6
2.338,2
Personalaufwand
28
473,9
419,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen
29
212,8
202,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter30
30,8
67,6
EBITDA
799,4
869,0
Abschreibungen
31
348,3
336,5
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
31
24,9
3,9
Operatives Ergebnis (EBIT)
426,2
528,5
Ergebnis aus Beteiligungen
199,3
169,0
Zinserträge
8,1
16,5
Zinsaufwendungen
61,8
57,4
Sonstiges Finanzergebnis
10,2
0,5
Finanzergebnis
32
135,3
127,6
Ergebnis vor Ertragsteuern
561,6
656,2
Ertragsteuern
33
33,5
74,0
Ergebnis nach Ertragsteuern
528,1
582,1
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG
(Konzernergebnis)
471,7
529,7
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile
56,4
52,4
Ergebnis je Aktie in EUR
1)
34
2,65
2,97
Dividende je Aktie in EUR
46
0,90
2)
1,14
1) Verssert ist gleich unverwässert
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,9 0 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Mio. EUR
Erläuterung
2023/24
2022/23
Ergebnis nach Ertragsteuern
528,1
582,1
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
117,2
388,2
Neubewertung IAS 19
47
28,5
26,7
AtEquity einbezogene Unternehmen47
4,8
1,3
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewerteteAktien und andere Eigenkapitalinstrumente
47, 63
117,3
479,0
Darauf entfallende Ertragsteuern
47
33,4
116,2
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
96,0
931,1
Währungsdifferenzen
5
2,1
15,9
Cash Flow Hedges
47
38,1
235,4
AtEquity einbezogene Unternehmen
47
163,0
1.435,3
Darauf entfallende Ertragsteuern
47
31,0
284,8
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
21,2
1.319,3
Gesamtergebnis der Periode
506,9
737,1
Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVNAG
451,9
790,5
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile
54,9
53,3
23
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Konzern-Bilanz (Passiva)
Mio. EUR Erläuterung 30.09.2024 30.09.2023
Konzern-Bilanz (Aktiva)
Mio. EUR
Erläuterung
30.09.2024
30.09.2023
AktivaPassiva
Langfristige VermögenswerteEigenkapital
Immaterielle Vermögenswerte
35
262,4
211,2
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der
Sachanlagen
36
4.662,7
4.285,7
Aktionär*innen der EVN AG
44–48
6.414,8
6.165,4
At Equity einbezogene Unternehmen
37
1.144,0
1.103,4
Nicht beherrschende Anteile
49
315,7
298,9
Sonstige Beteiligungen
38
3.442,2
3.555,5
6.730,6
6.464,3
Aktive latente Steuern
51
31,1
50,9
Langfristige Schulden
Übrige Vermögenswerte
39
157,5
174,3
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
50
987,8
1.103,5
9.699,7
9.380,9
Passive latente Steuern
51
766,3
785,9
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Rückstellungen
52
394,6
367,7
Vorräte
40
116,2
137,7
Baukosten- und Investitionszuschüsse
53
726,1
683,3
Forderungen aus Ertragsteuern
7,8
51,3
Übrige langfristige Schulden
54
83,8
89,1
Forderungen und übrige Vermögenswerte
41
837,1
1.083,6
Kurzfristige Schulden
2.958,6
3.029,4
Wertpapiere und sonstige kurzfristige 42
Finanzinvestitionen
172,0
266,5
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
55
126,1
343,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
61
78,8
70,2
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
24,5
63,9
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
43
2,0
5,8
Lieferant*innenverbindlichkeiten
56
495,3
463,2
1.213,8
1.615,1
Kurzfristige Rückstellungen
57
126,1
134,4
Summe Aktiva
10.913,6
10.996,0
Übrige kurzfristige Schulden
58
451,9
497,1
Schulden im Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
43
0,5
0,4
1.224,4
1.502,2
Summe Passiva
10.913,6
10.996,0
24
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Gezeichnetes
Unterschieds- Kapital und
betrag aus der Rücklagen der Nicht
Bewertungs-Währungs- Aktionär*innen beherrschende
Mio. EUR
Grund kapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
rücklage
umrechnung
Eigene Anteile
derEVNAG
Anteile
Summe
Stand 30.09.2022
330,0
254,6
2.979,9
3.478,3
23,2
18,1
7.047,8
273,3
7.321,1
Gesamtergebnis der Periode
529,7
1.304,3
15,9
790,5
53,3
737,1
Dividende 2021/22
92,7
92,7
27,7
120,4
Veränderung eigener Anteile
0,4
0,4
0,8
0,8
Stand 30.09.2023
330,0
254,9
3.417,0
2.174,0
7,3
17,7
6.165,4
298,9
6.464,3
Gesamtergebnis der Periode
471,7
21,8
2,1
451,9
54,9
506,9
Dividende 2022/23
203,2
203,2
38,1
241,4
Veränderung eigener Anteile
0,4
0,3
0,7
0,7
Stand 30.09.2024
330,0
255,4
3.685,4
2.152,2
9,4
17,5
6.414,8
315,7
6.730,6
Erläuterung 44 45 46 47 5 48 49
25
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Konzern-Geldflussrechnung
Mio. EUR
Erläuterung
2023/24
2022/23
Ergebnis vor Ertragsteuern
561,6
656,2
+
Abschreibungen/– Zuschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
sowie übrige langfristige Vermögenswerte
31
373,2
342,0
Ergebnis von atEquity einbezogenen Unternehmen
und sonstigenBeteiligungen
37, 38
230,1
101,4
+
Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen
und sonstigenBeteiligungen
340,0
274,7
+
Zinsaufwendungen
61,8
57,4
Zinsauszahlungen
47,2
46,0
Zinserträge
8,1
16,5
+
Zinseinzahlungen
7,2
15,4
+
Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen
9,9
3,9
+
/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis
4,5
3,3
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
60
64,6
64,1
Gewinne/+ Verluste aus dem Abgang von
Vermögenswerten des Investitionsbereichs
0,7
3,3
Gewinne/+ Verluste aus Entkonsolidierungen
0,2
Abnahme/+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen
52
23,5
13,8
+
Wertminderungen/– Wertaufholungen aufgrund
Neubewertung einer Veräußerungsgruppe
7,1
0,3
Cash Flow aus dem Ergebnis
982,2
1.100,7
+
Abnahme/– Zunahme der Vorräte und Forderungen
260,0
3,2
+
Zunahme/– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen
8,4
10,5
+
Zunahme/– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten
sowiederübrigen Verbindlichkeiten
32,8
102,3
Zahlungen für Ertragsteuern
34,3
48,9
Cash Flow aus dem operativen Bereich
1.166,7
942,4
Konzern-Geldflussrechnung
Mio. EUR
Erläuterung
2023/24
2022/23
+
Einzahlungen aus Anlagenabgängen
5,5
6,2
+
Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen
104,5
114,5
+
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
1,6
3,6
+
Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere
und s onstigekurzfristige Finanzinvestitionen
175,3
70,5
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte undSachanlagen
752,5
691,0
Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
8,1
331,3
Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere
undsonstigekurzfristige Finanzinvestitionen
68,7
95,6
Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
abzüglich erworbener Zahlungsmittel
4
4,7
5,9
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
547,2
929,0
Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVNAG
46
203,2
92,7
Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile
38,1
27,7
+
Verkauf eigener Anteile
0,7
0,8
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von
60
Finanzverbindlichkeiten
256,7
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
60
293,2
123,7
Auszahlungen für die Tilgung von
60
Leasingverbindlichkeiten
11,8
11,8
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
545,7
1,6
Cash Flow gesamt
73,8
14,9
Fondsveränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode
1)
60
20,2
36,9
Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel
2)
15,2
31,7
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode
1)
78,8
20,2
Cash Flow gesamt
73,8
14,9
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: 1 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 27 ,7 Mio. Euro) Restricted Cash und 0 ,2 Mio. Euro
(Vorjahr: 3,6 Mio. Euro) Währungsdifferenzen und 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) Konsolidierungskreisänderungen
26
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich,
ansässiges führendes börse notiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung
des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energie wirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens,
Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kund*innen
in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr
der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage
einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanz -
stichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzern abschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und
Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern- Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Posten zusammen gefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und
erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern
nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge
unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit
einheitlich mit „–“ dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozent angaben kann
es zu gering fügigen Rechendifferenzen kommen.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt .
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschluss-
stichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der
IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee ( IFRIC), wie sie in
der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2023/24 erstmals anzuwenden:
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Inkrafttreten
1)
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 17
Versicherungsverträge
01.01.2023
Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
01.01.2023
Keine
IAS 8
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
01.01.2023
Keine
IAS 12
Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden
01.01.2023
Keine
beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen
IAS 12
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern – Pillar Two Model
01.01.2023
Keine
IFRS 17
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichszahlen
01.01.2023
Keine
1) Die Standards sind geß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Konzernanhang
27
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB
ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:
Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Inkrafttreten
1)
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
01.01.2027
Ja
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
01.01.2027
Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 21
Bilanzierung bei fehlender Umtauschbarkeit einer Währung
01.01.2025
Keine
IFRS 9, IFRS 7
Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von
01.01.2026
Keine
Finanzinstrumenten
IFRS 1, IFRS 7,
IFRS 9, IFRS 10,
IAS 7
Jährliche Verbesserungen
01.01.2026
Keine
1) Die Standards sind geß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen .
IFRS 18 wird den Standard IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen und gilt für Geschäftsjahre, die am oder
nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Der neue Standard bringt folgende Anforderungen mit sich:
Unternehmen müssen sämtliche Erträge und Aufwendungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung in f ünf
Kategorien einordnen: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, aufgegebene
Geschäftsbereiche und Ertragsteuern. Zusätzlich sind neu definierte Zwischensummen zu zeigen.
Das Nettoergebnis der Unternehmen bleibt davon jedoch unberührt.
Vom Management definierte Leistungskennzahlen (Management Performance Measures) sind in einer
gesonderten Anhangangabe zu erläutern.
Erweiterte Guidelines geben vor, wie Informationen in den Abschlüssen zu strukturieren und zu gruppieren sind.
Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, die Zwischensumme des Betriebsergebnisses als Ausgangspunkt für
die Kapitalflussrechnung zu verwenden, sofern sie den operativen Cash Flow nach der indirekten Methode darstellen.
Mit den Änderungen an IAS 12 (International Tax Reform – Pillar Two Model Rules) wurde eine vorübergehende
Ausnahme von der Anforderung eingeführt, Informationen zu latenten Steueransprüchen und -schulden im
Zusammenhang mit der Implementierung der Pillar-Two-Regelungen zu erfassen und offenzulegen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Tätigkeiten der EVN in Ländern, in denen der gesetzliche Steuersatz unter
15 % liegt, insbesondere in Bulgarien, Nordmazedonien, Kuwait sowie Bahrain, den Regelungen der globalen
Mindestbesteuerung unterliegen. Wenn die Mindestbesteuerung bereits für das laufende Geschäftsjahr 2023/24
gegolten hätte, würde sich die Konzernsteuerquote auf Basis der aktuellen Zahlen in einer Größen ordnung von
unter einen Prozentpunkt erhöhen.
Durch die erstmalige verpflichtende Anwendung der neuen und sonstigen geänderten Standards und Interpretationen
ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Inkrafttreten
1)
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 7, IFRS 7
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7
01.01.2024
Keine
Finanzinstrumente (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen)
IAS 1
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
01.01.2024
Keine
IFRS 16
Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback
01.01.2024
Keine
1) Die Standards sind geß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen .
28
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten
Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des
erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven
und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten
und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteils besitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen
wird erfolgsneutral als Eigenkapital transaktion bilanziert.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung
ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen:
Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß
IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den
der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden,
besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzern abschluss
einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen
maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen .
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen
werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesent-
lichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außen umsatz sowie das Jahresergebnis des
zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden
eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvor
-
gängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und, sofern zulässig, latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum
30. September 2024 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 28 inländische und 26 aus län dische Tochter-
unternehmen als vollkonsolidierte Unter nehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 26 inländische und
28 aus ländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). Zwölf Tochterunternehmen (Vorjahr: zehn) wurden aufgrund
ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht
in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Für den EVN Konzern werden aus der Anwendung des IFRS 18 wesentliche Änderungen für die Darstellung der
Konzern- Gewinn-und-Verlustrechnung erwartet. Zudem ergeben sich auch Änderungen für die Darstellung der
Konzern-Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen im Anhang.
Aus der Einfühung des IFRS 19 und den übrigen Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden
Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar
oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen).
Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende
Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungs-
unternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer
bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die
dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaft lichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen.
Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden
Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall .
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich
Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen
beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem
anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Ver-
mögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus
einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschieds-
beträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizier bare Marktchancen und Entwicklungspotenziale ab gelten,
werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating
Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe
Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von
29
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Veränderungen des Konsolidierungskreises
Voll
Equity
Summe
30.09.2023
54
15
69
davon ausländische Unternehmen
28
5
33
Sukzessiver Anteilserwerb
1
1
Erstkonsolidierungen
1
1
Entkonsolidierungen
–1
–1
–2
Umgründungen
1)
–1
–1
30.09.2024
54
14
68
davon ausländische Unternehmen
26
5
31
1) Konzerninterne Umgründungen
Die Bioenergie St. Pölten GmbH, Maria Enzersdorf, ist eine neu gegründete 100 %-Tochtergesellschaft der
EVN Wärme GmbH und wurde mit Errichtung am 17. Oktober 2023 erstmals vollkonsolidiert.
Die bisherige 100 %-Tochtergesellschaft EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien, wurde per
27. November 2023
liquidiert und infolgedessen entkonsolidiert. Hieraus ergaben sich keine wesentlichen
Effekte auf den Konzernabschluss.
Die im Vorjahr erstmals im Wege der Vollkonsolidierung einbezogene sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland,
wurde konzernintern mit der WTE Wasser technik GmbH, Essen, Deutschland, verschmolzen. Die Ein tragung im
Handelsregister erfolgte am 15. Jänner 2024.
Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 %
am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz.
Auf Basis der zwischen den Gesellschafter*innen der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich
der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein
Gemeinschafts unter nehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der
EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der Energie Allianz Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochter-
unternehmen) aufgrund vertrag licher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn
des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzern abschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG
beteiligt. Da aufgrund vertrag licher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht,
wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN
einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von
13,0 % hält, wird bedingt durch sonder vertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt
werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben.
Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen
im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 98 unter Beteiligungen der
EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit
wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten
Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu
Anteilen an anderen Unternehmen.
30
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Der Kaufpreis entsprach im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Reinvermögens, wovon
bereits ein Betrag von 6,2 Mio. Euro in bar geleistet wurde. Wäre die Gesellschaft bereits ab Geschäftsjahresbeginn
vollkonsolidiert worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 4,9 Mio. Euro und zu einer Erhöhung
des Ergebnisses vor Steuern von 2,7 Mio. Euro geführt.
Die Closing-Bedingungen zum Erwerb wurden am 28. August erfüllt; damit wurde auch die Beherrschung im Sinn
des IFRS 10 erlangt. Allerdings erfolgt die Erstkonsolidierung aus Wesentlichkeitsüberlegungen mit Aufstellung der
Bilanz am 30. September 2024. Wäre die Gesellschaft bereits ab der Kontrollerlangung am 28. August 2024 voll-
konsolidiert worden, so hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 0,4 Mio. Euro und des Ergebnisses nach
Steuern um 0,2 Mio. Euro geführt.
Es handelt sich hierbei um einen sukzessiven Anteilserwerb zur Kontrollerlangung. Infolge der Fair-Value-Bewertung
der Vermögenswerte erhöhte sich das Nettovermögen der Gesellschaft. Insofern folgte zunächst eine erfolgswirk-
same Aufwertung des bestehenden At-Equity-Anteils um 1,5 Mio. Euro. Der Gewinn aufgrund dieser Neubewertung
wurde in der Position „Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter“ in der
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
In der Berichtsperiode fanden keine Unternehmens erwerbe gemäß IFRS 3 statt.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweili-
gen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden
monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus
resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung
eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein
Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende
nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses
gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen
Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstich-
tag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungs-
differenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag
aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im
Geschäftsjahr 2023/24 eine Eigenmittelveränderung von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: –15,9 Mio. Euro).
Die EVN hielt bislang 50 % der Anteile an der EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH (ESO), Maria Enzersdorf
und hat diese Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Wirkung vom 28. August 2024 hat die
EVN die restlichen 50 % der Anteile an der ESO erworben. Damit hält die EVN 100 % der Anteile, und die Gesellschaft
wurde per 30. September 2024 vollkonsolidiert. Mit gleichem Datum wurde die At-Equity Bilanzierung aufgegeben.
Der Unternehmensgegenstand der ESO ist die Erzeugung elektrischer Energie aus ihren Anlagen, die Einspeisung in
das Verteilnetz der Netz Niederösterreich oder in das Übertragungsnetz, der Verkauf an Stromhändler*innen sowie
die Vermarktung von Nebenprodukten aus dieser Tätigkeit. Aktuell verfügt die ESO über eine Floating-Photovoltaik-
anlage in Grafenwörth mit einer Leistung von 24,5 MWp, die in das öffentliche Netz einspeist. Das Anlagevermögen
der ESO beinhaltet im Wesentlichen die erwähnte Anlage. Die Gesellschaft verfügt über keine Mitarbeiter*innen
und hat die Vermarktung der erzeugten Energie ausgelagert.
Der sukzessive Anteilserwerb an der ESO fällt nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3. Es handelt sich um den
Erwerb von Vermögenswerten und Schulden, da weder ein substanzieller Prozess zur Leistungserzeugung im Sinn
des IFRS 3 vorliegt noch eine Belegschaft vorhanden ist.
Nachfolgend eine Darstellung der zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden zum Erstkonsoli-
dierungszeitpunkt:
Veränderungen des Konsolidierungskreises
Fair Value
Mio. EUR 30.09.2024
Sachanlagen 26,8
Immaterielle Vermögenswerte
0,3
Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte
0,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1,4
Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte
29,0
Langfristige Schulden
15,1
Kurzfristige Schulden
1,2
Summe beizulegender Zeitwert der Schulden
16,2
Reinvermögen
12,7
Übertragene Gegenleistung
12,7
davon bisheriger At-Equity-Anteil (50 %)
6,4
davon Gegenleistung erworbener Anteil (50 %)
6,4
31
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der
Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von
Durchschnitts kursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden
in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses
zum Erwerbs zeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs
umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese
Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
Währungsumrechnung
2023/24
2022/23
Kurs zum Kurs zum
Währung
Bilanzstichtag
Durchschnitt
1)
Bilanzstichtag
Durchschnitt
1)
Albanischer Lek
98,79000
102,21769
106,68000
112,01423
Bulgarischer Lew
2)
1,95583
1,95583
1,95583
1,95583
Bahrain-Dinar
0,42195
0,40908
0,39950
0,40042
Japanischer Yen
159,75000
162,77692
158,11000
148,73692
Kuwait-Dinar
0,34145
0,33341
0,32740
0,32669
Nordmazedonischer Denar
61,49250
61,53430
61,50160
61,58384
Polnischer Złoty
4,27940
4,34257
4,62775
4,61934
Russischer Rubel
104,13450
98,66355
103,18475
83,21165
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer
nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige
Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend
der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von
drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben
aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer
bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungs-
dauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der
Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle
Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf
ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von
Werthaltigkeits prüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen
für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unter-
scheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögens-
werte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Comple-
tion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der
Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit beim at Equity einbezogenen
Wasserkraftwerk Ashta erfüllt .
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschrei-
bungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer
Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Ent sorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür
anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungs kosten aktiviert und in gleicher
Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und
Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten .
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des
Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgs-
wirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann,
wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Ver-
mögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der
Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht
aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate
beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase
betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschrei-
bungen der abnutz baren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden
wirtschaftlichen Nutzungs dauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie
technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche
Nutzungsdauern zugrunde:
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen
Jahre
Gebäude 10 – 50
Leitungen
15 – 50
Technische Anlagen
10 – 50
Zähler
5 – 40
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 – 25
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in
den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird
erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu eingesetzt
werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizu-
legenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der
Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle
Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende
Bewertungskategorien ein:
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der
Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und
stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar,
erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen,
sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der
EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Verein nahmung der vertraglichen
Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifi zierung zu
fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäfts-
modells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der
Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entspre-
chend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum bei zu le gen den Zeitwert (FVTPL). Derivative finan-
zielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgs wirksam zum beizu-
legenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL)
zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente
unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizu-
legenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt,
die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer
Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasing-
verhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die
Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbind-
lichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn
des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit
ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen
aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend
wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern
wahrscheinlich).
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folge-
perioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener
Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital
angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung
einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Aus
-
wirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen
Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) .
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögens-
wert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt .
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Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im
Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich,
die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und
CO
2
-Emissionszerti fikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw.
CO
2
-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen.
Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die
Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im
Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von
IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die
Own Use Exemption nicht erfüllt sind, z.B. bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als
Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumen-
ten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen .
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den
Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von
derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathe-
matischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahent*innenrisiko berücksichtigt wird. Positive
Zeitwerte werden als Forderungen aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten
langfristige übrige Vermögenswerte bzw. kurzfristige Forderungen und übrige Vermögenswerte) erfasst. Negative
Zeitwerte werden hingegen als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den
Bilanzposten "Übrige langfristige Verbindlichkeiten" oder "Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten") ausgewiesen. Bei
Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung (sogenannte Netting-Klausel) enthält,
werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume
Nettoausgleiche beabsichtigt werden (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten) .
Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige
Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine
wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungs geschäft sowie eine entsprechend dokumentierte
Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie
zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils
unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen
beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden,
Forderungen aus Leasing geschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des
IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell
werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwar-
tende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines
finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb
eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität der Schuldnerin bzw.
des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungs horizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2).
Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall der Schuldnerin bzw. des Schuldners erfolgt eine
Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen
wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation
der Ausfallwahr scheinlichkeit „Probability of Default“ (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts
„Exposure at Default“ (EAD) und dem tatsäch lichen Forderungsverlust bei Ausfall der Kundin bzw. des Kunden
„Loss Given Default“ (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kredit-
verlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante
Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch
auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante
Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht,
den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des
IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe
Erläuterung 13. Forderungen und Vertrags vermögenswerte) .
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem
Sicherungs zusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt (siehe Erläuterungen
61. Risikomanagement und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden
bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abge-
sichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-
Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse
werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus gewiesen, in dem auch das
gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesent-
lichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwert-
änderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen
Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzern abschluss einbezogen werden. Diese werden zu
Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit
Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in
Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-
Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstru-
mente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts
nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch
Erläuterung 32. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie
werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Markt-
wert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-
Verlust-Rechnung erfasst.
Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick
auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem
gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen
der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments vorraussichtlich kompen sieren
werden.
Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der
wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die
Rücklage für Sicherungsbeziehungen ein ge stellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts,
der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des
gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von
Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für
Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser
bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für
Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum
oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten
zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Ab sicherung nicht mehr die Kriterien
für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet
oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei
geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht
möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbezie-
hungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Siche rungs trans aktion, die zur Erfassung eines nicht-
finanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinan ziellen Postens bei der erstmaligen
Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum
oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarte-
ten zukünf tigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge,
die in die Rücklage für Siche rungs beziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind,
unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert .
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungs-
kosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35
Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im
EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen
Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf
Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informatio-
nen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen
Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätz-
werte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu
Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für
abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektge-
schäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos
werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an die Kundin bzw. den Kunden ausstellt.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft.
Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-
Gewinn-und-Verlust- Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst.
Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem
beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der
Effektivzinsmethode und Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs,
das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasing geschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wert-
änderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-
Gewinn-und-Verlust- Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente) .
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht,
dass diese Kosten zurück erlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie
die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen über tragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren
Netto veräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen
Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten.
Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden
erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der
Konzern- Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Waren-
händler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag
entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).
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18. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungs-
rückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden
die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter
Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathe-
matischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen
angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Ände-
rung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen
im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der
Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis .
Für die Rückstellungen von Abfertigungen, Jubiläumsgeldern, Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen
wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten
„AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ herangezogen.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum
31. Dezember 1989 in das Unter nehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensions-
zuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des
Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätz-
lich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs
zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mit -
arbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei
die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtun-
gen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum
Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei
namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes
Ausfallrisiko aufweisen.
16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden
als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.
Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem
Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminde-
rungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den ver-
bleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei
der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung
werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur
Veräußerung gehalten eingestuft werden.
17. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den
Vermögens werten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Rest-
größe aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere
ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital
abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungs kosten
entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals
sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der
Währungsumrechnung, Bewertungs ergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Markt-
wertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämt liche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in
dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten .
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in
Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen in Österreich, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsverein-
barungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte
der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem
31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jah-
ren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämt liche
Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungs-
mathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam
erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt
der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem
Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im
Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der
Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst.
Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche
Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner
Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist
der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
19. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit
Hedge Account ing – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter
Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst .
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlauf-
zeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen
Bereich (Informationen zu den Restlauf zeiten siehe Erläuterung 50. Lang fristige Finanzverbindlichkeiten).
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein
beitragsorientiertes Pensions modell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des
Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche
Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus
Anwartschaften von aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und
Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, deren
Arbeitsverähltnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, im Fall der Kündigung durch die Arbeitgeberin bzw. den
Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienst verhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine
einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug
abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine
Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer
Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mit arbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaft-
lichen und steuerlichen Gegeben heiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.
Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begon-
nen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen.
Die Zahlungen an die externe Mitar bei ter*in nenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen
gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach
ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche
zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit
dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag,
der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
39
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die
Kund*innen diese Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen
Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich
der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbeson-
dere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegen-
leistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller
Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante
Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur
Verfügung. Die Leistungs verpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit
von Energie über diese Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung
der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei
14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz
erbringen, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten
Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach
festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukosten-
zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukosten-
zuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame
Aufl ösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Bericht-
erstattung nach IFRS).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag durchsetzbar,
wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das
vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar
und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die
Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende
und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der
entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15
auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investi tions zuschüsse werden über
die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der
Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen
und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Bericht-
erstattung nach IFRS und 20. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine
Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im
EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
20. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach
diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware
oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach
festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum
hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der
Verteilung (Netznutzung/Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts-
und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus
Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projekt geschäft. Im Wesentlichen werden alle
Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatz-
erlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
40
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsstörungen entstehen, wenn diese im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers liegen. Die Komplexität der Projekte führt häufig zu unterschiedlichen Auffassungen über das Vorliegen
eines Vergütungsanspruchs zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Gemäß IFRS 15.19 stellen strittige Mehr-
kostenforderungen Vertragsmodifikationen dar, bei denen noch keine Einigung über den Leistungsumfang und/oder
den Preis erzielt wurde. Nach IFRS 15.56 sind Nachträge nur dann anzusetzen, wenn diese hochwahrscheinlich sind
und somit keine bzw. kaum Unsicherheiten bestehen. Die Wahrscheinlichkeit einer etwaigen Umsatzstornierung erhöht
sich nach IFRS 15.57, u. a. wenn eine Gegenleistung in hohem Maße von externen Faktoren oder Handlungen Dritter
abhängt und Unsicherheiten über die Höhe der Gegenleistung über einen längeren Zeitraum bestehen. Sobald
Ansprüche nach IFRS 15.56 ansatzfähig sind, wird der anzusetzende Betrag nach der Schätzungsmethode gemäß
IFRS 15.53 lit b „Wahrscheinlichster Betrag“ geschätzt, da keine große Anzahl an ähnlichen Verträgen existiert.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienst-
leistungen. Die Mehrzahl der Verträge betrifft Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen,
während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfall-
verwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungs-
zeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht
berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die
Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable
Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im
Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt.
Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statisti-
schen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Indivi dualverfahren an, in
dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve
für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe
des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekenn-
zeichnet, dass sie auf Basis individueller Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden.
Zahlungen erfolgen auf Basis festgelegter Zahlungspläne. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungs-
betrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird
eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt.
Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den
erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und
der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamt auftragskosten und
daraus mög licherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für
technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird
je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamt kosten
angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand
erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftrags kosten die Auf-
tragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen den Vertrag aus anderen Gründen als wegen der
Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass
zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Aufträge im internationalen Projektgeschäft sind dadurch gekennzeichnet, dass auf Basis individueller Vertrags-
bedingungen zumeist Festpreise vereinbart werden. Nachträge stellen Abweichungen zwischen der tatsächlich
erbrachten Leistung und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang dar. Diese Nachträge können aufgrund der
bestehenden vertraglichen Regelungen nicht unmittelbar abgerechnet werden. Es bedarf einer Einigung mit dem
Auftraggeber über deren Verrechenbarkeit und Anerkennung.
Nachträge umfassen sowohl nachträgliche Leistungsänderungen als auch strittige Forderungen, die sich aus
Leistungsstörungen ergeben.
Vereinbarte Leistungsänderungen entstehen, wenn der Auftraggeber aktiv in das beauftragte Projekt eingreift und
den Leistungsumfang anpasst. Solche Änderungen werden in der Regel vor ihrer Ausführung vom Auftraggeber
beauftragt. Sie stellen eine Vertragsmodifikation im Sinn von IFRS 15.18 dar, da alle Vertragsparteien der Anpassung
des Leistungsumfangs und/oder des Preises zustimmen. Diese Änderungen werden gemäß IFRS 15.21 (b) als Teil des
bestehenden Vertrags erfasst, da sie nicht eigenständig abgrenzbar sind und einer bereits bestehenden Leistungs-
verpflichtung zugeordnet werden .
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
Ertragsteuersätze
%
2023/24
2022/23
Unternehmenssitz
Österreich
23,0
24,0
Albanien
15,0
15,0
Bulgarien
10,0
10,0
Deutschland
1)
31,2 –
32,6
31,2 –
32,6
Kroatien
18,0
18,0
Kuwait
15,0
15,0
Litauen
15,0
15,0
Nordmazedonien
10,0
10,0
Montenegro
9,0
9,0
Polen
19,0
19,0
Rumänien
16,0
16,0
Russland
20,0
20,0
Slowenien
22,0
19,0
Tschechien
21,0
19,0
Zypern
12,5
12,5
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2024
Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH
als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese
Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzern-
gesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für
die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode
( Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten,
der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken
inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentschei-
dungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
21. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand
umfasst die für voll konso lidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwen-
denden Ertragsteuersatz errechnete l aufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und
-ansprüche .
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen
Finanzmittelflüsse identi fiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender
Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer
Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen heran-
gezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungs-
anlagen, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit
von Investitionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nut-
zungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der
Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Stand-
orte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren (Vorjahr: sieben Jahren) schließt bei Infra-
struktur anlagen bzw. langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungs-
dauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell bis 2050), an.
Da der Zeitraum der vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen im vorangegangenen
Geschäftsjahr an die Strategie 2030 angeglichen wurde, erfolgte im Vorjahr eine einmalige Ausweitung des Detail-
planungszeitraums auf sieben Jahre.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der
Bemessungs hierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in
der Regel keine Marktwerte vorliegen, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemes-
sungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGUs
erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow- Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des
Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell ein fließenden Parameter aus der
Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungs-
werts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus
der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngs-
ten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrunde liegenden Annahmen berücksichtigen auch klima-
bezogene Auswirkungen. Die künftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der
European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnitts-
bildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die
Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in
Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG
zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes
Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammen gefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuer-
umlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall
eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuer lichen Verluste evident gehalten und mit künfti-
gen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von
Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung
zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppen-
verträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete
steuerliche Verluste aufseiten der Gruppen mitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen
positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding, der vorsieht,
dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben
wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvor-
trag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten
positiven Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlus-
ses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-
Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede
gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenzen zwischen Konzernbuchwerten und steuer lichen Buch-
werten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und
bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu
versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge
werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im
Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Auf rechnung der Steuern bestehen.
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immate-
rielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren
für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter
Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Wert haltigkeit geprüft.
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Für das internationale Projektgeschäft werden nach Beendigung des Verkaufsprozess zur vollständigen Veräußerung
der WTE im April 2024 weiterhin strategische Optionen im Sinn einer Konzentration auf das Energiegeschäft
evaluiert. Nach Einschätzung der EVN sind die Kriterien für einen Ausweis nach IFRS 5 zum Bilanzstichtag kumulativ
nicht erfüllt.
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen
vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation
in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur
Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwert orientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen
Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnitt lichen gewichteten Verzinsung von Eigen-
und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur
zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen
Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten und insbesondere der Länderrisikoprämien laufend
beobachtet (siehe Erläute rung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeits prüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen
Marktpreise an den Strom börsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter
Marktforschungsinstitute und Informations dienst leister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils
die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert
werden. Die Sensi tivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event
identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Konzernabschluss erfasst wurde, in
den Erläute rungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene
Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den
Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Annahmen und Einschätzungen sind auch bei der Bewertung von at Equity einbezogenen Unternehmen vorzunehmen.
Im Geschäftsjahr 2023/24 mussten bedeutende Schätzungen insbesondere zum Termination-Preis, der der ZOV
anlässlich der Kündigung des Konzessionsvertrags über ein Kläranlagenprojekt durch die Stadt Zagreb zusteht, und
zu Rückstellungen für drohende Rückzahlungen von Preiserhöhungen in der Vergangenheit infolge strittiger Ver-
tragsbedingungen in der EVN KG vorgenommen werden. Diesbezüglich sind Annahmen aus abgeschlossenen
Verfahren und Vergleichen sowie Erwartungen hinsichtlich der Geltendmachung strittiger Ansprüche eingeflossen .
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of
Capital, WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem
Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Marktrisiko prämie und den Beta-Faktor auf Basis von
Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremd kapital kosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länder-
zuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Ge wichtung der Eigenkapital- und der
Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu
Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der
so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der bei-
zulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und
Bewertungs methoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzern-
abschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebe-
nen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen
und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesent-
lichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts
bei Großprojekten wesentliche Auswirkungen haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den
zwei aktuell größten Projekten in Kuwait ( E r richtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain
( Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatz-
realisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion- Methode. Bei strittigen Nachträgen infolge von Leistungs-
änderungen oder Leistungsstörungen werden Forderungen nur dann erfasst, wenn die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß IFRS 15.56 erfüllt sind. Dies ist gegeben, wenn es als hochwahrscheinlich gilt, dass die Ansprüche durch-
setzbar sind. Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für Nachträge erfordert jedoch einen erheblichen
Ermessensspielraum. Sie hängt maßgeblich von der vertraglichen Gestaltung sowie der rechtlichen Bewertung des
jeweiligen Sachverhalts ab (siehe Erläute rungen 20. Ertragsrealisierung und 25. Umsatz erlöse).
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung (Wasser- und Windkraftwerke sowie Photovoltaikanlagen) sowie
auf die Infrastruktur der Übertragung und Verteilung zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das
Wasser-, Wind- und Sonnenenergieaufkommen nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen
bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Andererseits können die Veränderungen der klimati-
schen Bedingungen auch zu einer Änderung des Nachfrageverhaltens führen. Während der Bedarf an Produkten der
Wärmeversorgung sinken wird, nimmt die Nachfrage nach Trinkwasser zu. Angesichts des hohen Stellenwerts des
Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge des zentralen Risikomanagementprozesses gezielt auch potenzielle
Klimarisiken erhoben und bewertet. Durch diesen aktiven Umgang mit Risiken können deren Auswirkungen auf das
Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für ein zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden
werden in regelmäßigen Abständen evaluiert. Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen, sei es aufgrund von
Produktionsschwankungen oder von Veränderungen der Nachfrage, werden im Zuge des Planungsprozesses mittels
Sensititivitäts- und Szenariorechnungen analysiert und nach Abstimmung mit dem Management in die Planungs-
rechnungen übernommen. Ebenso fließen die aus der EVN Klimainitiative abgeleiteten Maßnahmen in die Planungs-
rechnungen ein. Diese Planungsrechnungen bilden in weiterer Folge die Grundlage für die nach IAS 36 durchzu-
führenden Werthaltigkeitsrechnungen (siehe Erläuterungen 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von
Werthaltigkeitsprüfungen und 36. Sachanlagen). Die Risiken des Klimawandels finden auch Berücksichtigung
bei der Festlegung von Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögenswerten (siehe Erläuterung 7. Sachanlagen),
der Bewertung von Vorräten (siehe Erläuterung 12. Vorräte) sowie beim Ansatz und der Bewertung von Rück-
stellungen (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen).
Die CO
2
-Emissionen von insgesamt zehn unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung werden durch das
System des EU-Emissionsrechtehandels (EU-ETS) erfasst. Entsprechend dem EU-ETS benötigten wir für das Kalender-
jahr 2023 insgesamt 239.485 CO
2
-Emissionszertifikate, von denen ein Teil der Emissionszertifikate gratis zugeteilt
wurde. Die erforderlichen Emissionszertifikate werden über den Grhandelsmarkt beschafft (siehe Erläuterungen
40. Vorräte und 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds
Das makroökonomische Umfeld bleibt wie in den Vorjahren angespannt. Der Krieg in der Ukraine sowie sonstige
geopolitische Entwicklungen werden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermö-
genswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen beobachtet.
Die weitere Entwicklung des Ukrainekriegs sowie der geopolitischen Lage im Allgemeinen ist aufgrund der
angespannten Situation ungewiss und könnte jederzeit wieder zu steigenden Energiepreisen führen. Zusätzliche
wechselseitige Sanktionen zwischen der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen
werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehalts-
erhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann.
Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensions-
ähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungs-
dauer von Vermögens werten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögens-
werte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe
Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung
65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und
Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und der
Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung) sowie der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen
(siehe Erläuterung 51. Latente Steuern). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen
Annahmen, die unter den gegebenen Um ständen als zutreffend erachtet werden.
Angaben zum Klimawandel
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz
zu leisten. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anfor
-
derungen der Energiewende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität
sowie deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und die privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere
die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die Impli kationen auf das Geschäftsmodell
überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft
geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.
Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021
erfolgte der Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi), wobei sich die EVN insgesamt fünf Reduktionsziele
setzte. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative „Wir fürs Klima“ mit
folgenden Schwerpunkten entwickelt: konkrete CO
2
-Emissions reduktionsziele, Ausbau der erneuerbaren Erzeugungs-
kapazitäten sowie Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz. Damit leistet die EVN einen
wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf
deutlich unter 2°C zu beschränken. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden die Reduktionsziele dahingehend überarbeitet,
dass sie dem 1,5°C-Ziel entsprechen.
Ein Großteil der Vermögenswerte der EVN ist aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungs- bzw.
Verteilungstechnologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die
45
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
24. Grundsätze der Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und
der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des
EVN Konzerns (Hauptentscheidungs träger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens viertel-
jährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südost europa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente
entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segment informationen steht im Einklang
mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige
Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschrei bungen auf immaterielle Vermögens
-
werte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer
Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segment berichterstattung).
sowie potenzielle Gas lieferstopps aus Russland könnten den Energiemarkt erheblich belasten und das makro-
ökonomische Umfeld weiter beeinträchtigen. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische
Gasbevorratung wurden vor diesem Hintergrund ausgebaut. Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungs-
sicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen führen.
Die volatilen Energiepreisentwicklungen führten zu Ergebnisbelastungen insbesondere im Vertriebsgeschäft.
Um die Energieversorgung längerfristig sicherzustellen, hat die EVN sukzessive Gasvorräte angeschafft und
Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Der Rückgang der Marktpreise für Strom und Gas führte in der Folge
zu negativen Bewertungseffekten. Es mussten Gasvorräte wertberichtigt und Drohverlustrückstellungen für
belastende Kund*innenverträge gebildet werden (siehe Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat sich die EVN im Geschäftsjahr 2021/22 dazu entschieden,
sich aus Russland zurückzuziehen und die beiden Blockheizkraftwerke in Moskau zu verkaufen. Die Genehmigung
der russischen Regierungskommission zur Transaktion erfolgte schließlich im Oktober 2024 (siehe Erläuterung
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Die wirtschaftliche Entwicklung in Europa führte zu einer Zunahme der Insolvenzen. Die EVN Gruppe berücksichtigt
die makroökonomische Entwicklung bei der Bewertung von Forderungen analog zu früheren Geschäftsjahren durch
eine Forward-Looking-Komponente. Dabei ermittelt sie den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen gemäß IFRS 9 B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungs-
ausfälle. Nach Berücksichtigung der Forward-Looking-Komponente führte dies für das Geschäftsjahr 2023/24 zu
einer um 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro) höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).
Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf
die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die Gruppe im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen
Aufwendungen weiterhin von hohen Kostensteigerungen betroffen. All diese Preissteigerungen können eventuell
nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Zudem können die makroökonomischen Entwicklungen –
direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen
zu Ergebnisbelastungen führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten,
nicht gezogenen Kredit linien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquidi-
tätsreserven. Stabilisierend wirken insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des
Kund*innenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
46
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
25. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienst-
leistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das
Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
Umsatzerlöse
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen
3.213,4
3.662,9
Sonstige Umsatzerlöse
43,2
105,7
Summe
3.256,6
3.768,7
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe
von 6,5 Mio. Euro (Vorjahr: 73,7 Mio. Euro) enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und
negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat die EVN im
Geschäftsjahr 2023/24 Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 36,9 Mio. Euro (Vorjahr: 32,2 Mio. Euro) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:
Umsatzerlöse
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Strom
313,5
437,1
Gas
126,9
191,0
Wärme
224,8
239,6
Sonstige
71,9
42,4
Energie
737,1
910,1
Strom
65,4
75,7
Sonstige
55,3
57,0
Erzeugung
120,7
132,8
Strom
389,3
374,6
Gas
88,0
103,0
Sonstige
87,9
86,8
Netze
565,2
564,5
Strom
1.308,9
1.464,4
Gas
7,7
9,9
Wärme
11,3
11,9
Sonstige
7,9
13,4
Südosteuropa
1.335,8
1.499,7
Umweltdienstleistungen
421,7
525,3
Strom
5,1
4,9
Wärme
1,4
1,3
Umwelt
428,2
531,4
Sonstige
26,4
24,5
Alle sonstigen Segmente
26,4
24,5
Summe
3.213,4
3.662,9
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie
sowie im internatio nalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist
die Umsatzrealisierung bei der EVN rmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungs-
anlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus
beliefen sich im Berichtszeitraum auf 55,1 Mio. Euro (Vorjahr: 51,9 Mio. Euro) .
47
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
26. Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
58,3
58,3
Aktivierte Eigenleistungen
38,1
29,8
Entschädigungen und Vergütungen
7,0
7,0
Miet- und Pachterträge
3,6
3,5
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
0,7
1,9
Bestandsveränderungen
–1,3
3,6
Übrige sonstige betriebliche Erträge
20,9
23,4
Summe
127,3
127,5
Die Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen betrifft
ausschließlich Zuschüsse aus dem regulierten Bereich.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienst leistungen,
die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die
zum 30. September 2024 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse
und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 672,5 Mio. Euro (Vorjahr:
942,5 Mio. Euro). Davon betreffen 599,0 Mio. Euro (Vorjahr: 873,5 Mio. Euro) Leistungs verpflichtungen aus dem
internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird
projektabhängig innerhalb der nächsten fünf Jahre stattfinden. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukosten-
zuschüssen im nicht regultieren Bereich werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Den verbleibenden Leistungs-
verpflichtungen zugeordneter
Transaktionspreis
30.09.2024
30.09.2023
Mio. EUR
< 1 Jahr
1 – 5 Jahre
> 5 Jahre
< 1 Jahr
1 – 5 Jahre
> 5 Jahre
Baukostenzuschüsse
7,2
30,4
35,9
7,0
28,1
34,0
Summe
7,2
30,4
35,9
7,0
28,1
34,0
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des
IFRS 15 B16 an, nach denen Umsätze in Höhe des Betrags erfasst werden können, den sie berechtigt ist, der Kundin
bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushalts kund*innenbereich sowohl Verträge über
Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die
Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN
kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der
Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des
IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
48
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
28. Personalaufwand
Personalaufwand
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Gehälter und Löhne
372,8
331,7
Aufwendungen für Abfertigungen
5,6
5,0
Aufwendungen für Pensionen
11,0
4,8
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
75,8
68,1
Sonstige Sozialaufwendungen
8,7
9,6
Summe
473,9
419,2
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro) sowie
Beiträge an betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) enthalten.
Infolge der Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit.
Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro).
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:
Mitarbeiter*innen nach Segmenten
1)
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Erzeugung
340
298
Netze
1.409
1.340
Energie
385
326
Südosteuropa
4.163
4.072
Umwelt
661
654
Alle sonstigen Segmente
610
564
Summe
7.568
7.255
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Strombezugskosten
1.118,7
1.229,6
Gasbezugskosten
174,1
355,3
Sonstiger Energieaufwand
70,0
90,6
Fremdstrombezug und Energieträger
1.362,8
1.675,5
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand
565,8
662,7
Summe
1.928,6
2.338,2
In den Materialaufwendungen waren im Vorjahr Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich
in Höhe von 19,8 Mio. Euro enthalten.
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugs kosten und den Aufwand für den
Einsatz zugekaufter CO
2
-Emissionszertifikate.
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang
mit dem P rojekt geschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung
von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendun-
gen enthalten.
49
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Im Zusammenhang mit dem Projekt Budva, Montenegro, kam das Schiedsgericht in Genf zu dem Urteil, dass die
bereits von der WTE vereinnahmten Vergütungen dieser zu Recht gebührten, darüber hinaus jedoch keine weiteren
Ansprüche bestehen. Infolgedessen wurden die noch offenen Forderungen aus diesem Projekt in Höhe von
22,5 Mio. Euro zur Gänze wertberichtigt. Wie in den Vor jahren wird eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich
erwarteter künftiger Forderungsausfälle berücksichtigt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Die Position „Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken“ umfasst auch die Änderung der
Rückstellung für Prozess kosten und -risiken.
Der Anstieg der Instandhaltungsaufwendungen ist insbesondere auf die Hochwasserschäden zurückzuführen. Im
September 2024 kam es im Osten Österreichs zu schweren Unwettern, die besonders Niederösterreich trafen. Die
extremen Regenfälle führten zu weitläufigen Überschwemmungen in vielen Teilen des Bundeslandes und verursach-
ten dadurch Schäden (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Die sonstigen übrigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des
Geld verkehrs, Lizenzen und Mitglieds beiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter
Mio. EUR
2023/24
2022/23
EVN KG
–162,3
–240,3
RAG
78,0
79,1
Burgenland Energie
48,3
31,0
Verbund Innkraftwerke
21,4
28,8
Ashta
17,0
11,0
ZOV; ZOV UIP
10,6
10,8
Umm Al Hayman
6,6
6,4
EnergieAllianz
1,9
–3,3
Andere Gesellschaften
9,3
8,7
Summe
30,8
–67,6
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 97,9 % aus Angestellten und zu 2,1 % aus Arbeiter*in-
nen zusammen (Vorjahr: 97,8 % Angestellte und 2,2 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht
nach Angestellten und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
29. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Forderungswertberichtigungen/Forderungsabschreibungen
36,7
20,7
Betriebssteuern und Abgaben
31,2
62,8
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken
23,6
20,9
Instandhaltung
24,7
14,7
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen
13,8
10,9
Telekommunikation und Portospesen
13,4
12,6
Werbeaufwand
13,3
11,1
Versicherungen
10,4
9,3
Weiterbildung
3,6
2,5
Sonstige übrige Aufwendungen
36,5
32,3
Summe
212,8
202,2
Seit 1. Dezember 2022 erfolgt nach dem Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom eine Abschöpfung von
90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Über-
schusserlöse betrug bis zum 31. Mai 2023 140 Euro pro MWh und wurde ab dem 1. Juni 2023 auf 120 Euro pro MWh
gesenkt. Dieser Betrag kann sich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien und
Energieeffizienzmaßnahmen auf bis zu 180 Euro bzw. 160 Euro pro MWh erhöhen. Die österreichische Bundesregie-
rung hat im Jänner 2024 den Erhebungszeitraum um eine weitere Periode bis zum 31. Dezember 2024 erweitert.
Die investitionsbedingte Obergrenze des Energiekrisenbeitrags-Strom wurde dabei auf 200 Euro pro MWh erhöht.
Der Rückgang in den Betriebssteuern und Abgaben ist im Wesentlichen auf eine Reduktion der Abschöpfung
durch die Überschusserlöse und die damit zusammenhängenden gesunkenen Strompreise zurückzuführen.
Insgesamt wurde durch die Abschöpfung der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich ein Aufwand
von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 31,2 Mio. Euro inklusive Solidaritätsabgabe Nordmazedonien) in den Betriebssteuern
und Abgaben erfasst.
50
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Abschreibungen und Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Immaterielle Vermögenswerte
21,7
20,5
Sachanlagen
341,4
302,6
Übrige langfristige Vermögenswerte
1)
10,3
20,6
Zuschreibungen auf Sachanlagen
–0,3
–3,2
Summe
373,2
340,4
1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Abschreibungen
348,3
336,5
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)
1)
25,2
7,1
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)
1)
–0,3
–3,2
Summe
373,2
340,4
1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vergenswerte und 36. Sachanlagen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung
64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT)
aus gewiesen. Im Konzernabschluss sind keine at Equity einbe zogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter
enthalten.
Die Position umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten
Vermögens werten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung
37. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg im Geschäftsjahr 2023/24
auf 30,8 Mio. Euro an (Vorjahr: –67,6 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung der EVN KG
(siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in
Erläuterung 22. Vorgehens weise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben .
51
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in
festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zins erträge
beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf
7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 15,6 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie
für Bankdarlehen .
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen
für die Aufzinsung lang fristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbind-
lichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Ver teil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten,
die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 48,9 Mio. Euro (Vorjahr:
46,9 Mio. Euro).
Der Anstieg im Finanzergebnis ist im Wesentlichen auf die Dividendenzahlung der Verbund AG in Höhe von
182,1 Mio. Euro zurückzuführen.
33. Ertragsteuern
Ertragsteuern
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand
28,6
7,3
davon österreichische Gesellschaften
12,3
–14,2
davon ausländische Gesellschaften
16,4
21,5
Latenter Steuerertrag/-aufwand
4,8
66,7
davon österreichische Gesellschaften
7,0
51,9
davon ausländische Gesellschaften
–2,1
14,9
Summe
33,5
74,0
32. Finanzergebnis
Finanzergebnis
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Beteiligungsergebnis
Dividendenansprüche
198,7
169,3
davon Verbund AG
182,1
158,0
davon Verbund Hydro Power GmbH
13,2
9,1
davon Wiener Börse AG
1,7
1,5
davon andere Gesellschaften
1,6
0,8
Bewertungsergebnisse /Abgänge
0,6
–0,3
Summe Beteiligungsergebnis
199,3
169,0
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten
1,9
1,9
Übrige Zinserträge
6,2
14,6
Summe Zinserträge
8,1
16,5
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten
–37,9
–34,0
Zinsaufwendungen für Personalrückstellungen
–12,9
–10,4
Übrige Zinsaufwendungen
–10,9
–12,9
Summe Zinsaufwendungen
–61,8
–57,4
Summe Zinsergebnis
–53,7
–40,9
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abngen von Wertpapieren
des langfristigen Finanzvermögens
4,7
0,7
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen
4,5
2,8
Währungskursgewinne/-verluste
–9,9
–3,9
Übriges Finanzergebnis
–9,5
–0,1
Summe sonstiges Finanzergebnis
–10,2
–0,5
Finanzergebnis
135,3
127,6
52
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
34. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Anteil der Aktionär*innen der EVN AG am
Ergebnis nach Ertrag steuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2023/24 im Umlauf
befind lichen Aktien von 178.259.311 Stück (Vorjahr: 178.225.093 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene
Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktien-
optionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unver-
wässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von
471,7 Mio. Euro (Vorjahr: 529,7 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2023/24 ein Ergebnis je Aktie von
2,65 Euro ( Vorjahr: 2,97 Euro).
Ermittlung des Effektivsteuersatzes
2023/24
2022/23
Währung
%
Mio. EUR
%
Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
561,6
656,2
Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz
23,0
129,2
24,0
157,5
Abweichende ausländische Steuersätze
–2,6
–14,6
–3,6
–23,3
Effekt aus Steuersatzänderung
–0,2
–0,3
–2,2
Steuerfreie Beteiligungserträge
–15,7
–88,4
–12,5
–82,0
+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern
1,7
9,3
3,6
23,6
+
Abschreibungen auf Firmenwerte
0,3
Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und
Wertminderungen auf Konzernforderungen
–0,2
–0,9
–0,1
–0,6
+
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
0,5
3,0
0,6
3,7
Steuerfreie Erträge
–0,3
–1,7
–0,5
–3,2
+
Aperiodische Steuererhöhungen
0,5
3,0
0,3
1,7
Sonstige Posten
–1,0
–5,5
–0,2
–1,2
Effektivsteuersatz/-aufwand
6,0
33,5
11,3
74,0
Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen
von aktiven latenten Steuern zurückzuführen .
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2023/24 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor
Ertragsteuern 6,0 % (Vorjahr: 11,3 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen
Ertragsteuersätze aller einbezogenen Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).
53
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
35. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs „Internationales Projektgeschäft“ und „Sonstige CGUs“ zugeteilt. In der Position
„Rechte und Software“ werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte,
großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die
Kund*innenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger aus gewiesen.
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2023/24
Rechte und Sonstige immaterielle
Mio. EUR
Firmenwerte
Software
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2023
216,2
524,1
60,1
800,3
Zugänge
54,9
54,9
Abgänge
–4,6
–4,6
Umbuchungen1⁾
17,6
17,6
Konsolidierungskreisänderungen
0,3
0,3
Bruttowert 30.09.2024
216,2
592,3
60,1
868,6
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023
–213,2
–326,0
–49,9
–589,1
Planmäßige Abschreibungen
–18,3
–1,8
–20,1
Wertminderungen
–1,2
–0,5
–1,6
Abgänge
4,6
4,6
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2024
–214,4
–340,1
–51,7
–606,2
Nettowert 30.09.2023
3,0
198,1
10,2
211,2
Nettowert 30.09.2024
1,8
252,2
8,4
262,4
1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte,
da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist .
Geschäftsjahr 2022/23
Rechte und Sonstige immaterielle
Mio. EUR
Firmenwerte
Software
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2022
216,2
487,1
58,9
762,1
Zugänge
40,0
40,0
Abgänge
–3,6
–3,6
Umbuchungen
–0,2
0,2
Konsolidierungskreisänderungen
0,7
1,2
1,9
Bruttowert 30.09.2023
216,2
524,1
60,1
800,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022
–213,2
–311,3
–46,7
–571,2
Planmäßige Abschreibungen
–17,3
–3,1
–20,5
Abgänge
2,7
2,7
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023
–213,2
–326,0
–49,9
–589,1
Nettowert 30.09.2022
3,0
175,8
12,1
190,9
Nettowert 30.09.2023
3,0
198,1
10,2
211,2
Der Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf ist eine CGU des Segments Erzeugung innerhalb der EVN Wärmekraft-
werke und beinhaltet die Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf sowie den in unmittelbarer Nähe befind lichen
Kraftwerksstandort Dürnrohr. Der CGU ist ein Firmenwert in Höhe von 1,2 Mio. Euro zugeordnet. Die Werthaltig-
keitsprüfung ergab eine vollständige Wertminderung des erfassten Firmenwerts in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Darüber
hinausgehend wurden Sachanlagen in Höhe von 17,3 Mio. Euro wertgemindert. Der erzielbare Betrag wurde auf
Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 77,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach
Steuern von 5,45 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,63 % entspricht. Bei Erhö-
hung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2023/24 ceteris paribus zu einer
Unterdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 22,3 Mio. Euro (Unterdeckung von 13,8 Mio. Euro) gekom-
men. Bei Erhöhung (Verminderung) der Abfallverwertungserlöse um 5 Prozentpunkte hätte es ceteris paribus zu
keiner Wertminderung (Wertminderung in Höhe von 70,9 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2023/24 geführt.
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein
enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2024 beträgt 34,9 Mio. Euro (Vorjahr: 37,6 Mio. Euro) und wird über
die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden insgesamt 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,9 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung
aufgewendet; davon wurden 4,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) aktiviert. Darüber hinaus wurde im Geschäfts-
54
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Geschäftsjahr 2022/23
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Grundstücke Technische Geschäfts- Anlagen
Mio. EUR
und Bauten
Leitungen
Anlagen
Zähler
ausstattung
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2022
977,5
4.930,7
2.782,4
320,0
240,5
351,0
9.602,2
Währungsdifferenzen
–0,1
–34,3
–34,4
Zugänge
65,3
166,9
133,2
17,9
34,8
266,7
684,7
Abgänge
–3,7
–14,6
–14,0
–9,3
–7,9
–0,6
–50,0
Umbuchungen
43,4
79,2
84,6
0,1
4,6
–211,8
Konsolidierungskreisänderungen
1,4
1,9
14,2
1,5
4,4
23,3
Bruttowert 30.09.2023
1.084,0
5.163,9
2.966,1
328,7
273,6
409,7
10.225,9
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2022
–570,1
–2.784,4
–2.063,0
–126,4
–166,7
–11,3
–5.721,7
Währungsdifferenzen
34,2
34,2
Planmäßige Abschreibungen
–28,3
–131,4
–83,2
–25,6
–26,9
–295,4
Wertminderungen
–1,4
–4,3
–1,4
–7,1
Zuschreibungen
2,0
0,7
0,5
3,2
Abgänge
2,5
14,5
12,6
8,3
8,3
0,4
46,6
Umbuchungen
0,2
0,1
–0,1
–0,1
0,1
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2023
–595,1
–2.904,8
–2.100,4
–143,7
–185,2
–10,9
–5.940,2
Nettowert 30.09.2022
407,5
2.146,3
719,4
193,6
73,9
339,8
3.880,4
Nettowert 30.09.2023
488,8
2.259,2
865,6
185,0
88,3
398,8
4.285,7
In der Position „Grundstücke und Bauten“ waren Grundwerte in Höhe von 76,0 Mio. Euro (Vorjahr: 71,0 Mio. Euro)
enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek.
Zum 30. September 2024 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerte.
jahr 2023/24 eine Wertminderung in Höhe von 0,5 Mio. Euro auf ein Entwicklungsprojekt vorgenommen,
da sich herausstellte, dass kein künftiger Nutzenzufluss für die EVN zu erwarten ist .
36. Sachanlagen
Entwicklung der Sachanlagen
Geschäftsjahr 2023/24
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Grundstücke Technische Geschäfts- Anlagen
Mio. EUR
und Bauten
Leitungen
Anlagen
Zähler
ausstattung
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2023
1.084,0
5.163,9
2.966,1
328,7
273,6
409,7
10.225,9
Währungsdifferenzen
0,1
–0,9
–0,7
Zugänge
24,1
163,0
122,9
23,9
43,1
336,7
713,7
Abgänge
–4,0
–90,3
–59,1
–10,0
–22,8
–3,5
–189,7
Umbuchungen1⁾
12,7
99,5
97,1
1,5
4,1
–232,7
–17,6
Konsolidierungskreisänderungen
1,5
25,2
0,1
26,8
Bruttowert 30.09.2024
1.118,3
5.336,2
3.151,3
344,1
298,2
510,3
10.758,4
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2023
–595,1
–2.904,8
–2.100,4
–143,7
–185,3
–10,9
–5.940,2
Währungsdifferenzen
0,9
0,8
Planmäßige Abschreibungen
–31,5
–137,5
–91,1
–26,4
–31,3
–317,9
Wertminderungen
–7,9
–1,9
–11,6
–0,2
–2,0
–23,6
Zuschreibungen
0,1
0,1
0,1
0,3
Abgänge
3,6
90,0
58,4
8,4
22,1
2,3
184,8
Umbuchungen
9,8
–9,9
0,1
Konsolidierungskreisänderungen
0,5
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2024
–630,9
–2.944,4
–2.153,7
–161,7
–194,5
–10,7
–6.095,8
Nettowert 30.09.2023
488,8
2.259,2
865,6
185,0
88,3
398,8
4.285,7
Nettowert 30.09.2024
487,4
2.391,9
997,7
182,4
103,7
499,6
4.662,6
1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte,
da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist .
55
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Geschäftsjahr 2023/24
Andere Anlagen,
Grundstücke Technische Betriebs- und Geschäfts-
Mio. EUR
und Bauten
Leitungen
Anlagen
ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2023
76,5
17,7
0,1
1,3
95,6
Zugänge
5,1
4,0
0,4
0,2
9,8
Planmäßige Abschreibungen
–7,3
–0,7
–0,3
–0,4
–8,7
Abgänge
–0,3
–0,3
Umbuchungen
0,2
0,2
0,4
Konsolidierungskreisänderungen
0,6
0,7
Nutzungsrechte 30.09.2024
75,2
21,3
0,2
0,8
97,5
Geschäftsjahr 2022/23 Andere Anlagen,
Grundstücke Technische Betriebs– und
Mio. EUR
und Bauten
Leitungen
Anlagen
Geschäfts ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2022
58,4
14,8
0,3
0,5
74,0
Zugänge
24,2
3,5
1,1
28,7
Planmäßige Abschreibungen
–6,5
–0,6
–0,3
–0,4
–7,7
Abgänge
–0,7
–0,7
Umbuchungen
–0,1
0,2
–0,1
Konsolidierungskreisänderungen
1,2
1,3
Nutzungsrechte 30.09.2023
76,5
17,7
0,1
1,3
95,6
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden
alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasing-
verhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 21,1 Mio. Euro (Vorjahr: 19,9 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-
und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf
3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert,
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen
Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten
beträgt 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich
zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus im Geschäftsjahr 2023/24
geleisteten Mietvorauszahlungen, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht
im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
Im Geschäftsjahr 2023/24 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen
gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Die Werthaltigkeitsprüfung der CGU „Dürnrohr/Zwentendorf“ ergab neben einer vollständigen Wertminderung des
Firmenwerts eine Wertminderung des Sachanlagevermögens in Höhe von 17,3 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung
35. Immaterielle Vermögenswerte).
Infolge gesunkener kurzfristiger Strom-Forwardnotierungen wurden bei Windparks und Photovoltaikanlagen, die
nicht dem Förderregime unterliegen, Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Naturkraft durchgeführt. Dies führte im
Segment Erzeugung bei einer Photovoltaikanlage zu einer Wertminderung von 1,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag
wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 5,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC
nach Steuern von 5,18 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,18 % entspricht.
Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden im Geschäftsjahr 2023/24 Werthaltigkeits-
prüfungen für einige Wärmeanlagen der EVN Wärme, die dem Segment Energie zugeordnet sind, durchgeführt.
Diese führten bei einer Anlage zu einer Wertminderung in Höhe von 2,5 Mio. Euro und bei einer anderen zu einer
Wert aufholung von 0,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug
9,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,22 % bis 5,27 %
verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,19 % entspricht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023/24 Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 2,2 Mio. Euro
vorgenommen, da kein zukünftiger Nutzenzufluss mehr erwartet wird.
EVN als Leasingnehmerin
Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeits-
verträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer
unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 97,5 Mio. Euro (Vorjahr: 95,6 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag
30. September 2024 Leasing verbindlichkeiten mit einem Barwert von 78,8 Mio. Euro (Vorjahr: 80,2 Mio. Euro) gegen-
über, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer
und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen
und die Abbildung von Schätzungs änderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 9,8 Mio. Euro
(Vorjahr: 28,6 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasing verträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagever-
mögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen
folgendermaßen auf:
56
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2022 968,3
Zugänge 329,6
Abgänge
–5,8
Bruttowert 30.09.2023
1.292,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022
1.419,7
Währungsdifferenzen
–2,5
Konsolidierungskreisänderungen
0,9
Zuschreibungen
11,1
Laufendes anteiliges Ergebnis
–78,7
Ausschüttungen
–105,3
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen
–1.434,0
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023
–188,9
Nettowert 30.09.2022
2.388,0
Nettowert 30.09.2023
1.103,4
Die von Dritten gehaltenen Anteile an der bislang at Equity konsolidierten Gesellschaft EVN-ECOWIND Sonnen-
stromerzeugungs GmbH wurden im Geschäftsjahr 2023/24 vollständig erworben und zum 30. September 2024
erstmals im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der EVN AG einbezogen. (siehe auch Erläuterung
4. Konsolidierungskreis).
Infolge gesunkener Länderrisikoprämien zum 30. September 2024 wurde eine Wertaufholung der At-Equity Beteili-
gung am Wasserkraftwerk Ashta in Höhe von 16,8 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN
wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 52,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC
nach Steuern von 7,54 % für den regulierten Zeitraum und von 7,72 % für den nicht regulierten Zeitraum verwendet,
der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,76 % entspricht (siehe auch Erläuterung 30. Ergebnisanteil
der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Aufgrund der Ausübung eines vertraglich vereinbarten Kündigungsrechts der Stadt Zagreb für den ursprünglich bis
2028 laufenden
Konzessionsvertrag über ein Kläranlagenprojekt übergab die at Equity einbezogene Projektgesell-
37. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 98 unter
Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen,
die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen-
bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die
at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
Geschäftsjahr 2023/24
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2023 1.292,2
Zugänge
Abgänge
Konsolidierungskreisänderungen
–2,7
Bruttowert 30.09.2024
1.289,5
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023
–188,9
Währungsdifferenzen
–1,2
Konsolidierungskreisänderungen
–3,7
Zuschreibungen
18,3
Laufendes anteiliges Ergebnis
12,5
Ausschüttungen
–140,8
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen
158,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2024
–145,6
Nettowert 30.09.2023
1.103,4
Nettowert 30.09.2024
1.144,0
57
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels
Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertaufholung von 0,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des
beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 3,3 Mio. Euro. Als
Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,54 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende
Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der
öffentlich vergbaren Jahresabschlüsse 20202023 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2024 basiert.
Im Segment Alle sonstigen Segmente führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels
Discounted-Cash-Flow- Verfahren im Geschäftsjahr 2023/24 zu einer Wertaufholung von 0,8 Mio. Euro. Der erziel-
bare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13)
ermittelt und betrug 31,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,37 % verwen-
det. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Aus schüttungen für das kom-
mende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
39. Übrige langfristige Vermögenswerte
Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere
78,5
71,0
Ausleihungen
26,0
25,0
Forderungen aus Leasinggeschäften
8,7
10,1
Forderungen aus derivativen Geschäften
1,1
11,7
Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte
23,0
25,3
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte
3,8
2,4
Vertragskosten
5,2
15,5
Primärenergiereserven
0,8
0,8
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte
10,3
12,4
Summe
157,5
174,3
schaft ZOV am 3. August 2024 die von der WTE geplante, errichtete, finanzierte und betriebene Zentralkläranlage
an die Stadt Zagreb. Damit endete auch die von der ebenfalls at Equity einbezogenen Betriebsgesellschaft ZOV UIP
verantwortete Betriebsführung. Bei Übergabe der Anlage wurde eine Forderung gegenüber der Stadt Zagreb erfasst.
Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EnergieAllianz hat zum 30. September 2024 einen Buchwert von
0,0 Mio. Euro. Wertänderungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 34,1 Mio. Euro) wurden nicht berücksichtigt,
da sie zu einem negativen Buchwert geführt hätten
38. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels
Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungs-
quote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernab-
schluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich
im Geschäftsjahr auf 11,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI
zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 3.269,2 Mio. Euro (Vorjahr:
3.381,1 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 161,7 Mio. Euro (Vorjahr: 167,4 Mio. Euro)
zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-
Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die
Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen damit
gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der
Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag
sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden
daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2023/24 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discount ed-
Cash-Flow -Verfahren zu einer Wertminderung von 6,7 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde
auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungs kosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug
126,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,17 % verwendet, der einem iterativ
abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,05 % entspricht. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt
auf den öffentlich verfüg baren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreis
-
informationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
58
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Kurzfristige Vermögenswerte
40. Vorräte
Vorräte
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Primärenergievorräte
47,3
67,6
CO
2
-Emissionszertifikate
11,3
13,6
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte
49,8
47,8
Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge
7,7
8,8
Summe
116,2
137,7
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte
40,9 Mio. Euro (Vorjahr: 61,0 Mio. Euro).
Ein Teil der Erdgasvorräte wird gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handels-
zwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich
Veräußerungs kosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten
werden, zum Stichtag 30. September 2024 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 48,1 Mio. Euro). Zum 30. September 2024 ergab
sich infolge der negativen Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von einem Kleinbetrag unter
0,1 Mio. Euro (Vorjahr: –10,5 Mio. Euro).
Bei den CO
2
-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste
Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung
für die Unterdeckung ist in den kurz fristigen Rückstellungen abgebildet (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rück-
stellungen).
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erfasst. Dem
standen Zuschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen
keinen Verfügungs beschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor .
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds
und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der
Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der
langfristigen Forderungen
aus Leasing geschäften
Restlaufzeit zum 30.09.2024
Restlaufzeit zum 30.09.2023
Summe der Summe der
Ausstehende ausstehenden Ausstehende ausstehenden
Leasing- Leasing- Leasing- Leasing-
Mio. EUR
zahlungen
Zinsen
zahlungen
zahlungen
Zinsen
zahlungen
< 5 Jahre
8,7
0,6
9,3
8,9
0,7
9,6
> 5 Jahre
1,2
0,1
1,3
Summe
8,7
0,6
9,3
10,1
0,8
10,9
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen
Wert. Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht
abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2023/24 wurden in den
Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen übrigen Vermögenswerte beinhalten Ansprüche aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden.
Darüber hinaus sind langfristige Forderungen gegenüber der bulgarischen Post in Höhe von 16,3 Mio. Euro enthalten.
Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projekt-
geschäft. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert. Diese werden planmäßig entspre-
chend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags so abgeschrieben, wie die Güter bzw.
Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungs
dauer zwischen
2,5 und vier Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 10,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023/24
(Vorjahr:
20,6 Mio. Euro) verminderte sich der Buchwert auf 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: 15,5 Mio. Euro) (siehe auch Erläuterung
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).
59
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Zum 30. September 2024 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten
verpfändet wurden .
42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
Zusammensetzung der Wertpapiere und
sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Fondsanteile
159,9
229,5
davon Cash-Fonds
159,7
229,3
davon sonstige Fondsprodukte
0,2
0,2
Termingelder
14,1
Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel
12,1
22,9
Summe
172,0
266,5
In der Position „Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel“ sind Bankguthaben enthalten, die verpfändet wurden und
daher dem Konzern nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Die EVN betreibt mit ihren zwei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service sowie OOO EVN
Umwelt zwei klärschlammbefeuerte Blockheizkraftwerke in Moskau. Diese sind dem Segment Umwelt zugeordnet.
Infolge des Ukrainekriegs ist das Risiko einer geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs in Russland schwieriger
kalkulierbar. Angesichts dieser Entwicklungen hat die EVN im Geschäftsjahr 2021/22 mögliche Ausstiegsszenarien
überprüft und beschlossen, die Gesellschaften zu veräußern.
Ursprünglich war die EVN davon ausgegangen, dass die Veräußerung noch im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgen wird,
allerdings kam es aufgrund zusätzlicher Anforderungen und bürokratischer Hürden zu unerwarteten Verzögerungen.
Die Einigung mit dem Käufer war zwar bereits im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/23 erfolgt, die obligatori
-
sche Zustimmung der russischen Regierungskommission stand jedoch noch aus. Aufgrund des lang andauernden
Genehmigungsverfahrens, der aktuell schwierigen Wettbewerbssituation in Russland und der aus der Entscheidung
der Regierungskommission resultierenden Auflagen einigte sich die EVN mit dem Käufer auf eine Preisreduktion.
41. Forderungen und übrige Vermögenswerte
Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
250,2
331,2
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen
40,6
147,7
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen
1,6
3,1
Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen
0,1
10,0
Forderungen aus derivativen Geschäften
25,8
69,1
Forderungen aus Leasinggeschäften
2,0
2,2
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
109,3
155,8
429,5
719,1
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern
68,9
58,1
Geleistete Anzahlungen
109,0
128,0
Vertragsvermögenswerte
229,6
178,4
407,6
364,5
Summe
837,5
1.083,6
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärme-
kund*innen und gegenüber Kund*innen aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen
und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risiko-
management.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und nicht konsolidierten Tochter unternehmen
resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung
und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energie bereich. Die sonsti-
gen Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen, kurzfristige Ausleihungen
sowie Forderungen aus Sicherheits einbehalten im internationalen Projektgeschäft. Die Veränderung der Vertragsver
-
mögenswerte ist insbesondere auf Fertigungsaufträge im internationalen Projektgeschäft zurückzuführen. Im Geschäfts-
jahr 2023/24 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten erfasst.
60
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die EVN erfüllt alle vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Veräußerung der Gesellschaften und geht davon aus, dass
das Closing nun jedenfalls innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen wird. Daher werden die Vermögenswerte
und Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerungsgruppe zum 30. September 2024 gemäß IFRS 5 als kurzfristig
ausgewiesen.
Zum 30. September 2024 wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Wertminderungen in Höhe von
0,6 Mio. Euro erfasst. Darüber hinaus wurden Wertminderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
in Höhe von 0,1 Mio. Euro berücksichtigt. Zusätzlich mussten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe
von 6,4 Mio. Euro ausgebucht werden. Die Ausbuchung wurde ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst (siehe
auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Im sonstigen Ergebnis sind kumulative Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen,
enthalten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschied aus der Währungsumrechnung –5,6 Mio. Euro (Vorjahr:
–5,4 Mio. Euro). Am 30. September 2024 wurde die Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten bewertet und umfasste die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden:
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Kurzfristige Vermögenswerte
2,0
5,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
2,0
5,8
Kurzfristige Schulden
0,5
0,4
Zur Veräußerung gehaltene Schulden
0,5
0,4
In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Bankguthaben von 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro) enthalten,
die infolge der Sanktionen der Russischen Föderation Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
61
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2023/24 und 2022/23 ist auf Seite 25 dargestellt.
44. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus
179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
45. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapital-
erhöhungen in Höhe von 205,9 Mio. Euro (Vorjahr: 205,2 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in
Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
46. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 3.685,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3.417,0 Mio. Euro) enthalten die anteiligen
Gewinnrück lagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungs-
zeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmens erwerben .
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen
Bilanzgewinn. Dieser ent wickelte sich wie folgt:
Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG
Mio. EUR
2023/24
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2023/24 265,7
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2022/23
0,5
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen
–105,0
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn
161,2
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung
–160,5
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2024/25
0,7
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von
0,90 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 95. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 1. Februar 2024 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2022/23 eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie zuzüglich einer einma-
ligen Sonderdividende in Höhe von 0,62 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung
von 203,2 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 6. Februar 2024, Dividendenzahltag der 9. Februar 2024.
47. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgs-
neutral zum beizu legenden Zeitwert bewertet (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neu bewertung aus IAS 19
sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen
Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr:
0,9 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 23) enthalten,
die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
62
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
48. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 23.876 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung
vorgesehene Sonderzahlung an berechtigte Mitarbeiter*innen ausgeben zu können (Vorjahr: 36.287 Stück).
Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile
Stückaktien
Eigene Aktien
Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2022
179.878.402
–1.659.357
178.219.045
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien
36.287
36.287
30.09.2023
179.878.402
–1.623.070
178.255.332
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien
23.876
23.876
30.09.2024
179.878.402
–1.599.194
178.279.208
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des
Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.259.311 Stück (Vorjahr: 178.225.093 Stück).
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen
erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen
von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
Bewertungsrücklagen
30.09.2024
30.09.2023
Mio. EUR
Vor Steuern
Steuern
Nach Steuern
Vor Steuern
Steuern
Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
finanziellen Vermögenswerten erfolgs
-
neutral zum beizulegenden Zeitwert
2.969,6
–682,9
2.286,7
3.087,0
–709,9
2.377,1
Cash Flow Hedges
–9,2
4,7
–4,5
28,9
–3,3
25,6
Neubewertungen IAS 19
–128,1
28,7
–99,4
–99,6
22,3
–77,3
at Equity einbezogenen Unternehmen
–45,2
14,5
–30,7
–204,9
53,5
–151,3
Summe
2.787,1
–635,0
2.152,2
2.811,4
–637,4
2.174,0
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2023/24 –84,3 Mio. Euro (Vorjahr: –15,4 Mio. Euro) vom
sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio
Hedge der Stromerzeugung sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektge-
schäft (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanz instrumenten). Aufgrund von Ineffektivitäten der
Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.
63
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Langfristige Schulden
50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Zusammensetzung
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Nominal- Buchwert Buchwert Marktwert
verzinsung 30.09.2024 30.09.2023 30.09.2024
(%)
Laufzeit
Nominale
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Anleihen/Namensschuldverschreibung
469,7
469,5
436,4
EUR-Anleihe
4,125
2012–2032
100,0 Mio. EUR
98,9
98,8
106,1
EUR-Anleihe
4,125
2012–2032
25,0 Mio. EUR
24,8
24,8
26,5
EUR-Anleihe
0,850
2020–2035
101,0 Mio. EUR
101,0
101,0
76,2
Namensschuldverschreibung
2,005
2022–2034
5,0 Mio. EUR
5,0
5,0
4,4
Namensschuldverschreibung
2,440
2022–2037
150,0 Mio. EUR
150,0
150,0
131,7
Namensschuldverschreibung
3,900
2022–2038
90,0 Mio. EUR
90,0
90,0
91,5
Bankdarlehen
(inkl. Schuldscheindarlehen)
1)
0,00
–4,99
bis 2068
518,1
633,9
514,4
Summe
987,8
1.103,5
950,8
1) Im Geschäftsjahr 2023/24 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 161,2 Mio. Euro in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
49. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen
nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
Nicht beherrschende Anteile
30.09.2024
30.09.2023
Mio. EUR
RBG
BUHO
EVN Macedonia
RBG
BUHO
EVN Macedonia
Tochterunternehmen
Nicht beherrschende Anteile (%)
49,97
26,37
10,00
49,97
26,37
10,00
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile
219,1
58,2
34,5
216,1
48,7
33,9
Nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesenes Ergebnis
39,3
12,8
2,6
39,7
8,2
–0,1
Nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Dividenden
35,1
3,0
25,0
2,7
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
437,4
256,9
431,9
431,7
221,1
399,2
Kurzfristige Vermögenswerte
0,8
10,6
59,3
0,4
10,4
67,3
Langfristige Schulden
1,0
93,9
1,0
94,4
Kurzfristige Schulden
0,2
19,1
19,8
2023/24
2022/23
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
0,3
0,3
Ergebnis nach Ertragsteuern
78,7
48,7
25,7
79,4
31,2
5,4
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich
70,8
11,6
57,6
50,4
11,3
111,0
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
–50,1
–40,9
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
–70,3
–11,4
–10,0
–50,0
–10,4
–20,9
64
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
51. Latente Steuern
Latente Steuern
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Aktive latente Steuern
Sozialkapital
–29,5
–25,2
Verlustvorträge
–1,5
–6,8
Beteiligungsabschreibungen
–12,0
–15,2
Sachanlagen
–14,8
–8,5
Rückstellungen
–13,8
–7,3
Finanzinstrumente
–1,0
–8,7
Sonstiges Vermögen
–24,0
–31,1
Sonstige Schulden
–21,5
–8,4
Passive latente Steuern
Sachanlagen
153,1
113,7
Immaterielle Vermögenswerte
4,5
1,9
Beteiligungen
683,2
697,1
Rückstellungen
0,7
5,0
Finanzinstrumente
6,2
18,6
Sonstiges Vermögen
4,0
4,8
Sonstige Schulden
1,6
5,0
Summe
735,2
735,1
davon aktive latente Steuern
–31,1
–50,9
davon latente Steuerverbindlichkeiten
766,3
785,9
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Restlaufzeit zum 30.09.2024
Restlaufzeit zum 30.09.2023
Mio. EUR
< 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
< 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
Anleihen/Namensschuldverschreibung
469,7
469,7
469,5
469,5
davon fix verzinst
469,7
469,7
469,5
469,5
davon variabel verzinst
Bankdarlehen
136,6
381,5
518,2
203,3
430,6
633,9
davon fix verzinst
131,7
276,5
408,2
199,7
325,6
525,3
davon variabel verzinst
4,9
105,0
109,9
3,6
105,0
108,6
Summe
136,6
851,2
987,8
203,3
900,1
1.103,5
Anleihen und Namensschuldverschreibungen
Sämtliche Anleihen sind endfällig.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum
Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9
in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des
abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 63. Bericht erstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen,
die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bank -
darlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 247,0 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) enthalten, die im
Okto ber 2012, im April 2020 sowie im Juli 2022 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen .
65
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
52. Langfristige Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Rückstellung für Pensionen
191,5
177,0
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
27,1
23,6
Rückstellung für Abfertigungen
77,6
74,1
Sonstige langfristige Rückstellungen
98,4
93,1
Summe
394,6
367,7
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung
für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde
zum 30. September 2024 mit 3,4 % (Vorjahr: 4,3 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem
Zinssatz von 3,3 % (Vorjahr: 4,3 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschied-
lichen Duration der Personalrückstellungen.
Folgende Parameter werden angewendet:
Rechnungsgrundlagen gemäß „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Folgejahr: 4,0 % (Vorjahr: 7,0 %)
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Jahr 2026: 2,75 % (Vorjahr: 3,5 %)
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für Folgejahre: 2,25 % (Vorjahr: 2,25 %)
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Veränderung latente Steuern
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Latenter Steuersaldo 01.10.
735,1
1.071,1
Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen
–2,3
–1,7
Erfolgswirksame Veränderung
4,8
66,7
Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage
–2,4
–401,0
Latenter Steuersaldo 30.09.
735,2
735,1
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung
innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlust- und Zins-
vorträgen in Höhe von 80,0 Mio. Euro (Vorjahr: 75,1 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren
8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrück-
lagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen
(Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 134,2 Mio.
Euro (Vorjahr: 110,1 Mio. Euro)
für temporäre Differenzen in Höhe von 511,3 Mio.
Euro (Vorjahr: 407,2 Mio.
Euro) nicht angesetzt, da diese nicht
in absehbarer Zeit realisiert werden können.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen „Finanzinstrumente“ mit –35,0 Mio. Euro
(Vorjahr: –51,8 Mio. Euro), „Assoziierte Unternehmen“ mit 39,0 Mio. Euro (Vorjahr: 343,2 Mio. Euro) und „ Sozial ka pital
mit –6,4 Mio.
Euro ( Vorjahr: –6,0 Mio.
Euro).
66
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Zum 30. September 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähn lichen Verpflichtungen
14,4 Jahre (Vorjahr: 13,6 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10.
74,1
69,7
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs)
2,4
2,4
+
Zinsaufwand
3,3
2,5
Abfertigungszahlungen
–7,7
–8,5
Umbuchungen
0,1
–0,1
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
5,4
8,1
davon aus
finanziellen Annahmen
3,6
–3,4
erfahrungsbedingten Annahmen
1,8
11,5
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09.
77,6
74,1
Zum 30. September 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen
5,6 Jahre (Vorjahr: 5,8 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen
in Höhe von 9,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellung für Pensionen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10.
177,0
172,0
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs)
–0,4
–4,0
+
Zinsaufwand
7,6
6,4
Pensionszahlungen
–12,2
–12,3
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
19,5
14,9
davon aus
finanziellen Annahmen
18,5
–1,5
erfahrungsbedingten Annahmen
1,0
16,4
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09.
191,5
177,0
Zum 30. September 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen
11,9 Jahre (Vorjahr: 11,0 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von
12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,3 Mio. Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellung für
pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10.
23,6
20,2
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs)
0,2
0,2
+
Zinsaufwand
1,0
0,8
Pensionszahlungen
–1,3
–2,2
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
3,6
4,6
davon aus
finanziellen Annahmen
3,1
–2,0
erfahrungsbedingten Annahmen
0,5
6,6
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09.
27,1
23,6
67
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durch-
geführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle
anderen Einflussgrößen konstant gehalten („ceteris paribus). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte
analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine
Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Para metern berücksichtigt wurden. Bei
den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebens erwartung verzichtet,
da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
Umwelt- und Übrige
Mieten für Prozess kosten/ Entsorgungs- langfristige
Mio. EUR
Jubiläumsgelder
Netzzutritte -risiken risiken
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2023
21,0
6,8
2,3
57,0
6,0
93,1
Zinsaufwand
1,0
–0,1
0,7
1,6
3,2
Verwendung
–1,7
–0,3
–0,7
–1,6
–4,3
Auflösung
–6,0
–1,5
–1,2
–3,6
–12,3
Zuführung
3,7
0,2
4,2
6,3
7,8
14,0
Umgliederung
–1,6
2,9
–0,8
–0,6
–4,1
–4,3
Konsolidierungskreisänderungen
0,9
0,9
Buchwert 30.09.2024
22,3
3,7
4,5
63,3
4,6
98,4
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in
Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und
derzeit anhängig sind, werden in den Pro zesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen
in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und
Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in
einem Zeitraum von ein bis 19 Jahren gerechnet. Die Position „Umgliederung“ ist im Wesentlichen auf eine Umglie-
derung aus dem kurzfristigen Bereich aufgrund der Anpassung von Laufzeitschätzungen im Zusammenhang mit
Rückbau verpflichtungen zurückzuführen.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für
Pensionen, pensions ähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der
Rückstellung für Pensionen
30.09.2024
30.09.2023
Abnahme des Zunahme des Abnahme des Zunahme des
Veränderung Parameters/ Parameters/ Parameters/ Parameters/
% der Annahme Veränderung DBO Veränderung DBO Veränderung DBO Veränderung DBO
Zinssatz
0,50
6,24
–5,57
5,69
–5,16
Bezugserhöhung
1,00
–1,20
1,33
–1,17
1,24
Pensionserhöhung
1,00
–9,55
11,59
–8,86
10,58
Restlebenserwartung
1 Jahr
–4,38
4,46
–4,19
4,24
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung
für pensionsähnliche Verpflichtungen
30.09.2024
30.09.2023
Abnahme des Zunahme des Abnahme des Zunahme des
Veränderung Parameters/ Parameters/ Parameters/ Parameters/
% der Annahme Veränderung DBO Veränderung DBO Veränderung DBO Veränderung DBO
Zinssatz
0,50
7,56
–6,73
7,07
–6,32
Pensionserhöhung
1,00
–11,49
14,19
–10,71
13,10
Restlebenserwartung
1 Jahr
–3,48
3,50
–3,21
3,21
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung
für Abfertigungen
30.09.2024
30.09.2023
Abnahme des Zunahme des Abnahme des Zunahme des
Veränderung Parameters/ Parameters/ Parameters/ Parameters/
% der Annahme Veränderung DBO Veränderung DBO Veränderung DBO Veränderung DBO
Zinssatz
0,50
2,83
–2,69
2,90
–2,75
Bezugserhöhung
1,00
–5,43
5,91
–5,61
6,12
68
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Fristigkeiten der übrigen
langfristigen Schulden
Restlaufzeit zum 30.09.2024
Restlaufzeit zum 30.09.2023
Mio. EUR
< 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
< 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
0,4
0,4
8,4
8,4
Leasingverbindlichkeiten
35,4
34,9
70,2
22,4
48,9
71,3
Sonstige übrige Verbindlichkeiten
11,1
2,0
13,1
5,9
3,3
9,3
Summe
46,9
36,9
83,8
36,8
52,3
89,1
Kurzfristige Schulden
55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Anleihen
77,8
Bankdarlehen
126,1
215,4
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite
50,0
Summe
126,1
343,2
Die im Vorjahr in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthaltene JPY-Anleihe in Höhe von 76,1 Mio. Euro wurde
per 9. Jänner 2024 zur Gänze getilgt.
Kredite im Ausmaß von 117,3 Mio. Euro (Vorjahr: 293,2 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten
umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
53. Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und
Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.
Langfristige Baukosten- und Investitionszuschüsse
Baukosten zuschüsse Baukosten zuschüsse
Mio. EUR (IFRS 15)
(regulierter Bereich)
Investitionszuschüsse
Summe
Buchwert 01.10.2023
62,1
554,2
66,9
683,3
Zugänge
10,7
105,0
5,6
121,3
Umgliederung
–6,5
–69,6
–4,7
–80,8
Konsolidierungskreisänderungen
2,3
2,3
Buchwert 30.09.2024
66,3
589,7
70,1
726,1
54. Übrige langfristige Schulden
Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
0,4
8,4
Leasingverbindlichkeiten
70,2
71,3
Sonstige übrige Verbindlichkeiten
13,1
9,3
Summe
83,8
89,1
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energie-
bereich sowie aus Devisen termingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft .
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte
Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen .
69
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
58. Übrige kurzfristige Schulden
Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen
79,5
28,8
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen
14,5
12,4
Zinsenabgrenzungen
12,3
14,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
9,3
30,6
Leasingverbindlichkeiten
8,5
8,8
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
102,8
176,9
226,9
272,2
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
47,0
29,2
Erhaltene Anzahlungen
61,2
64,6
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
71,0
67,7
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
12,8
13,6
Energieabgaben
2,0
0,9
Umsatzsteuer
14,7
14,3
Sonstige Posten
16,2
34,7
225,0
224,9
Summe
451,9
497,1
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-
Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz
aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich
sowie Devisentermingeschäfte für Umweltinfrastrukturprojekte .
56. Lieferant*innenverbindlichkeiten
In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von
131,9 Mio. Euro (Vorjahr: 149,0 Mio. Euro) enthalten .
57. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Sonstige
Personal- Mieten für kurzfristige
Mio. EUR ansprüche
Netzzutritte
Prozess risiken
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2023
87,1
2,9
1,6
42,9
134,4
Währungseffekte
0,1
0,1
Verwendung
–12,0
–0,7
–34,0
–46,6
Auflösung
–4,4
–4,4
Zuführung
20,7
17,4
38,2
Umgliederung
1,6
–2,9
0,8
4,9
4,4
Buchwert 30.09.2024
97,4
1,8
27,0
126,1
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie
Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können.
Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbind lichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 2,8 Mio. Euro
(Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturpro-
jekten wurden Droh verlustrückstellungen resultierend aus vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 20,8 Mio. Euro
(Vorjahr: 24,2 Mio. Euro) gebildet.
Infolge der Hochwasserschäden im September 2024 wurde für Instandhaltungsmaßnahmen an nicht versicherten
Vermögenswerten, die einem Versorgungsauftrag unterliegen, eine sonstige kurzfriste Rückstellung in Höhe
5,7 Mio. Euro erfasst (siehe Erläuterung 29. Sonstige betriebliche Aufwendungen).
70
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit
aktivierten Vertragskosten, Energieabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie
erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kund*innen erhaltenen Anzahlungen aus
dem internationalen Projekt geschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden.
Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlich keiten in Höhe von 29,2 Mio. Euro wurden im Geschäfts-
jahr 2023/24 als Umsatzerlöse realisiert .
71
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung
Energie
Erzeugung
Netze
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen Segmente
Konsolidierung
1)
Summe
Mio. EUR
2023/24
2022/23
2023/24
2022/23
2023/24
2022/23
2023/24
2022/23
2023/24
2022/23
2023/24
2022/23
2023/24
2022/23
2023/24
2022/23
Außenumsatz
780,3
1.015,9
120,7
132,8
565,2
564,5
1.335,8
1.499,7
428,2
531,4
26,4
24,5
3.256,6
3.768,7
Innenumsatz
(zwischen Segmenten)
19,5
19,3
305,3
349,2
78,5
73,4
2,5
1,6
0,5
0,7
95,8
83,9
–502,1
–528,1
Gesamtumsatz
799,8
1.035,2
426,0
481,9
643,7
637,9
1.338,3
1.501,2
428,7
532,2
122,2
108,4
–502,1
–528,1
3.256,6
3.768,7
Operativer Aufwand
–703,4
–859,9
–212,7
–224,2
–381,7
–402,6
–1.139,6
–1.261,8
–414,9
–488,4
–134,0
–120,1
498,2
524,8
–2.488,0
–2.832,1
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen
operativ
–156,5
–238,8
43,7
42,7
17,3
18,3
126,3
110,2
30,8
–67,6
EBITDA
–60,1
–63,6
257,0
300,4
262,0
235,4
198,8
239,4
31,0
62,2
114,6
98,5
–3,9
–3,4
799,4
869,0
Abschreibungen
–30,2
–26,6
–67,5
–45,4
–168,8
–156,8
–84,0
–79,9
–23,8
–32,7
–2,7
–2,5
3,9
3,4
–373,2
–340,4
davon Wertminderungen
–4,2
–5,8
–21,0
–1,1
–0,1
–0,3
–25,2
–7,1
davon Zuschreibungen
0,3
1,6
1,6
0,3
3,2
Operatives Ergebnis (EBIT)
–90,3
–90,1
189,5
255,0
93,2
78,6
114,7
159,5
7,2
29,5
111,9
96,0
426,2
528,5
EBIT-Marge (%)
–11,3
–8,7
44,5
52,9
14,5
12,3
8,6
10,6
1,7
5,5
91,5
88,6
13,1
14,0
Zinserträge
1,0
8,3
6,3
0,6
0,5
5,3
2,9
4,0
2,6
47,7
52,8
–63,8
–43,5
8,1
16,5
Zinsaufwendungen
–7,1
–4,3
–5,7
–4,5
–30,7
–22,4
–15,3
–12,4
–26,1
–20,2
–40,7
–37,0
63,8
43,5
–61,8
–57,4
Finanzergebnis
–5,9
–4,7
4,0
2,3
–29,7
–21,8
–10,0
–10,0
–37,9
–20,9
226,8
200,6
–11,9
–17,9
135,3
127,6
Ergebnis vor Ertragsteuern
–96,2
–94,8
193,4
257,3
63,5
56,8
104,8
149,6
–30,8
8,6
338,7
296,6
–11,9
–17,9
561,6
656,2
Firmenwerte
1,2
1,8
1,8
1,8
3,0
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen
49,8
37,7
230,3
239,7
166,9
170,8
696,6
655,2
1.143,6
1.103,4
Gesamtvermögen
642,1
674,0
1.186,2
1.193,3
2.756,8
2.562,7
1.488,5
1.402,7
1.014,8
1.072,0
6.164,9
6.195,2
–2.339,7
–2.103,8
10.913,6
10.996,0
Gesamtschulden
510,4
464,2
432,6
442,4
2.018,1
1.838,6
896,4
895,4
820,5
849,3
1.774,4
2.075,7
–2.269,5
–2.033,9
4.183,0
4.531,6
Investitionen
2)
89,9
63,6
87,5
121,7
399,8
356,0
147,2
135,5
30,7
22,9
2,5
1,8
–4,6
–7,4
753,0
694,1
1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
72
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Strom
2.125,5
2.462,5
Erdgas
222,5
304,0
Wärme
237,5
252,8
Umweltdienstleistungen
421,7
525,3
Sonstige
249,4
224,1
Summe
3.256,6
3.768,7
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz
1)
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Österreich
1.540,4
1.777,4
Deutschland
357,7
458,4
Bulgarien
798,1
934,9
Nordmazedonien
534,9
562,2
Sonstige
25,6
35,7
Summe
3.256,6
3.768,7
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern –
Langfristige Vermögenswerte
1)
30.09.2024
30.09.2023
Immaterielle Immaterielle
Mio. EUR
Vermögenswerte
Sachanlagen
Vermögenswerte
Sachanlagen
Österreich
198,6
3.600,9
181,9
3.270,1
Deutschland
0,6
20,1
0,7
9,9
Bulgarien
35,0
564,5
10,9
565,1
Nordmazedonien
11,9
426,5
12,8
385,4
Sonstige
16,2
50,7
4,9
55,1
Summe
262,4
4.662,7
211,2
4.285,7
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
73
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des Vorstands Jahresabschluss der EVN AG Konzernabschluss Konzernlagebericht
59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Geschäftsbereiche
Segmente
Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft
Energie
Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten
Wärmeproduktion und -verkauf
45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz
1)
Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG
1)
Erzeugung
Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten
zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten
Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich
13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)
1)
49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)
1)
Netze
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich
Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien
Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien
Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien
Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft
Umwelt
Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung
(je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie
die thermische Abfallverwertung
2)
Sonstige
Alle sonstigen Segmente
50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG
1)
Geschäftsaktivitäten
73,63 %-Beteiligung an der Burgenland
Holding; diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt
1)
12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG
3)
Konzerndienstleistungen
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Für das internationale Projektgeschäft werden nach Beendigung des Verkaufsprozess zur vollständigen Veräußerung der WTE im April 2024 weiterhin
strategische Optionen im Sinn einer Konzentration auf das Energiegeschäft evaluiert.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
74
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des Vorstands Jahresabschluss der EVN AG Konzernabschluss Konzernlagebericht
Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise
Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der
Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleich-
baren Preisen für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der
übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der
Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes
nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen
Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichti-
gen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens
10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an
Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.
75
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Sonstige Angaben
60. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und
-abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis
vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug
gebracht .
Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Liquide Mittel
78,8
70,2
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände)
0,1
0,1
davon Guthaben bei Kreditinstituten
78,7
70,1
Kontokorrentverbindlichkeiten
–50,0
Summe
78,8
20,2
Zum Bilanzstichtag unterlagen 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) Verfügungsbeschränkungen und wurden
vom Fonds der liquiden Mittel umgegliedert (siehe auch Erläuterung 42. Wertpapiere und sonstige Finanz-
investitionen).
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen
Erträgen (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), die Auflösung jener aus dem nicht-
regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich)
58,3
58,3
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich)
6,3
5,8
Summe
64,6
64,1
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt
sich wie folgt dar:
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2023/24
Kurzfristige Langfristige Leasing-
Mio. EUR Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten
verbindlichkeiten
Summe
Stand 01.10.2023
343,2
1.103,5
80,2
1.526,8
Auszahlungen
–293,2
–11,8
–305,0
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel
–50,0
–50,0
Währungsumrechnung
0,9
0,9
Veränderung Fair Value
–0,9
–0,9
Veränderung Geldbeschaffungskosten
0,5
0,5
Sonstige Veränderungen
0,8
9,2
10,4
20,4
Umbuchungen
125,2
–125,2
Stand 30.09.2024
126,1
987,8
78,8
1.192,7
Geschäftsjahr 2022/23 Kurzfristige Langfristige Leasing-
Mio. EUR Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten
verbindlichkeiten
Summe
Stand 01.10.2022
377,4
1.150,8
61,8
1.590,0
Einzahlungen
256,7
256,7
Auszahlungen
–122,4
–1,3
–11,8
–135,5
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel
–205,1
–205,1
Währungsumrechnung
–0,1
–0,1
Veränderung Fair Value
–9,9
–9,9
Veränderung Geldbeschaffungskosten
0,4
0,4
Sonstige Veränderungen
30,2
30,2
Umbuchungen
293,2
–293,2
Stand 30.09.2023
343,2
1.103,5
80,2
1.526,8
76
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, KWD, MKD, PLN, RON, RUB, USD),
können Währungsrisiken schlagend werden. Mit Tilgung der in japanischen Yen (JPY) begebenen Anleihe im
Jänner 2024 ist ein wesentlicher Treiber des Währungsrisikos im Finanzierungsbereich der EVN weggefallen. Die
Finanzverbindlichkeiten sind nun ausschließlich in Euro denominiert.
Die Steuerung des Exposure (FX) dient dem Ziel, die physischen, unmittelbar verfügbaren bzw. täglich fälligen
liquiden Mittel des EVN Konzerns in Fremdwährung stets auf das erforderliche, ökonomisch sinnvolle Mindestmaß
zu reduzieren. BGN und MKD werden als Kernwährungen der EVN betrachtet und unterliegen keiner aktiven
Fremdwährungsrisikosteuerung.
Wesentlicher Treiber des Währungsrisikos im operativen Bereich ist weiterhin das Abwasseraufbereitungsprojekt
Umm Al Hayman in Kuwait. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau
einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – gemeinsam mit Partner*innen – die
Errichtung eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Konzern ist
transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projekt-
geschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten
Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD)
durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Netto-Cash-
Flows je Fremdwährung aus dem Projektgeschäft fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei
Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung
des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting
designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der EVN Konzern erweitert zudem in Bahrain eine bestehende Kläranlage und errichtet dazu eine Klärschlamm-
verbrennungsanlage. Wie beim Projekt in Kuwait ist das Unternehmen auch in Bahrain Währungsrisiken ausgesetzt.
Zur Absicherung der hoch wahrscheinlich erwarteten Netto-Cash-Inflows wurden Devisentermingeschäfte abge-
schlossen. Aufgrund des Projektfortschritts konnte die im Geschäftsjahr 2022/23 für Absicherungsgeschäfte in
Bezug auf den Bahrain-Dinar (BHD) gebildete Cash-Flow-Hedge-Designation aufgelöst werden.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am
Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro).
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen
bei Primärenergie, CO
2
-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren .
61. Risikomanagement
Das Risikomanagement unterstützt bei der Verfolgung der Unternehmensziele, insbesondere bei der
gezielten Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale, der
Gewährleistung der Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit des Konzerns sowie der
Optimierung des Ergebnisses unter Berücksichtigung des Risiko-Chancen-Kalküls.
Risikomanagement erfolgt dabei in Bezug auf Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Kredit- bzw. Ausfallrisiken.
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments
aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei
folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken
Marktrisiken: Zinsänderungsrisiko
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines
Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf
Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikosteuerung dienen die laufende Über
-
wachung des Zinsrisikos sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch
Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der laufenden Berechnung des Marktwerts
der Finanzverbindlichkeiten u. a. auch im Rahmen einer Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem
Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode
( Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR (unter Berücksichtigung der ein-
gesetzten Sicherungsinstrumente) 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist auf die
im Geschäftsjahr 2023/24 gesunkene Restschuld an ausstehenden Krediten und Anleihen und auf die geringere
Volatilität auf den Zinsmärkten zurückzuführen. Gleichzeitig spiegelt der Zins-VaR den hohen Grad an fix verzinsten
Finanzverbindlichkeiten von 90 % per 30. September 2024 (Vorjahr: 87 %) wider. Für die zum Bilanzstichtag beste-
henden
variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten würde ein Anstieg des Marktzinsniveaus/Referenzzinssatzes um
100 Basis
punkte eine Erhöhung der Zinsaufwendungen um 1,1 Mio. Euro p. a. (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro p. a.) bedeuten.
Marktrisiken: Fremdwährungsrisiko
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht
in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die
77
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 78,8 Mio. Euro (Vorjahr:
70,2 Mio. Euro), Termingeldern in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro ) sowie kurzfristigen Wert-
papieren in Höhe von 159,7 Mio. Euro (Vorjahr: 216,8 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber
hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe
von 500,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) sowie vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im
Ausmaß von 315,0 Mio. Euro (Vorjahr: 286,0 Mio. Euro) zur Vergung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst
gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 16,8 % (Vorjahr: 21,1 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus
Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden
30.09.2024 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR
Buchwert
Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr
1–5 Jahre
> 5 Jahre
Anleihen
469,7
570,6
10,6
39,1
520,9
Bankdarlehen
644,2
753,1
143,7
187,2
422,2
Leasingverbindlichkeiten
78,8
98,7
8,9
28,7
61,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
1)
9,7
10,2
9,8
0,4
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten
5,2
5,2
5,2
Summe
1.207,6
1.437,7
178,1
255,3
1.004,3
30.09.2023 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR
Buchwert
Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr
1–5 Jahre
> 5 Jahre
Anleihen
547,3
719,0
93,7
58,6
566,7
Bankdarlehen
927,1
980,2
234,7
259,1
486,4
Leasingverbindlichkeiten
80,2
96,6
9,4
27,8
59,4
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
1)
39,1
42,3
33,2
9,1
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten
15,5
15,5
15,5
Summe
1.531,4
1.853,6
386,5
354,6
1.112,5
1)
Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen
auf Seite 90 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt .
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-
Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf
von Strom, Erdgas und CO
2
-Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom und Gas sowie für CO
2
-Emissionszerti-
fikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge,
die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt
(siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bei Veränderung der Marktpreise um 5 % würden sich für die EVN am Bilanzstichtag folgende Auswirkungen im
Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ergeben:
Sensitivitäten Marktpreis
%
2023/24
2022/23
+5 %
5 %
+5 %
5 %
Eigenkapitalauswirkung (Cash Flow Hedges Bewertungsrücklage)
–2,0
+2,0
5,3
+5,3
Auswirkung operatives Ergebnis
0,1
+0,1
2,7
+2,7
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von
der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN
gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 124,4 Mio. Euro (Vorjahr: 145,7 Mio. Euro). Dabei wäre von
einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der
VaR-Rückgang gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist auf einen geringeren Marktwert des gehaltenen Verbund-
Aktien-Portfolios sowie auf eine geringere Volatilität im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen
beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditäts-
planung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt,
um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu
vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling .
78
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat,
nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kredit-
risikorating der Definition von „Investment Grade“ entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 4
oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BBB– oder höher bei der Ratingagentur Standard and Poor‘s
(S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant
angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und
belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN
nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige
Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+
entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn
es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig
nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vor-
handen sind) zurückgreifen muss, oder
der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem
S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlaufen des Mahnungsprozesses keine Zahlung
erfolgt oder für ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfall-
wahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der
erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanz-
instrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*in-
nen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts
erfasst, weil ein geringeres Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten
jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen
Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig .
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterllung vertraglicher Verpflichtungen durch die
Geschäftspartnerin bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen
Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfall-
risiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen
gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner*innen durchgeführt. Dazu
werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poors, Moody’s, Fitch, KSV 1870) der Kontra-
hent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit
limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer aus-
reichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat-
bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft
abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten
Kreditratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste
Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird
dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanage-
ment sowie das laufende Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführ-
ten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell
für erwartete Kreditverluste bilanziert.
Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzie-
rungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste.
79
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35
Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix
vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle
der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von
Zeitbändern erstellt.
In der aktuellen Situation gilt es insbesondere zu beurteilen, wie sich das makroökonomische Umfeld bei der Ermitt-
lung der zu erwartenden Verluste (Expected Credit Loss) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auswirkt.
Ungeachtet der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forde-
rungsausfällen bei Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen
zurückzuführen. Allerdings hat dies zur Folge, dass in Europa aktuell vermehrt Insolvenzfälle eintreten. Insofern
erwarten wir, dass diese Entwicklung künftig zu höheren Forderungsausfällen führen kann. Aus diesem Grund hat
die EVN Gruppe
über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2023/24 eine um 5,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 5,0 Mio. Euro)
höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst .
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
30.09.2024
Ausfallwahr-
scheinlichkeit Leasing- Errechnete
Mio. EUR
Äquivalent S&P
(%)
1)
Ausleihungen
forderungen
Bankguthaben
2)
3)
Wertminderung
4)
EVN Ratingklasse 1
AAA
3,8
EVN Ratingklasse 2
Bis AA–
0,07
EVN Ratingklasse 3
Bis A–
0,07
29,1
6,9
55,5
EVN Ratingklasse 4
Bis BBB–
0,33
27,1
EVN Ratingklasse 5a
Bis BB–
1,48
6,0
EVN Ratingklasse 5b
Bis B–
6,78
2,2
EVN Ratingklasse 5c
Bis D
25,98
Ohne Rating
1,3
Summe
30,3
10,7
89,2
30.09.2023 Ausfallwahr-
scheinlichkeit Leasing- Errechnete
Mio. EUR
Äquivalent S&P
(%)
1)
Ausleihungen
forderungen
Bankguthaben
2)
3)
Wertminderung
4)
EVN Ratingklasse 1
AAA
7,4
EVN Ratingklasse 2
Bis AA–
0,03
0,3
EVN Ratingklasse 3
Bis A–
0,05
19,4
4,9
39,7
EVN Ratingklasse 4
Bis BBB–
0,22
9,2
41,0
EVN Ratingklasse 5a
Bis BB–
0,91
10,0
EVN Ratingklasse 5b
Bis B–
5,53
2,1
EVN Ratingklasse 5c
Bis D
24,70
Ohne Rating
0,9
Summe
29,5
12,3
93,1
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumensgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt vergbare Zahlungsmittel in Höhe von 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst .
80
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Erwartete Kreditverluste Bulgarien
30.09.2024
Ausfallwahrscheinlichkeit Ausfallwahrscheinlichkeit Kumulierte
Mio. EUR Bandbreite (%)
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–2,7
0,37
47,8
47,6
0,2
Bis 89 Tage überfällig
2,1–100,0
6,51
7,9
7,4
0,5
Bis 179
Tage
überfällig
28,4–100,0
63,80
1,2
0,4
0,7
Bis 359
Tage
überllig
63,2–100,0
87,82
1,4
0,2
1,2
> 360
Tage überfällig
100,0
100,00
14,3
14,3
Summe
72,5
55,6
17,0
30.09.2023 Ausfallwahrscheinlichkeit Ausfallwahrscheinlichkeit Kumulierte
Mio. EUR Bandbreite (%)
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–0,5
0,13
53,4
53,3
0,1
Bis 89 Tage überfällig
3,0–42,3
8,23
5,9
5,3
0,5
Bis 179
Tage
überfällig
31,7–54,9
39,75
1,2
0,7
0,5
Bis 359
Tage
überllig
63,6–98,1
88,96
1,7
0,2
1,5
> 360
Tage überfällig
100,0
100,00
13,6
13,6
Summe
75,7
59,6
16,1
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte
der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich
30.09.2024
Ausfallwahrscheinlichkeit Ausfallwahrscheinlichkeit Kumulierte
Mio. EUR Bandbreite (%)
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–0,1
0,1
43,7
43,7
Bis 89 Tage überfällig
0,1–0,6
0,8
9,6
9,5
0,1
Bis
179 Tage überfällig
4,6–19,7
12,0
2,2
1,9
0,3
Bis
359
Tage überllig
7,9–55,2
16,4
3,3
2,8
0,5
>
360
Tage überfällig
15,5–100,0
34,3
12,5
8,2
4,3
Summe
71,3
66,1
5,2
30.09.2023 Ausfallwahrscheinlichkeit Ausfallwahrscheinlichkeit Kumulierte
Mio. EUR Bandbreite (%)
durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Wertminderung
Nicht überfällig
0,0–0,1
98,6
98,6
Bis 89 Tage überfällig
0,1–0,6
1,1
7,9
7,8
0,1
Bis
179
Tage überfällig
4,6–19,7
13,6
1,9
1,6
0,3
Bis
359
Tage überllig
7,9–55,2
18,9
2,7
2,2
0,5
>
360
Tage überfällig
15,5–100,0
38,6
11,0
6,8
4,3
Summe
122,2
117,0
5,2
81
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 62,2 Mio. Euro (Vorjahr:
102,8 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggeber*innen
großteils um staatsnahe Unternehmen handelt, wurden die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings
beurteilt und die Forderungen bei Bedarf einzelwertberichtigt. Für Forderungen mit einem Bruttobuchwert von
30,2 Mio. Euro (Vorjahr: 70,7 Mio. Euro), die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt
15,4 Mio. Euro (Vorjahr: 23,7 Mio. Euro) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 36,7 Mio. Euro (Vorjahr: 20,7 Mio. Euro) erfasst. Diese Wertminderungen resultierten im
Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertbe-
richtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
Wertberichtigungen –
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Stand 01.10.
286,7
287,1
Zuführung
36,7
20,7
Abgang
–17,9
–21,1
Stand 30.09.
305,4
286,7
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023
entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige
Vermögenswerte sowie 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne
Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert
(siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
dargestellt.
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien
30.09.2024
Ausfall- Ausfall-
wahrscheinlichkeit wahrscheinlichkeit Kumulierte
Mio. EUR Bandbreite (%) durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Wertminderung
Nicht überfällig
0,4–100,0
55,2
145,3
65,1
80,2
davon Ratenvereinbarungen
27,5–100,0
88,5
87,7
10,1
77,5
davon ohne Ratenvereinbarungen
0,4–36,6
4,7
57,6
54,9
2,7
Bis 89 Tage überfällig
2,4–100,0
9,7
23,6
21,3
2,3
Bis
179
Tage überfällig
42,3–100,0
80,5
6,6
1,3
5,3
Bis
359
Tage überllig
52,6–100,0
95,2
10,9
0,5
10,4
>
360
Tage überfällig
100,0
100,0
169,7
169,7
Summe
356,1
88,2
267,9
30.09.2023 Ausfall- Ausfall-
wahrscheinlichkeit wahrscheinlichkeit Kumulierte
Mio. EUR Bandbreite (%) durchschnittlich (%)
Bruttowert
Nettobuchwert
Wertminderung
Nicht überfällig
0,4–100,0
50,25
126,0
62,7
63,3
davon Ratenvereinbarungen
17,5–100,0
83,90
71,9
11,6
60,3
davon ohne Ratenvereinbarungen
0,4–36,6
5,51
54,1
51,1
3,0
Bis 89 Tage überfällig
2,4–100,0
13,29
23,2
20,1
3,1
Bis
179
Tage überfällig
42,3–100,0
81,39
6,6
1,2
5,4
Bis
359
Tage überllig
52,6–100,0
96,61
14,2
0,5
13,7
>
360
Tage überfällig
100,0
100,00
156,1
156,1
Summe
326,2
84,5
241,7
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmaze-
donien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet.
Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe
eine here durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse „Bis 89 Tage überfällig“ .
82
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht
verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünf-
tigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren
werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und
sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von ver-
gleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum
Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen
deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe -
verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Markt-
zinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren
Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 dargestellt.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder
Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind
sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden.
Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen
abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen.
Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein
Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwi-
schen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
62. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisie-
rung wertsteigender Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine
Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 50 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote
betrug zum Bilanzstichtag 61,7 % (Vorjahr: 58,8 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from
Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 83,7 % (Vorjahr: 79,4 %). Die Netto-
verschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz-
und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.
Kapitalmanagement
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
1.058,1
1.174,8
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
1)
134,6
302,0
Fonds der liquiden Mittel
–78,8
–20,2
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere
–250,5
–337,5
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen
–30,3
–29,5
Nettofinanzverschuldung
833,1
1.089,7
Langfristige Personalrückstellungen
2)
296,2
274,6
Nettoverschuldung
1.129,3
1.364,3
Funds from Operations
945,2
1.082,9
Eigenkapital
6.730,6
6.464,3
Gearing (%)
16,8
21,1
Net Debt Coverage (%)
83,7
79,4
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen
der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen
die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.
83
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
30.09.2024
30.09.2023
Fair-Value-
Bewertungs- Hierarchie
Mio. EUR kategorie
(IFRS 13)
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Klassen
Übrige langfristige Schulden
Sonstige übrige Schulden
AC
13,1
13,1
9,3
9,3
Verbindlichkeiten aus
FVTPL
Stufe 2
derivativen Geschäften
0,4
0,4
8,2
8,2
Verbindlichkeiten aus
FVTPL
Stufe 3
derivativen Geschäften
0,3
0,3
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
AC
126,1
126,1
343,2
343,2
Lieferant*innenverbindlichkeiten
AC
495,3
495,3
463,2
463,2
Übrige kurzfristige Schulden
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
AC
217,6
217,6
241,6
241,6
Verbindlichkeiten aus
FVTPL
Stufe 2
derivativen Geschäften
8,9
8,9
24,3
24,3
Verbindlichkeiten aus
FVTPL
Stufe 3
derivativen Geschäften
0,4
0,4
6,3
6,3
davon aggregiert nach
Bewertungskategorie
Zum beizulegenden Zeitwert FVOCI
erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis
3.430,9
3.548,5
Finanzielle Vermögenswerte, die als FVTPL
erfolgswirksam zum beizulegenden
Wert bewertet eingestuft wurden
277,3
418,4
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC
bewertete finanzielle Vermögenswerte
und Schulden
2.380,8
2.941,3
Finanzielle Schulden, die als FVTPL
erfolgswirksam zum beizulegenden
Wert bewertet eingestuft wurden
9,7
39,1
Informationen zu Klassen und Kategorien von
Finanzinstrumenten
30.09.2024
30.09.2023
Fair-Value-
Bewertungs- Hierarchie
Mio. EUR kategorie
(IFRS 13)
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Klassen
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen
1)
Beteiligungen
FVOCI
Stufe 3
161,7
161,7
167,4
167,4
Andere Beteiligungen
FVOCI
Stufe 1
3.269,2
3.269,2
3.381,1
3.381,1
Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere
FVTPL
Stufe 1
78,5
78,5
71,0
71,0
Ausleihungen
AC
Stufe 2
26,0
26,5
25,0
24,1
Forderungen aus Leasinggeschäften
AC
Stufe 2
8,7
8,7
10,1
9,6
Forderungen aus derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 2
1,1
1,1
11,7
11,7
Forderungen
AC
23,0
23,0
25,3
25,3
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Forderungen und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen
AC
403,9
404,3
650,0
650,0
Forderungen aus derivativen Geschäften
FVTPL
Stufe 2
25,8
25,8
69,1
69,1
Wertpapiere und sonstige
FVTPL
Stufe 1
Finanzinvestitionen
172,0
172,0
266,5
266,5
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben AC
bei Kreditinstituten
78,8
78,8
70,2
70,2
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Anleihen
AC
Stufe 2
469,7
436,4
469,5
393,5
Bankdarlehen
AC
Stufe 2
518,2
514,4
633,9
599,4
1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
84
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis-
und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen
Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies
ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzel posi ti onen
zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unter-
nehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen
der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanz-
instrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
In der Tabelle „Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten“ werden als Cash Flow Hedge
designierte Sicherungsgeschäfte (Portfolio Hedge Strom) gemeinsam mit derivativen Finanzinstrumenten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, dargestellt. Eine separate Darstellung ist infolge
der Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten aufgrund üblicher Netting-Vereinbarungen im Energiebereich
nicht möglich (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). In der Bewertungskategorie FVTPL sind daher positive
beizulegende Zeitwerte in Höhe von 20,5 Mio. Euro (Vorjahr: 71,5 Mio. Euro) und negative beizulegende Zeitwerte
in Höhe von –2,2 Mio. Euro (Vorjahr: –1,9 Mio. Euro) enthalten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
(FVOCI) bewertet werden.
Nettoergebnisse nach
Bewertungskategorien
1)
2023/24
2022/23
davon davon
Mio. EUR
Nettoergebnis
Wertberichtigungen
Nettoergebnis
Wertberichtigungen
Klassen
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis (FVOCI)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte (AC)
–55,1
–43,1
–24,9
–20,8
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden,
die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert
bewertet wurden (FVTPL)
5,9
88,3
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging)
–0,2
–8,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden (AC)
0,2
9,7
Summe
–49,1
–43,1
64,8
–20,8
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung,
Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten .
85
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
Derivative Finanzinstrumente
30.09.2024
30.09.2023
Nominalwert
1)
Marktwerte
2)
Nominalwert
1)
Marktwerte
2)
Käufe
Verkäufe
Positive
Negative
Netto
Käufe
Verufe
Positive
Negative
Netto
Devisentermingeschäfte
KWD
3)
80,5
3,8
–4,8
–1,0
80,1
1,4
–12,3
–10,9
USD
3)
23,2
0,1
–0,5
–0,4
111,4
2,3
–3,4
–1,0
BHD
3)
8,4
–0,6
–0,6
BHD
6,7
–0,3
–0,3
4,7
0,1
0,1
KWD
1,8
RON
4,0
2,0
Währungsswaps
Mio. JPY (> 5 Jahre)
3)
10.000,0
–19,4
–19,4
Derivate Energiebereich
Futures Strom
39,7 GWh
234,0 GWh
5,3
5,3
18,4 GWh
0,6
0,6
Forwards/Swaps Strom
761,4 GWh
183,0 GWh
0,8
–0,5
0,3
436,9 GWh
411,2 GWh
16,4
–10,9
5,5
Futures Gas
68,1 GWh
281,1 GWh
0,3
–2,0
–1,6
809,6 GWh
1.071,7 GWh
6,7
5,1
1,6
Forwards/Swaps Gas
65,9 GWh
598,5 GWh
0,5
–4,0
–3,5
448,0 GWh
1.257,6 GWh
5,4
–0,5
4,9
Futures Strom
3)
35,2 GWh
576,0 GWh
9,9
–2,2
7,8
556,0 GWh
13,7
13,7
Forwards/Swaps Strom
3)
55,2 GWh
10,2
10,2
19,9 GWh
365,4 GWh
57,8
–10,6
47,2
Forwards/Swaps Gas
3)
297,1 GWh
0,4
0,4
Berücksichtigung von Aufrechnungsvereinbarungen
–4,5
4,5
–23,6
23,6
Summe nach Saldierung
26,9
–9,7
17,2
80,9
–39,1
41,2
1) In Mio. in Nominalwährung; Energiebereich: in GWh
2) In Mio. Euro
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidme t
86
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Portfolio Hedge Strom
Die EVN wendet einen Portfolio Hedge an, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns
abzusichern. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente
(Strom-Forwards und Strom-Future-Kontrakte) zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen
Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der
zukünftigen hochwahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung
zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, andererseits darf das Ausfallrisiko keinen
dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich
auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen
der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der
Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen
abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zah-
lungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die
Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen grundsätzlich zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten
Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungs instrument ausgesetzt ist, haben somit wertmäßig
einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.
Bei Absicherungen von Stromlieferungen in ausländischen Märkten ist es möglich, dass die Wertänderung der
Sicherungsinstrumente die Wertänderung aus den künftigen Zahlungsströmen nicht zur Gänze ausgleicht. Auf-
grund der höheren Liquidität des deutschen Markts werden trotzdem vermehrt Termingeschäfte in diesem Markt
abgeschlossen. Dabei setzt sich der österreichische Strompreis aus dem deutschen Strompreis zuzüglich eines
DE/AT-Spreads zusammen. Insofern wird mit den in Deutschland abgeschlossenen Terminprodukten die deutsche
Preiskomponente der österreichischen Strompreise abgesichert.
Erfolgt die Absicherung im selben Markt wie das Grundgeschäft, besteht grundsätzlich eine vollständige Deckung
zwischen Grund geschäft und Sicherungsinstrument. Werden jedoch Sicherungsgeschäfte aufgrund mangelnder
Liquidität im deutschen Markt getätigt, wird im Rahmen der Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft nur die Risiko-
komponente des deutschen Preises herangezogen, womit eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und
Sicherungsinstrument erreicht wird.
Ineffektivitäten der Absicherungen können durch Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei oder durch einen
Rückgang des erwar teten Stromlieferungsvolumens entstehen .
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen
Vermögenswerten oder den Forderungen und übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative
Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Ver-
bindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag,
der eine Aufrechnungsvereinbarung enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume
saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden. Die Fälligkeitsanalyse der
derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung
61. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und
Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms
Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate abgebildet und
bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder
effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen
der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicher-
ten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die
Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus
wurden im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos
aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.
Umm Al Hayman/Bahrain
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung
von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman und beginnend mit dem
Geschäftsjahr 2022/23 auch aus dem Projekt in Bahrain, womit die erwarteten Zahlungen zu 100 % abgesichert
wurden. Aufgrund des Projektfortschritts wurde die Hedge-Beziehung für das Projekt in Bahrain im Geschäfts-
jahr 2023/24 beendet. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts
möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei
unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem
gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme.
Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in
Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich
effektiv sein wird und effektiv war.
87
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Angaben zu Sicherungsbeziehungen
Die im Vorjahr in enthaltene JPY-Anleihe wurde per 9. Jänner 2024 zur Gänze getilgt. Damit wurde auch die
Sicherungsbeziehung mittels Cross-Currency Swap beendet.
Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente
30.09.2023
Änderung
Mio. EUR
Buchwert
Bilanzposten Nominalbetrag beizulegender Zeitwert
Cross-Currency Swaps
1)
–19,4
Übrige kurzfristige Schulden
10,0
1)
–8,3
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft
30.09.2023
Fair Value Änderung
Mio. EUR
Buchwert
Adjustment Bilanzposten Nominalbetrag beizulegender Zeitwert
JPY-Anleihe
–61,2
–1,9
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
10,0
1)
9,7
1) Mrd. JPY
Gasbezug
Die EVN AG setzt im Rahmen des Cash Flow Hedge Accountings gemäß IFRS 9 derivative Finanzinstrumente zur
Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Kosten aus dem Gasbezug zu variablen Preisen ein.
Durch die Absicherung dieses Preisrisikos sollen Zahlungsausgänge für den Einsatz von Erdgas in der Strom- und
Wärmeproduktion wirtschaftlich fixiert werden.
Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hochwahrscheinlichen Käufe von Gas für die Strom- und
Wärmeproduktion in der EVN Gruppe. EVN AG setzt grundsätzlich Swaps, Forwards und Futures ein. Derivate
werden nur dann als Sicherungsinstrumente designiert, wenn der Erfüllungstermin und das Volumen mit jenem
der zukünftigen hochwahrscheinlichen Transaktion übereinstimmen.
Zur Beurteilung der Effektivität einer Sicherungsbeziehung muss eine wirtschaftliche Verknüpfung zwischen
Grundgeschäft und Sicherungsinstrument bestehen, ohne dass das Ausfallrisiko die Wertänderungen wesentlich
beeinflusst. Die prospektive Effektivitätsbewertung erfolgt anhand der Critical-Terms-Match-Methode, bei der
wesentliche Bedingungen wie Laufzeit, Volumen und Preisbasis beider Instrumente abgeglichen werden. Stimmen
diese Bedingungen überein, ist anzunehmen, dass die Wertänderung des Sicherungsinstruments die zukünftigen
Zahlungsströme vollständig ausgleicht.
Mögliche Quellen der Ineffektivität sind ein reduziertes Volumen der erwarteten Transaktion und ein erhöhtes
Ausfallrisiko durch eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Counterparty. Diese Risiken werden jedoch durch
eine Absicherung von weniger als 100 % des Volumens, den schrittweisen Abschluss von Sicherungsinstrumenten
sowie striktes Counterparty-Management minimiert .
88
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte
30.09.2024
Änderung Stand der Rücklage für
Mio. EUR beizulegen der Zeitwert Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen in KWD (Firm Commitment)
–9,9
–12,3
Einzahlungen in USD (Firm Commitment)
–1,0
–16,9
Einzahlungen in BHD (Firm Commitment)
–0,6
Portfolio Hedge Strom
134,0
19,7
Gasbezug
–0,8
0,4
30.09.2023 Änderung Stand der Rücklage für
Mio. EUR beizulegen der Zeitwert Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen in KWD (Firm Commitment)
15,1
–22,4
Einzahlungen in USD (Firm Commitment)
15,7
–18,1
Einzahlungen in BHD (Firm Commitment)
–0,6
–0,2
Portfolio Hedge Strom
189,8
69,6
Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente
30.09.2024
Änderung
Mio. EUR
Buchwert
Bilanzposten Nominalbetrag beizulegender Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR)
–1,0
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
80,5
1)
10,0
FX-Forwards (USD/EUR)
–0,4
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
23,2
2)
0,7
FX-Forwards (BHD/EUR)
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
0,6
Portfolio Hedge Strom
20,1
Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen
484,5 GWh
–51,4
Portfolio Hedge Strom
4)
–2,2
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
182,0 GWh
–0,3
Gasbezug Hedge
0,4
Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen
297,1 GWh
0,4
30.09.2023 Änderung
Mio. EUR
Buchwert
Bilanzposten Nominalbetrag beizulegender Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR)
–10,9
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
80,1
1)
14,7
FX-Forwards (USD/EUR)
–1,0
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
111,4
2)
18,5
FX-Forwards (BHD/EUR)
–0,6
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
8,4
3)
–0,6
Portfolio Hedge Strom
71,5
Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen
908,2 GWh
47,2
Portfolio Hedge Strom
5)
–10,6
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden
33,0 GWh
172,4
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) Nominalbetrag in Mio. BHD
4) 0,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
5) 8,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfas s t
89
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften
30.09.2024
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
< 1 Jahr
> 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD
80,5
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs
1,1432
KWD
Nominalbetrag in KWD
23,2
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs
0,3435
Sicherungsinstrumente Portfolio Hedge Strom
Nominalbetrag in GWh
457,3
138,8
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh
123,7
88,9
Sicherungsinstrumente Gasbezug
Nominalbetrag in GWh
192,3
104,8
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh
38,5
39,1
30.09.2023
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
< 1 Jahr
> 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD
99,4
12,0
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs
1,0693
1,1733
KWD
Nominalbetrag in KWD
40,9
39,2
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs
0,3424
0,3481
BHD
Nominalbetrag in BHD
7,2
1,2
Durchschnittlicher BHD/EUR-Terminkurs
2,4089
2,3756
Sicherungsinstrumente Strom
Nominalbetrag in GWh
700,9
200,7
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh
202,47
180,23
Auswirkungen auf die Gesamtergebnis rechnung, Bilanz und GuV
30.09.2024
Im sonstigen Posten, bei Posten, bei
Ergebnis erfasste Erfolgswirksam denen die denen die
Sicherungs- erfasste Ineffektivitäten Umgliederung Umgliederung Basis
Mio. EUR gewinne/-verluste Ineffektivitäten erfasst wurden von OCI in GuV erfasst wurde Adjustment
DBO-Projekt (KWD)
9,9
–0,2
Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD)
1,0
–0,2
Umsatzerlöse
Projekt Tubli (BHD)
0,6
0,3
Umsatzerlöse
Portfolio Hedge Strom
–134
84,3
Umsatzerlöse
Gasbezug
0,8
–0,4
Gasbezug
30.09.2023 Im sonstigen Posten, bei Posten, bei
Ergebnis erfasste Erfolgswirksam denen die denen die
Sicherungs- erfasste Ineffektivitäten Umgliederung Umgliederung Basis
Mio. EUR gewinne/-verluste Ineffektivitäten erfasst wurden von OCI in GuV erfasst wurde Adjustment
DBO-Projekt (KWD)
15,1
–6,3
Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD)
15,7
–2,0
Umsatzerlöse
Projekt Tubli (BHD)
–0,6
–0,3
Umsatzerlöse
Portfolio Hedge Strom
189,7
–6,7
Umsatzerlöse
90
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2024 einbezogen wurden
Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St. Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2024 einbezogen wurden
Gesellschaft
Burgenland Energie
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP
64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 98 unter Beteiligungen der
EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen
gemacht, die im Geschäftsjahr 2023/24 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen
Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
91
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen,
für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
Finanzinformationen für sich genommen
unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag
182,4
167,9
Ergebnis nach Ertragsteuern
14,6
15,1
Sonstiges Ergebnis
–7,8
6,6
Gesamtergebnis
6,9
21,7
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen,
für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
Finanzinformationen für sich
genommen wesentlicher
Gemeinschaftsunternehmen
30.09.2024
Energie-
30.09.2023
Energie-
Mio. EUR
EVN KG
RAG
ZOV
Allianz
EVN KG
RAG
ZOV
Allianz
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
3,9
566,6
2,6
32,8
0,5
537,2
134,6
118,5
Kurzfristige Vermögenswerte
339,0
121,0
177,9
414,9
609,0
124,7
50,9
735,2
Langfristige Schulden
9,2
245,6
7,9
18,6
216,3
37,3
Kurzfristige Schulden
324,6
135,3
44,5
447,4
607,8
144,7
7,7
892,2
Überleitung auf den Buchwert des
Anteils der EVN am Gemeinschafts-
unternehmen
Nettovermögen
9,1
306,8
136,1
–7,6
–16,9
300,9
177,8
–75,8
Anteil der EVN am Nettovergen (%)
100,0
100,0
48,50
45,00
100,00
100,00
48,50
45,00
Anteil der EVN am Nettovermögen
9,1
306,8
66,0
–3,4
–16,9
300,9
86,2
–34,1
+
/– Umwertungen
138,3
19,7
3,4
16,9
138,5
0,3
34,1
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
9,1
445,1
85,7
439,4
86,6
2023/24
2022/23
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
906,2
671,1
31,6
2.102,9
1.378,3
558,0
21,8
3.028,7
Planmäßige Abschreibungen
–48,7
–0,4
–0,3
–38,5
–0,5
Zinserträge
1,3
0,4
3,0
0,1
0,9
5,0
Zinsaufwendungen
–2,3
–6,8
–2,7
–11,2
–5,0
–1,5
Ertragsteuern
–22,8
–3,1
–1,0
–27,6
–3,0
–1,8
Ergebnis nach Ertragsteuern
–154,3
76,7
19,1
4,1
–240,3
79,5
13,8
3,5
Sonstiges Ergebnis
180,3
–2,4
64,1
–908,1
–1,2
–490,6
Gesamtergebnis
26,0
74,3
19,1
68,2
–1.148,5
78,3
13,8
–487,2
An die EVN ausgezahlte Dividende
70,0
11,7
5,5
50,0
21,8
92
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR
30.09.2024
30.09.2023
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften
146,6
208,6
Garantien für Projekte im Umweltbereich
752,6
710,7
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen
3,7
4,0
Kraftwerken
94,7
84,2
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
299,9
266,3
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie
sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen
0,1
0,1
Summe
1.297,6
1.273,9
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen
111,5
195,9
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den
Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit
einem Schlagendwerden der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rück-
griffsforderungen in Höhe von 32,9 Mio. Euro (Vorjahr: 72,1 Mio. Euro) gegenüber.
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2023 um 23,7 Mio. Euro
auf 1.297,6 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung der Garantien für Projekte im
Umweltbereich, für Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken sowie aus
der Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Gegenläufig wirkte eine Reduktion der Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene
Garantien, die für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen
Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und
aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei
Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen,
für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
Finanzinformationen wesentlicher
assoziierter Unternehmen
30.09.2024
30.09.2023
Verbund Burgenland Verbund Burgenland
Mio. EUR
IKW
ZOV UIP
Energie
IKW
ZOV UIP
Energie
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
1.230,3
1.076,3
1.244,4
0,6
998,4
Kurzfristige Vermögenswerte
130,8
4,4
439,7
244,2
7,9
361,4
Langfristige Schulden
172,8
180,3
135,9
179,5
Kurzfristige Schulden
47,6
1,3
905,5
43,7
4,0
809,9
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am Gemeinschafts unternehmen
Nettovermögen
1.140,6
3,1
430,2
1.309,0
4,5
370,4
Anteil der EVN am Nettovergen (%)
13,00
31,00
49,00
13,00
31,00
49,00
Anteil der EVN am Nettovermögen
148,3
1,0
210,8
170,2
1,4
181,5
+
/– Umwertungen
20,8
0,1
40,7
22,2
–0,1
34,3
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
169,1
1,1
251,5
192,4
1,3
215,8
2023/24
2022/23
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
302,4
20,3
1.043,7
391,2
19,7
920,8
Ergebnis nach Ertragsteuern
175,7
3,1
89,5
231,0
4,5
33,0
Sonstiges Ergebnis
0,1
–2,7
5,4
10,2
Gesamtergebnis
175,8
3,1
86,8
236,4
4,5
43,2
An die EVN ausgezahlte Dividende
44,7
1,6
11,3
13,0
1,5
11,2
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
93
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen,
die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen
im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzern-
abschluss aufstellt und offenlegt.
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 %
im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der
EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheits-
besitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung
nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Perso-
nen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch
ge nommen.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafterin
Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als haupt-
beteiligter Gesellschafterin und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der
Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die
EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag
30. September 2024 eine kurzfristige Forderung gegenüber der NÖ Landes- Beteiligungsholding GmbH in Höhe
von 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro). Alle Geschäfts beziehungen mit der Hauptgesell schafterin bzw. dieser
zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und
mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser
Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung der EVN gegenüber
der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: Verbindlichkeit in Höhe von 3,1 Mio. Euro).
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend
verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2024 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe
von 146,6 Mio. Euro (Vorjahr: 208,6 Mio. Euro). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der
Garantien betrug 549,6 Mio. Euro (Vorjahr: 538,5 Mio. Euro). Zum 31. Oktober 2024 betrug das Risiko betreffend
Marktpreisänderungen 110,8 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 522,4 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder
könnten in der Zukunft gegen die EVN geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer
Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen im
Einzelnen und insgesamt keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder
die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im
Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene
Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften .
66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte
oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehen-
den Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mit-
glieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende
Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidie-
rungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte
Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens
verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine
Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 98 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der
EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss
stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim
Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherr-
schenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäfts vorfälle und aus-
stehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Transaktionen mit at Equity einbezogenen
assoziierten Unternehmen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Aufwendungen für bezogene Leistungen
–35,1
–48,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen,
Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Mitglied bzw. CEO und Sprecher des Vorstands),
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (bis 31. März 2024 Mitglied des Vorstands), Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
(seit 1. April 2024 CTO und Mitglied des Vorstands) und Mag. (FH) Alexandra Wittmann (seit 1. September 2024
CFO und Mitglied des Vorstands) Mitglieder des Vorstands der EVN.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 1.547,8 Tsd. Euro
( inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.360,2 Tsd. Euro).
Bezüge der aktiven
Vorstandsmitglieder
2023/24
2022/23
Variable Variable
Tsd. EUR
Fixe Bezüge
Bezüge
1)
Sachbezüge
Fixe Bezüge
Bezüge
Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
515,9
189,2
4,0
477,4
146,0
3,5
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
272,6
177,3
7,1
445,5
133,9
14,2
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
189,4
3,0
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
30,7
0,1
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2023/24 bezahlten Beträgen; die variablen Bege sind abhängig von der Erreichung der verinbarten Ziele,
Details dazu finden sich im Vertungsbericht.
Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien
Energie GmbH, einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der
Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas
sowie energie nahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die
EVN Naturkraft und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditistinnen die Projektgesellschaft EVN-Wien
Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung,
die Errichtung und der Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/
oder Tochter gesell schaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss
einbezogenen Unter nehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige
Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Be schaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke
wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden,
beträgt:
Transaktionen mit at Equity einbezogenen
Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR
2023/24
2022/23
Umsätze
308,3
527,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen
–86,9
–153,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
41,0
61,2
Forderungen aus dem Cash Pooling
86,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
32,9
28,8
Ausleihungen
5,9
7,4
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling
46,6
Zinserträge aus Ausleihungen
0,3
0,4
95
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate
Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß
IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden für aktive leitende Angestellte Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in
Höhe von 22,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 19,9 Tsd. Euro) und Pensionskassenbeiträge in der Höhe 438,2 Tsd. Euro
( Vorjahr: 337,8 Tsd. Euro) geleistet.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des
Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 0,1 Mio Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt .
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der
Angabepflicht im Konzern abschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen.
Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unter-
nehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grund sätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei
Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäfts-
jahr 2023/24 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2024
offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
67. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2024 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses
am 27. November 2024 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:
Am 31. Oktober 2024 erfolgte das Closing für den Verkauf der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke
in Moskau. Damit sind die letzten verbliebenen Aktivitäten der EVN Gruppe in Russland abgegeben worden.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023/24 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe
von 78,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 72,6 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von
35,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 67,1 Tsd. Euro) sowie eine Abfertigung in Höhe von 378,2 Tsd. Euro, für Dipl.-Ing. Stefan
Stallinger Pensionskassenbeiträge in Höhe von 37,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) und für Mag. (FH) Alexandra
Wittmann in Höhe von 6,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2023/24 für Mag. Stefan Szyszkowitz
eine Dotierung in Höhe von 1.509,5 Tsd. Euro (davon 213,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 1.135,3 Tsd. Euro
versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 856,1 Tsd. Euro (davon
151,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 568,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger sind ausschließlich in ein beitrags-
orientiertes Pensionssystem einbezogen.
Bei der Rückstellung für Abfertigungen ergab sich im Geschäftsjahr 2023/24 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine
Dotierung in Höhe von 32,5 Tsd. Euro (davon 14,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 8,2 Tsd. Euro versicherungsmathe-
matische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 57,2 Tsd. Euro (davon 10,3 Tsd. Euro Zinsaufwand,
davon 38,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und
Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger unterliegen der Abfertigung gemäß Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbstständigen-
vorsorgegesetz.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse
in Höhe von 10,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 9,6 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 7,1 Tsd. Euro
( Vorjahr: 9,1 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Stefan Stallinger 2,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus
der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters hat Mag. Stefan Szyszkowitz Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt,
auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 846,0 Tsd. Euro (Vorjahr:
1.034,4 Tsd. Euro).
Bei den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe eine
Dotierung in Höhe von 1.324,3 Tsd. Euro (davon 232,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 908,0 Tsd. Euro versicherungs-
mathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr eine Dotierung in Höhe von 545,5 Tsd. Euro (davon 95,4 Tsd. Euro
Zinsaufwand, davon 353,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
68. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – CEO und Sprecher des Vorstands
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands (bis 31. März 2024)
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA – CTO und Mitglied des Vorstands (ab 1. April 2024)
Mag. (FH) Alexandra Wittmann – CFO und Mitglied des Vorstands (ab 1. September 2024)
Aufsichtsrat
Präsident
Dipl.-Ing. Reinhard Wolf
Vizepräsidenten
Mag. Jochen Danninger
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder
Mag. Georg Bartmann Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Mag. Veronika Wüster, MAIS
Dr. Gustav Dressler Dipl.-Ing. Angela Stransky
Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Arbeitnehmervertreter*innen
Friedrich Bußlehner (bis 1. April 2024) Ing. Paul Hofer Irene Pincolitsch (ab 2. April 2024)
Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter Dipl.-Ing. Irene Pugl
69. Freigabe des Konzernabschlusses 2023/24 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der
Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzern-
abschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN werden am 16. Dezember 2024 dem Aufsichtsrat
zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
70. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2023/24 der EVN erfolgte durch die BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Aufwendungen für Leistungen des Konzernab-
schlussprüfers (einschließlich des internationalen Netzwerks im Sinn des § 271b UGB) setzten sich wie folgt zusammen:
Aufwendungen Abschlussprüfer
2023/24
2022/23
davon BDO Assurance davon BDO Assurance
Konzern- GmbH Wirtschafts- Konzern- GmbH Wirtschafts-
abschluss- prüfungs- und Steuer- abschluss- prüfungs- und Steuer-
prüfer beratungsgesellschaft prüfer beratungsgesellschaft
Aufwendungen Abschlussprüfer
Mio. EUR
1,0
0,5
0,7
0,4
Konzern- und Jahresabschlussprüfung
%
60,6
54,7
82,3
69,6
Sonstige Bestätigungsleistungen
%
10,8
21,2
10,5
16,7
Sonstige Beratungsleistungen %
28,6
24,1
7,2
13,7
Maria Enzersdorf, am 27. November 2024
EVNAG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Mag. (FH) Alexandra Wittmann Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands CFO und Mitglied des Vorstands CTO und Mitglied des Vorstands
97
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art2023/24
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für
die in den Konzern abschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die
Werte aus den letzten verfüg baren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei
Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanz-
stichtag der EVN.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥ 20,0 % per 30. September 2024
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Beteiligung Jahresabschluss Konsolidierungs-
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
% zum art 2023/24
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH (Ashta“), Wien EVN Naturkraft
49,99
31.12.2023
E
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG („EVN KG“), Maria Enzersdorf
EVN ES
100,00
30.09.2024
E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg EVN Wärme
51,00
30.09.2024
E
EVN Geoinfo GmbH („EVN Geoinfo“), Maria Enzersdorf Utilitas
100,00
30.09.2024
V
Elektrorazpredelenie Yug EAD („EP Yug“), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding
100,00
31.12.2023
V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/ 100,00
31.12.2023
V
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH („EnergieAllianz“), Wien EVN ES
45,00
30.09.2024
E
EVN Supply
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD („EVN Bulgaria EC“), BG SV Holding 100,00
31.12.2023
V
EVN Kavarna EOOD („EVN Kavarna“), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES
100,00
31.12.2023
V
Plovdiv, Bulgarien EVN Kroatien Holding GmbH („Kroatien Holding“), EVN 100,00
30.09.2024
V
EVN Bulgaria EAD („EVN Bulgaria“), Sofia, Bulgarien EVN
100,00
31.12.2023
V
Maria Enzersdorf
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH („BG FW Holding“), EVN 100,00
30.09.2024
V
EVN Macedonia AD („EVN Macedonia“), Skopje, Nordmazedonien
EVN Mazedonien
90,00
31.12.2023
V
Maria Enzersdorf EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia
100,00
31.12.2023
V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH („EVN Bulgaria RES“), EVN Naturkraft 100,00
30.09.2024
V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL (EVN Supply), EVN Macedonia 100,00
31.12.2023
V
Maria Enzersdorf Skopje, Nordmazedonien
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH („BG SE Holding“), EVN Naturkraft 100,00
30.09.2024
V
EVN Mazedonien GmbH („EVN Mazedonien“), Maria Enzersdorf EVN
100,00
30.09.2024
V
Maria Enzersdorf evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. EVN 100,00
30.09.2024
V
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH („BG SN Holding“), EVN 100,00
30.09.2024
V
(„EVN Naturkraft), Maria Enzersdorf
Maria Enzersdorf EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria
100,00
31.12.2023
V
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH („BG SV Holding“), EVN 100,00
30.09.2024
V
EVN Trading South East Europe EAD (EVN Trading SEE“), EVN Bulgaria 100,00
31.12.2023
V
Maria Enzersdorf Sofia, Bulgarien
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD (TEZ Plovdiv“), Plovdiv, Bulgarien
BG FW Holding
100,00
31.12.2023
V
EVN Wärme GmbH („EVN Wärme“), Maria Enzersdorf EVN
100,00
30.09.2024
V
EVN Croatia Plin d.o.o (EVN Croatia“), Zagreb, Kroatien Kroatien Holding
100,00
31.12.2023
V
EVN Wärmekraftwerke GmbH (EVN Wärmekraftwerke“), EVN/ 100,00
30.09.2024
V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia
100,00
31.12.2023
V
Maria Enzersdorf EVN Bet. 52
EVN Energieservices GmbH („EVN ES“), Maria Enzersdorf EVN
100,00
30.09.2024
V
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehme n
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Beteiligung Jahresabschluss Konsolidierungs-
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
% zum art 2023/24
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und EVN Naturkraft 50,00
30.09.2024
E
Betriebs GmbH & Co KG („EVN-WE Wind KG“), Wien
Fernwärme St. Pölten GmbH, St. Pölten EVN
49,00
31.12.2023
E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr EVN Wärme
49,00
30.09.2024
E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding
76,00
31.12.2023
V
kabelplus GmbH („kabelplus“), Maria Enzersdorf Utilitas
100,00
30.09.2024
V
Netz Niederösterreich GmbH („Netz Niederösterreich“),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00
30.09.2024
V
Verbund Innkraftwerke GmbH („Verbund Innkraftwerke“),
Töging, Deutschland
1)
EVN Naturkraft 13,00
31.12.2023
E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH („WTK“),
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 70,00
30.09.2024
V
EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 100,00
30.09.2024
V
Bioenergie St. lten GmbH, Maria Enzersdorf EVN Wärme
100,00
30.09.2024
V
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity
in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Eigen- Letztes
Beteiligung kapital in Jahresergebnis Jahresabschluss Konsolidierungs-
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
% Tsd. EUR in Tsd. EUR zum art 2023/24
cyberGRID GmbH, Wien Utilitas
100,00
296
–258 30.09.2024 NV
(6) (1) (31.03.2023)
Biowärme Amstetten-West GmbH, EVN Wärme
49,00
3.277
637 31.12.2023 NE
Amstetten (2.641) (429) (31.12.2022)
EVN Macedonia Holding DOOEL, EVN
100,00
395
8 31.12.2023 NV
Skopje, Nordmazedonien (403) (–10) (31.12.2022)
Bioenergie Wiener Neustadt EVN Wärme
90,00
1.184
220 31.12.2023 NV
GmbH, Wiener Neustadt (964) (157) (31.12.2022)
Energie Zukunft Niederösterreich EVN
50,00
211
–449 31.12.2023 NE
GmbH, Heiligenkreuz (660) (–462) (31.12.2022)
EVN-WIEN ENERGIE Windparkent
-
EVN Naturkraft
50,00
40
1 30.09.2023 NE
wicklungs- und Betriebs GmbH (39) (1) (30.09.2022)
(„EVN-WE Wind GmbH“), Wien
Fernwärme Mariazellerland EVN Wärme
48,86
941
358 31.12.2023 NE
GmbH, Mariazell (582) (296) (31.12.2022)
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- EVN Naturkraft
33,33
12.836
3.999 31.12.2023 NE
und Betriebs GmbH & Co KG, Wien (10.337 (1.500) (31.12.2022)
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- EVN Naturkraft
33,33
45
3 31.12.2023 NE
und Betriebs GmbH, Wien (41) (3) (31.12.2022)
Netz Niederösterreich Beteiligung Netz NÖ
100,00
16.187
1.264 30.09.2024 NV
31 GmbH (Netz Bet. 31“),
Maria Enzersdorf
(14.923) (–) (30.09.2023)
Netz Niederösterreich Liegen
-
Netz Bet. 31
100,00
16.181
–519 30.09.2024 NV
schaftsbesitz 31 GmbH,
Maria Enzersdorf
(15.455) (27) (30.09.2023)
E.GON GmbH, Heiligenkreuz
Utilitas
100,00
2.766
–269 30.09.2024 NV
(–) (–) (–)
EVN Biogas GmbH,
EVN Wärme
-
100,00
30
–5 30.09.2024 NV
Maria Enzersdorf kraftwerke (–) (–) (–)
EH Solar Contracting Solutions EVN
50,00
NE
GmbH, St. Pölten Energieservices
Zephyr Energy GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft
74,90
NV
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehme n
99
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Letztes
Beteiligung Eigenkapital Jahresergebnis Jahresabschluss Konsolidierungs-
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
% in Tsd. EUR in Tsd. EUR zum art 2023/24
Abwasserbeseitigung Kötschach- WTE Projekt-
26,00
320
19 31.12.2023 NE
Mauthen Errichtungs- und entwicklung (301) (41) (31.12.2022)
Betriebsgesellschaft mbH,
Kötschach-Mauthen
GmbH
EVN Projektgesellschaft Müll- WTE
100,00
–743
30.04.2022
1)
NV
verbrennungsanlage Nr. 1 mbH Wassertechnik (–) (– 1.006) (30.09.2021)
in Liqu. („EVN MVA1“), Essen,
Deutschland
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L., WTE
50,00
–924
–234 30.09.2023 NE
Al Seef (Manama), Bahrain Wassertechnik (–617) (–704) (30.09.2022)
Wasserver- und Abwasser- WTE
49,00
586
22 31.12.2023 NE
entsorgungsgesellschaft Wassertechnik (566) (3) (31.12.2022)
Märkische Schweiz mbh,
Buckow, Deutschland
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft
EVN Wasser
50,00
866
31.12.2023 NE
m.b.H, Untertullnerbach (866) (–) (31.12.2022)
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE
100,00
298
36 30.09.2024 NV
Wassertechnik (262) (6) (30.09.2023)
WTE desalinizacija morske vode WTE Betrieb
100,00
–838
–149 31.12.2023 NV
d.o.o., Podgorica, Montenegro (–689) (–25) (31.12.2022)
WTE Projektgesellschaft Natrium
-
hypochlorit mbH (WTE Hyp"),
Essen, Deutschland
EVN Bet. 52
100,00 23
(24)
–1
(–1)
30.09.2024
(30.09.2023)
NV
1) Die Gesellschaft befindet sich weiterhin in der Liquidationsphase. Die Liquidationsbilanz wurde am 30. April 2022 aufgestellt;
weitere Jahresabschlüsse werden nicht erstellt.
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 % per 30. September 2024
2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Beteiligung Jahresabschluss Konsolidierungs-
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
% zum art 2023/24
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora,
Slowenien
WTE Betrieb 100,00
30.09.2024
V
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag,
Tschechische Republik
WTE 35,00
31.12.2023
E
EVN Beteiligung 52 GmbH (EVN Bet. 52“), Maria Enzersdorf
EVN
100,00
30.09.2024
V
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH (EVN UBS“),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt 100,00
30.09.2024
V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH („EVN Umwelt“),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00
30.09.2024
V
EVN Wasser GmbH („EVN Wasser“), Maria Enzersdorf
EVN/Utilitas
100,00
30.09.2024
V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland
EVN UBS
100,00
31.12.2023
V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland
EVN UBS
100,00
31.12.2023
V
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Lko, Slowenien
WTE
100,00
30.09.2024
V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait
WTE
50,00
31.12.2023
E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland
1)
International
100,00
30.09.2024
V
WTE Betriebsgesellschaft mbH („WTE Betrieb“), Hecklingen,
Deutschland
1)
WTE 100,00
30.09.2024
V
WTE International GmbH („International), Essen, Deutschland
WTE
100,00
30.09.2024
V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait
International
100,00
30.09.2024
V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro
WTE
100,00
31.12.2023
V
WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf
WTE
100,00
30.09.2024
V
WTE Projektna drba Bled d.o.o., Bled, Slowenien
WTE
100,00
30.09.2024
V
WTE Wassertechnik GmbH („WTE“), Essen, Deutschland
EVN Bet. 52
100,00
30.09.2024
V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen
WTE
100,00
30.09.2024
V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. („ZOV), Zagreb, Kroatien
WTE
48,50
31.12.2023
E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. WTE 29,00 31.12.2023 E
(ZOV UIP), Zagreb, Kroatien
1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen .
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
100
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥ 20,0 %
per 30. September 2024
3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Beteiligung Jahresabschluss Konsolidierungs-
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
% zum art 2023/24
Burgenland Holding Aktiengesellschaft EVN 73,63
30.09.2024
V
(„Burgenland Holding“ bzw. „BUHO“), Eisenstadt
Burgenland Energie AG (Burgenland Energie“), Eisenstadt
BUHO
49,00
30.09.2024
E
EVN Business Service GmbH („EVN Business“), Maria Enzersdorf
Utilitas
100,00
30.09.2024
V
R138-Fonds, Wien
EVN/Netz
100,00
30.09.2024
V
Niederösterreich/
EVN Wasser
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft („RBG“), Maria Enzersdorf
EVN
50,03
31.03.2024
V
RAG Austria AG (RAG“), Wien
RBG
100,00
31.12.2023
E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. EVN 100,00
30.09.2024
V
(„Utilitas“), Maria Enzersdorf
3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Letztes
Beteili- Eigenkapital Jahresergebnis Jahresabschluss Konsolidierungs-
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin
gung % in Tsd. EUR in Tsd. EUR zum art 2023/24
e&i EDV Dienstleistungs-
EVN
50,00
255
74 30.09.2024 NE
gesellschaft m.b.H., Wien (261) (65) (30.09.2023)
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
101
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG,
Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30.9.2024, der Konzern-
Gewinn-und-Verlust-Rechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Darstellung der Entwicklung des
Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
unddem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungs-
ströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO)
und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern
die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften
und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen
beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von
uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden
Be stätigungsver me rk
102
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Prüferisches Vorgehen und Verweis auf weitergehende Informationen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das
Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implemen-
tierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sach-
anlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit
imZusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung
und Implementierung beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wert-
aufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und
deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt.
Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle
und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten
überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den inVorperioden
angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen
Mitarbeitern
besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungs
gemäß
verbucht wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs
beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunfts-
gerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen)
und 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bestätigungsvermerk.
im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungs-
urteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und
At Equity einbezogenen Unternehmen
Sachverhalt
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2024
einen Buchwert von insgesamt 6.068,7 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 56 % der Bilanzsumme des
Konzerns.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhalts-
punkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes),
Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft,
ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen
zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittel-
generierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden
Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen
und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten
Diskontierungszinssatzes getroffen werden.
Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen,
der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüber-
schüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen
Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogenen
Unternehmen.
103
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrmern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht auf-
gedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammen-
wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der
Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes,
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor
dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich
nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden
dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen
Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig
falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wirhaben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser
inÜbereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245aUGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner
sinddie gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen,
entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische
Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
104
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,
ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf-
gestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit
zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesent-
liche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen
oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise
zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als
Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung,
Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätig-
keiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde-
rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher
die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsver-
merk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt
werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
105
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 1.2.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2.2.2024 vom
Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an
den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass
wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, 27.11.2024
BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Mag. (FH) Johannes Waltersam
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
106
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24 Erklärung des VorstandsJahresabschluss der EVN AGKonzernabschlussKonzernlagebericht
Sitz der Gesellschaft:
2344 Maria Enzersdorf
Registriert Landesgericht Wr. Neustadt
FN 72000 h
UID Nr. ATU14704505
EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
EVN AG
Jahresabschluss
2023/24
nach UGB
107
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
Inhalt
Lagebericht
Jahresabschluss
Bilanz zum 30. September 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023/24
Entwicklung des Anlagevermögens
Beteiligungen der EVN AG
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Anhang
109
161
162
164
166
167
169
174
108
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
109
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
4
Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2023/24
Bericht des Vorstandes
ENERGIEPOLITISCHES UMFELD
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Der europäische Green Deal galt für die europäische Legislaturperiode von 2019 bis 2024
als das zentrale Projekt der Europäischen Kommission und definierte damit einen wichtigen
energiepolitischen Fokus der EU-Institutionen. Die Zielsetzungen, Europa bis 2050 zum
ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und bereits bis 2030 die
Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren, hatten daher in den letzten Jahren
maßgeblichen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung für den Energiesektor. Ab 2022
prägten zudem die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Krise sowie deren Einfluss auf die
Energiepreise und die europäische Wirtschaft die energiepolitischen Weichenstellungen.
Eines der wesentlichen Ziele war und ist es dabei, die negativen Auswirkungen extremer
Preisschwankungen auf den EU-Markt und damit letztlich auf die Verbraucher*innen
einzudämmen.
Die in der abgelaufenen Legislaturperiode der EU erarbeiteten umfassenden
Gesetzespakete für den Energiebereich wurden im Frühjahr 2024 final beschlossen. Die
damit auf den Weg gebrachten Reformen im Strommarktdesign führten zu Novellen der EU-
Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Zusätzlich
erfolgten Novellen der Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung, die auch einen Rahmen
für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft festlegen.
Wesentliche Neuerungen dieser Gesetzespakete betreffen etwa Erleichterungen für
Kund*innen bei der Teilnahme am Strommarkt – sowohl im Rahmen von wie auch außerhalb
von Energiegemeinschaften. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Förderung neuer Anlagen
zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen durch Preisstützung
mittels sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference), die gleichzeitig
einem Anstieg der Marktpreise für die Kund*innen entgegenwirken sollen. Generell verändert
die europäische Energiepolitik die Rolle der Kund*innen, indem diese von reinen
Verbraucher*innen auch zu aktiven Marktteilnehmer*innen werden können, die Strom
produzieren und handeln. Zudem sollen Informationsverpflichtungen für Netzbetreiber über
verfügbare Anschlusskapazitäten die Qualität der europäischen Netzausbauplanung
verbessern. Das sogenannte Gas- und Wasserstoffpaket wiederum soll einen geregelten
Umstieg auf Wasserstoff ermöglichen, indem einheitliche (regulatorische)
Rahmenbedingungen für die Errichtung der erforderlichen Wasserstoffinfrastruktur (Netze
und Speicher) geschaffen und Planungen dafür europaweit vereinheitlicht werden.
Für die neue Legislaturperiode hat die europäische Kommission in ihren politischen Leitlinien
u. a. die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als Priorität benannt. Zudem werden der Green
Deal und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen fortgeführt.
Österreich
In Österreich müssen die auf EU-Ebene zuletzt beschlossenen Richtlinien für den
Energiebereich noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Aufgabe wird sich die
110
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
5
neue Bundesregierung widmen müssen. Sie kann dabei auf einem Entwurf der
Vorgängerregierung für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) aufsetzen, das an die
Stelle des bestehenden Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes (ElWOG) treten
soll.
Im Juni 2024 wurde das mit 31. Dezember 2027 befristete Bundesgesetz zur Abmilderung
von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von
marktbeherrschenden Energieversorgern beschlossen.
Die EU hat trotz der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Marktverwerfungen nach
ausgiebigen Konsultationen mit Energieexpert*innen den Binnenmarkt und die Merit Order
als wesentliche und effiziente Mechanismen für die Preisbildung anerkannt. In ihren
Reformpaketen für den europäischen Strommarkt hat sie gleichzeitig Maßnahmen gesetzt,
die Preisspitzen vermeiden bzw. eindämmen sollen. Diese werden nun in die österreichische
Gesetzgebung bzw. in das nationale Marktdesign einfließen. Ziel ist es dabei, auch in
Österreich künftig wieder eine stabilere Preisentwicklung für Endkund*innen ohne extreme
Verwerfungen zu gewährleisten. Aus Sicht der Energielieferant*innen sind jedoch weiterhin
präzisere und rechtssichere Konsument*innenschutzbestimmungen in Bezug auf die
Preisgestaltung und die Kündigungsmöglichkeiten erforderlich.
Ausführlich diskutiert wurden in Österreich das Ausmaß der russischen Gasimporte,
mögliche Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Bezugsquellen sowie potenzielle
Folgen einer Nichtverlängerung des mit 31. Dezember 2024 endenden Gas-Transitvertrags
zwischen Russland und der Ukraine auf die nationale Gasversorgung. Vor diesem
Hintergrund hat das österreichische Parlament im Juni 2024 Gesetzesänderungen
beschlossen, die jene Gasversorgungsunternehmen, die zumindest 25 % ihrer Mengen aus
Russland oder aus unbekannten Quellen beziehen, zur Erstellung eines
Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet. Zudem wurde die Verpflichtung, eine
strategische Gasreserve vorzuhalten, bis 2027 verlängert.
Das geplante Erneuerbaren-Gas-Gesetz konnte mangels der erforderlichen Zwei-Drittel-
Mehrheit im österreichischen Parlament nicht beschlossen werden. Aus Sicht der
Energiebranche hätte eine Mindestquote für grünes Gas im Zusammenspiel mit
Strafzahlungen dazu geführt, dass der Marktpreis durch die Höhe der Strafzahlung definiert
worden wäre.
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 wuchs die Weltwirtschaft nur moderat. Dabei zeigte
sich die Dynamik in den USA höher als im Euroraum, in dem sich wiederum Deutschland
und Österreich am unteren Ende der Skala finden. In den Schwellenländern entwickelte sich
die Produktion verhalten, besonders in China hat sich das Expansionstempo spürbar
verlangsamt. Die aktuellen Prognosen sind mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Eine
Eskalation der geopolitischen Spannungen, etwa im Nahen Osten oder in der Ukraine, würde
den Welthandel bremsen und die zuletzt im Sinkflug befindliche Inflation wieder antreiben.
Damit würden sich die Realeinkommen schwächer entwickeln, und die Geldpolitik würde
wohl langsamer gelockert werden. Zusätzlich wird der Welthandel zunehmend von
protektionistischen Tendenzen belastet. So haben die USA und die Europäische Union hohe
Zölle auf chinesische Elektroautos eingeführt. Im Raum stehende Gegenmaßnahmen Chinas
würden den internationalen Güteraustausch weiter einschränken und die wirtschaftliche
Dynamik damit stark beeinträchtigen. Für den Euroraum prognostizieren die
Wirtschaftsforscher*innen aktuell für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 0,8 %, 2025
dürfte das Plus zwischen 1,2 % und 1,4 % liegen.
111
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
6
Die österreichische Wirtschaftsleistung ist in der ersten Hälfte 2024 weiter zurückgegangen.
Nach einer Reduktion des BIP um 1,0 % im Jahr 2023 hat sich die Rezession in Industrie
und Bauwirtschaft auch im laufenden Jahr fortgesetzt, und auch der Konsum hat trotz
kräftiger Realeinkommenszuwächse noch nicht wieder angezogen. Der Verlust an
Wettbewerbsfähigkeit durch den Anstieg der Kostenbasis belastet auch die österreichische
Exportwirtschaft. Damit fällt die österreichische Wirtschaft im europäischen Vergleich spürbar
zurück. Dies führte zuletzt zu einer Rücknahme der BIP-Erwartungen für das Kalenderjahr
2024 auf –0,6 %. Mit einer Aufhellung der Konsumstimmung und einer stärkeren
Auslandsnachfrage, getragen durch die erwartete Erholung der Industriekonjunktur im
Euroraum, sollte die heimische Wirtschaft wieder an Schwung gewinnen. Für 2025 wird
deshalb mit einem moderaten Wachstum zwischen 0,8 % und 1,6 % gerechnet.
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird
der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen
Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts
hoher Preise können die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme dämpfen. Dabei
hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN wesentlich vom
geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch
die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen
im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers
entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Wind-
und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2023/24 war die Witterung in allen drei Kernmärkten der EVN erneut von
sehr milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme sie definiert den
temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien
jeweils sowohl deutlich unter dem Vorjahreswert als auch unter dem langjährigen
Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 70,1 % des üblichen Mittelwerts.
112
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr
2023/24 hingegen in allen drei Kernmärkten im Vergleich zu den bereits hohen
Vorjahreswerten nochmals deutlich an. In Nordmazedonien war sie mit 205,0 % sogar mehr
als doppelt so hoch wie im langjährigen Durchschnitt.
Sowohl das Wasser- als auch das Winddargebot gestaltete sich in der Berichtsperiode
insgesamt sehr positiv. Die Erzeugungskoeffizienten für Wind kamen in Österreich und
Bulgarien knapp unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen. In Österreich bedeutete dies
eine deutliche Verbesserung zum Vorjahr, in Bulgarien eine leichte Verschlechterung. Auch
die Erzeugungskoeffizienten für Wasser verbesserten sich in Österreich und Deutschland
spürbar, während sie in Nordmazedonien hinter dem hohen Vorjahreswert zurückblieben.
Die Primärenergie- und Energiepreise zeigten sich in der Berichtsperiode weiterhin
rückläufig. Nach unterjährigen Schwankungen reduzierte sich der durchschnittliche EEX-
Börsenpreis für Erdgas zum Bilanzstichtag von zuvor 56,4 Euro pro MWh auf 33,9 Euro pro
MWh. Auch die Preise für CO2-Emissionszertifikate kamen konjunkturbedingt unter den
Vergleichswerten des Vorjahres zu liegen: Mit durchschnittlich 69,1 Euro pro Tonne im
Geschäftsjahr 2023/24 lagen sie um rund 18,0 % unter dem Wert von 84,2 Euro pro Tonne
in der vorangegangenen Berichtsperiode.
Diese Entwicklungen wirkten sich auch auf die Marktpreise für Strom aus, die im Berichtsjahr
ebenfalls einen neuerlichen deutlichen Rückgang verzeichneten: Die Spotmarktpreise für
Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro
pro MWh (Vorjahr: 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh). Aufgrund des
kontinuierlich ansteigenden Anteils an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im
Energiesystem sind die unterjährigen Preisentwicklungen mittlerweile auch stark von
saisonalen Effekten beeinflusst.
113
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Kennzahlen zur Ertragslage
2023/2024
2022/23 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Umsatzerlöse 740,0 936,4 -196,4 -21,0
Die Umsatzerlöse sanken auf 740,0 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe
von 369,2 Mio. EUR (VJ: 485,4 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 140,7 Mio. EUR (VJ:
242,0 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 230,0 Mio. EUR (VJ: 209,0 Mio.
EUR) zusammen.
Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 116,2 Mio. EUR, die Gaserlöse um
101,2 Mio. EUR, während die sonstigen Umsatzerlöse um 21,0 Mio. EUR stiegen. Die
Reduktion der Stromerlöse ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr stark
gesunkenen Strompreise zurückzuführen. Der Rückgang ist hierbei deutlich bei den
gesunkenen Stromerlösen im Stromhandel mit Dritten sichtbar. Die Reduktion der Gaserlöse
ist ebenfalls auf die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Gaspreise aber auch auf
geringere Gashandelsaktivitäten zurückzuführen.
Berechnung 2023/24 2022/2023
Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Ergebnis vor
Zinsen und
Steuern
Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche
Aufwendungen gemäß §
323,9 473,8 -149,9 -31,6
231 (2) Z 15 UGB
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 1,4 Mio. EUR
(Vorjahr: 1,9 Mio. EUR).
Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im
abgelaufenen Geschäftsjahr 451,5 Mio. EUR (Vorjahr: 682,5 Mio. EUR). Der Rückgang ist in
erster Linie auf preisbedingte geringere Aufwendungen für Strom- und Gasbezug
zurückzuführen. Dieser Effekt wird verstärkt durch gesunkene Aufwendungen für CO2
Zertifikate.
An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 118,1 Mio. EUR (Vorjahr:
106,2 Mio. EUR) an. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 11,9 Mio.
EUR.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2023/24 102,3 Mio. EUR (Vorjahr: 96,6 Mio.
EUR) und ist insbesondere auf die kollektivvertraglichen Anpassungen zurückzuführen. Bei
der EVN AG waren durchschnittlich 570 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 561
Angestellte) beschäftigt. Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von
180,0 Tsd. EUR (Vorjahr: 172,2 Tsd. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 1,3 Mio. EUR
(Vorjahr: 1,7 Mio. EUR).
Die Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
betrugen im Berichtszeitraum 5,5 Mio. EUR und sind damit um rd. 1,0 Mio. EUR niedriger als
im Vorjahr.
114
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 35,6 Mio. EUR (Vorjahr 31,4
Mio. EUR).
Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein positives
Betriebsergebnis in Höhe von 28,4 Mio. EUR (Vorjahr 15,1 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge,
Wertpapiererträgen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das
Beteiligungsergebnis sank gegenüber dem Vorjahr von 431,1 Mio. EUR auf 358,5 Mio. EUR.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen beliefen sich auf 27,1 Mio. EUR (VJ: 29,6 Mio.
EUR). Die Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und
Wertpapieren des Umlaufvermögens erhöhten sich auf 5,5 Mio. EUR (VJ: 1,9 Mio. EUR). Die
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens stiegen vor
allem wegen höherer Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen auf 130,2
Mio. EUR (VJ: 33,8 Mio. EUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen im
Geschäftsjahr 75,1 Mio. EUR (VJ: 69 Mio. EUR).
Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 220,4 Mio. EUR erzielt werden, welches
um 169,2 Mio. EUR oder 43,2 % unter dem Vorjahr liegt.
Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 248,8 Mio.
EUR. Dies bedeutet einen Rückgang von 156,0 Mio. EUR.
Berechnung 2023/24 2022/23
% %
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis vor Steuern 8,4 14,6
durchschnittliches Eigenkapital
Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf 8,4%. Im Geschäftsjahr
2022/23 betrug diese 14,6%.
Berechnung 2023/24 2022/23
% %
Gesamtkapitalrentabilität
Ergebnis vor Zinsen und
Steuern
6,4
9,5
durchschnittliches Gesamtkapital
Im Geschäftsjahr 2023/24 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 6,4% erzielt werden. Im
Geschäftsjahr 2022/23 betrug diese 9,5%.
115
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
Berechnung 30.09.2024
30.09.2023
Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Nettoverschuldung
Verzinsliches Fremdkapital
-
180,4
166,3
-
346,6
n.a.
- Flüssige Mittel
Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei
folgendermaßen:
Berechnung 30.09.2024
30.09.2023
Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Verzinsliches
Fremdkapital
Anleihen
+Verbindlichkeiten aus
Schuldscheindarlehen
+Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
1.677,3 1.982,6 -305,3 -15,4
+Finanzverbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen und beteiligten
Unternehmen
+Rückstellungen für
Abfertigungen
+Rückstellungen für Pensionen
+Rückstellungen für
Jubiläumsgelder
30.09.2024
30.09.2023
Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Flüssige
Mittel
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen, Forderungen aus
Cash Pooling, Kassenbestand,
Schecks, Guthaben bei
Kreditinstituten, Wertpapiere des
UV sowie aus sonstigem
Finanzvermögen
1.857,7 1.816,4 41,3 2,3
Berechnung 30.09.2024
30.09.2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Nettoumlaufvermögen
Umlaufvermögen 33,4 -28,8 62,2 216
- langfristiges
Umlaufvermögen
=Kurzfristiges
Umlaufvermögen
- kurzfristiges
Fremdkapital
=Nettoumlaufvermögen
116
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
11
Berechnung 30.09.2024 30.09.2023
% %
Eigenkapitalquote
Eigenkapital 60,9 56,6
Gesamtkapital
Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2024 4.922,3 Mio. EUR (VJ: 5.182,1 Mio. EUR) und
reduzierte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 259,8 Mio. EUR bzw. 5,0 %. Das
Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 2.995,7 Mio. EUR (VJ: 2.932,4 Mio. EUR).
Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 4,3%-Punkte höheren
Eigenkapitalquote.
Berechnung 30.09.2024 30.09.2023
% %
Nettoverschuldungsgrad Nettoverschuldung n.a.
1
5,7
Eigenkapital
Geldflussrechnung
Berechnung 2023/24
2022/23 Veränderung
Mio. € Mio. € Mio. € %
Geldflussrechnung
Geldfluss aus dem Ergebnis 426,3 541,5 -115,2 -21,3
Netto-Geldfluss aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
583,5 402,5 160,9 40,0
Netto-Geldfluss aus der
Investitionstätigkeit
-64,1 -536,4 492,3 -91,8
Netto-Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit
-518,6
10,0 -528,7 n.a.
Zahlungswirksame
Veränderung des
Finanzmittelbestandes
0,7 -123,8 124,6 n.a.
Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 265,7 Mio. EUR belief sich der
Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 426,3 Mio. EUR und der
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 583,5 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -64,1 Mio. EUR, wobei die Veränderung
zum Vorjahr vor allem auf niedrigere Investitionen in Finanzanlagen zurückzuführen ist.
Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2023/24 durchgeführten Ausschüttung aus dem
Bilanzgewinn 2022/23 in Höhe von 203,2 Mio. EUR und Abnahme der
Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 315,5 Mio. EUR, weist die EVN AG einen Cashflow aus
der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -518,6 Mio EUR aus.
Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes
(bestehend aus Forderungen aus Cash Pooling, Taggeldguthaben bei Kreditinstituten und
Wertpapieren des Umlaufvermögens) von 0,7 Mio. EUR.
Die Veränderung der
1
Keine Nettoverschuldung vorhanden
117
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
12
Verbindlichkeiten aus Cash Pooling werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
ausgewiesen.
Zweigniederlassungen
EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die EVN konzentriert ihre Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten primär auf
Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Klima und
Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Übergeordnetes
Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung, einen konkreten Nutzen für Kund*innen zu
erbringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt rund 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: rund 1,0 Mio.
Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese
Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 1,8 %
entsprechen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der EVN gilt Lösungen zur
Speicherung erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit geringer
Energieerzeugung. Besonders für die saisonale Speicherung muss auf dem Weg zu einem
klimaneutralen Energiesystem noch eine Lösung gefunden werden. Denn die
Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik übersteigt im Sommerhalbjahr mittlerweile
häufig die Nachfrage, während es im Winterhalbjahr bei geringem Wasser-, Wind- und
Sonnenaufkommen in Zentraleuropa zu herausfordernden Situationen für die
Versorgungssicherheit kommen kann. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die EVN z.B.
als Projektpartnerin bei einer Pilotanlage der RAG, die Sonnenenergie zum Betrieb einer
Elektrolyseanlage nutzt. Der auf diese Weise produzierte grüne Wasserstoff wird in eine
natürliche Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG eingespeichert und kann im Winter zur
emissionsfreien Strom- bzw. Wärmeerzeugung genutzt werden. Die Anlage hat im Sommer
2024 unter Federführung der EVN ihren Probebetrieb aufgenommen. In anderen Projekten
forscht die EVN an Möglichkeiten, Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für
sektorenübergreifende Zwecke oder zur Substitution thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein
Beispiel dafür ist der Pilot-Hybridspeicher Theiß, eine Kombination eines Wärmespeichers
mit einem 5-MW-Batteriespeicher und einer Photovoltaikanlage.
Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative Ansätze zur vermehrten
Nutzung von Flexibilitäten verschiedener Abnehmer*innen und kleinerer
Stromproduzent*innen, um die Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass
Nachfragespitzen vermieden werden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren
Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann. Das Projekt Green the
Flex setzt sich etwa zum Ziel, die Flexibilitätspotenziale von 3.000 Privatkund*innen zu
einem sogenannten virtuellen Kraftwerk zusammenzufassen. Weitere Beiträge leisten in
diesem Bereich die 2022 von der EVN erworbene Tochtergesellschaft CyberGrid mit
speziellen IT-Lösungen für das Flexibilitätsmanagement von Stromnetzen sowie diverse
Einzelprojekte (z.B. solche zum bidirektionalen Laden von E-Fahrzeugen) im Rahmen des
Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden Innovationslabors. Ebenfalls mit
Beteiligung der CyberGrid wurden im Jahr 2024 Batterieprojekte im unmittelbaren Umfeld
von Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen gestartet, um die Kapazität von Netz- und
Erzeugungsanlagen optimal aufeinander abzustimmen.
118
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Im Bereich der E-Mobilität ist die EVN am Leitprojekt Car2Flex beteiligt. Dieses befasst sich
mit drei verschiedenen Anwendergruppen von Elektromobilität: den Privatnutzer*innen, den
E-Fahrzeugflotten (z. B. in Unternehmen) und dem E-Car-Sharing in
Mehrparteienwohnhäusern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie – entsprechend den
Mobilitätsbedürfnissen der jeweiligen Gruppen – der steigende Anteil von Elektromobilität am
besten zu integrieren ist. Zudem sollen die Car2Flex-Konzepte neue wirtschaftliche Anreize
schaffen, so etwa mit Lösungen, die den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik durch
Zwischenspeicherung in der Batterie eines Fahrzeugs steigern. Durch diese optimierte,
flexible Batterienutzung können der Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung und -nutzung
erhöht und Kosten gespart werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung stellt angesichts der stetig zunehmenden,
hoch volatilen Stromeinspeisung aus vielen dezentralen Anlagen den Netzbetrieb vor
enorme Herausforderungen. Deshalb verfolgt die EVN auch in diesem Bereich diverse
innovative Lösungsansätze und Forschungsprojekte. Konkret wird etwa der Einsatz von
Batteriespeichern im Mittelspannungsnetz getestet, um Spannungsspitzen temporär zu
verschieben und dadurch Flexibilitäten im Netzbetrieb zu schaffen. In einem gemeinsamen
Projekt mit der TU Wien werden wiederum Methoden zur Echtzeitanalyse von Daten aus
dem Niederspannungsnetz erprobt. Zudem arbeitet die EVN im Netzbetrieb am Aufbau eines
Long Range Wide Area Network (LoRaWAN), das eine energieeffiziente Datenübertragung
über große Entfernungen ermöglicht und damit die Grundlage für Anwendungen und
Lösungen im künftigen Internet der Dinge schafft.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN-Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten
Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und
zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt
ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im
Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur
Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen
Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale
Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert,
für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind.
Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die hrliche Erfassung und das
Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im
Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte
Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess
der EVN die folgenden Schritte:
Identifikation:
Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten
Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und
entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
Bewertung und Analyse:
Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten
Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und
Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
119
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Berichterstattung:
Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im
Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls
Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den
Prüfungsausschuss
Prozess-Review:
Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten
Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten
Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige
Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der
ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und
genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und
Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf
Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs,
Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO)
sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der
Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden
die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er
entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie
Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur
(Risikoberichte).
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor
allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und
Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten
Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert
werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-,
Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils
bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der
nachfolgenden Tabelle werden, die entsprechend diesen Kategorien ermittelten
wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken
als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen
auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die
Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw.
Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen
Schritten weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge
der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch
bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird sofern zutreffend als
Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird
zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den
Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines
erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen
Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
120
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
15
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den
Risikokategorien der EVN illustrieren:
Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der
Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot:
physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie
Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko
zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich
volatileren, erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko
(Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2023/24
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen Jahre und der
daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN auch
unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen
waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende des ersten
Halbjahres 2023/24 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit
potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken
sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche
Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem
Augenmerk analysiert (Auswahl):
Wertminderungs-/Impairmentrisiken
Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im Umweltbereich
Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und
Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische
Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem
Risikomanagementprozess der EVN.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben
außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem
weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN
tendenziell gesunken. Gegenwärtig sind keine Risiken r die Zukunft erkennbar, die den
Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Tabelle auf den Seiten 18 bis 22 werden die wesentlichen Risiken und
Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern
zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erhnt.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und -Risikomanagementsystems im
Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
(IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß §82 AktG in der
Verantwortung des Vorstands und ist gemäß §92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom
Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
121
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
16
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der
identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die
Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das
IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überfssige Prozessschritte,
wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung
weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf
zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung,
Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten
Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN
Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen
der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen
Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen
Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die
sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am
Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen
und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und
Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter
erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen
sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der
Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen
wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass
die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese
Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware
als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der
Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche
Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß
in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht
vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und
Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf
allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen
Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-
/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit
der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der
konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die
Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch
Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene
manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten
Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend
überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr
Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen
Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen
122
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
17
Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -
verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-
Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht
über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss,
der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient
und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll.
Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-
Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der
Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine
ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten
Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der
jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt
regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse
ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Einsatz von Finanzinstrumenten
Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen
Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem
Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld geschaffen, welches im Rahmen des
Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung von
Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel
3.2.7.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben
außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem
weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2023/24 haben die
Unsicherheiten allerdings abgenommen. Damit hat sich das Gesamtrisikoprofil der EVN
tendenziell reduziert, jedoch noch nicht bis auf das Vorkrisenniveau. Gegenwärtig sind
keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden
könnten.
In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die
Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.
123
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
18
Risiko-
/Chancenkategorie
Beschreibung
Maßnahme
zur
Risikominimierung
Markt- und Wettbewerbsrisiken/-chancen
Deckungsbeitragsrisiko/-
chance
(Preis- und
Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion:
Nichterreichen der geplanten
Deckungsbeiträge
Volatile bzw. vom Plan
abweichende Bezugs-
und Absatzpreise (insb. für
Energieträger)
Nachfragerückgänge (insb.
beeinflusst durch Witterung
bzw. Klimawandel, Politik,
Reputation oder Wettbewerb)
Rückgang der Eigenerzeugung
Rückgang des Projektvolumens
im Umweltbereich (insb. infolge
Marktsättigung, eingeschränkter
Ressourcen für
Infrastrukturprojekte oder
Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei
Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte
Beschaffungsstrategie;
Absicherungsstrategien;
Diversifizierung
der Kundensegmente sowie
Geschäftsfelder;
auf Kundenbedürfnisse
abgestimmte Produktpalette;
längerfristiger Verkauf von
Kraftwerkskapazitäten
Lieferantenrisiko
Überschreiten der geplanten
(Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder
Nichterfüllung vertraglich
zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst
weitgehende
vertragliche Absicherung; externe
Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken
Transaktionsrisiken
(Fremdwährungskursverluste) und
Translationsrisiken bei der
Fremdwährungsumrechnung im
Konzernabschluss; nicht
währungskonforme Finanzierung
von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits;
Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow-
und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung
eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko,
erforderliche
Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf
nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu
können; potenzielles Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und
zentral gesteuerte Finanzplanung;
Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch
Kreditlinien)
124
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
19
Preis-
/Kursänderungsrisiken/-
chancen
Kurs-/Wertverluste bei
Veranlagungspositionen
(z. B. Fonds) und börsennotierten
strategischen Beteiligungen (z. B.
Verbund
AG, Burgenland
Holding AG); potenzielles
Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials
mittels
täglicher Value-at-Risk-
Ermittlung;
Anlagerichtlinien
Counterparty-
/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall
einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen;
Bonitäts-Monitoring und
Kreditlimitsystem; laufendes
Monitoring des
Kundenverhaltens;
Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte
Diversifizierung der
Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken
Nichterreichen der Gewinnziele
einer kerngeschäftsnahen
Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der
jeweiligen
Beteiligungsgesellschaft
Rating-Veränderung
Bei Verringerung der Rating-
Einstufung höhere
Refinanzierungskosten;
potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung
relevanter
Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Veränderungen der Marktzinsen;
steigender Zinsaufwand; negative
Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung
von Vermögenswerten und
Rückstellungen sowie auf künftige
Tarife
Einsatz von
Absicherungsinstrumenten;
Zinsbindung in
Finanzierungsverträgen
Wertminderungs-
/Impairment-Risiken
Wertberichtigung von
Forderungen;
Wertminderung von
Firmenwerten, Beteiligungen,
Erzeugungsanlagen und
sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit
maßgeblich von Strom- und
Primärenergiepreisen und
energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels
Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko
Finanzieller Schaden durch
Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten;
potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches
Mindestm
beschränken; laufendes
Monitoring
125
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
20
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko
Spätes Erkennen von und
Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte
Investitionstätigkeit) bzw. auf
Veränderungen von
Kundenbedürfnissen;
Investitionen in die „falschen“
Technologien; potenzielles
Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen
Forschungsprojekten; eigene
Demonstrationsanlagen und
Pilotprojekte; ständige Anpassung
an den Stand der Technik
Planungsrisiko
Modellrisiko; Treffen von falschen
bzw. unvollständigen Annahmen;
Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung
durch erfahrene, gut ausgebildete
Mitarbeiter; Monitoring der
Parameter und regelmäßige
Updates; Vier
-
Augen
-
Prinzip
Organisatorische Risiken
Ineffiziente bzw. ineffektive
Abläufe und Schnittstellen;
Doppelgleisigkeiten; potenzielles
Klimarisiko
Prozessmanagement;
Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken
Falsche Auslegung und Nutzung
der technischen Anlagen;
potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen
Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und
Überprüfungen
der vorhandenen und künftig
benötigten
Infrastruktur
Störungen/Netzausfall
(Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung;
Gefährdung von Leib und Leben
bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle; potenzielles
Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den
Schnittstellen der
unterschiedlichen Netze; Ausbau
und Instandhaltung der
Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust
bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und
Risikoüberwachung; Back-up-
Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung;
Arbeitssicherheitsmaßnahmen;
Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken
Verlust von hochqualifizierten
Mitarbeitern; Ausfall durch
Arbeitsunfälle; personelle Über
-
oder Unterkapazitäten;
Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug;
bewusste bzw. unbewusste
Fehldarstellung von
Transaktionen bzw.
Jahresabschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld;
Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible
Arbeitszeitmodelle; Schulungen;
Veranstaltungen für Mitarbeiter
zum Informationsaustausch und
zum Networking; internes
Kontrollsystem (IKS)
126
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
21
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-,
regulatorische und
politische
Risiken/Chancen
Veränderung der politischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen
sowie des regulatorischen
Umfelds (z. B. Umweltgesetze,
wechselnde rechtliche
Rahmenbedingungen, Änderung
des Förderregimes,
Marktliberalisierung in
Südosteuropa); politische und
wirtschaftliche Instabilität;
Netzbetrieb: Nichtanerkennung
der Vollkosten des Netzbetriebs
im Netztarif durch den Regulator;
potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit
Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf
regionaler, nationaler und
internationaler Ebene;
angemessene Dokumentation und
Leistungsverrechnung
Rechts- und
Prozessrisiko
Nichteinhalten von Verträgen;
Prozessrisiko aus diversen
Verfahren; regulatorische bzw.
aufsichtsrechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen,
nationalen und
EU-weiten
Interessenvertretungen;
Rechtsberatung
Soziales und
gesamtwirtschaftliches
Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen;
Schulden-/Finanzkrise;
stagnierende oder rückläufige
Kaufkraft; steigende
Arbeitslosigkeit
; potenzielles
Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung
von (anti-) zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken
Nichterkennen von Problemen im
juristischen, wirtschaftlichen und
technischen Sinn; Vertragsrisiko
aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence;
Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung;
Vertragsdatenbank und laufendes
Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte
Vorteilsgewährung,
Non-Compliance,
Datenschutzrechtliche
Vorlle
Weitergabe vertraulicher interner
Informationen an Dritte und
unerlaubte
Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme;
einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex;
Compliance-Organisation
Projektrisiko
Projektbudgetüberschreitungen
beim Aufbau neuer Kapazitäten;
potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der
wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit
der Durchführung von
Großprojekten gemeinsam mit
Partnerunternehmen; potenzielles
Klimarisiko
Vertragliche Absicherung;
effizientes Projektmanagement
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Sabotage
Sabotage z. B. bei
Erdgasleitungen,
Kläranlagen und
Müllverbrennungsanlagen
Geeignete
Sicherheitsvorkehrungen;
regelmäßige Messung der
Wasserqualität und der
Emissionswerte
Imagerisiko
Reputationsschaden; potenzielles
Klimarisiko
Transparente und proaktive
Kommunikation;
nachhaltige
Unternehmenssteuerung
128
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
23
EVN Aktie (Angaben nach § 243a UGB)
1. Per 30. September 2024 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und
war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die
jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf
Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine
Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf
dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden
Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der
Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der
Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-
Beteiligungsholding GmbH, St.Pölten, hält, durch bundes- und
landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
3. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die Wiener Stadtwerke GmbH
(„WSTW“) haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft
gegründet, wofür sie einen „Vertrag über die Bildung einer steuerlichen
Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG“
abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der
Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur
das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes
von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im
Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte –
Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
4. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land
Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN
ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100% im Eigentum der Stadt
Wien steht. Der Anteil, der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien, betrug zum
Stichtag0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
5. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
6. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst
bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
7. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus
mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend
eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit
erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals.
8. Befugnisse des Vorstands im Sinn des §243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere
hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2023/24
nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien
an Mitarbeiter*innen auszugeben.
9. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann
in der EVN derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des §243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht
eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
10. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den
Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
24
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG (ANGABEN NACH § 243b UGB)
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie
2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-
Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und
Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf
den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter
www.evn.at/corporate-governance-bericht.
Unter dem Titel „EVN Ganzheitsbericht“ integriert die EVN Gruppe jährlich ihren
Geschäftsbericht und ihre Nachhaltigkeitserklärung über das vergangene Geschäftsjahr.
Unser Anspruch ist es, eine gleichrangige Berichterstattung über finanzielle und
nichtfinanzielle Themen einschließlich der Corporate Governance zu gewährleisten. In
Vorbereitung auf die für die EVN Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2024/25 verpflichtende
Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Standards (CSRD) orientiert sich bereits
der Ganzheitsbericht 2023/24 an der Struktur der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS). Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die konzernweite
Darstellung der nichtfinanziellen Informationen für das Geschäftsjahr 2023/24 noch nicht den
Anspruch erhebt, sämtlichen Anforderungen der ESRS zu entsprechen.
Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von
Korruption des EVN Konzerns finden sich im Berichtsteil „Nachhaltigkeitserklärung“ des EVN
Ganzheitsberichts 2023/24 und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im
Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf
die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1.
Oktober 2023 bis 30. September 2024.
Geschäftsmodell
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das
Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere
Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in
13 Ländern aktiv.
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Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe
EVN Wertschöpfungskette
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des EVN Konzerns lässt sich in folgende
drei Hauptkategorien unterteilen:
Stromerzeugung und -speicherung
Betrieb von Leitungsnetzen
Versorgung der Kund*innen mit Strom, Erdgas und Wärme
Umweltgeschäft (Trinkwasserversorgung in Niederösterreich, internationale Projekte
in den Bereichen Abwasserbehandlung und Klärschlammverwertung)
Unternehmensstrategie
Die EVN sieht sich in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit stets in der Verantwortung,
neben der Gewährleistung der Versorgungssicherheit für ihre Kund*innen einen
wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere
die Minimierung der von der EVN Tätigkeit verursachten Emissionen. Angesichts der hohen
Bedeutung dieser Thematik hat die EVN auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative
entwickelt. Die EVN Klimainitiative konkretisiert die Dekarbonisierungsziele des EVN
Konzerns und bündelt alle Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten –
und damit auch der Zielsetzungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Da die Entwicklung der wesentlichen Markt- und Umfeldfaktoren mit Unsicherheiten behaftet
ist, hat die EVN im Rahmen ihres Strategieprozesses auch Sensitivitäts- und
Szenarioanalysen durchgeführt, um in weiterer Folge belastbare Rückschlüsse für die
Ableitung konkreter Maßnahmen zu ziehen. Zudem analysiert sie für die
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen etwaige Abweichungen von Planannahmen
und deren Auswirkungen regelmäßig auf Managementebene, so z. B. in den vierteljährlich
stattfindenden Lenkungsausschüssen der Segmente, in denen sich Vorstandsmitglieder und
Führungskräfte mit internen Expert*innen austauschen. Die aggregierten Erkenntnisse
erörtert der Vorstand wiederum regelmäßig mit dem Aufsichtsrat.
Initialer 1,5°C-Übergangsplan
Im Geschäftsjahr 2023/24 hat sich die EVN intensiv mit einer Überarbeitung und
Verschärfung ihrer bestehenden CO2e-Reduktionsziele beschäftigt, um sie in Einklang mit
dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu bringen. Die Modellierung der Zielpfade
erfolgte wie bereits bei der ersten Zieldefinition im Jahr 2021 auf Basis der von der Science
Based Targets Intitiative (SBTi) definierten Methodik, die dem Sonderbericht „1,5°C globale
Erwärmung“ des Weltklimarats (IPCC) folgt, sowie des Greenhouse Gas Protocol. Bereits
bestehende Maßnahmen wurden geprüft und wo möglich intensiviert, gleichzeitig wurden
neue Zielsetzungen definiert.
Basierend darauf wurde ein initialer Übergangsplan mit konkreten Maßnahmen für den
gesamten EVN Konzern entwickelt. Dieser wurde im Berichtsjahr vom Vorstand genehmigt
und auch unserem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt. Unser initialer 1,5°C-
Übergangsplan steht damit in Einklang mit der durch den EVN Vorstand und Aufsichtsrat
genehmigten Strategie 2030. Der initiale Übergangsplan des EVN Konzerns enthält vier
Zielsetzungen zur Reduktion unserer CO2e-Emissionen. Zwei Intensitätsziele zielen auf die
Reduktion der spezifischen CO2e-Emissionen ab, zwei weitere Ziele geben eine absolute
CO2e-Reduktion vor. Die Zielsetzungen betreffen Emissionen aus der Strom- und
Wärmeerzeugung, im Bereich Scope 2 insbesondere Emissionen aus den Strom-
Netzverlusten sowie aus unserem Gas-Netzabsatz. Auch der CO2e-Ausstoß sowie biogene
Emissionen der thermischen Abfallverwertungssanlage in Zwentendorf/Dürnrohr (letztere
aufgrund von Vorgaben von SBTi) sind von der Zielsetzung umfasst. Als Basisjahr wird das
Geschäftsjahr 2021/22 herangezogen, erreicht werden sollen die Ziele bis zum Ende des
Geschäftsjahres 2030/31.
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Wesentliche Treiber dieses Prozesses sind:
Weiterer starker Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, vor allem in
den Bereichen Windkraft und Photovoltaik
Kontinuierliche Reduktion der Emissionen aus Strom-Netzverlusten in den
südosteuropäischen Märkten Bulgarien und Nordmazedonien
Ausbau der Fernwärmenetze zur Versorgung zusätzlicher Kund*innen mit
Naturwärme
Substitution von Erdgas in der Wärmeproduktion durch erneuerbares Gas
Substitution von Erdgas in der Gasversorgung von Endkund*innen durch
erneuerbares Gas
Reduktion des Gasabsatzes an Endkund*innen der EVN aufgrund von Umstellungen
auf alternative Heizsysteme z. B. Wärmepumpen
Substitution von Erdgas in der Stromproduktion zur Produktion von
Ausgleichsenergie (Netzreserve) durch erneuerbares Gas
Kernstrategien 2030
1. Ermöglichen eines erneuerbaren Energiesystems
Wir bekennen uns dazu, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der
österreichischen und europäischen Klimaziele zu leisten.
Dieses Bekenntnis bekräftigen wir durch die Ausarbeitung eines 1,5°C-
Übergangsplans.
Eine zentrale Maßnahme zur Verwirklichung unserer Ziele stellt dabei der
Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in unseren Kernmärkten
Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien dar, insbesondere in den
Bereichen Windkraft und Photovoltaik.
Die zunehmende Überschussproduktion aus erneuerbarer Erzeugung erfordert
innovative Ansätze für eine effiziente sektorübergreifende Nutzung von Energie.
Wir arbeiten aus voller Überzeugung an Initiativen, durch die Ökostrom auch zur
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Dekarbonisierung anderer Bereiche, so etwa des Wärme- und Verkehrssektors,
beitragen kann. Zu diesem Zweck investieren wir in den Ausbau von E-
Ladeinfrastruktur ebenso wie in den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen.
Neben der Sektorkopplung arbeiten wir an Projekten zur Speicherung von
Überschussproduktion aus erneuerbarer Energie. Konkrete Vorhaben betreffen
die Bewirtschaftung von Großbatteriespeichern sowie die Erzeugung und
Speicherung von grünem Wasserstoff.
2. Netzausbau für eine erneuerbare Energiezukunft
Eine effiziente, leistungsfähige und digitale Stromnetzinfrastruktur ist
Voraussetzung für ein CO2-freies Energiesystem. Die kontinuierlich zunehmende
Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom sowie Änderungen im
Verbraucherverhalten – vor allem durch E-Mobilität und die Transformation des
Wärmesektors – erfordern erhebliche Ausbaumaßnahmen in unserem
Netzgebiet. Zu diesem Zweck realisieren wir in den nächsten Jahren ein
ambitioniertes Investitionsprogramm. Es umfasst die Verlegung zusätzlicher
Leitungen auf allen Spannungsebenen ebenso wie die Errichtung zusätzlicher
Umspannwerke und Trafostationen.
Neben diesen Bauvorhaben setzen wir auch verstärkt auf Digitalisierung. Der
Einsatz smarter Technologien und Applikationen in der Netzsteuerung optimiert
das Lastenmanagement und damit die Einspeisung und Nutzung von Ökostrom,
vor allem während Produktionsspitzen. Durch eine intelligente digitale
Netzsteuerung können wir erforderliche Investitionen in die Hardware optimieren.
Die bisher für Erdgas genutzte Infrastruktur wird auf den künftigen Transport von
Wasserstoff und erneuerbares Gas vorbereitet.
3. Digitale Angebote für Kund*innen
Die Transformation des Energiesystems verändert Rolle und Verhalten unserer
Kund*innen. Durch private Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen sowie
eigene Batteriespeicher, Wärmepumpen oder E-Ladestationen werden aus
Stromabnehmer*innen aktive Teilnehmer*innen am Energiemarkt.
Unser Anspruch ist es, diese Entwicklungen durch spezielle Dienstleistungen und
Angebote zu unterstützen bzw. zu ermöglichen und dadurch den veränderten
Kund*innenbedürfnissen Rechnung zu tragen. Auf Basis unserer Expertise im
Energiesektor entwickeln wir dazu Softwarelösungen und -applikationen, die
unseren Kund*innen bequem und zuverlässig die Teilnahme am Energiemarkt
ermöglichen, etwa im Rahmen von Energie-Gemeinschaften.
Für alle Kund*innengruppen verfolgen wir eine Strategie der konsequenten
Digitalisierung unserer Vertriebsprozesse, um die interne Abwicklung effizienter
zu gestalten und dadurch die Servicequalität und das Angebot für unsere
Kund*innen laufend zu verbessern.
4.
Verlässliche Trinkwasserversorgung
Wie im Energiegeschäft gilt auch für unser Trinkwassergeschäft in
Niederösterreich der höchstmögliche Anspruch in Sachen Versorgungssicherheit
und -qualität. Entwicklungen wie der steigende Wasserverbrauch durch
demografische Veränderungen sowie die Zunahme witterungsbedingter
Verbrauchsspitzen machen es unabdingbar, dass wir in den nächsten Jahren
auch in die Trinkwasserversorgung verstärkt investieren.
Investitionsschwerpunkte sind dabei der Ausbau überregionaler Leitungsnetze
sowie Kapazitätssteigerungen in den Pumpwerken. Mit diesen Maßnahmen
gewährleisten wir, dass künftig ausreichende Wasserressourcen möglichst
effizient in alle Regionen unseres Versorgungsgebiets verteilt werden können.
134
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Darüber hinaus investieren wir laufend in die Verbesserung der Wasserqualität.
Zu diesem Zweck errichten wir Naturfilteranlagen, um das Wasser mittels
Membrantechnik rein physikalisch – also ohne Einsatz von Chemikalien – zu
enthärten und zu reinigen.
5. Lösungen für die Kreislaufwirtschaft
Die EVN betreibt in Niederösterreich eine moderne, ökologisch optimierte
thermische Abfallverwertungsanlage. Die bei der Abfallverbrennung gewonnene
Energie wird zur Erzeugung von Strom und Fernwärme genutzt.
Auf Basis unseres Know-hows und unserer langjährigen Erfahrung in der
thermischen Abfallverwertung betreiben wir zudem eine thermische
Klärschlammverwertungsanlage. Auch hier werden Strom und Fernwärme
erzeugt.
Darauf aufbauend prüfen wir derzeit die Errichtung einer weiteren Anlage zur
thermischen Behandlung von Klärschlamm und planen dabei auch die
Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm.
Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder
Die EVN verfolgt das Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem
Sinne eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer
Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte –
sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die die
EVN auch den Überbegriff „Nachhaltigkeit“ verwendet. Ein angemessener Ausgleich der
Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv.
Das Wertegerüst der EVN umfasst grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und
Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und
Handlungsregeln. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur
Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Die EVN legt hohen Wert auf einen regelmäßigen, proaktiven und offenen Dialog mit allen
Stakeholdern. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte
Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns
herangetragen werden. Denn wir sind davon überzeugt, dass die gesellschaftliche
Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit eine
wesentliche Voraussetzung für unseren
langfristigen und nachhaltigen
Unternehmenserfolg und für die positive
öffentliche Wahrnehmung der EVN darstellt.
Um dies zu erreichen, setzen wir auf einen
institutionalisierten Austausch auf allen
Hierarchieebenen und in unterschiedlichen,
den jeweiligen Zielgruppen angepassten
Formaten. Dabei kommunizieren wir sowohl
zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen als
auch anlassbezogen. Auf diese Weise wollen
wir gewährleisten, dass unsere Stakeholder
mit ihren berechtigten Anliegen strukturiert
und frühzeitig gehört und in weiterer Folge
konkret adressiert werden.
Verschiedene interne Organisationabläufe
stellen sicher, dass der Vorstand über wichtiges Stakeholder-Feedback informiert wird. Dazu
werden etwa die vierteljährlich stattfindenden Steering Committees, die zu allen Segmenten
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
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sowie zu den Themen Nachhaltigkeit und Public Affairs stattfinden, oder die zur Steuerung
von Projekten eingerichteten Lenkungsausschüsse genutzt. In diesen Gremien sind neben
dem Gesamtvorstand auch die fachlich und inhaltlich relevanten Führungskräfte vertreten.
Im Fall von Bauvorhaben bilden Due-Diligence-Prüfungen zu ökologischen und sozialen
Aspekten bereits in der Frühphase die Grundlage für interne Entscheidungsprozesse bis hin
zur Genehmigung der Projekte durch den Vorstand bzw. – bei größeren Vorhaben – auch
den Aufsichtsrat. Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen
stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe
Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und Außenperspektive zu ESG-
Aspekten unserer Tätigkeit einbringen. Angesichts der hohen Relevanz von ESG-Themen
und zur weiteren Stärkung der Nachhaltigkeitsexpertise verfügt der Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats über eine Nachhaltigkeitsexpertin. Bereits in Vorbereitung auf die CSRD wurde
2023 eine Online-Befragung durchgeführt, um die Standpunkte der Stakeholder zu den
wesentlichen Auswirkungen zu ermitteln und abzugleichen.
Projektkommunikation
Die EVN setzt ihre Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Projektkommunikation und
gesellschaftliches Engagement.
Die nachhaltige Erfüllung des Versorgungsauftrags der EVN ist von Projekten in den
Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Netze und Trinkwasserversorgung abhängig.
Diese Projekte stoßen in der Öffentlichkeit jedoch zunehmend auf Kritik. Dies führt unter
anderem zu steigenden Anforderungen an eine erfolgreiche Projektkommunikation. Zur
Bewältigung dieser Aufgabe hat die EVN ein eigenes Team „Projektkommunikation und
Klimadialog“ etabliert. Darüber hinaus wurde ein spezielles Aus- und
Weiterbildungsprogramm entwickelt, das darauf abzielt, die kommunikativen und
strategischen Fähigkeiten der Projektleiter*innen zu stärken. Die Schulungsinhalte umfassen
auch den Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten, wie sie bei
Infrastrukturprojekten auftreten
können. Im Rahmen der Schulung werden die Teilnehmer*innen gezielt in jenen Fähigkeiten
geschult, die ihnen dabei helfen, eine effektive Kommunikation mit relevanten Stakeholdern
wie NGOs und Bürgerinitiativen zu führen und potenzielle Konflikte frühzeitig zu lösen. Auf
diese Weise fördern wir die Projektkommunikation und das Konfliktmanagement in den
betreffenden Konzerngesellschaften nachhaltig.
Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen
führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:
Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüche
Transparente und umfassende Projektinformation
Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen
Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträger)
Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls
Vermittlung bei Konflikten
Selbstverständlich können sich lokale Stakeholder mit ihren Anliegen oder Bedenken
jederzeit von sich aus an die EVN wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den
136
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Projektleiter*innen oder der Projektkommunikation unter der E-Mail-Adresse dialog@evn.at
bzw. dialog@netz-noe.at sind wir auch über das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-
Adresse info@evn.at erreichbar.
Krisenmanagement
Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die
Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen – verfügt die EVN über umfassende Krisen-,
Katastrophen- und Notfallpläne sowie über dazugehörige Schulungsprogramme. An allen
Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In
Niederösterreich veranstaltet die EVN darüber hinaus regelmäßig interne und externe
Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im
Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für
Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Die vielfältigen Geschäftsaktivitäten der EVN leisten einen wesentlichen Beitrag zum
öffentlichen Leben und zur Wirtschaft insgesamt. Deshalb sind wir auch Mitglied in diversen
gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und
Interessenvertretungen bzw. stehen im Austausch mit diesen. Zu den Branchenverbänden
zählen beispielsweise Oesterreichs Energie oder Eurelectric. Im Kontext sozialer und
ökologischer Themen sind wir unter anderem Mitglied bei UN Global Compact oder bei
respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen in
Übereinstimmung mit den Vorgaben unseres Verhaltenskodex. Die EVN ist gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen zudem in das österreichische Lobbying- und
Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der EU eingetragen.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen und somit
der Festlegung der wesentlichen Berichtsthemen orientierte sich die EVN in ihrer seit vielen
Jahren bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung bisher am Konzept der
Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Unter
Berücksichtigung der Interessen diverser interner und externer Stakeholder wurden dabei
jene Themenbereiche (bisher als „Handlungsfelder“ bezeichnet) identifiziert und bewertet,
die den höchsten Stellenwert für die Stakeholder der EVN und gleichzeitig die größten
ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit
aufweisen. Dieser strukturierte Prozess wurde im Drei-Jahres-Rhythmus wiederholt und
aktualisiert.
Zudem erhebt die EVN in einer jährlichen Risikoinventur im Sinn des NaDiVeG und der EU-
Taxonomie-Verordnung sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der
Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmer*innenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von
Korruption systematisch und bewerten sie hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf
den EVN Konzern.
In Vorbereitung auf die verpflichtende Anwendung der CSRD hat die EVN für die aktuelle
Berichtsperiode eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an die Anforderungen
der ESRS durchgeführt, ihre jährliche Risikoinventur weiterentwickelt und diese mit den
Anforderungen der doppelten Wesentlichkeit verschränkt. Im Zuge der Überarbeitung
wurden auch die wesentlichen Themenfelder an die Nomenklatur der ESRS angepasst. Die
bisher verwendete unternehmensspezifische Definition der Handlungsfelder wird nicht
fortgeführt. Für die Identifikation und Analyse von Auswirkungen, Chancen und Risiken und
die Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen wurde ein klar strukturierter und definierter
Prozess definiert. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene gewährleistet die
137
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
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EVN dabei insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse und Analysen der im Rahmen der
Risikoinventur durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse im eigens gebildeten ESG-
Risikoarbeits- und anschließend im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert
werden.
Vorrangiges Ziel des ESG-Risikomanagementprozesses ist die gezielte Bewertung
bestehender und potenzieller Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN auf Menschen
und Umwelt (Auswirkungswesentlichkeit) sowie die Erhebung und Beurteilung von
Bruttorisiken und Chancen (finanzielle Wesentlichkeit), v. a. im Nachhaltigkeitskontext. Die
jährliche Erfassung erfolgt im Zuge der jährlichen Risikoinventur durch das zentral
organisierte Risikomanagement mit Unterstützung der Konzernfunktion Innovation und
Nachhaltigkeit und der ESG-Organisation der EVN.
ESG-Organisation der EVN
Der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit verantwortet die Nachhaltigkeitsagenden
sowie die Themen Umwelt- und Klimaschutz im EVN Konzern. Ein zentraler Bestandteil
dieser Aufgabe ist die konzernweite Koordination der Nachhaltigkeit und insbesondere der
neuen gesetzlichen Anforderungen. So wurden in Vorbereitung auf die für den EVN Konzern
ab dem Geschäftsjahr 2024/25 verpflichtende Anwendung der CSRD aus den Abteilungen
Innovation und Nachhaltigkeit, Personalwesen, Sicherheit und Infrastruktur, Beschaffung und
Einkauf, Information und Kommunikation, Customer Relations sowie Corporate Compliance
Management Verantwortliche für die einzelnen Themenstandards nominiert. Die zentrale
Steuerung der ESRS-Standards durch diese Konzernfunktionen soll sicherstellen, dass die
Einhaltung hoher Nachhaltigkeitsstandards konzernweit gewährleistet wird. Zudem soll die
operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer ESG-Aspekte, wie beispielsweise die
Umsetzung der CSRD, sichergestellt werden.
Im Rahmen des einmal pro Quartal stattfindenden Steering Committee Nachhaltigkeit wird
der Gesamtvorstand über Nachhaltigkeitsagenden und -vorhaben informiert. Das Gremium
behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank
seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und
Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen dem Vorstand
und dem Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen
verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten
einbringen: der Nachhaltigkeitsbeirat, der EVN Sozialbeirat und der EVN Kunstrat.
Der Aufsichtsrat nimmt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wesentliche Rolle ein.
Quartals- und Jahresberichte werden dem Prüfungsausschuss sowie dem
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Gesamtaufsichtsrat vor Veröffentlichung präsentiert und zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
erörtert. Im Vergütungsausschuss erfolgt die Überwachung der Erreichung der
Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der
vergütungsbezogenen Anreizstrukturen. Zudem wird der Aufsichtsrat in jeder Sitzung durch
den Vorstand über aktuelle Themen aus dem Bereich ESG informiert.
ESG-Risikomanagementprozess
Weitestgehend analog zum Risikomanagementprozess der EVN umfasst die Erhebung und
Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen folgende Schritte:
Identifikation: Auf Basis der Anforderungen der ESRS sowie der bisherigen
Erhebung der Risikopositionen im Bereich Nachhaltigkeit wurde ein ESG-
Risikokatalog erstellt, der nun jährlich evaluiert und angepasst wird. Eine formelle
Freigabe dieses Katalogs mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
erfolgt im ESG-Risikoarbeitsausschuss.
Bewertung und Analyse:
Qualitative und quantitative Bewertung der
unterschiedlichen potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen durch
Risikoverantwortliche der zentralen und dezentralen Geschäftseinheiten im gesamten
EVN Konzern
Risiken/Chancen: Die Bewertung erfolgt je Zeithorizont (kurz-, mittel- und
langfristig) anhand einer fünfstufigen Skala für die beiden Dimensionen
„Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Auswirkung auf den Cash Flow“.
Auswirkungen:
Die Bewertung erfolgt je Zeithorizont (kurz-, mittel- und
langfristig) anhand einer fünfstufigen Skala für die zwei Dimensionen
„Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schweregrad“, wobei der Schweregrad die
von der CSRD verpflichtend zu beurteilenden Faktoren „Ausmaß“, „Umfang“
und „Unabänderbarkeit negativer Auswirkungen“ abbildet. Bewertungen in
Bezug auf mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte fanden darin
ebenso Berücksichtigung.
Berichterstattung:
Diskussion der erhobenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
im ESG-Risikoarbeitsausschuss und im Anschluss im Konzernrisikoausschuss;
gegebenenfalls Einleitung von Steuerungsmaßnahmen; Berichterstattung an den
Prüfungsausschuss; Darstellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen in der Nachhaltigkeitserklärung der EVN
Im Vorfeld der ESG-Risikoinventur 2023/24 hat die EVN die wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen mit den Interessen und Standpunkten der unterschiedlichen
Stakeholder-Gruppen der EVN abgeglichen und die Ergebnisse im ESG-Risikokatalog
berücksichtigt. Dies erfolgte im Zuge einer Stakeholder-Onlinebefragung, die im Jahr 2023
ebenfalls im Rahmen der CSRD-Vorbereitungsarbeiten durchgeführt wurde.
Analyse von Klimarisiken
In Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung führt die EVN seit dem Geschäftsjahr 2021/22
einen standardisierten jährlichen Prozess zur Analyse möglicher Klimarisiken und ihrer
Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell durch. Dabei werden mögliche Klimarisiken für einen
Zeitraum anhand Szenarien bis zum Jahr 2100 erhoben und bewertet. Physische Risiken
betreffen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben. Ein
Beispiel für ein chronisches Klimarisiko ist die langfristig zu erwartende Erderwärmung.
Höhere Temperaturen können sich negativ auf Anlagen der EVN auswirken. Akute Risiken
stellen hingegen Sturm, Starkregenereignisse oder Hochwasser dar. All diese Faktoren
müssen bei der Auslegung von Anlagen und Infrastruktur berücksichtigt werden.
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Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf Basis des ESG-Risikomanagementprozesses im Jahr
2024 erhobenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die
Unternehmenstätigkeit der EVN.
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Governance, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption
Die Vision, Mission und Unternehmenswerte sowie konzernweit verbindlichen Dokumente zu
Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das Wertegerüst der EVN, das die
Grundlage für unser unternehmerisches Handeln darstellt. Dies betrifft nicht nur alle
Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen,
Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, sondern auch unsere gesamte
Konzernstrategie. Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Ver- und
Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns
anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller
rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich. Als Mitglied des UN Global
Compact bekennen wir uns zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen
wirtschaftlichen Handelns.
Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu
gewährleisten, haben wir konzernweit Compliance-Richtlinien und Maßnahmen
implementiert. Zentrales Dokument ist dabei der in zehn Themenbereiche gegliederte EVN
Verhaltenskodex, der auf Basis des Unternehmensleitbilds der EVN u. a. jene Aspekte
unserer Geschäftstätigkeit regelt, die Menschenrechte, Governance, Unternehmensethik,
Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverhalten,
Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose
Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden konzernweit die
verbindliche Richtschnur für unser Verhalten. Weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf
bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter*innen oder Lieferant*innen bzw. auf bestimmte
Themen wie Menschenrechte, Korruptionsprävention oder wettbewerbsrechtliche
Bestimmungen beziehen, vertiefen und ergänzen den EVN Verhaltenskodex.
Die Regelungen des Verhaltenskodex setzen auf verschiedenen Grundlagen auf, die jeweils
auf die Gegebenheiten und Anforderungen des Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen
reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken,
etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über
Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu
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internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht
hinausgehen.
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS), das
vom*von der Chief Compliance Officer (CCO) geführt und weiterentwickelt wird. Es gibt
einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter*innen dabei
unterstützen soll, sich in ihrem Arbeitsalltag integer und gesetzestreu zu verhalten. Unser
CMS baut auf drei Säulen auf:
Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
Identifikation von Compliance-Risikofeldern und Verstößen gegen den
Verhaltenskodex
Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von
Maßnahmen
Menschenrechte
Seit jeher ist im EVN Verhaltenskodex das uneingeschränkte und unmissverständliche
Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur
Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit allen Mitarbeitern an allen
Standorten sowie in allen Geschäftsbeziehungen verankert. Zudem wurde im Jahr 2022 die
EVN Menschenrechts-Policy formuliert. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit zählt
ebenso dazu wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer oder
sozialer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder
allfälligen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu diskriminieren. Weitere
Elemente sind die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für
Arbeitsschutz und -sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der
Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).
Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen
Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und
internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global
Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International
Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen ist die EVN in Ländern mit
unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn
dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, sieht sich die EVN dazu
verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im
Rahmen der Möglichkeiten auch außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz werden im EVN Konzern als
Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere
Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie Corporate
Compliance Management) verantwortet. Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der
Menschenrechte werden konzernweit im Rahmen der jährlichen
Risikoinventur erhoben.
Korruptionsprävention
Korruptionsprävention ist im Wertekatalog der EVN tief verankert und bildet daher auch
einen der zehn Themenbereiche im EVN Verhaltenskodex. Wir treten entschieden gegen
jede Art von Korruption auf und verwenden dabei konzernweit eine sehr weit gefasste
Begriffsdefinition. Sie schließt ausdrücklich folgende Vorteile für unsere Mitarbeiter*innen
und ihnen zuzurechnende Dritte als Korruptionstatbestand ein und verbietet diese somit:
Gesetzwidrige Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, Zahlungen für
fingierte Leistung, Falschklassifizierung/-kontierung)
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Annahme oder Gewährung von Zuwendungen jeglicher Art (z. B. Geschenke,
Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie
Auszeichnungen und Protektion)
Ausgenommen davon sind bei pflichtgemäßer Abwicklung von Geschäften lediglich die
Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle
Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der strengen österreichischen Rechtslage in Bezug
auf Amtsträger*innen. So soll etwa das Korruptionsstrafrecht u. a. verhindern, dass
Amtsträger* innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten einen Vorteil zu
verschaffen. Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Werte- und
Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote – sollen unsere
Mitarbeiter*innen gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Darüber hinaus
trachten wir mit folgenden Maßnahmen und Kontrollmechanismen, etwaige Verstöße gegen
gesetzliche Vorgaben und unternehmensspezifischen Compliance-Regeln präventiv zu
verhindern:
Verankerung des Vier-Augen- und Funktionstrennungsprinzips zur Kontrolle der
Einhaltung aller Compliance- Regeln in unseren Geschäftsabläufen und
Managemententscheidungen (insbesondere Tätigkeiten mit häufigen Lieferant*innen-
, Kund*innen- und Behördenkontakten im Zusammenhang mit
Beschaffungsvorgängen, Auftragsvergaben, Bewilligungsverfahren, Gutachten,
Forschungs- und Förderthemen, Grundstücksangelegenheiten sowie beim
Recruiting)
Strikte automatisierte und systemgestützte Abläufe zur Genehmigung, Abrechnung
und Dokumentation von Aufwendungen im Rahmen von Dienstreisen,
Repräsentationen etc.
Regelungen in Dienstverträgen zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen
Interessenkonflikten (z. B. Melde- und Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten an
bzw. durch die Personalabteilung)
Verankerung der Behandlung von allfälligen Interessenkonflikten bei
Beschaffungsvorgängen
Integritätsüberprüfung von Geschäftspartner*innen
Strenge Kriterien, Regeln und Abläufe im Zusammenhang mit der Beauftragung,
Abwicklung und Abrechnung von Beratungs-, Vermittlungs- und Lobbyingleistungen
Organisatorische Anweisungen zu den Themen Sponsoring sowie Spenden
(Voraussetzungen, Regeln, Abläufe)
Neben regelmäßigen Überprüfungen durch Corporate Compliance Management werden
auch im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur Compliance-Risiken erhoben, da
Compliance-Verstöße – und somit auch Vorwürfe oder Vorfälle in Bezug auf Korruption –
aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus
achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung
sämtlicher Vorgaben und Regelungen. Ergebnisse dieser konzerninternen Erhebungen und
Überprüfungen werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt. Neben dem Hinweisgeber*innenverfahren
bilden auch Überprüfungen durch die Interne Revision wesentliche Ansatzpunkte, die zur
Aufdeckung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder von anderen
Verstößen gegen den EVN Verhaltenskodex beitragen können.
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Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex steht internen
und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren
(„Whistle Blowing“) zur Verfügung. Alle derartigen Bedenken können dabei niederschwellig
entweder persönlich oder telefonisch, über spezifische Compliance E-Mail-Adressen sowie
über ein von einem externen Dienstleister gehostetes Hinweisgeber*innensystem erfolgen.
Diese Möglichkeiten bestehen konzernweit und in allen wesentlichen Landessprachen des
EVN Konzerns. Das Hinweisgeber*innenverfahren wurde dabei mit der Zielsetzung
ausgestaltet, eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße
gegen den EVN Verhaltenskodex zu gewährleisten. Die in der EVN für Compliance-Themen
verantwortlichen Mitarbeiter*innen untersuchen stets unverzüglich, unabhängig und objektiv
alle – auch anonym abgegebene – Meldungen. Diese Erhebungen erfolgen vertraulich sowie
nach einem konzernweit einheitlichen Standard. Die einzelnen Schritte, Erkenntnisse sowie
relevante Unterlagen werden revisionssicher in einer eigenen Software dokumentiert, die
durch ein streng definiertes Berechtigungskonzept vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
Der Chief Compliance Officer und eine Stellvertretung sind in ihrer Funktion direkt und
ausschließlich dem Vorstand unterstellt und bei der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei.
Da der Chief Compliance Officer keine anderen Aufgaben und Funktionen im EVN Konzern
ausüben darf, ist bei allen Untersuchungen die Unabhängigkeit von den in die Angelegenheit
involvierten Personen einschließlich der Führungskräfte gewährleistet. Der*die Chief
Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Das in Österreich im August 2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz
(HSchG) – es setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in österreichisches
Recht um – bildet für die EVN die rechtliche Grundlage, um Hinweisgeber*innen bestmöglich
zu schützen und dadurch die Meldung von Compliance-Verstößen in vertraulichem Umfeld
zu ermöglichen. In Deutschland, Bulgarien und Kroatien wenden wir ebenfalls die
korrespondierenden nationalen Gesetze an, und auch im Nicht-EU-Mitgliedsstaat
Nordmazedonien ist der Umgang mit bzw. der Schutz von Hinweisgeber*innen gesetzlich
geregelt.
Eine eigene Konzernanweisung regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der
Behandlung der gemeldeten Bedenken sowie die Vorkehrungen zum Schutz der
Hinweisgeber*innen oder anderen negativen Konsequenzen. Dies umfasst etwa auch den
Schutz externer Personen vor geschäftlichen Nachteilen. Ein weiterer zentraler
Schutzmechanismus umfasst die Identität aller von einem Hinweis betroffenen Personen.
Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig im Rahmen von Schulungen und
Kommunikationsmaßnahmen über diese niederschwelligen Kommunikationskanäle für
Hinweise, mögliche Anwendungsfälle sowie die Grundprinzipien des Verfahrens informiert.
Im Geschäftsjahr 2023/24 haben uns betreffend die EVN AG drei Meldungen über Vorwürfe
vermuteter Korruption erreicht. Die intern eingeleiteten Untersuchungen haben in einem Fall
eine Bestätigung des gemeldeten Verstoßes gebracht. Dieser Fall war nicht Gegenstand von
Klagen und hatte die Beendigung des Dienstverhältnisses des betroffenen Mitarbeitenden
zur Folge. Es wurden intern, aber auch extern Maßnahmen gesetzt, um ähnliche Vorfälle
künftig zu verhindern. Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartner*innen ist im
Berichtszeitraum nicht erfolgt. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde zudem eine weitere Meldung
im Bereich Geschlechterdiskriminierung gemeldet, die anonym abgegeben wurde. Diese
wies jedoch nicht die für eine interne Untersuchung erforderlichen Kriterien auf. Über die
bilaterale Kommunikationsplattform des Hinweisgeber*innensystems wurde dem/der
Hinweisgeber*in geantwortet.
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Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für
Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen „Menschenrechte“,
„Arbeitsbedingungen und -rechte“, „Umwelt- und Klimaschutz“ sowie „Geschäftsethik“ gelegt.
Im gesamten Konzern verfolgt die EVN das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu
vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das
Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen
wurden.
Sämtliche Lieferant*innen – potenzielle ebenso wie bestehende – werden über ein Ratingtool
eines renommierten internationalen Ratinganbieters schon im Vorhinein – und danach
laufend – anhand festgelegter ESG-Kriterien bewertet. Zu diesen Kriterien zählen
Treibhausgasemissionen, Energiemanagement, Landverbrauch, Biodiversität und
Abfallmanagement ebenso wie Community Engagement, Datenschutz,
Arbeitnehmer*innenrechte, ethische Geschäftspraktiken, Aktionär*innenrechte oder
Transparenz. Auch allfällige negative Medienberichterstattung fließt stets aktuell in die
Bewertung mit ein. Bei Auftreten derartiger Risiken werden entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen gesetzt. Hinzu kommen weitreichende Selbstauskünfte, die jede*r
Lieferant*in der EVN im Rahmen des Onboardings im Beschaffungsportal, aber auch noch
danach im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses erteilen muss und die ebenfalls
einen besonderen Fokus auf ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsmaßnahmen legen.
Bei allen Beschaffungsaktivitäten legen wir zudem großen Wert auf eine partnerschaftliche
Grundhaltung, faire Geschäftsgebarung und einen offenen Dialog. Die Integritätsklausel der
EVN definiert die Richtlinien der nachhaltigen Beschaffung und die Aufgaben und Pflichten
der Geschäftspartner*innen in diesem Zusammenhang. Als integraler Bestandteil jeder
Beschaffungsaktivität ist sie verpflichtend für sämtliche unserer Geschäftspartner*innen. Sie
ist auf der Website der EVN für alle Investor*innen, Investitions- und
Beteiligungspartner*innen, Auftragnehmer*innen und Stakeholder abrufbar.
Sofern im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Verletzung der
Integritätsklausel festgestellt wird (z. B. im Rahmen eines Vor-Ort Audits), werden
entsprechende Maßnahmen gesetzt. Diese können von der Forderung einer
Mängelbehebung bis zur Vertragsauflösung reichen.
Compliance-Schulungen
Alle neu eingetretenen Mitarbeiter*innen müssen das konzernweit verpflichtende
Compliance-Schulungsprogramm zum EVN Verhaltenskodex absolvieren, das aus folgenden
Modulen besteht:
Compliance Basics
Compliance E-Learning
Compliance Update
Compliance Fresh Up
Weitere Auffrischungs- und Spezialschulungen
Mit diesem Schulungskonzept, das wir regelmäßig durch begleitende
Kommunikationsmaßnahmen ergänzen, stellen wir konzernweit sicher, dass sich alle
Mitarbeiter*innen regelmäßig mit Compliance-Themen befassen und die Themenbereiche
des EVN Verhaltenskodex jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind
insbesondere folgende Aspekte:
Menschenrechte, Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung
Unternehmensethik
Korruptionsprävention
Wettbewerbsverhalten
146
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
41
Diese Schulungen sind auch für alle Führungskräfte verpflichtend, für die wir eigene bzw.
zusätzliche Formate anbieten. Zudem werden diese Schulungen inhaltlich und methodisch
an regionale Anforderungen angepasst, um eine möglichst zielgerichtete Ansprache in der
jeweiligen Landessprache zu erreichen. Schulungen stehen auch externen Arbeitskräften zur
Verfügung.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt CCM regelmäßig auch auf
alternative Kommunikationsmaßnahmen (z. B. solche im Intranet oder in den
Mitarbeiter*innenzeitungen der EVN) sowie auf die Wissensvermittlung durch
Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-
Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien eingebunden sind.
Umweltbelange
Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind
einerseits im Nachhaltigkeitsleitbild der EVN und andererseits in der EVN Klimainitiative
verankert. Das Nachhaltigkeitsleitbild der EVN Gruppe formuliert unser generelles
Bekenntnis zum Klimaschutz und bildet die Grundlage für alle damit verbundenen
Zielsetzungen, unsere nachhaltig orientierte Unternehmensführung und unseren aktiven
Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung. Die EVN Klimainitiative, ebenfalls Teil
unserer Kernstrategien 2030, konkretisiert unsere Dekarbonisierungsziele und bündelt
unsere Maßnahmen zum Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten – und damit
auch unsere Zielsetzungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels-
und Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den
Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.
Umweltmanagement in der EVN
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme und hat
sich damit zur Verbesserung ihrer Umweltleistungen verpflichtet. Alle unsere ISO-
zertifizierten Standorte unterliegen sowohl internen als auch externen Audits, in deren
Rahmen entsprechende Verbesserungsprogramme erstellt, umgesetzt und überwacht
werden. In unseren nach EMAS zertifizierten Anlagen werden bei jährlichen Überprüfungen
entsprechende Verbesserungsprogramme entwickelt, die auch die jährliche Bewertung und
Umsetzung der Ziele aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr umfassen.
Europäische
Norm
Anwendungsbereich Schwerpunkte
Eco Management
und Audit Scheme
(EMAS)
ISO 14001, ISO
14001:2004
Alle thermischen Anlagen in
Niederösterreich sowie 74
Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen
der EVN entsprechen diesen Standards
Festlegung von messbaren
Umweltzielen,
kontinuierlicher
Verbesserungsprozess,
lückenlose Einhaltung
umweltrelevanter Gesetze,
engmaschige Überprüfungen
ISO 9001, ISO
9001:2008
Die thermische Abfallverwertungsanlage
in Zwentendorf/Dürnrohr und der
Bereich Anlagentechnik der EVN
Wärmekraftwerke GmbH sind nach ISO
9001:2015 zertifiziert
Prozessorientiertes
Qualitätsmanagementsystem
147
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Beitrag zu Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz, Nachhaltigkeitsbeirat
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur nachhaltigen Reduktion von CO2 e-Emissionen
sind ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, aktiv zur Verwirklichung der Pariser
Klimaziele beizutragen. Zudem dienen sie der strategischen Weiterentwicklung unseres
Geschäftsmodells. In diesem Sinn sollen all unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EVN Klimainitiative leisten. Wir wollen den
Klimaschutz und den schrittweisen Systemumbau in Richtung klimaneutraler
Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit fördern. Dies
erfolgt im Rahmen vieler innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte, so z. B. des
Batteriespeicherprojekts „Batterie STABIL“ oder der überregionalen, von
Landesenergieversorgern und den Landesenergieagenturen getragenen Forschungsinitiative
„Green Energy Lab“.
Weiters unterstützt der Nachhaltigkeitsbeirat der EVN unseren Vorstand in beratender
Funktion in wichtigen Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung, so u. a. zu den
Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Abfall
Unser Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Ressourcennutzung
sowie zur Kreislaufwirtschaft ist in allen wesentlichen Unternehmensdokumenten der EVN
Gruppe enthalten. Diese definieren unseren Anspruch sowie unsere konzernweit
verbindlichen Konzepte zu diesen Themenbereichen.
Sowohl im EVN Verhaltenskodex als auch im EVN Nachhaltigkeitsleitbild ist unser Anspruch
verankert, den Einsatz von Ressourcen bestmöglich zu minimieren und die Effizienz ihrer
Nutzung zu maximieren. Daher steuern wir die Material- und Stoffströme so, dass die
verwendeten Materialien und Stoffe vorrangig einer Wiederverwendung, einem Recycling
und einer sonstigen Verwertung zugeführt werden. Auch unser Abfallmanagementsystem
wird laufend in Richtung Kreislaufwirtschaft optimiert. Zum Management der Ressourcen und
Abfälle wurde im Geschäftsjahr 2023/24 eine eigene konzernweite Richtlinie erlassen. Sie
definiert neben den bereits erwähnten übergeordneten Zielsetzungen auch konkrete Regeln,
u. a. – sofern technisch möglich – den Ersatz von Primärrohstoffen durch sekundäre
(recycelte) Ressourcen. Weiters sieht die Richtlinie eine Optimierung unseres
Abfallmanagementsystems in Richtung Kreislaufwirtschaft vor. Bei unseren Anlagen achten
wir in allen Phasen – Bau, Betrieb und Rückbau – auf eine Verringerung der
Umweltauswirkungen. Dies impliziert, dass Nachhaltigkeitskriterien auch im
Beschaffungsprozess berücksichtigt und evaluiert werden.
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
43
Abfallmengen
2023/24 2022/23
Abfallmengen gesamt
t
391,0 236,4
Nicht gefährliche Abfälle
t
342,9
202,9
davon einer Verwertung zugeführt t 220,1 179,8
davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt t 0,0 0,0
davon einem Recycling zugeführt t 107,4 175,9
davon einer sonstigen Verwertung zugeführt t 112,7 3,9
davon einer Beseitigung zugeführt t 122,8 23,1
davon einer Verbrennung zugeführt t 84,7 21,3
davon zur Deponierung t 1,1 0,9
davon einer sonstigen Beseitigung zugeführt t 37,0 1,0
Gefährliche Abfälle
t
48,1
33,5
davon einer Verwertung zugeführt t 46,2 8,4
davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt t 0,0 0,0
davon einem Recycling zugeführt t 0,7 8,4
davon einer sonstigen Verwertung zugeführt t 45,5 0,0
davon einer Beseitigung zugeführt t 2,0 25,1
davon zur Deponierung t 0,4 5,7
davon einer Verbrennung zugeführt t 0,5 6,0
davon einer sonstigen Beseitigung zugeführt t 1,0 13,4
Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle
t
283,0
52,1
prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle
%
72,4
22,0
Sozialbelange
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen
setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts
Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele
für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:
• EVN Schulservice
:
Im Rahmen unserer Jugend- und Schulplattform setzen wir auf
Wissensförderung zu den Themenbereichen „Sorgsamer Umgang mit Energie“,
„Energieeffizienz“ sowie „Energiesparen“. Dafür haben wir für Niederösterreich,
Bulgarien und Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge
und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche anbietet.
• EVN Junior-Ranger-Programm:
Externe Expert* innen vermitteln Jugendlichen fundiertes
Theorie- und Praxiswissen zu einer Vielzahl von Themen, darunter Hydrobiologie, Flora
und Fauna in Flussauen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur und
Gewässerschutz. Die Wissensvermittlung erfolgt in der Regel am und um den Standort
des Wasserkraftwerks Erlaufklause, einer unserer Wasserkraftwerksstandorte.
• Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kund*innen vielfältige
Möglichkeiten zur Verwendung jener Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres
Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die
Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kund*innen selbst oder
aber zur Unterstützung verschiedener wohltätiger Projekte eingelöst werden.
• EVN Sozialfonds:
Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 150.000 Euro dotiert und
unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die
Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expert*innengremium, das zweimal pro Jahr
zusammentritt. Seine Empfehlungen zur Mittelverwendung an den Vorstand der EVN
erfol gen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr
2023/24 unterstützte der Fonds 22 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 132.500
Euro.
149
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
44
• evn sammlung:
Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer
Kunst aus aller Welt, die von dem mit renommierten Expert*innen besetzten EVN
Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an
Mitarbeiter*innen und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des
Unternehmens.
Arbeitnehmerbelange
Wir sehen es als unsere Verantwortung, zeitgerecht auf die aktuellen Herausforderungen
des Arbeitsmarkts zu reagieren und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich unsere
Mitarbeiter*innen wohlfühlen, optimal weiterentwickeln und zielorientiert am gemeinsamen
Erfolg arbeiten können. Dabei wird eine ausgewogene Balance zwischen Freizeit und Arbeit
für viele Menschen immer wichtiger. Gleichzeitig macht es der branchenübergreifende
Fachkräftemangel immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter*innen zu finden und langfristig
im Unternehmen zu halten. Unter dem Motto „Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.“ tragen
neue Technologien und digitales Equipment, mobiles Arbeiten und flexible
Arbeitszeitmodelle sowie eine smarte Raumnutzung in unseren Büros dazu bei, unsere Art
der Zusammenarbeit und den internen Informations- und Kommunikationsfluss zu
optimieren.
Die konzernweit verbindlichen Dokumente zu unserer Unternehmens- und Führungskultur
definieren und konkretisieren unsere Konzepte, Prinzipien und Richtlinien für den alltäglichen
Umgang miteinander. Diese hohen Standards wenden wir in allen Ländern, in denen wir
aktiv sind, gleichermaßen an. In diesem Zusammenhang haben wir auch die sogenannten
EVN Leitwerte definiert: „ensure“ (sichern), „encourage“ (ermutigen) und „enable“
(ermöglichen).
Die folgenden fundamentalen Prinzipien und Verhaltensgrundsätze prägen unsere
Unternehmenskultur konzernweit:
Compliance
:
Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten rechtlichen
Vorgaben und Standards sowie aller internen Richtlinien und Prozesse. Wo immer
möglich, streben wir danach, die verpflichtenden Anforderungen zu übertreffen.
Diversität und Chancengleichheit: Wir engagieren uns für ein vielfältiges
Arbeitsumfeld, fördern Diversität und Chancengleichheit und setzen Maßnahmen zur
Vermeidung von Diskriminierung und zum Schutz vulnerabler
Mitarbeiter*innengruppen. Die EVN als Arbeitgeberin bekennt sich nachdrücklich zum
Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, Menschenhandel und moderner Sklaverei.
Darüber hinaus tolerieren wir keine Form von Kinderarbeit.
Kontinuierliche Kommunikation:
Unterschiedlichste Kommunikationskanäle helfen
uns dabei, eine respektvolle Kommunikation und einen kontinuierlichen Dialog mit
unseren Mitarbeiter*innen sowie mit direkt und indirekt betroffenen
Interessengruppen zu gewährleisten und deren Bedürfnisse und Erwartungen in
laufende Feedbackprozesse einfließen zu lassen.
Personalentwicklung und -förderung:
Wir schulen unsere Mitarbeiter*innen laufend
und bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung, um mit
kontinuierlicher Qualifizierung und Kompetenzentwicklung auf die sich permanent
verändernden Anforderungen zu reagieren und vielfältige Karrierewege zu
ermöglichen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Wir unterstützen unsere Mitarbeiter*innen mit
umfangreichen Maßnahmen und Angeboten bei der Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben.
150
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
45
Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge:
Als verantwortungsvolle Arbeitgeberin
bieten wir ein attraktives stabiles Arbeitsumfeld mit fairen Arbeitsbedingungen und
angemessener Entlohnung. Zudem ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen, um
die Gesundheit und den Schutz unserer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.
Diversität
Die EVN AG beschäftigte zum Bilanzstichtag 30. September 2024 insgesamt 621
Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 626 Mitarbeiter*innen; Kopfzahl). Hiervon waren 195 Frauen (31,4
%) und 426 Männer (68,6 %). Im Vorjahr lag der Frauenanteil mit 182 Mitarbeiterinnen bei
29,1 % und der Männeranteil mit 444 Mitarbeitern bei 70,9 %.
Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und
Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen
Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle. Allen Mitarbeiter*innen gleiche Chancen
zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN. Wir sind davon überzeugt, dass vielfältige
Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft
verfügen als homogene Gruppen.
Mit dem Programm „Frauen@EVN“ sind wir bestrebt, den Frauenanteil in leitenden
Positionen schrittweise zu erhöhen, um Diversität auch im Führungskreis zu gewährleisten.
Mit zahlreichen Initiativen wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die es Frauen
ermöglichen, je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Aufgaben in Fach- und
Führungsfunktionen wahrzunehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir damit
begonnen, eine Diversitätsstrategie für die EVN in Österreich zu erarbeiten. Erster Schritt
dabei war eine Umfrage unter 450 zufällig ausgewählten Mitarbeiter* innen, anhand derer wir
unsere Position zum Thema DIE (Diversity, Inclusion, Equity) bestimmen konnten. In
weiterer Folge planen wir die Durchführung von Workshops zur Erarbeitung der Strategie
unter Einbeziehung von Vertreter*innen aller Unternehmensbereiche in Österreich.
19 Frauen und 16 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten,
während 3 Frauen und 10 Männer das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30.
September 2024 gab es in der EVN AG in Summe 80 Teilzeitbeschäftigte, davon 66 Frauen
und 14 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen an der
Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 12,9 %.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über
grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen sowie mit dem EVN Verhaltenskodex, der EVN
Menschenrechts- Policy, dem EVN Führungsleitbild, dem EVN Nachhaltigkeitsleitbild, den
konzernweiten Richtlinien „Soziale Mindeststandards“ und „Mitarbeiter*innen“, den EVN
Leitwerten und allen damit in Verbindung stehenden länderspezifischen gesetzlichen
Bestimmungen und Richtlinien behandeln wir alle unsere Mitarbeiter*innen ungeachtet ihres
Geschlechts und ihres Alters, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft oder Nationalität,
Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälliger körperlicher
oder geistiger Beeinträchtigungen gleichwertig. Außerdem lehnen wir jede Diskriminierung
von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung,
Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher
Qualifikation ausdrücklich ab. Die Vergütung aller unserer Mitarbeiter*innen richtet sich nach
dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation.
Dabei stellen wir sicher, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und, wo immer
möglich, übertreffen.
151
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
46
Die Vergütung aller Mitarbeiter richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw.
nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei
gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen
Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und
Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen
Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2023/24 beschäftigte die EVN AG 14 Menschen aus dieser
Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 % der Gesamtbelegschaft.
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Es ist uns ein Anliegen, unseren Mitarbeiter*innen eine ausgewogene Balance zwischen
ihrem Familien- und Berufsleben zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur
neuen Vereinbarkeit Eltern–Wirtschaft, einer Initiative des Landes und der
Wirtschaftskammer Niederösterreich, haben wir schon 2011 ein Zeichen für eine
elternorientierte Personalpolitik gesetzt. In vielen Bereichen können sich unsere
Mitarbeiter*innen ihre Arbeitszeit frei einteilen, sofern keine betrieblichen Erfordernisse wie
etwa Schichtdienste entgegenstehen. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne
Kernzeit, das eine sehr hohe Flexibilität bietet. Verschiedene Teilzeitmodelle sowie Modelle
für mobiles Arbeiten, die z. B. auch eine Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und
mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags ermöglichen, machen es unseren Mitarbeiter*
innen leichter, berufliche und familiäre Verpflichtungen zu vereinbaren. Die Modelle für
mobiles Arbeiten sehen einen Rahmen von bis zu 1.280 Stunden pro Jahr vor, in denen
unsere Mitarbeiter*innen ortsungebunden arbeiten können.
Als weitere Unterstützung bieten wir Folgendes an:
• Betreuung durch betriebliche Tageseltern am Standort in Maria Enzersdorf (derzeit noch
als Pilotprojekt)
• Betreutes Kinderprogramm während einiger Wochen in den Sommerferien
Alle unsere Mitarbeiter*innen haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch
auf Karenzzeit. In Österreich kommt noch der sogenannte "Papamonat" hinzu, den immer
mehr Väter in Anspruch nehmen. In Österreich wird die Karenzzeit über die bestehende
gesetzliche Verpflichtung hinaus verlängert, wobei eine mögliche Arbeitsfreistellung bis zum
36. Lebensmonat des Kindes vorgesehen ist. Während der Karenzzeit halten wir den
Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen gezielt aufrecht, um ihren beruflichen Wiedereinstieg
zu erleichtern. Beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser
Unternehmen zurück. Spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Aus-
und Weiterbildungsprogramm stehen unseren Mitarbeiter*innen auch während der Karenz
offen. Über eine Online-Informationsplattform, die wir gemeinsam mit einem externen
Partnerunternehmen betreiben, stellen wir zahlreiche Informationen zu Karenz,
Kinderbetreuung und Wiedereinstieg zur Verfügung.
Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen samt unseren
Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung bilden daher zentrale
Elemente unserer Unternehmenskultur. In Ergänzung zu europäischen und
länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften, die wir durchwegs zur Gänze einhalten, sind
sie in unterschiedlichen Formaten für sämtliche Unternehmenseinheiten fest verankert:
EVN Verhaltenskodex
EVN Menschenrechts-Policy
EVN-interne Grundsätze: Konzernrichtlinie Arbeitssicherheit
EVN-interne Konzern- und Geschäftsanweisungen sowie Richtlinien zur Identifikation
von Sicherheitsrisiken und Definition entsprechender Gegenmaßnahmen
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Sämtliche Arbeitsunfälle unserer Mitarbeiter*innen wie auch unserer
Leasingmitarbeiter*innen werden zuerst dezentral in der jeweiligen Organisationseinheit
erfasst und behandelt. Interne Geschäftsanweisungen regeln die anschließende Meldung
des Vorfalls an den zentralen sicherheitstechnischen Dienst. Dieser analysiert den Unfall und
ergreift gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen. Weiters ermutigen wir unsere
Mitarbeiter*innen auch dazu, Beinahe-Unfälle und (potenziell) gefährliche Situationen zu
melden und heben ihren Stellenwert für die Prävention hervor. Bei der Erfassung von Risiken
und Vorfällen sowie beim Monitoring von Maßnahmen orientieren wir uns an den
Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem entsprechend ISO 45001.
Sowohl für die Arbeitssicherheit als auch für die Themen Brandschutz, Gesundheit und Erste
Hilfe verfügen wir sowohl dezentral als auch zentral über speziell geschulte Präventivkräfte.
Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen
Unternehmensbereichen und den zentralen Sicherheitsfachkräften sorgen wir dafür, dass
Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und
Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils
zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des
konkreten Arbeitsprozesses und ihrer Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste Anlaufstelle für
Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter* innen und
Leasingmitarbeiter*innen von Sicherheitsvertrauenspersonen in jährlich stattfindenden
Arbeitsausschüssen vertreten, die die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche
beraten. Zudem sind auch unsere Betriebsrät*innen in sämtliche Belange der
Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge laufend eingebunden.
Wir setzen auf umfassende Information und Unterweisung aller unserer Mitarbeiter*innen in
sämtlichen gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen, um Unfälle zu vermeiden. Dabei
dient uns das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete und
laufend weiterentwickelte „Handbuch Sicherheit“ der Branchenvereinigung Oesterreichs
Energie als Basis. Dieses wird durch Handbücher für spezielle Bereiche wie z. B.
Wasserkraftwerke sowie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen ergänzt. Alle diese Unterlagen
werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter*innen
(bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung in einen neuen Arbeitsbereich) verpflichtend
anzuwenden. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres
Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Dabei weisen wir gezielt auf allfällige
besondere Gefahren hin, die von unseren Anlagen ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf
den Arbeitnehmer*innenschutz umfassen neben allgemeinen Informationen vor allem
verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw.
Aufgabenbereich der jeweiligen Mitarbeiter*innen eingehen. Das für den EVN Konzern
zentral organisierte Arbeitssicherheitsteam setzt ebenfalls eine Vielzahl an konkreten
Maßnahmen um, um unsere Mitarbeiter*innen einerseits nachhaltig für Sicherheitsthemen zu
sensibilisieren und andererseits tatsächliche Unfälle zu vermeiden.
Im Geschäftsjahr 2023/24 ereignete sich bei der EVN AG ein Arbeitsunfall (Vorjahr: 2); der
Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 0,8 (Vorjahr: 1,6).
Um unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen gerecht zu werden,
bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische
Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmediziner*innen für alle Fragen rund um
Gesundheitsvorsorge, Bewusstseinsbildung sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit
am Arbeitsplatz zur Verfügung, die unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen der
Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen und darüber hinaus betreuen. Zu unserem
umfassenden Angebot zählen u. a.:
Gesundenuntersuchungen
Impfungen
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EVN AG, Maria Enzersdorf
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Seh- und Hörtests
Präventionsmedizin
Erste-Hilfe-Kurse
Psychologische Beratung
Coaching
Tipps für gesunde Ernährung
Spezifische Angebote für Mitarbeiter*innen, die besonderen Belastungen ausgesetzt
sind
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
bietet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeiter*innen ein vielfältiges Angebot
an Aktivitäten von Laufsport, Wandern oder Ballsportarten. Auch hier nimmt die
Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert ein.
Betriebliche Sozialpartnerschaft
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und
agieren damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen
Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn
werden auch die Belegschaftsvertretungen – solche bestehen neben der EVN AG auch in
zahlreichen weiteren Unternehmen unserer Gruppe – laufend und zeitgerecht über
wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die
Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie
für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich.
100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Belegschaftsvertretungen wie
Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch
kollektivvertragliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die
Belegschaftsvertretungen in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt
orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an diesen
Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen
behandelt, die sich u.a. aus Betriebsrät*innen oder Gewerkschaftsvertreter*innen
zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter*innen des Betriebsrats im Aufsichtsrat
sowie im Nachhaltigkeitsbeirat äußern.
Personalentwicklung und -förderung
Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter*innen hat für die EVN große strategische Bedeutung
und ist wesentlich für die Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden
die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz der Mitarbeiter*innen
zentrale Schwerpunkte des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2023/24
absolvierte jede*r Mitarbeiter*in der EVN AG im Schnitt 17,2 Stunden an
Weiterbildungsveranstaltungen (Vorjahr: 11,1 Stunden).
Die EVN betrachtet ihre Mitarbeiter*innen sehr differenziert über den gesamten Employee
Life Cycle hinweg, von der Phase der Orientierung und Jobsuche bis hin zum Pensionsantritt
und auch noch danach. Ein umfassendes Onboarding stellt mit Infoveranstaltungen,
Einschulungen, E-Learnings, Patensystem und regelmäßigen Feedbackschleifen sicher,
dass die neuen Mitarbeiter*innen auch tatsächlich im Unternehmen ankommen. Damit die
Mitarbeiter*innen in ihrer jeweiligen Situation wahrgenommen und gefördert werden und sich
weiterentwickeln können, spielt auch regelmäßiges Feedback – z. B. im Rahmen der
jährlichen Mitarbeiter*innengespräche – und die laufende Erhebung der
Mitarbeiter*innenzufriedenheit durch den „Stimmungsbarometer“ eine ganz wesentliche
Rolle.
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Das umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebot der EVN wird durch die EVN Akademie
umgesetzt, die jährlich rund 200 Veranstaltungen organisiert und mehr als 70
unterschiedliche Ausbildungspläne zu technischen Themenstellungen und Inhalten wie auch
zur Persönlichkeitsentwicklung koordiniert. Für Führungskräfte und High Potentials gibt es
darüber hinausgehende Ausbildungsprogramme und vielfältige Karrieremöglichkeiten.
Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, Bildungskarenz und
Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen. Nach einer Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten
und Interessen unter Berücksichtigung der definierten Rahmenbedingungen werden
entsprechende Anträge grundsätzlich genehmigt.
Maximale Nähe zu unseren Kunden
Die zuverlässige Versorgung unserer Kund*innen mit Dienstleistungen der täglichen
Daseinsvorsorge hat für uns höchste Priorität. Ebenso wichtig ist für uns dabei die Nähe zu
unseren Kund*innen, denen wir in allen Anliegen so rasch, unkompliziert und individuell wie
möglich zur Seite stehen möchten.
Unsere Service- und Beratungsleistungen für unsere Kund*innen setzen vielseitiges
Fachwissen voraus, da unsere Produktpalette ebenso breit und vielfältig ist wie die an uns
herangetragenen Anliegen. Diese reichen von grundlegenden Fragen der
Geschäftsbeziehung – wie An- und Abmeldungen, Tarifberatung und Rechnungsauskünften
– bis hin zu spezialisierten Anfragen im Bereich der Energieberatung sowie des Vertriebs
von Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten. Kund*innenzufriedenheit definieren wir
zum einen über unsere Produkte und Dienstleistungen, die den individuellen Bedürfnissen
möglichst genau entsprechen sollen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen
Seite stehen eine hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die
Unterstützung unserer Kund*innen in Fragen des effizienten Umgangs mit Energie. Rund um
diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit
unseren Kund*innen auf professioneller Basis.
Wir sind uns der Auswirkungen unserer Aktivitäten auf Kund*innen bewusst und nehmen
unsere Verantwortung für deren Schutz ernst. Dies unterstreicht besonders unsere
Konzernrichtlinie „Umgang mit Kund*innen“, die konzernweit als Leitfaden für unsere
Bemühungen dient, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf
Kund*innen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. In der Richtlinie sind Grundsätze
und Verfahren festgelegt, anhand derer wir negative Auswirkungen auf unsere Stakeholder-
Gruppe „Kund*innen“ überwachen, kontrollieren und reduzieren. Dabei stellen wir sicher,
dass wir die gesetzlichen Anforderungen stets erfüllen. Mit der Richtlinie verpflichten wir uns
zudem, unsere Geschäftspraktiken durch fortlaufende Innovation zu verbessern, um die
positiven Auswirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen sowie unseres technischen
Fortschritts auf Kund*innen zu fördern. Im Sommer 2024 haben wir dafür auch ein
Kund*innenversprechen mit einer Kund*innencharta unter dem Motto „Fairness und
Transparenz: unser Versprechen an unsere Kund*innen“ formuliert. Wir verpflichten uns
darin, die Bedürfnisse, Erwartungen und Anliegen unserer Kund*innen zu verstehen und zu
erfüllen. Die Inhalte unserer Kund*innencharta unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung
und Aktualisierung. Damit stellen wir sicher, dass wir den Bedürfnissen und Erwartungen
unserer Kund*innen jederzeit möglichst gerecht werden.
Neben den gängigen Kommunikationskanälen wie beispielsweise Telefonaten, E-Mails,
digitalen Anfragen über das Serviceportal „Meine EVN" oder Kund*innenbesuchen ist auch
ein aktives Beschwerdemanagement von hoher Relevanz. Alle Rückmeldungen von
Kund*innen, die mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, werden von uns systematisch
dokumentiert, ausgewertet und eingehend analysiert. Dadurch können wir zeitnah
spezifische Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Der strukturierte Qualitätskreislauf leistet
155
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einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Steigerung unserer Servicequalität. Darüber
hinaus ermöglicht das Hinweisgeber*innensystem der EVN, auch anonymisiert mit der EVN
in Austausch zu treten. Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht internen
und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren zur
Verfügung.
Um den stetig wachsenden Anforderungen unserer Kund*innen gerecht zu werden, setzen
wir zudem auch im Bereich Customer Relations verstärkt auf die Möglichkeiten der
Digitalisierung.
Zur Berücksichtigung der Interessen, Anliegen und Standpunkte unserer Kund*innen hatte
die EVN bereits 2011 einen Kund*innenbeirat etabliert. Dieses Beratungsgremium, in dem
gewählte Kund*innenvertreter*innen ihre Anliegen und Bedürfnisse mit dem Management
und Expert*innen erörterten, wurde im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen
Format neu aufgesetzt. Kund*innen, die Feedback geben möchten, können sich nun freiwillig
online unter https://mein-feedback.at/ anmelden.
Für Themen, die einen tiefergehenden Dialog mit unseren Kund*innen erfordern, setzen wir
auch den EVN Info-Bus ein. Er ermöglichte z. B. im Rahmen der Informationskampagne zur
Ablösung des bisherigen Klassik-Tarifs und zu den Optionen für einen Tarifwechsel im
Frühjahr 2023 persönliche Gespräche vor Ort mit unseren Kund*innen. Insgesamt besuchten
unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen dieser Kampagne in acht Wochen über 469
Gemeinden Niederösterreichs. Der EVN Info-Bus hatte sich zuvor bereits im Herbst 2022 als
auch im Frühjahr und Spätsommer 2024 im Rahmen unserer Informationskampagnen sehr
bewährt.
Für Kund*innen, deren Muttersprache nicht die jeweilige Landessprache ist, bietet die EVN
selbstverständlich Beratungsdienste in ihrer Muttersprache an. Möglich wird dies durch die
große Vielfalt in unserem Team, dem viele Kolleg*innen mit unterschiedlichen
Muttersprachen angehören.
In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres
Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit unserer Kund*innen
in den unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Die
Loyalität der Kund*innen wird anhand verschiedener Indikatoren auf monatlicher Basis
beobachtet und gemessen. Der Index versetzt uns in die Lage, Veränderungen im
Kund*innenverhalten und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und zeitnah darauf zu
reagieren.
Unser Kund*innenservice ist zudem nach ISO 18295-1 zertifiziert. Die Schwerpunkte dieser
Zertifizierung umfassen die Abläufe im Kund*innenservice sowie das Schulungskonzept für
das Customer-Relations-Team. Die umfassenden Anforderungen der ISO-Norm wurden
dabei in allen Bereichen erfüllt. Dies belegt, dass wir im Kund*innenservice höchsten
Qualitätsansprüchen genügen und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Ein weiteres wichtiges Element unserer Kund*innenorientierung ist eine transparente
Produktkennzeichnung. Gemäß der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht stellen wir
unseren Kund*innen in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom zur
Verfügung. Dazu zählen die geografische Herkunft, die Zusammensetzung nach
Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen.
Bereits seit vielen Jahren verpflichten wir uns dabei freiwillig, in keinem unserer
österreichischen Stromprodukte Atomstrom zu verwenden. Der in Österreich von uns
gelieferte Strom stammt zudem zu 100 % aus österreichischen und ausschließlich
156
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
51
erneuerbaren Quellen. Er wird somit komplett CO2-frei erzeugt, wie auch eine
entsprechende Zertifizierung belegt.
Auch beim Schutz personenbezogener Daten und Geschäftsinformationen legen wir höchste
Maßstäbe an. Diese Grundhaltung ist seit jeher fest in unserer Unternehmenskultur
verankert und spiegelt sich daher auch im EVN Verhaltenskodex wider. Während
Informationssicherheit dabei das lückenlose Funktionieren der täglichen
Versorgungsaufgaben gewährleistet, stellt Datenschutz die Wahrung der höchstpersönlichen
Rechte von Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen sicher. Auch hier sind die
rechtlichen Vorgaben wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das
österreichische Datenschutzgesetz zu berücksichtigen.
Neben den technischen Schutzmaßnahmen und Zugriffsbeschränkungen setzt die EVN auf
ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem, das sowohl Aufgaben bzw. Rollen im
Unternehmen als auch Prozesse genau regelt. Unser Datenschutzmanagementsystem ist
organisatorisch über Datenschutzverantwortliche und -beauftragte in allen unseren Märkten
verankert. Diese sind sowohl für die strikte Einhaltung aller Datenschutzvorgaben als auch
für die laufende Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres
jeweiligen Bereichs verantwortlich. Das Datenschutzhandbuch liefert detaillierte
Anweisungen für konkrete Anwendungsfälle, so etwa für die Bearbeitung von
datenschutzrechtlichen Auskunfts- bzw. Löschungsbegehren. Ebenso geregelt ist das
Vorgehen bei Datenschutzvorfällen. Das Datenschutzmanagementsystem unterliegt ebenso
einer laufenden Evaluierung und Aktualisierung wie das Information-Security-Management-
System der Gruppe. Das Thema Datenschutz wird darüber hinaus jährlich im Rahmen der
Risikoinventur der EVN beleuchtet. Eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem
Datenschutzbeauftragten ist jederzeit über die E-Mail-Adresse datenschutz@evn.at möglich.
Unterstützung vulnerabler Kund*innengruppen
Das Wertesystem der EVN beinhaltet auch ein eindeutiges Bekenntnis zu sozialer
Verantwortung, denn Energieversorgung muss sowohl zuverlässig als auch bezahlbar sein.
Wir sind uns der Belastung durch Preisanstiege bei Energie für finanzschwache Haushalte
bewusst. Daher verstärken wir unsere Anstrengungen und Initiativen zur Unterstützung von
Kund*innengruppen mit besonderen Bedürfnissen. Unsere Mitarbeiter*innen in Customer
Relations und in den Service Centern sind auf dieses Anliegen hin speziell geschult und
sensibilisiert. Über verschiedene Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten sie
individuelle Beratung zu verschiedenen Themen, von Energiespartipps bis hin zum Umgang
mit Zahlungsschwierigkeiten.
In Österreich setzen wir seit vielen Jahren erfolgreich auf Maßnahmen wie unsere
Kooperationen mit der Caritas, der Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie sowie
dem Niederösterreichischen Armutsnetzwerk. Einen Schwerpunkt bilden
Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich
oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen haben wir mit
Programmen gemacht, in denen wir Sozialarbeiter*innen für Beratungsgespräche ausbilden
(z. B. zu den Themen Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von
Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen
begleiten. Dabei wenden wir das Prinzip „Train the Traineran.
Der regelmäßige Austausch mit den genannten Organisationen ermöglicht es uns zudem, im
Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kund*innen abzustimmen. Dazu
zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie
Lösungen, die wir in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbieter*innen sozialer
Hilfsleistungen erarbeiten. Die EVN betrachtet Vertragsbeendigungen als Ultima Ratio und
ist bestrebt, derartige Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Für den Zeitraum von 1.
157
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
52
Dezember 2023 bis 31. März 2024 hat die EVN, wie bereits im Jahr zuvor, auf
Abschaltungen bei Haushaltskund*innen für Strom, Erdgas und Wärme verzichtet.
Zur Unterstützung in besonderen Härtefällen hat die EVN im Herbst 2022 einen mit jährlich 3
Mio. Euro dotierten Energiehilfe-Fonds eingerichtet. Der Fonds bietet betroffenen Haushalten
professionelle Energieberatung, den Tausch veralteter Geräte sowie
Überbrückungsfinanzierungen für Energierechnungen an. Die Abwicklung der von diesem
Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt über soziale Institutionen.
158
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
53
AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2024/25
Die EVN wird im Geschäftsjahr 2024/25 konsequent an der Verwirklichung ihrer Ziele und
Pläne weiterarbeiten. In Umsetzung der Strategie 2030 wurden in den letzten Jahren –
ungeachtet aller volkswirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen sowie
energiewirtschaftlichen Verwerfungen – die Voraussetzungen erarbeitet, dass sich die EVN
als Gestalterin einer klimaneutralen Energiezukunft positioniert. Dazu hat sie
Infrastrukturprojekte entwickelt, einen offenen Dialog mit Stakeholdern geführt und sich
intensiv mit Planungen und Optimierungen befasst. Digitalisierungsvorhaben, Innovationen
und Visionen begleiten und ergänzen diesen ambitionierten Kurs. In Summe führte dies zu
einer Präzisierung und neuerlichen Ausweitung des Investitionsprogramms, sodass die
Investitionen der Gruppe bis 2030 jährlich etwa 900 Mio. Euro betragen werden.
Im Segment Erzeugung setzt die EVN weiterhin auf den Ausbau von Windkraft und
Photovoltaik. Die Projektpipeline ist sehr gut gefüllt und ausreichend diversifiziert, um die
gesteckten Ausbauziele von bis zu 770 MW installierter Leistung bei Wind sowie 300 MW bei
Photovoltaik zu erreichen. Allein die Fertigstellung der aktuell in Errichtung befindlichen
Projekte wird die EVN diesen Zielen wieder einen großen Schritt näherbringen. Zudem ist
der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung einer der wesentlichen Treiber für den initialen
Übergangsplan, den wir im Berichtszeitraum neu erarbeitet haben und nunmehr mit der
Science Based Target Initiative akkordieren.
Der Großteil der jährlichen Investitionen wird auch in Zukunft in die Erweiterung der
Netzinfrastruktur fließen. Im Strom-Verteilnetz besteht die große Herausforderung
unverändert darin, die hohen und weiterhin steigenden volatilen Einspeisemengen aus Wind-
und Photovoltaikanlagen bestmöglich in das österreichische Energiesystem zu integrieren.
Aber auch die geänderten Verbrauchsmuster, die etwa die E-Mobilität oder der wachsende
Einsatz von Wärmepumpen mit sich bringen, erfordern umfangreiche Netzinvestitionen.
Im Bereich der Großbatteriespeicher folgen wir unserer Überzeugung, dass aus
Innovationen und Pilotanlagen konkrete, neue Geschäftsmodelle entstehen können. Am
Energieknoten Theiß werden wir deshalb einen Großbatteriespeicher mit einer Leistung von
70 MW errichten, der Ende 2027 als virtuelles Kraftwerk in Betrieb gehen soll. Wir streben
eine energiewirtschaftlich optimierte Bewirtschaftung dieser Großbatterie an, sodass die
Vermarktung von Überschussproduktion aus Sonnenstrom zu Zeiten mit effektiver Nachfrage
erfolgen kann. Neben der Teilnahme am Day-Ahead- oder am Intraday-Markt sehen wir für
Batteriespeicher aber auch konkrete Anwendungsfälle im Netzbetrieb, denn die zeitliche
Verschiebung und Nutzung von Flexibilitäten kann sich auch positiv auf die Netzstabilität
auswirken.
Den Herausforderungen im Energievertrieb begegnen wir mit zusätzlichen Angeboten und
Dienstleistungen. Einerseits positionierte sich die EVN bereits frühzeitig als Anbieterin von
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Wir bieten aber auch Abwicklungsplattformen und
Softwarelösungen für Energiegemeinschaften und damit einen attraktiven Mehrwert für
Kund*innen in diesem Bereich. Die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur sowie die Entwicklung
digitaler Angebote für Kund*innen bestimmt zunehmend auch die Weiterentwicklung unserer
Aktivitäten in Südosteuropa.
Für das internationale Projektgeschäft gilt unverändert die Prämisse, dass der künftige
Fokus der EVN Gruppe auf dem Kerngeschäft im Energiebereich liegt. Daher werden
weiterhin strategische Optionen im Zusammenhang mit der WTE evaluiert. Dabei
berücksichtigen wir naturgemäß das Investor*innenfeedback aus dem am 4. April 2024
beendeten strukturierten Verkaufsprozess zur vollständigen Veräußerung der WTE.
159
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
54
Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen
regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Bandbreite von
400 bis 440 Mio. Euro.
Die Dividendenpolitik wird unverändert bestätigt. Die Dividendenausschüttung soll auch
künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen
an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird
eine Ausschüttungsquote von 40% des um außerordentliche Effekte bereinigten
Konzernergebnisses angestrebt.
Mit unserem integrierten Geschäftsmodell im Energiebereich in Kombination mit den
Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Trinkwasserversorgung in
Niederösterreich, die unser Infrastrukturangebot weiterhin ergänzen und komplettieren, ist
unsere Gruppe eine verlässliche Partnerin für unsere Kund*innen. Gleichzeitig ist dies die
Grundlage für eine erfolgreiche und attraktive Positionierung auf dem Kapitalmarkt.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2024
EVN AG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
Wittmann Alexandra, Mag. (FH)
160
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
Jahresabschluss
161
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
Bilanz zum 30.09.2024
Aktiva
30.9.2024
30.9.2023
EUR
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.170.820,07 37.907
II. Sachanlagen 22.729.667,97 22.976
III. Finanzanlagen 4.013.491.431,12 4.102.167
4.071.391.919,16 4.163.051
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Primärenergievorräte 37.479.807,27 49.111
37.479.807,27 49.111
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21.930.768,41 43.539
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 582.043.456,74 543.864
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.150.288,53
430
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 11.634.372,81 93.208
616.758.886,49 681.040
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile 159.141.557,46 227.795
IV.
Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten
31.817.430,05
52.086
845.197.681,27 1.010.033
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 487.212,99 252
D. Aktive latente Steuern 5.245.197,40 8.790
4.922.322.010,82 5.182.126
56
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
Passiva
30.9.2024
30.9.2023
EUR
TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -2.933.837,59 -2.978
327.066.162,41 327.022
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 205.893.227,90 205.182
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
264.160.936,96 263.450
III. Gewinnrücklagen
1.
Gesetzliche Rücklage
4.723.734,22
4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 2.235.605.682,96 2.130.562
2.240.329.417,18 2.135.286
IV. Rücklagen für eigene Anteile 2.933.837,59 2.978
V. Bilanzgewinn 161.199.679,66 203.701
davon Gewinnvortrag 490.102,70 392
2.995.690.033,80 2.932.437
B. Investitionszuschüsse 8.673,32 10
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 24.050.186,00 22.947
2.
Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen
77.319.604,00
69.455
3. Steuerrückstellungen 90.106.927,35 77.483
4.
Sonstige Rückstellungen
46.328.551,75
43.636
237.805.269,10 213.521
D. Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
471.000.000,00
570.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 99.371
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 471.000.000,00 471.000
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
553.097.599,66
810.415
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 117.317.111,92 257.317
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 435.780.487,74 553.098
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.586.040,71 31.774
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.586.040,71 31.774
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 542.588.694,57 559.173
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 542.503.694,57 559.082
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 85.000,00 91
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 261.213,25 3.117
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 261.213,25 3.117
6. Sonstige Verbindlichkeiten 89.177.069,96 59.439
davon aus Steuern 7.547.779,28 8.840
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.492.704,89 1.477
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 81.063.884,27 51.260
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.113.185,69 8.179
1.687.710.618,15 2.034.288
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 772.731.944,72 1.001.921
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 914.978.673,43 1.032.368
E. Passive Rechnungsabgrenzung 1.107.416,45 1.870
4.922.322.010,82 5.182.126
57
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
2023/24
2022/23
EUR
TEUR
1. Umsatzerlöse 739.991.476,35 936.414
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 2
3. Sonstige betriebliche Erträge
a)
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
33.940,00
2
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3.897,79 24
c) Übrige 1.375.754,77 1.904
1.413.592,56 1.931
4. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger -451.523.650,62 -682.475
b) Materialaufwand -852.116,55 -878
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen -117.207.313,01 -105.354
-569.583.080,18 -788.706
5. Personalaufwand
a)
Gehälter -73.082.137,64 -65.678
b) Soziale Aufwendungen -29.266.361,19 -30.927
davon für Altersversorgung -11.697.232,50 -11.438
davon für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -2.445.667,53 -5.117
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -14.454.594,41 -13.672
-102.348.498,83 -96.605
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
-5.460.529,20
-6.507
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen -247.810,46 -299
b) Übrige -35.376.320,68 -31.131
-35.624.131,14 -31.430
8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) 28.388.829,56 15.098
9. Erträge aus Beteiligungen 358.536.684,24 431.090
davon aus verbundenen Unternehmen 161.233.989,71 257.246
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
34.606.105,99
29.934
davon aus verbundenen Unternehmen 34.551.575,75 29.887
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.096.764,80 29.555
davon aus verbundenen Unternehmen 21.979.589,87 15.571
12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens
5.482.183,72
1.907
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
-130.209.302,26
-33.812
davon Abschreibungen -130.165.500,00 -33.746
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -130.165.500,00 -33.746
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -75.076.022,84 -69.049
davon betreffend verbundene Unternehmen -18.718.817,51 -11.968
15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) 220.436.413,65 389.626
16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) 248.825.243,21 404.724
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.10.2023 bis 30.9.2024
58
164
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
EVN AG, Maria Enzersdorf
2023/24
2022/23
EUR
TEUR
Übertrag 248.825.243,21 404.724
17. Steuern vom Einkommen 16.884.333,75 11.585
davon latente Steuern 3.545.184,62 4.987
18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 265.709.576,96 416.309
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -105.000.000,00 -213.000
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 490.102,70 392
21.
Bilanzgewinn
161.199.679,66
203.701
59
165
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
60
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
in EURO
Stand 1.10.2023
Zu-/Abgänge
aus
Umgründunge
n
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 30.9.2024 Stand 1.10.2023 Zugänge
davon außer-
planmäßig
Abgänge
Zuschreibungen
Umbuchungen Stand 30.9.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Rechte 201.219.180,85 0,00 0,00 0,00 0,00 201.219.180,85 163.311.705,17 2.736.655,68 0,00 0,00 0,00 0,00 166.048.360,85 35.170.820,00 37.907.475,68
Baukostenzuschüsse gem.Art.II(2) EFG 1969 0,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,07 0,07
Summe I
201.219.180,92 0,00 0,00 0,00 0,00 201.219.180,92 163.311.705,17 2.736.655,68 0,00 0,00 0,00 0,00 166.048.360,85 35.170.820,07 37.907.475,75
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der Bauten
auf fremdem Grund 45.056.347,58 0,00 215.708,33 1.205.103,20 3.219.507,51 47.286.460,22 34.340.999,03 1.376.613,38 0,00 1.069.093,52 0,00 0,00 34.648.518,89 12.637.941,33 10.715.348,55
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 2.297.233,56 0,00 0,00 0,00 0,00 2.297.233,56 1.149.528,90 115.805,30 0,00 0,00 0,00 0,00 1.265.334,20 1.031.899,36 1.147.704,66
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 16.453.792,54 0,00 1.563.701,20 1.374.742,13 0,00 16.642.751,61 9.511.246,27 1.231.454,84 0,00 1.357.591,43 0,00 0,00 9.385.109,68 7.257.641,93 6.942.546,27
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau 4.170.451,16 0,00 851.241,70 0,00 -3.219.507,51 1.802.185,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.802.185,35 4.170.451,16
Summe II
67.977.824,84 0,00 2.630.651,23 2.579.845,33 0,00 68.028.630,74 45.001.774,20 2.723.873,52 0,00 2.426.684,95 0,00 0,00 45.298.962,77 22.729.667,97 22.976.050,64
Summe I + II
269.197.005,76 0,00 2.630.651,23 2.579.845,33 0,00 269.247.811,66 208.313.479,37 5.460.529,20 0,00 2.426.684,95 0,00 0,00 211.347.323,62 57.900.488,04 60.883.526,39
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.607.025.001,85 223.634,00 3.000.000,00 28.724,50 0,00 2.610.219.911,35 152.756.678,13 130.165.500,00 130.165.500,00 0,00 0,00 0,00 282.922.178,13 2.327.297.733,22 2.454.268.323,72
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.163.074.458,65 0,00 62.000.000,00 25.385.811,19 0,00 1.199.688.647,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.199.688.647,46 1.163.074.458,65
Beteiligungen 466.064.071,73 0,00 0,00 0,00 0,00 466.064.071,73 1.385.473,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.385.473,76 464.678.597,97 464.678.597,97
Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens 19.982.955,47 0,00 1.679.782,00 0,00 0,00 21.662.737,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21.662.737,47 19.982.955,47
Sonstige Ausleihungen 162.760,00 0,00 59.950,00 58.995,00 0,00 163.715,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 163.715,00 162.760,00
Summe III
4.256.309.247,70 223.634,00 66.739.732,00 25.473.530,69 0,00 4.297.799.083,01 154.142.151,89 130.165.500,00 130.165.500,00 0,00 0,00 0,00 284.307.651,89 4.013.491.431,12 4.102.167.095,81
-
Gesamtsumme Anlagevermögen 4.525.506.253,46 223.634,00 69.370.383,23 28.053.376,02 0,00 4.567.046.894,67 362.455.631,26 135.626.029,20 130.165.500,00 2.426.684,95 0,00 0,00 495.654.975,51 4.071.391.919,16 4.163.050.622,20
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
BW 30.9.2024 BW 1.10.2023
166
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
Beteiligungsspiegel zum 30.09.2024
Eigenkapital
Bilanz-
stichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
73,63
EUR
11.683.427,01
81.962.189,28
30.09.2024
EVN Wärmekraftwerke GmbH
99,48
EUR
12.293.828,20
87.980.435,27
30.09.2024
EVN Beteiligung 52 GmbH
100,00
EUR
29.403.984,52
146.814.884,01
30.09.2024
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien
100,00
EUR
1.767.564,10
25.455.581,80
31.12.2023
EVN Bulgaria Fernwärme Holding
100,00
EUR
-411,15
10.884.968,97
30.09.2024
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH
100,00
EUR
30.286.045,03
315.377.906,80
30.09.2024
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH
100,00
EUR
15.103.981,78
51.079.004,05
30.09.2024
EVN Kroatien Holding GmbH
100,00
EUR
-831,70
13.263.323,05
30.09.2024
EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien
100,00
EUR
-10.380,00
486.960,00
31.12.2023
EVN Mazedonien GmbH
100,00
EUR
-1.143,01
213.772.723,23
30.09.2024
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
152.866.283,83
463.237.632,43
30.09.2024
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH
100,00
EUR
-3.346.536,24
35.442.505,42
30.09.2024
evn wasser Gesellschaft m.b.H.
99,98
EUR
3.015.114,71
75.379.879,04
30.09.2024
EVN Wärme GmbH
100,00
EUR
28.655.605,97
127.600.604,19
30.09.2024
Netz Niederösterreich GmbH
100,00
EUR
46.423.871,39
793.016.829,58
30.09.2024
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG)
50,03
EUR
70.319.190,88
427.524.388,34
31.03.2024
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
22.350.122,09
43.456.263,15
30.09.2024
EVN Energieservices GmbH
100,00
EUR
-52.415.251,54
313.626.500,55
30.09.2024
Eigenkapital
Bilanz-
stichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG
2,52
EUR
1.195.085,58
4.264.085,58
31.12.2023
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
1,26
EUR
2.241.983,49
3.041.983,49
31.12.2023
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.
50,00
EUR
73.698,84
254.908,59
30.09.2024
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH
50,00
EUR
-449.401,81
211.041,17
31.12.2023
Fernwärme St. Pölten GmbH
49,00
EUR
8.655.984,81
32.502.125,52
31.12.2023
Verbund AG
12,63
TEUR
1.202.441,60
3.769.153,30
31.12.2023
Verbund Hydro Power GmbH
0,70
TEUR
2.125.466,00
3.788.403,70
31.12.2023
Wiener Börse AG
4,65
EUR
39.545.361,87
192.230.202,64
31.12.2023
Anteil am
Nominal-
kapital
%
Währung
Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Anteil am
Nominal-
kapital
%
Währung
Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
61
167
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
Beteiligungsspiegel zum 30.09.2023
Eigenkapital
Bilanz-
stichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
73,63
EUR
11.382.591,20
81.678.762,27
30.09.2023
EVN Wärmekraftwerke GmbH
99,48
EUR
7.432.637,84
85.686.607,07
30.09.2023
EVN Beteiligung 52 GmbH
100,00
EUR
-319.744,37
117.410.899,49
30.09.2023
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien
100,00
EUR
503.630,50
24.688.120,50
31.12.2022
EVN Bulgaria Fernwärme Holding
100,00
EUR
-1.277,41
10.885.380,12
30.09.2023
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH
100,00
EUR
30.160.262,75
315.251.861,77
30.09.2023
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH
100,00
EUR
9.059.374,71
45.045.022,27
30.09.2023
EVN Kroatien Holding GmbH
100,00
EUR
-1.495,88
13.264.154,75
30.09.2023
EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien
100,00
EUR
-12.600,00
497.380,00
31.12.2022
EVN Mazedonien GmbH
100,00
EUR
-2.948,03
213.802.590,74
30.09.2023
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
201.678.351,56
440.371.348,60
30.09.2023
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH
100,00
EUR
960.891,38
79.575.407,66
30.09.2023
evn wasser Gesellschaft m.b.H.
99,98
EUR
3.655.339,61
76.010.103,94
30.09.2023
EVN Wärme GmbH
100,00
EUR
7.601.769,42
98.944.998,22
30.09.2023
Netz Niederösterreich GmbH
100,00
EUR
62.246.604,92
746.592.958,19
30.09.2023
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG)
50,03
EUR
49.973.112,02
407.205.197,46
31.03.2023
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
18.320.029,47
46.426.139,25
30.09.2023
EVN Energieservices GmbH
100,00
EUR
-72.493.143,46
366.041.752,09
30.09.2023
Eigenkapital
Bilanz-
stichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG
2,52
EUR
366.354,50
3.435.354,50
31.12.2022
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
1,26
EUR
2.242.968,21
3.042.968,21
31.12.2022
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.
50,00
EUR
65.400,37
261.209,75
30.09.2023
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH
50,00
EUR
-461.902,43
660.442,98
31.12.2022
Fernwärme St. Pölten GmbH
49,00
EUR
-980.402,66
23.846.140,71
31.12.2022
Verbund AG
12,63
TEUR
563.341.800,00
3.817.408.200,00
31.12.2022
Verbund Hydro Power GmbH
0,70
TEUR
1.335.891.700,00
2.962.937.600,00
31.12.2022
Wiener Börse AG
4,65
EUR
34.582.619,11
178.614.193,37
31.12.2022
Anteil am
Nominal-
kapital
%
Währung
Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Anteil am
Nominal-
kapital
%
Währung
Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
62
168
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
169
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
170
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
171
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172
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
173
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
174
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
175
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
176
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
177
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
178
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
179
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
180
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
181
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
182
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
183
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
184
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
185
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
186
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
187
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
188
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
189
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
191
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
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EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-
abschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und
dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäfts-
ergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen
Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern aus-
gesetzt ist.
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahres-
abschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der
Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten bes-
chreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2024
EVN AG
Der Vorstand
Erklärung des Vorstands
gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Mag. (FH) Alexandra Wittmann
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands CFO und Mitglied des Vorstands CTO und Mitglied des Vorstands
195
EVN Jahresfinanzbericht 2023 / 24