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Nachhaltig handeln,
in
investieren.
Jahresfinanzbericht
2022 /23
2
Konzernlagebericht 2022/23
Energiepolitisches Umfeld 03
Wirtschaftliches Umfeld 05
Energiewirtschaftliches Umfeld 06
Geschäftsentwicklung 07
Innovation, Forschung und Entwicklung 16
Risikomanagement 17
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 22
Angaben gemäß § 243a UGB 22
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24 24
Konzernabschluss 2022/23
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 26
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 27
Konzern-Bilanz 28
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 29
Konzern-Geldflussrechnung 30
Konzernanhang 31
Bestätigungsvermerk 120
Jahresabschluss der EVN AG 2022/23
nach UGB
Lagebericht 128
Jahresabschluss 175
Bestätigungsvermerk 182
Anhang 187
Erklärung des Vorstands gemäß
§ 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Erklärung des Vorstands 208
Inhalt
3
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Die EU ist bestrebt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen
Kontinent zu machen, und bereits bis 2030 sollen die Treibhausgas-
emissionen erheblich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund
arbeitet die EU laufend an weiteren Gesetzesvorhaben, um einen
verbindlichen Rechtsrahmen zur Erreichung dieser ambitionierten
Ziele zu schaffen.
Im März 2023 einigten sich die Mitgliedsstaaten auf die Grund-
lagen des Pakets für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisier-
ten Gasmarkt. Es soll die wesentlichen Rahmenbedingungen für
den sukzessiven Übergang von fossilem Erdgas hin zu erneuerbaren
Gasen durch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Markts samt
der dafür erforderlichen Infrastruktur regeln. Weitere wesentliche
Inhalte sind die Regulierung der künftigen Wasserstoffnetze sowie
die Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit für
Netze und Speicher.
Im Mai 2023 trat eine neue EU-Richtlinie über die Reform des
Emissionshandels in Kraft, die diesen ab 2027 auch auf den Ver-
kehrs- und Gebäudesektor ausweitet. Die Einnahmen aus den
neuen Bereichen des Emissionshandels sollen in einen Klima- und
Sozialfonds fließen.
Im Herbst 2023 einigten sich EU-Parlament und Rat auf eine Novelle
der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), die deutlich ambitio-
niertere Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärme-
und Kälteversorgung sowie in den Sektoren Gebäude, Industrieund
Verkehr vorsieht. Für die Industrie bedeuten die neuen Ziele auch
einen rascheren Umstieg auf erneuerbaren Wasserstoff. Zudem
enthält die Richtlinie die Vorgabe, die Dauer der Planungs- und
Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen zur Energie-
erzeugung aus erneuerbaren Quellen, Netzen und Energiespei-
chern zu verkürzen.
Vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten
Energiekrise legte die EU-Kommission 2023 einen Entwurffür ein
neues Strommarktdesign vor. Ein wesentliches Ziel derReform-
bestrebungen ist es, die negativen Auswirkungen von extremen
Preisschwankungen auf den EU-Markt und letztlich auf die
Verbraucher*innen einzudämmen. Als eine wesentliche Maßnahme
soll künftig für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus
erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen die Übernahme von
Marktpreisrisiken durch den Staat ermöglicht werden. Dies soll
einerseits den Kraftwerksbetreiber*innen Investitionssicherheit
bieten, andererseits sollen Verbraucher*innen beisteigenden
Marktpreisen entlastet werden können. Ermöglicht werden
soll dies durch den Abschluss sogenannter energiewirtschaft-
licher Differenzverträge (Contracts for Difference) zwischen
Stromproduzent*innen und den EU-Mitgliedsstaaten. Die EU ist
bestrebt, dass das Gesetzespaket zum Strommarktdesign noch
vorden EU-Wahlen im Jahr2024 beschlossen wird.
Österreich
In Österreich enthält das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbaren-
Ausbau-Gesetz (EAG) konkrete Ausbauziele. Bis 2030 soll die
erneuerbare Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh pro Jahr
gesteigert werden, davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh
auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse
entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten
des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer
erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie Investitionszuschüsse für
Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff
oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitions-
sicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung
von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national
produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz
bis 2030 auf 5 TWh p. a. erhöht werden. Weitere relevante Inhalte
sind die Rahmenbedingungen für Bürger*innen-Energiegemein-
schaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Im März 2023 wurden durch eine Novelle des Umweltverträglich-
keitsprüfungsgesetzes Verfahrenserleichterungen sowie Maß-
nahmen zur Beschleunigung der Genehmigung für Vorhaben der
Energiewende beschlossen.
Im Juni 2023 erfolgte mit der Novelle des Bundes-Energieeffizienz-
gesetzes die in Österreich bereits überfällige Umsetzung der Energie-
effizienz-Richtlinie der EU in Österreich.
Im Oktober 2023 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte
für ein neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das insbesondere ein
Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf Basis fossiler
Brennstoffe in Neubauten für Haushalte vorsieht. Ebenfalls im
Oktober 2023 beschloss der österreichische Nationalrat im Rah-
men einer Gesetzes novelle einen höheren Standard für die Gas-
bevorratung. Demnach müssen Gaslieferant*innen zur Gewährleis-
tung der Versorgungssicherheit künftig einen Versorgungsstan-
dard von 45Tagen (statt bisher 30 Tagen) gewährleisten. Neu
eingeführt wurde auch ein Bevor ratungsstandard für Gaskraft-
werke (inklusiveKraft-Wärme-Kopplungs anlagen). Zudem wurde
die Verlängerung des Vorhaltens der strategischen Gasreserve
bis2026 beschlossen.
4
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobi lität, Innovation und Technologie arbeitet zur Umsetzung
derStrombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuerbaren-Richtlinie
der EU aktuell am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das auch
das be stehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
( ElWOG) ersetzen soll. Vom ElWG werden u. a. klare Regelungen zu
Energiegemeinschaften (z. B. in Bezug auf den Betrieb von Speichern)
ebenso erwartet wie neue Regelungen für Netzbetreiber*innen
(z.
B. in Bezug auf die vereinfachte Nutzung von Smart-Meter-Daten
für die Planung von Netzflexibilitäten). Auch zusätz liche Konsu-
ment*innenschutzbestimmungen sollen Eingang in das ElWG finden.
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022 beschlosse-
nen EU-Verordnung über zeitlich befristete Notfallmaßnahmen–
für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 das
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Primä-
res Ziel der EU-Verordnung und der darauf beruhenden national-
staatlichen Gesetze war es, temporär auf die massiven Verwer-
fungen auf den internationalen Energiemärkten und die daraus
resultierenden Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und
Volkswirtschaft zu reagieren. Konkret sollten die Mitgliedsstaaten
zur Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage gestiegener
Markterlöse in der Stromerzeugung sowie aus dem Erdöl-, Kohle-
und Raffineriebereich ermächtigt werden. Die Einnahmen sollten
verwendet werden, um Endkund*innen wie Haushalte sowie
kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energie-
preise finanziell zu entlasten.
Das österreichische Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-
Strom sieht die Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse
ausder Stromerzeugung vor. Der Schwellenwert zur Ermittlung
derÜberschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis
31.Mai2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bis zu 176 Euro pro
MWh unter Berücksichtigung der anrechenbaren Investitionen
inerneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Ab
1.Juni2023 wurde der Schwellenwert aufgrund der mittlerweile
gesunkenen Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro pro MWh
bzw. bis zu 156Euro pro MWh reduziert.
Regulatorisches Umfeld
Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom
und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die
Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen
dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionie-
renden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife
vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entspre-
chend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind
dieverzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) der Netz be-
treiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer
Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert,
die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflations -
anpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten
Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die
Dauer einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre).
Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Strom-Verteil-
netz am 1.Jänner2019 bzw. für das Erdgas-Verteilnetz am 1.Jän-
ner2023 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapital-
kostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus
reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz
von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuan-
lagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteige-
rungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit
einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich
der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht
höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom
Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr
positiv bewertet. Am 1. Jänner 2024 wird eine neue Regulierungs-
periode für das Strom-Verteilnetz beginnen.
Bulgarien
In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie- und Gewerbe-
kund*innen liberalisiert. Die EVN Trading SEE fungiert in diesem
Marktsegment als Anbieterin. Die Haushaltskund*innen verbleiben
weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN BulgariaEC
versorgt, die auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen ver-
sorgt, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem
bzw. ihrer gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom be-
ziehen können. Angesichts einer aktuellen energiepolitischen
Debatte in Bulgarien ist davon auszugehen, dass die Überführung
der Haushaltskund*innen in den liberalisierten Markt bis mindes-
tens Ende 2026 verschoben wird. Der Energieverkauf an Kund*innen
in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Be-
schaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.
Per 1. Juli 2023 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für
die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungs-
gebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushalt s-
kund*innen um durchschnittlich 3,8 % (Vorjahr: Erhöhung um
durchschnittlich 3,6 % per 1. Juli 2022).
Mit 1. Juli 2021 begann in Bulgarien die neue dreijährige Regu-
lierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik
istdabei eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten
operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene
5
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset
Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten
Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitions-
faktor, der geplante künftige Investitionen mit einschließt. Betrieben
werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet
der EVN durch die EP Yug. Da sich das Preisniveau für Strom im
Geschäftsjahr 2022/23 rückläufig entwickelte, erhielt die EP Yug
imBerichtszeitraum keine weiteren staatlichen Kompensations-
zahlungen für Netzverluste; im Vorjahr hatten diese aufwands-
mindernd gewirkt.
Nordmazedonien
In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbund-
ling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur
Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in
Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten:
Denregulierten Netzbetrieb verantwortet die Elektrodistribucija
DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im liberalisier-
ten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia
Elektro snabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft
fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019
versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of
Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den
regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz
beträgt vorerst fünf Jahre. Die Neuvergabe der Lizenz ist für das
erste Halbjahr 2024 geplant. Zudem versorgt die EVN Home DOO
auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen, die keine*n
andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem bzw. ihrer gewählten
Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen.
Die regulierten Strompreise für Haushaltskund*innen der
EVNHomeDOO sind aktuell in vier verbrauchsabhängige Tarif-
blöcke gegliedert. Per 1. Jänner 2023 wurden die Preise für
allevierTarifblöcke im Ausmaß von 8,7 % bis 14,4 % erhöht
(1.Juli2022: Erhöhung um rund 21,8 %). Gleichzeitig wurde der
regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO mit 56,0 Euro
pro MWh neu festgelegt (Vorjahr: 48,0 Euro pro MWh). Zudem
wurde die Umsatzsteuer auf Energie – diese war per 1. Juli 2021
zurEntlastung der Haushaltskund*innen temporär auf 5 % redu-
ziert worden – in einem ersten Schritt auf 10 % angehoben. Abge-
schwächt wurden diese Kostenanstiege für Haushaltskund*innen
durch eine Reduktion der Netztarife um 19,8 %.
Per 1. Juli 2023 wurde die Umsatzsteuer auf Energie nunmehr auf
18 % und damit auf das Vorkrisenniveau angehoben. Im Gegenzug
reduzierte der Regulator die Strompreise für Haushaltskund*innen
der EVN Home DOO geringfügig, und auch der regulierte Strom-
bezugspreis für die EVN Home DOO wurde auf 53,0 Euro pro
MWh gesenkt.
Bereits mit 1. Juli 2021 hatte für das nordmazedonische Strom-
netz eine neue, dreijährige Regulierungsperiode begonnen, die
eine Verbesserung bei der Anerkennung der operativen Kosten
gebracht hatte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungs-
methodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die
anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine
angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis
(Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts
auch für Haushaltskund*innen beinahe vollständig abgeschlossen.
Der Markt für Gewerbe- und Industriekund*innen hingegen ist
schon seit2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb
unter den im Land tätigen Gaslieferant*innen geprägt. Mit 1. Jän-
ner2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen
kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diver-
sifizierung der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen
der Gaspreise während der Berichtsperiode und dadurch ausgelöste
Änderungen in der Angebotsstruktur von Lieferant*innen lassen
weitere Konsoli dierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.
Wirtschaftliches Umfeld
Nachdem die Weltwirtschaft im Lauf des Jahres 2022 bereits deut-
lich an Schwung verloren hatte, setzte sich dieser Trend 2023 fort.
Im Vorjahr hatte die Energiekrise und der damit verbundene, teil-
weise drastische Anstieg der Marktpreise für Strom und Erdgas
Europa stärker getroffen als die USA, wo die Konjunktur trotz der
ausgeprägten Straffung der Geldpolitik robust blieb. Mit einem
Plus von 3,3 % fiel das Wachstum in der Eurozone damit 2022 nur
moderat aus. Aktuell gehen die Ökonom*innen davon aus, dass
die in einigen wenigen Ländern einsetzende Rezession von kurzer
Dauer sein und die Konjunktur sich im nächsten Jahr allgemein wie-
der verbessern wird. Diese Annahme beruht auf dem im Vergleich
zu den Höchstständen deutlichen Rückgang der Energiepreise, den
durch die nachlassende Inflation steigenden Realeinkommen sowie
auf dem verbesserten weltwirtschaftlichen Umfeld. Für die Euro-
zone werden für 2023 BIP-Wachstumsraten zwischen 0,4 % und
0,7 % bzw. zwischen 1,2 % und 1,3 % für 2024 erwartet.
Die österreichische Volkswirtschaft befindet sich gegenwärtig im
Sog des internationalen Konjunkturabschwungs in einer Rezession.
Nach einem Anstieg um 4,8 % im Jahr 2022 dürfte die Wirt-
schaftsleistung 2023 um bis zu 0,8 % schrumpfen. Hauptfaktoren
dafür sind die Belastungen durch die überdurchschnittlich hohe
Inflation, die restriktive Geldpolitik sowie die schwache internatio-
Konzernlagebericht — Energiepolitisches Umfeld, Wirtschaftliches Umfeld
6
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
BIP-Wachstum % 2024f 2023e 2022 2021 2020
EU-28
1) 2) 5)
1,2 bis 1,3 0,4 bis 0,7 3,3 5,6 6,1
Österreich
1) 2) 3) 5)
0,8 bis 1,2 0,8 bis 0,1 4,8 4,6 6,6
Bulgarien
1) 2) 4)
1,8 bis 3,2 1,5 bis 2,0 3,4 7,6 4,0
Kroatien
1) 2) 5)
2,5 bis 3,1 1,9 bis 2,7 6,2 13,1 8,5
Nordmazedonien
4) 5)
2,7 bis 3,2 2,0 bis 2,5 2,1 3,9 4,7
1) Quelle: „European Economic Forecast, Autumn 2023“, EU Kommission, November 2023
2) Quelle: „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2023–2024“, IHS, Oktober 2023
3) Quelle: „Prognose für 2023 und 2024: Kaufkraft steigt nach milder Rezession, WIFO, Oktober 2023
4) Quelle: „Global Economic Prospects“, World Bank, Juni 2023
5) Quelle: „World Economic Outlook, International Monetary Fund, Oktober 2023
nale Wirtschaftsentwicklung. Hinzu kommen eine geringere
gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach den coronabedingten
Aufholeffekten sowie die schwächere wirtschaftliche Entwicklung
gerade in den Nachbarländern. Die Industrie leidet unter einem
Rückgang bei den Aufträgen und hohem Kostendruck. Für das
nächste Jahr wird jedoch eine Belebung der Weltwirtschaft und
ein von steigenden Realeinkommen getragenes Wachstum des
privaten Konsums erwartet. Damit dürfte das BIP 2024 auch in
Österreich etwa um 0,8 % bis 1,2 % steigen.
Die wirtschaftliche Abschwächung in Bulgarien wurde im Lauf
desJahres immer deutlicher, und die Industrie stürzte überhaupt
ineine Rezession. Die Exporte gingen vor allem vor dem Hinter-
grund der schrumpfenden Nachfrage in Westeuropa zurück. Im
Mai bildete sich eine neue Regierung, die von den beiden größten
politischen Parteien getragen wird. Der Beitritt Bulgariens zur
Eurozone verzögert sich und wird nicht wie geplant mit 1.Jän-
ner2024 erfolgen. Auch in Bulgarien dürfte sich die Wirtschaft
erst wieder 2024 erholen. Nach einem Plus von 3,4 % im Jahr2022
sollte das BIP2023 zwischen 1,5 und 2,0 % wachsen und 2024
zwischen 1,8 % und 3,2 % zulegen.
Der Beitritt Kroatiens zum Euroraum und die Zugehörigkeit des
Landes zur grenzfreien Schengen-Zone kurbelten den Tourismus im
Jahr 2023 merklich an. Die vollständige EU-Integration des Landes
wird langfristig auch den Handel und die Investitionen antreiben,
wie sich bereits 2022 zeigte: EU-Förderfonds unterstützten damals
bereits die Investitionstätigkeit im Land, und dieser Trend setzte
sich auch 2023 fort. Das Wirtschaftswachstum wird aktuell von der
größten Komponente des BIP, dem Konsum der privaten Haushalte,
getrieben. Andererseits hat die anhaltend hohe Inflation die Real
-
einkommen, die Exporttätigkeit sowie die Investitionsbereitschaft
unter Druck gesetzt. Nach einem Anstieg um 6,2 % im Jahr 2022
wird das BIP-Wachstum für 2023 zwischen 1,9 % und 2,7 % erwar
-
tet und für 2024 zwischen 2,5 % und 3,1 % prognostiziert.
Das Wirtschaftswachstum Nordmazedoniens verlangsamte sich
imzweiten Quartal 2023 wie prognostiziert. Die wesentlichen
Gründe dafür sind die hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik
der nordmazedonischen Notenbank sowie die begrenzten
ausländischen Direktinvestitionen. Getrieben von Unternehmens-
gewinnen blieb die Inflation sehr hoch; zuletzt führte die Regie-
rung sogar Preiskontrollen für Lebensmittel ein. Das Wirtschafts-
wachstum erreichte 2022 moderate 2,1 %. Für 2023 liegt die
Prognose bei 2,0 % bis 2,5 %, für 2024 bewegt sie sich zwischen
2,7und 3,2 %.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe
Einflussfaktoren geprägt. Bei den Haushaltskund*innen geht vor
allem von der Witterung ein starker Einfluss auf die Nachfrage
nach Strom, Erdgas und Wärme aus. Die Nachfrage der Industrie-
kund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche
Entwicklung bestimmt. Seit Beginn des Ukrainekriegs und der
dadurch ausgelösten Energiekrise spielen zudem die Energie-
sparmaßnahmen, mit denen viele Kund*innen auf die gestiege-
nen Energiepreise reagieren, eine wesentliche Rolle. Auch die
Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN hängen
vom geopolitischen Umfeld ab. Für die Energieerzeugung sind
das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung
relevant.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Witterungsverlauf in allen drei
Kernmärkten der EVN von milden Temperaturen geprägt. Die Heiz-
gradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebe-
darf– lag in Österreich leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien
deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien er-
reichte sie sogar nur 77,7 % des üblichen Mittelwerts. Zum Unter-
7
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen im Vergleich
zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert. Auswirkungen
durch Erst- und Entkonsolidierungen sind aus Konzernsicht von
untergeordneter Bedeutung für die Entwicklung der Gewinn-und-
Verlust-Rechnung und der Bilanz.
Siehe Seite 33ff
Mögliche Auswirkungen des Klimawandels, des Ukrainekriegs und
des makroökonomischen Umfelds auf die Überprüfung der Wert-
haltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie
auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen werden
ebenfalls im Konzernanhang erläutert.
Siehe Seite 33ff
schied davon waren die Heizgradsummen im Vorjahr in allen drei
Ländern deutlich über dem langjährigen Durchschnitt gelegen.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst,
stieg im Geschäftsjahr 2022/23 in allen drei Kernmärkten im Ver-
gleich zum Vorjahr deutlich an. In Österreich kam sie leicht, in
Bulgarien und Nordmazedonien deutlich über dem langjährigen
Durchschnitt zu liegen.
Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im voran-
gegangenen Geschäftsjahr waren die Primärenergie- und Energie-
preise in der Berichtsperiode vor allem während der Sommermo-
nate wieder rückläufig. So halbierte sich der durchschnittliche
EEX-Börsepreis für Erdgas von zuvor 123,1 Euro pro MWh auf rund
56,4 Euro pro MWh. Gegen Ende des Berichtsjahres zeichnete sich
hier allerdings wieder ein gegenläufiger Trend ab. Eine Ausnahme
bildeten die Preise für CO
2
-Emissionszertifikate: Ihr Preis unterlag
zwar geringeren Schwankungen, lag im Schnitt aber mit 84,2 Euro
pro Tonne im Geschäftsjahr 2022/23 um rund 8 % über dem Vor-
jahreswert von 78,0 Euro pro Tonne.
Dies wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom entsprechend
aus: Sie verzeichneten im Berichtsjahr zwar einen deutlichen
Rückgang, blieben aber dennoch auf hohem Niveau: Die Spot-
marktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durch-
schnittlich 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh
(Vorjahr: 258,7Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh).
Energiewirtschaftliches Umfeld –
Kennzahlen 2022/23 2021/22
Heizungsbedingter Energiebedarf
1)
%
Österreich 98,7 105,8
Bulgarien 77,7 111,8
Nordmazedonien 86,1 106,2
Kühlungsbedingter Energiebedarf
1)
%
Österreich 101,2 86,4
Bulgarien 120,2 86,5
Nordmazedonien 131,0 123,0
Primärenergie und CO
2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent
EUR/Barrel
78,8 89,5
Erdgas – NCG
2)
EUR/MWh
56,4 123,1
Steinkohle – API#2
3)
EUR/t
150,4 258,8
CO
2
-Emissionszertifikate
EUR/t
84,2 78,0
Strom – EPEX Spotmarkt
4)
Grundlaststrom
EUR/MWh
134,4 258,7
Spitzenlaststrom
EUR/MWh
154,8 296,3
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
Konzernlagebericht — Wirtschaftliches Umfeld, Energiewirtschaftliches Umfeld, Geschäftsentwicklung
8
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2022/23
Ergebnisverbesserungen in Südosteuropa; diese enthalten
teilweisepositive Vorzieh- und Nachholeffekte
Entwicklung im Vorjahr durch Wertminderungen von
insgesamt 114,8Mio.Euro belastet
At Equity einbezogene Vertriebsgesellschaft EVN KG –
wieprognostiziert – mit signifikantem Periodenverlust
von240,3Mio. Euro (vor Steuern)
Konzernergebnis maßgeblich durch signifikant höhere
Dividende der Verbund AG von 158,0 Mio. Euro für das
Geschäftsjahr 2022 geprägt (Vorjahr: 46,1 Mio. Euro)
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23
auf 3.768,7 Mio. Euro und blieben damit um 7,2 % unter dem Vor-
jahreswert. Zurückzuführen war dies vor allem auf einen Umsatz-
rückgang in Südosteuropa, der wiederum aus gesunkenen Netz-
und Energieabsatzmengen sowie rückläufigen Großhandelspreisen
resultierte. Auch im internationalen Projektgeschäft reduzierten
sich die Umsatzerlöse aufgrund der weitgehenden Fertigstellung
der Kläranlage in Kuwait. Abgeschwächt wurde der Umsatzrück-
gang durch positive Preis- und Mengeneffekte in der erneuerbaren
Stromerzeugung, positive Bewertungseffekte aus Absicherungs-
geschäften, höhere Umsatzerlöse aus dem Erdgashandel, gestie-
gene Absatzpreise bei der EVN Wärme sowie höhere Netzentgelte.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeit-
raum 1.991,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2.578,6 Mio. Euro). Sein Anteil
am Gesamtumsatz reduzierte sich damit von 63,5 % im Vorjahr
auf52,8 % im Geschäftsjahr 2022/23.
Die sonstigen betrieblichen Erträge legten im Berichtszeitraum
um16,4 % auf 127,5 Mio. Euro zu.
Getrieben durch die rückläufigen Großhandelspreise in Südost-
europa verzeichnete der Aufwand für Fremdstrombezug und
Energieträger gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 26,5 %
auf 1.675,5 Mio. Euro. Hier sind positive Vorzieheffekte aus der
Beschaffung von Energie zur Abdeckung von Netzverlusten ent-
halten, die gemäß der Regulierungsmethodik im Folgejahr wieder
ausgeglichen werden. Gegenläufig wirkten dabei insbesondere
höhere Kosten für Netzverluste und vorgelagerte Netzkosten in
der Netz Niederösterreich sowie gestiegene Energiebeschaffungs-
kosten bei der EVN Wärme. Zudem führte die gestiegene Strom-
produktion der Verbund Innkraftwerke zu einem höheren Auf-
wand für Fremdstrombezug.
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen im
Einklang mit der Umsatzentwicklung im internationalen Projekt-
geschäft um 6,3 % auf 662,7 Mio. Euro zurück. Inflationsbedingte
Anstiege in den übrigen Konzerngesellschaften wurden damit
kompensiert.
Infolge kollektivvertraglicher Anpassungen lag der Personalaufwand
im Berichtszeitraum mit 419,2 Mio. Euro um 12,6 % über dem Vor-
jahresniveau. Der Personalstand erhöhte sich im Periodenabstand
auf 7.255 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.135Mitarbeiter*in nen).
Einen Anstieg um 27,7 % auf 202,2 Mio. Euro verzeichneten die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die auch den seit Dezem-
ber 2022 in Österreich auf Überschusserlöse aus der Stromerzeu-
gung eingehobenen Energiekrisenbeitrag-Strom von 25,1 Mio. Euro
enthalten (Details zu der zugrunde liegenden gesetzlichen Rege-
lung siehe Seite 3f im Abschnitt „Energiepolitisches Umfeld“).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
beliefsich auf –67,6 Mio. Euro (Vorjahr: 98,9 Mio. Euro). Hervor-
gerufen wurde der hier verzeichnete Rückgang – wie bereits im
ersten Quartal berichtet und für den weiteren Jahresverlauf
prognostiziert– durch die Energievertriebsgesellschaft EVN KG,
deren Ergebnisentwicklung im Berichtszeitraum durch mehrere
Faktoren stark belastet wurde: Neben hohen Beschaffungskosten
für Energie, die nur zeitverzögert weitergegeben werden können,
waren dies geringere Stichtagsbewertungen von Absicherungs-
geschäften sowie die Dotierung von Rückstellungen für drohende
Verluste aus vertraglichen Lieferverpflichtungen. Insgesamt belief
sich der Verlust der EVN KG im Gesamtjahr auf 240,3 Mio. Euro.
Gegenläufig dazu verbesserten sich die Ergebnisbeiträge insbe-
sondere der RAG(+27,4 Mio. Euro), der Verbund Innkraftwerke
(+20,7Mio. Euro) und der Burgenland Energie (+16,6Mio. Euro).
Positiv wirkte auch eine Wertaufholung beim Wasserkraftwerk
Ashta (11,1 Mio. Euro).
9
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im
Berichtszeitraum mit 869,0 Mio. Euro um 15,1 % über dem
Vor jahresniveau.
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitions-
bedingt um 5,8 % auf 336,5 Mio. Euro. Bei den Effekten aus
Wert haltigkeitsprüfungen ist beim Periodenvergleich vor allem
derEntfall der im Vorjahr verbuchten Wertminderungen von
insgesamt 114,8Mio. Euro zu beachten (davon betroffen waren
das interna tionale Projektgeschäft, das Erdgasnetz der Netz
Niederösterreich, Fernwärmeanlagen in Niederösterreich sowie
diebulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovidv). Im Berichts-
zeitraum beliefen sich die Wertminderungen auf 7,1Mio.Euro
undbezogen sich insbesondere auf Fernwärmeanlagen in Nieder-
österreich (5,7Mio.Euro). Zudem erfolgten Wertaufholungen
voninsgesamt 3,2Mio.Euro bei Anlagen der EVN Wärme und
derEVN Wasser (Vorjahr: Wertaufholungen von 9,6 Mio. Euro
beim Windpark Kavarna).
Auf Basis all dieser Entwicklungen errechnete sich ein EBIT von
528,5 Mio. Euro (Vorjahr: 331,6 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis der EVN belief sich im Geschäftsjahr 2022/23
auf 127,6 Mio. Euro (Vorjahr: –30,5 Mio. Euro) und war maß-
geblich durch die mit 3,60 Euro je Aktie höhere Dividende der
Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 geprägt (Vorjahr:
1,05Euro je Aktie). In Summe belief sich der Ergebnisbeitrag
ausder Beteiligung an der Verbund AG im Berichtszeitraum auf
158,0Mio. Euro. Zusätzlich trugen die bessere Performance
desR138-Fonds und der Cash-Fonds der EVN zu der – trotz des
gestiegenen Zinsaufwands erzielten – Verbesserung im Finanz-
ergebnis bei. Zudem war das Finanzergebnis im Vorjahr durch
Fremdwährungskursentwicklungen und die Wertberichtigung
einer Ausleihung an eine atEquity einbezogene Gesellschaft im
internationalen Projekt geschäft belastet gewesen.
Per Saldo ergaben all diese Entwicklungen ein Ergebnis vor Ertrag-
steuern von 656,2 Mio. Euro (Vorjahr: 301,2 Mio. Euro). Nach
Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 74,0Mio.Euro
(Vorjahr: 64,0 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherr-
schender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf
529,7Mio.Euro (Vorjahr: 209,6 Mio. Euro).
Umsatz nach Regionen
Mio. EUR
dost-
europa
Österreich
Mittel- und
Osteuropa
2021/22 2022/232020/21
2.004,8
1.497,1
1.046,2
1.483,6
1.777,4
982,1
573,7
494,1
366,6
2.394,9
4.062,2
3.768,7
EBITDA nach Regionen
Mio. EUR
dost-
europa
Österreich
Mittel- und
Osteuropa
241,7
150,1
142,9
570,9
556,5
642,3
56,3
48,2
51,3
2022/232021/222020/21
869,0
754,8
836,5
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung
10
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EBIT nach Segmenten
Mio. EUR
2021/22
2022/23
Außenumsatz nach Segmenten
Mio. EUR
2021/22
2022/23
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen
Segmente
Netze
Erzeugung
Energie
159,5
48,0
96,0
54,0
78,6
58,8
29,5
–34,9
255,0
260,3
90,1
54,7
Energie
531,4
611,8
24,5
20,6
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen
Segmente
Netze
564,5
517,3
Erzeugung
1.499,7
2.002,4
132,8
159,5
1.015,9
750,6
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2023 mit
10.996,0 Mio. Euro um 11,5 % unter dem Wert zum 30.Septem-
ber 2022.
Einen starken Rückgang verzeichneten dabei insbesondere die
atEquity einbezogenen Unternehmen, bei denen vor allem
dieStichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften der EVNKG
und der EnergieAllianz sowie der Periodenverlust der EVN KG
negativ wirkten. Die Kursentwicklung der Verbund-Aktie (Stich-
tagskurs von 77,05 Euro zum 30. September 2023 im Vergleich zu
87,45Euro zum 30. September 2022) bewirkte gleichzeitig auch
einen Rückgang der sonstigen Beteiligungen. Gegenläufig dazu
nahmen die Sachanlagen, getrieben durch das hohe Investitions-
niveau, zu. PerSaldo reduzierten sich die langfristigen Vermögens-
werte damit um 12,4 % auf 9.380,9 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte der EVN nahmen im Berichts-
zeitraum um 6,0 % auf 1.615,1 Mio. Euro ab. Die hohen Investi-
tionen und die Kapitalbindung im Working Capital führten hier zu
einer Reduktion der liquiden Mittel. Rückläufig entwickelten sich
auch die Vorräte, bei denen die stark gestiegenen Großhandels-
preise für Erdgas sowie die zur Gewährleistung der Versorgungs-
sicherheit zusätzlich vorgehaltenen strategischen Gasreserven im
Vorjahr einen Anstieg verursacht hatten. Gegenläufig dazu war
bei den Forderungen gegenüber der EVN KG aufgrund von Auslei-
hungen durch die EVN Gruppe, bei den Steuerforderungen sowie
den Forderungen aus Absicherungsgeschäften eine Zunahme zu
verzeichnen.
Obwohl das Ergebnis nach Ertragsteuern der Berichtsperiode
überder im Februar 2023 erfolgten Dividendenzahlung für das
Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie lag, zeigte
das Eigenkapital zum 30. September 2023 mit 6.464,3Mio. Euro
11
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
einen Rückgang um 11,7 % gegenüber dem Wert zum
30. Sep tember 2022. Zurückzuführen war dies vor allem auf
die imEigen kapital abgebildeten Effekte aus erfolgsneutralen
Be wertungen, insbesondere bei den at Equity einbezogenen
Unternehmen und der Verbund AG. Diese erfolgsneutralen
Wertminderungen sind auch Teil der Konzern-Gesamtergebnis-
rechnung, deren Effekte insgesamt in der Berichtsperiode das
Eigenkapital um –737,1Mio.Euro verringert haben (Vorjahr: um
895,4Mio.Euro erhöht). Die Eigenkapitalquote belief sich zum
30.September2023 auf 58,8 % (30.September 2022: 58,9 %).
Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum
um10,4 % auf 3.029,4 Mio. Euro ab. Maßgeblich dafür ver-
antwortlich war ein – durch die gesunkene Bewertung der
atEquityeinbezogenen Unternehmen sowie der Beteiligung an
der VerbundAG getriebener – Rückgang der langfristigen laten-
ten Steuer verbindlichkeiten. Bei den langfristigen Finanzverbind-
lichkeiten wirkte die Neu auf nahme von vier langfristigen Bank-
krediten über insgesamt 255Mio. Euro der Umgliederung von
Bankkrediten (insgesamt 200Mio. Euro) sowie der JPY-Anleihe
(77,8Mio. Euro) in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten
entgegen. In den neu auf genommenen Krediten ist auch ein
mitder Europäischen Investi tionsbank (EIB) abgeschlossenes
Grünes Darlehen“ (110Mio. Euro) enthalten, das bereits mit
einer ersten Kredit ziehung über 105Mio. Euro in Anspruch
genommen wurde.
Die kurzfristigen Schulden der EVN verzeichneten im Berichts-
zeitraum einen Rückgang um 13,0 % auf 1.502,2 Mio. Euro.
Maßgeblich getrieben war diese Entwicklung von einer Abnahme
der jeweils in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesenen
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften sowie aus der Be-
schaffung strategischer Gasreserven. Einen Rückgang verzeichne-
ten auch die ebenfalls in den übrigen kurzfristigen Schulden
ausge wiesenen Veranlagungen der EVN KG bei der EVN Gruppe.
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted
Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung
der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck
derUnternehmenssteuerung mit 5,0 % angesetzt. Dieoperative
Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals
(Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im
Berichtsjahr 7,7 % (Vorjahr: 5,5 %). Der im Geschäftsjahr2022/23
erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA
®
) der
EVN betrug 159,4Mio.Euro (Vorjahr: 29,3Mio.Euro).
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
2022/23 2021/22
+
/– 2020/21
Kurzfassung
Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Umsatzerlöse
3.768,7 4.062,2 –293,5 7,2 2.394,9
Sonstige betriebliche Erträge 127,5 109,5 18,0 16,4 250,1
Fremdstrombezug und Energieträger –1.675,5 –2.278,2 602,7 26,5 –1.064,7
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 662,7 –707,1 44,3 6,3 509,2
Personalaufwand 419,2 372,2 47,0 –12,6 361,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen –202,2 –158,4 43,9 –27,7 –113,0
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter
67,6 98,9 –166,5 239,6
EBITDA
869,0 754,8 114,2 15,1 836,5
Abschreibungen –336,5 318,0 –18,5 5,8 337,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen –3,9 –105,2 101,3 96,3 –112,4
Operatives Ergebnis (EBIT)
528,5 331,6 196,9 59,4 386,4
Finanzergebnis
127,6 –30,5 158,1 –20,0
Ergebnis vor Ertragsteuern
656,2 301,2 355,0 366,4
Ertragsteuern –74,0 64,0 –10,0 –15,6 –14,7
Ergebnis nach Ertragsteuern
582,1 237,1 345,0 351,7
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) 529,7 209,6 320,1 325,3
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 52,4 27,5 24,9 90,5 26,4
Ergebnis je Aktie in EUR
1)
2,97 1,18 1,8 1,83
1) Verssert ist gleich unverwässert
12
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Bilanzstruktur
%
Eigenkapital
Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Kurzfristige
Vermögenswerte
85,3
86,2
30.09.202330.09.2022
58,858,9
14,713,8 13,713,9
27,6
27,2
Langfristige
Vermögenswerte
Liquiditätslage
Die Nettoverschuldung der EVN inklusive langfristige Personal-
rückstellungen beläuft sich per 30.September 2023 auf
1.364,3Mio.Euro ( Vorjahr: 1.245,1Mio. Euro). Die Gearing Ratio
erhöhte sich von 17,0 % auf 21,1 %.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe
über eine syndizierte Kredit liniein Höhe von 400,0Mio.Euro und
zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im
Gesamtausmaß von 286,0Mio.Euro. Diese waren per 30.Sep-
tember2023 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich
zurVerfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditäts-
reserve vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025.
DieRestlaufzeiten der mit 13 Banken abgeschlossenen bilateralen
Kredit linien betragen bis zu zwei Jahre.
Konzern-Bilanz
30.09.2023 30.09.2022
+
/– 30.09.2021
Kurzfassung
Mio. EUR
Mio. EUR
Absolut %
Mio. EUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4.496,9 4.071,3 425,6 10,5 3.908,6
At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen 4.658,8 6.422,0 –1.763,2 27,5 5.607,0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 225,2 218,7 6,5 3,0 257,0
9.380,9 10.712,0 1.331,1 –12,4 9.772,6
Kurzfristige Vermögenswerte
1.615,1 1.718,5 –103,4 6,0 1. 367,1
Summe Aktiva
10.996,0 12.430,5 1.434,5 11,5 11.139,8
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG 6.165,4 7.047,8 882,4 –12,5 6.281,2
Nicht beherrschende Anteile 298,9 273,3 25,6 9,4 263,2
6.464,3 7.321,1 –856,8 11,7 6.544,3
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.103,5 1.150,8 47,3 4,1 718,9
Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen 1.153,7 1.463,0 –309,3 21,1 1.480,8
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und
übrige langfristige Verbindlichkeiten
772,3 769,0 3,3 0,4 738,2
3.029,4 3.382,8 –353,4 –10,4 2.937,9
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 343,2 377,4 –34,3 9,1 318,0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.159,0 1.349,1 –190,1 14,1 1.339,6
1.502,2 1.726,5 –224,4 –13,0 1.657,6
Summe Passiva
10.996,0 12.430,5 1.434,5 11,5 11.139,8
13
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäfts-
jahr2022/23 lag – vor allem getrieben durch das im Berichts-
zeitraum deutlich gestiegene Ergebnis vor Ertragsteuern der
EVN– mit1.100,7 Mio. Euro um 49,9 % über dem Vorjahreswert.
Die Entwicklung der unbaren Ergebniskomponenten war von der
Korrektur des negativen Ergebnisses der at Equity einbezogenen
EVN KG geprägt. Abgeschwächt wurde dieser Anstieg durch
diegeringeren Dividendenausschüttungen von at Equity ein-
bezogenen Unternehmen sowie die im Jahresvergleich geringeren
Wertminderungen bzw. unbaren Ergebniskomponenten im
Finanzergebnis.
Belastet durch Entwicklungen im Working Capital und die im
Periodenvergleich höheren Zahlungen für Ertragsteuern belief sich
der Cash Flow aus dem operativen Bereich im Berichtszeitraum
auf942,4 Mio. Euro, lag damit jedoch deutlich über dem Vorjahres-
wert von 151,0 Mio. Euro. Das Working Capital war durch den
Wertanalyse
2022/23 2021/22
+
/–
% 2020/21
Durchschnittliches Eigenkapital
Mio. EUR
6.892,7 6.932,7 0,6 5.543,8
WACC nach Ertragsteuern
1) 2)
%
5,0 5,0 0,0 5,5
Operativer ROCE (OpROCE)
1) 3)
%
7,7 5,5 2,1 6,5
Durchschnittliches Capital Employed
3)
Mio. EUR
5.998,9 5.683,2 5,6 4.842,5
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)
3)
Mio. EUR
459,4 313,4 46,6 312,8
EVA
®
Mio. EUR
159,4 29,3 46,4
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AGnicht im Capital Employed becksichtigt.
teilweisen Liquiditätsausgleich mit der EVN KG nach den Kapital-
erhöhungen entlastet. Weitere positive Effekte gingen von der
dank des guten Fortschritts beim Kuwait-Projekt der WTE geringe-
ren Kapitalbindung im internationalen Projektgeschäft sowie von
der Reduktion der Gasvorräte aus. Dämpfend auf das Working
Capital wirkten jedoch die gestiegenen Steuerforderungen und die
ebenfalls höheren Forderungen aus Absicherungsgeschäften.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichts-
zeitraum –929,0 Mio. Euro (Vorjahr: –336,7 Mio. Euro) und war
vor allem durch die deutlich gestiegenen Investitionen der EVN
sowie die Kapitalzuschüsse an die EVN KG geprägt. Im vierten
Quartal2022/23 erfolgten wieder in den kurzfristigen Finanz-
investitionen abgebildete Veranlagungen in Cash-Fonds, nachdem
diese in den Quartalen zuvor und auch im Vorjahr sukzessive
abgeschichtet worden waren. Gegenläufig wirkte – im Einklang
mit den hohen Netzinvestitionen – ein Anstieg der vereinnahmten
Baukostenzuschüsse.
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung
Kapitalkennzahlen
30.09.2023
Mio. EUR
30.09.2022
Mio. EUR
+
/–
30.09.2021
Mio. EURAbsolut %
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
1.174,8 1.206,1 31,4 –2,6 773,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
1)
302,0 128,8 173,2 323,4
Fonds der liquiden Mittel –20,2 –36,9 16,7 45,3 122,3
Lang- und kurzfristige Wertpapiere 337,5 –285,6 51,9 –18,2 473,5
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –29,5 –29,4 0,1 0,3 –39,6
Nettofinanzverschuldung
1.089,7 983,1 106,6 10,8 461,9
Nettoverschuldung
1.364,3 1.245,1 119,3 9,6 813,8
Eigenkapital
6.464,3 7.321,1 856,8 –11,7 6.544,3
Gearing (%)
2)
21,1 17,0 4,1 4,1 12,4
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
14
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
2022/23 2021/22
+
/– 2020/21
Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
656,2 301,2 355,0 366,4
Unbare Ergebniskomponenten
444,5 433,2 11,4 2,6 395,8
Cash Flow aus dem Ergebnis
1.100,7 734,3 366,4 49,9 762,3
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen
–109,5 556,7 447,2 80,3 94,4
Zahlungen für Ertragsteuern
48,9 –26,6 –22,2 83,4 67,0
Cash Flow aus dem operativen Bereich
942,4 151,0 791,4 789,6
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse –570,4 477,4 93,0 –19,5 605,9
Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen
Vermögenswerten –333,6 50,7 –282,9 0,3
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren
–25,1 191,5 –216,5 –148,1
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
929,0 336,7 592,4 754,3
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
1,6 115,8 114 , 3 –98,6 –53,0
Cash Flow gesamt
14,9 69,8 84,8 17,7
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode
36,9 122,3 85,3 69,8 140,0
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel
31,7 –15,5 –16,2 0,0
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode
20,2 36,9 –16,7 45,3 122,3
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf
1,6Mio. Euro (Vorjahr: 115,8 Mio. Euro). Er bildet neben den
Dividendenzahlungen an die Aktionär*innen der EVN AG und
annicht beherrschende Anteile auch planmäßige Tilgungen
vonFinanzverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme von
insgesamt vier langfristigen Bankkrediten über insgesamt
255Mio.Euro ab.
In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein CashFlow
von 14,9 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30.Sep-
tember2023 auf 20,2 Mio. Euro. Zum 30.September2023 standen
der EVN AG vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien
imAusmaß von 686 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen
kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Die Investitionen der EVN lagen im Geschäftsjahr 2022/23 mit
694,1 Mio. Euro deutlich über dem Niveau der Vergleichsperiode
(564,0 Mio. Euro). Dieser Anstieg beruht auf der Umsetzung der
Strategie 2030, mit der die EVN Investitionsschwerpunkte in den
Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme
und Trinkwasser setzt.
Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben der Fertig-
stellung der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
inKrems– vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen im
Wärmebereich. Zudem erfolgen im Bereich Energiedienstleistun-
gen vermehrt Investitionen in E-Ladestationen.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitions-
tätigkeit auf dem Ausbau der erneuerbaren Produktionskapazitä-
ten. Neben Windkraftprojekten hat die EVN dabei auch in mehrere
großflächige Photovoltaikanlagen in Niederösterreich investiert.
Nettoverschuldung und Gearing
Mio. EUR und %
Gearing
21,1 %
17,0 %
12,4 %
30.09.202330.09.202230.09.2021
Nettoverschuldung
1.364,3
1.245,1
813,8
Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen
Finanzverbindlichkeiten siehe Seite76f
15
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Neuerlich zugelegt haben die Investitionen in die niederöster-
reichische Netzinfrastruktur. Damit leistet die EVN einen zentralen
Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO
2
-neutralen Ener-
giesystems, denn der stetige Ausbau der Leitungsnetze auf allen
Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von
Umspannwerken und Trafostationen sind die Voraussetzung, um
die wachsende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen
in das Energiesystem einspeisen zu können. Weitere Investitionen
im Segement betrafen das Telekommunikationsnetz der kabelplus,
die auch über dem Vorjahr lagen.
Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben
Netz investitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
u. a.die Errichtung von weiteren großflächigen Photovoltaikanlagen
in Nordmazedonien.
Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN
beiden Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen
Schwerpunkt auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit
und-qualität in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich.
ImFokus steht dabei insbesondere der Ausbau der überregio-
nalenTransportleitungen.
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung
Investitionsschwerpunkte
1)
2022/23
Mio. EUR
2021/22
Mio. EUR
+
/–
2020/21
Mio. EURAbsolut %
Energie
61,5 41,7 19,8 47,5 20,5
Erzeugung
117, 2 56,0 61,2 24,6
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 100,9 43,1 57,8 18,9
davon thermische Kraftwerke 15,5 10,3 5,2 50,4 5,6
Netze
356,0 334,3 21,7 6,5 249,0
davon Stromnetz 277,9 267,4 10,5 3,9 196,0
davon Gasnetz 48,7 43,3 5,4 12,5 31,3
davon Kabel-TV und Telekommunikation 29,5 25,3 4,2 16,4 21,7
Südosteuropa
135,5 110,0 25,5 23,2 100,4
Umwelt
22,0 19,9 2,1 10,8 20,5
davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze
für Trinkwasser
19,9 18,8 1,1 5,7 18,9
Alle sonstigen Segmente
1,8 2,1 0,3 –13,0 0,1
Summe
694,1 564,0 130,0 23,1 415,0
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: GRI 203-1
Struktur der Investitionen
%, Gesamtsummen Mio. EUR
Alle sonstigen Segmente
Umwelt
Südosteuropa
Energie
Erzeugung
Netze
0,5
3,2
19,5
8,9
51,3
16,9
0,4
3,5
19,5
7,4
59,3
9,9
2022/232021/22
69 4,1564,0
0,0
4,9
24,2
4,9
60,0
6,0
2020/21
415,0
16
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungs projekte und Förderquote
1)
Mio. EUR und %
Förderquote
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
1) rderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für
Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
17,7 %
5,7 %
2,8 %
2020/21 2021/22 2022/23
1,4
2,6
4,0
allem im Winterhalbjahr – zu herausfordernden Situationen für die
Versorgungssicherheit führen. Vor diesem Hintergrund engagiert
sich die EVN z. B. als Projektpartnerin der RAG bei einer Pilotanlage,
die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage nutzt. Der
dadurch produzierte grüne Wasserstoff wird in eine natürliche
Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG eingespeichert und kann im
Winter zur emissionsfreien Strom- bzw. Wärmeerzeugung genutzt
werden. In anderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten,
Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für s ektorenüber-
greifende Zwecke oder zur Substitution thermischer Erzeugung zu
nutzen. Ein Beispiel dafür ist der Pilot-Hybridspeicher Theiß, eine
Kombination eines Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespei-
cher und einer Photovoltaikanlage.
Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative
Ansätze zur vermehrten Nutzung von Flexibilitäten verschiedener
Abnehmer*innen und kleinerer Stromproduzent*innen, um die
Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen
vermieden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energie-
mengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann.
Beiträge leisten in diesem Bereich etwa die 2022 von der EVN er-
worbene Tochtergesellschaft CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen
zum Flexibilitätsmanagement von Stromnetzen sowie Einzelpro-
jekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von E-Fahrzeugen)
imRahmen des Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden
Innovationslabors.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der Wesentlichkeitsmatrix der EVN geben
auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten der Gruppe vor. In diesem Sinn verfolgt
die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungs-
sicherheit, zur Schonung von Klima und Umwelt sowie zur
S tärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Über-
geordnetes Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung,
einenkonkreten Nutzen für Kund*innen zu erbringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt rund 4,0 Mio. Euro
(Vorjahr: rund 2,6 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden
Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von
2,8% entsprechen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der
EVN gilt Lösungen zur Speicherung erneuerbarer Überschusspro-
duktion für Perioden mit geringer Energieerzeugung aus erneuer-
baren Quellen. Besonders in saisonaler Hinsicht ist dies die noch zu
lösende Herausforderung für ein CO
2
-freies Energiesystem. Denn
während die Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik im
Sommerhalbjahr dank des forcierten Ausbaus mittlerweile häufig
die Nachfrage deutlich übersteigt, können Perioden mit geringem
Wasser-, Wind- und Sonnenaufkommen in Zentraleuropa – vor
17
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von
geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung
bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale
durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes
Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rah
-
men des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und
Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfü
-
gung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizie-
ren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Wei-
ters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben,
für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten
verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils
der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken
mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im
Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf
spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt um
-
fasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf
Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars)
und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden
Risikosteuerungsmaßnahmen
Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative
Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken
nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und
Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risiko-
profils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss
sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteue-
rungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungs-
ausschuss
Prozess-Review: Definition jener organisatorischen
Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unter-
ziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten
Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden
müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanage-
ment bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanage-
mentprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug
auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der
Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risiko arbeitsausschusses
auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Control-
ling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen,
Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein
(unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG,
den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des
Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der
Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er
entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeits-
gruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und ver-
abschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 2-12
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das
Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und
regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wett-
bewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten
Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risiko-
meldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in
Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie-
und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils
bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern
bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend
diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnah-
men zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG
sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäfts-
tätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-,
Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschen-
rechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben.
Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entspre-
chend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten
weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen sieheSeite21ff
im EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei
der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch poten-
zielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht
alseigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutref-
Konzernlagebericht — Innovation, Forschung und Entwicklung, Risikomanagement
Weiterlesen auf Seite 20 •
18
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Markt- und Wettbewerbsrisiken/
-chancen
Deckungsbeitragsrisiko/-chance
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
dergeplanten Deckungsbeiträge
Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs-
undAbsatzpreise (insb. für Energieträger)
Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst
durchWitterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputationoder Wettbewerb)
Rückgang der Eigenerzeugung
Rückgang des Projektvolumens im Umwelt-
bereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur-
projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs-
strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung
der Kund*innensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kund*innenbedürfnisse abgestimmte Produkt-
palette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungs-
kapazitäten
Lieferant*innenrisiko
Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag-
lich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken/-chancen
Fremdwährungsrisiken
Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs-
umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs-
konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/
Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles
Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken/-chancen
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland
Holding); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher
Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von
Geschäftspartner*innen oder Kund*innen
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
desKund*innenverhaltens; Absicherungsinstru-
mente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Geschäftspartner*innen
Beteiligungsrisiken
Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klima risiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs-
gesellschaft
Ratingveränderung
Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz-
kennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins-
aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung von Vergenswer-
ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten;
Zinsbindungin Finanzierungsverträgen
19
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Wertminderungs-/
Impairmentrisiken
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde-
rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu-
gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlich
keit/
Werthaltigkeit maßgeblich von
Strom- und Primär energiepreisen und energiewirt
-
schaftlichen Rahmen
bedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko
Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko
Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kund*innenbedürf-
nissen; Investitionen in die „falschen“ Technolo-
gien; potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko
Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän-
digen Annahmen; Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter*innen; Monitoring der Para-
meter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken
Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt-
stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko
Prozessmanagement; Dokumentation;
internesKontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken
Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen Schwachstellen;
regel mäßige Kontrollen und Überprüfungen der
vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/ Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand-
haltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü-
fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Mitarbeiter*innenrisiken
Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen;
Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder
Unter kapazitäten; Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbe-
wusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw.
Jahres abschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen
zum Informationsaustausch und zum Networking;
internes Kontroll system (IKS)
Umfeldrisiken/-chancen
Gesetzgebungs-, regulatorische
und politische Risiken/Chancen
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah-
menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds
(z. B. Umweltgesetze, wechselnde r echt liche Rah-
menbedingungen, Änderung des Förder regimes,
Markt liberalisierung in Südost europa); politische und
wirtschaftliche Instabilität; Netz betrieb: Nichtaner-
kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz-
tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene Dokumen-
tation und Leistungsverrechnung
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zu deren Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Konzernlagebericht — Risikomanagement
20
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zu deren Risikominimierung
Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Rechts- und Prozessrisiko
Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts-
rechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaft-
liches Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz-
krise; stagnierende oder rückufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken
Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertrags risiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance, datenschutz-
rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personen bezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance-
Organisation
Projektrisiko
Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
von Großprojekten gemeinsam mitPartner*innen-
unter nehmen; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt-
management
Sabotage
Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen
undMüllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko
Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung
fend– als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien
der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und
physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen
Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuer-
baren Energie systems resultieren. Physische Risiken betreffen hin-
gegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische
Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller
Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters:
physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko
zugeordnet wird
Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt
geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der
Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko,
das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der
Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen
könnten potenziell Mehrkosten verursachen
Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufen-
den Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung:
Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/
Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2022/23
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergan-
genen beiden Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf
den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring
der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren
im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende
• Fortsetzung von Seite 17
21
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
des ersten Halbjahres 2022/23 eine Aktualisierung der Bewertung
der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das
Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Aus-
wirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden
u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen
Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augen-
merk analysiert (Auswahl):
Margenrisiko und Wettbewerbssituation
Inflationsbedingt steigende Beschaffungskosten für
Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im
Umweltbereich
• Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchen-
üblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch
politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungenge-
prägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risiko-
managementprozess der EVN.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäfts-
feldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im
Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden
Umfeld konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben die Unsicher
-
heiten allerdings abgenommen. Damit ist das Gesamtrisikoprofil
derEVN tendenziell gesunken, jedoch noch nicht bis auf das Vor-
krisenniveau. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft er
-
kennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Tabelle auf den Seiten 18 bis 20 werden die wesentlichen
Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals
werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für
die einzelnen Kategorien erwähnt.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind
im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zumHan-
del auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten
Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zubeschrei-
ben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des
Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungs-
ausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch
Kon trollen der identifizierten risiko behafteten Prozesse in regelmä-
ßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden
dem Ma nagement und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS
gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige
Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die
Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die
Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf
zusammenhängenden Komponenten Kontroll umfeld, Risikobe-
urteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation
sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin
zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbei-
ter*innen des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kauf-
männischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess
der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie,
die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen
Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzern-
internen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten
bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungs-
prozess beteiligten Mit arbeiter*innen erfüllen die qualitativen
Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe ver-
sicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden
durch darauf spezia lisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte
Mitarbeiter*innen erstellt. Fürdie Einhaltung der Prozesse sowie
der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jewei ligen
Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*in-
nen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen
verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der
Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute
Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzel-
abschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden.
Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in
der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den
Konzernfunktionen der finanziellen Bericht erstattung. Auf Basis der
Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen
umfangreiche Plausibilitätsüber prüfungen durch, damit dieDaten
Konzernlagebericht — Risikomanagement
22
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzern abschluss
übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht
vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf
Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst
nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen
erfolgt die Freigabe des Kon zern abschlusses.
Das Rechnungswesen der EVNAG und der wichtigsten in- und
ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Software-
system SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die
Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Soft-
ware Hyperion Financial Management, in die die Wert e der Einzel-
abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle
übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle
vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und
automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle
Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungs-
wesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich
vom dem*derzuständigen Assessor*in dahin gehend überprüft,
obdie Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäfts-
jahr Risikovorfälle gegeben hat und ob dieKontrollen weiterhin
geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichts-
zeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung
desIKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und
-verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem um-
fassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rech-
nung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich
ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den
Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrund-
lage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und
die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien
gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Manage-
ment in Zusammen arbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der
Informationen der IKS-Bereichs verantwortlichen, der Kontroll-
durchführenden und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im
Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung undBericht-
erstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den
Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jewei-
ligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der
EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichter-
stattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Ver-
besserungen des IKS Berücksichtigung finden.
GRI-Indikatoren: GRI 2-12, GRI 2-16
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbes-
serungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte
nicht finanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller
Bericht.
Siehe Seite 1ff im EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Angaben gemäß § 243a UGB
1. Per 30. September 2023 betrug das Grundkapital der EVN AG
330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück
auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im
gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch
23
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert
nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die glei-
chen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market
der Wiener Börse gehandelt.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hin-
ausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinba-
rungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien.
Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der
Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über
die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält,
durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen
eingeschränkt ist.
Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die
Wiener Stadtwerke GmbH („WSTW“) haben am 23. Septem-
ber2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet,
wofür sie einen „Vertrag über die Bildung einer steuer lichen
Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien
an der EVN AG“ abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht
grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte
von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN
vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder
Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und
WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung
ab(im
Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache –
nicht aber eine qualifizierte– Mehrheit und WSTW weiterhin
über eine Sperrminorität).
3. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschrif-
ten ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär
der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die
Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum
der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen
eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz
belief sich somit auf 19,7 %.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr
Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus.
Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der
Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zlf
Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere
Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in llen, in
denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit ein facher Mehr-
heit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
7. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB,
insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben,
bestanden im Geschäftsjahr 2022/23 nicht. Davon unberührt
blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene
Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
8. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3.,
erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrolwech-
sel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten.
Das-
selbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder
Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahme-
angebots bestehen nicht.
Konzernlagebericht — Risikomanagement, Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht, Angaben gemäß § 243a UGB
24
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Auch in Südosteuropa haben die stark gestiegenen Strompreise zu
großen Herausforderungen in den unterschiedlichen Marktseg-
menten geführt. Regulatorische Maßnahmen, etwa jene zum Aus-
gleich von Mehrkosten der Netzverlustabdeckung, hatten positive
Vorzieheffekte zur Folge, die gemäß der Regulierungsmethodik im
Geschäftsjahr 2023/24 wieder ausgeglichen werden müssen.
Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September2023
einen strukturierten Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, poten-
zielle neue Eigentümer*innen für die WTE zu finden, mit deren
Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachs-
tumspotenziale, die sich insbesondere dank der Referenz des
erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren kann.
Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwartet die EVN unter der Annahme
eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein
Konzernergebnis in der Bandbreite von 420 bis 460Mio. Euro.
Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven
bis 2030 und darüber hinaus wird auch die Dividendenpolitik der
EVN für die Zukunft neu formuliert. Die Dividendenausschüttung
soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN
beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteige-
rungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine
Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte
bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.
Mit diesen Zukunftsperspektiven wird die EVN ihrer Verantwortung
gerecht, eine verlässliche Betreiberin von Infrastruktur für Energie
und Trinkwasser zu sein. Gleichzeitig bietet die EVN attraktive
Potenziale für den Kapitalmarkt.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24
Nach dem neuen historischen Höchststand der Investitionen im
abgelaufenen Geschäftsjahr sollen sich die jährlichen Investitionen
bis 2030 weiterhin in einer Bandbreite von 700 bis 900 Mio. Euro
bewegen, drei Viertel davon in Niederösterreich. Damit ist die
EVNeine der zentralen Gestalter*innen einer CO
2
-freien Energie-
zukunft. Die Grundlage dafür ist eine leistungsfähige Stromnetz-
infrastruktur. Indiesen regulierten Bereich werden daher jährlich
bis zu 450Mio.Euro fließen. Dadurch soll die führende Position des
Bundeslandes Niederösterreich in der erneuerbaren Erzeugung
gesichert werden, denn ein leistungsfähiges und stabiles Netz ist die
Voraussetzung für die Integration von Strom aus Wind, Sonne und
Wasser in das Energiesystem. Zudem müssen marktreife Lösungen
gefunden werden, um Überschussproduktion aus erneuerbarer Er-
zeugung entweder sektorübergreifend nutzbar oder– noch wesent-
l
ich entscheidender für das Gelingen einer ganzjährig CO
2
-freien
Energiezukunft – saisonal speicherbar zu machen. Auch mit dieser
essenziellen Zukunftsfrage werden wir uns im Rahmen unserer Inno-
vationsaktivitäten weiterhin beschäftigen und in vielversprechenden
Projekten, etwa gemeinsam mit der RAG, an Lösungen arbeiten.
Auf historisch hohem Niveau befindet sich aktuell auch der Ausbau
unserer eigenen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Neben der
Errichtung von Windparks entwickelt sich dabei auch die Realisierung
großflächiger Photovoltaikanlagen sehr dynamisch. Bereits im ers-
ten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 wird sich unsere instal-
lierte Photovoltaikleistung durch die Inbetriebnahme von Anlagen
in Dürnrohr und Nordmazedonien auf rund 80 MWp verdoppeln –
ein wichtiger Schritt in Richtung des Ziels von 300MWp bis 2030.
Im Bereich Windkraft sichert eine Pipeline mit einer Vielzahl an
Projekten in unterschiedlichen Projektphasen in Niederösterreich
unser Ausbauziel von über 770 MW bis 2030 ebenfalls solide ab.
Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letz-
ten beiden Jahre zeitweise ungeahnte Preisausschläge verursacht.
Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für unsere Kund*innen
ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das
Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen
Rückgang der Spot- und Terminmarktpreise nun eine Rückkehr auf
ein positives Ergebnisniveau.
25EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
26
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
27
Konzern-Bilanz
28
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
29
Konzern-Geldflussrechnung
30
Konzernanhang
31 Grundsätze der Rechnungslegung
32 Konsolidierung
39 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
56 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
64 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
85 Segmentberichterstattung
90 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN
115
Bestätigungsvermerk
120
Konzernabschluss 2022/23
Nach International Financial Reporting Standards
26EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Mio. EUR Erläuterung
2022/23 2021/22
Umsatzerlöse
25 3.768,7 4.062,2
Sonstige betriebliche Erträge 26 127,5 109,5
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 27 2.338,2 2.985,3
Personalaufwand 28 419,2 372,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 202,2 158,4
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 30 67,6 98,9
EBITDA
869,0 754,8
Abschreibungen 31 336,5 318,0
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 31 3,9 105,2
Operatives Ergebnis (EBIT)
528,5 331,6
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 169,0 51,4
Zinserträge 16,5 5,4
Zinsaufwendungen 57,4 37,9
Sonstiges Finanzergebnis 0,5 49,4
Finanzergebnis
32 127,6 30,5
Ergebnis vor Ertragsteuern
656,2 301,2
Ertragsteuern 33 74,0 64,0
Ergebnis nach Ertragsteuern
582,1 237,1
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) 529,7 209,6
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 52,4 27,5
Ergebnis je Aktie in EUR
1)
34 2,97 1,18
Dividende je Aktie in EUR 46 1,14
2)
0,52
1) Verssert ist gleich unverwässert
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe von 0,62 Euro
27EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernabschluss — Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Mio. EUR Erläuterung
2022/23 2021/22
Ergebnis nach Ertragsteuern
582,1 237,1
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 388,2 147,2
Neubewertung IAS 19 47 26,7 78,1
AtEquity einbezogene Unternehmen 47 1,3 16,8
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente
47, 63 479,0 2,3
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 116,2 50,0
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 931,1 511,1
Währungsdifferenzen 5 15,9 31,4
Cash Flow Hedges 47 235,4 184,1
AtEquity einbezogene Unternehmen 47 1.435,3 793,6
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 284,8 129,7
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
1.319,3 658,3
Gesamtergebnis der Periode
737,1 895,4
Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVNAG 790,5 858,5
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 53,3 36,9
28EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzern-Bilanz
Mio. EUR Erläuterung
30.09.2023 30.09.2022
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 35 211,2 190,9
Sachanlagen 36 4.285,7 3.880,4
At Equity einbezogene Unternehmen 37 1.103,4 2.388,0
Sonstige Beteiligungen 38 3.555,5 4.034,0
Aktive latente Steuern 51 50,9 55,6
Übrige Vermögenswerte 39 174,3 163,0
9.380,9 10.712,0
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 40 137,7 206,8
Forderungen aus Ertragsteuern 51,3
Forderungen und übrige Vermögenswerte 41 1.083,6 993,5
Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen 42 266,5 216,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 61 70,2 292,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 43 5,8 9,3
1.615,1 1.718,5
Summe Aktiva
10.996,0 12.430,5
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG 4448 6.165,4 7.047,8
Nicht beherrschende Anteile 49 298,9 273,3
6.464,3 7.321,1
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 50 1.103,5 1.150,8
Passive latente Steuern 51 785,9 1.126,7
Langfristige Rückstellungen 52 367,7 336,2
Baukosten- und Investitionszuschüsse 53 683,3 631,3
Übrige langfristige Schulden 54 89,1 137,8
3.029,4 3.382,8
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 55 343,2 377,4
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 63,9 54,9
Lieferant*innenverbindlichkeiten 56 463,2 436,7
Kurzfristige Rückstellungen 57 134,4 135,5
Übrige kurzfristige Schulden 58 497,1 720,7
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 43 0,4 1,3
1.502,2 1.726,5
Summe Passiva
10.996,0 12.430,5
29EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernabschluss — Konzern-Bilanz, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Mio. EUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
Bewertungs
-
rücklage
Unterschieds-
betrag aus der
Währungs-
umrechnung
Eigene
Anteile
Gezeichnetes
Kapital und
Rücklagen der
Aktionär*innen
der EVNAG
Nicht
beherrschende
Anteile Summe
Stand 30.09.2021
330,0 254,2 2.863,0 2.860,6 8,1 18,5 6.281,2 263,2 6.544,3
Gesamtergebnis der Periode
209,6 617,7 31,3 858,5 36,9 895,4
Dividende 2020/21
92,7 92,7 26,7 119,4
Veränderung eigener Anteile
0,4 0,4 0,8 0,8
Stand 30.09.2022
330,0 254,6 2.979,9 3.478,3 23,2 18,1 7.047,8 273,3 7.321,1
Gesamtergebnis der Periode
529,7 1.304,3 15,9 790,5 53,3 737,1
Dividende 2021/22
92,7 92,7 27,7 120,4
Veränderung eigener Anteile
0,4 0,4 0,8 0,8
Stand 30.09.2023
330,0 254,9 3.417,0 2.174,0 7,3 17,7 6.165,4 298,9 6.464,3
Erläuterung 44 45 46 47 5 48 49
30EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzern-Geldflussrechnung
Mio. EUR Erläuterung
2022/23 2021/22
Ergebnis vor Ertragsteuern
656,2 301,2
+ Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie
übrige langfristige Vermögenswerte
31
342,0 423,2
Ergebnis von atEquity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen 37, 38 101,4 150,3
+ Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
274,7 204,0
+ Zinsaufwendungen
57,4 37,9
– Zinsauszahlungen
46,0 36,1
– Zinserträge
16,5 5,4
+ Zinseinzahlungen
15,4 5,2
+ Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen
3,9 27,1
+
/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis
3,3 15,0
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 60
64,1 58,8
Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vergenswerten des Investitionsbereichs
3,3 2,8
Abnahme/+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen 52
13,8 33,3
+ Wertminderungen/ – Wertaufholungen aufgrund Neubewertung einer Veräußerungsgruppe
0,3 1,9
Cash Flow aus dem Ergebnis
1.100,7 734,3
+ Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen
3,2 426,6
+ Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen
10,5 10,7
+ Zunahme/ Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten
102,3 140,8
Zahlungen für Ertragsteuern
48,9 26,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich
942,4 151,0
+ Einzahlungen aus Anlagenabgängen
6,2 3,9
+ Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen
114,5 82,9
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten
3,6 10,4
+ Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen
70,5 696,3
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
691,0 564,2
Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten
331,3 61,1
Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen
95,6 504,8
Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener Zahlungsmittel 4
5,9
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
929,0 336,7
Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVNAG 46
92,7 92,7
Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile
27,7 26,7
+ Verkauf eigener Anteile
0,8 0,8
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 60
256,7 562,0
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 60
123,7 320,7
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 60
11,8 6,9
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
1,6 115,8
Cash Flow gesamt
14,9 69,8
Fondsveränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode
1)
60
36,9 122,3
Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel
2)
31,7 15,5
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode
1)
20,2 36,9
Cash Flow gesamt
14,9 69,8
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: 27 ,7 Mio. Euro Restricted Cash, 3,6 Mio. Euro Währungsdifferenzen und 0, 4 Mio. Euro Konsolidierungskreisänderungen
31EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börse-
notiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in
der
Energie wirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochter
gesell-
schaften Kund*innen in zwölf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung be-
treut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils
den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen
von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammen-
gefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss
werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro
bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang
zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit
“ dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozent angaben
kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom
International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2022/23 erstmals anzuwenden:
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten
1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 Keine
IAS 16 Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2022 Keine
IAS 37 Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 01.01.2022 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018 2020 01.01.2022 Keine
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Durch die erstmalige verpflichtende Anwendung der geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesent lichen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Konzernanhang
32EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Bereits von der EU übernommene,
aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten
1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 01.01.2023 Keine
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 Keine
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen,
die aus einer einzigen Transaktion stammen
01.01.2023 Keine
IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichszahlen 01.01.2023 Keine
IAS 12 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern – Pillar Two Model 01.01.2023 Keine
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Im Mai 2023 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 12 – International Tax Reform – Pillar Two Model Rules. Mit dieser Änderung
wurde eine vorübergehende Ausnahme von der Anforderung eingeführt, Informationen zu latenten Steueransprüchen und -schulden im
Zusammenhang mit der Implementierung der Pillar-Two-Regelungen zu erfassen und offenzulegen.
Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung sind derzeit Gegenstand von Analysen. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt keine
detaillierte Aussage zu den konkreten Effekten getroffen werden. Wir gehen allerdings davon aus, dass diese zu keinen Auswirkungen auf
den Konzernabschluss führen wird. Die EVN beobachtet und bewertet laufend die Entwicklung im Zusammenhang mit der globalen
Mindestbesteuerung. Darüber hinaus gehen wir nicht davon aus, dass noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen in Zukunft
zu wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN führen werden.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU
jedoch noch nicht übernommen:
Noch nicht anwendbare und von der EU noch
nicht übernommene Standards und Interpretationen
Inkrafttreten
1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 Keine
IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback 01.01.2024 Keine
IAS 7, IFRS 7 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente
(Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen)
01.01.2024 Keine
IAS 21 Bilanzierung bei fehlender Umtauschbarkeit einer Währung 01.01.2025 Keine
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen .
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses
und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen
Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar
beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden
33EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die
EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden
wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den
wirtschaft lichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt
bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig
von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht
beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger
Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trenn-
bar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge,
die dem Veräußerer nicht näher identifizier bare Marktchancen und Entwicklungspotenziale ab gelten, werden in Landeswährung im
zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen
Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehens-
weise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach
einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des
erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden
im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Verände-
rung im Anteils besitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapital transaktion bilanziert.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten
und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettover-
mögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture),
das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie
Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den
Konzern abschluss einbezogen wird .
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss
verfügt – werden at Equity einbezogen .
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das antei-
lige Eigenkapital, der Außen umsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis
zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit
sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche
Auswirkungen berücksichtigt und sofern zulässig latente Steuern in Ansatz gebracht .
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2023
einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 26 inländische und 28 aus län dische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unter-
nehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 25 inländische und 27 aus ländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen).
zehn Tochterunternehmen (Vorjahr: 16) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Konzernanhang — Grundsätze der Rechnungslegung, Konsolidierung
34EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH (Vorjahr: EVN AG) ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am
Ergebnis der EVN KG beteiligt. Die Kommanditistin änderte sich infolge konzerninterner Umgründungen (siehe auch Erläuterungen zur
Erstkonsolidierung der EVN Energieservices GmbH). Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis
der zwischen den Gesellschafter*innen der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG
besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschafts unter nehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11
handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der Energie Allianz-Gruppe (EnergieAllianz
sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertrag licher Vereinbarungen um ein Gemeinschafts unternehmen (Joint Venture) im Sinn des
IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzern abschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund
vertrag licher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen,
da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt
durch sonder vertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der
jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher
at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden
Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen
49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Veränderungen des Konsolidierungskreises
Voll Equity Summe
30.09.2021
55 16 71
davon ausländische Unternehmen 29 6 35
Erstkonsolidierungen
Entkonsolidierungen –3 –3
30.09.2022
52 16 68
davon ausländische Unternehmen 27 6 33
Unternehmenserwerb 1 1
Erstkonsolidierungen 2 1 3
Entkonsolidierungen –2 –2
Umgründungen
1)
–1 –1
30.09.2023
54 15 69
davon ausländische Unternehmen 28 5 33
1) Konzerninterne Umgründungen
Zum 1. Jänner 2023 wurde der bislang aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Anteil von 100 % an
der WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf, erstmals im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der EVN AG einbe-
zogen. Weiters wurde die bislang aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht einbezogene 50 %-Beteiligung an der EVN-ECOWIND
35EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf, mit 1. Jänner 2023 erstmals im Konsolidierungskreis der EVN AG nach der Equity-Metho de
berücksichtigt. Aus den beiden Erstkonsolidierungen haben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte auf den Konzernabschluss ergeben.
Die EVN hatte bislang 50 % der Anteile an der sludge2energy GmbH
(s2e), Berching, Deutschland, gehalten und diese Gesellschaft
at Equity in den Konzern abschluss einbezogen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 hat die EVN die restlichen 50 % der Anteile an der s2e
erworben und hält damit 100 % der Anteile. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft seit 1. Jänner 2023 vollkonsolidiert.
Wesentlicher Geschäftsgegenstand der s2e ist die Planung,
die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Behandlung und
Verwertung
von Schlämmen und Reststoffen sowie die Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie. Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine
neu errichtete Klärschlammverbrennungsanlage in Halle-Lochau, Deutschland, und errichtet gegenwärtig eine Klärschlammverbrennungs-
anlage für einen deutschen Kunden. Die EVN strebt mit dem Erwerb der s2e durch die WTE Gruppe einen Ausbau ihrer Marktposition in
der Planung und der schlüsselfertigen Errichtung von Klärschlammverbrennungsanlagen sowie eine Erweiterung und Attraktivierung ihres
Produkt portfolios für Umweltinfrastrukturprojekte im inter nationalen Projektgeschäft an.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt am 1. Jänner 2023 stellen sich wie
folgt dar:
Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Mio. EUR
Fair Value
01.01.2023
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
12,4
Übriges langfristiges Vermögen 1,3
Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1)
23,5
Liquide Mittel
1,5
Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte 38,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –4,4
Kurzfristige Rückstellungen –9,3
Übrige kurzfristige Schulden –22,7
Summe beizulegender Zeitwert der Schulden –36,5
Reinvermögen 2,2
Übertragene Gegenleistung 2,2
davon bisheriger At-Equity-Anteil (50 %)
1,1
davon Gegenleistung erworbener Anteil (50 %) 1,1
Unterschiedsbetrag 0,0
1) Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entsprechen den Bruttoforderungen sowie dem beizulegenden Zeitwert zum 1. Jänner 2023.
Der Kaufpreis entsprach im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Reinvermögens und wurde vollständig in bar
geleistet. Die s2e hat ab dem Erwerbszeitpunkt bis zum 30. September 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 27,9 Mio. Euro und ein Ergebnis
nach Steuern in Höhe von –5,4 Mio. Euro erzielt. Wäre die Gesellschaft bereits ab Geschäfts jahresbeginn voll konsolidiert worden, hätte
dies zu einer Erhöhung der Umsatz erlöse um 33,0 Mio. Euro geführt. Die Gesellschaft erzielte im ersten Quartal 2022/23 ein Ergebnis
vor Steuern in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Nachdem die s2e bereits zum 30. September 2022 buchmäßig über ein negatives Eigen kapital
verfügte, konnten die über schießenden Verluste nicht erfolgswirksam erfasst werden.
Es handelt sich hierbei um einen Unternehmenszusammenschluss durch sukzessiven Erwerb von Anteilen zur Kontrollerlangung. Der
At-Equity-Ansatz betrug vor dem Unternehmenserwerb 0,0 Mio. Euro. Insofern folgte zunächst eine erfolgswirksame Aufwertung des beste-
henden At-Equity-Anteils auf den bei zulegenden Wert von 1,1 Mio. Euro. Der Gewinn aufgrund dieser Neubewertung wurde in der Position
„Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter“ der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst .
Konzernanhang — Konsolidierung
36EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die bislang aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzern
abschluss der EVN einbezogene EVN Energieservices GmbH,
Maria Enzersdorf, wurde mit 28. Februar 2023 erstkonsolidiert. An dieser Gesellschaft hält die EVN AG sämtliche Anteile. Im Zuge einer
konzern internen Umstrukturierung infolge einer Neuausrichtung der Vertriebs aktivitäten
des EVN Konzerns wurde mit 28. Februar 2023
der Teil betrieb
Vertriebs- und energienahe Dienstleistungen“ der at Equity ein bezogenen EVN KG in die EVN Energie services GmbH
eingebracht.
Die EVN KG soll sich damit künftig ausschließlich auf Strom- und Gaslieferungen an Endkund*innen konzentrieren, während
die EVN Energie services GmbH sich auf vertriebs- und energienahe Dienst
leistungen fokussiert. Die Einbringung des Teilbetriebs stellt einen
Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 dar. Die übertragene Gegen leistung für den Teilbetrieb betrug 3,4 Mio. Euro.
Die erstmals vollkonsolidierte EVN Energieservices GmbH und der erworbene Teilbetrieb „Vertriebs- und energienahe Dienst leistungen“
werden dem Segment Energie zugeordnet. Die zum Fair Value bewerteten und identifizierten Vermögenswerte und Schulden des
Teilbetriebs stellten sich zum Erwerbszeitpunkt 28. Februar 2023 wie folgt dar:
Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Mio. EUR
Fair Value
28.02.2023
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
9,7
Vorräte 3,3
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1)
13,3
Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte 26,4
Rückstellungen –1,7
Übrige langfristige Schulden –2,3
Finanzverbindlichkeiten –0,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –3,2
Übrige kurzfristige Schulden –14,0
Summe beizulegender Zeitwert der Schulden –21,6
Reinvermögen 4,7
Übertragene Gegenleistung 3,4
Unterschiedsbetrag 1,3
1) Der beizulegende Zeitwert der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entspricht den Buchwerten. Die Bruttoforderungen betragen hingegen 14,7 Mio. Euro.
Insofern beträgt der zum Erwerbszeitpunkt bestmöglich geschätzte Teil, der voraussichtlich uneinbringlich sein wird, 1,4 Mio. Euro.
Aus der Einbringung ergab sich für den EVN Konzern zum Erwerbszeitpunkt ein negativer Unterschiedsbetrag von 1,3 Mio. Euro, der
erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Die vereinbarte Gegenleistung in Höhe von 3,4 Mio. Euro basiert
auf einer Bewertung des Teilbetriebs zum Stichtag 30. September 2022. Insofern resultiert der Gewinn aus der Transaktion im Wesent-
lichen aus der tatsächlichen Entwicklung des Teilbetriebs in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres 2022/23.
Der Teilbetrieb hat ab dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum 30. September 2023 zu den Umsatzerlösen einen Beitrag von 20,8 Mio. Euro
und ein Ergebnis vor Ertragsteuern von –9,5 Mio. Euro erzielt. Wäre der Teilbetrieb bereits ab Geschäftsjahresbeginn in den Konzern-
abschluss der EVN einbezogen worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 42,8 Mio. Euro geführt. Da das
Perioden ergebnis der EVN KG zu 100 % in das Ergebnis der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter des
Konzernabschlusses einbezogen wird, hätte es allerdings bis auf den oben dargestellten Erst konsolidierungsgewinn keine Veränderung
im Konzern-Periodenergebnis gegeben.
Die vollkonsolidierte Gesellschaft EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Maria Enzersdorf, wurde mit der
EVN Wärme kraftwerke GmbH verschmolzen. Die Firmen bucheintragung erfolgte am 10. Mai 2023.
Die bislang at Equity konsolidierte Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten, wurde mit 30. Juni 2023 infolge Unwesentlichkeit
entkonsolidiert. Aus dieser Entkonsolidierung haben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte auf den Konzernabschluss ergeben .
37EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Konsolidierung
Die EVN hat mit Wirkung vom 30. September 2023 im Rahmen eines Asset Deals ein Telekommunikationsnetz von der Bauer GmbH & Co KG,
Loosdorf, erworben. Das Netz erstreckt sich über die Gemeinden Loosdorf und Pöchlarn. Damit werden Kund*innen mit Kabelfernsehen
sowie Koaxial- und Glasfaserinternet versorgt. Der Erwerb umfasst den gesamten Geschäftsbetrieb mit all seinen Bestandteilen.
Dazu
gehören insbesondere auch das Kabelnetz inklusive aller zugehöriger Anlagenteile, Dienstverhältnisse, der bestehende Kund*innenstock
und
mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängende Prozesse. Insofern liegt ein Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 vor. Als
Gegenleistung wurde ein Kaufpreis von 2,9 Mio. Euro bezahlt.
Der Geschäftsbetrieb wurde durch die kabelplus erworben und wird dem Segment Netze zugeordnet. Die Transaktion trägt zur Erweiterung
des Versorgungsgebietes der kabelplus sowie zur Anbindung neuer Kund*innen bei. Die Lage des Kabelnetzes zwischen Melk und St. Pölten
kann als ideal bezeichnet werden und stellt für die kabelplus einen Lückenschluss dar. Die Internetconnectivity wird heute schon
von der
kabelplus bereitgestellt.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt 30. September 2023 stellen sich
wie folgt dar:
Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Mio. EUR
Fair Value
30.09.2023
Immaterielle Vermögenswerte
1,2
Sachanlagen 1,9
Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte 0,1
Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte
3,1
Sonstige Verbindlichkeiten 0,1
Summe beizulegender Zeitwert der Schulden
0,1
Reinvermögen
3,0
Übertragene Gegenleistung 2,9
Unterschiedsbetrag
0,1
Die Einbeziehung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt unter Fortführung der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten
beizulegenden Zeitwerte. Aufgrund von Unsicherheiten sind die ermittelten Werte im Einklang mit IFRS 3 als vorläufig zu erachten.
Im Zuge der vorläufigen Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 wurde der bestehende Kund*innenstock als separat zu bilanzierender
immaterieller Vermögenswert identifiziert. Die Wertermittlung des Kund*innenstocks erfolgte mithilfe der Residualwertmethode auf
Basis künftiger Erträge und Aufwendungen, die dem Kund*innenstock zugeordnet werden können. Der beizulegende Zeitwert des
Kund*innenstocks beträgt am 30. September 2023 1,2 Mio. Euro. Er wird über eine Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben.
In den übernommenen kurzfristigen Forderungen waren keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sind. Daher
entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Wäre der Geschäftsbetrieb bereits am 1. Oktober 2022 erworben worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um
1,1 Mio. Euro und zu einem Ergebnis nach Steuern von 0,3 Mio. Euro geführt.
Aus der Transaktion ist ein geringer negativer Unterschiedsbetrag von weniger als 0,1 Mio. Euro entstanden. Dieser ergab sich primär aus
der Verhandlungspositionen der involvierten Parteien.
In der Berichtsperiode fanden keine weiteren Unternehmens erwerbe gemäß IFRS 3 statt.
38EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen
Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden
erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgs-
wirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts
herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die
entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach
der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten,
die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurch-
schnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden
erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab
sich im Geschäftsjahr 2022/23 eine Eigenmittelveränderung von –15,9 Mio. Euro (Vorjahr: 31,3 Mio. Euro). Davon entfallen 0,0 Mio. Euro
(Vorjahr: –2,1 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvest-
ments und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 32. Finanzergebnis) .
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse
zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnitts kursen für die Umrechnung von
Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbs-
zeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden
eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
Währungsumrechnung
Währung
2022/23 2021/22
Kurs zum
Bilanzstichtag Durchschnitt
1)
Kurs zum
Bilanzstichtag Durchschnitt
1)
Albanischer Lek
106,68000 112,01423 116,59500 120,14423
Bulgarischer Lew
2)
1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Bahrain-Dinar 0,39950 0,40042 0,36775 0,40878
Japanischer Yen 158,11000 148,73692 140,99500 134,31769
Kroatische Kuna
3)
7,53476 7,52415 7,53292
Kuwait-Dinar 0,32740 0,32669 0,30215 0,33036
Nordmazedonischer Denar 61,50160 61,58384 61,49500 61,63175
Polnischer Złoty 4,62775 4,61934 4,84870 4,66853
Russischer Rubel 103,18475 83,21165 59,62660 78,11961
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
3) Beitritt zum Euro-Währungsgebiet am 1. Jänner 2023
39EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar
klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer
begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht
unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von
Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer
bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschrei-
bungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden
immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden
zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Aus-
wirkungen von Werthaltigkeits prüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung
gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft.
Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden
Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des
IFRIC 12 werden derzeit beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagen projekt
Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wert-
minderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen
oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und
Ent sorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch
nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung
als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die
die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert,
wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es
sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutz-
baren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungs dauern der
jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag
überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Konzernanhang — Konsolidierung, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
40EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen
Jahre
Gebäude
10 – 50
Leitungen 15 – 50
Technische Anlagen 10 – 50
Zähler 5 – 40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 25
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als
Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen
betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale
betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten
werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption
bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt,
werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum
Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des
Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der
Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen
aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist)
sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buch-
werte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am
sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden
bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei
und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT)
ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses
ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter,
32. Finanzergebnis und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem
anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am
Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht
zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten .
41EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des
Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungs-
ströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten
Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände
und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Verein-
nahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifi-
zierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen
Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme
und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum bei zu le -
gen den Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgs-
wirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente) .
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die
EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der
sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche
Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasing-
geschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften
des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Ver-
luste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell.
Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines
Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungs-
horizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des
Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen
wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt .
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahr-
scheinlichkeit „Probability of Default“ (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts „Exposure at Default“ (EAD) und dem
tatsäch lichen Forderungsverlust bei Ausfall der Kundin bzw. des Kunden „Loss Given Default“ (LGD).
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
42EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern
der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht
ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15,
die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht,
den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch
und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertrags-
vermögenswerte).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt
die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und
Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO
2
-Emissionszerti fikaten
werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO
2
-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der
Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-,
Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative
Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von
IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption
nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespon
-
dierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten
entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird
durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das
Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Positive Zeitwerte werden als Forderungen aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit
unter den Bilanzposten langfristige übrige Vermögenswerte bzw. kurzfristige Forderungen und übrige Vermögenswerte) erfasst. Negative
Zeitwerte werden hingegen als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten übrige
langfristige Verbindlichkeiten oder übrige kurzfristige Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der
eine Aufrechnungsvereinbarung (sogenannte Netting-Klausel) enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeit-
räume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu
Finanzinstrumenten).
Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die
Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente,
eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und
Sicherungs geschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des
Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der
Konzern
die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren
die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich
Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments vorraussichtlich kompen sieren werden.
Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Ände-
rungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen ein ge stellt.
43EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte
Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein
unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst .
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt, wird der
kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungs-
kosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen
und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die
Ab sicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird,
ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänder-
ten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendi-
gung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird,
verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Siche rungs trans-
aktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinan ziellen Postens bei
der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder
den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünf tigen Zahlungs-
ströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Siche-
rungs beziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungs-
zusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt (siehe Erläuterungen 61. Risikomanagement und
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögens-
werte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der
Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte
Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
aus gewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im
Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der
Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber .
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels
Wesentlichkeit nicht in den Konzern abschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminde-
rungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten
FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der
Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-
Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im
sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in
der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
44EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt
mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertände-
rungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von
allfälligen Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als
Finanzierungsleasing geschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen
Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust- Rechnung oder im sonstigen
Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente) .
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurück-
erlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen
über tragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettover äußerungswert am
Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten
Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Ver-
wertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte
und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-
Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungs kosten abzüglich Wert-
minderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer
Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der
vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis
historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert,
und falls notwendig, werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell
behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts
betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht .
45EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen
bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum
Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die
Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den
Kunden bzw. die Kundin ausstellt.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt
zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust- Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in
Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten
mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings
der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung
gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.
Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizu-
legenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird
zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet.
Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei
Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten
eingestuft werden.
17. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögens werten
des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen,
sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die
aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungs kosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils
darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungs-
ergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwert änderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie
sämt liche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity
einbezogenen Unternehmen enthalten.
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
46EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
18. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versor-
gungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensions-
steigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten
ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen,
unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden
gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt
wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils
im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ)
ver öffentlichten „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ herangezogen.
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989 in das
Unter nehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht
auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt
sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach
der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mit -
arbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden
Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen
als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch
beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes
Pensions modell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch
die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen
verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven
Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003
ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, bei einer einvernehmlichen
Auflösung des Dienst verhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienst-
jahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren
Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen
47EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Mit arbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegeben heiten des jeweiligen Landes ähnliche
Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.
Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die
Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitar bei-
ter*in nenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten
aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe
der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die
Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem
erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht
ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter
Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorge-
sorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestell-
ten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25,
30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämt liche Neu-
bewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungs mathematischer Annahmen
fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte
Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwar-
tenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zu-
grunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der
Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen
und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner
Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere
Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
19. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Account ing – zu fort-
geführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten
Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst .
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlauf zeiten
siehe Erläuterung 50. Lang fristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig
klassifiziert .
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
48EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz –
stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich
im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine
den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögens-
werte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen.
Sowohl Baukosten- als auch Investi tions zuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear
aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung
nach IFRS und 20. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine Anzahlung) bereits entrichtet
und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene
Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
20. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem Modell werden
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den
Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem
bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/
Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt
der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projekt-
geschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und
somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese Dienst-
leistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in
jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der
bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt,
wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung
aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzie-
rungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungs-
verpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur.
Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das
Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen, soweit sie ein
Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator
49EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher
als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche
werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auf-
lösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertig-
stellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen
Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten
die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten
Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt.
Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamt-
kosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten
sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus mög licherweise resultierende Verluste werden in der
Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines
Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten
Gesamt kosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst.
Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftrags kosten die Auftragserlöse übersteigen werden.
Für den Fall, dass Kund*innen den Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung
kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge
vergütet werden.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehr-
zahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden. Auch hier wird
der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit
dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögens-
werte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der
Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die
mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender
Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung
und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein
Indivi dualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchs-
kurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der
Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese
Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse
sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschät-
zungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
50EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
21. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für voll -
konso lidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete
l aufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
Ertragsteuersätze
% 2022/23 2021/22
Unternehmenssitz
Österreich 24,0 25,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland
1)
31,2 – 32,6 31,2 – 32,6
Kroatien 18,0 18,0
Kuwait 15,0 15,0
Litauen 15,0 15,0
Nordmazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Slowenien 19,0 19,0
Tschechien 19,0 19,0
Zypern 12,5 12,5
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2023 Gebrauch. Die EVN AG
befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der
Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abge-
schlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese
ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven
zusammen gefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert
sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuer lichen Verluste
evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der
Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur
Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuer-
umlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der
Gruppen mitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon
bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine
negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als
interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten
positiven Ergebnis Deckung findet.
51EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich
beschlossen waren. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, durch die der Körperschaftsteuersatz ab dem
Jahr 2024 um einen weiteren Prozentpunkt auf 23 % gesenkt wird, wird somit bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Die
Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der
Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuer-
lichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse
oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern
berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Auf-
rechnung der Steuern bestehen.
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltig-
keit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Wert-
haltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identi-
fiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der
EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständig-
keit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und
Wasser verteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich .
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen
in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen ent-
sprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher
von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von sieben Jahren (Vorjahr:
vier Jahren) schließt bei Infra strukturanlagen/langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen
Nutzungs dauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an. Da der Zeitraum
der vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen im Geschäftsjahr 2022/23 an die Strategie 2030 angeglichen
wurde, erfolgte ebenso eine Anpassung des Detailplanungszeitraums auf sieben Jahre.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungs-
hierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte
ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung
des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-
Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell
ein fließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der
zukünf
tig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung
abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrunde-
liegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Termin-
marktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine
Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die Durch-
schnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können,
umfassend berücksichtigt .
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
52EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC)
verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie
zusammen, die die Marktrisiko prämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremd kapital-
kosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Ge wichtung
der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur
zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter
dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
ermittelt.
23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungs methoden
nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und
Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können
von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der
Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine
wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait
( E r richtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung
einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion- Methode (siehe Erläute-
rungen 20. Ertragsrealisierung und 25. Umsatz erlöse) .
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen
werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduk-
tion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwert-
orientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnitt-
lichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht
einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen
Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe
Erläute rung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeits prüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den
Strom börsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informations-
dienst leister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge
der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für
die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den
Erläute rungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen
4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Die WTE errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam die Auftrag-
geberin, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung
kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorüber gehend
53EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden
Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission mangels Mitwirkung
der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von
29,3 Mio. Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflich-
tung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE nach mehrfacher Ankündigung den
Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nicht honorierung der Garantie der Gemeinde
Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 37,9 Mio. Euro inklusive Zinsen. Dieses Verfahren hat die WTE mit
Entscheidung des Schiedsgerichts von Anfang Oktober 2023 für sich entschieden. Damit ist die von der Gemeinde Budva an die WTE
gegebene Garantie gültig. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage
gegen die Gemeinde Budva in Genf eingebracht. Der Ausgang dieses Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen
(siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen
für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung
in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu
Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögens-
werten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung
von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen
Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung
von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und der
Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung) sowie der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen (siehe Erläuterung
51. Latente Steuern). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Um-
ständen als zutreffend erachtet werden.
Angaben zum Klimawandel
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. Vor
diesem Hintergrund berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energiewende und die
tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität und deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und priva-
ten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die
Impli kationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für
unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.
Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 erfolgte der Beitritt
zur Science Based Targets Initiative (SBTi), wobei sich die EVN insgesamt fünf Reduktionsziele setzte. Zur Umsetzung dieser Ziele, wurde
im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative „Wir fürs Klima“ mit folgenden drei Schwerpunkten entwickelt: konkrete CO
2
-Emissions-
reduktionsziele, Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften sowie Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum
Klimaschutz. Damit leistet die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der
Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken.
Ein Großteil der Vermögenswerte der EVN ist aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungs- bzw. Verteilungstechnologien
nicht beeinflussbaren Wetterereignissen ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung
(Wasser- und Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung und Verteilung zu. Langfristig be-
trachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Photovoltaikdargebot nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu
größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Andererseits können die Veränderungen der klimati-
schen Bedingungen auch zu einer Änderung des Nachfrageverhaltens führen. Während die Nachfrage nach Produkten zur Wärmeversor-
gung sinken wird, steigt die Nachfrage nach Trinkwasser. Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
54EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
im Zuge des zentralen Risikomanagementprozesses gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben und bewertet. Durch diesen aktiven
Umgang mit Risiken können deren Auswirkungen auf das Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für ein zusätzliches
Wachstum bewusst wahrgenommen werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden in regelmäßigen
Abständen evaluiert. Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen, sei es aufgrund von Produktionsschwankungen oder Veränderungen
der Nachfrage werden im Zuge des Planungsprozesses mittels Sensititivitäts- und Szenariorechnungen analysiert und nach Abstimmung
mit dem Management in die Planungsrechnungen übernommen. Ebenso fließen die aus der EVN Klimainitiative abgeleiteten Maßnahmen
in die Planungsrechnungen ein. Diese Planungsrechnungen bilden in weiterer Folge die Grundlage für die nach IAS 36 durchzuführenden
Werthaltigkeitsrechnungen (siehe Erläuterungen 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen und
36. Sachanlagen). Die Risiken des Klimawandels finden auch Berücksichtigung bei der Festlegung von Nutzungsdauern von abnutzba-
ren Vermögenswerten (siehe Erläuterung 7. Sachanlagen), der Bewertung von Vorräten (siehe Erläuterung 12. Vorräte) sowie beim
Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen).
Die CO
2
-Emissionen von insgesamt zwölf unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeversorgung werden durch das System des EU-Emissions-
rechtehandels (EU-ETS) erfasst. Entsprechend dem EU-ETS benötigten wir im Geschäftsjahr 2022/23 318.582 CO
2
-Emissionszertifikate.
Die für die Wärmeproduktion in Österreich erforderlichen Emissionszertifikate wurden gratis zugeteilt, der Rest wurde über den Groß-
handelsmarkt beschafft (siehe Erläuterungen 40. Vorräte und 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Auswirkungen des Ukrainekriegs
Mögliche Auswirkungen des Ukrainekriegs wurden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögens-
werten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen überprüft.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat zu einem äußerst belasteten Verhältnis zwischen der Mehrheit der inter-
nationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation sowie zu einer Reihe von wechselseitigen Sanktionen sowohl durch die
EU als auch durch die Russische Föderation geführt. In weiterer Folge führte dies zu einem extremen Anstieg der Großhandelspreise für
Strom und Primärenergie, die sich mittlerweile auf einem zwei- bis dreifach höheren Niveau als vor der Krise stabilisierten. Die weitere
Entwicklung ist aufgrund der angespannten Situation ungewiss und könnte jederzeit wieder einen Anstieg der Energiepreise bringen.
Weitere gegenseitige Sanktionen sowie mögliche Gaslieferstopps seitens Russlands könnten den Energiemarkt wesentlich beeinflussen
und auch das makroökonomische Umfeld weiter belasten.
Mögliche Gaslieferstopps seitens Russlands könnten je nach Zeitpunkt und Dauer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Kund*innen der
EVN
haben. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung wurden vor diesem Hintergrund ausgebaut.
Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen in einzelnen Perioden
führen.
Die volatilen Energiepreisentwicklungen führten zu Ergebnisbelastungen im Vertriebsgeschäft. Um die Energieversorgung sicherzustellen,
hat die EVN sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Der Rückgang der Marktpreise für Strom
und Gas führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten bei den bilanzierten Gasvorräten sowie den derivativen Termingeschäften.
Darüber hinaus mussten Drohverlustrückstellungen für belastende Kund*innenverträge gebildet werden (siehe Erläuterung 30. Ergebnis-
anteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat sich die EVN im Vorjahr dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen und die
beiden Blockheizkraftwerke in Moskau zu verkaufen. Die Veräußerungstransaktion befindet sich aktuell im Genehmigungsprozess der
russischen Regierungskommission (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
55EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds
Vor dem Hintergrund des makroökonomischen Umfelds erfolgte eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß
IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung kommt es insbesondere nach Auslaufen der staatlichen Fördermaßnahmen vermehrt zu
Insolvenzfällen in Europa. Es wird erwartet, dass diese das makroökonomische Umfeld belasten und damit einhergehend auch die
Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle analog zu voran-
gegangenen Geschäftsjahren bereits in einer Forward-Looking-Komponente berücksichtigt.
Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional
differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Nach Berücksichtigung der Forward-Looking-Komponente führte dies für das
Geschäftsjahr 2022/23 zu einer um 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,1 Mio. Euro) höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).
Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw.
Geschäftsfelder der EVN ist die Gruppe im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen auch von den stark steigenden
Inflationsraten betroffen. All diese Kostensteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Zudem
können die makroökonomischen Entwicklungen – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam
mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kredit-
linien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Die hohen Energiepreise in den
vergangenen Monaten führten zu einer starken Ergebnisbelastung im Energievertrieb, während in der erneuerbaren Energieerzeugung
dadurch positive Ergebnisbeiträge realisiert werden konnten. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die
breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen .
24. Grundsätze der Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungs-
größen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungs träger*innen
gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südost-
europa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segment-
informationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das
jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschrei bungen auf immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen
entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segment berichterstattung) .
56EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
25. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw.
den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder
Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in
folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
Umsatzerlöse
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen
3.662,9 3.995,3
Sonstige Umsatzerlöse 105,7 66,9
Summe
3.768,7 4.062,2
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von 73,7 Mio. Euro
(Vorjahr: 44,9 Mio. Euro) enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung
dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat EVN im Geschäftsjahr 2022/23 Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe
von 32,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,1 Mio. Euro) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:
Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Strom
437,1 405,4
Gas 191,0 57,7
Wärme 239,6 186,3
Sonstige 42,4 34,3
Energie
910,1 683,7
Strom 75,7 95,3
Sonstige 57,0 64,2
Erzeugung
132,8 159,5
Strom 374,6 331,3
Gas 103,0 103,7
Sonstige 86,8 82,2
Netze
564,5 517,3
Strom 1.464,4 1.973,4
Gas 9,9 9,4
Wärme 11,9 11,2
Sonstige 13,4 8,4
Südosteuropa
1.499,7 2.002,4
Umweltdienstleistungen 525,3 604,3
Strom 4,9 6,1
Wärme 1,3 1,5
Umwelt
531,4 611,8
Sonstige 24,5 20,6
Alle sonstigen Segmente
24,5 20,6
Summe
3.662,9 3.995,3
57EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internatio nalen
Projektgeschäft hauptchlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärme-
kraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten
Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 51,9 Mio. Euro (Vorjahr: 53,1 Mio. Euro).
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 30. September 2023
noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang
mit dem internationalen Projektgeschäft.
Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 942,5 Mio. Euro (Vorjahr: 875,2 Mio. Euro). Davon betreffen
873,5 Mio. Euro (Vorjahr: 812,4 Mio. Euro) Leistungs verpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erse
erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten fünf Jahre stattfinden. Die Leistungsver-
pflichtungen aus Baukostenzuschüssen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR
< 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Baukostenzuschüsse
7,0 28,1 34,0
Summe
7,0 28,1 34,0
Geschäftsjahr 2021/22
Mio. EUR
< 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Baukostenzuschüsse
6,3 25,4 30,7
Summe
6,3 25,4 30,7
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in
Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushalts-
kund*innenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit ab-
geschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein
vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden
oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die
verbleibenden Leistungsverpflichtungen .
26. Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
58,3 53,3
Aktivierte Eigenleistungen 29,8 31,8
Entschädigungen und Vergütungen 7,0 14,1
Miet- und Pachterträge 3,5 3,0
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vergenswerten und Sachanlagen 1,9 –2,8
Bestandsveränderungen 3,6 –5,2
Übrige sonstige betriebliche Erträge 23,4 15,4
Summe
127,5 109,5
58EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen betrifft ausschließlich Zuschüsse
aus dem regulierten Bereich.
Der Rückgang der Entschädigungen und Vergütungen resultiert im Wesentlichen aus dem Entfall von im Vorjahr gewährten Gewähr-
leistungen im Zusammenhang mit einem Abwasserreinigungssystem.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienst leistungen, die nicht im
Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Strombezugskosten
1.229,6 1.803,0
Gasbezugskosten 355,3 382,8
Sonstiger Energieaufwand 90,6 92,4
Fremdstrombezug und Energieträger
1.675,5 2.278,2
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 662,7 707,1
Summe
2.338,2 2.985,3
In den Materialaufwendungen sind Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führten im abge-
laufenen Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandsreduktion von 19,8 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandserhöhung um 49,2 Mio. Euro).
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugs kosten und den Aufwand für den Einsatz zugekaufter
CO
2
-Emissionszertifikate .
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem P rojekt-
geschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser
Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
28. Personalaufwand
Personalaufwand
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Gehälter und Löhne
331,7 287,8
Aufwendungen für Abfertigungen 5,0 5,1
Aufwendungen für Pensionen 4,8 10,4
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
68,1 60,4
Sonstige Sozialaufwendungen 9,6 8,4
Summe
419,2 372,2
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro) sowie Beiträge an
betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) enthalten.
Infolge der Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die
Aufwendungen für Pensionen um 4,9 Mio. Euro.
59EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:
Mitarbeiter*innen nach Segmenten
1)
2022/23 2021/22
Erzeugung
298 229
Netze 1.340 1.345
Energie 326 274
Südosteuropa 4.072 4.114
Umwelt 654 622
Alle sonstigen Segmente 564 550
Summe
7.255 7.135
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 97,8 % aus Angestellten und zu 2,2 % aus Arbeiter*innen zusammen
(Vorjahr: 97,7 % Angestellte und 2,3 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeiter*innen
unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten .
29. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Betriebssteuern und Abgaben
62,8 18,4
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 20,9 14,2
Forderungswertberichtigungen/Forderungsabschreibungen 20,7 38,0
Instandhaltung 14,7 13,7
Telekommunikation und Portospesen 12,6 11,4
Werbeaufwand 11,1 10,3
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 10,9 12,8
Versicherungen 9,3 11,2
Mieten 4,5 4,5
Weiterbildung 2,5 2,1
Sonstige übrige Aufwendungen 32,3 21,9
Summe
202,2 158,4
Seit 1. Dezember 2022 erfolgt nach dem Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom eine Abschöpfung von 90 % der Überschuss-
erlöse aus der Stromerzeugung in Österreich. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Überschusserlöse betrug bis zum 31. Mai 2023
140 Euro pro MWh und wurde ab dem 1. Juni 2023 bis zum Auslaufen am 31. Dezember 2023 auf 120 Euro pro MWh gesenkt. Dieser
Betrag kann sich unter Berücksich tigung anrechen barer Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen auf bis zu
176 Euro bzw. 156 Euro pro MWh erhöhen. In Nordmazedonien wurde im Geschäftsjahr 2022/23 ebenfalls eine Abgabe zur Milderung
der Energie- und Preiskrise implementiert. Diese Solidaritätssteuer für Unternehmen in Nordmazedonien wurde einmalig erhoben.
Insgesamt wurde durch die Abschöpfung der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich sowie der Solidaritätsabgabe in
Nordmazedonien ein Aufwand von 31,2 Mio. Euro erfasst.
Vor diesem Hintergrund ist der Anstieg der Betriebssteuern und Abgaben im Wesentlichen auf die Abschöpfung der Überschusserlöse
aus der Stromerzeugung in Österreich sowie der Solidaritätsababge in Nordmazedonien zurückzuführen. Darüber hinaus wurden auch
Vorsorgen für Betriebsprüfungen in Südosteueropa erfasst.
60EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Die Position „Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken“ umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozess-
kosten und -risiken. Die Position „Mieten“ umfasst nicht kapitalisierte Mietaufwendungen (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen) sowie
Änderungen von Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien. Darüber hinaus sind auch Aufwendungen enthalten, die nicht
im Scope von IFRS 16 enthalten sind.
Der Rückgang der Forderungswertberichtigungen resultiert primär aus Forderungsrückgängen in Nordmazedonien. Wie in den Vor-
jahren wird eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsausfälle berücksichtigt (siehe Eruterung
61. Risikomanagement).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geld verkehrs, Lizenzen und
Mitglieds beiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen .
30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Mio. EUR 2022/23 2021/22
EVN KG
–240,3 7,2
RAG 79,1 51,7
Burgenland Energie 31,0 14,4
Verbund Innkraftwerke 28,8 8,2
Ashta 11,0 0,7
ZOV; ZOV UIP 10,8 12,0
Umm Al Hayman 6,4 4,6
EnergieAllianz –3,3 –2,4
Andere Gesellschaften 8,7 2,5
Summe
–67,6 98,9
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an
anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Im Konzernabschluss sind keine at Equity einbe-
zogene Unternehmen mit finanziellem Charakter enthalten.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig
gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2022/23 auf –67,6 Mio. Euro
zurück (Vorjahr: 98,9 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung der EVN KG. Gegenläufig wirkte eine Zuschrei-
bung des Wasserkraftwerks Ashta in Höhe von 11,1 Mio. Euro (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung
22. Vorgehens weise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
61EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Immaterielle Vermögenswerte
20,5 73,4
Sachanlagen 302,6 338,8
Übrige langfristige Vermögenswerte
1)
20,6 20,6
Zuschreibungen auf Sachanlagen –3,2 –9,6
Summe
340,4 423,2
1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Abschreibungen
336,5 318,0
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)
1)
7,1 114,8
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)
1)
–3,2 –9,6
Summe
340,4 423,2
1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen
32. Finanzergebnis
Finanzergebnis
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Beteiligungsergebnis
Dividendenzahlungen
169,3 51,4
davon Verbund AG
158,0 46,1
davon Verbund Hydro Power GmbH
9,1 3,5
davon Wiener Börse AG
1,5 1,5
davon andere Gesellschaften
0,8 0,4
Bewertungsergebnisse /Abgänge
–0,3
Summe Beteiligungsergebnis
169,0 51,4
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten
1,9 1,7
Übrige Zinserträge
14,6 3,7
Summe Zinserträge
16,5 5,4
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten
–34,0 –29,2
Zinsaufwand Personalrückstellungen
–10,4 –4,1
Übrige Zinsaufwendungen
–12,9 –4,7
Summe Zinsaufwendungen
–57,4 –37,9
Summe Zinsergebnis
–40,9 –32,5
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens
0,7 –3,3
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen
2,8 –5,8
Währungskursgewinne/-verluste –3,9 –25,5
Übriges Finanzergebnis –0,1 –14,7
Summe sonstiges Finanzergebnis
–0,5 –49,4
Finanzergebnis
127,6 –30,5
62EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen
Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zins erträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln
und Wertpapiere des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 15,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen.
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung lang-
fristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für
Ver teil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
wurden, beliefen sich auf 46,9 Mio. Euro (Vorjahr: 33,8 Mio. Euro).
Der Anstieg im Finanzergebnis war maßgeblich auf die Dividendenzahlung der Verbund AG in Höhe von 158,0 Mio. Euro zurückzuführen.
33. Ertragsteuern
Ertragsteuern
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 7,3 50,9
davon österreichische Gesellschaften –14,2 32,3
davon ausländische Gesellschaften 21,5 18,6
Latenter Steuerertrag/-aufwand 66,7 13,1
davon österreichische Gesellschaften 51,9 –1,2
davon ausländische Gesellschaften 14,9 14,4
Summe 74,0 64,0
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2023 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 24,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und
dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2022/23 gemäß Konzern-Gewinn-
und-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
Ermittlung des Effektivsteuersatzes 2022/23 2021/22
% Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 656,2 301,2
Ertragsteuersatz /-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz 24,0 157,5 25,0 75,3
Abweichende ausländische Steuersätze –3,6 –23,3 –3,9 –11,8
Effekt aus Steuersatnderung –0,3 –2,2 –1,3 –4,0
Steuerfreie Beteiligungserträge –12,5 –82,0 –11,9 –35,8
+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern 3,6 23,6 14,0 42,0
+
Abschreibungen auf Firmenwerte 4,4 13,2
+
/
Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen
auf Konzernforderungen –0,1 –0,6 –2,2 –6,7
+ Nicht abzugsfähige Aufwendungen 0,6 3,7 1,2 3,5
Steuerfreie Erträge –0,5 –3,2 –0,5 –1,4
+
Aperiodische Steuererhöhungen 0,3 1,7 0,1 0,2
/
+
Sonstige Posten –0,2 –1,2 –3,5 –10,4
Effektivsteuersatz/-aufwand 11,3 74,0 21,3 64,0
63EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter
steuerlicher Verluste zurückzuführen.
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2022/23 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 11,3 %
(Vorjahr: 21,3 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen
Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern) .
34. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach
Ertrag steuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2022/23 im Umlauf befind lichen Aktien von
178.225.093 Stück (Vorjahr: 178.187.472 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl
kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktien optionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch
keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des
Konzernergebnisses von 529,7 Mio. Euro (Vorjahr: 209,6 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2022/23 ein Ergebnis je Aktie
von 2,97 Euro ( Vorjahr: 1,18 Euro).
64EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
35. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs „Internationales Projektgeschäft“ und „Sonstige CGUs“ zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugs-
rechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Ver-
mögenswerte werden insbesondere die Kund*innenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger aus gewiesen.
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR Firmenwerte Rechte
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2022 216,2 487,1 58,9 762,1
Zugänge 40,0 40,0
Abgänge –3,6 –3,6
Umbuchungen –0,2 –0,2
Konsolidierungskreisänderungen 0,7 1,2 1,9
Bruttowert 30.09.2023 216,2 524,1 60,1 800,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 –213,2 –311,3 –46,7 –571,2
Planmäßige Abschreibungen –17,3 –3,1 –20,5
Abgänge 2,7 2,7
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023 –213,2 –326,0 –49,9 –589,1
Nettowert 30.09.2022 3,0 175,8 12,1 190,9
Nettowert 30.09.2023 3,0 198,1 10,2 211,2
Geschäftsjahr 2021/ 22
Mio. EUR Firmenwerte Rechte
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2021 216,2 442,2 59,5 717,9
Zugänge 47,8 47,8
Abgänge –3,6 –3,6
Umbuchungen 0,6 –0,6
Bruttowert 30.09.2022 216,2 487,1 58,9 762,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –160,3 –298,0 –43,1 –501,4
Planmäßige Abschreibungen –16,8 –3,6 –20,5
Wertminderungen –52,9 –0,1 –52,9
Abgänge 3,6 3,6
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 –213,2 –311,3 –46,7 –571,2
Nettowert 30.09.2021 55,8 144,2 16,4 216,5
Nettowert 30.09.2022 3,0 175,8 12,1 190,9
65EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der
Buchwert zum 30. September 2023 beträgt 37,6 Mio. Euro (Vorjahr: 41,5 Mio. Euro) und wird über die verbleibende voraussichtliche
Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden insgesamt 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet;
davon wurden 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) aktiviert.
36. Sachanlagen
Entwicklung der Sachanlagen
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen Zähler
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau Summe
Bruttowert 30.09.2022 977,5 4.930,7 2.782,4 320,0 240,5 351,0 9.602,2
Währungsdifferenzen –0,1 –34,3 –34,4
Zugänge 65,3 166,9 133,2 17,9 34,8 266,7 684,7
Abgänge –3,7 –14,6 –14,0 –9,3 –7,9 –0,6 –50,0
Umbuchungen 43,4 79,2 84,6 0,1 4,6 –211,8
Konsolidierungskreisänderungen 1,4 1,9 14,2 0,0 1,5 4,4 23,3
Bruttowert 30.09.2023 1.084,0 5.163,9 2.966,1 328,7 273,6 409,7 10.225,9
Kumulierte Abschreibungen 30.09.20
22 –570,1 –2.784,4 –2.063,0 –126,4 –166,7 –11,3 –5.721,7
Währungsdifferenzen 34,2 34,2
Planmäßige Abschreibungen –28,3 –131,4 –83,2 –25,6 –26,9 –295,4
Wertminderungen –1,4 –4,3 –1,4 –7,1
Zuschreibungen 2,0 0,7 0,5 3,2
Abgänge 2,5 14,5 12,6 8,3 8,3 0,4 46,6
Umbuchungen 0,2 0,1 –0,1 –0,1 0,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023
–595,1 –2.904,8 –2.100,4 –143,7 –185,2 –10,9 –5.940,2
Nettowert 30.09.2022 407,5 2.146,3 719,4 193,6 73,9 339,8 3.880,4
Nettowert 30.09.2023 488,8 2.259,2 865,6 185,0 88,3 398,8 4.285,7
.
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
66EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Geschäftsjahr 2021/22
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen Zähler
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau Summe
Bruttowert 30.09.2021 965,6 4.729,1 2.802,0 294,7 227,9 240,2 9.259,5
Währungsdifferenzen 0,4 1,0 24,4 0,2 0,1 0,1 26,2
Zugänge 21,8 139,0 60,3 59,8 25,7 215,7 522,3
Abgänge –20,9 –10,5 –45,3 –34,8 –13,8 –1,0 –126,3
Umbuchungen 10,8 72,1 20,0 0,7 –103,9 –0,4
Umgliederung in als zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte –79,0 –0,1 –79,1
Bruttowert 30.09.2022 977,6 4.930,7 2.782,4 320,0 240,5 351,0 9.602,2
Kumulierte Abschreibungen 30.09.20
21 –561,8 –2.632,4 –2.073,8 –133,1 –154,2 –11,9 –5.567,3
Währungsdifferenzen –0,2 –0,6 –23,7 –0,1 –0,1 –24,7
Planmäßige Abschreibungen –25,8 –120,5 –81,1 –23,7 –25,8 –276,9
Wertminderungen –3,9 –43,5 –14,1 –0,1 –0,2 –61,9
Zuschreibungen 0,5 2,3 6,8 9,6
Abgänge 20,7 10,3 44,0 30,6 13,5 0,6 119,8
Umbuchungen 0,5 0,5
Umgliederung in als zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte 79,0 0,1 79,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022
–570,1 –2.784,4 –2.063,0 –126,4 –166,6 –11,3 –5.721,7
Nettowert 30.09.2021 403,8 2.096,7 728,2 161,6 73,6 228,3 3.692,1
Nettowert 30.09.2022 407,5 2.146,3 719,4 193,6 73,9 339,8 3.880,4
In der Position „Grundstücke und Bauten“ waren Grundwerte in Höhe von 71,0 Mio. Euro (Vorjahr: 63,5 Mio. Euro) enthalten.
Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek.
Zum 30. September 2023 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2022/23 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu
folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Infolge der wirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/23 wurden bei diversen Wärmeanlagen der EVN Wärme im Segment
Energie Werthaltig keitsprüfungen durchgeführt. Die Impairmentberechnung führte bei drei Anlagen zu Wertminderungen in Höhe von
insgesamt 5,7 Mio. Euro. Bei sechs Anlagen führten die Werthaltigkeitsprüfungen insgesamt zu einer Wertaufholung von 1,6 Mio. Euro.
Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 23,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz
wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,51 % 5,66 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in
einer Bandbreite von 6,50 % 9,05 % entspricht.
Ein Betriebsgebäude der EVN Wasser war aufgrund der außerplanmäßigen Stilllegung eines Brunnenfelds im Geschäftsjahr 2013/14 einer
Wertminderung unterzogen worden. Infolge der Errichtung und Inbetriebnahme einer Naturfilteranlage in diesem Betriebsgebäude erfolgte
im Geschäftsjahr 2022/23 eine erfolgswirksame Zuschreibung in Höhe von 1,6 Mio. Euro auf die fortgeführten Anschaffungskosten.
EVN als Leasingnehmerin
Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete
Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in
67EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Höhe von 95,6 Mio. Euro (Vorjahr: 74,0 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2023 Leasing verbindlichkeiten mit einem
Barwert von 80,2 Mio. Euro (Vorjahr: 61,8 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt
8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des
Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungs-
änderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 28,6 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasing-
verträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der
Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung Summe
Nutzungsrechte 30.09.2022 58,4 14,8 0,3 0,5 74,0
Zugänge 24,2 3,5 1,1 28,7
Planmäßige Abschreibungen –6,5 –0,6 –0,3 –0,4 –7,7
Abgänge –0,7 –0,7
Umbuchungen –0,1 0,2 –0,1
Konsolidierungskreisänderungen 1,2 1,3
Nutzungsrechte 30.09.2023 76,5 17,7 0,1 1,3 95,6
Geschäftsjahr 2021/ 22
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung Summe
Nutzungsrechte 30.09.2021 55,8 11,4 1,0 0,4 68,6
Zugänge 7,4 3,9 0,4 0,4 12,0
Planmäßige Abschreibungen –4,9 –0,5 –1,0 –0,2 –6,6
Nutzungsrechte 30.09.2022 58,4 14,8 0,3 0,5 74,0
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend
sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäfts-
jahr 2022/23 auf 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 14,0 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus
nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwen-
dungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate)
sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasing-
verbindlichkeiten beläuft sich auf 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im
Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im
Geschäftsjahr 2022/23, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finan-
zierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
37. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN
dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschafts-
unternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss
erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbe-
zogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
68EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2022
968,3
Zugänge 329,6
Abgänge –5,8
Bruttowert 30.09.2023
1.292,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022
1.419,7
Währungsdifferenzen –2,5
Konsolidierungskreisänderungen 0,9
Zuschreibungen 11,1
Laufendes anteiliges Ergebnis –78,7
Ausschüttungen –105,3
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen –1.434,0
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023
–188,9
Nettowert 30.09.2022
2.388,0
Nettowert 30.09.2023
1.103,4
Geschäftsjahr 2021/22
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2021
918,3
Zugänge 50,0
Bruttowert 30.09.2022
968,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021
659,2
Währungsdifferenzen 3,8
Laufendes anteiliges Ergebnis 98,9
Ausschüttungen –152,6
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 810,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022
1.419,7
Nettowert 30.09.2021
1.577,5
Nettowert 30.09.2022
2.388,0
Um die Energieversorgung sicherzustellen, hat die EVN KG sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abge schlos-
sen. Die Entwicklung der Marktpreise für Strom und Gas führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten der bilanzierten Gasvorräte
sowie der derivativen Termingeschäfte. Darüber hinaus mussten Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge gebildet werden. Zur
Verlust abdeckung und zur Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit hat die EVN Eigenkapitalzuschüsse gewährt. Im Geschäfts-
jahr 2022/23 wurden Zuschüsse in Höhe von 318,4 Mio. Euro an die EVN KG geleistet. Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EVN KG
beträgt zum 30. September 2023 0,0 Mio. Euro. Ergebnisneutrale Wertveränderungen in Höhe von 16,9 Mio. Euro konnten nicht erfasst
werden, da dies zu einem negativen At-Equity-Ansatz geführt hätte.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde an die EnergieAllianz ein Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 8,6 Mio. Euro geleistet. Der At-Equity-
Beteiligungsansatz an der EnergieAllianz hat zum 30. September 2023 einen Buchwert von 0,0 Mio. Euro. Wertänderungen in Höhe von
34,1 Mio. Euro wurden nicht berücksichtigt, da sie zu einem negativen Buchwert geführt hätten .
69EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Die EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH wurde im Geschäftsjahr 2022/23 erstmals at Equity in den Konzernabschluss der
EVN AG einbezogen. Infolgedessen wurde ein Zugang in Höhe von 0,5 Mio. Euro erfasst (siehe auch Erläuterung 4. Konsolidierungs-
kreis). Darüber hinaus erfolgte ein Gesellschafterzuschuss an die EVN-ECOWIND in Höhe von 2,2 Mio. Euro.
Die Abgänge resultieren aus der Einbringung des TeilbetriebsVertriebs- und energienahe Dienstleistungen“ von der EVN KG sowie
Konsolidierungskreisänderungen im Zusammenhang mit der s2e sowie der Biowärme Amstetten-West GmbH (siehe auch Erläuterung
4. Konsolidierungskreis).
Im Geschäftsjahr 2022/23 reduzierte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen ohne Berücksichtigung der
Zu- bzw. Abgänge um 1.620,1 Mio. Euro. Dies resultierte im Wesentlichen aus Marktwertveränderung von als Cash Flow Hedges
designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich der EVN KG und der EnergieAllianz im Ausmaß von1.445,2 Mio. Euro
sowie aus dem Ergebnisbeitrag der EVN KG in Höhe von –240,3 Mio. Euro.
38. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht
in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese
nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen
werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7,0 Mio. Euro
(Vorjahr: 6,2 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien
der Verbund AG in Höhe von 3.381,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3.837,5 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von
167,4 Mio. Euro (Vorjahr: 190,9 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer
unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimm-
berechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und
Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht
vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2022/23 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow -Verfahren
zu einer Wertminderung von 26,2 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts
abzüglich Veräußerungs kosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 132,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC
nach Steuern von 5,54 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfüg baren Jahres-
abschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre
bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-
Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 1,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich
Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 3,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach
Steuern von 4,90 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstums-
rate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich vergbaren Jahresabschlüsse 2019–2022 und einer Hochrechnung für
das Geschäftsjahr 2023 basiert.
Im Segment Alle sonstigen Segmente führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-
Verfahren im Geschäftsjahr 2022/23 zu einer Wertminderung von 0,2 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden
70EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 30,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde
ein WACC nach Steuern von 6,47 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte
Aus schüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate .
39. Übrige langfristige Vermögenswerte
Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 71,0 68,8
Ausleihungen 25,0 25,1
Forderungen aus Leasinggeschäften 10,1 12,7
Forderungen aus derivativen Geschäften 11,7
Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte 25,3 13,9
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 2,4 1,9
Vertragskosten 15,5 36,1
Primärenergiereserven 0,8 0,8
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 12,4 3,9
Summe
174,3 163,0
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils
der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen.
Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr
ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften
Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2023 Restlaufzeit zum 30.09.2022
Ausstehende
Leasingzahlungen Zinsen
Summe der ausstehenden
Leasingzahlungen
Ausstehende
Leasingzahlungen Zinsen
Summe der ausstehenden
Leasingzahlungen
< 5 Jahre 8,9 0,7 9,6 7,6 0,5 8,2
> 5 Jahre 1,2 0,1 1,3 5,0 0,1 5,1
Summe
10,1 0,8 10,9 12,7 0,6 13,3
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zins-
komponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskom-
ponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2022/23 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten
ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte beinhalten Ansprüche aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Nordmazedonien die infolge von Ratenplanvereinbarungen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind erstmalig
mit dem Geschäftsjahr 2022/23 langfristige Forderungen gegenüber der bulgarischen Post in Höhe von 16,4 Mio. Euro enthalten .
71EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt
wurden im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert. Diese werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf
des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die
Kund*innen übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und vier Jahren. Infolge der
laufenden Abschreibung von 20,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022/23 (Vorjahr: 20,6 Mio. Euro) verminderte sich der Buchwert auf
15,5 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen) .
Kurzfristige Vermögenswerte
40. Vorräte
Vorte
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Primärenergievorräte
67,6 120,0
CO
2
-Emissionszertifikate 13,6 16,9
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 47,8 62,3
Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge 8,8 7,6
Summe
137,7 206,8
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 61,0 Mio. Euro
(Vorjahr: 117,2 Mio. Euro).
Ein Teil der Erdgasvorräte wird gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten
werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungs kosten. Insgesamt beträgt der
beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2023 48,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Zum 30. September 2023 ergab sich infolge der negativen Marktwernderungen eine ergebniswirksame
Bewertung von –10,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).
Bei den CO
2
-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung
der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurz fristigen
Rückstellungen (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen
in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungs beschränkungen;
andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
72EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
41. Forderungen und übrige Vermögenswerte
Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 331,2 306,1
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 147,7 50,6
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 3,1 5,9
Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen 10,0 9,2
Forderungen aus derivativen Geschäften 69,1 27,0
Forderungen aus Leasinggeschäften 2,2 1,5
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 155,8 180,9
719,1 581,2
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 58,1 48,1
Geleistete Anzahlungen 128,0 142,8
Vertragsvermögenswerte 178,4 221,4
364,5 412,3
Summe
1.083,6 993,5
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen und
gegenüber Kund*innen aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochter -
unternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung
und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energie bereich. Die sonstigen Forderungen
und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen, kurzfristige Ausleihungen sowie Forderungen aus Sicherheits-
einbehalten im internationalen Projektgeschäft. Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte ist insbesondere auf Fertigungsaufträge
im internationalen Projektgeschäft zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen im
Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten erfasst.
Zum 30. September 2023 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Fondsanteile
229,5 193,3
davon Cash-Fonds 229,3 193,1
davon sonstige Fondsprodukte 0,2 0,2
Termingelder 14,1 14,4
Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel 22,9 9,3
Summe
266,5 216,8
73EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
I m Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte eine erfolgswirksame Bewertung in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter
0,1 Mio. Euro). Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.
In der Position „Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel“ sind Bankguthaben enthalten, die verpfändet wurden und daher dem Konzern nicht
zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Die EVN betreibt mit ihren zwei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service sowie OOO EVN Umwelt zwei
klärschlammbefeuerte Blockheizkraftwerke in Moskau. Diese sind dem Segment Umwelt zugeordnet. Infolge des Ukrainekriegs ist das
Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation belastet und das Risiko einer
geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs in Russland schwieriger kalkulierbar. Angesichts dieser Entwicklungen hat die EVN im
Vorjahr mögliche Ausstiegsszenarien überprüft und beschlossen, die Gesellschaften zu veräußern. Grundsätzlich ist die EVN davon aus-
gegangen, dass die Veräußerung noch im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgen wird, allerdings kam es dabei aufgrund zusätzlicher Anforde-
rungen und bürokratischer Hürden zu unerwarteten Verzögerungen. Die Einigung mit dem Käufer erfolgte zuvor bereits im ersten Quartal
des Geschäftsjahres 2022/23, die obligatorische Zustimmung der russischen Regierungskommission ist bis dato noch nicht erfolgt. Die
EVN erfüllt alle vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Veräußerung der Gesellschaften und geht davon aus, dass die formelle Zustim-
mung der russischen Regierungskommission innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen wird. Daher werden die Vermögenswerte und
Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerungsgruppe zum 30. September 2023 gemäß IFRS 5 als kurzfristig ausgewiesen.
Zum 30. September 2022 wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Wertminderungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro erfasst.
Darüber hinaus waren Wertminderungen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von einem Kleinbetrag unter
0,1 Mio. Euro berücksichtigt. Der Vergleich aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der
Veräußerungsgruppe ergab zum 30. September 2023 insgesamt eine Wertaufholung von 0,4 Mio. Euro.
Im sonstigen Ergebnis sind kumulative Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, enthalten.
Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschied aus der Währungsumrechnung –5,4 Mio. Euro (Vorjahr: –1,5 Mio. Euro).
Am 30. September 2023 wurde die Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und
umfasste die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Kurzfristige Vermögenswerte
5,8 9,3
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
5,8 9,3
Langfristige Schulden 0,5
Kurzfristige Schulden 0,4 0,8
Zur Veräußerung gehaltene Schulden
0,4 1,3
In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Bankguthaben von 4,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro) enthalten, die infolge der
Sanktionen der Russischen Föderation Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
74EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2022/23 und 2021/22 ist auf Seite 29 dargestellt.
44. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien
(Vorjahr: 179.878.402).
45. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von
205,2 Mio. Euro (Vorjahr: 205,2 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
46. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 3.417,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2.979,9 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrück lagen der EVN AG
und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmens-
erwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn.
Dieser ent wickelte sich wie folgt:
Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG
Mio. EUR 2022/23
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2022/23
416,3
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021/22 0,4
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen –213,0
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn
203,7
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung –203,2
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2023/24 0,5
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 1,14 Euro je Aktie ist nicht
in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 94. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 2. Februar 2023 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für
das Geschäftsjahr 2021/22 eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung
von 92,7 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 8. Februar 2023, Dividendenzahltag der 10. Februar 2023.
47. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgsneutral zum beizu-
legenden Zeitwert bewertet (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neu bewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von
erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von –0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro) in der
Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 27) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen
zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale
Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
75EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Bewertungsrücklagen
Mio. EUR
30.09.2023 30.09.2022
Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
3.087,0 –709,9 2.377,1 3.566,3 –820,2 2.746,1
Cash Flow Hedges 28,9 –3,3 25,6 –206,5 55,1 –151,4
Neubewertungen IAS 19
–99,6 22,3 –77,3 –73,0 16,3 –56,7
at Equity einbezogenen Unternehmen
–204,9 53,5 –151,3 1.229,9 –289,7 940,2
Summe
2.811,4 –637,4 2.174,0 4.516,7 –1.038,4 3.478,3
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2022/23 –15,4 Mio. Euro (Vorjahr: –43,0 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in
die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge der Stromerzeugung sowie aus der
Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektgeschäft (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu
Finanz instrumenten). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr:
0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.
48. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 36.287 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonder-
zahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 37.888 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere
nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
Entwicklung der Anzahl der
im Umlauf befindlichen Anteile
Stückaktien Eigene Aktien
Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2021
179.878.402 –1.697.245 178.181.157
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 37.888 37.888
30.09.2022
179.878.402 –1.659.357 178.219.045
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 36.287 36.287
30.09.2023
179.878.402 –1.623.070 178.255.332
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie
herangezogen wird, beläuft sich auf 178.225.093 Stück (Vorjahr: 178.187.472 Stück) .
76EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
49. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften .
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden
Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
Finanzinformationen von Tochterunternehmen
mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Tochterunternehmen
RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
Nicht beherrschende Anteile (%) 49,97 26,37 10,00 49,97 26,37 10,0
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 216,1 48,7 33,9 202,0 41,7 34,0
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis 39,7 8,2 –0,1 25,8 3,8 2,5
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden 25,0 2,7 24,0 2,7
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 431,7 221,1 399,2 403,8 195,5 391,6
Kurzfristige Vermögenswerte 0,4 10,4 67,3 0,1 9,4 140,3
Langfristige Schulden 1,0 94,4 0,8 108,1
Kurzfristige Schulden 19,8 0,1 77,1
2022/23 2021/ 22
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 0,3 0,1
Ergebnis nach Ertragsteuern 79,4 31,2 5,4 51,7 14,4 29,3
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 50,4 11,3 111,0 47,9 10,4 12,2
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –40,9 –34,4
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –50,0 –10,4 –20,9 –48,0 –10,4 9,8
Langfristige Schulden
50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Zusammensetzung
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Nominal-
verzinsung (%) Laufzeit Nominale
Buchwert
30.09.2023
Mio. EUR
Buchwert
30.09.2022
Mio. EUR
Marktwert
30.09.2023
Mio. EUR
Anleihen/Namensschuldverschreibung
469,5 556,7 393,5
JPY-Anleihe 3,130 2009 2024 12,0 Mrd. JPY 87,4
EUR-Anleihe 4,125 20122032 100,0 Mio. EUR 98,8 98,6 99,0
EUR-Anleihe 4,125 20122032 25,0 Mio. EUR 24,8 24,7 24,7
EUR-Anleihe 0,850 20202035 101,0 Mio. EUR 101,0 101,0 66,6
Namensschuldverschreibung 2,005 20222034 5,0 Mio. EUR 5,0 5,0 4,0
Namensschuldverschreibung 2,440 20222037 150,0 Mio. EUR 150,0 150,0 117,0
Namensschuldverschreibung 3,900 20222038 90,0 Mio. EUR 90,0 90,0 82,2
Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen)
1)
0,00 –4,99 bis 2068 633,9 594,0 599,4
Summe
1.103,5 1.150,8 992,9
1) Im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 249,9 Mio. Euro in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten .
77EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2023 Restlaufzeit zum 30.09.2022
< 5 Jahre > 5 Jahre Summe < 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Anleihen/Namensschuldverschreibung
469,5 469,5 87,4 469,3 556,7
davon fix verzinst 469,5 469,5 469,3 469,3
davon variabel verzinst 87,4 87,4
Bankdarlehen 203,3 430,6 633,9 235,6 358,5 594,0
davon fix verzinst 199,7 325,6 525,3 229,6 358,5 588,1
davon variabel verzinst 3,6 105,0 108,6 6,0 6,0
Summe
203,3 900,1 1.103,5 323,0 827,8 1.150,8
Anleihen und Namensschuldverschreibungen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency
Swaps abgesichert.
Die Veränderung bei den Anleihen resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung einer Anleihe in die kurzfristigen Finanz-
verbindlichkeiten, da der Fälligkeitstermin innerhalb der nächsten zwölf Monaten liegt.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs
umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem
Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe
Erläuterung 63. Bericht erstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch Zins- und
Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe
von 247,0 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020 sowie im Juli 2022 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen .
78EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
51. Latente Steuern
Latente Steuern
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Aktive latente Steuern
Sozialkapital –25,2 –22,9
Verlustvorträge –6,8 –13,9
Beteiligungsabschreibungen –15,2 –23,8
Sachanlagen –8,5 –6,8
Rückstellungen –7,3 –11,4
Finanzinstrumente –8,7 –72,6
Sonstiges Vermögen 31,1 –3,8
Sonstige Schulden –8,4 –12,7
Passive latente Steuern
Sachanlagen 113,7 78,4
Immaterielle Vermögenswerte 1,9 2,1
Beteiligungen 697,1 1.130,0
Rückstellungen 5,0 8,5
Finanzinstrumente 18,6 8,2
Sonstiges Vermögen 4,8 4,7
Sonstige Schulden 5,0 7,2
Summe
735,1 1.071,1
davon aktive latente Steuern –50,9 –55,6
davon latente Steuerverbindlichkeiten 785,9 1.126,7
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Veränderung latente Steuern
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Latenter Steuersaldo 01.10.
1.071,1 978,5
– Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen –1,7 –0,3
– Erfolgswirksame Veränderung 66,7 13,1
– Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage –401,0 79,8
Latenter Steuersaldo 30.09.
735,1 1.071,1
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der
nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 75,1 Mio. Euro (Vorjahr:
73,9 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann.
Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind
unbegrenzt vortragsfähig.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen
steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive
latente Steuern in Höhe von 110,1 Mio. Euro (Vorjahr: 85,7 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 407,2 Mio. Euro (Vorjahr:
325,5 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen „Finanzinstrumente“ mit –51,8 Mio. Euro (Vorjahr:
119,6 Mio. Euro), „Assoziierte Unternehmen“ mit –343,2 Mio. Euro (Vorjahr: 178,6 Mio. Euro) und „Sozialkapital“ mit –6,0 Mio. Euro
( Vorjahr: 20,9 Mio. Euro) .
79EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
52. Langfristige Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Rückstellung für Pensionen
177,0 172,0
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 23,6 20,2
Rückstellung für Abfertigungen 74,1 69,7
Sonstige langfristige Rückstellungen 93,1 74,3
Summe
367,7 336,2
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen
erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungs rück-
stellungen wurde zum 30. September 2023 mit 4,3 % (Vorjahr: Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 3,7 %;
Abfertigungsrückstellungen 3,6 %) festgelegt.
Folgende Parameter werden angewendet:
Rechnungsgrundlagen gemäß „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Folgejahr 7 % (Vorjahr: 3,5 %)
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Jahr 2025 3,5 % (Vorjahr: 2,25 %)
Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für Folgejahre 2,25 % (Vorjahr: 2,25 %)
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10.
172,0 239,2
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) –4,0 2,0
+ Zinsaufwand 6,4 2,6
– Pensionszahlungen –12,3 –12,5
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn 14,9 –59,4
davon aus
finanziellen Annahmen –1,5 –53,1
erfahrungsbedingten Annahmen 16,4 –6,3
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09.
177,0 172,0
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,0 Jahre (Vorjahr: 11,1 Jahre).
Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro) erwartet.
80EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10.
20,2 28,1
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) 0,2 0,4
+ Zinsaufwand 0,8 0,3
– Pensionszahlungen –2,2 –1,2
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn 4,6 –7,4
davon aus
finanziellen Annahmen –2,0 –9,2
erfahrungsbedingten Annahmen 6,6 1,7
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09.
23,6 20,2
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähn lichen Verpflichtungen 13,6 Jahre
(Vorjahr: 14,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 2,0 Mio. Euro
(Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10.
69,7 84,6
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs)
2,4 3,1
+ Zinsaufwand 2,5 0,8
– Abfertigungszahlungen –8,5 –7,5
– Umbuchungen –0,1
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn 8,1 –11,3
davon aus
demografische Annahmen –0,1
finanziellen Annahmen –3,4 –13,2
erfahrungsbedingten Annahmen 11,5 2,0
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09.
74,1 69,7
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 5,8 Jahre
(Vorjahr: 7,9 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 10,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 9,8 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensions-
ähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für
Pensionen
% 30.09.2023 30.09.2022
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 5,69 –5,16 5,77 –5,22
Bezugserhöhung 1,00 –1,17 1,24 –1,74 1,88
Pensionserhöhung 1,00 –8,86 10,58 –8,94 10,67
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,19 4,24 –4,44 4,48
81EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für
pensionsähnliche Verpflichtungen
% 30.09.2023 30.09.2022
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 7,07 –6,32 7,56 –6,73
Pensionserhöhung 1,00 –10,71 13,10 –5,83 6,46
Restlebenserwartung 1 Jahr –3,21 3,21 –3,42 3,41
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für
Abfertigungen
% 30.09.2023 30.09.2022
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 2,90 –2,75 3,91 –3,68
Bezugserhöhung 1,00 –5,61 6,12 –7,45 8,31
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die
Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten
(ceteris paribus“). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die
Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Para-
metern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebens-
erwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst .
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs-
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen SummeJubiläumsgelder
Buchwert 01.10.2022
20,5 6,5 3,1 42,3 1,9 74,3
Zinsaufwand 0,8 0,2 0,4 1,4
Verwendung –1,6 –0,2 –1,9
Auflösung –0,1 –2,0 –0,2 –0,2 –2,4
Zuführung 1,3 0,5 0,8 8,6 0,5 11,8
Umgliederung –0,1 0,4 5,8 2,2 8,2
Konsolidierungskreisänderung 0,1 1,7 1,7
Buchwert 30.09.2023
21,0 6,8 2,3 57,0 6,0 93,1
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene
Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Pro-
zesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch- und
Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für
Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 19 Jahren gerechnet. Die Position „Umgliederung“ ist im Wesentlichen auf
eine Umgliederung aus dem kurzfristigen Bereich aufgrund der Anpassung von Laufzeitschätzungen im Zusammenhang mit Rückbau-
verpflichtungen zurückzuführen.
82EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
53. Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der
EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.
Baukosten- und Investitionszuschüsse
Mio. EUR
Baukosten zuschüsse
(IFRS 15)
Baukosten zuschüsse
(regulierter Bereich)
Investitions-
zuschüsse Summe
Buchwert 01.10.2022
56,1 515,0 60,2 631,3
Zugänge 12,5 97,3 11,7 121,5
Umgliederung –6,5 –58,1 –5,0 –69,5
Buchwert 30.09.2023
62,1 554,2 66,9 683,3
54. Übrige langfristige Schulden
Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
8,4 63,2
Leasingverbindlichkeiten 71,3 55,4
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 9,3 19,2
Summe
89,1 137,8
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie aus
Devisen termingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten
für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2023 Restlaufzeit zum 30.09.2022
< 5 Jahre > 5 Jahre Summe < 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
8,4 8,4 63,2 63,2
Leasingverbindlichkeiten 22,4 48,9 71,3 18,4 36,9 55,4
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 5,9 3,3 9,3 16,5 2,7 19,2
Summe
36,8 52,3 89,1 98,1 39,7 137,8
83EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Kurzfristige Schulden
55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Anleihen
77,8
Bankdarlehen 215,4 122,4
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite 50,0 255,1
Summe
343,2 377,4
Anleihen im Ausmaß von 77,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Kredite im Ausmaß von 293,2 Mio. Euro (Vorjahr: 122,4 Mio. Euro)
wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
56. Lieferant*innenverbindlichkeiten
In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 149,0 Mio. Euro
(Vorjahr: 128,8 Mio. Euro) enthalten.
57. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
Personal ansprüche
Mieten für
Netzzutritte Prozessrisiken
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen Summe
Buchwert 01.10.2022
83,1 2,7 2,2 47,5 135,5
Konsolidierungskreisänderungen 9,3 9,3
Verwendung –12,5 –0,4 –13,5 –26,4
Auflösung –0,1 –11,6 –11,7
Zuführung 18,8 0,2 16,6 35,5
Umgliederung –2,2 0,1 –0,4 –5,4 –7,9
Buchwert 30.09.2023
87,1 2,9 1,6 42,9 134,4
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus
Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich
verbind lichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 7,7 Mio. Euro) ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Droh-
verlustrückstellungen resultierend aus vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 24,2 Mio. Euro (Vorjahr: 31,4 Mio. Euro) gebildet.
84EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
58. Übrige kurzfristige Schulden
Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 28,8 129,7
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 12,4 7,3
Zinsenabgrenzungen 14,5 12,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 30,6 231,3
Leasingverbindlichkeiten 8,8 6,4
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 176,9 122,5
272,2 509,3
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten 29,2 39,5
Erhaltene Anzahlungen 64,6 62,6
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 67,7 63,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 13,6 16,5
Energieabgaben 0,9 4,0
Umsatzsteuer 14,3 8,0
Sonstige Posten 34,7 17,7
224,9 211,3
Summe
497,1 720,7
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG
mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und der Beschaffung
von Strom.
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich, Cross-Currency Swaps
für die Absicherung der JPY-Anleihe sowie Devisentermingeschäfte für Umweltinfrastrukturprojekte .
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten,
Energieabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kund*innen erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projekt-
geschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden. Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlich-
keiten in Höhe von 38,7 Mio. Euro wurden im Geschäftsjahr 2022/23 als Umsatzerlöse realisiert.
85EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz, Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung
Mio. EUR Energie Erzeugung Netze Südosteuropa
2022/23 2021/22 2022/23 2021/22 2022/23 2021/22 2022/23 2021/22
Außenumsatz 1.015,9 750,6 132,8 159,5 564,5 517,3 1.499,7 2.002,4
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 19,3 13,4 349,2 264,5 73,4 63,4 1,6 1,6
Gesamtumsatz 1.035,2 764,1 481,9 424,0 637,9 580,7 1.501,2 2.003,9
Operativer Aufwand –859,9 –797,1 –224,2 –141,9 –402,6 –344,2 –1.261,8 –1.861,7
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ –238,8 6,4 42,7 10,8
EBITDA –63,6 –26,7 300,4 292,9 235,4 236,5 239,4 142,2
Abschreibungen –26,6 –28,0 –45,4 –32,6 –156,8 –177,7 –79,9 –94,3
davon Wertminderungen –5,8 –6,8 –1,1 –32,9 –16,7
davon Zuschreibungen 1,6 9,6
Operatives Ergebnis (EBIT) –90,1 –54,7 255,0 260,3 78,6 58,8 159,5 48,0
EBIT-Marge (%) –8,7 –7,2 52,9 61,4 12,3 10,1 10,6 2,4
Zinserträge 6,3 0,4 0,5 0,2 2,9
Zinsaufwendungen –4,3 –2,7 –4,5 –3,0 –22,4 –14,8 –12,4 –12,1
Finanzergebnis –4,7 –2,7 2,3 –2,4 –21,8 –14,5 –10,0 –12,5
Ergebnis vor Ertragsteuern –94,8 –57,3 257,3 257,9 56,8 44,4 149,6 35,4
Firmenwerte 1,2 1,2 1,8 1,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen 37,7 1.404,3 239,7 208,6
Gesamtvermögen 674,0 1.914,1 1.193,3 990,9 2.562,7 2.313,3 1.402,7 1.388,6
Gesamtschulden 464,2 993,3 442,4 398,0 1.838,6 1.601,4 895,4 1.013,4
Investitionen
1)
63,6 43,0 121,7 56,6 356,0 334,3 135,5 110,0
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
86EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Segmentberichterstattung
Mio. EUR Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung
1)
Summe
2022/23 2021/22 2022/23 2021/22 2022/23 2021/22 2022/23 2021/22
Außenumsatz 531,4 611,8 24,5 20,6 3.768,7 4.062,2
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 0,7 0,5 83,9 75,7 –528,1 –419,0
Gesamtumsatz 532,2 612,3 108,4 96,3 –528,1 –419,0 3.768,7 4.062,2
Operativer Aufwand –488,4 –571,3 –120,1 –106,0 524,8 415,9 –2.832,1 –3.406,3
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ 18,3 15,6 110,2 66,2 –67,6 98,9
EBITDA 62,2 56,5 98,5 56,5 –3,4 –3,2 869,0 754,8
Abschreibungen –32,7 –91,4 –2,5 –2,4 3,4 3,2 –340,4 –423,2
davon Wertminderung –0,3 –58,4 –7,1 –114,8
davon Zuschreibung 1,6 3,2 9,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 29,5 –34,9 96,0 54,0 528,5 331,6
EBIT-Marge (%) 5,5 –5,7 88,6 56,1 14,0 8,2
Zinserträge 2,6 1,3 47,7 24,8 –43,5 –21,3 16,5 5,4
Zinsaufwendungen –20,2 –8,1 –37,0 –18,3 43,5 21,2 –57,4 –37,9
Finanzergebnis –20,9 –45,5 200,6 62,6 –17,9 –15,5 127,6 –30,5
Ergebnis vor Ertragsteuern 8,6 –80,3 296,6 116,6 –17,9 –15,5 656,2 301,2
Firmenwerte 3,0 3,0
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen 170,8 172,8 655,2 602,4 1.103,4 2.388,0
Gesamtvermögen 1.072,0 1.150,9 6.195,2 6.575,2 –2.103,8 –1.902,4 10.996,0 12.430,5
Gesamtschulden 849,3 934,6 2.075,7 2.001,4 –2.033,9 –1.832,6 4.531,6 5.109,3
Investitionen
2)
22,9 21,4 1,8 2,1 –7,4 –3,5 694,1 564,0
1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
87EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Segmentberichterstattung
Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Strom
2.462,5 2.878,4
Erdgas 304,0 170,9
Wärme 252,8 198,9
Umweltdienstleistungen 525,3 604,3
Sonstige 224,1 209,7
Summe
3.768,7 4.062,2
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz
1)
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Österreich
1.777,4 1.483,6
Deutschland 458,4 534,5
Bulgarien 934,9 1.320,6
Nordmazedonien 562,2 684,3
Sonstige 35,7 39,2
Summe
3.768,7 4.062,2
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern –
Langfristige Vermögenswerte
1)
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Immaterielle
Vermögenswerte Sachanlagen
Immaterielle
Vermögenswerte Sachanlagen
Österreich 181,9 3.270,1 163,9 2.941,7
Deutschland 0,7 9,9 0,8 11,5
Bulgarien 10,9 565,1 11,9 539,4
Nordmazedonien 12,8 385,4 14,3 353,9
Sonstige 4,9 55,1 34,0
Summe
211,2 4.285,7 190,9 3.880,4
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
88EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie
Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen
und auf Großhandelsmärkten
Wärmeproduktion und -verkauf
45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz
1)
Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der
EVN KG
1)
Erzeugung
Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen
Produktionskapazitäten zur Netzstabilisierung an österreichischen
und internationalen Standorten
Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in
Niederösterreich
13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke
(Deutschland)
1)
49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)
1)
Netze
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und
Erdgas in Niederösterreich
Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Nordmazedonien
Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien
Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in
Nordmazedonien
Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt
Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfallverwertung
2)
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente
50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der RAG
1)
73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding;
diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt
1)
12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG
3)
Konzerndienstleistungen
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Für das internationale Projektgeschäft wurde im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess initiiert.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
89EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Konzernanhang — Segmentberichterstattung
Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise
Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der
Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für
Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen
der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte ent-
spricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw.
Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben,
sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten
Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen
mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen .
90EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Sonstige Angaben
60. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des
Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgaben-
neutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht .
Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Liquide Mittel
70,2 292,0
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,1 0,1
davon Guthaben bei Kreditinstituten 70,1 291,9
Kontokorrentverbindlichkeiten –50,0 –255,1
Summe
20,2 36,9
Zum Bilanzstichtag unterlagen 27,7 Mio. Euro (Vorjahr: 16,8 Mio. Euro) Verfügungsbeschränkungen und wurden vom Fonds der liquiden
Mittel umgegliedert (siehe auch Erläuterungen 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen sowie 43. Zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch
Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) 58,3 53,3
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) 5,8 5,5
Summe 64,1 58,8
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2022 377,4 1.150,8 61,8 1.590,0
Einzahlungen 256,7 256,7
Auszahlungen –122,4 –1,3 –11,8 –135,5
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel –205,1 –205,1
Währungsumrechnung –0,1 –0,1
Veränderung Fair Value –9,9 –9,9
Veränderung Geldbeschaffungskosten 0,4 0,4
Sonstige Veränderungen 30,2 30,2
Umbuchungen 293,2 –293,2
Stand 30.09.2023 343,2 1.103,5 80,2 1.526,8
91EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2021/ 22
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10. 2021 318,0 718,9 60,6 1.097,5
Einzahlungen 562,0 562,0
Auszahlungen –317,8 –2,9 –6,9 –327,6
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel 254,9 254,9
Währungsumrechnung 1,8 1,8
Veränderung Fair Value –8,3 –8,3
Veränderung Geldbeschaffungskosten 1,6 1,6
Sonstige Veränderungen 8,1 8,1
Umbuchungen 122,4 –122,4
Stand 30.09.2022 377,4 1.150,8 61,8 1.590,0
61. Risikomanagement
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Mark t-
risikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-,
Fremd währungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität
durch Markt risiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern
Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung
von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments
aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf
das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungs-
strategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstat-
tung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen
einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags
unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter
Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 6,5 Mio. Euro (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist auf
die etwas geringeren ausstehenden Kredite und Bonds vor allem aber auf die geringere Volatilität an den Zinsmärkten zurückzuführen.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden.
Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns
gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesent liche Treiber
des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungs-
risikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in frem-
der Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das
Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abgeschlossen
worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand.
Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten
(siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman in Kuwait.
Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert
92EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partner*innen – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund
950 Mio. Euro). Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen
Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Trans aktionen
werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzern-
richtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abge sichert.
Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwäh-
rungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden
grundsätzlich als Ab sicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der EVN Konzern erweitert in Bahrain eine bestehende Kläranlage und errichtet dazu eine Klärschlammverbrennungsanlage. Wie beim
Projekt in Kuwait ist das Unternehmen auch in Bahrain Währungsrisiken ausgesetzt. Zur Absicherung der hoch wahrscheinlich erwarteten
Netto-Cash-Inflows wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Transaktionen werden auf der Grundlage von Euro (EUR) und
Bahrain-Dinar (BHD) durchgeführt.
In den Vorjahren hat die EVN für das Projekt Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Währungskurses eingesetzt, diese allerdings
zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Geschäftsjahr 2022/23 hat die EVN entschieden, wie beim Projekt in Kuwait einen Cash Flow
Hedge zu implementieren. Insofern wurden neu abgeschlossene Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung der hoch wahrscheinlichen
Nettozahlungen in BHD abgeschlossen wurden, als Sicherungsinstrumente designiert.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berück-
sichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Der eingetretene Rückgang ist hauptchlich auf die
oben genannte Widmung von Devisentermingeschäften aus dem Projekt in Bahrain als Cash Flow Hedges zurückzuführen.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie,
CO
2
-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements
abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas und CO
2
-Emissions zertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO
2
-Emissionszertifikate im
Energie bereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-,
Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu
Finanz instrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes
Commodity-Preisrisiko von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro) ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene
Wert papierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am
Bilanzstichtag 145,7 Mio. Euro (Vorjahr: 272,0 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets
an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Rückgang gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf die
stabile Entwicklung des Börsekurses der Aktien der Verbund AG im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen .
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht
auf bringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert
dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung
der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpen bildungen hinsicht-
lich derlligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
93EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 70,2 Mio. Euro (Vorjahr: 292,0 Mio. Euro), Termin-
geldern in Höhe von 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 216,8 Mio. Euro (Vorjahr:
193,3 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte,
ungenutzte syndizierte Kreditl inie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte
bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 286,0 Mio. Euro (Vorjahr: 227,0 Mio. Euro) zur Vergung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst
gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 21,1 % (Vorjahr: 17,0 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten
und übrigen Schulden
30.09.2023
Mio. EUR Buchwert
Summe
Zahlungsabflüsse
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr 15 Jahre > 5 Jahre
Anleihen
547,3 719,0 93,7 58,6 566,7
Bankdarlehen 927,1 980,2 234,7 259,1 486,4
Leasingverbindlichkeiten 80,2 96,6 9,4 27,8 59,4
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
1)
39,1 42,3 33,2 9,1
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 15,5 15,5 15,5
Summe
1.531,4 1.853,6 386,5 354,6 1.112,5
30.09.2022
Mio. EUR Buchwert
Summe
Zahlungsabflüsse
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr 15 Jahre > 5 Jahre
Anleihen
556,7 736,6 15,9 141,9 578,7
Bankdarlehen 716,4 812,0 136,0 279,3 396,8
Leasingverbindlichkeiten 61,8 69,7 7,0 20,8 41,9
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
1)
294,4 326,6 268,9 57,7
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 20,6 20,6 14,1 6,5
Summe
1.650,0 1.965,4 441,8 506,2 1.017,4
1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 83
in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.
Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb
eines Jahres fällig.
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin bzw.
den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel
bzw. mit Erllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie den als Finanz anlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte ent sprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner*innen durch geführt. Dazu werden sowohl interne als
auch externe Ratings (u. a. Standard & Poors, Moody’s, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen
ent sprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der
Geschäfts abschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte,
die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf End-
kund*innen und sonstige Debitor*innen.
94EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit ratings
abge schlos sen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis inter nationaler Ratings
geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vornehmlich
von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des
Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert.
Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente
sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN
die Wertminderung
von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat,
nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der
Definition von „Investment Grade“ entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem
äquivalenten Rating von BB
oder höher bei der Ratingagentur Standard and Poor‘s (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist,
und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die
relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen
Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf
5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne
dass der Konzern auf Maß nahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+
entspricht, bzw. wenn
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein
Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten
und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie
der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten
Zwölf- Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten
jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
95EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
Geschäftsjahr 2022/23
Mio. EUR
Äquivalent S&P
Ausfall-
wahrscheinlichkeit (%)
1)
Ausleihungen
Leasing-
forderungen Bankguthaben
2) 3)
Errechnete
Wertminderung
4)
EVN Ratingklasse 1
AAA 7,4 93,1
EVN Ratingklasse 2 Bis AA– 0,03
EVN Ratingklasse 3 Bis A– 0,05 19,4 4,9
EVN Ratingklasse 4 Bis BBB– 0,22 9,2
EVN Ratingklasse 5a Bis BB– 0,91
EVN Ratingklasse 5b Bis B– 5,53
EVN Ratingklasse 5c Bis D 24,70
Ohne Rating 0,9
Summe
29,5 12,3 93,1
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 22,9 Mio. Euro enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
Geschäftsjahr 2021/ 22
Mio. EUR
Äquivalent S&P
Ausfall-
wahrscheinlichkeit (%)
1)
Ausleihungen
Leasing-
forderungen Bankguthaben
2) 3)
Errechnete
Wertminderung
4)
EVN Ratingklasse 1
AAA 3,3 301,3
EVN Ratingklasse 2 Bis AA– 0,03 10,8
EVN Ratingklasse 3 Bis A– 0,06 17,2
EVN Ratingklasse 4 Bis BBB– 0,30 11,0
EVN Ratingklasse 5a Bis BB– 1,45
EVN Ratingklasse 5b Bis B– 7,47
EVN Ratingklasse 5c Bis D 9,87
Ohne Rating 1,2
Summe
29,4 14,1 301,3
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 9,3 Mio. Euro enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als
praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern,
regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf
aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
In der aktuellen Situation gilt es insbesondere zu beurteilen, wie sich das makroökonomische Umfeld bei der Ermittlung der zu erwarteten
Verluste (Expected Credit Loss) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auswirkt. Infolge der wirtschaftlichen Entwicklung der
letzten Jahre kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staat-
lichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen. Allerdings hat dies zur Folge, dass in Europa aktuell vermehrt Insolvenzfälle ein treten.
Insofern erwarten wir, dass diese Entwicklung künftig zu höheren Forderungsausfällen führen kann. Aus diesem Grund hat die EVN Gruppe
über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2022/23 eine um 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,1 Mio. Euro) höhere Wertberich-
tigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
96EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich 2022/23
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0 – 0,1 98,6 98,6
Bis 89 Tage überfällig 0,1 – 0,6 1,1 7,9 7,8 0,1
Bis 179 Tage überfällig 4,6 – 19,7 13,6 1,9 1,6 0,3
Bis 359 Tage überfällig 7,9 – 55,2 18,9 2,7 2,2 0,5
> 360 Tage überllig 15,5 – 100,0 38,6 11,0 6,8 4,3
Summe
122,2 117,0 5,2
Erwartete Kreditverluste Österreich 2021/ 22
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,01,2 44,2 44,2
Bis 89 Tage überfällig 0,11,2 1,5 6,0 5,9 0,1
Bis 179 Tage überfällig 5,5 56,0 29,4 2,2 1,5 0,6
Bis 359 Tage überfällig 7,9 55,2 34,3 2,4 1,5 0,8
> 360 Tage überllig 17,6–100 38,1 8,8 5,5 3,4
Summe
63,5 58,6 4,9
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2022/23
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0 – 0,5 0,13 53,4 53,3 0,1
Bis 89 Tage überfällig 3,0 – 42,3 8,23 5,9 5,3 0,5
Bis 179 Tage überfällig 31,7 – 54,9 39,75 1,2 0,7 0,5
Bis 359 Tage überfällig 63,6 – 98,1 88,96 1,7 0,2 1,5
> 360 Tage überllig 100,0 100,00 13,6 13,6
Summe
75,7 59,6 16,1
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2021/22
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,1–1,0 0,22 51,6 51,5 0,1
Bis 89 Tage überfällig 1,057,6 4,01 8,5 8,1 0,3
Bis 179 Tage überfällig 59,3–77,7 65,14 0,8 0,3 0,5
Bis 359 Tage überfällig 75,4 – 98,5 86,71 1,1 0,1 0,9
> 360 Tage überllig 100,0 100,00 13,3 13,3
Summe
75,2 60,1 15,1
97EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2022/23
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,4 – 100,0 50,25 126,0 62,7 63,3
davon Ratenvereinbarungen 17,5 – 100,0 83,90 71,9 11,6 60,3
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,4 – 36,6 5,51 54,1 51,1 3,0
Bis 89 Tage überfällig 2,4 – 100,0 13,29 23,2 20,1 3,1
Bis 179 Tage überfällig 42,3 – 100,0 81,39 6,6 1,2 5,4
Bis 359 Tage überfällig 52,6 – 100,0 96,61 14,2 0,5 13,7
> 360 Tage überllig 100,0 100,00 156,1 156,1
Summe
326,2 84,5 241,7
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2021/ 22
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,4 –100 39,98 123,9 74,4 49,6
davon Ratenvereinbarungen 17,5 –100,0 76,43 58,3 13,7 44,6
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,4 –36,6 7,60 65,6 60,6 5,0
Bis 89 Tage überfällig 2,4 –100,0 9,11 59,9 54,5 5,5
Bis 179 Tage überfällig 42,3 – 100,0 88,93 10,9 1,2 9,7
Bis 359 Tage überfällig 52,6 –100,0 97,04 16,1 0,5 15,7
> 360 Tage überllig 100,0 100,00 168,5 168,5
Summe
379,4 130,5 248,9
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zuge-
rechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der lligkeitsklasse
„Bis 89 Tage überfällig“.
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 102,8 Mio. Euro (Vorjahr: 84,4 Mio. Euro) betreffen im
Wesentlichen das inter nationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggeber*innen großteils um staatsnahe Unternehmen handelt,
wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt und einzelwertberichtigt. Für Forderungen mit einem Brutto-
buchwert von 70,7 Mio. Euro (Vorjahr: 59,6 Mio. Euro), die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 23,7 Mio. Euro
(Vorjahr: 18,1 Mio. Euro) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
20,7 Mio. Euro (Vorjahr: 38,0 Mio. Euro) erfasst. Diese Wertminderungen resultierten im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter
Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich .
98EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Stand 01.10.
287,1 255,0
Zuführung 20,7 38,0
Abgang –21,1 –6,0
Stand 30.09.
286,7 287,1
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2023 und zum 30. September 2022 ent spricht den in
den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 42. Wert-
papiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanz garantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt .
62. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigern-
der Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und
eine Net Debt Coverage größer 50 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,8 % (Vorjahr: 58,9 %). Die
Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag
79,4 % (Vorjahr: 55,8 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liqui-
der Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.
Kapitalmanagement
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
1.174,8 1.206,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
1)
302,0 128,8
Fonds der liquiden Mittel –20,2 –36,9
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –337,5 –285,6
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –29,5 –29,4
Nettofinanzverschuldung
1.089,7 983,1
Langfristige Personalrückstellungen
2)
274,6 262,0
Nettoverschuldung
1.364,3 1.245,1
Funds from Operations
1.082,9 694,1
Eigenkapital
6.464,3 7.321,1
Gearing (%)
21,1 17,0
Net Debt Coverage (%)
79,4 55,8
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVN AG und
der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling
geregelt werden.
99EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden
die Zeit werte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz,
ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanz instrumente,
die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zah-
lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlauf zeiten.
Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe -
verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die
Fair- Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung
werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die
spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2
einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der
Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein
Markt teilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen
Stufen fanden nicht statt .
100EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
I nformationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Mio. EUR
30.09.2023 30.09.2022
Klassen
Bewertungs-
kategorie
Fair-Value-
Hierarchie
(IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen
1)
Beteiligungen FVOCI Stufe 3 167,4 167,4 190,3 190,3
Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 3.381,1 3.381,1 3.837,5 3.837,5
Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere FVTPL Stufe 1 71,0 71,0 68,8 68,8
Ausleihungen AC Stufe 2 25,0 24,1 25,1 24,4
Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 10,1 9,6 12,7 12,1
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 11,7 11,7
Forderungen AC 25,3 25,3 13,9 13,9
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Forderungen und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen AC 650,0 650,0 549,5 549,5
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 69,1 69,1 27,0 27,0
Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
FVTPL Stufe 1 266,5 266,5 216,8 216,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten AC 70,2 70,2 292,0 292,0
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Anleihen AC Stufe 2 469,5 393,5 556,7 480,1
Bankdarlehen AC Stufe 2 633,9 599,4 594,0 552,7
Übrige langfristige Schulden
Sonstige übrige Schulden AC 9,3 9,3 19,2 19,2
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 8,2 8,2 63,2 63,2
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 3 0,3 0,3
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
AC 343,2 343,2 377,4 377,4
Lieferant*innenverbindlichkeiten
AC 463,2 463,2 436,7 436,7
Übrige kurzfristige Schulden
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 241,6 241,6 278,1 278,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 24,3 24,3 231,3 231,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 3 6,3 6,3
davon aggregiert nach Bewertungskategorie
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis FVOCI
3.548,5 4.027,7
Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 418,4 312,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden AC
2.941,3 3.155,4
Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 39,1 122,1
1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
101EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
I n der Tabelle Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten werden als Cash Flow Hedge designierte Sicherungs-
geschäfte (Portfolio Hedge Strom) gemeinsam mit derivativen Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, dargestellt. Eine separate Darstellung ist infolge der Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten aufgrund üblicher
Netting-Vereinbarungen im Energiebereich nicht möglich (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). In der Bewertungskategorie FVTPL
sind daher positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 71,5 Mio. Euro (Vorjahr: 24,3 Mio. Euro) und negative beizulegende Zeitwerte in
Höhe von1,9 Mio. Euro (Vorjahr: –151,2 Mio. Euro) enthalten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden.
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
1)
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Klassen Nettoergebnis
davon
Wertberichtigungen Nettoergebnis
davon
Wertberichtigungen
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis (FVOCI)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte (AC) –24,9 –20,8 –79,7 –52,7
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs-
wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) 88,3 –7,4
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) –8,3 –6,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden (AC) 9,7 8,1
Summe 64,8 –20,8 –85,8 –52,7
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten .
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zins änderungs-
risiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar
nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen
Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag.
Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanz-
instrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kredit-
risiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt .
102EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
Derivative
Finanzinstrumente
30.09.2023 30.09.2022
Nominalwert
1)
Marktwerte
2)
Nominalwert
1)
Marktwerte
2)
Käufe Verufe Positive Negative Netto Käufe Verufe Positive Negative Netto
Devisentermingeschäfte
KWD
3)
80,1 1,4 –12,3 –10,9 81,2 –25,6 –25,6
USD
3)
111,4 2,3 –3,4 –1,0 174,7 –19,5 –19,5
BHD
3)
8,4 –0,6 –0,6
USD 40,0 –0,1 –0,1
BHD 4,7 0,1 0,1 33,4 –1,5 –1,5
KWD 1,8 3,5 –0,2 –0,2
PLN 4,9
RON 2,0
Währungsswaps
Mio. JPY (> 5 Jahre)
3)
10.000,0 –19,4 –19,4 10.000,0 –11,1 –11,1
Derivate Energiebereich
Swaps 36,0 –36,0 10,0 –8,4 1,6
Futures 1.257,6 2.347,7 12,7 –5,6 7,1 22,0 –0,4 –0,4
Forwards 436,9 411,2 16,4 –10,9 5,5 668,4 843,2 40,7 –92,6 –51,9
Futures
3)
556,0 13,7 13,7
Forwards
3)
19,9 365,4 57,8 –10,6 47,2 204,1 849,3 24,3 –183,0 –158,7
Berücksichtigung von
Aufrechnungsvereinbarungen
–23,6 23,6 –48,1 48,1
Summe nach Saldierung 80,9 –39,1 41,2
27,0 –294,4 –267,4
1) In Mio. in Nominalwährung; Energiebereich: in GWh
2) In Mio. Euro
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten
oder den Forderungen und übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen
Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Bei
Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung enthält, werden positive und negative Zeitwerte für ent-
sprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden. Die Fälligkeitsanalyse der
derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement) .
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstru-
ment sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden
für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird
beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffekti-
vitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das
Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in
JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) sowie für die Absicherung des Währungs risikos
aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting
derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen
Preisen eingesetzt .
103EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
JPY-Anleihe
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für
Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar
und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der ent-
sprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps
gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2022/23
auf 1,2 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 9,5 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –8,3 Mio. Euro; Vorjahr: 1,0 Mio. Euro Ergebnis-
effekt, davon Bewertung der Anleihe 7,8 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –6,8 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanz ergebnis erfasst.
Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisen
-
kurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag
abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beid seitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019
bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank auf gelöst. Im Zuge der Aufl ösung hat die EVN
die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichs zahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zins risiko-
bezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe
am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2023: –0,1 Mio. Euro; Stand 30. September 2022 –0,3 Mio. Euro).
Umm Al Hayman/Bahrain
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeld-
strömen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman und beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022/23 auch aus dem Projekt in
Bahrain, womit die erwarteten Zahlungen zu 100 % abgesichert wurden. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen
des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher
bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundge-
schäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode
wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme
des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
Portfolio Hedge Strom
Die EVN wendet ein Portfolio Hedge an, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des
Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente (Strom-Forwards und Strom-Future-Kontrakte) zur
Ab sicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundge-
schäft dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft
und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen
haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode,
in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Mini-
mierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen
abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen überein-
stimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zah-
lungsströmen grundsätzlich zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungs-
instrument ausgesetzt sind, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.
Bei Absicherungen von Stromlieferungen in ausländischen Märkten ist es möglich, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die
Wertänderung aus den künftigen Zahlungsströmen nicht zur Gänze ausgleicht. Aufgrund der höheren Liquidität des deutschen Markts
werden trotzdem vermehrt Termingeschäfte in diesem Markt abgeschlossen. Dabei setzt sich der österreichische Strompreis aus dem
deutschen Strompreis zuzüglich eines DE/AT-Spreads zusammen. Insofern wird mit den in Deutschland abgeschlossenen Terminprodukten
die deutsche Preiskomponente der österreichischen Strompreise abgesichert.
104EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Erfolgt die Absicherung am selben Markt wie das Grundgeschäft, besteht grundsätzlich eine vollständige Deckung zwischen Grund-
geschäft und Sicherungsinstrument. Werden jedoch Sicherungsgeschäfte aufgrund mangelnder Liquidität im deutschen Markt getätigt,
wird im Rahmen der Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft nur die Risikokomponente des deutschen Preises herangezogen, womit
eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument erreicht wird .
Ineffektivitäten der Absicherungen können durch Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei oder durch einen Rückgang des
erwar teten Stromlieferungsvolumens entstehen .
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2023
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps
–19,4 Übrige kurzfristige Schulden 10,0
1)
–8,3
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2022
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps
–11,1 Übrige langfristige Schulden 10,0
1)
–6,8
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2023
Mio. EUR Buchwert
Fair Value
Adjustment Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe
–61,2 –1,9 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 10,0
1)
9,7
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2022
Mio. EUR Buchwert
Fair Value
Adjustment Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe
–70,9 –2,3 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,0
1)
7,8
1) Mrd. JPY
Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente 30.09.2023
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR) –10,9 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 80,1
1)
14,7
FX-Forwards (USD/EUR) –1,0 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 111,4
2)
18,5
FX-Forwards (BHD/EUR) –0,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 8,4
3)
–0,6
Portfolio-Hedge Strom 71,5 Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen 908,2 GWh 47,2
Portfolio-Hedge Strom
4)
–10,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 33,0 GWh 172,4
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) Nominalbetrag in Mio. BHD
4) 8,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
105EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente 30.09.2022
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR) –25,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 81,2
1)
–14,4
FX-Forwards (USD/EUR) –19,5 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,7
2)
–14,8
Portfolio Hedge Strom 24,3 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 219,9 GWh –20,6
Portfolio Hedge Strom –183,0
3)
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 833,4 GWh –96,6
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) 31,8 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2023
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen in KWD (Firm Commitment) 15,1 –22,4
Einzahlungen in USD (Firm Commitment) 15,7 –18,1
Einzahlungen in BHD (Firm Commitment) –0,6 –0,2
Portfolio Hedge Strom 47,2 71,5
Portfolio Hedge Strom 142,6 –1,9
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2022
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) –43,1 –43,8
Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment)
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) –35,6 –35,8
Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment)
Portfolio Hedge Strom 23,6 24,3
Portfolio Hedge Strom –170,6 –151,2
Auswirkungen auf die
Gesamtergebnis rechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2023
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
DBO-Projekt (KWD)
15,1
–6,3 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) 15,7
–2,0 Umsatzerlöse
Projekt Tubli (BHD)
–0,6 –0,3 Umsatzerlöse
Portfolio Hedge Strom
189,7 –6,7 Umsatzerlöse
106EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Auswirkungen auf die
Gesamtergebnis rechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2022
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
DBO-Projekt (KWD)
–43,1 –9,3 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) –35,6 –4,1 Umsatzerlöse
Auszahlungen für Beschaffungen
(Planung und Firm Commitment)
3,4
Auszahlungen für Beschaffungen
(Planung und Firm Commitment)
–1,8
Portfolio Hedge Strom –147,0 –29,7 Umsatzerlöse
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften
30.09.2023
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
< 1 Jahr > 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 99,4 12,0
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,0693 1,1733
KWD
Nominalbetrag in KWD
40,9 39,2
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3424 0,3481
BHD
Nominalbetrag in BHD 7,2 1,2
Durchschnittlicher BHD/EUR-Terminkurs 2,4089 2,3756
Forwards/Futures
Nominalbetrag in GWH 700,9 200,7
Durchschnittlicher Absicherungspreis EUR/MWh 202,47 180,23
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften
30.09.2022
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
< 1 Jahr > 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 93,7 81,0
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,1703 1,0742
KWD
Nominalbetrag in KWD
26,5 54,6
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3363 0,3489
Forwards/Futures
Nominalbetrag in GWH 376,8 268,4
Durchschnittlicher Absicherungspreis EUR/MWh 66,60 245,83
107EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im
Geschäftsjahr 2022/23 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT)
ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum
30.09.2023 einbezogen wurden
Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St. Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2023 einbezogen wurden
Gesellschaft
Burgenland Energie
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP
108EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen
wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
Finanzinformationen für sich
genommen wesentlicher
Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Gemeinschaftsunternehmen EVN KG RAG ZOV
Energie-
Allianz EVN KG RAG ZOV
Energie-
Allianz
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 0,5 537,2 134,6 118,5 160,8 527,7 160,5 77,9
Kurzfristige Vermögenswerte 609,0 124,7 50,9 735,2 1.134,3 507,8 46,8 2.313,5
Langfristige Schulden 18,6 216,3 37,3 2,1 261,1 432,6
Kurzfristige Schulden 607,8 144,7 7,7 892,2 462,9 501,7 15,5 757,6
Überleitung auf den Buchwert des Anteils
der EVN am Gemeinschafts unternehmen
Nettovermögen –16,9 300,9 177,8 –75,8 830,2 272,7 191,8 1.201,3
Anteil der EVN am Nettovergen (%) 100,00 100,00 48,50 45,00 100,00 100,00 48,50 45,00
Anteil der EVN am Nettovergen –16,9 300,9 86,2 –34,1 830,2 272,7 93,0 540,6
+
/– Umwertungen 16,9 138,5 0,3 34,1 138,8 5,9
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
439,4 86,6 830,2 411,4 99,0 540,6
2022/23 2021/22
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
1.378,3 558,0 21,8 3.028,7 703,2 650,1 26,7 2.934,0
Planmäßige Abschreibungen
–0,3 –38,5 –0,5 –0,6 –40,1 –0,6
Zinserträge
0,1 0,9 5,0 0,1 0,7
Zinsaufwendungen
–11,2 –5,0 –1,5 –0,1 –1,9 –2,0
Ertragsteuern
–27,6 –3,0 –1,8 –17,4 –4,6 0,2
Ergebnis nach Ertragsteuern
–240,3 79,5 13,8 3,5 7,2 51,9 21,1 –5,5
Sonstiges Ergebnis
–908,1 –1,2 –490,6 409,0 17,9 –0,3 1.165,0
Gesamtergebnis
–1.148,5 78,3 13,8 –487,2 416,2 69,8 20,8 1.159,5
An die EVN ausgezahlte Dividende
5,5 50,0 21,8 76,2 48,0 14,6
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen
unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
Finanzinformationen für sich genommen
unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag
167,9 138,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 15,1 7,8
Sonstiges Ergebnis 6,6 23,9
Gesamtergebnis 21,7 31,7
109EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen
wesentlichen assoziierten Unternehmen:
Finanzinformationen wesentlicher
assoziierter Unternehmen
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Assoziiertes Unternehmen
Verbund
IKW ZOV UIP
Burgenland
Energie
Verbund
IKW ZOV UIP
Burgenland
Energie
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
1.244,4 0,6 998,4 1.250,9 0,5 842,5
Kurzfristige Vermögenswerte
244,2 7,9 361,4 25,9 5,3 289,8
Langfristige Schulden
135,9 179,5 76,3 178,2
Kurzfristige Schulden
43,7 4,0 809,9 27,9 1,7 605,9
Überleitung auf den Buchwert des Anteils
der
EVN am assoziierten Unternehmen
Nettovermögen
1.309,0 4,5 370,4 1.172,6 4,1 348,4
Anteil der EVN am Nettovergen (%)
13,00 31,00 49,00 13,00 31,00 49,00
Anteil der EVN am Nettovergen
170,2 1,4 181,5 152,4 1,3 170,7
+
/– Umwertungen
22,2 –0,1 34,3 23,4 0,1 20,3
Buchwert des Anteils der EVN am
assoziierten Unternehmen
192,4 1,3 215,8 175,9 1,4 191,0
2022/23 2021/22
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 391,2 19,7 920,8 152,9 23,7 528,2
Ergebnis nach Ertragsteuern 231,0 4,5 33,0 72,3 5,1 23,9
Sonstiges Ergebnis 5,4 10,2 –6,2 2,4
Gesamtergebnis 236,4 4,5 43,2 66,1 5,1 26,3
An die EVN ausgezahlte Dividende 13,0 1,5 11,2 1,3 1,2 10,3
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht .
65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften
208,6 82,5
Garantien für Projekte im Umweltbereich
710,7 684,1
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen
4,0 2,0
Kraftwerken
84,2 87,6
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
266,3 218,5
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen
0,1 0,1
Summe
1.273,9 1.074,8
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen 195,9 82,0
110EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum
Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den
genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 72,1 Mio. Euro (Vorjahr: 21,2 Mio. Euro) gegenüber .
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2022 um 199,1 Mio. Euro auf 1.273,9 Mio. Euro.
Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung von Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften, von Garantien für
Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen. Gegenläufig wirkte eine Reduktion der Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für die
Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko
bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein
Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergib t.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser
Risiko bewertung resultierte per 30. September 2023 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 208,6 Mio. Euro. Das dieser Bewertung
zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 538,5 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2023 betrug das Risiko betreffend Markt-
preisänderungen 164,1 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 544,9 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft
gegen die EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analy-
siert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen
Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Ein-
zahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften .
66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherr-
schung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind
Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe
Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige
nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung,
Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Auf-
sichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen
das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den naheste-
henden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die auf-
grund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach
Geschäfts vorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche
Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem
bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Tele-
kommunikationsdienstleistungen.
111EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und
offenlegt.
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der
Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um
eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss
auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden
Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch
genommen.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafterin
Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschafterin
und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und
Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmens-
gruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2023 eine kurzfristige Forderung gegenüber der NÖ Landes-
Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: kurzfristige Verbindlichkeit in Höhe von 28,9 Mio. Euro). Alle Geschäfts-
beziehungen mit der Hauptgesell schafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen
Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung
38. Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN gegenüber der
Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).
Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH, einem
100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist
für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energie nahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen
verantwortlich.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die EVN Naturkraft und
die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochter gesell-
schaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unter-
nehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw.
die Be schaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über
Elektrizität abgeschlossen.
112EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Umsätze
527,2 449,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen –153,5 –144,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 61,2 50,6
Forderungen aus dem Cash Pooling 86,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28,8 120,1
Ausleihungen 7,4 11,5
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 8,2
Zinserträge aus Ausleihungen 0,4 0,4
Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen
Mio. EUR 2022/23 2021/22
Aufwendungen für bezogene Leistungen –48,1 –16,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1,4
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichts-
ratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 insgesamt 1.360,2 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und
Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.253,5 Tsd. Euro).
Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder
Tsd. EUR 2022/23 2021/22
Fixe Bezüge
Variable
Bezüge
1)
Sachbezüge Fixe Bezüge
Variable
Bezüge Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 477,4 146,0 3,5 446,9 127,4 3,4
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 445,5 133,9 14,2 417,1 114,4 14,1
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2022/23 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 72,6 Tsd. Euro
(Vorjahr: 67,6 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 67,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 62,5 Tsd. Euro)
geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in
Höhe von 856,1 Tsd. Euro (davon 151,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 568,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Vorjahr betrug die Veränderung –2.313,9 Tsd. Euro (davon 71,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.609,3 Tsd. Euro versicherungs-
mathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
in Höhe von 337,7 Tsd. Euro (davon 230,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 107,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Vorjahr betrug die Veränderung –1.707,4 Tsd. Euro (davon 90,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.071,3 Tsd. Euro versicherungsmathe-
matische Gewinne/Verluste) .
113EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Bei der Rückstellung für Abfertigungen ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von
57,2 Tsd. Euro (davon 10,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 38,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr be-
trug die Veränderung – 20,9 Tsd. Euro (davon 2,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –32,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/
Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 44,8 Tsd. Euro
(davon 11,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 33,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Dotie-
rung 23,0 Tsd. Euro (davon 2,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 9,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in Höhe von 9,6 Tsd.
Euro (Vorjahr: 8,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 9,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,3 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung
der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen
sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.034,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.008,4 Tsd. Euro).
Bei den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe eine Dotierung in Höhe
von 545,5 Tsd. Euro (davon 95,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 353,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im
Vorjahr ein Ertrag in Höhe von – 1.006,6 Tsd. Euro (davon 35,0 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon – 1.155,4 Tsd. Euro versicherungsmathe-
matische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden für aktive leitende Angestellte Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in der Höhe von
19,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 18,7 Tsd. Euro) und Pensionskassenbeiträge in der Höhe 337,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 412,8 Tsd. Euro) geleistet.
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex
anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 172,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 156,7 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeits-
beirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 99,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 98,4 Tsd. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt .
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzern-
abschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten
Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grund sätzlich
nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem
solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2022/23 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesent
-
lich waren. Die daraus zum 30. September 2023 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
67. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2023 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 21. November 2023
traten keine wesentlichen Ereignisse auf.
68. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen
114EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsident*in
Dipl.-Ing. Reinhard Wolf (ab 19.06.2023)
Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023)
Vizepräsidenten
Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023)
Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023)
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder
Mag. Georg Bartmann Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Dr. Gustav Dressler Dipl.-Ing. Angela Stransky Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka (bis 19.06.2023)
Mag. Philipp Gruber Mag. Veronika Wüster, MAIS
(ab 19.06.2023)
Arbeitnehmervertreter*innen
Friedrich Bußlehner Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl
Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter
69. Freigabe des Konzernabschlusses 2022/23 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach
Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss
der EVN werden am 13. Dezember 2023 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
70. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2022/23 durch die BDO Assurance
GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien (Vorjahr: BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-
gesellschaft). Die Kosten für die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bzw. die BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft betrugen in Summe 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 71,1 %
(Vorjahr: 52,1 %) auf Prüfungshonorare, 16,3 % (Vorjahr: 15,6 %) auf prüfungsnahe Honorare und 12,6 % (Vorjahr: 32,3 %) auf sonstige
Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Davon entfielen
82,4 % (Vorjahr: 67,0 %) auf Prüfungshonorare, 10,6 % (Vorjahr: 14,0 %) auf prüfungsnahe Honorare und 7,0 % (Vorjahr: 19,0 %) auf
sonstige Beratungsleistungen.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
EVN AG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
115EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Konzernanhang — Sonstige Angaben, Beteiligungen der EVN
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzern-
abschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfüg baren lokalen
Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung
der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥ 20,0 %
per 30. September 2023
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2022/23
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH (Ashta“), Wien EVN Naturkraft 49,99 31.12.2022 E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2023 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD („EP Yug“), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2022 V
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH („EnergieAllianz“), Wien EVN ES 45,00 30.09.2023 E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD („EVN Bulgaria EC“), Plovdiv, Bulgarien BG SV Holding 100,00 31.12.2022 V
EVN Bulgaria EAD („EVN Bulgaria“), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2022 V
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH (BG FW Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH („EVN Bulgaria RES“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2023 V
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH („BG SE Holding“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2023 V
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH („BG SN Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH („BG SV Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD („TEZ Plovdiv“), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2022 V
EVN Croatia Plin d.o.o („EVN Croatia“), Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2022 V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00
31.12.2022 V
EVN Energieservices GmbH („EVN ES“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG („EVN KG“), Maria Enzersdorf EVN ES 100,00 30.09.2023 E
EVN Geoinfo GmbH („EVN Geoinfo“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2023 V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/
EVN Supply
100,00 31.12.2022 V
EVN Kavarna EOOD („EVN Kavarna“), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2022 V
EVN Kroatien Holding GmbH („Kroatien Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Macedonia AD („EVN Macedonia“), Skopje, Nordmazedonien EVN Mazedonien 90,00 31.12.2022 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2022 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL („EVN Supply“), Skopje, Nordmazedonien
EVN Macedonia 100,00 31.12.2022 V
EVN Mazedonien GmbH (EVN Mazedonien“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. („EVN Naturkraft“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2022 V
EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2022 V
EVN Trading South East Europe EAD („EVN Trading SEE“), Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2022 V
EVN Wärme GmbH (EVN Wärme“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Wärmekraftwerke GmbH („EVN Wärmekraftwerke“), Maria Enzersdorf EVN / EVN Bet. 52 100,00 30.09.2023 V
116EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund
von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli-
dierungsart
2022/23
Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt EVN Wärme 90,00 964
(807)
157
(135)
31.12.2022
(31.12.2021)
NV
Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten EVN Wärme 49,00 2.641
(2.311)
429
(544)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
cyberGRID Verwaltungs GmbH, Wien EVN 100,00 6
(5)
1
(–)
31.03.2023
(31.03.2022)
NV
cyberGRID GmbH & Co KG, Wien EVN 100,00 139
(565)
–426
(–137)
31.03.2023
(31.03.2022)
NV
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH („EZN“),
Heiligenkreuz
EVN 50,00 660
(1.122)
–462
(–428)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN 100,00 403
(413)
–10
(–11)
31.12.2022
(31.12.2021)
NV
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH („EVN-WE Wind GmbH), Wien
EVN Naturkraft 50,00 39
(37)
1
(1)
30.09.2022
(30.09.2021)
NE
Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell EVN Wärme 48,86 582
(286)
296
(152)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien EVN Naturkraft 33,33 41
(39)
3
(3)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG,
Wien
EVN Naturkraft 33,33 10.337
(9.235)
1.500
(397)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH
(„Netz Bet. 31“), Maria Enzersdorf
Netz
Niederösterreich
100,00 14.923
(14.923)
(–2)
30.09.2023
(30.09.2022)
NV
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH,
Maria Enzersdorf
Netz Bet. 31 100,00 15.455
(15.427)
27
(187)
30.09.2023
(30.09.2022)
NV
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2022/23
EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 50,00 30.09.2023 E
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG
(„EVN-WE Wind KG“), Wien
EVN Naturkraft 50,00 30.09.2023 E
Fernwärme St. Pölten GmbH, St. Pölten EVN 49,00 31.12.2022 E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2023 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding 76,00 31.12.2022 V
kabelplus GmbH („kabelplus“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2023 V
Netz Niederösterreich GmbH („Netz Niederösterreich“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
Verbund Innkraftwerke GmbH (Verbund Innkraftwerke“), Töging, Deutschland
1)
EVN Naturkraft 13,00 31.12.2022 E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH (WTK“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 70,00 30.09.2023 V
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen
und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt .
117EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
Beteiligungen der EVN
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 %
per 30. September 2023
2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2022/23
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2023 V
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik WTE 35,00 31.12.2022 E
EVN Beteiligung 52 GmbH (EVN Bet. 52“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH („EVN UBS“), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2023 V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH („EVN Umwelt“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2023 V
EVN Wasser GmbH (EVN Wasser“), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2023 V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2022 V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2022 V
sludge2energy GmbH („sludge2energy“), Berching, Deutschland WTE 100,00 31.12.2022 V
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE 100,00
30.09.2023
V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE 50,00
31.12.2022
E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland
1)
International 100,00
30.09.2023
V
WTE Betriebsgesellschaft mbH („WTE Betrieb“), Hecklingen, Deutschland
1)
WTE 100,00
30.09.2023
V
WTE International GmbH („International“), Essen, Deutschland WTE 100,00
30.09.2023
V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00
30.09.2023
V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE 100,00 31.12.2022 V
WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf
WTE
100,00
30.09.2023
V
WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE 100,00
30.09.2023
V
WTE Wassertechnik GmbH („WTE“), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00
30.09.2023
V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE 100,00
30.09.2023
V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. (ZOV“), Zagreb, Kroatien WTE 48,50 31.12.2022 E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. („ZOV UIP“), Zagreb, Kroatien WTE 29,00 31.12.2022 E
1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen .
118EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
2.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli-
dierungsart
2022/23
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und
Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen
EVN Umwelt 26,00 301
(260)
41
(190)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH in
Liqu. („EVN MVA1“), Essen, Deutschland
WTE 100,00 0
(–)
–742
(–1.006)
30.04.2022
(30.09.2021)
NV
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain WTE 50,00 –617
(87)
–704
(41)
30.09.2022
(30.09.2021)
NE
SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien WTE 50,00 483
(493)
–10
(–12)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft
Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland
WTE 49,00 566
(563)
3
(3)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach EVN Wasser 50,00 866
(866)
0
(0)
31.12.2022
(31.12.2021)
NE
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE 100,00 262
(256)
6
(53)
30.09.2023
(30.09.2022)
NV
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Betrieb 100,00
–689
(–646)
–25
(–13)
31.12.2022
(31.12.2021)
NV
WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen,
Deutschland
International
100,00 24
(24)
–1
(–1)
30.09.2023
(30.09.2022)
NV
119EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Beteiligungen der EVN
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥ 20,0 %
per 30. September 2023
3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2022/23
Burgenland Holding Aktiengesellschaft („Burgenland Holding“ bzw. „BUHO“),
Eisenstadt
EVN 73,63 30.09.2023 V
Burgenland Energie AG („Burgenland Energie“), Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2023 E
EVN Business Service GmbH („EVN Business“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2023 V
R138-Fonds, Wien EVN/Netz
Niederösterreich/
EVN Wasser
100,00 30.09.2023 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft („RBG“), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2023 V
RAG Austria AG („RAG“), Wien RBG 100,00 31.12.2022 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H („Utilitas“),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2023 V
3.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli-
dierungsart
2022/23
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien EVN 50,00 261
(276)
65
(62)
30.09.2023
(30.09.2022)
NE
120EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG,
Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2023, der Konzern-Gewinn-und-
Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU
anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichi-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International
Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom
Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von
uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalten
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte
Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN. Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw.
der Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und
werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.
Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der
angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u. a. im kuwaitischen Dinar
bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern. Dabei
werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge-Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate zu-
nächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie, Lieferkettenverzögerungen sowie
Bestätigungsvermerk
121EVN Jahresfinanzbericht 20 22 / 23
vom Auftraggeber veranlasste Projektänderungen ist es zu moderaten zeitlichen Verschiebungen gekommen, deren Auswirkungen eben-
falls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind. Insgesamt ist das Großprojekt als wertmäßig bedeutend für
den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen.
Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der
Konzernbilanz und Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und
diese falsch dargestellt werden.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksam-
keit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungs-
unterlagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im
Hinblick auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw.
IFRS 9– Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge-Accountings) gewürdigt. Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleis-
tungen) haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die
kaufmännisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Schließlich haben wir auch die Kostenarten-
berichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 20 (Ertragsrealisierung) bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in
Abschnitt 23 bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 39 bei den Erläuterungen zur Bilanz
in Bezug auf die aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 61 (Risikomanage-
ment) hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken.
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und at Equity einbezogenen Unternehmen
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2023 einen Buchwert von
insgesamt 5.600,3 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 51 % der Bilanzsumme des Konzerns.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine
Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und At Equity einbe-
zogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen
sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittel-
flüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung
des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Ent-
wicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des
verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.
Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen-
oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen
führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und
der nach der At Equity Methode einbezogenen Unternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von
Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob
Bestätigungsvermerk
122EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten.
Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer
Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen
haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit
anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszins-
satzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir
unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zah-
lungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwort-
lichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß ver-
bucht wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere
Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Wert-
haltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35
(immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen) und 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz
dargestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen
im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht, haben wir vor dem Datum des Bestäti-
gungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung stehen.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der
Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen
und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Infor-
mationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt,
sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit
den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-
len, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern
einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei
123EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Bestätigungsvermerk
denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder
haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungs urteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durch-
geführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultie-
rende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlun-
gen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Ver-
tretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhän-
gende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent-
liche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Kon-
zerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge
haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der
Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten inner-
halb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung
und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
124EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Ab-
schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem,
die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängig-
keit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaß-
nahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am
bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs sach-
verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenenllen, dass ein Sachverhalt nicht in unse-
rem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mit-
teilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzern-
abschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden enthält zutref-
fende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den
Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Februar 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Februar 2023 vom Aufsichts-
rat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus-
schuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durch-
führung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
125EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Bestätigungsvermerk
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 21. November 2023
BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Mag. (FH) Johannes Waltersam
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
EVN AG
Jahresabschluss 2022/23
nach UGB
Sitz der Gesellschaft:
2344 Maria Enzersdorf
Registriert Landesgericht Wr. Neustadt
FN 72000 h
UID Nr. ATU14704505
EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
126
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Inhaltsverzeichnis
Lagebericht 4
Jahresabschluss
Bilanz zum 30. September 2023 51
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23 53
Entwicklung des Anlagevermögens 55
Beteiligungen der EVN AG 56
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 57
Anhang 63
Bericht des Aufsichtsrats 84
Der vorliegende Jahresabschluss der EVN AG für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde nach den
österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Im Geschäftsbericht 2022/23 der EVN wurde ein Konzernabschluss nach den Grundsätzen der
International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Mit dieser Form der Bericht-
erstattung legt die EVN ihren Aktionären und der Öffentlichkeit einen Konzernabschluss vor, der
international anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung entspricht. Dieser Geschäftsbericht
kann selbstverständlich jederzeit bei der EVN angefordert werden.
Lagebericht 128
Jahresabschluss 175
Bilanz zum 30. September 2023 176
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23 178
Entwicklung des Anlagevermögens 180
Beteiligungen der EVN AG 181
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 182
Anhang 187
Inhalt
127
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
L ag eberi cht
128
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
4
Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2022/23
Bericht des Vorstandes
ENERGIEPOLITISCHES UMFELD
Europäische Union
Nach dem Willen der EU wird Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein, und
bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen erheblich reduziert werden. Vor diesem
Hintergrund arbeitet die EU laufend an weiteren Gesetzesvorhaben, um einen verbindlichen
Rechtsrahmen zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele zu schaffen.
Im März 2023 einigten sich die Mitgliedsstaaten auf die Grundlagen des Pakets für den
Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt. Es soll die wesentlichen
Rahmenbedingungen für den sukzessiven Übergang von fossilem Erdgas hin zu
erneuerbaren Gasen durch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Markts samt der dafür
erforderlichen Infrastruktur regeln. Weitere wesentliche Inhalte sind die Regulierung der
künftigen Wasserstoffnetze sowie die Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit
für Netze und Speicher.
Im Mai 2023 trat eine neue EU-Richtlinie über die Reform des Emissionshandels in Kraft, die
diesen ab 2027 auch auf den Verkehrs- und Gebäudesektor ausweitet. Die Einnahmen aus
den neuen Bereichen des Emissionshandels sollen in einen Klima- und Sozialfonds fließen.
Im Herbst 2023 einigten sich EU-Parlament und Rat auf eine Novelle der Erneuerbaren-
Energien-Richtlinie (RED III), die deutlich ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer
Energien in der Wärme- und Kälteversorgung sowie in den Sektoren Gebäude, Industrie und
Verkehr vorsieht. Für die Industrie bedeuten die neuen Ziele auch einen rascheren Umstieg
auf erneuerbaren Wasserstoff. Zudem enthält die Richtlinie die Vorgabe, die Dauer der
Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von
erneuerbaren Energien, Netzen und Energiespeichern zu verkürzen.
Vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise legte die EU-
Kommission 2023 einen Entwurf für ein neues Strommarktdesign vor. Ein wesentliches Ziel
der Reformbestrebungen ist es, die negativen Auswirkungen von extremen
Preisschwankungen auf den EU-Markt und letztlich auf die Verbraucher einzudämmen. Als
eine wesentliche Maßnahme soll künftig für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung
aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen die Übernahme von Marktpreisrisiken durch
den Staat ermöglicht werden. Dies soll einerseits den Kraftwerksbetreibern
Investitionssicherheit bieten, andererseits sollen Verbraucher bei steigenden Marktpreisen
entlastet werden können. Ermöglicht werden soll das durch den Abschluss sogenannter
energiewirtschaftlicher Differenzverträge (Contracts for Difference) zwischen
Stromproduzenten und den EU-Mitgliedsstaaten. Die EU ist bestrebt, dass das
Gesetzespaket zum Strommarktdesign noch vor den EU-Wahlen im Jahr 2024 beschlossen
wird.
Österreich
In Österreich enthält das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
konkrete Ausbauziele. Bis 2030 soll die erneuerbare Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh
pro Jahr gesteigert werden, davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5
TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
129
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
5
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die
Fördermechanismen für die Errichtung neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie
Investitionszuschüsser Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff
oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und
zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von
national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5
TWh p. a. erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für
Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
Im März 2023 wurden durch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Verfahrenserleichterungen sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigung für
Vorhaben der Energiewende beschlossen.
Im Juni 2023 erfolgte mit der Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes die Umsetzung
der Energieeffizienz-Richtlinie der EU in Österreich.
Im Oktober 2023 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte für ein neues Erneuerbare-
Wärme-Gesetz, das insbesondere ein Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf
Basis fossiler Brennstoffe in Neubauten für Haushalte vorsieht. Ebenfalls im Oktober 2023
beschloss der österreichische Nationalrat im Rahmen einer Gesetzesnovelle einen höheren
Standard für die Gasbevorratung. Demnach müssen Gaslieferanten zur Gewährleistung der
Versorgungssicherheit künftig einen Versorgungsstandard von 45 Tagen (statt bisher 30
Tagen) gewährleisten. Neu eingeführt wurde auch ein Bevorratungsstandard für
Gaskraftwerke (inkl. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Zudem wurde die Verlängerung des
Vorhaltens der strategischen Gasreserve bis 2026 beschlossen.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie arbeitet zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuerbaren-
Richtlinie der EU aktuell am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das auch das bestehende
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzen soll. Vom ElWG werden
somit u. a. klare Regelungen zu Energiegemeinschaften (z. B. in Bezug auf den Betrieb von
Speichern) ebenso erwartet wie neue Regelungen für Netzbetreiber (z. B. in Bezug auf die
vereinfachte Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Planung von Netzflexibilitäten). Auch
zusätzliche Konsumentenschutzbestimmungen sollen Eingang in das ElWG finden.
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat in Umsetzung einer im Herbst 2022 beschlossenen EU-Verordnung über
zeitlich befristete Notfallmaßnahmen für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31.
Dezember 2023 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Primäres
Ziel der EU-Verordnung und der darauf beruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es,
temporär auf die massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten und die
daraus resultierenden Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft
zu reagieren. Konkret sollten die Mitgliedsstaaten zur Einhebung einer Solidaritätsabgabe
auf Grundlage gestiegener Markterlöse in der Stromerzeugung sowie aus dem Erdöl-, Kohle-
und Raffineriebereich ermächtigt werden. Die Einnahmen sollten verwendet werden, um
Endkunden wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen
Energiepreise finanziell zu entlasten.
Das österreichische Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom sieht die
Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung vor. Der
Schwellenwert zur Ermittlung der Überschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis
31. Mai 2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bis zu 176 Euro pro MWh unter Berücksichtigung
der anrechenbaren Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen.
Ab 1. Juni 2023 wurde der Schwellenwert aufgrund der mittlerweile gesunkenen
Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro pro MWh bzw. bis zu 156 Euro pro MWh
reduziert.
130
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
6
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Nachdem die Weltwirtschaft im Lauf des Jahres 2022 bereits deutlich an Schwung verloren
hatte, setzte sich dieser Trend 2023 fort. Im Vorjahr hatte die Energiekrise und der damit
verbundene, teilweise drastische Anstieg der Marktpreise für Strom und Erdgas Europa
stärker getroffen als die USA, wo die Konjunktur trotz der ausgeprägten Straffung der
Geldpolitik robust blieb. Mit einem Plus von 3,3 % fiel das Wachstum in der Eurozone damit
2022 nur moderat aus. Aktuell gehen die Ökonomen mehrheitlich davon aus, dass die in
einigen wenigen Ländern einsetzende Rezession von kurzer Dauer sein wird und die
Konjunktur sich im nächsten Jahr allgemein wieder verbessern wird. Diese Annahme beruht
auf dem im Vergleich zu den Höchstständen deutlichen Rückgang der Energiepreise, den
durch die nachlassende Inflation steigenden Realeinkommen sowie auf dem verbesserten
weltwirtschaftlichen Umfeld. Für die Eurozone werden für 2023 BIP-Wachstumsraten
zwischen 0,4 und 1,1 % bzw. zwischen 1,2 und 1,6 % für 2024 erwartet.
Die österreichische Volkswirtschaft befindet sich gegenwärtig im Sog des internationalen
Konjunkturabschwungs in einer Rezession. Nach einem Anstieg um 4,8 % im Jahr 2022
dürfte die Wirtschaftsleistung 2023 um bis zu 0,8 % schrumpfen. Hauptfaktoren dafür sind
die Belastungen durch die überdurchschnittlich hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik
sowie die schwache internationale Wirtschaftsentwicklung. Hinzu kommen eine geringere
gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach den coronabedingten Aufholeffekten sowie die
schwächere wirtschaftliche Entwicklung gerade in den Nachbarländern. Die Industrie leidet
unter einem Rückgang bei den Aufträgen und hohem Kostendruck. Für das nächste Jahr
wird jedoch eine Belebung der Weltwirtschaft und ein von steigenden Realeinkommen
getragenes Wachstum des privaten Konsums erwartet. Damit dürfte das BIP 2024 auch in
Österreich etwa um 0,8 bis 1,6 % steigen.
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Bei den
Haushaltskunden geht vor allem von der Witterung ein starker Einfluss auf die Nachfrage
nach Strom, Erdgas und Wärme aus. Die Nachfrage der Industriekunden wiederum ist
primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Seit Beginn des Ukrainekriegs und
der dadurch ausgelösten Energiekrise spielen zudem die Energiesparmaßnahmen, mit
denen viele Kunden auf die gestiegenen Energiepreise reagieren, eine wesentliche Rolle.
Auch die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN hängen vom
geopolitischen Umfeld ab. Für die Energieerzeugung sind das Wind- und Wasserdargebot
sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Witterungsverlauf in allen drei Kernmärkten der EVN von
milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme sie definiert den temperaturbedingten
Energiebedarf lag in Österreich leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich unter
131
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
7
dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 77,7 % des üblichen
Mittelwerts. Zum Unterschied davon waren die Heizgradsummen im Vorjahr in allen drei
Ländern deutlich über dem langjährigen Durchschnitt gelegen.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr
2022/23 in allen drei Kernmärkten im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In Österreich kam
sie leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich über dem langjährigen Durchschnitt zu
liegen.
Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im vorangegangenen Geschäftsjahr
waren die Primärenergie- und Energiepreise in der Berichtsperiode vor allem während der
Sommermonate wieder rückläufig. So halbierte sich der durchschnittliche EEX-Börsepreis für
Erdgas von zuvor 123,1 Euro pro MWh auf rund 56,4 Euro pro MWh. Gegen Ende des
Berichtsjahres zeichnete sich hier allerdings wieder ein gegenläufiger Trend ab. Eine
Ausnahme bildeten die Preise für CO2-Emissionszertifikate: Ihr Preis unterlag zwar
geringeren Schwankungen, lag im Schnitt aber mit 84,2 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr
2022/23 um rund 8 % über dem Vorjahreswert von 78,0 Euro pro Tonne.
Dies wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom entsprechend aus: Sie verzeichneten im
Berichtsjahr zwar einen deutlichen Rückgang, blieben aber dennoch auf hohem Niveau: Die
Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 134,4 Euro pro
MWh bzw. 154,8 Euro pro MWH (Vorjahr: 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh).
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Kennzahlen zur Ertragslage
2022/23
2021/22
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Umsatzerlöse
936,4
790,3
146,1
18,5%
Die Umsatzerlöse stiegen auf 936,4 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe
von 485,4 Mio. EUR (VJ: 550,3 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 242,0 Mio. EUR (VJ:
55,9 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 209,0 Mio. EUR (VJ: 184,0 Mio.
EUR) zusammen.
Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 64,9 Mio. EUR, während die Gaserlöse
um 186,0 Mio. EUR und die sonstigen Umsatzerlöse um 25,0 Mio. EUR stiegen. Die
Stromerlöse sanken trotz höherer Energieabsatzpreise, was in erster Linie auf positive
Effekte aus Absicherungsgeschäften im Vorjahr und gesunkene Erlöse aus dem CO2-
Zertifikatehandel zurückzuführen ist. Der Anstieg der Gaserlöse resultiert hauptsächlich aus
gestiegenen Absatzpreisen und Arbitragegeschäften zur Optimierung der Nutzung der zur
Verfügung stehenden Gasspeicherkapazitäten. Die Preiseffekte gegenüber dem Vorjahr sind
also sowohl im Strom- als auch im Gasbereich der Marktpreisentwicklung entgegengesetzt.
132
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
8
Das begründet sich daraus, dass die EVN AG den Großteil ihrer absatz- und
beschaffungsseitigen Geschäfte mehrere Monate im Voraus kontrahiert.
Berechnung
2022/23
2021/22
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Ergebnis vor
Zinsen und
Steuern
Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche
Aufwendungen gemäß §
473,8
385,4
88,4
22,9%
231 (2) Z 15 UGB
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 1,9 Mio. EUR
(Vorjahr: 48,4 Mio. EUR). Der Rückgang ist auf den Wegfall von Einmaleffekten aus der
Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr und auf positive Effekte aus
Absicherungsgeschäften im Vorjahr zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im
abgelaufenen Geschäftsjahr 682,5 Mio. EUR (Vorjahr: 564,7 Mio. EUR). Der Anstieg ist in
erster Linie auf einen preisbedingten Anstieg der Aufwendungen für Strom- und Gasbezug
zurückzuführen. Dieser Effekt wird abgeschwächt durch gesunkene Aufwendungen für CO2
Zertifikate und positive Effekte aus beschaffungsseitigen Derivaten.
An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 105,5 Mio. EUR (Vorjahr:
91,9 Mio. EUR) an. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 13,6 Mio. EUR.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2022/23 96,6 Mio. EUR (Vorjahr: 73,5 Mio.
EUR) und ist insbesondere aufgrund von kollektivvertraglichen Anpassungen und
Rückstellungsbildungen gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Bei der EVN AG waren
durchschnittlich 561 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 546 Angestellte) beschäftigt.
Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio.
EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR).
Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 6,5 Mio. EUR und sind damit um 0,1 Mio.
EUR höher als im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 31,4 Mio. EUR (Vorjahr 27,6
Mio. EUR).
Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein positives
Betriebsergebnis in Höhe von 15,1 Mio. EUR (Vorjahr 74,0 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge,
Wertpapiererträgen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das
Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr von 300,5 Mio. EUR auf 431,1 Mio. EUR,
getrieben durch die höhere Verbund-Dividende. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen
Erträgen beliefen sich auf 29,6 Mio. EUR (VJ: 8,7 Mio. EUR). Die Erträge aus dem Abgang
von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen sanken auf 1,9 Mio. EUR (VJ: 8,7 Mio. EUR).
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens stiegen
vor allem wegen höherer Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen auf
33,8 Mio. EUR (VJ: 24,5 Mio. EUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen im
Geschäftsjahr 69,0 Mio. EUR (VJ: 34,6 Mio. EUR).
Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 389,6 Mio. EUR erzielt werden, welches
um 112,9 Mio. EUR oder 40,8 % über dem Vorjahr liegt.
133
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
9
Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 404,7 Mio.
EUR. Dies bedeutet einen Anstieg von 54,0 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern
erhöhte sich um 88,4 Mio. EUR auf 473,8 Mio. EUR.
Berechnung
2022/23
2021/22
%
%
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis vor Steuern
14,6%
14,2%
durchschnittliches Eigenkapital
Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 14,6%. Im Geschäftsjahr
2021/22 betrug diese 14,2%.
Berechnung
2022/23
2021/22
%
%
Gesamtkapitalrentabilität
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
9,5%
8,3%
durchschnittliches Gesamtkapital
Im Geschäftsjahr 2022/23 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 9,5% erzielt werden. Im
Geschäftsjahr 2021/22 betrug diese 8,3%.
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
Berechnung
30.09.2023
30.09.2022
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Nettoverschuldung
Verzinsliches Fremdkapital
166,3
76,4
89,9
117,6%
- Flüssige Mittel
Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei
folgendermaßen:
Berechnung
30.09.2023
30.09.2022
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Verzinsliches
Fremdkapital
Anleihen
+Verbindlichkeiten aus
Schuldscheindarlehen
+Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
1.982,6
1.855,8
126,9
6,8%
+Finanzverbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen und beteiligten
Unternehmen
+Rückstellungen für
Abfertigungen
+Rückstellungen für Pensionen
+Rückstellungen für
Jubiläumsgelder
134
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
10
30.09.2023
30.09.2022
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Flüssige
Mittel
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen, Forderungen aus
Cash Pooling, Kassenbestand,
Schecks, Guthaben bei
Kreditinstituten, Wertpapiere des
UV sowie aus sonstigem
Finanzvermögen
1.816,4
1.779,4
37,0
2,1%
Berechnung
30.09.2023
30.09.2022
Veränderung
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Nettoumlaufvermögen
Umlaufvermögen
-28,8
116,2
-145,0
n.a.%
- langfristiges
Umlaufvermögen
=Kurzfristiges
Umlaufvermögen
- kurzfristiges
Fremdkapital
=Nettoumlaufvermögen
Der Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals bei gleichzeitigem Rückgang des
Umlaufvermögens führte gegenüber dem Vorjahr zu einem Rückgang des
Nettoumlaufvermögens auf -28,8 Mio. EUR.
Berechnung
30.09.2023
30.09.2022
%
%
Eigenkapitalquote
Eigenkapital
56,6%
54,5%
Gesamtkapital
Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2023 5.182,1 Mio. EUR (VJ: 4.782,5 Mio. EUR) und
erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 399,7 Mio. EUR bzw. 8,4 %. Das Eigenkapital
der Gesellschaft belief sich auf 2.932,4 Mio. EUR (VJ: 2.608,7 Mio. EUR).
Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 2,1%-Punkte höheren
Eigenkapitalquote.
Berechnung
30.09.2023
30.09.2022
%
%
Nettoverschuldungsgrad
Nettoverschuldung
5,7%
2,9%
Eigenkapital
135
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
11
Geldflussrechnung
Berechnung
2022/23
2021/22
Veränderung
Mio.
Mio.
Mio.
%
Geldflussrechnung
Geldfluss aus dem Ergebnis
541,5
337,2
204,3
60,6%
Netto-Geldfluss aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
402,5
360,8
41,7
11,4%
Netto-Geldfluss aus der
Investitionstätigkeit
-536,4
-194,0
-342,4
176,5%
Netto-Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit
10,0
-24,7
34,7
n.a.%
Zahlungswirksame
Veränderung des
Finanzmittelbestandes
-123,8
142,1
-266,0
n.a.%
Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 416,3 Mio. EUR belief sich der
Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 541,5 Mio. EUR und der
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 402,5 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -536,4 Mio. EUR, wobei die Veränderung
zum Vorjahr vor allem auf höhere Investitionen in Finanzanlagen bei geringeren
Einzahlungen aus Anlagenabgängen zurückzuführen ist.
Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2022/23 durchgeführten Ausschüttung aus dem
Bilanzgewinn 2021/22 in Höhe von 92,7 Mio. EUR und einem Anstieg der
Finanzverbindlichkeiten weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in
Höhe von 10,6 Mio. EUR aus.
Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Reduktion des Finanzmittelbestandes
(bestehend aus Forderungen aus Cash Pooling, Taggeldguthaben bei Kreditinstituten und
Wertpapieren des Umlaufvermögens) von -123,8 Mio. EUR.
Die Veränderung der
Verbindlichkeiten aus Cash Pooling werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
ausgewiesen.
Zweigniederlassungen
EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der Wesentlichkeitsmatrix der EVN geben auch den Themenrahmen für
die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe vor. In diesem Sinn
verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur
Schonung von Klima und Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des
Unternehmens. Übergeordnetes Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung, einen
konkreten Kundennutzen zu erbringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) für
Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte
wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 11,0 %
entsprechen.
136
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
12
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der EVN gilt Lösungen zur
Speicherung erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit geringer
Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Besonders in saisonaler Hinsicht ist dies die
zu lösende Herausforderung für ein CO2-freies Energiesystem. Denn während die
Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik im Sommerhalbjahr dank des forcierten
Ausbaus mittlerweile häufig die Nachfrage deutlich übersteigt, können Perioden mit
geringem Wasser-, Wind- und Sonnenaufkommen in Zentraleuropa vor allem im
Winterhalbjahr zu herausfordernden Situationen für die Versorgungssicherheit führen. Vor
diesem Hintergrund engagiert sich die EVN z. B. als Projektpartner der RAG bei einer
Pilotanlage, die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage nutzt. Der dadurch
produzierte grüne Wasserstoff wird in eine natürliche Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG
eingespeichert und kann im Winter zur emissionsfreien Energie- bzw. Wärmeerzeugung
genutzt werden. In anderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten,
Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für sektorenübergreifende Zwecke oder
zur Substitution thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein Beispiel ist der Pilot-Hybridspeicher
Theiß, eine Kombination eines Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespeicher und einer
Photovoltaikanlage.
Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative Ansätze zur vermehrten
Nutzung von Flexibilitäten verschiedener Abnehmer und kleinerer Stromproduzenten, um die
Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden und der
Bedarf mit den gerade verfügbaren Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt
werden kann. Beiträge leisten in diesem Bereich etwa die 2022 von der EVN erworbene
Tochtergesellschaft CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen zum Flexibilitätsmanagement von
Stromnetzen sowie Einzelprojekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von E-
Fahrzeugen) im Rahmen des Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden
Innovationslabors.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten
Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und
zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt
ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im
Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur
Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen
Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale
Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert,
für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind.
Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das
Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im
Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte
Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess
der EVN die folgenden Schritte:
Identifikation:
Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten
Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und
entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
137
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
13
Bewertung und Analyse:
Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten
Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und
Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
Berichterstattung:
Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im
Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls
Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den
Prüfungsausschuss
Prozess-Review:
Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten
Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten
Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige
Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der
ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und
genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und
Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf
Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs,
Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO)
sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der
Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden
die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er
entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie
Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur
(Risikoberichte).
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor
allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und
Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten
Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert
werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-,
Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils
bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der
nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten
wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken
als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen
auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die
Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw.
Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen
Schritten weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge
der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch
bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird sofern zutreffend als
Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird
zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden.
138
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
14
Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines
erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen
Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den
Risikokategorien der EVN illustrieren:
Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der
Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot:
physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie
Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko
zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich
volatileren, erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko
(Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2022/23
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen beiden Jahre
und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führt EVN auch
unterjährig ein engmaschiges Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-
hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende
des ersten Halbjahres 2022/23 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen
Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese
Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der
EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche
Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem
Augenmerk analysiert (Auswahl):
Margenrisiko und Wettbewerbssituation; Weitergabemöglichkeit der
Energiebeschaffungskosten an Endkunden
Inflationsbedingt steigende Beschaffungskosten für Investitionen und
Instandhaltungsmaßnahmen
Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im Umweltbereich
Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und
Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische
Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem
Risikomanagementprozess der EVN.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und -Risikomanagementsystems im
Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
(IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der
Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom
Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der
identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die
Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das
IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte,
wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung
weiter erhöht wird.
139
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
15
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden
Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und
Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten
Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN
Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen
der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen
Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen
Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die
sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am
Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen
und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und
Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter
erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen
sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen das sind im Wesentlichen die Leiter der
Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen
wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass
die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese
Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware
als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der
Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche
Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß
in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht
vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und
Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf
allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen
Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-
/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit
der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der
konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die
Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch
Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene
manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten
Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend
überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr
Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen
Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen
Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -
verbesserungen durchgeführt.
140
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
16
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-
Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht
über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss,
der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient
und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll.
Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-
Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der
Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine
ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten
Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der
jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt
regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse
ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Einsatz von Finanzinstrumenten
Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen
Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem
Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld geschaffen, welches im Rahmen des
Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung von
Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel
3.2.7.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben
außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem
weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben die
Unsicherheiten allerdings abgenommen. Damit hat sich das Gesamtrisikoprofil der EVN
tendenziell reduziert, jedoch noch nicht bis auf das Vorkrisenniveau. Gegenwärtig sind
keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden
könnten.
141
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
17
In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die
Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.
Risiko-/Chancenkategorie
Beschreibung
Maßnahme
zur
Risikominimierung
Markt- und Wettbewerbsrisiken/-chancen
Deckungsbeitragsrisiko/-
chance
(Preis- und
Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion:
Nichterreichen der geplanten
Deckungsbeiträge
Volatile bzw. vom Plan
abweichende Bezugs-
und Absatzpreise (insb. für
Energieträger)
Nachfragerückgänge (insb.
beeinflusst durch Witterung
bzw. Klimawandel, Politik,
Reputation oder Wettbewerb)
Rückgang der Eigenerzeugung
Rückgang des Projektvolumens
im Umweltbereich (insb. infolge
Marktsättigung, eingeschränkter
Ressourcen für
Infrastrukturprojekte oder
Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei
Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte
Beschaffungsstrategie;
Absicherungsstrategien;
Diversifizierung
der Kundensegmente sowie
Geschäftsfelder;
auf Kundenbedürfnisse
abgestimmte Produktpalette;
längerfristiger Verkauf von
Kraftwerkskapazitäten
Lieferantenrisiko
Überschreiten der geplanten
(Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder
Nichterfüllung vertraglich
zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst
weitgehende
vertragliche Absicherung; externe
Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken
Transaktionsrisiken
(Fremdwährungskursverluste) und
Translationsrisiken bei der
Fremdwährungsumrechnung im
Konzernabschluss; nicht
währungskonforme Finanzierung
von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits;
Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow-
und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung
eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko,
erforderliche
Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf
nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu
können
; potenzielles Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und
zentral gesteuerte Finanzplanung;
Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch
Kreditlinien)
142
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
18
Preis-
/Kursänderungsrisiken/-
chancen
Kurs-/Wertverluste bei
Veranlagungspositionen
(z. B. Fonds) und börsenotierten
strategischen Beteiligungen (z. B.
Verbund AG, Burgenland
Holding AG)
; potenzielles
Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials
mittels
täglicher Value-
at
-Risk-Ermittlung;
Anlagerichtlinien
Counterparty-
/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall
einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen;
Bonitäts-Monitoring und
Kreditlimitsystem; laufendes
Monitoring des Kundenverhaltens;
Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte
Diversifizierung der
Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken
Nichterreichen der Gewinnziele
einer kerngeschäftsnahen
Beteiligungsgesellschaft
;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der
jeweiligen
Beteiligungsgesellschaft
Rating-Veränderung
Bei Verringerung der Rating-
Einstufung höhere
Refinanzierungskosten
;
potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung
relevanter
Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Veränderungen der Marktzinsen;
steigender Zinsaufwand; negative
Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung
von Vermögenswerten und
Rückstellungen sowie auf künftige
Tarife
Einsatz von
Absicherungsinstrumenten;
Zinsbindung in
Finanzierungsverträgen
Wertminderungs-
/Impairment-Risiken
Wertberichtigung von
Forderungen; Wertminderung von
Firmenwerten, Beteiligungen,
Erzeugungsanlagen und
sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit
maßgeblich von Strom-
und
Primärenergiepreisen und
energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen abhängig)
;
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels
Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko
Finanzieller Schaden durch
Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten
;
potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches
Mindestmaß
beschränken; laufendes
Monitoring
143
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
19
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko
Spätes Erkennen von und
Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte
Investitionstätigkeit) bzw. auf
Veränderungen von
Kundenbedürfnissen;
Investitionen in die „falschen“
Technologien; potenzielles
Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen
Forschungsprojekten; eigene
Demonstrationsanlagen und
Pilotprojekte; ständige Anpassung
an den Stand der Technik
Planungsrisiko
Modellrisiko; Treffen von falschen
bzw. unvollständigen Annahmen;
Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung
durch erfahrene, gut ausgebildete
Mitarbeiter; Monitoring der
Parameter und regelmäßige
Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken
Ineffiziente bzw. ineffektive
Abläufe und Schnittstellen;
Doppelgleisigkeiten
; potenzielles
Klimarisiko
Prozessmanagement;
Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken
Falsche Auslegung und Nutzung
der technischen Anlagen
;
potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen
Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und
Überprüfungen
der vorhandenen und künftig
benötigten
Infrastruktur
Störungen/Netzausfall
(Eigen-
und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung;
Gefährdung von Leib und Leben
bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle
; potenzielles
Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den
Schnittstellen der
unterschiedlichen Netze; Ausbau
und Instandhaltung der
Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust
bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und
Risikoüberwachung; Back-
up-
Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung;
Arbeitssicherheitsmaßnahmen;
Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken
Verlust von hochqualifizierten
Mitarbeitern; Ausfall durch
Arbeitsunfälle; personelle Über-
oder Unterkapazitäten;
Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug;
bewusste bzw. unbewusste
Fehldarstellung von
Transaktionen bzw.
Jahresabschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld;
Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible
Arbeitszeitmodelle; Schulungen;
Veranstaltungen für Mitarbeiter
zum Informationsaustausch und
zum Networking; internes
Kontrollsystem (IKS)
144
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
20
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-
,
regulatorische und
politische
Risiken/Chancen
Veränderung der politischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen
sowie des regulatorischen
Umfelds (z. B. Umweltgesetze,
wechselnde rechtliche
Rahmenbedingungen, Änderung
des Förderregimes,
Marktliberalisierung in
Südosteuropa); politische und
wirtschaftliche Instabilität;
Netzbetrieb: Nichtanerkennung
der Vollkosten des Netzbetriebs
im Netztarif durch den Regulator
;
potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit
Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf
regionaler, nationaler und
internationaler Ebene;
angemessene Dokumentation und
Leistungsverrechnung
Rechts- und
Prozessrisiko
Nichteinhalten von Verträgen;
Prozessrisiko aus diversen
Verfahren; regulatorische bzw.
aufsichtsrechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen,
nationalen und
EU
-weiten
Interessenvertretungen;
Rechtsberatung
Soziales und
gesamtwirtschaftliches
Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen;
Schulden-/Finanzkrise;
stagnierende oder rückläufige
Kaufkraft; steigende
Arbeitslosigkeit
; potenzielles
Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung
von (anti-) zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken
Nichterkennen von Problemen im
juristischen, wirtschaftlichen und
technischen Sinn; Vertragsrisiko
aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence;
Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung;
Vertragsdatenbank und laufendes
Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte
Vorteilsgewährung,
Non-Compliance,
Datenschutzrechtliche
Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner
Informationen an Dritte und
unerlaubte
Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme;
einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex;
Compliance-Organisation
Projektrisiko
Projektbudgetüberschreitungen
beim Aufbau neuer Kapazitäten
;
potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der
wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit
der Durchführung von
Großprojekten gemeinsam mit
Partnerunternehmen
; potenzielles
Klimarisiko
Vertragliche Absicherung;
effizientes Projektmanagement
Sabotage
Sabotage z. B. bei
Erdgasleitungen,
Kläranlagen und
Müllverbrennungsanlagen
Geeignete
Sicherheitsvorkehrungen;
regelmäßige Messung der
Wasserqualität und der
Emissionswerte
145
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
21
Imagerisiko
Reputationsschaden
; potenzielles
Klimarisiko
Transparente und proaktive
Kommunikation;
nachhaltige
Unternehmenssteuerung
EVN Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)
1. Per 30. September 2023 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und
war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die
jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf
Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine
Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf
dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden
Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der
Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der
Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die Landes-
Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und
landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
Die Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die Wiener Stadtwerke GmbH
(„WSTW“) haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft
gegründet, wofür sie einen „Vertrag über die Bildung einer steuerlichen
Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG“
abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der
Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet
aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung auf Grund des jeweiligen
Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung
ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache (nicht aber eine qualifizierte)
Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
3. Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit
51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 %
die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht.
Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %;
der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
5. Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der
Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus
mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend
eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit
erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals.
7. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere
hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2022/23
nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene
Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
146
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
22
8. Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der
EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten.
Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall
eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG (ANGABEN NACH § 243b UGB)
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie
2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-
Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und
Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf
den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter
www.evn.at/corporate-governance-bericht.
Zur konzernweiten Darstellung der nichtfinanziellen Informationen wurde die Option gewählt,
einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten
Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der
Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption des EVN Konzerns finden sich im
Berichtsteil „Nichtfinanzieller Bericht des EVN Ganzheitsberichts 2022/23 und sind zur
besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
Geschäftsmodell
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das
Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere
Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in
14 Ländern aktiv.
147
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
23
Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe
Unser integriertes Geschäfts-
modell deckt die gesamte
Wertschöpfungskette ab:
Erzeugung von Energie
Betrieb von Verteilnetzen
Versorgung von Endkund*in
-
nen mit Strom, Erdgas und
Wärme (mitunterschied lichen
Schwerpunkten in unseren
verschiedenen Märkten)
Das Umweltgeschäft umfasst
folgende Aktivitäten:
Trinkwasserversorgung in
Niederösterreich
Für das internationale Projekt
-
geschäft – es umfasst die
Planung, Errichtung, Finanzie
-
rung und Betriebsführung von
Anlagen für die Trinkwasser
-
ver- und die Abwasserent-
sorgung sowie die thermische
Abfall- und Klärschlamm-
verwertung – wurde im Sep
-
tember 2023 ein strukturierter
Verkaufsprozess initiiert
Kerngeschäftsnahe Beteiligungen
als Ergänzung und Absicherung
unserer Wertschöpfungskette:
Verbund AG (12,63 %)
• Burgenland Holding (73,63 %),
die ihrerseits 49,0 % an der
Burgenland Energie hält
• RAG (50,03 %)
Geschäftsbereiche
Energiegeschäft Umweltgeschäft Beteiligung en
148
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
24
EVN Wertschöpfungskette
Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf
die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1.
Oktober 2022 bis 30. September 2023.
Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung
Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in
diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer
Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte
sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) umfasst, für die die
EVN auch den Überbegriff „Nachhaltigkeit“ verwendet. Ein angemessener Ausgleich der
Anliegen aller am Unternehmen Interessierten der Stakeholder ist dabei das Leitmotiv.
Grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche
Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das
Wertegerüst der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit
zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den
diversen Stakeholder-Gruppen, die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre
Identifikation und Priorisierung erfolgen regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung der
Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüft die EVN auch stets die Relevanz der einzelnen
Stakeholder-Gruppen für das Unternehmen.
Die EVN Wesentlichkeitsmatrix wird im Dreijahresrhythmus aktualisiert. Die letzte
Stakeholder-Befragung fand im Frühjahr 2021 statt. Dazu wurde eine repräsentative
Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die Relevanz
der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die
den höchsten Stellenwert für die Stakeholder der EVN aufweisen und gleichzeitig die
größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit
der EVN haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die sich die
Berichterstattung konzentriert, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis
sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen. Im Rahmen eines Lenkungsausschusses
Nachhaltigkeit hat die EVN für den Berichtszeitraum validiert und bestätigt, dass die
wesentlichsten Themen und Handlungsfelder für die EVN weiterhin gültig sind.
149
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
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EVN Wesentlichkeitsmatrix 2022/23
Versorgungssicherheit
Klimaschutz
Kund*innenorientierung
Innovation und
Digitalisierung
Attraktive Arbeitgeberin
Umweltschutz
Stakeholder-Dialog
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Sehr hochDurchschnittliche Auswirkung der UnternehmenstätigkeitMittel
4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Mittel
Sehr hoch
Durchschnittliche Relevanz für Stakeholder
4,0 5,04,5 5,5 6,0
Wichtigste Stakeholder-Gruppen der EVN
Aufsichtsrat
Mitbewerber*innen
Mitarbeiter*innen
KapitalmarktKund*innen
Investor*innen
(institutionelle,
private)
Kreditgeber*innen
Analyst*innen
Vorstand
Führungskräfte
Geschäfts-
führer*innen
Politik
Behörden
Wissenschaft
Forschung
Zivilgesellschaft
Medien
Bürgerbeteiligungen
NGOs
Verbände
Branchenverbände
Betriebsrät*innen
Interessen-
vertretungen
Geschäfts-
partner*innen
Projekt-
anrainer*innen
150
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
26
Handlungsfelder
Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient
die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern:
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Versorgungssicherheit
Kundenorientierung
Attraktive Arbeitgeberin
Klimaschutz
Umweltschutz
Innovation und Digitalisierung
Stakeholder-Dialog
Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen
Handlungsfelder zu den gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu
den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung
der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.
EVN Handlungsfeld
Nichtfinanzielle Informationen gem.
NaDiVeG
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Strategie, Achtung der Menschenrechte,
Bekämpfung von Korruption
Versorgungssicherheit
Strategie
Kundenorientierung
Einbindung Stakeholder
Attraktiver Arbeitgeber
Arbeitnehmerbelange, Achtung der
Menschenrechte, Sozialbelange
Klimaschutz
Umweltbelange
Umweltschutz
Umweltbelange
Innovation und Digitalisierung
Strategie, Arbeitnehmerbelange
Stakeholder-Dialog
Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange
Nachhaltigkeitsorganisation
Die folgende Darstellung illustriert die Nachhaltigkeitsorganisation der EVN, die im
Einklang mit der europäischen Best Practice insbesondere den folgenden Grundsätzen
folgt:
In der EVN ist die Verantwortung für das Themenfeld Environment, Social, Governance
(ESG) also sämtliche Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und
nachhaltige Unternehmensführung und deren Weiterentwicklung beim Gesamtvorstand
und damit auf der höchsten Unternehmensebene angesiedelt. Alle diese Themen fließen
in die EVN Nachhaltigkeitsstrategie ein, die ihrerseits von der (ebenfalls vom Vorstand
verantworteten) Konzernstrategie abgeleitet wird. Zudem tauscht sich der Vorstand
regelmäßig mit dem Aufsichtsrat zur Nachhaltigkeitsstrategie aus und berichtet diesem
quartalsweise über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im ESG-Bereich.
Angesichts der hohen Relevanz von ESG-Themen und um die Nachhaltigkeitsexpertise
im Prüfungsausschuss noch stärker zu verankern, wurde im Geschäftsjahr 2022/23
zusätzlich eine Nachhaltigkeitsexpertin in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
bestellt.
Vierteljährlich tagt zudem der Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit, der sich aus dem
Gesamtvorstand, aus Führungskräften, aus Geschäftsführern der wesentlichen
österreichischen und internationalen Konzerngesellschaften sowie aus Mitgliedern eines
abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammensetzt. Das Gremium
behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank
seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen
und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt
werden.
151
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
27
Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und
Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die
Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren,
insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren,
berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und
Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum
Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen.
Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein
abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen
Nachhaltigkeitsstandards sowie die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer
ESG-Aspekte in der EVN Gruppe sicherstellt. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für die
EVN Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen dem Vorstand und
Aufsichtsrat mehrere Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in
denen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre
Außenperspektive zu ESG-Aspekten der EVN Tätigkeit einbringen.
Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeiten betrachtet die EVN als
Grundvoraussetzung für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die
positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und
gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-
Gruppen an die EVN herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog
mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger
Managementgrundsatz verankert.
EVN AG, Maria Enzersdorf
27
Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und
Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die
Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren,
insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren,
berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und
Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum
Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen.
Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein
abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen
Nachhaltigkeitsstandards sowie die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer
ESG-Aspekte in der EVN Gruppe sicherstellt. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für die
EVN Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen dem Vorstand und
Aufsichtsrat mehrere Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in
denen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre
Außenperspektive zu ESG-Aspekten der EVN Tätigkeit einbringen.
Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeiten betrachtet die EVN als
Grundvoraussetzung für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die
positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und
gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-
Gruppen an die EVN herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog
mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger
Managementgrundsatz verankert.
EVN Nachhaltigkeitsorganisation
Gesamtvorstand und leitende
Mitarbeiter*innen
Enge Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat
Zielgerichtete Steuerung der
ESG-Aktivitäten
Koordination durch Stabsstelle
Innovation, Nachhaltigkeit und
Umweltschutz
Sicherstellung der Einhaltung der
ESG-Standards innerhalb des
Konzerns
Umsetzung von Nachhaltigkeits-
aktivitäten in den jeweiligen
Unternehmensbereichen
Beiräte
Lenkungsausschuss für
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsteam
Nachhaltigkeitsexpert*innen
der jeweiligen Unternehmens-
bereiche
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
28
Projektkommunikation
Die EVN hält engen und offenen Kontakt zu relevanten NGOs und Interessenvertretungen,
um vertrauensvolle und langfristige Beziehungen zu entwickeln. Dieser offene Austausch
fördert gegenseitiges Verständnis und ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass im
Fall divergierender Interessen gemeinsam Lösungen gefunden werden können. Neben einer
höherer Planungsqualität und -sicherheit hat dies auch den positiven Effekt, dass die
Kommunikation mit Anrainern und lokalen Initiativen intensiver und professioneller wird.
Dabei fließt die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten ebenfalls positiv mit ein.
Von Beginn der Planung an werden sowohl ökologische als auch soziale Aspekte in die
Projektentwicklung und auch in die Due-Diligence-Prüfungen einbezogen. Diese Prüfungen,
die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, bilden die Grundlage für interne
Entscheidungsprozesse des Vorstands und bei größeren Projekten auch des Aufsichtsrats.
Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen
führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:
Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen
Transparente und umfassende Projektinformation
Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen
Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträger)
Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls
Vermittlung bei Konflikten
Die Informationsaktivitäten zu den verschiedenen Projekten der EVN erfolgen in enger
Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleitern und -verantwortlichen.
Selbstverständlich bietet die EVN die Möglichkeit, dass sich lokale Stakeholder mit ihren
Anliegen jederzeit von sich aus an die EVN wenden können. Neben einer direkten
Kontaktaufnahme mit den Projektleitern unter der E-Mail-Adresse dialog@evn.at stehen
dafür auch das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-Adresse info@evn.at zur Verfügung.
Krisenmanagement
Für weite Teile der Geschäftstätigkeit insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die
Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen verfügt die EVN über umfassende Krisen-,
Katastrophen- und Notfallpläne sowie über dazugehörige Schulungsprogramme. An allen
Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In
Niederösterreich veranstaltet die EVN darüber hinaus regelmäßig interne und externe
Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im
Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für
Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter.
Maßnahmen zur Verbesserung der Projektkommunikation
Bei Projekten in den Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Netze und
Trinkwasserversorgung sind zwei Trends zu beobachten: Zum einen wird die Öffentlichkeit
immer kritischer gegenüber solchen Projekten, und zum anderen steigen die Anforderungen
an eine erfolgreiche Projektkommunikation aus Sicht aller Interessengruppen. Als Reaktion
darauf hat die EVN das Team „Projektkommunikation und Klimadialog“ geschaffen und ein
spezielles Aus- und Weiterbildungsprogramm entwickelt, das die kommunikativen und
strategischen Fähigkeiten der Projektleiter stärken soll.
153
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
29
Externe Experten begleiteten die Schulung, die insgesamt 40 Stunden umfasste, und
vermittelten den Teilnehmern wertvolles Wissen und bewährte Strategien, mit denen eine
erfolgreiche Kommunikation mit wichtigen Interessengruppen gewährleistet werden kann.
Die Schulungsinhalte umfassten auch den Umgang mit schwierigen Situationen und
Konflikten, wie sie bei Infrastrukturprojekten auftreten können. Dank der Schulung können
die Teilnehmer nun die Kommunikation mit relevanten Stakeholdern wie NGOs und
Bürgerinitiativen optimieren und Konflikte frühzeitig lösen, um Vertrauen und Akzeptanz zu
stärken und die erfolgreiche Umsetzung von Projekten zu unterstützen.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Da die vielfältigen Geschäftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Leben
und zur Wirtschaft insgesamt leisten, ist die EVN Mitglied in diversen gesetzlichen und
freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen, nicht
zuletzt um durch diese Vernetzung die Aufgaben der EVN noch besser und im Sinn der
Stakeholder erfüllen zu können. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie
oder Eurelectric, zu den Initiativen im Kontext sozialer und ökologischer Themen zählen u.a.
UN Global Compact oder respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen
Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen des Compliance-
Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das
österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das
Transparenzregister der EU eingetragen.
Unternehmensstrategie
Ein klares Wertegerüst und die Fokussierung auf Handlungsfelder, die regelmäßig
gemeinsam mit allen Stakeholdern reflektiert und entsprechend priorisiert werden, bilden die
Grundlage für das unternehmerische Handeln der EVN. Auf diesem Fundament ruhen nicht
nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten der Mitarbeiter, Lieferanten und
Geschäftspartner, sondern die gesamte Konzernstrategie der EVN. In der jährlichen
Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG und der EU-Taxonomie-Verordnung sowohl
potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer
Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der
Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und hinsichtlich
ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. Als wichtigste Verpflichtung
gegenüber ihren Kunden betrachtet die EVN die Sicherstellung einer flächendeckenden und
stets verlässlichen Versorgung mit ihren Produkten und Dienstleistungen.
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, einen
wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere
die Minimierung der von der EVN Tätigkeit verursachten Emissionen. Den Fokus legt die
EVN hier auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen
Erzeugung und hier vor allem auf den Ausbau der Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten.
Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig
beendet. Im Sommer 2021 trat die EVN der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei und
setzte sich insgesamt fünf Reduktionsziele. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur
Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf
deutlich unter 2°C zu beschränken. Für das Geschäftsjahr 2023/24 ist die Ausarbeitung
eines Transitionsplans auf das 1,5°C-Ziel geplant.
Eine wesentliche Rolle spielten im Strategieprozess die für den Energiesektor relevanten
internationalen Rahmenwerke wie die Sustainable Development Goals der Vereinten
Nationen und die Zielsetzungen der Energie- und Klimapolitik, z. B. das Pariser
Klimaabkommen oder der European Green Deal. Denn sie verändern das Umfeld und die für
eine Energieversorgerin maßgeblichen rechtlichen und regulatorischen Vorgaben teils
massiv.
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
30
Die bestimmende Veränderung für die Energiebranche und damit auch ein zentraler Faktor
für die EVN Strategie ergibt sich aus dem gesellschaftlichen und politischen Bestreben,
das auf eine möglichst rasche Transformation in ein funktionierendes CO2-freies
Energiesystem abzielt, um die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und
schneller zu minimieren. Um diesen Entwicklungen in angemessener Weise gerecht zu
werden, hat die EVN auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt.
Dadurch wurden maßgebliche Zielsetzungen wie die mit der Science Based Targets Initiative
akkordierten Dekarbonisierungsziele oder die Klimaneutralität ausgewählter
Konzerngesellschaften eng mit der Gesamtstrategie der EVN verknüpft.
EVN Klimainitiative
Basierend auf der Strategie 2030 hat die EVN bereits im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN
Klimainitiative entwickelt. Sie besteht aus den folgenden drei Säulen und untermauert das
Engagement der EVN für den Klimaschutz durch konkrete Maßnahmen, Ziele und Projekte.
Science Based Targets Initiative
Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
Beitrag von Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Unsere Kernstrategien 2030
Integriertes
Geschäftsmodell
als solide Basis
Investitions-
schwerpunkt
Netzinfrastruktur
EVN Klimainitiative
Stärkung des
Endkund*innen-
geschäfts durch
konsequente
Digitalisierung
Klima- und Energiepolitik
forciert rasche Transformation
in ein CO
2
-neutrales
Energiesystem
Initiativen gegen den
Klimawandel bewirken
massive Veränderungen der
internationalen Energiemärkte
Diversifizierung mit klarem
Fokus auf Klimaneutralität,
Kreislaufwirtschaft,
Digitalisierung und
Trinkwasserversorgung
Effizienzsteigerungen in
allen Geschäftsfeldern
Stabile und regulierte
Aktivitäten bilden robustes
Rückgrat
Belastung der Netze durch
den Transport steigender und
volatiler Einspeisemengen aus
erneuerbarer Erzeugung
Kontinuierlicher und
zukunftsorientierter
Ausbau von Anlagen im
regulierten Netzbereich
Fokus auf Versorgungs-
sicherheit und -qualität
Globale Zielsetzungen für eine
Reduktion der Treibhausgas
-
emissionen
Europäische und österreichi
-
sche Klimapolitik mit klarem
Bekenntnis zu Systemumbau
in Richtung Erzeugung aus
erneuerbaren Quellen
Aktiver Beitrag zum
Klimaschutz (u. a. durch mit
der Science Based Targets
Initiative akkordierten
Dekarbonisierungspfad
bis2034 sowie Klima-
neutralität in ausgewähl
-
ten Konzerngesellschaften)
Fokus auf Windkraft und
Photovoltaik
Steigender Wettbewerb im
Endkund*innenmarkt
Steigende Nachfrage nach
Digitalisierung und smarten
Technologien
Digitalisierung der
Vertriebsprozesse
Weiterentwicklung der
Geschäftsmodelle und
Energiedienstleistungen
durch Digitalisierung
Branchenumfeld und TrendsUnsere Strategie
1 4 5 6 1 3 41 2 5 6 1 5
Handlungsfelder
1
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
2
Versorgungssicherheit
3
Kund*innenorientierung
4
Innovation und Digitalisierung
5
Klimaschutz
6
Umweltschutz
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
32
Hohes Wachstumspotenzial
im Bereich erneuerbare
Erzeugung (sehr gutes
Wind- und Sonnen-
aufkommen)
Weiterhin hoher Bedarf an
Effizienzsteigerungen im
Netzbetrieb
Fortschreitende Liberalisie
-
rung als Herausforderung
für den Energievertrieb
Steigender Wasserverbrauch
durch demografische
Veränderungen (Urbanisie
-
rung) sowie Zunahme
witterungsbedingter
Verbrauchsspitzen
Steigende Qualitätsanforde
-
rungen in der Wasserver-
sorgung (z. B. Wasserhärte)
Ausbringungsverbote für
Klärschlamm sowie strengere
EU-Vorgaben bezüglich
Trennung und Recycling von
Hausmüll (z. B. Kunststoff)
Wachstum durch neue
Windkraft- und Photo-
voltaikprojekte
Bekenntnis zu
Versorgungssicherheit und
-qualität
Senkung von Netzverlusten
und Steigerung der
Inkassoquote
Effizienzsteigerungen im
operativen Geschäft
Kapazitätssteigerungen in
den Pumpwerken zur
Steigerung der Leistungs-
fähigkeit sowie Ausbau
überregionaler
Leitungsnetze
Errichtung von Naturfilter
-
anlagen zur natürlichen
Reduktion der Wasserhärte
Erschließung neuer
Trinkwasserquellen
Betrieb der eigenen
Anlagen zur thermischen
Abfall- und Klärschlamm
-
verwertung in Nieder-
österreich
Wachstum und
Effizienz steigerung
in Südosteuropa
Verstärkter Fokus
auf Trinkwasser-
versorgung in
Niederösterreich
Fokussierung
auf Konzepte
im Bereich
Kreislaufwirtschaft
Branchenumfeld und TrendsUnsere Strategie
2 3 5 1 5 61 2 3 61
Handlungsfelder
1
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
2
Versorgungssicherheit
3
Kund*innenorientierung
4
Innovation und Digitalisierung
5
Klimaschutz
6
Umweltschutz
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG und der EU-
Taxonomie-Verordnung sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der
Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption
systematisch erhoben und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf die EVN bewertet.
Damit steht ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle
Risiken bzw. Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen
Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu
entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene wird dabei insbesondere
dadurch gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im
Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie
enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die im Einklang mit dem EVN
Verhaltenskodex und den übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance zur
Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen genutzt bzw. gesetzt werden.
Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus
Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung werden Klimarisiken anhand von Klimaszenarien
analysiert. Auch im Rahmen der Risikoinventur werden potenzielle Klimarisiken sowie
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel
erhoben. Im Risikomanagementprozess ist Klimarisiko jedoch bewusst nicht als eigene
Risikokategorie definiert, sondern wird als Querschnittsmaterie den einzelnen
Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird unterschieden zwischen Transitionsrisiken
und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem
Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken
betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen
haben.
Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen werden aber nicht nur durch das
Risikomanagement erfasst, sondern mögliche quantitative Auswirkungen auch im
Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäts- und Szenarioanalysen analysiert.
Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die Betrachtung
der künftigen Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Auf dieser Basis
werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die EVN Geschäftstätigkeit auch auf
Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.
Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die
Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen
Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib
und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien
Betrieb und die technische Sicherheit der Kraftwerke beides maßgebliche
Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten, werden regelmäßig
Revisionen und Wartungsarbeiten durchgeführt, die geplante Stillstandszeiten mit sich
bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung werden im Netzbereich
anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) der
mittleren Unterbrechungshäufigkeit und System Average Interruption Duration Index
(SAIDI) der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen
gemessen und überwacht.
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten des Unternehmens
ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau wird dabei
vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung gewährleistet.
158
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
34
In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften wurde dafür ein umfangreiches
internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern
werden mtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und
ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld „Nachhaltige
Unternehmenswertsteigerung“ beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch
auf den Abgang von hochqualifizierten Mitarbeitern. Diesem Risiko wird vor allem mit der
Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und mit flexiblen Arbeitszeitmodellen begegnet.
In der Risikobetrachtung umfasst sind auch bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellungen
von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten, die durch das interne Kontrollsystem (IKS)
vermieden werden sollen.
Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit in
Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen,
Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegen der Stabsstelle
Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf
Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
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160
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Impact-Bewertung (Auszug)
„–“ = negativ; „+“ = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable
Development
Goals
Nachhaltige Unternehmens-
wertsteigerung
… steht für eine unternehmerische
Haltung, die bei strategischen
Entscheidungen stets auf ein aus-
gewogenes Verhältnis zwischen
wert orientierten Investitionen und
einer attraktiven Vergütung für die
Aktionär*innen achtet. Ein ethisch
und rechtlich einwandfreies Verhalten
unserer Mitarbeiter*innen ist dabei
selbstverständlich. Die Ver ankerung
von sozialen und ökologischen
Aspekten in Beschaffung undAuf-
tragsvergabe sowie die Sicherstellung
der Einhaltung der Menschenrechte
durch unsere Lieferant*innen und
Geschäftspart ner*innen stehen dabei
ebenso imFokus.
Risiko eines Wertverlusts für Eigen-
undFremdkapitalinvestor*innen
– Compliance-Verstöße
+ Stabile Dividendenentwicklung
+ Verbesserung der Infrastruktur in
Ländern/Regionen, in denen Projekte
durchgeführt bzw. abgeschlossen
wurden
+ Arbeitsplatzsicherung
+ Regionale Wertschöpfung durch
Kooperationen
+ Solide Kapitalausstattung erglicht
ein Abfedern von Wirtschaftskrisen
+ Faire und transparente Auftragsvergabe
Ausgewogenes Verhältnis zwischen
Investitionsprojekten und einer attrakti
ven
Aktionär*innenvergütung als Ziel
Projektabsicherung durch Garantien
und Versicherungen
• Integriertes Geschäftsmodell mit Fokus
auf regulierte und stabile Aktivitäten
• Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
• EVN Verhaltenskodex
• EVN Leitwerte
Corporate Compliance Management
• Compliance-Schulungen
• EVN Integritätsklausel als Bestandteil
jeder Lieferant*innenbeziehung
• Nachhaltige Ausrichtung der
Beschaffungsvorgänge
• Selbstdeklarationsbogen für alle
Bieter*innen bei Ausschreibungen
• Anonymes Hinweisgeber*innen-
verfahren
Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung
von Menschen- und Arbeitnehmer* in-
nenrechten in der Lieferkette
Versorgungssicherheit
… steht für eine verlässliche Ver-
sorgung unserer Kund*innen auch
inKrisensituationen. Dabei spielt
nicht nur die lückenlose Versorgung
mit Energie in der gewünschten
Menge, sondern auch die technische
Netzqualität eine bedeutende Rolle.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei
neben einem nachhaltigen Ausbau
der Netz- und Technikinfrastruktur
auch inder verlässlichen Trink wasser-
versorgung und in der Steigerung
derTrinkwasserqualität.
Beeinflussung von Lebensräumen
(Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchti-
gung der Biodiversität durch
Netzausbau, Wasserkraftwerke und
Errichtung von Windkraftanlagen
Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
Auswirkungen auf Gesellschaft und
Wirtschaft durch Netzausfälle
+ Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energie
+ Zuverlässige Energieversorgung für
Gesellschaft und Wirtschaft
+ Bereitstellung von Infrastruktur
+ Versorgung mit hochwertigem
Trinkwasser
• Zertifizierte Umweltmanagement-
systeme
• Konzernweite Ausbauziele bis2030:
Windkraft von aktuell 447 MW auf
770MW und Photovoltaik von derzeit
42 MWp auf 300MWp
• Höchste Priorität für Versorgungs-
sicherheit und -qualität
• EVN-interne Krisen- und Notfallpne
(z. B. Hochwasser, Pandemievorsorge)
• Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
(z. B. Wasserqualität)
• Geringe Netzverluste und Strom-
unterbrechungen
Laufende Investitionen zur Ver-
besserung der Netzinfrastruktur und
der Trinkwasserversorgung
• Cybersecurity
Kund*innenorientierung
… steht für Produkte und Dienst-
leistungen, die individuelle Bedürf-
nisse erfüllen und transparent sind,
r hohe Servicequalität, für eine
zielgruppenadäquate Kommunikation
sowie für die Unterstzung unserer
Kund*innen beim effizienten und
sicheren Umgang mit Energie. Dabei
nimmt der Schutz personenbezogener
Daten einen hohen Stellenwert ein.
Gestiegene Börsepreise beeinträchtigen
Leistbarkeit von Energie
Datenschutzrechtliche Vorfälle
+ Verbesserter und effizienter Umgang
mit Energie
+ Kooperationen sichern regionale
Arbeitsplätze
+ Hohe Standards in der Versorgungs-
sicherheit
+ Hohe Verfügbarkeit der
EVN Kraftwerke
• Höchste Priorität für Versorgungs-
sicherheit und -qualität
• Höchste Priorität für Datenschutz
• Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
(z. B. Wasserqualität)
Monitoring der mittleren Strom-
unterbrechungshäufigkeit
• Unterstützung der Kund*innen in
effizientem Verbrauchsverhalten
Vielfältige Kommunikationskanäle für
Kund*innen
• Bekämpfung von Energiearmut
EVN AG, Maria Enzersdorf
36
161
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Impact-Bewertung (Auszug)
„–“ = negativ; „+“ = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable
Development
Goals
Attraktive Arbeitgeberin
... steht für unseren Anspruch, eine
verantwortungsbewusste, faire und
krisensichere Arbeitgeberin zu sein.
Dabei gilt es auch, Diversität und
Chancengleichheit zu fördern, die
Mit arbeiter*innenaus- und -weiterbil-
dung zu forcieren sowie ein vielfälti-
ges Angebot an Aufgaben und eine
moderne Arbeitswelt zu bieten.
Damit sichern wir nicht zuletzt eine
ziel gerichtete und effiziente Personal-
entwicklung in einem sich laufend
wandelnden Arbeitsumfeld.
Selbstverständlich ist bei alldem
einum fassender Arbeits- und
Gesund heitsschutz.
– Arbeitsunfälle
Auswirkung auf Gesundheit der Mit-
arbeiter*innen durch Überlastung
– Compliance-Verstöße
+ Schaffung von Arbeitsplätzen
+ Arbeitsplatzsicherung
+ Attraktives Arbeitsumfeld
+ Flexible Arbeitsbedingungen
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag
durch Aus- und Weiterbildung
• EVN Leitwerte
• Betriebliche Sozialpartnerschaft
• Nachhaltige Personalentwicklung
• Grundsätze und Richtlinien der
International Labour Organization (ILO)
und des UN Global Compact
Hohe Standards bei Gesundheitsvor-
sorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
• Flexible Arbeitszeitmodelle
Internes Kontrollsystem (IKS)
• Wiedereinstieg karenzierter
Mitarbeiter*innen; Behaltefristen über
gesetzliches Ausmaß hinaus
• Gruppen-Krankenversicherung
• Compliance-Schulungen
Klimaschutz
… steht für einen schrittweisen
Systemumbau in Richtung einer klima -
neutralen Energieerzeugung bei
gleichzeitiger Gewährleistung der
Versorgungssicherheit. Effizienzstei-
gerungen und Innovations initiativen–
nicht zuletzt zur Reduktion von
Treibhausgasemis sionen – liefern hier
in allen Be reichen einen wichtigen
Beitrag.
– Treibhausgasemissionen
+ Hohe Standards in der Versorgungs-
qualität
+ Effiziente und umweltschonende
Energieversorgung für Gesellschaft
undWirtschaft
+ Beitrag zur Erreichung der
inter nationalen und nationalen
Klimaziele
+ Reduktion treibhausrelevanter
Emissionen
+ Notwendige Anpassungen des
Geschäftsmodells an den Klima-
wandel
• Konzernweite Ausbauziele bis2030:
Windkraft von aktuell 447 MW auf
770MW und Photovoltaik von derzeit
42 MWp auf 300MWp
Dekarbonisierungsziele gemäß SBTi
(bis2034)
• Klimaneutralität ausgewählter
Konzerngesellschaften
Netzinvestitionen zur Integration
vonStrom aus volatiler erneuerbarer
Erzeugung
• Fokus auf Effizienzsteigerung
ins besondere im Bereich
THG- Emissionsminimierung
Wärmeerzeugung aus Biomasse und
mit Wärmepumpen
Eignung des Gasnetzes für erneuerbare
und CO
2
-freie Gase
Umweltschutz
… steht für eine Minimierung der im
Rahmen unserer Tätigkeit auftreten-
den Umweltbeeinträchtigungen, für
eine verantwortungsvolle Nutzung
von Ressourcen, z. B. Materialien und
Wasser, für den Schutz von Flora und
Fauna sowie für den Erhalt der natür-
lichen Lebensräume von Tieren und
Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen
und Projekte. Ein weiterer Schwer-
punkt liegt auf einem umweltgerech-
ten Abfall management. Die lücken-
lose Erfüllung von Umweltgesetzen
und -auflagen ist bei allen unseren
Aktivitäten selbstverständlich.
Beeinflussung von Lebensräumen
(Mensch, Tier und Natur)/Beein-
trächtigung der Biodiversität durch
Netzausbau, Wasserkraftwerke und
Errichtung von Windkraftanlagen
Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
+ Hohe Umweltstandards in der
Versorgungsqualität
+ Effiziente und umweltschonende
Energieversorgung für Gesellschaft
undWirtschaft
• Zertifizierte Umweltmanagement-
systeme
• EVN-interne Krisen- und Notfallpne
(z. B. Hochwasser)
• Vielfältige Maßnahmen zum Arten-
schutz, zur Wahrung der Biodiversität
sowie zum Schutz und zur Wieder-
herstellung natürlicher Lebensräume
Einsatz modernster Umwelttechnik
Laufende Modernisierung des Gas-
leitungsnetzes
• Fokus auf Effizienzsteigerung
• Umweltgerechtes Abfallmanagement
• Sanierung von Altlasten und
ehemaligen Standorten
EVN AG, Maria Enzersdorf
37
Maximale Nähe zu unseren Kunden
Die verlässliche Versorgung der EVN Kunden mit Dienstleistungen der täglichen
Daseinsvorsorge hat für die EVN oberste Priorität. Ebenso wichtig ist für die EVN möglichst
große Nähe zu den Kunden, denen sie in allen Anliegen möglichst rasch, unkompliziert und
individuell zur Seite steht.
Die Kunden der EVN haben in Zeiten großer Umbrüche auf den Energiemärkten
außergewöhnliche Belastungen erfahren und erhöhten Beratungsbedarf. Auch im
Geschäftsjahr 2022/23 stand das EVN Kundenservice deshalb vor enormen
Herausforderungen. Um die Servicequalität kontinuierlich zu steigern, hat die EVN im
Berichtszeitraum zudem ein Projekt zur Verbesserung der Resilienz und Stabilität und zur
Schaffung einer schlagkräftigen, effizienten Organisationsstruktur im Bereich Customer
Relations gestartet. Dieser Prozess wurde von externen Beratern begleitet. Maßnahmen zur
Entlastung des Customer-Relations-Teams umfassten u. a. Kapazitätserhöhungen sowohl
intern als auch durch die Unterstützung externer Call-Center-Partner. Zudem fanden unter
externer Begleitung Teamcoachings zur Steigerung der mentalen Stärke und somit zur
besseren Bewältigung des hohen Arbeitspensums statt.
EVN AG, Maria Enzersdorf
37
Maximale Nähe zu unseren Kunden
Die verlässliche Versorgung der EVN Kunden mit Dienstleistungen der täglichen
Daseinsvorsorge hat für die EVN oberste Priorität. Ebenso wichtig ist für die EVN möglichst
große Nähe zu den Kunden, denen sie in allen Anliegen möglichst rasch, unkompliziert und
individuell zur Seite steht.
Die Kunden der EVN haben in Zeiten großer Umbrüche auf den Energiemärkten
außergewöhnliche Belastungen erfahren und erhöhten Beratungsbedarf. Auch im
Geschäftsjahr 2022/23 stand das EVN Kundenservice deshalb vor enormen
Herausforderungen. Um die Servicequalität kontinuierlich zu steigern, hat die EVN im
Berichtszeitraum zudem ein Projekt zur Verbesserung der Resilienz und Stabilität und zur
Schaffung einer schlagkräftigen, effizienten Organisationsstruktur im Bereich Customer
Relations gestartet. Dieser Prozess wurde von externen Beratern begleitet. Maßnahmen zur
Entlastung des Customer-Relations-Teams umfassten u. a. Kapazitätserhöhungen sowohl
intern als auch durch die Unterstützung externer Call-Center-Partner. Zudem fanden unter
externer Begleitung Teamcoachings zur Steigerung der mentalen Stärke und somit zur
besseren Bewältigung des hohen Arbeitspensums statt.
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Impact-Bewertung (Auszug)
„–“ = negativ; „+“ = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable
Development
Goals
Innovation und Digitalisierung
… stehen für eine vorausschauende
Weiterentwicklung unseres Ge-
schäftsmodells, die u. a. die laufende
Anpassung an ein dynamisches
Umfeld durch gezielte Innovationen
und Digitalisierung im Fokus hat.
Innovative Produkte werden von
Kund*innen nicht angenommen
Risiko für Cyberkriminalität steigt
+ Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten
+ Flexiblere Arbeitsbedingungen für Mit-
arbeiter*innen
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag durch
Innovationsinitiativen, sowie
Infrastruktur projekte und -investitionen
Laufendes Monitoring des
Innova tionsprozesses
• Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen
Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten
Ausgewogenes Verhältnis zwischen
Investitionsprojekten und einer
attraktiven Aktionär*innenvergütung
als Ziel
Stakeholder-Dialog
… steht für das Übernehmen von
Verantwortung gegenüber den
unterschiedlichen Interessengruppen
der EVN durch vielfältige soziale und
kulturelle Initiativen, auch außerhalb
unseres operativen Kerngeschäfts.
Im Fokus stehen ein proaktiver Dialog
mit unseren diversen Stakeholder-
Gruppen sowie der verantwortungs-
volle Umgang mit ihren Anliegen,
z. B.durch die Einbindung von Anrai-
ner*innen beim Ausbau und Betrieb
unserer Anlagen. Weitere Schwer-
punkte unseres sozialen Engagements
liegen in der Wissensvermittlung an
Kinder und Jugend liche sowie in der
Verbesserung der Lebensqualität von
Menschen in herausfordernden Le-
benssituationen, z. B. durch Maßnah-
men zur Bekämpfung von Energiear-
mut.
Asymmetrische Einbeziehung unter-
schiedlicher Stakeholder-Gruppen
Mangelnde Identifikation von Erwar-
tungen und Ansprüchen der unter-
schiedlichen Stakeholder-Gruppen
Beeinträchtigungen durch
Luftemissionen der Kraftwerke
Lärmbeeinträchtigungen beim
Anlagenausbau und -betrieb
+ Wahrung der Interessen der wesent-
lichsten Stakeholder-Gruppen
+ Sicherung und Erhöhung der
Lebensqualität durch die verlässliche
Bereitstellung von Energie
+ Gewährleistung der Lebensqualität
durch die Versorgung mit hochwerti-
gem Trinkwasser
+ Förderung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen in heraus-
fordernden Lebenssituationen
+ Verbesserung des Verbrauchsverhaltens
bei Kund*innen
+ Vermittlung von naturwissenschaft-
lichen und praktischen Grundlagen der
Elektrizität für Volksschulkinder
• Niederschwellige digitale Feedback-
angebote zur gleichmäßigen Wahrung
der Interessen unterschied licher
Kund*innengruppen
• Nachhaltigkeitsbeirat
• Regelmäßige Stakeholder-Befragungen
• Proaktive Stakeholder-Einbindung
• Projektbezogene Stakeholder-
Kommunikation
• EVN Wesentlichkeitsmatrix als
Instrument für den Abgleich von
Konzernstrategie und Stakeholder -
Interessen
• Bekämpfung von Energiearmut
• Unterstützung der Kund*innen in
effizientem Verbrauchsverhalten
Verantwortung für Kunst und Kultur
imRahmen der evn sammlung
• EVN Sozialfonds
• EVN Schulservice
• Initiativen zur Stärkung der digitalen
Kompetenz
EVN AG, Maria Enzersdorf
38
Um möglichst viele der EVN Kunden persönlich über die Ablöse des bisherigen Klassik-
Tarifs und die Optionen für einen Wechsel zu einem neuen Tarif zu informieren, startete die
EVN im Frühjahr 2023 wieder eine Informationskampagne mit dem EVN Info-Bus. Im
Rahmen dieser Kampagne besuchten EVN Mitarbeiter insgesamt 469 Gemeinden
Niederösterreichs, um die Kunden vor Ort umfassend über den Tarifwechsel aufzuklären und
zu informieren. Der EVN Info-Bus hatte sich bereits im Herbst 2022 im Rahmen der
Informationskampagne über Entlastungsmaßnahmen und Einsparungspotenziale sehr
bewährt und wurde auch diesmal äußerst positiv aufgenommen.
Hohen Stellenwert misst die EVN auch einem aktiven Beschwerdemanagement bei, in
dessen Rahmen alle Rückmeldungen unzufriedener Kunden dokumentiert, ausgewertet und
regelmäßig eingehend analysiert werden, um daraus spezifische Verbesserungsmaßnahmen
abzuleiten. Zudem setzt die EVN intensiv auf Schulungen und Trainings für das Customer-
Relations-Team zunehmend auch mittels digitaler E-Learning-Formate.
Die EVN legt großen Wert auf Diversität, sowohl in Bezug auf ihre eigenen Mitarbeiter als
auch im Umgang mit ihren Kunden. Für Kunden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist,
werden Beratungsdienste in ihrer jeweiligen Muttersprache angeboten. Möglich wird dies
durch die große Vielfalt im Team, dem viele Kollegen mit unterschiedlichen Muttersprachen
angehören.
Nach umfassenden Vorbereitungen wurde der frühere Kundenbeirat der EVN im
Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format aufgesetzt. Das bestehende
Beratungsgremium, in dem seit dem Jahr 2011 gewählte Kundenvertreter ihre Anliegen und
Bedürfnisse mit dem Management und Experten erörtert hatten, wurde dadurch auf eine
zeitgemäße und wesentlich breitere Basis gestellt. Feedbackwillige Kunden können sich nun
auf freiwilliger Basis online unter https://mein-feedback.at/ anmelden. Dadurch soll eine
große Gruppe an Testkunden entstehen, die online sowie vor Ort und damit rasch, flexibel
und niederschwellig um ihre Meinung zu bestehenden sowie geplanten Produkt- und
Serviceangeboten gebeten werden kann. Im Geschäftsjahr 2023/24 will die EVN darüber
hinaus Real-Time-Feedback in einem digitalen Format auf Echtzeitbasis einführen. Dies soll
eine rasche Erhebung und Auswertung der Qualität von Kundenkontakten ermöglichen.
Die EVN setzt darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen des
Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit der Kunden mit
unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Dabei wird
anhand verschiedener Indikatoren die Loyalität der Kunden auf monatlicher Basis
beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es, Veränderungen des Kundenverhaltens
und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und rasch darauf zu reagieren.
Im Frühjahr 2023 absolvierte das EVN Kundenservice erfolgreich die Re-Zertifizierung nach
ISO 18295-1. Die Schwerpunkte der dafür erforderlichen Überprüfung lagen auf den
Abläufen im Kundenservice sowie auf dem Schulungskonzept für das Customer-Relations-
Team. In allen Bereichen wurden die umfassenden Anforderungen der ISO-Norm erfüllt. Das
neue Zertifikat ist bis Dezember 2028 gültig.
Das Wertegerüst der EVN schließt auch das klare Bekenntnis zu sozialer Verantwortung mit
ein, das im aktuellen Umfeld nochmals stark an Bedeutung gewinnt. Über unterschiedliche
Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten geschulte Mitarbeiter in Customer
Relations und in den Service Centern individuelle Beratung von Energiespartipps bis hin zum
Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten und halten aktiv den Kontakt mit den Kunden. Seit
vielen Jahren bewähren sich Maßnahmen wie Kooperationen mit der Caritas, der
Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie sowie dem Niederösterreichischen
Armutsnetzwerk. Diese Zusammenarbeit hat die EVN zuletzt weiter intensiviert. Einen Fokus
bilden hier Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen,
durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen.
163
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
39
Der regelmäßige Austausch mit den genannten Organisationen erleichtert es zudem, im
Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kunden abzustimmen. Dazu zählen
individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie Lösungen,
die in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbietern sozialer Hilfsleistungen erarbeitet
werden. Für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 30. April 2023 hat die EVN auf
Abschaltungen bei Haushaltskunden für Strom überhaupt ganz verzichtet, und auch im
laufenden Geschäftsjahr werden im Zeitraum von 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024 bei
Haushaltskunden keine Abschaltungen bei Strom, Erdgas oder Wärme vorgenommen. Zur
Unterstützung besonderer sozialer Härtefälle wurde im Herbst 2022 ein mit 3 Mio. Euro
dotierter Energiehilfe-Fonds eingerichtet, der betroffene Haushalte mit professioneller
Energieberatung, Gerätetausch oder einer Überbrückungsfinanzierung für
Energierechnungen unterstützen soll. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten
Unterstützungen erfolgt über soziale Institutionen.
Umweltbelange
Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind
einerseits im Umweltleitbild der EVN und andererseits in der EVN Klimainitiative verankert.
Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von
Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt
der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld der Anlagen und Projekte
sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung vom
Umweltgesetzen und -auflagen in allen Aktivitäten der EVN ist dabei selbstverständlich. Im
Bereich Klimaschutz wiederum legt die Klimainitiative den Fokus auf einen schrittweisen
Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung mit den Schwerpunkten
Windkraft und Photovoltaik bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels-
und Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den
Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.
Umweltmanagement in der EVN
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme gemäß
dem Eco Management und Audit Scheme (EMAS) sowie nach ISO 14001. Die EMAS-
Verordnung schreibt unter anderem die Festlegung von messbaren Umweltzielen vor, deren
Zielsetzung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess vorsieht. Für die Zertifizierung
nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren
engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle thermischen Anlagen in
Niederösterreich sowie 74 Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen der EVN entsprechen
diesen Standards.
Das Engagement der EVN zum Klimaschutz orientiert sich an einem ausgewogenen Mix aus
optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen. Mit den folgenden
Initiativen und strategischen Ansätzen erbringt die EVN einen wesentlichen Beitrag zur
Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele:
Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse
und erneuerbares Gas
Steigerung der Energieeffizienz eigener Produktionsanlagen und Netze
Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
Information und Beratung der Kunden im Hinblick auf die Reduktion ihres Energiebedarfs
Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse
und erneuerbares Gas
Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z.B. E-Autos
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Produktmix der EVN
Zunehmender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs
164
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
40
Unterstützung der Transformation der Gasnetze hin zu erneuerbarem Gas und
Wasserstoff
Nachhaltigkeitsbeirat
Der Nachhaltigkeitsbeirat der EVN berät den Vorstand der Gesellschaft in wichtigen Fragen
der nachhaltigen Unternehmensführung in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, nachhaltige
Wasserwirtschaft, Digitalisierung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit,
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie Soziales und Menschenrechte. Im Geschäftsjahr
2022/23 trat das aus 28 Mitgliedern bestehende Gremium zu zwei Sitzungen zusammen. Ein
besonderer Fokus wurde dabei neben den Themen Versorgungssicherheit und
Energietransformation, energiewirtschaftliche Situation in Niederösterreich und aktuelle
Marktsituation und Aktivitäten des EVN Vertriebsgeschäfts auch auf die Herausforderungen
des Arbeitsmarkts sowie von der Ausbildung über das Finden und Halten von Arbeitskräften
als auch auf die Skills der Zukunft gelegt.
Abfall
Die EVN achtet darauf, dass Wertstoffe soweit möglich intern wiederverwendet werden,
bevor sie als Abfall deklariert werden. Eine innerbetriebliche Behandlung oder Recycling von
Abfällen wird aufgrund der rechtlich dafür notwendigen Behandlungserlaubnis nicht
durchgeführt. Gemäß der EU-Gesetzgebung geschieht dies über die direkte Beauftragung
von geeigneten Entsorgern oder Verwertern, die eine fachgerechte Verwertung und
Entsorgung der Abfälle nach der europäischen Abfallhierarchie gewährleisten und so
sicherstellen, dass Wertstoffe nicht verloren gehen.
Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle gibt die EVN auf
Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht
entsorgen. In der Berichtsperiode entsorgte die EVN keine gefährlichen oder nicht
gefährlichen Abfälle grenzüberschreitend.
Abfallmengen gesamt
1)
2022/23
2021/22
2020/21
Nicht gefährliche Abfälle
t
203
267
339
davon zur Rückgewinnung umgeleitete Abfälle
t
180
-
-
davon dem Recycling zugeführt
t
176
-
-
davon sonstigen Verfahren zur Rückgewinnung zugeführt
t
4
-
-
davon zur Entsorgung weitergeleitete Abfälle
t
23
-
-
davon in die Verbrennung mit Energierückgewinnung
t
21
-
-
davon zur Deponierung
t
1
-
-
davon zu sonstigen Entsorgungsverfahren
t
1
-
-
Gefährliche Abfälle
t
33
35
31
davon der Verwertung zugeführte gefährliche Abfälle
t
8
-
-
davon zur Entsorgung weitergeleitete gefährliche Abfälle
t
25
-
-
1) Ohne Baurestmassen
165
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
41
Sozialbelange
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen
setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts
Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele
für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:
EVN Junior-Ranger-Programm: An zwei Samstagen vermittelten externe Experten
insgesamt 17 Jugendlichen Theorie- und Praxiswissen zu Themen wie Hydrobiologie,
Flora und Fauna in Flussauen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur- und
Gewässerschutz. Die Wissensvermittlung fand am und um den Stausee Erlaufklause,
ein Wasserkraftwerksstandort der EVN, statt.
EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 120.000 Euro dotiert und
unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die
Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expertengremium, das zweimal pro Jahr
zusammentritt. Seine Empfehlungen zur Mittelverwendung an den Vorstand der EVN
erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr
2022/23 unterstützte der Fonds 18 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 122.000
Euro.
Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bietet die EVN ihren Kunden vielfältige
Möglichkeiten zur Verwendung jener Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres
Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die
Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kunden selbst oder
aber zur Unterstützung verschiedener wohltätiger Projekte eingelöst werden.
Spendenaktionen gab es zuletzt u.a. für Menschen mit psychischen Erkrankungen, für
Tierheime oder für Sozialmärkte.
evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer
Kunst aus aller Welt, die von dem mit renommierten Experten besetzten EVN Kunstrat
kuratiert wird. Die Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung
mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter und ihre Familien wie
an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.
Arbeitnehmerbelange
Die EVN sieht es als ihre Verantwortung, zeitgerecht auf die aktuellen Herausforderungen zu
reagieren und ein optimales Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter zu schaffen, in dem sie sich
weiterentwickeln und zielorientiert am gemeinsamen Erfolg arbeiten können. Mit dem Projekt
„EVN Arbeitswelt“ versucht die EVN, diesen Anforderungen gerecht zu werden und ein
möglichst flexibles Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter zu schaffen. Länderspezifische
gesetzliche Bestimmungen und internationale Regelwerke, etwa die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte, sowie die grundlegenden Formulierungen in unserem Verhaltenskodex
bilden die grundsätzlichen Leitgedanken der EVN Unternehmenskultur, wenn es um den
Umgang mit Mitarbeitern geht. Eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente zur
Unternehmens- und Führungskultur, so etwa das Führungsleitbild und die Menschenrechts-
Policy, definiert und konkretisiert die Prinzipien und Richtlinien der EVN für den alltäglichen
Umgang miteinander.
Im Umgang mit den Mitarbeitern kommt die EVN aber nicht nur den gesetzlich definierten
Pflichten nach, sondern erbringt darüber hinaus viele zusätzliche freiwillige Leistungen, um
dem Anspruchsbild einer fairen Arbeitgeberin zu entsprechen.
166
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
42
Fundamentale Prinzipien wie z.B. Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, Arbeitsschutz und -sicherheit, betriebliche Gesundheitsvorsorge,
betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation sowie betriebliche
Zusatzleistungen prägen hierbei die Unternehmenskultur.
Zum Bilanzstichtag am 30. September 2023 beschäftigte die EVN 626 Mitarbeiter (Kopfzahl).
Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und
Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen
Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle.
Diversität
Zum Bilanzstichtag 30. September 2023 gehörten der EVN AG 182 Frauen (29,1 %) und 444
Männer (70,9 %) an. Zur Erhöhung des Frauenanteils in der EVN sowie zur Unterstützung
der Karriereplanung insbesondere hoch qualifizierter bietet das Programm „Frauen@ EVN
u. a. die Möglichkeit, bedarfsorientiert Seminare zu besuchen und interne
Netzwerkmöglichkeiten wahrzunehmen. Auch ein Mentoring-Programm wurde vor einigen
Jahren ins Leben gerufen. Damit will die EVN die Mitarbeiterinnen in ihren
Führungspositionen stärken und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Steigerung der
Anzahl weiblicher Führungskräfte schaffen. Auch die Möglichkeit, als Teilzeitbeschäftigter
Führungsverantwortung zu übernehmen, wird von der EVN bewusst unterstützt und gelebt.
10 Frauen und 9 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten,
während 5 Frauen und 8 Männer das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30.
September 2023 gab es in der EVN AG in Summe 76 Teilzeitbeschäftigte, davon 59 Frauen
und 17 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern an der Gesamtbelegschaft
der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 12,1 %.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN
Global Compact sowie den Grundsätzen der International Labour Organization werden alle
Mitarbeiter der EVN ungeachtet von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe,
sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen Beeinträchtigungen
gleichwertig behandelt. Außerdem lehnt die EVN jede Diskriminierung von Mitarbeitern in
Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und
Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab.
Die Vergütung aller Mitarbeiter richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw.
nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei
gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen
Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und
Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen
Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2022/23 beschäftigte die EVN AG 15 Menschen aus dieser
Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 2,4 % der Gesamtbelegschaft.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein weiteres zentrales Anliegen der EVN ist eine ausgewogene Balance zwischen dem
Berufs- und Familienleben ihrer Mitarbeiter. Als eines der ersten Unternehmen hat die EVN
bereits im Mai 2011 die „Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern Wirtschaft“ eine Initiative
des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich unterzeichnet und damit ein
Zeichen für eine elternorientierte Personalpolitik gesetzt. In vielen Bereichen können
Mitarbeiter ihre Arbeitszeit frei gestalten, sofern nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa
Schichtdienste dem entgegenstehen. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne
Kernzeit, das sehr hohe Flexibilität ermöglicht, Verschiedene Teilzeitmodelle sowie fixe
Modelle für mobiles Arbeiten, die z.B. auch eine Kombination von Arbeitseinsatz im
Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags ermöglichen, erleichtern den
Mitarbeitern die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen.
167
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
43
Die Modelle für mobiles Arbeiten sehen einen Rahmen von bis zu 1.280 Stunden pro Jahr
vor, in denen die Mitarbeiter ortsungebunden arbeiten können. Mitarbeiter mit
Familienverantwortung werden außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro
oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN unterstützt.
Alle Mitarbeiter der EVN haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf
Karenzzeit sowie dem sogenannten Papamonat. Die EVN gewährt die Karenzzeit mit einer
möglichen Arbeitsfreistellung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes sogar über die
bestehende gesetzliche Verpflichtung hinaus. Während der Karenzzeit hält die EVN den
Kontakt zu ihren Mitarbeitern gezielt aufrecht und erleichtert damit ihren beruflichen
Wiedereinstieg. Darüber hinaus stehen den Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische
Informationsveranstaltungen und ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen.
Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot, und beinahe alle
Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder zur EVN zurück.
Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sowie die Bestrebungen
im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung bilden ein zentrales Element der
EVN Unternehmenskultur. In Ergänzung zu europäischen und länderspezifischen
gesetzlichen Vorschriften, die durchwegs zur Gänze eingehalten werden, sind sie für
sämtliche Unternehmenseinheiten im EVN Verhaltenskodex, Menschenrechts-Policy,
Sicherheitsleitbild und -strategie sowie in internen Geschäftsanweisungen und Richtlinien
fest verankert, die Sicherheitsrisiken definieren und entsprechende Gegenmaßnahmen
vorgeben.
Sämtliche Arbeitsunfälle nahezu aller Mitarbeiter und Leiharbeiter der EVN werden über
einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst erfasst und analysiert, und es werden
gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Zur Erfassung erkannter Risiken
und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientiert sich die EVN an den
Anforderungen der Norm ISO 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den
Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den zentralen
Sicherheitsfachkräften wird außerdem sichergestellt, dass erkannte Risiken und Maßnahmen
zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen.
Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit
ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihrer
Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste Anlaufstelle für Betroffene. Darüber hinaus werden
alle Mitarbeiter und Leasingmitarbeiter von Sicherheitsvertrauenspersonen in
Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche
beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich.
Als Basis der regelmäßigen Unterweisungen dient das eigens auf die Arbeitsbedingungen in
der Energiewirtschaft ausgerichtete Handbuch Sicherheit“ der Branchenvereinigung
Oesterreichs Energie. Das für den Konzern zentral organisierte Team der EVN
Arbeitssicherheit setzt auch eine Vielfalt an konkreten Maßnahmen um, wie z.B.
Sicherheitsgespräche mit dem Vorgesetzten, E-Learning-Module und Videoclips zu
Arbeitsweisen und zur Handhabung von Arbeitsmitteln, Fachseminare, Artikel in der
Mitarbeiterzeitung sowie im Intranet zu unterschiedlichen Aspekten der Arbeitssicherheit
sowie die Verleihung des jährlichen „Oskar für Arbeitssicherheit“ an jene Abteilungen bzw.
Organisationen, die ein unfallfreies Jahr hinter sicher gebracht haben.
Im Geschäftsjahr 2022/23 ereigneten sich bei der EVN AG zwei Arbeitsunfälle (Vorjahr: 5);
der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 1,6 (Vorjahr: 1,7).
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
44
Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeiter gerecht zu werden, bietet
die EVN eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung.
Zwei Arbeitsmediziner stehen für alle Fragen rund um Gesundheitsvorsorge,
Bewusstseinsbildung sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur
Verfügung und betreuen die Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen
und darüber hinaus. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen u.a.
Gesundenuntersuchungen, Impfungen, Seh- und Hörtests, Präventionsmedizin sowie Erste-
Hilfe-Kurse, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps für gesunde Ernährung
sowie spezifische Angebote für Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare
Krankheiten besteht oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit der
Mitarbeiter dauerhaft gefährden könnten. Dennoch hat die EVN Konzernanweisungen für
Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt darunter z.B. die „Pandemievorsorge
EVN“, die nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als wertvolle Grundlage für die
gesetzten Maßnahmen diente.
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen eröffnet die EVN Kultur- und
Sportvereinigung allen Mitarbeitern ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten von Laufsport über
Tennis, Fußball und Flugsport bis hin zu Film und Fotografie. Bei vielen dieser Aktivitäten
nimmt die Gesundheitsförderung ebenfalls einen wichtigen Stellenwert ein.
Betriebliche Sozialpartnerschaft
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achtet die EVN auf Transparenz und
steht damit im Einklang mit ihrem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen
sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die
Arbeitnehmervertreter laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische
Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für
strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im
Personalbereich. 100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch
Belegschaftsvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind
hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche
Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Belegschaftsvertretungen in die
Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema
von allen Mitarbeitern der EVN AG an diesen Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden
auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u.a. aus Betriebsräten oder
Gewerkschaftsvertretern zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter des
Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Nachhaltigkeitsbeirat äußern.
Personalentwicklung und -förderung
Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter hat für die EVN große strategische Bedeutung und ist
wesentlich für die Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die
Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz der Mitarbeiter zentrale
Schwerpunkte des Personalmanagements bei EVN. Vor dem Hintergrund des aktuellen
Arbeits- und Fachkräftemangels hat die zielgerichtete, individuelle und effiziente
Personalentwicklung nochmals an Bedeutung gewonnen. Im Geschäftsjahr 2022/23
absolvierte jeder Mitarbeiter der EVN AG im Schnitt 11,1 Stunden an
Weiterbildungsveranstaltungen.
Entscheidender Erfolgsfaktor im Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist es, die Erwartungen
und Bedürfnisse seiner potenziellen und auch bestehenden Mitarbeiter zu kennen und
diesen so weit wie möglich entgegenzukommen. Die EVN betrachtet ihre Mitarbeiter sehr
differenziert über den gesamten Employee Life Cycle hinweg, von der Phase der
Orientierung und Jobsuche bis hin zum Pensionsantritt und auch noch danach. Ein
umfassendes Onboarding stellt mit Infoveranstaltungen, Einschulungen, E-Learnings,
Patensystem und regelmäßigen Feedbackschleifen sicher, dass die neuen Mitarbeiter auch
tatsächlich im Unternehmen ankommen.
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
45
Damit die Mitarbeiter in ihrer jeweiligen Situation wahrgenommen und gefördert werden und
sich weiterentwickeln können, spielt auch regelmäßiges Feedback z. B. im Rahmen der
jährlichen Mitarbeitergespräche und die laufende Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit
durch den „Stimmungsbarometer“ eine ganz wesentliche Rolle.
Zur Gewinnung von qualifizierten neuen Mitarbeitern nutzt die EVN seit vielen Jahren auch
gezieltes Employer Branding. Dazu gibt sie u. a. auf digitalen Plattformen authentische
Einblicke in das Unternehmen und die vielfältigen Aufgabenbereiche. Ebenso gibt es seit
einigen Jahren ein erfolgreiches Empfehlungsprogramm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“
sowie ein Jobbotschafter-Programm. Grundidee ist in beiden Fällen die stärkere und aktive
Einbindung bestehender Kollegen ins Recruiting.
Das umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebot der EVN wird durch die EVN Akademie
umgesetzt, die jährlich rund 200 Veranstaltungen organisiert und mehr als 70
unterschiedliche Ausbildungspläne zu technischen Themenstellungen und Inhalten wie auch
zur Persönlichkeitsentwicklung koordiniert. Für Führungskräfte und High Potentials gibt es
darüber hinausgehende Ausbildungsprogramme und vielfältige Karrieremöglichkeiten.
Im Bewusstsein um den hohen Stellenwert von Aus- und Weiterbildung bekennt sich die
EVN auch zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Entsprechende Ansuchen werden nach
Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen vonseiten der Arbeitgeberin unter
Berücksichtigung definierter Rahmenbedingungen grundsätzlich genehmigt. Auch das
Modell der befristeten Wiedereingliederungsteilzeit wird fallweise genutzt, um Mitarbeiter z.B.
nach einer längeren Krankheit die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Die Möglichkeit der Altersteilzeit wiederum nutzen Mitarbeiter, um ihre Arbeitszeit bis zum
Pensionsantritt schrittweise zu reduzieren.
Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption
Neben den grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten
definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den Verhaltens- und
Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sich die EVN
zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Die EVN legt größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller
Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten. Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu
lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, hat die EVN konzernweit Compliance-
Richtlinien und Maßnahmen implementiert. Zentrales Dokument ist dabei der in zehn
Themenbereiche gegliederte EVN Verhaltenskodex, der auf Basis des EVN
Unternehmensleitbilds u. a. jene Aspekte der Geschäftstätigkeit regelt, die Menschenrechte,
Governance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und
Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz
betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex
bilden konzernweit die verbindliche Richtschnur für das Verhalten. Die Regelungen des
Verhaltenskodex setzen auf verschiedenen Grundlagen auf, die jeweils auf die
Gegebenheiten und Anforderungen des Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht
von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa
Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über
Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu
internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht
hinausgehen.
170
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
46
Menschenrechte
Seit jeher ist im EVN Verhaltenskodex das uneingeschränkte und unmissverständliche
Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur
Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit allen Mitarbeitern an allen
Standorten sowie in allen Geschäftsbeziehungen verankert. Die Ablehnung von Kinder- und
Zwangsarbeit zählt ebenso dazu wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter,
ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder
allfälligen Beeinträchtigungen zu diskriminieren. Weitere Elemente sind die Gewährung von
Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie
die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei
internationalen Projekten).
Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen
Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und
internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global
Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International
Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen ist die EVN in Ländern mit
unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn
dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, fühlt sich die EVN dazu
verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im
Rahmen der Möglichkeiten auch außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz werden im EVN Konzern als
Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere
Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie der
Stabsstelle Corporate Compliance Management) verantwortet. Im Geschäftsjahr 2021/22
wurden insbesondere mit Blick auf die erstmalige Berichterstattung gemäß der EU-
Taxonomie-Verordnung die internen Prozesse und Regelwerke zu den Themen
Menschenrechte und sozialer Mindestschutz überprüft und diese im Berichtszeitraum
weiterentwickelt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die für diese Themenbereiche
etablierten Managementansätze und organisatorischen Regelungen lückenlos eingehalten
werden.
Begleitend erfolgte im Lauf der letzten beiden Geschäftsjahre vor allem für die besonders
mit den Aspekten Menschenrechte befassten Organisationen eine vertiefte
Auseinandersetzung mit dem Thema, die auch durch externe Experten begleitet wurde.
Vorstand und Führungskräfte wurden regelmäßig über Fortschritte und neu implementierte
Maßnahmen informiert. Darüber hinaus wurde im Jahr 2022 eine EVN Menschenrechts-
Policy formuliert und vom Vorstand genehmigt sowie ein EVN Menschenrechtsbeauftragter
ernannt und in der Stabsstelle Corporate Compliance Management etabliert. Ab dem
Geschäftsjahr 2023/24 sind bereits konkrete Weiterentwicklungsmaßnahmen geplant: Zu
Beginn stehen Sensibilisierungsmaßnahmen und verpflichtende Schulungen. Diese sollen
konzernweit das Verständnis zur Achtung der diversen Aspekte zum Thema
Menschenrechte verstärken. Zudem soll ein Impact Assessment zum Thema
Menschenrechte durchgeführt werden, um mögliche Risiken und Auswirkungen strukturiert
zu erheben, zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu entwickeln.
Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte werden konzernweit im
Rahmen der jährlichen Risikoinventur erhoben.
Korruptionsprävention
Die EVN tritt entschieden gegen jede Art von Korruption auf und fasst den Begriff Korruption
sehr weit. Er beinhaltet für die EVN neben gesetzwidrigen Zahlungen (z.B. Bestechung,
Kick-back-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle
anderen Arten von Zuwendungen (z.B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche
Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion).
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
47
Sowohl die Annahme als auch die Gewährung solcher Vorteile sind für die Mitarbeiter der
EVN und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind bei
pflichtgemäßer Abwicklung von Geschäften lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts-
und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Umfassende präventive Maßnahmen darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische
Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sollen Mitarbeiter gerade zum Thema
Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Deshalb legt die EVN bei der regelmäßigen
Erhebung von Compliance-Risiken auch besonders Augenmerk auf das Thema Korruption.
Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt
einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der die EVN Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei
unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten.
Es baut auf drei Säulen auf:
Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
Identifikation von Compliance-Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von
Maßnahmen
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS werden von der direkt dem
Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM)
verantwortet. Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeitern von CCM wurden in
den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance Officer eingesetzt.
Erhebung von Compliance-Risiken
Compliance-Risiken, die bei der EVN auch die Themen Menschenrechte und
Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus
unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür
ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des
Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch die
Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben
und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance. Die Ergebnisse dieser Erhebungen
werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats vorgelegt.
Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht internen und externen
Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren („Whistle Blowing“) zur
Verfügung. Alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges
Verhalten können dabei niederschwellig entweder persönlich, telefonisch, über spezifische
Compliance E-Mail-Adressen oder über ein von einem externen Dienstleister gehostetes
Hinweisgebersystem erfolgen. Diese Möglichkeiten bestehen konzernweit und in allen
wesentlichen Landessprachen des EVN Konzerns. Das Hinweisgeberverfahren wurde dabei
mit der Zielsetzung ausgestaltet, eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung
gemeldeter Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex zu gewährleisten. Anonym
abgegebene Hinweise werden stets von der EVN behandelt. Eine eigene Konzernanweisung
regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der Behandlung der gemeldeten Bedenken
sowie die Vorkehrungen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien.
Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen
sind sie zudem strafrechtlich relevant. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu
beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und
Schadensumfang zu arbeits- bzw. zivilrechtlichen Konsequenzen.
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
48
Deshalb sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte
geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden der EVN AG keine Fälle von vermuteter Diskriminierung
gemeldet. In der Berichtsperiode hat die EVN AG keine Meldungen über Vorwürfe
vermuteter Korruption erreicht und kein aus vor der Berichtszeit gemeldeter Fall war
Gegenstand von Klagen. Auch eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern aus
Gründen von Verstößen gegen den EVN Verhaltenskodex ist nicht erfolgt.
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für
Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen „Menschenrechte“,
„Arbeitsbedingungen und -rechte“, „Umwelt- und Klimaschutz“ sowie „Geschäftsethik“ gelegt.
Im gesamten Konzern verfolgt die EVN das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu
vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das
Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen
wurden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner, die auch das Screening von
Sanktionslisten mit einschließt, folgt die EVN einem risikoorientierten Ansatz und
berücksichtigt insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Die EVN nutzt zudem die
Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters. Sofern
diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, werden entsprechende Maßnahmen zur
Risikoreduktion gesetzt.
Compliance-Schulungen
Das CMS der EVN stellt mit einem sorgsam entwickelten und kontinuierlich verbesserten
Schulungs- und Kommunikationskonzept konzernweit sicher, dass sich alle Mitarbeiter
regelmäßig mit Compliance-Themen befassen und die Themenbereiche des EVN
Verhaltenskodex jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind insbesondere
Menschenrechte, Unternehmensethik, Korruptionsprävention und Wettbewerbsverhalten.
Das im Geschäftsjahr 2021/22 in Abstimmung mit den Führungskräften neu konzipierte
mehrstufige Compliance-Schulungsprogramm stellt nun mehr den konzernweit
verpflichtenden Schulungsstandard zum EVN Verhaltenskodex dar, der von allen neu
eingetretenen Mitarbeitern (inklusive externer Arbeitskräfte) absolviert werden muss.
Sämtliche Module dieses umfassenden Lernpfads zeichnen sich durch einen hohen Grad an
Interaktion und Praxisbezug aus. Die Präsenztrainings, Webinare und E-Learnings
kombinieren zudem Einheiten zum Selbststudium samt Wissensüberprüfungen mit der
Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an Fallbeispielen.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt CCM regelmäßig auch auf
alternative Kommunikationsmaßen (z.B. solche im Intranet oder in der Mitarbeiterzeitung der
EVN) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung
und Weiterentwicklung der Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie der ethischen
Prinzipien eingebunden sind.
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
49
Ausblick
Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2023/24 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs
konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener
ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines
CO2-neutralen Energiesystems leisten.
Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise
ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für
unsere Kunden ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das
Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und
Terminpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnis aus dem Energievertrieb.
Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten
Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer für die WTE zu finden,
mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die
sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren
kann.
Unter der Annahme, dass der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im
Geschäftsjahr 2023/24 voraussichtlich geringer ausfallen wird, wird ein Jahresergebnis unter
Vorjahresniveau erwartet.
Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber
hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die
Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN
beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener
Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um
außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.
Maria Enzersdorf,
am 21. November 2023
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
EVN AG, Maria Enzersdorf
49
Ausblick
Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2023/24 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs
konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener
ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines
CO2-neutralen Energiesystems leisten.
Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise
ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für
unsere Kunden ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das
Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und
Terminpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnis aus dem Energievertrieb.
Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten
Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer für die WTE zu finden,
mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die
sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren
kann.
Unter der Annahme, dass der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im
Geschäftsjahr 2023/24 voraussichtlich geringer ausfallen wird, wird ein Jahresergebnis unter
Vorjahresniveau erwartet.
Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber
hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die
Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN
beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener
Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um
außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.
Maria Enzersdorf,
am 21. November 2023
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
EVN AG, Maria Enzersdorf
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Ausblick
Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2023/24 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs
konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener
ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines
CO2-neutralen Energiesystems leisten.
Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise
ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für
unsere Kunden ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das
Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und
Terminpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnis aus dem Energievertrieb.
Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten
Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer für die WTE zu finden,
mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die
sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren
kann.
Unter der Annahme, dass der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im
Geschäftsjahr 2023/24 voraussichtlich geringer ausfallen wird, wird ein Jahresergebnis unter
Vorjahresniveau erwartet.
Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber
hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die
Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN
beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener
Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um
außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.
Maria Enzersdorf,
am 21. November 2023
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Jahresabschluss
175
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
Bilanz zum 30.09.2023
Aktiva
30.9.2023 30.9.2022
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 37.907.475,75 41.852
II. Sachanlagen 22.976.050,64 21.937
III. Finanzanlagen 4.102.167.095,81 3.603.123
4.163.050.622,20 3.666.912
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Primärenergievorräte 49.111.236,80 120.824
2. Waren 0,00 25
49.111.236,80 120.848
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43.538.553,69 2.987
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 543.864.448,00 550.250
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 429.501,27 33.034
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 93.207.763,94 7.516
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
681.040.266,90 593.787
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile 227.795.437,12 193.269
IV.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
52.086.443,29 203.605
1.010.033.384,11 1.111.510
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 252.084,22 250
D. Aktive latente Steuern 8.790.382,02 3.803
5.182.126.472,55 4.782.476
51
176
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
Passiva
30.9.2023 30.9.2022
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -2.977.639,85 -3.044
327.022.360,15 326.956
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 205.182.200,62 205.182
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
263.449.909,68 263.450
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 2.130.561.880,70 1.917.495
2.135.285.614,92 1.922.219
IV. Rücklagen für eigene Anteile 2.977.639,85 3.044
V. Bilanzgewinn 203.701.181,18 93.066
davon Gewinnvortrag 391.689,22 80
2.932.436.705,78 2.608.735
B. Investitionszuschüsse 10.344,92 0
C. ckstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 22.947.312,00 19.567
2. Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen 69.454.930,00 62.267
3. Steuerrückstellungen 77.482.627,61 7.610
4. Sonstige Rückstellungen 43.636.042,54 47.614
213.520.912,15 137.057
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 570.370.652,53 570.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 99.370.652,53 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 471.000.000,00 570.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 810.414.634,10 870.232
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 257.317.073,18 364.817
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 553.097.560,92 505.415
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.774.077,14 15.288
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.774.077,14 15.288
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 559.172.526,30 486.066
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 559.081.526,30 485.975
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 91.000,00 91
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.117.333,54 51.365
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.117.333,54 51.365
6. Sonstige Verbindlichkeiten 59.439.265,75 42.182
davon aus Steuern 8.840.102,47 5.278
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.477.418,17 1.394
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 51.260.238,72 29.544
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.179.027,03 12.638
2.034.288.489,36 2.035.504
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.001.920.901,41 946.989
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.032.367.587,95 1.088.515
E. Passive Rechnungsabgrenzung 1.870.020,34 1.181
5.182.126.472,55 4.782.476
52
EVN AG, Maria Enzersdorf
Passiva
30.9.2023 30.9.2022
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -2.977.639,85 -3.044
327.022.360,15 326.956
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 205.182.200,62 205.182
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
263.449.909,68 263.450
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 2.130.561.880,70 1.917.495
2.135.285.614,92 1.922.219
IV. Rücklagen für eigene Anteile 2.977.639,85 3.044
V. Bilanzgewinn 203.701.181,18 93.066
davon Gewinnvortrag 391.689,22 80
2.932.436.705,78 2.608.735
B. Investitionszuschüsse 10.344,92 0
C. ckstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 22.947.312,00 19.567
2. Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen 69.454.930,00 62.267
3. Steuerrückstellungen 77.482.627,61 7.610
4. Sonstige Rückstellungen 43.636.042,54 47.614
213.520.912,15 137.057
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 570.370.652,53 570.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 99.370.652,53 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 471.000.000,00 570.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 810.414.634,10 870.232
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 257.317.073,18 364.817
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 553.097.560,92 505.415
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.774.077,14 15.288
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.774.077,14 15.288
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 559.172.526,30 486.066
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 559.081.526,30 485.975
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 91.000,00 91
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.117.333,54 51.365
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.117.333,54 51.365
6. Sonstige Verbindlichkeiten 59.439.265,75 42.182
davon aus Steuern 8.840.102,47 5.278
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.477.418,17 1.394
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 51.260.238,72 29.544
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.179.027,03 12.638
2.034.288.489,36 2.035.504
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.001.920.901,41 946.989
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.032.367.587,95 1.088.515
E. Passive Rechnungsabgrenzung 1.870.020,34 1.181
5.182.126.472,55 4.782.476
52
177
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
2022/23 2021/22
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 936.413.934,66 790.275
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.082,22 6
3. Sonstige betriebliche Erträge
a)
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 2.018,92 18
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 24.174,46 26.290
c) Übrige 1.904.375,18 22.123
1.930.568,56 48.431
4. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger -682.474.637,19 -564.681
b) Materialaufwand -878.227,20 -776
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen -105.353.550,82 -91.879
-788.706.415,21 -657.336
5. Personalaufwand
a)
Gehälter -65.678.413,03 -57.056
b) Soziale Aufwendungen -30.926.584,00 -16.402
davon für Altersversorgung -11.437.506,15 -3.110
davon für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -5.117.059,63 -553
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -13.672.485,66 -12.138
-96.604.997,03 -73.458
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.507.008,21 -6.388
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen -298.659,93 -255
b) Übrige -31.131.490,77 -27.302
-31.430.150,70 -27.557
8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) 15.098.014,29 73.974
9. Erträge aus Beteiligungen 431.090.236,66 300.512
davon aus verbundenen Unternehmen 257.245.919,29 249.635
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29.933.974,95 17.898
davon aus verbundenen Unternehmen 29.887.124,18 17.854
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29.555.409,19 8.731
davon aus verbundenen Unternehmen 15.570.677,70 7.092
12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 1.907.487,40 8.704
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -33.811.658,04 -24.460
davon Abschreibungen -33.746.000,00 -18.691
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -33.746.000,00 -18.657
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -69.049.137,85 -34.622
davon betreffend verbundene Unternehmen -11.967.747,28 -18
15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) 389.626.312,31 276.762
16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) 404.724.326,60 350.736
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.10.2022 bis 30.9.2023
53
178
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
2022/23 2021/22
EUR TEUR
Übertrag 404.724.326,60 350.736
17. Steuern vom Einkommen 11.585.165,36 3.249
davon latente Steuern 4.986.965,06 -6.138
18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 416.309.491,96 353.985
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -213.000.000,00 -261.000
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 391.689,22 80
21. Bilanzgewinn 203.701.181,18 93.066
54
179
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
55
180
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Beteiligungsspiegel
Eigenkapital
Bilanz-
stichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
73,63
EUR
11.382.591,20
81.678.762,27
30.09.2023
EVN Wärmekraftwerke GmbH
99,48
EUR
7.432.637,84
85.686.607,07
30.09.2023
EVN Beteiligung 52 GmbH
100,00
EUR
-319.744,37
117.410.899,49
30.09.2023
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien
100,00
TBGN
985,00
48.285,00
31.12.2022
EVN Bulgaria Fernwärme Holding
100,00
EUR
-1.277,41
10.885.380,12
30.09.2023
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH
100,00
EUR
30.160.262,75
315.251.861,77
30.09.2023
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH
100,00
EUR
9.059.374,71
45.045.022,27
30.09.2023
EVN Kroatien Holding GmbH
100,00
EUR
-1.495,88
13.264.154,75
30.09.2023
EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien
100,00
TMKD
-630,00
24.869,00
31.12.2022
EVN Mazedonien GmbH
100,00
EUR
-2.948,03
213.802.590,74
30.09.2023
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
201.678.351,56
440.371.348,60
30.09.2023
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH
100,00
EUR
960.891,38
79.575.407,66
30.09.2023
evn wasser Gesellschaft m.b.H.
99,98
EUR
3.655.339,61
76.010.103,94
30.09.2023
EVN Wärme GmbH
100,00
EUR
7.601.769,42
98.944.998,22
30.09.2023
Netz Niederösterreich GmbH
100,00
EUR
62.246.604,92
746.592.958,19
30.09.2023
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG)
50,03
EUR
49.973.112,02
407.205.197,46
31.03.2023
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H.
100,00
EUR
18.320.029,47
46.426.139,25
30.09.2023
EVN Energieservices GmbH
100,00
EUR
-72.493.143,46
366.041.752,09
30.09.2023
Eigenkapital
Bilanz-
stichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG
2,52
EUR
366.354,50
3.435.354,50
31.12.2022
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
1,26
EUR
2.242.968,21
3.042.968,21
31.12.2022
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.
50,00
EUR
65.400,37
261.209,75
30.09.2023
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH
50,00
EUR
-461.902,43
660.442,98
31.12.2022
Fernwärme St. Pölten GmbH
49,00
EUR
-980.402,66
23.846.140,71
31.12.2022
Verbund AG
12,63
TEUR
563.341.800,00
3.817.408.200,00
31.12.2022
Verbund Hydro Power GmbH
0,70
TEUR
1.335.891.700,00
2.962.937.600,00
31.12.2022
Wiener Börse AG
4,65
EUR
34.582.619,11
178.614.193,37
31.12.2022
Anteil am
Nominal-
kapital
%
Währung
Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
Anteil am
Nominal-
kapital
%
Währung
Jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
56
181
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
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182
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
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EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
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Anhang
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1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2023 der EVN AG wurde vom Vorstand der
Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-
Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 sind die Landes-Beteiligungsholding (NLH)
und die WIENER STADTWERKE GmbH (WSTW) übereingekommen, dass die EVN AG in
eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft iSd § 9 KStG einbezogen wird. Die EVN AG kann
ihrerseits nach freiem Ermessen einzelne oder mehrere ihrer qualifizierenden Tochter- und
Beteiligungsgemeinschaften in die Gruppe der Beteiligungsgemeinschaft einbeziehen. Die
NLH und die WSTW sind selbst jeweils Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. NLH
bleibt als hauptbeteiligte Gesellschaft der Beteiligungsgemeinschaft Gruppenträger der EVN,
WSTW ist minderbeteiligte Gesellschaft.
Zum 30. September 2023 hat die EVN AG ihrerseits mit der EVN Wasser GmbH, Netz Nie-
derösterreich GmbH, EVN Wärme GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H,
EVN Energieservices GmbH, EVN Kroatien Holding GmbH, EVN Croatia Plin d.o.o., kabel-
plus GmbH, Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, EVN Wärmekraft-
werke GmbH, Burgenland Holding AG, RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, RAG Austria
AG, RAG Energy Storage GmbH, RAG Exploration & Production GmbH, EVN Umweltholding
und Betriebs-GmbH, EVN Business Service GmbH, EVN Geoinfo GmbH, Netz Niederöster-
reich Beteiligung 31 GmbH, Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH sowie der
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung
abgeschlossen und bildet mit diesen Gesellschaften die steuerliche EVN Gruppe.
Die Steuerumlagen in der „EVN Gruppe“ werden jeweils nach der Belastungsmethode
(„stand-alone“-Methode) ermittelt. Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten,
diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit
künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der
Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass der Burgenland Holding AG im Falle der Zurech-
nung eines negativen steuerlichen Ergebnisses auch dann eine negative Steuerumlage gut-
geschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Die EVN AG entrichtet
ihrerseits eine Steuerumlage an die NLH und WSTW die sich vom steuerlichen Ergebnis der
„EVN Gruppe“ bemisst.
Im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung infolge einer Neuausrichtung der Vertriebs-
aktivitäten des EVN Konzerns wurde mit 28. Februar 2023 der Teilbetrieb „vertriebs- und
energienahe Dienstleistungen“ der EVN KG in die 100%ige Tochtergesellschaft EVN Ener-
gieservice GmbH eingebracht. Die EVN KG soll sich damit künftig ausschließlich auf Strom-
und Gaslieferungen an Endkund*innen konzentrieren, während die EVN Energieservices
sich auf vertriebs- und energienahe Dienstleistungen fokussiert. Weiters erfolgte eine Ein-
bringung der Anteile an der EnergieAllianz Austria GmbH (EAA) in die EVN Energieservice
GmbH. Dementsprechend werden die Forderungen und Verbindlichkeiten an die EVN KG
und EAA nunmehr als Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausgewiesen.
Nachdem im Vorjahr der Ausweis unter Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber betei-
ligten Unternehmen erfolgte, sind die Vorjahreszahlen nur bedingt vergleichbar.
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Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB
nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
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2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1. Allgemeine Grundtze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss,
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge-
halten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1
UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei Umgründungen werden die Buchwerte aus dem letzten Jahresabschluss oder einer Zwi-
schenbilanz, die nach dem auf den letzten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden zu erstellen ist, fortgeführt.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung
angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag
verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohen-
den Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2.2. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um li-
neare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften
nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für
Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Ab-
schreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuer-
rechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizu-
legenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von
Dauer ist.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung
sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen
zugrundeliegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für frei-
willige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Aus-
scheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erfor-
derlich.
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Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde
gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Abschreibungen nach Anlagenkategorien Nutzungsdauer
in Jahren
Planmäßige
Abschreibung
in %
Rechte
4
-
40
2
,
5
-
25
Gebäude 10-50 2-10
Kraftwerks
-
und Erzeugungsanlagen
20
5
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-20 5-33,3
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abge-
schrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die
für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert
(z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen vor-
aussichtlich von Dauer sind.
Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug
auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen
werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmens-
situation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüber-
schüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.
Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorien-
tiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten
(Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der
durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung
von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwer-
ten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund
des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbe-
sondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.
Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den
Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute
und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Vola-
tilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Aus-
leihungen zum Barwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur
im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorge-
nommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die
Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der
Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
2.3. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem nied-
rigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag.
Die Anschaffungskosten für den Gasvorrat werden nach dem gleitenden Durchschnitts-
preisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter
Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
191
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
67
Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung
zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unter-
deckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. Als Verbrauchsfolgeverfahren von CO2
Zertifikaten wird das First-in-first-out Prinzip angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend
diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das all-
gemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außen-
standsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:
Außenstandsdauer:
Wertberichtigungsprozentsatz:
noch nicht fällig 0,06%
1 - 89 Tage 0,13%
90 - 179 Tage 83,43%
180 - 359 Tage 79,30%
360 - 719 Tage 81,14%
720 - 1079 Tage 91,68%
>1080 Tage 92,02%
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedri-
geren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen,
wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
2.4. Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Kon-
zept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes der im Zeitpunkt der Umkehr der be-
fristeten Unterschiede gelten wird gebildet. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene öko-
soziale Steuerreform, den Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 %
und ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend bei der Bewertung der
latenten Steuern berücksichtigt.
2.5. Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensions-
ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
der Anwendung der „Projected-Unit-Credit“-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung er-
folgt mit einem Rechnungszinssatz von 4,30 % (Abfertigungen) (VJ: 3,60 %) bzw. 4,30 %
(Pensionen) (VJ: 3,70 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltsstei-
gerungen und Erhöhungen von Pensionen von 7,0 % (VJ: 3,50 %) im nächsten Jahr, einer
jährlichen Steigerung von 3,5 % für 2025 (VJ: 2,25 %) und einer jährlichen Steigerung von
2,25 % für Folgejahre (VJ: 2,25 %).
Das Pensionsantrittsalter wurde für Männer und Frauen nunmehr einheitlich mit 63 Jahren
angesetzt. Für Frauen wurde zusätzlich die Übergangsregelung 60 - 63 Jahre berücksichtigt.
(Vorjahr: Männer 65 Jahre, Frauen 60 - 65 Jahre).
Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln
(„AVÖ 2018–P“) zur Anwendung.
192
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
68
Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische
Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berech-
nungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt.
Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz ba-
sierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei
die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zin-
sen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung
des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach
ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kauf-
männischer Beurteilung erforderlich sind.
Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem
Zinssatz von 0,91 % (VJ: 0,43 %) abgezinst.
2.6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz
der Vorsicht angesetzt.
2.7. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen
Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtags-
kurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern
der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegen-
stände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei
keine weitere Umwertung erfolgt.
193
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
69
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
3.1. Aktiva
3.1.1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im An-
lagenspiegel angeführt (Anlage 1). Die betragsmäßig gleichen Zu- und Abgänge aus Um-
gründungen betreffen die Umbuchung der Buchwerte der Beteiligungsansätze an der EVN
Energievertrieb GmbH & Co KG sowie der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH auf die EVN
Energieservices GmbH, die im Zuge der unter Punkt 1. Allgemeine Angaben dargestellten
Umgründung diese Beteiligungen von der EVN AG übernommen hat.
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige
Rechte mit einem Stand von EUR 37.907.475,75 (VJ: TEUR 41.852) ausgewiesen.
In der Bilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände EUR 302.579,31
(VJ: TEUR 332) ausgewiesen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ:
TEUR 2.363) und beinhaltet keine Wertberichtung.
Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungs-
spiegel (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vor-
geschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflich-
tungen.
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 7.068.738,01
(VJ: TEUR 17.865) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 35.170,00 (VJ: TEUR 32) innerhalb
des nächsten Jahres fällig.
194
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
70
3.1.2. Umlaufvermögen
Vorräte
Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Einzelwertbe-
richtigung von EUR 64.216,00 (VJ: TEUR 18) gebildet.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen in Höhe von EUR 11.282.358,55 (VJ: TEUR 24.560) sowie sonstige
Forderungen in Höhe von EUR 532.582.089,45 (VJ: TEUR 525.690).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unter-
nehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 66.079.007,70
(VJ: TEUR 49.294), Finanzforderungen über EUR 293.618.370,86 (VJ: TEUR 432.053)
sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen und Abgängen aus Finanzanlagen über
EUR 172.884.710,89 (VJ: TEUR 44.343).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 429.501,27 (VJ:
TEUR 33.034) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0,00).
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine we-
sentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 227.795.437,12
(VJ: TEUR 193.269).
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.889,10 (VJ: TEUR 7).
Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 52.078.554,19
(VJ: TEUR 203.598).
3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung
30.09.2023 30.09.2022
EUR
TEUR
Aktive Rechnungsabgrenzungen
25
2
.
084
,
22
250
195
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
71
3.1.4. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und un-
ternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
30.09.202
3
30.09.202
2
EUR
TEUR
Sachanlagen
-15.746.846,21
-18.378
Beteiligungen
-25.415.246,12
-25.814
Personalrückstellungen
42.829.395,44
37.036
sonstige Rückstellungen
-156.706,92
1.465
Steuerliche Verlustvorträge 26.574.476,90
0
noch nicht verrechnete Beteiligungs-
abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG
13.385.407,94
1
9
.
833
sonstige Posten
1.496.991,
77
2
.
062
42.967.472,8
0
16
.
254
Daraus resultieren aktive latente Steuern
1
8.293.705,
58
13
.
968
abzüg
lich: Saldierung mit passiven latenten S
t
euern
-
9.503.323,
56
-
1
0
.
164
Stand zum 30.9.
8.790.382,02
3
.
803
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
30.09.202
3
30.09.202
2
EU
R
TEUR
S
tand zum 1.10.
3.
803.416,9
6
9
.
94
2
Erfolg
swirksame Veränderung
4.986.965,06
-
6
.
138
Stand zum 30.9.
8.790.38
2,0
2
3
.
803
196
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
72
3.2. Passiva
3.2.1. Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in
179.878.402 Stückaktien zerlegt.
Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von
EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 2.130.561.880,70
(VJ: TEUR 1.917.495).
Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde r die zum Stichtag 30. September 2023 im Bestand der
EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrück-
lagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum
Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 2.977.639,85 (VJ: TEUR 3.044)
aus.
Zum Bilanzstichtag wurden 1.623.070 (VJ: 1.659.357) Stück eigene Anteile mit einem
rechnerischen Wert von EUR 2.977.639,85 (VJ: TEUR 3.044) ausgewiesen. Im Geschäfts-
jahr 2022/23 wurden 36.287 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.
3.2.2. Investitionszuschüsse
Stand
Stand
01.10.202
2
Z
uführ
ung
Verbra
uch
Abgang
30.09.202
3
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Sachanlagen
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
0
,00
10.344
,
92
0,00
0
,00
10.344
,
92
Summe Investitionszuschüsse
0
,00
10.344
,
9
2
0,00
0
,00
1
0.344
,
92
3.2.3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 43.636.042,54 (VJ: TEUR 47.614) betreffen
im Wesentlichen die Vorsorgen für:
30.09.2023 30.09.2022
EUR
TEUR
CO2
-
Zertifikate
3.542.694,13
10
.
512
kurzfristige Personalverpflichtungen
24.
657
.0
80,56
2
1
.
262
Anteilige Jubiläumsgelder 7.310.711,00
6.984
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen
2
.
537
.
434,80
2
.
976
Gasbezugs
-
/absatzgeschäfte
5.588.122,05
5.8
80
43.636.042,54
47.614
197
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
73
3.2.4. Verbindlichkeiten
Restlaufzeit
Bilanzwert
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre 30.09.2023
EUR EUR EUR EUR
1.
Anleihen 99.370.652,53
0,00
471.000.000,00
570.370.652,53
Vorjahr in TEUR 0
99.371
471.000
570.371
2.
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 257.317.073,18
144.268.292,72
408.829.268,20
810.414.634,10
Vorjahr in TEUR 364.817
210.268
295.146
870.232
3.
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 31.774.077,14
0,00
0,00
31.774.077,14
Vorjahr in TEUR 15.288
0
0
15.288
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 559.081.526,30
24.000,00
67.000,00
559.172.526,30
Vorjahr in TEUR 485.975
24
67
486.066
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis be-
steht 3.117.333,54
0,00
0,00
3.117.333,54
Vorjahr in TEUR 51.365
0
0
51.365
6.
Sonstige Verbindlichkeiten 51.260.238,72
1.857.167,22
6.321.859,81
59.439.265,75
Vorjahr in TEUR 29.544
6.241
6.398
42.182
1.001.920.901,41
146.149.459,94
886.218.128,01
2.034.288.489,36
Vorjahr in TEUR 946.989
315.904
772.611
2.035.504
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in
Höhe von EUR 242.000.000,00 (VJ: TEUR 243.500).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 53.775.019,24 (VJ: TEUR 107.756) sowie
sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 505.397.507,06 (VJ: TEUR 378.311). Die sons-
tigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten
aus Cash-Pooling Vereinbarungen in Höhe von EUR 469.414.015,82 (VJ: TEUR 303.019),
Verbindlichkeiten aus Festgeldveranlagungen in Höhe von EUR 9.800.000,00 (VJ: TEUR
8.900), sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 26.183.491,24 (VJ: TEUR
66.392).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.117.333,54
(VJ: TEUR 43.934).
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 20.045.681,54
(VJ: TEUR 22.096) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
198
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
74
3.2.5. Haftungsverhältnisse
30.09.2023 30.09.2022
EUR TEUR
Bankgarant
ien
592
.4
56
.
899
,
59
615
.
445
Sonstige Haftungsverhältnisse
4
74
.9
29
.
935
,
11
41
4
.9
5
6
Patronatserklärungen
20.100.000,00
20.000
1.087.486.834,70
1.050.401
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 852.611.019,55
929.607
davon gegenüber sonstigen nahestehenden Unter-
nehmen
197
.
572
.
640
,
99
83
.
781
Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haf-
tungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften
ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochtergesellschaften, auf
Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene
Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.
Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals „Donaukraft“) ste-
hende Kraftwerk Freudenau wurden Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen.
Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Ver-
lustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG)
Kostenersatz zu leisten.
Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den
Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden
in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an
Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Be-
schaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatz-
geschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem
Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September
2023 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 204.946.727,06 (VJ: TEUR 19.765).
Das dieser Bewertung zugrundeliegende Nominalvolumen der Garantien betrug
EUR 496.600.253,99. Zum 31. Oktober 2023 betrug das Risiko betreffend Marktpreis-
änderungen EUR 159.343.258,85 bei einem zugrundeliegenden Nominalvolumen von
EUR 502.834.861,40.
199
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
75
3.2.6. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausge-
wiesener oder angegebener Geschäfte
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die
Folgeperioden abgeschlossen:
1. Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von bis zu 643
MW Ausspeicherleistung für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2027. Die Kontra-
hierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 3 Einzeltransaktionen.
2. Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2023
mit einer Netto-Verkaufsmenge von 666.636 MWh. Die Kontrahierung dieser Men-
gen erfolgte im Wege von 117 Einzeltransaktionen.
3. Abschluss von Großhandelskontrakten Erdgas mit Lieferung nach dem 30.09.2023
mit einer Netto-Verkaufsmenge von 1.071.648 MWh. Die Kontrahierung dieser
Mengen erfolgte im Wege von 293 Einzeltransaktionen.
4. Abschluss von Bezugsverträgen über den Bezug von Energie aus Erneuerbaren
Energieträgern mit Lieferung nach dem 30.09.2023 im Umfang von 23.629 MWh.
Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 2 Einzeltransaktionen.
5. Abschluss von Bezugs- und Lieferverträgen über den Bezug von elektrischer Ener-
gie in Verbindung mit Herkunftsnachweisen mit Lieferung nach dem 30.09.2023 im
Umfang 584.346 MWh.
6. Abschluss eines Netzreservevertrages mit APG über die Vorhaltung von 470 MW
Leistung für die Zwecke des Engpassmanagement für den Zeitraum 01.10.2023 bis
30.09.2024.
Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt
zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.
3.2.7. Finanzinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt.
Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.
Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen De-
ckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.
Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vor-
genommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.
Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Treasury- und Risikomana-
gementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentli-
chen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling wurde zudem ein eigenes Team im Fi-
nanzwesen mit Stabstellecharakter eingerichtet, das laufend Risikoanalysen, u.a. basierend
auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.
Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens ge-
gen Marktpreisänderungsrisiken (insbesondere Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken)
sowie zur Bereitstellung der benötigten liquiden Mittel in der erforderlichen Währung. Ziel des
Marktrisikomanagements ist es, wirtschaftliche Effekte, die sich aus Marktpreisschwankun-
gen ergeben, zu minimieren. Das aktive Marktrisikomanagement führt zu einer verbesserten
Planbarkeit in Bezug auf Ergebnisgrößen, erwartete Zahlungsströme und Bilanzpositionen.
Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehö-
renden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen den Ver-
tragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unter-
nehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbe-
sondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter. Die Bewertung der Finan-
200
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
76
zinstrumente erfolgt mittels marktgängiger, stichtagsbezogener Wechselkurse sowie Zins-
strukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.
Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte
(Fair Values) angegeben.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und
sind in den folgenden Bilanzpositionen erfasst:
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung
Nominalwert in Mio JPY
Marktwert in Mio EUR
30.09.2023
30.09.2022
30.09.2023
30.09.2022
Währungsswaps
JPY (unter 1 Jahr) 10.000,0
10.000,0
-19,4
-11,2
Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Währungsswaps sind Cross-Currency Swaps zur Absi-
cherung der Zins- und Währungsrisiken der in fremder Währung begebenen Anleihe (JPY-
Anleihe). Die Laufzeit der Währungsswaps ist ident mit der Laufzeit der Anleihe bis 2024.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung der Cross-Currency Swaps wird zumindest quar-
talsweise geprüft. Prospektiv wird die Critical-Terms-Match-Methode angewandt. Retrospek-
tiv erfolgt diese Prüfung mittels Dollar-Offset-Methode (ergänzt um eine Regressionsanaly-
se), wobei die verschiedenen gesicherten Risiken (Zins- und Währungsrisiken) mit Hilfe von
hypothetischen Derivaten einzeln gemessen werden. Per 30.09.2023 beträgt die auf das
Zinsrisiko bezogene Effektivität aufgrund der kurzen Restlaufzeit lediglich 52 %. Mittels Re-
gressionsanalyse, die ein Bestimmtheitsmaß von 0,99992 ergibt, wird jedoch die Effektivität
nachgewiesen. Die auf das Währungsrisiko bezogene Effektivität beläuft sich auf 97 %.
Eine dokumentierte Widmung der Verträge wurde vollzogen, indem das abzusichernde Risi-
ko identifiziert, der Beginn der Sicherungsbeziehung festgelegt und das Vorliegen aller mate-
riellen Voraussetzungen nachvollziehbar begründet wurde. In materieller Hinsicht gilt hier
dazu, dass die Sicherungsgeschäfte die qualitative Eignung des abgesicherten Grundge-
schäfts besitzen, ein Absicherungsbedarf auf Basis des Preisänderungsrisikos aus dem
Grundgeschäft vorliegt, eine bestehende Absicherungsstrategie existiert und die Derivate
qualitativ geeignet als Sicherungsinstrument sind.
Für derivative Instrumente mit negativem Marktwert wird keine Drohverlustrückstellung ge-
bildet, sofern eine Sicherungsbeziehung mit den jeweils zugrundeliegenden Geschäften be-
steht.
Energiebereich:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die saldierten Werte der derivativen Finanzinstrumente aus-
genommen Geschäfte, die im Portfolioansatz (siehe unten) enthalten sind.
Der Nominalwert wird bei den Verkäufen mit einem negativen Vorzeichen und bei den Käu-
fen mit einem positiven Vorzeichen dargestellt.
Derivative Finanz-
instrumente
Nominalwert
Marktwert
in Mio EUR
in Mio EUR
30.09.2023
30.09.2022
30.09.2023
A
nteil
30.09.2022
Antei
l
> 12
> 12
Monate
Mona
te
Kohleswa
ps
0,0
1,
6
0,0
0,0
1,6
0,0
Forwards Gas
-
58,1
17,9
6,5
0,0
-
10,7
0,0
201
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
77
Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung
zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von
TEUR 5.588 (VJ: TEUR 6.180) gebildet.
Stromhandel – Portfolioansatz:
Die Gesellschaft tätigt auch Termingeschäfte im Auftrag von verbundenen Unternehmen. Zur
Durchführung dieser Aufträge werden bilaterale Verträge mit Dritten (OTC-Forwards) bzw.
Termingeschäfte an der Börse (Futures) sowie gleichzeitig Verträge mit verbundenen Unter-
nehmen abgeschlossen.
Die Ausführung eines Auftrags führt somit in der EVN AG gleichzeitig zu einem Beschaf-
fungs- und einem Absatzgeschäft auf Termin. Die Ausfallsrisiken der geschlossenen Ge-
schäfte sind grundsätzlich vergleichbar bzw. vernachlässigbar, wodurch der Effekt daraus
bei den angeführten Marktwerten nicht berücksichtigt wurde.
Im Geschäftsjahr wurde der Portfolioansatz auf den gesamten Stromhandel der EVN AG
erweitert
.
Die Zusammensetzung, der im gegenständlichen Abschluss ausgewiesenen Derivate ist in
der nachstehenden Tabelle dargestellt:
EUR TEUR
Ante il Ante il
> 12 > 12
Monate Monate
Kauf -29.569.825,38 -129.962 -21.507.618,71 -267.504,23 -3.488 -852
Verkauf 258.695.698,62 462.410 125.136.448,84 13.662.903,72 -176.017 -19.173
Forwards und Futures
Strom mit Dritten
Nominalwert Marktwert
EUR TEUR
30.09.2023 30.09.2022 30.09.2023 30.09.2022
EUR TEUR
Anteil Anteil
> 12 > 12
Monate Monate
Kauf -245.119.783,13 -401.188 -108.595.804,32 -11.461.656,27 167.709 25.048
Verkauf 12.684.078,00 88.042 10.597.272,57 0,00 27.975 3.669
Forwards Strom mit
verbundenen
Unternehmen
Nominalwe rt Marktwert
EUR TEUR
30.09.2023 30.09.2022 30.09.2023 30.09.2022
Die angeführten Termingeschäfte werden in analoger Anwendung des in AFRAC 15 Rz 57
dargestellten Konzepts des Portfolio-Handelshedge als einheitliches Bewertungsobjekt impa-
ritätisch bewertet. Die Saldierung der beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzin-
strumente des Portfolios ergab einen positiven Betrag. Insofern ist zum Bilanzstichtag keine
Drohverlustrückstellung aus dem Portfolio-Handelshedge erforderlich.
202
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
78
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
4.1. Umsatzerlöse
2022/23 2021/22
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegli
edert nach Absatzmärkten:
Inland 729.832.145,93
749.497
Ausland
206.581.788,73
40
.7
7
7
936.413.934,66
790.275
202
2
/2
3
202
1
/2
2
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen:
Leistungsverrechnung im Konz
ern
206
.
538
.
577
,
39
1
83
.
135
Stromerlöse
485.441.594,41
550
.
299
Gaserlöse
241.956.0
28,33
55
.
932
Sonstig
e übrige Erlöse
2
.
477
.
734
,
53
909
93
6
.
413
.
934
,
66
790
.
275
4.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
2022/23 2021/22
EUR TEUR
Realisierungseffekte Kohle - Derivate 1.606.440,00
21.858
Projektförderungen
2
11
.
938
,
88
261
Sonstige Erträge
85
.
996
,30
4
1.
90
4
.
375
,18
2
2
.
123
203
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
79
4.3. Personalaufwand
In den Gehältern sowie sozialen Aufwendungen ist die nachstehende Komponente
enthalten:
202
2
/2
3
202
1
/2
2
EUR
TEUR
Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder
in Gehältern
52.741,00
-
1
.946
Die Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 11.437.506,15 (VJ: TEUR 3.110)
betreffen beitragsorientierte Pensionsvorsorgen.
Die Aufwendungen für freiwillige Abfertigungszahlungen sowie Leistungen an Mitarbeitervor-
sorgekassen betragen EUR 5.117.059,63 (VJ: TEUR 553).
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 31.430.150,70
(VJ: TEUR 27.557) sind enthalten:
202
2
/2
3
202
1
/2
2
EUR TEUR
Werbeaufwand 8.964.217,50
8.719
Leist
u
ngsverrechnung im Konzern
7.558
.2
21,10
5.773
Beratungsleistunge
n
3.409.798,66
2.9
56
Porto
-
und Fernmeldeaufwand
1.558.795,57
2.
157
Sonstige übrige Aufwendungen 3.070.324,01
1.949
Reisekosten
1.
921.4
77,19
1.
565
Mitgliedsbeiträge und Umlagen
1.
092.080,98
1.
23
0
W
eiterbildung und Tagungsaufwan
d
1.
249
.
260
,
58
1.001
Sonstige Konzernleistungen 984.802,40
940
Mieten und Benützungsentgelte 608.779,67
683
Versicherungsaufwand 416.930,49
293
Stelleninserate 542.439,87
290
Forderungsabschreibungen
52.389,66
0
Restbuchwerte aus
A
nlagenabgängen
633,02
0
31
.
43
0
.
150
,
70
27.557
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer
gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzern-
abschluss der EVN AG enthalten ist.
204
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
80
4.5. Erträge aus Beteiligungen
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2022/23 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria
Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH, EVN Wasser Gesell-
schaft m.b.H, sowie der evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft mbH wurden in Höhe von
EUR 172.884.710,89 (VJ: TEUR 44.343) im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.
4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen beinhalten eine Abschreibung an den
Anteilen an der EVN Energieservices GmbH in Höhe von EUR 33.746.000,00.
4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen
in Höhe von EUR 3.321.898,00 (VJ: TEUR 1.307) enthalten.
4.8. Steuern vom Einkommen
2022/23 2021/22
EUR
TEUR
Steueraufwand aus der Gruppenbesteuerung
70
.
030
.
907
,
96
53
.
628
Körperschaftsteuer Vorjahre 68.736,70
573
Körperschaftsteuer Ausland lau
fendes Jahr
-
1
57
.
80
2,27
-
25
6
Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung -76.540.078,23
-63.334
latent
e Körperschaftsteuer
-
4
.
986
.
965
,
06
6
.
138
Abzugsteueraufwand 35,54
0
-
11
.
585
.
165
,
36
-
3
.
249
205
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
81
5. Ergänzende Angaben
5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte auf Vollzeitbasis)
während des Geschäftsjahres betrug 561 (VJ: 546).
5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr
TEUR 1.378,90 (inklusive Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse) (VJ: TEUR 1.271), an
ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.034,40
(VJ: TEUR 1.008) bezahlt.
Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und aktive leitende Angestellte in
Summe ein Aufwand in Höhe von TEUR 2.199 (VJ: Ertrag TEUR 4.596), der sich aus der
Veränderung von Rückstellungen sowie Pensionskassenbeiträgen und Beiträgen an die Mit-
arbeitervorsorgekasse zusammensetzt.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 172,7 (VJ: TEUR 157).
An den Nachhaltigkeitsbeirat wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von
TEUR 99,1 (VJ: TEUR 97) ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr wurde an ein Mitglied des Aufsichtsrates (Arbeitnehmervertreter) ein Ge-
haltsvorschuss in Höhe von 10.000 Euro im Rahmen bestehender betrieblicher Regelungen
neu gewährt. Die bestehenden Gehaltsvorschüsse werden mit einem Zinssatz zwischen
3,0 % und 4,0 % p.a. verzinst und sind innerhalb von 7 bis 15 Jahren zurückzuzahlen. Im
Geschäftsjahr wurden Gehaltsvorschüsse in Höhe von 4.200 Euro von zwei Mitgliedern des
Aufsichtsrates (Arbeitnehmervertreter) zurückgezahlt. Es wurden keine Vorschüsse an die
Mitglieder des Aufsichtsrates erlassen. An Mitglieder des Vorstands wurden keine Vorschüs-
se oder Kredite gewährt.
5.3. Sonstige Erläuterungen
ElWOG-Angaben
Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere
mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Nieder-
österreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH,
EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLI-
ANZ Austria GmbH.
5.4. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.623.070
Stück, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 203.211.078,48 das entspricht
einer Dividende von EUR 1,14 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2023 und der Aufstellung des Jahresabschlus-
ses am 21. November 2023 sind keine wesentlichen Ereignisse aufgetreten.
206
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
EVN AG, Maria Enzersdorf
82
5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Präsident*in:
Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023)
DI Reinhard Wolf (ab 19.06.2023)
Vizepräsidenten:
Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023)
Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023)
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder:
Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler
Mag. Philipp Gruber
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
( bis 19
.06.2023)
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA
Dipl.-Ing. Angela Stransky
Mag. Veronika Wüster, MAIS (ab 19.06.2023)
Arbeitnehmervertreter*innen:
Ing. Paul Hofer
Dipl.-Ing. Irene Pugl
Mag. Dr. Monika Fraißl
Uwe Mitter
Friedrich Bußlehner
Vorstand:
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
EVN AG, Maria Enzersdorf
82
5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Präsident*in:
Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023)
DI Reinhard Wolf (ab 19.06.2023)
Vizepräsidenten:
Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023)
Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023)
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder:
Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler
Mag. Philipp Gruber
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
( bis 19
.06.2023)
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA
Dipl.-Ing. Angela Stransky
Mag. Veronika Wüster, MAIS (ab 19.06.2023)
Arbeitnehmervertreter*innen:
Ing. Paul Hofer
Dipl.-Ing. Irene Pugl
Mag. Dr. Monika Fraißl
Uwe Mitter
Friedrich Bußlehner
Vorstand:
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
207
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-
abschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und
dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäfts-
ergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen
Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern aus-
gesetzt ist.
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahres-
abschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der
Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten bes-
chreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
EVN AG
Der Vorstand
Erklärung des Vorstands
gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
208
EVN Jahresfinanzbericht 2022 / 23