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Jahresfinanzbericht
2020/21
Zukunft
gestalten
2
Konzernlagebericht 2020/21
Energiepolitisches Umfeld 03
Wirtschaftliches Umfeld 05
Energiewirtschaftliches Umfeld 06
Geschäftsentwicklung 07
Innovation, Forschung und Entwicklung 16
Risikomanagement 17
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 22
Angaben gemäß § 243a UGB 22
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/22 23
Konzernabschluss 2020/21
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 25
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 26
Konzern-Bilanz 27
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 28
Konzern-Geldflussrechnung 29
Konzernanhang 30
Bestätigungsvermerk 113
Jahresabschluss der EVN AG 2020/21
nach UGB
Lagebericht 120
Jahresabschluss 154
Bestätigungsvermerk 161
Anhang 166
Erklärung des Vorstands gemäß
§ 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Erklärung des Vorstands 187
Inhalt
3EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Europäische Energie- und Klimapolitik
Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission unter dem Titel
„Fitfor 55“ ein umfassendes Legislativpaket für den Energiebereich
vorgelegt, ein weiterer Teil für die Dekarbonisierung im Gasbereich
wurde für Dezember 2021 angekündigt. Das Paket enthält als
Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Sen-
kung der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union
um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kom-
mission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050
zum ersten klimaneutralen Kontinent zu transformieren.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun die vor-
gesehenen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der zu
erwartenden schwierigen Verhandlungen zwischen EU-Parlament,
Rat und Kommission ist ein Abschluss nicht vor 2023 zu erwarten.
Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte sind:
• RichtlinieübererneuerbareEnergien,dieu.a.eineErhöhung
der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der
Europäischen Union auf 40 % bis 2030 vorsieht
• Emissionshandels-Richtlinie:enthältu.a.denVorschlag,
Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO
2
-Emis-
sionszertifikate zu reduzieren
• Lastenteilungsverordnung,dieeinneuesEmissionshandels-
system für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht
• Energieeffizienz-Richtlinie,dieu.a.ambitionierterejährliche
Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch
festlegen soll
• ÜberarbeiteteEnergiebesteuerungs-Richtlinie:Brennstoffe
sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung be-
steuert werden
Die Europäische Union überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk
zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier werden
künftigzusätzlicheGelderfürWasserstoffinfrastruktursowiefür
CO
2
-Abscheidung und -Speicherung erwartet.
Energiepreisentwicklung
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine „Toolbox“
für Maßnahmen präsentiert, mit denen die Mitgliedsstaaten
Verbraucher und Unternehmen angesichts der stark gestiegenen
Energiepreisepotenziellentlastenkönnen.Diegenanntenkurz-
fristigenInstrumenteumfassenz.B.eineNotfall-Einkommens-
unterstützungfürHaushalte,BeihilfenfürUnternehmensowie
temporäre Senkungen von Steuern und Abgaben. Auf Vorschlag
einzelner Mitgliedsstaaten sollen auch längerfristige Maßnahmen
zurPreisstabilisierungevaluiertwerden,soz.B.dieErweiterung
der Energiespeicherkapazitäten oder die gemeinschaftliche
BeschaffungvonGasreserven.
Österreichische Energie- und Klimaziele
InÖsterreichhatsichdieBundesregierungdasZielgesetzt,die
Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell)
aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis
spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu errei-
chen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten
in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staat-
lich unterstützt werden.
Am7.Juli2021beschlossderösterreichischeNationalratdasneue
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rah-
menbedingungenfürdieErreichungderösterreichischenEnergie-
und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbau-
ziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030
um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh
auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft
und1TWhaufBiomasseentfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten
desEAGzählendieFördermechanismenfürdieErrichtungneuer
Photovoltaik-,Windkraft-,Wasserkraft-undBiomasseanlagen
sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwand-
lungvonStrominWasserstoffodersynthetischesGas.Darüber
hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zu-
künftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewähr-
leistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem
GasamösterreichischenGasabsatzbis2030auf5TWherhöht
werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen
fürBürger-EnergiegemeinschaftenundErneuerbare-Energie-
gemeinschaften.
Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezentralen
erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu erwarten. In Kombi-
nation mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-
Ansatz(E-Mobilität,Wärmepumpenetc.)wirddieszueinerhöhe-
renBelastungderStromnetzedurchdenTransportsteigenderund
volatiler Einspeisemengen führen. Die EVN antwortet darauf mit
umfangreichen Investitionen in ihre Netzinfrastruktur.
Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat wartet
dieösterreichischeElektrizitätswirtschaftnunaufVerordnungenzu
rund 30 Themenbereichen, die von unterschiedlichen Ministerien
ausgearbeitet werden müssen und die für die konkrete Anwen-
dung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die
beihilfenrechtliche Notifizierung des EAG durch die Europäische
Kommission,dieineinigenPunktenjedochbereitsÄnderungs-
bedarfangemerkthat.UmdieimEAGenthaltenenFördermecha-
nismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es voraussicht-
licheinesneuerlichenBeschlussesimNationalrat.
4EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Regulatorisches Umfeld
Österreich
DenBetriebvonVerteilnetzenundNetzinfrastrukturfürStromund
ErdgasinNiederösterreichverantwortetimEVNKonzerndieNetz
NiederösterreichGmbH.SämtlicheInvestitionenundAufwendungen
dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionie-
renden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife
vergütet,diederösterreichischenRegulierungsmethodikentspre-
chendjährlichvonderE-Control-Kommissionfestgelegtwerden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind
dieverzinslicheKapitalbasis(RegulatoryAssetBase)desNetzbetrei-
bers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreiz-
regulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die
als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflations-
anpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten
KapitalkostensatzunddieKostensenkungsvorgabenjeweilsfür
die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode. Diese beträgt in
Österreich fünf Jahre.
MitBeginnderneuenRegulierungsperiodenfürdasErdgas-Verteil-
netz am 1. Jänner 2018 bzw. für das Strom-Verteilnetz am 1.Jän-
ner2019hatdieRegulierungsbehördedengewichtetenKapitalkos-
tensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus redu-
ziert,differenziertedabeijedocherstmalsnachderEffizienzvon
NetzbetreibernsowiezwischenBestands-bzw.Neuanlagen,umAn-
reizefürweitereInvestitionenundEffizienzsteigerungenzuschaffen.
DadurchprofitierenNetzbetreibermiteinerimBranchenvergleich
höherenProduktivitätbzw.hinsichtlichderaufNeuinvestitionen
entfallendenKapitalbasisvoneinerleichthöherenVerzinsung.Die
NetzgesellschaftderEVNwirddabeivomRegulatorimBranchen-
vergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.
Bulgarien
InBulgarienbefindensichseitOktober2020–wiezuvorschondie
Industriekunden–nunauchdieGewerbekundenimfreienMarkt.
Als Anbieter für die Kunden im liberalisierten Marktsegment fun-
giert die EVN Trading SEE. Die Haushaltskunden sind weiterhin im
reguliertenMarktundwerdenvonderEVNBulgariaECversorgt,
dieauchalsSupplierofLastResortjeneKundenversorgt,diekei-
nen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter un-
verschuldetkeinenStrombeziehenkönnen.DerEnergieverkaufan
Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die
BeschaffungderentsprechendenMengenzureguliertenPreisen.
Per 1. Juli 2021 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für
die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungs-
gebietderEVNerhöhtensichdieStrompreisefürHaushaltskunden
umdurchschnittlich3,6%(Vorjahr:Erhöhungumdurchschnittlich
4,2 % per 1. Juli 2020).
Mit1.Juli2021beganninBulgariendieneuedreijährigeRegulie-
rungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik für
dasStromnetzisteineErlösobergrenzevorgesehen,diedieaner-
kannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine ange-
messene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory
AssetBase)umfasst.Zusätzlichberücksichtigtwerdendieprognos-
tiziertenNetzabsatzmengensowieeinjährlichfestzulegender
Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt.
BetriebenwerdendieStrom-VerteilnetzeimbulgarischenVersor-
gungsgebiet der EVN durch die EP Yug.
Nordmazedonien
In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbund-
ling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur
Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in
Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten:
Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die
ElektrodistribucijaDOOEL,währenddieBelieferungderKundenim
liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Mace-
doniaElektrosnabduvanjeDOOELobliegt.AlsProduktionsgesellschaft
fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 ver-
sorgtdieEVNHomeDOOaufBasiseinerLizenzalsSupplierof
Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den
regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz
beträgt vorerst fünf Jahre.
Per 1. Juli 2021 hat der nordmazedonische Regulator die Strom-
preisefürHaushaltskundenderEVNHomeDOO–beigleichzeiti-
ger temporärer Reduktion der Umsatzsteuer auf Energie um
13Prozentpunkte–umrund12,4%erhöht(Vorjahr:Erhöhung
um durchschnittlich 7,4 % per 1. August 2020).
Mit1.Juli2021begannfürdasStromnetzeineneue,dreijährige
Regulierungsperiode, die eine Verbesserung bei der Anerkennung
deroperativenKostenbrachte.ÄhnlichwieinBulgariensiehtdie
RegulierungsmethodikfürdasStromnetzeineErlösobergrenzevor,
die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und
eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis
(RegulatoryAssetBase)umfasst.
Kroatien
Im Jahr 2021 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts
auch für Haushaltskunden beinahe vollständig abgeschlossen.
Der Markt für Gewerbe- und Industriekunden hingegen ist schon
seit2012geöffnetunddurchimmerstärkerenWettbewerbunter
den im Land tätigen Gaslieferanten geprägt. Mit 1. Jänner 2021
nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziel-
lenBetriebaufundermöglichtdamiteineweitereDiversifizierung
der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen der
GaspreisewährendderBerichtsperiodeunddadurchausgelöste
Konzernlagebericht — Energiepolitisches Umfeld
5EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
ÄnderungeninderAngebotsstrukturvonLieferantenlassenwei-
tere Konsolidierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlosse-
nen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr in einzelnen
Monaten dramatische Einbrüche der Weltwirtschaft, und auch die
aktuelle Wirtschaftslage sowie der wirtschaftliche Ausblick sind wei-
terhinvonderPandemiegeprägt.DieWeltkonjunkturschrumpfte
indererstenHälfte2020deutlich,legteseitherjedochwiederkräf-
tig zu. Vor allem in den Industrieländern führten die Lockerungen
der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt
wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch die expansive Geld-
politik vieler Notenbanken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt
dadurch schon über dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies
gilt gleichermaßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem
Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr2020 dürfte das
realeBIP2021umrund4,9%undimFolgejahr2022umbiszu
4,5 % wachsen.
DieösterreichischeWirtschaftnahmnachdemcoronabedingten
Einbruch um bis zu 6,7 % im Jahr 2020 seit dem zweiten Quar-
tal2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur
Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau. Getragen war diese Ent-
wicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der
EindämmungsmaßnahmenundvonderinternationalenKonjunk-
turerholung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaß-
nahmenangekurbeltePrivatkonsumkönntezueinemweiteren
Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen die
aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen
Preissteigerungen sowie die weiterhin bestehende Unsicherheit
über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirt-
BIP-Wachstum % 2022f 2021e 2020 2019 2018
EU-28
1) 2) 5)
4,3 bis 4,5 4,8 bis 5,0 –6,3 bis –6,4 1,5 1,9
Österreich
1) 2) 3) 5)
4,5 bis 4,9 3,8 bis 4,5 –6,2 bis –6,7 1,5 2,6
Bulgarien
1) 2) 4)
3,3 bis 4,3 2,6 bis 4,3 –4,2 bis –4,4 3,7 3,1
Kroatien
1) 2) 5)
4,3 bis 5,8 6,3 bis 8,1 –8,0 2,9 2,8
Nordmazedonien
4) 5)
3,5 bis 4,2 3,6 bis 4,0 –4,5 3,2 2,9
1) Quelle: „European Economic Forecast, Autumn 2021“, EU-Kommission, November 2021
2) Quelle: „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 –2022“, IHS, Oktober 2021
3) Quelle: „Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung“, WIFO, Oktober 2021
4) Quelle: „Global Economic Prospects“, World Bank, Juni 2021
5) Quelle: „World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2021
schaftsleistung in Österreich im laufenden Jahr zwischen 3,8 %
und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum
zwischen 4,5 % und 4,9 % gerechnet.
DerAusbruchderCovid-19-Pandemieführte2020auchinBulga-
rien zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um bis zu 4,4 %.
Spätestens mit dem zweiten Quartal 2021 setzte allerdings wieder
eine Erholung ein. Die Gründe dafür liegen einerseits in der insge-
samtpositivenEntwicklungdeseuropäischenBinnenmarkts.Ande-
rerseitsstiegdieBeschäftigungimLandselbstundmitihrderprivate
Konsum.ObwohldieImpfquoteinBulgarienimeuropäischenVer-
gleich sehr niedrig ist und die coronabedingten Einschränkungen
zuletzt wieder verschärft wurden, rechnen führende Institute mit
einerFortsetzungderkonjunkturellenErholung.Fürdaslaufende
JahrerwartensieeinenAnstiegdesBIPzwischen2,6%und4,3%,
für das Jahr 2022 eine Zunahme zwischen 3,3 % und 4,3 %.
Kroatien wurde 2020 nicht nur von der Covid-19-Pandemie, son-
dernauchvonzweiverheerendenErdbebengetroffen.InSumme
führte dies zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung um 8,0 %.
DieWirtschaftdesLandeserholtesichseitherjedochschneller,als
dies noch zu Jahresanfang 2021 erwartet worden war. Dazu trug
die robuste Auslandsnachfrage nach kroatischen Gütern ebenso
bei wie der Tourismus. Gleichzeitig wuchsen die Investitionen
und–dankdergünstigenEntwicklungdesArbeitsmarkts–auch
derprivateKonsumkräftig.DieBIP-Wachstumsprognosefürdas
Jahr 2021 beläuft sich auf 6,3 % bis 8,1 %. Für das Jahr 2022 wird
mit einem Plus zwischen 4,3 % und 5,8 % gerechnet.
Auch die Republik Nordmazedonien wurde schwer von Covid-19
getroffenundmusste2020einenRückgangderWirtschaftsleis-
tung um 4,5 % hinnehmen. Die anfänglichen Schwierigkeiten bei
derBeschaffungvonImpfstoffkonntenmittlerweilejedochüber-
wunden werden. Mittelfristig dürfte das Wirtschaftswachstum in
NordmazedonienauchdurchdieBeschleunigungderStrukturrefor-
6EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernlagebericht — Energiepolitisches Umfeld, Wirtschaftliches Umfeld, Energiewirtschaftliches Umfeld
men in Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft wieder anziehen.
Die Region wird darüber hinaus von dem kürzlich verabschiedeten
Wirtschafts- und Investitionsplan der EU profitieren, der Finanzmit-
telzurFörderungderWettbewerbsfähigkeitbereitstelltunddamit
integratives Wachstum sowie einen grünen und digitalen Wandel
fördert.Für2021wirdeineErholungderKonjunkturzwischen
3,6%und4,0%prognostiziert,imdarauffolgendenJahrsolldie
nordmazedonische Wirtschaft um 3,5 % bis 4,2 % wachsen.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einfluss-
faktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem
dieWitterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas
und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Indus-
triekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung
bestimmt.
DasGeschäftsjahr2020/21warinallendreiKernmärktenderEVN
vondeutlichniedrigerenTemperaturengeprägtalsdasVorjahr.Die
Heizgradsumme–siedefiniertdentemperaturbedingtenEnergie-
bedarf–laginÖsterreichum14,6ProzentpunkteüberdemVor-
jahresniveauundum10,1Prozentpunkteüberdemlangjährigen
Durchschnitt.AuchinBulgarienundNordmazedonienüberstiegsie
dasVorjahresniveaujeweilsdeutlich(Plus14,0Prozentpunktebzw.
12,9Prozentpunkte).InBulgarienlagdieHeizgradsummedamit
leichtunterdemlangjährigenDurchschnitt,inNordmazedonien
leicht darüber.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst,
stieg2020/21inÖsterreichmiteinemPlusvon13,8%undin
Nordmazedonien mit einem Zuwachs von 39,4 % markant an. In
BulgarienbliebsiehingegenfastunverändertaufdemNiveaudes
Vorjahres.
DerdurchschnittlicheEEX-BörsepreisfürErdgasverdreifachtesich
inderBerichtsperiodevonzuvor9,1EuroproMWhnahezuauf
26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die
generellhöhereNachfragenachErdgassowieaufniedrigeGas-
speicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Kon-
junkturnachdenCovid-19-bedingtenNachfragerückgängenim
Vorjahr,vorallemimasiatischenRaum.DieVerknappungbeiErd-
Energiewirtschaftliches Umfeld –
Kennzahlen 2020/21 2019/20
Heizungsbedingter Energiebedarf
1)
%
Österreich 110,1 95,5
Bulgarien 97,9 83,9
Nordmazedonien 101,6 88,7
Kühlungsbedingter Energiebedarf
1)
%
Österreich 72,7 58,9
Bulgarien 107,2 105,4
Nordmazedonien 138,8 99,4
Primärenergie und CO
2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent
EUR/Barrel
50,4 41,6
Erdgas – NCG
2)
EUR/MWh
26,2 9,1
Steinkohle – API#2
3)
EUR/t
76,9 44,6
CO
2
-Emissionszertifikate
EUR/t
40,7 24,0
Strom – EPEX Spotmarkt
4)
Grundlaststrom
EUR/MWh
64,9 32,5
Spitzenlaststrom
EUR/MWh
75,2 38,7
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
7EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
gas sowie die starke Nachfrage aus China aufgrund von Dürren
und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im Jahresvergleich
zu einem Preisanstieg um 72,5 % auf durchschnittlich 76,9 Euro
pro Tonne. Eine ähnliche Entwicklung zeigte der durchschnittliche
Preis für CO
2
-Emissionszertifikate–mit40,7EuroproTonnelager
imGeschäftsjahr2020/21umfast70%überdemVorjahreswert.
Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO
2
-Zertifikate
wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarkt-
preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten
Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund des ungüns-
tigen Winddargebots mit durchschnittlich 64,9 Euro pro MWh
bzw. 75,2 Euro pro MWh auf fast doppelt so hohem Niveau wie
im Vergleichszeitraum. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung
auf dem Terminmarkt: Die durchschnittlichen Preise für Grund- und
Spitzenlaststrom lagen hier mit Stichtag 30. September2021 mit
150,0 Euro pro MWh bzw. 180,5 Euro pro MWh um das Dreiein-
halbfacheüberdemVergleichswertdesVorjahres.
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum
VorjahrwerdenimKonzeranhangerläutert.
SieheauchSeite178fimEVNGanzheitsbericht2020/21
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Die bereits seit 2020 anhaltende Covid-19-Pandemie veranlasste
Regierungen weltweit, Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-
virus zu ergreifen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen in den
Unternehmen führten. Im Folgenden werden wesent liche Auswir-
kungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäfts verlauf der EVN
imGeschäftsjahr2020/21beschrieben:
• DasfürdenProjektstartdesAbwasserprojektsUmmAlHayman
in Kuwait erforderliche Closing erfolgte coronabedingt erst
Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäfts-
jahr2019/20erwarteteErgebnisbeitragindieFolgejahre.
Aufgrund weiterer pandemiebedingter Lockdowns in Kuwait
imGeschäftsjahr2020/21unddamitverbundenerEinreise-
beschränkungen kam es zu weiteren Verschiebungen erwarte-
ter Ergebnisbeiträge in die Folgeperioden.
• DieEVNermitteltdenWertminderungsbedarffürForderungen
ausLieferungenundLeistungengemäßIFRS9.B5.5.35aufBasis
regionaldifferenzierterAnalysenderhistorischenZahlungsaus-
fälle. Dank der in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie eingelei-
tetenstaatlichenFördermaßnahmenkamesfürdieEVNbisher
nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kunden. Nach
Ausklingen der staatlichen Maßnahmen erwarten wir in den
FolgejahrenjedochsehrwohleinenAnstiegderInsolvenzenund
einen entsprechenden Anstieg an Forderungsausfällen. In Vor-
bereitung darauf hat die EVN Gruppe über die Forward-Looking-
KomponentefürdasGeschäftsjahr2020/21eineum4,1Mio.Euro
(Vorjahr:4,7Mio.Euro)höhereWertberichtigungderForderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw.
Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risiko management).
• ImGeschäftsjahr2019/20hattendieinfolgederCovid-19-
PandemiegestiegenenLänderrisikoprämienzuhöherenDiskon-
tierungssätzen und zunächst zu Wertminderungen geführt.
Mittlerweile sind die Länderrisikoprämien im Vergleich zu den
WertenzuBeginnderPandemiewiederstarkgesunken.Dies
führtezuWertaufholungenimGeschäftsjahr2020/21(siehe
Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte sowie
35. Sachanlagen).
• EinenweiterenEffekthattedieCovid-19-KrisezuBeginnauf
die Marktwerte der Wertpapiere im R138-Fonds, die erfolgs-
wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die
zunächstdeutlichenKursverlustezuBeginndesGeschäfts-
jahres2019/20konntennacheinerzwischenzeitlichenErho-
lungandenWertpapierbörsenwiederaufgeholtwerden.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfort ablen
Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kredit-
linien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexi-
bilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher
festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis
derEVNwieauchimVorjahrnurpunktuellbeeinträchtigte.Stabi-
lisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und
die breite Streuung des Kundenportfolios der EVN. Aktuell ist daher
jedenfallsvoneinerUnternehmensfortführungauszugehen.
Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie ein Anstieg der allge-
meinenUnsicherheitkönntenüberdiekünftigeEntwicklungder
Strom-undPrimärenergiepreisesowiederKapitalkostenjedochzu
wesentlichenBeeinträchtigungendesUnternehmensergebnisses
führen.
8EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernlagebericht — Energiewirtschaftliches Umfeld, Geschäftsentwicklung
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2020/21
• KonzernergebnisüberVorjahresniveau
• UnbareEinmaleffektedurchWertaufholungenbeiinder
Vergangenheit wertgeminderten at Equity einbezogenen
Unternehmen
• OperativeErgebnisverbesserungsowiepositive
BewertungseffektebeiderEVNKG
• HöhererErgebnisbeitragdesinternationalenProjektgeschäfts
durchBaubeginnbeimAbwasserprojektinKuwait
• EndgültigerAusstiegausderStromerzeugungausKohle:
Verkaufder49%-BeteiligungamKraftwerkWalsum10
Ertragslage
DieUmsatzerlösederEVNbeliefensichimGeschäftsjahr2020/21
auf 2.394,9 Mio. Euro und verzeichneten damit gegenüber dem
VorjahreinenAnstiegum13,6%.Zurückzuführenwardiesvor
allemaufdasinternationaleProjektgeschäftundhieraufdasim
Sommer2020gestarteteAbwasserprojektinKuwait.Zuwächse
Umsatz nach Regionen
Mio. EUR
EBITDA nach Regionen
Mio. EUR
Südost-
europa
Österreich
Südost-
europa
Österreich
Mittel- und
Osteuropa
Mittel- und
Osteuropa
2019/20 2020/212018/19
911,1
1.046,2
908,0
1.024,6
982,1
1.224,8
171,8
366,6
71,2
2.107,5
2.394,9
2.204,0
13,2
142,9
436,3
642,3
140,8
51,3
2019/20 2020/21
590,4
836,5
135,8
481,2
14,6
2018/19
631,7
ergaben sich zudem im Energievertrieb in Südosteuropa sowie im
Netzbetrieb: Neben der kühleren Witterung in allen drei Kernmärk-
ten wirkten sich hier die per 1. Jänner 2021 von der E-Control in
ÖsterreichfestgelegtenhöherenNetznutzungsentgeltepositivaus.
HöhereUmsatzerlösewarenzudemdankdergestiegenenStrom-
erzeugungsowiehöhererStrompreisezuverzeichnen.Gegenläufig
dazuwirktengeringereBewertungseffekteausAbsicherungsge-
schäften für die Stromerzeugung.
DerimAuslanderzielteUmsatzderEVNbetrugimBerichtszeitraum
1.412,8Mio.Euro(Vorjahr:1.082Mio.Euro).SeinAnteilamGe-
samtumsatzerhöhtesichdamitvon51,4%imVorjahrauf59,0%
imGeschäftsjahr2020/21.
Der bei den sonstigen betrieblichen Erträgen verzeichnete Anstieg
auf250,1Mio.Euro(Vorjahr:64,4Mio.Euro)istgroßteilsEffekten
im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10 geschuldet:
BereitsimerstenQuartal2020/21warenhiereinBaukostenzu-
schussaufgelöstsowieeinTeileinerAusgleichszahlungausder
ÜbernahmeeineszusätzlichenStrombezugsrechtserfolgswirksam
abgebildetworden.ZueinerweiterenErhöhungdieserPosition
führte die zum 30. September 2021 erfolgte Veräußerung der
49%-BeteiligungandiesemKraftwerk.
9EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
EBIT nach Segmenten
Mio. EUR
2019/20
2020/21
Außenumsatz nach Segmenten
Mio. EUR
2019/20
2020/21
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen
Segmente
Netze
Erzeugung
Energie
65,0
66,1
43,8
53,9
94,8
69,6
26,5
0,6
182,2
42,9
166,6
61,4
Energie
405,0
207,7
19,4
20,4
Südosteuropa
Umwelt
Alle sonstigen
Segmente
Netze
495,1
462,8
Erzeugung
1.047,4
911,5
127,1
132,1
300,9
372,9
Der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger nahm um
19,9 % auf 1.064,7 Mio. Euro zu. Wesentliche Faktoren für diese
EntwicklungwarengestiegeneEnergiebeschaffungskosteninSüd-
osteuropaundbeiderEVNWärme,derdurchdiehöherethermi-
sche Erzeugung gestiegene Primärenergieeinsatz sowie gestiegene
Großhandelspreise.AufwandsminderndwirktenhingegenEffekte
ausderBewertungvonAbsicherungsgeschäften.
GetriebendurchdieEntwicklungeniminternationalenProjekt-
geschäft stiegen die Fremdleistungen und der sonstige Material-
aufwand um 60,7 % auf 509,2 Mio. Euro an.
Mit361,3Mio.EurolagderPersonalaufwandimBerichtszeitraum
um3,4%überdemVorjahresniveau.Nebenkollektivvertraglichen
Anpassungen beruhte dies u. a. auf der Aufnahme zusätzlicher Mit-
arbeiterfürdasAbwasserprojektinKuwait.Derdurchschnittliche
PersonalstandderEVNbetrugimBerichtszeitraum7.126Mitarbeiter
(Vorjahr:7.007Mitarbeiter).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 113,0Mio.Euro
um 6,7 %
unterVorjahresniveau.EinerderGründefürdiesenRück-
gang waren geringere Forderungswertberichtigungen in Nordma-
zedonien.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit
operativem Charakter verbesserte sich auf 239,6 Mio. Euro (Vor-
jahr:94,1Mio.Euro),wesentlichgetriebenvoneineroperativen
ErgebnisverbesserungsowieBewertungseffektenausAbsicherungs-
geschäften bei der EVN KG. Zudem standen bei der Verbund Inn-
kraftwerke GmbH und beim Wasserkraftwerk Ashta den im Vor-
jahrerforderlichenWertminderungen(20,7Mio.Eurobzw.
4,9Mio.Euro) heuer Wertaufholungen von 25,3 Mio. Euro bzw.
23,8 Mio. Euro entgegen. Die Gründe dafür waren bei der Ver-
bund Innkraftwerke GmbH die gestiegenen Stromhandelspreise auf
dem Terminmarkt sowie beim Wasserkraftwerk Ashta die nach
dem Covid-19-bedingten Anstieg nun wieder gesunkene Länder-
risikoprämie. Während die EnergieAllianz nach dem durch die
10EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
CoronakrisebelastetenVorjahrnunwiedereinenGeschäftsverlauf
auf Normalniveau verzeichnete, lagen die Ergebnisbeiträge der
RAGundderEnergieBurgenlandunterdendurchpositiveEinmal-
effektegeprägtenVorjahreswerten.
AufBasisdieserEntwicklungenlagdasEBITDAderEVNimBerichts-
zeitraummit836,5Mio.Euroum41,7%überdemVorjahreswert.
Die planmäßigen Abschreibungen stiegen investitionsbedingt so-
wie durch die Abschreibung von aktivierten Vorlaufkosten für das
ProjektinKuwaitum13,8%auf337,7Mio.Euro.ImZusammen-
hangmitderÜbernahmeeineszusätzlichenStrombezugsrechts
warenzudembereitsimerstenQuartal2020/21Wertminderungen
auf das Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 113,1 Mio. Euro
erforderlichgeworden.DieEffekteausWerthaltigkeitsprüfungen
enthalten weiters Wertminderungen von 1,8 Mio. Euro sowie
Wertaufholungen von 2,5 Mio. Euro, die Stromerzeugungs- und
Fernwärmeanlagenbetreffen.
AufBasisalldieserEntwicklungenerrechnetesichfürdenBerichts-
zeitraumeinEBITvon386,4Mio.Euro(Vorjahr:273,1Mio.Euro).
DasFinanzergebnisderEVNgingimBerichtszeitraum–trotzder
besserenPerformancedesR138-Fondsunddermit0,75Euroje
Aktie(Vorjahr:0,69Euro)höherenDividendederVerbundAG
fürdasGeschäftsjahr2020–auf–20,0Mio.Eurozurück(Vorjahr:
–15,8Mio.Euro).ZurückzuführenwardiesaufeinZinssicherungs-
geschäft, das für die Gesamtlaufzeit der Kreditfinanzierung für das
Kraftwerk Walsum 10 abgeschlossen worden war, angesichts der
VeräußerungderBeteiligungandiesemKraftwerkper30.Septem-
ber2021jedochvorzeitigaufgelöstwurde.
Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 366,4 Mio. Euro
um42,4%überdemVorjahreswert.NachBerücksichtigungeines
Ertragsteueraufwandsvon14,7Mio.Euro(Vorjahr:28,7Mio.Euro)–
hierwirktendiesteuerfreieBewertungderatEquityeinbezogenen
UnternehmenunddersonstigenBeteiligungenpositiv–unddes
Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzern-
ergebnisauf325,3Mio.Euro.GegenüberdemVorjahrentspricht
dies einem Anstieg um 62,9 %.
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
DieBilanzsummederEVNlagper30.September2021mit
11.139,8 Mio. Euro um 33,2 % über dem Wert zum 30. Septem-
ber 2020. Dieser Anstieg war insbesondere durch die Kursent-
wicklung der Verbund-Aktie bedingt, die zu einer deutlichen Zu-
nahmederlangfristigenVermögenswerteführte(Stichtagskurs
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
2020/21 2019/20
+
/– 2018 /19
Kurzfassung
Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Umsatzerlöse 2.394,9 2.107, 5 287,4 13,6 2.204,0
Sonstige betriebliche Erträge 250,1 64,4 185,7 – 117,8
Fremdstrombezug und Energieträger –1.064,7 –888,3 –176,4 –19,9 –1.081,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand –509,2 –316,9 –192,3 –60,7 –280,3
Personalaufwand –361,3 –349,3 –12,0 –3,4 –338,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen –113,0 –121,1 8,1 6,7 –120,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter 239,6 94,1 145,5 – 130,5
EBITDA 836,5 590,4 246,1 41,7 631,7
Abschreibungen –337,7 –296,7 –41,0 –13,8 –269,8
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen –112,4 –20,6 –91,8 – 41,6
Operatives Ergebnis (EBIT)
386,4 273,1 113,3 41,5 403,5
Finanzergebnis
–20,0 –15,8 –4,2 –26,4 –29,9
Ergebnis vor Ertragsteuern
366,4 257,3 109,1 42,4 373,5
Ertragsteuern –14,7 –28,7 13,9 48,6 –46,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 351,7 228,6 123,1 53,8 326,9
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 325,3 199,8 125,6 62,9 302,4
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 26,4 28,9 –2,5 –8,7 24,5
Ergebnis je Aktie in EUR
1)
1,83 1,12 0,7 62,8 1,70
1) Verwässert ist gleich unverwässert.
11EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
von 87,70 Euro zum 30. September 2021 im Vergleich zu
46,68Euro zum 30. September 2020). Einen Anstieg verzeich-
neten daneben auch die at Equity einbezogenen Unternehmen
mitoperativemCharakter,beideneninsbesonderederhöhere
ErgebnisbeitragderEVNKG,erfolgsneutraleBewertungensowie
Wertaufholungen bei der Verbund Innkraftwerke GmbH und
beim Wasserkraft Ashta positiv wirkten. Gegenläufig dazu kam
es trotz gestiegener Investitionen zu einem Rückgang bei den
Sachanlagen. Hauptgründe dafür waren die bereits im ersten
Quartal berücksichtigte Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10
sowiehöhereplanmäßigeAbschreibungen,getriebenu.a.durch
dieAbschreibungvonaktiviertenProjektvorlaufkostenfürdas
ProjektinKuwait.InsgesamterhöhtensichdielangfristigenVer-
mögenswerteum31,6%auf9.772,6Mio.Euro.
DiekurzfristigenVermögenswertenahmenimBerichtszeitraum
um 45,7 % auf 1.367,1 Mio. Euro zu. Zurückzuführen war
diesprimäraufhöhereForderungenausdemEnergiegeschäft
unddeminternationalenProjektgeschäftsowieeinenAnstieg
derVorräte,derwiederumauseinerstichtagsbedingthöheren
BewertungderCO
2
-Emissionszertifikate resultierte. Zudem
beeinflusstenhöhereVeranlagungeninCash-FondsdieEntwick-
lungderkurzfristigenVermögenswerte.
Das Eigenkapital belief sich per 30. September 2021 auf
6.544,3Mio. Euro und lag damit trotz der im Jänner 2021
erfolgtenDividendenzahlungfürdasGeschäftsjahr2019/20
um44,0 % über dem Wert zum 30. September 2020. Hervor-
gerufenwurdedieserdeutlicheAnstiegnebendemimBerichts-
Konzern-Bilanz
30.09.2021 30.09.2020
+
/– 30.09.2019
Kurzfassung
Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
3.908,6 3.920,3 –11,7 –0,3 3.798,0
At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen
5.607,0 3.170,9 2.436,2 76,8 3.297,5
Sonstige langfristige Vermögenswerte
257,0 336,4 –79,4 –23,6 235,4
9.772,6 7.427,6 2.345,0 31,6 7. 330,9
Kurzfristige Vermögenswerte 1.367,1 938,1 429,1 45,7 857,7
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte – – – – –
Summe Aktiva 11.139,8 8.365,7 2.774,1 33,2 8.188,6
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG
6.281,2 4.282,1 1.999,1 46,7 4.295,6
Nicht beherrschende Anteile
263,2 261,2 1,9 0,7 256,5
6.544,3 4.543,3 2.001,0 44,0 4.552,1
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 718,9 1.045,3 –326,4 –31,2 990,0
Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen 1.480,8 996,4 484,4 48,6 1.081,2
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und
übrige langfristige Verbindlichkeiten 738,2 756,6 –18,3 –2,4 661,9
2.937,9 2.798,3 139,6 5,0 2.733,2
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 318,0 110,0 208,0 – 68,8
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.339,6 914,1 425,5 46,5 834,6
1.657,6 1.024 ,1 633,5 61,9 903,3
Summe Passiva
11.139,8 8.365,7 2.774,1 33,2 8.188,6
12EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung
zeitraum erzielten Ergebnis vor allem durch die im Eigenkapital
abgebildetenpositivenEffekteauserfolgsneutralenBewertungen.
Wesent lichen Einfluss hatten hier insbesondere der Kurs anstieg
der Verbund-Aktie sowie die oben erwähnten Entwicklungen bei
den atEquity einbezogenen Unternehmen. Die Eigenkapitalquote
belief sich per 30. September 2021 auf 58,7 % (30. Septem-
ber2020: 54,3 %).
DielangfristigenSchuldenderEVNnahmenimBerichtszeitraum
um 5,0 % auf 2.937,9 Mio. Euro zu. Maßgeblich verantwortlich
dafürwareine–durchdenhöherenStichtagskursderVerbund-
Aktieverursachte–ZunahmederlangfristigenSteuerverbind-
lichkeiten.BeidenlangfristigenFinanzverbindlichkeitenführte
die Umgliederung von Krediten und einer im April 2022 fälligen
AnleiheindenkurzfristigenBereichzueinemRückgang,dem
die imRahmen einer Privatplatzierung erfolgte Emission einer
15-jährigenendfälligengrünenAnleihemiteinemNominalevon
101Mio. Euro entgegenwirkte. Geringere Personalrückstellungen
sowie der Abgang einer Rückstellung für Umwelt- undEntsor-
gungsrisiken,derdemVerkaufder49%-BeteiligungamKraft-
werk Walsum10 geschuldet war, führten zu einem Rückgang
der langfristigen Rückstellungen.
DiekurzfristigenSchuldenerhöhtensichgegenüberdem
30.September 2020 um 61,9 % auf 1.657,6 Mio. Euro. Wesent-
liche Treiber dafür waren die erwähnte Umgliederung von
Finanzverbindlichkeiten sowie ein Anstieg der Lieferantenver-
bindlichkeiten und der übrigen kurzfristigen Schulden, denen
geringere Steuerverbindlichkeiten gegenüberstanden.
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted
AverageCostofCapital,WACC)wurdenunterBerücksichtigung
der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck
derUnternehmenssteuerung mit 5,5 % angesetzt. Dieoperative
Bilanzstruktur
%
Eigenkapital
Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Kurzfristige
Vermögenswerte
87,7
88,8
30.09.202130.09.2020
58,7
54,3
12,311,2 14,912,2
26,4
33,5
Langfristige
Vermögenswerte
Wertanalyse
2020/ 21 2019/20
+
/–
% 2018 /19
Durchschnittliches Eigenkapital
Mio. EUR
5.543,8 4.547,7 21,9 4.322,4
WACC nach Ertragsteuern
1) 2)
%
5,5 5,5 0,0 6,3
Operativer ROCE (OpROCE)
1) 3)
%
6,5 6,2 0,2 5,2
Durchschnittliches Capital Employed
3)
Mio. EUR
4.842,5 4.405,7 9,9 4.135,4
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)
3)
Mio. EUR
312,8 274,6 13,9 216,3
EVA
®
Mio. EUR
46,4 32,3 43,7 –42,1
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC (genauer Wert 2018/19: 6,25 %) wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der VerbundAG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals
(Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im
Berichtsjahr6,5%(Vorjahr:6,2%).DerimGeschäftsjahr2020/21
erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA
®
) der
EVNbetrug46,4Mio.Euro(Vorjahr:32,3Mio.Euro).
Liquiditätslage
DieNettoverschuldungderEVNbewegtsich–mitstichtags-
bedingtenSchwankungen–aufeinemNiveauvonetwa
1Mrd.Euro (Nettoverschuldung inklusive langfristige Personal-
rückstellungen per 30. September 2021: 813,8Mio.Euro;
Vorjahr:1.037,7Mio.Euro).DieGearingRatioreduziertesich
von22,8 % auf 12,4 %.
13EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe
übereinesyndizierteKreditlinieinHöhevon400,0Mio.Euround
zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Ge-
samtausmaß von 152,0Mio.Euro. Diese waren per 30. Septem-
ber2021 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur
Verfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditätsreserve
vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025
. Die Rest-
laufzeitendermitneunBankenabgeschlossenen
bilateralen Kredit-
linien betragen bis zu vier Jahre. Diesolide Ausstattung mit Liquidi-
tätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und
Flexibi lität der EVN Gruppe.
Geldflussrechnung
Im Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäfts-
jahr2020/21–erbeliefsichauf762,3Mio.Euro(Vorjahr:
497,1Mio.Euro)–werdendieunbarenBewertungsmaßnahmen
imZusammenhangmitderÜbernahmeeinesStrombezugsrechts
ausdemKraftwerkWalsum10imerstenQuartal2020/21korri-
giert.KonkretbetrifftdiesdieWertminderungdesKraftwerks,
dievorzeitigeAuflösungdesentsprechendenBaukostenzuschusses
sowiedieBildungeinerRückstellungfürbelastendeVerträge.Die
deutlicheErhöhunggegenüberdemWertderVergleichsperiode
beruhtsomitaufdenAusgleichszahlungenfürdieÜbernahme
desStrombezugsrechtsundaufdenhöherenausgeschütteten
Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen.
ImCashFlowausdemoperativenBereichkonntediegegenüber
der Vergleichsperiode bessere Entwicklung des Working Capital
höhereZahlungenfürErtragsteuernausgleichen.Damitzeigteder
CashFlowausdemoperativenBereicheinenhöherenAnstiegals
der Cash Flow aus dem Ergebnis.
Kapitalkennzahlen
30.09.2021
Mio. EUR
30.09.2020
Mio. EUR
+
/–
30.09.2019
Mio. EURAbsolut %
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
773,9 1.118,1 –344,1 –30,8 993,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
1)
323,4 40,6 282,7 – 68,4
Fonds der liquiden Mittel –122,3 –140,0 17,7 12,6 –246,2
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –473,5 –325,8 –147,7 –45,4 –187,2
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –39,6 –36,8 –2,8 –7,6 –36,8
Nettofinanzverschuldung
461,9 656,2 –194,3 –29,6 592,0
Nettoverschuldung
813,8 1.037,7 –223,9 –21,6 999,5
Eigenkapital
6.544,3 4.543,3 2.001,0 44,0 4.552,1
Gearing (%)
2)
12,4 22,8 – –10,4 22,0
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
DerCashFlowausdemInvestitionsbereichbetrugimBerichtszeit-
raum–754,3Mio.Euro(Vorjahr:–428,6Mio.Euro).Nebeneiner
ZunahmederInvestitionenindasSachanlagevermögensindhier
vor allem eine Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Aus-
stieg aus dem Kraftwerk Walsum 10 sowie die Veränderung der
in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildeten Veranlagun-
geninCash-Fondsabgebildet.DerVorjahreswertwarnebender
ZahlungdesEigenkapitalanteilsandieProjektgesellschaftfürdas
AbwasserprojektinKuwaitdurchgeringereVeranlagungenin
Wertpapiere des R138-Fonds und die Garantiezahlung der Republik
MontenegrofürdasKläranlagenprojektinBudvageprägtgewesen.
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf
–53,0Mio.Euro(Vorjahr:–88,8Mio.Euro).IndiesemBetragist
nebendenDividendenzahlungenfürdasGeschäftsjahr2019/20
Nettoverschuldung und Gearing
Mio. EUR und %
Gearing
Nettoverschuldung
22,8 %
12,4 %
22,0 %
30.09.2020 30.09.202130.09.2019
1.037,7
813,8
999,5
Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen
Finanzverbindlichkeiten siehe Seite216
14EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung
an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile
sowie den planmäßigen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten die
im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgte Emission einer grünen
Anleihe (Nominale von 101 Mio. Euro) berücksichtigt.
InSummeergabsichdamitfürdenBerichtszeitraumeinCashFlow
von–17,7Mio.Euro,dieliquidenMittelbeliefensichzum30.Sep-
tember 2021 auf 122,3 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVNGruppe
vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von
552,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurz fristigen
Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
DasInvestitionsvolumenderEVNlagimGeschäftsjahr2020/21mit
415,0Mio.Euroum12,8%überjenemderVergleichsperiode.Dabei
istzuberücksichtigen,dassimVorjahrvorallemderersteCovid-19-
LockdownimFrühjahr2020zuVerzögerungenbeieinzelnenVor-
habengeführthatte,dieimBerichtsjahraufgeholtwerdenkonnten.
Im Einklang mit der Strategie der EVN erfolgten die Investitionen
schwerpunktmäßiginNiederösterreichindenBereichenNetzinfra-
struktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser.
Die Investitionen im Segment Energie umfassten insbesondere den
Anlagen- und Netzausbau im Wärmebereich.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätig-
keit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Nieder-
österreich.GegenüberdemVorjahrhalbiertesichdasInvestitions-
volumendiesesSegmentsjedochnahezu,dageplanteProjekteim
BereichdererneuerbarenErzeugungimGeschäftsjahr2020/21
nichtrealisiertwerdenkonnten.ZurückzuführenistdiesaufÄnde-
rungsverfahrenbeibereitsgenehmigtenWindkraftprojektensowie
auf die noch ausstehende beihilfenrechtliche Notifizierung der im
neuenErneuerbaren-Ausbau-GesetzvorgesehenenFördermecha-
nismen durch die Europäische Kommission.
Deutlich zulegen konnten hingegen die Investitionen in die nieder-
österreichischeNetzinfrastruktur.DerFokuslagdabeiweiterhin
auf der Anbindung der stetig zunehmenden Anlagen zur dezentra-
len erneuerbaren Stromerzeugung. Diese erfordert einen stetigen
Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die
Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostatio-
nen, um die Versorgungssicherheit und -qualität verlässlichsicher-
Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
2020/ 21 2019/20
+
/– 2018 /19
Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3 109,1 42,4 373,5
Unbare Ergebniskomponenten 395,8 239,8 156,1 65,1 176,9
Cash Flow aus dem Ergebnis 762,3 497,1 265,2 53,3 550,5
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen 94,4 –40,7 135,1 – –114,2
Zahlungen für Ertragsteuern – 67,0 –44,3 –22,7 –51,2 –6,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich 789,6 412,0 377,6 91,6 429,7
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse –605,9 –300,1 –305,9 – –321,8
Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen
Vermögenswerten –0,3 34,0 –34,3 – 65,4
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren –148,1 –162,5 14,5 8,9 49,3
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –754,3 –428,6 –325,7 –76,0 –207,1
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –53,0 –88,8 35,8 40,3 –191,0
Cash Flow gesamt –17,7 –105,4 87,7 83,2 31,5
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 140,0 246,2 –106,3 –43,2 214,5
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel 0,0 –0,9 0,9 98,5 0,2
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 122,3 140,0 –17,7 –12,6 246,2
15EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Investitionsschwerpunkte
1)
2020/ 21
Mio. EUR
2019/20
Mio. EUR
+
/–
2018 /19
Mio. EURAbsolut %
Energie
20,5 17,9 2,6 14,5 25,6
Erzeugung
24,6 48,4 –23,8 –49,2 62,2
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 18,9 17,8 1,1 6,1 51,7
davon thermische Kraftwerke 5,6 30,3 –24,7 –81,5 10,5
Netze
249,0 181,8 67,1 36,9 201,7
davon Stromnetz 196,0 130,7 65,3 50,0 134,6
davon Gasnetz 31,3 30,3 1,0 3,3 43,7
davon Kabel-TV und Telekommunikation 21,7 20,8 0,9 4,3 23,4
Südosteuropa
100,4 99,7 0,7 0,7 81,1
Umwelt
20,5 16,8 3,7 22,0 17,4
davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze
für Trinkwasser
18,9 15,4 3,5 23,1 14,8
Alle sonstigen Segmente
0,1 3,3 –3,3 –98,2 3,5
Summe
415,0 367,9 47,1 12,8 391,4
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: GRI 203-1
zustellen. Weitere Gründe für den Anstieg des Investitionsvolu-
mens waren der flächendeckende Einbau von Smart Meters und
dieUmsetzungzahlreicherProjekteimBereichderDigitalisierung.
Im Segment Südosteuropa lagen die Investitionen der EVN gering-
fügigüberVorjahresniveauundbetrafennebenNetzinvestitionen
im Interesse der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von fünf
Warmwasserkesseln durch die bulgarische Fernwärmegesellschaft
TEZPlovdivsowiedenBaudererstenbeidenPhotovoltaik-Anlagen
der EVN in Nordmazedonien mit einer installierten Leistung von
jeweilsrund1,5MW.
Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN auch
bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwer-
punkt, insbesondere mit der Verbesserung von Versorgungssicher-
heitund-qualitätinderTrinkwasserversorgunginNiederösterreich.
Im Fokus steht hier der Ausbau überregionaler Versorgungsleitun-
gen,soz.B.dieErrichtungeinerneuen,60kmlangenTransportlei-
tung von Krems nach Zwettl zur langfristigen Absicherung der
Wasserversorgung im Wald- und Weinviertel. Neben weiteren Lei-
tungsprojekteninvestiertdieEVNauchindieErrichtungihrer
bereits fünften Naturfilteranlage, die im Jänner2022 in Petronell
inBetriebgehenwird.
Struktur der Investitionen
%, Gesamtsummen Mio. EUR
0,9
4,5
27,1
4,9
49,4
13,2
0,0
4,9
24,2
4,9
60,0
6,0
1,0
4,4
20,7
6,5
51,5
15,9
2019/20 2020/212018/19
367,9 415,0391,4
Alle sonstigen Segmente
Umwelt
Südosteuropa
Energie
Erzeugung
Netze
16EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung, Innovation, Forschung und Entwicklung
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch
den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Ent-
wicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN
primärProjektezurGewährleistungderVersorgungssicherheit,zur
Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Kun-
dennutzenhatbeiallenProjekteneinenhohenStellenwert.Vor
diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwi-
ckeltbzw.verbessert,diegrößerenKomfortfürdieKundenund
mehrEffizienzimKundenservicebringen,soetwadieMöglichkeit
zurdigitalenBeauftragungbzw.AnforderungvonNetzanschlüssen
oder Prüfbefunden für Gasanlagen.
InderBerichtsperiodehatdieEVNinsgesamt1,4Mio.Euro(Vor-
jahr:2,0Mio.Euro)fürInnovations-,Forschungs-undEntwick-
lungsprojekteaufgewendet.FürdieseProjektewurdenFörderun-
geninAnspruchgenommen,dieeinerFörderquotevon17,7%
entsprechen.ZusätzlicherhieltdieEVNeineFörderungfürein
mehrjährigesProjektimNetzbereich.
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungs-
projekte und Förderquote
1)
Mio. EUR und %
Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungs-
undEntwicklungsaktivitätenderEVNbildeteimBerichtszeitraum
das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmit-
gliedaktivbeidiesemösterreichweitenInnovationsprojektfür
grüne Energie, in dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus For-
schung,WirtschaftunddemöffentlichenSektorgemeinsammit
vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kun-
den-undbedarfsorientierteskalierbareLösungenvomPrototypbis
zurMarktreifeentwickeln.ImGeschäftsjahr2020/21setztedie
EVNimRahmendesGreenEnergyLabu.a.folgendedreiProjekte
um, die durchwegs auf die Untersuchung der Praxistauglichkeit der
erprobten Technologien und Anwendungen abzielten:
Projekt „NETSE“
• (Weiter-)EntwicklungundOptimierungvonPlattformen
füreineneinfachenundeffizientenBetriebvonEnergiege-
meinschaften
• RegionaleStromversorgungvonEnergiegemeinschaften
erfordert Hard- und Softwareschnittstellen zwischen
dezentralen Produzenten, Verbrauchern, dem Netzbetreiber
und dem Energiemarkt (für den Spitzenausgleich)
Projekt „Hybrid LSC“
• MehrparteienhäuserundSiedlungeninNiederösterreich
alsPilotprojektefürlokalenachhaltigeGemeinschaften
(„ Local Sustainable Communities“ bzw. LSC)
• DigitalisierungsplattformzurnachhaltigenNutzungaller
Versorgungs- und Entsorgungsdienstleistungen einer Gemein-
schaft (Energie, Wärme, Kälte, Wasser, E-Mobilität, Abfall-
entsorgung)
Projekt „car2flex“
• PraxiserprobungbidirektionalerLadetechnikvonE-Autos
• ZwischenspeicherungvonStromausdezentralerEigen-
erzeugung in Photovoltaik-Anlagen
• IntegrierteMobilitätslösungzurReduktionvonNetzspitzen
Förderquote
Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für
Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
2) Zusätzlich erhielt die EVN eine Förderung für ein mehrjähriges
Projekt im Netzbereich.
8,1 %
17,3 %
17,7 %
2018/19
2019/20
2020/21
2)
1,2
2,0
1,4
17EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von
geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung
bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale
durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes
Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im
Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden
undWerkzeugezurIdentifikationundBewertungvonRisikenzur
Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommu-
nizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement.
Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung defi-
niert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäfts-
einheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des
RisikoprofilsderEVN.DiejährlicheErfassungunddasManagement
vonRisikenmitBezugaufNachhaltigkeit,KlimaundCompliance
erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess
durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse.
Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die
folgenden Schritte:
• Identifikation: Erhebungbzw.ÜberarbeitungderRisikenauf
BasisderletztenRisikoinventur(ReviewdesRisikoinventars)
und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden
Risikosteuerungsmaßnahmen
• Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative
BewertungderidentifiziertenRisiken,AggregationderRisiken
nachunterschiedlichenBetrachtungsperspektivenund
Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
• Berichterstattung:DiskussionundBeurteilungdesRisiko-
profils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoaus-
schuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren
Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an
den Prüfungsausschuss
• Prozess-Review: DefinitionjenerorganisatorischenEinhei-
ten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen
sind;regelmäßigeÜberprüfung,obdiefestgelegtenMetho-
den bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen;
regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanage-
ment bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanage-
mentprozesses.ErbeurteiltundgenehmigtÄnderungeninBezug
aufdie(Bewertungs-)MethodikunddefiniertArtundUmfangder
Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risiko arbeitsausschusses
auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Control-
ling,RechtundPublicAffairs,Finanzwesen,Rechnungswesen,
InterneRevision,derChiefComplianceOfficer(CCO)sowieein
(unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG,
den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des
Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der
RisikoinventursowiedieBerichtepräsentiertunddiskutiert.Er
entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeits-
gruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und ver-
abschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 102-30
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das
Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und
regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wett-
bewerbsumfeldgeprägt.ImRahmenderjährlichdurchgeführten
Risikoinventur,derenErgebnisseimBedarfsfallumAd-hoc-Risiko-
meldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in
Markt-undWettbewerbs-,Finanz-,Betriebs-,Umfeld-,Strategie-
und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils
bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern
bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend
diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnah-
men zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl
potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit
der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die
BekämpfungvonKorruptionsystematischerhoben.Dieidentifizier
-
ten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risiko-
managementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG
sieheSeite23ffimEVNGanzheitsbericht2020/21
18EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der
EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle
Klimarisikenerhoben.Klimarisikoistjedochbewusstnichtalsei-
geneRisikokategoriedefiniert,sondernwird–sofernzutreffend–
als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN
zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen
Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicher-
heiten,dieausdemÜberganginRichtungeineserneuerbaren
Energiesystemsresultieren.PhysischeRisikenbetreffenhingegen
Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische
Ursachen haben.
ImFolgendeneinigeBeispiele,diedieZuordnungpotenzieller
Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
• NachfragerückgangaufgrundeinesmilderenWinters:
physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko
zugeordnet wird
• RückgangderStromproduktiondurcheinklimabedingt
geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der
Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
• SchadendurcheinExtremwetterereignis:physischesRisiko,
dasderKategorieStörungen/Netzausfallzugeordnetwird
• ÄnderungvonUmweltauflagen:Transitionsrisiko,dasder
Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen
könntenpotenziellMehrkostenverursachen
• ZunehmendeBelastungfürdasStromnetzdurchdenlaufen-
den Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung:
Transitionsrisiko,dasderKategorieBetriebsrisiko(Störungen/
Netzausfall) zugeordnet wird
Mögliche Risiken durch die Covid-19-Pandemie
Auch die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkun-
gen einer Pandemie lassen sich als Querschnittsmaterie den be-
stehenden Risikokategorien zuordnen. Somit erfolgte die qualita-
tiveundquantitativeBewertungderimZusammenhangmitder
Coronakrise identifizierten Risiken anhand der in der Tabelle auf
den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien.
DieEinschätzungzueinzelnenRisikenhatsich–insbesondere
imVergleichzumBeginnderCovid-19-Pandemie–relativiert.Im
RahmenderimBerichtszeitraumdurchgeführtenRisikoinventur
wurden folgende Sachverhalte als die wesentlichen Unsicher-
heitenaus der Coronakrise für die EVN identifiziert:
• Quarantänebzw.ErkrankungvonSchlüsselpersonal:
wird der Kategorie Mitarbeiterrisiken zugeordnet
• BonitätsverschlechterungbeiKunden:wirdderKategorie
Counterparty-/Kreditrisikenbzw.Wertminderungsrisiken
zugeordnet
Konzernlagebericht — Risikomanagement
• GeringeresWirtschaftswachstumunddadurcheventuell
geringere Absatzmengen: wird der Kategorie Deckungs-
beitragsrisiko zugeordnet
• BeeinträchtigungeniminternationalenProjektgeschäft
(z.B.durchLockdowns,Reisebeschränkungenoderdie
BeeinträchtigunginternationalerLieferketten):wirdder
KategorieProjektrisikozugeordnet
Zu den wesentlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den
GeschäftsverlaufderEVNimGeschäftsjahr2020/21siehe
Seite140imEVNGanzheitsbericht2020/21
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäfts-
feldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im
HeimmarktNiederösterreichmiteinemweiterhinherausfordern-
denUmfeldkonfrontiert.ImRahmenderjährlichdurchgeführten
Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft
identifiziert,diedenFortbestandderEVNgefährdenkönnten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess
Gemäß§267Abs.3binVerbindungmit§243aAbs.2UGB
sindim Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien
zumHandel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die
wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanage-
mentsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungspro-
zess zubeschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den
Rechnungs legungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verant-
wortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG
vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kon-
trollen der identifizierten risiko behafteten Prozesse in regelmäßigen
Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem
Ma nagement und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS ge-
währleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozess-
schritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung
derFinanzberichterstattungweitererhöhtwird.DieBeschreibung
der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhän-
genden Komponenten Kontroll umfeld, Risikobeurteilung, Kontroll-
maßnahmen,InformationundKommunikationsowieÜberwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zu-
grunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des
gesamten Konzerns.
ZumEVNVerhaltenskodexsiehewww.evn.at/verhaltenskodex
19EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
dergeplanten Deckungsbeiträge
• Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs-
undAbsatzpreise (insb. für Energieträger)
• Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst
durchWitterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputationoder Wettbewerb)
• Rückgang der Eigenerzeugung
• Rückgang des Projektvolumens im Umwelt-
bereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur-
projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs-
strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung
der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produkt-
palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks-
kapazitäten
Lieferantenrisiko
Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag-
lich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken
Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs-
umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs-
konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/
Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles
Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Beteiligungen (z. B. VerbundAG, Burgenland
HoldingAG); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher
Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
desKundenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken
Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klima risiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs-
gesellschaft
Ratingveränderung
Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz-
kennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins-
aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer-
ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung
in Finanzierungsverträgen
20EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Konzernlagebericht — Risikomanagement
Wertminderungs-/
Impairmentrisiken
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde-
rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu-
gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlich
keit/
Werthaltigkeit maßgeblich von
Strom- und Primär energiepreisen und energiewirt
-
schaftlichen Rahmen
bedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko
Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko
Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis-
sen; Investitionen in die „falschen“ Technologien;
potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko
Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän-
digen Annahmen; Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter
und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken
Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt-
stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko
Prozessmanagement; Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken
Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen Schwachstellen;
regel mäßige Kontrollen und Überprüfungen der
vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/ Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand-
haltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü-
fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken
Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall
durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter-
kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle
Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste
Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres-
abschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum
Informationsaustausch und zum Networking;
internes Kontroll system (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische
und politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah-
menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds
(z. B. Umweltgesetze, wechselnde r echt liche Rah-
menbedingungen, Änderung des Förder regimes,
Markt liberalisierung in Südost europa); politische und
wirtschaftliche Instabilität; Netz betrieb: Nichtaner-
kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz-
tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene
Dokumentation und Leistungsverrechnung
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
21EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kauf-
männischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess
derEVNbasiertaufeinereinheitlichenBilanzierungsrichtlinie,die
nebendenBilanzierungsvorschriftenauchdiewesentlichenPro-
zesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzern internen
Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen
verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess be-
teiligten Mit arbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und
werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathemati-
scheGutachtenundBewertungenwerdendurchdaraufspezia-
lisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Fürdie
Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontroll-
maßnahmensinddiejeweiligenProzessverantwortlichen–dassind
im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der
Konzernfunktionen–verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der
Ab bildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute
Sicherungs maßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die
Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst
werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte
Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle
KontrollenindenkaufmännischenKonzernfunktionen.AufBasis
der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabtei-
lungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit
dieDaten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzern-
abschlussübernommenwerden.DieÜberprüfungderAbschluss-
daten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung
zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert
werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf
allen Stufen erfolgt die Freigabe des Kon zern abschlusses.
Das Rechnungswesen der EVNAG und der wichtigsten in- und aus-
ländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Software system
SAP,ModulFI(Finanz-/Rechnungswesen)geführt.DieErstellung
des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion
Financial Management, in die die Wert e der Einzelabschlüsse der
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Rechts- und Prozessrisiko
Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts-
rechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaft-
liches Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz-
krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken
Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertrags risiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance, datenschutz-
rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personen bezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance-
Organisation
Projektrisiko
Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunterneh-
men; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt-
management
Sabotage
Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und
Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko
Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung
22EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen wer-
den. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme
sinddurchZugriffsberechtigungenundautomatischesowiezwin
-
gend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungs-
wesenrelevantenProzessewerdenmindestenseinmaljährlich
vomzuständigen Assessor dahin gehend überprüft, ob die Kontrol-
lendurchgeführtwordensind,obesimGeschäftsjahrRisikovor-
fälle gegeben hat und ob dieKontrollen weiterhin geeignet sind,
dievorhandenenRisikenabzudecken.ImBerichtszeitraumwurden
im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung desIKS für die
Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen
durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
DerAufsichtsratwirdvomVorstandvierteljährlichmiteinemum-
fassendenBerichtüberdieVermögens-,Finanz-undErtragslage,
dersowohleineBilanzalsaucheineGewinn-und-Verlust-Rech-
nungenthält,informiert.Darüberhinausergehtzweimaljährlich
einBerichtüberdasIKSfürdieFinanzberichterstattunganden
Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrund-
lagezurBeurteilungderEffizienzundEffektivitätdesIKSdientund
die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien
gewährleistensoll.DieserBerichterfolgtdurchdasIKS-Manage-
mentinZusammenarbeitmitdemIKS-KomiteeaufBasisder
InformationenderIKS-Bereichsverantwortlichen,derKontrolldurch-
führenden und der Assessoren.
ZurWahrnehmungderÜberwachungs-undKontrollfunktionim
HinblickaufeineordnungsgemäßeRechnungslegungundBericht-
erstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den
LeitungsorganenundwesentlichenMitarbeiternderjeweiligen
Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN
führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung
durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserun-
gendesIKSBerücksichtigungfinden.
GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse-
rungsgesetz)nach§267aUGBzuerstellendekonsolidiertenicht-
finanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nicht finanzieller
Bericht.
SieheSeite1ffimEVNGanzheitsbericht2020/21
Angaben gemäß § 243a UGB
1. Per 30. September 2021 betrug das Grundkapital der EVN AG
330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück
aufInhaberlautendenennwertloseStückaktien,diejeweilsim
gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch
auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert
nurdieseeineAktiengattung.AlleAktienverkörperndieglei-
chen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market
derWienerBörsegehandelt.
2. EsgibtkeineüberdieBestimmungendesAktiengesetzeshin-
ausgehendenBeschränkungenderStimmrechtebzw.Vereinba-
rungenüberdieBeschränkungderÜbertragbarkeitvonAktien.
Hinzuweisenistjedochdarauf,dassdieÜbertragbarkeitder
BeteiligungdesLandesNiederösterreich,dasseineAnteileüber
dieNÖLandes-BeteiligungsholdingGmbH,St.Pölten,hält,
durchbundes-undlandesverfassungsgesetzlicheBestimmun-
gen eingeschränkt ist.
DieNÖLandes-BeteiligungsholdingGmbH(„NLH“)unddie
Wiener Stadtwerke GmbH („WSTW“) haben am 23. Septem-
ber2021einesteuerlicheBeteiligungsgemeinschaftgegründet,
wofürsieeinen„VertragüberdieBildungeinersteuerlichenBe-
teiligungsgemeinschaftbetreffendAnteilederParteienander
EVN AG“ abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätz-
lich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und
WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber
nurdassichohnehinnachGesetzund/oderSatzungaufgrund
desjeweiligenAktienbesitzesvonNLHundWSTWergebende
Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt
NLHweiterhinüberdieeinfache–nichtabereinequalifizierte
–MehrheitundWSTWweiterhinübereineSperrminorität).
3. AufBasisderobenerwähntenverfassungsrechtlichenVorschrif-
tenistdasLandNiederösterreichmit51,0%Mehrheitsaktionär
derEVNAG.ZweitgrößterAktionärderEVNAGistmit28,4%
die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum
der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehalte-
nen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz
belief sich somit auf 19,7 %.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Mitarbeiter,dieimBesitzvonAktiensind,übenihrStimmrecht
unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in
der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
Konzernlagebericht—Risikomanagement,KonsolidierternichtfinanziellerBericht,Angabengemäß§243aUGB
23EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21
Energiebedarfs–weiterab.InSummeistausaktuellerPerspektive
voneiner positiven operativen Entwicklung der Erzeugungsaktivitä-
ten auszugehen, ein unterdurchschnittliches Wind- bzw. Wasser-
dargebotkönnteallerdingsdiepositivenEffektehöhererStrom-
marktpreise relativieren. Im Gegensatz dazu belastet der Preis-
anstieg auf den Großhandelsmärkten den Energievertrieb. Soweit
Energiebezugspreise nicht langfristig abgesichert sind, werden
gestiegeneBeschaffungskostenjedochschrittweiseandieKunden
weitergegeben.
In Südosteuropa stellen die Verwerfungen auf den Energiemärkten
eine große Herausforderung für die regulatorischen Mechanismen
und damit für unsere Aktivitäten in diesen Märkten dar. Für das
Geschäftsjahr2021/22sinddurchhöhereKostenzurNetzverlust-
abdeckungdeutlicheBelastungenfürdieErgebnisentwicklungin
BulgarienundNordmazedonienzuerwarten,dieaufBasisdergel-
tendenregulatorischenRahmenbedingungenjedochüberdieTarif-
entwicklungindenFolgejahrenwiederaufgeholtwerdensollten.
IminternationalenProjektgeschäftwirdsichdieEVNaufdie
Abwicklung der bestehenden Aufträge, insbesondere des Groß-
projektsinKuwait,konzentrieren.BeiplanmäßigemProjektfort-
schritt ist somit von einer positiven Ergebnisentwicklung im Seg-
mentUmweltauszugehen.Allerdingskönnteeineneuerliche
VerschärfungderCoronakriseweitereProjektverzögerungendurch
Lockdowns,ReisebeschränkungenundBeeinträchtigungeninter-
nationaler Lieferketten und damit eine rückläufige Ergebnisent-
wicklung verursachen.
DieEVNerwartetfürdasGeschäftsjahr2021/22einKonzerner-
gebnisineinerBandbreitevonetwa200bis240Mio.Euro.Stär-
kere oder länger anhaltende Verwerfungen auf den Energiemärk-
tenkönntendaserwarteteErgebnisjedochnegativbeeinflussen.
Die Investitionen werden auf rund 500 Mio. Euro ausgeweitet und
betreffenvorallemdiereguliertenundstabilenGeschäftsfelder
indenBereichenNetzinfrastruktur,erneuerbareErzeugungund
Trinkwasserversorgung. Damit sollen die solide Geschäftsbasis
derEVNgesichertundweiteresWachstumermöglichtwerden.
Maria Enzersdorf, am 24. November 2021
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/22
DieStrategie2030bildetdenRahmenfürdieProjekteundInvesti-
tionendesGeschäftsjahres2021/22.DieEVNKlimainitiativeund
dasBekenntniszueinemimHerbst2021mitderScienceBased
Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungspfad bis 2034
unterstreichendabeiunsereAmbition,einenkonkretenBeitragzur
Verwirklichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Unabhängig davon
wird sich der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung der EVN
allein durch den Ende September 2021 vollzogenen endgültigen
Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle von zuletzt 57 % auf
etwa75%erhöhen.
Der Herbst 2021 war von unverhältnismäßig starken Verwerfungen
auf den internationalen Energiemärkten geprägt, die zu massiven
Preisanstiegen bei Erdgas und Strom geführt haben. Angesichts
des diversifizierten und integrierten Geschäftsmodells der EVN wir-
ken sich diese Preisentwicklungen in den einzelnen Segmenten in
unterschiedlicher Weise aus. Da die weitere Entwicklung auf den
Energiemärkten aktuell schwer zu prognostizieren ist, nimmt auch
diePlanbarkeitdesGeschäftsverlaufs–abseitsderfürdieAktivi-
täten der EVN üblichen Unsicherheiten wie der Entwicklung des
Wasser- und Winddargebots sowie des temperaturbedingten
6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der
Aufsichtsratbestehtausmindestensachtundhöchstenszwölf
Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere
Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in
denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit ein facher Mehr-
heitdesbeiderBeschlussfassungvertretenenGrundkapitals.
7. BefugnissedesVorstandsimSinndes§243aAbs.1Z.7UGB,
insbesonderehinsichtlichderMöglichkeit,Aktienauszugeben,
bestandenimGeschäftsjahr2020/21 nicht. Davon unberührt
bliebjedochdieMöglichkeit,bereitszurückgekaufteeigene
Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
8. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3.,
erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontroll-
wechselimSinndes§243aAbs.1Z.8UGBnichteintreten.
Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder
MitarbeiternfürdenFalleinesöffentlichenÜbernahmeange-
bots bestehen nicht.
24EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
25
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
26
Konzern-Bilanz
27
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
28
Konzern-Geldflussrechnung
29
Konzernanhang
30 Grundsätze der Rechnungslegung
32 Konsolidierung
36 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
51 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
59 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
80 Segmentberichterstattung
85 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN
108
Bestätigungsvermerk
113
Konzernabschluss 2020/2 1
Nach International Financial Reporting Standards
25EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Mio. EUR Erläuterung
2020/21 2019/20
Umsatzerlöse
24 2.394,9 2.107,5
Sonstige betriebliche Erträge 25 250,1 64,4
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 26 –1.573,9 –1.205,2
Personalaufwand 27 –361,3 –349,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 28 –113,0 –121,1
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 29 239,6 94,1
EBITDA
836,5 590,4
Abschreibungen 30 –337,7 –296,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 30 –112,4 –20,6
Operatives Ergebnis (EBIT)
386,4 273,1
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 37,6 33,3
Zinserträge 6,1 4,5
Zinsaufwendungen –59,4 –47,0
Sonstiges Finanzergebnis –4,3 –6,7
Finanzergebnis
31 –20,0 –15,8
Ergebnis vor Ertragsteuern
366,4 257,3
Ertragsteuern 32 –14,7 –28,7
Ergebnis nach Ertragsteuern
351,7 228,6
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 325,3 199,8
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 26,4 28,9
Ergebnis je Aktie in EUR
1)
33 1,83 1,12
Dividende je Aktie in EUR 0,52
2)
0,49
1) Verwässert ist gleich unverwässert
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro
26EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernabschluss — Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Mio. EUR Erläuterung
2020/21 2019/20
Ergebnis nach Ertragsteuern
351,7 228,6
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 1.408,7 –112,0
Neubewertung IAS 19 45 12,4 10,2
AtEquity einbezogene Unternehmen 45 4,3 –2,2
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente
1)
1.860,3 –156,5
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 –468,4 36,5
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 352,4 –14,8
Währungsdifferenzen 5 5,4 –3,8
Cash Flow Hedges 45 –0,4 2,8
AtEquity einbezogene Unternehmen 45 462,1 –14,1
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 –114,6 0,3
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern
1.761,1 –126,8
Gesamtergebnis der Periode
2.112,8 101,8
Ergebnisanteil der Aktionäre der EVNAG 2.085,5 74,5
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 27,2 27,3
1) Siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
27EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzern-Bilanz
Mio. EUR Erläuterung
30.09.2021 30.09.2020
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 34 216,5 216,9
Sachanlagen 35 3.692,1 3.703,4
At Equity einbezogene Unternehmen 36 1.577,5 1.002,1
Sonstige Beteiligungen 37 4.029,5 2.168,7
Aktive latente Steuern 49 57,0 75,4
Übrige Vermögenswerte 38 200,0 261,0
9.772,6 7.427,6
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 39 95,7 66,6
Forderungen und übrige Vermögenswerte 40 749,9 403,2
Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen 41 399,1 253,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 59 122,5 214,6
1.367,1 938,1
Summe Aktiva
11.139,8 8.365,7
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 42– 46 6.281,2 4.282,1
Nicht beherrschende Anteile 47 263,2 261,2
6.544,3 4.543,3
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 48 718,9 1.045,3
Passive latente Steuern 49 1.035,4 490,0
Langfristige Rückstellungen 50 445,3 506,4
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 51 622,2 619,1
Übrige langfristige Schulden 52 116,0 137,5
2.937,9 2.798,3
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 53 318,0 110,0
Verbindlichkeiten aus Steuern 44,8 75,5
Lieferantenverbindlichkeiten 54 331,7 298,4
Kurzfristige Rückstellungen 55 124,8 96,2
Übrige kurzfristige Schulden 56 838,2 444,0
1.657,6 1.024,1
Summe Passiva
11.139,8 8.365,7
28EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernabschluss — Konzern-Bilanz, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Mio. EUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
Bewertungs
-
rücklage
Unterschieds-
betrag aus der
Währungs-
umrechnung
Eigene
Anteile
Gezeichnetes
Kapital und
Rücklagen der
Aktionäre der
EVNAG
Nicht
beherrschende
Anteile Summe
Stand 30.09.2019
330,0 253,6 2.514,2 1.226,8 –9,3 –19,7 4.295,6 256,5 4.552,1
Gesamtergebnis der Periode
– – 199,8 –121,1 –4,2 – 74,5 27,3 101,8
Dividende 2018/19
– – –89,0 – – – –89,0 –22,6 –111,6
Veränderung eigener Anteile
– 0,2 – – – 0,8 1,0 – 1,0
Stand 30.09.2020
330,0 253,8 2.625,0 1.105,7 –13,5 –19,0 4.282,1 261,2 4.543,3
Gesamtergebnis der Periode
– – 325,3 1.754,8 5,4 – 2.085,5 27,2 2.112,8
Dividende 2019/20
– – –87,3 – – – –87,3 –25,3 –112,6
Veränderung eigener Anteile
– 0,4 – – – 0,5 0,9 – 0,9
Stand 30.09.2021
330,0 254,2 2.863,0 2.860,6 –8,1 –18,5 6.281,2 263,2 6.544,3
Erläuterung 42 43 44 45 5 46 47
29EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzern-Geldflussrechnung
Mio. EUR Erläuterung
2020/21 2019/20
Ergebnis vor Ertragsteuern
366,4 257,3
+ Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie
übrige langfristige Vermögenswerte
30
450,1 317,3
– Ergebnis von atEquity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen 36, 37 –277,2 –127,5
+ Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
166,9 113,3
+ Zinsaufwendungen
59,4 47,0
– Zinsauszahlungen
–42,6 –40,2
– Zinserträge
–6,1 –4,5
+ Zinseinzahlungen
5,5 3,8
+ Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen
5,8 4,1
+
/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis
0,1 0,7
– Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 58
–70,4 –52,1
– Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs
0,8 –0,7
– Gewinne aus Entkonsolidierungen 25
–25,6 –
– Abnahme/+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen 50
129,2 –21,4
Cash Flow aus dem Ergebnis
762,3 497,1
+ Abnahme/– Zunahme der Vorräte und Forderungen
–398,3 –127,7
+ Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen
28,7 5,8
+ Zunahme/– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten
464,0 81,2
– Zahlungen für Ertragsteuern
–67,0 –44,3
Cash Flow aus dem operativen Bereich
789,6 412,0
+ Einzahlungen aus Anlagenabgängen
7,3 6,7
+ Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen
77,3 60,7
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten
6,4 65,5
+ Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige
Finanzinvestitionen
108,3 89,4
– Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
–415,4 –367,5
– Auszahlungen im Zusammenhang mit Entkonsolidierungen 25
–275,2 –
– Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten
–6,7 –31,5
– Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige
Finanzinvestitionen
–256,4 –251,9
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
–754,3 –428,6
– Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVNAG 44
–87,3 –89,0
– Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile
–25,3 –22,6
+ Verkauf eigener Anteile
0,9 1,0
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 58
101,0 100,0
– Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 58
–34,5 –72,7
– Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 58
–7,8 –5,5
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
–53,0 –88,8
Cash Flow gesamt
–17,7 –105,4
Fonds-Veränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode
1)
58
140,0 246,2
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel
– –0,9
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode
1)
122,3 140,0
Cash Flow gesamt
–17,7 –105,4
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
30EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVNAGN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börse-
notiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in
der Energie wirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochter-
gesellschaften Kunden in elf in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVNAG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVNAG umfasst jeweils
den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen
von jenem der EVNAG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammenge-
fasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss
werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro
bzw. Mio.EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang
zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit einem „
–“ dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozent -
angaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben. Vor
diesem formalen Hintergrund wird zur besseren Lesbarkeit einheitlich vom Gendern abgesehen.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom
International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2020/21 erstmals anzuwenden:
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten
1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 3 Änderungen zur Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 Keine
IAS 39, IFRS 7, IFRS 9 Reform des Zinssatz-Benchmarks 01.01.2020 Keine
IAS 1, IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.06.2020 Keine
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung 01.01.2020 Keine
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die veröffentlichten Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 Interest Benchmark Reform hat die EVN freiwillig bereits im Geschäftsjahr 2019/20
vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen werden im folgenden Kapitel näher erläutert.
Konzernanhang
31EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Reform des Zinssatz-Benchmarks
Die Änderungen sehen eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezifischer Anforderungen an die Bilanzierung von Siche-
rungsgeschäften auf Sicherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind. Die in der IBOR-Reform festgelegten
Erleichterungen sollten nicht dazu führen, dass die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beendet wird. In diesem Zusammenhang ist
anzunehmen, dass die Referenzzinssätze, auf denen das Grundgeschäft und die Sicherungsinstrumente basieren, durch die IBOR-Reform
nicht verändert werden. Mögliche Ineffektivitäten sind jedoch weiterhin erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
zu erfassen.
Entsprechend den Übergangsbestimmungen wurden die Änderungen rückwirkend auf Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der
Berichtsperiode bestanden, und auf den zu diesem Zeitpunkt in der Cash-Flow-Hedge-Rücklage kumulierten Betrag angewendet.
Weder im Geschäftsjahr 2019/20 noch im Geschäftsjahr 2020/21 war eine Anpassung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage erforderlich,
dakeine Auswirkungen festgestellt werden konnten.
Für folgende Hedge-Beziehungen könnten künftige Änderungen des Referenzzinssatzes Auswirkungen haben:
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps
(fürNominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden
Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und doku-
mentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der
Marktwerte der Swaps gegenüber.
Im Zuge der Effektivitätsberechnung für die Absicherung der JPY-Anleihe wird bei der Abbildung des hypothetischen Derivats der
Sechs-Monats-JPY-LIBOR verwendet. Die zukünftige Umstellung auf einen neuen Referenzzinssatz wird aus derzeitiger Sicht keine
Auswirkungen auf die Effektivität haben.
Zur Absicherung variabel verzinster Finanzverbindlichkeiten werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen
getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert
unddokumentiert.
Sämtliche Zinsswaps, die zur Absicherung von bestehenden Risiken angewendet werden, basieren grundsätzlich auf dem Sechs- Monats-
bzw. Zwölf-Monats-EURIBOR. Nach Abschluss der Umstellung des EURIBOR hin zu einer transaktionsbasierten Berechnungs methodik
Ende 2019 ist der EURIBOR als Referenzzinssatz konform mit der EU-Benchmark-Verordnung. Die Umstellung führte daher zu keinen
Änderungen an bestehenden Verträgen.
Bereits von der EU übernommene,
aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten
1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 39, IFRS 4, IFRS 7,
IFRS 9, IFRS 16
Reform des Zinssatz-Benchmarks – Phase 2 01.01.2021 Keine
IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 01.01.2021 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.04.2021 Keine
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 Keine
IAS 16 Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2022 Keine
IAS 37 Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 01.01.2022 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 01.01.2022 Keine
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
32EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU
jedoch noch nicht übernommen:
Noch nicht anwendbare und von der EU noch
nicht übernommene Standards und Interpretationen
Inkrafttreten
1)
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2023 Keine
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 01.01.2023 Keine
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 Keine
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen,
die aus einer einzigen Transaktion stammen
01.01.2023 Keine
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses
und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen
Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVNAG unmittelbar oder mittelbar beherr-
schenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss
auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN
durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaft-
lichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaft lichen
Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt
der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig
von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht
beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger
Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trenn-
bar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge,
die dem Veräußerer nicht näher identifizier bare Marktchancen und Entwicklungspotenziale ab gelten, werden in Landeswährung im
zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen
Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 21.Vorgehens-
weise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach
einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erwor-
benen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im
Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung
im Anteils besitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapital transaktion bilanziert. In der
Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
Konzernanhang — Grundsätze der Rechnungslegung, Konsolidierung
33EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten
undVerpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVNeinbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Netto-
vermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture),
das atEquity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie
Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den
Konzern abschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVNAG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss
verfügt – werden atEquity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige
Eigenkapital, der Außen umsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur
Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit
sienicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche
Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2021
einschließlich der EVNAG als Muttergesellschaft 26 inländische und 29aus län dische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unter-
nehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 28 inländische und 32aus ländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen).
ElfTochterunternehmen (Vorjahr: 13) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im
Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die EVNAG ist als Kommanditistin der EVNKG zu 100,0 % am Ergebnis der EVNKG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage
der EVNKG ist die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EnergieAllianz). Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abge-
schlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVNKG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der
EVNKG um ein Gemeinschafts unternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVNKG
atEquity. Weiters handelt es sichbei der Energie Allianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertrag licher
Vereinbarungen um ein Gemeinschafts unternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls atEquity in den Konzern abschluss
einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund
vertrag licher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG atEquity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird atEquity in den Konzernabschluss der EVNeinbezogen, da
aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVNAG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt
durch sonder vertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, atEquity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der
jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher
atEquity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden
34EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Anteilensowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen
47.Nicht beherrschende Anteile und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVNAG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Veränderungen des Konsolidierungskreises
Voll Anteilig (Joint Operation) Equity Summe
30.09.2019
61 1 16 78
Erstkonsolidierungen 2 – 1 3
Entkonsolidierungen –1 – – –1
Umgründungen
1)
–2 – – –2
30.09.2020
60 1 17 78
Erstkonsolidierungen – – – –
Entkonsolidierungen –4 –1 –1 –6
Umgründungen
1)
–1 – – –1
30.09.2021
55 – 16 71
davon ausländische Unternehmen 29 – 6 35
1) Konzerninterne Umgründungen
Folgende bislang vollkonsolidierten Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2020/21 infolge Unwesentlichkeit nicht mehr in den Konzern-
abschluss der EVN einbezogen.
Gesellschaft, Sitz Zeitpunkt
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland 31.12.2020
EVN WEEV BeteiligungsGmbH in Liqu., Maria Enzersdorf, Österreich 31.12.2020
EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien 31.03.2021
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro 30.09.2021
Die EVN FinanzserviceGmbH, Maria Enzersdorf, wurde als über tragende Gesellschaft mit der Netz NiederösterreichGmbH, Maria Enzersdorf,
als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch wurde am 7.März2021 eingetragen.
Die 49 %-Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH wurde per 30. September 2021 an den Mitgesellschafter
STEAG Kraftwerksbeteiligungsgesellschaft mbH veräußert und gleichzeitig der bestehende Strombezugsvertrag am Kraftwerk beendet.
Infolgedessen wurde das anteilig als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 entkonsolidiert.
Die Beendigung des Strombezugsvertrags durch Leistung einer Ausgleichszahlung der EVN sowie die Veräußerung der Beteiligung
wurden gleichzeitig abgeschlossen und als gemeinsame Transaktion behandelt. Insgesamt hat die EVN im Zuge dieser Transaktion ein
Entgelt in Höhe von 272,5 Mio. Euro geleistet. Darüber hinaus sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Ausmaß von
2,7Mio. Euro im Zuge der Entkonsolidierung abgegangen. Weiters waren zum Zeitpunkt der Entkonsoldierung langfristige Vermögens-
werte in Höhe von 3,9 Mio. Euro, kurzfristige Vermögenswerte im Ausmaß von 57,7 Mio. Euro (inkl. der Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente), langfristige Schulden in Höhe von 291,0 Mio. Euro und kurzfristige Schulden in Höhe von 68,3 Mio. Euro in der als
Joint Operation konsolidierten Kraftwerksgesellschaft enthalten. In diesen Werten sind auch die bilanzierten Sachverhalte aus dem
Strombezugsvertag abgebildet. Als Residualgröße verblieb somit ein negatives Eigenkapital in Höhe von 298,1 Mio. Euro. Die Bilanz-
summe der entkonsolidierten Joint Operation betrug damit zum 30. September 2021 61,3 Mio. Euro (siehe Erläuterungen 25. Sonstige
betriebliche Erträge, 31. Finanzergebnis, 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen, 45. Bewertungsrücklagen,
50. Langfristige Rückstellungen, 57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung sowie 58. Konzern-Geldflussrechnung).
Die e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien, ist eine 50 %-Tochtergesellschaft der EVNAG und wird seit dem
31. Dezember2020 aufgrund von Unwesentlichkeit nicht mehr atEquity konsolidiert.
Konzernanhang — Konsolidierung
35EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen
Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden
erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgs-
wirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts
herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende
nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS21 nach der
Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die
Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnitts-
kurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral
im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Ge-
schäftsjahr 2020/21 eine Eigenmittelveränderung von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: –3,8 Mio. Euro). Davon entfallen –5,0 Mio. Euro (Vorjahr:
–1,2 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvestments
und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 31. Finanzergebnis).
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum
Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnitts kursen für die Umrechnung von
Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbs-
zeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden
einesausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
Währungsumrechnung
Währung
2020/21 2019/20
Kurs zum
Bilanzstichtag Durchschnitt
1)
Kurs zum
Bilanzstichtag Durchschnitt
1)
Albanischer Lek
121,54000 123,08462 124,05000 123,80231
Bulgarischer Lew
2)
1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Bahrain-Dinar 0,43630 0,44876 0,4403 0,4228
Japanischer Yen 129,67000 128,46462 123,76000 120,74308
Kroatische Kuna 7,48890 7,53688 7,55650 7,50682
Kuwait-Dinar 0,34915 0,36128 0,35880 0,34429
Ungarischer Forint 360,19000 358,83769 365,53000 345,04385
Nordmazedonischer Denar 61,69480 61,64396 61,69500 61,63588
Polnischer Złoty 4,61970 4,55238 4,54620 4,39806
Russischer Rubel 84,33910 89,42785 91,77630 78,32732
Serbischer Dinar 117,55950 117,57268 117,58030 117,56362
Tschechische Krone 25,49500 26,04769 27,23300 26,19492
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
36EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar
klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer be-
grenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem
Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte
Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear
über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hin-
sichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf
festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf
ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeits prüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung
gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die
Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert
der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12
werden derzeit im Besonderen beim atEquity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim atEquity einbezogenen Kläranlagen-
projekt Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowieWert-
minderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen
oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Ent-
sorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material-
und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch
nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung
als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die
bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die
Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die
gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutz-
baren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungs dauern der
jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag
überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Konzernanhang — Konsolidierung, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
37EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen Jahre
Gebäude
10 – 50
Leitungen 15 – 50
Technische Anlagen 10 – 50
Zähler 5 – 40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 25
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als
Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen
betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale
betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten
werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption
bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt,
werdenein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht
zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten
des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreizen oder Rückbauverpflichtungen. Der Buch-
wert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten
Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrschein-
lich ist) sowie der etwaigen Zahlungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
8. AtEquity einbezogene Unternehmen
AtEquity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buch-
werte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am
sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden
beiAnzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei
und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT)
ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses
ausgewiesen (siehe Erläuterungen 29. Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter,
31.Finanzergebnis und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem
anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am
Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht
zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
38EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:
• ErfolgsneutralzumbeizulegendenZeitwertbewertet(FVOCI)
• ErfolgswirksamzumbeizulegendenZeitwertbewertet(FVTPL)
• ZufortgeführtenAnschaffungskostenbewertet(AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des
Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungs-
ströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten
Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände
und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnah-
mung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen
Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungs-
ströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum
bei zulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die
EVNhat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich, unter Ausübung der
sogenannten „FVOCI-Option“ gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
• ErfolgswirksamzumbeizulegendenZeitwert(FVTPL)
• ZufortgeführtenAnschaffungskosten(AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche
Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasing-
geschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschrif-
ten des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene
Ver-
luste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell.
Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines
Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungs-
horizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des
Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen
wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahr-
scheinlichkeit „Probability of Default“ (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts „Exposure at Default“ (EAD) und dem
tatsäch lichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden „Loss Given Default“ (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern
der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein
Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS15,
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
39EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht,
den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 bzw. IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch
und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertrags-
vermögenswerte).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt
die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und
Produktpreisen im Beschaffungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas, Kohle und CO
2
-Emissionszertifi-
katen werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO
2
-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung
der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-,
Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten „Own Use Exemption“ vor, womit es sich nicht um derivative
Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von
IAS37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption
nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korres
-
pondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten
entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird
durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das
Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den
übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlich keiten.
Einen Teil der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderun-
gen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale
Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungs-
geschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des
Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt.
Die EVN Gruppe designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die
aus Änderungen von Fremdwährungskursen oder Zinsänderungen resultieren. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen doku-
mentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert
des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet
wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.
Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen einge-
stellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumu-
lierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn.
Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa Vorräten führt, wird der
kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungs-
kosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
40EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen
unddie Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die
Ab sicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird,
ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei
geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes „Rebalancing“ durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt
eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen
beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine
Sicherungstrans aktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinan-
ziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in
dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen
Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für
Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusam-
menhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögens-
werte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der
Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte
Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
aus gewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im
Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der
Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels
Wesentlichkeit nicht in den Konzern abschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminde-
rungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten
„FVOCI-Option“ gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der
Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-
Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im
sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in
der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeit-
punkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwert-
änderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von
allfälligen Wertminderungen.
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
41EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als
Finanzierungsleasing geschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen
Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust- Rechnung oder im sonstigen
Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurück-
erlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden
über tragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettover äußerungswert am
Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten
Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Ver-
wertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte
und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-
Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas
Hub (CEGH).
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungs kosten abzüglich Wert-
minderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer
Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der
vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis
historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert
und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behan-
delt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts
betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen
bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum
Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die
Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den
Kunden ausstellt.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt
zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust- Rechnung erfasst.
42EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in
Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten
mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings
der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
16. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögens werten
des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen,
sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die
aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungs kosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils
darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungs-
ergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwert änderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie
sämt liche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der atEquity
einbezogenen Unternehmen enthalten.
17. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungs-
leistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen
bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten
ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen,
unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden
gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ)
ver öffentlichten „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ herangezogen.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt
wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils
im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVNAG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das
Unter nehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht
auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe
dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des
Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst
Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche voll-
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
43EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
ständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber
Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte
Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensions-
modell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV.
Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten,
Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven
Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1.Jänner 2003 ihr Arbeits-
verhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses
bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall
maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in
Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mit arbeiter
der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegeben heiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbei-
tersicherung.
Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung
der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse
werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten
aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe
der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die
Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem
erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht
ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter
Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt.
Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten,
deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30
und 35Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämt liche Neube-
wertungen, unter die bei der EVNausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungs mathematischer Annahmen fallen,
werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienst-
zeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu
erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert
44EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt,
wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu
berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert
das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag
aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
18. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Account ing– zu
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführ-
ten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlauf-
zeiten siehe Erläuterung 48. Lang fristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig
klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen
wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im
Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögens-
werte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen.
Sowohl Baukosten- als auch Investi tions zuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear
aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung
nach IFRS und 19. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unter-
nehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus
dem internationalen Projektgeschäft.
19. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach diesem Modell werden
Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen
wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeit-
punkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/
Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden. Darüber hinaus erzielt der
EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projekt-
geschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und
somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
45EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da der Kunde diese Dienstleistungen
nutzt, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe
realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten
Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskunden, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegen
-
leistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse
ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kunden ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungs-
verpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur.
DieUmsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das
Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die der Kunde zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringt, soweit sie ein
Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator
die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bis-
her als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Berei-
che werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame
Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertig-
stellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen
Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten
die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten
Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt.
Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamt-
kosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind
verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus mög licherweise resultierende Verluste werden in der Periode
ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts
eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten
angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Ver-
luste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftrags kosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall,
dass Kunden den Vertrag aus anderen Gründen als der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN
einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehr-
zahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen der Kunde vereinnahmt, während sie erbracht werden. Auch hier wird der
Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit
dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögens-
werte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen
der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden unter einem Jahr liegt.
46EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die
mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskunden mit rollierender
Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung
und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein
Individualverfahren an, in dem jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw.
Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der
Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese
Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse
sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschät-
zungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
20. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonso-
lidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende
Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
Ertragsteuersätze
% 2020/21 2019/20
Unternehmenssitz
Österreich 25,0 25,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland – Bereich Umwelt
1)
32,6 30,3
Deutschland – Bereich Erzeugung 34,0 34,0
Estland
2)
20,0 20,0
Kroatien 18,0 18,0
Kuwait 15,0 15,0
Litauen 15,0 15,0
Nordmazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Serbien 15,0 15,0
Slowenien 19,0 19,0
Tschechien 19,0 19,0
Zypern 12,5 12,5
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.
2) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2021 Gebrauch. Die EVN AG
befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der
Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft (Vorjahr: Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-BeteiligungsholdingGmbH
als Gruppenträger). Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei,
weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
47EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese
ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusam-
mengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich
an der Verteilungsmethode (Vorjahr: Stand-Alone-Methode). Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuer-
lichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern.
Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflich-
tung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuer-
umlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppen-
mitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der
Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses einenegative
Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner
Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven
Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich
beschlossen waren.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der
Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuer-
lichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse
oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern
berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrech-
nung der Steuern bestehen.
21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltig-
keit hinüberprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Wert-
haltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identi fiziert
werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN
wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur
Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasser-
verteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in
Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen.
Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem
unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungs-
anlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorlie-
gens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie
des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind,
erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden
48EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das
konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden
Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der
zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung
abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen
Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber
hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der
Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise
in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des
WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risiko prämie
und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz,
dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapital-
kosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem
so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst. Im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgte eine Anpassung der
Abbildung der Länderrisikoprämien.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter
dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
ermittelt.
22. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und
Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können
von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der
Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine
wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait
( Abwasseranlage) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die
Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion- Methode (siehe Erläuterungen 19. Ertragsrealisierung und 24. Umsatz-
erlöse).
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden.
Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der
Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter
Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Diese ent-
sprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalver-
zinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund
des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend
beobachtet (siehe Erläuterung 21.Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeits prüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den
Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informations-
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
49EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
dienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität
der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering
Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen
34.Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen sowie 36.AtEquity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen
4. Konsolidierungskreis sowie 37. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Die WTE Wassertechnik GmbH errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio.Euro. In der
Folge kam der Auftraggeber, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und
Nachfristsetzung kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE
vorüber gehend fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an
der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission auf-
grund der unterbliebenen Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der
Republik Montenegro in Höhe von 29,3 Mio.Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio.Euro. Während die Republik
Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE
nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nicht-
honorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 35,3 Mio.Euro inklusive
Zinsen. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage gegen die Ge-
meinde Budvain Genf eingebracht. Der Ausgang dieser Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläute-
rung 59.Risikomanagement).
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen
für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung
inkünftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu
Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 50.Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögens-
werten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung
vonRückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 17. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen
Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung
vonForderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und in der
Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 19. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen
Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
50EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Die bereits seit 2020 anhaltende Covid-19-Pandemie veranlasste Regierungen weltweit, Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
zuergreifen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen in den Unternehmen führten. Im Folgenden werden wesentliche Aus wirkungen der
Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 beschrieben:
• DasfürdenProjektstartdesAbwasserprojektsUmmAlHaymaninKuwaiterforderlicheClosingerfolgtecoronabedingterstEnde
Juli2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre. Aufgrund weiterer
pandemiebedingter Lockdowns in Kuwait im Geschäftsjahr 2020/21 und damit verbundener Einreisebeschränkungen kam es zu
weiteren Verschiebungen erwarteter Ergebnisbeiträge in die Folgeperioden.
• DieEVNermitteltdenWertminderungsbedarffürForderungenausLieferungenundLeistungengemäßIFRS9.B5.5.35aufBasis
regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Dank der in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie eingeleiteten
staatlichen Fördermaßnahmen kam es für die EVN bisher nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kunden. Nach Ausklingen
der staatlichen Maßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und einen entspre-
chenden Anstieg an Forderungsausfällen. In Vorbereitung darauf hat der EVN Konzern über die Forward-Looking-Komponente für
das Geschäftsjahr 2020/21 eine um 4,1 Mio.Euro (Vorjahr: 4,7 Mio.Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risikomanagement).
• ImGeschäftsjahr2019/20 hatten die infolge der Covid-19-Pandemie gestiegenen Länderrisikoprämien zu höheren Diskontierungs-
sätzen und zunächst zu Wertminderungen geführt. Mittlerweile sind die Länderrisikoprämien im Vergleich zu den Werten zu
Beginn der Pandemie wieder stark gesunken. Dies führte zu Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2020/21 (siehe Erläuterungen
34.Immaterielle Ver mögenswerte sowie 35. Sachanlagen).
• EinenweiterenEffekthattedieCovid-19-KrisezuBeginnaufdieMarktwertederWertpapiereimR138-Fonds,dieerfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 konnten
nach einer zwischenzeitlichen Erholung an den Wertpapierbörsen wieder aufgeholt werden.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kredit-
linien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher
festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie auch im Vorjahr nur punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend
wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kundenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls
von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie ein Anstieg der allgemeinen Unsicherheit könnten über die künftige Entwicklung der Strom-
und Primärenergiepreise sowie der Kapitalkosten jedoch zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen.
23. Grundsätze zur Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungs-
größen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger
gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südost-
europa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segment-
informationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das
jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen
entspricht (siehe Erläuterung 57. Erläuterungen zur Segment berichterstattung).
Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
51EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
24. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden
übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen
voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kunden ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in
folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
Umsatzerlöse
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
2.515,3 2.091,5
Sonstige Umsatzerlöse –120,4 16,0
Summe
2.394,9 2.107,5
Bei den sonstigen Erlösen handelt es sich im Wesentlichen um Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Stromderivaten, die dem
Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kunden gegliedert nach Segmenten und Produkten:
Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strom
203,6 152,1
Gas 41,0 40,8
Wärme 144,0 136,1
Sonstige 32,6 27,8
Energie
421,3 356,9
Strom 69,0 71,0
Sonstige 58,2 61,0
Erzeugung
127,1 132,1
Strom 310,6 291,4
Gas 107,2 96,3
Sonstige 77,3 75,2
Netze
495,1 462,8
Strom 1.027,3 894,2
Gas 6,4 5,3
Wärme 9,2 8,8
Sonstige 4,5 3,3
Südosteuropa
1.047,4 911,5
Umweltdienstleistungen 398,7 200,6
Strom 5,0 5,7
Wärme 1,3 1,5
Umwelt
405,0 207,7
Sonstige 19,4 20,4
Alle sonstigen Segmente
19,4 20,4
Summe
2.515,3 2.091,5
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen
Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraft-
52EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
werke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt
realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 55,6 Mio. Euro (Vorjahr: 53,8 Mio. Euro).
Der Anstieg der Umsatzerlöse im Segment Umwelt ist im Wesentlichen auf das internationale Projektgeschäft zurückzuführen. Insbesondere
das im Sommer 2020 gestartete Abwasserprojekt in Kuwait leistete einen entscheidenden Beitrag dazu.
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden und zum 30. September2021
noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang
mit dem internationalen Projektgeschäft.
Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 1.333,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1.663,1 Mio. Euro). Davon
betreffen 1.272,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1.547,8 Mio. Euro) Leistungs verpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung
der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten vier Jahre erfolgen. Die Leistungs-
verpflichtungen aus Baukostenzuschüssen und der Energieerzeugung werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
< 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Baukostenzuschüsse
6,1 24,2 30,9
Summe
6,1 24,2 30,9
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
< 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Baukostenzuschüsse
7,2 30,7 39,6
Sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung 37,6 – –
Summe
44,8 30,7 39,6
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe
des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskundenbereich sowohl
Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde hat
dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der
Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet
die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
25. Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
64,8 45,6
Aktivierte Eigenleistungen 33,3 23,6
Gewinne aus Entkonsolidierungen 25,6 –
Bestandsveränderungen 8,0 –26,5
Entschädigungen und Vergütungen 7,8 4,8
Miet- und Pachterträge 2,9 2,9
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –0,8 0,7
Übrige sonstige betriebliche Erträge 108,5 13,2
Summe
250,1 64,4
53EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Im Dezember 2020 hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen.
Für die Übernahme des Strombezugsrechts und der damit verbundenen Vermarktungsrisiken wurde eine Ausgleichszahlung als Kompen-
sation vereinnahmt. Mit der Übernahme des zusätzlichen Strombezugsrechts hatte die EVN insgesamt ein Strombezugsrecht im Ausmaß
von 410 MW am Kraftwerk.
Einem Teil der Ausgleichszahlung stand eine erfolgsneutral eingebuchte Rückstellung für belastende Verträge gegenüber, die sich auf das
Risiko aus der Vermarktung des über den Beteiligungsansatz der EVN am Kraftwerk hinausgehenden Strombezugsrechts bezog. Der Rest
der Ausgleichszahlung in Höhe von 93,2 Mio. Euro wurde als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam abgebildet. Die in der Vergan-
genheit vereinnahmten und in den langfristigen Schulden ausgewiesenen Baukostenzuschüsse wurden infolgedessen erfolgswirksam in
Höhe von 17,9 Mio. Euro ebenso über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Infolge der Veräußerung der als Joint Operation einbezogenen 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH
per30. September 2021 sowie der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags im Ausmaß von insgesamt 410 MW am Kraftwerk
Walsum 10 wurde ein Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 25,6 Mio. Euro erfasst (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).
Darüber hinaus wurden die im Gesamtergebnis erfassten Änderungen aus dem Zinsswap in Höhe von
–12,3 Mio. Euro in die Konzern-
Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert (siehe Erlätuerung 31. Finanzergebnis).
Wenn ein Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, hat das Mutterunternehmen die Vermögenswerte
und Schulden des Tochterunternehmens auszubuchen und den Gewinn oder Verlust im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung
zu erfassen. Nach den Bestimmungen des IFRS 10.B97 können mehrere Vereinbarungen zum Verlust der Beherrschung eines Tochterunter-
nehmens führen. Die Beendigung des Strombezugsvertrags infolge einer Ausgleichszahlung durch die EVN sowie die Veräußerung der Be-
teiligung wurden gleichzeitig und unter gegenseitiger Erwägung abgeschlossen und werden als eine einzige Transaktion behandelt. Insofern
fließen die Effekte aus der Beendigung des Strombezugsvertrags am Kraftwerk Walsum 10 in das Ergebnis aus der Entkonsolidierung ein.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienst leistungen, die nicht im
Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
26. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strombezugskosten
948,8 771,8
Gasbezugskosten 86,8 81,5
Sonstiger Energieaufwand 29,1 35,0
Fremdstrombezug und Energieträger
1.064,7 888,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 509,2 316,9
Summe
1.573,9 1.205,2
In den Materialaufwendungen sind Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führen im abgelaufenen
Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandsreduktion um 39,4 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandserhöhung um 4,1Mio. Euro).
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugs kosten sowie den Aufwand für den Einsatz zugekaufter
CO
2
-Emissionszertifikate.
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem P rojekt geschäft
des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die
sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
54EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
27. Personalaufwand
Personalaufwand
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Gehälter und Löhne
282,7 272,7
Aufwendungen für Abfertigungen 5,1 5,1
Aufwendungen für Pensionen 6,8 7,1
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
59,0 57,0
Sonstige Sozialaufwendungen 7,7 7,5
Summe
361,3 349,3
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,9 Mio. Euro) sowie Beiträge an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) enthalten. Aufgrund des Pensionsanpassungs-
gesetzes 2021, BGBl. 158/2020, und der dort geänderten Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen
alsin der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 2,2 Mio. Euro.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:
Mitarbeiter nach Segmenten
1)
2020/21 2019/20
Erzeugung
249 255
Netze 1.327 1.279
Energie 284 295
Südosteuropa 4.155 4.153
Umwelt 555 481
Alle sonstigen Segmente 555 544
Summe
7.126 7.007
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,6 % aus Angestellten und zu 2,4 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,7 %
Angestellte und 2,3 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt
eine Zurechnung bei den Angestellten.
28. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Betriebssteuern und Abgaben
18,4 19,1
Versicherungen 11,7 9,9
Telekommunikation und Portospesen 11,0 10,2
Wartung und Instandhaltung 10,5 8,6
Werbeaufwand 10,4 11,8
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 10,0 10,5
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 9,7 8,9
Forderungszu-/-abschreibungen 7,0 12,0
Mieten 2,4 2,4
Weiterbildung 1,6 2,1
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 20,4 25,6
Summe
113,0 121,1
55EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Die Position „Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken“ umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozess-
kosten und -risiken. Die Position „Mieten“ umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien.
Der Rückgang der Forderungsabschreibungen resultiert im Wesentlichen aus geringeren erforderlichen Vorsorgen im Segment Südost-
europa. Wie im Vorjahr wurden auch im Geschäftsjahr 2020/21 Covid-19-Effekte in der Wertberichtigung berücksichtigt (siehe Erläuterung
59. Risikomanagement).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geld verkehrs, Lizenzen und
Mitglieds beiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
29. Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Mio. EUR 2020/21 2019/20
EVNKG
117,2 39,5
RAG 40,4 42,9
Verbund Innkraftwerke 27,5 –19,0
Ashta 24,0 –4,3
Energie Burgenland 12,6 20,8
ZOV; ZOV UIP 12,1 12,6
Energieallianz Austria 2,2 –3,5
Andere Gesellschaften 3,6 5,1
Summe
239,6 94,1
Der Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an
anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig
gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 36. AtEquity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg im Geschäftsjahr
2020/21
auf 239,6Mio.Euro
an (Vorjahr: 94,1Mio.Euro). Dies resultiert einerseits aus einer deutlichen Ergebnisverbesserungen bei der EVN KG. Diese konnte eine
Steigerung des operativen Ergebnisses erzielen, das durch stichtagsbedingte Bewertungseffekte von derivativen Finanz instrumenten im
Energiebereich noch verstärkt wurde.
Andererseits ist der Anstieg des Ergebnisanteils der at Equity einbezogenen Unternehmen im Wesentlichen auf Zuschreibungen der
Verbund Innkraftwerke in Höhe von 25,3 Mio. Euro sowie des Wasserkraftwerks Ashta in Höhe von 23,8 Mio. Euro zurückzuführen
(sieheErläuterung 36. AtEquity einbezogene Unternehmen).
30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung
21.Vorgehens weise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
56EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Immaterielle Vermögenswerte
24,5 19,3
Sachanlagen 402,5 294,9
Übrige langfristige Vermögenswerte
1)
25,5 4,5
Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte –0,1 –0,1
Zuschreibungen auf Sachanlagen –2,4 –1,4
Summe
450,1 317,3
1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Abschreibungen
337,7 296,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)
1)
114,8 22,1
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)
1)
–2,5 –1,5
Summe
450,1 317,3
1) Details siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte und 35. Sachanlagen
31. Finanzergebnis
Finanzergebnis
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Beteiligungsergebnis
Dividendenzahlungen
37,3 33,4
davon VerbundAG
32,9 30,3
davon VerbundHydro Power GmbH
2,4 1,7
davon Wiener Börse AG
1,8 1,1
davon andere Gesellschaften
0,2 0,2
Bewertungsergebnisse /Abgänge
0,3 –
Summe Beteiligungsergebnis
37,6 33,4
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten
1,8 2,4
Übrige Zinserträge
4,3 2,1
Summe Zinserträge
6,1 4,5
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten
–52,6 –39,0
Zinsaufwand Personalrückstellungen
–3,9 –3,2
Übrige Zinsaufwendungen
–2,8 –4,8
Summe Zinsaufwendungen
–59,4 –47,0
Summe Zinsergebnis
–53,3 –42,5
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens
2,7 –5,6
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen
–3,4 1,5
Währungskursgewinne/-verluste –3,5 –1,9
Übriges Finanzergebnis – –0,6
Summe sonstiges Finanzergebnis
–4,3 –6,7
Finanzergebnis
–20,0 –15,8
57EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Der Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an
anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019/20 handelte es sich hierbei um einen
Kleinbetrag, der in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen wurde. Die entsprechende Gesellschaft wurde im Geschäfts-
jahr 2020/21 entkonsolidiert (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen
Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zins erträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln
und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 3,3 Mio. Euro (Vorjahr:
4,0Mio.Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen.
Die zuvor im Gesamtergebnis erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus dem Zinsswap wurden infolge der Entkonsolidie-
rung der Joint Operation Walsum 10 gemäß IFRS 10.B99 in die Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung umgegliedert. Insgesamt wurde
dadurch einBetrag von 12,3 Mio. Euro in den Zinsaufwendungen erfasst.
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung lang-
fristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Ver teil-
und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden,
beliefen sich auf 55,4 Mio. Euro (Vorjahr: 43,3Mio. Euro).
32. Ertragsteuern
Ertragsteuern
Mio. EUR 2020 / 21 2019/20
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 37,8 50,2
davon österreichische Gesellschaften 26,2 31,2
davon ausländische Gesellschaften 11,6 19,0
Latenter Steuerertrag/-aufwand –23,1 –21,5
davon österreichische Gesellschaften 22,4 –9,9
davon ausländische Gesellschaften –45,4 –11,7
Summe 14,7 28,7
58EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2021 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und
dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2020/21 gemäß Konzern-Gewinn-
und-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
Ermittlung des Effektivsteuersatzes 2020/21 2019/20
% Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3
Ertragsteuersatz /-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz 25,0 91,6 25,0 64,3
– Abweichende ausländische Steuersätze –2,6 –9,4 –3,4 –8,6
– Effekt aus Steuersatzänderung – – – –
– Steuerfreie Beteiligungserträge –12,7 –46,5 –7,9 –20,2
+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern 0,6 2,1 –1,9 –5,0
+
/
–
Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen
auf Konzernforderungen –3,9 –14,2 –2,7 –6,9
+ Nicht abzugsfähige Aufwendungen 0,4 1,3 1,6 4,1
– Steuerfreie Erträge –0,4 –1,5 –0,5 –1,4
+
Aperiodische Steuererhöhungen –0,3 –1,0 0,6 1,6
–
/
+
Sonstige Posten –2,1 –7,7 0,3 0,7
Effektivsteuersatz/-aufwand 4,0 14,7 11,1 28,7
Die sonstigen Posten betreffen im Wesentlichen die vertragliche Reduktion der Steuerumlage, die sich an der Verteilungsmethode orientiert.
Die Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter
steuerlicher Verluste zurückzuführen.
Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführte
Abschreibung der Beteiligung OOO EVN Umwelt Service (Vorjahr: OOO EVN Umwelt Service).
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 4,0 %
(Vorjahr:11,1 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen
Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 49. Latente Steuern).
33. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVNAG am Ergebnis nach Ertrag-
steuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr
2020/21
im Umlauf befind lichen Aktien von 178.144.937 Stück
(Vorjahr: 178.079.704 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 46. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch soge-
nannte „potenzielle Aktien“ aufgrund von Aktien optionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen
Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses
von 325,3Mio. Euro (Vorjahr: 199,8Mio.Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Ergebnis je Aktie von 1,83 Euro (Vorjahr:
1,12Euro).
59EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
34. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs „Internationales Projektgeschäft“ und „Sonstige CGUs“ zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugs-
rechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle
Vermögenswerte werden insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger aus gewiesen.
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR Firmenwerte Rechte
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Zugänge – 22,9 0,6 23,5
Abgänge – –12,6 –6,9 –19,5
Umbuchungen – 0,7 – 0,7
Konsolidierungskreisänderungen –0,6 –4,6 – –5,1
Bruttowert 30.09.2021 216,2 442,2 59,5 717,9
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Planmäßige Abschreibungen – –17,5 –3,8 –21,3
Wertminderungen – –3,2 – –3,2
Zuschreibungen – 0,1 – 0,1
Abgänge – 12,4 6,9 19,3
Konsolidierungskreisänderungen 0,6 4,6 – 5,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –160,3 –298,0 –43,1 –501,4
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9
Nettowert 30.09.2021 55,8 144,2 16,4 216,5
Geschäftsjahr 2019/ 20
Mio. EUR Firmenwerte Rechte
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2019 216,7 420,1 72,5 709,3
Zugänge – 17,5 –0,1 17,4
Abgänge – –2,2 –6,6 –8,8
Umbuchungen – 0,4 –0,1 0,4
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –160,9 –281,4 –48,5 –490,8
Planmäßige Abschreibungen – –15,1 –4,2 –19,3
Wertminderungen – – – –
Zuschreibungen – 0,1 – 0,1
Abgänge – 2,2 6,6 8,8
Umbuchungen – –0,2 – –0,2
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Nettowert 30.09.2019 55,8 138,7 24,0 218,5
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9
60EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert
zum 30. September 2021 beträgt 45,5 Mio. Euro und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abge-
schrieben.
Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU „Internationales Projektgeschäft“ und mit 2,9 Mio. Euro
aufdie CGU „Sonstige CGUs“.
Der Buchwert des Nettovermögens der CGU „Internationales Projektgeschäft“ betrug 297,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf
Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 551,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,47 %
(Vorjahr: 3,88 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,12 % (Vorjahr: 4,25 %) entspricht. Der erzielbare
Betrag der CGU lag damit um 85,7 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im
Geschäftsjahr2020/21 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Netto vermögens der CGU in Höhe von 117,8 Mio. Euro gekommen
(Überdeckung in Höhe von 325,0 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern von 9,19 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden insgesamt 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon
wurde ein Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro) aktiviert.
61EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
35. Sachanlagen
Entwicklung der Sachanlagen
Geschäftsjahr 2020/ 21
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen Zähler
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau Summe
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Währungsdifferenzen – 0,2 4,7 – – 0,1 4,9
Zugänge 19,3 114,7 47,3 58,9 26,7 129,1 396,1
Abgänge –23,1 –10,3 –48,6 –50,4 –26,4 –1,0 –159,6
Umbuchungen 13,5 57,0 30,9 2,8 –5,2 –99,3 –0,3
Konsolidierungskreisänderungen –15,3 – –416,9 – –0,6 –0,3 –433,1
Bruttowert 30.09.2021 965,6 4.729,1 2.802,0 294,7 227,9 240,2 9.259,5
Kumulierte Abschreibungen 30.09.20
20 –548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Währungsdifferenzen – – –4,0 – – – –4,0
Planmäßige Abschreibungen –27,4 –118,7 –98,9 –19,1 –26,9 – –290,9
Wertminderungen –22,4 –0,5 –88,1 – –0,2 –0,4 –111,6
Zuschreibungen 0,8 0,4 1,2 – – – 2,4
Abgänge 20,3 8,7 46,9 49,6 26,1 0,2 151,8
Umbuchungen –0,2 – 0,1 – – – –0,1
Konsolidierungskreisänderungen 15,3 – 416,9 – 0,6 0,3 433,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021
–561,8 –2.632,4 –2.073,8 –133,1 –154,2 –11,9 –5.567,3
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4
Nettowert 30.09.2021 403,7 2.096,7 728,2 161,6 73,6 228,3 3.692,1
Geschäftsjahr 2019/ 20
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen Zähler
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anlagen
in Bau Summe
Bruttowert 30.09.2019 873,1 4.417,5 3.119,4 269,0 210,8 206,0 9.095,7
Erfassung Nutzungsrechte aus der
Erstanwendung von IFRS 16 67,0 0,4 0,6 – 7,9 – 75,8
Bruttowert 01.10.2019, angepasst 940,0 4.417,8 3.120,0 269,0 218,7 206,0 9.171,6
Währungsdifferenzen –0,4 –1,3 –16,6 –0,2 –0,2 –0,4 –19,0
Zugänge 25,2 112,5 58,9 22,4 25,9 106,7 351,5
Abgänge –4,4 –11,7 –11,0 –11,5 –13,8 –1,5 –53,9
Umbuchungen 10,9 50,0 33,2 3,6 2,8 –99,3 1,2
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019
–522,8 –2.419,2 –2.263,1 –158,0 –143,8 –9,4 –5.516,2
Währungsdifferenzen 0,2 0,6 13,8 0,1 0,1 – 14,9
Planmäßige Abschreibungen –26,5 –114,8 –91,7 –16,4 –23,4 – –272,9
Wertminderungen –2,5 –0,9 –17,3 – –0,1 –1,3 –22,1
Zuschreibungen 0,3 0,3 0,8 – – – 1,4
Abgänge 3,0 11,6 9,7 10,8 13,2 – 48,3
Umbuchungen – – –0,1 – – –1,4 –1,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020
–548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Nettowert 30.09.2019 350,3 1.998,3 856,3 111,1 67,0 196,6 3.579,6
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4
62EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
In der Position „Grundstücke und Bauten“ waren Grundwerte in Höhe von 59,4 Mio. Euro (Vorjahr: 62,7 Mio. Euro) enthalten. Zum
Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek.
Zum 30. September 2021 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu
folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Im Dezember 2020 hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen.
Infolge der daraus resultierenden zusätzlichen Vermarktungsrisiken musste das anteilsmäßig als Joint Operation einbezogene Kraftwerk
Walsum10 zum 31. Dezember 2020 einer Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 unter zogen werden. Diese führte zu einer erfolgswirksamen
Wert minderung
1)
in Höhe von 113,1 Mio. Euro (Vorjahr: 19,3 Mio. Euro). Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts
ermittelt und betrug 0,0Mio.Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,61 % (Vorjahr: 3,62 %) verwendet,
der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,04 % (Vorjahr: 5,54 %) entspricht. Bei Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte
wäre es zu keinerVeränderung gekommen. Bei Erhöhung der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäfts-
jahr2020/21 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 107,0 Mio. Euro gekommen. Mit der Konsolidierungskreisänderung sind die
Vermögenswerte am Kraftwerk Walsum 10 zum 30. September 2021 abgegangen (siehe auch Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis
und 25. Sonstige betriebliche Erträge).
1) Die Impairmentbetrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen
Stromproduktion; die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte „Konsolidierung“ ausgewiesen.
Im Segment Energie wurden bei der EVN Wärme aufgrund von verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei diversenWärme-
anlagen Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Bei vier Anlagen führten die Impairmentberechnungen zu Wertminderungen in Höhe von
insgesamt 1,4 Mio. Euro. Bei einer Wärmeanlage wurde infolge der Werthaltigkeitsprüfung eine Wertaufholung in Höhe von 0,3Mio.Euro
erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 7,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz
wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,49 % – 3,83 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in
einer Bandbreite von 4,23 % – 4,75 % entspricht.
Aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen und der Reduktion des WACC wurden bei Kleinwasserkraftwerken der evn naturkraft
Werthaltigkeits prüfungen durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei zwei Kleinwasserkraftwerken und zu einer Zuschreibung
von insgesamt 0,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 1,2Mio.Euro. Als
Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in Höhe von 3,82 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern
in einer Bandbreite von 3,82 % – 6,22 % entspricht. Darüber hinaus wurde im Segment Erzeugung aufgrund gesunkener Länderrisiko-
prämien am 30. Juni 2021 eine Wertaufholung in Höhe von 1,5 Mio. Euro beim Windpark Kavarna erfasst. Der erzielbare Betrag wurde
auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 12,7 Mio. Euro (Vorjahr: 11,8 Mio. Euro). Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC
nach Steuern von 5,24 % (Vorjahr: 6,55 %) für den regulierten Zeitraum und von 5,30 % (Vorjahr: 6,62 %) für den nicht regulierten Zeit-
raum verwendet. Dies entspricht einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,82 % bzw. 5,89 % (Vorjahr: 7,28 % bzw. 7,35 %).
EVN als Leasingnehmer
Die aus Leasingnehmersicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete
Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in
Höhe von 68,6 Mio. Euro (Vorjahr: 80,3 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2021 Leasing verbindlichkeiten mit einem
Barwert von 60,6 Mio. Euro (Vorjahr: 78,0 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 5,5 Mio. Euro
(Vorjahr: 5,2 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des
Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungs-
änderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasing-
verträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der
Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
63EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Geschäftsjahr 2020/ 21
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung Summe
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3
Zugänge 0,2 5,2 1,0 0,1 6,6
Planmäßige Abschreibungen –5,2 –0,3 –0,4 –0,4 –6,3
Wertminderungen –12,0 – – – –12,0
Sonstige Bewegungen 6,0 – – –6,0 –
Nutzungsrechte 30.09.2021 55,8 11,4 1,0 0,4 68,6
Geschäftsjahr 2019/ 20
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten Leitungen
Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung Summe
Nutzungsrechte 30.09.2019 – – – – –
Erfassung Nutzungsrechte aus der Erstandwendung
von IFRS 16 67,0 0,4 0,6 7,9 75,8
Zugänge 3,7 6,4 – – 10,1
Planmäßige Abschreibungen –3,8 –0,2 –0,2 –1,3 –5,5
Sonstige Bewegungen – – – – –
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend
sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäfts-
jahr 2020/21 auf 13,3 Mio. Euro. (Vorjahr: 11,2 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwände aus nicht
aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro), darin enthalten sind Aufwendungen
aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie
Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbind-
lichkeiten beläuft sich auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich
zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten kommt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im Geschäfts-
jahr 2020/21, die aufgrund der Tatsache, dass sie nicht Leasingverbindlichkeiten tangieren, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbe-
reich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
Die Wertminderung der Nutzungsrechte in Höhe von 12,0 Mio Euro steht im Zusammenhang mit der Wertminderung des Kraftwerks
Walsum10
zum 31. Dezember 2020 und ist in der bereits erläuterten Wertminderung von 113,1 Mio. Euro enthalten.
36. AtEquity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der atEquity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN
dargestellt. In Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschafts-
unternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die atEquity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche atEquity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss
erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVNlag. Für die atEquity in den Konzernabschluss einbe-
zogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
64EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Entwicklung der atEquity einbezogenen Unternehmen
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2020
919,9
Konsolidierungskreisänderungen –1,5
Bruttowert 30.09.2021
918,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020
82,3
Währungsdifferenzen –1,2
Abgang Konsolidierungskreis 1,4
Zuschreibungen 49,0
Laufendes anteiliges Ergebnis 190,6
Ausschüttungen –129,4
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 466,4
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021
659,2
Nettowert 30.09.2020
1.002,1
Nettowert 30.09.2021
1.577,5
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2019
889,5
Zugänge 30,4
Abgänge –
Bruttowert 30.09.2020
919,9
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019
82,6
Währungsdifferenzen 1,7
Wertminderungen –25,6
Laufendes anteiliges Ergebnis 119,7
Ausschüttungen –79,9
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen –16,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020
82,3
Nettowert 30.09.2019
972,1
Nettowert 30.09.2020
1.002,1
Im Geschäftsjahr
2020/21
wurde aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen bei der Verbund Innkraftwerke eine Zuschreibung von
25,3 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts
ermittelt und betrug 180,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,68 % (Vorjahr: 3,93 %) verwendet,
der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,05 % (Vorjahr: 5,10 %) entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der
atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte
wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr2020/21 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von
15,6Mio. Euro (Zuschreibung von 25,3 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannah-
men um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 25,3Mio.Euro (Zuschreibung von 17,2Mio.Euro)
gekommen.
Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Wasserkraftwerk Ashta bei der Ashta BeteiligungsverwaltungGmbH infolge gesunkener
Länderrisikoprämien zum 31. März 2021 eine Wertaufholung in Höhe von 9,6 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag für den Anteil der
EVN wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 9,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern
65EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
von 9,09 % für den regulierten Zeitraum und von 9,10 % für den nicht regulierten Zeitraum verwendet, der einem iterativ abgeleiteten
WACC vor Steuern von 10,37 % bzw. 9,39 % entspricht. Infolge einer weiteren Reduktion des WACC wurde zum 30. September 2021 eine
erneute Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt und eine zusätzliche Zuschreibung in Höhe von 14,2 Mio. Euro vorgenommen. Der erziel-
bare Betrag für den Anteil der EVN an der Ashta BeteiligungsverwaltungGmbH wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug
24,2Mio.Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,51 % für den regulierten Zeitraum und von 7,69 % für den
nicht regulierten Zeitraum verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,77 % entspricht (siehe auch Erläuterung
29.Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Insgesamt wurde die at Equity
Beteiligung am Wasserkraftwerk Ashta im Geschäftsjahr 2020/21 um 23,8 Mio. Euro zugeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2020/21 erhöhte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen um insgesamt 466,4 Mio. Euro
(Vorjahr: Reduktion um –16,2 Mio. Euro) aus ergebnisneutralen Wertänderungen im sonstigen Ergebnis. Dies resultiert im Wesentlichen
(454,3 Mio. Euro) aus Marktwertänderungen von als Cash Flow Hedge designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich und
ist auf die Beteiligungen an der EVNKG sowie an der EnergieAllianz AustriaGmbH zurückzuführen.
Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2021 103,9 Mio. Euro betrug (Vorjahr:
104,9Mio.Euro), wurden zur Be sicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.
37. Sonstige Beteiligungen
Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in
den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht
atEquity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen
werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien
der VerbundAG in Höhe von 3.848,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2.048,4 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von
177,0Mio.Euro (Vorjahr: 115,9 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVNAG und die Wiener Stadtwerke HoldingAG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung
ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der VerbundAG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der
stimmberechtigten Aktien der VerbundAG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und
Geschäftspolitik der VerbundAG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor.
Die Anteile an der VerbundAG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener BörseAG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu
einerZuschreibung von 9,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten
(Stufe3 gemäßIFRS 13) ermittelt und betrug 28,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,61 %
verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr
sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro PowerAG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren
zu einer Wertauholung von 47,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungs-
kosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 140,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von
3,82 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformatio-
nen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine
ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an derAGGM Austrian Gas Grid ManagementAG mittels Discounted-
Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 3,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts
66EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäßIFRS 13) ermittelt und betrug 6,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC
nach Steuern von 3,60 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachs-
tumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2017 – 2020 und einer Hochrechnung
für das Geschäftsjahr 2021 basiert.
38. Übrige langfristige Vermögenswerte
Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 74,4 72,0
Ausleihungen 35,4 32,9
Forderungen aus Leasinggeschäften 14,0 15,4
Forderungen aus derivativen Geschäften 4,9 1,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10,8 10,9
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 1,2 44,7
Vertragskosten 56,7 82,2
Primärenergiereserven 0,7 0,7
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 1,8 1,3
Summe
200,0 261,0
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils
der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen.
DieBuchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr
ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften
Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2021 Restlaufzeit zum 30.09.2020
Ausstehende
Leasingzahlungen Zinsen
Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
Ausstehende
Leasingzahlungen Zinsen
Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
< 5 Jahre 7,8 0,9 8,7 5,4 1,0 6,4
> 5 Jahre 6,2 0,2 6,5 9,9 0,3 10,2
Summe
14,0 1,2 15,2 15,4 1,3 16,6
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskom-
ponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nichtabgezinste Beträge.
Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2020/21 wurden in den Zinserträgen auslangfristigen Vermögens-
werten ausgewiesen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Ansprüche aus Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen
mit Kunden im langfristigen Bereich ausgewiesen werden.
67EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, zum Stichtag
aber noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des internationalen Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte
werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn eine Rechnung an den
Kunden ausgestellt wird.
Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt
wurden im Vorjahr 86,7 Mio. Euro aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde
liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf den Kunden übertragen
werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und 4 Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung
von25,5Mio.Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2020/21 verminderte sich der Buchwert auf 56,7 Mio. Euro (Vorjahr:
82,2Mio.Euro; siehe auch Erläuterung 30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).
Kurzfristige Vermögenswerte
39. Vorräte
Vorräte
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Primärenergievorräte
8,9 26,2
CO
2
-Emissionszertifikate 49,0 12,6
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 26,8 25,6
Nicht abgerechnete Kundenaufträge 11,0 2,1
Summe
95,7 66,6
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Gasvorräten. Ein Teil der Erdgasvorräte wird seit dem Geschäftsjahr 2019/20 ge-
mäß der Händler-Makler-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewer-
tung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungs kosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte,
die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September2021 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,4 Mio. Euro). Der Rückgang im
Vergleich zum Vorjahr ist auf die Veräußerung von Gasvorräten zurückzuführen. Zum 30. September 2021 wurde infolge der positiven
Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro) vorgenommen.
Bei den CO
2
-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung
derVoraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurz fristigen
Rückstellungen (siehe Erläuterung 55. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4Mio.Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen
inHöhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungs beschränkungen; andere
Belastungen lagen ebenfalls nichtvor.
68EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
40. Forderungen und übrige Vermögenswerte
Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 331,0 217,0
Forderungen gegenüber atEquity einbezogenen Unternehmen 55,2 24,5
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 1,0 –
Forderungen gegenüber Dienstnehmern 0,1 –
Forderungen aus derivativen Geschäften 58,7 6,4
Forderungen aus Leasinggeschäften 1,4 3,0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 65,1 36,9
512,3 287,9
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 27,2 24,6
Geleistete Anzahlungen 152,4 90,2
Vertragsvermögenswerte 58,0 0,5
237,6 115,3
Summe
749,9 403,2
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden und gegenüber
Kunden aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 59. Risikomanagement. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen ist einerseits auf Projektfortschritte im internationalen Projektgeschäft und andererseits auf die Veräußerung von Vorräten zurückzuführen.
Die Forderungen gegenüber atEquity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunter-
nehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus
Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Energie bereich. Die sonstigen
Forderungen und Vermögenswerte enthalten u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen. Der Anstieg der ge-
leisteten Anzahlungen resultiert im Wesentlichen aus Fertigungsaufträgen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Im Bezug auf Vertragsvermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2020/21 Wertminderungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr:
0,8Mio.Euro) erfasst.
Zum 30. September 2021 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Fonds-Anteile
383,0 236,4
davon Cash-Fonds 382,8 236,2
davon sonstige Fonds-Produkte 0,2 0,2
Termingelder 16,1 17,4
Summe
399,1 253,8
Aufgrund gefallener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2020/21 eine erfolgswirksame (Vorjahr: erfolgswirksame) Bewertung in Höhe
von –3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) vorgenommen. Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit
von mehr als drei Monaten.
69EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2020/21 und 2019/20 ist auf Seite 28 dargestellt.
42. Grundkapital
Das Grundkapital der EVNAG beträgt 330,0Mio.Euro (Vorjahr: 330,0Mio.Euro) und besteht aus 179.878.402Stückaktien
(Vorjahr: 179.878.402).
43. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von
204,4Mio.Euro (Vorjahr: 204,4Mio.Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3Mio.Euro (Vorjahr: 58,3Mio.Euro).
44. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.863,0Mio.Euro (Vorjahr: 2.625,0Mio.Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrück lagen der EVNAG
und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmens-
erwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVNAG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser
ent wickelte sich wie folgt:
Entwicklung Bilanzgewinn der EVNAG
Mio. EUR 2020/21
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2020/21
236,7
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2019/20 0,1
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen –144,1
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn
92,7
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung –92,7
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2021/22 –
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 0,52 Euro je Aktie ist nicht
in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 92. ordentliche Hauptversammlung der EVNhat am 21.Jänner2021 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für
das Geschäftsjahr 2019/20 eine Dividende in Höhe von 0,49Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung
von 87,3Mio.Euro. Ex-Dividendentag war der 27.Jänner 2021, Dividendenzahltag der 29.Jänner2021.
45. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „erfolgsneutral zum beizu-
legenden Zeitwert bewertet“ (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neu bewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von
erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von atEquity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 0,9Mio.Euro (Vorjahr: –1,5 Mio.Euro) in der
Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 26) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen
zuzurechnen sind.
70EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
In dem auf atEquity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale
Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
Bewertungsrücklagen
Mio. EUR
30.09.2021 30.09.2020
Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
Finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
3.563,8 –890,9 2.672,9 1.703,9 –425,9 1.278,0
Cash Flow Hedges –22,4 6,3 –16,1 –22,0 7,3 –14,7
Neubewertungen IAS 19
–151,0 37,1 –113,9 –163,5 40,4 –123,1
AtEquity einbezogenen Unternehmen
428,8 –111,1 317,7 –37,0 2,5 –34,5
Summe
3.819,2 –958,6 2.860,6 1.481,5 –375,8 1.105,7
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2020/21 13,7 Mio.Euro (Vorjahr: 1,9Mio.Euro) vom sonstigen Ergebnis in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der
Entkonsolidierung des Kraftwerks Walsum 10. In diesem Zusammenhang wurde ein Betrag von 12,3 Mio. Euro in die Konzern-Gewinn-
und-Verlust-Rechnung umgegliedert (siehe Erläuterung 31. Finanzergebnis). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen
wurde ein Betrag in Höhe von 0,0Mio.Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.
46. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 43.464Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene
Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 69.587 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbeson-
dere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
Entwicklung der Anzahl der
im Umlauf befindlichen Anteile
Stückaktien Eigene Aktien
Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2019
179.878.402 –1.810.296 178.068.106
Erwerb eigener Aktien – – –
Verkauf eigener Aktien – 69.587 69.587
30.09.2020
179.878.402 –1.740.709 178.137.693
Erwerb eigener Aktien – – –
Verkauf eigener Aktien – 43.464 43.464
30.09.2021
179.878.402 –1.697.245 178.181.157
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie
herangezogen wird, beläuft sich auf 178.144.937 Stück (Vorjahr: 178.079.704 Stück).
71EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
47. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht
beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
Finanzinformationen von Tochterunternehmen
mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Tochterunternehmen
RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
Nicht beherrschende Anteile (%) 49,97 26,37 10,00 49,97 26,37 10,00
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 191,2 40,4 31,3 193,0 39,5 28,5
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis 20,2 3,4 2,8 21,4 5,5 2,7
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden 22,6 2,7 – 20,0 2,6 –
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 382,2 190,6 375,0 385,7 186,6 368,6
Kurzfristige Vermögenswerte 0,1 9,4 62,8 0,2 9,4 36,8
Langfristige Schulden – 1,0 97,8 – 0,6 97,3
Kurzfristige Schulden – – 23,7 – – 19,8
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse – – – – – –
Ergebnis nach Ertragsteuern 40,5 12,7 27,8 42,9 20,8 28,8
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 45,1 10,3 29,7 40,0 10,3 40,2
Cash Flow aus dem Investitionsbereich – – –26,4 – – –35,4
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –45,2 –10,4 –0,2 –40,0 –9,8 –10,3
Langfristige Schulden
48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Zusammensetzung
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Nominal-
verzinsung (%) Laufzeit Nominale
Buchwert
30.09.2021
Mio. EUR
Buchwert
30.09.2020
Mio. EUR
Marktwert
30.09.2021
Mio. EUR
Anleihen
319,6 514,5 367,1
EUR-Anleihe
1)
4,250 2011 – 2022 293,0 Mio. EUR – 290,7 –
JPY-Anleihe 3,130 2009 – 2024 12,0 Mrd. JPY 95,4 100,9 98,4
EUR-Anleihe 4,125 2012 – 2032 100,0 Mio. EUR 98,5 98,3 135,4
EUR-Anleihe 4,125 2012 – 2032 25,0 Mio. EUR 24,7 24,7 33,8
EUR-Anleihe 0,850 2020 – 2035 101,0 Mio. EUR 101,0 – 99,4
Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) 0,00 – 4,99 Bis 2068 – 399,3 530,8 467,3
Summe
718,9 1.045,3 834,4
1) Im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgte eine Umgliederung in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 292,2 Mio. Euro.
72EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2021 Restlaufzeit zum 30.09.2020
< 5 Jahre > 5 Jahre Summe < 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Anleihen
95,4 224,2 319,6 391,5 123,0 514,5
davon fix verzinst – 224,2 224,2 290,7 123,0 413,7
davon variabel verzinst 95,4 – 95,4 100,9 – 100,9
Bankdarlehen 79,5 319,7 399,3 161,2 369,6 530,8
davon fix verzinst 70,3 319,7 390,1 151,6 369,3 520,8
davon variabel verzinst 9,2 – 9,2 9,6 0,4 10,0
Summe
175,0 543,9 718,9 552,7 492,6 1.045,3
Anleihen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency
Swaps abgesichert.
Die Veränderung bei den Anleihen resultiert einerseits aus der Emission einer endfälligen grünen Anleihe mit einem Nominale von
101,0Mio. Euro im Jänner 2021. Anderseits erfolgte im Berichtszeitraum die Umgliederung einer Anleihe in die kurzfristigen Finanzver-
bindlichkeiten, dader Fälligkeitstermin innerhalb der nächsten zwölf Monate liegt. Damit wurde ein Betrag von 292,2 Mio. Euro umge-
glie
dert. Die sonsti
gen Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus Wertänderungen des abgesicherten Fremdwährungsrisikos aus
der JPY-Anleihe.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umge-
rechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting
zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 61.Bericht-
erstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt-
und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 187,5 Mio. Euro (Vorjahr:
187,5Mio.Euro) enthalten, die im Oktober 2012 sowie im April 2020 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
73EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
49. Latente Steuern
Latente Steuern
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Aktive latente Steuern
Sozialkapital –48,0 –52,5
Verlustvorträge –59,2 –53,1
Beteiligungsabschreibungen –27,4 –16,2
Sachanlagen –4,1 –52,4
Rückstellungen –3,2 –17,3
Finanzinstrumente –21,5 –
Sonstiges Vermögen –32,0 –30,9
Sonstige Schulden –10,9 –37,4
Passive latente Steuern
Sachanlagen 72,3 70,8
Immaterielle Vermögenswerte 2,3 2,7
Beteiligungen 1.023,9 435,9
Rückstellungen – 96,2
Finanzinstrumente 15,9 1,8
Sonstiges Vermögen 40,3 46,5
Sonstige Schulden 17,8 20,5
Summe
978,5 414,6
davon aktive latente Steuern –57,0 –75,4
davon latente Steuerverbindlichkeiten 1.035,4 490,0
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Veränderung latente Steuern
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Latenter Steuersaldo 01.10.
414,6 471,6
– Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen 4,1 1,3
– Erfolgswirksame Veränderung –23,1 –21,5
– Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage 582,8 –36,8
Latenter Steuersaldo 30.09.
978,5 414,6
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der
nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 86,9Mio.Euro (Vorjahr:
81,9Mio.Euro), von denen 76,5Mio.Euro (Vorjahr: 76,5Mio.Euro) auf die EVN MVA 1 entfallen, wurden nicht aktiviert, da mit deren
Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren
1,9Mio.Euro (Vorjahr: 1,5Mio.Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen
steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der atEquity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive
latente Steuern in Höhe von 111,3Mio.Euro (Vorjahr: 71,6Mio.Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 413,7Mio.Euro (Vorjahr:
277,4Mio.Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen „Finanzinstrumente“ mit 485,3Mio.Euro (Vorjahr:
–39,1Mio.Euro), „Assoziierte Unternehmen“ mit 109,6 Mio. Euro (Vorjahr: –1,2Mio.Euro) und „Sozialkapital“ mit 3,3Mio.Euro (Vorjahr:
2,7Mio.Euro).
74EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
50. Langfristige Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Rückstellung für Pensionen
239,2 260,5
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 28,1 28,6
Rückstellung für Abfertigungen 84,6 92,4
Sonstige langfristige Rückstellungen 93,4 124,9
Summe
445,3 506,4
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt
im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September2021
mit 1,1 % (Vorjahr: 1,0 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 0,9 % (Vorjahr: 0,7 %) bewertet. Die
unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration bei Abfertigungsrückstellungen.
Folgende Parameter werden angewendet:
• Bezugserhöhungen2,00%p.a.;Folgejahre2,00%p.a.(Vorjahr:Bezugserhöhungen2,00%p.a.,Folgejahre2,00%p.a.)
• Pensionserhöhungen2,00%p.a.;Folgejahre2,00%p.a.(Vorjahr:Pensionserhöhungen2,00%p.a.,Folgejahre2,00%p.a.)
• Rechnungsgrundlagengemäß„AVÖ2018-P–RechnungsgrundlagenfürdiePensionsversicherung“
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10.
260,5 283,1
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) –0,1 –1,0
+ Zinsaufwand 2,6 2,0
– Pensionszahlungen –13,2 –14,1
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –10,6 –9,5
davon aus
finanziellen Annahmen –2,8 –8,4
erfahrungsbedingten Annahmen –7,8 –1,1
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09.
239,2 260,5
Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 14,1 Jahre (Vorjahr: 14,1Jahre).
Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 13,2Mio.Euro (Vorjahr: 14,3Mio.Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10.
28,6 29,3
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) 0,5 0,5
+ Zinsaufwand 0,3 0,2
– Pensionszahlungen –1,0 –0,9
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –0,4 –0,5
davon aus
finanziellen Annahmen –0,5 –1,7
erfahrungsbedingten Annahmen 0,2 1,1
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09.
28,1 28,6
75EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähn lichen Verpflichtungen 17,8 Jahre (Vorjahr:
18,3 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,0Mio.Euro (Vorjahr:
1,0Mio.Euro) erwartet.
Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10.
92,4 95,0
–
Währungsdifferenzen
– –
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs)
3,4 3,5
+ Zinsaufwand 0,7 0,8
– Abfertigungszahlungen –10,4 –6,7
+
/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –1,5 –0,2
davon aus
finanziellen Annahmen –1,0 0,1
erfahrungsbedingten Annahmen –0,4 –0,3
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09.
84,6 92,4
Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 9,0 Jahre (Vorjahr:
8,9Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 8,8Mio.Euro (Vorjahr:
7,0Mio.Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensions-
ähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für
Pensionen
% 30.09.2021 30.09.2020
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 7,60 –6,73 7,63 –6,75
Bezugserhöhung 1,00 –2,68 2,91 –2,71 2,95
Pensionserhöhung 1,00 –11,00 13,53 –11,02 13,55
Restlebenserwartung 1 Jahr –5,00 5,12 –5,05 5,17
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für
pensionsähnliche Verpflichtungen
% 30.09.2021 30.09.2020
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 9,69 –8,44 9,98 –8,66
Bezugserhöhung 1,00 – – – –
Pensionserhöhung 1,00 –13,49 17,08 –13,62 17,26
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,18 4,24 –4,21 4,27
76EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für
Abfertigungen
% 30.09.2021 30.09.2020
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 4,55 –4,26 4,66 –4,35
Bezugserhöhung 1,00 –8,41 9,41 –8,56 9,61
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die
Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten
(„ceteris paribus“). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen
dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berück-
sichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet,
da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs-
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen SummeJubiläumsgelder
Buchwert 01.10.2020
25,2 6,5 6,9 82,5 3,7 124,9
Zinsaufwand 0,3 – 0,4 –2,5 – –1,8
Verwendung –1,6 – – – –0,7 –2,2
Auflösung – –0,6 –1,0 1,5 –0,4 –0,5
Zuführung 1,1 0,3 0,6 1,0 157,8 160,8
Umgliederung 0,1 0,1 –2,3 –4,2 0,4 –5,9
Konsolidierungskreisänderungen – – – –24,8 –157,0 –181,8
Buchwert 30.09.2021
25,1 6,3 4,6 53,5 4,0 93,4
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene
Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den
Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch-
und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen
fürUmwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 17 Jahren gerechnet.
Im Zusammenhang mit der Übernahme des zusätzlichen Strombezugsrechts am Kraftwerk Walsum 10 im Dezember 2020 wurde eine
erfolgsneutrale Zuführung in Höhe von 120,8 Mio. Euro erfasst. Infolge verschlechterter Spreads wurde unterjährig in weiterer Folge eine
zusätzliche erfolgswirksame Rückstellung gebildet. Insgesamt wurde infolge des belastenden Strombezugsvertrags eine Drohverlustrück-
stellung in Höhe von 157,0 Mio. Euro dotiert. Die Konsolidierungskreisänderungen betreffen daher Rückstellungen aus dem Strombezugs-
recht am Kraftwerk Walsum 10 sowie Rückbauverpflichtungen im Zusammenhang mit den entkonsolidierten Vermögenswerten (siehe
auch Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis und 25. Sonstige betriebliche Erträge).
77EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
51. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der
EVNNaturkraftsowieAnlagenderNetzNÖ.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Mio. EUR
Baukosten zuschüsse
(IFRS 15)
Baukosten zuschüsse
(IAS 20)
Investitions-
zuschüsse Summe
Buchwert 01.10.2020
68,2 487,7 63,2 619,1
Zugänge 9,3 53,4 5,1 67,8
Umgliederung –22,5 –37,8 –4,5 –64,8
Buchwert 30.09.2021
55,1 503,3 63,8 622,2
Die Umgliederung der Baukostenzuschüsse in Höhe von 22,5 Mio. Euro im kurzfristigen Bereich stammen im Ausmaß von 17,9 Mio. Euro
aus der Übernahme des Strombezugsrecht an Walsum 10 im Dezember 2020 (siehe Erläuterungen 25. Sonstige betriebliche Erträge
und 58. Konzern-Geldflussrechnung).
52. Übrige langfristige Schulden
Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen
– 0,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 27,6 16,9
Leasingverbindlichkeiten 55,1 72,8
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 33,3 47,7
Summe
116,0 137,5
Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betreffen anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang
mit Strombezugs rechten an Donaukraftwerken.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für
angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2021 Restlaufzeit zum 30.09.2020
< 5 Jahre > 5 Jahre Summe < 5 Jahre > 5 Jahre Summe
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen – – – 0,1 – 0,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
27,6 – 27,6 15,5 1,4 16,9
Leasingverbindlichkeiten 19,9 35,2 55,1 23,1 49,6 72,8
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 30,7 2,6 33,3 43,1 4,7 47,7
Summe
78,2 37,9 116,0 81,8 55,7 137,5
78EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Kurzfristige Schulden
53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Anleihen
292,2 –
Bankdarlehen 25,6 35,4
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite 0,2 74,6
Summe
318,0 110,0
Anleihen im Ausmaß von 292,2 Mio Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Kredite im Ausmaß von 25,6Mio.Euro (Vorjahr: 35,4Mio.Euro)
wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
54. Lieferantenverbindlichkeiten
In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 116,6Mio.Euro (Vorjahr:
100,8Mio.Euro) enthalten.
55. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
Personal ansprüche
Mieten für
Netzzutritte Prozessrisiken
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen Summe
Buchwert 01.10.2020
77,8 2,7 2,0 13,7 96,2
Verwendung –10,9 – –0,5 –1,9 –13,3
Auflösung – – – –0,8 –0,9
Zuführung 14,4 – –0,1 22,6 36,9
Umgliederung – –0,1 2,3 3,7 5,9
Buchwert 30.09.2021
81,2 2,6 3,7 37,3 124,8
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus
Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbind-
lichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 8,1Mio.Euro (Vorjahr: 7,2Mio. Euro) ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der
Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe
von 22,0Mio.Euro (Vorjahr: 5,8 Mio. Euro) gebildet. Die Rückstellungen resultieren einerseits aus aus vertraglichen Verpflichtungen und
andererseits aus negativen Wechselkursentwicklungen.
79EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
56. Übrige kurzfristige Schulden
Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber atEquity einbezogenen Unternehmen 342,5 108,6
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 6,3 4,5
Zinsenabgrenzungen 15,1 14,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 151,7 8,8
Leasingverbindlichkeiten 5,5 5,2
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 47,7 75,5
568,9 217,1
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten 81,8 43,6
Erhaltene Anzahlungen 47,2 38,7
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 54,3 54,5
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 18,4 16,2
Energieabgaben 32,2 37,1
Umsatzsteuer 21,1 20,8
Sonstige Posten 14,3 15,9
269,4 226,8
Summe
838,2 444,0
Die Verbindlichkeiten gegenüber atEquity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVNAG mit
atEquity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EAA aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten,
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projekt-
geschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden.
Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2020/21 zur Gänze als Umsatzerlöse realisiert.
80EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz, Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung
Mio. EUR Energie Erzeugung Netze Südosteuropa
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Außenumsatz 300,9 372,9 127,1 132,1 495,1 462,8 1.047,4 911,5
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 10,6 10,7 202,2 161,8 58,6 55,1 0,7 0,7
Gesamtumsatz 311,4 383,6 329,3 293,9 553,8 517,9 1.048,1 912,2
Operativer Aufwand –243,8 –339,3 –119,0 –156,2 –316,5 –318,0 –909,0 –775,5
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ 120,9 39,4 52,1 –22,3 – – – –
EBITDA 188,6 83,8 262,5 115,4 237,3 199,9 139,0 136,7
Abschreibungen –22,0 –22,3 –80,3 –72,5 –142,5 –130,3 –74,0 –70,6
davon Wertminderungen –1,5 –1,7 –0,3 –2,8 – – – –0,1
davon Zuschreibungen 0,3 – 2,1 1,5 – – – –
Operatives Ergebnis (EBIT) 166,6 61,4 184,0 42,9 94,8 69,6 65,0 66,1
EBIT-Marge (%) 53,5 16,0 55,3 14,6 17,1 13,4 6,2 7,2
Zinserträge – – 0,5 0,8 0,2 0,2 – –
Zinsaufwendungen –2,2 –1,6 –20,9 –13,8 –14,2 –14,8 –15,8 –19,7
Finanzergebnis –2,1 –1,6 –20,2 –12,9 –13,9 –12,6 –15,7 –20,4
Ergebnis vor Ertragsteuern 164,5 59,9 162,0 30,0 81,0 57,0 49,4 45,7
Firmenwerte – – 1,2 1,2 1,8 1,8 – –
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen 656,2 137,9 200,5 150,7 – – – –
Gesamtvermögen 1.142,4 774,8 828,4 1.123,3 2.246,6 2.090,4 1.242,6 1.219,2
Gesamtschulden 604,3 641,9 411,2 710,1 1.448,0 1.457,2 869,0 893,7
Investitionen
1)
21,1 28,8 27,2 53,4 249,0 181,8 100,4 99,7
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
81EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Segmentberichterstattung
Mio. EUR Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung
1)
Summe
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Außenumsatz 405,0 207,7 19,4 20,4 – – 2.394,9 2.107,5
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 0,5 0,4 75,2 69,0 –347,8 –297,7 – –
Gesamtumsatz 405,5 208,1 94,6 89,4 –347,8 –297,7 2.394,9 2.107,5
Operativer Aufwand –355,1 –204,2 –101,5 –96,8 246,8 278,7 –1.798,1 –1.611,3
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ 13,6 13,3 53,0 63,6 – – 239,6 94,1
EBITDA 64,0 17,3 46,1 56,3 –101,0 –19,0 836,5 590,4
Abschreibungen –37,5 –16,7 –2,3 –2,4 –91,5 –2,4 –450,1 –317,3
davon Wertminderung – –0,6 – – –113,1 –16,8 –114,8 –22,1
davon Zuschreibung – – – – – – 2,5 1,5
Operatives Ergebnis (EBIT) 26,5 0,6 43,8 53,9 –192,5 –21,4 386,4 273,1
EBIT-Marge (%) 6,5 0,3 46,3 60,3 – – 16,1 13,0
Zinserträge 1,0 1,5 26,0 27,4 –21,7 –25,3 6,1 4,5
Zinsaufwendungen –8,2 –6,9 –19,7 –15,5 21,7 25,3 –59,4 –47,0
Finanzergebnis –10,1 –5,9 56,9 53,3 –15,0 –15,8 –20,0 –15,8
Ergebnis vor Ertragsteuern 16,4 –5,3 100,7 107,2 –207,5 –37,2 366,4 257,3
Firmenwerte 52,9 52,9 – – – – 55,8 55,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen 145,3 136,8 575,5 576,7 – – 1.577,5 1.002,1
Gesamtvermögen 979,3 862,0 6.528,8 4.600,0 –1.828,4 –2.304,1 11.139,8 8.365,7
Gesamtschulden 771,9 716,9 2.249,5 1.781,9 –1.758,6 –2.379,4 4.595,4 3.822,4
Investitionen
2)
20,7 17,1 0,1 3,3 –3,5 –16,1 415,0 367,9
1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
82EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Segmentberichterstattung
Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strom
1.495,2 1.430,4
Erdgas 154,6 142,4
Wärme 154,5 146,3
Umweltdienstleistungen 398,7 200,6
Sonstige 192,0 187,8
Summe
2.394,9 2.107,5
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz
1)
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Österreich
982,1 1.024,6
Deutschland 333,3 133,5
Bulgarien 651,0 550,6
Nordmazedonien 395,2 360,4
Sonstige 33,3 38,3
Summe
2.394,9 2.107,5
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern –
Langfristige Vermögenswerte
1)
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Immaterielle
Vermögenswerte Sachanlagen
Immaterielle
Vermögenswerte Sachanlagen
Österreich 136,7 2.773,8 129,9 2.704,7
Deutschland 41,3 12,0 44,5 122,5
Bulgarien 21,9 530,0 24,6 516,1
Nordmazedonien 16,6 337,6 17,9 322,3
Sonstige – 38,7 – 37,8
Summe
216,5 3.692,1 216,9 3.703,4
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
83EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie
• Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und
auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
1)
• Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der
EVN Energievertrieb GmbH & CoKG (EVNKG)
1)
Erzeugung
• Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und
erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen
Standorten
•
Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in
Niederösterreich
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH
(Deutschland)
1)
• 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10
(Deutschland)
2)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)
1)
Netze
• Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und
Erdgas in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa
•
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Nordmazedonien
•
Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien
•
Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien
•
Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
•
Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
•
Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt
• Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfallverwertung
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente
• 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der RAG AustriaAG (RAG)
1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland HoldingAG;
diese ist mit 49,0 % an der Energie BurgenlandAG beteiligt
1)
• 12,63 %-Beteiligung an der VerbundAG
3)
• Konzerndienstleistungen
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Die Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020/21 als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet
und per 30. September 2021 entkonsolidiert, nachdem die EVN ihre 49 %-Beteiligung abgegeben hat.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
84EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Segmentberichterstattung
Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise
Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVNAG wird anhand der Informationen aus der
Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für
Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der
Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht
jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen
der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der STEAG-
EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung
der STEAG-EVN Walsum als Joint Operation im Vorjahr werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen
Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks
Walsum 10 vor. Darüber hinaus wurde das als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 zum 30. September 2021 veräußert und
entkonsolidiert. Insofern werden die im Segment Energie dotierten Rückstellungen aufgelöst. Aus diesen Sachverhalten resultiert ein Über-
leitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von –192,5 Mio. Euro (Vorjahr: –21,4 Mio. Euro).
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw.
Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben,
sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten
Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen
mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.
85EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Sonstige Angaben
58. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des
Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgaben-
neutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Liquide Mittel
122,5 214,5
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,7 0,1
davon Guthaben bei Kreditinstituten 121,8 214,4
Kontokorrentverbindlichkeiten –0,2 –74,6
Summe
122,3 140,0
Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 0,1Mio.Euro (Vorjahr: 0,3 Mio.Euro) Verpfändungen.
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch
Erläuterung 25.Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
Mio. EUR 2020/21 2019/ 20
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) 64,8 45,6
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) 5,6 6,5
Summe 70,4 52,1
Infolge der Übernahme des Strombezugsrechts am Walsum 10 im Dezember 2020 wurden die in der Vergangenheit vereinnahmten
Baukostenzuschüsse in Höhe von 17,9 Mio. Euro erfolgswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2020/ 21
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2020 110,0 1.045,3 78,0 1.233,3
Einzahlungen 101,0 – 101,0
Auszahlungen –34,5 – –7,8 –42,3
Konsolidierungskreisänderungen –17,9 –88,2 – –106,1
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel –74,4 – – –74,4
Währungsumrechnung – –0,9 – –0,9
Veränderung Fair Value – –5,7 – –5,7
Veränderung Geldbeschaffungskosten – 2,2 – 2,2
Sonstige Veränderungen – – –9,6 –9,6
Umbuchungen 334,9 –334,9 – –
Stand 30.09.2021 318,0 718,9 60,6 1.097,5
86EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2019 68,8 990,0 79,7 1.138,5
Einzahlungen – 100,0 – 100,0
Auszahlungen –68,4 –4,3 –5,5 –78,2
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel 74,2 – – 74,2
Währungsumrechnung – –0,4 – –0,4
Veränderung Fair Value – –6,8 – –6,8
Veränderung Geldbeschaffungskosten – 2,2 – 2,2
Sonstige Veränderungen – – 3,8 3,8
Umbuchungen 35,4 –35,4 – –
Stand 30.09.2020 110,0 1.045,3 78,0 1.233,3
59. Risikomanagement
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Mark t-
risikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-,
Fremd währungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität
durch Markt risiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern
Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung
von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments
aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf
das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungs-
strategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9.Finanzinstrumente und 61. Berichterstat-
tung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen
einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags
unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter
Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 2,8Mio.Euro (Vorjahr: 3,8Mio.Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist im
Wesentlichen auf eine anhaltende Beruhigung der Märkte und eine Reduktion des Schuldenportfolios zurückzuführen.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden.
Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns
gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche
Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Wäh-
rungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der An leihen
in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps
für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abge-
schlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner2019
bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten
gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
87EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman. Der EVN Konzern
verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund
600Mio.Euro) sowie – mit Partnern – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Kon-
zern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt
werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Trans aktionen werden vorwiegend auf der
Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremd-
währungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann
davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisen-
termingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherun-
gen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter
Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Der eingetretene Anstieg ist hauptsächlich auf das
oben genannte Projekt zurückgeführen.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie,
CO
2
-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements
abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO
2
-
Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO
2
-Emissionszertifikate im Energie-
bereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs-
oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt. In der Tabelle auf Seite 95 sind die zum Stichtag offenen Kontrakte
aufgelistet (siehe auch Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um
5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 4,1Mio.Euro (Vorjahr: 1,7Mio.Euro) ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene
Wert papierposition besteht in Aktien der VerbundAG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am
Bilanzstichtag 188,8Mio.Euro (Vorjahr: 143,4 Mio.Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets
an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf den Börse-
kurs der Aktien der Verbund AG zurückzuführen, der im abgelaufenen Geschäftsjahr stark angestiegen ist.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht
auf bringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert
dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung
der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpen bildungen hinsicht-
lich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 122,5Mio.Euro (Vorjahr: 214,5 Mio.Euro), kurzfristigen
Termingeldern in Höhe von 16,1 Mio. Euro (Vorjahr: 17,4 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 383,0Mio.Euro (Vor-
jahr: 236,4Mio.Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich verein-
barte, ungenutzte syndizierte Kreditl inie in Höhe von 400,0Mio.Euro (Vorjahr: 400,0Mio.Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte
bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 152,0Mio.Euro (Vorjahr: 205,0Mio.Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst
gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 12,4 % (Vorjahr: 22,8 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
88EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten
und übrigen Schulden
30.09.2021
Mio. EUR Buchwert
Summe
Zahlungsabflüsse
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
Anleihen
611,8 701,4 313,9 123,8 263,7
Bankdarlehen 424,9 517,4 36,6 118,3 362,5
Leasingverbindlichkeiten 60,6 67,7 6,8 21,0 39,9
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
1)
179,3 186,3 166,5 19,8 –
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 28,6 28,6 8,7 19,9 –
Summe
1.305,2 1.501,4 532,5 302,8 666,1
30.09.2020
Mio. EUR Buchwert
Summe
Zahlungsabflüsse
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
Anleihen
514,5 612,5 20,9 432,5 159,1
Bankdarlehen 566,2 672,4 47,4 203,7 421,3
Leasingverbindlichkeiten 78,0 86,6 5,9 21,7 59,0
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
1)
25,7 30,0 8,6 19,9 1,5
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 69,3 69,3 42,0 27,3 –
Summe
1.253,7 1.470,8 124,8 705,1 640,9
1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 99
in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.
Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb
eines Jahres fällig.
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste
zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem
späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanz-
anlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte ent-
sprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durch geführt. Dazu werden sowohl interne als auch
externe Ratings (u. a. Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen ent-
sprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäfts-
abschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte,
die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf End-
kunden und sonstige Debitoren.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit -Ratings abge schlos-
sen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis inter nationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings
und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzah-
lungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert.
89EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente
sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN
die Wertminderung
• vonfinanziellenVermögenswerten,dieeingeringesAusfallrisikozumBilanzstichtagaufweisen,und
• fürBankguthaben,beidenensichdasAusfallrisikoseitdemerstmaligenAnsatznichtsignifikanterhöhthat,
nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisiko-Rating der
Definition von „Investment Grade“ entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem
äquivalenten Rating von BB
– oder höher bei der Rating-Agentur Standard and Poor‘s (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist,
und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die
relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen
Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitäts-Rating entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf
5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
• esunwahrscheinlichist,dassderSchuldnerseinerKreditverpflichtungvollständignachkommt,ohnedassderKonzernauf
Maß nahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
• derfinanzielleVermögenswertentsprechendderEVN-internenRating-Einstufungauf5csinkt,waseinemS&P-ÄquivalentvonCCC+
entspricht, bzw. wenn
• beiForderungenausLieferungenundLeistungennachDurchlaufdesMahnungsprozesseskeineZahlungerfolgtoderfürein
Unternehmen oder Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Rating-Kategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten
und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie
der Forderungen gegenüber Dienstnehmern. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-
Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten
jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
Geschäftsjahr 2020/ 21
Mio. EUR
Äquivalent S&P
Ausfall-
wahrscheinlichkeit (%)
1)
Ausleihungen
Leasing-
forderungen Bankguthaben
2)
Errechnete
Wertminderung
3)
EVN Rating-Klasse 1
AAA – 122,5 –
EVN Rating-Klasse 2 Bis AA– 0,03 18,8 6,4 – –
EVN Rating-Klasse 3 Bis A– 0,06 12,8 5,7 – –
EVN Rating-Klasse 4 Bis BBB– 0,24 7,0 – – –
EVN Rating-Klasse 5a Bis BB– 0,96 – 3,3 – –
EVN Rating-Klasse 5b Bis B– 6,52 – – – –
EVN Rating-Klasse 5c Bis D 28,30 – – – –
Ohne Rating – – – – – –
Summe
38,6 15,40 122,5 –
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
90EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
Geschäftsjahr 2019/ 20
Mio. EUR
Äquivalent S&P
Ausfall-
wahrscheinlichkeit (%)
1)
Ausleihungen
Leasing-
forderungen Bankguthaben
2)
Errechnete
Wertminderung
3)
EVN Rating-Klasse 1
AAA – – – 214,5 –
EVN Rating-Klasse 2 Bis AA– 0,03 19,8 7,1 – –
EVN Rating-Klasse 3 Bis A– 0,06 – 6,5 – –
EVN Rating-Klasse 4 Bis BBB– 0,25 14,5 – – –
EVN Rating-Klasse 5a Bis BB– 0,91 – 3,1 – –
EVN Rating-Klasse 5b Bis B– 6,49 – – – –
EVN Rating-Klasse 5c Bis D 27,08 – – – –
Ohne Rating – – 2,5 1,7 – –
Summe
36,7 18,4 214,5 –
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als
praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern,
regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf
aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
Infolge der Covid-19-Pandemie und der daraufhin eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen kam es für EVN nicht zu sprunghaften
Forderungsausfällen von Kunden. Allerdings wird nach Ausklingen der staatlichen Maßnahmen ein Anstieg der Insolvenzen in den Folge-
jahren erwartet und damit auch ein entsprechender Anstieg von Forderungsausfällen. Insofern hat die EVN Gruppe über eine Forward-
Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2020/21 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich 2020 / 21
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,1–1,1 0,1 87,2 87,2 0,1
Bis 89 Tage überfällig 0,1–2,2 1,0 4,4 4,4 –
Bis 179 Tage überfällig 7,8 –54,5 12,8 1,2 1,0 0,2
Bis 359 Tage überfällig 6,6 – 54,0 18,6 1,5 1,2 0,3
> 360 Tage überfällig 14,4 –100,0 30,4 7,1 4,9 2,2
Summe
101,4 98,7 2,7
91EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Erwartete Kreditverluste Österreich 2019/ 20
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,1–1,0 0,1 43,2 43,2 –
Bis 89 Tage überfällig 0,1–1,8 0,3 3,7 3,7 –
Bis 179 Tage überfällig 4,5–50,4 14,2 0,8 0,7 0,1
Bis 359 Tage überfällig 7,0–52,0 25,5 1,2 0,9 0,3
> 360 Tage überfällig 14,5–100,0 42,8 4,7 2,7 2,0
Summe
53,6 51,2 2,5
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2020 / 21
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0 – 0,7 0,1 61,4 61,3 0,1
Bis 89 Tage überfällig 3,2 – 51,8 6,9 6,7 6,3 0,5
Bis 179 Tage überfällig 6,3 – 64,4 50,3 1,0 0,5 0,5
Bis 359 Tage überfällig 38,6 – 93,4 87,3 0,9 0,1 0,8
> 360 Tage überfällig 100,0 100,0 13,1 – 13,1
Summe
83,1 68,1 14,9
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2019/ 20
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–1,1 0,2 44,7 44,6 0,1
Bis 89 Tage überfällig 2,1–84,2 8,3 4,5 4,1 0,4
Bis 179 Tage überfällig 3,4–55,6 47,3 1,0 0,5 0,5
Bis 359 Tage überfällig 39,8 –77,8 70,6 1,2 0,4 0,8
> 360 Tage überfällig 100,0 100,0 13,0 – 13,0
Summe
64,2 49,6 14,7
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2020 /21
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,3 –17,5 38,0 109,7 68,1 41,7
davon Ratenvereinbarungen 15,1 –100,0 72,8 54,2 14,7 39,5
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,3 –17,5 3,9 55,5 53,3 2,2
Bis 89 Tage überfällig 0,3 –100,0 8,4 17,7 16,2 1,5
Bis 179 Tage überfällig 33,8 – 100,0 81,0 5,1 1,0 4,2
Bis 359 Tage überfällig 42,1 –100,0 96,5 9,0 0,3 8,7
> 360 Tage überfällig 100,0 100,0 168,1 – 168,1
Summe
309,6 85,5 224,1
92EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2019/ 20
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert
Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–66,7 35,7 92,2 59,2 33,0
davon Ratenvereinbarungen 14,0–100,0 67,5 44,7 14,5 30,2
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,0–66,7 5,8 47,5 44,7 2,8
Bis 89 Tage überfällig 0,6–30,7 9,3 15,8 14,3 1,5
Bis 179 Tage überfällig 82,3–93,5 82,9 5,7 1,0 4,7
Bis 359 Tage überfällig 65,9–98,3 97,3 10,4 0,3 10,1
> 360 Tage überfällig 100,0 100,0 186,0 – 186,0
Summe
310,1 74,8 235,3
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet
werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse „Bis 89Tage
überfällig“.
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 102,7 Mio. Euro (Vorjahr: 64,4 Mio. Euro) betreffen im
Wesentlichen das inter nationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggebern um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Aus-
fallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für zwei Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 38,8 Mio. Euro, die in
die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 13,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) erfasst. Die Wertminderung resultierte im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter
Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Darüber hinaus wurden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr:
0,9Mio. Euro) wertgemindert.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Stand 01.10.2020
264,6 256,7
Zuführung 7,0 12,0
Abgang –16,6 –4,1
Stand 30.09.2021
255,0 264,6
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2021 und zum 30. September 2020 ent spricht den in
den Erläuterungen 38.Übrige langfristige Vermögenswerte, 40.Forderungen und übrige Vermögenswerte und 41.Wert-
papiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanz garantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung
61.Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 63.Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
93EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
60. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder
Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net
Debt Coverage größer 30 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,7 % (Vorjahr: 54,3 %). Die Net Debt
Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 92,9 % (Vorjahr:
47,7 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und
langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.
Kapitalmanagement
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten
773,9 1.118,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
1)
323,4 40,6
Fonds der liquiden Mittel –122,3 –140,0
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –473,5 –325,8
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –39,6 –36,8
Nettofinanzverschuldung
461,9 656,2
Langfristige Personalrückstellungen
2)
351,9 381,5
Nettoverschuldung
813,8 1.037,7
Funds from Operations
756,2 494,7
Eigenkapital
6.544,3 4.543,3
Gearing (%)
12,4 22,8
Net Debt Coverage (%)
92,9 47,7
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVNAG und der
jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling gere-
gelt werden.
61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden
die Zeit werte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz,
ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanz instrumente,
die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zah-
lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlauf zeiten.
Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe -
verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die
Fair- Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden
diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen
Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende
Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspart-
ner. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Markt teilnehmer bei der
Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
94EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Mio. EUR
30.09.2021 30.09.2020
Klassen
Bewertungs-
kategorie
Fair-Value-
Hierarchie
(IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen
1)
Beteiligungen FVOCI Stufe 3 177,0 177,0 115,9 115,9
Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 3.848,4 3.848,4 2.048,4 2.048,4
Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere FVTPL Stufe 1 74,4 74,4 72,0 72,0
Ausleihungen AC Stufe 2 35,4 38,5 32,9 37,0
Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 14,0 15,2 15,4 15,7
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 4,9 4,9 0,1 0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 – – 1,0 1,0
Forderungen AC 10,8 10,8 10,9 10,9
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Forderungen und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen AC 453,6 453,6 281,4 281,4
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2
58,7 58,7 6,4 6,4
Wertpapiere
FVTPL Stufe 1 399,1 399,1 253,8 253,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten AC 122,5 122,5 214,6 214,6
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Anleihen AC Stufe 2 319,6 367,1 514,5 592,3
Bankdarlehen AC Stufe 2 399,3 467,3 530,8 613,3
Übrige langfristige Schulden
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen AC – – 0,1 0,1
Sonstige übrige Schulden AC 33,3 33,3 47,7 47,7
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 11,6 11,6 0,7 0,7
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 16,0 16,0 16,2 16,2
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
AC 318,0 318,0 110,0 110,0
Lieferantenverbindlichkeiten
AC 331,7 331,7 298,4 298,4
Übrige kurzfristige Schulden
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 417,2 417,2 208,3 208,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 141,9 141,9 4,3 4,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 9,8 9,8 4,6 4,6
davon aggregiert nach Bewertungskategorie
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis FVOCI
4.025,5 – 2.164,3 –
Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 537,1 – 332,2 –
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden AC
2.455,4 – 2.265,0 –
Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 153,5 – 5,0 –
1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
95EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
1)
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Klassen Nettoergebnis
davon
Wertberichtigungen Nettoergebnis
davon
Wertberichtigungen
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis (FVOCI) – – – –
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte (AC) –15,6 –7,0 –13,5 –12,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs-
wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) –92,2 – –20,8 –
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) 5,1 – –5,8 –
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden (AC) 5,5 – 6,5 –
Summe –97,2 –7,0 –33,6 –12,0
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/Zinserträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zins änderungs-
risiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach
ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risiko-
kennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag.
Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstru-
mente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der
Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
Derivative
Finanzinstrumente
30.09.2021 30.09.2020
Nominalwert
1)
Marktwerte
2)
Nominalwert
1)
Marktwerte
2)
Käufe Verkäufe Positive Negative Netto Käufe Verkäufe Positive Negative Netto
Devisentermingeschäfte
KWD
3)
– 89,5 – –11,2 –11,2 – 87,8 0,3 –2,5 –2,2
USD
3)
– 174,7 – –4,8 –4,8 – 174,7 – –1,9 –1,9
Währungsswaps
Mio. JPY (> 5 Jahre)
3)
10.000,0 – – –4,4 –4,4 10.000,0 – 0,8 –0,1 0,7
Zinsswaps
Mio. EUR (< 5 Jahre)
3)
10,6 – – –0,1 –0,1 13,2 – – –0,6 –0,6
Mio. EUR (> 5 Jahre)
3)
– – – – – 121,6 – – –15,8 –15,8
Derivate Energiebereich
Swaps 24,5 47,9 30,6 –7,2 23,5 11,3 – 0,2 –1,3 –1,1
Futures – – – – – 6,2 1,7 4,8 – 4,8
Forwards 152,4 126,0 32,5 –141,6 –109,1 0,5 50,9 1,3 –3,5 –2,2
Forwards
3)
3,5 31,9 0,7 –10,3 –9,7 – – – – –
1) In Mio. in Nominalwährung
2) In Mio. Euro
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
96EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten
oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften
(jenach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse
der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstru-
ment sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden
für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird
beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffekti-
vitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das
Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in
JPYbegebenen Anleihe (siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten), die Absicherung eines Kredits der evn naturkraft
sowie die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Ge-
schäftsjahr 2020/21 im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings erstmals derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos
aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.
JPY-Anleihe
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps
(fürNominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeit-
werts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert.
Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte
der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäfts-
jahr2020/21 auf 0,5 Mio.Euro (davon Bewertung der Anleihe 5,6 Mio.Euro und Bewertung der Swaps –5,1Mio.Euro; Vorjahr:
–0,4Mio.Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe 5,4 Mio.Euro und Bewertung der Swaps –5,8Mio.Euro) und wurde im
sonstigen Finanz ergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jewei-
ligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe
mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeiti-
ges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank auf-
gelöst. Im Zuge der Aufl ösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von
0,6Mio.Euro vereinnahmt. Das zins risikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von
–1,2Mio.Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2021: –0,5Mio.Euro;
Stand 30. September 2020 –0,8 Mio. Euro)
Walsum 10 und evn naturkraft
Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen
Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch
f
ix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken (Kredite Walsum 10 und evn naturkraft) werden
Zins swaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Mit der Veräußerung der Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum10
Kraftwerksgesellschaft mbH erfolgte eine Entkonsoliderung der Gesellschaft und damit eine Ausbuchung der Zinsswaps im Konzern-
abschluss der EVN (siehe Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis
und
31. Finanzergebnis). Alle Geschäfte werden im Treasury-Ma-
nagement-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Sämtliche Sicherungs beziehungen
in Verbindung mit Finanzverbindlichkeiten konnten per 30. September 2021 als effektiv klassifiziert werden.
Umm Al Hayman
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeld-
strömen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman, wobei die erwarteten Zahlungen zu 100 % abgesichert wurden. Es ist Richt-
linie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft ent-
sprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.
97EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundge-
schäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode
wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungs-
ströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
Portfolio Hedge
Erstmals hat die EVN im Geschäftsjahr 2020/21 ein Portfolio Hedge eingeführt, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des
Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente zur Absiche-
rung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft
dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft
und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen
haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in
deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimie-
rung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abge-
schlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen,
wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen
zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt sind,
haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und Sicherungsinstrument.
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2021
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps
–4,4 Übrige langfristige Vermögenswerte 10,0
1)
5,1
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2020
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps
0,7 Übrige langfristige Vermögenswerte 10,0
1)
–5,8
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2021
Mio. EUR Buchwert
Fair Value
Adjustment Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe
–79,0 –3,0 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,0
1)
–5,6
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2020
Mio. EUR Buchwert
Fair Value
Adjustment Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe
–84,1 –4,0 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,0
1)
5,4
1) Mrd. JPY
98EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente 30.09.2021
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
Zinsswaps ENK (French Lease)
–0,1 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 13,2 0,5
FX-Forwards (KWD/EUR) –11,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 89,5
1)
–9,1
FX-Forwards (USD/EUR) –4,8 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,7
2)
–2,9
Bankbestand/Vertragsvermögenswerte (KWD) 102,4 Bankbestand/Contract Assets 35,8
1)
1,5
Bankbestand (USD) –43,0 Bankbestand –49,8
2)
–1,0
Kauf Stromforwards 0,7 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 3,5 0,7
Verkauf Stromforwards –10,3 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 31,9 –10,3
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente 30.09.2020
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag
Änderung
beizulegender
Zeitwert
Zinsswaps STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft
–15,8 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 121,6 3,7
1)
Zinsswaps ENK (French Lease) –0,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 13,2 0,6
FX-Forwards (KWD/EUR) –2,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 87,8
2)
–2,2
FX-Forwards (USD/EUR) –1,9 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,7
3)
–1,9
1) Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.
2) Nominalbetrag in Mio. KWD
3) Nominalbetrag in Mio. USD
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2021
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
ENK (French Lease)
0,5 0,1
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 9,1 10,0
Einzahlungen aus Beschaffungen (Planung und firm commitment) –1,5 –3,4
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,9 4,3
Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) 1,0 1,8
Kauf Stromforwards 0,7 0,7
Verkauf Stromforwards –10,3 –10,3
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2020
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft
–3,7 13,9
ENK (French Lease) –0,6 0,6
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,2 1,9
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 1,9 1,7
99EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Auswirkungen auf die
Gesamtergebnis rechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2021
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN
Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft
1,6 –
Sonstiges
Finanzergebnis 12,3 Zinsaufwand –
ENK (French Lease) 0,5 – – – –
DBO-Projekt (KWD) 9,5 – – –1,4 Umsatzerlöse –
BOT-Projekt (USD) 2,9 – – – Umsatzerlöse –0,3
Kauf Stromforwards 0,7 – – – Umsatzerlöse –
Verkauf Stromforwards –10,3 – – – Umsatzerlöse –
Auswirkungen auf die
Gesamtergebnis rechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2020
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN
Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft
–3,7 –
Sonstiges
Finanzergebnis –1,6 Zinsaufwand –
ENK (French Lease) –0,6 – – – – –
DBO-Projekt (KWD) 2,2 – – –0,3 Umsatzerlöse –
BOT-Projekt (USD) 1,9 – – – Umsatzerlöse –0,2
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften
30.09.2021
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs
< 1 Jahr > 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 106,0 68,7
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,2058 1,2058
KWD
Nominalbetrag in KWD
63,7 25,8
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3713 0,3772
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften
30.09.2020
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs
< 1 Jahr > 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD – 174,7
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs – 1,2058
KWD
Nominalbetrag in KWD
11,8 76,0
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3652 0,3726
100EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im
Geschäftsjahr 2020/21 atEquity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT)
ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum
30.09.2021 einbezogen wurden
Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Biowärme Amstetten-West GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
EnergieAllianz
EVNKG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St. Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
sludge2energy GmbH
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 atEquity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2021 einbezogen wurden
Gesellschaft
Energie Burgenland
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP
101EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen
wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
Finanzinformationen für sich
genommen wesentlicher
Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Gemeinschaftsunternehmen
EVNKG RAG ZOV EAA EVNKG RAG ZOV EAA
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 39,4 600,4 179,6 13,5 4,9 629,5 194,9 7,1
Kurzfristige Vermögenswerte 766,3 63,1 80,8 941,2 185,4 55,6 69,3 302,2
Langfristige Schulden 0,3 324,0 – 220,8 0,1 376,7 7,9 5,7
Kurzfristige Schulden 365,2 88,8 46,3 325,2 100,0 61,5 40,1 266,7
Überleitung auf den Buchwert des Anteils
der EVN am Gemeinschafts unternehmen
Nettovermögen 440,2 250,7 214,1 408,7 90,2 246,9 216,2 36,9
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 100,00 100,00 48,50 45,00 100,00 100,00 48,50 45,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 440,2 250,7 103,8 183,9 90,2 246,9 104,9 16,6
+
/– Umwertungen – 139,1 – – – 146,4 – –
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
440,2 389,8 103,8 183,9 90,2 393,3 104,9 16,6
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
432,4 339,5 17,6 1.338,9 516,2 299,6 16,7 678,1
Planmäßige Abschreibungen
–0,5 –40,5 – –0,7 –0,2 –45,3 – –0,8
Zinserträge
– 2,2 28,0 – – 1,5 0,1 0,1
Zinsaufwendungen
– –1,6 –1,1 –0,8 – –2,9 –2,6 –0,6
Ertragsteuern
– –14,9 –5,0 –0,3 – –15,9 –5,1 0,2
Ergebnis nach Ertragsteuern
117,2 47,7 22,6 5,0 39,5 47,5 23,3 –7,7
Sonstiges Ergebnis
289,2 1,1 2,1 366,2 –4,5 2,2 –7,5 –0,7
Gesamtergebnis
406,4 48,8 24,7 371,2 35,1 49,7 15,8 –8,4
An die EVN ausgezahlte Dividende
56,4 45,0 13,0 – 5,7 40,0 18,1 –
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen
unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
Finanzinformationen für sich genommen
unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag
103,5 85,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 3,9 2,3
Sonstiges Ergebnis 9,4 –0,3
Gesamtergebnis 13,3 2,0
102EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen
wesentlichen assoziierten Unternehmen:
Finanzinformationen wesentlicher
assoziierter Unternehmen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Assoziiertes Unternehmen
Verbund
IKW ZOV UIP
Energie
Burgenland
Verbund
IKW ZOV UIP
Energie
Burgenland
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte
1.190,2 0,3 767,3 1.129,6 0,4 659,5
Kurzfristige Vermögenswerte
3,8 8,2 189,8 22,4 4,3 247,3
Langfristige Schulden
63,5 – 182,9 51,8 – 187,0
Kurzfristige Schulden
25,9 5,2 427,3 12,4 1,2 375,5
Überleitung auf den Buchwert des Anteils
der
EVN am assoziierten Unternehmen
Nettovermögen
1.104,7 3,3 346,9 1.087,8 3,6 344,4
Anteil der EVN am Nettovermögen (%)
13,00 31,00 49,00 13,00 31,00 49,00
Anteil der EVN am Nettovermögen
143,6 1,0 170,0 141,4 29,00 168,8
+
/– Umwertungen
26,2 – 15,7 2,2 – 14,5
Buchwert des Anteils der EVN am
assoziierten Unternehmen
169,8 1,0 185,6 143,6 1,0 183,3
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 96,2 14,9 336,3 90,7 14,4 339,3
Ergebnis nach Ertragsteuern 27,3 4,2 20,5 27,1 4,4 39,2
Sonstiges Ergebnis – – 0,1 – –0,1 –19,9
Gesamtergebnis 27,3 4,2 20,6 27,1 4,4 19,4
An die EVN ausgezahlte Dividende 1,3 1,3 10,3 1,3 1,2 10,3
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften
95,2 72,0
Garantien für Projekte im Umweltbereich
579,0 553,5
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen
3,7 2,8
Kraftwerken
98,4 119,7
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
191,0 131,2
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen
0,1 0,1
Summe
967,4 879,4
davon im Zusammenhang mit atEquity einbezogenen Unternehmen 89,9 85,2
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum
Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den
genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro) gegenüber.
103EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2020 um 88,0 Mio. Euro auf 967,4 Mio. Euro.
Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermö-
genswerte und Sachanlagen, aus der Erhöhung von Garantien für Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung von Garantien im
Zusammenhang mit Energiegeschäften. Dem gegenüber stand eine Verringerung der Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung
und dem Betrieb von Kraftwerken.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend die Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für
jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst
sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei
gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser
Risikobewertung resultierte per 30. September 2021 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 26,2 Mio. Euro. Das dieser Bewertung
zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 282,0 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2021 betrug das Risiko betreffend Markt-
preisänderungen 20,6 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 282 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft
gegen EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert.
Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen
Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Ein-
zahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
64. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherr-
schung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind
Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe
Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige
nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung,
Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Auf-
sichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVNAG. Damit zählen
das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den naheste-
henden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die auf-
grund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVNAG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach
Geschäfts vorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche
Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem
bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Tele-
kommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und
offenlegt.
104EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der
Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % der zweitgrößte Aktionär der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um
eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss
auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unter-
nehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafter
Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligtem Gesell-
schafter und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligtem Gesellschafter (Vorjahr: Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-
Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger). Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlos-
sen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVNAG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus
resultiert zum Bilanzstichtag 30.September 2021 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH
inHöhe von 32,6 Mio.Euro (Vorjahr: 66,0Mio.Euro). Alle sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Hauptgesell schafter bzw. den dem
Hauptgesellschafter zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehalte-
nen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung
37.Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN AG gegenüber der Wiener
Stadtwerke GmbH in Höhe von 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Die EVN hielt auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die
Wien Energie GmbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Wiener Stadtwerke GmbH, einen Strombezugsvertrag gegenüber der STEAG-
EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft und verrechnete die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Insgesamt betrug das
Transaktionsvolumen aus dem Strombezugsrecht mit der Wien Energie GmbH im Geschäftsjahr 2020/21 9,0 Mio. Euro. Im Dezember 2020
haben die EVN und die Wien Energie GmbH den bestehenden Strombezugsrechtsvertrag aus dem Kraftwerk Walsum 10 einvernehmlich
aufgelöst. Im Zuge dessen hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus diesem Kraftwerk im Ausmaß von 150 MW übernommen.
Die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Energie Burgenland AG, EVN AG und
Wien EnergieGmbH, einem 100 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN AG hält 45,0 % der Anteile an der
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH. Die Energie Allianz Austria ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energie-
nahenDienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskunden verantwortlich.
Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die evn naturkraft Erzeu-
gungsgesellschaft m.b.H. und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Wind-
parkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von
Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesell-
schaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
AtEquity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen atEquity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Be schaffung von Strom
und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
105EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten atEquity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
Transaktionen mit atEquity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Umsätze
252,4 190,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen –28,4 –47,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55,2 22,9
Sonstige Forderungen – 1,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18,7 14,6
Sonstige Verbindlichkeiten – 4,5
Ausleihungen 20,0 16,0
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 323,1 88,4
Zinserträge aus Ausleihungen 0,5 0,6
Transaktionen mit atEquity einbezogenen assoziierten Unternehmen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Umsätze
– –
Aufwendungen für bezogene Leistungen –10,2 –9,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – –
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,7 1,0
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichts-
ratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt 1.225,4 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und
Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.245,4 Tsd. Euro).
Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder
Tsd. EUR 2020/21 2019/20
Fixe Bezüge
Variable
Bezüge
1)
Sachbezüge Fixe Bezüge
Variable
Bezüge
1)
Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 434,8 129,3 3,3 426,7 153,5 2,9
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 405,8 111,7 14,0 398,2 125,8 13,9
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2020/21 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020/21 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 65,8 Tsd. Euro (Vor-
jahr: 64,7 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 60,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 59,7Tsd.Euro) ge-
leistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2020/21 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe
von 49,3 Tsd. Euro (davon 64,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –245,6 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vor-
jahr betrug die Veränderung –272,9 Tsd. Euro (davon 47,2 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –569,9 Tsd. Euro versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von
164,9 Tsd.Euro (davon 80,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –193,1 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr
betrug die Veränderung –116,9 Tsd. Euro (davon 57,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –466,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Ge-
winne/Verluste).
106EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Konzernanhang — Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 8,7 Tsd. Euro
( Vorjahr: 8,9 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 8,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,2 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der
erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie
Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.159,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.461,1 Tsd. Euro).
Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand in Höhe von 445,5 Tsd. Euro (davon
28,7 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 65,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe
von 144,8 Tsd. Euro (davon 22,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –216,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex
anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis
erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 154,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 156,5 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeits-
beirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 104,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 93,4 Tsd. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzern-
abschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten
Tochterunternehmen und nicht atEquity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich
nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem
solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr
2020/21
für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich
waren. Die daraus zum 30. September 2021 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
65. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2021 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 24. November 2021
traten keine wesentlichen Ereignisse auf.
66. Angaben über Organe und Arbeitnehmer
Die Organe der EVNAG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsidentin
Mag. Bettina Glatz-Kremsner
107EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Vizepräsidenten
Dr. Norbert Griesmayr
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder
Mag. Georg Bartmann (ab 21.01.2021) Mag. Susanne Scharnhorst (bis 21.01.2021)
Dr. Gustav Dressler (ab 21.01.2021) Dipl.-Ing. Angela Stransky
Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt (ab 21.01.2021)
Kommerzialrat Dieter Lutz (bis 21.01.2021) Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
Dr. Reinhard Meißl (bis 21.01.2021) Dr. Johannes Zügel (bis 21.01.2021)
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA (ab 21.01.2021)
Arbeitnehmervertreter
Friedrich Bußlehner Uwe Mitter
Mag. Dr. Monika Fraißl Dipl.-Ing. Irene Pugl
Ing. Paul Hofer
67. Freigabe des Konzernabschlusses 2020/21 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach
Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss
der EVNAG werden am 15. Dezember 2021 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
68. Honorare des Wirtschaftsprüfers
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr
2020/21
durch die BDO AustriaGmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbe-
ratungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,3 Mio. Euro. Davon entfielen 76,6 % auf Prüfungs honorare, 6,8 % auf prüfungsnahe
Honorare und 16,7 % auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,5 Mio. Euro. Davon
entfielen 86,2 % auf Prüfungshonorar, 4,0 % auf prüfungsnahe Honorare und 9,8 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind
alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind. Die Jahresabschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung der EVN wurde
im Geschäftsjahr 2019/20 durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt.
Maria Enzersdorf, am 24. November 2021
EVNAG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
108EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzern-
abschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfüg baren lokalen
Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung
der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVNAG.
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
E: AtEquity einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht atEquity einbezogenes Unternehmen
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥ 20,0 %
per 30. September 2021
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseigner
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2020/21
Ashta BeteiligungsverwaltungGmbH („Ashta“), Wien EVN Naturkraft 49,99 31.12.2020 E
Bioenergie SteyrGmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2021 E
Biowärme Amstetten-WestGmbH, Amstetten EVN Wärme 49,00 31.12.2020 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD („EP Yug“), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2020 V
ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH („EnergieAllianz“), Wien EVN 45,00 30.09.2021 E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD („EVNBulgariaEC“), Plovdiv, Bulgarien BG SV Holding 100,00 31.12.2020 V
EVN Bulgaria EAD („EVN Bulgaria“), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2020 V
EVN Bulgaria Fernwärme HoldingGmbH („BG FW Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria RES HoldingGmbH („EVN Bulgaria RES“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromerzeugung HoldingGmbH („BG SE Holding“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromnetz HoldingGmbH („BG SN Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromvertrieb HoldingGmbH („BG SV Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD („TEZ Plovdiv“), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2020 V
EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2020 V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00
31.12.2020 V
EVN EnergievertriebGmbH & Co KG („EVNEV“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 E
EVN GeoinfoGmbH („EVN Geoinfo“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/
EVN Supply
100,00 31.12.2020 V
EVN Kavarna EOOD („EVN Kavarna“), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2020 V
EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH („EVN Kraftwerk“), Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Kroatien HoldingGmbH („Kroatien Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Macedonia AD („EVN Macedonia“), Skopje, Nordmazedonien EVN Mazedonien 90,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL („EVN Supply“), Skopje, Nordmazedonien
EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN 100,00 31.12.2020 V
EVN MazedonienGmbH („EVN Mazedonien“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. („EVN Naturkraft“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2020 V
EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2020 V
EVN Trading South East Europe EAD („EVN Trading SEE“), Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2020 V
EVN WärmeGmbH („EVN Wärme“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN WärmekraftwerkeGmbH („EVN Wärmekraftwerke“), Maria Enzersdorf EVN / EVN Bet. 52 100,00 30.09.2021 V
Konzernanhang — Sonstige Angaben, Beteiligungen der EVN
109EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
1.2.
In den Konzernabschluss der EVN aufgrund
von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseigner
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli-
dierungsart
2020/21
Bioenergie Wiener NeustadtGmbH, Wiener Neustadt EVN Wärme 90,00 765
(672)
93
(195)
31.12.2020
(31.12.2019)
NV
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH, Heiligenkreuz EVN 50,00 –
(–)
–
(–)
–
(–)
NE
EVN-Ökowind Sonnenstromerzeugungs GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 50,00 389
(–)
46
(–)
30.09.2021
(–)
NE
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
BetriebsGmbH („EVN-WE WindGmbH“), Wien
EVN Naturkraft 50,00 36
(46)
1
(1)
30.09.2020
(30.09.2019)
NE
Fernwärme MariazellerlandGmbH, Mariazell EVN Wärme 48,86 134
(25)
109
(110)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und BetriebsGmbH, Wien EVN Naturkraft 33,33 47
(44)
3
(3)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und BetriebsGmbH & Co KG,
Wien
EVN Naturkraft 33,33 8.837
(8.486)
351
(549)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Netz Niederösterreich Beteiligung 31GmbH
(„Netz Bet. 31“), Maria Enzersdorf
Netz NÖ 100,00 5.082
(5.058)
–3
(–1)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH,
Maria Enzersdorf
Betz Bet 31 100,00 15.344
(5.088)
418
(37)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseigner
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2020/21
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und BetriebsGmbH & Co KG
(„EVN-WE Wind KG“), Wien
EVN Naturkraft 50,00 30.09.2021 E
Fernwärme St. PöltenGmbH, St. Pölten EVN 49,00 31.12.2020 E
Fernwärme SteyrGmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2021 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding 76,00 31.12.2020 V
kabelplusGmbH („kabelplus“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
Netz NiederösterreichGmbH („Netz NÖ“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
Verbund InnkraftwerkeGmbH („Verbund Innkraftwerke“), Töging, Deutschland
1)
EVN Naturkraft 13,00 31.12.2020 E
Wasserkraftwerke Trieb und KrieglachGmbH („WTK“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 70,00 30.09.2021 V
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft atEquity
in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
110EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 %
per 30. September 2021
2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseigner
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs-
art 2020/21
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2021 V
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik WTE Wassertechnik 35,00 31.12.2020 E
EVN Beteiligung 52GmbH („EVN Bet. 52“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH („EVN MVA1“),
Essen, Deutschland
WTE Wassertechnik 100,00
30.09.2021
V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH („EVN MVA3“),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt / Utilitas 100,00
30.09.2021
V
EVN Umwelt Beteiligungs und ServiceGmbH („EVN UBS“), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2021 V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH („EVN Umwelt“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Wasser GmbH („EVN Wasser“), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2021 V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2020 V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2020 V
sludge2energyGmbH, Berching, Deutschland WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2020 E
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00
30.09.2021
V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE Wassertechnik 50,00
31.12.2020
E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland International 100,00
30.09.2021
V
WTE Betriebsgesellschaft mbH („WTE Betrieb“), Hecklingen, Deutschland
1)
WTE Wassertechnik 100,00
30.09.2021
V
WTE InternationalGmbH („International“), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00
30.09.2021
V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00
30.09.2021
V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE Wassertechnik 100,00 31.12.2020 V
WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00
30.09.2021
V
WTE WassertechnikGmbH („WTE Wassertechnik“), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00
30.09.2021
V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE Wassertechnik 100,00
30.09.2021
V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. („ZOV“), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 48,50 31.12.2020 E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. („ZOV UIP“), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 29,00 31.12.2020 E
1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.
Beteiligungen der EVN
111EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
2.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseigner
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli-
dierungsart
2020 / 21
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und
Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen
EVN Umwelt 26,00 234
(70)
164
(33)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH („EVN UFS“),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt 100,00
40
(42)
–2
(–1)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain WTE
Wassertechnik
50,00 87
(20)
41
(0)
30.09.2021
(30.09.2020)
NE
SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien WTE
Wassertechnik
50,00 505
(507)
–16
(–29)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft
Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland
WTE
Wassertechnik
49,00 560
(556)
3
(3)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach EVN Wasser 50,00 866
(866)
0
(0)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen,
Deutschland
International 100,00
25
(25)
0
(0)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE
Wassertechnik
100,00 203
(187)
16
(34)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Betrieb 100,00
–646
(–632)
–13
(–16)
31.12.2020
(31.12.2019)
NV
WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen,
Deutschland
EVN UFS /WTE
Wassertechnik
100,00 25
(25)
0
(0)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
112EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥ 20,0 %
per 30. September 2021
3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseigner
Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2020/21
Burgenland Holding Aktiengesellschaft („Burgenland Holding“ bzw. „BUHO“), Eisenstadt EVN 73,63 30.09.2021 V
Energie BurgenlandAG, Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2021 E
EVN Business ServiceGmbH („EVN Business“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
R138-Fonds, Wien EVN/Netz NÖ/
EVN Wasser
100,00 30.09.2021 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft („RBG“), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2021 V
RAG AustriaAG („RAG“), Wien RBG 100,00 31.12.2020 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H („Utilitas“),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2021 V
3.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz Anteilseigner
Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli-
dierungsart
2020/21
EVN Beteiligung 60GmbH
(„EVN Bet. 60“), Maria Enzersdorf
Utilitas 100,00 2.295
(1.831)
464
(–2)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
EVN Grundstücksverwaltung
BergernGmbH, Maria Enzersdorf
EVN Bet. 60 100,00 2.257
(1.790)
468
(2)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
EVN WEEV BeteiligungsGmbH in Liqu. („EVN WEEV“),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 36
(38)
–3
(–1)
31.08.2021
(31.08.2020)
NV
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien EVN 50,00 298
(284)
68
(43)
30.09.2021
(30.09.2020)
NE
Beteiligungen der EVN
113EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG,
Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2021, der Konzern-Gewinn- und Ver-
lustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues
Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2021 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den
zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on
Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschluss-
prüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu diesem Datum zu dienen.
SONSTIGER SACHVERHALT
Der Konzernabschluss zum 30. September 2020 wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft und am 17. November 2020 mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
• BilanzierungdesGroßprojektesUmmAlHayman
• WerthaltigkeitderimmateriellenVermögenswerte,SachanlagenundAtEquityeinbezogenenUnternehmen
Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte
Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN. Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw. der
Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die diesbezüglichen Vereinbarungen wurden im vorangegangenen Geschäftsjahr
unterfertigt. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwar-
teten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.
Bestätigungsvermerk
114EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der
angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u. a. im kuwaitischen Dinar
bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern. Dabei
werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge-Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate
zunächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie ist es zu zeitlichen Verschiebungen
gekommen, deren Auswirkungen ebenfalls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind. Insgesamt ist das
Großprojekt als wertmäßig bedeutend für den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen.
Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der
Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und
diese falsch dargestellt werden.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit
ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungsunter-
lagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im Hinblick
auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw. IFRS 9 –
Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge-Accountings) gewürdigt. Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleistungen)
haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die kauf-
männisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Darüber hinaus wurde eine Besichtigung der
Baustelle vorgenommen. Schließlich haben wir auch die Kostenartenberichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in
Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 19 (Ertragsrealisierung) bei den Bilan-
zierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in Abschnitt 22
bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 38 bei den Erläuterungen zur Bilanz in Bezug auf die
aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 59 (Risikomanagement) hinsichtlich der
Absicherung der Währungsrisiken.
Werhaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und AtEquity einbezogenen Unternehmen
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Siehe Anhang Punkt 21, 29, 30, 34, 35 und 36 und Konzernlagebericht Kapitel „Geschäftsentwicklung“.
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und AtEquity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2021 einen Buchwert von
insgesamt 5.486 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren 49 % der Bilanzsumme des Konzerns.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine
Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwerts), Sachanlagen und AtEquity einbezo-
genen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen
sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittel-
flüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung
des Nutzungswerts bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwick-
lung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des ver-
wendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.
Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen-
oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen
führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und
der nach der AtEquity Methode einbezogenen Unternehmen.
Bestätigungsvermerk
115EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen
von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinter-
fragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und AtEquity einbezogenen Unternehmen angemessen zu
bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hin-
sichtlich ihrer Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wert-
minderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir mit dem Management besprochen, kritisch ge-
würdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur
Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtig-
keit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue
haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit
den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Be-
wertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Vorgehensweise bei der Durchführung ist in Abschnitt 21 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in
Abschnitt 22 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden
in Abschnitt 30 (Abschreibungen und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen) sowie in den Abschnitten 34 (immaterielle Vermögens-
werte), 35 (Sachanlagen) und 36 (AtEquity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen
im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhangmit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu
lesenund dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Infor-
mationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt,
sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit
den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern
einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei
denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder
haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
116EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Bestätigungsvermerk
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• WiridentifizierenundbeurteilendieRisikenwesentlicherfalscherDarstellungenaufgrundvondolosenHandlungenoderIrrtümern
imAbschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• WirgewinneneinVerständnisvondemfürdieAbschlussprüfungrelevanteninternenKontrollsystem,umPrüfungshandlungenzu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• WirbeurteilendieAngemessenheitdervondengesetzlichenVertreternangewandtenRechnungslegungsmethodensowiedie
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammen-
hängende Angaben.
• WirziehenSchlussfolgerungenüberdieAngemessenheitderAnwendungdesRechnungslegungsgrundsatzes,derFortführungder
Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent-
liche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicher-
heit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege-
benheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• WirbeurteilendieGesamtdarstellung,denAufbauunddenInhaltdesKonzernabschlusseseinschließlichderAngabensowieobder
Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
• WirerlangenausreichendegeeignetePrüfungsnachweisezudenFinanzinformationenderEinheitenoderGeschäftstätigkeiteninner-
halb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung
und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschluss-
prüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängig-
keit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaß-
nahmen auswirken.
117EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die
ambedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschrif-
ten schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen
Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält
zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den
Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Jänner 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2021 vom Aufsichtsrat
beauftragt. Wir wurden für das Geschäftsjahr 2020/21 erstmalig mit der Prüfung des Konzernabschlusses beauftragt.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-
ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 24. November 2021
BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Mag. Peter Bartos
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
118EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
263EVN Ganzheitsbericht 2020 / 21
Konzernabschluss
EVN AG
Jahresabschluss 2020/21
nach UGB
Sitz der Gesellschaft:
2344 Maria Enzersdorf
Registriert Landesgericht Wr. Neustadt
FN 72000 h
UID Nr. ATU14704505
EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
119EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Inhalt
Lagebericht 120
Jahresabschluss 154
Bilanz zum 30. September 2021 155
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020/21 157
Entwicklung des Anlagevermögens 159
Beteiligungen der EVN AG 160
Bestätigungsvermerk 161
Anhang 166
Inhaltsverzeichnis
Lagebericht 4
Jahresabschluss
Bilanz zum 30. September 2021 38
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020/21 40
Entwicklung des Anlagevermögens 42
Beteiligungen der EVN AG 43
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 44
Anhang 50
Bericht des Aufsichtsrats 71
Der vorliegende Jahresabschluss der EVN AG für das Geschäftsjahr 2020/21 wurde nach den
österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Im Geschäftsbericht 2020/21 der EVN wurde ein Konzernabschluss nach den Grundsätzen der
International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Mit dieser Form der Bericht-
erstattung legt die EVN ihren Aktionären und der Öffentlichkeit einen Konzernabschluss vor, der
international anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung entspricht. Dieser Geschäftsbericht
kann selbstverständlich jederzeit bei der EVN angefordert werden.
120EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Lagebericht
121EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
4
Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2020/21
Bericht des Vorstandes
Energiepolitisches Umfeld
Europäische Energie- und Klimapolitik
Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission unter dem Titel „Fit for 55“ ein umfassendes Legislativpaket für den
Energiebereich vorgelegt, ein weiterer Teil für die Dekarbonisierung im Gasbereich wurde für Dezember 2021
angekündigt. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-
Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die
Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu
transformieren.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun die vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Aufgrund der zu erwartenden schwierigen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission ist ein
Abschluss nicht vor 2023 zu erwarten. Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte sind:
Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in
der Europäischen Union auf 40 % bis 2030 vorsieht
Emissionshandels-Richtlinie: enthält u. a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der
CO
2
-Emissionszertifikate zu reduzieren
Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den
Gebäudesektor vorsieht
Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den
Energieverbrauch festlegen soll
Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und
Umweltleistung besteuert werden
Die Europäische Union überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben.
Hier werden künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO
2
-Abscheidung und -Speicherung
erwartet.
Energiepreisentwicklung
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine „Toolbox“ für Maßnahmen präsentiert, mit denen die
Mitgliedsstaaten Verbraucher und Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise potenziell entlasten
können. Die genannten kurzfristigen Instrumente umfassen z. B. eine Notfall-Einkommensunterstützung für
Haushalte, Beihilfen für Unternehmen sowie temporäre Senkungen von Steuern und Abgaben. Auf Vorschlag
einzelner Mitgliedsstaaten sollen auch längerfristige Maßnahmen zur Preisstabilisierung evaluiert werden, so z. B. die
Erweiterung der Energiespeicherkapazitäten oder die gemeinschaftliche Beschaffung von Gasreserven.
Österreichische Energie- und Klimaziele
In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national
bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren
mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden.
Am 7. Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die
erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG
enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27
TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1
TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die
Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für
Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die
Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet
und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh
erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegemeinschaften und
Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
122EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
5
Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu
erwarten. In Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-Ansatz (E-Mobilität,
Wärmepumpen etc.) wird dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den Transport steigender und
volatiler Einspeisemengen führen. Die EVN antwortet darauf mit umfangreichen Investitionen in ihre
Netzinfrastruktur.
Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat wartet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf
Verordnungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschiedlichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen
und die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche
Notifizierung des EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punkten jedoch bereits Änderungsbedarf
angemerkt hat. Um die im EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es
voraussichtlich eines neuerlichen Beschlusses im Nationalrat.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr
in einzelnen Monaten einen dramatischen Einbruch der Weltwirtschaft, und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie
der wirtschaftliche Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt. Die Weltkonjunktur schrumpfte in der ersten
Hälfte 2020 deutlich, legte seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrieländern führten die
Lockerungen der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt
durch die expansive Geldpolitik vieler Notenbanken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über dem
Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleichermaßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem
Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale BIP 2021 um rund 4,8 % und im Folgejahr
2022 um bis zu 4,5 % wachsen.
Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem Corona-bedingten Einbruch um rund 6,7 % im Jahr 2020 seit dem
zweiten Quartal 2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau.
Getragen war diese Entwicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen und
von der internationalen Konjunkturerholung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaßnahmen
angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen
die aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen sowie die weiterhin
bestehende Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirtschaftsleistung im
laufenden Jahr zwischen 3,8 % und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 4,5 %
und 4,8 % gerechnet.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt.
Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas verdreifachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 9,1 Euro pro MWh
nahezu auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die generell höhere Nachfrage nach
Erdgas sowie auf niedrige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Konjunktur nach den Covid-
19-bedingten Nachfragerückgängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum. Die Verknappung bei Erdgas sowie
die starke Nachfrage aus China aufgrund von Dürren und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im
EVN AG, Maria Enzersdorf
5
Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu
erwarten. In Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-Ansatz (E-Mobilität,
Wärmepumpen etc.) wird dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den Transport steigender und
volatiler Einspeisemengen führen. Die EVN antwortet darauf mit umfangreichen Investitionen in ihre
Netzinfrastruktur.
Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat wartet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf
Verordnungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschiedlichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen
und die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche
Notifizierung des EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punkten jedoch bereits Änderungsbedarf
angemerkt hat. Um die im EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es
voraussichtlich eines neuerlichen Beschlusses im Nationalrat.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr
in einzelnen Monaten einen dramatischen Einbruch der Weltwirtschaft, und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie
der wirtschaftliche Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt. Die Weltkonjunktur schrumpfte in der ersten
Hälfte 2020 deutlich, legte seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrieländern führten die
Lockerungen der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt
durch die expansive Geldpolitik vieler Notenbanken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über dem
Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleichermaßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem
Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale BIP 2021 um rund 4,8 % und im Folgejahr
2022 um bis zu 4,5 % wachsen.
Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem Corona-bedingten Einbruch um rund 6,7 % im Jahr 2020 seit dem
zweiten Quartal 2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau.
Getragen war diese Entwicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen und
von der internationalen Konjunkturerholung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaßnahmen
angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen
die aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen sowie die weiterhin
bestehende Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirtschaftsleistung im
laufenden Jahr zwischen 3,8 % und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 4,5 %
und 4,8 % gerechnet.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt.
Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas verdreifachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 9,1 Euro pro MWh
nahezu auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die generell höhere Nachfrage nach
Erdgas sowie auf niedrige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Konjunktur nach den Covid-
19-bedingten Nachfragerückgängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum. Die Verknappung bei Erdgas sowie
die starke Nachfrage aus China aufgrund von Dürren und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im
Energiewirtschaftliches Umfeld –
Kennzahlen 2020/21 2019/20
Primärenergie und CO
2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent
EUR/Barrel
50,4 41,6
Erdgas – NCG
1)
EUR/MWh
26,2 9,1
Steinkohle – API#2
2)
EUR/t
76,9 44,6
CO
2
-Emissionszertifikate
EUR/t
40,7 24,0
Strom – EPEX Spotmarkt
3)
Grundlaststrom
EUR/MWh
64,9 32,5
Spitzenlaststrom
EUR/MWh
75,2 38,7
1) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
2) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
3) EPEX Spot – European Power Exchange
123EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
6
Jahresvergleich zu einem Preisanstieg um 72,5 % auf durchschnittlich 76,9 Euro pro Tonne. Eine ähnliche
Entwicklung zeigte der durchschnittliche Preis für CO
2
-Emissionszertifikate – mit 40,7 Euro pro Tonne lag er im
Geschäftsjahr 2020/21 um fast 70 % über dem Vorjahreswert.
Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO
2
-Zertifikate wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom aus:
Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise,
aber auch aufgrund des ungünstigen Winddargebots, mit durchschnittlich 64,9 Euro pro MWh bzw. 74,2 Euro pro
MWh auf fast doppelt so hohem Niveau wie im Vergleichszeitraum. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung auf
dem Terminmarkt: Die durchschnittlichen Preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen hier mit Stichtag 30.09.2021
mit 150,0 Euro pro MWh bzw. 180,5 Euro pro MWh um 106,9 % bzw. 129,6 % über dem Vergleichswert des
Vorjahres.
124EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
7
Wirtschaftliche Entwicklung
Kennzahlen zur Ertragslage
2020/21
2019/20
Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR
Mio. EUR
%
Umsatzerlöse
369,8 400,2 -30,3 -7,6%
Die Umsatzerlöse sanken auf 369,8 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 150,3 Mio. EUR (VJ:
179,9 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 40,5 Mio. EUR (VJ: 40,4 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe
von 179,1 Mio. EUR (VJ: 179,8 Mio. EUR) zusammen.
Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 29,6 Mio. EUR und die Gaserlöse stiegen um 0,1 Mio. EUR. Die
sonstigen Umsatzerlöse verringerten sich um 0,7 Mio. EUR. Der Rückgang der Stromerlöse ist überwiegend auf
Effekte aus Absicherungsgeschäften zurückzuführen.
Berechnung
2020/21
2019/20
Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR
Mio. EUR
%
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern
297,0
263,0
34,0
12,9%
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß §
231 (2) Z 15 UGB
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 200,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Der
Anstieg ist auf die Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen und Baukostenzuschüssen
zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 203,1
Mio. EUR (Vorjahr: 214,3 Mio. EUR). Der Rückgang ist überwiegend auf eine Reduktion der Aufwendungen für die
Gasspeicher und auf Effekte aus Absicherungsgeschäften zurückzuführen.
An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 82,8 Mio. EUR (Vorjahr: 81,4 Mio. EUR) an. Dies
bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 1,4 Mio. EUR.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2020/21 75,7 Mio. EUR (Vorjahr: 75,3 Mio. EUR). Bei der EVN AG
waren durchschnittlich 589 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 616 Angestellte) beschäftigt. Bei der EVN AG sind
derzeit keine Lehrlinge in Ausbildung (Vorjahr: 0 Lehrlinge). Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter
von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR).
Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 6,9 Mio. EUR und sind damit um 0,2 Mio. EUR geringer als im
Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 112,0 Mio. EUR (Vorjahr 29,0 Mio. EUR). Der Anstieg ist
auf Effekte aus Absicherungsgeschäften zurückzuführen.
Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein positives Betriebsergebnis in
Höhe von 89,9 Mio. EUR (Vorjahr –6,4 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Zuschreibungen zu
Finanzanlagen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem
Vorjahr von 255,0 Mio. EUR auf 273,9 Mio. EUR. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen beliefen sich auf 9,2
Mio. EUR (VJ: 4,3 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
erhöhten sich vor allem aufgrund von Teilwertabschreibungen zu verbundenen Unternehmen auf 95,4 Mio. EUR (VJ:
9,3 Mio. EUR).
Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 171,0 Mio. EUR erzielt werden, welches um 64,6 Mio. EUR oder
27,4 % unter dem Vorjahr liegt.
Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 260,9 Mio. EUR. Dies bedeutet einen
Anstieg von 31,7 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern erhöhte sich um 34,0 Mio. EUR auf 297,0 Mio. EUR.
125EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
8
Berechnung
2020/21
2019/20
% %
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis vor Steuern
11,5%
10,8%
durchschnittliches Eigenkapital
Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 11,5%. Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug diese
10,8%.
Berechnung
2020/21
2019/20
% %
Gesamtkapitalrentabilität
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
6,6%
6,1%
durchschnittliches Gesamtkapital
Im Geschäftsjahr 2020/21 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 6,6% erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2019/20
betrug diese 6,1%.
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
Berechnung
30.09.2021
30.09.2020
Veränderung
Mio. €
Mio. €
Mio. €
%
Nettoverschuldung
Verzinsliches Fremdkapital
427,1
-1.147,5
1.574,6
n.a.%
- Flüssige Mittel
Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:
Berechnung
30.09.2021
30.09.2020
Veränderung
Mio. € Mio. €
Mio. €
%
Verzinsliches
Fremdkapital
Anleihen
1.819,8
1.532,3
287,6
18,8%
+Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
+Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen und beteiligten Unternehmen
+Rückstellungen für Abfertigungen
+Rückstellungen für Pensionen
+Rückstellungen für Jubiläumsgelder
30.09.2021
30.09.2020
Veränderung
Mio. €
Mio. €
Mio. €
%
Flüssige Mittel
Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Forderungen aus Cash Pooling, Kassenbestand,
Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten,
Wertpapiere des UV sowie aus sonstigem
Finanzvermögen
1.392,7
2.679,7
-1.287,0
-48,0%
Berechnung
30.09.2021
30.09.2020
Veränderung
Mio. € Mio. €
Mio. €
%
Nettoumlaufvermögen
Umlaufvermögen
-402,84
-164,69
-238,1
-144,6%
- langfristiges Umlaufvermögen
=Kurzfristiges Umlaufvermögen
- kurzfristiges Fremdkapital
=Nettoumlaufvermögen
Der stärkere Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals als des Umlaufvermögens führte gegenüber dem Vorjahr zu
einem Rückgang des Nettoumlaufvermögens um 144,6 % auf –402,84 Mio. EUR.
126EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
9
Berechnung
30.09.2021
30.09.2020
% %
Eigenkapitalquote
Eigenkapital
51,9%
49,5%
Gesamtkapital
Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2021 4.523,6 Mio. EUR (VJ: 4.438,7 Mio. EUR) und erhöhte sich damit gegenüber
dem Vorjahr um 84,9 Mio. EUR bzw. 1,9 %. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 2.346,6 Mio. EUR (VJ:
2.197,1 Mio. EUR).
Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 2,4%-Punkte höheren Eigenkapitalquote.
Berechnung
30.09.2021
30.09.2020
%
%
Nettoverschuldungsgrad
Nettoverschuldung
18,2%
-52,2%
Eigenkapital
Geldflussrechnung
Berechnung
2020/21
2019/20
Veränderung
Mio. € Mio. €
Mio. €
%
Geldflussrechnung
Geldfluss aus dem Ergebnis -98,7 224,8 -323,5 n.a.%
Netto-Geldfluss aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
-142,6
146,2
-288,8
n.a.%
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-40,7
-124,9
84,1
67,4%
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 204,8 109,4 95,4 87,2%
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestandes
21,5
130,7
-109,2
-83,6%
Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 236,7 Mio. EUR belief sich der Cashflow aus dem Ergebnis im
abgelaufenen Geschäftsjahr auf -98,7 Mio. EUR und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf -142,6
Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -40,7 Mio. EUR, wobei die Veränderung zum Vorjahr vor allem auf
geringere Investitionen in Finanzanlagen und höhere Erlöse aus Abgängen von Finanzanlagen zurückzuführen ist.
Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2020/21 durchgeführten Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2019/20 in Höhe
von 87,3 Mio. EUR und einem Anstieg der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten weist die EVN AG einen
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 204,8 Mio. EUR aus.
Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Konzern
Cashpooling, Tag- und Festgeldern bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von 21,5 Mio. EUR.
127EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
10
Zweigniederlassungen
EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-,
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur
Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Kundennutzen hat bei allen Projekten einen hohen
Stellenwert. Vor diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwickelt bzw. verbessert, die
größeren Komfort für die Kunden und mehr Effizienz im Kundenservice bringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN AG insgesamt 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) für Innovations-,
Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch
genommen, die einer Förderquote von 18,7
 
% entsprechen.
Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN bildete im
Berichtszeitraum das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv bei diesem
österreichweiten Innovationsprojekt für grüne Energie, in dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung,
Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die
EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife entwickeln. Im
Geschäftsjahr 2020/21 setzte die EVN im Rahmen des Green Energy Lab u. a. folgende drei Projekte um, die
durchwegs auf die Untersuchung der Praxistauglichkeit der erprobten Technologien und Anwendungen abzielten:
Projekt „NETSE“
• (Weiter-)Entwicklung und Optimierung von Plattformen für einen einfachen und effizienten Betrieb von
Energiegemeinschaften
• Regionale Stromversorgung von Energiegemeinschaften erfordert Hard- und Software-Schnittstellen zwischen
dezentralen Produzenten, Verbrauchern, dem Netzbetreiber und dem Energiemarkt (für den Spitzenausgleich)
Projekt „Hybrid LSC“
• Mehrparteienhäuser und Siedlungen in Niederösterreich als Pilotprojekte für lokale nachhaltige
Gemeinschaften („Local Sustainable Communities“ bzw. LSC)
• Digitalisierungsplattform zur nachhaltigen Nutzung aller Versorgungs- und Entsorgungsdienstleistungen einer
Gemeinschaft (Energie, Wärme, Kälte, Wasser, E-Mobilität, Abfallentsorgung)
Projekt „car2flex“
• Praxiserprobung bidirektionaler Ladetechnik von E-Autos
• Zwischenspeicherung von Strom aus dezentraler Eigenerzeugung in Photovoltaik-Anlagen
• Integrierte Mobilitätslösung zur Reduktion von Netzspitzen
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-
Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den
dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und
Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen
Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden
geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen
Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche
Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im
128EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
11
Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw.
Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
•
Identifikation:
Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des
Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
•
Bewertung und Analyse:
Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation
der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-
Verteilungen
•
Berichterstattung:
Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im
Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen;
Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
•
Prozess-Review:
Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu
unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen
modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des
Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik
und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf
Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen,
Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner)
energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den
Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte
präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen
sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische,
rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im
Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen
aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-,
Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen
Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen
Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen
der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten
Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten
weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt
auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert,
sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet.
Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen
Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische
Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN
illustrieren:
• Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie
Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
129EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
12
• Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der
Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
• Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall
zugeordnet wird
• Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere
Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
• Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren, erneuerbaren
Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird
Mögliche Risiken durch die Covid-19-Pandemie
Auch die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen einer Pandemie lassen sich als
Querschnittsmaterie den bestehenden Risikokategorien zuordnen. Somit erfolgte die qualitative und quantitative
Bewertung der im Zusammenhang mit der Coronakrise identifizierten Risiken anhand der in der Tabelle auf den
folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien.
Die Einschätzung zu einzelnen Risiken hat sich – insbesondere im Vergleich zum Beginn der Covid-19-Pandemie –
relativiert. Im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Sachverhalte als
die wesentlichen Unsicherheiten aus der Coronakrise für die EVN identifiziert:
• Quarantäne bzw. Erkrankung von Schlüsselpersonal: wird der Kategorie Mitarbeiterrisiken zugeordnet
• Bonitätsverschlechterung bei Kunden: wird der Kategorie Counterparty-/Kreditrisiken bzw.
Wertminderungsrisiken zugeordnet
• Geringeres Wirtschaftswachstum und dadurch eventuell geringere Absatzmengen: wird der Kategorie
Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet
• Beeinträchtigungen im internationalen Projektgeschäft (z. B. durch Lockdowns, Reisebeschränkungen oder die
Unterbrechung internationaler Lieferketten): wird der Kategorie Projektrisiko zugeordnet
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die
EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen
der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den
Fortbestand der EVN gefährden könnten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und -Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess liegt gemäß §
 
82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß §
 
92 Abs. 4a
Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten
Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem
Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige
Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter
erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden
Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie
Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle
Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der
Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den
Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen
Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am
Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig
geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte
Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden
Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der
Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
130EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
13
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig
aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher
Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der
Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der
Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen
durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die
Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-,
Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen
Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem
ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses
nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der
konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle
vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess
vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens
einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob
es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen
Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die
Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber
hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den
Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und
die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch
das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-
Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße
Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen
und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN
führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den
laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Einsatz von Finanzinstrumenten
Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-,
Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld
geschaffen, welches im Rahmen des Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung
von Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel 3.2.7.
131EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
14
Risikokategorie
Beschreibung
Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der
geplanten Deckungsbeiträge
•
Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs-
und Absatzpreise (insb. für Energieträger)
•
Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch
Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation
oder Wettbewerb)
•
Rückgang der Eigenerzeugung
• R
ückgang des Projektvolumens im Umweltbereich
(insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter
Ressourcen für Infrastrukturprojekte oder
Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei
Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte
Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien;
Diversifizierung
der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette;
längerfristiger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten
Lieferantenrisiko
Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich
zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken
Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und
Translationsrisiken bei der
Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss;
nicht währungskonforme Finanzierung von
Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche
Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den
erwarteten Konditionen beschaffen zu können;
potenzielles Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland
Holding AG); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels
täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und
Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken
Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der
jeweiligen Beteiligungsgesellschaft
Rating-Veränderung
Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung relevanter
Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Veränderungen der Marktzinsen; steigender
Zinsaufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswerten
und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten;
Zinsbindung in Finanzierungsverträgen
Wertminderungs-/Impairment-Risiken
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung
von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeugungsanlagen
und sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von
Strom- und Primärenergiepreisen und
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen
abhängig); potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
dergeplanten Deckungsbeiträge
• Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs-
undAbsatzpreise (insb. für Energieträger)
• Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst
durchWitterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputationoder Wettbewerb)
• Rückgang der Eigenerzeugung
• Rückgang des Projektvolumens im Umwelt-
bereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur-
projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
• Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte
Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien;
Diversifizierung der Kundensegmente sowie
Geschäftsfelder; auf Kundenbedürfnisse
abgestimmte Produkt palette; längerfristiger
Verkauf von Kraftwerks kapazitäten
Lieferantenrisiko
Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung
vertraglich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken
Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs-
umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs-
konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/
Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles
Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Beteiligungen (z. B. VerbundAG, Burgenland
HoldingAG); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels
täglicher Value-at-Risk-Ermittlung;
Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von
einem Geschäftspartner oder Kunden
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen;
Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem;
laufendes Monitoring desKundenverhaltens;
Absicherungsinstrumente; Versicherungen;
gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken
Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klima risiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen
Beteiligungsgesellschaft
Ratingveränderung
Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung relevanter
Finanz kennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins-
aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer-
ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten;
Zinsbindung in Finanzierungsverträgen
132EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
15
Haftungsrisiko
Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko
Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw.
auf Veränderungen von Kundenbedürfnissen;
Investitionen in die „falschen“ Technologien;
potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko
Modellrisiko; Treffen von falschen bzw.
unvollständigen Annahmen; Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter
und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken
Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und
Schnittstellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles
Klimarisiko
Prozessmanagement; Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken
Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen
der vorhandenen und künftig benötigten
Infrastruktur
Störungen/Netzausfall
(Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und
Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle;
potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der
unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instandhaltung
der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe
Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen;
Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken
Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall
durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder
Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw.
unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw.
Jahresabschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum
Informationsaustausch und zum Networking; internes
Kontrollsystem (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische und
politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen
Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche
Rahmenbedingungen, Änderung des Förderregimes,
Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und
wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb:
Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im
Netztarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene
Dokumentation und Leistungsverrechnung
Rechts- und Prozessrisiko
Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
diversen Verfahren; regulatorische bzw.
aufsichtsrechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaftliches
Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise;
stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende
Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-) zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken
Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko
aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Wertminderungs-/
Impairmentrisiken
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde-
rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu-
gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlich
keit/
Werthaltigkeit maßgeblich von
Strom- und Primär energiepreisen und energiewirt
-
schaftlichen Rahmen
bedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko
Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko
Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis-
sen; Investitionen in die „falschen“ Technologien;
potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungs-
projekten; eigene Demonstrationsanlagen
und Pilotprojekte; ständige Anpassung an
den Stand der Technik
Planungsrisiko
Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän-
digen Annahmen; Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene,
gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring
der Parameter und regelmäßige Updates;
Vier- Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken
Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt-
stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko
Prozessmanagement; Dokumentation;
internes Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken
Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen Schwachstellen;
regel mäßige Kontrollen und Überprüfungen
der vorhandenen und künftig benötigten
Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen-
und Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/ Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und
Instandhaltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwa-
chung; Back-up-Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnah-
men; Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken
Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall
durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter-
kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle
Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste
Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres-
abschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits-
und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeit-
modelle; Schulungen; Veranstaltungen für
Mitarbeiter zum Informationsaustausch und
zum Networking; internes Kontroll system (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische
und politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah-
menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds
(z. B. Umweltgesetze, wechselnde r echt liche Rah-
menbedingungen, Änderung des Förder regimes,
Markt liberalisierung in Südost europa); politische und
wirtschaftliche Instabilität; Netz betrieb: Nichtaner-
kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz-
tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler,
nationaler und internationaler Ebene; angemes-
sene Dokumentation und Leistungsverrechnung
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
133EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
16
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance,
Datenschutzrechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance-
Organisation
Projektrisiko
Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von
Großprojekten gemeinsam mit Partnerunternehmen;
potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes
Projektmanagement
Sabotage
Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen,
Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko
Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko
Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Rechts- und Prozessrisiko
Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts-
rechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen
und EU-weiten Interessenvertretungen;
Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaft-
liches Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz-
krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von
(anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken
Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertrags risiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank
und laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewäh
-
rung, Non-Compliance,
datenschutz rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personen bezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance-
Organisation
Projektrisiko
Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunterneh-
men; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt-
management
Sabotage
Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und
Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen;
regelmäßige Messung der Wasserqualität und
der Emissionswerte
Imagerisiko
Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung
134EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
17
EVN Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)
1. Per 30. September 2021 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in
179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am
Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur
diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime
Market der Wiener Börse gehandelt.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte
bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf,
dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-
Beteiligungsholding GmbH, St.
Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen
eingeschränkt ist.
Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die Wiener Stadtwerke GmbH („WSTW“) haben am 23.
September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen „Vertrag über die
Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG“
abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH
und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder
Satzung auf Grund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der
Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache (nicht aber eine qualifizierte)
Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
3. Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0
 
% Mehrheitsaktionär
der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4
 
% die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu
100
 
% im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug
zum Stichtag 0,9
 
%; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7
 
%.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
5. Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung
aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und
höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt
die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine
Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
7. Befugnisse des Vorstands im Sinn des §
 
243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien
auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2020/21 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits
zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
8. Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein
Kontrollwechsel im Sinn des §
 
243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen
eines Kontrollwechsels.
9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen
Übernahmeangebots bestehen nicht.
135EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
18
Nichtfinanzielle Erklärung (Angaben nach § 243b UGB)
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe
nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den
Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter www.evn.at/corporate-governance-bericht.
Zur konzernweiten Darstellung der nichtfinanziellen Informationen wurde die Option gewählt, einen eigenständigen
nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption des EVN Konzerns
finden sich im Berichtsteil „Nichtfinanzieller Bericht“ des EVN Ganzheitsberichts 2020/21 und sind zur besseren
Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
Geschäftsmodell
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz
des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien.
Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 13 Ländern aktiv.
Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe
EVN Wertschöpfungskette
EnErgiEgEschäft UmwEltgEschäft BEtEiligUngEn
Unser integriertes Geschäftsmodell deckt
die gesamte Wertschöpfungskette ab:
• Erzeugung von Energie
• Betrieb von Verteilnetzen
• Versorgung von Endkunden mit Strom,
Erdgas und Wärme (mit unterschied-
lichen Schwerpunkten in unseren
verschiedenen Märkten)
• Trinkwasserversorgung in
Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft:
Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung von Anlagen
fürdieTrinkwasserver- und die
Abwasser entsorgung sowie die
thermische Abfall- und Klärschlamm-
verwertung
Kerngeschäftsnahe Beteiligungen als
Ergänzung und Absicherung unserer
Wertschöpfungskette:
• Verbund AG (12,63 %)
• Burgenland HoldingAG (73,63 %),
die ihrerseits 49,0 % an der Energie
Burgenland AG hält
• RAG Austria AG (50,03 %)
wErtschöpfUngskEttE
Erzeugung
Handel &
Vertrieb
Umwelt-
geschäft
Speicherung
Netz
Kunden
136EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
19
Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft
des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021.
Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung
Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine
ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener
Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist das Leitmotiv dabei. Neben
grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer
verbindlicher Dokumente den konzernweiten Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global
Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Achtung, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie
globaler Prinzipien ethischen und wirtschaftlichen Handelns. „Nachhaltigkeit“ – verstanden als Überbegriff
insbesondere für ethische, soziale und umweltbezogene Aspekte – ist für die EVN das zentrale Grundprinzip ihrer
Tätigkeit. In Kombination mit dem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer
Handlungsrahmen, aus dem die EVN in weiterer Folge ihre Kernstrategien ableitet. Ein ganz wesentliches Element ist
dabei die Berücksichtigung der Interessen der internen und externen Stakeholder, mit denen sie in vielfältiger Weise
in regem Austausch steht.
Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen,
die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt regelmäßig im Rahmen
der Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüfen wir auch stets die Relevanz der einzelnen
Stakeholder-Gruppen für unser Unternehmen.
Die EVN Wesentlichkeitsmatrix wird im Dreijahresrhythmus aktualisiert. Da die letzte Stakeholder-Befragung im
Frühjahr 2020 und damit während des ersten Lockdowns infolge der Covid-19-Pandemie stattfand, wurde im
Berichtszeitraum eine neuerliche Befragung durchgeführt, um die Ergebnisse aus dem Vorjahr zu plausibilisieren.
Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die
Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Zudem
wurden diesmal auch die externen Stakeholder um ihre Beurteilung der Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit
der EVN ersucht.
Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert
für die Stakeholder der EVN aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen
EVN AG, Maria Enzersdorf
19
Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft
des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021.
Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung
Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine
ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener
Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist das Leitmotiv dabei. Neben
grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer
verbindlicher Dokumente den konzernweiten Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global
Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Achtung, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie
globaler Prinzipien ethischen und wirtschaftlichen Handelns. „Nachhaltigkeit“ – verstanden als Überbegriff
insbesondere für ethische, soziale und umweltbezogene Aspekte – ist für die EVN das zentrale Grundprinzip ihrer
Tätigkeit. In Kombination mit dem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer
Handlungsrahmen, aus dem die EVN in weiterer Folge ihre Kernstrategien ableitet. Ein ganz wesentliches Element ist
dabei die Berücksichtigung der Interessen der internen und externen Stakeholder, mit denen sie in vielfältiger Weise
in regem Austausch steht.
Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen,
die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt regelmäßig im Rahmen
der Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüfen wir auch stets die Relevanz der einzelnen
Stakeholder-Gruppen für unser Unternehmen.
Die EVN Wesentlichkeitsmatrix wird im Dreijahresrhythmus aktualisiert. Da die letzte Stakeholder-Befragung im
Frühjahr 2020 und damit während des ersten Lockdowns infolge der Covid-19-Pandemie stattfand, wurde im
Berichtszeitraum eine neuerliche Befragung durchgeführt, um die Ergebnisse aus dem Vorjahr zu plausibilisieren.
Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die
Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Zudem
wurden diesmal auch die externen Stakeholder um ihre Beurteilung der Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit
der EVN ersucht.
Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert
für die Stakeholder der EVN aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen
Vorstand
Führungskräfte
Geschäftsführer
Mitarbeiter
Verbände
Branchenverbände
Betriebsrat
Medien
Bürgerbeteiligungen
NGOs Umwelt
NGOs Soziales
Projektanrainer
Eigentümer
Institutionelle Investoren
Privataktionäre
Anleiheinvestoren
Kreditgeber
Analysten
Mitarbeiter
Mitbewerber
Kapitalmarkt
Politik
Behörden
Wissenschaft
Forschung
Kunden
Aufsichtsrat
Zivilgesellschaft
Geschäftspartner
Interessen-
vertretungen
Wichtigste Stakeholder-Gruppen der EVN
137EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
20
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der EVN haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die
sich die Berichterstattung konzentriert, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz
für die EVN aufweisen.
Handlungsfelder
Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN
Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern:
• Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
• Versorgungssicherheit
• Kundenorientierung
• Attraktiver Arbeitgeber
• Klimaschutz
• Umweltschutz
• Innovation und Digitalisierung
• Stakeholder-Dialog
Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Handlungsfelder zu den
gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf
Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.
EVN Handlungsfeld
Nichtfinanzielle Informationen gem. NaDiVeG
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Strategie, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung
von Korruption
Versorgungssicherheit
Strategie
Kundenorientierung
Einbindung Stakeholder
Attraktiver Arbeitgeber
Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte,
Sozialbelange
EVN AG, Maria Enzersdorf
20
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der EVN haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die
sich die Berichterstattung konzentriert, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz
für die EVN aufweisen.
Handlungsfelder
Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN
Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern:
• Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
• Versorgungssicherheit
• Kundenorientierung
• Attraktiver Arbeitgeber
• Klimaschutz
• Umweltschutz
• Innovation und Digitalisierung
• Stakeholder-Dialog
Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Handlungsfelder zu den
gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf
Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.
EVN Handlungsfeld
Nichtfinanzielle Informationen gem. NaDiVeG
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung Strategie, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung
von Korruption
Versorgungssicherheit
Strategie
Kundenorientierung
Einbindung Stakeholder
Attraktiver Arbeitgeber
Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte,
Sozialbelange
EVN Wesentlichkeitsmatrix 2020/21
Versorgungssicherheit
Klimaschutz
Kundenorientierung
Innovation und
Digitalisierung
Attraktiver Arbeitgeber
Umweltschutz
Stakeholder-Dialog
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Sehr hochDurchschnittliche Auswirkung der UnternehmenstätigkeitMittel
4,0 4,5 5,0 5,5 6,0
Mittel
Sehr hoch
Durchschnittliche Relevanz für Stakeholder
4,0 5,04,5 5,5 6,0
138EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
21
Klimaschutz
Umweltbelange
Umweltschutz
Umweltbelange
Innovation und Digitalisierung
Strategie, Arbeitnehmerbelange
Stakeholder-Dialog
Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange
CSR-Organisation
Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice
– insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
• Der Gesamtvorstand verantwortet das Themenfeld Environment, Social, Governance (ESG) – also sämtliche
Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung. Alle diese
Themen fließen in die EVN Nachhaltigkeitsstrategie ein. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung dieser
Themen auf der höchsten Unternehmensebene verankert.
• Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand
aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des
abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammen. Das Gremium behandelt auf
Managementebene aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt durch seine
Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den
Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für
die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im
Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen
Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte.
Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum
Kundennutzen.
Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes
Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicherstellt. Seine
Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem
Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen
Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen.
Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz
oben auf der Agenda.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere
Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in denen externe Experten verschiedenster
Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.
EVN AG, Maria Enzersdorf
21
Klimaschutz
Umweltbelange
Umweltschutz
Umweltbelange
Innovation und Digitalisierung
Strategie, Arbeitnehmerbelange
Stakeholder-Dialog
Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange
CSR-Organisation
Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice
– insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
• Der Gesamtvorstand verantwortet das Themenfeld Environment, Social, Governance (ESG) – also sämtliche
Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung. Alle diese
Themen fließen in die EVN Nachhaltigkeitsstrategie ein. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung dieser
Themen auf der höchsten Unternehmensebene verankert.
• Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand
aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des
abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammen. Das Gremium behandelt auf
Managementebene aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt durch seine
Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den
Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für
die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im
Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen
Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte.
Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum
Kundennutzen.
Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes
Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicherstellt. Seine
Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem
Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen
Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen.
Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz
oben auf der Agenda.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere
Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in denen externe Experten verschiedenster
Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.
EVN Nachhaltigkeitsorganisation
•Gesamtvorstand und leitende Mitarbeiter
•Enge Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
•Zielgerichtete Steuerung der CSR-Aktivitäten
•Koordination durch Stabsstelle Innovation,
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
•Sicherstellung der Einhaltung der
CSR-Standards innerhalb des Konzerns
•Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten
in den jeweiligen Unternehmensbereichen
Beiräte
Lenkungsausschuss für
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsteam
Nachhaltigkeitsexperten
der jeweiligen
Unternehmensbereiche
139EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
22
Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder
Die gesellschaftliche Akzeptanz bei der Umsetzung von EVN Projekten ist eine Grundvoraussetzung für den
langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes
Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen
Stakeholder-Gruppen an EVN herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen
Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.
Projektkommunikation
EVN pflegt einen offenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und Interessenvertretungen, um
vertrauensvolle und langfristig tragfähige Beziehungen auch zu jenen Gruppen aufzubauen, die manchen Aktivitäten
und Projekten der EVN kritisch gegenüberstehen. Eine gute Gesprächsbasis fördert wechselseitiges Verständnis und
ist damit eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei divergierenden Interessenlagen gemeinsam Lösungen entwickeln
zu können. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicherheit trägt die proaktive Einbindung von und
Interessenvertretungen in vielen Fällen zu einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainern und
lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus.
Die Projektkommunikation ist in der EVN institutionalisiert. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und
Windparks bis hin zu Biomasseanlagen plant und realisiert EVN alle Bauvorhaben unter aktiver Einbindung von
Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Der intensive Dialog
verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
Hohe Akzeptanz bei internen und externen Stakeholdern
Förderung der Realisierbarkeit von Projekten
Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
Von Planungsbeginn an fließen auf diese Weise ökologische und soziale Aspekte in die Projektentwicklung ebenso
mit ein wie in Due-Diligence- Prüfungen. Diese Prüfungen, die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, dienen
als Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands bzw. bei entsprechender Projektgröße auch des
Aufsichtsrats.
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Beim Dialog mit den Menschen, die unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffen sind, wird nach
folgenden Prämissen gehandelt:
Frühzeitiges Identifizieren von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Interessengruppen
Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern
Transparente und umfassende Darstellung relevanter Projektinformationen unter Einsatz moderner
Kommunikationsformate
Koordination der Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträgern, Unterstützung der Kommunen
bei der Kommunikation und Vermittlung bei Konflikten
Die Projektkommunikation erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleitern und -
verantwortlichen, deren Kompetenz in Sachen Projektkommunikation laufend geschult wird. Natürlich können sich
die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an EVN wenden. Neben einer direkten
Kontaktaufnahme mit den Projektleitern stehen dafür auch das EVN Service-Telefon bzw. die E-Mail-Adresse
info@evn.at zur Verfügung
Krisenmanagement
Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere Risikobereiche, die auch die Bevölkerung betreffen könnten –
verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne samt den dazugehörigen
Schulungsprogrammen. An allen Standorten werden Krisensituationen auch regelmäßig geübt. In Niederösterreich
werden zudem regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement
abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für alle
Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für sämtliche Mitarbeiter.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Der Betrieb der EVN Infrastruktur und die vielfältigen EVN Dienstleistungen tragen entscheidend zum Funktionieren
des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft bei. Um diese Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, ist EVN Mitglied
in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen.
Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, als Initiativen zu sozialen und ökologischen
Themen wären UN Global Compact oder respACT zu nennen. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen
140EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
23
Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und
Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der Europäischen Union eingetragen.
Unternehmensstrategie
Die strategische Ausrichtung der EVN orientiert sich in hohem Maß an den Interessen der internen und externen
Stakeholder. Kern von deren Einbindung in das Unternehmensgeschehen und damit des Stakeholder-Managements
ist der intensive Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt dabei
regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix. Dabei wird auch die Relevanz einzelner
Stakeholder-Gruppen für das Unternehmen immer wieder neu bewertet.
Gerade als integriertes Energieunternehmen sieht sich die EVN als logischer Partner für Politik und Gesellschaft, um in
ihren Geschäftsfeldern aktiv zur Erfüllung der Klima- und Energieziele beizutragen, die im europäischen wie im
österreichischen Rahmen definiert werden. Deshalb ist es der EVN wichtig, ihre Unternehmensstrategie auch auf
diese Ziele abzustimmen. Konzepte und Lösungen, die angesichts der Klimaveränderung von unserer Branche
erwartet werden, stehen damit bei der EVN weit oben auf der Agenda. Belege dafür sind der massive Ausbau der
Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung sowie der Investitionsschwerpunkt im Bereich Netzinfrastruktur, der einen
essenziellen Beitrag zur Integration der wachsenden dezentralen Erzeugung in das Energiesystem leistet.
Kernstrategie im Überblick
Die Strategie der EVN berücksichtigt – neben den Interessen ihrer internen und externen Stakeholder – auch die
potenziellen positiven oder negativen Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit auf sozialem, ökologischem und
wirtschaftlichem Gebiet („Impact-Bewertung“). Als wichtigste Verpflichtung gegenüber ihren Kunden betrachtet die
EVN die Sicherstellung einer flächendeckenden und stets verlässlichen Versorgung mit ihren Produkten und
Dienstleistungen.
Die bestimmende Veränderung in der Energiewirtschaft – und damit auch ein zentraler Faktor für die EVN Strategie –
ergibt sich aus der europäischen und der österreichischen Klima- und Energiepolitik, die auf eine möglichst rasche
Transformation in ein funktionierendes CO
2
-freies Energiesystem abzielt. Getrieben wird dieser Wandel vom
gesellschaftlichen und politischen Bestreben, die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller
zu minimieren.
Gleichzeitig ist sich die EVN ihrer hohen Verantwortung bewusst, als bedeutender Marktteilnehmer auch einen
aktiven Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Anliegen sowie zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Ein
klarer Fokus liegt hier auf dem Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung, deren
naturgegebene Volatilität mithilfe von Energiespeichern ausgeglichen wird. Ein zentrales strategisches Ziel bleibt
dabei weiterhin der kontinuierliche Ausbau der Netzinfrastruktur in Niederösterreich. Er schafft die Voraussetzungen
dafür, die Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig Versorgungssicherheit und -qualität nachhaltig zu
gewährleisten.
EVN Klimainitiative
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde auf Basis der EVN Strategie 2030 („Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.“) die EVN
Klimainitiative entwickelt, die auf drei Säulen basiert:
Erarbeitung von Science Based Targets
Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz
141EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
24
20
EVN Ganzheitsbericht 2020 / 21
Unsere Kernstrategien 2030
Integriertes
Geschäftsmodell als
solide Basis
Investitions-
schwerpunkt
Netzinfrastruktur
EVN Klimainitiative
Stärkung des
Endkunden geschäfts
durch konsequente
Digitalisierung
Klima- und Energiepolitik
forciert rasche Transformation
in ein CO
2
-neutrales
Energiesystem
Initiativen gegen den
Klimawandel bewirken
massive Veränderungen der
internationalen Energiemärkte
Diversifizierung mit klarem
Fokus auf Klimaneutralität,
Kreislaufwirtschaft,
Digitalisierung und
Trinkwasserversorgung
Effizienzsteigerungen in
allen Geschäftsfeldern
Stabile und regulierte
Aktivitäten bilden robustes
Rückgrat
Belastung der Netze durch
den Transport steigender und
volatiler Einspeisemengen aus
erneuerbarer Erzeugung
Kontinuierlicher und
zukunftsorientierter
Ausbau von Anlagen im
regulierten Netzbereich
Fokus auf Versorgungs-
sicherheit und -qualität
Globale Zielsetzungen für eine
Reduktion der Treibhausgas-
emissionen
Europäische und österreichi-
sche Klimapolitik mit klarem
Bekenntnis zu Systemumbau
in Richtung Erzeugung aus
erneuerbaren Quellen
Aktiver Beitrag zum
Klimaschutz (u. a. durch mit
der Science Based Targets
Initiative akkordierten
Dekarbonisierungspfad
bis 2034 sowie Klima-
neutralität in ausgewähl-
ten Tochtergesellschaften)
Fokus auf Windkraft und
Photovoltaik
Steigender Wettbewerb im
Endkundenmarkt
Steigende Nachfrage nach
Digitalisierung und smarten
Technologien
Digitalisierung der
Vertriebsprozesse
Weiterentwicklung der
Geschäftsmodelle und
Energiedienstleistungen
durch Digitalisierung
Branchenumfeld und TrendsUnsere Strategie
1 2 4 5 1 3 42 4 5 6 2 4
Handlungsfelder
1
Innovation und Digitalisierung
2
Klimaschutz
3
Kundenorientierung
4
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
5
Umweltschutz
6
Versorgungssicherheit
Nichtfinanzieller Bericht
Klare Werte, fokussierte Strategie
P85334_EVN_GB21_D08_NB_Interview_Strategie.indd 20 02.12.21 11:29
142EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
25
21
Nichtfinanzieller Bericht
EVN Ganzheitsbericht 2020 / 21
Hohes Wachstumspotenzial
im Bereich erneuerbare
Erzeugung (sehr gutes Wind-
und Sonnenaufkommen)
Weiterhin hoher Bedarf an
Effizienzsteigerungen im
Netzbetrieb
Fortschreitende Liberalisierung
als Herausforderung
für den Energievertrieb
Steigender Wasserverbrauch
durch demografische
Veränderungen (Urbanisierung)
sowie Zunahme witterungs-
bedingter Verbrauchsspitzen
Steigende Qualitätsanforderun-
gen in der Wasserversorgung
(z. B. Wasserhärte)
Ausbringungsverbote für
Klärschlamm sowie strengere
EU-Vorgaben bezüglich
Trennung und Recycling von
Hausmüll (z. B. Kunststoff)
Spezifische regionale
Gegebenheiten und Rahmen-
bedingungen erfordern
individuelle Lösungen im
Bereich der kommunalen
Wasserver- und Abwasserent-
sorgung
Wachstum durch neue
Windkraft- und Photo-
voltaik-Projekte
Bekenntnis zu
Versorgungssicherheit und
-qualität
Senkung von Netzverlusten
und Steigerung der
Inkassoquote
Effizienzsteigerungen im
operativen Geschäft
Kapazitätssteigerungen in
den Pumpwerken zur
Steigerung der Leistungs-
fähigkeit sowie Ausbau
überregionaler
Leitungsnetze
Errichtung von Naturfilter-
anlagen zur natürlichen
Reduktion der Wasserhärte
Erschließung neuer
Trinkwasserquellen
Konzepte und Projekte im
Bereich der thermischen
Klärschlamm- sowie der
Abfallverwertung (Fokus
auf Österreich und
Deutschland)
Konzentration unserer
Lösungskompetenz auf
ausgewählte Aufträge für
bonitätsstarke Kommunen
und Länder
Schaffung von Mehrwert
für unsere Auftrag
-
geber·innen als Basis für
unseren wirtschaftlichen
Erfolg
Wachstum und
Effizienz steigerung
in Südosteuropa
Verstärkter Fokus
auf Trinkwasser-
versorgung in
Niederösterreich
Fokussierung
auf Konzepte
im Bereich
Kreislaufwirtschaft
Diversifikation
durch selekti ves
Engagement im
internationalen
Umweltgeschäft
Branchenumfeld und TrendsUnsere Strategie
2 3 64 63 4 5 2 4 5 4 5
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143EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
26
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben
und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf die EVN bewertet.
Damit steht ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen
auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie
geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene wird dabei
insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im
Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde auch der zur
Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix eingesetzte Online-Fragebogen genutzt, um sowohl interne als auch
externe Stakeholder zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft zu
befragen.
Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem
beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und den übergeordneten
Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen genutzt bzw.
gesetzt werden.
Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus
Angesichts des hohen Stellenwerts, den EVN dem Thema Klimaschutz beimisst, werden in der Risikoinventur gezielt
auch potenzielle Klimarisiken erhoben sowie Auswirkungen der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem
Thema Klimawandel. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern
zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird unterschieden
zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem
Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse
und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen werden aber nicht nur durch das Risikomanagement erfasst, sondern
mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäten und
Szenarioanalysen analysiert. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die künftige
Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Dadurch werden der Klimawandel und seine Auswirkungen
auf die EVN Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.
Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem
weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder
die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien
Betrieb und die technische Sicherheit der Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche
Versorgung – zu gewährleisten, werden regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durchgeführt, die geplante
Stillstandzeiten mit
sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung werden im Netzbereich anhand
der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und
System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten
Stromunterbrechungen gemessen und überwacht.
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten des Unternehmens ebenfalls einen zentralen
Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau wird dabei vor allem durch Schulungen und
Bewusstseinsbildung gewährleistet. In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften wurde dafür ein
umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden
sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in
nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld „Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung“ beschrieben, beziehen sich
die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern oder auf eine bewusste bzw.
unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten. Diesen Risiken wird u. a. mit der
Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie unserem internen Kontrollsystem
(IKS) begegnet.
Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie
Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall
(Umweltrisiken) obliegt der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen
Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
144EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
27
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Impact-Bewertung (Auszug)
„–“ = negativ; „+“ = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable Development
Goals (SDG)
Nachhaltige Unternehmens-
wertsteigerung
… steht für eine unternehmerische
Haltung, die bei strategischen Ent-
scheidungen stets auf ein ausgewo-
genes Verhältnis zwischen wert-
orientierten Investitionen und einer
attraktiven Vergütung für die
Aktionär·innen achtet. Ein ethisch
und rechtlich einwandfreies Verhal-
ten unserer Mitarbeiter·innen ist
dabei selbstverständlich. Die Ver-
ankerung von sozialen und ökologi-
schen Aspekten in Beschaffung
undAuftragsvergabe sowie die
Sicherstellung der Einhaltung der
Menschenrechte bei unseren
Lieferant·innen und Geschäftspart-
ner·innen stehen dabei ebenso
imFokus.
– Risiko eines Wertverlusts für
Eigen- und Fremdkapital-
investor·innen
– Compliance-Verstöße
+ Stabile Dividendenentwicklung
+ Verbesserung der Infrastruktur
in Ländern/Regionen, in denen
Projekte durchgeführt bzw.
abgeschlossen wurden
+ Arbeitsplatzsicherung
+ Regionale Wertschöpfung
durch Kooperationen
+ Solide Kapitalausstattung
ermöglicht ein Abfedern von
Wirtschaftskrisen
+ Faire und transparente
Auftragsvergabe
•Ausgewogenes Verhältnis zwischen
Investitionsprojekten und einer
attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel
•Projektabsicherung durch Garantien
und Versicherungen
•Integriertes Geschäftsmodell mit
Fokus auf regulierte und stabile
Aktivitäten
•Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
•EVN Verhaltenskodex
•EVN Leitwerte
•Corporate Compliance Management
•Compliance-Schulungen
•EVN Integritätsklausel als Bestandteil
jeder Lieferantenbeziehung
•Nachhaltige Ausrichtung aller
Beschaffungsvorgänge
•Selbstdeklarationsbogen für alle
Bieter·innen bei Ausschreibungen
•Anonymes Hinweisgeberverfahren
•Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung
der Menschen- und Arbeitnehmer-
rechte in der Lieferkette
•SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
•SDG 8 Menschenwürdige
Arbeit und Wirtschafts-
wachstum
•SDG 9 Industrie, Innova-
tion und Infrastruktur
Versorgungssicherheit
… steht für eine verlässliche Ver-
sorgung unserer Kund·innen, auch
in Krisensituationen. Dabei spielt
nicht nur die lückenlose Versorgung
mit Energie in der gewünschten
Menge, sondern auch die techni-
sche Netzqualität eine bedeutende
Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen
dabei neben einem nachhaltigen
Ausbau der Netz- und Technikinfra-
struktur auch inder verlässlichen
Trink wasserversorgung und in der
Steigerung der Trinkwasserqualität.
– Beeinflussung von Lebensräumen
(Mensch, Tier und Natur)/
Beeinträchtigung der Biodiversi-
tät durch Netzausbau, Wasser-
kraftwerke und Errichtung von
Windkraftanlagen
– Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
– Auswirkungen auf Gesellschaft
und Wirtschaft durch Netz-
ausfälle
+ Erhöhung des Anteils erneuer-
barer Energie
+ Zuverlässige Energieversorgung
für Gesellschaft und Wirtschaft
+ Bereitstellung von Infrastruktur
+ Versorgung mit hochwertigem
Trinkwasser
•Zertifizierte Umweltmanagement-
systeme
•KonzernweiteAusbauziele bis2030:
Windkraft von aktuell 394 MW auf
750 MW und Photovoltaik um
300MW
•Höchste Priorität für Versorgungs-
sicherheit und -qualität
•EVN-interne Krisen- und Notfallpläne
(z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke,
Pandemievorsorge)
•Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
(z. B. Wasserqualität)
•Geringe Netzverluste und Strom-
unterbrechungen
•Laufende Investitionen zur Ver-
besserung der Netzinfrastruktur und
Trinkwasserversorgung
•Cybersecurity und -versicherung
•SDG 6 Sauberes Wasser
und Sanitäreinrichtungen
•SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
•SDG 9 Industrie, Innova-
tion und Infrastruktur
•SDG 12 Nachhaltige/r
Konsum und Produktion
Kundenorientierung
… steht für Produkte und Dienst-
leistungen, die individuelle Bedürf-
nisse erfüllen und transparent sind,
für hohe Servicequalität, für eine
zielgruppenadäquate Kommunika-
tion sowie für die Unterstützung
unserer Kund·innen beim effizienten
und sicheren Umgang mit Energie.
Dabei nimmt der Schutz personen-
bezogener Daten einen hohen
Stellenwert ein.
– Datenschutzrechtliche Vorfälle
+ Verbesserter und effizienter
Umgang mit Energie
+ Kooperationen sichern
regionale Arbeitsplätze
+ Hohe Standards in der
Versorgungs sicherheit
+ Hohe Verfügbarkeit der
EVN Kraftwerke
•Höchste Priorität für Versorgungs-
sicherheit und -qualität
•Höchste Priorität für Datenschutz
•Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
(z. B. Wasserqualität)
•Monitoring der mittleren Strom-
unterbrechungshäufigkeit
•Unterstützung der Kund·innen in
effizientem Verbrauchsverhalten
•Vielfältige Kommunikationskanäle für
Kund·innen
•SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
•SDG 10 Weniger
Ungleich heiten
•SDG 12 Nachhaltige/r
Konsum und Produktion
•SDG 13 Maßnahmen
zum Klimaschutz
145EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
28
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Impact-Bewertung (Auszug)
„–“ = negativ; „+“ = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable Development
Goals (SDG)
Attraktiver Arbeitgeber
... steht für unseren Anspruch, ein
verantwortungsbewusster, fairer
und krisensicherer Arbeitgeber zu
sein. Dabei gilt es auch, Diversität
und Chancengleichheit zu fördern,
Mitarbeiteraus- und weiterbildung
zu forcieren sowie ein vielfältiges
Angebot an Aufgaben und eine
moderne Arbeitswelt zu bieten.
Damit sichern wir nicht zuletzt eine
ziel gerichtete und effiziente Perso-
nalentwicklung in einem sich lau-
fend wandelnden Arbeitsumfeld.
Selbstverständlich ist bei alldem ein
umfassender Arbeits- und Gesund-
heitsschutz.
– Arbeitsunfälle
– Auswirkung auf Gesundheit
der Mitarbeiter·innen durch
Überlastung
– Compliance-Verstöße
+ Schaffung von Arbeitsplätzen
+ Arbeitsplatzsicherung
+ Attraktives Arbeitsumfeld
+ Flexible Arbeitsbedingungen
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag
durch Aus- und Weiterbildung
•EVN Leitwerte
•Betriebliche Sozialpartnerschaft
•Nachhaltige Personalentwicklung
•Grundsätze und Richtlinien der
International Labour Organization
(ILO) und des UN Global Compact
•Hohe Standards bei Gesundheitsvor-
sorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
•Flexible Arbeitszeitmodelle
•Internes Kontrollsystem (IKS)
•Wiedereinstieg karenzierter
Mitarbeiter·innen; Behaltefristen über
gesetzliches Ausmaß hinaus
•Gruppen-Krankenversicherung
•Compliance-Schulungen
•SDG 1 Keine Armut
•SDG 3 Gesundheit und
Wohlergehen
•SDG 4 Hochwertige
Bildung
•SDG 5 Geschlechter-
gleichheit
•SDG 8 Menschenwürdige
Arbeit und Wirtschafts-
wachstum
•SDG 10 Weniger
Ungleich heiten
Klimaschutz
… steht für einen schrittweisen
Systemumbau in Richtung einer
klimaneutralen Energieerzeugung
bei gleichzeitiger Gewährleistung
der Versorgungssicherheit. Effizi-
enzsteigerungen und Innovations-
initiativen – nicht zuletzt zur
Reduktion von Treibhausgasemis-
sionen – liefern hier in allen Be-
reichen einen wichtigen Beitrag.
– Treibhausgas-Emissionen
+ Hohe Standards in der
Versorgungsqualität
+ Effiziente und umweltschonende
Energieversorgung für
Gesellschaft und Wirtschaft
+ Beitrag zur Erreichung der
inter nationalen und nationalen
Klimaziele
+ Reduktion treibhausrelevanter
Emissionen
•KonzernweiteAusbauziele bis2030:
Windkraft von aktuell 394 MW auf
750 MW und Photovoltaik um
300MW
•Endgültiger Kohleausstieg durch
Verkauf der 49 %-Beteiligung
am Kraftwerk Walsum 10 am
30. September2021
•Dekarbonisierungsziele gemäß SBTi
(bis 2034)
•Netzinvestitionen zur Integration
vonStrom aus volatiler erneuerbarer
Erzeugung
•Fokus auf Effizienzsteigerung
ins besondere im Bereich
THG- Emissionsminimierung
•SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
•SDG 11 Nachhaltige Städte
und Gemeinden
•SDG 13 Maßnahmen zum
Klimaschutz
•SDG 15 Leben an Land
Umweltschutz
… steht für eine Minimierung der
im Rahmen unserer Tätigkeit auftre-
tenden Umweltbeeinträchtigungen,
für eine verantwortungsvolle Nut-
zung von Ressourcen, z. B. Materia-
lien und Wasser, für den Schutz von
Flora und Fauna sowie für den
Erhalt der natürlichen Lebensräume
von Tieren und Pflanzen im Umfeld
unserer Anlagen und Projekte.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf
einem umweltgerechten Abfall-
management. Die lückenlose
Erfüllung von Umweltgesetzen
und -auflagen ist bei allen unseren
Aktivitäten selbstverständlich.
– Beeinflussung von Lebensräumen
(Mensch, Tier und Natur)/Beein-
trächtigung der Biodiversität
durch Netzausbau, Wasserkraft-
werke und Errichtung von
Windkraftanlagen
– Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
+ Hohe Umweltstandards in der
Versorgungsqualität
+ Effiziente und umweltschonende
Energieversorgung für Gesell-
schaft und Wirtschaft
•Zertifizierte Umweltmanagement-
systeme
•EVN-interne Krisen- und Notfallpläne
(z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke)
•Vielfältige Maßnahmen zum Arten-
schutz, zur Wahrung der Biodiversität
sowie zum Schutz und zur Wieder-
herstellung natürlicher Lebensräume
•Einsatz modernster Umwelttechnik
•Laufende Modernisierung des Gas-
leitungsnetzes
•Fokus auf Effizienzsteigerung
•Umweltgerechtes Abfallmanagement
•SDG 12 Nachhaltige/r
Konsum und Produktion
•SDG 15 Leben an Land
146EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
29
Der Kunde im Fokus
Die Kunden und ihre Zufriedenheit stehen für die EVN im Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit. Rund 4,8 Mio.
Kunden vertrauten im Geschäftsjahr 2020/21 auf die sichere Versorgung mit Energie- sowie Umweltprodukten von
der EVN. Im Energiegeschäft in Niederösterreich handelt es sich bei EVN Kunden um Privathaushalte,
Gewerbeunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen; im internationalen Umwelt-Projektgeschäft sind es
hingegen vorwiegend öffentliche Auftraggeber wie Städte und Gemeinden.
Kundenzufriedenheit wird für die EVN über Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und
transparent abgerechnet werden, sowie über hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die
Unterstützung unserer Kunden im effizienten Umgang mit Energie definiert. Innerhalb dieser Eckpunkte setzt die EVN
in allen Märkten auf eine faire und professionelle Partnerschaft mit ihren Kunden. Eine permanente und einfache
Erreichbarkeit für die Kunden, prompte Bearbeitung von Anfragen oder ein aktives Beschwerdemanagement sind
Beispiele hierfür. Internationaler Erfahrungsaustausch und kontinuierliche Schulungen und Trainings von Mitarbeitern
mit Kundenkontakt sowie regelmäßige systematische Befragungen der Kunden unterstreichen ebenfalls den hohen
Stellenwert der Professionalität im Kundenservice der EVN. In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den Customer
Loyalty Index. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität unserer Kunden auf monatlicher Basis
beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen
frühzeitig zu identifizieren, um rasch entsprechend reagieren zu können. Erfreulicherweise blieb der Wert in den
letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben den persönlichen Kundenkontakt erheblich
eingeschränkt. Um weiterhin eine persönliche Kundenberatung zu ermöglichen gibt es seit Sommer 2021 die
Möglichkeit über die Website der EVN digitale Beratungsgespräche mit einem Kundenberater zu buchen.
In Österreich wurde von der EVN bereits im Jahr 2011 ein Kundenbeirat eingerichtet, die den regelmäßigen und
systematischen Gedankenaustausch zwischen der EVN und Vertretern aus repräsentativen Kundensegmenten
ermöglicht. Die aus der Arbeit des Beirats entwickelten Vorschläge und Ideen werden unmittelbar zur Gestaltung und
Verbesserung der Serviceleistungen, Produkte und Kommunikationsmaßnahmen genutzt. Aktuell ist die Entwicklung
EVN AG, Maria Enzersdorf
29
Der Kunde im Fokus
Die Kunden und ihre Zufriedenheit stehen für die EVN im Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit. Rund 4,8 Mio.
Kunden vertrauten im Geschäftsjahr 2020/21 auf die sichere Versorgung mit Energie- sowie Umweltprodukten von
der EVN. Im Energiegeschäft in Niederösterreich handelt es sich bei EVN Kunden um Privathaushalte,
Gewerbeunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen; im internationalen Umwelt-Projektgeschäft sind es
hingegen vorwiegend öffentliche Auftraggeber wie Städte und Gemeinden.
Kundenzufriedenheit wird für die EVN über Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und
transparent abgerechnet werden, sowie über hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die
Unterstützung unserer Kunden im effizienten Umgang mit Energie definiert. Innerhalb dieser Eckpunkte setzt die EVN
in allen Märkten auf eine faire und professionelle Partnerschaft mit ihren Kunden. Eine permanente und einfache
Erreichbarkeit für die Kunden, prompte Bearbeitung von Anfragen oder ein aktives Beschwerdemanagement sind
Beispiele hierfür. Internationaler Erfahrungsaustausch und kontinuierliche Schulungen und Trainings von Mitarbeitern
mit Kundenkontakt sowie regelmäßige systematische Befragungen der Kunden unterstreichen ebenfalls den hohen
Stellenwert der Professionalität im Kundenservice der EVN. In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den Customer
Loyalty Index. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität unserer Kunden auf monatlicher Basis
beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen
frühzeitig zu identifizieren, um rasch entsprechend reagieren zu können. Erfreulicherweise blieb der Wert in den
letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben den persönlichen Kundenkontakt erheblich
eingeschränkt. Um weiterhin eine persönliche Kundenberatung zu ermöglichen gibt es seit Sommer 2021 die
Möglichkeit über die Website der EVN digitale Beratungsgespräche mit einem Kundenberater zu buchen.
In Österreich wurde von der EVN bereits im Jahr 2011 ein Kundenbeirat eingerichtet, die den regelmäßigen und
systematischen Gedankenaustausch zwischen der EVN und Vertretern aus repräsentativen Kundensegmenten
ermöglicht. Die aus der Arbeit des Beirats entwickelten Vorschläge und Ideen werden unmittelbar zur Gestaltung und
Verbesserung der Serviceleistungen, Produkte und Kommunikationsmaßnahmen genutzt. Aktuell ist die Entwicklung
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Impact-Bewertung (Auszug)
„–“ = negativ; „+“ = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable Development
Goals (SDG)
Innovation und Digitalisierung
… stehen für eine vorausschauende
Weiterentwicklung unseres Ge-
schäftsmodells, die u. a. die laufende
Anpassung an ein dynamisches
Umfeld durch gezielte Innovationen
und Digitalisierung im Fokus hat.
– Innovative Produkte werden von
Kund·innen nicht angenommen
– Risiko für Cyberkriminalität steigt
+ Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten
+ Flexiblere Arbeitsbedingungen für
Mitarbeiter·innen
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag durch
Innovationsinitiativen, Infrastruktur-
projekte und -investitionen
•Laufendes Monitoring des
Innova tionsprozesses
•Umfangreiche IT-Security-
Maßnahmen
•Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten
•Ausgewogenes Verhältnis zwischen
Investitionsprojekten und einer
attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel
•SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
•SDG 8 Menschenwürdige
Arbeit und Wirtschafts-
wachstum
•SDG 9 Industrie, Innova-
tion und Infrastruktur
•SDG 13 Maßnahmen zum
Klimaschutz
Stakeholder-Dialog
… steht für das Übernehmen von
Verantwortung gegenüber den
unterschiedlichen Interessengruppen
der EVN durch vielfältige soziale
und kulturelle Initiativen, auch
außerhalb unseres operativen Kern-
geschäfts. Im Fokus stehen ein
proaktiver Dialog mit unseren diver-
sen Stakeholder-Gruppen sowie der
verantwortungsvolle Umgang mit
ihren Anliegen, z. B. durch die Ein-
bindung von Anrainer·innen beim
Ausbau und Betrieb unserer Anla-
gen. Weitere Schwerpunkte unseres
sozialen Engagements liegen in der
Wissensvermittlung an Kinder und
Jugendliche sowie in der Verbesse-
rung der Lebensqualität von Men-
schen in herausfordernden Lebens-
situationen, z. B. durch Maßnahmen
zur Bekämpfung von Energiearmut.
– Asymmetrische Einbeziehung unter-
schiedlicher Stakeholder-Gruppen
– Mangelnde Identifikation von Erwar-
tungen und Ansprüchen der unter-
schiedlichen Stakeholder-Gruppen
– Beeinträchtigungen durch Luftemissi-
onen der Kraftwerke
– Lärmbeeinträchtigungen beim
Anlagenausbau und -betrieb
+ Wahrung der Interessen der wesent-
lichsten Stakeholder-Gruppen
+ Sicherung und Erhöhung der Lebens-
qualität durch die verlässliche Bereit-
stellung von Energie
+ Gewährleistung der Lebensqualität
durch die Versorgung mit hochwerti-
gem Trinkwasser
+ Förderung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen in heraus-
fordernden Lebenssituationen
+ Verbesserung des Verbrauchsverhal-
tens bei Kund·innen
+ Vermittlung von naturwissenschaft-
lichen und praktischen Grundlagen
der Elektrizität für Volksschulkinder
•EVN Kundenbeirat zur gleichmäßigen
Wahrung der Interessen unterschied-
licher Kundengruppen
•Nachhaltigkeitsbeirat
•Regelmäßige Stakeholder-Befragung
•Proaktive Stakeholder-Einbindung
•Projektbezogene Stakeholder-
Kommunikation
•EVN Wesentlichkeitsmatrix als
Instrument zum Abgleich zwischen
Konzernstrategie und Stakeholder-
Interessen
•Bekämpfung von Energiearmut
•Unterstützung der Kund·innen in
effizientem Verbrauchsverhalten
•Verantwortung für Kunst und Kultur
im Rahmen der evn sammlung
•EVN Sozialfonds
•EVN Schulservice
•Kostenlose Workshops der kabelplus
für Schulen zur Stärkung der digita-
len Kompetenz junger Menschen
•SDG 1 Keine Armut
•SDG 4 Hochwertige
Bildung
•SDG 10 Weniger
Ungleich heiten
•SDG 12 Nachhaltiger
Konsum und Produktion
•SDG 17 Partnerschaften
zur Erreichung der Ziele
147EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
30
eines Kundenbeirats mit digitalen Plattform in Gange, die ab dem Geschäftsjahr 2021/22 zum Einsatz kommen soll,
und dann nochmals erweiterte Formen des Feedbacks und der Zusammenarbeit bieten wird.
Das Risiko allfälliger negativer Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen unserer Produkte minimiert die EVN durch
umsichtiges, verantwortungsvolles Agieren entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Eine zentrale Rolle nimmt
dabei das EVN Qualitätsmanagement ein. Es definiert hohe Standards für alle relevanten produktbezogenen
Tätigkeiten und Prozesse und sorgt gleichermaßen für deren verlässliche Beachtung. Durch laufende
Qualitätssicherung wird im Sinn ganzheitlicher Verantwortung zudem sichergestellt, dass alle Produkte und
Dienstleistungen allen Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Kunden
entsprechen
Umweltbelange
Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind im Umweltleitbild der EVN
verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen,
zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen
im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Im Bereich
Klimaschutz legt das Umweltleitbild der EVN den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer
klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels- und Verwaltungstätigkeit.
Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine
diesbezügliche Angabe verzichtet wird.
Umweltmanagement in der EVN
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem. Als integriertes
Managementsystem schließt es neben den Anforderungen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO
14001 auch jene des Umweltschutzes mit ein.
Die EMAS-Verordnung schreibt unter anderem die Definition von
messbaren Umweltzielen vor. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten
Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere thermischen
Kraftwerke in Niederösterreich sowie 64 Wärmeerzeugungs- und drei Kälteanlagen unterliegen diesen Standards.
Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist zusätzlich auch nach ISO 9001 und nach
den Vorgaben für das Überwachungszeichen „Entsorgungsfachbetrieb“ zertifiziert.
Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, effizienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende
Beratung der Kunden zur Reduktion ihres Energiebedarfs erbringt die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung
der Klimaziele Österreichs. Eine ausgewogene Mischung aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen
Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen
und strategische Ansätze:
• Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
• Steigerung der Energieeffizienz der eigenen Produktionsanlagen und Netze
• Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
• Information und Beratung der Kunden zur Reduktion des Energiebedarfs
• Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
• Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z. B. Elektroautos
Abfall
Die EVN achtet darauf, dass Abfälle – wo dies möglich ist – direkt der Wiederverwendung oder einem Recycling
zugeführt werden. Dies geschieht etwa über die direkte Beauftragung von geeigneten Entsorgern oder Verwertern.
Außerdem wählen wir Lieferanten von Material und Geräten sowie Entsorgungspartner nach ökologischen
Gesichtspunkten aus.
Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an
berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen
Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode haben wir keinerlei gefährliche oder nicht gefährliche
Abfälle grenzüberschreitend entsorgt.
148EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
31
Entwicklung der Abfallmengen
1)
2020/21
2019/20
2018/19
Gefährliche Abfälle und Reststoffe
t
31
43
40
Nicht gefährliche Abfälle und Reststoffe
t
339
395
360
Export gefährlicher Abfälle
Gefährliche Abfälle
t
0
0
0
1) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte
Sozialbelange
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem
Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität
der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:
• Jugend- und Schulplattform: Einen Schwerpunkt der gesellschaftlichen Verantwortung sieht die EVN in der
Förderung des Wissens zum Themenkreis „(Sorgsamer Umgang mit) Energie, Energieeffizienz sowie
Energiesparen“. Zu diesem Zweck hat die EVN das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und
Wettbewerbe mit Kindern und Jugendlichen anbietet.
• EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds, der mit jährlich rund 100.000 Euro dotiert ist, unterstützt Kinder- und
Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein
Expertengremium, das sich zweimal pro Jahr trifft. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur
Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr
2020/21 wurden 14 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von 120,0 Tsd. Euro unterstützt.
• Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bietet die EVN ihren Kunden vielfältige Angebote zur
Verwendung ihrer Bonuspunkte, die sie laufend anhand ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN
Services sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für den Kunden oder aber als
Beitrag zur Unterstützung von Sozialprojekten der EVN eingelöst werden. Auf diese Weise können EVN Kunden
ihre gesammelten Bonuspunkte spenden z. B. für Familien, die besonders schwer von der Coronakrise getroffen
wurden oder für Freiwillige Feuerwehren.
• evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer internationaler Kunst,
die von dem mit renommierten Experten besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Die Firmensammlung versteht
sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter und
ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.
Arbeitnehmerbelange
Die EVN legt größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller Mitarbeiter, Geschäftspartner und
Lieferanten. Um dieses Bekenntnis zu lückenloser Regeltreue auch wirksam in die Tat umzusetzen, wurde eine breite
Palette an Compliance-Richtlinien und -Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche
gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte,
Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und
Wettbewerbsverhalten sowie Arbeitsschutz und Unfallvermeidung betreffen.
Als Arbeitgeber ist sich die EVN ihrer Verantwortung bewusst und erfüllt nicht nur ihre gesetzlich definierten
Pflichten, sondern erbringt darüber hinaus auch eine Reihe an freiwilligen Leistungen. Fundamentale Prinzipien wie z.
B. Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz
und -sicherheit, eine betriebliche Sozialpartnerschaft oder eine aktive Personalentwicklung sowie -förderung prägen
hierbei die Unternehmenskultur.
Zum Bilanzstichtag am 30. September 2021 beschäftigte die EVN 632 Mitarbeiter (Kopfzahl). Die Belegschaft setzt
sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre
hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle.
Diversität
Zum Bilanzstichtag 30. September 2021 gehörten der EVN AG 177 Frauen (28,0 %) und 455 Männer (72,0 %) an.
Zur Erhöhung des Frauenanteils im Konzern haben wir das Programm „Frauen@EVN“ lanciert, das mithilfe
149EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
32
bedarfsorientierter Seminare, interner Netzwerkmöglichkeiten und diverser weiterer Initiativen die
Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen laufend weiter verbessert. Insbesondere hoch qualifizierte Frauen
sollen mit dem Programm in ihrer Karriereplanung und als Führungskräfte unterstützt werden. Ein Mentoring-
Programm verfolgt das Ziel, Frauen in der EVN in ihren Führungspositionen zu stärken und Voraussetzungen zu
schaffen, durch die die Anzahl an weiblichen Führungskräften erhöht werden kann. Mittelfristig streben wir im
Konzern eine Frauenquote an, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung
entspricht.
6 Frauen und 8 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 5 Männer und 8
Frauen das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2021 gab es in der EVN AG in Summe 68
Teilzeitbeschäftigte, davon 54 Frauen und 14 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern an der
Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 10,8 %.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie der
Grundsätze der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter der EVN ungeachtet ihrer nationalen oder
ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Kultur und Religion, ihres Alters oder ihres
Gesundheitszustands gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir Diskriminierung von Mitarbeitern in Bezug auf
Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher
und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab.
Unabhängig vom Geschlecht richtet sich die Vergütung aller Mitarbeiter ausschließlich nach dem jeweils gültigen
Kollektivvertrag bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleicher Ausbildung
und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen
Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit gehört auch die Förderung der Integration von Menschen
mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2020/21 beschäftigte die EVN AG 15 Menschen aus dieser
Personengruppe; dies entspricht einem Anteil von 2,4 % der Gesamtbelegschaft.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein weiteres zentrales Anliegen der EVN ist eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und Familienleben ihrer
Mitarbeiter. Als wichtigen Schritt auf diesem Weg wurde im Mai 2011 die „Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern-
Wirtschaft“ unterzeichnet. Damit bekennt sich die EVN klar zu einer elternorientierten Personalpolitik. In vielen
Bereichen können Mitarbeiter etwa ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne
Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste
entgegenstehen. Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeitern verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im
Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Seit September 2021 gibt es auch
Arbeitsmodelle für mobiles Arbeiten, in deren Rahmen Mitarbeiter bis zu 1.100 Stunden pro Jahr ortsungebunden
arbeiten können. Mitarbeiter mit Familienverantwortung werden außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-
Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN unterstützt.
Während der Karenzzeit hält die EVN den Kontakt zu ihren Mitarbeitern ganz gezielt aufrecht und erleichtert damit
ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus steht den Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische
Informationsveranstaltungen und ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen. Auch immer mehr
männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot.
Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und –sicherheit
Ein wesentlicher Themenbereich des EVN Verhaltenskodex befasst sich mit unseren Bestrebungen zur
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Zusätzlich zu den zahlreichen
europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften definieren wir eigene Grundsätze hinsichtlich Arbeits-
und Gesundheitsschutz. Diese Grundsätze sind im Sicherheitsleitbild und in der Sicherheitsstrategie der EVN
verankert. Hinzu kommt ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien, die alle
mit unserer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsrisiken beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben.
Sämtliche Arbeitsunfälle nahezu aller Mitarbeiter und Leiharbeiter der EVN werden über einen zentralen
sicherheitstechnischen Dienst erfasst und analysiert, und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen
eingeleitet. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientiert
sich die EVN an den Anforderungen der ISO 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den
Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften wird
außerdem sichergestellt, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und
Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige
Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihren
Kenntnissen im Arbeitsschutz der erste Ansprechpartner für Betroffene. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter und
150EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
33
Leiharbeiter über Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme
überwachen und darüber beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich.
Eine Reihe von Vorkehrungen und Initiativen, wie z. B. das monatliche Sicherheitsgespräch mit den Vorgesetzten,
detaillierte Unterweisungen, E-Learning-Module oder Fachseminare dienen dazu die Mitarbeiter nachhaltig auf dieses
Thema zu sensibilisieren.
Im Geschäftsjahr 2020/21 ereignete sich bei der EVN AG ein Arbeitsunfall (Vorjahr: 6); der Lost Time Injury Frequency
Index (LTIF) betrug 0,0 (Vorjahr: 2,6), da dieser Arbeitsunfall nicht im Zusammenhang mit einer arbeitsrelevanten
Tätigkeit stand und damit nicht LTIF relevant war.
Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter gerecht zu werden, bieten wir eine weit über
das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmedizinerinnen
für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen
unsere Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen
zählen Gesundenuntersuchungen, Impfungen, Seh- und Hörtests sowie Präventionsmedizin, aber auch
psychologische Beratung, Coaching, Tipps zu gesunder Ernährung sowie zielgruppenspezifische Angebote für
Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes
Risiko durch übertragbare Krankheiten oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer
Mitarbeiter dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen
Konzerngesellschaften entwickelt – darunter die „Pandemievorsorge EVN“, die nach dem Ausbruch von Covid-19 im
März 2020 als Grundlage für die ersten gesetzten Maßnahmen Anwendung fand.
Betriebliche Sozialpartnerschaft
Wesentliche unternehmerische Entscheidungen trifft die EVN transparent im Einklang mit ihrem Führungsleitbild und
auf Basis der diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen. Auch die Arbeitnehmervertreter werden in diesem Sinn
laufend zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. im Vorfeld in die
Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder
Anpassungen im Personalbereich. 100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Mitarbeitervertretungen in
Form von Betriebsräten vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche Mindestlöhne
geschützt. Die jeweiligen Mitarbeitervertretungen sind regelmäßig maßgeblich in die Kollektivvertragsverhandlungen
eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an den
entsprechenden Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen
behandelt, weiters finden Betriebsratsvertreter sowohl im Aufsichtsrat als auch im Nachhaltigkeitsbeirat Gehör.
Personalentwicklung und –förderung
Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ein wesentliches Element in der Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs
der EVN. Deshalb bilden die Erhaltung und der Ausbau des bestehenden hohen Kompetenzniveaus der Mitarbeiter
auch einen zentralen Schwerpunkt des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2020/21 absolvierte jeder
Mitarbeiter der EVN AG im Schnitt 19,8 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen.
Mit der Entwicklung und Implementierung einer IT-basierten Lern- und Seminarkoordinationsplattform (ELI – EVN
Learning Interface) bis Ende 2021 wird auch in diesem Bereich zukünftig verstärkt auf virtuelle Präsenz gesetzt.
Visualisierte Ausbildungspläne, Abbilden einer Bildungshistorie, transparente Information und Datenerfassung sowie
eine vereinfachte Administration sind die wesentliche Elemente dieser neuen Plattform.
Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption
Neben den grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer
verbindlicher Dokumente den Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact
bekennt sich die EVN zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Unter dem übergeordneten Begriff „Compliance“ setzt die EVN die konsequente Einhaltung grundlegender ethischer
Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen im Handeln und Verhalten aller Mitarbeiter voraus – auch in Bezug
auf Lieferanten und Geschäftspartner. Der EVN Verhaltenskodex (siehe auch www.evn.at/verhaltenskodex.aspx)
benennt und regelt dabei u. a. jene Aspekte der Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance,
Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten betreffen. Er umfasst
Unternehmensgrundsätze, die über geltendes Recht hinausgehen, und legt Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter des
Konzerns fest. Grundlagen des Kodex sind neben internen Organisationsvorschriften und den jeweiligen
151EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
34
länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen auch internationale Regelwerke, darunter Leitsätze und
Übereinkommen der OECD oder Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO).
Menschenrechte
Ein ganz zentraler Themenbereich im Verhaltenskodex der EVN ist das uneingeschränkte und unmissverständliche
Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte und ethischer Grundsätze an allen
Standorten der EVN. Die EVN hat sich verpflichtet den zehn Prinzipien des UN Global Compact Folge zu leisten und
lehnt insbesondere jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit entschieden ab. Damit verbunden ist auch die
Anforderung, niemanden aus Gründen der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen
Orientierung, der Kultur, der Religion, des Alters oder des Gesundheitszustands zu diskriminieren. Weitere
Themenbereiche betreffen die Gewährung von Mitspracherechten, Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit
sowie Menschenrechtsfragen in der Lieferkette. Dies gilt nicht nur gegenüber Geschäftspartnern der EVN, sondern
auch im Umgang mit den Mitarbeitern.
Korruptionsprävention
Die EVN tritt entschieden gegen alle Arten der Korruption ein und fasst den Begriff Korruption sehr weit. Er beinhaltet
für die EVN neben gesetzwidrigen Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierte Leistungen,
Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle Arten von Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche
Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Alle diese Varianten sind für die
Mitarbeiter der EVN und deren Angehörige – mit Ausnahmen etwa für die Annahme oder Gewährung orts- und
landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts – konzernweit verboten.
Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und
Weiterbildungsveranstaltungen – sollen Mitarbeiter gerade zum Thema Korruptionsvermeidung besonders stark
sensibilisieren. Deshalb legt die Stabsstelle Corporate Compliance Management im Rahmen der regelmäßigen
Erhebung von Compliance- Risiken auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Korruption. Basis dafür ist
ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den
Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.
Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit
einheitlichen Rahmen vor, der die EVN Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und
gesetzestreu zu verhalten.
Es baut auf drei Säulen auf:
• Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
• Identifikation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
• Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS liegt in den Händen der direkt dem Gesamtvorstand
unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM). Neben dem Chief Compliance Officer und den
Mitarbeitern von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance Officer
installiert.
Erhebung von Compliance-Risiken
Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei
der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger
Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN
einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte
auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance.
Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeitern über das EVN Intranet bzw.
spezielle Compliance-E-Mail- Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren („Whistle
Blowing“) zur Verfügung. Hier können alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges
Verhalten gemeldet werden. Über eigens eingerichtete Compliance-E-Mail-Adressen können aber auch unsere
Geschäftspartner das Hinweisgeberverfahren nutzen. Den Umgang mit den gemeldeten Bedenken sowie den Schutz
der Hinweisgeber haben wir in einer eigenen Konzernanweisung geregelt.
Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem von
strafrechtlicher Relevanz. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht
bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb
152EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
35
sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt
und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden keine Fälle von Diskriminierung aufgrund ethnischer, nationaler oder sozialer
Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Ansichten gemeldet. In der
Berichtsperiode wurden jedoch zwei Meldungen über vermutete Verstöße gegen den im Verhaltenskodex
verankerten Grundsatz der Integrität und Vermeidung von Korruption gemeldet. Diese Hinweise gegen Mitarbeiter
haben sich nach interner Untersuchung bestätigt, waren jedoch nicht Gegenstand von Klagen. Einer der Fälle hatte
eine Beendigung des Dienstverhältnisses, der andere eine Abmahnung zur Folge, zudem wurden Maßnahmen
gesetzt, um derartige Fälle künftig zu verhindern. Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern ist nicht erfolgt.
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher und strenger ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der
EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen „Menschenrechte“, „Arbeitsbedingungen und -rechte“, „Umwelt-
und Klimaschutz“ sowie „Geschäftsethik“ gelegt. Die EVN strebt an, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu
vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder
Wirtschaftsrecht nachgewiesen wurden oder zur Last gelegt werden. Bei der Überprüfung potenzieller
Geschäftspartner, die auch das Screening von Sanktionslisten miteinschließt, folgt die EVN einem risikobasierten
Ansatz und berücksichtigt insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Für Österreich wird zudem die Compliance-
Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters genutzt. Sofern diese Screenings sensible
Ergebnisse erbringen, werden entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion gesetzt.
Compliance-Schulungen
Alle Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder, Führungskräfte sowie alle Mitarbeiter der EVN werden regelmäßig
auf korrektes ethisches Verhalten sensibilisiert. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Schulungen und Workshops, die
insbesondere auf die Themen „Menschenrechte“, „Unternehmensethik“, „Korruptionsprävention“, „öffentliches
Auftreten“ und „Wettbewerbsverhalten“ fokussieren. Das Spektrum der Ausbildungen reicht dabei von
verpflichtenden standardisierten Präsenzschulungen für alle neu eintretenden Mitarbeiter über ergänzende E-
Learning-Programme bis hin zu Spezialschulungen für besonders exponierte Bereiche. Ein besonderer Schwerpunkt
galt im Geschäftsjahr 2020/21 der Neugestaltung des Compliance-Schulungsprogramms um diese noch stärker auf
die Bedürfnisse der Teilnehmer abzustimmen.
153EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
36
Ausblick
Die Strategie 2030 bildet den Rahmen für die Projekte und Investitionen des Geschäftsjahres 2021/22. Die EVN
Klimainitiative und das Bekenntnis zu einem im Herbst 2021 mit der Science Based Targets Initiative akkordierten
Dekarbonisierungspfad bis 2034 unterstreichen dabei unsere Ambition, einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung
der Pariser Klimaziele zu leisten.
Der Herbst 2021 war von unverhältnismäßig starken Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten geprägt,
die zu massiven Preisanstiegen bei Erdgas und Strom geführt haben. Da die weitere Entwicklung auf den
Energiemärkten aktuell schwer zu prognostizieren ist, nimmt auch die Planbarkeit des Geschäftsverlaufs – abseits der
für die Aktivitäten der EVN üblichen Unsicherheiten – weiter ab.
Für die operative Ergebnisentwicklung ist in erster Linie die Vermarktung der Stromproduktion des EVN Konzerns
maßgeblich. Hier entfallen künftig Effekte aus der Vermarktung von Strom aus dem Kraftwerk Walsum 10, nachdem
die EVN ihre 49 %-Beteiligung an diesem Kraftwerk Ende September 2021 abgegeben und den Strombezug von dort
beendet hat. Ohne die Einmaleffekte aus der Beendigung dieses belastenden Vertrages, die sich im abgelaufenen
Jahr positiv ausgewirkt haben, ist für das Geschäftsjahr 2021/22 mit einem geringeren operativen Ergebnis zu
rechnen als im Vorjahr.
Stärkere oder länger anhaltende Verwerfungen auf den Energiemärkten könnten das erwartete Ergebnis jedoch
wesentlich beeinflussen.
Maria Enzersdorf,
am 24. November 2021
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
154EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Jahresabschluss
155EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
Bilanz zum 30.09.2021
Aktiva
30.9.2021 30.9.2020
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 45.907.251,79 50.759
II. Sachanlagen 21.330.362,33 25.594
III. Finanzanlagen 3.442.009.560,46 3.685.447
3.509.247.174,58 3.761.800
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Primärenergievorräte 42.496.187,10 21.646
2. Waren 24.601,62 25
42.520.788,72 21.671
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37.322.545,14 7.935
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 371.813.728,31 149.830
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 112.620.369,50 69.012
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 7.291.426,83 5.253
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.312,50 19
529.048.069,78 232.029
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile 389.990.100,61 241.677
IV.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
42.073.374,03 147.729
1.003.632.333,14 643.105
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 766.177,92 2.200
D. Aktive latente Steuern 9.941.790,86 31.551
4.523.587.476,50 4.438.656
38
156EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
Passiva
30.9.2021 30.9.2020
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -3.113.719,28 -3.193
326.886.280,72 326.807
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 204.429.160,43 204.429
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
262.696.869,49 262.697
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 1.656.425.801,27 1.512.243
1.661.149.535,49 1.516.967
IV. Rücklagen für eigene Anteile 3.113.719,28 3.193
V. Bilanzgewinn 92.734.307,24 87.431
davon Gewinnvortrag 143.080,65 84
2.346.580.712,22 2.197.094
B. Investitionszuschüsse 25.901,00 0
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 23.710.239,00 26.105
2. Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen 88.245.249,00 92.849
3. Steuerrückstellungen 414.048,65 2.813
4. Sonstige Rückstellungen 178.933.113,68 482.275
291.302.650,33 604.043
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 625.370.652,53 524.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 300.000.000,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 325.370.652,53 524.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 310.566.980,56 367.866
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.335.273,28 57.317
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 303.231.707,28 310.549
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.948.111,29 11.025
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 24.948.111,29 11.025
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 533.327.900,31 573.317
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 533.230.900,31 573.214
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 97.000,00 103
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 334.933.773,84 99.720
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 334.933.773,84 99.720
6. Sonstige Verbindlichkeiten 55.127.747,63 43.138
davon aus Steuern 15.097.259,24 5.639
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.438.651,37 1.465
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.296.080,37 30.169
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.831.667,26 12.969
1.884.275.166,16 1.619.437
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.242.744.139,09 771.446
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 641.531.027,07 847.991
E. Passive Rechnungsabgrenzung 1.403.046,79 18.082
4.523.587.476,50 4.438.656
39
EVN AG, Maria Enzersdorf
Passiva
30.9.2021 30.9.2020
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -3.113.719,28 -3.193
326.886.280,72 326.807
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 204.429.160,43 204.429
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
262.696.869,49 262.697
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 1.656.425.801,27 1.512.243
1.661.149.535,49 1.516.967
IV. Rücklagen für eigene Anteile 3.113.719,28 3.193
V. Bilanzgewinn 92.734.307,24 87.431
davon Gewinnvortrag 143.080,65 84
2.346.580.712,22 2.197.094
B. Investitionszuschüsse 25.901,00 0
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 23.710.239,00 26.105
2. Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen 88.245.249,00 92.849
3. Steuerrückstellungen 414.048,65 2.813
4. Sonstige Rückstellungen 178.933.113,68 482.275
291.302.650,33 604.043
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 625.370.652,53 524.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 300.000.000,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 325.370.652,53 524.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 310.566.980,56 367.866
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.335.273,28 57.317
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 303.231.707,28 310.549
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.948.111,29 11.025
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 24.948.111,29 11.025
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 533.327.900,31 573.317
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 533.230.900,31 573.214
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 97.000,00 103
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 334.933.773,84 99.720
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 334.933.773,84 99.720
6. Sonstige Verbindlichkeiten 55.127.747,63 43.138
davon aus Steuern 15.097.259,24 5.639
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.438.651,37 1.465
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.296.080,37 30.169
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.831.667,26 12.969
1.884.275.166,16 1.619.437
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.242.744.139,09 771.446
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 641.531.027,07 847.991
E. Passive Rechnungsabgrenzung 1.403.046,79 18.082
4.523.587.476,50 4.438.656
39
157EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
2020/21
2019/20
EUR
TEUR
1. Umsatzerlöse 369.834.345,77 400.150
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 8.375,00 20
3. Sonstige betriebliche Erträge
a)
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
305.857,70
185
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 179.574.516,40 10
c) Übrige 20.544.843,31 422
200.425.217,41 616
4. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger -203.070.065,26 -214.338
b) Materialaufwand -479.306,45 -518
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen -82.292.697,39 -80.904
-285.842.069,10 -295.760
5. Personalaufwand
a)
Gehälter -60.814.949,08 -61.860
b) Soziale Aufwendungen -14.838.180,70 -13.445
davon für Altersversorgung -674.132,78 1.354
davon für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -383.397,65 -886
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -13.053.703,05 -13.222
-75.653.129,78 -75.305
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
-6.918.545,69
-7.103
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen -460.917,41 -455
b) Übrige -111.506.114,69 -28.519
-111.967.032,10 -28.974
8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) 89.887.161,51 -6.356
9. Erträge aus Beteiligungen 273.910.676,88 255.017
davon aus verbundenen Unternehmen 160.721.341,73 159.495
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
17.057.219,02
17.838
davon aus verbundenen Unternehmen 17.023.625,32 17.830
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9.154.301,83 4.308
davon aus verbundenen Unternehmen 6.135.928,80 3.781
12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens
2.384.671,30
1.512
davon aus verbundenen Unternehmen 1.103.393,13 505
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
-95.402.059,68
-9.328
davon Abschreibungen -94.838.435,40 -87
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -93.047.510,68 -8.526
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -36.107.602,91 -33.793
davon betreffend verbundene Unternehmen -11.255,02 -25
15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) 170.997.206,44 235.554
16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) 260.884.367,95 229.198
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.10.2020 bis 30.9.2021
158EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
2020/21
2019/20
EUR
TEUR
Übertrag 260.884.367,95 229.198
17. Steuern vom Einkommen -24.190.125,39 -8.272
davon latente Steuern -21.608.801,49 2.329
18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 236.694.242,56 220.926
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -144.103.015,97 -133.579
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 143.080,65 84
21.
Bilanzgewinn
92.734.307,24
87.431
159EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
42
EVN AG, Maria Enzersdorf
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
in EURO
Stand 1.10.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 30.9.2021 Stand 1.10.2020 Zugänge
davon außer-
planmäßig
Abgänge
Zuschreibungen Umbuchungen Stand 30.9.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Rechte 201.269.217,80 0,00 50.036,95 0,00 201.219.180,85 150.510.036,55 4.851.318,65 0,00 49.426,07 0,00 0,00 155.311.929,13 45.907.251,72 50.759.181,25
Baukostenzuschüsse gem.Art.II(2) EFG 1969 0,07 0,00 0,00 0,00 0,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,07 0,07
Summe I
201.269.217,87 0,00 50.036,95 0,00 201.219.180,92 150.510.036,55 4.851.318,65 0,00 49.426,07 0,00 0,00 155.311.929,13 45.907.251,79 50.759.181,32
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der Bauten
auf fremdem Grund 50.725.693,04 116.052,78 7.270.800,13 869.448,96 44.440.394,65 35.718.521,29 1.043.925,79 0,00 4.907.108,66 0,00 0,00 31.855.338,42 12.585.056,23 15.007.171,75
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 2.546.709,30 0,00 249.475,74 0,00 2.297.233,56 1.051.588,74 115.805,30 0,00 249.475,74 0,00 0,00 917.918,30 1.379.315,26 1.495.120,56
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 17.563.139,11 547.917,59 1.867.339,62 7.513,67 16.251.230,75 9.845.355,83 907.495,95 0,00 1.838.742,71 0,00 0,00 8.914.109,07 7.337.121,68 7.717.783,28
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau 1.374.073,52 0,00 468.241,73 -876.962,63 28.869,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.869,16 1.374.073,52
Summe II
72.209.614,97 663.970,37 9.855.857,22 0,00 63.017.728,12 46.615.465,86 2.067.227,04 0,00 6.995.327,11 0,00 0,00 41.687.365,79 21.330.362,33 25.594.149,11
Summe I + II
273.478.832,84 663.970,37 9.905.894,17 0,00 264.236.909,04 197.125.502,41 6.918.545,69 0,00 7.044.753,18 0,00 0,00 196.999.294,92 67.237.614,12 76.353.330,43
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.280.248.738,29 120.770.472,23 273.164.445,43 71.000.000,00 2.198.854.765,09 35.341.235,13 93.029.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 128.370.235,13 2.070.484.529,96 2.244.907.503,16
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 908.337.094,71 169.564.102,42 170.516.120,22 -71.000.000,00 836.385.076,91 1.103.393,13 0,00 0,00 0,00 1.103.393,13 0,00 0,00 836.385.076,91 907.233.701,58
Beteiligungen 515.592.166,88 775.000,00 0,00 0,00 516.367.166,88 1.181.537,29 203.936,47 0,00 0,00 0,00 0,00 1.385.473,76 514.981.693,12 514.410.629,59
Wertpapiere (Wertrechte)
des Anlagevermögens 18.656.955,47 1.326.000,00 0,00 0,00 19.982.955,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.982.955,47 18.656.955,47
Sonstige Ausleihungen 237.730,00 32.500,00 94.925,00 0,00 175.305,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 175.305,00 237.730,00
Summe III
3.723.072.685,35 292.468.074,65 443.775.490,65 0,00 3.571.765.269,35 37.626.165,55 93.232.936,47 0,00 0,00 1.103.393,13 0,00 129.755.708,89 3.442.009.560,46 3.685.446.519,80
-
Gesamtsumme Anlagevermögen 3.996.551.518,19 293.132.045,02 453.681.384,82 0,00 3.836.002.178,39 234.751.667,96 100.151.482,16 0,00 7.044.753,18 1.103.393,13 0,00 326.755.003,81 3.509.247.174,58 3.761.799.850,23
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
BW 30.9.2021
BW 1.10.2020
160EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
161EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
162EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
163EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
164EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
165EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
166EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Anhang
167EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
50
Anhang
für das Geschäftsjahr 2020/21
168EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
51
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2021 der EVN AG wurde vom Vorstand der
Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-
Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Die EVN AG wurde bisher in die steuerliche Unternehmensgruppe der NÖ Landes-
Beteiligungsholding einbezogen. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 sind die NÖ
Landes-Beteiligungsholding und die WIENER STADTWERKE GmbH übereingekommen,
dass die EVN AG in eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft iSd § 9 KStG einbezogen
wird. Die EVN AG kann ihrerseits nach freiem Ermessen einzelne oder mehrere ihrer
qualifizierenden Tochter- und Beteiligungsgemeinschaften in die Gruppe der
Beteiligungsgemeinschaft einbeziehen. Die NLH und die WSTW sind selbst jeweils
Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. NLH bleibt als hauptbeteiligte Gesellschaft der
Beteiligungsgemeinschaft Gruppenträger der EVN, WSTW ist minderbeteiligte Gesellschaft.
Zum 30. September 2021 hat die EVN AG ihrerseits mit der Wasser GmbH, Netz
Niederösterreich GmbH, EVN Wärme GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H,
EVN Kroatien Holding, EVN Croatia Plin d.o.o., EVN WEEV Beteiligungs GmbH i.L.,
kabelplus GmbH, Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, EVN
Wärmekraftwerke GmbH, Burgenland Holding AG, RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
RAG Austria AG, RAG Energy Storage GmbH, RAG Exploration & Production GmbH, EVN
Umweltholding und Betriebs-GmbH, EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3
mbH, EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH, EVN Business Service GmbH, EVN Geoinfo
GmbH sowie der EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH eine Gruppen- und
Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen und bildet mit diesen Gesellschaften die
steuerliche EVN Gruppe.
Die Steuerumlagen in der „EVN Gruppe“ werden jeweils nach der Belastungsmethode
(„stand-alone“-Methode) ermittelt. Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten,
diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit
künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der
Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass der Burgenland Holding AG im Falle der
Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage
gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Die EVN AG
entrichtet ihrerseits eine Steuerumlage an die NLH und WSTW die sich vom steuerlichen
Ergebnis der „EVN Gruppe“ bemisst.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB
nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
169EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
52
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss,
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge-
halten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1
UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei Umgründungen werden die Buchwerte aus dem letzten Jahresabschluss oder einer
Zwischenbilanz, die nach dem auf den letzten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden zu erstellen ist, fortgeführt.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung
angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag
verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und
drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2.2. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften
nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für
Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuer-
rechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizu-
legenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von
Dauer ist.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung
sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen
zugrunde liegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für frei-
willige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Aus-
scheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht
erforderlich.
170EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
53
Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde
gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Abschreibungen nach Anlagenkategorien
Nutzungsdauer
in Jahren
Planmäßige
Abschreibung
in %
Rechte
4-40
2,5-25
Gebäude
10-50
2-10
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen
20
5
Maschinelle und elektrische Einrichtungen
10-33
3-10
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3-20
5-33,3
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abge-
schrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die
für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert
(z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen vor-
aussichtlich von Dauer sind.
Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug
auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen
werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der
Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der
Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.
Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorien-
tiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten
(Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der
durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung
von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu
Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund
des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und
insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.
Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den
Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute
und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen
Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur
im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorge-
nommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die
Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der
Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
2.3. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem
niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag.
Die Anschaffungskosten für den Gasvorrat werden nach dem gleitenden Durchschnitts-
preisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter
Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
171EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
54
Bei den Vorräten der Betriebsgastronomie wird gemäß § 209 Abs 1 UGB das Bewertungs-
wahlrecht in Anspruch genommen, diese mit einem gleichbleibenden Wert anzusetzen.
Begründet wird das damit, dass sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von
untergeordneter Bedeutung ist. Der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und
seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. Eine Inventur ist gemäß § 209
Abs 1 UGB alle fünf Jahre vorgesehen. Die nächste Inventur für die Vorräte der
Betriebsgastronomie erfolgt am 30.09.2023.
Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung
zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unter-
deckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. Als Verbrauchsfolgeverfahren von CO2
Zertifikaten wird das First-in-first-out Prinzip angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend
diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das
allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außen-
standsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:
Außenstandsdauer:
Wertberichtigungsprozentsatz:
0 - 89 Tage
0 %
90 - 359 Tage
25 %
360 - 719 Tage
40 %
720 - 1079 Tage
50 %
> = 1080 Tage
75 %
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedri-
geren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen,
wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
2.4. Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten
Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von
25 % gebildet.
2.5. Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensions-
ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
der Anwendung der „Projected-Unit-Credit“-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung er-
folgt mit einem Rechnungszinssatz von 0,90 % (Abfertigungen) (VJ: 0,70 %) bzw. 1,10 %
(Pensionen) (VJ: 1,00 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen
Gehaltssteigerungen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen
Gehaltssteigerung von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %) bzw. von Erhöhungen der
Pensionen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Erhöhung
der Pensionen von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %).
Das Pensionsantrittsalter wurde für Frauen mit 60-65 Jahren und für Männer mit 65 Jahren
festgesetzt. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln
(„AVÖ 2018–P“) zur Anwendung.
172EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
55
Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische
Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berech-
nungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt.
Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz ba-
sierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei
die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die
Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung
des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach
ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kauf-
männischer Beurteilung erforderlich sind.
Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem
Zinssatz von 0,36 % (VJ: 0,52 %) abgezinst.
Für ausländische Verlustvorträge in Höhe von EUR 1.725.822,92 der EVN Croatia Plin
d.o.o., die nach ausländischem Steuerrecht verfallen sind und erst bei Ausscheiden des
ausländisches Gruppenmitglieds aus der Unternehmensgruppe oder dessen Liquidation
nachzuversteuern sind („eingefrorene Verluste“), wird mangels Veräußerungs- oder
Liquidationsabsicht keine Steuerrückstellung gebildet.
2.6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz
der Vorsicht angesetzt.
2.7. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen
Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtags-
kurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern
der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegen-
stände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei
keine weitere Umwertung erfolgt.
173EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
56
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
3.1. Aktiva
3.1.1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im
Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1).
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige
Rechte mit einem Stand von EUR 45.907.251,72 (VJ: TEUR 50.759) ausgewiesen.
In der Bilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände EUR 361.071,22
(VJ: TEUR 391) ausgewiesen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ:
TEUR 2.363) und beinhaltet keine Wertberichtung.
Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungs-
spiegel (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorge-
schriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen
Verpflichtungen. Des Weiteren wurden im aktuellen Geschäftsjahr 0,25 % der
Anteile an der European Energy Exchange AG mit Sitz in Deutschland in Höhe
von EUR 1.326.000,00 erworben, die unter den Wertpapieren des Anlagevermögens
ausgewiesen werden.
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde eine Ausleihung an ein verbundenes Unternehmen in
Höhe von EUR 71.000.000,00 in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt. Im
Zuge der Umwandlung wurde die bisher unverzinsliche Ausleihung wieder auf den
Nominalbetrag aufgezinst und auf Grund dessen im Finanzergebnis ein Ertrag in Höhe
von EUR 1.103.393,13 (VJ: TEUR 505) ausgewiesen.
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 37.843.776,68
(VJ: TEUR 108.400) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 36.875,00 (VJ: TEUR 48) innerhalb
des nächsten Jahres fällig.
174EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
57
3.1.2. Umlaufvermögen
Vorräte
Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale
Einzelwertberichtigung von EUR 21.684,91 (VJ: TEUR 23) gebildet.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 5.659.440,29 (VJ: TEUR 6.475) sowie
sonstige Forderungen in Höhe von EUR 366.154.288,02 (VJ: TEUR 143.355).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unter-
nehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 24.216.727,33
(VJ: TEUR 24.331), Finanzforderungen über EUR 125.620.838,87 (VJ: TEUR 46.797)
sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen und Abgängen aus Finanzanlagen über
EUR 216.102.619,58 (VJ: TEUR 61.686).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 36.434.975,61
(VJ: TEUR 10.789) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 76.185.393,89
(VJ: TEUR 58.223).
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine
wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 382.990.100,61
(VJ: TEUR 234.677).
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 8.628,51 (VJ: TEUR 8).
Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 42.064.745,52
(VJ: TEUR 147.721).
3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung
30.09.2021
30.09.2020
EUR
TEUR
Anleihekosten
766.177,92
2.200
175EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
58
3.1.4. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und
unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Sachanlagen -20.428.609,36 -24.400
Beteiligungen -25.049.243,15 -25.890
Personalrückstellungen 69.502.298,54 74.803
sonstige Rückstellungen 1.095.678,65 73.150
noch nicht verrechnete Beteiligungs-
abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG
13.044.250,00 25.496
sonstige Posten 1.602.788,76 3.044
39.767.163,44 126.202
Daraus resultieren aktive latente Steuern 21.311.253,99 44.123
abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern -11.369.463,13 -12.573
Stand zum 30.9. 9.941.790,86 31.551
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Stand zum 1.10. 31.550.592,35 31.551
Erfolgswirksame Veränderung -21.608.801,49 0
Stand zum 30.9. 9.941.790,86 31.551
176EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
59
3.2. Passiva
3.2.1. Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in
179.878.402 Stückaktien zerlegt.
Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von
EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 1.656.425.801,27
(VJ: TEUR 1.512.243).
Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2021 im Bestand der
EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrück-
lagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum
Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 3.113.719,28 (VJ: TEUR 3.193)
aus.
Zum Bilanzstichtag wurden 1.697.245 (VJ: 1.740.709) Stück eigene Anteile mit einem rech-
nerischen Wert von EUR 3.113.719,28 (VJ: TEUR 3.193) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr
2020/21 wurden 43.464 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.
3.2.2. Investitionszuschüsse
Stand Stand
01.10.2020 Zuführung Verbrauch Abgang 30.09.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau 0,00 25.901,00 0,00 0,00 25.901,00
Summe Investitionszuschüsse 0,00 25.901,00 0,00 0,00 25.901,00
3.2.3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 178.933.113,68 (VJ: TEUR 482.275)
betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:
30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Strombezugs-/absatzgeschäfte 122.036.014,56 3.003
CO2-Zertifikate 25.297.021,50 2.542
kurzfristige Personalverpflichtungen 20.949.726,02 21.357
Anteilige Jubiläumsgelder 8.826.874,00 8.861
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen 1.823.477,60 3.150
Sonstige Verpflichtungsrisken 0,00 440.824
Kohlebezugsgeschäfte 0,00 1.274
Gasbezugs-/absatzgeschäfte 0,00 1.264
178.933.113,68 482.275
Die Veränderung der sonstigen Verpflichtungsrisken ist auf den Ausstieg aus dem
Kraftwerksprojekt Walsum 10 zurückzuführen. Die Auflösung aus dieser Position
wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
177EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
60
3.2.4. Verbindlichkeiten
Restlaufzeit Bilanzwert
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre 30.09.2021
EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 300.000.000,00 99.370.652,53 226.000.000,00 625.370.652,53
Vorjahr in TEUR 0 399.371 125.000 524.371
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 7.335.273,28 46.768.292,72 256.463.414,56 310.566.980,56
Vorjahr in TEUR 57.317 46.768 263.780 367.866
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 24.948.111,29 0,00 0,00 24.948.111,29
Vorjahr in TEUR 11.025 0 0 11.025
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 533.230.900,31 24.000,00 73.000,00 533.327.900,31
Vorjahr in TEUR 573.214 24 79 573.317
5. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 334.933.773,84 0,00 0,00 334.933.773,84
Vorjahr in TEUR 99.720 0 0 99.720
6. Sonstige Verbindlichkeiten 42.296.080,37 6.588.232,07 6.243.435,19 55.127.747,63
Vorjahr in TEUR 30.169 6.591 6.377 43.138
1.242.744.139,09 152.751.177,32 488.779.849,75 1.884.275.166,16
Vorjahr in TEUR 771.446 452.754 395.237 1.619.437
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in
Höhe von EUR 182.500.000,00 (VJ: TEUR 182.500).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 18.188.040,06 (VJ: TEUR 26.585) sowie
sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 515.139.860,25 (VJ: TEUR 546.732).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 334.320.037,11
(VJ: TEUR 99.573). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 323.079.000,00 (VJ:
TEUR 88.437) aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem
Cash Pooling ausgewiesen.
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 34.604.873,26
(VJ: TEUR 23.437) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
178EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
61
3.2.5. Haftungsverhältnisse
30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Bankgarantien 557.293.896,86 478.970
Sonstige Haftungsverhältnisse 342.976.453,26 700.765
Patronatserklärungen 20.000.000,00 20.000
920.270.350,12 1.199.735
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 776.562.922,42 1.064.565
davon gegenüber assoziierten Unternehmen 94.800.156,38 93.007
Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf
Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochter-
gesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochter-
gesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.
Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals „Donaukraft“)
stehende Kraftwerk Freudenau wurden Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen.
Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und
Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG)
Kostenersatz zu leisten.
Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den
Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden
in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an
Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei
Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatz-
geschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem
Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September
2021 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 26.176.632,00 (VJ: TEUR 17.777).
Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug
EUR 282.000.000,00. Zum 31. Oktober 2021 betrug das Risiko betreffend Marktpreis-
änderungen EUR 20.597.593,00 bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von
EUR 282.000.000,00.
179EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
62
3.2.6. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz
ausgewiesener oder angegebener Geschäfte
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die
Folgeperioden abgeschlossen:
1. Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von 90 MW für
den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.03.2022.
2. Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2021
mit einer Netto-Verkaufsmenge von 620.220 MWh. Die Kontrahierung dieser
Mengen erfolgte im Wege von 306 Einzeltransaktionen.
3. Abschluss von derivativen Geschäften für Kohle zur Risikominderung der Strom-
produktion aus Kohlekraftwerken bzw. deren Rückabwicklung mit einer Netto-
Verkaufsmenge von 30 tsd t. Die Kontrahierung erfolgte im Wege von 57
Einzeltransaktionen.
4. Abschluss von Großhandelstransaktionen für EUAs mit Lieferung nach dem
30.09.2021 mit einer Netto-Menge von 0 t. Die Kontrahierung dieser Mengen
erfolgte im Wege von 45 Einzeltransaktionen.
5. Abschluß eines Netzreservevertrages mit APG über die Vorhaltung von 470 MW
Leistung für die Zwecke des Engpassmanagement für den Zeitraum 01.10.2021
bis 30.09.2022.
Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt
zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.
3.2.7. Finanzinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt.
Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.
Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen
Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.
Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vor-
genommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.
Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Risikomanagementsystem
erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risiko-
kennzahlen. Für das Risiko-Controlling wurde zudem eine eigene Stabsstelle eingerichtet,
die laufend Risikoanalysen basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.
Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens
gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken.
Strategisches Ziel ist die Kontinuität des operativen wie des Finanzergebnisses. Darüber
hinaus werden vereinzelt Möglichkeiten genutzt, die ein höheres Risiko enthalten und
einen höheren Ertrag versprechen.
Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten
gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen
den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des
Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst
insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter. Die Bewertung
der Finanzinstrumente erfolgt mittels von Börsepreisen abgeleiteten Forwardpreiskurven,
Wechselkursen sowie Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei
Berücksichtigung.
180EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
63
Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte
(Fair Values) angegeben. Sie setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind
in den folgenden Bilanzpositionen erfasst:
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung
Nominalwert in Mio JPY
Marktwert in Mio EUR
30.09.2021
30.09.2020
30.09.2021
30.09.2020
Währungsswaps
JPY (1 bis 5 Jahre)
10.000,0
10.000,0
-4,4
0,7
Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Währungsswaps sind Cross-Currency Swaps zur
Absicherung der Zins- und Währungsrisiken der in fremder Währung begebenen Anleihe
(JPY-Anleihe). Die Laufzeit der Währungsswaps ist ident mit der Laufzeit der Anleihe bis
2024.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung der Cross-Currency Swaps wird zumindest
quartalsweise geprüft. Retrospektiv erfolgt diese Prüfung mittels Dollar-Offset-Methode,
prospektiv wird die Critical-Terms-Match-Methode angewandt. Per 30.09.2021 beträgt
die auf das Zinsrisiko bezogene Effektivität 92%, die auf das Währungsrisiko bezogene
Effektivität befindet sich nahe 93%.
Eine dokumentierte Widmung der Verträge wurde vollzogen, indem das abzusichernde
Risiko identifiziert, der Beginn der Sicherungsbeziehung festgelegt und das Vorliegen aller
materiellen Voraussetzungen nachvollziehbar begründet wurde. In materieller Hinsicht gilt
hier dazu, dass die Sicherungsgeschäfte die qualitative Eignung des abgesicherten
Grundgeschäfts besitzen, ein Absicherungsbedarf auf Basis des Preisänderungsrisikos
aus dem Grundgeschäft vorliegt, eine bestehende Absicherungsstrategie existiert und
die Derivate qualitativ geeignet als Sicherungsinstrument sind.
Für derivative Instrumente mit negativem Marktwert wird keine Drohverlustrückstellung
gebildet, sofern eine Sicherungsbeziehung mit den jeweils zugrundeliegenden Geschäften
besteht.
Ant e il Ant e il
> 12
Monate
> 12
Monate
Kohleswaps 23,5 11,3 23,5 1,6 -1,1 0,0
Forwards Strom 10,0 38,0 -130,8 -6,7 -0,9 -0,7
Forwards mit Collateral /
Futures physisch Strom
0,0 1,7 0,0 0,0 0,2 0,0
Forwards Gas 0,0 12,4 0,0 0,0 -1,3 0,0
Forwards CO2-Zertifikate 12,0 0,0 12,0 2,8 0,0 0,0
Forwards mit Collateral /
Futures physisch CO2-
Zertifikate
0,0 6,2 0,0 0,0 4,6 0,0
Nominalwert
in Mio EUR
30.09.2021
30.09.2020
30.09.2021
30.09.2020
Marktwert
in Mio EUR
Derivative Finanz-
instrumente
Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung
zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 122.457
(VJ: TEUR 4.954) gebildet und sind in den Umsatzerlösen sowie sonstigen betrieblichen
Aufwendungen erfasst.
181EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
64
Die Gesellschaft tätigt heuer erstmals auch Termingeschäfte im Auftrag von verbundenen
Unternehmen. Zur Durchführung dieser Aufträge werden bilaterale Verträge mit Dritten
(OTC-Forwards) sowie gleichzeitig Verträge mit verbundenen Unternehmen getätigt. Die
Ausführung eines Auftrags führt somit in der EVN AG gleichzeitig zu einem Beschaffungs-
und einem Absatzgeschäft zu gleichen Konditionen auf Termin. Die Ausfallsrisiken der
geschlossenen Geschäfte sind grundsätzlich vergleichbar bzw. vernachlässigbar wodurch
der Effekt daraus bei den angeführten Marktwerten nicht berücksichtigt wurde.
Wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, stehen sich in gleicher Höhe Derivate mit
negativem wie mit positivem Fair Value gegenüber.
Forwards Strom mit
verbundenen Unternehmen
Nominalwert in
EUR
Marktwert in
EUR
Kauf
3.045.373,75
540.497,07
Verkauf
38.194.610,49
9.459.390,10
Forwards Strom mit Dritten
Nominalwert
Marktwert
Kauf
38.194.610,49
-9.459.390,10
Verkauf
3.045.373,75
-540.497,07
Die angeführten Termingeschäfte werden in analoger Anwendung des in AFRAC 15 Rz 57
dargestellten Konzepts des Portfolio-Handelshedge als einheitliches Bewertungsobjekt
imparitätisch bewertet.
182EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
65
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
4.1. Umsatzerlöse
2020/21 2019/20
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten:
Inland 279.077.267,56 346.828
Ausland 90.757.078,21 53.322
369.834.345,77 400.150
2020/21 2019/20
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen:
Leistungsverrechnung im Konzern 178.514.363,07 176.924
Stromerlöse 150.021.847,07 171.542
Gaserlöse 40.464.694,54 40.400
Kundenaufträge 460.893,36 899
Heizölerlöse 261.982,19 8.343
Sonstige übrige Erlöse 110.565,54 2.043
369.834.345,77 400.150
4.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren Großteils aus dem
Ausstieg aus dem Kohlekraftwerksprojekt Walsum 10. Per 30. September 2021 hat
die EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ihre 49 %-Beteiligung am
Steinkohlekraftwerk Walsum 10 an ihren Joint-Venture-Partner STEAG veräußert;
gleichzeitig wurde auch der Strombezugsvertrag aus dem Kraftwerk beendet.
2020/21 2019/20
EUR TEUR
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge gliedern
sich wie folgt:
Baukostenzuschuss KW Walsum 10 17.933.225,23 0
Sonstige Erträge 2.171.498,88 85
Projektförderungen 332.206,44 336
Gerichtskostenersätze 107.912,76 0
20.544.843,31 422
183EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
66
4.3. Personalaufwand
In den Gehältern sowie sozialen Aufwendungen sind nachstehende Komponenten
enthalten:
2020/21 2019/20
EUR TEUR
Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder
in Gehältern -128.274,92 -432
Dotierung der Rückstellung für Deputate
in sozialen Aufwendungen -218.285,27 -195
Betreffend Altersversorgung ergaben sich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen
Minderaufwendungen in Höhe von EUR 2.509.841,76 (VJ: TEUR 4.384) sowie Auf-
wendungen in Höhe von EUR 3.175.238,49 (VJ: TEUR 3.030) betreffend beitrags-
orientierte Pensionsvorsorgen.
Für Abfertigungen (ohne Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen) ergaben sich aufgrund
der Auflösung von Rückstellungen Minderaufwendungen in Höhe von EUR 81.739,93
(VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 433).
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 111.967.032,10
(VJ: TEUR 28.974) sind enthalten:
2020/21 2019/20
EUR TEUR
Drohverluste Derivate 81.289.287,21 0
Werbeaufwand 8.523.080,32 9.313
Leistungsverrechnung im Konzern 6.399.199,14 5.067
Beratungsleistungen 2.904.610,28 2.679
Restbuchwerte aus Anlagenabgängen 2.392.899,26 66
Porto- und Fernmeldeaufwand 2.059.477,17 2.012
Sonstige übrige Aufwendungen 1.771.129,35 1.889
Forderungsabschreibungen 1.403.653,71 2.034
Mitgliedsbeiträge und Umlagen 1.315.249,05 1.243
Reisekosten 1.096.791,13 1.732
Weiterbildung und Tagungsaufwand 962.113,26 1.421
Versicherungsaufwand 841.438,23 521
Mieten und Benützungsentgelte 499.947,56 485
Stelleninserate 341.655,09 412
Sonstige Konzernleistungen 166.501,34 101
111.967.032,10 28.974
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer
gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzern-
abschluss der EVN AG enthalten ist.
184EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
67
4.5. Erträge aus Beteiligungen
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020/21 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria
Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH, der EVN Kraftwerks-
und Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H wurden in
Höhe von EUR 61.701.169,58 (VJ: TEUR 61.686) im Finanzergebnis phasenkongruent
erfasst.
4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 93.047.510,68 (VJ:
TEUR 8.526) beinhalten eine Abschreibung an den Anteilen an der EVN Umweltholding
und Betriebs GmbH in Höhe von EUR 92.898.000,00.
4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen
in Höhe von EUR 1.223.149,09 (VJ: TEUR 980) enthalten.
4.8. Steuern vom Einkommen
2020/21 2019/20
EUR TEUR
Körperschaftsteuer Inland laufendes Jahr 42.445.917,49 42.172
latente Körperschaftsteuer 21.608.801,49 -2.329
Körperschaftsteuer Vorjahre -204.100,60 4.847
Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr -1.725.822,92 449
Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung -37.934.670,07 -36.867
24.190.125,39 8.272
185EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
68
5. Ergänzende Angaben
5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte) während des
Geschäftsjahres betrug 589 (VJ: 615).
5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr
TEUR 1.242 (VJ: TEUR 1.263), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren
Hinterbliebene wurden TEUR 1.159 (VJ: TEUR 1.461) bezahlt.
Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und leitende Angestellte
ein Aufwand in Höhe von EUR 1.832.645,28 (VJ: Aufwand TEUR 775), für die
übrigen Arbeitnehmer ein Ertrag aufgrund der Auflösung bzw. dem Verbrauch von
Rückstellungen Höhe von EUR 775.114,85 (VJ: Ertrag TEUR 1.243).
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr EUR 154.700,00 (VJ: TEUR 157).
An den Nachhaltigkeitsbeirat wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von
EUR 104.907,36 (VJ: TEUR 93) ausbezahlt.
Den Organen der Gesellschaft wurden keine Kredite gewährt, und es wurden keine
Haftungen übernommen.
5.3. Sonstige Erläuterungen
ElWOG-Angaben
Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere
mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Nieder-
österreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH,
EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH.
5.4. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.697.425
Stück, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 92.654.201,64, das entspricht
einer Dividende von EUR 0,52 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
186EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
EVN AG, Maria Enzersdorf
69
5.5. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Präsidentin:
Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten:
Dr. Norbert Griesmayr
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder:
Mag. Georg Bartmann (ab 21.01.2021) Dr. Gustav Dressler (ab 21.01.2021)
Mag. Philipp Gruber
Dr. Reinhard Meißl (bis 21.01.2021)
Mag. Susanne Scharnhorst (bis 21.01.2021)
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (ab 21.01.2021)
Dr. Johannes Zügel (bis 21.01.2021)
Kommerzialrat Dieter Lutz (bis 21.01.2021)
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA (ab 21.01.2021)
Dipl.-Ing. Angela Stransky
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
Arbeitnehmervertreter:
Ing. Paul Hofer
Dipl.-Ing. Irene Pugl
Mag. Dr. Monika Fraißl
Uwe Mitter
Friedrich Bußlehner
Vorstand:
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Maria Enzersdorf, am 24. November 2021
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
EVN AG, Maria Enzersdorf
69
5.5. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Präsidentin:
Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten:
Dr. Norbert Griesmayr
Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder:
Mag. Georg Bartmann (ab 21.01.2021) Dr. Gustav Dressler (ab 21.01.2021)
Mag. Philipp Gruber
Dr. Reinhard Meißl (bis 21.01.2021)
Mag. Susanne Scharnhorst (bis 21.01.2021)
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (ab 21.01.2021)
Dr. Johannes Zügel (bis 21.01.2021)
Kommerzialrat Dieter Lutz (bis 21.01.2021)
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA (ab 21.01.2021)
Dipl.-Ing. Angela Stransky
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
Arbeitnehmervertreter:
Ing. Paul Hofer
Dipl.-Ing. Irene Pugl
Mag. Dr. Monika Fraißl
Uwe Mitter
Friedrich Bußlehner
Vorstand:
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Maria Enzersdorf, am 24. November 2021
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
187EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
DerVorstandderEVNAGbestätigt,dassderinEinklangmitden
maßgebendenRechnungslegungsstandardsaufgestellteKonzern-
abschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-,Finanz-undErtragslagedesKonzernsvermittelt,und
dassderKonzernlageberichtdenGeschäftsverlauf,dasGeschäfts-
ergebnisunddieLagedesKonzernssodarstellt,dasseinmöglichst
getreuesBildderVermögens-,Finanz-undErtragslagedesKonzerns
entsteht,unddassderKonzernlageberichtdiewesentlichenRisiken
undUngewissheitenbeschreibt,denenderKonzernausgesetztist.
DerVorstandderEVNAGbestätigt,dassderimEinklangmitden
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahres-
abschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein mög-
lichstgetreuesBildderVermögens-,Finanz-undErtragslagedes
Unternehmensvermittelt,unddassderLageberichtdenGeschäfts-
verlauf,dasGeschäftsergebnisunddieLagedesUnternehmensso
darstellt,dasseinmöglichstgetreuesBildderVermögens-,Finanz-
undErtragslageentsteht,unddassderLageberichtdiewesentlichen
RisikenundUngewissheitenbeschreibt,denendasUnternehmen
ausgesetzt ist.
MariaEnzersdorf,am24.November2021
EVN AG
DerVorstand
Erklärung des Vorstands
gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
SprecherdesVorstands MitglieddesVorstands