8. Nachhaltigkeitserklärung 2025
Inhalt
1. Allgemeine Informationen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung, bezeichnet als „Nachhaltigkeitserklärung“, wurde gemäß § 267a UGB entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) umgesetzt. Darüber hinaus wurde die nichtfinanzielle Erklärung – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erneut freiwillig entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt.
Die Nachhaltigkeitserklärung ist Teil des Konzernlageberichts des Unternehmens und wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis entspricht jenem des Abschlusses und umfasst sämtliche 38 vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (für Details siehe Kapitel B. 1 Konsolidierungskreis sowie G. 6 Konzernunternehmen im Abschluss). Alle vollkonsolidierten Gesellschaften wurden in die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einbezogen. Nicht operative Holding-, Immobilien- und Beteiligungsgesellschaften ohne eigene Mitarbeiter:innen oder operative Tätigkeiten verfügen über keine eigenen Produktions-, Verwaltungs- oder Nutzungsprozesse und weisen daher keinen eigenen Energie-, Ressourcen- oder Emissionsverbrauch auf. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden für diese Gesellschaften keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (IRO) im Sinne der ESRS identifiziert. Entsprechend ergeben sich aus diesen Einheiten keine wesentlichen Beiträge zu den berichteten quantitativen Nachhaltigkeitskennzahlen.
Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst neben den eigenen Tätigkeiten des Konzerns abhängig vom entsprechenden Nachhaltigkeitsaspekt auch wesentliche vor- und nachgelagerte Elemente der Wertschöpfungskette im Sinne von ESRS 1 Abschnitt 5.1. Die Bewertung erfolgte im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie in der Ermittlung der Scope 3 Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen). In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden insbesondere eingekaufte Rohstoffe, Transportdienstleistungen, Energiebezug sowie wesentliche Lieferantenbeziehungen berücksichtigt. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden insbesondere Distribution, Produktnutzungsphase sowie End-of-Life-Aspekte analysiert, soweit diese für identifizierte wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen relevant sind. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung wurde von der Möglichkeit, Informationen zu geistigem Eigentum, Know-How oder Innovationsergebnisse nicht offenzulegen kein Gebrauch gemacht.
Die in der POLYTEC GROUP entwickelten Konzepte, Maßnahmen und Ziele konzentrieren sich primär auf die eigenen Kernprozesse und erstreckten sich bisher nur zum Teil – abhängig vom jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekt – auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Der Schwerpunkt resultiert daraus, dass auf den eigenen Produktionsprozess der größte Einfluss und Handlungsspielraum besteht. Einzelne Aspekte, wie der Fokus auf das Einholen von Primärdaten von Lieferanten hinsichtlich der Emissionsinformationen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Rezyklierbarkeit der erzeugten Produkte zur nachhaltigeren Endverwertung betreffen jedoch bereits heute die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette und wurden im Berichtsjahr entsprechend vorangetrieben.
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Im Rahmen der Treibhausgasberechnung greift POLYTEC teilweise auf Schätzwerte wie etwa Durchschnittsdaten und Annahmen zurück. Konkret betrifft dies die Berechnung der Treibhausgasemissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen (Scope 3.1), den vor- und nachgelagerten Transport und Verteilung (Scope 3.4 und 3.9) sowie die Nutzung verkaufter Produkte (Scope 3.11).
Im Rahmen der Scope-3-Berechnung wurden mehrere methodische Anpassungen vorgenommen, die die Datenqualität und Genauigkeit weiter verbessert und so zu einer optimierten und belastbareren Emissionsermittlung geführt haben. Für Kategorie 3.1 (eingekaufte Waren und Dienstleistungen) wurden verstärkt Primärdaten für ausgewählte Rohstoffarten und Warengruppen herangezogen, wodurch Schätzungen weiter reduziert werden konnten. Diese Primärdaten wurden von den 30 emissionsrelevantesten Lieferanten eingeholt und für die Berechnung eines durchschnittlichen Emissionsfaktors für vergleichbare Warengruppen genutzt. Darüber hinaus nutzte POLYTEC durchschnittliche Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken für die verbleibenden zu berechnenden Positionen.
Bei der Ermittlung der Transportemissionen (Kategorien 3.4 und 3.9) konnten bisherige Annahmen teilweise durch konkrete Angaben – insbesondere zum eingesetzten Transportmittel – ersetzt werden. Dennoch mussten weiterhin Näherungswerte zur Ermittlung transportbedingter Emissionen verwendet werden, da Informationen zu tatsächlichen Transportgewichten und Verkehrsträgern nur eingeschränkt vorliegen. Da noch keine vollständigen Informationen zu den eingesetzten Verkehrsträgern sowie zum Gewicht der transportierten Güter zur Verfügung stehen, basiert die Berechnung auf Annahmen zur durchschnittlichen Beladung eines LKWs und typischen Transportprofilen.
Die Berechnung der Emissionen aus der Nutzung der verkauften Produkte (Scope 3.11) basiert auf Annahmen zum durchschnittlichen Fahrzeuggewicht von PKWs, LKWs und Nutzfahrzeugen sowie zur durchschnittlichen Lebensdauer in gefahrenen Kilometern. Im Berichtsjahr wurde die Genauigkeit durch eine klare Trennung zwischen Automotive- und Non-Automotive-Produkten erhöht. Zudem erfolgt nun eine detailliertere Differenzierung nach unterschiedlichen Pkw-Typen, wodurch die Emissionsberechnung weiter präzisiert werden konnte. Die Emissionen aus der Nutzungsphase der Non-Automotive-Produkte konnten aufgrund fehlender Informationen derzeit noch nicht ermittelt werden.
Aufgrund der teilweisen Verwendung von Sekundärdaten, Durchschnittswerten und modellbasierten Annahmen wird der Genauigkeitsgrad der entsprechenden Scope-3-Kennzahlen insgesamt als mittel eingestuft. Zur Verbesserung der Datenqualität und der Genauigkeit der Berechnungen arbeitet die POLYTEC GROUP laufend an der Erhebung primärer Daten entlang der Wertschöpfungskette. Dies erfolgt insbesondere durch eine schrittweise verpflichtende Bekanntgabe der notwendigen Informationen durch die beauftragten Lieferanten, eine detailliertere Erfassung der Transportdaten sowie eine Erweiterung der Datengrundlage zur Nutzungsphase der Non-Automotive-Produkte.
Zudem gibt es ein geringgradiges Optimierungspotential hinsichtlich der Daten zur market-based Berechnung der Scope 2 Emissionen (siehe dazu Kapitel E1-6). Für die nicht europäischen Werke konnten keine Primärdaten hinsichtlich lieferantenspezifischer Emissionsfaktoren vom Energieversorger bereitgestellt werden, weshalb auf Durchschnittsdaten zurückgegriffen werden musste. Die Scope 2 Berechnung wird dennoch als genau eingestuft, da für einen wesentlichen Anteil der Werke vollständig Primärdaten vorhanden sind.
Darüber hinaus kann die Menge der Zukaufteile einschließlich ihres biologischen und recycelten Anteils nicht berichtet werden, da hierfür nicht ausreichend Gewichtsinformationen vorliegen und diese Teile sehr divers sind. Aus diesem Grund würden Schätzungen oder Hochrechnungen diesbezüglich zu keinem validen Ergebnis führen. Eine vergleichbare Problematik zeigt sich hinsichtlich genutzter Hilfsstoffe und deren biologischen und recycelten Anteilen. Darüber hinaus ist die Angabe genutzter Verpackungen aktuell nicht möglich. Konkret fehlen hier Informationen zu den im Geschäftsjahr genutzten Einweg- sowie Mehrwegverpackungen.
Durch die zuvor erwähnten Datenlücken und Unsicherheiten kann die Genauigkeit der berichteten Kennzahl beeinflusst werden. Zudem ist zu erwarten, dass die im Zuge der Maßnahmen zur Verbesserung der Datenerfassung und
-berechnung ermittelten Kennzahlen von den Werten vorhergehender Berichtsperioden abweichen.
Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse stützen sich teilweise auf Annahmen sowie auf Szenarioanalysen hinsichtlich zukünftiger klimatischer Entwicklungen und potenzieller regulatorischer und wirtschaftlicher Rahmen-bedingungen. Aufgrund der inhärenten Unsicherheiten bei langfristigen Klimaprojektionen und Modellannahmen können die tatsächlichen Auswirkungen von den derzeit ermittelten Ergebnissen abweichen. Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen oder eine verbesserte Datenverfügbarkeit können künftig zu Anpassungen der Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen führen.
Darüber hinaus hat POLYTEC die Angaben zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen in den Bereichen E1, E5 und S1 maßgeblich überarbeitet. In diesem Zuge wurden konkrete Kennzahlen definiert, die zur Verfolgung der Zielerreichung laufend unterjährig überwacht werden. Die Kennzahlen sind in den Zieltabellen je Bereich angeführt (siehe dazu E1-4, E5-3, S1-5).
In der Nachhaltigkeitserklärung der POLYTEC GROUP für das Geschäftsjahr 2024 kam es zu einem wesentlichen Fehler in der Berechnung der Scope 3.1 Emissionen. Aufgrund der Annahme eines falschen Emissionsfaktors in Bezug auf eine wesentliche eingekaufte Ware fiel der im Bericht angegebene Wert für die CO2-Emissionen aus den eingekauften Waren und Dienstleistungen in Höhe von 542.258 tCO2e um 187.485 tCO2e zu hoch aus. Der Fehler wurde für Berichtszwecke korrekt ermittelt und in Kapitel E 1-6 neben dem aktuellen Scope 3.1 Wert der korrigierte Wert für 2024 dargestellt.
Neben der Berichterstattung gemäß den für das Berichtsjahr geltenden European Sustainability Reporting Stanards (ESRS) orientiert sich POLYTEC an weiteren Rechtsvorschriften, Standards sowie Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Allem voran den Verpflichtungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetztes (NaDiVeG). Zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen werden die Vorgaben des GHG-Protocol angewendet und für die Berichterstattung zu ökologischen Aspekten die Anforderungen der EU-Taxonomie berücksichtigt. Zur Analyse klimabezogener Risiken und Chancen wurden international anerkannte Standards und Rahmenwerke herangezogen, die den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) entsprechen.
POLYTEC macht von der Möglichkeit Gebrauch, Informationen mittels Verweis gemäß Abschnitt 9.1 im ESRS 1 aufzunehmen. Die nachstehende Tabelle legt offen, welche Informationen jeweils per Verweis miteinbezogen werden:
Verweisinformationen gemäß Abschnitt 9.1 im ESRS 1
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Offenlegungs‑ anforderung | Datenpunkt | Verweis |
ESRS 2 GOV-1 | GOV-1 21 e) | Corporate Governance Bericht |
ESRS 2 GOV-1 | GOV-1 22 a) und c)i) | Corporate Governance Bericht |
ESRS S1-1 | S1-1 21 | POLYTEC Grundsatzerklärung zu Menschenrechten |
ESRS S1-1 | S1-1 24 a)-d) | POLYTEC Verhaltenskodex |
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Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung macht POLYTEC teilweise Gebrauch vom verabschiedeten delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS-Berichtserstattung. Das Unternehmen verzichtet auf sämtliche quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten. Eine qualitative Darstellung erfolgt im Rahmen von SBM-3. In den Bereichen E4, S1, S2 und S3 werden wesentliche Angaben weiterhin offengelegt. Die themenspezifischen Angaben werden jedoch insgesamt bewusst komprimiert dargestellt. E3 und S4 sind nicht wesentlich und entfallen damit zur Gänze – Erleichterungen sind daher hier nicht relevant.
Governance
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG bestand im Geschäftsjahr 2025 aus drei Mitgliedern:
Zuständigkeiten des Vorstands
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CEO / Markus Huemer | COO / Martin Resch | CFO / Markus Mühlböck |
Unternehmens-strategie, Beteiligungs-management, Recht, IT, Corporate Communications, Nachhaltigkeit, Sales, Marketing, Personal | Operations, Program Management, Operations Services, Engineering | Finanzen, Controlling, Treasury, Rechnungswesen, Investor Relations, Einkauf |
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Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2025 aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden Friedrich Huemer, dem stellvertretenden Vorsitzenden Günther Apfalter sowie den weiteren Mitgliedern Viktoria Kickinger, Fred Duswald und Bernhard Matzner. Zum 31. Dezember 2025 waren vier Mitglieder männlich und ein Mitglied weiblich. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug somit 20%. Der Vorstand bestand ausschließlich – und damit zu 100% - aus männlichen Mitgliedern. Insgesamt ergibt sich in Aufsichtsrat und Vorstand eine Frauenquote von 12,5%.
Der Aufsichtsrat war zum Ende des Berichtsjahres mit fünf Aktionärsvertretern und somit keinem Arbeitnehmervertreter besetzt. Er bestand im Geschäftsjahr 2025 aus zwei unabhängigen sowie drei nicht unabhängigen Mitgliedern. Der Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder beträgt damit 40%. Für die Einordnung in unabhängig bzw. nicht unabhängig gelten die Bestimmungen des AktG in Verbindung mit dem österreichischen Corporate Governance Codex. Für Vorstand und Aufsichtsrat bestehen klare Regelungen zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten. Die entsprechenden Leitlinien und weiterführende Informationen sind im Corporate-Governance-Bericht des Konzernabschlusses zu finden.
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat verfügen über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Finanzwesen, Industrie und Automobilbranche sowie im Compliance- und Risikomanagement. Die Nachhaltigkeitsagenden werden von Frau Aufsichtsrätin Viktoria Kickinger unter Einbindung interner Fachbereiche verantwortet und entsprechend überwacht. Die laufende Berichterstattung erfolgt durch den Vorstand. Zu diesem Zweck wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Nachhaltigkeitsboard eingerichtet, das sich aus dem Gesamtvorstand sowie den Direktoren relevanter Fachbereiche zusammensetzt. Dieses Gremium unterstützt den Vorstand durch fachliche Expertise bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung wesentlicher Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen und entwickelt entsprechende Konzepte, Maßnahmen und Ziele in den strategisch wichtigen Kernbereichen. Ergänzend wurde ein regelmäßiges Nachhaltigkeitsreporting zur Nachverfolgung bestimmter KPIs eingerichtet.
Der Vorstandsvorsitzende ist per Geschäftsordnung für die Strategie des Unternehmens sowie sämtliche Nachhaltigkeitsagenden verantwortlich. Da die als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen verschiedenste Bereiche – darunter Personal, Engineering und Einkauf – betreffen, sind alle drei Vorstände für die Überwachung und Umsetzung damit zusammenhängender Konzepte zuständig. Im Rahmen der Maßnahmen- und Konzeptentwicklung wurden zudem Ziele in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen festgelegt. Die Überwachung der Zielerreichung erfolgt anhand definierter KPIs. Weiterführende Informationen dazu sind in den Angabepflichten E1-4, E5-3 und S1-5 zu finden. Zur Unterstützung der strategischen Steuerung berät sich der Vorstand zumindest vierteljährlich mit dem eingerichteten Nachhaltigkeitsboard über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Auf operativer Ebene wird die Nachhaltigkeitsstrategie durch die Direktor:innen der Bereiche Engineering, Operations Services und Legal & Compliance mit Unterstützung von Expert:innen der Fachbereiche der POLYTEC GROUP weiterentwickelt. Über ESG-Dashboards und die im Rahmen der CSRD erforderlichen Datenpunkte werden die relevanten Daten und Kennzahlen erhoben und in Zusammenarbeit mit Mitarbeiter:innen aus allen Fachbereichen validiert. Die Letztverantwortung für strategische Entscheidungen und die Überwachung nachhaltigkeitsbezogener Themen liegt beim Gesamtvorstand bzw. beim Aufsichtsrat im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten.
Der Aufsichtsrat hat zur Wahrnehmung seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der sich insbesondere mit der Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie der Prüfung des Corporate-Governance-Berichts befasst. Der Vorstand berichtet diesem Ausschuss regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsregulierung, den Fortschritt laufender Maßnahmen sowie über wesentliche Ergebnisse aus Analysen, insbesondere der doppelten Wesentlichkeit. Zudem werden im Ausschuss neue gesetzliche Anforderungen und deren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung laufend behandelt. Ergänzend dazu berät und überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens sowie sämtlichen strategischen Planungen und Vorhaben. Zur Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrats wurden verschiedene Ausschüsse eingerichtet, zu den Details wird auf die Angaben im Corporate Governance Kodex verwiesen.
Nachhaltigkeitsbezogene Risiken sind auch integraler Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. Risiken werden entsprechend der Bestimmungen der Risikomanagementrichtlinie sowie basierend auf der doppelten Wesentlichkeits- und Klimarisikoanalyse laufend identifiziert, bewertet und gesteuert. Die Gesamtverantwortung für die angemessene Einbindung dieser Risiken in die Unternehmenssteuerung liegt beim Vorstand. In diesem Zusammenhang wird sichergestellt, dass wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang mit der Nachhaltigkeits-strategie adressiert und in strategische sowie operative Entscheidungsprozesse integriert werden. Der Vorstand wird über das Nachhaltigkeitsreporting sowie im Rahmen monatlich stattfindender Business Review Meetings, die aus der ISO 14001 Zertifizierung abgeleitet sind, über wesentliche operative Risiken sowie relevante Nachhaltigkeitskennzahlen – darunter Energieverbrauch, Arbeitssicherheit und weitere CSRD-relevante Daten – informiert. Auf dieser Grundlage ist die regelmäßige Überwachung der Zielerreichung, Bewertung von Fortschritten, Risiken und Chancen sowie Entscheidungen über erforderliche Steuerungsmaßnahmen sicherstellt.
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Zur Weiterentwicklung und Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte dient ein zweiwöchentliches Regelkreismeeting mit der Nachhaltigkeitsabteilung sowie relevanten Fachbereichen. Gegenstand der Abstimmungen sind Projekte zu ESG-relevanten Verordnungen und Gesetzen des europäischen Gesetzgebers. Als weiteres wesentliches Gremium dient das 2024 eingerichtete vierteljährliche Nachhaltigkeitsboard, welches den Vorstand, die Geschäftsführung und die Direktoren des Unternehmens einbindet. Es dient der regelmäßigen Abstimmung zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sowie der Überwachung, Steuerung und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen. Im Fokus standen im aktuellen Berichtsjahr die 2024 erstmals erfolgte Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD sowie die Berechnung der Scope 3 Emissionen. Weitere Schwerpunkte waren der Aufbau von Konzepten, Maßnahmen und Zielen für die Fokusbereiche E1, E5, S1 und G1 und die damit einhergehende Behandlung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Weiterentwicklung der POLYTEC Nachhaltigkeitsstrategie, die Erfüllung der gesetzlichen sowie kundenspezifischen ESG-Anforderungen sowie die Aktualisierung der Klimarisiko- und doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Davon unabhängig werden Nachhaltigkeitsagenden anlassbezogen in Vorstandssitzungen und in direkter Abstimmung zwischen den Vorständen behandelt. Zudem erfolgten neben der Berichterstattung im Aufsichtsrat auch separate Abstimmungen mit der für Nachhaltigkeitsthemen beauftragten Aufsichtsrätin.
Durch die Aktualisierung der im Berichtsjahr durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse konnten 26 wesentliche Auswirkungen, 5 Risiken und 3 Chancen ermittelt. Zu den detaillierten Ergebnissen wird auf Kapitel ESRS 2 SBM-3 verwiesen. Im Fokus des Vorstands lagen vorrangig die IROs im eigenen Geschäftsbereich, die entsprechend der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ein vergleichsweise hohes Wirkungspotenzial aufweisen:
● Direkte (Scope 1) und indirekte (Scope 2) THG-Emissionen
● Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen durch die Nutzung erdölbasierter Rohstoffe
● Ressourcenschonung durch Herstellung von Produkten nach kreislauforientierten Grundsätzen
● Erzeugung von Abfall durch Ausschuss, Schnittreste, Hilfsmittelverbräuche sowie Verpackungen in der Produktion und Verwaltung
● Beitrag zur Energiewende/Mobilitätswende, Dekarbonisierung durch Herstellung von Komponenten für E-Mobilität und Erneuerbare-Energien-Technologien
● Belastende Arbeitszeiten sowie Belastung durch Produktionsprozesse für die Mitarbeiter:innen
● Gesundheitsschäden durch Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter:innen
● Sicherstellung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten für Mitarbeiter:innen
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Entsprechend der geltenden Vergütungsrichtlinie sind nachhaltigkeitsbezogene Leistungsindikatoren nicht Bestandteil der Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder. Die variable Vergütung des Vorstands basiert ausschließlich auf finanziellen und operativen Leistungskriterien. Nachhaltigkeitsbezogene Zielgrößen oder klimabezogene Leistungsindikatoren, insbesondere THG-Emissionsreduktionsziele gemäß der Angabepflicht E1-4, sind nicht Bestandteil des variablen Vergütungssystems des Vorstands. Der Anteil der Vergütung, der an nachhaltigkeits- oder klimabezogene Zielgrößen geknüpft ist, beträgt daher im Berichtszeitraum 0%.
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Übersicht nennt die Abschnitte, in denen sich die Kernelemente der Sorgfaltspflichten wiederfinden, und somit die in der POLYTEC GROUP implementierten Prozesse zur Identifikation von tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten des Unternehmens.
Liste der bereitgestellten Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
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Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Seitenverweis/Fundstelle in der Nachhaltigkeitserklärung |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
| ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
| ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
| ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| ESRS 2 MDR-P: Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten |
| Themenbezogene ESRS: Berücksichtigung der verschiedenen Phasen und Zwecke der Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
| ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | ESRS 2 MDR-A: Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | ESRS 2 MDR-M: Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte |
| ESRS 2 MDR-T: Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben |
| Themenbezogene ESRS: in Bezug auf Kennzahlen und Ziele |
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Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die POLYTEC GROUP verfügt über ein unternehmensweites Risikomanagement- und internes Kontrollsystem, dessen Einrichtung und Ausgestaltung in der Verantwortung des Vorstands liegt und das auch die Prozesse zur Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den Anforderungen der CSRD und ESRS umfasst. Ziel ist es, die Vollständigkeit, Richtigkeit, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit aller offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen sicherzustellen sowie Risiken im Zusammenhang mit der Berichterstattung frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren.
Die Identifikation und Bewertung wesentlicher Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt im Rahmen der in der POLYTEC GROUP etablierten Prozesse, insbesondere der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie themenspezifischer Risikoanalysen, wie etwa Klimarisikoanalysen.
Die daraus resultierenden Anforderungen an Umfang und Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in den Prozessen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems berücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagements werden auch spezifische Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert, bewertet und gesteuert. Diese betreffen insbesondere Risiken unvollständiger oder fehlerhafter Datenerhebung, inkonsistenter Methodenanwendung sowie fehlerhafter Berechnungen. Die Identifikation dieser Risiken erfolgt im Zuge der laufenden Reportingprozesse. Die Bewertung erfolgt anhand der potenziellen Auswirkungen auf die Aussagekraft der berichteten Informationen sowie die Einhaltung regulatorischer Anforderungen
Zur Steuerung dieser Risiken sind mehrstufige interne Kontrollmechanismen implementiert. Dazu zählen insbesondere Freigabe- und Verantwortlichkeitsstrukturen, Plausibilitätsprüfungen, Abweichungsanalysen, systemseitige Validierungen sowie das Vier-Augen-Prinzip bei der Datenerfassung und -freigabe. Ergänzend werden verbindliche methodische Vorgaben, beispielsweise für die Berechnung von Emissionskennzahlen, verbindlich angewendet und regelmäßig überprüft.
Die Verantwortung für die Datenerhebung und Umsetzung der Kontrollen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen, während das Corporate Sustainability Team die übergreifende Konsolidierung, Validierung, Qualitätssicherung und Konsistenzprüfung sicherstellt und die Daten für die Berichterstattung aufbereitet. Das Management wird regelmäßig in den Reportingprozess eingebunden und überwacht die wesentlichen Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zur Unterstützung der Prozesse werden zentrale Datenmanagementsysteme und standardisierte Tools eingesetzt, die eine strukturierte Datenerfassung und -validierung ermöglichen sowie die Datenintegrität im Sinne eines „Single Point of Truth“ sicherstellen. Die Prozesse und Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden kontinuierlich weiterentwickelt, insbesondere durch die Verbesserung der Datenqualität, die Weiterentwicklung von Methoden und Kontrollen sowie durch Schulungen der beteiligten Mitarbeiter:innen.
Strategie
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
POLYTEC GROUP ist ein international tätiger Automobilzulieferer mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und Produktion hochwertiger Kunststoff- und Leichtbaulösungen, vorwiegend für die Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie. Das Unternehmen ist innerhalb der automobilen Wertschöpfungskette überwiegend als Tier-1-Lieferant positioniert, beliefert in ausgewählten Produktbereichen aber auch als Tier-2-Lieferant an Systemintegratoren. Die wichtigsten Kundengruppen der POLYTEC GROUP sind internationale Automobilhersteller (OEMs) sowie Hersteller von Nutzfahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, als One-Stop-Shop im Bereich Kunststoff weiter zu wachsen und bedient bereits heute ausgewählte Kunden im Bereich Mehrwegboxen sowie Logistikverpackungen.
Das Leistungsportfolio umfasst weiters auch nachgelagerte Prozesse wie Lackierung, Montage sowie Just-in-Time- oder Just-in-Sequence-Lieferungen. Die Wertschöpfung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kunden überwiegend projektbasiert. Komponenten werden entwickelt, validiert und insbesondere im Bereich Automotive über mehrjährige Serienlaufzeiten produziert. Innovationsstärke, hohe Qualitätsanforderungen, integrierte Entwicklungsprozesse sowie langfristige Kundenbeziehungen prägen das Geschäftsmodell.
Produktportfolio
Das Portfolio umfasst fünf technologieunabhängige Produktlinien, die kontinuierlich weiterentwickelt werden:
● Smart Plastics & New Mobility: Kunststofflösungen für Transport, Logistik und nachhaltige Mobilität, darunter Mehrwegtransportverpackungen für die Lebensmittellogistik sowie Plant-Trays und Leichtbaukomponenten für innovative Mobilitätskonzepte.
● Truck, Bus & Agricultural Applications: Robuste Bauteile für Nutzfahrzeuge, darunter Dachlösungen, Motorhauben und Seitenverkleidungen für LKW, Busse und Landmaschinen.
● Painted Exterior & Acoustic Solutions: Entwicklung und Produktion von Exterieur- und Aerodynamikbauteilen sowie Akustiklösungen in Fahrzeugen, inklusive Lackierung und Montage, beispielsweise für Bumper-Systeme.
● Powertrain & Battery Solutions: Hochleistungsfähige Komponenten für den Antriebsstrang, darunter Hybridstreben und Getriebespritzrohre sowie Schutz- und Gehäuselösungen für Hochvoltbatterien in Elektrofahrzeugen mit Fokus auf Kühlung, elektromagnetische Abschirmung und Recyclingfähigkeit.
● Underbody Solutions: Aerodynamische Unterbodenkomponenten zur Effizienzsteigerung, darunter leicht recycelbare Sitzkissenrahmen, Geräuschkapseln und Unterfahrschutz für Elektrofahrzeuge.
Im Berichtszeitraum blieben Produktportfolio, die bedienten Märkte und die Kundengruppen weitgehend stabil, während sich lediglich Bedarf und Absatz einzelner Kundensegmente veränderten. Über 95% der Arbeitnehmer:innen sind im EU-Raum beschäftigt. Darüber hinaus hat POLYTEC Mitarbeiter:innen in China, Südafrika und den USA. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Arbeitnehmerzahl nach geografischen Gebieten ist der Angabepflicht zu S1-6 zu entnehmen.
Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungskette von POLYTEC umfasst sowohl vor- als auch nachgelagerte Prozesse sowie den eigenen Kernprozess und basiert auf sechs zentralen Fertigungstechnologien:
● Spritzguss: Verarbeitung von Polypropylen und Polyamiden mit elektrischer Energie. Rohmaterialien stammen überwiegend von europäischen Chemiekonzernen. Die Produkte werden primär für die Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie hergestellt.
● Reaction Injection Molding (RIM): Verarbeitung von Polyurethan mittels Isocyanat- und Polyol-Komponenten. POLYTEC nutzt keine akut toxischen Isocyanate mehr. Dieser Prozess wird insbesondere für Akustikbauteile und Fahrzeugkomponenten eingesetzt.
● GMT (glasmattenverstärkte Thermoplaste): Herstellung von Unterbodensystemen mit glasfaserbasierten Werkstoffen. Hohe CO2-Emissionen entstehen bei der Glasfaserproduktion. GMT wird vor allem in der Automobilindustrie verwendet.
● LFT (langfaserverstärkte Thermoplaste): Verarbeitung von Polypropylen und Glasfasern mit werkseigener Vormischung der Materialien. Rohstoffe stammen teilweise aus Ägypten. LFT kommt primär in strukturellen Bauteilen für Fahrzeuge zum Einsatz.
● SMC (Sheet Moulding Compound): POLYTEC produziert und verarbeitet SMC selbst. Das Material zeichnet sich durch hohe mechanische Stabilität und Hitzebeständigkeit aus. Es wird u. a. in der Landmaschinenindustrie und für Fahrzeugunterböden eingesetzt.
● Lackierung: Ein energieintensiver Prozess mit CO2-Ausstoß. Lacke auf Polyurethan- oder Epoxidharzbasis werden in mehreren Schichten aufgetragen.
Die erzeugten Produkte von POLYTEC bestehen zum Großteil aus erdölbasierten Kunststoffen sowie Glas- und Kohlefasern. Das Unternehmen bezieht diese Materialien primär von europäischen Chemiekonzernen und Glasfaserproduzenten. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die wichtigsten Zulieferer europäische Chemiekonzerne, Glasfaserhersteller und Rohstoffproduzenten. Der Transport erfolgt hauptsächlich per LKW, aber auch über den Seeweg. Die produzierten Bauteile werden in der nachgelagerten Wertschöpfungskette hauptsächlich an europäische Automobil- und Nutzfahrzeughersteller sowie an Non-Automotive-Kunden vertrieben.
Wesentliche produktionsbezogene Stakeholdergruppen der POLYTEC GROUP entlang der Wertschöpfungskette sind dementsprechend die Fahrzeughersteller (OEMs) als direkte bzw. über Tier-1-Systemlieferanten als indirekte Kunden, Lieferanten von polymerbasierten Rohstoffen und Energie, die eigene Belegschaft an den Produktionsstandorten, Logistikdienstleister sowie regulatorische Institutionen. Deren Anforderungen und Erwartungen beeinflussen maßgeblich die strategische Ausrichtung des Unternehmens, obgleich die Strategie regelmäßig vom Markt und den Bedarfen der Kunden bestimmt wird.
Basierend auf dem Geschäftsmodell, Produktportfolio und der Wertschöpfungskette ergeben sich für die POLYTEC GROUP wesentliche Nachhaltigkeitsabhängigkeiten sowie Chancen und Risiken. Dazu zählen u. a. die Entwicklung der globalen Automobilmärkte, regulatorische Anforderungen im Klima- und Ressourcenschutz, der Einsatz fossiler Rohstoffe sowie energieintensive Produktionsprozesse. Diese Faktoren haben die Entwicklung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie geprägt, die darauf abzielt, ökologische und soziale Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette zu adressieren. Eine detaillierte Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in Kapitel SBM-3 dargestellt. Aufgrund des bestehenden Handlungsdrucks hat POLYTEC bereits im Jahr 2022 eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Ursprünglich umfasste die Strategie acht Felder, in denen der Konzern verstärkt Nachhaltigkeitsinitiativen setzte. Sie adressierten alle Ebenen von ESG, also ökologische Aspekte (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Dabei identifizierte POLYTEC schon damals drei Fokusbereiche – Produktion, Energie und Menschen – auf die sich die vorrangigen Maßnahmen und Zielsetzungen fokussierten.
Die bisherige Nachhaltigkeitsstrategie wurde aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre, der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der neuen Struktur der CSRD im vergangenen Geschäftsjahr weiterentwickelt, um noch gezielter auf die wesentlichen Themen zu fokussieren. Das offizielle Commitment ist in Form des POLYTEC Ambitionspapiers festgehalten. Die Strategie zielt darauf ab, kurzfristig die Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber operativen und regulatorischen Risiken zu erhöhen, indem konkrete Verbesserungen hinsichtlich Emissionsreduktion, Energieeffizienz, Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Förderung der Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden. Mittelfristig wird durch die Priorisierung des eigenen Ausbaus erneuerbarer Energien, die vermehrte Beschaffung von Sekundärrohrstoffen und Implementierung innovativer Recyclingprozesse die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen reduziert. Parallel dazu werden Transformationsrisiken entlang der Wertschöpfungskette adressiert. Auf lange Sicht sichern die Ziele Klimaneutralität, Steigerung der Kreislauffähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber die strategische Resilienz des Unternehmens, indem das Geschäftsmodell auf die langfristige Entwicklung der Automobilindustrie und steigende regulatorische Anforderungen ausgerichtet wird.
Die strategischen Schwerpunkte der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie orientieren sich im Wesentlichen an den Anforderungen der ESRS in den Bereichen E1 (Klimawandel), E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft), S1 (Eigene Belegschaft) und G1 (Unternehmensführung).
In Bezug auf den Klimawandel liegt der Fokus auf der systematischen Reduktion von Treibhausgasemissionen in der eigenen Produktion (Scope 1 und 2) sowie auf der transparenten Steuerung und Reduktion wesentlicher Scope-3-Emissionen entlang der Lieferkette. Dadurch werden die zentralen identifizierten Auswirkungen hinsichtlich THG-Emissionen adressiert. Um die Emissionen aus den Bereichen Scope 1 und 2 zu reduzieren, fokussiert sich POLYTEC nach wie vor auf die Initiative „Go Neutral 2035“, in der die bereits seit 2020 laufende strukturierte Reduktion der Scope 1 und 2 Emissionen berücksichtigt und weitergeführt wird. Ziel dieser Initiative ist es, bis 2035 die in den Kernprozessen der Produktion anfallenden Scope 1 und 2 Emissionen vollständig zu reduzieren. Für weiterführende Informationen zum Übergangsplan siehe Kapitel E1-1. Hinsichtlich der Reduktion der vorgelagerten Scope 3 Emissionen verfolgt POLYTEC das übergeordnete Ziel, diese bis 2039 vollständig zu reduzieren. Im Geschäftsjahr 2025 wurden konkrete Konzepte und Maßnahmenpakete zur Steigerung der Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Prozessoptimierung sowie Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Emissionsreduktion entwickelt. Die Zielerreichung wird anhand der Entwicklung spezifischer Leistungsindikatoren verfolgt. Weiterführende Informationen sind den Kapiteln E1-1, E1-2, E1-3 und E1-4 zu entnehmen.
Die zweite Säule der Nachhaltigkeitsstrategie bildet nach der Überarbeitung der E5-Bereich, welcher die Themen Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft aufgreift. Damit wird den wesentlichen negativen Auswirkungen durch den Einsatz nicht erneuerbarer Rohstoffe und der Erzeugung von Abfall entgegengewirkt. Ziel ist es, den Materialeinsatz zu optimieren, Produktionsabfälle zu reduzieren, Rezyklatanteile zu erhöhen und Produktdesigns stärker auf Recyclingfähigkeit auszurichten. Damit wird sowohl regulatorischen Anforderungen als auch steigenden Kundenerwartungen Rechnung getragen. Nähere Details zu den entwickelten Konzepten, Maßnahmen sowie der Zielsetzung sind in den Kapiteln E5-1, E5-2 und E5-3 angeführt.
Der Fokus auf den S1-Bereich der eigenen Belegschaft reflektiert die zentrale Bedeutung qualifizierter Fachkräfte für Innovationsfähigkeit und Produktionsqualität. Wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird damit entgegengewirkt. Aus- und Weiterbildung sowie Mitarbeitendenbindung als Reaktion auf hohe Fluktuationsraten sind zusätzliche wesentliche Handlungsfelder, um operative Risiken zu minimieren und langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wie diese Ziele erreicht werden und was POLYTEC dahingehend unternimmt, ist den Kapiteln S1-1, S1-4 sowie S1-5 zu entnehmen.
Im Bereich der Unternehmensführung stellt die POLYTEC GROUP durch klare Governance-Strukturen, Compliance-Mechanismen, Risikomanagementprozesse und transparente Berichterstattung sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in Entscheidungsprozesse integriert werden. Dies umfasst insbesondere die Verankerung von Nachhaltigkeitszielen im Managementsystem, interne Kontrollmechanismen sowie die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in strategischen und operativen Entscheidungen. Weiterführende Informationen dazu sind in den Governance-Informationen zu finden.
Das Geschäftsmodell der POLYTEC GROUP ist daher eng mit der Transformation der Automobilindustrie hin zu emissionsarmen und ressourceneffizienten Mobilitätslösungen verknüpft. Durch die Entwicklung von Leichtbaukomponenten, batteriebezogenen Anwendungen und materialeffizienten Produktdesigns trägt das Unternehmen zur Reduktion des Fahrzeuggewichts und damit zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Nutzungsphase bei. Daneben wird das Portfolio durch die Erschließung neuer Märkte gestärkt, was insbesondere durch Entwicklung und Produktion innovativer recyclingfähiger Transport- und Logistiksysteme erreicht werden wird. Durch die strategische Neuausrichtung soll den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen strukturiert entgegengewirkt werden. Die POLYTEC Group strebt dadurch an, die langfristige Resilienz ihres Geschäftsmodells im Kontext regulatorischer Entwicklungen, steigender Kundenanforderungen und der Transformation zu einer klimaneutralen und kreislauforientierten Wirtschaft zu sichern. Die strategische Ausrichtung steht zudem im Einklang mit den langfristigen Zielen der Europäischen Union zur Klimaneutralität bis 2050 sowie mit steigenden Anforderungen an Kreislauffähigkeit und Transparenz in globalen Lieferketten.
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Die POLYTEC Group hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die relevanten Stakeholder identifiziert. Die Analyse wurde durch interne Bewertungen durchgeführt. Dabei wurden die Betroffenheit sowie Interesse am bzw. Einfluss auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette und die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens berücksichtigt und die Faktoren anhand einer spezifischen Gewichtung bewertet. Zu den betroffenen Interessenträgern der POLYTEC GROUP zählen entsprechend der Analyse die Kunden, Mitarbeiter:innen, lokale Gemeinschaften, Lieferanten, die Natur (als stiller Stakeholder), Gewerkschaften und Sozialpartner, Zivilgesellschaft, NGOs, Verbraucherschutz, Wissenschaft, Kapitalmarkt, öffentlicher Sektor, Aufsichtsrat, Medien, Mitbewerber und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Die wesentlichen Stakeholdergruppen wurden im Geschäftsjahr 2024 in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse miteingebunden. Dabei wurden direkte Gespräche mit internen (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführung, Fachexperten etc.) sowie externen (z. B. NGOs und Unternehmen) Partner:innen geführt, um die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse zu präsentieren, validieren und sicherzustellen. Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte die Einbindung primär über interne Anspruchsgruppen. So wurden Vorstand und Aufsichtsrat über die aktualisierten Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse informiert und in die weiteren strategisch notwendigen Entscheidungen eingebunden. In Besprechungen wurde im direkten Austausch die Validität der Analyseergebnisse geprüft und sichergestellt, dass die Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder ausreichend berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Einbeziehung der Interessen und Standpunkte ist besonders die eigene Belegschaft hervorzuheben. Ihre Interessen, Standpunkte und Rechte, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, haben sehr große Relevanz für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie. Im Berichtsjahr wurde die eigene Belegschaft über die Perspektiven von Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie der entsprechenden Fachabteilungen eingebunden. Künftig ist geplant, diese Zielgruppe noch stärker in den Fokus zu nehmen und direkter einzubinden. Auch die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden als wichtige Stakeholder eingestuft. Sie wurden im Berichtsjahr indirekt durch die Einbindung der internen Bereiche Vertrieb und Einkauf berücksichtigt. Ihre Interessen, Rechte und Standpunkte, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, haben weitreichende Folgen hinsichtlich potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen. Es ist vorgesehen die Einbindung dieser Stakeholdergruppe zukünftig weiter auszubauen. Betroffene Gemeinschaften haben aktuell eine untergeordnete Rolle. Dennoch sind auch ihre Standpunkte und Rechte, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, wesentlich, weshalb ihre Einbindung für relevante Themenbereiche ausgebaut werden soll. Endnutzer:innen und Verbraucher:innen werden aufgrund der derzeit fehlenden Wesentlichkeit nicht in die Stakeholdereinbindung aufgenommen.
Ergänzend dazu fanden Gespräche mit den Geschäftsführern und Vertriebsleitern statt, um Rückmeldungen hinsichtlich der Kundenseite einzuholen, sowie mit dem Einkauf, um die Perspektive der Lieferanten zu berücksichtigen. Die Rückmeldungen aus sämtlichen Gesprächen wurden erfasst sowie systematisch analysiert und flossen in die Definition wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen ein. So wurde sichergestellt, dass keine kritischen Themen übersehen werden.
Das erhaltene Feedback war darüber hinaus ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Die vier Fokusbereiche kristallisierten sich einerseits durch die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten IROs, andererseits aber auch aufgrund der Rückmeldungen der Stakeholder heraus. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen wurden strategische Prioritäten angepasst und einzelne Maßnahmen in der Nachhaltigkeitsstrategie modifiziert, um den identifizierten IROs und den Erwartungen der Stakeholder besser Rechnung zu tragen.
Künftig ist geplant, die Stakeholdereinbindung systematisch auszuweiten und in einen spezifischeren Austausch mit betroffenen Stakeholdergruppen zu gehen, um die Analyse kontinuierlich zu validieren, Rückmeldungen aus externen und internen Anspruchsgruppen noch stärker in die Unternehmensstrategie zu integrieren und die identifizierten Lücken zu schließen. Durch diese Maßnahmen wird erwartet, dass das Verhältnis zu den Stakeholder sowie deren Vertrauen intensiviert, die Transparenz erhöht und die ESG-Glaubwürdigkeit des Unternehmens weiter gefestigt wird. Ziel ist es, eine umfassendere Perspektive auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu erhalten und die Relevanz und Effektivität der Unternehmensstrategie entlang der Wertschöpfungskette zu stärken.
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die nachstehende Tabelle zeigt alle in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Diese sind den themenspezifischen ESRS-Nachhaltigkeitsaspekten und Unterthemen zugeordnet. Negative Auswirkungen (–) und positive (+) Auswirkungen sowie Risiken () und Chancen () sind entsprechend gekennzeichnet. Zudem wird abgebildet, ob der IRO tatsächlich oder potenziell wirkt, wo er in der Wertschöpfungskette auftritt und in welchem Zeitraum.
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| | Art des IROs | Wertschöpfungskette | Zeithorizont |
Nachhaltigkeitsaspekt | Auswirkung, Risiko und Chance (IRO) | Tatsächlich | Potenziell | Vorgelagert | Kernprozess | Nachgelagert | Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig |
E1 - Klimawandel | | | | | | | | |
Klimaschutz | (-) Emissionen von Treibhausgasen (THG) durch die Herstellung erdölbasierter Rohmaterialien und Vorprodukte | X | | X | | | X | X | X |
| (-) Emissionen von Treibhausgasen (THG) durch die Herstellung von nicht erdölbasierten Rohmaterialien und Vorprodukte | X | | X | | | X | X | X |
| (-) Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) durch stationäre und mobile Verbrennung, Kältemitteleinsatz und Prozessemissionen | X | | | X | | X | X | X |
| (-) Treibhausgasemissionen durch den Transport von Produkten innerhalb der Lieferkette | X | | X | | | X | X | X |
| (-) Treibhausgasemissionen durch den Transport von Produkten zu den Kunden | X | | | | X | X | X | X |
| (-) Treibhausgasemissionen durch den Transport und die Endverwertung von Abfällen aller Art | X | | | X | | X | X | X |
| (+) Beitrag zur Energiewende, Mobilitätswende, Dekarbonisierung durch Herstellung von Komponenten für E-Mobilität und Erneuerbare-Energien-Technologien | X | | | X | | X | X | X |
| () Ausweitung und Wachstum des Produktportfolios E-Mobilität und Erneuerbare-Energien-Technologie für die Energiewende, Mobilitätswende und Dekarbonisierung | | X | | X | | | X | X |
| () Absatzrückgang durch die Umstellung auf E-Mobilität und dadurch Einbruch konservativer Märkte für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor; Absatzrückgang durch verschärfte gesetzliche Bestimmungen, verändertes Nutzerverhalten und Kundenanforderungen | | X | | X | | | X | X |
Energie | (-) Indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 2) durch Einkauf von Energie in Form von Strom, Wärme, Dampf und Kälte | X | | X | | | X | X | X |
| () Erhöhung der Unabhängigkeit von Energiemärkten durch den Ausbau selbsterzeugter erneuerbarer Energie; Produktionsprozesse durch neue Technologien optimieren und dekarbonisieren; langfristige Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen | | X | | X | | | | X |
E2 - Umweltverschmutzung | | | | | | | | |
Wasserverschmutzung | (-) Verschmutzung lokaler Gewässer oder Meeresressourcen durch Rohstoffgewinnung und mögliche Wasserkontamination durch Abwassereinleitung | | X | X | | | X | X | |
| (-) Bodenkontamination durch Extraktionsprozesse von Rohstoffen (insbesondere Erdöl und Erdgas) | | X | X | | | X | X | |
E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme | | | | | | | | |
Direkte Ursachen von Biodiversitätsverlust | (-) Störung des Lebensraums und Ökosystems während der Rohstoffgewinnung (Einleitung von Öl bei Gewinnung und Transport; Flächenverbrauch bei Fracking und Teersandförderung) | | X | X | | | X | X | |
E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | | | | | | | | |
Ressourcenzuflüsse und -nutzung | (-) Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen (Erdöl, Erdgas) durch Nutzung von erdölbasierten Rohstoffen (Kunststoffe) | X | | X | | | X | X | X |
| () Preisanstieg durch abnehmende Verfügbarkeit von nicht erneuerbaren Rohstoffen; höhere Preise für Substitute; nicht ausreichend Verfügbarkeit von Rezyklaten; strengere Regularien; Kosten durch Ausschluss von nicht-konformen Lieferanten | | X | | X | | | | X |
| () Wegfall schwer recyclebarer Stoffe wie SMC und PUR aufgrund von Kunden- bzw. Verträglichkeitsanforderungen; Umsatzverluste mehrerer Standorte; Materialumbau notwendig | | X | | X | | | X | X |
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | (+) Ressourcenschonung durch Herstellung von Produkten, die nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert worden sind | X | | X | | | X | X | X |
Abfälle | (-) Erzeugung von Abfall durch Ausschuss, Schnittreste und Hilfsmittelverbrauch in der Produktion bzw. Verwaltung | X | | | X | | X | X | X |
| (-) Erzeugung von Abfall durch (Einweg)Verpackungen | X | | | X | | X | X | |
S1 - Eigene Belegschaft | | | | | | | | |
Arbeitsbedingungen | (-) Belastende Arbeitszeiten für Mitarbeiter:innen durch Schichtarbeitsmodelle sowie Produktionsprozesse, erschwerte Arbeitsbedingungen und schwere körperliche Arbeit | X | | | X | | X | X | X |
| (+) Sicherstellung Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten für Mitarbeiter:innen | X | | | X | | X | X | X |
| (-) Gesundheitsschäden oder gar Todesfälle durch Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefährdung durch Einsatz von besonders besorgniserregenden Stoffen in der Produktion | | X | | X | | X | X | X |
| () Nutzung von Automatisierung und Digitalisierung, dadurch Vermeidung menschlicher Fehler in Produktionsprozessen und geringerer Belastung der Mitarbeiter:innen; Reduktion der Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten; höhere Attraktivität als Arbeitgeber und damit weniger Fluktuation | | X | | X | | | X | X |
| () Anstieg der Personalkosten über die Laufzeit von Projekten | | X | | X | | X | X | X |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | (+) Weiterbildung und Kompetenzentwicklung für Mitarbeiter:innen | | X | | X | | X | X | X |
| (-) Nichtbeachtung der Chancengleichheit durch Benachteiligung von Frauen in der Automobilbranche | | X | | X | | X | X | X |
S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | | | | | | | | |
Arbeitsbedingungen | (-) Belastende Arbeitszeiten für Arbeitskräfte in der Lieferkette durch Schichtarbeitsmodelle | | X | X | | | X | X | |
| (-) Gesundheitsschäden oder gar Todesfälle durch Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefährdung durch Einsatz von besonders besorgniserregenden Stoffen in der Produktion | | X | X | | | X | X | X |
| (-) Gesundheitsrisiken bei der (unsachgemäßen) Demontage von Autos z. B. durch Verletzungen, Treibstoffe oder Chemikalien | | X | | | X | X | X | X |
S3 - Betroffene Gemeinschaften | | | | | | | | |
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften | (+) Schaffung von Arbeitsplätzen durch Produktionsstandorte und Steigerung der Standortattraktivität auch für verwandte Branchen | X | | | X | | X | X | X |
| (-) Öl- und Gasförderung: Risiken durch Landkonflikte, Umweltverschmutzung, Gefährdung von Ernährungssicherheit, Trinkwasser und Gesundheit sowie Sicherheitsrisiken durch Unfälle und Infrastrukturschäden auf lokalen Gemeinschaften | | X | X | | | X | X | X |
G1 - Unternehmensführung | | | | | | | | |
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken | (-) Branchenuntypischer Zahlungsverzug, welcher zu Liquiditätsproblemen bei vorgelagerten KMU (kleine Lieferanten) führt | | X | X | | | X | X | |
Politik und Recht | () Verwaltungsstrafen bei Complianceverstößen (LksG, MAR, DSGVO, CSRD, etc.) | | X | | X | | X | X | X |
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Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden alle 10 themenspezifischen ESG-Standards bewertet. Sämtliche Bereiche wurden als wesentlich eingestuft, da Auswirkungen, Risiken oder Chancen oberhalb der definierten Wesentlichkeitsschwellen identifiziert wurden – mit Ausnahme der Themen E3 (Wasser- und Meeresressourcen) sowie S4 (Endnutzer:innen und Verbraucher:innen). Diese beiden Bereiche gelten als nicht wesentlich, da die Produktionsprozesse des Konzerns weder wasserintensiv sind noch relevante Auswirkungen auf Endnutzer:innen oder Verbraucher:innen bestehen. Zudem konnten in diesen Bereichen keine physisch, regulatorisch oder finanziell signifikanten Risiken festgestellt werden, sodass keine wesentlichen finanziellen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten sind. Insgesamt wurden 26 wesentliche Auswirkungen, 5 Risiken und 3 Chancen festgestellt.
Innerhalb der als wesentlich bewerteten Themen unterscheiden sich Art und Ausprägung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen. In den Bereichen E1, E5, S1 und G1 bestehen sowohl wesentliche Auswirkungen als auch wesentliche Risiken (teilweise auch Chancen), die potenziell finanzielle Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie dessen Zahlungsströme haben können. Diese Themenbereiche sind daher strategisch in die Unternehmenssteuerung, Investitionsplanung und – soweit erforderlich – in Resilienzanalysen eingebunden.
In den Themenbereichen E2, E4, S2 und S3 wurden hingegen ausschließlich wesentliche Auswirkungen identifiziert. Dementsprechend wurden in diesen Bereichen keine wesentlichen aktuellen oder erwarteten finanziellen Effekte festgestellt, die die definierten Wesentlichkeitsschwellen überschreiten, weshalb in diesen Bereichen keine gesonderte Resilienzanalyse erforderlich war.
Die nachfolgenden themenspezifischen Ausführungen konzentrieren sich daher auf die jeweils identifizierten wesentlichen IROs sowie deren Wechselwirkungen mit Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Strategie. Angaben zu finanziellen Effekten und zur Widerstandsfähigkeit werden ausschließlich dort vertieft, wo entsprechende wesentliche Risiken oder Chancen vorliegen und lediglich qualitativ angegeben.
Änderungen in dem Ergebnis der im Berichtsjahr aktualisierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 resultieren insbesondere aus der kritischen Würdigung von positiven Auswirkungen, weshalb einige dieser Auswirkungen in der diesjährigen Analyse als irrelevant identifiziert wurden. Darüber hinaus konnte zusätzlich zum 2024 als unwesentlich identifizierten Themenbereich E3 ebenso der Bereich S4 als nicht wesentlich bewertet werden, weshalb beide Bereiche in der weiteren Berichterstattung nicht einbezogen wurden. In anderen themenspezifischen Bereichen wurden einige weitere wesentliche negative Auswirkungen ergänzt.
Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind jedes Jahr neu zu evaluieren und zu bewerten, um eventuelle Veränderungen hinsichtlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen bestmöglich erkennen und einfließen lassen zu können.
E1 – Klimawandel:
Die wesentlichsten negativen Auswirkungen entstehen durch Treibhausgasemissionen aus eigenen Produktionsprozessen (Scope 1 und 2) sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere durch eingekaufte Güter und Dienstleistungen, Transportaktivitäten und der Nutzung verkaufter Produkte (Scope 3.1, 3.4, 3.9 und 3.11). Sie sind vor allem auf energieintensive Produktionsprozesse, emissionsintensive Vorprodukte sowie die Nutzung der Produkte in der automobilen Wertschöpfungskette zurückzuführen. Die Auswirkungen betreffen insbesondere die Rohstoffbeschaffung, die Produktionsstandorte des Konzerns sowie die Nutzungsphase ausgewählter Produktgruppen und tragen insgesamt zum globalen Klimawandel bei. Dadurch ergeben sich kurz-, mittel- und langfristige negative Folgen für Umwelt und Gesellschaft.
Das Geschäftsmodell ist zudem transitorischen Risiken im Zuge des strukturellen Wandels der Automobilindustrie ausgesetzt. Insbesondere der Übergang zur Elektromobilität kann zu einem Rückgang bestimmter Produktgruppen führen und erfordert eine strategische Neuausrichtung. Ergänzend führen regulatorische Verschärfungen sowie steigende Energie- und CO₂-Kosten zu zusätzlichen Belastungen. Während kurzfristige Effekte vor allem aus Energiepreisvolatilität und CO₂-Bepreisung resultieren, dominieren mittel- bis langfristig strukturelle Anpassungsbedarfe.
Im Rahmen einer konzernweiten Klimarisiko- und Resilienzanalyse wurde die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber physischen und transitorischen Risiken untersucht. Hitzeperioden, Starkniederschläge, Hochwasser, Stürme und Temperaturveränderungen wurden als wesentliche physische Risiken identifiziert. Im Hochintensitätsszenario zeigte sich eine zunehmende Exposition einzelner Standorte. Mögliche finanzielle Auswirkungen betreffen Sachschäden, Produktionsunterbrechungen und daraus resultierende Umsatzeinbußen.
Klimabezogene Risiken und Chancen können kurz-, mittel- und langfristig wesentliche finanzielle Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Aktuell zeigen sich diese vor allem in erhöhten Energie- und Beschaffungskosten sowie in Investitionen zur Dekarbonisierung. Mittel- und langfristig sind insbesondere Anpassungen bei Vermögenswerten, veränderte Absatzstrukturen und zusätzliche Investitionen zu erwarten. Die Erkenntnisse fließen in die Wesentlichkeitsanalyse sowie in Budgetierung, Investitionssteuerung und strategische Entscheidungen ein. Weiterführende Informationen sind in IRO-1 dargestellt.
E2 Umweltverschmutzung:
Im Themenbereich Umweltverschmutzung wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zwei wesentliche negative Auswirkungen identifiziert, die ausschließlich die vorgelagerte Wertschöpfungskette betreffen. Diese umfassen potenzielle Verschmutzungen von Gewässern und Meeresressourcen sowie Bodenkontaminationen im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe. Besonders betroffen sind Regionen mit hoher Umweltbelastung durch direkte Nähe zu Förderstätten fossiler Rohstoffe sowie geringen regulatorischen Standards und Kontrollen. Als vulnerabelste Stakeholder gelten Gemeinschaften, die von intakten Wasser-, Boden- und Ökosystemen abhängig sind.
Diese negativen Auswirkungen entstehen nicht aus eigenen Tätigkeiten der POLYTEC GROUP, stehen jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell, das auf fossilen und rohstoffintensiven Vorprodukten basiert. Sie sind überwiegend kurz- bis mittelfristig relevant, da Maßnahmen wie materialeffiziente, kreislauforientierte Produktlösungen und ein verbessertes Lieferantenmanagement zeitnah Wirkung zeigen. Langfristige Effekte liegen weitgehend außerhalb des direkten Einflussbereichs. Im Rahmen der finanziellen Wesentlichkeitsanalyse wurden für E2 keine wesentlichen Risiken oder Chancen identifiziert.
E4 Biodiversität und Ökosysteme:
Diesen Themenbereich betreffend wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse eine negative Auswirkung als wesentlich eingestuft, die ausschließlich die vorgelagerte Wertschöpfungskette betrifft. Diese bezieht sich auf potenzielle Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Ökosystemen im Zuge der Rohstoffgewinnung, etwa durch Öleinleitungen infolge von Leckagen oder Unfällen sowie durch Flächeninanspruchnahme bei Fördermethoden wie Fracking oder Teersandgewinnung.
Die Auswirkungen entstehen nicht direkt aus eigenen Tätigkeiten oder Produktionsprozessen der POLYTEC GROUP, stehen jedoch mittelbar im Zusammenhang mit ihrem Geschäftsmodell, den Beschaffungsentscheidungen sowie Geschäftsbeziehungen. Eine präzise Standortangabe ist deshalb in diesem Zusammenhang nicht möglich. Betroffene Regionen liegen jedoch in unmittelbarer Nähe zu Orten der Förderung fossiler Rohstoffe. Potenzielle Eingriffe betreffen Landnutzung, Lebensräume und Ökosysteme, deren ökologischer Zustand sowie zuständige Behörden nicht im Detail ermittelt werden können. Dabei ist eine Landdegradation oder Beeinträchtigung des Bodens möglich, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bedrohte Arten betroffen sind.
Die negativen Auswirkungen können kurzfristig im Rahmen einzelner Ereignisse sowie mittel- bis langfristig durch fortlaufende Eingriffe in natürliche Lebensräume auftreten. Die langfristige Entwicklung und Ausprägung dieser Auswirkungen ist jedoch nur eingeschränkt durch POLYTEC beeinflussbar, da das Unternehmen vorwiegend indirekten Einfluss entlang der Lieferkette hat und externe Faktoren wie Klimawandel, Naturereignisse und regulatorische Entwicklungen eine wesentliche Rolle spielen. Strategische Maßnahmen, insbesondere im Lieferantenmanagement und bei der Auswahl nachhaltigerer Rohstoffe, tragen dazu bei, potenzielle Beeinträchtigungen vor allem kurz- bis mittelfristig zu reduzieren.
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft:
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden in diesem Themenbereich mehrere wesentliche Auswirkungen und Risiken identifiziert, die sowohl die eigenen Produktionsprozesse als auch die vorgelagerte Wertschöpfungskette betreffen. Zu den negativen Auswirkungen zählen die Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen, der Einsatz schwer oder nicht rezyklierbarer Primärrohstoffe (insbesondere SMC) sowie Abfälle aus Ausschuss, Produktionsresten, Hilfsmitteln und Einwegverpackungen, die teilweise auf eine noch nicht vollständig optimierte Mülltrennung zurückzuführen sind. Indirekte Auswirkungen resultieren zudem aus der Rohstoffgewinnung sowie Entsorgungs- und Verwertungsprozessen entlang der Wertschöpfungskette. Positive Effekte ergeben sich aus der Entwicklung und Herstellung kreislauforientierter Produkte, die die Materialeffizienz erhöhen, Ressourcen schonen und durch das bereits etablierte Recycling einen nachweisbaren Beitrag zur Wertschöpfung im Kreislauf leisten.
Als ein wesentliches langfristiges Risiko wurden potenzielle Preisanstiege nicht erneuerbarer Materialien sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit von Rezyklaten identifiziert. Kurz- und mittelfristig sind diese negativen Effekte begrenzt, da bestehende Lieferverträge, Lagerbestände und alternative Beschaffungsquellen kurzfristige Engpässe abfedern. Darüber hinaus ergibt sich mittel- sowie langfristig ein weiteres wesentliches Risiko aus dem möglichen, regulatorischen oder marktbedingten Wegfall der für POLYTEC wesentlichen Rohstoffkategorie schwer rezyklierbarer Stoffe wie SMC oder PUR.
Die identifizierten Risiken können wesentliche finanzielle Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Strategische Entscheidungen wie insbesondere innovative Materialsubstitutionen, Abfallreduktion, Weiterentwicklung kreislauforientierter Produkte sowie Anpassung der Lieferantenauswahl wirken gegen diese Risiken. Die Finanzierung erfolgt über operative Mittel und bestehende Finanzierungsinstrumente. Die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells wird daher durch Anpassungen in der strategischen Ausrichtung in Bezug auf Ressourceneffizienz, Materialsubstitution und Kreislaufwirtschaft gestärkt. So kann die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Rohstoffen schrittweise reduziert werden. Details zum Verfahren siehe Angabepflicht IRO-1.
S1 Eigene Belegschaft:
Hinsichtlich der sozialen Belange der eigenen Belegschaft wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mehrere wesentliche negative und positive Auswirkungen, sowie ein Risiko und eine Chance identifiziert. Zu den systemisch auftretenden negativen Auswirkungen zählen belastende Arbeitszeiten infolge von Schichtmodellen, körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten sowie die Nichtbeachtung der Chancengleichheit von Frauen. In Bezug auf individuelle Vorfälle bestehen wesentliche negative Auswirkungen in Zusammenhang mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, einschließlich möglicher Arbeitsunfälle oder der Exposition gegenüber besonders besorgniserregenden Stoffen. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Jugendliche, Schwangere sowie Frauen in Bereichen mit struktureller Benachteiligung sind hiervon überproportional betroffen.
Wesentliche positive Auswirkungen ergeben sich durch die Förderung von Modellen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie durch systematische Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, die Motivation, Bindung und Anpassungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen stärken. Sie wirken sich an allen Standorten und potenziell auf alle Personengruppen in gleichem Maß aus und sind wie auch wesentliche negative Auswirkungen kurz-, mittel- sowie langfristig relevant.
Die ermittelten Auswirkungen sind direkt aus den eigenen Tätigkeiten sowie aus der Organisation und Steuerung der Arbeitskräfte ableitbar und mit dem Geschäftsmodell verbunden. Potenziell sind alle Personen aus dem Kreis der eigenen Arbeitskräfte und Fremdarbeitskräfte betroffen. Die Arbeitskräfte gliedern sich bei POLYTEC folgendermaßen auf:
● Arbeitnehmer:innen: Festangestellte Mitarbeiter:innen (befristet oder unbefristet) in verschiedenen Abteilungen (z. B. Produktion, Vertrieb, Verwaltung).
● Selbstständige: Freiberufliche Fachkräfte, die projektbezogen für das Unternehmen tätig sind.
● Fremdarbeitskräfte: Personen, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, insbesondere aus dem Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften wie z. B. Zeitarbeitskräfte.
Die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Belegschaft von POLYTEC variieren je nach Beschäftigungsart, Arbeitsumfeld und Tätigkeitsbereich. Festangestellte Mitarbeiter:innen in der Produktion sind höheren physischen Belastungen ausgesetzt, während Verwaltungs- und Vertriebskräfte eher psychosoziale Belastungen erfahren. Selbstständige Fachkräfte haben in der Regel keinen Zugang zu betrieblichen Sozialleistungen. Fremdarbeitskräfte sind durch kurzfristige Einsätze stärker gefährdet. Bestimmte Gruppen innerhalb der eigenen Arbeitskräfte können von negativen Auswirkungen besonders betroffen sein. Dazu zählen insbesondere:
● Auszubildende und Mitarbeiter:innen mit Behinderungen, die bei Kosten- oder Ressourcendruck stärker betroffen sein können, beispielsweise wenn Investitionen in Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahmen oder Barrierefreiheit reduziert werden.
● Mitarbeiter:innen mit Migrationshintergrund, die aufgrund von Sprachbarrieren möglicherweise eingeschränkten Zugang zu Weiterbildungen oder internen Kommunikationsangeboten haben.
● Mitarbeiter:innen mit geringer oder fachfremder Qualifikation, die einen höheren Anpassungsaufwand im Rahmen digitaler Transformations- oder Automatisierungsmaßnahmen haben.
Negative Auswirkungen wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit konnten im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich in Bezug auf die eigene Belegschaft und die eigenen Tätigkeiten identifiziert werden. Sämtliche Produktionsarbeiten und administrativen Tätigkeiten werden an allen Standorten unter Einhaltung nationaler und internationaler arbeitsrechtlicher Vorschriften durchgeführt. Daneben bestehen interne Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass keine Zwangsarbeit oder Kinderarbeit stattfindet. Konkretere Informationen hierzu finden sich in weiterer Folge in dem Themenbereich S1-1 und den Minium Social Safeguards im Rahmen der Offenlegung bezüglich der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen von POLYTEC. Anpassungen in den Bereichen Produktion, Energie, Transport und Materialeinsatz können strukturelle Veränderungen mit sich bringen. Die laufende Transformation mit der Umstellung auf energieeffiziente Prozesse und alternative Materialien erfordert eine hohe Flexibilität der Mitarbeiter:innen und neue Qualifikationen. Sie birgt jedoch auch Chancen: Schulungen und Weiterbildungen ermöglichen den Mitarbeiter:innen neue Entwicklungsperspektiven. Durch frühzeitige Einbindung wird sichergestellt, dass sie langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Gleichzeitig können Veränderungen Unsicherheit auslösen und das Engagement oder die Loyalität von Mitarbeiter:innen beeinträchtigen, was potenziell zu einem Verlust wertvoller Talente führen kann. POLYTEC begegnet diesen Risiken mit ausführlicher Information und Kommunikation, gezielten Weiterbildungsmaßnahmen und Unterstützung im Transformationsprozess. Die genannten Maßnahmen sind Teil der strategischen Transformation des Unternehmens hin zu umweltfreundlicheren und CO₂-armen Produktionsprozessen und tragen somit gleichzeitig zur Resilienz des Geschäftsmodells bei.
Ein wesentliches Marktpreisrisiko, das sich aus der Abhängigkeit von der eigenen Belegschaft ergibt, ist der unvorhergesehene Anstieg der Personalkosten während der Projektlaufzeit. Dieses Risiko wirkt kurz- und mittelfristig begrenzt, kann aber langfristig wesentliche Auswirkungen auf Investitions- und Produktentscheidungen sowie die Kostenstruktur insgesamt haben. Maßnahmen zur Kostensteuerung wie z. B. Automatisierungs- oder Digitalisierungsmaßnahmen können das Risiko mindern. Die langfristige Chance der verstärkten Nutzung von Automatisierung und Digitalisierung, die Produktionsprozesse effizienter macht, Arbeitsbelastung und Unfälle reduziert und Ausfallzeiten minimiert, ist voraussichtlich nach Umsetzung langfristig nicht mehr wesentlich, da die Effekte stabilisiert sind. Gleichzeitig trägt sie kurz- und mittelfristig zur Resilienz des Geschäftsmodells bei, steigert zudem die Attraktivität für Fachkräfte und senkt die Fluktuation.
Die identifizierten Risiken und Chancen können wesentliche finanzielle Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Steigende Personalkosten wirken belastend, während Effizienzgewinne durch Automatisierung und Digitalisierung mittel- bis langfristig stabilisierend wirken können. Investitions- und Budgetentscheidungen berücksichtigen diese Aspekte, insbesondere durch Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Qualifizierung, Schichtgestaltung sowie digitale Technologien. Daneben wird die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells durch kontinuierliche Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Chancengleichheit, Weiterbildung sowie Automatisierung gestärkt.
S2 Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette:
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden mehrere wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Dazu zählen belastende Arbeitszeiten, insbesondere durch Schichtmodelle, sowie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Diese umfassen Arbeitsunfälle, den Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß REACH-Verordnung (z. B. krebserregende oder hormonell wirksame Substanzen) sowie Risiken bei Recycling- und Demontageprozessen, etwa durch Treibstoffe oder Chemikalien.
Die Auswirkungen entstehen vor allem in vorgelagerten Produktions- und Transportprozessen sowie in nachgelagerten Recycling- und Demontageaktivitäten. Sie stehen mittelbar mit dem Geschäftsmodell über Beschaffungs- und Lieferkettenbeziehungen in Verbindung, ohne dass eine direkte operative Verursachung durch POLYTEC gegeben wäre. Vielmehr handelt es sich um branchenweite, systemische Risiken der Automobilzulieferindustrie, insbesondere im Umgang mit chemischen Stoffen. Belastende Arbeitszeiten durch Schichtarbeit werden langfristig als weniger wesentlich eingeschätzt, da strengere gesetzliche Regelungen erwartet werden.
Betroffen sind Arbeitskräfte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu zählen sowohl externe Arbeitskräfte im Umfeld der POLYTEC-Standorte (z. B. Dienstleister, Zulieferer, Logistikpersonal), die nicht unter die Angaben gemäß S1 fallen, als auch Arbeitskräfte in vorgelagerten Stufen wie Rohstoffgewinnung, Verarbeitung und Zulieferproduktion. Diese sind insbesondere indirekt von sozialen und ökologischen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Sicherheit betroffen. Auch Arbeitskräfte in nachgelagerten Bereichen (z. B. OEMs, Werkstätten, Demontage) sind potenziell betroffen. Als besonders vulnerabel gelten Leih- und Zeitarbeitskräfte, Personen mit Migrationshintergrund sowie Frauen und Minderjährige. In vorgelagerten Lieferketten bestehen zudem Risiken im Hinblick auf schwache Arbeitsstandards. Das Vorkommen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit kann dabei nicht ausgeschlossen werden.
Das Unternehmen ist derzeit an keinen Gemeinschaftsunternehmen oder Zweckgesellschaften beteiligt, in denen relevante Arbeitskräfte tätig wären. Daher entfallen Angaben zu diesem Punkt.
Die Steuerung dieser negativen Auswirkungen erfolgt über das Lieferantenmanagement, wobei POLYTEC gemäß LkSG regelmäßig potenzielle Risiken in der Lieferkette analysiert. Bestimmte Rohstoffe, die für die Produktion benötigt werden, stammen jedoch potenziell aus Regionen, die allgemein als Hochrisikogebiete gelten. Dazu zählen größtenteils Rohstoffe in Zukaufteilen, wie z. B. Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo. Daher sind strenge Lieferantenprüfungen, regelmäßige Risikoanalysen und Maßnahmen zur Einhaltung internationaler Arbeitsstandards (z. B. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitlinien) implementiert. Das Unternehmen beobachtet die Entwicklungen in diesen Regionen kontinuierlich und passt seine Maßnahmen im Rahmen der Due Diligence-Prozesse entsprechend an. Generell besteht die Vorgabe – insbesondere auch aus geopolitischen Gründen - das Sourcing aus diesen Regionen zur Gewährleistung der Liefersicherheit zu vermeiden und Waren aus sicheren Regionen mit einem entsprechend höheren ESG-Niveau zu beziehen.
Darüber hinaus können sich durch den Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Tätigkeiten positive Veränderungen in der Wertschöpfungskette ergeben, etwa durch neue Produktionsanforderungen oder Materialumstellungen, die Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und -bedingungen haben können.
S3 Betroffene Gemeinschaften:
Auch betroffene Gemeinschaften stehen unter dem indirekten Einfluss von Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit von POLYTEC. Aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben sich positive, aber auch negative Auswirkungen ergeben. Die negativen Auswirkungen entstehen überwiegend in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch den Bezug von Öl- und Gasressourcen. Es handelt sich dabei nicht um direkt an die Produktionsstandorte von POYLTEC angrenzenden Gemeinden, sondern um Gemeinschaften, die mittelbar durch die Geschäftsbeziehungen und Beschaffungsentscheidungen betroffen sind. Die wichtigsten Arten der potenziell betroffenen Gemeinschaften umfassen:
● Gemeinschaften in Rohstoffförderregionen, die durch Landnutzungskonflikte, Boden- und Wasserbelastungen sowie durch Einschränkung der traditionellen Landnutzung und Ernährungssicherheit belastet werden können.
● Gemeinschaften in der Nähe von Abbau- oder Transportinfrastrukturen, die durch Sicherheitsrisiken (z. B. Explosionen. Leckagen, unkontrollierte Abfälle) und potenziellem Wohnraumverlust betroffen sein können.
● Indigene oder traditionell lebende Gemeinschaften, sofern diese in Rohstofffördergebieten angesiedelt sind und deren Lebensgrundlagen beeinträchtigt werden können.
Bestimmte Gruppen in betroffenen Gemeinschaften sind besonders gefährdet, insbesondere Anwohner:innen in der Nähe von Förderanlagen, landwirtschaftlich tätige Gemeinschaften sowie marginalisierte oder gesundheitlich vulnerable Personen. Die identifizierten negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften sind überwiegend weitverbreitet bzw. systemisch, da sie aus den regulären Rohstoffgewinnungs- und Transportaktivitäten innerhalb der vorgelagerten Wertschöpfungskette resultieren und potenziell viele Personen und Gemeinschaften in den Förderregionen betreffen. Die Effekte sind nicht auf einzelne, isolierte Vorfälle beschränkt, sondern entstehen kontinuierlich durch die strukturellen Merkmale der Rohstoffförderung.
Positiv wirkt dem gegenüber, die Schaffung von Arbeitsplätzen an den eigenen Produktionsstandorten der POLYTEC GROUP, wodurch die wirtschaftliche Entwicklung lokaler, angrenzender Gemeinschaften unterstützt wird. Alle diese Gemeinschaften fallen in den Geltungsbereich der Wesentlichkeitsangaben nach ESRS 2.
Beide Auswirkungen treten in allen drei Zeithorizonten auf, da die strukturellen Merkmale der Rohstoffförderung und Transportaktivitäten kontinuierlich bestehen. Obwohl keine unmittelbare operative Verursachung durch POLYTEC selbst vorliegt, steuert das Unternehmen die geografischen Auswirkungen über Beschaffungsentscheidungen und das Lieferantenmanagement.
G1 Unternehmensführung:
Bezugnehmend auf die Corporate Governance identifizierte POLYTEC lediglich eine negative Auswirkung sowie ein Risiko. Die negative Auswirkung betrifft potenziellen Zahlungsverzug gegenüber kleinen und mittelständischen Lieferanten (KMUs), der deren Liquidität, Finanzstabilität und Fortführung beeinträchtigen kann. Als wesentliches Risiko wurden mögliche Verwaltungsstrafen aufgrund von Complianceverstößen identifiziert (z. B. LkSG, CSRD, DSGVO, MAR, EUDR etc.), die kurzfristig die Finanzlage und operative Flexibilität belasten können.
Die identifizierten Auswirkungen und Risiken betreffen überwiegend kurzfristige bis mittelfristige Zeithorizonte. Finanzielle Effekte können insbesondere durch potenzielle Strafen, Anpassungen von Verbindlichkeiten oder negative Rückwirkungen auf Lieferantenbeziehungen entstehen. Das Risiko bleibt voraussichtlich auch langfristig wesentlich, da Compliance ein zukünftig immer relevanteres Thema wird und neue Verordnungen und strengere Richtlinien das Risiko eines Complianceverstoßes erhöhen. Zur Stärkung der Resilienz des Geschäftsmodells werden laufend Maßnahmen wie Überwachung der Zahlungsströme, Einhaltung regulatorischer Vorgaben und Compliance-Schulungen umgesetzt.
Unternehmensspezifische Angaben:
Im Zuge der Datenpunktüberleitung wurde ersichtlich, dass die Auswirkungen auf Wasser und Boden im Zuge der Ressourcengewinnung (E2 Umweltverschmutzung) ebenso wie weitere wesentliche Auswirkungen in den Bereichen S2 und S3 nicht oder mit nur unzureichender Granularität durch die ESRS-Kennzahlen abgedeckt sind. POLYTEC wird zukünftig, zusätzlich zu den in den drei ESRS-Kategorien festgelegten Kennzahlen, in diesen Bereichen unternehmensspezifische Angaben entwickeln, die es den Nutzer:innen ermöglichen, die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen für das Unternehmen besser nachvollziehen zu können.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse der POLYTEC GROUP wurde unter Einbindung interner Fachabteilungen und relevanter Stakeholder durchgeführt und im ersten Jahr von externen Beratern unterstützt. Seit 2025 wird sie auf Basis interner Expertise jährlich aktualisiert und regelmäßig überprüft, um Änderungen in regulatorischen Vorgaben, Marktbedingungen oder Stakeholder-Erwartungen zu berücksichtigen.
Die Analyse orientierte sich an der Longlist des ESRS 1 AR 16 und den IPCC-Zielgrößen von 1,5°C. Dabei wurden qualitative Methoden (Interviews, Workshops, Stakeholder-Befragungen) mit quantitativen Analysen (Kennzahlenanalysen, finanzielle Wesentlichkeitsberechnungen) kombiniert. Grundlage bildeten interne Daten aus Produktion, Personal, Energieverbrauch und Beschaffung sowie externe Studien, Marktanalysen und regulatorische Vorgaben. Berücksichtigt wurden sämtliche Standorte, Geschäftsbereiche sowie wesentliche vor- und nachgelagerte Prozesse der Wertschöpfungskette. Annahmen zu Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß wurden qualitativ und quantitativ bewertet.
Zunächst wurden die relevanten Bereiche der Wertschöpfungskette analysiert sowie zentrale Stakeholder und potenzielle Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Auf Basis der ESRS-Vorgaben wurden daraus Listen potenzieller Auswirkungen sowie Risiken und Chancen (IROs) abgeleitet und konsolidiert. Ergänzend wurde geprüft, ob bestimmte Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen oder geografische Gegebenheiten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind. Dabei wurden insbesondere energie- und rohstoffintensive Prozesse, soziale und ökologische Risiken in der Lieferkette sowie ausgewählte Produktionsbereiche berücksichtigt.
Nach der Identifikation wurden alle Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in Workshops mit internen Fachexperten analysiert und einzeln bewertet, um die Grundlage für die Wesentlichkeitsbestimmung zu schaffen. Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte anhand der Definition des Schweregrads gemäß ESRS 1. Demnach wurden Ausmaß und Umfang sowie bei negativen Auswirkungen zusätzlich die Unabänderlichkeit bewertet. Für potenzielle Auswirkungen wurde zudem die Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Die Priorisierung basiert auf dem Schweregrad und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Als Schwellenwert für die Wesentlichkeit wurden 2,5 von 5 Punkten festgelegt.
Risiken und Chancen wurden nach Eintrittswahrscheinlichkeit und finanziellem Ausmaß bewertet, wobei potenzielle finanzielle Effekte aus identifizierten Auswirkungen und Abhängigkeiten abgeleitet wurden. Als Schwellenwert für die finanzielle Wesentlichkeit gelten 1% des Umsatzes (rund EUR 7 Mio.). Die Bewertung basiert auf relevanten Kennzahlen wie Umsätzen, Kosten und Vermögenswerten und folgt der unternehmensweiten Risikologik. Die identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen werden im Rahmen der Priorisierung nach denselben Bewertungslogiken wie andere Unternehmensrisiken beurteilt und entsprechend ihrer finanziellen Relevanz eingeordnet. Neben Risiken ergeben sich auch Chancen, insbesondere durch Elektromobilität, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die zur Emissionsreduktion, Kostensenkung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Im Rahmen einer konzernweiten Klimarisiko- und Resilienzanalyse wurde die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber physischen und transitorischen Risiken untersucht. Details dazu siehe unter Punkt „E1 Klimawandel“ am Seitenende.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Teil des bestehenden Risikomanagementsystems und wurden systematisch in die Risikomatrix der POLYTEC GROUP integriert. Die Entscheidungsfindung erfolgt im Rahmen des Risikomanagement- und Strategieprozesses. Potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen werden regelmäßig mit relevanten Fachabteilungen sowie dem Management – insbesondere in Business Review Meetings sowie dem Risk Assessment Board – diskutiert. Details dazu siehe Angabepflicht GOV-5.
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden in interdisziplinären Workshops diskutiert, priorisiert und final auf Managementebene beschlossen. Interne Kontrollmechanismen – wie dokumentierte Methodik, mehrstufige Freigaben und jährliche Aktualisierungen – stellen eine konsistente Durchführung sicher und integrieren die Ergebnisse in das Risikoreporting sowie strategische und operative Entscheidungen.
Der Wegfall der Bereiche E3 und S4 im Berichtsjahr basiert auf einer umfangreichen Analyse der Wertschöpfungskette der POLYTEC und davon abgeleitet der Wesentlichkeitseinstufung dieser beiden Bereiche. Da POLYTEC für ihre Kernprozesse Wasser in sehr geringen Mengen nutzt und darüber hinaus auch keine Einleitungen in lokale Gewässer- bzw. Meeresressourcen tätigt wurden die Auswirkungen in diesem Bereich nach aktuellem Stand als unwesentlich eingestuft. Auswirkungen in dem Bereich S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen kategorisiert POLYTEC aufgrund mangelnder Einflussnahme in ihrer Position als B2B Automobilzulieferer ebenso als unwesentlich. Die Situation hinsichtlich dieser Wesentlichkeitssetzung prüft POLYTEC jährlich im Rahmen der Neuevaluierung ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Relevante Stakeholder, insbesondere interne Fachbereiche, wurden einbezogen – für nähere Details siehe Kapitel SBM-2. Die Methodik blieb 2025 weitgehend unverändert, mit Anpassungen hinsichtlich der Stakeholder-Einbindung sowie regulatorischen und marktseitigen Entwicklungen. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Q4 2025, die nächste Überprüfung ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant.
E1 Klimawandel:
Im Hinblick auf klimabezogene Auswirkungen sind die Treibhausgasemissionen ein wesentlicher Faktor. Daher erhebt POLYTEC diese Emissionen (Scope 1, 2 und 3) systematisch entlang der Wertschöpfungskette gemäß E1-6. Dabei werden Emissionsquellen identifiziert, quantifiziert und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Klimastrategie bewertet. Zur Berechnung werden anerkannte Emissionsfaktoren u. a. von IAE, Umweltbundesamt, EcoInvent und EPA sowie für bestimme Produktgruppen Primärdaten der Lieferanten verwendet. Der risikobasierte Ansatz umfasst sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen und berücksichtigt die geografischen Gegebenheiten der Standorte.
Im Jahr 2025 wurde erstmals eine konzernweite Klimarisikoanalyse durchgeführt. Dabei wurden klimabedingte physische Risiken sowie Übergangsrisiken betrachtet. Zur Identifizierung klimabedingter physischer Risiken wurden potenzielle Gefahren wie Hitzeperioden, Starkniederschläge, Hochwasser, Stürme und Temperaturveränderungen unter Nutzung externer Klimadaten und anhand anerkannter IPCC-Klimaszenarien (z. B. IPCC RCP 4.5, 8.5, SSP) auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte (2025, 2030 und 2050) sowie interner Risikoexpertise analysiert.
Die Analyse kombinierte qualitative Standortbewertungen mit quantitativen Abschätzungen potenzieller Schadenshöhen und Umsatzwirkungen. Bewertet wurde einerseits das Betriebsgelände (Größe, Bausubstanz, Alter, Gebäudewert usw.) sowie die Exposition in Bezug auf Klimagefahren. Daraus wurde die Vulnerabilität der Vermögenswerte, Geschäftstätigkeiten, Produkte und Lieferketten gegenüber physischen Klimagefahren sowie die Sensitivität des Standortes hinsichtlich deren Auswirkungen bewertet. Dabei wurden Wahrscheinlichkeit, Umfang und Dauer potenzieller Gefahren für die konkreten geografischen Koordinaten der Standorte berücksichtigt. Im Zuge der Analyse wurden sämtliche Produktionsstandorte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union untersucht.
Zur Ermittlung klimabedingter Übergangsrisiken untersuchte das Unternehmen regulatorische Entwicklungen (z. B. CO2-Bepreisung), technologische Veränderungen, Markttrends sowie veränderte Kundenpräferenzen. Es wurde mindestens ein Szenario mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C berücksichtigt, um Risiken und Chancen durch regulatorische Änderungen, steigende Kosten oder neue Geschäftsmöglichkeiten (z. B. emissionsarme Produkte) zu bewerten. Im Vergleich dazu wurde ebenso ein Klimaszenario mit hohen Emissionen (RCP8.5) bei der Ermittlung der Klimagefahren berücksichtigt.
E2 Umweltverschmutzung:
POLYTEC überprüfte im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse systematisch seine Standorte und Geschäftstätigkeiten, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie mit dem Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen zu identifizieren. Die Analyse umfasste sowohl eigene Tätigkeiten als auch relevante vor- und nachgelagerte Prozesse der Wertschöpfungskette, insbesondere im Zusammenhang mit eingesetzten Materialien, Lieferantenprozessen sowie Entsorgungs- und Recyclingaktivitäten.
Die Überprüfung erfolgte auf Basis interner Umweltkennzahlen (z. B. Emissionen, Abfallmengen, Gefahrstoffregister), standortbezogener Umweltbewertungen, Compliance-Prüfungen sowie der Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen, externer Studien und Branchenbenchmarks. Dabei wurden qualitative Bewertungen (z. B. potenzielle Schwere von Umweltauswirkungen) mit quantitativen Indikatoren (z. B. Emissionsmenge, Grenzwertüberschreitungen, Entsorgungsvolumina) kombiniert. Auf Grundlage der durchgeführten Analyse wurden keine wesentlichen direkten Umweltverschmutzungen durch die eigene Geschäftstätigkeit identifiziert.
E4 Biodiversität und Ökosysteme:
Die Analyse wesentlicher Auswirkungen auf Biodiversität berücksichtigte potenzielle Effekte auf Ökosysteme und Artenvielfalt an eigenen Standorten sowie entlang der Wertschöpfungskette. Im Fokus standen wurden Flächeninanspruchnahme, Artenvielfalt, Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Ressourcennutzung. Ergänzend wurden relevante Aspekte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, beispielsweise im Zusammenhang mit Rohstoffen, Lieferketten sowie Entsorgungs- und Recyclingprozessen, betrachtet. Die Bewertung erfolgte anhand qualitativer und quantitativer Kriterien wie Flächennutzung, Nähe zu sensiblen Gebieten, Emissionsintensität und Ressourcenverbrauch, unter Nutzung interner Umweltkennzahlen, standortbezogener Informationen und öffentlich verfügbarer Daten zu Schutzgebieten.
Die direkte Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen ist gering, da für die Produktion kaum Wasser oder biologische Rohstoffe genutzt werden. Relevant ist vor allem die Verfügbarkeit von Boden für Produktions- und Logistikinfrastruktur. Indirekte Abhängigkeiten bestehen hinsichtlich fossilen Rohstoffen und energiebezogenen Ressourcen, wobei Biodiversitätsverlust oder Wasserstress in Beschaffungsregionen Lieferkettenrisiken darstellen können. Auch regulierende Leistungen wie Klimaregulation und Wasserhaushalt sind für stabile Abläufe wichtig.
Übergangsrisiken umfassen strengere Naturschutzauflagen, erweiterte Umweltprüfungen sowie wachsenden Druck von Markt und Kunden zu ESG- und Biodiversitätsnachweisen, die zu höheren Kosten oder Einschränkungen bei der Flächennutzung führen können. Reputations- und Lieferkettenrisiken bestehen insbesondere bei Rohstoffen aus biodiversitätssensiblen Regionen und werden im Risikomanagement überwacht.
Systemische Risiken durch globalen Biodiversitätsverlust könnten Rohstoffmärkte und Lieferketten stören. Anpassungskosten könnten zudem durch regulatorische Veränderungen und steigende Erwartungen von Investoren und Konsumenten entstehen.
POLYTEC hat keine direkten wesentlichen Auswirkungen auf gemeinsam genutzte Ressourcen festgestellt. Potenzielle Effekte entstehen vor allem in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere beim Rohstoffabbau. Aufgrund fehlender Transparenz über Abbaugebiete wurden betroffene Gemeinschaften bisher nicht direkt konsultiert. Die Auswirkungen an Produktionsstandorten sind gering.
Das Unternehmen hat keine Standorte in oder nahe an schutzbedürftiger Biodiversität ermittelt, und die bestehenden Produktionsstandorte gefährden keine natürlichen Lebensräume oder geschützte Arten. Daher sind keine Abhilfemaßnahmen erforderlich.
E5 Ressourcen und Kreislaufwirtschaft:
POLYTEC hat seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten systematisch überprüft, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu ermitteln. Die Analyse umfasste Ressourcenzuflüsse (Materialbeschaffung), Ressourcenabflüsse (Produktverwertung, Recycling) sowie Abfallströme entlang der eigenen Tätigkeiten und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Zur Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken und Chancen wurden qualitative und quantitative Methoden angewendet, darunter insbesondere Materialstromanalysen, Ressourceneffizienzbewertungen sowie die Auswertung interner Umwelt- und Produktionskennzahlen (z. B. Materialeinsatz, Abfallmengen und Recyclingquoten). Ergänzend wurden regulatorische Anforderungen sowie branchenübliche Praktiken im Bereich Kreislaufwirtschaft berücksichtigt.
Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden bislang nicht durchgeführt, da die direkten Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf lokale Gemeinschaften in diesem Bereich als gering eingeschätzt werden. Relevante Aspekte werden jedoch im Austausch mit internen Fachbereichen sowie relevanten Geschäftspartnern entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigt und regelmäßig im Risikomanagement überwacht.
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
POLYTEC hat in seiner Nachhaltigkeitserklärung alle wesentlichen Angabepflichten gemäß den Ergebnissen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die Analyse umfasste sämtliche themenspezifische Bereiche der ESRS. Auf Grundlage der Analyse wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in mehreren Umwelt-, Sozial- und Governance-Themenbereichen identifiziert. Diese werden in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln der Nachhaltigkeitserklärung (E1-E5, S1-S3 sowie G1) näher erläutert.
Themen, die in der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich identifiziert wurden, sind Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3) sowie Endnutzer und Verbraucher (ESRS S4). Der Bereich Wasser spielt in den eigenen Produktionsprozessen eine untergeordnete Rolle. Der Themenbereich Endnutzer und Verbraucher wurde aufgrund der Rolle von POLYTEC als Tier-1 Zulieferer sowie der begrenzten Produktverantwortung gegenüber Endverbrauchern entlang der Wertschöpfungskette als nicht wesentlich eingestuft.
Der nachfolgende ESRS-Index zeigt die Angabepflichten, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf Grundlage der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden (siehe ESRS 1, Kapitel 3), einschließlich der Seitenverweise im Bericht. Ergänzend enthält die Tabelle auch die in Anlage B der ESRS aufgeführten Datenpunkte aus weiteren EU-Rechtsvorschriften sowie deren Fundstellen in der Nachhaltigkeitserklärung. Datenpunkte, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft wurden, finden sich nicht in der Tabelle wieder.
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Liste an wesentlichen Offenlegungsanforderungen | Seitenverweis |
ESRS 2 - Allgemeine Angaben | |
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung | 65 |
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | 65 |
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 67 |
GOV-2 – Information und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | 68 |
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 69 |
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 69 |
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 70 |
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | 70 |
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 73 |
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 74 |
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 82 |
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | 84 |
ESRS E1 - Klimawandel | |
E1-1 - Übergangsplan für den Klimaschutz | 95 |
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 96 |
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | 97 |
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 100 |
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix | 102 |
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | 103 |
ESRS E2 - Umweltverschmutzung | |
E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 105 |
E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 106 |
E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 106 |
ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |
E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 106 |
E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 106 |
E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 106 |
E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen | 107 |
ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 107 |
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 108 |
E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 110 |
E5-4 – Ressourcenzuflüsse | 111 |
E5-5 – Ressourcenabflüsse | 112 |
ESRS S1 - Eigene Belegschaft | |
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | 114 |
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | 115 |
S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können | 116 |
S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | 116 |
S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 120 |
S1-6 – Merkmale der Mitarbeiter:innen des Unternehmens | 121 |
S1-7 - Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | 122 |
S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | 122 |
S1-9 – Diversitätskennzahlen | 123 |
S1-10 – Angemessene Entlohnung | 123 |
S1-11 - Soziale Absicherung | 123 |
S1-12 - Menschen mit Behinderung | 123 |
S1-13 - Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | 124 |
S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | 124 |
S1-15 - Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs und Privatleben | 124 |
S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | 125 |
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | 125 |
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | 125 |
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen | 125 |
S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | 126 |
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | 126 |
S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 126 |
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften | |
S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften | 127 |
S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen | 127 |
S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können | 127 |
S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | 127 |
S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 127 |
ESRS G1 – Unternehmensführung | |
G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | 128 |
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten | 130 |
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | 130 |
G1-4 – Korruptions- und Bestechungsfälle | 131 |
G1-6 - Zahlungspraktiken | 131 |
Anlage B | 132 |
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2. Umweltinformationen
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Um die von der Europäischen Union definierten Klimaschutz- und Energieziele für 2050 erreichen und die Vorhaben des European Green Deal verwirklichen zu können, ist es unter anderem von großer Bedeutung, Finanzströme in nachhaltige Projekte und Investitionen zu lenken. Der Begriff Nachhaltigkeit war in der Vergangenheit allerdings mit einer gewissen Unsicherheit belastet. Aus diesem Grund trat im Juni 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 in Kraft. Sie schafft klare Definitionen und soll zugleich Unternehmen dazu bewegen, ihr wirtschaftliches Handeln umwelt- und klimaschonender zu gestalten.
Das Herzstück der Taxonomie Verordnung bilden hierbei sechs Umweltziele:
● Anpassung an den Klimawandel
● Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
● Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
● Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
● Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Konkret sollen für relevante Umweltziele jeweils die taxonomiefähigen und -konformen Umsätze, Investitions- sowie Betriebsausgaben ausgewiesen werden. Die POLYTEC GROUP veröffentlichte in den vergangenen Jahren gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung daher den taxonomiekonformen Anteil der drei Leistungsindikatoren Umsatz, CapEx und OpEx. Die jeweils taxonomiefähigen Umsätze, Investitions- sowie Betriebsausgaben publizierte die POLYTEC GROUP zum ersten Mal bereits 2022 und von da an jedes Jahr.
Der Schritt in die Konformität ist an die Einhaltung konkreter Parameter gebunden. So ist eine Wirtschaftstätigkeit nur dann taxonomiekonform und somit ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der insgesamt sechs Umweltziele der EU beiträgt. Zudem darf eben diese Wirtschaftstätigkeit keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigen und muss unter Einhaltung eines vordefinierten Mindestschutzes ausgeübt werden.
Im Rahmen der Definition der Wirtschaftstätigkeiten fokussiert sich die POLYTEC GROUP auf das Umweltziel Klimaschutz und somit gemäß Artikel 9 Ziff. a der Verordnung (EU) 2020/852 auf das erste Ziel der Verordnung, wodurch Doppelzählungen vermieden werden konnten. Die hierfür festgelegten technischen Bewertungskriterien geben unter anderem vor, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet und ebenso keine erhebliche Beeinträchtigung eines der anderen fünf Umweltziele verursacht.
Im Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission im Rahmen der Omnibus-Initiative I einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie. Mit der delegierten Verordnung (EU) 2026/73, veröffentlicht am 8. Jänner 2026, wurden in diesem Zusammenhang auch Anpassungen an der Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 vorgenommen. Diese Änderungen umfassen insbesondere die Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes, eine Reduktion und Vereinfachung der Meldebögen sowie Erleichterungen bei der Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten, Finanzierungen und Investments.
Die Offenlegung der Angaben erfolgt zum 31. Dezember 2025 auf Basis dieser überarbeiteten Vorgaben. In weiterer Folge spiegeln sich die Anpassungen in veränderten Meldebögen und Leistungsindikatoren wider. Aufgrund weiterhin bestehender Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung werden ergänzend, soweit zweckmäßig, die im Amtsblatt veröffentlichten Auslegungen der Europäischen Kommission herangezogen.
MINIMUM SOCIAL SAFEGUARDS
In Artikel 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird die Einhaltung eines sogenannten sozialen Mindestschutzes gefordert. Dieser Mindestschutz stellt sicher, dass wesentliche Regelwerke wie etwa die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte eingehalten werden. Konkret wurden im Rahmen der Minimum Social Safeguards die vier Kernthemen Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb formuliert. Zusätzliche Themen wie etwa umstrittene Waffen oder Board Gender Diversity werden in weiterer Folge kurz thematisiert.
Bezüglich der Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat wird auf den ESRS 2 Standard, Kapitel GOV-1, verwiesen. Hier wird die aktuelle Situation dieser Thematik in der POLYTEC GROUP dargestellt. Zum Gender Pay Gap wird in S1-16 berichtet.
Da es sowohl im eigenen Wirkungsbereich, als auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette keine Berührpunkte mit umstrittenen Waffen gibt, wird dieses Thema nicht weiter beleuchtet.
Um den Risiken Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und einen freien und fairen Wettbewerb zu unseren Kunden und Mitbewerbern zu gewährleisten, wurden Risiken identifiziert, die wesentlichen finanzrelevanten Prozesse digitalisiert und im Sinne eines geschlossenen internen Kontrollsystems standardisiert. Ergänzend wird die Sensibilität der Mitarbeiter:innen zur Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben durch die Veröffentlichung entsprechender Richtlinien geschärft und nachverfolgt. Zur Einhaltung dieser menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und Durchsetzung vorstehender Ziele hat die POLYTEC GROUP nachfolgend erläuterte Maßnahmen und Prozesse umgesetzt. Weitere Informationen finden sich in den entsprechenden Kapiteln und Punkten dieser gemäß den ESRS errichteten nichtfinanziellen Erklärung.
EINHALTUNG VON MENSCHENRECHTEN
Die laufend durchgeführten gruppenweiten Risikoanalysen zeigen keine relevanten branchen-, unternehmens- oder produktspezifischen Risiken, die negativen Auswirkungen auf die Einhaltung der Mindeststandards evident erscheinen lassen. Durch die implementierten Systeme können Verstöße in den Bereichen Arbeitszeit und Arbeitssicherheit sowie Training und Schulung laufend nachverfolgt und anlassbezogene Abhilfe geschafft werden. An Standorten im nichteuropäischen Ausland wie insbesondere in den USA, China und Südafrika werden die jeweils lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch geschultes, qualifiziertes Personal nachverfolgt und eingehalten. Konkret werden hier ebenso Schulungen zu dem gruppenweit gültigen Verhaltenskodex durchgeführt und über das interne Lernmanagementsystem nachverfolgt. Zudem wird die Einhaltung von Menschenrechten, wie etwa der vollständige Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit, durch die übergeordneten HR-Verantwortlichen in regelmäßigen Jour Fixe thematisiert, um aktiv Bewusstsein vor Ort zu schaffen.
Anfang 2024 wurde unter Mitwirkung der Aufsichtsorgane eine Risikomanagementrichtlinie in Kraft gesetzt, die auch die Verankerung der Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Mindeststandards in die Unternehmens- und nachhaltige Risikostrategie der GROUP weiter vorantreiben wird. Zur Erfüllung der notwendigen Sorgfaltspflichten und Vermeidung negativer Auswirkungen hat die POLYTEC GROUP entsprechende Maßnahmen und Systeme implementiert, wie etwa die Definition eines umfangreichen Verhaltenskodex sowie eines spezifischen Verhaltenskodex für Lieferanten. Detailliertere Informationen und Ausführungen zu getroffenen Maßnahmen und implementierten Systemen in Bezug auf die direkten Mitarbeiter:innen der POLYTEC GROUP finden sich nachstehend im Standard ESRS 2 in den Kapiteln SBM-3 sowie der Angabepflicht S1-1 „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“. Als Grundvoraussetzung erwartet die POLYTEC GROUP von ihren Lieferanten Kenntnis und vollumfängliche Einhaltung der geltenden einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Im Rahmen des ab dem 1. Jänner 2024 für die deutschen Standorte der POLYTEC GROUP in Kraft getretenen deutschen LkSG wurde ein durchgängiger digitaler Prozess unter Zuhilfenahme eines externen Tools zur gruppenweiten Zertifizierung sämtlicher Lieferanten umgesetzt.
KORRUPTION UND FAIRER WETTBEWERB
Um die Gefahr von Bestechung und Korruption weitestgehend zu minimieren, wurde das interne Kontrollsystem durch Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips seit 2015 durch die gruppenweite Digitalisierungsoffensive systemseitig weiter vorangetrieben. Die POLYTEC GROUP verfügt mittlerweile über automatisierte Systeme zur Genehmigung von Bedarfsanfragen und zu wertabhängigen systemseitigen Freigabeberechtigungen von Zahlungsanweisungen. Im Hinblick auf die seit Februar 2022 im Konzern veröffentlichte Antikorruptionsrichtlinie obliegt die Prüfung und Überwachung lokaler Anfragen sowie die Berichtspflicht an den Vorstand dem eigens dafür eingerichteten GROUP Compliance Committee. Detailliertere Informationen zu implementierten Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung finden sich in weiterer Folge im Kapitel ESRS G1 Unternehmensführung, konkret in den Angabepflichten G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“, sowie G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“.
Auch das Zustandekommen von Entwicklungsprojekten und Vertriebsverträgen unterliegt durch Installation des POLYTEC-Entwicklungsprozesses (PEP) sowie der Vertriebsrichtlinien zur Angebotsfreigabe und Vertragsprüfung einem standardisierten Freigabeprozess, sodass weitestmögliche Transparenz beim Zustandekommen von Projekten und Verträgen und ein fairer Wettbewerb sichergestellt ist. Aufgrund des Verbots des Missbrauchs von Insiderinformationen sowie der Marktmanipulation dient die POLYTEC-Compliance-Richtlinie der Sicherstellung dieser Grundsätze und der Abwendung von Schäden und Strafen gegenüber der POLYTEC GROUP und ihren Mitarbeiter:innen.
BESTEUERUNG
Im Rahmen der Besteuerung handelt die POLYTEC GROUP gemäß den lokal geltenden steuerlichen Anforderungen unter Einhaltung interner Sicherungsmaßnahmen (IKS) sowie der konzernweiten Compliance-Richtlinie. Die buchhalterische Erfassung von Geschäftsfällen, die Erstellung von Steuererklärungen, der Zahlungsverkehr und weitere steuerrelevante Prozesse erfolgen nach definierten Abläufen unter Anwendung des 4-Augen-Prinzips. Die Wirksamkeit dieser Prozesse und des internen Kontrollsystems wird jährlich geprüft.
Die im Zuge der Erklärungen zu übermittelnden Daten werden mit gegebenenfalls einzureichenden statistischen Meldungen verplausibilisiert. Die Einhaltung von Fristen (z. B. Monatsberichte, UVA, Intrastat, ZM) wird durch interne Dokumentation mit klaren Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen sowie durch einen Fristenkalender sichergestellt. Sonderthemen und steuerliche Anfragen werden von den lokalen Buchhaltungsabteilungen gemeinsam mit dem Corporate Accounting und bei Bedarf mit externen Beratern beurteilt. Der vertrauliche Umgang mit Daten und Informationen wird durch regelmäßige Schulungen zur Compliance-Richtlinie gewährleistet.
TECHNISCHE BEWERTUNGSKRITERIEN
Für die Bewertung einer Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform und somit ökologisch nachhaltig muss diese unter anderem einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten, ohne eine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Ziele zu verursachen. Hierfür wurden im Rahmen der Taxonomie-Verordnung für jedes Umweltziel konkrete technische Bewertungskriterien, sowie für jede Wirtschaftstätigkeit spezifische Do-No-Significant-Harm-Kriterien, in weiterer Folge mit DNSH abgekürzt, festgelegt.
Für die Erfüllung des DNSH-Kriteriums für das Ziel Anpassung an den Klimawandel wird seitens der Taxonomie- Verordnung eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse gefordert. Hierdurch sollen akute sowie chronische physischen Klimarisiken, während der erwarteten Lebensdauer einer Wirtschaftstätigkeit festgestellt werden. Konkrete Informationen zu dieser Analyse finden sich in der Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 zur Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Im Rahmen der Notwenigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung als DNSH-Kriterium hat die POLYTEC GROUP eine interne Analyse durchgeführt und entsprechende, bereits bestehende umwelt-, bau- und wasserrechtliche Dokumente ermitteln können.
SPEZIFIKATION DER WICHTIGSTEN LEISTUNGSINDIKATOREN
Anteil des Umsatzes, der CapEx und OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025 (zusammenfassende KPI)
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Geschäftsjahr | 2025 | | | Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach Umweltzielen | |
KPI (1) | Insgesamt (2) | Anteil taxonomiefähiger Tätigkeiten (3) | Taxonomiekonforme Tätigkeiten (4) | Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten (5) | Klimaschutz (6) | Anpassung an den Klimawandel (7) | Wasser (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Umweltverschmutzung (10) | Biologische Vielfalt (11) | Anteil der ermöglichenden Tätigkeiten (12) | Anteil der Übergangstätigkeiten (13) | Nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten (14) | Taxonomiekonforme Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (2024) (15) | Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (2024) (16) |
Text | Währung (TEUR) | % | Währung (TEUR) | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | Währung (TEUR) | % |
Umsatz | 223.228 | 26,0% | 84.462 | 12,7% | 12,7% | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 12,7% | 0,0% | 8,9% | 152.073 | 22,4% |
CapEx | 1.086 | 0,8% | 175 | 0,6% | 0,6% | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,6% | 0,0% | 4,1% | 2.199 | 6,7% |
OpEx | 7.568 | 21,2% | 2.293 | 10,3% | 10,3% | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10,3% | 0,0% | 8,0% | 4.487 | 22,1% |
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UMSATZ (WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN)
Zur Feststellung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten hat die POLYTEC GROUP auch dieses Jahr im ersten Schritt eine strukturierte Analyse der umsatzbasierten Wirtschaftstätigkeiten durchgeführt. Hierzu wurden entsprechende Umsatzdaten im Rahmen einer Umsatzauflistung eingeholt und konkreten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet. Für die Ermittlung des taxonomiefähigen Umsatzanteils definiert die POLYTEC GROUP primär die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien als relevant. Diese Technologien zielen auf eine erhebliche Einsparung der Treibhausgasemissionen ab und können je nach Verfügbarkeit einer Lebenszyklusanalyse und somit Erfüllung der Voraussetzung für die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowohl als taxonomiefähig sowie taxonomiekonform ausgewiesen werden. Im Falle der hierfür berücksichtigten Produkte erfolgt dies zum einen durch ihre Leichtbauweise und Produktionsverfahren wie etwa bei Produkten aus Spritzguss. Im Vergleich zu gleichwertigen Erzeugnissen aus etwa metallhaltigen Materialien oder ähnlichem, haben diese Produkte weniger Gewicht und somit in weiterer Folge einen Einfluss auf die Emissionen der Fahrzeuge, in denen sie verbaut werden. Zu diesen Produkten zählen beispielsweise Zylinderkopfabdeckungen aus Kunststoff. Ebenso wurden im Rahmen dieser Kategorie Produkte berücksichtigt, welche Einfluss auf die Aerodynamik der Fahrzeuge als Endprodukte haben. Durch die besonders aerodynamische Form etwa spezifischer Unterbodenbauteile oder Dachspoiler bei Nutzfahrzeugen, kann der Luftwiderstand reduziert werden, wodurch in weiterer Folge der Emissionsausstoß reduziert werden kann. Neben dem Automobilbereich identifiziert die POLYTEC Group auch Produkte aus anderen Bereichen innerhalb der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.6, insbesondere wiederverwendbare Transport- und Verpackungslösungen. Diese zeichnen sich durch ihre Kreislauffähigkeit und Ressourceneffizienz aus und werden als taxonomiekonform eingestuft.
Aufgrund der Berücksichtigung der Wesentlichkeitsschwelle führt POLYTEC die in weiterer Folge definierten Produkte beziehungsweise Wirtschaftätigkeiten in reduzierter Form an. Die Umsätze liegen unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 10% und haben somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den Umsatz. Dazu zählen ausschließlich Produkte im Rahmen des Nace Codes C – Verarbeitendes Gewerbe, welche aufgrund ihrer untergeordneten Rolle hinsichtlich des Gesamtumsatzes nicht detaillierter berichtet werden. Zur Vermeidung von Doppelzählungen erfolgt eine klare Abgrenzung der Produkte nach deren Einsatzbereich.
Die leichte Abweichung der Kennzahl im Vergleich zum vergangenen Jahr besteht aufgrund des auftragsbedingt variablen Produktportfolios. Die POLYTEC GROUP produziert eine Vielzahl verschiedener Produkte, welche naturgemäß Abrufschwankungen unterliegen. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten und somit auch Produktgruppen jedes Jahr neu analysiert und erneut bewertet.
Die Basis des Umsatzes ist der Nettoumsatz resultierend aus Waren oder Dienstleistungen gemäß IAS 1.82(a). Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2025 von TEUR 666.792 bilden den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden (siehe E. 1. Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung). Zur Berechnung der entsprechenden Prozentsätze wurde der Anteil der Umsatzerlöse durch Produkte in Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten (=Zähler) in Relation gestellt zu dem Gesamtumsatz der POLYTEC GROUP aus dem Jahr 2025 (=Nenner). Eine ähnliche Vorgehensweise wählte die POLYTEC GROUP auch für die Ermittlung des taxonomiekonformen Umsatzanteils. Der jeweilige Anteil an taxonomiefähigem sowie taxonomiekonformen Umsatz wurde basierend auf den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) berechnet. Die herangezogenen Zahlen zum Gesamtumsatz der POLYTEC GROUP im Jahr 2025 entsprechen den Positionen im Jahresabschluss. Basierend darauf haben sich für den umsatzbezogenen Leistungsindikator folgende Daten ergeben.
Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Tätigkeit)
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Gemeldeter KPI | Umsatz | | | | | | | | | | | | |
Geschäftsjahr | 2025 | | | | | | | | | | | | |
| | | | | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | | | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Taxonomiefähiger KPI (Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes) (3) | Taxonomiekonformer KPI (Geldwert des Umsatzes) (4) | Taxonomiekonformer KPI (Anteil des taxonomiekonformen Umsatzes) (5) | Klimaschutz (6) | Anpassung an den Klimawandel (7) | Wasser (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Umweltverschmutzung (10) | Biologische Vielfalt (11) | Ermöglichende Tätigkeit (12) | Übergangstätigkeit (13) | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten (14) |
Text | | % | Währung (TEUR) | % | % | % | % | % | % | % | (Ggf. E) | (Ggf. T) | % |
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | CCM 3.6 | 26,0% | 84.462 | 12,7% | 12,7% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | E | / | 48,7% |
Summe der Konformität nach Ziel | | | | 12,7% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | | |
KPI-Gesamtwert (Umsatz) | 26,0% | 84.462 | 12,7% | 12,7% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 12,7% | 0,0% | 48,7% |
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Fußnoten und Erklärungen zu den Tabellen der Leistungsindikatoren:
Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhand, der das Ziel abdeckt, d. h.
- Klimaschutz: CCM
- Anpassung an den Klimawandelt: CCA
- Wasser- und Meeresressourcen: WTR
- Kreislaufwirtschaft: CE
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC
Abkürzungen:
E – Ermöglichende Tätigkeit
T – Übergangstätigkeit
INVESTITIONEN (CapEx)
Für die Bewertung des investitionsbezogenen Leistungsindikators hat die POLYTEC GROUP eine Analyse ihrer Investitionsaufwände des vergangenen Jahres durchgeführt. Hierzu wurden die entsprechenden IST-Kosten auf Gruppenebene ausgewertet und mit den jeweiligen Standorten hinsichtlich tatsächlich getätigter Investitionen im Jahr 2025 abgestimmt. Im Rahmen der Datenerfassung für die CapEx-Kennzahl wäre ebenso das Potenzial gegeben gewesen dem Fehler der Doppelzählung bestimmter monetärere Aufwendungen zu unterliegen. Um dies zu vermeiden, wurden die entsprechenden Datensätze exakt ausgewertet und je nach Relevanz in die Berechnung der CapEx-Kennzahl einbezogen.
Im ersten Schritt ermittelte die POLYTEC GROUP für die entsprechende Berechnung jene Investitionen, welche in Zusammenhang mit den im Rahmen des umsatzbezogenen Leistungsindikators identifizierten, Wirtschaftstätigkeiten stehen. Da im Berichtsjahr die Investitionsausgaben in keiner der identifizierten Wirtschaftstätigkeit über der 10% Wesentlichkeitsschwelle liegen, werden in weiterer Folge, mit Ausnahme jener im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien, keine weiteren Ausgaben detaillierter berichtet. Ausgaben in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.6 werden in weiterer Folge in der Tabelle angeführt, obwohl sie unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegen, da sie in Zusammenhang mit taxonomiefähigen sowie -konformen Produkten stehen.
Ausgaben im Rahmen des Nace Codes F - Baugewerbe sowie H – Verkehr und Lagerei tragen in keinem wesentlichen Ausmaß zu dem Gesamtwert an Investitionsausgaben bei, weshalb sie in weiterer Folge als unwesentlich definiert und somit nicht detaillierter berichtet werden. Dies gilt ebenso für Ausgaben in Zusammenhang mit Produkten im Rahmen des Nace Codes C – Verarbeitendes Gewerbe.
Für die Berechnung des taxonomiefähigen Anteils der CapEx-Kennzahl wurden, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Taxonomie-Verordnung, Investitionsausgaben, in Verbindung mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten (=Zähler), sowie Ausgaben für Elektro- sowie Hybridfahrzeuge und Gebäudezugänge in Relation gestellt zu den gesamten Investitionsausgaben der POLYTEC GROUP des Jahres 2025 (=Nenner). In Anlehnung daran wurden für den taxonomiekonformen CapEx-Anteil ebenso Investitionsausgaben in Zusammenhang mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (=Zähler) im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen aus dem Jahr 2025 (=Nenner) bewertet.
Der jeweilige Anteil an taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen CapEx wurde basierend auf den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) berechnet. Für die gesamten CapEx in Höhe von TEUR 22.677, die als Nenner für die Berechnung definiert wurden, hat POLYTEC die gesamten Zugänge der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.739 exklusive der Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.279 und zuzüglich der Umgliederungen bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 754 herangezogen (siehe E. 8. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte). In Bezug auf die berücksichtigten Sachanlagen wurden die gesamten Zugänge in Höhe von TEUR 30.574 exklusive der Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau in Höhe von TEUR 18.929 und zuzüglich der Umgliederungen bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau in Höhe von TEUR 9.817 herangezogen (siehe E. 9. Sachanlagen).
Abweichungen in den Zahlen für den CapEx-bezogenen Leistungsindikator im Vergleich zum Vorjahr entstehen unter anderem aufgrund der variierenden Investitionen im Rahmen einzelner Projekte.
Anteil der CapEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Tätigkeit)
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Gemeldeter KPI | CapEx | | | | | | | | | | | |
Geschäftsjahr | 2025 | | | | | | | | | | | |
| | | | | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | | | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Taxonomiefähiger KPI (Anteil der taxonomiefähigen CapEx) (3) | Taxonomiekonformer KPI (Geldwert der CapEx) (4) | Taxonomiekonformer KPI (Anteil der taxonomiekonformen CapEx) (5) | Klimaschutz (6) | Anpassung an den Klimawandel (7) | Wasser (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Umweltverschmutzung (10) | Biologische Vielfalt (11) | Ermöglichende Tätigkeit (12) | Übergangstätigkeit (13) | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten (14) |
Text | | % | Währung (TEUR) | % | % | % | % | % | % | % | (Ggf. E) | (Ggf. T) | % |
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | CCM 3.6 | 0,8% | 175 | 0,6% | 0,6% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,6% | 0,0% | 79,2% |
Summe der Konformität nach Ziel | | | | 0,6% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | | |
KPI-Gesamtwert (CapEx) | 0,8% | 175 | 0,6% | 0,6% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,6% | 0,0% | 79,2% |
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BETRIEBSAUSGABEN (OpEx)
Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, neben dem Anteil an taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätzen und Investitionen auch ihre entsprechenden Betriebsausgaben zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund hat POLYTEC, ähnlich der Vorgehensweise bei der Ermittlung der anderen beiden Leistungsindikatoren, die gesamten Betriebsausgaben des vergangenen Jahres betrachtet. Konkret wurden hier die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung vordefinierten Ausgaben in Zusammenhang mit Reparatur- und Wartungskosten, Forschung- und Entwicklungskosten sowie Leasing herangezogen.
In einem ersten Schritt wurde bei der Berechnung dieses Leistungsindikators ebenso Augenmerk auf die Produkt-gruppen, welche für die Berechnung des umsatzbezoge-nen KPI identifiziert wurden, gelegt. Hierdurch ergibt sich eine anteilige Zuordnung der taxonomiefähigen und taxo-nomiekonformen Instandhaltungskosten und „Andere Miet- und Leasingaufwendungen“ gemäß Punkt E. 5. Sonstige Betriebliche Aufwendungen, sowie Forschungs- und Entwicklungskosten zu den einzelnen Wirtschaftstätigkeiten. Die POLYTEC Group berichtet aufgrund der berücksichtigten Wesentlichkeitsschwelle taxonomiefähige sowie -konforme Betriebsausgaben in Zusammenhang mit Produkten aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologie.
Darüber hinaus konnten ebenso anteilige Betriebsausgaben im Rahmen des Nace Codes C – Verarbeitendes Gewerbe identifiziert werden. Aufgrund ihrer untergeordneten Rolle in Bezug auf die gesamten Betriebsausgaben werden sie in weiterer Folge jedoch nicht detaillierter berichtet. Dies gilt ebenso für Betriebsausgaben im Rahmen des Nace Codes H – Verkehr und Lagerei im Rahmen.
Für die Berechnung der taxonomiefähigen OpEx-Kosten wurde somit der Anteil der Betriebsausgaben, der in Zu-sammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkei-ten steht, also der taxonomiefähige Anteil an Ausgaben in Bezug auf Forschung und Entwicklung, Leasing sowie Wartung und Reparatur zuzüglich den Leasingkosten für Hybridfahrzeuge (=Zähler) zu den gesamten Betriebsaufwendungen (=Nenner) im Jahr 2025 gemäß Taxonomie-Verordnung ins Verhältnis gestellt. Eine ähnliche Vorgehensweise wählte die POLYTEC ebenso hinsichtlich der Berechnung der taxonomiekonformen OpEx-Kosten. Hierbei wurden lediglich statt der Leasingkosten für Hybridfahrzeuge, die relevanten Kosten für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge herangezogen.
Die OpEx-Kosten der POLYTEC GROUP im Jahr 2025 im Nenner entsprechen den Positionen im Jahresabschluss, allerdings konnten hier nicht die gesamten gemäß IFRS berechneten OpEx-Kosten herangezogen werden, da die Taxonomie-Verordnung eine leicht abweichende Definition von OpEx vorgibt. Die relevanten Betriebsausgaben wur-den deshalb spezifisch ausgewertet, um die Berechnung gemäß der Taxonomie-Verordnung korrekt durchzufüh-ren.
Für die Berechnung des OpEx-bezogenen Leistungsindika-tors wurden von den im Jahresabschluss unter Punkt E. 5. Sonstige Betriebliche Aufwendungen angeführten OpEx-Kosten die Instandhaltungskosten mit TEUR 16.224 und andere Miet- und Leasingaufwendungen mit TEUR 3.594 sowie für Gebäude mit TEUR 1.098 für den Nenner heran-gezogen. Darüber hinaus wurden im Nenner zusätzlich die Leasingausgaben für entsprechende Firmenfahrzeuge mit TEUR 517 sowie die tatsächlich angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 789 hinzuge-rechnet. In Summe ergibt sich ein Gesamtbetrag der OpEx-Kosten im Nenner von TEUR 22.222. Basierend darauf haben sich für den OpEx-bezogenen Leistungsindikator folgende Daten ergeben:
Anteil der OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Tätigkeit)
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Gemeldeter KPI | OpEx | | | | | | | | | | | | |
Geschäftsjahr | 2025 | | | | | | | | | | | | |
| | | | | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | | | |
Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code (2) | Taxonomiefähiger KPI (Anteil der taxonomiefähigen OpEx) (3) | Taxonomiekonformer KPI (Geldwert der OpEx) (4) | Taxonomiekonformer KPI (Anteil der taxonomiekonformen OpEx) (5) | Klimaschutz (6) | Anpassung an den Klimawandel (7) | Wasser (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Umweltverschmutzung (10) | Biologische Vielfalt (11) | Ermöglichende Tätigkeit (12) | Übergangstätigkeit (13) | Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten (14) |
Text | | % | Währung (TEUR) | % | % | % | % | % | % | % | (Ggf. E) | (Ggf. T) | % |
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | CCM 3.6 | 21,2% | 2.293 | 10,3% | 10,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | E | / | 48,6% |
Summe der Konformität nach Ziel | | | | 10,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | | | |
KPI-Gesamtwert (OpEx) | 21,2% | 2.293 | 10,3% | 10,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 10,3% | 0,0% | 48,6% |
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ESRS E1 Klimawandel
Strategie
Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
POLYTEC entwickelte im Jahr 2023 einen unternehmensweiten Dekarbonisierungspfad (POLYTEC Dekarbonisierungspfad) mit dem Basisjahr 2020, der auf eine konsequente und messbare Reduktion der unternehmens-eigenen Scope‑1‑ und Scope‑2‑Emissionen ausgerichtet ist. Der erarbeitete Übergangsplan zur Minderung des Klimawandels beschreibt die Anpassung der Geschäftsstrategie an einen mit dem 1,5‑°C‑Ziel kompatiblen Transformationspfad. Eine externe Validierung – etwa durch die Science Based Targets initiative (SBTi) – wurde bislang nicht vorgenommen. Die zugrunde liegenden Emissionsziele orientieren sich jedoch am sektorübergreifenden Reduktionsansatz Absolute Contraction Approach (ACA) der SBTi, der für den Zeitraum bis 2030 eine Emissionsminderung von 42 % gegenüber dem Basisjahr 2020 bzw. 4,2% pro Jahr vorsieht. Durch diese methodische Anlehnung gewährleistet POLYTEC, dass die internen Zielsetzungen wissenschaftlich anerkannten, 1,5‑°C‑kompatiblen Reduktionspfaden entsprechen, auch wenn sie derzeit noch nicht formal zertifiziert sind.
Der Übergangsplan umfasst kurz-, mittel- und langfristige Emissionsziele für die Scope 1 und 2 Emissionen des Unternehmens. POLYTEC hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 die weitestgehende Substitution von Erdgas sowie den 100%-igen Einsatz CO2-neutralen Stroms für die eigenen Produktionsprozesse zu erreichen. Das Vorhaben wurde intern als „Go Neutral 2035“ Nachhaltigkeitsstrategie formuliert und auf die gesamte Gruppe ausgedehnt. Der Fortschritt wird jährlich anhand der berechneten Gesamtemissionen sowie definierter KPIs überwacht und der Reduktionspfad bei Bedarf bzw. relevanten Änderungen etwa der Berechnungsmethode oder den umfassten Werken aktualisiert.
Die Umsetzung erfolgt über definierte Maßnahmenpakete, wobei in der POLYTEC GROUP wesentliche Dekarbonisierungshebel in der Effizienzsteigerung durch Energiesparmaßnamen sowie Umstellung auf erneuerbare Energien liegen. Im Jahr 2020 wurden in den österreichischen und deutschen Standorten sowie im niederländischen Werk die Stromverträge umgestellt, sodass ab dem Geschäftsjahr 2021 CO2-neutraler Strom in Form von Herkunftsnachweisen beschafft wurde. Zudem wurden Produktionsanlagen hinsichtlich Energieeffizienz optimiert, ein erstes monatliches, gruppenweites Monitoring der Energieverbräuche eingeführt und erste Photovoltaikprojekte geplant. In den Jahren 2020 bis 2021 wurden die Potenziale der Produktionsstandorte erstmals erhoben und basierend darauf konkrete Ziele für die Werke zur Strom- und Gaseinsparung definiert. Über einen Zeitraum von fünf Jahren wurde die Entwicklung hinsichtlich definierter KPIs verfolgt und mögliche Potenziale jährlich reevaluiert. Im Zuge der Zielerreich wurden jährlich Einsparmaßnahmen für Strom und Gas vorgenommen. Zudem wurden bis 2025 an drei Standorten Photovoltaik-Anlagen installiert und erste Schritte zur Gassubstitution durch den Tausch ausgewählter Heizungsanlagen erreicht.
Das Ziel der Umstellung aller europäischen Werke auf CO2-neutrale Stromversorgung bis 2030 wurde bereits im Geschäftsjahr 2025 mit einer Quote von über 95% Strom aus erneuerbaren Quellen erreicht bzw. übertroffen. Bis zum Zieljahr 2035 plant POLYTEC hinsichtlich des Stromverbrauchs, auch die verbleibenden nicht-europäischen Werke auf erneuerbare Energien umzustellen. Der Hauptfokus liegt langfristig jedoch auf der vollständigen Substitution von Erdgas in allen Produktionsanlagen.
Die Treibhausgasemissionen der vor- und nachgelagerten Lieferkette (Scope 3) stellen den größten Anteil der Emissionen dar. Die Entwicklung eines entsprechenden Dekarbonisierungspfades steht jedoch noch am Anfang, da die Scope 3 Emissionen im Geschäftsjahr 2024 erstmals ermittelt wurden. POLYTEC orientiert sich an dem österreichischen Ziel der Klimaneutralität bis 2040 sowie an spezifischen Kundenanforderungen und hat daraus das langfristige Ziel abgeleitet, die vorgelagerten Scope-3-Emissionen bis 2039 auf Netto-Null zu reduzieren. Dies umfasst eine signifikante Reduktion der absoluten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette sowie die Neutralisation verbleibender, technisch nicht vermeidbarer Restemissionen durch geeignete CO2-Entnahmemaßnahmen. Dieses Ziel wurde nicht extern validiert, orientiert sich jedoch ebenfalls an wissenschaftlich anerkannten 1,5-°C-kompatiblen Reduktionspfaden.
Durch die erste Erhebung der Emissionen der Wertschöpfungskette im Jahr 2024 konnten die wesentlichen Kategorien identifiziert werden – für Details siehe Kapitel E1-6. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde die Berechnung der relevanten Kategorien erneut durchgeführt. Die verbesserte Datenbasis ermöglicht eine validere Einschätzung der wesentlichen Hebel, weshalb für das Geschäftsjahr 2026 geplant ist, konkrete Zwischenziele und entsprechende Maßnahmen zu formulieren. Die Entwicklung wird jährlich anhand der Emissionsberechnung sowie definierter KPIs im Nachhaltigkeits-Reporting überwacht.
Im Rahmen der Analyse der zukünftigen Emissionsentwicklung hat POLYTEC gebundene Treibhausgasemissionen identifiziert. Diese ergeben sich einerseits aus bestehenden Produktionsanlagen, die energieintensiv genutzt werden und technisch oder wirtschaftlich nicht auf erneuerbare Energien umgerüstet werden können. Dazu zählen z. B. der Dampfbedarf bei der SMC-Fertigung, sofern dieses Material zukünftig weiter Verwendung findet sowie Lösungen zur Ausfallssicherung bzw. Spitzenlastabdeckung durch Zuheizen mit Gas. Andererseits entstehen gebundene Emissionen durch das aktuelle Produktportfolio des Unternehmens. Die von POLYTEC hergestellten Bauteile für Verbrennungsmotoren verursachen während ihrer Nutzungsphase indirekte Emissionen. Beide Faktoren werden voraussichtlich auch nach Erreichen wesentlicher Zielhorizonte bestehen bleiben und beeinflussen damit die langfristige Dekarbonisierung des Unternehmens. Die gebundenen Emissionen stellen zugleich einen wesentlichen Treiber verschiedener Übergangsrisiken dar. Dazu zählen hohe Investitionsbedarfe für die Umrüstung oder Erneuerung von Anlagen, politische und regulatorische Risiken wie strengere Emissionsgrenzen oder eine steigende CO2‑Bepreisung sowie Marktrisiken der Nachfrageverschiebung aufgrund veränderten Nutzerverhaltens im Bereich der Mobilität. Zudem wird ein Absatzrückgang konservativer Märkte für Verbrenner erwartet. POLYTEC berücksichtigt diese Risiken bei der Weiterentwicklung der Transformationsstrategie, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Klimazielerreichung sicherzustellen. Mögliche Anpassungen sind die Ausweitung des Produktportfolios der E-Mobilität sowie die fortschreitende Modernisierung und Dekarbonisierung der Produktion.
Der Übergangsplan wird zentral durch den Nachhaltigkeitsbereich, der direkt an den Vorstand berichtet, gesteuert und anhand von Kennzahlen regelmäßig überwacht. Risiken bestehen hinsichtlich der Scope 1 und 2 Emissionen in der Volatilität der Kosten für CO₂-neutralen Strom, technologischen Alternativen zum Erdgas sowie wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen. Bezüglich der Emissionen der Lieferkette stellen die Ambitionen der Lieferanten sowie Anforderungen der Kunden die wesentlichsten Einflussfaktoren und damit Risiken dar. Konkretere Informationen hinsichtlich der Dekarbonisierung und somit dem Übergangsplan zum Klimaschutz finden sich in den Angabepflichten zu E1-2, E1-3 und E1-4.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Als kunststoffverarbeitendes Unternehmen in der Automobilindustrie hat POLYTEC den Einsatz und den Transport eingekaufter Waren und verkaufter Produkte sowie die direkten und indirekten Emissionen im Produktionsprozess als wesentliche negative Auswirkungen identifiziert. Darüber hinaus zeigte sich vor allem die Nutzungsphase der Produkte im Rahmen ihrer Lebensphase in den jeweiligen Fahrzeugen als erheblicher Treiber und größte Kategorie der CO2-Emissionen. Da POLYTEC hierauf sowie auf den nachgelagerten Transport jedoch kaum Einfluss hat, werden diese Kategorie (Scope 3.9 und 3.11) derzeit nicht in den Konzepten thematisiert. Dessen ungeachtet wird für die vorgelagerte Lieferkette langfristig die Entwicklung eines Konzepts mit entsprechender Zielsetzung und Maßnahmen von großer Bedeutung sein.
Im ersten Schritt stehen daher die Konzepte zum Klimaschutz im Vordergrund, die auf die systematische Reduktion der Treibhausgasemissionen ausgerichtet sind. Die Konzepte adressieren vorwiegend folgende Bereiche:
● THG-Emissionen aus der stationären und mobilen Verbrennung, Kältemitteleinsatz und Prozessemissionen (Scope 1)
● Indirekte THG-Emissionen durch Einkauf von Energie in Form von Strom und Wärme (Scope 2)
● THG-Emissionen durch eingekaufte Waren und Dienstleistungen (Scope 3.1)
● THG-Emissionen durch vorgelagerte Transporte (Scope 3.4)
Die entwickelten Konzepte zielen vorranging auf die Dekarbonisierung der eigenen Prozesse als auch der Lieferkette ab. Die direkten und indirekten Emissionen im Produktionsprozess werden im Rahmen der Initiative „Go Neutral 2035“ (für Details siehe Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz) und somit des Dekarbonisierungspfades der POLYTEC behandelt. Bei der Bewertung zur Reduktion der Scope 1 und 2 Emissionen werden dabei alle Standorte sowie Produktionsprozesse des Unternehmens miteinbezogen.
Für Prozesse, in denen primär Strom als Energiequelle genutzt wird, liegt der Fokus auf der Umstellung auf Grünstrom sowie werkspezifischen Stromeinsparmaß-nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Gasbasierte Prozesse stellen eine besondere Herausforderung dar, da für einige Fertigungstechniken hohe Temperaturen benötigt werden, welche mit aktuellen Substituten wirtschaftlich kaum erreichbar sind. Somit liegt der Fokus derzeit auf der Verbesserung der Energieffizienz und Reduktion des Gasverbrauchs betroffener Werke. Zukünftig werden technologische Fortschritte erwartet, die die Substitution von Gas in wirtschaftlicher Form ermöglichen werden.
Bezüglich der Reduktion der Scope‑3‑Emissionen konzentriert sich POLYTEC zunächst auf die Kategorien eingekaufte Rohstoffe (3.1) sowie den vorgelagerten Transport (3.4). Beide Bereiche verursachen einen wesentlichen Anteil der upstream Emissionen, während gleichzeitig nur eine vergleichsweise kleine Anzahl an Lieferanten beteiligt ist. So können gezielte Maßnahmen zur Emissionsreduktion deutlich effektiver umgesetzt werden. Für die notwendige Transparenz wurden im Berichtsjahr erste produktspezifische Emissionsfaktoren eingeholt. Details zur Emissionsberechnung siehe Kapitel E1-6.
Im Konzept zur Anpassung an den Klimawandel konnte POLYTEC die Ausweitung seines Produktportfolios in Richtung E-Mobilität sowie die Erhöhung der Unabhängigkeit von Energiemärkten durch selbst erzeugte erneuerbare Energie (PV-Anlagen) bereits heute als wesentliche positive Auswirkung und Chance identifizieren. Aufgrund der aktuellen Situation der Automobilbranche ist die Entwicklung eines umfangreichen Konzeptes zur weiteren Transformation des Produktportfolios in Richtung E-Mobilität und die damit verbundene Minderung des Absatzrisikos konservativer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren für das Unternehmen derzeit kein Fokusthema. Langfristig wird POLYTEC jedoch ebenso weitere Chancen sowie Risiken daraus im Zuge aktualisierter Konzepte erneut aufgreifen.
Um das Konzept hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel up-to-date zu halten, wurde die erstmals 2023 durchgeführte Klimarisikoanalyse in 2025 aktualisiert und auf sämtliche POLYTEC Standorte ausgeweitet. Auf Grundlage dieser ersten Erhebung werden identifizierte wesentliche Risiken näher untersucht und ggf. notwendige Maßnahmen daraus abgeleitet werden.
Aufgrund der laufend verbesserten Datengrundlage wurden bereits, wo möglich, konkrete Ziele und entsprechende Maßnahmen in Anlehnung an die Kriterien der Science Based Targets initiative (SBTi) und in Einklang mit den Zielen aus dem Pariser Klimaabkommen formuliert. Dazu zählen die diversen Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen, wie in Kapitel E1-3 näher erläutert. POLYTEC verfolgt das Ziel die Reduktion der Treibhausgasemissionen durch die ersten beiden Schritte des Drei-Stufen-Prinzips Vermeidung – Minderung – Kompensation zu erreichen. Hinsichtlich verbleibeneder THG-Emissionen gegen Ende des Zielzeitraums schließt das Unternehmen jedoch nicht aus, diese – soweit technisch nicht vermeidbar – durch geeignete Maßnahmen zur CO2-Entnahme zu neutralisieren.
Die Überwachung der Entwicklung der Treibhausgas-emissionen sowie der entsprechenden Ziele erfolgt zum einen durch die Nachhaltigkeitsabteilung der POLYTEC GROUP, welche in regelmäßigen Abständen an den Vorstand berichtet. Regelmäßiges Monitoring und interne sowie externe Prüfprozesse sorgen dafür, dass die Zielerreichung im Auge behalten wird und rechtzeitig gegengesteuert werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen wird operativ durch die betroffenen Abteilungen und Standorte, aber auch, sofern relevant, durch die zentrale Instandhaltgungs- und Automatisierungsabteilung sowie den Einkauf sichergestellt und nachverfolgt. Durch die regelmäßige Einbindung der obersten Führungsebene kann diese übergeordnet und gezielt steuern und ist zudem für die Integration der Konzepte zum Klimaschutz in die Unternehmensstrategie verantwortlich. Dies geht einher mit dem Ambitionspapier des Vorstands.
Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts hat POLYTEC sich zur Einhaltung der OECD‑Leitsätze für multinationale Unternehmen verpflichtet. Die THG-Bilanzierung erfolgt nach den diversen Standards des Green House Gas Protocols. Das Umweltmanagementsystem ist nach ISO 14001 zertifiziert und zahlreiche Standorte verfügen über eine ISO 50001 Zertifizierung. Die Erkenntnisse der regelmäßigen Auditierungen sowie der internen Energie- und Umweltmanagementprogramme fließen in die strategischen Überlegungen ein. POLYTEC berücksichtigt aktiv die Interessen der wichtigsten Stakeholder, besonders hinsichtlich nachhaltiger Beschaffung, Energieeffizienzmaßnahmen und Kreislaufwirtschaft. Konkretere Informationen hinsichtlich der Einbindungsmaßnahmen betroffener Stakeholdergruppen finden sich in der Angabepflicht SBM-2 der allgemeinen Informationen.
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Zur Erreichung der definierten Ziele im Bereich „Klimaschutz“ wurde eine Reihe von Maßnahmen entwickelt und teilweise bereits umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Reduktion der Scope 1 & 2 Emissionen von über 6.500 tCO2e gegenüber dem Vorjahr erreicht. Das entspricht einer noch erheblicheren Reduktion, als den erwarteten 3.500 tCO2e und führt zu einer Gesamtreduktion der Scope 1 und 2 Emissionen von 61,5% verglichen zum Basisjahr 2020. Für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zur Emissionsreduktion wurden im Geschäftsjahr 2025 TEUR 458 eingesetzt. Um auch in den Folgejahren weitere Fortschritte zu erzielen, wurden für die Geschäftsjahre 2026, 2027 und 2028 finanzielle Mittel in der Höhe von knapp 3,5 Mio. EUR für die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Klimakonzepten geplant. Diese umfassen im Wesentlichen Projekte zur Abwärmenutzung, Elektrifizierung der Wärmeversorgung sowie Errichtung von PV-Anlagen.
Zusätzlich wird die Chance adressiert, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Energiemärkten durch die Ausweitung eigener PV-Anlagen zu erhöhen, wodurch wiederum auch das Risiko der Volatilität hinsichtlich künftiger Verfügbarkeit und Kosten von Grünstrom gemindert werden soll. Die jeweiligen Maßnahmen wurden in Kooperation mit der zentralen HSE-, Instandhaltungs- und Automatisierungsabteilung sowie dem Einkauf definiert. Naturbasierte Lösungen – wie Aufforstungen oder Renaturierungen von Flächen - sind derzeit nicht Bestandteil der Dekarbonisierungsmaßnahmen von POLYTEC.
Reduktion Scope 1 Emissionen (Z1, Z2, Z3):
Die Dekarbonisierung gasbasierter Prozesse bleibt herausfordernd, da einige Fertigungsschritte weiterhin extrem hohe Temperaturen erfordern, die derzeit kaum emissionsarm gestaltet werden können. Deshalb liegt der Fokus vorerst auf Effizienzmaßnahmen und der Reduktion des Gasverbrauchs in den betroffenen Werken. Dafür wurden drei zentrale Handlungsfelder definiert:
1) Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
In den Jahren 2026 und 2027 ist an einem deutschen sowie dem niederländischen Standort Wärmeversorgung über die verstärkte Nutzung von Abwärme (M1) vorgesehen. Dadurch soll der Gaseinsatz für die Wärmebereitstellung effektiv reduziert und vorhandene Abwärme aktiv genutzt werden. An einem österreichischen sowie dem Standort in der Slowakei ist für 2027 und 2028 die Umstellung der Wärmeversorgung auf Wärmepumpen (M2) geplant, wodurch die Wärmebereitstellung elektrifiziert wird. Da an beiden Standorten bereits Strom aus erneuerbaren Quellen genutzt wird, lassen sich auf diese Weise Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren, ohne dass Emissionen in andere Energiequellen beziehungsweise den Scope-2-Bereich verlagert werden.
2) Steigerung der Energieeffizienz
POLYTEC nutzt Gas an einigen Standorten neben der Wärmeversorgung auch zur Dampferzeugung. Da hier eine Elektrifizierung beziehungsweise vollständige Substitution von Gas mittelfristig wirtschaftlich noch nicht möglich ist, legt POLYTEC den Fokus auf die Reduktion der jeweiligen Gasverbräuche. Im Zuge dessen soll 2026 in einem deutschen Werk die Druckluftzentrale erneuert (M3) werden. Durch den Einsatz moderner, hocheffizienter Kompressoren sowie einer optimierten Steuerungs- und Regeltechnik kann die Drucklufterzeugung bedarfsgerecht und verlustarm erfolgen. Dies führt zu einer spürbaren Senkung des benötigten Gaseinsatzes, reduziert die Energiekosten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz. Am Standort Chodová Planá wird das Dampfnetz (M4) mit ähnlichen Effekten wie bei der Erneuerung der Druckluftzentrale optimiert.
3) Langfristige Substitution von Gas
Ab 2030 legt POLYTEC den Fokus darauf, den Einsatz von Gas durch ein wirtschaftlich tragfähiges Substitut zu ersetzen, obgleich aktuell noch keine entsprechenden Lösungen verfügbar sind. Zunächst soll dies im Rahmen der Durchführung erster Leuchtturmprojekte (M5) in der Dampferzeugung sowie bei der Trocknung in einer Lackieranlage geschehen, um dort den Gasverbrauch bereits nachhaltig zu reduzieren. Zur nachhaltigen Reduktion der Scope 1-Emissionen ist ab 2032 ist die vollständige Umrüstung aller Werke (M6) auf alternative, emissionsarme Energieträger geplant.
Reduktion Scope 2 Emissionen (Z4, Z5, Z6):
Um eine vollständige Reduktion der Scope 2 Emissionen zu erreichen, wurden sowohl kurz- als auch mittel- und langfristige Maßnahmen zu folgenden Themenschwerpunkten definiert:
1) Steigerung der Energieeffizienz
Die Steigerung der Energieeffizienz stellt einen zentralen Hebel zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Emissionen dar. Hierzu wurden gezielte Stromeinsparungsprojekte (M7) identifiziert und schrittweise umgesetzt. Durch den Austausch bzw. die Optimierung diverser veralteter Maschinen und Heizungspumpen sowie den Einsatz energiesparender LED-Beleuchtung konnte im Berichtsjahr eine Einsparung von Strom in der Höhe von knapp 1.000 MWh im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden.
2) Ausbau PV-Anlagen
POLYTEC treibt die schrittweise Umstellung auf Grünstrom voran und setzt verstärkt auf die Eigenproduktion erneuerbarer Energie. Aktuell wird bereits an einigen Standorten mit Photovoltaikanlagen erneuerbare Energie selbst produziert und der weitere Ausbau ist geplant. 2026 ist die Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage (M8) an einem deutschen Standort vorgesehen. Ziel dieser Maßnahmen ist der gezielte Ausbau der Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wodurch gleichzeitig die Abhängigkeit von externem Grünstrombezug verringert und die Versorgungssicherheit der Standorte langfristig gestärkt wird.
3) Absicherung der Grünstromverfügbarkeit
Der Fokus liegt derzeit vorrangig auf der vollständigen Umstellung aller POLYTEC Produktionsstandorte auf Strom aus erneuerbaren Quellen. Laufende Grünstromverträge werden mittelfristig abgeschlossen und zeitgerecht erneuert, um eine lückenlose Versorgung mit Grünstrom sicherzustellen und eine spätere Kompensation dieser Emissionen zu vermeiden. Im Geschäftsjahr 2025 bezogen bereits alle europäischen Standorte Grünstrom in Form von Herkunftsnachweisen (M9). Für diese Werke ist das prioritäre Ziel für die Zukunft die langfristige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen. Für die nicht-europäischen Standorte ist die Umstellung des Strombezugs bis 2035 geplant (M10). Diese Verzögerung ist insbesondere auf infrastrukturelle und marktbezogene Herausforderungen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zurückzuführen.
Aktuell befindet sich zudem der Einsatz von Power Purchase Agreements (PPA) insbesondere mit Fokus auf Windkraft als Ergänzung zur PV-Erzeugung in Prüfung. Der Abschluss eines ersten PPA (M11) ist im Jahr 2026 für 2027 und folgende Jahre geplant. Diese Maßnahme soll das identifizierte Risiko der Volatilität der Kosten und Verfügbarkeit des Grünstroms auch im saisonbedingten Jahresverlauf reduzieren und die langfristige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen sichern.
Reduktion Scope 3.1 und 3.4 Emissionen (Z7):
Um die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens sowie die unternehmensinternen kundenorientierten CO2-Neutralitätsziele zu erreichen, müssen ebenso schrittweise indirekte Emissionen im Rahmen der vor- sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette reduziert werden. POLYTEC konzentriert sich in erster Linie auf vorgelagerte Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie deren Transport, mit besonderem Fokus auf den Rohstoffeinkauf. Diese Priorisierung wurde vorgenommen, da bei erheblicher Menge an Emissionen nur ein kleiner Lieferantenkreis betroffen ist. Im Geschäftsjahr 2024 wurden hierfür erstmals die Scope-3-Emissionen des Unternehmens erfasst (M12). Die Berechnung wurde im ersten Quartal 2025 abgeschlossen und lieferte eine fundierte Grundlage zur Bewertung der indirekten Emissionen entlang der Lieferkette.
Auf Basis dieser Analyse konnten 30 rohstoffbezogene Lieferanten mit den höchsten Emissionswerten identifiziert und kontaktiert werden, um Primärdaten zu den produktspezifischen Emissionen zu erheben. Zur einheitlichen Sammlung der Daten wurde eine Emissionsdatenbank aufgebaut (M13), welche eine systematische Erfassung sämtlicher Emissionswerte ermöglicht. Diese Maßnahme führte zu einer deutlichen Verbesserung der Datenqualität und ermöglicht künftig präzisere Berechnungen sowie eine gezieltere Steuerung weiterer Dekarbonisierungsmaßnahmen. Für 2026 ist die weitere Erfassung von Primärdaten zu den produktbezogenen Emissionen geplant. Dadurch werden Produkte nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch vergleichbar, was eine nachhaltigere Beschaffung ermöglicht.
Ergänzend wurden auch die Transportemissionen in die Bewertung einbezogen (M14), da sie einen relevanten Anteil an den vorgelagerten Emissionen darstellen. Sofern verfügbar, wurden Primärdaten der Lieferanten verwendet. Alternativ erfolgte die Berechnung auf Basis der Entfernung zwischen Lieferant und Werk unter Anwendung standardisierter Emissionsfaktoren aus der EcoInvent-Datenbank. Dadurch konnte ein konsistenter und vollständiger Überblick über die vorgelagerten Emissionen geschaffen werden. Zudem wurde eine direkte Emissionsreduktion über die Verlagerung der Beschaffung eines Rohstoffs von Asien nach Europa und somit eine jährliche CO2-Einsparung von 9.000 Tonnen für diesen Rohstoff erzielt.
Um die strategische Ausrichtung weiter zu schärfen, wurde im ersten Quartal 2026 eine erneute Berechnung der Scope 3-Emissionen durchgeführt. Ziel war es, die Datenbasis weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass nachfolgende Entscheidungen auf verlässlichen Informationen beruhen. Darüber hinaus sollen konkrete CO2-Zwischenziele bis Ende 2026 definiert werden (M15), sodass die Formulierung eines Dekarbonisierungspfades für die Lieferkette ermöglicht wird. Diese Maßnahme ist langfristig angelegt und bildet einen zentralen Baustein zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele im Bereich der nachhaltigen Beschaffung.
Die nachstehende Tabelle fasst die geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen zusammen. Dabei ist relevant zu erwähnen, dass jede Maßnahme einem Ziel zugeordnet ist (Spalte Zielbezug). Dadurch wird ersichtlich, welches Ziel damit verfolgt – näher im Kapitel E1-4 angeführt – bzw. welcher Nachhaltigkeitsaspekt und IRO adressiert wird. Die Nummerierungen der Maßnahmen finden sich im Fließtext wieder, um diese besser zuzuordnen:
Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel
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Nr. | Nachhaltigkeitsaspekt | Maßnahme | Beschreibung | Zielbezug | Zeithorizont |
M1 | Energie | Abwärmenutzung | Wärmeversorgung mit Abwärme | Z1, Z2, Z3 | Ab 2026 |
M2 | Klimaschutz | Elektrifizierung Wärmeversorgung | Wärmeversorgung mit Wärmepumpe | Z1, Z2, Z3 | Ab 2027 |
M3 | Energie | Druckluftzentrale erneuern | Kompressoren erneuern, Steuerungs- und Regeltechnik optimieren | Z1, Z2 | Ab 2026 |
M4 | Energie | Dampfnetz optimieren | Beseitigung von Leckagen, Isolationsverbesserung, Regelung optimieren | Z1, Z2 | Bereits laufend |
M5 | Klimaschutz | Durchführung Leuchtturmprojekte zur Gassubstitution | Substitution von Gas in Dampferzeugung und Trocknung bei Lackierung | Z3 | Ab 2030 |
M6 | Klimaschutz | Umrüstung gasverarbeitender Werke | Vollständige Umstellung auf alternative Energieträger | Z3 | Ab 2032 |
M7 | Energie | Steigerung Energieeffizienz | Stromeinsparprojekte | Z5 | Ab 2026 |
M8 | Klimaschutz | Ausbau PV-Anlagen | Errichtung neuer Photovoltaikanlagen | Z6 | Ab 2026 |
M9 | Klimaschutz | Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien | Umstellung aller europäischen Werke auf Strom aus erneuerbaren Quellen | Z4 | Bis 2030 |
M10 | Klimaschutz | Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien | Umstellung aller nicht europäischen Werke auf Strom aus erneuerbaren Quellen | Z4 | Bis 2035 |
M11 | Klimaschutz | Einsatz von Power Purchase Agreements (PPAs) | Nutzung von Energie aus Windkraft als Ergänzung zu PV-Anlagen | Z4 | Ab 2028 |
M12 | Klimaschutz | Berechnung Scope 3 Emissionen | Berechnung der vor- und nachgelagerten Emissionen der Lieferkette | Z7 | Seit 2024 |
M13 | Klimaschutz | Einführung Emissionsdatenbank | Erstellung Datenbank für Primärdaten der Lieferanten | Z7 | Bereits laufend |
M14 | Klimaschutz | Erfassung Transportemissionen | Einholen Transportemissionen für Rohstoffbeschaffung | Z7 | Bereits laufend |
M15 | Klimaschutz | Formulierung konkreter Zwischenziele | Emissionsreduktionsziele Scope 3 definieren | Z7 | 2. HJ 2026 |
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Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die strategische Zielsetzung im Bereich „Klimaschutz“ ist eng mit dem zuvor beschriebenen Konzept zur Dekarbonisierung der einzelnen Bereiche der POLYTEC Wertschöpfungskette verbunden. Basierend auf den wesentlichsten Auswirkungen, lässt es sich in drei Zielbereiche unterteilen. Im Zentrum steht dabei die Initiative „Go Neutral 2035“, in der POLYTEC konkrete Meilensteine und Ziele auf dem Weg zur Umstellung der in der Produktion genutzten Energieträger auf CO2-neutrale Quellen definiert. Mithilfe der im Folgenden formulierten Ziele strebt POLYTEC GROUP an, die Treibhausgasemissionen aus den eigenen Produktionsprozessen bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren sowie die Emissionen entlang der Lieferkette bis 2039 auf Netto-Null zu bringen.
Das Ziel der Reduktion der Scope-1-Emissionen (Z1, Z2, Z3) soll insbesondere durch die Senkung des Gasverbrauchs im Rahmen entsprechender Gaseinsparungsprojekte sowie die Substitution von Gas durch klimafreundlichere Energiequellen erreicht werden. Im vergangenen Geschäftsjahr kam es zu einer leichten Erhöhung der Scope 1 Emissionen um etwa 180 tCO2e bzw. 1,3% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024. Für das Geschäftsjahr 2026 wird aufgrund der Veräußerung einiger Werke eine Reduktion des Gasverbrauchs und damit der Scope 1 Emissionen erwartet. Der erwartete Scope 1 Wert für das Geschäftsjahr 2026 beträgt etwa 11.000 tCO2e, was einer Reduktion um etwa 25% entspricht. Dadurch soll nicht nur der CO₂-Ausstoß, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Die zweite wesentliche Säule der Initiative „Go Neutral 2035“ ist die Reduktion der Scope-2-Emissionen (Z4, Z5, Z6). Im Fokus steht hier in erster Linie die konsequente Sicherung von Grünstrom an den Standorten. Bis 2030 ist kein signifikante Reduktion der Scope 2 Emissionen zu erwarten, da die für diesen Zeitraum vorgesehene Zielsetzung bereits erreicht wurde. Abhängig vom Potenzial der jeweiligen Standorte, soll die Errichtung von PV-Anlagen vorangetrieben und so die Rate von 1,8% selbst erzeugter erneuerbarer Energie fortlaufend gesteigert werden. Darüber hinaus setzt sich POLYTEC konkrete Stromeinsparungsziele, wodurch die Energieeffizienz gesteigert und der Verbrauch bestmöglich reduziert werden soll.
Die kombinierten CO2-Emissionen aus Scope 1 und Scope 2 sollen bis 2026 auf 14.500 tCO2e reduziert werden, was einer Reduktion von 68,8% gegenüber dem Basisjahr 2020 entspricht. Es wird mit einer erheblichen Veränderung der Gesamtemissionen gerechnet, da es aufgrund von Beteiligungsabgängen im Konzern 2026 zu veränderten Energieverbräuchen bzw. Emissionen kommen wird.
Das Unternehmen verfolgt zudem das Ziel, die vorgelagerten Scope 3 Emissionen bis 2039 auf Netto-Null zu reduzieren (Z7). Aufgrund geringer Datenverfügbarkeit wurde bisher lediglich das langfristige Ziel definiert. Nach erneuter Berechnung der Scope 3 Emissionen sollen kurz- und mittelfristige Zwischenziele formuliert werden. Im Jahr 2025 betrugen die Emissionen der eingekauften Waren und Dienstleistungen 208.617 tCO2e und des vorgelagerten Transports 12.618 tCO2e. Für detaillierte Informationen siehe Kapitel E1-6.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Ziele im Bereich Klimawandel. Darüber hinaus werden die relevanten KPIs angeführt, die zur regelmäßigen Verfolgung der Zielerreichung erhoben werden.
Ziele in Bezug auf den Klimawandel
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Nr. | Nachhaltigkeitsaspekt | Ziel | KPI | Baseline (Jahr) | Baseline (Wert) | Ziel (Jahr) | Ziel (Wert) |
Z1 | Klimaschutz | Reduktion Scope 1 Emissionen absolut | Scope 1 Emissionen absolut | 2020 | 17.559 t | 2030 | 10.000 tCO2e |
Z2 | Energie | Reduktion Scope 1 Emissionen - Gasverbrauch | Reduktion Gasverbrauch durch umgesetzte Einsparungsprojekte (-10%) | 2024 | 52.632 MWh/a | 2028 | 47632 MWh/a |
Z3 | Klimaschutz | Reduktion Scope 1 Emissionen - langfristige Substitution Gas | Gasverbrauch/Gesamtenergie-verbrauch | 2024 | 34,50% | 2035 | 0,00% |
Z4 | Klimaschutz | Reduktion Scope 2 Emissionen absolut | Scope 2 Emissionen absolut | 2020 | 28.974 tCO2e | 2030 | 3.500 tCO2e |
Z5 | Energie | Reduktion Scope 2 Emissionen - Stromverbrauch | Reduktion Stromverbrauch durch umgesetzte Einsparungsprojekte (-10%) | 2024 | 105.782 MWh/a | 2028 | 95.782 MWh/a |
Z6 | Klimaschutz | Reduktion Scope 2 Emissionen - Erhöhung Anteil eigener PV-Anlagen | Selbst erzeugte erneuerbare Energie/Stromverbrauch gesamt | 2025 | 1,80% | - | - |
Z7 | Klimaschutz | Reduktion Scope 3 Emissionen - Dekarbonisierung vorgelagerte Lieferkette | Scope 3 Emissionen eingekaufter Rohstoffe (3,1) + Transporte (3,4) absolut | 2024 | 354.773 tCO2e | 2039 | 0 tCO2e |
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Hintergrundinformationen und Annahmen
Die Zielvorgaben beziehen sich auf eine relative Reduktion der Treibhausgasemissionen, gemessen in tCO2e p.a. und erstrecken sich auf alle POLYTEC-Standorte. Als Basisjahr für die THG‑Reduktionsziele wurde 2020 gewählt, da für dieses Jahr vollständige und qualitativ verlässliche Energieverbrauchs- und Emissionsdaten vorliegen und es gleichzeitig den Beginn der systematischen THG‑Bilanzierung bei POLYTEC markiert. Da POLYTEC im Jahr 2020 mit wesentlichen Dekarbonisierungsmaßnahmen startete, stellt dieses Jahr einen geeigneten und repräsentativen Ausgangspunkt dar, um den Fortschritt gegenüber den gesetzten Klimazielen konsistent messen zu können.
Wie in E1-1 angegeben, wurde keine externe Zertifizierung beauftragt, doch wurde bei der Zielsetzung eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C berücksichtigt. Für die Festlegung der Ziele wurden interne Berechnungen, regulatorische Vorgaben sowie wissenschaftliche Erkenntnisse (GHG Protocol Corporate Standard und Corporate Value Chain Standard) herangezogen. Die Emissionsziele wurden entsprechend der marktbezogenen Methode berechnet. Als übergeordnetes Zielbild dienen die Anforderungen des EU Green Deal, insbesondere die angestrebte Klimaneutralität Österreichs bis 2040. Die wesentlichen Dekarbonisierungshebel wurden bereits in den Angabepflichten E1-1, E1-2 und E1-3 erläutert.
Zur Festlegung der Emissionsreduktionsziele wurden verschiedene Szenarien einbezogen, darunter künftige regulatorische Entwicklungen, Marktanforderungen und technologische Fortschritte. Künftige Entwicklungen, wie Veränderungen im Absatzvolumen, veränderte Kundenpräferenzen oder regulatorische Anforderungen, werden fortlaufend evaluiert und in die Strategie integriert. Die Reduktionsziele sind Brutto-Ziele, d. h. die Entnahme von Treibhausgasen, der Einsatz von CO2-Zertifikaten oder die Anrechnung vermiedener Emissionen werden nicht als Mittel zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele berücksichtigt.
POLYTEC hat die Nachhaltigkeitsanforderungen in die Geschäftsstrategie integriert. Investitionsfreigaben erfolgen über die unternehmensweite Freigabestrategie, damit eine Einbindung des obersten Managements und eine zentrale Kontrolle sichergestellt ist. Die Nachverfolgung der Zielerreichung erfolgt durch regelmäßige interne Audits sowie das jährliche Managementreview, in dem Fortschritte bewertet und neue Maßnahmen definiert werden. Konkrete Fortschrittskennzahlen, insbesondere zu den Scope 1 und Scope 2 Emissionen, werden jährlich erfasst und analysiert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Die Betrachtung sämtlicher THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) stellt sicher, dass die Dekarbonisierungsstrategie ganzheitlich aufgestellt ist. Außerdem stehen die Ziele in direktem Zusammenhang mit den im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Die nachstehende Tabelle enthält Informationen zu den insgesamt verbrauchten Energiemengen sowie zur Zusammensetzung der eingesetzten Energiequellen. Dabei wird zwischen verschiedenen Energieträgern differenziert, um eine transparente Darstellung der genutzten Ressourcen und deren Anteil am Gesamtverbrauch zu ermöglichen:
Gesamtenergieverbrauch nach Energiequelle
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(in MWh oder in %) | 2025 | 2024 |
1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | 0 | 0 |
2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | 3.870 | 4.152 |
3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 61.617 | 62.227 |
4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | 0 | 0 |
5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen | 3.239 | 14.874 |
6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 bis 5) 1) | 68.727 | 81.253 |
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch | 40,1% | 45,0% |
7) Verbrauch aus nuklearen Quellen | 91 | 4.257 |
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch | 0,1% | 2,4% |
8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) | 0 | 0 |
9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | 100.667 | 93.512 |
10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | 1.861 | 1.487 |
11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 bis 10) 1) | 102.529 | 94.999 |
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch | 59,8% | 52,6% |
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) 1) | 171.346 | 180.509 |
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1) : Abweichungen in der Gesamtsumme sind durch Rundungen bedingt.
POLYTEC erzeugt neben selbst erzeugter erneuerbarer Energie durch Photovoltaikanlagen (1.861 MWh in 2025) auch nicht erneuerbaren Strom und Wärme über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) an einem Standort in Deutschland. Im Jahr 2025 wurden durch das Blockheizkraftwerk 724 MWh Strom erzeugt, wovon 483 MWh selbst verbraucht und 241 MWh ins Netz eingespeist wurden.
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die THG-Bruttoemissionen gemäß den Kategorien Scope 1, 2 und 3. Zudem werden die Scope 3 Emissionen nach relevanten Unterkategorien aufgeschlüsselt, um eine detaillierte Betrachtung der indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Abschließend wird auch die Summe der gesamten THG-Emissionen – unterschieden nach standort- und marktbezogener Berechnungsart – dargestellt.
THG-Gesamtemissionen, aufgeschlüsselt nach Scope-1-, Scope-2- und signifikanten Scope-3-Emissionen
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| Rückblickend | Etappenziele und Zieljahre |
(in tCO2e) | 2024 | 2025 | 2035 | 2039 |
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Scope-1-Treibhausgasemissionen | | | | |
Scope-1-THG-Bruttoemissionen | 14.220 | 14.399 | 0 | 0 |
Scope-2-Treibhausgasemissionen | | | | |
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | 39.904 | 37.162 | - | - |
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | 10.230 | 3.518 | 0 | 0 |
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | | | | |
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen | 2.784.180 | 2.832.751 | | |
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen | 354.773 | 208.617 | - | 0 |
4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 3.727 | 12.618 | - | 0 |
9) Nachgelagerter Transport | 50.546 | 97.104 | - | - |
11) Verwendung verkaufter Produkte | 2.152.528 | 2.514.412 | - | - |
THG-Emissionen insgesamt | | | | |
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) | 2.838.303 | 2.884.312 | - | - |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) 1) | 2.808.629 | 2.850.669 | - | - |
Biogene THG-Emissionen (getrennt von THG-Scope) | 72 | 25 | - | - |
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1) : Abweichungen in der Gesamtsumme sind durch Rundungen bedingt.
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
POLYTEC erfasst bereits seit 2020 die direkten Treibhausgasemissionen, die durch den Betrieb eigener Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge innerhalb der Organisation entstehen. Dabei werden Verbräuche von Erdgas, Treibstoffen sowie die Emissionen aus Kältemitteln berücksichtigt. Im Basisjahr lagen die Emissionen auf 17.559 tCO2e und konnten bis 2025 auf 14.399 tCO2e reduziert werden. Im Berichtsjahr lagen die Emissionen aufgrund erhöhtem Treibstoffverbrauch sowie Kältemittelbedarf an einigen Standorten über dem Niveau des Vorjahres. Dem gegenüber steht eine leichte Reduktion des Gasverbrauchs.
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
Die Scope 2 Emissionen umfassen alle indirekten Treibhausgasemissionen, die durch den Einkauf von Strom, Wärme und Kälte entstehen. Im Berichtsjahr wurden diese Emissionen erneut sowohl nach der market-based- als auch der location-based-Methode erfasst und berechnet.
Durch den Einsatz von Grünstrom wurden die Scope 2 Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 2020 bereits deutlich reduziert. Die Unterscheidung zwischen market-based (tatsächliche Strombezugsquellen) und location-based (durchschnittlicher Energiemix) ermöglicht eine genauere Bewertung der Fortschritte entlang des Dekarbonisierungspfads. Da Energielieferanten und deren Emissionsfaktoren die Emissionen aus erneuerbaren Energiequellen sowie biogene Emissionen mit null tCO2e/kWh ansetzen, werden biogene Emissionen bei der Berechnung der Scope 2 Emissionen nicht berücksichtigt
Die folgende Tabelle zeigt die Scope 1 und Scope 2 Emissionen (sowohl location-based als auch market-based) aufgeschlüsselt nach Standort und Land:
THG-Emissionen je POLYTEC Standort (in tCO2e)
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Standort | Land | Scope 1 | Scope 2 (Standortbezogene) | Scope 2 (Marktbezogene) |
Ebensee | AT | 59 | 2.242 | 0 |
Hörsching | AT | 1.541 | 672 | 0 |
Schoten | BE | 52 | 35 | 0 |
Tianjin | CN | 150 | 1.132 | 842 |
Chodová Planá | CZ | 1.610 | 3.688 | 0 |
Altenstadt | DE | 901 | 182 | 0 |
Gochsheim | DE | 2.126 | 3.461 | 0 |
Lohne | DE | 635 | 7.068 | 0 |
Thannhausen | DE | 70 | 241 | 0 |
Voerde | DE | 1.224 | 2.354 | 0 |
Weierbach | DE | 1.626 | 2.632 | 0 |
Wolmirstedt | DE | 21 | 3.036 | 0 |
Komló | HU | 356 | 420 | 0 |
Roosendaal | NL | 617 | 5.677 | 0 |
Sládkovičovo | SK | 800 | 527 | 0 |
Detroit | US | 149 | 87 | 123 |
Bridgnorth | UK | 53 | 40 | 0 |
Bromyard | UK | 863 | 546 | 0 |
Telford | UK | 1.540 | 928 | 0 |
Südafrika | ZA | 8 | 2.194 | 2.553 |
POLYTEC GROUP1) | 14.399 | 37.162 | 3.518 |
| | | | |
1) : Abweichungen in der Gesamtsumme sind durch Rundungen bedingt.
Scope-3-THG-Bruttoemissionen
Die Scope 3 Emissionen umfassen alle indirekten Treibhausgasemissionen, die entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen und nicht direkt unter der Kontrolle des Unternehmens liegen. Das Greenhouse Gas Protocol definiert hierfür 15 Kategorien, von denen für POLYTEC im Berichtsjahr 2025 4 Kategorien als wesentlich gelten, da sie den von der Science Based Targets Initiative empfohlenen Schwellenwert von 5% anteiligen Emissionen überschreiten. Davon abgeleitet ergibt sich für die Kategorien 3.1 "Eingekaufte Waren und Dienstleistungen" sowie 3.11 "Nutzung verkaufter Produkte", welche als besondere Emissionstreiber im Unternehmen gelten, eine Berichtspflicht. Die Kategorien Transport und Distribution (3.4 und 3.9) lagen im Geschäftsjahr 2024 unterhalb des Schwellenwerts, werden jedoch aufgrund ihrer branchenspezifischen Relevanz und ihres signifikanten Reduktionspotenzials weiterhin freiwillig berücksichtigt.
Für folgende Kategorien wurde die Scope 3 Emission aufgrund fehlender Relevanz im Jahr 2024 sowie im vergangenen Berichtsjahr ausgelassen:
● Scope 3.10: Keine signifikante Weiterverarbeitung der fertiggestellten Produkte durch den Kunden
● Scope 3.13: Es werden keine Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude an Dritte vermietet
● Scope 3.14: Ausschluss, da keine Franchise-Beziehungen betrieben werden
● Scope 3.15: Emissionen dieser Kategorie sind in Scope 1 und 2 enthalten, da Investitionen der operativen Kontrolle des Unternehmens unterliegen
Die Bilanzierung erfolgt gemäß den Standards des GHG Protocol (Corporate Standard und Corporate Value Chain Standard) unter Anwendung des Operational-Control-Ansatzes, wodurch alle Gesellschaften unter der POLYTEC Holding AG einbezogen werden. Die Datenerhebung erfolgt zentral auf Konzernebene, wobei Aktivitäts- und Verbrauchsdaten aus ERP-Systemen und lokalen Berichtssystemen in einem konsolidierten Datenmodell zusammengeführt werden. Für die Emissionsberechnung werden überwiegend sekundäre Emissionsfaktoren anerkannter Datenbanken verwendet, während für wesentliche Rohstoffgruppen in Kategorie 3.1 zunehmend primäre Emissionsfaktoren (Product Carbon Footprints) der Lieferanten eingesetzt werden. Fehlende Primärdaten werden teilweise durch Durchschnittswerte vergleichbarer Warengruppen ersetzt. Konzerninterne Transaktionen werden in den Kategorien 3.1 und 3.11 nicht berücksichtigt, um Doppelzählungen zu vermeiden. Interne Transportleistungen werden hingegen den Kategorien 3.4 und 3.9 zugeordnet. Für Standorte mit unvollständiger Datenbasis erfolgt eine Hochrechnung auf Basis des Umsatzanteils, wobei die damit verbundenen Unsicherheiten aufgrund vergleichbarer Produktionsprozesse als gering eingeschätzt werden.
In Kategorie 3.1 wurde die Rohstoffbeschaffung als wesentlicher Emissionstreiber identifiziert. Im Jahr 2025 erfolgte erstmals eine systematische Erfassung von Art und Gewicht vom Großteil der eingesetzten Rohstoffe sowie die Einbindung der 30 emissionsrelevantesten Lieferanten zur Bereitstellung primärer Emissionsfaktoren. Im Zuge dieser Datenerhebung wurden fehlerhafte Emissionsfaktoren aus dem Vorjahr identifiziert und entsprechend korrigiert. Insgesamt konnten bereits 39% der Emissionen dieser Kategorie auf Basis primärer Daten berechnet werden, wodurch die Datenqualität signifikant verbessert wurde. Eine weitere Erhöhung dieses Anteils ist für die Folgejahre vorgesehen.
Die Emissionen aus Transport und Distribution (Kategorien 3.4 und 3.9) werden auf Grundlage detaillierter Logistikdaten aus dem ERP-System berechnet. Transportdistanzen werden anhand der jeweils kürzesten Route zwischen Übergabepunkt und Standort ermittelt. Methodisch wird zwischen LKW- und Seetransport unterschieden, ergänzt um standardisierte Annahmen zu Auslastungsgraden. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Datengrundlage deutlich erweitert werden, wodurch insbesondere die Genauigkeit der vorgelagerten Emissionen verbessert wurde.
Für die Kategorie 3.11 (Nutzung verkaufter Produkte) erfolgt die Berechnung weiterhin für das Automotive-Segment auf Basis etablierter Lebenszyklusdaten für Fahrzeuge. Die Emissionen werden unter Berücksichtigung von Fahrzeuglebensdauer, Gewicht und Antriebsart sowie dem Gewichtsanteil der POLYTEC-Komponenten und der verkauften Stückzahlen ermittelt. Durch eine verbesserte Datenverfügbarkeit konnte die Methodik im Jahr 2025 weiter differenziert werden: Neben PKW und LKW werden nun auch zusätzliche Fahrzeugtypen wie Busse und landwirtschaftliche Maschinen sowie verschiedene Antriebsarten mit spezifischen Emissionsfaktoren berücksichtigt, was zu einer erhöhten Aussagekraft der Ergebnisse führt.
Die nachfolgende Tabelle liefert detaillierte Emissionswerte in tCO2e für jede wesentliche Scope-3-Kategorie, aufgeschlüsselt nach Land.
Scope-3-Emissionen nach Land je signifikanter Kategorie
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| | | | | |
Land | 3.1. | 3.4. | 3.9. | 3.11. | Ges. 1) |
AT | 48.079 | 4.747 | 13.400 | 295.225 | 361.450 |
BE | 2.729 | 165 | 1.270 | 28.786 | 32.950 |
CN | 2.098 | 127 | 976 | 22.125 | 25.326 |
CZ | 2.950 | 419 | 4.912 | 164.720 | 173.002 |
DE | 113.514 | 3.369 | 61.303 | 1.448.904 | 1.627.090 |
HU | 5.285 | 332 | 231 | 54.868 | 60.716 |
NL | 18.123 | 1.096 | 8.436 | 57.877 | 85.532 |
SK | 2.872 | 897 | 4.353 | 191.155 | 199.276 |
US | 339 | 112 | 501 | 215.185 | 216.138 |
UK | 9.627 | 1.226 | 1.182 | 10.773 | 22.809 |
ZA | 3.001 | 127 | 540 | 24.793 | 28.462 |
Ges. 1) | 208.617 | 12.618 | 97.104 | 2.514.412 | 2.832.751 |
| | | | | |
1) : Abweichungen in der Gesamtsumme sind durch Rundungen bedingt.
THG-Gesamtemissionen
Die Treibhausgasemissionen wurden nach dem "Green House Gas Protocol Corporate Standard" und der "Corporate Value Chain" des World Resource Institute und des WBCSD berechnet. Die Organisationsgrenzen für die THG-Bilanzierung basieren auf dem „operational control approach“ des GHG Protocol, welcher deckungsgleich mit dem „financial control approach“ ist. Demensprechend wird jede Organisation, die unter der POLYTEC Holding AG auftritt, in die Organisationsgrenzen einbezogen.
Im Berichtsjahr ergaben sich mehrere Veränderungen bei den THG-Gesamtemissionen. Die Emissionen der Kategorie der eingekauften Waren und Dienstleistungen (3.1) verringerten sich aufgrund einer Korrektur sowie der verstärkten Verwendung von primären Emissionsfaktoren, die im Durchschnitt niedriger und genauer sind, um rund 150.000 tCO2e. Die Transportemissionen (3.4 und 3.9) lagen infolge einer verbesserten Datengrundlage deutlich höher und erhöhten sich um etwa 50.000 tCO2e. Die größte Veränderung zeigte sich in der Kategorie der Nutzungsphase verkaufter Produkte (3.11). Durch verbesserte Grunddaten und detailliertere Gewichtinformationen konnten die Emissionen umfassender und für ein breiteres Produktspektrum berechnet werden. Das führte zu einem Anstieg von rund 350.000 tCO2e. Insgesamt liegen die THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) damit etwa 50.000 tCO2e über dem Vorjahreswert. Dem gegenüber steht eine Reduktion der Scope 1 & 2 Emissionen um rund 6.500 tCO2e.
Die nachstehende Grafik verdeutlicht die Bedeutung der Scope-3-Emissionen im Verhältnis zu den direkten und indirekten THG-Emissionen (Scope 1 und 2)
ESRS E2 Umweltverschmutzung
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Berichtszeitraum verfügte das Unternehmen über keine formalisierten Konzepte im Sinne des ESRS E2 zur Vermeidung, Minderung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung. Die im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Themenbereich betreffen ausschließlich vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen und stehen nicht im direkten Zusammenhang mit den eigenen operativen Tätigkeiten des Unternehmens. Das Unternehmen berücksichtigt das Thema Umweltverschmutzung derzeit im Rahmen allgemeiner Compliance- und Sorgfaltspflichten, ohne dass hierfür spezifische, ESRS-E2-konforme Konzepte implementiert wurden.
Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Berichtszeitraum wurden keine spezifischen Maßnahmen im Sinne des ESRS E2 zur Vermeidung, Minderung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung umgesetzt. Dies steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse, wonach die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Themenbereich Umweltverschmutzung ausschließlich vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen betreffen und nicht aus der eigenen Geschäftstätigkeit resultieren. Unabhängig davon werden Umweltaspekte, einschließlich potenzieller Umweltverschmutzung, im Rahmen allgemeiner Lieferantenanforderungen und Compliance-Prozesse berücksichtigt, ohne dass derzeit spezifische, auf Umweltverschmutzung ausgerichtete Maßnahmenprogramme bestehen.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
POLYTEC hat derzeit keine messbaren ergebnisorientierten Ziele festgelegt, da noch kein entsprechendes Konzept entwickelt wurde. Allerdings wird die Nachhaltigkeitsstrategie fortlaufend überprüft, um zu beurteilen, ob und wann geeignete Konzepte oder Maßnahmen umgesetzt werden. Da POLYTEC derzeit keine entsprechenden Konzepte oder Maßnahmen festgelegt hat, erfolgt auch keine gezielte Nachverfolgung der Wirksamkeit und daher liegen auch keine festgelegte Zielvorgaben sowie qualitative oder quantitative Indikatoren zur Fortschrittsbewertung vor.
Im Berichtszeitraum wurden keine spezifischen Kennzahlen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Sinne des ESRS E2 berichtet. Dies steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse sowie der derzeit fehlenden operativen Steuerung des Themas Umweltverschmutzung innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit.
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
POLYTEC verfügte im Berichtszeitraum über keine spezifischen Konzepte im Sinne des ESRS E4 zur Steuerung von Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Themenbereich Biodiversität und Ökosysteme betreffen überwiegend die vorgelagerte Wertschöpfungskette und stehen nicht in direktem Zusammenhang mit den eigenen operativen Tätigkeiten des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein unmittelbarer operativer Steuerungsbezug innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit, weshalb bislang keine unternehmensspezifischen Konzepte zur aktiven Steuerung von Biodiversitätsaspekten entwickelt wurden.
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Im Berichtszeitraum wurden keine spezifischen Maßnahmen im Sinne des ESRS E4 zur Vermeidung, Minderung oder Steuerung von Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme umgesetzt. Dies steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse, wonach die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen überwiegend die vorgelagerte Wertschöpfungskette betreffen und nicht aus der eigenen operativen Geschäftstätigkeit resultieren. Entsprechend wurden keine spezifischen finanziellen oder personellen Ressourcen für Maßnahmen im Bereich Biodiversität und Ökosysteme allokiert.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
POLYTEC hat derzeit keine ergebnisorientierten Ziele, da weder ein entsprechendes Konzept vorliegt und die identifizierten Auswirkungen ausschließlich die vorgelagerte Wertschöpfungskette betreffen und nicht aus der eigenen operativen Geschäftstätigkeit resultieren. Zukünftig werden mögliche Verfahren zur Erfolgsmessung geprüft. Derzeit gibt es keine festgelegten Zielvorgaben oder Indikatoren zur Fortschrittsbewertung.
Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Es wurde kein Standort identifiziert, welcher in oder in der Nähe von Schutzgebieten liegt. Daher ist die Angabe der betroffenen Fläche nicht notwendig.
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Als kunststoffverarbeitendes Unternehmen steht POLYTEC vor der Herausforderung, Primärmaterialien zu verarbeiten, welche auf nicht erneuerbaren Rohstoffen basieren und deren Verbrauch einen erheblichen Einfluss auf Umwelt und Mensch hat. Die sich daraus ergebenden negativen Auswirkungen wie die Erschöpfung nicht erneuerbarer Rohstoffe (Preisrisiko) sowie die Erzeugung von Abfall (Kostenrisiko) wurden im Rahmen der entwickelten Konzepte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie den eigenen Produktionsprozessen adressiert. Der Bereich der nachhaltigen Beschaffung befindet sich jedoch noch im Aufbau. Derzeit orientiert sich POLYTEC an der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie den bestehenden Umwelt- und Energiemanagementsystemen (ISO 14001 und ISO 50001).
Ziel der Konzepte zur Kreislaufwirtschaft ist es, die negativen Auswirkungen durch definierte Maßnahmen aktiv zu mindern und den positiven Impact bereits etablierter kreislauforientierter Produkte zu fördern. Da Duroplaste nach der Aushärtung nur eingeschränkt stofflich recycelbar sind, richtet sich der Fokus der Konzepte in erster Linie auf thermoplastische Materialien, die durch mechanische Zerkleinerung und anschließender Wärmezufuhr aufbereitet, verwertet und somit recycelt werden können.
Übergeordnet decken die Konzepte zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft alle Unternehmensstandorte und Tochtergesellschaften mit direktem Materialeinsatz und relevanten Abfallströmen sowie Fertigungstechniken der POLYTEC ab. Identifizierte Beschaffungsrisiken hinsichtlich Primärrohstoffen aber auch Chancen – etwa Kostenersparnis durch Materialeffizienz oder neue Markt- und Kundenpotenziale durch innovative Produktkonzepte – sind derzeit nicht Teil der Konzepte. Diese werden künftig aufgegriffen und im Rahmen konkreter Zielsetzungen mit Maßnahmen adressiert.
Der Ressourcenzufluss und -abfluss sowie die erzeugten Abfälle stellen die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte dar, die in den Konzepten derzeit berücksichtigt werden. Durch die gezielte Analyse und Auswahl von Materialien soll der Verbrauch von Primärrohstoffen durch die verstärkte Nutzung von Sekundärmaterialien reduziert werden. Zur Stärkung der Ressourceneffizienz und um Transparenz über Ausschuss- und Abfallmengen zu gewinnen, wurden die Materialströme des Unternehmens im Berichtsjahr erstmalig vollumfänglich erfasst. Dadurch soll hinsichtlich der eingesetzten Kunststoffe, Rezyklate sowie Produktionsrückstände Transparenz geschaffen werden und in weiterer Folge die gezielte Steuerung der Ressourcennutzung, Erhöhung der Recyclingquote sowie die Reduktion von Gewerbeabfall ermöglicht werden. Mittelfristig ist das Ziel, Ressourcen zu schonen und das Abfallaufkommen sowie die Entsorgungskosten zu reduzieren. Die Entwicklung hin zu kreislauforientierten Grundsätzen spiegelt sich auch im Ressourcenabfluss wider. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Steigerung der Rezyklierbarkeit von erzeugten Produkten.
Durch die Verankerung der Konzepte, entsprechender Ziele sowie definierter Maßnahmen in der unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstrategie wird ein regelmäßiger Berichtsprozess zum Vorstand im Rahmen eines internen Nachhaltigkeitsboards erzielt (siehe Angabepflicht GOV-2). Die Umsetzung der Konzepte erfordert vor allem ein enges Zusammenspiel zwischen der Entwicklung und dem Einkauf, wobei Letzterer dabei die Aufgabe trägt, geeignete Lieferanten zu identifizieren, die Rezyklate zuverlässig, in ausreichender Qualität und zu wettbewerbsfähigen Preisen liefern können. Die Entwicklung wiederum gestaltet Produkte im Rahmen der Kundenvorgaben, sodass sie für den Einsatz von Sekundärrohstoffen geeignet sind und gleichzeitig die funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen. Nur durch diese integrative Herangehensweise kann die Kreislaufwirtschaft wirksam in die Beschaffungsprozesse eingebettet und langfristig wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden.
Diese Abteilungen sind Teil der relevanten Stakeholder, die zur Definition der Konzepte, Maßnahmen und Ziele eingebunden wurden. Hinsichtlich der Definition wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden darüber hinaus ebenso Informationen seitens Brancheninitiativen, der Österreichischen Shredder,- Altautoentsorgungs- und Entwicklungs-GmbH & Co KG sowie Anforderungen der Kunden eingeholt.
Für einen allgemeinen Referenzrahmen der Konzepte orientiert sich das Unternehmen derzeit an entsprechenden Normen wie etwa ISO 14001, ISO 14040 sowie der ISO 14044. Darüber hinaus werden bereits bekannte konkrete Zielvorgaben aus der EU-Verordnung zur Kreislaufwirtschaft bei der Fahrzeugkonstruktion und dem Management von Altfahrzeugen für die interne Zieldefinition herangezogen. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist herausfordernd, da die verfügbaren Kunststoff-Abfallmengen aus Fahrzeugen begrenzt sind.
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ergab, dass der Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen sowie der daraus entstehende Abfall wesentliche negative Auswirkungen für Umwelt und Mensch darstellen. Darüber hinaus ergibt sich für POLYTEC das Risiko erheblicher Preisanstiege für Rohmaterialien und Rezyklate sowie der Wegfall schwer recyclebarer Stoffe wie PUR und SMC aufgrund strengerer Anforderungen. Die entwickelten Maßnahmen adressieren derzeit vorrangig die negativen sowie positiven Auswirkungen.
POLYTEC hat folgende drei Maßnahmenpakete definiert, auf die im Folgenden näher eingegangen wird:
● Schließung interner Kreisläufe
● Nachhaltige Produktentwicklung
● Forschung und Innovation als Treiber der Transformation
Diese tragen jeweils zur Erreichung aller in E5-3 angeführten Ziele bei. Dadurch sollen Materialeinsatz und Abfallmenge entlang des gesamten Lebenszyklus reduziert, Sekundärrohstoffe stärker genutzt und geschlossene Stoffkreisläufe gefördert werden. Sie sind direkt mit den Nachhaltigkeitsaspekten Ressourcenzufluss, Ressourcenabfluss und Abfälle verknüpft.
1. Schließung interner Kreisläufe
Die Schließung interner Materialkreisläufe ist ein zentraler Hebel für die Umsetzung der Ziele zur Förderung der Kreislaufwirtschaft vor allem in den eigenen Produktionsprozessen. Konkret soll der Einsatz von Primärrohstoffen reduziert, Abfallströme minimiert und Wertstoffe im Unternehmen gehalten werden. Dazu definiert POLYTEC folgende Maßnahmen:
Konsequente Erfassung und Analyse der Materialströme
Das Unternehmen hat im Berichtsjahr erstmalig Materialströme (M1) in der gesamten POLYTEC GROUP erfasst, um die eingesetzten Kunststoffe transparent zu dokumentieren und hinsichtlich Herkunft, Rezyklierbarkeit und Umweltwirkung zu bewerten. Hierfür analysierten die beiden Fachbereiche Entwicklung und Einkauf im vergangenen Jahr die eingekauften Materialien aus den Jahren 2024 und 2025 vor allem mit Fokus auf eingekauften und verwendeten Rohstoffen, Sekundärmaterialien sowie Produktionsabfällen und Ausschuss. Diese Daten bilden die Grundlage für mehr Transparenz und somit den künftigen Aufbau eines geschlossenen Materialkreislaufs, der die stoffliche Wiederverwertung maximieren und die thermische Verwertung minimieren soll. Darüber hinaus zielt diese Maßnahme auch auf die Erhöhung des Einsatzes von Post-Industrial-Rezyklaten (PIR) im Rahmen der nachhaltigen Produktentwicklung ab. Da POLYTEC hinsichtlich der Zusammensetzung seiner Produkte und somit auch den Mengen an verarbeiteten Rezyklaten ausschließlich im Rahmen der Kundenvorgaben agieren kann, liegt ein erster Fokus auf diesen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz. Basierend darauf wurden speziell die Abfälle näher analysiert (M2), um Potenziale hinsichtlich der thermischen und stofflichen Verwertung zu identifizieren.
Reduktion thermischer Verwertung
Hinsichtlich der Erreichung des gesetzten Ziels, die Menge der thermisch verwerteten Kunststoffe signifikant zu reduzieren, plant POLYTEC die Umsetzung gezielter Maßnahmen. Im Fokus steht dabei insbesondere die Weiterentwicklung und Optimierung des bestehenden Abfall-managements. Bis Mitte 2026 sollen in diesem Zusammenhang konkrete Maßnahmen definiert werden, die auf die Einführung standardisierter Abfalltrennsysteme (M3) abzielen. Diese Systeme sollen eine einheitliche und effizientere Trennung von Abfallströmen gewährleisten und damit die Grundlage für eine verbesserte stoffliche Verwertung schaffen. Durch die Standardisierung der Prozesse wird zudem eine höhere Transparenz in der Abfallbewirtschaftung angestrebt. Insgesamt soll die Maßnahme dazu beitragen, die Kreislaufführung von Kunststoffen zu stärken und die thermische Verwertung nachhaltig zu reduzieren.
Nutzung interner Ausschüsse
Die POLYTEC GROUP erfasst bereits jetzt vereinzelt Produktionsausschüsse und führt diese in verschiedenen Vorgehensweisen einer Wiederverwertung zu. Einerseits wird anfallender Ausschuss ebenso wie Abfall über einen externen Dienstleister wieder zu nutzbarem Material, wie etwa zu Produkten aus dem Non-Automotive-Bereich, verarbeitet. Andererseits sind an bestimmten Standorten – darunter den Werken in Lohne, Wolmirstedt, Roosendaal und Ebensee – Anlagen installiert, die eine direkte Wiederverwertung ermöglichen. Diese Materialien können ebenso in weiteren Bereichen, wie der Herstellung von Produkten der Sparte Smart Plastic Applications erneut eingesetzt werden, wodurch Ausschüsse intern genutzt (M4) werden. Auf diese Weise können Ressourcen geschont und Wertstoffkreisläufe im Unternehmen geschlossen werden. Um das Ziel des vermehrten Einsatzes von Ausschüssen zu forcieren, werden derzeit Lösungen erarbeitet, um großvolumige Ausschuss-Bauteile zu zerkleinern und deren Lagerung sowie Logistik zu erleichtern.
SMC-Recycling
Ausschussmaterialien aus der SMC-Produktion können zerkleinert und als Füllstoff in neuen SMC-Bauteilen eingesetzt werden. Während der Einsatz von SMC-Feingut anstelle von Kreide den CO2-Fußabdruck nur geringfügig beeinflusst, ermöglicht die Vermeidung der Verbrennung von Ausschuss bei einer jährlichen SMC-Produktion von 18.000 Tonnen eine beachtliche Einsparung. Rund 23.000 tCO2e könnten so nach der Avoided-Burden-Methode vermieden werden.
Das SMC-Recycling befindet sich aktuell in der Validierungsphase, wobei geprüft wird, ob, neben der Wiederverwertung interner Ausschüsse, auch externe Bauteile am Ende ihres Lebenszyklus – wie etwa Rotorblätter – als Feingut in neuen SMC-Komponenten genutzt werden können (M5). Anfang 2027 sollen die Versuche abgeschlossen werden. Damit ließe sich das Potenzial zur Emissions- aber auch Abfallreduktion weiter ausschöpfen. Vor diesem Hintergrund wird die Investition in eine eigene SMC-Recyclinganlage als strategische Maßnahme zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz erwogen. Künftig soll dieses Potenzial zur Wiederverwertung auch für Polyurethan-Materialien geprüft werden.
2. Nachhaltige Produktentwicklung
Die nachhaltige Produktentwicklung ist ein zentraler Bestandteil zur Förderung der positiven Auswirkung der Ressourcenschonung durch die Herstellung von Produkten, die nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert worden sind. Ziel ist, die Recyclingfähigkeit der Produkte zu erhöhen sowie vermehrt Sekundärmaterial zu generieren und einzusetzen, wodurch der Einsatz von Primärrohstoffen reduziert werden kann. Maßnahmen aus dieser strategischen Säule sind:
Design for Recycling
Dadurch soll bereits in der Konstruktionsphase die Rezyklierbarkeit von Materialien und Verbindungstechniken berücksichtigt werden. Die Analyse der Rezyklierbarkeit soll bis Ende 2026 fixer Bestandteil jedes Produktentwicklungsprozesses bei POLYTEC werden (M6). Hierbei sollen bereits beim Start eines Projektes, sofern im Rahmen der Kundenvorgaben möglich, Voraussetzungen geprüft werden, durch welche die Rezyklierbarkeit des Produkts erhöht werden kann. Hierdurch soll auch der primäre Einsatz von thermoplastischen Materialien oder Monomaterialien forciert werden.
Eine wesentliche positive Auswirkung wird bereits durch die kreislauforientierte Herstellung von Mehrwegbehältern (M7) für den Lebensmittel- und Pflanzenhandel am Standort in Ebensee gefördert. Die Behälter werden nach der Nutzung gereinigt, eingemahlen und für die erneute Produktion zu 100% wiederverwertet. Dieser Prozess kann über 100-mal wiederholt werden, wodurch Einwegverpackungen stark reduziert werden. Dieses geschlossene Kreislaufsystem ist Cradle-to-Cradle-zertifiziert.
Automatisierte Ökobilanzierung (LCA)
Ein weiteres zentrales Element ist die Entwicklung automatisierter Ökobilanzierungsprozesse (Life Cycle Assessments, LCA) (M8), die den Ingenieur:innen bereits in frühen Phasen der Produktentwicklung eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten sollen. Diese automatisierten LCAs ermöglichen eine schnelle Bewertung von Materialalternativen, Fertigungsprozessen und Designvarianten unter Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsaspekte. Durch diese effiziente Berechnungsmöglichkeit kann eine entsprechende Ökobilanzierung zu Beginn und Ende des Projekts durchgeführt werden. Die LCA-Berechnung soll bis zum dritten Quartal 2026 in den Produktentwicklungsprozess integriert werden. Dies ermöglicht neben einer effizienten Produktgestaltung in den meisten Fällen auch die Identifikation von Potenzialen zur Emissionsreduktion.
3. Forschung und Innovation zur Förderung der KLW
Ergänzend dazu investiert POLYTEC in Technologien und digitale Lösungen, die die praktische Integration von kreislauforientierten Prinzipien ermöglichen soll. Durch die beiden geförderten, industrieorientierten Forschungs- und Innovationsprojekte, im Rahmen nationaler Förderprogramme, DigiPro2Green und CirProTech wird an Grundlagen für eine zirkuläre Kunststoffindustrie gearbeitet.
Mit DigiPRO2Green beteiligt sich POLYTEC bereits seit 2023 als einziger Tier-1 Industriepartner an einem der ambitioniertesten Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsprojekte im europäischen Leichtbau. Dabei werden digitale Werkzeuge entwickelt (M9), die Unternehmen bei der Auswahl nachhaltiger Materialien und Prozesse unterstützen. Mit Hilfe von cloudbasierten Assistenzsystemen, digitalen Zwillingen und Umweltbewertungstools wird die Verarbeitung von Rezyklaten auch bei schwankender Qualität möglich gemacht. Entwicklungs- und Anlaufzeiten sollen verkürzt und die Transparenz über Material- und Prozessvariationen werden. Das Projekt zielt darauf ab, die Produktentwicklung datenbasiert zu begleiten und die Umweltwirkung bereits in frühen Phasen transparent zu machen. 2026 soll es in die finale Phase gehen und abgeschlossen werden.
Das zweite Forschungsprojekt – CirProTech – geht einen Schritt weiter und fokussiert sich auf die technische Realisierung geschlossener Materialkreisläufe. Mit innovativen Verfahren wie plasmaunterstützter Pyrolyse, spektroskopischer Materialerkennung und Entschichtungstechnologien werden neue Wege zur Rückgewinnung und Wiederverwertung komplexer auch lackierter Kunststoffsysteme erschlossen (M10). Mit einer Kombination aus neuen optischen und sensorischen Verfahren, einer übergeordneten Materialdatenbank und dem Einsatz künstlicher Intelligenz sollen Kunststoffarten künftig zuverlässiger erkannt und sortenrein separiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entschichtung lackierter Oberflächen mittels lichtbasierter Technologien, um selbst stark verarbeitete Bauteile präzise identifizieren und recyceln zu können. Das Projekt wurde bereits 2023 gestartet und im vergangenen Jahr abgeschlossen und POLYTEC konnte daraus wertvolle Erkenntnisse für den Produktionsbetrieb ableiten.
Die nachstehende Tabelle fasst die geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen zusammen. Dabei ist relevant zu erwähnen, dass jede Maßnahme einem Ziel zugeordnet ist (Spalte Zielbezug). Dadurch wird ersichtlich, welches Ziel damit verfolgt – näher im Kapitel E5-3 angeführt – bzw. welcher Nachhaltigkeitsaspekt und IRO adressiert wird. Die Nummerierungen der Maßnahmen finden sich im Fließtext wieder, um diese besser zuzuordnen:
Maßnahmen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
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| | | | | |
Nr. | Nachhaltigkeitsaspekt | Maßnahme | Beschreibung | Zielbezug | Zeithorizont |
M1 | Zufluss, Abfall | Erfassung Materialströme | Konsequente Erfassung der Materialströme | Ziel 1, 2 & 3 | 2025 |
M2 | Abfall | Analyse Abfälle | Detaillierte Analyse der Abfälle zur Transparenzschaffung | Ziel 1 & 2 | 2025 |
M3 | Abfall | Optimierung Abfalltrennung | Definition Maßnahmen zur Optimierung des Abfallmanagements | Ziel 1 & 2 | Umsetzung bis 06.2026 |
M4 | Zufluss, Abfall | Nutzung interner Ausschüsse | Systematische Wiederverwertung von Produktionsausschüssen | Ziel 1, 2 & 3 | Bereits laufend |
M5 | Abfall | Versuch für SMC-Recycling | Zerkleinerung und Einsatz von SMC-Ausschussmaterialien als Füllstoff | Ziel 3 | Q1 2027 |
M6 | Zufluss, Abfluss | Optimierung Recyclingfähigkeit von Produkten | Prüfung der Rezyklierbarkeit der eingesetzten Materialien als fixer Bestandteil im Entwicklungsprozess | Ziel 1 | Umsetzung bis Ende 2026 |
M7 | Zufluss, Abfluss | Herstellung kreislauforientierter Produkte | Produktion vollständig wiederverwertbarere Mehrwegbehälter | Ziel 1 | Seit 2021 |
M8 | Zufluss, Abfluss | Durchführung automatisierte Ökobilanzierung | Optimierung der Produktzusammensetzung durch automatisierte LCA-Berechnung | Ziel 1, 2 & 3 | Q3 2026 |
M9 | Zufluss, Abfluss, Abfall | Digitale Begleitung der Produktentwicklung | Entwicklung digitaler Werkzeuge zur Unterstützung bei Auswahl von Materialien und Prozesse | Ziel 1, 2 & 3 | Bis 2026 |
M10 | Zufluss, Abfall, Abfall | Optimierung Recycling komplexer Kunststoffsysteme | Analyse neuer Methoden zur Rückgewinnung und Wiederverwertung komplexer Kunststoffsysteme | Ziel 1, 2 & 3 | Bis 2025 |
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Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt POLYTEC das Ziel, die wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte Ressourcenzufluss, -abfluss und Abfällen zu adressieren. POLYTEC konzentriert sich dafür vorwiegend auf die Steigerung der Materialeffizienz und die damit verbundene Schonung von Primärrohstoffen, Abfallvermeidung und -verwertung sowie der Erhöhung der Recyclingquote. In Übereinstimmung mit dem übergeordneten Konzept sind in den folgenden Zielen alle Unternehmensstandorte und Tochtergesellschaften mit direktem Materialeinsatz und relevanten Abfallströmen einbezogen.
1. Nachhaltigkeitsaspekt Abfall
Hinsichtlich des Nachhaltigkeitsaspekts „Abfälle“ definiert POLYTEC zwei spezifische Ziele. Zum einen sollen die Abfälle für die stoffliche Verwertung in Relation zum Gesamtabfall bis 2028 auf 50% erhöht (Z1) und zum anderen der Hausmüll beziehungsweise Gewerbeabfall in Relation zum Gesamtabfall bis 2028 auf 10% reduziert werden (Z2). Der Fokus dieser beiden Zielsetzungen liegt auf der Reduktion sowie der Aufwertung der Abfälle aus der Produktion. Wo möglich sollen stofflich wiederverwertbare Materialien aus dem Abfall aufgewertet und in weiterer Folge wieder nutzbar gemacht werden.
2. Nachhaltigkeitsaspekt Ressourcenzufluss
POLYTEC nutzt die Zielsetzung der EU-Verordnung zur Kreislaufwirtschaft bei der Fahrzeugkonstruktion und dem Management von Altfahrzeugen für seine Zieldefinition in Bezug auf Sekundärmaterialien. Laut der Verordnung soll für neu typenzugelassene Fahrzeuge ab 2030/2031 der Einsatz von Rezyklaten verbindlich werden. Der jüngste Anpassungsvorschlag sieht einen Gesamt-Rezyklatanteil von 20% vor, einschließlich PIR, wobei 15% aus Altfahrzeugen stammen sollen. POLYTEC orientiert sich hinsichtlich der Zielsetzung an der EU-Vorgabe und zielt daher darauf ab, bis 2030 einen Rezyklatanteil von 20% am gesamten eingesetzten Material zu erreichen (Z3). Durch die zuvor genannten Forschungsprojekte sammelt POLYTEC wertvolle Erfahrungen im Umgang mit PCR-Materialien, womit künftige Anforderungen der EU-Verordnung sowie von Kundenseite effizient umgesetzt und Prozesse kontinuierlich optimiert werden können.
3. Nachhaltigkeitsaspekt Ressourcenabfluss
Hinsichtlich Ressourcenabfluss definiert POLYTEC derzeit kein spezifisches Ziel. Aufgrund der starken Bindung an kundenspezifische Anforderungen bestehen nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der eingesetzten Materialien und Produkte. Die Festlegung entsprechender Ziele wird jedoch für die Zukunft geprüft.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Ziele im Bereich Klimawandel. Darüber hinaus werden die relevanten KPIs angeführt, die zur regelmäßigen Verfolgung der Zielerreichung erhoben werden.
Ziele in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
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Nr. | Nachhaltigkeitsaspekt | Ziel | KPI | Baseline (Jahr) | Baseline (Wert) | Ziel (Jahr) | Ziel (Wert) |
Z1 | Abfall | Erhöhung Quote stoffliche Verwertung | Abfälle stoffliche Verwertung (t) / Gesamtabfälle (t) | 2024 | 31,00% | 2028 | 50% |
Z2 | Abfall | Reduktion von Hausmüll/Gewerbeabfall & Reduktion thermische Verwertung | Abfälle Hausmüll bzw. Gewerbeabfall (t) / Gesamtabfall (t) | 2024 | 16,55% | 2028 | 10% |
Z3 | Ressourcen-zufluss | Erhöhung Rezyklatanteil | Rezyklatanteil / Eingesetztem Material | 2025 | 12,18% | 2030 | 20% |
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Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
In einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen sind die relevantesten Ressourcenzuflüsse vor allem Primärrohstoffe, Rezyklate, Verpackungen, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie diverse Zukaufteile. Seltene Erden spielen in der Kunststoffverarbeitung eine untergeordnete Rolle, können aber etwa in Zukaufteilen relevant sein. Auch biologische Materialien werden im Produktionsprozess derzeit nicht verarbeitet. Daher sind das Kaskadenprinzip sowie spezifische Zertifizierungssysteme für biologisch beschaffte Materialien für die direkten Produktionsprozess nicht relevant. POLYTEC verwendet biologischen Materialien ausschließlich in Form von Verpackungen. Da diese im Berichtsjahr nicht ermittelt werden konnten, ergibt sich ein prozentueller Anteil von 0% verwendeter biologischer Materialien. Es wird die Möglichkeit geprüft, diese Informationen künftig systematisch zu erfassen, um eine transparente Berichterstattung sicherzustellen. Weitere Informationen zu Schätzungen und nicht berichtbaren Kennzahlen finden sich in der Angabepflicht ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen.
Die unten angeführte Tabelle listet die wichtigsten Rohstoffe und ihre Verbräuche im Berichtsjahr sowie dem Vorjahr auf. Wesentliche Veränderungen werden in weiterer Folge erläutert:
Materialeinsatz (in Tonnen)
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Rohstoff | 2025 | 2024 |
PP - Polypropylen | 28.240 | 40.123 |
PA - Polyamid | 6.905 | 7.840 |
ABS - Acrylnitril-Butadien-Styrol | - | 369 |
PUR - Polyurethan | 2.039 | 2.476 |
Glasfasern | 6.724 | 6.923 |
Harze | 3.489 | 3.484 |
Lacke - In Mould Coating | 833 | 1.025 |
SMC - Sheet-Moulding-Compounds | 8.045 | 13.180 |
Sonstiges | 2.929 | 6.560 |
Gesamter Rohstoffverbrauch1) | 59.204 | 81.979 |
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1) : Abweichungen in der Gesamtsumme sind durch Rundungen bedingt.
Hinsichtlich des Materialeinsatzes ergaben sich im Berichtsjahr signifikante Veränderungen in den verbrauchten Mengen im Vergleich zum Vorjahr. Diese sind einerseits auf eine geringere Produktionsauslastung hinsichtlich der Produktion der Mehrwegtransportboxen (PP-Verbrauch) sowie andererseits auf eine Anpassung der Berechnungsmethodik – zur Vermeidung von Doppelzählungen – im Zusammenhang mit SMC zurückzuführen. Darüber hinaus wurde die Datengrundlage gegenüber dem Vorjahr überarbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Zuordnung von Materialien zur Kategorie „Sonstiges“. Die berichteten Kennzahlen weisen somit eine verbesserte Datenqualität und Genauigkeit auf. Für die kommenden Berichtsperioden wird eine bessere Vergleichbarkeit der Daten erwartet.
Wie bereits in den Konzepten, Maßnahmen und Zielen erläutert spielt der Einsatz von Sekundärmaterial eine wesentliche Rolle. POLYTEC unterscheidet diesbezüglich drei wesentliche Rezyklatgruppen:
● Material, das direkt an Anlagen wiederwertet wird
● Primärmaterial mit Rezyklatanteil
● Ausschuss, der von externen Dienstleistern aufbereitet und im eigenen Produktionsprozess wieder eingesetzt wird
POLYTEC betreibt an den Standorten Roosendaal, Ebensee, Lohne und Wolmirstedt Anlagen, die Ausschuss wie Angussteile oder im Fall der Mehrwegboxen direkt das genutzte Produkt wieder einsetzen können. Im Berichtsjahr wurden dadurch insgesamt 3.290 t Material wiederverwertet. Die rezyklierten Mengen der Anlagen in Lohne und Wolmirstedt können für das Berichtsjahr nicht erhoben werden. Eine Aufstellung ist für 2026 vorgesehen.
Zudem wurden einige Rohstoffe verwendet, welche zum Teil aus Sekundärmaterialien bestehen. In dieser Form wurden 2025 3.487 t Rezyklat eingesetzt. Zusätzlich wurden 435 t Ausschuss von externen Dienstleistern aufbereitet und wieder in den eigenen Produktionsprozess rückgeführt. Insgesamt beläuft sich die Höhe eingesetzten Rezyklats im Geschäftsjahr 2025 auf 7.212 t. Daraus ergibt sich eine Quote eingesetzten Rezyklats in Relation zum gesamten eingesetzten Material von 12,18%.
POLYTEC nutzt zahlreiche wiederverwendbare Behälter und Bauteile, jedoch ohne belastbare Mengenangaben. Auch für Verpackungsmaterialien fehlen konkrete Daten. Die Angaben zum recycelten Material basieren auf externen Messungen und internen Aufzeichnungen.
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
In dem Unternehmen kommen im Wesentlichen Thermo- und Duroplaste sowie verschiedene Hilfs- und Betriebsstoffe zum Einsatz. Diese langlebigen Produkte sind unter normalen Bedingungen kaum verschleißanfällig, sondern werden grundsätzlich lediglich durch Unfälle oder extreme Umwelteinflüsse beeinträchtigt.
Die Kunststoffbauteile übertreffen den Branchendurchschnitt in Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischer Beanspruchung, Temperaturschwankungen und chemischen Einflüssen. Da sie nicht korrodieren, sind sie oft langlebiger als metallische Alternativen. Ihre Nutzungsdauer entspricht in der Regel der eines Fahrzeugs und wird hauptsächlich durch externe Faktoren begrenzt. Eine Reparatur der Bauteile ist in der Praxis meist nur eingeschränkt möglich. Im Falle von Beschädigungen müssen die betroffenen Teile in der Regel ersetzt werden. Ressourcenschonende Lösungen werden kontinuierlich in Abstimmung mit den Kunden entwickelt. Da kein direkter Einfluss auf das Lebensende der Produkte besteht, hängt ihr Recycling stark von den Kundenanforderungen ab. Eine direkte Wiederverwendung ist meist nicht möglich, jedoch kommen Recyclingprozesse zur Weiterverwertung von Kunststoffen zum Einsatz. Detaillierte Informationen hierzu stehen den Kunden von POLYTEC zur Verfügung.
75,7% der Primärmaterialien - und damit ein vergleichbarer Anteil zum Vorjahr - bestehen aus recyclebaren Thermoplasten, die werkstofflich recycelt und als Sekundärrohstoffe wiederverwendet werden können. Duroplaste hingegen sind aufgrund ihrer chemischen Stabilität schwerer zu recyceln und werden nur in geringen Mengen eingesetzt. Eine biologische Rückführung ist ausgeschlossen.
Neben Automobilkomponenten umfasst das POLYTEC Produktportfolio vollständig recycelbare Transportboxen für den Lebensmittelbereich und Pflanzentrays, die nach zertifizierten Cradle-to-Cradle-Prinzipien hergestellt werden.
Abfallmengen
POLYTEC erzeugte im Berichtsjahr eine Gesamtmenge von 8.593 Tonnen Abfall. Die folgende Tabelle zeigt die Abfallmenge nach Gefahrenklassifizierung:
Abfallmengen (in Tonnen)
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Abfallart | 2025 | 2024 |
Gefährliche Abfälle | 1.202 | 1.241 |
Nicht gefährliche Abfälle | 7.391 | 7.844 |
Gesamtabfall | 8.593 | 9.085 |
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In der POLYTEC GROUP sind bei der Produktion entstehende Abfälle (Ausschuss) nach gewissen Aufbereitungsschritten wiederverwendbar. Thermoplastischer Ausschuss oder defekte thermoplastische Produkte müssen erst eingemahlen und anschließend eingeschmolzen werden. Defekte Duroplastbauteile oder montierte Baugruppen können derzeit nicht wiederverwertet werden, weshalb sie der thermischen Verwertung zugeführt werden. Die Wiederverwendung intakter Produkte für den ursprünglichen Zweck wurde bisher nicht betrachtet. Die folgende Tabelle zeigt die Abfallmengen differenziert nach verwerteten und beseitigten Mengen. Dabei werden jeweils drei Verwertungs- und Beseitigungsmethoden unterschieden:
Abfallmenge nach Endeverfahren (in Tonnen)
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Verwertungs- und Beseitigungsverfahren | 2025 | 2024 |
Vorbereitung zur Wiederverwendung | - | 5 |
Recycling | 2.341 | 2.893 |
Sonstige Verwertungsverfahren | 4.658 | 4.617 |
Verbrennung | - | 81 |
Deponierung | 415 | 159 |
Sonstige Arten der Beseitigung | 1.179 | 1.329 |
Gesamtabfall | 8.593 | 9.085 |
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Im Geschäftsjahr 2025 wurden insgesamt 2.341 t Abfall recycelt. Dem gegenüber stehen 6.252 t Abfall, welcher keiner stofflichen Verwertung zugeführt wurde. Das ergibt einen prozentualen Anteil von 72,76% nicht recycelter Abfälle. POLYTEC konnte Abfälle in der Höhe von 1.179 t keinem konkreten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren zuordnen, daher wurden diese Mengen in der Kategorie „Sonstige Arten der Beseitigung“ angegeben. Ab 2026 ist vorgesehen auch diese Mengen genauer den angeführten Kategorien zuordnen zu können.
Abfallströme
Im POLYTEC Produktionsprozess entstehen verschiedene abfallrelevante Ströme, die für die Kunststoffverarbeitung typisch sind. Hauptsächlich fallen Kunststoffabfälle durch Verschnitt, Ausschuss und Produktionsreste bei der Rohteilerstellung an. In der weiteren Verarbeitung, insbesondere bei der Lackierung, entstehen zusätzlich Altlacke und Spülverdünnungen, die gemäß gesetzlichen Vorgaben entsorgt oder, wenn möglich, wiederverwertet werden. Zudem fallen Verpackungsmaterialien, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Abfälle durch den Austausch von Betriebsanlagen an. Diese werden nach Materialkategorien getrennt und, soweit möglich, recycelt oder umweltgerecht entsorgt. Die Abfälle enthalten Kunststoffe, Metalle, Holz, Glas, Papier sowie kritische Rohstoffe und seltene Erden aus Elektrogeräten, Kabeln, Akkus und Batterien.
Im Geschäftsjahr 2025 erzeugte POLYTEC im Zuge seiner Produktion 1.202 Tonnen gefährlichen Abfall und im gesamten Konzern gab es keine radioaktiven Abfälle.
POLYTEC berechnet auf Kundenanfrage die CO2-Footprints der Produkte bereits in der Konzeptionsphase. Dafür wird die Methode „climate change: total (excl. biogenic CO2) global warming potential (GWP100)“ gemäß IPCC 2021 verwendet. Die Berechnungen basieren auf der Materialzusammensetzung und dem Produktionsprozess, um die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus zu erfassen. Die zugrunde liegenden Daten stammen aus direkten Messungen der Produktionsprozesse sowie anerkannten Datenbanken für Emissionsfaktoren. Wo direkte Messwerte fehlen, wird auf modellierte Schätzungen zurückgegriffen. Die Berechnungen basieren auf der Annahme, dass Materialien und Produktionsverfahren unter Standardbedingungen genutzt werden. POLYTEC arbeitet kontinuierlich an der Optimierung der Methoden und der präziseren Erfassung der Umweltauswirkungen seiner Produkte.
3. Sozialinformationen
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Die Verantwortung des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeiter:innen bildet eine zentrale Säule im Nachhaltigkeitsmanagement der POLYTEC GROUP. Ziel ist es, ein faires, sicheres und attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch soziale Nachhaltigkeit fördert. Um dies zu erreichen, hat POLYTEC Konzepte implementiert, die insbesondere auf die Vermeidung und Minderung identifizierter negativer Auswirkungen ausgerichtet sind – wie etwa belastende Arbeitszeiten, gesundheitliche Belastungen durch körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit besonders besorgniserregenden Stoffen sowie strukturelle Benachteiligungen, beispielsweise von Frauen in der Automobilbranche (für Details siehe ESRS 2 SBM-3).
Die bestehenden Konzepte decken derzeit noch nicht vollumfänglich alle im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten IROs ab. Die schrittweise Integration hinsichtlich Risiken, Chancen und positiver Auswirkungen in bestehende und neue Konzepte ist Teil eines laufenden Entwicklungsprozesses. Unabhängig davon setzt POLYTEC bereits erste Maßnahmen um. Insbesondere in den Bereichen Personaleinsatzplanung sowie Aus- und Weiterbildung soll den identifizierten Risiken wie etwa steigenden Personalkosten entgegengewirkt und gleichzeitig positive Effekte auf Kompetenzentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. Darüber hinaus werden im Bereich Automatisierung und Digitalisierung Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen sowie zur Reduktion von Belastungen und Unfallrisiken umgesetzt. Diese Aktivitäten erfolgen bislang jedoch noch nicht im Rahmen eines vollständig integrierten und systematisch gesteuerten Konzepts mit klar definierten Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen.
Derzeit stehen im Hinblick auf negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen sowie Gleichbehandlung bzw. Chancengleichheit folgende Themenschwerpunkte im Fokus:
● Verringerung der Gender-Pay-Gap
● Reduktion der Fluktuation
● Vermeidung schwerer Arbeitsunfälle
Darüber hinaus stellt POLYTEC die Einhaltung des arbeitsrechtlichen Mindestschutzes gemäß Art. 18 der EU-Taxonomie-Verordnung sicher. Weiterführende Informationen zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des arbeitsrechtlichen Mindestschutzes sind im entsprechenden Abschnitt der Taxonomie-Offenlegung enthalten (Angaben zu Minimum Social Safeguards in den Umweltinformationen).
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den speziell schützenswerten Gruppen wie Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden sowie der Gleichstellung von Frauen in der Automobilbranche. Derzeit ist die Anwendung der Konzepte auf den eigenen Konzern beschränkt und wirkt daher kaum in die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Gleiches gilt für sämtliche entwickelten Maßnahmen sowie die formulierten Ziele in Bezug auf die eigene Belegschaft. Die Verantwortung liegt auf oberster Ebene bei der Geschäftsführung, vorwiegend umgesetzt durch die HR-Abteilung mit Unterstützung von Corporate Sustainability sowie Health, Safety and Environment.
Die Entwicklung in den zuvor genannten Themenbereichen wird durch eine regelmäßige Berichterstattung überwacht und nachverfolgt. Speziell je Themenbereich entwickelte Kennzahlen dienen der Nachverfolgung und ermöglichen im Anlassfall notwendige Maßnahmen. POLYTEC setzt dazu vermehrt Power BI Dashboards ein, welche die Daten über eine einheitliche Systemlandschaft abbilden und damit das Single-Point-Of-Truth Prinzip verfolgen.
Als international tätiges, börsennotiertes Unternehmen der Kunststoffindustrie in Österreich steht POLYTEC im Einklang mit mehreren internationalen und nationalen Menschenrechtsinstrumenten. Diese Instrumente bilden den Rahmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und werden in den internen Richtlinien und Kontrollmechanismen berücksichtigt. Eine konkrete Auflistung der anerkannten Standards und Abkommen wurde in der POLYTEC Grundsatzerklärung zu Menschenrechten veröffentlicht. Diese Erklärung bekräftigt insbesondere das Engagement für faire und sichere Arbeitsbedingungen sowie die Achtung grundlegender Rechte der Mitarbeiter:innen.
Die eigenen Arbeitskräfte werden aktiv in diverse Prozesse eingebunden – einerseits durch regelmäßige Mitarbeitergespräche sowie adäquate Feedbackmechanismen, andererseits im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Abhilfemaßnahmen werden gegebenenfalls anlassbezogen getroffen, etwa bei direkten Meldungen der Betroffenen über das interne Beschwerdeportal (siehe Kapitel G1-1) oder durch Hinweise von Führungskräften.
Die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit spielen im eigenen Betrieb eine untergeordnete Rolle, da hinsichtlich dieser Gefahren adäquate Prozesse und Kontrollen gruppenweit eingerichtet sind. Für sämtliche Werke innerhalb der Europäischen Union wird von einem strukturell geringen Risiko schwerwiegender negativer Auswirkungen ausgegangen. Alle Standorte unterliegen dem einheitlichen, verbindlichen Rechtsrahmen des EU-Arbeits- und Sozialrechts, einschließlich der Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie, der Richtlinie zum Schutz junger Menschen am Arbeitsplatz sowie der Charta der Grundrechte der EU. Vor diesem Hintergrund ist im EU-Raum von einem hohen Schutzniveau, einer wirksamen Durchsetzung sowie einer insgesamt geringen Eintrittswahrscheinlichkeit struktureller Mindestschutzverletzungen in Bezug auf die eigene Belegschaft auszugehen.
Außerhalb der EU bestehen aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Rahmenbedingungen und variierender Durchsetzungskapazitäten generell höhere Risiken. POLYTEC begegnet diesen Risiken durch konzernweite verbindliche Arbeits- und Menschenrechtsrichtlinien, Risikoanalysen, interne und externe Audits, wirksame Beschwerde-mechanismen sowie Schulungs- und Kontrollprozesse. In China, Südafrika und den USA werden die jeweils lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch geschultes, qualifiziertes Personal nachverfolgt und eingehalten. Ergänzend werden verpflichtende Schulungen zu dem gruppenweit gültigen Verhaltenskodex durchgeführt und über das interne Lernmanagementsystem (LMS) nachverfolgt. Zudem wird die Einhaltung von Menschenrechten, wie etwa der vollständige Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit, durch die übergeordneten HR-Verantwortlichen in regelmäßigen Jour Fixe Terminen thematisiert, um aktiv Bewusstsein vor Ort zu schaffen.
Auch die Vermeidung von Arbeitsunfällen in den Werken ist ein Kernanliegen der POLYTEC GROUP und zentraler Bestandteil der Konzepte im Bereich HSE. Daher werden Vorfälle streng überwacht, nachverfolgt und notwendige Verbesserungsmaßnahmen in der Gruppe umgesetzt. Daneben sind die Beseitigung von Diskriminierung sowie die Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion – mit besonderem Fokus auf die Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligung - Bestandteil der Konzepte. Diskriminierung wird bei POLYTEC in keiner Form geduldet, soweit möglich verhindert und eingedämmt bzw. bekämpft, sobald sie erkannt wird. Grundlage dafür bilden der unternehmensweite Verhaltenskodex sowie weitere interne Richtlinien, die ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sowie Chancengleichheit und respektvollen Umgang verbindlich festlegen. Diese gelten für alle Mitarbeiter:innen unabhängig von Hierarchie, Funktion oder Beschäftigungsart und decken die im POLYTEC Verhaltenskodex festgehaltenen Gründe für Diskriminierung ab. Zudem finden regelmäßig Schulungen zu Gleichbehandlung und Diversität statt. Politische Verpflichtungen bestehen in diesem Zusammenhang keine.
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Das Unternehmen verfügt über strukturierte Verfahren, um Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen systematisch in die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Auswirkungen auf die Belegschaft einzubeziehen. Der Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs mit der Führungskraft bietet den Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, offen über relevante Themen zu sprechen und die Sichtweisen der Mitarbeiter:innen zu berücksichtigen. In den On- bzw. Off-Boarding-Interviews werden ebenfalls tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen thematisiert. Auch die im Geschäftsjahr 2025 mehrfach abgehaltenen Betriebsversammlung für die Angestellten und Arbeiter bieten Gelegenheiten zum Austausch. Dadurch wird gewährleistet, dass offene Fragen direkt an das Top-Management gestellt und rasch niederschwellig beantwortet werden können. Darüber hinaus bietet POLYTEC ein internes Hinweisgeberportal, wo Anliegen und Missstände jederzeit anonym gemeldete werden können. Details dazu siehe im Kapitel G1-1.
Zudem sind Arbeitnehmervertreter:innen an vielen Standorten der POLYTEC GROUP starke Partner und werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie im Sinne der betrieblichen Mitbestimmung regelmäßig informiert und in Prozesse eingebunden. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Gremien sowie durch Betriebsvereinbarungen, die unter anderem Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Mitbestimmung regeln. Das Unternehmen arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit Arbeitnehmervertretungen auf nationaler und betrieblicher Ebene zusammen.
POYLTEC bewertet die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit seinen Arbeitskräften durch die Auswertung von Leistungskennzahlen wie insbesondere der Durchführungsquote der Mitarbeitergespräche. Auch die Zahl intern gemeldeter Beschwerden ist ein Indiz, wie gut die Zusammenarbeit des Unternehmens mit den eigenen Arbeitskräften funktioniert. Die Verantwortung für die Einbeziehung liegt beim Vorstand bzw. der Geschäftsführung der jeweiligen rechtlichen Einheit. Operativ ist der Head of Human Resources des jeweiligen Geschäftsbereichs bzw. Standorts gefordert, die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen sicherzustellen und die gewonnenen Erkenntnisse an die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zu berichten.
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern kann
POLYTEC verfügt über mehrere etablierte und allen Mitarbeiter:innen zugängliche Kanäle zur Meldung von Anliegen, Bedenken oder Vorfällen. Neben dem direkten Austausch mit der jeweiligen Führungskraft oder der Kontaktaufnahme mit HR bzw. der Arbeitnehmervertretung steht den Mitarbeiter:innen neben dem öffentlichen Portal auf der POLYTEC-Homepage ein internes, anonymes Hinweisgeberportal zur Verfügung. Missstände können jederzeit vertraulich gemeldet werden.
Die Mitarbeiter:innen werden regelmäßig über das Vorhandensein beider Portale informiert. Eingehende Meldungen werden von einem hierfür intern eingerichteten Gremium standardisiert bearbeitet. Nach erster Bewertung hinsichtlich Dringlichkeit und Risiko erfolgt eine genauere Untersuchung. Anschließend werden – sofern erforderlich – geeignete Abhilfemaßnahmen umgesetzt, die je nach Sachlage von individuellen Unterstützungsmaßnahmen über Prozessanpassungen bis hin zu strukturellen Veränderungen reichen können. Das Unternehmen stellt sicher, dass meldende Personen während des gesamten Prozesses geschützt sind und keine Nachteile erfahren. Zur Bewertung der Wirksamkeit dieser Verfahren nutzt POLYTEC interne Audits sowie lokale Mitarbeiterbefragungen.
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Zur Erreichung der definierten Ziele im Bereich „Eigene Belegschaft“ wurde eine Reihe von Maßnahmen entwickelt und teilweise bereits umgesetzt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den negativen Impacts entgegenzuwirken und die strategischen Zielsetzungen des Konzepts wirksam zu unterstützen. Sie orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben, branchenspezifischen Standards sowie unternehmensinternen Prioritäten und wurden unter Einbeziehung der relevanten Fachbereiche umgesetzt.
Reduktion Gender-Pay-Gap (Z1):
Fairness und Transparenz in der Vergütung sowie Chancengleichheit im Betrieb sind zentrale Elemente der HR-Strategie sowie des Nachhaltigkeitsansatzes bei POLYTEC. Die nachfolgenden Maßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Durchführung des Konzepts zur Gleichstellung und Chancengleichheit, indem sie direkt auf die Reduktion des Gender Pay Gaps einzahlen. Die Maßnahmen adressieren identifizierte Ursachen geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschiede und unterstützen die Erreichung der definierten Ziele.
Ein Schwerpunkt bzw. der erste Schritt liegt in der Schaffung einer transparenten Vergütungsstruktur im Einklang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970). POLYTEC arbeitet seit 2024 an einer umfassenden Gehaltsanalyse (M1), um Marktvergleiche sicherzustellen und faire Entlohnung zu gewährleisten. Im DACH-Bereich werden bereits externe Analysetools (Kienbaum) genutzt, um bei Neueinstellungen und Gehaltsanpassungen eine marktkonforme, transparente Gehaltseinstufung vornehmen zu können. Das Tool analysiert objektiv anhand von Branche, Unternehmensgröße, Position, Ausbildung und Seniorität und führt eine faire Bewertung durch. Die HR-Abteilung berät die Führungskräfte und nutzt das Tool, um neutrale und fundierte Empfehlungen aussprechen zu können. Dies erzeugt Sicherheit und Struktur hinsichtlich der Entlohnung.
In Anlehnung an erste Analyseergebnisse wurde im Q4 2025 mit der Überarbeitung der Stellenprofile und Planstellen (M2) begonnen, welche im Q1 2026 abgeschlossen wird. Diese Standardisierung wird geschlechtsneutrale Kriterien sicherstellen und die Grundlage für eine objektive und faire Einstufung aller Positionen schaffen; geschlechtsspezifische Zuschreibungen werden vermieden. Basierend auf den Ergebnissen der Gehaltsanalysen erfolgt zudem im 1. Halbjahr 2026 die Einführung von Job Families und Gehaltsbändern (M3), die klare Orientierung für alle Funktionsgruppen bieten und eine nachvollziehbare Gehaltsentwicklung ermöglichen werden. Damit werden nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern Vertrauen und Transparenz für unsere Mitarbeiter:innen geschaffen.
Zusätzlich zu den Analysen und Anpassungen investiert POLYTEC in Schulungen zur Gleichbehandlung, fairer Vergütung und Unconscious Bias (M4) mit zeitgemäßen, relevanten Inhalten, die neben modernen und zukunftsfähigen Führungstools auch spezifische Themenblöcke wie Gleichbehandlung, Diversität und NewWork beinhalten. Entsprechende Leadership-Programme für Führungskräfte und HR- Mitarbeiter:innen starten im 1. Halbjahr 2026, wobei vorerst die oberste Führungsebene (Board -1) geschult werden wird. Fortlaufend soll das Programm auf die weiteren Führungsebenen ausgedehnt werden.
Eine für die Zukunft geplante Maßnahme ist die gezielte Stärkung der Chancengleichheit und Förderung von Frauen (M5). Für das Jahr 2027 ist geplant, spezifische Upskilling-Programme aufzubauen, die Frauen gezielt fördern. Wie genau sich die Programme gestalten, wird im kommenden Jahr entschieden. Der Fokus der Maßnahme liegt auf der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen.
Alle Maßnahmen werden durch das Monitoring relevanter Kennzahlen, insbesondere der Entwicklung des Gender Pay Gap sowie des Frauenanteils in Führungspositionen nachverfolgt. Die Kennzahl zum Gender Pay Gap weist im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen auf. Durch die konsequente Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird angestrebt, in den kommenden Jahren eine schrittweise Verringerung der geschlechtsspezifischen Vergütungsunterschiede zu erreichen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird zudem durch regelmäßige Gehaltsanalysen und interne Vergütungsvergleiche überprüft. Darüber hinaus wird die Anwendung standardisierter, geschlechtsneutraler Stellenprofile sowie der eingeführten Gehaltsbänder regelmäßig evaluiert. Die Ergebnisse aus den Schulungen zu Gleichbehandlung, fairer Vergütung und Unconscious Bias sowie das Feedback der Teilnehmenden sollen in weiterer Folge in die Bewertung der Maßnahmen einfließen und deren kontinuierliche Weiterentwicklung unterstützen. Durch dieses Maßnahmenpaket leistet POLYTEC einen Beitrag zur Förderung fairer und transparenter Vergütungsstrukturen und stärkt zugleich seine Position als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
Reduktion Fluktuationsrate (Z2):
Die Fluktuationsrate dient als wichtiger Indikator für die Zufriedenheit in der eigenen Belegschaft. Eine erhöhte Fluktuation kann auf Herausforderungen in den Bereichen Arbeitsumfeld, Vergütung, Entwicklungsmöglichkeiten und/oder Führungskultur hinweisen. Vor diesem Hintergrund adressieren die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen gezielt die Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft mit dem Ziel, die Fluktuationsrate nachhaltig zu reduzieren und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu stärken.
Aktionen zur Verringerung der Fluktuation basieren vor allem auf der systematischen Einbindung der Mitarbeiter:innen, da ihr Feedback eine essenzielle Grundlage für wirksame und zielgerichtete Maßnahmen darstellen. Daher sind zentrale Elemente einerseits Feedbackgespräche (M6) im Onboarding-Prozess sowie regelmäßige Mitarbeitergespräche. Die sogenannten Stay-Interviews wurden bereits 2020 eingeführt und finden zwei Wochen sowie zwei Monate nach Einstellung neuer Mitarbeiter:innen statt. Im Vieraugengespräch zwischen HR und Mitarbeiter:in werden Erwartungen, Zufriedenheit und Bedürfnisse besprochen. Ziel ist, die Integration in den Betrieb zu erleichtern, den Dialog zu fördern und zur langfristigen Bindung beizutragen. Ergänzend dazu werden zumindest jährlich ausführliche Gespräche zwischen der Führungskraft und der Mitarbeiter:in abgehalten. Diese regelmäßige Abstimmung wird seit über 10 Jahren praktiziert. Dabei stehen die Förderung von Kommunikation und Vertrauen, die Erfassung von Zufriedenheit und Motivation, die Möglichkeit für Feedback in beide Richtungen, Zielvereinbarungen sowie zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten im Fokus. Zur Verbesserung der Gesprächskultur wird seit 2026 ein neuer Gesprächsbogen für Mitarbeitergespräche (M7) verwendet, welcher 2025 konzipiert wurde. Darin werden die Fokuspunkte noch klarer festsetzt und eine einfache Handhabung geboten.
Um den Austausch weiter zu fördern, den Beschwerdemechanismus zu stärken und Probleme frühzeitig zu erkennen, wurden im 2. Halbjahr 2025 in allen POLYTEC-Werken zusätzlich zu den bestehenden Wegen und Möglichkeiten lokale HR-Manager als neutrale Anlaufstelle (M8) zur Meldung von Vorfällen (siehe Kapitel G1-1) ausgebaut. Dadurch soll eine weitere Form von vertraulichen Meldewegen geschaffen werden, was zusätzlich zu einer Kultur des Vertrauens und der Fairness beitragen soll.
Als zweite wesentliche Komponente setzt POLYTEC auf ein umfassendes Schulungsangebot mit unterschiedlichem Fokus. Hierzu wird ein fundierter Einschulungsplan (M9) angeboten, der das Kennenlernen verschiedenster Bereiche beinhaltet. Dieser wurde überarbeitet und digitalisiert und kann ab 2026 in neuer Form verwendet werden. Zukünftig werden Schulungen vor Ort oder alternativ digitale Schulungen im POLYTEC Lernmanagementsystem angeboten bzw. verpflichtend zugeordnet. Diese bereichsübergreifende Einschulung fördert ein ganzheitliches Verständnis der Unternehmensprozesse, stärkt die interne Zusammenarbeit und erleichtert die soziale Integration neuer Mitarbeiter:innen. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, Rollen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen klarer zu erkennen, was langfristig die Effizienz, die Kommunikation und das Zugehörigkeitsgefühl verbessert.
Im Zuge des Onboardings werden alle neuen Mitarbeiter:innen zudem zu den zentralen arbeitsrechtlichen Mindeststandards (M10) wie den Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Entlohnung und dergleichen geschult. Die Unterlagen, welche jedem neuen Mitarbeiter:innen am 1. Arbeitstag ausgehändigt werden, wurden im Q4 2025 überarbeitet und dabei standardisiert sowie digitalisiert und sind über das unternehmensweite LMS frei zugänglich. Hinsichtlich arbeitsrechtlicher Mindeststandards bietet POLYTEC zudem Informationen zu Arbeitsrecht, Compliance, HSE, Gleichbehandlung und ähnlichem regelmäßig und in einheitlicher Form an. Dazu wird das LMS genutzt, welches eine effiziente und einheitliche Abwicklung ermöglicht. Im Juli 2026 wird das Schulungsangebot über LMS erweitert (M11). Geplant ist, interne Trainings durch externe Quellen und Anbieter zu erweitern und den Mitarbeiter:innen Zugang zu vielfältigen und hochwertigen Lernressourcen anzubieten.
Da Führungskräfte einen entscheidenden Einfluss auf Zufriedenheit, Motivation und Verbleib der Mitarbeiter:innen haben, liegt ein weiterer Fokus darauf, gezielte Maßnahmen zur Schulung und Förderung von Führungskräften umzusetzen. Konkret wurden ab Q3 2025 neue Leading Principles eingeführt (M12) welche ein gemeinsames Verständnis für Führung und Zusammenarbeit schaffen. Diese orientieren sich an modernen, zukunftsorientierten Werten und zielen darauf ab, eine wertschätzende Führungskultur zu etablieren und der Fluktuation langfristig entgegenzuwirken. Um gleichzeitig die Schlüsselpositionen zu fördern und im Unternehmen zu halten, werden ab 2027 Bindungsprogramme (M13) angeboten, die individuelle Karrierepfade, gezielte Weiterbildungsangebote und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten beinhalten. So sollen häufige Umstrukturierungen und Wissensverlust vermieden werden und High-Potentials bzw. Key Player langfristig gebunden werden.
Kommt es dennoch zum Austritt von Mitarbeiter:innen, werden Austrittsgründe genau analysiert und dokumentiert, um daraus Verbesserungsmaßnahmen für die Zukunft abzuleiten. Diese Exit-Analysen (M14) wurden 2020 eingeführt und von der HR-Abteilung nachverfolgt. Über einen Online-Feedback-Fragebogen werden die Austrittsgründe erfragt und dadurch die Fluktuationsgründe erläutert. So soll langfristig Transparenz geschaffen und eine rechtzeitige Reaktion auf Probleme ermöglicht werden.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterbindung wird durch ein kontinuierliches Monitoring der Fluktuationsrate bewertet. Ergänzend dazu werden Rückmeldungen aus verschiedenen Feedbackmechanismen berücksichtigt und die Umsetzung von Schulungs- und Weiterbildungsangeboten regelmäßig überprüft. Die Fluktuationsrate lag im Berichtsjahr leicht über dem Niveau des Vorjahres. Diese Entwicklung wird im Kontext der Veränderungen in der Gesamtbelegschaft analysiert und weiterhin aufmerksam beobachtet. Das entworfene Maßnahmenpaket zur Reduktion der Fluktuation bei POLYTEC zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen fortlaufend zu verbessern, eine offene Gesprächskultur zu schaffen und Mitarbeiter:innen eine aktive Einbindung zu ermöglichen. Dadurch werden die identifizierten negativen Impacts adressiert, um diesen möglichst zielgerichtet entgegenzuwirken.
Reduktion Arbeitsunfälle (Z3+Z4):
POLYTEC verfolgt das Ziel, die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen zu schützen und Arbeitsunfälle kontinuierlich zu reduzieren. Grundlage dafür ist ein konzernweit etabliertes Monitoring- und Reportingsystem (M15), das alle meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Ereignisse standardisiert erfasst. Die hierfür eingesetzte, im Jahr 2025 eingesetzte, App steht allen HSE-Verantwortlichen und Führungskräften inkl. der Geschäftsführung zur Verfügung. Im Fall einer Unfallmeldung wird die Geschäftsführung, betroffene Werkleitung und zuständige Führungskraft automatisiert benachrichtigt. Die Meldung beinhaltet alle relevanten Informationen zur betroffenen Person, zum Unfallhergang und zu weiteren Ereignisdetails. Die Personalabteilung greift im Hintergrund auf die erfassten Daten zu, veranlasst auf dieser Basis die erforderlichen behördlichen Meldungen und verfolgt die Dauer von Krankenständen. Die Meldung der Unfallereignisse bei der Behörde (z. B. BG und AUVA) verlangt eine Ursachenanalyse, die im Anlassfall unter Einbezug der relevanten Parteien durchgeführt wird. Die aggregierten Unfalldaten werden über ein Power-BI-Dashboard visualisiert und als Grundlage für das regelmäßige Reporting genutzt. Ab 2026 ist vorgesehen, die Vorfälle quartalsweise der Werkleitung sowie Geschäftsführung zu reporten und entsprechende Gegenmaßnahmen zu definieren. Auf Basis dieser Analysen können Trends und Auffälligkeiten frühzeitig erkannt, die Zielerreichung fortlaufend überwacht und bei Bedarf zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Werden im regelmäßigen Reporting Grenz- oder Zielwerte überschritten, ist jeder betroffene Standort selbstständig verpflichtet, eine detaillierte Ursachenanalyse durchzuführen und darauf basierend einen spezifischen Maßnahmenplan (M16) zu entwickeln. Diese Pläne umfassen typischerweise organisatorische Anpassungen, technische Verbesserungen, zusätzliche Schutzmaßnahmen oder themenspezifische Schulungsprogramme. Die zentrale HSE-Abteilung überwacht kontinuierlich die Überschreitung der Grenzwerte und die betroffene Werkleitung betreut die Planung und Umsetzung definierter Verbesserungsmaßnahmen.
Neben der reaktiven Maßnahmenableitung setzt das Unternehmen auf Präventionsmaßnahmen, Rundgänge und Schulungen (M17). Dazu zählen die kontinuierliche Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Überprüfungen sowie die Weiterentwicklung bestehender Präventionsprogramme. Ein besonderer Fokus liegt auf Schulungen und Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter:innen und Führungskräfte. Bestehende Trainingsprogramme werden systematisch erweitert (siehe Maßnahmen zur Reduktion der Fluktuation), unter anderem durch digitale Lerneinheiten und spezialisierte Schulungsformate für Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Reduktion von Arbeitsunfällen wird anhand der Entwicklung der 1.000-Mann-Unfallquote sowie durch die kontinuierliche Auswertung der im konzernweiten Monitoring- und Reportingsystem erfassten Ereignisdaten bewertet. Die Analyse von Unfallmeldungen, Ursachenanalysen sowie Trends aus dem Power-BI-Dashboard ermöglicht es, potenzielle Risikobereiche frühzeitig zu identifizieren und gezielte Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Im Berichtsjahr lag die 1.000-Mann-Unfallquote über dem Niveau des Vorjahres. Auf Basis der identifizierten Ursachen werden standortspezifische Maßnahmenpläne entwickelt und umgesetzt, um die Arbeitssicherheit weiter zu verbessern und die Zahl der Arbeitsunfälle langfristig zu reduzieren.
Die nachstehende Tabelle fasst die geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen zusammen. Dabei ist relevant zu erwähnen, dass jede Maßnahme einem Ziel zugeordnet ist (Spalte Zielbezug). Dadurch wird ersichtlich, welches Ziel damit verfolgt – näher im Kapitel S1-5 angeführt – bzw. welcher Nachhaltigkeitsaspekt und IRO adressiert wird. Die Nummerierungen der Maßnahmen finden sich im Fließtext wieder, um diese besser zuzuordnen:
Maßnahmen in Bezug auf die eigene Belegschaft
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Nr. | Nachhaltigkeitsaspekt | Maßnahme | Beschreibung | Zielbezug | Zeithorizont |
M1 | Gleichbehandlung und Chancengleichheit | Transparente Vergütungsstruktur | Gehaltsanalyse mit externer Unterstützung (Vgl. Kienbaum in AT und DE) inkl. regelmäßigen Reviews | Ziel 1 | Seit 2024 |
M2 | Gleichbehandlung und Chancengleichheit | Gender-neutrale Jobevaluation | Überarbeitung der Stellenprofile | Ziel 1 | Q1 2026 |
M3 | Gleichbehandlung und Chancengleichheit | Förderung der Vergleichbarkeit | Einführung von Gehaltsbändern | Ziel 1 | 1. HJ 2026 |
M4 | Gleichbehandlung und Chancengleichheit | Sensibilisierung und Training | Schulungen zu Gleichbehandlung, fairer Vergütung und unconcscious bias | Ziel 1 | Ab 1. HJ 2026 |
M5 | Gleichbehandlung und Chancengleichheit | Frauenförderung | Upskilling-Programme für Frauen | Ziel 1 | Ab 2027 |
M6 | Arbeitsbedingungen | Stay-Interviews | Zwei Feedbackgespräche für alle neuen Mitarbeiter:innen | Ziel 2 | Seit 2020 |
M7 | Arbeitsbedingungen | Neuer Gesprächsbogen MA-Gespräch | Aufbau eines vereinfachten Gesprächsbogens für Mitarbeitergespräche | Ziel 2 | Q1 2026 |
M8 | Arbeitsbedingungen | Beschwerdemechanismen ausbauen | Lokaler HR-Manager als neutrale Anlaufstelle und vertraulichen Meldeweg ausbauen | Ziel 2 | 2. HJ 2025 |
M9 | Arbeitsbedingungen | Weiterentwicklung Einschulungsplan | Aufbau digital unterstützter Einschulungsplan im LMS | Ziel 2 | Ab 2026 |
M10 | Arbeitsbedingungen | Schulung arbeitsrechtlicher Mindeststandards | Standardisierung und Digitalisierung der Informationen zu Arbeitsrecht, Compliance, HSE, Gleichbehandlung | Ziel 2 | Q4 2025 |
M11 | Arbeitsbedingungen | Erweitertes Schulungsangebot über LMS | Erweiterung des Schlungsangebots durch Ergänzung externen Quellen und Anbieter | Ziel 2 | Juli 2026 |
M12 | Arbeitsbedingungen | Einführung neuer Leading Principles | Aufbau eines einheitlichen Standards zu Führung und Zusammenarbeit | Ziel 2 | Ab Q3 2025 |
M13 | Arbeitsbedingungen | Bindungsprogramme für Schlüsselpositionen | Schaffung individueller Karrierepfade, gezielter Weiterbildung und attraktiver Entwicklungsmöglichkeiten | Ziel 2 | Ab 2027 |
M14 | Arbeitsbedingungen | Exit-Analysen | Austrittsgründe analysieren und Verbesserungsmaßnahmen daraus ableiten | Ziel 2 | Seit 2020 |
M15 | Arbeitsbedingungen | Zentrales Reporting & Monitoring der Unfallberichte | Einführung standardisiertes, konzernweites System zur Erfassung, Analyse und Auswertung der Unfälle; Meldung Berichte | Ziel 3 + 4 | Seit 2025 im Einsatz |
M16 | Arbeitsbedingungen | Standortbezogene Ableitung von Maßnahmen | Bei Zielabweichung/-überschreitung werden verpflichtend standortspezifische Maßnahmenpläne erstellt | Ziel 3 + 4 | Bereits laufend |
M17 | Arbeitsbedingungen | Ausbau bestehender Präventionsprogramme, Rundgänge und Schulungen | Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsbegehungen, erweiterte Schulungen zu Arbeitssicherheit, Sicherheitsverhalten, arbeitsrechtlichen Grundlagen | Ziel 3 + 4 | Bereits laufend |
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Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Die strategische Zielsetzung im Bereich „Eigene Belegschaft“ ist eng mit den im Unternehmen verankerten Konzepten zur sozialen Nachhaltigkeit verbunden. Sie leitet sich direkt aus den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sowie den übergeordneten Prinzipien der unternehmerischen Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter:innen ab. Die Ziele dienen nicht nur der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Förderung von Chancengleichheit, sondern sind auch integraler Bestandteil der operativen und strategischen Steuerung im Nachhaltigkeitsmanagement. Sie spiegeln die in den Konzepten definierten Handlungsfelder wider – die Reduktion von Fluktuation, die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Sicherstellung fairer Entlohnung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards. Durch die klare Verknüpfung von Zielen und Konzepten wird sichergestellt, dass Maßnahmen nicht isoliert, sondern systematisch und wirkungsorientiert umgesetzt werden. Die Zielerreichung wird dabei anhand spezifischer Kennzahlen regelmäßig überprüft und dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der Konzepte und die Ableitung konkreter Verbesserungsmaßnahmen. Die nachstehende Tabelle zeigt die unternehmensweiten Ziele inklusive konkretem Zielniveau, Bezugsjahr und Zeitraum der Umsetzung
Ziele in Bezug auf die eigene Belegschaft
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Nr. | Nachhaltigkeitsaspekt | Ziel | KPI | Baseline (Jahr) | Baseline (Wert) | Ziel (Jahr) | Ziel (Wert) |
Z1 | Gleichbehandlung u. Chancengleichheit | Gender-Pay-Gap reduzieren | Gender Pay Gap | 2024 | 19,91% | 2035 | 12% |
Z2 | Arbeitsbedingungen | Fluktuationsrate freiwilliger Austritte reduzieren | Fluktuationsrate | 2024 | 14,30% | 2030 | 10% |
Z3 | Arbeitsbedingungen | Meldepflichtige Arbeitsunfälle reduzieren | Meldepflichtige Arbeitsunfälle / 1000 Mitarbeiter:innen | 2024 | 22,68 | 2028 | < 24 |
Z4 | Arbeitsbedingungen | Unfallfreie Periode | > 100 zusammenhängende unfallfreie Tage | 2024 | 43,75% | 2026 | 100% |
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Die Verringerung des Gender Pay Gaps (Z1) ist ein wesentliches Element zur Förderung von Chancengleichheit und Bekämpfung struktureller Diskriminierung. Gerade in der Automobil- und Kunststoffindustrie, in der Frauen häufig unterrepräsentiert sind, ist dieses Ziel ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen. Durch diese Zielsetzung wird einem wesentlichen identifizierten IRO – der Benachteiligung von Frauen in der Automobilbranche – entgegengewirkt. Da der Wert in der Höhe von 19,91% 2024 erstmals erhoben wurde, wurde vorerst ein sehr langfristiges Ziel definiert. Bis 2035 soll das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle unter 12% ausfallen. Durch regelmäßiges Reporting wird erhofft, besseren Einblick zu erhalten und für die nächsten Jahre weitere Zwischenziele zu formulieren.
Die Reduktion der Fluktuationsrate (Z2) ist ein zentrales Anliegen, da eine hohe Mitarbeiterbindung nicht nur zur Sicherung von Know-how beiträgt, sondern auch Kosten senkt und die Stabilität im Betrieb erhöht. Dieses Ziel steht in direktem Zusammenhang mit dem Bestreben, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und soll den negativen Auswirkungen im Bereich der Arbeitsbedingungen entgegenwirken. Für 2030 wurde das Ziel gesetzt die Fluktuationsrate auf unter 10% zu reduzieren. Ausgehend von 14,3% im Jahr 2024 stellt es ein realistisches, ambitioniertes Ziel dar und entspricht dem Benchmark für die österreichische Kunststoffindustrie im Automobilbereich entsprechend dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO).
Die Reduktion von Arbeitsunfällen (Z3) ist speziell in einem Produktionsbetrieb, in dem physische Belastungen und Sicherheitsrisiken naturgemäß höher sind, eine obligatorische Aufgabe. Ein sicheres Arbeitsumfeld ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch Ausdruck der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiter:innen. Zudem hat die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gezeigt, dass negative Auswirkungen durch Gesundheitsschäden oder Gesundheits-gefährdung für POLYTEC ein wesentliches Thema darstellen. In diesem Zusammenhang wurde einerseits das Ziel definiert, die 1000-Mann-Quote bezogen auf meldepflichtige Arbeitsunfälle bis 2028 auf unter 24 zu senken. Die Zieldefinition orientierte sich an den internen Daten sowie der Bilanz der AUVA, welche für das Jahr 2023 eine Unfallrate bei Arbeitsunfällen von 27,4 verzeichnete. Zusätzlich wurde das Ziel definiert, eine unfallfreie Periode von mehr als 100 zusammenhängenden Tagen (Z4) je Werk zu erreichen. Im Jahr 2024 wurde bereits eine Quote von 43,8% erreicht. Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird für jeden POLYTEC-Standort jährlich zumindest eine zusammenhängende unfallfreie Periode von mindestens 100 Tagen angestrebt. Dieses Ziel ist bewusst ambitioniert gewählt, um das Sicherheitsbewusstsein zu stärken, präventive Maßnahmen zu fördern und eine Kultur der Achtsamkeit im Arbeitsalltag zu etablieren.
Alle genannten Ziele sind eng mit den Konzeptinhalten verknüpft und dienen der operativen Umsetzung der strategischen Nachhaltigkeitsziele. Sie ermöglichen eine messbare Erfolgskontrolle und schaffen eine klare Orientierung für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Im Rahmen der Zieldefinition wurden relevante Stabsstellen des Unternehmens eingebunden, die ihre fachliche Expertise, ihr tiefes Verständnis für interne Prozesse sowie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse in die Ausarbeitung eingebracht haben.
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
POLYTEC beschäftigt ein vielfältiges Team von Arbeitnehmer:innen, deren Struktur in den nachfolgenden Angaben und Tabellen detailliert dargestellt ist. Die in diesem Bericht verwendeten Daten entsprechen, wo nicht anders angegeben, der Personenanzahl (Headcount) im Unternehmen. Sämtliche Mitarbeiterzahlen wurden, sofern per Definition nicht anders vorgesehen, zum Stichtag 31.12.2025 erhoben. Sollten Angaben von diesen Grundsätzen abweichen, wird im Bericht gesondert darauf hingewiesen.
Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens betrug zum Jahresende 3.375. Diese Zahl inkludiert sämtliche Einzelpersonen, die mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das beinhaltet Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten sowie befristeten Verträgen, Lehrlinge und Abrufkräfte. Dabei werden sämtliche Produktionsstandorte von POLYTEC berücksichtigt, auch kleine Standorte unter 10% der Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen. Die nachfolgende Tabelle schlüsselt die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht auf. Die dargestellte Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen stimmt mit der im Konzernabschluss angegebenen repräsentativen Mitarbeiterzahl überein. Ein entsprechender Verweis findet sich im Konzernabschluss unter E. 4 Personalaufwand.
Mitarbeiter:innen nach Geschlecht (in Personenzahl)
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Geschlecht1) | Zahl der Mitarbeiter:innen |
| 2025 | 2024 |
Männlich | 2.526 | 2.731 |
Weiblich | 849 | 942 |
Divers | 0 | 0 |
Keine Angaben | 0 | 0 |
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen | 3.375 | 3.673 |
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1) Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Mitarbeiter:innen
In weiterer Folge wird die Mitarbeiterzahl nach Ländern aufgeteilt.
Mitarbeiter:innen nach Ländern (in Personenzahl)
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Land | 2025 | 2024 |
Belgien | 34 | 38 |
China | 41 | 46 |
Deutschland | 1.777 | 1.959 |
Niederlande | 221 | 235 |
Österreich | 471 | 498 |
Slowakei | 109 | 94 |
Südafrika | 53 | 64 |
Tschechische Republik | 113 | 112 |
Ungarn | 255 | 285 |
USA | 17 | 21 |
Vereinigtes Königreich | 284 | 321 |
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen | 3.375 | 3.673 |
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Die nachstehende Tabelle schlüsselt die eigene Belegschaft nach der Art des Arbeitsvertrags auf. Sämtliche Daten werden in Form der Personenzahl angegeben.
Arbeitnehmer:innen nach Art des Vertrags und Geschlecht (in Personenzahl)
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2025 | Weiblich | Männlich | Divers1) | Keine Angaben | Insgesamt |
Zahl der Arbeitnehmer:innen | 849 | 2.526 | 0 | 0 | 3.375 |
Zahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 764 | 2.280 | 0 | 0 | 3.044 |
Zahl der Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen | 85 | 246 | 0 | 0 | 331 |
Zahl der Abrufkräfte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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1) Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer:innen
Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, beträgt 682. Davon haben 532 Personen das Unternehmen durch Beschäftigte initiiert – aufgrund von freiwilligen Austritten, einvernehmlichen Auflösungen und Pensionierung – verlassen. Die Kennzahl wurde anhand des durchschnittlichen Personalstands von 3.471,5 für das Geschäftsjahr 2025 berechnet, wobei die Standorte in Belgien und USA ausgenommen sind. Für die restlichen Standorte ergibt sich daher eine durch Mitarbeiter:innen initiierte Fluktuationsrate von 15,32%.
Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Zusätzlich zur eigenen Belegschaft setzt POLYTEC projekt- und bedarfsabhängig Fremdarbeitskräfte ein. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht in einem direkten Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen stehen, sondern ihre Arbeitsleistung auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit externen Dienstleistern erbringen, insbesondere über Unternehmen, die im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind. Der Einsatz von Fremdarbeitskräften erfolgt gezielt zur Abdeckung temporärer Kapazitätsbedarfe oder zur Unterstützung bei spezifischen Projekten. Die eingesetzten Personen übernehmen vorwiegend operative Tätigkeiten entlang der Fertigungslinien sowie unterstützende Tätigkeiten in der Instandhaltung. In der Regel handelt es sich um standardisierte, klar definierte Aufgaben mit kurzer Anlernphase, die eine schnelle Integration in bestehende Arbeitsabläufe ermöglichen. Darüber hinaus können Fremdarbeitskräfte temporär eingesetzt werden, um Personalengpässe, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder unbesetzte Stellen, zu kompensieren. Unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus achtet POLYTEC darauf, dass grundlegende Anforderungen an Arbeitssicherheit sowie faire Arbeitsbedingungen auch für Fremdarbeitskräfte eingehalten werden. Im Geschäftsjahr beschäftigte POLYTEC 315 Fremdarbeitskräfte. Der Anteil von knapp 10% Fremdarbeitskräften unterstreicht deren wesentliche Rolle für die operative Flexibilität des Unternehmens, insbesondere zur effizienten Bewältigung von Nachfrageschwankungen und zur Sicherstellung stabiler Produktionsabläufe.
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Großteils der Arbeitnehmer:innen der POLYTEC GROUP werden durch Tarifverträge geregelt oder beeinflusst. Diese betreffen insbesondere Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeiten sowie weiteren arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen. Im Geschäftsjahr 2025 waren 74,79% der Arbeitnehmer:innen von POYLTEC durch Tarifverträge abgedeckt. Die Quote ergibt sich aus insgesamt 2.524 Personen anteilig an der Gesamtzahl von 3.375 per 31.12.2025, die von Tarifverträgen abgedeckt sind. In einigen Ländern gibt es aus folgenden Gründen keine bzw. keine 100%ige Abdeckung:
● Positionen wie Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich nicht von tarif- oder kollektivvertraglichen Verträgen erfasst.
● In einigen Ländern (Belgien, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich) gibt es keine tarifvertraglichen Regelungen bzw. fehlen teilweise landesweite Vereinbarungen oder die Information konnte vom Standort nicht bereitgestellt werden.
Tarifgebundene Mitarbeiterquote
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Land | 2025 | 2024 |
China | 100% | 100% |
Belgien | - | - |
Deutschland | 91,84% | 88,90% |
Niederlande | 100% | 100% |
Österreich | 98,51% | 98,80% |
Slowakei | 100% | 100% |
Südafrika | 100% | - |
Tschechische Republik | 100% | 100% |
Ungarn | 0% | 0% |
USA | 0% | 0% |
Vereinigtes Königreich | 0% | 0% |
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Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bestehen Tarifverträge in mehreren Ländern. Dabei ist erkennbar, dass entweder keine Mitarbeiter:innen (0%) oder der Großteil (80-100%) von Tarifverträgen abgedeckt sind. Für Arbeitnehmer:innen, die nicht von Tarifverträgen erfasst sind, orientieren sich die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen an den Grundsätzen und Rahmenbedingungen bestehender Tarifverträge oder an marktüblichen Standards und finden sich in den entsprechenden Dienstverträgen wieder. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums herrscht eine ähnliche Verteilung. In den USA sowie dem Vereinten Königreich sind 0% der Mitarbeiter:innen abgedeckt, in China und Südafrika wiederum sämtliche Arbeitnehmer:innen (100%). Details dazu siehe Tabelle „Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog“.
POLYTEC erkennt die Bedeutung eines konstruktiven sozialen Dialogs mit Arbeitnehmervertretungen an. Dementsprechend sind im Großteil der Standorte im Europäischen Wirtschaftsraum Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräte oder vergleichbare Vertretungsorgane eingerichtet. Im Geschäftsjahr 2025 waren in den betroffenen Ländern Österreich, Deutschland, Ungarn, Slowakei, Niederlande, Tschechische Republik und Belgien 2.656 der insgesamt im europäischen Wirtschaftsraum tätigen Personen (2.980) durch Arbeitnehmervertretungen repräsentiert. Das entspricht einer Abdeckung von 89,13%. In Österreich und Deutschland sind spezielle Rollen bzw. einzelne Gesellschaften nicht durch Arbeitnehmervertretungen abgedeckt, weshalb keine 100%ige Abdeckung erreicht wird. Die Slowakei verfügt über keine Vertretung der Arbeitnehmer:innen. Alle anderen Standorte haben eine vollständige Abdeckung der Arbeitnehmer:innen.
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| Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog |
Abdeckungsquote | Mitarbeiterinnen – EWR | Mitarbeiter:innen – Nicht-EWR-Länder | Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) |
| (für Länder mit >50 Mitarbeiter:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) | (Schätzung für Regionen mit >50 Mitarbeiter:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) | (für Länder mit >50 Mitarbeiter:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) |
0–19% | Ungarn | USA, Vereinigtes Königreich | Slowakei |
20–39% | | | |
40–59% | | | |
60–79% | | | |
80–100% | Deutschland 2), Niederlande, Österreich 1), Slowakei, Tschechische Republik | China3), Südafrika | Belgien, Deutschland 2), Niederlande, Österreich 1), Tschechische Republik, Ungarn |
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Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen
Zum Stichtag 31.12.2025 betrug der Frauenanteil in der obersten Führungsebene der POLYTEC GROUP 20,0%. Dies entspricht vier weiblichen Führungskräften von insgesamt 20 Personen in dieser Managementebene. Für die Berechnung wurde das Top Management (Ebene Board-1) mitberücksichtigt.
Die Verteilung der Mitarbeiter:innen nach Altersgruppen per 31.12.2025 ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Die Verteilung der Mitarbeiter:innen nach Altersgruppen
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Altersgruppen | Anzahl Mitarbeiter:innen | Prozentueller Anteil |
Geschäftsjahr | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 |
Unter 30 Jahre | 501 | 571 | 15% | 15% |
30 – 50 Jahre | 1.592 | 1.713 | 47% | 56% |
Über 50 Jahre | 1.282 | 1.266 | 38% | 29% |
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Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung
Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Mitarbeiter:innen eine faire Vergütung erhalten, die den länderspezifischen Referenzwerten im Sinne eines Mindestlohns entspricht. In keinem Land werden die Mitarbeiter:innen von POLYTEC unterhalb des jeweils zur Anwendung gelangenden Referenzwerts entlohnt. Daher liegt der Prozentsatz der Mitarbeiter:innen, deren Lohn unter dem jeweiligen Landesreferenzwert liegt, bei 0%.
Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung
Alle Arbeitnehmer:innen bei POLYTEC sind gegen Verdienstausfälle im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Eintritt in den Ruhestand bzw. Elternurlaub abgesichert. Dies erfolgt durch gesetzliche Sozialversicherungen, betriebliche Vorsorgeeinrichtungen sowie ergänzende Leistungen, die je nach Standort und Beschäftigungsform variieren. Durch diese Maßnahmen wird die finanzielle Absicherung der Mitarbeiter:innen in unterschiedlichen Lebenssituationen gewährleistet und eine nachhaltige soziale Stabilität der Belegschaft unterstützt.
Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderung
Im Rahmen der Offenlegung gemäß S1-12 berichtet das Unternehmen die Anzahl der Mitarbeiter:innen mit Behinderung, sofern diese freiwillig angegeben wurde. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Aktuell liegt für 101 Mitarbeiter:innen eine entsprechende Selbstauskunft vor. Das ergibt einen Prozentsatz von 2,99% der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung. Es besteht derzeit kein unternehmensweiter strategischer Ansatz zur gezielten Förderung von Menschen mit Behinderung, jedoch wird die Erhebung der Daten genutzt, um die Transparenz zu erhöhen und gegebenenfalls künftig gezielte Maßnahmen ableiten zu können
Angabepflicht S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
POLYTEC fördert die kontinuierliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung der eigenen Belegschaft, um Beschäftigungsfähigkeit, Motivation und berufliche Entwicklung zu sichern. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt – siehe Kapitel S1-4. Ziel ist es, fachliche, digitale und soziale Kompetenzen zu stärken und Mitarbeiter:innen auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Vorab dienen die jährlichen Mitarbeitergespräche zur Leistungs- und Laufbahnbeurteilung. 927 Personen bzw. 27,47% der Gesamtbelegschaft (3.375 Personen) gehören zu einem definierten Personenkreis, der regelmäßig an Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilnimmt und für den diese Beurteilungen auch im Berichtsjahr vorgesehen waren. Das deckt 25,53% bzw. 645 Personen der männlichen und 33,22% bzw. 282 Personen der weiblichen Arbeitnehmer:innen ab – gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen nach Geschlecht (siehe Kapitel S1-6). Basierend darauf werden gegebenenfalls Weiterbildungsprogramme geplant.
Im Berichtsjahr 2025 nahmen insgesamt 2.601 Mitarbeiter:innen an Schulungen teil, welche über das interne Lernmanagementsystem (LMS) abgehalten und dokumentiert wurden. Durchschnittlich wurden 9,09 Schulungsstunden je Arbeitnehmer:innen absolviert. Im Geschlechtsverhältnis teilt sich der Schulungsumfang von 23.648 Stunden folgendermaßen auf: Die 571 Frauen nahmen durchschnittlich im Umfang von 7,78 Stunden an Weiterbildungen teil – insgesamt wurden 4.444 Gesamtstunden von Frauen absolviert. Bei den 2.030 Männern wurden durchschnittlich 9,46 bzw. insgesamt 19.204 Schulungsstunden verzeichnet.
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Die Arbeitsschutzorganisation zur Verhinderung von Unfällen mit Personen- und Sachschädigungen ist in einer gruppenweiten Arbeitssicherheits-Richtlinie festgelegt. Alle POLYTEC Standorte verfügen über eine ISO 14001 Zertifizierung, in der das rechtmäßige Handeln sowohl intern als auch extern überprüft wird. Damit beträgt der Prozentsatz der Mitarbeiter:innen (Personenzahl im Unternehmen), die durch gesetzliche Anforderungen und/oder Normen abgedeckt sind, 100%.
Im Geschäftsjahr 2025 gab es gruppenweit keine Todesfälle aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen. Jedoch wurden in der POLYTEC GROUP insgesamt 92 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Grundlage ist die POLYTEC-Unfall-App, in der alle Unfälle, Beinahe-Unfälle und meldepflichtige Unfälle erfasst sind. Die Angabe deckt alle POLYTEC-Standorte mit Ausnahme von Belgien, China und den USA ab. Insgesamt ergibt sich eine Unfallquote von 18,29. Diese wurde anhand der 92 meldepflichtigen Unfälle geteilt durch die Zahl der IST-Stunden in der Höhe von 5.030.699 errechnet. Die arbeitsbedingten Verletzungen zogen im Berichtsjahr knapp 1.000 Ausfalltage nach sich.
Die Zahl arbeitsbedingter meldepflichtiger Erkrankungen kann für das Berichtsjahr 2025 nicht ausgewiesen werden, da die hierfür relevanten Informationen aus Datenschutzgründen (DSGVO) nicht systematisch erfasst werden und dem Arbeitgeber keine personenbezogenen Details zu einzelnen Erkrankungen vorliegen. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter:innen hat hier Vorrang, weshalb diese Angaben nicht erhoben werden. Demnach können auch die Ausfalltage, die durch arbeitsbedingte Erkrankungen anfielen, nicht offengelegt werden.
Angabepflicht S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Das Unternehmen unterstützt die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeitregelungen, Homeoffice-Optionen sowie Teilzeitmodelle in verschiedenen Ausprägungen. Ergänzend werden familienfreundliche Maßnahmen wie Elternzeitregelungen, Pflegefreistellungen und Sonderurlaub für private Anlässe angeboten. Die Angebote stehen allen Mitarbeiter:innen gleichermaßen offen, und deren Nutzung wird systematisch erfasst, um Transparenz und Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Alle bei POLYTEC beschäftigten Arbeitnehmer:innen haben den Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen. Es ergibt sich also ein Prozentsatz von 100% der Arbeitnehmer:innen, die Anspruch haben.
Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Das Unternehmen definiert den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied ohne Berücksichtigung von Vorständen. Die Berechnung des Gender-Pay-Gap beschränkt sich daher auf die Arbeitnehmer:innen ausgenommen der Leitungs- und Aufsichtsratsorgane. Teilzeitbeschäftigungen wurden auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet, basierend auf einer Annahme von 170 Stunden pro Monat. Der durchschnittliche Stundenlohn von 18,28€ für Frauen und 22,79€ für Männer ergibt ein unbereinigtes Verdienstgefälle auf Mitarbeiterebene von 19,79%. Hierbei handelt es sich nicht um einen statistisch bereinigten Wert, da keine Adjustierung nach Funktionsgruppen, Tätigkeitsprofilen, Seniorität, Qualifikation oder Zulagen erfolgt. Die Differenz spiegelt daher strukturelle Faktoren wie die unterschiedliche Verteilung von Männern und Frauen über Funktionen, Hierarchiestufen und Entgeltgruppen wider und stellt keine Aussage über gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit dar. Die Kennzahl konnte lediglich für die Länder Österreich, Deutschland, Niederlande und Ungarn berechnet werden, da nur diese über das Entgelt-Abrechnungssystem SAP-PHR abgewickelt werden. Insgesamt wurden dabei 76,92% der Mitarbeiter:innen bzw. 2.596 von 3.375 Personen berücksichtigt.
Das Verhältnis der Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der Gesamtvergütung ergibt sich aus dem ermittelten Durchschnittseinkommen von sämtlichen weiblichen und männlichen Arbeitnehmer:innen (3.301,52 €) inkl. der Vorstandsmitglieder (exkl. CEO). Dieser Median wurde der Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson gegenübergestellt. Dabei ergibt sich ein Verhältnis von 14,31 : 1. Teilzeitkräfte wurden dabei genauso wie für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap berücksichtigt und auch die Rahmenbedingungen hinsichtlich der einbezogenen Länder ist ident.
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Im Berichtszeitraum 2025 gingen vier Beschwerden über das in- bzw. externe Hinweisgeberportal ein. Nach Aufarbeitung hatte sich gezeigt, dass lediglich eine Beschwerde die Themen Diskriminierung bzw. Belästigung betraf, sich diese jedoch auf einen Lieferanten von POLYTEC bezog. Daher ist dieser nicht direkt dem eigenen Unternehmen zuzurechnen und damit gab es im Berichtsjahr keine Vorfälle zu den Themen Diskriminierung und Belästigung bezogen auf die eigene Belegschaft.
Im Ergebnis betrafen die Meldungen keine schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte wie Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit. Im Zusammenhang mit den gemeldeten Beschwerden wurden keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen verhängt. Zudem wurden bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD keine Verstöße oder Beschwerden gemeldet.
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte oder Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beschlossen, da die wesentlichen Auswirkungen lediglich in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und somit außerhalb des direkten Einflussbereichs von POLYTEC auftreten. Dennoch sind verantwortungsvolle Lieferketten ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Zuge der Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffungspraktiken wird überprüft werden, inwieweit sinnvolle Konzepte und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können.
Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Das Unternehmen steht grundsätzlich nicht in direktem Kontakt mit Arbeitskräften in den vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette. Eine unmittelbare Einbindung dieser Anspruchsgruppen in strukturierte Dialogformate oder Feedbackmechanismen findet derzeit daher nicht statt. Hinweise auf mögliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden indirekt über bestehende Mechanismen wie dem extern zugänglichen Hinweisgeberportal sowie ein Lieferantenmanagementsystem zur risikobasierten Bewertung von Nachhaltigkeits- und menschenrechtlichen Risiken bei Lieferanten berücksichtigt. Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit strukturellen Risiken in globalen Lieferketten oder potenziellen Risiken in nachgelagerten Nutzungs- und Verwertungsphasen der Produkte und entstehen daher überwiegend indirekt und außerhalb des direkten Einflussbereichs von POLYTEC.
Da das Unternehmen nicht in direktem Austausch mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette steht, wurde auch keine spezifische operative Funktion für deren unmittelbare Einbeziehung eingerichtet. Die Verantwortung für Mechanismen, über die mögliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert werden können, liegt in den jeweils zuständigen Unternehmensfunktionen. Dazu zählen insbesondere die Compliance-Funktionen für den Betrieb und die Bearbeitung des extern zugänglichen Hinweisgeberportal sowie die Einkaufs- bzw. Supply-Chain-Funktionen für die risikobasierte Bewertung und Überwachung von Lieferanten im Rahmen des Lieferantenmanagements sowie die Corporate Sustainability Abteilung, welche die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführt.
Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Das Unternehmen verfolgt einen klar definierten Ansatz zur Abhilfe bei wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, sofern es diese verursacht oder dazu beigetragen hat. Zentrale Elemente dieses Ansatzes sind der unternehmensinterne Verhaltenskodex sowie der Verhaltenskodex für Lieferanten, den alle Lieferanten verpflichtend einzuhalten haben.Potenzielle Verstöße oder Risiken werden durch interne Bewertungen, die Lieferantenbewertung sowie Hinweise aus dem extern zugänglichen, von POLYTEC eingerichteten, Hinweisgeberportal identifiziert. Falls ein Lieferant gegen den Verhaltenskodex verstößt oder kritische Vorfälle gemeldet werden, wird der Sachverhalt überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet – von gezielten Gesprächen und Korrekturmaßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die implementierten Verfahren werden vom Unternehmen als angemessen und wirksam ausgestaltet bewertet. Das externe Whistleblowing-Portal ist über die offizielle Homepage der POLYTEC GROUP allen Personen frei zugänglich und ermöglicht eine vertrauliche und anonyme Meldung. Die Wirksamkeit der Verfahren wird regelmäßig überprüft, insbesondere anhand der Nutzung der Meldekanäle, der Bearbeitung eingehender Hinweise sowie der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte oder Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beschlossen, da die wesentlichen Auswirkungen vorwiegend in den vorgelagerten Lieferketten und somit außerhalb des direkten Einflussbereichs auftreten. Dennoch sind verantwortungsvolle Lieferketten ein wichtiger Bestandteil der implementierten Nachhaltigkeitsstrategie. Im Zuge der Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffungspraktiken wird zukünftig geprüft, inwieweit sinnvolle Konzepte und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können.
Im Berichtsjahr kam es zu einer Meldung über das externe Hinweisgeberportal, die einen Vorfall von Diskriminierung bzw. Belästigung bei einem beliefernden Unternehmen betraf. POLYTEC trat in direkten Austausch mit der meldenden Person, um den Sachverhalt zu klären. Von dieser wurde bestätigt, dass notwendige Schritte auch in Richtung Exekutive bereits eingeleitet wurden. POLYTEC wird den Vorfall weiter verfolgen und in absehbarer Zeit die Situation neu bewerten.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Aufgrund der vorgelagerten Feststellungen wurden keine Zielvorgaben oder Indikatoren zur Fortschrittsbewertung definiert. Im Rahmen der Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffungsstrategie wird geprüft, inwieweit solche Zielsetzungen und Messgrößen in Zukunft festgelegt werden können. Da dieser Nachhaltigkeitsaspekt aufgrund der Ergebnisse aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht im Fokus unserer Strategie liegt, werden derzeit keine messbaren Kennzahlen und Ziele abgeleitet.
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte für betroffene Gemeinschaften beschlossen, da im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ausschließlich positive Auswirkungen bzw. solche, die nicht direkt durch POLYTEC beeinflusst werden, identifiziert wurden und keine wesentlichen Risiken oder Chancen bestehen. Es wird jedoch eine laufende Überprüfung im Rahmen zukünftiger Wesentlichkeitsanalysen erfolgen.
Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine gezielte Einbeziehung betroffener Gemeinschaften, da im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert wurden, die direkt von der POLYTEC GROUP ausgehen und diese Stakeholdergruppe betreffen. Entsprechend verfügt das Unternehmen derzeit über kein formales Verfahren zur systematischen Einbindung betroffener Gemeinschaften. Die Relevanz dieser Stakeholdergruppe wird im Rahmen zukünftiger Wesentlichkeitsanalysen regelmäßig überprüft, um bei veränderten Rahmenbedingungen eine angemessene Einbindung sicherzustellen.
Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Das Unternehmen verfolgt einen strukturierten Ansatz zur Identifikation und Bearbeitung potenzieller negativer Auswirkungen, der grundsätzlich auch Sachverhalte berücksichtigt, die betroffene Gemeinschaften betreffen können, sofern diese im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit oder den Geschäftsbeziehungen stehen.
Zentrale Elemente dieses Ansatzes sind der unternehmensinterne Verhaltenskodex sowie der Verhaltenskodex für Lieferanten, die grundlegende Anforderungen an verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln festlegen. Auch wenn diese Regelwerke primär auf Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner ausgerichtet sind, tragen sie mittelbar dazu bei, potenzielle negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu adressieren.
Potenzielle Risiken oder Verstöße werden insbesondere auch durch interne Bewertungen sowie Hinweise aus dem extern zugänglichen Hinweisgeberportal identifiziert, vgl. hierzu Angabepflicht G1-1 in den Governance-Informationen. Ein spezifisch auf betroffene Gemeinschaften ausgerichtetes Beschwerdeverfahren besteht derzeit nicht. Die bestehenden Verfahren werden jedoch als grundsätzlich geeignet angesehen, relevante Hinweise aufzunehmen und zu bearbeiten. Die Wirksamkeit der Verfahren wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte oder Maßnahmen für betroffene Gemeinschaften beschlossen, da die wesentliche negative Auswirkung in den vorgelagerten Lieferketten und somit außerhalb des direkten Einflussbereichs auftritt. Dennoch sind verantwortungsvolle Lieferketten ein wichtiger Bestandteil der implementierten Nachhaltigkeitsstrategie. Im Zuge der Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffungsprakti-ken wird zukünftig geprüft, inwieweit entsprechende Kon-zepte und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Aufgrund der vorgelagerten Feststellungen wurden keine Zielvorgaben oder Indikatoren zur Fortschrittsbewertung definiert. Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer nach-haltigen Beschaffungsstrategie wird geprüft, inwieweit solche Zielsetzungen und Messgrößen in Zukunft festgelegt werden können. Da dieser Nachhaltigkeitsaspekt aufgrund der Ergebnisse aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht im Fokus unserer Strategie liegt, werden derzeit keine messbaren Kennzahlen und Ziele abgeleitet
4. Governance-Informationen
ESRS G1 Unternehmensführung
Governance
Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Der langjährige Unternehmenserfolg der POLYTEC GROUP basiert auf der Unternehmensstrategie mit den Säulen
● Marktposition in der Kunststoffindustrie stärken
● neue Technologien und Anwendungen entwickeln und
● auf Kundennutzen fokussieren
Schwerpunkte der ersten Säule sind ein übergreifendes Geschäftsverständnis im Sinne eines „ONE POLYTEC“, die Umsetzung permanenter Prozessoptimierungen und das Grundverständnis eines „Good Place To Work“. Ergänzt wird dies durch die Förderung breiter Technologie- und Fertigungseffizienz im Sinne eines One-Stop-Shops für Kunststofftechnologien und optimale Produktlösungen sowie die Erlangung höchster Kundenzufriedenheit. Ergänzend zieht sich das POLYTEC Leitbild mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit, Personal und Kundenfokus durch die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe und wird um ESG-Aspekte im aktualisierten Ambitionspapier ergänzt. Durch entsprechende Schulungen und Implementierung der notwendigen Prozesse und Projekte wird die POLYTEC Unternehmensstrategie und –kultur im Unternehmen fest verankert.
Zur Förderung der Unternehmenskultur wurden in den letzten Jahren weitere Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich ergriffen:
Dies betrifft vor allem den im Geschäftsjahr 2017 veröffentlichen und zuletzt im Februar 2024 überarbeiteten POLYTEC Verhaltenskodex, der erstmals Grundlagen und Rahmenbedingungen aller geschäftlichen Aktivitäten skizzierte einschließlich entsprechender Vorgaben zu Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung. Der Kodex wurde in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet und an die obligatorischen und insbesondere nachhaltigkeitsbezogenen, europäischen Rahmenbedingungen sowie das POLYTEC Unternehmensleitbild angepasst. Mittlerweile enthält der Kodex generelle Angaben zu Unternehmenskultur, Datenschutz, Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie Cyberkriminalität, dem Beschwerdemanagement sowie zur sozialen und ökologischen Verantwortung aller Stakeholder. Durch die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten der POLYTEC GROUP werden die ESG-Agenden zur Einhaltung von Menschenrechten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie im eigenen Geschäftsbereich weiter konsequent vorangetrieben und nachverfolgt.
Jeder Mitarbeiter:in wird bei Eintritt in das Unternehmen im Rahmen des Onboarding-Prozess und im Nachhinein in regelmäßigen Abständen auf den Verhaltenskodex und die Menschenrechtserklärung über das interne POLYTEC Lernmanagementsystem geschult. Verhaltenskodex und Menschenrechtserklärung sind im internen Informationsmanagement für alle Mitarbeiter:innen und auf der Website von POLYTEC veröffentlicht und damit allen Stakeholdern zugänglich.
Das Konzept zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung enthält insbesondere
● die intensive, laufende web-basierte Schulung der Mitarbeiter:innen und Sensibilisierung über die Inhalte der Antikorruptionsrichtlinie sowie die negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und eventuell persönliche Haftungen jeder Mitarbeiter:in seit dem Geschäftsjahr 2022
● die Einrichtung von Kontrollen im internen Kontrollsystem zur Verhinderung entsprechender Handlungen zu aktiver und passiver Bestechung
● die Einrichtung zweier (in- und externer) Meldekanäle zur Aufdeckung entsprechender Geschäftsvorfälle.
Für die Maßnahmen zur Förderung der Unternehmenskultur waren keine wesentlichen operativen Ausgaben notwendig bzw. lediglich die laufenden Kosten für Einrichtung und Unterhaltung des gruppenweit obligatorisch und generell genutzten Lernmanagementsystems.
Begründung, Entwicklung und Förderung der Unternehmenskultur
Grundlegende Governance-Informationen zur POLYTEC Holding AG ergeben sich aus deren Satzung. Daneben ist der Verhaltenskodex fester Bestandteil bei allen gegenwärtigen und zukünftigen Aktivitäten, Entscheidungen und Strategien der POLYTEC GROUP. Eine wesentliche Kernaufgabe der Mitarbeiter:innen des Unternehmens ist die Schonung der Ressourcen, die Verminderung bzw. Vermeidung von Umweltbelastungen durch den Einsatz bestverfügbarer und wirtschaftlich sinnvoller Technologien sowie die kontinuierliche Verbesserung der umwelt- und energiebezogenen Leistungen einschließlich der Einhaltung von Energie- und Materialeffizienz zur effizienten und erfolgreichen Umsetzung der POLYTEC Nachhaltigkeitsstrategie. Hierzu wurde durch die Fachabteilungen im Berichtsjahr mit Hochdruck an den notwendigen Konzepten zur Erlangung der gesetzten Ziele und deren Nachverfolgung gearbeitet und im Nachhaltigkeitsboard nachverfolgt. Die erarbeiteten Konzepte und Ziele dienen den Führungskräften und den Mitarbeiter:innen als schriftlicher Orientierungsrahmen, um Nachhaltigkeit im eigenen Verantwortungsbereich noch stärker in den Vordergrund zu rücken und nachhaltige Geschäftsmodelle durch Sichtbarkeit der zugrunde liegenden Daten und Messbarkeit der entsprechenden Ziele zu entwickeln.
Die im Berichtsjahr überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie der POLYTEC GROUP, deren Umsetzung und Fortentwicklung wird anhand der relevanten Kennzahlen, die durch die bereits installierten Prozesse in entsprechende Dashboards eingeliefert werden, laufend bewertet und nachverfolgt.
Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung Korruption und Bestechung
Die Compliance-Funktionen im Unternehmen wirken darauf hin, dass innerhalb der POLYTEC GROUP im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Der Vorstand identifiziert und bewertet im Rahmen des allgemeinen Risikomanagementsystems auch die möglichen Risiken aus in- und externen strafbaren Handlungen im Rahmen einer jährlich zu aktualisierenden Risikoanalyse; ergänzend führt die interne Revision risikoorientierte Kontrollen durch. Durch die regelmäßigen Schulungen der Vorgaben und Weisungen der Antikorruptionsrichtlinie sind die Mitarbeiter:innen ausführlich sensibilisiert. Das Risiko für Verstöße wird vom Vorstand jedoch als äußerst gering eingestuft. Im Berichtsjahr sind keine entsprechenden Fälle bekannt geworden.
Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Gemäß der geltenden Antikorruptionsrichtlinie ist allen Mitarbeiter:innen sowohl das direkte als auch das indirekte Anbieten oder Annehmen von Vorteilen streng verboten, insbesondere, soweit dadurch Geschäftstransaktionen in unzulässiger Weise beeinflusst werden sollen oder auch nur ein derartiger Eindruck entstehen könnte. Vorteilsgewährungen sind insbesondere Geschenke von nicht nur geringem Wert, Einladungen und Bewirtungen, die über die geschäftsüblichen Gepflogenheiten hinausgehen sowie Einkaufsmöglichkeiten zu nicht fremdüblichen Konditionen. Zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind die konsequente Schulung der Mitarbeiter:innen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Schließung eventueller Lücken durch ein systemseitig gestützes internes Kontrollsystem probate Mittel.
Einrichtung von Meldekanälen, Schutz der Hinweisgeber
Für die POLYTEC GROUP ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden, denn der Schlüssel zum Unternehmenserfolg basiert vor allem auf Rechtschaffenheit, Ethik und der persönlichen Verantwortung jedes Einzelnen. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter:innen aufgefordert, bei Kenntnis über jedwede Missstände, Beschwerden und Verletzungen sowie bei einem bloßen Verdacht eines Verstoßes Meldungen über die vorhandenen Hinweisgeberportale abzugeben.
Für sämtliche Mitarbeiter:innen der POLYTEC GROUP wurde auf Basis der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits im Dezember 2021 ein internes Hinweisgeberportal installiert. Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Meldungen anonym abzusetzen. Zusätzlich wurde in 2024 in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ein weiteres Hinweisgeberportal installiert, welches neben Mitarbeiter:innen der POLYTEC GROUP auch sämtlichen Kunden, Lieferanten und sonstigen externen Stakeholdern über die Homepage der POYLTEC GROUP zur Verfügung steht.
Alle einlangenden Meldungen werden von der Rechtsabteilung zentral bearbeitet. Unabhängig des gewählten Meldekanals werden sämtliche Meldungen streng vertraulich und ausschließlich nach dem need-to-know-Prinzip weiterbearbeitet; der Schutz der Whistleblower hat oberste Priorität. Bei nicht vorsätzlich falschen Hinweisen drohen den Hinweisgebern keine Nachteile.
Zur Unterrichtung der Mitarbeiter:innen über beide Kanäle wurde im IMS eine eigene Whistleblowing-Richtlinie veröffentlicht. Diese wird im Rahmen des Onboarding-Prozesses allen neuen Mitarbeiter:innen mit PC-Zugang über das Lernmanagementsystem verpflichtend zugeordnet, deren Kenntnisnahme überwacht, dokumentiert und nachverfolgt. Mitarbeiter:innen ohne PC-Zugang wird die Richtlinie in Papierform ausgehändigt.
Aufgrund der Anonymität der Meldung durch eigene Mitarbeiter:innen sind diese zwingend vor allfälligen Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Für den Fall, dass die Weitergabe von Informationen dazu führen kann, dass die Identität des Whistleblowers (z. B. aufgrund des Inhalts der Meldung oder anderer Umstände des konkreten Sachverhalts) offengelegt werden würde, ist vorab die Zustimmung des Whistleblowers zu dieser Vorgehensweise einzuholen.
Interne Schulungen zur Unternehmensführung
POLYTEC hat im Zuge der Einführung des IMS im Geschäftsjahr 2020 den Schulungsplan überarbeitet und erweitert. Neu eintretenden Mitarbeiter:innen mit PC-Zugang werden im Zuge des Onboardings mehrere compliance-relevante Schulungen (u. a. Verhaltenskodex, Antikorrup-tions-, Compliance-, Whistleblowing-, Befugnis-, Datenschutzrichtlinie und die Menschenrechtsklärung) zugewiesen, deren Absolvierung in der Regel innerhalb des ersten Monats zu erfolgen hat. Ein Großteil der Schulungen wird den Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Onboarding in regelmäßigen Abständen (jährlich oder alle zwei Jahre) erneut zugewiesen, um die Inhalte in Evidenz zu halten. Mitarbeiter:innen ohne PC-Zugang erhalten diese Informationen in Papierform.
Die Führungskräfte können die Schulungsberichte mit detaillierten Informationen zum Absolvierungsgrads systemseitig monatlich einsehen. Abhängig von der Absolvierungsquote werden anlassbezogen unterschiedliche Maßnahmen gesetzt, um die Quote zu verbessern und die sachgerechte Unterrichtung der Mitarbeiter:innen sicherzustellen.
Gefährdung in Bezug auf Korruption und Bestechung
POLYTEC sieht ein insgesamt geringes Risiko im Konzern insbesondere in Bezug auf Korruption, aber auch auf Bestechung. Dies resultiert aus den Besonderheiten der Automobilindustrie, die durch einen stark preisgetriebenen Wettbewerb und eine absolute Abhängigkeit der Automobilzulieferer von den Herstellern geprägt ist. Aufgrund der internen Kontrollprozesse und dem unbaren Zahlungsverkehr bei POLYTEC ist das Anerbieten von Vorteilen grundsätzlich nicht möglich. Das Risiko für ein passives Bestechen der Mitarbeiter:innen durch einen Hersteller ist aufgrund des Überangebots von Automobilzulieferern quasi nicht existent.
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Zur Vermeidung von Zahlungsverzug gegenüber unseren Lieferanten hat POLYTEC klare, automatisierte Rechnungsprüfungs- und Zahlungsprozesse eingeführt, die eine sachgerechte Prüfung und Freigabe von Rechnungen und deren Zahlungen sicherstellen. Zu den Inhalten werden die Mitarbeiter:innen regelmäßig über das Lernmanagementsystem geschult. Unklarheiten bei der Rechnungsprüfung werden zeitnah an die Lieferanten adressiert. Daneben sind flexible Zahlungsvereinbarungen bei unerwarteten finanziellen Engpässen eine Möglichkeit, Konflikte zu vermeiden. Im Berichtsjahr wurde ein systematisches Repor-tingsystem eingeführt, welches ein regelmäßiges, tagaktuelles Controlling und – bei Bedarf und Zeitüberschreitung - die Ergreifung entsprechender Maßnahmen ermöglicht. Ergänzend kommen moderne Finanzierungsmodelle wie zB Reverse-Factoring zum Einsatz.
Beziehungen zu Lieferanten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
Zur sorgfältigen Auswahl der Lieferanten wurden im Unternehmen ein Verhaltenskodex für Lieferanten und weitere Richtlinien und Prozesse zur Lieferantenauswahl und -bewertung im Rahmen von Audits und Lieferantenselbstauskünften implementiert. Neue Lieferanten haben sich vor Vertragsklarheit bzw. Beauftragung zur Einhaltung des Kodex´ und der im Detail aufgeführten sozialen und umweltrechtlichen Mindeststandards in Übereinstimmung mit international anerkannten Abkommen schriftlich zu verpflichten. Im Rahmen des ab dem 1. Jänner 2024 für die deutschen Standorte der POLYTEC GROUP in Kraft getretenen deutschen LkSG werden seit 2023 Risikoanalysen für alle Lieferanten durchgeführt, bei der die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken unserer Lieferanten über das sogenannte Tacto-Tool bewertet werden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine wesentlichen Geschäftsvorfälle oder ESG-Verstöße im Lieferantenumfeld identifiziert.
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
POLYTEC überprüft durch ihre Compliance-Funktionen und über die - über die Hinweisgeberportale eingegangenen - Meldungen laufend allfällige Risiken zur Entstehung von Korruption und Bestechung. Tatsächliche Fälle oder Interessenkonflikte sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht bekannt geworden. Sollte es zu entsprechenden Fällen kommen, würden die Fälle entsprechend aufbereitet und den Behörden gemeldet werden; die Mitarbeiter:innen selbst hätten mit disziplinarischen und ggf. behördlichen Maßnahmen zu rechnen. Die Mitarbeiter:innen sind über allfällige Konsequenzen bei entsprechenden Fehlverhalten aufgrund der Schulungen informiert. Die interne Revision ist dem Vorstands zugeordnet und von der betroffenen Management-Kette der Business Lines getrennt. Der Bericht über die Ergebnisse der Risikoerhebung und allfällige Vorfälle durch die Compliance-Funktionen an den Vorstand ist zwei Mal jährlich und anlassbezogen vorgesehen. Allfällige Informationen würden im Rahmen der Compliance-Berichterstattung an den Aufsichtsrat weitergeleitet werden.
Der aktuelle Absolvierungsgrad der über das Schulungssystem nachverfolgbaren Antikorruptionsschulungen betrug zum 31.12.2025 98%. Als risikobehaftete Mitarbeiter:innen werden sämtliche Mitarbeiter:innen mit PC-Zugang eingestuft. Der Vorstand wird, wie jede andere Mitarbeiter:in in der POLYTEC GROUP, über das Lernmanagementsystem regelmäßig geschult.
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| Risikobehaftete Funktionen | Organe1) | Sonstige eigene Arbeitskräfte |
Abdeckung durch Schulungen | | | |
Insgesamt | 676 | 9 | 0 |
Geschulte Personen insgesamt | 662 | 7 | 0 |
Schulungsmethode und Dauer | | | |
Präsenzschulungen | 0 Stunden | 0 Stunden | |
Computerbasierte Schulungen | 0,5 Stunden | 0,5 Stunden | |
Freiwillige computerbasierte Schulungen | 0 Stunden | 0 Stunden | |
Häufigkeit | | | |
Wie häufig sind Schulungen erforderlich? | Onboarding; danach alle 2 Jahre | Onboarding; danach alle 2 Jahre | - |
Behandelte Themen | | | |
Antikorruption als Teil von Compliance | X | X | X |
Folgen von Korruption | X | X | X |
Umgang mit Interessenskonflikten | X | X | X |
Kernwerte von POLYTEC | X | X | X |
Erwartungshaltung bei POLYTEC | X | X | X |
Geschenkannahme | X | X | X |
Konsequenten bei Fehlverhalten | X | X | X |
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1) Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Kennzahlen und ZieleAngabepflicht G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
Es gab keine Verurteilungen und sohin auch keine Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Antikorruptionsrichtlinie enthält alle Vorgaben, die die Mitarbeiter:innen zu gesetzeskonformem Verhalten anweisen und sämtliche Maßnahmen, die bei Verstößen zu ergreifen sind. Bis auf die Annahme absolut untergeordneter Sachzuwendungen verfolgt das Unternehmen eine Zero Tolerance Politik.
Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken
Das Unternehmen benötigte im Berichtsjahr durchschnittlich rund 7 Tage, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen. Die Auswertung beinhaltet auch Rechnungen, die zu beanstanden waren oder deren Fälligkeit noch nicht eingetreten war; hier erfolgen regelmäßig keine Korrekturen im System, die zu einer Verkürzung der Überfälligkeit führen müsste. Gegenläufig werden Rechnungen auch fallweise vorfällig bezahlt, soweit z. B. Skonti vereinbart wurden.
Gemäß der aktuell geltenden allgemeinen Einkaufsbedingungen sind Zahlungen, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 45 Tagen nach Ab- bzw. Übernahme des Liefergegenstandes und Erhalt der Originalrechnung mit Abzug von 3% Skonto oder 90 Tage netto Kassa fällig. Anzahlungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Bankgarantie.
Es sind derzeit keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug anhängig.
ESRS 2 Anlage B
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| | | | | Seitenverweise |
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | (1) SFDR-Referenz1) | (2) Säule-3-Referenz2) | (3) Benchmark-Verordnungs-Referenz3) | (4) EU-Klima- gesetz-Referenz4) | (1) | (2) | (3) | (4) |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission5), Anhang II | | 67 | | 67 | |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | 67 | |
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | 69 | | | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 70 | 70 | 70 | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 70 | | 70 | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/18187), Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | 70 | | 70 | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | | | | 70 | |
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 | | | | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | | | | 95 |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 | | 100 | 100 | 100 | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | 102 | | | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | 102 | | | |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 | | 103 | 103 | 103 | |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | 78 | | | |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe b | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | 78 | | | |
ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe c | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | 78 | | | |
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | | | | 112 | | | |
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | 112 | | | |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe f | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 78 | | | |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe g | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 78 | | | |
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | | | | 114 | | | |
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | | | 114 | |
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 114 | | | |
ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 114 | | | |
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 116 | | | |
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 124 | | 124 | |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 124 | | | |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe a | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 125 | | 125 | |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe b | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 125 | | | |
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe a | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 125 | | | |
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | 125 | | 125 | |
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe b | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | | | | 80 | | | |
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | | | | 127 | | | |
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | | 127 | | 127 | |
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe a | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | | 131 | | 131 | |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 | | | | 131 | | | |
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1) Regulation (EU) 2019/2088 of the European Parliament and of the Council of 27 November 2019 on sustainability-related disclosures in the financial services sector (Sustainable Finance Disclosures Regulation) ( OJ L 317, 9.12.2019, p. 1 ).
2) Regulation (EU) No 575/2013 of the European Parliament and of the Council of 26 June 2013 on prudential requirements for credit institutions and investment firms and amending Regulation (EU) No 648/2012 (Capital Requirements Regulation “CRR”) ( OJ L 176, 27.6.2013, p. 1 ).
3) Regulation (EU) 2016/1011 of the European Parliament and of the Council of 8 June 2016 on indices used as benchmarks in financial instruments and financial contracts or to measure the performance of investment funds and amending Directives 2008/48/EC and 2014/17/EU and Regulation (EU) No 596/2014 ( OJ L 171, 29.6.2016, p. 1 ).
4) Regulation (EU) 2021/1119 of the European Parliament and of the Council of 30 June 2021 establishing the framework for achieving climate neutrality and amending Regulations (EC) No 401/2009 and (EU) 2018/1999 (‘European Climate Law’) ( OJ L 243, 9.7.2021, p. 1 ).
5) Commission Delegated Regulation (EU) 2020/1816 of 17 July 2020 supplementing Regulation (EU) 2016/1011 of the European Parliament and of the Council as regards the explanation in the benchmark statement of how environmental, social and governance factors are reflected in each benchmark provided and published ( OJ L 406, 3.12.2020, p. 1 ).
6) Commission Implementing Regulation (EU) 2022/2453 of 30 November 2022 amending the implementing technical standards laid down in Implementing Regulation (EU) 2021/637 as regards the disclosure of environmental, social and governance risks ( OJ L 324,19.12.2022, p.1 .).
7) Commission Delegated Regulation (EU) 2020/1818 of 17 July 2020 supplementing Regulation (EU) 2016/1011 of the European Parliament and of the Council as regards minimum standards for EU Climate Transition Benchmarks and EU Paris-aligned Benchmarks ( OJ L 406, 3.12.2020, p. 17 ).
Hörsching, am 31. März 2026
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO
LAGEBERICHT DER POLYTEC HOLDING AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
1. Entwicklung der
Automobilbranche 2025
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN DEN WESENTLICHEN INTERNATIONALEN MÄRKTEN
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in Stück | 2025 | Anteil | 2024 | Anteil | Veränderung | 2023 |
China | 23.864.000 | 44,7% | 22.840.600 | 44,2% | 4,5% | 21.706.300 |
USA | 16.233.400 | 30,4% | 15.851.100 | 30,7% | 2,4% | 15.509.900 |
Europa (EU, EFTA und UK) | 13.271.270 | 24,9% | 12.962.714 | 25,1% | 2,4% | 12.847.929 |
Summe der drei Hauptmärkte | 53.368.670 | 100% | 51.654.414 | 100% | 3,3% | 50.064.129 |
Weitere ausgewählte Länder | | | | | | |
Indien | 4.489.700 | | 4.274.800 | | 5,0% | 4.101.700 |
Japan | 3.836.400 | | 3.725.200 | | 3,0% | 3.992.700 |
Brasilien | 2.552.200 | | 2.487.500 | | 2,6% | 2.180.200 |
Mexiko | 1.600.200 | | 1.541.600 | | 3,8% | 1.360.100 |
Die internationalen Automobilmärkte entwickelten sich im Jahr 2025 positiv. Ein kräftiges Plus bei den PKW-Neuzulassungen konnten die Schwellenmärkte in Indien und Mexiko vorweisen. China war mit knapp 24 Mio. neu registrierten PKW auch im Berichtsjahr mit Abstand der bedeutendste
Automarkt. Trotz rückläufiger Registrierzahlen im letzten Quartal 2025, die eine Folge von ausgelaufenen Förderprogrammen waren, konnte das Land im Gesamtjahr ein
Wachstum von 4,5% vorzeigen.
In Europa (EU, EFTA und UK) belief sich das Wachstum auf 2,4%, dieselbe Steigerung war auch bei Verkäufen von Light Vehicles (PKW und Light Duty) in den USA zu sehen.
In absoluten Zahlen wurden dort 16,2 Mio. Fahrzeuge neu
zugelassen und überstiegen somit den europäischen Markt um 3 Mio. Stück. Die fünf größten europäischen Einzelmärkte entwickelten sich 2025 unterschiedlich. Während in
Frankreich und Italien die Zulassungen rückläufig waren,
verzeichneten Spanien und die Sonstigen Länder in Europa ein deutliches Plus, Deutschland moderat positiv.
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN EUROPA (EU, EFTA und UK)
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in Stück | 2025 | Anteil | 2024 | Anteil | Veränderung | 2023 |
Deutschland | 2.857.591 | 21,5% | 2.817.331 | 21,7% | 1,4% | 2.844.609 |
Vereinigtes Königreich | 2.020.523 | 15,2% | 1.952.778 | 15,1% | 3,5% | 1.903.054 |
Frankreich | 1.632.152 | 12,3% | 1.718.416 | 13,3% | –5,0% | 1.774.722 |
Italien | 1.524.843 | 11,5% | 1.558.071 | 12,0% | –2,1% | 1.567.151 |
Spanien | 1.148.650 | 8,7% | 1.016.963 | 7,8% | 12,9% | 949.362 |
Sonstige Länder in Europa | 4.087.511 | 30,8% | 3.899.155 | 30,1% | 4,8% | 3.809.031 |
EUROPA (EU, EFTA und UK) | 13.271.270 | 100% | 12.962.714 | 100% | 2,4% | 12.847.929 |
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ZULASSUNGEN NEUER PKW IN EUROPA (EU, EFTA und UK) – NACH ANTRIEBSTECHNIK
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in Stück | 2025 | Anteil | 2024 | Anteil | Veränderung | 2023 |
Benzinbetriebene PKW | 3.467.041 | 26,1% | 4.273.880 | 33,0% | –18,9% | 4.583.544 |
Dieselbetriebene PKW | 1.026.354 | 7,7% | 1.349.899 | 10,4% | –24,0% | 1.531.765 |
Hybrid-elektrisch betriebene PKW (HEV) | 4.566.850 | 34,4% | 4.064.368 | 31,4% | 12,4% | 3.401.288 |
Batteriebetriebene PKW (BEV) | 2.585.187 | 19,5% | 1.992.803 | 15,4% | 29,7% | 2.018.885 |
Plug-in-hybride PKW (PHEV) | 1.272.901 | 9,6% | 954.420 | 7,3% | 33,4% | 990.749 |
PKW mit sonstigen Antriebstechniken | 352.937 | 2,7% | 327.344 | 2,5% | 7,8% | 321.698 |
EUROPA (EU, EFTA und UK) | 13.271.270 | 100% | 12.962.714 | 100% | 2,4% | 12.847.929 |
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PKW mit Benzin- und Dieselverbrennungsmotor weiter stark rückläufig
In Europa (EU, EFTA und UK) machte der gemeinsame
Anteil von neu registrierten benzin- und dieselbetriebenen PKW bereits weniger als jener von hybrid-elektrischen PKW aus. Die Neuzulassungen der Fahrzeuge mit anderen Antriebstechniken nahmen im Vergleich zum Vorjahr über alle Typen hinweg um 19,6% zu, deren Anteil stieg von 56,6% auf 66,1%. Gegenüber dem Vorjahr konnte BEV und PHEV weiter an Beliebtheit gewinnen und verzeichneten jeweils ein sehr deutliches Wachstum um rund 30%.
ZULASSUNGEN NEUER NUTZFAHRZEUGE IN EUROPA (EU, EFTA und UK)
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in Stück | 2025 | Anteil | 2024 | Anteil | Veränderung | 2023 |
Leichte Nutzfahrzeuge <3,5 t | 1.823.407 | 81,2% | 1.999.916 | 82,0% | –8,8% | 1.872.519 |
Mittelschwere Nutzfahrzeuge >3,5 t bis <16 t | 73.494 | 3,3% | 74.854 | 3,1% | –1,8% | 70.282 |
Schwere Nutzfahrzeuge >16 t | 297.746 | 13,3% | 317.729 | 13,0% | –6,3% | 344.907 |
Mittelschwere und schwere Busse >3,5 t | 49.695 | 2,2% | 46.019 | 1,9% | 8,0% | 39.953 |
EUROPA (EU, EFTA und UK) | 2.244.342 | 100% | 2.438.518 | 100% | –8,0% | 2.327.661 |
Schwache europäische Wirtschaftslage spiegelt sich bei Nutzfahrzeugregistrierungen
2025 ging der Absatz von Nutzfahrzeugen in Europa (EU, EFTA und UK) insgesamt um 8,0% auf gut 2,2 Mio. Einheiten zurück. Lediglich bei den Zulassungen von Bussen konnte ein Anstieg verzeichnet werden. Sowohl bei den schweren LKW über 16 t als auch bei den leichten Nutzfahrzeugen
bis 3,5 t entwickelten sich die Neuregistrierungen konjunkturbedingt deutlich negativ.
Quellen: Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Association des Constructeurs Européens d’Automobiles (ACEA)
2. GESCHÄFTS-ENTWICKLUNG UND
LAGE DES KONZERNS
KENNZAHLEN DER POLYTEC GROUP
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| Einheit | 2025 | Veränderung | 2024 | 2023 |
Umsatz | EUR Mio. | 666,8 | –1,6% | 677,8 | 636,0 |
EBITDA | EUR Mio. | 51,4 | 45,7% | 35,3 | 26,6 |
EBITDA-Marge (EBITDA/Umsatz) | % | 7,7% | 2,5%-Pkt. | 5,2% | 4,2% |
EBIT | EUR Mio. | 19,8 | 473,0% | 3,5 | –6,7 |
EBIT-Marge (EBIT/Umsatz) | % | 3,0% | 2,5%-Pkt. | 0,5% | –1,1% |
Ergebnis nach Steuern | EUR Mio. | 10,2 | 239,1% | –7,3 | –14,1 |
Durchschnittliches Capital Employed | EUR Mio. | 253,0 | –12,2% | 288,1 | 312,5 |
ROCE vor Steuern (EBIT/Durchschnittliches Capital Employed) | % | 7,8% | 6,6%-Pkt. | 1,2% | –2,2% |
Ergebnis je Aktie | EUR | 0,46 | 239,4% | –0,33 | –0,64 |
Dividende je Aktie (Vorschlag an die Hauptversammlung) | EUR | 0,20 | N/A | 0,00 | 0,00 |
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BILANZSTRUKTUR DER POLYTEC GROUP
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| Einheit | 31.12.2025 | Veränderung | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/-vermögen (–) | EUR Mio. | 17,6 | –58,5% | 42,4 | 79,5 |
Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/-vermögen (–)/EBITDA | Jahre | 0,34 | –71,7% | 1,20 | 2,98 |
Gearing (Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/ -vermögen (–)/ Eigenkapital) | - | 0,08 | –60,0% | 0,20 | 0,36 |
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3. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER
POLYTEC HOLDING AG
KENNZAHLEN DER POLYTEC HOLDING AG
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in TEUR | Einheit | 2025 | 2024 | 2023 |
Umsatz | EUR Mio. | 24,1 | 25,1 | 20,7 |
EBIT | EUR Mio. | 8,2 | 1,1 | –0,3 |
EBIT-Marge (EBIT/Umsatz) | % | 34,0 | 4,5 | –1,7 |
Beteiligungsergebnis | EUR Mio. | 3,3 | 26,2 | 14,1 |
Zinsergebnis | EUR Mio. | 2,1 | 3,6 | 3,9 |
Ergebnis nach Steuern | EUR Mio. | –31,7 | 7,1 | 16,7 |
Finanzanlagen | EUR Mio. | 247,3 | 297,9 | 317,4 |
Finanzierungssaldo verbundene Unternehmen | EUR Mio. | 3,5 | 4,5 | 10,9 |
Ergebnis je Aktie | EUR | –1,4 | 0,3 | 0,8 |
Dividende je Aktie (Vorschlag an die Hauptversammlung) | EUR | 0,2 | 0,0 | 0,0 |
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Die POLYTEC Holding AG erzielte im Geschäftsjahr 2025 ein Betriebsergebnis in Höhe von EUR 8,2 Mio., vorwiegend aus der Erbringung von Dienstleistungen vor allem zur
Unterstützung des operativen Geschäfts der Konzerngesellschaften.
Das Beteiligungsergebnis reduzierte sich von EUR 26,2 Mio. auf EUR 3,3 Mio. (Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen, Aufwendungen aus Finanzanlagen sowie Erträge aus der
Zuschreibung von Finanzierungsforderungen). Das Zinsergebnis (Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen) sank von EUR 3,6 Mio. im Jahr 2024 auf EUR 2,1 Mio. im Jahr 2025.
Sowohl die Finanzanlagen als auch der Finanzierungssaldo verbundener Unternehmen veränderten sich im Vorjahresvergleich rückläufig. Während das Working-Capital um EUR 1,0 Mio. sank, reduzierten sich die Investitionen um EUR 50,6 Mio.
Der Steuerertrag beträgt EUR 2,7 Mio. und ist zum Großteil auf den Aufbau der aktiven latenten Steuern im laufenden Geschäftsjahr zurückzuführen.
Die POLYTEC Holding AG erzielte somit im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 31,7 Mio. (Vorjahr: Jahresüberschuss EUR 7,1 Mio.).
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in TEUR | Einheit | 2025 | 2024 | 2023 |
Eigenkapital | EUR Mio. | 223,3 | 255,1 | 248,0 |
Bilanzsumme | EUR Mio. | 308,4 | 355,8 | 374,9 |
Eigenkapital-quote | % | 72,4 | 71,7 | 66,2 |
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Die Bilanzsumme reduzierte sich im Vorjahresvergleich um EUR 47,5 Mio. von EUR 355,8 Mio. auf EUR 308,4 Mio.
Begründet ist der Rückgang insbesondere mit der Reduktion der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen um
EUR 17,3 Mio. Ebenso hatten im Geschäftsjahr 2025 unter anderem die Rückzahlung der Schuldscheindarlehn sowie die Reduktion der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen reduzierenden Effekt auf die Bilanzsumme, während die Aufstockung der liquiden Mittel zu einer deutlichen Erhöhung dieser führten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Vorjahresvergleich aufgrund geleisteter Anzahlungen, während bei den Sachanlagen ein Rückgang von EUR 1,7 Mio. zu verzeichnen ist. Hintergrund ist die laufende Abschreibung.
Der Jahresfehlbetrag führte zu einem Eigenkapital von EUR 223,3 Mio. (Vorjahr: EUR 255,1 Mio.). Die Eigenkapitalquote ist somit weiterhin auf einem sehr soliden Niveau von 72,4% (Vorjahr: 71,7%).
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Umweltschutz
Als Zulieferunternehmen der Automobilindustrie bringt die POLYTEC GROUP wesentliche Lösungen zur Optimierung neuer Fahrzeuggenerationen mit ein. POLYTEC hat sich in den mehr als drei Jahrzehnten ihres Bestehens durch Innovationskraft und Flexibilität einen ausgezeichneten Ruf im Automotive-Bereich erarbeitet. Durch umfassende Forschungs- und Entwicklungstätigkeit leistet POLYTEC einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Produkte ihrer Kunden, was sich letztlich auch positiv auf die Umwelt auswirkt. So wird beispielsweise durch Materialsubstitution das Gesamtgewicht von Fahrzeugen reduziert, bei manchen Bauteilen sind gegenüber Stahl
Gewichtsersparnisse von bis zu 60% möglich. Das reduzierte Gewicht führt zu spürbar weniger Kraftstoffverbrauch und transitiv zu einem reduzierten CO2-Ausstoß.
Die systematische Analyse der ökologischen Auswirkungen ist fester Bestandteil des Produktentwicklungsprozesses bei POLYTEC und wird durch die Techniker:innen des Konzerns in enger Abstimmung mit den Kunden durchgeführt. Die laufenden Optimierungserfolge in den Themenbereichen Gewichtsreduktion, Werkstoffsubstitution, Materialeinsparung, Lärm- und Geräuschreduktion etc. bilden – in Verbindung mit höchster Qualität und absoluter Liefertreue – die zentralen Stärken der POLYTEC GROUP und werden von ihren Kunden hoch geschätzt.
POLYTEC optimiert nicht nur die Produkte und Dienstleistungen für ihre Kunden laufend weiter. Auf Basis eines
abgestimmten Umwelt-, Qualitäts- und Lean-Management-Systems analysiert und verbessert der Konzern auch regelmäßig seine internen Produktionsprozesse, um den eigenen Material- und Energieverbrauch zu verringern. Die Verarbeitung von Kunststoffen erfordert einen hohen Aufwand an Ressourcen. Der schonende Umgang mit diesen Produktionsmitteln ist daher sowohl eine ökologische als auch eine ökonomische Notwendigkeit. Innerbetrieblich werden dazu die einzelnen Fertigungsschritte ständig
optimiert, sodass Energie eingespart und der Rohstoffverbrauch reduziert werden. Prozesswasser und diverse Reinigungslösungen werden nahezu ausschließlich im geschlossenen Kreislauf verwendet. Bei der Verarbeitung von Lacken erfüllt POLYTEC hohe Standards hinsichtlich Innen- sowie Abluft. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Mitarbeiter:innen und der Umwelt gleichermaßen.
Der Großteil der von POLYTEC entwickelten Teile, hochwertigen Module und multifunktionellen Kunststoffsysteme wird nach zertifizierten Entwicklungs- und Produktionsprozessen hergestellt. Sämtliche Standorte der POLYTEC GROUP sind mittlerweile nach der Qualitätsmanagement-Norm IATF 16949 sowie der Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert. Die überwiegende Anzahl der Produktionsstandorte von POLYTEC ist weiters nach der international anerkannten Energiemanagementnorm ISO 50001 zertifiziert und muss darüber hinaus zahlreichen kundenspezifischen Standards entsprechen – Belege für das
nachhaltige Engagement und die Erfolge, auf die
POLYTEC im Bereich Umweltschutz verweisen kann.
Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der POLYTEC GROUP wurde am Standort in Hörsching eine Software zur besseren Steuerung von kundenspezifischen Anforderungen hinsichtlich IATF 16949 implementiert und erfolgreich getestet. Die Software soll nun weiter ausgerollt und allen Standorten der POLYTEC GROUP zur Verfügung gestellt werden. Mit ihr können kundenspezifische Anforderungen systematisch den betreffenden Prozessen sowie verantwortlichen Personen zugeordnet werden. Die Aktualität der Daten wird durch regelmäßige Abfragen in den Kundenportalen sowie durch die damit verbundene Prüfung auf geänderte Kundenanforderungen gewährleistet.
„GO NEUTRAL 2035“
Als Unternehmen, dessen Grundmaterial aus Kunststoffen besteht, hat bei POLYTEC neben dem Energiekonsum auch der Einsatz anderer Ressourcen einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Vor diesem Hintergrund setzt POLYTEC
authentischen Maßnahmen zur Schonung von Rohstoffen und Energie, und leistet damit ihren Beitrag zu Klima- und Umweltschutz.
Die POLYTEC GROUP hat ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiter konkretisiert. Unter dem Titel „Go Neutral 2035“ stellt das Unternehmen seine Produktion in den kommenden Jahren vollständig auf CO2-Neutralität um.
Die Nachhaltigkeitsstrategie der POLYTEC GROUP umfasst acht Strategiefelder, die unter der Leitung der Fachabteilung für Nachhaltigkeit in Analysen und Workshops von den Konzernaktivitäten abgeleitet wurden und die wichtigsten Handlungsfelder von POLYTEC in Fragen der Nachhaltigkeit auf allen Ebenen von ESG adressieren.
In allen acht Strategiefeldern definierte die POLYTEC GROUP entsprechende Kennzahlen sowie Zielwerte für einen Zeitraum bis 2035. Zur Erreichung dieser Ziele wurde die Nachhaltigkeitsstrategie in die bestehenden Prozesse und Systeme von POLYTEC integriert und ein neuer Fachbereich für Nachhaltigkeit geschaffen, der direkt an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus wurde Nachhaltigkeit auch in die Engineering-Aktivitäten der POLYTEC GROUP eingebunden, sodass die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens auch schon bei jedem Entwicklungsprojekt maßgeblich berücksichtigt werden.
Um ihr übergeordnetes Ziel – nämliche eine CO2-neutrale Produktion bis 2035 – erreichen zu können, konzentriert sich POLYTEC in den nächsten Jahren auf drei der acht Strategiefelder: Mensch, Energie und Produktion. In den
Fokusfeldern Energie und Produktion identifizierte der Konzern die größten Hebel auf dem Weg zu CO2-Neutralität, während das Fokusfeld Mensch insofern besonders wichtig ist, als zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen Fachkräfte mit dem richtigen Mindset, Know-how und Engagement unerlässlich sind. In weiterer Folge entwickelte POLYTEC für diese drei Fokusfelder eine Roadmap, auf der bis zum Erreichen vollständiger CO2-Neutralität im Jahr 2035 konkrete Milestones passiert werden sollen.
Strategische Ziele
Umwelt- und Klimaschutz bilden einen essenziellen und immer wichtiger werdenden Bestandteil der Geschäftsprozesse von POLYTEC. Die sich aus den Umweltzielen ergebenden vielfältigen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements der POLYTEC GROUP kontinuierlich umgesetzt
werden. Die im Zuge dieses Prozesses erarbeiteten Schwerpunkte der Umweltstrategie von POLYTEC sind:
1. Ressourcen schonen: Mit diesem strategischen Ziel möchte POLYTEC dem gesamtheitlichen Ansatz verstärkt Rechnung tragen, dass der Konzern entlang des gesamten Produktionsprozesses sowohl auf einen schonenden Einsatz sämtlicher Rohstoffe als auch auf verstärktes Recycling achtet, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen schonend einzusetzen und optimal zu nutzen. Dies umfasst auch den Verbrauch natürlicher Ressourcen wie Wasser sowie Ressourceneinsparungen, die POLYTEC durch die Leichtbauweise oder Funktionsintegration ihrer Bauteile erzielt. Den Verbrauch von Rohstoffen verringert das
Unternehmen darüber hinaus durch die vermehrte Verwendung von Regranulaten, den Einsatz moderner Dosieranlagen, verbesserte Ausschussquoten sowie durch die veränderte chemische Zusammensetzung der Materialien.
Weiters werden prozessbedingt anfallende Angussteile nach Möglichkeit direkt an der Maschine eingemahlen und wieder dem Prozess zugeführt. Einige Standorte verfügen über zentrale Anlagen, in denen Ausschussteile aus der Produktion recycelt und die gewonnenen Materialien wiederverwendet werden. Das reduziert nicht nur den Rohstoffverbrauch, sondern verkürzt auch Transportwege und damit CO2-Emissionen.
Trotz des sparsamen Umgangs mit Rohstoffen kann die Entstehung von Abfall nicht vollständig vermieden werden. Umso wichtiger ist es, dass unvermeidbarer Abfall bestmöglich getrennt und damit – wo immer möglich – sinnvollem Recycling zugeführt wird. POLYTEC unterstützt ihre Mitarbeiter:innen bei der sachgerechten Abfalltrennung durch ein einheitliches Farbleitsystem. Damit wird nicht nur Restabfall reduziert, auch die Kosten für dessen Entsorgung fallen geringer aus.
2. Energieeffizienz steigern: Ein besonderer Ressourcen- und damit Kostenblock liegt bei POLYTEC im Bereich Energie. Maximale Energieeffizienz ist daher nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll. In den vergangenen Jahren konnten in unterschiedlichen Projekten wesentliche standortübergreifende Energieverbraucher optimiert und dadurch erhebliche Einsparungen erzielt werden.
Um ihre Energieeffizienz weiter zu steigern, investiert
POLYTEC laufend in die Modernisierung ihrer Werke.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die thermische Optimierung von Leitungen, Maschinen und Gebäuden, die Anschaffung von modernen und leistungsstarken Brennwertgeräten, die flächendeckende Umstellung auf LED-
Beleuchtung, die Implementierung von Energiemanagementsystemen, die Hauptverbraucher und Einsparpotenziale identifizieren, und vieles mehr. Einen wesentlichen Anteil an dem in den vergangenen Jahren immer weiter reduzierten Energieverbrauch der POLYTEC GROUP haben auch interne Energiekreisläufe. So sind an mehreren Standorten hocheffiziente Wärmerückgewinnungssysteme im Einsatz, mit deren Hilfe Abwärme aus Prozessanlagen für andere Bereiche, beispielsweise zur Gebäudeheizung, genutzt wird.
3. Umweltemissionen reduzieren: Um dem Nachhaltigkeitsgedanken noch stärker als bisher Rechnung zu tragen, formulierte POLYTEC die Reduktion von Umweltemissionen bereits vor Jahren als strategisches Ziel. Im Rahmen der Produktionsprozesse nimmt Umweltschutz seit langem eine zentrale Rolle ein, mit dem Ziel, schädliche Emissionen kontinuierlich zu verringern. Dazu wurde 2020 erstmals der CO2-Ausstoß (Scope 1 und Scope 2) der POLYTEC GROUP auf breiter Basis erfasst und ausgewertet. Von dieser Auswertung werden anschließend Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen abgeleitet und deren Resultate gemessen. Daneben baut das Unternehmen unter diesem Aspekt auch seine bereits bestehenden Programme zur Abfallvermeidung sowie zur Reduktion von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen weiter aus.
Die zu diesen Schwerpunkten in den vergangenen Jahren gestarteten unterschiedlichen Pilotversuche in einzelnen Werken der POLYTEC GROUP wurden und werden nach erfolgreicher Erprobung sukzessive auch an weiteren Standorten der Gruppe implementiert.
POLYTEC ist sich ihrer Verantwortung als Industrieunternehmen bewusst und setzt durch die genannten Maßnahmen kontinuierlich und konsequent weitere Schritte, um ihre Produktionsprozesse nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten.
Beschäftigte
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (inklusive Leihpersonal, in Vollzeitäquivalenten – FTE) der POLYTEC GROUP und ihre geografische Verteilung in den letzten drei Jahren stellen sich wie folgt dar:
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in FTE | 2025 | Anteil | 2024 | 2023 |
Österreich | 506 | 14,2% | 519 | 496 |
Deutschland | 1.759 | 49,3% | 1.972 | 2.015 |
Sonstige EU-Länder | 859 | 24,1% | 884 | 938 |
Vereinigtes Königreich | 320 | 9,0% | 375 | 306 |
Sonstige Länder | 121 | 3,4% | 127 | 129 |
POLYTEC GROUP | 3.565 | 100% | 3.877 | 3.884 |
POLYTEC Holding AG (per 31.12.) | 61 | | 57 | 63 |
Der durchschnittliche Personalstand des Konzerns
(inklusive Leihpersonal) lag mit 3.565 Personen (FTE – Vollzeitäquivalente) 8,1% unter dem Vorjahresdurchschnitt (3.877 FTE). Der durchschnittliche Anteil an Leiharbeits-kräften betrug 8,4% (Vorjahr: 11,4%).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 waren in der
POLYTEC GROUP 3.059 Personen (inklusive Leihpersonal) beschäftigt. Der Stand an Beschäftigten lag damit um 16,8% bzw. 619 unter dem Vorjahresstichtag (3.678 Beschäftigte). Die Beschäftigtenzahlen wurden in allen Regionen gekürzt. Die deutliche Reduktion ist überwiegend auf die Veräußerung des operativen Geschäfts im Vereinigten
Königreich im Dezember 2025 zurückzuführen, wo im
Vergleich zum Vorjahresstichtag 399 FTE abgegeben
wurden. In Deutschland wurden 168 FTE reduziert.
5. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Konzerns
Ausblick auf die Entwicklung in der Automobilbranche
Europäische Fahrzeugproduktion weiter mit negativer Entwicklung
Auch für 2026 erwarten Experten eine rückläufige Entwicklung der europäischen Automobilproduktion. Im Vergleich zum Vorjahr könnte die Produktion heuer um 1,9% auf rund 15,2 Mio. Einheiten zurückgehen. Ein zentraler Fokus liegt auf dem Kapazitätsausbau chinesischer Automobilhersteller innerhalb Europas. Insbesondere der Produktionsstart der BYD-Fertigungsstätten in Ungarn und der Türkei könnte einen strategischen Wendepunkt markieren.
Geopolitik belastet Automobilbranche
Trotz einer graduellen Sentimentserholung bleibt das Marktumfeld im Jahr 2026 durch eine schwache Preissetzungsmacht und Leistbarkeitsbedenken geprägt. Vor
diesem Hintergrund gilt es auch die Effektivität der Zoll-mitigationsmaßnahmen abzuwägen, während Kosteneffizienz und technologische Transformation weiterhin im
Fokus stehen. Als zentrale Risikofaktoren für 2026 werden die geopolitische Instabilität und Fragilität der Lieferketten insbesondere bei Halbleitern und Seltenen Erden gesehen. Analysten prognostizieren den EBITDA-Margentiefpunkt für europäische OEMs im Laufe des ersten Halbjahres 2026, gefolgt von einer Stabilisierung auf niedrigem
Niveau.
Das gedämpfte Industrie- und Konsumentenvertrauen
gepaart mit einer erhöhten Sparquote belasten die Nachfrageseite weiterhin. Zwar lässt sich damit kein unmittelbarer konjunktureller Aufschwung für die Automobilindustrie ableiten, die Branchenstimmung hat sich seit dem Tiefpunkt im Q1 2025 dennoch graduell erholt und dem langfristigen Durchschnitt angenähert. Vor diesem Hintergrund konnten die monatlichen EU-Absatzzahlen zuletzt wieder an den 10 Jahres-Median anschließen. Angesichts der
erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
anhaltender Leistbarkeitsbedenken ist jedoch auf keinem der drei größten Automärkte weltweit mit einer wesentlichen Dynamik zu rechnen.
Quellen: S&P Global, Raiffeisen Research
AUSBLICK AUF DIE ERGEBNISENTWICKLUNG DES KONZERNS
Stabile Ertragslage trotz niedrigerem Umsatz
Das Management der POLYTEC Holding AG geht für
das Geschäftsjahr 2026 aus heutiger Sicht von einem
geplanten Konzernumsatz in der Größenordnung von EUR 560 Mio. bis EUR 590 Mio. aus. Der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Gesamtumsatz der POLYTEC GROUP ist mit dem Verkauf des operativen Geschäfts im Vereinigten Königreich zum 31.12.2025 sowie der Schließung des
Werkes in Weierbach zum 30.04.2026 begründet.
Bezüglich der Margenentwicklung rechnet das Unternehmen, trotz des niedrigeren Gesamtumsatzes, mit einer stabilen oder leicht verbesserten Ertragslage und strebt für das Geschäftsjahr 2026 eine EBIT-Marge von rund 3% an. Mittelfristig erwartet sich das Management durch den
Ausbau im Non-Automotive-Bereich eine positive Auswirkung auf die Ertragslage. Gemäß der Dividendenpolitik und dem jeweiligen Erreichen eines entsprechenden Ergebnisses nach Steuern, beabsichtigt das Unternehmen künftig wieder jährlich eine Dividende auszuschütten.
Um die zukünftige wirtschaftliche Performance der
POLYTEC GROUP weiter zu optimieren, wurde das Produktions- und Leistungsportfolio in den vergangenen Jahren kritisch analysiert und die strategische Ausrichtung adaptiert. Die Kapazitäten wurden angepasst, Werke geschlossen oder verkauft und die Organisation verschlankt sowie die Zahl der Beschäftigten deutlich reduziert. Im Non-Automotive-Bereich kann die POLYTEC GROUP auf langjährige Erfahrung bei Logistiksystemen verweisen und sieht hier noch erhebliches Marktpotential. Der globale Trend zu nachhaltigen Transportlösungen eröffnet neue Wachstumsfelder im Bereich kreislauffähiger Mehrwegkonzepte, an denen der Konzern bereits mit Nachdruck arbeitet. Mittelfristig will das Unternehmen rund 30% des Konzernumsatzes außerhalb des Automotive-Bereichs mit innovativen Kunststoffanwendungen erzielen. Bei den Umsatzerlösen im Automotive-Bereich geht die POLYTEC GROUP, vor dem Hintergrund geopolitischer Risiken, am europäischen Automotive-Markt bestehenden Produktionsüberkapazitäten und verschärftem Verdrängungswettbewerb, für das Jahr 2026 lediglich von einem geringen organischen Wachstum aus. Gestützt werden diese Unternehmensziele durch eine solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote von über 40%, geringen Nettofinanzverbindlichkeiten sowie einem hohen Vertrauen der Finanzierungspartner. Das Management der POLYTEC Holding AG blickt zuversichtlich in die Zukunft, weist jedoch darauf hin, dass das Erreichen dieses Ausblicks diversen Unsicherheiten unterliegt.
6. RISIKOBERICHT-ERSTATTUNG UND FINANZINSTRUMENTE
Die POLYTEC GROUP ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Risikomanagement ist für POLYTEC ein integraler Bestandteil ihrer Strategie und aller Geschäftsprozesse.
Die Automobilindustrie sah sich auch im Jahr 2025 mit
tiefgreifenden Herausforderungen und Veränderungen konfrontiert. Neue geopolitische und ökonomische Unsicherheiten, wie die unübersichtliche US-Zollpolitik, haben die Weltwirtschaft verunsichert und können auch weiterhin Belastungen darstellen.
Europäische Premiummarken verzeichneten in der Volksrepublik China, dem größten Einzelmarkt der Welt,
Umsatzeinbußen und auch Auto-Exporte in die USA sind durch die US-Zollpolitik erschwert. Auf dem europäischen Kontinent besteht Verdrängungswettbewerb. Fahrzeug-anbieter von außerhalb der EU, aus dem asiatischen Raum, insbesondere aus China, können ihre E-Autos trotz bestehender Importzölle zu attraktiven Preisen anbieten.
Chinesische PKW- und auch Nutzfahrzeug-Marken errichten aktuell Produktionsstandorte in Europa oder beabsichtigen dies zu tun.
Die in den letzten Jahrzehnten in Europa aufgebauten
Produktionskapazitäten, vorrangig für Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren, stellen sowohl OEMs als auch
Zulieferunternehmen nun vor wirtschaftliche Herausforderungen. Die von den OEMs teilweise abhängigen Zulieferer sind aufgrund ihrer schwächeren Resilienz den negativen Auswirkungen stärker ausgesetzt. Seit Jahren wird von Werksschließungen, Personalkürzungen, Firmenübernahmen und Insolvenzen in der Automobil-Industrie berichtet.
Der langjährige Wandel Richtung Elektro-Mobilität bedarf bei OEMs und Zulieferbetrieben enormer Investitionen. Diese zu finanzieren ist angesichts des Verdrängungsmarktes und der allgemein schwachen wirtschaftlichen Lage, trotz der stabilen Leitzinssätze, schwierig. Die von mehreren Regierungen in früheren Jahren aus budgetären Gründen eingestellten Fördergelder oder Steueranreize
für den Umstieg auf E-Autos, hatten zu einer Verlangsamung bei den Neuzulassungen geführt. Mittlerweile haben
diverse Länder, etwa Deutschland, Frankreich, Italien und Polen, Kaufprämien oder Steuerbefreiungen wieder eingeführt. Auch die OEMs bieten finanzielle Vorteile beim Autokauf, um das Konsumverhalten zu verbessern.
Die geopolitischen Risiken haben sich im Laufe des Jahres 2025, neben dem bereits vier Jahre dauernden Krieg in
der Ukraine, intensiviert. Im ersten Quartal 2026 eskalierte die ohnedies bereits fragile Lage im Nahen Osten durch die massiven Angriffe auf den Iran und den Libanon. Die
Meeresstraße von Hormus, wo rund 20 Prozent des internationalen Öl-Verkehrs passieren muss, stellt ein
umkämpftes logistisches Nadelöhr da. Aufgrund des
Risikos von Versorgungseinschränkungen stiegen die
Ölpreise an den Rohstoffmärkten unmittelbar. Wie sich die Preise entwickeln werden und welche mittelfristigen Auswirkungen diese auf die Inflation und die globale Wirtschaftsentwicklung haben werden, ist aktuell nicht
abschätzbar. Ebenso weiter unklar sind die globalen
Folgen aufgrund der Wirtschafts-, Territorial- und Militärpolitik der USA.
Die Entwicklung bezüglich Künstliche Intelligenz zeigt eine unheimliche Dynamik. Der Kapazitätsaufbau von Rechenzentren wird einen enormen Bedarf an Energie und Halbleitertechnik verursachen. Probleme bei der künftigen
Verfügbarkeit von elektronischen Bauteilen könnten
auftreten, da KI-Kunden eine höhere Lieferpriorität eingeräumt wird und andere Sektoren benachteiligt werden könnten. Dies könnte die Lieferketten negativ beeinflussen.
Aktuell kann nicht umfassend abgeschätzt werden, wie stark der Einfluss der genannten Risiken und Ungewissheiten
künftig auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung der
POLYTEC GROUP sein wird und ob etwaige weitere Risiken und Unsicherheiten die Umsatz- und Ertragsentwicklung
beeinträchtigen werden. Das Management verfolgt die
Entwicklungen jedenfalls mit großer Aufmerksamkeit und
hat zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die finanziellen Auswirkungen auf die POLYTEC GROUP so gering wie
möglich zu halten.
Über die Risikoberichterstattung auf den folgenden Seiten hinaus wird auch auf die Ausführungen unter Punkt G. 2. des Konzernanhangs verwiesen.
Unternehmensspezifische Risiken
a. (Absatz-)Marktrisiko
Allgemeines Absatzmarktrisiko: Die Automobilindustrie
erfährt gerade eine deutliche Veränderung der Rahmenbedingungen. Mit dem Zurückdrängen des Verbrennungsmotors und der Förderung der Elektromobilität als unmittelbare Treiber des Umbruchs sowie den mittelbaren Auswirkungen der Entwicklung im Bereich des autonomen Fahrens und neuen Mobilitätskonzepten werden die kommenden Jahre für die Automobilindustrie sehr herausfordernd. Daneben ist die Branche mit insgesamt rückläufigen Absätzen bzw. abgesetzten Fahrzeugen konfrontiert. Daher gilt es, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen und sich durch
Innovation und eine gezielte Vertriebsstrategie in dem neuen Marktumfeld klar zu positionieren und weitere Märkte zu
erschließen. Die Automobilzulieferindustrie galt schon bisher als Markt mit hohem Wettbewerb und war dabei geprägt von der Konsolidierung und Restrukturierung von Mitbewerbern. Dieser Trend wird sich noch verstärken, und die Chancen der Marktkonsolidierung gilt es dabei für die POLYTEC GROUP
zu nutzen. Das allgemeine Absatzrisiko wird sich aufgrund der Transformation hin zu klimafreundlichen Produkten und der Präsenz der POLYTEC GROUP in diesem Markt aber trotzdem weiter verschärfen, da aktuell nicht von einer kurzfristigen Erholung der derzeit insgesamt rückläufigen Automobilmärkte auszugehen ist.
Darüber hinaus bestehen auch deutlich höhere konjunkturelle und vor allem auch geopolitische Risiken als in den letzten Jahren. Die Internationalisierung der Märkte aber auch der Lieferketten bringt daher nicht nur Chancen mit sich, sondern birgt auch höhere Risiken, was mit dem Ausbruch des Coronavirus und der sich derzeit weiter schnell verändernden und geopolitisch unsicheren Gesamtlage einmal mehr
verdeutlicht wurde. Die aktuellen internationalen Handelskonflikte führen zu Nachfragerückgängen und erhöhen
die Komplexität der globalen Lieferbeziehungen. Es besteht das Risiko, dass diese Unsicherheiten auch noch in den
kommenden Jahren die Automobilindustrie weiter negativ beeinflussen werden.
Volumenrisiko: Die unveränderte Volatilität der Nachfrage bzw. die nicht planmäßige Entwicklung der Stückzahlen hat auch im Berichtsjahr die Vermögens- und Ertragslage
negativ beeinflusst; insbesondere die Abrufe im Bereich
E-Mobilität lagen massiv unter den prognostizierten Abrufmengen. Aufgrund der ungeplanten Stückzahlenabrufe kann es in zweierlei Hinsicht zu Problemen kommen. Bei zu hohen ungeplanten Abrufen können Kapazitätsengpässe die Folge sein, die zu Lieferverzögerungen und somit zu Qualitäts- und Reputationsschäden führen können. Andererseits führen fehlende Abrufe zu Auslastungsproblemen, die eine Fixkostenunterdeckung zur Folge haben können. Die POLYTEC GROUP ist bestrebt, durch einen ausgewogenen Kunden- und Auftragsmix die Abhängigkeit von einzelnen Lieferbeziehungen so gering wie möglich zu halten und sich neue Märkte vor allem auch im non-automotive
Bereich (Sichtwort „Smart Plastics“) zu erschließen.
Durch die unveränderte Volatilität der Märkte und die nur leicht anflutende Akzeptanz der Kunden für E-Fahrzeuge ist daher eine hohe Flexibilität in den Werken und eine
konsequente Beobachtung der Abrufsituation und der
Entwicklung der Modelle notwendig. Auf wesentliche
Veränderungen muss kostenseitig, aber auch mit berechtigten Forderungen durch Mehrkosten vor allem aus der Unterschreitung von Planmengen reagiert werden.
b. Beschaffungsmarktrisiko
Ein wesentliches Risiko sind auch Schwankungen der
Rohstoff- und Energiepreise, die im Fall der POLYTEC GROUP als kunststoffverarbeitendem Konzern sowohl durch nachhaltige Veränderungen des Ölpreises als auch der Raffineriekapazitäten und neue Zölle verursacht
werden können. Diesem Risiko wird, soweit gegenüber dem Kunden durchsetzbar, mit Materialpreisgleitklauseln in den offengelegten Kalkulationen sowie Mehrjahresvereinbarungen entgegengewirkt. Soweit mit dem Kunden Preise nur auf Jahresfrist vereinbart sind, ist die Veränderung der Rohstoff- und Energiepreise ein wichtiger Parameter in
den Gesprächen für die jährliche Neufestlegung der Preise. Weiters wird versucht, durch verstärkte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bislang nicht recycelbaren
Ausschuss wieder in der Produktion einzusetzen.
Ein weiteres mittelfristig bis langfristig Risiko ergibt sich durch den Preisanstieg aufgrund der abnehmenden
Verfügbarkeit von nicht erneuerbaren Rohstoffen sowie
einer möglicherweise unzureichenden Verfügbarkeit von Rezyklaten. Zudem besteht das Risiko, dass Materialien
wie SMC, GMT oder LFT künftig nicht mehr eingesetzt
werden können, da sie schwer recycelbar sind und
möglicherweise nicht mehr den hohen Nachhaltigkeitsanforderungen des europäischen Gesetzgebers bzw. der Kunden entsprechen werden.
NICHTFINANZIELLE RISIKEN UND
DEREN MANAGEMENT
Klimarisiken: Unternehmen stehen aufgrund der zunehmenden globalen Gefährdung durch den Klimawandel und andere Umweltbelastungen vor der Herausforderung,
sowohl ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu verbessern als auch ihren Energieverbrauch zu begrenzen. Diese Anforderungen gewinnen insbesondere in der Automobilzulieferbranche stetig an Bedeutung.
Die Europäische Kommission begegnet dieser Herausforderung mit dem European Green Deal, der eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie
sowie Land- und Forstwirtschaft umfasst. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen der Europäischen Union signifikant zu
reduzieren.
Um die unterschiedlichen Klimarisiken umfassend zu identifizieren und deren potenzielle Auswirkungen auf das
Unternehmen zu bewerten, setzt die POLYTEC GROUP auf eine ganzheitliche Risikobetrachtung. Dabei werden
so-wohl physische Risiken (z. B. Extremwetterereignisse, Temperaturanstieg) als auch Übergangsrisiken (z. B. regulatorische Vorgaben, Marktveränderungen, technologische Entwicklungen) systematisch analysiert.
Die Analyse basiert auf zwei wesentlichen Instrumenten. Die im Geschäftsjahr 2024 erstmals und im Berichtsjahr
erneut durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse bewertete die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen sowie dessen eigene Auswirkungen auf den Klimawandel. Hierbei wurden verschiedenste
Risikoarten berücksichtigt – von akuten physischen Klimarisiken bis hin zu Risiken, die durch Marktveränderungen, regulatorische Entwicklungen und technologische Fort-schritte entstehen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere die Transformation hin zur Elektromobilität ein
wesentliches Risiko darstellt, da dies zu einem deutlichen Absatzrückgang bei Produkten für Verbrennungsmotoren mit entsprechenden Ausfallkosten führt, durch die Zurückhaltung der Kunden beim Erwerb elektrifizierter Fahrzeuge jedoch noch kein gleichwertiges Kompensationsgeschäft festzustellen ist. Das Risiko manifestiert sich im Wesentlichen aus noch nicht umgesetzten politischen, regulatorischen und tatsächlichen Maßnahmen, die wegen des
veränderten Nutzerverhaltens und neuer Kundenanforderungen, wie z. B. der Einrichtung der Infrastruktur, eigentlich notwendig wären.
Die zweite Säule der Risikoanalyse bildet die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Diese stützt sich auf wissen-schaftlich fundierte Klimaszenarien des IPCC (RCP 2.6, 4.5 und 8.5) und bewertet standortspezifische Faktoren wie geografische Lage, klimatische Bedingungen und infra-strukturelle Anfälligkeit. Ziel der Analyse war es, sowohl chronische (z. B. anhaltender Temperaturanstieg) als auch akute klimabedingte Gefahren (z. B. Starkregen, Hoch-wasser, Hitzewellen) präzise zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Hitzewellen und Temperaturschwankungen erhebliche wirtschaftliche Risiken darstellen, da sie zu
steigenden Energiekosten, erhöhtem Wartungsaufwand für Produktionsanlagen sowie Produktivitätsverlusten
führen können.
Die POLYTEC GROUP begegnet den identifizierten Risiken mit gezielten Maßnahmen, um diese zu minimieren und neue Marktchancen zu nutzen. Das Unternehmen passt sein Produktportfolio an die steigende Nachfrage nach Elektromobilität an und konnte dabei bereits neue Markt-chancen nutzen sowie Entwicklungsprojekte starten. Gleichzeitig wird verstärkt in erneuerbare Energien investiert, um Energiekosten zu senken und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Zudem modernisiert die POLYTEC GROUP seine Produktionsprozesse und -anlagen mit neuen Konzepten und setzt ressourcenschonende Fertigungsverfahren ein.
Die finanziellen Annahmen der POLYTEC GROUP spiegeln die identifizierten Klimarisiken und deren potenzielle Aus-wirkungen auf die Unternehmensentwicklung wider. Mögliche Kostensteigerungen durch CO₂-Regulierungen, volatile Energiepreise sowie wirtschaftliche vertretbare Investitionen in nachhaltige Technologien werden systematisch in die Budget- und Mittelfristplanung integriert. Gleichzeitig werden regulatorische Entwicklungen und Markttrends kontinuierlich überwacht, um die strategische Ausrichtung flexibel anzupassen und eine nachhaltige Wertschöpfung sicherzustellen. Gleichzeitig stellen Mehrkosten, die sowohl aus obligatorischen Investitionen in klimafreundliche Technologien als auch aus Energiepreissteigerungen resultieren, ein wirtschaftliches Risiko für die POLYTEC GROUP dar. Diesen Risiken wird – wie unter Punkt b. Beschaffungsmarktrisiko beschrieben – gezielt entgegengewirkt. Die
regelmäßige Überprüfung der Klimarisiken und -chancen durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse gewährleistet, dass die POLYTEC GROUP langfristig widerstandsfähig gegenüber klimabedingten Herausforderungen bleibt. Gleichzeitig ermöglicht dieser Ansatz, auch wirtschaftliche Chancen
in einer zunehmend klimaneutralen Wirtschaft aktiv zu
nutzen.
Finanzielle Risiken und deren Management und Sensitivität
Kreditrisiko: Aufgrund der Kundenstruktur – rund 85% des Umsatzes werden mit den OEMs oder großen Systemlieferanten erzielt – ist die POLYTEC GROUP dem Bonitätsrisiko der Automobilindustrie ausgesetzt. Die Außenstände
werden laufend kritisch verfolgt und die vereinbarungsgemäße Bezahlung von Forderungen sichergestellt. Im
Geschäftsjahr 2025 wurden rund 58% (Vorjahr: 59%) des Umsatzes mit den zwei größten Kundengruppen erzielt. Dies ergibt ein gewisses Klumpenkreditrisiko, das vom
Management aber als unkritisch im Hinblick auf Kreditausfälle eingestuft wird. Die Abhängigkeit von wenigen Kunden ist ein Wesensmerkmal der Automobilzulieferindustrie. Als Kunde wird in diesem Zusammenhang eine Gruppe
verbundener Unternehmen definiert, die durchaus auch mehrere Automobilmarken herstellen kann.
Das Ausfallrisiko bei flüssigen Mitteln wird als gering
eingeschätzt.
Trotz des allgemein als gering eingestuften Kreditrisikos entspricht das maximale theoretische Ausfallrisiko grundsätzlich den Buchwerten der einzelnen finanziellen Vermögenswerte. Die fakturierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind überwiegend über Kreditversicherungen gedeckt und ein Ausfall würde die POLYTEC GROUP nur mit einem Selbstbehalt von 10% belasten. Zum Stich-tag besteht eine Kreditversicherungsvereinbarung, die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 28.062 (Vorjahr: TEUR 39.631) versichert. Das theoretische Ausfallrisiko beträgt TEUR 212.698 (Vorjahr: TEUR 215.262). Das theoretische Ausfallrisiko errechnet sich aus den Buchwerten der zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden, kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie der Zahlungsmittel.
Liquiditätsrisiko: Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, fällige Verbindlichkeiten nicht fristgerecht begleichen zu können. Die Gruppe sichert ihren Liquiditätsbedarf durch Vorhalten einer Barreserve sowie durch die vorzeitige Refinanzierung endfälliger Finanzverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Zuge der Refinanzierung eine Beteiligungsfinanzierung in Höhe von TEUR 35.000 abgeschlossen, welche im Januar 2024 auf TEUR 60.000 aufgestockt wurde. Die Rückzahlung der Finanzierung erfolgt halbjährlich zu acht gleichhohen Raten. Der Buchwert beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf TEUR 37.500 (Vorjahr: TEUR 52.500). Für die Beteiligungsfinanzierung wurden ein Eigenkapital Covenant sowie ein Net Debt Covenant vereinbart, eine erstmalige Überprüfung erfolgte zum 31. Dezember 2024. Bei Nichteinhaltung der Covenants besteht eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung an die Finanzierungspartner. Zum 31.12.2025 wurde, wie auch im Vorjahr, der Covenant eingehalten.
Die POLYTEC GROUP startete in 2023 auch mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, deren Zweck es ist, eine effiziente Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarungen werden bei ausgewählten Konzerngesellschaften auf das gesamte Lieferantenportfolio angewendet. Neben
einer Verlängerung der Zahlungsfristen tragen die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zudem zu einer
besseren Vorhersage der Mittelabflüsse bei.
Ein etwaiges Liquiditätsrisiko wird aktiv durch die Konzern-zentrale gesteuert. Das Management hat Zugriff auf ein Treasury Management System, in dem alle Zahlungseingänge und -ausgänge von den POLYTEC Gesellschaften ersichtlich sind. Zudem werden jeden Monat aktualisierte Cash-Planungen erstellt, wodurch eine fristgerechte Zahlung von Verbindlichkeiten gewährleistet werden soll.
Währungsrisiko: Der weitaus überwiegende Anteil der
Umsätze der POLYTEC GROUP wird in Euro fakturiert,
sodass das Währungsrisiko den Konzern in Summe nur in untergeordnetem Maß betrifft. Zum Teil erfolgt der Einkauf von Vorleistungen in derselben Währung wie der Verkauf, sodass sich Währungsrisiken natürlich „hedgen“. Die Gruppe ist größeren Währungsrisiken in jenen Ländern ausgesetzt, in denen in Euro fakturiert, Vorleistungen aber in lokaler Währung zugekauft werden müssen. Diese Risiken sind
vielfach nicht Finanzinstrumenten zuzuordnen, da sie vor
allem auch auf Personalkosten zurückzuführen sind.
Zinsänderungsrisiko: Dem Zinsänderungsrisiko begegnet die POLYTEC GROUP durch ein der langfristigen Zinsmeinung entsprechendes Portfolio von variablen und fixen Finanzierungen, wobei langfristige Finanzierungen zum überwiegenden Teil variabel verzinst sind. Im Geschäftsjahr 2025
sowie 2024 wurden keine derivativen Produkte zur Zinssicherung eingesetzt.
Sonstige Risiken: Sonstige wesentliche Verpflichtungen und Risiken, die im vorliegenden Konzern- und Jahresabschluss nicht entsprechend gewürdigt oder in den Erläuterungen
angeführt wurden, sind dem Management nicht bekannt.
7. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird.
Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt strengen Regeln und konzernweit gültigen Richtlinien, die jegliche damit im Zusammenhang stehende
Risiken wie dolose Handlungen oder z. B. „CEO Fraud“-
Szenarien vermeiden sollen. Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen u. a. Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen beschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendeten Systemanwendungen.
Das führende Management-Steuerungsinstrument ist das gruppenweit implementierte Planungs- und Berichtssystem. Darin sind insbesondere eine Mittelfristplanung mit dreijährigem Planungshorizont, eine jährliche Budgetplanung und Monatsberichte enthalten. Die von POLYTEC GROUP Financial Services erstellte monatliche Finanzberichterstattung bildet die aktuelle Entwicklung aller Konzerngesellschaften zeitnah ab. Der Inhalt dieser Berichte ist gruppenweit vereinheitlicht und umfasst neben Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz die daraus abgeleiteten wesentlichen Kennzahlen sowie eine Abweichungsanalyse.
Durch das standardisierte gruppenweite Finanzberichtswesen sowie eine interne Ad-hoc-Berichterstattung
über unternehmensrelevante Ereignisse wird der Vorstand laufend über alle wichtigen Sachverhalte und Risiken informiert. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer Aufsichtsratssitzung pro Quartal über den laufenden Geschäftsgang, die operative Planung und die mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet und in besonderen Fällen auch unmittelbar informiert. In den zweimal im Jahr stattfindenden Prüfungsausschusssitzungen wird u. a. auch die Wirksamkeit des internen Kontroll- sowie des Risikomanagementsystems behandelt.
8. ANGABEN ZU KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTEN UND DAMIT VERBUNDENEN VERPFLICHTUNGEN GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der POLYTEC Holding AG betrug zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 unverändert EUR 22,3 Mio. und war in 22.329.585 Stückaktien zum Nennwert von je EUR 1,00 unterteilt. Weitere Aktiengattungen bestanden nicht. Sämtliche Aktien waren zum Handel im Segment prime
market der Wiener Börse zugelassen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 hielt ein Aktionär eine Beteiligung von mehr als 10,0% des Grundkapitals der
POLYTEC Holding AG: mit 25,61% die MH Beteiligungs GmbH. Darüber hinaus waren dem Vorstand zum Bilanzstichtag keine Aktionär:innen bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10,0% hielten. Keine Inhaber:innen von Aktien verfügten über besondere Kontrollrechte.
Aktionärsstruktur zum
31. DezembeR 2025
Zum 31. Dezember 2025 stellte sich die Aktionärsstruktur der POLYTEC Holding AG auf Basis der ausgegebenen 22.329.585 Aktien wie folgt dar:
Die aktuelle Zusammensetzung der Aktionärsstruktur ist auf der Website des Unternehmens www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Aktie abrufbar.
STIMMRECHTSMITTEILUNGEN
Der POLYTEC Holding AG wurde von Aktionär:innen eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 130 BörseG 2018 gemeldet, die das Geschäftsjahr 2025 betrafen. In der folgenden
Tabelle sind die Stimmrechte der meldepflichtigen juristischen Person nach den Transaktionen dargestellt:
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Meldepflichtige Person | Sitz/Staat | Datum | Grund | Stimmrechte absolut | Stimmrechte relativ |
LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. | Wien/Österreich | 21.01.2025 | Erwerb | 1.116.744 | 5,00% |
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Der LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sind
indirekt über ihre Fonds Stimmrechte im Ausmaß von 5,00% nach dem BörseG 2018 zuzurechnen.
Änderungen von bedeutenden Beteiligungen, die der
POLYTEC Holding AG nach dem Bilanzstichtag 2025 oder nach Redaktionsschluss dieses Berichts bekanntgegeben wurden, sind auf der Website des Unternehmens
www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, News, Beteiligungsmeldungen abrufbar.
EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTEN
Während des Geschäftsjahres 2025 wurde die POLYTEC Holding AG einmal über Eigengeschäfte von Führungs-kräften gemäß Artikel 19 MAR informiert und hat zu diesem Ereignis die vorgeschriebene Meldung fristgerecht
veröffentlicht. Die Transaktion ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
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Meldepflichtige Person | Position | Datum | Geschäft | Volumen in Stück | Preis je Aktie in EUR |
Markus Mühlböck | Mitglied des Vorstands | 02.01.2025 | Erwerb | 8.000 | 2,10 |
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Darüber hinaus wurden während des Geschäftsjahres 2025 seitens Personen, die Führungsaufgaben innerhalb der
POLYTEC Holding AG wahrnehmen sowie in enger Beziehung zu diesen stehende Personen (natürliche und juristische), keine Meldungen über Eigengeschäfte übermittelt.
Eine Übersicht der Eigengeschäfte von Führungskräften, inklusive jener, die nach dem Bilanzstichtag 2025 oder nach dem Redaktionsschluss dieses Berichts getätigt
wurden, ist auf der Website der Wiener Börse unter www.wienerborse.at im Bereich Marktdaten, Statistiken, Managers‘ Transactions abrufbar.
EIGENE AKTIEN
Während des Geschäftsjahres 2025 hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die
POLYTEC Holding AG hielt somit am Bilanzstichtag
31. Dezember 2025 unverändert 334.041 Stück eigene
Aktien bzw. rund 1,5% am Grundkapital. Der Kurswert
am Bilanzstichtag betrug rund EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Der Anschaffungswert dieser Aktien lag
bei EUR 1,9 Mio. Die Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft, basierend auf dem Beschluss im Rahmen der 25. Ordentlichen Haupt-
versammlung vom 10. Juni 2025, ist bis zum
9. Dezember 2027 gültig.
GENEHMIGTES KAPITAL
Mit Beschluss der 25. Ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2025 wurde ein genehmigtes Kapital
beschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats längstens drei Jahre ab Eintragung in das Firmenbuch, also bis zum 31. Juli 2028, das Grund-
kapital um bis zu Nominale EUR 6.698.875,00 durch
Ausgabe neuer Aktien zu einem Mindestausgabebetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften erhöhen wird.
SONSTIGE ANGABEN
Es existiert keine Entschädigungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels. Ebenso gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Beschäftigte. Weitere bedeutende Vereinbarungen, auf die ein
Kontrollwechsel oder ein öffentliches Übernahmeangebot eine Auswirkung hätten, bestehen nicht. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand oder Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
Die im Firmenbuch eingetragene Website der
POLYTEC Holding AG lautet www.polytec-group.com
Hörsching, am 31. März 2026
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO