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INHALTSVERZEICHNIS
JAHRESFINANZBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2024 DER POLYTEC HOLDING AG, HÖRSCHING
KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2024
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 (mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen)
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2024
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 (mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen)
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2024 (mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen)
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das Geschäftsjahr 2024
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024 der POLYTEC Holding AG, Hörsching
A. Allgemeine Angaben
B. Konsolidierungsgrundsätze
C. Fair-Value-Bewertung
D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
E. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung und zur Konzernbilanz
F. Kapitalflussrechnung
G. Sonstige Angaben
Konzernlagebericht der POLYTEC Holding AG für das Geschäftsjahr 2024
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Bestätigungsvermerk Konzernabschluss
Corporate Governance
Bericht des Aufsichtsrats
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2024
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der POLYTEC Holding AG, Hörsching
1. Anwendung der unternehmensrechtlichen Vorschriften
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Erläuterungen zur Bilanz
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
5. Ergänzende Angaben
Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2024
Anlage 2 zum Anhang: Beteiligungsliste
Lagebericht der POLYTEC Holding AG für das Geschäftsjahr 2024
Bestätigungsvermerk Jahresabschluss
Herausgeber:
POLYTEC Holding AG
Polytec-Straße 1, 4063 Hörsching, Österreich
Firmenbuch: FN 197646g, Handelsgericht Linz
LEI: 529900OVSOBJNXZACW81
www.polytec-group.com
Hörsching, am 24. April 2025
Inhaltsverzeichnis
Konzernlagebericht der POLYTEC Holding AG für das Geschäftsjahr 2024

Konzernabschluss
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen
in TEUR
Konzernanhang
2024
2023
angepasst1)
Umsatzerlöse
E. 1
677.831
635.987
Sonstige betriebliche Erträge
E. 2
6.819
5.238
Bestandsveränderung
 
284
494
Andere aktivierte Eigenleistungen
 
718
148
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
E. 3
352.594
337.607
Personalaufwand
E. 4
231.391
218.150
Sonstige betriebliche Aufwendungen
E. 5
65.277
59.471
Entkonsolidierungsergebnis
B. 1
723
0
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)
 
35.667
26.639
Abschreibungen
E. 8/E. 9
31.814
33.358
Ergebnis vor Zinsen und Steuern = operatives Ergebnis (EBIT)
 
3.853
6.719
Zinsaufwand
 
12.803
9.373
Zins- und sonstige Finanzerträge
 
465
304
Sonstige Finanzierungsaufwendungen
 
23
0
Finanzergebnis
E. 6
12.361
9.070
Ergebnis vor Steuern
 
8.508
15.789
Steuererträge
E. 7
1.607
1.730
Ergebnis nach Steuern
 
6.901
14.059
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile
 
449
9
davon Ergebnis der Muttergesellschaft
 
6.452
14.068
unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR
E. 19
0,29
0,64
1) Ausweisänderung bei Finanzergebnis. Erläuterungen siehe unter D. 20 „Ausweisänderung“.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2024

1.1.–31.12.2024
in TEUR
Konzernanhang
Konzern
Nicht beherrschende Anteile
Summe
Ergebnis nach Steuern
 
6.452
449
6.901
Posten, die nicht in zukünftigen Perioden
in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert (recycelt) werden
 
 
 
 
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen
 
1.162
0
1.162
darauf entfallende latente Steuern
 
320
0
320
 
E. 21
841
0
841
Posten, die in zukünftigen Perioden
in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert (recycelt) werden
 
 
 
 
Währungsumrechnung und Hochinflationsanpassung
 
2.878
0
2.878
 
 
2.878
0
2.878
 
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
2.037
0
2.037
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
4.416
449
4.865
1.1.–31.12.2023
in TEUR
Konzernanhang
Konzern
Nicht beherrschende Anteile
Summe
Ergebnis nach Steuern
 
14.068
9
14.059
Posten, die nicht in zukünftigen Perioden
in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert (recycelt) werden
 
 
 
 
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen
 
1.345
0
1.345
darauf entfallende latente Steuern
 
383
0
383
 
E. 21
962
0
962
Posten, die in zukünftigen Perioden
in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert (recycelt) werden
 
 
 
 
Währungsumrechnung und Hochinflationsanpassung
 
1.258
0
1.258
 
 
1.258
0
1.258
 
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
296
0
296
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
14.364
9
14.355
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024
mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen
AKTIVA
in TEUR
Konzernanhang
31.12.2024
31.12.2023
angepasst1)
A. Langfristiges Vermögen
 
 
 
I.Immaterielle Vermögenswerte
E. 8
6.148
6.253
II.Firmenwerte
E. 8
0
0
III.Sachanlagen
E. 9
225.877
242.204
IV.Langfristige finanzielle Vermögenswerte
 
88
1.129
V.Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
E. 13
27.250
31.574
VI.Latente Steueransprüche
E. 10
12.698
8.725
 
 
272.060
289.884
B. Kurzfristiges Vermögen
 
 
 
I.Vorräte
E. 11
39.114
41.303
II.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
E. 12
54.299
52.165
III.Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
E. 13
58.905
70.506
IV.Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte
E. 14
5.977
10.114
V.Steuererstattungsansprüche
 
2.325
3.662
VI.Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
E. 15
8.795
15.781
VII.Zahlungsmittel
E. 16
66.013
49.610
 
 
235.427
243.141
 
 
507.488
533.025
PASSIVA
in TEUR
Konzernanhang
31.12.2024
31.12.2023
A. Eigenkapital
 
 
 
I.Grundkapital
 
22.330
22.330
II.Kapitalrücklagen
 
37.563
37.563
III.Eigene Anteile
 
1.855
1.855
IV.Gewinnrücklagen
 
158.347
167.433
V.Andere Rücklagen
 
6.519
8.554
 
 
209.867
216.917
VI.Nicht beherrschende Anteile
 
1.875
3.595
 
E. 18
211.742
220.512
B. Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
I.Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
E. 20
91.265
88.626
II.Latente Steuerverpflichtungen
E. 10
952
1.172
III.Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
E. 21
21.554
20.058
 
 
113.771
109.856
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
I.Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
E. 22
55.351
83.638
II.Steuerschulden
E. 23
517
622
III.Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
 
179
27
IV.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
E. 24
63.389
63.734
V.Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden
E. 13
1.669
1.982
VI.Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
E. 25
48.335
44.576
VII.Kurzfristige Rückstellungen
E. 26
12.536
8.078
 
 
181.975
202.657
 
 
507.488
533.025
1) Ausweisänderung bei sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte. Erläuterungen siehe unter D. 20 „Ausweisänderung“.
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2024
mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen
in TEUR
Konzernanhang
2024
2023
 
Ergebnis vor Steuern
 
8.508
15.789
+
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
 
31.814
33.358
-
Unbarer Ertrag aus Entkonsolidierung
B. 1
723
0
-(+)
Zinsergebnis
12.339
9.124
+(-)
Sonstige unbare Aufwendungen und Erträge
F.
1.573
442
+(-)
Erhöhung (Senkung) von langfristigen Verpflichtungen
gegenüber Arbeitnehmern
 
70
761
-(+)
Gewinne (Verluste) aus dem Abgang vom Anlagevermögen
872
253
-(+)
Erhöhung (Senkung) von Vorräten
 
2.898
3.936
-(+)
Erhöhung (Senkung) von Liefer- und sonstigen Forderungen
sowie Vertragsvermögenswerten
 
26.251
10.653
+(-)
Erhöhung (Senkung) von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten sowie Vertragsverbindlichkeiten
 
2.132
8.768
+(-)
Erhöhung (Senkung) von Rückstellungen
 
4.427
5.394
=
Konzern-Cash-Flow aus der laufenden Tätigkeit
 
69.560
36.211
-
Steuerzahlungen
 
1.256
2.823
=
Konzern-Cash-Flow aus dem operativen Bereich
 
68.304
33.389
 
 
 
 
 
-
Investitionen in das Anlagevermögen
F.
25.218
22.395
+
Abgang von Tochterunternehmen abzüglich aufgegebener liquider Mittel3)
 
20.296
0
+
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
4.947
1.116
+
Erhaltene Zinsen
 
547
250
-(+)
Erhöhung (Senkung) von verzinslichen und sonstigen langfristigen Forderungen
 
0
41
=
Konzern-Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
 
572
21.070
 
 
 
 
 
-
Rückzahlungen von Darlehensfinanzierungen1)
 
15.770
7.052
-
Rückzahlungen aus Schuldscheindarlehen
 
38.211
34.346
+
Aufnahme Beteiligungsfinanzierungen
 
25.000
35.226
-
Rückzahlungen von Immobilienkrediten1)
 
1.238
2.520
-
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen2)
 
8.382
8.868
-(+)
Veränderung kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (Kontokorrentkonten)
 
2.335
10.141
-
Bezahlte Zinsen
 
12.233
8.025
-
Ausschüttungen
 
392
2.225
+
Sonstige Eigenmittelveränderungen
 
879
0
=
Konzern-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
F.
52.683
17.669
 
 
 
 
 
+(-)
Konzern-Cash-Flow aus dem operativen Bereich
 
68.304
33.389
+(-)
Konzern-Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
 
572
21.070
+(-)
Konzern-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
 
52.683
17.669
=
Veränderung der Zahlungsmittel
 
16.193
5.350
+(-)
Einfluss von Wechselkursänderungen
 
210
176
+
Anfangsbestand der Zahlungsmittel
 
49.610
55.136
=
Endbestand der Zahlungsmittel
 
66.013
49.610
1) Darlehensfinanzierungen und Immobilienkredite entsprechen der Position „Bankverbindlichkeiten" und „andere verzinsliche Verbindlichkeiten“ unter den verzinslichen Verbindlichkeiten.
2) Zu „Abflüsse aus Leasingvereinbarungen" siehe Position „Leasingverbindlichkeiten" unter den verzinslichen Verbindlichkeiten.
3) Erläuterungen siehe unter B. 1 „Konsolidierungskreis“.

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das Geschäftsjahr 2024
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Konzernanhang
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Eigene Anteile




Stand 1.1.2024
 
22.330
37.563
1.855
 
Korrektur nach IAS 81)
 
0
0
0
 
Korrigierter Stand 1.1.2024
 
22.330
37.563
1.855
 
Ergebnis nach Steuern
 
0
0
0
 
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
0
0
0
 
Gesamtergebnis
 
0
0
0
 
Ausschüttung
 
0
0
0
 
Änderungen aufgrund Entkonsolidierung
B. 1
0
0
0
 
Stand 31.12.2024
E. 18
22.330
37.563
1.855
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Konzernanhang
Grundkapital
Kapitalrücklagen




Eigene Anteile



Stand 1.1.2023
 
22.330
37.563
1.855
 
Ergebnis nach Steuern
 
0
0
0
 
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
 
0
0
0
 
Gesamtergebnis
 
0
0
0
 
Ausschüttung
 
0
0
0
 
Stand 31.12.2023
E. 18
22.330
37.563
1.855
 
1) Erläuterungen siehe unter D. 19 „Fehlerkorrektur nach IAS 8.“

 
 
Andere Rücklagen
 
 
 
 
Gewinnrücklagen
Versicherungs-mathematische Gewinne/Verluste
Rücklage aus Währungs-umrechnung und Hochinflations-anpassung
Anteile der Aktionäre der POLYTEC
Holding AG
Nicht
beherrschende Anteile
Summe
 
167.433
480
8.077
216.916
3.595
220.512
 
2.634
0
0
2.634
0
2.634
 
164.799
480
8.077
214.282
3.595
217.877
 
6.452
0
0
6.452
449
6.901
 
0
841
2.878
2.037
0
2.037
 
6.452
841
2.878
4.416
449
4.865
 
0
0
0
0
392
392
 
0
0
0
0
879
879
 
158.347
1.321
5.199
209.867
1.875
211.742
 
 
Andere Rücklagen
 
 
 
 
Gewinnrücklagen
Versicherungs-mathematische Gewinne/Verluste
Rücklage aus Währungs-umrechnung und Hochinflations-anpassung
Anteile der Aktionäre der POLYTEC
Holding AG
Nicht
beherrschende Anteile
Summe
 
183.700
1.442
6.819
233.479
3.611
237.092
 
14.068
0
0
14.068
9
14.059
 
0
962
1.258
296
0
296
 
14.068
962
1.258
14.364
9
14.355
 
2.200
0
0
2.200
26
2.225
 
167.433
480
8.077
216.916
3.595
220.512
Konzernanhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 DER POLYTEC HOLDING AG, HÖRSCHING
A. Allgemeine Angaben
Die POLYTEC GROUP ist ein international tätiger Konzern mit Schwerpunkt in der kunststoffverarbeitenden Automobilindustrie mit Sitz in Österreich. Die Gruppe ist in der Automobilindustrie als Zulieferer von Komponenten und Modulen – vorwiegend für den Bereich Motorraum und Exterieur im Großvolumensegment – sowie als Lieferant von Originalzubehör und Teilen für das Klein- und Mittelvolumensegment tätig. Die Adresse der POLYTEC Holding AG lautet Polytec-Straße 1, 4063 Hörsching, Österreich.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 der POLYTEC Holding AG (in weiterer Folge als „Konzern“ oder „POLYTEC GROUP“ bezeichnet) wurde in Übereinstimmung mit den Richtlinien der International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs 1 UGB erfüllt.
Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 1. April 2025 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und mitzuteilen, dass er den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 billigt. Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, eine Änderung des Konzernabschlusses zu veranlassen.
Die POLYTEC Holding AG hat ihren Sitz in Hörsching, Österreich, und ist in das Firmenbuch beim Landes- als Handelsgericht Linz unter der Nummer FN 197646 g eingetragen. Der Legal Entity Identifier (LEI) lautet 529900OVSOBJNXZACW81.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der vorliegende Konzernabschluss ersetzt gemäß § 245a UGB den ansonsten aufzustellenden Konzernabschluss gemäß § 244 ff UGB. Die POLYTEC Composites Germany GmbH & Co KG, die POLYTEC Compounds GmbH & Co. KG und die Polytec Plastics Germany GmbH & Co KG nehmen die Befreiung gemäß § 264b HGB in Anspruch.
Going Concern
Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses muss das Management die Fähigkeit der POLYTEC GROUP hinsichtlich Bilanzierung unter der Prämisse der Unternehmensfortführung beurteilen. Wenn wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf Ereignisse oder Bedingungen vorliegen, die signifikante Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen, dann wären diese Unsicherheiten zu erläutern. Nach Einschätzungen des Managements bestehen keine Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung für die POLYTEC GROUP. Die Konzern-Kapitalflussrechnung aus dem operativen Bereich in Höhe von EUR 68,3 Mio. (siehe dazu Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjähr 2024) sowie interne positive Cash-Planungen begründen die stabile Liquiditätssituation den Konzerns. Weiters weist der Konzern Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 66,0 Mio. und ein Eigenkapital in Höhe von EUR 211,7 Mio. auf, was einer Eigenkapitalquote von 41,7% entspricht.

1. Neue und geänderte Standards
ab dem Geschäftsjahr 2024
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2024 erstmalig anzuwenden:
Standard
Interpretationen
Anwendungspflicht lt. IASB für Geschäftsjahre ab
Übernahme
durch die EU
zum 31.12.2024
Änderungen an IAS 1
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (einschließlich Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens)
1. Jänner 2024
Ja
Änderungen an IAS 1
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen
1. Jänner 2024
Ja
Änderungen an IFRS 16
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
1. Jänner 2024
Ja
Änderungen an IAS 7/IFRS 7
Angabevorschriften zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
1. Jänner 2024
Ja
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der POLYTEC GROUP.
2. Neue und geänderte Standards
ab dem Geschäftsjahr 2025
Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre beginnend mit 1. Jänner 2025 auswirken werden. Die nachfolgenden, vom IASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänzten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch von der POLYTEC GROUP nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:
Standard
Interpretationen
Anwendungspflicht lt. IASB für Geschäftsjahre ab
Übernahme
durch die EU
zum 31.12.2024
Änderungen an IAS 21
Mangel an Umtauschbarkeit
1. Jänner 2025
Ja
Änderungen an IFRS 9/IFRS 7
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
1. Jänner 2026
Ausstehend
Änderungen an IFRS 9/IFRS 7
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
1. Jänner 2026
Ausstehend
Diverse
Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Band 11
1. Jänner 2026
Ausstehend
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
1. Jänner 2027
Ausstehend
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
1. Jänner 2027
Ausstehend
Im Hinblick auf die künftige Anwendung der weiteren, noch nicht in Kraft getretenen und von der POLYTEC GROUP auch nicht vorzeitig angewendeten, Standards bzw. Interpretationen werden keine wesentlichen materiellen Änderungen von bilanzierten Vermögenswerten, Schulden oder sonstigen Angaben im Konzernabschluss erwartet. Eine Ausnahme stellt lediglich die Erstanwendung von IFRS 18 dar. Von der POLYTEC GROUP werden hier aktuell die möglichen Auswirkungen des neuen Standards, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für MPMs bewertet. Die POLYTEC GROUP prüft auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden.
B. Konsolidierungsgrundsätze
1. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) bzw. IAS 28 (Investments in Associates). Muttergesellschaft ist die POLYTEC Holding AG, Hörsching. In den Konzernabschluss werden der Abschluss der POLYTEC Holding AG und die Abschlüsse der von der POLYTEC Holding AG beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen zum 31. Dezember jeden Jahres durch Voll- bzw. Equity-Konsolidierung einbezogen.
Der Konsolidierungskreis der POLYTEC GROUP umfasst 38 (Vorjahr: 39) vollkonsolidierte, davon 31 (Vorjahr: 31) ausländische Unternehmen.
Beherrschung liegt vor, wenn das Unternehmen die Entscheidungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.
Dementsprechend sind zusätzlich zur Muttergesellschaft sechs (Vorjahr: sieben) inländische und 31 (Vorjahr: 31) ausländische Tochterunternehmen einbezogen, die unter der Beherrschung der POLYTEC Holding AG stehen. Die fünf (Vorjahr: sechs) nicht einbezogenen Unternehmen sind auch in Summe unwesentlich. Der Abschlussstichtag für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2024.
Eine Übersicht über die konsolidierten Unternehmen findet sich in Abschnitt G. 6.
Die Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen werden grundsätzlich ab dem Erwerbszeitpunkt bis zum Veräußerungszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Die erstmalige Einbeziehung eines Tochterunternehmens erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Vermögen und die Geschäfte dieser Gesellschaft tatsächlich an das jeweilige Mutterunternehmen übertragen wird. Gesellschaften die gegründet oder geschlossen werden, werden bei Wesentlichkeit für den Konzernabschluss einbezogen oder bei Unwesentlichkeit nicht mehr in den Konsolidierungskreis einbezogen.
Der Konsolidierungskreis veränderte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Stand 31.12.2023
39
Zugang aufgrund Wesentlichkeit
(PH Immobilien GmbH)
1
Abgang wegen Veräußerung
–2
Stand 31.12.2024
38
davon ausländische Unternehmen
31
Wie im Vorjahr wurden auch in 2024 keine Beteiligungen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Unternehmenstransaktionen und Neugründungen 2024
Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Refinanzierung wesentlicher Schuldscheindarlehen der POLYTEC Holding AG hatte sich die Huemer Invest GmbH, ein dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Friedrich Huemer verbundenes Unternehmen, gegenüber der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich zu einem Erwerb des Anlagevermögens der POLYTEC Immobilien GmbH, im Wesentlichen bestehend aus dem Werk bzw. der Liegenschaft in Hörsching, verpflichtet. Der Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages zum Erwerb der Geschäftsanteile der POLYTEC Immobilien GmbH mittelbar durch Erwerb der Geschäftsanteile der PH Immobilien GmbH durch die Huemer Immobilien GmbH erfolgte im April 2024. Im Verkaufspreis wurden die Immobilien mit einem Wert von EUR 21 Mio. angesetzt. Mit Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages schieden die PH Immobilien GmbH und die von ihr gehaltene POLYTEC Immobilien GmbH aus dem Konsolidierungskreis der POLYTEC Holding AG aus.
Gesellschaft
Anteil am
Eigenkapital
Datum
Entkonso-lidierung
PH Immobilien GmbH, Hörsching
100,0%
15.04.2024
POLYTEC Immobilien GmbH, Hörsching
94,5%
15.04.2024
Der Beitrag der PH Immobilien GmbH sowie der POLYTEC Immobilien GmbH zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2024 stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
2024
Umsatzerlöse
28
Ergebnis nach Steuern
–229
Das Ergebnis aus der Entkonsolidierung der PH Immobilien GmbH sowie der POLYTEC Immobilien GmbH wurde durch Gegenüberstellung des abgehenden Nettovermögens mit der erhaltenen Gegenleistung unter Berücksichtigung von bislang direkt im Eigenkapital erfassten nicht beherrschenden Anteilen ermittelt. Der sich daraus ergebende Effekt für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beträgt TEUR -723 (siehe Position „Entkonsolidierungsergebnis“).
Die in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Position „Abgang von Tochterunternehmen abzüglich aufgegebener liquider Mittel“ in Höhe von TEUR 20.296 setzt sich aus der erhaltenen Gegenleistung in Höhe von
TEUR 20.412 abzüglich aufgegebener liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 116 zusammen.
in TEUR
2024
Erhaltene Gegenleistung
20.412
Abgehendes Nettovermögen
–22.014
Kumulative nicht beherrschende Anteile, die bei Kontrollverlust über das Tochterunternehmen neutral abgehen
879
Unternehmenstransaktionen und Neugründungen 2023
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die PH Immobilien GmbH, Hörsching, als 100%ige Tochter der POLYTEC Holding AG neu gegründet. Aufgrund von untergeordneter Bedeutung wird die PH Immobilien GmbH noch nicht in den Konzernabschluss per 31. Dezember 2023 einbezogen.
Zum 30. September 2023 kam es zur Verschmelzung der PT Immobilien GmbH, als übertragende Gesellschaft, auf die POLYTEC Immobilien GmbH, als übernehmende Gesellschaft.
Zudem wurde die POLYTEC FOHA Corp., Markham, im Geschäftsjahr 2023 aufgrund von Schließung entkonsolidiert. Die sich daraus ergebenden Effekte sind unwesentlich.
2. Konsolidierungsmethoden
Vollkonsolidierung
Für Erwerbe wurde IFRS 3 (Business Combinations) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach auf Basis der Neubewertungsmethode (Ansatz aller Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value auch bei nicht beherrschenden Anteilen und vollständige Aufdeckung der stillen Reserven unabhängig von der Höhe der nicht beherrschenden Anteile). Dem Beteiligungsbuchwert wird das anteilige, neu bewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (Purchase Accounting).
Verbleibt darüber hinaus ein Unterschiedsbetrag, wird er als Firmenwert aktiviert. Sämtliche Firmenwerte werden einem jährlichen Impairmenttest unterzogen. Ein Erwerb unter dem Marktwert erfordert vor Erfassung eines Gewinns eine Beurteilung, ob alle Vermögenswerte und Schulden richtig identifiziert wurden. Der verbleibende Gewinn (Badwill) wird im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst.
Nicht beherrschende Anteile sind im Konzernabschluss entsprechend den Bestimmungen des IFRS 10 als Teil des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Die nicht beherrschenden Anteile werden im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Basis des anteiligen Eigenkapitals ermittelt.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden ebenfalls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
3. Währungsumrechnung
Geschäftstransaktionen in ausländischer Währung
In den einzelnen Gesellschaften der Gruppe wurden Vorgänge in ausländischen Währungen zum Kurs der Transaktion bewertet. Daraus resultierende Währungsdifferenzen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Umrechnung von Einzelabschlüssen in ausländischer Währung
Die funktionale Währung der außerhalb des Euro-Raums gelegenen Tochtergesellschaften ist die jeweilige Landeswährung. Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften wurden mit dem Referenzkurs der EZB am Bilanzstichtag umgerechnet. Daraus resultierende Währungsdifferenzen werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet.
In den Konzernabschluss der POLYTEC Holding AG werden auch zwei in der Türkei ansässige Gesellschaften mit einbezogen. Seit dem 1. April 2022 ist die Türkei als Hochinflationsland einzustufen, wonach die Bestimmungen des IAS 29 anzuwenden sind. Etwaige sich aus der Hochinflation ergebende Effekte werden sowohl in der Eigenmittelüberleitung, als auch der Gesamtergebnisrechnung sowie dem Anlagenspiegel dargestellt.
Bei der POLYTEC COMPOSITES South Africa (Pty) Ltd. wurde als funktionale Währung der EUR festgelegt, da sich der Prozentsatz der Euro-Transaktionen stetig erhöht und die Erlös- und Kostenorientierung in EUR erfolgt.
Währungsdifferenzen bei monetären Posten, die wirtschaftlich zu einem Bestandteil an einem ausländischen Unternehmen gehören, z. B. langfristige Forderungen und Ausleihungen, werden erfolgsneutral mit dem Gesamtergebnis verrechnet und im Posten „Währungsumrechnung“ erfasst.
Folgende Wechselkurse wurden verwendet:
 
Durchschnittlicher Wechselkurs
Wechselkurs am Bilanzstichtag
 
2024
2023
31.12.2024
31.12.2023
CNY
7,7700
7,6805
7,5833
7,8509
CZK
25,1256
23,9808
25,1850
24,7240
GBP
0,8449
0,8687
0,8292
0,8691
HUF
400,0000
384,6154
411,3500
382,8000
TRY
35,7143
25,3807
36,7372
32,6531
USD
1,0804
1,0826
1,0389
1,1050
ZAR
19,8020
20,0401
19,6188
20,3477
C. Fair-Value-Bewertung
Die POLYTEC GROUP bewertet Finanzinstrumente entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert wird dabei durch jenen Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld bezahlt werden würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet oder auf dem vorteilhaftesten Markt, falls kein Hauptmarkt vorhanden ist. Die POLYTEC GROUP bemisst den beizulegenden Zeitwert anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Es werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Bewertungstechniken angewendet, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen, wobei wenn möglich beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden.
Nach der Bedeutung der in die Bewertung einbezogenen Einflussfaktoren werden drei Stufen von Fair Values unterschieden, die verdeutlichen, inwiefern beobachtbare Marktdaten bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts verfügbar sind.
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können wie folgt beschrieben werden:
Stufe 1:
Notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten.
Stufe 2:
Andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (z. B. Preise) oder indirekt (z. B. abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind.
Stufe 3:
Informationen für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Durch konzernweit geltende Richtlinien wird dem Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung Rechnung getragen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Konzerns ausgegangen.
1. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und nach der linearen Methode planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungssätze liegen zwischen 10,0% und 50,0%.
Forschungsaufwendungen werden im Jahr ihres Entstehens als Aufwand ausgewiesen. Entwicklungskosten stellen im Regelfall ebenfalls Periodenaufwand dar. Sie sind dann zu aktivieren, wenn bestimmte Bedingungen nachweisbar und kumulativ erfüllt sind. So muss es unter anderem nachweisbar sein, dass die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Entwicklungskosten sind weder im aktuellen Geschäftsjahr noch im Vorjahr angefallen.
2. Sachanlagen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode ermittelt. Eine Abwertung erfolgt entweder auf den erzielbaren Marktpreis (Fair Value) oder falls dieser höher ist, den Nutzungswert.
Beim abnutzbaren Sachanlagevermögen kommen bei den planmäßigen Abschreibungen folgende Sätze zur Anwendung:
 
 
Gebäude und Einbauten in fremde Gebäude
2,5 – 20,0%
Technische Anlagen und Maschinen
6,7 – 50,0%
Betriebs- und Geschäftsausstattung
10,0 – 50,0%
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
Es bestehen Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen, die als Nutzungsrechte in den Sachanlagen der Konzernbilanz ausgewiesen werden. Im Geschäftsjahr 2024 werden im Wesentlichen Nutzungsrechte für Büro-, Produktions- und Lagergebäude, Produktionsmaschinen, Dienstfahrzeuge sowie Stapler erfasst.
3. Vorräte
Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt für gleichartige Vermögenswerte nach dem gewogenen Durchschnittspreisverfahren bzw. nach ähnlichen Verfahren. In die Herstellungskosten werden nur die direkt zurechenbaren Kosten und anteilige Gemeinkosten einbezogen. Das Risiko aus obsoleten Vorratsbeständen wird in Form von angemessenen Abschlägen auf die Buchwerte berücksichtigt.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Aktivierung der Forderungen erfolgt zum Transaktionspreis.
Neben einer standardisierten Forderungsbewertung auf Grundlage einer Vergangenheitsanalyse und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen unter Berücksichtigung von Überfälligkeit, Länderrisiko und bestehenden Kreditversicherungen wird bei einer Einzelwertberichtigung die Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs bewertet. Dabei wird insbesondere auf die Erfahrung mit den Kunden, auf deren Bonität, auf etwaige Sicherheiten Rücksicht genommen. Erläuterungen zu den Wertberichtigungen sowie zur Korrektur infolge von Preisdifferenzen sind in Punkt E. 12 angeführt.
5. Vertragsvermögenswerte/-verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden
Die Umsatz- und Ergebnisrealisierung eines Vertrags mit Kunden zur Erstellung von Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten erfolgt nach Maßgabe des Leistungsfortschritts (zeitraumbezogene Umsatzrealisierung), sofern keine alternative Nutzungsmöglichkeit und ein Recht auf Vergütung inklusiver angemessener Marge bestehen. Der Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten gesamten Kosten des jeweiligen Kundenvertrags. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem ihre Höhe verlässlich bestimmt werden kann und die rechtliche Durchsetzbarkeit gegeben ist. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.
Wenn das Ergebnis von Verträgen mit Kunden nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Umsatzerlöse nur in Höhe der angefallenen Kosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind. Die Kosten des jeweiligen Kundenvertrags werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Kosten die gesamten Erlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand (Rückstellung für drohende Verluste) erfasst.
Wenn die bis zum Stichtag angefallenen Vertragskosten zuzüglich ausgewiesener Gewinne und abzüglich ausgewiesener Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, ist der Überschuss als Vertragsvermögenswert zu zeigen. Das Unternehmen rechnet mit der Erfassung des Erlöses aus den Vertragsvermögenswerten in einem Zeitraum von 25 Jahren. Bei Verträgen, in denen die Teilabrechnungen die angefallenen Kosten zuzüglich ausgewiesener Gewinne und abzüglich ausgewiesener Verluste übersteigen, ist der Überschuss als Vertragsverbindlichkeit auszuweisen. Erhaltene Beträge vor Erbringung der Fertigungsleistung sind in der Konzernbilanz als „Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden“ erfasst. Abgerechnete Beträge für bereits erbrachte Leistungen, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, sind in der Konzernbilanz im Posten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ enthalten und werden in der Regel innerhalb kurzer Frist getilgt.
Bei Serienteilen, die keine alternative Nutzungsmöglichkeit ermöglichen, werden ebenfalls die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt, wenn bereits eine Bestellung vorliegt.
In den Vertragsvermögenswerten aus Verträgen mit Kunden sind Amortisationsforderungen aus bereits vom Kunden abgenommenen Werkzeug- und Entwicklungsprojekten sowie Eintrittsgelder ausgewiesen. Diese Vertragsvermögenswerte enthalten üblicherweise eine Zinskomponente.
Amortisationsforderungen aus bereits vom Kunden abgenommenen Werkzeug- und Entwicklungsprojekten, bei denen Kundenvereinbarungen zur Verrechnung der Ansprüche über einen Aufschlag auf den Teilepreis vorliegen, werden aktiviert und bei Verrechnung der Serienteile bezahlt.
Eintrittsgelder zur Auftragserlangung werden aktiviert und über die Laufzeit des erlangten Kundenvertrags ratierlich aufgelöst.
Zudem werden Kosten für Entwicklungsleistungen und Werkzeuge ausgewiesen, bei denen kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung besteht, die jedoch einem laufenden oder zukünftigen Serienauftrag direkt zugeordnet werden können. Diese Vertragskosten werden im Sinn des IFRS 15 (Kosten der Vertragserfüllung) aktiviert und über die Laufzeit des Projekts aufwandswirksam verteilt. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Entgelte für Entwicklungsleistungen bzw. Werkzeugerstellung erst bei Lieferung der Serienprodukte als Umsatzerlöse erfasst. Wertminderungen werden vorgenommen, sofern die aktivierten Vertragskosten die erwartete Gegenleistung des Kunden übersteigen.
6. Sonstige Forderungen
Unter den sonstigen Forderungen werden – sofern vorhanden – auch jene derivativen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, die einen positiven Marktwert aufweisen und als „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ klassifiziert sind.
Langfristige Forderungen werden auf Grundlage eines marktkonformen Zinssatzes mit dem Barwert angesetzt.
7. Zur VeräuSSerung gehaltenes Vermögen
Zur Veräußerung gehaltenes Vermögen wird mit dem Buchwert oder dem niedrigeren erwarteten Veräußerungserlös abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Der erwartete Veräußerungserlös wird durch die Marktbeobachtung von vergleichbaren Objekten, bzw. durch erste Preisindikationen von Interessenten ermittelt.
8. Zahlungsmittel
Zahlungs- und sonstige kurzfristige Finanzmittel setzen sich aus dem Kassenbestand, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen.
9. Wertminderung
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden einer Prüfung auf Werthaltigkeit (Impairment Test) unterzogen, sofern ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und noch nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte werden unabhängig vom Vorliegen eines Anhaltspunktes jährlich einer Prüfung auf Werthaltigkeit unterzogen.
Zur Prüfung der Werthaltigkeit werden die Vermögenswerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units, CGUs) zusammengefasst. Diese stellen die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die Mittelzuflüsse weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerten oder anderer Gruppen von Vermögenswerten erzeugen. Bei der
POLYTEC GROUP handelt es sich bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um die Ebene des Gesamtkonzerns, womit nur eine 1 CGU vorliegt. Das ist mit der Ausrichtung des Konzerns auf die Fertigung komplexer Kunststoffmodule mit Schwerpunkt Automobilindustrie begründet. Eine zentrale Steuerung des Konzerns ist dabei unbedingt erforderlich und erfolgt über die Holding und den Vorstand.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter dem Buchwert liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cash-Flows. Die zur Ermittlung des Nutzungswerts herangezogenen Cash-Flows werden aus aktuellen, vom Vorstand und vom Aufsichtsrat bewilligten, Planungen abgeleitet. Der Ermittlung der künftigen Cash-Flows wird ein Planungshorizont von drei Jahren zugrunde gelegt. Für den Zeitraum nach diesem Planungshorizont wird basierend auf den Annahmen des dritten Jahres mit einer ewigen Rente gerechnet. Als Zinssatz wird für die Ermittlung der Barwerte ein marktüblicher sowie an die spezifischen Risiken des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit angepasster Zinssatz vor Steuern herangezogen. Dieser entspricht den durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital).
Der Wertminderungsaufwand wird in der Höhe erfasst, in der der Buchwert des einzelnen Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungen reduzieren anteilig die Buchwerte der Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Entfallen die Gründe für die Wertminderung werden bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen entsprechende Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
10. Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
Abfertigungsrückstellungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, welche vor dem 1. Jänner 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Die Bilanzierung dieser Verpflichtung erfolgt gemäß IAS 19. Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Arbeitsverhältnisse werden Beiträge an eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse geleistet und als Aufwand erfasst.
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden zum Bilanzstichtag nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 3,20% (Vorjahr: 4,10%) und unter Berücksichtigung künftiger Bezugserhöhungen von 2,00% (Vorjahr: 3,00%) ermittelt. Es wird ein dienstzeitabhängiger Fluktuationsabschlag vorgenommen. Das angenommene Pensionsantrittsalter beträgt bei Frauen und Männern unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen unverändert zum Vorjahr einheitlich 62 Jahre. Die Verteilung des Dienstzeitaufwands erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt ins Unternehmen bis zum Erreichen des erwarteten Pensionsantrittsalters.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19 im Jahr des Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst. Laufender und nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand ausgewiesen, der mit Abfertigungsrückstellungen in Zusammenhang stehende Zinsaufwand im Finanzergebnis.
Pensionsrückstellungen
Aufgrund vertraglicher Regelungen bestehen für einige Mitarbeiter von drei deutschen Konzerngesellschaften Pensionsverpflichtungen. Die Bilanzierung dieser Verpflichtungen erfolgt gemäß IAS 19, wobei die Ermittlung nach der Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt wird. Je nach Verteilung der Verpflichtungen auf Anwartschaften und flüssige Pensionen sowie aufgrund der spezifischen Regelungen der einzelnen Versorgungswerke kommt ein Rechnungszinssatz von 3,25% (Vorjahr: 3,82%) und ein Renten- bzw. Gehaltstrend von 2,00% (Vorjahr: 2,00%) – sofern kein geringerer Trend zugesagt wurde – zur Anwendung. Für die versicherungsmathematischen Berechnungen werden die Richttafeln 2018G – Dr. Klaus Heubeck herangezogen.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19 im Jahr des Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst. Laufender und nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand ausgewiesen, der mit Pensionsrückstellungen in Zusammenhang stehende Zinsaufwand im Finanzergebnis.
In einer niederländischen Gesellschaft werden die Anwartschaften von aktiven Versorgungsanwärtern in der Form eines beitragsorientierten Pensionsplans abgewickelt. Pensionsansprüche ehemaliger Arbeitnehmer und Leistungsempfänger ergeben sich als Prozentsatz des Jahresgehalts eines jeden Dienstjahres. Diese Leistungen werden über eine Versicherung abgewickelt und die laufende Indexierung erfolgt durch die Vorgabe des Pensionsfonds der Branche.
Zwei deutsche Gesellschaften der POLYTEC GROUP haben ihre leistungsorientierten Pensionszusagen an einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (Pensionskasse) ausgelagert. Die Pensionskasse unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu den Pensionskassenleistungen zählen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. In der Pensionskasse sind aktive und ausgeschiedene Mitarbeiter der POLYTEC GROUP versichert. Die POLYTEC GROUP kündigte per 30. Juni 2016 jegliche zukünftigen Beitragszahlungen und übernimmt zukünftige Pensionsvorsorgen in die Innenfinanzierung (Future Services).
Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern
Aufgrund kollektivvertraglicher oder betrieblicher Vereinbarungen sind Jubiläumsgelder nach Erreichung bestimmter Dienstjahre an Mitarbeiter zu leisten. Für diese Verpflichtung wird unter Anwendung der folgenden Parameter in Form einer Rückstellung vorgesorgt:
 
Rechnungszinssatz (p.a.)
zukünftige Bezugserhöhungen
 
2024
2023
2024
2023
Österreich
3,40%
4,10%
2,00%
2,60%
Deutschland
3,40%
4,10%
2,00%
2,00%
Es wird ein dienstzeitabhängiger Fluktuationsabschlag vorgenommen.
11. Steuern
Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.
Der Steueraufwand (die Steuergutschrift) umfasst die tatsächlichen Steuern und die latenten Steuern.
Dem Konzern sind keine wesentlichen Steuerrisiken bekannt. Einzelnen Steuerrisiken wird im Rahmen der Ermittlung der Steuerrückstellung bzw. beim Ansatz von latenten Steuern mit einer vorsichtigen Wahrscheinlichkeitsabwägung begegnet. Bei aktuell offenen Steuerprüfungen werden beanstandete, aber nicht final festgestellte Sachverhalte im Rahmen einer Gesamteinschätzung der konzernweiten Gesamtsteuerbelastung in der Ertragsteuer-rückstellung berücksichtigt. Generell wird kein Abschlag für das Entdeckungsrisiko angesetzt.
Die tatsächlichen Steuern für die einzelnen Gesellschaften errechnen sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen der Gesellschaft und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz.
Latente Steuern werden insbesondere für zeitlich abweichende Wertansätze in der IFRS- und der Steuerbilanz der Einzelgesellschaften sowie für Konsolidierungsvorgänge eingestellt. Ihre Ermittlung erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit gebildet, als mit einem Verbrauch innerhalb von drei Jahren gerechnet werden kann. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der landesübliche Einkommensteuersatz zugrunde.
12. Verbindlichkeiten
Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeiten in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Lieferungen und Leistungen. In der Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Andere Verbindlichkeiten, insbesondere aufgenommene verzinsliche Verbindlichkeiten, werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt, sofern kein wesentlicher Unterschied zum beizulegenden Zeitwert besteht. Die Folgebewertung erfolgt mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten.
13. Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wird von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperiode verlässlich geschätzt werden kann.
Rückstellungen für drohende Verluste und Wagnisse bestehen aus Rückstellungen für Drohverluste gemäß IAS 37 und aus Rückstellungen für unvorteilhafte Verträge gemäß IFRS 3.
Im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit aus einem Insolvenzverfahren werden TEUR 5.749 von der Gesellschaft eingefordert. Das Management geht davon aus, dass die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, es erfolgte daher kein Ansatz einer Rückstellung. Es wird von der Schutzklausel gemäß IAS 37.92 Gebrauch gemacht.
14. Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz angesetzt, sofern die Gruppe bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte aus den Vermögenswerten auslaufen oder die Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden bzw. die Verfügungsmacht übergeht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte werden klassifiziert in:
a. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
b. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn der Vermögenswert im Rahmen des Geschäftsmodells dazu gehalten wird, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen und die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, führen. Werden die beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, so erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL). Eine Bewertung zum FVPL erfolgte für Derivate weder im aktuellen Geschäftsjahr noch im Vorjahr.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden klassifiziert in:
a. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
b. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet.
Sonstige mögliche Kategorien gemäß IFRS 9 werden nicht angewendet. Hedge Accounting wird ebenfalls nicht angewendet. Finanzderivate werden nur zur Absicherung von Grund-
geschäften abgeschlossen. Finanzderivate, die nicht dem Hedge-Accounting gemäß IFRS 9 entsprechen, werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten klassifiziert und in der Bilanz mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser entspricht, sofern vorhanden, dem Marktwert oder wird anhand marktüblicher Bewertungsmethoden auf Basis der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert spiegelt den geschätzten Betrag wider, den die POLYTEC GROUP zahlen oder erhalten müsste, wenn diese Transaktion am Bilanzstichtag geschlossen werden würde. Wertveränderungen werden sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
15. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der POLYTEC GROUP resultieren. Die Realisierung erfolgt zeitraumbezogen, eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung kommt nicht zur Anwendung.
Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln in Zusammenhang mit Investitionen führen zu einer Kürzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für angefallene Aufwendungen werden in der Darstellung danach unterschieden, ob durch den Zuschuss mehrere Aufwandsposten entlastet werden oder nicht. So werden Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, welche für mehrere Aufwandsposten geleistet werden, als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, während Zuschüsse in Zusammenhang mit nur einem Aufwandsposten, wie die Kurzarbeitsbeihilfe, direkt als Kürzung dieses Aufwandspostens ausgewiesen werden. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistungen bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
16. Finanzergebnis
Der Zinsaufwand umfasst die Zinsen für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen, die anfallenden Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen in Zusammenhang mit Leasing sowie die Zinskomponente der Veränderung der Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern.
Die Zinserträge beinhalten die aus der Veranlagung von Finanzmitteln und der Investition in Finanzvermögen realisierten Zinsen, Dividenden und ähnlichen Erträge. Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs ausgewiesen.
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzvermögen, Wertminderungen aus Finanzinstrumenten, mit der Finanzierung zusammenhängende Währungskursgewinne und -verluste sowie Ergebnisse von Sicherungsgeschäften werden unter sonstige Finanzerträge bzw. Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.
17. Konzern-Kapitalflussrechnung
Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cash-Flow aus der laufenden Tätigkeit die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbestand und den Bankguthaben.
Im Geschäftsjahr 2024 wird analog zum Vorjahr vom Wahlrecht nach IAS 7.31 Gebrauch gemacht. Demnach werden erhaltene Zinsen im Konzern-Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit bzw. bezahlte Zinsen im Konzern-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
18. Schätzungsunsicherheiten und ERMESSENSBEURTEILUNGEN
Die Erstellung eines Konzernabschlusses erfordert, dass vom Management Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Annahmen über die zukünftige Entwicklung getroffen werden, die den Ansatz und den Wert der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich in der Zukunft tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze der POLYTEC GROUP bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen unter der Annahme der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsicherheit in angemessener Weise.
Die Umsatz- und Ergebnisrealisierung eines Vertrags mit Kunden zur Erstellung von Werkzeugen und Entwicklungstätigkeiten erfolgt nach Maßgabe des Leistungsfortschritts (zeitraumbezogene Umsatzrealisierung). Diese Realisierung basiert auf Einschätzungen, die unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden. Änderungen nach dem Bilanzstichtag sind möglich. Diese Änderungen können zu Anpassungen von Vermögenswerten führen und das Ergebnis von Folgeperioden wesentlich beeinflussen.
Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der aktiven latenten Steuern überprüft das Management, ob es wahrscheinlich ist, dass alle latenten Steuern realisiert werden. Die endgültige Realisierbarkeit von latenten Steuern ist davon abhängig, ob in jenen Perioden steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, in denen die temporären Differenzen abzugsfähig werden. Wenn die Gesellschaft nicht ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt, dann könnten aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen nicht verwertet werden und müssten wertberichtigt werden. Die Annahmen bezüglich zukünftiger Einzahlungsüberschüsse sowie hinsichtlich des zukünftigen steuerpflichtigen Ergebnisses beruhen auf den mittelfristigen Planungen der Gruppe. Erweisen sich diese als unrichtig, kann dies in Folgejahren Auswirkungen auf die genannten Vermögenswerte nach sich ziehen. Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass ein im Vergleich zur vorliegenden Mittelfristplanung um 10% geringeres steuerpflichtiges Einkommen wie im Vorjahr keine zusätzliche Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen und auf temporäre Differenzen zur Folge hätte.
Bei der Schätzung von Nutzungsdauern wird entweder auf Erfahrungswerten aus dem Betrieb vergleichbarer Anlagen oder auf einen kürzeren erwarteten Produktlebenszyklus abgestellt. Bei der Ermittlung der Nutzungsrechte ist darüber hinaus noch die Einschätzung hinsichtlich der Laufzeiten und allfälliger Kündigungs- und Verlängerungsoptionen sowie die Ableitung des Zinssatzes von Relevanz.
Die von Aktuaren vorgenommene versicherungsmathematische Bewertung der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor sowie erwartete Gehalts- und Pensionssteigerungen angewendet werden. Neben dem Zinsrisiko und dem Gehalts- und Pensionssteigerungsrisiko besteht auch ein Langlebigkeitsrisiko. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellungen und in der Folge auf die Netto-Pensions- bzw. Abfertigungsaufwendungen der Gruppe haben. Um den Einfluss der Veränderung des bei der Ermittlung der Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen verwendeten Zinssatzes darstellen zu können, wurde eine Sensitivitätsanalyse gerechnet, die unter E. 21 „Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern“ näher erläutert wird.
19. Fehlerkorrektur nach IAS 8
Als Folge der Zentralisierung der Werkzeugbauaktivitäten in einer eigenen Gesellschaft in Deutschland wurde im Rahmen der laufenden Jahresabschlusserstellung bei der POLYTEC Car Styling UK Ltd. bei einer Analyse eine zeitlich nicht zuordenbare Unstimmigkeit aus Vorjahren im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung für Werkzeuge nach POC festgestellt. Dies führte zu einer Doppelerfassung von Erlösen bzw. einer fehlerhaften Ermittlung des Fertigstellungsgrades. Auf Basis einer vollständigen Überprüfung wurde festgestellt, dass eine umfassende Nachverfolgung und Zuordnung zu den einzelnen vergangenen Geschäftsjahren aufgrund der Vielzahl an Projektbuchungen sowie der hohen personellen Fluktuation in der Vergangenheit nicht im Rahmen eines vertretbaren Aufwands möglich waren. Die daraus resultierende Korrektur wurde im Konzernabschluss der POLYTEC Holding AG zum
31. Dezember 2024, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dies ist der 1. Jänner 2024, in den Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 2.634 berücksichtigt.
in TEUR
Vor
Fehler-korrektur
Korrektur
Nach Fehler-korrektur
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
88.789
–2.634
86.155
Vermögenswerte
88.789
–2.634
86.155
in TEUR
Vor
Fehler-korrektur
Korrektur
Nach Fehler-korrektur
Gewinnrücklagen
160.981
–2.634
158.347
Eigenkapital und Verbindlichkeiten
160.981
–2.634
158.347
20. Ausweisänderung
Im Finanzergebnis wurde zur Erreichung einer transparenteren Darstellung das Zinsergebnis in Zinsaufwand und Zinsertrag gesplittet. Während der Zinsaufwand zukünftig als separate Position dargestellt wird, werden die Zinserträge gemeinsam mit den sonstigen Finanzerträgen ausgewiesen. Die Vorjahresbeträge wurden angepasst, wodurch es zu einer Umgliederung der Zinserträge iHv TEUR 250 vom Zinsergebnis zu den Zinserträgen gekommen ist.
Ebenso erfolgte in der Bilanz zur Erreichung einer transparenteren Darstellung eine Ausweisänderung. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen (TEUR 14.772; Vorjahr:
TEUR 25.895) werden in sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte (TEUR 5.977; Vorjahr: TEUR 10.114) sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (TEUR 8.795; Vorjahr: TEUR 15.781) aufgeteilt. Die Vorjahreswerte werden angepasst.
E. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, zur Konzern-Gesamt-
ergebnisrechnung und zur Konzernbilanz
1. Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung
Eine umfassende Analyse der Berichts- und Führungsstruktur führt zu dem Ergebnis, dass die POLYTEC GROUP einen Ein-Segment-Konzern darstellt. Die Segmentberichterstattung für ein einziges berichtspflichtiges Segment beschränkt sich für das Geschäftsjahr 2024 und 2023 somit auf die segmentübergreifenden Angaben gemäß IFRS 8.31 ff.
Der Konzern ist als Automobilzulieferer naturgemäß von nur wenigen großen Kunden abhängig.
Die Verteilung der Umsätze nach Kunden stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
2024
2023
VW
192.923
244.011
Mercedes Benz
206.412
178.932
Jaguar Land Rover
61.039
61.544
Other Automotive
126.435
95.603
Non-Automotive
91.023
55.896
Gesamt
677.831
635.987
In den Jahren 2024 und 2023 wurde mit jeweils zwei Kundengruppen ein Anteil am Konzernumsatz von über 50% erzielt. Aufgrund der breiten Modell- und Markenaufstellung der Großkunden, die in der Regel sowohl im PKW- als auch im Nutzfahrzeugbereich tätig sind, bezieht sich die Kunden-Lieferanten-Beziehung in beiden Fällen auf alle Geschäftsfelder, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Die Verteilung des Umsatzes nach Marktbereichen stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
2024
2023
Passenger Cars & Light Commercial Vehicles
494.505
470.552
Commercial Vehicles
92.303
109.538
Industrial Applications
91.023
55.896
Gesamt
677.831
635.987
Die auf Konzernebene zu machenden Angaben zu den geografischen Bereichen (werden im Bereich der Umsatzerlöse auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt) stellen sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt dar:
 
Außenumsätze
Immaterielle Vermögenswerte, Firmenwerte und Sachanlagen
in TEUR
2024
2023
2024
2023
Österreich
4.535
3.102
48.835
67.164
Deutschland
412.928
343.029
91.212
92.232
Großbritannien
65.927
78.343
30.874
26.949
Schweden
20.238
21.592
0
0
Ungarn
25.974
27.832
4.295
5.013
Sonstige EU
110.058
122.172
36.273
34.092
Sonstige Länder
38.170
39.916
20.536
23.006
Gesamt
677.831
635.987
232.025
248.457
Die Verteilung der zeitraumbezogenen Umsätze nach Kategorien stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
2024
2023
Teileumsatz und sonstiger Umsatz
602.701
550.782
Werkzeug- und Entwicklungsumsatz
75.130
85.205
Gesamt
677.831
635.987
2. Sonstige betriebliche Erträge
in TEUR
2024
2023
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
922
129
Kostenerstattungen
1.405
685
Zuschüsse und Förderungen
1.432
2.219
Mieterträge
8
14
Patenterträge
417
452
Erträge aus Stromeinspeisung
0
33
Versicherungsentschädigungen und Schadensersatzleistungen
1.329
467
Übrige Erträge
1.306
1.239
Gesamt
6.819
5.238
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln in Höhe von TEUR 1.742 (Vorjahr: TEUR 2.221) erfolgswirksam erfasst. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zuschüsse für Energiekosten in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 660), um Prämien für die Umweltförderung in Höhe von TEUR 203 (Vorjahr: TEUR 554) sowie um Kundenzuschüsse in Höhe von TEUR 614 (Vorjahr: TEUR 531), welche unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Zudem wurden in 2024 Kurzarbeitsbeihilfen in Höhe von TEUR 310 (Vorjahr: TEUR 2) erhalten. Diese werden von den Löhnen und Gehältern absaldiert. Die im Geschäftsjahr erhaltenen Kurzarbeitsbeihilfen wurden in Deutschland bezogen.
3. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
in TEUR
2024
2023
Materialaufwand
309.805
275.266
Aufwendungen für bezogene Leistungen
42.789
62.341
Gesamt
352.594
337.607
4. Personalaufwand
in TEUR
2024
2023
Löhne und Gehälter
163.335
150.870
Aufwendungen für Leasingpersonal
30.555
33.004
Gesetzlicher Sozialaufwand
33.321
30.774
Aufwendungen für Abfertigung und Altersversorgung
2.821
2.043
Sonstiger Personalaufwand
1.359
1.460
Gesamt
231.391
218.150
Die Aufwendungen für Abfertigung und Altersversorgung beinhalten auch die Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne. Diese Aufwendungen betragen für die österreichischen Konzernunternehmen TEUR 393 (Vorjahr: TEUR 351).
In Zusammenhang mit Zuwendungen der öffentlichen Hand verweisen wir auf die Erläuterungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen unter Punkt E. 2 „Sonstige betriebliche Erträge“.
Der Stand der Beschäftigten der POLYTEC GROUP (inklusive Leasingpersonal) stellt sich wie folgt dar:
in FTE
2024
2023
Durchschnittlich
3.877
3.884
Zum 31.12.
3.678
3.835
Der Stand der Beschäftigten der POLYTEC GROUP (exklusive Leasingpersonal) stellt sich wie folgt dar:
in FTE
2024
2023
Durchschnittlich
3.435
3.291
Zum 31.12.
3.439
3.359
Der durchschnittliche Stand der Beschäftigten (exklusive Leasingpersonal) in der POLYTEC Holding AG und in den österreichischen Tochterunternehmen der POLYTEC GROUP stellt sich wie folgt dar:
in FTE
2024
2023
Arbeiter:innen
258
248
Angestellte
202
194
Gesamt
460
442
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
2024
2023
Instandhaltungsaufwand
15.675
15.852
Sonstige Betriebsaufwendungen
8.148
7.639
Sonstige Verwaltungskosten
10.243
8.957
Ausgangsfrachten
7.608
8.194
Sonstige Vertriebskosten
2.099
2.342
Aufwendungen aus variablen, kurzfristigen und geringwertigen Miet- und Leasingverträgen
3.988
3.340
IT- und Kommunikationsaufwand
6.701
5.803
Rechts- und Beratungsaufwand
5.428
5.202
Steuern und Gebühren, soweit sie nicht unter Einkommensteuern fallen
1.415
1.237
Risikovorsorgen und Schadensfälle
3.918
179
Verluste aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
17
196
Aufwand Kursdifferenzen
36
532
Gesamt
65.277
59.471
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers enthalten:
in TEUR
2024
2023
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
256
250
Andere Bestätigungsleistungen
93
10
Sonstige Leistungen
24
48
Gesamt
373
308
6. Finanzergebnis
in TEUR
2024
2023
Zins- und Wertpapiererträge
547
250
Zinskomponente Versorgungszusagen
–722
–687
Sonstiger Zinsaufwand
–11.419
–8.376
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten
–662
–310
Sonstige Finanzierungsaufwendungen sowie Finanzerträge
–105
54
Gesamt
–12.361
–9.070
Der Anstieg des sonstigen Zinsaufwands ist Großteils auf die Ende des Geschäftsjahres 2023 bzw. zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 durchgeführte Refinanzierung zurückzuführen. Siehe hierzu auch Erläuterungen unter Punkt G. 2 „Liquiditätsrisiko“.
Die Zinskomponente aus Versorgungszusagen ist nicht zahlungswirksam. Alle übrigen Zinsaufwendungen und
-erträge sind Großteils zahlungswirksam.
Das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar:
31.12.2024
Operatives Ergebnis
Finanzergebnis
 
in TEUR
Wert-berichtigung
Währungs-umrechnung
Zinsen
Ergebnis aus FV-Bewertung
Netto-ergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
–4.103
0
547
0
–3.556
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
0
–36
–11.419
0
–11.456
31.12.2023
Operatives Ergebnis
Finanzergebnis
 
in TEUR
Wert-berichtigung
Währungs-umrechnung
Zinsen
Ergebnis aus FV-Bewertung
Netto-ergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
–842
0
250
0
–593
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
0
–532
–8.376
0
–8.908
7. Steuererträge/-aufwendungen
in TEUR
2024
2023
Aufwendungen aus laufenden Steuern
–2.011
–792
davon aperiodisch
37
50
Erträge aus latenten Steuern
3.619
2.522
davon aperiodisch
455
47
Gesamt
1.607
1.730
davon aperiodisch
492
97
Der Steuerertrag des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von TEUR 1.607 ist um TEUR 350 niedriger als der rechnerische Steuerertrag in Höhe von TEUR 1.957, der sich unter Anwendung des Steuersatzes von 23% auf das Ergebnis vor Steuern von TEUR -8.508 ergeben würde.
Die Ursachen für den Unterschied zwischen rechnerischem und ausgewiesenem Steuerertrag im Konzern stellen sich folgendermaßen dar:
in TEUR
2024
2023
Ergebnis vor Steuern
–8.508
–15.789
davon 23% (Vorjahr: 24%) rechnerischer Steuerertrag
1.957
3.789
Steuerfreies Entkonsolidierungsergebnis
166
0
Beteiligungs- und
Intercompany-Bewertungen
0
–96
Steuerfreie Förderungen und Zuschüsse
320
124
Nicht aktivierte steuerliche Verluste abzgl. verwerteter nicht aktivierter Verlustvorträge
–428
–2.228
Permanente Differenzen und sonstige Veränderungen
–1.012
–483
Differenzen aus dem Unterschied des lokalen Steuersatzes zum Konzernsteuersatz
84
528
Steuerertrag der Periode
1.088
1.634
Aperiodischer laufender
Steuerertrag
37
50
Aperiodischer latenter
Steuerertrag
482
47
Ausgewiesener
Steuerertrag
1.607
1.730
Der aperiodische latente Steuerertrag in Höhe von TEUR 482 (Vorjahr: TEUR 47) resultiert im Wesentlichen aus steuerlichen Verlusten der Vergangenheit, die im Geschäftsjahr erstmals zum Ansatz kommen.

8. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte
Die Aufgliederung der in der Konzernbilanz zusammengefassten Anlagenposten und ihre Entwicklung stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
Rechte
Firmenwerte
Geleistete Anzahlungen
Summe
Anschaffungskosten
 
 
 
 
Stand 1.1.2023
17.621
38.971
4.231
60.823
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
0
0
0
0
Zugänge
156
0
266
423
Abgänge
–529
0
0
–529
Umgliederungen
2.859
0
–2.859
0
Stand 31.12.2023
20.108
38.971
1.638
60.717
 
 
 
 
 
Stand 1.1.2024
20.108
38.971
1.638
60.717
Änderung Konsolidierungskreis
–4
0
0
–4
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
–5
0
0
–5
Zugänge
495
0
713
1.207
Abgänge
–55
0
0
–55
Umgliederungen
1.293
0
–1.293
0
Stand 31.12.2024
21.831
38.971
1.058
61.861
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibungen
 
 
 
 
Stand 1.1.2023
14.509
38.971
0
53.481
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
2
0
0
2
Planmäßige Abschreibungen
1.513
0
0
1.513
Abgänge
–529
0
0
–529
Stand 31.12.2023
15.493
38.971
0
54.464
 
 
 
 
 
Stand 1.1.2024
15.493
38.971
0
54.464
Änderung Konsolidierungskreis
–4
0
0
–4
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
–1
0
0
–1
Planmäßige Abschreibungen
1.308
0
0
1.308
Abgänge
–55
0
0
–55
Stand 31.12.2024
16.741
38.971
0
55.711
 
 
 
 
 
Buchwerte 31.12.2023
4.614
0
1.638
6.253
Buchwerte 31.12.2024
5.090
0
1.058
6.148

Die von der Gruppe im Geschäftsjahr 2024 getätigten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen rund TEUR 575 (Vorjahr: TEUR 620).
Wertminderungen
Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen wurden im Geschäftsjahr 2024 einem Impairment-Test (Prüfung auf Werthaltigkeit) unterzogen. Es ergab sich, wie auch in den Vorjahren, kein Wertminderungsbedarf.
Folgende Annahmen wurden dem Impairmenttest zugrunde gelegt:
 
31.12.2024
31.12.2023
Zeitraum Cash-Flow-Planung
3 Jahre
3 Jahre
Langfristige Wachstumsrate
ewige Rente
0%
0%
Abzinsungssatz (WACC) vor Steuern
10,69%
12,76%

9. Sachanlagen
Die Aufgliederung der in der Konzernbilanz zusammengefassten Anlagenposten und ihre Entwicklung stellen sich wie folgt dar:
in TEUR
Grundstücke
und
Gebäude
Nutzungs-recht Immobilien
Technische Anlagen
und
Maschinen
Nutzungs-
recht Maschinen
Betriebs-
und
Geschäfts-ausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Summe
Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
 
Stand 1.1.2023
167.791
6.212
270.586
19.135
62.474
8.732
534.930
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
1.169
–20
–60
–2
–53
–69
966
Zugänge
1.167
2.958
7.751
746
5.703
9.533
27.858
Abgänge
–1.793
–15
–9.914
–1.310
–4.072
–3.807
–20.910
Umgliederungen
723
0
3.074
0
1.309
–5.107
0
Umwertung
0
530
0
361
0
0
891
Stand 31.12.2023
169.058
9.666
271.437
18.930
65.362
9.282
543.733
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand 1.1.2024
169.058
9.666
271.437
18.930
65.362
9.282
543.733
Änderung Konsolidierungskreis
–26.147
0
0
0
0
0
–26.147
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
604
196
966
–10
164
47
1.968
Zugänge
464
9.655
5.808
5.555
2.753
15.839
40.075
Abgänge
–14
0
–12.281
–5.514
–906
173
–18.542
Umgliederungen
92
0
2.854
0
3.880
–6.816
10
Umwertung
0
40
–147
722
0
0
615
Stand 31.12.2024
144.057
19.557
268.638
19.684
71.253
18.525
541.711
 
 
 
 
 
 
0
 
Kumulierte Abschreibungen
 
 
 
 
 
 
 
Stand 1.1.2023
36.915
2.680
188.934
8.180
46.612
18
283.337
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
1.264
–9
–124
52
–38
0
1.143
Planmäßige Abschreibungen
6.692
1.268
13.823
3.604
6.458
0
31.845
Abgänge
–929
–15
–10.015
–1.310
–2.703
–5
–14.977
Umwertung
0
6
0
176
0
0
183
Stand 31.12.2023
43.940
3.930
192.617
10.702
50.329
13
301.531
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand 1.1.2024
43.940
3.930
192.617
10.702
50.329
13
301.531
Änderung Konsolidierungskreis
–3.968
0
0
0
0
0
–3.968
Währungsdifferenzen und Hochinflationsanpassung
135
54
469
–3
90
0
745
Planmäßige Abschreibungen
4.573
2.234
14.005
4.508
5.187
0
30.506
Abgänge
–8
0
–6.821
–5.383
–792
0
–13.004
Umwertung
0
0
0
29
–4
0
25
Stand 31.12.2024
44.673
6.218
200.270
9.852
54.810
13
315.836
 
 
 
 
 
 
 
 
Buchwerte 31.12.2023
125.118
5.736
78.820
8.229
15.033
9.269
242.204
Buchwerte 31.12.2024
99.384
13.339
68.367
9.832
16.443
18.512
225.877
Die Sachanlagen wurden im Geschäftsjahr 2024 einem Impairment-Test (Prüfung auf Werthaltigkeit) unterzogen. Siehe die Erläuterung unter E. 8 „Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte“.
In den Grundstücken und Gebäuden ist ein Grundwert in Höhe von TEUR 23.801 (Vorjahr: TEUR 33.025) enthalten.
Bei Nutzungsrecht Immobilien und Nutzungsrecht Maschinen werden unter Umwertung die neubewerteten Leasingverträge dargestellt.
Weder im Geschäftsjahr 2024 noch im Geschäftsjahr 2023 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert.
Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für die Lieferung von Sachanlagen belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 5.830 (Vorjahr: TEUR 4.771).
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 6.894 (Vorjahr: TEUR 8.133) sind in gleicher Höhe Sachanlagen als dingliche Sicherheit verpfändet. Der Rückgang resultiert aus der unterjährigen Tilgung von Kreditverbindlichkeiten.
Die Fälligkeiten der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten stellen sich detailliert wie folgt dar:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Bis zu einem Jahr
6.011
4.597
Länger als ein Jahr und bis fünf Jahre
12.011
7.792
Über fünf Jahre
5.068
1.422
Die im Geschäftsjahr 2024 aus Leasingverhältnissen gesamten angefallenen Zahlungsmittelabflüsse betrugen TEUR 8.382 (Vorjahr: TEUR 8.868). Hierin sind neben Tilgungen auch Zahlungsmittelabflüsse aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 2.593 (Vorjahr: TEUR 2.529), aus variablen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 976 (Vorjahr: TEUR 590) sowie aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert in Höhe von TEUR 19 (TEUR 199) enthalten. Die Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 662 (Vorjahr: TEUR 310) sind nicht zahlungswirksam.
Im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, die im Geschäftsjahr 2024 durchgeführt wurde, wird seit April 2024 das Werk bzw. die Liegenschaft am Standort in Hörsching gemietet. Diese Transaktion ist Teil der unter "Unternehmenstransaktionen und Neugründungen 2024" beschriebenen Immobilientransaktion. Für die Mietdauer im Geschäftsjahr 2024 wurde eine monatliche Leasingrate von TEUR 100 vereinbart. Die Grundmietzeit beträgt 10 Jahre. Der Buchwert des zum 31. Dezember 2024 bilanzierten Nutzungsrechts beträgt TEUR 8.744. Hinsichtlich näherer Details wird auf G. 3 „Nahestehende Personen und Unternehmen“ verwiesen.
10. Latente Steueransprüche/-verpflichtungen
Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz resultieren aus folgenden Positionen bzw. wirken sich mit folgender Steuerlatenz aus:
 
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
Aktiv
Passiv
Aktiv
Passiv
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
11.263
2.878
6.831
3.240
Verlustvorträge
4.750
0
6.183
0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
116
0
0
0
Vertragsvermögenswerte
6.955
9.533
0
5.088
Sonstige Vermögenswerte
3
686
2
0
Pensionsrückstellung
1.599
0
1.250
0
Abfertigungsrückstellung
755
0
766
0
Sonstige Personal-
rückstellungen
68
0
80
0
Vertragsverbindlichkeiten
0
0
476
0
Sonstige Rückstellungen
127
832
317
0
Sonstige Verbindlichkeiten
58
20
5
27
Zwischensumme
25.695
13.949
15.908
8.355
Saldierung aufgrund
gleicher Steuerhoheiten
–12.997
–12.997
–7.183
–7.183
Latente Steuern
laut Bilanz
12.698
952
8.725
1.172
Im Jahr 2024 bestanden in Konzerngesellschaften latente Steueransprüche auf temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 12.698 (Vorjahr: TEUR 8.725). Diese werden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften auf Basis der aktuellen Mittelfristplanung von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Im Konzern bestehen per 31. Dezember 2024 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 95.563 (Vorjahr: TEUR 99.731), die sich wie folgt zusammensetzen:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Gesamt
95.563
99.731
aktivierte Verlustvorträge
29.231
38.223
davon unbeschränkt vortragsfähig
28.835
38.223
davon verfallen in den nächsten
fünf Jahren
396
0
nicht aktivierte Verlustvorträge
66.332
61.508
davon unbeschränkt vortragsfähig
58.618
55.622
davon verfallen in den nächsten
fünf Jahren
7.714
5.886
Für abzugsfähige steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 66.332 (Vorjahr: TEUR 61.508) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da ein künftig zu versteuerndes Ergebnis, das gegen die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden kann, als noch nicht ausreichend gesichert eingeschätzt wird. Dies entspricht einer aktiven Latenz in Höhe von TEUR 12.236 (Vorjahr: TEUR 11.042). Von den Verlustvorträgen (Bruttobeträge) verfallen in den nächsten fünf Jahren TEUR 8.110 (Vorjahr: TEUR 5.886).
Für temporäre Unterschiede in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 17.718 (Vorjahr: TEUR 19.791) wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerabgrenzungen gebildet, da zum 31. Dezember 2024 davon auszugehen war, dass die Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden.
In den latenten Steuern sind erfolgsneutrale aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 836 (Vorjahr: TEUR 515) und erfolgsneutrale passive latente Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten.
11. Vorräte
Die Gliederung der Vorräte stellt sich wie folgt dar:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
37.310
39.801
Unfertige Erzeugnisse
887
1.098
Fertige Erzeugnisse und Waren
654
130
Geleistete Anzahlungen
262
274
Gesamt
39.114
41.303
Die unfertigen Erzeugnisse betragen TEUR 887 (Vorjahr: TEUR 1.098). Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2024, wie auch im Vorjahr, keine Wertminderungen für Vertragskosten.
Die erfolgswirksame Veränderung (Saldo aus Bildung und Auflösung) der Wertberichtigung auf Vorräte betrug im Geschäftsjahr TEUR 276 (Vorjahr: TEUR 45). Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen TEUR 306.158 (Vorjahr: TEUR 299.153).
Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 2.755 (Vorjahr: TEUR 2.529) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten gerechnet.
Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finanzverbindlichkeiten sicherungsübereignet oder verpfändet.
12. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die bestehenden Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Stand 01.01.
1.664
1.716
Verbrauch
–676
–478
Auflösung
0
0
Zuweisung
3.613
422
Fremdwährungsdifferenzen
2
4
Stand 31.12.
4.604
1.664
Die Wertberichtigungen setzen sich aus Einzelwertberichtigungen zusammen. Angesichts der niedrigen Verlustquoten der Vergangenheit und der unveränderten Erwartungen für die Zukunft, die sich aus der weitgehend konstanten Kundenstruktur ableiten, werden darüberhinausgehende pauschale Wertberichtigungen als nicht wesentlich erachtet. Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem Marktwert der Forderungen.
Factoring
Seit dem Geschäftsjahr 2008 bestehen Factoring-Vereinbarungen, aufgrund derer Banken bzw. Factoring-Gesellschaften zum Ankauf bestimmter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der POLYTEC GROUP über ein monatlich revolvierendes Nominalvolumen verpflichtet sind. Das mit den Forderungen verbundene Ausfallrisiko (Delkredererisiko) geht für die verkauften Forderungen regresslos an die ankaufende Bank bzw. Factoring-Gesellschaft mit erfolgtem Ankauf über. Die Factoring-Vereinbarungen haben per 31. Dezember 2024 ein maximal ausnutzbares Nominalvolumen von insgesamt TEUR 83.030 (Vorjahr: TEUR 83.753). Zum Stichtag waren Forderungen in Höhe von TEUR 43.507 (Vorjahr: TEUR 59.023) verkauft und aus dem Konzernabschluss gemäß IFRS 9 ausgebucht, da im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen werden, lediglich das Spätzahlerrisiko bleibt erhalten. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Forderungen sowie aufgrund des zurückbehaltenen Spätzahlerrisikos werden Zinsen in Höhe von TEUR 2.016 (Vorjahr: TEUR 1.753) von den ankaufenden Banken bzw. Factoring-Gesellschaften einbehalten. Zum 31. Dezember 2024 wird in Zusammenhang mit den verkauften Forderungen ein Sperrbetrag in Höhe von TEUR 6.298 (Vorjahr: 5.902) im Konzernabschluss dargestellt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit sowie der guten Bonität der Forderungen ist der Buchwert als verlässlicher Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts anzusehen.
13. Vertragsvermögenswerte/-verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden
Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen und Dienstleistungsgeschäften, die gemäß IFRS 15 der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unterliegen, werden unter dem Posten „Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden“ in der Bilanz ausgewiesen. Weiters enthalten die Vertragsvermögenswerte Eintrittsgelder, Amortisationsforderungen und auch jene unfertigen und fertigen Erzeugnisse, die aufgrund der kundenspezifischen Fertigung gemäß IFRS 15 ebenfalls der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unterliegen.
Die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden unterteilen sich somit in:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Unfertige kundenspezifische Erzeugnisse
13.175
13.368
Fertige kundenspezifische Erzeugnisse
13.949
13.818
Vertragsvermögenswerte aus dem Werkzeug und Entwicklungsumsatz
31.781
43.320
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
58.905
70.506
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Unfertige kundenspezifische Erzeugnisse
0
0
Fertige kundenspezifische Erzeugnisse
0
0
Vertragsvermögenswerte aus dem Werkzeug und Entwicklungsumsatz
27.250
31.574
Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
27.250
31.574
Die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden in Höhe von TEUR 1.669 (Vorjahr: TEUR 1.982) bestehen aus erhaltenen Anzahlungen betreffend die Werkzeug- und Entwicklungstätigkeit. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden ausgewiesene Betrag von TEUR 1.982 wurde im Geschäftsjahr 2024 als Umsatzerlös erfasst.
Die Höhe der Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2024 wurde durch eine Erhöhung von TEUR 490 (Vorjahr: Erhöhung von TEUR 420) beeinflusst. Angesichts der niedrigen Verlustquoten der Vergangenheit und der unveränderten Erwartungen für die Zukunft, die sich aus der weitgehend konstanten Kundenstruktur ableiten, werden darüberhinausgehende pauschale Wertberichtigungen als nicht wesentlich erachtet. Hinsichtlich näherer Details zu den Wertberichtigungen wird auf G.2 „Risikoberichterstattung“ verwiesen.
14. Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Umsatzsteuerforderungen
1.038
3.405
Forderungen aus sonstigen Steuern
2.739
3.450
Aufwandsabgrenzung
1.514
1.452
Sonstige übrige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte
687
1.807
Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte
5.977
10.114
15. Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Sperrbetrag Factoring
6.298
5.902
Lieferantenboni
754
862
Forderungen aus Förderzusagen
295
3.373
Sonstige übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
1.449
5.644
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
8.795
15.781
16. Zahlungsmittel
Verfügungsbeschränkungen über die in diesem Posten enthaltenen Positionen waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
17. Finanzielle Vermögenswerte
Der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Buchwert der finanziellen Vermögenswerte stellt in den IFRS-9-Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2023 einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.
Zu den finanziellen Vermögenswerten zählen die flüssigen Mittel in Höhe von TEUR 66.013 (Vorjahr: TEUR 49.610), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 54.299 (Vorjahr: TEUR 52.165), die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 8.795 (Vorjahr: TEUR 15.781) sowie die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 1.129). Unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten wird im Vorjahr eine Ausleihung gegenüber der PUR Holding GmbH in Höhe von TEUR 1.041 dargestellt.
Die finanziellen Vermögenswerte weisen überwiegend kurze Restlaufzeiten auf. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise – auch unter Berücksichtigung der Bonität der Vertragspartner – dem beizulegenden Zeitwert. Dem Ausfallrisiko wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
18. Konzerneigenkapital
Das Grundkapital der POLYTEC Holding AG beträgt am
Bilanzstichtag TEUR 22.330 (Vorjahr: TEUR 22.330) und ist in 22.329.585 Stückaktien (Vorjahr: 22.329.585 Stückaktien) zum Nennbetrag von je EUR 1,00 zerlegt. Der Ausgabebetrag der Aktien ist voll einbezahlt.
Der Rückkauf der zum Bilanzstichtag gehaltenen eigenen Aktien im Ausmaß von 334.041 Stück (entspricht 1,5% des Grundkapitals) mit einem Anschaffungswert von TEUR 1.855 und einem Kurswert zum Stichtag von TEUR 668 (Vorjahr: TEUR 1.171) erfolgte zur Gänze unter Bezugnahme auf das in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 sowie in der Hauptversammlung vom 14. Mai 2014 genehmigte Rückkaufprogramm.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde der Bestand an eigenen Aktien nicht verändert.
 
Stückaktien
Eigene
Aktien
In Umlauf befindliche Aktien
31.12.2023
22.329.585
–334.041
21.995.544
Bestands-
veränderung eigener Aktien
0
0
0
31.12.2024
22.329.585
–334.041
21.995.544
Mit Beschluss der 23. Ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG vom 9. Juni 2023 ist der Vorstand bis zum 8. Dezember 2025 ermächtigt, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von EUR 1,00, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen fünf Handelstage liegen darf, zu erwerben.
Mit Beschluss der 22. Ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli 2022 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats längstens drei Jahre ab Eintragung in das Firmenbuch, also bis zum 10. August 2025, das Grundkapital um bis zu Nominale EUR 6.698.875,00 durch Ausgabe neuer Aktien zu einem Mindestausgabebetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften erhöhen wird.
Die Kapitalrücklagen resultieren aus Agios in Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und sind somit zur Gänze gebunden.
Nicht beherrschende Anteile
Die nachstehende Tabelle zeigt zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen zu sämtlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss. Die Darstellung erfolgt aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten für sämtliche Anteile ohne beherrschenden Einfluss gesammelt.
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Langfristiges Vermögen
62.435
88.195
Kurzfristiges Vermögen
3.350
3.645
Langfristige Verbindlichkeiten
0
0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
–15.125
–26.082
Reinvermögen
50.660
65.758
Eigentumsanteil/Stimmrechte
nicht beherrschende Anteile
5,0% bzw. 5,5%
5,0% bzw. 5,5%
Buchwert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss
2.756
3.590
Anteiliger Gewinn der Anteile ohne beherrschenden Einfluss
–449
9
Anteiliges sonstiges Ergebnis der Anteile ohne beherrschenden Einfluss
0
0
Dividenden an Anteile ohne beherrschenden Einfluss
392
26
Cash-Flow aus der Betriebstätigkeit
–5.439
3.637
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
22.140
679
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
–10.605
–4.156

Angaben zum Kapitalmanagement
Ziele der Kapitalmanagementstrategie der POLYTEC GROUP sind die Sicherung des Geschäftsbetriebs, die Steigerung des Unternehmenswerts, die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des profitablen Wachstumskurses sowie die Gewährleistung des Kapitaldienstes und attraktiver Dividendenzahlungen.
Die POLYTEC Holding AG unterliegt den Mindestkapitalerfordernissen des österreichischen Gesellschaftsrechts. Satzungsmäßige Mindestkapitalerfordernisse bestehen nicht. Dennoch sieht die Gruppe in einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung vor allem ein wichtiges Element der Insolvenzvorsorge.
Die Relation von Eigen- zu Gesamtkapital zeigt folgendes Bild:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Summe Eigenkapital
211.742
220.512
Bilanzsumme
507.488
533.025
Eigenkapitalquote
41,7%
41,4%
Kapitalmanagement bedeutet für die POLYTEC GROUP eine Steuerung des Eigenkapitals und der Nettofinanzschulden. Die Nettofinanzschulden der POLYTEC GROUP werden zentral gesteuert. Die Zielsetzungen liegen dabei in der langfristigen Liquiditätssicherung, der effizienten Inanspruchnahme von Fremdfinanzierungen sowie der finanziellen Risikobegrenzung bei gleichzeitiger Optimierung von Ertrag und Kosten.
Neben der Eigenkapitalquote zieht die POLYTEC GROUP vor allem die Kennzahlen Gearing und ROCE (Return on Capital Employed) für die Überwachung ihres Kapitals heran. Die Gesamtkosten des eingesetzten Kapitals und die mit verschiedenen Arten des Kapitals verbundenen Risiken werden laufend überwacht.
Die POLYTEC GROUP strebt eine nachhaltige Eigenkapitalquote von mehr als 30% an. Nur im Fall einer strategisch bedeutsamen M&A-Transaktion wäre ein leichtes Unterschreiten dieser Eigenkapitalquote temporär akzeptabel.
Das Gearing wird definiert als Verhältnis der Netto-Finanzschulden (lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel und der verzinslichen Forderungen) zum Eigenkapital. Als Instrumente der Steuerung dienen in erster Linie die Aufnahme oder Rückführung von Finanzschulden sowie die Stärkung der Eigenkapitalbasis durch Gewinnthesaurierung oder Anpassung der Dividendenzahlungen. Das Management der POLYTEC GROUP erachtet ein Gearing-Ratio von unter 1,00 für nachhaltig solide.
Das Gearing entwickelte sich wie folgt:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Finanzverbindlichkeiten1)
146.615
172.264
-Langfristige verzinsliche
Vertragsvermögenswerte
27.250
31.574
-Kurzfristige verzinsliche
Vertragsvermögenswerte 2)
10.999
10.524
-Sonstige langfristige verzinsliche
Forderungen
0
1.041
- Liquide Mittel
66.013
49.610
Nettofinanzverbindlichkeiten (-) /
-vermögen (+)
–42.354
–79.515
/ Buchwert Eigenkapital
211.742
220.512
Gearing
0,20
0,36
1)Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen lang- und kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten.
2) Die kurzfristigen verzinslichen Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen Amortisationsforderungen.
Der ROCE wird definiert als Verhältnis des EBIT zum durchschnittlich eingesetzten Kapital (Capital Employed). Das eingesetzte Kapital umfasst dabei das betriebsnotwendige langfristige Vermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, sonstige nicht verzinste langfristige Forderungen und nicht verzinste langfristige Vertragsvermögenswerte) abzüglich langfristiger Rückstellungen sowie das Nettoumlaufvermögen (nicht verzinstes kurzfristiges Vermögen abzüglich nicht verzinster kurzfristiger Verbindlichkeiten).
Der ROCE stellt den wichtigsten Berechnungsparameter für den Großteil der in der POLYTEC GROUP vorhandenen Management-Bonusvereinbarungen dar. Der ROCE entwickelte sich wie folgt:
in TEUR
2024
2023
Durchschnittliches Capital Employed
288.130
312.501
EBIT
3.853
–6.719
Return on Capital Employed (in %)
1,34
–2,15
Der angestrebte ROCE beläuft sich auf einen zumindest zweistelligen Prozentbereich, wurde allerdings 2024 und 2023 unterschritten.
Die Dividendenpolitik der POLYTEC GROUP orientiert sich an der Profitabilität, den strategischen Wachstumsaussichten und den Kapitalerfordernissen der Gruppe.
19. Ergebnis je Aktie und Dividenden
Gemäß IAS 33 (Earnings per Share) ergeben sich Basic Earnings per Share durch die Division des den Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses (Ergebnis nach Steuern nach nicht beherrschenden Anteilen) durch die gewichtete Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien.
 
Einheit
2024
2023
Ergebnis nach Steuern nach nicht beherrschenden Anteilen
TEUR
–6.452
–14.068
Eigenkapital
TEUR
211.742
220.512
Ø Zahl der ausgegebenen Stammaktien
Stück
22.329.585
22.329.585
Ø gehaltene eigene Aktien
Stück
334.041
334.041
Ø im Umlauf befindliche Aktien
Stück
21.995.544
21.995.544
Ergebnis je Aktie
EUR/
Stück
–0,29
–0,64
Buchwert je Aktie
EUR/
Stück
9,63
10,03
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da sich keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt im Umlauf befinden.
In der 24. Ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG, die am 21. Juni 2024 am Sitz der Gesellschaft abgehalten wurde, wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2023 keine Dividende (Geschäftsjahr 2022: EUR 2,2 Mio.) auszuschütten.
Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Einzelabschluss der POLYTEC Holding AG zum 31. Dezember 2024 die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende.
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG wird der 25. Ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG, die für den 10. Juni 2025 geplant ist, vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 keine Dividende auszuschütten.
Die Dividenden unterliegen grundsätzlich einem Kapitalertragsteuerabzug von 27,5%. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen ist damit die Einkommensteuer abgegolten (Endbesteuerung). Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, die zumindest 10% des Grundkapitals halten, sind von der Kapitalertragsteuer befreit. Bei beschränkt Steuerpflichtigen sind zudem die maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.
20. Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Diese Position enthält alle finanziellen verzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und gliedert sich wie folgt:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldscheindarlehen
999
11.996
davon mit RLZ >5 Jahre
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
64.004
56.525
davon mit RLZ >5 Jahre
5.458
7.183
davon dinglich besichert
5.817
6.894
Andere verzinsliche Verbindlichkeiten
9.182
10.892
davon mit RLZ >5 Jahre
0
0
Leasingverbindlichkeiten
17.079
9.214
davon mit RLZ >5 Jahre
5.068
1.422
Finanzielle langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
91.265
88.626
Die aushaftenden langfristigen und kurzfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten des Konzerns gegenüber Kreditinstituten bestehen in folgenden Währungen:
 
2024
2023
 
Anteil
%
Durch-schnittliche Nominal-verzinsung in %
Anteil
%
Durch-schnittliche Nominal-verzinsung in %
EUR
100,00
3,76
100,00
4,51
Die langfristig verzinslichen Schuldscheindarlehen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen folgende Verzinsungen sowie Rückzahlungszeitpunkte auf:
in TEUR
2026
2027
2028
2029
2030ff
Gesamt
fix
9.553
240
240
240
4.020
14.293
variabel
21.351
17.425
9.974
523
1.438
50.710
Gesamt
30.904
17.665
10.214
763
5.458
65.003
21. Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
Diese Position enthält alle langfristigen Vorsorgen für Verpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Abfertigungsrückstellungen
3.634
3.529
Pensionsrückstellungen
16.180
14.943
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
1.740
1.586
Gesamt
21.554
20.058
Die zu erwartenden Zahlungen aus den Verpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Arbeitnehmern betragen im Geschäftsjahr 2025 TEUR 1.816.
Abfertigungsrückstellungen
Der Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen stellt sich im Zeitverlauf wie folgt dar:
in TEUR
2024
2023
Barwert der Abfertigungs-
verpflichtungen (DBO) zum 1.1.
3.529
3.338
Dienstzeitaufwand
128
129
Zinsaufwand
135
122
Abfertigungszahlungen
–271
–193
Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste
 
 
Aufgrund demografischer Annahmen
43
–88
Aufgrund finanzieller Annahmen
–18
–62
Aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
89
282
Barwert der Abfertigungs-
verpflichtungen (DBO) zum 31.12.
3.634
3.529
Hinsichtlich der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter und der relevanten Bilanzierungsgrundsätze wird auf die Ausführungen unter Punkt D.10 „Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern“ verwiesen.
Der Abfertigungsaufwand des Geschäftsjahres 2024 verteilt sich auf beitragsorientierte (Defined Contribution) und leistungsorientierte (Defined Benefit) Pläne, wobei der Dienstzeitaufwand im Personalaufwand unter den „Aufwendungen für Abfertigung und Altersversorgung“ und der Zinsaufwand im Finanzergebnis unter „Zinskomponente Versorgungszusagen“ ausgewiesen wird. Das versicherungsmathematische Ergebnis umfasst die Gewinne und Verluste, die aus Veränderungen bei den demografischen, finanziellen und erfahrungsbedingten Annahmen entstehen.
Die durchschnittliche Laufzeit der Abfertigungsverpflichtungen beträgt fünf Jahre (Vorjahr: sechs Jahre).
in TEUR
2024
2023
Beitragsorientierte Pläne
 
 
Aufwand für beitragsorientierte Pläne
393
351
Leistungsorientierte Pläne
 
 
Dienstzeitaufwand
128
129
Zinsaufwand
135
122
Aufwand für leistungsorientierte Pläne
263
252
Aufwendungen für Abfertigungen
656
603
Die im sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste entwickelten sich wie folgt (nach Steuern):
in TEUR
2024
2023
Versicherungsmathematischer
Gewinn (+)/Verlust (-) zum 1.1.
–753
–652
Versicherungsmathematischer
Gewinn (+)/Verlust (-) im Geschäftsjahr
–87
–101
Versicherungsmathematischer
Gewinn (+)/Verlust (-) zum 31.12.
–840
–753
Der Zinssatz und die zukünftigen Gehaltssteigerungen stellen die wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter bei der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung dar. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Änderungen dieser Parameter auf die Höhe der Abfertigungsrückstellung aufgezeigt, wobei alle anderen Parameter unverändert bleiben.
Eine Änderung des Zinssatzes um 100 Basispunkte würde zu einer Erhöhung der Abfertigungsrückstellung um
TEUR 203 (Vorjahr: TEUR 214) bzw. einer Verminderung um TEUR 182 (Vorjahr: TEUR 191) führen.
Eine Änderung der zu erwartenden Gehaltssteigerungen um 100 Basispunkte würde zu einer Erhöhung der Abfertigungsrückstellung um TEUR 200 bzw. einer Verminderung um TEUR 182 führen. Aufgrund der erstmaligen Ermittlung der Sensitivität der zukünftigen Gehaltssteigerungen im Zuge des Konzernabschlusses 2024 liegen keine Vergleichswerte vor.
Pensionsrückstellungen
Der Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen stellt sich im Zeitverlauf wie folgt dar:
in TEUR
2024
2023
Barwert der Pensionsver-
pflichtungen (DBO) zum 1.1.
14.943
16.224
Dienstzeitaufwand
342
384
Zinsaufwand
569
541
Pensionszahlungen
–722
–729
Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste
 
 
Aufgrund demografischer Annahmen
0
0
Aufgrund finanzieller Annahmen
1.132
–943
Aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen
–83
–535
Barwert der Pensionsver-
pflichtungen (DBO) zum 31.12.
16.180
14.943
Hinsichtlich der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter und der relevanten Bilanzierungsgrundsätze wird auf die Ausführungen unter Punkt D. 10 „Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern“ verwiesen.
Der Pensionsaufwand des Geschäftsjahres 2024 betrifft überwiegend leistungsorientierte (Defined Benefit) Pensionspläne, wobei der Dienstzeitaufwand im Personalaufwand unter den „Aufwendungen für Abfertigung und Altersversorgung“ und der Zinsaufwand im Finanzergebnis unter „Zinskomponente Versorgungszusagen“ ausgewiesen wird. Das versicherungsmathematische Ergebnis umfasst die Gewinne und Verluste, die aus Veränderungen bei den demografischen, finanziellen und erfahrungsbedingten Annahmen entstehen.
Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt 13 Jahre (Vorjahr: 13 Jahre).
in TEUR
2024
2023
Dienstzeitaufwand
342
384
Zinsaufwand
569
541
Gesamt
911
925
Die im sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste entwickelten sich wie folgt (nach Steuern):
in TEUR
2024
2023
Versicherungsmathematischer
Gewinn (+)/Verlust (-) zum 1.1.
284
–779
Versicherungsmathematischer Gewinn (+)/Verlust (-) im Geschäftsjahr
–754
1.063
Versicherungsmathematischer
Gewinn (+)/Verlust (-) zum 31.12.
–470
284
Der Zinssatz und die zukünftigen Pensionssteigerungen stellen die wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung dar. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Änderungen dieser Parameter auf die Höhe der Pensionsrückstellung aufgezeigt, wobei alle anderen Parameter unverändert bleiben.
Eine Änderung des Zinssatzes um 100 Basispunkte würde zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung um TEUR 2.368 (Vorjahr: TEUR 2.082) bzw. einer Verminderung um TEUR 1.901 (Vorjahr: TEUR 1.685) führen.
Eine Änderung der zu erwartenden Pensionssteigerungen um 100 Basispunkte würde zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung um TEUR 1.862 bzw. einer Verminderung um TEUR 1.586 führen. Aufgrund der erstmaligen Ermittlung der Sensitivität der zu erwartenden Pensionssteigerung im Zuge des Konzernabschlusses 2024 liegen keine Vergleichswerte vor.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder
Die Entwicklung der Rückstellung stellt sich im Zeitverlauf wie folgt dar:
in TEUR
2024
2023
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung =
1.740
1.586
Rückstellung für Jubiläumsgelder
 
 
Im Geschäftsjahr 2024 ergibt sich aus der Entwicklung der Jubiläumsgeldrückstellung ein Aufwand in Höhe von TEUR 153 (Vorjahr: TEUR 53). Zudem werden TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 96) an Jubiläumsgeldern ausbezahlt.
22. Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldscheindarlehen
11.066
38.281
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
34.053
37.122
davon dinglich besichert
1.077
1.238
Andere verzinsliche Verbindlichkeiten
4.220
3.637
Leasingverbindlichkeiten
6.011
4.597
Finanzielle kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
55.351
83.638
23. Steuerschulden
Die Steuerschulden betreffen im Wesentlichen Schulden aus Körperschaft- und Gewerbeertragsteuern (oder vergleichbaren Steuern) in verschiedenen Sitzstaaten von Konzerngesellschaften. Die Schulden entwickelten sich wie folgt:
in TEUR
2024
2023
Stand 1.1.
622
1.553
Währungsdifferenzen
1
–4
Verbrauch für Steuerzahlungen
–352
–1.072
Auflösung
–101
0
Neubildung im Geschäftsjahr
348
145
Stand 31.12.
517
622
24. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
63.389
63.734
Finanzielle Lieferverbindlichkeiten
63.389
63.734
25. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
1.797
1.596
Vorsorge für ausstehende Eingangsrechnungen
6.185
5.612
Verbindlichkeiten aus Lieferanten-finanzierungsvereinbarungen
11.289
8.714
Sonstige Verbindlichkeiten
3.827
2.168
Finanzielle sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
23.098
18.090
Abgrenzung für nicht konsumierte Urlaube
5.036
5.632
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern
6.828
7.815
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit
2.143
1.892
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
7.189
7.209
Abgrenzung für sonstige Personalaufwendungen
4.040
3.938
Nicht finanzielle sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
25.237
26.486
Gesamt
48.335
44.576
Die POLYTEC GROUP startete im Jahr 2023 bei Lieferanten einzelner Konzerngesellschaften deren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der POLYTEC GROUP mittels Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zu finanzieren. Der Umfang der Konzerngesellschaften wurde 2024 ausgeweitet. Bei den Vereinbarungen übernimmt ein Finanzierungspartner die schuldbefreiende Zahlung der Verbindlichkeit an den Lieferanten. Der Finanzierungspartner gewährt daraufhin der POLYTEC GROUP ein um 60 Tage verlängertes Zahlungsziel. Durch die schuldbefreiende Zahlung der Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung vom Finanzierungspartner an den Lieferanten kommt es zu einer Änderung im Ausweis in der Konzernbilanz. Die ursprüngliche Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen wird nun als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit erfasst. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungen an den Finanzierungspartner weiterhin im Cash-Flow aus der laufenden Tätigkeit enthalten, da sie Bestandteil der gewöhnlichen betrieblichen Geschäftstätigkeit sind, also Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen darstellen. Zum 31. Dezember 2024 sind insgesamt
TEUR 11.289 (Vorjahr: TEUR 8.714) mittels Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen finanziert.
Die Buchwerte, die zum Stichtag Teil von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind, sind aus folgender Tabelle ersichtlich:
in TEUR
31.12.2024
Ausweis unter sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
11.289
davon haben Lieferanten als Zahlung erhalten
11.289
Die Bandbreiten der Laufzeiten ergeben sich wie folgt:
in TEUR
31.12.2024
Verbindlichkeiten, die Teil von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind
60 bis 150 Tage
Vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind
sofort bis 90 Tage
Für die Inanspruchnahme von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen betrug der Gebührenaufwand in 2024 TEUR 488. Die POLYTEC GROUP hat in 2024 keine Sicherheiten oder Garantien gestellt.
In der Berichtsperiode wird aufgrund der erstmaligen Anwendung der Änderungen zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen von der Erleichterung (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7), wonach Vergleichsperioden nicht anzugeben sind, Gebrauch gemacht.
26. Kurzfristige Rückstellungen
in TEUR
Stand 1.1.2024
Wäh-rungsum-rechnung
Verbrauch
Auflösung
Zuweisung
Stand 31.12.2024
Drohende Verluste und Wagnisse
276
–1
44
11
16
237
Garantie- und Gewährleistung
853
0
750
78
703
728
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
6.949
29
5.853
279
10.726
11.572
 
8.078
28
6.646
368
11.445
12.536
in TEUR
Stand 1.1.2023
Wäh-rungsum-rechnung
Verbrauch
Auflösung
Zuweisung
Stand 31.12.2023
Drohende Verluste und Wagnisse
1.768
–1
323
1.244
75
276
Garantie- und Gewährleistung
514
0
268
16
622
853
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
11.233
–36
5.848
3.786
5.387
6.949
 
13.515
–37
6.439
5.046
6.084
8.078
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Vorsorgen für Kundenrückforderungen in Höhe von TEUR 5.573 (Vorjahr: TEUR 4.062), Kundenboni in Höhe von TEUR 4.242 (Vorjahr: TEUR 1.098) sowie Rechtsrisiken in Höhe von TEUR 482 (Vorjahr: TEUR 117). Zur Entwicklung der Vorsorge für Rechtsrisiken siehe unter D. 18 „Schätzungsunsicherheiten und Ermessensbeurteilungen“.
27. Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 beinhalten die in der Konzernbilanz ausgewiesenen langfristigen sowie kurzfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten fallen mit Ausnahme der derivativen Finanzkontrakte in die Bewertungskategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“. Die derivativen Finanzinstrumente werden als „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ eingestuft.
Es werden alle finanziellen Verbindlichkeiten sowie die derivativen Finanzkontrakte der Bewertungskategorie Stufe 2 zugeordnet. Davon abweichend werden die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten der Stufe 3 zugeordnet.
Die POLYTEC GROUP ermittelt den Fair-Value für verzinsliche Verbindlichkeiten nur für die Angaben im Konzernanhang. Der beizulegende Zeitwert wird dabei nach anerkannten Bewertungsmethoden auf Basis einer Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelt. Der wesentliche Inputfaktor ist der Diskontierungszinssatz, der die vorliegenden Marktdaten (risikolose Zinssätze) berücksichtigt. Bei finanziellen Verbindlichkeiten wird die Bonität der POLYTEC GROUP berücksichtigt. Die langfristigen verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten der Stufe 2 weisen zum 31. Dezember 2024 einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 88.764 (Vorjahr: TEUR 84.536) aus, verglichen mit einem Bilanzwert in Höhe von TEUR 91.265 (Vorjahr: TEUR 88.626). Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten ergab zum 31. Dezember 2024 einen Wert von TEUR 58.086 (Vorjahr: TEUR 79.821) gegenüber einem Bilanzwert von TEUR 55.351 (Vorjahr: TEUR 83.638).
Bezüglich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten wird auf die Risikoberichterstattung verwiesen.
F. Kapitalflussrechnung
Nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres hat die POLYTEC GROUP keine nicht zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungstätigkeiten, die nicht in der Kapitalflussrechnung Niederschlag finden. Die Investitionen in das Anlagevermögen sind in der Kapitalflussrechnung reduziert um die nicht zahlungswirksamen Effekte aus IFRS 16-Zugängen dargestellt.
Sonstige unbare Aufwendungen und Erträge
Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus Währungsumrechnungsdifferenzen, unbaren Zinszahlungen sowie Abschreibungen von Forderungen.
Veränderungen der verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten
Die verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
in TEUR
2024
2023
Stand 1.1.
172.264
175.516
Zahlungswirksame Veränderungen
–40.887
–15.444
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen
15.210
4.901
Währungsdifferenzen
28
7.291
Stand 31.12.
146.615
172.264
Die verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 91.306 (Vorjahr: TEUR 88.626) sowie den kurzfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 55.358 (Vorjahr: TEUR 83.638) zusammen.
Die Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
in TEUR
2024
2023
Stand 1.1.
13.811
14.500
Leasingzahlungen
–8.382
–8.868
Abschluss neuer Leasingverhältnisse
15.210
3.704
Abgang ausgelaufener Leasingverhältnisse
–131
0
Währungsdifferenzen
2.582
4.475
Stand 31.12.
23.090
13.811
G. Sonstige Angaben
1. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, wie offene Rechtsfälle oder Schadenersatzforderungen sowie andere Verpflichtungen oder Drohverluste, die gemäß IAS 10.19 gebucht werden müssen, sind im Konzernabschluss berücksichtigt und an der jeweiligen Stelle beschrieben.
Ebenso sind nicht zu berücksichtigende Ereignisse auszuweisen, wenn diese von besonderer Wichtigkeit sind.
2. Risikoberichterstattung
Die POLYTEC GROUP ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Risikomanagement ist für die POLYTEC GROUP ein integraler Bestandteil der Strategie und aller Geschäftsprozesse. Auch die für einen Automobilzulieferer notwendigen umfangreichen Zertifizierungen (z. B. IATF16949:2016 und ISO14001:2015) geben hier bereits entsprechende Regelungen vor, deren Einhaltung auch durch externe Audits überwacht wird. Der Organisation der POLYTEC GROUP entsprechend werden Risiken dezentral und marktnah vor allem im Rahmen der laufenden Geschäftsprozesse gemanagt und überwacht. Die Steuerung der finanziellen Risiken erfolgt jedoch im Wesentlichen durch die Konzernzentrale. Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:
Unternehmensspezifische Risiken
a. (Absatz-)Marktrisiko
Allgemeines Absatzmarktrisiko: Die Automobilindustrie erfährt gerade eine deutliche Veränderung der Rahmenbedingungen. Mit dem Zurückdrängen des Verbrennungsmotors und der Förderung der Elektromobilität als unmittelbare Treiber des Umbruchs sowie den mittelbaren Auswirkungen der Entwicklung im Bereich des autonomen Fahrens und neuen Mobilitätskonzepten werden die kommenden Jahre für die Automobilindustrie sehr herausfordernd. Dabei gilt es sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen und sich durch Innovation und eine gezielte Vertriebsstrategie in dem neuen Marktumfeld klar zu positionieren. Die Automobilzulieferindustrie galt schon bisher als Markt mit hohem Wettbewerb und war dabei geprägt von der Konsolidierung und Restrukturierung von Mitbewerbern. Dieser Trend wird sich noch verstärken, und die Chancen der Marktkonsolidierung gilt es dabei für die POLYTEC GROUP zu nutzen. Das allgemeine Absatzrisiko wird sich aufgrund der Transformation hin zu klimafreundlichen Produkten und der Präsenz der POLYTEC GROUP in diesem Markt aber trotzdem weiter verschärfen, da aktuell nicht von einer kurzfristigen Erholung der derzeit insgesamt rückläufigen Automobilmärkte auszugehen ist.
Darüber hinaus bestehen auch deutlich höhere konjunkturelle und politische Risiken als in den letzten Jahren. Die Internationalisierung der Märkte aber auch der Lieferketten bringt nicht nur große Chancen mit sich, sondern birgt auch höhere Risiken, was mit dem Ausbruch des Coronavirus und der sich derzeit weiter schnell verändernden politischen Gesamtlage einmal mehr verdeutlicht wurde. Die aktuellen internationalen Handelskonflikte führen zu Nachfragerückgängen und erhöhen die Komplexität der globalen Lieferbeziehungen. Es besteht das Risiko, dass diese Unsicherheiten auch noch in den kommenden Jahren die Automobilindustrie weiter negativ beeinflussen werden.
Volumenrisiko: Die unveränderte Volatilität der Nachfrage bzw. die nicht planmäßige Entwicklung der Stückzahlen hat auch im Berichtsjahr die Vermögens- und Ertragslage negativ beeinflusst; insbesondere die Abrufe im Bereich E-Mobilität lagen massiv unter den prognostizierten Abrufmengen. Aufgrund der ungeplanten Stückzahlenabrufe kann es in zweierlei Hinsicht zu Problemen kommen. Bei zu hohen ungeplanten Abrufen können Kapazitätsengpässe die Folge sein, die zu Lieferverzögerungen und somit zu Reputationsschäden führen können. Andererseits führen fehlende Abrufe zu Auslastungsproblemen, die eine Fixkostenunterdeckung zur Folge haben können. Die POLYTEC GROUP ist bestrebt, durch einen ausgewogenen Kunden- und Auftragsmix die Abhängigkeit von einzelnen Lieferbeziehungen so gering wie möglich zu halten.
Durch die aktuelle Volatilität der Märkte und die geringe Akzeptanz der Kunden für E-Fahrzeuge kommt es immer häufiger zu deutlichen Reduzierungen aber auch Erhöhungen von Stückzahlen während des Serienlaufs. Die Unplanbarkeit der Lieferabrufe bleibt auf unverändert hohem Niveau. Für die POLYTEC GROUP ist daher eine hohe Flexibilität in den Werken und eine konsequente Beobachtung der Abrufsituation und der Entwicklung der Modelle notwendig. Auf wesentliche Veränderungen muss kostenseitig, aber auch mit berechtigten Forderungen durch Mehrkosten vor allem aus der Unterschreitung von Planmengen reagiert werden.
b. Beschaffungsmarktrisiko
Wesentliches Risiko sind Schwankungen der Rohstoff- und Energiepreise, die im Fall der POLYTEC GROUP als kunststoffverarbeitendem Konzern vor allem durch nachhaltige Veränderungen des Ölpreises, aber auch der Raffineriekapazitäten verursacht werden können. Diesem Risiko wird, soweit gegenüber dem Kunden durchsetzbar, mit Materialgleitpreisklauseln in den offengelegten Kalkulationen entgegengewirkt. Zum Teil erfolgt die Verhandlung von Rohstoffen und Zukaufteilen direkt durch die Kunden der
POLYTEC GROUP mit dem Lieferanten. Soweit mit dem Kunden Preise nur auf Jahresfrist vereinbart sind, ist die Veränderung der Rohstoff- und Energiepreise ein wichtiger Parameter in den Gesprächen für die jährliche Neufestlegung der Preise. Weiters wird versucht, durch verstärkte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bislang nicht recycelbaren Ausschuss wieder in der Produktion einzusetzen.
Ein weiteres mittelfristiges bis langfristiges Risiko ergibt sich durch den Preisanstieg aufgrund der abnehmenden Verfügbarkeit von nicht erneuerbaren Rohstoffen sowie einer möglicherweise unzureichenden Verfügbarkeit von Rezyklaten. Zudem besteht das Risiko, dass Materialien wie SMC, GMT oder LFT künftig nicht mehr eingesetzt werden können, da sie schwer recycelbar sind und möglicherweise nicht mehr den hohen Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden entsprechen werden.
Nichtfinanzielle Risiken und deren Management
Klimarisiken: Unternehmen stehen aufgrund der zunehmenden globalen Gefährdung durch den Klimawandel und andere Umweltbelastungen vor der Herausforderung, sowohl ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu verbessern als auch ihren Energieverbrauch zu begrenzen. Diese Anforderungen gewinnen insbesondere in der Automobilzulieferbranche stetig an Bedeutung.
Die Europäische Kommission begegnet dieser Herausforderung mit dem European Green Deal, der eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft umfasst. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen der Europäischen Union signifikant zu reduzieren.
Um die unterschiedlichen Klimarisiken umfassend zu identifizieren und deren potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen zu bewerten, setzt die POLYTEC GROUP auf eine ganzheitliche Risikobetrachtung. Dabei werden sowohl physische Risiken (z. B. Extremwetterereignisse, Temperaturanstieg) als auch Übergangsrisiken (z. B. regulatorische Vorgaben, Marktveränderungen, technologische Entwicklungen) systematisch analysiert.
Die Analyse basiert auf zwei wesentlichen Instrumenten. Die erstmals durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse bewertete die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen sowie dessen eigene Auswirkungen auf den Klimawandel. Hierbei wurden verschiedenste Risikoarten berücksichtigt – von akuten physischen Klimarisiken bis hin zu Risiken, die durch Marktveränderungen, regulatorische Entwicklungen und technologische Fortschritte entstehen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere die Transformation hin zur Elektromobilität ein wesentliches Risiko darstellt, da dies zu einem deutlichen Absatzrückgang bei Produkten für Verbrennungsmotoren führt. Dieses Risiko resultiert aus politischen und regulatorischen Entwicklungen, veränderten Nutzerverhalten und zunehmend strengeren Kundenanforderungen.
Die zweite Säule der Risikoanalyse bildet die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Diese stützt sich auf wissenschaftlich fundierte Klimaszenarien des IPCC (RCP 2.6, 4.5 und 8.5) und bewertet standortspezifische Faktoren wie geografische Lage, klimatische Bedingungen und infrastrukturelle Anfälligkeit. Ziel der Analyse war es, sowohl chronische (z. B. anhaltender Temperaturanstieg) als auch akute klimabedingte Gefahren (z. B. Starkregen, Hochwasser, Hitzewellen) präzise zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Hitzewellen und Temperaturschwankungen erhebliche wirtschaftliche Risiken darstellen, da sie zu steigenden Energiekosten, erhöhtem Wartungsaufwand für Produktionsanlagen sowie Produktivitätsverlusten führen können.
Die POLYTEC GROUP begegnet den identifizierten Risiken mit gezielten Maßnahmen, um diese zu minimieren und neue Marktchancen zu nutzen. Das Unternehmen passt sein Produktportfolio an die steigende Nachfrage nach Elektromobilität an und konnte dabei bereits neue Marktchancen nutzen sowie Entwicklungsprojekte starten. Gleichzeitig wird verstärkt in erneuerbare Energien investiert, um Energiekosten zu senken und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Zudem modernisiert die POLYTEC GROUP seine Produktionsanlagen und setzt ressourcenschonende Fertigungsverfahren ein. Um Extremwetterrisiken zu begegnen, werden standortspezifische Schutzvorkehrungen getroffen.
Die finanziellen Annahmen der POLYTEC GROUP spiegeln die identifizierten Klimarisiken und deren potenzielle Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung wider. Mögliche Kostensteigerungen durch CO₂-Regulierungen, volatile Energiepreise sowie notwendige Investitionen in nachhaltige Technologien werden systematisch in die Mittelfristplanung integriert. Gleichzeitig werden regulatorische Entwicklungen und Markttrends kontinuierlich überwacht, um die strategische Ausrichtung flexibel anzupassen und eine nachhaltige Wertschöpfung sicherzustellen.
Gleichzeitig stellen Mehrkosten, die sowohl aus Investitionen in klimafreundliche Technologien als auch aus Energiepreissteigerungen resultieren, ein wirtschaftliches Risiko für die POLYTEC GROUP dar. Diesen Risiken wird – wie unter Punkt b. Beschaffungsmarktrisiko beschrieben – gezielt entgegengewirkt.
Die regelmäßige Überprüfung der Klimarisiken und -chancen durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse gewährleistet, dass die POLYTEC GROUP langfristig widerstandsfähig gegenüber klimabedingten Herausforderungen bleibt. Gleichzeitig ermöglicht dieser Ansatz, wirtschaftliche Chancen in einer zunehmend klimaneutralen Wirtschaft aktiv zu nutzen.
Finanzielle Risiken und deren Management und Sensitivität
Kreditrisiko: Aufgrund der Kundenstruktur – rund 85% des Umsatzes werden mit den OEMs oder großen Systemlieferanten erzielt – ist die POLYTEC GROUP dem Bonitätsrisiko der Automobilindustrie ausgesetzt. Die Außenstände werden laufend kritisch verfolgt und die vereinbarungsgemäße Bezahlung von Forderungen sichergestellt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden rund 59% (Vorjahr: 67%) des Umsatzes mit den zwei größten Kundengruppen erzielt. Dies ergibt ein gewisses Klumpenkreditrisiko, das vom Management aber als unkritisch im Hinblick auf Kreditausfälle eingestuft wird. Die Abhängigkeit von wenigen Kunden ist ein Wesensmerkmal der Automobilzulieferindustrie. Als Kunde wird in diesem Zusammenhang eine Gruppe verbundener Unternehmen definiert, die durchaus auch mehrere Automobilmarken herstellen kann.
Das Ausfallrisiko bei flüssigen Mitteln wird als gering eingeschätzt.
Trotz des allgemein als gering eingestuften Kreditrisikos entspricht das maximale theoretische Ausfallrisiko grundsätzlich den Buchwerten der einzelnen finanziellen Vermögenswerte. Die fakturierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind überwiegend über Kreditversicherungen gedeckt und ein Ausfall würde die POLYTEC GROUP nur mit einem Selbstbehalt von 10% belasten. Zum Stichtag besteht eine Kreditversicherungsvereinbarung, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 39.631 (Vorjahr: TEUR 39.014) versichert. Das theoretische Ausfallrisiko beträgt TEUR 215.262 (Vorjahr: TEUR 219.636). Das theoretische Ausfallrisiko errechnet sich aus den Buchwerten der zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden, kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie der Zahlungsmittel.
Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte, der langfristigen verzinslichen Forderungen sowie der sonstigen finanziellen Forderungen zum 31. Dezember 2024 stellt sich wie folgt dar:
31.12.2024
 
 
Überfällig in Tagen
in TEUR
Brutto-
betrag
Wertberichtigungen
bis 60
60
bis 120
120
bis
360
über
360
Langfristige verzinsliche Forderungen
0
0
0
0
0
0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
58.903
–4.604
14.743
550
1.962
2.438
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
89.140
–2.986
0
0
0
0
Sonstige finanzielle Forderungen
8.795
0
0
0
0
0
31.12.2023
 
 
Überfällig in Tagen
in TEUR
Brutto-betrag
Wertberichtigungen
bis 60
60
bis 120
120
bis
360
über
360
Langfristige verzinsliche Forderungen
1.041
0
0
0
0
0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
53.830
–1.664
21.628
1.300
4.198
4.361
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
104.577
–2.496
0
0
0
0
Sonstige finanzielle Forderungen
15.781
0
0
0
0
0
Die Wertberichtigungen beinhalten Einzelwertberichtigungen und Preisdifferenzen. Nennenswerte Risikokonzentrationen aus der Veranlagung von finanziellen Vermögenswerten bei nur einem Geschäftspartner bestehen nicht.
Liquiditätsrisiko: Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, fällige Verbindlichkeiten nicht fristgerecht begleichen zu können. Die Gruppe sichert ihren Liquiditätsbedarf durch Vorhalten einer Barreserve sowie durch die vorzeitige Refinanzierung endfälliger Finanzverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Zuge der Refinanzierung eine Beteiligungsfinanzierung in Höhe von TEUR 35.000 abgeschlossen, welche im Januar 2024 auf TEUR 60.000 aufgestockt wurde. Die Rückzahlung der Finanzierung erfolgt halbjährlich zu acht gleichhohen Raten. Der Buchwert beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 52.500 (Vorjahr: TEUR 35.000). Die für die Beteiligungsfinanzierung vereinbarte Verzinsung erfolgt variabel auf Basis des 6-Monats-EURIBOR. Für die Beteiligungsfinanzierung wurden ein Eigenkapital Covenant sowie ein Net Debt Covenant vereinbart, eine erstmalige Überprüfung erfolgt zum 31. Dezember 2024. Bei Nichteinhaltung der Covenants besteht eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung an die Finanzierungspartner. Zum 31. Dezember 2024 wurde der Covenant eingehalten.
Die POLYTEC GROUP startete in 2023 auch mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, deren Zweck es ist, eine effiziente Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarungen werden bei ausgewählten Konzerngesellschaften auf das gesamte Lieferantenportfolio angewendet. Neben einer Verlängerung der Zahlungsfristen tragen die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zudem zu einer besseren Vorhersage der Mittelabflüsse bei.
Die Verbindlichkeiten, die von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen umfasst sind, werden zu ihrer Fälligkeit bezahlt. Die damit verbundenen Zahlungsmittelabflüsse sind in der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Die Lieferantenfinanzierungsprogramme führen zu einer Risikokonzentration, indem die Vielzahl der Lieferanten durch einen Finanzpartner ersetzt wird. Würde dieser Finanzpartner das Programm kündigen, so ergäbe sich grundsätzlich ein zusätzliches Liquiditätsrisiko.
Ein etwaiges Liquiditätsrisiko wird aktiv durch die Konzernzentrale gesteuert. Das Management hat Zugriff auf ein Treasury Management System, in dem alle Zahlungseingänge und -ausgänge von den POLYTEC Gesellschaften ersichtlich sind. Zudem werden jeden Monat aktualisierte Cash-Planungen erstellt, wodurch eine fristgerechte Zahlung von Verbindlichkeiten gewährleistet werden soll.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung aus dem operativen Bereich in Höhe von TEUR 68.304 (siehe dazu Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjähr 2024) sowie interne positive Cash-Planungen begründen die stabile Liquiditätssituation den Konzerns.
Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe (ohne Derivate) weisen auf Basis der geschlossenen Vereinbarungen folgende zu erwartende Cash-Flows auf (einschließlich Zinszahlungen zum am Bilanzstichtag vorherrschenden Zinsniveau):
in TEUR
Buchwert 31.12.2024
Summe vertragliche Cash-Flows
davon
bis
1 Jahr
davon über 1 aber unter
5 Jahre
davon über
5 Jahre
Schuldscheindarlehen
12.066
12.630
11.466
1.164
0
Verbindlichkeit en gegenüber Kreditinstituten
und sonstige verzinsliche Verbindlichkeit en
111.459
120.418
42.462
71.889
6.067
Leasingverbind-lichkeiten
23.090
23.667
6.161
12.311
5.195
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
63.389
63.389
63.389
0
0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
23.098
23.098
23.098
0
0
Gesamt
233.102
243.202
146.576
85.364
11.262
in TEUR
Buchwert 31.12.2023
Summe vertragliche Cash-Flows
davon
bis
1 Jahr
davon über 1 aber unter
5 Jahre
davon über
5 Jahre
Schuldscheindarlehen
50.277
51.519
38.287
13.232
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten
108.177
114.438
40.594
66.635
7.209
Leasingverbind-lichkeiten
13.811
14.018
4.666
7.909
1.443
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
63.734
63.734
63.734
0
0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
18.090
18.090
18.090
0
0
Gesamt
254.088
261.799
165.371
87.776
8.652
Die Kontokorrentkredite (TEUR 10.000; Vorjahr: TEUR 12.334) werden der Gruppe bis auf Weiteres zur Verfügung gestellt und sind somit als kurzfristig eingestuft, allerdings ist eine kurzfristige Fälligstellung seitens der finanzierenden Kreditinstitute nicht zu erwarten.
Im Geschäftsjahr 2024 bestehen in der POLYTEC Group außerbilanzielle Abnahmeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Rohstoffversorgung insbesondere für Strom und Gas in Höhe von ca. EUR 21,0 Mio. für die nächsten drei Jahre.
Währungsrisiko: Der weitaus überwiegende Anteil der Umsätze der POLYTEC GROUP wird in Euro fakturiert, sodass das Währungsrisiko den Konzern in Summe nur in untergeordnetem Maß betrifft. Zum Teil erfolgt der Einkauf von Vorleistungen in derselben Währung wie der Verkauf, sodass sich Währungsrisiken natürlich „hedgen“. Die Gruppe ist größeren Währungsrisiken in jenen Ländern ausgesetzt, in denen in Euro fakturiert, Vorleistungen aber in lokaler Währung zugekauft werden müssen. Diese Risiken sind vielfach nicht Finanzinstrumenten zuzuordnen, da sie vor allem auch auf Personalkosten zurückzuführen sind. Aufgrund des Ausbaus der Produktionsaktivität im Vereinigten Königreich und der volatilen Kursschwankungen des Britischen Pfund seit der Brexit-Abstimmung, ist die POLYTEC GROUP einem verstärkten Währungsrisiko in Zusammenhang mit dem Britischen Pfund ausgesetzt. Diesem Risiko begegnet die POLYTEC GROUP bei Bedarf mit dem Einsatz von Absicherungsgeschäften und über Natural-Hedge-Positionen.
Die zum Bilanzstichtag bilanzierten aktiven und passiven Finanzinstrumente zeigen hinsichtlich ihrer Herkunftswährung folgende Verteilung:
 
31.12.2024
in TEUR
in Euro
in Fremd-währung
Summe
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
35.769
18.530
54.299
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
84.041
2.114
86.155
Sonstige Forderungen (exkl. RAP)
16.329
3.228
19.556
Langfristige verzinsliche Forderungen
0
0
0
Zahlungsmittel
57.254
8.759
66.013
Gesamt
193.393
32.630
226.023
 
31.12.2024
in TEUR
in Euro
in Fremd-währung
Summe
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
88.230
3.034
91.265
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
54.485
866
55.351
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
50.094
13.295
63.389
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
18.163
4.935
23.098
Gesamt
210.972
22.130
233.102
 
31.12.2023
in TEUR
in Euro
in Fremd-währung
Summe
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
33.604
18.561
52.165
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
94.997
7.083
102.080
Sonstige Forderungen (exkl. RAP)
20.201
4.243
24.444
Langfristige verzinsliche Forderungen
1.041
0
1.041
Zahlungsmittel
39.322
10.288
49.610
Gesamt
189.165
40.175
229.340
 
31.12.2023
in TEUR
in Euro
in Fremd-währung
Summe
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
85.062
3.564
88.626
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
82.839
799
83.638
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
55.225
8.509
63.734
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
7.163
2.213
9.376
Gesamt
230.289
15.085
245.374
Die Verteilung zeigt, dass das Risiko, dem die Gruppe aus der Veränderung von Wechselkursen ausgesetzt ist, gering ist, da selbst in Summe sowohl die in Fremdwährung gehaltenen finanziellen Vermögenswerte mit 14,44% (Vorjahr: 17,52%), als auch die entsprechenden Verbindlichkeiten mit 9,49% (Vorjahr: 6,15%) nur einen geringen Teil des Gesamtvolumens ausmachen. Zudem würde eine Veränderung einer Währung sowohl Vermögenswerte als auch Schulden betreffen und daher kompensatorische Effekte aufweisen.
Mittels Sensitivitätsanalyse wird näherungsweise zudem das Wechselkursrisiko betreffend Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten dargestellt. Ein Risiko besteht insbesondere bei Britischem Pfund Sterling (GBP), Chinesischem Renminbi Yuan (CNY), Tschechischen Kronen (CZK), Ungarischen Forint (HUF), Südafrikanischem Rand (ZAR) sowie US Dollar (USD). Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis vor Steuern sowie das Eigenkapital nach Steuern sind wie folgt:
31.12.2024
Ergebnis
vor Steuern
Eigenkapital
nach Steuern
in TEUR
Aufwertung
des EUR um 10%
Abwertung
des EUR
um 10%
Aufwertung
des EUR um 10%
Abwertung
des EUR
um 10%
GBP
574
–574
431
–431
CNY
2
–2
1
–1
CZK
298
–298
235
–235
HUF
19
–19
18
–18
ZAR
416
–416
353
–353
31.12.2023
Ergebnis
vor Steuern
Eigenkapital
nach Steuern
in TEUR
Aufwertung
des EUR um 10%
Abwertung
des EUR
um 10%
Aufwertung
des EUR um 10%
Abwertung
des EUR
um 10%
GBP
629
–629
472
–472
USD
2
–2
2
–2
CZK
298
–298
241
–241
HUF
529
–529
482
–482
ZAR
387
–387
329
–329
Von April bis Dezember des Geschäftsjahres 2024 diente ein FX-Forward zur Kurssicherung einer Fremdwährungsforderung in Tschechischen Kronen (CZK). Die Nominale betrug CZK TSD 90.000. Zum 31. Dezember 2024 waren, wie auch im Vorjahr, keine Derivate ausstehend.
Zinsänderungsrisiko: Dem Zinsänderungsrisiko begegnet die POLYTEC GROUP durch ein der langfristigen Zinsmeinung entsprechendes Portfolio von variablen und fixen Finanzierungen, wobei langfristige Finanzierungen zum überwiegenden Teil variabel verzinst sind. Im Geschäftsjahr 2024 sowie 2023 wurden keine derivativen Produkte zur Zinssicherung eingesetzt.
Die verzinslichen Verbindlichkeiten weisen zum Bilanzstichtag folgende Struktur auf:
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldscheindarlehen
12.066
50.277
davon fix verzinst
0
2.277
davon variabel verzinst
12.066
48.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
98.057
93.647
davon fix verzinst
15.334
17.099
davon variabel verzinst
82.723
76.548
Leasingverbindlichkeiten
23.090
13.811
davon fix verzinst
23.090
13.811
davon variabel verzinst
0
0
Andere verzinsliche Verbindlichkeiten
13.402
14.529
davon fix verzinst
13.402
14.529
davon variabel verzinst
0
0
Gesamt
146.615
172.264
davon fix verzinst
51.826
47.716
davon variabel verzinst
94.789
124.548
Der weitaus überwiegende Anteil der variabel verzinsten Verbindlichkeiten (TEUR 64.500; Vorjahr: TEUR 83.000) ist vom 6-Monats-EURIBOR abhängig. Eine Erhöhung/Reduktion des Referenzzinssatzes um 100 Basispunkte würde zu einer Erhöhung/Reduktion des Ergebnisses vor Steuern von rund TEUR 949 (Vorjahr: TEUR 1.217) führen.
Sonstige Risiken: Sonstige wesentliche Verpflichtungen und Risiken, die im vorliegenden Konzernabschluss nicht entsprechend gewürdigt oder in den Erläuterungen angeführt wurden, sind dem Management nicht bekannt.
3. Nahestehende Personen und Unternehmen
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 stellt sich die Aktionärsstruktur auf Basis ausgegebener Aktien wie folgt dar:
MH Beteiligungs GmbH: 25,61%
Huemer Invest GmbH: 3,79%
LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.: 4,59%
Eigene Aktien: 1,50%
Verbleibender Streubesitz: 64,51%
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind neben den Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats vor allem Unternehmen der Huemer Gruppe. Entsprechende Geschäftsvorfälle gab es im Geschäftsjahr 2024 mit der Huemer Invest GmbH, der HI Solar GmbH, der Huemer Immobilien GmbH, der IMC Verwaltungsgesellschaft mbH, der POLYTEC Immobilien GmbH und der Globe-Air AG, sämtliche jeweils mit Sitz in Hörsching.
 
Huemer Gruppe
in TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Nutzungsrecht Immobilie
8.744
0
Forderungen
6
4
Leasingverbindlichkeiten
8.744
0
Mieterlöse
29
140
Sonstige betriebliche Erträge
112
113
Abschreibung aus Nutzungsrecht Immobilie
729
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
103
66
Zinsaufwand aus Nutzungsrecht Immobilie
171
0
Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Refinanzierung wesentlicher Schuldscheindarlehen der POLYTEC Holding AG hatte sich die Huemer Invest GmbH, ein dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Friedrich Huemer verbundenes Unternehmen, gegenüber der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich zu einem Erwerb des Anlagevermögens der POLYTEC Immobilien GmbH, im Wesentlichen bestehend aus dem Werk bzw. der Liegenschaft in Hörsching, verpflichtet. Der Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages zum Erwerb der Geschäftsanteile der POLYTEC Immobilien GmbH mittelbar durch Erwerb der Geschäftsanteile der PH Immobilien GmbH durch die Huemer Immobilien GmbH erfolgte am 15. April 2024. Im Verkaufspreis wurden die Immobilien mit einem Wert von EUR 21 Mio. angesetzt. Aus der Immobilientransaktion wurde ein Entkonsolidierungsergebnis in Höhe von TEUR -723 erzielt.
Seit dem oben geschilderten Verkauf des Standortes Hörsching an die Huemer Immobilien GmbH wird dieser von der POLYTEC Holding AG von einem nahestehenden Unternehmen angemietet. Die Leasingaufwendungen beliefen sich ab dem Verkaufsstichtag auf TEUR 936. Die Mieteinnahmen aus der Vermietung der Büroräumlichkeiten an die Huemer Invest GmbH beliefen sich bis zum Verkaufsstichtag auf TEUR 26.
Mit 15. Oktober 2021 wurde ein Pachtvertrag für eine Photovoltaikanlage von der POLYTEC CAR STYLING Hörsching GmbH mit der HI Solar GmbH abgeschlossen. Mit Nachtrag vom 29. Mai 2024 wurde die gepachtete Photovoltaikanlage erweitert. Der daraus resultierende Pachtaufwand beträgt im Geschäftsjahr 2024 TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 36). Der Ausweis erfolgt obenstehend unter „sonstige Aufwendungen“.
Das zum 31. Dezember 2023 aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs Industrial noch aushaftende Darlehen an die PUR Holding GmbH in Höhe von TEUR 1.041 wurde zum 31. Dezember 2024 vollständig rückgeführt.
In Zusammenhang mit Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen wie im Vorjahr weder Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen noch wurden im Jahr 2024 bzw. im Vorjahr Aufwendungen für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen erfasst. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.
4. Schlüsselmanagement
Der Gesamtbetrag der Bezüge der im Geschäftsjahr 2024 als Mitglieder des Vorstands tätigen Personen beträgt TEUR 1.645 (Vorjahr: TEUR 1.633) und entfällt, wie im Vorjahr, vollständig auf kurzfristige Leistungen. Der variable Anteil beträgt TEUR 275 (Vorjahr: TEUR 246). Wie im Vorjahr entfielen auch im Geschäftsjahr 2024 keine Bezüge auf Leistungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Noch nicht ausbezahlte variable Gehaltsbestandteile betreffend das Jahr 2024 sind in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten bilanziert.
Es bestehen keine Stock-Option-Pläne oder ähnliche anteilsbasierte Vergütungen, die unter IFRS 2 fallen. Die erfassten Aufwendungen für Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr TEUR 169 (Vorjahr: TEUR 169).
Es bestehen keine Kredite oder Vorschüsse an aktuelle oder frühere Mitglieder der Organe der Gesellschaft. Ein früheres Vorstandsmitglied erhält im Geschäftsjahr 2024 Bezüge in Höhe von TEUR 272 (Vorjahr: TEUR 187). Keine weiteren früheren Mitglieder der Organe der Gesellschaft erhalten Bezüge von der Gesellschaft oder einem ihrer verbundenen Unternehmen.
5. Organe der POLYTEC Holding AG
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres und zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses:
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA, Wallern
(Vorstandsvorsitzender)
Peter Bernscher, MBA, Linz
(Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
Markus Mühlböck, Zaisenhausen, Deutschland
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A., Vechta
(Mitglied des Vorstands seit 1. Jänner 2025)
Mitglieder des Aufsichtsrats waren während des Geschäftsjahres und zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses:
Ing. Friedrich Huemer, Wallern
(Vorsitzender)
Mag. Fred Duswald, Thalheim
(Stellvertreter des Vorsitzenden)
Manfred Helmut Trauth, Knittelsheim, Deutschland
Dr. Viktoria Kickinger, Wien
Mag. Reinhard Schwendtbauer, Leonding
(bis 16. Dezember 2024)
6. Konzernunternehmen
 
 
 
 
2024
2023
Gesellschaft
Sitz der Gesell-
schaft
Land
Gesellschafter
Direkter und Indirekter Anteil %
Kon-solidie-rungs-art1)
Direkter und Indirekter Anteil %
Kon-solidie-rungs-art1)
POLYTEC Anlagenfinanzierung GmbH
Hörsching
AUT
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC CAR STYLING Hörsching GmbH
Hörsching
AUT
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC CAR STYLING UK Ltd.
Bromyard
GBR
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC FOHA Inc.
Warren
USA
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC CAR STYLING Schoten N.V.
Schoten
BEL
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC CAR STYLING Weierbach GmbH
Idar-Oberstein
GER
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Netherlands Holding B.V.
Roosendaal
NED
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Composites NL B.V.
Roosendaal
NED
Polytec Netherlands Holding B.V.
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Plastics NL B.V.
Putte
NED
Polytec Netherlands Holding B.V.
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Hungary Kft.
Komló
HUN
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Komló Kft.
Komló
HUN
POLYTEC Hungary Kft.
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Germany GmbH
Lohne
GER
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
PT Composites GmbH
Gochsheim
GER
POLYTEC Germany GmbH
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Holding Deutschland GmbH
Lohne
GER
POLYTEC Germany GmbH
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Deutschland Verwaltungs GmbH
Lohne
GER
Polytec Holding Deutschland GmbH
100,0
KO
100,0
KO
Polytec Plastics Germany
GmbH & Co KG2)
Lohne
GER
Polytec Holding Deutschland GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC PLASTICS Ebensee GmbH
Ebensee
AUT
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Interior Zaragoza S.L. i.L.
Zaragoza
ESP
POLYTEC Holding AG
100,0
KO
100,0
KO
POLYTEC AUTO PARTS (Tianjin) Co. Ltd.
Tianjin
CHN
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
PT Beteiligungs GmbH
Hörsching
AUT
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Composites Beteiligungs GmbH
Gochsheim
GER
PT Composites GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Composites Verwaltungs GmbH
Gochsheim
GER
PT Beteiligungs GmbH
100,0
KO
100,0
KO
POLYTEC Composites Germany GmbH & Co KG2)
Gochsheim
GER
POLYTEC Composites Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Compounds GmbH & Co KG2)
Gochsheim
GER
POLYTEC Composites Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Compounds Verwaltungs GmbH
Gochsheim
GER
POLYTEC Composites Beteiligungs GmbH
100,0
KO
100,0
KO
POLYTEC Composites Slovakia s.r.o.
Sladkovicovo
SVK
PT Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Plastik Ürünleri Sanayi ve Ticaret A.S.
Aksaray
TUR
PT Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
Polytec Composites Bohemia s.r.o.
Chodova Plana
CZE
PT Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Composites Weiden GmbH
Weiden
GER
POLYTEC Composites Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Engineering GmbH
Lohne
GER
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
Newplastics S.A.
Lissabon
POR
POLYTEC Composites Germany GmbH & Co KG
2,0
KB
2,0
KB
POLYTEC Industrielackierung Weiden GmbH
Waldnaab
GER
POLYTEC Composites Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC COMPOSITES South Africa (Pty) Ltd.
East London
RSA
PT Beteiligungs GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
Hörsching
AUT
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Immobilien GmbH
Hörsching
AUT
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
 
 
94,5
KV
POLYTEC Composites Immobilien GmbH
Kraichtal
GER
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
94,5
KV
94,5
KV
PPI Immobilien GmbH
Ebensee
AUT
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
95,0
KV
95,0
KV
POLYTEC Immobilien Deutschland GmbH
Lohne
GER
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
94,5
KV
94,5
KV
POLYTEC Real Estate Gayrimenkul Ltd. Sirteki
Aksaray
TUR
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC Estates Slovakia s.r.o.
Sladkovicovo
SVK
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC ESTATES BELGIUM N.V.
Schoten
BEL
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
100,0
KV
100,0
KV
SPELAG s.r.o.
Chodova Plana
CZE
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
100,0
KO
100,0
KO
POLYTEC ESTATES Bohemia k.s.
Chodova Plana
CZE
POLYTEC Immobilien Holding GmbH
100,0
KV
100,0
KV
POLYTEC ESTATES UK Limited
Bromyard
GBR
POLYTEC Holding AG
100,0
KV
100,0
KV
PH Immobilien GmbH
Hörsching
AUT
POLYTEC Holding AG
 
 
100,0
KO
1) KV = vollkonsolidierte Gesellschaften
KO = wegen untergeordneter Bedeutung nicht einbezogene Gesellschaften
KB = sonstige Beteiligungen
2) Die Gesellschaften sind gemäß § 264 b des deutschen HGB von der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses
und Lageberichts nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften befreit.
Hörsching, am 1. April 2025
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Peter Bernscher, MBA
Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender – CCO
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO
KonzernLAgEBERICHT
Geschäftsverlauf Und wirtschaftliche Lage
1. Entwicklung der
Automobilbranche 2024
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN DEN WESENTLICHEN INTERNATIONALEN MÄRKTEN
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
China
22.987.000
44,4%
21.706.300
43,3%
5,9%
23.240.500
USA
15.851.100
30,6%
15.509.900
31,0%
2,2%
13.734.200
Europa (EU, EFTA und UK)
12.963.614
25,0%
12.847.929
25,7%
0,9%
11.294.500
Summe der drei Hauptmärkte
51.801.714
100%
50.064.129
100%
3,5%
48.269.200
Weitere ausgewählte Länder
 
 
 
 
 
 
Indien
4.274.800
 
4.101.700
 
4,2%
3.792.400
Japan
3.725.200
 
3.992.700
 
–6,7%
3.448.300
Brasilien
2.487.500
 
2.180.200
 
14,1%
1.960.500
Mexiko
1.495.000
 
1.360.100
 
9,9%
1.084.600
Mehrheitlich entwickelten sich die internationalen Automobilmärkte im Gesamtjahr 2024 positiv. Unter den drei global wichtigsten Absatzmärkten China, USA und Europa (EU, EFTA und UK) stach der chinesische Markt mit einem Plus bei PKW-Neuzulassungen von 5,9% deutlich hervor. In
Europa (EU, EFTA und UK) belief sich das Wachstum lediglich auf 0,9%, während die Verkäufe in den USA dank einer soliden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit 2,2% noch etwas stärker anstiegen.
China mit überdurchschnittlichem Wachstum
Mit knapp 23 Mio. Neuzulassungen belegte China 2024 einmal mehr die Spitzenposition in der Statistik. Das solide Wachstum von 5,9% lässt sich primär auf ein besonders starkes viertes Quartal zurückführen. So wurden in China
allein im Dezember 2024 2,6 Mio. PKW neu zugelassen. Grund dafür dürfte nicht zuletzt die Abwrackprämie gewesen ein, die die Regierung in Peking für ausgediente PKW verlängert hatte.
Leichtes Wachstum in den USA
Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in den USA wirkte sich auch positiv auf die Neuzulassungen von Light Vehicles (PKW und Light Duty) aus. Insgesamt wurden 2024 15,9 Mio. derartiger Fahrzeuge neu registriert, ein Plus von 2,2%
gegenüber dem Vorjahr. Im Dezembervergleich lag der Anstieg mit 1,5 Mio. Light Vehicles bei rund 2%.
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN EUROPA (EU, EFTA und UK)
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
Deutschland
2.817.331
21,7%
2.844.609
22,1%
–1,0%
2.651.400
Vereinigtes Königreich
1.952.778
15,1%
1.903.054
14,8%
2,6%
1.614.100
Frankreich
1.718.412
13,3%
1.774.722
13,8%
–3,2%
1.529.000
Italien
1.559.229
12,0%
1.567.151
12,2%
–0,5%
1.316.900
Spanien
1.016.885
7,8%
949.362
7,4%
7,1%
813.400
Sonstige Länder in Europa
3.898.979
30,1%
3.809.031
29,7%
2,4%
3.369.700
EUROPA (EU, EFTA und UK)
12.963.614
100%
12.847.929
100%
0,9%
11.294.500
Schwaches Plus in Europa (EU, EFTA und UK)
Weniger dynamisch entwickelte sich 2024 der PKW-Markt in Europa (EU, EFTA und UK). Insgesamt wurden hier im vergangenen Jahr knapp 13 Mio. Fahrzeuge neu zugelassen, dies entspricht einem leichten Plus von 0,9%. Gebremst wurde das Wachstum von der allgemein schwachen Konjunkturentwicklung sowie zunehmend wahrnehmbaren Standortproblemen. Dabei entwickelten sich die größten Einzelmärkte des Kontinents durchaus unterschiedlich. Im Plus lagen die PKW-Märkte in Spanien mit 7,1% und UK mit 2,6%, während die
anderen großen europäischen Märkte Italien (-0,5%), Deutschland (-1,0%) und Frankreich (-3,2%) negative Entwicklungen zeigten.
Europäische Fahrzeugproduktion mit negativer Entwicklung
Im Jahr 2024 wurden in Europa rund 15,7 Mio. PKW produziert, ein Rückgang von etwa 6% im Vergleich zum Vorjahr. Die europäische Automobilproduktion machte damit etwa 16% der weltweiten Fertigung von 97,7 Mio. Fahrzeugen aus. Für 2025 erwarten Experten eine weiter sinkende Entwicklung auf unter 15 Mio. in Europa produzierte PKW.
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN EUROPA (EU, EFTA und UK) – NACH ANTRIEBSTECHNIK
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
Benzinbetriebene PKW
4.273.672
33,0%
4.583.544
35,7%
–6,8%
4.142.300
Dieselbetriebene PKW
1.350.294
10,4%
1.531.765
11,9%
–11,8%
1.638.000
Hybrid-elektrisch betriebene PKW (HEV)
4.068.308
31,4%
3.401.288
26,5%
19,6%
2.647.900
Batteriebetriebene PKW (BEV)
1.993.102
15,4%
2.018.885
15,7%
–1,3%
1.574.600
Plug-in-hybride PKW (PHEV)
952.058
7,3%
990.749
7,7%
–3,9%
1.014.400
PKW mit sonstigen Antriebstechniken
326.180
2,5%
321.698
2,5%
1,4%
277.300
EUROPA (EU, EFTA und UK)
12.963.614
100%
12.847.929
100%
0,9%
11.294.500
Steigende Beliebtheit von hybrid-elektrischen PKW
In Europa (EU, EFTA und UK) machte der gemeinsame
Anteil von neu registrierten benzin- und dieselbetriebenen PKW das zweite Jahr in Folge weniger als die Hälfte aus.
Die Neuzulassungen der Fahrzeuge mit anderen Antriebstechniken nahmen im Vergleich zum Vorjahr über alle
Typen hinweg um 9,0% zu, deren Anteil stieg von 52,4% auf 56,6%.
Benzinbetriebene PKW blieben 2024 mit einem Marktanteil von 33,0% einmal mehr die beliebteste Antriebsform bei Neuzulassungen, dicht gefolgt von hybrid-elektrischen PKW mit einem Anteil von 31,4%. Gegenüber dem Vorjahr konnte diese Antriebsart damit weiter an Beliebtheit zulegen und stellte 2024 die einzige Antriebsart dar, die mit 19,6% maßgebliches Wachstum verzeichnete. 15,4% aller neu zugelassenen PKW waren rein batteriebetrieben. Zum zweiten Jahr in Folge lag diese Antriebsart 2024 damit deutlich vor dieselbetriebenen Neuwagen mit einem Marktanteil von 10,4%.
Deutlich negativer Trend zu Jahresende in der EU
Im Dezember 2024 gingen die Neuzulassungen von rein batterieelektrisch betriebenen PKW in der EU im Jahresvergleich um 10,2% auf 144.367 Einheiten zurück. Diese Entwicklung ist vor allem auf einen deutlichen Rückgang der Zulassungen in Deutschland (-38,6%) und Frankreich (-20,7%) zurückzuführen.

Gleichzeitig stiegen die Zulassungen von Hybrid-Elektroautos in der Union im Dezember um 33,1% und übertrafen
damit den vierten Monat in Folge die Zulassungen von Benzinern. Auch die Neuzulassungen von Plug-in-Hybridautos stiegen im Dezember um 4,9%, primär aufgrund deutlicher Zuwächse in Frankreich (44,9%) und Deutschland (6,8%).
Mit einem Minus von 1,8% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Dezember 2024 einen Rückgang von Neuzulassungen bei Benzinfahrzeugen. Dabei verzeichneten alle großen Märkte mit Ausnahme Spaniens (16%) Rückgänge: Frankreich -23,0%, Italien -11,4% und Deutschland -7,4%. Auch der Markt für Dieselfahrzeuge entwickelte sich mit
einem Minus von rund 15% rückläufig. Damit lag der Marktanteil von Dieselfahrzeugen im Dezember nur mehr bei 9,8%. Insgesamt waren in den meisten EU-Märkten zweistellige Rückgänge zu verzeichnen.
ZULASSUNGEN NEUER NUTZFAHRZEUGE IN EUROPA (EU, EFTA und UK)
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
Leichte Nutzfahrzeuge <3,5 t
2.002.023
82,0%
1.872.519
80,5%
6,9%
1.620.300
Mittelschwere Nutzfahrzeuge >3,5 t bis <16 t
75.369
3,1%
70.282
3,0%
7,2%
54.900
Schwere Nutzfahrzeuge >16 t
316.908
13,0%
344.907
14,8%
–8,1%
275.800
Mittelschwere und schwere Busse >3,5 t
45.867
1,9%
39.953
1,7%
14,8%
32.600
EUROPA (EU, EFTA und UK)
2.440.167
100%
2.327.661
100%
4,8%
1.983.600
Leichte Nutzfahrzeuge: Elektromobilität bleibt unter den Erwartungen
2024 stieg der Absatz leichter Nutzfahrzeuge in Europa (EU, EFTA und UK) um 6,9% auf gut 2 Mio. Einheiten leicht an. Dabei entwickelte sich das Wachstum in den vier Schlüsselmärkten dieses Fahrzeugsegments unterschiedlich: Spanien erreichte einen bemerkenswerten Anstieg um 13,7%, gefolgt von Deutschland mit 8,4%. Hingegen betrug das Wachstum in Frankreich und Italien lediglich 1,1% bzw. 0,9%.
In der Europäischen Union war der Diesel im Jahr 2024 weiterhin die bevorzugte Wahl der Käufer von neuen Transportern. Die Zulassungen in diesem Segment stiegen um 10,5% auf 1.340.003 Einheiten, wodurch diese Antriebsart einen Marktanteil von 84,5% erreichte. Bei den elektrisch aufladbaren Transportern war hingegen ein deutlicher Rückgang um 9,1% zu verzeichnen, sodass ihr Marktanteil von 7,2% im Vorjahr auf 6,1% sank. Auch die Verkäufe von Transportern mit Hybrid-Elektroantrieb
gingen zurück und erreichten 2024 nur noch einen Marktanteil von 2,0%.

Deutliches Minus bei mittleren und schweren
Nutzfahrzeugen
Negativ entwickelten sich in Europa (EU, EFTA und UK) 2024 die Neuzulassungen schwerer LKW mit -8,1% – ein Trend, der durch einen Anstieg der Zulassungen von
mittelschweren LKW um 7,2% allerdings teilweise wieder ausgeglichen werden konnte. Rechnet man mittlere und schwere Nutzfahrzeuge zusammen, verzeichneten die vier großen Märkte Deutschland (-6,9%), Frankreich (-2,9%) und Italien (-0,7%) Rückgänge, während Spanien einen
bemerkenswerten Anstieg von 12,0% erreichte.
In der EU dominierten einmal mehr Diesel-LKW mit einem Anteil von 95,1% an den Neuzulassungen den Markt. Die
Zulassungen von elektrisch aufladbaren LKW gingen in der Union um 4,6% zurück, ihr Marktanteil bliebt mit 2,3% im Vergleich zum Vorjahr jedoch stabil. Die Ergebnisse für elektrisch aufladbare Modelle waren in den einzelnen
Ländern unterschiedlich: Deutschland (57,4%), Italien (115,2%) und Schweden (59,6%) verzeichneten sehr deutliche Zuwächse, die aber nicht ausreichten, um die erheblichen Rückgänge in Frankreich (-57,4%) und den Nieder-landen (-42,3%) auszugleichen.
Quellen: Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Association des Constructeurs Européens d’Automobiles (ACEA), „Automobilwoche“, S&P Global, Raiffeisen Research, CLEPA

2. GESCHÄFTS-
ENTWICKLUNG UND
LAGE DES KONZERNS
UMSATZ
Der Konzernumsatz der POLYTEC GROUP betrug im
Geschäftsjahr 2024 EUR 677,8 Mio. und lag um 6,6% bzw. EUR 41,8 Mio. über dem Vorjahr (EUR 636,0 Mio.).
UMSATZ NACH MARKTBEREICHEN
in EUR Mio.
2024
Anteil
2023
2022
Passenger Cars & Light Commercial Vehicles
494,5
73,0%
470,6
443,8
Commercial Vehicles
92,3
13,6%
109,5
99,6
Smart Plastic & Industrial Applications
91,0
13,4%
55,9
58,0
POLYTEC GROUP
677,8
100%
636,0
601,4
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'

Im Marktbereich Passenger Cars & Light Commercial
Vehicles, dem mit 73,0% (Vorjahr: 74,0%) umsatzstärksten Bereich der POLYTEC GROUP, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Umsatz in Höhe von EUR 494,5 Mio. erzielt und lag um 5,1% bzw. EUR 23,9 Mio. über dem Vergleichswert des Vorjahres (EUR 470,6 Mio.).
Die Umsätze der POLYTEC GROUP mit Teilen für LKW
waren in allen Quartalen des Geschäftsjahres 2024 rückläufig. Insgesamt ging der Umsatz im Marktbereich
Commercial Vehicles im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 um 15,7% bzw. EUR 17,2 Mio. auf EUR 92,3 Mio. zurück. Der Anteil dieses Marktbereichs am Konzerngesamtumsatz
reduzierte sich um 3,6 Prozentpunkte von 17,2% auf 13,5%.
Im Unterschied dazu zeigten die Umsätze im Marktbereich Smart Plastic & Industrial Applications seit Anfang 2024 eine sehr erfreuliche Entwicklung. Die Erlöse im Geschäftsjahr 2024 erhöhten sich im Vorjahresvergleich sehr deutlich um 62,8% bzw. EUR 35,1 Mio. auf EUR 91,0 Mio. (Vorjahr: EUR 55,9 Mio.). Der Anteil des Marktbereichs Smart Plastic & Industrial Applications am Konzernumsatz der POLYTEC GROUP stieg im Jahresvergleich um 4,6 Prozentpunkte auf 13,4% (Vorjahr: 8,8%).
UMSATZ NACH KATEGORIEN
in EUR Mio.
2024
Anteil
2023
2022
Teile- und sonstiger Umsatz
602,7
88,9%
550,8
517,1
Werkzeug- und Entwicklungsumsatz
75,1
11,1%
85,2
84,3
POLYTEC GROUP
677,8
100%
636,0
601,4
Bei den Umsätzen im Serienbereich verzeichnete die POLYTEC GROUP im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 9,4% bzw. EUR 51,9 Mio. auf EUR 602,7 Mio. (Vorjahr: EUR 550,8 Mio.).
Im Unterschied dazu gingen die Werkzeug- und Entwicklungsumsätze im Jahr 2024 im Vergleich zur Vorjahresperiode aufgrund von abgeschlossenen Entwicklungsprojekten sowie der kundenseitigen Verschiebung von Projekten von EUR 85,2 Mio. auf EUR 75,1 Mio. zurück.
UMSATZ NACH REGIONEN
in EUR Mio.
2024
Anteil
2023
2022
Österreich
4,5
0,7%
3,1
4,2
Deutschland
412,9
60,9%
343,0
350,8
Vereinigtes Königreich
65,9
9,7%
78,3
68,0
Schweden
20,2
3,0%
21,6
20,1
Ungarn
26,0
3,8%
27,8
25,5
Sonstige EU-Länder
110,1
16,3%
122,2
93,2
Sonstige Länder
38,2
5,6%
39,9
39,6
POLYTEC GROUP
677,8
100%
636,0
601,4
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Die Gliederung der Umsätze nach Regionen wird auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt. Deutschland ist seit jeher die umsatzstärkste Region der POLYTEC GROUP, wo im Jahr 2024 60,9% des Gesamtumsatzes erzielt wurde.
In Deutschland erhöhte sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich um 20,4% bzw. EUR 69,9 Mio. auf EUR 412,9 Mio. Im Unterschied dazu waren in allen anderen Regionen, mit Ausnahme von Österreich, im Vergleich zum Vorjahr Rückgänge zu verzeichnen.
ERTRAGSENTWICKLUNG
KENNZAHLEN ZUR ERTRAGSLAGE
 
Einheit
2024
Veränderung
2023
2022
Umsatz
EUR Mio.
677,8
6,6%
636,0
601,4
EBITDA
EUR Mio.
35,7
33,9%
26,6
33,2
EBITDA-Marge (EBITDA/Umsatz)
%
5,3%
1,1%-Pkt.
4,2%
5,5%
EBIT
EUR Mio.
3,9
157,3%
–6,7
0,7
EBIT-Marge (EBIT/Umsatz)
%
0,6%
1,7%-Pkt.
–1,1%
0,1%
Ergebnis nach Steuern
EUR Mio.
–6,9
50,9%
–14,1
–2,2
Durchschnittliches Capital Employed
EUR Mio.
288,1
–7,8%
312,5
326,3
ROCE vor Steuern
(EBIT/Durchschnittliches Capital Employed)
%
1,3%
3,5%-Pkt.
–2,2%
0,2%
Ergebnis je Aktie
EUR
–0,29
54,7%
–0,64
–0,10
Dividende je Aktie
(Vorschlag an die Hauptversammlung)
EUR
0,00
N/A
0,00
0,10
ENTWICKLUNG UMSATZ UND
EBITDA-MARGE
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MATERIALAUFWAND
Der Materialaufwand der POLYTEC GROUP betrug im
Geschäftsjahr 2024 insgesamt EUR 352,6 Mio. und stieg im Vergleich zum Vorjahr in Folge der höheren Produktionsvolumen um 4,4% bzw. EUR 15,0 Mio. Die Materialquote (Materialaufwand/Umsatzerlöse) lag bei 52,0% und war damit im Vergleich zum Vorjahr (53,1%) um 1,1 Prozentpunkte gesunken.
PERSONALAUFWAND
Der Personalaufwand der POLYTEC GROUP erhöhte sich
im Geschäftsjahr 2024 um 6,1% bzw. EUR 13,2 Mio. von EUR 218,2 Mio. auf EUR 231,4 Mio. Die Personalquote
(Personalaufwand/Umsatzerlöse) blieb mit 34,1% auf dem bereits hohen Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 34,3%).
EBITDA
Wie im Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 im Vorjahr
angekündigt, war ab dem ersten Quartal 2024 mit einer deutlichen Verbesserung der Ertragslage zu rechnen. Das
EBITDA der POLYTEC GROUP verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 um 33,9% bzw. EUR 9,1 Mio. von EUR 26,6 Mio. auf EUR 35,7 Mio. Die EBITDA-Marge stieg im Vergleich zum
Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte von 4,2% auf 5,3%.
ABSCHREIBUNGEN
Die Abschreibungen in Höhe von EUR 31,8 Mio. lagen leicht unter dem Vorjahresniveau (EUR 33,4 Mio.).
EBIT
Nachdem das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern sowohl im dritten als auch im vierten Quartal 2023 deutlich negativ ausgefallen waren, hat das EBIT im ersten Quartal 2024 eine sehr deutliche Wende ins Positive genommen.

Die positive Ergebnisentwicklung setzte sich im zweiten Quartal 2024 fort. Im Unterschied dazu waren die Umsätze im dritten Quartal 2024 durch kurzfristig aufgetretene
Reduktionen in den Abrufmengen unter den Erwartungen geblieben. Das Management der POLYTEC GROUP hatte daraufhin den Ausblick für das Gesamtjahr 2024 angepasst und ging zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Berichts zum dritten Quartal Mitte November 2024 von
einer EBIT-Marge von rund 1% aus.
Das EBIT der POLYTEC GROUP betrug im gesamten
Geschäftsjahr 2024 EUR 3,9 Mio. und lag damit mit EUR 10,6 Mio. über dem Vorjahreswert in Höhe von
EUR -6,7 Mio. Die EBIT-Marge stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte von -1,1% auf 0,6%.
FINANZ- UND KONZERNERGEBNIS
Das Finanzergebnis der POLYTEC GROUP betrug
EUR –12,4 Mio. (Vorjahr: EUR –9,1 Mio.), der Anstieg war eine Folge des höheren Zinsniveaus. Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich zwar im Jahresvergleich von EUR 14,1 Mio. auf EUR 6,9 Mio.), war jedoch noch negativ. Das Ergebnis je Aktie betrug EUR 0,29 (Vorjahr:
EUR 0,64). Vorstand und Aufsichtsrat der POLYTEC
Holding AG werden daher der Hauptversammlung auch heuer vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 keine
Dividende auszuschütten.
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
INVESTITIONEN
in EUR Mio.
2024
Veränderung
2023
2022
Investitionen in das Anlagevermögen
25,2
12,6%
22,4
24,0
Die Investitionen in das Anlagevermögen erhöhten sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 12,6% bzw. EUR 2,8 Mio. auf EUR 25,2 Mio. und lagen damit unter dem Niveau der Abschreibungen.
KENNZAHLEN ZUR VERMÖGENS-
UND FINANZLAGE
in EUR Mio.
31.12.2024
Veränderung
31.12.2023
31.12.2022
Eigenkapital
211,7
–4,0%
220,5
237,1
Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Bilanz-summe) in %
41,7%
0,3%-Pkt.
41,4%
43,0%
Bilanzsumme
507,5
–4,8%
533,0
551,2
Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital)1)
23,0
–64,1%
64,0
53,6
Nettoumlaufvermögen/Umsatz in %
3,4%
–6,7%-Pkt.
10,1%
8,9%
1)Nettoumlaufvermögen = kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte minus kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten

Die Bilanzsumme des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 507,5 Mio. und reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag um EUR 25,5 Mio. bzw. 4,8%. Die
Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 2024 41,7% und lag damit um 0,3 Prozentpunkte über jener des
Vorjahresbilanzstichtages. Sie weist seit vielen Jahren ein solides Niveau auf.
Das Net Working Capital reduzierte sich im Vergleich zum
Bilanzstichtag 2023 um EUR 41,0 Mio. bzw. 64,1% auf EUR 23,0 Mio. Dies ist vorwiegend auf die Reduktion der
Liefer- und sonstigen Forderungen sowie niedrigerer
Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträge zurückzuführen.
BILANZSTRUKTUR DER POLYTEC GROUP
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Einheit
31.12.2024
Veränderung
31.12.2023
31.12.2022
Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/-vermögen (–)
EUR Mio.
42,4
–46,7%
79,5
59,8
Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/-vermögen (–)/EBITDA
Jahre
1,19
–60,1%
2,98
1,80
Gearing (Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/
-vermögen (–)/ Eigenkapital)
-
0,20
–44,4%
0,36
0,25
Die Nettofinanzverbindlichkeiten reduzierten sich gegenüber dem Bilanzstichtag 2023 um 46,7% bzw. EUR 37,2 Mio. auf EUR 42,4 Mio. Die Halbierung ist überwiegend auf das niedrigere Nettoumlaufvermögen (Working Capital) zurückzuführen.

Die Kennzahl der fiktiven Schuldentilgungsdauer verkürzte sich deutlich von rund drei auf 1,2 Jahre. Die Gearing-
Ratio (Verschuldungsgrad) ging von 0,36 zum Bilanzstichtag 2023 auf 0,20 per 31. Dezember 2024 zurück.
CASH-FLOW
in EUR Mio.
2024
2023
2022
Cash-Flow aus dem
operativen Bereich
68,3
33,4
33,7
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
0,6
–21,1
–21,4
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
–52,7
–17,7
–26,8
Veränderung der Zahlungsmittel
16,2
–5,3
–14,6
Endbestand der
Zahlungsmittel
66,0
49,6
55,1
Im Geschäftsjahr 2024 verdoppelte sich der Cash-Flow aus dem operativen Bereich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 33,4 Mio. auf EUR 68,3 Mio.
Die deutliche Veränderung des Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ist auf die Veräußerung des Anlagevermögens der POLYTEC Immobilien GmbH, im Wesentlichen bestehend aus dem Werk bzw. der Liegenschaft in Hörsching,
zurückzuführen.
Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR 52,6 Mio. (Vorjahr: EUR 17,7 Mio.). Der Veränderung ist im Wesentlichen auf Darlehensrückzahlungen und die
hohen Zinszahlungen zurückzuführen.
Durch proaktives Cash-Flow-Management konnten die
Zahlungsströme zu jeder Zeit flexibel an die internen und
externen Anforderungen angepasst und entsprechend optimiert werden. Die POLYTEC GROUP verfügte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 über Zahlungsmittel in Höhe von EUR 66,0 Mio. (Vorjahr: EUR 49,6 Mio.).

BESCHÄFTIGTE
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (inklusive Leihpersonal, in Vollzeitäquivalenten – FTE) der POLYTEC GROUP und ihre geografische Verteilung in den letzten drei Jahren stellen sich wie folgt dar:
in FTE
2024
Anteil
2023
2022
Österreich
519
13,4%
496
463
Deutschland
1.972
50,9%
2.015
1.825
Sonstige EU-Länder
884
22,8%
938
846
Vereinigtes Königreich
375
9,7%
306
277
Sonstige Länder
127
3,2%
129
125
POLYTEC GROUP
3.877
100%
3.884
3.536
Umsatz je Arbeitskraft in TEUR
174,8
 
163,7
170,1
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Der durchschnittliche Personalstand des Konzerns (inklusive Leihpersonal) lag mit 3.877 Personen (FTE – Vollzeitäquivalente) auf dem Niveau des Vorjahresdurchschnitts (3.884 FTE). Der durchschnittliche Anteil an Leiharbeitskräften betrug 11,4% (Vorjahr: 15,3%). Der Umsatz je
Arbeitskraft (inklusive Leihpersonal) lag mit TEUR 174,8 über dem Vorjahresniveau (TEUR 163,7).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren in der POLYTEC GROUP 3.678 Personen (inklusive Leihpersonal) beschäftigt. Der Stand an Beschäftigten lag damit um 4,1% bzw. 157 unter dem Vorjahresstichtag (3.835 Beschäftigte).

3. BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES KONZERNS
AUSBLICK AUF DIE ENTWICKLUNG IN DER AUTOMOBILBRANCHE
Die Automobilindustrie sieht sich auch im Jahr 2025 mit tiefgreifenden Herausforderungen und Veränderungen konfrontiert. Neue geopolitische und ökonomische Unsicherheiten wie die angedrohten US-Zölle auf Importe aus Mexiko, Kanada und Europa stellen erhebliche Belastungen dar. Diese im Raum stehenden Zölle, könnten europäische Hersteller wie Stellantis und Volkswagen besonders stark treffen, da diese auf Produktionskapazitäten in den genannten Ländern angewiesen sind. Einzelne OEMs prüfen bereits, ob eine teilweise Produktionsverlagerung von
Europa in die USA Wirtschaftssanktionen entschärfen könnten. Gleichzeitig ist die Weitergabe der zusätzlichen Kosten an Verbraucher schwierig, da der Absatzmarkt aufgrund hoher Finanzierungskosten und starken Preisdrucks ohnehin bereits geschwächt ist.
Hinzu kommt der Markt für Elektroautos, der sich weit weniger dynamisch entwickelt als noch vor wenigen Jahren angenommen. Vor allem der wichtige Markt Deutschland verzeichnete 2024 eine deutlich negative Nachfrageentwicklung, was sich 2025 auf die Verkaufspreise auswirken und OEMs zusätzlich unter Druck bringen könnte.
Alles dies kann sich naturgemäß auch negativ auf die
Autozulieferindustrie auswirken, die bereits auf ein schwieriges Jahr 2024 zurückblickt. Im Vergleich zu 2023 gab es im abgelaufenen Jahr um 56% mehr Insolvenzen unter Zulieferern, womit selbst das Coronajahr 2020 übertroffen wurde. Für viele Wettbewerber könnte 2025 ein Jahr existenzieller Entscheidungen sein. Experten prognostizieren eine weitere Konsolidierung im Markt, bei der schwächere Unternehmen aus dem Wettbewerb ausscheiden könnten.
Es gibt aber durchaus auch positive Vorzeichen für die kommenden Jahre. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Automobilindustrie für Europa lud die EU-Kommission Ende Jänner 2025 zu einem ersten EU-Autogipfel, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen zu erörtern. Langfristig dürfte insbesondere die Elektromobilität ein zentraler Wachstumstreiber für die Branche bleiben.

Trotz Herausforderungen wie der Reduktion staatlicher Förderprogramme und steigender Produktionskosten wird erwartet, dass die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen weiter wächst. Gerade für innovative Zulieferer, die frühzeitig auf Elektromobilität und nachhaltige Technologien setzen, kann diese Entwicklung Potenzial bieten.
Quellen: Association des Constructeurs Européens d’Automobiles (ACEA), „Automobilwoche“, Raiffeisen Research, Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA)
AUSBLICK AUF DIE ERGEBNISENTWICKLUNG DES KONZERNS
Das Management der POLYTEC Holding AG geht für das Geschäftsjahr 2025 aus heutiger Sicht von einem geplanten Umsatz in der Größenordnung von EUR 650 Mio. bis EUR 700 Mio. aus und strebt eine EBIT-Marge von rund 2% bis 3% an.
Die in früheren Perioden eingeleiteten Maßnahmen zur operativen Effizienzsteigerung zeigen Verbesserungen und sollen im Jahresverlauf voll wirksam werden.
Um die strategische Ausrichtung und die zukünftige wirtschaftliche Performance der POLYTEC GROUP zu optimieren, wird an der Anpassung des aktuellen Produktions- und Leistungsportfolios gearbeitet. Daraus resultierend, soll sich die Ertragslage mittelfristig weiter verbessern.
Aufgrund der deutlichen Reduktion der Nettoverschuldung und Verbesserung des Finanzergebnisses in Verbindung mit einem angenommenen weiter sinkenden Zinsniveau, wird ein positives Ergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2025 angestrebt.
Das Erreichen dieses Ausblicks unterliegt jedoch Unsicherheiten. Die Automobilindustrie ist weiterhin durch ein volatiles Marktumfeld, eine unsichere Nachfrageentwicklung und die ins Stocken geratene Transformation Richtung Elektro-Mobilität geprägt.
Die POLYTEC GROUP verfügt innerhalb und außerhalb des Automobilsektors über eine starke Marktpositionierung und ist für die Zukunft zuversichtlich.
4. RISIKOBERICHTERSTATTUNG UND FINANZINSTRUMENTE
Die POLYTEC GROUP ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Risikomanagement ist für POLYTEC ein integraler Bestandteil ihrer Strategie und aller Geschäftsprozesse.
Der Wandel Richtung Elektro-Mobilität war bereits im Jahr 2023 ins Stocken geraten, diese unbefriedigende Entwicklung hatte sich 2024 weiter manifestiert. Die geplanten
Absatzzahlen für neu registrierte E-Fahrzeuge konnten von den OEMs nicht realisiert werden. Regierungen fuhren
Fördergelder oder Steueranreize für den Umstieg zu Elektroautos zurück, etwa die beiden großen Automärkte Deutschland und Frankreich. Der Preiskampf und die Marktverdrängung sind verstärkt wahrnehmbar und stellen insbesondere Europäische Unternehmen mittel- und langfristig vor deutliche Herausforderungen. Anbieter von außerhalb der EU, insbesondere aus China, drängen
massiv auf den Europäischen Markt und wollen sogar in Europa produzieren, um Zöllen auszuweichen.
Die Automobilindustrie hat ab der zweiten Jahreshälfte 2024 eine deutlich langsamere Geschwindigkeit eingelegt, global, aber insbesondere in Europa. Die wesentlichen deutschen PKW-Hersteller müssen massive Einbrüche ihrer Fahrzeugverkäufe, insbesondere in China, hinnehmen.
Experten und Analysten der Branche sprechen offen von einer veritablen und mittelfristigen Krise.
Die in den letzten Jahrzehnten in Europa aufgebauten
Produktionskapazitäten stehen längst in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr zur aktuellen oder künftig zu erwartenden Fahrzeugnachfrage. Die OEMs sehen keinerlei ökonomischen Alternativen zu Kapazitätskürzungen in Form von Werksschließungen und weiteren von Gewerkschaftsvertretern naturgemäß ausgeschlossenen Maßnahmen wie Personalabbau und Lohnkürzungen. Diese Pattstellung birgt weiterhin das Risiko von Streiks und Auswirkungen auf die Lieferketten.
Die mit den OEMs eng verknüpfte, ja oftmals von diesen abhängigen Zulieferer, leiden transitiv mit bzw. sind aufgrund ihrer deutlich schwächeren Wirtschaftslage den
negativen Auswirkungen noch intensiver ausgesetzt. Während des Jahres 2024 häuften sich die Gewinnwarnungen sowie Ankündigungen von Werksschließungen und Personalkündigungen. Auch eine steigende Zahl von Insolvenzen in der Auto-Zulieferindustrie ist noch zu erkennen.
Die nationalen Inflationsraten in Europa entwickelten sich zwar rückläufig, sind aber weiterhin volatil. Von unterschiedlichen Wirtschaftsregionen angedrohte permanente bzw. temporäre Zölle verunsichern zusätzlich die Märkte und stellen für die Inflationsentwicklung weiterhin ein
globales Wirtschaftsrisiko dar. Trotz schrittweiser Senkung der Leitzinssätze in Europa, stellt das noch hohe Zinsniveau für Unternehmen und Privatpersonen eine finanzielle
Belastung dar. Ein niedriges oder sogar noch stärker
sinkendes Konsumverhalten stellt eine große Unsicherheit für etliche Branchen dar – auch für die Automobilindustrie.
Die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, den Unruhen im Nahen Osten und
anderen Regionen sind nicht abschätzbar. Etwaige globale Auswirkungen aufgrund der Wirtschafts-, Raum- und
Verteidigungspolitik des wiedergewählten US-Präsidenten sind völlig unklar.
Die Europäische Union versucht sich bezüglicher all dieser Entwicklungen zu wappnen und Programme zur Stärkung der Verteidigung und der Wirtschaft zu entwickeln und
umzusetzen. Auch Deutschland, einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Europas, der sich in einer Rezession
befindet, ist bemüht, sich politisch und in der Folge wirtschaftlich neu aufzustellen. Der Ausgang der Regierungsbildung und die Folgen auf die künftige deutsche Wirtschaftspolitik, insbesondere die Effekte auf die so wichtige Automobilindustrie, sind aktuell offen.
Aktuell kann nicht umfassend abgeschätzt werden, wie stark der Einfluss der genannten Risiken und Ungewissheiten künftig auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung der POLYTEC GROUP sein wird und ob etwaige weitere Risiken und Unsicherheiten die Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigen werden. Das Management verfolgt die Entwicklungen jedenfalls mit großer Aufmerksamkeit und hat zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die finanziellen Auswirkungen auf die POLYTEC GROUP so gering wie möglich zu halten.
Bezüglich der detaillierten Risikoberichterstattung wird zur Vermeidung von textlichen Redundanzen auf die Ausführungen unter Punkt G. 2. des Konzernanhangs verwiesen.

5. BERICHT ÜBER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Die POLYTEC GROUP wendete im Geschäftsjahr 2024 rund TEUR 575 für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf (Vorjahr: TEUR 620).
Die Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen primär für die Automotive-Industrie zählt zu den Kernkompetenzen der POLYTEC GROUP. Sie ist als strategische Säule tief im Unternehmen verwurzelt und hat in den vergangenen
Jahrzehnten maßgeblich zum Erfolg des Konzerns beigetragen. Bei den umfangreichen und arbeitsintensiven Neu- und Weiterentwicklungen richtet sich der Fokus stets auf die
Anforderungen sowohl der langjährigen Kunden als auch auf die Entwicklung neuer Anwendungen für neu akquirierte Kunden außerhalb der Automobil-Industrie.
Die POLYTEC GROUP strebt danach, ihre Kunden frühzeitig und proaktiv mit innovativen Anwendungen und Technologiekombinationen sowie kompletten Produkt- und Fertigungskonzepten zu überzeugen und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe zu stärken. Dabei denkt das Unternehmen nicht in Technologien, sondern in Lösungen, und überzeugt bereits im Engineering mit einer beeindruckenden Wertschöpfungstiefe – von der Materialherstellung über die Konzeptentwicklung bis hin zur Simulation. Die Ingenieur:innen von POLYTEC entwickeln und projektieren im Konzern auf Basis umfassender Erfahrung und
fundierten Fachwissens innovative Lösungen in unterschiedlichsten Bereichen der Kunststofftechnologie.
Die große Vielfalt an Materialien und Verfahren von Spritzguss- über verschiedenste Faserverbund- bis hin zu
Polyurethan-Anwendungen, kombiniert mit zeitgemäßem Produktions-Know-how, ermöglicht es der POLYTEC GROUP, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Kunden in einem
adäquaten Preis-Leistungs-Verhältnis und in bester Qualität zu realisieren. Neben der Integration von immer mehr Funktionen in Kunststoffteile und der laufenden Erweiterung der Möglichkeiten zur Materialsubstitution von metallischen Werkstoffen zählt die Entwicklung neuer Materialien und
Verfahren, mit denen Kunststoffteile noch leichter und stabiler gemacht werden können, zu den Kerntätigkeiten der POLYTEC GROUP.

Die Erfahrung, die POLYTEC aus der Produktion von hochkomplexen Bauteilen und Systemen für Fahrzeuge gewinnt, lässt sich auch für den Bereich Smart Plastic & Industrial Applications nutzen. Dabei geht es nicht nur um Entwicklungs-, Material- und Produktions-Know-how, sondern auch um Logistik, Produktkomplexität und Operational Excellence. Das macht die Leistungen von POLYTEC vor allem für jene Kunden interessant, die Produktlösungen mit hohen Oberflächenanforderungen bzw. mit einem hohen Anspruch an Technologie, mehrstufige Prozesse in der Fertigung und komplexe logistische Lösungen suchen. Die POLYTEC GROUP verfügt dafür sowohl über die erforderliche Kompetenz wie auch über die nötigen Ressourcen.
Das Thema Elektro-Mobilität bietet klare Chancen für die POLYTEC GROUP. Die Entwicklungsingenieur:innen des Konzerns haben sich in den vergangenen Jahren insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, welche Bauteile
eines Elektrofahrzeugs aus Leichtbaumaterialien gefertigt werden können. Denn angesichts der schweren Batterien für den Antrieb sollten strombetriebene Fahrzeuge überall sonst möglichst wenig Gewicht aufweisen.
Bauteile aus Kunststoff – etwa Fahrzeugunterböden, Batterieboxen oder Akustiklösungen – erfüllen diese Anforderung in vielen Fällen perfekt. Umgekehrt birgt der Trend in Richtung Elektromobilität für POLYTEC auch neue Herausforderungen: Bauteile für Elektrofahrzeuge erfordern teils gänzlich andere Lösungen als jene für Fahrzeuge mit
konventionellem Antrieb. Bei Elektrofahrzeugen liegt der Fokus nun nicht mehr auf der Dämmung der Motorgeräusche, sondern auf der Minimierung der Fahrt- und Abrollgeräusche. Konzepte müssen damit neu durchdacht und entwickelt werden.

6. WESENTLICHE MERK-MALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird.
Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung
unterliegt strengen Regeln und konzernweit gültigen Richtlinien, die jegliche damit im Zusammenhang stehende Risiken wie dolose Handlungen oder z. B. „CEO Fraud“-Szenarien vermeiden sollen. Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen u. a. Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen beschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendeten Systemanwendungen.
Das führende Management-Steuerungsinstrument ist das gruppenweit implementierte Planungs- und Berichtssystem. Darin sind insbesondere eine Mittelfristplanung mit dreijährigem Planungshorizont, eine jährliche Budgetplanung und Monatsberichte enthalten. Die von POLYTEC GROUP Financial Services erstellte monatliche Finanzberichterstattung bildet die aktuelle Entwicklung aller Konzerngesellschaften zeitnah ab. Der Inhalt dieser Berichte ist gruppenweit vereinheitlicht und umfasst neben Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz die daraus abgeleiteten wesentlichen Kennzahlen sowie eine Abweichungsanalyse.

Durch das standardisierte gruppenweite Finanzberichtswesen sowie eine interne Ad-hoc-Berichterstattung über unternehmensrelevante Ereignisse wird der Vorstand laufend
über alle wichtigen Sachverhalte und Risiken informiert. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer Aufsichtsratssitzung pro Quartal über den laufenden Geschäftsgang, die operative Planung und die mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet und in besonderen Fällen auch unmittelbar informiert. In den zweimal im Jahr stattfindenden Prüfungsausschusssitzungen wird u. a. auch die Wirksamkeit des internen Kontroll- sowie des Risikomanagementsystems behandelt.
7. ANGABEN ZU KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTEN UND DAMIT VERBUNDENEN VERPFLICHTUNGEN GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der POLYTEC Holding AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unverändert EUR 22,3 Mio. und war in 22.329.585 Stückaktien zum Nennwert von je EUR 1,00 unterteilt. Weitere Aktiengattungen bestanden nicht. Sämtliche Aktien waren zum Handel im Segment prime market der Wiener Börse zugelassen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 hielt ein Aktionär
eine Beteiligung von mehr als 10,0% des Grundkapitals der
POLYTEC Holding AG: mit 25,61% die MH Beteiligungs GmbH. Darüber hinaus waren dem Vorstand zum Bilanzstichtag keine Aktionär:innen bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10,0% hielten. Keine Inhaber:innen von Aktien verfügten über besondere Kontrollrechte.

STIMMRECHTSMITTEILUNGEN – AKTIONÄRSSTRUKTUR
Der POLYTEC Holding AG wurden von Aktionär:innen drei Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 130 BörseG 2018 gemeldet, die das Geschäftsjahr 2024 betrafen. In der folgenden Tabelle sind die Stimmrechte der meldepflichtigen juristischen Person nach den Transaktionen dargestellt:
Meldepflichtige Person
Sitz/Staat
Datum
Grund
Stimmrechte absolut
Stimmrechte relativ
LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Wien/Österreich
13.09.2024
Verkauf
1.024.444
4,59%
MH Beteiligungs GmbH
Hörsching/Österreich
19.11.2024
Erwerb
5.718.734
25,61%
HUEMER Invest GmbH
Hörsching/Österreich
19.11.2024
Verkauf
846.075
3,79%
Änderungen von bedeutenden Beteiligungen, die der
POLYTEC Holding AG nach dem Bilanzstichtag 2024 oder nach Redaktionsschluss dieses Berichts bekanntgegeben wurden, sind auf der Website des Unternehmens
www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, News, Beteiligungsmeldungen abrufbar. .
EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTEN
Während des Geschäftsjahres 2024 wurde die POLYTEC Holding AG zweimal über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 MAR informiert und hat zu diesem Ereignis die vorgeschriebene Meldung fristgerecht veröffentlicht. Die Transaktionen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Meldepflichtige Person
Position
Datum
Geschäft
Volumen
in Stück
Preis je Aktie
in EUR
MH Beteiligungs GmbH
Markus Huemer, Vorstandsvorsitzender
19.11.2024
Erwerb
2.066.000
2,070
HUEMER Invest GmbH
Friedrich Huemer, Vorsitzender des AR
19.11.2024
Verkauf
2.066.000
2,070
Darüber hinaus wurden während des Geschäftsjahres 2024 seitens Personen, die Führungsaufgaben innerhalb der POLYTEC Holding AG wahrnehmen sowie in enger Beziehung zu diesen stehende Personen (natürliche und juristische), keine Meldungen über Eigengeschäfte übermittelt.
Eine Übersicht der Eigengeschäfte von Führungskräften, inklusive jener, die nach dem Bilanzstichtag 2024 oder nach dem Redaktionsschluss dieses Berichts getätigt wurden, ist auf der Website der Wiener Börse www.wienerborse.at im Bereich Marktdaten, Statistiken, Managers‘ Transactions abrufbar.

Zum 31. Dezember 2024 stellte sich die Aktionärsstruktur der POLYTEC Holding AG auf Basis der ausgegebenen 22.329.585 Aktien wie folgt dar:
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Die aktuelle Zusammensetzung der Aktionärsstruktur ist auf der Website des Unternehmens www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Aktie abrufbar.
EIGENE AKTIEN
Während des Geschäftsjahres 2024 hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die POLYTEC Holding AG hielt somit am Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unverändert 334.041 Stück eigene Aktien bzw. rund 1,5% am Grundkapital. Der Kurswert am Bilanzstichtag
betrug rund EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.). Der
Anschaffungswert dieser Aktien lag bei EUR 1,9 Mio. Die
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft, basierend auf dem Beschluss im Rahmen der 23. Ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2023, ist bis zum 8. Dezember 2025 gültig.
GENEHMIGTES KAPITAL
Mit Beschluss der 22. Ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli 2022 wurde ein genehmigtes Kapital (§ 169 AktG)
beschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats längstens drei Jahre ab Eintragung in das Firmenbuch, sohin bis zum 10. August 2025, das Grundkapital um bis zu Nominale EUR 6.698.875,00 durch
Ausgabe neuer Aktien zu einem Mindestausgabebetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen erfolgen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften erhöhen wird.

SONSTIGE ANGABEN
Es existiert keine Entschädigungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands für den Fall
eines Kontrollwechsels. Ebenso gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Beschäftigte. Weitere bedeutende Vereinbarungen, auf die ein Kontrollwechsel oder ein öffentliches Übernahmeangebot eine Auswirkung hätten, bestehen nicht. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand oder Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
Die im Firmenbuch eingetragene Website der POLYTEC
Holding AG lautet www.polytec-group.com
Hörsching, am 1. April 2025
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Peter Bernscher, MBA
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender – CCO
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO
1. Nachhaltigkeitserklärung 2024
Inhalt

1. Allgemeine Informationen
Präambel
Nachhaltiges Wirtschaften zählt in der POLYTEC GROUP zu den tragenden Säulen unseres Geschäftsmodells. Nach-haltigkeit ist für die Strategie zur künftigen Unternehmensentwicklung von besonderer Bedeutung, obgleich die Interessen unserer Kunden, Mitarbeiter:innen, der Öffentlichkeit, der Beschäftigten in unserer Lieferkette sowie der Umwelt auf der anderen Seite unter Berücksichtigung unserer eigenen Leistungsfähigkeit im Gleichgewicht zu halten sind. Nachhaltigkeit umfasst die Dimensionen Environment (Umwelt), Social (soziale Gerechtigkeit) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung), abgekürzt ESG.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll ein wesentlicher Teil unserer ganzheitlichen Unternehmenskommunikation werden. Wir möchten uns erfolgreich und zugleich glaubwürdig bei unseren Kunden sowie im Wettbewerb positionieren. Wir sind davon überzeugt, dass unser Handeln als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu langfristigem Geschäftserfolg beitragen wird. Aus diesem Grund setzen wir uns bereits seit 2022 mit der Veröffentlichung unserer ersten Nachhaltigkeitsstrategie und dem POLYTEC Dekarbonisierungspfad intensiv mit den ESG-Themen auseinander. Unser Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, in der Produktion bis zum Jahr 2035 (Scope 1 und 2) klimaneutral zu werden und hat zur Zielerreichung entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet. Unter dem Titel „Go Neutral 2035“ will das Unternehmen seine Produktion in den kommenden zehn Jahren vollständig auf CO2-Neutralität umstellen.
„GO NEUTRAL 2035“, Nichtfinanzielle Strategische Ziele
Als Unternehmen, dessen Grundmaterial aus Kunststoffen besteht, hat insbesondere der Einsatz sonstiger Ressourcen neben dem Energiekonsum einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Vor diesem Hintergrund hat POLYTEC bereits seit 2020 authentische Maßnahmen zur Schonung von Rohstoffen und Energie gesetzt und verfolgt Kennzahlen zum jeweiligen Erreichungsgrad jährlich nach. Umwelt- und Klimaschutz bilden einen essenziellen und immer wichtiger werdenden Bestandteil der Geschäftsprozesse von POLYTEC. Die sich aus den Umweltzielen ergebenden Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements der POLYTEC GROUP kontinuierlich umgesetzt bzw. überarbeitetet werden. Die im Zuge dieses Prozesses im Geschäftsjahr 2022 entwickelte Nachhaltigkeitsstrategie enthielt acht Strategiefelder. Auf dieser Grundlage wurden entsprechende Kennzahlen und Zielwerte für den Zeitraum bis 2035 erarbeitet.
Zur Erreichung dieser Ziele wurde die Nachhaltigkeitsstrategie in die bestehenden Prozesse und Systeme von POLYTEC integriert und ein neuer Fachbereich für Nachhaltigkeit geschaffen, der direkt an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus wurde Nachhaltigkeit auch in die Engineering-Aktivitäten der POLYTEC GROUP eingebunden, sodass die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens auch bei jedem Entwicklungsprojekt Berücksichtigung finden.
Um ihr übergeordnetes Ziel – eine CO2-neutrale Produktion bis 2035 – erreichen zu können, wird sich POLYTEC in den nächsten Jahren unverändert auf die drei Fokusfelder Produktion, Energie und Menschen konzentrieren. In den Fokusfeldern Energie und Produktion identifizierte der Konzern die größten Hebel auf dem Weg zu CO2-Neutralität, während das Fokusfeld Menschen insofern besonders wichtig ist, als zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen Fachkräfte mit dem richtigen Mindset, Know-how und Engagement unerlässlich sind.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine umfassende doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. In diesem Zuge wurde die Nachhaltigkeitsstrategie „Go Neutral 2035“ mit ihren drei Fokusfeldern nochmals angepasst und die drei strategischen Ziele konkreter herausgearbeitet.
1. Fokusfeld Produktion
Mit diesem strategischen Ziel möchte POLYTEC dem gesamtheitlichen Ansatz in Zukunft noch mehr Rechnung tragen, sodass der Konzern entlang des gesamten Produktionsprozesses sowohl auf einen schonenden Einsatz sämtlicher Rohstoffe als auch auf verstärktes Recycling achtet, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen schonend einzusetzen und optimal zu nutzen. Dies umfasst insbesondere Ressourceneinsparungen, die POLYTEC durch die Leichtbauweise oder Funktionsintegration ihrer Bauteile erzielt. Den Verbrauch von Rohstoffen plant das Unternehmen darüber hinaus durch die vermehrte Verwendung von Regranulaten, den Einsatz moderner Dosieranlagen, verbesserte Ausschussquoten sowie durch die veränderte chemische Zusammensetzung der Materialien Rechnung zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird derzeit fachbereichsübergreifend an entsprechenden Konzepten, insbesondere auch zur Optimierung des Kreislauf- und Abfallmanagements, gearbeitet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Fokus unter anderem auf Maßnahmen zur Reduktion des Erdgasverbrauchs durch gezielte Investitionen in bzw. Optimierung von Anlagen und Prozessen, auf der Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 sowie dem weiteren Ausbau eines softwaregestützten Analyse- und Reportingsystems zur Erhebung von Strom- und Gasverbrauchsdaten in Echtzeit.
2. Fokusfeld Energie
Im Rahmen des Dekarbonisierungspfads „Go Neutral 2035“ soll die CO2-Bilanz der POLYTEC GROUP in den kommenden Jahren schrittweise verbessert werden. Um dem Nachhaltigkeitsgedanken noch stärker als bisher Rechnung zu tragen, formulierte POLYTEC die Reduktion von Umweltemissionen bereits im Jahr 2020 als strategisches Unternehmensziel. Dazu wurde 2020 erstmals der CO2-Ausstoß (Scope 1 und Scope 2) auf breiter Basis gruppenweit erfasst und ausgewertet. Von dieser Auswertung wurden anschließend Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen abgeleitet und deren Resultate gemessen. Derzeit findet unter Berücksichtigung der durch das ESRS-Reporting mittlerweile zur Verfügung stehenden Scope 3 Daten eine Neubewertung der Ziele und Überarbeitung der Maßnahmen ab dem laufenden Geschäftsjahr statt.
Nachdem bereits in den vergangenen Jahren in unterschiedlichen Projekten wesentliche standortübergreifende Energieverbraucher optimiert und dadurch erhebliche Einsparungen erzielt werden konnten, konzentrierte sich POLYTEC im abgelaufenen Geschäftsjahr auf den weiteren Ausbau der Photovoltaikanlagen in Lohne und Hörsching.
3. Fokusfeld Menschen
Neben einem fordernden Marktumfeld wird auch der Wettbewerb um die besten Mitarbeiter:innen immer härter. Mit vielseitigen Angeboten für persönliche Weiterentwicklung und einem attraktiven Arbeitsumfeld sichert sich POLYTEC eine solide Position in einem heiß umkämpften Arbeitsmarkt. Aber nicht nur die Gewinnung und Bindung von Talenten steht im Fokus der Bemühungen, auch Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen, Vielfalt und gerechte Arbeitspraktiken sowie Werte und Kultur im Unternehmen stellen zentrale Themen dar. POLYTEC hat sich zum Ziel gesetzt, die HR-Strategie gezielt voranzutreiben und neben den erfolgten Prozessverbesserungen in den Bereichen On- und Offboarding die Mitarbeiter:innen selbst weiter in den Vordergrund zu stellen und Themen wie Gleichberechtigung im Betrieb etc. weiter voranzutreiben. Ergänzend stehen die Erarbeitung entsprechender Konzepte sowie die Entwicklung messbarer Ziele wie z. B. in den Bereichen Fluktuation und Fehlzeitenmanagement im Vordergrund der anstehenden Maßnahmen.
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht, bezeichnet als „Nachhaltigkeitserklärung“, wurde gemäß § 267a UGB entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) umgesetzt. Darüber hinaus wurde der nichtfinanzielle Bericht – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – freiwillig entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt.
Die Durchführung der freiwilligen, unabhängigen Prüfung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Überleitung der Datenpunkte gemäß ESRS zum 31. Dezember 2024 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, erfolgte mit Unterbrechungen im Zeitraum von August bis Oktober 2024 (Vorprüfung) sowie von Oktober 2024 bis April 2025 (Hauptprüfung).
Die Nachhaltigkeitserklärung ist Teil des Konzernlageberichts des Unternehmens. POLYTEC berichtet zu den Angabepflichten des ESRS innerhalb eines einzigen, gesondert identifizierbaren Abschnitts des Lageberichts und legt alle erforderlichen bzw. wesentlichen Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen in Übereinstimmung mit den ESRS offen.
Gemäß § 267a des Unternehmensgesetzbuches (UGB) müssen bestimmte Themen in der nichtfinanziellen Erklärung behandelt werden, sofern sie für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten relevant sind. In diesem Bericht werden diese Themen in den folgenden Kapiteln behandelt: E1 bis E5 (Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmerbelange) sowie S1 bis S4 (Sozialbelange und Menschenrechte) und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung).
Die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung der POLYTEC Holding AG umfasst alle operativen Gesellschaften mit Produktionsstandorten innerhalb der POLYTEC GROUP. Nicht operative Tochtergesellschaften – darunter Immobilien-, Verwaltungs-, Holding- und Beteiligungsgesellschaften – wurden von der Berichterstattung ausgenommen, da sie weder wesentliche Emissionen, Abfälle oder Verschmutzungen verursachen noch relevante Auswirkungen, Risiken oder Chancen mit sich bringen.
Die Bewertung der Nachhaltigkeitsauswirkungen im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erstreckte sich auf die gesamte Wertschöpfungskette. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette lag der Schwerpunkt in den Bereichen Ressourcenbeschaffung und Emissionen, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden sowohl die weitere Produktnutzung bis zum Lebenszyklusende, die Verbraucher und Kunden in der Automobilindustrie sowie die Endkunden in die Analyse miteinbezogen. Hier lag der Schwerpunkt auf der Analyse möglicher (positiver) Gesundheits- oder Sicherheitseffekte für Endkunden, welche aus dem intelligenten Design der POLYTEC-Produkte resultieren.
Entwickelte Konzepte, Maßnahmen und Ziele beschränken sich auf die eigenen Kernprozesse und erstrecken sich nicht auf die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Ziel war es, konkrete Maßnahmen und Ziele entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Beschaffung über die Produktion bis zum Vertrieb – zu definieren.
Die Sicherstellung einer ESG-konformen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). POLYTEC erzielt Wertschöpfung durch den Verkauf von Produkten für die Automobil- und Lebensmittelindustrie sowie durch die Entwicklung und Herstellung von Werkzeugen für Produktionsanlagen und Maschinen. Wesentliche Ertragsquellen sind Umsatzerlöse (siehe E.1 Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung sowie E.2 Sonstige betriebliche Erträge im Konzernabschluss).
Es wurde von der Möglichkeit, Informationen zu geistigem Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnissen nicht offenzulegen sowie der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU kein Gebrauch gemacht.
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Für sämtliche Analysen im Zuge der Berichterstattung wurden die in ESRS 2 Abschnitt 6.4 definierten Zeithorizonte angewandt.
Das Unternehmen unterliegt den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG), wobei die obligatorischen Angaben und Informationen in dieser nichtfinanziellen Erklärung gemäß der CSRD sowie den ESRS offengelegt werden. Vorjahreswerte sind darin nicht enthalten, sondern im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.
Bei der erstmaligen Durchführung der Scope 3 Emissionsberechnung wurden einige Datenlücken festgestellt, was die Anwendung von Schätzungen und Näherungswerten notwendig machte. Das betrifft im Besonderen folgende Kategorien:
Mitarbeiterpendeln (Scope 3.7): Für die Berechnung fehlt die Information zum verwendeten Verkehrsmittel, daher wurden Annahmen auf Basis einer deutschen Studie getroffen
Transport und Verteilung (Scope 3.4 und 3.9): Näherungswert der Berechnung hinsichtlich der Transportmittel – keine direkte Auskunft über Verkehrsträger und Gewicht der transportierten Ladung
Nutzung verkaufter Produkte (Scope 3.11): Annahmen zum durchschnittlichen Gewicht eines PKW und LKW sowie zur durchschnittlichen Lebensdauer in Kilometer
Verwertung am Lebensende der Produkte (Scope 3.12): Annahme, dass alle verkauften Produkte (Automotive) im Produktionsland entsorgt und verwertet werden
Zudem gibt es einen geringen Optimierungsbedarf bei der market-based Berechnung der Scope 2 Emissionen (siehe dazu ESRS E1 DR E1-6). Für wenige, kleinere Werke konnten keine Primärdaten vom Energieversorger bereitgestellt werden, weshalb auf Durchschnittsdaten zurückgegriffen werden musste. Außerdem konnten für das Jahr 2024 keine Verpackungsmengen in Bezug auf die Ressourcenzuflüsse erhoben werden.
Der Genauigkeitsgrad der Scope 3 Berechnung wird aktuell als mittel eingestuft. Wo möglich, wurden Primärdaten des Unternehmens verwendet, jedoch konnten diese nicht in allen Kategorien und für alle 21 Werke vollständig erhoben werden. Die Scope 2 Berechnung wird als genau bewertet, da nahezu vollständige Primärdaten vorliegen. Lediglich bei wenigen, kleineren Werken besteht geringfügige Unsicherheit, welche im laufenden Jahr behoben werden soll.
Aufgrund der erstmaligen Berichterstattung besteht gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.5 keine Verpflichtung zur Darstellung von Korrekturen für frühere Berichtszeiträume.
POLYTEC macht von der Möglichkeit Gebrauch, Informationen mittels Verweis gemäß Abschnitt 9.1 im ESRS 1 aufzunehmen. Die nachstehende Tabelle legt offen, welche Informationen jeweils per Verweis miteinbezogen werden:
Offenlegungs
anforderung
Datenpunkt
Verweis
BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeits-erklärung
ESRS 2-BP-1,5c
Konzernabschluss - E.1 Umsatzerlöse und Segment-berichterstattung sowie E.2 Sonstige betriebliche Erträge
GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 GOV-1,21
Corporate-Governance-Bericht
SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS 2-SBM-1,40b
Konzernabschluss - Gewinn- und Verlustrechnung
E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5.40,41,43
Konzernabschluss Gewinn- und Verlustrechnung
POLYTEC überschreitet die Schwelle von 750 Arbeitnehmern, weshalb die Informationen nach Anlage C des ESRS 1 nicht ausgelassen werden. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden sämtliche themenspezifische Standards der ESRS analysiert und nur ESRS E3 als nicht wesentlich eingestuft.
Governance
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG bestand im Ge-schäftsjahr 2024 aus drei Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehörten vier männliche und ein weibliches Mitglied an, wobei das Aufsichtsratsmitglied Reinhard Schwendtbauer mit Wirkung zum 16. Dezember 2024 sein Mandat im Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG aufgrund seiner Bestellung zum Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank OÖ und der damit einhergehenden Fit & Proper Bestimmungen vorzeitig zurückgelegt hat. Der Aufsichtsrat war zum Ende des Berichtsjahres mit vier Aktionärsvertretern und keinem Arbeitnehmervertreter besetzt. Sämtliche Mitglieder besitzen die für das Amt jeweils notwendige Expertise, sei es im Finanzbereich, in der Automobilbranche oder dem besonderen Compliance-Umfeld der POLYTEC GROUP.
Der Vorstand besteht ausschließlich aus männlichen Mit-gliedern, während der Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2024 aus drei männlichen und einem weiblichen Mitglied bestand. Dies entspricht einem Frauenanteil im Aufsichtsrat von 25% bzw. in Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam einem Anteil von 14,29%. Der Aufsichtsrat bestand bis Mitte Dezember 2024 aus vier nicht unabhängigen und einem unabhängigen Mitglied, wodurch der Anteil unabhängiger Mitglieder bei 20% lag. Seit der Mandatsniederlegung durch Herrn Reinhard Schwendtbauer besteht der Aufsichtsrat zur Gänze aus nicht unabhängigen Mitgliedern. Siehe hierzu weitere Ausführungen im Corporate-Governance Bericht.
Der Vorstandsvorsitzende ist per Geschäftsordnung ver-antwortlich für die Strategie des Unternehmens, wobei jedoch Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement vom Gesamtvorstand gemeinsam überwacht und nachverfolgt werden. Die Aufsicht über diese Aufgaben wird durch regelmäßige Erörterungen unter den Vorstandsmitgliedern und im Aufsichtsrat sichergestellt. Im Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Risikolage und des Risikomanagements dem Prüfungsausschuss.
Der Vorstandsvorsitzende war im abgelaufenen Ge-schäftsjahr in seiner Doppelfunktion verantwortlich für Unternehmensstrategie, Beteiligungsmanagement, Recht, IT, Corporate Communications, Operations, sämtliche Nachhaltigkeitsagenden, Project Management sowie Operational Excellence. Der CCO nahm die Aufgaben für Vertrieb, Engineering, Marketing, Einkauf sowie Personal wahr. Der CFO stellte die Agenden Finanzen, Controlling, Treasury, Rechnungswesen sowie Investor Relations sicher. Durch diese Aufteilung und Verzahnung von Nachhaltigkeitsagenden in allen drei Vorstandsressorts ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder erforderlich. Die Fortentwicklung und Ausrichtung der POLYTEC Nachhaltigkeitsstrategie wird durch regelmäßige Abstimmungen im Nachhaltigkeitsboard unter Mitwirkung des Gesamtvorstands sowie der zuständigen Führungskräfte im Unternehmen sichergestellt. Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist eine vertieftere regelmäßige Berichterstattung der Maßnahmen und Ziele an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der POLYTEC Holding AG vorgesehen.
Die Berichtspflichten werden durch regelmäßige Konsultationen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden zu Unternehmensstrategie, Geschäftsentwicklung einschließlich allgemeiner Themen sowie der Berichterstattung an den Prüfungsausschuss zur laufenden Überwachung der Risikolage und des Risikomanagements erfüllt. Daneben wird im Rahmen der ordentlichen Sitzungen mindestens zwei Mal jährlich über Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen an den Prüfungsausschuss berichtet.
Die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie wird auf operativer Ebene durch die Direktoren der Bereiche Engineering, Operations Services und Legal & Compliance mit Unterstützung von Expert:innen der Fachbereiche der POLYTEC GROUP weiterentwickelt. Über ESG-Dashboards und die im Rahmen der CSRD eingerichteten Datenpunkte werden die relevanten Daten und Kennzahlen erhoben und mit Mitarbeiter:innen aus allen Fachbereichen validiert.
Im POLYTEC Risikomanagementsystem sind auch die Risiken wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen abgebildet. Sie werden entsprechend der Vorgaben des Risikomanagementhandbuchs der POLYTEC GROUP ermittelt, in den Business Review Meetings in Überstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen adressiert und durch die zuständigen Führungskräfte im Tagesgeschäft nachverfolgt. Der Vorstand selbst wird über die monatlichen Business Review Meetings über allfällige Risiken aus den Operations heraus informiert. In die regelmäßige Berichterstattung des Managements wurden in den vergangenen Jahren spezifische Informationen wie erste Daten und Kennzahlen zur CSRD-Berichterstattung entsprechend der in 2022 etablierten Nachhaltigkeitsstrategie wie z. B. die Energieverbrauchsentwicklung oder auch Daten zur Arbeitssicherheit der Mitarbeiter:innen integriert.
Das POLYTEC Corporate Sustainability Team bereitet relevante Nachhaltigkeitsinformationen auf und berichtet sie über den Director Legal & Compliance an den Vorstand. Seit der Einführung dieser Abteilung im Jahr 2022 wird kontinuierlich nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen aufbereitet und an die Leitungsorgane transportiert. Zu den Aufgabenbereichen zählen unter anderem die operative Einführung der CSRD in der POLYTEC GROUP, die kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsratings bei diversen, von den OEM´s geforderten Nachhaltigkeitsplattformen sowie die Projektleitung zur Veröffentlichung des ersten Nachhaltigkeitsberichts einschließlich sämtlicher damit verbundener Vor- und Begleitarbeiten.
Die Überwachung von Zielen und Fortschritten bei den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt durch den Vorstand, der in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat die Fortschritte in der Strategieumsetzung und des Risikomanagements verfolgt. Der Vorstand überprüft kontinuierlich die Zielerreichung und die Auswirkungen, die mit der Nachhaltigkeitsstrategie und anderen geschäftlichen Aspekten verbunden sind.
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde erstmals im Jahreswechsel 2023/2024 mithilfe externer Fachexperten für das Geschäftsjahr 2024 durchgeführt. Vorstand und Aufsichtsrat wurden regelmäßig über die Ergebnisse bzw. die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) der Analyse informiert. Im Zuge der Neuausrichtung nach CSRD im Geschäftsjahr 2024 und der erstmaligen Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Prozesse zur Überwachung, Entscheidungsfindung und Risikosteuerung angepasst. Dieser umfassende und langfristige Transformationsprozess befindet sich noch in der Anfangsphase. In der Ersterhebung waren keine Kompromisse zu berücksichtigen.
Durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurden 32 wesentliche Auswirkungen und 7 Risiken bzw. Chancen ermittelt. Das Ergebnis ist im ESRS 2 SBM-3 detailliert aufgeschlüsselt. Im Fokus des Vorstands lagen vorrangig jene IROs, die den eigenen Geschäftsbereich betreffen und entsprechend der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ein sehr hohes Wirkungspotenzial aufweisen:
Direkte (Scope 1) und indirekte (Scope 2) Treibhausgasemissionen
Reduktion von Treibhausgasemissionen durch selbst erzeugte erneuerbare Energie
Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen durch die Nutzung erdölbasierter Rohstoffe
Ressourcenschonung durch Herstellung von Produkten nach kreislauforientierten Grundsätzen
Erzeugung von Abfall durch Ausschuss, Schnittreste und Hilfsmittelverbrauch in der Produktion und Verwaltung
Minderung der Abfallmenge durch Nutzung von Produktionsabfällen
Sicherstellung faire Behandlung der Mitarbeiter:innen
Belastende Arbeitszeiten sowie Belastung durch Produktionsprozesse für die Mitarbeiter:innen
Gesundheitsschäden durch Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter:innen
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter:innen
Schutz von Hinweisgebenden
Langfristige Geschäftspartnerschaften durch faire Geschäfts- und Zahlungspraktiken
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Derzeit sind entsprechend der aktuellen Vergütungsrichtlinie keine nachhaltigkeitsbezogenen Anreizsysteme verein-bart und waren insofern keine nachhaltigkeitsbezogenen Erwägungen in die Bewertung der Vergütung des Vor-stands miteinzubeziehen.
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Übersicht nennt die Abschnitte, in denen sich die Kernelemente der Sorgfaltspflichten wiederfinden, also die in der POLYTEC GROUP installierten Prozesse zur Identifikation von tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten des Unternehmens.
Liste der bereitgestellten Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Seitenverweis/Fundstelle in der Nachhaltigkeitserklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
 
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
 
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
ESRS 2 MDR-P: Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
 
Themenbezogene ESRS: Berücksichtigung der verschiedenen Phasen und Zwecke der Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
ESRS 2 MDR-A: Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation
ESRS 2 MDR-M: Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das aktuelle Risikomanagementsystem der POLYTEC GROUP ist in der Lage, ökologische, soziale und wirtschaftliche Faktoren, die den Geschäftsbetrieb beeinflussen bzw. ein Risiko für die Geschäftstätigkeit darstellen können, zu identifizieren. Anfang 2024 wurde erstmalig eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und auch die Ergebnisse der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen an den Produktionsstandorten wurden herangezogen. Ab dem laufenden Geschäftsjahr sollen diese Umwelt- und Energieaspekte jährlich neu bewertet und gezielte Maßnahmen abgeleitet und im Risikohandbuch der POLYTEC GROUP berücksichtigt werden.
Die bereits etablierten Prozesse im internen Kontrollsystem wurden für die Erhebung der ersten Datenpunkte genutzt und bereits weitere Schnittstellen zur Digitalisierung der Prozesse und Datenerhebung etabliert. Ein im Geschäftsjahr 2023 eingerichtetes und vom Einkauf betreutes strategisches Lieferantenmanagement-Tool mit KI-gestützten Analysefunktionen sorgt in Erfüllung der Sorgfaltspflichten für die frühzeitige Erkennung entsprechender Risiken in der Lieferkette.
POLYTEC nutzt für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein numerisches Bewertungssystem (0–5) zur Quantifizierung der Auswirkungen von Risiken und Chancen. Die Priorisierung erfolgt zusätzlich anhand der potenziellen finanziellen Wirkung, um strategisch relevante Risiken gezielt zu steuern. Auf diese Weise wurden folgende zentrale Risiken identifiziert:
Absatzrückgang (E1): Veränderungen durch E-Mobilität, verändertes Nutzerverhalten und höhere Umstellungskosten.
Materialeinsatz (E5): Einschränkung von schwer recyclebaren Stoffen (SMC, GMT, LFT).
Rohstoffpreise & Verfügbarkeit (E5): Steigende Kosten für nicht erneuerbare Rohstoffe und Rezyklate.
Personalkosten (S1): Unerwartete Lohnsteigerungen während der Projektlaufzeit.
POLYTEC begegnet diesen Risiken durch angepasste Beschaffungsstrategien, die Entwicklung technologischer Innovationen und eine kontinuierliche Anpassung der Produktpalette. Details dazu sind bei den Konzepten, Maßnahmen und Zielen der jeweiligen themenspezifischen Bereiche zu finden.
Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse fließen direkt in die strategische Planung und operative Steuerung im Vorstand und dem Nachhaltigkeitsboard ein. Nachhaltigkeitsrisiken werden in relevante Geschäftsprozesse integriert, über die monatlichen Business Review Meetings überwacht bzw. adressiert und insbesondere bei Produktentwicklungen, neuen Beschaffungsstrategien und bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt.
Durch die jährliche Bewertung von Umwelt- und Energieaspekten im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001-Zertifizierung werden Maßnahmen zur Risikominimierung direkt an die Produktionsstandorte abgeleitet. Daneben ermöglicht das bei POLYTEC genutzte Lieferantenmanagement-Tool eine frühzeitige Identifikation von Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette bzw. im Beschaffungsmanagement.
Über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie der Stakeholderbefragung wurde dem Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr 2024 erstmals berichtet.
Strategie
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
POLYTEC entwickelt und produziert hochkomplexe Kunststofflösungen, die individuell auf verschiedene Branchen und Kundenanforderungen zugeschnitten sind. Das Unternehmen beliefert namhafte Kunden der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie, bedient aber auch Märkte außerhalb dieses Sektors. Darüber hinaus umfasst das Leistungsportfolio auch nachgelagerte Prozesse wie Lackierung, Montage sowie Just-in-Time- oder Just-in-Sequence-Lieferungen.
POLYTEC verfolgt eine langfristige Strategie zur Stärkung seiner Marktposition in der Kunststoffindustrie durch innovative, nachhaltige Lösungen und eine CO2-arme Wertschöpfung. Kunststofflösungen ermöglichen im Vergleich zu Metall eine erhebliche Reduktion des Energieverbrauchs über den gesamten Produktlebenszyklus. Durch Materialeffizienz, Recyclingfähigkeit und langlebige Produkte sowie kreislaufbezogene Ansätze trägt POLYTEC zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bei.
Im Berichtszeitraum blieben die bedienten Märkte und Kundengruppen weitgehend stabil, während sich lediglich Bedarf und Absatz einzelner Kundensegmente veränderten. Derzeit werden keine explizit auf einzelne Produktgruppen oder Dienstleistungen, Kundenkategorien oder spezifische geografische Märkte zugeschnittenen Nachhaltigkeitsziele verfolgt. Nachhaltigkeitsziele werden auf Unternehmensebene und entlang der gesamten Wertschöpfungskette umgesetzt.
Regulatorische Anforderungen, Marktveränderungen und Kundenanforderungen hinsichtlich nachhaltig produzierter Produkte steigen stetig, weshalb nachhaltige Produktlösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Diesen Herausforderungen begegnet POLYTEC durch verschiedene Ansätze:
Dekarbonisierung der Produktion: Umstellung auf erneuerbare Energien und Effizienzsteigerungen in der Fertigung.
Innovative Materialien: Entwicklung recycelbarer, ressourcenschonender Kunststofflösungen.
Nachhaltige Lieferketten: Einführung strengerer Nachhaltigkeitskriterien für Zulieferer und Ausbau der Kreislaufwirtschaft.
Transparente Berichterstattung: Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD- und ESRS-Standards.
Übergeordnete Zusammenarbeit: Interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedenster Fachabteilungen sowie mit Forschungseinrichtungen und Universitäten.
Die POLYTEC GROUP erzielt keine Erlöse aus dem Sektor der fossilen Brennstoffe Kohle, Öl und Gas. Sie ist nicht im Bereich der Herstellung von Chemikalien oder der verbotenen Waffen tätig und erzielt keine Erlöse durch den Anbau oder die Produktion von Tabak. Für die Produkte des Unternehmens gelten keine Verbote.
Der Konzernabschluss der POLYTEC Holding AG enthält keine Segmentberichterstattung nach IFRS 8. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Österreich und nutzt daher die bestehende Ausnahme gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit a der Richtlinie 2013/34/EU. Aus diesem Grund liegt keine spezifische Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach ESRS-Sektoren vor. Zu den Gesamtnettoumsatzerlösen siehe die Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Arbeitnehmerzahl nach geografischen Gebieten ist der Angabepflicht zu S1-6 zu entnehmen.
Produktportfolio
Das Portfolio umfasst sechs technologieunabhängige Produktlinien, die kontinuierlich weiterentwickelt werden:
Smart Plastics & New Mobility: Kunststofflösungen für Transport, Logistik und nachhaltige Mobilität, darunter IFCO-Boxen und Leichtbaukomponenten für innovative Mobilitätskonzepte.
Truck, Bus & Agricultural Applications: Robuste Bauteile für Nutzfahrzeuge, darunter Dachlösungen, Motorhauben und Seitenverkleidungen für LKW und Landmaschinen.
Painted Exterior & Acoustic Solutions: Entwicklung und Produktion von Exterieur- und Aerodynamikbauteilen, inklusive Lackierung und Montage, beispielsweise für Bumper-Systeme.
Powertrain Solutions: Hochleistungsfähige Komponenten für den Antriebsstrang, darunter Hybridstreben und Getriebespritzrohre.
Battery Applications: Schutz- und Gehäuselösungen für Hochvoltbatterien in Elektrofahrzeugen mit Fokus auf Kühlung, elektromagnetische Abschirmung und Recyclingfähigkeit.
Underbody Solutions: Aerodynamische Unterbodenkomponenten zur Effizienzsteigerung, darunter leicht recycelbare Sitzkissenrahmen und Unterfahrschutz für Elektrofahrzeuge.
Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungskette von POLYTEC basiert auf sechs zentralen Fertigungstechnologien und umfasst sowohl vor- als auch nachgelagerte Prozesse:
Spritzguss: Verarbeitung von Polypropylen und Polyamiden mit elektrischer Energie. Rohmaterialien stammen überwiegend von europäischen Chemiekonzernen. Die Produkte werden primär für die Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie hergestellt.
Reaction Injection Molding (RIM): Verarbeitung von Polyurethan mittels Isocyanat- und Polyol-Komponenten. POLYTEC nutzt keine akut toxischen Isocyanate mehr. Dieser Prozess wird insbesondere für Akustikbauteile und Fahrzeugkomponenten eingesetzt.
GMT (glasmattenverstärkte Thermoplaste): Herstellung von Unterbodensystemen mit glasfaserbasierten Werkstoffen. Hohe CO2-Emissionen entstehen bei der Glasfaserproduktion. GMT wird vor allem in der Automobilindustrie verwendet.
LFT (langfaserverstärkte Thermoplaste): Verarbeitung von Polypropylen und Glasfasern mit werkseigener Vormischung der Materialien. Rohstoffe stammen teilweise aus Ägypten. LFT kommt primär in strukturellen Bauteilen für Fahrzeuge zum Einsatz.
SMC (Sheet Molding Compound): POLYTEC produziert und verarbeitet SMC selbst. Das Material zeichnet sich durch hohe mechanische Stabilität und Hitzebeständigkeit aus. Es wird u. a. in der Landmaschinenindustrie und für Fahrzeugunterböden eingesetzt.
Lackierung: Ein energieintensiver Prozess mit CO2-Ausstoß. Lacke auf Polyurethan- oder Epoxidharzbasis werden in mehreren Schichten aufgetragen.
Die erzeugten Produkte von POLYTEC bestehen zum Großteil aus erdölbasierten Kunststoffen sowie Glas- und Kohlefasern. Das Unternehmen bezieht diese Materialien primär von europäischen Chemiekonzernen und Glasfaserproduzenten. Durch langfristige Lieferverträge und strategische Partnerschaften sichert das Unternehmen die Verfügbarkeit dieser Rohstoffe ab. Das Lieferantenmanagement-Tool unterstützt den Einkauf bei nachhaltigen Lösungen unter Einhaltung der aktuellen Vorgaben des deutschen LkSG.
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die wichtigsten Zulieferer europäische Chemiekonzerne, Glasfaserhersteller und Rohstoffproduzenten. Der Transport erfolgt hauptsächlich per LKW, aber auch über den Seeweg. Die produzierten Bauteile werden in der nachgelagerten Wertschöpfungskette hauptsächlich an europäische Automobil- und Nutzfahrzeughersteller sowie an Non-Automotive-Kunden vertrieben.
Interne Wertschöpfung wird auch durch intensive Forschungsarbeit bei POLYTEC sichergestellt. Es wurde ein innovativer Recyclingprozess für SMC-Bauteile entwickelt, der den bisherigen Ausschuss aus SMC-Formteilen und Halbzeugen zukünftig wieder aufbereiten und in den Herstellungsprozess integrieren kann – unabhängig davon, ob es sich um rohe oder lackierte Formteile handelt.
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Zu den wichtigsten Interessenträgern der POLYTEC GROUP zählen die Kunden, Mitarbeiter:innen, lokale Gemeinschaften, Lieferanten, die Natur (als stiller Stakeholder), Gewerkschaften und Sozialpartner, Zivilgesellschaft, NGOs, Verbraucherschutz, Wissenschaft, Kapitalmarkt, öffentlicher Sektor, Aufsichtsrat, Medien, Mitbewerber und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Diese wurden in bisherigen Wesentlichkeitsanalysen definiert und in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2024 einbezogen.
Die oben angeführten Stakeholder wurden durch Analyse der Betroffenheit, dem Interesse und Einfluss am bzw. auf das Unternehmen sowie einer spezifischen Gewichtung bewertet. Entsprechend der errechneten Priorität wurden die relevantesten Anspruchsgruppen im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse miteinbezogen.
Die Stakeholder-Einbindung erfolgte direkt (z. B. durch Gespräche mit Vorstand und Aufsichtsrat) oder indirekt (über zuständige Direktoren bzw. Vertreter:innen). Auch NGOs und Unternehmen wurden einbezogen, um ökologische und soziale Belange zu berücksichtigen. Dies ermöglichte die Validierung der Wesentlichkeitsanalyse, die Identifikation von Prioritäten sowie die Integration zentraler Anliegen in die ESG-Strategie.
Durch die Stakeholder-Einbindung konnten die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit den relevanten Anspruchsgruppen validiert werden, um deren Erwartungen und Anforderungen zu berücksichtigen. Dabei wurden gezielt Rückmeldungen zu wesentlichen Themen eingeholt und geprüft, ob zentrale Anliegen angemessen berücksichtigt sind. So wurde sichergestellt, dass keine kritischen Themen übersehen werden. Zudem flossen identifizierte Stakeholder-Prioritäten direkt in die ESG-Strategie ein und beeinflussen künftige Entscheidungen sowie Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Die Stakeholdereinbindung im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermöglichte es, die Interessen zentraler Stakeholder systematisch zu erfassen und in die Unternehmensstrategie zu integrieren. Die Einbindung der Interessenträger wird jährlich im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wiederholt und soll zukünftig ausgebaut werden.
Die Planung zur vollständigen Weiterentwicklung und Ausrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie an die CSRD erfolgt im laufenden Berichtszeitraum. Ein detaillierter Umsetzungsplan wird die schrittweise Implementierung sicherstellen. Es wird erwartet, dass die erhöhte Transparenz durch die neuen Berichtspflichten das Vertrauen der Stakeholder stärkt und die ESG-Glaubwürdigkeit des Unternehmens weiter festigt. Sollten sich neue Erwartungen ergeben, werden diese geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden jährlich über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse informiert. Nachhaltigkeitsthemen sind fester Bestandteil der Vorstands- und Nachhaltigkeitsboard-Sitzungen, in denen ESG-Risiken, Chancen und Stakeholder-Erwartungen diskutiert werden. Relevante Anliegen werden je nach Dringlichkeit an das Management oder den Aufsichtsrat weitergeleitet, um eine fundierte strategische Entscheidungsfindung sicherzustellen.
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die nachstehende Tabelle zeigt alle in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Diese sind den themenspezifischen ESRS-Nachhaltigkeitsaspekten und Unterthemen zugeordnet. Negative Auswirkungen (-) und positive (+) Auswirkungen sowie Risiken () und Chancen () sind entsprechend gekennzeichnet. Zudem wird abgebildet, ob der IRO tatsächlich oder potenziell wirkt, wo er in der Wertschöpfungskette auftritt und in welchem Zeitraum.
 
 
Art des IROs
Wertschöpfungskette
Zeithorizont
Nachhaltigkeitsaspekt
Auswirkung, Risiko und Chance (IRO)
Tatsächlich
Potenziell
Vorgelagert
Kernprozess
Nachgelagert
Kurzfristig
Mittelfristig
Langfristig
E1 - Klimawandel
 
 
 
 
 
 
 
 
Klimaschutz
(-) Emissionen von Treibhausgasen (THG) durch die Herstellung erdölbasierter Rohmaterialien und Vorprodukte
X
 
X
 
 
X
X
X
 
(-) Emissionen von Treibhausgasen (THG) durch die Herstellung von nicht erdölbasierten Rohmaterialien und Vorprodukte
X
 
X
 
 
X
X
X
 
(-) Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) durch stationäre und mobile Verbrennung, Kältemitteleinsatz und Prozessemissionen
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(-) Treibhausgasemissionen durch den Transport von Produkten innerhalb der Lieferkette
X
 
X
 
 
X
X
X
 
(-) Treibhausgasemissionen durch den Transport von Produkten zu den Kunden
X
 
 
 
X
X
X
X
 
(-) Treibhausgasemissionen durch den Transport und die Endverwertung von Abfällen aller Art
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(+) Beitrag zur Energiewende, Mobilitätswende, Dekarbonisierung durch Herstellung von Komponenten für E-Mobilität und Erneuerbare-Energien-Technologien
X
 
 
X
 
X
X
X
 
() Ausweitung und Wachstum des Produktportfolios E-Mobilität und Erneuerbare-Energien-Technologie für die Energiewende, Mobilitätswende und Dekarbonisierung
X
X
 
 
X
 
X
X
 
() Absatzrückgang durch die Umstellung auf E-Mobilität und dadurch Einbruch konservativer Märkte für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor; Absatzrückgang durch verschärfte gesetzliche Bestimmungen, verändertes Nutzerverhalten und Kundenanforderungen
X
X
 
X
 
 
X
X
Energie
(-) Indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 2) durch Einkauf von Energie in Form von Strom, Wärme, Dampf und Kälte
X
 
X
 
 
X
X
X
 
(+) Reduktion von Treibhausgasemissionen durch Substitution von eingekaufter Energie mit selbsterzeugter (erneuerbarer) Energie
X
 
 
X
 
X
X
X
 
() Erhöhung der Unabhängigkeit von Energiemärkten durch den Ausbau selbsterzeugter erneuerbarer Energie; Produktionsprozesse durch neue Technologien optimieren und dekarbonisieren; langfristige Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
X
X
 
X
 
 
 
X
E2 - Umweltverschmutzung
 
 
 
 
 
 
 
 
Wasserverschmutzung
(-) Verschmutzung lokaler Gewässer oder Meeresressourcen durch Rohstoffgewinnung und mögliche Wasserkontamination durch Abwassereinleitung
 
X
X
 
 
X
X
 
 
(-) Bodenkontamination durch Extraktionsprozesse von Rohstoffen (insbesondere Erdöl und Erdgas)
 
X
X
 
 
X
X
 
E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
 
 
 
 
 
 
 
Direkte Ursachen von Biodiversitätsverlust
(-) Störung des Lebensraums und Ökosystems während der Rohstoffgewinnung (Einleitung von Öl bei Gewinnung und Transport; Flächenverbrauch bei Fracking und Teersandförderung)
X
 
X
 
 
X
X
 
E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
Ressourcenzuflüsse und -nutzung
(-) Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen (Erdöl, Erdgas) durch Nutzung von erdölbasierten Rohstoffen (Kunststoffe)
X
 
X
 
 
X
X
X
 
() Preisanstieg durch abnehmende Verfügbarkeit von nicht erneuerbaren Rohstoffen; höhere Preise für Substitute; nicht ausreichend Verfügbarkeit von Rezyklaten; strengere Regularien; Kosten durch Ausschluss von nicht-konformen Lieferanten
X
X
 
X
 
 
 
X
 
() Wegfall schwer recyclebarer Stoffe wie SMC, GMT und LFT aufgrund von Kunden- bzw. Verträglichkeitsanforderungen; Umsatzverluste mehrerer Standorte; Materialumbau notwendig
X
X
X
 
 
 
X
X
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
(+) Ressourcenschonung durch Herstellung von Produkten, die nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert worden sind
X
 
 
 
X
X
X
X
Abfälle
(-) Erzeugung von Abfall durch Ausschuss, Schnittreste und Hilfsmittelverbrauch in der Produktion bzw. Verwaltung
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(+) Minderung des Primärrohstoffverbrauchs durch (Einkauf und) Verwendung von rezyklierten Rohstoffen
X
 
X
 
 
X
X
X
 
(+) Minderung der Abfallmenge (sowie des Einkaufs) durch Nutzung von Produktionsabfällen für die Produktfertigung
X
 
X
 
 
X
X
X
S1 - Eigene Belegschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
Arbeitsbedingungen
(+) Sicherstellung faire Behandlung und finanzielle Sicherheit der Mitarbeitenden durch Kollektivverträge, Gelegenheit zum sozialen Dialog, Vereinigungsfreiheit und Einbindung in Entscheidungen durch Betriebsräte
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(-) Belastende Arbeitszeiten für Mitarbeitende durch Schichtarbeitsmodelle sowie Produktionsprozesse, erschwerte Arbeitsbedingungen und schwere körperliche Arbeit
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(+) Sicherstellung Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten für Mitarbeitende
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(-) Gesundheitsschäden oder gar Todesfälle durch Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefährdung durch Einsatz von besonders besorgniserregende Stoffe in der Produktion
 
X
 
X
 
X
X
X
 
() Nutzung von Automatisierung und Digitalisierung, dadurch Vermeidung menschlicher Fehler in Produktionsprozessen und geringerer Belastung der Mitarbeitenden; Reduktion der Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten; höhere Attraktivität als Arbeitgeber und damit weniger Fluktuation
X
X
 
X
 
X
X
 
 
() Anstieg der Personalkosten über die Laufzeit von Projekten
X
X
 
X
 
 
 
X
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
(+) Weiterbildung und Kompetenzentwicklung für Mitarbeitende
 
X
 
X
 
X
X
X
 
(-) Nichtbeachtung der Chancengleichheit durch Benachteiligung von Frauen in der Automobilbranche
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(-) Negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit durch Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
 
X
 
X
 
X
X
X
S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
 
 
 
 
 
 
 
 
Arbeitsbedingungen
(-) Belastende Arbeitszeiten für Arbeitskräfte in der Lieferkette durch Schichtarbeitsmodelle
 
X
X
 
 
X
X
 
 
(-) Gesundheitsschäden oder gar Todesfälle durch Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefährdung durch Einsatz von besonders besorgniserregenden Stoffen in der Produktion
 
X
X
 
 
X
X
X
 
(-) Gesundheitsrisiken bei der (unsachgemäßen) Demontage von Autos z. B. durch Verletzungen, Treibstoffe oder Chemikalien
 
X
 
 
X
X
X
X
S3 - Betroffene Gemeinschaften
 
 
 
 
 
 
 
 
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften
(+) Schaffung von Arbeitsplätzen durch Produktionsstandorte und Steigerung der Standortattraktivität auch für verwandte Branchen
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(+) Positive Gesundheits- oder Sicherheitseffekte für weitere Beteiligte z. B. im Straßenverkehr durch intelligentes Produktdesign
 
X
 
 
X
 
 
X
S4 - Verbraucher und Endnutzer
 
 
 
 
 
 
 
 
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und Endnutzern
(+) Positive Gesundheits- oder Sicherheitseffekte für die Endverbraucher bei der Produktnutzung durch intelligentes Produktdesign
 
X
 
 
X
 
 
X
G1 - Unternehmensführung
 
 
 
 
 
 
 
 
Schutz von Hinweisgebern
(+) Schutz von Hinweisgebern durch anonymes Beschwerdeverfahren
X
 
 
X
 
X
X
X
 
(+) Investition in langfristige Geschäftspartnerschaften durch faire Geschäfts- und Zahlungspraktiken
X
 
 
X
 
X
X
X
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wie bereits ausgeführt, wurden 32 wesentliche Auswirkungen sowie 7 wesentliche Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert. Eine Ausnahme bildet der Standard E3, für den keine wesentlichen Themen festgestellt wurden. Die meisten Auswirkungen sind über alle Zeithorizonte relevant, einige verlieren langfristig an Bedeutung, während zwei erst langfristig wesentlich werden. 21 der 32 Auswirkungen betreffen die Fokusbereiche E1, E5 und S1 – dort liegen auch alle wesentlichen Risiken und Chancen. Die meisten davon werden erst mittel- bis langfristig wesentlich, wobei 5 von 7 direkt den Kernprozess von POLYTEC betreffen.
Im Umweltbereich stehen Treibhausgasemissionen, Ressourcennutzung, Umweltverschmutzung und Abfallproduktion im Fokus. Positive Impulse setzen der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Beitrag zur Energiewende. Soziale Risiken umfassen Arbeitsbedingungen, belastende Arbeitszeiten, Gesundheitsgefährdungen und Diskriminierung. Dem stehen positive Effekte wie faire Arbeitsbedingungen, finanzielle Sicherheit, Work-Life-Balance, Weiterbildung und Arbeitsplatzschaffung gegenüber. In der Unternehmensführung sind der Schutz von Hinweisgebern sowie faire Geschäfts- und Zahlungspraktiken positiv zu bewerten.
Etwa die Hälfte der wesentlichen Auswirkungen betrifft direkt den Kernprozess von POLYTEC. Die übrigen verteilen sich zu zwei Dritteln auf die vorgelagerte und zu einem Drittel auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die meisten finanziellen Effekte werden mittel- bis langfristig erwartet, weshalb derzeit kein Anpassungsbedarf bei Buchwerten besteht. Eine Ausnahme bilden steigende Personalkosten, die bereits kurzfristig Auswirkungen auf die Ertragslage haben können. Im Umweltbereich bieten selbst erzeugte erneuerbare Energien langfristige Kosteneinsparungen, während die Neuausrichtung auf E-Mobilität Wachstumspotenzial eröffnet – allerdings auf Kosten eines Absatzrückgangs im Verbrennungsmotor-Segment. Steigende Rohstoffpreise und strengere Kundenanforderungen stellen zusätzliche Herausforderungen dar, während die Märkte insgesamt rückläufig sind. Im Sozialbereich ermöglicht die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung eine Reduzierung der Arbeitsbelastung, höhere Effizienz und die Stärkung europäischer Standorte durch entfallende Transportkosten.
Die Analyse hat zentrale Themen und Schwerpunkte für Strategie, Maßnahmen und Ziele weiter geschärft. Bereits bekannte Aspekte, etwa die Bedeutung der Treibhausgasemissionen für die Klimastrategie, wurden bestätigt und verstärkt. Die Erkenntnisse fließen in die strategische Weiterentwicklung ein, um Maßnahmen gezielter auf wesentliche Themen auszurichten.
Strategische Ausrichtung
Das Geschäftsmodell beeinflusst die wesentlichen Auswirkungen direkt, während die strategische Neuausrichtung darauf abzielt, negative Effekte zu minimieren und positive Effekte zu verstärken. Die Auswirkungen erstrecken sich über alle Zeithorizonte, und als produzierendes Unternehmen trägt POLYTEC maßgeblich dazu bei. Besondere Herausforderungen bestehen im Umgang mit den umwelt- und sozialbezogenen Auswirkungen energieintensiver Produktionsprozesse, die durch gezielte Maßnahmen reduziert werden sollen.
Kurzfristig liegt der Fokus auf Effizienzsteigerung und Emissionsreduktion, mittelfristig auf dem Ausbau nachhaltiger Produktion und der Anpassung des Produktportfolios. Langfristig strebt POLYTEC eine umfassende Transformation und Diversifizierung der Wertschöpfungskette an.
POLYTEC verfolgt derzeit keine schwerpunktmäßige Expansionsstrategie durch M&A-Transaktionen oder Standortneubauten, sondern konzentriert sich aufgrund volatiler Automobilmärkte auf die Stabilisierung von Standorten und Prozessen. Investitionen in energetische Sanierungen sowie den Austausch ineffizienter Anlagen wurden bereits getätigt bzw. sind auch laufend geplant. Diese Maßnahmen sparen Energie und sind wirtschaftlich sinnvoll. Für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sind keine zusätzlichen Finanzierungsquellen erforderlich, da sich Chancen und Risiken innerhalb der bestehenden Unternehmensstrategie weitgehend ausgleichen.
Durch diese Vorgehensweise sollen wesentliche Auswirkungen, Risiken bewältigt und Chancen genutzt werden. Die Neuausrichtung rückt zentrale Themen stärker in den Fokus. Maßnahmen zur Emissionsreduktion, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Materialbeschaffung stärken die Umweltresilienz, während Investitionen in Arbeitssicherheit, Weiterbildung und Diversität soziale Risiken mindern. Ein solides Compliance- und Risikomanagement sowie die ISO 14001-Zertifizierung sichern regulatorische Stabilität.
Unternehmensspezifische Angaben
Im Zuge der Datenpunktüberleitung wurde ersichtlich, dass die Auswirkungen auf Wasser und Boden im Zuge der Ressourcengewinnung (E2 Umweltverschmutzung) nicht oder mit nur unzureichender Granularität durch die ESRS-Kennzahlen abgedeckt sind. Daher berichtet POLYTEC zusätzlich zu den in den drei ESRS-Kategorien festgelegten Angaben im E2 eine unternehmensspezifische Angabe, die es den Nutzern ermöglicht, die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen für das Unternehmen besser nachvollziehen zu können.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse identifizierte wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von POLYTEC. Die Bewertung erfolgte mit internen und externen Experten unter Einbindung relevanter Stakeholder und wurde durch externe Berater begleitet. Dabei orientierte sich POLYTEC an der Longlist des ESRS 1 AR 16 sowie an IPCC 1,5°, ohne jedoch eine konkrete Szenarioanalyse durchzuführen.
Zur Analyse wurden qualitative und quantitative Methoden kombiniert, darunter interne Analysen, Stakeholder-Befragungen (siehe dazu ESRS 2 SBM-2) und externe Studien. Wesentliche Annahmen umfassten regulatorische Entwicklungen, Markttrends und technologische Fortschritte. Die Untersuchung berücksichtigte sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen aus eigenen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen und geografischen Gegebenheiten.
Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte anhand Eintrittswahrscheinlichkeit, Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit für negative Auswirkungen. Als Schwellenwert wurde 2,5 von 5 Punkten festgelegt, um eine praxisnahe Analyse sicherzustellen und auf wesentliche Themen mit hoher Relevanz für Stakeholder zu fokussieren. Risiken und Chancen wurden nach finanzieller Tragweite, Eintrittswahrscheinlichkeit und strategischer Relevanz bewertet. Für finanzielle Wesentlichkeit gilt ein Schwellenwert von über 1% des Gesamtumsatzes bzw. EUR 6 Mio.
Die Analyse berücksichtigte auch Zusammenhänge zwischen Auswirkungen, Risiken und Chancen. So kann z. B. die Reduktion von Treibhausgasemissionen zu strengeren Emissionsvorgaben führen, was höhere Kosten für CO2-Zertifikate oder Investitionen in emissionsärmere Technologien erfordert. Diese Abhängigkeiten wurden analysiert, jedoch noch nicht systematisch dokumentiert.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Teil des bestehenden Risikomanagementsystems und werden gleichwertig zu anderen Unternehmensrisiken bewertet. Die Entscheidungsfindung erfolgt im Rahmen des Risikomanagement- und Strategieprozesses. Risiken und Chancen werden regelmäßig mit relevanten Fachabteilungen sowie dem Management – insbesondere in Business Review Meetings – diskutiert. Interne Kontrollverfahren gewährleisten die kontinuierliche Überwachung und rechtzeitige Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominimierung und Chancennutzung.
Da der Bericht über das Geschäftsjahr 2024 der erste nach CSRD-Standards ist, gab es keine Änderungen am Verfahren.
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Der nachfolgende Index zeigt die Angabepflichten, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung der Wesentlichkeit befolgt wurden (siehe ESRS 1, Kapitel 3), einschließlich der Seitenzahlen, die die entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung enthalten:
Liste an wesentlichen Offenlegungsanforderungen
 
 
Seitenverweis
ESRS 2 - Allgemeine Angaben
64
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
65
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
66
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
67
GOV-2 – Information und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
68
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
69
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
69
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
69
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
70
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
71
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
72
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
76
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
77
ESRS E1 - Klimawandel
91
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
91
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
91
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
91
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
93
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
94
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
96
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
97
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
98
ESRS E2 - Umweltverschmutzung
101
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
101
E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
101
E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
101
E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
101
Unternehmensspezifische Information
101
ESRS E3 - Wasser- Meeresressourcen
101
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
101
E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
102
E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
102
E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
102
E3-4 – Wasserverbrauch
102
ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme
102
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
102
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
103
E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
103
E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
103
E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
103
E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
104
ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
104
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
104
E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
104
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
104
E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
104
E5-4 – Ressourcenzuflüsse
104
E5-5 – Ressourcenabflüsse
105
ESRS S1 -Eigene Belegschaft
107
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
107
S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
108
S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
109
S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
109
S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
110
S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
110
S1-6 – Merkmale der Mitarbeiter:innen des Unternehmens
111
S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
111
S1-9 – Diversitätskennzahlen
112
S1-10 – Angemessene Entlohnung
112
S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
112
S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
112
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
113
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
113
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
113
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
114
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
114
S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
114
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
115
S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
115
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
115
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
115
S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
115
S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
115
S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
115
S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
116
S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
116
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
116
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
116
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
117
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
117
S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
117
S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
117
S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
117
ESRS G1 – Unternehmensführung
118
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
118
G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
118
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
120
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
121
G1-4 – Korruptions- und Bestechungsfälle
122
G1-6 - Zahlungspraktiken
122

2. Umweltinformationen
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Um die von der Europäischen Union definierten Klimaschutz- und Energieziele für 2050 erreichen und die Vorhaben des European Green Deal verwirklichen zu können, ist es unter anderem von großer Bedeutung, Finanzströme in nachhaltige Projekte und Investitionen zu lenken. Der Begriff Nachhaltigkeit war in der Vergangenheit allerdings mit einer gewissen Unsicherheit belastet. Es existierte weitestgehend keine konkrete Definition, ab wann eine Tätigkeit als nachhaltig anzusehen ist. Aus diesem Grund trat im Juni 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 in Kraft. Sie soll Klarheit schaffen und zugleich Unternehmen dazu bewegen, ihr wirtschaftliches Handeln umwelt- und klimaschonender zu gestalten.
Das Herzstück der Taxonomie Verordnung bilden hierbei sechs Umweltziele:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Bereits in den vergangenen Jahren berichteten all jene Unternehmen, die der Pflicht zur nicht finanziellen Berichterstattung unterliegen, ihren Anteil an taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Konkret wurden hierbei jeweils die taxonomiefähigen und -konformen Umsätze, Investitions- sowie Betriebsausgaben ausgewiesen. Die POLYTEC GROUP veröffentlichte in den Jahren 2022 sowie 2023 gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung daher den taxonomiekonformen Anteil der drei Leistungsindikatoren Umsatz, CapEx und OpEx. Die jeweils taxonomiefähigen Umsätze, Investitions- sowie Betriebsausgaben publizierte die POLYTEC GROUP zum ersten Mal bereits 2022, im Implementierungsjahr der Taxonomie-VO.
Der Schritt in die Konformität ist an die Einhaltung konkreter Parameter gebunden. So ist eine Wirtschaftstätigkeit nur dann taxonomiekonform und somit ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der insgesamt sechs Umweltziele der EU beiträgt. Zudem darf eben diese Wirtschaftstätigkeit keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigen und muss unter Einhaltung eines vordefinierten Mindestschutzes ausgeübt werden.
Im Rahmen der Definition der Wirtschaftstätigkeiten fokussiert sich die POLYTEC GROUP auf das Umweltziel Klimaschutz und somit gemäß Artikel 9 Ziff. a der Verordnung (EU) 2020/852 auf das erste Ziel der Verordnung, wodurch Doppelzählungen vermieden werden konnten. Die hierfür festgelegten technischen Bewertungskriterien geben unter anderem vor, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet und ebenso keine erhebliche Beeinträchtigung eines der anderen fünf Umweltziele verursacht.
MINIMUM SOCIAL SAFEGUARDS
In Artikel 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird die Einhaltung eines sogenannten Mindestschutzes gefordert. Dieser Mindestschutz stellt sicher, dass wesentliche Regelwerke wie etwa die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte eingehalten werden. Konkret wurden im Rahmen der Minimum Social Safeguards die Kernthemen wie Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb formuliert, sowie darüber hinaus auch die Bereiche umstrittene Waffen, Gender Pay Gap und Board Gender Diversity integriert.
Bezüglich der Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat wird auf den ESRS 2 Standard, Kapitel GOV-1, verwiesen. Hier wird die aktuelle Situation dieser Thematik in der POLYTEC GROUP dargestellt. Zum Gender Pay Gap wird in S1-16 berichtet.
Die POLYTEC GROUP generiert keine Umsätze in Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, weshalb auf dieses Thema nicht weiter eingegangen wird.
Um den Risiken Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und einen freien und fairen Wettbewerb zu unseren Kunden und Mitbewerbern zu gewährleisten, wurden Risiken identifiziert, die wesentlichen finanzrelevanten Prozesse digitalisiert und im Sinne eines geschlossenen internen Kontrollsystems standardisiert. Ergänzend wird die Sensibilität der Mitarbeiter:innen zur Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben durch die Veröffentlichung entsprechender Richtlinien geschärft und nachverfolgt. Zur Einhaltung dieser menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und Durchsetzung vorstehender Ziele hat die POLYTEC GROUP nachfolgend erläuterte Maßnahmen und Prozesse umgesetzt. Weitere Informationen finden sich in den entsprechenden Kapiteln und Punkten dieser gemäß den ESRS errichteten nichtfinanziellen Erklärung.
EINHALTUNG VON MENSCHENRECHTEN
Die laufend durchgeführten gruppenweiten Risikoanalysen zeigen keine relevanten branchen-, unternehmens- oder produktspezifischen Risiken, die negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Mindeststandards evident erscheinen lassen. Durch die implementierten Systeme können Verstöße in den Bereichen Arbeitszeit und Arbeitssicherheit sowie Training und Schulung laufend nachverfolgt und anlassbezogene Abhilfe geschafft werden. An Standorten im nichteuropäischen Ausland wie insbesondere in China und Südafrika werden die jeweils lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch geschultes, qualifiziertes Personal nachverfolgt. Anfang 2024 wurde unter Mitwirkung der Aufsichtsorgane eine Risikomanagementrichtlinie in Kraft gesetzt, die auch die Verankerung der Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Mindeststandards in die Unternehmens- und nachhaltige Risikostrategie der GROUP weiter vorantreiben wird.
Zur Erfüllung der notwendigen Sorgfaltspflichten und Vermeidung negativer Auswirkungen hat die POLYTEC GROUP entsprechende Maßnahmen und Systeme implementiert, wie etwa die Definition eines umfangreichen Verhaltenskodex sowie eines spezifischen Verhaltenskodex für Lieferanten. Detailliertere Informationen und Ausführungen zu getroffenen Maßnahmen und implementierten Systemen in Bezug auf die direkten Mitarbeiter:innen der POLYTEC GROUP finden sich nachstehend im Standard ESRS 2 in den Kapiteln SBM-3 sowie der Angabepflicht S1-1 „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“. Darüber hinaus werden entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen der vorgelagerten Lieferkette in dem Kapitel „ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ und im Detail in den Angabepflichten S2-1 sowie S2-3 konkretisiert.
Als Grundvoraussetzung erwartet die POLYTEC GROUP von ihren Lieferanten Kenntnis und vollumfängliche Einhaltung der geltenden einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Im Rahmen des ab dem 1. Jänner 2024 für die deutschen Standorte der POLYTEC GROUP in Kraft getretenen deutschen LkSG wurde ein durchgängiger digitaler Prozess unter Zuhilfenahme eines externen Tools zur gruppenweiten Zertifizierung sämtlicher Lieferanten umgesetzt.
KORRUPTION UND FAIRER WETTBEWERB
Um die Gefahr von Bestechung und Korruption weitestgehend zu minimieren, wurde das interne Kontrollsystem durch Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips seit 2015 durch die gruppenweite Digitalisierungsoffensive systemseitig weiter vorangetrieben. Die POLYTEC GROUP verfügt mittlerweile über automatisierte Systeme zur Genehmigung von Bedarfsanfragen und zu wertabhängigen systemseitigen Freigabeberechtigungen von Zahlungsanweisungen. Im Hinblick auf die seit Februar 2022 im Konzern veröffentlichte Antikorruptionsrichtlinie obliegt die Prüfung und Überwachung lokaler Anfragen sowie die Berichtspflicht an den Vorstand dem eigens dafür eingerichteten Group Compliance Committee. Detailliertere Informationen zu implementierten Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung finden sich in weiterer Folge im Kapitel ESRS G1 Unternehmensführung, konkret in den Angabepflichten G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung“, sowie G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“.
Auch das Zustandekommen von Entwicklungsprojekten und Vertriebsverträgen unterliegt durch Installation des POLYTEC-Entwicklungsprozesses (PEP) sowie der Vertriebsrichtlinien zur Angebotsfreigabe und Vertragsprüfung einem standardisierten Freigabeprozess, sodass weitestmögliche Transparenz beim Zustandekommen von Projekten und Verträgen und ein fairer Wettbewerb sichergestellt ist. Aufgrund des Verbots des Missbrauchs von Insiderinformationen sowie der Marktmanipulation dient die POLYTEC-Compliance-Richtlinie der Sicherstellung dieser Grundsätze und der Abwendung von Schäden und Strafen gegenüber der POLYTEC GROUP und ihren Mitarbeiter:innen.
BESTEUERUNG
Im Rahmen des Themenbereiches der Besteuerung handelt die POLYTEC GROUP stets gemäß den lokal geltenden steuerlichen Anforderungen unter Einhaltung intern implementierter Sicherungsmaßnahmen (IKS), sowie unter Berücksichtigung der interkonzernal geltenden Compliance-Richtlinie. Die buchhalterische Erfassung von Geschäftsfällen, die Erstellung von Steuererklärungen, der Zahlungsverkehr und weitere steuerrelevante Prozesse werden anhand eines Prozessablaufes unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips abgewickelt. Die Wirksamkeit der Prozesse und des internen Kontrollsystems wird einer jährlichen Prüfung unterzogen.
Weiters werden die, im Zuge der Erklärung zu übermittelnden Daten, mit gegebenenfalls einzureichenden statistischen Meldungen verplausibilisiert. Die Einhaltung der Fristigkeiten (Monatsberichterstellung, Fälligkeiten UVA‘s, Intrastat-Meldungen, ZMen, etc.) wird anhand einer internen Dokumentation (Festlegung Zuständigkeiten inkl. Vertreterregelung) sowie eines Fristenkalenders sichergestellt. Sonderthemen und besondere steuerliche Anfragen, werden von den lokalen Buchhaltungsabteilungen mit dem Corporate-Accounting Team und – sofern notwendig – auch mit externen steuerlichen Beratern beurteilt. Der vertrauliche Umgang insbesondere mit Daten, Schriftstücken und Informationen sowie die besondere Achtsamkeit dafür wird mit der regelmäßigen Schulung der Mitarbeiter:innen zur „Compliance-Richtlinie“ sichergestellt.
DO-NO-SIGNIFICANT-HARM-KRITERIEN
Für die Bewertung einer Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform und somit ökologisch nachhaltig muss diese unter anderem einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten, ohne eine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Ziele zu verursachen. Hierfür wurden im Rahmen der Taxonomie-Verordnung für jedes Umweltziel, sowie jede Wirtschaftstätigkeit spezifische Do-No-Significant-Harm-Kriterien, in weiterer Folge mit DNSH abgekürzt, festgelegt.
Für die Erfüllung des DNSH-Kriteriums für das Ziel Anpassung an den Klimawandel wurde seitens der Taxonomie- Verordnung eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse gefordert. Hierdurch sollen die physischen Klimarisiken während der voraussichtlichen Lebensdauer einer Wirtschaftstätigkeit festgestellt werden. Die POLYTEC GROUP hat hierfür Unterstützung durch ein Tool eines externen Anbieters eingeholt und entsprechende Anpassungslösungen identifiziert. Konkret hat sich für die bewerteten Standorte das Risiko des extremen Temperaturanstiegs ergeben. Um die Effekte dieser Hitzewellen auf die Mitarbeiter:innen abzufedern, wurden entsprechende Anpassungslösungen im Rahmen der potenziellen Anschaffung von Anlagen definiert.
Im Rahmen der Notwenigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung als DNSH-Kriterium hat die POLYTEC GROUP eine interne Analyse durchgeführt und entsprechende, bereits bestehende umwelt-, bau- und wasserrechtliche Dokumente ermitteln können.
SPEZIFIKATION DER WICHTIGSTEN LEISTUNGSINDIKATOREN
UMSATZ (WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN)
Zur Feststellung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten hat die POLYTEC GROUP auch dieses Jahr im ersten Schritt eine strukturierte Analyse der umsatzbasierten Wirtschaftstätigkeiten durchgeführt. Hierzu wurden entsprechende Umsatzdaten im Rahmen einer Umsatzauflistung eingeholt und konkreten Produktgruppen zugeordnet.
Für die Zuordnung der Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Taxonomiefähigkeit zieht die POLYTEC GROUP in Hinblick auf die umsatzbezogene Kennzahl unter anderem Produktgruppen in Zusammenhang mit der Herstellung entsprechender Bauteile für Batterien heran. Bei diesen Produkten handelt es sich beispielsweise um Batteriegehäuse, Batterieabdeckungen oder -halterungen.
Entsprechende Batteriebauteile, welche für Fahrzeuge im Rahmen der E-Mobilität gefertigt werden, können hingegen der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten zugeordnet werden. Darüber hinaus ordnet die POLYTEC GROUP generell sämtliche Bauteile für elektrisch betriebene Fahrzeuge dieser Wirtschaftstätigkeit zu. Im Rahmen der technischen Bewertungskriterien tragen diese Bauteile einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz bei, indem sie für die Bereitstellung der Umweltleistung von emissionsfreien Fahrzeugen für die Personenbeförderungen im Orts-, Nah- und Straßenverkehr von wesentlicher Bedeutung sind. Sie können somit vollständig dem taxonomiekonformen Anteil zugeordnet werden. Jene Batteriebauteile, die nicht für elektrisch betriebene Vorrichtungen zur Personenbeförderung konzipiert sind, verbleiben weiterhin in der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.4 Herstellung von Batterien. Hier verbleibt die Situation, konsistent mit den vergangenen Jahren, dass durch die Aufteilung dieser Produkte auf zwei verschiedene Sektoren nur mehr ein taxonomiefähiger Anteil der Tätigkeit CCM 3.4 existiert. Um Doppelzählungen hierbei zu vermeiden, wurde eine ganz klare Unterteilung gemäß Antriebsart der Fahrzeuge, für welche die entsprechenden Bauteile gefertigt wurden, durchgeführt.
Die POLYTEC GROUP konnte im Rahmen der Produktion von spezifischen Solarwannen die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie als weitere Kategorie für sich identifizieren. Die hierfür herangezogenen Produktgruppen entsprechen der Beschreibung der Tätigkeit, wodurch sie als taxonomiefähig ausgewiesen werden können.
Als weitere Kategorie aus der Vielzahl an taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten wurde die Tätigkeit CCM 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien ermittelt. Diese Technologien zielen auf eine erhebliche Einsparung der Treibhausgasemissionen ab und können je nach Verfügbarkeit einer Lebenszyklusanalyse und somit Voraussetzung für die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowohl als taxonomiefähig sowie taxonomiekonform ausgewiesen werden. Im Falle der hierfür berücksichtigten Produkte erfolgt dies zum einen durch ihre Leichtbauweise und Produktionsverfahren wie etwa bei Produkten aus Spritzguss. Im Vergleich zu gleichwertigen Erzeugnissen aus etwa metallhaltigen Materialien oder ähnlichem, haben diese Produkte weniger Gewicht und somit in weiterer Folge einen Einfluss auf die Emissionen der Fahrzeuge, in denen sie verbaut werden. Zu diesen Produkten zählen beispielsweise Zylinderkopfabdeckungen aus Kunststoff.
Ebenso wurden im Rahmen dieser Kategorie Produkte berücksichtigt, welche Einfluss auf die Aerodynamik der Fahrzeuge als Endprodukte haben. Durch die besonders aerodynamische Form etwa spezifischer Unterbodenbauteile oder Dachspoiler, kann der Luftwiderstand reduziert werden, wodurch in weiterer Folge der Emissionsausstoß reduziert werden kann.
Die POLYTEC GROUP konnte darüber hinaus im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.6 auch Produkte abseits des Automotivsektors identifizieren. Konkret handelt es sich hierbei um klappbare Mehrwegbehälter für den Lebensmitteltransport. Diese Transportboxen tragen das prestigeträchtige Siegel Cradle to Cradle Certified® (Version 3.1) und können vollständig recycelt und somit im Kreislauf geführt werden. Basierend auf den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung leisten diese Mehrwegboxen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Ebenso können die entsprechenden technischen Bewertungskriterien erfüllt werden, wodurch sie als taxonomiekonform ausgewiesen werden können.
Bei der Analyse ihrer Wirtschaftstätigkeiten konnte die POLYTEC GROUP im Rahmen der Produktion des Materials Sheet Moulding Compounds, kurz SMC, im Werk in Gochsheim zudem auch die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.17 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen für sich definieren. Die POLYTEC GROUP produziert dieses Material zum einen in Reinform, verarbeitet es aber auch zu Produkten wie etwa der zuvor erwähnten Solarwanne weiter. Da das produzierte SMC nicht den technischen Bewertungskriterien der Taxonomie-Verordnung entspricht, fließt es ausschließlich in den taxonomiefähigen Umsatzanteil ein.
Die leichte Abweichung der Kennzahl im Vergleich zum vergangenen Jahr besteht aufgrund des auftragsbedingt variablen Produktportfolios. Die POLYTEC GROUP produziert eine Vielzahl verschiedener Produkte, welche naturgemäß Abrufschwankungen unterliegen. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten und somit auch Produktgruppen neu analysiert und erneut bewertet.
Die Basis des Umsatzes ist der Nettoumsatz resultierend aus Waren oder Dienstleistungen gemäß IAS 1.82(a). Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 von TEUR 677.831 bilden den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden (siehe E. 1. Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung). Zur Berechnung der entsprechenden Prozentsätze wurde der Anteil der Umsatzerlöse durch Produkte in Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten (=Zähler) in Relation gestellt zu dem Gesamtumsatz der POLYTEC GROUP aus dem Jahr 2024 (=Nenner). Eine ähnliche Vorgehensweise wählte die POLYTEC GROUP auch für die Ermittlung des taxonomiekonformen Umsatzanteils. Der jeweilige Anteil an taxonomiefähigem sowie taxonomiekonformen Umsatz wurde basierend auf den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) berechnet. Die herangezogenen Zahlen zum Gesamtumsatz der POLYTEC GROUP im Jahr 2024 entsprechen den Positionen im Jahresabschluss. Basierend darauf haben sich für den umsatzbezogenen Leistungsindikator folgende Daten ergeben.

Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen
Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024
Geschäftsjahr 2024
2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
 
 
 
 
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
Umsatz (3)
Umsatzanteil (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer oder taxonomiefähiger Umsatz, 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (19)
Kategorie Übergangstätigkeiten (20)
Text
 
Währung (TEUR)
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
CCM 3.1
890
0,1%
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,3%
E
/
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
CCM 3.6
128.777
19,0%
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
5,9%
E
/
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
CCM 3.18
22.406
3,3%
J
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
5,2%
E
/
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
152.073
22,4%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11,4%
 
 
davon ermöglichende Tätigkeiten
 
152.073
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
100,0%
E
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herstellung von Batterien
CCM 3.4
19.275
2,8%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
1,3%
 
 
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
CCM 3.6
67.829
10,0%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
15,0%
 
 
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
CCM 3.17
5.961
0,9%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
1,0%
 
 
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
93.065
13,7%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17,3%
 
 
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
245.138
36,2%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
28,7%
 
 
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsatz nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B)
 
432.693
63,8%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt (A + B)
 
677.831
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsatzanteil / Gesamtumsatz in %
Taxonomiekonform je Ziel
Taxonomiefähig je Ziel
CCM
22,4%
36,2%
CCA
0,0%
0,0%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%

Fußnoten und Erklärungen zu den Tabellen:
a) Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhand, der das Ziel abdeckt, d. h.
- Klimaschutz: CCM
- Anpassung an den Klimawandelt: CCA
- Wasser- und Meeresressourcen: WTR
- Kreislaufwirtschaft: CE
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC
- Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO Die Tätigkeit „Aufforstung“ würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1.
Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben. Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit „Neubau“ einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1./CE 3.1.
In den Abschnitten A.1 und A.2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.
b) J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL – „not eligible“, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
c) Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftsaktivitäten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2988. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität nach Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umweltziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:
d) Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für die sie taxonomiefähig ist.
e) Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.
f) EL – Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
N/EL – Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.
g) Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A.2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A.1 dieses Meldebogens anzugeben
h) Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A.1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A.2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nicht-Finanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A.2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N
INVESTITIONEN (CapEx)
Für die Bewertung des investitionsbezogenen Leistungsindikators hat die POLYTEC GROUP eine Analyse ihrer Investitionsaufwände des vergangenen Jahres durchgeführt. Hierzu wurden die entsprechenden CapEx-Zahlen aus den einzelnen Standorten eingeholt und auf Regionsebene zusammengeführt. Im Rahmen der Datenerfassung für die CapEx-Kennzahl wäre ebenso das Potenzial gegeben gewesen dem Fehler der Doppelzählung bestimmter monetärere Aufwendungen zu unterliegen. Um dies zu vermeiden, wurden die entsprechenden Datensätze exakt ausgewertet und je nach Relevanz in die Berechnung der CapEx-Kennzahl einbezogen.
Im ersten Schritt ermittelte die POLYTEC GROUP für die entsprechende Berechnung jene Investitionen, welche in Zusammenhang mit den im Rahmen des umsatzbezogenen Leistungsindikators identifizierten, Wirtschaftstätigkeiten stehen. Darüber hinaus wurden dieses Jahr taxonomiefähige Ausgaben, die für Projekte zur Produktion etwa von Ölabscheidern oder Bauteilen für Hybridautos getätigt wurden. Bei der Durchsicht der Investitionsausgaben ergaben sich konkrete Zugehörigkeiten anteilig zu diesen Kategorien. Taxonomiekonforme Investitionsausgaben entstanden zudem aus den Aufwendungen in Zusammenhang mit Bauteilen für E-Autos sowie den klappbaren Transportboxen. So wurden etwa im vergangenen Jahr vereinzelt Investitionen in die unter anderem für die Produktion der Boxen essenzielle Recyclinganlage in Ebensee, Österreich getätigt. Die POLYTEC GROUP produziert an bestimmten Anlagen mehrere Produkte, wodurch die konkrete Zuordnung der Investitionsaufwendungen im Rahmen neuer Anlagen zu bestimmten Wirtschaftstätigkeiten aktuell nur teilweise möglich ist. Bei jenen Investitionen, bei denen keine konkrete Zuordnung möglich ist, wandte die POLYTEC GROUP dieses Jahr einen entsprechenden Schlüssel basierend auf den jeweiligen Prozentsätzen aus den identifizierten Wirtschaftstätigkeiten des umsatzbezogenen Leistungsindikators an. Für künftige Offenlegungen ist die Implementierung eines strukturierten Zuordnungsverfahren geplant.
Ausgaben im Rahmen von Energieeinsparungsmaßnahmen wie etwa der Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel, konnten unter der Tätigkeit CCM 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten eingeordnet werden. Diese Investitionsaufwendungen tragen somit wesentlich zum Klimaschutz bei und haben keine erheblich beeinträchtigenden Auswirkungen auf die anderen Umweltziele der Taxonomie-Verordnung. Aus diesem Grund können diese Aufwände als taxonomiekonform gewertet werden und zahlen somit in den entsprechenden Prozentsatz ein.
Darüber hinaus werden entsprechende Investitionsausgaben für gekaufte Firmenfahrzeuge unter der Wirtschaftstätigkeit CCM 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen angeführt. Hier findet eine Aufteilung gemäß Antriebsart statt. Da es sich um Hybridfahrzeuge handelt und diese nicht den technischen Bewertungskriterien der Wirtschaftstätigkeit entsprechen, werden sie im taxonomiefähigen Teil dieser Tätigkeit integriert. Entsprechende Investitionen in Zusammenhang mit gekauften Immobilien im vergangenen Jahr wurden dem taxonomiefähigen Teil der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden zugeordnet.
Für die Berechnung des taxonomiefähigen Anteils der CapEx-Kennzahl wurden, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Taxonomie-Verordnung, Investitionsausgaben, in Verbindung mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten (=Zähler), sowie Ausgaben für Hybridfahrzeuge und Gebäudezugänge in Relation gestellt zu den gesamten Investitionsausgaben der POLYTEC GROUP des Jahres 2024 (=Nenner). In Anlehnung daran wurden für den taxonomiekonformen CapEx-Anteil ebenso Investitionsausgaben in Zusammenhang mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (=Zähler) im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen aus dem Jahr 2024 (=Nenner) bewertet.
Der jeweilige Anteil an taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen CapEx wurde basierend auf den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) berechnet. Für die gesamten CapEx in Höhe von TEUR 32.839 die als Nenner für die Berechnung definiert wurden, hat POLYTEC die gesamten Zugänge der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.207 exklusive der Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 713 und zuzüglich der Umgliederungen bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.293 herangezogen (siehe E. 8. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte). In Bezug auf die berücksichtigten Sachanlagen wurden die gesamten Zugänge in Höhe von TEUR 40.075 exklusive der Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau in Höhe von TEUR 15.839 und zuzüglich der Umgliederungen bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau in Höhe von TEUR 6.816 herangezogen (siehe E. 9. Sachanlagen).
Abweichungen in den Zahlen für den CapEx-bezogenen Leistungsindikator entstehen unter anderem aufgrund der variierenden Investitionen im Rahmen einzelner Projekte. Zudem hat POLYTEC weitere Investitionen in die Erneuerung von Anlagen für das Jahr 2024 getätigt. Diese Anlagen sind naturgemäß energieeffizienter und ressourcenschonender, entsprechen allerdings nicht der Regulatorik der Taxonomie-Verordnung und können deshalb nicht im Rahmen dieser Aufzählung berücksichtigt werden.

CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024
Geschäftsjahr 2024
Jahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
 
 
 
 
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
CapEx (3)
CapEx-Anteil (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (19)
Kategorie Übergangstätigkeiten (20)
Text
 
Währung (TEUR)
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
CCM 3.1
8
0,0%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,3%
E
/
Herstellung von anderen CO2-armen Technologien
CCM 3.6
1.580
4,8%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,5%
E
/
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
CCM 3.18
375
1,1%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
1,6%
E
/
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
CCM 7.3
236
0,7%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
3,6%
E
/
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
CCM 7.4
0
0,0%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,6%
E
/
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
CCM 7.5
0
0,0%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,4%
E
/
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
2.199
6,7%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6,9%
 
 
davon ermöglichende Tätigkeiten
 
2.199
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
100,0%
E
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
/
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
 
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
CCM 3.1
0
0,0%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
0,1%
 
 
Herstellung von Batterien
CCM 3.4
181
0,6%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
CCM 3.6
866
2,6%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
4,6%
 
 
Herstellung von Kunststoffen in Primärform
CCM 3.17
56
0,2%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
218
0,7%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
3,7%
 
 
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7
144
0,4%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
1.465
4,5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8,4%
 
 
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
3.664
11,2%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
15,3%
 
 
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
CapEx nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B)
 
29.175
88,8%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt (A + B)
 
32.839
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

CapEx-Anteil / Gesamt-CapEx in %
Taxonomiekonform je Ziel
Taxonomiefähig je Ziel
CCM
6,7%
11,2%
CCA
0,0%
11,2%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%
BETRIEBSAUSGABEN (OpEx)
Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, neben dem Anteil an taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätzen und Investitionen auch ihre entsprechenden Betriebsausgaben zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund hat POLYTEC, ähnlich der Vorgehensweise bei der Ermittlung der anderen beiden Leistungsindikatoren, die gesamten Betriebsausgaben des vergangenen Jahres betrachtet. Konkret wurden hier die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung vordefinierten Ausgaben in Zusammenhang mit Reparatur- und Wartungskosten, Forschung- und Entwicklungskosten sowie Leasing herangezogen.
In einem ersten Schritt wurde bei der Berechnung dieses Leistungsindikators ebenso Augenmerk auf die Produktgruppen, welche für die Berechnung des umsatzbezogenen KPI identifiziert wurden, gelegt. Hierdurch ergibt sich eine anteilige Zuordnung der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Instandhaltungskosten gemäß Punkt E. 5. Sonstige Betriebliche Aufwendungen, sowie Forschungs- und Entwicklungskosten zu den Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien, CCM 3.4 Herstellung von Batterien, CCM 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien, sowie CCM 3.17 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen und CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten.
Für die Erhebung der taxonomiefähigen Leasingkosten, wurde neben der anteiligen Zuordnung des Punktes „Andere Miet- und Leasingaufwendungen“ der Fokus auf die Kosten für geleaste Hybrid- und Elektroautos der Mitarbeiter:innen gelegt. Diese Betriebsausgaben konnten der Wirtschafstätigkeit CCM 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen zugeordnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass Hybridfahrzeuge keine vollständige Reduktion der Treibhausgasemissionen bewirken und somit gemäß den technischen Bewertungskriterien keinen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wurden die Leasingkosten in diesem Zusammenhang ausschließlich in die Taxonomiefähigkeit miteinbezogen. Darüber hinaus wurden entsprechende Gebäudeleasingkosten dem taxonomiefähigen Anteil der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden zugeordnet.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten wurden basierend auf den definierten Produktgruppen im Rahmen von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätzen zugeteilt. Es wurden entsprechende Prozentsätze aus dem umsatzbezogenen Leistungsindikator als Schlüssel für die Zuordnung genutzt und somit den Tätigkeiten CCM 3.1, CCM 3.4, CCM 3.6, CCM 3.17 und CCM 3.18 zugeteilt. Für die Berechnung der taxonomiefähigen OpEx-Kosten wurde somit der Anteil der Betriebsausgaben, der in Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten steht, also der taxonomiefähige Anteil an Ausgaben in Bezug auf Forschung und Entwicklung, Leasing sowie Wartung und Reparatur (=Zähler) zu den gesamten Betriebsaufwendungen (=Nenner) gemäß Taxonomie-Verordnung ins Verhältnis gestellt. Die konkrete Zusammensetzung des Nenners findet sich in weiterer Folge im Fließtext wieder. Da POLYTEC im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18 Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten keinen taxonomiefähigen Umsatz identifizieren konnte, wurde dementsprechend auch kein verbundener OpEx-Anteil im Zähler der Berechnung der taxonomiefähigen Betriebsausgaben angeführt.
Einen ähnlichen Zugang wählte POLYTEC für die Erhebung der taxonomiekonformen OpEx-Kosten und wurden die Leasingkosten sowie Betriebs-, Forschungs- und Entwicklungskosten in Zusammenhang mit den Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.17 Herstellung von Plastik in Primärform und CCM 3.4 Herstellung von Batterien aus dem Zähler ausgenommen, da diese ausschließlich in den taxonomiefähigen Teil der OpEx-Kosten fallen.
Die OpEx-Kosten der POLYTEC GROUP im Jahr 2024 im Nenner entsprechen den Positionen im Jahresabschluss, allerdings konnten hier nicht die gesamten gemäß IFRS berechneten OpEx-Kosten herangezogen werden, da die Taxonomie-Verordnung eine leicht abweichende Definition von OpEx vorgibt. Die relevanten Betriebsausgaben wurden deshalb spezifisch ausgewertet, um die Berechnung gemäß der Taxonomie-Verordnung korrekt durchzuführen.
Für die Berechnung des OpEx-bezogenen Leistungsindikators wurden von den im Jahresabschluss unter Punkt E. 5. Sonstige Betriebliche Aufwendungen angeführten OpEx-Kosten die Instandhaltungskosten mit TEUR 15.675 und andere Miet- und Leasingaufwendungen mit TEUR 3.597, ergänzt um die Leasingausgaben für entsprechende Firmenfahrzeuge mit TEUR 152 sowie für Gebäude mit TEUR 353 für den Nenner herangezogen. Diesem Betrag wurden die tatsächlich angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 575 hinzugerechnet. In Summe ergibt sich ein Gesamtbetrag der OpEx-Kosten im Nenner von TEUR 20.352. Basierend darauf haben sich für den OpEx-bezogenen Leistungsindikator folgende Daten ergeben:

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024
Geschäftsjahr 2024
Jahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“)
 
 
 
 
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
OpEx (3)
OpEx-Anteil (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende Tätigkeiten (19)
Kategorie Übergangstätigkeiten (20)
Text
 
Währung (TEUR)
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
Ja/
Nein
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A-1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
CCM 3.1
26
0,1%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
0,4%
E
/
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
CCM 3.6
3.800
18,7%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
5,9%
E
/
Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten
CCM 3.18
661
3,2%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
5,2%
E
/
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
 
4.487
22,1%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11,5%
 
 
davon ermöglichende Tätigkeiten
 
4.487
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
100,0%
E
 
davon Übergangstätigkeiten
 
0
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
/
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
 
 
 
 
 
 
 
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herstellung von Batterien
CCM 3.4
569
2,8%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
1,3%
 
 
Herstellung anderer CO2-armer Technologien
CCM 3.6
2.001
9,8%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
14,8%
 
 
Herstellung von Kunststoffen in Primärform
CCM 3.17
176
0,9%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
1,0%
 
 
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5
152
0,7%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
0,5%
 
 
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7
353
1,7%
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
 
 
 
 
 
 
 
0,0%
 
 
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
 
3.251
16,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17,6%
 
 
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
 
7.738
38,1%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
29,1%
 
 
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
OpEx nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B)
 
12.614
61,9%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt (A + B)
 
20.352
100,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
OpEx-Anteil / Gesamt-OpEx in %
Taxonomiekonform je Ziel
Taxonomiefähig je Ziel
CCM
22,1%
38,1%
CCA
0,0%
38,1%
WTR
0,0%
0,0%
CE
0,0%
0,0%
PPC
0,0%
0,0%
BIO
0,0%
0,0%

Standardmeldebögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7
Darüber hinaus fordert die Taxonomie-Verordnung die Publikation eines weiteren Meldebogens gemäß Artikel 8 Absätze 6 und 7 hinsichtlich Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas.
Da POLYTEC keine Wirtschaftsaktivitäten in diesem Bereich ausübt, kann folgender Meldebogen durchgehend mit „Nein“ beantwortet werden. In weiterer Folge entfällt aus diesem Grund die Notwendigkeit zur Berichterstattung der damit in Zusammenhang stehenden weiterführenden Meldebögen.
Die in Artikel 8 Absätze 6 und 7 genannten Angaben werden für jeden anwendbaren wichtigsten Leistungsindikator (KPI) auf folgende Weise vorgelegt.
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile
Tätigkeiten
 
 
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
 
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein

ESRS E1 Klimawandel
Governance
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Bei POLYTEC sind entsprechend der aktuellen Vergütungspolitik derzeit keine klimabezogenen Anreizsysteme vereinbart, die die berichtspflichtigen THG-Emissionsreduktionsziele berücksichtigen. Insofern waren keine klimabezogenen Erwägungen in die Bewertung der Vergütung der Leitungsorgane bzw. des Vorstands in E1 miteinzubeziehen.
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
POLYTEC führte im Jahr 2024 eine umfassende Resilienz-analyse entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch, um die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber klimabezogenen Risiken und Chancen zu identifizieren. Dabei wurden die nach ESRS 2 definierten Zeithorizonte berücksichtigt und sowohl physische Risiken (z. B. extreme Wetterereignisse) als auch Übergangsrisiken (z. B. Marktverschiebungen und regulatorische Anforderungen) analysiert.
Zur Einschätzung potenzieller Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Strategie wurden anerkannte Klimaszenarien, darunter der IPCC 1,5°C-Pfad sowie die Klimaszenarien RPC 2.6, 4.5 und 8.5 bis 2050, herangezogen. Das Ergebnis unter Berücksichtigung des RCP 8.5 Klimaszenarios zeigt, dass im Jahr 2050 mit einem jährlichen Verlust von über EUR 15 Mio. zu rechnen ist. Konkrete Informationen zu der durchgeführten Analyse sind im Punkt ESRS 2 IRO-1 zu finden.
Als wesentliches klimabedingtes Übergangsrisiko wurde der Absatzrückgang von Verbrennerfahrzeugen aufgrund geänderter Kundenanforderungen und dem Marktwandel hin zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft identifiziert. Die potenzielle jährliche finanzielle Wirkung wird mittel- und langfristig auf über EUR 10 Mio. geschätzt. Gleichzeitig ergibt sich daraus die Chance, das Produktportfolio für Elektromobilität auszubauen, worin langfristig mit einem jährlichen Potenzial von über EUR 25 Mio. gerechnet wird.
Die Ergebnisse der Resilienzanalyse fließen direkt in die Investitionsentscheidungen und die Kapitalallokation von POLYTEC ein. Dies umfasst Investitionen in neue Produktionsanlagen zur Erweiterung des Elektromobilitätsportfolios, den Ausbau von Photovoltaikanlagen an Produktionsstandorten sowie Maßnahmen zur klimaresilienten Infrastruktur.
Um die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells kontinuierlich sicherzustellen, wird die Resilienzanalyse jährlich aktualisiert werden und direkt in die Kapitalallokation und Investitionsstrategie von POLYTEC einfließen. Kurzfristig liegt der Fokus auf der Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion und der Steigerung der Energieeffizienz. Mittelfristig konzentriert sich das Unternehmen auf die Etablierung nachhaltiger Produktionsprozesse und die Anpassung des Produktportfolios. Langfristig soll die gesamte Wertschöpfungskette hin zu einer klimaneutralen Produktion transformiert werden.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um die wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und dabei physische Risiken sowie Übergangsrisiken zu erkennen, führte POLYTEC im Berichtsjahr erstmals die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch und zog die Ergebnisse der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse heran. Dabei wurden jeweils die lt. ESRS 2 definierten Zeithorizonte angewandt (siehe ESRS 2 BP-2), die sich an der erwarteten Lebensdauer seiner Vermögenswerte, den strategischen Planungshorizonten und Kapitalallokationsplänen von POLYTEC orientieren. Zudem wurden Veränderungen in den Bereichen Politik und Recht, Umstrukturierungen der Märkte, technologische Entwicklungen sowie Veränderungen des Images von POLYTEC bei den Analysen berücksichtigt.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde auf Basis der ESRS-Leitlinien über einen Zeitraum von mehreren Monaten für das eigene Unternehmen sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette durchgeführt. Die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit und die Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel erfolgte anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit, dem Ausmaß und Umfang sowie der Unabänderlichkeit für negative Auswirkungen. Dabei wurde ein Klimaszenario berücksichtigt, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5° anstrebt.
Das Ergebnis zeigte, dass Treibhausgasemissionen eine zentrale Rolle in Bezug auf den Klimawandel spielen und wesentliche negative Auswirkungen mit sich bringen. Diese entstehen vor allem durch die direkten und indirekten Emissionen im Kernprozess (Scope 1 & 2), die Nutzung erdölbasierter Rohstoffe sowie den Transport von Produkten und Abfällen. Positive Auswirkungen werden durch die Unterstützung der Energiewende und Dekarbonisierung hervorgerufen, etwa durch die Herstellung von Komponenten für E-Mobilität und erneuerbare Energien sowie die Reduktion eigener Emissionen durch selbsterzeugte erneuerbare Energie.
POLYTEC bewertet seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf den Klimawandel durch ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Analyse seiner Treibhausgasemissionen. Dabei werden die Emissionen in Scope 1, Scope 2 (location- und market-based) sowie seit 2024 wesentliche Scope-3-Kategorien systematisch erfasst. Die Berechnung erfolgt auf Basis anerkannter Emissionsfaktoren, u. a. von der IEA, dem Umweltbundesamt, EcoInvent und der EPA. Durch regelmäßige Datenerhebungen und Monitoring-Prozesse stellt POLYTEC sicher, dass Emissionsquellen präzise erfasst und Reduktionspotenziale identifiziert werden.
Für die Ermittlung der wesentlichen klimabedingten Übergangsereignisse wurden Markttrends, voraussichtliche regulatorische Anpassungen sowie die geographischen Besonderheiten der Standorte berücksichtigt. Daraus konnten die potenziellen Übergangsereignisse abgeleitet und entsprechend ihrer finanziellen Tragweite, Eintrittswahrscheinlichkeit und strategischen Relevanz die wesentlichen Risiken und Chancen ermittelt werden. Der Absatzrückgang durch Umstellung auf E-Mobilität sowie verändertes Nutzerverhalten und strengere Kundenanforderungen wurde als wesentliches klimabedingtes Risiko identifiziert. Gleichzeitig wurden zwei wesentliche klimabedingte Chancen erkannt: die zunehmende Unabhängigkeit durch die Erzeugung erneuerbarer Energien für den Eigenbedarf sowie die Erweiterung des POLTEC Produktportfolios im Bereich der E-Mobilität.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich aktualisiert und Treibhausgasemissionen werden regelmäßig aufgezeichnet und überprüft. Dadurch sollen tatsächliche und potenzielle künftige Treibhausgasemissionsquellen sowie weitere klimabezogene Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette frühzeitig identifiziert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Klimastrategie „Go neutral 2035“ ein und unterstützen eine gezielte Emissionsreduktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
Die klimabedingten physischen Risiken im eigenen Betrieb wurden im Zuge der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse ermittelt. Dabei wurden die Klimaszenarien RCP 2.6, 4.5 und 8.5 und der Zeitrahmen bis 2050 für die Bewertung gewählt. In dem Prozess wurde eine qualitative sowie quantitative Analyse der Exposition und Vulnerabilität gegenüber den wesentlichsten klimabedingten chronischen und akuten Gefahren durchgeführt. Bewertet wurde einerseits das Betriebsgelände (Größe, Bausubstanz, Alter, Gebäudewert usw.) sowie andererseits die Exposition, gegenüber Klimagefahren, daraus resultierende potenzielle Auswirkungen und die Sensitivität des Standortes gegenüber den Auswirkungen.
Die standortbasierte Risikoanalyse bewertete die Anfälligkeit der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten für physische Klimagefahren. Dabei wurden Wahrscheinlichkeit, Umfang und Dauer potenzieller Gefahren für die konkreten geografischen Koordinaten der Standorte berücksichtigt. Die Analyse stützt sich auf fundierte Klimaszenarien des IPCC und bewertet neben moderaten Klimaveränderungen (RCP 2.6) auch Klimaszenarien mit hohen Emissionen und starken klimatischen Auswirkungen (RCP 8.5). Dadurch wird sichergestellt, dass physische Klimarisiken realistisch eingeschätzt und gezielt Maßnahmen zur Anpassung und Risikominimierung abgeleitet werden können.
Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass die größten Auswirkungen durch Hitzewellen und Temperaturschwankungen entstehen. Sie führen zu Schäden auf die Elastizitätsmodule von Baumaterialien, erhöhten Stromverbrauchskosten und Produktivitätsverlust. Dabei wurden mögliche jährliche Verluste in der Höhe von über EUR 13 Mio. kalkuliert. Starke Niederschläge spielen ebenfalls eine Rolle, jedoch mit einem deutlich geringeren Schadenspotenzial von etwa EUR 1 Mio.
Fazit
POLYTEC hat Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten identifiziert, die besondere Herausforderungen im Übergang zur Klimaneutralität mit sich bringen. Dabei wurden Produktionsprozesse, Materialien und Produkte auf ihre Kompatibilität mit CO2-Reduktion, Energieeffizienz und der EU-Taxonomie (EU 2020/852) geprüft.
Während viele Bereiche bereits nachhaltig ausgerichtet sind, erfordern energieintensive Prozesse und schwer ersetzbare Materialien zusätzliche Maßnahmen. POLYTEC arbeitet daher an alternativen Werkstoffen, energieeffizienten Verfahren und erneuerbaren Energien, um diese Transformation voranzutreiben und langfristig klimaneutral zu wirtschaften.
Die finanziellen Annahmen im Abschluss spiegeln diese Faktoren wider, indem sie beispielsweise potenzielle Kostensteigerungen durch CO2-Regulierungen und Veränderungen der Energiepreise sowie Investitionen in nachhaltige Technologien und Produkte berücksichtigen. Zudem werden Marktveränderungen und regulatorische Entwicklungen beobachtet und mit den finanziellen Planungen abgeglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass klimabezogene Risiken und Chancen konsistent in die Finanzplanung einfließen.
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
POLYTEC verfolgt mit der „Go Neutral 2035“ Initiative eine konzernweite Klimastrategie zur Reduktion von THG-Emissionen, zum Management klimabezogener Risiken und zur Nutzung von Chancen. Ziel ist – unter Berücksichtigung standortspezifischer Gegebenheiten – eine CO2-neutrale Produktion bis 2035 zu erreichen.
Dies Strategie adressiert wesentliche klimabezogene Auswirkungen, welche im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Diese entstehen grundlegend durch THG-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, größtenteils in folgenden Bereichen:
Herstellung von Rohmaterialien und Vorprodukten
THG-Emissionen aus der stationären und mobilen Verbrennung, Kältemitteleinsatz und Prozessemissionen (Scope 1)
Indirekte THG-Emissionen durch Einkauf von Energie in Form von Strom und Wärme (Scope 2)
THG-Emissionen durch Transporte (Scope 3)
Gleichzeitig trägt POLYTEC durch die Produktion von E-Mobilitätskomponenten und selbst erzeugter erneuerbarer Energie zur Emissionsminderung bei.
Durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse konnten außerdem die finanziellen Wirkungen auf das Unternehmen in Form von wesentlichen Übergangsrisiken und Chancen identifiziert werden.
Um den bestehenden Auswirkungen und Risiken entgegenzuwirken und Chancen nutzbar zu machen, wurden Konzepte in fünf verschiedenen Bereichen etabliert:
1) Klimaschutz
Im Bereich Klimaschutz setzt POLYTEC auf die Reduktion von THG-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette und berücksichtigt CO2-Emissionen bereits bei der Beschaffung von Anlagen und Maschinen. Zudem integriert das Unternehmen Nachhaltigkeitsanforderungen in die Lieferkette über den POLYTEC Verhaltenskodex für Lieferanten und sieht vor bei der Vergabe von Transportaufträgen den CO2-Footprint stärker zu berücksichtigen. Zudem soll ein effizienteres Verpackungs- und Logistikmanagement die Anzahl der Transporte und damit Emissionen reduzieren. Für die Zukunft ist der Austausch energieintensiver Prozessanlagen bzw. die Umstellung von Prozessen zur Gassubstitution geplant.
2) Anpassung an den Klimawandel
Um der Marktentwicklung hin zu emissionsärmeren Technologien und vermehrter E-Mobilität entgegenzuwirken und das Risiko zu minimieren, erweitert POLYTEC das Produktportfolio im Bereich E-Mobilität fortlaufend. Dadurch soll eine strategische Anpassung an den Wandel in der Automobilbranche erreicht werden. Um zusätzlich langfristig eine Anpassung an den Klimawandel zu erreichen, sieht das Unternehmen vor, die Kundenanforderungen sowie eigene Nachhaltigkeitsanforderungen verstärkt an die Lieferkette weiterzugeben.
3) Energieeffizienz
POLYTEC setzt auf ein umfassendes Energiemanagement, um seinen Energieverbrauch kontinuierlich zu optimieren. Durch das ISO 50001-zertifizierte Energiemanagementsystem sowie einen strukturierten internen Energieeffizienzmaßnahmenplan werden gezielt Einsparpotenziale identifiziert und umgesetzt. Den Energieverbrauch durch Neuinvestitionen in Maschinen und Anlagen sowie Sanierung von Gebäuden zu senken sind weitere Kernelemente.
4) Einsatz erneuerbarer Energien
POLYTEC treibt die schrittweise Umstellung auf Grünstrom voran und setzt verstärkt auf die Eigenproduktion erneuerbarer Energie. Seit dem Basisjahr 2020 beziehen mehr als die Hälfte der Standorte grünen Strom und weitere Umstellungen von 3 Standorten sind für 2025 bereits geplant. Zusätzlich wird an einigen Standorten mit neu installierten Photovoltaikanlagen bereits erneuerbare Energie selbst produziert und ist der weitere Ausbau geplant. Aktuell befindet sich der Einsatz von Power Purchase Agreements (PPA) insbesondere mit Fokus auf Windkraft als Ergänzung zur PV-Erzeugung in Prüfung. Der Abschluss eines ersten PPA ist in den Jahren 2027/2028 vorgesehen, wenn bestehende Stromlieferverträge auslaufen.
5) Sonstige
Neben den oben angeführten Konzepten setzt POLYTEC auf Forschung und die Weiterentwicklung nachhaltiger Materialien, um die Dekarbonisierung des Unternehmens und der gesamten Wertschöpfungskette weiter voranzutreiben. Der Fachbereich Engineering arbeitet kontinuierlich an der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks. Zusätzliche Überlegungen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Abfallmanagement und grüne Mobilität tragen ebenfalls dazu bei, Emissionen zu senken und Ressourcen effizient zu nutzen.
Darüber hinaus wird Wert auf die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen zu nachhaltigen Themen gelegt. Durch Schulungen und gezielte Kommunikationsmaßnahmen zu klimarelevanten Themen, Energieeffizienz und nachhaltigem Verhalten soll insgesamt ein Bewusstsein für umweltfreundliches Handeln geschaffen und eine aktive Beteiligung an den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens gefördert werden.
Überwachung und Monitoring
Die Umsetzung der Klimastrategie wird durch die oberste Führungsebene gesteuert, die auch für die Integration in die Unternehmensstrategie verantwortlich ist. Es wurde ein Ambitionspapier formuliert, welches von den Vorständen anerkannt und unterzeichnet wurde.
Die Fortschritte werden durch regelmäßiges Monitoring und interne sowie externe Prüfprozesse überwacht. Relevante Kennzahlen, wie die Entwicklung der Emissionen in Scope 1 und 2 Emissionen sowie zukünftig auch Scope 3, werden fortlaufend erhoben und mit den strategischen Zielvorgaben abgeglichen.
Zudem fließen die jährlichen Erkenntnisse aus den ISO 14001- und ISO 50001-Audits sowie aus internen Energie- und Umweltmanagementprogrammen in die strategischen Überlegungen ein. POLYTEC berücksichtigt aktiv die Interessen der wichtigsten Stakeholder, besonders hinsichtlich nachhaltiger Beschaffung, Energieeffizienzmaßnahmen und Kreislaufwirtschaft.
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Die wesentliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Umwelt besteht im Ausstoß von Treibhausgasen (THG), die zum Klimawandel beitragen. Im Rahmen der POLYTEC Dekarbonisierungspfad wurden Maßnahmen definiert und ambitionierte Ziele gesetzt, um diese Auswirkungen abzumildern.
1) Klimaschutz
Die Klimastrategie von POLYTEC umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Dekarbonisierung. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Reduktion von THG-Emissionen im eigenen Betrieb und, soweit möglich, auch entlang der Wertschöpfungskette. Wichtige Maßnahmen umfassen die Auswahl nachhaltiger Rohstoffe bzw. Lieferanten, Energieeffizienz in der Produktion sowie die Treibhausgasreduktion. Nachgelagert liegt der Fokus auf Recyclingfähigkeit, optimiertem Materialeinsatz und Leichtbaukonzepten zur CO2-Reduktion in der Nutzungsphase.
Ein zentraler Schwerpunkt im eigenen Betrieb ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Emissionen. Dabei setzt POLYTEC unter anderem auf die Modernisierung ineffizienter Produktionsanlagen sowie auf Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zudem gewinnt die Nutzung von Abwärme als Substitutionsmaßnahme an Bedeutung. Ein weiterer Fokus liegt auf der verstärkten Verwendung von Rezyklaten sowie der Optimierung des Recyclings von Produktionsabfällen. Darüber hinaus sollen Verbesserungen in der Logistik – beispielsweise durch effizientere Routenplanung, bessere Ladungsausnutzung und standardisierte Verpackungen – die Emissionen weiter senken.
2) Anpassung an den Klimawandel
Um den Wandel in der Automobilbranche aktiv mitzugestalten, setzt POLYTEC auf die kontinuierliche Entwicklung und Optimierung von Produkten im Bereich E-Mobilität und Leichtbau. Durch die systematische Integration von Umwelt- und Klimakriterien in die Lieferantenauswahl werden klimabedingte Risiken in der gesamten Wertschöpfungskette reduziert.
Um klimatische Risiken an den Standorten frühzeitig zu erkennen, wird in jedem Werk jährlich eine standortspezifische Risikoanalyse durchgeführt. So können notwendige Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig identifiziert und umgesetzt werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Forschung und Entwicklung klimafreundlicher Materialien. POLYTEC arbeitet kontinuierlich an der Erhöhung des Rezyklateinsatzes, der Nutzung nachhaltiger Werkstoffe sowie der Entwicklung neuer Recyclingmöglichkeiten, um langfristig eine ressourcenschonende Produktion zu gewährleisten.
3) Energieeffizienz
Im Einklang mit dem Energieeffizienzgesetz sowie den implementierten Umwelt- und Energiemanagementsystemen (ISO 14001 und ISO 50001) setzt das Unternehmen gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz um und stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Zu den zentralen Maßnahmen gehören die schrittweise Umstellung auf Grünstrom, die Integration von Power Purchase Agreements bis 2027/2028 sowie die Optimierung von Anlagen hinsichtlich der Energieeffizienz.
Die externen Zertifizierungen werden durch einen internen Energieeffizienzmaßnahmenplan ergänzt. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist der jährliche Managementreview, bei dem jeder Standort den Status quo zu verschiedenen Themen erhebt, mit dem Vorjahr vergleicht und bei Verschlechterung oder fehlender Verbesserung konkrete Maßnahmen für das Folgejahr definiert.
Darüber hinaus werden spezifische Energieaudits mit Maßnahmenplänen durchgeführt. In den Niederlanden erfolgt zudem ein staatlich gefordertes Energieaudit, das weitere Potenziale zur Effizienzsteigerung aufzeigt. In Deutschland und Österreich werden Energiesparmaßnahmen nach der VALERIE-Methodik bewertet und entsprechend veröffentlicht.
POLYTEC hat ein eigenes Tool zum Management der Einsparungsmaßnahmen erstellt. Im Jahr 2024 wurde eine Einsparung von 1.929 MWh an Strom sowie 402 MWh an Gas erreicht. In Summe konnte dadurch eine THG-Emissionsreduktion von 688 tCO2e erreicht werden. Die nachstehende Tabelle schlüsselt die erreichten Einsparungen je Energieform und Land auf:
Land
Typ
Einsparung
Reduktion
 
 
(MWh)
(tCO2e)
AT
Strom
789
110
CZ
Gas
228
46
DE
Gas
50
10
 
Strom
1.105
483
NL
Gas
124
25
 
Strom
35
14
Summe
 
2.331
688
4) Einsatz erneuerbarer Energien
Eine wichtige Maßnahme stellt die Inbetriebnahme der PV-Anlagen in Lohne sowie die Erweiterung in Hörsching im Jahr 2024 dar. Von den Anlagen wird ein Jahresertrag von etwa 1500 MWh erwartet. Dies dient zur langfristigen Absicherung einer CO2-neutralen Stromversorgung und leistet einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auch wenn damit unmittelbar keine CO2-Einsparung verbunden ist, da bereits Grünstrom bezogen wird, trägt diese Maßnahme zur nachhaltigen Energieunabhängigkeit des Unternehmens bei.
Für die kommenden Jahre sind weitere Investitionen in die Eigenproduktion erneuerbarer Energien, energieeffiziente Produktionsanlagen und alternative Technologien zur CO2-Reduktion vorgesehen. Langfristig ist zudem die Substitution von Gas vorgesehen, wobei die Umsetzung von den technologischen Fortschritten abhängig ist und voraussichtlich erst ab 2030 realisiert werden kann.
5) Sonstige
Die Umsetzung der Klimastrategie erfordert erhebliche operative (OpEx) und Investitionsausgaben (CapEx). Daher prüft POLYTEC regelmäßig nachhaltige Finanzierungsinstrumente wie grüne Anleihen und Darlehen sowie staatliche Förderungen zur Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und CO2-Reduktion. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden Mittel insbesondere für die Umstellung auf Grünstrom, den Ausbau erneuerbarer Energien, die Optimierung von Produktionsprozessen und jährliche Effizienzmaßnahmen bereitgestellt. Zudem fließen Investitionen in Forschung & Entwicklung (F&E) zur Nutzung emissionsarmer und recycelter Materialien in die langfristige Finanzplanung ein. Ein kontinuierlicher Zugang zu Finanzmitteln mit günstigen Kapitalkosten bleibt dabei ein entscheidender Faktor.
Entsprechende Investitionen im Geschäftsjahr 2024 in Energieeffizienz sowie im Rahmen nachhaltiger Produkte finden sich im Rahmen der Offenlegung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) wieder. Ebenso die getätigten Betriebsausgaben, wie etwa entsprechende Instandhaltungskosten. Hinsichtlich geplanter Investitionen konnte POLYTEC bereits Investitionsausgaben in Höhe von rund EUR 4 Mio. für das Geschäftsjahr 2025 in Aussicht stellen.
Über die POLYTEC Hinweisgeberportale, siehe ESRS G1-3 für Details, gingen im Berichtsjahr keine Beschwerden zu umweltrelevanten Themen ein. Demnach wurden keine direkten oder nachweislichen wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt, die eine Abhilfemaßnahme erforderlich gemacht hätten.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Entsprechend der „Go Neutral 2035“ Strategie soll bis zum Zieljahr eine vollständige Reduktion der Scope 1 und 2 Emissionen auf null erreicht werden. Zusätzlich ist eine Zielsetzung für die vor- und nachgelagerte Lieferkette in Anlehnung an die Scope 3 Emissionen geplant. Als übergeordnetes Ziel wird eine vollständige Dekarbonisierung bis 2050 angestrebt, was dem Ziel des European Green Deal entsprechen würde.
Die konkreten kombinierten Zwischenziele für Scope 1 und 2 lauten wie folgt: Für das Geschäftsjahr 2025 wird das ambitionierte Ziel gesetzt, die kombinierten Emissionen auf 21.000 tCO2e zu senken, was einer Reduktion um 55% gegenüber dem Basisjahr 2020 (46.537 tCO2e) entsprechen würde. Bis 2030 sollen weitere 3.500 tCO2e dekarbonisiert werden, was einer weiteren Reduktion um ca. 8% auf 17.500 tCO2e entspricht. Das Endziel der CO2-neutralen Produktion (Net Zero) für Scope 1 und 2 bis 2035 bleibt unverändert.
Zur Erlangung einer CO2-neutralen Produktion wurden die Ziele wie folgt konkretisiert:
Kurz bis mittelfristige Zielvorgabe (bis 2030)
Steigerung der Energieeffizienz durch gezielte Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion und Prozessoptimierung
Umstellung auf CO2-neutrale Energiequellen, durch Verwendung von Grünstrom und den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen an eigenen Standorten sowie langfristige Power Purchase Agreements (PPAs) bis 2027/2028
90% des Strommix aus CO2-neutralen Quellen
Vermehrte Integration von Klimakriterien in die Lieferkette (Verhaltenskodex sowie Verhaltenskodex für Lieferanten)
Erreichung der Ziele zur Reduzierung von Umweltauswirkungen und Verbesserung der Energieeffizienz gemäß ISO 14001 und 50001
Langfristige Zielvorgabe (bis 2035)
Substitution fossiler Brennstoffe, insbesondere durch den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung von Erdgas, soweit technologisch möglich
Erhöhung des Anteils recycelter und nachhaltiger Materialien
Sehr langfristige Zielvorgabe (bis 2050)
Reduktion der Scope 3 Emissionen auf Netto-Null, basierend auf den Analyseergebnissen ab 2024
Die wesentlichen Hebel und ihr erwarteter Beitrag zur Emissionsreduktion sind:
Durch Energieeffizienz, Prozessoptimierung und Verbrauchssenkung können voraussichtlich 15% der Scope 1 und 2 Emissionen bis 2030 eingespart werden
Umstellung auf erneuerbare Energien (Verwendung Grünstrom) und Ausbau von Photovoltaikanlagen sowie langfristige Power Purchase Agreements (PPAs) ermöglichen eine Reduktion von über 30% der Emissionen
Brennstoffwechsel und Gassubstitution bzw. die Verwendung alternativer Energieträger wirkt erst langfristig (zw. 2030 und 2035) und hat ein Einsparungspotenzial von etwa 55%
Hintergrundinformationen und Annahmen
Die Zielvorgaben beziehen sich auf eine relative Reduktion der Treibhausgasemissionen, gemessen in tCO2e p.a. und erstrecken sich auf alle POLYTEC-Standorte. Die Zielsetzungen basieren auf einer Kombination aus internen Berechnungen, regulatorischen Vorgaben (EU-Taxonomie, European Green Deal) und wissenschaftlichen Erkenntnissen (z. B. IPCC-Emissionsszenarien). Obwohl derzeit keine externe Validierung durch Organisationen wie die Science Based Targets initiative (SBTi) vorliegt, wurden die Ziele an der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° C ausgerichtet. Als übergeordnetes Zielbild dienen die Anforderungen des EU Green Deal, insbesondere die angestrebte Klimaneutralität bis 2050.
Zur Festlegung der Emissionsreduktionsziele wurden verschiedene Szenarien einbezogen, darunter künftige regulatorische Entwicklungen, Marktanforderungen und technologische Fortschritte. Künftige Entwicklungen, wie Veränderungen im Absatzvolumen, veränderte Kundenpräferenzen oder regulatorische Anforderungen, werden fortlaufend evaluiert und in die Strategie integriert. Die Reduktionsziele sind Brutto-Ziele, d. h. die Entnahme von Treibhausgasen, der Einsatz von CO2-Zertifikaten oder die Anrechnung vermiedener Emissionen werden nicht als Mittel zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele berücksichtigt.
Überwachung
POLYTEC hat die Nachhaltigkeitsanforderungen in die Geschäftsstrategie integriert. Investitionsfreigaben erfolgen immer über das Management und die Werkleitung, damit eine Einbindung des obersten Managements und eine zentrale Übersicht sichergestellt ist.
Die Nachverfolgung der Zielerreichung erfolgt durch regelmäßige interne Audits sowie das jährliche Managementreview, in dem Fortschritte bewertet und neue Maßnahmen definiert werden. Konkrete Fortschrittskennzahlen, insbesondere zu den Scope 1 und Scope 2 Emissionen, werden jährlich erfasst und analysiert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Die Betrachtung sämtlicher THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) stellt sicher, dass die Dekarbonisierungsstrategie ganzheitlich aufgestellt ist. Außerdem stehen die Ziele in direktem Zusammenhang mit den im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Fazit
POLYTEC erkennt die Notwendigkeit, das Produkt- und Dienstleistungsportfolio im Zuge der Dekarbonisierung anzupassen. Steigende Anforderungen an klimafreundliche Materialien und Prozesse erfordern eine kontinuierliche Integration neuer Technologien. Die Transformation hin zu emissionsarmen Prozessen hängt dabei von technologischen Fortschritten und deren wirtschaftlicher Skalierbarkeit ab, weshalb POLYTEC kontinuierlich an deren Integration in die Wertschöpfungskette arbeitet.
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Die nachstehende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über den Energieverbrauch von POLYTEC. Sie enthält Informationen zu den insgesamt verbrauchten Energiemengen sowie zur Zusammensetzung der eingesetzten Energiequellen. Dabei wird zwischen verschiedenen Energieträgern differenziert, um eine transparente Darstellung der genutzten Ressourcen und deren Anteil am Gesamtverbrauch zu gewährleisten:
Gesamtenergieverbräuche (in MWh)
2024
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen
4.152
Brennstoffverbrauch aus Erdgas
62.227
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen
14.874
Gesamtverbrauch fossiler Energie
81.253
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch
45,0%
Verbrauch aus nuklearen Quellen
4.257
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch
2,4%
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.)
0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen
93.512
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt
1.487
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie
94.999
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
52,6%
Gesamtenergieverbrauch
180.509
POLYTEC erzeugt neben selbst erzeugter erneuerbarer Energie durch Photovoltaikanlagen (1.487 MWh in 2024) auch Strom und Wärme über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) an einem Standort in Österreich. Im Jahr 2024 wurden so 987 MWh Strom erzeugt, wovon 577 MWh selbst verbraucht und 410 MWh ins Netz eingespeist wurden.
Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
POLYTEC ist in der kunststoffverarbeitenden Industrie tätig, die als energieintensiver Sektor gilt. Das Unternehmen fällt mit seinen Tätigkeiten in den klimaintensiven Sektor bzw. NACE-Sektor C: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren. Die folgende Tabelle stellt den Gesamtenergieverbrauch sowie die Nettoumsatzerlöse dar und stellt diese in Relation zueinander:
Energieintensität pro Nettoumsatzerlös
2024
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh)
180.509
Nettoumsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (EUR Mio.)
678
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh/EUR Mio.)
266
Konnektivität der Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Konzernnettoumsatzerlöse in der Höhe von TEUR 677.831 erzielt (siehe Konzern Gewinn- und Verlustrechnung). Diese Umsatzzahl entspricht dem Nettoumsatz, der zur Berechnung der Energieintensität herangezogen wurde. Es gibt keine sonstigen Erlöse.
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die THG-Bruttoemissionen gemäß den Kategorien Scope 1, 2 und 3. Zudem werden die Scope 3 Emissionen nach relevanten Unterkategorien aufgeschlüsselt, um eine detaillierte Betrachtung der indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Abschließend wird auch die Summe der gesamten THG-Emissionen dargestellt:
in tCO2e
2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
14.220
Scope-2-Treibhausgasemissionen
 
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
39.904
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
10.230
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
 
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen
2.784.180
1) Erworbene Waren und Dienstleistungen
542.258
2) Investitionsgüter
13.024
3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
8.276
4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb
3.727
5) Abfallaufkommen in Betrieben
7.554
6) Geschäftsreisen
304
7) Pendelnde Arbeitnehmer
4.025
8) Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
165
9) Nachgelagerter Transport
50.546
11) Verwendung verkaufter Produkte
2.152.528
12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
1.774
* Biogene THG-Emissionen (getrennt von THG-Brutto)
72
THG-Emissionen insgesamt
 
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen)
2.838.303
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen)
2.808.629
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
POLYTEC erfasst bereits seit 2020 die direkten Treibhausgasemissionen, die durch den Betrieb eigener Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge innerhalb der Organisation entstehen. Dabei werden Verbräuche von Erdgas, Treibstoffen sowie die Emissionen aus Kältemitteln berücksichtigt. Im Berichtsjahr lagen die Emissionen aufgrund umgesetzter Einsparungsmaßnahmen und eines geringeren Verbrauchs an einigen Standorten unter dem Niveau des Vorjahres.
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
Die Scope 2 Emissionen umfassen alle indirekten Treibhausgasemissionen, die durch den Einkauf von Strom, Wärme und Kälte entstehen. Im Berichtsjahr wurden diese Emissionen erstmals sowohl nach der market-based- als auch der location-based-Methode erfasst und berechnet. Dies führte zu einer Anpassung der Berechnungsmethode und damit zu einem veränderten Gesamtergebnis.
Die folgende Tabelle zeigt die Scope 1 und Scope 2 Emissionen (sowohl location-based als auch market-based) aufgeschlüsselt nach Standort und Land:
in tCO2e
 
 
 
2024
Standort
Land
Scope 1
Scope 2
(Location-based)
Scope 2
(Market-based)
Ebensee
AT
51
3.035
01)
Hörsching
AT
1.638
782
2
Schoten
BE
53
35
-
Tianjin
CN
5
1.585
1.148
Chodová Planá
CZ
1.552
3.539
2.036
Altenstadt
DE
857
184
-
Gochsheim
DE
2.072
3.067
-
Lohne
DE
674
7.417
1
Thannhausen
DE
69
257
-
Voerde
DE
1.128
2.324
-
Weierbach
DE
2.036
3.041
01)
Wolmirstedt
DE
23
3.014
-
Komló
HU
300
454
405
Roosendaal
NL
737
6.218
1
Sládkovičovo
SK
829
459
385
Detroit
US
133
164
159
Bridgnorth
UK
34
31
52
Bromyard
UK
830
815
1.374
Telford
UK
1.194
1.172
1.976
Südafrika
ZA
7
2.312
2.690
POLYTEC GROUP
14.220
39.904
10.230
1) Werte größer als 0 kleiner als 0,5
Durch den Einsatz von Grünstrom wurden die Scope 2 Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 2020 bereits deutlich reduziert. Ziel ist die Umstellung aller Standorte auf erneuerbare Energien, um die indirekten Emissionen weiter zu senken. Die Unterscheidung zwischen market-based (tatsächliche Strombezugsquellen) und location-based (durchschnittlicher Energiemix) ermöglicht eine genauere Bewertung der Fortschritte entlang des Dekarbonisierungspfads. Da Energielieferanten und deren Emissionsfaktoren die Emissionen aus erneuerbaren Energiequellen sowie biogene Emissionen mit null tCO2e/kWh ansetzen, werden biogene Emissionen bei der Berechnung der Scope 2 Emissionen nicht berücksichtigt
Scope-3-THG-Bruttoemissionen
Die Scope 3 Emissionen umfassen alle indirekten Treibhausgasemissionen, die entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen und nicht direkt unter der Kontrolle des Unternehmens liegen. Das Greenhouse Gas Protocol definiert hierfür 15 Kategorien, von denen für POLYTEC 11 als relevant identifiziert wurden. Die wesentlichen Emissionstreiber im Unternehmen sind die Kategorien 3.1 "Eingekaufte Waren und Dienstleistungen" sowie 3.11 "Nutzung verkaufter Produkte". Für folgende Kategorien wurde die Scope 3 Emission aufgrund fehlender Relevanz ausgelassen:
Scope 3.10: Keine signifikante Weiterverarbeitung der fertiggestellten Produkte durch den Kunden
Scope 3.13: Es werden keine Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude an Dritte vermietet werden
Scope 3.14: Ausschluss, da keine Franchise-Beziehungen betrieben werden
Scope 3.15: Emissionen dieser Kategorie sind in Scope 1 und 2 enthalten, da Investitionen der operativen Kontrolle des Unternehmens unterliegen
POLYTEC verbraucht am Standort in Ebensee Wärme aus einer Hackschnitzelanlage. Diese biogenen Emissionen sowie die Emissionen aus durch Biomasse erzeugtem Strom werden unter der Kategorie Scope 3.3 angegeben. In der Detailtabelle zu den Scope 3 Emissionen, welche diese je Land und Kategorie auflistet, werden die biogenen Emissionen separat ausgewiesen.
Die Berechnung der Scope 3 Emissionen erfolgte über ein Tabellenkalkulationsprogramm. Die verwendeten Emissionsfaktoren stammen aus anerkannten, wissenschaftlichen Datenquellen, darunter Ecoinvent, EPA (Environmental Protection Agency, USA), Exiobase, BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie das Umweltbundesamt (UBA). Sofern möglich, wurde anhand der tatsächlichen Mengen, Distanzen oder Verbräuche kalkuliert (Average-Data-Method). Soweit entsprechende Daten nicht intern verfügbar waren, wurde die Berechnung ausgabenbasiert durchgeführt (Spend-Based-Method). Für manche Kategorien wurde die Hybridmethode gewählt, bei der ein Teil anhand der mengenbasierten Methode und der Rest anhand der ausgabenbasierten Methode berechnet wurde. Die Basisdaten bildeten, bis auf gewisse Annahmen und Durchschnittsdaten, immer die unternehmenseigenen Informationen.
Da es sich um das erste Jahr der Berechnung der Scope 3 Emissionen handelt, war die Datenqualität an einigen Standorten noch lückenhaft, weshalb für bestimmte Standorte Hochrechnungen auf Basis des Umsatzes vorgenommen werden mussten, um eine vollständige Erfassung der Emissionen sicherzustellen.
Die untenstehende Tabelle liefert detaillierte Emissionswerte in tCO2e für jede relevante Scope-3-Kategorie, aufgeschlüsselt nach Land.
Land
3.1.
3.2.
3.3.
3.3.1)
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
3.8.
3.9.
3.11.
3.12.
Ges.
AT
122.474
3.046
1.528
7
708
1.078
76
610
31
5.715
174.844
333
310.443
BE
4.170
-
21
-
24
7
0 2)
31
-
341
26.579
15
31.187
CN
6.931
19
108
0 2)
40
36
3
60
-
566
37.282
24
45.069
CZ
2.469
1.871
593
1
127
387
0 2)
119
29
2.276
118.940
109
126.919
DE
352.271
7.325
3.557
57
1.945
3.939
160
2.113
48
33.416
1.170.091
838
1.575.703
HU
8.712
413
181
-
85
294
1
228
-
161
84.599
52
94.725
NL
27.167
-
881
-
301
554
46
288
-
4.235
247.299
189
280.960
SK
1.379
350
322
1
327
365
0 2)
137
0 2)
2.096
82.080
60
87.116
US
480
-
47
-
19
1
5
29
0 2)
336
9.864
6
10.787
UK
11.559
-
950
6
117
870
12
360
57
1.156
151.931
123
167.135
ZA
4.647
-
88
-
35
23
-
49
0 2)
249
49.018
24
54.133
Ges.
542.258
13.024
8.276
72
3.727
7.554
304
4.025
165
50.546
2.152.528
1.774
2.784.180
1) Biogene THG-Emissionen (getrennt von THG-Scope)
2) Werte größer als 0 kleiner als 0,5
THG-Gesamtemissionen
Die Treibhausgasemissionen wurden nach dem "Green House Gas Protocol Corporate Standard" und der "Corporate Value Chain" des World Resource Institute und des WBCSD berechnet. Die Organisationsgrenzen für die THG-Bilanzierung basieren auf dem „operational control approach“ des GHG Protocol. Demensprechend wird jede Organisation, die unter der POLYTEC Holding AG auftritt, in die Organisationsgrenzen einbezogen.
Im Berichtsjahr konnten erstmals die vollständigen Treibhausgasemissionen ausgewiesen werden, da in diesem Jahr neben den direkten Emissionen aus Scope 1 und den indirekten Emissionen aus Scope 2 nun auch die Scope 3 Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berechnet wurden. Zudem wurde im Berichtsjahr erstmals im Bereich Scope 2 zwischen der market-based- und der location-based-Methode unterschieden, was eine noch genauere Darstellung der Emissionsbilanz ermöglicht. Die nachstehende Grafik stellt die drei Scope-Kategorien hinsichtlich ihrer tCO2e-Bilanzierung in Relation:
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Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
Die folgende Tabelle zeigt die THG-Gesamtemissionen im Verhältnis zum Nettoumsatzerlös und macht dabei die Unterscheidung zwischen der location-based- und market-based-Berechnungsmethode sichtbar:
in tCO2e/EUR Mio.
2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös
4.187
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös
4.144
Konnektivität der Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung
Die Konnektivität der Treibhausgasintensität auf Basis der Nettoumsatzerlöse ergibt sich aus der Relation der gesamten THG-Emissionen zu den gesamten Nettoumsatzerlösen. Da das Unternehmen keine sonstigen Nettoumsatzerlöse ausweist, wurden für die Berechnung der Treibhausgasintensität die Gesamtnettoumsatzerlöse der POLYTEC GROUP herangezogen. Diese Kennzahl ermöglicht es, die Klimawirkung des Unternehmens im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistung darzustellen und liefert eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Emissionsreduktion in den kommenden Jahren.
ESRS E2 Umweltverschmutzung
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Im Rahmen der POLYTEC Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt das Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz zur Vermeidung und Reduktion von Umweltverschmutzung entlang der Wertschöpfungskette. Die Verantwortung für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen liegt auf Vorstandsebene, während die operativen Einheiten für die Erhebung von Umweltdaten und die Überwachung gesetzlicher Grenzwerte zuständig sind.
Der Ansatz des Unternehmens umfasst die Identifikation wesentlicher Schadstoffquellen, insbesondere im Bereich Emissionen in Luft, Wasser und Boden, sowie die Implementierung von Präventionsmaßnahmen und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen.
Die regelmäßige Überwachung und Berichterstattung erfolgt im Rahmen des unternehmensinternen Umweltmanagementsystems, das nach ISO 14001 zertifiziert ist. Durch die kontinuierliche Erhebung und Analyse von Umweltdaten schafft POLYTEC Transparenz und verbessert die eigene Leistung im Bereich Umweltverschmutzung.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde eine systematische Überprüfung der eigenen Standorte und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durchgeführt. Die Analyse der gesamten Wertschöpfungskette identifizierte keine wesentlichen direkten Umweltverschmutzungen durch die eigene Geschäftstätigkeit.
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden potenzielle negative Auswirkungen vor allem durch Gewässer- und Bodenverschmutzung im Rahmen von Rohstoffgewinnungs- und Extraktionsprozessen festgestellt.
Die Bewertung erfolgte gemäß ESRS 2 IRO-1 unter Anwendung der dort definierten Methoden. Falls künftig wesentliche Risiken oder Chancen identifiziert werden, kann eine detailliertere Kategorisierung der Lieferanten nach Warengruppen erfolgen. Relevante Stakeholder wurden indirekt in die Analyse eingebunden, um die potenziellen Auswirkungen zu bewerten.
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Mangels eines direkten Einflusses der eigenen Geschäfts-tätigkeit auf Umweltverschmutzung in der vorgelagerte Wertschöpfungskette, waren keine spezifischen Konzepte zu entwickeln.
Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Mangels eines direkten Einflusses der eigenen Geschäftstätigkeit auf Umweltverschmutzung in der vorgelagerte Wertschöpfungskette, waren keine spezifischen Maßnahmen zu entwickeln.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
POLYTEC hat derzeit keine messbaren ergebnisorientierten Ziele festgelegt, da noch kein entsprechendes Konzept entwickelt wurde. Allerdings wird die Nachhaltigkeitsstrategie fortlaufend überprüft, um zu beurteilen, ob und wann geeignete Konzepte oder Maßnahmen umgesetzt werden. Da POLYTEC derzeit keine entsprechenden Konzepte oder Maßnahmen festgelegt hat, erfolgt auch keine gezielte Nachverfolgung der Wirksamkeit und daher liegen auch keine festgelegte Zielvorgaben sowie qualitative oder quantitative Indikatoren zur Fortschrittsbewertung vor.
Unternehmensspezifische Kennzahl
Da die standardisierten ESRS-Metriken die Besonderheiten des Unternehmens nicht abbilden und bestehende Kennzahlen als nicht berichtspflichtig eingestuft wurden, wurde für E2 eine unternehmensspezifische Kennzahl herangezogen. Eine Analyse des Lieferantenmanagement-Tools ergab, dass im Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Umweltverschmutzungen in der vorgelagerten Lieferkette von POLYTEC bekannt wurden.
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde bewertet, ob wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen bestehen. Die Analyse umfasste eine systematische Überprüfung der eigenen Vermögenswerte, Geschäftstätigkeiten sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dabei wurden anerkannte Bewertungsmethoden und sektorrelevante Rahmenwerke herangezogen.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Themenbereich Wasser- und Meeresressourcen für POLYTEC als nicht wesentlich eingestuft wurde. Dies liegt insbesondere daran, dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens keinen signifikanten Wasserverbrauch oder wesentliche Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme verursacht. Entsprechend sind keine detaillierteren Analysen oder Maßnahmen vorgesehen.
Aufgrund nicht gegebener Wesentlichkeit des Themas wurden keine Konsultationen mit Stakeholdern durchgeführt. Sollten künftige Analysen wesentliche Themen ergeben, werden die Interessen der Stakeholder berücksichtigt.
Angabepflicht E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Für diesen Nachhaltigkeitsaspekt gibt es derzeit keine Konzepte, da er als nicht wesentlich in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurde.
Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Für diesen Nachhaltigkeitsaspekt gibt es derzeit keine Maßnahmen, da er als nicht wesentlich in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurde.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
POLYTEC hat derzeit keine messbaren ergebnisorientierten Ziele festgelegt, da noch kein entsprechendes Konzept entwickelt wurde.
Da dieser Themenbereich für POLYTEC nicht wesentlich ist, erfolgt derzeit keine spezifische Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in diesem Bereich. Solange sich diese Bewertung nicht ändert, sind keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele geplant. Festgelegte Zielvorgaben sowie qualitative oder quantitative Indikatoren zur Fortschrittsbewertung liegen derzeit nicht vor.
Angabepflicht E3-4 – Wasserverbrauch
Da der Wasserverbrauch in früheren Jahresberichten offengelegt wurde und ein anhaltendes Stakeholderinteresse besteht, wird der Gesamtverbrauch auch im Berichtsjahr ausgewiesen. Dieser betrug konzernweit 126.765 m³.
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die POLYTEC GROUP betreibt insgesamt 21 Produktionsstandorte in 11 Ländern, die alle als wesentlich eingestuft werden, da sie aufgrund ihrer industriellen Tätigkeit Emissionen verursachen, Rohstoffe verbrauchen und Abfälle erzeugen. Zudem unterliegen alle Standorte der operativen Kontrolle des Konzerns.
In seltenen Fällen errichtet POLYTEC neue Produktionsstandorte oder erweitert bereits bestehender Gebäude und Hallen. Dies kann in Einzelfällen zu Landnutzungsänderungen oder Flächenversiegelung führen. Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durchgeführte Bewertung dieser Auswirkungen ergab jedoch, dass diese Bautätigkeiten als nicht wesentlich einzustufen sind.
Ein ebenfalls nicht wesentlicher Sachverhalt wurde am Standort Telford, UK, durch die Verlegung eines Mitarbeiterparkplatzes auf neben dem Werk Telford befindlichen freien Flächen festgestellt. Derzeit befindet sich mit der lokalen Naturschutzbehörde in Klärung, ob für die Bautätigkeit notwendige Lizenzen zu Baumaßnahmen in einem für den Kammmolch geschützten Bereich vorhanden sind bzw. wurden entsprechende Anträge zur Verlängerung der Lizenzen gestellt. Die Analyse ergab daher, dass keiner der Standorte eine wesentliche direkte negative Auswirkung auf die Biodiversität hat. Die betrieblichen Aktivitäten führten im abgelaufenen Geschäftsjahr daher zu keinen signifikanten Beeinträchtigungen natürlicher Ökosysteme.
In seltenen Fällen kommt es zur Neuerschließung von Flächen für neue Produktionsstandorte. Dabei hält POLYTEC stets die gesetzlichen Vorgaben ein und nimmt Rücksicht auf sämtliche Umweltaspekte und -vorschriften, um negative Auswirkungen zu minimieren. Aufgrund der geringen Häufigkeit solcher Neubauten und der Einhaltung aller Umweltauflagen wurde diese Auswirkung in der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft.
Die POLYTEC GROUP führt keine Tätigkeiten aus, die sich direkt auf bedrohte Arten auswirken. Die Verlegung des Parkplatzes im Telford, UK, befindet sich in Klärung und das Management ist mithilfe verschiedener Berater bestrebt, die Auswirkungen der Bautätigkeit auf den vor Ort befindlichen Kammmolch im Rahmen der gesetzlichen Umweltauflagen vor Ort weiter abzuwickeln und eine Bedrohung zu vermeiden.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die POLYTEC GROUP hat im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wesentliche Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Bereich Biodiversität und Ökosysteme ermittelt. Die Methodik entspricht jener für alle anderen Themenbereiche und ist in Abschnitt IRO-1 des ESRS 2 beschrieben.
Es wurde festgestellt, dass die eigenen Produktionsstandorte keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Biodiversität oder Ökosysteme haben, da sie sich in erschlossenen Gebieten befinden und keine signifikanten Eingriffe in natürliche Lebensräume verursachen. Diese Bewertung stützt sich auf eine fundierte Standortanalyse mit anerkannten geografischen Daten.
Eine wesentliche negative Auswirkung wurde lediglich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung identifiziert. Bestimmte Rohstoffförderungen können natürliche Lebensräume beeinträchtigen, liegen jedoch außerhalb der direkten operativen Kontrolle von POLYTEC.
Die eigenen Standorte weisen keine direkte wesentliche Abhängigkeit von Ökosystemleistungen auf, da keine Nutzung sensibler Ressourcen erfolgt. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette bestehen jedoch Abhängigkeiten von funktionierenden Ökosystemen, insbesondere in der Rohstoffgewinnung. Aufgrund der geringen finanziellen Wesentlichkeit dieser Abhängigkeiten wurde keine weitere detaillierte Bewertung vorgenommen.
Übergangs- oder physische Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität wurden nicht als wesentlich identifiziert. Mögliche Risiken in der Lieferkette, etwa durch strengere Umweltauflagen oder ökologische Veränderungen, wurden aufgrund der fehlenden direkten Kontrolle durch POLYTEC als nicht wesentlich eingestuft. Auch systemische Risiken wurden nicht identifiziert, da die Produktionsstandorte in Industrie- oder Gewerbegebieten liegen.
POLYTEC führt keine direkten Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durch, da keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Biodiversität festgestellt wurden. Verantwortung für Konsultationen liegt bei den jeweiligen Rohstofflieferanten. Betroffene Gemeinschaften wurden jedoch in die Stakeholdereinbindung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einbezogen.
Die Flächennutzung von POLYTEC umfasst Lager-, Produktions- und Verkehrsflächen, mit minimalen Auswirkungen auf Ökosystemdienstleistungen. Neubauten können Flächenversiegelung verursachen, doch diese wird durch gesetzliche Umweltauflagen und bewusste Standortwahl minimiert. Bestehende Gebäude werden bevorzugt genutzt, um Eingriffe in natürliche Flächen zu vermeiden.
Da kein Standort in oder in der Nähe von Schutzgebieten liegt und im Zuge der 14001 ISO-Zertifizierung keine Standortgenehmigung aufkam, die eine gesetzliche UVP veranlassen würde, wurde kein Bedarf für spezifische Abhilfemaßnahmen festgestellt.
Alle Standorte der POLYTEC GROUP unterliegen den geltenden Umweltgesetzen und Genehmigungsverfahren, einschließlich der Richtlinien 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) und 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sowie den Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) gemäß Richtlinie 2011/92/EU. Im Rahmen von Neubauprojekten wurden diese Anforderungen ordnungsgemäß geprüft und eingehalten.
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte hinsichtlich Biologischer Vielfalt und Ökosystemen entworfen, da diese nur in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen, wo weder die Quellen identifiziert noch direkt Einfluss genommen werden kann.
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Maßnahmen hinsichtlich Biologischer Vielfalt und Ökosystemen entworfen, da diese nur in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen, wo weder die Quellen identifiziert noch direkt Einfluss genommen werden kann.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
POLYTEC hat derzeit keine ergebnisorientierten Ziele, da weder ein entsprechendes Konzept vorliegt noch wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen bestehen. Zukünftig werden mögliche Verfahren zur Erfolgsmessung geprüft. Derzeit gibt es keine festgelegten Zielvorgaben oder Indikatoren zur Fortschrittsbewertung
Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Es wurde kein Standort identifiziert, welcher in oder in der Nähe von Schutzgebieten liegt. Daher ist die Angabe der betroffenen Fläche nicht notwendig.
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Das Unternehmen hat im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse seine Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft bewertet. Zur Bewertung dieser Aspekte nutzt POLYTEC verschiedene Methoden, darunter Materialflussanalysen, Lebenszyklusanalysen (LCA) und interne Datenanalysen.
Die wesentlichen Hauptauswirkungen liegen in der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen und der Abfallerzeugung. POLYTEC begegnet diesen Herausforderungen mit kreislauforientierten Ansätzen, darunter der Einsatz recycelter Rohstoffe, die Abfallreduktion durch Wiederverwertung und die Entwicklung nachhaltiger Produkte.
Durch steigende Materialkosten infolge knapper Rohstoffe und begrenzter Rezyklatverfügbarkeit bestehen finanzielle Risiken. Zudem könnten schwer recycelbare Materialien wie SMC, GMT und LFT langfristig wegfallen, was Produktanpassungen erfordert und die Materialwahl einschränkt.
POLYTEC hat betroffene Gemeinschaften in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Ein direkter Austausch mit Gemeindevertretern oder auch Anrainern etc. erfolgte jedoch nicht, da keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf diese Gruppen festgestellt wurden. Über die Hinweisgeberportale gingen im Berichtsjahr keinerlei Beschwerden ein.
Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Für diesen Nachhaltigkeitsaspekt wurden bislang noch keine spezifischen Konzepte oder Maßnahmen konzipiert. Im laufenden Geschäftsjahr ist die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie durch Erarbeitung und Implementierung neuer Konzepte und Maßnahmen geplant.
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Obwohl derzeit noch keine spezifischen Konzepte im Sinne der ESRS für den Umweltaspekt E5 vorliegen, setzt POLYTEC bereits eine Vielzahl von Maßnahmen um, die zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft beitragen.
Einen wesentlichen Beitrag stellen produzierte Mehrwegbehältern für den Lebensmittel- und Pflanzenhandel dar, die nach der Nutzung gereinigt und erneut bereitgestellt werden. Dieser Prozess kann über 100-mal wiederholt werden, wodurch Einwegverpackungen stark reduziert werden. Am Ende ihres Lebenszyklus werden beschädigte Behälter recycelt, sodass 100% des Materials für neue Behälter wiederverwendet werden. Dieses geschlossene Kreislaufsystem ist Cradle-to-Cradle-zertifiziert (Standort Ebensee, Österreich).
Zusätzlich arbeitet POLYTEC an Lösungen zur Erhöhung des Anteils von Post-Consumer-Rezyklaten. Durch die geplante Erweiterung der Recyclingkapazitäten der Recyclinganlage in Ebensee soll der Rezyklatanteil in der Produktion beispielsweise von 20% auf 50% steigen, wodurch der Einsatz von Primärrohstoffen weiter sinkt. Diese Maßnahmen stärken die Kreislaufwirtschaft und verbessern die Umweltbilanz entlang der Wertschöpfungskette.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
POLYTEC hat noch kein vollständiges Konzept mit festen Zielen für diesen Nachhaltigkeitsaspekt entwickelt, jedoch sind Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung bereits Teil strategischer Überlegungen. Im laufenden Geschäftsjahr sollen entsprechende Konzepte und Ziele inklusive der Verfahren zur Erfolgsmessung sowie der Definition von Zielvorgaben und Indikatoren zur Fortschrittsbewertung erarbeitet und implementiert werden.
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
In einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen sind die relevantesten Ressourcenzuflüsse vor allem Primärrohstoffe, Rezyklate, Verpackungen, Hilfs- und Betriebsstoffe und diverse Zukaufteile. Seltene Erden spielen in der Kunststoffverarbeitung eine untergeordnete Rolle, können aber in Spezialanwendungen, etwa bei magnetischen oder leitfähigen Kunststoffen, eine Bedeutung haben. Auch biologische Materialien spielen im Unternehmen keine Rolle. Daher sind das Kaskadenprinzip sowie spezifische Zertifizierungssysteme für biologisch beschaffte Materialien für die direkten Produktionsprozess nicht relevant. Hinsichtlich des Anteils biologischer Materialien in den verwendeten Verpackungen stehen für das Berichtsjahr keine belastbaren Daten zur Verfügung. Künftig wird die Möglichkeit geprüft, diese Informationen systematisch zu erfassen, um eine transparente Berichterstattung sicherzustellen.
Die unten angeführte Tabelle listet die wichtigsten Rohstoffe und ihre Verbräuche im Berichtsjahr auf:
Rohstoff
Materialverbrauch (in Tonnen)
PP - Polypropylen
40.123
PA - Polyamid
7.840
ABS - Acrylnitril-Butadien-Styrol
369
PUR - Polyurethan
2.476
Glasfasern
6.923
Harze
3.484
Lacke - Inmould-Coating
1.025
SMC - Sheet-Mouldung-Compounds
13.180
Sonstiges
6.560
Gesamter Rohstoffverbrauch
81.979
POLYTEC betreibt Recyclinganlagen an den Standorten Roosendaal, Ebensee, Lohne und Wolmirstedt und reduziert damit den Primärrohstoffverbrauch. In Roosendaal wird Material intern geschreddert, extern aufbereitet und anschließend im Unternehmen wiederverwertet, wodurch im Jahr 2024 insgesamt 215 t Material recycelt wurden. Zusätzlich konnten knapp 4 t Spritzgussabfälle intern geschreddert und in der Produktion direkt wieder eingesetzt werden.
Am Standort Ebensee wurden durch die eigene Recyclinganlage 4.947 t Material eingemahlen und wiederverwertet. In Lohne und Wolmirstedt werden Kunststoffabfälle gesammelt, extern gemahlen, aufbereitet und an POLYTEC retourniert, wodurch in Lohne 247 t und in Wolmirstedt 160 t wieder nutzbar gemacht wurden. Zusätzlich wurde in Lohne im Rahmen eines Lean-Projekts über einen begrenzten Zeitraum Rezyklat mit einer eigenen Mühle hergestellt, wodurch eine Einsparung von über 7 t erzielt werden konnte. In Summe ergibt dies eine Gesamtmenge von 5.580 t an Materialien, die im Jahr 2024 recycelt und im eigenen Unternehmen wiederverwendet wurden.
POLYTEC nutzt zahlreiche wiederverwendbare Behälter und Bauteile, jedoch ohne belastbare Mengenangaben. Auch für Verpackungsmaterialien fehlen konkrete Daten zu recycelten oder wiederverwendeten Materialien. Die Angaben zum recycelten Material basieren auf externen Messungen und internen Aufzeichnungen. Da außer dem in E5-5 genannten Projekt 2024 keine weiteren Daten zu wiederverwendeten Behältern vorliegen, beziehen sich die Angaben in E5-4 ausschließlich auf Recyclingmengen, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
Bei dem Unternehmen kommen im Wesentlichen Thermo- und Duroplaste sowie verschiedene Hilfs- und Betriebsstoffe zum Einsatz. Diese langlebigen Produkte sind unter normalen Bedingungen kaum verschleißanfällig, sondern regelmäßig nur durch Unfälle oder extreme Umwelteinflüsse beeinträchtigt.
Die Kunststoffbauteile übertreffen den Branchendurchschnitt in Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischer Beanspruchung, Temperaturschwankungen und chemischen Einflüssen. Da sie nicht korrodieren, sind sie oft langlebiger als metallische Alternativen. Ihre Nutzungsdauer entspricht in der Regel der eines Fahrzeugs und wird hauptsächlich durch externe Faktoren begrenzt. Detaillierte Informationen hierzu stehen den Kunden von POLYTEC zur Verfügung.
Ressourcenschonende Lösungen werden kontinuierlich in Abstimmung mit den Kunden entwickelt. Da kein direkter Einfluss auf das Lebensende der Produkte besteht, hängt ihr Recycling stark von den Kundenanforderungen ab. Eine direkte Wiederverwendung ist meist nicht möglich, jedoch kommen Recyclingprozesse zur Weiterverwertung von Kunststoffen zum Einsatz.
75,4% der Primärmaterialien bestehen aus recyclebaren Thermoplasten, die werkstofflich recycelt und als Sekundärrohstoffe wiederverwendet werden können. Duroplaste hingegen sind aufgrund ihrer chemischen Stabilität schwerer zu recyceln und werden nur in geringen Mengen eingesetzt. Eine biologische Rückführung ist ausgeschlossen.
Neben Automobilkomponenten umfasst das POLYTEC Portfolio vollständig recycelbare Transportboxen für den Lebensmittelbereich und Pflanzentrays, die nach zertifizierten Cradle-to-Cradle-Prinzipien hergestellt werden.
Der Großteil der Verpackungen besteht aus Mehrwegpaletten sowie wiederverwendbarer Kartonage, Pappe und Holz. Zudem werden größtenteils recycelbare Kunststoffverpackungen genutzt, über die jedoch keine genauen Recyclingquoten zur Verfügung stehen. Im laufenden Geschäftsjahr wird an der Einführung entsprechender Verfahren zur Erhebung der Angaben gearbeitet.
Abfallmengen
POLYTEC erzeugte im Berichtsjahr eine Gesamtmenge von 9.085 Tonnen Abfall. Die folgende Tabelle zeigt die Abfallmenge nach Gefahrenklassifizierung:
Abfallart
Abfallmenge (in Tonnen)
Gefährliche Abfälle
1.241
Nicht gefährliche Abfälle
7.844
Gesamtabfall
9.085
In der POLYTEC GROUP sind bei der Produktion entstehende Abfälle (Ausschuss) nicht direkt wiederverwendbar. Thermoplastischer Ausschuss oder defekte Produkte müssen erst eingemahlen und geschmolzen werden. Defekte Duroplastbauteile oder montierte Baugruppen können derzeit nicht wiederverwertet werden und landen in der thermischen Verwertung. Die Wiederverwendung intakter Produkte für den ursprünglichen Zweck wurde bisher nicht betrachtet. Im Berichtsjahr gab es jedoch ein Projekt in Weierbach, bei dem Kunststoff-Leerfässer und Kanister zur Wiederverwendung an Lieferanten zurückgegeben wurden, wodurch 5 t ungefährliche Kunststoffabfälle eingespart wurden. Die folgende Tabelle zeigt die Abfallmengen differenziert nach verwerteten und beseitigten Mengen. Dabei werden jeweils drei Verwertungs- und Beseitigungsmethoden unterschieden:
Verwertungs- und Beseitigungsverfahren
Abfallmenge
(in Tonnen)
Wiederverwendung
5
Stoffliche Verwertung
2.893
Sonstige Verwertung
4.617
Thermische Beseitigung
81
Deponierung
159
Sonstige Beseitigung
1.329
Gesamtabfall
9.085
Abfallströme
Im POLYTEC Produktionsprozess entstehen verschiedene abfallrelevante Ströme, die für die Kunststoffverarbeitung typisch sind. Hauptsächlich fallen Kunststoffabfälle durch Verschnitt, Ausschuss und Produktionsreste bei der Rohteilerstellung an. In der weiteren Verarbeitung, insbesondere bei der Lackierung, entstehen zusätzlich Altlacke und Spülverdünnungen, die gemäß gesetzlichen Vorgaben entsorgt oder, wenn möglich, wiederverwertet werden. Zudem fallen Verpackungsmaterialien, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Abfälle durch den Austausch von Betriebsanlagen an. Diese werden nach Materialkategorien getrennt und, soweit möglich, recycelt oder umweltgerecht entsorgt. Die Abfälle enthalten Kunststoffe, Metalle, Holz, Glas, Papier sowie kritische Rohstoffe und seltene Erden aus Elektrogeräten, Kabeln, Akkus und Batterien.
Im Geschäftsjahr 2024 erzeugte POLYTEC im Zuge seiner Produktion 1.241 Tonnen gefährlichen Abfall und im gesamten Konzern gab es keine radioaktiven Abfälle.
POLYTEC berechnet auf Kundenanfrage die CO2-Footprints der Produkte bereits in der Konzeptionsphase. Dafür wird die Methode „climate change: total (excl. biogenic CO2) global warming potential (GWP100)“ gemäß IPCC 2021 verwendet. Die Berechnungen basieren auf der Materialzusammensetzung und dem Produktionsprozess, um die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus zu erfassen. Die zugrunde liegenden Daten stammen aus direkten Messungen der Produktionsprozesse sowie anerkannten Datenbanken für Emissionsfaktoren. Wo direkte Messwerte fehlen, wird auf modellierte Schätzungen zurückgegriffen. Die Berechnungen basieren auf der Annahme, dass Materialien und Produktionsverfahren unter Standardbedingungen genutzt werden. POLYTEC arbeitet kontinuierlich an der Optimierung der Methoden und der präziseren Erfassung der Umweltauswirkungen seiner Produkte.

3. Sozialinformationen
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
In der POLYTEC GROUP fallen alle Personen aus dem Kreis der Arbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, unter die Angaben gemäß ESRS 2. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden alle wesentlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die eigene Belegschaft erfasst. Die Analyse umfasste sowohl potenziell negative als auch positive Auswirkungen und berücksichtigte die gesamte Wertschöpfungskette.
Mögliche negative Auswirkungen sind insbesondere belastende Arbeitsbedingungen (z. B. durch Schichtarbeit oder körperlich anstrengende Arbeiten) bzw. gesundheitliche Risiken durch den Umgang mit Chemikalien, mögliche Benachteiligungen im Hinblick auf die Chancengleichheit von Frauen sowie Belästigungen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig ergeben sich aus der Geschäftstätigkeit von POLYTEC aber auch positive Effekte für die Belegschaft. Dazu zählen eine faire Behandlung und finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter:innen, Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungsangebote. Von diesen negativen und/oder positiven Auswirkungen können grundsätzlich alle Arten von Arbeitnehmer:innen und Fremdarbeitskräften betroffen sein. Die Arbeitskräfte gliedern sich bei POLYTEC folgendermaßen auf:
Arbeitnehmer:innen: Festangestellte Mitarbeiter in verschiedenen Abteilungen (z. B. Produktion, Vertrieb, Verwaltung).
Selbstständige: Freiberufliche Fachkräfte, die projektbezogen für das Unternehmen tätig sind.
Fremdarbeitskräfte: Personen, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, insbesondere aus dem Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (z. B. Zeitarbeitskräfte).
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine systemischen oder weitverbreiteten negativen Auswirkungen identifiziert. Negative Auswirkungen wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sind in bestimmten Ländern außerhalb der EU bekannt, jedoch ist POLYTEC in diesen Märkten nicht vertreten. Bei der Belegschaft von POLYTEC selbst besteht kein bzw. kein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangs- oder Kinderarbeit. Das Unternehmen hat sich zudem dazu verpflichtet, europäische ESG-Standards an allen Standorten einzuführen.
Neben dem Nichtvorliegen systemischer oder weitverbreiteter Auswirkungen liegen keine Erkenntnisse zu individuellen Vorfällen wie z. B. Industrieunfällen im Geschäftsjahr 2024 bei POLYTEC vor.
Die positiven Auswirkungen ergeben sich aus den implementierten Maßnahmen und Strukturen zur Förderung guter Arbeitsbedingungen und nachhaltiger Personalentwicklung durch angemessene Vergütungsmodelle, Sozialleistungen und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards. Diese Maßnahmen wirken sich an allen Standorten positiv aus. Steigende Lohn- und Sozialabgaben, Fachkräftemangel und höhere Anforderungen an attraktive Arbeitsbedingungen stellen Risiken für Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität dar. Eine zentrale Chance liegt in der verstärkten Automatisierung und Digitalisierung, die Produktionsprozesse effizienter macht, Arbeitsbelastung und Unfälle reduziert und Ausfallzeiten minimiert. Zudem steigern moderne, technologiegestützte Arbeitsplätze die Attraktivität für Fachkräfte und senken die Fluktuation.
POLYTEC setzt darauf, Risiken für die Belegschaft aktiv zu managen und die Chancen zu nutzen, um die Unternehmenskultur zu stärken und langfristigen Erfolg zu sichern.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen von POLYTEC. Anpassungen in den Bereichen Produktion, Energie, Transport und Materialeinsatz können strukturelle Veränderungen mit sich bringen und sind in der Betrachtung der Risiken und Chancen berücksichtigt. Die Umstellung auf energieeffiziente Prozesse und alternative Materialien erfordert neue Qualifikationen, birgt jedoch auch Chancen: Schulungen und Weiterbildungen ermöglichen den Mitarbeitenden neue Entwicklungs-perspektiven. Durch frühzeitige Einbindung wird sichergestellt, dass sie langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Gleichzeitig können Veränderungen Unsicherheit auslösen und das Engagement oder die Loyalität von Mitarbeitenden beeinträchtigen, was potenziell zu einem Verlust wertvoller Talente führen kann. POLYTEC begegnet diesen Risiken mit ausführlicher Information und Kommunikation, gezielten Weiterbildungsmaßnahmen und Unterstützung im Transformationsprozess.
Die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Belegschaft von POLYTEC variieren je nach Beschäftigungsart, Arbeitsumfeld und Tätigkeitsbereich. Festangestellte Mitarbeiter:innen in der Produktion sind höheren physischen Belastungen ausgesetzt, während Verwaltungs- und Vertriebskräfte eher psychosozialen Belastungen erfahren. Selbstständige Fachkräfte haben in der Regel keinen Zugang zu Sozialleistungen. Fremdarbeitskräfte sind durch kurzfristige Einsätze stärker gefährdet. Steigende Personalkosten und Digitalisierung betreffen die Belegschaft unterschiedlich: Die Digitalisierung bietet neue Entwicklungschancen, bringt jedoch auch Schulungsbedarf für weniger digital affine Mitarbeiter:innen.
Folgende Gruppen können tendenziell stärker betroffen sein:
Auszubildende, falls Unternehmen aufgrund von Kostendruck weniger in Ausbildung investieren.
Migranten, die durch Sprachbarrieren möglicherweise eingeschränkten Zugang zu Weiterbildungen haben.
Menschen mit Behinderung, falls Investitionen in Barrierefreiheit unter Kostendruck leiden, wobei Automatisierung zugleich körperlich belastende Tätigkeiten erleichtern kann.
Mitarbeiter:innen, die aufgrund geringer oder fachfremder Qualifikation einen höheren Anpassungsaufwand an digitale Veränderungen haben, jedoch besonders von gezielten Weiterbildungsmaßnahmen profitieren.
Das Unternehmen begegnet diesen Herausforderungen mit einer transparenten Informationspolitik, Qualifizierungsmaßnahmen und der Einbindung der betroffenen Mitarbeiter:innen in Transformationsprozesse, um Chancengleichheit sicherzustellen.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Die Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken können in drei Themengebieten eingeordnet werden und konzentrieren sich auf:
Förderung von Gleichstellung und ethischem Verhalten
Förderung der physischen und psychischen Gesundheit
Berufliche Weiterbildung und Mitarbeiter:innenbindung
Das Unternehmen verfolgt dazu konsequent Maßnahmen zur Identifikation, Steuerung und Minderung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seinen eigenen Arbeitskräften.
Eine zentrale Aufgabe des Unternehmens zur Förderung von Gleichstellung und ethischem Verhalten ist die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte. Diese Werte sind im POLYTEC Verhaltenskodex fest verankert. Zusätzlich hat das Unternehmen eine Menschenrechtserklärung abgegeben, die das Engagement für faire und sichere Arbeitsbedingungen sowie die Achtung grundlegender Rechte der Mitarbeiter:innen bekräftigt. Grundlage der Menschenrechtserklärung des Unternehmens sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die IAO-Grundsatzerklärung und die OECD-Leitsätze. Das Unternehmen bindet Mitarbeiter:innen aktiv in menschenrechtsbezogene Themen ein. Dazu wird mit den Arbeitnehmervertretungen kooperiert und Feedback-Mechanismen wie Mitarbeitergespräche, Umfragen sowie Onboarding- und Offboarding-Interviews genutzt. Zur Abhilfe von Themen wie Diskriminierung etc. sind in- und externe Meldekanäle eingerichtet (siehe hierzu ESRS G1), um betroffene Mitarbeiter:innen zu unterstützen und Missstände frühzeitig aufzudecken bzw. zu adressieren.
Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen von POLYTEC hat höchste Priorität. Zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit wurden zahlreiche Richtlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz, die über das interne Informationssystem gelenkt werden, und Notfallpläne implementiert. Die Arbeitssicherheitskennzahlen werden über das Managementreporting in den Business Review Meetings berichtet und notwendige Maßnahmen eingesteuert. Durch gezielte Arbeitsschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass Gefahren im Zusammenhang mit Produktionsverfahren, Maschinen, Gefahrstoffen, Emissionen und Lärm frühzeitig erkannt und minimiert werden. Der Ansatz umfasst den konsequenten Personenschutz, die Sicherstellung der Produktions- und Lieferfähigkeit sowie die Vermeidung potenzieller Reputationsrisiken.
Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mögliche negative Auswirkungen weiter abzumildern und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern, sehen die Dienstverträge an vielen Arbeitsplätzen im Konzern flexible Arbeitszeitmodelle vor. Außerdem wurde bereits vor mehreren Jahren eine Homeoffice-Richtlinie etabliert. Durch regelmäßige Evaluierungen und Anpassungen wird die Aktualität der Konzepte sichergestellt. In einem Großteil der Werke sind die Mitarbeiter:innen durch Tarif- und Kollektivverträge finanziell abgesichert.
Zur beruflichen Weiterbildung und zur Mitarbeiter:innenbindung stellt POLYTEC Unternehmen Trainings und Weiterbildungsprogramme zur Verfügung. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Gruppen zu berücksichtigen und bieten Schulungen für alle Mitarbeiter:innen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Durch diese Kompetenzentwicklungsmaßnahmen wird die persönliche und fachliche Qualifikation der Beschäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig gestärkt.
Zur frühzeitigen Identifikation und Steuerung potenzieller negativer Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen werden Leistungskennzahlen wie z. B. Produktivität, Krankheits- und Unfallraten sowie Fluktuationsquoten erfasst und laufend analysiert. Diese Daten werden regelmäßig an die oberen Führungsebenen berichtet, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen und kontinuierliche Verbesserungen in den Personalprozessen sicherzustellen.
POLYTEC stellt sicher, dass seine Konzepte und Leitlinien im Bereich Arbeitskräfte mit international anerkannten Standards wie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen wie insbesondere der Vermeidung von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit im Einklang stehen.
POLYTEC setzt sich aktiv für Chancengleichheit, Inklusion und die Verhinderung jeglicher Form von Diskriminierung ein. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen wird nicht toleriert. Den Rahmen gibt der Verhaltenskodex vor, wobei eine transparente Rekrutierungspolitik eine faire und gleichberechtigte Behandlung aller Bewerber gewährleistet. Die Programme zur beruflichen Weiterbildung und Entwicklung stehen allen Mitarbeiter:innen offen, unabhängig von individuellen Merkmalen.
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Das Unternehmen bezieht die Arbeitskräfte aktiv in Entscheidungsprozesse ein. Arbeitnehmervertreter:innen sind an vielen Standorten der POLYTEC GROUP starke Partner und werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie im Sinne der betrieblichen Mitbestimmung regelmäßig informiert und in Prozesse eingebunden. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Gremien sowie durch betriebliche Vereinbarungen, die unter anderem Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Mitbestimmung regeln. Das Unternehmen verfügt über keinen Konzernbetriebsrat, arbeitet jedoch eng mit Arbeitnehmervertretungen auf nationaler und betrieblicher Ebene zusammen.
Die Einbeziehung der Mitarbeiter:innen erfolgt kontinuierlich in verschiedenen Phasen des Entscheidungsprozesses. Regelmäßige Meetings mit Arbeitnehmervertreter:innen und Mitarbeiter:innen dienen dem Austausch zu aktuellen Themen und der Einholung von Feedback. Zudem werden Informationsveranstaltungen und Schulungen organisiert, um geplante Maßnahmen vorzustellen und die aktive Beteiligung der Beschäftigten zu fördern.
Das Unternehmen bewertet die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit seinen Arbeitskräften durch die Auswertung von Leistungskennzahlen, verschiedene Feedback-Mechanismen wie Informationsveranstaltungen, Betriebsversammlungen, Mitarbeitergespräche sowie On- und Offboarding-Interviews. Über das interne Hinweisgeber-portal können Mitarbeiter:innen Missstände jederzeit anonym melden.
Die Verantwortung für die Einbeziehung der Ergebnisse der Befragungen in das Leitbild und die Unternehmensstrategie der POLYTEC GROUP liegt beim Vorstand bzw. der Geschäftsführung der jeweiligen rechtlichen Einheit. Operativ ist der Head of Human Resources des jeweiligen Geschäftsbereichs bzw. Standorts dafür zuständig, die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen sicherzustellen und die gewonnenen Erkenntnisse an die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zu berichten.
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern kann
Das Unternehmen verfügt über etablierte Verfahren zur Identifikation und Behebung wesentlicher negativer Auswirkungen auf seine Arbeitskräfte. Bei festgestellten Verstößen oder Missständen werden gezielte Abhilfemaßnahmen ergriffen, die je nach Sachlage von internen Untersuchungen bis hin zu strukturellen Anpassungen reichen. Zur Wirksamkeitsbewertung werden verschiedene Mechanismen eingesetzt, darunter regelmäßige Risikoanalysen, interne Audits sowie lokale Mitarbeiterbefragungen. Das Unternehmen bietet verschiedene Kanäle für die direkte Kommunikation mit den Mitarbeiter:innenn, darunter das Intranet, eine eigene HR-E-Mail-Adresse und das interne Hinweisgeberportal für anonyme Meldungen. Zudem ist das Unternehmen in sozialen Medien vertreten. Die Mitarbeiter:innen werden beim Onboarding, durch regelmäßige Schulungen im internen Lernmanagementsystem, über das Intranet sowie Newsletter unterrichtet.
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Zu den unter Punkt S1-1 genannten Konzepten und zur Vermeidung, Minderung und Behebung wesentlicher negativer Auswirkungen auf Mitarbeiter:innen hat das Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergriffen und plant weitere Initiativen, um wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu adressieren.
Zur Reduktion steigender Personalkosten setzt das Unternehmen auf Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle, ohne die Arbeitsbedingungen zu beeinträchtigen. Dies umfasst optimierte Personaleinsatzplanungen, den verstärkten Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle sowie weitere gezielte Investitionen in Weiterbildungsprogramme zur Produktivitätssteigerung.
Parallel wird in die Automatisierung weiterer Produktionsvorgänge und in Digitalisierung investiert, um Standardprozesse effizienter zu gestalten, Fehlermöglichkeiten zu reduzieren, physische und psychische Belastungen zu minimieren und das Unfallrisiko weiter zu senken.
Unter dem Motto „Mehr als richtig bei POLYTEC“ hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 Prozesse entwickelt, um Mitarbeiter:innen zu gewinnen und langfristig zu binden. Dazu zählen ein wertschätzender Recruiting-Prozess, strukturiertes Onboarding sowie eine begleitete Einarbeitung. Die POLYTEC Leadership Academy bietet Programme für neue und erfahrene Führungskräfte an. In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen werden fachliche und persönliche Stärken besprochen und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen trägt das Unternehmen aktiv zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung und zur Erreichung langfristiger strategischer Ziele bei. Nach jetzigem Kenntnisstand sieht POLYTEC keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen aus dem Übergang zu einer umweltfreundlicheren, klimaneutralen Wirtschaft, da das Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten von einem Übergang von Verbrenner- zu Elektromotoren in der Automobilindustrie seit Jahren aktiv umgestellt hat bzw. in beiden Märkten vertreten ist. Das Unternehmen berücksichtigt diese Transformation auch in seiner Personalstrategie.
Kennzahlen und Ziele
Durch regelmäßige Audits und Kennzahlenanalysen (z. B. Fluktuation, Abwesenheitsquote) stellt POLYTEC sicher, dass seine Geschäftspraktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte haben. Mögliche Spannungen zwischen wirtschaftlichem Druck und fairen Arbeitsbedingungen werden durch sozialpartnerschaftlichen Dialog ausgeglichen. Zudem sorgt die laufende Digitalisierung für weitere Entlastung der Mitarbeiter:innen, für weniger Unfallrisiken und neue Entwicklungschancen, sodass soziale und ethische Standards gewahrt bleiben.
Im Rahmen der jährlichen Budgetierung werden finanzielle Mittel für Programme in den Bereichen Aus- und Weiterbil-dung, Gesundheitsförderung, Arbeitssicherheit und Arbeit-nehmerschutz bereitgestellt. Zusätzlich werden personelle Ressourcen insbesondere in den Abteilungen HR, Le-gal/Compliance, Sustainability und HSE eingesetzt, um we-sentliche Auswirkungen zu evaluieren sowie entsprechende Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Dies gewähr-leistet eine strukturierte und nachhaltige Handhabung der unternehmerischen Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter:innen.
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
POLYTEC setzt sich gezielt dafür ein, die Mitarbeiter:innenbindung zu stärken, indem es attraktive und zukunftsorientierte Arbeitsbedingungen schafft. Ziel ist ein Umfeld, in dem sich Mitarbeiter:innen langfristig wohlfühlen, sich mit dem Unternehmen identifizieren und ihre berufliche Entwicklung aktiv gestalten können. Um dieses Ziel zu verfolgen, wird die Fluktuationsrate regelmäßig ausgewertet. Durch deren Senkung soll sichergestellt werden, dass wertvolles Know-how langfristig im Unternehmen gehalten und stabile Teams gefördert werden.
Ein wesentlicher Fokus liegt auf der Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen und Senkung der Fehlzeitenquote. Das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen sind entscheidend für eine produktive und positive Arbeitsatmosphäre. Durch Maßnahmen in Arbeitssicherheit und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, arbeitsmedizinische Betreuung sowie präventive Gesundheitsprogramme (Impfkampagnen, Betriebsarzt etc.) soll das Risiko krankheitsbedingter Ausfälle reduziert und Fehlzeiten reduziert werden. Zudem wird die Anzahl der Arbeitsunfälle (differenziert nach Vorfällen mit und ohne unfallbedingte Ausfallzeiten), die Produktivität, die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Beteiligung an Schulungen und Weiterbildungen erfasst.
Die Erreichung der unternehmensweiten Ziele wird durch ein kontinuierliches Monitoring und Reporting relevanter Kennzahlen sichergestellt. Ab Mitte 2025 ist geplant, die Kennzahlen allen Führungskräften in Form eines digitalen Dashboards zur Verfügung zu stellen. Als Zielwert für die Fluktuation wird ein Wert von maximal 8% im Jahr 2035 angestrebt. In weiterer Folge wird es für alle relevanten HR-Kennzahlen konkrete (nationale oder lokale) Zielwerte geben.
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Die in diesem Bericht verwendeten Daten entsprechen, wo nicht anders angegeben, der Personenanzahl (Headcount) im Unternehmen. Eine Berechnung auf Vollzeitäquivalente ist nicht aussagekräftig, da sie Teilzeitmitarbeitende nicht korrekt berücksichtigt.
Sämtliche Mitarbeiterzahlen wurden zum Stichtag 31.12.2024 erhoben. Sollte die Vorgabe den Durchschnitt erfordern, wurde der Durchschnitt des Jahres 2024 zugrunde gelegt.
In der Angabe „Mitarbeiterinnen nach Geschlecht sowie nach Ländern“ sind die Standorte Belgien, Südafrika und USA enthalten. In allen anderen Bereichen, die detailliertere HR-Angaben erfordern wie z. B. Vertragsarten, Arbeitszeitmodelle oder andere demografische Merkmale, wurden diese drei Standorte aufgrund nicht ausreichender Datenqualität bzw. -verfügbarkeit nicht einbezogen.
Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, beträgt 638 (davon arbeitnehmerveranlasste Austritte 497); dies entspricht einer Quote von insgesamt 14,3%
Mitarbeiter:innen nach Geschlecht
 
 
2024
Geschlecht1)
Zahl der Mitarbeiter:innen (Personenzahl)
Männlich
2.731
Weiblich
942
Divers
0
Keine Angaben
0
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen
3.673
1) Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen nach Ländern
 
 
2024
Land
Zahl der Mitarbeiter:innen (Personenzahl)
Belgien
38
China
46
Deutschland
1.959
Niederlande
235
Österreich
498
Slowakei
94
Südafrika
64
Tschechische Republik
112
Ungarn
285
USA
21
Vereinigtes Königreich
321
Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen
3.673
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Mit Ausnahme der Standorte in UK und des Standortes in Ungarn ist die weit überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter:innen durch Tarif- oder Kollektivverträge abgedeckt. Die nicht 100%ige Abdeckung in Österreich und Deutschland ergibt sich aus folgenden Gründen:
Positionen wie Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich nicht von tarif- oder kollektivvertraglichen Verträgen erfasst.
An einigen Standorten in Deutschland gibt es keine tarifvertraglichen Regelungen bzw. fehlen teilweise landesweite Vereinbarungen.
Tarifgebundene Mitarbeiterquote
 
Land
2024
China
100%
Deutschland
88,90%
Niederlande
100%
Österreich
98,80%
Slowakei
100%
Tschechische Republik
100%
Ungarn
0%
Vereinigtes Königreich
0%
Es ist kein europäischer Betriebsrat oder ein vergleichbares Gremium eingerichtet.
Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog
 
Tarifvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Abdeckungsquote
Mitarbeiterinnen –
EWR
Mitarbeiter:innen –
Nicht-EWR-Länder
Vertretung am Arbeitsplatz
(nur EWR)
 
(für Länder mit
>50 Mitarbeiter:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen)
(Schätzung für Regionen mit
>50 Mitarbeiter:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen)
(für Länder mit
>50 Mitarbeiter:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen)
0–19%
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Slowakei
20–39%
 
 
 
40–59%
 
 
 
60–79%
 
 
 
80–100%
Österreich 1), Deutschland 2), Niederlande, Tschechische Republik, Slowakei
China3)
Österreich 1), Deutschland 2), Niederlande, Tschechische Republik, Ungarn
1) ausgenommen Vorstand, Geschäftführung, POLYTEC Holding AG
2) ausgenommen POLYTEC Engineering GmbH, POLYTEC Industrielackierung Weiden GmbH
3) 100% laut "Labor Regulations Encompass"
Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen
Am Stichtag 31.12.2024 betrug der Frauenanteil in Führungspositionen der POLYTEC GROUP 14,5%. Dies entspricht einem Anteil von 52 weiblichen Führungskräften von insgesamt 358 in der POLYTEC GROUP. Die Verteilung der Mitarbeiter:innen nach Altersgruppen ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Altersgruppen
Anzahl Mitarbeiter:innen
Prozentueller Anteil
Unter 30 Jahre
571
15%
30 – 50 Jahre
1.713
56%
Über 50 Jahre
1.266
29%
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung
Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Mitarbeiter:innen eine faire Vergütung erhalten, die den länderspezifischen Referenzwerten im Sinne eines Mindestlohns entspricht. In keinem Land werden die Mitarbeiter:innen von POLYTEC unterhalb des jeweils zur Anwendung gelangenden Referenzwerts entlohnt. Daher liegt der Prozentsatz der Mitarbeiter, deren Lohn unter dem jeweiligen Landesreferenzwert liegt, bei 0%.
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Die Arbeitsschutzorganisation zur Verhinderung von Unfällen mit Personen- und Sachschädigungen ist in einer gruppenweiten Arbeitssicherheits-Richtlinie festgelegt. Alle POLYTEC Standorte verfügen über eine ISO 14001 Zertifizierung, in der das rechtmäßige Handeln sowohl intern als auch extern überprüft wird. Damit beträgt der Prozentsatz der Mitarbeitenden (Personenzahl im Unternehmen), die durch gesetzliche Anforderungen und/oder Normen abgedeckt sind, 100%.
Im Geschäftsjahr 2024 gab es gruppenweit keine Todesfälle aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 77 meldepflichtige Arbeitsunfälle gruppenweit registriert. Grundlage ist die POLYTEC-Unfall-App, in denen alle Unfälle, Beinahe-Unfälle und meldepflichtige Unfälle erfasst sind.
Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Das Unternehmen definiert den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied ohne Berücksichtigung von Vorständen, da diese nicht als Arbeitnehmer gelten. Teilzeitbeschäftigungen wurden auf Vollzeit hochgerechnet, basierend auf einer Annahme von 170 Stunden pro Monat. Daraus ergibt sich ein bereinigter Wert des Verdienstgefälles auf Mitarbeiterebene zwischen Männern und Frauen von 19,91%. Der vorstehende Vierdienstunterschied bezieht sich auf die Länder Österreich, Deutschland, Niederlande und Ungarn, da nur diese über das Entgelt-Abrechnungssystem SAP-PHR abgewickelt werden.
Das Verhältnis der Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der Gesamtvergütung aller eigenen Mitarbeiter:innen beträgt 15,2 : 1.
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Im Berichtszeitraum 2024 gingen zwei Beschwerden über das in- bzw. externe Hinweisgeberportal ein. Nach Aufarbeitung hatten sich die Vorwürfe jedoch nicht bestätigt bzw. waren diese nicht relevant im Sinne der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Es wurden bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD keine Verstöße oder Beschwerden gemeldet. Es wurden keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen und Beschwerden verhängt.
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Das Unternehmen bestätigt, dass alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, in den Berichtsangaben gemäß ESRS 2 berücksichtigt sind. Dazu gehören insbesondere Beschäftigte bei Zulieferern, Leih- und Vertragsarbeiter sowie Arbeitskräfte in Transport und Logistik, die potenziell durch Arbeitsbedingungen, Löhne oder Sicherheit betroffen sein können. Diese Gruppen wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 und der Stakeholder-Analyse gemäß ESRS 2 SBM-3 identifiziert.
POLYTEC berücksichtigt auch Arbeitskräfte, die am Standort tätig sind, aber keine Mitarbeiter:innen des Unternehmens sind. Dazu zählen insbesondere externe Dienstleister in den Bereichen Sicherheit, Reinigung oder technische Wartung sowie Lieferanten und Logistikpersonal, darunter z. B. Fahrer oder externe Lagerarbeiter. Diese Arbeitskräfte unterliegen den arbeitsrechtlichen Bedingungen ihrer jeweiligen Arbeitgeber und sind nicht von den Angaben gemäß ESRS S1 erfasst.
Das Unternehmen identifiziert als relevante Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette insbesondere Beschäftigte in der Rohstoffgewinnung, Produktionsmitarbeiter in Zulieferbetrieben sowie Transport- und Logistikpersonal. Diese Gruppen können potenziell von wesentlichen sozialen und ökologischen Auswirkungen betroffen sein, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Sicherheit.
Als Tier-1-Lieferant in der Automobilindustrie identifiziert das Unternehmen als relevante Arbeitskräfte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette insbesondere Beschäftigte in Logistik und Transport, die für die Weiterverteilung der Produkte an OEMs (Original Equipment Manufacturer) und andere Kunden zuständig sind. Zudem gehören dazu Mitarbeiter in der Fahrzeugmontage bei Automobilherstellern, die unsere Bauteile in Endprodukte integrieren. Weitere relevante Gruppen sind Beschäftigte im Ersatzteilhandel, in Kfz-Werkstätten sowie im Bereich Recycling und Entsorgung von Fahrzeugkomponenten. Diese Arbeitskräfte können potenziell von wesentlichen sozialen und ökologischen Auswirkungen betroffen sein, insbesondere in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Umweltaspekte in der Entsorgung und Wiederverwertung von Materialien.
Das Unternehmen ist derzeit an keinen Gemeinschaftsunternehmen oder Zweckgesellschaften beteiligt, in denen relevante Arbeitskräfte tätig wären. Daher entfallen Angaben zu diesem Punkt.
Das Unternehmen identifiziert in seiner Wertschöpfungskette besonders schutzbedürftige Arbeitskräftegruppen, darunter Leih- und Zeitarbeitskräfte, migrantische Beschäftigte sowie minderjährige Arbeitskräfte. In vorgelagerten Lieferketten, insbesondere in der Rohstoffgewinnung, können zudem Risiken für Arbeiter in Ländern mit schwachen Arbeitsstandards bestehen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung internationaler Arbeitsstandards und berücksichtigt diese Aspekte im Rahmen seiner Wesentlichkeitsanalyse und Lieferkettenprüfungen.
Im Rahmen der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG analysiert und bewertet das Unternehmen regelmäßig potenzielle Risiken in seiner Lieferkette. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden dem Unternehmen keine konkreten Fälle von Kinder- oder Zwangsarbeit in der eigenen Lieferkette bekannt.
Es ist dem Unternehmen jedoch bewusst, dass bestimmte Rohstoffe, die für die Produkte benötigt werden, aus Regionen stammen, die allgemein als Hochrisikogebiete gelten. Dazu zählen jedoch größtenteils Rohstoffe in Zukaufteilen, wie z. B. Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo oder Naturkautschuk aus Südostasien. Daher setzen wir auf strenge Lieferantenprüfungen, regelmäßige Risikoanalysen und Maßnahmen zur Einhaltung internationaler Arbeitsstandards (z. B. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitlinien). Das Unternehmen beobachtet die Entwicklungen in diesen Regionen kontinuierlich und passt seine Maßnahmen im Rahmen der Due Diligence-Prozesse entsprechend an.
Das Unternehmen hat im Rahmen seiner Risikoanalyse wesentliche negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette identifiziert. Diese betreffen insbesondere belastende Arbeitsbedingungen sowie Gesundheitsgefährdungen durch den Einsatz von Chemikalien.
Diese Auswirkungen sind systemischer Natur und treten branchenweit in der Automobilzulieferindustrie auf, insbesondere in Produktionsprozessen, in denen chemische Stoffe verwendet werden. Dazu gehören Stoffe, die unter die REACH-Verordnung fallen oder als besonders besorgniserregend eingestuft sind. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch strenge Arbeitsschutzmaßnahmen, regelmäßige Gesundheitskontrollen und den Einsatz sicherheitsoptimierter Produktionsverfahren.
Darüber hinaus können sich durch den Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Tätigkeiten Veränderungen in der Wertschöpfungskette ergeben, etwa durch neue Produktionsanforderungen oder Materialumstellungen, die Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und -bedingungen haben können. Zudem könnte der technologische Wandel in der Automobilindustrie Umstrukturie-rungen in der Belegschaft erfordern.
Das Unternehmen hat im Zuge des LKSG jedoch bisher kein konkretes Risiko im Jahr 2024 ermittelt, beobachtet die Entwicklungen kontinuierlich und passt seine Maßnahmen zur Risikominderung entsprechend an. Im Rahmen der Analyse gemäß ESRS S2 wurden keine wesentlichen Risiken oder Chancen für das Unternehmen identifiziert, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben. Ebenso wurden keine positiven Auswirkungen auf diese Arbeitskräfte festgestellt.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte oder Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beschlossen, da die wesentlichen Auswirkungen vorwiegend in den vorgelagerten Lieferketten und somit außerhalb des direkten Einflussbereichs von POLYTEC auftreten. Dennoch sind verantwortungsvolle Lieferketten ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Zuge der Weiterentwicklung der nachhaltigen Beschaffungspraktiken wird überprüft werden, inwieweit entsprechende Konzepte und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können.
Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Das Unternehmen hat keinen direkten Kontakt zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihren Vertretern. Allerdings steht ein extern zugängliches Hinweisgeberportal zur Verfügung, über das Hinweise zu möglichen Missständen anonym gemeldet werden können. Einblicke in die Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette werden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gewonnen und bewertet. Diese Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Sorgfaltspflichten und Maßnahmen zur Risikominimierung ein. Ergänzend wird ein Lieferantenmanagement-Tool zur Lieferantenbewertung zur Identifikation potenzieller Risiken oder kritischer Vorfälle genutzt. Falls sich daraus Handlungsbedarf ergibt, werden betroffene Lieferanten gezielt kontaktiert.
Die operative Verantwortung für die Einbeziehung sowie die Sicherstellung, dass die Ergebnisse in das Unternehmenskonzept einfließen, liegt bei der Abteilung für Nachhaltigkeit und Compliance. Die ranghöchste Position mit Verantwortung in diesem Bereich ist die Geschäftsführung bzw. der Vorstand, der in regelmäßigen Abständen über relevante Erkenntnisse informiert wird und strategische Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Sorgfaltspflichten trifft.
Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Das Unternehmen verfolgt einen klar definierten Ansatz zur Abhilfemaßnahmen bei wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, sofern es diese verursacht oder dazu beigetragen hat. Zentrale Elemente dieses Ansatzes sind der unternehmensinterne Verhaltenskodex sowie der Verhaltenskodex für Lieferanten, den alle Lieferanten verpflichtend unterzeichnen und einhalten müssen.
Potenzielle Verstöße oder Risiken werden durch interne Bewertungen, die Lieferantenbewertung sowie Hinweise aus dem Hinweisgeberportal, das über die offizielle Homepage der POLYTEC GROUP allen Personen frei zugänglich ist, identifiziert. Falls ein Lieferant gegen den Verhaltenskodex verstößt oder kritische Vorfälle gemeldet werden, wird der Sachverhalt überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet – von gezielten Gesprächen und Korrekturmaßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch regelmäßige Bewertungen der Lieferantenperformance sowie durch interne Überprüfungen der Sorgfaltspflichten sichergestellt.
Das Unternehmen stellt sicher, dass das externe Hinweisgeberportal auf der Unternehmenswebsite leicht auffindbar ist und anonym genutzt werden kann - zusätzliche Informationen sind im Datenpunkt G1-1 ersichtlich.
Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte oder Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beschlossen, da die wesentlichen Auswirkungen vorwiegend in den vorgelagerten Lieferketten und somit außerhalb unseres direkten Einflussbereichs auftreten. Dennoch sind verantwortungsvolle Lieferketten ein wichtiger Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Im Zuge der Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Beschaffungspraktiken werden wir prüfen, inwieweit entsprechende Konzepte und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Aufgrund der vorgelagerten Feststellungen wurden keine Zielvorgaben oder Indikatoren zur Fortschrittsbewertung definiert. Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Beschaffungsstrategie wird geprüft, inwieweit solche Zielsetzungen und Messgrößen in Zukunft festgelegt werden können.
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Das Unternehmen hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse geprüft, ob betroffene Gemeinschaften durch seine Geschäftstätigkeiten oder entlang der Wertschöpfungskette wesentliche Auswirkungen erfahren.
Im Ergebnis wurden keine negativen Auswirkungen identifiziert. Auch durch den Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Tätigkeiten ergeben sich keine erkennbaren negativen Folgen für betroffene Gemeinschaften.
Stattdessen ergeben sich ausschließlich positive Wirkungen, insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Steigerung der Standortattraktivität sowie durch positive Gesundheits- und Sicherheitseffekte, die durch intelligentes Produktdesign gefördert werden. Diese Auswirkungen betreffen insbesondere Gemeinschaften in der Nähe der Betriebsstandorte, die von der wirtschaftlichen Stabilität und den Beschäftigungsmöglichkeiten profitieren. Alle betroffenen Gemeinschaften sind bereits in den allgemeinen Nachhaltigkeitsangaben gemäß ESRS 2 berücksichtigt.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
POLYTEC hat derzeit keine spezifischen Konzepte für betroffene Gemeinschaften beschlossen, da im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ausschließlich positive Auswirkungen identifiziert wurden und keine wesentlichen Risiken oder Chancen bestehen. Es wird jedoch eine laufende Überprüfung im Rahmen zukünftiger Wesentlichkeitsanalysen erfolgen.
Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
POLYTEC hat kein allgemeines Verfahren zur systematischen Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinschaften eingerichtet. Es wird eine laufende Überprüfung der Relevanz im Rahmen zukünftiger Wesentlichkeitsanalysen erfolgen.
Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Betroffene Gemeinschaften können ihre Anliegen oder Bedürfnisse über das öffentlich zugängliche Hinweisgeberportal des Unternehmens auf der POLYTEC Homepage äußern, vgl. hierzu ESRS G1-1.
Zudem wird von Geschäftspartnern im Rahmen des POLYTEC Verhaltenskodexes für Lieferanten erwartet, dass sie eigene Beschwerdemechanismen implementieren und ihre betroffenen Gemeinschaften über deren Nutzungsmöglichkeiten informieren.
Über das externe Hinweisgeberportal sind im Berichtszeitraum zwei Meldungen eingelangt, welche von den verantwortlichen Personen geprüft und den zuständigen Mitarbeiter:innen zur Bearbeitung und Aufklärung des Sachverhalts weitergeleitet wurden. Den Meldenden wurde im Anschluss entsprechend rückgemeldet. Durch das Einlangen von Meldungen, deren interner Bearbeitung und entsprechender Rückmeldung an den Hinweisgeber kann die Wirksamkeit des Meldekanals sichergestellt und bestätigt werden.
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
POLYTEC hat derzeit keine Maßnahmen für betroffene Gemeinschaften beschlossen. Es wird eine laufende Überprüfung der Relevanz im Rahmen zukünftiger Wesentlichkeitsanalysen erfolgen.
Kennzahlen und Ziele
Da dieser Nachhaltigkeitsaspekt aufgrund der Ergebnisse aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht im Fokus unserer Strategie liegt, werden derzeit keine messbaren Kennzahlen und Ziele abgeleitet.
Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Da POLYTEC im Bereich der betroffenen Gemeinschaften ausschließlich positive Auswirkungen identifiziert und keine wesentlichen Risiken festgestellt hat, wurden keine messbaren ergebnisorientierten Ziele festgelegt. Es wird eine laufende Überprüfung der Relevanz im Rahmen zukünftiger Wesentlichkeitsanalysen erfolgen.
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Das Unternehmen hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse festgestellt, dass keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer entstehen und diese ausschließlich von den positiven Auswirkungen seiner Produkte profitieren. Diese positiven Effekte resultieren im Wesentlichen aus intelligentem Produktdesign, die das Unfallrisiko verringern und die Benutzerfreundlichkeit erhöhen können. Betroffene Verbraucher und Endnutzer sind in erster Linie Unternehmen der Automobilindustrie, die unsere Produkte weiterverarbeiten oder in ihre Endprodukte integrieren. Diese positiven Effekte sind nicht auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt, sondern treten überall dort auf, wo die Produkte eingesetzt werden.
Da das Unternehmen Produkte im Kundenauftrag entwickelt und herstellt, liegt die Produktverantwortung für den Endverbraucher bei den Kunden von POLYTEC. Im Automotive-Bereich werden diese Produktdaten in der IMDS-Datenbank (International Material Data System) erfasst.
Da das Unternehmen ausschließlich physische Produkte im Kundenauftrag herstellt und keine Dienstleistungen anbietet, die personenbezogene Daten verarbeiten oder die Privatsphäre der Verbraucher und Endnutzer betreffen, ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf deren Recht auf Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf freie Meinungsäußerung oder Nichtdiskriminierung.
Da das Unternehmen überwiegend Komponenten für Fahrzeuge herstellt und keine fertigen Endprodukte vertreibt, sind Verbraucher und Endnutzer nicht auf produktbezogene Handbücher zur sicheren Nutzung angewiesen. In den wenigen Fällen, in denen Produktetiketten erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben sind, werden diese entsprechend angebracht. Durch den Einbau der Produkte in die Endprodukte der Kunden liegt die Verantwortung für weiterführende Verbraucherinformationen bei diesen.
Es besteht keine unmittelbare Interaktion mit besonders schutzbedürftigen Verbrauchergruppen wie Kindern oder finanziell schutzbedürftigen Personen, da das Unternehmen überwiegend Komponenten für Fahrzeuge herstellt und keine direkten Endprodukte an Verbraucher vertreibt. Zudem werden keine Marketing- oder Verkaufsstrategien eingesetzt, die sich gezielt an diese Gruppen richten. Durch die Einhaltung höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards wird sichergestellt, dass keine gesundheitlichen Risiken von den Produkten ausgehen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 hat das Unternehmen keine Verbraucher oder Endnutzer identifiziert, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder einem besonderen Schadensrisiko ausgesetzt sein könnten.
Das Unternehmen bewertet die Wirksamkeit der Einbeziehung von Kunden und Endnutzern indirekt durch den kontinuierlichen Austausch der Sales-Verantwortlichen mit den Kunden sowie durch die Analyse von Marktanforderungen und Kundenrückmeldungen. Da keine wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert wurden, bestehen keine spezifischen Vereinbarungen oder Maßnahmen zur weiteren Zusammenarbeit mit Endnutzern.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Da das Unternehmen für Verbraucher und Endnutzer ausschließlich positive Auswirkungen identifiziert und keine wesentlichen Risiken oder Chancen festgestellt hat, wurden keine spezifischen Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf diesen Nachhaltigkeitsaspekt beschlossen.
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden auch die Sichtweisen relevanter Stakeholder berücksichtigt. Die Einbindung von Verbrauchern und Endnutzern erfolgte dabei indirekt über unsere Sales-Verantwortlichen, die als Schnittstelle zu den Kunden fungieren, mit ihnen in ständigem Austausch stehen und wertvolle Einblicke in deren Anforderungen und Bedürfnisse liefern konnten. Eine direkte Zusammenarbeit mit Endnutzern oder deren rechtmäßigen Vertretern war indes nicht erforderlich, da keine wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert wurden, die spezifische Maßnahmen erforderlich machen würden.
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Verbraucher und Endkunden können ihre Anliegen oder Bedürfnisse über das öffentlich zugängliche Hinweisgeberportal des Unternehmens äußern.
Zudem erwarten wir auch von unseren Kunden, dass sie eigene Beschwerdemechanismen implementieren und ihre Kunden und Endverbraucher über deren Nutzungsmöglichkeiten informieren.
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Da das Unternehmen für Verbraucher und Endnutzer ausschließlich positive Auswirkungen identifiziert und keine wesentlichen Risiken oder Chancen festgestellt hat, wurden keine spezifischen Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf diesen Nachhaltigkeitsaspekt beschlossen. Ein Zeitrahmen für die Einführung solcher Konzepte oder Maßnahmen ist nicht vorgesehen.
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Da das Unternehmen für Verbraucher und Endnutzer ausschließlich positive Auswirkungen identifiziert und keine wesentlichen Risiken oder Chancen festgestellt wurden, hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten Ziele in diesem Bereich festgelegt. Dementsprechend ist auch nicht die Einrichtung von Verfahren zu diesem Zweck, die Festlegung von Zielvorgaben oder Indikatoren zur Fortschrittsbewertung oder die Festlegung einer Messung von Fortschritten vorgesehen.

4. Governance-Informationen
ESRS G1 Unternehmensführung
Governance
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen großen Einfluss auf Nachhaltigkeitsstrategie und -organisation in der POLYTEC GROUP. Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und damit verbundene Chancen und Risiken in Bezug auf Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein. Die Einbettung und Unterstützung der ESG-Agenden im oberen Management sowie in allen Bereichen der Organisation tragen maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung der Ziele und der Weiterentwicklung der ambitionierten Nachhaltigkeitsstrategie der POLYTEC GROUP bei. Der Aufsichtsrat mit seinen Ausschüssen entwickelt mit und überwacht die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie durch den Vorstand und das Unternehmen in Bezug auf die Erfüllung der Compliance-Anforderungen und die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG hat entsprechend dem österreichischen Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. In diesem wird laufend über strategische Schwerpunkte der Prüfungstätigkeit und die Arbeitsweise des Ausschusses angesichts neuer gesetzlicher Anforderungen beraten und obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts und der Berichterstattung in Bezug auf das österreichische Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Vorstand den Prüfungsausschuss regelmäßig über aktuelle Neuerungen in der europäischen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und über den Fortgang der laufenden Maßnahmen wie Einrichtung weiterer Managementprozesse zur Datenerhebung und über die Ergebnisse der aus der Durchführung der Analyse zur doppelten Wesentlichkeit ermittelten Risiken unterrichtet.

Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Der langjährige Unternehmenserfolg der POLYTEC GROUP fußt auf drei strategischen Säulen, deren grundlegende Ausrichtung auch im Rahmen der jüngsten organisatorischen Reformen des Unternehmens unter dem Stichwort „CORE“ größtenteils unangetastet blieb. Die Leitlinien sind in den drei Säulen
Marktposition in der Kunststoffindustrie stärken
neue Technologien und Anwendungen entwickeln
auf Kundennutzen fokussieren
zusammengefasst. Schwerpunkte der ersten Säule sind ein übergreifendes Geschäftsverständnis im Sinne eines „ONE POLYTEC“, die Umsetzung permanenter Prozessoptimierungen und das Grundverständnis eines „Good Place To Work“. Ergänzt wird dies durch die Erbringung laufender Innovationen als Erfolgsfaktor, nachhaltige Unternehmensaktivitäten und die Förderung breiter Technologie- und Fertigungseffizienz sowie die Erlangung höchster Kundenzufriedenheit und optimale Produktlösungen. Durch die Unternehmensstrategie wird die POLYTEC Unternehmenskultur gefordert und gefördert. Ergänzend zieht sich das Leitbild mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit, Personal und Kundenfokus durch die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe.
Zur Förderung der Unternehmenskultur wurden in den letzten Jahren wesentliche Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich ergriffen:
Dies betrifft vor allem den im Geschäftsjahr 2017 veröffentlichen und zuletzt im Februar 2024 überarbeiteten POLYTEC Verhaltenskodex, der erstmals Grundlagen und Rahmenbedingungen aller geschäftlichen Aktivitäten skizzierte einschließlich erster Vorgaben zu Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung. Der Kodex wurde in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet und an die obligatorischen und insbesondere nachhaltigkeitsbezogenen, europäischen Rahmenbedingungen sowie das POLYTEC Unternehmensleitbild angepasst. Mittlerweile enthält der Kodex generelle Angaben zu Unternehmenskultur, Datenschutz, Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie Cyberkriminalität, dem Beschwerdemanagement sowie zur sozialen und ökologischen Verantwortung aller Stakeholder. Durch die kürzlich erfolgte Veröffentlichung der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten der POLYTEC GROUP werden die ESG-Agenden zur Einhaltung von Menschenrechten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie im eigenen Geschäftsbereich weiter konsequent vorangetrieben.
Jeder Mitarbeiter:in wird bei Eintritt in das Unternehmen im Rahmen des Onboarding-Prozess und im Nachhinein in regelmäßigen Abständen auf den Verhaltenskodex und die Menschenrechtserklärung über das interne POLYTEC Lernmanagementsystem geschult. Verhaltenskodex und Menschenrechtserklärung sind im internen Informationsmanagement für alle Mitarbeiter und auf der Website von POLYTEC veröffentlicht und damit allen Stakeholdern zugänglich.
Das Konzept zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung enthält insbesondere
die intensive, laufende web-basierte Schulung der Mitarbeiter und Sensibilisierung über die Inhalte der Antikorruptionsrichtlinie sowie die negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und eventuell persönliche Haftungen jeder Mitarbeiter:in seit dem Geschäftsjahr 2022
die Einrichtung von Kontrollen im internen Kontrollsystem zur Verhinderung entsprechender Handlungen zu aktiver und passiver Bestechung
die Einrichtung in- und externer Meldekanäle zur Aufdeckung entsprechender Geschäftsvorfälle.
Für die Maßnahmen zur Förderung der Unternehmenskultur waren keine wesentlichen operativen Ausgaben notwendig bzw. lediglich die laufenden Kosten für Einrichtung und Unterhaltung des gruppenweit genutzten Lernmanagementsystems.
Begründung, Entwicklung und Förderung der Unternehmenskultur
Grundlegende Governance-Informationen zur POLYTEC Holding AG ergeben sich aus deren Satzung.
Der Verhaltenskodex ist fester Bestandteil bei allen gegenwärtigen und zukünftigen Aktivitäten, Entscheidungen und Strategien der POLYTEC GROUP. Eine wesentliche Kernaufgabe unserer Mitarbeiter:innen ist die Schonung der Ressourcen, die Verminderung bzw. Vermeidung von Umweltbelastungen durch den Einsatz bestverfügbarer und wirtschaftlich sinnvoller Technologien sowie die kontinuierliche Verbesserung der umwelt- und energiebezogenen Leistung einschließlich der Einhaltung von Energie- und Materialeffizienz zur effizienten und erfolgreichen Umsetzung der POLYTEC Nachhaltigkeitsstrategie. Die Sensibilität der Mitarbeiter:innen auf die Einhaltung von Nachhaltigkeitsagenden im eigenen Verantwortungsbereich wird durch Newsletter laufend geschärft. Eine Richtlinie zum Nachhaltigkeitsmanagement befindet sich in Erarbeitung; diese wird die Vorgaben zur Umsetzung der POLYTEC Nachhaltigkeitsstrategie, deren Steuerung und Nachverfolgung sowie die Prozesse, die zum Nachhaltigkeitsreporting und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt werden, enthalten. Die Richtlinie soll den Führungskräften und den Mitarbeiter:innen als schriftlicher Orientierungsrahmen dienen, um Nachhaltigkeit im eigenen Verantwortungsbereich und im eigenen Tätigkeitsfeld noch stärker in den Vordergrund zu rücken und die POLYTEC GROUP unterstützen, noch effizienter nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie der POLYTEC GROUP, deren Umsetzung und Fortentwicklung wird anhand der relevanten Kennzahlen, die durch die bereits installierten Prozesse laufend in entsprechende Dashboards eingeliefert werden, bewertet und nachverfolgt.
Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung Korruption und Bestechung
Die Compliance-Funktionen im Unternehmen wirken darauf hin, dass innerhalb der POLYTEC GROUP im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Der Vorstand identifiziert und bewertet gemeinsam mit dem Risikomanagement die möglichen Risiken aus in- und externen strafbaren Handlungen im Rahmen einer jährlich zu aktualisierenden Risikoanalyse; ergänzend führt die interne Revision risikoorientierte Kontrollen durch. Durch die regelmäßigen Schulungen auf die Antikorruptionsrichtlinie sind die Mitarbeiter:innen ausführlich sensibilisiert, das Risiko wird als äußerst gering eingestuft.
Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Gemäß der geltenden Antikorruptionsrichtlinie ist allen Mitarbeiter:innen sowohl das direkte als auch das indirekte Anbieten oder Annehmen von Vorteilen streng verboten, insbesondere, soweit dadurch Geschäftstransaktionen in unzulässiger Weise beeinflusst werden sollen oder auch nur ein derartiger Eindruck entstehen könnte. Vorteilsgewährungen sind insbesondere Geschenke von nicht nur geringem Wert, Einladungen und Bewirtungen, die über die geschäftsüblichen Gepflogenheiten hinausgehen sowie Einkaufsmöglichkeiten zu nicht fremdüblichen Konditionen. Zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind die konsequente Schulung der Mitarbeiter:innen und die Schließung eventueller Lücken durch ein funktionierendes internes Kontrollsystem probate Mittel.

Einrichtung von Meldekanälen, Schutz der Hinweisgeber
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter:innen aufgefordert, bei Kenntnis über jedwede Missstände, Beschwerden und Verletzungen sowie bei einem bloßen Verdacht eines Verstoßes Meldungen über die vorhandenen Hinweisgeberportale abzugeben. Für die POLYTEC GROUP ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden, denn der Schlüssel zum Unternehmenserfolg basiert vor allem auf Rechtschaffenheit, Ethik und der persönlichen Verantwortung jedes Einzelnen.
Für sämtliche Mitarbeiter:innen der POLYTEC GROUP wurde auf Basis der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits im Dezember 2021 ein internes Hinweisgeberportal installiert. Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Meldungen anonym abzusetzen. Zusätzlich wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ein weiteres Hinweisgeberportal installiert, welches neben Mitarbeiter:innen der POLYTEC GROUP auch sämtlichen Kunden, Lieferanten und sonstigen externen Stakeholdern über die Homepage der POYLTEC GROUP zur Verfügung steht.
Alle einlangenden Meldungen werden von der Rechtsabteilung zentral bearbeitet. Unabhängig des gewählten Meldekanals werden sämtliche Meldungen streng vertraulich und ausschließlich nach dem need-to-know-Prinzip bearbeitet; der Schutz der Whistleblower hat oberste Priorität. Bei nicht vorsätzlich falschen Hinweisen drohen den Hinweisgebern keine Nachteile.
Zur Unterrichtung der Mitarbeiter:innen über beide Kanäle wurde im IMS eine eigene Whistleblowing-Richtlinie veröffentlicht. Diese wird im Rahmen des Onboarding-Prozesses allen neuen Mitarbeiter:innen mit PC-Zugang über das Lernmanagementsystem verpflichtend zugeordnet, deren Kenntnisnahme überwacht, dokumentiert und nachverfolgt. Mitarbeiter:innen ohne PC-Zugang wird die Richtlinie in Papierform ausgehändigt.
Aufgrund der Anonymität der Meldung durch eigene Mitarbeiter:innen sind diese zwingend vor allfälligen Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Für den Fall, dass die Weitergabe von Informationen dazu führen kann, dass die Identität des Whistleblowers (z. B. aufgrund des Inhalts der Meldung oder anderer Umstände des konkreten Sachverhalts) offengelegt werden würde, ist vorab die Zustimmung des Whistleblowers zu dieser Vorgehensweise einzuholen.
Interne Schulungen zur Unternehmensführung
POLYTEC hat im Zuge der Einführung des IMS im Geschäftsjahr 2020 den Schulungsplan überarbeitet und erweitert. Neu eintretenden Mitarbeiter:innen mit PC-Zugang werden im Zuge des Onboardings mehrere compliance-relevante Schulungen (u. a. zum Verhaltenskodex, zur Antikorruptionsrichtlinie, zur Compliance-Richtlinie, zur Whistleblowing-Richtlinie, zur Befugnisrichtlinie und zum Datenschutz) zugewiesen, deren Absolvierung in der Regel innerhalb des ersten Monats zu erfolgen hat. Ein Großteil der Schulungen wird den Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Onboarding in regelmäßigen Abständen (jährlich oder alle zwei Jahre) erneut zugewiesen, um die Inhalte in Evidenz zu halten. Mitarbeiter:innen ohne PC-Zugang erhalten diese Informationen in Papierform.
Einmal pro Monat werden automatisiert Schulungsberichte an zentrale Stellen im Konzern versendet, welche detaillierte Informationen zu den jeweiligen Schulungen inkl. Absolvierungsgrad enthalten. Abhängig von der Absolvierungsquote werden anlassbezogen unterschiedliche Maßnahmen gesetzt, um die Quote zu verbessern und die sachgerechte Unterrichtung.
Darüber hinaus werden anlassbezogen und auf Anfrage einzelner Unternehmensbereiche weiterführende Schulungen zu bestimmten (Rechts)Gebieten erstellt und abgehalten.
Gefährdung in Bezug auf Korruption und Bestechung
POLYTEC sieht ein insgesamt geringes Risiko im Konzern insbesondere in Bezug auf Korruption, aber auch auf Bestechung. Dies resultiert aus den Besonderheiten der Automobilindustrie, die durch einen stark preisgetriebenen Wettbewerb und eine absolute Abhängigkeit der Automobilzulieferer von den Herstellern geprägt ist. Aufgrund der internen Kontrollprozesse und dem unbaren Zahlungsverkehr bei POLYTEC ist das Anerbieten von Vorteilen grundsätzlich nicht möglich. Das Risiko für ein passives Bestechen der Mitarbeiter:innen durch einen Hersteller ist aufgrund des Überangebots von Automobilzulieferern quasi nicht existent.
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Zur Vermeidung von Zahlungsverzug gegenüber unseren Lieferanten hat POLYTEC klare, automatisierte Rechnungsprüfungs- und Zahlungsprozesse eingeführt, die eine pünktliche Prüfung und Freigabe von Rechnungen und deren Zahlungen sicherstellen. Zu den Inhalten werden die Mitarbeiter:innen regelmäßig über das Lernmanagementsystem geschult. Ein Frühwarnsystem und regelmäßige Finanzplanungsprozesse helfen dabei, potenzielle Verzögerungen rechtzeitig zu erkennen. Unklarheiten in der Rechnungsprüfung werden zeitnah an die Lieferanten adressiert. Daneben sind flexible Zahlungsvereinbarungen bei unerwarteten finanziellen Engpässen eine Möglichkeit, Konflikte zu vermeiden. Ein systematisches Reporting wird regelmäßig erstellt und notwendige Maßnahmen veranlasst. Ergänzend kommen moderne Finanzierungsmodelle zum Einsatz.
Beziehungen zu Lieferanten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
Zur sorgfältigen Auswahl der Lieferanten wurden im Unternehmen ein Verhaltenskodex für Lieferanten und weitere Richtlinien und Prozesse zur Lieferantenauswahl und -bewertung im Rahmen von Audits und Lieferantenselbstauskünften implementiert. Neue Lieferanten haben sich vor Vertragsklarheit bzw. Beauftragung zur Einhaltung des Kodex´ und der im Detail aufgeführten sozialen und umweltrechtlichen Mindeststandards in Übereinstimmung mit international anerkannten Abkommen zu verpflichten. Im Rahmen des ab dem 1. Jänner 2024 für die deutschen Standorte der POLYTEC GROUP in Kraft getretenen deutschen LkSG werden seit 2023 Risikoanalysen für alle Lieferanten durchgeführt, bei der die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken unserer Lieferanten berücksichtigt werden. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein durchgängiger digitaler Prozess unter durch Zuhilfenahme eines externen Tools zur gruppenweiten Zertifizierung sämtlicher Lieferanten implementiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine wesentlichen Geschäftsvorfälle oder ESG-Verstöße im Lieferantenumfeld identifiziert.
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
POLYTEC überprüft durch ihre Compliance-Funktionen und über die - über die Hinweisgeberportale eingegangenen - Meldungen laufend allfällige Risiken zur Entstehung von Korruption und Bestechung. Tatsächliche Fälle oder Interessenkonflikte sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht bekannt geworden. Sollte es zu entsprechenden Fällen kommen, würden die Fälle entsprechend aufbereitet und den Behörden gemeldet werden; die Mitarbeiter:innen selbst hätten mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen. Die Mitarbeiter:innen sind über allfällige Konsequenzen bei entsprechenden Fehlverhalten aufgrund der Schulungen informiert. Die interne Revision ist dem Zentralbereich des Vorstands zugeordnet und von der betroffenen Management-Kette der Business Lines getrennt. Der Bericht über die Ergebnisse der Risikoerhebung und allfällige Vorfälle durch die Compliance-Funktionen an den Vorstand ist zwei Mal jährlich und anlassbezogen vorgesehen. Allfällige Informationen würden im Rahmen der Compliance-Berichterstattung an den Aufsichtsrat weitergeleitet werden.
Der aktuelle Absolvierungsgrad der über das Schulungssystem nachverfolgbaren Antikorruptionsschulungen betrug zum 31.12.2024 98%. Als risikobehaftete Mitarbeiter:innen werden sämtliche Mitarbeiter:innen mit PC Zugang eingestuft. Der Vorstand wird, wie jede andere Mitarbeiter:in in der POLYTEC GROUP, über das Lernmanagementsystem regelmäßig geschult.
Risikobehaftete Funktionen
Geschäftsführung
Abdeckung durch Schulungen
 
 
Insgesamt
1.193
9
Geschulte Personen insgesamt
1.176
5
Schulungsmethode und Dauer
 
 
Präsenzschulungen
0 Stunden
0 Stunden
Computerbasierte Schulungen
0,5 Stunden
0,5 Stunden
Freiwillige computerbasierte Schulungen
0 Stunden
0 Stunden
Häufigkeit
 
 
Wie häufig sind Schulungen erforderlich?
Onboarding; danach alle 2 Jahre
Onboarding; danach alle 2 Jahre
Behandelte Themen
 
 
Antikorruption als Teil von Compliance
X
X
Folgen von Korruption
X
X
Umgang mit Interessenskonflikten
X
X
Kernwerte von POLYTEC
X
X
Erwartungshaltung bei POLYTEC
X
X
Geschenkannahme
X
X
Konsequenten bei Fehlverhalten
X
X
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
Es gab keine Verurteilungen und sohin auch keine Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Antikorruptionsrichtlinie enthält alle Vorgaben, die die Mitarbeiter:innen zu gesetzeskonformem Verhalten anweisen und sämtliche Maßnahmen, die bei Verstößen zu ergreifen sind.
Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken
Das Unternehmen benötigt durchschnittlich rund 13 Tage, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen. Die Auswertung beinhaltet aber auch Rechnungen, die zu beanstanden waren oder deren Fälligkeit noch nicht eingetreten war; hier erfolgen regelmäßig keine Korrekturen im System, die zu einer Verkürzung der Überfälligkeit führen müsste. Gegenläufig werden Rechnungen auch fallweise vorfällig bezahlt, soweit z. B. Skonti vereinbart wurden.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Zahlungsfrist nach Fälligkeit wurden aus ca. 80% der gruppenweit genutzten Buchhaltungssysteme die Tage nach Fälligkeit systemseitig extrahiert und der repräsentative Durchschnitt von rund 13 Tagen ermittelt.
Gemäß der aktuell geltenden allgemeinen Einkaufsbedingungen sind Zahlungen, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 45 Tagen nach Ab- bzw. Übernahme des Liefergegenstandes und Erhalt der Originalrechnung mit Abzug von 3% Skonto oder 90 Tage netto Kassa fällig. Anzahlungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Bankgarantie.
Es sind derzeit keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug anhängig.
Hörsching, am 1. April 2025
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Peter Bernscher, MBA
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender – CCO
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
GEMÄSS § 124 ABS 1 Z 3 BÖRSEG 2018
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Hörsching, am 1. April 2025
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Ressortzuständigkeit: Unternehmensstrategie, Beteiligungsmanagement, Recht, IT, Corporate Communications, Nachhaltigkeit
Peter Bernscher, MBA
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender – CCO
Ressortzuständigkeit: Sales, Engineering, Marketing, Einkauf, Personal
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Ressortzuständigkeit: Operations, Program Management, Operations Services
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO
Ressortzuständigkeit: Finanzen, Controlling, Treasury, Rechnungswesen, Investor Relations
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der
POLYTEC Holding AG,
Hörsching,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
Siehe Anhang Punkt D. 9, D. 18, E. 8, E. 9.
Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr 2024 hat die POLYTEC Holding AG Anhaltspunkte für eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen identifiziert.
Die durch den erzielbaren Betrag (ermittelt durch den Wertminderungstest der betroffenen zahlungsmittegenerierenden Einheit) zu deckenden Buchwerte betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 232.025. Für den Wertminderungstest wird die Bewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die von zukünftigen Ergebniserwartungen abhängig sind, unter Anwendung von aus Marktdaten abgeleiteten Diskontierungszinssätzen durchgeführt.
Diese Bewertung ist mit bedeutenden Schätzunsicherheiten insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wie folgt beurteilt:
Um die Angemessenheit der Planungen beurteilen zu können, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die verwendeten Annahmen mit der historischen Entwicklung abgeglichen. Wir haben die der Bewertung zugrunde gelegten Ergebniserwartungen sowie Investitionen mit dem vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget samt Mittelfristplanung abgeglichen. Zudem haben wir die Annahmen in Gesprächen mit dem Management erörtert und uns in diesem Zuge ein Verständnis darüber verschafft, wie historische Erfahrungen die Planung des Managements beeinflussen.
Wir haben die interne Kontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung erhoben und auf dessen Ausgestaltung und Implementierung evaluiert.
Wir haben die vom Management durchgeführte Analyse der internen und externen Indikatoren für eine mögliche Wertminderung überprüft
Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der ermittelten Diskontierungssätze sowie das Berechnungsmodell des Werthaltigkeitstests beurteilt. Wir haben kritisch gewürdigt, ob die langfristige Entwicklung des Rentabilitätsniveaus in der Rentenphase im Vergleich mit den in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen und der Entwicklung in der Mittelfristplanung konsistent und plausibel erscheint. Auch haben wir die Plausibilität und Konsistenz von Key Performance Indicators im Mittelfristplanungszeitraum gewürdigt Diese Prüfungshandlungen haben wir unter Beiziehen unserer Bewertungsspezialisten vorgenommen.
Wir haben die Angemessenheit der gewählten Cash-Generating Unit überprüft. Zusätzlich haben wir untersucht, ob die erforderlichen Angaben im Anhang alle notwendigen Erläuterungen enthalten sowie ob die wesentlichen Schätzunsicherheiten angemessen beschrieben sind.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. September 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AuftragsverantwortlicheR Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.
Linz
4. April 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Gerold Stelzmüller
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
CORPORATE
GOVERNANCE
1. BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Wesentliche Elemente einer gelebten Corporate-Governance-Kultur sind hohe Transparenz für alle Stakeholder:innen sowie eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zu deren Umsetzung sind eine effiziente Zusammenarbeit der Organe, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene Unternehmenskommunikation notwendig.
Die POLYTEC Holding AG bekennt sich seit ihrem Börsegang zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils letztgültigen Fassung. Die Angaben und Erklärungen in diesem Corporate-Governance-Bericht gemäß § 243c und § 267b UGB basieren auf dieser Fassung. Der komplette Wortlaut des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance www.corporate-governance.at abrufbar.
Die POLYTEC Holding AG erfüllte im Geschäftsjahr 2024 sämtliche verbindlichen L-Regeln („Legal Requirement“) sowie alle C-Regeln („Comply or Explain“) des Österreichischen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der
C-Regeln 53, 54, 62 und 83. Entsprechend den in Anhang 1 des Kodex angeführten Leitlinien für die Einordnung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats haben sich mittlerweile vier Mitglieder des Aufsichtsrats, davon drei aufgrund der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, für nicht unabhängig erklärt. Insofern ist die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats entgegen der C-Regel 53 nicht unabhängig. Aufgrund der vorstehenden Verschiebung sind seit dem Geschäftsjahr 2022 auch die Kriterien der C-Regel 54 nicht mehr erfüllt, da während des Geschäftsjahres 2024 nurmehr Reinhard Schwendtbauer - bis zu dessen Zurücklegung seines Aufsichtsratsmandates mit Wirkung zum 16. Dezember 2024 - als unabhängiges Mitglied bestellt war. Sohin gehören nicht mehr mindestens zwei unabhängige Mitglieder dem Aufsichtsrat an, die zusätzlich nicht mit mehr als 10% an der Gesellschaft beteiligt sind.
Daneben soll die Gesellschaft gemäß der C-Regel 62 die Einhaltung der C-Regeln des Kodex regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, durch eine externe Institution evaluieren lassen, was bislang nicht erfolgt ist. Die Gesellschaft begründet die Nichtumsetzung dieser Regel mit den damit verbundenen Kosten, ist jedoch gleichzeitig davon überzeugt, dass durch die intern durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen die Einhaltung der C-Regel 62 und die
erforderliche Transparenz sichergestellt ist. Weiters soll die Abschlussprüferin auf Grundlage der vorgelegten Dokumente die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements
gemäß der C-Regel 83 beurteilen und dem Vorstand dazu berichten. Die Gesellschaft hatte die Prüfung des Risikomanagementsystem ursprünglich für 2024 erstmals beauftragt. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2024 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse und deren freiwilligen prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüferin findet derzeit die Überarbeitung und Aktualisierung des aktuellen Risikomanagementhandbuchs und der Risikomatrix statt; im Jahr 2025 ist die Prüfung der Funktionsfähigkeit des
Risikomanagementsystems durch die Abschussprüferin geplant.
Der Corporate-Governance-Bericht des Geschäftsjahres 2024 ist auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der POLYTEC Holding AG www.polytec-group.com öffentlich zugänglich.
2. ORGANE DER POLYTEC HOLDING AG
VORSTAND
ORGANISATION UND ARBEITSWEISE DES VORSTANDS
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG besteht gemäß
ihrer Satzung aus einer, zwei, drei, vier oder fünf Personen. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der vom Aufsichtsrat zu beschließenden Geschäftsordnung.
In der Geschäftsordnung sind unter anderem die Zusammenarbeit untereinander, die Geschäftsverteilung im Vorstand sowie die zustimmungspflichtigen Geschäfte geregelt. Die Kompetenzverteilung des Vorstands ist bei den Funktionsbeschreibungen angegeben.
Die Mitglieder des Vorstands stehen in ständigem und engem Informationsaustausch, um den Unternehmensfortschritt zu beurteilen und die notwendigen Entscheidungen zeitnah zu treffen. Der Vorstand der POLYTEC Holding AG hält in der Regel alle zwei Wochen Vorstandssitzungen über die aktuelle Entwicklung der POLYTEC GROUP ab. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, umfassend und zeitnah über den Gang der Geschäfte einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die Lage des Unternehmens unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung des Konzerns. Bei wichtigen Anlässen wird dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich berichtet bzw. steht dieser regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und werden laufend die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement der Gesellschaft erörtert. Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der
Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und damit verbundene Chancen und Risiken in Bezug auf Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein.
Alle im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands wurden in der 24. Ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2024 mit der erforderlichen Mehrheit entlastet.
VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND DER
POLYTEC HOLDING AG
Der Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG hat in seiner
außerordentlichen Sitzung vom 18. November 2024
Martin Resch mit Wirkung zum 1. Jänner 2025 zum Vorstand bestellt. Martin Resch übernimmt als COO den
bislang von Markus Huemer interimistisch wahrgenommenen Aufgabenbereich Operations. Martin Resch bringt wertvolle Erfahrungen in Sachen Operations und Lean
Management von Magna Powertrain mit, wo er als General Manager und Geschäftsführer für Fertigungswerke mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen verantwortlich war. Im
Geschäftsjahr 2024 leitete Martin Resch als Managing
Director Operations North bereits wesentliche Produktionsgesellschaften der POLYTEC GROUP.
Die Funktionsperiode des Vorstandsmitglieds Martin Resch endet zum 31. Dezember 2027, die Funktionsperioden aller übrigen Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2026.
Die Mitglieder des Vorstands der POLYTEC Holding AG
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Markus Huemer (CEO/COO)
Geburtsjahr: 1981
Vorstandsvorsitzender
Erstbestellung: 1. Jänner 2014
Ende der laufenden Funktions-
periode: 31. Dezember 2026
Ressortzuständigkeit:
Unternehmensstrategie, Beteiligungsmanagement, Recht, IT, Corporate Communications, Operations, Nachhaltigkeit, Projekt Management, Operational Excellence
Aufsichtsratsmandate: GlobeAir AG
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Peter Bernscher (CCO)
Geburtsjahr: 1968
Stellvertretender Vorstands-
vorsitzender
Erstbestellung: 1. August 2018
Ende der laufenden Funktions-
periode: 31. Dezember 2026
Ressortzuständigkeit:
Sales, Engineering, Marketing,
Einkauf, Personal
Aufsichtsratsmandate: keine
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Markus Mühlböck (CFO)
Geburtsjahr: 1986
Mitglied des Vorstands
Erstbestellung: 17. Juli 2023
Ende der laufenden Funktions-
periode: 31. Dezember 2026
Ressortzuständigkeit:
Finanzen, Controlling, Treasury, Rechnungswesen, Investor Relations
Aufsichtsratsmandate: keine
AUFSICHTSRAT
ORGANISATION UND ARBEITSWEISE DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats sind die Gesetze und Verordnungen wie insbesondere das Aktien- sowie Börsegesetz, wie sie für in Österreich börsenotierte Gesellschaften anzuwenden sind. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichtet. Bei den unternehmensinternen Regelungen sind primär die Satzung und die Geschäftsordnung bedeutsam. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der POLYTEC Holding AG aus mindestens drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit einmal jährlich einer Selbstevaluierung zu unterziehen.
Alle im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in der 24. Ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2024 mit der erforderlichen Mehrheit entlastet.
VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT DER
POLYTEC HOLDING AG
Reinhard Schwendtbauer hat aufgrund der Übernahme der Funktion als Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG und den damit einhergehenden Fit & Proper-Anforderungen sein Mandat im Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG mit Wirkung zum 16. Dezember 2024 zurückgelegt. Reinhard Schwendtbauer war seit 2010
Mitglied des Aufsichtsrats der POLYTEC Holding AG und hat in dieser Funktion wesentlich zur positiven Entwicklung des Unternehmens beigetragen.
DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS DER POLYTEC HOLDING AG
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Friedrich
Huemer
Geburtsjahr: 1957
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jahr der Erstbestellung: 2021
Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2024
Aufsichtsratsmandate: Keine
Nicht unabhängig
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Fred
Duswald
Geburtsjahr: 1967
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jahr der Erstbestellung: 2006
Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2024
Aufsichtsratsmandate: Keine
Nicht unabhängig
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Manfred
Trauth
Geburtsjahr: 1948
Mitglied des
Aufsichtsrats
Jahr der Erstbestellung: 2007
Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2024
Aufsichtsratsmandate: Keine
Nicht unabhängig
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Viktoria
Kickinger
Geburtsjahr: 1952
Mitglied des
Aufsichtsrats
Jahr der Erstbestellung: 2006
Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2024
Aufsichtsratsmandate: Keine
Nicht unabhängig
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Reinhard
Schwendtbauer
Geburtsjahr: 1972
Mitglied des
Aufsichtsrats
Jahr der Erstbestellung: 2010
Niederlegung des Mandats mit
Wirkung zum
16. Dezember 2024
Aufsichtsratsmandate: Keine
Unabhängig

UNABHÄNGIGKEIT DES AUFSICHTSRATS
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das
Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats hat gemäß C-Regel 53 unabhängig zu sein.
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Beurteilung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds an folgenden Leitlinien, die jenen im Anhang des Österreichischen
Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung entsprechen:
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder
einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein
Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr
unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft
gewesen sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen einer solchen Anteilseigner:in vertreten.
Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienan-
gehörige:r (direkte Nachkommen, Ehegatt:innen, Lebensgefährt:innen, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten,
Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bekennen sich zu den
Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53. Für nicht unabhängig erklären sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats aufgrund seiner Verwandtschaftsbeziehung zum
Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft und Fred Duswald, Manfred Trauth sowie Viktoria Kickinger aufgrund der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Aufgrund
dessen waren im Geschäftsjahr 2024 auch die Kriterien
der C-Regel 54 nicht erfüllt, da nurmehr Reinhard Schwendtbauer (bis zur Zurücklegung seines Mandates im Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG am 16. Dezember 2024) als unabhängiges Mitglied bestellt war, das nicht
Anteilseigner der Gesellschaft mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist. Die Grundsätze der guten Unternehmensführung sind durch die hohe fachliche Kompetenz dieser Mitglieder jedoch nicht beeinträchtigt.
ZUSTIMMUNGSPFLICHTIGE GESCHÄFTE DES AUFSICHTSRATS
Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Refinanzierung wesentlicher Schuldscheindarlehen der POLYTEC Holding AG hatte sich die Huemer Invest GmbH, ein dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Friedrich Huemer verbundenes Unternehmen, gegenüber der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich zu einem Erwerb des Anlagevermögens der POLYTEC Immobilien GmbH, im Wesentlichen bestehend aus dem Werk bzw. der Liegenschaft in Hörsching, zu einem Kaufpreis in Höhe von mindestens EUR 20 Mio.
verpflichtet. Der Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages zum Erwerb der Geschäftsanteile der POLYTEC
Immobilien GmbH zu einem Enterprise Value von EUR 21 Mio. mittelbar durch Erwerb der Geschäftsanteile der PH Immobilien GmbH durch die Huemer Immobilien GmbH erfolgte am 15. April 2024. Dem Abschluss dieser Vereinbarungen hatte der Aufsichtsrat bereits in seiner
Sitzung vom 25. Oktober 2023 zugestimmt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats darüber hinaus keine weiteren zustimmungspflichtigen
Geschäfte gemäß L-Regel 48 abgeschlossen. Die Anmietung von Büroräumlichkeiten in Hörsching durch die
Huemer Invest GmbH sowie die Verpachtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Werkes in Hörsching durch die HI Solar GmbH, beides dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats nahestehende Unternehmen, wurden und werden zu marktüblichen Bedingungen in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 im Übrigen kein wesentliches Geschäft mit nahestehenden Unternehmen oder Personen nach § 95a AktG abgeschlossen.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Diesem müssen zumindest zwei Mitglieder angehören. Der zum 16. Dezember 2024 ausgeschiedene Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügte über entsprechende Kenntnisse und praktische Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen und in der Berichterstattung (Finanzexperte), aber auch das Ausschussmitglied Fred Duswald kann entsprechende Expertise nachweisen.
Neben der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses sowie des Prozesses der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung, des Ergebnisverwendungsvorschlags sowie der
Planungen der Abschlussprüfung überwachte der
Prüfungsausschuss insbesondere die Wirksamkeit des
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Daneben wurde über strategische Schwerpunkte der Prüfungstätigkeit und die Arbeitsweise des Ausschusses angesichts neuer gesetzlicher Anforderungen beraten. Letztendlich oblag dem Ausschuss die Prüfung des Corporate-Governance-Berichts und der Berichterstattung in Bezug auf das österreichische Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz.
Während des Geschäftsjahres 2024 trat der Prüfungsausschuss zweimal zusammen, wobei in diesen Sitzungen
jeweils die (Konzern-)Abschlussprüferin anwesend war. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum vier ordentliche und zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten.

Bei der Gesellschaft ist neben dem verpflichtenden
Prüfungsausschuss ein Nominierungsausschuss eingerichtet, der auch die Aufgaben des Vergütungsausschusses wahrnimmt. Der Nominierungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Aushandlung, den Inhalt, den Abschluss, die Umsetzung und allenfalls die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und beachtet dabei die einschlägigen Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Er erstellt jährlich den Entwurf des Vergütungsberichts für Vorstandsmitglieder und überprüft zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr die Vergütungspolitik der Gesellschaft. Kein Aufsichtsratsmitglied war bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder erfüllt nicht die Kriterien für die Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53.
Die Funktionszuständigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen während des Geschäftsjahres 2024 sind in folgender Aufstellung dargestellt:
ZUSAMMENSETZUNG DER AUSSCHÜSSE 2024
Ausschuss
Vorsitzender
Mitglieder
Prüfungsausschuss
Reinhard Schwendtbauer*
Viktoria Kickinger, Fred Duswald
Nominierungsausschuss
Friedrich Huemer
Viktoria Kickinger, Fred Duswald
* bis 16.12.2024 aufgrund Mandatsniederlegung
3. SONSTIGE ANGABEN
VERGÜTUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
Aufsichtsrat und Vorstand haben durch das Inkrafttreten des Aktienrechts-Änderungsgesetztes 2019 im Geschäftsjahr 2020 eine neue Vergütungspolitik aufgestellt, die in der 20. Ordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2020 mit der notwendigen Mehrheit beschlossen wurde. Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung gemäß § 78b Abs. 1 i. V. m. § 98a AktG zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr zur Abstimmung vorzulegen. Die im Geschäftsjahr 2023 überarbeitete Vergütungspolitik wurde sohin in der 24. Ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2024 zur Abstimmung vorgelegt und mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Die Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 erfolgt im Rahmen des gemäß § 78c und § 98a AktG zu erstellenden Vergütungsberichts. Der Vergütungsbericht wird in der 25. Ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss auf der Website des
Unternehmens www.polytec-group.com im Bereich Investor
Relations abrufbar sein.
VERHALTENSKODEX UND COMPLIANCE
Rechtmäßiges und hohen ethischen Standards entsprechendes Verhalten ist für die POLYTEC GROUP selbstverständlich. Compliance bedeutet dabei mehr als die Umsetzung geltender Regeln und Richtlinien – Compliance ist eine Frage der Unternehmenskultur. Die Übernahme von Verantwortung und das Handeln nach ethischen Grund-
sätzen wurden daher unmissverständlich in die Unternehmenswerte bzw. das Leitbild der POLYTEC GROUP aufgenommen und im Verhaltenskodex festgehalten; dieser wurde im Geschäftsjahr 2024 überarbeitet und kann auf der Website des Unternehmens abgerufen werden.
Die POLYTEC Holding AG hat als börsenotierte Aktiengesellschaft weiters alle Bestimmungen zur Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Zur Vermeidung von Insidergeschäften werden Beschäftigte und sonstige für die POLYTEC Holding AG tätige Personen
laufend über das Verbot des Missbrauchs von Insiderinformationen unterrichtet, interne Richtlinien für die Informationsweitergabe im Unternehmen erlassen, deren Einhaltung überwacht und geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung einer missbräuchlichen
Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen getroffen. Die damit verbundenen Aufgaben stellen einen wesentlichen Teil der Compliance-Organisation des Unternehmens dar. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des
Vorstands wurden während des Berichtsjahres regelmäßig sowie umfassend über die Compliance-Maßnahmen des Unternehmens informiert.
Zusätzlich zu den Inhalten der kapitalmarktrechtlichen Compliance werden in der POLYTEC GROUP auch regelmäßig Schulungen zu den Themen Datenschutz, Antikorruption und Kartellrecht durchgeführt. Die Beschäftigten
werden dabei einerseits für datenschutz-, wettbewerbs- und kartellrechtlich relevante Sachverhalte und andererseits für den richtigen Umgang mit Daten, Geschenken und Einladungen sensibilisiert. Ziel ist es, Beschäftigte und
Gesellschaft vor Gesetzesverstößen zu schützen und praxisnahe Unterstützung bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften anzubieten. Im Berichtszeitraum wurden keine Compliance-Verstöße festgestellt.
DIVERSITÄT UND FRAUENFÖRDERUNG
Die POLYTEC GROUP ist mit rund 3.800 Mitarbeiter:innen auf vier Kontinenten präsent. Aufgrund dieser Internationalität sind Diversität, Respekt, Chancengleichheit und
Integration von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen integrale Bestandteile der Unternehmenskultur. Jegliche Benachteiligung von Menschen, etwa aufgrund von
Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung, wird strikt abgelehnt. Die Mitarbeiter:innen der POLYTEC Group werden regelmäßig auf diese Vorgaben im Rahmen des Verhaltenskodex´
geschult.
Bei der Besetzung vakanter Stellen stehen Leistungsorientierung, Kenntnisse und Fertigkeiten, Chancengleichheit und Gleichbehandlung im Mittelpunkt. Die Auswahl neuer Teammitglieder erfolgt primär im Hinblick auf die
bestmögliche Qualifikation und Erfahrung, die die Kandidat:in in die POLYTEC GROUP einbringen kann.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung auf Anforderungen im Hinblick auf die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Weiters müssen Aspekte der Diversität im Hinblick auf die Vertretung aller Geschlechter, die Altersstruktur und die
Internationalität angemessen berücksichtigt werden. Neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder haben sich angemessen über Aufbau und Aktivitäten des Unternehmens sowie über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsräten zu informieren.

Seit mehr als 18 Jahren ist eine Frau Mitglied des Aufsichtsrats der POLYTEC Holding AG. Während des Geschäftsjahres 2024 war im Aufsichtsrat sohin eine von fünf Positionen (bzw. ab dem 16. Dezember 2024 aufgrund der Mandatsniederlegung durch Reinhard Schwendtbauer eine von vier Positionen) durch eine Frau besetzt, dies entsprach einem Anteil von 20% (bzw. ab dem 16. Dezember 2024 25%). Die L-Regel 52 wird erfüllt, da der Aufsichtsrat der
POLYTEC Holding AG aktuell aus nicht mehr als mindestens sechs Personen besteht.
Im Geschäftsjahr 2024 war im Vorstand der POLYTEC
Holding AG keine Frau vertreten.
In der POLYTEC Holding AG lag der Frauenanteil am
31. Dezember 2024 bei 52,5% (Vorjahr: 48,6%). In den Gesellschaften der POLYTEC GROUP waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 14,5% (Vorjahr: 12,2%) weibliche
Führungskräfte mit dauerhafter Personalverantwortung beschäftigt. Am 31. Dezember 2024 lag der Frauenanteil der in der POLYTEC GROUP beschäftigten Personen (exklusive Leihpersonal) bei 25,5% (Vorjahr: 26,0%).
ABSCHLUSSPRÜFER
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, wurde vom Aufsichtsrat als
Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin der POLYTEC Holding AG für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen. Der gestellte Antrag wurde von der 24. Ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2024 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Die Aufwendungen für die Prüfungsleistungen beliefen sich im Jahr 2024 auf TEUR 373 (Vorjahr: TEUR 308). Die Untergliederung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche ist im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt.
VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance-Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Hörsching, am 1. April 2025
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Peter Bernscher, MBA
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender – CCO
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
DER POLYTEC HOLDING AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, war in den grundlegenden Entscheidungen frühzeitig involviert und hat den Vorstand beratend begleitet. Der Vorstand der POLYTEC Holding AG hat den Aufsichtsrat und dessen Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig im Rahmen der laufenden Berichterstattung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage, den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft einschließlich
ihrer Konzernunternehmen unterrichtet. Einzelne Bereiche wurden vertiefend in den vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüssen behandelt, die wieder dem Gesamtaufsichtsrat über ihre Tätigkeiten berichtet hatten. Der Aufsichtsrat war damit stets in der Lage, die Geschäftsführung des
Unternehmens fundiert zu überprüfen und den Vorstand bei grundsätzlichen Entscheidungen zu unterstützen. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der für das Berichtsjahr geltenden Fassung wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat kam im Berichtsjahr zu insgesamt vier
ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen, an denen einzelne Mitglieder fallweise auch per
Videokonferenz teilnahmen.
Erfüllung der Aufgaben
Neben den laufenden Themen aus der Überwachung des Vorstands und der Entwicklung des Unternehmens
befasste sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 schwerpunktmäßig mit dem Ausbau der Investitionen und Geschäftsaktivitäten in Großbritannien, den strukturellen Reorganisationsmaßnahmen zur nachhaltigen Ergebnisverbesserung sowie den wirtschaftlichen Auswirkungen aus den anhaltenden Unsicherheiten im Bereich Elektromobilität. Auch die hohen Anforderungen aus technologisch anspruchsvollen Neuaufträgen sowie die Auswirkungen des volatilen Abrufverhaltens der Kunden auf die Vermögens- und Ertragslage einzelner Werke standen nach wie vor im Fokus der Berichterstattung des
Vorstands. Zentrale Sitzungsinhalte waren weiters die
Refinanzierungsmaßnahmen der POLYTEC Schuldscheindarlehen im Jahreswechsel 2023/2024, die umfassenden Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die im vierten Quartal beschlossene Erweiterung des Vorstands der POLYTEC Holding AG durch die
Bestellung von Martin Resch zum neuen COO mit Wirkung zum 1. Jänner 2025.
Österreichischer Corporate Governance Kodex
Die gemäß des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) eingerichteten Ausschüsse (Prüfungs- und Nominierungsausschuss) traten im Geschäftsjahr 2024 entsprechend den Erfordernissen zusammen. Gegenstand der Sitzungen waren im Wesentlichen die Ergebnisse der im ersten Quartal 2024 abgeschlossenen OePR-Prüfung, die Erörterung der notwendigen Beschlüsse zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und Beschlussfassungen zu wesentlichen Geschäftsvorfällen und Maßnahmen. Der Aufsichtsrat der POLYTEC Holding AG bestand im
Geschäftsjahr 2024 aus fünf Kapitalvertreter:innen und
reduzierte sich mit Wirkung ab dem 16. Dezember 2024 aufgrund der Zurücklegung des Mandats durch Reinhard Schwendtbauer wegen seiner Bestellung zum Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank OÖ und der damit einhergehenden Regularien auf vier Mitglieder. Der Aufsichtsrat bekennt sich zur Einhaltung des ÖCGK. Vier Mitglieder des zum 31. Dezember 2024 bestellten Aufsichtsrats sind nach den Definitionen des ÖCGK nicht unabhängig. Bis auf vier Abweichungen, die im konsolidierten Corporate Governance-Bericht dargestellt sind, werden alle C-Regeln des ÖCGK eingehalten.
Vergütungspolitik und -bericht
Aufsichtsrat und Vorstand haben gemäß § 78a Abs. 1
i. V. m. § 98a AktG die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats aufgestellt („Vergütungspolitik“) und erstmalig der 20. Ordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die in der Aufsichtsratssitzung am
11. April 2024 beschlossene, überarbeitete Vergütungspolitik wurde gemäß § 78b Abs 1 i. V. m. § 78d Abs 1 AktG
gemeinsam mit dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 der 24. Ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2024 zur Abstimmung vorgelegt und mit der
notwendigen Mehrheit beschlossen.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024
bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, hat den Jahresabschluss samt Lagebericht, den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht der POLYTEC Holding AG inklusive des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts und den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2024 geprüft. Daneben wurde die vom Unternehmen zum 31. Dezember 2024 durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Überleitung der Datenpunkte
gemäß ESRS einer unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Der nichtfinanzielle Bericht, bezeichnet als „Nachhaltigkeitserklärung“, wurde gemäß § 267a UGB entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) umgesetzt. Darüber hinaus wurde der nichtfinanzielle Bericht – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – freiwillig entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt.
Der Abschlussprüfer hat dem Einzelabschluss und dem Konzernabschluss 2024 der POLYTEC Holding AG jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf Basis dieser Prüfung wurde neben der Erläuterung der
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte unter anderem bestätigt, dass der Jahres- und der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr vermitteln. Entsprechend der Beurteilung des Abschlussprüfers wurde der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften bzw. der
Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU
anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen nach § 245a UGB erstellt.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich in seiner Sitzung vom 10. April 2025 mit dem Jahresabschluss samt Lagebericht, dem Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung und den
Prüfberichten des Abschlussprüfers eingehend befasst und die Ergebnisse der Abschlussprüfung mit dem Abschlussprüfer erörtert. Aufgrund der eigenen Prüfung hat sich der Prüfungsausschuss den Prüfungsergebnissen des
Abschlussprüfers angeschlossen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die
Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) berichtet. Dieser hat den Jahresabschluss samt Lagebericht und den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts zustimmend zur Kenntnis genommen und schließt sich dem Ergebnis der Abschluss- und Konzernabschlussprüfung an. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss 2024, der damit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt ist.
Der Aufsichtsrat folgt der Empfehlung des Prüfungsausschusses und schlägt der Hauptversammlung vor, die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2025 zum
Abschlussprüfer zu bestellen.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des
Vorstands an, für das Geschäftsjahr 2024 keine Dividende auszuschütten.
Trotz der im Geschäftsjahr 2024 nicht ganz zufriedenstallenden Geschäftsentwicklung darf ich mich im Namen des gesamten Aufsichtsrats beim Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der POLYTEC GROUP für ihre erbrachten Leistungen und ihren unermüdlichen Einsatz bedanken. Den Aktionär:innen und Kund:innen der
POLYTEC GROUP danke ich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Hörsching, im April 2025
Friedrich Huemer
Vorsitzender des Aufsichtsrats
JAHRESABSCHLUSS
ZUM 31. DEZEMBER 2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024
mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen in tausend Euro (TEUR)
Aktiva
 
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
A. Anlagevermögen:
 
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
5.814.945,40
5.855
II. Sachanlagen
10.408.373,38
11.812
III. Finanzanlagen
297.891.392,31
317.433
 
314.114.711,09
335.100
B. Umlaufvermögen:
 
 
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
 
 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.713,60
4
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
13.748.389,37
19.121
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0
3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
345.304,68
1.961
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
202.408,54
286
 
14.095.407,65
21.086
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
20.646.737,30
16.219
 
34.742.144,95
37.305
C. Rechnungsabgrenzungsposten
642.910,66
662
 
 
 
D. Aktive latente Steuern
6.339.435,88
1.820
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
355.839.202,58
374.887

Passiva
 
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
A. Eigenkapital:
 
 
I. Eingefordertes und einbezahltes Grundkapital:
 
 
1. Gezeichnetes Grundkapital
22.329.585,00
22.330
2. Eigene Anteile
–334.041,00
–334
 
21.995.544,00
21.996
II. Kapitalrücklagen (gebundene)
38.869.949,79
38.870
III. Gebundene Gewinnrücklage für eigene Anteile
334.041,00
334
IV. Bilanzgewinn
193.893.133,79
186.842
davon Gewinnvortrag
186.841.667,56
170.136
 
255.092.668,58
248.041
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse:
95.742,52
0
 
 
 
C. Rückstellungen:
 
 
1. Rückstellungen für Abfertigungen
164.589,28
147
2. Sonstige Rückstellungen
2.239.587,87
1.869
 
2.404.177,15
2.016
D. Verbindlichkeiten:
 
 
1. Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen
12.069.890,99
50.296
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
11.069.890,99
38.296
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
1.000.000,00
12.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
0,00
0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
74.408.765,15
65.592
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
30.284.694,73
23.058
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
42.686.398,16
40.573
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
1.437.672,26
1.960
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.046.370,64
1.077
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.046.370,64
1.077
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
10.586.080,95
7.474
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
10.586.080,95
7.474
5. Sonstige Verbindlichkeiten
135.506,60
391
davon aus Steuern
13.349,19
251
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
122.157,41
134
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
135.506,60
391
 
98.246.614,33
124.830
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
53.122.543,91
70.296
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
43.686.398,16
52.573
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
1.437.672,26
1.960
 
 
 
 
355.839.202,58
374.887

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen in tausend Euro (TEUR)
 
2024
2023
 
EUR
TEUR
1. Umsatzerlöse
25.140.322,16
20.680
2. Sonstige betriebliche Erträge:
 
 
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
194.574,78
323
b) Übrige
520.500,43
134
 
715.075,21
457
3. Personalaufwand:
 
 
a) Gehälter
–6.781.007,09
–7.089
b) Soziale Aufwendungen
–1.555.335,32
–1.526
ba) für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
–122.098,20
–105
bb) für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
–1.422.946,47
–1.395
 
–8.336.342,41
–8.615
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
–3.393.050,06
–2.924
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen:
 
 
Steuern, soweit sie nicht unter Z14 fallen
–16.582,76
0
Übrige
–12.976.884,46
–9.944
6. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 5 (Betriebsergebnis)
1.132.537,68
–345
7. Erträge aus Beteiligungen
26.189.697,73
13.680
davon aus verbundenen Unternehmen
26.189.697,73
13.680
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und
 
 
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
8.473.266,47
9.456
davon aus verbundenen Unternehmen
8.473.266,47
9.456
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
1.009.815,16
791
davon aus verbundenen Unternehmen
838.241,78
725
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen
–29.123.291,29
0
davon Abschreibungen
–25.433.780,00
0
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
–29.123.291,29
0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
–5.893.555,96
–5.902
davon aus verbundenen Unternehmen
0,00
–1.500
12. Zwischensumme aus Z 7 bis Z 11 (Finanzergebnis)
655.932,11
18.024
13. Ergebnis vor Steuern
1.788.469,79
17.679
14. Steuern vom Einkommen
5.262.996,44
–974
davon latente Steuern
4.519.629,40
6
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
7.051.466,23
16.706
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
186.841.667,56
170.136
17. Bilanzgewinn
193.893.133,79
186.842

Anhang für das
Geschäftsjahr 2024 der
POLYTEC Holding AG, Hörsching
1. Anwendung der unternehmensrechtlichen Vorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss 2024 ist nach den Vorschriften des UGB aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.
Im Interesse einer klaren Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, wurden diese bei Schätzungen berücksichtigt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden.
Alle erkennbaren Risken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und über eine Nutzungsdauer von längstens zehn Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern und Abschreibungssätze berechnet:
 
Nutzungsdauer
in Jahren
Abschreibungs-satz %
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
2 bis 10
10,0 bis 50,0
Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte wird die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cash-Flows. Der Ermittlung der künftigen Cash-Flows wird ein Planungshorizont von drei Jahren zugrunde gelegt. Für den Zeitraum nach diesem Planungshorizont wird basierend auf den Annahmen des dritten Jahres mit einer ewigen Rente gerechnet. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente beläuft sich auf 0%. Als Zinssatz werden die durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) herangezogen. Im Geschäftsjahr 2024 ergeben sich daher WACCs nach Steuern von 8% bis 8,87%.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag bewertet. Für erkennbare Risken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Für Anteile an verbundenen Unternehmen wird für den Jahresabschluss beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich geänderten beizulegenden Wert vorliegen. Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Basis einer Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital zum Stichtag, sowie bei einem Auftreten von externen oder internen Einflussfaktoren, die eine erhebliche Wertminderung auslösen können. Sollte keine statische Deckung gegeben sein, wird eine Bewertung auf Basis von abgezinstem Cash-Flow durchgeführt. Die Ableitung des Cash-Flows basiert auf der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat bewilligten Planung. Der Zinssatz wird aus aktuellen Marktdaten abgeleitet.
Die Ausleihungen an sowie die finanziellen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht über vorstehend beschriebene Bewertung auf Basis von abgezinsten Cash-Flows abgedeckt sind, werden anhand von Ergebnis- und Cash-Flow-Planungen hinsichtlich der Werthaltigkeit und dem Rückführungspotential analysiert und beurteilt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 23% gebildet. Bei der Ermittlung der latenten Steuern werden auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in dem Ausmaß berücksichtigt, soweit überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen alle erkennbaren Risken und drohenden Verluste berücksichtigt.
Zum 31.12.2024 wurden die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend den Vorschriften des IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, wie er in der EU anzuwenden ist, unter Anwendung des Projected-Unit-Credit-Method (laufendes Einmalprämienverfahren) berechnet. Dabei werden die erwarteten Versorgungsleistungen auf den gesamten Zeitraum der Beschäftigung verteilt. Zukünftige Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationsabschläge werden berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden zur Gänze in der Periode angesetzt, in der sie anfallen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung sowie die Zahlungen für beitragsorientierte Verpflichtungen sind im Personalaufwand ausgewiesen.
Annahmen zur Berechnung der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche zum 31.12.2024:
 
Abfertigungen
Jubiläums-gelder
Diskontierungszinssatz
3,20%
3,40%
Vorjahr
4,10%
4,10%
 
 
 
Gehaltssteigerung
2,00%
2,00%
Vorjahr
3,00%
2,60%
Es kommen die Rechnungsgrundlagen von „AVÖ 2018-P“ für die Pensionsversicherung – „Pagler & Pagler“ sowie ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut „Budgetbegleitgesetz 2011“ und des „BVG Altersgrenzen“ zur Anwendung.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des Höchstwertprinzips mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (vergleiche Anlage 1 zum Anhang).
Aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen besteht auf Grund von langfristigen Mietverträgen für das Geschäftsjahr 2025 eine Verpflichtung von EUR 457.326,69 (Vorjahr: TEUR 528). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die nächsten 5 Jahre beträgt
EUR 2.332.825,72 (Vorjahr: TEUR 2.696).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 627.402,71 (Vorjahr: TEUR 2.027) Steuerumlagen, mit EUR 4.473.812,54 (Vorjahr: TEUR 10.929) Konzernfinanzierungen und mit EUR 8.647.174,12 (Vorjahr: TEUR 6.165) sonstige Verrechnungen.
Im Posten „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“ sind Erträge in Höhe von EUR 202.408,54 (Vorjahr: TEUR 286) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
 
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
23.134.203,32
2.554
Langfristige Personalrückstellungen
185.037,46
243
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen
97.984,11
28
Aktivierte Verlustvorträge
4.145.542,22
5.087
 
27.562.767,11
7.912
 
 
 
daraus resultierende aktive latente Steuern
6.339.435,88
1.820
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
 
2024
 
EUR
Stand am 1. Jänner 2024
1.819.806,48
Erfolgswirksame Veränderung
4.519.629,40
Stand am 31. Dezember 2024
6.339.435,88
Grundkapital
Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2024 EUR 22.329.585,00 und ist in 22.329.585 Stückaktien zum Nennbetrag von je
EUR 1,00 zerlegt. Die Aktien lauten auf Inhaber.
Das Grundkapital der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2024 unverändert.
Mit Beschluss der 22. Ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli 2022 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats längstens drei Jahre ab Eintragung in das Firmenbuch, also bis zum 10. August 2025, das Grundkapital um bis zu Nominale EUR 6.698.875,00 durch Ausgabe neuer Aktien zu einem Mindestausgabebetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften erhöhen wird.
Eigene Aktien
Im Geschäftsjahr 2024 wurde der Bestand an eigenen Aktien nicht verändert.
In früheren Jahren wurden 334.041 Stk. (Vorjahr: 334.041 Stk.) eigene Aktien zu einem Durchschnittskurs von EUR 5,55 zurückerworben. Das entspricht einem Anteil am Grundkapital von 1,5% (Vorjahr: 1,5%) bzw. EUR 334.041,00 (Vorjahr: TEUR 334).
Mit Beschluss der 23. Ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC Holding AG vom 9. Juni 2023 ist der Vorstand bis zum 8. Dezember 2025 ermächtigt, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von EUR 1,00, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen fünf Handelstage liegen darf, zu erwerben. Der Vorstand ist ermächtigt, die eigenen Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für nicht konsumierte Urlaube, Erfolgsprämien sowie ausstehende Eingangsrechnungen.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 1.437.672,26 (Vorjahr: TEUR 1.960) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 6.070.827,70 (Vorjahr: TEUR 2.060) Veranlagungen bzw. Finanzierungen, mit EUR 764.283,53 (Vorjahr: TEUR 1.519) Steuerumlagen und mit EUR 3.750.969,72 (Vorjahr: TEUR 3.895) sonstige Verrechnungen.
Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von EUR 135.506,60 (Vorjahr: TEUR 155) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse
 
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Haftungen gegenüber Kreditinstituten
16.479.666,04
17.767
Haftung für Leasingverpflichtungen
1.647.238,36
3.292
Haftung für Mietkaufverpflichtungen
10.232.765,09
13.590
Haftungen aus Factoring
43.097.370,29
59.023
 
71.457.039,78
93.673
Die Haftung für Leasingverpflichtungen betrifft die Mithaftung als zweiter Leasingnehmer. Daneben besteht eine Veritätshaftung im Zusammenhang mit Factoringverträgen einzelner Konzernunternehmen. Diese betreffen das Restrisiko einer Inanspruchnahme der Gesellschaft für den Fall, dass an Konzerngesellschaften bevorschusste, jedoch dem Grunde nach nicht gerechtfertigte Forderungen, weder beim Schuldner der Forderung noch bei der Konzerngesellschaft einbringlich sind. Zum 31.12.2024 betrug die Rahmenausnutzung EUR 43.097.370,29 (Vorjahr: TEUR 59.023). Das Delkredererisiko, den Rechtsbestand der Forderung vorausgesetzt, wird von der Factoringgesellschaft getragen.
Sämtliche Haftungsverhältnisse betreffen wie im Vorjahr Risikoübernahmen von verbundenen Unternehmen.
Außerbilanzielle Geschäfte nach § 238 Abs 1 Z 10 UGB aus denen wesentliche Risiken oder Vorteile resultieren könnten, liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
4. Erläuterungen zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
 
2024
2023
 
EUR
TEUR
Inland
6.592.600,70
4.194
Ausland
18.547.721,46
16.486
 
25.140.322,16
20.680
Die Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Konzernumlagen sowie weiterverrechnete Aufwendungen.
Sonstige betriebliche Erträge
 
2024
2023
 
EUR
TEUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
194.574,78
323
Übrige
520.500,43
134
Kursdifferenzen
300.654,62
30
Sonstige
219.845,81
105
 
715.075,21
457
Personalaufwand
 
2024
2023
 
EUR
TEUR
Gehälter
6.781.007,09
7.089
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgenkassen
122.098,20
105
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
1.422.946,47
1.395
Sonstige Sozialaufwendungen
10.290,65
26
 
8.336.342,41
8.615
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen entfielen im Geschäftsjahr EUR 28.635,18 (Vorjahr: TEUR 29) auf Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte.
Im Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ sind Aufwendungen aufgrund von Abfertigungen in Höhe von EUR 17.332,14 (Vorjahr: TEUR 5) enthalten.
Im Posten Gehälter ist eine Zuweisung der Rückstellung für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 19.221,14 (Vorjahr: TEUR 24) enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Versicherungs-, Miet-, Beratungs-, Softwarewartungs-, Instandhaltungs- und Betriebsaufwendungen.
Finanzergebnis
Unter Erträge aus Beteiligungen wird im Geschäftsjahr 2024 neben den Erträgen aus Ausschüttungen von Tochterunternehmen (EUR 15.248.244,73) auch ein spaltungsbedingter Ertrag dargestellt. Aufgrund der Abspaltung der 94,5% Anteile an der POLYTEC Immobilien GmbH von der POLYTEC Immobilien Holding GmbH an die PH Immobilien GmbH kommt es im laufenden Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von EUR 10.941.453,00.
Unter Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden die durch Ausleihungen an verbundene Unternehmen erzielten Zinserträge ausgewiesen. Zudem kam es im Vorjahr zur Zuschreibung einer im Jahr 2021 durchgeführten Wertberichtigung an einer Finanzierungsforderung (TEUR 400).
Unter den Aufwendungen aus Finanzanlagen wird neben dem Verlust aus dem Abgang einer Finanzanlage
(EUR 3.689.511,29) auch die Wertberichtigung von Finanzanlagen (EUR 25.433.780,00) dargestellt. Eine Kürzung der geschätzten künftigen Cash-Flows um 20% würde zu einer zusätzlichen Wertberichtigung in Höhe von EUR 11.939.309,27 führen. Im Vorjahr wird die Schließung einer abgegangenen Beteiligung ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen
 
2024
2023
 
EUR
TEUR
Körperschaftsteuer:
 
 
Laufendes Jahr
–107.287,38
31
Aus Vorperioden
187.856,36
0
Steuerumlage Gruppenbesteuerung
667.512,37
–1.010
Kapitalertragsteuer
–4.714,31
0
Latente Steuern
4.519.629,40
6
 
5.262.996,44
–974
Die Steuerumlagen betreffen inländische verbundene Unternehmen, welche in die Steuergruppe der Gesellschaft einbezogen sind.
Die Steuerumlagen werden nach der sogenannten Belastungsmethode verrechnet, wobei im Fall eines steuerlichen Gewinns das inländische Gruppenmitglied eine Steuerumlage in Höhe von 23% an den Gruppenträger zu entrichten hat. Im Fall eines steuerlichen Verlustes eines inländischen Gruppenmitglieds hat der Gruppenträger eine Ausgleichszahlung an das Gruppenmitglied zu leisten.
5. Ergänzende Angaben
Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen des POLYTEC-Konzerns im Sinn des § 244 UGB. Der von der POLYTEC Holding AG, als oberstes Mutterunternehmen, verpflichtend aufzustellende Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Landegerichtes als Handelsgericht Linz hinterlegt. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB werden im Konzernabschluss angegeben.
Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden mit Firmen, die sich im mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungsbesitz von Ing. Friedrich Huemer (Vorstandsvorsitzender bis 31. Dezember 2018, Aufsichtsratsvorsitzender seit 13. Juli 2021) befinden, getätigt (sogenannte Huemer Gruppe). Sämtliche getätigten Geschäfte wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Refinanzierung wesentlicher Schuldscheindarlehen der POLYTEC Holding AG hatte sich die Huemer Invest GmbH, ein dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Friedrich Huemer verbundenes Unternehmen, gegenüber der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich zu einem Erwerb des Anlagevermögens der POLYTEC Immobilien GmbH, im Wesentlichen bestehend aus dem Werk bzw. der Liegenschaft in Hörsching, verpflichtet. Der Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages zum Erwerb der Geschäftsanteile der POLYTEC Immobilien GmbH mittelbar durch Erwerb der Geschäftsanteile der PH Immobilien GmbH durch die Huemer Immobilien GmbH erfolgte am 15. April 2024. Im Verkaufspreis wurden die Immobilien mit einem Wert von EUR 21 Mio. angesetzt. Aus der Veräußerung der Geschäftsanteile ergibt sich im laufenden Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von EUR 3.689.511,29 (siehe hierzu unter „Finanzergebnis“).
Im Geschäftsjahr 2021 erwarb die RSAG Immobilienbeteiligungen GmbH & Co KG, ein dem Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Fred Duswald, nahestehendes Unternehmen, im Rahmen eines Joint Ventures mit einer österreichisch-deutschen Investorengruppe den Geschäftsbereich Industrial. Aufgrund des Verkaufs haftete im Vorjahr noch eine Finanzierung der POLYTEC Holding AG an die PUR Holding GmbH in Höhe von TEUR 1.041 aus.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 193.893.133,79 auf neue Rechnung vorzutragen.
Arbeitnehmer und Organe
 
2024
2023
Angestellte
(im Jahresdurchschnitt)
62
63
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres und zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses:
Herr Dipl.-Ing (FH) Markus Huemer, MBA, Wallern (Vorstandsvorsitzender)
Herr Peter Bernscher, MBA, Linz
Herr Markus Mühlböck, Zaisenhausen
Herr Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M. A., Vechta (in Funktion seit 1. Jänner 2025)
Der Gesamtbetrag der Bezüge der im Geschäftsjahr 2024 als Mitglieder des Vorstands tätigen Personen betrug
EUR 1.645.271,00 (Vorjahr: TEUR 1.633).
Mitglieder des Aufsichtsrats waren während des Geschäftsjahres und zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses:
Herr Ing. Friedrich Huemer, Wallern
Herr Mag. Fred Duswald, Thalheim
Herr Manfred Helmut Trauth, Knittelsheim, Deutschland
Frau Dr. Viktoria Kickinger, Wien
Herr Mag. Reinhard Schwendtbauer, Leonding (in Funktion bis 16. Dezember 2024)
Die erfassten Aufwendungen für Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr
EUR 169.000,00 (Vorjahr: TEUR 169).
Es bestehen keine Kredite oder Vorschüsse an aktuelle oder frühere Mitglieder der Organe der Gesellschaft. Ein früheres Vorstandsmitglied erhält im Geschäftsjahr 2024 Bezüge in Höhe von EUR 271.589,00 (Vorjahr: TEUR 187). Keine weiteren früheren Mitglieder der Organe der Gesellschaft erhalten Bezüge von der Gesellschaft oder einem ihrer verbundenen Unternehmen.

Hörsching, am 1. April 2025
Der Vorstand
Dipl.-Ing. (FH)
Markus Huemer, MBA
Peter Bernscher, MBA
Ing. Mag. (FH)
Martin Resch,
M. A.
Markus Mühlböck
Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel
Anlage 2 zum Anhang: Beteiligungsliste
Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2024
 
Anschaffungs- und Herstellungskosten
 
 
Stand am
01.01.2024
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
Stand am
31.12.2024
EUR
 
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände:
 
 
 
 
 

1. Rechte
12.680.661,00
493.964,72
1.277.690,83
0,00
14.452.316,55
 
2. Geleistete Anzahlungen
1.638.590,36
697.726,09
–1.277.690,83
0,00
1.058.625,62
 
 
14.319.251,36
1.191.690,81
0,00
0,00
15.510.942,17
 
II. Sachanlagen:
 
 
 
 
 
 
1. Technische Anlagen und Maschinen
0,00
0,00
8.051.200,00
0,00
8.051.200,00
 
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8.749.313,25
606.594,86
359.800,66
128.251,05
9.587.457,72

3. Geleistete Anzahlungen
8.435.496,90
150.977,49
–8.411.000,66
0,00
175.473,73
 
 
17.184.810,15
757.572,35
0,00
128.251,05
17.814.131,45
 
III. Finanzanlagen:
 
 
 
 
 
 
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
178.478.836,93
33.441.453,00
0,00
10.976.453,00
200.943.836,93

2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen
149.895.839,75
17.164.062,26
0,00
32.695.952,64
134.363.949,37

3. Sonstige Ausleihungen
1.040.555,56
0,00
0,00
1.040.555,56
0,00
 
 
329.415.232,24
50.605.515,26
0,00
44.712.961,20
335.307.786,30
 
 
360.919.293,75
52.554.778,42
0,00
44.841.212,25
368.632.859,92
 

 
Abschreibungen
Nettowert
 
Stand am
01.01.2024
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
Stand am
31.12.2024
EUR
Stand am
31.12.2024
EUR
Stand am
31.12.2023
EUR

 
 
 
 
 
 
 
 
8.464.580,79
1.231.415,98
0,00
0,00
9.695.996,77
4.756.319,78
4.216.080,21
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.058.625,62
1.638.590,36
 
8.464.580,79
1.231.415,98
0,00
0,00
9.695.996,77
5.814.945,40
5.854.670,57
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,00
1.021.592,42
0,00
0,00
1.021.592,42
7.029.607,58
0,00

5.372.375,04
1.140.041,66
0,00
128.251,05
6.384.165,65
3.203.292,07
3.376.938,21
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
175.473,73
8.435.496,90
 
5.372.375,04
2.161.634,08
0,00
128.251,05
7.405.758,07
10.408.373,38
11.812.435,11
 
 
 
 
 
 
 
 

11.982.613,99
25.433.780,00
0,00
0,00
37.416.393,99
163.527.442,94
166.496.222,94

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
134.363.949,37
149.895.839,75
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.040.555,56
 
11.982.613,99
25.433.780,00
0,00
0,00
37.416.393,99
297.891.392,31
317.432.618,25
 
25.819.569,82
28.826.830,06
0,00
128.251,05
54.518.148,83
314.114.711,09
335.099.723,93

Anlage 2 zum Anhang: Beteiligungsliste
Die Gesellschaft hält bei folgenden Unternehmen mindestens 20,0% Anteilsbesitz, die Angaben zu Eigenmittel und Ergebnis basieren auf den vorläufigen Ergebnissen für 2024:
Beteiligungsunternehmen
Kapital-anteil
%
Wäh-rung
Eigenkapital / negatives Eigenkapital
Ergebnis des Geschäfts-jahres
Stichtag
POLYTEC CAR STYLING Hörsching GmbH, Hörsching
100,0
EUR
37.330
–3.352.689
31.12.2024
 
 
EUR
3.390.019
64.569
31.12.2023
POLYTEC FOHA Inc., Warren, USA
100,0
USD
5.720.286
–202.418
31.12.2024
 
 
USD
5.922.704
147.335
31.12.2023
PH Immobilien GmbH
100,0
EUR
0
0
31.12.2024
 
 
EUR
35.000
0
31.12.2023
POLYTEC CAR STYLING UK Ltd., Bromyard, Großbritannien
100,0
GBP
997.243
1.194.656
31.12.2024
 
 
GBP
2.649.998
–815.052
31.12.2023
Polytec Car Styling Schoten N.V., Schoten, Belgien
100,0
EUR
1.769.447
181.279
31.12.2024
 
 
EUR
1.592.185
32.042
31.12.2023
POLYTEC CAR STYLING Weierbach GmbH, Idar-Oberstein, Deutschland
100,0
EUR
760.955
–1.110.969
31.12.2024
 
 
EUR
1.871.924
–1.655.927
31.12.2023
Polytec Netherlands Holding B.V., Roosendaal, Niederlande
100,0
EUR
34.494.689
1.434.124
31.12.2024
 
 
EUR
39.060.565
6.498.710
31.12.2023
PT Beteiligungs GmbH, Hörsching
100,0
EUR
2.329.903
–330.725
31.12.2024
 
 
EUR
2.660.750
–238.649
31.12.2023
POLYTEC Anlagenfinanzierung GmbH, Hörsching
100,0
EUR
1.354.903
49.365
31.12.2024
 
 
EUR
2.494.011
–346.960
31.12.2023
POLYTEC PLASTICS Ebensee GmbH, Ebensee
100,0
EUR
7.534.924
5.100.923
31.12.2024
 
 
EUR
2.433.998
–3.052.437
31.12.2023
POLYTEC Immobilien Holding GmbH, Hörsching
100,0
EUR
36.470.903
10.657.666
31.12.2024
 
 
EUR
48.172.213
501.481
31.12.2023
POLYTEC AUTO PARTS Tianjin Co., Ltd., Tianjin, China
100,0
TCNY
45.683
10.012
31.12.2024
 
 
TCNY
35.671
1.810
31.12.2023
POLYTEC Hungary Kft., Komlo, Ungarn
100,0
THUF
420.621
346.530
31.12.2024
 
 
THUF
419.284
370.796
31.12.2023
POLYTEC Germany GmbH, Lohne, Deutschland
100,0
EUR
43.617.991
–3.588
31.12.2024
 
 
EUR
43.621.579
120
31.12.2023
POLYTEC ESTATES UK Ltd., Bromyard, Großbritannien
100,0
GBP
7.397.310
–160.954
31.12.2024
 
 
GBP
7.558.228
–443.973
31.12.2023
POLYTEC Engineering GmbH, Lohne, Deutschland
100,0
EUR
–4.377.974
–747.581
31.12.2024
 
 
EUR
–3.916.420
–759.135
31.12.2023
POLYTEC Interior Zaragoza S.L. i.L., Zaragoza, Spanien
100,0

in Liquidation
LAGEBERICHT DER POLYTEC HOLDING AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
1. Entwicklung der
Automobilbranche 2024
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN DEN WESENTLICHEN INTERNATIONALEN MÄRKTEN
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
China
22.987.000
44,4%
21.706.300
43,3%
5,9%
23.240.500
USA
15.851.100
30,6%
15.509.900
31,0%
2,2%
13.734.200
Europa (EU, EFTA und UK)
12.963.614
25,0%
12.847.929
25,7%
0,9%
11.294.500
Summe der drei Hauptmärkte
51.801.714
100%
50.064.129
100%
3,5%
48.269.200
Weitere ausgewählte Länder
 
 
 
 
 
 
Indien
4.274.800
 
4.101.700
 
4,2%
3.792.400
Japan
3.725.200
 
3.992.700
 
–6,7%
3.448.300
Brasilien
2.487.500
 
2.180.200
 
14,1%
1.960.500
Mexiko
1.495.000
 
1.360.100
 
9,9%
1.084.600
Mehrheitlich entwickelten sich die internationalen Automobilmärkte im Gesamtjahr 2024 positiv. Unter den drei global wichtigsten Absatzmärkten China, USA und Europa (EU, EFTA und UK) stach der chinesische Markt mit einem Plus bei PKW-Neuzulassungen von 5,9% deutlich hervor. In Europa (EU, EFTA und UK) belief sich das Wachstum lediglich auf 0,9%, während die Verkäufe in den USA dank einer soliden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit 2,2% noch etwas stärker
anstiegen.
China mit überdurchschnittlichem Wachstum
Mit knapp 23 Mio. Neuzulassungen belegte China 2024
einmal mehr die Spitzenposition in der Statistik. Das solide Wachstum von 5,9% lässt sich primär auf ein besonders starkes viertes Quartal zurückführen. So wurden in China allein im Dezember 2024 2,6 Mio. PKW neu zugelassen. Grund dafür dürfte nicht zuletzt die Abwrackprämie gewesen ein, die die Regierung in Peking für ausgediente PKW verlängert hatte.
Leichtes Wachstum in den USA
Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in den USA wirkte sich auch positiv auf die Neuzulassungen von Light Vehicles (PKW und Light Duty) aus. Insgesamt wurden 2024 15,9 Mio. derartiger Fahrzeuge neu registriert, ein Plus von 2,2% gegenüber dem Vorjahr. Im Dezembervergleich lag der Anstieg mit 1,5 Mio. Light Vehicles bei rund 2%.
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN EUROPA (EU, EFTA und UK)
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
Deutschland
2.817.331
21,7%
2.844.609
22,1%
–1,0%
2.651.400
Vereinigtes Königreich
1.952.778
15,1%
1.903.054
14,8%
2,6%
1.614.100
Frankreich
1.718.412
13,3%
1.774.722
13,8%
–3,2%
1.529.000
Italien
1.559.229
12,0%
1.567.151
12,2%
–0,5%
1.316.900
Spanien
1.016.885
7,8%
949.362
7,4%
7,1%
813.400
Sonstige Länder in Europa
3.898.979
30,1%
3.809.031
29,7%
2,4%
3.369.700
EUROPA (EU, EFTA und UK)
12.963.614
100%
12.847.929
100%
0,9%
11.294.500
Schwaches Plus in Europa (EU, EFTA und UK)
Weniger dynamisch entwickelte sich 2024 der PKW-Markt in Europa (EU, EFTA und UK). Insgesamt wurden hier im vergangenen Jahr knapp 13 Mio. Fahrzeuge neu zugelassen, dies entspricht einem leichten Plus von 0,9%. Gebremst wurde das Wachstum von der allgemein schwachen
Konjunkturentwicklung sowie zunehmend wahrnehmbaren Standortproblemen. Dabei entwickelten sich die größten Einzelmärkte des Kontinents durchaus unterschiedlich. Im Plus lagen die PKW-Märkte in Spanien mit 7,1% und UK mit 2,6%, während die anderen großen europäischen Märkte Italien (-0,5%), Deutschland (-1,0%) und Frankreich (-3,2%) negative Entwicklungen zeigten.
Europäische Fahrzeugproduktion mit negativer Entwicklung
Im Jahr 2024 wurden in Europa rund 15,7 Mio. PKW produziert, ein Rückgang von etwa 6% im Vergleich zum Vorjahr. Die europäische Automobilproduktion machte damit etwa 16% der weltweiten Fertigung von 97,7 Mio. Fahrzeugen aus. Für 2025 erwarten Experten eine weiter sinkende Entwicklung auf unter 15 Mio. in Europa produzierte PKW.
ZULASSUNGEN NEUER PKW IN EUROPA (EU, EFTA und UK) – NACH ANTRIEBSTECHNIK
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
Benzinbetriebene PKW
4.273.672
33,0%
4.583.544
35,7%
–6,8%
4.142.300
Dieselbetriebene PKW
1.350.294
10,4%
1.531.765
11,9%
–11,8%
1.638.000
Hybrid-elektrisch betriebene PKW (HEV)
4.068.308
31,4%
3.401.288
26,5%
19,6%
2.647.900
Batteriebetriebene PKW (BEV)
1.993.102
15,4%
2.018.885
15,7%
–1,3%
1.574.600
Plug-in-hybride PKW (PHEV)
952.058
7,3%
990.749
7,7%
–3,9%
1.014.400
PKW mit sonstigen Antriebstechniken
326.180
2,5%
321.698
2,5%
1,4%
277.300
EUROPA (EU, EFTA und UK)
12.963.614
100%
12.847.929
100%
0,9%
11.294.500
Steigende Beliebtheit von hybrid-elektrischen PKW
In Europa (EU, EFTA und UK) machte der gemeinsame Anteil von neu registrierten benzin- und dieselbetriebenen PKW das zweite Jahr in Folge weniger als die Hälfte aus.
Die Neuzulassungen der Fahrzeuge mit anderen Antriebs-techniken nahmen im Vergleich zum Vorjahr über alle
Typen hinweg um 9,0% zu, deren Anteil stieg von 52,4% auf 56,6%. Benzinbetriebene PKW blieben 2024 mit einem Marktanteil von 33,0% einmal mehr die beliebteste
Antriebsform bei Neuzulassungen, dicht gefolgt von hybrid-elektrischen PKW mit einem Anteil von 31,4%. Gegenüber dem Vorjahr konnte diese Antriebsart damit weiter an Beliebtheit zulegen und stellte 2024 die einzige Antriebsart dar, die mit 19,6% maßgebliches Wachstum verzeichnete. 15,4% aller neu zugelassenen PKW waren rein batteriebetrieben. Zum zweiten Jahr in Folge lag diese Antriebsart 2024 damit deutlich vor dieselbetriebenen Neuwagen mit einem Marktanteil von 10,4%.
Deutlich negativer Trend zu Jahresende in der EU
Im Dezember 2024 gingen die Neuzulassungen von rein batterieelektrisch betriebenen PKW in der EU im Jahresvergleich um 10,2% auf 144.367 Einheiten zurück. Diese
Entwicklung ist vor allem auf einen deutlichen Rückgang der Zulassungen in Deutschland (-38,6%) und Frankreich
(-20,7%) zurückzuführen.
Gleichzeitig stiegen die Zulassungen von Hybrid-Elektroautos in der Union im Dezember um 33,1% und übertrafen
damit den vierten Monat in Folge die Zulassungen von Benzinern. Auch die Neuzulassungen von Plug-in-Hybridautos stiegen im Dezember um 4,9%, primär aufgrund deutlicher Zuwächse in Frankreich (44,9%) und Deutschland (6,8%).
Mit einem Minus von 1,8% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Dezember 2024 einen Rückgang von Neuzulassungen bei Benzinfahrzeugen.
Dabei verzeichneten alle großen Märkte mit Ausnahme Spaniens (16%) Rückgänge: Frankreich -23,0%, Italien -11,4% und Deutschland -7,4%. Auch der Markt für Dieselfahrzeuge entwickelte sich mit einem Minus von rund 15%
rückläufig. Damit lag der Marktanteil von Dieselfahrzeugen im Dezember nur mehr bei 9,8%. Insgesamt waren in
den meisten EU-Märkten zweistellige Rückgänge zu verzeichnen.
ZULASSUNGEN NEUER NUTZFAHRZEUGE IN EUROPA (EU, EFTA und UK)
in Stück
2024
Anteil
2023
Anteil
Veränderung
2022
Leichte Nutzfahrzeuge <3,5 t
2.002.023
82,0%
1.872.519
80,5%
6,9%
1.620.300
Mittelschwere Nutzfahrzeuge >3,5 t bis <16 t
75.369
3,1%
70.282
3,0%
7,2%
54.900
Schwere Nutzfahrzeuge >16 t
316.908
13,0%
344.907
14,8%
–8,1%
275.800
Mittelschwere und schwere Busse >3,5 t
45.867
1,9%
39.953
1,7%
14,8%
32.600
EUROPA (EU, EFTA und UK)
2.440.167
100%
2.327.661
100%
4,8%
1.983.600
Leichte Nutzfahrzeuge: Elektromobilität bleibt unter den Erwartungen
2024 stieg der Absatz leichter Nutzfahrzeuge in Europa (EU, EFTA und UK) um 6,9% auf gut 2 Mio. Einheiten leicht an. Dabei entwickelte sich das Wachstum in den vier Schlüsselmärkten dieses Fahrzeugsegments unterschiedlich: Spanien erreichte einen bemerkenswerten Anstieg um 13,7%, gefolgt von Deutschland mit 8,4%. Hingegen betrug das Wachstum in Frankreich und Italien lediglich 1,1% bzw. 0,9%.
In der Europäischen Union war der Diesel im Jahr 2024 weiterhin die bevorzugte Wahl der Käufer von neuen Transportern. Die Zulassungen in diesem Segment stiegen um 10,5% auf 1.340.003 Einheiten, wodurch diese Antriebsart einen Marktanteil von 84,5% erreichte. Bei den elektrisch aufladbaren Transportern war hingegen ein deutlicher Rückgang um 9,1% zu verzeichnen, sodass ihr Marktanteil von 7,2% im Vorjahr auf 6,1% sank. Auch die Verkäufe von Transportern mit Hybrid-Elektroantrieb
gingen zurück und erreichten 2024 nur noch einen Marktanteil von 2,0%.

Deutliches Minus bei mittleren und schweren Nutzfahrzeugen
Negativ entwickelten sich in Europa (EU, EFTA und UK) 2024 die Neuzulassungen schwerer LKW mit -8,1% – ein Trend, der durch einen Anstieg der Zulassungen von
mittelschweren LKW um 7,2% allerdings teilweise wieder ausgeglichen werden konnte. Rechnet man mittlere und schwere Nutzfahrzeuge zusammen, verzeichneten die vier großen Märkte Deutschland (-6,9%), Frankreich (-2,9%) und Italien (-0,7%) Rückgänge, während Spanien einen
bemerkenswerten Anstieg von 12,0% erreichte.
In der EU dominierten einmal mehr Diesel-LKW mit einem Anteil von 95,1% an den Neuzulassungen den Markt. Die
Zulassungen von elektrisch aufladbaren LKW gingen in der Union um 4,6% zurück, ihr Marktanteil bliebt mit 2,3% im Vergleich zum Vorjahr jedoch stabil. Die Ergebnisse für elektrisch aufladbare Modelle waren in den einzelnen
Ländern unterschiedlich: Deutschland (57,4%), Italien (115,2%) und Schweden (59,6%) verzeichneten sehr deutliche Zuwächse, die aber nicht ausreichten, um die erheblichen Rückgänge in Frankreich (-57,4%) und den Nieder-landen (-42,3%) auszugleichen.
Quellen: Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Association des Constructeurs Européens d’Automobiles (ACEA), „Automobilwoche“, S&P Global, Raiffeisen Research, CLEPA
2. GESCHÄFTS-ENTWICKLUNG UND
LAGE DES KONZERNS
KENNZAHLEN DER POLYTEC GROUP
 
Einheit
2024
Veränderung
2023
2022
Umsatz
EUR Mio.
677,8
6,6%
636,0
601,4
EBITDA
EUR Mio.
35,7
33,9%
26,6
33,2
EBITDA-Marge (EBITDA/Umsatz)
%
5,3%
1,1%-Pkt.
4,2%
5,5%
EBIT
EUR Mio.
3,9
157,3%
–6,7
0,7
EBIT-Marge (EBIT/Umsatz)
%
0,6%
1,7%-Pkt.
–1,1%
0,1%
Ergebnis nach Steuern
EUR Mio.
–6,9
50,9%
–14,1
–2,2
Durchschnittliches Capital Employed
EUR Mio.
288,1
–7,8%
312,5
326,3
ROCE vor Steuern
(EBIT/Durchschnittliches Capital Employed)
%
1,3%
3,5%-Pkt.
–2,2%
0,2%
Ergebnis je Aktie
EUR
–0,29
54,7%
–0,64
–0,10
Dividende je Aktie
(Vorschlag an die Hauptversammlung)
EUR
0,00
N/A
0,00
0,10
BILANZSTRUKTUR DER POLYTEC GROUP
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Einheit
31.12.2024
Veränderung
31.12.2023
31.12.2022
Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/-vermögen (–)
EUR Mio.
42,4
–46,7%
79,5
59,8
Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/-vermögen (–)/EBITDA
Jahre
1,19
–60,1%
2,98
1,80
Gearing (Nettofinanzverbindlichkeiten (+)/
-vermögen (–)/ Eigenkapital)
-
0,20
–44,4%
0,36
0,25
3. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER
POLYTEC HOLDING AG
KENNZAHLEN DER POLYTEC HOLDING AG
in TEUR
Einheit
2024
2023
2022
Umsatz
EUR Mio.
25,1
20,7
18,8
EBIT
EUR Mio.
1,1
–0,3
0,1
EBIT-Marge (EBIT/Umsatz)
%
4,5
–1,7
0,7
Beteiligungsergebnis
EUR Mio.
26,2
14,1
9,2
Zinsergebnis
EUR Mio.
3,6
3,9
2,0
Ergebnis nach Steuern
EUR Mio.
7,1
16,7
10,2
Finanzanlagen
EUR Mio.
297,9
317,4
290,7
Finanzierungssaldo verbundene Unternehmen
EUR Mio.
4,5
10,9
14,4
Ergebnis je Aktie
EUR
0,3
0,8
0,5
Dividende je Aktie (Vorschlag an die Hauptversammlung)
EUR
0,0
0,0
0,1
Die POLYTEC Holding AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 ein Betriebsergebnis in Höhe von EUR 1,1 Mio., vorwiegend aus der Erbringung von Dienstleistungen vor allem zur
Unterstützung des operativen Geschäfts der Konzerngesellschaften.
Das Beteiligungsergebnis stieg von EUR 14,1 Mio. auf EUR 26,2 Mio. (Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen, Aufwendungen aus Finanzanlagen sowie Erträge aus der
Zuschreibung von Finanzierungsforderungen). Das Zinsergebnis (Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen) sank von EUR 3,9 Mio. im Jahr 2023 auf EUR 3,6 Mio. im Jahr 2024.
Sowohl die Finanzanlagen als auch der Finanzierungssaldo verbundener Unternehmen veränderten sich im Vorjahresvergleich rückläufig. Während das Working-Capital um EUR 6,4 Mio. sank, reduzierten sich die Investitionen um EUR 19,5 Mio.
Der Steuerertrag beträgt EUR 5,3 Mio. und ist zum Großteil auf den Aufbau der aktiven latenten Steuern im laufenden Geschäftsjahr zurückzuführen.
Die POLYTEC Holding AG erzielte somit im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7,1 Mio. (Vorjahr: EUR 16,7 Mio.).
in TEUR
Einheit
2024
2023
2022
Eigenkapital
EUR Mio.
255,1
248,0
233,5
Bilanzsumme
EUR Mio.
355,8
374,9
365,8
Eigenkapitalquote
%
71,7
66,2
63,8
Die Bilanzsumme reduzierte sich im Vorjahresvergleich um EUR 19,1 Mio. von EUR 374,9 Mio. auf EUR 355,8 Mio. Begründet ist der Rückgang insbesondere mit der Reduktion der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen um
EUR 15,5 Mio. Ebenso hatte im Geschäftsjahr 2024 unter anderem die Rückzahlung der Schuldscheindarlehn einen reduzierenden Effekt auf die Bilanzsumme, während die Aufstockung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die liquiden Mittel zu einer deutlichen Erhöhung dieser führten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände entwickelten sich im Vorjahresvergleich nur unwesentlich, während bei den Sachanlagen ein Rückgang von EUR 1,4 Mio. zu verzeichnen ist. Hintergrund ist die laufende Abschreibung.
Der Jahresüberschuss führte zu einem Eigenkapital von EUR 255,1 Mio. (Vorjahr: EUR 248,0 Mio.). Die Eigenkapitalquote ist somit weiterhin auf einem sehr soliden Niveau von 71,7% (Vorjahr: 66,2%).
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Umweltschutz
Als Zulieferunternehmen der Automobilindustrie bringt die POLYTEC GROUP wesentliche Lösungen zur Optimierung neuer Fahrzeuggenerationen mit ein. POLYTEC hat sich in den mehr als drei Jahrzehnten ihres Bestehens durch Innovationskraft und Flexibilität einen ausgezeichneten Ruf im Automotive-Bereich erarbeitet. Durch umfassende Forschungs- und Entwicklungstätigkeit leistet POLYTEC einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Produkte ihrer Kunden, was sich letztlich auch positiv auf die Umwelt auswirkt. So wird beispielsweise durch Materialsubstitution das Gesamtgewicht von Fahrzeugen reduziert, bei manchen Bauteilen sind gegenüber Stahl
Gewichtsersparnisse von bis zu 60% möglich. Das reduzierte Gewicht führt zu spürbar weniger Kraftstoffverbrauch und transitiv zu einem reduzierten CO2-Ausstoß.
Die systematische Analyse der ökologischen Auswirkungen ist fester Bestandteil des Produktentwicklungsprozesses bei POLYTEC und wird durch die Techniker:innen des Konzerns in enger Abstimmung mit den Kunden durchgeführt. Die laufenden Optimierungserfolge in den Themenbereichen Gewichtsreduktion, Werkstoffsubstitution, Materialeinsparung, Lärm- und Geräuschreduktion etc. bilden – in Verbindung mit höchster Qualität und absoluter Liefertreue – die zentralen Stärken der POLYTEC GROUP und werden von ihren Kunden hoch geschätzt.
POLYTEC optimiert nicht nur die Produkte und Dienstleistungen für ihre Kunden laufend weiter. Auf Basis eines
abgestimmten Umwelt-, Qualitäts- und Lean-Management-Systems analysiert und verbessert der Konzern auch regelmäßig seine internen Produktionsprozesse, um den eigenen Material- und Energieverbrauch zu verringern. Die Verarbeitung von Kunststoffen erfordert einen hohen Aufwand an Ressourcen. Der schonende Umgang mit diesen Produktionsmitteln ist daher sowohl eine ökologische als auch eine ökonomische Notwendigkeit. Innerbetrieblich werden dazu die einzelnen Fertigungsschritte ständig
optimiert, sodass Energie eingespart und der Rohstoffverbrauch reduziert werden. Prozesswasser und diverse Reinigungslösungen werden nahezu ausschließlich im geschlossenen Kreislauf verwendet. Bei der Verarbeitung von Lacken erfüllt POLYTEC hohe Standards hinsichtlich Innen- sowie Abluft. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Mitarbeiter:innen und der Umwelt gleichermaßen.
Der Großteil der von POLYTEC entwickelten Teile, hochwertigen Module und multifunktionellen Kunststoffsysteme wird nach zertifizierten Entwicklungs- und Produktionsprozessen hergestellt. Sämtliche Standorte der POLYTEC GROUP sind mittlerweile nach der Qualitätsmanagement-Norm IATF 16949 sowie der Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert. Die überwiegende Anzahl der Produktionsstandorte von POLYTEC ist weiters nach der international anerkannten Energiemanagementnorm ISO 50001 zertifiziert und muss darüber hinaus zahlreichen kundenspezifischen Standards entsprechen – Belege für das
nachhaltige Engagement und die Erfolge, auf die
POLYTEC im Bereich Umweltschutz verweisen kann.
Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der POLYTEC GROUP wurde am Standort in Hörsching eine Software zur besseren Steuerung von kundenspezifischen Anforderungen hinsichtlich IATF 16949 implementiert und erfolgreich getestet. Die Software soll nun weiter ausgerollt und allen Standorten der POLYTEC GROUP zur Verfügung gestellt werden. Mit ihr können kundenspezifische Anforderungen systematisch den betreffenden Prozessen sowie verantwortlichen Personen zugeordnet werden. Die Aktualität der Daten wird durch regelmäßige Abfragen in den Kundenportalen sowie durch die damit verbundene Prüfung auf geänderte Kundenanforderungen gewährleistet.
„GO NEUTRAL 2035“ - nachhaltigkeitsstratgie konkretisiert
Als Unternehmen, dessen Grundmaterial aus Kunststoffen besteht, hat bei POLYTEC neben dem Energiekonsum auch der Einsatz anderer Ressourcen einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Vor diesem Hintergrund setzt POLYTEC
authentischen Maßnahmen zur Schonung von Rohstoffen und Energie, und leistet damit ihren Beitrag zu Klima- und Umweltschutz.
Die POLYTEC GROUP hat im Geschäftsjahr 2023 ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiter konkretisiert. Unter dem Titel „Go Neutral 2035“ stellt das Unternehmen seine Produktion in den kommenden elf Jahren vollständig auf CO2-Neutralität um.
Die Nachhaltigkeitsstrategie der POLYTEC GROUP umfasst acht Strategiefelder, die unter der Leitung der Fachabteilung für Nachhaltigkeit in Analysen und Workshops von den Konzernaktivitäten abgeleitet wurden und die wichtigsten Handlungsfelder von POLYTEC in Fragen der Nachhaltigkeit auf allen Ebenen von ESG adressieren.
In allen acht Strategiefeldern definierte die POLYTEC GROUP entsprechende Kennzahlen sowie Zielwerte für einen Zeitraum bis 2035. Zur Erreichung dieser Ziele wurde die Nachhaltigkeitsstrategie in die bestehenden Prozesse und Systeme von POLYTEC integriert und ein neuer Fachbereich für Nachhaltigkeit geschaffen, der direkt an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus wurde Nachhaltigkeit auch in die Engineering-Aktivitäten der POLYTEC GROUP eingebunden, sodass die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens auch schon bei jedem Entwicklungsprojekt maßgeblich berücksichtigt werden.
Um ihr übergeordnetes Ziel – nämliche eine CO2-neutrale Produktion bis 2035 – erreichen zu können, konzentriert sich POLYTEC in den nächsten Jahren auf drei der acht Strategiefelder: Mensch, Energie und Produktion. In den
Fokusfeldern Energie und Produktion identifizierte der Konzern die größten Hebel auf dem Weg zu CO2-Neutralität, während das Fokusfeld Mensch insofern besonders wichtig ist, als zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen Fachkräfte mit dem richtigen Mindset, Know-how und Engagement unerlässlich sind. In weiterer Folge entwickelte POLYTEC für diese drei Fokusfelder eine Roadmap, auf der bis zum Erreichen vollständiger CO2-Neutralität im Jahr 2035 konkrete Milestones passiert werden sollen.
Strategische Ziele
Umwelt- und Klimaschutz bilden einen essenziellen und immer wichtiger werdenden Bestandteil der Geschäftsprozesse von POLYTEC. Die sich aus den Umweltzielen ergebenden vielfältigen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements der POLYTEC GROUP kontinuierlich umgesetzt
werden. Die im Zuge dieses Prozesses erarbeiteten Schwerpunkte der Umweltstrategie von POLYTEC sind:
1. Ressourcen schonen: Mit diesem strategischen Ziel möchte POLYTEC dem gesamtheitlichen Ansatz verstärkt Rechnung tragen, dass der Konzern entlang des gesamten Produktionsprozesses sowohl auf einen schonenden Einsatz sämtlicher Rohstoffe als auch auf verstärktes Recycling achtet, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen schonend einzusetzen und optimal zu nutzen. Dies umfasst auch den Verbrauch natürlicher Ressourcen wie Wasser sowie Ressourceneinsparungen, die POLYTEC durch die Leichtbauweise oder Funktionsintegration ihrer Bauteile erzielt. Den Verbrauch von Rohstoffen verringert das
Unternehmen darüber hinaus durch die vermehrte Verwendung von Regranulaten, den Einsatz moderner Dosieranlagen, verbesserte Ausschussquoten sowie durch die veränderte chemische Zusammensetzung der Materialien.
Weiters werden prozessbedingt anfallende Angussteile nach Möglichkeit direkt an der Maschine eingemahlen und wieder dem Prozess zugeführt. Einige Standorte verfügen über zentrale Anlagen, in denen Ausschussteile aus der Produktion recycelt und die gewonnenen Materialien wiederverwendet werden. Das reduziert nicht nur den Rohstoffverbrauch, sondern verkürzt auch Transportwege und damit CO2-Emissionen.
Trotz des sparsamen Umgangs mit Rohstoffen kann die Entstehung von Abfall nicht vollständig vermieden werden. Umso wichtiger ist es, dass unvermeidbarer Abfall bestmöglich getrennt und damit – wo immer möglich – sinnvollem Recycling zugeführt wird. POLYTEC unterstützt ihre Mitarbeiter:innen bei der sachgerechten Abfalltrennung durch ein einheitliches Farbleitsystem. Damit wird nicht nur Restabfall reduziert, auch die Kosten für dessen Entsorgung fallen geringer aus.
2. Energieeffizienz steigern: Ein besonderer Ressourcen- und damit Kostenblock liegt bei POLYTEC im Bereich Energie. Maximale Energieeffizienz ist daher nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll. In den vergangenen Jahren konnten in unterschiedlichen Projekten wesentliche standortübergreifende Energieverbraucher optimiert und dadurch erhebliche Einsparungen erzielt werden.
Um ihre Energieeffizienz weiter zu steigern, investiert
POLYTEC laufend in die Modernisierung ihrer Werke.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die thermische Optimierung von Leitungen, Maschinen und Gebäuden, die Anschaffung von modernen und leistungsstarken Brennwertgeräten, die flächendeckende Umstellung auf LED-
Beleuchtung, die Implementierung von Energiemanagementsystemen, die Hauptverbraucher und Einsparpotenziale identifizieren, und vieles mehr. Einen wesentlichen Anteil an dem in den vergangenen Jahren immer weiter reduzierten Energieverbrauch der POLYTEC GROUP haben auch interne Energiekreisläufe. So sind an mehreren Standorten hocheffiziente Wärmerückgewinnungssysteme im Einsatz, mit deren Hilfe Abwärme aus Prozessanlagen für andere Bereiche, beispielsweise zur Gebäudeheizung, genutzt wird.

3. Umweltemissionen reduzieren: Um dem Nachhaltigkeitsgedanken noch stärker als bisher Rechnung zu tragen, formulierte POLYTEC die Reduktion von Umweltemissionen bereits vor Jahren als strategisches Ziel. Im Rahmen der Produktionsprozesse nimmt Umweltschutz seit langem eine zentrale Rolle ein, mit dem Ziel, schädliche Emissionen kontinuierlich zu verringern. Dazu wurde 2020 erstmals der CO2-Ausstoß (Scope 1 und Scope 2) der POLYTEC GROUP auf breiter Basis erfasst und ausgewertet. Von dieser Auswertung werden anschließend Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen abgeleitet und deren Resultate gemessen. Daneben baut das Unternehmen unter diesem Aspekt auch seine bereits bestehenden Programme zur Abfallvermeidung sowie zur Reduktion von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen weiter aus.
Die zu diesen Schwerpunkten in den vergangenen Jahren gestarteten unterschiedlichen Pilotversuche in einzelnen Werken der POLYTEC GROUP wurden und werden nach erfolgreicher Erprobung sukzessive auch an weiteren Standorten der Gruppe implementiert.
POLYTEC ist sich ihrer Verantwortung als Industrieunternehmen bewusst und setzt durch die genannten Maßnahmen kontinuierlich und konsequent weitere Schritte, um ihre Produktionsprozesse nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten.
Beschäftigte
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (inklusive Leihpersonal, in Vollzeitäquivalenten – FTE) der POLYTEC GROUP und ihre geografische Verteilung in den letzten drei Jahren stellen sich wie folgt dar:
in FTE
2024
Anteil
2023
2022
Österreich
519
13,4%
496
463
Deutschland
1.972
50,9%
2.015
1.825
Sonstige EU-Länder
884
22,8%
938
846
Vereinigtes Königreich
375
9,7%
306
277
Sonstige Länder
127
3,2%
129
125
POLYTEC GROUP
3.877
100%
3.884
3.536
POLYTEC Holding AG (per 31.12.2024)
57
 
63
61

Der durchschnittliche Personalstand des Konzerns (inklusive Leihpersonal) lag mit 3.877 Personen (FTE – Vollzeitäquivalente) auf dem Niveau des Vorjahresdurchschnitts (3.884 FTE). Der durchschnittliche Anteil an Leiharbeitskräften betrug 11,4% (Vorjahr: 15,3%).
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Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 waren in der
POLYTEC GROUP 3.678 Personen (inklusive Leihpersonal) beschäftigt. Der Stand an Beschäftigten lag damit um 4,1% bzw. 157 unter dem Vorjahresstichtag (3.835 Beschäftigte).

5. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Konzerns
Ausblick auf die Entwicklung in der Automobilbranche
Die Automobilindustrie sieht sich auch im Jahr 2025 mit tiefgreifenden Herausforderungen und Veränderungen konfrontiert. Neue geopolitische und ökonomische Unsicherheiten wie die angedrohten US-Zölle auf Importe aus Mexiko,
Kanada und Europa stellen erhebliche Belastungen dar. Diese im Raum stehenden Zölle, könnten europäische Hersteller wie Stellantis und Volkswagen besonders stark treffen, da diese auf Produktionskapazitäten in den genannten Ländern angewiesen sind. Einzelne OEMs prüfen bereits, ob eine
teilweise Produktionsverlagerung von Europa in die USA Wirtschaftssanktionen entschärfen könnten. Gleichzeitig ist die Weitergabe der zusätzlichen Kosten an Verbraucher schwierig, da der Absatzmarkt aufgrund hoher Finanzierungskosten und starken Preisdrucks ohnehin bereits geschwächt ist.
Hinzu kommt der Markt für Elektroautos, der sich weit
weniger dynamisch entwickelt als noch vor wenigen Jahren angenommen. Vor allem der wichtige Markt Deutschland verzeichnete 2024 eine deutlich negative Nachfrageentwicklung, was sich 2025 auf die Verkaufspreise auswirken und
OEMs zusätzlich unter Druck bringen könnte.
Alles dies kann sich naturgemäß auch negativ auf die Autozulieferindustrie auswirken, die bereits auf ein schwieriges Jahr 2024 zurückblickt. Im Vergleich zu 2023 gab es im
abgelaufenen Jahr um 56% mehr Insolvenzen unter Zulieferern, womit selbst das Coronajahr 2020 übertroffen wurde. Für viele Wettbewerber könnte 2025 ein Jahr existenzieller Entscheidungen sein. Experten prognostizieren eine weitere Konsolidierung im Markt, bei der schwächere Unternehmen aus dem Wettbewerb ausscheiden könnten.
Es gibt aber durchaus auch positive Vorzeichen für die
kommenden Jahre. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Automobilindustrie für Europa lud die EU-Kommission Ende Jänner 2025 zu einem ersten EU-Autogipfel, um
konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen zu erörtern. Langfristig dürfte
insbesondere die Elektromobilität ein zentraler Wachstumstreiber für die Branche bleiben.
Trotz Herausforderungen wie der Reduktion staatlicher
Förderprogramme und steigender Produktionskosten wird erwartet, dass die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen weiter wächst. Gerade für innovative Zulieferer, die frühzeitig auf Elektromobilität und nachhaltige Technologien setzen, kann diese Entwicklung Potenzial bieten.
Quellen: Association des Constructeurs Européens d’Automobiles (ACEA), „Automobilwoche“, Raiffeisen Research, Verband der
Deutschen Automobilindustrie (VDA)
AUSBLICK AUF DIE ERGEBNISENTWICKLUNG DES KONZERNS
Das Management der POLYTEC Holding AG geht für das Geschäftsjahr 2025 aus heutiger Sicht von einem geplanten Umsatz in der Größenordnung von EUR 650 Mio. bis EUR 700 Mio. aus und strebt eine EBIT-Marge von rund 2% bis 3% an.
Die in früheren Perioden eingeleiteten Maßnahmen zur operativen Effizienzsteigerung zeigen Verbesserungen und sollen im Jahresverlauf voll wirksam werden.
Um die strategische Ausrichtung und die zukünftige
wirtschaftliche Performance der POLYTEC GROUP zu optimieren, wird an der Anpassung des aktuellen Produktions- und Leistungsportfolios gearbeitet. Daraus resultierend, soll sich die Ertragslage mittelfristig weiter verbessern.
Aufgrund der deutlichen Reduktion der Nettoverschuldung und Verbesserung des Finanzergebnisses in Verbindung mit einem angenommenen weiter sinkenden Zinsniveau, wird ein positives Ergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2025 angestrebt.
Das Erreichen dieses Ausblicks unterliegt jedoch Unsicherheiten. Die Automobilindustrie ist weiterhin durch ein volatiles Marktumfeld, eine unsichere Nachfrageentwicklung und die ins Stocken geratene Transformation Richtung Elektro-Mobilität geprägt.
Die POLYTEC GROUP verfügt innerhalb und außerhalb des Automobilsektors über eine starke Marktpositionierung und ist für die Zukunft zuversichtlich.

6. RISIKOBERICHT-ERSTATTUNG UND FINANZINSTRUMENTE
Die POLYTEC GROUP ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Risikomanagement ist für POLYTEC ein integraler Bestandteil ihrer Strategie und aller Geschäftsprozesse.
Der Wandel Richtung Elektro-Mobilität war bereits im Jahr 2023 ins Stocken geraten, diese unbefriedigende Entwicklung hatte sich 2024 weiter manifestiert. Die geplanten
Absatzzahlen für neu registrierte E-Fahrzeuge konnten von den OEMs nicht realisiert werden. Regierungen fuhren
Fördergelder oder Steueranreize für den Umstieg zu
Elektroautos zurück, etwa die beiden großen Automärkte Deutschland und Frankreich. Der Preiskampf und die Marktverdrängung sind verstärkt wahrnehmbar und
stellen insbesondere Europäische Unternehmen mittel- und langfristig vor deutliche Herausforderungen. Anbieter von außerhalb der EU, insbesondere aus China, drängen
massiv auf den Europäischen Markt und wollen sogar in Europa produzieren, um Zöllen auszuweichen.
Die Automobilindustrie hat ab der zweiten Jahreshälfte 2024 eine deutlich langsamere Geschwindigkeit eingelegt, global, aber insbesondere in Europa. Die wesentlichen deutschen PKW-Hersteller müssen massive Einbrüche ihrer Fahrzeugverkäufe, insbesondere in China, hinnehmen.
Experten und Analysten der Branche sprechen offen von einer veritablen und mittelfristigen Krise.
Die in den letzten Jahrzehnten in Europa aufgebauten Produktionskapazitäten stehen längst in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr zur aktuellen oder künftig zu erwartenden Fahrzeugnachfrage. Die OEMs sehen keinerlei ökonomischen Alternativen zu Kapazitätskürzungen
in Form von Werksschließungen und weiteren von Gewerkschaftsvertretern naturgemäß ausgeschlossenen Maßnahmen wie Personalabbau und Lohnkürzungen. Diese Pattstellung birgt weiterhin das Risiko von Streiks und Auswirkungen auf die Lieferketten.
Die mit den OEMs eng verknüpfte, ja oftmals von diesen abhängigen Zulieferer, leiden transitiv mit bzw. sind
aufgrund ihrer deutlich schwächeren Wirtschaftslage den negativen Auswirkungen noch intensiver ausgesetzt.

Während des Jahres 2024 häuften sich die Gewinnwarnungen sowie Ankündigungen von Werksschließungen und Personalkündigungen. Auch eine steigende Zahl von Insolvenzen in der Auto-Zulieferindustrie ist noch zu erkennen.
Die nationalen Inflationsraten in Europa entwickelten sich zwar rückläufig, sind aber weiterhin volatil. Von unterschiedlichen Wirtschaftsregionen angedrohte permanente bzw. temporäre Zölle verunsichern zusätzlich die Märkte und stellen für die Inflationsentwicklung weiterhin ein
globales Wirtschaftsrisiko dar. Trotz schrittweiser Senkung der Leitzinssätze in Europa, stellt das noch hohe Zinsniveau für Unternehmen und Privatpersonen eine finanzielle
Belastung dar. Ein niedriges oder sogar noch stärker
sinkendes Konsumverhalten stellt eine große Unsicherheit für etliche Branchen dar – auch für die Automobilindustrie.
Die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, den Unruhen im Nahen Osten und
anderen Regionen sind nicht abschätzbar. Etwaige globale Auswirkungen aufgrund der Wirtschafts-, Raum- und
Verteidigungspolitik des wiedergewählten US-Präsidenten sind völlig unklar.
Die Europäische Union versucht sich bezüglicher all dieser Entwicklungen zu wappnen und Programme zur Stärkung der Verteidigung und der Wirtschaft zu entwickeln und umzusetzen. Auch Deutschland, einer der wichtigsten
Wirtschaftsstandorte Europas, der sich in einer Rezession befindet, ist bemüht, sich politisch und in der Folge
wirtschaftlich neu aufzustellen. Der Ausgang der Regierungsbildung und die Folgen auf die künftige deutsche Wirtschaftspolitik, insbesondere die Effekte auf die so wichtige Automobilindustrie, sind aktuell offen.
Aktuell kann nicht umfassend abgeschätzt werden, wie stark der Einfluss der genannten Risiken und Ungewissheiten künftig auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung der POLYTEC GROUP sein wird und ob etwaige weitere Risiken und Unsicherheiten die Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigen werden. Das Management verfolgt die Entwicklungen jedenfalls mit großer Aufmerksamkeit und hat zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die finanziellen Auswirkungen auf die POLYTEC GROUP so gering wie möglich zu halten.

Unternehmensspezifische Risiken
a. (Absatz-)Marktrisiko
Allgemeines Absatzmarktrisiko: Die Automobilindustrie
erfährt gerade eine deutliche Veränderung der Rahmenbedingungen. Mit dem Zurückdrängen des Verbrennungsmotors und der Förderung der Elektromobilität als unmittelbare Treiber des Umbruchs sowie den mittelbaren Auswirkungen der Entwicklung im Bereich des autonomen Fahrens und neuen Mobilitätskonzepten werden die kommenden Jahre für die Automobilindustrie sehr herausfordernd. Dabei gilt es sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen und sich durch Innovation und eine gezielte Vertriebsstrategie in dem neuen Marktumfeld klar zu positionieren. Die Automobilzulieferindustrie galt schon bisher als Markt mit hohem Wettbewerb und war dabei geprägt von der Konsolidierung und Restrukturierung von Mitbewerbern. Dieser Trend wird sich noch verstärken, und die Chancen der Marktkonsolidierung gilt es dabei für POLYTEC GROUP zu nutzen. Das allgemeine Absatzrisiko wird sich aufgrund der Transformation hin zu
klimafreundlichen Produkten und der Präsenz von POLYTEC in diesem Markt aber trotzdem weiter verschärfen, da aktuell nicht von einer kurzfristigen Erholung der derzeit insgesamt rückläufigen Automobilmärkte auszugehen ist.
Darüber hinaus bestehen auch deutlich höhere konjunkturelle und politische Risiken als in den letzten Jahren. Die Internationalisierung der Märkte aber auch der Lieferketten bringt nicht nur große Chancen mit sich, sondern birgt auch höhere Risiken, was mit dem Ausbruch des Coronavirus und der sich derzeit weiter schnell verändernden politischen Gesamtlage einmal mehr verdeutlicht wurde. Die aktuellen internationalen Handelskonflikte führen zu Nachfragerückgängen und erhöhen die Komplexität der globalen Lieferbeziehungen. Es
besteht das Risiko, dass diese Unsicherheiten auch noch in den kommenden Jahren die Automobilindustrie weiter
negativ beeinflussen werden.
Volumenrisiko: Die unveränderte Volatilität der Nachfrage bzw. die nicht planmäßige Entwicklung der Stückzahlen hat auch im Berichtsjahr die Vermögens- und Ertragslage
negativ beeinflusst; insbesondere die Abrufe im Bereich
E-Mobilität lagen massiv unter den prognostizierten Abrufmengen. Aufgrund der ungeplanten Stückzahlenabrufe kann es in zweierlei Hinsicht zu Problemen kommen. Bei zu hohen ungeplanten Abrufen können Kapazitätsengpässe die Folge sein, die zu Lieferverzögerungen und somit zu
Reputationsschäden führen können. Andererseits führen fehlende Abrufe zu Auslastungsproblemen, die eine
Fixkostenunterdeckung zur Folge haben können. Die
POLYTEC GROUP ist bestrebt, durch einen ausgewogenen Kunden- und Auftragsmix die Abhängigkeit von einzelnen Lieferbeziehungen so gering wie möglich zu halten.
Durch die aktuelle Volatilität der Märkte und der geringen Akzeptanz der Kunden für E-Fahrzeuge kommt es immer häufiger zu deutlichen Reduzierungen aber auch Erhöhungen von Stückzahlen während des Serienlaufs. Die Unplanbarkeit der Lieferabrufe bleibt auf unverändert hohem
Niveau. Für die POLYTEC GROUP ist daher eine hohe
Flexibilität in der Werken und eine konsequente Beobachtung der Abrufsituation und der Entwicklung der Modelle notwendig. Auf wesentliche Veränderungen muss kostenseitig, aber auch mit berechtigten Forderungen durch Mehrkosten vor allem aus der Unterschreitung von Planmengen reagiert werden.
b. Beschaffungsmarktrisiko
Wesentliches Risiko sind Schwankungen der Rohstoff- und Energiepreise, die im Fall der POLYTEC GROUP als kunststoffverarbeitendem Konzern vor allem durch nachhaltige Veränderungen des Ölpreises, aber auch der Raffineriekapazitäten verursacht werden können. Diesem Risiko wird, soweit gegenüber dem Kunden durchsetzbar, mit Materialgleitpreisklauseln in den offengelegten Kalkulationen
entgegengewirkt. Zum Teil erfolgt die Verhandlung von Rohstoffen und Zukaufteilen direkt durch die Kunden der POLYTEC GROUP mit dem Lieferanten. Soweit mit dem Kunden Preise nur auf Jahresfrist vereinbart sind, ist die Veränderung der Rohstoff- und Energiepreise ein wichtiger Parameter in den Gesprächen für die jährliche Neufestlegung der Preise. Weiters wird versucht, durch verstärkte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bislang nicht
recycelbaren Ausschuss wieder in der Produktion einzusetzen.
Ein weiteres mittelfristig bis langfristig Risiko ergibt sich durch den Preisanstieg aufgrund der abnehmenden
Verfügbarkeit von nicht erneuerbaren Rohstoffen sowie
einer möglicherweise unzureichenden Verfügbarkeit von Rezyklaten. Zudem besteht das Risiko, dass Materialien wie SMC, GMT oder LFT künftig nicht mehr eingesetzt werden können, da sie schwer recycelbar sind und möglicherweise nicht mehr den hohen Nachhaltigkeitsanforderungen der Kunden entsprechen werden.

NICHTFINANZIELLE RISIKEN UND
DEREN MANAGEMENT
Klimarisiken: Unternehmen stehen aufgrund der zunehmenden globalen Gefährdung durch den Klimawandel und andere Umweltbelastungen vor der Herausforderung, sowohl ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu verbessern als auch ihren Energieverbrauch zu begrenzen. Diese Anforderungen gewinnen insbesondere in der Automobilzulieferbranche stetig an Bedeutung.
Die Europäische Kommission begegnet dieser Herausforderung mit dem European Green Deal, der eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft umfasst. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen der Europäischen Union signifikant zu reduzieren.
Um die unterschiedlichen Klimarisiken umfassend zu identifizieren und deren potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen zu bewerten, setzt die POLYTEC GROUP auf eine ganzheitliche Risikobetrachtung. Dabei werden sowohl physische Risiken (z. B. Extremwetterereignisse, Temperaturanstieg) als auch Übergangsrisiken (z. B. regulatorische Vorgaben, Marktveränderungen, technologische Entwicklungen) systematisch analysiert.
Die Analyse basiert auf zwei wesentlichen Instrumenten. Die erstmals durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse bewertete die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen sowie dessen eigene Auswirkungen auf den Klimawandel. Hierbei wurden verschiedenste Risikoarten berücksichtigt – von akuten physischen Klimarisiken bis hin zu Risiken, die durch Marktveränderungen, regulatorische Entwicklungen und technologische Fortschritte entstehen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere die Transformation hin zur Elektromobilität ein wesentliches Risiko darstellt, da dies zu einem deutlichen Absatzrückgang bei Produkten für Verbrennungsmotoren führt. Dieses Risiko resultiert aus politischen und regulatorischen Entwicklungen, veränderten Nutzerverhalten und zunehmend strengeren Kundenanforderungen.
Die zweite Säule der Risikoanalyse bildet die Klimarisiko und Vulnerabilitätsanalyse. Diese stützt sich auf wissenschaftlich fundierte Klimaszenarien des IPCC (RCP 2.6, 4.5 und 8.5) und bewertet standortspezifische Faktoren wie geografische Lage, klimatische Bedingungen und infrastrukturelle Anfälligkeit. Ziel der Analyse war es, sowohl chronische (z. B. anhaltender Temperaturanstieg) als auch akute klimabedingte Gefahren (z. B. Starkregen, Hochwasser, Hitzewellen) präzise zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen abzuleiten. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Hitzewellen und Temperaturschwankungen erhebliche wirtschaftliche Risiken darstellen, da sie zu steigenden Energiekosten, erhöhtem Wartungsaufwand für Produktionsanlagen sowie Produktivitätsverlusten führen können.
POLYTEC begegnet den identifizierten Risiken mit gezielten Maßnahmen, um diese zu minimieren und neue Marktchancen zu nutzen. Das Unternehmen passt sein Produktportfolio an die steigende Nachfrage nach Elektromobilität an und konnte dabei bereits neue Marktchancen nutzen sowie Entwicklungsprojekte starten. Gleichzeitig wird verstärkt in erneuerbare Energien investiert, um Energiekosten zu senken und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Zudem modernisiert POLYTEC seine Produktionsanlagen und setzt ressourcenschonende Fertigungsverfahren ein. Um Extremwetterrisiken zu begegnen, werden standortspezifische Schutzvorkehrungen getroffen.
Die finanziellen Annahmen der POLYTEC GROUP spiegeln die identifizierten Klimarisiken und deren potenzielle Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung wider. Mögliche Kostensteigerungen durch CO₂-Regulierungen, volatile Energiepreise sowie notwendige Investitionen in nachhaltige Technologien werden systematisch in die Mittelfristplanung integriert. Gleichzeitig werden regulatorische Entwicklungen und Markttrends kontinuierlich überwacht, um die strategische Ausrichtung flexibel anzupassen und eine nachhaltige Wertschöpfung sicherzustellen.
Gleichzeitig stellen Mehrkosten, die sowohl aus Investitionen in klimafreundliche Technologien als auch aus Energiepreissteigerungen resultieren, ein wirtschaftliches Risiko für die POLYTEC GROUP dar. Diesen Risiken wird – wie unter Punkt b. Beschaffungsmarktrisiko beschrieben – gezielt entgegengewirkt.
Die regelmäßige Überprüfung der Klimarisiken und -chancen durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse gewährleistet, dass die POLYTEC GROUP langfristig widerstandsfähig gegenüber klimabedingten Herausforderungen bleibt. Gleichzeitig ermöglicht dieser Ansatz, wirtschaftliche Chancen in einer zunehmend klimaneutralen Wirtschaft aktiv zu nutzen.

Finanzielle Risiken und deren Management und Sensitivität
Kreditrisiko: Aufgrund der Kundenstruktur – rund 85% des Umsatzes werden mit den OEMs oder großen Systemlieferanten erzielt – ist die POLYTEC GROUP dem Bonitätsrisiko der Automobilindustrie ausgesetzt. Die Außenstände
werden laufend kritisch verfolgt und die vereinbarungsgemäße Bezahlung von Forderungen sichergestellt. Im
Geschäftsjahr 2024 wurden rund 59% (Vorjahr: 67%) des Umsatzes mit den zwei größten Kundengruppen erzielt. Dies ergibt ein gewisses Klumpenkreditrisiko, das vom
Management aber als unkritisch im Hinblick auf Kreditausfälle eingestuft wird. Die Abhängigkeit von wenigen Kunden ist ein Wesensmerkmal der Automobilzulieferindustrie. Als Kunde wird in diesem Zusammenhang eine Gruppe
verbundener Unternehmen definiert, die durchaus auch mehrere Automobilmarken herstellen kann.
Das Ausfallrisiko bei flüssigen Mitteln wird als gering
eingeschätzt.
Trotz des allgemein als gering eingestuften Kreditrisikos entspricht das maximale theoretische Ausfallrisiko grundsätzlich den Buchwerten der einzelnen finanziellen Vermögenswerte. Die fakturierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind überwiegend über Kreditversicherungen gedeckt und ein Ausfall würde die POLYTEC GROUP nur mit einem Selbstbehalt von 10% belasten. Zum Stichtag besteht eine Kreditversicherungsvereinbarung, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 39.631 (Vorjahr: TEUR 39.014) versichert. Das theoretische Ausfallrisiko beträgt TEUR 215.262 (Vorjahr:
TEUR 219.636). Das theoretische Ausfallrisiko errechnet sich aus den Buchwerten der zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden, sonstigen kurzfristigen Forderungen sowie der Zahlungsmittel.
Liquiditätsrisiko: Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, fällige Verbindlichkeiten nicht fristgerecht begleichen zu können. Die Gruppe sichert ihren Liquiditätsbedarf durch Vorhalten einer Barreserve sowie durch die vorzeitige Refinanzierung endfälliger Finanzverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde im Zuge der Refinanzierung eine Beteiligungsfinanzierung in Höhe von TEUR 35.000 abgeschlossen, welche im Januar 2024 auf TEUR 60.000 aufgestockt wurde. Die Rückzahlung der Finanzierung erfolgt halbjährlich zu acht gleichhohen Raten. Der Buchwert beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 52.500 (Vorjahr: TEUR 35.000). Für die Beteiligungsfinanzierung wurden ein Eigenkapital Covenant sowie ein Net Debt Covenant vereinbart, eine erstmalige Überprüfung erfolgt zum 31. Dezember 2024. Bei Nichteinhaltung der Covenants besteht eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung an die Finanzierungspartner. Die POLYTEC GROUP startete in 2023 auch mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, deren Zweck es ist, eine effiziente Zahlungsabwicklung von Lieferantenrechnungen zu ermöglichen. Die Vereinbarungen werden bei ausgewählten Konzerngesellschaften auf das gesamte Lieferantenportfolio angewendet. Neben einer Verlängerung der Zahlungsfristen tragen die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zudem zu einer besseren Vorhersage der Mittelabflüsse bei.
Ein etwaiges Liquiditätsrisiko wird aktiv durch die Konzern-zentrale gesteuert. Das Management hat Zugriff auf ein Treasury Management System, in dem alle Zahlungseingänge und -ausgänge von den POLYTEC Gesellschaften ersichtlich sind. Zudem werden jeden Monat aktualisierte Cash-Planungen erstellt, wodurch eine fristgerechte Zahlung von Verbindlichkeiten gewährleistet werden soll.
Währungsrisiko: Der weitaus überwiegende Anteil der
Umsätze der POLYTEC GROUP wird in Euro fakturiert,
sodass das Währungsrisiko den Konzern in Summe nur in untergeordnetem Maß betrifft. Zum Teil erfolgt der Einkauf von Vorleistungen in derselben Währung wie der Verkauf, sodass sich Währungsrisiken natürlich „hedgen“. Die Gruppe ist größeren Währungsrisiken in jenen Ländern ausgesetzt, in denen in Euro fakturiert, Vorleistungen aber in lokaler Währung zugekauft werden müssen. Diese Risiken sind
vielfach nicht Finanzinstrumenten zuzuordnen, da sie vor
allem auch auf Personalkosten zurückzuführen sind. Aufgrund des Ausbaus der Produktionsaktivität im Vereinigten Königreich und der volatilen Kursschwankungen des
Britischen Pfund seit der Brexit-Abstimmung, ist die
POLYTEC GROUP einem verstärkten Währungsrisiko in
Zusammenhang mit dem Britischen Pfund ausgesetzt. Diesem Risiko begegnet die POLYTEC GROUP bei Bedarf
mit dem Einsatz von Absicherungsgeschäften und über
Natural-Hedge-Positionen.
Zinsänderungsrisiko: Dem Zinsänderungsrisiko begegnet die POLYTEC GROUP durch ein der langfristigen Zinsmeinung entsprechendes Portfolio von variablen und fixen Finanzierungen, wobei langfristige Finanzierungen zum überwiegenden Teil variabel verzinst sind. Im Geschäftsjahr 2024 sowie 2023 wurden keine derivativen Produkte zur Zinssicherung eingesetzt.
Sonstige Risiken: Sonstige wesentliche Verpflichtungen und Risiken, die im vorliegenden Konzern- und Jahresabschluss nicht entsprechend gewürdigt oder in den Erläuterungen angeführt wurden, sind dem Management nicht bekannt.
7. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird.
Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt strengen Regeln und konzernweit gültigen Richtlinien, die jegliche damit im Zusammenhang stehende
Risiken wie dolose Handlungen oder z. B. „CEO Fraud“-
Szenarien vermeiden sollen. Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen u. a. Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen beschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendeten Systemanwendungen.
Das führende Management-Steuerungsinstrument ist das gruppenweit implementierte Planungs- und Berichtssystem. Darin sind insbesondere eine Mittelfristplanung mit dreijährigem Planungshorizont, eine jährliche Budgetplanung und Monatsberichte enthalten. Die von POLYTEC GROUP Financial Services erstellte monatliche Finanzberichterstattung bildet die aktuelle Entwicklung aller Konzerngesellschaften zeitnah ab. Der Inhalt dieser Berichte ist gruppenweit vereinheitlicht und umfasst neben Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz die daraus abgeleiteten wesentlichen Kennzahlen sowie eine Abweichungsanalyse.
Durch das standardisierte gruppenweite Finanzberichtswesen sowie eine interne Ad-hoc-Berichterstattung
über unternehmensrelevante Ereignisse wird der Vorstand laufend über alle wichtigen Sachverhalte und Risiken informiert. Der Aufsichtsrat wird in zumindest einer Aufsichtsratssitzung pro Quartal über den laufenden Geschäftsgang, die operative Planung und die mittelfristige Strategie des Konzerns unterrichtet und in besonderen Fällen auch unmittelbar informiert. In den zweimal im Jahr stattfindenden Prüfungsausschusssitzungen wird u. a. auch die Wirksamkeit des internen Kontroll- sowie des Risikomanagementsystems behandelt.
8. ANGABEN ZU KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTEN UND DAMIT VERBUNDENEN VERPFLICHTUNGEN GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der POLYTEC Holding AG betrug zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unverändert EUR 22,3 Mio. und war in 22.329.585 Stückaktien zum Nennwert von je EUR 1,00 unterteilt. Weitere Aktiengattungen bestanden nicht. Sämtliche Aktien waren zum Handel im Segment prime
market der Wiener Börse zugelassen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 hielt ein Aktionär eine Beteiligung von mehr als 10,0% des Grundkapitals der
POLYTEC Holding AG: mit 25,61% die MH Beteiligungs GmbH. Darüber hinaus waren dem Vorstand zum Bilanzstichtag keine Aktionär:innen bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10,0% hielten. Keine Inhaber:innen von Aktien verfügten über besondere Kontrollrechte.
Aktionärsstruktur zum
31. DezembeR 2024
Zum 31. Dezember 2024 stellte sich die Aktionärsstruktur der POLYTEC Holding AG auf Basis der ausgegebenen 22.329.585 Aktien wie folgt dar:
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Die aktuelle Zusammensetzung der Aktionärsstruktur ist auf der Website des Unternehmens www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, Aktie abrufbar.
STIMMRECHTSMITTEILUNGEN – AKTIONÄRSSTRUKTUR
Der POLYTEC Holding AG wurden von Aktionär:innen drei Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 130 BörseG 2018 gemeldet, die das Geschäftsjahr 2024 betrafen. In der folgenden Tabelle sind die Stimmrechte der meldepflichtigen juristischen Person nach den Transaktionen dargestellt:
Meldepflichtige Person
Sitz/Staat
Datum
Grund
Stimmrechte absolut
Stimmrechte relativ
LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Wien/Österreich
13.09.2024
Verkauf
1.024.444
4,59%
MH Beteiligungs GmbH
Hörsching/Österreich
19.11.2024
Erwerb
5.718.734
25,61%
HUEMER Invest GmbH
Hörsching/Österreich
19.11.2024
Verkauf
846.075
3,79%
Änderungen von bedeutenden Beteiligungen, die der
POLYTEC Holding AG nach dem Bilanzstichtag 2024 oder nach Redaktionsschluss dieses Berichts bekanntgegeben wurden, sind auf der Website des Unternehmens
www.polytec-group.com im Bereich Investor Relations, News, Beteiligungsmeldungen abrufbar.
EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTEN
Während des Geschäftsjahres 2024 wurde die POLYTEC Holding AG zweimal über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 MAR informiert und hat zu
diesem Ereignis die vorgeschriebene Meldung fristgerecht veröffentlicht. Die Transaktionen sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Meldepflichtige Person
Position
Datum
Geschäft
Volumen
in Stück
Preis je Aktie
in EUR
MH Beteiligungs GmbH
Markus Huemer, Vorstandsvorsitzender
19.11.2024
Erwerb
2.066.000
2,070
HUEMER Invest GmbH
Friedrich Huemer, Vorsitzender des AR
19.11.2024
Verkauf
2.066.000
2,070
Darüber hinaus wurden während des Geschäftsjahres 2024 seitens Personen, die Führungsaufgaben innerhalb der
POLYTEC Holding AG wahrnehmen sowie in enger Beziehung zu diesen stehende Personen (natürliche und juristische), keine Meldungen über Eigengeschäfte übermittelt.

Eine Übersicht der Eigengeschäfte von Führungskräften, inklusive jener, die nach dem Bilanzstichtag 2024 oder nach dem Redaktionsschluss dieses Berichts getätigt
wurden, ist auf der Website der Wiener Börse www.wienerborse.at im Bereich Marktdaten, Statistiken, Managers‘ Transactions abrufbar.
EIGENE AKTIEN
Während des Geschäftsjahres 2024 hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien erworben oder verkauft. Die POLYTEC Holding AG hielt somit am Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unverändert 334.041 Stück eigene Aktien bzw. rund 1,5% am Grundkapital. Der Kurswert am Bilanzstichtag
betrug rund EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.). Der
Anschaffungswert dieser Aktien lag bei EUR 1,9 Mio. Die
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft, basierend auf dem Beschluss im Rahmen der 23. Ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2023, ist bis zum 8. Dezember 2025 gültig.
GENEHMIGTES KAPITAL
Mit Beschluss der 22. Ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli 2022 wurde ein genehmigtes Kapital (§ 169 AktG)
beschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats längstens drei Jahre ab Eintragung in das Firmenbuch, sohin bis zum 10. August 2025, das Grundkapital um bis zu Nominale EUR 6.698.875,00 durch
Ausgabe neuer Aktien zu einem Mindestausgabebetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen erfolgen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften erhöhen wird.
SONSTIGE ANGABEN
Es existiert keine Entschädigungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels. Ebenso gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen für die Aufsichtsratsmitglieder und Beschäftigte. Weitere bedeutende Vereinbarungen, auf die ein
Kontrollwechsel oder ein öffentliches Übernahmeangebot eine Auswirkung hätten, bestehen nicht. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand oder Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten. Die im Firmenbuch eingetragene Website der
POLYTEC Holding AG lautet www.polytec-group.com

Hörsching, am 1. April 2025
Der Vorstand der POLYTEC Holding AG
Dipl.-Ing. (FH) Markus Huemer, MBA
Vorstandsvorsitzender – CEO
Peter Bernscher, MBA
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender – CCO
Ing. Mag. (FH) Martin Resch, M.A.
Mitglied des Vorstands – COO
Markus Mühlböck
Mitglied des Vorstands – CFO
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der
POLYTEC Holding AG,
Hörsching,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses
Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an sowie der finanziellen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang Beilage I/5 bis I/7, I/9 sowie Anlage 1 zum Anhang.
Das Risiko für den Abschluss
Anlassbezogen werden Anteile an verbundenen Unternehmen von der Gesellschaft einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Auslöser einer anlassbezogenen Überprüfung ist einerseits eine wesentliche statische Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital zum Stichtag und andererseits das Vorliegen von externen oder internen Einflussfaktoren, die eine erhebliche Wertminderung auslösen können. Im Anlassfall wird die Bewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die von zukünftigen Ergebniserwartungen abhängig sind, unter Anwendung von aus Marktdaten abgeleiteten Diskontierungszinssätzen durchgeführt.
Die Ausleihungen an sowie finanziellen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht über vorstehend beschriebene Bewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen abgedeckt sind, werden von der Gesellschaft anhand der Ergebnis- und Cashflow-Planungen auf Werthaltigkeit analysiert und unter Berücksichtigung von geplanten Maßnahmen zur Erzielung von Rückzahlungspotenzial bewertet.
Diese Bewertungen sind mit bedeutenden Schätzunsicherheiten insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen sowie Marktunsicherheiten behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer Überbewertung der Anteile und Ausleihungen an sowie der finanziellen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an sowie der finanziellen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
Im ersten Schritt haben wir die interne Kontrolle zur Identifikation und Beurteilung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung oder Wertaufholung erhoben und auf dessen Ausgestaltung und Implementierung evaluiert sowie die vom Unternehmen erstellten Unterlagen zur Ermittlung einer allfälligen statischen Unterdeckung nachvollzogen und die Dokumentation, ob andere Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, kritisch gewürdigt und mit dem Management diskutiert.
Wir haben die der Bewertung zugrunde gelegten Ergebniserwartungen sowie Investitionen mit dem vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget samt Mittelfristplanung abgeglichen. Um die Angemessenheit der Planungen beurteilen zu können, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die verwendeten Annahmen mit der historischen Entwicklung abgeglichen. Wir haben die Annahmen in Gesprächen mit dem Management erörtert und uns in diesem Zuge ein Verständnis darüber verschafft, wie historische Erfahrungen die Planung des Managements beeinflussen.
Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der ermittelten Diskontierungssätze sowie das Berechnungsmodell des Werthaltigkeitstests beurteilt. Wir haben kritisch gewürdigt, ob die langfristige Entwicklung des Rentabilitätsniveaus in der Rentenphase im Vergleich mit den in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen und der Entwicklung in der Mittelfristplanung konsistent und plausibel erscheint. Auch haben wir die Plausibilität und Konsistenz von Key Performance Indicators im Mittelfristplanungszeitraum gewürdigt. Diese Prüfungshandlungen haben wir unter Beiziehen unserer Bewertungsspezialisten vorgenommen.
Die Würdigung der Werthaltigkeit der Ausleihungen an sowie finanziellen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht über vorstehend beschriebene Bewertung auf Basis diskontierter Netto-Zahlungsmittelzuflüssen abgedeckt sind, haben wir basierend auf den Ergebnis- und Cashflow-Planungen auf Zweifel an der Einbringlichkeit untersucht. In diesen Anlassfällen haben wir die vom Management festgelegten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ertragskraft mit dem Management besprochen und die übermittelten Unterlagen, die zur Begründung der Maßnahmen herangezogen wurden, kritisch gewürdigt.
Zusätzlich haben wir untersucht, ob die Erläuterungen des Unternehmens zu den Anteilen und Ausleihungen an sowie finanziellen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den JAHRESabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen,
entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des JAHRESabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden in der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am 25. September 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AuftragsverantwortlicheR Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerold Stelzmüller.
Linz
4. April 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Gerold Stelzmüller
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
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