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ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember
Jahresfinanzbericht 2025 | UNIQA Insurance Group AG
gemeinsam besser leben
2
Konzernbericht 2025
Inhalt
Corporate Governance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Konsolidierter
Corporate- Governance-Bericht . . . . . . . . . . . 5
Bericht des Aufsichtsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Konzernlagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Performance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Konsolidierte
nichtfinanzielle Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Erläuterungen zum
Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Freigabe zur Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . 275
Erklärung der
gesetzlichen Vertreter
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Zusicherungsvermerk des
unabhängigen Prüfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Einzelabschluss
UNIQA Insurance Group AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
3
4
Jahresfinanzbericht 2025
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhal-
tung des Österreichischen Corporate Governance
Kodex (ÖCGK) in der jeweils geltenden Fassung und
veröffentlicht die Entsprechenserklärung sowohl im
Konzernbericht und im Jahresfinanzbericht als auch
auf www. uniqagroup.com im Bereich Investor Relations.
Der ÖCGK ist auf www.uniqagroup.com und auch unter
www. corporate-governance.at öffentlich zugänglich. Für
das Geschäftsjahr 2025 findet der ÖCGK in der Fassung
Jänner 2025 Anwendung.
Der Corporate-Governance-Bericht und der
konsolidierte Corporate-Governance-Bericht der UNIQA
Insurance Group AG je für das Geschäftsjahr 2025 sind
in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit § 251
Abs.3 UGB zusammengefasst.
Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen
Regeln des Kodex wird mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83
ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
evaluiert. In Bezug auf Regeln 77 bis 83 ÖCGK erfolgt die
Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH.
Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwen-
dung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung
des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Ar-
beitskreis für Corporate Governance. Die Berichte über
die externe Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind
ebenfalls unter www.uniqagroup.com abrufbar.
Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats
betreffend die Effizienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK)
wird der Aufsichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH
unterstützt.
UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den
ÖCGK in seiner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
Konsolidierter Corporate-
Governance-Bericht
5
Corporate-Governance-Bericht
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2025
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Ofcer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis 30. Juni 2028
Group Strategy & Transformation
Group General Secretary
Group Internal Audit
Mavie – Ecosystem Health
(Strategy & Business Lead)
Mitglied des Aufsichtsrats STRABAG SE,
Villach
Mitglied des Aufsichtsrats KHM-Museums-
verband, Wien
Vorsitzender des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Geschäftsführer Mavie Holding GmbH, Wien (seit . November )
Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Präsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich
150.000 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations,
Data & IT
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Group Procurement
Group Customer
Group Claims
(exkl. Leistung Kranken, Stationär AT)
Group Nearshoring
Group Data & IT
Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen In-
formatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
Mitglied des Verwaltungsrats Adcubum
AG, St. Gallen (seit September 2025)
Mitglied des Verwaltungsrats Parabell Be-
teiligungen AG, Dübendorf (seit Septem-
ber 2025)
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Asigurari de Viata S.A., Bukarest (bis 10. März 2025)
Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társag, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
Vorsitzender des Aufsichtsrats UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
17.170 Stück
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Landesdirektionen
Retail
Produktentwicklung Unfall
Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
Vertikale Geschäftsmodelle
Vertriebspartnerschaften
Beteiligungsgesellschaften Vertrieb
Corporate & Afnity
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Kunstversicherung
Performance Management AT
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Digitalisierung
Customer Management
Mitglied des Aufsichtsrats Salzburg Wohn-
bau GmbH, Salzburg
Mitglied des Aufsichtsrats we - Gemeinnüt-
zige Tiroler Wohnbau GmbH, Innsbruck
Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische
Hagelversicherung-Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit, Wien
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 17.137 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2028
Retail
Produktentwicklung & Pricing für Kfz-
und Sach-Standardgeschäft
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Corporate & Afnity
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Große/internationale Makler
Affinity-Geschäft
Bancassurance
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Business Development
Transformation & commUNIties
Customer Management
Organizational Development
Mergers & Acquisitions (Business Lead)
Performance Management International
General Secretary International
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Mitglied des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf
Präsident des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
19.848 Sck
René Knapp, Asset Management,
Personal Lines, People & Brand
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Group People
Group Brand & Communication
Group ESG-Ofce
Betriebsrat
Produktentwicklung Leben & Kranken
(inkl. Leistung Kranken, Stationär AT)
Group Asset Management
(UCM/UREM/Pension Funds)
Mavie – Ecosystem Health
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien
Geschäftsführer Mavie Holding GmbH,
Wien (seit . November )
Präsident des Verwaltungsrats UNIQA
GlobalCare SA, Genf
Stellvertreter des Vorsitzenden des Auf-
sichtsrats Mavie Med Holding GmbH, Wien
(seit . November )
Mitglied des Aufsichtsrats Valida Holding AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungsmathematik GmbH
(ÖFdV GmbH), Wien
25.000 Stück
Zusammensetzung des Vorstands
6
Jahresfinanzbericht 2025
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2025
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Ofcer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis 30. Juni 2028
Group Strategy & Transformation
Group General Secretary
Group Internal Audit
Mavie – Ecosystem Health
(Strategy & Business Lead)
Mitglied des Aufsichtsrats STRABAG SE,
Villach
Mitglied des Aufsichtsrats KHM-Museums-
verband, Wien
Vorsitzender des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Geschäftsführer Mavie Holding GmbH, Wien (seit . November )
Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Vorsitzender des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Präsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich
150.000 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations,
Data & IT
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Group Procurement
Group Customer
Group Claims
(exkl. Leistung Kranken, Stationär AT)
Group Nearshoring
Group Data & IT
Mitglied des Aufsichtsrats Raiffeisen In-
formatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
Mitglied des Verwaltungsrats Adcubum
AG, St. Gallen (seit September 2025)
Mitglied des Verwaltungsrats Parabell Be-
teiligungen AG, Dübendorf (seit Septem-
ber 2025)
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Asigurari de Viata S.A., Bukarest (bis 10. März 2025)
Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társag, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
Vorsitzender des Aufsichtsrats UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
17.170 Stück
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Landesdirektionen
Retail
Produktentwicklung Unfall
Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
Vertikale Geschäftsmodelle
Vertriebspartnerschaften
Beteiligungsgesellschaften Vertrieb
Corporate & Afnity
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Kunstversicherung
Performance Management AT
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Digitalisierung
Customer Management
Mitglied des Aufsichtsrats Salzburg Wohn-
bau GmbH, Salzburg
Mitglied des Aufsichtsrats we - Gemeinnüt-
zige Tiroler Wohnbau GmbH, Innsbruck
Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische
Hagelversicherung-Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit, Wien
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 17.137 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2028
Retail
Produktentwicklung & Pricing für Kfz-
und Sach-Standardgeschäft
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Corporate & Afnity
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Große/internationale Makler
Affinity-Geschäft
Bancassurance
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Business Development
Transformation & commUNIties
Customer Management
Organizational Development
Mergers & Acquisitions (Business Lead)
Performance Management International
General Secretary International
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Mitglied des Aufsichtsrats SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana (bis . Juni )
Mitglied des Verwaltungsrats UNIQA GlobalCare SA, Genf
Präsident des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
19.848 Sck
René Knapp, Asset Management,
Personal Lines, People & Brand
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Group People
Group Brand & Communication
Group ESG-Ofce
Betriebsrat
Produktentwicklung Leben & Kranken
(inkl. Leistung Kranken, Stationär AT)
Group Asset Management
(UCM/UREM/Pension Funds)
Mavie – Ecosystem Health
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien
Geschäftsführer Mavie Holding GmbH,
Wien (seit . November )
Präsident des Verwaltungsrats UNIQA
GlobalCare SA, Genf
Stellvertreter des Vorsitzenden des Auf-
sichtsrats Mavie Med Holding GmbH, Wien
(seit . November )
Mitglied des Aufsichtsrats Valida Holding AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungsmathematik GmbH
(ÖFdV GmbH), Wien
25.000 Stück
7
Corporate-Governance-Bericht
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2025
Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1972, bestellt seit 1. April 2023
bis30.Juni2028
Business Development
Sektorsteuerung
Sektorvergütung
Sales
Produktmarketing und -service
Vertriebsunterstützung Raiffeisen-
banken
Omnikanal und Digitale Sektorprojekte
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 10.484 Stück
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2028
Group Legal & Compliance
Group AML/Sanctions
Investor Relations
Group Performance Management
Group Finance & Accounting
Mergers & Acquisitions (Finance &
Accounting, Legal & Compliance)
Group Actuarial
Group Risk Management
Regulatory & Public Affairs
Reinsurance
Group Internal Audit
Mavie – Ecosystem Health
(Finance, Risk, Legal & Compliance)
Mitglied des Aufsichtsrats Wiener
rseAG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats Kommunalkredit
Austria AG, Wien
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Geschäftsführer Mavie Holding GmbH, Wien (seit . November )
Vizepräsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich
Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társag, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
24.896 Stück
Zusammensetzung des Vorstands
Arbeitsweise des Vorstands
Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vor-
stands der UNIQA Insurance Group AG ist in einer Ge-
schäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand be-
schlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat
genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informa-
tions- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmit-
glieder untereinander und gegenüber dem Aufsichts-
rat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung
des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstands-
sitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über
den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen
beschließen und unternehmensstrategische Entschei-
dungen treffen, finden in der Regel wöchentlich statt.
Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informati-
onsaustausch über relevante Aktivitäten und Gescheh-
nisse zwischen den Vorstandsmitgliedern.
Die Sitzungen der personenident besetz-
ten Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der
UNIQA Österreich Versicherungen AG werden in der Re-
gel in gemeinsamer Sitzung abgehalten.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat re-
gelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten
Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der
Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe.
Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regel-
mäßig Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und dis-
kutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung
und das Risikomanagement des Unternehmens.
8
Jahresfinanzbericht 2025
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2025
Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1972, bestellt seit 1. April 2023
bis30.Juni2028
Business Development
Sektorsteuerung
Sektorvergütung
Sales
Produktmarketing und -service
Vertriebsunterstützung Raiffeisen-
banken
Omnikanal und Digitale Sektorprojekte
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 10.484 Stück
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2028
Group Legal & Compliance
Group AML/Sanctions
Investor Relations
Group Performance Management
Group Finance & Accounting
Mergers & Acquisitions (Finance &
Accounting, Legal & Compliance)
Group Actuarial
Group Risk Management
Regulatory & Public Affairs
Reinsurance
Group Internal Audit
Mavie – Ecosystem Health
(Finance, Risk, Legal & Compliance)
Mitglied des Aufsichtsrats Wiener
rseAG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats Kommunalkredit
Austria AG, Wien
Mitglied des Vorstands UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Geschäftsführer Mavie Holding GmbH, Wien (seit . November )
Vizepräsident des Verwaltungsrats UNIQA Re AG, Zürich
Mitglied des Aufsichtsrats CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társag, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
24.896 Stück
9
Corporate-Governance-Bericht
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Name
Aufsichtsratsmandate in in- und
ausländischen börsennotierten
Gesellschaften
Leitungs- und
Überwachungsaufgaben
in wesentlichen
Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2025
Burkhard Gantenbein, Vorsitzender
* 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts-
rats UNIQA Österreich Ver-rats UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wien sicherungen AG, Wien
25.250 Stück25.250 Stück
Johann Strobl, 1. Vorsitzender-Stellvertreter
* 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Stellvertreter des Vorsit-Stellvertreter des Vorsit-
zenden des Aufsichtsrats zenden des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
Elgar Fleisch, 2. Vorsitzender-Stellvertreter
* 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
3.600 Stück3.600 Stück
Marie-Valerie Brunner, 3. Vorsitzender-
Stellvertreterin
* 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Tatra Mitglied des Aufsichtsrats Tatra
banka, a. s., Bratislavabanka, a. s., Bratislava
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
1.750 Stück1.750 Stück
Markus Andréewitch, Mitglied
* 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
Klaus Buchleitner, Mitglied
* 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
Anna Maria DHulster, Mitglied
* 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
2.400 Sck2.400 Sck
Monika Henzinger, Mitglied
* 1966, bestellt seit 3. Juni 2024 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
ams-OSRAM AG, Premstättenams-OSRAM AG, Premstätten
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
Jutta Kath, Mitglied
* 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Mitglied des
Verwaltungsrats Verwaltungsrats
UNIQA Re AG, Zürich UNIQA Re AG, Zürich
3.400 Stück3.400 Stück
Rudolf Könighofer, Mitglied
* 1962, bestellt von 30. Mai 2016 bis 20. Mai
2019 und seit 6. Juni 2023 bis zur 28. ordent-
lichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
Raiffeisen Bank Raiffeisen Bank
InternationalAG, WienInternationalAG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre
* 1966, seit 20. Mai 2019
Irene Berger (bis 27. August 2025)
* 1965, seit 20. Mai 2020
Peter Gattinger
* 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015
undseit 30. Mai 2016
Sonja Haid (seit 27. August 2025)
* 1976, seit 27. August 2025
Heinrich Kames
* 1962, seit 10. April 2013
56 Sck56 Sck
Harald Kindermann
* 1969, seit 26. Mai 2015
750 Stück750 Stück
10
Jahresfinanzbericht 2025
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Veröffentlichung gemäß Regel 49 ÖCGK
Konzerngesellschaften der UNIQA Insurance
Group AG haben die Rechtsanwaltskanzlei andréewitch
& partner rechtsanwälte GmbH mit der Erbringung von
Beratungsleistungen in Angelegenheiten des IT-Rechts
beauftragt. An dieser Gesellschaft ist das Aufsichts-
ratsmitglied Markus Andréewitch mit 60 Prozent betei-
ligt. Ein Beratungsmandat von UNIQA wird von einem
Gesellschafter und Partner der andréewitch & partner
rechtsanwälte GmbH betreut. Markus Andréewitch wirkt
an der Erbringung der Beratungsleistungen persönlich
nicht mit. Die Beratungsleistungen werden fremdüblich
honoriert. Der Aufsichtsrat hat der (Fort-)Führung des
Beratungsmandats seine Zustimmung erteilt.
Ausschuss Vositzende:r
Vorsitzender-
Stellvertreter:in
Mitglieder
Vom Zentralbetriebsrat
entsandt
Ausschuss für
Vorstandsangelegenheiten
Burkhard
Gantenbein
Johann Strobl Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch
Arbeitsausschuss Burkhard
Gantenbein
Johann Strobl Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch,
Monika Henzinger, Rudolf Könighofer
Sabine Andre,
Peter Gattinger,
Heinrich Kames
Prüfungsausschuss Anna Maria
D’Hulster
Burkhard
Gantenbein
Klaus Buchleitner, Elgar Fleisch,
Jutta Kath, Johann Strobl
Sabine Andre,
Peter Gattinger,
Heinrich Kames
Veranlagungsausschuss Marie-Valerie
Brunner
Anna Maria
D’Hulster
Klaus Buchleitner, Burkhard
Gantenbein, Monika Henzinger,
JuttaKath
Sabine Andre,
Peter Gattinger,
Heinrich Kames
IT-Ausschuss Markus
Andréewitch
Jutta Kath Klaus Buchleitner, Elgar Fleisch,
Monika Henzinger, Rudolf Könighofer
Sabine Andre,
Peter Gattinger,
Heinrich Kames
Ausschuss für die
digitale Transformation
Elgar Fleisch Burkhard
Gantenbein
Markus Andréewitch, Klaus
Buchleitner, Anna Maria D’Hulster,
Monika Henzinger, Rudolf Könighofer
Sabine Andre,
Peter Gattinger,
Heinrich Kames,
Harald Kindermann
Ausschuss für Human
Resources und allgemeine
Vergütungsangelegen-
heiten („HR-Ausschuss“)
Burkhard
Gantenbein
Jutta Kath Anna Maria DHulster, Elgar Fleisch Sabine Andre,
Peter Gattinger
11
Corporate-Governance-Bericht
Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats
und seiner Ausschüsse
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen
strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet
über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsord-
nung übertragenen Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat
hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unter-
nehmens zu überwachen. Er setzt sich aus zehn Kapi-
talvertreter:innen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen
zusammen und ist im Jahr 2025 zu fünf Sitzungen zu-
sammengetreten. Zwei Entscheidungen wurden im Um-
laufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im
Geschäftsjahr 2025 an mehr als der Hälfte der Sitzungen
des Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege
einer Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen.
Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft
und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen
und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss
für Vorstandsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig
auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss (für
den Vorstand) agiert und der sich aus den Mitgliedern
des Aufsichtsratspräsidiums zusammensetzt. In seiner
Funktion als Nominierungsausschuss ist dieser Aus-
schuss auch für die Nachfolgeplanung zuständig. In vier
Sitzungen hat sich der Ausschuss 2025 mit Vergütungs-
angelegenheiten des Vorstands, mit der Vorbereitung der
Vergütungsberichte 2024 für Vorstand und Aufsichtsrat
im Abgleich mit der jeweiligen Vergütungspolitik sowie
mit der Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichts-
rat beschäftigt. Drei Beschlüsse wurden im Umlaufweg
gefasst.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist
nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund
der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entschei-
dung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats
zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlich-
keit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der
nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der
Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angele-
genheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen;
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft
Gesetzes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Ange-
legenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsaus-
schuss hielt 2025 keine Sitzung ab.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr.
2025 tagte der Prüfungsausschuss in drei Sitzungen
unter Beiziehung der (Konzern-)Abschlussprüferin, wo-
bei auch Diskussionen mit der Abschlussprüferin ohne
Anwesenheit des Vorstands stattfanden. Er behandel-
te sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-
Governance- Bericht und den Gewinnverwendungsvor-
schlag des Vorstands sowie den Bericht über die Prüfung
des Risikomanagements (je für das Geschäftsjahr 2024).
Weiters wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr
2026 vorgeschlagen. Die Planung der Abschlussprüfun-
gen 2025 der Gesellschaften der Unternehmens gruppe
wurde mit der Abschlussprüferin erörtert, die über die
Ergebnisse von Vorprüfungen berichtete. Außerdem
wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Be-
richte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und
wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter
Prüfungen zur Verfügung gestellt. Weiters berichtete
die Compliance- Verantwortliche laufend über ihre Tä-
tigkeit. Anhand von konkreten Sachverhalten wurde der
Rechnungs legungsprozess überwacht.
Der Veranlagungsausschuss berät den Vor-
stand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Ent-
scheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet
in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveran-
lagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrich-
tung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements.
Der IT-Ausschuss beschäftigte sich 2025 in vier
Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfort-
schritts bei der Umsetzung der UNIQA Insurance Plat-
form sowie weiterer IT-Projekte.
Der Ausschuss für die digitale Transformation
hielt im Jahr 2025 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit
der Digitalisierung von Kernprozessen, der Reduktion von
Komplexitäten im Produktportfolio sowie mit der Vertie-
fung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen
Arbeitsweisen befasste.
12
Jahresfinanzbericht 2025
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human
Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten
(HR-Ausschuss) beschäftigte sich 2025 in vier Sitzun-
gen mit Angelegenheiten der Diversität und Inklusion,
mit Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-
managements sowie mit Vergütungssystemen für leiten-
de Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung.
Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fort-
schritt bei der Umsetzung der HR-Strategie sowie mit
aktuellen Entwicklungen und Trends im Zusammenhang
mit neuen Technologien beschäftigt. Die Tätigkeit des
HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben
den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Ar-
beit der Ausschüsse unterrichtet.
Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im
Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Aufgrund der personenidenten Zusammenset-
zung sowohl bei den Kapitalvertreter:innen als auch bei
den Arbeitnehmervertreter:innen tagt der Aufsichtsrat
der UNIQA Insurance Group AG in gemeinsamer Sitzung
mit dem Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Versicherun-
gen AG.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Sämtliche von der Hauptversammlung gewähl-
ten Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit
gemäß Regel 53 des ÖCGK erklärt. Anna Maria D’Hulster
und Jutta Kath erfüllen die Kriterien der Regel 54 des
ÖCGK, das heißt sie sind weder Anteilseignerinnen mit
einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten
sie die Interessen solcher Anteilseigner:innen.
Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhän-
gig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder
persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren
Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt
begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mit-
glieds zu beeinflussen.
UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unab-
hängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds die folgenden
Punkte festgelegt:
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen
fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leiten-
de:r Angestellte:r der Gesellschaft oder eines Tochter-
unternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft
oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft
kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichts-
ratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder
im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für
Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen
das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftli-
ches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung
von Organfunktionen im Konzern.
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jah-
ren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Be-
teiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungs-
gesellschaft gewesen sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmit-
glied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vor-
standsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied
ist, es sei denn, eine der Gesellschaften ist mit der
anderen konzernmäßig verbunden oder an ihr unter-
nehmerisch beteiligt.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre
dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Auf-
sichtsratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer
unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interes-
sen solcher Anteilseigner:innen vertreten.
Das Aufsichtsratsmitglied soll kein:e enge:r Familien-
angehörige:r (direkter Nachkomme, Ehegatte bzw.
Ehegattin, Lebensgefährte bzw. Lebensgefährtin,
Eltern teil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nich-
te) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein,
die sich in einer in den vorstehenden Punkten be-
schriebenen Position befinden.
13
Corporate-Governance-Bericht
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im
Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden
Stellungen
Eine Gemeinschaft der Größe von UNIQA lebt
und wirkt durch Vielfalt. Ungeachtet von Geschlecht,
Alter, Herkunft, körperlicher Befähigung, sexueller Ori-
entierung, Religion und Weltanschauung schätzen und
respektieren wir einander. Unsere Mitarbeiter:innen sind
ebenso vielfältig wie unsere Kund:innen. Eine vielfältige
Belegschaft trägt dazu bei, Kund:innen besser zu verste-
hen und unterschiedliche Bedürfnisse besser bedienen
zu können. Unser Leitsatz „gemeinsam besser leben“ ist
für uns erst dann erfüllt, wenn Gleichberechtigung und
Chancengleichheit zur Gänze gegeben sind.
UNIQA ist davon überzeugt, dass Vielfalt,
Chancengerechtigkeit und Inklusion sowohl die Bindung
von Mitarbeiter:innen an das Unternehmen als auch de-
ren Innovationspotenzial und Produktivität fördern. Dank
einer höheren Zufriedenheit der Kund:innen und besserer
Finanzergebnisse sind Diversität und Inklusion zudem ein
entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und
Wachstum. Für ein Projekt, das diese Haltung mit Daten
untermauert, wurde UNIQA mit dem Diversity Leader
Award 2025 von „weconomy“ ausgezeichnet.
Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria
D’Hulster, Jutta Kath und Monika Henzinger gehören dem
Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG vier Frauen
als Kapitalvertreterinnen an. Damit erreicht die Quote der
weiblichen Aufsichtsratsmitglieder unter den gewählten
Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) 40 Prozent und liegt
somit deutlich über der gesetzlich geforderten Quote. Mit
Sabine Andre und Sonja Haid sind zudem zwei weitere
Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:innen im
Aufsichtsrat delegiert, womit auch hier eine Quote von
40 Prozent weiblicher Mitglieder gegeben ist. Daraus er-
gibt sich bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat ebenfalls
ein Frauenanteil von 40 Prozent, womit die gesetzliche
Quote von 30 Prozent deutlich überschritten wird.
Den mit sieben Mitgliedern personenident be-
setzten Vorständen der UNIQA Insurance Group AG und
der UNIQA Österreich Versicherungen AG gehört mit
Sabine Pfeffer ebenfalls eine Frau an, was ein wichtiges
Zeichen auf dem Weg zum Ziel „Mehr Frauen in Leitungs-
funktionen“ setzt. Neben dem klaren Bekenntnis zu die-
sem Ziel setzt die UNIQA Group selbstverständlich auch
weiterhin verschiedene begleitende Maßnahmen. Deutli-
cher Ausdruck dieser Haltung ist die Aufnahme eines Ziels
zur Geschlechter-Balance – und damit zur Erhöhung des
Anteils von Frauen in Führungsfunktionen – in die langfris-
tige variable Managementvergütung dieses Gremiums.
Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die
Überarbeitung der Richtlinien für die Besetzung von Füh-
rungspositionen. Diese ermöglichen nun mehr Transpa-
renz und schaffen so eine erhöhte Sensibilisierung der
Entscheidungsträger:innen sowie Ansatzpunkte für effek-
tive Maßnahmen. Im Rahmen des Executive-Leadership-
Programms „WeInspire” wurde mit 30 Prozent bewusst
ein überdurchschnittlicher Frauenanteil berücksichtigt.
Das neue Programm „UNIQAlnie być kobietą“ („UNIQly to
be a Woman“) von UNIQA Polen ist eine entwicklungs-
orientierte Initiative und richtet sich gezielt an Frauen in
Führungspositionen. In Österreich findet seit 2021 jährlich
ein Mentoring-Programm statt, dessen Frauenanteil ak-
tuell 87 Prozent beträgt. Im erfolgreichen Cross-Border-
Mentoring-Pilotprojekt in der sechs Länder umfassenden
Region SEE6, mit dem internationale Kontakte und Karrie-
ren gefördert werden sollen, waren 71 Prozent der Mentees
und 52 Prozent der Mentor:innen weiblich.
Ziel ist die Veränderung der Rahmenbedin-
gungen und Voraussetzungen, um die Durchlässigkeit
der Organisation für Frauenkarrieren insgesamt zu er-
höhen sowie weibliche Führungskräfte verstärkt auf
dem Arbeitsmarkt anzusprechen. Mit 56,3 Prozent (2024:
55,6Prozent) ist der Anteil von Frauen an der Gesamtbe-
legschaft in der UNIQA Group per Ende 2025 gestiegen.
Dieser hohe Anteil wird vor allem durch die internatio-
nalen Versicherungsgesellschaften (63,9 Prozent) getra-
gen, ist jedoch 2025 auch in Österreich gestiegen (von
42,8Prozent auf 43,8 Prozent).
Der Frauenanteil in den Vorständen des Kon-
zerns liegt bei 30,2 Prozent und ist damit gegenüber 2024
etwas gesunken (2024: 32,1 Prozent). Von den gruppenweit
1.463 Führungskräften sind 620 Frauen, dies entspricht
einem Anteil von 42,4 Prozent und liegt damit über dem
Wert von 40,9 Prozent aus 2024. Dabei besteht ein deut-
licher Unterschied zwischen den internationalen und den
österreichischen Gesellschaften der UNIQA Group (48,9
Prozent gegenüber 25,1 Prozent Frauenanteil).
14
Jahresfinanzbericht 2025
Diversitätskonzept
Auch 2025 hat UNIQA die seit 2022 bestehende
Strategie für Gerechtigkeit, Gleichstellung, Diversität und
Inklusion auf Grundlage der beschlossenen Schwerpunk-
te und Ziele für die Jahre 2024–2026 konsequent wei-
terverfolgt und mit Maßnahmen hinterlegt. Die Strategie
dient als Basis und Rahmen für alle unsere Aktivitäten
in diesem Bereich und orientiert sich als integrierender
Bestandteil unseres weiterentwickelten Strategiepro-
gramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ dabei klar an un-
seren Guiding Principles. Neben konkret messbaren Zie-
len enthält sie auch ein Bündel an Initiativen, die sich vor
allem auf vier Schwerpunkte konzentrieren: gleiches Ent-
gelt für gleichwertige Arbeit, mehr Frauen in Führungs-
funktionen, erfolgreiche Zusammenarbeit aller Genera-
tionen sowie Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Unser übergeordnetes Ziel ist die Förderung
von Vielfalt und Inklusion bei UNIQA. Dabei werden wei-
terhin folgende konkrete Schwerpunkte verfolgt:
1. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
2. Förderung von Chancengleichheit mit dem klaren
Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen
3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen
gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5. Internationalität und Vielfalt der Kulturen als Stärke
nutzen
6. Menschen mit Behinderung – bessere Inklusion
undFörderung
7. Klares Bekenntnis zu Nichtdiskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung und Identität
2025 hat UNIQA die Vernetzung und den in-
ternationalen Austausch im Rahmen von gruppenwei-
ten Projekten und gruppenweit vereinbarten Zielen, die
sich konsequent an den definierten Schwerpunkten aus-
richten, weiter intensiviert. Diese grenzüberschreitende
Zusammenarbeit fördert die Vielfalt und ermöglicht die
Nutzung der Potenziale einer internationalen Gruppe.
Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
Faire Bezahlung betrachten wir als wesent-
liches Element der Gleichstellung. Nachdem wir schon
2024 das gruppenweite Ziel zur Reduktion des bereinig-
ten Gender-Pay-Gaps erreicht hatten, ist dies 2025 er-
neut gelungen. Weiterhin bleibt dieses Ziel ein Kriterium
für den variablen Teil der Managementvergütung.
Der bereinigte Gender-Pay-Gap für das Jahr
2025 liegt bei 2,4 Prozent (Zielwert 2,8 Prozent). Damit
wurde das Ziel einer Reduktion um 20 Prozent sogar
übererfüllt. In Österreich konnte der bereits sehr gute
Ausgangswert von unter 1 Prozent gehalten werden. Eine
weitere Reduktion unter 1 Prozent ist nicht zielführend, da
natürliche Personalfluktuation zu Schwankungen führen
kann.
15
Corporate-Governance-Bericht
Mehr Frauen in Führungspositionen
Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungs-
positionen hat weiterhin einen sehr hohen Stellenwert
für UNIQA. Um noch effektivere Maßnahmen setzen
zu können, unterscheiden wir dabei zwischen Topma-
nagementpositionen (Ebene Board bis Board –2) und
übrigen Managementpositionen. Beim Frauenanteil in
Top managementpositionen liegt der Hauptfokus auf
der Auswahl und Besetzung dieser Positionen. Bei den
übrigen weiblichen Führungskräften ist die Entwicklung
in höhere Positionen ein weiterer Schwerpunkt. Auch
in diesen beiden Segmenten zeigt sich ein starkes Ge-
fälle zwischen den österreichischen und den interna-
tionalen Gesellschaften. So liegt der Anteil von Frauen
in Top positionen in Österreich bei 26,5 Prozent, inter-
national bei 47,4 Prozent. Dieser Wert konnte in beiden
Bereichen gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht wer-
den (23,3 Prozent bzw. 44,8 Prozent). Im mittleren Ma-
nagement beträgt der Anteil 23,9 Prozent bzw. 51,6 Pro-
zentvor.
Zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für
Frauenkarrieren im Unternehmen gehört die Vereinbar-
keit von Karriere und Familie. UNIQA ist davon überzeugt,
dass hier kein Entweder-oder gelten darf. Im ersten Um-
setzungsjahr des österreichischen Audits „Beruf und Fa-
milie“ wurde zu den Bereichen „Frauen in Führung“ und
Frauen im Vertrieb“ eine Reihe von Vorhaben realisiert.
Dazu gehört eine ganzjährige Role-Model-Kampagne
ebenso wie die gezielte Ansprache und Information über
die Tätigkeit im Vertrieb unter den Aspekten „Chancen-
gleichheit“ und „Vereinbarkeit“.
Die erfolgte Rezertifizierung mit dem equalitA
Gütesiegel für Chancengleichheit am Arbeitsplatz in Ös-
terreich bestätigt uns auf diesem Weg.
Generationenmanagement
Im Rahmen dieses Schwerpunkts ist es unser
Ziel, ein inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld
für alle Lebensphasen zu schaffen. Auch in diesem Be-
reich wurden im Rahmen der erfolgreichen Zertifizierung
als familienfreundliches Unternehmen in Österreich zu-
sätzliche Maßnahmen definiert, die nun strukturiert um-
gesetzt werden. Darunter fallen die Ausweitung flexibler
Arbeitsmodelle wie Job-Sharing und Teilzeit-Führungs-
positionen ebenso wie unterschiedliche Angebote zur
Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Maßnahmen zur
Pflege von Angehörigen sowie zum Karenzmanagement
sind ebenfalls geplant.
Der zunehmende Fachkräftemangel und der
demografische Wandel stellen UNIQA auch weiterhin vor
große Herausforderungen. Wir antworten darauf mit der
Ausbildung eigener Fachkräfte und setzen unsere Lehr-
lingsausbildung konsequent fort.
Im internationalen Bereich hat das sehr ex-
klusive Traineeprogramm „My unique Summer“ jungen
Talenten am Beginn ihrer Karriere die Chance geboten,
erste Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Nach Pilot-
versuchen in zwei Regionen im Vorjahr wurde das Pro-
gramm 2025 auf zehn Länder ausgeweitet.
16
Jahresfinanzbericht 2025
Menschen mit Behinderung
Unsere Diversitätsstrategie definiert die geziel-
te Rekrutierung von Menschen mit Behinderungen als ein
zentrales Ziel in unseren Kernmärkten. Kooperationen in
Tschechien, der Slowakei, Polen und Österreich mit loka-
len Organisationen, die die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern, werden lau-
fend vertieft. Neben der Erhöhung der Barrierefreiheit im
gesamten Bewerbungsprozess setzt UNIQA Österreich
weiterhin auf die direkte Ansprache der Zielgruppe und
platziert alle offenen Stellenausschreibungen auf der
barrierefreien Jobplattform von myAbility.
Erfahrungen haben gezeigt, dass die Sensibi-
lisierung von Führungskräften und allen Mitarbeitenden
sowie laufende Verbesserungen für ein barrierefreies
Arbeitsumfeld entscheidende Erfolgsfaktoren für gelun-
gene Inklusion sind. In diesem kontinuierlichen Prozess
konnten wir 2025 mit der erstmaligen Wahl einer Behin-
dertenvertrauensperson für die UNIQA Zentrale in Wien
sowie der Durchführung eines externen Assessments
(Key Inclusion Indicator) wesentliche Meilensteine errei-
chen.
Engagement für Vielfalt, Gleichbehandlung
und Inklusion
Wir bekennen uns zur Kraft der Vielfalt und ge-
ben Intoleranz und Ausgrenzung keinen Raum.
Diese klare Haltung haben wir durch die Erstel-
lung eines eigenen Positionspapiers zu diesem Thema,
das in der gesamten UNIQA Group geteilt wurde, 2025
nochmals verstärkt. Ziel ist es aufzuklären, zu unterstüt-
zen und Orientierung zu geben, um Mitarbeitende auf
diese Weise wirkungsvoll vor Diskriminierung und Macht-
missbrauch zu schützen.
Für den Fall von Diskriminierungsvorwür-
fen existieren ein klar definierter Ablauf und klare An-
sprechpersonen. Damit eröffnen wir betroffenen
Mitarbeiter:innen ein niederschwelliges Angebot, belas-
tende Situationen anzusprechen.
Verschiedenste Netzwerke bieten interes-
sierten Mitarbeiter:innen in Österreich die Gelegenheit,
sich zu den unterschiedlichsten Aspekten von Diversität
(Frauen, Familie, Menschen mit Behinderung, Nachhal-
tigkeit, sexuelle Orientierung) zu engagieren und infor-
mieren. So hat beispielsweise das UNIQA Frauennetzwerk
Webinare, Seminare und eine hochkarätig besetzte Po-
diumsdiskussion ebenso organisiert wie Frühstücke mit
Vorstandsmitgliedern und inspirierende Impulsvorträge.
Auch außerhalb des Unternehmens hat UNIQA
zahlreiche entsprechende Initiativen unterstützt und
Akzente gesetzt. Stellvertretend für viele seien die Un-
terstützung der Errichtung einer Kinderkrippe in Tirol
und Kooperationen im Bereich Inklusion (Ich bin O.K.,
myAbility etc.) in Österreich erwähnt. Besondere media-
le Aufmerksamkeit erhielt die von UNIQA in Tschechien
und der Slowakei landesweit durchgeführte größte Stu-
die zum Thema Familie, die nun als Ausgangspunkt für
weitere Initiativen dienen wird.
17
Corporate-Governance-Bericht
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht 2025 für den Vorstand
und den Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG
wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz aufgestellt und
der Hauptversammlung am 9. Juni 2026 zur Abstimmung
vorgelegt werden.
Risikobericht, Directors’ Dealings
Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69
und 70 ÖCGK) findet sich im Konzernanhang. Die im Be-
richtsjahr erfolgten Meldungen über Directors’ Dealings
(Regel 73 ÖCGK) sind im Bereich Investor Relations auf
www.uniqagroup.com dargestellt.
Externe Evaluierung
Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen
Regeln des Kodex für das Geschäftsjahr 2025 wird mit
Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK durch die PwC
Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf die
Regeln 77 bis 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch
die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung
erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Frage-
bogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, her-
ausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Cor-
porate Governance.
Die Evaluierung durch die PwC Wirtschafts-
prüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH
über die Einhaltung der Regeln des ÖCGK im Geschäfts-
jahr 2025 durch UNIQA wird zeitgleich mit dem Jahres-
finanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht
werden.
Wien, am 11. März 2026
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
18
Jahresfinanzbericht 2025
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
als Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group
AG, der ident mit jenem unserer größten Tochtergesell-
schaft UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, haben
wir uns im Jahr 2025 bestmöglich bemüht, die weitere
Entwicklung unserer Gruppe aufmerksam und sorgfältig
zu unterstützen.
1. Was uns besonders wichtig war und wie wir
arbeiten
Wir haben uns, basierend auf den komplemen-
tären Kompetenzen unserer Mitglieder, in jeder Sitzung
intensiv mit der operativen Performance des Unterneh-
mens in den einzelnen Quartalen des Jahres 2025 be-
fasst, dem ersten – und sehr erfolgreichen – im Rahmen
unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Im-
pact (2025-2028)“.
Unverändert haben unsere Ausschüsse hohe
Relevanz, weil wir sie intensiv zur Vertiefung von strate-
gisch wichtigen Themenkomplexen nutzen: Im Ausschuss
für digitale Transformation, für IT, für HR, für Veranla-
gung, für Audit sowie für Vorstandsangelegenheiten ar-
beiten Mitglieder des Aufsichtsrats mit den zuständigen
Vorstandsmitgliedern und Führungskräften von UNIQA,
oft unter Beiziehung externer Impulsgeber:innen. Hatten
wir – aufgrund der ständig steigenden Bedeutung unse-
res Geschäfts in CEE – in den Jahren 2022, 2023 und 2024
jeweils eine unserer Sitzungen in Prag, Warschau und
Sarajevo abgehalten, entschieden wir uns im Jahr 2025
für Salzburg. Ganz bewusst deswegen, um uns am neuen
Standort unserer Landesdirektion intensiv mit der Ent-
wicklung unserer österreichischen Tochtergesellschaft
zu befassen und die Gelegenheit zu suchen, uns direkt
mit den Führungskräften der Regionen sowie den größ-
ten Talenten auszutauschen.
Ebenso unverändert hat unsere kontinuierli-
che fachliche Weiterbildung höchste Priorität: Die Verän-
derungen in unserer Branche – etwa in der Regulatorik,
im sich rasch weiterentwickelnden Kundenverhalten oder
im Risikomanagement, ganz besonders aber im weiten
Feld der künstlichen Intelligenz – finden mit einer der-
art hohen Geschwindigkeit statt, dass nur ein inhaltlich
breit und komplementär aufgestellter Aufsichtsrat da-
mit Schritt halten kann. Wir versuchen, die Schwerpunkte
unserer regelmäßigen Weiterbildungen danach auszu-
richten.
Und schließlich legen wir, ebenso unverändert,
großes Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammen-
arbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit
dem Vorstand. Wir tun dies – unter anderem – mittels
einer jährlichen anonymisierten Befragung der einzel-
nen Aufsichtsratsmitglieder und einer anschließenden
In-Camera-Diskussion der Auswertungsergebnisse im
Aufsichtsrat. In regelmäßigen Abständen führen wir eine
umfassende Selbstevaluierung durch, die von Univ.-Prof.
Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Stra-
tegisches Management an der Wirtschaftsuniversität
Wien, begleitet wird (über anonymisierte Befragungen,
Einzelinterviews und einen anschließenden Workshop).
Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2025 fort-
gesetzt.
Bericht des
Aufsichtsrats
19
Bericht des Aufsichtsrats
2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt
haben
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2025 regel-
mäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der
UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns
vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung
des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Ge-
setz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenom-
men. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den
Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und
weitere mündliche sowie schriftliche Berichte über die
geschäftliche Entwicklung informiert. Über Maßnahmen,
die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden
wir rechtzeitig und umfassend informiert.
Im Jahr 2025 fanden vier Spezialseminare für
den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen Rückver-
sicherung und „NatCat Competence Center, Künstliche
Intelligenz und ESG sowie zu den Aufgabenstellungen der
Compliance und zur Geschäftsstrategie „Vertical Integ-
ration“ informiert wurde.
Die Schwerpunkte unserer Beratungen
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2025 zu fünf
Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Mee-
tings standen die jeweilige Ergebnissituation unserer
Unternehmensgruppe und – nach Schwerpunkten ge-
gliedert– die strategische Weiterentwicklung des Kon-
zerns. Darüber hinaus trafen wir zwei Entscheidungen
im Umlaufweg, nämlich über die Verschmelzung der
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH auf die UNIQA Ös-
terreich Versicherungen AG sowie über die Verlänge-
rung des Vorstandsmandats von Sabine Pfeffer bis 30.
Juni 2028.
In unserer Sitzung vom 12. März befassten wir uns vor
allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im
Geschäftsjahr 2024. Weiters genehmigten wir die Um-
wandlung bzw. Neustrukturierung unserer „Nearsho-
ring“-Serviceeinheiten in der Slowakei, in Ungarn, in
Rumänien und in Bulgarien in Zweigniederlassungen
der UNIQA Insurance Group AG.
Im Fokus der Sitzung vom 10. April standen im Beisein
des Abschlussprüfers PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
und auf Grundlage der Prüfberichte des Abschluss-
prüfers die Abnahme des Jahres- und des Konzern-
abschlusses zum 31. Dezember 2024 samt dem konso-
lidierten Corporate-Governance-Bericht 2024 sowie
der in den Nachhaltigkeitsbericht integrierten (konso-
lidierten) nichtfinanziellen Erklärung 2024. Behandelt
wurde weiters der Bericht über die Solvabilität und
Finanzlage 2024 (SFCR) der Gesellschaft, über die Ge-
samtaufwendungen für Prüfungen der Gesellschaften
der Unternehmensgruppe wurde vom Vorstand infor-
miert. Zu aktuellen Entwicklungen der Unternehmens-
gruppe im ersten Quartal 2025 wurde vom Vorstand
berichtet. Darüber hinaus befassten wir uns mit den
Gegenständen der Tagesordnung der 26. ordentli-
chen Hauptversammlung vom 2. Juni, insbesondere
mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung sowie dem
Vorschlag an die Hauptversammlung, erneut die PwC
Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüferin und
Prüferin für die konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung der UNIQA Insurance Group AG je für das
Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Der Bericht der PwC
Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechts-
anwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Ein-
haltung der Bestimmungen des Österreichischen Cor-
porate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr
2024 wurde zur Kenntnis genommen. Nach Vorerörte-
rung im Vergütungsausschuss wurde der Vergütungs-
bericht 2024 betreffend Vorstand und Aufsichtsrat zur
Vorlage an die Hauptversammlung aufgestellt und
beschlossen. Darüber hinaus wurde die Abgabe einer
Minderheitsbeteiligung an der Mavie Next GmbH an
Raiffeisen NÖ-Wien zur Begründung einer strategi-
schen Beteiligungspartnerschaft genehmigt.
20
Jahresfinanzbericht 2025
In der Sitzung vom 22. Mai widmeten wir uns im Detail
der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal
und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal.
Weiters wurden die Ergebnisse aus dem im Vorjahr
eingeleiteten Programm „Board Excellence“ zur Eva-
luierung und Weiterentwicklung der Effizienz und Ef-
fektivität des Aufsichtsrats präsentiert und in einem
Workshop eingehend diskutiert. Vorgelegt wurde der
Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2024
(SFCR) auf Gruppenebene.
Am 21. August tagten wir in Salzburg und beschäftig-
ten uns mit der Ergebnissituation der Unternehmens-
gruppe im ersten Halbjahr sowie mit der Entwicklung
im laufenden dritten Quartal.
Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der
Gruppe in den ersten drei Quartalen und der laufen-
den Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns
in der Sitzung am 19. November mit dem Bericht zum
Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) 2025 und
der aktualisierten Vorschaurechnung für das Ge-
schäftsjahr 2025. Im Zentrum der Beratungen stand
darüber hinaus der Beschluss über die Planrechnung
2026 und die Mittelfristplanung der Folgejahre – beide
haben wir, wie Sie wissen, aufgrund des exzellenten
Geschäftsverlaufs nach den ersten drei Quartalen
2025 nach oben hin angepasst. Weiters genehmigten
wir den Verkauf einer Immobilie und den Erwerb einer
Mehrheitsbeteiligung an der Gesundheitsplattform
uLékaře.cz, s.r.o. mit Sitz in Prag. Der jährlichen Effi-
zienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat wid-
meten wir uns ebenfalls.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient
zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgese-
henen Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse ein-
gerichtet und bestellt.
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Per-
sonalausschuss“) entspricht in seiner Zusammenset-
zung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Neu ist, dass
darüber hinaus auch ein unabhängiges Mitglied des
Aufsichtsrats an den Sitzungen teilnimmt. Der Aus-
schuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nomi-
nierungs und Vergütungsausschusses (für den Vor-
stand) wahr. In vier Sitzungen hat sich der Ausschuss
2025 mit der Abrechnung des Short Term Incentives
2024 und des Long Term Incentives der Tranche 2021
bis 2024 der Vorstandsmitglieder beschäftigt, weiters
mit der Neuausschreibung der Incentives für bzw. ab
dem Berichtsjahr und der Zielearchitektur für die Fol-
gejahre. Gegenstand der Sitzungen waren weiters die
Vorbereitung der Vergütungsberichte 2024 für Vor-
stand und Aufsichtsrat. Auch zu Themen der Nach-
folgeplanung wurde beraten.
21
Bericht des Aufsichtsrats
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2025
in drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen
der (Konzern-)Abschlussprüferin PwC Wirtschafts-
prüfung GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Bei-
sein des Vorstands standfanden. In der Sitzung vom
10. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen bzw.
im Besonderen der Gewinnverwendungsvorschlag
und der Bericht des Abschlussprüfers über die Prü-
fung des Risikomanagements der Gesellschaft be-
handelt. Zudem wurden der Jahresbericht 2024 der
Internen Revision samt dem Revisionsplan für das
laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2024
der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur
Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde über die
erstmalige Anwendung und die freiwillige Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung durch PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH nach der CSRD (Corporate
Sustainability Reporting Directive) berichtet. Weiters
wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur
Wahl als Abschlussprüferin und Prüferin der Nachhal-
tigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 22. Mai wur-
de die Planung der Prüfungshandlungen für die Ge-
sellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr
2025 vom Abschlussprüfer vorgestellt und mit dem
Ausschuss abgestimmt. Der Bericht über die Solvabili-
tät und Finanzlage 2024 (SFCR) auf Gruppenebene
wurde vorgelegt. In der Sitzung vom 19. November in-
formierte der Abschlussprüfer über die Ergebnisse der
Vorprüfungen betreffend das laufende Geschäftsjahr.
Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berich-
te der Internen Revision über Prüfungsgebiete und
wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer
Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters
berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend
über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe
zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
nachgekommen.
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen
über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen
der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko-
und des Asset-Liability-Managements.
Der IT -Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen
mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der
Business & IT-Transformation (UNIQA Insurance Plat-
form) sowie weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Pro-
jektportfolio.
Der Ausschuss für digitale Transformation widmete
sich in vier Sitzungen möglichen Anwendungsfällen
von künstlicher Intelligenz, der Digitalisierung in der
Personenversicherung, der Group-Operations-Stra-
tegie sowie der Geschäftstätigkeit von Mavie, die
Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versiche-
rungsprodukte entwickelt. Gastvortragende zu spe-
ziellen Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Re-
sources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten
(„HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen
mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion,
Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-
Managements, Vergütungssystemen für leitende An-
gestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung.
Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Ab-
stimmung mit dem Personalausschuss. Gastvortra-
gende zu speziellen HR-Themen wurden zu den Sit-
zungen eingeladen.
Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr keine Sitzung abgehalten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben
den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Ar-
beit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.
22
Jahresfinanzbericht 2025
3. Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss
und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
sowie der nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss, der Kon-
zernlagebericht je für das Geschäftsjahr 2025 und die
konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025
wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH ge-
prüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung
des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und
des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je
für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt. Die Prüfungen
haben keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der
Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr
2025 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln
des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2025 führte
die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnah-
me der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von
der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde.
Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des
ÖCGK im Geschäftsjahr 2025 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss
2025 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss
2025 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters
hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lage-
bericht einverstanden erklärt. Der Aufsichtsrat hat den
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft
und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am
9.Juni 2026 wird demnach eine Dividendenausschüttung
in Höhe von 72 Cent je Aktie vorgeschlagen werden.
Damit ist der Jahresabschluss 2025 gemäß
§96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.
Für ihren großen persönlichen Einsatz im ab-
gelaufenen, sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2025 dan-
ke ich auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats
allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG
und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ihnen Ge-
sundheit sowie weiterhin viel Erfolg!
Wien, im April 2026
Für den Aufsichtsrat
Burkhard Gantenbein
Vorsitzender des Aufsichtsrats
23
Bericht des Aufsichtsrats
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Jahresfinanzbericht 2025
Performance
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Die globale Konjunktur zeigte 2025 erneut ein hetero-
genes Bild. Das verarbeitende Gewerbe blieb schwach,
insbesondere in Europa, wo Deutschland, Frankreich und
Österreich weiterhin unter strukturellen Belastungen
litten. Der Dienstleistungssektor stabilisierte jedoch die
Lage: Der PMI der Eurozone lag im Sommer bei rund
53 Punkten. Für die Eurozone wird 2025 ein Wachstum
von etwa 1,3 Prozent erwartet, getragen von Spanien
(knapp 3 Prozent), Frankreich (1,2 Prozent) und Italien
(1,0 Prozent). Deutschland zeigte eine moderate Erholung,
Österreich nach dem Rückgang im Jahr 2024 ein leichtes
Plus von rund 0,5 Prozent.
Die geldpolitischen Rahmenbedingungen blieben unter-
stützend. Die EZB senkte die Leitzinsen viermal um je
25 Basispunkte auf 2 Prozent. Die Inflation der Eurozone
bewegte sich zum Jahresende bei ca. 2 Prozent, in Öster-
reich jedoch deutlich darüber. Belastend wirkten neben
politischen Unsicherheiten in EU-Kernländern der unge-
löste Ukraine-Konflikt und die US-Zollpolitik. Der Ar-
beitsmarkt blieb trotz dieser Faktoren stabil; ein Anstieg
der Arbeitslosigkeit wurde in der Eurozone 2025 nicht
beobachtet. Die Diskussion über die Einhaltung der
Maastricht-Kriterien sorgte erneut für Druck auf hoch-
verschuldete Mitgliedstaaten und belastete die wirt-
schaftliche Stimmung.
Die US-Wirtschaft expandierte 2025 um rund 2 Prozent,
getragen von einem robusten Konsum. Die Inflation sank
langsamer als erwartet und lag bei 2,5 Prozent, die Federal
Reserve senkte die Fed Funds Target Rate auf die obere
Bandbreite von 3,75 Prozent. Die Umsetzung neuer US-
Zölle unter Präsident Trump schuf zusätzliche Unsicher-
heit und wirkte dämpfend auf den Welthandel.
In China blieb die Lage im Industriesektor angespannt.
Der Immobilienmarkt verschlechterte sich weiter; unvoll-
endete Projekte und schwache Verkaufsmärkte belasteten
die Aktivität. Die Regierung reagierte mit einer Export-
offensive, häufig flankiert von aggressiven Preisstrategien.
Die Anleihenmärkte waren 2025 volatil, stabilisierten sich
jedoch zum Jahresende. Österreichische zehnjährige
Staatsanleihen rentierten im Jahresverlauf bei rund
3 Prozent. Die Spreads italienischer Papiere entwickelten
sich solide, französische blieben aufgrund der deutlich
steigenden Schulden leicht zurück.
Die globalen Aktienmärkte setzten ihren Aufwärtstrend
im Jahr 2025 fort, wobei die europäischen Aktienmärkte
andere Weltregionen klar übertrafen. Der S&P 500 stieg
aufgrund des Dollarverfalls nur um 4,5 Prozent, der MSCI
World um 6 Prozent, wohingegen der DAX um 23 Prozent
und der ATX um 51 Prozent wuchsen.
Konzernlagebericht
25
Konzernlagebericht
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Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens-
versicherung von 8.354,7 Millionen Euro hlt die UNIQA
Group zu den führenden Versicherungsgruppen in
Zentral- und Osteuropa.
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UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über
alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, General-
agenturen, Makler:innen, Banken- und Direktvertrieb) an
und ist in nahezu allen Versicherungssparten tätig. In
Österreich ist UNIQA die zweitgrößte Versicherungs-
gruppe. In der Wachstumsregion CEE ist UNIQA nach
dem Verkauf der SIGAL-Gruppe (Albanien, Kosovo und
Nordmazedonien) im 2. Quartal 2025 in elf Ländern zu
Hause: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei,
Tschechien, der Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus
zählen auch Versicherungen in der Schweiz und in
Liechtenstein zur UNIQA Group.
Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance
Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich
und betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als
aktive Rückversicherung mit einem anderen Versiche-
rungsunternehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus
übernimmt sie zahlreiche Servicefunktionen für die
UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre interna-
tionalen Konzerngesellschaften, um Synergieeffekte
optimal zu nutzen und die langfristige Unternehmens-
strategie konsequent umzusetzen.
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Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachver-
sicherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie
die private Unfallversicherung. In der Schaden- und
Unfallversicherung verbuchte die UNIQA Group 2025
verrechnete Prämien von 5.044,7 Millionen Euro (2024:
4.587,0 Millionen Euro)das sind 60,4 Prozent (2024:
59,4 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. Der mit
Abstand größte Anteil am Volumen in der Schaden- und
Unfallversicherung stammt aus dem Privatkunden-
geschäft. Die meisten Schaden- und Unfallversicherungs-
verträge werden für einen beschränkten Zeitrahmenmit
bis zu drei Jahren Dauer abgeschlossen. Die breite
Streuung unterschiedlicher Risiken von sehr vielen
Kund:innen und die verhältnismäßig kurze Laufzeit der
Verträge bedeuten einen nur moderaten Kapitalbedarf
und machen dieses Geschäftsfeld auch deswegen attraktiv.
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Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die
freiwillige Krankenversicherung für Privatkund:innen, die
betriebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out-
Angebote für bestimmte Freiberufler wie Rechtsan-
wält:innen, Architekt:innen oder Apotheker:innen. In
CEE steht das Krankenversicherungsgeschäft dagegen
noch am Anfang, doch mit dem steigenden Wohlstand in
der Region ist das langfristige Wachstumspotenzial umso
größer. Gruppenweit betrugen die verrechneten Prämien
2025 1.609,5 Millionen Euro (2024:
1.514,5 MillionenEuro) – das sind 19,3 Prozent (2024:
19,6 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. In
Österreich ist UNIQA mit 43 Prozent Marktanteil in
dieser strategisch wichtigen Sparte die unangefochtene
Nummer 1. Der weitaus überwiegende Anteil rund
91 Prozent der Prämien fällt in Österreich an, rund
9 Prozent international.
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Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken
aus der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab.
Sie umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die
fondsgebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen so-
genannte Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken
wie Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben.
Das Geschäftsmodell der Lebensversicherung ist langfris-
tig ausgerichtet. In der Lebensversicherung erreichte
UNIQA 2025 gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive
der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung) von 1.700,4 Millionen Euro (2024:
1.618,4 Millionen Euro) das sind 20,4 Prozent (2024:
21,0 Prozent) des gesamten Prämienvolumens.
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Jahresfinanzbericht 2025
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In den Konzernabschluss sind neben dem Jahresab-
schluss der UNIQA Insurance Group AG grundsätzlich
die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Tochter-
gesellschaften sowie jene der beherrschten Investment-
fonds einbezogen. Der Konsolidierungskreis umfasste
einschließlich der UNIQA Insurance Group AG
35 inländische (2024: 34) und 67 internationale (2024: 61)
Tochtergesellschaften sowie 4 inländische (2024: 4) und
9 internationale (2024: 9) beherrschte Pensions- und
Investmentfonds. Bei den assoziierten Gesellschaften
handelt es sich um 4 inländische Unternehmen (2024: 4),
die für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-
Methode berücksichtigt wurden.
Nähere Angaben zu den konsolidierten und assoziierten
Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten
im Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden sind ebenfalls im Konzernabschluss
dargestellt.
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Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im
Anhang zum Konzernabschluss 2025.
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UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des
Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
und veröffentlicht den konsolidierten Corporate-
Governance-Bericht auf www.uniqagroup.com im Bereich
„Investor Relations“.
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Gemäß den Regelungen von IFRS 5 wurden sämtliche dem
russischen Geschäft zuzuordnenden Werte in der
Konzerngewinn- und -verlustrechnung des Jahres 2024
im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach
Steuern) ausgewiesen.
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Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
um 8,2 Prozent auf 8.354,7 Millionen Euro gestiegen
Versicherungstechnisches Ergebnis bei
710,8 Millionen Euro
Combined Ratio (brutto) von 91,1 Prozent auf
89,2 Prozent gesunken
Combined Ratio (netto) verbesserte sich von
93,1 Prozent auf 91,7 Prozent
Finanzergebnis auf 209,4 Millionen Euro gestiegen
Ergebnis vor Steuern im Jahr 2025 um 16,9 Prozent auf
516,4 Millionen Euro gewachsen
Dividendenvorschlag für 2025 von 0,72 Euro je Aktie
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Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien inklusive der
Sparanteile der fonds
- und der
indexgebundenen
Lebensversicherung
8.354,7
7.719,9
7.080,1
Kostenquote
31,4 %
31,2
%
31,0 %
Verwaltungskostenquote
15,3 %
15,9
%
15,7 %
Combined Ratio (brutto vor
Rückversicherung)
89,2 %
91,1
%
89,4 %
Combined Ratio (netto nach
Rückversicherung)
91,7 %
93,1
%
92,8 %
Ergebnis vor Steuern
516,4
441,9
426,4
Konzernergebnis (den
Aktionär:innen der
UNIQA
Insurance
Group AG zurechenbarer Anteil des
Periodenergebnisses)
424,8
347,6
302,7
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Konzernlagebericht
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Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien
5.044,7
4.587,0
4.133,7
Versicherungstechnische Erträge
4.774,6
4.421,8
4.006,3
Versicherungstechnische
Aufwendungen
4.257,6
4.029,8
3.580,8
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
120,7
85,8
138,0
Versicherungstechnisches Ergebnis
396,3
306,2
287,5
Finanzergebnis
116,9
174,0
101,4
Kapitalanlageergebnis
203,8
253,6
173,4
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
188,0
146,9
119,0
Kostenquote
31,8
%
31,6 %
31,9
%
Combined Ratio (brutto vor
Rückversicherung)
89,2
%
91,1 %
89,4
%
Ergebnis vor Steuern
264,2
281,0
211,5
KKrraannkkeennvveerrssiicchheerruunngg
Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien
1.609,5
1.514,5
1.378,0
Versicherungstechnische Erträge
1.449,8
1.355,8
1.234,7
Auflösung der vertraglichen
Servicemarge
131,2
105,9
94,7
Versicherungstechnische
Aufwendungen
1.333,9
1.255,2
1.110,3
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
1,1
0,9
2,5
Versicherungstechnisches Ergebnis
114,8
99,8
122,0
Finanzergebnis
15,7
11,5
19,1
Kapitalanlageergebnis
253,9
200,5
111,7
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
98,4
77,9
58,2
Kostenquote
19,4
%
18,4 %
18,2
%
Ergebnis vor Steuern
31,9
10,3
44,1
LLeebbeennssvveerrssiicchheerruunngg
Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien
1.700,4
1.618,4
1.568,3
Versicherungstechnische Erträge
891,1
779,6
753,1
Auflösung der vertraglichen
Servicemarge
225,6
197,7
192,2
Versicherungstechnische
Aufwendungen
689,0
615,4
600,0
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
2,5
9,6
0,3
Versicherungstechnisches Ergebnis
199,7
154,5
152,8
Finanzergebnis
76,8
47,7
67,9
Kapitalanlageergebnis
341,1
295,6
303,7
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
39,4
29,7
29,2
Kostenquote
48,8
%
50,7 %
46,9
%
Ergebnis vor Steuern
220,2
150,5
170,8
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Das verrechnete Gesamtprämienvolumen von UNIQA
erhöhte sich 2025
unter Berücksichtigung der Spar-
anteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver-
sicherung um 8,2 Prozent auf 8.354,7 Millionen Euro
(2024: 7.719,9 Millionen Euro). Haupttreiber hierfür war
das solide Wachstum sowohl in der Schaden- und Unfall-
versicherung als auch in der Krankenversicherung. Aber
auch die Lebensversicherung trug 2025 zu diesem starken
Wachstum bei hier vor allem im internationalen Bereich.
Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit wurden die
Prämien, die auf die im Geschäftsjahr 2025 veräußerte
SIGAL-Gruppe entfallen, bereinigt. Die Vergleichswerte
wurden entsprechend angepasst.
Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfall-
versicherung wuchsen 2025 aufgrund von Indexanpas-
sungen und einer guten Vertriebsperformance um
10,0 Prozent auf 5.044,7 Millionen Euro (2024:
4.587,0 Millionen Euro). In der Krankenversicherung
stiegen die verrechneten Prämien im Berichtszeitraum
aufgrund von Prämienanpassungen und einer guten
Neugeschäftsentwicklung um 6,3 Prozent auf 1.609,5 Mil-
lionen Euro (2024: 1.514,5 Millionen Euro). In der Lebens-
versicherung erhöhten sich die verrechneten Prämien
inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexge-
bundenen Lebensversicherung um 5,1 Prozent auf
1.700,4 Millionen Euro (2024: 1.618,4 Millionen Euro).
Das verrechnete Prämienvolumen inklusive der Spar-
anteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversi-
cherung von UNIQA Österreich erhöhte sich 2025 um
4,8 Prozent auf 4.702,9 Millionen Euro (2024:
4.488,3 Millionen Euro). Im Segment
UNIQA International erhöhte es sich um 9,8 Prozent auf
3.353,8 Millionen Euro (2024: 3.054,8 Millionen Euro).
6.278
6.457
7.080
7.720
8.355
-
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
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2021 2022 2023 2024 2025
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Angaben in Millionen Euro
28
Jahresfinanzbericht 2025
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Die versicherungstechnischen Erträge der UNIQA Group
stiegen 2025 um 8,5 Prozent auf 7.115,5 Millionen Euro
(2024: 6.557,2 Millionen Euro).
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM)
belief sich insgesamt auf 380,4 Millionen Euro (2024:
336,8 Millionen Euro).
Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden-
und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2025 um
8,0 Prozent auf 4.774,6 Millionen Euro (2024:
4.421,8 Millionen Euro).
In der Krankenversicherung stiegen die versicherungs-
technischen Erträge im Berichtszeitraum um 6,9 Prozent
auf 1.449,8 Millionen Euro (2024: 1.355,8 Millionen Euro).
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte
sich um 23,9 Prozent auf 131,2 Millionen Euro (2024:
105,9 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung erhöhten sich die versiche-
rungstechnischen Erträge im Jahr 2025 um 14,3 Prozent
auf 891,1 Millionen Euro (2024: 779,6 Millionen Euro). Die
Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg um
14,1 Prozent auf 225,6 Millionen Euro (2024: 197,7 Mil-
lionen Euro).
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Die versicherungstechnischen Aufwendungen der UNIQA
Group erhöhten sich 2025 um 6,4 Prozent auf 6.280,6 Mil-
lionen Euro (2024: 5.900,4 Millionen Euro).
Die Gesamtkostenquote das Verhältnis der direkten und
indirekten Kosten zu den versicherungstechnischen
Erträgen erhöhte sich dennoch nur geringfügig auf
31,4 Prozent (2024: 31,2 Prozent). Die Verwaltungskosten-
quote betrug 2025 15,3 Prozent (2024: 15,9 Prozent).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die
versicherungstechnischen Aufwendungen um 5,7 Prozent
auf 4.257,6 Millionen Euro (2024: 4.029,8 Millionen Euro).
Die Kostenquote stieg auf 31,8 Prozent (2024: 31,6 Pro-
zent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung)
sank aufgrund des weitgehenden Ausbleibens von Natur-
katastrophen auf 89,2 Prozent (2024: 91,1 Prozent). Die
Combined Ratio (netto nach Rückversicherung) verrin-
gerte sich ebenso auf 91,7 Prozent (2024: 93,1 Prozent).
In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs-
technischen Aufwendungen im Jahr 2025 um 6,3 Prozent
auf 1.333,9 Millionen Euro (2024: 1.255,2 Millionen Euro).
Die Kostenquote erhöhte sich in diesem Segment auf
19,4 Prozent (2024: 18,4 Prozent).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungs-
technischen Aufwendungen um 12,0 Prozent auf
689,0 Millionen Euro (2024: 615,4 Millionen Euro). Die
Kostenquote verringerte sich in der Lebensversicherung
auf 48,8 Prozent (2024: 50,7 Prozent).
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Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche-
rung belief sich im Jahr 2025 auf
124,2 Millionen Euro
(2024: –
96,3 Millionen Euro).
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Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group
(siehe Erläuterung 5 im Konzernabschluss) erhöhte sich
im Jahr 2025 deutlich auf 710,8 Millionen Euro (2024:
560,5 Millionen Euro).
89,4
91,1
89,2
0,0
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0
2023 2024 2025
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Angaben in Prozent
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Konzernlagebericht
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Der Kapitalanlagebestand der UNIQA Group (einschließ-
lich als Finanzinvestition gehaltener Immobilien, nach
der Equity-Methode bilanzierter Finanzanlagen und
sonstiger Kapitalanlagen) erhöhte sich zum 31. Dezember
2025 gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 338,1 Mil-
lionen Euro auf 21.063,6 Millionen Euro (31. Dezember
2024: 20.725,5 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis stieg im Jahr 2025 aufgrund
des ausgezeichneten laufenden Ertrags auf 798,8 Millio-
nen Euro (2024: 749,7 Millionen Euro). Das Finanzergeb-
nis verringerte sich daher auf 209,4 Millionen Euro (2024:
210,2 Millionen Euro). Aufgrund der Bilanzierung der
Beteiligung am Baukonzern STRABAG SE nach der
Equity-Methode entstand 2025 ein positiver Ergebnis-
beitrag in Höhe von 206,5 Millionen Euro (2024:
119,7 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung betrug 2025
209,8 Millionen Euro (2024: 333,0 Millionen Euro).
Eine Detaildarstellung des Finanzergebnisses findet sich
im Konzernabschluss (siehe Erläuterung 4 im Konzernab-
schluss).
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Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug
2025
325,9 Millionen Euro (2024: 254,5 Millio-
nen Euro). Die sonstigen Erträge stiegen dabei um
6,5 Prozent auf 452,9 Millionen Euro (2024: 425,2 Milli-
onen Euro), während sich die sonstigen Aufwendungen
um 14,6 Prozent auf 778,8 Millionen Euro erhöhten (2024:
679,6 Millionen Euro).
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Das operative Ergebnis stieg aufgrund des gestiegenen
versicherungstechnischen Ergebnisses um 15,1 Prozent
auf 594,2 Millionen Euro (2024: 516,2 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern der UNIQA Group stieg dement-
sprechend um 16,9 Prozent auf 516,4 Millionen Euro
(2024: 441,9 Millionen Euro).
In der Schaden- und Unfallversicherung verringerte sich
das Ergebnis vor Steuern auf 264,2 Millionen Euro (2024:
281,0 Millionen Euro), in der Krankenversicherung nahm
es um 208,8 Prozent auf 31,9 Millionen Euro zu (2024:
10,3 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließ-
lich stieg das Ergebnis vor Steuern um 46,3 Prozent auf
220,2 Millionen Euro (2024: 150,5 Millionen Euro).
Der Ertragsteueraufwand verringerte sich 2025 auf
93,1 Millionen Euro (2024: 93,7 Millionen Euro). Folglich
sank die Steuerquote 2025 auf 18,0 Prozent (2024:
21,2 Prozent).
Das Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbe-
reichen belief sich auf 423,3 Millionen Euro (2024:
348,2 Millionen Euro). Aufgrund des Verkaufs der russi-
schen Gesellschaft im Jahr 2024 fiel 2025 ein Ergebnis aus
aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) in Höhe
von 0,0 Millionen Euro an (2024: 2,3 Millionen Euro).
Daher betrug das Periodenergebnis im Berichtszeitraum
423,3 Millionen Euro (2024: 350,5 Millionen Euro).
Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA
Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Perioden-
ergebnisses) erhöhte sich um 22,2 Prozent auf 424,8 Mil-
lionen Euro (2024: 347,6 Millionen Euro). Das Ergebnis je
Aktie stieg auf 1,38 Euro (2024: 1,13 Euro). Das Ergebnis je
Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen lag 2025 bei
1,38 Euro (2024: 1,13 Euro).
426
442
516
0
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2023 2024 2025
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Angaben in Millionen Euro
30
Jahresfinanzbericht 2025
Der Return on Equity (Eigenkapitalrentabilität nach
Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) stieg
im Berichtsjahr leicht auf 14,3 Prozent (2024: 12,4 Pro-
zent).
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptver-
sammlung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer
Dividende von 72 Cent je Aktie (2024: 60 Cent je Aktie)
vorschlagen.
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Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group
AG zurechenbare Eigenkapital stieg im abgelaufenen
Geschäftsjahr um 174,0 Millionen Euro auf 3.063,8 Millio-
nen Euro (31. Dezember 2024: 2.889,7 Millionen Euro).
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss beliefen sich
auf 101,0 Millionen Euro (31. Dezember 2024: 51,7 Millio-
nen Euro). Die Konzernbilanzsumme erreichte am
31. Dezember 2025 einen Wert von 29.047,9 Millionen
Euro (31. Dezember 2024: 28.532,1 Millionen Euro).
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Die vertragliche Servicemarge erhöhte sich per 31. Dezem-
ber 2025 auf 5.879,3 Millionen Euro (31. Dezember 2024:
5.345,6 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallver-
sicherung sank die CSM auf 70,1 Millionen Euro (31. De-
zember 2024: 93,9 Millionen Euro) und in der Kranken-
versicherung auf 3.919,8 Millionen Euro (31. Dezember
2024: 3.501,0 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
stieg sie hingegen auf 1.889,3 Millionen Euro
(31. Dezember 2024: 1.750,6 Millionen Euro).
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Das Periodenergebnis betrug im Jahr 2025 423,3 Milli-
onen Euro (2024: 350,5 Millionen Euro). Aufgrund von
Effekten insbesondere aus der Bewertung von Staats- und
Unternehmensanleihen sank das sonstige Ergebnis im
Berichtszeitraum auf
87,9 Millionen Euro (2024:
9,4 Millionen Euro). Das Gesamtergebnis belief sich
dementsprechend auf 335,4 Millionen Euro (2024:
359,8 Millionen Euro).
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Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von
UNIQA belief sich 2025 auf 1.137,7 Millionen Euro (2024:
580,7 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Investitions-
tätigkeit betrug
795,9 Millionen Euro (2024: 488,0 Mil-
lionen Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
belief sich auf
317,4 Millionen Euro (2024: – 153,7 Millio-
nen Euro). Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelfonds
im Geschäftsjahr 2025 um 22,6 Millionen Euro auf
659,8 Millionen Euro (2024: 637,1 Millionen Euro).
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Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäqui-
valente, FTE) von UNIQA sank 2025 auf 14.959 FTE
(2024: 15.131). Davon waren 3.616 FTE (2024: 3.797) als
angestellte Außendienstmitarbeiter:innen im Vertrieb
tätig. Die Anzahl der Arbeitnehmer:innen in der
Verwaltung betrug 11.342 FTE (2024: 11.333).
In der Region Zentraleuropa (CE) Polen, Slowakei,
Tschechien und Ungarn beschäftigte die Gruppe 2025 im
Schnitt 5.273 FTE (2024: 5.059), während 1.733 FTE
(2024: 2.232) in der Region Südosteuropa (SEE)
0,99
1,13
1,38
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
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1,40
1,60
2023 2024 2025
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Angaben in Euro
0,55 0,55
0,57
0,60
0,72
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
2021 2022 2023 2024 2025
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Angaben in Euro
31
Konzernlagebericht
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo,
Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien
und 1.533 FTE (2024: 1.494) in der Region Osteuropa
(EE)Rumänien und Ukraine tätig waren. Die
Mitarbeitenden der im 2. Quartal 2025 veräußerten
SIGAL-Gruppe sind anteilig bis zum Zeitpunkt der Veräu-
ßerung berücksichtigt. Die durchschnittliche Zahl der
FTE in den übrigen Märkten betrug 2025 83 (2024: 81). In
Österreich waren 6.336 FTE angestellt (2024: 6.265).
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Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
um 4,8
Prozent auf 4.702,9 Millionen Euro gestiegen
Versicherungstechnisches Ergebnis bei
311,4 Millionen Euro
Combined Ratio (brutto) von 91,9 Prozent auf
92,4
Prozent gestiegen
Finanzergebnis auf 197,2 Millionen Euro erhöht
Ergebnis vor Steuern bei 358,4 Millionen Euro
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Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien inklusive der
Sparanteile der fonds
- und der
indexgebundenen
Lebensversicherung
4.702,9
4.488,3
4.290,0
Kostenquote
24,9
%
24,1 %
24,3
%
Verwaltungskostenquote
13,3
%
13,5 %
13,5
%
Combined Ratio (brutto vor
Rückversicherung)
92,4
%
91,9 %
92,3
%
Combined Ratio (netto nach
Rückversicherung)
95,6
%
95,2 %
95,0
%
Ergebnis vor Steuern
358,4
313,0
279,2
SScchhaaddeenn-- uunndd
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Angaben in Millionen Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien
2.339,6
2.222,1
2.119,2
Versicherungstechnische Erträge
2.348,4
2.241,3
2.118,5
Versicherungstechnische
Aufwendungen
2.169,5
2.059,0
1.954,4
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
76,1
74,6
57,6
Versicherungstechnisches Ergebnis
102,8
107,7
106,5
Finanzergebnis
166,2
145,1
113,6
Kapitalanlageergebnis
180,7
159,1
118,7
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
55,7
54,8
45,7
Kostenquote 27,3
%
26,8 %
27,2
%
Combined Ratio (brutto vor
Rückversicherung) 92,4
%
91,9 %
92,3
%
Ergebnis vor Steuern
200,7
182,3
160,2
KKrraannkkeennvveerrssiicchheerruunngg
Angaben in Millionen Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien
1.475,3
1.389,6
1.268,0
Versicherungstechnische Erträge
1.313,5
1.224,1
1.119,4
Auflösung der vertraglichen
Servicemarge
131,0
105,3
94,2
Versicherungstechnische
Aufwendungen
1.212,5
1.129,7
1.013,6
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
0,4
0,5
1,7
Versicherungstechnisches Ergebnis
100,7
93,8
104,1
Finanzergebnis
10,5
5,0
1,5
Kapitalanlageergebnis
169,9
182,1
171,5
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
46,4
38,1
34,9
Kostenquote 15,7
%
13,8 %
14,4
%
Ergebnis vor Steuern
64,9
50,8
67,7
LLeebbeennssvveerrssiicchheerruunngg
Angaben in Millionen Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien
888,0
876,5
902,9
Versicherungstechnische Erträge
285,6
254,6
281,1
Auflösung der vertraglichen
Servicemarge
96,2
80,2
88,8
Versicherungstechnische
Aufwendungen
183,5
169,3
228,2
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
5,7
6,4
6,6
Versicherungstechnisches Ergebnis
107,9
91,7
59,5
Finanzergebnis
20,4
23,1
29,3
Kapitalanlageergebnis
237,2
213,0
352,0
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
27,1
26,4
20,3
Kostenquote 47,0
%
50,6 %
41,5
%
Ergebnis vor Steuern
92,8
79,9
51,4
32
Jahresfinanzbericht 2025
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Das verrechnete Prämienvolumen von UNIQA Österreich
erhöhte sich 2025 um 4,8 Prozent auf 4.702,9 Millionen
Euro (2024: 4.488,3 Millionen Euro).
Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallver-
sicherung wuchsen 2025 um 5,3 Prozent auf 2.339,6 Milli-
onen Euro (2024: 2.222,1 Millionen Euro). In der Kran-
kenversicherung stiegen die verrechneten Prämien im Be-
richtszeitraum um 6,2 Prozent auf 1.475,3 Millionen Euro
(2024: 1.389,6 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
stiegen die verrechneten Prämien um 1,3 Prozent auf
888,0 Millionen Euro (2024: 876,5 Millionen Euro).
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Die versicherungstechnischen Erträge im Segment
UNIQA Österreich stiegen 2025 um 6,1 Prozent auf
3.947,6 Millionen Euro (2024: 3.720,0 Millionen Euro).
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg insge-
samt leicht um 17,5 Prozent auf 242,7 Millionen Euro
(2024: 206,6 Millionen Euro).
Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden-
und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2025 um
4,8 Prozent auf 2.348,4 Millionen Euro (2024:
2.241,3 Millionen Euro).
In der Krankenversicherung stiegen die versicherungs-
technischen Erträge im Berichtszeitraum um 7,3 Prozent
auf 1.313,5 Millionen Euro (2024: 1.224,1 Millionen Euro).
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte
sich um 24,4 Prozent auf 131,0 Millionen Euro (2024:
105,3 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Erträge von UNIQA Österreich im Jahr 2025 um
12,2 Prozent auf 285,6 Millionen Euro (2024: 254,6 Millio-
nen Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge
erhöhte sich um 20,0 Prozent auf 96,2 Millionen Euro
(2024: 80,2 Millionen Euro).
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Die versicherungstechnischen Aufwendungen von
UNIQA Österreich erhöhten sich 2025 um 6,2 Prozent auf
3.565,5 Millionen Euro (2024: 3.358,0 Millionen Euro).
Die Kostenquote im Segment UNIQA Österreich erhöhte
sich dennoch auf 24,9 Prozent (2024: 24,1 Prozent). Die
Verwaltungskostenquote betrug 2025 13,3 Prozent (2024:
13,5 Prozent).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die
versicherungstechnischen Aufwendungen um 5,4 Prozent
auf 2.169,5 Millionen Euro (2024: 2.059,0 Millionen Euro).
Die Kostenquote erhöhte sich auf 27,3 Prozent (2024:
26,8 Prozent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückver-
sicherung) erhöhte sich aufgrund einer gestiegenen Groß-
schadenbelastung auf 92,4 Prozent (2024: 91,9 Prozent).
In der Krankenversicherung stiegen die versicherungs-
technischen Aufwendungen im Jahr 2025 um 7,3 Prozent
auf 1.212,5 Millionen Euro (2024: 1.129,7 Millionen Euro).
Die Kostenquote erhöhte sich in diesem Bereich auf
15,7 Prozent (2024: 13,8 Prozent).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungs-
technischen Aufwendungen um 8,4 Prozent auf 183,5 Mil-
lionen Euro (2024: 169,3 Millionen Euro). Die Kosten-
quote sank in der Lebensversicherung im Segment
UNIQA Österreich dennoch auf 47,0 Prozent (2024:
50,6 Prozent).
3.917
4.086
4.290
4.488
4.703
-
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
2021 2022 2023 2024 2025
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Angaben in Millionen Euro
33
Konzernlagebericht
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g
Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche-
rung belief sich im Jahr 2025 auf
70,7 Millionen Euro
(2024: –
68,7 Millionen Euro).
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Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment
UNIQA Österreich stieg im Jahr 2025 auf 311,4 Millio-
nen Euro (2024: 293,3 Millionen Euro).
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Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA Österreich stieg im
Jahr 2025 auf 587,8 Millionen Euro (2024: 554,3 Millio-
nen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich auf 197,2 Mil-
lionen Euro (2024: 163,2 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexge-
bundenen Lebensversicherung betrug 2025 109,6 Mil-
lionen Euro (2024: 186,0 Millionen Euro).
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Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug
2025
129,3 Millionen Euro (2024: 119,3 Millionen
Euro). Die sonstigen Erträge sanken dabei auf 13,2 Millio-
nen Euro (2024: 19,5 Millionen Euro), während sich die
sonstigen Aufwendungen um 2,6 Prozent auf 142,4 Millio-
nen Euro erhöhten (2024: 138,8 Millionen Euro).
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Das operative Ergebnis stieg aufgrund des gestiegenen
versicherungstechnischen Ergebnisses und des erhöhten
Finanzergebnisses um 12,5 Prozent auf 379,3 Millionen
Euro (2024: 337,1 Millionen Euro). Das Ergebnis vor
Steuern im Segment UNIQA Österreich stieg um 14,5 Pro-
zent auf 358,4 Millionen Euro (2024: 313,0 Millionen
Euro).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das
Ergebnis vor Steuern auf 200,7 Millionen Euro (2024:
182,3 Millionen Euro), in der Krankenversicherung nahm
es um 27,7 Prozent auf 64,9 Millionen Euro zu (2024:
50,8 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
schließlich stieg das Ergebnis vor Steuern auf
92,8 Millionen Euro (2024: 79,9 Millionen Euro).
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Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
um 9,8
Prozent auf 3.353,8 Millionen Euro gestiegen
Versicherungstechnisches Ergebnis deutlich auf
293,1
Millionen Euro gestiegen
Combined Ratio (brutto) von 89,0 Prozent auf
85,9
Prozent verbessert
Finanzergebnis auf 83,4 Millionen Euro erhöht
Ergebnis vor Steuern bei 246,4 Millionen Euro
KKeennnnzzaahhlleenn
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Angaben in Millionen Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien inklusive der
Sparanteile der fonds- und der
indexgebundenen
Lebensversicherung
3.353,8
3.054,8
2.682,2
Kostenquote 38,1
%
37,8 %
37,6
%
Verwaltungskostenquote 14,9
%
15,5 %
15,5
%
Combined Ratio (brutto vor
Rückversicherung) 85,9
%
89,0 %
85,6
%
Combined Ratio (netto nach
Rückversicherung) 92,3
%
92,6 %
91,6
%
Ergebnis vor Steuern
246,4
214,4
229,8
279
313
358
0
100
200
300
400
2023 2024 2025
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Angaben in Millionen Euro
34
Jahresfinanzbericht 2025
SScchhaaddeenn-- uunndd
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Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien 2.408,4
2.189,2
1.907,9
Versicherungstechnische Erträge 2.313,5
2.099,2
1.843,3
Versicherungstechnische
Aufwendungen
1.987,5
1.869,1
1.577,0
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung 148,4
73,8
112,4
Versicherungstechnisches Ergebnis 177,6
156,4
153,9
Finanzergebnis 48,2
47,2
37,7
Kapitalanlageergebnis 79,3
83,1
63,5
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis 83,1
95,9
53,0
Kostenquote 36,1 %
35,9
%
35,6 %
Combined Ratio (brutto vor
Rückversicherung) 85,9 %
89,0
%
85,6 %
Ergebnis vor Steuern 118,3
95,6
125,5
KKrraannkkeennvveerrssiicchheerruunngg
Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien 134,2
124,9
110,1
Versicherungstechnische Erträge 136,3
131,7
115,3
Auflösung der vertraglichen
Servicemarge 0,3
0,6
0,5
Versicherungstechnische
Aufwendungen
121,5
125,5
96,6
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung 1,0
0,3
0,8
Versicherungstechnisches Ergebnis 13,8
6,0
17,9
Finanzergebnis 0,1
0,1
0,2
Kapitalanlageergebnis 0,5
0,5
0,4
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis 5,8
5,2
3,8
Kostenquote 34,8 %
38,3
%
36,3 %
Ergebnis vor Steuern 7,9
0,7
13,9
LLeebbeennssvveerrssiicchheerruunngg
Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Verrechnete Prämien 811,2
740,8
664,3
Versicherungstechnische Erträge 604,2
524,1
471,2
Auflösung der vertraglichen
Servicemarge 129,4
117,6
103,4
Versicherungstechnische
Aufwendungen 495,9
434,3
364,1
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
6,5
10,4
9,2
Versicherungstechnisches Ergebnis 101,8
79,4
98,0
Finanzergebnis 35,3
31,3
27,0
Kapitalanlageergebnis 49,1
49,1
43,8
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis 0,0
29,5
12,9
Kostenquote 46,3 %
45,4
%
45,9 %
Ergebnis vor Steuern 120,2
118,1
90,4
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Das verrechnete Prämienvolumen von
UNIQA International erhöhte sich 2025 um 9,8 Prozent
auf 3.353,8 Millionen Euro (2024: 3.054,8 Millionen
Euro).
Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfall-
versicherung stiegen 2025 um 10,0 Prozent auf
2.408,4 Millionen Euro (2024: 2.189,2 Millionen Euro). In
der Krankenversicherung stiegen die verrechneten
Prämien im Berichtszeitraum um 7,5 Prozent auf
134,2 Millionen Euro (2024:124,9 Millionen Euro) und in
der Lebensversicherung um 9,5 Prozent auf
811,2 Millionen Euro (2024: 740,8 Millionen Euro).
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Die versicherungstechnischen Erträge im Segment
UNIQA International stiegen 2025 um 10,9 Prozent auf
3.054,0 Millionen Euro (2024: 2.755,0 Millionen Euro).
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg um
5,7 Prozent auf 137,6 Millionen Euro (2024: 130,2 Millio-
nen Euro).
Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden-
und Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2025 um
10,2 Prozent auf 2.313,5 Millionen Euro (2024:
2.099,2 Millionen Euro).
2.344
2.358
2.682
3.055
3.354
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Angaben in Millionen Euro
35
Konzernlagebericht
In der Krankenversicherung stiegen die versicherungs-
technischen Erträge im Berichtszeitraum um 3,4 Prozent
auf 136,3 Millionen Euro (2024: 131,7 Millionen Euro). Die
Auflösung der vertraglichen Servicemarge verringerte sich
dabei auf 0,3 Millionen Euro (2024: 0,6 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Erträge im Segment UNIQA International im Jahr
2025 um 15,3 Prozent auf 604,2 Millionen Euro (2024:
524,1 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen
Servicemarge stieg um 10,1 Prozent auf 129,4 Millionen
Euro (2024: 117,6 Millionen Euro).
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Die versicherungstechnischen Aufwendungen im Segment
UNIQA International erhöhten sich 2025 um 7,2 Prozent
auf 2.604,9 Millionen Euro (2024: 2.428,9 Millionen
Euro).
Die Kostenquote im Segment UNIQA International
erhöhte sich leicht auf 38,1 Prozent (2024: 37,8 Prozent).
Die Verwaltungskostenquote betrug 2025 14,9 Prozent
(2024: 15,5 Prozent).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die
versicherungstechnischen Aufwendungen um 6,3 Prozent
auf 1.987,5 Millionen Euro (2024: 1.869,1 Millionen Euro).
Die Kostenquote stieg daher auf 36,1 Prozent (2024:
35,9 Prozent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückver-
sicherung) verringerte sich auf 85,9 Prozent (2024:
89,0 Prozent).
In der Krankenversicherung sanken die versicherungs-
technischen Aufwendungen im Jahr 2025 um 3,2 Prozent
auf 121,5 Millionen Euro (2024: 125,5 Millionen Euro). Die
Kostenquote verringerte sich in diesem Bereich auf
34,8 Prozent (2024: 38,3 Prozent).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Aufwendungen um 14,2 Prozent auf 495,9 Milli-
onen Euro (2024: 434,3 Millionen Euro). Die Kostenquote
belief sich in der Lebensversicherung auf 46,3 Prozent
(2024: 45,4 Prozent).
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Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche-
rung belief sich im Jahr 2025 auf
156,0 Millionen Euro
(2024: –
84,4 Millionen Euro).
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Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment
UNIQA International erhöhte sich im Jahr 2025 um
21,3 Prozent auf 293,1 Millionen Euro (2024:
241,7 Millionen Euro).
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Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA International sank
im Jahr 2025 auf 129,0 Millionen Euro (2024: 132,7 Mil-
lionen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich dennoch
auf 83,4 Millionen Euro (2024: 78,4 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung betrug 2025
100,1 Millionen Euro (2024: 146,9 Millionen Euro).
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Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug
2025
88,9 Millionen Euro (2024: 71,6 Millionen Euro).
Die sonstigen Erträge erhöhten sich dabei um 6,7 Prozent
auf 171,0 Millionen Euro (2024: 160,2 Millionen Euro),
während die sonstigen Aufwendungen um 12,1 Prozent auf
259,9 Millionen Euro stiegen (2024: 231,8 Millionen
Euro).
36
Jahresfinanzbericht 2025
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Das operative Ergebnis stieg im Segment
UNIQA International um 15,7 Prozent auf
287,7 Millionen Euro (2024: 248,6 Millionen Euro). Das
Ergebnis vor Steuern erhöhte sich um 14,9 Prozent auf
246,4 Millionen Euro (2024: 214,4 Millionen Euro).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das
Ergebnis vor Steuern um 23,7 Prozent auf 118,3 Millio-
nen Euro (2024: 95,6 Millionen Euro), in der Krankenver-
sicherung stieg es auf 7,9 Millionen Euro (2024:
0,7 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
schließlich stieg das Ergebnis vor Steuern auf
120,2 Millionen Euro (2024: 118,1 Millionen Euro).
In Zentraleuropa (CE)die Region umfasst Polen, die
Slowakei, Tschechien und Ungarnerhöhte sich das
Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2025 um 13,0 Pro-
zent auf 216,5 Millionen Euro (2024: 191,6 Millionen
Euro). In Osteuropa (EE) bestehend aus Rumänien und
der Ukraine sank es auf 27,8 Millionen Euro (2024:
34,4 Millionen Euro). In Südosteuropa (SEE)
zusammengesetzt aus Bosnien und Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, Montenegro und Serbienging das
Ergebnis vor Steuern 2025 auf 24,3 Millionen Euro zurück
(2024: 26,1 Millionen Euro). Die im 2. Quartal 2025
veräußerte SIGAL-Gruppe ist hier anteilig bis zum
Zeitpunkt der Veräußerung berücksichtigt. In Westeuropa
(WE) fiel ein Ergebnis vor Steuern von 1,7 Millionen Euro
an (2024:
1,0 Millionen Euro).
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Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Versicherungstechnische Erträge
1.406,1
1.264,4
1.124,8
Versicherungstechnische
Aufwendungen
1.224,1
1.234,9
1.034,4
Versicherungstechnisches Ergebnis
der Rückversicherung
81,2
7,8
55,5
Versicherungstechnisches Ergebnis
100,9
21,8
34,9
Finanzergebnis
49,9
62,0
60,5
Kapitalanlageergebnis
89,9
90,7
100,8
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
2,5
2,1
0,7
Ergebnis vor Steuern
142,4
80,1
89,4
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Die versicherungstechnischen Erträge im Segment Rück-
versicherung stiegen 2025 um 11,2 Prozent auf
1.406,1 Millionen Euro (2024: 1.264,4 Millionen Euro).
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Die versicherungstechnischen Aufwendungen verringer-
ten sich 2025 um 0,9 Prozent auf 1.224,1 Millionen Euro
(2024: 1.234,9 Millionen Euro).
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Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche-
rung fiel im Jahr 2025 auf
81,2 Millionen Euro (2024:
7,8 Millionen Euro).
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Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment Rück-
versicherung stieg im Jahr 2025 deutlich auf
100,9 Millionen Euro (2024: 21,8 Millionen Euro).
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Das Kapitalanlageergebnis sank im Jahr 2025 auf
89,9 Millionen Euro (2024: 90,7 Millionen Euro). Das
Finanzergebnis verringerte sich ebenfalls auf
49,9 Millionen Euro (2024: 62,0 Millionen Euro).
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214
246
100
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2023 2024 2025
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Angaben in Millionen Euro
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Konzernlagebericht
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Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug
2025
2,5 Millionen Euro (2024: 2,1 Millionen Euro).
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Das operative Ergebnis stieg aufgrund des Anstiegs im
versicherungstechnischen Ergebnis um 72,5 Prozent auf
148,2 Millionen Euro (2024: 85,9 Millionen Euro). Das
Ergebnis vor Steuern im Segment Rückversicherung
verbesserte sich auf 142,4 Millionen Euro (2024:
80,1 Millionen Euro).
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Angaben in Millionen
Euro
2025
2024
2023
Finanzergebnis
342,8
548,6
472,6
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
106,3
68,8
50,8
Ergebnis vor Steuern
172,1
414,8
356,4
Im Segment Gruppenfunktionen sank das Finanzergebnis
2025 um 37,5 Prozent auf 342,8 Millionen Euro (2024:
548,6 Millionen Euro).
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug in
diesem Segment
106,3 Millionen Euro (2024:
68,8 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern verringerte sich dadurch im
Geschäftsjahr 2025 auf 172,1 Millionen Euro (2024:
414,8 Millionen Euro).
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Angaben in Millionen Euro
2025
2024
2023
Versicherungstechnisches Ergebnis
5,4
3,7
12,6
Finanzergebnis
463,9
642,0
588,9
Kapitalanlageergebnis
350,7
576,5
734,5
Nicht versicherungstechnisches
Ergebnis
1,1
3,1
15,7
Ergebnis vor Steuern
402,9
580,4
528,6
Im Segment Konsolidierung belief sich das versicherungs-
technische Ergebnis 2025 auf 5,4 Millionen Euro (2024:
3,7 Millionen Euro).
Das Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf
463,9 Millionen Euro (2024: 642,0 Millionen Euro).
Dabei betrug das Kapitalanlageergebnis
350,7 Millionen Euro (2024: 576,5 Millionen Euro).
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis war mit
1,1 Millionen Euro positiv (2024: 3,1 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern belief sich im Segment
Konsolidierung auf
402,9 Millionen Euro (2024:
580,4 Millionen Euro).
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Nach dem Abschlussstichtag sind keine wesentlichen
berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.
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Jahresfinanzbericht 2025
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Der makroökonomische Ausblick für 2026 ist von einer
erhöhten Unsicherheit geprägt. Sowohl für die Weltwirt-
schaft als auch für die USA und Europa überwiegt derzeit
eine vorsichtige Einschätzung. Ursache hierfür sind
weniger zyklische Faktoren als vielmehr politische und
strukturelle Risiken. Dazu zählen die weiterhin ungeklärte
Entwicklung der globalen Handelsbeziehungen insbe-
sondere zwischen den USA und China, geopolitische
Konflikte sowie die geld- und fiskalpolitischen Rahmen-
bedingungen in den großen Volkswirtschaften.
Ein zentrales Thema bleibt die Frage, in welchem Ausmaß
bestehende und mögliche neue Handelszölle tatsächlich
preistreibend wirken. Ebenso ist offen, ob geopolitische
Konflikte, allen voran der Krieg in der Ukraine, mittelfris-
tig gelöst werden können und damit positive wirtschaftli-
che Impulse entstehen. Darüber hinaus richten sich die
Blicke der Märkte verstärkt auf die Inflations- und
Arbeitsmarktentwicklung in den USA und die daraus
abgeleitete Zinspolitik der Federal Reserve. Ergänzt wird
dieses Bild durch die Unsicherheit, ob der derzeitige
Investitionsboom im Bereich Künstliche Intelligenz lang-
fristig tragfähig ist oder zumindest temporär überzogene
Erwartungen enthält.
OECD und IWF erwarten für 2026 ein moderates globales
Wachstum. Die Prognosen liegen bei rund 3 Prozent. Für
die USA wird ein Wachstum zwischen 1,5 Prozent und
2 Prozent erwartet, während die Eurozone mit rund
1 Prozent bis 1,2 Prozent deutlich darunterbleibt. Insge-
samt deutet dies auf ein Umfeld hin, das weder rezessiv
noch dynamisch expansiv ist.
Inflationär sollte sich die Lage weiter entspannen. Der
starke Preisauftrieb der vergangenen Jahre verliert an
Bedeutung, ohne dass Deflationsrisiken erkennbar sind.
Gleichzeitig dürfte sich der Arbeitsmarkt leicht abkühlen.
Zwar ist nicht mit einem deutlichen Anstieg der Arbeits-
losigkeit zu rechnen, allerdings auch nicht mit einer
erneuten Belebung der Neueinstellungen.
In Europa zeigt sich erstmals seit längerer Zeit ein kon-
struktiveres Bild beim privaten Konsum. Der deutliche
Rückgang der Inflation und die bereits erfolgten Zins-
senkungen der EZB im Jahr 2025 stützen die reale Kauf-
kraft. Für 2026 wird von der Europäischen Zentralbank
ein weitgehend abwartender Kurs erwartet, größere
geldpolitische Impulse sind derzeit nicht absehbar.
Strukturell bleibt das Wachstumspotenzial Europas
jedoch begrenzt. Neben dem demografischen Gegenwind
sind es vor allem schwache Produktivitätsentwicklungen,
die das langfristige Wachstum dämpfen. Seit der Pandemie
stagniert die Produktivität in weiten Teilen der Eurozone,
insbesondere in den großen Kernländern. Positive Aus-
nahmen wie Spanien verdeutlichen, dass Reformen und
Investitionen durchaus Wirkung entfalten können. Der
notwendige industrielle Umbau sowie die Sicherung der
technologischen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den
USA und China bleiben zentrale Herausforderungen.
Für Mittel- und Osteuropa ist das Bild freundlicher.
Unterstützt durch EU-Förderprogramme und Investi-
tionen wird für Länder wie Polen ein Wachstum von über
3 Prozent erwartet, während Ungarn und Tschechien
solide Zuwächse um 2 Prozent erreichen dürften.
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Für das Geschäftsjahr 2026 bleibt unser Fokus klar auf der
weiteren Stärkung des versicherungstechnischen Kern-
geschäfts. In Österreich konzentrieren wir uns dabei ins-
besondere auf eine nachhaltige Steigerung von Profitabili-
tät und Effizienz sowie auf den Ausbau unseres Kranken-
versicherungsgeschäfts. In unseren CEE-rkten liegt
der Schwerpunkt auf einem beschleunigten, profitablen
Wachstum, entsprechend erwarten wir auch 2026 ein über
dem BIP liegendes Prämienwachstum. Übergeordnetes
Ziel bleibt UNIQA als diversifizierte, attraktive Dividen-
denaktie mit nachhaltigem Prämien-, Ertrags- und Aus-
schüttungswachstum zu positionieren.
Die geopolitischen Rahmenbedingungen bleiben instabil
und wetterbedingte Schäden nehmen tendenziell zu,
somit bleibt eine Prognose zur zukünftigen Geschäfts-
entwicklung mit Unsicherheiten verbunden. Vorbehaltlich
außergewöhnlich negativer Auswirkungen durch Natur-
katastrophen oder Kapitalmarktverwerfungen erwartet
UNIQA für das Geschäftsjahr 2026 ein Ergebnis vor
Steuern zwischen 540 Millionen und 570 Millionen Euro.
Mit einer Zielausschüttungsquote von 50 bis 60 Prozent
streben wir nach wie vor eine progressive und attraktive
Erfolgsbeteiligung für unsere Aktionärinnen und
Aktionäre an.
39
Konzernlagebericht
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Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG
beträgt 309.000.000
Euro und setzt sich aus 309.000.000
auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückaktien
zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe
von 285.356.365
Euro voll eingezahlt und in Höhe von
23.643.635
Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle
Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
Die von UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung,
Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs
GmbH, Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung
und RZB Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen
Aktienbestände sind stimmrechtsmäßig verbunden.
Wechselseitige Vorkaufsrechte sind unter diesen
Aktionär:innen vereinbart.
Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über
die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versiche-
rungsbeteiligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent
(Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der
Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat-
stiftung hält direkt und indirekt über die Austria
Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH
insgesamt rund 49,00 Prozent (Zurechnung nach
Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das
Stimmrecht unmittelbar aus.
Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonsti-
gen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestim-
mungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat
oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Aus-
nahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das
das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der
darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus
dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2029 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts-
rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder
auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen
Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehr-
mals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 6. Juni
2028 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene
Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die
Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt)
durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunter-
nehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwer-
ben. Zum 31. Dezember 2025 hielt die Gesellschaft
2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene
Aktien werden über die UNIQA Österreich
Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand
resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung
der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als
übertragender Gesellschaft mit der UNIQA Insurance
Group AG als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des
Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen
der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.).
Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl
eigener Aktien anzurechnen.
Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE
bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen
Aktionär:innen dieser Gesellschaft.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für
den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
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Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollzieh-
baren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste-
men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein
systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi-
ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Umfang
und Ausrichtung der eingerichteten Systeme wurden
anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen
ausgestaltet. Trotz Schaffung der angemessenen Rahmen-
werke verbleibt stets ein gewisses Restrisiko, da auch
angemessen und funktionsfähig eingerichtete Systeme
keine absolute Sicherheit bei der Identifikation und
Steuerung der Risiken gewährleisten können.
Zielsetzungen:
Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel
der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses
entgegenstehen könnten
Begrenzung erkannter Risiken, zum Beispiel durch
Hinzuziehung von externen Spezialist:innen
Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Ein-
flusses auf den Konzernabschluss und entsprechende
Abbildung dieser Risiken
Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungs-
legungsprozess ist es, durch die Implementierung von
Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, da-
mit trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer
40
Jahresfinanzbericht 2025
Abschluss erstellt wird. Neben den im Risikobericht be-
schriebenen Risiken analysiert das Risikomanagement-
system weitere Risiken innerhalb der betrieblichen
Abläufe, Compliance, internen Berichterstattung etc.
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Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen der UNIQA Group eingegliedert.
Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4HANA wird
ein harmonisiertes versicherungsspezifisches IT-System
für die Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur Gewähr-
leistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-
Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs-
und Konsolidierungshandbücher.
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Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine
Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge-
führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und
Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berech-
tigungskonzept abgestimmt.
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkon-
figurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte
neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle-
gungsprozess werden zeitnah an das Management berich-
tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Die
Vorgehensweise bei der Identifikation und Kontrolle der
Risiken wird regelmäßig durch einen externen unabhän-
gigen Berater evaluiert.
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Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende
Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten
Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den
Abschlüssen der Gesellschaft.
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Die Systeme des internen Kontroll- und Risikomanage-
mentsystems sind nicht statisch, sondern werden fortlau-
fend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingun-
gen angepasst. Für die Identifikation dieser Änderungs-
notwendigkeiten ist die laufende Überwachung der
gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig.
Grundlagen dafür sind:
Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den
Kontrollen beauftragten Personen
Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von
Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf
Kontrollschwächen schließen lassen
Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die
Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests
durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams
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Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige
Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und
den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen
Revision und gesonderte Beauftragung externer Dritter.
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Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche-
rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss
der UNIQA Insurance Group
AG weist für das Geschäfts-
jahr 2025 einen Bilanzgewinn von 223.926.594,53 Euro
(
2024: 188.144.477,23 Euro) aus. Der Vorstand wird der
Hauptversammlung am
9. Juni 2026 vorschlagen, diesen
Bilanzgewinn für die Ausschüttung einer Dividende von
72 Cent auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgegebe-
nen dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden
und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
41
Konzernlagebericht
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
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Die vorliegende Erklärung wurde in Übereinstimmung
mit dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversi-
tätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG, EU-Richtlinie
2014/95/EU) erstellt und umfasst diejenigen Nachhaltig-
keitsbelange, die auch die wesentlichen Nachhaltigkeits-
themen von UNIQA widerspiegeln.
UNIQA wendet zum 31. Dezember 2025 gemäß § 908 Abs.
2b UGB den § 267a UGB in der vor dem Nachhaltigkeits-
berichtsgesetz (NaBeG, BGBl. I Nr. 6/2026) geltenden Fas-
sung an und nimmt für den Stichtag 31. Dezember 2025
eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in den
Konzernlagebericht auf.
§ 267a UGB in der vor dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
(NaBeG, BGBl. I Nr. 6/2026) geltenden Fassung nennt eine
Reihe von Themen, auf die die konsolidierte nichtfinan-
zielle Erklärung nach UGB unabhängig vom angewende-
ten Berichtsstandard einzugehen hat, sofern diese für
das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeit des
Unternehmens erforderlich sind. Diese werden im vorlie-
genden Bericht insbesondere in den Kapiteln E1 und E4
(Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmer- und Sozialbe-
lange), S1 sowie S2 und S4 (Achtung der Menschenrechte)
und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung)
dargestellt.
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Die nachfolgende konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung wurde gemäß Art. 29a der EU-Richtlinie
2013/34 (Bilanz-Richtlinie) und damit in Übereinstim-
mung mit den ESRS und der Verordnung 2020/852
(EU-Taxonomie-Verordnung) aufgestellt.
42
Jahresfinanzbericht 2025
1. Allgemeine Angaben
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Die Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2025 wurde auf
konsolidierter Basis erstellt und umfasst alle vollkonsoli-
dierten Konzernunternehmen der UNIQA Insurance
Group AG. Der Konsolidierungskreis stimmt daher mit
jenem des Konzernabschlusses überein.
Bei der Bewertung der Wesentlichkeit und der Steuerung
der Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen befasst
sich UNIQA mit dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie der
gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Im Bereich der vorgelagerten Wertschöpfungskette
werden Themen vor allem im Bereich der Lieferant:innen
für den operativen Betrieb identifiziert. Die wichtigsten
Aspekte in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen in der nach-
gelagerten Wertschöpfungskette liegen im Bereich des
Anlageportfolios (Eigene Anlagen und Anlagen von Dritt-
geldern) sowie jenem der Versicherungskund:innen.
UNIQA hat von der Möglichkeit gemäß ESRS 1 Abschnitt
7.7, bestimmte Informationen im Zusammenhang mit
geistigem Eigentum, Know-how oder Ergebnissen von
Innovationen auszulassen, keinen Gebrauch gemacht.
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Die verwendeten Zeithorizonte in der Nachhaltigkeits-
berichterstattung gleichen jenen in ESRS 1 Abschnitt 6.4:
Für den kurzfristigen Zeithorizont: bis zu Jahr
Für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des
kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahre
Für den langfristigen Zeithorizont: mehr als fünf
Jahre
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Die Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen
von UNIQA sind weitgehend mit Aktivitäten entlang der
Wertschöpfungskette verbunden und weniger mit den
direkten Geschäftstätigkeiten. Dies spiegelt die Besonder-
heiten des Geschäftsmodells wider.
Daher hängt die Fähigkeit, positive Veränderungen zu
fördern, Risiken zu reduzieren und Chancen zu nutzen,
maßgeblich davon ab, wie effektiv sich UNIQA über eigene
Abläufe hinaus für nachhaltige Praktiken einsetzt und
diese beeinflusst.
Zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung wird häufig
auf Schätzungen für Daten aus der Wertschöpfungskette
zurückgegriffen, da die Verfügbarkeit präziser Informa-
tionen je nach vertraglichen Rahmenbedingungen und
dem Einflussgrad variieren kann. Wenn direkte Daten
begrenzt sind, werden diese durch indirekte Quellen wie
Branchenbenchmarks oder andere Näherungswerte er-
gänzt. Damit stellt UNIQA sicher, dass diese Schätzungen
auf soliden und kontextgerechten Methoden basieren.
Alle Schätzungen unterliegen strengen Kriterien hinsicht-
lich Genauigkeit, Relevanz und Konsistenz, um aussage-
kräftige und verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten. Zur
Transparenz werden Details zu Kennzahlen, bei denen
Schätzungen angewendet werden, einschließlich ihres
Umfangs, zugrunde liegender Annahmen und potenzieller
Unsicherheiten, in den jeweiligen thematischen Standards
offengelegt:
Klimawandel (E1):
- Science Based Targets initiative (SBTi) Ziele &
Zielfortschritt
Klimawandel in der Veranlagung:
- Science Based Targets initiative (SBTi) Ziele &
Zielfortschritt
- Weighted Average Carbon Intensity (WACI)
- Carbon Footprint
- Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen
in Unternehmen
- Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen
in Staatsanleihen
43
Konzernlagebericht
Klimawandel im Firmenkundengeschäft:
- Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen
(Firmenkund:innen)
Klimawandel im Privatkundengeschäft:
- Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen
(Privatkunden-Kfz-Geschäft)
Klimawandel im Bereich Immobilien und
Betriebsökologie:
- Science Based Targets initiative (SBTi) Ziele &
Zielfortschritt
- Treibhausgasemissionen aus vermieteten Immobilien
- Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aus
eigengenutzten Immobilien
- Treibhausgasemissionen aus selbst genutzten
Fahrzeugen
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Im Geschäftsjahr kam es zu Änderungen bei der Erstel-
lung oder Darstellung von einigen Nachhaltigkeitsin-
formationen gegenüber dem Vorjahr. Die Details zu Kenn-
zahlen, bei denen es zu Änderungen kam, einschließlich
der Gründe dieser Änderungen werden in den jeweiligen
thematischen Standards offengelegt:
Klimawandel (E1):
- Anteil der Scope-3-Treibhausgasemissionen, die
aufgrund von Primärdaten berechnet wurden
- Biogene Treibhausgasemissionen
- Treibhausgasemissionen gemäß E1-6
- Treibhausgasemissionsintensität pro Nettoerlös
Klimawandel in der Veranlagung:
- Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen
in Unternehmen
- Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen
in Staatsanleihen
Klimawandel im Firmenkundengeschäft:
- Kennzahlen für das Geschäft mit Kund:innen, welche
im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen oder
erneuerbaren Energien stehen
- Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen
(Firmenkund:innen)
Klimawandel im Bereich Immobilien und
Betriebsökologie:
- Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aus
Immobilien
Arbeitskräfte von UNIQA (S1):
- Bereinigter Gender Pay Gap
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Im Rahmen der Erstellung der Berichtserstattung wurden
bei einzelnen Vorjahreszahlen Fehler festgestellt. Diese
wurden korrigiert. Die Details werden in den jeweiligen
thematischen Standards offengelegt:
Klimawandel (E1):
- Biogene Treibhausgasemissionen
- Treibhausgasemissionen gemäß E1-6
- Treibhausgasemissionsintensität pro Nettoerlös
Klimawandel in der Veranlagung:
- Direktes Investitionsvolumen in Unternehmen mit
mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus Aktivitäten im
Erdölsektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung,
Wärmeerzeugung)
Klimawandel im Bereich Immobilien und
Betriebsökologie:
- Science Based Targets initiative (SBTi) Ziele &
Zielfortschritt
- Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aus
Immobilien
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UNIQA wird vom Vorstand geleitet, die Aufsicht über die
Unternehmensführung obliegt dem Aufsichtsrat und
dessen Ausschüssen.
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Geschäftsführende
Mitglieder
(Vorstand)
Nicht
geschäftsführende
Mitglieder
(Aufsichtsrat)
2025
2024
2025
2024
Anzahl der Mitglieder per 31.12.
7
7
15
15
Davon männliche Mitglieder in %
im Jahresdurchschnitt
85,7
%
87,5
%
60,0
%
62,8
%
Davon weibliche Mitglieder in %
im Jahresdurchschnitt 14,3
%
12,5
%
40,0
%
37,2
%
Durchschnittliches Verhältnis von
weiblichen zu männlichen
Mitgliedern
0,17
0,14
0,67
0,59
44
Jahresfinanzbericht 2025
Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:in-
nen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen zusammen.
100 Prozent der von der Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im
Sinn der Regel 53 des Österreichischen Corporate
Governance Kodex (ÖCGK) erklärt. Sowohl Anna Maria
D’Hulster als auch Jutta Kath erfüllen zudem die
Kriterien der Regel 54 des ÖCGK und sind somit weder
Anteilseignerinnen mit einer Beteiligung von mehr als
10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen.
UNIQA hat in einer Richtlinie Anforderungen an die fach-
liche Qualifikation („Fit“) und persönliche Zuverlässigkeit
(„Proper“) von Personen, die das Unternehmen leiten
oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, festgelegt.
Ziel dieser Anforderungen ist es, über einen Regelprozess
sicherzustellen, dass diese Personen fortlaufend fachlich
qualifiziert und persönlich zuverlässig sind. Dabei gilt das
Prinzip der kollektiven fachlichen Qualifikation. Im
Vorstand und im Aufsichtsrat ist langjährige Erfahrung im
internationalen Versicherungsgeschäft wie auch in den
Sektoren Bankwesen und Informationstechnologie
vorhanden.
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Die laufende Überwachung der Auswirkungen, Risiken
und Chancen findet über das Group ESG-Komitee statt,
das sich aus zwei Mitgliedern des Vorstands und den
Leiter:innen der Bereiche Asset Management, Corporate
Business, Retail Business, Operations, Legal & Compliance
sowie Group ESG-Office zusammensetzt. Das Group ESG-
Komitee tagt halbjährlich und ist für die ESG-Integration
im Kerngeschäft verantwortlich. Zu seinen wichtigsten
Aufgaben zählen:
Strategische Definition und kontinuierliche
Weiterentwicklung der konzernweiten ESG-Ambitionen
Laufende Beobachtung des Bewusstseins der
Stakeholder:innen für ökologische und soziale
Auswirkungen sowie Themensetzung für die
Schwerpunkte im Stakeholderdiskurs
Verabschiedung der Wesentlichkeitsanalyse und
Diskussion von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
ESG-Targeting und KPI-Monitoring bezüglich
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Überwachung der konzernweiten Klimastrategie und des
Umweltmanagements und wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Das Group ESG-Komitee hat im Geschäftsjahr quartals-
weise über die Auswirkungen, Risiken und Chancen an
den Vorstand berichtet. Im Geschäftsjahr lag der Fokus
des Group ESG-Komitees auf den Auswirkungen, Risiken
und Chancen in Bezug auf Klimawandelvermeidung und
-anpassung in den Bereichen Underwriting, Investments
und eigene Betriebsführung sowie auf dem Thema
Biodiversität. Zudem wurden die Wesentlichkeitsanalyse
erörtert sowie die daraus resultierenden wesentlichen
45
Konzernlagebericht
Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgestellt und
beschlossen. Darüber hinaus werden Aktualisierungen aus
allen Kernbereichen der Nachhaltigkeitsstrategie
behandelt.
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Das Group ESG-Office ist für die konzernweite Koordina-
tion der Nachhaltigkeitsagenden verantwortlich und
berichtet an das für den Bereich Nachhaltigkeit verant-
wortliche Vorstandsmitglied, das auch den Vorsitz des
Group ESG-Komitees innehat. Das Group ESG-Office
berichtet quartalsweise über Auswirkungen, Risiken und
Chancen sowie über Fortschritte in Bezug auf die Nach-
haltigkeitsstrategie an den Vorstand.
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Group Finance erstellt den Konzernanhang samt Kon-
zernlagebericht und stellt sicher, dass nichtfinanzielle
Angaben mit den finanziellen Angaben in Einklang stehen.
Group Finance berichtet an das für den Bereich Finanz-
und Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied.
Die Konzerngesellschaften sind mit ESG-Expert:innen
ausgestattet, die sich mit der operativen und fachspezi-
fischen Erarbeitung und Umsetzung von Inhalten und
Maßnahmen beschäftigen. In den internationalen Kon-
zernunternehmen sind strategische ESG-Koordina-
tor:innen in allen Ländern bzw. Regionen der UNIQA in
die lokale Organisationsstruktur und Governance
integriert.
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Der Vorstand erhält quartalsweise Berichte vom Group
ESG-Office, in denen über den Fortschritt der Nachhaltig-
keitsstrategie, den Status laufender Projekte sowie über
die Klimastrategie informiert wird, um eine effektive
Überwachung und Steuerung sicherzustellen. Der Vor-
stand berichtet dem Aufsichtsrat ebenso quartalsweise
über Fortschritte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen und entsprechenden Zielsetzungen.
Derzeit berücksichtigt der Vorstand bei der Überprüfung
und Entscheidungsfindung im Rahmen wesentlicher
Transaktionen keine systematische Analyse oder Bewer-
tung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Der
Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der zu verfolgenden
Nachhaltigkeitsstrategie und prüft im beratenden
Gremium des Prüfungsausschusses die Nachhaltigkeits-
berichterstattung.
Der Vorstand verfügt über relevante Kompetenzen im
Klima- und Nachhaltigkeitsbereich. Ein Mitglied des Vor-
stands hat eine postgraduale Ausbildung im Bereich Um-
weltmanagement absolviert. Der Aufsichtsrat nimmt jähr-
lich an Schulungen teil, um sich den laufenden Verände-
rungen im Bereich der Nachhaltigkeit anzupassen. Die
Schulungen beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus
dem Risikomanagement und dem regulatorischen Umfeld,
unter besonderer Berücksichtigung von UNIQA-spezifi-
schen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Im Geschäfts-
jahr wurde der Aufsichtsrat außerdem zu speziellen Nach-
haltigkeitsthemen geschult. Der Fokus lag dabei auf dem
Klimatransitionsplan, der EU-Taxonomie und Biodiver-
sität.
Im Geschäftsjahr waren folgende ESG-Themen im Fokus
des Vorstandes und Aufsichtsrates: CSRD-Berichterstat-
tung und Wesentlichkeitsanalyse, Regulatorik, ESG-
Ratings, Biodiversität, ESG Customer Strategie und
Mitarbeiterengagement.
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Die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen erfolgt durch die Fach-
bereiche, unterstützt durch das Group ESG-Office. Die
Freigabe der Ziele erfolgt durch das für diesen Fach-
bereich zuständige Vorstandsmitglied, durch das Group
ESG-Komitee bzw. durch den Vorstand. Das Group ESG-
Office erteilt die fachliche Freigabe und stellt die korrekte
Einordnung in Bezug auf die Gruppenziele sicher. Die
Fortschritte bei der Zielerreichung werden von den Fach-
bereichen, unterstützt durch das Group ESG-Office,
analysiert und interpretiert und an das Group ESG-
Komitee und den Vorstand berichtet.
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Der Prozentsatz der im Jahr 2025 zuerkannten Vergütung
an die Vorstandsmitglieder, der mit klimabezogenen
Erwägungen verknüpft ist, beträgt 10,2 Prozent (2024:
18,1 Prozent).
Für die Vergütung des Aufsichtsrats sind keine erfolgsab-
hängigen Vergütungsbestandteile vorgesehen.
Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung am jähr-
lichen Fixeinkommen beträgt 65
Prozent (2024: 65 Pro-
zent). Ein Teil der variablen Vergütungen, die UNIQA
gewährt, ist an die Erreichung nachhaltigkeitsbezogener
Ziele geknüpft. Die Ziele sowie die festgelegten Zielgrößen
46
Jahresfinanzbericht 2025
hängen von der Art des Programms (kurzfristige oder
langfristige variable Vergütungskomponente) sowie von
der Zielgruppe ab und werden nachfolgend dargestellt,
wobei die kurzfristigen Ziele (STI) stets auf ein Jahr
ausgerichtet sind und die langfristigen Ziele (LTI) einen
Vierjahreszeitraum umfassen:
PPrrooggrraammmm
Kurzfristige variable
Vergütungen (STI)
ESG-relevante Funktionen
Kurzfristige variable
Vergütungen (STI)
Kurzfristige variable
Vergütungen (STI)
Langfristig variable
Vergütungen (LTI)
Zielgruppe
CEO, CFRO,
ESG-
verantwortliches
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglieder exkl. CEO,
CFRO, ESG-
verantwortliches
Vorstandsmitglied
Sonstige Führungskfte
(Vorstandsmitglieder der
internationalen
Versicherungsgesellschaften
und Führungskräfte mit STI-
Vereinbarung in Österreich)
Alle Vorstandsmitglieder
Ziel
Verringerung der gewichteten
durchschnittlichen
CO
2
-
Intensität des
Investmentportfolios (WACI)
Verringerung der gewichteten
durchschnittlichen
CO
2
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Intensität des
Investmentportfolios (WACI)
Verringerung der gewichteten
durchschnittlichen
CO
2
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Intensität des
Investmentportfolios (WACI)
Verringerung des
CO
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Fußabdrucks des
Investmentportfolios
(Carbon Footprint)
Anteil am Jahreszielbonus
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5 %
5 %
10 %
Anteil am individuellen
Zielbonus 10 %
0 %
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n/a
Ziel
Verringerung des bereinigten
Gender Pay Gaps
Verringerung des bereinigten
Gender Pay Gaps
Verringerung des bereinigten
Gender Pay Gaps
Erhöhung des Anteils von
Frauen in Top-Management-
Positionen
Anteil am Jahreszielbonus
5 %
5 %
5 %
10 %
Anteil am individuellen
Zielbonus
0 %
0 %
n/a
n/a
Ziel
Erhöhung der
Kundenzufriedenheit
(harmonized C-SAT)
Erhöhung der
Kundenzufriedenheit
(harmonized C-SAT)
Erhöhung der
Kundenzufriedenheit
(harmonized C-SAT)
Anteil am Jahreszielbonus
10 %
10 %
10 %
Anteil am individuellen
Zielbonus
0 %
10 %
n/a
Die Vergütungspolitik für den Vorstand wird gemäß § 78b
Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat aufgestellt und jährlich über-
prüft sowie alle vier Jahre oder bei einer wesentlichen Än-
derung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorge-
legt. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde am
10. April 2024 vom Aufsichtsrat aufgestellt und am 3. Juni
2024 in der Hauptversammlung beschlossen.
Die Vergütung der sonstigen Führungskräfte unterliegt
der Remuneration Policy. Die Remuneration Policy für
UNIQA wird im Group Remuneration Komitee
beschlossen.
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Konzernlagebericht
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Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in den
folgenden Abschnitten:
KKeerrnneelleemmeennttee ddeerr
SSoorrggffaallttssppfflliicchhtt
Abschnitt im Bericht
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs-
und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 GOV-
3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2 SBM-
3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
b) Einbindung betroffener Interessenträger
in alle wichtigen Schritte der
Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs-
und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger
ESRS 2 IRO-1:
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
ESRS E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertreter:innen in
Bezug auf
Auswirkungen
ESRS S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
ESRS S4-1: Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
ESRS G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
ESRS G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferant:innen
c) Ermittlung und Bewertung negativer
Auswirkungen
ESRS 2 SBM-
3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-1:
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
d) Maßnahmen gegen diese negativen
Auswirkungen
Jeweilige Abschnitte zu „Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser
Bemühungen und Kommunikation
Jeweilige Abschnitte zu „Parameter & Ziele“
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Jahresfinanzbericht 2025
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Als zentrale Themen der internen Kontrollen sind die
Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Konsistenz der
Daten und Angaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung
identifiziert worden. Über ein CSRD Reporting Manual
sowie standardisierte Templates zur Erhebung von quan-
titativen Daten wird sichergestellt, dass konzernwert
einheitliche Definitionen und Methoden für die Ermitt-
lung von Berichtsinformationen verwendet werden. Auf
Ebene der Konzerngesellschaften wie auch auf Konzern-
ebene wurden Plausibilitäts- und Vollständigkeitschecks
zur Überprüfung der quantitativen Angaben eingerichtet.
Zur Kontrolle der Übereinstimmung des Berichts mit den
Angabepflichten der ESRS-Standards dienen standardi-
sierte Checklisten, die im Zuge der gesamthaften Kon-
trolle des Berichts durch das Group ESG-Office und Group
Finance verwendet werden.
Die Risiko-Heatmap, die auch Risiken im Zusammenhang
mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst, wird
quartalsweise an für den Bereich Finanz- und Risiko-
management zuständige Vorstandsmitglied, das Risk
Committee und den Aufsichtsrat berichtet. Im Rahmen
dieser Berichterstattung werden wesentliche Nachhaltig-
keitsrisiken identifiziert, bewertet und visualisiert, um
ihre potenziellen Auswirkungen transparent darzustellen.
Dabei berücksichtigt die Heatmap sowohl regulatorische
Risiken als auch operative, strategische und reputations-
bezogene Risiken, die sich aus der Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung ergeben können. Diese systematische Darstel-
lung ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung auf
Führungsebene und stellt sicher, dass angemessene Maß-
nahmen zur Risikominderung rechtzeitig eingeleitet wer-
den können.
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UNIQA bietet in Österreich sowie in Zentral- und
Osteuropa Versicherungsprodukte in der Schaden- und
Unfallversicherung, der Kranken- und der Lebensversi-
cherung sowie Dienstleistungen an. Zu den Kund:innen
zählen sowohl Privat- als auch Firmenkund:innen, die
über alle Vertriebswege (angestellter Außendienst,
Generalagenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb)
betreut werden. Die Hauptmärkte von UNIQA sind
neben ÖsterreichPolen, Tschechien und die Slowakei.
Neben dem Versicherungsgeschäft ist UNIQA in Öster-
reich mit der MavieMed Gruppe, die Patient:innen sta-
tionär und ambulant versorgt, im Bereich des Gesund-
heitswesens tätig.
Die Anzahl der Mitarbeitenden verteilen sich wie folgt auf
die Länder, in denen UNIQA tätig ist:
Anzahl der Mitarbeitenden
2025
2024
Österreich
7.070
7.228
Zentraleuropa (CE): Polen, Slowakei,
Tschechien und Ungarn
5.419
5.325
Südosteuropa (SEE): Bosnien und
Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Montenegro und Serbien
1)
1.766
2.248
Osteuropa (EE): Rumänien und Ukraine
1.518
1.500
Übrige Länder (Deutschland, Liechtenstein,
Schweiz)
93
93
Gesamt
15.866
16.394
1)
Im Jahr 2024 sind auch Mitarbeitende der im Jahr 2025 veräußerten Gesellschaften in Albanien, Kosovo
und Nordmazedonien enthalten.
Fünf Eckpfeiler bilden das Fundament der Nachhaltig-
keitsstrategie. Die daraus abgeleiteten Strategien,
Aktionspläne und Ziele werden in den einzelnen Themen-
standards genauer beschrieben:
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Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenstätigkeit
besteht in der Kapitalveranlagung. Bei der Gestaltung und
Steuerung des Portfolios wird sowohl die laufende Bewer-
tung ökologischer und sozialer Auswirkungen auf die In-
vestments („outside-in“) als auch die Beurteilung ökologi-
scher und sozialer Auswirkungen der Investments berück-
sichtigt („inside-out“). Letztere umfassen auch indirekte
CO
2
-Emissionen. Die Basis hierfür bilden transparente
und standardisierte Datengrundlagen sowie entspre-
chende Datenbanken. UNIQA ist Mitglied in renommier-
ten Netzwerken wie den Principles for Responsible Invest-
ments (PRI) unter Federführung der UNEP Finance
Initiative und des UN Global Compact, der Net-Zero Asset
Owner Alliance (NZAOA), der Partnership for Carbon
Accounting Financials (PCAF) oder der Climate Action
100+, die das Engagement des Unternehmens für mehr
Nachhaltigkeit in der Veranlagung unterstützen. Die
Klimaziele für das Investmentportfolio orientieren sich an
49
Konzernlagebericht
dem bei der Pariser Klimakonferenz vereinbarten
1,5°C-Zielpfad und wurden als Klimazwischenziele durch
die Science-Based Targets initiative (SBTi) erfolgreich
validiert.
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Um sowohl die Risikoprävention als auch die Risikomin-
derung zu verbessern, werden ökologische und soziale
Auswirkungen verstärkt in den Beratungsansatz inte-
griert. Daraus resultieren auch Anpassungen der Pro-
dukte. Im Bereich der Lebensversicherung sollen weitere
Anlagemöglichkeiten angeboten werden, insbesondere
nachhaltigkeitsorientierte Produkte im Bereich der fonds-
gebundenen Versicherungsprodukte. Um einen nachhalti-
gen Lebensstil und eine nachhaltige Unternehmens-
führung auf breiter Basis zu fördern, sollen weiters
sukzessive zusätzliche Kranken- und Sachversicherungs-
produkte angeboten werden. Ergänzende Produktbau-
steine sowie eine Verbesserung der Beratungsqualität
tragen dabei zu Ressourceneffizienz und Emissions-
minderung bei. Auch in Bezug auf das Versicherungs-
geschäft ist UNIQA Unterstützerin der Principles for
Sustainable Insurance (PSI) unter Federführung der
UNEP Finance Initiative.
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Die eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen von UNIQA
sollen Kund:innen sowie Partner:innen inspirieren, ökolo-
gischer und sozialer zu handeln. Bei allen Aktivitäten im
Unternehmen und im Umgang mit Lieferant:innen wird
auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und
Standards geachtet. Insbesondere bei den Klimazielen will
UNIQA mit gutem Beispiel vorangehen und das Bekennt-
nis zu einer kontinuierlichen Reduktion der CO
2
-Emissio-
nen in der eigenen Betriebsführung konsequent umsetzen.
Die Klimaziele für die eigene Betriebsführung orientieren
sich am Pariser 1,5°C-Zielpfad. Die Zwischenziele für 2030
wurden durch die SBTi erfolgreich validiert.
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UNIQA informiert umfassend, zeitnah und transparent
über die Ziele und die Fortschritte bei deren Umsetzung.
Grundlage hierfür sind neben den bereits bestehenden Be-
richterstattungsprozessen auch Leitlinien, die sich aus der
Mitgliedschaft in ESG-Netzwerken sowie aus der Unter-
stützung verschiedener Initiativen ergeben. Ergänzend
zur höheren Transparenz in der Berichterstattung wird
auch aktiv der Dialog mit ESG-Ratingagenturen gesucht.
UNIQA ist bestrebt, die ESG-Ratings durch zusätzliche
ESG-Offenlegungen kontinuierlich zu verbessern.
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Es gehört zum Managementansatz von UNIQA, einen
kontinuierlichen Dialog mit allen wesentlichen Stakehol-
der:innen und ihren Vertreter:innen zu führen. Wichtige
Gesprächspartner:innen des Stakeholderdialogs sind:
Kund:innen und deren Interessenvertretungen
Vertreter:innen der Öffentlichkeit
Mitarbeitende
Investor:innen
Unternehmen, in die UNIQA investiert
Vertriebspartner:innen
Zusätzlich zu den fünf Eckpfeilern bilden die Mitarbeiten-
den und die Unternehmenskultur das Fundament der
UNIQA Strategie. Sie sind ein zentraler Einflussfaktor für
die Wertschöpfung und sorgen für den Geschäftsbetrieb.
Indem das Unternehmen in ihre Entwicklung investiert,
Vielfalt fördert und neue Arbeitsmodelle einführt, verbes-
sert es nicht nur die Kompetenz und Leistungsfähigkeit
seiner Mitarbeitenden, sondern trägt auch zu einer
nachhaltigeren und gerechteren Zukunft bei. Der Umgang
mit den eigenen Mitarbeitenden steht dabei im Fokus.
Den Rahmen dafür bildet eine auf ESG ausgerichtete
Governance.
Kerngeschäft von UNIQA ist es, Risiken von Privat- und
Firmenkund:innen zu übernehmen und diese durch
effektive Bündelung zu minimieren, Kapital möglichst
ertragbringend zu veranlagen sowie Ertragsbeteiligungen
an ihre Investoren auszuschütten. Die zentrale Wert-
schöpfung von UNIQA liegt in der Gestaltung von Versi-
cherungsprodukten, der Kapitalveranlagung und der Bera-
tung der Kund:innen hierzu. Die Wertschöpfungskette im
Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit besteht neben den
genannten primären Aktivitäten auch aus unterstützen-
den Aktivitäten. Dazu zählen insbesondere die Bereiche
Unternehmensleitung, Risikomanagement, Unterneh-
mensinfrastruktur und Facility Management
(Operations), Human Resources (People), Finanz- &
Rechnungswesen, Einkauf (Procurement), Marketing,
sowie IT-Services. Wesentliche Teile der vorgelagerten
Wertschöpfungskette sind die Lieferant:innen, insbe-
sondere die Asset-Management-Partner:innen sowie die
Gläubiger:innen und Anteilseigner:innen. Die nachge-
lagerte Wertschöpfungskette besteht aus den Vertriebs-
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Jahresfinanzbericht 2025
partner:innen, den Kund:innen sowie den Unternehmen,
in die UNIQA investiert.
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Als wesentliche Stakeholder:innen wurden im Rahmen
der Nachhaltigkeitsstrategie Mitarbeitende, Kund:innen,
Investor:innen, Unternehmen, in die UNIQA investiert,
Vertriebspartner:innen sowie die Öffentlichkeit identi-
fiziert. Auch die Natur wird als stille Stakeholderin ange-
sehen.
Der Ansatz zur Einbindung von Stakeholder:innen unter-
streicht das Engagement, den Stakeholder:innen aktiv zu-
zuhören und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Durch
einen kontinuierlichen Dialog in unterschiedlichsten
Formaten werden ihre Positionen, Bedenken und
Erwartungen berücksichtigt, um insgesamt eine
nachhaltige Entwicklung zu forcieren.
Die Erkenntnisse aus dieser kontinuierlichen Interaktion
werden in den jeweiligen Fachbereichen sowie im Group
ESG-Office und im Group ESG-Komitee reflektiert und
fließen damit in die Nachhaltigkeitsstrategie, die Nachhal-
tigkeitsaktivitäten, die Nachhaltigkeitsberichterstattung,
die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie in Projekte und
(Due-Diligence-)Prozesse ein.
Die Wahrnehmung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen
seitens der Stakeholder:innen deckt sich mit den Priori-
täten der UNIQA und mit den in diesem Bericht darge-
stellten Informationen. Wesentliche Anliegen, die von
Stakeholder:innen betont wurden, betreffen Themen, die
bereits Teil der strategischen Ausrichtung von UNIQA
sind und in den internen Überlegungen Beachtung finden.
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Konzernlagebericht
Die Interaktion mit verschiedenen Stakeholdergruppen findet in folgenden Formaten statt:
SSttaakkeehhoollddeerrggrruuppppeenn
Dialogmodus
Mögliche Auswirkungen auf UNIQA
Mitarbeitende/Arbeitnehmervertretung/
Vorstand
- Mitarbeitergespräch
- Umfragen und Beschwerdemechanismen
- Intranet und E-Mails
- Netzwerke und Dialoge
- Karrieremessen
- Programme für freiwilliges Engagement
- Aktualisierungen der internen Strategien/Richtlinien
- Verbesserungs- und Aktionspläne
- Mitteilungen des Managements
- Adaptierung wesentlicher Themen
Kund:innen
Privatkund:innen
Firmenkund:innen
- Persönliche und digitale Kundenbetreuung
- Feedback über Social-Media-Kanäle
- Kundenzufriedenheitsumfragen
- Kunden- und Marktanalysen
- Beschwerdemanagement
- Produkt-/Dienstleistungsverbesserungen
- Anpassung der Marketingstrategien
Investor:innen
Klein
- und Privatanleger:innen
Institutionelle Investor:innen
Kernaktionär:innen
- Persönlicher und digitaler Informationsaustausch
- Jahreshauptversammlung
- Teilnahme an Konferenzen
- Ratings und Benchmark
- Ableitung von Plänen zur Verbesserung des ESG-Ratings
-
Angepasste interne und externe Kommunikation über
Nachhaltigkeitspraktiken
Unternehmen in die
UNIQA investiert
- Engagement- und Monitoringcalls
- Kapitalmarkttage und Konferenzen
- Ratings
- Abstimmung des Geschäftsmodells und Strategie
-
Wertschöpfung und Risikominderung durch Compliance
- Adaptierung wesentlicher Themen
Vertriebspartner:innen
- Trainings und Schulungen
- Produkt-/Dienstleistungsverbesserungen
- Anpassung der Marketingstrategien
Öffentlichkeit
Gesetzgebende Körperschaften,
Regulierungsberden,
Bundesregierung, Ministerien
Branchenvereinigungen
Interessenvertretungen
NGOs
Ratingagenturen
Medien
Lieferant:innen
- Pressekonferenzen und Interviews
- Dialogformate
- Mitgliedschaften
- Online- und Social-Media-Kanäle und Plattformen
- Branchenevents
- Lieferantengespräche
- Abstimmung des Geschäftsmodells und Strategie
- Wertschöpfung und Risikominderung durch Compliance
- Adaptierung wesentlicher Themen
Natur
Einbezug von Studien und Ratings in die
Wesentlichkeitsanalyse
Identifikation von IROs und Ableitung von Scorings oder
Ausschlusskriterien für die Veranlagung oder das
Underwriting
Die Ergebnisse aus dem laufenden Stakeholderdialog
führten im Geschäftsjahr auch zu Anpassungen in der
Strategie. So wurde im Geschäftsjahr das Thema
Biodiversität als wesentliches Thema ergänzt. Mit dieser
Entscheidung wurde auch das Feedback der Stakeholder
berücksichtigt sich diesem Thema für die Veranlagung zu
widmen.
Die Ergebnisse der Einbeziehung der Stakeholder:innen
im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden dem
Vorstand im Rahmen eines regulären Berichts des Group
ESG-Office vorgestellt und diskutiert. Dem Group ESG-
Komitee sowie dem Aufsichtsrat wird jeweils ad-hoc über
relevante Interaktionen mit Stakeholder:innen berichtet.
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)
Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit wird jährlich
durchgeführt und identifizierte die Themen, durch die
UNIQA wesentliche Auswirkungen auf Menschen, Gesell-
schaft oder die Umwelt hat, sowie jene, die gegenwärtig
oder zukünftig finanzielle Risiken und Chancen für das
Unternehmen darstellen könnten. Da ein sektorspezifi-
scher Standard für den Versicherungsbereich fehlt, wur-
den versicherungsspezifische IROs und relevante Infor-
mationen, wie etwa versicherungsbedingte Emissionen, in
den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln integriert.
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Wo in der Wertschöpfungskette?
Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen
Wesentliche Risiken oder Chancen
E1 - Klimawandel
Anpassung an den
Klimawandel
Eigene Geschäftstätigkeit
Die Zunahme von Naturkatastrophen-
ereignissen durch den Klimawandel führt in
einzelnen Sparten zu erheblichen
Versicherungsansprüchen. Selbst die
eigenen Liegenschaften und Fuhrpark sind
durch häufiger auftretende Extremwetter-
ereignisse sowie erhöhte regulatorische
Erfordernisse betroffen. Dies wirkt sich
nachteilig auf die Vermögens-, Finanz-
und
Ertragslage aus
Weiteres ergeben sich im Immobilienbereich
Chancen,
den Marktwert von Objekten zu
erhöhen.
Anpassung an den
Klimawandel Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Das Angebot gewisser Produktmerkmale
und Beratungsleistungen gibt Kund:innen
die Möglichkeit, ihr Risiko gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels zu
verringern.
Der Klimawandel birgt physische und
transitorische Risiken, die zu Wertverlusten
bei Vermögenswerten führen sowie
Reputationsrisiken nach sich ziehen, welche
sich negativ auf die Unternehmens-
ergebnisse auswirken können.
Die Anpassung an den Klimawandel eröffnet
neue Geschäftsfelder. UNIQA
entwickelt
spezielle Produkte für erneuerbare Energien,
E-
Mobilität sowie Beratung. Damit profitiert
das Unternehmen von der steigenden
Nachfrage nach gewissen Versicherungs-
und Serviceangeboten.
Klimaschutz Eigene Geschäftstätigkeit
Es besteht Verbesserungspotenzial zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen
durch Investitionen in nachhaltige Gebäude
und den Fuhrpark. Die Integration von ESG-
relevanten Zielen in die Vergütungssysteme
kann nachhaltige Entscheidungen fördern
und somit
langfristig positive Auswirkungen
auf die Unternehmensführung und auf die
Umwelt haben.
Klimaschutz Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Unternehmen, in die UNIQA
investiert oder
die von UNIQA
versichert werden, leisten
einen zu geringen Beitrag zur Verringerung
von Treibhausgasemissionen.
Investitionen in Unternehmen aus
treibhausgasintensiven Sektoren könnten
durch den Übergang zu einer
nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität
verlieren, was sich negativ auf die
Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage
auswirken könnte.
Energie Eigene Geschäftstätigkeit
Maßnahmen zur erhöhten Energieeffizienz
der eigenen Geschäftstätigkeit sowie
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energie verringern den Druck auf das
allgemeine Energienetz.
Die Abhängigkeit der Betriebsstandorte von
externen Energieversorger:innen stellt ein
potenzielles finanzielles Risiko in
Energiekrisen dar.
Energie Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Unternehmen, in die UNIQA
investiert oder
die von UNIQA
versichert werden, weisen
einen erhöhten Anteil an nicht-
erneuerbaren
Energien auf.
Investitionen in Unternehmen aus
energieintensiven Sektoren könnten durch
den Übergang zu einer nachhaltigeren
Wirtschaft an Attraktivität verlieren, was sich
negativ auf die Vermögens-, Finanz-
und
Ertragslage auswirken könnte.
E4 - Biodiversität und
Ökosysteme
Biodiversität und
Ökosysteme
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Unternehmen, in die UNIQA
investiert,
leisten einen zu geringen Beitrag ihre
negativen Auswirkungen auf Biodiversität
und Ökosystemen zu verringern.
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Wo in der Wertschöpfungskette?
Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen
Wesentliche Risiken oder Chancen
S1
- Arbeitskräfte des
Unternehmens
Arbeitskräfte des
Unternehmens
(alle
Unterthemen)
Eigene Geschäftstätigkeit
Erhöhte Kosten wegen Personalengpässen,
durch die geringe Attraktivität von
Sozialleistungen für (potenzielle)
Arbeitskräfte oder durch Todeslle,
Krankheiten oder Streiks.
Arbeitsbedingungen
-
Sichere Beschäftigung
Eigene Geschäftstätigkeit
Mitarbeitende in Nicht-EU-
Ländern können
möglicherweise keinen Anspruch auf
Sozialleistungen wie Arbeitslosen-
unterstzung, Krankengeld oder
Rentenzahlungen haben.
Durch das Anbieten von mehrheitlich
befristeten Dienstverhältnissen würde
UNIQA
den Anteil der sicheren
Beschäftigung ihrer Mitarbeitenden
reduzieren.
Arbeitsbedingungen
-
Arbeitszeit
Eigene Geschäftstätigkeit
Durch ein fehlendes Angebot von Dienstver-
trägen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und
unterschiedlichen Arbeitszeitausmaßen
würde UNIQA
die Flexibilität der
Mitarbeitenden verringern.
Arbeitsbedingungen
-
Sozialer Dialog
&
Vereinigungsfreiheit,
Existenz von
Betriebsräten und
Rechte der
Arbeitnehmer:innen auf
Information, Anhörung
und Mitbestimmung
Eigene Geschäftstätigkeit
Durch das Fehlen von Betriebsräten wird die
wirksame Vertretung der Interessen der
Mitarbeitenden bei Management-
entscheidungen erheblich erschwert.
Arbeitsbedingungen
-
Tarifverhandlungen,
einschließlich der Quote
der durch Tarifverträge
abgedeckten
Arbeitskräfte
Eigene Geschäftstätigkeit
Eine unzureichende Abdeckung aller
Mitarbeitenden durch Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen kann die
Verhandlungsposition der Mitarbeitenden
bei Gehaltsverhandlungen erheblich
schwächen.
Arbeitsbedingungen
-
Vereinbarkeit von Berufs
-
und Privatleben
Eigene Geschäftstätigkeit
Falls familienbezogene Abwesenheiten nicht
gesetzlich vorgeschrieben sind, können
diese dennoch freiwillig angeboten werden.
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
- Gleichstellung der
Geschlechter und
gleicher Lohn für gleiche
Arbeit
Eigene Geschäftstätigkeit
Ein Gender Pay Gap beeinträchtigt die
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
der Mitarbeitenden.
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
- Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
Eigene Geschäftstätigkeit
Ein unzureichendes Schulungs-
und
Weiterentwicklungsprogramm
beeinträchtigt
die Entwicklung der
Mitarbeitenden.
Eine unzureichende Schulung und
Weiterentwicklung kann die Performance
der Mitarbeitenden beeinträchtigen.
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
- Beschäftigung und
Inklusion von Menschen
mit Behinderungen
Eigene Geschäftstätigkeit
Durch die unzureichende Bereitstellung
angemessener Infrastruktur für Menschen
mit Behinderung werden diese
diskriminiert.
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle
- Maßnahmen
gegen Gewalt und
Belästigung am
Arbeitsplatz
Eigene Geschäftstätigkeit
Eine unzureichende Implementierung von
Maßnahmen und Meldekanälen zur
Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung
und der Verletzung grundlegender
Menschenrechte kann diese ermöglichen.
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Wo in der Wertschöpfungskette?
Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen
Wesentliche Risiken oder Chancen
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für
alle - Vielfalt Eigene Geschäftstätigkeit
Ohne gezielte Mnahmen zur Erhöhung
des Anteils der Geschlechter oder
bestimmter Altersgruppen in spezifischen
Managementebenen und Abteilungen kann
die Vielfalt der Belegschaft und damit die
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
beeinträchtigt sein.
Sonstige
arbeitsbezogene Rechte
- Datenschutz
Eigene Geschäftstätigkeit
Sollten keine Prozesse zur Verhinderung von
Datenlecks vorhanden sein, besteht die
Gefahr, dass mitarbeiterspezifische Daten
kompromittiert werden.
S2 -
Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Das Fehlen sozialer Ausschlusskriterien und
die unzureichende Überwachung der
Arbeitsbedingungen kann es Lieferant:innen
ermöglichen, die arbeitsbezogenen Rechte
ihrer Mitarbeitenden zu verletzen.
Arbeitsbedingungen Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Durch unzureichende Implementierung von
Maßnahmen kann es zu fehlender Ambition
von Firmenkund:innen zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden
kommen.
S4 - Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen
Informationsbezogene
Auswirkungen für
Verbraucher:innen und/
oder Endnutzer:innen -
Vertrieb Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Das Fehlen ordnungsgemäßer
Informationsprozesse über Investitions-
und
Versicherungsprodukte sowie unzureichende
Know-Your-Customer-
Prozesse zur
Ermittlung der tatsächlichen Bedürfnisse der
Kund:innen kann dazu führen, dass diese
Bedürfnisse möglicherweise
nicht richtig
erfasst und erfüllt werden.
Informationsbezogene
Auswirkungen für
Verbraucher:innen und/
oder Endnutzer:innen -
Datenschutz
Eigene Geschäftstätigkeit
Sollten die Prozesse, die Verwaltung und die
IT-
Infrastruktur den Schutz sensibler
Kundendaten nicht ausreichend
gewährleisten, können
Datenschutzverletzungen auftreten.
Verstöße gegen die Informationspflichten
bei Kundenberatungen oder den Schutz
sensibler Kundendaten, insbesondere im
Hinblick auf die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), könnten zu
Geldstrafen führen.
Soziale Inklusion von
Verbraucher:innen
und/oder
Endnutzer:innen Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Benachteiligte Kundengruppen (z.
B.
chronisch Erkrankte, Migrant:innen, ältere
Personen, Personen mit Behinderungen etc.)
könnten mangels angepasster
Versicherungs-
oder Investitionsprodukte
ausgeschlossen werden.
(Finanzielle) Gesundheit
von Kund:innen
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Verbesserung der Gesundheit (potenzieller)
Kund:innen
(Finanzielle) Gesundheit
von Kund:innen Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Positive Auswirkungen auf die Sicherung der
Rentensysteme und die Erhaltung der
Kaufkraft im Alter
G1 -
Unternehmensführung
Unternehmenskultur Eigene Geschäftstätigkeit
Unzureichende Strategien, Leitlinien und
Schulungen zur Unternehmenskultur können
ein Geschäftsumfeld schaffen, das die
Entfaltung des vollen Potenzials der
Mitarbeitenden behindert.
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Wo in der Wertschöpfungskette?
Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen
Wesentliche Risiken oder Chancen
Politisches Engagement
und Lobbytätigkeiten
Eigene Geschäftstätigkeit
Das Fehlen klarer Verantwortlichkeiten,
Strategien und Leitlinien für politisches
Engagement, Lobbying sowie Spenden kann
unerwünschte Aktivitäten in diesen
Bereichen zur Folge haben.
Schutz von
Hinweisgeber:innen
(Whistleblower)
Eigene Geschäftstätigkeit, vor-
und
nachgelagerte Wertschöpfungskette
Unzureichende Richtlinien und Maßnahmen
zum Schutz von Whistleblowern führen
dazu, dass potenzielle Hinweisgeber:innen
Vorfälle nicht melden. Im Fall von internen
Hinweisgeber:innen könnten diese direkte
oder indirekte Konsequenzen durch
Kolleg:innen oder Vorgesetzte erleiden.
Management der
Beziehungen zu
Lieferant:innen
einschließlich
Zahlungspraktiken
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Die Integration von ESG-
Kriterien in das
Lieferantenmanagement könnte die
Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette
verbessern.
Korruption und
Bestechung
-
Vermeidung und
Aufdeckung
einschließlich
Schulung
und
Vorkommnisse
Eigene Geschäftstätigkeit
Unzureichende Strategien, Richtlinien und
Maßnahmen zur Korruptionsprävention und
-
aufdeckung sowie mangelhafte
Kommunikation und Schulung der
Mitarbeitenden zu diesem Thema können
unbeabsichtigte Fälle von Korruption und
Bestechung begünstigen und die Mel
dung
verdächtiger Aktivitäten erschweren.
Im Fall der Umweltthemen wurde der Klimawandel als
wesentlich bewertet. Dies liegt zum einen an den indi-
rekten kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen, die
durch die Investmententscheidungen und Versicherungs-
leistungen auf Umwelt und Gesellschaft bestehen.
Zum anderen liegt es an den Transitionsrisiken und den
physischen Klimarisiken im Versicherungsgeschäft und in
den Investments, die sich in Zukunft verstärkt auf die
finanzielle Position und die Performance von UNIQA
auswirken könnten. Bereits verabschiedete Dekarbonisie-
rungsstrategien beinhalten konkrete Vorgehensweisen zur
Reduktion bis hin zur gänzlichen Beendigung der Ver-
tragsbeziehungen mit Kund:innen, die in fossilen
Sektoren tätig sind, sowie Investitionen in diese.
UNIQA versteht den Klimawandel als Chance, die
Kund:innen beim Übergang zu einer Netto-Null-
Emissionen-Wirtschaft zu unterstützen, sich an Auswir-
kungen des Klimawandels anzupassen und mit passenden
Versicherungs- und Beratungsleistungen neue Geschäfts-
felder aufzubauen. Die erwarteten finanziellen Effekte fin-
den sich zum einen in einer Reduktion der Schadensfälle
in Verbindung mit dem Klimawandel, zum anderen in
einer Steigerung der Prämieneinnahmen durch das
erweiterte Versicherungsangebot.
Aus der eigenen Betriebsführung resultieren direkte kurz-
und langfristige wesentliche Auswirkungen im Bereich des
Klimawandels, insbesondere durch den Energieverbrauch
für eigene Gebäude und Fahrzeuge. UNIQA wirkt diesen
Auswirkungen entgegen, indem der Fuhrpark und Heiz-
systeme schrittweise dekarbonisiert werden und so weit
wie möglich auf Strom aus erneuerbaren Energien umge-
stellt wird.
Zusätzlich sind die eigenen Gebäude kurzfristigen physi-
schen Klimarisiken ausgesetzt, die sich in Zukunft noch
verstärken können. Durch hieraus entstehende Schäden
würden sich finanzielle Auswirkungen auf UNIQA
ergeben.
Im Geschäftsjahr wurde erstmalig Biodiversität und Öko-
systeme als wesentlich für die Veranlagung bewertet.
Die Bereiche Umweltverschmutzung, Wasser- und
Meeresressourcen und Kreislaufwirtschaft wurden als
nicht wesentlich eingestuft.
Als Arbeitgeberin von rund 16.000 Mitarbeitenden ist
UNIQA von zahlreichen wesentlichen Nachhaltigkeits-
themen in Bezug auf die eigene Belegschaft betroffen, die
sich zumeist kurzfristig auswirken, so etwa Weiterbildung
oder Diversität.
56
Jahresfinanzbericht 2025
Zusätzlich können sich gewisse Themen (Weiterbildung
im Außendienst, Verlust von Schlüsselpersonen, fehlende
Attraktivität für Schlüsselpersonal) langfristig auf die
finanzielle Situation von UNIQA auswirken.
UNIQA ist sich dieser tatsächlichen und potenziellen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen bewusst und hat zahl-
reiche Strategien und Maßnahmen entwickelt, um sie
gezielt zu mitigieren, zu verfolgen oder zu fördern. Diese
Strategien und Maßnahmen lassen sich grob in folgende
Hauptpfeiler gliedern:
Employee & Customer Experience
Culture
Leadership & Upskilling Re-Skilling
JEDI (Justice, Equity, Diversity, Inclusion)
In Antizipation der entsprechenden Vorschriften der
Corporate Sustainability Due Diligence Directive
(CSDDD) wurden die themenbezogenen Standards
„Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ sowie
„Management der Beziehung mit Lieferant:innen(exkl.
Zahlungspraktiken) als wesentliche Themen in Bezug auf
Lieferant:innen bewertet. Durch die Wahl von
Lieferant:innen besteht indirekt kurz- und langfristig
Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von deren Arbeits-
kräften. Konkrete Maßnahmen wurden bereits durch die
Einführung eines Onboarding-Prozesses mit Menschen-
rechtsfragebogen und den Code of Conduct gesetzt.
Weiters wurde der themenbezogene Standard Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette“ auch in der nachge-
lagerten Wertschöpfungskette im Bereich des Firmen-
kundengeschäfts aufgrund quantitativer Analysen sowie
regulatorischer Erfordernisse (Einhaltung Minimum
Social Safeguardsder EU-Taxonomie) als wesentlich
bewertet. Dies fand Niederschlag in der Berücksichtigung
von sozialen Aspekten in der Corporate-Underwriting-
Strategie sowie eine Nachschärfung der Prozesse und
Dokumentationen bezüglich Minimum Social
Safeguards im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.
Aufgrund der Privatkund:innen angebotenen Produkt-
palette sowie der damit verbundenen Beratung, ergeben
sich wesentliche kurz- und langfristige Auswirkungen,
Risiken und Chancen zu den Nachhaltigkeitsthemen
„Klimawandel“, „Informationsbezogene Auswirkungen
auf Kund:innen“ sowie Soziale Inklusion von Kund:in-
nenauf die Umwelt und/oder auf Privatkund:innen.
Die ESG-Strategien für das Privatkundengeschäft („ESG-
Retail-Strategieund „ESG Customer Strategie“) haben
Schwerpunkte in den Bereichen Klimaschutz und soziale
Inklusion definiert. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung
strategischer Ziele hierzu werden in den nächsten Jahren
festgelegt.
Als Versicherungsunternehmen verwaltet UNIQA sensible
personenbezogene Daten. Datenschutz und Cybersicher-
heit sind daher Nachhaltigkeitsthemen, die potenziell we-
sentliche Auswirkungen auf Kund:innen haben können.
Ein Datenschutzmanagement-Standard regelt die Auf-
gabenverteilung wie die Zuweisung spezifischer Daten-
schutzaufgaben und Verantwortlichkeiten auf verschie-
dene Organisationeinheiten.
Nachhaltigkeitsthemen im Bereich der Unternehmens-
politik wurden mit Ausnahmen der Themen Tierwohl für
die eigene Betriebsführung als wesentlich erachtet. Die
Wesentlichkeit betrifft hier vor allem kurzfristige Auswir-
kungen im Bereich der Geldwäscheprävention, Korrup-
tionsprävention, politischen Einflussnahme und des
Schutzes von Whistleblowern. Diesen Auswirkungen wird
durch das Pflegen der Unternehmenskultur, durch interne
Vorschriften bezüglich Korruptionsvermeidung, Whistle-
blowing und politischer Einflussnahme sowie durch ver-
pflichtende Schulungen aller Mitarbeitenden und des
Vorstands konstant entgegengewirkt.
Details zur Resilienz des Geschäftsmodells und der Stand-
orte im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen
resultierend aus dem Klimawandel finden sich in den An-
gaben zu Resilienzanalyse. Weiters werden konzernweit
Business-Continuity-Pläne erstellt, um die Resilienz des
Geschäftsbetriebs auf personelle Ausfälle zu gewähr-
leisten. Durch quartalsweise Mitarbeiterbefragungen wird
die Zufriedenheit der Belegschaft abgefragt, um die soziale
Resilienz des Geschäftsbetriebs zu überwachen.
In Bezug auf die finanziellen Effekte von Nachhaltigkeits-
aspekten, insbesondere von Risiken und Chancen, sind
Prozesse und Systeme zur Erfassung und Berichterstat-
tung aktuell im Aufbau.
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1.10.1.1.1 Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse glie-
dert sich in sechs Abschnitte und ist für alle untersuchten
Nachhaltigkeitsthemen gleich:
A. Verständnis
In einem ersten Schritt wurden der Konsolidierungskreis
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sämtliche damit
verbundenen Geschäftsaktivitäten und deren Regionen
sowie die dabei involvierten Stakeholder:innen und
Geschäftspartner:innen identifiziert.
Geschäftsaktivitäten wurden in Wertschöpfungsaktivi-
täten zusammengefasst, die ähnliche Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsaspekte haben oder ähnliche Risiken und
Chancen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte aufwei-
sen. Diese Aktivitäten umfassen das Versicherungsge-
schäft, die Investments, die eigene Betriebsführung, die
Mitarbeitenden, Compliance sowie das Gesundheits-
wesen.
Auf Basis dieser Informationen wurde ermittelt, in
welchen Bereichen UNIQA in Bezug auf Nachhaltigkeit
wirken oder Auswirkungen erwarten kann.
B. Identifizierung
Ausgangsbasis für die Identifikation von Auswirkungen,
Risiken und Chancen waren die Themen und Subthemen
aus ESRS 1 AR 16 erweitert durch Themen aus bestehen-
den Mitgliedschaften und ESG-Ratings, um etwaige
weitere, unternehmensspezifische Themen zu reflektie-
ren. Weiters wurden auf Basis von öffentlich verfügbaren
Informationen vergleichbarer Unternehmen Peer-Group-
Vergleiche angestellt. Aus den Erkenntnissen dieser
Schritte wurde eine Liste an Nachhaltigkeitsthemen für
die detaillierte Analyse von möglichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen erstellt.
C. Bewertung
Auf Basis dieser Analysen wurde unter Miteinbeziehung
von internen Expert:innen aus den jeweiligen Fachab-
teilungen eine Vorauswahl an Auswirkungen, finanziellen
Risiken und Chancen je Wirtschaftsaktivitätsgruppe über
alle Nachhaltigkeitsthemen hinweg getroffen und eine
Wesentlichkeitsbewertung anhand der in den folgenden
Absätzen beschriebenen Methodologie durchgeführt.
Der Prozess zur Ermittlung der Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Bereich der Unternehmenspolitik wurde
durch die Compliance-Abteilung durchgeführt.
D. Vervollständigung
In den Gesprächen mit Stakeholder:innen und dem Vor-
stand wurden die vorläufigen Ergebnisse der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse erörtert, um Konsistenz der
quantitativ ermittelten Ergebnisse mit der internen und
externen Einschätzung sicherzustellen.
E. Validierung
Die Ergebnisse werden zuerst im Rahmen des Group ESG-
Komitees abgestimmt und schlussendlich durch den Vor-
stand genehmigt.
F. Integration
Die Ergebnisse fließen in das Risikomanagement von
UNIQA ein und dienen als Grundlage für die nichtfinan-
zielle Erklärung. Es werden nur Themen berichtet, die
einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis der Auswir-
kungen und des Risikomanagements von UNIQA leisten,
wodurch eine fokussierte und für die Stakeholder
relevante Kommunikation gewährleistet wird.
1.10.1.1.2 Methodologie
Die angewendete Methodologie richtet sich nach den
Vorgaben des ESRS 1, Kapitel 3 „Doppelte Wesentlichkeit
als Grundlage für Nachhaltigkeitsinformationen“, ergänzt
durch die Leitfäden der European Financial Reporting
Advisory Group (EFRAG).
Die Wesentlichkeitsbewertung erfolgte grundsätzlich über
Einschätzungen von internen Expert:innen der Fachbe-
reiche und Stakeholder:innen im Rahmen von Workshops,
58
Jahresfinanzbericht 2025
die mittels Analyse öffentlich verfügbarer Daten, insbe-
sondere zu den Kapitalanlagen und den Versicherungs-
kund:innen, ergänzt wurden. Die Quellen umfassen unter
anderem Näherungswerte für die Umwelt- und insbeson-
dere die Biodiversitätsauswirkungen von Sektoren aus der
Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and
Exposure (ENCORE)-Datenbank, UNEP-FI-Daten, WWF
Biodiversity Risk Filter & Water Risk Filter sowie ESG-
Scores von Swiss-Re und der ESG-Datenbank von ISS.
Details zu den durchgeführten Analysen in Bezug auf
Biodiversität finden sich um Unterkapitel „Biologische
Vielfalt und Ökosysteme“.
Wesentlichkeitsbewertung von Auswirkungen
Die Wesentlichkeitsbewertung der Auswirkungen wird
anhand der Kriterien
Ausmaß (Scale)
Umfang (Scope)
im Fall von negativen Auswirkungen der
Unabänderlichkeit (Remediability) und
im Fall von potenziellen Auswirkungen der
Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood)
bewertet.
Für jede identifizierte positive oder negative Auswirkung
wird für die genannten Kriterien eine quantitative Einstu-
fung auf einer fünfstufigen Skala mit qualitativer Begrün-
dung vorgenommen und anschließend ein kombinierter
Wert aus Ausmaß, Umfang, gegebenenfalls Unabänder-
lichkeit und gegebenenfalls Eintrittswahrscheinlichkeit
ermittelt, um die wesentlichen Auswirkungen festzulegen.
Die Analyse einer Auswirkung wurde jeweils getrennt in
bis zu drei verschiedenen Zeithorizonten (kurz-, mittel-
und langfristig) durchgeführt. Bei Erreichung von
53,33 Prozent der maximal möglichen Punkteanzahl wird
eine Auswirkung als wesentlich angesehen.
UNIQA identifiziert und misst die Auswirkungen auf den
Klimawandel, indem Treibhausgasemissionen aus der
eigenen Betriebsführung (Gebäude, Fahrzeuge) und aus
wesentlichen Teilen der Wertschöpfungskette berechnet
und verwaltet werden. Die Methoden orientieren sich an
internationalen Standards wie dem Greenhouse Gas
Protocol (GHG) und dem Partnership for Carbon
Accounting Financials (PCAF).
Für die Bewertung der Treibhausgasemissionen in der
Wertschöpfungskette wurde eine Hot-Spot-Analyse
durchgeführt, in der für alle 15 Scope-3-Kategorien abge-
schätzt wurde, um die wesentlichsten Kategorien zu iden-
tifizieren. Wesentlichkeit wird in diesem Kontext durch
die Höhe der Treibhausgasemissionen bestimmt.
Es findet weder eine Priorisierung von negativen Auswir-
kungen noch eine Priorisierung aufgrund anderer Merk-
male statt. Die wesentlichen Auswirkungen sind in den
allgemeinen Risikomanagementprozess eingebunden.
Wesentlichkeitsbewertung von Risiken und Chancen
Die Wesentlichkeitsbewertung der Risiken und Chancen
wird anhand der Kriterien
Ausmaß (Magnitude) und
Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood)
bewertet.
Die Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt auf
einer fünfstufigen Bewertungsskala (0 bis 25 Prozent,
zwischen 25 und 50 Prozent, zwischen 50 und 75 Prozent,
zwischen 75 und weniger als 100 Prozent, 100 Prozent),
die Bewertung des Ausmaßes erfolgt auf einer, aus den
bestehenden Risikomanagementsystemen abgeleiteten,
dreistufigen Bewertungsskala (weniger als 5 Millionen
Euro, zwischen 5 und 15 Millionen Euro, mehr als 15 Mil-
lionen Euro). Für identifizierte positive Auswirkungen
wird geprüft, ob sich auch Risiken und Chancen ergeben
können und diese mitbewertet.
Die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wurde
anhand folgender Matrix ermittelt, wobei der Dunkelrot
gekennzeichnete Bereich Wesentlichkeit bedeutet:
monetäres Ausmaß
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Wahrscheinlichkeit
Es findet keine Priorisierung von Risiken und Chancen
aufgrund der Herkunft statt. Risiken und Chancen aus
Nachhaltigkeitsthemen werden daher gegenüber anderen
nicht prioritär behandelt, sondern sind in den allgemeinen
59
Konzernlagebericht
Risikomanagementprozess eingebunden. Das Manage-
ment der Chancen wird zukünftig in einen kollaborativen
strategischen Prozess zwischen den jeweiligen Fachab-
teilungen und dem Group ESG-Office eingebettet werden.
UNIQA analysiert physische und transitorische Klima-
risiken für das Investmentportfolio sowie das Corporate-
Underwriting-Portfolio in verschiedenen Szenarien (siehe
Kapitel „Resilienzanalyse“).
Klimabezogene Chancen wurden qualitativ im Rahmen
der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet.
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UNIQA hat Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in die
Geschäftsstrategie und Risikomanagementprozesse
integriert, um potenzielle ökologische, soziale und
Governance-bezogene Auswirkungen frühzeitig zu
erkennen, zu bewerten und wirksam zu steuern.
Die Weiterentwicklung der langfristigen Klimaszenarien
ist ein zentrales Thema für UNIQA. Ein quantitativer,
konzernweiter Ansatz wird entwickelt, der methodisch
mit klimabezogenen Annahmen in anderen Berichten im
Einklang steht. Dabei werden sowohl physische Risiken
(Naturkatastrophenrisiken, physische Risikoexposition
der Unternehmen, in die UNIQA investiert) als auch
transitorische Risiken (klimabezogene Vermögenswerte)
im Portfolio analysiert.
Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsrisiken und
potenzielle Ursachen im operativen Risikokreislauf früh-
zeitig identifiziert (internes Kontrollsystem und
Risikoidentifikation), indem verschiedene Abteilungen
kritisch hinterfragt werden (Quality Assurance Prozess).
In Verbindung mit Solvency II Meldebögen werden
Quantitative Daten zu physischen Risiken sowie Über-
gangsrisiken direkt an die österreichische Finanzmarkt-
aufsichtsbehörde (FMA) und die European Insurance
and Occupational Pensions Authority (EIOPA) gemeldet.
Außerdem wird der Prozess zur Bewertung von
Outsourcing-Risiken bei externen Geschäftspartnern
konzernweit weiterentwickelt, wo die Nachhaltigkeit der
Outsourcing-Partner:innen explizit berücksichtigt wird.
Alle relevanten ESG-Daten sind in die IT-Risikoanalyse-
software integriert, sodass eine tägliche Überwachung
der Auslastungsgrade der ESG-Limits erfolgt.
Einige der für UNIQA relevanten Emerging Risks wie
Naturkatastrophen, Klimawandel und die Verschlech-
terung öffentlicher Gesundheitssysteme stehen in
engem Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen.
Diese Risiken verdeutlichen die Notwendigkeit pro-
aktiver Anpassungsmaßnahmen, resilienter Infra-
struktur und nachhaltiger Investitionsstrategien zur
Minderung langfristiger Auswirkungen.
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Die Einbeziehung von Klimawandelszenarien in das Risi-
komanagement zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit
gegenüber klimabedingten Risiken zu bewerten und zu
stärken. Diese umfassende Analyse ist Teil der Eigen-
risikoabschätzung Own Risk and Solvency Assess-
ment“ (ORSA), die jährlich durchgeführt wird, und um-
fasst die Bewertung sowohl der Kapitalanlagen als auch
der Verluste durch Naturkatastrophen aus Versicherungs-
verträgen unter verschiedenen Klimaszenarien. UNIQA
nutzt zwei Szenarien, um klimabezogene Risiken zu
messen: das Szenario „Frühes Handeln“ (NGFS-Szenario:
Net Zero 2050) und das Szenario „Keine weiteren
Maßnahmen“ (NGFS-Szenario: Current Policies). Diese
beiden Szenarien wurden gewählt, da sie die zwei plausi-
belsten und relevantesten Extreme (Hohe Übergangs-
risiken & geringe physische Risiken, niedrige Übergangs-
risiken & hohe physische Risiken) abbilden. Der Umfang
der Analyse zur Klimawandelresilienz erstreckt sich auf
die größten Versicherungsgeschäftsgesellschaften von
UNIQA und konzentriert sich vorwiegend auf die wich-
tigsten Geschäftsfelder und geografischen Regionen. In
den Klimaszenarien wurde die Analyse von Hochwasser-
und Sturmrisiken priorisiert. Diese Gefahren sind geogra-
fisch weitreichend, können mehrere Tage andauern und
bergen ein hohes Potenzial für erhebliche menschliche
und wirtschaftliche Verluste. Zusätzlich wurden Hagel-
risiken analysiert, bedingt durch jüngste schwere Hagel-
stürme, insbesondere in Österreich. Es wurden keine we-
sentlichen physischen oder transitorischen Risiken von
der Analyse exkludiert.
Die Analyse der physischen Risiken der als Finanzinvesti-
tion gehaltenen Immobilien wurde von Climate X Spectra
auf Adressenebene durchgeführt. Dabei wird jedem ana-
lysierten physischen Risiko eine Wahrscheinlichkeit und
ein Schweregrad zugeordnet, um potenzielle physische
und finanzielle Auswirkungen darzustellen.
60
Jahresfinanzbericht 2025
Eigengenutzte Immobilien im Eigentum von UNIQA
waren nicht Teil dieser Analyse.
Übergangsrisiken wurden für Unternehmensanleihen,
Aktien und Immobilien analysiert. Dabei wurde jeder
Position der einzelnen Assetklassen ein Kreditrisiko auf
Grundlage des Wirtschaftssektors und seines Transitions-
risikos zugewiesen.
Das Szenario „Fhes Handeln“ geht von der Umsetzung
ambitionierter Klimapolitiken von Beginn an aus, mit dem
Ziel, die globale Erwärmung bis zum Jahr 2050 auf 1,7 °C
zu begrenzen und bis zum Ende des Jahrhunderts auf
1,5 °C zu senken. Dabei wird das neueste Network for
Greening the Financial System (NGFS)-Szenario „Netto-
Null 2050“ verwendet. Die makroökonomischen Annah-
men beinhalten einen sofortigen Anstieg der Zinssätze,
getrieben durch eine Inflation im Zusammenhang mit
CO-Preisen. Dies führt zu annglichen Wertminde-
rungen, aufgrund der Marktanpassung bis zum Jahr 2050
jedoch zu einer deutlichen Erholung. Das Szenario „Keine
weiteren Maßnahmen“ hingegen geht von der Fortfüh-
rung der aktuellen Politik ohne zusätzliche Maßnahmen
aus, was bis zum Jahr 2050 zu einer Erwärmung von
2,4 °C
und bis zum Jahrhundertende zu einem Temperatur-
anstieg um 3 °C führen würde. Dieses Szenario basiert auf
den NGFS-Szenarien „Aktuelle Politik“ und zeigt im Ver-
gleich zum Szenario „Frühes Handeln“ eine verzögerte
Auswirkung auf die Finanzmärkte mit geringeren
kurzfristigen Verlusten, jedoch höheren langfristigen
physischen Risiken aufgrund vermehrter Naturkatastro-
phen. Die Resilienzanalyse für das Immobilienportfolio
wurde auf Grundlage des Klimaszenarios RCP8.5
(Representative Concentration Pathway 8.5) durchge-
führt. Dieses geht als Worst-Case-Szenario von einem
Temperaturanstieg von 3 bis 5 °C aus. Die Analyse für die
Immobilien untersucht den Einfluss physischer Risiken
im Zeitraum von 2020 bis 2100. Die Analyse der
Transitionsrisiken untersucht die einzelnen Positionen
der abgedeckten Assetklassen nach deren Laufzeit,
abweichend von den in ESRS 2 definierten Zeithorizonten,
wobei eine kurzfristige Laufzeit bis Ende 2025, eine
mittelfristige Laufzeit bis 2027 und eine langfristige
Laufzeit ab dem Jahr 2028 definiert wurde.
Die Resilienzanalyse zeigt, dass das Szenario „Frühes Han-
deln“, geprägt durch ambitionierte Klimapolitiken auf-
grund höherer Zinsen und Wertminderungen bei Immobi-
lien zunächst zu Wertminderungen führt, jedoch bis zum
Jahr 2050 eine deutliche Erholung erfährt. Im Gegensatz
dazu verzeichnet das Szenario „Keine weiteren Maßnah-
men“ einen geringeren unmittelbaren Verlust mit steigen-
den Investitionen bis zum Jahr 2050, bringt jedoch höhere
langfristige physische Risiken, da die durchschnittlichen
jährlichen Verluste durch Naturkatastrophen bis zum
Jahr 2050 im Vergleich zum Szenario „Frühes Han-
deln“ stark ansteigen. Diese Ergebnisse unterstreichen die
Notwendigkeit proaktiver Klimapolitiken und verstärkter
Hochwasserschutzmaßnahmen, um zukünftige Risiken zu
mindern. Folglich wird UNIQA in der Strategie den Fokus
auf die Diversifizierung von Investitionen, die Umsetzung
effektiver Risikominderungsmaßnahmen und die kontinu-
ierliche Überwachung klimabedingter Risiken setzen, um
langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz zu gewährleis-
ten.
Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde
im Geschäftsjahr eine Klimarisikoanalyse durchgeführt.
Für die untersuchten als Finanzinvestition gehaltenen,
taxonomiefähigen Immobilien ergab diese Analyse ein
finanzielles Risiko in Höhe von 7,7 Millionen Euro (2024:
7,6 Millionen Euro). Der Anstieg ergab sich durch einen
höheren Anteil taxonomiefähiger als Finanzinvestition
gehaltener Immobilien und der damit einhergehenden
Ausweitung der Klimarisikoanalyse.
Die Resilienzanalyse der Transitionsrisiken ergibt fol-
gende erwartete finanzielle Auswirkungen je Assetklasse:
Unternehmensanleihen: 27,3 Millionen Euro (8,0 Pro-
zent der relevanten Exposition) (2024: 40,6 Millio-
nen Euro und 9,1 Prozent der relevanten Exposition)
Aktien: 0,3 Millionen Euro (8,1 Prozent der relevanten
Exposition) (2024: 0,1 Millionen Euro und 9,1 Prozent
der relevanten Exposition)
Immobilien: 37,7 Millionen Euro (2,0 Prozent der
relevanten Exposition) (2024: 39,4 Millionen Euro und
2,0 Prozent der relevanten Exposition)
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Die Resilienzanalyse dient dazu, den Vorstand zu infor-
mieren, indem sie die Notwendigkeit proaktiver und fle-
xibler Maßnahmen zur Minderung klimabedingter Risi-
ken hervorhebt. Das Szenario „Frühes Handeln“ betont
die Bedeutung sofortiger und ambitionierter Klima-
politiken zur Begrenzung langfristiger Auswirkungen. Im
Gegensatz dazu verdeutlicht das Szenario „Keine weiteren
Maßnahmen“ die schweren Konsequenzen des Nicht-
handelns, insbesondere im Hinblick auf Verluste durch
Naturkatastrophen.
61
Konzernlagebericht
Mithilfe der Nachhaltigkeitsstrategie und der in ihrem
Rahmen formulierten Ziele und Maßnahmen ist UNIQA in
der Lage, die Veranlagung kurz-, mittel- und langfristig
geregelt an den Klimawandel anzupassen. Kurz- und
mittelfristig kann es zum Risiko des Auftretens von
Opportunitätskosten kommen, die sich aus den
Limitierungen hinsichtlich fossiler Energieträger und
Nuklearenergie ergeben.
Der schrittweise Ausstieg aus fossilen Energieträgern
ermöglicht jedoch einen geregelten Übergang, um das
Portfolio an den Klimawandel anzupassen. So wird der
Ausstieg aus Erdöl bis 2030 und aus Erdgas bis 2035 für
jene Direktinvestitionen in Unternehmen verfolgt, die
mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus den jeweiligen
fossilen Energieträgern erwirtschaften. Seit 2025 werden
keine Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als
5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften gehalten.
Mit der Validierung dieser wissenschaftsbasierten Ziele
verpflichtet sich UNIQA zur Dekarbonisierung der
abgedeckten Assetklassen bis zum Jahr 2027 bzw. 2030.
Darüber hinaus ist entsprechend dem SBTi-Rahmenwerk
geplant, die Ziele im Fünf-Jahres-Abstand zu erneuern.
Die Investitionen in Sustainable Investments tragen zur
Anpassung der Veranlagung an den Klimawandel bei,
indem unter anderem in grüne Anleihen und Infra-
strukturprojekte mit Fokus auf erneuerbare Energien
investiert wird. Das aktuelle Ziel von 2 Milliarden Euro in
Sustainable Investments wurde bis 2025 gesetzt. Dieses
Ziel wurde bereits im Jahr 2023 erreicht.
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Im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyseprozesses über-
prüft das Group ESG-Office detailliert die Anforderungen
eines Disclosure Requirements und bewertet gemeinsam
mit den Expert:innen der Fachabteilungen zudem
qualitativ, ob die Veröffentlichung einzelner Informa-
tionen wesentlich zum Verständnis der Art und Weise
beiträgt, wie UNIQA wesentliche Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen steuert
(Impact, Risk, and Opportunity Management). Damit wird
sichergestellt, dass nur solche Informationen veröffent-
licht werden, die für die Stakeholder:innen von Bedeutung
sind und gleichzeitig ein klares Bild über die Effektivität
der internen Steuerung und der Risikomanagement-
systeme im Bereich Nachhaltigkeit vermitteln.
Auf Basis der durchgeführten doppelten Wesentlichkeits-
analyse wurden folgende Angabepflichten als wesentlich
identifiziert:
62
Jahresfinanzbericht 2025
AAnnggaabbeeppfflliicchhtt
Beschreibung der Angabepflicht
Kapitel
E1 Klimawandel
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
1.4
1 Übergangsplan für den Klimaschutz
2.2.1
ESRS
2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
G
eschäftsmodell
1.9, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1,
2.6.1
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
1.10.2
2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
2.3.2, 2.4.2, 2.5.2, 2.6.2
3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
2.3.3, 2.4.3, 2.5.3, 2.6.3
4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
2.3.4, 2.4.4, 2.5.4, 2.6.4
5 Energieverbrauch und Energiemix
2.6.5
6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
2.2.2, 2.3.5, 2.4.5, 2.5.5,
2.6.6
7
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
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Gutschriften
Wird nicht berichtet
8 Interne CO
2
-Bepreisung
Wird nicht berichtet
9
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle
klimabezogene Chancen
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
E2 Umweltverschmutzung
Nicht wesentlich
E3 Wasser- und Meeresressourcen
Nicht wesentlich
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
1
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
3.1.2
ESRS 2 SBM
-3
Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
3.1.1
ESRS
2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
,
Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
3.1.1
2
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
3.1.3
3 Maßnahmen und Mittel
im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
3.1.4
4 Ziele
im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
3.1.5
5 Kennzahlen für die Auswirkungen
im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
3.1.6
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Nicht wesentlich
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
1.8
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
1.9, 4.1
1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
4.2
2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen
in
Bezug auf Auswirkungen
4.3
3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des
Unternehmens Bedenken äußern können
4.4
4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
4.5
5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
4.6
6 Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens
4.7
7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
4.8
9 Diversitätskennzahlen
4.9
10 Angemessene Entlohnung
Nicht wesentlich
11 Soziale Absicherung
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
12 Menschen mit Behinderungen
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
4.10
14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Nicht wesentlich
15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
4.11
63
Konzernlagebericht
AAnnggaabbeeppfflliicchhtt
Beschreibung der Angabepflicht
Kapitel
17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
4.12
S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS
2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
1.8
ESRS
2 SBM-3
Wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
1.9, 5.1
1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
5.2
2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
5.3
3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der
Wertscpfungskette Bedenken äußern können
5.4
4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der
Wertscpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertscpfungskette s
owie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen
5.5
5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
5.6
S3
Betroffene Gemeinschaften
Nicht wesentlich
S4
Verbraucher und Endnutzer
ESRS
2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
1.8
ESRS
2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
1.9, 6.1
1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
6.2
2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
6.3
3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen
und
Endnutzer:innen Bedenken äußern können
6.3
4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:inne
n und
Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
6.4
5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
6.5
G1
Unternehmensführung
ESRS
2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
1.3
ESRS
2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1.10.1
1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
7.1
2
Management der Beziehungen zu Lieferanten
7.2
3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
7.1
4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
7.3
5
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
7.4
6
Zahlungspraktiken
Nicht wesentlich
64
Jahresfinanzbericht 2025
AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee
DD
a
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n
EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften
Kapitel
ESRS 2 GOV-1 § 21(d)
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und
Kontrollorganen
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung der Kommission (EU)
2020/1816, Anhang II
1.3
ESRS 2 GOV-1 § 21(e)
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung der Kommission (EU)
2020/1816, Anhang II
1.3
ESRS 2 GOV-4 § 30
Erklärung zur Sorgfaltspflicht SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 3
1.5
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) i.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 1
Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1:
Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu
sozialen Risiken
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) ii.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
der Herstellung von Chemikalien
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 2
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iii.
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs.
1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iv.
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem
Anbau und der Produktion von Tabak
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs.
1
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Nicht relevant
ESRS E1-1 § 14
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität
bis 2050 EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. 1
2.2.1
ESRS E1-1 § 16 (g)
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten
Referenzwerten ausgenommen sind
Säule 3: Art. 449a
Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch
Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen
nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs.
1
Buchstaben d bis g und Art. 12 Abs. 2
2.2.1
ESRS E1-4 § 34
THG-Emissionsreduktionsziele
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 2
Säule 3: Art.
449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch
Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 6
2.3.4, 2.4.4, 2.5.4,
2.6.4
ESRS E1-5 § 38
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach Quellen
(nur klimaintensive Sektoren)
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang
I
Tabelle 2
2.6.5
ESRS E1-5 § 37
Energieverbrauch und Energiemix
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1
2.6.5
65
Konzernlagebericht
AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee
DD
a
a
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n
n
EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften
Kapitel
ESRS E1
-5 §§ 40-43
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in
klimaintensiven
Sektoren SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 1
2.6.5
ESRS E1
-6 § 44
THG
-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG
-Gesamtemissionen
SFDR: Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang I Tabelle 1
Säule 3: Art.
449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch
Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen
nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 5 Abs.
1,
Art. 6 und Art. 8 Abs. 1
2.2.2, 2.3.5, 2.4.5
,
2.5.5, 2.6.6
ESRS E1
-6 §§ 53-55
Intensität der THG
-Bruttoemissionen
SFDR: Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1
Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch
Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Angleichungsparameter
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 8 Abs. 1
2.2.2
ESRS E1
-7 § 56
Nicht relevant
Abbau von Treibhausgasen und CO
2
-Gutschriften EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. I
ESRS E1
-9 § 66
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
Risikoposition des
Referenzwert-Portfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ESRS E1
-9 § 66 (a)
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischem Risiko
Säule 3: Art.
449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze
46 und 47; Meldebogen 5:
Anlagebuch
Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit physischem Risiko.
ESRS E1
-9 § 66 (c)
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
Ort, an dem sich erhebliche
Vermögenswerte mit
wesentlichem physischem Risiko befinden
Säule 3: Art.
449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze.
46 und 47; Meldebogen 5:
Anlagebuch
Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit physischem Risiko.
ESRS E1
-9 § 67 (c)
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
Aufschlüsselungen
des Buchwerts seiner Immobilien
nach Energieeffizienzklassen
Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Abs.
34; Meldebogen 2:
Anlagebuch
Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch
Immobilien besicherte Darlehen Energieeffizienz der Sicherheiten
ESRS E1
-9 § 69
W
ird nicht berichtet
(phase-in)
Grad der Exposition des
Portfolios gegenüber
klimabezogenen Chancen
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
ESRS E2
-4 § 28
Nicht wesentlich
Menge jedes in Anhang II der E
-PRTR-Verordnung
(Europäisches Schadstofffreisetzungs
- und
-
verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in
Luft, Wasser und Boden emittiert wird
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 2 in Anhang I
Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang I
Tabelle
2
ESRS E3
-1 § 9
Nicht wesentlich
Wasser
- und Meeresressourcen SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E3
-1 § 13
Nicht wesentlich
Spezielle Strategie
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 2
66
Jahresfinanzbericht 2025
AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee
DD
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n
EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften
Kapitel
ESRS E3-1 § 14
Nicht wesentlich
Nachhaltige Ozeane und Meere
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E3-4 § 28 (c)
Nicht wesentlich
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und
wiederverwendeten Wassers SFDR: Indikator Nr. 6,2 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E3-4 § 29
Nicht wesentlich
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Nettoeinnahme aus
eigenen Tätigkeiten
SFDR: Indikator Nr. 6,1 in Anhang I Tabelle 2
ESRS 2 IRO 1 ESRS E4 § 16 (a) i.
Nicht wesentlich
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 1
ESRS 2 IRO 1 ESRS E4 § 16 (b)
1.10.1.1
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 2
ESRS 2 IRO 1 ESRS E4 § 16 (c)
Nicht wesentlich
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E4-2 § 24 (b)
Nicht relevant
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich
Landnutzung und Landwirtschaft SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E4-2 § 24 (c)
Nicht relevant
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich
Ozeane/Meere
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E4-2 § 24 (d)
Nicht relevant
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E5-5 § 37 (d)
Nicht wesentlich
Nicht recycelte Abfälle SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 2
ESRS E5-5 § 39
Nicht wesentlich
Gefährliche und radioaktive Abfälle SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 1
ESRS 2 SBM-3 ESRS S1 § 14 (f)
Risiko von Zwangsarbeit SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-3 ESRS S1 § 14 (g)
Risiko von Kinderarbeit SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S1-1 § 20
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
SFDR:
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 1
4.2
ESRS S1-1 § 21
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
4.2
ESRS S1-1 § 22
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
4.2
ESRS S1-1 § 23
Nicht wesentlich
Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die
Verhütung von Arbeitsunfällen SFDR: Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-3 § 32 (c)
Bearbeitung von Beschwerden SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
4.4
ESRS S1-14 § 88 (b) and (c)
Nicht wesentlich
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der
Arbeitsunfälle
SFDR: Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S1-14 § 88 (e)
Nicht wesentlich
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder
Krankheiten bedingten Ausfalltage
SFDR: Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
67
Konzernlagebericht
AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee
DD
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EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften
Kapitel
ESRS S1
-16 § 97 (a)
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
4.11
ESRS S1
-16 § 97 (b)
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der
Leitungsorgane
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
4.11
ESRS S1
-17 § 103 (a)
Fälle von Diskriminierung
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
4.12
ESRS S1
-17 § 104 (a)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD
-Leitlinien
SFDR:
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I
Tabelle 3
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1
4.12
ESRS 2 SBM
-3 ESRS S2 § 11 (b)
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
in der Wertschöpfungskette
SFDR: Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S2
-1 § 17
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 1
5.2
ESRS S2
-1 § 18
Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertscpfungskette
SFDR: Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang I Tabelle 3
5.2
ESRS S2
-1 § 19
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD
-Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1
5.2
ESRS S2
-1 § 19
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
5.2
ESRS S2
-4 § 36
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten innerhalb der vor
- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
5.5
ESRS S3
-1 § 16
Nicht wesentlich
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 1
ESRS S3
-1 § 17
Nicht wesentlich
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD
-Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1
ESRS S3
-4 § 36
Nicht wesentlich
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S4
-1 § 16
Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang
I
Tabelle 1
6.2
ESRS S4
-1 § 17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der
OECD
-Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1
6.2
68
Jahresfinanzbericht 2025
AAnnggaabbeeppfflliicchhtt uunndd ddaammiitt vveerrbbuunnddeennee
DD
a
a
t
t
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e
n
n
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EEUU--RReecchhttssvvoorrsscchhrriifftteenn eerrggeebbeenn
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften
Kapitel
ESRS S4-4 § 35
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3
6.4
ESRS G1-1 § 10 (b)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Korruption
SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I
Tabelle 3
7.1
ESRS G1-1 § 10 (d)
Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers) SFRD: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 3
7.1
ESRS G1-4 § 24 (a)
Geldstrafen für Versße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
SFDR: Indikator Nr. 17 in Anhang I Tabelle 3
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
7.3
ESRS G1-4 § 24 (b)
Standards zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung
SFDR: Indikator Nr. 16 in Anhang I Tabelle 3
7.3
UNIQA hat von den Möglichkeiten gemäß delegiertem Rechtsakt (EU) 2025/4812 (Quick Fix), welche weitere
Übergangserleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr vorsehen, keinen Gebrauch
gemacht.
U
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Folgende Unternehmen werden in die konsolidierte
Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen und
machen daher von der Ausnahme nach Art. 19 (a) Abs. 9
oder Art. 29 (a) Abs. 8 der Richtlinie 2013/34/EU
Gebrauch, wonach kein eigener Nachhaltigkeitsbericht zu
erstellen ist:
UNIQA Asigurari S.A. (Rumänien, Bukarest)
UNIQA osiguranje d.d. (Kroatien, Zagreb)
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (Polen,
Warschau)
69
Konzernlagebericht
2. Klimawandel (ESRS E1)
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Die Angaben zur EU-Taxonomie basieren auf der Verord-
nung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines
Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.
Ergänzt wird diese durch die Delegierten Verordnungen
(EU) 2021/2139, (EU) 2021/2178, und (EU) 2023/2486
sowie durch die Bekanntmachung der Kommission
(C/2024/6691) zur Auslegung und Umsetzung bestimmter
Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die
Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-
Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Ver-
mögenswerten (dritte Bekanntmachung der Europäischen
Kommission).
Die Angaben gemäß EU-Taxonomie aus dem Jahr 2024
sind den Meldebögen in der Nichtfinanziellen Erklärung
2024 zu entnehmen.
UNIQA hat aktuell keine strategischen Zielsetzungen mit
Bezug auf die Kennzahlen der EU-Taxonomie. Im Bereich
der Nichtlebensversicherung werden künftig jedoch
Elemente wie klimarisikobasierte Vorteile für Kund:innen
entsprechend den Kriterien für einen wesentlichen
Beitrag zu den Umweltzielen (engl. „Substantial
Contribution Criteria“) in der Produktentwicklung
berücksichtigt.
Hinweis zur Anwendung der EU-Taxonomie-Meldebögen
Das Europäische Parlament hat die Einspruchsfrist
(sogenannte „Scrutiny Period“) für den am 4. Juli 2025
durch die Europäische Kommission verabschiedeten
delegierten Rechtsakt aus dem Omnibus I-Paket zur
Vereinfachung der Taxonomieberichterstattung bis
Januar 2026 verlängert. Aufgrund dieser zum Zeitpunkt
der Berichtserstellung bestehenden Rechtsunsicherheit
hat UNIQA entschieden auf die Anwendung der
Änderungen für das Geschäftsjahr zu verzichten und
weiterhin die Meldebögen wie im Vorjahr zu verwenden.
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Im Geschäftsjahr ergab sich in der Marktpraxis weiterhin
noch kein einheitliches Verständnis zur Bestimmung der
Taxonomiekonformität, beispielsweise bei der Berech-
nung der Prämienanteile, die Deckungen zur Anpassung
an den Klimawandel betreffen. Dies erfolgte im Geschäfts-
jahr auf Basis der langfristigen Schadenshistorien, die sich
aus schlagend gewordenen klimabezogenen Risiken
ergaben.
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Versicherungsunternehmen sind gemäß der EU-Taxo-
nomie-Verordnung (Wirtschaftsaktivitäten 10.1 und 10.2)
verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebens-
versicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem
Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte
Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in
Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klima-
wandel“ als ökologisch nachhaltig gelten. Die in der EU-
Taxonomie genannten Sparten sind:
Krankheitskostenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Arbeitsunfallversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
Feuer- und andere Sachversicherungen und
Beistand
Die von UNIQA als taxonomiefähig klassifizierten Sparten
sind:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
Feuer- und andere Sachversicherungen und
Beistand
Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte nach
den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung
(2021/2178) eine detaillierte Analyse der taxonomie-
fähigen Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestand-
teile auf Basis der verrechneten Prämien, getrennt nach
direktem und indirektem Geschäft und vor sowie nach
etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsin-
halte und Deckungsumfang durch Underwriting-
Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels analysiert. Aufgrund
teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden das
Privatkunden- und das Firmenkundengeschäft separat
analysiert und im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit
und -konformität der Versicherungstätigkeit klassifiziert.
Ebenso wurde der Anteil an taxonomiefähigen Wirt-
schaftsaktivitäten an den gesamten verrechneten Nicht-
lebensversicherungsprämien (vor Rückversicherung)
ermittelt. Dabei wurden die Prämien nach den Vorgaben
des Entwurfs der dritten Bekanntmachung der Euro-
ischen Kommission in Prämienanteile aufgeschlüsselt, die
Deckungen zur Anpassung an den Klimawandel betreffen.
Weiters wurden die in der delegierten Verordnung festge-
legten technischen Bewertungskriterien (engl. „Technical
Screening Criteria“ (TSC)), die Einhaltung des Mindest-
schutzes (engl. „Minimum Social Safeguards“ (MSS))
sowie die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der
Umweltziele (engl. „Do No Significant Harm“ (DNSH))
überprüft.
22..11..11..33 EEiinnggeesscchhrräännkkttee DDaatteennvveerrffüüggbbaarrkkeeiitt//
DDookkuummeennttaattiioonn
Für das Privatkundengeschäft, das standardisierte KMU-
Geschäft und das übernommene nicht fakultative Rück-
versicherungsgeschäft konnten die oben genannten Nach-
weise nicht dokumentiert und damit in den taxonomie-
konformen Prämien auch nicht angesetzt werden, da für
das Privatkundengeschäft aktuell keine klimarisiko-
basierten Vorteile vorgesehen sind, für das standardisierte
KMU-Geschäft und das übernommene nicht fakultative
Rückversicherungsgeschäft die Einhaltung des Mindest-
schutzes nicht nachgewiesen werden konnte.
Im Rahmen des Firmenkundengeschäfts in maßge-
schneiderter Vertragsform und den dort berechneten
Teilprämien zu Versicherungsdeckungen für Natur-
katastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem
Klimawandel stehen, konnte die Einhaltung der
„Substantial Contribution Criteria“, „Do-No-Significant-
Harm-Criteria“ und die Einhaltung der „Minimum Social
Safeguards“ für das Geschäftsjahr nachgewiesen werden.
Zur Erfüllung der „Do-No-Significant-Harm-
Criteria“ wurden Prämien aus Aktivitäten im Zusammen-
hang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport
oder der Herstellung fossiler Brennstoffe und Prämien aus
der Versicherung von Fahrzeugen, Sachanlagen oder
anderen Anlagen, die diesen Zwecken dienen, aus den
taxonomiefähigen Prämien exkludiert.
„Substantial Contribution Criteria“ konnten für das Fir-
menkundengeschäft ebenso nachgewiesen werden, nicht
jedoch für das Privatkundengeschäft. Die Kriterien
Führungsrolle bei der Modellierung und Bepreisung von
Klimarisiken“, „Produktgestaltung“, „Innovative Ver-
sicherungslösungen“, „Weitergabe von Daten“ und „Hohes
Leistungsniveau nach einer Katastrophe“ konnten für das
Firmenkundengeschäft entsprechend belegt werden. Für
das Privatkundengeschäft konnten die Kriterien in Bezug
auf die Produktgestaltung hingegen nicht als erfüllt nach-
gewiesen werden.
Wie bereits im Vorjahr konnten auch im Geschäftsjahr die
Nachweise zur Erfüllung des „Minimum Social Safe-
guards“-Kriteriums für Firmenkund:innen erbracht
werden. Die Einhaltung der in Art. 18 der EU-Taxonomie-
Verordnung spezifizierten internationalen Standards und
Frameworks wurde sowohl durch die Vor-Offerte-ESG
Risikobewertung“ als auch durch die Analyse der beste-
henden Portfoliokund:innen überprüft. Mehr Details sind
im Kapitel Klimawandel im Firmenkundengeschäft und
im Kapitel Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
(ESRS S2) zu finden.
Auch für den eigenen Betrieb (einschließlich der
Beziehungen zu Lieferant:innen) konnten Prozesse zur
Einhaltung der Mindestschutzkriterien für Menschen-
und Arbeitsrechte, Prävention von Korruption und
Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb
nachgewiesen werden.
Im Geschäftsjahr betrug der Anteil der taxonomiefähigen
Prämie 6,9 Prozent (2024: 7,0 Prozent), davon 5,3 Prozent
taxonomiefähig und nicht konform (2024: 5,9 Prozent),
sowie 1,5 Prozent taxonomiefähig und konform (2024:
1,1 Prozent). Die taxonomiekonforme Prämie betrug
76,7 Millionen Euro (2024: 51,2 Millionen Euro). Die
gestiegene taxonomiekonforme Prämie ist auf die
Ausweitung der Analyse auf weitere Sparten und auf das
übernommene Firmenkundengeschäft (ausgenommen
nicht fakultative Rückversicherung), sowie auf einen
höheren Anteil an Firmenkund:innen in einzelnen
Ländern, welche das „Minimum Social Safeguards“-
Kriterium einhalten, zurückzuführen. Aufgrund der
komplexen Vertragsstrukturen in den verschiedenen
Rückversicherungsarten, ist es nicht möglich, den
70
Jahresfinanzbericht 2025
2. Klimawandel (ESRS E1)
22..11 AANNGGAABBEENN GGEEMMÄÄSSSS EEUU--TTAAXXOONNOOMMIIEE
Die Angaben zur EU-Taxonomie basieren auf der Verord-
nung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines
Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.
Ergänzt wird diese durch die Delegierten Verordnungen
(EU) 2021/2139, (EU) 2021/2178, und (EU) 2023/2486
sowie durch die Bekanntmachung der Kommission
(C/2024/6691) zur Auslegung und Umsetzung bestimmter
Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die
Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-
Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Ver-
mögenswerten (dritte Bekanntmachung der Europäischen
Kommission).
Die Angaben gemäß EU-Taxonomie aus dem Jahr 2024
sind den Meldebögen in der Nichtfinanziellen Erklärung
2024 zu entnehmen.
UNIQA hat aktuell keine strategischen Zielsetzungen mit
Bezug auf die Kennzahlen der EU-Taxonomie. Im Bereich
der Nichtlebensversicherung werden künftig jedoch
Elemente wie klimarisikobasierte Vorteile für Kund:innen
entsprechend den Kriterien für einen wesentlichen
Beitrag zu den Umweltzielen (engl. „Substantial
Contribution Criteria“) in der Produktentwicklung
berücksichtigt.
Hinweis zur Anwendung der EU-Taxonomie-Meldebögen
Das Europäische Parlament hat die Einspruchsfrist
(sogenannte „Scrutiny Period“) für den am 4. Juli 2025
durch die Europäische Kommission verabschiedeten
delegierten Rechtsakt aus dem Omnibus I-Paket zur
Vereinfachung der Taxonomieberichterstattung bis
Januar 2026 verlängert. Aufgrund dieser zum Zeitpunkt
der Berichtserstellung bestehenden Rechtsunsicherheit
hat UNIQA entschieden auf die Anwendung der
Änderungen für das Geschäftsjahr zu verzichten und
weiterhin die Meldebögen wie im Vorjahr zu verwenden.
22..11..11 PPrräämmiieenn iinn ddeerr NNiicchhttlleebbeennssvveerrssiicchheerruunngg uunndd
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22..11..11..11 EErrmmeesssseennssaauussüübbuunngg uunndd AAuusslleegguunnggss--
eerrffoorrddeerrnniissssee
Im Geschäftsjahr ergab sich in der Marktpraxis weiterhin
noch kein einheitliches Verständnis zur Bestimmung der
Taxonomiekonformität, beispielsweise bei der Berech-
nung der Prämienanteile, die Deckungen zur Anpassung
an den Klimawandel betreffen. Dies erfolgte im Geschäfts-
jahr auf Basis der langfristigen Schadenshistorien, die sich
aus schlagend gewordenen klimabezogenen Risiken
ergaben.
22..11..11..22 GGrruunnddssäättzzee ddeerr BBeerriicchhtteerrssttaattttuunngg
Versicherungsunternehmen sind gemäß der EU-Taxo-
nomie-Verordnung (Wirtschaftsaktivitäten 10.1 und 10.2)
verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebens-
versicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem
Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte
Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in
Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klima-
wandel“ als ökologisch nachhaltig gelten. Die in der EU-
Taxonomie genannten Sparten sind:
Krankheitskostenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Arbeitsunfallversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
Feuer- und andere Sachversicherungen und
Beistand
Die von UNIQA als taxonomiefähig klassifizierten Sparten
sind:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
Feuer- und andere Sachversicherungen und
Beistand
Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte nach
den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung
(2021/2178) eine detaillierte Analyse der taxonomie-
fähigen Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestand-
teile auf Basis der verrechneten Prämien, getrennt nach
direktem und indirektem Geschäft und vor sowie nach
etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsin-
halte und Deckungsumfang durch Underwriting-
Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels analysiert. Aufgrund
teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden das
Privatkunden- und das Firmenkundengeschäft separat
analysiert und im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit
und -konformität der Versicherungstätigkeit klassifiziert.
Ebenso wurde der Anteil an taxonomiefähigen Wirt-
schaftsaktivitäten an den gesamten verrechneten Nicht-
lebensversicherungsprämien (vor Rückversicherung)
ermittelt. Dabei wurden die Prämien nach den Vorgaben
des Entwurfs der dritten Bekanntmachung der Euro-
ischen Kommission in Prämienanteile aufgeschlüsselt, die
Deckungen zur Anpassung an den Klimawandel betreffen.
Weiters wurden die in der delegierten Verordnung festge-
legten technischen Bewertungskriterien (engl. „Technical
Screening Criteria“ (TSC)), die Einhaltung des Mindest-
schutzes (engl. „Minimum Social Safeguards“ (MSS))
sowie die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der
Umweltziele (engl. „Do No Significant Harm“ (DNSH))
überprüft.
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Für das Privatkundengeschäft, das standardisierte KMU-
Geschäft und das übernommene nicht fakultative Rück-
versicherungsgeschäft konnten die oben genannten Nach-
weise nicht dokumentiert und damit in den taxonomie-
konformen Prämien auch nicht angesetzt werden, da für
das Privatkundengeschäft aktuell keine klimarisiko-
basierten Vorteile vorgesehen sind, für das standardisierte
KMU-Geschäft und das übernommene nicht fakultative
Rückversicherungsgeschäft die Einhaltung des Mindest-
schutzes nicht nachgewiesen werden konnte.
Im Rahmen des Firmenkundengeschäfts in maßge-
schneiderter Vertragsform und den dort berechneten
Teilprämien zu Versicherungsdeckungen für Natur-
katastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem
Klimawandel stehen, konnte die Einhaltung der
„Substantial Contribution Criteria“, „Do-No-Significant-
Harm-Criteria“ und die Einhaltung der „Minimum Social
Safeguards“ für das Geschäftsjahr nachgewiesen werden.
Zur Erfüllung der „Do-No-Significant-Harm-
Criteria“ wurden Prämien aus Aktivitäten im Zusammen-
hang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport
oder der Herstellung fossiler Brennstoffe und Prämien aus
der Versicherung von Fahrzeugen, Sachanlagen oder
anderen Anlagen, die diesen Zwecken dienen, aus den
taxonomiefähigen Prämien exkludiert.
„Substantial Contribution Criteria“ konnten für das Fir-
menkundengeschäft ebenso nachgewiesen werden, nicht
jedoch für das Privatkundengeschäft. Die Kriterien
Führungsrolle bei der Modellierung und Bepreisung von
Klimarisiken“, „Produktgestaltung“, „Innovative Ver-
sicherungslösungen“, „Weitergabe von Daten“ und „Hohes
Leistungsniveau nach einer Katastrophe“ konnten für das
Firmenkundengeschäft entsprechend belegt werden. Für
das Privatkundengeschäft konnten die Kriterien in Bezug
auf die Produktgestaltung hingegen nicht als erfüllt nach-
gewiesen werden.
Wie bereits im Vorjahr konnten auch im Geschäftsjahr die
Nachweise zur Erfüllung des „Minimum Social Safe-
guards“-Kriteriums für Firmenkund:innen erbracht
werden. Die Einhaltung der in Art. 18 der EU-Taxonomie-
Verordnung spezifizierten internationalen Standards und
Frameworks wurde sowohl durch die Vor-Offerte-ESG
Risikobewertung“ als auch durch die Analyse der beste-
henden Portfoliokund:innen überprüft. Mehr Details sind
im Kapitel Klimawandel im Firmenkundengeschäft und
im Kapitel Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
(ESRS S2) zu finden.
Auch für den eigenen Betrieb (einschließlich der
Beziehungen zu Lieferant:innen) konnten Prozesse zur
Einhaltung der Mindestschutzkriterien für Menschen-
und Arbeitsrechte, Prävention von Korruption und
Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb
nachgewiesen werden.
Im Geschäftsjahr betrug der Anteil der taxonomiefähigen
Prämie 6,9 Prozent (2024: 7,0 Prozent), davon 5,3 Prozent
taxonomiefähig und nicht konform (2024: 5,9 Prozent),
sowie 1,5 Prozent taxonomiefähig und konform (2024:
1,1 Prozent). Die taxonomiekonforme Prämie betrug
76,7 Millionen Euro (2024: 51,2 Millionen Euro). Die
gestiegene taxonomiekonforme Prämie ist auf die
Ausweitung der Analyse auf weitere Sparten und auf das
übernommene Firmenkundengeschäft (ausgenommen
nicht fakultative Rückversicherung), sowie auf einen
höheren Anteil an Firmenkund:innen in einzelnen
Ländern, welche das „Minimum Social Safeguards“-
Kriterium einhalten, zurückzuführen. Aufgrund der
komplexen Vertragsstrukturen in den verschiedenen
Rückversicherungsarten, ist es nicht möglich, den
71
Konzernlagebericht
genauen Rückversicherungsanteil der taxonomie-
konformen Prämien auszuweisen. Wenn man in einem
Näherungsverfahren, die Rückversicherungsprämie in das
Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen gesetzt
hätte, würde sich der Rückversicherungsanteil auf
9,2 Prozent (2024: 20,5 Prozent) (7,1 Millionen Euro
(2024: 10,5 Millionen Euro)) belaufen.
Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen
Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an
den Klimawandel
Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Absolute
Prämien,
Jahr 2025
(2)
Anteil der
Prämien,
Jahr 2025
(3)
Anteil der
Prämien,
Jahr 2024
(4)
Klima
-
schutz
(5)
Wasser-
und
Meeres-
ressourcen
(6)
Kreislauf
-
wirtschaft
(7)
Umwelt-
verschmutzung
(8)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(9)
Mindest
-
schutz
(10)
in Millionen Euro
%
%
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
A.1.
Taxonomiekonformes
Nichtlebensversicherungs
- und
Rückversicherungsgescft
(ökologisch nachhaltig)
76,7
1,5
1,1
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J
J
J
J
J
A.1.1. Davon rückversichert
n/a
n/a
n/a
J
J
J
J
J
J
A.1.2. Davon aus der
Rückversicherungstätigkeit stammend
0,0
0,0
0,0
J
J
J
J
J
J
A.1.2.1. Davon rückversichert
(Retrozession)
0,0
0,0
0,0
J
J
J
J
J
J
A.2.
Taxonomiefähiges, aber nicht
ökologisch nachhaltiges
Nichtlebensversicherungs
- und
Rückversicherungsgescft (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten)
269,0
5,3
5,9
B.
Nicht taxonomiefähiges
Nichtlebensversicherungs
- und
Rückversicherungsgescft
4.699,1
93,1
93,0
Insgesamt (A.1 + A.2 + B)
5.044,7
100,0
100,0
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Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenle-
gungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben.
Jene Unternehmen, die laut Art. 19a und 29a der Richt-
linie 2013/34/EU berichtspflichtig sind, sind zu einer
Offenlegung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung
verpflichtet. Dazu gehören große Unternehmen von
öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern,
einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro oder einem
Nettoumsatzerlös über 50 Millionen Euro. Diese Unter-
nehmen müssen Angaben zu ökologisch nachhaltigen
Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU-Taxonomie-
Verordnung machen. Dieser Scope wird auch für die
Gegenpositionen der Investitionen von UNIQA heran-
gezogen. Dabei erfolgt die Taxonomie-Klassifizierung mit
Unterstützung des externen Datenanbieters ISS.
Die Kennzahlen zur Taxonomiefähigkeit und -konformität
bezüglich Umsatz sowie Investitionsausgaben von UNIQA
basieren auf Daten von Finanz- und Nicht-Finanzunter-
nehmen.
Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien aller
sechs Umweltziele für die Berechnung der Taxonomie-
fähigkeit und -konformität berücksichtigt:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltver-
schmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der
Ökosysteme
Der Erfassungsbereich umfasst folgende Vermögenswerte
(exklusiv Vermögenswerte von Staaten, Zentralbanken
und supranationalen Emittent:innen):
Sachanlagen
Kapitalanlagen
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
Der der Berechnung zugrunde liegende Erfassungsbereich
gemäß Meldebogen Annex X der Delegierten Verordnung
2021/2178 beträgt 19.425,3 Millionen Euro (2024:
18.226,4 Millionen Euro) und stellt somit 71,1 Prozent
(2024: 67,9 Prozent) der Abdeckung dar.
22..11..22..22 GGrruunnddssäättzzee ddeerr BBeerriicchhtteerrssttaattttuunngg
Die Berechnung der unternehmensbezogenen Kenn-
zahlen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung bezieht
sich auf die im konsolidierten Konzernbericht für das
Geschäftsjahr veröffentlichten Investments der UNIQA
Insurance Group AG.
Direktinvestitionen und eigens verwaltete Fonds
Die Daten zu eigens verwalteten, nicht gelisteten Fonds
werden vom externen Datenanbieter SOF sowie dem Asset
Manager Stepstone geliefert.
Alle anderen eigens gemanagten Fonds werden auf
Positionsebene nach deren Taxonomiefähigkeit und
-konformität auf Basis von Daten von ISS untersucht.
Dieser Ansatz gilt auch für Direktinvestitionen. Sofern ein
Drittfonds innerhalb eines eigens gemanagten Fonds
inkludiert ist, wird für den Drittfonds der nachfolgend
beschriebene Ansatz verfolgt.
Drittfonds
Die Daten zur Taxonomiefähigkeit und -konformität von
Drittfonds werden von ISS verwendet. Die Taxonomie-
fähigkeit und -konformität auf individueller Positions-
ebene der Unternehmen innerhalb der Drittfonds wird
dabei nicht von UNIQA untersucht.
Immobilien
Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immo-
bilien (Wirtschaftsaktivitäten 7.1 Neubau und 7.7 Erwerb
von und Eigentum an Gebäuden gemäß EU-Taxonomie)
wurde die Einhaltung der „Substantial Contribution
Criteria“ und der Do-No-Significant-Harm
Criteria nachgewiesen. Dazu wurde für den Großteil der
Objekte mit einem Energieausweis der Energieeffizienz-
klasse C oder besser eine Klimarisikoanalyse durchge-
führt. Dies betraf rund 77,1 Prozent (2024: 74,4 Prozent)
der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit
einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro (2024:
3,0 Milliarden󰆀Euro). (für Details siehe Kapitel zum
Klimawandel im Bereich Immobilien und
Betriebsökologie).
22..11..22..33 EEiinnggeesscchhrräännkkttee DDaatteennvveerrffüüggbbaarrkkeeiitt//
DDookkuummeennttaattiioonn
Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen im
Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses angewende-
ten IFRS-Bewertungsmethoden erfolgte die Berechnung
der Kennzahlen zur Taxonomie durchgängig auf Basis der
beizulegenden Zeitwerte. Die Differenzen zu den im
Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten resultieren
im Wesentlichen aus den in der Konzernbilanz teils zu
Anschaffungskosten bewerteten Finanzimmobilien sowie
aus den nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten
Beteiligungen.
22..11..22..44 ZZuussäättzzlliicchhee AAnnggaabbeenn llaauutt AAnnnneexx XX
EEUU--TTaaxxoonnoommiiee--VVeerroorrddnnuunngg KKPPII ggeemmääßß AArrtt.. 88
Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler
Emittent:innen wurden gemäß den delegierten
Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der
Berechnung ausgeklammert.
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten,
Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen
bezogen auf sämtliche Investments beträgt 28,9 Prozent
(2024: 32,1 Prozent).
22..11..22..55 ZZuussäättzzlliicchhee AAnnggaabbeenn bbzzggll.. AAnnnneexx XXIIII
EEUU--TTaaxxoonnoommiiee--VVeerroorrddnnuunngg
Basierend auf der Delegierten Verordnung (EU)
2022/1214 zur Änderung der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in
bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf spezifische öffent-
liche Bekanntmachungen für diese Wirtschaftstätigkeiten
werden folgende zusätzlich Angaben offengelegt:
In Art. 1 werden die Änderungen der Delegierten Verord-
nung (EU) 2021/2139, in Art. 2 die Änderungen der Dele-
gierten Verordnung (EU) 2021/2178 genannt.
Investitionen in Unternehmen mit relevantem Engage-
ment, die unter die unten genannten Wirtschaftszweige
fallen, sollten in den entsprechenden Vorlagen 1-5 von
Anhang XII ausgewiesen werden.
72
Jahresfinanzbericht 2025
genauen Rückversicherungsanteil der taxonomie-
konformen Prämien auszuweisen. Wenn man in einem
Näherungsverfahren, die Rückversicherungsprämie in das
Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen gesetzt
hätte, würde sich der Rückversicherungsanteil auf
9,2 Prozent (2024: 20,5 Prozent) (7,1 Millionen Euro
(2024: 10,5 Millionen Euro)) belaufen.
Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen
Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an
den Klimawandel
Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Absolute
Prämien,
Jahr 2025
(2)
Anteil der
Prämien,
Jahr 2025
(3)
Anteil der
Prämien,
Jahr 2024
(4)
Klima
-
schutz
(5)
Wasser-
und
Meeres-
ressourcen
(6)
Kreislauf
-
wirtschaft
(7)
Umwelt-
verschmutzung
(8)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(9)
Mindest
-
schutz
(10)
in Millionen Euro
%
%
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
A.1.
Taxonomiekonformes
Nichtlebensversicherungs
- und
Rückversicherungsgescft
(ökologisch nachhaltig)
76,7
1,5
1,1
J
J
J
J
J
J
A.1.1. Davon rückversichert
n/a
n/a
n/a
J
J
J
J
J
J
A.1.2. Davon aus der
Rückversicherungstätigkeit stammend
0,0
0,0
0,0
J
J
J
J
J
J
A.1.2.1. Davon rückversichert
(Retrozession)
0,0
0,0
0,0
J
J
J
J
J
J
A.2.
Taxonomiefähiges, aber nicht
ökologisch nachhaltiges
Nichtlebensversicherungs
- und
Rückversicherungsgescft (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten)
269,0
5,3
5,9
B.
Nicht taxonomiefähiges
Nichtlebensversicherungs
- und
Rückversicherungsgescft
4.699,1
93,1
93,0
Insgesamt (A.1 + A.2 + B)
5.044,7
100,0
100,0
22..11..22 KKaappiittaallaannllaaggeenn uunndd ttaaxxoonnoommiieeffäähhiiggee AAkkttiivviittäätteenn
22..11..22..11 EErrmmeesssseennssaauussüübbuunngg uunndd AAuusslleegguunnggss--
eerrffoorrddeerrnniissssee
Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenle-
gungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben.
Jene Unternehmen, die laut Art. 19a und 29a der Richt-
linie 2013/34/EU berichtspflichtig sind, sind zu einer
Offenlegung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung
verpflichtet. Dazu gehören große Unternehmen von
öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern,
einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro oder einem
Nettoumsatzerlös über 50 Millionen Euro. Diese Unter-
nehmen müssen Angaben zu ökologisch nachhaltigen
Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU-Taxonomie-
Verordnung machen. Dieser Scope wird auch für die
Gegenpositionen der Investitionen von UNIQA heran-
gezogen. Dabei erfolgt die Taxonomie-Klassifizierung mit
Unterstützung des externen Datenanbieters ISS.
Die Kennzahlen zur Taxonomiefähigkeit und -konformität
bezüglich Umsatz sowie Investitionsausgaben von UNIQA
basieren auf Daten von Finanz- und Nicht-Finanzunter-
nehmen.
Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien aller
sechs Umweltziele für die Berechnung der Taxonomie-
fähigkeit und -konformität berücksichtigt:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltver-
schmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der
Ökosysteme
Der Erfassungsbereich umfasst folgende Vermögenswerte
(exklusiv Vermögenswerte von Staaten, Zentralbanken
und supranationalen Emittent:innen):
Sachanlagen
Kapitalanlagen
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
Der der Berechnung zugrunde liegende Erfassungsbereich
gemäß Meldebogen Annex X der Delegierten Verordnung
2021/2178 beträgt 19.425,3 Millionen Euro (2024:
18.226,4 Millionen Euro) und stellt somit 71,1 Prozent
(2024: 67,9 Prozent) der Abdeckung dar.
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Die Berechnung der unternehmensbezogenen Kenn-
zahlen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung bezieht
sich auf die im konsolidierten Konzernbericht für das
Geschäftsjahr veröffentlichten Investments der UNIQA
Insurance Group AG.
Direktinvestitionen und eigens verwaltete Fonds
Die Daten zu eigens verwalteten, nicht gelisteten Fonds
werden vom externen Datenanbieter SOF sowie dem Asset
Manager Stepstone geliefert.
Alle anderen eigens gemanagten Fonds werden auf
Positionsebene nach deren Taxonomiefähigkeit und
-konformität auf Basis von Daten von ISS untersucht.
Dieser Ansatz gilt auch für Direktinvestitionen. Sofern ein
Drittfonds innerhalb eines eigens gemanagten Fonds
inkludiert ist, wird für den Drittfonds der nachfolgend
beschriebene Ansatz verfolgt.
Drittfonds
Die Daten zur Taxonomiefähigkeit und -konformität von
Drittfonds werden von ISS verwendet. Die Taxonomie-
fähigkeit und -konformität auf individueller Positions-
ebene der Unternehmen innerhalb der Drittfonds wird
dabei nicht von UNIQA untersucht.
Immobilien
Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immo-
bilien (Wirtschaftsaktivitäten 7.1 Neubau und 7.7 Erwerb
von und Eigentum an Gebäuden gemäß EU-Taxonomie)
wurde die Einhaltung der „Substantial Contribution
Criteria“ und der Do-No-Significant-Harm
Criteria nachgewiesen. Dazu wurde für den Großteil der
Objekte mit einem Energieausweis der Energieeffizienz-
klasse C oder besser eine Klimarisikoanalyse durchge-
führt. Dies betraf rund 77,1 Prozent (2024: 74,4 Prozent)
der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit
einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro (2024:
3,0 Milliarden󰆀Euro). (für Details siehe Kapitel zum
Klimawandel im Bereich Immobilien und
Betriebsökologie).
2
2
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1
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2
2
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Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen im
Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses angewende-
ten IFRS-Bewertungsmethoden erfolgte die Berechnung
der Kennzahlen zur Taxonomie durchgängig auf Basis der
beizulegenden Zeitwerte. Die Differenzen zu den im
Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten resultieren
im Wesentlichen aus den in der Konzernbilanz teils zu
Anschaffungskosten bewerteten Finanzimmobilien sowie
aus den nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten
Beteiligungen.
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8
8
Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler
Emittent:innen wurden gemäß den delegierten
Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der
Berechnung ausgeklammert.
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten,
Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen
bezogen auf sämtliche Investments beträgt 28,9 Prozent
(2024: 32,1 Prozent).
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Basierend auf der Delegierten Verordnung (EU)
2022/1214 zur Änderung der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in
bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf spezifische öffent-
liche Bekanntmachungen für diese Wirtschaftstätigkeiten
werden folgende zusätzlich Angaben offengelegt:
In Art. 1 werden die Änderungen der Delegierten Verord-
nung (EU) 2021/2139, in Art. 2 die Änderungen der Dele-
gierten Verordnung (EU) 2021/2178 genannt.
Investitionen in Unternehmen mit relevantem Engage-
ment, die unter die unten genannten Wirtschaftszweige
fallen, sollten in den entsprechenden Vorlagen 1-5 von
Anhang XII ausgewiesen werden.
73
Konzernlagebericht
UNIQA veröffentlicht gemäß Annex XII der Verordnung
2022/1214 die Meldebögen für Kernenergie und fossile
Gase. Dabei hat UNIQA keine zweckgebundenen Finan-
zierungen in den genannten Bereichen und investiert
nicht gezielt in Unternehmen in den genannten Aktivi-
täten. Das Exposure ergibt sich aufgrund der Offenlegung
der Meldebögen seitens der Gegenparteien.
Der Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten in den
Bereichen Kernenergie und fossile Gase hat sich basierend
auf der Umsatzkennzahl im Geschäftsjahr auf 0,02 Pro-
zent (2024: 0,25 Prozent) (Meldebogen 2
Nenner-
Perspektive) verringert. Basierend auf den Betriebsaus-
gaben hat sich der Anteil im Geschäftsjahr auf 0,01 Pro-
zent (2024: 0,24 Prozent) verringert.
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6
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Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen,
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten ausgerichtet oder damit verbunden
sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für die
Berechnung des KPI erfasst werden, betrug im Vorjahr auf
Umsatzbasis 13,00 Prozent (dies entspricht einem abso-
luten Wert von 2.369,0 Millionen Euro). Der entsprech-
ende Wert für das Geschäftsjahr lag bei 14,3 Prozent
(2.777,2 Millionen Euro). Auf CapEx-Basis lag der Wert für
das Vorjahr bei 1,07 Prozent (195,4 Millionen Euro) im
Vergleich zu 3,6 Prozent (706,7 Millionen Euro) im
Geschäftsjahr. Die positive Entwicklung ist teilweise
darauf zurückzuführen, dass zusätzliche Daten vor allem
für Anleihen mit bekannter Mittelverwendung (Green
Bonds) in die Berechnung inkludiert wurden.
Die taxonomiekonformen Aktivitäten setzen sich zu
82,6 Prozent aus dem Sektor Grundstücks- und
Wohnungswesen (2024: 93 Prozent), zu 4,0 Prozent aus
dem Sektor Baugewerbe (2024: 3 Prozent), zu 6,7 Prozent
aus dem Sektor Energieversorgung (2024: 2 Prozent)
sowie zu 6,7 Prozent aus den übrigen Sektoren (2024:
2 Prozent) zusammen.
MMeellddeebbooggeenn:: DDeerr AAnntteeiill ddeerr KKaappiittaallaannllaaggeenn ddeess VVeerrssiicchheerruunnggss-- ooddeerr RRüücckkvveerrssiicchheerruunnggssuunntteerrnneehhmmeennss,, ddiiee aauuff
ddiiee FFiinnaannzziieerruunngg vvoonn ttaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmeenn WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn aauussggeerriicchhtteett ooddeerr hhiieerrmmiitt vveerrbbuunnddeenn ssiinndd,, iimm
VVeerrhhäällttnniiss zzuu ddeenn ggeessaammtteenn KKaappiittaallaannllaaggeenn
%
in Millionen Euro
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI
erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an
Unternehmen wie unten aufgeführt:
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die
Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden
Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten
aufgeführt:
Umsatzbasiert:
14,3
Umsatzbasiert: 2.777,2
CapEx-basiert:
3,6
CapEx-basiert: 706,7
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu
den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungs-
unternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche
Einrichtungen.
Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne
Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote:
1
71,1
Erfassungsbereich:
1
19.425,3
ZZuussäättzzlliicchhee,, eerrggäännzzeennddee OOffffeennlleegguunnggeenn:: AAuuffsscchhllüüsssseelluunngg ddeess NNeennnneerrss ddeess KKPPIIss
%
in Millionen Euro
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für
den KPI erfasst werden.
0,0
Der Wert der Derivate als Geldbetrag. 8,5
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
4,9
Für Nicht-Finanzunternehmen: 955,8
Für Finanzunternehmen:
10,1
Für Finanzunternehmen: 1.957,1
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten
Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
2,1
Für Nicht-Finanzunternehmen: 416,8
Für Finanzunternehmen:
4,1
Für Finanzunternehmen: 796,7
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
11,1
Für Nicht-Finanzunternehmen: 2.160,9
Für Finanzunternehmen:
20,2
Für Finanzunternehmen: 3.917,4
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und
Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
2
53,7
Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und
Aktiva:
2
10.434,2
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversiche-
rungsunternehmens mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche-
rungsnehmern getragen wird die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
77,6
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oderckversiche-
rungsunternehmens mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche-
rungsnehmern getragen wird die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
15.068,8
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
3
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
4
Umsatzbasiert:
15,7
Umsatzbasiert: 3.049,2
CapEx-basiert:
13,8
CapEx-basiert: 2.683,2
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im
Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, dier den KPI erfasst werden:
3
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
4
Umsatzbasiert:
11,8
Umsatzbasiert: 2.285,0
CapEx-basiert:
8,7
CapEx-basiert: 1.683,0
74
Jahresfinanzbericht 2025
UNIQA veröffentlicht gemäß Annex XII der Verordnung
2022/1214 die Meldebögen für Kernenergie und fossile
Gase. Dabei hat UNIQA keine zweckgebundenen Finan-
zierungen in den genannten Bereichen und investiert
nicht gezielt in Unternehmen in den genannten Aktivi-
täten. Das Exposure ergibt sich aufgrund der Offenlegung
der Meldebögen seitens der Gegenparteien.
Der Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten in den
Bereichen Kernenergie und fossile Gase hat sich basierend
auf der Umsatzkennzahl im Geschäftsjahr auf 0,02 Pro-
zent (2024: 0,25 Prozent) (Meldebogen 2
Nenner-
Perspektive) verringert. Basierend auf den Betriebsaus-
gaben hat sich der Anteil im Geschäftsjahr auf 0,01 Pro-
zent (2024: 0,24 Prozent) verringert.
22..11..22..66 VVeerrgglleeiicchh zzuumm VVoorrjjaahhrr
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen,
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten ausgerichtet oder damit verbunden
sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für die
Berechnung des KPI erfasst werden, betrug im Vorjahr auf
Umsatzbasis 13,00 Prozent (dies entspricht einem abso-
luten Wert von 2.369,0 Millionen Euro). Der entsprech-
ende Wert für das Geschäftsjahr lag bei 14,3 Prozent
(2.777,2 Millionen Euro). Auf CapEx-Basis lag der Wert für
das Vorjahr bei 1,07 Prozent (195,4 Millionen Euro) im
Vergleich zu 3,6 Prozent (706,7 Millionen Euro) im
Geschäftsjahr. Die positive Entwicklung ist teilweise
darauf zurückzuführen, dass zusätzliche Daten vor allem
für Anleihen mit bekannter Mittelverwendung (Green
Bonds) in die Berechnung inkludiert wurden.
Die taxonomiekonformen Aktivitäten setzen sich zu
82,6 Prozent aus dem Sektor Grundstücks- und
Wohnungswesen (2024: 93 Prozent), zu 4,0 Prozent aus
dem Sektor Baugewerbe (2024: 3 Prozent), zu 6,7 Prozent
aus dem Sektor Energieversorgung (2024: 2 Prozent)
sowie zu 6,7 Prozent aus den übrigen Sektoren (2024:
2 Prozent) zusammen.
MMeellddeebbooggeenn:: DDeerr AAnntteeiill ddeerr KKaappiittaallaannllaaggeenn ddeess VVeerrssiicchheerruunnggss-- ooddeerr RRüücckkvveerrssiicchheerruunnggssuunntteerrnneehhmmeennss,, ddiiee aauuff
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VVeerrhhäällttnniiss zzuu ddeenn ggeessaammtteenn KKaappiittaallaannllaaggeenn
%
in Millionen Euro
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI
erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an
Unternehmen wie unten aufgeführt:
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die
Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden
Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten
aufgeführt:
Umsatzbasiert:
14,3
Umsatzbasiert: 2.777,2
CapEx-basiert:
3,6
CapEx-basiert: 706,7
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu
den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungs-
unternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche
Einrichtungen.
Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne
Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote:
1
71,1
Erfassungsbereich:
1
19.425,3
ZZ
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K
K
P
P
I
I
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s
%
in Millionen Euro
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für
den KPI erfasst werden.
0,0
Der Wert der Derivate als Geldbetrag. 8,5
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
4,9
Für Nicht-Finanzunternehmen: 955,8
Für Finanzunternehmen:
10,1
Für Finanzunternehmen: 1.957,1
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten
Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
2,1
Für Nicht-Finanzunternehmen: 416,8
Für Finanzunternehmen:
4,1
Für Finanzunternehmen: 796,7
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanz-
unternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
11,1
Für Nicht-Finanzunternehmen: 2.160,9
Für Finanzunternehmen:
20,2
Für Finanzunternehmen: 3.917,4
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und
Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
2
53,7
Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und
Aktiva:
2
10.434,2
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversiche-
rungsunternehmens mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche-
rungsnehmern getragen wird die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
77,6
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversiche-
rungsunternehmens mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche-
rungsnehmern getragen wird die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
15.068,8
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
3
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
4
Umsatzbasiert:
15,7
Umsatzbasiert: 3.049,2
CapEx-basiert:
13,8
CapEx-basiert: 2.683,2
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im
Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
3
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
4
Umsatzbasiert:
11,8
Umsatzbasiert: 2.285,0
CapEx-basiert:
8,7
CapEx-basiert: 1.683,0
75
Konzernlagebericht
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%
in Millionen
Euro
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz
-
und Nicht
-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten
Gesamtaktiva:
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a
der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
Umsatzbasiert: 1,7
Umsatzbasiert:
338,0
CapEx-basiert: 2,8
CapEx-basiert:
540,1
Für Finanzunternehmen:
Für Finanzunternehmen:
Umsatzbasiert: 0,5
Umsatzbasiert:
94,6
CapEx-basiert: 0,5
CapEx-basiert:
103,0
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs
- oder Rückversiche-
rungsunternehmens
mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche
-
rungsnehmern getragen wird
die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversiche-
rungsunternehmens mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche-
rungsnehmern getragen wird die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
Umsatzbasiert: 14,0
Umsatzbasiert:
2.713,5
CapEx-basiert: 3,3
CapEx-basiert:
641,0
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen
Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst
werden:
5
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den
KPI erfasst werden:
5
Umsatzbasiert: 11,8
Umsatzbasiert:
2.286,7
CapEx-basiert: 0,0
CapEx-basiert:
5,8
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%
%
%
(1)
Klimaschutz
6
(a)
Übergangstätigkeiten:
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
2,3
Umsatz:
0,1
Umsatz:
0,8
CapEx:
3,4
CapEx:
0,1
CapEx:
0,8
(2) Anpassung an den Klimawandel
6
(a)
Übergangstätigkeiten:
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
11,9
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,1
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von
Wasser
- und Meeresressourcen
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(5) Vermeidung und Verminderung von
Umweltverschmutzung
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(6) Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität und der Ökosysteme
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
1)
Hier wird auf die konsolidierte Bilanz der UNIQA Insurance Group AG (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen, Sonstige Kapitalanlagen, Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation verwiesen.
2)
Andere Gegenpartien werden mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nichtfinanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann,
deklariert.
3)
Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert.
4)
Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert.
5)
Andere Gegenparteien umfassen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Investitionen in Drittfonds.
6)
Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Aktivitäten in Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wird zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der Zahlen als tatsächlicher Anteil der Taxonomiekonformität der KPI angegeben
MMeellddeebbooggeenn 11 TTäättiiggkkeeiitteenn iinn ddeenn BBeerreeiicchheenn KKeerrnneenneerrggiiee uunndd ffoossssiilleess GGaass
Zeile
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die be
i
minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
auch
für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung
sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verb
esserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung
sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verbes
serung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
Zeile
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, fina
nziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft
-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen
gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeit
en. Ja
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/ Kälte aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang m
it diesen
Tätigkeiten
Ja
76
Jahresfinanzbericht 2025
ZZuussäättzzlliicchhee,, eerrggäännzzeennddee OOffffeennlleegguunnggeenn:: AAuuffsscchhllüüsssseelluunngg ddeess ZZäähhlleerrss ddeess KKPPII
%
in Millionen
Euro
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz
-
und Nicht
-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten
Gesamtaktiva:
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a
der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
Umsatzbasiert: 1,7
Umsatzbasiert:
338,0
CapEx-basiert: 2,8
CapEx-basiert:
540,1
Für Finanzunternehmen:
Für Finanzunternehmen:
Umsatzbasiert: 0,5
Umsatzbasiert:
94,6
CapEx-basiert: 0,5
CapEx-basiert:
103,0
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs
- oder Rückversiche-
rungsunternehmens
mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche
-
rungsnehmern getragen wird
die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversiche-
rungsunternehmens mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebens-
versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versiche-
rungsnehmern getragen wird die auf die Finanzierung von taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
Umsatzbasiert: 14,0
Umsatzbasiert:
2.713,5
CapEx-basiert: 3,3
CapEx-basiert:
641,0
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen
Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst
werden:
5
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den
KPI erfasst werden:
5
Umsatzbasiert: 11,8
Umsatzbasiert:
2.286,7
CapEx-basiert: 0,0
CapEx-basiert:
5,8
AAuuffsscchhllüüsssseelluunngg ddeess ZZäähhlleerrss ddeess KKPPIIss nnaacchh UUmmwweellttzziieell
TTaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmee AAkkttiivviittäätteenn ssooffeerrnn kkeeiinnee eerrhheebblliicchhee BBeeeeiinnttrrääcchhttiigguunngg ((DDNNSSHH)) uunndd ssoozziiaallee SSiicchheerruunngg ppoossiittiivv bbeewweerrtteett wweerrddeenn
%
%
%
(1)
Klimaschutz
6
(a)
Übergangstätigkeiten:
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
2,3
Umsatz:
0,1
Umsatz:
0,8
CapEx:
3,4
CapEx:
0,1
CapEx:
0,8
(2) Anpassung an den Klimawandel
6
(a)
Übergangstätigkeiten:
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
11,9
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,1
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von
Wasser
- und Meeresressourcen
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(5) Vermeidung und Verminderung von
Umweltverschmutzung
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
(6) Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität und der Ökosysteme
(b) Ermöglichende Tätigkeiten:
Umsatz:
0,0
Umsatz:
0,0
CapEx:
0,0
CapEx:
0,0
1)
Hier wird auf die konsolidierte Bilanz der UNIQA Insurance Group AG (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen, Sonstige Kapitalanlagen, Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation verwiesen.
2)
Andere Gegenpartien werden mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nichtfinanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann,
deklariert.
3)
Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert.
4)
Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert.
5)
Andere Gegenparteien umfassen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Investitionen in Drittfonds.
6)
Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Aktivitäten in Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wird zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der Zahlen als tatsächlicher Anteil der Taxonomiekonformität der KPI angegeben
MMeellddeebbooggeenn 11 TTäättiiggkkeeiitteenn iinn ddeenn BBeerreeiicchheenn KKeerrnneenneerrggiiee uunndd ffoossssiilleess GGaass
Zeile
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei
minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme auch
für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung sowie bei deren sicherheitstechnischer
Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
Zeile
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen
gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/ Kälte aus
fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen
Tätigkeiten
Ja
77
Konzernlagebericht
MMeellddeebbooggeenn 22 TTaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn ((NNeennnneerr))
Zeile
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel
Betrag in
Millionen
Euro
%
Betrag in
Millionen Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert 0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert 0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert 3,0
0,0
3,1
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert 2,0
0,0
2,2
0,0
0,0
0,0
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert 0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschafts
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren
KPI
umsatzbasiert 2.752,7
14,2
445,6
2,3
2.307,1
11,9
CapEx-basiert 679,8
3,5
657,0
3,4
22,6
0,1
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
umsatzbasiert 2.755,9
14,2
448,8
2,3
2.307,6
11,9
CapEx-basiert 682,0
3,5
659,4
3,4
22,6
0,1
MMeellddeebbooggeenn 33 TTaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn ((ZZäähhlleerr))
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA
Klimaschutz
Anpassung an den
Klimawandel
Betrag in
Millionen Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
3,0
0,1
3,1
0,1
0,0
0,0
CapEx
-basiert 2,0
0,3
2,2
0,3
0,0
0,0
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt-
schaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
2.752,7
99,9
445,6
16,2
2.307,1
83,7
CapEx
-basiert 679,8
99,7
657,0
96,3
22,6
3,3
8.
Gesamtbetrag und -
anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren
KPI
umsatzbasiert
2.755,9
100,0
448,8
16,3
2.307,1
83,7
CapEx
-basiert 682,0
100,0
659,4
96,7
22,6
3,3
78
Jahresfinanzbericht 2025
MMeellddeebbooggeenn 22 TTaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn ((NNeennnneerr))
Zeile
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel
Betrag in
Millionen
Euro
%
Betrag in
Millionen Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
3,0
0,0
3,1
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
2,0
0,0
2,2
0,0
0,0
0,0
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschafts
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren
KPI
umsatzbasiert
2.752,7
14,2
445,6
2,3
2.307,1
11,9
CapEx-basiert
679,8
3,5
657,0
3,4
22,6
0,1
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
umsatzbasiert
2.755,9
14,2
448,8
2,3
2.307,6
11,9
CapEx-basiert
682,0
3,5
659,4
3,4
22,6
0,1
MMeellddeebbooggeenn 33 TTaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn ((ZZäähhlleerr))
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA
Klimaschutz
Anpassung an den
Klimawandel
Betrag in
Millionen Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
3,0
0,1
3,1
0,1
0,0
0,0
CapEx
-basiert 2,0
0,3
2,2
0,3
0,0
0,0
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx
-basiert 0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt-
schaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
2.752,7
99,9
445,6
16,2
2.307,1
83,7
CapEx
-basiert 679,8
99,7
657,0
96,3
22,6
3,3
8.
Gesamtbetrag und -
anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren
KPI
umsatzbasiert
2.755,9
100,0
448,8
16,3
2.307,1
83,7
CapEx
-basiert 682,0
100,0
659,4
96,7
22,6
3,3
79
Konzernlagebericht
MMeellddeebbooggeenn 44 TTaaxxoonnoommiieeffäähhiiggee,, aabbeerr nniicchhtt ttaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn
Zeile
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA
Klimaschutz
Anpassung an den
Klimawandel
Betrag in
Millionen
Euro
%
Betrag in
Millionen Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,3
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
CapEx-basiert
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
4,0
0,0
0,0
0,0
1,5
0,0
CapEx-basiert
1,5
0,0
1,5
0,0
0,4
0,0
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
7,9
0,0
0,0
0,0
3,3
0,0
CapEx-basiert
3,3
0,0
3,3
0,0
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,2
0,0
0,0
0,0
0,3
0,0
CapEx-basiert
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
1.762,2
9,1
1.087,6
5,6
681,8
3,5
CapEx-basiert
785,9
4,0
778,0
4,0
7,8
0,0
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
1.774,6
9,1
1.087,6
5,6
687,0
3,5
CapEx-basiert
791,0
4,1
782,8
4,0
8,2
0,0
MMeellddeebbooggeenn 55 NNiicchhtt ttaaxxoonnoommiieeffäähhiiggee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn
Zeile
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag in Millionen Euro
%
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,4
0,0
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
1,0
0,0
CapEx-
basiert
0,4
0,0
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,1
0,0
CapEx-
basiert
0,1
0,0
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
3.047,9
15,7
CapEx-
basiert
2.682,3
13,8
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
3.049,2
15,7
CapEx-
basiert
2.683,2
13,8
80
Jahresfinanzbericht 2025
MMeellddeebbooggeenn 44 TTaaxxoonnoommiieeffäähhiiggee,, aabbeerr nniicchhtt ttaaxxoonnoommiieekkoonnffoorrmmee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn
Zeile
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA
Klimaschutz
Anpassung an den
Klimawandel
Betrag in
Millionen
Euro
%
Betrag in
Millionen Euro
%
Betrag in
Millionen
Euro
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
CapEx-basiert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,3
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
CapEx-basiert
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
4,0
0,0
0,0
0,0
1,5
0,0
CapEx-basiert
1,5
0,0
1,5
0,0
0,4
0,0
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
7,9
0,0
0,0
0,0
3,3
0,0
CapEx-basiert
3,3
0,0
3,3
0,0
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,2
0,0
0,0
0,0
0,3
0,0
CapEx-basiert
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
1.762,2
9,1
1.087,6
5,6
681,8
3,5
CapEx-basiert
785,9
4,0
778,0
4,0
7,8
0,0
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
1.774,6
9,1
1.087,6
5,6
687,0
3,5
CapEx-basiert
791,0
4,1
782,8
4,0
8,2
0,0
MMeellddeebbooggeenn 55 NNiicchhtt ttaaxxoonnoommiieeffäähhiiggee WWiirrttsscchhaaffttssttäättiiggkkeeiitteenn
Zeile
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag in Millionen Euro
%
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,0
0,0
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,4
0,0
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
1,0
0,0
CapEx-
basiert
0,4
0,0
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,1
0,0
CapEx-
basiert
0,1
0,0
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,0
0,0
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, geß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
0,0
0,0
CapEx-
basiert
0,0
0,0
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert
3.047,9
15,7
CapEx-
basiert
2.682,3
13,8
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI
umsatzbasiert
3.049,2
15,7
CapEx-
basiert
2.683,2
13,8
81
Konzernlagebericht
2
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Die Klimastrategie ist das Kernstück der UNIQA Nach-
haltigkeitsstrategie, da die Klimatransition und die
Reduktion von Treibhausgasemissionen die rasche
Umsetzung klarer und effizienter Maßnahmen erfordern.
Als Versicherung übernimmt UNIQA Verantwortung
sowohl für direkte als auch für indirekte Treibhausgas-
emissionen, die durch Finanzierungen, Veranlagungen
und Sachversicherungen entstehen. Ziel ist es, das
Geschäftsmodell an den im Übereinkommen von Paris
vereinbarten Zielen auszurichten.
UNIQA ist bewusst, dass der Übergang zu einer Netto-
Null-Wirtschaft Zeit, Engagement und Innovation erfor-
dert. Deshalb verpflichtet UNIQA sich, Fortschritte regel-
mäßig zu überprüfen und Pläne und Maßnahmen weiter-
zuentwickeln, um das Ziel, von Netto-Null-Emissionen im
Versicherungsgeschäft und in der eigenen Betriebsfüh-
rung bis zum Jahr 2040 in Österreich und konzernweit bis
2050 in allen Unternehmensbereichen (Veranlagung,
Versicherungsgeschäft, eigene Betriebsführung) zu
erreichen.
Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die
bestmögliche Reduktion der operativen Treibhausgas-
emissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Rest-
niveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emissio-
nen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechenden
Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen der Ziele des
Übereinkommens von Paris vereinbar ist, und anderer-
seits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum
Netto-Null-Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre
freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert. Das
Netto-Null-Ziel von UNIQA entspricht aktuell nicht den
Definitionen der ESRS, da noch kein Zielwert für die
Treibhausgasemissionsreduktion in den Jahren 2040 bzw.
2050 festgelegt wurde, sondern nur Zwischenziele
definiert wurden. Der Fokus der Aktivitäten liegt derzeit
auf der weitgehenden Reduktion der Bruttoemissionen
entsprechend definierter Referenzpfade. Maßnahmen zur
Neutralisierung verbleibender Restemissionen im ange-
strebten Netto-Null-Zieljahr sind bislang nicht definiert.
Um das genannte Ziel zu erreichen, hat UNIQA kernge-
schäftsspezifische Dekarbonisierungsmaßnahmen,
Strategien, Standards und Guidelines entwickelt und
einen konzernweiten Übergangsplan erarbeitet. Die
Verabschiedung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie
im Jahr 2019 war der erste große Schritt der Klima-
transition. Er beinhaltete den Kohleausstieg in der Veran-
lagung und im Versicherungsgeschäft und führte zur
Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie.
Diese Strategie wurde Ende des Jahres 2020 implemen-
tiert und im Jahr 2021 durch den Beitritt von UNIQA zur
Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der öster-
reichischen Green Finance Alliance (GFA) weiter gestärkt.
Im Jahr 2023 wurden die Klimazwischenziele von der
Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert. Dabei
wurden konzernweit Klimazwischenziele für vier Bereiche
des Veranlagungsportfolios sowie für die eigene Betriebs-
führung validiert. Dies ist für UNIQA ein wichtiger Schritt
zur optimalen Ausrichtung des Portfolios und der Treib-
hausgasemissionen des eigenen Betriebs an den Zielen des
Übereinkommens von Paris.
Die Publikation UNIQA auf dem Weg zur Klima-
transition“ ist ein erster Weg zu einem Übergangsplan
(Transitionsplan) und beschreibt das Vorgehen und den
weiteren Weg zu einer umfassenden Klimatransition. Da
Nachhaltigkeit zentral in das seit dem Jahr 2025 geltende
neue Strategieprogramm, „UNIQA 3.0
Growing
Impact“ eingebettet ist und die UNIQA Nachhaltigkeits-
strategie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der
ökonomisches Streben mit einer klaren ökologischen und
sozialen Verpflichtung gegenüber Umwelt und Gesell-
schaft verbindet, werden auch entsprechende Ziele und
Maßnahmen festgelegt. Diese kerngeschäftsspezifischen
Strategien richten ihre Ziele und Maßnahmen an
etablierten internationalen und nationalen Rahmen-
werken aus und werden, ebenso wie der Übergangsplan,
laufend überprüft und nachgeschärft. Die Integration
dieser Ziele und Maßnahmen in die finanzielle Planung ist
derzeit im Aufbau und wird im Jahr 2026 durch eine
Detailplanung der Zwischenzielerreichung vorange-
trieben. UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ wurde
in Abstimmung mit den unterschiedlichen Unterneh-
mensbereichen entwickelt, im Oktober 2024 vom Vor-
stand verabschiedet und im Dezember 2024 publiziert. Im
Rahmen des neuen Strategieprogramms ist es das Ziel von
UNIQA, bis zum Jahr 2028 konkrete Aktionspläne zur
Erreichung der gesetzten Zwischenziele zu definieren und
so den Übergangsplan zu vervollständigen. Der aktuelle
Fortschritt im Bereich der Klimatransition wird in den
Subkapiteln zu ESRS E1 Klimawandeldargestellt.
82
Jahresfinanzbericht 2025
Auch wenn in Zukunft die Neutralisierung von Rest-
emissionen notwendig sein wird, um das Netto-Null-Ziel
zu erreichen, legt UNIQA in Bezug auf alle Maßnahmen-
pakete und Zielsetzungen den aktuellen Fokus auf die
Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Somit werden an erster Stelle der Verbrauch von (fossiler)
Energie und die damit verbundenen Treibhausgas-
emissionen so weit wie möglich vermieden bzw. die
fossilen Anteile reduziert und Energiequellen nachhaltig
ersetzt. Diesbezüglich bestehen bereits umfangreiche
Dekarbonisierungspläne und -strategien. Derzeit werden
demnach keine Maßnahmen im Bereich der Kompensa-
tion gesetzt. UNIQA verwendet keinen internen CO
2
-
Preis.
Als Unternehmen, dessen Schwerpunkt im Versicherungs-
geschäft liegt, investiert UNIQA nicht direkt in Vermö-
genswerte, die in Zusammenhang mit der Erzeugung oder
Verarbeitung von Kohle, Erdöl oder Erdgas stehen.
Deshalb erfolgt keine Berichterstattung über langfristige
Investitionen in diese Bereiche. Über Investitionen in
Kapitalanlageprodukte, die durch Unternehmen mit
Bezug zu Kohle, Erdöl oder Erdgas begeben wurden, sowie
über die Übernahme von Versicherungsschutz für der-
artige Unternehmen besteht eine indirekte Verbindung
zur Erzeugung oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe.
Gemäß der Dekarbonisierungsstrategie besteht ein Aus-
stiegsplan aus fossilen Brennstoffen, der im Unterkapitel
zu Klimathemen in der Veranlagung beschrieben wird.
UNIQA ist nicht aus den mit dem Übereinkommen von
Paris abgestimmten EU-Referenzwerten gemäß EU-
Benchmarking Verordnung ausgeschlossen.
2
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Im Geschäftsjahr wurden die Treibhausgasemissions-
daten konzernweit vertieft analysiert und eine Guidance
für alle Konzernunternehmen erarbeitet, die insbeson-
dere die Umstellung auf Grünstrom als größten Hebel zur
Senkung der Scope-2-Treibhausgasemissionen adressiert.
Für die Elektrifizierung des Fuhrparks liegt die Detail-
planung seit 2025 vor. UNIQA ist damit auf Kurs, die
gesetzten Ziele 100 Prozent E-Autos in Österreich bis
2030 sowie 20 Prozent international bis 2030 zu
erreichen. Aufbauend darauf wird im Jahr 2026 ein
detaillierter Planungsprozess starten, um die Erreichung
des SBTi-validierten Scope-1- und -2-Ziels (-42 Prozent
bis 2030 gegenüber 2021) systematisch zu evaluieren und
Maßnahmen zu hinterlegen. Zu Verbesserung der Daten-
qualität im Bereich der finanzierten Treibhausgas-
emissionen ist UNIQA im Geschäftsjahr PCAF
beigetreten. Parallel werden neue Zielsetzungsmethoden
wie beispielsweise der SBTi FINZ (Financial Institution
Net-Zero) Standard und Indikatoren für Portfolio-
bezogene Treibhausgasemissionsperformance (iPEPs) des
Umweltbundesamts (UBA) für das Underwriting-Portfolio
evaluiert. Der Fossilausstieg schreitet planmäßig voran, da
im Geschäftsjahr zusätzliche Kriterien in Kraft getreten
sind (5-Prozent Schwellenwert bei Investitionen im
Kohlesektor; keine neuen Versicherungsverträge mit
Erdgasunternehmen, welche mehr als 30 Prozent ihrer
Umsätze aus dem Erdgassektor erwirtschaften). Engage-
ments mit Unternehmen, in die investiert wird, verlaufen
erfolgreich und unterstützen die Dekarbonisierung in
wesentlichen Portfoliopositionen. Die interne Evalu-
ierung der SBTi-Ziele für Investitionen bestätigt, dass
UNIQA auf Zielerreichungskurs ist. Inhaltliche Anpas-
sungen des Transitionsplans waren nicht erforderlich.
Im Geschäftsjahr wurde eine ESG Customer Strategie in
Ergänzung zur in Österreich geltenden ESG-Retail-
Strategie für die internationalen UNIQA Versicherungs-
gesellschaften entwickelt und implementiert. Sie kon-
zentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess,
Klimarisikoprävention, soziale Themen und die Bera-
tungsansätze. Damit sollen jene Kund:innen unterstützt
werden, die von entsprechenden klimabedingten Auswir-
kungen und Risiken betroffen sind. Die ESG Customer
Strategie treibt das gesamte Privatkundengeschäft in Be-
zug auf ESG voran und lässt dabei Spielraum für lokale
Handlungs- und Umsetzungsmöglichkeiten offen. Dies ist
notwendig, da das Privatkundengeschäft in den internati-
onalen UNIQA Versicherungsgesellschaften sehr unter-
schiedlich ist.
Details zu den Fortschritten finden sich in den jeweiligen
Unterkapiteln.
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Die Veranlagungsstrategie von UNIQA orientiert sich an
den Prinzipien der Nachhaltigkeit, dem Übereinkommen
von Paris, sowie dem übergeordneten Ziel, konzernweit
bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Durch eine
CO
2
-orientierte Analyse des Portfolios werden frühzeitig
Klimarisiken und -chancen erkannt und die Transforma-
tionsbereitschaft der Emittent:innen gemäß den Zielen
des Übereinkommens von Paris bewertet. Nachhaltige
Investitionen tragen zur Finanzierung der Transforma-
tion bei, reduzieren das Exposure gegenüber Nachhaltig-
keitsrisiken und steigern nachhaltigkeitsbedingte
Chancen.
22..22 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL ((EE11))
22..22..11 ÜÜbbeerrggaannggssppllaann ffüürr ddeenn KKlliimmaasscchhuuttzz ((EE11--11))
22..22..11..11 UUNNIIQQAA aauuff ddeemm WWeegg zzuurr KKlliimmaattrraannssiittiioonn
Die Klimastrategie ist das Kernstück der UNIQA Nach-
haltigkeitsstrategie, da die Klimatransition und die
Reduktion von Treibhausgasemissionen die rasche
Umsetzung klarer und effizienter Maßnahmen erfordern.
Als Versicherung übernimmt UNIQA Verantwortung
sowohl für direkte als auch für indirekte Treibhausgas-
emissionen, die durch Finanzierungen, Veranlagungen
und Sachversicherungen entstehen. Ziel ist es, das
Geschäftsmodell an den im Übereinkommen von Paris
vereinbarten Zielen auszurichten.
UNIQA ist bewusst, dass der Übergang zu einer Netto-
Null-Wirtschaft Zeit, Engagement und Innovation erfor-
dert. Deshalb verpflichtet UNIQA sich, Fortschritte regel-
mäßig zu überprüfen und Pläne und Maßnahmen weiter-
zuentwickeln, um das Ziel, von Netto-Null-Emissionen im
Versicherungsgeschäft und in der eigenen Betriebsfüh-
rung bis zum Jahr 2040 in Österreich und konzernweit bis
2050 in allen Unternehmensbereichen (Veranlagung,
Versicherungsgeschäft, eigene Betriebsführung) zu
erreichen.
Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die
bestmögliche Reduktion der operativen Treibhausgas-
emissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Rest-
niveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emissio-
nen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechenden
Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen der Ziele des
Übereinkommens von Paris vereinbar ist, und anderer-
seits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum
Netto-Null-Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre
freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert. Das
Netto-Null-Ziel von UNIQA entspricht aktuell nicht den
Definitionen der ESRS, da noch kein Zielwert für die
Treibhausgasemissionsreduktion in den Jahren 2040 bzw.
2050 festgelegt wurde, sondern nur Zwischenziele
definiert wurden. Der Fokus der Aktivitäten liegt derzeit
auf der weitgehenden Reduktion der Bruttoemissionen
entsprechend definierter Referenzpfade. Maßnahmen zur
Neutralisierung verbleibender Restemissionen im ange-
strebten Netto-Null-Zieljahr sind bislang nicht definiert.
Um das genannte Ziel zu erreichen, hat UNIQA kernge-
schäftsspezifische Dekarbonisierungsmaßnahmen,
Strategien, Standards und Guidelines entwickelt und
einen konzernweiten Übergangsplan erarbeitet. Die
Verabschiedung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie
im Jahr 2019 war der erste große Schritt der Klima-
transition. Er beinhaltete den Kohleausstieg in der Veran-
lagung und im Versicherungsgeschäft und führte zur
Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie.
Diese Strategie wurde Ende des Jahres 2020 implemen-
tiert und im Jahr 2021 durch den Beitritt von UNIQA zur
Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der öster-
reichischen Green Finance Alliance (GFA) weiter gestärkt.
Im Jahr 2023 wurden die Klimazwischenziele von der
Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert. Dabei
wurden konzernweit Klimazwischenziele für vier Bereiche
des Veranlagungsportfolios sowie für die eigene Betriebs-
führung validiert. Dies ist für UNIQA ein wichtiger Schritt
zur optimalen Ausrichtung des Portfolios und der Treib-
hausgasemissionen des eigenen Betriebs an den Zielen des
Übereinkommens von Paris.
Die Publikation UNIQA auf dem Weg zur Klima-
transition“ ist ein erster Weg zu einem Übergangsplan
(Transitionsplan) und beschreibt das Vorgehen und den
weiteren Weg zu einer umfassenden Klimatransition. Da
Nachhaltigkeit zentral in das seit dem Jahr 2025 geltende
neue Strategieprogramm, „UNIQA 3.0
Growing
Impact“ eingebettet ist und die UNIQA Nachhaltigkeits-
strategie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der
ökonomisches Streben mit einer klaren ökologischen und
sozialen Verpflichtung gegenüber Umwelt und Gesell-
schaft verbindet, werden auch entsprechende Ziele und
Maßnahmen festgelegt. Diese kerngeschäftsspezifischen
Strategien richten ihre Ziele und Maßnahmen an
etablierten internationalen und nationalen Rahmen-
werken aus und werden, ebenso wie der Übergangsplan,
laufend überprüft und nachgeschärft. Die Integration
dieser Ziele und Maßnahmen in die finanzielle Planung ist
derzeit im Aufbau und wird im Jahr 2026 durch eine
Detailplanung der Zwischenzielerreichung vorange-
trieben. UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ wurde
in Abstimmung mit den unterschiedlichen Unterneh-
mensbereichen entwickelt, im Oktober 2024 vom Vor-
stand verabschiedet und im Dezember 2024 publiziert. Im
Rahmen des neuen Strategieprogramms ist es das Ziel von
UNIQA, bis zum Jahr 2028 konkrete Aktionspläne zur
Erreichung der gesetzten Zwischenziele zu definieren und
so den Übergangsplan zu vervollständigen. Der aktuelle
Fortschritt im Bereich der Klimatransition wird in den
Subkapiteln zu ESRS E1 Klimawandeldargestellt.
83
Konzernlagebericht
Der Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgasemissions-
intensität (WACIWeighted Average Carbon Intensity)
und des CO
2
-Fußabdrucks (Carbon Footprint) sieht in
Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Inter-
governmental Panel on Climate Change (IPCC) eine
Reduktion um 60 Prozent(WACI) und 48 Prozent(Carbon
Footprint) bis zum Jahr 2030 vor (gegenüber dem Basis-
jahr 2021). Die validierten SBTi-Ziele von UNIQA
bestätigen die Bemühungen zur Begrenzung der
Erderwärmung auf 1,5 °C.
Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels wurden mehrere
Dekarbonisierungshebel identifiziert:
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:
Ausstieg aus fossilen
Energieträgern und Nuklearenergie bis zum Jahr 2035.
Neue Investitionen in Kohle, Erdöl und Erdgas werden
schrittweise eingeschränkt und schließlich vollständig
eingestellt.
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:
Durch die Steuerung der Portfolioeffizienz wird die
Treibhausgasemissionsintensität von Investitionen
schrittweise reduziert.
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:
UNIQA unterstützt
Emittent:innen bei der Setzung eigener wissenschafts-
basierter Klimaziele.
Durch Sustainable Investments werden Emittent:innen
finanziert, die zur Treibhausgasemissionsreduktion oder
zu sozialen Projekten beitragen. Diese lassen sich in die
Kategorien Green, Social und Sustainability Bonds, SFDR-
Artikel-9-Fonds sowie nachhaltige Infrastrukturprojekte
und Technologien untergliedern. Engagement-Aktivitäten
fördern die Dekarbonisierungsanstrengungen der Unter-
nehmen und sollen Desinvestitionen nach Möglichkeit
verhindern. Im Geschäftsjahr liegt der Wert der
Sustainable Investments bei 2,5 Milliarden Euro. Damit
hat UNIQA das Ziel erreicht.
Um das Risiko von Residualemissionen einzelner Unter-
nehmen, in die UNIQA investiert, bis 2050 zu minimieren,
sollten diese idealerweise von den Unternehmen selbst
neutralisiert werden. Das Netto-Null-Ziel bis zum Jahr
2050 für Investitionen erfordert, dass verbleibende Treib-
hausgasemissionen durch Emissionszertifikate ausge-
glichen werden. Zur Reduktion des finanziellen Risikos
wird an einem schrittweisen Ausstieg aus Investitionen in
fossile Energieträger und Nuklearenergie gearbeitet, seit
dem Jahr 2022 erfolgen zudem gezielte Engagement-
Aktivitäten mit den Unternehmen. Der Fokus liegt dabei
auf Unternehmen, die gemeinsam 65 Prozent der durch
UNIQA finanzierten Treibhausgasemissionen verursa-
chen. Zusätzlich zu den Engagement-Aktivitäten besteht
ein Limitsystem für Direktinvestitionen in treibhausgas-
intensive Emittent:innen. Investitionen sind nur zulässig,
wenn zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Die Investition erfolgt in Form eines Green, Social oder
Sustainability Bonds.
Der Emittent bzw. die Emittentin hat sich zu einem Plan
zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet.
Der Emittent bzw. die Emittentin hat einen überdurch-
schnittlichen ESG-Status von ISS erhalten.
Die Investition wurde vom Asset-Liability-Management
-Ausschuss genehmigt.
Derzeit hat UNIQA noch keine spezifischen Ziele oder
Pläne in Bezug auf die Entwicklung von taxonomiefähigen
und -konformen Umsätzen, CapEx oder OpEx entwickelt.
Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinu-
ierlich beobachtet und gegebenenfalls bei künftigen
Strategieanpassungen berücksichtigt.
Der auf Kapitalanlagen bezogene Übergangsplan ist in der
vom Vorstand genehmigten UNIQA Group Responsible
Investment Guideline festgehalten. Der Fortschritt in der
Umsetzung des Übergangsplans für die Veranlagung sowie
die gesetzten Maßnahmen werden in den Subkapiteln zu
Klimathemen in der Veranlagung im Detail dargestellt.
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Die Strategie von UNIQA im Firmenkundengeschäft
orientiert sich an den Prinzipien des Klimaschutzes, dem
Übereinkommen von Paris sowie dem übergeordneten
Ziel, bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis 2050
konzernweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die
strategischen Hauptziele umfassen die Reduktion von
Treibhausgasemissionen, die Stärkung der Resilienz der
Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken sowie die
Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen. Durch eine
umfassende Nachhaltigkeitsrisikobewertung werden
klimarelevante Risiken und Chancen erkannt und
Kund:innen in ihrer Transformationsbereitschaft
unterstützt.
Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels im Firmenkunden-
geschäft hat UNIQA mehrere Dekarbonisierungshebel
definiert:
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n
: UNIQA verfolgt
eine schrittweise Ausstiegsstrategie aus Geschäften mit
fossilen Energieträgern. Seit 2024 werden keine neuen
84
Jahresfinanzbericht 2025
Verträge mit Unternehmen im Bereich Rohöl abge-
schlossen, seit 2025 gilt dies auch für Erdgasunter-
nehmen, ausgenommen solche, die wissenschafts-
basierte Klimaziele im Einklang mit dem Überein-
kommen von Paris verfolgen.
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:
UNIQA unterstützt konsequent den Ausbau erneuer-
barer Energien und entwickelt spezifische Versiche-
rungslösungen für Unternehmen im Bereich Wind-,
Solar- und Wasserkraft. Ziel ist es, den Wandel zu
kohlenstofffreier Energie zu unterstützen und die
Widerstandsfähigkeit der Kund:innen zu steigern.
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: Seit
2024 führt UNIQA jährlich eine Analyse der zehn
größten Treibhausgasemittent:innen je Markt durch, um
gezielte Maßnahmen zur Treibhausgasemissions-
reduktion anzustoßen. Dabei wird das Engagement mit
Kund:innen aus CO-intensiven Branchen vertieft, um
sie in ihrer Klimatransformation zu unterstützen und
sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Zielen des
Übereinkommens von Paris bleiben.
Zur Erfüllung der steigenden Marktanforderungen wird
im Firmenkundengeschäft die Entwicklung innovativer
Nachhaltigkeitsprodukte gefordert.
Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie wurden
Zwischenziele zur Reduktion von versicherungsbedingten
Scope-3-Emissionen bis zum Jahr 2040 für Österreich
und bis zum Jahr 2050 für die anderen Länder, in denen
UNIQA tätig ist, gesetzt. Diese Fünf-Jahres-Zwischenziele
unterstützen die Umsetzung der Klimastrategie. Die
Qualifizierung der Klimaziele im Firmenkundengeschäft
in Bezug auf eine Ausrichtung an den Zielen des Übereink-
ommens von Paris ist aktuell mangels methodischer
Vorgaben und Standards nicht möglich.
Der Übergangsplan ist im UNIQA Group ESG Under-
writing Standard verankert und wurde vom Vorstand
genehmigt. Die Verantwortung für die Einhaltung und
Umsetzung liegt bei den für das Geschäftsfeld Corporate
Business & Affinity verantwortlichen Leitungsfunktionen
der beiden Segmente UNIQA Österreich und
UNIQA International.
Ein allfälliger Anpassungsbedarf der Strategie wird
fortlaufend beobachtet und gegebenenfalls in künftige
Umsetzungsmaßnahmen integriert. Der Fortschritt in der
Umsetzung des Übergangsplans sowie die gesetzten Maß-
nahmen werden laufend überprüft und sind im Detail in
den Subkapiteln zu Klimathemen im Firmenkunden-
geschäft dargestellt.
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Zentrale Elemente der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategien
im Bereich Privatkundengeschäft sind die Anpassung an
den Klimawandel sowie Klimaschutz. Ziel ist es, durch die
nachhaltige Gestaltung von Privatkundenprodukten,
Chancen und Risiken in Bezug auf die konzernweite
Klimatransition zu adressieren und das Ziel von Netto-
Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft bis zum Jahr
2040 in Österreich und konzernweit bis zum Jahr 2050 zu
erreichen. Dabei sind neben der Anpassung an den
Klimawandel auch die Themen Energie und CO
2
-
Emissionen relevant.
Als Dekarbonisierungshebel wurden die durch
Kund:innen verursachten CO
2
-Emissionen identifiziert.
Dekarbonisierung im Bereich der Privatkund:innen wird
unter anderem durch eine Incentivierung in Richtung
nachhaltiger Mobilität vorangetrieben. Dazu zählen
beispielsweise die E-Deckung, ein speziell für Elektro-
fahrzeuge entwickelter Versicherungsschutz, oder das
CO
2
-Pricing-Modell im neuen Verkaufsprodukt Kfz.
Dieses in Österreich eingeführte Produkt bietet Preis-
reduktionen für verbrauchsarme Fahrzeuge. Ein wichtiger
Schritt im Übergang des Privatkundengeschäfts in
Richtung Netto-Null-Emissionen stellt die Herstellung
von Rahmenbedingungen für nachhaltige Produkt-
entwicklung dar. Die Anpassung an den Klimawandel, die
Förderung von erneuerbaren Energien und die Reduktion
von Treibhausgasemissionen sowie ein Fokus auf
Diversität und Inklusion sind in Österreich durch eine
zusätzliche interne Guideline im Produktentwicklungs-
prozess verankert. Zukünftige Produkte sollen ESG-
Produktmerkmale integrieren, um pventive Maßnah-
men der Kund:innen zu fördern und ihre Resilienz gegen
Klimaschäden und Extremwetterereignisse zu steigern.
Die ESG Customer Strategie orientiert sich inhaltlich an
der österreichischen ESG-Retail-Strategie und priorisiert
die Bereiche nachhaltige und innovative Produktentwick-
lung sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden in
diesem Bereich. Der Anwendungsbereich umfasst die
UNIQA Versicherungsgesellschaften außerhalb von
Österreich. Ab 2026 wird die interne Guideline für die
Verankerung von Nachhaltigkeit im Produktent-
wicklungsprozess auch auf dem internationalen Markt für
die lokale Implementierung zur Verfügung stehen.
Bei alldem legt UNIQA großen Wert auf eine stetige
Steigerung des Nachhaltigkeitsbewusstseins bei den
85
Konzernlagebericht
Vertriebsmitarbeiter:innen. Durch gezielte Schulungen
und Awareness-Programme im Vertrieb wird sicherge-
stellt, dass die Vertriebsmitarbeiter:innen Informationen
zur Verfügung haben, um für Beratungsgespräche optimal
vorbereitet zu sein. Zudem zielt dieser Beratungsansatz
darauf ab, Kund:innen stets passende nachhaltige Pro-
dukte anzubieten. Unterstützend setzt UNIQA dabei auf
intensive Marktforschung, um den Marktveränderungen
gerecht zu werden, Trends frühzeitig zu erkennen und die
Bedürfnisse der Kund:innen in Bezug auf Nachhaltigkeit
bestmöglich zu erfüllen.
In diesem Zusammenhang arbeitet UNIQA an einer
quantitativen Bewertung und Zielsetzung für die Pfeiler
der Nachhaltigkeitsstrategie im Privatkundengeschäft. Als
erste Maßnahme wird eine Datengrundlage geschaffen,
die als Basis für künftige Zielsetzungen dienen wird.
Konzernweit werden auch bereits diverse Maßnahmen in
Bezug auf die definierten Dekarbonisierungshebel umge-
setzt. Details dazu finden sich im Kapitel zu Klimathemen
im Privatkundengeschäft.
Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans im
Privatkundengeschäft sowie die gesetzten Maßnahmen
werden im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im
Privatkundengeschäft dargestellt.
2
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2
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Ziel ist es hier, sowohl für selbst genutzte, im Eigentum
von UNIQA stehende als auch für die als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien und den Fuhrpark bis 2040 in
Österreich und bis 2050 in den anderen Ländern, in denen
UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das
Übereinkommen von Paris bildet die Basis für die nach-
haltige Bewirtschaftung des Immobilienportfolios.
UNIQA hat sich daher im Rahmen der SBTi zur Erreich-
ung eines Zwischenziels verpflichtet, das erfolgreich vali-
diert wurde. Dieser Reduktionspfad entspricht gemäß
SBTi dem 1,5°C-Ziel.
Die größten Dekarbonisierungshebel von UNIQA im
Bereich der eigengenutzten Immobilien und der als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien liegen in der
Nutzung erneuerbarer Energien, der Umstellung auf
nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme
oder Biomasse-Heizungen, dem verstärkten Einsatz von
zertifiziertem Ökostrom sowie in der Steigerung der
Energieeffizienz. Im Bereich der Betriebsökologie ist
zudem die Elektrifizierung des Fuhrparks als weiterer
Hebel zu nennen.
Die Dekarbonisierung der Immobilien über thermische-
oder bautechnische Sanierungen, Energiemonitoring,
Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und
Lüftungssysteme oder die Umstellung auf nachhaltige
Leucht- und Kühlmittel wird seit mehreren Jahren aktiv
vorangetrieben. Die aus bereits durchgeführten Maß-
nahmen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse
bilden die Grundlage für die künftige Umsetzung von
ESG-relevanten Maßnahmen.
Das Immobilienportfolio besteht aus unterschiedlichen
Assetklassen innerhalb des Immobiliensektors und reicht
vom traditionellen Wiener Zinshaus bis hin zu hochwerti-
gen Büroimmobilien. Ebenso unterschiedlich sind die in
diesen Gebäuden genutzten Heizungsarten. Der relevante
Anteil nachhaltiger Heizungsformen wie Fernwärme und
Wärmepumpen soll fortlaufend erhöht werden, während
der Anteil von Öl- und Gasheizungen reduziert wird.
UNIQA setzt als zentralen Dekarbonisierungshebel
außerdem auf E-Mobilität mit dem Ziel 100󰆀Prozent
E-Fahrzeuge in Österreich bis 2030 und konzernweit bis
2040 zu erreichen. Als Zwischenziel werden 20󰆀Prozent
E-Fahrzeuge international bis 2030 angestrebt.
Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans bei
Immobilien und im Fuhrpark sowie die gesetzten Maß-
nahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klima-
themen bei Immobilien und Betriebsökologie dargestellt.
2
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6
)
Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die
Treibhausgasemissionen, die direkt oder indirekt Wirt-
schaftsaktivitäten von UNIQA zuzuordnen sind. Sie um-
fasst die Treibhausgasemissionen aus verschiedenen
Quellen und Aktivitäten innerhalb des Unternehmens.
Diese werden in die Kategorie Scope 1, Scope 2 und Scope
3 unterteilt und beruhen jeweils auf spezifischen Quellen
und Berechnungsmethoden.
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2
: Inkludiert
Treibhausgasemissionen aus selbstgenutzten und vermie-
teten Immobilien und dem Fuhrpark. Scope-2-Treibhaus-
gasemissionen werden nach einer markt- und standort-
basierten Methode dargestellt. UNIQA ist nicht von regu-
lierten Emissionshandelssystemen abgedeckt. Es besteht
ein SBTi-validiertes Klimazwischenziel für Scope-1- und
Scope-2-Treibhausgasemissionen aus selbstgenutzten
86
Jahresfinanzbericht 2025
Immobilien und dem Fuhrpark. Dieses sieht eine
Reduktion der Treibhausgasemissionen von 42 Prozent
bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2021 vor.
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3
3
:
:
Inkludiert finanzierte
Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unter-
nehmen und Staatsanleihen (Kategorie 15) gem. PCAF-
Standard Part A. UNIQA hat keine Zwischenziele für
finanzierte Treibhausgasemissionen definiert, jedoch
werden umfassende Ziele inklusive validierter SBTi-Ziele
für die Kapitalanlagen im Subkapitel zu Klimathemen in
der Veranlagung dargestellt. Weitere Scope-3-Kategorien
gemäß GHG - Protokoll wurden analysiert und aufgrund
ihrer Höhe als nicht wesentlich klassifiziert. UNIQA über-
wacht die Wesentlichkeit weiterer Scope-3-Kategorien
laufend. Neben den Treibhausgasemissionen in Scope 3.15
berichtet UNIQA außerdem versicherungsbedingte
Treibhausgasemissionen aus dem Firmenkundengeschäft
und fahrzeugbezogene Treibhausgasemissionen für das
Privatkundengeschäft gemäß PCAF-Standard Part C.
Diese werden jedoch nicht als Teil der Tabelle dargestellt,
sondern in den Unterkapiteln zu Klimathemen im
Firmenkundengeschäft und im Privatkundengeschäft
berichtet.
Die anteiligen Treibhausgasemissionen aus der nach der
Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von UNIQA an
der STRABAG SE werden im Rahmen der finanzierten
Treibhausgasemissionen (Scope 3.15) und innerhalb
entsprechender Ziele berichtet.
Die Vorjahrszahlen für die finanzierten Treibhausgas-
emissionen aus Investitionen in Unternehmen sowie der
Gesamtenergieverbrauch der Immobilien wurden neu
berechnet und angepasst. Die Details befinden sich in den
Kapiteln Klimawandel in der Veranlagung und Klima-
wandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie.
Der Anteil der Scope-3-Treibhausgasemissionen, die
aufgrund von Primärdaten berechnet wurden, beläuft sich
auf 74,5 Prozent (2024 angepasst: 36,2 Prozent, 2024
veröffentlicht: 44,1 Prozent).
Biogene Scope-1-Treibhausgasemissionen aus der
Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse
betragen 297 Tonnen CO
2
(2024 angepasst:
194 Tonnen CO
2
, 2024 veröffentlicht: 110 Tonnen CO
2
).
Biogene Scope-2-Treibhausgasemissionen (markt- und
standortbasiert) betragen 14.895 Tonnen CO
2
(2024
angepasst: 14.774 Tonnen CO
2
, 2024 veröffentlicht: 17.725
Tonnen CO
2
). Aus Gründen der Datenverfügbarkeit sind
die ausgewiesenen Scope-2-Treibhausgasemissionen an
biogenem CO
2
nach der standortbasierten Methode gleich
jenen nach der marktbasierten Methode. Aufgrund von
eingeschränkter Datenverfügbarkeit, können die biogenen
Scope-3-Treibhausgasemissionen nicht ermittelt und
ausgewiesen werden.
Die detaillierten Berechnungsmethoden und Annahmen
sowie Umfang und spezifischen Quellen von Treibhaus-
gasemissionsfaktoren werden in den entsprechenden
Unterkapiteln erläutert.
87
Konzernlagebericht
Rückblickend
Etappenziele und Zieljahre
Basisjahr
2024
veröffent-
licht
2024
ange-
passt
2025
Abw. zu VJ
in %
2030
2050
Jährlich
% des Ziels
/Basisjahr
Scope
-1-Treibhausgasemissionen
Scope
-1-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e) n. a.
2
21.435
20.788
18.540
10,8
42 %
1
n. a.
15,9
%
Prozentsatz der Scope
-1-Treibhausgasemissionen aus
regulierten Emissionshandelssystemen (in %)
n. a.
0 %
0 %
0
%
0,0
n. a.
n. a.
n. a.
Scope
-2-Treibhausgasemissionen
Standortbasierte Scope
-2-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e) n. a.
2
33.236
24.532
26.672
8,7
n. a.
n. a.
n. a.
Marktbasierte Scope
-2-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e) n. a.
2
19.581
13.504
13.085
3,1
42 %
1
n. a.
15,9
%
Scope
-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope
-3-)THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e) n. a.
6.444.779
6.198.289
5.927.010
4,4
n. a.
n. a.
n. a.
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
2 Investitionsgüter
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
5 Abfallaufkommen in Betrieben
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
6 Geschäftsreisen
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
9 Nachgelagerter Transport
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
11 Verwendung verkaufter Produkte
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
14 Franchises
Keine signifikante Scope-3-Kategorie
15 Investitionen
n. a.
6.444.779
6.198.289
5.927.010
4,4
n. a.
n. a.
n. a.
THG
-Emissionen insgesamt
THG
-Emissionen insgesamt (standortbasiert) (t CO
2
e) n. a.
6.499.450
6.243.608
5.972.222
4,3
n. a.
n. a.
n. a.
THG
-Emissionen insgesamt (marktbasiert) (t CO
2
e) n. a.
6.485.795
6.232.581
5.958.635
4,4
n. a.
n. a.
n. a.
1) Das Science Based Target von UNIQA differenziert nicht zwischen Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen und beschränkt sich auf Treibhausgasemissionen von eigengenutzten Immobilien und dem Fuhrpark.
2) Das Science Based Target von UNIQA beschränkt sich nur auf eigengenutzte Immobilien und den Fuhrpark. In der Tabelle sind auch Treibhausgasemissionen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
enthalten. Deshalb wird der Basiswert und die Zielerreichung im Kapitel Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie angegeben.
Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionsintensität
pro Nettoerlös wurden die verrechneten Prämien als
Bezugsgröße für den Nettoerlös herangezogen. Die
verrechneten Prämien sind im Teil Performance in der
TabelleKennzahlen UNIQA Group“ im Abschnitt
„Geschäftsverlauf im Konzern“ angegeben.
TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonnssiinntteennssiittäätt pprroo NNeettttooeerrllööss ((vveerrrreecchhnneettee PPrräämmiieenn))
2025
2024
angepasst
2024
veröffentlicht
Treibhausgasgesamtemissionen (standortbasiert) pro Nettoerlös (t CO
2
e/Million Euro Nettoerlös) 715
796
829
Treibhausgasgesamtemissionen (marktbasiert) pro Nettoerlös (t CO
2
e/Million Euro Nettoerlös) 713
795
827
88
Jahresfinanzbericht 2025
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3
3
)
)
UNIQA hat im Zusammenhang mit Investitionen
wesentliche Auswirkungen und Risiken mit dem Fokus auf
Klimawandelanpassung identifiziert. Wesentliche
negative Auswirkungen bestehen in der zu geringen
Nutzung der Position als Kapitalgeberin, um sich für die
Erreichung nachhaltiger Ziele bzw. die Umsetzung
nachhaltiger Strategien einzusetzen. Dies kann dazu
führen, dass Unternehmen zu geringe Anreize verspüren,
wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Klima-
wandels zu ergreifen. Investitionen in bestimmte
Unternehmen könnten durch den Übergang zu einer
nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität bei
Investor:innen verlieren, was sich nachteilig auf deren
Unternehmenswert auswirken könnte. Dies könnte in
weiterer Folge negative Effekte auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage von UNIQA haben und im
schlimmsten Fall zu sogenannten Stranded Assets führen.
Besonders betroffen sind Unternehmen, die in CO
2
- oder
energieintensiven Sektoren tätig sind. Auch Unterneh-
men, deren Geschäftsmodell stark mit der Produktion
oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe verknüpft ist,
stehen vor erheblichen Herausforderungen. UNIQA
begegnet diesen klimabezogenen Übergangsrisiken mit
unterschiedlichen Konzepten und Maßnahmen. Diese
zielen darauf ab, einerseits die Auswirkungen von
Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und
andererseits das finanzielle Risiko für UNIQA zu
minimieren. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl
ökologische als auch ökonomische Herausforderungen
proaktiv und nachhaltig adressiert werden.
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)
)
Die Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Veranlagungen
sind zentral in der UNIQA Group Responsible Investment
Guideline geregelt. Die Guideline legt dabei die Rahmen-
bedingungen der nachhaltigen Veranlagung für Direktin-
vestitionen in Unternehmen und Staaten sowie öffentliche
Drittfonds fest. Die Letztverantwortung für die
Umsetzung der weiter unten beschriebenen Strategien
trägt der Head of Asset Management.
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Die Dekarbonisierungsstrategie verfolgt das Ziel, bis
spätestens 2030 aus Kohle und Erdöl bzw. bis 2035 aus
Erdgas und Nuklearenergie auszusteigen und die Treib-
hausgasemissionsintensität (engl. WACIWeighted
Average Carbon Intensity) der Investitionen kontinuier-
lich zu senken. Zusätzlich soll die Verringerung des CO
2
Fußabdrucks (engl.Carbon Footprint) des Investment-
portfolios den Weg zur Dekarbonisierung weiter unter-
stützen. Sowohl das WACI- als auch das Carbon-
Footprint-Ziel zur Dekarbonisierung steht in Einklang mit
den Empfehlungen zum Reduktionspfad der NZAOA,
basierend auf der Beurteilung des No or low overshoot
1,5°C-Szenarios des Intergovernmental Panel on Climate
Change (IPCC), und ist damit auch mit dem Überein-
kommen von Paris vereinbar. Diese Strategie soll zu einer
deutlichen Verringerung der Treibhausgasemissions-
intensität sowie zur Reduktion des Exposures gegenüber
fossilen Energieträgern und Nuklearenergie führen.
Durch den geregelten Ausstieg aus fossilen Energien wird
das Risiko von Stranded Assets reduziert und damit zur
Sicherung der Werthaltigkeit der Kapitalanlagen beige-
tragen.
Die Dekarbonisierungsstrategie gliedert sich in folgende
Meilensteine:
Kohle
Umsetzung von Kohle-Ausschlusskriterien seit 2019
Seit April 2022 keine Investitionen in Fonds, die Unter-
nehmen mit mehr als 10 Prozent Umsatz aus Geschäften
der thermischen Kohleförderung beinhalten
Seit 2025 keine Direktinvestitionen in oder Finanzierun-
gen von Unternehmen oder Projekten, die mehr als
5 Prozent ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Kohlesektor
erzielen, einschließlich Kohleförderung (Abbau), Verar-
beitung und Stromerzeugung. Zusätzlich gilt eine sepa-
rate Umsatzschwelle von 5 Prozent für die Erzeugung
von Wärme aus Kohle.
Erdöl
Seit 2023 keine Direktinvestitionen in oder Finanzierun-
gen für neue unkonventionelle Ölprojekte (Schieferöl,
Ölsande und Arktisöl), die Aktivitäten im Ölsektor um-
fassen, darunter Ölförderung (Gewinnung), Verar-
beitung, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung
89
Konzernlagebericht
Seit 2025 keine neuen Direktinvestitionen in oder neue
Finanzierungen für konventionelle Projekte oder für
Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes
aus Aktivitäten im Ölsektor erzielen, einschließlich Öl-
förderung, Verarbeitung und Stromerzeugung. Zusätz-
lich gilt eine separate Umsatzschwelle von 30 Prozent für
die Erzeugung von Wärme aus Erdöl.
Bis Ende 2030 wird UNIQA alle Direktinvestitionen in
Unternehmen und Projekte, die mehr als 5 Prozent ihres
Umsatzes aus Aktivitäten im Erdölsektor erzielen,
einschließlich Ölförderung, Verarbeitung, Stromer-
zeugung und Wärmeerzeugung, beenden.
Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-
zertifizierte Ziele haben
Erdgas
Ab 2026 wird UNIQA keine neuen Direktinvestitionen
mehr tätigen oder neue Finanzierungen für Erdgas-
projekte oder für Unternehmen bereitstellen, die mehr
als 30 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten im
Erdgassektor erzielen, einschließlich Gasförderung
(Gewinnung), Verarbeitung und Stromerzeugung.
Darüber hinaus gilt eine separate Umsatzschwelle von
30 Prozent für die Erzeugung von Wärme aus Gas.
Bis Ende 2035 wird UNIQA alle Direktinvestitionen in
Unternehmen und Projekte beenden, die mehr als
5 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten im Erdgas-
sektor erzielen, darunter Gasförderung, Verarbeitung,
Stromerzeugung und Wärmeerzeugung.
Ausnahmen bestehen für Unternehmen die SBTi-
zertifizierte Ziele haben oder vollständige EU-Taxono-
miekonformität hinsichtlich Umsatz oder CapEx
aufweisen. Projekte sind ausgenommen, wenn sie
vollständige EU-Taxonomiekonformität hinsichtlich
Umsatz oder CapEx aufweisen.
Nuklearenergie
Seit 2025 keine neuen Direktinvestitionen in oder neue
Finanzierungen für neue Projekte im Energiesektor, die
Kernspaltung zur Erweiterung der Kernkraftinfra-
struktur nutzen
Bis Ende 2035 wird UNIQA alle Direktinvestitionen in
Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus
Aktivitäten im Energiesektor erzielen, die Kernspaltung
nutzen, sowie aus allen Projekten, deren Zweck die
Erzeugung von Energie aus Kernspaltung ist, beenden.
Ausnahmen bestehen für Unternehmen die SBTi-
zertifizierte Ziele haben oder vollständige EU-Taxo-
nomiekonformität hinsichtlich Umsatz oder CapEx
aufweisen. Projekte sind ausgenommen, wenn sie
vollständige EU-Taxonomiekonformität hinsichtlich
Umsatz oder CapEx aufweisen.
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Die Engagement-Strategie gemäß der UNIQA Group
Responsible Investment Guideline setzt sich aus
proaktivem und reaktivem Engagement zusammen.
Unter proaktivem Engagement werden direkte bilaterale
Engagements mit einzelnen investierten Unternehmen
verstanden. Es werden bilaterale Gespräche mit den ESG-
Verantwortlichen der jeweiligen Unternehmen geführt,
um deren konkrete Ziele voranzutreiben.
Durch bilaterales Engagement wird angestrebt, diese
Unternehmen zu unterstützen und anzuleiten, ihre
Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren,
nachhaltigere Geschäftspraktiken zu implementieren und
ihre Offenlegungen zu erhöhen. Die Strategie basiert auf
der Überzeugung, dass gezielte Maßnahmen bei den
Unternehmen mit den höchsten Treibhausgasemissionen
den größten positiven Einfluss auf die Klimaziele von
UNIQA haben werden.
Im Zuge des Engagements wird der Fokus zur Förderung
des Klimaschutzes auf folgende Bereiche gesetzt:
Umsetzung eines Governance-Rahmens, der Verantwort-
lichkeiten und Aufsichtspflichten zu Klimarisiken
festlegt
Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemis-
sionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im
Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris
sowie die Festlegung von SBTi-validierten Zielen, sofern
noch nicht gesetzt
Transparente Offenlegung zur Darstellung der Resilienz
der Unternehmensstrategie gegenüber verschiedenen
Klimaszenarien
Unter reaktivem Engagement wird das kollaborative
Engagement verstanden, das UNIQA im Rahmen der
Mitgliedschaft bei der Investoreninitiative Climate Action
100+ (CA 100+) verfolgt. Dabei tritt eine Gruppe inter-
nationaler Investor:innen mit Unternehmen in Kontakt,
die zu den weltweit 169 treibhausgasemissionsintensiv-
sten zählen, um deren Klimastrategie und Offenlegungs-
politik mit wissenschaftsbasierten Klimazielen in Ein-
klang zu bringen.
ISS ermöglicht es Investor:innen in Form eines normen-
basierten Engagements mit Unternehmen in Kontakt zu
treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße
gegen normative Kriterien in den Bereichen Unterneh-
mensführung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt oder
Bestechung und Korruption begehen bzw. keine Vorkeh-
rungen treffen, um auf diese angemessen zu reagieren und
Gegenmaßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact
(UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unter-
nehmen der Organisation for Economic Cooperation and
Development (OECD).
SSttrraatteeggiiee ffüürr SSuussttaaiinnaabbllee IInnvveessttmmeennttss
UNIQA finanziert Unternehmen, die einen Beitrag zur
Treibhausgasemissionsreduktion oder zu Sozialprojekten
leisten. Dabei werden die Nachhaltigkeitsdefinitionen der
Green, Social und Sustainability Bonds gemäß den
Prinzipien der International Capital Market Association
(ICMA) verwendet. Weiters werden Fonds, die gemäß der
EU-Offenlegungsverordnung (SFDR- Sustainable Finance
Disclosure Regulation) als Artikel-9-Fonds eingestuft
werden, in den Kreis der Sustainable Investments aufge-
nommen. Diese verstehen sich als Investitionen mit
Verfolgung eines Nachhaltigkeitsziels nach der Definition
der SFDR. Darüber hinaus wird in Infrastrukturprojekte
investiert, wie Projekte zu erneuerbarer Energie, die einen
positiven Beitrag zu zumindest einem Sustainable
Development Goal (SDG) leisten, ohne dabei einen
negativen Effekt auf andere Ziele zu haben. Die
Sustainable Investment Strategie ist in der UNIQA Group
Responsible Investment Guideline festgehalten. Die
Sustainable Investments werden regelmäßig vom Risk
Management überwacht. Die Sustainable Investments
unterstützen die Anpassung an den Klimawandel,
insbesondere durch die Förderung von Infrastruktur-
projekten im Bereich erneuerbarer Energien. Sustainable
Investments werden nicht auf Basis ihrer Treibhausgas-
emissionen analysiert, sondern entsprechend ihres
Transformationspotenzials.
GGoovveerrnnaannccee
Die Überprüfung der Implementierung der Group
Responsible Investment Guideline erfolgt mindestens
einmal jährlich durch das Responsible Investment
Steering Committee. Unter dem Vorsitz des Head of Asset
Management setzt sich dieses aus der Leitung des Group
Asset Managements, Vertreter:innen aus dem ESG-Team
des Asset Managements und des Portfolio-Managements
sowie Vertreter:innen aus dem Group ESG Office
zusammen. In jährlichen Berichten wird dieses Gremium
über den Status der ESG-Aktivitäten informiert. In
internen Meetings mit dem Head of Asset Management
wird zudem über aktuelle Entwicklungen und Fortschritte
berichtet. Das ESG-Team des Asset Managements steht in
laufendem Kontakt mit dem Group ESG-Office, das die
übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie koordiniert.
22..33..33 MMaaßßnnaahhmmeenn uunndd MMiitttteell iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt
ddeenn KKlliimmaakkoonnzzeepptteenn ((EE11--33))
Durch gezielte Dekarbonisierung, Engagements und
nachhaltige Investitionen wird die klimafreundliche
Transformation gefördert und die ESG-Performance des
Portfolios gestärkt. Im Folgenden werden die konkreten
Maßnahmen erklärt, mit denen UNIQA im Bereich der
Investments aktiv zur Reduktion von Treibhausgas-
emissionen beiträgt.
DDeekkaarrbboonniissiieerruunngg
Die aktuellen direkten Investitionsvolumina und
finanzierte Treibhausgasemissionen in die folgenden
Kohle-, Erdöl- und Erdgasaktivitäten, die die jeweiligen
Umsatzgrenzen übertreffen, sind in der untenstehenden
Liste zusammengefasst:
2,1 Millionen Euro (2024: 8,1 Millionen Euro) und
10.854 t CO
2
e (2024: 84.446 t CO
2
e) in Unternehmen
mit > fünf Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Kohle-
sektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärme-
erzeugung)
61,8 Millionen Euro (2024: 88,0 Millionen Euro) und
261.027 t CO
2
e (2024: 385.861 t CO
2
e) in Unternehmen
mit > 30
Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdölsektor
(Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeer-
zeugung)
34,1 Millionen Euro (2024: 55,0 Millionen Euro) und
60.210 t CO
2
e (2024: 107.166 t CO
2
e) in Unternehmen
mit > 30
Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdgassektor
(Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeer-
zeugung)
keine Exposition in Unternehmen mit > 30 Prozent
Umsatz aus Exploration für alle fossilen Energieträger
(Kohle, Erdöl, Erdgas)
Aufgrund verbesserter Datenqualitätskontrollen wurde in
den Vorjahreszahlen zum direkten Investitionsvolumen in
Unternehmen mit mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus
Aktivitäten im Erdölsektor (Förderung, Verarbeitung,
Verstromung, Wärmeerzeugung) ein Fehler festgestellt.
Die Vorjahreszahl wurde daher neu berechnet und von
80,4 auf 88,0 Millionen Euro angepasst.
90
Jahresfinanzbericht 2025
treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße
gegen normative Kriterien in den Bereichen Unterneh-
mensführung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt oder
Bestechung und Korruption begehen bzw. keine Vorkeh-
rungen treffen, um auf diese angemessen zu reagieren und
Gegenmaßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact
(UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unter-
nehmen der Organisation for Economic Cooperation and
Development (OECD).
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UNIQA finanziert Unternehmen, die einen Beitrag zur
Treibhausgasemissionsreduktion oder zu Sozialprojekten
leisten. Dabei werden die Nachhaltigkeitsdefinitionen der
Green, Social und Sustainability Bonds gemäß den
Prinzipien der International Capital Market Association
(ICMA) verwendet. Weiters werden Fonds, die gemäß der
EU-Offenlegungsverordnung (SFDR- Sustainable Finance
Disclosure Regulation) als Artikel-9-Fonds eingestuft
werden, in den Kreis der Sustainable Investments aufge-
nommen. Diese verstehen sich als Investitionen mit
Verfolgung eines Nachhaltigkeitsziels nach der Definition
der SFDR. Darüber hinaus wird in Infrastrukturprojekte
investiert, wie Projekte zu erneuerbarer Energie, die einen
positiven Beitrag zu zumindest einem Sustainable
Development Goal (SDG) leisten, ohne dabei einen
negativen Effekt auf andere Ziele zu haben. Die
Sustainable Investment Strategie ist in der UNIQA Group
Responsible Investment Guideline festgehalten. Die
Sustainable Investments werden regelmäßig vom Risk
Management überwacht. Die Sustainable Investments
unterstützen die Anpassung an den Klimawandel,
insbesondere durch die Förderung von Infrastruktur-
projekten im Bereich erneuerbarer Energien. Sustainable
Investments werden nicht auf Basis ihrer Treibhausgas-
emissionen analysiert, sondern entsprechend ihres
Transformationspotenzials.
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Die Überprüfung der Implementierung der Group
Responsible Investment Guideline erfolgt mindestens
einmal jährlich durch das Responsible Investment
Steering Committee. Unter dem Vorsitz des Head of Asset
Management setzt sich dieses aus der Leitung des Group
Asset Managements, Vertreter:innen aus dem ESG-Team
des Asset Managements und des Portfolio-Managements
sowie Vertreter:innen aus dem Group ESG Office
zusammen. In jährlichen Berichten wird dieses Gremium
über den Status der ESG-Aktivitäten informiert. In
internen Meetings mit dem Head of Asset Management
wird zudem über aktuelle Entwicklungen und Fortschritte
berichtet. Das ESG-Team des Asset Managements steht in
laufendem Kontakt mit dem Group ESG-Office, das die
übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie koordiniert.
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Durch gezielte Dekarbonisierung, Engagements und
nachhaltige Investitionen wird die klimafreundliche
Transformation gefördert und die ESG-Performance des
Portfolios gestärkt. Im Folgenden werden die konkreten
Maßnahmen erklärt, mit denen UNIQA im Bereich der
Investments aktiv zur Reduktion von Treibhausgas-
emissionen beiträgt.
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Die aktuellen direkten Investitionsvolumina und
finanzierte Treibhausgasemissionen in die folgenden
Kohle-, Erdöl- und Erdgasaktivitäten, die die jeweiligen
Umsatzgrenzen übertreffen, sind in der untenstehenden
Liste zusammengefasst:
2,1 Millionen Euro (2024: 8,1 Millionen Euro) und
10.854 t CO
2
e (2024: 84.446 t CO
2
e) in Unternehmen
mit > fünf Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Kohle-
sektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärme-
erzeugung)
61,8 Millionen Euro (2024: 88,0 Millionen Euro) und
261.027 t CO
2
e (2024: 385.861 t CO
2
e) in Unternehmen
mit > 30
Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdölsektor
(Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeer-
zeugung)
34,1 Millionen Euro (2024: 55,0 Millionen Euro) und
60.210 t CO
2
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2
e) in Unternehmen
mit > 30
Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdgassektor
(Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeer-
zeugung)
keine Exposition in Unternehmen mit > 30 Prozent
Umsatz aus Exploration für alle fossilen Energieträger
(Kohle, Erdöl, Erdgas)
Aufgrund verbesserter Datenqualitätskontrollen wurde in
den Vorjahreszahlen zum direkten Investitionsvolumen in
Unternehmen mit mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus
Aktivitäten im Erdölsektor (Förderung, Verarbeitung,
Verstromung, Wärmeerzeugung) ein Fehler festgestellt.
Die Vorjahreszahl wurde daher neu berechnet und von
80,4 auf 88,0 Millionen Euro angepasst.
91
Konzernlagebericht
Die Exposition in Unternehmen mit Aktivitäten in Kohle,
Öl oder Gas wird anhand von ISS ESG-Daten ermittelt,
ergänzt durch manuelle Prüfungen auf der Grundlage
relevanter NACE-Codes und der Validierung anhand von
Unternehmensangaben sowie der Global Coal Exit List
und der Global Oil & Gas Exit List von Urgewald.
Der Rückgang der in Kohle-, Erdöl- und Erdgasunter-
nehmen investierten Werte im Vergleich zum Vorjahr ist
in erster Linie auf verkaufte und fällige Positionen zurück-
zuführen. Darüber hinaus wurden 2025 keine neuen
Investitionen in Unternehmen aus dem Bereich fossile
Brennstoffe getätigt.
Carbon Footprint
UNIQA hat im Geschäftsjahr eine neue Kennzahl
eingeführt, um die CO
2
e-Belastung des Investment-
portfolios zu überwachen. Die Kennzahl „Carbon
Footprint“ (CO
2
-Fußabdruck) bewertet die Scope-1- und
Scope-2-Treibhausgasemissionen der Unternehmen, in
die investiert ist, pro investierter Million Euro und ist
ähnlich wie der WACI eine Treibhausgasemissions-
intensitätskennzahl.
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Im Zuge des Engagements werden Dekarbonisierungs-
anstrengungen durch aktiven Dialog mit den Unter-
nehmen gefördert. Ambitionen im Engagement mit
Unternehmen ergänzen die Bemühungen um das Manage-
ment der Auswirkungen auf Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel.
Alle bisher durchgeführten bilateralen Engagement-Fälle
verliefen positiv, sodass keine Notwendigkeit für etwaige
Eskalationsmaßnahmen entsprechend der Engagement-
Strategie aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft
der Unternehmen bestand.
Im Geschäftsjahr wurden gemäß der proaktiven
bilateralen Engagement-Strategie drei Unternehmen
(2024: zwei Unternehmen) kontaktiert, die entsprechend
ihrem Anteil an den finanzierten Treibhausgasemissionen
ausgewählt wurden, um einen ersten Überblick über die
klimarelevanten Ziele, Maßnahmen und Strategien der
Engagement-Partner:innen zu verschaffen. Diese drei
Unternehmen (2024: zwei Unternehmen) repräsentieren
zusammen 52,5 Prozent (2024: 39,3 Prozent) der
finanzierten Treibhausgasemissionen. Die bilateralen
Engagements stellen einen Prozess von mehreren Jahren
dar. Der Schwerpunkt der Engagements liegt darauf, die
Unternehmen, in die investiert wird, zu ermutigen,
sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas-
emissionen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten
zu ergreifen, die mit den Zielen des Übereinkommens von
Paris im Einklang stehen. Dazu gehört auch, die Unter-
nehmen dazu anzuhalten, wissenschaftsbasierte Ziele
(SBTi) festzulegen, sofern dies noch nicht geschehen ist,
als Teil der umfassenden Klimastrategie der UNIQA
Gruppe. Zur Unterstützung dieser Bemühungen fördert
UNIQA auch Verbesserungen in den Bereichen Klima-
governance und Transparenz.
Im Rahmen der Mitgliedschaft bei CA 100+ ist UNIQA seit
2023 als mitwirkendes Engagement-Unternehmen an
einem kollaborativen Engagement-Fall mit einem
Energieproduzenten beteiligt. Das Engagement, dessen
Fokus auf der Förderung von Dekarbonisierungsm-
nahmen des betroffenen Unternehmens liegt, stellt einen
Prozess über mehrere Jahre dar. Aufgrund interner
Umstrukturierungen innerhalb des Zielunternehmens
und Veränderungen bei den leitenden Engagement-
Unternehmen fanden im Geschäftsjahr jedoch keine
Engagement-Aktivitäten statt. Das Engagement wird
voraussichtlich im folgenden Jahr fortgesetzt.
Gemeinsam mit ISS ist UNIQA im Geschäftsjahr neun
normenbasierten Engagements (2024: zehn normen-
basierten Engagements) beigetreten. Darunter befinden
sich ein Fall zu Governanceverstößen (2024: keine), drei
Fälle zu Sozialverstößen (2024: acht Fälle zu Sozial-
verstößen) und fünf Fälle zu umweltbezogenen Verstößen
(2024: zwei Fälle zu umweltbezogenen Verstößen). In
sieben (2024: acht) von neun Fällen (2024: zehn Fällen)
wurden von den betroffenen Unternehmen bereits Maß-
nahmen gesetzt oder Verpflichtungen ausgesprochen, die
zur Wiedergutmachung des Verstoßes beitragen. Zu
anderen zwei Fällen (2024: zwei Fällen) ist ISS in Kontakt
mit den Unternehmen, um weitere Informationen bezüg-
lich etwaiger Maßnahmen oder Verpflichtungen zur
Wiedergutmachung einzuholen.
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SBTi-Ziele:
Zur Erreichung der SBTi-Ziele ist geplant,
Investitionen in SBTi-validierte Unternehmen vorzu-
nehmen und Engagements mit Unternehmen im Portfolio
zu führen, damit sich diese selbst SBTi-Ziele setzen.
Weiters tragen die Fortführung der Fossil-Fuel-Phase-
out-Strategie und die Limitierung von Unternehmen mit
hohen Treibhausgasemissionen zur Erreichung der Ziele
bei.
Portfoliodekarbonisierung: Durch die weitere Ausrichtung
des Portfolios entlang der Verpflichtungen aus den
Mitgliedschaften von UNIQA soll die ESG-Qualität der
Kapitalanlagen kontinuierlich verbessert werden. Die
Dekarbonisierungs- und Engagement-Maßnahmen sollen
im Sinne der SBTi auch in den Folgejahren fortgeführt
werden. Der Hauptfokus der Nachhaltigkeitsanalyse liegt
im Einklang mit der Dekarbonisierungsstrategie auch in
Zukunft auf Treibhausgasemissionen.
Die Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie, die oben
beschrieben wurden. umfassen sowohl direkte als auch
indirekte Investitionen in Unternehmen, die in den
Bereichen Kohle, Erdöl, Erdgas und Nuklearenergie tätig
sind.
GGeeppllaannttee MMaaßßnnaahhmmeenn zzuurr EEnnggaaggeemmeenntt--SSttrraatteeggiiee
Die Engagement-Aktivitäten im Geschäftsjahr haben zu
positiven Ergebnissen geführt: Die Zielunternehmen
haben entweder bereits Treibhausgasemissions-
reduktionsziele festgelegt oder sind dabei, solche Ziele
festzulegen. Darüber hinaus haben diese Unternehmen
Transparenz bei ihren klimabezogenen Offenlegungen
gezeigt. Mit Blick auf die Zukunft werden sich die
Engagement-Bemühungen zunehmend auf die Umsetzung
von Aktionsplänen zur Erreichung dieser Ziele sowie
gegebenenfalls auf die Stärkung der Rahmenbedingungen
für die Klimagovernance konzentrieren.
GGeeppllaannttee MMaaßßnnaahhmmeenn ffüürr SSuussttaaiinnaabbllee IInnvveessttmmeennttss
Das ursprüngliche Ziel, bis 2025 ein Volumen von
2 Milliarden Euro an Sustainable Investments
aufzubauen, wurde erstmals bereits im Jahr 2023 erreicht.
Ein Volumen von 2 Milliarden Euro soll im Jahr 2026
beibehalten werden.
22..33..44 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz
uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--44))
ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeerr
DDeekkaarrbboonniissiieerruunnggssssttrraatteeggiiee
SBTi-Ziele für das Investmentportfolio
Der Fokus der SBTi-Ziele im Zuge der Dekarbonisierungs-
strategie liegt auf der Reduktion der Treibhausgasemis-
sionsintensität, der Förderung von erneuerbaren
Energien und dem Investment in SBTi-validierte
Unternehmen.
UNIQA hat sich Zwischenziele in vier Assetklassen der
Investments gesetzt, die von der SBTi validiert wurden
und dem 1,5°C-Zielpfad entsprechen.
Die SBTi-Zwischenziele betrafen im Basisjahr 2021 einen
Anteil von 23 Prozent der Kapitalanlagen. Dabei handelt
es sich um die laut SBTi-Guidance erforderlichen Aktivi-
täten. Der verbleibende Teil der Kapitalanlagen setzte sich
zu 19 Prozent aus optionalen Aktivitäten und zu
58 Prozent aus Aktivitäten außerhalb des Geltungsbe-
reichs zusammen. Investments, die dem fondsgebundenen
und dem indexgebundenen Lebensversicherungsgeschäft
zugeordnet sind, wurden im Rahmen der Zielsetzung nicht
berücksichtigt, da UNIQA nur begrenzten Einfluss auf die
Auswahl der Investments hat.
SBTi - Klimaziele für das Investmentportfolio
Zieldefinition
Einheit
Basisjahr
(2021)
2024
2025
Zieljahr
(2027)
Zieljahr
(2030)
Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen
SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapitalanlagen
23 %
22,2 %
21,7
%
48 %
-
Projektfinanzierung zur Stromerzeugung
Reduktion der finanzierten Treibhausgasemissionen um 74,2 % pro MWh t COe/MWh
0,224
0,039
0,035
-
0,058
Andere langfristige Unternehmenskredite
SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapitalanlagen
3 %
0,0 %
0,0
%
34 %
-
Unternehmenskredite für stromerzeugende Unternehmen
Bereitstellung von Unternehmenskrediten ausschließlich für erneuerbare
Stromerzeugung bis 2030
Derzeit gibt es Unternehmenskredite ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung.
Das Ziel ist es, auch weiterhin nur Unternehmenskredite für erneuerbare
Stromerzeugung zu finanzieren.
92
Jahresfinanzbericht 2025
Portfoliodekarbonisierung: Durch die weitere Ausrichtung
des Portfolios entlang der Verpflichtungen aus den
Mitgliedschaften von UNIQA soll die ESG-Qualität der
Kapitalanlagen kontinuierlich verbessert werden. Die
Dekarbonisierungs- und Engagement-Maßnahmen sollen
im Sinne der SBTi auch in den Folgejahren fortgeführt
werden. Der Hauptfokus der Nachhaltigkeitsanalyse liegt
im Einklang mit der Dekarbonisierungsstrategie auch in
Zukunft auf Treibhausgasemissionen.
Die Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie, die oben
beschrieben wurden. umfassen sowohl direkte als auch
indirekte Investitionen in Unternehmen, die in den
Bereichen Kohle, Erdöl, Erdgas und Nuklearenergie tätig
sind.
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Die Engagement-Aktivitäten im Geschäftsjahr haben zu
positiven Ergebnissen geführt: Die Zielunternehmen
haben entweder bereits Treibhausgasemissions-
reduktionsziele festgelegt oder sind dabei, solche Ziele
festzulegen. Darüber hinaus haben diese Unternehmen
Transparenz bei ihren klimabezogenen Offenlegungen
gezeigt. Mit Blick auf die Zukunft werden sich die
Engagement-Bemühungen zunehmend auf die Umsetzung
von Aktionsplänen zur Erreichung dieser Ziele sowie
gegebenenfalls auf die Stärkung der Rahmenbedingungen
für die Klimagovernance konzentrieren.
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Das ursprüngliche Ziel, bis 2025 ein Volumen von
2 Milliarden Euro an Sustainable Investments
aufzubauen, wurde erstmals bereits im Jahr 2023 erreicht.
Ein Volumen von 2 Milliarden Euro soll im Jahr 2026
beibehalten werden.
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2
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e
SBTi-Ziele für das Investmentportfolio
Der Fokus der SBTi-Ziele im Zuge der Dekarbonisierungs-
strategie liegt auf der Reduktion der Treibhausgasemis-
sionsintensität, der Förderung von erneuerbaren
Energien und dem Investment in SBTi-validierte
Unternehmen.
UNIQA hat sich Zwischenziele in vier Assetklassen der
Investments gesetzt, die von der SBTi validiert wurden
und dem 1,5°C-Zielpfad entsprechen.
Die SBTi-Zwischenziele betrafen im Basisjahr 2021 einen
Anteil von 23 Prozent der Kapitalanlagen. Dabei handelt
es sich um die laut SBTi-Guidance erforderlichen Aktivi-
täten. Der verbleibende Teil der Kapitalanlagen setzte sich
zu 19 Prozent aus optionalen Aktivitäten und zu
58 Prozent aus Aktivitäten außerhalb des Geltungsbe-
reichs zusammen. Investments, die dem fondsgebundenen
und dem indexgebundenen Lebensversicherungsgeschäft
zugeordnet sind, wurden im Rahmen der Zielsetzung nicht
berücksichtigt, da UNIQA nur begrenzten Einfluss auf die
Auswahl der Investments hat.
SBTi - Klimaziele für das Investmentportfolio
Zieldefinition
Einheit
Basisjahr
(2021)
2024
2025
Zieljahr
(2027)
Zieljahr
(2030)
Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen
SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapitalanlagen
23 %
22,2 %
21,7
%
48 %
-
Projektfinanzierung zur Stromerzeugung
Reduktion der finanzierten Treibhausgasemissionen um 74,2 % pro MWh t COe/MWh
0,224
0,039
0,035
-
0,058
Andere langfristige Unternehmenskredite
SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse % der Kapitalanlagen
3 %
0,0 %
0,0
%
34 %
-
Unternehmenskredite für stromerzeugende Unternehmen
Bereitstellung von Unternehmenskrediten ausschließlich für erneuerbare
Stromerzeugung bis 2030
Derzeit gibt es Unternehmenskredite ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung.
Das Ziel ist es, auch weiterhin nur Unternehmenskredite für erneuerbare
Stromerzeugung zu finanzieren.
93
Konzernlagebericht
Das SBTi-Ziel für börsennotierte Aktien und Unterne-
hmensanleihen misst den Prozentsatz der Investitionen in
Unternehmen mit validierten SBTi-Zielen. Diese
Anlageklasse macht den Großteil des SBTi-Zielsetzungs-
umfangs von UNIQA aus und entspricht etwa 98,6 Prozent
des investierten Volumens. Der Anteil der Unternehmen
mit validierten SBTi-Zielen ist von 23 Prozent im Basis-
jahr auf 21,7 im Geschäftsjahr zurückgegangen. Der Anteil
der Unternehmen, die sich zur Festlegung von SBTi-Zielen
verpflichtet haben, ist jedoch auf 29,2 Prozent gestiegen,
was darauf hindeutet, dass der Anteil der Unternehmen
mit validierten SBTi-Zielen bis 2027 voraussichtlich
50,9 Prozent erreichen wird. Diese Entwicklung deutet
darauf hin, dass UNIQA weiterhin auf dem richtigen Weg
ist, um sein SBTi-Ziel für diese Anlageklasse zu erreichen.
Ein ähnlicher Ansatz wurde bei Unternehmenskrediten
verfolgt, wo der Anteil der Unternehmen mit validierten
SBTi-Zielen von 3 Prozent im Basisjahr auf 0,0 im
Geschäftsjahr zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist in
erster Linie auf die Fälligkeit der Emittenten zurückzu-
führen, die zuvor solche Ziele festgelegt hatten und
inzwischen aus dem Portfolio ausgeschieden sind. Da
diese Anlagenklasse nur 0,01 Prozent des gesamten
Anlageportfolios von UNIQA ausmacht und nur wenige
klimaintensive Unternehmen umfasst, steht sie nicht im
Mittelpunkt der Dekarbonisierungsbemühungen von
UNIQA, und es ist unwahrscheinlich, dass das SBTi-Ziel
für dieses Segment vollständig erreicht wird.
Das Ziel für die Projektfinanzierung im Bereich Stromer-
zeugung umfasst zwei Windprojekte und ein Gasprojekt.
Im Vergleich zum Basisjahr sind die finanzierten Treib-
hausgasemissionen pro erzeugter Megawattstunde um
84,4 Prozent gesunken, was in erster Linie auf eine gerin-
gere Exposition zu dem Gasprojekt im Vergleich zu den
Windprojekten und auf eine geringere Stromerzeugung
aus dem Gasprojekt zurückzuführen ist.
Der Parameter für das SBTi-Ziel der Assetklasse „Projekt-
finanzierung zur Stromerzeugung“ ist die Treibhausgas-
emissionsintensität der Stromerzeugung der finanzierten
Projekte (Tonnen CO
2
-Äquivalent pro produzierte Mega-
wattstunde). Der Emissionsfaktor, der zur Berechnung der
finanzierten Treibhausgasemissionen herangezogen wird,
stammt vom Deutschen Bundesumweltamt (UBA) für
Windprojekte und von IPCC für das Gasprojekt.
Die Daten zur produzierten Energie werden direkt von
den betroffenen Unternehmen bezogen. Die abgedeckten
Vermögenswerte der einzelnen Zielkategorien werden
regelmäßig überprüft. Entsprechend dem SBTi-
Framework werden die Ziele in nf-Jahres-Abständen
erneuert.
Ziele für die Weighted Average Carbon Intensity
Der Fokus der Portfoliodekarbonisierung liegt auf Treib-
hausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen.
Deren Treibhausgasemissionen werden mithilfe der
gewichteten durchschnittlichen Treibhausgasemissions-
intensität (engl. WACIWeighted Average Carbon
Intensity“) berechnet. Mithilfe des WACI wird das
Portfolio entsprechend der Treibhausgasemissions-
effizienz der Unternehmen gesteuert. Sofern der WACI-
Beitrag einer Investition zu einer Überschreitung des
Limits für den Portfolio-WACI führen würde, wäre die
Investition nicht möglich.
Für die Berechnung des WACI werden Direktinvestitionen
in Aktien, besicherte und unbesicherte festverzinsliche
Wertpapiere, Barmittel sowie Derivate berücksichtigt.
Positionen, deren Daten auf Sektordurchschnitten oder
einem PCAF-Datenqualitätsscore von 5 basieren, werden
aufgrund der niedrigen Datenqualität aus der Berechnung
ausgeschlossen. Für das Geschäftsjahr werden 86,0 Pro-
zent des Investitionsvolumens der relevanten Anlage-
klassen durch den WACI abgedeckt.
Die Entwicklung der WACI-Kennzahl wird durch das
Risikomanagement über ein Limitsystem überwacht.
Die derzeitige Zielsetzung der WACI-Kennzahl ergibt sich
aus den Anforderungen der Net Zero Asset Owner
Alliance.
WACI
Angabe in t CO
2
e/Million Euro Umsatz
Basisjahr
(2021)
2024
2025
Zieljahr
(2025)
Zieljahr
(2030)
Scope-1- und Scope-2-
Treibhausgasemissionen 99
44
42
60
40
Für Unternehmen wird diese Kennzahl als Summe der
Scope-1- und der Scope-2-Treibhausgasemissionen pro
Umsatz des Unternehmens, gewichtet nach dem
Investitionsvolumen, berechnet. Eine Aufschlüsselung
nach Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen
erfolgt dabei nicht. Die Daten werden von ISS bezogen und
basieren zum größten Teil auf berichteten Daten der
Unternehmen. Emissionsdaten, die nicht von Unter-
nehmen berichtet werden, werden von ISS geschätzt.
Dabei werden nicht berichtende Unternehmen mit
ähnlichen berichtenden Unternehmen desselben
94
Jahresfinanzbericht 2025
Subsektors verglichen, die in weiterer Folge als Bench-
mark dienen. In einem zweiten Schritt wird eine statisti-
sche Regressionsanalyse auf Basis der Subsektoren durch-
geführt, um verschiedene finanzielle Indikatoren zu be-
stimmen, die als Schätzwerte für die Emissionsdaten
dienen.
Scope-3-Treibhausgasemissionen der Unternehmen
werden zusätzlich gemonitort, jedoch nicht in die Kenn-
zahl miteinbezogen. Derzeit werden Scope-3-Treibhaus-
gasemissionen als nicht uneingeschränkt aussagekräftig
erachtet, da die Daten zum Teil nicht plausibel und voll-
ständig offengelegt werden. Dies wurde auch von der Net
Zero Asset Owner Alliance bestätigt, die Leitlinien für die
Festlegung von Zielen für Scope-1- und Scope-2-Treib-
hausgasemissionen herausgegeben hat, während Scope-3-
Treibhausgasemissionen in erster Linie zu Offenlegungs-
zwecken vorgesehen sind.
Im Geschäftsjahr hat sich die WACI-Kennzahl im Ver-
gleich zum Basisjahr um 57,5 Prozent reduziert. Dies ist
auf verringerte Scope-1- und Scope-2-Treibhausgas-
emissionen sowie auf steigende Umsätze zurückzuführen.
Da sowohl der WACI-Zielpfad als auch die SBTi-Ziele in
regelmäßigen Zeitintervallen erneuert werden müssen,
wird im Prozess der Aktualisierung der Ziele auf etwaige
Weiterentwicklungen in den Methodologien von Net Zero
Asset Owner Alliance und SBTi zurückgegriffen. Ebenso
werden bei der Erneuerung der Ziele etwaige
regulatorische Veränderungen miteinbezogen.
Ziele im Zusammenhang mit dem Carbon Footprint
Im Geschäftsjahr hat sich UNIQA mit dem Carbon
Footprint ein neues Ziel gesetzt, welches auch Teil der
langfristigen Vergütung (LTI) des Vorstands ist. Im Jahr
2030 soll höchstens ein Wert von 52 tCO
2
e pro
investierter Million Euro erreicht werden.
Carbon Footprint
Angabe
in t CO
2
e/Million Euro investiert
Basisjahr
(2021)
2024
2025
Zieljahr
(2030)
Scope-1- und Scope-2-
Treibhausgasemissionen 100
68
46
52
Der Carbon Footprint errechnet sich, indem die Scope-1-
und Scope-2-Treibhausgasemissionen der investierten
Unternehmen durch deren Unternehmenswert (EVIC)
dividiert und anschließend mit dem investierten Volumen
pro Position multipliziert werden. Anschließend werden
die sich daraus ergebenden finanzierten Treibhausgas-
emissionen pro Position über alle Positionen im Scope
summiert und durch das gesamte Investitionsvolumen des
relevanten Scopes dividiert.
Für die Berechnung des Carbon Footprint werden
Direktinvestitionen in börsennotierte Aktien und
Unternehmensanleihen berücksichtigt, die unter die
PCAF-Methodologie zur Berechnung der finanzierten
Treibhausgasemissionen fallen. Positionen, deren Daten
auf Sektordurchschnitten oder einem PCAF-Daten-
qualitätsscore von 5 basieren, werden aufgrund der
niedrigen Datenqualität aus der Berechnung ausge-
schlossen. Für das Geschäftsjahr werden 94,8 Prozent des
Investitionsvolumens der relevanten Anlageklassen durch
den Carbon Footprint abgedeckt. Die Emissionsdaten
stammen wie beim WACI auch von ISS. Zusätzlich werden
auch die Daten zum Unternehmenswert inklusive Cash
(EVIC Enterprice Value including Cash), der für die
Berechnung der Kennzahl verwendet wird, von ISS
herangezogen. Während der WACI die Treibhausgas-
emissionen der Portfoliounternehmen im Verhältnis zu
ihrem Umsatz misst und damit die CO
2
e-Effizienz ihrer
Geschäftstätigkeit angibt, spiegelt der Carbon Footprint
die tatsächliche Exposition von UNIQA zu finanzierten
Treibhausgasemissionen wider, indem er die Treibhaus-
gasemissionen pro investierter Kapitaleinheit im
relevanten Portfolio misst.
Der Carbon Footprint liegt zum Bilanzstichtag bei
46 tCO
2
e pro investierter Million Euro, was einer
Reduktion im Vergleich zum Wert im Basisjahr (100 tCO
2
e
pro investierter Million Euro) von 54,0 Prozent
entspricht. Die Reduktion ist auf geringere Scope-1- und
Scope-2-Treibhausgasemissionen als auch auf höhere
Unternehmenswerte im Jahr 2025 im Vergleich zum
Basisjahr zurückzuführen.
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Derzeit bestehen keine konkreten Zielwerte für die
Engagement-Kennzahlen. Bis zum Jahr 2027 liegt ent-
sprechend der Mitgliedschaft in der Net Zero Asset Owner
Alliance der Fokus der bilateralen Engagements auf jenen
Unternehmen, die zusammen für 65 Prozent der finan-
zierten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen
verantwortlich sind.
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Durch Sustainable Investments finanziert UNIQA
Unternehmen, die einen Beitrag zur Treibhausgasemissi-
onsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Im Rahmen
der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Owner Alliance
95
Konzernlagebericht
hat sich UNIQA ein Zielvolumen von 2 Milliarden Euro an
Sustainable Investments bis zum Jahr 2025 gesetzt. Im
Geschäftsjahr liegt der Wert der Sustainable Investments
bei 2,5 Milliarden Euro (2024: 2,4 Milliarden Euro). Damit
hat UNIQA das Ziel erreicht. Der Anteil an Sustainable
Investments am Gesamtportfolio beläuft sich damit auf
11,1 Prozent (2024: 11,0 Prozent). Das Volumen und die
Zusammensetzung der Sustainable Investments werden in
einem monatlichen Monitoring durch das Risikomanage-
ment geprüft.
Die Sustainable Investments setzen sich zusammen aus:
80,4 Prozent (2024: 78,1 Prozent) Green Bonds
8,4 Prozent (2024: 7,3 Prozent) Social Bonds
5,1 Prozent (2024: 5,0 Prozent) Sustainability Bonds
1,8 Prozent (2024: 5,0 Prozent) Artikel-9-Fonds gemäß
der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
4,4 Prozent (2024: 4,7 Prozent) nachhaltige Infra-
strukturprojekte und Technologien (Windkraftprojekte,
Sozialeinrichtungen)
Das Ziel für 2026 ist ein Volumen von 2 Milliarden Euro
beizubehalten.
2
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1
-
6
)
Die finanzierten Treibhausgasemissionen in der Kategorie
3.15 geben eine Indikation über die Treibhausgas-
emissionen, die durch Investitionen in Unternehmen und
Staaten finanziert werden. Diese Kennzahlen geben die
Möglichkeit, die Auswirkungen des Klimawandels und der
Anpassung an den Klimawandel zu steuern.
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5
)
Die absoluten finanzierten Treibhausgasemissionen von
Unternehmen werden berechnet, indem die Eigentums-
quote an einem Unternehmen mit seinen Scope-1-, Scope-
2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen pro Million Euro
Unternehmenswert (EVIC) multipliziert wird. Die
finanzierten Treibhausgasemissionen umfassen Scope-1-,
Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen der
Unternehmen, in die investiert wird. Die in der dritten
Version des PCAF-Standards im Dezember 2025
eingeführte Methodik zu zweckgebundenen Anlage-
klassen (Use of Proceeds) wird ebenfalls in Zukunft
umgesetzt, vorbehaltlich der Datenqualität und der
Umsetzbarkeit in Systeme. Im Geschäftsjahr wurde
UNIQA Unterzeichner der Partnership for Carbon
Accounting Financials (PCAF). PCAF stellt standard-
isierte Methoden für klimaspezifische Bilanzierung von
Vermögensklassen bereit und bietet durchschnittliche
Emissionsfaktoren auf Sektorebene, die auf Portfolio-
positionen angewendet werden, für die keine Emissions-
daten von ISS vorliegen. Dadurch hat UNIQA eine 100-
prozentige Treibhausgasemissionsabdeckung für ihre
Direktinvestitionen in Anlagenklassen erreicht, für die
eine PCAF-Methodik existiert darunter börsennotierte
Aktien, Unternehmensanleihen, Unternehmenskredite,
Projektfinanzierungen und Staatsanleihen. Für die
Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen
wendet UNIQA die zweite Version des PCAF-Standards an
und beabsichtigt, die neu eingeführten PCAF-Anlage-
klassen, einschließlich subnationaler und verbriefter
Anlageklassen, in zukünftigen Berichtsperioden, sobald
die ESRS die Anwendung der dritten Version des PCAF-
Standards vorsehen, zu berücksichtigen. Im Einklang mit
PCAF unter Verwendung der durchschnittlichen
Emissionsfaktoren wurden die Vorjahreszahlen zu den
absoluten finanzierten Treibhausgasemissionen aus
Investitionen in Unternehmen, zum investierten Volumen
sowie dem PCAF-Datenqualitätsscore neu berechnet und
angepasst. Die Vorjahreszahl der Treibhausgasemissions-
abdeckung wurde daher von 82,3 auf 100 Prozent ange-
passt. Bezogen auf das gesamte von UNIQA verwaltete
Vermögen das auch Anlageklassen ohne anwendbare
PCAF-Methodik umfasst liegt die aktuelle Treibhausgas-
emissionsabdeckung bei 59,5 Prozent (2024 angepasst:
58,6 Prozent). Die Abdeckung für das Vorjahr wurde neu
berechnet und von 52,0 auf 58,6 Prozent angepasst.
Um die Genauigkeit der ESG-Daten zu gewährleisten,
führt UNIQA Plausibilitätsprüfungen von ESG-Indika-
toren durch. Diese Prüfungen werden mit verschiedenen
Methoden durchgeführt, beispielsweise durch Summen-
prüfungen der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhaus-
gasemissionen und durch Überprüfung der Daten der zehn
Unternehmen mit der höchsten Exposition, in die
investiert wird.
Die geprüften Indikatoren werden mit den Werten von ISS
und den von den Unternehmen berichteten Werten ver-
glichen. Bei Abweichungen bewertet UNIQA die Plausibil-
ität der Daten und ändert diese gegebenenfalls direkt oder
kontaktiert ISS, um Abweichungen zu untersuchen, wenn
weitere Klarstellungen erforderlich sind.
Die absoluten finanzierten Treibhausgasemissionen
unterliegen dem konzernweiten Ziel, bis zum Jahr 2050
96
Jahresfinanzbericht 2025
Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Im Geschäftsjahr
betragen die finanzierten Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-
Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unter-
nehmen 3.880.569
Tonnen CO
2
e (2024 angepasst:
4.274.283
Tonnen CO
2
e). Das investierte Volumen
beträgt 6.109,2 Millionen Euro (2024 angepasst:
5.556,8 Millionen Euro). Die finanzierten Treibhausgas-
emissionen aus Investitionen in Unternehmen, sowie das
investierte Volumen wurden für das Vorjahr neu
berechnet und von
4.520.772 auf 4.274.283 Tonnen CO
2
e
sowie von 5.929,3 auf 5.556,8 Millionen Euro angepasst.
Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf einen
leichten Rückgang der absoluten Treibhausgasemissionen
zurückzuführen. Der Hauptgrund der Gesamtreduzierung
ist der Anstieg der Unternehmenswerte (EVIC), der zu
einem Rückgang der finanzierten Treibhausgas-
emissionen führt.
Der Investitionswert und die Abdeckung stiegen aufgrund
höherer Bewertungen der Unternehmen im Portfolio.
Gleichzeitig sind die Treibhausgasemissionen der Unter-
nehmen, in die investiert wurde, zurückgegangen, und die
Exposition in Unternehmen aus dem Bereich fossiler
Brennstoffe wurde weiter reduziert.
Im Vergleich zu den 2024 veröffentlichten finanzierten
Treibhausgasemissionen wurden einzelne Anlageklassen,
die zuvor in die Berechnung einbezogen wurden, aber
nicht unter den PCAF-Standard Version 2 fallen, bei der
Neuberechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen
für 2024 und der Berechnung für 2025 ausgeschlossen.
Sobald UNIQA die neue Version 3 des PCAF-Standards
anwendet, werden die einzelnen Anlageklassen, die unter
diese Version fallen, in die Berechnung einbezogen.
SSccooppee 33,, KKaatteeggoorriiee 1155::
FFiinnaannzziieerrttee TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonneenn ddeerr UUnntteerrnneehhmmeenn
Angaben in t CO
2
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2025
2024
angepasst
2024
veröffentlicht
Scope 1 und Scope 2
284.728
401.025
311.638
Scope 3
3.595.841
3.873.258
4.209.134
Gesamt
3.880.569
4.274.283
4.520.772
In der folgenden Tabelle sind die finanzierten Treibhaus-
gasemissionen (Scope 1 und Scope 2) nach NACE-Codes
(Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft) für das Geschäftsjahr
aufgeschlüsselt. Für das gesamte Portfolio ergibt sich ein
durchschnittlicher gewichteter PCAF-Datenqualitäts-
score von 1,5 (2024 angepasst: 1,8). Der PCAF-Daten-
qualitätsscore wurde für das Vorjahr neu berechnet und
von 1,4 auf 1,8 angepasst. Der PCAF-Datenqualitätsscore
ist ein Bewertungsrahmen, der die Qualität von Daten zur
Messung und Berichterstattung von Treibhausgas-
emissionen in Finanzportfolios beurteilt. Er reicht von
der höchsten Qualitätsstufe 1 bis zur niedrigsten Stufe 5.
Der PCAF-Datenqualitätsscore basiert auf der Verfüg-
barkeit und Genauigkeit der Daten, die zur Berechnung
der Treibhausgasemissionen verwendet werden, wobei
niedrigere Datenqualitätsscores für direkte und über-
prüfbare und höherwertige Datenqualitätsscores für
Schätzungen oder ungenaue Daten vergeben werden. Der
PCAF-Datenqualitätsscore wird von ISS geliefert, nach
dem finanzierten Volumen gewichtet und auf Ebene der
NACE-Codes aggregiert berichtet. Die Veränderung des
PCAF-Datenqualitätsscore im Vergleich zum Vorjahr ist
auf die Verwendung der von PCAF bereitgestellten Durch-
schnittsemissionsfaktoren pro Sektor zurückzuführen.
Aufgrund der Verwendung der Durchschnittsemissions-
faktoren pro Sektor, deckt der PCAF-Datenqualitätsscore
100 Prozent der finanzierten Treibhausgasemissionen von
UNIQA ab.
97
Konzernlagebericht
NNAACCEE--CCooddee
Investiertes Volumen
Angaben in Millionen
Euro
Finanzierte Treibhausgasemissionen
Angaben in t CO
e
PCAF-
Datenqualitätsscore
2025
2024
ange-
passt
2024
veröffent
-
licht
2025
2024
ange
-
passt
2024
veröffent-
licht
2025
2024
ange-
passt
2024
veröffent
-
licht
A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
-
-
-
-
-
-
-
-
-
B
- Bergbau und Gewinnung von
Steinen und Erden
9,8
18,5
11,7
12.450
22.605
13.306
2,4
3,0
1,8
C - Verarbeitendes Gewerbe
492,4
507,3
441,1
85.803
126.693
117.163
1,7
1,7
1,2
D - Energieversorgung
314,6
349,7
187,5
33.954
94.146
34.151
1,8
2,4
1,1
E - Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
F - Baugewerbe
1.462,6
795,4
790,5
129.598
132.998
132.940
1,0
1,0
1,0
G
- Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
24,1
34,6
28,1
759
1.669
1.439
1,8
2,2
1,8
H - Verkehr und Lagerei
193,2
235,3
141,8
14.900
14.606
7.625
2,6
2,6
1,1
I - Gastgewerbe
16,7
15,4
15,4
32
20
20
2,1
2,0
2,0
J - Information und Kommunikation
200,0
205,5
175,4
2.985
2.828
2.659
1,5
1,8
1,2
K
- Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
3.246,1
3.147,5
3.948,7
1.375
1.540
1.528
1,5
1,7
1,1
L
- Grundstücks-
und Wohnungswesen
1)
59,3
131,1
27,3
214
238
99
2,5
4,2
1,5
M - Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
13,7
14,5
14,0
552
614
613
2,2
1,8
1,7
N
- Erbringung von sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen
5,3
3,5
0,5
9
10
6
4,6
4,4
1,0
O
- Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung
47,9
70,7
15,1
1.464
2.299
0
4,4
4,9
2,2
P
- Erziehung und Unterricht
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Q
- Gesundheits- und Sozialwesen
18,5
21,6
5,5
534
663
87
3,8
4,0
1,0
R
- Kunst, Unterhaltung und Erholung
2,6
2,6
-
94
94
-
5,0
5,0
-
S
- Erbringung von sonstigen
Dienstleistungen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
T - Private Haushalte mit
Hauspersonal; Herstellung von Waren
und Erbringung von Dienstleistungen
durch private Haushalter den
Eigenbedarf ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
2,6
3,6
-
4
5
-
5,0
5,0
-
U
- Exterritoriale Organisationen und
Körperschaften
-
-
126,4
-
-
2
-
-
1,2
Aggregiert auf Portfolioebene
6.109,2
5.556,8
5.929,3
284.728
401.025
311.638
1,5
1,8
1,4
1) Diese Position beinhaltet nur Real-Estate-Fonds. Physische Real-Estate-Investitionen sind nicht inkludiert.
AAbbssoolluuttee ffiinnaannzziieerrttee TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonneenn aauuss
SSttaaaattssaannlleeiihheenn ((SSccooppee 33..1155))
Die finanzierten Treibhausgasemissionen aus
Investitionen in Staatsanleihen decken die Scope-1-,
Scope-2- und Scope-3- Treibhausgasemissionen der
Staaten ab. Die Scope-1-Treibhausgasemissionen stellen
dabei Treibhausgasemissionen dar, die aus Produktions-
prozessen innerhalb der Landesgrenzen resultieren.
hrend Scope-2-Treibhausgasemissionen durch den
Import von Energie außerhalb der Landesgrenze
entstehen, stammen Scope-3-Treibhausgasemissionen
von allen anderen nicht-energiebezogenen Importen
außerhalb der Landesgrenze. Die Daten für Scope-1-
Treibhausgasemissionen von Staaten, die diese jährlich
berichten, bezieht ISS im Rahmen der Klimarahmen-
konvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Treib-
hausgasemissionsdaten von Staaten, die diese nicht
jährlich aktualisieren, werden von ISS mithilfe klima-
relevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen
Behörden und internationalen Organisationen geschätzt.
Treibhausgasemissionsdaten für Scope 2 und Scope 3
bezieht ISS aus OECD-Daten, die Treibhausgasemis-
sionen aus dem internationalen Handel beinhalten. 64
Länder haben Emissionsdaten auf dieser Basis berichtet.
137 Länder werden von der OECD in der Kategorie „Rest
of the World zusammengeführt. ISS teilt die Treibhaus-
gasemissionen aus dieser Kategorie auf die einzelnen
Länder mithilfe makroökonomischer Indikatoren auf.
Die Daten decken 100 Prozent (2024: 99,2 Prozent) der
Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Die von UNIQA
finanzierten Treibhausgasemissionen ergeben sich nach
der PCAF-Methodologie aus dem Wert der jeweiligen
Staatsanleihe, dividiert durch das inflationsbereinigte
Bruttoinlandsprodukt, multipliziert mit der Summe der
Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen
des Staats.
Die finanzierten Treibhausgasemissionen aus
Staatsanleihen für das Geschäftsjahr betragen
2.046.441
Tonnen CO
2
e (2024: 1.924.006 Tonnen CO
2
e).
Das investierte Volumen beträgt 7.474,5 Millionen Euro
(2024:7.105,6 Millionen Euro).
Die Steigerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich
zum Vorjahr ist auf höhere Investitionsvolumina in
Staatsanleihen und steigende Scope-3-
Treibhausgasemissionen zurückzuführen, insbesondere
in EU-Ländern.
SSccooppee 33,, KKaatteeggoorriiee 1155::
FFiinnaannzziieerrttee TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonneenn aauuss SSttaaaattssaannlleeiihheenn
Angaben in t CO
2
e
2025
2024
Scope 1
1.203.259
1.229.887
Scope 2
22.157
21.135
Scope 3
821.025
672.983
Gesamt
2.046.441
1.924.006
22..44 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL IIMM FFIIRRMMEENNKKUUNNDDEENNGGEESSCCHHÄÄFFTT
22..44..11 WWeesseennttlliicchhee AAuusswwiirrkkuunnggeenn,, RRiissiikkeenn uunndd
CChhaanncceenn uunndd iihhrr ZZuussaammmmeennssppiieell mmiitt SSttrraatteeggiiee uunndd
GGeesscchhääffttssmmooddeellll ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33))
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Bezug
auf das Firmenkundengeschäft mehrere wesentliche
Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem
Klimawandel identifiziert. Durch das Angebot von
nachhaltigen Produkten und Produktkomponenten sowie
Beratungsleistungen die Kund:innen die Möglichkeit
geben, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klima-
wandels zu reduzieren, ergeben sich sowohl positive Aus-
wirkungen auf die Kund:innen als auch eine finanzielle
Chance für UNIQA. Umgekehrt können das Fehlen von
Steuerungskennzahlen, Strategien, Richtlinien und
Aktionsplänen und das damit verbundene mangelnde
Engagement von UNIQA dazu führen, dass Kund:innen
nicht bereit sind, ihre negativen Auswirkungen im Hin-
blick auf die Anpassung an den Klimawandel und dessen
Vermeidung zu beheben. Der Klimawandel stellt aber auch
für UNIQA selbst ein zentrales physisches Risiko dar, da er
die Häufigkeit und die Intensität von Naturkatastrophen
wie Überschwemmungen, Hagel, Stürmen oder extremen
Temperaturen erhöht. Diese könnten zu Schäden bei den
Kund:innen führen, die in den aktuellen Versicherungs-
prämien noch nicht berücksichtigt sind.
22..44..22 KKoonnzzeeppttee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm
KKlliimmaasscchhuuttzz uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell
((EE11--22))
Die Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit im Versiche-
rungsgeschäft mit Firmenkund:innen sind zentral in der
UNIQA Corporate Business Strategy geregelt. Die
98
Jahresfinanzbericht 2025
A
A
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3
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1
5
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)
)
Die finanzierten Treibhausgasemissionen aus
Investitionen in Staatsanleihen decken die Scope-1-,
Scope-2- und Scope-3- Treibhausgasemissionen der
Staaten ab. Die Scope-1-Treibhausgasemissionen stellen
dabei Treibhausgasemissionen dar, die aus Produktions-
prozessen innerhalb der Landesgrenzen resultieren.
hrend Scope-2-Treibhausgasemissionen durch den
Import von Energie außerhalb der Landesgrenze
entstehen, stammen Scope-3-Treibhausgasemissionen
von allen anderen nicht-energiebezogenen Importen
außerhalb der Landesgrenze. Die Daten für Scope-1-
Treibhausgasemissionen von Staaten, die diese jährlich
berichten, bezieht ISS im Rahmen der Klimarahmen-
konvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Treib-
hausgasemissionsdaten von Staaten, die diese nicht
jährlich aktualisieren, werden von ISS mithilfe klima-
relevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen
Behörden und internationalen Organisationen geschätzt.
Treibhausgasemissionsdaten für Scope 2 und Scope 3
bezieht ISS aus OECD-Daten, die Treibhausgasemis-
sionen aus dem internationalen Handel beinhalten. 64
Länder haben Emissionsdaten auf dieser Basis berichtet.
137 Länder werden von der OECD in der Kategorie „Rest
of the World zusammengeführt. ISS teilt die Treibhaus-
gasemissionen aus dieser Kategorie auf die einzelnen
Länder mithilfe makroökonomischer Indikatoren auf.
Die Daten decken 100 Prozent (2024: 99,2 Prozent) der
Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Die von UNIQA
finanzierten Treibhausgasemissionen ergeben sich nach
der PCAF-Methodologie aus dem Wert der jeweiligen
Staatsanleihe, dividiert durch das inflationsbereinigte
Bruttoinlandsprodukt, multipliziert mit der Summe der
Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen
des Staats.
Die finanzierten Treibhausgasemissionen aus
Staatsanleihen für das Geschäftsjahr betragen
2.046.441
Tonnen CO
2
e (2024: 1.924.006 Tonnen CO
2
e).
Das investierte Volumen beträgt 7.474,5 Millionen Euro
(2024:7.105,6 Millionen Euro).
Die Steigerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich
zum Vorjahr ist auf höhere Investitionsvolumina in
Staatsanleihen und steigende Scope-3-
Treibhausgasemissionen zurückzuführen, insbesondere
in EU-Ländern.
SSccooppee 33,, KKaatteeggoorriiee 1155::
FFiinnaannzziieerrttee TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonneenn aauuss SSttaaaattssaannlleeiihheenn
Angaben in t CO
2
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2025
2024
Scope 1
1.203.259
1.229.887
Scope 2
22.157
21.135
Scope 3
821.025
672.983
Gesamt
2.046.441
1.924.006
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-
-
3
3
)
)
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Bezug
auf das Firmenkundengeschäft mehrere wesentliche
Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem
Klimawandel identifiziert. Durch das Angebot von
nachhaltigen Produkten und Produktkomponenten sowie
Beratungsleistungen die Kund:innen die Möglichkeit
geben, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klima-
wandels zu reduzieren, ergeben sich sowohl positive Aus-
wirkungen auf die Kund:innen als auch eine finanzielle
Chance für UNIQA. Umgekehrt können das Fehlen von
Steuerungskennzahlen, Strategien, Richtlinien und
Aktionsplänen und das damit verbundene mangelnde
Engagement von UNIQA dazu führen, dass Kund:innen
nicht bereit sind, ihre negativen Auswirkungen im Hin-
blick auf die Anpassung an den Klimawandel und dessen
Vermeidung zu beheben. Der Klimawandel stellt aber auch
für UNIQA selbst ein zentrales physisches Risiko dar, da er
die Häufigkeit und die Intensität von Naturkatastrophen
wie Überschwemmungen, Hagel, Stürmen oder extremen
Temperaturen erhöht. Diese könnten zu Schäden bei den
Kund:innen führen, die in den aktuellen Versicherungs-
prämien noch nicht berücksichtigt sind.
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Die Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit im Versiche-
rungsgeschäft mit Firmenkund:innen sind zentral in der
UNIQA Corporate Business Strategy geregelt. Die
99
Konzernlagebericht
Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Chief
Corporate & Affinity Officer.
Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst drei
Hauptkomponenten:
Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kund:innen
gegenüber klimabedingten Risiken
Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios
Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte und
-produktkomponenten
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Diese Komponente beinhaltet eine aktive Rolle von
UNIQA bei der Unterstützung der Kund:innen, um deren
finanzielle Widerstandsfähigkeit zu stärken und die
Auswirkungen der Anpassung an den Klimawandel zu
steuern.
Beratung und Prävention: UNIQA berät Unternehmen,
wie sie ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Risiken,
die durch den Klimawandel entstehen, stärken können.
Dies erfolgt durch die Bereitstellung sogenannter Erste-
Hilfe-Maßnahmen, indem den Versicherungsneh-
mer:innen Beratungsleistungen zur Schadenminderung
bei Unwetterereignissen zur Verfügung gestellt werden.
Zudem werden präventive Maßnahmen zur Verhinderung
der Folgen von Klimarisiken entwickelt und angeboten.
Kompetenzerweiterung und Qualitätsverbesserung: In
diesem Bereich sollen die Kompetenz der Kund:innen im
Umgang mit Klimarisiken erweitert, die Qualität
standardmäßiger Risikoresilienzmaßnahmen verbessert
und umfassende Beratung angeboten werden, um den
wachsenden Bedarf von Unternehmen in Bezug auf neu
entstehende Klimarisiken zu decken.
UNIQA Sustainable Business Solutions: Im Rahmen der
Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt UNIQA Kund:innen
aktiv dabei, sich besser gegen die Folgen des Klima-
wandels zu wappnen. Mit UNIQA Sustainable Business
Solutions werden seit 2024 Services wie Klimarisiko-
analysen angeboten, die eine fundierte Bewertung
individueller Gefährdungspotenziale ermöglicht.
Ergänzend dazu werden für kleine und mittlere Unter-
nehmen Berichte nach dem „EFRAG Voluntary Standard
for SMEs“ erstellt, die eine strukturierte und praxisnahe
Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen. Darüber
hinaus wird bereits an weiteren Services im Bereich
Nachhaltigkeit und Risikomanagement gearbeitet. Diese
Leistungen tragen dazu bei, die Resilienz der Kund:innen
gegenüber klimabedingten Risiken zu erhöhen und deren
nachhaltige Transformation zu fördern.
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Im Jahr 2023 wurden Dekarbonisierungsziele zur
Erreichung von Netto-Null-Emissionen veröffentlicht und
folgende Maßnahmen definiert:
Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
Erste Schritte in Richtung Dekarbonisierung wurden
bereits im Jahr 2019 mit der Verpflichtung eingeleitet,
kein Neugeschäft mit Kund:innen mit Kohleaktivitäten
abzuschließen. Als Mitglied der Green Finance Alliance
(GFA) hat UNIQA einen Zeitplan für den Ausstieg aus dem
Kohle-, Erdöl- und Erdgasgeschäft veröffentlicht. Seither
wird jährlich über die Prämien aus dem fossilen Brenn-
stoffgeschäft und den Dekarbonisierungsstatus der
betroffenen Kund:innen berichtet. Der Ausstieg aus
fossilen Brennstoffen im Versicherungsgeschäft umfasst
folgende Eckpunkte:
Kohle
Seit 2019 keine neuen Versicherungsverträge mit
Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes
mit Aktivitäten im Kohlesektor (Exploration,
Verarbeitung/Produktion, Distribution, Verstromung,
Wärmeerzeugung) erzielen
Seit 2023 kein Neugeschäft mit Unternehmen, die mehr
als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im
Kohlesektor erzielen
Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit
Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus
Aktivitäten im Kohlesektor erzielen
Erdöl
Seit 2024 keine neuen Versicherungsverträge mit
Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes
mit Erdölaktivitäten (Exploration,
Verarbeitung/Produktion, Distribution, Verstromung,
Wärmeerzeugung) erzielen
Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit
Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus
Aktivitäten im Erdölsektor erzielen
Erdgas
Seit 2025 keine neuen Versicherungsverträge mit
Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes
mit Erdgasaktivitäten (Exploration, Produktion,
Verarbeitung, Distribution, Verstromung, Wärme-
erzeugung) erzielen
Bis 2035 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit
Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus
Aktivitäten im Erdölsektor erzielen
Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und der
dadurch stark in Mitleidenschaft gezogenen Energie-
infrastruktur machte UNIQA im Geschäftsjahr
abweichend von dem in der Dekarbonisierungsstrategie
festgelegten Gasausstieg eine vorübergehende
Ausnahme für das Staatsgebiet der Ukraine und bot neue
Versicherungsdeckung für kleine Gaskraftwerke an
Von dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versiche-
rungsgeschäft sind Unternehmen ausgenommen, die sich
öffentlich zur Dekarbonisierung ihres Kerngeschäfts
entsprechend dem Übereinkommen von Paris bekennen.
Nuklearenergie
Nuklearenergierisiken versichert UNIQA weder direkt
noch im Wege der Rückversicherung.
Ausbau des Geschäfts mit erneuerbaren Energien
Um den Anstieg der globalen Temperaturen im Einklang
mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu be-
schränken, ist eine Dekarbonisierung der Energiever-
sorgung von entscheidender Bedeutung. UNIQA
entwickelt vor diesem Hintergrund Versicherungs-
lösungen für erneuerbare Energien, um diesen
wachsenden Sektor unterstützen zu können.
Das Prämienvolumen im Bereich erneuerbare Energien
wächst Jahr für Jahr. Die Prämien für erneuerbare
Energien sind dabei wie folgt definiert:
Prämien von Unternehmen, deren Hauptwirtschafts-
tätigkeit die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen (Solarenergie, Wind, Biomasse,
Wasserkraft, Geothermie) ist
Prämien für versicherte erneuerbare Energieobjekte von
Unternehmen mit anderen Wirtschaftstätigkeiten (z. B.
Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke,
Biomassekraftwerke)
Engagement mit den Unternehmen mit dem höchsten
Treibhausgasemissionsanteil im Portfolio
Eine Portfolioanalyse der versicherungsbedingten Treib-
hausgasemissionen zeigte eine breite Streuung der CO
2
-
Emissionsanteile, die größten Anteile entfielen jedoch auf
große Industrieunternehmen. Deshalb wurde das Ziel
formuliert, die Top-10-Treibhausgasemittent:innen in
jedem Markt einer Detailanalyse zu unterziehen. Seit dem
Jahr 2024 werden deshalb in jedem Land, in dem UNIQA
tätig ist und in dem versicherungsbedingte Treibhausgas-
emissionen berechnet werden, jene zehn Kund:innen, die
am meisten zu den Treibhausgasemissionen des Portfolios
beitragen, auf das Vorhandensein einer Klimastrategie
und von Zielen analysiert, die in Einklang mit den Zielen
des Übereinkommens von Paris stehen. Die Kennzahl
dient als Unterstützung auf dem Weg zum Netto-Null-
Emissionsziel von UNIQA und verbessert den Überblick,
wie mit der konkreten Kundenstruktur in jedem Markt,
insbesondere in den Branchen mit hohen Treibhausgas-
emissionen, auf das Dekarbonisierungsziel für das Port-
folio hingearbeitet werden kann. Beispiele für diese
Branchen sind der Schwerindustriesektor, der Energie-
sektor oder der Transportsektor.
Genaue Definitionen und Zeitpläne sind in der Dekar-
bonisierungserklärung öffentlich zugänglich. Die sinken-
den absoluten Prämien von Unternehmen, die einen
Bezug zu den fossilen Brennstoffen haben, und ihr
sinkender Anteil an den Versicherungsprämien belegen
die Umsetzung der gesetzten Ziele und bestätigen die
stabile Entwicklung in Richtung Dekarbonisierung des
Portfolios.
22..44..22..33 EEnnttwwiicckklluunngg vvoonn NNaacchhhhaallttiiggkkeeiittsspprroodduukktteenn
uunndd --kkoommppoonneenntteenn
UNIQA forciert die Entwicklung von innovativen
Nachhaltigkeitsprodukten und -komponenten, um auf die
wachsenden Marktanforderungen und den steigenden
Bedarf an umweltfreundlichen Lösungen zu reagieren.
Diese Strategie umfasst auch die Erschließung von neuen
Geschäftsfeldern, in deren Rahmen Kund:innen bei der
Reduktion von negativen Auswirkungen im Hinblick auf
die Themen Klimawandelvermeidung, Anpassung an den
Klimawandel sowie Energieverbrauch unterstützt werden.
Über spezifische Lösungen und Produktkomponenten
fördert UNIQA auch eine nachhaltige Wiederherstellung
nach Schadensereignissen. Im Geschäftsjahr wurde
beispielsweise die Produktkomponente „Green
Clause“ angeboten, auf deren Basis im Schadenfall auch
die Mehrkosten zur ökologischen Wiederherstellung
beschädigter Objekte übernommen werden.
100
Jahresfinanzbericht 2025
Verarbeitung, Distribution, Verstromung, Wärme-
erzeugung) erzielen
Bis 2035 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit
Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus
Aktivitäten im Erdölsektor erzielen
Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und der
dadurch stark in Mitleidenschaft gezogenen Energie-
infrastruktur machte UNIQA im Geschäftsjahr
abweichend von dem in der Dekarbonisierungsstrategie
festgelegten Gasausstieg eine vorübergehende
Ausnahme für das Staatsgebiet der Ukraine und bot neue
Versicherungsdeckung für kleine Gaskraftwerke an
Von dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versiche-
rungsgeschäft sind Unternehmen ausgenommen, die sich
öffentlich zur Dekarbonisierung ihres Kerngeschäfts
entsprechend dem Übereinkommen von Paris bekennen.
Nuklearenergie
Nuklearenergierisiken versichert UNIQA weder direkt
noch im Wege der Rückversicherung.
Ausbau des Geschäfts mit erneuerbaren Energien
Um den Anstieg der globalen Temperaturen im Einklang
mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu be-
schränken, ist eine Dekarbonisierung der Energiever-
sorgung von entscheidender Bedeutung. UNIQA
entwickelt vor diesem Hintergrund Versicherungs-
lösungen für erneuerbare Energien, um diesen
wachsenden Sektor unterstützen zu können.
Das Prämienvolumen im Bereich erneuerbare Energien
wächst Jahr für Jahr. Die Prämien für erneuerbare
Energien sind dabei wie folgt definiert:
Prämien von Unternehmen, deren Hauptwirtschafts-
tätigkeit die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen (Solarenergie, Wind, Biomasse,
Wasserkraft, Geothermie) ist
Prämien für versicherte erneuerbare Energieobjekte von
Unternehmen mit anderen Wirtschaftstätigkeiten (z. B.
Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke,
Biomassekraftwerke)
Engagement mit den Unternehmen mit dem höchsten
Treibhausgasemissionsanteil im Portfolio
Eine Portfolioanalyse der versicherungsbedingten Treib-
hausgasemissionen zeigte eine breite Streuung der CO
2
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Emissionsanteile, die größten Anteile entfielen jedoch auf
große Industrieunternehmen. Deshalb wurde das Ziel
formuliert, die Top-10-Treibhausgasemittent:innen in
jedem Markt einer Detailanalyse zu unterziehen. Seit dem
Jahr 2024 werden deshalb in jedem Land, in dem UNIQA
tätig ist und in dem versicherungsbedingte Treibhausgas-
emissionen berechnet werden, jene zehn Kund:innen, die
am meisten zu den Treibhausgasemissionen des Portfolios
beitragen, auf das Vorhandensein einer Klimastrategie
und von Zielen analysiert, die in Einklang mit den Zielen
des Übereinkommens von Paris stehen. Die Kennzahl
dient als Unterstützung auf dem Weg zum Netto-Null-
Emissionsziel von UNIQA und verbessert den Überblick,
wie mit der konkreten Kundenstruktur in jedem Markt,
insbesondere in den Branchen mit hohen Treibhausgas-
emissionen, auf das Dekarbonisierungsziel für das Port-
folio hingearbeitet werden kann. Beispiele für diese
Branchen sind der Schwerindustriesektor, der Energie-
sektor oder der Transportsektor.
Genaue Definitionen und Zeitpläne sind in der Dekar-
bonisierungserklärung öffentlich zugänglich. Die sinken-
den absoluten Prämien von Unternehmen, die einen
Bezug zu den fossilen Brennstoffen haben, und ihr
sinkender Anteil an den Versicherungsprämien belegen
die Umsetzung der gesetzten Ziele und bestätigen die
stabile Entwicklung in Richtung Dekarbonisierung des
Portfolios.
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UNIQA forciert die Entwicklung von innovativen
Nachhaltigkeitsprodukten und -komponenten, um auf die
wachsenden Marktanforderungen und den steigenden
Bedarf an umweltfreundlichen Lösungen zu reagieren.
Diese Strategie umfasst auch die Erschließung von neuen
Geschäftsfeldern, in deren Rahmen Kund:innen bei der
Reduktion von negativen Auswirkungen im Hinblick auf
die Themen Klimawandelvermeidung, Anpassung an den
Klimawandel sowie Energieverbrauch unterstützt werden.
Über spezifische Lösungen und Produktkomponenten
fördert UNIQA auch eine nachhaltige Wiederherstellung
nach Schadensereignissen. Im Geschäftsjahr wurde
beispielsweise die Produktkomponente „Green
Clause“ angeboten, auf deren Basis im Schadenfall auch
die Mehrkosten zur ökologischen Wiederherstellung
beschädigter Objekte übernommen werden.
101
Konzernlagebericht
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(
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3
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)
Ein wesentlicher Schritt im Rahmen der Maßnahmen im
Firmenkundengeschäft im Geschäftsjahr war die Weiter-
entwicklung der 2024 gestarteten Beratungstätigkeit im
Bereich nachhaltiger Geschäftslösungen (UNIQA
Sustainable Business Solutions), die nun durch ein
deutlich erweitertes Spektrum an Expertise geprägt ist.
Zudem wurde die Berechnung der versicherungsbeding-
ten Treibhausgasemissionen sowie der Kennzahlen für
das Geschäft mit Kund:innen, welche im Zusammenhang
mit fossilen Brennstoffen oder erneuerbaren Energien
stehen, auf das gesamte Nichtlebensversicherungsgeschäft
ausgeweitet und für das Vorjahr rückwirkend berechnet
und angepasst. Das Geschäftsjahr markiert darüber hinaus
das erste Zieljahr für die Treibhausgasemissionsreduk-
tionsziele (Basisjahr 2022), wodurch ein Abgleich der
Zielerreichung erfolgen kann. Durch die Implementierung
eines ESG-Standards im Underwriting wurde der Prozess
zur Bewertung von Anfragen im Bereich fossiler
Energieträger standardisiert. Parallel dazu richtet UNIQA
den Fokus weiterhin auf Lösungen und Partnerschaften
zur Versicherung erneuerbarer Energien, die sich durch
stabile Produkte und verlässliche Kooperationen
auszeichnen.
Im Geschäftsjahr stand einerseits die im Privatkunden-
geschäft bereits umgesetzte und für das standardisierte
Firmenkundengeschäft ab dem 1. Jänner 2026 ergänzte
ESG-Guideline im Fokus. Darüber hinaus wurden Work-
shops mit Marktrecherche zum Thema Nachhaltigkeit
angeboten.
Zudem wird ab dem 1. Jänner 2026 in Österreich im
standardisierten Firmenkundengeschäft, analog zum im
Kapitel über das Privatkundengeschäft erwähnten ESG-
Produkt-Check, ebenfalls ein verpflichtender ESG-
Produkt-Check im Produktentwicklungsprozess durch-
geführt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass ESG-
Aspekte in künftigen Produktentwicklungen berück-
sichtigt werden.
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UNIQA verfolgt im Rahmen der Klimastrategie
konsequent das Ziel, das Firmenkundenportfolio im
Einklang mit den Klimazielen des Übereinkommens von
Paris zu dekarbonisieren. Im Rahmen dieser Bemühungen
werden fortlaufend Unternehmen aus den Bereichen
Kohle, Erdöl und Erdgas analysiert. Dabei liegt der Fokus
auf der Bewertung des Engagements dieser Kund:innen in
Bezug auf klimabezogene Ziele und Dekarbonisierungs-
strategien. Aufgrund der geringen Datenverfügbarkeit
wurden Klein- und Mittelbetriebe, die standardisierte
Produkte beziehen, in der Analyse sowie in der
Berechnung der Kennzahlen nicht berücksichtigt.
BBrruuttttoopprräämmiieenn iimm FFiirrmmeennkkuunnddeennggeesscchhääfftt NNiicchhttlleebbeennssvveerrssiicchheerruunngg
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Euro
2025
2024
angepasst
2024
veröffentlicht
Kohle
15,4
16,1
16,5
Rohöl
4,4
5,0
1,7
Erdgas
11,1
12,4
22,4
Anteil der Prämien von Kohleunternehmen an den Schaden
- und Unfallversicherungsprämien 0,3 %
0,3 %
0,4
%
Anteil der Prämien von Rohölunternehmen an den Schaden
- und Unfallversicherungsprämien 0,1 %
0,1 %
0,0
%
Anteil der Prämien von Erdgasunternehmen an den Schaden
- und Unfallversicherungsprämien 0,2 %
0,3 %
0,5
%
Seit dem Jahr 2023 wurden alle im Portfolio verbliebenen
Kund:innen, die einen Bezug zu fossilen Brennstoffen
haben, anhand von öffentlich verfügbaren Daten hinsicht-
lich ihres Engagements für klimabezogene Ziele und
relevanter Klimastrategien überwacht. Die Ergebnisse
dieses ersten Schritts ergaben einen klaren Überblick
darüber, welche Kund:innen möglicherweise Gegenstand
weiterer Analysen sein werden. In diesem Fall würde eine
direkte schriftliche Kontaktaufnahme erfolgen.
Umgekehrt sind jene Unternehmen, die sich
wissenschaftsbasierte Klimaziele gesetzt haben
(Zeithorizont: Jahr 2050, inklusive fünfjähriger Zwischen-
ziele) und die ihr Kerngeschäft im Einklang mit dem
Übereinkommen von Paris dekarbonisieren, von der
Ausstiegsverpflichtung ausgenommen. Jene Kund:innen,
die bereits Klima- bzw. Dekarbonisierungsziele
veröffentlichen, machen nach der Analyse der
veröffentlichten Daten im Geschäftsjahr 8,2 Prozent
(2024 angepasst: 8,4 Prozent, 2024 veröffentlicht:
15,9 Prozent) aus. Bis Ende des Jahres 2026 soll mit jenen
Kund:innen, die einen Bezug zu Kohle und Erdöl haben
und die noch keinen eigenen Dekarbonisierungspfad
definiert haben, zusammengearbeitet werden, um
Bestätigung über ihre Klimapläne zu erhalten. Die Ver-
träge mit jenen Kund:innen, die einen Bezug zu Kohle und
Erdöl haben und die sich nicht zu Plänen zur
Treibhausgasemissionsreduktion im Einklang mit dem
Übereinkommen von Paris verpflichten, werden nicht
verlängert. Für Kund:innen, die einen Bezug mit Erdgas
haben, ist ab dem Jahr 2031 die Anwendung des gleichen
Verfahrens geplant.
SSttaattuuss vvoonn KKoohhllee--//RRoohhööll--//EErrddggaasskkuunndd::iinnnneenn iimm FFiirrmmeennkkuunnddeennggeesscchhääffttssppoorrttffoolliioo
Kund:innen (gesamt)
davon Status A
davon Status B
davon Status C
2025
2024
ange-
passt
2024
veröffent
-
licht
2025
2024
ange-
passt
2024
veröffent-
licht
2025
2024
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2024
veröffent
-
licht
2025
2024
ange
-
passt
2024
veröffent-
licht
Anzahl der Kund:innen
mit Verbindung zu Kohle 157
136
76
21
18
12
42
35
16
94
83
48
Anzahl der Kund:innen
mit Verbindung zu Rohöl
438
443
20
23
20
6
17
20
2
398
403
12
Anzahl der Kund:innen
mit Verbindung zu Erdgas
202
226
137
21
30
19
38
52
32
143
144
86
Die in der Tabelle dargestellten Status sind wie folgt zu
verstehen:
Status A: Das Unternehmen legt Klimaziele im Einklang
mit dem Pariser Klimapfad fest. Informationen in
öffentlichen Quellen verfügbar.
Status B: Kein öffentlicher Dekarbonisierungsplan,
dennoch werden Maßnahmen ergriffen, um eine eigene
Nachhaltigkeitsagenda zu entwickeln.
Status C: Keine relevanten Informationen zur
Klimastrategie verfügbar.
AAnntteeiill ddeerr KKuunndd::iinnnneenn mmiitt NNeettttoo--NNuullll--ZZiieelleenn
Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) möchte
UNIQA sicherstellen, dass sich alle nach der Non-
Financial Reporting Directive (NFRD) beziehungsweise
seit 2024 nach der Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD) berichtspflichtigen versicherten
Unternehmen innerhalb der Europäischen Union bis
2040 für ihr jeweiliges Kerngeschäft Netto-Null-Ziele
gesetzt haben. Die Angaben des Vorjahres basieren
weiterhin auf den NFRD-Kriterien, jene für das
Geschäftsjahr wurden bereits an die Kriterien des
Omnibus-I-Pakets (Richtlinie (EU) 2026/470), welches
die Änderungen der Anforderungen an die Nachhaltig-
keitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen beschreibt, angepasst. Damit wird sicher-
gestellt, dass eine konsistente Basis der Kundendaten für
zukünftige Jahre vorhanden ist. Davon umfasst sind
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Die Angabe
zur Abdeckung der Kund:innen mit SBTi-Zielen wird nicht
mehr berichtet, da dies gemäß aktualisiertem Handbuch
der GFA keine Anforderung mehr darstellt.
AAnntteeiill ddeerr nnaacchh NNFFRRDD//CCSSRRDD bbeerriicchhttssppfflliicchhttiiggeenn
KKuunndd::iinnnneenn mmiitt NNeettttoo--NNuullll--ZZiieelleenn
2025
2024
angepasst
2024
veröffentlicht
Zieljahr
(2040)
Verhältnis zwischen Anzahl der NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten
Unternehmen mit Netto-Null-Zielsetzung für das Kerngeschäft und der Gesamtanzahl
der NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen
68,6
%
55,3
%
48,3 %
100 %
Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttoprämien von NFRD/CSRD-berichtspflichtigen,
versicherten Unternehmen mit Netto-Null-Zielsetzung für das Kerngeschäft und den
Bruttoprämien aller NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen 66,8
%
78,3
%
54,1 %
100 %
EESSGG--RRiissiikkoobbeewweerrttuunngg iimm UUnnddeerrwwrriittiinngg
Um Geschäftsprozesse an neu auftretende Nachhaltig-
keitsrisiken anzupassen, hat UNIQA im Jahr 2023 den
UNIQA Corporate Business ESG Underwriting Standard
geschaffen. Dieser bildet eine Ergänzung zum UNIQA
Corporate Business Standard. Er definiert die kritischen
Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Geschäftsentschei-
dungen und beschreibt, wie bei Kund:innen in Branchen
102
Jahresfinanzbericht 2025
Kund:innen, die einen Bezug zu Kohle und Erdöl haben
und die noch keinen eigenen Dekarbonisierungspfad
definiert haben, zusammengearbeitet werden, um
Bestätigung über ihre Klimapläne zu erhalten. Die Ver-
träge mit jenen Kund:innen, die einen Bezug zu Kohle und
Erdöl haben und die sich nicht zu Plänen zur
Treibhausgasemissionsreduktion im Einklang mit dem
Übereinkommen von Paris verpflichten, werden nicht
verlängert. Für Kund:innen, die einen Bezug mit Erdgas
haben, ist ab dem Jahr 2031 die Anwendung des gleichen
Verfahrens geplant.
SSttaattuuss vvoonn KKoohhllee--//RRoohhööll--//EErrddggaasskkuunndd::iinnnneenn iimm FFiirrmmeennkkuunnddeennggeesscchhääffttssppoorrttffoolliioo
Kund:innen (gesamt)
davon Status A
davon Status B
davon Status C
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2024
ange-
passt
2024
veröffent
-
licht
2025
2024
ange-
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2024
veröffent-
licht
2025
2024
ange-
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2024
veröffent
-
licht
2025
2024
ange
-
passt
2024
veröffent-
licht
Anzahl der Kund:innen
mit Verbindung zu Kohle 157
136
76
21
18
12
42
35
16
94
83
48
Anzahl der Kund:innen
mit Verbindung zu Rohöl
438
443
20
23
20
6
17
20
2
398
403
12
Anzahl der Kund:innen
mit Verbindung zu Erdgas
202
226
137
21
30
19
38
52
32
143
144
86
Die in der Tabelle dargestellten Status sind wie folgt zu
verstehen:
Status A: Das Unternehmen legt Klimaziele im Einklang
mit dem Pariser Klimapfad fest. Informationen in
öffentlichen Quellen verfügbar.
Status B: Kein öffentlicher Dekarbonisierungsplan,
dennoch werden Maßnahmen ergriffen, um eine eigene
Nachhaltigkeitsagenda zu entwickeln.
Status C: Keine relevanten Informationen zur
Klimastrategie verfügbar.
A
A
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Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) möchte
UNIQA sicherstellen, dass sich alle nach der Non-
Financial Reporting Directive (NFRD) beziehungsweise
seit 2024 nach der Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD) berichtspflichtigen versicherten
Unternehmen innerhalb der Europäischen Union bis
2040 für ihr jeweiliges Kerngeschäft Netto-Null-Ziele
gesetzt haben. Die Angaben des Vorjahres basieren
weiterhin auf den NFRD-Kriterien, jene für das
Geschäftsjahr wurden bereits an die Kriterien des
Omnibus-I-Pakets (Richtlinie (EU) 2026/470), welches
die Änderungen der Anforderungen an die Nachhaltig-
keitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen beschreibt, angepasst. Damit wird sicher-
gestellt, dass eine konsistente Basis der Kundendaten für
zukünftige Jahre vorhanden ist. Davon umfasst sind
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Die Angabe
zur Abdeckung der Kund:innen mit SBTi-Zielen wird nicht
mehr berichtet, da dies gemäß aktualisiertem Handbuch
der GFA keine Anforderung mehr darstellt.
AAnntteeiill ddeerr nnaacchh NNFFRRDD//CCSSRRDD bbeerriicchhttssppfflliicchhttiiggeenn
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2025
2024
angepasst
2024
veröffentlicht
Zieljahr
(2040)
Verhältnis zwischen Anzahl der NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten
Unternehmen mit Netto-Null-Zielsetzung für das Kerngeschäft und der Gesamtanzahl
der NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen
68,6 %
55,3
%
48,3 %
100 %
Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttoprämien von NFRD/CSRD-berichtspflichtigen,
versicherten Unternehmen mit Netto-Null-Zielsetzung für das Kerngeschäft und den
Bruttoprämien aller NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen 66,8 %
78,3
%
54,1 %
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Um Geschäftsprozesse an neu auftretende Nachhaltig-
keitsrisiken anzupassen, hat UNIQA im Jahr 2023 den
UNIQA Corporate Business ESG Underwriting Standard
geschaffen. Dieser bildet eine Ergänzung zum UNIQA
Corporate Business Standard. Er definiert die kritischen
Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Geschäftsentschei-
dungen und beschreibt, wie bei Kund:innen in Branchen
103
Konzernlagebericht
mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken vorzugehen ist. Der
Standard deckt auch die geforderte Zusammenarbeit mit
Kund:innen vor und nach einem Schadensfall ab, um ihre
Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken zu erhöhen.
Aufbauend auf diesem Standard wurde im Geschäftsjahr
die ESG-Risikobewertung als fester Bestandteil in das
Underwriting integriert. Die ESG-Risikobewertung erfolgt
anhand zwei Kriterien. Bei fossilen Energieträgern liegt
der Fokus auf der Verpflichtung zum Ausstieg aus dem
fossilen Energiegeschäft. Bei allen anderen Angebotsan-
fragen mit Prämienvolumen, die eine definierte Schwelle
überschreiten, ist vorgesehen, dass eine vertiefte Prüfung
durchgeführt wird. Diese umfasst einerseits ob das Unter-
nehmen über belastbare eigene ESG-Verpflichtungen und
-Prozesse verfügt und andererseits, ob kritische ESG-
bezogene Vorfälle vorliegen. Bei Kund:innen, die einen
Bezug zu fossilen Brennstoffen haben, wird die vertiefte
Prüfung immer durchgeführt.
Zudem wird sichergestellt, dass alle Beteiligten sowohl
Underwriter als auch Makler:innen Zugang zu Schulun-
gen über die ESG-Risikobewertung und deren Abläufe
haben und dass durch einen systematischen Check auf
mögliche Due-Diligence-Verstöße eine konsistente Prü-
fung relevanter Angebotsanfragen gewährleistet werden
kann.
Folgende Nachhaltigkeitsrisiken werden bewertet:
E
- Umweltthemen
S
- Soziale Themen G -
Governance Themen
Klimawandel
Menschenrechte
Korruption und
Geldwäsche
Umweltverschmutzung
Arbeitsrechte
Schlechte
Unternehmensführung
Ressourcennutzung
Arbeitsbedingungen
Schlechte Produkt- und
Servicequalität
Auswirkungen auf
Biodiversität und
Ökosysteme
Lieferkettenrisiken
Rechtskonformität
Abfall &
Kreislaufwirtschaft
Auswirkungen auf lokale
Communities
In der Berichterstattung wird ausgewiesen, wie viele
dieser Anfragen nicht weiterverfolgt wurden, bei wie
vielen Unternehmen eine Aufnahme in die Watchlist
erfolgte und wie viele Anfragen nach erfolgter ESG-
Prüfung regulär weiterbearbeitet wurden. Dies ermöglicht
es auch, die finanziellen Auswirkungen der Übergangs-
risiken zu quantifizieren.
Die Risikobewertung in Bezug auf ESG-Themen erfolgt im
gesamten Nichtlebensversicherungsgeschäft für
Kund:innen, die nicht standardisierte Produktlösungen
erhalten. Für standardisierte Produktlösungen, die kleine
und mittlere Unternehmen abdecken, wird für neue
Angebote ab dem Jahr 2026 in Österreich eine neue
Lösung in Form einer Selbstverpflichtungserklärung
integriert.
In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisse der ESG-
Risikobewertung dargestellt:
EErrggeebbnniissssee ddeerr EESSGG--RRiissiikkoobbeewweerrttuunngg
2025
2024
Anzahl der ESG-Risikoanfragen 5
5
1
1
0
0
1
1
2
200
davon abgelehnt
43
69
davon unter Auflagen fortfahren
128
21
davon fortfahren
339
30
Die Ablehnung erfolgte, bei Anfragen, bei denen es sich
gemäß UNIQA Decarbonization Statement um unzu-
lässige fossile Tätigkeiten, bei denen keine Dekarboni-
sierungspläne vorliegen, handelt. Ebenso erfolgt die
Ablehnung bei systematischen, nachgewiesenen
Verstößen gegen grundlegende ESG-Normen. Eine
Aufnahme in die Watchlist bzw. ein Fortführen unter
Auflagen erfolgt bei schwerwiegenden Vorfällen oder bei
Unternehmen mit Bezug zu fossilen Brennstoffen, die
Dekarbonisierungspläne veröffentlicht haben. Sollte eine
tiefere Analyse des Transitionsstatus der Kund:innen
notwendig sein, startet UNIQA ein Engagement.
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UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
für das Firmenkundengeschäft verpflichtet, als eine der
Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Portfolios eine
Analyse der Top-10-Treibhausgasemittent:innen
durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Top-10-
Treibhausgasemittent:innen zusammen 29,3 Prozent
(2024 angepasst: 29,5 Prozent, 2024 veröffentlicht:
Hälfte) der Gesamttreibhausgasemissionen (Scope 1 und
2) ausmachen. Für die Analyse wurden mehrere
Parameter definiert, darunter die eigene Netto-Null-
Verpflichtung, die SBTi-Verpflichtungen sowie die
Verfügbarkeit fundierter Informationen zur Nachhaltig-
keitsagenda. Die Analyse zeigt, dass sich 45,2 Prozent
(2024 angepasst: 45,5 Prozent, 2024 veröffentlicht:
35,0 Prozent) dieser Unternehmen Netto-Null-Ziele
gesetzt haben, 31,5 Prozent (2024 angepasst: 30,9 Prozent,
2024 veröffentlicht: 44,0 Prozent) der Unternehmen
bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeitsagenda
offenlegen, auch wenn sie sich nicht explizit zu Netto-Null
verpflichtet haben und 23,4 Prozent (2024 angepasst:
23,6 Prozent, 2024 veröffentlicht: 21,0 Prozent) der
Unternehmen keine Informationen zur Nachhaltigkeit
veröffentlichen.
GGeesscchhääfftt mmiitt eerrnneeuueerrbbaarreenn EEnneerrggiieenn
Im Geschäftsjahr konnte im Bereich erneuerbare Ener-
gien ein Prämienvolumen in Höhe von 42,7 Millionen
Euro (2024 angepasst: 37,9 Millionen Euro, 2024
veröffentlicht: 23,3 Millionen Euro) erreicht werden.
UNIQA Firmenkundengeschäft unterstützt kontinuierlich
das Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien
in allen Ländern, in denen UNIQA tätig ist. Beispiele dafür
sind strategische Partnerschaften mit Versicherungsver-
mittlern sowie Photovoltaik- und Windkraftunternehmen.
Außerdem bietet UNIQA spezielle Produkte für Photo-
voltaikkraftwerke sowie für kleine Photovoltaikanlagen.
Zudem konnten weitere Geschäftsmöglichkeiten im
Bereich Energiespeicher erschlossen werden. Darüber
hinaus wird in der Planungsphase von Projekten für
erneuerbare Energien Beratung angeboten, um die Sicher-
heit und Resilienz der Anlagen zu unterstützen. Damit
erfolgt ein weiterer Beitrag zur Förderung nachhaltiger
Energieprojekte und zur Stärkung der Resilienz moderner
Energieinfrastrukturen.
Alle beschriebenen Maßnahmen können im Rahmen der
Geschäftstätigkeit ohne besondere zusätzliche
Aufwendungen umgesetzt werden.
22..44..44 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz
uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--44))
UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
öffentlich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2040 in
Österreich und bis zum Jahr 2050 konzernweit Netto-
Null-Emissionen des Versicherungsportfolios zu
erreichen. Auf dem Weg dorthin wurden Fünf-Jahres-
Zwischenziele für die Reduktion der versicherungs-
bedingten Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. Das
Jahr 2022 dient als Basisjahr.
ZZiieellee ffüürr vveerrssiicchheerruunnggssbbeeddiinnggttee
TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonneenn
((SSccooppee 11 && 22))
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Andere Länder,
in denen
UNIQA tätig ist
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50 %
Im Geschäftsjahr lagen die versicherungsbedingten
Treibhausgasemissionen oberhalb des Zwischenzielpfads.
Ein wesentlicher Treiber ist die derzeit noch eingeschrän-
kte Primärdatenabdeckung. In diesen Fällen erfolgt die
Ermittlung auf Basis der Emissionsfaktoren der ent-
sprechenden Wirtschaftszweige. Die Entwicklung der
Treibhausgasemissionen ist auf die Erhöhung des
Prämienvolumens zurückzuführen. Zudem kann der
gezielte Ausbau von Deckungen für erneuerbare Energien
und klimafreundliche Infrastruktur kurzfristig zu höheren
ausgewiesenen Treibhausgasemissionen führen, da die
aktuell verwendeten sektoralen Intensitäten technologie-
bezogene Unterschiede (zum Beispiel erneuerbar vs.
konventionell) noch nicht durchgängig abbilden.
Gleichzeitig zeigt die Einführung des Omnibus-I-Pakets
(Richtlinie (EU) 2026/470), welches die Änderungen der
Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen umfasst,
dass künftig weniger Unternehmen der CSRD-Berichts-
pflicht unterliegen werden und damit der erwartete
Anstieg an Primärdaten ausbleibt. Vor diesem Hinter-
grund wird die bestehende Zielarchitektur ab 2026
evaluiert, insbesondere mit Blick darauf, Dekarbonisie-
rungsziele verstärkt an Portfolioteile mit belastbaren
Primärdaten zu knüpfen, um Fortschritte an realen
Emissionsreduktionen im Portfolio zu koppeln und
methodenbedingte Effekte zu reduzieren.
Aufgrund des erweiterten Umfangs sowie der im Abschnitt
THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6) beschriebenen
Methodikänderung wurden die versicherungsbedingten
Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 für das Basisjahr
2022 im Geschäftsjahr rückwirkend neuberechnet und für
das österreichische Portfolio von 34.336 auf
29.603 Tonnen CO
2
e und für das internationale von 58.087
auf 87.855 Tonnen CO
2
e geändert. Trotz des erweiterten
Umfanges sind die neu berechneten Treibhausgas-
emissionen im österreichischen Portfolio für das Basisjahr
104
Jahresfinanzbericht 2025
verpflichtet haben und 23,4 Prozent (2024 angepasst:
23,6 Prozent, 2024 veröffentlicht: 21,0 Prozent) der
Unternehmen keine Informationen zur Nachhaltigkeit
veröffentlichen.
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Im Geschäftsjahr konnte im Bereich erneuerbare Ener-
gien ein Prämienvolumen in Höhe von 42,7 Millionen
Euro (2024 angepasst: 37,9 Millionen Euro, 2024
veröffentlicht: 23,3 Millionen Euro) erreicht werden.
UNIQA Firmenkundengeschäft unterstützt kontinuierlich
das Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien
in allen Ländern, in denen UNIQA tätig ist. Beispiele dafür
sind strategische Partnerschaften mit Versicherungsver-
mittlern sowie Photovoltaik- und Windkraftunternehmen.
Außerdem bietet UNIQA spezielle Produkte für Photo-
voltaikkraftwerke sowie für kleine Photovoltaikanlagen.
Zudem konnten weitere Geschäftsmöglichkeiten im
Bereich Energiespeicher erschlossen werden. Darüber
hinaus wird in der Planungsphase von Projekten für
erneuerbare Energien Beratung angeboten, um die Sicher-
heit und Resilienz der Anlagen zu unterstützen. Damit
erfolgt ein weiterer Beitrag zur Förderung nachhaltiger
Energieprojekte und zur Stärkung der Resilienz moderner
Energieinfrastrukturen.
Alle beschriebenen Maßnahmen können im Rahmen der
Geschäftstätigkeit ohne besondere zusätzliche
Aufwendungen umgesetzt werden.
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UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
öffentlich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2040 in
Österreich und bis zum Jahr 2050 konzernweit Netto-
Null-Emissionen des Versicherungsportfolios zu
erreichen. Auf dem Weg dorthin wurden Fünf-Jahres-
Zwischenziele für die Reduktion der versicherungs-
bedingten Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. Das
Jahr 2022 dient als Basisjahr.
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Österreich
Andere Länder,
in denen
UNIQA tätig ist
Basiswert 2022 in tCO
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Im Geschäftsjahr lagen die versicherungsbedingten
Treibhausgasemissionen oberhalb des Zwischenzielpfads.
Ein wesentlicher Treiber ist die derzeit noch eingeschrän-
kte Primärdatenabdeckung. In diesen Fällen erfolgt die
Ermittlung auf Basis der Emissionsfaktoren der ent-
sprechenden Wirtschaftszweige. Die Entwicklung der
Treibhausgasemissionen ist auf die Erhöhung des
Prämienvolumens zurückzuführen. Zudem kann der
gezielte Ausbau von Deckungen für erneuerbare Energien
und klimafreundliche Infrastruktur kurzfristig zu höheren
ausgewiesenen Treibhausgasemissionen führen, da die
aktuell verwendeten sektoralen Intensitäten technologie-
bezogene Unterschiede (zum Beispiel erneuerbar vs.
konventionell) noch nicht durchgängig abbilden.
Gleichzeitig zeigt die Einführung des Omnibus-I-Pakets
(Richtlinie (EU) 2026/470), welches die Änderungen der
Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen umfasst,
dass künftig weniger Unternehmen der CSRD-Berichts-
pflicht unterliegen werden und damit der erwartete
Anstieg an Primärdaten ausbleibt. Vor diesem Hinter-
grund wird die bestehende Zielarchitektur ab 2026
evaluiert, insbesondere mit Blick darauf, Dekarbonisie-
rungsziele verstärkt an Portfolioteile mit belastbaren
Primärdaten zu knüpfen, um Fortschritte an realen
Emissionsreduktionen im Portfolio zu koppeln und
methodenbedingte Effekte zu reduzieren.
Aufgrund des erweiterten Umfangs sowie der im Abschnitt
THG- Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6) beschriebenen
Methodikänderung wurden die versicherungsbedingten
Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 für das Basisjahr
2022 im Geschäftsjahr rückwirkend neuberechnet und für
das österreichische Portfolio von 34.336 auf
29.603 Tonnen CO
2
e und für das internationale von 58.087
auf 87.855 Tonnen CO
2
e geändert. Trotz des erweiterten
Umfanges sind die neu berechneten Treibhausgas-
emissionen im österreichischen Portfolio für das Basisjahr
105
Konzernlagebericht
gesunken. Das ist auf die Verwendung der aktualisierten
Emissionsfaktoren sowie der Änderung in den Primär-
daten bei einzelnen Kund:innen zurückzuführen.
Bei der Festlegung der Dekarbonisierungszwischenziele
wurden folgende Aspekte berücksichtigt:
Lokale Dekarbonisierungsambitionen der aus der Sicht
des Prämienvolumens wichtigsten Länder, in denen
UNIQA tätig ist (Österreich, Polen, Tschechien,
Slowakei, Ungarn, Rumänien, Kroatien, Bulgarien)
Aktuelle Branchenverteilung des Portfolios
Wichtige Dekarbonisierungsinitiativen (z. B. Ausstieg
aus fossilen Brennstoffen, Wachstum des Geschäfts mit
erneuerbaren Energien)
National festgelegte Treibhausgasemissionsreduktions-
pläne der Länder für die vertretenen Industrien
(insbesondere Energie, Schwerindustrie, Transport und
Abfall). Diese Ambitionen sind derzeit allerdings nicht
dahingehend validiert, ob sie mit den Zielen des
Übereinkommens von Paris in Einklang stehen.
Das Ambitionsniveau der Zwischenziele entspricht den
Dekarbonisierungsverpflichtungen der vertretenen
Länder und wird durch die eigene umfassende
Dekarbonisierungsstrategie gestärkt.
Derzeit bestehen bei UNIQA keine spezifischen Ziele im
Zusammenhang mit Prämien aus erneuerbaren Energien
und mit Nachhaltigkeitsprodukten
Entsprechend der Definition im UNIQA Klimatransitions-
plan bedeutet Netto-Null-Emissionen die bestmögliche
Reduktion der Treibhausgasemissionen gemäß
entsprechenden Szenarien beziehungsweise Pfaden (siehe
oben) und der daraus folgenden Neutralisierung aller
Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr.
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)
Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) ist UNIQA
bestrebt, die versicherungsbedingten Treibhausgas-
emissionen zu berichten und Ziele zu setzen, um die
Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 in Österreich
und bis zum Jahr 2050 konzernweit auf Netto-Null zu
reduzieren. Im Jahr 2023 konnte erstmalig mithilfe der
PCAF-Methodik zur Messung versicherungsbedingter
Treibhausgasemissionen die Analyse des österreichischen
Firmenkundengeschäftsportfolios durchgeführt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden die versicherungs-
bedingten Treibhausgasemissionen im Geschäftsjahr für
den gesamten durch den PCAF Standard C geforderten
Umfang berechnet.
Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbedingten
Treibhausgasemissionen des Firmenkundengeschäfts
insgesamt 316.263 Tonnen CO
2
e (2024 angepasst: 301.019
Tonnen CO
2
e, 2024 veröffentlicht: 172.888 Tonnen CO
2
e).
Die Aufteilung auf die jeweiligen Scopes ist in der Tabelle
dargestellt.
VVeerrssiicchheerruunnggssbbeeddiinnggttee
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Österreich
Andere Länder,
in denen UNIQA
tätig ist
2025
2024
angepasst
2024
veröffentlicht
2025
2024
angepasst
2024
veröffentlicht
Scope 1 und Scope 2
35.314
33.933
27.578
113.137
117.921
84.773
Scope 3
37.477
36.700
17.997
130.335
112.464
42.540
Gesamt
72.791
70.634
45.575
243.472
230.385
127.313
Die Berechnungen berücksichtigen die versicherungs-
bedingten Treibhausgasemissionen des Firmenkunden-
geschäfts in den Sparten Sach- und Technikversicherung,
Haftpflichtversicherung, Transportversicherung und Kfz-
Versicherungen. Aufgrund der geringen Datenverfügbar-
keit wurden Klein- und Mittelbetriebe, die standardisierte
Produkte beziehen, in der Berechnung nicht berück-
sichtigt.
Die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen
wurden gemäß dem PCAF-Standard Teil C für die
Versicherungsbranche berechnet:
Option 1a: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamt-
treibhausgasemissionen des versicherten Unterneh-
mens, basierend auf verifizierten Treibhausgas-
emissionen (Scope󰆀2, marktbasiert). Diese Methode
entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von 1.
Option 1b: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamt-
treibhausgasemissionen des versicherten Unterneh-
mens, wobei Scope󰆀1 nicht verifiziert berücksichtigt wird
sowie Scope󰆀2 sowohl marktbasiert als auch standort-
basiert (teils unbestätigt, teils verifiziert). Diese Metho-
de entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von󰆀2.
Die Treibhausgasemissionsdaten stammen aus den jähr-
lichen nichtfinanziellen Berichten der jeweiligen Unter-
nehmen. Dabei besteht stets eine zeitliche Verzögerung,
da die Berechnung der versicherungsbedingten Treib-
hausgasemissionen im Jänner eines jeden Jahres auf den
Treibhausgasemissionsdaten des Vorjahres basiert. Für
die Berechnung des Portfolios im Geschäftsjahr wurden
die Treibhausgasemissionsdaten der Kund:innen aus dem
Jahr 2024 verwendet.
Die Umsatzdaten der Unternehmen werden aus öffentlich
zugänglichen Datenquellen entnommen. Abhängig von
der jeweiligen Branche handelt es sich dabei um Angaben
zu Umsatz, Erlösen oder zum operativen Ergebnis.
Für jene Firmenkund:innen, für die ausschließlich
Primärdaten zu den Treibhausgasemissionen der
Muttergesellschaft verfügbar sind, wurde die Option󰆀3a
des PCAF-Standards angewendet:
Option 3a: Versicherungsprämie/Umsatz × Gesamt-
treibhausgasemissionen der Muttergesellschaft. Diese
Berechnung entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore
von 4.
Für jene Firmenkund:innen, die ihre Treibhausgas-
emissionen nicht berichten, wurde die Option 3b des
PCAF-Standards genutzt:
Option 3b: Versicherungsprämie × Treibhausgas-
emissionsintensität des Umsatzes (basierend auf dem
NACE-Code). Diese Berechnung entspricht dem PCAF-
Datenqualitätsscore von 5.
Als Treibhausgasemissionsfaktoren werden die durch-
schnittlichen Treibhausgasemissionsintensitäten des
Umsatzes (Scope 1, 2 und 3) des jeweiligen Sektors
(NACE-Code) von Swiss Re (Tonnen CO
2
e pro Million
Euro Umsatz) verwendet.
Im Geschäftsjahr wurde die Berechnung der versiche-
rungsbedingten Treibhausgasemissionen auf Basis des
Datenanbieters (Swiss󰆀Re) aktualisierten Emissions-
faktoren neu ausgerichtet. Swiss󰆀Re hat 2025 sowohl die
Datenbasis als auch die Methodik überarbeitet, wodurch
sich die Intensitätswerte zahlreicher Sektoren verändert
haben. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurden
die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen für
das Basisjahr 2022 sowie das Geschäftsjahr 2024 rückwir-
kend mit den neuen Faktoren berechnet und angepasst.
Die Berechnung der versicherungsbedingten Treibhaus-
gasemissionen für das Geschäftsjahr wird ebenfalls auf
Basis dieser aktualisierten Methodik ausgewiesen.
Gemäß dem PCAF-Standard Teil C sind All-Risk-Produkte
für Bauwesen und Montage sowie Tätigkeiten der öffent-
lichen Verwaltung (von UNIQA als NACE 84 definiert) von
der Berechnung der versicherungsbedingten Treibhaus-
gasemissionen ausgenommen.
Der PCAF-Datenqualitätsscore des gesamten Portfolios
(Scope 1, 2) im Firmenkundengeschäft beträgt 4,8 (2024
angepasst: 4,8, 2024 veröffentlicht: 4,7).
22..55 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL IIMM PPRRIIVVAATTKKUUNNDDEENNGGEESSCCHHÄÄFFTT
22..55..11 WWeesseennttlliicchhee AAuusswwiirrkkuunnggeenn,, RRiissiikkeenn uunndd
CChhaanncceenn uunndd iihhrr ZZuussaammmmeennssppiieell mmiitt SSttrraatteeggiiee uunndd
GGeesscchhääffttssmmooddeellll ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33))
UNIQA hat für den Bereich des Privatkundengeschäfts
wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
identifiziert. Nachhaltige Elemente in Produkten des
Privatkundengeschäfts können die Kund:innen bei der
Anpassung an den Klimawandel unterstützen und gleich-
zeitig ihr Risiko hinsichtlich klimabedingter Auswirkun-
gen reduzieren. UNIQA kann durch entsprechende Pro-
dukte Anreize zur Dekarbonisierung und zur Erhöhung
der Energieeffizienz der Kund:innen setzen. Mittel- bis
langfristig stellt die Zunahme von Naturkatastrophen-
ereignissen ein wesentliches physisches Risiko für UNIQA
dar. Diese Entwicklung führt unter anderem zu erhebli-
106
Jahresfinanzbericht 2025
Die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen
wurden gemäß dem PCAF-Standard Teil C für die
Versicherungsbranche berechnet:
Option 1a: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamt-
treibhausgasemissionen des versicherten Unterneh-
mens, basierend auf verifizierten Treibhausgas-
emissionen (Scope󰆀2, marktbasiert). Diese Methode
entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von 1.
Option 1b: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamt-
treibhausgasemissionen des versicherten Unterneh-
mens, wobei Scope󰆀1 nicht verifiziert berücksichtigt wird
sowie Scope󰆀2 sowohl marktbasiert als auch standort-
basiert (teils unbestätigt, teils verifiziert). Diese Metho-
de entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von󰆀2.
Die Treibhausgasemissionsdaten stammen aus den jähr-
lichen nichtfinanziellen Berichten der jeweiligen Unter-
nehmen. Dabei besteht stets eine zeitliche Verzögerung,
da die Berechnung der versicherungsbedingten Treib-
hausgasemissionen im Jänner eines jeden Jahres auf den
Treibhausgasemissionsdaten des Vorjahres basiert. Für
die Berechnung des Portfolios im Geschäftsjahr wurden
die Treibhausgasemissionsdaten der Kund:innen aus dem
Jahr 2024 verwendet.
Die Umsatzdaten der Unternehmen werden aus öffentlich
zugänglichen Datenquellen entnommen. Abhängig von
der jeweiligen Branche handelt es sich dabei um Angaben
zu Umsatz, Erlösen oder zum operativen Ergebnis.
Für jene Firmenkund:innen, für die ausschließlich
Primärdaten zu den Treibhausgasemissionen der
Muttergesellschaft verfügbar sind, wurde die Option󰆀3a
des PCAF-Standards angewendet:
Option 3a: Versicherungsprämie/Umsatz × Gesamt-
treibhausgasemissionen der Muttergesellschaft. Diese
Berechnung entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore
von 4.
Für jene Firmenkund:innen, die ihre Treibhausgas-
emissionen nicht berichten, wurde die Option 3b des
PCAF-Standards genutzt:
Option 3b: Versicherungsprämie × Treibhausgas-
emissionsintensität des Umsatzes (basierend auf dem
NACE-Code). Diese Berechnung entspricht dem PCAF-
Datenqualitätsscore von 5.
Als Treibhausgasemissionsfaktoren werden die durch-
schnittlichen Treibhausgasemissionsintensitäten des
Umsatzes (Scope 1, 2 und 3) des jeweiligen Sektors
(NACE-Code) von Swiss Re (Tonnen CO
2
e pro Million
Euro Umsatz) verwendet.
Im Geschäftsjahr wurde die Berechnung der versiche-
rungsbedingten Treibhausgasemissionen auf Basis des
Datenanbieters (Swiss󰆀Re) aktualisierten Emissions-
faktoren neu ausgerichtet. Swiss󰆀Re hat 2025 sowohl die
Datenbasis als auch die Methodik überarbeitet, wodurch
sich die Intensitätswerte zahlreicher Sektoren verändert
haben. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurden
die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen für
das Basisjahr 2022 sowie das Geschäftsjahr 2024 rückwir-
kend mit den neuen Faktoren berechnet und angepasst.
Die Berechnung der versicherungsbedingten Treibhaus-
gasemissionen für das Geschäftsjahr wird ebenfalls auf
Basis dieser aktualisierten Methodik ausgewiesen.
Gemäß dem PCAF-Standard Teil C sind All-Risk-Produkte
für Bauwesen und Montage sowie Tätigkeiten der öffent-
lichen Verwaltung (von UNIQA als NACE 84 definiert) von
der Berechnung der versicherungsbedingten Treibhaus-
gasemissionen ausgenommen.
Der PCAF-Datenqualitätsscore des gesamten Portfolios
(Scope 1, 2) im Firmenkundengeschäft beträgt 4,8 (2024
angepasst: 4,8, 2024 veröffentlicht: 4,7).
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UNIQA hat für den Bereich des Privatkundengeschäfts
wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
identifiziert. Nachhaltige Elemente in Produkten des
Privatkundengeschäfts können die Kund:innen bei der
Anpassung an den Klimawandel unterstützen und gleich-
zeitig ihr Risiko hinsichtlich klimabedingter Auswirkun-
gen reduzieren. UNIQA kann durch entsprechende Pro-
dukte Anreize zur Dekarbonisierung und zur Erhöhung
der Energieeffizienz der Kund:innen setzen. Mittel- bis
langfristig stellt die Zunahme von Naturkatastrophen-
ereignissen ein wesentliches physisches Risiko für UNIQA
dar. Diese Entwicklung führt unter anderem zu erhebli-
107
Konzernlagebericht
chen Versicherungsansprüchen in den Sparten Landwirt-
schaft, Kfz und Haushalt.
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Ziel der strategischen Ambitionen im Privatkunden-
geschäft in Österreich ist es, die Kund:innen bei der
Reduktion von Treibhausgasemissionen zu unterstützen,
deswegen ist seit 2024 die ESG-Retail-Strategie in
Österreich implementiert. Der Anwendungsbereich dieser
Strategie konzentriert sich auf den Produktentwicklungs-
prozess in den Sparten Sachversicherung, Haftpflicht,
Unfall und Kfz. Gezielte Schulungen und Informations-
kampagnen fördern das Nachhaltigkeitsbewusstsein der
Mitarbeitenden und tragen dazu bei, dieses in die Kunden-
beratung zu integrieren. Im Umweltbereich bezieht sie
sich auf Anpassungen an den Klimawandel und
Klimaschutz.
Im Geschäftsjahr wurden die strategischen Pfeiler der
ESG-Retail-Strategie konsequent weitergeführt. Dabei lag
besonderes Augenmerk darauf, die bestehenden Maßnah-
men zur Umsetzung der ESG-Retail-Strategie weiter zu
konkretisieren und umzusetzen. Durch die enge Verzah-
nung von Nachhaltigkeitsaspekten mit den operativen
Abläufen wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsziele
nicht nur auf konzeptioneller Ebene bestehen bleiben,
sondern aktiv im Arbeitsalltag gelebt und kontinuierlich
weiterentwickelt werden. So wurde beispielweise die
Integration von ESG-Kriterien im Produktentwicklungs-
prozess weiter gestärkt sowie die Sensibilisierung und
Qualifizierung der Mitarbeitenden intensiviert.
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Für das internationale Privatkundengeschäft wurde im
Geschäftsjahr eine neue Strategie entwickelt. Die ESG
Customer Strategie orientiert sich inhaltlich an der
österreichischen ESG-Retail-Strategie und priorisiert die
Bereiche nachhaltige und innovative Produktentwicklung
sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden in diesem
Bereich. Der Anwendungsbereich umfasst die UNIQA
Versicherungsgesellschaften außerhalb Österreichs.
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UNIQA hat sich mit einer konzernweiten Product
Development Process Policy das Ziel gesetzt, Produkte
und Dienstleistungen im Sinn der Nachhaltigkeit zu
entwickeln und einen ökologisch und sozial nachhaltigen
Ansatz in der Wertschöpfung zu verfolgen. Die Integration
von Nachhaltigkeitsaspekten in die Produktentwicklung
steht dabei in Einklang mit der konzernweiten Nach-
haltigkeitsstrategie. Im Produktentwicklungsprozess wird
für jedes Produkt ein Zielmarkt unter Berücksichtigung
der Merkmale, des Risikoprofils, der Komplexität und der
Eigenschaften des jeweiligen Produkts definiert. Bei der
Produktprüfung wird bewertet, ob das Produkt die
definierten Bedürfnisse, Ziele und Eigenschaften des
Zielmarkts, einschließlich der Nachhaltigkeitsziele,
erfüllt. UNIQA führt nach der Markteinführung eine
kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Über-
prüfungen des Produkts durch, um notwendige Verbes-
serungen zu ermitteln und sicherzustellen, dass das
Produkt weiterhin den Bedürfnissen, Eigenschaften und
(Nachhaltigkeits-)Zielen des identifizierten Zielmarkts
entspricht. Dabei werden auch die Präferenzen der
Kund:innen hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien, die auf
Trend- und Marktforschungen basieren, in die Produkt-
entwicklung berücksichtigt.
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In Österreich wird zusätzlich ein umfassender und
verpflichtender ESG-Check als Teil des Produktentwick-
lungsprozesses durchgeführt. Diese Prüfung basiert auf
einer Guideline für Nachhaltigkeit im Produktentwick-
lungsprozess, die als strukturiertes Instrument zur
internen Bewertung der Nachhaltigkeit eines Produkts
dient. Sie definiert wesentliche Umweltmerkmale,
darunter die Anpassung an den Klimawandel oder die
Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-
emissionen sowie Sozialmerkmale. Eine wesentliche
Leitlinie dabei sind die Sustainable Development Goals
(SDG) der Vereinten Nationen. Um die Relevanz und die
Aktualität der Bewertungskriterien zu gewährleisten, wird
die Guideline jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
hrend der Bewertungsprozess von einem funktions-
übergreifenden Team durchgeführt wird, liegt die
operative Verantwortung dafür bei den jeweiligen
Produktmanager:innen.
Dieser ESG-Check wird ab 2026 auch in den UNIQA
Versicherungsgesellschaften außerhalb Österreichs
möglich sein, wobei dieser vorerst als freiwillige
Implementierungsmöglichkeit zur Verfügung stehen wird.
Die Implementierung und Verantwortlichkeiten sind
aufgrund der Vielfalt des Privatkundengeschäfts in den
einzelnen Ländern in der jeweiligen lokalen Governance
festgelegt.
108
Jahresfinanzbericht 2025
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Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen
liegt in Österreich beim Head of Performance
Management und für die Versicherungsgesellschaften
außerhalb Österreichs beim Head of Business
Development International. Gemeinsam mit den für die
Ressorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt
International verantwortlichen Vorstandsmitgliedern
sorgen sie dafür, dass die Prozesse mit allen dafür
notwenigen Schritten umgesetzt werden.
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Ein weiterer für die ESG-Produktbewertung wesentlicher
Faktor, besteht darin, die Produktmanager:innen dafür zu
sensibilisieren, das Thema Nachhaltigkeit in die
Konzeption neuer und die Überarbeitung bestehender
Versicherungsprodukte zu integrieren. Produkt-
manager:innen werden regelmäßig im Rahmen eines
eigenen Weiterbildungskonzepts geschult. Im Geschäfts-
jahr umfassten die Inhalte unter anderem die ESG-
Guideline in Bezug auf Produktentwicklung, praxisnahe
Umsetzungsbeispiele sowie Workshops zur Markt-
recherche im Bereich Nachhaltigkeit. Durch das umfang-
reiche Weiterbildungsangebot soll sichergestellt werden,
dass die relevanten Inhalte kontinuierlich und zielgrup-
pengerecht vermittelt werden.
Neben der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
in der Produktwelt wird großer Wert auf die Integration
des Themas in den Beratungsprozess gelegt. Um
Berater:innen bei der Entwicklung ihrer Nachhaltig-
keitskompetenz zu unterstützen, wurde in Österreich
bereits im Jahr 2024 eine umfassende Schulungsstrategie
erarbeitet, die neu entwickelte Seminare, Workshops und
E-Learnings sowie die Integration des Themas Nach-
haltigkeit in bestehende Schulungskonzepte umfasst.
International wird seit 2025 ebenfalls darauf geachtet, die
Qualifikation der Berater:innen durch Workshops,
Schulungen, Kurse, Ausbildungen, E-Learnings und
ähnliche Formate sicherzustellen.
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Um die Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie und
der Group Product Development Process Policy zu errei-
chen und identifizierte Dekarbonisierungsmaßnahmen zu
setzen, konnte UNIQA im Privatkundengeschäft auch im
Geschäftsjahr zahlreiche Initiativen umsetzen und Nach-
haltigkeitsaspekte weiter in Produkte und Beratung inte-
grieren. Eine Abschätzung der erzielten und erwarteten
Treibhausgaseinsparungen im Zusammenhang mit den
ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen ist derzeit nicht
möglich.
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In Österreich wurden durch Produktneuerungen und
-überarbeitungen neue ESG-Komponenten auf den Markt
gebracht. In der Sachversicherung bietet der Baustein
„Erneuerbare Energietechnik“ die Möglichkeit, Energie-
erzeugungs- und -verwertungsanlagen wie Solartechnik
und Wärmepumpen unabhängig von anderen Deckungen
abzusichern. Im Bereich Mobilität wurde der Tarif für
Kraftfahrzeuge weitergeführt, der unter anderem
spezielle Leistungen für Elektrofahrzeuge und deren
Batterien sowie ein CO
2
-Pricing-Modell enthält. Dieses
Modell bietet Preisreduktionen für verbrauchsarme
Fahrzeuge.
Im Geschäftsjahr lag ein besonderer Fokus darauf,
Klimarisiken noch gezielter in den Versicherungs-
produkten abzubilden und innovative Lösungen zur
Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Ein
wesentliches Ergebnis dieser Weiterentwicklung ist die
sogenannte Hitzestressklausel, die erstmals in der
Unfallversicherung umgesetzt wurde. Damit trägt UNIQA
den wachsenden Herausforderungen durch klimabedingte
Veränderungen Rechnung und schafft die Grundlagen
dafür, dass die Kund:innen künftig noch umfassender
gegen klimabedingte Risiken abgesichert sind.
Parallel dazu wurde die Marktpositionierung von ESG-
Produktmerkmale weiterentwickelt. Im Rahmen gezielter
Testkampagnen wurden verschiedene Ansätze erprobt,
um herauszufinden, wie nachhaltigkeitsbezogene
Produktmerkmale von Kund:innen wahrgenommen
werden und welche Kommunikationsstrategien besonders
wirksam sind. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen
direkt in die Weiterentwicklung der Produkt- und
Marketingstrategien ein und tragen dazu bei, ESG-
Aspekte noch stärker im Markt zu verankern.
Ein weiterer Schwerpunkt bestand darin, Mitarbeitende
für das Thema Nachhaltigkeit sowie die damit einher-
gehenden regulatorischen Anforderungen zu qualifizieren
und zu sensibilisieren. Im Geschäftsjahr wurde ein ziel-
gruppenbasiertes, verpflichtendes E-Learning für den
Mitarbeitenden im Vertrieb durchgeführt und durch ein
Monitoring begleitet. Damit wird sichergestellt, dass die
109
Konzernlagebericht
Mitarbeitenden über die aktuellen regulatorischen Vor-
gaben informiert sind und Nachhaltigkeitsthemen in der
Beratung aktiv berücksichtigen können. Ergänzend dazu
wurden im Rahmen der freiwilligen Weiterbildung
zahlreiche Webinare und Seminare für unterschiedliche
Zielgruppen angeboten.
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Auch die Versicherungsgesellschaften außerhalb Öster-
reichs setzen weiterhin auf Nachhaltigkeitsaspekte in
ihren Produkten. So wird zum Beispiel ein CO
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-Pricing-
Modell im Kfz-Bereich, das Vergünstigungen für einen
geringeren CO
2
-Ausstoß bietet, bereits seit 2023 in
Tschechien und der Slowakei und seit 2024 in Kroatien
angeboten.
In einigen Ländern lag der Fokus auf Schulungsmaß-
nahmen, um die Kompetenzen der Mitarbeitende zu
gewährleisten. So wurden beispielweise in Tschechien, der
Slowakei, Polen und Ungarn gezielte Schulungskonzepte
entwickelt, um das Nachhaltigkeitsbewusstsein der
Mitarbeitenden zu verstärken.
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Quantitative Zielsetzungen für die strategischen Schwer-
punkte im Bereich Privatkundengeschäft, die mit den
Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen,
sowie entsprechende Aktionspläne, befinden sich aktuell
noch in Arbeit und werden innerhalb der nächsten zwei
Jahre veröffentlicht. Bis dahin wird der Fokus auf der
Integration von ESG-Kriterien in die Produktentwicklung
sowie in eine angepasste und angemessene Kunden-
beratung liegen. Es gibt keine verbindliche Vorgabe zur
Messung der Wirksamkeit der ESG-Kriterien in der
Produktentwicklung. Durch die ESG-Guideline
beziehungsweise den damit verbundenen ESG-Check im
Produktentwicklungsprozess wird lediglich die einheit-
liche interne Bewertung von ESG-Features sowie deren
Transparenz sichergestellt.
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Im Bereich Privatkundengeschäft quantifiziert UNIQA
versicherungsbedingte Scope-3-Treibhausgasemissionen
aus dem Motorportfolio von Privatpersonen auf Basis
eines Berechnungsmodells sowie Schätzungen gemäß dem
PCAF-Standard. Ergebnis der Berechnung sind die Treib-
hausgasemissionen, die den versicherten Fahrzeugen
zugeordnet werden. Dabei werden die Treibhausgas-
emissionen eines Fahrzeugs anteilig dem Versicherungs-
unternehmen zugerechnet. Die daraus resultierenden
Ergebnisse ermöglichen es, die Auswirkungen der von
UNIQA versicherten Fahrzeuge auf das Klima darzu-
stellen.
Für die Berechnung wird die jährlich zurückgelegte
Distanz des jeweiligen Fahrzeugs herangezogen und mit
einem länderspezifischen Attributionsfaktor multipli-
ziert. Dieser Zurechnungsfaktor für die anteilige Zurech-
nung von versicherungsbedingten Treibhausgasemis-
sionen für das UNIQA Motorportfolio wird aus einem
Zusatzdokument von PCAF entnommen. Die dort aufge-
führten Länder werden mit den vorgegebenen Faktoren
berücksichtigt. Der Anteil der versicherten Treibhausgas-
emissionen in Österreich bleibtwie im Vorjahr
unverändert bei 7,71 Prozent. Für nicht gelistete Länder
wird ein länderspezifischer Durchschnittswert von
4,48 Prozent herangezogen, der ebenfalls dem Vorjahres-
wert entspricht.
Da für die durchschnittlich gefahrenen Distanzen einiger
Länder keine adäquaten lokalen Datenbanken verfügbar
sind, verwendet UNIQA als Quelle die Werte des
deutschen Kraftfahrt-Bundesamts. Bei der Berechnung
der Emissionswerte von Fahrzeugen mit Verbrennungs-
und Hybridmotoren werden die jeweiligen Durchschnitts-
emissionswerte pro gelistetem marken- und zulassungs-
jahrspezifischem Fahrzeug aus der europäischen Daten-
bank der EEA (European Environment Agency) berück-
sichtigt. Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen
von Elektrofahrzeugen wird der länderspezifische Strom-
mix über den Netzemissionsfaktor, der die Emissionsin-
tensität der Stromerzeugung des jeweiligen Landes
abbildet, berücksichtigt.
Generell erfolgt die Bewertung der Datenqualität gemäß
PCAF-Standard auf einer fünfstufigen Skala von 1 bis 5.
Dabei zeigen niedrigere Werte eine bessere Datenqualität
an. Für die Berechnung der versicherungsbedingten
Treibhausgasemissionen bietet der PCAF-Standard drei
verschiedene Optionen. Die erste Option basiert auf
tatsächlichen fahrzeugspezifischen Treibhausgas-
emissionen, die anhand von tatsächlichen Verbrauchs-
oder Fahrleistungsdaten berechnet werden. Die zweite
Option basiert auf geschätzten fahrzeugspezifischen
Treibhausgasemissionen, die aus statistischen Daten
abgeleitet werden. Die dritte Option bezieht sich auf
geschätzte fahrzeugunspezifische Treibhausgasemis-
sionen, die auf allgemeinen statistischen Durchschnitts-
werten basieren. Aufgrund eingeschränkter Datenverfüg-
barkeit kommen bei UNIQA alle drei Optionen zum
Einsatz.
Bedingt durch die Unsicherheit hinsichtlich der Primär-
daten in einigen Ländern und die eingeschränkte Verfüg-
barkeit von länderspezifischen Sekundärdaten für
gefahrene Kilometer wird für das Geschäftsjahr ein PCAF-
Score von 5 vergeben. Besonders die Abhängigkeit von
Sekundärquellen erschwert in bestimmten Bereichen eine
präzisere Darstellung. In einigen Punkten entspricht die
derzeitige Datenqualität der Definition von besseren
(niedrigeren) Scores, wie z. B. bei der Emissionsintensität,
abgeleitet von der jeweiligen Marke und dem Modell des
Fahrzeugs. Derzeit ist es für den österreichischen Markt
noch nicht durchgängig möglich, die Treibhausgas-
emissionen einzelner Fahrzeuggruppen separat zu
berechnen. In diesen Fällen erfolgt eine Hochrechnung
auf Basis jener Teile des Versicherungsportfolios, für die
Emissionsinformationen vorliegen. Im Geschäftsjahr
betrugen die versicherungsbedingten Emissionen aus dem
Motorportfolio 389.531 Tonnen
CO
2
e (2024:
393.405 Tonnen
CO
2
e).
UNIQA strebt eine Verbesserung der Genauigkeit und
Transparenz der Berechnungen des Motorportfolios an.
Insbesondere ist eine Verfeinerung der genutzten Daten-
quellen für die in den jeweiligen Ländern gefahrenen
Kilometer vorgesehen. Dies kann durch externe Koopera-
tionen oder die Nutzung von aussagekräftigen eigenen
Datenquellen erfolgen, deren Generierung unter anderem
eine detailliertere Erfassung des Verbrauchsverhaltens,
zum Beispiel von Ladezyklen und gefahrenen Kilometern,
voraussetzen.
22..66 KKLLIIMMAAWWAANNDDEELL IIMM BBEERREEIICCHH IIMMMMOOBBIILLIIEENN UUNNDD
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GGeesscchhääffttssmmooddeellll ((EESSRRSS 22 SSBBMM--33))
UNIQA hat im Zusammenhang mit Immobilien und mit
der eigenen Betriebstätigkeit wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen identifiziert, die sich auf die Themen
Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung des
Klimawandels sowie Energieverbrauch beziehen. Eine
wesentliche negative Auswirkung ist eine unzureichende
Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2)
sowohl im Zusammenhang mit Immobilien als auch mit
dem Fuhrpark, welche zu einer weiteren Erhöhung der
Treibhausgasintensitäten in der Atmosphäre führen
könnte. Eine weitere wesentliche negative Auswirkung ist
der Energieverbrauch, der im Fall von Energiekrisen oder
einer höheren Abhängigkeit von volatilen erneuerbaren
Energien das Energienetz stark belasten könnte. Zur
Gegensteuerung sind Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz der Gebäude sowie Investitionen in
erneuerbare Energien geplant, um das Netz zu entlasten
und einen Teil des Eigenbedarfs an Energie zu decken.
Zudem besteht das physische Klimarisiko, dass durch
Extremwetterereignisse Schäden sowohl an eigenge-
nutzten Immobilien als auch an Immobilien, die als
Finanzinvestition gehaltenen werden, entstehen. Weitere
Übergangsrisiken ergeben sich aus steigenden regula-
torischen Anforderungen bezüglich Treibhausgasemis-
sionen und Energieeffizienz, die im Fall der Nichter-
füllung zu sogenannten Stranded Assets führen könnten.
Insbesondere in Zeiten von begrenzter Energieverfügbar-
keit oder hoher Energiekosten könnte die Abhängigkeit
von externen Energieversorger:innen für den laufenden
Betrieb der UNIQA Standorte ein finanzielles Risiko
darstellen.
Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde
im Geschäftsjahr für 77,1 Prozent (2024: 74,4 Prozent) der
als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem
Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro (2024: 3,0 Mil-
liarden Euro) eine Klimarisikoanalyse durchgeführt (siehe
auch Kapitel Kapitalanlagen und taxonomiefähige
Aktivitäten Grundsätze der Berichterstattung zur EU-
Taxonomie). Bei zwei (2024: zwei) der geprüften Objekte
wurde ein hohes Klimarisiko identifiziert. Zukünftig
sollen neben weiteren als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien auch die eigengenutzten Immobilien einer
Klimarisikoanalyse unterzogen werden, sodass eine
Risikoeinschätzung für das gesamte im Eigentum steh-
ende Immobilienportfolio vorliegt. Für die Klimarisiko-
analysen wurde das Klimaszenario RCP 8.5 (globaler
Temperaturanstieg von 4,3 °C bis zum Jahr 2100) über den
Zeitraum 2020 bis 2100 verwendet. Die überprüften
Klimarisiken wie z. B. Hochwasser, Sturm und Hitzestress
basieren auf den Vorgaben gemäß EU-Taxonomie-
Verordnung. Die Analyse ergab ein finanzielles Risiko für
die untersuchten EU-taxonomiefähigen als Finanz-
investition gehaltenen Immobilien in Höhe von
7,7 Millionen Euro (2024: 7,6 Millionen Euro). Die
110
Jahresfinanzbericht 2025
geschätzte fahrzeugunspezifische Treibhausgasemis-
sionen, die auf allgemeinen statistischen Durchschnitts-
werten basieren. Aufgrund eingeschränkter Datenverfüg-
barkeit kommen bei UNIQA alle drei Optionen zum
Einsatz.
Bedingt durch die Unsicherheit hinsichtlich der Primär-
daten in einigen Ländern und die eingeschränkte Verfüg-
barkeit von länderspezifischen Sekundärdaten für
gefahrene Kilometer wird für das Geschäftsjahr ein PCAF-
Score von 5 vergeben. Besonders die Abhängigkeit von
Sekundärquellen erschwert in bestimmten Bereichen eine
präzisere Darstellung. In einigen Punkten entspricht die
derzeitige Datenqualität der Definition von besseren
(niedrigeren) Scores, wie z. B. bei der Emissionsintensität,
abgeleitet von der jeweiligen Marke und dem Modell des
Fahrzeugs. Derzeit ist es für den österreichischen Markt
noch nicht durchgängig möglich, die Treibhausgas-
emissionen einzelner Fahrzeuggruppen separat zu
berechnen. In diesen Fällen erfolgt eine Hochrechnung
auf Basis jener Teile des Versicherungsportfolios, für die
Emissionsinformationen vorliegen. Im Geschäftsjahr
betrugen die versicherungsbedingten Emissionen aus dem
Motorportfolio 389.531 Tonnen
CO
2
e (2024:
393.405 Tonnen
CO
2
e).
UNIQA strebt eine Verbesserung der Genauigkeit und
Transparenz der Berechnungen des Motorportfolios an.
Insbesondere ist eine Verfeinerung der genutzten Daten-
quellen für die in den jeweiligen Ländern gefahrenen
Kilometer vorgesehen. Dies kann durch externe Koopera-
tionen oder die Nutzung von aussagekräftigen eigenen
Datenquellen erfolgen, deren Generierung unter anderem
eine detailliertere Erfassung des Verbrauchsverhaltens,
zum Beispiel von Ladezyklen und gefahrenen Kilometern,
voraussetzen.
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UNIQA hat im Zusammenhang mit Immobilien und mit
der eigenen Betriebstätigkeit wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen identifiziert, die sich auf die Themen
Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung des
Klimawandels sowie Energieverbrauch beziehen. Eine
wesentliche negative Auswirkung ist eine unzureichende
Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2)
sowohl im Zusammenhang mit Immobilien als auch mit
dem Fuhrpark, welche zu einer weiteren Erhöhung der
Treibhausgasintensitäten in der Atmosphäre führen
könnte. Eine weitere wesentliche negative Auswirkung ist
der Energieverbrauch, der im Fall von Energiekrisen oder
einer höheren Abhängigkeit von volatilen erneuerbaren
Energien das Energienetz stark belasten könnte. Zur
Gegensteuerung sind Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz der Gebäude sowie Investitionen in
erneuerbare Energien geplant, um das Netz zu entlasten
und einen Teil des Eigenbedarfs an Energie zu decken.
Zudem besteht das physische Klimarisiko, dass durch
Extremwetterereignisse Schäden sowohl an eigenge-
nutzten Immobilien als auch an Immobilien, die als
Finanzinvestition gehaltenen werden, entstehen. Weitere
Übergangsrisiken ergeben sich aus steigenden regula-
torischen Anforderungen bezüglich Treibhausgasemis-
sionen und Energieeffizienz, die im Fall der Nichter-
füllung zu sogenannten Stranded Assets führen könnten.
Insbesondere in Zeiten von begrenzter Energieverfügbar-
keit oder hoher Energiekosten könnte die Abhängigkeit
von externen Energieversorger:innen für den laufenden
Betrieb der UNIQA Standorte ein finanzielles Risiko
darstellen.
Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde
im Geschäftsjahr für 77,1 Prozent (2024: 74,4 Prozent) der
als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem
Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro (2024: 3,0 Mil-
liarden Euro) eine Klimarisikoanalyse durchgeführt (siehe
auch Kapitel Kapitalanlagen und taxonomiefähige
Aktivitäten Grundsätze der Berichterstattung zur EU-
Taxonomie). Bei zwei (2024: zwei) der geprüften Objekte
wurde ein hohes Klimarisiko identifiziert. Zukünftig
sollen neben weiteren als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien auch die eigengenutzten Immobilien einer
Klimarisikoanalyse unterzogen werden, sodass eine
Risikoeinschätzung für das gesamte im Eigentum steh-
ende Immobilienportfolio vorliegt. Für die Klimarisiko-
analysen wurde das Klimaszenario RCP 8.5 (globaler
Temperaturanstieg von 4,3 °C bis zum Jahr 2100) über den
Zeitraum 2020 bis 2100 verwendet. Die überprüften
Klimarisiken wie z. B. Hochwasser, Sturm und Hitzestress
basieren auf den Vorgaben gemäß EU-Taxonomie-
Verordnung. Die Analyse ergab ein finanzielles Risiko für
die untersuchten EU-taxonomiefähigen als Finanz-
investition gehaltenen Immobilien in Höhe von
7,7 Millionen Euro (2024: 7,6 Millionen Euro). Die
111
Konzernlagebericht
ermittelten Risiken werden im Detail geprüft und
Schwachstellen mit entsprechenden Maßnahmen
behoben.
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Die Klimastrategie von UNIQA zielt darauf ab, die Risiken
des Klimawandels zu mindern und gleichzeitig Chancen
zu nutzen, um die Transformation hin zu einer treibhaus-
gasarmen Wirtschaft voranzutreiben. Die Strategie ist eng
mit den Zielen des Übereinkommens von Paris verknüpft
und richtet sich gemäß den validierten SBTi-Zielen
bestmöglich am 1,5°C-Zielpfad aus. Dies gilt sowohl für
eigengenutzte Immobilien, die im Eigentum von UNIQA
stehen, als auch für Immobilien, die als Finanzinvestition
gehaltenen werden. Für die operative Umsetzung der
Strategie sind der Vorstand für Operations bezüglich des
Fuhrparks und der Vorstand für Asset Management
hinsichtlich der Immobilien verantwortlich. Die Strategie
umfasst die Themen Anpassung an den Klimawandel,
Vermeidung des Klimawandels, Energieeffizienz sowie
den Einsatz erneuerbarer Energien und basiert auf den
folgenden Schwerpunkten:
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UNIQA hat sich das durch SBTi validierte Ziel gesetzt, die
Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) der eigenge-
nutzten Immobilien bis zum Jahr 2030 um 42 Prozent im
Vergleich zum Jahr 2021 zu reduzieren. Die langfristige
Klimastrategie sieht vor, dass alle im Eigentum von
UNIQA stehenden Immobilien bis zum Jahr 2040 in
Österreich und bis zum Jahr 2050 in allen anderen
Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-
Emissionen erreichen. Dazu werden insbesondere Maß-
nahmen wie thermische Sanierungen, die Umstellung auf
nachhaltige Heizsysteme, der verstärkte Einsatz von zerti-
fiziertem Ökostrom, die Steigerung der Energieeffizienz
durch die Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs-
und Lüftungssysteme sowie durch die Ausweitung des
Energiemonitorings ergriffen.
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Einen weiteren Hebel zur Dekarbonisierung stellt die
Elektrifizierung des Fuhrparks dar. Ziel ist eine vollstän-
dige Umstellung auf Elektrofahrzeuge in Österreich bis
2030 und konzernweit bis 2040. Begleitet wird diese
Umstellung von einem Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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In Österreich wird für eigengenutzte Immobilien bereits
seit mehreren Jahren Ökostrom seit dem Jahr 2024
sogar nur mehr Strom, der mit dem Umweltzeichen 46
zertifiziert ist bezogen. Darüber hinaus werden
kontinuierlich Photovoltaikanlagen installiert, um den
extern bezogenen Strombedarf zu reduzieren. Auch im
Bereich der Heizungssysteme soll eine Umstellung auf
erneuerbare Energien erfolgen. Bis zum Jahr 2035 sollen
sämtliche Öl- und Gasheizungen sowie Stromdirekt-
heizungen an den österreichischen Vertriebsstandorten
durch ökologischere Alternativen wie Fernwärme,
Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ersetzt werden.
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Als weiteren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie hat
UNIQA im Jahr 2024 das bereits bestehende interne
Energiemanagement in ein nach EMAS und ISO 14001
zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingegliedert
sowohl an den österreichischen Vertriebsstandorten wie
auch an den Standorten der Konzerngesellschaften der
MavieMed. Ziel ist es, die Umweltleistung auf Basis eines
systematischen Ansatzes kontinuierlich zu verbessern
und negative Umweltauswirkungen zu minimieren. Im
Geschäftsjahr konnte das System erfolgreich rezertifiziert
werden.
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Zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von
Immobilien und zur Anpassung an den Klimawandel hat
UNIQA im Geschäftsjahr 2,3 Millionen Euro (2024:
3,0 Millionen Euro) investiert, für das Jahr 2026 sind
weitere 5,2 Millionen Euro vorgesehen. Diese Investiti-
onen dienen der Verwirklichung der Ziele des Überein-
kommens von Paris sowie der Verbesserung der phy-
sischen Widerstandsfähigkeit der Immobilien im Eigen-
tum von UNIQA. Sie tragen wesentlich zur Erreichung der
SBTi-Ziele von UNIQA und von Netto-Null-Emissionen
bis 2040 in Österreich und bis 2050 in allen anderen
Ländern, in denen UNIQA tätig ist, bei.
Im Bereich der Gebäude nimmt die Umstellung auf
nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasse-
heizungen und Fernwärme eine zentrale Rolle ein. Dafür
wurden im Geschäftsjahr 0,6 Millionen Euro (2024:
0,5 Millionen Euro) investiert, für das Jahr 2026 sind
weitere 2,0 Millionen Euro vorgesehen. Im Geschäftsjahr
wurden drei (2024: vier) fossile Heizungen durch
ökologischere Alternativen ersetzt, wodurch geschätzt
13 Tonnen (2024: 19 Tonnen) Scope-1-Treibhausgas-
emissionen pro Jahr eingespart werden konnten. Bis zum
Jahr 2035 sollen alle Öl- und Gasheizungen an den
Vertriebsstandorten in Österreich durch ökologische
Alternativen (Wärmepumpen, Fernwärme oder
Biomasseheizungen) ersetzt werden.
EErrhhööhhuunngg ddeerr EEnneerrggiieeeeffffiizziieennzz
Darüber hinaus investiert UNIQA in die Reduktion des
Energieverbrauchs. Für diesen Bereich wurden im
Geschäftsjahr 1,7 Millionen Euro (2024: 2,5 Millionen
Euro) investiert, für das Jahr 2026 sind weitere 3,2 Millio-
nen Euro vorgesehen. Begleitend wurde das umfassende
Energiemonitoringsystem, das in Österreich bereits im
Jahr 2018 eingeführt worden war, auf drei (2024: fünf)
weitere Standorte in Zentral- und Osteuropa ausgedehnt.
Mit den aus dem Energiemonitoring abgeleiteten Maß-
nahmen konnten geschätzte jährliche Einsparungen von
1 MWh (2024: 66 MWh) an Fernwärme, 17 MWh (2024:
0 MWh) an Gas und 312 MWh (2024: 112 MWh) an Strom
erzielt werden, wodurch die Scope-1- und Scope-2-
Treibhausgasemissionen (standortbasiert) um geschätzt
86 Tonnen COe (2024: 39 Tonnen COe) gesenkt wurden.
Das Monitoringsystem dient nicht nur der Effizienz-
steigerung, sondern ermöglicht auch die laufende
Optimierung des Energieverbrauchs. Dies soll die
Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen
reduzieren und die Widerstandsfähigkeit im Fall von
Energiekrisen erhöhen.
NNuuttzzuunngg eerrnneeuueerrbbaarreerr EEnneerrggiieenn
Im Geschäftsjahr wurden in Österreich Photovoltaik-
anlagen mit einer Kapazität von in Summe 176 kWp (2024:
205 kWp) an vier (2024: drei) Standorten installiert. Dies
führt zu einer geschätzten Reduktion der Scope-2-Treib-
hausgasemissionen (standortbasiert) um 44 Tonnen COe
(2024: 64 Tonnen COe) pro Jahr.
EElleekkttrriiffiizziieerruunngg ddeess FFuuhhrrppaarrkkss
Der Anteil elektrisch betriebener Fahrzeuge wurde gegen-
über dem Vorjahr in Österreich von 57,2 Prozent auf
74,0 Prozent gesteigert, international sank er aufgrund des
Verkaufs der Gesellschaften in Albanien, Nordmazedonien
und Kosovo von 1,1 Prozent auf 0,9 Prozent.
Die Wesentlichkeit dieser Maßnahmen spiegelt sich
deutlich in der Priorisierung wider: Die Umstellung auf
erneuerbare Energien und die Steigerung der Energie-
effizienz sind die zentralen Maßnahmen, um die Scope-1-
und Scope-2-Treibhausgasemissionen zu reduzieren und
die Dekarbonisierungsziele zu erreichen.
Die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen
bereitgestellt wurden, reflektieren das Commitment von
UNIQA, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig das
Immobilienportfolio und die Betriebsökologie an die
regulatorischen und physischen Anforderungen des
Klimawandels anzupassen. Im Geschäftsjahr wurde mit
der Planung eines detaillierten Aktionsplans zur
Umstellung des Elektrizitätsbedarfs auf erneuerbare
Energien in allen eigengenutzten Immobilien begonnen.
22..66..44 ZZiieellee iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeemm KKlliimmaasscchhuuttzz
uunndd ddeerr AAnnppaassssuunngg aann ddeenn KKlliimmaawwaannddeell ((EE11--44))
Sowohl für eigengenutzte Immobilien, im Eigentum von
UNIQA als auch für als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien gilt das Ziel, bis 2040 in Österreich und bis
2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
r den Fuhrpark wird das Erreichen dieses Ziels in
Österreich bis 2030 und konzernweit bis 2040 angestrebt.
Dazu hat sich UNIQA ein wissenschaftsbasiertes
Zwischenziel gesetzt und sich bis 2030 zur Reduktion der
Scope-1- und Scope-2-Treibhasgasemissionen der
eigengenutzten Immobilien und des Fuhrparks um
42 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2021 verpflichtet.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres sanken die Scope-1- und
Scope-2-Treibhausgasemissionen um insgesamt
15,9 Prozent (2024 angepasst: 16,3 Prozent, 2024
veröffentlicht: 13,3 Prozent) im Vergleich zum Bezugs-
wert. Der Bezugswert wurde im Geschäftsjahr rückwir-
kend auf 11.900 Tonnen CO
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e (2024 angepasst: 11.902
Tonnen CO
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e, 2024 veröffentlicht: 14.510 Tonnen CO
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e)
geändert. Die Gründe für die Änderung des Bezugswertes
decken sich mit jenen der Korrektur des Energiever-
brauchs des Vorjahres und werden im Abschnitt
Energieverbrauch und Energiemixbeschrieben. Das
Zwischenziel wurde von SBTi validiert und entspricht
demnach dem Pariser 1,5°C-Zielpfad.
DDeekkaarrbboonniissiieerruunngg ddeerr IImmmmoobbiilliieenn uunndd EErrhhööhhuunngg ddeerr
EEnneerrggiieeeeffffiizziieennzz
UNIQA verfolgt auch im Immobilienbereich klare Klima-
ziele: Für alle als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
ist der vollständige Ausstieg aus Öl bis 2030 vorgesehen.
EElleekkttrriiffiizziieerruunngg ddeess FFuuhhrrppaarrkkss
Für Österreich ist das Ziel, bis 2030 eine vollständige
Elektrifizierung zu erreichen. International wird bis 2030
112
Jahresfinanzbericht 2025
wurden drei (2024: vier) fossile Heizungen durch
ökologischere Alternativen ersetzt, wodurch geschätzt
13 Tonnen (2024: 19 Tonnen) Scope-1-Treibhausgas-
emissionen pro Jahr eingespart werden konnten. Bis zum
Jahr 2035 sollen alle Öl- und Gasheizungen an den
Vertriebsstandorten in Österreich durch ökologische
Alternativen (Wärmepumpen, Fernwärme oder
Biomasseheizungen) ersetzt werden.
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Darüber hinaus investiert UNIQA in die Reduktion des
Energieverbrauchs. Für diesen Bereich wurden im
Geschäftsjahr 1,7 Millionen Euro (2024: 2,5 Millionen
Euro) investiert, für das Jahr 2026 sind weitere 3,2 Millio-
nen Euro vorgesehen. Begleitend wurde das umfassende
Energiemonitoringsystem, das in Österreich bereits im
Jahr 2018 eingeführt worden war, auf drei (2024: fünf)
weitere Standorte in Zentral- und Osteuropa ausgedehnt.
Mit den aus dem Energiemonitoring abgeleiteten Maß-
nahmen konnten geschätzte jährliche Einsparungen von
1 MWh (2024: 66 MWh) an Fernwärme, 17 MWh (2024:
0 MWh) an Gas und 312 MWh (2024: 112 MWh) an Strom
erzielt werden, wodurch die Scope-1- und Scope-2-
Treibhausgasemissionen (standortbasiert) um geschätzt
86 Tonnen COe (2024: 39 Tonnen COe) gesenkt wurden.
Das Monitoringsystem dient nicht nur der Effizienz-
steigerung, sondern ermöglicht auch die laufende
Optimierung des Energieverbrauchs. Dies soll die
Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen
reduzieren und die Widerstandsfähigkeit im Fall von
Energiekrisen erhöhen.
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Im Geschäftsjahr wurden in Österreich Photovoltaik-
anlagen mit einer Kapazität von in Summe 176 kWp (2024:
205 kWp) an vier (2024: drei) Standorten installiert. Dies
führt zu einer geschätzten Reduktion der Scope-2-Treib-
hausgasemissionen (standortbasiert) um 44 Tonnen COe
(2024: 64 Tonnen COe) pro Jahr.
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Der Anteil elektrisch betriebener Fahrzeuge wurde gegen-
über dem Vorjahr in Österreich von 57,2 Prozent auf
74,0 Prozent gesteigert, international sank er aufgrund des
Verkaufs der Gesellschaften in Albanien, Nordmazedonien
und Kosovo von 1,1 Prozent auf 0,9 Prozent.
Die Wesentlichkeit dieser Maßnahmen spiegelt sich
deutlich in der Priorisierung wider: Die Umstellung auf
erneuerbare Energien und die Steigerung der Energie-
effizienz sind die zentralen Maßnahmen, um die Scope-1-
und Scope-2-Treibhausgasemissionen zu reduzieren und
die Dekarbonisierungsziele zu erreichen.
Die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen
bereitgestellt wurden, reflektieren das Commitment von
UNIQA, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig das
Immobilienportfolio und die Betriebsökologie an die
regulatorischen und physischen Anforderungen des
Klimawandels anzupassen. Im Geschäftsjahr wurde mit
der Planung eines detaillierten Aktionsplans zur
Umstellung des Elektrizitätsbedarfs auf erneuerbare
Energien in allen eigengenutzten Immobilien begonnen.
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(
(
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)
)
Sowohl für eigengenutzte Immobilien, im Eigentum von
UNIQA als auch für als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien gilt das Ziel, bis 2040 in Österreich und bis
2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
r den Fuhrpark wird das Erreichen dieses Ziels in
Österreich bis 2030 und konzernweit bis 2040 angestrebt.
Dazu hat sich UNIQA ein wissenschaftsbasiertes
Zwischenziel gesetzt und sich bis 2030 zur Reduktion der
Scope-1- und Scope-2-Treibhasgasemissionen der
eigengenutzten Immobilien und des Fuhrparks um
42 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2021 verpflichtet.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres sanken die Scope-1- und
Scope-2-Treibhausgasemissionen um insgesamt
15,9 Prozent (2024 angepasst: 16,3 Prozent, 2024
veröffentlicht: 13,3 Prozent) im Vergleich zum Bezugs-
wert. Der Bezugswert wurde im Geschäftsjahr rückwir-
kend auf 11.900 Tonnen CO
2
e (2024 angepasst: 11.902
Tonnen CO
2
e, 2024 veröffentlicht: 14.510 Tonnen CO
2
e)
geändert. Die Gründe für die Änderung des Bezugswertes
decken sich mit jenen der Korrektur des Energiever-
brauchs des Vorjahres und werden im Abschnitt
Energieverbrauch und Energiemixbeschrieben. Das
Zwischenziel wurde von SBTi validiert und entspricht
demnach dem Pariser 1,5°C-Zielpfad.
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UNIQA verfolgt auch im Immobilienbereich klare Klima-
ziele: Für alle als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
ist der vollständige Ausstieg aus Öl bis 2030 vorgesehen.
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Für Österreich ist das Ziel, bis 2030 eine vollständige
Elektrifizierung zu erreichen. International wird bis 2030
113
Konzernlagebericht
ein Anteil von 20󰆀Prozent als Zwischenziel und bis 2040
eine vollständige Umstellung angestrebt.
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Bis zum Jahr 2035 sollen 10 Prozent des Stromverbrauchs
der österreichischen Vertriebsstandorte bilanziell über
das Jahr gesehen durch selbst erzeugten Photovoltaik-
strom gedeckt werden. Derzeit beläuft sich dieser Anteil
auf 10,9 Prozent (2024: 8,7 Prozent), wodurch das Ziel
bereits im Jahr 2025 erreicht wurde.
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Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien wird die Konformität mit der EU-Taxonomie
als zentraler Maßstab herangezogen. Ziel bis Ende des
Geschäftsjahres war eine Steigerung der EU-Taxonomie-
konformität der als Finanzinvestition gehaltenen Immo-
bilien auf 76,8 Prozent (2024: 74,4 Prozent) nach
Marktwert.
Eine detaillierte Angabe über den Beitrag der jeweiligen
Dekarbonisierungshebel zur Erreichung einzelner Ziele
ist nach derzeitigem Stand noch nicht im Bereich der
Grünstromumstellung möglich.
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(
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)
Der Gesamtenergieverbrauch der eigengenutzten
Immobilien und der als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien belief sich im Geschäftsjahr auf 205.791 MWh
(2024 angepasst: 220.013 MWh, 2024 veröffentlicht:
258.168 MWh). Da nur für einen Teil der Immobilien
Primärdaten für das gesamte Jahr vorliegen, kommen bei
jenen Objekten, für die Primärdaten nur teilweise oder
überhaupt nicht verfügbar sind, Schätzverfahren zur
Anwendung. 92,4
Prozent (2024 angepasst: 73,9 Prozent,
2024 veröffentlicht: 70,3 Prozent) der eigengenutzten
Immobilien (nach Quadratmeteranzahl; Eigentum und
Miete) sind durch Primärdaten abgedeckt. Für 32,9 Pro-
zent (2024 angepasst: 28,4 Prozent, 2024 veröffentlicht:
32,4 Prozent) erfolgt die Primärdatenerhebung auf Basis
jahresaktueller Daten, für 59,5 Prozent (2024 angepasst:
45,5 Prozent, 2024 veröffentlicht: 37,9 Prozent) auf Basis
historischer Werte, z. B. des Heizverbrauchs von 1. Juli
2024 bis 30. Juni 2025. Dieser Ansatz wurde durch interne
Analysen und Vergleiche zwischen historischen und
jahresaktuellen Verbrauchsdaten validiert. Bei 7,6
Prozent
(2024 angepasst: 26,1 Prozent, 2024 veröffentlicht:
29,7 Prozent) der eigengenutzten Immobilien liegen
derzeit weder aktuelle noch historische Primärdaten vor,
sodass auf eine Sekundärdatenmethode zurückgegriffen
werden muss. Bei den als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien beträgt dieser Anteil 100
Prozent. Für diese
Gebäude werden anhand energierelevanter Gebäude-
eigenschaften Durchschnittswerte errechnet und daraus
der Strom- und Wärmeverbrauch geschätzt. Zu diesen
Eigenschaften zählen Nutzungsart, Flächen, Baujahr
(wenn nicht bekannt: Verwendung des Energieaufwands-
klassendurchschnitts Baujahr 1977 bis 2008), Art des
eingekauften Stroms, geografische Lage, Lüftungs-,
Klimatisierungs- und Heizungsart sowie über Heiz- und
hlgradtage extrapolierte Energieaufwandsklassen. Die
Durchschnittswerte, die zu den jeweiligen Gebäude-
eigenschaften hinterlegt sind, wurden aus öffentlich und
nicht öffentlich zugänglichen Datenbanken bezogen. Die
Implementierung von Smart Meters und Green Leases
verbessert die Datenqualität, wodurch der Anteil der
Objekte mit Primärdaten laufend erhöht wird. Auf dieser
Basis können künftige Aktionspläne und immobilien-
spezifische Optimierungsmaßnahmen für das Gesamt-
immobilienportfolio entwickelt werden. Trotz Berück-
sichtigung der Gebäudeeigenschaften kann es jedoch zu
wesentlichen Unterschieden zwischen dem geschätzten
und dem tatsächlichen Energieverbrauch kommen.
Im Geschäftsjahr wurden Verbesserungen am Berech-
nungsmodell und Korrekturen an der Flächenaufteilung
(zwischen eigengenutzten und fremdgenutzten Immo-
bilien) vorgenommen. Die Vorjahreszahlen des Gesamt-
energieverbrauchs, die daraus resultierenden Treibhaus-
gasemissionen der Immobilien sowie alle darauf aufbau-
enden Kennzahlen wurden entsprechend angepasst.
Der durchschnittliche Energieverbrauch der eigenge-
nutzten Immobilien beläuft sich auf 161 kWh/m
(2024 angepasst: 175 kWh/m, 2024 veröffentlicht:
182 kWh/m).
53,6 Prozent (2024 angepasst: 48,7 Prozent, 2024
veröffentlicht: 64,8 Prozent) des zugekauften Stroms, der
in eigengenutzten Immobilien verbraucht wird, stammt
aus erneuerbaren Energieträgern. Für als Finanzinves-
tition gehaltene Immobilien liegen keine Informationen
über den Anteil erneuerbarer Energieträger vor.
Der Energieverbrauch des Fuhrparks belief sich auf
14.400 MWh (2024: 15.265 MWh), von denen 3,2 Prozent
(2024: 1,9 Prozent) aus erneuerbaren Energieträgern
stammten. Bei einer Jahresfahrleistung von
27.962.615 Kilometern (2024: 27.276.702 Kilometern)
ergibt sich ein spezifischer Energieverbrauch des
Fuhrparks von 52 kWh/100 km (2024: 56 kWh/100 km).
Die Datenermittlung im Zusammenhang mit dem Fuhr-
park erfolgte auf Basis von softwarebasierten Tankkarten-
Auswertungssystemen, Tank- oder Spesenabrechnungen
sowie Fahrtenbüchern. Bei unvollständigen oder nicht
verfügbaren Daten erfolgte eine Schätzung auf Ebene von
Einzelfahrzeugen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Antriebs- bzw. Kraftstoffart und des Fahrzeugtyps. Diese
Schätzung basiert auf Daten von vergleichbaren Fahr-
zeugen des eigenen Fuhrparks sowie auf öffentlich
zugänglichen Datenbanken. Für rund 93,1 Prozent (2024:
92,2 Prozent) der selbst genutzten Fahrzeuge wurden die
Verbrauchsdaten auf Grundlage von Primärdaten
dargestellt.
Im Geschäftsjahr wurden die Fuhrparkdaten analysiert
und ein Plan für die Erreichung der 2030-Ziele
(100 Prozent E-Autos in Österreich, 20 Prozent
international) entwickelt. Hierzu wurde für die Jahre
2026 bis 2030 in Abstimmung mit allen verantwortlichen
Flottenmanagern eine Simulation durchgeführt, wie sich
die Fuhrparkzusammensetzung in ihren Wirkungs-
bereichen bis 2030 voraussichtlich verändern wird. Als
Ergebnis der Simulation ist davon auszugehen, dass in
Österreich bereits Ende 2028 ausschließlich E-Autos im
Einsatz sind und auch der Anteil an E-Autos außerhalb
Österreichs von 1 Prozent (2024) auf rund 30 Prozent bis
2030 ansteigen wird. konzernweit ist von einem E-Auto
Anteil von rund 40 Prozent bis 2030 auszugehen. Es ist
daher davon auszugehen, dass die gesetzten Ziele erreicht
werden können. Auf Basis der Simulation nnen bis 2030
konzernweit rund 1.900 t CO
2
e durch die Elektrifizierung
des Fuhrparks und punktuelle Fuhrparkverkleinerungen
eingespart werden und damit zur SBTi-Zielerreichung
beitragen.
114
Jahresfinanzbericht 2025
ergibt sich ein spezifischer Energieverbrauch des
Fuhrparks von 52 kWh/100 km (2024: 56 kWh/100 km).
Die Datenermittlung im Zusammenhang mit dem Fuhr-
park erfolgte auf Basis von softwarebasierten Tankkarten-
Auswertungssystemen, Tank- oder Spesenabrechnungen
sowie Fahrtenbüchern. Bei unvollständigen oder nicht
verfügbaren Daten erfolgte eine Schätzung auf Ebene von
Einzelfahrzeugen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Antriebs- bzw. Kraftstoffart und des Fahrzeugtyps. Diese
Schätzung basiert auf Daten von vergleichbaren Fahr-
zeugen des eigenen Fuhrparks sowie auf öffentlich
zugänglichen Datenbanken. Für rund 93,1 Prozent (2024:
92,2 Prozent) der selbst genutzten Fahrzeuge wurden die
Verbrauchsdaten auf Grundlage von Primärdaten
dargestellt.
Im Geschäftsjahr wurden die Fuhrparkdaten analysiert
und ein Plan für die Erreichung der 2030-Ziele
(100 Prozent E-Autos in Österreich, 20 Prozent
international) entwickelt. Hierzu wurde für die Jahre
2026 bis 2030 in Abstimmung mit allen verantwortlichen
Flottenmanagern eine Simulation durchgeführt, wie sich
die Fuhrparkzusammensetzung in ihren Wirkungs-
bereichen bis 2030 voraussichtlich verändern wird. Als
Ergebnis der Simulation ist davon auszugehen, dass in
Österreich bereits Ende 2028 ausschließlich E-Autos im
Einsatz sind und auch der Anteil an E-Autos außerhalb
Österreichs von 1 Prozent (2024) auf rund 30 Prozent bis
2030 ansteigen wird. konzernweit ist von einem E-Auto
Anteil von rund 40 Prozent bis 2030 auszugehen. Es ist
daher davon auszugehen, dass die gesetzten Ziele erreicht
werden können. Auf Basis der Simulation nnen bis 2030
konzernweit rund 1.900 t CO
2
e durch die Elektrifizierung
des Fuhrparks und punktuelle Fuhrparkverkleinerungen
eingespart werden und damit zur SBTi-Zielerreichung
beitragen.
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Konzernlagebericht
EEnneerrggiieevveerrbbrraauucchh uunndd EEnneerrggiieemmiixx
Fuhrpark
Immobilien
Gesamt
2025
2024
2025
2024
ange-
passt
2024
veröffent-
licht
2025
2024
ange
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passt
2024
veröffent
-
licht
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)
-
-
-
-
-
-
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)
13.673
14.839
648
834
329
14.321
15.674
15.169
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)
6
-
76.871
84.691
86.501
76.877
84.691
86.501
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)
-
-
199
199
136
199
199
136
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh)
183
100
48.630
48.270
63.493
48.813
48.370
63.593
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)
(Summe der Zeilen 1 bis 5)
13.862
14.939
126.348
133.994
150.459
140.210
148.933
165.399
(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)
77
41
9.648
9.317
12.658
9.724
9.358
12.699
(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich
Biomasse (auch Industrie
- und Siedlungsabfälle biologischen
Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen etc.)
(MWh)
-
-
738
467
258
738
467
258
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung sowie aus erneuerbaren Quellen (MWh)
462
284
68.014
75.195
93.652
68.476
75.479
93.936
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es
sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)
-
-
1.044
1.041
1.140
1.044
1.041
1.140
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh)
(Summe der Zeilen 8 bis 10)
462
284
69.795
76.703
95.051
70.257
76.987
95.335
Gesamtenergieverbrauch (MWh)
(Summe der Zeilen 6, 7 und 11)
14.400
15.265
205.791
220.013
258.168
220.191
235.278
273.433
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch
96,3
%
97,9
%
61,4 %
60,9 %
58,3 %
63,7 %
63,3
%
60,5
%
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am
Gesamtenergieverbrauch
0,5
%
0,3
%
4,7 %
4,2 %
4,9 %
4,4 %
4,0
%
4,6
%
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
3,2
%
1,9
%
33,9 %
34,9 %
36,8 %
31,9 %
32,7
%
34,9
%
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Die Energieintensität von Tätigkeiten in klimaintensiven
Sektoren pro Nettoerlös aus ebendiesen Sektoren beläuft
sich auf 1.039 MWh/Million Euro (2024 angepasst:
1.142 MWh/Million Euro, 2024 veröffentlicht: 1.464
MWh/Million Euro) Nettoerlös und bezieht sich aus-
schließlich auf Wirtschaftstätigkeiten im Bereich des
Grundstücks- und Wohnungswesens (NACE-Code L). Der
Zähler der Energieintensität entspricht dem Gesamt-
energieverbrauch der als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien. Der Nenner umfasst alle Mieterlöse aus
diesen Immobilien (siehe Kapitel Kapitalanlagen“, Als
Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" im
Konzernanhang).
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6
)
Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen der
Immobilien und des Fuhrparks und für ihre Zuordnung zu
den einzelnen Scopes wurde ein Berechnungstool (ESG-
Cockpit von akaryon) herangezogen. Darin sind für die
einzelnen Stoffe, z. B. den durch den Fuhrpark verbrau-
chten Kraftstoff, Faktoren hinterlegt, anhand derer die
resultierenden Treibhausgasemissionen berechnet
werden. Diese Faktoren basieren primär auf der Daten-
bank von ecoinvent, Version 3.10 (GWP 100, IPCC 2021)
und werden von dem Softwareprovider verwaltet und lau-
fend aktualisiert. Davon umfasst sind Immobilien und der
Fuhrpark aller vollkonsolidierten Konzernunternehmen.
Die Eingangsdaten wurden gemäß den in Kapitel
Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)“ beschriebenen
Methoden ermittelt. Kältemittel wurden nur bei jenen
Gebäuden in die Berechnung miteinbezogen, für die
Primärdaten erhoben wurden.
Wenn keine Primärdaten zum Energieverbrauch vorlagen,
wurde dieser aufgrund folgender Kriterien geschätzt:
Fläche, Baujahr, Anlageklasse, Heizungstyp,
Grünstrombezug (100 Prozent ja/nein) sowie Vorhanden-
sein einer Klimaanlage.
Für die Berechnung der aus dem Stromverbrauch
resultierenden Treibhausgasemissionen wird ein
landesüblicher durchschnittlicher Strommix heran-
gezogen. Sofern für ein Objekt nachweislich ausschließlich
Grünstrom bezogen wird, werden die Treibhausgas-
emissionen auf null gesetzt. Die gesamten Treibhausgas-
emissionen aus Fernwärme werden Scope 2 zugeordnet.
Da bei leerstehenden Flächen von einem geringeren
Energieverbrauch auszugehen ist, werden die jeweiligen
Verbrauchswerte um 50 Prozent, gegenüber in
Verwendung befindlichen Flächen, reduziert.
Treibhausgasemissionen aus Strom und Wärmeverbrauch
von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden
gesamthaft dem Scope 1 und Scope 2 zugerechnet.
TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonneenn aauuss
IImmmmoobbiilliieenn ((SSccooppee 11 uunndd 22))
Angaben in t CO
2
e
Eigengenutzte Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
Summe
2025
2024
ange-
passt
2024
veröffent-
licht
2025
2024
ange
-
passt
2024
veröffent-
licht
2025
2024
ange-
passt
2024
veröffent-
licht
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-Treibhausgasbruttoemissionen 2.304
1.184
1.541
12.492
15.605
15.895
14.796
16.789
17.436
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbasierte Scope-2-
Treibhausgasbruttoemissionen 10.484
9.663
11.441
16.032
14.793
21.720
26.516
24.457
33.161
Marktbasierte Scope-2-Treibhausgasbruttoemissionen 3.806
4.707
6.959
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2024
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Zieljahr
(2030)
Zieljahr
(2040)
Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark Österreich 57,2 %
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%
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Durchschnittliche CO-Emissionen des Fuhrparks Österreich gemäß Herstellerangaben (g CO
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Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark außerhalb Österreichs 1,1 %
0,9
%
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Durchschnittliche CO
-Emissionen des Fuhrparks außerhalb Österreichs gemäß Herstellerangaben (g CO
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123
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Jahresfinanzbericht 2025
Grünstrombezug (100 Prozent ja/nein) sowie Vorhanden-
sein einer Klimaanlage.
Für die Berechnung der aus dem Stromverbrauch
resultierenden Treibhausgasemissionen wird ein
landesüblicher durchschnittlicher Strommix heran-
gezogen. Sofern für ein Objekt nachweislich ausschließlich
Grünstrom bezogen wird, werden die Treibhausgas-
emissionen auf null gesetzt. Die gesamten Treibhausgas-
emissionen aus Fernwärme werden Scope 2 zugeordnet.
Da bei leerstehenden Flächen von einem geringeren
Energieverbrauch auszugehen ist, werden die jeweiligen
Verbrauchswerte um 50 Prozent, gegenüber in
Verwendung befindlichen Flächen, reduziert.
Treibhausgasemissionen aus Strom und Wärmeverbrauch
von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden
gesamthaft dem Scope 1 und Scope 2 zugerechnet.
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veröffent-
licht
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-Treibhausgasbruttoemissionen 2.304
1.184
1.541
12.492
15.605
15.895
14.796
16.789
17.436
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbasierte Scope-2-
Treibhausgasbruttoemissionen 10.484
9.663
11.441
16.032
14.793
21.720
26.516
24.457
33.161
Marktbasierte Scope-2-Treibhausgasbruttoemissionen 3.806
4.707
6.959
9.123
8.722
12.547
12.929
13.429
19.506
TTrreeiibbhhaauussggaasseemmiissssiioonneenn ddeess FFuuhhrrppaarrkkss
2024
2025
Zieljahr
(2030)
Zieljahr
(2040)
Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark Österreich 57,2 %
74,0
%
100 %
100 %
Durchschnittliche CO-Emissionen des Fuhrparks Österreich gemäß Herstellerangaben (g CO
2
/km) 35
19
0
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Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark außerhalb Österreichs 1,1 %
0,9
%
20,0 %
100 %
Durchschnittliche CO
-Emissionen des Fuhrparks außerhalb Österreichs gemäß Herstellerangaben (g CO
2
/km)
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Konzernlagebericht
3. Biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4)
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Biodiversität, die die Vielfalt von Arten, Ökosystemen und
genetischen Ressourcen umfasst, ist entscheidend für die
Widerstandsfähigkeit natürlicher Systeme und der
globalen Wirtschaft. Ökosysteme erbringen Dienst-
leistungen wie Kohlenstoffspeicherung, Wasserreinigung,
Bestäubung und Klimaregulierung all dies unterstützt
die Kontinuität wirtschaftlicher Aktivitäten und die
langfristige Wertschöpfung. Dennoch nimmt die
biologische Vielfalt rapide ab. Für Investoren stellt der
Verlust der biologischen Vielfalt sowohl ein systemisches
Risiko als auch eine Quelle potenzieller Disruption dar.
Der Verlust von Biodiversität kann Lieferketten beein-
trächtigen, Betriebskosten erhöhen und Unternehmen
regulatorischen sowie reputationsbezogenen Risiken
aussetzen. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat
UNIQA potenziell negative, wesentliche Auswirkungen
auf Biodiversität im Zusammenhang mit Unternehmen, in
die UNIQA investiert ist, identifiziert.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde das
Investitionsportfolio von UNIQA zunächst anhand von
Biodiversitätsdaten des externen Datenanbieters ISS
analysiert. Um ein tieferes Verständnis der Abhängig-
keiten und Einflüsse des Portfolios auf die biologische
Vielfalt zu gewinnen, wurde eine zusätzliche Analyse
unter Verwendung öffentlich zugänglicher Daten von
ENCORE (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks,
and Exposure) durchgeführt. ENCORE bietet sektor-
spezifische Daten für biodiversitätsbezogene Einflüsse
und Abhängigkeiten. Auf dieser Datenbasis wurde das
Investitionsportfolio untersucht, um Sektoren zu
identifizieren, die entweder einen erheblichen negativen
Einfluss auf Biodiversität haben oder stark von ihr
abhängig sind. Unternehmen aus den Sektoren Bergbau,
Baugewerbe und Energieversorgung zeigen den höchsten
Einfluss auf Biodiversität während vor allem Unter-
nehmen aus dem Sektor Gastgewerbe hohe Abhängig-
keiten von Biodiversität aufzeigen. Eine Analyse der
Einflüsse und Abhängigkeiten auf Sub-Themen der
Biodiversität wie Landverödung, Wüstenbildung oder
Bodenversiegelung wurde nicht durchgeführt.
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Auf Grundlage dieser Analysen wurde Biodiversität
erstmals im Geschäftsjahr als wesentlich für die
Investmentstrategie von UNIQA identifiziert. Aufgrund
der Bedeutung des Themas und der damit verbundenen
Risiken integriert UNIQA, Biodiversitätsaspekte in den
Investmentansatz. UNIQA hat derzeit noch keinen
Übergangsplan in Bezug auf Biodiversität.
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Die Responsible Investment Guideline von UNIQA Group
sieht die Integration von ESG-Kriterien in Investitions-
entscheidungen vor. Der Schwerpunkt von UNIQA lag
dabei bisher auf dem Thema Klimawandel, während
biodiversitätsbezogene Themen bislang vor allem über
den Ausschluss von Normenverstößen einschließlich
gravierender Umweltschäden berücksichtigt wurden.
Nachdem Biodiversität als wesentlich eingestuft wurde,
hat UNIQA begonnen Investitionen in Unternehmen mit
negativen Einflüssen auf biodiversitätssensible Gebiete,
zu überwachen.
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UNIQA ist im Geschäftsjahr einer von ISS organisierten
und geleiteten kollaborativen Biodiversitäts-Engagement-
Initiative beigetreten. Im Rahmen dieses Engagements
wählt ISS Unternehmen aus Sektoren mit erheblichen
Auswirkungen auf beziehungsweise Abhängigkeiten von
Biodiversität aus darunter die Lebensmittelbranche, die
Öl- und Gasindustrie sowie der Bergbau. Ziel des
Engagement-Prozesses ist es, biodiversitätsbezogene
118
Jahresfinanzbericht 2025
Aspekte in die Unternehmensstrategien zu integrieren,
negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zu
verringern und die Offenlegung biodiversitätsbezogener
Daten zu verbessern. Diese Engagements sind langfristig
angelegt und umfassen über mehrere Jahre hinweg
wiederholte Interaktionen mit den Unternehmen.
Zusätzlich zur sektorspezifischen Analyse mit ENCORE
überwacht UNIQA die Exposition zu Unternehmen, die
von ISS als Unternehmen mit negativem Einfluss auf
biodiversitätssensible Regionen eingestuft wurden, die
keine Maßnahmen zur Verbesserung des negativen
Einflusses eingeführt haben.
Negative Einflüsse werden von ISS als eine spezifische
Kontroverse definiert, bei der es sich um ein glaubhaft
behauptetes oder nachgewiesenes Unternehmensversagen
handelt, an dem das investierte Unternehmen direkt
beteiligt ist und für dessen Behebung es keine Abhilfe-
maßnahmen eingeleitet hat.
Der Indikator umfasst darüber hinaus biodiversitäts-
sensible Regionen, darunter Gebiete, die unter dem
UNESCO-Welterbe-Übereinkommen und der Ramsar-
Konvention über Feuchtgebiete geschützt sind.
Dieser Indikator ist ein wichtiges und standardisiertes
Maß zur Überwachung der Auswirkungen von Investi-
tionen auf die Biodiversität und findet breite Anerken-
nung, da er als Schlüsselindikator in die Berichterstattung
über wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal
Adverse Impact, PAI) der Europäischen Union im Rahmen
der Offenlegungs-verordnung (Sustainable Finance
Disclosure Regulation, SFDR) aufgenommen wurde.
Aufgrund seiner Relevanz für die Bewertung von Risiken
und Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität
hat UNIQA diesen Indikator als grundlegende Kennzahl
für die Entwicklung ihrer Biodiversitäts-Anlagestrategie
identifiziert.
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UNIQA hat bislang keine portfolioübergreifenden
Biodiversitätsziele festgelegt. Der derzeitige Fokus liegt
auf dem Aufbau eines fundierten Verständnisses für
Abhängigkeiten und Einflüsse im Bereich von Biodivers-
ität als ersten Schritt. Wie oben beschrieben, hat UNIQA
damit begonnen, die Exposition der Investitionen in
Unternehmen mit negativen Einflüssen auf biodiversi-
tätssensible Gebiete zu überwachen und sich an einer
kollaborativen Engagement-Initiative zu beteiligen, um
eine stabile Ausgangsbasis zu schaffen, die künftig die
Festlegung sinnvoller und idealerweise evidenzbasierter
Ziele ermöglichen soll.
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UNIQA überwacht das Portfolio hinsichtlich Investitionen
in Unternehmen mit negativen Einflüssen auf biodiversi-
tätssensible Gebiete mit dem oben beschriebenen
Indikator von ISS. Zum Bilanzstichtag liegt aus diesem
Indikator keine Exposition zu solchen Unternehmen vor.
119
Konzernlagebericht
4. Arbeitskräfte von UNIQA (ESRS S1)
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UNIQA beschäftigte im Geschäftsjahr 15.866 (2024:
16.394) Mitarbeitende. Als Arbeitskräfte werden dabei all
jene Personen definiert, die mit dem Unternehmen in
einem Beschäftigungsverhältnis stehen und für dieses
tätig sind. Personen, die nicht aktiv tätig sind, sind nicht
einbezogen. Dies betrifft im Wesentlichen Personen, die
karenziert sind (Elternkarenz, Bildungskarenz, Pflege-
karenz und vergleichbare Karenzierung), Personen in der
passiven Phase von Altersteilzeitregelungen, Personen in
Präsenz- und Zivildienst und Personen in anderen länger-
fristigen Freistellungen, bei denen keine Entlohnung
durch das Unternehmen erfolgt. In der angeführten Zahl
nicht enthalten sind Fremdarbeitskräfte, für die die
Möglichkeit der Phase-in-Bestimmung nach den ESRS in
Anspruch genommen wird. Darunter fallen Personen mit
werkvertragsähnlichen Verträgen (Selbständige) sowie
Arbeitskräfte, die über Überlassungsverträge mit
gewerblichen Personalvermittler:innen zur Verfügung
gestellt werden. Die Mitarbeitenden des Versicherungs-
geschäfts sind sowohl im Innen- als auch im Außendienst
tätig. hrend Mitarbeitende des Außendiensts
ausschließlich der Geschäftsaufbringung zugeordnet
werden, können Mitarbeitende des Innendiensts sowohl
der Geschäftsaufbringung als auch der Verwaltung
zugeordnet werden. Ein weiterer wesentlicher Anteil der
Mitarbeitenden ist in verschiedenen Dienstleistungs-
unternehmen sowie im Gesundheitsbereich beschäftigt.
UNIQA bietet die Möglichkeit in unterschiedlichen
Arbeitszeitausmaßen tätig zu sein (Vollzeit, Teilzeit,
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) und beschäftigt
sowohl Praktikant:innen als auch Lehrlinge.
In der Unternehmensstrategie von UNIQA sind Maßnah-
men im Personalbereich von hoher Bedeutung, um
etwaige potenziell negative Auswirkungen auf die
Mitarbeitenden zu vermeiden. Über den Austausch mit
der Arbeitnehmervertretung, die zweimal jährlich
stattfindende Mitarbeiterumfrage sowie die aktive
Einbindung von Mitarbeitenden in strategische Maß-
nahmen im Rahmen der People Strategy kommt den
Mitarbeitenden eine wichtige Rolle in der laufenden
Geschäftsentwicklung zu. Dabei wurden folgende
Themenbereiche identifiziert, die jeweils kurz-, mittel-
und langfristig relevant werden können:
Unzureichende Maßnahmen gegen bewusste oder
unbewusste Diskriminierung könnten dazu führen, dass
bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen in der
Hierarchie unterrepräsentiert bleiben, ungerechtfertigte
Gehaltsunterschiede entstehen oder Menschen mit
Behinderungen nur schwer Zugang zum Arbeitsleben
finden. Diese Herausforderungen adressiert UNIQA
durch die Group Justice, Equity, Diversity &Inclusion
(JEDI) Strategy aktiv und wirkt ihnen mit entsprechen-
den Maßnahmen entgegen. Das Feedback der Mitar-
beitenden zum Umgang mit Diversität im Unternehmen
wird im Rahmen der UNIQA-Mitarbeiterbefragung
erhoben. Zudem liegt ein besonderer Schwerpunkt auf
der Reduktion des bereinigten Gender Pay Gaps und die
Erhöhung des Anteils für Frauen in Führungspositionen.
Für beide wurde ein konkretes Ziel definiert. Details zu
diesen Maßnahmen und Zielen werden in den
nachfolgenden Kapiteln dargestellt.
Auch die Nachverfolgung von Vorfällen wie Gewalt oder
Belästigung ist essenziell. Werden diese nicht konse-
quent bearbeitet oder fehlen Meldekanäle, kann dies
erhebliche negative Auswirkungen auf die Mitarbeit-
enden haben, etwa durch psychische Belastungen oder
die Angst vor möglichen Vorfällen. UNIQA stellt sicher,
dass die Menschen- und Arbeitsrechte geachtet werden,
indem die Prinzipien des UN Global Compact explizit im
Code of Conduct verankert sind.
Darüber hinaus könnten unzureichende Ausbildungs-
maßnahmen die berufliche Weiterentwicklung der
Mitarbeitenden einschränken. Dies kann nicht nur ihre
persönliche Entfaltung behindern, sondern auch die
langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
gefährden. Um die berufliche Entwicklung der
Mitarbeitenden zu rdern, setzt die UNIQA Group
People Policy verbindliche Standards für die Weiter-
bildung, unterstützt die Unternehmensstrategie und
stärkt die Attraktivität als Arbeitgeberin.
Aus der Natur des Versicherungsgeschäfts ergeben sich
keine besonderen negativen Auswirkungen auf die oben
genannten Themenbereiche. Die beschriebenen
negativen Auswirkungen stammen aus dem
Arbeitsmarkt inhärenten Faktoren sowie der
allgemeinen wirtschaftlichen Abhängigkeit der
Arbeitskräfte von Arbeitgeber:innen und sind nicht auf
individuelle Umstände zurückzuführen. Ebenso wenig
ergeben sich negative Auswirkungen auf die
Mitarbeitenden aus der Klimastrategie oder den
Emissionsreduktionszielen von UNIQA.
Durch digitale Innovationen, regulatorische Veränder-
ungen und veränderte Kundenerwartungen befindet sich
die Versicherungsbranche im Wandel. Dies erfordert neue
Kompetenzen in digitalen Technologien, Datenanalyse
und Kundenerlebnismanagement. Die Nachfrage nach
diesen spezialisierten Fähigkeiten übersteigt jedoch das
Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Für UNIQA stellen kurz-
und mittelfristige Personalengpässe ein operationelles
Risiko dar, das sich beispielsweise in Form von Qualitäts-
verlust in den internen Prozessen oder in Verletzungen
regulatorischer Bestimmungen äußern kann. Dies kann
zum Verlust von Kund:innen oder zu Reputationsschäden
führen. Personalengpässe können insbesondere dann
entstehen, wenn Mitarbeitende aufgrund der mangelnden
Attraktivität von UNIQA als Arbeitgeberin nicht für das
Unternehmen gewonnen bzw. im Unternehmen gehalten
werden können oder unzureichend ausgebildet werden,
um ihr volles Potenzial auszunutzen. Um dieses Risiko zu
minimieren und die Attraktivität von UNIQA als
Arbeitgeberin zu erhöhen, werden länderspezifische
Mitarbeiteroptionen und Entwicklungsmöglichkeiten
angeboten.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ergaben sich
keine Hinweise auf Gruppen, die aufgrund ihres Umfelds
oder ihrer Tätigkeit besonders von negativen
Auswirkungen betroffen sein könnten. Lediglich für
Mitarbeitende in befristeten oder Teilzeitverträgen
können sich potenziell negative Auswirkungen im Bereich
der sicheren Beschäftigung ergeben.
44..22 KKOONNZZEEPPTTEE IIMM ZZUUSSAAMMMMEENNHHAANNGG MMIITT DDEENN
AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEENN VVOONN UUNNIIQQAA ((SS11--11))
Die People Strategy von UNIQA beruht auf folgenden
Hauptpfeilern:
Employee & Customer Experience
Culture
Leadership & Upskilling Re-Skilling
JEDI (Justice, Equity, Diversity & Inclusion)
Die People Strategy ist für Mitarbeitende im Intranet
verfügbar, während die Group Justice, Equity, Diversity &
Inclusion Strategy sowohl intern im Intranet als auch
öffentlich im Internet zugänglich ist. Die genannten
Strategien und dazugehörigen Policies (Group People
Policy und Group Justice, Equity, Diversity & Inclusion
Policy) werden vom Group Executive Board (GEB)
beschlossen und gelten für alle (Rück-)Versicherungs-
unternehmen sowie deren Niederlassungen.
AArrbbeeiittss-- uunndd MMeennsscchheennrreecchhttee
Zu den Arbeits- und Menschenrechten zählen das Recht
auf Vereinigungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit
sowie der Schutz vor Geschlechts-, Religions-, politischer
und nationaler oder sozialer Diskriminierung. UNIQA
toleriert im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unter keinen
Umständen Kinder- oder Zwangsarbeit, (moderne)
Sklaverei oder Menschenhandel. Zwar verfügt UNIQA
nicht über eine dezidierte Human Rights Policy, jedoch
wurden die Prinzipien des UN Global Compact in Form
von zehn Leitsätzen in den unternehmensweit verbind-
lichen Code of Conduct übernommen. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Interessen der Mitarbeitenden im
Code of Conduct explizit Berücksichtigung finden.
Sämtliche bekannt gewordene Verstöße werden analog
zum allgemeinen Hinweisgeberprozess durch die
Compliance-Funktion untersucht und nachverfolgt (siehe
Kapitel „Interne Vorschriften und EU-Whistleblower-
Richtlinie“).
Da UNIQA als Versicherungsunternehmen geschäfts-
bedingt ein umfangreiches Volumen an Daten verarbeitet,
soll der Schutz personenbezogener Daten ein
Grundrecht, das unter anderem auch die Privatsphäre der
Mitarbeitenden betrifft hervorgehoben werden. In einer
konzernweit gültigen Datenschutzmanagement-Richtlinie
sind unter anderem auch die Datenschutzrichtlinien für
Mitarbeitende festgelegt. Weitere Ausführungen zu
Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepten,
Maßnahmen und Zielsetzungen zum Datenschutz in
Bezug auf die eigene Belegschaft sind in Kapitel
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ in den
jeweiligen Teilabschnitten „Datenschutz“ zu finden.
IInnkklluussiioonn,, DDiivveerrssiittäätt uunndd CChhaanncceenngglleeiicchhhheeiitt
Die Group Justice, Equity, Diversity & Inclusion (JEDI)
Policy ist Bestandteil der Group People Policy und basiert
ebenfalls auf den Prinzipien des UN Global Compact. Sie
orientiert sich an den lokalen Gesetzen und dem
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Sie enthält eine
klare Positionierung gegen jegliche Form von
120
Jahresfinanzbericht 2025
allgemeinen wirtschaftlichen Abhängigkeit der
Arbeitskräfte von Arbeitgeber:innen und sind nicht auf
individuelle Umstände zurückzuführen. Ebenso wenig
ergeben sich negative Auswirkungen auf die
Mitarbeitenden aus der Klimastrategie oder den
Emissionsreduktionszielen von UNIQA.
Durch digitale Innovationen, regulatorische Veränder-
ungen und veränderte Kundenerwartungen befindet sich
die Versicherungsbranche im Wandel. Dies erfordert neue
Kompetenzen in digitalen Technologien, Datenanalyse
und Kundenerlebnismanagement. Die Nachfrage nach
diesen spezialisierten Fähigkeiten übersteigt jedoch das
Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Für UNIQA stellen kurz-
und mittelfristige Personalengpässe ein operationelles
Risiko dar, das sich beispielsweise in Form von Qualitäts-
verlust in den internen Prozessen oder in Verletzungen
regulatorischer Bestimmungen äußern kann. Dies kann
zum Verlust von Kund:innen oder zu Reputationsschäden
führen. Personalengpässe können insbesondere dann
entstehen, wenn Mitarbeitende aufgrund der mangelnden
Attraktivität von UNIQA als Arbeitgeberin nicht für das
Unternehmen gewonnen bzw. im Unternehmen gehalten
werden können oder unzureichend ausgebildet werden,
um ihr volles Potenzial auszunutzen. Um dieses Risiko zu
minimieren und die Attraktivität von UNIQA als
Arbeitgeberin zu erhöhen, werden länderspezifische
Mitarbeiteroptionen und Entwicklungsmöglichkeiten
angeboten.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ergaben sich
keine Hinweise auf Gruppen, die aufgrund ihres Umfelds
oder ihrer Tätigkeit besonders von negativen
Auswirkungen betroffen sein könnten. Lediglich für
Mitarbeitende in befristeten oder Teilzeitverträgen
können sich potenziell negative Auswirkungen im Bereich
der sicheren Beschäftigung ergeben.
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Die People Strategy von UNIQA beruht auf folgenden
Hauptpfeilern:
Employee & Customer Experience
Culture
Leadership & Upskilling Re-Skilling
JEDI (Justice, Equity, Diversity & Inclusion)
Die People Strategy ist für Mitarbeitende im Intranet
verfügbar, während die Group Justice, Equity, Diversity &
Inclusion Strategy sowohl intern im Intranet als auch
öffentlich im Internet zugänglich ist. Die genannten
Strategien und dazugehörigen Policies (Group People
Policy und Group Justice, Equity, Diversity & Inclusion
Policy) werden vom Group Executive Board (GEB)
beschlossen und gelten für alle (Rück-)Versicherungs-
unternehmen sowie deren Niederlassungen.
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Zu den Arbeits- und Menschenrechten zählen das Recht
auf Vereinigungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit
sowie der Schutz vor Geschlechts-, Religions-, politischer
und nationaler oder sozialer Diskriminierung. UNIQA
toleriert im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unter keinen
Umständen Kinder- oder Zwangsarbeit, (moderne)
Sklaverei oder Menschenhandel. Zwar verfügt UNIQA
nicht über eine dezidierte Human Rights Policy, jedoch
wurden die Prinzipien des UN Global Compact in Form
von zehn Leitsätzen in den unternehmensweit verbind-
lichen Code of Conduct übernommen. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Interessen der Mitarbeitenden im
Code of Conduct explizit Berücksichtigung finden.
Sämtliche bekannt gewordene Verstöße werden analog
zum allgemeinen Hinweisgeberprozess durch die
Compliance-Funktion untersucht und nachverfolgt (siehe
Kapitel „Interne Vorschriften und EU-Whistleblower-
Richtlinie“).
Da UNIQA als Versicherungsunternehmen geschäfts-
bedingt ein umfangreiches Volumen an Daten verarbeitet,
soll der Schutz personenbezogener Daten ein
Grundrecht, das unter anderem auch die Privatsphäre der
Mitarbeitenden betrifft hervorgehoben werden. In einer
konzernweit gültigen Datenschutzmanagement-Richtlinie
sind unter anderem auch die Datenschutzrichtlinien für
Mitarbeitende festgelegt. Weitere Ausführungen zu
Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepten,
Maßnahmen und Zielsetzungen zum Datenschutz in
Bezug auf die eigene Belegschaft sind in Kapitel
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ in den
jeweiligen Teilabschnitten „Datenschutz“ zu finden.
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Die Group Justice, Equity, Diversity & Inclusion (JEDI)
Policy ist Bestandteil der Group People Policy und basiert
ebenfalls auf den Prinzipien des UN Global Compact. Sie
orientiert sich an den lokalen Gesetzen und dem
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Sie enthält eine
klare Positionierung gegen jegliche Form von
121
Konzernlagebericht
Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing und soll einen
diskriminierungsfreien, respektvollen und wertschätzen-
den Umgang sicherstellen. Die oberste Verantwortung für
die Group Justice, Equity, Diversity & Inclusion Policy
liegt beim Vorstand für People & Brand. Führungskräfte
und Mitarbeitende sind gemäß der Policy verpflichtet,
inakzeptables Verhalten zu erkennen und zu melden. Ein
standardisierter Prozess zur Bearbeitung von Diskrimi-
nierungsfällen, einschließlich einer jährlichen, anonym-
isierten Berichterstattung zu solchen Fällen ist verpflich-
tend einzuhalten.
Die sieben übergeordneten Ziele der UNIQA Group
Justice, Equity, Diversity & Inclusion Strategy lauten:
Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
Förderung der Chancengleichheit durch Erhöhung des
Frauenanteils in Führungspositionen
Stärkung des Generationenmanagements
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Internationalität und Kulturenvielfalt aus 14 Ländern in
allen UNIQA Ländern als Stärke nutzen
Inklusion und Förderung von Menschen mit
Behinderungen
Respekt für die sexuelle Orientierung und Identität aller
Menschen
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Die Group People Policy definiert Anforderungen und
Standards für die Entwicklung der Mitarbeitenden, um die
Unternehmensstrategie zu unterstützen und als attraktive
Arbeitgeberin zu gelten. Sie wird von dem für People &
Brand zuständigen Vorstandsmitglied überwacht und
kommuniziert. Um sicherzustellen, dass die notwendigen
Fähigkeiten zur Erreichung der Unternehmensziele
vorhanden sind, steht ein umfassendes Lernangebot zur
Verfügung.
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Die kontinuierliche Kommunikation mit Mitarbeitenden
steht bei UNIQA im Vordergrund. Mitarbeiterbefragungen
unterstützen dabei, die Bedürfnisse der Mitarbeitenden
zu erfassen und zu verstehen, um daraus konkrete Schritte
abzuleiten, die die Zufriedenheit, das Engagement und die
Identifikation mit UNIQA als Arbeitgeberin steigern. Seit
2023 wird die Mitarbeiterbefragung zweimal pro Jahr
durchgeführt. Dabei werden Mitarbeitende von Versiche-
rungsunternehmen, deren Niederlassungen sowie IT-
Serviceeinheiten in Bulgarien, Österreich, Rumänien,
Slowakei und Ungarn einbezogen. Alle zwei Jahre wird
eine der beiden regulären Befragungen durch eine
umfangreichere Mitarbeiterumfrage ersetzt, die eine
Vielzahl von Themen entlang der Employee Journey
abdeckt. Aktuell liegt die Zufriedenheit der
Mitarbeitenden, gemessen anhand des EX-Index
(Employee Experience), bei 4,1 von 5 Sternen, was keine
Veränderung zur vorherigen Umfrage im Mai 2025
bedeutet. Insgesamt haben an der letzten Umfrage mehr
als 10.000 Mitarbeitende teilgenommen.
In allen Ländern, in denen UNIQA Konzerngesellschaften
ansässig sind, werden Mitarbeitende nach Maßgabe der
entsprechenden lokalen Gesetze durch Arbeitsnehmer-
vertretungen oder Gewerkschaften vertreten.
Rückmeldungen aus der Mitarbeiterumfrage und dem
Dialog mit Arbeitnehmervertreter:innen werden erfasst,
in Entscheidungen einbezogen und sowohl allgemein als
auch durch Führungskräfte kommuniziert. Das für People
& Brand zuständige Vorstandsmitglied trägt die operative
Verantwortung für die Einbeziehung der Ergebnisse in die
Unternehmensstrategie.
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Das Hinweisgeberportal der UNIQA (siehe Ausführungen
in Kapitel „Interne Vorschriften und EU-Whistleblower-
Richtlinie) steht auch Mitarbeitenden zur Verfügung und
wird im Rahmen der Compliance-Schulungen vorgestellt.
Dabei können Meldungen sowohl anonym als auch mit
Namensangabe von Mitarbeitenden und externen
Personen abgegeben werden. Meldungen, die über andere
Stellen eingehen, werden durch Compliance ebenfalls
zentral im Hinweisgeberportal erfasst. Zudem steht den
Mitarbeitenden auch die Mitarbeiterbefragung, als
Plattform zur Äußerung von Bedenken zur Verfügung.
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AAUUFF WWEESSEENNTTLLIICCHHEE AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN AAUUFF DDIIEE
AARRBBEEIITTSSKKRRÄÄFFTTEE VVOONN UUNNIIQQAA UUNNDD AANNSSÄÄTTZZEE ZZUUMM
MMAANNAAGGEEMMEENNTT WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR RRIISSIIKKEENN UUNNDD ZZUURR
NNUUTTZZUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR CCHHAANNCCEENN SSOOWWIIEE DDIIEE
WWIIRRKKSSAAMMKKEEIITT DDIIEESSEERR MMAASSSSNNAAHHMMEENN ((SS11--44))
AArrbbeeiittss-- uunndd MMeennsscchheennrreecchhttee
UNIQA setzt sich aktiv für ein sicheres und diskriminie-
rungsfreies Arbeitsumfeld ein. Dies wird durch klare
Richtlinien wie den Code of Conduct und eine umfassende
Strategie zu Diversität und Inklusion kommuniziert.
Zusätzlich zur bestehenden Whistleblowing-Plattform hat
UNIQA in Österreich ein E-Learning-Modul zum Gleich-
behandlungsrecht eingeführt, das für alle Mitarbeitenden
verpflichtend ist. Diese Maßnahmen sollen das Bewusst-
sein der Mitarbeitenden stärken und sicherstellen, dass
weder ausgrenzendes noch unangemessenes Verhalten
wie Gewalt oder Belästigung toleriert werden. Diese klare
Positionierung wurde durch die Erstellung einer Unter-
lage, die in der gesamten UNIQA geteilt wurde, 2025
nochmals verstärkt. Ziel ist es aufzuklären, zu unter-
stützen und Orientierung zu geben, um so Mitarbeitende
wirkungsvoll vor Diskriminierung und Machtmissbrauch
zu schützen. Zudem gewährleistet UNIQA einen vertrau-
lichen, transparenten und respektvollen Umgang mit
Beschwerden. Eine anonyme Statistik zu Beschwerden
und Vorfällen wird erstellt undhrlich im Diversity &
Inclusion Committee (DICO) präsentiert. Im Anschluss
wird die Arbeitnehmervertretung darüber informiert.
DDiivveerrssiittäätt uunndd CChhaanncceenngglleeiicchhhheeiitt
Die Prinzipien Gerechtigkeit, Chancengleichheit,
Diversität und Inklusion sind fest in der JEDI-Strategie
verankert und spiegeln sich auch in den Zielverein-
barungen für Führungskräfte wider, insbesondere im
Hinblick auf Geschlechtergleichstellung und gleicher
Bezahlung. Darüber hinaus werden die Themen mittels
Trainings zum Thema „Unconscious Mind, Inclusive
Leadership“ und Richtlinien für die Besetzung von
Führungspositionen gefördert. Das neue Programm
„UNIQAlnie być kobietą“ („UNIQly to be a Woman“) in
Polen ist eine entwicklungsorientierte Initiative und
richtet sich gezielt an Frauen in Führungspositionen. In
Österreich findet seit 2021 jährlich ein Mentoring-
Programm statt. Dieses wurde durch ein Reverse-
Mentoring-Programm ergänzt, mit dem Ziel, junge und
erfahrene Mitarbeitende miteinander zu vernetzen. Nach
einem erfolgreichen Pilotprojekt in den Ländern: Bosnien
und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro,
Rumänien und Serbien wurde das Mentoring Programm
im Jahr 2025 in allen Ländern gestartet. Ziel ist es, ein
inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld für alle
Lebensphasen zu schaffen. Die erfolgreiche Zertifizierung
als familienfreundliches Unternehmen in Österreich
bestätigt das Engagement. Im Zuge dessen wurden
zusätzliche Maßnahmen definiert, die nun strukturiert
umgesetzt werden darunter fällt beispielsweise die
Ausweitung flexibler Arbeitsmodelle wie Job-Sharing und
Teilzeit-Führungspositionen, ebenso wie unterschiedliche
Angebote zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Für
den jährlichen Gehaltsanpassungsprozess steht ein zweck-
gewidmetes Budget zur Schließung eines etwaigen Pay
Gaps zur Verfügung. Ein eigenes Tool simuliert die Aus-
wirkungen geplanter Anpassungen auf das Gehaltsgefüge
und zeigt potenzielle Pay Gaps bei Neueinstellungen auf.
Damit wird auch die Zielerreichung in Bezug auf das
Gender Pay Gap erleichtert. Die Rezertifizierung mit dem
equalitA Gütesiegel für Chancengleichheit am Arbeits-
platz bestätigt die Maßnahmen in Österreich. Um bei den
Mitarbeitenden aus der LGBTQIA+ Community das
Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen zu stärken, hat
UNIQA entschieden, die technische Möglichkeit
Pronomen anzuzeigen, zu aktivieren.
IInnkklluussiioonn MMeennsscchheenn mmiitt BBeehhiinnddeerruunnggeenn
In der Diversitätsstrategie wird die gezielte Rekrutierung
von Menschen mit Behinderungen als ein zentrales Ziel
definiert. Gleichzeitig liegt ein besonderer Fokus auf der
Förderung von Inklusion für Mitarbeitende mit Behinder-
ung im Arbeitsalltag. So konnten auch im Geschäftsjahr
mehrere wichtige Fortschritte erzielt werden. In Öster-
reich, Polen und Tschechien wurden erfolgreiche
Kooperationen mit lokalen Organisationen weitergeführt
und ausgebaut, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu
erleichtern und inklusive Arbeitsumgebungen zu fördern.
Außerdem wurde in Österreich eine neuerliche Standort-
bestimmung zum Thema Inklusion durchgeführt. Das
sogenannte Key Inclusion Assessment lieferte vor allem
in den Bereichen Bewusstsein und Kompetenz sowie
Rekrutierung und Unterstützung bessere Ergebnisse als
die Vergleichsgruppe sowie wertvolle Hinweise für weitere
Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion am Arbeits-
platz. Ein bedeutender Schritt war auch die Wahl einer
Behindertenvertrauensperson. Weiters werden in
Österreich Stellenausschreibungen auch auf speziali-
sierten Plattformen veröffentlicht, um gezielt Menschen
mit Behinderungen anzusprechen und ihnen den Zugang
zu beruflichen Chancen zu erleichtern.
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Jahresfinanzbericht 2025
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UNIQA setzt sich aktiv für ein sicheres und diskriminie-
rungsfreies Arbeitsumfeld ein. Dies wird durch klare
Richtlinien wie den Code of Conduct und eine umfassende
Strategie zu Diversität und Inklusion kommuniziert.
Zusätzlich zur bestehenden Whistleblowing-Plattform hat
UNIQA in Österreich ein E-Learning-Modul zum Gleich-
behandlungsrecht eingeführt, das für alle Mitarbeitenden
verpflichtend ist. Diese Maßnahmen sollen das Bewusst-
sein der Mitarbeitenden stärken und sicherstellen, dass
weder ausgrenzendes noch unangemessenes Verhalten
wie Gewalt oder Belästigung toleriert werden. Diese klare
Positionierung wurde durch die Erstellung einer Unter-
lage, die in der gesamten UNIQA geteilt wurde, 2025
nochmals verstärkt. Ziel ist es aufzuklären, zu unter-
stützen und Orientierung zu geben, um so Mitarbeitende
wirkungsvoll vor Diskriminierung und Machtmissbrauch
zu schützen. Zudem gewährleistet UNIQA einen vertrau-
lichen, transparenten und respektvollen Umgang mit
Beschwerden. Eine anonyme Statistik zu Beschwerden
und Vorfällen wird erstellt undhrlich im Diversity &
Inclusion Committee (DICO) präsentiert. Im Anschluss
wird die Arbeitnehmervertretung darüber informiert.
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Die Prinzipien Gerechtigkeit, Chancengleichheit,
Diversität und Inklusion sind fest in der JEDI-Strategie
verankert und spiegeln sich auch in den Zielverein-
barungen für Führungskräfte wider, insbesondere im
Hinblick auf Geschlechtergleichstellung und gleicher
Bezahlung. Darüber hinaus werden die Themen mittels
Trainings zum Thema „Unconscious Mind, Inclusive
Leadership“ und Richtlinien für die Besetzung von
Führungspositionen gefördert. Das neue Programm
„UNIQAlnie być kobietą“ („UNIQly to be a Woman“) in
Polen ist eine entwicklungsorientierte Initiative und
richtet sich gezielt an Frauen in Führungspositionen. In
Österreich findet seit 2021 jährlich ein Mentoring-
Programm statt. Dieses wurde durch ein Reverse-
Mentoring-Programm ergänzt, mit dem Ziel, junge und
erfahrene Mitarbeitende miteinander zu vernetzen. Nach
einem erfolgreichen Pilotprojekt in den Ländern: Bosnien
und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro,
Rumänien und Serbien wurde das Mentoring Programm
im Jahr 2025 in allen Ländern gestartet. Ziel ist es, ein
inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld für alle
Lebensphasen zu schaffen. Die erfolgreiche Zertifizierung
als familienfreundliches Unternehmen in Österreich
bestätigt das Engagement. Im Zuge dessen wurden
zusätzliche Maßnahmen definiert, die nun strukturiert
umgesetzt werden darunter fällt beispielsweise die
Ausweitung flexibler Arbeitsmodelle wie Job-Sharing und
Teilzeit-Führungspositionen, ebenso wie unterschiedliche
Angebote zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Für
den jährlichen Gehaltsanpassungsprozess steht ein zweck-
gewidmetes Budget zur Schließung eines etwaigen Pay
Gaps zur Verfügung. Ein eigenes Tool simuliert die Aus-
wirkungen geplanter Anpassungen auf das Gehaltsgefüge
und zeigt potenzielle Pay Gaps bei Neueinstellungen auf.
Damit wird auch die Zielerreichung in Bezug auf das
Gender Pay Gap erleichtert. Die Rezertifizierung mit dem
equalitA Gütesiegel für Chancengleichheit am Arbeits-
platz bestätigt die Maßnahmen in Österreich. Um bei den
Mitarbeitenden aus der LGBTQIA+ Community das
Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen zu stärken, hat
UNIQA entschieden, die technische Möglichkeit
Pronomen anzuzeigen, zu aktivieren.
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In der Diversitätsstrategie wird die gezielte Rekrutierung
von Menschen mit Behinderungen als ein zentrales Ziel
definiert. Gleichzeitig liegt ein besonderer Fokus auf der
Förderung von Inklusion für Mitarbeitende mit Behinder-
ung im Arbeitsalltag. So konnten auch im Geschäftsjahr
mehrere wichtige Fortschritte erzielt werden. In Öster-
reich, Polen und Tschechien wurden erfolgreiche
Kooperationen mit lokalen Organisationen weitergeführt
und ausgebaut, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu
erleichtern und inklusive Arbeitsumgebungen zu fördern.
Außerdem wurde in Österreich eine neuerliche Standort-
bestimmung zum Thema Inklusion durchgeführt. Das
sogenannte Key Inclusion Assessment lieferte vor allem
in den Bereichen Bewusstsein und Kompetenz sowie
Rekrutierung und Unterstützung bessere Ergebnisse als
die Vergleichsgruppe sowie wertvolle Hinweise für weitere
Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion am Arbeits-
platz. Ein bedeutender Schritt war auch die Wahl einer
Behindertenvertrauensperson. Weiters werden in
Österreich Stellenausschreibungen auch auf speziali-
sierten Plattformen veröffentlicht, um gezielt Menschen
mit Behinderungen anzusprechen und ihnen den Zugang
zu beruflichen Chancen zu erleichtern.
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Konzernlagebericht
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Im Jahr 2025 wurde das neue Learning Management
System „UNIQA University“ eingeführt. Dieses wurde
schrittweise ausgerollt und steht allen Mitarbeitenden
sowie relevanten externen Mitarbeitenden (z. B.
Makler:innen) von Versicherungsunternehmen, deren
Niederlassungen sowie IT-Serviceeinheiten in Bulgarien,
Österreich, Rumänien, Slowakei und Ungarn zur Verfü-
gung. Es ist mit modernsten Funktionen ausgestattet
darunter mobiler Zugriff, KI-gestützte Kursvorschläge
und ein fortschrittliches Monitoring, das sowohl
Compliance-Anforderungen als auch individuelle Lern-
bedarfe unterstützt. Parallel zur Einführung der Plattform
wurde ein neuer Katalog an mehrsprachigen E-Learning-
Kursen veröffentlicht. Dieser ermöglicht die gezielte
Weiterentwicklung der Mitarbeitenden in jenen Kompe-
tenzen, die für den Geschäftserfolg von UNIQA besonders
relevant sind. Zur Stärkung einer positiven Führungs-
kultur werden auch Leadership-Programme angeboten,
die Führungskräften praxisnahe und wesentliche Füh-
rungskompetenzen vermitteln, die sie in ihrer Rolle
nachhaltig rdern.
Zusätzlich wurden Pilotprojekte für neue Systeme im
Bereich People Performance Management in ausge-
wählten Funktionen in Bosnien und Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Österreich, Rumänien
und Serbien sowie im Talent Management mit der Platt-
form „NAVI“ gestartet. Die konzernweite Einführung
dieser Systeme ist für das Jahr 2026 geplant. Das neue
People Performance Management ermöglicht einen
laufenden Feedbackprozess mit transparenten Kriterien
und Zielen. Im Rahmen von People Performance
Management gibt es Leistungsziele, welche gemeinsam
mit der Führungskraft frei definierbar sind und Ziele,
basierend auf den UNIQA Guiding Principles, bei denen
die Mitarbeitenden entlang dieser Unternehmenswerte
bewertet werden. Die neue Talent Management-Plattform
„NAVI“ bietet Mitarbeitenden auf Basis ihrer Fähigkeiten
(Skills) individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
innerhalb des Unternehmens.
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Eine starke Unternehmenskultur bildet die Grundlage für
das Erreichen der wirtschaftlichen Ziele. Seit 2022 haben
mehr als 2.000 Mitarbeitende aus 14 Ländern, in denen
UNIQA tätig ist, konzernweit an Aktivitäten rund um den
Kulturwandel teilgenommen. Dabei wird Kultur jedoch
nicht als isoliertes Thema verstanden, sondern die Werte
sind bewusst in zentrale People-Prozesse verankert, wie
etwa im Onboarding oder in Lerninitiativen. So werden
die Werte Schritt für Schritt in den Arbeitsalltag integriert
und nachhaltig gelebt.
Mitarbeiterzufriedenheit wird als gemeinsame Verant-
wortung verstanden. In den Jahren 2024 und 2025 lag der
Fokus auf der Weiterentwicklung der Employee
Experience. Ziel war es, den konzernweiten Mitarbeiter-
feedbackzyklus kontinuierlich auszubauen und daraus
abgeleitete Maßnahmen transparent und nachhaltig
umzusetzen. Auf Basis der Ergebnisse und Trends der
Mitarbeiterbefragung wurden regionale Aktionspläne
entwickelt und in konkrete Maßnahmen überführt.
Schwerpunkte, die sich dabei länderübergreifend heraus-
kristallisiert haben, liegen bei Lern- und Karrieremöglich-
keiten, sowie Zusammenarbeit, wie auch Performance &
Entlohnung. Zudem wurden Treiber von Engagement
analysiert, die wertvolle Einblicke in die wichtigsten
Stellhebel für Motivation und Bindung liefern.
Bis September 2025 haben über 600 Führungskräfte
gemeinsam mit ihren Teams mehr als 1.000 Maßnahmen
definiert, die in den kommenden Monaten weiterent-
wickelt und umgesetzt werden. Auf diese Weise fließt das
Feedback direkt in die Gestaltung des Arbeitsumfelds ein.
KI-gestützte Dashboards unterstützen die Umsetzung,
machen Ergebnisse der Befragungen transparent, erleich-
tern Analysen und fördern den Dialog in den Teams.
UNIQA bietet vielfältige Gesundheitsangebote für
Mitarbeitende. In Österreich stehen Programme zum
Stressmanagement und verschiedene Sportinitiativen zur
Verfügung. Über das Portal der Konzerngesellschaft Mavie
Work GmbH erhalten Mitarbeitende in Österreich Zugang
zu Angeboten wie Coachings in den Bereichen
Psychologie, Ernährung und Bewegung. Auch in anderen
Ländern, in denen UNIQA tätig ist, gibt es Gesundheits-
angebote, die auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt sind.
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Im Rahmen der Strategie UNIQA 3.0“ wurde das Ziel
definiert, die beste Arbeitgeberin für umsetzungsstarke
Mitarbeiter:innen zu werden. Dieses Ziel umfasst
Versicherungsunternehmen, deren Niederlassungen,
sowie IT- Serviceeinheiten in Bulgarien, Österreich,
Rumänien, Slowakei und Ungarn. Gemessen wird dieses
Ziel durch zwei unterschiedliche Indizes: dem EX-Index
(Employee Experience) und dem Engagement Index und
ist erfüllt, wenn beide jeweils 4,5 Sterne erreichen. Der
EX-Index basiert auf den 7 Etappen der Mitarbeitenden-
reise „Ich werde angestellt“, „Ich komme an Bord“, „Ich
arbeite“, „Ich lerne“, „Ich erreiche Ziele“, „Ich verändere
meine Rolle“, und „Ich werde entlohnt“. Diese Etappen
werden im Rahmen der zweimal jährlich durchgeführten
Mitarbeiterbefragung evaluiert. Entlang dieser sieben
Etappen fließen auch zentrale Dimensionen des Arbeits-
erlebens ein, darunter Jobzufriedenheit, Purpose/Sinn,
Wohlbefinden sowie Arbeitsbelastung bzw. Stress.
Der EX-Index (Employee Experience) soll bis 2028 einen
Wert von 4,5 von 5 Sternen erreichen. Im Basisjahr 2023
lag er bei 3,8 Sternen, im Geschäftsjahr bei 4,1 Sternen
(2024: 4,0 Sterne) und zeigt damit einen positiven Trend.
Seit 2025 wird die Etappe „Ich engagiere mich“ aufgrund
ihrer zentralen Bedeutung aus dem ursprünglichen EX-
Index herausgelöst und als eigenständiger Engagement
Index ausgewiesen. Der Engagement Index wird, ebenso
wie der EX-Index, durch die zweimal jährlich durchge-
führten Mitarbeiterumfragen evaluiert. Bis zum Jahr 2028
strebt UNIQA auch beim Engagement Index eine Bewer-
tung von 4,5 von 5 Sternen an. Im Geschäftsjahr beträgt
der Engagement Index 4,1 Sterne, der Bezugswert liegt bei
3,9 Sternen im Jahr 2023.
Die Festlegung des Ziels „Beste Arbeitgeberin für
umsetzungsstarke Mitarbeiter:innen“ erfolgte durch den
Aufsichtsrat und den Vorstand, ohne Einbindung der
Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess oder in die
Identifikation von Abhilfe und Verbesserungsm-
nahmen. Das Ziel wurde ambitioniert definiert, um eine
klare Orientierung für die Verbesserung der Mitarbeiter-
zufriedenheit zu schaffen. Dabei wurde ein Wert gewählt,
der sowohl anspruchsvoll als auch realistisch ist und die
internen Gegebenheiten berücksichtigt. Zudem wurde das
Ziel so festgelegt, dass es auch mit dem Ziel der Kunden-
zufriedenheit, die ebenfalls bei 4,5 Sterne liegt,
übereinstimmt.
ZZiieell:: VVeerrrriinnggeerruunngg ddeess bbeerreeiinniiggtteenn GGeennddeerr PPaayy GGaappss
Für das Ziel Gleichstellung der Geschlechter und gleicher
Lohn für gleiche Arbeit, das auch in der D&I-Strategie
festgehalten ist, wird eine Verringerung des bereinigten
Gender Pay Gaps für Mitarbeitende bei
Versicherungsunternehmen und deren Niederlassungen
in Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und
Ungarn angestrebt. 2025 wurde diese Zielgruppe schritt-
weise um Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Montenegro, Serbien und Ukraine, erweitert. Zugleich
wurde der Beobachtungszeitraum vom bisherigen Zeit-
raum (November bis Oktober) auf den Geschäftsjahres-
zeitraum (Jänner bis Dezember) umgestellt. Im Zuge
dieser Erweiterung wurde 2025 ein Ziel für das Geschäfts-
jahr definiert, das die neu hinzugekommenen Länder
einbezieht.
Der bereinigte Gender Pay Gap misst den durchschnitt-
lichen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.
Um ein genaueres Bild der geschlechtsspezifischen Lohn-
unterschiede zu erhalten, werden dabei Faktoren wie
Stellenbewertung, Job-Familien und Job-Sub-Familien
berücksichtigt. Die geschlechtsbezogene Vergütungs-
gleichheit wird mithilfe einer Regressionsanalyse
ermittelt, bei der das Gehalt als abhängige Variable sowie
verschiedene demografische, organisatorische und
leistungsbezogene Faktoren als unabhängige Variablen
berücksichtigt werden. Der bereinigte Gender Pay Gap
ergibt sich aus dem ermittelten Einfluss der Variable
Geschlecht (männlich/weiblich) auf das Gehalt, nachdem
alle anderen Einflussfaktoren kontrolliert wurden
.
Der bereinigte Gender Pay Gap für das Jahr 2025 liegt bei
2,4 Prozent (2024: 3,4 Prozent). Der Vorjahreswert wurde
neu berechnet und beinhaltet nun auch variable Gehalts-
bestandteile, sowie die im Geschäftsjahr zusätzlich
inkludierten Länder. Im Vergleich zur festgelegten Ziel-
größe von 2,8 Prozent bedeutet dies eine Unterschreitung
um 0,4 Prozentpunkte. Die Verringerung des bereinigten
Gender Pay Gaps ist auf die konsequente Umsetzung klar
definierter Steuerungsmechanismen zurückzuführen,
darunter ein zweckgewidmetes Gender-Pay-Gap-Budget,
verpflichtende Prüfprozesse bei Gehaltsanpassungen und
Neueintritten sowie die Verankerung des Ziels in der
variablen Managementvergütung.
Der Zielwert wurde auf Basis der Analyse mehrerer
Szenarien festgelegt und entspricht einer Reduktion um
20 Prozent, mit einem Mindestwert von 1 Prozent. Eine
weitere Reduktion unter 1 Prozent ist nicht zielführend,
da natürliche Personalfluktuation zu Schwankungen
führen kann und externe Zertifizierungen bereits einen
höheren Schwellenwert von weniger als 5 Prozent
vorsehen. Als Datenquelle dienten die Personaldaten des
Jahres 2024. Dieses Ziel wurde von Aufsichtsrat und
Vorstand beschlossen, ohne Einbindung der
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Jahresfinanzbericht 2025
Mitarbeiter:innen zu werden. Dieses Ziel umfasst
Versicherungsunternehmen, deren Niederlassungen,
sowie IT- Serviceeinheiten in Bulgarien, Österreich,
Rumänien, Slowakei und Ungarn. Gemessen wird dieses
Ziel durch zwei unterschiedliche Indizes: dem EX-Index
(Employee Experience) und dem Engagement Index und
ist erfüllt, wenn beide jeweils 4,5 Sterne erreichen. Der
EX-Index basiert auf den 7 Etappen der Mitarbeitenden-
reise „Ich werde angestellt“, „Ich komme an Bord“, „Ich
arbeite“, „Ich lerne“, „Ich erreiche Ziele“, „Ich verändere
meine Rolle“, und „Ich werde entlohnt“. Diese Etappen
werden im Rahmen der zweimal jährlich durchgeführten
Mitarbeiterbefragung evaluiert. Entlang dieser sieben
Etappen fließen auch zentrale Dimensionen des Arbeits-
erlebens ein, darunter Jobzufriedenheit, Purpose/Sinn,
Wohlbefinden sowie Arbeitsbelastung bzw. Stress.
Der EX-Index (Employee Experience) soll bis 2028 einen
Wert von 4,5 von 5 Sternen erreichen. Im Basisjahr 2023
lag er bei 3,8 Sternen, im Geschäftsjahr bei 4,1 Sternen
(2024: 4,0 Sterne) und zeigt damit einen positiven Trend.
Seit 2025 wird die Etappe „Ich engagiere mich“ aufgrund
ihrer zentralen Bedeutung aus dem ursprünglichen EX-
Index herausgelöst und als eigenständiger Engagement
Index ausgewiesen. Der Engagement Index wird, ebenso
wie der EX-Index, durch die zweimal jährlich durchge-
führten Mitarbeiterumfragen evaluiert. Bis zum Jahr 2028
strebt UNIQA auch beim Engagement Index eine Bewer-
tung von 4,5 von 5 Sternen an. Im Geschäftsjahr beträgt
der Engagement Index 4,1 Sterne, der Bezugswert liegt bei
3,9 Sternen im Jahr 2023.
Die Festlegung des Ziels „Beste Arbeitgeberin für
umsetzungsstarke Mitarbeiter:innen“ erfolgte durch den
Aufsichtsrat und den Vorstand, ohne Einbindung der
Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess oder in die
Identifikation von Abhilfe und Verbesserungsm-
nahmen. Das Ziel wurde ambitioniert definiert, um eine
klare Orientierung für die Verbesserung der Mitarbeiter-
zufriedenheit zu schaffen. Dabei wurde ein Wert gewählt,
der sowohl anspruchsvoll als auch realistisch ist und die
internen Gegebenheiten berücksichtigt. Zudem wurde das
Ziel so festgelegt, dass es auch mit dem Ziel der Kunden-
zufriedenheit, die ebenfalls bei 4,5 Sterne liegt,
übereinstimmt.
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Für das Ziel Gleichstellung der Geschlechter und gleicher
Lohn für gleiche Arbeit, das auch in der D&I-Strategie
festgehalten ist, wird eine Verringerung des bereinigten
Gender Pay Gaps für Mitarbeitende bei
Versicherungsunternehmen und deren Niederlassungen
in Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und
Ungarn angestrebt. 2025 wurde diese Zielgruppe schritt-
weise um Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Montenegro, Serbien und Ukraine, erweitert. Zugleich
wurde der Beobachtungszeitraum vom bisherigen Zeit-
raum (November bis Oktober) auf den Geschäftsjahres-
zeitraum (Jänner bis Dezember) umgestellt. Im Zuge
dieser Erweiterung wurde 2025 ein Ziel für das Geschäfts-
jahr definiert, das die neu hinzugekommenen Länder
einbezieht.
Der bereinigte Gender Pay Gap misst den durchschnitt-
lichen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.
Um ein genaueres Bild der geschlechtsspezifischen Lohn-
unterschiede zu erhalten, werden dabei Faktoren wie
Stellenbewertung, Job-Familien und Job-Sub-Familien
berücksichtigt. Die geschlechtsbezogene Vergütungs-
gleichheit wird mithilfe einer Regressionsanalyse
ermittelt, bei der das Gehalt als abhängige Variable sowie
verschiedene demografische, organisatorische und
leistungsbezogene Faktoren als unabhängige Variablen
berücksichtigt werden. Der bereinigte Gender Pay Gap
ergibt sich aus dem ermittelten Einfluss der Variable
Geschlecht (männlich/weiblich) auf das Gehalt, nachdem
alle anderen Einflussfaktoren kontrolliert wurden
.
Der bereinigte Gender Pay Gap für das Jahr 2025 liegt bei
2,4 Prozent (2024: 3,4 Prozent). Der Vorjahreswert wurde
neu berechnet und beinhaltet nun auch variable Gehalts-
bestandteile, sowie die im Geschäftsjahr zusätzlich
inkludierten Länder. Im Vergleich zur festgelegten Ziel-
größe von 2,8 Prozent bedeutet dies eine Unterschreitung
um 0,4 Prozentpunkte. Die Verringerung des bereinigten
Gender Pay Gaps ist auf die konsequente Umsetzung klar
definierter Steuerungsmechanismen zurückzuführen,
darunter ein zweckgewidmetes Gender-Pay-Gap-Budget,
verpflichtende Prüfprozesse bei Gehaltsanpassungen und
Neueintritten sowie die Verankerung des Ziels in der
variablen Managementvergütung.
Der Zielwert wurde auf Basis der Analyse mehrerer
Szenarien festgelegt und entspricht einer Reduktion um
20 Prozent, mit einem Mindestwert von 1 Prozent. Eine
weitere Reduktion unter 1 Prozent ist nicht zielführend,
da natürliche Personalfluktuation zu Schwankungen
führen kann und externe Zertifizierungen bereits einen
höheren Schwellenwert von weniger als 5 Prozent
vorsehen. Als Datenquelle dienten die Personaldaten des
Jahres 2024. Dieses Ziel wurde von Aufsichtsrat und
Vorstand beschlossen, ohne Einbindung der
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Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess oder in die
Identifikation von Abhilfe- und Verbesserungsmaß-
nahmen. Die fachliche Verantwortung für dieses Ziel liegt
beim Vorstand für People, Brand und Sustainability.
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Ein ausgewogener Mix unterschiedlicher Perspektiven im
Management trägt maßgeblich zu einer nachhaltigen
Unternehmensentwicklung bei. Verschiedene
Erfahrungen und Sichtweisen bereichern Entscheidungs-
prozesse und rdern Innovation. Daher wurde im
Geschäftsjahr ein konkretes Ziel definiert, um Vielfalt in
Führungspositionen gezielt zu stärken und kontinuierlich
weiterzuentwickeln.
Die oberste Führungsebene, das sogenannte Top-
Management, umfasst folgende Hierarchiestufen: B-0
(Personen in Vorstands- und Geschäftsführungs-
positionen der UNIQA Insurance Group AG sowie
wesentlicher Konzerngesellschaften dies sind
hauptsächlich die Versicherungsgesellschaften sowie
bedeutende
Konzerndienstleistungsgesellschaften), B-1
(Führungskräfte, die direkt an B-0 berichten) und B-2
(Führungskräfte, die an B-1 berichten). Der Anteil von
Frauen in Top-Management-Positionen beträgt im Jahr
2025 42,5 Prozent. Im Basisjahr 2024 betrug der Wert
39,4󰆀Prozent, die Zielgröße für 2028 liegt bei 45󰆀Prozent.
Dieses Ziel wurde von Aufsichtsrat und Vorstand
beschlossen, ohne Einbindung der Mitarbeitenden in den
Entscheidungsprozess oder in die Identifikation von
Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen.
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Während im Konzernanhang als Kennzahl der Mitar-
beitenden der durchschnittliche Stand an Vollzeit-
äquivalenten anzugeben ist, ist gemäß ESRS die Personen-
anzahl ohne Berücksichtigung des Arbeitszeitausmaßes
auszuweisen, weshalb unterschiedliche Werte dargestellt
werden. Die hier enthaltenen Angaben zu den Merkmalen
der Mitarbeitenden beziehen sich daher auf die Personen-
anzahl zum Stichtag 31. Dezember 2025. Nicht aktive
Personen sind nicht einbezogen. Die genannten Kenn-
zahlen werden nicht extern validiert, jedoch durch interne
Kontrollen geprüft und unterliegen wie die gesamte
Nichtfinanzielle Erklärung einer freiwilligen Prüfung
mit begrenzter Sicherheit. Zu den Mitarbeitenden mit
unbefristeten Dienstverträgen zählen jene, deren Verträge
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden.
Mitarbeitende mit befristeten Dienstverträgen hingegen
besitzen Verträge, die mit einem vordefinierten Enddatum
abgeschlossen wurden. Abrufkräfte umfassen Arbeit-
nehmer:innen, die ohne garantierte Arbeitszeiten, ohne
garantierte Mindestarbeitszeit oder ohne festgelegte
Anzahl an Arbeitsstunden beschäftigt sind (z. B.
Gelegenheitsarbeiter:innen, Mitarbeitende mit Null-
Stunden-Verträgen oder Mitarbeitende auf Abruf ).
MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh GGeesscchhlleecchhtt
11))
Personenanzahl
2025
2024
Männlich 6.636
7.040
Weiblich 9.228
9.354
Divers 2
0
Keine Angaben 0
0
Gesamt 15.866
16.394
1)
Aufgrund der geringen Anzahl an Mitarbeitenden in der Kategorie „Divers“ erfolgt die Darstellung dieser
Personen in den nachfolgenden Tabellen unter der Kategorie „Weiblich“.
MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh VVeerrttrraaggssaarrtt
Weiblich
Männlich
Divers
Keine Angaben
Summe
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Mitarbeitende mit unbefristeten
Dienstverträgen
8.556
8.588
6.294
6.533
0
0
0
0
14.850
15.121
Mitarbeitende mit befristeten
Dienstverträgen
532
546
299
410
0
0
0
0
831
956
Abrufkräfte
142
220
43
97
0
0
0
0
185
317
Gesamt
9.230
9.354
6.636
7.040
0
0
0
0
15.866
16.394
In den nachfolgenden Tabellen sind nur die Länder
separat dargestellt, in denen UNIQA mindestens 50
Mitarbeitende beschäftigt und wenn diese mindestens
10 Prozent der Gesamtzahl der Mitarbeitenden
ausmachen.
MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh LLäännddeerrnn
Personenanzahl
2025
2024
Österreich
7.070
7.228
Polen
2.273
2.122
Andere Länder
6.523
7.044
Gesamtzahl der Mitarbeitenden 15.866
16.394
Unternehmensaustritte werden definiert als die Gesamt-
zahl der beendeten Dienstverhältnisse, auf die nicht naht-
los neue Dienstverhältnisse der betreffenden Person in
derselben Gesellschaft anschließen. Die Anzahl der Unter-
nehmensaustritte im Jahr beträgt 2.829 (2024: 3.028). Die
Quote der Mitarbeiterfluktuation beträgt 17,8 Prozent
(2024: 18,5 Prozent) und wird folgendermaßen berechnet:
Anzahl der Unternehmensaustritte im Geschäftsjahr
dividiert durch die Anzahl der Mitarbeitenden zum
Stichtag.
44..88 TTAARRIIFFVVEERRTTRRAAGGLLIICCHHEE AABBDDEECCKKUUNNGG UUNNDD
SSOOZZIIAALLEERR DDIIAALLOOGG ((SS11--88))
Für die Mitarbeitenden von UNIQA kommen je nach
Land, Gesellschaft und Einstufung des Dienstverhält-
nisses unterschiedliche Kollektivverträge (oder lokale
Äquivalente) zur Anwendung. Im Jahr 2025 gab es für die
UNIQA Insurance Group AG und ihre vollkonsolidierten
Konzernunternehmen keine (2024:keine) Arbeitnehmer-
vertretung auf europäischer Ebene (Europäischer
Betriebsrat, SE/SCE).
Tarifvertragliche
Abdeckung
Sozialer Dialog
Abdeckungsquote EWR-nder
Nicht-EWR-nder
nur EWR-nder
2025
2024
2025
2024
2025
2024
00 - 19 %
Polen
Polen
20 - 39 %
40 - 59 %
60 - 79 %
80 - 100 %
Österreich
Österreich
Österreich,
Polen
Österreich,
Polen
TTaarriiffvveerrttrraagglliicchhee AAbbddeecckkuunngg ddeerr
MMiittaarrbbeeiitteennddeenn
Angabe in %
2025
2024
Österreich
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97,8
Polen
0,0
0,0
Gesamt
58,0
58,1
MMiittaarrbbeeiitteennddee,, ddiiee vvoonn AArrbbeeiittnneehhmmeerr--
vveerrttrreetteerr::iinnnneenn rreepprräässeennttiieerrtt wweerrddeenn,,
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Angabe in %
2025
2024
Österreich
89,8
92,0
Polen
99,2
99,9
Gesamt
87,1
88,1
126
Jahresfinanzbericht 2025
In den nachfolgenden Tabellen sind nur die Länder
separat dargestellt, in denen UNIQA mindestens 50
Mitarbeitende beschäftigt und wenn diese mindestens
10 Prozent der Gesamtzahl der Mitarbeitenden
ausmachen.
MMiittaarrbbeeiitteennddee nnaacchh LLäännddeerrnn
Personenanzahl
2025
2024
Österreich 7.070
7.228
Polen
2.273
2.122
Andere Länder 6.523
7.044
Gesamtzahl der Mitarbeitenden 15.866
16.394
Unternehmensaustritte werden definiert als die Gesamt-
zahl der beendeten Dienstverhältnisse, auf die nicht naht-
los neue Dienstverhältnisse der betreffenden Person in
derselben Gesellschaft anschließen. Die Anzahl der Unter-
nehmensaustritte im Jahr beträgt 2.829 (2024: 3.028). Die
Quote der Mitarbeiterfluktuation beträgt 17,8 Prozent
(2024: 18,5 Prozent) und wird folgendermaßen berechnet:
Anzahl der Unternehmensaustritte im Geschäftsjahr
dividiert durch die Anzahl der Mitarbeitenden zum
Stichtag.
4
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8
8
T
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(
(
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1
-
-
8
8
)
)
Für die Mitarbeitenden von UNIQA kommen je nach
Land, Gesellschaft und Einstufung des Dienstverhält-
nisses unterschiedliche Kollektivverträge (oder lokale
Äquivalente) zur Anwendung. Im Jahr 2025 gab es für die
UNIQA Insurance Group AG und ihre vollkonsolidierten
Konzernunternehmen keine (2024:keine) Arbeitnehmer-
vertretung auf europäischer Ebene (Europäischer
Betriebsrat, SE/SCE).
Tarifvertragliche
Abdeckung
Sozialer Dialog
Abdeckungsquote EWR-nder
Nicht-EWR-nder
nur EWR-nder
2025
2024
2025
2024
2025
2024
00 - 19 %
Polen
Polen
20 - 39 %
40 - 59 %
60 - 79 %
80 - 100 %
Österreich
Österreich
Österreich,
Polen
Österreich,
Polen
TTaarriiffvveerrttrraagglliicchhee AAbbddeecckkuunngg ddeerr
MMiittaarrbbeeiitteennddeenn
Angabe in %
2025
2024
Österreich 97,0
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Gesamt
58,0
58,1
MMiittaarrbbeeiitteennddee,, ddiiee vvoonn AArrbbeeiittnneehhmmeerr--
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Angabe in %
2025
2024
Österreich
89,8
92,0
Polen
99,2
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Gesamt
87,1
88,1
127
Konzernlagebericht
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S
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-
9
)
Die oberste Führungsebene, das sogenannte Top-
Management, umfasst folgende Hierarchiestufen: B-0
(Personen in Vorstands- und Geschäftsführungs-
positionen der UNIQA Insurance Group AG sowie
wesentlicher Konzerngesellschaften dies sind
hauptsächlich die Versicherungsgesellschaften sowie
bedeutende
Konzerndienstleistungsgesellschaften), B-1
(Führungskräfte, die direkt an B-0 berichten) und B-2
(Führungskräfte, die an B-1 berichten).
OObbeerrssttee
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nnaacchh GGeesscchhlleecchhtt
Anzahl
Angabe in %
2025
2024
2025
2024
Männlich
522
541
57,5
60,6
Weiblich
386
352
42,5
39,4
Gesamt
908
893
100,0
100,0
MMiittaarrbbeeiitteennddee
nnaacchh AAlltteerr
Personenanzahl
Angabe in %
2025
2024
2025
2024
Mitarbeitende < 30 Jahre
2.470
2.647
15,57
16,15
Mitarbeitende 30
- 50 Jahre
9.399
9.740
59,24
59,41
Mitarbeitende > 50 Jahre
3.997
4.007
25,19
24,44
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(
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1
-
1
3
)
Die durchschnittliche Anzahl an Schulungsstunden wird
berechnet, indem die gesamte Anzahl der absolvierten
Schulungsstunden durch die Anzahl der zum
31. Dezember 2025 aktiv beschäftigten Mitarbeitenden
dividiert wird. Dabei werden sowohl verpflichtende als
auch freiwillige Schulungen berücksichtigt.
Zudem nimmt UNIQA das Phase-in für die Kennzahl
„Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen, die an regel-
mäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilge-
nommen haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht“ in
Anspruch, sodass diese Information zu einem späteren
Zeitpunkt bereitgestellt wird.
DDuurrcchhsscchhnniittttlliicchhee AAnnzzaahhll aann
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Stunden/
Mitarbeiter:in
2025
2024
Männlich 20,54
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Weiblich 17,31
16,96
Gesamt 18,66
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)
(
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1
-
1
6
)
Der Gender Pay Gap wird als Differenz des durch-
schnittlichen Gehaltsniveaus zwischen weiblichen und
männlichen Mitarbeitenden definiert, ausgedrückt als
Prozentsatz des durchschnittlichen Gehaltsniveaus der
männlichen Mitarbeiter auf Basis des Bruttostunden-
verdienstes inklusive variabler Bezüge (Boni, Provisionen
etc.), Sozialleistungen und sonstiger geldwerter Vorteile
wie Dienstwagen, Versicherungen oder Pensionszusagen.
Reisekostenrückerstattungen, Dienstgeberabgaben sowie
Spesenersatz werden nicht berücksichtigt. Das Brutto-
jahresgehalt wird durch die laut Vertrag zu leistenden
Stunden des jeweiligen Mitarbeitenden geteilt, um das
Bruttostundenentgelt zu ermitteln. Es wird differenziert
zwischen den bereinigten und unbereinigten Gender Pay
Gap. Der unbereinigte Gender Pay Gap zeigt den durch-
schnittlichen Gehaltsunterschied zwischen Männern und
Frauen, ohne Faktoren wie Berufserfahrung oder Position
zu berücksichtigen. Der bereinigte Gender Pay Gap
hingegen vergleicht Gehälter unter gleichen Bedingungen
und verdeutlicht den Gehaltsunterschied zwischen Frauen
und Männern bei vergleichbarer Arbeit. Da der bereinigte
Gender Pay Gap aufzeigt, ob für gleiche Arbeit weiterhin
statistisch nicht erklärbare Gehaltsunterschiede bestehen,
hat sich UNIQA ein Ziel zur Reduzierung dieses Unter-
schieds gesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass
gleiche Arbeit gleich entlohnt wird und strukturelle
Ungleichheiten gezielt angegangen werden. Da die ESRS-
Berichterstattung die Offenlegung des unbereinigten
Gender Pay Gaps erfordert, wird auch dieser veröffentlicht
und beträgt im Geschäftsjahr 29,6 Prozent (2024:
27,8 Prozent).
Der Gesamtvergütungsfaktor wird als das Verhältnis der
jährlichen Gesamtvergütung der höchstbezahlten Person
zur mittlerenhrlichen Gesamtvergütung aller
Mitarbeitenden einschließlich der Mitglieder des
128
Jahresfinanzbericht 2025
Vorstands (mit Ausnahme der höchstbezahlten Person)
definiert. Die Gesamtvergütung wird analog zur Berech-
nung des Gender Pay Gaps ermittelt und als Faktor ausge-
wiesen, die im Geschäftsjahr 45,2 (2024: 50,0) beträgt. Die
Veränderung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus
dem Abgang der SIGAL Group, die in Ländern mit einem
geringeren durchschnittlichen Gehaltsniveau tätig war.
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-
1
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7
7
)
)
Als Beschwerden werden lle von „Diskriminierung/
Belästigung basierend auf Geschlecht, Rasse/Ethnie,
Nationalität, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter,
sexuelle Orientierung und anderemgewertet.
DDiisskkrriimmiinniieerruunnggssffäällllee
Angabe
2025
2024
Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten
Fälle von Diskriminierung, einschließlich
Belästigung
10
6
Zahl der Beschwerden, die über Kanäle, über die
Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern
können (einschließlich Beschwerdemechanismen),
gemeldet wurden
17
13
Zahl der bei den nationalen Kontaktstellen für
multinationale Unternehmen der OECD gemeldeten
Fälle
0
0
Gesamtbetrag (in EUR) der Geldstrafen, Sanktionen
und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang
mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und
Beschwerden
0,00
0,00
Im Geschäftsjahr lagen keine (2024: keine) Geldstrafen in
Bezug auf Menschenrechte mit Mitarbeitenden vor.
129
Konzernlagebericht
5. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)
5
5
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3
3
)
)
Die Arbeitskräfte von Geschäftspartner:innen spielen eine
zentrale Rolle in der Wertschöpfung von UNIQA. Mit der
Anwendung international anerkannter Standards soll
sichergestellt werden, dass die wichtigsten Interessen
relevanter Stakeholder:innen berücksichtigt werden, auch
wenn keine direkte Interaktion zwischen UNIQA und den
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette besteht. Im
Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden entlang der
Wertschöpfungskette Arbeitskräfte aus den folgenden
Bereichen identifiziert, auf die die Geschäftstätigkeit von
UNIQA wesentliche Auswirkungen haben kann:
Lieferant:innen
Die Lieferantenauswahl kann die Arbeitsbedingungen der
Arbeitskräfte in indirekter Weise beeinflussen. Durch die
Auswahl bzw. durch einen Risikobewertungsprozess
sollen Arbeitsrechtsverletzungen verhindert werden.
Group Procurement verwendet eine strukturierte Risiko-
bewertung, die mithilfe von digitalisierten Fragebögen
durchgeführt wird. Diese setzen sich aus finanziellen,
einkaufsbezogenen, sowie ESG-Kriterien zusammen. Auf
Basis dieser Bewertung erfolgt die Zuweisung der
Lieferant:innen in eine von vier Risikoklassen (A bis D). Je
nach Risikoeinstufung erfolgt eine Neuevaluierung alle
drei oder fünf Jahre.
Im Falle einer negativen Bewertung (Risikoklasse D) bei
Lieferant:innen werden geeignete Maßnahmen ergriffen,
darunter die Kündigung des Vertrages oder sogenanntes
Blacklisting. Im Geschäftsjahr gab es einen solchen
Vorfall, der zur Kündigung des Vertrages führte. Zukünftig
wird diesem Thema verstärkt durch die Corporate
Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Rechnung getragen.
Firmenkund:innen
Durch den angebotenen Versicherungsschutz werden
indirekt die Geschäftstätigkeit und die Arbeitsbedingun-
gen von Arbeitskräften der Firmenkund:innen beeinflusst.
Eine unzureichende Implementierung von Maßnahmen in
der Annahmeprüfung und in der laufenden Bewertung von
Firmenkund:innen kann dazu führen, dass diese wenig
Ambition haben, die Arbeitsbedingungen für ihre
Mitarbeitenden zu verbessern. Aufgrund dessen sind ein
ESG-Risikobewertungsprozess und ein Due-Diligence-
Prozess implementiert, um potenzielle Risiken und
negative Auswirkungen auf entsprechende Arbeitskräfte
zu minimieren und Arbeitsrechtsverletzungen zu
verhindern. Diese werden in den folgenden Kapiteln im
Detail beschrieben.
Innerhalb des Underwriting-Portfolios wurden im
Geschäftsjahr vier (2024: keine) schwerwiegende Vorfälle
im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der
Wertschöpfungskette bekannt. Die infolgedessen ergrif-
fenen Maßnahmen werden in den nachfolgenden Kapiteln
behandelt. Abgesehen davon liegen aufgrund der
Geschäftstätigkeit von UNIQA weder spezifische mit dem
Geschäftsmodell verbundene noch aus konkreten Vor-
fällen resultierende negative Auswirkungen vor. Ebenso
wenig konnten potenziell negative Auswirkungen auf
Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen eingegrenzt
werden.
Seit 2020 gehört UNIQA dem UN Global Compact an,
dessen Prinzipien sich im UNIQA Code of Conduct wider-
spiegeln. Von Lieferant:innen wird erwartet, dass sie die
Prinzipien des UNIQA Code of Conduct einhalten und
danach handeln. Damit ist sichergestellt, dass die Inter-
essen der betroffenen Stakeholdergruppen Berücksich-
tigung finden. Der UNIQA Code of Conduct enthält die
wesentlichen sozialen und ökologischen Kriterien des
UN Global Compact. Er geht auf zahlreiche Themen-
bereiche ein, unter anderem auf ethische und rechtskon-
forme Geschäftsführung, Umgangsformen mit Kund:in-
nen, Lieferant:innen, Mitarbeitende und anderen Stake-
holder:innen, Zuwendungen (Geschenke, Spenden etc.),
den Umgang mit Eigentum und vertraulicher Information,
wettbewerbsgerechtes Verhalten, Interessenkonflikte,
ökologische und soziale Nachhaltigkeit wie Menschen-
rechte (Zwangs- und Kinderarbeit), Arbeitsnormen,
Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sowie auf
allgemeine Kommunikationsregeln.
Über die Bereiche Arbeitssicherheit, prekäre Beschäf-
tigungsverhältnisse oder Menschenhandel wird nicht
130
Jahresfinanzbericht 2025
berichtet, da diese im üblichen Geschäftsverlauf von
UNIQA nicht als bedeutsame Risiken identifiziert wurden.
Auch die Geschäftsstrategie orientiert sich an den
international anerkannten Richtlinien der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Dies dient nicht nur der Sicherstellung der Compliance,
sondern trägt auch zu langfristig stabilen und
nachhaltigen Geschäftsbeziehungen bei.
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Das Geschäftsmodell von UNIQA beruht auf der
Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien in der
gesamten Wertschöpfungskette. Bei der Lieferanten-
auswahl werden nicht nur wirtschaftliche, sondern auch
je nach Warengruppe soziale und ökologische Faktoren
berücksichtigt.
Die vom Vorstand beschlossene Group Procurement
Policy bildet den Rahmen für Beschaffungsvorgänge.
Unter anderem sieht diese Strategie vor, dass
Lieferant:innen ab einem definierten Auftragswert einen
Fragebogen ausfüllen müssen, der spezifische Fragen zu
den Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und
Kinderarbeit beinhaltet. Der Fragebogen entspricht den
Regelungen des deutschen Lieferkettengesetzes und
umfasst rund 50 Aspekte in den folgenden Kategorien:
Risikoanalyse
Maßnahmen- und Kontrollmechanismen
Prävention und Abhilfemaßnahmen
Beschwerdemechanismen
Berichterstattung und Transparenz
UNIQA sendet diesen Fragebogen jährlich aus, damit die
Daten aktualisiert, überprüft und genutzt werden, um
sicherzustellen, dass Lieferant:innen die Compliance-
Anforderungen nachhaltig erfüllen. Im Geschäftsjahr floss
der Menschenrechtsfragebogen erstmals in die laufende
Evaluierung der Lieferant:innen ein und bildete die Basis
für die Lieferantengespräche und die umfangreiche
Risikobewertung.
Die Verantwortung für die Group Procurement Policy liegt
beim Vorstandsmitglied für Operations, Data & IT.
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Im Firmenkundenbereich stellen die UNIQA
Sustainability Strategy in Corporate Businessund der
ESG Underwriting Standard eine Bewertung von
Firmenkund:innen hinsichtlich ESG-Risiken im
Underwriting-Prozess sicher. Im Zuge der Risikobe-
wertung werden alle Anfragen, die einen definierten
Schwellenwert überschreiten, bereits in der Vor-
Angebotsphase geprüft. Bei Firmenkund:innen, die einen
Bezug auf fossilen Brennstoffen haben, wird die vertiefte
Prüfung immer durchgeführt. Zusätzlich wird das
bestehende Portfolio im Jahresverlauf überprüft. Beide
Prüfungen umfassen sowohl eine ESG- Due Diligence, bei
der untersucht wird, ob Unternehmen Verpflichtungen zu
grundlegenden ESG- Normen eingegangen sind, als auch
die Analyse potenzieller kritischer Vorfälle. Im
Sozialbereich werden neben Themen wie Kinderarbeit,
Menschenhandel und Zwangsarbeit auch Aspekte wie
schlechte Arbeitsbedingungen und Verletzungen von
Arbeitnehmerrechten berücksichtigt. Die UNIQA
Sustainability Strategy in Firmenkundengeschäft sowie
der ESG Underwriting Standard liegen in der
Verantwortung der Vorstandsressorts Kunde & Markt
Österreich sowie Kunde & Markt International.
Die Risikobewertung in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
erfolgt für Versicherungsangebote im gesamten Nicht-
lebensversicherungsgeschäft für Individualkund:innen.
Für standardisierte Produkte, die kleine und mittlere
Unternehmen abdecken, wird ab 2026 eine neue Lösung
für neue Angebote integriert. Eine direkte Einbeziehung
von Arbeitskräften erfolgt nicht. Die UNIQA
Sustainability Strategy ist auf der Webseite von UNIQA
verfügbar.
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Über die beschriebenen Verfahren hinaus verfügt UNIQA
über kein allgemeines Verfahren für die Zusammenarbeit
mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette.
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Konzernlagebericht
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Geschäftspartner:innen können ihre Bedenken oder
Beschwerden über die Whistleblowing-Plattform melden.
Spezifische Kanäle für die Arbeitskräfte von Lieferant:in-
nen und Firmenkund:innen bestehen nicht. Für weiter-
führende Ausführungen wird auf das Kapitel
Unternehmensführung (ESRS G1)verwiesen.
Lieferant:innen
In Bezug auf die Lieferant:innen dient der im Geschäfts-
jahr eingeführte Risikobewertungsprozess dazu, poten-
zielle Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maß-
nahmen zu ergreifen. Der Fokus der Risikobewertung liegt
auf IT-Lieferant:innen und -Dienstleister:innen. Auf Basis
dieser Bewertung erfolgt die Zuweisung der Lieferant:in-
nen in eine von vier Risikoklassen (A- niedriges Risiko bis
D- hohes Risiko). Für Lieferant:innen in der Risiko-
kategorie D werden die entsprechenden Risiken in der
Lieferkette identifiziert, bewertet und Mitigationsmaß-
nahmen abgeleitet.
Firmenkund:innen
Unternehmen, bei denen schwerwiegende kritische Vor-
fälle festgestellt werden, werden auf einer sogenannten
Watchlist“ gekennzeichnet. Dieser Status führt zu den
jährlichen Überprüfungen, um sicherzustellen, dass der
Vorfall nicht wiederkehrend ist. Bei bestehenden Firmen-
kund:innen werden bekannte Vorfälle hinsichtlich
Schweregrad, ergriffener Abhilfemaßnahmen und poten-
zieller Auswirkungen auf das Portfolio analysiert. Bei
besonders gravierenden Fällen mit Bezug zu Kernberei-
chen der Menschenrechte begleiten ESG-Expert:innen die
Umsetzung offengelegter Maßnahmen und informieren
die Underwriter rechtzeitig über die Aussicht, weiterhin
Versicherungsschutz anzubieten. Fehlen öffentlich doku-
mentierte, angemessene Gegenmaßnahmen oder treten
wiederholte Vorfälle auf, kann dies zum Ausschluss des
betroffenen Unternehmens aus dem Versicherungs-
angebot führen.
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Im Rahmen der Umsetzung des Digital Operational
Resilience Act (DORA) werden Nachtragsvereinbarungen
mit den in den Anwendungsbereich fallenden
Lieferant:innen getroffen. Diese Vereinbarungen
beinhalten unter anderem Aspekte wie Umweltschutz und
Sicherheit, Arbeitsrichtlinien und Geschäftsethik. In den
Anwendungsbereich von DORA
fallen ausschließlich
Lieferant:innen von Information and Communication
Technology (ICT). Die betroffenen Lieferant:innen
werden aufgrund von IT-Applikationen und -Dienst-
leistungen jährlich mithilfe einer Business-Impact-
Analyse identifiziert. Bestandteil der Nachtragsverein-
barungen ist der UNIQA Supplier Commitment Letter, der
die wesentlichen Aspekte des Code of Conduct beinhaltet
und von den Lieferant:innen Maßnahmen zur Reduktion
von Umweltbelastungen, zur Sicherstellung der Arbeits-
rechte und zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken
einfordert. Die Verpflichtungen umfassen auch die regel-
mäßige Berichterstattung über Nachhaltigkeitskenn-
zahlen, die Einhaltung von Umweltschutz- und Sicher-
heitsstandards sowie die Sicherstellung menschenwür-
diger Arbeitsbedingungen. Auch die Einhaltung von
Sicherheits-, Qualitäts- und Datenschutzstandards, die
Teilnahme an Schulungen und Notfalltests sowie die Ein-
richtung von Hinweisgeber- und Beschwerdemechanis-
mus sind im Supplier Commitment Letter abgedeckt. Im
Geschäftsjahr lagen für über 95 Prozent (2024:
38 Prozent) der Lieferant:innen unterzeichnete DORA
Addenda zum Rahmenvertrag vor.
Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird jährlich durch
die Auswertung der Menschenrechtsfragebögen sowie
durch den Austausch mit den Lieferant:innen im Rahmen
von Lieferantengesprächen kontrolliert. Bei Abweich-
ungen von den Standards werden Maßnahmen, wie sie im
vorgehenden Kapitel beschrieben sind, ergriffen.
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Jahresfinanzbericht 2025
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Bei Firmenkund:innen ist die Einforderung von Maßnah-
men nur bedingt möglich, da die Geschäftstätigkeit primär
auf die Risikoübernahme und -bewertung und nicht auf
direkte operative Einflussnahme ausgerichtet ist. Maß-
nahmen werden daher aktuell überwiegend im Annahme-
prozess thematisiert. Im Geschäftsjahr wurde dies erst-
mals auch bei automatischen Vertragsverlängerungen
berücksichtigt und wird ab 2026 jährlich erfolgen.
Seit 2025 ist der Prozess der Bewertung von ESG-Risiken
für alle Angebotsanfragen, die einen definierten Schwel-
lenwert überschreiten in das Underwriting von Firmen-
kund:innen integriert. Zusätzlich wird der Großteil der
lokalen Portfolien im Jahresverlauf auf die Einhaltung von
ESG-Normen und auf kritische Vorfälle überprüft. Im
Geschäftsjahr wurden innerhalb des Firmenkunden-
Portfolios vier schwerwiegende Vorfälle im Zusammen-
hang mit Menschenrechten bekannt. Diese Kund:innen
werden dementsprechend verstärkt gemonitort und
unabhängig von der Prämienhöhe einer ESG-Prüfung
unterzogen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass
UNIQA transparent mit bestehenden Risiken umgeht und
potenzielle Reputations- oder Folgerisiken minimiert.
Daraus folgend bedürfen sämtliche neue Angebotsent-
scheidungen inklusive Verlängerungsentscheidungen der
vorherigen Zustimmung durch ESG-Expert:innen. Be-
kannte Maßnahmen des Unternehmens werden bei jeder
Anfrage geprüft und dokumentiert. ESG-Expert:innen
überwachen die Fortschritte bei offengelegten Maßnah-
men, führen regelmäßige Risiko-Updates durch und
eskalieren bei fehlenden oder unzureichenden Abhilfe-
maßnahmen. Bei wiederholten schwerwiegenden kriti-
schen Vorfällen oder wenn öffentlich keine ausreichenden
Abhilfemaßnahmen erkennbar sind, kann die Möglichkeit
zur Zeichnung neuer Versicherungsverträge einge-
schränkt oder ausgesetzt werden. In Bezug auf die oben
erwähnten schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten kam es zu verschiedenen Ergeb-
nissen. In einem Fall kam es zur Kündigung des Versiche-
rungsvertrags. Hinsichtlich der übrigen drei Vorfälle
wurden die jeweiligen Underwriter informiert und weitere
Schritte zur vertieften ESG-Prüfung eingeleitet. ESG-
Expert:innen stehen im engen Austausch mit den verant-
wortlichen Underwritern, um die dokumentierten M-
nahmen der Kund:innen fortlaufend zu beurteilen und die
Wirksamkeit der eingeleiteten Schritte zu überwachen.
Die Maßnahmen der Kund:innen werden für den weiteren
Umgang mit den Vertragsbedingungen in Betracht
gezogen. Je nach Fortschritt und Ergebnissen können
zusätzliche Monitoring-Maßnahmen veranlasst oder bei
anhaltend unzureichenden Gegenmaßnahmen weiter-
gehende Schritte wie die Einschränkung weiterer Ver-
sicherungsleistungen geprüft werden. Weitere Entschei-
dungen über das Monitoring oder mögliche Aussetzen der
Versicherungsverträge sind noch ausständig.
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Die Ergebnisse der Risikobewertung werden genutzt, um
spezifische Ziele und Parameter zur Steuerung und
Messung von Lieferantenbeziehungen zu entwickeln. Die
Geschäftstätigkeit von UNIQA hat nur geringe Nachhaltig-
keitsauswirkungen innerhalb der Wertschöpfungskette.
Um die Auswirkungen weiter zu minimieren, umfassen die
gesetzten Ziele vor allem die konstante Erhöhung der
Lieferantentransparenz durch die fortlaufende
Durchführung der Risikobewertung.
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Der ESG-Standard, der die Integration der ESG-
Bewertung im Underwriting steuert, definiert auch die
Schritte der Zusammenarbeit mit Firmenkund:innen, um
deren Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-
Performance nachzuverfolgen. Im Falle schwerwiegender
kritischer Vorfälle unterliegt jedes neue Angebot einer
verpflichtenden ESG-Prüfung. Durch regelmäßige interne
Kommunikation wird sichergestellt, dass die weitere
Geschäftstätigkeit den aktuellen Stand der ESG-
Perfomance berücksichtigt. Auf dieser Weise kann bei
einer Verschärfung der Situation zeitnah reagiert werden,
während bei nachweislich positiver Entwicklung eine
Fortführung der Geschäftsbeziehung ermöglicht wird.
Für das Jahr 2026 ist die umfangreiche Entwicklung einer
UNIQA Human Rights Policy in funktionsübergreifender
Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachebereichen
geplant, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in
Bezug auf alle Stakeholdergruppen und Commitments der
UNIQA zusammenfasst.
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Konzernlagebericht
6. Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (ESRS S4)
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Die Erbringung von Versicherungsleistungen, als unter-
nehmerische Kerngeschäftstätigkeit, kann Auswirkungen,
insbesondere auf die Kund:innen nach sich ziehen.
UNIQA bekennt sich zu den zehn Prinzipien des
UN Global Compact, zu denen auch die Achtung der
Menschenrechte zählt. Diese zeigt sich in Bezug auf die
Kund:innen zum einen in der Einhaltung sozialer
Mindeststandards im UNIQA Firmenkundengeschäft
gegenüber Firmenkund:innen (siehe Kapitel
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)“).
Zum anderen werden durch die nachfolgend beschrie-
benen ESG-Strategien für das Privatkundengeschäft
(ESG-Retail-Strategie in Österreich und ESG Customer
Strategie für das internationale Privatkundengeschäft)
und die entsprechenden Prozesse und Maßnahmen die
Einhaltung von Menschenrechten gegenüber Privat-
kund:innen sichergestellt. Dabei sind neben Themen wie
Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung auch das
Recht auf Datenschutz, das Recht auf Meinungsfreiheit
und Informationsfreiheit, das Recht auf Zugang zu
wesentlichen Dienstleistungen sowie das Recht auf ein
faires Verfahren im Sinne eines verantwortungsvollen
Umgangs mit Beschwerden von Bedeutung. Für das
Geschäftsjahr sind keine Menschenrechtsverletzungen im
Bereich der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
bekannt geworden. Da die verschiedenen Strategien
(Privatkundengeschäft, Datenschutz und Cybersicher-
heit) stark auf Kundenorientierung ausgerichtet sind,
werden potenzielle positive und negative Auswirkungen
auf Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen im
Rahmen der Geschäftsstrategien und Prozesse
einbezogen.
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Die von UNIQA angebotenen Versicherungsprodukte
werden glichst genau an die Bedürfnisse der
Kund:innen angepasst. Dadurch variiert das Ausmaß des
spezifischen Versicherungsschutzes. Ein Verstoß gegen
gesetzliche Informationspflichten beim Abschluss von
Versicherungs- oder -Versicherungsanlageprodukten
sowie eine fehlerhafte Ermittlung der Bedürfnisse der
Kund:innen führt in Einzelfällen zu fehlerhaften und
nachteiligen Entscheidungen für die Kund:innen.
Falschberatungen stellen ein Rechtsrisiko dar, da sich
daraus Versicherungsansprüche der betroffenen
Kund:innen ergeben können.
Nachteilige Auswirkungen auf Verbraucher:innen ergeben
sich in Einzelfällen auch dann, wenn bestimmte Personen-
gruppen keinen Zugang zu angepassten Versicherungs-
oder -Versicherungsanlageprodukten erhalten und ihnen
somit ein notwendiger Versicherungsschutz oder eine
finanzielle Absicherung verwehrt bleibt. Im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse wurden relevante benachteiligte
Gruppen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabtei-
lungen auf Grundlage von internen Erkenntnissen und
fachlicher Expertise identifiziert. Nachteilige Auswirkun-
gen betreffen unter anderem Personen, die sich aufgrund
ihrer finanziellen Situation einen Versicherungsschutz
unter Umständen nicht leisten können. Potenzielle
Zugangsbarrieren aufgrund von (komplexer) Sprache
bestehen außerdem für Migrant:innen, Personen mit
geistigen Einschränkungen und ältere Personen, hrend
Personen mit physischen Einschränkungen oder
Vorerkrankungen mitunter von Versicherungsprodukten,
etwa der Krankenversicherung, ausgeschlossen bleiben.
Wesentliche positive Auswirkungen entstehen im Rahmen
des Nachhaltigkeitsthemas „(finanzielle) Gesundheit von
Kund:innen“. Durch die Bereitstellung angemessener,
bedarfsgerechter Produkte und Dienstleistungen wird die
gesundheitliche Situation von Kund:innen unterstützt
und gestärkt. Darüber hinaus trägt UNIQA durch lang-
fristige Vorsorge- und Lebensversicherungsprodukte dazu
bei, gesellschaftliche Herausforderungen im Zusammen-
hang mit der Stabilität von Pensionssystemen abzufedern.
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Da UNIQA als Versicherungsunternehmen geschäftsbe-
dingt ein umfangreiches Volumen an Daten verarbeitet,
spielen Datenschutz und alle damit verbundenen Prozesse
eine besonders wichtige Rolle. Eine fehlende
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Jahresfinanzbericht 2025
Implementierung interner Prozesse und Infrastruktur für
Datenschutz und Informationssicherheit kann zu dem
Risiko führen, dass Rechte von Betroffenen beeinträchtigt
werden, insbesondere wenn Daten Dritten zugänglich
gemacht werden. Dies kann negative Auswirkungen auf
Mitarbeitende und Kund:innen mit sich bringen. Für
UNIQA können Datenschutzverletzungen ein finanzielles
Risiko in Form von Strafzahlungen zur Folge haben.
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Das Fehlen interner Prozesse sowie einer geeigneten
Infrastruktur im Bereich der Cybersicherheit birgt die
Gefahr eines potenziellen Verlusts von Kundendaten, der
sich nachteilig auf die Kund:innen auswirken kann.
Deshalb wird die Digitalisierung der Geschäftsprozesse
durch umfassende Maßnahmen zur Minimierung des
Cyberrisikos und zur Erhöhung der Cybersicherheit
gewährleistet.
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Im Hauptmarkt Österreich wurde bereits im Jahr 2024
eine ESG-Retail-Strategie entwickelt, die die beschrie-
benen Auswirkungen und Risiken berücksichtigt. Die
Verantwortung für die ESG-Retail-Strategie in Österreich
liegt im Vorstandsressort Kunde & Markt Österreich. Für
die internationalenrkte wurde dies im Geschäftsjahr in
Form einer ESG Customer Strategie nachgezogen. Die
Verantwortung und Implementierung der Strategie liegt
bei den jeweiligen Gesellschaften, die über eine konzern-
weite Ausrollung der in internationaler und bereichsüber-
greifender Zusammenarbeit entwickelten Strategie
Zugriff erhalten haben.
In der Group Product Development Process Policy, die in
der Verantwortung des Vorstandsressorts Kunde & Markt
International liegt, wird entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben der Zielmarkt für jedes im Verkauf befindliche
Versicherungsprodukt definiert. Darüber hinaus wird die
geeignete Kundengruppe beschrieben, um einen zielge-
richteten Vertrieb der Produkte zu ermöglichen. Bei der
Ermittlung der Zielmarktdefinitionen werden bestimmte
Kriterien herangezogen, darunter die Kundenkategorie
(Verbraucher:innen, Unternehmer:innen), gemeinsame
Merkmale, Wünsche, Ziele und Bedürfnisse einschließlich
der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen. Für
Versicherungsanlageprodukte werden zusätzlich noch
spezielle Kriterien, wie die Risiko- und die Verlusttrag-
fähigkeit berücksichtigt. Der Zielmarkt wird im Rahmen
des Produktentwicklungsprozesses von einem eigens
eingerichteten Gremium definiert und freigegeben.
Wichtige Elemente der ESG-Retail-Strategie und der ESG
Customer Strategie sind auch die Themen Diversität und
Inklusion. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der
Erhöhung der Zugänglichkeit von Produkten. Um sozial
benachteiligte Gruppen einzubeziehen und die soziale
Ungleichheit zu verringern, werden anlassfallbezogene
individuelle Lösungen erarbeitet und angeboten.
Der Anwendungsbereich der ESG-Retail-Strategie in
Österreich als auch der internationalen ESG Customer
Strategie ist klar definiert. Sie konzentrieren sich auf den
Produktentwicklungsprozess in den Sparten Sachver-
sicherung, Haftpflicht, Unfall und Kfz und umfassen jene
Kund:innen, die von den für diese Bereiche identifizierte
Auswirkungen und Risiken betroffen sind. Auch der
Anwendungsbereich der Group Product Development
Process Policy ist klar definiert, indem er konzernweite
verbindliche, klare Richtlinien für den Produktentwick-
lungsprozess festlegt.
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Der Schutz personenbezogener Daten ein Grundrecht,
das die Privatsphäre von Kund:innen wie Mitarbeitenden
gleichermaßen betrifft ist UNIQA besonders wichtig. In
diesem Sinne wurden Prozesse und Richtlinien
implementiert, die den Datenschutzanforderungen der
Mitarbeitenden und Kund:innen Rechnung tragen. Dies
geschieht ausschließlich unter Berücksichtigung
nationaler und internationaler Rahmenwerke und
Regularien. Diesbezüglich erfolgt kein separater
Austausch mit Kund:innen.
In einer konzernweit gültigen Datenschutzmanagement-
Richtlinie sind die erforderlichen Kernfunktionen inner-
halb des Datenschutzmanagementsystems festgelegt.
Darin und in weiteren Richtlinien zum Datenschutz sind
unter anderem Regelungen zur Gewährleistung geeigneter
technischer und organisatorischer Maßnahmen, zur
135
Konzernlagebericht
Sicherstellung der Datensicherheit und zur Aufbewahrung
und Löschung von personenbezogenen Daten festgelegt.
Zudem regeln die Richtlinien den Abschluss verbindlicher
Datenschutzverträge mit externen Dienstleistern, um ein
mit UNIQA Vorgaben kompatibles Schutzniveau sicherzu-
stellen. Weiters werden die Grundsätze der Zweckbindung
und Rechtmäßigkeit bei der Verarbeitung, Übermittlung
und Offenlegung von personenbezogenen Daten geregelt.
Sie regeln noch die Rechteausübung durch betroffene Per-
sonen, wie die Verpflichtung, den Betroffenen Auskunft
und Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu gewäh-
ren sowie die Berechtigung undschung von Daten
fristgerecht umzusetzen. Entsprechende Regelungen und
Governance Dokumente werden im Rahmen eines
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses laufend
weiterentwickelt und angepasst.
Ein separater Datenschutzmanagement-Standard regelt
die Aufgabenverteilung, so etwa die Zuweisung spezifi-
scher Datenschutzaufgaben und Verantwortlichkeiten zu
verschiedenen Organisationeinheiten. Auch externe
Dienstleister, die personenbezogene Daten von Kund:in-
nen oder Mitarbeitenden verarbeiten, werden über
zwingend abzuschließende Datenschutzverträge zum
Schutz der Daten verpflichtet.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzvor-
gaben und Richtlinien werden regelmäßig interne und
externe Audits durchgeführt. Durch die Group
Datenschutz-Funktion erfolgen Prüfungen zur Beurtei-
lung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des
Datenschutzes in den Konzernunternehmen, einschließ-
lich Assessments externer Dienstleister.
Im Geschäftsjahr wurden zudem in Österreich einzelne
Prozesse im Rahmen einer behördlichen Prüfung durch
die Datenschutzbehörde geprüft. Die Prüfung wurde ohne
Auflagen oder Empfehlungen abgeschlossen.
Für die einzelnen Geschäftsprozesse sind die Verantwort-
lichkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten in den jeweiligen Funktionsbereichen durch klare
Regelungen definiert. Grundsätzlich folgt die Verteilung
der Verantwortlichkeiten dabei dem Three-Lines-of-
Defence-Prinzip. Das Management jeder Konzerngesell-
schaft ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen
Vorgaben verantwortlich und wird dabei von der lokalen
betrieblichen Datenschutzorganisation unterstützt. Diese
umfasst die jeweiligen Datenschutzbeauftragten sowie die
Datenschutzkoordinatoren. Die konzernweiten Anforde-
rungen sowie die Pläne und Werkzeuge für deren Umset-
zung werden von einer/einem Gruppen-Datenschutz-
beauftragten festgelegt, die/der auch die Einhaltung aller
Vorgaben überwacht. Die Datenschutzbeauftragten in den
einzelnen Konzerngesellschaften überprüfen die Daten-
schutzprozesse und -maßnahmen kontinuierlich. Dieses
Prozedere gilt für interne Prozesse gleichermaßen wie für
Prozesse in Bezug auf Firmenkund:innen.
Die Gestaltung der Geschäftsprozesse und der Umgang
mit personenbezogenen Daten unterliegen einer Vielzahl
von Regelungen, wie zum Beispiel der Datenschutz-
Grundverordnung der EU (DSGVO), der Verordnung der
EU über künstlicher Intelligenz (KI-VO) und dem UN
Global Compact. Die darin enthaltenen Kriterien bilden
die Basis für die Regelung des Umgangs mit personen-
bezogenen Daten in Geschäftsprozessen. Dabei fließen
auch die aktuellen Auslegungen und Entscheidungen
europäischer und nationaler Gerichte sowie die Leit-
prinzipien und Verordnungen der europäischen und
nationalen Aufsichtsbehörden mit ein.
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Das UNIQA Security & Resilience Konzept enthält ein
klares Bekenntnis zur kontinuierlichen Verbesserung der
Sicherheitssysteme konzernweit. Dieses Konzept
ermöglicht nicht nur eine zeitnahe Reaktion im Ernstfall,
sondern trägt auch zur Stärkung des Vertrauens der
Kund:innen bei und fördert die Entwicklung innovativer
und sicherer digitaler Lösungen. Es schützt sensible
persönliche Informationen wie Gesundheits- und
Finanzdaten vor Cyberangriffen und gewährleistet eine
sichere Nutzung digitaler Dienste, einschließlich
Gesundheits-Apps und Online-Versicherungsangeboten.
Zu diesem Zweck wurde die UNIQA Group Cybersecurity-
Strategie entwickelt und konzernweit implementiert. Die
Verantwortung dafür liegt beim Vorstand für Operations,
Data & IT.
Die Strategie basiert auf mehreren Säulen, zu denen auch
proaktive Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor
Cyberangriffen zählen. Um die Kontinuität des Geschäfts-
betriebs sicherzustellen, existiert zudem ein umfassender
Krisenmanagement Rahmenplan, der neben einer
strukturierten Entscheidungsfindung auch die
strategische Kommunikation abdeckt.
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66..33..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt
Kund:innen stehen verschiedene Möglichkeiten zur
Verfügung, um ihre Meinung zu äußern und Rück-
meldungen zu geben. Um die Meinungen der Kund:innen
in Entscheidungen einzubeziehen und ihre Zufriedenheit
kontinuierlich zu messen, bestehen unterschiedliche
Methoden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser und
zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung negativer
Auswirkungen wurden vielfältige Prozesse etabliert.
Kund:innen sind über die verfügbaren Verfahren und
Kanäle zur Rückmeldung informiert, da sie regelmäßig
Einladungen zur Teilnahme an Befragungen per E-Mail
erhalten, sofern eine Marketingeinwilligung vorliegt, oder
direkt in ihrem bevorzugten Kanal ein Angebot zur
Feedbackabgabe bekommen. Eine davon ist die
standardisierte Befragung in Form von Fünf-Sterne-
Bewertungen, die durch Freitextfelder ergänzt werden
kann. Diese Freitextkommentare werden mithilfe von KI-
Technologien analysiert, um die Identifizierung thema-
tischer Cluster und deren Analyse zu erleichtern. Solche
Befragungen finden automatisiert entlang der gesamten
Customer Journey, aber vor allem nach Neuabschlüssen,
nach der Auszahlung bzw. Ablehnung von Schadens- bzw.
Leistungsansprüchen oder nach einem individuellen
Kontakt an UNIQA Standorten bzw. mit dem Kunden-
service, statt. Bei Bewertungen von 1 (Skala: 1 „nicht
genügend“ bis 5 „sehr gut“) können die Kund:innen
angeben, ob sie an einem individuellen, telefonisch
geführten Interview teilnehmen wollen. Die gewonnenen
Erkenntnisse fließen in weiterer Folge in die Entwicklung
von Produkten ein. Der Prozess im Zusammenhang mit
Kundenbeschwerden wird durch eine Beschwerde-
management Policy geregelt. Dadurch ist bei nahezu jeder
Interaktion mit UNIQA sichergestellt, dass die Kund:in-
nen ausreichend Gelegenheit haben, Rückmeldungen zu
geben und dadurch zusätzlich Vertrauen zu gewinnen.
Generell wird dabei großer Wert auf sorgsamen Umgang
mit den Rückmeldungen gelegt. Abseits dieser
strukturierten Feedbackmöglichkeiten werden regelmäßig
Tiefeninterviews mit Kund:innen durchgeführt, die sich
dafür freiwillig gemeldet haben, um umfassende Einblicke
auf breiterer Basis zu erhalten.
Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre
Dienstleistungsunternehmen, die in Kontakt mit
Endkund:innen sind, führen laufende CCI-Befragungen
(Customer Centricity Index) durch. Nach einem
Kundenkontakt entlang der Customer Journey wird
regelmäßig mittels Fragebögen die Zufriedenheit der
Kund:innen mit den jeweiligen Prozessen, in denen sie
sich befinden, erhoben. Die Bewertung erfolgt auf Basis
einer Fünf-Sterne-Skala. Demnach dient der CCI als
operatives Analyseinstrument, das die Kundenzentrierung
in Österreich messbar und vergleichbar macht. Zusätzlich
wurde im Geschäftsjahr erstmals auch der sogenannte
stichtagsbezogene relationale Net Promoter Score
(einmalige Befragung zur grundsätzlichen Weiter-
empfehlungsbereitschaft von UNIQA) erhoben, um ein
Gesamtbild zur Weiterempfehlungsbereitschaft von
UNIQA Kund:innen zu erhalten. Im Fokus steht dabei die
Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass Kund:innen UNIQA
auf einer Skala von 0 bis 10 weiterempfehlen. Diese
relationale Net-Promoter-Score-Befragung wird
zukünftig einmal jährlich, unabhängig davon, ob gerade
eine Interaktion mit UNIQA stattgefunden hat oder nicht,
an alle Kund:innen mit Marketingeinwilligung per E-Mail
verschickt. Ergänzend dazu erhebt UNIQA in Österreich
einen laufenden transaktionalen Net Promoter Score
(Weiterempfehlung auf Grund eines konkreten
Anlassfalls) im Rahmen der CCI-Befragungen.
Der CCI-Score in Österreich betrug im Geschäftsjahr 4,72
(2024: 4,61) bei einer Anzahl von 333.985 (2024: 258.666)
Feedbacks. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im
Rahmen eines kundeninduzierten kontinuierlichen
Verbesserungsprozess in Maßnahmen festgehalten und
strukturiert umgesetzt.
HHaarrmmoonniizzeedd CC--SSAATT
Der sogenannte „Harmonized C-SAT“ steht für harmoni-
sierte Kundenzufriedenheit (Customer Satisfaction) und
bezeichnet eine international einheitlich erhobene Kenn-
zahl zur Messung der Kundenzufriedenheit, die ebenfalls
auf einer Fünf- Sterne-Skala basiert. Eine einheitliche
Auswahl an Fragen wird allen Kund:innen mit Marketing-
einwilligung an verschiedenen Berührungspunkten mit
UNIQA entlang der Customer Journey mittels Fragebögen
zur Beantwortung übermittelt. Dabei wird ausschließlich
die Zufriedenheit der Endkund:innen erhoben. Die Fragen
werden einmal jährlich konzernweit abgestimmt und bei
Bedarf angepasst. Der Harmonized C-SAT wird für alle
136
Jahresfinanzbericht 2025
Sicherstellung der Datensicherheit und zur Aufbewahrung
und Löschung von personenbezogenen Daten festgelegt.
Zudem regeln die Richtlinien den Abschluss verbindlicher
Datenschutzverträge mit externen Dienstleistern, um ein
mit UNIQA Vorgaben kompatibles Schutzniveau sicherzu-
stellen. Weiters werden die Grundsätze der Zweckbindung
und Rechtmäßigkeit bei der Verarbeitung, Übermittlung
und Offenlegung von personenbezogenen Daten geregelt.
Sie regeln noch die Rechteausübung durch betroffene Per-
sonen, wie die Verpflichtung, den Betroffenen Auskunft
und Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu gewäh-
ren sowie die Berechtigung undschung von Daten
fristgerecht umzusetzen. Entsprechende Regelungen und
Governance Dokumente werden im Rahmen eines
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses laufend
weiterentwickelt und angepasst.
Ein separater Datenschutzmanagement-Standard regelt
die Aufgabenverteilung, so etwa die Zuweisung spezifi-
scher Datenschutzaufgaben und Verantwortlichkeiten zu
verschiedenen Organisationeinheiten. Auch externe
Dienstleister, die personenbezogene Daten von Kund:in-
nen oder Mitarbeitenden verarbeiten, werden über
zwingend abzuschließende Datenschutzverträge zum
Schutz der Daten verpflichtet.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzvor-
gaben und Richtlinien werden regelmäßig interne und
externe Audits durchgeführt. Durch die Group
Datenschutz-Funktion erfolgen Prüfungen zur Beurtei-
lung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des
Datenschutzes in den Konzernunternehmen, einschließ-
lich Assessments externer Dienstleister.
Im Geschäftsjahr wurden zudem in Österreich einzelne
Prozesse im Rahmen einer behördlichen Prüfung durch
die Datenschutzbehörde geprüft. Die Prüfung wurde ohne
Auflagen oder Empfehlungen abgeschlossen.
Für die einzelnen Geschäftsprozesse sind die Verantwort-
lichkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten in den jeweiligen Funktionsbereichen durch klare
Regelungen definiert. Grundsätzlich folgt die Verteilung
der Verantwortlichkeiten dabei dem Three-Lines-of-
Defence-Prinzip. Das Management jeder Konzerngesell-
schaft ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen
Vorgaben verantwortlich und wird dabei von der lokalen
betrieblichen Datenschutzorganisation unterstützt. Diese
umfasst die jeweiligen Datenschutzbeauftragten sowie die
Datenschutzkoordinatoren. Die konzernweiten Anforde-
rungen sowie die Pläne und Werkzeuge für deren Umset-
zung werden von einer/einem Gruppen-Datenschutz-
beauftragten festgelegt, die/der auch die Einhaltung aller
Vorgaben überwacht. Die Datenschutzbeauftragten in den
einzelnen Konzerngesellschaften überprüfen die Daten-
schutzprozesse und -maßnahmen kontinuierlich. Dieses
Prozedere gilt für interne Prozesse gleichermaßen wie für
Prozesse in Bezug auf Firmenkund:innen.
Die Gestaltung der Geschäftsprozesse und der Umgang
mit personenbezogenen Daten unterliegen einer Vielzahl
von Regelungen, wie zum Beispiel der Datenschutz-
Grundverordnung der EU (DSGVO), der Verordnung der
EU über künstlicher Intelligenz (KI-VO) und dem UN
Global Compact. Die darin enthaltenen Kriterien bilden
die Basis für die Regelung des Umgangs mit personen-
bezogenen Daten in Geschäftsprozessen. Dabei fließen
auch die aktuellen Auslegungen und Entscheidungen
europäischer und nationaler Gerichte sowie die Leit-
prinzipien und Verordnungen der europäischen und
nationalen Aufsichtsbehörden mit ein.
66..22..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt
Das UNIQA Security & Resilience Konzept enthält ein
klares Bekenntnis zur kontinuierlichen Verbesserung der
Sicherheitssysteme konzernweit. Dieses Konzept
ermöglicht nicht nur eine zeitnahe Reaktion im Ernstfall,
sondern trägt auch zur Stärkung des Vertrauens der
Kund:innen bei und fördert die Entwicklung innovativer
und sicherer digitaler Lösungen. Es schützt sensible
persönliche Informationen wie Gesundheits- und
Finanzdaten vor Cyberangriffen und gewährleistet eine
sichere Nutzung digitaler Dienste, einschließlich
Gesundheits-Apps und Online-Versicherungsangeboten.
Zu diesem Zweck wurde die UNIQA Group Cybersecurity-
Strategie entwickelt und konzernweit implementiert. Die
Verantwortung dafür liegt beim Vorstand für Operations,
Data & IT.
Die Strategie basiert auf mehreren Säulen, zu denen auch
proaktive Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor
Cyberangriffen zählen. Um die Kontinuität des Geschäfts-
betriebs sicherzustellen, existiert zudem ein umfassender
Krisenmanagement Rahmenplan, der neben einer
strukturierten Entscheidungsfindung auch die
strategische Kommunikation abdeckt.
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Kund:innen stehen verschiedene Möglichkeiten zur
Verfügung, um ihre Meinung zu äußern und Rück-
meldungen zu geben. Um die Meinungen der Kund:innen
in Entscheidungen einzubeziehen und ihre Zufriedenheit
kontinuierlich zu messen, bestehen unterschiedliche
Methoden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser und
zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung negativer
Auswirkungen wurden vielfältige Prozesse etabliert.
Kund:innen sind über die verfügbaren Verfahren und
Kanäle zur Rückmeldung informiert, da sie regelmäßig
Einladungen zur Teilnahme an Befragungen per E-Mail
erhalten, sofern eine Marketingeinwilligung vorliegt, oder
direkt in ihrem bevorzugten Kanal ein Angebot zur
Feedbackabgabe bekommen. Eine davon ist die
standardisierte Befragung in Form von Fünf-Sterne-
Bewertungen, die durch Freitextfelder ergänzt werden
kann. Diese Freitextkommentare werden mithilfe von KI-
Technologien analysiert, um die Identifizierung thema-
tischer Cluster und deren Analyse zu erleichtern. Solche
Befragungen finden automatisiert entlang der gesamten
Customer Journey, aber vor allem nach Neuabschlüssen,
nach der Auszahlung bzw. Ablehnung von Schadens- bzw.
Leistungsansprüchen oder nach einem individuellen
Kontakt an UNIQA Standorten bzw. mit dem Kunden-
service, statt. Bei Bewertungen von 1 (Skala: 1 „nicht
genügend“ bis 5 „sehr gut“) können die Kund:innen
angeben, ob sie an einem individuellen, telefonisch
geführten Interview teilnehmen wollen. Die gewonnenen
Erkenntnisse fließen in weiterer Folge in die Entwicklung
von Produkten ein. Der Prozess im Zusammenhang mit
Kundenbeschwerden wird durch eine Beschwerde-
management Policy geregelt. Dadurch ist bei nahezu jeder
Interaktion mit UNIQA sichergestellt, dass die Kund:in-
nen ausreichend Gelegenheit haben, Rückmeldungen zu
geben und dadurch zusätzlich Vertrauen zu gewinnen.
Generell wird dabei großer Wert auf sorgsamen Umgang
mit den Rückmeldungen gelegt. Abseits dieser
strukturierten Feedbackmöglichkeiten werden regelmäßig
Tiefeninterviews mit Kund:innen durchgeführt, die sich
dafür freiwillig gemeldet haben, um umfassende Einblicke
auf breiterer Basis zu erhalten.
Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre
Dienstleistungsunternehmen, die in Kontakt mit
Endkund:innen sind, führen laufende CCI-Befragungen
(Customer Centricity Index) durch. Nach einem
Kundenkontakt entlang der Customer Journey wird
regelmäßig mittels Fragebögen die Zufriedenheit der
Kund:innen mit den jeweiligen Prozessen, in denen sie
sich befinden, erhoben. Die Bewertung erfolgt auf Basis
einer Fünf-Sterne-Skala. Demnach dient der CCI als
operatives Analyseinstrument, das die Kundenzentrierung
in Österreich messbar und vergleichbar macht. Zusätzlich
wurde im Geschäftsjahr erstmals auch der sogenannte
stichtagsbezogene relationale Net Promoter Score
(einmalige Befragung zur grundsätzlichen Weiter-
empfehlungsbereitschaft von UNIQA) erhoben, um ein
Gesamtbild zur Weiterempfehlungsbereitschaft von
UNIQA Kund:innen zu erhalten. Im Fokus steht dabei die
Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass Kund:innen UNIQA
auf einer Skala von 0 bis 10 weiterempfehlen. Diese
relationale Net-Promoter-Score-Befragung wird
zukünftig einmal jährlich, unabhängig davon, ob gerade
eine Interaktion mit UNIQA stattgefunden hat oder nicht,
an alle Kund:innen mit Marketingeinwilligung per E-Mail
verschickt. Ergänzend dazu erhebt UNIQA in Österreich
einen laufenden transaktionalen Net Promoter Score
(Weiterempfehlung auf Grund eines konkreten
Anlassfalls) im Rahmen der CCI-Befragungen.
Der CCI-Score in Österreich betrug im Geschäftsjahr 4,72
(2024: 4,61) bei einer Anzahl von 333.985 (2024: 258.666)
Feedbacks. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im
Rahmen eines kundeninduzierten kontinuierlichen
Verbesserungsprozess in Maßnahmen festgehalten und
strukturiert umgesetzt.
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Der sogenannte „Harmonized C-SAT“ steht für harmoni-
sierte Kundenzufriedenheit (Customer Satisfaction) und
bezeichnet eine international einheitlich erhobene Kenn-
zahl zur Messung der Kundenzufriedenheit, die ebenfalls
auf einer Fünf- Sterne-Skala basiert. Eine einheitliche
Auswahl an Fragen wird allen Kund:innen mit Marketing-
einwilligung an verschiedenen Berührungspunkten mit
UNIQA entlang der Customer Journey mittels Fragebögen
zur Beantwortung übermittelt. Dabei wird ausschließlich
die Zufriedenheit der Endkund:innen erhoben. Die Fragen
werden einmal jährlich konzernweit abgestimmt und bei
Bedarf angepasst. Der Harmonized C-SAT wird für alle
137
Konzernlagebericht
UNIQA Versicherungsgesellschaften und deren Dienst-
leistungsunternehmen erhoben. Zusätzlich fließt der
stichtagbezogen relationale Net Promoter Score in den
Harmonized C-SAT Score mit ein. Das Ergebnis des
Harmonized C-SAT dient als Grundlage zur Erreichung
des Konzernziels „Beste Dienstleisterin“. Dieses Konzept
dient als zentrale Kennzahl für die Steuerung der Kunden-
orientierung. Damit wird sichergestellt, dass die Bewer-
tung der Kundenzufriedenheit konsistent und vergleich-
bar erfolgt.
Die Kennzahl setzt sich aus der Anzahl der Feedbacks und
dem Score zusammen. Bis 2028 strebt UNIQA eine durch-
schnittliche Bewertung von mindestens 4,5 Sternen an. Im
Geschäftsjahr lag die Anzahl der Feedbacks bei 1.170.153
(2024: 1.194.905) und der konzernweite Score bei 4,61
(2024:4,58). Das Ziel ist damit bereits erreicht.
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Marktforschung stellt ebenfalls einen wichtigen Bestand-
teil der Produktentwicklungsprozesse dar, unabhängig
davon, ob es sich um Änderungen bestehender oder die
Gestaltung neuer Produkte handelt. Auch die Segmentie-
rung der Kund:innen basiert auf der kontinuierlichen
Auswertung der Marktforschungsdaten. Die Erhebung von
Informationen erfolgt dabei grundsätzlich anonymisiert
und folgt keinem festgelegten Zeitplan. Im Geschäftsjahr
wurden Marktforschungen zu Nachhaltigkeitsthemen für
Krankenversicherungs-, Kfz-Versicherungs- und
Haushaltsversicherungsprodukte durchgeführt. Neben
den Erkenntnissen daraus finden auch die Ergebnisse der
Kundenbefragungen Eingang in den Produktentwick-
lungsprozess. Die Implementierung der gewonnenen
Erkenntnisse obliegt der Abteilung Product Experience,
die Verantwortung für die Einbeziehung der Kund:innen
liegt bei den Vorstandsmitgliedern für die Bereiche Kunde
& Markt Österreich sowie Kunde & Markt International.
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Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte sind zentrale
Elemente der DSGVO und ermöglichen es betroffenen
Personen die Kontrolle über ihre Daten zu behalten. Um
die Einhaltung dieser Betroffenenrechte verlässlich und
innerhalb der regulatorischen Fristen gewährleisten zu
können, wurden entsprechende Prozesse definiert und
implementiert. Eine der wichtigsten Maßnahmen war
dabei die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle mit einer
eigenen E-Mail-Adresse für Anfragen zu Betroffenen-
rechten im Bereich Datenschutz. Alle Kund:innen werden
in der Datenschutzerklärung, die bei jeder Datenverar-
beitung zum Zeitpunkt der Datenerhebung bereitgestellt
wird, auf die zentrale Anlaufstelle hingewiesen. Je nach
Art der Datenverarbeitung und der Form der Kommunika-
tion erhalten die Kund:innen diese Datenschutzhinweise
in Papierform, über die App, über diverse andere elektro-
nische Kanäle oder über die Webseite. Die zentrale An-
laufstelle gewährleistet, dass alle eingehenden Anfragen
erfasst, effizient abgewickelt und innerhalb der gesetz-
lichen Fristen zuverlässig bearbeitet werden. Sollten im
Rahmen der Anfragen systematische Schwächen in den
operativen Prozessen oder im Datenschutzkonzept
erkennbar sein, werden Maßnahmen abgeleitet, zur
Umsetzung gebracht und allenfalls die Datenschutz-
management-Richtlinie angepasst. Weiters wurde ein
datenschutzkonformes elektronisches Beschwerde-
managementsystem eingeführt, das eine einheitliche
Bearbeitung von Kundenanliegen, Bedenken und
Beschwerden sowie datenschutzrechtlichen Begehren
ermöglicht. Kund:innen haben die Möglichkeit über
verschiedene Kanäle (auch anonyme) Hinweise auf
Compliance- oder Rechtsverstöße zu melden. Hierfür
stehen E-Mail, Post, persönlicher Kontakt mit dem
Compliance Team sowie die UNIQA Whistleblowing-
Plattform zur Verfügung (siehe dazu auch Kapitel
„Unternehmensführung (ESRS G1)“. Informationen zum
Beschwerdemanagementsystem werden auch auf der
UNIQA Website zur Verfügung gestellt.
Um bei Datenschutzverletzungen eine lückenlose Rechen-
schaft und transparente Bearbeitung zu gewährleisten,
werden die Anfragen in Bezug auf Betroffenenrechte vom
Datenschutzteam erfasst und dokumentiert. Jeder Fall
wird sorgfältig evaluiert, potenzielle Auswirkungen auf
bestehende Prozesse werden analysiert. Bei Risiken, die
Rechte und Freiheiten natürlicher Personen betreffen,
erfolgt gemäß DSGVO eine fristgerechte Meldung an die
Datenschutzbehörde und gegebenenfalls an die
betroffenen Kund:innen und Mitarbeitenden. Gleichzeitig
werden Maßnahmen ergriffen, um das Risiko zu
beseitigen und künftige Vorfälle zu verhindern. Zu den
getroffenen Maßnahmen zählen insbesondere auch aus
dem konkreten Fall abgeleitete technische und organisa-
torische Maßnahmen. Dadurch wird dauerhaft sicherge-
stellt, dass die Maßnahmen wirksam sind und eingehalten
werden. In regelmäßigen Reports und Expertengremien
wird auf allen Führungsebenen und gegenüber Expert:in-
nen (Vorstand, Aufsichtsrat, Management, Datenschutz-
koordinator:innen) über spezifische Datenschutzvorfälle
und getroffene Maßnahmen berichtet. Gezielte Bewusst-
seinsbildung zu den getroffenen Maßnahmen sowie der
Austausch mit den Fachbereichen tragen ebenfalls dazu
bei, die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Die
Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvor-
schriften liegt beim Management jeder einzelnen
Konzerngesellschaft. Unterstützt wird dieses dabei von
der Datenschutzorganisation, die die erforderlichen
Prozesse und Ressourcen für die ordnungsgemäße
Implementierung des Datenschutzes zur Verfügung stellt.
Kund:innen und Mitarbeitende werden umfassend und
transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert
und haben jederzeit das Recht, Auskunft über die
gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung
oder Löschung zu verlangen.
66..33..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt
Die Anforderungen der Kund:innen an den Schutz ihrer
Daten werden durch eine Kombination aus lückenloser
Compliance und einer fortlaufenden Verbesserung der
Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Ein aktiver Austausch
mit den Kund:innen zum Thema Cybersicherheit erfolgt
aufgrund der Komplexität des Themas nicht. Durch die
Ausrichtung des Cybersicherheitskonzepts auf gesetzliche
und regulatorische Anforderungen wie etwa die DSGVO
oder den Digital Operational Resilience Act der EU
(DORA) ist gewährleistet, dass den Stakeholder:innen
umfassender Schutz geboten wird. So wurden im
Geschäftsjahr die DORA- Anforderungen der EU
eingeführt, die gemeinsam mit der Implementierung der
ICT-Third Party Security Risk Management und den
Maßnahmen zur Verwaltung von Sicherheitsrisken zur
Gewährleistung einheitlicher Standards und zur Erfüllung
der Sicherheitsanforderungen Dritter beitragen. Der
Vorstand und der Aufsichtsrat erhalten regelmäßig
formelle Berichte über Cybersicherheitsrisiken und
-vorfälle. UNIQA führt regelmäßig externe und interne
Tests der digitalen Resilienz durch dadurch wird
sichergestellt, dass kritische oder wichtige Funktionen das
erforderliche Maß an Sicherheit und Resilienz aufweisen.
Auf die Transparenz und die Weiterverarbeitung von
Kundendaten, auch in Bezug auf die Entwicklung und
Implementierung von Abhilfemaßnahmen, wird auf das
folgende Kapitel verwiesen.
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DDIIEESSEERR MMAASSSSNNAAHHMMEENN ((SS44--44))
66..44..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt
Ein wesentlicher Schwerpunkt der ESG-Retail-Strategie
sowohl in Österreich als auch international besteht in der
Förderung eines umfassenden Nachhaltigkeitsbewussts-
eins der Berater:innen. Ziel ist es, ihre Nachhaltigkeits-
kompetenz zu erweitern und sicherzustellen, dass sie
dieses Wissen gezielt in ihre Gespräche mit Kund:innen
einbringen können. In Österreich ist der ESG-Produkt-
Check, der neben Umweltkriterien auch soziale Kriterien
wie die Förderung von Chancengleichheit und Inklusion
umfasst (siehe auch die Angaben in Kapitel „Klimawandel
im Privatkundengeschäft“), als fester Bestandteil in den
Produktentwicklungsprozess implementiert. Gezielte
Schulungsangebote zur ESG-Guideline und zum ESG-
Check unterstützen die Produktverantwortlichen zudem
dabei, ESG-Aspekte direkt in die Produktentwicklung zu
integrieren.
In Österreich sind auch diverse IT-Tools für den
Beratungsprozess implementiert, um sicherzustellen, dass
die Berater:innen bei der Erfassung der Wünsche und
Bedürfnisse der Kund:innen im Rahmen des Beratungs-
gesprächs entsprechend unterstützt werden.
Um die sozialen Aspekte der ESG-Retail-Strategie zu
adressieren, wird auch an der Verbesserung der Zugäng-
lichkeit zu Produkten gearbeitet. So wurden in Österreich
im Geschäftsjahr der Bereich der Online-Kundenbetreu-
ung weiter ausgebaut. Ein speziell eingerichtetes Team
übernimmt dabei die Beratungstermine, die die
Kund:innen selbständig über die Website vereinbaren
können, um eine ortsunabhängige Beratung zu ermög-
lichen. Dabei haben die Kund:innen auch die Möglichkeit,
aus verschiedenen Sprachen zu wählen. Weiteres wurde
im Geschäftsjahr eine vereinfachte Risikobewertung bei
der ambulanten Krankenversicherung eingeführt Die
neue Produktstruktur ermöglicht den Einstieg in einen
kleineren Versicherungsumfang mit geringeren
138
Jahresfinanzbericht 2025
UNIQA Versicherungsgesellschaften und deren Dienst-
leistungsunternehmen erhoben. Zusätzlich fließt der
stichtagbezogen relationale Net Promoter Score in den
Harmonized C-SAT Score mit ein. Das Ergebnis des
Harmonized C-SAT dient als Grundlage zur Erreichung
des Konzernziels „Beste Dienstleisterin“. Dieses Konzept
dient als zentrale Kennzahl für die Steuerung der Kunden-
orientierung. Damit wird sichergestellt, dass die Bewer-
tung der Kundenzufriedenheit konsistent und vergleich-
bar erfolgt.
Die Kennzahl setzt sich aus der Anzahl der Feedbacks und
dem Score zusammen. Bis 2028 strebt UNIQA eine durch-
schnittliche Bewertung von mindestens 4,5 Sternen an. Im
Geschäftsjahr lag die Anzahl der Feedbacks bei 1.170.153
(2024: 1.194.905) und der konzernweite Score bei 4,61
(2024:4,58). Das Ziel ist damit bereits erreicht.
MMaarrkkttffoorrsscchhuunngg
Marktforschung stellt ebenfalls einen wichtigen Bestand-
teil der Produktentwicklungsprozesse dar, unabhängig
davon, ob es sich um Änderungen bestehender oder die
Gestaltung neuer Produkte handelt. Auch die Segmentie-
rung der Kund:innen basiert auf der kontinuierlichen
Auswertung der Marktforschungsdaten. Die Erhebung von
Informationen erfolgt dabei grundsätzlich anonymisiert
und folgt keinem festgelegten Zeitplan. Im Geschäftsjahr
wurden Marktforschungen zu Nachhaltigkeitsthemen für
Krankenversicherungs-, Kfz-Versicherungs- und
Haushaltsversicherungsprodukte durchgeführt. Neben
den Erkenntnissen daraus finden auch die Ergebnisse der
Kundenbefragungen Eingang in den Produktentwick-
lungsprozess. Die Implementierung der gewonnenen
Erkenntnisse obliegt der Abteilung Product Experience,
die Verantwortung für die Einbeziehung der Kund:innen
liegt bei den Vorstandsmitgliedern für die Bereiche Kunde
& Markt Österreich sowie Kunde & Markt International.
66..33..22 DDaatteennsscchhuuttzz
Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte sind zentrale
Elemente der DSGVO und ermöglichen es betroffenen
Personen die Kontrolle über ihre Daten zu behalten. Um
die Einhaltung dieser Betroffenenrechte verlässlich und
innerhalb der regulatorischen Fristen gewährleisten zu
können, wurden entsprechende Prozesse definiert und
implementiert. Eine der wichtigsten Maßnahmen war
dabei die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle mit einer
eigenen E-Mail-Adresse für Anfragen zu Betroffenen-
rechten im Bereich Datenschutz. Alle Kund:innen werden
in der Datenschutzerklärung, die bei jeder Datenverar-
beitung zum Zeitpunkt der Datenerhebung bereitgestellt
wird, auf die zentrale Anlaufstelle hingewiesen. Je nach
Art der Datenverarbeitung und der Form der Kommunika-
tion erhalten die Kund:innen diese Datenschutzhinweise
in Papierform, über die App, über diverse andere elektro-
nische Kanäle oder über die Webseite. Die zentrale An-
laufstelle gewährleistet, dass alle eingehenden Anfragen
erfasst, effizient abgewickelt und innerhalb der gesetz-
lichen Fristen zuverlässig bearbeitet werden. Sollten im
Rahmen der Anfragen systematische Schwächen in den
operativen Prozessen oder im Datenschutzkonzept
erkennbar sein, werden Maßnahmen abgeleitet, zur
Umsetzung gebracht und allenfalls die Datenschutz-
management-Richtlinie angepasst. Weiters wurde ein
datenschutzkonformes elektronisches Beschwerde-
managementsystem eingeführt, das eine einheitliche
Bearbeitung von Kundenanliegen, Bedenken und
Beschwerden sowie datenschutzrechtlichen Begehren
ermöglicht. Kund:innen haben die Möglichkeit über
verschiedene Kanäle (auch anonyme) Hinweise auf
Compliance- oder Rechtsverstöße zu melden. Hierfür
stehen E-Mail, Post, persönlicher Kontakt mit dem
Compliance Team sowie die UNIQA Whistleblowing-
Plattform zur Verfügung (siehe dazu auch Kapitel
„Unternehmensführung (ESRS G1)“. Informationen zum
Beschwerdemanagementsystem werden auch auf der
UNIQA Website zur Verfügung gestellt.
Um bei Datenschutzverletzungen eine lückenlose Rechen-
schaft und transparente Bearbeitung zu gewährleisten,
werden die Anfragen in Bezug auf Betroffenenrechte vom
Datenschutzteam erfasst und dokumentiert. Jeder Fall
wird sorgfältig evaluiert, potenzielle Auswirkungen auf
bestehende Prozesse werden analysiert. Bei Risiken, die
Rechte und Freiheiten natürlicher Personen betreffen,
erfolgt gemäß DSGVO eine fristgerechte Meldung an die
Datenschutzbehörde und gegebenenfalls an die
betroffenen Kund:innen und Mitarbeitenden. Gleichzeitig
werden Maßnahmen ergriffen, um das Risiko zu
beseitigen und künftige Vorfälle zu verhindern. Zu den
getroffenen Maßnahmen zählen insbesondere auch aus
dem konkreten Fall abgeleitete technische und organisa-
torische Maßnahmen. Dadurch wird dauerhaft sicherge-
stellt, dass die Maßnahmen wirksam sind und eingehalten
werden. In regelmäßigen Reports und Expertengremien
wird auf allen Führungsebenen und gegenüber Expert:in-
nen (Vorstand, Aufsichtsrat, Management, Datenschutz-
koordinator:innen) über spezifische Datenschutzvorfälle
und getroffene Maßnahmen berichtet. Gezielte Bewusst-
seinsbildung zu den getroffenen Maßnahmen sowie der
Austausch mit den Fachbereichen tragen ebenfalls dazu
bei, die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Die
Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvor-
schriften liegt beim Management jeder einzelnen
Konzerngesellschaft. Unterstützt wird dieses dabei von
der Datenschutzorganisation, die die erforderlichen
Prozesse und Ressourcen für die ordnungsgemäße
Implementierung des Datenschutzes zur Verfügung stellt.
Kund:innen und Mitarbeitende werden umfassend und
transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert
und haben jederzeit das Recht, Auskunft über die
gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung
oder Löschung zu verlangen.
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Die Anforderungen der Kund:innen an den Schutz ihrer
Daten werden durch eine Kombination aus lückenloser
Compliance und einer fortlaufenden Verbesserung der
Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Ein aktiver Austausch
mit den Kund:innen zum Thema Cybersicherheit erfolgt
aufgrund der Komplexität des Themas nicht. Durch die
Ausrichtung des Cybersicherheitskonzepts auf gesetzliche
und regulatorische Anforderungen wie etwa die DSGVO
oder den Digital Operational Resilience Act der EU
(DORA) ist gewährleistet, dass den Stakeholder:innen
umfassender Schutz geboten wird. So wurden im
Geschäftsjahr die DORA- Anforderungen der EU
eingeführt, die gemeinsam mit der Implementierung der
ICT-Third Party Security Risk Management und den
Maßnahmen zur Verwaltung von Sicherheitsrisken zur
Gewährleistung einheitlicher Standards und zur Erfüllung
der Sicherheitsanforderungen Dritter beitragen. Der
Vorstand und der Aufsichtsrat erhalten regelmäßig
formelle Berichte über Cybersicherheitsrisiken und
-vorfälle. UNIQA führt regelmäßig externe und interne
Tests der digitalen Resilienz durch dadurch wird
sichergestellt, dass kritische oder wichtige Funktionen das
erforderliche Maß an Sicherheit und Resilienz aufweisen.
Auf die Transparenz und die Weiterverarbeitung von
Kundendaten, auch in Bezug auf die Entwicklung und
Implementierung von Abhilfemaßnahmen, wird auf das
folgende Kapitel verwiesen.
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Ein wesentlicher Schwerpunkt der ESG-Retail-Strategie
sowohl in Österreich als auch international besteht in der
Förderung eines umfassenden Nachhaltigkeitsbewussts-
eins der Berater:innen. Ziel ist es, ihre Nachhaltigkeits-
kompetenz zu erweitern und sicherzustellen, dass sie
dieses Wissen gezielt in ihre Gespräche mit Kund:innen
einbringen können. In Österreich ist der ESG-Produkt-
Check, der neben Umweltkriterien auch soziale Kriterien
wie die Förderung von Chancengleichheit und Inklusion
umfasst (siehe auch die Angaben in Kapitel „Klimawandel
im Privatkundengeschäft“), als fester Bestandteil in den
Produktentwicklungsprozess implementiert. Gezielte
Schulungsangebote zur ESG-Guideline und zum ESG-
Check unterstützen die Produktverantwortlichen zudem
dabei, ESG-Aspekte direkt in die Produktentwicklung zu
integrieren.
In Österreich sind auch diverse IT-Tools für den
Beratungsprozess implementiert, um sicherzustellen, dass
die Berater:innen bei der Erfassung der Wünsche und
Bedürfnisse der Kund:innen im Rahmen des Beratungs-
gesprächs entsprechend unterstützt werden.
Um die sozialen Aspekte der ESG-Retail-Strategie zu
adressieren, wird auch an der Verbesserung der Zugäng-
lichkeit zu Produkten gearbeitet. So wurden in Österreich
im Geschäftsjahr der Bereich der Online-Kundenbetreu-
ung weiter ausgebaut. Ein speziell eingerichtetes Team
übernimmt dabei die Beratungstermine, die die
Kund:innen selbständig über die Website vereinbaren
können, um eine ortsunabhängige Beratung zu ermög-
lichen. Dabei haben die Kund:innen auch die Möglichkeit,
aus verschiedenen Sprachen zu wählen. Weiteres wurde
im Geschäftsjahr eine vereinfachte Risikobewertung bei
der ambulanten Krankenversicherung eingeführt Die
neue Produktstruktur ermöglicht den Einstieg in einen
kleineren Versicherungsumfang mit geringeren
139
Konzernlagebericht
Anforderungen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, im
Anschluss eine umfassende Erweiterung des Versiche-
rungsschutzes vorzunehmen. Dadurch wird der Zugang zu
den passenden Versicherungsprodukten für unterschied-
liche Kund:innen deutlich vereinfacht und erweitert.
Zur regelmäßigen Bewertung aller im Vertrieb befind-
lichen Produkte ist ein umfassender Prozess eingerichtet,
der gezielt überprüft, ob die Produkte im definierten
Zielmarkt auch erfolgreich verkauft werden oder ob neue
Rahmenbedingungen eine Anpassung der Produkte
erforderlich machen. Die Überprüfung beruht auf der
Auswertung allfälliger Kundenbeschwerden, einer
Befragung von Vertriebsmitarbeiter:innen zu den
Zielmarktdefinitionen und der Analyse versicherungs-
technischer Kennzahlen. Bei Lebensversicherungs-
produkten wird zusätzlich noch eine quantitative und
qualitative Produktbewertung durchgeführt, um
sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin einen
Mehrwert für die Kund:innen bietet. Darüber hinaus
erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch mit
verschiedenen Interessensvertretungen.
UNIQA setzt regionalspezifische Maßnahmen zur Förde-
rung der Gesundheit und des Zugangs zu Gesundheits-
und Versicherungsleistungen von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen um. In Österreich liegt der Fokus auf
Gesundheitsförderung und Prävention. Dies umfasst
insbesondere digitale Gesundheitsinformationen,
ärztliche Hotlines, Coaching-Programme sowie neue
ambulante Produktbausteine. In Polen wird der Zugang zu
Gesundheits- und Versicherungsleistungen durch den
Ausbau telemedizinischer Angebote sowie durch auto-
matisierte Prozesse zur schnelleren Bearbeitung von
Leistungsansprüchen verbessert. In der Ukraine tragen
telemedizinische Services dazu bei, den Zugang zur
medizinischen sicherzustellen und eine rasche
medizinische Unterstützung zu ermöglichen.
Demnach werden in allen Märkten, in denen UNIQA tätig
ist, derzeit Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um negative
Auswirkungen für Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen zu mindern und den Zugang zu
Produkten zu erleichtern. Zusätzlich wurden im
Geschäftsjahr verschiedene neue Schulungsformate
entwickelt und eingeführt, so etwa Nachhaltigkeits-
trainings für die Mitarbeitenden im Vertrieb unter
anderem in der Slowakei, Tschechien, und Ungarn.
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Ein umfassendes datenschutzrechtliches Risikomanage-
ment identifiziert potenzielle Datenschutzrisiken durch
Risikoanalysen frühzeitig und ermöglicht auf diese Weise
gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung. Bei UNIQA
ist Datenschutz in verschiedene Managementsysteme
integriert, sowohl im operationalen wie auch im strate-
gischen Bereich. Das Datenschutzmanagementsystem
(DSMS) ist dabei eng mit dem Risikomanagementsystem
und dem Compliance Management System verknüpft.
Ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzmanage-
mentsystems ist die umfassende datenschutzrechtliche
Beratung durch die verantwortliche Datenschutzfunktion.
Diese steht den Mitarbeitenden konzernweit zur
Verfügung und ist bei datenschutzrelevanten neuen
Vorhaben und Projekten im Rahmen eines standardi-
sierten Prozesses verpflichtend vorgesehen. Dies stellt
sicher, dass Geschäftspraktiken im Einklang mit den
regulatorischen Anforderungen stehen und keine
negativen datenschutzrelevanten Auswirkungen für die
betroffenen Personen nach sich ziehen. Das Datenschutz-
managementsystem umfasst auch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess, der zu einer regelmäßigen
Überarbeitung der Datenschutzrichtlinien und der
Datenschutz Guideline führt. Ebenso überprüft die
Abteilung Datenschutz in ihrer Funktion als Second Line
of Defence stichprobenartig die Behandlung von Daten-
schutzvorfällen, ob er inhaltlich, zeitlich und von den
getroffenen Maßnahmen her im Sinne der Betroffenen
wirksam und effektiv ist. Zudem stehen Abhilfemaßnah-
men zur Verfügung, die basierend auf Einzelbewertungen
im Fall von Datenschutzverletzungen ergriffen werden
können. Dazu zählen etwa die Löschung von Daten, die
Sperrung von Geräten, Passwortänderungen und
zielgruppenspezifische Schulungen. Wenn UNIQA solche
Maßnahmen ergreift, werden auch die betroffenen
Kund:innen entsprechend informiert, sofern eine aktive
Interaktion erforderlich ist. Abseits davon tragen auch
Präventivmaßnahmen wie die Implementierung
technischer und organisatorischer Vorkehrungen, die
Etablierung von Privacy-by-Design- und Privacy-by-
Default-Prinzipien, Zugriffskonzepte, Notfallpläne und
regelmäßige Datenschutz- und Sicherheitsüberprüfungen
zur Vorbeugung gegen Datenschutzverletzungen bei.
Durch regelmäßige Schulungen über die Grundlagen des
Datenschutzes und über den Umgang mit personenbe-
zogenen Daten wird gewährleistet, dass alle Mitarbeiten-
den über die aktuellen Datenschutzanforderungen
140
Jahresfinanzbericht 2025
Anforderungen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, im
Anschluss eine umfassende Erweiterung des Versiche-
rungsschutzes vorzunehmen. Dadurch wird der Zugang zu
den passenden Versicherungsprodukten für unterschied-
liche Kund:innen deutlich vereinfacht und erweitert.
Zur regelmäßigen Bewertung aller im Vertrieb befind-
lichen Produkte ist ein umfassender Prozess eingerichtet,
der gezielt überprüft, ob die Produkte im definierten
Zielmarkt auch erfolgreich verkauft werden oder ob neue
Rahmenbedingungen eine Anpassung der Produkte
erforderlich machen. Die Überprüfung beruht auf der
Auswertung allfälliger Kundenbeschwerden, einer
Befragung von Vertriebsmitarbeiter:innen zu den
Zielmarktdefinitionen und der Analyse versicherungs-
technischer Kennzahlen. Bei Lebensversicherungs-
produkten wird zusätzlich noch eine quantitative und
qualitative Produktbewertung durchgeführt, um
sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin einen
Mehrwert für die Kund:innen bietet. Darüber hinaus
erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch mit
verschiedenen Interessensvertretungen.
UNIQA setzt regionalspezifische Maßnahmen zur Förde-
rung der Gesundheit und des Zugangs zu Gesundheits-
und Versicherungsleistungen von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen um. In Österreich liegt der Fokus auf
Gesundheitsförderung und Prävention. Dies umfasst
insbesondere digitale Gesundheitsinformationen,
ärztliche Hotlines, Coaching-Programme sowie neue
ambulante Produktbausteine. In Polen wird der Zugang zu
Gesundheits- und Versicherungsleistungen durch den
Ausbau telemedizinischer Angebote sowie durch auto-
matisierte Prozesse zur schnelleren Bearbeitung von
Leistungsansprüchen verbessert. In der Ukraine tragen
telemedizinische Services dazu bei, den Zugang zur
medizinischen sicherzustellen und eine rasche
medizinische Unterstützung zu ermöglichen.
Demnach werden in allen Märkten, in denen UNIQA tätig
ist, derzeit Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um negative
Auswirkungen für Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen zu mindern und den Zugang zu
Produkten zu erleichtern. Zusätzlich wurden im
Geschäftsjahr verschiedene neue Schulungsformate
entwickelt und eingeführt, so etwa Nachhaltigkeits-
trainings für die Mitarbeitenden im Vertrieb unter
anderem in der Slowakei, Tschechien, und Ungarn.
66..44..22 DDaatteennsscchhuuttzz
Ein umfassendes datenschutzrechtliches Risikomanage-
ment identifiziert potenzielle Datenschutzrisiken durch
Risikoanalysen frühzeitig und ermöglicht auf diese Weise
gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung. Bei UNIQA
ist Datenschutz in verschiedene Managementsysteme
integriert, sowohl im operationalen wie auch im strate-
gischen Bereich. Das Datenschutzmanagementsystem
(DSMS) ist dabei eng mit dem Risikomanagementsystem
und dem Compliance Management System verknüpft.
Ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzmanage-
mentsystems ist die umfassende datenschutzrechtliche
Beratung durch die verantwortliche Datenschutzfunktion.
Diese steht den Mitarbeitenden konzernweit zur
Verfügung und ist bei datenschutzrelevanten neuen
Vorhaben und Projekten im Rahmen eines standardi-
sierten Prozesses verpflichtend vorgesehen. Dies stellt
sicher, dass Geschäftspraktiken im Einklang mit den
regulatorischen Anforderungen stehen und keine
negativen datenschutzrelevanten Auswirkungen für die
betroffenen Personen nach sich ziehen. Das Datenschutz-
managementsystem umfasst auch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess, der zu einer regelmäßigen
Überarbeitung der Datenschutzrichtlinien und der
Datenschutz Guideline führt. Ebenso überprüft die
Abteilung Datenschutz in ihrer Funktion als Second Line
of Defence stichprobenartig die Behandlung von Daten-
schutzvorfällen, ob er inhaltlich, zeitlich und von den
getroffenen Maßnahmen her im Sinne der Betroffenen
wirksam und effektiv ist. Zudem stehen Abhilfemaßnah-
men zur Verfügung, die basierend auf Einzelbewertungen
im Fall von Datenschutzverletzungen ergriffen werden
können. Dazu zählen etwa die Löschung von Daten, die
Sperrung von Geräten, Passwortänderungen und
zielgruppenspezifische Schulungen. Wenn UNIQA solche
Maßnahmen ergreift, werden auch die betroffenen
Kund:innen entsprechend informiert, sofern eine aktive
Interaktion erforderlich ist. Abseits davon tragen auch
Präventivmaßnahmen wie die Implementierung
technischer und organisatorischer Vorkehrungen, die
Etablierung von Privacy-by-Design- und Privacy-by-
Default-Prinzipien, Zugriffskonzepte, Notfallpläne und
regelmäßige Datenschutz- und Sicherheitsüberprüfungen
zur Vorbeugung gegen Datenschutzverletzungen bei.
Durch regelmäßige Schulungen über die Grundlagen des
Datenschutzes und über den Umgang mit personenbe-
zogenen Daten wird gewährleistet, dass alle Mitarbeiten-
den über die aktuellen Datenschutzanforderungen
informiert sind und wissen, wie sie diese in ihrer täglichen
Arbeit umsetzen können. Dies reduziert das Risiko von
Datenschutzverletzungen und erhöht die allgemeine
Datensicherheit im Unternehmen. Diese Schulungen sind
für alle Mitarbeitenden verpflichtend und finden alle zwei
Jahre beziehungsweise bei Neueintritt statt. Für die
einzelnen Fachbereiche wurden im Geschäftsjahr diverse
Werkzeuge erstellt und verbessert, die zur Unterstützung
bei der Umsetzung des Datenschutzes dienen. Dazu zählen
beispielsweise Anleitungen zum datenschutzkonformen
Umgang mit Marketingeinwilligungen oder Hilfstools zur
Feststellung und Dokumentation berechtigter Interessen
sowie zur automatisierten Entscheidungsfindung und
Kurzanleitungen zum datenschutzkonformen Umgang
mit Dienstleistern außerhalb des Europäischen Wirt-
schaftsraumes. Ebenfalls im Geschäftsjahr wurde der
Aspekt des Datenschutzes bei der Nutzung von künst-
licher Intelligenz im Beratungsprozess noch besser und
umfangreicher implementiert. Zudem wurde ein erwei-
terter Prozess zur Prüfung und Überwachung der von
UNIQA genutzten Dienstleister:innen eingeführt, um
auch diese auf Datenschutzkonformität überprüfen zu
können.
Darüber hinaus wurde eine konzernweite Plattform
etabliert, die allen Datenschutz Expert:innen der
Konzerngesellschaften den strukturierten Austausch, die
Vernetzung und die Abstimmung zu wichtigen
regulatorischen Themen ermöglicht.
Im Geschäftsjahr lag der Fokus für die Implementierung
zusätzlicher Maßnahmen insbesondere auf den erforder-
lichen Anpassungen des DSMS, um die regulatorischen
Anforderungen im Bereich künstlicher Intelligenz zu
erfüllen und sicherzustellen, dass bei der Nutzung
innovativer Technologien die datenschutzrechtlichen
Grundsätze und die Prinzipien der Datensicherheit
gewährleistet sind. Die Aufgabe von UNIQA besteht darin,
spezifische Maßnahmen zur Erreichung der gesetzten
Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Eine kontinuierliche
Überprüfung der Fortschritte und eine Anpassung des
Aktionsplans bei Bedarf werden wesentlich zur
Erreichung der gesetzten Ziele beitragen.
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Hinsichtlich des Umganges mit potenziellen negativen
Auswirkungen, die in Folge eines Cybervorfalls für
Kund:innen entstehen könnten und damit verbundenen
Abhilfemaßnahmen wird auf die im vorgehenden Kapitel
beschriebene Vorgehensweise verwiesen. Diese
Maßnahmen umfassen regelmäßige Sicherheits-Updates,
Bedrohungsanalysen, Sicherheitsrichtlinien sowie
modernste Technologien wie Firewalls, Intrusion-
Detection-Systeme und Verschlüsselung. Unter anderem
werden fortschrittliche Tools zur frühzeitigen Erkennung
und Überwachung ungewöhnlicher Aktivitäten und
Bedrohungen eingesetzt. Mitarbeitende erhalten jährlich
und bei Neueintritt eine Schulung zum Thema Cyber-
sicherheit und nehmen dazu an Sensibilisierungspro-
grammen teil, die zur Steigerung des entsprechenden
Risikobewusstseins beitragen. Diese sind auf die neuesten
Bedrohungen und Angriffsarten ausgerichtet und
umfassen je nach Zielgruppe sowohl theoretische
Kenntnisse als auch praktische Übungen wie etwa die
Teilnahme an Krisensimulationen.
Der Cybersicherheitsaktionsplan, der sich aus der
Cybersicherheitsstrategie ableitet, enthält eine Kombi-
nation technischer, organisatorischer und personeller
Maßnahmen. In Bezug auf die technischen Maßnahmen
lag der Fokus im Geschäftsjahr auf einer weiteren
Stärkung der Netzwerksicherheit, automatisierter
Bedrohungserkennung sowie Datensicherung und
Wiederherstellungsplänen. Die organisatorischen
Maßnahmen beinhalten unter anderem die Risiko-
bewertung und das Risikomanagement sowie den Incident
Response Plan. Unter personellen Maßnahmen sind die
Schulungen und die Sensibilisierung, das Recruting von
Expert:innen und Spezialist:innen sowie die Unter-
nehmenskultur, insbesondere der allgemeine Umgang mit
Cybersicherheit, zusammengefasst.
Um die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu
stärken, wurde ein umfassendes Resilience Management
System implementiert, das verschiedene Sicherheits- und
Krisenmanagementansätze zusammenfasst. Durch ein
Business Continuity Management (BCM) wird die
Aufrechthaltung kritischer Geschäftsprozesse sowohl
während als auch nach einem Vorfall anhand von
festgelegten Plänen und Prozessen gewährleistet.
Ein IT-Service Continuity Management (ITSCM)
beinhaltet Notfallwiederherstellungspläne und sieht eine
regelmäßige Überprüfung der IT-Risiken vor. Im Fall eines
Sicherheitsvorfalls agiert ein Incident-Response-Team,
das anhand klar definierter Prozesse für die Identifika-
tion, Eindämmung, Behebung und Analyse von Sicher-
heitsvorfällen den Schaden minimiert und die zeitnahe
Wiederherstellung der Systeme sicherstellt. Die Pläne und
Maßnahmen zur Bewältigung akuter Notfälle, die den
Geschäftsbetrieb gefährden, sowie die Koordination von
141
Konzernlagebericht
internen und externen Ressourcen sind im Emergency
Management verankert.
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Die Formulierung quantitativer Ziele und die Definition
von Kennzahlen, die UNIQA bei der Bewältigung bzw.
Nutzung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und
Chancen unterstützen, sind weiterhin in Arbeit. Ziel der
nächsten Jahre wird es sein, für alle UNIQA rkte eine
quantitative Basis zu schaffen. Ein entsprechender
Überwachungsprozess kann erst im Zuge der Festlegung
der quantitativen Ziele aufgebaut werden.
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Um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen,
die insbesondere durch die Digitalstrategie der EU
getrieben werden, wird es unter anderem erforderlich,
eine gesamtheitliche Betrachtung des Datenschutzes
vorzunehmen und das Governance Framework für Data
Governance weiterzuentwickeln. Ein Datenschutzaktions-
plan legt dabei jährliche Ziele fest, die dazu dienen,
wesentliche Risiken im Zusammenhang mit der Verar-
beitung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden
und Kund:innen zu mindern und entsprechende Maß-
nahmen zu ergreifen. Diese Ziele beziehen sich für das
Jahr 2026 vor allem auf die oben angeführten Maßnah-
men und gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der
Komplexität der Materie und in Ermangelung konkreter
Zielwerte können hier keine weiteren quantitativen bzw.
zeitgebundenen Ziele angeführt werden.
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Auch in Zukunft wird UNIQA ihre Cybersecurity-Strategie
zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen weiter
ausbauen, um ihre Cyberresilienz zu stärken und sicher-
zustellen. Dies soll insbesondere durch die Umsetzung der
beschriebenen Maßnahmen erfolgen. Auch in Bezug auf
Cybersicherheit können aufgrund der Komplexität der
Materie und in Ermangelung konkreter Zielwerte keine
weiteren quantitativen bzw. zeitgebundene Ziele
angeführt werden.
7. Unternehmensführung (ESRS G1)
77..11 UUNNTTEERRNNEEHHMMEENNSSKKUULLTTUURR UUNNDD KKOONNZZEEPPTTEE FFÜÜRR
DDIIEE UUNNTTEERRNNEEHHMMEENNSSFFÜÜHHRRUUNNGG ((GG11--11)) UUNNDD
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KKOORRRRUUPPTTIIOONN UUNNDD BBEESSTTEECCHHUUNNGG ((GG11--33))
Eine Unternehmensstrategie, die auf den Leitprinzipien
„Customer first“, „Einfachheit“, „Integrität“, „Verant-
wortung und „Gemeinschaft“ gründet, muss sich in der
Unternehmenskultur widerspiegeln, indem diese Werte
im täglichen Handeln der Mitarbeitenden verankert sind.
Eine Unternehmenskultur, die nicht gelebt oder den
Mitarbeitenden nicht klar bzw. unzureichend vermittelt
wird, führt dazu, dass die individuelle Entfaltung der
Mitarbeitenden gehemmt und ihre Leistungsfähigkeit im
Arbeitsalltag erheblich beeinträchtigt wird.
77..11..11 IInntteerrnnee VVoorrsscchhrriifftteenn uunndd EEUU--WWhhiissttlleebblloowweerr--
RRiicchhttlliinniiee
CCooddee ooff CCoonndduucctt
Die Unternehmenskultur sowie die dazugehörenden
Leitprinzipien sind im Code of Conduct verankert. Dieser
definiert die internen Standards für ethisches Verhalten,
die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, für
Mitarbeitende verbindlich sind und die Grundlage für den
Umgang mit Kund:innen, Investor:innen sowie anderen
Akteur:innen der Öffentlichkeit bilden. Der Code of
Conduct wurde vom Vorstand beschlossen und allen
Mitarbeitenden im Anwendungsbereich kommuniziert.
Der Anwendungsbereich entspricht im Wesentlichen
jenem des Group Compliance Standard. Basierend auf den
UNIQA Leitprinzipien fasst der Code of Conduct
Regelungen zur Geschäftsintegrität sowie zu ethischen
Grundsätzen zusammen. Darüber hinaus legt er den Fokus
auf soziale und ökologische Aspekte, wie etwa Umgangs-
formen, Menschenrechte, Arbeitsnormen und Umwelt-
schutz. Der Code of Conduct, dessen Inhalte Bestandteil
der jährlich verpflichtenden Compliance-Schulung für
Mitarbeitende sind, ist öffentlich im Internet abrufbar.
Die Evaluierung der Unternehmenskultur erfolgt durch
regelmäßige Mitarbeiterumfragen sowie Informations-
veranstaltungen für Mitarbeitende.
GGrroouupp CCoommpplliiaannccee PPoolliiccyy uunndd GGrroouupp CCoommpplliiaannccee
SSttaannddaarrdd
Die Group Compliance Policy sowie der Group
Compliance Standard beschreiben die Organisation der
Compliance-Funktionen und enthalten Regelungen zu
zentralen Compliance-Themen, wie etwa zur Korruptions-
prävention und zum Umgang mit Hinweisen auf Non-
Compliance. Die Regelungen der geltenden Group
Compliance Policy und des Group Compliance Standard
gelten für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften sowie
für alle vollkonsolidierten Nicht-(Rück)Versicherungs-
unternehmen und Zweigniederlassungen, die von
wesentlicher Bedeutung für UNIQA sind.
Die UN Convention against Corruption (UNCAC) wurde
von Österreich bereits im Jahr 2006 ratifiziert. Die Group
Compliance Policy regelt die Einhaltung der in Österreich
geltenden Bestimmungen und verpflichtet Mitarbeitende
sowie die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Achtung der Gesetze und internen Regelungen zur Kor-
ruptionsprävention. Die Group Compliance-Funktion ist
im Bereich Legal & Compliance des Vorstandsressorts
Finanzen & Risiko verankert und berichtet quartalsweise
unmittelbar an den Vorstand, das Risiko Komitee und den
Aufsichtsrat. Darüber hinaus bestehen Ad-hoc-Berichts-
pflichten gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.
Einmal jährlich erfolgt zudem eine Berichtserstattung an
den Prüfungsausschuss sowie die Vorlage des Tätigkeits-
berichts (Jahresbericht) an den Vorstand und Aufsichts-
rat.
WWhhiissttlleebblloowwiinngg
Im Jahr 2023 hat Österreich die EU-Whistleblower-
Richtlinie 2019/1937/EU in nationales Recht umgesetzt.
Damit sind die UNIQA Insurance Group AG in ihrer
Funktion als Holdinggesellschaft, die lokalen
(Rück-)Versicherungsunternehmen sowie jene Nicht-
Versicherungsgesellschaften, die in den gesetzlichen
Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, verpflichtet
interne Whistleblowing Meldekanäle einzurichten und
den Link zur eigens eingerichteten Whistleblowing-
Plattform auf ihren Intranet- und Internetseiten zu
platzieren.
Unzureichende Schutzmaßnahmen für Hinweisgebende
können diese von wichtigen Meldungen abhalten und
negative Auswirkungen mit sich bringen. Eine
142
Jahresfinanzbericht 2025
internen und externen Ressourcen sind im Emergency
Management verankert.
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BBEEWWÄÄLLTTIIGGUUNNGG WWEESSEENNTTLLIICCHHEERR NNEEGGAATTIIVVEERR
AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN,, DDEERR FFÖÖRRDDEERRUUNNGG PPOOSSIITTIIVVEERR
AAUUSSWWIIRRKKUUNNGGEENN UUNNDD DDEEMM UUMMGGAANNGG MMIITT
WWEESSEENNTTLLIICCHHEENN RRIISSIIKKEENN UUNNDD CCHHAANNCCEENN ((SS44--55))
66..55..11 PPrriivvaattkkuunnddeennggeesscchhääfftt
Die Formulierung quantitativer Ziele und die Definition
von Kennzahlen, die UNIQA bei der Bewältigung bzw.
Nutzung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und
Chancen unterstützen, sind weiterhin in Arbeit. Ziel der
nächsten Jahre wird es sein, für alle UNIQA rkte eine
quantitative Basis zu schaffen. Ein entsprechender
Überwachungsprozess kann erst im Zuge der Festlegung
der quantitativen Ziele aufgebaut werden.
66..55..22 DDaatteennsscchhuuttzz
Um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen,
die insbesondere durch die Digitalstrategie der EU
getrieben werden, wird es unter anderem erforderlich,
eine gesamtheitliche Betrachtung des Datenschutzes
vorzunehmen und das Governance Framework für Data
Governance weiterzuentwickeln. Ein Datenschutzaktions-
plan legt dabei jährliche Ziele fest, die dazu dienen,
wesentliche Risiken im Zusammenhang mit der Verar-
beitung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden
und Kund:innen zu mindern und entsprechende Maß-
nahmen zu ergreifen. Diese Ziele beziehen sich für das
Jahr 2026 vor allem auf die oben angeführten Maßnah-
men und gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der
Komplexität der Materie und in Ermangelung konkreter
Zielwerte können hier keine weiteren quantitativen bzw.
zeitgebundenen Ziele angeführt werden.
66..55..33 CCyybbeerrssiicchheerrhheeiitt
Auch in Zukunft wird UNIQA ihre Cybersecurity-Strategie
zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen weiter
ausbauen, um ihre Cyberresilienz zu stärken und sicher-
zustellen. Dies soll insbesondere durch die Umsetzung der
beschriebenen Maßnahmen erfolgen. Auch in Bezug auf
Cybersicherheit können aufgrund der Komplexität der
Materie und in Ermangelung konkreter Zielwerte keine
weiteren quantitativen bzw. zeitgebundene Ziele
angeführt werden.
7. Unternehmensführung (ESRS G1)
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Eine Unternehmensstrategie, die auf den Leitprinzipien
„Customer first“, „Einfachheit“, „Integrität“, „Verant-
wortung und „Gemeinschaft“ gründet, muss sich in der
Unternehmenskultur widerspiegeln, indem diese Werte
im täglichen Handeln der Mitarbeitenden verankert sind.
Eine Unternehmenskultur, die nicht gelebt oder den
Mitarbeitenden nicht klar bzw. unzureichend vermittelt
wird, führt dazu, dass die individuelle Entfaltung der
Mitarbeitenden gehemmt und ihre Leistungsfähigkeit im
Arbeitsalltag erheblich beeinträchtigt wird.
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Die Unternehmenskultur sowie die dazugehörenden
Leitprinzipien sind im Code of Conduct verankert. Dieser
definiert die internen Standards für ethisches Verhalten,
die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, für
Mitarbeitende verbindlich sind und die Grundlage für den
Umgang mit Kund:innen, Investor:innen sowie anderen
Akteur:innen der Öffentlichkeit bilden. Der Code of
Conduct wurde vom Vorstand beschlossen und allen
Mitarbeitenden im Anwendungsbereich kommuniziert.
Der Anwendungsbereich entspricht im Wesentlichen
jenem des Group Compliance Standard. Basierend auf den
UNIQA Leitprinzipien fasst der Code of Conduct
Regelungen zur Geschäftsintegrität sowie zu ethischen
Grundsätzen zusammen. Darüber hinaus legt er den Fokus
auf soziale und ökologische Aspekte, wie etwa Umgangs-
formen, Menschenrechte, Arbeitsnormen und Umwelt-
schutz. Der Code of Conduct, dessen Inhalte Bestandteil
der jährlich verpflichtenden Compliance-Schulung für
Mitarbeitende sind, ist öffentlich im Internet abrufbar.
Die Evaluierung der Unternehmenskultur erfolgt durch
regelmäßige Mitarbeiterumfragen sowie Informations-
veranstaltungen für Mitarbeitende.
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Die Group Compliance Policy sowie der Group
Compliance Standard beschreiben die Organisation der
Compliance-Funktionen und enthalten Regelungen zu
zentralen Compliance-Themen, wie etwa zur Korruptions-
prävention und zum Umgang mit Hinweisen auf Non-
Compliance. Die Regelungen der geltenden Group
Compliance Policy und des Group Compliance Standard
gelten für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften sowie
für alle vollkonsolidierten Nicht-(Rück)Versicherungs-
unternehmen und Zweigniederlassungen, die von
wesentlicher Bedeutung für UNIQA sind.
Die UN Convention against Corruption (UNCAC) wurde
von Österreich bereits im Jahr 2006 ratifiziert. Die Group
Compliance Policy regelt die Einhaltung der in Österreich
geltenden Bestimmungen und verpflichtet Mitarbeitende
sowie die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Achtung der Gesetze und internen Regelungen zur Kor-
ruptionsprävention. Die Group Compliance-Funktion ist
im Bereich Legal & Compliance des Vorstandsressorts
Finanzen & Risiko verankert und berichtet quartalsweise
unmittelbar an den Vorstand, das Risiko Komitee und den
Aufsichtsrat. Darüber hinaus bestehen Ad-hoc-Berichts-
pflichten gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.
Einmal jährlich erfolgt zudem eine Berichtserstattung an
den Prüfungsausschuss sowie die Vorlage des Tätigkeits-
berichts (Jahresbericht) an den Vorstand und Aufsichts-
rat.
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Im Jahr 2023 hat Österreich die EU-Whistleblower-
Richtlinie 2019/1937/EU in nationales Recht umgesetzt.
Damit sind die UNIQA Insurance Group AG in ihrer
Funktion als Holdinggesellschaft, die lokalen
(Rück-)Versicherungsunternehmen sowie jene Nicht-
Versicherungsgesellschaften, die in den gesetzlichen
Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, verpflichtet
interne Whistleblowing Meldekanäle einzurichten und
den Link zur eigens eingerichteten Whistleblowing-
Plattform auf ihren Intranet- und Internetseiten zu
platzieren.
Unzureichende Schutzmaßnahmen für Hinweisgebende
können diese von wichtigen Meldungen abhalten und
negative Auswirkungen mit sich bringen. Eine
143
Konzernlagebericht
inkonsequente Verfolgung von Hinweisen auf Bestechung
und Korruption kann sich negativ auf die Unternehmens-
kultur und das Integritätsverständnis der Mitarbeitenden
auswirken. (Rück-)Versicherungsgesellschaften und
Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den Anwen-
dungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie fallen,
bearbeiten die Fälle selbstständig durch ihre lokalen
Compliance-Funktionen oder durch eine definierte
unabhängige Stelle. Neben den Mitarbeitenden können
auch externe Personen Hinweise auf Non-Compliance
geben. Die Meldung kann über das Portal, auf dem
Postweg, per E-Mail oder auch persönlich an die Group
Compliance-Funktion bzw. an die lokalen Compliance-
Funktionen sowie bei Nicht-Versicherungsgesellschaften,
die in den Anwendungsbereich der EU-Whistleblower-
Richtlinie fallen, an eine definierte unabhängige Stelle
erfolgen. Dabei können Hinweisgebende eine Verdachts-
meldung unter Angabe ihrer Daten oder, soweit dies das
lokale Recht zulässt, anonym über das Portal abgeben.
Nach Eingang des Hinweises bestätigen die Whistle-
blowing-Beauftragten binnen sieben Tagen den Erhalt
und prüfen den Fall unter Wahrung der Anonymität und
Vertraulichkeit. Spätestens nach drei Monaten erhält die
Hinweisgeberin bzw. der Hinweisgeber eine Rückmeldung
zum Stand oder zu einer möglichen Einstellung des Falls.
Wird eine interne Person beschuldigt, muss diese darüber
informiert werden unter der Voraussetzung, dass die
Anonymität der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers
gewahrt bleibt und die Untersuchung nicht gefährdet
wird. Der Aufgabenbereich der Mitarbeitenden, welche
die Hinweise auf Non-Compliance bearbeiten, ist klar von
den Verantwortlichkeiten der in die Angelegenheit
involvierten Personen getrennt. Bei Vorwürfen gegen
Mitarbeitende werden gemäß der Whistleblowing-
Betriebsvereinbarung der Arbeitnehmervertretung sowie,
bei Anhaltspunkten für mögliche arbeitsrechtliche
Konsequenzen, der Bereich „People“ (das Personalwesen
von UNIQA) und die zuständige Führungskraft unver-
züglich verständigt. Die Bearbeitung erfolgt unter
Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, wobei Personen,
gegen die sich der Hinweis richtet, von der Bearbeitung
ausgeschlossen sind. Hinweisgeber:innen genießen
rechtlichen Schutz, wenn sie berechtigte Gründe haben
anzunehmen, dass die von ihnen gemeldeten Informa-
tionen zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass
diese Informationen in den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallen. Dabei genügt es, dass sie glauben, die
Informationen seien zutreffend. Mitarbeitende sind vor
jeglicher Vergeltung sowie vor der Androhung von
Vergeltungsmaßnahmen infolge einer Meldung geschützt.
Die Whistleblower-Richtlinie führt Beispiele für
Vergeltungsmaßnahmen an, darunter insbesondere:
Suspendierung, Kündigung oder vergleichbare
Maßnahmen
Herabstufung oder Versagung einer Beförderung
Aufgabenverlagerung, Änderung des Arbeitsorts,
Gehaltsminderung, Änderung der Arbeitszeit
Versagung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
Negative Leistungsbeurteilung oder Ausstellung eines
schlechten Arbeitszeugnisses
Disziplinarmaßnahmen, Rügen oder sonstige Sanktionen
einschließlich finanzieller Sanktionen
UNIQA als Arbeitgeberin anerkennt, dass jede unrecht-
mäßige Vergeltung gegenüber Mitarbeitenden gemäß dem
lokalen Hinweisgeberschutzgesetz Konsequenzen haben
kann. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten
jährlich einen Compliance-Bericht über die Anzahl, den
Status und gegebenenfalls die Ergebnisse der Unter-
suchungen zu einzelnen Meldungen. Diese können unter
anderem auch Themen wie Korruption oder Bestechung
umfassen.
Zur Korruptionsprävention hat UNIQA Melde- und
Genehmigungspflichten im Zusammenhang mit
Zuwendungen festgelegt. Mithilfe der Zuwendungs-
datenbank, eines IT-Tools, werden Zuwendungen
(Spenden, Sponsorings, Geschenke und Einladungen) an
als auch von Mitarbeitenden erfasst, durch Compliance
geprüft und gegebenenfalls genehmigt. Die Zuwendungs-
datenbank basiert auf der Group Compliance Policy, dem
Group Compliance Standard und dem Code of Conduct.
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In der Group Sanctions Compliance Policy sind
Zuständigkeiten und interne Leitlinien zur Vermeidung
von Verstößen gegen Finanz- und Wirtschaftssanktionen
sowie Embargos definiert. Weiteres schreibt sie verbind-
lich vor, in allen Versicherungsverträgen eine Sanktions-
klausel aufzunehmen. Zur Prävention von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung legt die Group Anti Money
Laundering Policy für den Bereich der Lebensversiche-
rung Verantwortlichkeiten und interne Meldeprozesse
fest. Deren Umsetzung überwacht der Head of Anti-
Money Laundering and Sanctions.
Zur Einhaltung dieser Vorgaben setzt UNIQA ein
konzernweites zentrales Screening-System („group-
screening-solution“) ein, das den gesamten Versiche-
rungskundenstamm regelmäßig sowie anlassbezogen
etwa vor Auszahlungen automatisiert mit Sanktions-
und PEP (politisch exponierten Personen) Listen
abgleicht. Zusätzlich ist bei jedem Bezug zu Risikoländern
eine gesonderte Sanktionsprüfung vorgesehen.
Im Rahmen des laufenden Monitorings werden nationale
und internationale Sanktionsmaßnahmen überwacht. Der
Vorstand sowie relevante Stakeholder werden ad hoc über
Änderungen und die daraus resultierenden erforderlichen
Maßnahmen informiert.
Im Geschäftsjahr hat eine jährlich vorgesehene
Schulung für den Vorstand und Mitglieder des Aufsichts-
rats stattgefunden. Außerdem wurden für verschiedene
Fachbereiche und Vertriebseinheiten durchgeführt.
Themen wie Sanktionen, Geldwäscheprävention und
Verdachtsmeldungen sind zudem Teil der Onboarding-
Schulungen für neue Mitarbeitende. Diese Schulungen
vermitteln praxisnahes Wissen zu aktuellen rechtlichen
Anforderungen und internen Prozessen. Das E-Learning
zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
ist jährlich von allen Mitarbeitenden zu absolvieren.
UNIQA verfügt über konzernweite Konzepte, deren
Einhaltung von den zuständigen Group Funktionen für
Geldwäscheprävention und Sanktionseinhaltung regel-
mäßig überprüft wird. Diesbezüglich werden Unterneh-
mensbesuche sowie Überprüfungen von ausgewählten
Schwerpunkten durchgeführt.
Die genannten Themen sind schließlich fester Bestandteil
der quartalsmäßigen bzw. wenn erforderlich ad-hoc
Berichterstattung an Vorstand, Aufsichtsrat und relevante
Gremien.
77..11..22 EErrkkeennnnuunngg uunndd BBeewweerrttuunngg vvoonn RRiissiikkeenn
Innerhalb eines Unternehmens gibt es Funktionen, die als
besonders gefährdet in Bezug auf Korruption und
Bestechung einzustufen sind. Die Identifikation dieser
risikobehafteten Funktionen erfolgt bei (Rück-)Versiche-
rungsunternehmen durch die lokale Compliance-
Funktion sowie bei Nicht-(Rück)Versicherungs-
unternehmen und Zweigniederlassungen durch die für
Compliance-relevante Themen zuständigen Personen. Für
die (Rück-)Versicherungsunternehmen wurden die
folgenden risikobehafteten Funktionen und
Mitarbeitenden identifiziert:
Mitglieder des Vorstands sowie Mitglieder des
Aufsichtsrats und der dazugerigen
Aufsichtsratsausschüsse,
Mitarbeitende folgender Abteilungen:
- Einkauf
- Vertrieb
- Underwriting
- Schadenmanagement
- Geldwäscheprävention und Sanktionen
Mitarbeitende folgender Governance-Funktionen im
Sinn der Group Governance Policy:
- Compliance
- Aktuariat
- Interne Revision
- Risikomanagement
Mitarbeitende mit folgenden Schlüsselfunktionen im
Sinn der Group Governance Policy:
- Finanz- und Immobilienmanagement
- Rückversicherung
In den Nicht-(Rück)Versicherungsunternehmen sowie
Zweigniederlassungen, die im Wesentlichen Immobilien-
gesellschaften, Dienstleistungsunternehmen sowie
Pensions- und Investmentfonds umfassen, variieren die
risikobehafteten Funktionen je nach Geschäftsmodell und
internen Strukturen. Zu den risikobehafteten Abteilungen
und Funktionen zählen bei diesen Gesellschaften jeden-
falls die Geschäftsführung sowie Schlüsselfunktionen im
Management. Neben den bei den (Rück-)Versicherungs-
gesellschaften identifizierten Funktionen wurden in den
Immobiliengesellschaften das Immobilienmanagement
und die Immobilienentwicklung sowie in den Pensions-
fonds die Anlageverwaltung als risikobehaftete
Funktionen eingestuft.
77..11..33 SScchhuulluunnggeenn
Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung
können zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen
Konsequenzen führen. Unzureichende Information und
mangelnde Schulung der Mitarbeitenden können diese
Risiken zusätzlich verschärfen.
Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
die Mitarbeitenden nehmen jährlich an verpflichtenden
Schulungen zur Prävention von Korruption und
144
Jahresfinanzbericht 2025
inkonsequente Verfolgung von Hinweisen auf Bestechung
und Korruption kann sich negativ auf die Unternehmens-
kultur und das Integritätsverständnis der Mitarbeitenden
auswirken. (Rück-)Versicherungsgesellschaften und
Nicht-Versicherungsgesellschaften, die in den Anwen-
dungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie fallen,
bearbeiten die Fälle selbstständig durch ihre lokalen
Compliance-Funktionen oder durch eine definierte
unabhängige Stelle. Neben den Mitarbeitenden können
auch externe Personen Hinweise auf Non-Compliance
geben. Die Meldung kann über das Portal, auf dem
Postweg, per E-Mail oder auch persönlich an die Group
Compliance-Funktion bzw. an die lokalen Compliance-
Funktionen sowie bei Nicht-Versicherungsgesellschaften,
die in den Anwendungsbereich der EU-Whistleblower-
Richtlinie fallen, an eine definierte unabhängige Stelle
erfolgen. Dabei können Hinweisgebende eine Verdachts-
meldung unter Angabe ihrer Daten oder, soweit dies das
lokale Recht zulässt, anonym über das Portal abgeben.
Nach Eingang des Hinweises bestätigen die Whistle-
blowing-Beauftragten binnen sieben Tagen den Erhalt
und prüfen den Fall unter Wahrung der Anonymität und
Vertraulichkeit. Spätestens nach drei Monaten erhält die
Hinweisgeberin bzw. der Hinweisgeber eine Rückmeldung
zum Stand oder zu einer möglichen Einstellung des Falls.
Wird eine interne Person beschuldigt, muss diese darüber
informiert werden unter der Voraussetzung, dass die
Anonymität der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers
gewahrt bleibt und die Untersuchung nicht gefährdet
wird. Der Aufgabenbereich der Mitarbeitenden, welche
die Hinweise auf Non-Compliance bearbeiten, ist klar von
den Verantwortlichkeiten der in die Angelegenheit
involvierten Personen getrennt. Bei Vorwürfen gegen
Mitarbeitende werden gemäß der Whistleblowing-
Betriebsvereinbarung der Arbeitnehmervertretung sowie,
bei Anhaltspunkten für mögliche arbeitsrechtliche
Konsequenzen, der Bereich „People“ (das Personalwesen
von UNIQA) und die zuständige Führungskraft unver-
züglich verständigt. Die Bearbeitung erfolgt unter
Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, wobei Personen,
gegen die sich der Hinweis richtet, von der Bearbeitung
ausgeschlossen sind. Hinweisgeber:innen genießen
rechtlichen Schutz, wenn sie berechtigte Gründe haben
anzunehmen, dass die von ihnen gemeldeten Informa-
tionen zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass
diese Informationen in den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallen. Dabei genügt es, dass sie glauben, die
Informationen seien zutreffend. Mitarbeitende sind vor
jeglicher Vergeltung sowie vor der Androhung von
Vergeltungsmaßnahmen infolge einer Meldung geschützt.
Die Whistleblower-Richtlinie führt Beispiele für
Vergeltungsmaßnahmen an, darunter insbesondere:
Suspendierung, Kündigung oder vergleichbare
Maßnahmen
Herabstufung oder Versagung einer Beförderung
Aufgabenverlagerung, Änderung des Arbeitsorts,
Gehaltsminderung, Änderung der Arbeitszeit
Versagung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
Negative Leistungsbeurteilung oder Ausstellung eines
schlechten Arbeitszeugnisses
Disziplinarmaßnahmen, Rügen oder sonstige Sanktionen
einschließlich finanzieller Sanktionen
UNIQA als Arbeitgeberin anerkennt, dass jede unrecht-
mäßige Vergeltung gegenüber Mitarbeitenden gemäß dem
lokalen Hinweisgeberschutzgesetz Konsequenzen haben
kann. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten
jährlich einen Compliance-Bericht über die Anzahl, den
Status und gegebenenfalls die Ergebnisse der Unter-
suchungen zu einzelnen Meldungen. Diese können unter
anderem auch Themen wie Korruption oder Bestechung
umfassen.
Zur Korruptionsprävention hat UNIQA Melde- und
Genehmigungspflichten im Zusammenhang mit
Zuwendungen festgelegt. Mithilfe der Zuwendungs-
datenbank, eines IT-Tools, werden Zuwendungen
(Spenden, Sponsorings, Geschenke und Einladungen) an
als auch von Mitarbeitenden erfasst, durch Compliance
geprüft und gegebenenfalls genehmigt. Die Zuwendungs-
datenbank basiert auf der Group Compliance Policy, dem
Group Compliance Standard und dem Code of Conduct.
GGeellddwwäässcchheepprräävveennttiioonn,, TTeerrrroorriissmmuussffiinnaannzziieerruunngg uunndd
SSaannkkttiioonneenn
In der Group Sanctions Compliance Policy sind
Zuständigkeiten und interne Leitlinien zur Vermeidung
von Verstößen gegen Finanz- und Wirtschaftssanktionen
sowie Embargos definiert. Weiteres schreibt sie verbind-
lich vor, in allen Versicherungsverträgen eine Sanktions-
klausel aufzunehmen. Zur Prävention von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung legt die Group Anti Money
Laundering Policy für den Bereich der Lebensversiche-
rung Verantwortlichkeiten und interne Meldeprozesse
fest. Deren Umsetzung überwacht der Head of Anti-
Money Laundering and Sanctions.
Zur Einhaltung dieser Vorgaben setzt UNIQA ein
konzernweites zentrales Screening-System („group-
screening-solution“) ein, das den gesamten Versiche-
rungskundenstamm regelmäßig sowie anlassbezogen
etwa vor Auszahlungen automatisiert mit Sanktions-
und PEP (politisch exponierten Personen) Listen
abgleicht. Zusätzlich ist bei jedem Bezug zu Risikoländern
eine gesonderte Sanktionsprüfung vorgesehen.
Im Rahmen des laufenden Monitorings werden nationale
und internationale Sanktionsmaßnahmen überwacht. Der
Vorstand sowie relevante Stakeholder werden ad hoc über
Änderungen und die daraus resultierenden erforderlichen
Maßnahmen informiert.
Im Geschäftsjahr hat eine jährlich vorgesehene
Schulung für den Vorstand und Mitglieder des Aufsichts-
rats stattgefunden. Außerdem wurden für verschiedene
Fachbereiche und Vertriebseinheiten durchgeführt.
Themen wie Sanktionen, Geldwäscheprävention und
Verdachtsmeldungen sind zudem Teil der Onboarding-
Schulungen für neue Mitarbeitende. Diese Schulungen
vermitteln praxisnahes Wissen zu aktuellen rechtlichen
Anforderungen und internen Prozessen. Das E-Learning
zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
ist jährlich von allen Mitarbeitenden zu absolvieren.
UNIQA verfügt über konzernweite Konzepte, deren
Einhaltung von den zuständigen Group Funktionen für
Geldwäscheprävention und Sanktionseinhaltung regel-
mäßig überprüft wird. Diesbezüglich werden Unterneh-
mensbesuche sowie Überprüfungen von ausgewählten
Schwerpunkten durchgeführt.
Die genannten Themen sind schließlich fester Bestandteil
der quartalsmäßigen bzw. wenn erforderlich ad-hoc
Berichterstattung an Vorstand, Aufsichtsrat und relevante
Gremien.
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Innerhalb eines Unternehmens gibt es Funktionen, die als
besonders gefährdet in Bezug auf Korruption und
Bestechung einzustufen sind. Die Identifikation dieser
risikobehafteten Funktionen erfolgt bei (Rück-)Versiche-
rungsunternehmen durch die lokale Compliance-
Funktion sowie bei Nicht-(Rück)Versicherungs-
unternehmen und Zweigniederlassungen durch die für
Compliance-relevante Themen zuständigen Personen. Für
die (Rück-)Versicherungsunternehmen wurden die
folgenden risikobehafteten Funktionen und
Mitarbeitenden identifiziert:
Mitglieder des Vorstands sowie Mitglieder des
Aufsichtsrats und der dazugerigen
Aufsichtsratsausschüsse,
Mitarbeitende folgender Abteilungen:
- Einkauf
- Vertrieb
- Underwriting
- Schadenmanagement
- Geldwäscheprävention und Sanktionen
Mitarbeitende folgender Governance-Funktionen im
Sinn der Group Governance Policy:
- Compliance
- Aktuariat
- Interne Revision
- Risikomanagement
Mitarbeitende mit folgenden Schlüsselfunktionen im
Sinn der Group Governance Policy:
- Finanz- und Immobilienmanagement
- Rückversicherung
In den Nicht-(Rück)Versicherungsunternehmen sowie
Zweigniederlassungen, die im Wesentlichen Immobilien-
gesellschaften, Dienstleistungsunternehmen sowie
Pensions- und Investmentfonds umfassen, variieren die
risikobehafteten Funktionen je nach Geschäftsmodell und
internen Strukturen. Zu den risikobehafteten Abteilungen
und Funktionen zählen bei diesen Gesellschaften jeden-
falls die Geschäftsführung sowie Schlüsselfunktionen im
Management. Neben den bei den (Rück-)Versicherungs-
gesellschaften identifizierten Funktionen wurden in den
Immobiliengesellschaften das Immobilienmanagement
und die Immobilienentwicklung sowie in den Pensions-
fonds die Anlageverwaltung als risikobehaftete
Funktionen eingestuft.
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Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung
können zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen
Konsequenzen führen. Unzureichende Information und
mangelnde Schulung der Mitarbeitenden können diese
Risiken zusätzlich verschärfen.
Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
die Mitarbeitenden nehmen jährlich an verpflichtenden
Schulungen zur Prävention von Korruption und
145
Konzernlagebericht
Bestechung teil. Die Schulungen umfassen inhaltlich
zumindest die folgenden Themen:
Korruptionsvermeidung, einschließlich der Definition
von Korruption und Bestechung
Richtlinien zu ethischem Verhalten
Spenden und Sponsoring
Vorteilsannahme und deren ordnungsgemäße Meldung
Whistleblowing-Prozesse, einschließlich der Meldung
und der Untersuchung von Verstößen
Umgang mit Interessenkonflikten
Diese Schulungen können als Präsenzveranstaltungen,
Webinare oder E-Learnings durchgeführt werden. Für
neue Mitarbeitende finden sie unmittelbar (längstens
innerhalb von sechs Monaten) nach Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses mit einer Mindestdauer von
einer Stunde statt. Ziel ist es, ein umfassendes Bewusst-
sein für ethisches Verhalten und rechtliche Vorgaben zu
schaffen und die Einhaltung der diesbezüglichen
Standards sicherzustellen. Darüber hinaus müssen
Compliance-Funktionen bzw. Mitarbeitende von
Compliance-Abteilungen mindestens einmal pro Jahr an
einer externen Weiterbildung teilnehmen.
DDuurrcchhggeeffüühhrrttee AAnnttii--KKoorrrruuppttiioonnsssscchhuulluunnggeenn
Risikobehaftete Funktionen
Organe
1
2025
2024
2025
2024
Abdeckung durch Schulungen
Insgesamt (Anzahl nach Köpfen)
6.131
6.030
22
22
Geschulte Personen insgesamt
4.939
4.808
20
20
Geschulte Personen in Prozent
81 %
80 %
91 %
91
%
Schulungsmethode und Dauer
Präsenzschulungen
20 min 1 Stunde
20 min 1 Stunde
20 min
20 min
Computerbasierte Schulungen
20 min 1 Stunde
20 min 1 Stunde
20 min
20 min
Häufigkeit
Wie häufig sind Schulungen erforderlich?
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Behandelte Themen
Definition von Korruption
Ja
Ja
Ja
Ja
Konzepte
Ja
Ja
Ja
Ja
Spenden, Sponsoring, Zuwendungen und die
Berichterstattung
Ja
Ja
Ja
Ja
Whistleblowing und Berichterstattung
Ja
Ja
Ja
Ja
Interessenkonflikt
Ja
Ja
Ja
Ja
1)
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
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(
(
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-
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2
2
)
)
Eine verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie kann
einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Gestaltung
der Wertschöpfungskette leisten.
Neben der Erzielung eines optimalen Preis-Leistungs-
Verhältnisses sind die Beschaffungsprozesse darauf
ausgerichtet, den Anforderungen in den Bereichen
Compliance und Nachhaltigkeit zu entsprechen. Die
Group Procurement Policy definiert Richtlinien, die
sicherstellen, dass Lieferant:innen nicht nur wirtschaft-
lich, sondern auch sozial und ökologisch nachhaltig
agieren. Diese Richtlinien zielen darauf ab, durch die
Nutzung von Marktvergleichen die Beschaffungsprozesse
zu optimieren und durch die Anwendung von Standards
Compliance Anforderungen zu erfüllen. Ihr Geltungsbe-
reich umfasst (Rück-)Versicherungsunternehmen sowie
große Dienstleistungsunternehmen. Die Umsetzung der
Policy liegt in der Verantwortung des Head of Group
Procurement und des für Operations, Data & IT
zuständigen Vorstandsmitglieds.
Im Rahmen des Lieferantenregistrierungsprozesses
werden detaillierte Unternehmensstammdaten erhoben.
Von Lieferant:innen wird erwartet, dass sie die Prinzipien
des UNIQA Code of Conduct einhalten und danach
handeln. Dieser enthält die wesentlichen, sozialen und
146
Jahresfinanzbericht 2025
Bestechung teil. Die Schulungen umfassen inhaltlich
zumindest die folgenden Themen:
Korruptionsvermeidung, einschließlich der Definition
von Korruption und Bestechung
Richtlinien zu ethischem Verhalten
Spenden und Sponsoring
Vorteilsannahme und deren ordnungsgemäße Meldung
Whistleblowing-Prozesse, einschließlich der Meldung
und der Untersuchung von Verstößen
Umgang mit Interessenkonflikten
Diese Schulungen können als Präsenzveranstaltungen,
Webinare oder E-Learnings durchgeführt werden. Für
neue Mitarbeitende finden sie unmittelbar (längstens
innerhalb von sechs Monaten) nach Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses mit einer Mindestdauer von
einer Stunde statt. Ziel ist es, ein umfassendes Bewusst-
sein für ethisches Verhalten und rechtliche Vorgaben zu
schaffen und die Einhaltung der diesbezüglichen
Standards sicherzustellen. Darüber hinaus müssen
Compliance-Funktionen bzw. Mitarbeitende von
Compliance-Abteilungen mindestens einmal pro Jahr an
einer externen Weiterbildung teilnehmen.
DDuurrcchhggeeffüühhrrttee AAnnttii--KKoorrrruuppttiioonnsssscchhuulluunnggeenn
Risikobehaftete Funktionen
Organe
1
2025
2024
2025
2024
Abdeckung durch Schulungen
Insgesamt (Anzahl nach Köpfen)
6.131
6.030
22
22
Geschulte Personen insgesamt
4.939
4.808
20
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Geschulte Personen in Prozent
81 %
80 %
91 %
91
%
Schulungsmethode und Dauer
Präsenzschulungen
20 min 1 Stunde
20 min 1 Stunde
20 min
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Computerbasierte Schulungen
20 min 1 Stunde
20 min 1 Stunde
20 min
20 min
Häufigkeit
Wie häufig sind Schulungen erforderlich?
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Behandelte Themen
Definition von Korruption
Ja
Ja
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Ja
Konzepte
Ja
Ja
Ja
Ja
Spenden, Sponsoring, Zuwendungen und die
Berichterstattung
Ja
Ja
Ja
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Whistleblowing und Berichterstattung
Ja
Ja
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Interessenkonflikt
Ja
Ja
Ja
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1)
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
77..22 MMAANNAAGGEEMMEENNTT DDEERR BBEEZZIIEEHHUUNNGGEENN ZZUU
LLIIEEFFEERRAANNTT::IINNNNEENN ((GG11--22))
Eine verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie kann
einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Gestaltung
der Wertschöpfungskette leisten.
Neben der Erzielung eines optimalen Preis-Leistungs-
Verhältnisses sind die Beschaffungsprozesse darauf
ausgerichtet, den Anforderungen in den Bereichen
Compliance und Nachhaltigkeit zu entsprechen. Die
Group Procurement Policy definiert Richtlinien, die
sicherstellen, dass Lieferant:innen nicht nur wirtschaft-
lich, sondern auch sozial und ökologisch nachhaltig
agieren. Diese Richtlinien zielen darauf ab, durch die
Nutzung von Marktvergleichen die Beschaffungsprozesse
zu optimieren und durch die Anwendung von Standards
Compliance Anforderungen zu erfüllen. Ihr Geltungsbe-
reich umfasst (Rück-)Versicherungsunternehmen sowie
große Dienstleistungsunternehmen. Die Umsetzung der
Policy liegt in der Verantwortung des Head of Group
Procurement und des für Operations, Data & IT
zuständigen Vorstandsmitglieds.
Im Rahmen des Lieferantenregistrierungsprozesses
werden detaillierte Unternehmensstammdaten erhoben.
Von Lieferant:innen wird erwartet, dass sie die Prinzipien
des UNIQA Code of Conduct einhalten und danach
handeln. Dieser enthält die wesentlichen, sozialen und
ökologischen Kriterien gemäß dem UN Global Compact.
Für die bedeutendsten Lieferant:innen werden im Rah-
men der Lieferantenqualifizierung jährliche Erhebungen
durchgeführt, um die Einhaltung internationaler
Menschenrechtsstandards etwa jener der International
Labour Organization (ILO) und der Vereinten Nationen
sowie die finanzielle Stabilität zu evaluieren, um
potenzielle Lieferantenausfallrisiken zu identifizieren.
Durch einen Risikobewertungsprozess sollen Arbeits-
rechtsverletzungen verhindert werden. Group Procure-
ment führt eine strukturierte Risikobewertung auf Basis
digitalisierter Fragebögen durch. Diese setzen sich aus
finanziellen, einkaufsbezogenen sowie ESG-Kriterien
zusammen. Auf Basis dieser Bewertung erfolgt die
Zuweisung der Lieferant:innen in eine von vier Risiko-
klassen (A bis D). In enger Abstimmung mit dem
Fachbereich Third Party Risk Management und nach
Bestätigung durch den Vorstand liegt der aktuelle Fokus
der Risikobewertung auf IT-Lieferanten und
-Dienstleistern. Abhängig von der Risikoeinstufung erfolgt
eine Neuevaluierung alle drei bzw. fünf Jahre. Ebenso
werden im Falle einer negativen Bewertung (Risikoklasse
D) geeignete Maßnahmen ergriffen, darunter die
Kündigung des Vertrags oder sogenanntes Blacklisting.
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)
Im Geschäftsjahr wurden keine (2024: keine) Fälle von
Korruption, Bestechung oder Geldwäsche festgestellt.
Weiters wurden keine (2024: keine) bestätigten Gesetzes-
verstöße und keine (2024: keine) Geldstrafen in diesen
Bereichen verzeichnet
.
Im Geschäftsjahr gab es einen (2024: keinen) Fall, bei dem
ein Vertrag mit einem Geschäftspartner aufgrund identi-
fizierter Korruptions- bzw. Bestechungsrisiken nicht
verlängert wurde. Darüber hinaus waren anlassfall-
bezogene Maßnahmen nicht erforderlich.
Nähere Ausführungen zur Verhinderung und Aufdeckung
von Korruption und Bestechung finden sich in den
obenstehenden Kapiteln.
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)
)
Unzureichende Regelungen in Bezug auf Verantwort-
lichkeiten, politisches Engagement, Lobbyingtätigkeiten
und Spenden können dazu führen, dass UNIQA außerhalb
ihres Interessenbereichs öffentlichen Einfluss nimmt.
Politische Zuwendungen werden in der Group Compliance
Policy geregelt. Spenden an politische Parteien, diesen
nahestehende Organisationen oder wahlwerbende
Parteien sind demnach unzulässig. Unter Einhaltung
strenger Voraussetzungen sind lediglich Sponsorings von
Veranstaltungen, die von den genannten Gruppierungen
organisiert werden, sowie Inserate in Medien solcher
Gruppierungen erlaubt. Detaillierte Regelungen sind in
der Group Compliance Policy festgehalten. Im Geschäfts-
jahr wurden keine (2024: keine) Zuwendungen in Form
von politischen Spenden getätigt.
Eine wichtige Aufgabe im Bereich Legal & Compliance, der
dem Vorstandsressort Finanzen & Risiko zugeordnet ist,
besteht in der Koordination von Lobbyingaktivitäten,
insbesondere im Rahmen der Mitarbeit in den Interessen-
vertretungen Insurance Europeund Verband der
Versicherungsunternehmen Österreichs. Diese wird von
den mit Themen Öffentlichkeitsarbeit bzw. Regulierung
betrauten Mitarbeitenden, nach inhaltlicher Abstimmung
mit Fachbereichen und Konzerngesellschaften wahrge-
nommen. Dabei liegt der Fokus auf zentralen regulator-
ischen Themen, die sowohl die Geschäftstätigkeit als auch
die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens
betreffen.
UNIQA steht hinter den Bemühungen der Europäischen
Kommission, im Rahmen des Aktionsplans Sustainable
Finance und des European Green Deal privates Kapital für
Investitionen in ein klimaneutrales und digitales Europa
zu mobilisieren. Die zu diesem Zweck auf den Weg
gebrachten Legislativprojekteso etwa die Offenlegungs-
verordnung und die Taxonomie-Verordnung, die
Corporate Sustainability Reporting Directive oder die
Corporate Sustainability Due Diligence Directivestellen
Versicherungen aufgrund ihrer Komplexität und der
kurzen Umsetzungsfristen jedoch vor Herausforderungen.
UNIQA unterstützt auch das von der Europäischen
Kommission formulierte Ziel, Verbraucher:innen den
Zugang zu Finanzprodukten zu erleichtern. Allerdings
könnten die im Rahmen der Europäischen Kleinanleger-
strategie diskutierten Änderungen etwa die
147
Konzernlagebericht
Einschränkung von Provisionen im Versicherungsvertrieb
und die Schaffung von Kostenbenchmarksden Zugang
zu Versicherungsanlageprodukten erschweren. Denn
gerade eine professionelle provisionsbasierte, Versiche-
rungsberatung trägt dazu bei, allen Kund:innen den
Zugang zu Versicherungsprodukten zu erleichtern, eine
Unterversicherung oder Überversicherung zu vermeiden
sowie Vergleichbarkeit zu schaffen.
Digitale Innovationen und künstliche Intelligenz eröffnen
nicht nur neue wirtschaftliche Chancen, sondern bringen
auch Herausforderungen mit sich. In diesem Zusammen-
hang bedarf es eines Rechtsrahmens, der bestehende
Regelungen nicht beeinträchtigt und gleichzeitig Raum
für digitale Innovationen in Europa eröffnet.
Um ihre Lobbyingaktivitäten offen und nachvollziehbar zu
gestalten, ist die UNIQA Insurance Group AG im EU-
Transparenzregister mit der Nummer 908990192864-67
eingetragen. Zudem hatten keine Mitglieder des Vorstands
oder des Aufsichtsrats der UNIQA in den zwei Jahren vor
ihrer Ernennung eine Position in der öffentlichen
Verwaltung oder bei Regulierungsbehörden inne.
148
Jahresfinanzbericht 2025
Einschränkung von Provisionen im Versicherungsvertrieb
und die Schaffung von Kostenbenchmarksden Zugang
zu Versicherungsanlageprodukten erschweren. Denn
gerade eine professionelle provisionsbasierte, Versiche-
rungsberatung trägt dazu bei, allen Kund:innen den
Zugang zu Versicherungsprodukten zu erleichtern, eine
Unterversicherung oder Überversicherung zu vermeiden
sowie Vergleichbarkeit zu schaffen.
Digitale Innovationen und künstliche Intelligenz eröffnen
nicht nur neue wirtschaftliche Chancen, sondern bringen
auch Herausforderungen mit sich. In diesem Zusammen-
hang bedarf es eines Rechtsrahmens, der bestehende
Regelungen nicht beeinträchtigt und gleichzeitig Raum
für digitale Innovationen in Europa eröffnet.
Um ihre Lobbyingaktivitäten offen und nachvollziehbar zu
gestalten, ist die UNIQA Insurance Group AG im EU-
Transparenzregister mit der Nummer 908990192864-67
eingetragen. Zudem hatten keine Mitglieder des Vorstands
oder des Aufsichtsrats der UNIQA in den zwei Jahren vor
ihrer Ernennung eine Position in der öffentlichen
Verwaltung oder bei Regulierungsbehörden inne.
Wien, am 16. März 2026
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
149
Konzernlagebericht
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1 12/2025
1 12/2024
Versicherungstechnisches Ergebnis
3
Versicherungstechnische Erträge
7.115.543
6.557.164
Versicherungstechnische Aufwendungen
6.280.572
5.900.427
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
124.215
96.255
710.756
560.482
Finanzergebnis
Kapitalanlageergebnis
2.4
Erträge aus Kapitalanlagen
1.280.123
1.332.730
(davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode)
447.814
440.502
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
51.300
80.100
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
702.722
717.996
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
75.463
47.243
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
221.389
134.996
798.790
749.731
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
368.241
402.506
Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
158.484
69.556
209.757
332.951
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
3
806.656
880.926
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
3
7.468
8.416
209.360
210.171
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
Sonstige Erträge
11.1
452.937
425.150
Sonstige Aufwendungen
11.2
778.813
679.622
325.876
254.471
Operatives Ergebnis
594.239
516.182
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
4.2
33.460
25.933
Finanzierungsaufwendungen
44.421
48.385
Ergebnis vor Steuern
516.358
441.865
Ertragsteuern
6.1
93.097
93.684
Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen
423.261
348.181
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)
5.3
0
2.282
Periodenergebnis
423.261
350.463
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
424.847
347.640
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
8.4
1.586
2.823
Ergebnis je Aktie (in Euro)
1)
1,38
1,13
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen
1,38
1,13
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
0,00
0,00
Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf
306.965.261
306.965.261
1)
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt.
Konzernabschluss
150
Jahresfinanzbericht 2025
Konzernabschluss
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1  12/2025
1  12/2024
Versicherungstechnisches Ergebnis
3
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
7.115.543
6.557.164
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 6.280.572
 5.900.427
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 
 124.215
 96.255
 
 
710.756
560.482
Finanzergebnis
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
2.4
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
 
1.280.123
1.332.730
(davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode)
 
447.814
440.502
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
 
51.300
80.100
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 
 702.722
 717.996
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
 
 75.463
 47.243
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
221.389
134.996
 
 
798.790
749.731
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
368.241
402.506
Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 158.484
 69.556
 
 
209.757
332.951
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
3
 806.656
 880.926
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
3
7.468
8.416
 
 
209.360
210.171
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
Sonstige Erträge
11.1
452.937
425.150
Sonstige Aufwendungen
11.2
 778.813
 679.622
 
 
 325.876
 254.471
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
 
594.239
516.182
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
4.2
 33.460
 25.933
Finanzierungsaufwendungen
 
 44.421
 48.385
Ergebnis vor Steuern
 
516.358
441.865
Ertragsteuern
6.1
 93.097
 93.684
Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen
 
423.261
348.181
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)
5.3
0
2.282
Periodenergebnis
 
423.261
350.463
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
424.847
347.640
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
8.4
 1.586
2.823
 
 
 
 
Ergebnis je Aktie (in Euro)1)
 
1,38
1,13
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen
 
1,38
1,13
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
0,00
0,00
Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf
 
306.965.261
306.965.261
1)Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt.
Konzerngesamtergebnisrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1  12/2025
1  12/2024
Periodenergebnis
 
423.261
350.463
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
 
 
 
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
7.1.1
45.783
26.952
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 
 10.544
 6.193
Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 
105.324
9.713
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 
 21.065
 1.943
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 
706
2.767
 
 
120.204
31.296
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
 
 
 
Währungsumrechnung
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 
21.696
19.291
Bewertung von Schuldinstrumenten
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 
 242.968
 3.860
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 
59.340
3.892
Bewertung von Versicherungsverträgen
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 
 104.061
 63.084
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 
48.207
28.173
Bewertung von Rückversicherungsverträgen
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 
1.542
3.319
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 
 911
 1.141
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 
9.085
 8.517
 
 
 208.070
 21.928
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
5.3
0
11.966
Sonstiges Ergebnis
 
 87.866
9.368
Gesamtergebnis
 
335.395
359.832
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
338.182
353.997
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
 
 2.787
5.835

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2025
31.12.2024
Sachanlagen
4.1
404.637
380.249
Immaterielle Vermögenswerte
4.2
1.152.406
1.009.719
Kapitalanlagen
2
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.1
2.374.295
2.382.317
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
2.2
944.423
899.876
Sonstige Kapitalanlagen
2.3
17.744.868
17.443.323
 
 
21.063.587
20.725.515
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
2.3
4.529.953
4.359.736
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
3
106.624
118.283
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
3
516.053
543.830
Forderungen und übrige Aktiva
5.1
479.804
455.374
Latente Steueransprüche
6.2
135.064
90.585
Zahlungsmittel
5.2
659.789
637.149
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
5.3
0
211.665
Summe Vermögenswerte
 
29.047.916
28.532.105
Eigenkapital und Schulden
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2025
31.12.2024
Eigenkapital
8
 
 
Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
 
 
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
8.1
1.789.923
1.789.923
Eigene Aktien
8.2
 16.614
 16.614
Kumulierte Ergebnisse
 
1.290.464
1.116.433
 
 
3.063.773
2.889.742
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
8.4
101.022
51.686
 
 
3.164.794
2.941.428
 
 
 
 
Schulden
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
9.1
707.396
907.912
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
3
22.896.629
22.196.188
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
3
9.733
7.142
Finanzverbindlichkeiten
9.2
690.047
696.330
Andere Rückstellungen
7
499.988
560.693
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
10
991.727
947.397
Latente Steuerschulden
6.2
87.603
132.978
Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
5.3
0
142.038
 
 
25.883.122
25.590.677
Summe Eigenkapital und Schulden
 
29.047.916
28.532.105

Entwicklung des Konzerneigenkapitals
 
 
 
 
 
Kumulierte
 
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
Gezeichnetes Kapital
und Kapitalrücklagen
Eigene Aktien
Bewertung von Eigenkapital- und Schuld-
instrumenten
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
Bewertung von Versicherungs-
verträgen
 
Stand am 1. Jänner 2024
 
1.789.923
 16.614
 1.154.410
 274.872
862.306
 
Änderung des Konsolidierungskreises
 
 
Dividende an Aktionär:innen
8.1
 
Gesamtergebnis
 
8.045
20.759
 20.874
 
Periodenergebnis
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
8.045
20.759
 20.874
 
Stand am 31. Dezember 2024
 
1.789.923
 16.614
 1.146.365
 254.113
841.432
 
Stand am 1. Jänner 2025
 
1.789.923
 16.614
 1.146.365
 254.113
841.432
 
Änderung des Konsolidierungskreises
 
 
 
Dividende an Aktionär:innen
8.1
 
Gesamtergebnis
 
 99.001
35.239
 55.587
 
Periodenergebnis
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
 99.001
35.239
 55.587
 
Stand am 31. Dezember 2025
 
1.789.923
 16.614
 1.245.367
 218.875
785.846
 

 
 
Ergebnisse
 
 
 
 
Bewertung von Rück-
versicherungs-
verträgen
Differenzen aus Währungs
umrechnung
Übrige kumulierte Ergebnisse
Den Anteilseigner:innen
der UNIQA Insurance
Group AG
zurechenbarer Anteil
Anteile ohne
beherrschenden
Einfluss
Eigenkapital
gesamt
 
 58
 118.540
1.622.467
2.710.202
19.916
2.730.119
 
513
513
28.594
29.107
 
 174.970
 174.970
 2.659
 177.629
 
 9.473
13.650
341.890
353.997
5.835
359.832
 
347.640
347.640
2.823
350.463
 
 9.473
13.650
 5.750
6.357
3.012
9.368
 
 9.531
 104.890
1.789.900
2.889.742
51.686
2.941.428
 
 9.531
 104.890
1.789.900
2.889.742
51.686
2.941.428
 
20.028
20.028
52.664
72.691
 
 184.179
 184.179
 541
 184.720
 
574
22.319
434.638
338.182
 2.787
335.395
 
424.847
424.847
 1.586
423.261
 
574
22.319
9.791
 86.665
 1.201
 87.866
 
 8.957
 82.571
2.060.387
3.063.773
101.022
3.164.794

Konzerngeldflussrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1  12/2025
1  12/2024
Periodenergebnis
 
423.261
350.463
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und
sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen
 
143.251
126.457
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen
 
50.625
8.202
Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen
 
 12.887
91.834
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten
 
702
1.177
Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren
 
 252.639
 135.492
Veränderung der sonstigen Forderungen
 
 15.202
 87.491
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten
 
41.477
51.233
Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen
 
639.949
135.907
Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
 
 3.632
 10.793
Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden
 
 16.161
 6.738
Veränderung sonstiger Bilanzposten
 
138.999
55.923
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
 
1.137.743
580.683
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
0
2.110
 
 
 
 
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
15.176
5.150
Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
 296.012
 160.578
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen
 
35.974
0
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen
 
 24.354
 1.577
Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen
 
4.632.045
5.863.610
Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen
 
 4.988.487
 6.131.202
Einzahlungen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
4.500.471
6.513.900
Auszahlungen aus dem Erwerb von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 4.670.687
 6.577.262
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
 
 795.874
 487.960
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
0
 14.701
 
 
 
 
Dividendenzahlungen
8.1
 184.720
 177.629
Transaktionen zwischen Eigentümer:innen
 
86.990
43.339
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
9.2
 219.635
 19.457
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
 317.365
 153.747
 
 
 
 
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
 
24.504
 61.024
davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen
 
 2.540
23
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
0
 12.591
Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen
 
 1.863
 1.355
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres
5.2
637.149
699.528
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
5.2
659.789
637.149
 
 
 
 
Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
 81.741
 70.625
Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
 46.038
 47.444
Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
551.256
535.113
Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
81.416
81.005
Erläuterungen zum Konzernabschluss
Allgemeine Angaben
Die UNIQA Insurance Group AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Untere Donaustraße 21, 1029 Wien. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns umfasst hauptsächlich den Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung.
Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market – gelistet. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 92933t eingetragen. Sie unterliegt den regulatorischen Vorschriften europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsichtsbehörde, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen Solvabilitätsvorschriften.
Dieser Konzernabschluss ist, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro aufgestellt. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist der Euro, Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden berücksichtigt.
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Risiken im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels wurden in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, wie beispielsweise im Rahmen des Wertminderungstests für Vermögenswerte sowie bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, berücksichtigt.
Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben:
Erläuterung 2.1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten)
Erläuterung 2.2: Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnisschätzung der STRABAG SE)
Erläuterung 2.3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten und Ermittlung der erwarteten Kreditverluste)
Erläuterung 3: Versicherungsverträge (Annahmen und Modelle bei der Berechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen)
Erläuterung 4.2: Immaterielle Vermögenswerte (Annahmen bei der Ermittlung der Firmenwerte)
Erläuterung 6.2: Latente Steuern (Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche)
Erläuterung 7.1.1: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen)
In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst:
Bewertungsgrundsätze
Vermögenswerte
 
Sachanlagen
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Sachanlagen, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen
beizulegender Zeitwert
Immaterielle Vermögenswerte
 
- mit bestimmbarer Nutzungsdauer
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
- mit unbestimmbarer Nutzungsdauer
Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Kapitalanlagen
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen
beizulegender Zeitwert
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw.
niedrigerer erzielbarer Betrag
Sonstige Kapitalanlagen
 
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
beizulegender Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
beizulegender Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
Forderungen und übrige Aktiva
fortgeführte Anschaffungskosten
Latente Steueransprüche
undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden
Zahlungsmittel
fortgeführte Anschaffungskosten
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung
gehalten werden
niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
Schulden
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden
Finanzverbindlichkeiten
 
- Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
- Derivative Finanzinstrumente
beizulegender Zeitwert
- Leasingverbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
Andere Rückstellungen
 
- aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
- sonstige
Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
fortgeführte Anschaffungskosten oder Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags

Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowiE
neue und geänderte Standards
Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.
Erstmals anzuwendende Änderungen
Die nachstehenden Änderungen des Standards, dessen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2025 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.
Standardänderungen
Erstmalig durch
UNIQA anzuwenden
erstmals anzuwendende Änderungen
 
IAS 21
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen:
Mangel an Umtauschbarkeit
1. Jänner 2025
Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards
Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt. Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards
Inhalt
Erstmalig durch
UNIQA anzuwenden
Endorsement durch die EU
Neue Standards
 
 
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
1. Jänner 2027
Ja
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
n. a.
Nein
Geänderte Standards
 
 
IFRS 9, IFRS 7
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
1. Jänner 2026
Ja
IFRS 9, IFRS 7
Änderungen in Bezug auf Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
1. Jänner 2026
Ja
IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7
Jährliche Verbesserungen –
11. Ausgabe
1. Jänner 2026
Ja
IAS 21
Änderungen bezüglich der Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung
1. Jänner 2027
Nein
IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss
Am 9. April 2024 veröffentlichte das IASB den neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“, der den bisherigen IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen wird. Der Standard ist ab dem 1. Jänner 2027 verpflichtend anzuwenden.
Die wesentlichen Neuerungen, die mit IFRS 18 einhergehen, sind die Struktur der Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung, der Konzernbilanz sowie der Konzerngeldflussrechnung. Neue Anforderungen an die Management-defined performance measures sowie erweiterte Anhangangaben sind ebenfalls eine Konsequenz.
Die Umgliederung des Ergebnisses der nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen aus der operativen Kategorie in die Investitionskategorie stellt die aus derzeitiger Sicht wesentlichste Veränderung gegenüber der derzeitigen Darstellung nach IAS 1 dar. Überdies wird es voraussichtlich zu keinen wesentlichen Darstellungsänderungen kommen, da IFRS 17 die anzuwendende Struktur für Versicherungen vorgibt und diese durch IFRS 18 nicht verändert wird.

Segmentberichterstattung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern-bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment-ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischenergebniseliminierungen und sonstige segmentübergreifende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet:
UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische Versicherungsgeschäft.
UNIQA International – beinhaltet neben allen internationalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internationalen Dienstleistungsunternehmen auch Investmentmanagementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert:
Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn)
Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine)
Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien)
Western Europe (WE – Liechtenstein)
Verwaltung
Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG.
Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und internationalen Dienstleistungsgesellschaften.
Operative Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
3.947.626
3.719.970
3.054.011
2.754.995
1.406.130
1.264.445
Versicherungstechnische Aufwendungen
 3.565.514
 3.357.977
 2.604.941
 2.428.865
 1.224.078
 1.234.870
(davon direkt zuordenbare Kosten zuzüglich Provisionen)
 861.767
 786.426
 1.039.433
 934.037
 33.279
 43.905
(davon direkt zuordenbare Verwaltungskosten)
 404.910
 391.927
 331.888
 319.860
 27.071
 30.097
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 70.703
 68.727
 155.958
 84.420
 81.176
 7.755
 
311.408
293.267
293.112
241.710
100.876
21.820
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
804.708
854.408
202.342
210.121
115.619
109.869
(davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode)
234.182
239.872
123.356
113.899
61.543
53.945
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 257.027
 339.449
 73.346
 77.390
 25.696
 19.216
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
40.158
39.299
0
0
0
0
 
587.839
554.258
128.996
132.732
89.923
90.653
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
158.995
214.185
209.246
188.321
0
0
Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 49.352
 28.145
 109.132
 41.411
0
0
 
109.643
186.040
100.114
146.910
0
0
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 514.838
 593.134
 169.771
 222.765
 40.393
 30.493
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
14.516
15.996
24.083
21.562
349
1.856
 
197.159
163.160
83.422
78.438
49.879
62.016
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
13.157
19.452
171.020
160.217
9.019
5.925
Sonstige Aufwendungen
 142.411
 138.767
 259.893
 231.795
 11.543
 3.853
(davon nicht direkt zuordenbare Verwaltungskosten)
 119.574
 111.483
 123.051
 108.349
 386
 260
 
 129.254
 119.315
 88.873
 71.578
 2.524
2.073
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
379.314
337.112
287.661
248.570
148.231
85.908
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
 33.460
 25.933
0
0
Finanzierungsaufwendungen
 20.949
 24.125
 7.825
 8.227
 5.825
 5.833
Ergebnis vor Steuern
358.365
312.987
246.375
214.410
142.406
80.076
 
 
 
 
 
 
 
Combined Ratio vor Rückversicherung1)
92,4 %
91,9 %
85,9 %
89,0 %
85,8 %
96,2 %
Combined Ratio nach Rückversicherung1)
95,6 %
95,2 %
92,3 %
92,6 %
91,8 %
96,6 %
Kostenquote (vor Rückversicherung)2)
24,9 %
24,1 %
38,1 %
37,8 %
2,4 %
3,5 %
Verwaltungskostenquote3)
13,3 %
13,5 %
14,9 %
15,5 %
2,0 %
2,4 %
Wertminderungen für Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 31.668
 23.959
 6.408
 5.452
 680
 458
Wertaufholungen
25.476
10.061
5.046
14.752
137
2.698
1)
Verhältnis der direkt zuordenbaren versicherungstechnischen Aufwendungen zu den versicherungstechnischen Erträgen der Schaden- und Unfallversicherung (vor und nach Rückversicherung)
2)
Anteil der direkt und nicht direkt zuordenbaren Kosten zzgl. Provisionen an den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung)
3)
Anteil der direkt und nicht direkt zuordenbaren Verwaltungskosten an den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung)
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
 
 
 
 
 
 
0
0
 1.292.224
 1.182.246
7.115.543
6.557.164
0
0
1.113.961
1.121.285
 6.280.572
 5.900.427

0
0
23.709
20.483
 1.910.770
 1.743.885
0
0
0
0
 763.869
 741.883

0
0
183.623
64.647
 124.215
 96.255
0
0
5.359
3.686
710.756
560.482
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
744.057
890.358
 586.603
 732.027
1.280.123
1.332.730

72.077
79.062
 43.345
 46.277
447.814
440.502
 407.237
 345.626
60.585
63.685
 702.722
 717.996

5.955
3.828
175.276
91.870
221.389
134.996
342.775
548.560
 350.742
 576.471
798.790
749.731

 
 
 
 
 
 

0
0
0
0
368.241
402.506

0
0
0
0
 158.484
 69.556
0
0
0
0
209.757
332.951
0
0
 81.653
 34.534
 806.656
 880.926
0
0
 31.481
 30.997
7.468
8.416
342.775
548.560
 463.876
 642.002
209.360
210.171
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
289.911
263.377
 30.170
 23.822
452.937
425.150
 396.197
 332.155
31.231
26.949
 778.813
 679.622

 79.428
 79.192
0
0
 322.440
 299.285
 106.285
 68.778
1.061
3.127
 325.876
 254.471
 
 
 
 
 
 
236.489
479.782
 457.456
 635.189
594.239
516.182

0
0
0
0
 33.460
 25.933
 64.352
 65.023
54.531
54.823
 44.421
 48.385
172.137
414.759
 402.925
 580.367
516.358
441.865
 
 
 
 
 
 
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
89,2 %
91,1 %
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
91,7 %
93,1 %
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
31,4 %
31,2 %
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
15,3 %
15,9 %
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
 
 
 
 
 
 
 36.708
 17.374
0
0
 75.463
 47.243
20.640
52.589
0
0
51.300
80.100
Gliederung nach Geschäftsbereichen
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
 
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
2.348.431
2.241.296
2.313.510
2.099.196
1.379.443
1.240.453
Versicherungstechnische Aufwendungen
 2.169.537
 2.058.976
 1.987.528
 1.869.056
 1.183.143
 1.193.305
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 76.057
 74.611
 148.409
 73.752
 83.424
 5.041
 
102.836
107.709
177.573
156.388
112.877
42.107
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
236.975
216.757
130.600
130.843
115.384
109.625
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 56.960
 58.228
 51.272
 47.717
 25.695
 19.216
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
705
620
0
0
0
0
 
180.720
159.149
79.328
83.126
89.688
90.409
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 28.949
 29.902
 55.186
 57.385
 40.079
 30.297
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
14.398
15.845
24.068
21.498
313
1.738
 
166.169
145.092
48.210
47.239
49.922
61.851
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
7.281
5.275
42.158
18.888
9.019
5.925
Sonstige Aufwendungen
 63.009
 60.097
 125.270
 114.783
 11.543
 3.715
 
 55.729
 54.822
 83.112
 95.895
 2.524
2.211
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
213.277
197.979
142.671
107.733
160.275
106.168
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
 16.959
 4.359
0
0
Finanzierungsaufwendungen
 12.542
 15.724
 7.418
 7.779
 5.825
 5.833
Ergebnis vor Steuern
200.735
182.255
118.295
95.594
154.450
100.336


Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
 
 
 
 
 
 
0
0
 1.266.749
 1.159.163
4.774.635
4.421.781
0
0
1.082.565
1.091.524
 4.257.642
 4.029.811

0
0
187.223
67.644
 120.666
 85.761
0
0
3.040
5
396.326
306.209
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
420.480
547.165
 449.972
 527.114
453.467
477.276
 152.830
 134.227
19.724
18.599
 267.034
 240.789

1.674
61
14.975
16.457
17.354
17.138
269.324
412.998
 415.273
 492.058
203.788
253.624
0
0
29.894
29.783
 94.320
 87.801
0
0
 31.381
 30.874
7.398
8.207
269.324
412.998
 416.760
 493.149
116.865
174.031
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
43.235
38.148
 15.070
8.041
86.622
76.278
 93.523
 61.314
18.706
16.715
 274.640
 223.194
 50.288
 23.166
3.635
24.756
 188.017
 146.916
 
 
 
 
 
 
219.036
389.832
 410.085
 468.388
325.174
333.325

0
0
0
0
 16.959
 4.359
 62.382
 64.985
44.185
46.380
 43.981
 47.942
156.654
324.847
 365.900
 422.008
264.234
281.024

Krankenversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
 
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
1.313.549
1.224.051
136.253
131.735
2.348
2.596
Versicherungstechnische Aufwendungen
 1.212.480
 1.129.711
 121.466
 125.472
 1.432
 1.442
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 351
 497
 1.015
 293
 507
 445
 
100.718
93.843
13.771
5.970
409
709
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
270.032
310.940
657
664
0
0
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 114.223
 145.201
 135
 120
0
0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
14.130
16.394
0
0
0
0
 
169.939
182.133
522
544
0
0
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 159.425
 187.129
 624
 671
 6
 3
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
34
11
 16
64
0
4
 
10.548
 4.984
 118
 62
 6
1
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
3.712
12.185
5.125
5.025
0
0
Sonstige Aufwendungen
 50.123
 50.245
 10.900
 10.202
0
0
 
 46.411
 38.060
 5.775
 5.177
0
0
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
64.855
50.799
7.879
731
403
710
Finanzierungsaufwendungen
 4
 5
0
0
0
0
Ergebnis vor Steuern
64.851
50.794
7.879
731
403
710


Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
 
 
 
 
 
 
0
0
 2.348
 2.596
1.449.802
1.355.786
0
0
1.432
1.442
 1.333.946
 1.255.182

0
0
784
384
 1.090
 852
0
0
 132
 771
114.766
99.752
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
213.738
229.387
 88.895
 142.984
395.532
398.007
 167.396
 133.561
30.319
35.871
 251.435
 243.011

0
0
95.638
29.127
109.767
45.522
46.342
95.825
37.062
 77.986
253.864
200.517
0
0
 78.168
 24.324
 238.223
 212.126
0
0
 4
 6
15
72
46.342
95.825
 41.110
 102.317
15.656
 11.537
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
232.924
212.922
 2.729
 3.186
239.033
226.946
 277.979
 244.760
1.539
409
 337.464
 304.797
 45.055
 31.838
 1.190
 2.776
 98.431
 77.851
 
 
 
 
 
 
1.286
63.988
 42.432
 105.864
31.991
10.363
 1.938
 14
1.896
0
 46
 19
 651
63.973
 40.536
 105.864
31.945
10.345

Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung
 
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
285.645
254.623
604.248
524.064
24.340
21.396
Versicherungstechnische Aufwendungen
 183.496
 169.290
 495.947
 434.338
 39.504
 40.124
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
5.705
6.381
 6.534
 10.374
2.755
 2.269
 
107.854
91.714
101.767
79.352
 12.409
 20.996
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
297.700
326.711
71.086
78.614
236
244
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 85.844
 136.020
 21.940
 29.553
0
0
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
25.323
22.284
0
0
0
0
 
237.180
212.975
49.146
49.061
235
244
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
158.995
214.185
209.246
188.321
0
0
Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 49.352
 28.145
 109.132
 41.411
0
0
 
109.643
186.040
100.114
146.910
0
0
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 326.464
 376.103
 113.961
 164.710
 308
 194
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
84
140
31
 1
35
114
 
20.443
23.053
35.330
31.261
 38
164
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
2.164
1.993
123.737
136.305
0
0
Sonstige Aufwendungen
 29.279
 28.425
 123.723
 106.810
0
 138
 
 27.114
 26.433
13
29.494
0
 138
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
101.182
88.334
137.111
140.107
 12.447
 20.970
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
 16.501
 21.574
0
0
Finanzierungsaufwendungen
 8.403
 8.396
 408
 448
0
0
Ergebnis vor Steuern
92.779
79.938
120.202
118.084
 12.447
 20.970

Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
 
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
 23.127
 20.487
891.106
779.597
 
0
0
29.964
28.319
 688.984
 615.433
 
0
0
 4.385
 3.380
 2.459
 9.642
 
0
0
2.452
4.452
199.664
154.521
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
109.838
113.807
 47.736
 61.929
431.124
457.448
 
 87.010
 77.837
10.541
9.216
 184.253
 234.195

4.281
3.767
64.663
46.286
94.267
72.337
 
27.109
39.736
27.469
 6.427
341.138
295.590

 
 
 
 
 
 

0
0
0
0
368.241
402.506

0
0
0
0
 158.484
 69.556
 
0
0
0
0
209.757
332.951
 
0
0
 33.380
 39.993
 474.112
 581.000
 
0
0
 96
 116
55
137
 
27.109
39.736
 6.006
 46.536
76.838
47.678
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
13.752
12.306
 12.370
 28.677
127.282
121.926
 
 24.694
 26.081
10.986
9.824
 166.710
 151.631
 
 10.942
 13.775
 1.384
 18.853
 39.428
 29.704
 
 
 
 
 
 
 
 
16.167
25.962
 4.939
 60.937
237.074
172.495
 
0
0
0
0
 16.501
 21.574
 
 33
 23
8.450
8.443
 394
 425
 
16.134
25.939
3.511
 52.495
220.179
150.496
Gliederung UNIQA International nach Regionen
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
Kapitalanlageergebnis
Ergebnis vor Steuern
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Zentraleuropa (CE)
231.178
180.667
81.673
84.464
216.472
191.633
Polen
94.041
81.438
60.338
51.370
100.262
85.947
Slowakei
41.329
19.411
7.640
10.874
46.673
37.109
Tschechien
54.776
42.849
8.869
17.317
53.879
61.168
Ungarn
41.032
36.969
4.826
4.903
15.657
7.409
Osteuropa (EE)
22.371
23.569
22.475
22.417
27.767
34.373
Rumänien
18.633
17.343
10.169
8.427
18.397
19.985
Ukraine
3.738
6.227
12.306
13.990
9.370
14.388
Südosteuropa (SEE)
38.382
36.818
21.026
24.014
24.316
26.088
Albanien
2.195
5.475
1.172
 210
2.261
1.971
Bosnien und Herzegowina
3.151
5.114
2.564
2.473
1.907
5.096
Bulgarien
12.078
 289
2.885
5.296
6.521
286
Kosovo
3.789
3.345
213
751
3.744
3.524
Kroatien
9.407
10.068
7.527
8.420
6.175
7.908
Montenegro
961
2.102
1.187
1.214
302
1.958
Nordmazedonien
1.080
2.689
150
798
528
1.465
Serbien
5.721
8.313
5.327
5.272
2.877
3.879
Westeuropa (WE)
2.285
 504
214
232
1.703
 980
Liechtenstein
2.285
 504
214
232
1.703
 980
Sonstige
0
0
7
 1.235
 3.091
 8.839
Verwaltung
0
0
206
0
 20.690
 29.199
Konsolidierung
 1.104
1.159
3.396
2.839
 102
1.334
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
293.112
241.710
128.996
132.732
246.375
214.410
Die Aufstellung der „Gliederung UNIQA International nach Regionen“ erfolgt auf Basis der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen im Segment. Konsolidierungseffekte innerhalb des Segments UNIQA International werden in der Zeile „Konsolidierung“ ausgewiesen.


Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen
 
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
 
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
 
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Sachanlagen
172.454
155.648
84.552
78.772
 
Immaterielle Vermögenswerte
841.298
715.913
66.014
36.076
 
Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
175.937
193.266
926.791
894.278
 
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
141.852
126.777
259.234
298.542
 
Sonstige Kapitalanlagen
6.301.429
5.484.530
4.159.359
4.080.049
 
 
6.619.218
5.804.573
5.345.385
5.272.868
 
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
0
0
0
0
 
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
6.494
4.997
10.442
7.819
 
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
512.038
535.878
1.234
1.587
 
Forderungen und übrige Aktiva
259.988
248.454
136.923
111.289
 
Latente Steueransprüche
65.572
70.858
493
9.401
 
Zahlungsmittel
331.998
347.245
125.810
57.459
 
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
151.628
0
6.749
 
Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte
8.809.060
8.035.195
5.770.853
5.582.020
 
 
 
 
 
 
 
Schulden
 
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
707.396
907.912
0
0
 
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
4.962.296
4.579.059
4.301.081
3.940.990
 
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
3.331
1.494
1.499
3.049
 
Finanzverbindlichkeiten
645.859
644.983
29.192
40.989
 
Andere Rückstellungen
231.735
253.547
211.456
255.926
 
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
371.063
349.799
218.956
167.912
 
Latente Steuerschulden
64.534
106.301
9.302
8.172
 
Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
103.500
0
3.695
 
Summe Geschäftsbereichsschulden
6.986.213
6.946.594
4.771.486
4.420.733
 

 
Lebensversicherung
Konsolidierung
Konzern
 
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
 
 
147.631
145.828
0
0
404.637
380.249
 
245.093
257.730
0
0
1.152.406
1.009.719
 
 
 
 
 
 
 
 
1.271.567
1.294.773
0
0
2.374.295
2.382.317
 
543.337
474.557
0
0
944.423
899.876
 
7.710.103
8.299.265
 426.023
 420.521
17.744.868
17.443.323
 
9.525.007
10.068.594
 426.023
 420.521
21.063.587
20.725.515
 
4.529.953
4.359.736
0
0
4.529.953
4.359.736
 
89.688
105.468
0
0
106.624
118.283
 
2.781
6.365
0
0
516.053
543.830
 
89.228
99.922
 6.335
 4.291
479.804
455.374
 
69.000
10.325
0
0
135.064
90.585
 
201.981
232.445
0
0
659.789
637.149
 
0
53.288
0
0
0
211.665
 
14.900.361
15.339.702
 432.358
 424.812
29.047.916
28.532.105
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
264.786
264.545
 264.786
 264.545
707.396
907.912
 
13.633.252
13.676.138
0
0
22.896.629
22.196.188
 
17.405
14.125
 12.503
 11.526
9.733
7.142
 
27.791
28.885
 12.794
 18.528
690.047
696.330
 
56.797
51.220
0
0
499.988
560.693
 
556.229
571.328
 154.520
 141.642
991.727
947.397
 
13.767
18.504
0
0
87.603
132.978
 
0
34.843
0
0
0
142.038
 
14.570.027
14.659.591
 444.603
 436.241
25.883.122
25.590.677
 
 
 
 
 
 
Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss
3.164.794
2.941.428
 
 
 
 
 
 
 
Summe Eigenkapital und Schulden
29.047.916
28.532.105
Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wurden um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen resultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo der Geschäftsbereichsvermögenswerte und schulden nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte Eigenkapital geschlossen werden.

1. Finanzinstrumente, Kapitalanlagen und Finanzverbindlichkeiten
Die folgende Tabelle beinhaltet eine Gegenüberstellung von Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten, Kapitalanlagen sowie Finanzverbindlichkeiten.
 
Stand 31. Dezember 2025
Stand 31. Dezember 2024
Angaben in Tausend Euro
Buchwerte
Beizulegende Zeitwerte
Buchwerte
Beizulegende Zeitwerte
Kapitalanlagen
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.374.295
2.974.038
2.382.317
2.956.074
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
944.423
1.569.604
899.876
888.599
Sonstige Kapitalanlagen
17.744.868
17.744.808
17.443.323
17.439.749
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
4.012.029
4.012.029
3.762.511
3.762.511
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
13.341.607
13.341.607
13.197.442
13.197.442
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
391.232
391.172
483.369
479.795
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
4.529.953
4.529.953
4.359.736
4.359.736
Zahlungsmittel
659.789
659.789
637.149
637.149
 
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
707.396
680.936
907.912
870.013
Finanzverbindlichkeiten
690.047
645.864
696.330
648.053
Anleihenverbindlichkeiten
601.522
557.340
601.003
552.726
Derivative Finanzinstrumente
51
51
12.721
12.721
Leasingverbindlichkeiten
88.474
88.474
82.606
82.606
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nach den Regelungen von IFRS 9 in der Bilanz erfasst und bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
2. Kapitalanlagen
2.1 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung darstellen, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.
Gemäß IAS 40.32A werden jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu Zeitwerten bewertet.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von ertragsorientierten Bewertungsverfahren erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssatz, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.
Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter.
So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.
Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Bewertungsrelevante Parameter werden kontinuierlich aktualisiert. Die stichtagsbezogenen Annahmen werden anhand der bestmöglichen Schätzung des Sachverständigen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen festgelegt.
Die im Geschäftsjahr erzielten Mieterlöse aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen 145.214 Tausend Euro (2024: 139.404 Tausend Euro).
Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten und beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
1.524.016
1.381.864
2.905.880
Währungsumrechnung
1.138
0
1.138
Zugänge
72.133
3.740
75.873
Abgänge
 24.717
 33.446
 58.163
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
26.332
26.332
Abgang aus Zeitwertminderungen
0
 44.890
 44.890
Umbuchungen
34.033
0
34.033
Stand am 31. Dezember 2024
1.606.603
1.333.599
2.940.202
Stand am 1. Jänner 2025
1.606.603
1.333.599
2.940.202
Währungsumrechnung
5.087
0
5.087
Zugänge
94.749
2.733
97.483
Abgänge
 27.791
 63.642
 91.433
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
33.484
33.484
Abgang aus Zeitwertminderungen
0
 8.073
 8.073
Umbuchungen
3.066
2.930
5.996
Stand am 31. Dezember 2025
1.681.714
1.301.031
2.982.745
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
 493.933
 
 493.933
Währungsumrechnung
1.407
 
1.407
Abschreibungen
 48.911
 
 48.911
Abgänge
17.584
 
17.584
Umbuchungen
 34.033
 
 34.033
Stand am 31. Dezember 2024
 557.886
 
 557.886
Stand am 1. Jänner 2025
 557.886
 
 557.886
Währungsumrechnung
 1.317
 
 1.317
Abschreibungen
 36.356
 
 36.356
Wertminderungen
 25.589
 
 25.589
Abgänge
15.123
 
15.123
Zuschreibungen
410
 
410
Umbuchungen
 2.835
 
 2.835
Stand am 31. Dezember 2025
 608.450
 
 608.450
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2024
1.048.718
1.333.599
2.382.317
Schaden- und Unfallversicherung
193.266
 
193.266
Krankenversicherung
311.008
583.270
894.278
Lebensversicherung
544.444
750.329
1.294.773
Stand am 31. Dezember 2025
1.073.264
1.301.031
2.374.295
Schaden- und Unfallversicherung
175.937
 
175.937
Krankenversicherung
325.765
601.026
926.791
Lebensversicherung
571.562
700.005
1.271.567
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2024
1.622.475
1.333.599
2.956.074
Schaden- und Unfallversicherung
478.503
 
478.503
Krankenversicherung
408.909
583.270
992.179
Lebensversicherung
735.063
750.329
1.485.392
Stand am 31. Dezember 2025
1.673.007
1.301.031
2.974.038
Schaden- und Unfallversicherung
444.135
 
444.135
Krankenversicherung
415.924
601.026
1.016.950
Lebensversicherung
812.948
700.005
1.512.953
Für fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die mit beizulegenden Zeitwerten erfasst werden, ergeben sich aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell folgende Sensitivitäten:
Sensitivitäten von fremdgenutzten Grundstücken und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Angaben in Prozent
31.12.2025
31.12.2024
Beizulegender Zeitwert
Angaben in Tausend Euro
1.301.031
1.333.599
Mieterträge – 5 %
 4,4
 4,2
Mieterträge + 5 %
4,4
4,2
Kapitalisierungszinssatz – 100 bp
0,8
0,7
Kapitalisierungszinssatz + 100 bp
 0,8
 0,7
Bodenpreise – 5 %
 0,9
 1,0
Bodenpreise + 5 %
0,9
1,0

2.2 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet.
Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungsaufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurde.
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen
Angaben in Tausend Euro
STRABAG SE
Assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind
 
20251)
2024
2025
2024
Nettovermögen 1. Jänner
4.626.404
4.549.621
292.722
253.323
Erwerb eigener Aktien
0
 337.864
 
 
Dividenden
 288.607
 253.975
 4.000
0
Periodenergebnis nach Steuern
919.004
704.508
38.105
39.281
Sonstiges Ergebnis
40.135
 35.887
 19
118
Nettovermögen 31. Dezember
5.296.935
4.626.404
326.808
292.722
Anteil am assoziierten Unternehmen
15,42 %
16,98 %
diverse Anteilshöhen
Buchwert
816.869
785.598
127.555
114.278
1)Schätzung für den 31.12.2025 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2025 der STRABAG SE
UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2025 mit 15,4 Prozent (31. Dezember 2024: 17,0 Prozent) am Grundkapital beteiligt. Die Beteiligung an der STRABAG SE wird aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung geführt. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlichten Finanzinformationen zum 30. Juni 2025 eine Schätzung bis zum 31. Dezember 2025.
Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2025 und beläuft sich auf 1.442.049 Tausend Euro (2024: 774.322 Tausend Euro).
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
STRABAG SE1)
Angaben in Tausend Euro
1  6/2025
1  6/2024
Umsatzerlöse
7.952.604
7.462.388
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
 4.916.067
 4.718.318
Personalaufwand
 2.515.331
 2.326.782
Übrige Positionen
 90.397
 58.416
Abschreibungen
 301.436
 276.949
Zinserträge
54.731
78.150
Zinsaufwendungen
 39.356
 25.925
Ertragsteuern
 47.680
 41.104
Periodenergebnis
97.068
93.044
Sonstiges Ergebnis
9.417
 12.571
Gesamtergebnis
106.485
80.473
1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2025, veröffentlicht im August 2025
Zusammengefasste Bilanz
STRABAG SE1)
Angaben in Tausend Euro
30.06.2025
31.12.2024
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
2.750.703
3.723.695
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
5.997.481
5.129.276
Kurzfristige Vermögenswerte
8.748.184
8.852.971
Langfristige Vermögenswerte
6.127.492
5.821.609
Summe Vermögenswerte
14.875.676
14.674.580
 
 
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
329.625
294.578
Sonstige kurzfristige Schulden
7.337.781
7.092.062
Kurzfristige Schulden
7.667.406
7.386.640
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
650.183
632.690
Sonstige langfristige Schulden
1.742.261
1.654.880
Langfristige Schulden
2.392.444
2.287.570
Summe Schulden
10.059.850
9.674.210
Nettovermögen
4.815.826
5.000.370
1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2025, veröffentlicht im August 2025
Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet unwesentlich und werden aggregiert dargestellt.
Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschlussstichtag und dem 31. Dezember 2025 angepasst.
Zusammengefasste Informationen für assoziierte
Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Anteil des Konzerns an Gewinnen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
14.890
15.247
Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis
 8
47
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis
14.882
15.294


2.3 Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments
of Principal and Interest“). Finanzielle Vermögenswerte werden dabei in folgende Klassifizierungskategorien gegliedert:
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2025
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
2.321.215
1.681.906
546
8.362
4.012.029
Verpflichtend
2.321.215
1.681.906
546
8.362
4.012.029
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
13.029.497
312.110
0
0
13.341.607
Verpflichtend
13.029.497
0
0
0
13.029.497
Designiert
0
312.110
0
0
312.110
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
0
0
391.232
0
391.232
Summe
15.350.712
1.994.016
391.779
8.362
17.744.868
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2024
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
2.310.610
1.449.558
1.602
742
3.762.511
Verpflichtend
2.310.610
1.449.558
1.602
742
3.762.511
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
12.997.638
199.804
0
0
13.197.442
Verpflichtend
12.997.638
0
0
0
12.997.638
Designiert
0
199.804
0
0
199.804
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
0
0
483.369
0
483.369
Summe
15.308.248
1.649.362
484.971
742
17.443.323
Eine Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist nur möglich, wenn sich das Geschäftsmodell, in welchem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, geändert hat. Solche Änderungen des Geschäftsmodells werden nur in sehr seltenen Fällen erwartet. Reklassifizierungen sind dabei prospektiv durchzuführen.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)
Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese
im Rahmen eines „sonstigen“ Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, oder
die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPIKriterium“ ist nicht erfüllt).
Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ Geschäftsmodell zugeordnet und daher verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.
Sämtliche Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst.
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2025
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
1.669.938
2.501.530
122.921
235.564
4.529.953
Summe
1.669.938
2.501.530
122.921
235.564
4.529.953
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2024
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
1.752.058
2.221.543
138.411
247.724
4.359.736
Summe
1.752.058
2.221.543
138.411
247.724
4.359.736
Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)
Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese
im Rahmen eines „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und
die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPIKriterium“ ist erfüllt).
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum Marktwert. Marktwertänderungen werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Periodenergebnis werden Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode und Fremdwährungsumrechnung erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen des Modells für erwartete Kreditverluste werden gleichsam im Periodenergebnis und im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.
Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert)
Für Eigenkapitalinstrumente besteht im Zugangszeitpunkt ein unwiderrufliches Wahlrecht zur Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“). Dieses Wahlrecht kann für jedes Eigenkapitalinstrument einzeln getroffen werden.
Das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte strategische Beteiligungen und Eigenkapitalinvestments wird angewendet.
Sämtliche Wertänderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umgliederung von im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen in das Periodenergebnis ist bei Ausbuchung nicht gestattet.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Beizulegender Zeitwert
Erfasste Dividendenerträge
Kumulierte Gewinne/Verluste
aus dem Abgang
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Eigenkapitalinstrumente designiert als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet1)
312.110
199.804
8.937
9.709
 
 
Während des Berichtszeitraums ausgebuchte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente
1
250
 
 
0
25
1)
Diese beinhalten im Wesentlichen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn diese
im Rahmen eines „Halten“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und
die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPIKriterium“ ist erfüllt)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode, Fremdwährungsumrechnung und Wertminderungen werden im Periodenergebnis erfasst.
Geschäftsmodellkriterium
Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle wird insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen abgestellt. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen.
Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“, „Halten“ und „Sonstige“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Sonstige Kapitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darlehen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Die Zuordnung von sonstigen Kapitalanlagen in das Geschäftsmodell „Sonstige“ erfolgt bei einer primären Steuerung und Beurteilung auf Fair-Value-Basis, wie beispielsweise bei Venture-Capital oder Restrukturierungen.
SPPI-Kriterium
In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme werden dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-)automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen verwendet. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden.
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts – wesentliche Schätzungen
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.
Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Veranlagungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld werden so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten verwendet. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind vor allem sonstige Beteiligungen, Private-Equity- und Hedgefonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.
Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:
Marktwertorientierter Ansatz
Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
Kapitalwertorientierter Ansatz
Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
Preismethode
Inputfaktoren
Preismodell
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten
mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Theoretischer Kurs
Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierungszinssatz, Nutzungsdauer der Immobilie, Bodenwert
Bewertungsgutachten
Festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
Notierte Rentenpapiere
Notierter Kurs
Notierte Preise
-
Nicht notierte Rentenpapiere
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven
Discounted Cashflow
Nicht verzinsliche Wertpapiere
 
 
 
Notierte Aktien/Investmentfonds
Notierter Kurs
Notierte Preise
-
Private Equities
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode
Infrastrukturfinanzierungen
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven
Discounted Cashflow
Sonstige Unternehmensanteile
Theoretischer Wert
WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie
Bewertungsgutachten
Derivative Finanzinstrumente
 
 
 
Swap, Cross Currency Swap
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
 
 
 
Notierte Aktien/Investmentfonds
Notierter Kurs
Notierte Preise
-
Nicht notierte Investmentfonds
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode

Bewertungshierarchie
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen
 
 
 
 
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
1.308.862
1.333.599
1.308.862
1.333.599
Summe
 
 
 
 
1.308.862
1.333.599
1.308.862
1.333.599
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht verzinsliche Wertpapiere
696.637
593.102
189
0
985.079
856.456
1.681.906
1.449.558
Festverzinsliche Wertpapiere
937.388
906.017
29.703
19.769
1.354.124
1.384.824
2.321.215
2.310.610
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
 
 
 
 
546
1.602
546
1.602
Derivative Finanzinstrumente
0
0
8.362
109
0
633
8.362
742
Summe
1.634.025
1.499.119
38.255
19.878
2.339.749
2.243.514
4.012.029
3.762.511
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht verzinsliche Wertpapiere
230.215
128.004
0
0
81.895
71.800
312.110
199.804
Festverzinsliche Wertpapiere
9.897.482
8.644.852
2.918.216
4.029.223
213.799
323.562
13.029.497
12.997.638
Summe
10.127.697
8.772.856
2.918.216
4.029.223
295.694
395.363
13.341.607
13.197.442
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
0
0
51
7.711
0
5.010
51
12.721
Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
1.665.177
1.622.475
1.665.177
1.622.475
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
0
0
276.081
343.940
115.090
135.856
391.172
479.795
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
Anleihenverbindlichkeiten
557.340
552.726
 
 
 
 
557.340
552.726
Leasingverbindlichkeiten
 
 
 
 
88.474
82.606
88.474
82.606
Summe
557.340
552.726
 
 
88.474
82.606
645.814
635.332
Nachrangige Verbindlichkeiten
680.936
870.013
 
 
 
 
680.936
870.013
Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2
Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 149.841 Tausend Euro (2024: 921.792 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 1.147.610 Tausend Euro (2024: 505.313 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
2.911.597
2.838.686
497.928
536.252
884.864
737.074
4.294.389
4.112.012
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
233.720
243.982
577
754
1.267
2.988
235.564
247.724
Summe
3.145.317
3.082.668
498.505
537.006
886.131
740.062
4.529.953
4.359.736
Stufe-3-Finanzinstrumente
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.
 
Festverzinsliche Wertpapiere
Sonstige
Sonstige
Kapitalanlagen
gesamt
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Stand am 1. Jänner
1.708.387
1.673.168
930.490
815.560
2.638.877
2.488.728
740.062
889.975
Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
 13.513
0
 605
0
 14.118
0
0
Transfers aus der Stufe 3
in die Stufe 1
 487
 4.112
0
0
 487
 4.112
0
 275
Transfers aus der Stufe 3
in die Stufe 2
 70.472
 66.656
0
 2.078
 70.472
 68.735
0
0
Transfers in die Stufe 3
10.858
88.448
0
441
10.858
88.889
150.349
37.604
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung
erfasste Gewinne und Verluste
 12.267
39.052
 22.037
20.274
 34.304
59.326
7.155
13.352
Im sonstigen Ergebnis
erfasste Gewinne und Verluste
 14.692
5.150
4.827
86
 9.865
5.236
0
0
Zugänge
151.973
202.959
194.337
187.074
346.310
390.034
100.093
23.436
Abgänge
 207.289
 218.644
 40.302
 101.195
 247.590
 319.839
 112.260
 224.108
Veränderung aus Währungsumrechnung
1.911
2.534
205
174
2.116
2.708
733
76
Änderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
10.760
0
10.760
0
0
Stand am 31. Dezember
1.567.923
1.708.387
1.067.521
930.490
2.635.443
2.638.877
886.131
740.062
Sensitivitäten
Festverzinsliche Wertpapiere
Der wesentlichste nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der
Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts um 3,4 Prozent (2024: 3,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 3,5 Prozent (2024: 4,0 Prozent).
Sonstige
Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanagement mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital-Bewertungen (IPEV).
Wertpapierleihgeschäfte
Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ aus Wertpapierleihgeschäften 581.854 Tausend Euro (2024: 643.791 Tausend Euro). Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 617.378 Tausend Euro (2024: 691.204 Tausend Euro). Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert.
Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Ausleihungen
 
 
Hypothekendarlehen
2.020
2.797
Sonstige Ausleihungen
59.251
114.042
Summe
61.271
116.839
Übrige Kapitalanlagen
 
 
Einlagen bei Kreditinstituten
276.081
343.940
Depotforderungen
54.426
24.192
Summe
330.507
368.132
Gesamtsumme
391.779
484.971
Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungs-modells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch deren Aufholung umfassen. Im Geschäftsjahr betreffen die erfassten Wertänderungen Aufholungen von Verlusten aus Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ von 3 Tausend Euro (2024: 69 Tausend Euro).
Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
 
Buchwerte
beizulegende Zeitwerte
Buchwerte
beizulegende Zeitwerte
Bis zu 1 Jahr
57.608
57.541
44.653
44.614
Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
3.013
3.019
71.549
68.014
Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren
595
595
591
591
Von mehr als 10 Jahren
56
56
46
46
Summe
61.271
61.211
116.839
113.265
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bonität der Schuldner:innen. Die Buchwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.
2.4 Kapitalanlageergebnis
Nach Geschäftsbereichen
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
35.233
25.005
30.738
10.800
48.411
13.433
114.382
49.238
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
17.354
17.138
109.767
45.522
94.267
72.337
221.389
134.996
Nicht verzinsliche Wertpapiere
1.830
45.859
24.730
37.453
8.780
22.943
35.341
106.256
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
 6.289
36.901
24.346
37.112
8.347
22.537
26.404
96.551
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
8.119
8.958
384
341
433
406
8.937
9.705
Festverzinsliche Wertpapiere
139.906
194.682
75.579
120.246
182.724
179.581
398.209
494.509
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
37.632
71.873
47.616
68.662
21.038
24.708
106.286
165.243
davon verpflichtend
37.632
71.873
47.616
68.662
21.038
24.708
106.286
165.243
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
102.274
122.810
27.963
51.584
161.686
154.872
291.923
329.266
davon verpflichtend
102.274
122.810
27.963
51.584
161.686
154.872
291.923
329.266
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
15.078
22.356
2.095
10.245
8.918
20.114
26.091
52.715
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
274
358
0
0
0
0
274
358
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
14.804
21.997
2.095
10.245
8.918
20.114
25.817
52.356
Derivative Finanzinstrumente
26.178
 13.017
19.938
 16.778
7.302
 4.144
53.418
 33.939
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
 31.791
 38.398
 8.984
 6.971
 9.264
 8.674
 50.039
 54.044
Summe
203.788
253.624
253.864
200.517
341.138
295.590
798.790
749.731
Nach Ertragsart
Laufende Erträge/Aufwendungen
Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
1  12/2025
1  12/2024
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
118.832
121.033
67.550
107.180
186.382
228.213
Nicht verzinsliche Wertpapiere
26.367
31.367
38
65.184
26.404
96.551
Festverzinsliche Wertpapiere
92.461
89.621
13.825
75.622
106.286
165.243
Verpflichtend
92.461
89.621
13.825
75.622
106.286
165.243
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
4
46
269
313
274
358
Derivative Finanzinstrumente
0
0
53.418
 33.939
53.418
 33.939
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
427.227
397.169
 126.368
 58.198
300.860
338.971
Nicht verzinsliche Wertpapiere
8.937
9.709
0
 4
8.937
9.705
Designiert
8.937
9.709
0
 4
8.937
9.705
Festverzinsliche Wertpapiere
418.291
387.460
 126.368
 58.194
291.923
329.266
Verpflichtend
418.291
387.460
 126.368
 58.194
291.923
329.266
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
29.523
53.042
 3.706
 686
25.817
52.356
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
29.523
53.042
 3.706
 686
25.817
52.356
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
108.327
99.672
6.054
 50.434
114.382
49.238
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
154.743
134.996
66.646
0
221.389
134.996
 
 
 
 
 
 
 
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
 50.039
 54.044
 
 
 50.039
 54.044
Summe
788.614
751.869
10.177
 2.138
798.790
749.731
Die Währungsverluste im Kapitalanlageergebnis belaufen sich auf  5.499 Tausend Euro (2024:  1.149 Tausend Euro).
In den laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind laufende Zinserträge nach der Effektivzinsmethode in Höhe von 418.291 Tausend Euro (2024: 387.460 Tausend Euro) enthalten. In der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ belaufen sich diese auf 29.523 Tausend Euro (2024: 53.042 Tausend Euro).
Wertminderung – wesentliche Schätzungen
Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem 3Stufen-Modell wird für Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchgeführt. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“) bewertet werden, unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell.
Für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wird ein Credit-Deterioration-Modell verwendet, bei dem sich die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang richtet. Die Risikovorsorge wird dabei auch für erwartete Verluste gebildet und stellt somit eine prospektive Wertberichtigung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste dar. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu dem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Das verwendete Modell zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen auch zukunftsgerichtete Informationen und berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High Yield Spreads.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts im Forderungsausfall.
Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experteneinschätzungen.
Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts.
Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag entweder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die nächsten zwölf Monate oder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die gesamte Restlaufzeit ermittelt.
Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer Wertminderungsstufe zugeteilt.
Für Finanzinstrumente in Stufe 1 wird eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) erfasst. Der 12-Monats-ECL stellt einen Teil der gesamten erwarteten Ausfälle (Lifetime-ECL) über die Restlaufzeit dar, der alle erwarteten Zahlungsausfälle berücksichtigt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten können. In Stufe 1 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde, sowie Finanzinstrumente, die am Bewertungsstichtag erstmalig erfasst wurden. Des Weiteren werden Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. Dabei wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, bei Instrumenten mit einem niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade – im Modell von UNIQA bis zu einem Äquivalent einer Rating-Stufe von BBB-) am Bewertungsstichtag auf eine Untersuchung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten.
Für Finanzinstrumente in Stufe 2 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 2 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde.
Für Finanzinstrumente in Stufe 3 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeteilt, die am Bewertungsstichtag als Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität angesehen werden.
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird gesamtheitlich auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien beurteilt. Für die quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu Stufe 2. Als Backstop für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments wird eine Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsströmen von mehr als 30 Tagen angenommen.
In der Gesamtbetrachtung erfolgt zudem eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und durch Fachexpert:innen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt.
Eine Zuteilung in Stufe 3 (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungsmodells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren werden unter anderem folgende Ereignisse berücksichtigt:
signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen
Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme
finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen
erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens
Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts
finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt
Weiter erfolgt eine Zuteilung eines Finanzinstruments in Stufe 3, wenn vertragliche Zahlungsströme mehr als 90 Tage überfällig sind. Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet.

Erwartete Kreditverluste festverzinslicher Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungs-modells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch Wertaufholungen umfassen. Im Geschäftsjahr wurde ein Überhang an Wertaufholungen in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ erfasst; dadurch entstand ein Gewinn in Höhe von 1.434 Tausend Euro (2024: 32.813 Tausend Euro).
Entwicklung der Wertberichtigung
Stage 1
Stage 2
Stage 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Stand am 1. Jänner
2.966
5.512
4.979
3.299
155.077
187.710
163.022
196.521
Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
 188
0
 22
0
0
0
 210
Zugänge
3.592
1.993
0
0
0
0
3.592
1.993
Veränderungen aufgrund von Transfers der Stages
1.122
 542
 1.122
1.752
0
 1.210
0
0
Transfers aus Stage 1
 241
 1.167
241
1.167
0
0
0
0
Transfers aus Stage 2
1.363
214
 1.363
 214
0
0
0
0
Transfers aus Stage 3
0
410
0
800
0
 1.210
0
0
Verminderung durch Ausbuchung
 1.223
 1.769
 2.351
 1.476
 18.716
 51.971
 22.289
 55.216
Änderungen aufgrund von Risikoparametern
 127
 1.053
 316
521
17.706
20.941
17.263
20.410
Veränderung aus Währungsumrechnung
 920
 989
269
905
383
 392
 267
 476
Stand am 31. Dezember
5.410
2.966
1.460
4.979
154.450
155.077
161.320
163.022
Die Beträge der Stage 1 enthalten dabei finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 10.619.889 Tausend Euro (2024: 11.987.759 Tausend Euro), für die die Stufenzuteilung auf Basis der Ausnahmeregelung für Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) angewendet wurde.
Ratings
Stage 1
Stage 2
Stage 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
AAA
2.577.174
2.460.782
0
0
0
0
2.577.174
2.460.782
AA
4.654.087
4.608.084
0
0
0
0
4.654.087
4.608.084
A
4.826.143
4.642.226
0
0
0
0
4.826.143
4.642.226
BBB
2.008.073
1.977.603
0
0
0
0
2.008.073
1.977.603
BB
314.560
306.076
0
17.650
0
0
314.560
323.726
B
70.600
81.300
1.992
11.031
0
0
72.593
92.331
≤ CCC
61.510
12.626
21.024
71.031
0
2.777
82.534
86.433
Nicht geratet
232.451
219.624
40.928
69.287
163.667
211.874
437.046
500.784
Summe
14.744.598
14.308.322
63.945
168.999
163.667
214.650
14.972.210
14.691.971
Maximales Ausfallrisiko
Stage 1
Stage 2
Stage 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Bilanzwert
12.966.362
12.783.268
53.954
154.653
9.181
59.717
13.029.497
12.997.638
Bruttobuchwert
14.744.598
14.308.322
63.945
168.999
163.667
214.650
14.972.210
14.691.971
Wertberichtigung
 5.410
 2.966
 1.460
 4.979
 154.450
 155.077
 161.320
 163.022
Konzentrationsrisiko pro Land
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
Polen
1.706.577
1.520.585
Frankreich
1.301.943
1.254.971
Österreich
1.088.304
1.390.658
Deutschland
821.839
830.297
Belgien
806.950
749.120
Spanien
684.416
773.370
Tschechien
589.219
578.524
USA
505.335
469.741
Niederlande
474.405
448.592
Italien
451.904
442.691
Rumänien
401.341
367.242
Ungarn
342.357
277.807
Großbritannien
282.809
275.197
Irland
252.277
271.266
Slowakei
225.681
249.672
Übrige Länder unter jeweils 200 Millionen Euro
3.094.140
3.097.905
Summe
13.029.497
12.997.638



3. Versicherungsverträge
Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung werden gemäß den Rechnungslegungsbestimmungen für Versicherungsverträge (IFRS 17) bilanziert.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen
Informationen zu Ermessensentscheidungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die bilanzierten Werte im Konzernabschluss haben, sind nachfolgend angeführt:
Identifizierung der Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung: Beurteilung, ob ein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die Verträge somit in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen sowie ob Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung vorliegen.
Ermittlung der Bewertungseinheit: Identifizierung von Portfolios an Versicherungsverträgen sowie Bestimmung von Gruppen, welche beim erstmaligen Ansatz belastend sind und solche, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden.
Variabler Gebührenansatz: Beurteilung hinsichtlich der Anwendbarkeit des variablen Gebührenansatzes für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung.
Prämienallokationsansatz: Anwendbarkeit des Prämienallokationsansatzes für langfristige Verträge.
Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme: Schätzung der erwarteten Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen.
Abschlusskosten: Bestimmung hinsichtlich der direkten Zurechenbarkeit von Abschlusskosten.
Zinsannahmen: Bestimmung der zur Diskontierung zu verwendenden Zinskurven.
Bewertung: Festlegung der Berechnungsmethode für die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken und die erbrachten Deckungseinheiten (Coverage Units).
Annahmen und Schätzungen
Veränderungen in den nachfolgend genannten Schlüsselannahmen könnten den Erfüllungswert im folgenden Geschäftsjahr wesentlich ändern. Diese Änderungen würden jedoch zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen und nicht den Buchwert der Versicherungsverträge beeinflussen, außer die Änderungen resultieren aus verlustbringenden Verträgen oder beziehen sich nicht auf zukünftige Leistungen:
Verträge der Schaden- und Unfallversicherung: Annahmen in Bezug auf die Schadenentwicklung und Schadenfrequenz.
Verträge der Kranken- und Lebensversicherung: Annahmen für die Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme bezogen auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno), Gewinnbeteiligungssatz
Die Annahmen zu Diskontsätzen sowie der Kostenentwicklung haben Einfluss auf alle Versicherungszweige.
Wesentliche Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Erfüllungswerts, der vertraglichen Servicemarge und der Kapitalanlagekomponente werden nachfolgend erläutert.
Erfüllungswert
Der Erfüllungswert besteht aus:
Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme
Diskontierung, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Das Ziel der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert einer Bandbreite von Szenarien zu bestimmen, die die gesamte Bandbreite aller möglichen Ergebnisse widerspiegeln. Die Zahlungsströme aus jedem Szenario werden abgezinst und unter Berücksichtigung der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis zu einem erwarteten Barwert führt, gewichtet. UNIQA wendet eine stochastische Modellierung an, wenn die Zahlungsströme von komplexen zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst werden und somit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht linear reagieren. Dies ist zum Beispiel bei gewinnberechtigten Verträgen der Fall. Andernfalls erfolgt eine deterministische Berechnung.
Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhaltet – auf unverzerrte Art und Weise – alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der zukünftigen Zahlungsströme verfügbar sind. Die Informationen basieren auf unternehmensspezifischen Daten, solange die Einschätzungen nicht im Widerspruch zu beobachtbaren Marktdaten stehen und die Annahmen zukünftige Entwicklungen ausreichend berücksichtigen. Bei der Schätzung der Zahlungsströme berücksichtigt UNIQA die derzeitigen Erwartungen in Bezug auf künftige Ereignisse, die diese Zahlungsströme beeinflussen können. Erwartungen in Bezug auf zukünftige Änderungen von Gesetzen, die die derzeitige Verpflichtung ändern oder aufheben oder neue Pflichten im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen schaffen würden, werden erst berücksichtigt, wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist.
Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen eines Versicherungsvertrags beziehen sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags, einschließlich jener Zahlungsströme, über die UNIQA nach eigenem Ermessen in Bezug auf deren Höhe oder Fälligkeit entscheiden kann. Diese Zahlungsströme umfassen Prämien, Versicherungsleistungen, Abschlusskosten und andere Kosten, die für die Vertragserfüllung angefallen sind.
Abschlusskosten resultieren aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen und sind den jeweiligen Portfolios direkt zuordenbar. Andere Kosten, die in den Zahlungsströmen erfasst werden, sind:
Schadenbearbeitungskosten
Vertragsverwaltungskosten, die auch die laufenden Provisionen umfassen
Vermögensverwaltungskosten
Die Abschlusskosten sowie die anderen Kosten umfassen auch fixe und variable Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden mittels systematischer und rationaler Methoden den Verträgen zugeordnet und konsistent auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewendet.
Die Verteilung der Abschluss- und Verwaltungskosten erfolgt anhand der verrechneten Prämien der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen. Die Verteilung der Schadenbearbeitungskosten erfolgt anhand der IstSchäden der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen.
Versicherungsverträge einer Gruppe können die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer:innen einer anderen Gruppe beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (Mutualisation). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer:innen sich die Renditen aus demselben festgelegten Pool an zugrunde liegenden Referenzwerten mit Versicherungsnehmer:innen anderer Verträge teilen und die Garantievereinbarung einer Gruppe zu einer Reduktion der Erträge einer anderen Gruppe führt.
Die Mutualisation hat Auswirkungen auf die Bewertung der Erfüllungswerte der betroffenen Gruppen. Die Erfüllungswerte einer Gruppe beinhalten alle aus den Vertragsbedingungen resultierenden Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen aus anderen Gruppen, während alle Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen der Gruppe, die schon in den Erfüllungswerten einer anderen Gruppe berücksichtigt wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen.
Durch die Vertragsgrenzen wird festgelegt, welche zukünftigen Zahlungsströme in die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen einzubeziehen sind. Die Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrags, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten resultieren, die in einer Periode bestehen, in der die Gruppe den:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämie zwingen kann oder in der UNIQA die wesentliche Verpflichtung hat, Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag für den:die Versicherungsnehmer:in zu erbringen.
Wesentliche Annahmen, die in die Berechnung der zukünftigen Zahlungsströme einfließen
Schaden- und Unfallversicherung
Zukünftige Zahlungsströme aus Prämien werden anhand der Vertragsdaten unter Rücksichtnahme auf künftiges Stornoverhalten der Versicherungsnehmer:innen geschätzt. Die Stornoraten werden dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahre auf Produktgruppenebene hergeleitet.
Zur Schätzung zukünftiger Zahlungsströme aus künftigen Leistungen und Kosten werden Schaden- bzw. Kostenquoten sowie zugehörige Zahlungsmuster aus den Erfahrungen der Vergangenheit hergeleitet. Dabei werden, sofern erforderlich, auch Ermessensentscheidungen getroffen, in welchem Ausmaß Trends der Vergangenheit auch in der Zukunft zu erwarten sind und ob gegebenenfalls neue Trends zu berücksichtigen sind.
Reserven für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden, inklusive bereits eingetretene aber noch nicht gemeldete Schäden, werden grundsätzlich mithilfe von allgemein anerkannten statistischen Dreiecksmethoden (wie etwa Chain Ladder oder Bornhuetter-Ferguson) auf Basis von Anfallsjahren geschätzt. Diese Methoden unterstellen, dass die eigenen Erfahrungen der Vergangenheit eine ausreichend gute Indikation für Schadenzahlungen der Zukunft liefern. Nur in Ausnahmefällen wird auf andere Best-Practice-Methoden (etwa Methoden basierend auf Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe) zurückgegriffen. Die Auswahl des passenden Verfahrens für den jeweiligen Teilbestand ist eine wesentliche Ermessensentscheidung. Aus den so ermittelten Schadenzahlungen werden die zukünftigen Zahlungsströme schließlich mittels ebenfalls aus der Erfahrung der Vergangenheit hergeleiteter Abwicklungsmuster geschätzt.
Krankenversicherung und Lebensversicherung
Die Festlegung der nachfolgend beschriebenen Annahmen über den besten Schätzwert erfolgt anhand von vergangenen, gegenwärtigen und erwarteten Entwicklungen. Diese werden mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert.
Annahmen zur Gewinnbeteiligung
Die angenommene Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin für das entsprechende Lebensversicherungsgeschäft wird für jedes ökonomische Szenario unter Anwendung der Managementregeln hergeleitet. Die Gewinnbeteiligung leitet sich in Übereinstimmung mit den gesetzlich gültigen Gewinnbeteiligungsvorschriften ab.
Kostenannahmen
Kostenannahmen basieren auf den direkt zuordenbaren tatsächlichen Kosten, die in den Jahren vor dem Bewertungsstichtag angefallen sind. Zukünftige zusätzliche Kosten werden in der Kostenallokation berücksichtigt, wohingegen außerordentliche Kosten eliminiert werden. Der erwartete Kostenverlauf entlang der Projektionszeit basiert auf der Bestandsentwicklung, wobei Unterschiede im Verwaltungsaufwand in Abhängigkeit von relevanten Vertragsmerkmalen berücksichtigt werden, wie beispielsweise ein höherer Verwaltungsaufwand für prämienpflichtige im Vergleich zu prämienfreien Verträgen.
Stornoannahmen
Stornoraten basieren auf einer Analyse vergangener Stornoraten und dem Durchschnitt vergleichbarer Geschäftsjahre. Für neue Produkte basieren die Stornoannahmen auf ähnlichen Produkten aus der Vergangenheit.
Annahmen zu Provisionen
Die Provisionsschätzungen basieren auf den geltenden Provisionsvereinbarungen.
Annahmen zur Sterblichkeit und Invalidität
Sterblichkeits- und Invaliditätsannahmen basieren auf dem besten Schätzwert für zukünftige Ereignisse. Hier werden die Entwicklungen aus der Vergangenheit sowie externe demografische Prognosen herangezogen.
Zinsannahmen
Alle Zahlungsströme werden mit der angepassten risikofreien Zinskurve, die die Besonderheiten der Zahlungsströme und die Liquiditätsmerkmale der Versicherungsverträge widerspiegelt, diskontiert. Die risikofreien Basissätze für alle relevanten Währungen werden unter Verwendung von Swap- und Staatsanleihenmarktdaten erstellt. Die zugrunde liegenden Marktdatenquellen sowie die für die Inter- und Extrapolation der risikofreien Basiskurven erforderlichen Parameter werden mit jenen von EIOPA abgestimmt. Die risikofreie Kurve einschließlich der Anpassungen wird nach dem letzten liquiden Marktdatenpunkt zu einem endgültigen Terminzinssatz extrapoliert. Die Ultimate Forward Rate spiegelt die langfristigen Realzins- und Inflationserwartungen wider und wird gemäß den EIOPA-Parametern aktualisiert.
Um das Liquiditätsmerkmal der Versicherungsverträge widerzuspiegeln, wird die risikofreie Zinskurve um eine Illiquiditätsprämie angepasst. Illiquiditätsanpassungen werden durch die Berechnung risikobereinigter Spreads auf Staats- und Unternehmensanleihen innerhalb des Portfolios der jeweiligen Einzelgesellschaft ermittelt. Zahlungsströme, die auf der Grundlage der Renditen der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, werden unter Verwendung risikoneutraler Modellierungstechniken um die Auswirkungen dieser Volatilität bereinigt und mit den risikofreien Zinssätzen inklusive der Illiquiditätsanpassung abgezinst.
Annahmen zu Zahlungsströmen, die an Versicherungsnehmer:innen zu leisten sind
Bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung gibt es einen Ermessensspielraum in Bezug auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu leistenden Zahlungsströme. Um zu bestimmen, wie eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme zu identifizieren ist, ist zu Vertragsbeginn die Grundlage festzulegen, auf der die vertragsmäßigen Verpflichtungen bestimmt werden. Eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme gilt als auf zukünftige Leistungen bezogen, und dementsprechend wird die vertragliche Servicemarge angepasst.
Weiterentwicklung des Projektionsmodells
Das Projektionsmodell der Krankenversicherung wurde in diesem Geschäftsjahr umfassend weiterentwickelt, um maßgebliche Einflussgrößen präziser abzubilden. Hierbei wurden insbesondere bestehende Annahmen und Methoden zur Projektion erwarteter zukünftiger Cashflows verfeinert, etwa im Bereich des Kundenverhaltens und der Ableitung künftiger Prämienentwicklungen.
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Die Risikoanpassung stellt jenen Betrag dar, der als Gegenleistung für das Tragen der Unsicherheit bezüglich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme aus nicht finanziellen Risiken verlangt werden würde. Hierdurch wird der Risikoausgleichseffekt von ausgestellten Versicherungsverträgen reflektiert, der in Einklang mit der verlangten Gegenleistung steht und das Ausmaß der Risikoaversion widerspiegelt.
In der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung unter Verwendung der Konfidenz-Niveau-Methode bestimmt. In der Krankenversicherung sowie der Lebensversicherung wird die Cost-of-Capital-Methode angewandt.
Für proportionale Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken von jener der Erstversicherung abgeleitet. Die Basis hierfür stellt das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar.
Konfidenzniveau-Methode
Die Wahrscheinlichkeitsverteilung aller erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird geschätzt und die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken als Differenz zwischen dem Median der zukünftigen Zahlungsströme und dem Value at Risk, bewertet mit einem Perzentil von 75 Prozent, berechnet.
Cost-of-Capital-Methode
Die Ermittlung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken erfolgt unter Anwendung eines Kapitalkostensatzes, welcher auf den erforderlichen Kapitalbetrag aller zukünftigen Jahre angewandt wird. Die daraus resultierende Kapitalanforderung wird mit einer risikolosen Zinskurve, angepasst um die Illiquidität, diskontiert. Der erforderliche Kapitalbetrag wird bestimmt durch die Schätzung der Wahrscheinlichkeitsverteilung aller zukünftigen Barwerte der Zahlungsströme und der Ermittlung des erforderlichen Kapitals, um die vertraglichen Verpflichtungen mit einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über die Laufzeit der Verträge zu erfüllen. Der Kapitalkostensatz stellt jenes zusätzliche Entgelt dar, welches Investor:innen für die Exponierung der nicht finanziellen Risiken verlangen würden. Der Kapitalkostensatz beträgt 6 Prozent (2024: 6 Prozent).
Vertragliche Servicemarge
Die vertragliche Servicemarge ist ein Bestandteil eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit für eine Gruppe von Versicherungsverträgen und stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den das Unternehmen bei der zukünftigen Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag ausweisen wird.
In jeder Periode wird ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen erfolgswirksam erfasst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungsverträgen erbracht wurden.
Bestimmung der Deckungseinheiten
Die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe von Versicherungsverträgen ist die Menge der Leistungen, die im Rahmen der Verträge in der Gruppe erbracht werden.
Diese Leistungen umfassen:
Versicherungsdeckungsleistung (Deckung für ein versichertes Ereignis)
Kapitalanlagebezogene Leistungen (bei Verträgen mit direkter Gewinnbeteiligung): betrifft das Management der zugrunde liegenden Referenzwerte im Namen der Versicherungsnehmer:innen
Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen (bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung)
Der erfolgswirksam erfasste Betrag basiert auf der Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe. Die Bestimmung dieser Anzahl erfolgt, indem für jeden Vertrag die Menge der gemäß dem Vertrag zu erbringenden Leistungen und sein erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt werden. Die Deckungseinheiten werden einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Basis für die Bestimmung der Deckungseinheiten
Produkte der Schaden- und Unfallversicherung
verrechnete Prämie unter Berücksichtigung der Inflation
Produkte der Krankenversicherung
Anzahl der bestehenden Versicherungsverträge
unter Berücksichtigung der Inflation und gewichtet nach den jährlichen Nettoprämien
Produkte der Lebensversicherung
Kapitalversicherung
Versicherungssumme
Risikoversicherung
Versicherungssumme
Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung
Versicherungssumme
Rentenversicherung
Deckungsrückstellung für Investmentleistungen und
Rente für Versicherungsleistungen
Gewinnberechtigte Versicherungsverträge
Deckungsrückstellung außer für Renten
Rückversicherung
Rückversicherungsprämien
Für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung repräsentiert die Versicherungssumme sowohl die Versicherungs- als auch die Investmentleistungen – der Risikoanteil ist den Versicherungsleistungen zuzuordnen, während die Deckungsrückstellung den Investmentleistungen zuzuordnen ist.
In der Lebensversicherung erfolgt bei der Bestimmung der Deckungseinheiten eine Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes.
Das Risikominderungswahlrecht gemäß IFRS 17.B115 wird nicht in Anspruch genommen.
Kapitalanlagekomponente
Für die Identifizierung von Kapitalanlagekomponenten ist jener Betrag zu bestimmen, der gemäß Versicherungsvertrag jedenfalls an den:die Versicherungsnehmer:in zurückzuzahlen ist, unabhängig davon, ob ein versichertes Ereignis eintritt oder nicht. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch in den versicherungstechnischen Aufwendungen erfasst werden.
In der Lebensversicherung ergibt sich die Kapitalanlagekomponente innerhalb des Deckungszeitraums aus dem niedrigeren Wert des Rückkaufswerts und dem vertraglich festgesetzten Betrag der Versicherungsleistung. Am Ende des Deckungszeitraums erfolgt die Berechnung der Kapitalanlagekomponente mit der Ablaufleistung.
Maßgebliche Rechnungslegungsmethoden
Versicherungsverträge sind Verträge, durch die ein signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investmentverträge sind Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 9 (Finanzinstrumente).
UNIQA hält sowohl aktive wie auch passive Rückversicherungsverträge. Der Buchwert der Portfolios der aktiven Rückversicherungsverträge (übernommene Rückversicherung) wird gemeinsam mit dem Buchwert der Portfolios der Erstversicherungsverträge ausgewiesen.
Versicherungsverträge können in Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung und Verträge ohne Gewinnbeteiligung unterteilt werden. Versicherungsverträge mit direkter Gewinnbeteiligung sind jene, bei denen zu Vertrags-beginn:
die Versicherungsbestimmungen festlegen, dass der:die Versicherungsnehmer:in mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist;
erwartet wird, dass dem:der Versicherungsnehmer:in ein Betrag zu zahlen ist, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte entspricht; und
erwartet wird, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den:die Versicherungsnehmer:in zu zahlenden Beträge entsprechend den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird.
Für Versicherungsverträge, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, muss der variable Gebührenansatz angewendet werden. Ob die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, wird zum Vertragsbeginn beurteilt und darf zu einem späteren Zeitpunkt nicht neu eingeschätzt werden, außer es liegt eine Änderung des Versicherungsvertrags vor. Darüber hinaus kommt der variable Gebührenansatz im langfristigen Geschäft der Krankenversicherung sowie in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung zur Anwendung.
Alle anderen Versicherungsverträge und gehaltenen Rückversicherungsverträge werden als Versicherungsverträge ohne direkte Gewinnbeteiligung klassifiziert und dementsprechend mit dem allgemeinen Bewertungsmodell oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, mit dem Prämienallokationsansatz bewertet.
Bewertungseinheit und Ansatz
Versicherungsverträge
Für Bewertungszwecke werden Versicherungsverträge in Gruppen aggregiert. Eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird durch die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, dies sind Versicherungsverträge mit ähnlichen Risiken, die gemeinsam gesteuert werden, bestimmt. Die festgelegten Portfolios werden wie folgt unterteilt:
eine Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind
eine Gruppe von Verträgen, bei denen bei erstmaligem Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können
eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios
Die zuvor genannten Gruppen werden weiter nach Zeichnungsjahren unterteilt, da in derselben Gruppe nur Verträge enthalten sein dürfen, die innerhalb eines Jahres verkauft worden sind.
Hinsichtlich der Pflicht zur Jahreskohortenbildung, die verhindert, dass Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden, wurde im Rahmen der Übernahme von IFRS 17 in EU-Recht ein Wahlrecht festgelegt. Demnach wird es Anwender:innen in der EU seitens der EU-Kommission ermöglicht, die Vorschrift nach IFRS 17.22 für bestimmte Verträge nicht anzuwenden. UNIQA macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und wendet dieses im Zusammenhang mit gewinnberechtigten Verträgen an. Dies führt dazu, dass Neugeschäft in der Kohorte des Übergangszeitpunkts dargestellt wird.
Erstversicherungsverträge und Verträge der aktiven Rückversicherung werden zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte erfasst:
zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen
zum Zeitpunkt, an dem die erste Zahlung eines Versicherungsnehmers bzw. einer Versicherungsnehmerin in der Gruppe fällig wird und
zum Zeitpunkt, an dem die Gruppe verlustbringend wird
Die Gruppe von Versicherungsverträgen wird beim erstmaligen Ansatz bestimmt und es darf in der Folge keine Neubeurteilung der Zusammensetzung der Gruppen vorgenommen werden. Wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind, wird der Vertrag einer bestehenden Gruppe von Versicherungsverträgen zugeordnet. Wenn der Vertrag nicht den bestehenden Gruppen zugeordnet werden darf, wird eine neue Gruppe gebildet.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Die Gruppenbildung für gehaltene Rückversicherungsverträge (passive Rückversicherung) basiert auf den gleichen Grundsätzen wie bei der Erstversicherung, jedoch mit der Ausnahme, dass Rückversicherungsverträge nicht verlustbringend sein können.
Eine Gruppe von Rückversicherungsverträgen ist zu nachfolgenden Zeitpunkten zu erfassen:
Proportionale Rückversicherungsverträge:
zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes jedes zugrunde liegenden Versicherungsvertrags
Nicht proportionale Rückversicherungsverträge:
zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe; wird jedoch eine Gruppe von belastenden zugrunde liegenden Versicherungsverträgen erfasst, erfolgt der Ansatz zu diesem Zeitpunkt, vorausgesetzt der zugehörige Rückversicherungsvertrag war zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.
Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung sind im Wesentlichen nicht proportionale Verträge.
Die Trennung zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen erfolgt gemäß IFRS 17.78, wonach Portfolios von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die Vermögenswerte sind, separat von jenen, die Verbindlichkeiten sind, ausgewiesen werden müssen.
Abschlusskosten
Die Verteilung der Abschlusskosten erfolgt unter Anwendung einer systematischen Methode auf die Gruppen von Versicherungsverträgen, sofern eine direkte Zuordnung zur Gruppe möglich ist, ansonsten auf Portfolioebene. Um Annahmeänderungen zu berücksichtigen, erfolgt eine Überprüfung der Inputs für die angewendete Zuordnungsmethode am Ende jeder Berichtsperiode.
Bei der Anwendung des Prämienallokationsansatzes wird das Wahlrecht der erfolgswirksamen Erfassung der Abschlusskosten für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr nicht in Anspruch genommen.
Vertragsgrenzen
In die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen werden alle zukünftigen Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze jedes einzelnen Vertrags in der Gruppe einbezogen. Ob die Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze liegen, wird wie folgt bestimmt:
Versicherungsverträge (inklusive übernommener Rückversicherung)
Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der der:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämien verpflichtet ist oder in der UNIQA die Verpflichtung hat, für den:die Versicherungsnehmer:in Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen.
Eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag endet, wenn:
UNIQA die praktische Fähigkeit besitzt, die Risiken des einzelnen Versicherungsnehmers bzw. der einzelnen Versicherungsnehmerin neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder
wenn diese Kriterien zwar nicht für einen einzelnen Vertrag, aber für ein Portfolio erfüllt sind und die Prämienfestsetzung für die bisherige Deckungsperiode das Risiko künftiger Perioden nicht berücksichtigt.
Rückversicherungsverträge
Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der UNIQA verpflichtet ist, Zahlungen an den Rückversicherer zu leisten oder in der UNIQA das Recht hat, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten.
Das Recht, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten, endet, wenn:
der Rückversicherer die praktische Fähigkeit besitzt, das übernommene Risiko neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder
ein wesentliches Recht hat, die Deckung zu kündigen.
Die Vertragsgrenzen werden am Ende jeder Berichtsperiode neu eingeschätzt.
Bewertung
Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Versicherungsverträge – Erstbewertung
UNIQA bewertet eine Gruppe von Versicherungsverträgen beim erstmaligen Ansatz als die Summe aus Erfüllungswert und der vertraglichen Servicemarge. Die Erfüllungswerte beinhalten Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, sowie eine Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken.
Die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird getrennt von den anderen Schätzungen hergeleitet und stellt die Entschädigung für das Tragen der Unsicherheit aus nicht finanziellen Risiken hinsichtlich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme dar.
Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen stellt den noch nicht realisierten Gewinn dar, den UNIQA bei der zukünftigen Leistungserbringung generieren wird. Ergibt sich beim erstmaligen Ansatz ein Nettomittelzufluss, wird eine vertragliche Servicemarge bilanziert, um eine Gewinnerfassung zu vermeiden. Der Erfüllungswert wird durch den Ansatz der vertraglichen Servicemarge kompensiert und führt somit beim erstmaligen Ansatz zu einer Deckungsrückstellung von Null.
Liegt ein Nettomittelabfluss vor, dann handelt es sich um belastende Verträge. Dieser Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung ausgewiesen. Die Auflösung der Verlustkomponente wird als Aufwandsreduktion in der Position „Versicherungstechnische Aufwendungen“ dargestellt.
Die Bestimmungen der Ersterfassung haben auch für den variablen Gebührenansatz Gültigkeit. Die Unterschiede zwischen dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem variablen Gebührenansatz ergeben sich erst in der Folgebewertung und betreffen die Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge sowie die Ermittlung des technischen Finanzergebnisses.
Versicherungsverträge – Folgebewertung
Da UNIQA auch Zwischenabschlüsse unter Anwendung von IAS 34 erstellt, ist das Bilanzierungswahlrecht bezüglich rechnungslegungsbezogener Schätzungen in Zwischenabschlüssen zu beachten. Ein Unternehmen hat ein Bilanzierungswahlrecht, ob es die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen ändern möchte, wenn es in Folgeperioden den Zwischenabschluss und den Jahresabschluss nach IFRS 17 erstellt. UNIQA wendet den „Year-to-Date Approach“ an, das heißt die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen wird geändert und somit wird das Jahresergebnis durch Schätzungen in Zwischenabschlüssen nicht beeinflusst.
Die Bewertung der Erfüllungswerte basiert zu jedem Abschlussstichtag auf aktuellen Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, aktuellen Abzinsungssätzen und aktuellen Schätzungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Veränderung der Erfüllungswerte wird wie folgt erfasst:
Bei Änderungen im Zusammenhang mit künftigen Leistungen erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge. Erhöhen sich die Erfüllungswerte, wird die vertragliche Servicemarge reduziert, verringern sie sich, wird die vertragliche Servicemarge erhöht.

Übersteigt eine Erhöhung der Erfüllungswerte den Betrag der vertraglichen Servicemarge, so wird diese vollständig aufgelöst und der übersteigende Betrag im versicherungstechnischen Aufwand als Verlust erfasst. Kommt es im weiteren Verlauf zu einer Reduktion der Erfüllungswerte, so werden diese so lange als Ertrag im versicherungstechnischen Ergebnis erfasst, bis die kumulierten Verluste aufgeholt wurden. Für den übersteigenden Betrag wird wieder eine vertragliche Servicemarge gebildet.
Bei einer Änderung im Zusammenhang mit aktuellen und vergangenen Leistungen erfolgt eine erfolgswirksame Erfassung im versicherungstechnischen Aufwand.
Auswirkungen der Änderungen im Zusammenhang mit finanziellen Annahmen werden erfolgswirksam im versicherungstechnischen Finanzergebnis erfasst oder in Fällen, in denen die OCI-Option angewandt wird, auf versicherungstechnisches Finanzergebnis und sonstiges Ergebnis aufgeteilt.
Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um:
die vertragliche Servicemarge neuer Verträge,
die Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge während des Berichtzeitraums (mit dem Zinssatz zum Zeitpunkt der Ersterfassung),
die Änderung der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen,
die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen
sowie jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird.
Die zuvor genannten Änderungen der Erfüllungswerte, welche sich auf zukünftige Leistungen beziehen, umfassen:
Erfahrungswertanpassungen aufgrund von in der Periode vereinnahmten Prämien, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und damit verbundene Zahlungsströme (z. B. Abschlusskosten)
Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme des Zeitwerts des Geldes und des finanziellen Risikos
Abweichungen bezüglich der Kapitalanlagekomponente in der Lebensversicherung
Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die mit zukünftigen Leistungen verbunden sind
Da eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme als eine künftige Leistung angesehen wird, erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge.
Für Versicherungsverträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, ergeben sich hinsichtlich der Folgebewertung Unterschiede in der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge im Vergleich zum allgemeinen Bewertungsmodell.
Ein Vertrag mit direkter Überschussbeteiligung liegt vor, wenn UNIQA die Verpflichtung hat, Versicherungsnehmer:innen einen Betrag zu zahlen, der dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Zeitwerte entspricht, sowie einer variablen Gebühr, die im Gegenzug für die nach dem Versicherungsvertrag zu erbringenden künftigen Leistungen einbehalten wird. Die variable Gebühr umfasst jenen Teil, der UNIQA in Abhängigkeit von den schwankenden zugrunde liegenden Referenzwerten zusteht.
Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem variablen Gebührenansatz bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um:
die vertragliche Servicemarge neuer Verträge;
die Änderung der Höhe des UNIQA am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte zustehenden Teils, außer der Rückgang des Unternehmensanteils übersteigt den Buchwert der vertraglichen Servicemarge und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen;
die Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen, außer die Erhöhung des Erfüllungswerts würde den Buchwert der vertraglichen Servicemarge übersteigen und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen;
die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen;
jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird.
Die zu berücksichtigenden Komponenten für die Ermittlung der Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen entsprechen jenen des allgemeinen Bewertungsmodells, werden jedoch mit aktuellen Abzinsungssätzen bewertet und beinhalten des Weiteren die Änderung der Auswirkung des Zeitwert des Geldes und finanzieller Risiken, die nicht aus den zugrunde liegenden Referenzwerten entstehen.
Verlustkomponente
Nachdem für belastende Versicherungsverträge ein Verlust erfasst und eine Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet wird, sind zukünftige Änderungen der Erfüllungswerte im Zuge der Folgebewertung systematisch auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie die Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente aufzuteilen.
Änderungen der Erfüllungswerte, die in der systematischen Aufteilung zu berücksichtigen sind, umfassen:
Schätzwert des Zeitwerts zukünftiger Zahlungsströme für Schäden und Ausgaben, die aus der Deckungsrückstellung aufgrund eingetretener versicherungstechnischer Aufwendungen ausscheiden
Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die aufgrund der Risikoentlastung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden
Versicherungstechnische Finanzerträge oder aufwendungen
Die systematische Zuteilung wird bestimmt durch den Anteil der Verlustkomponente im Verhältnis zum Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse zuzüglich der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Beim variablen Gebührenansatz wird darüber hinaus der Unternehmensanteil an der Veränderung der Marktwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte im Verhältnis zu den erwarteten Schäden und Aufwendungen berücksichtigt.
Die systematische Zuteilung führt dazu, dass die der Verlustkomponente zugeordneten Gesamtbeträge am Ende der Laufzeit (Deckungszeitraum) einer Gruppe von Verträgen gleich null sind.
Etwaige spätere Rückgänge der Erfüllungswerte aufgrund von Änderungen der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme in Bezug auf zukünftige Leistungen sowie etwaige spätere Erhöhungen des Anteils des Unternehmens am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte führen zu keiner Aufteilung zwischen der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie der Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente. Eine Zuteilung zur Verlustkomponente ist nur so lange vorzunehmen, bis diese auf null reduziert worden ist.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Für die Bewertung der Rückversicherungsabgabe wird das allgemeine Bewertungsmodell, jedoch mit einigen Modifikationen, angewandt.
Erstbewertung
Für die Bewertung des Barwerts der geschätzten künftigen Zahlungsströme für die Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge werden Annahmen herangezogen, die mit jenen der zugrunde liegenden Versicherungsverträge konsistent sind. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko des Rückversicherers, einschließlich der Auswirkungen von Sicherheiten und Verlusten aus Streitigkeiten, berücksichtigt. Das Ausfallrisiko wird zu jedem Stichtag bewertet und etwaige Änderungen daraus werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Als Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird ein Betrag angesetzt, der dem Teil der Risiken entspricht, die dem Rückversicherer übertragen werden.
Die Anforderungen zur Berechnung der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der Ersterfassung werden modifiziert, um zu berücksichtigen, dass es bei einer Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen keinen nicht realisierten Gewinn gibt, sondern Nettokosten oder Nettogewinn beim Erwerb der Rückversicherung vorliegen.
Zum Ersterfassungszeitpunkt stellt die vertragliche Servicemarge somit etwaige Nettokosten oder Nettogewinne dar, die wie folgt bewertet sind:
Erfüllungswerte,
der zu diesem Zeitpunkt ausgebuchte Betrag der in Vorperioden angesetzten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten,
jegliche Zahlungsströme, die zum Zeitpunkt der Ersterfassung fließen,
Gewinne aus dem Ansatz einer etwaigen Verlustrückerstattungskomponente.
Wenn sich die Nettokosten jedoch auf versicherte Ereignisse vor dem Erwerb der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen beziehen, werden diese Kosten sofort aufwandswirksam erfasst.
Folgebewertung
Der Buchwert der vertraglichen Servicemarge zum jeweiligen Abschlussstichtag ist der Buchwert zu Beginn der Periode berichtigt um:
Auswirkungen etwaiger neuer Verträge, die der Gruppe hinzugefügt werden
Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge, bewertet zu historischen Zinssätzen
Ertragsrealisierung aus der Abdeckung verlustbringender Erstversicherungsverträge (Verlustrückerstattungskomponente)
Auflösung der Verlustrückerstattungskomponente, sofern es sich bei dieser Auflösung nicht um Änderungen der Erfüllungswerte der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge handelt
Änderungen der Erfüllungswerte, bewertet mit dem Zinssatz der Ersterfassung, sofern sich die Änderung auf zukünftige Leistungen bezieht, außer die Änderung resultiert aus einer Änderung der Erfüllungswerte von verlustbringenden Erstversicherungsverträgen
Auswirkungen etwaiger Wechselkursdifferenzen auf die vertragliche Servicemarge
Erfolgswirksame Auflösung der vertraglichen Servicemarge aufgrund der in der Periode erhaltenen Leistungen
Eine Verlustrückerstattungskomponente kann nur angesetzt werden, wenn der gehaltene Rückversicherungsvertrag zeitgleich oder vor dem Ansatz der zugrunde liegenden belasteten Versicherungsverträge abgeschlossen wird. Der Betrag für die Verlustrückerstattungskomponente, die die vertragliche Servicemarge anpasst und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wird, wird wie folgt hergeleitet:
Multiplikation des ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen mit dem Prozentsatz der Schäden aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen, bei denen erwartet wird, dass diese vom Rückversicherer erstattet werden.
Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Die Bewertung erfolgt mit dem Prämienallokationsansatz, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
wenn der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe nicht mehr als ein Jahr beträgt (unter Berücksichtigung der bestimmten Vertragsgrenzen); oder
wenn davon auszugehen ist, dass die Bewertung der Deckungsrückstellung sich nicht wesentlich von jener unterscheidet, die sich unter Anwendung des allgemeinen Bewertungsmodells ergeben hätte. Dies liegt nicht vor, wenn beim erstmaligen Ansatz einer Gruppe eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde.
Diese Kriterien sind überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung zutreffend. Bei Nichtvorliegen der Kriterien erfolgt eine Bewertung nach dem allgemeinen Bewertungsmodell.
Für Verträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 1 bis 3 Jahren wird der Prämienallokationsansatz angewandt. Diese Vorgehensweise wurde durch Sensitivitätsanalysen mittels Vergleichs der Höhe der Deckungsrückstellung, berechnet nach dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem Prämienallokationsansatz, hergeleitet.
Bei Verträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von mehr als drei Jahren hat eine Einschätzung bezüglich der Stabilität der Deckungsrückstellung zu erfolgen. Diese Einschätzung erfolgt durch ein Berechnungsmodell, bei dem nicht finanzielle Annahmen (Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, Kosten, Schadensatz und Stornowahrscheinlichkeit) und finanzielle Annahmen (Zinssatz) nach Ablauf eines Jahres gestresst werden. Die Abweichung der Deckungsrückstellung zwischen jedem gestressten Szenario sowie dem Grundszenario wird einem festgelegten Schwellenwert gegenübergestellt.
Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden aus den folgenden Gründen gesamthaft mit dem Prämienallokationsansatz bewertet:
Die Mehrheit der Rückversicherungsverträge basiert auf Schadenjahren mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Für Verträge, die auf dem Zeichnungsjahr basieren, wurde ein Konzept, das die Vertragslaufzeit sowie die Variabilität der Erfüllungswerte adressiert, erstellt. Alle Verträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von bis zu drei Jahren.
In der Krankenversicherung liegen nur einjährige Rückversicherungsverträge vor, weshalb eine Bewertung mit dem Prämienallokationsansatz zulässig ist.
Die Rückversicherungsverträge in der Lebensversicherung werden nach dem Prämienallokationsansatz bewertet, wenn die Verträge eine Vertragsgrenze von bis zu einem Jahr haben und die Deckungsperiode ebenfalls bis zu einem Jahr beträgt.
Bei der Ersterfassung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, entspricht der Buchwert der Deckungsrückstellung den erhaltenen Prämien abzüglich der Abschlusskosten.
Im Rahmen der Folgebewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, wird der Buchwert der Deckungsrückstellung um die in der Periode erhaltenen Prämien sowie die Amortisierung der Abschlusskosten erhöht. Demgegenüber steht eine Verminderung des Buchwerts aufgrund der in der Berichtsperiode erbrachten Versicherungsleistungen (Erfassung als versicherungstechnischer Ertrag) sowie aus Abschlusskosten der Berichtsperiode. Eine Diskontierung der Deckungsrückstellung wird nicht vorgenommen, da die Verträge keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten.
Die Deckungsrückstellung wird erfolgswirksam erhöht, wenn während des Deckungszeitraums festgestellt wird, dass eine Gruppe von Verträgen belastend ist. Der zu erfassende Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen der nach dem Prämienallokationsansatz bewerteten Deckungsrückstellung und dem nach dem allgemeinen Bewertungsansatz ermittelten (diskontierten) Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz bezieht.
Im Falle von Prämienvorauszahlungen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin wird eine Finanzierungskomponente errechnet und bilanziert, die getrennt von der versicherungstechnischen Leistung betrachtet wird. Dies bedeutet, dass Effekte des Zeitwerts bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt werden.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit dem Erfüllungswert, bezogen auf die eingetretenen Schäden, bewertet. Die Schätzwerte der zukünftigen Zahlungsströme werden abgezinst.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Für die Bewertung von Rückversicherungsverträgen werden grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsmethoden wie bei Erstversicherungsverträgen angewendet.
Sofern verlustbringende Gruppen an Versicherungsverträgen der Erstversicherung durch eine Rückversicherungsabgabe abgedeckt sind, wird eine Verlustrückerstattungskomponente gebildet und der Buchwert der Deckungsrückstellung aus der Rückversicherung angepasst.
Ausbuchung von Versicherungsverträgen
Versicherungsverträge werden ausgebucht, wenn die im Versicherungsvertrag genannte Verpflichtung erloschen, erfüllt oder gekündigt wurde. Eine Ausbuchung erfolgt auch bei Vertragsänderungen in den folgenden Fällen:
Die geänderten Vertragsbedingungen hätten bei Ersterfassung dazu geführt, dass:
-
der geänderte Vertrag nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17 gefallen wäre;
-
verschiedene Komponenten vom Basisversicherungsvertrag abzutrennen wären, was zu einem anderen Versicherungsvertrag geführt hätte;
-
der geänderte Vertrag eine wesentlich andere Vertragsgrenze gehabt hätte; oder
-
der geänderte Vertrag in eine andere Gruppe von Verträgen aufgenommen worden wäre.
Es kommt zu einer Änderung der Vertragskategorie mit bzw. ohne direkter Überschussbeteiligung.
Durch die Vertragsmodifikationen sind die Kriterien für die Anwendung des Prämienallokationsansatzes nicht mehr erfüllt.
Bei Vertragsänderungen, die zu keiner Ausbuchung führen, werden die Änderungen der Zahlungsströme als Änderung der geschätzten Erfüllungswerte behandelt. Die Ausübung eines in den Vertragsbedingungen vorgesehenen Rechts ist keine Änderung der Vertragsbedingungen.
Ausweis
Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt auf Ebene der Portfolios. Die Buchwerte der Portfolios werden, je nachdem, ob diese einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit darstellen, aufsummiert und entsprechend getrennt ausgewiesen. Diese Ausweiskriterien sind auch auf die gehaltenen Rückversicherungsverträge anzuwenden, die des Weiteren getrennt von der Erstversicherung auszuweisen sind. Die jeweiligen Buchwerte der aktiven Rückversicherung sind in der Erstversicherung enthalten.
Die in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge sind in ein versicherungstechnisches Ergebnis, bestehend aus versicherungstechnischen Erträgen und versicherungstechnischen Aufwendungen, sowie ein versicherungs-technisches Finanzergebnis, wiederum bestehend aus Finanzerträgen und -aufwendungen, zu untergliedern. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen werden.
Die Salden der gehaltenen Rückversicherung sind auch in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis getrennt von den Beträgen der Erstversicherung zu erfassen. Im Gegensatz zur Erstversicherung besteht ein Wahlrecht, das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherung als Einzelbetrag auszuweisen. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch.
Änderungen der Risikoanpassung der nicht finanziellen Risiken können gesamthaft im versicherungstechnischen Ergebnis gezeigt werden. Eine Aufgliederung der Änderungen in ein versicherungstechnisches Ergebnis und ein versicherungstechnisches Finanzergebnis sind nicht erforderlich. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch.
Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Die versicherungstechnischen Erträge stellen die betragliche Gegenleistung für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen von Versicherungsverträgen dar und bilden die Veränderung der Deckungsrückstellung. Die erwartete Gegenleistung soll die nachfolgenden Posten abdecken:
Die für die Berichtsperiode zu Beginn des Jahres erwarteten Schäden und den Verträgen zugeordneten Kosten. Ausgenommen hiervon sind Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind, Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten, Abschlusskosten sowie transaktionsbedingte Steuern, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Versicherungssteuer).
Die Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Nicht umfasst sind Änderungen, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen (Anpassung der vertraglichen Servicemarge), und Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind.
Betrag der erfolgswirksam erfassten vertraglichen Servicemarge für die in der Periode erbrachten Leistungen.
Erfahrungswertanpassungen in Bezug auf vereinnahmte Prämien, die sich auf laufende und vergangene Leistungen beziehen.
Jenen Teil der Prämie, der sich auf den Ausgleich von Abschlusskosten bezieht. Die Aufteilung erfolgt zeitanteilig zur zuzuordnenden Berichtsperiode. Unter der Annahme, dass Versicherungsverträge so bepreist werden, dass die Abschlusskosten zurückverdient werden, wird der gleiche Betrag auch als versicherungstechnischer Aufwand erfasst.
Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Beim Prämienallokationsansatz entspricht der versicherungstechnische Ertrag einer Periode dem Betrag der erwarteten Prämieneinnahmen der Periode. Um die Leistungserbringung gemäß dem Versicherungsvertrag der aktuellen Periode zuzuordnen, erfolgt eine Allokation der erwarteten Prämieneinnahmen auf Grundlage des Zeitablaufs.
Versicherungstechnische Aufwendungen
Versicherungstechnische Aufwendungen werden erfolgswirksam erfasst, sobald sie anfallen und umfassen:
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Amortisierung der Abschlusskosten
Verlustkomponente sowie die Auflösung dieser Verlustkomponente
Anpassungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (ausgenommen jener Anpassungen aus der Diskontierung)
Versicherungstechnische Aufwendungen dürfen keine Kapitalanlagekomponenten beinhalten.
Versicherungstechnisches Ergebnis aus der gehaltenen Rückversicherung
Das versicherungstechnische Ergebnis umfasst die vom Rückversicherer erstatteten Beträge, die der Periode zugeordneten Prämien sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der Verlustrückerstattungskomponente.
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
Im Versicherungstechnischen Finanzergebnis sind Änderungen des Buchwerts auszuweisen, die aus dem Effekt von Änderungen aus dem Zeitwert des Geldes und finanzieller Risiken resultieren.
Das versicherungstechnische Finanzergebnis umfasst auch Wertänderungen der zugrunde liegenden Referenzwerte.
Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch für den variablen Gebührenansatz gelangt das sogenannte OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) dort zur Anwendung, wo auch die jeweils zugeordneten Finanzinstrumente auf der Aktivseite über das sonstige Ergebnis bewertet werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts erfolgt auf Ebene der Portfolios von Versicherungsverträgen. Die nicht über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge werden durch eine systematische Zuteilung, über die Laufzeit der Gruppe von Versicherungsverträgen, ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell sowie dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, kommt die beim Erstansatz ermittelte Diskontrate („Locked-in-Zinskurve“) zur Anwendung.
Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet werden und für die Änderungen in den Annahmen bezogen auf finanzielle Risiken einen substanziellen Einfluss auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu bezahlenden Beiträge haben, erfolgt die Zuteilung auf Basis eines konstanten Zinssatzes über die verbleibende Laufzeit der Vertragsgruppen verteilt.
Für Verträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, entsprechen die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge dem Betrag, der erfolgswirksam für die zugrunde liegenden Referenzwerte erfasst wird.
In den nachfolgenden Tabellen werden die Veränderungen der Nettovermögenswerte und verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen dargestellt. Nach der Darstellung der Veränderung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Erst- und der Rückversicherung wird die Veränderung der Bewertungskomponenten der Erst- und Rückversicherungsverträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt.
Für das Jahr 2025 ist in den nachfolgenden Tabellen eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und verlustrechnung und auf das sonstige Ergebnis für einzelne Positionen nicht möglich, da die im Geschäftsjahr veräußerte SIGAL Group nicht enthalten ist.
Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen
Schaden- und Unfallversicherung
2025
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2025
823.297
26.887
745.955
2.900.819
77.104
4.574.062
Nettovermögenswerte
 5.820
30
0
780
13
 4.997
Nettoverbindlichkeiten
829.117
26.857
745.955
2.900.038
77.091
4.579.059

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 145.304
 
 
 
 
 145.304
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 4.742
 
 
 
 
 4.742
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 21.966
 
 
 
 
 21.966
Sonstige Verträge
 4.579.621
 
 
 
 4.579.621
 
 4.751.633
 
 
 
 
 4.751.633
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
775.863
 15.195
176.187
2.715.491
32.920
3.685.266
Abschreibung der Abschlusskosten
562.217
0
 
 
 
562.217
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
12.146
 
 
 
12.146
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
 
 
 22.613
35.846
 26.044
 12.811
 
1.338.080
 3.049
153.574
2.751.337
6.876
4.246.819
Versicherungstechnisches Ergebnis
 3.413.553
 3.049
153.574
2.751.337
6.876
 504.814
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
5.132
509
 2.362
80.148
0
83.427
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 15.569
58
1.671
26.468
600
13.229
Summe
 3.423.990
 2.481
152.883
2.857.953
7.477
 408.159

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
5.017.294
 
 
 
 
5.017.294
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 910.010
 
 182.433
 2.502.780
 
 3.595.224
Abschlusskosten
 632.172
 
 
 
 
 632.172
Summe
3.475.111
 
 182.433
 2.502.780
 
789.898
Stand am 31. Dezember 2025
874.418
24.406
716.405
3.255.991
84.580
4.955.801
Nettovermögenswerte
 11.086
0
0
4.464
128
 6.494
Nettoverbindlichkeiten
885.504
24.406
716.405
3.251.528
84.453
4.962.296


Schaden- und Unfallversicherung
2024
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2024
840.672
30.346
764.498
2.671.171
76.583
4.383.270
Nettovermögenswerte
 4.341
0
0
1.217
16
 3.109
Nettoverbindlichkeiten
845.013
30.346
764.498
2.669.955
76.567
4.386.379

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 217.373
 
 
 
 
 217.373
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 9.621
 
 
 
 
 9.621
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 37.452
 
 
 
 
 37.452
Sonstige Verträge
 4.157.335
 
 
 
 4.157.335
 
 4.421.781
 
 
 
 
 4.421.781
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
734.126
 19.731
260.125
2.752.583
33.189
3.760.293
Abschreibung der Abschlusskosten
510.454
0
 
 
 
510.454
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
15.667
 
 
 
15.667
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
 
 
 150.550
 74.364
 31.688
 256.603
 
1.244.580
 4.064
109.575
2.678.219
1.501
4.029.811
Versicherungstechnisches Ergebnis
 3.177.201
 4.064
109.575
2.678.219
1.501
 391.970
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
14.968
702
38.008
63.934
0
117.613
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
2.433
 97
 2.121
8.928
392
9.535
Summe
 3.159.800
 3.459
145.462
2.751.082
1.893
 264.822

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
4.595.689
 
 
 
 
4.595.689
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 794.397
 
 164.005
 2.460.544
 
 3.418.946
Abschlusskosten
 628.017
 
 
 
 
 628.017
Summe
3.173.275
 
 164.005
 2.460.544
 
548.726
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 30.850
0
0
 60.890
 1.372
 93.113
Stand am 31. Dezember 2024
823.297
26.887
745.955
2.900.819
77.104
4.574.062
Nettovermögenswerte
 5.820
30
0
780
13
 4.997
Nettoverbindlichkeiten
829.117
26.857
745.955
2.900.038
77.091
4.579.059

Krankenversicherung
2025
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2025
3.629.862
300
263.091
38.761
1.157
3.933.172
Nettovermögenswerte
 9.171
31
0
1.265
57
 7.819
Nettoverbindlichkeiten
3.639.034
269
263.091
37.496
1.100
3.940.990

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 1.376
 
 
 
 
 1.376
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 1.031
 
 
 
 
 1.031
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 1.266.729
 
 
 
 
 1.266.729
Sonstige Verträge
 177.927
 
 
 
 
 177.927
 
 1.447.063
 
 
 
 
 1.447.063
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
170.398
 1
1.051.540
138.450
536
1.360.922
Abschreibung der Abschlusskosten
33.673
0
 
 
 
33.673
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
 245
 
 
 
 245
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
 
 
 54.272
 7.518
 944
 62.733
 
204.071
 246
997.268
130.932
 408
1.331.617
Versicherungstechnisches Ergebnis
 1.242.992
 246
997.268
130.932
 408
 115.445
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
246.300
0
9
763
0
247.073
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
770
 1
25
 1.449
 8
 663
Summe
 995.923
 246
997.303
130.246
 416
130.964

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.601.153
 
 
 
 
1.601.153
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 171.914
 
 1.000.732
 122.077
 
 1.294.723
Abschlusskosten
 79.927
 
 
 
 
 79.927
Summe
1.349.312
 
 1.000.732
 122.077
 
226.503
Stand am 31. Dezember 2025
3.983.252
53
259.662
46.931
742
4.290.639
Nettovermögenswerte
 11.981
0
0
1.463
76
 10.442
Nettoverbindlichkeiten
3.995.233
53
259.662
45.468
665
4.301.081
Krankenversicherung
2024
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2024
3.326.965
308
281.937
32.866
535
3.642.612
Nettovermögenswerte
 4.048
0
0
1.144
69
 2.834
Nettoverbindlichkeiten
3.331.013
308
281.937
31.722
466
3.645.446

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 2.641
 
 
 
 
 2.641
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 1.153
 
 
 
 
 1.153
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 1.178.948
 
 
 
 
 1.178.948
Sonstige Verträge
 173.044
 
 
 
 
 173.044
 
 1.355.786
 
 
 
 
 1.355.786
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
145.267
 52
968.592
118.717
925
1.233.449
Abschreibung der Abschlusskosten
33.027
0
 
 
 
33.027
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
42
 
 
 
42
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
 
 
 15.391
4.345
 289
 11.335
 
178.294
 10
953.202
123.061
636
1.255.182
Versicherungstechnisches Ergebnis
 1.177.492
 10
953.202
123.061
636
 100.604
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
188.745
2
32
718
0
189.497
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 52
0
 49
 74
 4
 179
Summe
 988.799
 8
953.185
123.705
632
88.715

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.515.156
 
 
 
 
1.515.156
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 145.847
 
 972.031
 116.780
 
 1.234.658
Abschlusskosten
 76.220
 
 
 
 
 76.220
Summe
1.293.089
 
 972.031
 116.780
 
204.278
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 1.393
0
0
 1.030
 10
 2.433
Stand am 31. Dezember 2024
3.629.862
300
263.091
38.761
1.157
3.933.172
Nettovermögenswerte
 9.171
31
0
1.265
57
 7.819
Nettoverbindlichkeiten
3.639.034
269
263.091
37.496
1.100
3.940.990

Lebensversicherung
2025
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2025
13.236.880
9.595
321.559
2.618
18
13.570.670
Nettovermögenswerte
 139.324
2
33.854
0
0
 105.468
Nettoverbindlichkeiten
13.376.204
9.592
287.706
2.618
18
13.676.138

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 76.519
0
 
 
 
 76.519
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 359.807
0
 
 
 
 359.807
Sonstige Verträge
 451.564
0
 
 
 
 451.564
 
 887.890
0
 
 
 
 887.890
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
217.001
 1.464
310.445
3.833
45
529.860
Abschreibung der Abschlusskosten
143.052
0
 
 
 
143.052
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
1.998
 
 
 
1.998
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
 
 
10.615
1.265
15
11.895
 
360.053
535
321.060
5.098
60
686.805
Kapitalanlagekomponenten
 1.387.077
0
1.387.077
0
0
0
Versicherungstechnisches Ergebnis
 1.914.915
535
1.708.137
5.098
60
 201.085
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
566.140
182
1.203
65
0
567.590
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
35.729
24
7.298
92
 3
43.140
Summe
 1.313.045
741
1.716.638
5.255
57
409.646

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.703.244
 
 
 
 
1.703.244
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 214.567
 
 1.713.106
 5.020
 
 1.932.692
Abschlusskosten
 207.303
 
 
 
 
 207.303
Summe
1.281.374
 
 1.713.106
 5.020
 
 436.752
Stand am 31. Dezember 2025
13.205.209
10.335
325.091
2.853
75
13.543.564
Nettovermögenswerte
 132.413
0
42.725
0
0
 89.688
Nettoverbindlichkeiten
13.337.622
10.335
282.366
2.853
75
13.633.252
Lebensversicherung
2024
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2024
13.394.589
7.125
386.032
3.492
12
13.791.250
Nettovermögenswerte
 106.124
3
24.869
95
0
 81.158
Nettoverbindlichkeiten
13.500.713
7.122
361.162
3.397
12
13.872.407

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 88.046
0
 
 
 
 88.046
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 356.243
0
 
 
 
 356.243
Sonstige Verträge
 335.307
0
 
 
 
 335.307
 
 779.597
0
 
 
 
 779.597
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
220.414
 1.632
333.288
4.820
4
556.894
Abschreibung der Abschlusskosten
100.597
0
 
 
 
100.597
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
4.035
 
 
 
4.035
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
 
 
 47.953
1.857
3
 46.093
 
321.012
2.402
285.335
6.678
7
615.433
Kapitalanlagekomponenten
 1.492.888
0
1.492.888
0
0
0
Versicherungstechnisches Ergebnis
 1.951.474
2.402
1.778.224
6.678
7
 164.163
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
620.295
102
1.650
78
0
622.124
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 30.823
 21
 2.206
 113
 1
 33.164
Summe
 1.362.002
2.484
1.777.667
6.642
6
424.797

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.611.906
 
 
 
 
1.611.906
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 197.189
 
 1.841.128
 6.209
 
 2.044.526
Abschlusskosten
 180.488
 
 
 
 
 180.488
Summe
1.234.230
 
 1.841.128
 6.209
 
 613.108
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 29.936
 14
 1.011
 1.307
0
 32.268
Stand am 31. Dezember 2024
13.236.880
9.595
321.559
2.618
18
13.570.670
Nettovermögenswerte
 139.324
2
33.854
0
0
 105.468
Nettoverbindlichkeiten
13.376.204
9.592
287.706
2.618
18
13.676.138
Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen für Rückversicherungsverträge
Schaden- und Unfallversicherung
2025
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2025
90.243
251
0
428.049
15.842
534.385
Nettovermögenswerte
91.967
251
0
427.841
15.818
535.878
Nettoverbindlichkeiten
 1.725
0
0
208
24
 1.494

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 213.915
169
0
101.711
 2.350
 114.385
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
0
0
0
 456
0
 456
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
0
0
0
10.647
 40
10.607
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
634
15
0
1.659
70
2.379
Summe
 213.281
184
0
113.561
 2.320
 101.856

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
210.090
 
0
 
 
210.090
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
15.070
 
0
 152.117
 
 137.048
Summe
225.160
 
0
 152.117
 
73.042
Stand am 31. Dezember 2025
102.121
435
0
389.492
13.522
505.571
Nettovermögenswerte
112.435
435
0
385.789
13.378
512.038
Nettoverbindlichkeiten
 10.314
0
0
3.703
144
 6.468


Schaden- und Unfallversicherung
2024
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2024
102.738
235
0
351.908
12.555
467.437
Nettovermögenswerte
119.491
235
0
351.769
12.547
484.042
Nettoverbindlichkeiten
 16.753
0
0
140
8
 16.606

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 228.422
12
0
139.217
3.361
 85.833
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
0
 62
0
134
0
72
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
155
4
0
10.100
 24
10.235
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
103
62
0
1.301
75
1.541
Summe
 228.164
16
0
150.752
3.412
 73.984

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
222.671
 
0
 
 
222.671
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 6.969
 
0
 66.414
 
 73.383
Summe
215.703
 
0
 66.414
 
149.288
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 34
0
0
 8.197
 125
 8.356
Stand am 31. Dezember 2024
90.243
251
0
428.049
15.842
534.385
Nettovermögenswerte
91.967
251
0
427.841
15.818
535.878
Nettoverbindlichkeiten
 1.725
0
0
208
24
 1.494

Lebensversicherung
2025
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2025
 6.153
0
40
9.127
0
3.014
Nettovermögenswerte
2.942
0
40
3.382
0
6.365
Nettoverbindlichkeiten
 9.096
0
0
5.745
0
 3.351

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 33.948
0
242
31.303
0
 2.404
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
0
0
0
1
0
1
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
 25
0
0
96
0
71
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
14
0
1
131
0
145
Summe
 33.959
0
243
31.531
0
 2.186

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
30.243
 
 
 
 
30.243
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
9
 
 269
 30.163
 
 30.423
Summe
30.252
 
 269
 30.163
 
 181
Stand am 31. Dezember 2025
 9.861
0
14
10.494
0
647
Nettovermögenswerte
 4.098
0
14
6.865
0
2.781
Nettoverbindlichkeiten
 5.763
0
0
3.630
0
 2.134

Lebensversicherung
2024
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2024
 4.683
0
50
10.325
1
5.692
Nettovermögenswerte
2.513
0
50
6.973
1
9.537
Nettoverbindlichkeiten
 7.196
0
0
3.352
0
 3.845

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 38.239
0
437
28.159
0
 9.644
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
0
0
0
2
0
2
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
 17
0
0
251
0
234
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 366
0
2
91
0
 272
Summe
 38.622
0
439
28.503
0
 9.679

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
37.166
 
 
 
 
37.166
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
5
 
 449
 29.701
 
 30.145
Summe
37.172
 
 449
 29.701
 
7.022
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 20
0
0
0
0
 20
Stand am 31. Dezember 2024
 6.153
0
40
9.127
0
3.014
Nettovermögenswerte
2.942
0
40
3.382
0
6.365
Nettoverbindlichkeiten
 9.096
0
0
5.745
0
 3.351

Analyse nach Bewertungskomponenten – nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge
Schaden- und Unfallversicherung
2025
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2025
705.731
63.527
10.617
13.735
69.556
93.908
863.166
Nettoverbindlichkeiten
705.731
63.527
10.617
13.735
69.556
93.908
863.166

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
 32.481
 18.713
 1.543
 4.737
 17.237
 23.517
 74.711
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
 
 
 1.543
 4.737
 17.237
 23.517
 23.517
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
 
 18.713
 
 
 
 
 18.713
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 32.481
 
 
 
 
 
 32.481
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
10.330
7.077
 925
5.229
 7.266
 2.961
14.446
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 4.120
8.857
 
 
988
988
5.724
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
4.161
4.560
 
 
 
 
8.721
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
10.289
 6.340
 925
5.229
 8.254
 3.949
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 18.302
 4.310
 
 
 
 
 22.613
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 18.302
 4.310
 
 
 
 
 22.613
Versicherungstechnisches Ergebnis
 40.453
 15.946
 2.468
492
 24.503
 26.479
 82.878
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 3.759
 
507
28
2.397
2.933
 826
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
1.655
20
 229
3
10
 216
1.458
Summe
 42.558
 15.927
 2.189
522
 22.096
 23.762
 82.246

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
279.133
 
 
 
 
 
279.133
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 241.450
 
 
 
 
 
 241.450
Abschlusskosten
 11.219
 
 
 
 
 
 11.219
Summe
26.464
 
 
 
 
 
26.464
Stand am 31. Dezember 2025
689.637
47.601
8.428
14.258
47.460
70.146
807.384
Nettoverbindlichkeiten
689.637
47.601
8.428
14.258
47.460
70.146
807.384

Schaden- und Unfallversicherung
2024
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2024
818.970
51.130
13.595
14.844
33.496
61.935
932.034
Nettoverbindlichkeiten
818.970
51.130
13.595
14.844
33.496
61.935
932.034

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
 391
 18.277
 2.480
 4.593
 26.070
 33.143
 51.811
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
 
 
 2.480
 4.593
 26.070
 33.143
 33.143
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
 
 18.277
 
 
 
 
 18.277
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 391
 
 
 
 
 
 391
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 85.357
36.492
 1.137
3.472
59.762
62.097
13.232
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 57.216
26.142
 
 
41.836
41.836
10.762
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 1.876
4.346
 
 
 
 
2.470
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 26.265
6.004
 1.137
3.472
17.926
20.261
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 144.815
 5.736
 
 
 
 
 150.550
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 144.815
 5.736
 
 
 
 
 150.550
Versicherungstechnisches Ergebnis
 230.563
12.479
 3.617
 1.122
33.692
28.954
 189.130
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
43.071
 
635
27
2.635
3.297
46.367
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 2.295
 82
3
 14
 266
 277
 2.654
Summe
 189.787
12.398
 2.979
 1.109
36.061
31.973
 145.417

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
340.365
 
 
 
 
 
340.365
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 238.157
 
 
 
 
 
 238.157
Abschlusskosten
 25.660
 
 
 
 
 
 25.660
Summe
76.549
 
 
 
 
 
76.549
Stand am 31. Dezember 2024
705.731
63.527
10.617
13.735
69.556
93.908
863.166
Nettoverbindlichkeiten
705.731
63.527
10.617
13.735
69.556
93.908
863.166

Krankenversicherung
2025
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2025
349.539
49.880
 
3.501.000
30
3.501.030
3.900.449
Nettoverbindlichkeiten
349.539
49.880
 
3.501.000
30
3.501.030
3.900.449

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
77.079
 754
 
 131.207
 27
 131.234
 54.910
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
 
 
 
 131.207
 27
 131.234
 131.234
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
 
 754
 
 
 
 
 754
Erfahrungsbedingte Anpassungen
77.079
 
 
 
 
 
77.079
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 537.095
 14.315
 
551.414
 5
551.410
0
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 135.398
2.438
 
132.960
0
132.960
0
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
0
0
 
 
 
 
0
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 401.697
 16.753
 
418.455
 5
418.450
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 54.100
 172
 
 
 
 
 54.272
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 54.100
 172
 
 
 
 
 54.272
Versicherungstechnisches Ergebnis
 514.115
 15.242
 
420.207
 32
420.176
 109.181
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
245.024
 
 
 1.582
2
 1.580
243.444
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 167
0
 
224
0
224
57
Summe
 269.258
 15.241
 
418.849
 30
418.819
134.320

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.424.046
 
 
 
 
 
1.424.046
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 1.140.167
 
 
 
 
 
 1.140.167
Abschlusskosten
 59.916
 
 
 
 
 
 59.916
Summe
223.963
 
 
 
 
 
223.963
Stand am 31. Dezember 2025
304.244
34.639
 
3.919.849
0
3.919.849
4.258.733
Nettoverbindlichkeiten
304.244
34.639
 
3.919.849
0
3.919.849
4.258.733

Krankenversicherung
2024
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2024
189.302
53.527
 
3.366.144
86
3.366.230
3.609.058
Nettoverbindlichkeiten
189.302
53.527
 
3.366.144
86
3.366.230
3.609.058

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
24.463
 699
 
 105.784
 142
 105.926
 82.162
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
 
 
 
 105.784
 142
 105.926
 105.926
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
 
 699
 
 
 
 
 699
Erfahrungsbedingte Anpassungen
24.463
 
 
 
 
 
24.463
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 238.183
 2.767
 
240.862
82
240.944
 6
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 108.475
2.020
 
106.455
0
106.455
0
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 6
 1
 
 
 
 
 6
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 129.702
 4.787
 
134.408
82
134.489
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 15.211
 180
 
 
 
 
 15.391
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 15.211
 180
 
 
 
 
 15.391
Versicherungstechnisches Ergebnis
 228.931
 3.646
 
135.079
 60
135.018
 97.559
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
188.773
 
 
1
4
6
188.778
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
148
 1
 
 224
0
 224
 77
Summe
 40.011
 3.646
 
134.856
 56
134.800
91.143

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.349.574
 
 
 
 
 
1.349.574
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 1.100.665
 
 
 
 
 
 1.100.665
Abschlusskosten
 48.661
 
 
 
 
 
 48.661
Summe
200.248
 
 
 
 
 
200.248
Stand am 31. Dezember 2024
349.539
49.880
 
3.501.000
30
3.501.030
3.900.449
Nettoverbindlichkeiten
349.539
49.880
 
3.501.000
30
3.501.030
3.900.449

Lebensversicherung
2025
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2025
11.734.564
81.600
186.330
1.300.356
263.942
1.750.627
13.566.791
Nettovermögenswerte
 342.074
16.708
0
109.031
110.908
219.939
 105.428
Nettoverbindlichkeiten
12.076.638
64.892
186.330
1.191.325
153.033
1.530.688
13.672.218

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
10.992
 7.758
 31.439
 127.687
 66.493
 225.620
 222.386
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
 
 
 31.439
 127.687
 66.493
 225.620
 225.620
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
 
 7.758
 
 
 
 
 7.758
Erfahrungsbedingte Anpassungen
10.992
 
 
 
 
 
10.992
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 336.932
4.998
17.219
180.943
138.426
336.588
4.654
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 135.428
9.765
 
4.116
121.990
126.106
443
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
680
57
 
 
 
 
737
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 202.184
 4.824
17.219
176.827
16.436
210.482
3.474
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
11.371
 756
 
 
 
 
10.615
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
11.371
 756
 
 
 
 
10.615
Versicherungstechnisches Ergebnis
 314.569
 3.517
 14.220
53.256
71.933
110.969
 207.117
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
553.558
 
1.451
2.284
10.090
13.825
567.383
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
28.656
759
4.282
5.077
4.524
13.883
43.298
Summe
267.645
 2.758
 8.487
60.617
86.547
138.677
403.564

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.682.666
 
 
 
 
 
1.682.666
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 1.916.140
 
 
 
 
 
 1.916.140
Abschlusskosten
 199.203
 
 
 
 
 
 199.203
Summe
 432.676
 
 
 
 
 
 432.676
Stand am 31. Dezember 2025
11.569.532
78.842
177.843
1.360.972
350.489
1.889.304
13.537.678
Nettovermögenswerte
 334.939
18.639
0
81.186
145.426
226.612
 89.688
Nettoverbindlichkeiten
11.904.471
60.203
177.843
1.279.786
205.063
1.662.692
13.627.366


Lebensversicherung
2024
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2024
11.869.525
80.132
201.726
1.460.225
176.229
1.838.179
13.787.836
Nettovermögenswerte
 311.604
16.022
0
143.030
71.886
214.916
 80.666
Nettoverbindlichkeiten
12.181.128
64.111
201.726
1.317.194
104.343
1.623.263
13.868.502

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
64.807
 7.146
 35.745
 115.896
 46.089
 197.730
 140.069
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
 
 
 35.745
 115.896
 46.089
 197.730
 197.730
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
 
 7.146
 
 
 
 
 7.146
Erfahrungsbedingte Anpassungen
64.807
 
 
 
 
 
64.807
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 120.103
10.928
30.103
 41.622
132.113
120.594
11.419
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 138.034
9.517
 
6.634
123.149
129.783
1.266
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
1.957
9
 
 
 
 
1.966
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
15.974
1.402
30.103
 48.256
8.964
 9.189
8.187
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 46.894
 1.059
 
 
 
 
 47.953
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 46.894
 1.059
 
 
 
 
 47.953
Versicherungstechnisches Ergebnis
 102.190
2.724
 5.642
 157.518
86.023
 77.136
 176.602
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
607.742
 
3.502
2.757
6.724
12.982
620.725
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 24.248
 480
 1.659
 5.108
 1.398
 8.165
 32.894
Summe
481.304
2.243
 3.799
 159.869
91.349
 72.319
411.229

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.588.581
 
 
 
 
 
1.588.581
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 2.021.716
 
 
 
 
 
 2.021.716
Abschlusskosten
 169.002
 
 
 
 
 
 169.002
Summe
 602.138
 
 
 
 
 
 602.138
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 14.127
 776
 11.597
0
 3.637
 15.233
 30.136
Stand am 31. Dezember 2024
11.734.564
81.600
186.330
1.300.356
263.942
1.750.627
13.566.791
Nettovermögenswerte
 342.074
16.708
0
109.031
110.908
219.939
 105.428
Nettoverbindlichkeiten
12.076.638
64.892
186.330
1.191.325
153.034
1.530.688
13.672.218
In der nachfolgenden Tabelle werden die versicherungstechnischen Erträge pro Geschäftsbereich und aufgeteilt auf Verträge, die gemäß dem Prämienallokationsansatz und nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt.
Für das Jahr 2025 ist in der nachfolgenden Tabelle eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und verlustrechnung für einzelne Positionen nicht möglich, da die im Geschäftsjahr veräußerte SIGAL Group nicht enthalten ist.
Versicherungstechnische Erträge
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge
313.393
379.214
1.266.725
1.182.819
871.619
762.025
2.451.737
2.324.059
Beträge im Zusammenhang mit den Änderungen der Deckungsrückstellung
296.579
361.862
1.261.595
1.179.578
732.607
667.719
2.290.782
2.209.159
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
23.517
33.143
131.234
105.926
225.620
197.730
380.371
336.799
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
19.614
20.174
833
937
8.680
7.933
29.127
29.043
Erwartete Schadenfälle und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
232.003
251.084
1.126.856
1.082.446
555.683
516.959
1.914.543
1.850.488
Erfahrungsbedingte Anpassungen
21.445
57.461
2.672
 9.730
 57.376
 54.902
 33.259
 7.171
Amortisation der Abschlusskosten
16.814
17.352
5.130
3.241
139.011
94.306
160.955
114.899
 
 
 
 
 
 
 
0
0
Gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge
4.438.240
4.042.567
180.337
172.967
16.271
17.571
4.634.849
4.233.105
Summe der versicherungstechnischen Erträge
4.751.633
4.421.781
1.447.063
1.355.786
887.890
779.597
7.086.586
6.557.164

Die nachfolgenden Tabellen fassen die Auswirkungen der erstmalig in der Periode erfassten Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, auf die Bewertungskomponenten zusammen.
Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Schaden- und Unfallversicherung
Profitable Verträge
Verlustbringende Verträge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen
20.584
171.021
91.697
117.035
112.281
288.055
Abschlusskosten
3.015
11.696
4.416
4.352
7.431
16.048
Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse
17.568
159.325
87.282
112.683
104.850
272.008
Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen
 22.393
 229.185
 94.007
 116.086
 116.401
 345.271
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
822
16.329
8.034
9.813
8.857
26.142
Vertragliche Servicemarge
988
41.836
 
 
988
41.836
Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste
 
 
5.724
10.762
5.724
10.762
Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Krankenversicherung
Profitable Verträge
Verlustbringende Verträge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen
1.396.555
1.061.238
0
0
1.396.555
1.061.238
Abschlusskosten
53.037
47.934
0
0
53.037
47.934
Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse
1.343.519
1.013.304
0
0
1.343.519
1.013.304
Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen
 1.531.953
 1.169.714
0
0
 1.531.953
 1.169.714
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
2.438
2.020
0
0
2.438
2.020
Vertragliche Servicemarge
132.960
106.455
 
 
132.960
106.455
Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste
 
 
0
0
0
0
Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Lebensversicherung
Profitable Verträge
Verlustbringende Verträge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen
1.141.460
1.061.685
4.937
7.474
1.146.396
1.069.159
Abschlusskosten
214.553
208.831
492
1.233
215.045
210.065
Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse
926.907
852.854
4.445
6.240
931.352
859.094
Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen
 1.277.295
 1.200.940
 4.530
 6.253
 1.281.825
 1.207.193
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
9.728
9.472
36
45
9.765
9.517
Vertragliche Servicemarge
126.106
129.783
 
 
126.106
129.783
Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste
 
 
443
1.266
443
1.266

Die nachfolgende Tabelle stellt die erwartete erfolgswirksam erfasste Auflösung der vertraglichen Servicemarge dar. Hierbei sind lediglich zum Abschlussstichtag bereits bestehende Verträge erfasst. Es kann daher aus der dargestellten Entwicklung nicht auf die in zukünftigen Abschlüssen erfolgswirksam erfasste vertragliche Servicemarge geschlossen werden.
Vertragliche Servicemarge
Angaben in Tausend Euro
2026
2027
2028
2029
2030 – 2034
ab 2035
Gesamt
31. Dezember 2025
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 
 
 
 
 
 
 
Schaden- und Unfallversicherung
18.644
10.866
8.812
7.326
23.219
1.280
70.146
Krankenversicherung
130.539
126.134
122.212
118.788
549.855
2.872.321
3.919.849
Lebensversicherung
208.159
175.034
154.352
136.689
491.828
723.242
1.889.304
Summe
357.342
312.034
285.376
262.803
1.064.901
3.596.843
5.879.299
Vertragliche Servicemarge
Angaben in Tausend Euro
2025
2026
2027
2028
2029 – 2033
ab 2034
Gesamt
31. Dezember 2024
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 
 
 
 
 
 
 
Schaden- und Unfallversicherung
23.449
13.316
10.957
9.532
33.051
3.602
93.908
Krankenversicherung
105.155
102.172
99.444
96.976
452.011
2.645.272
3.501.030
Lebensversicherung
185.759
156.834
138.513
123.824
449.184
696.514
1.750.627
Summe
314.363
272.322
248.914
230.332
934.247
3.345.387
5.345.565
Für das Jahr 2025 ist in der nachfolgenden Tabelle eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und verlustrechnung und auf das sonstige Ergebnis für einzelne Positionen nicht möglich, da die im Geschäftsjahr veräußerte SIGAL Group nicht enthalten ist.
Finanzergebnis inklusive im
sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinserträge aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
164.725
144.370
73.207
75.384
208.808
220.748
446.739
440.502
Wertminderungsaufwand (netto) für finanzielle Vermögenswerte
8.578
40.280
 7.307
 10.274
168
2.876
1.439
32.882
Sonstiges Kapitalanlageergebnis
26.854
68.974
187.965
135.407
131.745
71.966
346.565
276.347
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
202.519
34.283
 138.217
 27.021
 201.948
 1.408
 137.645
5.854
Summe
402.677
287.907
115.648
173.496
138.774
294.181
657.099
755.585
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
 
Laufende Erträge
 
 
 
 
7.435
6.643
7.435
6.643
Sonstiges Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
202.220
326.307
202.220
326.307
Summe
 
 
 
 
209.655
332.951
209.655
332.951
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung
 
 
 246.289
 188.669
 561.817
 606.322
 808.106
 794.990
Aufgelaufene Zinsen
 83.488
 86.594
 682
 853
 8.199
 11.655
 92.369
 99.102
Auswirkungen von Änderungen der Zinssätze und anderer finanzieller Annahmen
61
 30.999
 101
24
2.425
 4.309
2.385
 35.283
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 10.377
 1.202
 3
27
944
 2.071
 9.436
 3.245
Summe
 93.804
 118.795
 247.075
 189.470
 566.647
 624.357
 907.526
 932.621
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgelaufene Zinsen
9.326
7.058
25
25
121
164
9.473
7.247
Sonstiges Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
1.280
3.424
15
 2
 50
69
1.245
3.491
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
 14
 19
0
0
1
0
 14
 19
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 2.066
1.020
33
48
 69
 27
 2.101
1.041
Summe
8.527
11.484
73
70
3
206
8.603
11.760
Summe
317.399
180.596
 131.354
 15.903
 218.215
2.981
 32.170
167.674
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
200.157
253.624
253.864
200.517
340.722
295.590
794.743
749.731
davon im sonstigen Ergebnis erfasst
202.519
34.283
 138.217
 27.021
 201.948
 1.408
 137.645
5.854
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
 
 
 
 
209.655
332.951
209.655
332.951
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
 93.835
 87.801
 238.200
 212.126
 473.483
 581.000
 805.518
 880.926
davon im sonstigen Ergebnis erfasst
31
 30.994
 8.875
22.656
 93.164
 43.357
 102.008
 51.695
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
7.213
8.207
58
72
53
137
7.325
8.416
davon im sonstigen Ergebnis erfasst
1.313
3.277
15
 2
 50
69
1.278
3.344
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Zusammenhang mit Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz oder dem Fair-Value-Übergangsverfahren bewertet werden.
Entwicklung von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
Stand am 1. Jänner
195.191
390.383
Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts
 121.995
 195.191
Stand am 31. Dezember
73.197
195.191
Zugrunde liegende Referenzwerte für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung werden aus Sicht der einzelnen Konzerngesellschaften und nicht aus Konzernsicht ermittelt. Deren Zusammensetzung sowie die dazugehörigen beizulegenden Zeitwerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Beizulegende Zeitwerte der zugrunde
liegenden Referenzwerte
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Beteiligungen
906.510
776.175
1.871.898
1.496.616
0
0
2.778.408
2.272.790
Eigenkapitalinstrumente
919.145
824.710
323.624
266.329
2.534.349
2.244.983
3.777.118
3.336.022
Festverzinsliche Fonds
1.317.977
1.165.346
480.864
444.638
1.223.184
1.324.017
3.022.025
2.934.001
Immobilien
601.026
583.270
700.005
750.329
0
0
1.301.031
1.333.599
Staatsanleihen
1.277.619
1.289.239
3.640.797
4.058.315
45.580
47.886
4.963.996
5.395.441
Unternehmensanleihen
597.211
695.194
2.191.586
2.337.831
369.296
359.555
3.158.093
3.392.580
Zahlungsmittel
51.054
0
115.381
17.973
111.779
128.191
278.215
146.164
Sonstiges
63.662
77.320
68.028
93.111
11.124
7.378
142.814
177.810
Summe
5.734.205
5.411.254
9.392.183
9.465.141
4.295.313
4.112.011
19.421.701
18.988.406
Die nachstehende Tabelle enthält eine Fälligkeitsanalyse der Versicherungsverträge, die die Zeitbänder widerspiegelt, in denen die nicht abgezinsten Nettozahlungsströme voraussichtlich eintreten werden.
Fälligkeitsanalyse
Schätzung der nicht abgezinsten Nettozahlungsströme
Angaben in Tausend Euro
1 Jahr oder weniger
1  2 Jahre
2  3 Jahre
3  4 Jahre
4  5 Jahre
Mehr als 5 Jahre
Gesamt
31. Dezember 2025
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 2.351.118
 1.026.895
 782.989
 765.997
 749.007
 34.383.084
 40.059.092
Schaden- und Unfallversicherung
 1.588.882
 651.064
 393.689
 282.977
 218.038
 1.475.277
 4.609.927
Krankenversicherung
224.272
256.785
244.790
229.807
216.904
 17.437.206
 16.264.648
Lebensversicherung
 986.508
 632.616
 634.091
 712.827
 747.873
 15.470.602
 19.184.517
31. Dezember 2024
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 2.059.778
 1.161.849
 768.792
 665.943
 695.960
 24.462.365
 29.814.686
Schaden- und Unfallversicherung
 1.383.426
 641.419
 370.044
 254.695
 200.044
 1.368.421
 4.218.050
Krankenversicherung
251.561
251.567
255.467
244.651
228.048
 9.387.998
 8.156.703
Lebensversicherung
 927.913
 771.997
 654.215
 655.898
 723.964
 13.705.947
 17.439.933

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Schadenentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung sowie jene der Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung.
Gesamtrechnung
 
 
 
 
 
 
 
Angaben in
Millionen Euro
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Schätzungen der undiskontierten Bruttoschadenzahlungen
 
 
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahres
1.556
1.731
1.965
1.934
1.884
2.116
2.371
2.670
3.069
2.984
 
1 Jahr später
1.655
1.831
1.952
1.954
1.829
2.183
2.294
2.611
2.993
 
 
2 Jahre später
1.674
1.829
1.906
1.940
1.814
2.176
2.225
2.608
 
 
 
3 Jahre später
1.669
1.846
1.929
1.979
1.795
2.184
2.192
 
 
 
 
4 Jahre später
1.675
1.879
1.973
1.962
1.770
2.168
 
 
 
 
 
5 Jahre später
1.695
1.921
1.961
1.949
1.772
 
 
 
 
 
 
6 Jahre später
1.734
1.908
1.943
1.948
 
 
 
 
 
 
 
7 Jahre später
1.721
1.884
1.940
 
 
 
 
 
 
 
 
8 Jahre später
1.704
1.889
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9 Jahre später
1.701
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Bruttoschadenzahlungen
 1.581
 1.744
 1.803
 1.793
 1.626
 1.936
 1.904
 2.144
 2.258
 1.464
 
Bruttorückstellungen – Schadenjahre
von 2016 bis 2025
119
145
137
155
145
232
288
464
735
1.521
3.942
Bruttorückstellungen –
Schadenjahre vor 2016
 
 
 
 
 
 
743
Diskontierungseffekt
 
 
 
 
 
 
 585
Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
4.099
Eigenbehalt
 
 
 
 
 
 
 
Angaben in
Millionen Euro
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Schätzungen der undiskontierten Nettoschadenzahlungen
 
 
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahres
1.528
1.726
1.858
1.904
1.860
1.972
2.312
2.619
2.906
2.911
 
1 Jahr später
1.638
1.827
1.830
1.919
1.801
2.013
2.238
2.553
2.720
 
 
2 Jahre später
1.656
1.825
1.797
1.907
1.784
2.003
2.174
2.521
 
 
 
3 Jahre später
1.652
1.840
1.809
1.947
1.770
2.011
2.120
 
 
 
 
4 Jahre später
1.656
1.870
1.859
1.929
1.745
1.968
 
 
 
 
 
5 Jahre später
1.674
1.911
1.847
1.917
1.741
 
 
 
 
 
 
6 Jahre später
1.707
1.900
1.838
1.913
 
 
 
 
 
 
 
7 Jahre später
1.695
1.880
1.844
 
 
 
 
 
 
 
 
8 Jahre später
1.679
1.883
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9 Jahre später
1.655
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Nettoschadenzahlungen
 1.573
 1.741
 1.710
 1.764
 1.602
 1.786
 1.863
 2.094
 2.128
 1.459
 
Nettorückstellungen – Schadenjahre
von 2016 bis 2025
83
142
134
149
139
182
257
427
592
1.451
3.557
Nettorückstellungen –
Schadenjahre vor 2016
 
 
 
 
 
 
651
Diskontierungseffekt
 
 
 
 
 
 
 512
Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
3.696
4. Sonstige langfristige Vermögenswerte
4.1 Sachanlagen
Sachanlagen werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert. Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge“ erfasst, Verluste unter der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Aufwendungen“.
Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert.
Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden im Periodenergebnis ausgewiesen. Die Aufteilung auf das versicherungstechnische Ergebnis und in die sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen wird über die Kostenteilung durchgeführt.
Gemäß IAS 16.29A werden jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu Zeitwerten bewertet. Die Bewertung erfolgt analog zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Leasingverhältnisse
Konzernweit bestehen rund 2.200 Verträge, die in den Anwendungsbereich des Standards fallen und bei denen UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese betreffen überwiegend Immobilien und Fahrzeuge sowie teilweise Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahrscheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen. Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden Laufzeiten betragen bis zu 35 Jahre. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbindlichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das Länderrisiko, die Bonität sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen.
Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschreitet, sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten, wurden nicht angesetzt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
296.497
80.270
133.542
265.081
4.226
779.616
Währungsumrechnung
 1.530
0
589
 516
12
 1.445
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
712
1.516
0
2.228
Zugänge
4.957
262
13.381
30.563
3.875
53.038
Abgänge
 295
0
 8.579
 14.101
 2.568
 25.543
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
1.386
0
0
0
1.386
Abgang aus Zeitwertminderungen
0
 2.678
0
0
0
 2.678
Umbuchungen
7.041
10
0
0
0
7.051
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
 17.722
0
 8.806
 8.541
 30
 35.099
Stand am 31. Dezember 2024
288.948
79.250
130.839
274.002
5.515
778.554
Stand am 1. Jänner 2025
288.948
79.250
130.839
274.002
5.515
778.554
Währungsumrechnung
2.416
0
363
985
44
3.807
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
164
680
0
844
Zugänge
2.486
31
19.088
48.207
3.931
73.742
Abgänge
 53
0
 2.819
 15.326
 1.069
 19.267
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
1.998
0
0
0
1.998
Umbuchungen
4.773
 2.930
0
 7.928
0
 6.085
Stand am 31. Dezember 2025
298.570
78.349
147.635
300.618
8.421
833.593
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
 150.470
0
 50.398
 184.492
 3.127
 388.487
Währungsumrechnung
1.038
0
 300
217
 12
944
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
 510
 254
0
 764
Abschreibungen
 6.764
0
 17.466
 19.628
 1.577
 45.436
Abgänge
197
0
8.062
12.152
2.546
22.958
Umbuchungen
 7.051
0
0
0
0
 7.051
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
5.370
0
7.365
6.770
27
19.531
Stand am 31. Dezember 2024
 157.681
0
 53.247
 185.236
 2.142
 398.305
Stand am 1. Jänner 2025
 157.681
0
 53.247
 185.236
 2.142
 398.305
Währungsumrechnung
 1.431
0
 119
 497
 12
 2.059
Abschreibungen
 6.572
0
 15.846
 21.924
 2.320
 46.662
Wertminderungen
 73
0
0
0
0
 73
Abgänge
37
0
2.820
11.381
1.069
15.306
Umbuchungen
1.360
0
0
1.476
0
2.836
Stand am 31. Dezember 2025
 164.360
0
 66.392
 194.799
 3.405
 428.956
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
146.027
80.270
83.144
80.589
1.099
391.129
Stand am 31. Dezember 2024
131.267
79.250
77.592
88.766
3.373
380.249
Stand am 31. Dezember 2025
134.211
78.349
81.243
105.819
5.016
404.637
Die Buchwerte nach Geschäftsbereichen der eigengenutzten Grundstücke und Bauten – zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie mit beizulegenden Zeitwerten bewertet – setzen sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt zusammen:
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2024
83.378
27.417
99.723
210.517
Stand am 31. Dezember 2025
88.330
24.295
99.935
212.560
Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten werden aus Sachverständigengutachten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen:
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2024
159.581
38.448
139.490
337.519
Stand am 31. Dezember 2025
158.602
34.675
136.807
330.083
In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen.
Leasingverhältnisse
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Beträge
 
 
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
1.238
1.284
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
396
422
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte (exklusive der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse)
8.646
6.208
In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge
 
 
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
 19.635
 19.457

4.2 Immaterielle Vermögenswerte
Firmenwert
Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte
Zum Zwecke des Wertminderungstests wurden die Firmenwerte auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, entsprechen. Ausnahme hiervon bildet die Telemedi Group, die ihren Sitz in Polen hat, jedoch keine gemeinsame CGU mit der Versicherungsgruppe in Polen darstellt:
Bulgarien
Polen
Telemedi Group
Tschechien
Ungarn
UNIQA Österreich
Firmenwert je CGU
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Bulgarien
5.411
5.411
Polen
45.233
44.662
Telemedi Group
10.392
10.261
Tschechien
238.431
229.288
Ungarn
13.885
13.000
UNIQA Österreich
37.737
37.737
Übrige
19.133
3.522
Summe
370.222
343.880
Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte
Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Wertminderungen von Firmenwerten werden im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ ausgewiesen.
Ermittlung des erzielbaren Betrags – wesentliche Schätzungen
Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount-Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben.
Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)
Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre
Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden sowie die Nachhaltigkeitsstrategie von UNIQA und damit einhergehend klimabezogene Aspekte. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.
Phase 2: ewige Rente
Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 3 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples.
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.
Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet.
Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben.
Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.
In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGTWachstum im Impairment-Test hergeleitet.
Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.
Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.
Kapitalisierungszinssatz 2025
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Bulgarien
12,1
12,3
10,8
11,0
Österreich
8,8
9,0
8,8
9,0
Polen
10,5
10,8
9,8
10,1
Telemedi Group
n. a.
11,5
n. a.
10,8
Tschechien
9,7
9,9
9,0
9,2
Ungarn
12,6
12,8
11,7
11,9
Kapitalisierungszinssatz 2024
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Bulgarien
10,8
11,0
10,2
10,4
Österreich
8,8
9,0
8,8
9,0
Polen
11,8
12,1
9,8
10,1
Telemedi Group
n. a.
11,5
n. a.
10,6
Tschechien
9,0
9,3
9,0
9,3
Ungarn
12,0
12,3
11,5
11,8
Sensitivitätsanalysen
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitätsanalysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die weiteren Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine sowie den zukünftigen Zinsentwicklungen.
Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden.
Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich nur bei Kombination eines Zinsanstiegs von 100 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um – 10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 66,8 Millionen Euro für die CGU Polen und 83,3 Millionen Euro für die CGU Tschechien ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich keine Unterschreitung des Nutzungswerts.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird.
Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt.
Die Abschreibung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden im Falle eines Triggering Events auf Wertminderung überprüft. Ansonsten erfolgt eine jährliche Überprüfung.
Wertminderungen auf Firmenwerte werden nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird eine zuvor erfasste Wertminderung nur insoweit aufgeholt, als der neue Buchwert den Wert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst und lediglich Abschreibungen oder Amortisationen vorgenommen worden wären.
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen nach IFRS 17 sowie aus Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
374.915
224.692
9.865
743.255
26.211
1.378.938
Währungsumrechnung
 3.237
1.036
 114
 2.411
87
 4.638
Veränderung des Konsolidierungskreises
1.136
0
0
4.297
0
5.434
Zugänge
0
3.143
6.864
97.164
1.876
109.048
Abgänge
0
 1.935
 3.782
 4.303
 150
 10.170
Umbuchungen
0
0
 3.657
2.313
1.344
0
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
 27.549
0
0
 1.124
0
 28.672
Stand am 31. Dezember 2024
345.265
226.936
9.176
839.192
29.370
1.449.940
Stand am 1. Jänner 2025
345.265
226.936
9.176
839.192
29.370
1.449.940
Währungsumrechnung
10.735
3.273
137
2.830
6
16.981
Veränderung des Konsolidierungskreises
15.602
0
0
9.969
0
25.572
Zugänge
0
122.714
10.197
76.854
2.262
212.027
Abgänge
 1.381
 1.962
0
 17.299
 104
 20.746
Umbuchungen
0
0
 6.719
3.188
3.621
90
Stand am 31. Dezember 2025
370.222
350.962
12.791
914.733
35.155
1.683.864
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
 6.686
 91.694
 2.950
 265.888
 5.410
 372.627
Währungsumrechnung
0
 668
0
1.989
7
1.328
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
1
0
1
Zugänge aus Abschreibungen
0
 26.025
0
 52.966
 2.116
 81.107
Abgänge
0
0
2.950
2.998
149
6.097
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
5.300
0
0
787
0
6.087
Stand am 31. Dezember 2024
 1.386
 118.387
0
 313.078
 7.369
 440.221
Stand am 1. Jänner 2025
 1.386
 118.387
0
 313.078
 7.369
 440.221
Währungsumrechnung
5
 1.532
0
 2.332
16
 3.843
Zugänge aus Abschreibungen
0
 33.716
0
 59.929
 2.879
 96.525
Abgänge
1.381
0
0
7.646
104
9.131
Umbuchungen
0
0
0
 1
0
 1
Stand am 31. Dezember 2025
0
 153.636
0
 367.693
 10.129
 531.458
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
368.229
132.999
6.915
477.368
20.801
1.006.311
Stand am 31. Dezember 2024
343.880
108.549
9.176
526.114
22.000
1.009.719
Stand am 31. Dezember 2025
370.222
197.326
12.791
547.040
25.026
1.152.406
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software.
5. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und schulden
5.1 Forderungen und übrige Aktiva
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Sonstige Forderungen
 
 
Forderungen aus Dienstleistungen
181.098
169.734
Forderungen aus Ertragsteuern
60.072
86.295
Übrige Sozialversicherungs- und Steuererstattungsansprüche
7.021
14.595
Übrige Forderungen
231.613
184.750
 
479.804
455.374
 
 
 
davon noch nicht wertberichtigte Forderungen
 
 
bis zu 3 Monate überfällig
4.296
4.647
mehr als 3 Monate überfällig
758
1.987
Wertberichtigungen
Sonstige Forderungen
Angaben in Tausend Euro
2025
2024
Stand 1. Jänner
 8.424
 19.328
Dotierung
 5.048
 494
Auflösung
3.272
11.259
Währungsumrechnung
 166
139
Stand 31. Dezember
 10.366
 8.424
5.2 Zahlungsmittel
Die Position „Zahlungsmittel“ umfasst täglich fällige Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände. Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung erfolgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Finanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung entspricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzernbilanz.
5.3 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden und aufgegebene Geschäftsbereiche
Verkauf Raiffeisen Life
Am 4. Oktober 2024 wurde der Verkauf der 75-Prozent-Beteiligung an der Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life“ (Russland, Moskau; „Raiffeisen Life“) abgeschlossen.
Ergebnis aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen (nach Steuern)
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
Versicherungstechnische Erträge
0
11.381
Versicherungstechnische Aufwendungen
0
 6.461
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
0
0
 
0
4.921
Finanzergebnis
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
0
16.647
(davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode)
0
7.057
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
0
9.417
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
0
 5.214
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
0
 4.986
 
0
11.433
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
0
 2.850
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
0
0
 
0
8.583
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
Sonstige Erträge
0
9.230
Sonstige Aufwendungen
0
 10.638
 
0
 1.409
Operatives Ergebnis
0
12.095
Finanzierungsaufwendungen
0
 10
Ergebnis vor Steuern
0
12.086
Ertragsteuern
0
 2.269
Laufendes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)
0
9.816
Wertminderungen und Veräußerungskosten
0
 7.534
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)
0
2.282
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
0
 172
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
0
2.454
Die im sonstigen Ergebnis erfassten, dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Währungsdifferenzen beliefen sich für das Jahr 2024 auf 22.082 Tausend Euro, die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Schuldinstrumente auf – 976 Tausend Euro und die Veränderungen aus Versicherungsverträgen auf – 9.140 Tausend Euro.
Verkauf SIGAL Group
Am 17. Juni 2025 wurde der Verkauf der Anteile an der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Albanien, Tirana) einschließlich ihrer Tochtergesellschaften SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Albanien, Tirana), SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Kosovo, Pristina), SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Kosovo, Pristina), UNIQA AD Skopje (Nordmazedonien, Skopje), UNIQA Life AD Skopje (Nordmazedonien, Skopje) abgeschlossen.
Die Vermögenswerte und Schulden, die bis zum Closing unter der Position „Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden“ ausgewiesen waren, wurden entsprechend ausgebucht.
Veräußertes Nettovermögen
Angaben in Tausend Euro
17.06.2025
Sachanlagen
16.010
Immaterielle Vermögenswerte
22.294
Kapitalanlagen
157.650
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
5.715
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
607
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
12.182
Forderungen und übrige Aktiva
5.766
Latente Steueransprüche
4.295
Zahlungsmittel
3.863
Summe Vermögenswerte
228.380
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.067
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
123.375
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
2.997
Finanzverbindlichkeiten
2.210
Andere Rückstellungen
3.376
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
5.859
Latente Steuerschulden
4.315
Summe Verbindlichkeiten
143.198
Veräußertes Nettovermögen
85.182
abzüglich dem recyclingfähigen sonstigen Ergebnis
 10.980
Anteil des Minderheitsgesellschafters
 5.319
Veräußertes Nettovermögen UNIQA Anteil
68.883
Auswirkungen auf das Konzerneigenkapital
Angaben in Tausend Euro
17.06.2025
Vereinbarter Kaufpreis
66.500
Veräußertes Nettovermögen
 68.883
Transaktionskosten
 1.078
Umgliederung der Verpflichtung für einen Optionsvertrag in das Konzerneigenkapital
5.010
Auswirkungen auf das Konzerneigenkapital
1.550
Die Kaufpreiszahlung beinhaltet Zahlungsmittel in Höhe von 3.863 Tausend Euro, die zusammen mit den Tochtergesellschaften veräußert wurden. Weiters erfolgte die Kaufpreiszahlung vertragsgemäß in Höhe von 30,0 Millionen Euro zum Closing; der Restbetrag wird über einen Zeitraum von vier Jahren geleistet werden.
Zum Zeitpunkt der Veräußerung wurden kumulierte Gewinne aus dem sonstigen Ergebnis in Höhe von 10.980 Tausend Euro in die Konzerngewinn- und verlustrechnung umgegliedert.
6. Steuern
6.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr1)
100.970
74.563
Tatsächliche Steuern Vorjahre
5.570
26.097
Latente Steuern
 13.443
 6.977
Summe
93.097
93.684
1)Darin enthalten ist ein, für den Konzern unwesentlicher, zusätzlicher Ertragsteueraufwand betreffend die globale Mindeststeuer.
Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 23 Prozent (2024: 23 Prozent) in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.
Überleitungsrechnung
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Ergebnis vor Steuern
516.358
441.865
Erwarteter Steueraufwand1)
118.762
101.629
Korrigiert um Steuereffekte aus
 
 
Steuerfreien Beteiligungserträgen
 36.665
 32.291
Steuerneutralen Konsolidierungseffekten
 1.135
 970
Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen
917
 1.209
Änderungen von Steuersätzen
0
 533
Steuersatzabweichungen
 18.840
 11.595
Quellensteuern
4.223
2.930
Steuern Vorjahre
7.454
24.746
Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges
18.381
10.977
Ertragsteueraufwand
93.097
93.684
Durchschnittliche effektive Steuerbelastung
(Angaben in Prozent)
18,0
21,2
1)Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz
Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die für die Anwendung der globalen Mindestbesteuerung relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den seit 1. Jänner 2024 geltenden Regelungen der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen in Höhe von 15 Prozent betroffen.
Gruppenbesteuerung
UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen zwei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG und Mavie Med Holding GmbH.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.
6.2 Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im Geschäftsjahr zwischen 9 und 33 Prozent (2024: zwischen 9 und 33 Prozent) lagen.
UNIQA wendet die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer an.
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt:
Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden
Angaben in Tausend Euro
 
Stand am 1. Jänner 2024
 71.918
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
6.977
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
22.787
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
965
Währungsdifferenzen
 1.204
Stand am 31. Dezember 2024
 42.393
Stand am 1. Jänner 2025
 42.393
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
13.443
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
75.027
Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen
 216
Währungsdifferenzen
1.600
Stand am 31. Dezember 2025
47.461
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von Finanzinstrumenten und Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen sowie Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen.
Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Latente Steueransprüche
 
 
Versicherungstechnische Posten
122.811
93.602
Kapitalanlagen
193.173
247.758
Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
37.095
34.275
Verlustvorträge
36.010
27.501
Sonstige Posten
57.279
69.502
Summe
446.367
472.639
Saldierungseffekt
 311.303
 382.054
Summe nach Saldierung
135.064
90.585
 
 
 
Latente Steuerschulden
 
 
Versicherungstechnische Posten
259.369
158.999
Kapitalanlagen
104.335
125.597
Sonstige Posten
35.201
230.435
Summe
398.906
515.032
Saldierungseffekt
 311.303
 382.054
Summe nach Saldierung
87.603
132.978
Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden
47.461
 42.393
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf 2.564.004 Tausend Euro (2024: 1.900.151 Tausend Euro).
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.
Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen entfielen 36.010 Tausend Euro (2024: 27.501 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 93.736 Tausend Euro (2024: 111.963 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Verwertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.
Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 603.597 Tausend Euro (2024: 640.729 Tausend Euro) verfallen wie folgt, wobei unter „Mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche Verlustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 510.120 Tausend Euro (2024: 538.210 Tausend Euro) enthalten sind.
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Bis zu 1 Jahr1)
1.471
0
Zwischen 2 und 5 Jahren2)
44.079
52.529
Mehr als 5 Jahre3)
558.046
588.200
Summe
603.597
640.729
1)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2025 447 Tausend Euro (31.12.2024: 0 Tausend Euro).
2)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2025 14.299 Tausend Euro (31.12.2024: 9.462 Tausend Euro).
3)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2025 424.070 Tausend Euro (31.12.2024: 498.679 Tausend Euro).
Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Verlustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden.
Die steuerlichen Verlustvorträge gliedern sich auf folgende Länder auf:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Österreich
480.717
520.636
Ungarn
55.944
43.306
Serbien
18.675
16.206
Ukraine
18.190
13.544
Polen
17.548
35.016
Deutschland
8.361
7.990
Liechtenstein
2.852
4.030
Tschechien
1.260
0
Slowakei
51
0
Summe
603.597
640.729
7. Andere Rückstellungen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
336.261
385.298
Jubiläumsgeldrückstellung
12.043
11.693
Sonstige Rückstellungen
151.684
163.701
Summe
499.988
560.693
7.1 Sozialkapital
7.1.1 Leistungsorientierte Pläne
Die leistungsorientierten Verpflichtungen umfassen einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertragliche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen gemäß Verbandsempfehlung.
Die Berechnung erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC-Methode). Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode durch Anwendung des Abzinsungssatzes ermittelt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst.
Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Abgeltung erfasst.
Pensionsansprüche
Personen, die eine einzelvertragliche Zusage erhalten haben, können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhalten Anspruchsberechtigte eine Pension abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Prozent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesichert. Die Finanzierung erfolgt bei Pensionen, die auf Einzelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Beitragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebsvereinbarung und im Pensionskassenvertrag.
Abfertigungsansprüche
Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 begonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat und die nicht freiwillig in ein beitragsorientiertes System gewechselt haben, gebührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung vorliegt.
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2025
376.905
 96.296
280.609
104.689
385.298
Laufender Dienstzeitaufwand
16.942
0
16.942
3.558
20.500
Zinsaufwand/-ertrag
12.127
 3.010
9.116
2.779
11.895
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und
Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen
 282
0
 282
0
 282
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten
28.787
 3.010
25.776
6.337
32.113
 
 
 
 
 
 
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die erfolgswirksam erfasst werden)
0
 2.974
 2.974
0
 2.974
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen
 7.900
0
 7.900
 2.756
 10.655
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen
 19.565
0
 19.565
 3.675
 23.240
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
 10.017
0
 10.017
1.103
 8.914
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen
 37.481
 2.974
 40.456
 5.327
 45.783
 
 
 
 
 
 
Veränderung aus Währungsumrechnung
39
0
39
0
39
Aus dem Plan geleistete Zahlungen
 14.443
375
 14.067
 11.583
 25.650
Beiträge zum Planvermögen
0
 9.464
 9.464
0
 9.464
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen
835
39
874
164
1.037
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen
 9.183
7.882
 1.301
 29
 1.330
Stand am 31. Dezember 2025
345.459
 103.448
242.011
94.250
336.261
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2024
404.856
 89.021
315.835
107.208
423.043
Laufender Dienstzeitaufwand
17.127
 39
17.088
3.578
20.666
Zinsaufwand/-ertrag
12.112
 2.644
9.468
2.865
12.333
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und
Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen
532
0
532
0
532
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten
29.772
 2.683
27.089
6.442
33.531
 
 
 
 
 
 
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die erfolgswirksam erfasst werden)
0
 4.597
 4.597
0
 4.597
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen
52
0
52
 93
 41
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen
 14.357
0
 14.357
 1.250
 15.607
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
 7.444
0
 7.444
738
 6.706
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen
 21.749
 4.597
 26.346
 605
 26.952
 
 
 
 
 
 
Veränderung aus Währungsumrechnung
34
0
34
0
35
Aus dem Plan geleistete Zahlungen
 26.414
377
 26.038
 8.442
 34.480
Beiträge zum Planvermögen
0
 10.247
 10.247
0
 10.247
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen
1.979
30
2.009
95
2.104
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen
 11.695
9.846
 1.850
 9
 1.859
Änderung des Konsolidierungskreises
123
0
123
0
123
Stand am 31. Dezember 2024
376.905
 96.296
280.609
104.689
385.298
Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben in Prozent
31.12.2025
31.12.2024
 
Notiert
(an aktivem Markt)
Nicht notiert
Notiert
(an aktivem Markt)
Nicht notiert
Renten – Euro
14,8
3,3
17,0
2,6
Unternehmensanleihen – Euro
9,3
1,7
10,1
2,1
Aktien – Euro
9,6
0,0
9,0
0,0
Aktien – Non-Euro
20,6
0,0
21,0
0,0
Aktien – Emerging Markets
3,9
0,0
3,2
0,0
Alternative Investmentinstrumente
5,9
18,9
3,8
17,8
Immobilien
0,6
4,8
0,0
4,6
Bargeld
2,4
4,3
3,5
5,4
Summe
67,0
33,0
67,5
32,5
Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 6.664 Tausend Euro erwartet.
Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt:
Angewendete
Berechnungsfaktoren
Angaben in Prozent
2025
2024
Rechnungszins Abfertigungsverpflichtungen
3,4
3,0
Rechnungszins Pensionsverpflichtungen
3,9
3,3
Valorisierung der Bezüge
 
 
für 2025
 
4,3
für 2026
4,4
3,9
für 2027
3,6
3,8
für 2028
3,5
 
für folgende Jahre
3,3
3,7
Valorisierung der Pensionen
 
 
für 2025
 
3,3
für 2026
3,9
2,7
für 2027
2,8
2,6
für 2028
2,7
 
für folgende Jahre
2,4
2,4
Fluktuationsrate
dienstjahres-
abhängig
dienstjahres-
abhängig
Rechnungsgrundlagen
AVÖ 2018 P –
Angestellte
AVÖ 2018 P –
Angestellte
Gewichtete durchschnittliche
Laufzeiten in Jahren
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
31. Dezember 2025
10,7
6,7
31. Dezember 2024
11,1
5,6
Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan beschränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko.
Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen auf Änderungen in den gewichteten versicherungsmathematischen Berechnungsparametern beträgt:
Sensitivitätsanalyse
Angaben in Prozent
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen
Abfertigungsverpflichtungen
 
2025
2024
2025
2024
Restlebenserwartung
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 1 Jahr)
4,8
4,5
 
 
Veränderung der DBO (– 1 Jahr)
 5,0
 4,7
 
 
Rechnungszins
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 1 Prozentpunkt)
 8,6
 9,2
 6,1
 5,3
Veränderung der DBO (– 1 Prozentpunkt)
10,3
11,1
6,8
5,8
Steigerungssatz für künftige Gehälter
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 1 %)
0,5
0,5
6,6
5,7
Veränderung der DBO (– 1 %)
 0,5
 0,4
 6,1
 5,2
Steigerungssatz für künftige Pensionen
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 1 %)
9,7
10,5
 
 
Veränderung der DBO (– 1 %)
 8,3
 8,9
 
 
7.1.2 Beitragsorientierte Pläne
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert.
Pensionsansprüche
Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber:innen sowie aktive Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pension eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des:der Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA.
Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen
Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervorsorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen ein. Die Beiträge an die betrieblichen Vorsorgekassen betrugen 7.445 Tausend Euro (2024: 6.571 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt.
7.1.3 Mitarbeitende
Personalaufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Gehälter
716.947
654.876
Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen
6.337
6.442
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen
25.776
27.089
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
194.138
184.921
Sonstige Sozialaufwendungen
17.692
17.314
Summe
960.890
890.642
davon Geschäftsaufbringung
154.812
151.933
davon Verwaltung
801.479
733.325
davon Pensionist:innen
4.599
5.384
Durchschnittlicher Stand der
Angestellten in Vollzeitäquivalenten
31.12.2025
31.12.2024
Gesamt
14.959
15.131
davon Geschäftsaufbringung
3.616
3.797
davon Verwaltung
11.342
11.333
8. Eigenkapital
8.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrücklagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im Wesentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren.
Am 19. Juni 2025 wurde eine Dividende in Höhe von 0,60 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Ausschüttung in Höhe von 184.179 Tausend Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von 0,72 Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in Höhe von 221.015 Tausend Euro entspricht.
8.2 Eigene Aktien
Eigene Aktien
31.12.2025
31.12.2024
UNIQA Insurance Group AG
 
 
Stückzahl
819.650
819.650
Anschaffungskosten in Tausend Euro
10.857
10.857
Anteil am gezeichneten Kapital in %
0,27
0,27
UNIQA Österreich Versicherungen AG
 
 
Stückzahl
1.215.089
1.215.089
Anschaffungskosten in Tausend Euro
5.756
5.756
Anteil am gezeichneten Kapital in %
0,39
0,39
Summe
2.034.739
2.034.739
Ermächtigungen des Vorstands
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juni 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2029 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2025 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 7. Dezember 2025 zu erwerben. Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft.
Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft im Jahr 2016. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen.
8.3 Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs erfolgt gemäß der Richtlinie 2009/138/EC vom 25. November 2009 sowie der delegierten Verordnung EU 2015/35 vom 10. Oktober 2014 für Solvency-II-Vorgaben.
Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangverbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche.
Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern.
UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 180 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen.
UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A“. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG, die UNIQA Re AG und die UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. sind mit „A+“ eingestuft. Die im Jahr 2015 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026) und die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe werden von S&P mit „BBB“ bewertet.
8.4 Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert.

Anteil am Eigenkapital
Angaben in Tausend Euro
Raiffeisen Life Insurance Company LLC1)
SIGAL Group
UNIQA Corporate Bond
UNIQA World Selection
Mavie Next Group
Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2024
10.797
6.823
3
37
0
2.256
19.916
Periodenergebnis
2.454
870
327
343
0
 1.171
2.823
Sonstiges Ergebnis
3.000
 184
109
0
0
87
3.012
Sonstige Eigenkapitalveränderungen
 16.251
 1.841
32.747
9.476
0
1.805
25.935
Stand am 31. Dezember 2024
0
5.667
33.185
9.856
0
2.977
51.686
Stand am 1. Jänner 2025
0
5.667
33.185
9.856
0
2.977
51.686
Periodenergebnis
0
620
1.896
510
 2.796
 1.815
 1.586
Sonstiges Ergebnis
0
 1.130
20
0
 511
420
 1.201
Sonstige Eigenkapitalveränderungen
0
 5.157
43.960
 5.791
14.558
4.553
52.123
Stand am 31. Dezember 2025
0
0
79.060
4.575
11.251
6.136
101.022
1) Aufgrund des Verkaufs der Raiffeisen Life Insurance Company LLC wurde diese seit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert.
Anteil an den Vermögenswerten und Schulden1)
Angaben in Tausend Euro
SIGAL Group
UNIQA Corporate Bond
UNIQA World Selection
Mavie Next Group
Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2025
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
0
0
0
3.378
1.022
4.400
Langfristige Vermögenswerte
0
79.060
4.575
7.479
25.556
116.670
Zahlungsmittel
0
0
0
8.432
487
8.918
 
0
79.060
4.575
19.288
27.065
129.989
Schulden
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Schulden
0
0
0
7.150
1.439
8.589
Langfristige Schulden
0
0
0
887
19.491
20.378
 
0
0
0
8.037
20.930
28.967
Nettovermögen zum 31. Dezember 2025
0
79.060
4.575
11.251
6.136
101.022
Stand am 31. Dezember 2024
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
358
0
0
0
729
1.087
Langfristige Vermögenswerte
19.562
33.185
9.856
0
19.199
81.802
Zahlungsmittel
364
0
0
0
682
1.045
 
20.284
33.185
9.856
0
20.610
83.935
Schulden
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Schulden
622
0
0
0
820
1.442
Langfristige Schulden
13.994
0
0
0
16.813
30.808
 
14.617
0
0
0
17.633
32.250
Nettovermögen zum 31. Dezember 2024
5.667
33.185
9.856
0
2.977
51.686
1) Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.
9. Finanzielle Schulden
9.1 Nachrangige Verbindlichkeiten
Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt. Im Dezember 2021 wurden 173,7 Millionen Euro Nennwert der nachrangigen Anleihe am Kapitalmarkt zurückgekauft. Der verbleibende ausstehende Nennwert beträgt 326,3 Millionen Euro.
Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren konnte sie jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt werden. Die jährliche Verzinsung in den ersten 5,25 Jahren betrug 3,25 Prozent, danach wäre eine variable Verzinsung erfolgt. Die Anleihe war als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond verpflichtete sich UNIQA, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Nachranganleihe mit einem Volumen von 200 Millionen Euro wurde im Juli 2025 vollständig getilgt.
UNIQA hat im Dezember 2021 eine nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe wurde begeben, um höher verzinste, in Vorjahren begebene Anleihen zu refinanzieren. Sie ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre beträgt die Verzinsung 2,375 Prozent, danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Framework in gleicher Höhe der Emission zu tätigen.
9.2 Finanzverbindlichkeiten
Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags platziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem Nominalzins von 1,375 Prozent.
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Langfristig
Kurzfristig
Gesamt
 
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Nachrangige Verbindlichkeiten
698.438
897.476
8.958
10.436
707.396
907.912
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
Anleihenverbindlichkeiten
597.567
597.047
3.955
3.955
601.522
601.003
Derivative Finanzinstrumente
0
0
51
12.721
51
12.721
Leasingverbindlichkeiten
73.999
70.413
14.475
12.193
88.474
82.606
Summe
671.565
667.460
18.481
28.869
690.047
696.330
Veränderungen der Finanzschulden
Angaben in Tausend Euro
Nachrangige Verbindlichkeiten
Anleihen-
verbindlichkeiten
Rückstellungen derivatives Geschäft
Leasingverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten
Gesamt
Veränderungen der Finanzschulden
Stand am 1. Jänner 2024
906.729
596.536
6.673
84.823
688.032
1.594.762
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
0
0
0
–19.457
–19.457
–19.457
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
0
0
0
–1.593
–1.593
–1.593
Sonstige Änderungen
1.183
4.467
6.048
18.832
29.348
30.531
davon Zinsaufwendungen
35.426
9.106
0
1.284
10.390
45.816
davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt)
–34.984
–8.250
0
–1.284
–9.534
–44.518
Stand am 31. Dezember 2024
907.912
601.003
12.721
82.606
696.330
1.604.242
Stand am 1. Jänner 2025
907.912
601.003
12.721
82.606
696.330
1.604.242
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
–200.000
0
0
–19.635
–19.635
–219.635
Währungsumrechnung
0
0
19
0
19
19
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
164
164
164
Sonstige Änderungen
–516
519
–12.689
25.339
13.169
12.653
davon Zinsaufwendungen
34.388
9.107
0
1.238
10.346
44.734
davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt)
–33.346
–8.250
0
–1.238
–9.488
–42.834
Stand am 31. Dezember 2025
707.396
601.522
51
88.474
690.047
1.397.443

10. Verbindlichkeiten und übrige Schulden
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
Personalbezogene Verpflichtungen
125.779
119.800
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen
171.664
150.389
Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen
239.874
255.180
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
70.764
72.788
Übrige Steuerverpflichtungen
(ohne Ertragsteuern)
64.120
109.039
Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
71.925
78.380
Übrige Verbindlichkeiten
247.602
161.820
 
991.727
947.397
 
 
 
davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
 
 
bis zu 1 Jahr
798.796
726.426
von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
32.663
34.124
von mehr als 5 Jahren
160.268
186.846
 
991.727
947.397
11. Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen
11.1 Sonstige Erträge
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Schaden- und Unfallversicherung
86.622
76.278
Krankenversicherung
239.033
226.946
Lebensversicherung
127.282
121.926
Summe
452.937
425.150
davon:
 
 
Erlöse aus medizinischen Dienstleistungen
206.108
195.318
Erlöse aus Pensions- und Investmentfonds
76.627
92.537
Übrige Erlöse
170.202
137.296
Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen realisierte Erlöse.
Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechneten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen, die den Zeitraum eines Jahres betreffen.
11.2 Sonstige Aufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Schaden- und Unfallversicherung
274.640
223.194
Krankenversicherung
337.464
304.797
Lebensversicherung
166.710
151.631
Summe
778.813
679.622
davon:
 
 
Aufwendungen für die Erbringung medizinischer Dienstleistungen
200.231
180.858
Aufwendungen von Pensions- und Investmentfonds
18.329
19.625
nicht direkt zurechenbare Aufwendungen der Versicherungsunternehmen und übrige Aufwendungen
560.253
479.139
12. Sonstige Angaben
12.1 Konzernobergesellschaft
Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernobergesellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung.
12.2 Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung von UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Bezüge des Vorstands
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Fixe Bezüge1)
5.378
5.349
Variable Bezüge2)
3.339
2.841
Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3)
2.387
1.337
Summe laufende Bezüge
11.104
9.527
1)Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 38 Tausend Euro (2024: 77 Tausend Euro).
2)Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2021 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2024.
3)Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.
Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat am 10. April 2024 aufgestellten erneuerten Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Juni 2024 Gegenstand einer Abstimmung war, wurde die Bezügesystematik mit Wirkung ab 1. Juli 2024 abgeändert. Short-Term Incentive (STI) und die mehrjährige aktienbasierte Vergütung (LTI) gemeinsam sind mit 100 Prozent des Fixeinkommens begrenzt. Der Anteil des STI am jährlichen Jahresfixeinkommen beträgt somit zukünftig 65 Prozent (bisher 100 Prozent), und der Anteil des LTI (Zuteilungswert) beträgt zukünftig 35 Prozent (bisher 50 Prozent). Im Gegenzug wurde – auch unter Berücksichtigung relevanter Benchmarks vergleichbarer Unternehmen – die Bandbreite der jährlichen Fixeinkommen für die Vorstandsmitglieder angehoben. Die neue Systematik greift in Bezug auf das Berichtsjahr 2024 aliquot ab 1. Juli 2024.
Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023 werden im Jahr 2027 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.174 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2024 werden im Jahr 2028 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.071 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2025 werden in den Folgejahren 2026 und 2029 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 3.419 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2025 aus der LTI-Zuteilung 2021 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 2.387 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2026 bis 2029 ergibt sich für 1.046.518 bis zum 31. Dezember 2025 zugeteilte virtuelle Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 9.496 Tausend Euro.
Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.138 Tausend Euro (2024: 1.025 Tausend Euro) geleistet. Die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 830 Tausend Euro (2024: 589 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.231 Tausend Euro (2024: 2.278 Tausend Euro).
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 1.213 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 wurden Vergütungen in Höhe von 1.120 Tausend Euro passiviert. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 166 Tausend Euro (2024: 193 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.

12.3 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit
Barausgleich
Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren sind für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind.
Die ausgewählten Erfolgskennzahlen (Performance Targets) haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele von UNIQA sicherzustellen. Die Performance Targets umfassten einschließlich Performancezeiträume bis 2022 den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die Net Combined Ratio (CoR) im Segment Schaden- und Unfallversicherung von UNIQA und den Return on Risk Capital (RoRC: die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital) , wobei für die Feststellung der Gesamtzielerreichung diese Targets mit je einem Drittel gleich gewichtet wurden.
Unter dem ab dem Geschäftsjahr 2023 geltenden Regelwerk IFRS 9/17 wird das Target CoR nicht mehr abgebildet. Für Performancezeiträume ab 2023 wurden daher an Stelle des Targets CoR zwei ESG-Targets in die LTI-Ausschreibungen aufgenommen. Diese sind die „Weighted Average Carbon Intensity“ (WACI) mit dem Ziel, die durchschnittliche Emissionsintensität der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA zu reduzieren, und die „Science Based Target Initiative“ (SBTi) mit dem Ziel, den Anteil der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA, die sich zur Emissionsreduktion verpflichtet haben, zu erhöhen. Nur direkte Investitionen von UNIQA in den betreffenden Unternehmen des Asset-Portfolios werden dafür herangezogen. Die beiden ESG-Targets werden für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit je 20 Prozent gewichtet. Die Targets TSR und RoRC werden von bisher je einem Drittel auf je 30 Prozent reduziert.
Für die LTI-Ausschreibungen der Jahre 2020 bis 2022 griff bzw. greift eine Übergangsregelung. Die jährliche(n) Zielerfüllung(en) des Targets CoR (bis 2022) und die jährliche(n) Zielerfüllung(en) der beiden ESG-Targets ab 2023 (innerhalb des vierjährigen Gesamtperformancezeitraums) werden ermittelt und ein Durchschnitt aus diesen drei Kennzahlen gebildet, welcher für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit einem Drittel gewichtet wird. Die Targets TSR und RoRC sind unverändert mit je einem Drittel gewichtet.
Für die LTI-Ausschreibung des Jahres 2025 wurden die beiden bisherigen ESG-Targets (WACI und SBTi) mit einer reduzierten Gewichtung von je 10 Prozent auf „Carbon Footprint of Investment“ und „Gender Equal Leadership Mix“ abgeändert. Die Gewichtung der Targets TSR und RoRC wurde von bisher je 30 Prozent auf 40 Prozent erhöht.
Im Rahmen der Vergütungspolitik 2024 wurde der Anteil des Long Term Incentives (Zuteilungswert) am jährlichen Jahresfixeinkommen von bisher 50 Prozent auf 35 Prozent reduziert.
Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden.
Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C
A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien.
B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums.
C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums für die oben genannten Kennzahlen. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent.
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2025 sind insgesamt 1.046.518 Stück (2024: 1.183.526 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 9.496 Tausend Euro (2024: 6.330 Tausend Euro).
12.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen von UNIQA.
Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst sind auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben.
Transaktionen und Salden mit
nahestehenden Unternehmen
Angaben in Tausend Euro
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group
Nicht in den Konzern-
abschluss einbezogene Tochterunter-
nehmen
Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group
Sonstige nahestehende Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2025
 
 
 
 
 
Versicherungsprämien
866
63
571
7.691
9.190
Erträge aus Kapitalanlagen
14.935
3
46.113
1.910
62.961
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 7
0
0
 764
 771
Sonstige Erträge
2.709
10.275
1.461
9.007
23.451
Sonstige Aufwendungen
 1.256
 12.177
 1.716
 20.230
 35.379
 
 
 
 
 
 
Stand am 31. Dezember 2025
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen
248.299
8.518
944.423
37.379
1.238.619
Zahlungsmittel
214.226
0
0
79.802
294.028
Forderungen und übrige Aktiva
86
2.598
103
2.673
5.459
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
0
3.308
12
1.343
4.663
Angaben in Tausend Euro
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group
Nicht in den Konzern-
abschluss einbezogene Tochterunter-
nehmen
Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group
Sonstige nahestehende Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2024
 
 
 
 
 
Versicherungsprämien
1.015
64
552
6.174
7.805
Erträge aus Kapitalanlagen
10.081
209
43.127
2.124
55.541
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 5
 61
0
 330
 396
Sonstige Erträge
217
6.622
1.276
248
8.363
Sonstige Aufwendungen
 1.418
 13.727
 1.340
 17.512
 33.997
 
 
 
 
 
 
Stand 31. Dezember 2024
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen
136.049
2.862
899.876
39.449
1.078.236
Zahlungsmittel
202.776
0
0
58.141
260.917
Forderungen und übrige Aktiva
82
2.173
13
1.571
3.840
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
61
3.925
331
2.273
6.590
Transaktionen mit
nahestehenden Personen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2025
1  12/2024
Versicherungsprämien
620
638
Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1)
 12.418
 10.869
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen
 1.280
 1.314
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
 274
 290
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen
 3.058
 2.096
Sonstige Erträge
241
193
1) Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsratsvergütungen.
12.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eingeräumte Optionen
Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Telemedi Group wurde eine Optionsvereinbarung über den Erwerb der übrigen 24,2 Prozent mit dem Minderheitsgesellschafter mit einem Ausübungszeitraum von 2 bzw. 3 Jahren geschlossen, nach der gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel die Kapitalanteile erworben werden können. Die Ausgestaltung dieser führte jedoch dazu, dass es für Zwecke der Konzernrechnungslegung zu einer 100-prozentigen Einbeziehung kommt und keine Minderheiten auszuweisen sind. Aus der Optionsvereinbarung resultierende künftige Zahlungen werden – da bereits 100 Prozent im Konzernabschluss berücksichtigt werden – im Ausübungszeitraum als laufender Aufwand erfasst. Im Geschäftsjahr wurde eine der ausübbaren Optionsvereinbarungen für 8,3 Prozent der Anteile seitens des Verkäufers ausgeübt.
Aus dem Erwerb der Mavie Work Deutschland GmbH (Deutschland, München) im Jahr 2024 bestehen Optionsvereinbarungen über den Erwerb der übrigen 36,4 Prozent an der Gesellschaft. Die Optionsvereinbarungen mit den verbleibenden Gesellschaftern, nach denen gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel die Kapitalanteile erworben werden können, wurden mit einem Ausübungszeitraum von 2 bzw. 3 Jahren abgeschlossen. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Optionsvereinbarungen führt dazu, dass ein Teil der resultierenden künftigen Zahlungen als Kaufpreisbestandteil zu behandeln ist und ein Teil als laufender Aufwand im Ausübungszeitraum erfasst wird.
Darüber hinaus besteht eine Optionsvereinbarung auf den Erwerb weiterer Anteile an der uLékaře.cz, s.r.o (Tschechien, Prag). Die Beschreibung hierzu findet sich unter dem Punkt „Konsolidierungskreis“.
12.6 Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr betrugen 2.441 Tausend Euro (2024: 2.995 Tausend Euro); davon entfallen 543 Tausend Euro (2024: 558 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschlussprüfung, 1.860 Tausend Euro (2024: 2.359 Tausend Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 38 Tausend Euro (2024: 78 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen.
12.7 Konsolidierungsgrundsätze
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn:
die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt,
UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und
aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann.
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet.
Verlust der Beherrschung
Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenkapital (Equity-Methode).
Pensions- und Investmentfonds
Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet, nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht, wenn:
UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt,
UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfolgen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und
die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen ausgeübt wird.
Konsolidierungskreis
31.12.2025
31.12.2024
Voll konsolidierte Gesellschaften
 
 
Inland
35
34
Ausland
67
61
Assoziierte Gesellschaften
 
 
Inland
4
4
Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds
 
 
Inland
4
4
Ausland
9
9
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen werden als „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ der Kategorie „nicht verzinsliche Wertpapiere“ zugeordnet und unter der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen.
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.
Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst.
Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst.
12.8 Konsolidierungskreis
Erstkonsolidierung
Im 2. Quartal 2025 erfolgte die Erstkonsolidierung der UREM Polska Sp. z o.o (vormals: GD&K Consulting Sp. z o.o.) (Polen, Krakau).
Mit Firmenbucheintragung vom 22. November 2025 ist die Mavie Med Ambulant GmbH (Wien) entstanden und im 4. Quartal erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogen worden. Es sollen sämtliche Geschäftsbereiche der ambulanten medizinischen Versorgung der Mavie Med Gruppe in dieser Gesellschaft gebündelt und weiterentwickelt werden.
Umgründungsvorgänge
Mit Firmenbucheintragung vom 21. Juni 2025 wurde die UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH (Wien) rückwirkend zum 31. Dezember 2024 in die UNIQA Österreich Versicherungen AG (Wien) verschmolzen und ist daher nicht mehr im Konsolidierungskreis enthalten.
Unternehmenszusammenschlüsse
Mavie Med Privatklinik Wörgl
Am 31. Jänner 2025 wurden 100 Prozent der Anteile an der Mavie Med Privatklinik Wörgl GmbH (vormals: Kursana Gesundheitszentrum Wörgl BetriebsgmbH) (Wien) erworben. Ziel der Akquisition war die Erweiterung des Produktportfolios und die Stärkung der Marktposition im Bereich der Krankenversicherung. Die Gesellschaft wird im Segment Gruppenfunktionen und im Geschäftsbereich Krankenversicherung ausgewiesen.
Im Konzernabschluss werden aus dieser Akquisition Umsatzerlöse in Höhe von 6.597 Tausend Euro sowie ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von 1.465 Tausend Euro ausgewiesen.
Die Transaktionskosten beliefen sich auf 116 Tausend Euro und sind im sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwand erfasst.
Vermögenswerte und Schulden aus Unternehmenszusammenschlüssen zum Erwerbszeitpunkt
Angaben in Tausend Euro
 
Sachanlagen
910
Immaterielle Vermögenswerte
2.267
Forderungen und übrige Aktiva
1.136
Latente Steueransprüche
14
Zahlungsmittel
382
Summe Vermögenswerte
4.709
Finanzverbindlichkeiten
2.258
Andere Rückstellungen
378
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
1.846
Summe Schulden
4.482
Erworbenes identifizierbares Nettovermögen
226
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
7.539
abzüglich dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens
226
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
7.312
Übertragene Gegenleistung
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
7.539
davon Übertragung Zahlungsmittel
5.439
davon bedingter Kaufpreis
2.100
Erworbene Bankguthaben
 382
Übertragene Gegenleistung nach Abzug erworbener Bankguthaben
7.157
Assessment Systems Gruppe
Am 21. Juli 2025 wurden 100 Prozent der Anteile an Assessment Systems CEE Holding a.s. (Tschechien, Prag), einem führenden Anbieter von betrieblichen Gesundheitsförderungsangeboten, erworben. Die Akquisition umfasst die Holding Gesellschaft sowie deren Beteiligungen Assessment Systems Adria d.o.o. (Serbien, Subotica), Assessment Systems Hungary Kft. (Ungarn, Budapest), Assessment Systems International s.r.o. (Tschechien, Prag), Assessment Systems Poland Sp. z o.o. (Polen, Warschau), Assessment Systems Slovakia s.r.o. (Slowakei, Bratislava) und Assessment Systems s.r.o. (Tschechien, Prag). Die Gesellschaften werden im Segment Gruppenfunktionen und im Geschäftsbereich Krankenversicherung ausgewiesen.
Im Konzernabschluss werden aus der Akquisition 2.501 Tausend Euro Umsatzerlöse und ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 49 Tausend Euro ausgewiesen. Wäre die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2025 erfolgt, so würde das Periodenergebnis (der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil) 424.707 Tausend Euro betragen und das Ergebnis je Aktie würde aufgrund des niedrigen Ergebnisbeitrags unverändert bleiben.
Die Transaktionskosten beliefen sich auf 356 Tausend Euro und sind im sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwand erfasst.
Vermögenswerte und Schulden aus Unternehmenszusammenschlüssen zum Erwerbszeitpunkt
Angaben in Tausend Euro
 
Sachanlagen
214
Immaterielle Vermögenswerte
1.922
Forderungen und übrige Aktiva
952
Zahlungsmittel
735
Summe Vermögenswerte
3.823
Finanzverbindlichkeiten
193
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
485
Latente Steuerschulden
376
Summe Schulden
1.054
Erworbenes identifizierbares Nettovermögen
2.768
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
6.099
abzüglich dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens
2.768
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
3.331
der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil (74,9 %)
2.495
Übertragene Gegenleistung
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
6.099
davon Übertragung Zahlungsmittel
5.794
davon bedingter Kaufpreis
305
Erworbene Bankguthaben
 735
Übertragene Gegenleistung nach Abzug erworbener Bankguthaben
5.364
uLékaře
Am 10. Dezember 2025 wurden 70 Prozent der Anteile an uLékaře.cz, s.r.o. (Tschechien, Prag) sowie deren 100-prozentiger Tochtergesellschaften uLékaře.cz Health Care, s.r.o. (Tschechien, Prag) und Soulody.com, s.r.o. (Slowakei, Bratislava) erworben. Bei der Unternehmensgruppe handelt es sich um ein führendes Health Tech Unternehmen mit Fokus auf digitale Gesundheitsservices für Unternehmen in Tschechien und der Slowakei. Die Gesellschaften werden im Segment Gruppenfunktionen im Geschäftsbereich Krankenversicherung ausgewiesen.
Für den Erwerb der übrigen 30 Prozent wurde eine Optionsvereinbarung mit den verbleibenden zwei Gesellschaftern mit einem Ausübungszeitraum von 2 bzw. 4Jahren geschlossen, nach der gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel die Kapitalanteile erworben werden können. Die Ausgestaltung dieser führt jedoch dazu, dass es zu einer 100-prozentigen Einbeziehung in den Konzernabschluss kommt und keine Minderheiten auszuweisen sind. Ein Teil der resultierenden künftigen Zahlungen ist als Kaufpreisbestandteil zu behandeln und ein Teil wird als laufender Aufwand im Ausübungszeitraum erfasst.
Wäre die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2025 erfolgt, so würde das Periodenergebnis (der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil) 424.930 Tausend Euro betragen und das Ergebnis je Aktie würde aufgrund des niedrigen Ergebnisbeitrags unverändert bleiben.
Die Transaktionskosten beliefen sich auf 172 Tausend Euro und sind im sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwand erfasst.
Vermögenswerte und Schulden aus Unternehmenszusammenschlüssen zum Erwerbszeitpunkt
Angaben in Tausend Euro
 
Immaterielle Vermögenswerte
6.832
Forderungen und übrige Aktiva
907
Latente Steueransprüche
265
Zahlungsmittel
42
Summe Vermögenswerte
8.046
Finanzverbindlichkeiten
164
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
1.467
Latente Steuerschulden
1.134
Summe Schulden
2.765
Erworbenes identifizierbares Nettovermögen
5.281
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
11.966
abzüglich dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens
5.281
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
6.685
der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil (74,9 %)
5.007
Übertragene Gegenleistung
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
11.966
davon Übertragung Zahlungsmittel
5.800
davon bedingter Kaufpreis
6.166
Erworbene Bankguthaben
 42
Übertragene Gegenleistung nach Abzug erworbener Bankguthaben
11.924

Wellbeing Polska
Am 17. Dezember 2025 wurden 100 Prozent der Anteile an Health Networks Sp. z o.o. (Polen, Krakau) einem technologiegetriebenen Anbieter im digitalen Gesundheits- und IT-Sektor, fokussiert auf Softwareentwicklung, Datenmanagement und digitale Gesundheitslösungen in Polen, erworben.
Die Gesellschaft wird im Segment Gruppenfunktionen im Geschäftsbereich Krankenversicherung ausgewiesen.
Wäre die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2025 erfolgt, so würde das Periodenergebnis (der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil) 424.956 Tausend Euro betragen und das Ergebnis je Aktie würde aufgrund des niedrigen Ergebnisbeitrags unverändert bleiben.
Die Transaktionskosten beliefen sich auf 218 Tausend Euro und sind im sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwand erfasst.
Vermögenswerte und Schulden aus Unternehmenszusammenschlüssen zum Erwerbszeitpunkt
Angaben in Tausend Euro
 
Immaterielle Vermögenswerte
1.363
Forderungen und übrige Aktiva
243
Zahlungsmittel
164
Summe Vermögenswerte
1.770
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
279
Latente Steuerschulden
102
Summe Schulden
381
Erworbenes identifizierbares Nettovermögen
1.389
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
2.442
abzüglich dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens
1.389
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
1.053
der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil (74,9 %)
788
Übertragene Gegenleistung
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
2.442
davon Übertragung Zahlungsmittel
1.351
davon bedingter Kaufpreis
1.091
Erworbene Bankguthaben
 164
Übertragene Gegenleistung nach Abzug erworbener Bankguthaben
2.278
Kapitalerhöhungen
Im 2. Quartal 2025 kam es zu einer Kapitalerhöhung der Mavie Next GmbH (Wien), an der UNIQA nicht teilgenommen hat. Es kam daher zu einer Verwässerung der Anteile im Ausmaß von 25,1 Prozent. Der Ergebnisbeitrag der Mavie Next GmbH sowie deren Tochtergesellschaften wird in diesem Ausmaß den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugeordnet.
Veräußerungen
Im 2. Quartal 2025 wurde die SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Albanien, Tirana) einschließlich ihrer Tochtergesellschaften SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Albanien, Tirana), SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Kosovo, Pristina), SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Kosovo, Pristina), UNIQA AD Skopje (Nordmazedonien, Skopje), UNIQA Life AD Skopje (Nordmazedonien, Skopje) entkonsolidiert (siehe Kapitel „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden und aufgegebene Geschäftsbereiche“).
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Konsolidierter Anteil per 31.12.2025
Angaben in Prozent
Konsolidierter Anteil per 31.12.2024
Angaben in Prozent
Versicherungsunternehmen Inland
 
 
 
 
UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft)
 
Wien
 
 
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Versicherungsunternehmen Ausland
 
 
 
 
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Entkonsolidierung: 17.6.2025)
Voll
Kosovo, Pristina
0,0
90,0
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. (Entkonsolidierung: 17.6.2025)
Voll
Albanien, Tirana
0,0
90,0
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
(Entkonsolidierung: 17.6.2025)
Voll
Albanien, Tirana
0,0
90,0
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
(Entkonsolidierung: 17.6.2025)
Voll
Kosovo, Pristina
0,0
90,0
UNIQA AD Skopje (Entkonsolidierung: 17.6.2025)
Voll
Nordmazedonien, Skopje
0,0
90,0
UNIQA Asigurari de Viata S.A.
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Asigurari S.A.
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Biztosító Zrt.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA Insurance plc
Voll
Bulgarien, Sofia
99,9
99,9
UNIQA Life AD Skopje (Entkonsolidierung: 17.6.2025)
Voll
Nordmazedonien, Skopje
0,0
90,0
UNIQA Life Insurance plc
Voll
Bulgarien, Sofia
99,8
99,8
UNIQA LIFE Private Joint Stock Company
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d.
Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d.
Voll
Kroatien, Zagreb
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d.
Voll
Bosnien und Herzegowina, Sarajevo
100,0
100,0
UNIQA pojišťovna, a.s.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Re AG
Voll
Schweiz, Zürich
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.
Voll
Polen, Warschau
99,7
99,7
UNIQA Versicherung AG
Voll
Liechtenstein, Vaduz
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d.
Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland
 
 
 
 
call us Assistance International GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Ecosyslab GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Next GmbH
Voll
Wien
74,9
100,0
Mavie Work GmbH
Voll
Wien
74,9
100,0
Real Versicherungsvermittlung GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Capital Markets GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA IT Services GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Beteiligungsverwaltung International GmbH
Voll
Wien
99,9
99,9
UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Management GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Sustainable Business Solutions GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Valida Holding AG
Equity-Methode
Wien
40,1
40,1
Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H.
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland
 
 
 
 
Assessment Systems Adria d.o.o.
(Erstkonsolidierung: 21.7.2025)
Voll
Serbien, Subotica
74,9
0,0
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Konsolidierter Anteil per 31.12.2025
Angaben in Prozent
Konsolidierter Anteil per 31.12.2024
Angaben in Prozent
Assessment Systems CEE Holding a.s. (Erstkonsolidierung: 21.7.2025)
Voll
Tschechien, Prag
74,9
0,0
Assessment Systems Hungary Kft.
(Erstkonsolidierung: 21.7.2025)
Voll
Ungarn, Budapest
74,9
0,0
Assessment Systems International s.r.o. (Erstkonsolidierung: 21.7.2025)
Voll
Tschechien, Prag
74,9
0,0
Assessment Systems Poland Sp. z o.o. (Erstkonsolidierung: 21.7.2025)
Voll
Polen, Warschau
74,9
0,0
Assessment Systems Slovakia s.r.o.
(Erstkonsolidierung: 21.7.2025)
Voll
Slowakei, Bratislava
74,9
0,0
Assessment Systems s.r.o.
(Erstkonsolidierung: 21.7.2025)
Voll
Tschechien, Prag
74,9
0,0
CherryHUB BSC Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Health Networks Sp. z o.o.
(Erstkonsolidierung: 17.12.2025)
Voll
Polen, Krakau
74,9
0,0
Mavie Work Deutschland GmbH
Voll
Deutschland, München
74,9
100,0
OPERATOR MEDYCZNY CENTRUM Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
74,9
100,0
Przychodnia24 Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
74,9
100,0
SEE Digital d.o.o.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
Soulody.com, s.r.o. (Erstkonsolidierung: 10.12.2025)
Voll
Slowakei, Bratislava
74,9
0,0
Telemedi Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
74,9
100,0
Telmedicin Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
74,9
100,0
uLékaře.cz Health Care, s.r.o.
(Erstkonsolidierung: 10.12.2025)
Voll
Tschechien, Prag
74,9
0,0
uLékaře.cz, s.r.o. (Erstkonsolidierung: 10.12.2025)
Voll
Tschechien, Prag
74,9
0,0
UNIQA GlobalCare SA
Voll
Schweiz, Genf
100,0
100,0
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o.
Voll
Slowakei, Nitra
100,0
100,0
UNIQA investiční společnost, a.s.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Management Services, s.r.o.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Polska S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Raiffeisen Software Service Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
60,0
60,0
UNIQA Software Service S.R.L.
Voll
Rumänien, Cluj-Napoca
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Finanz- und strategische Beteiligungen Inland
 
 
 
 
Mavie Med Ambulant GmbH (Errichtung: 22.11.2025)
Voll
Wien
100,0
0,0
Mavie Med Ambulatorien GmbH
(vormals: PremiQaMed Ambulatorien GmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Med Beteiligungs GmbH
(vormals: PremiQaMed Beteiligungs GmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Med Holding GmbH
(vormals: PremiQaMed Holding GmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Med Privatkliniken GmbH
(vormals: PremiQaMed Privatkliniken GmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Med Privatklinik Wörgl GmbH (Erstkonsolidierung: 31.1.2025)
Voll
Wien
100,0
0,0
Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
STRABAG SE
Equity-Methode
Villach
15,4
17,0
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH
(Verschmelzung: 21.6.2025)
Voll
Wien
0,0
100,0
UNIQA Erwerb von Beteiligungen
Gesellschaft m.b.H.
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Leasing GmbH
Equity-Methode
Wien
25,0
25,0
UNIQA Ventures GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Immobiliengesellschaften
 
 
 
 
„Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
Asena LLC
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Konsolidierter Anteil per 31.12.2025
Angaben in Prozent
Konsolidierter Anteil per 31.12.2024
Angaben in Prozent
AVE-PLAZA LLC
Voll
Ukraine, Charkiw
100,0
100,0
Black Sea Investment Capital LLC
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
City One Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Design Tower GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH
Equity-Methode
Wien
33,0
33,0
DOROS Immobilien GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
EZL Entwicklung Zone
Lassallestraße GmbH & Co. KG
Voll
Wien
100,0
100,0
Floreasca Tower SRL
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
IPM International Property Management Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Light Investment Cotroceni SRL
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
Maraton Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Med IMS GmbH
(vormals: PremiQaMed IMS GmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
Pretium Ingatlan Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Renaissance Plaza d.o.o.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
Software Park Kraków Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Treimorfa Hotel Sp. z o.o.
Voll
Polen, Krakau
92,5
92,5
Treimorfa Project Sp. z o.o.
Voll
Polen, Krakau
92,5
92,5
UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA poslovni centar korzo d.o.o.
Voll
Kroatien, Rijeka
100,0
100,0
UNIQA Real Estate CZ, s.r.o.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Real Estate GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Property Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real III, spol. s.r.o.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Real s.r.o.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Szolgáltató Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA-Invest Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UREM Polska Sp. z o.o. (Erstkonsolidierung: 24.4.2025)
Voll
Polen, Krakau
100,0
0,0
Wronia 31 GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Zablocie Park B Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Zablocie Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Pensions- und Investmentfonds
 
 
 
 
SSG Valluga Fund
Voll
Irland, Dublin
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure Equity Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Debt Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Corporate Bond
Voll
Wien
80,4
87,9
UNIQA d.d.s., a.s.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA d.s.s., a.s.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Eastern European Debt Fund
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Emerging Markets Debt Fund
Voll
Wien
98,1
99,3
UNIQA penzijní společnost, a.s.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA World Selection
Voll
Wien
99,2
98,0
12.9 Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss der einzelnen Konzernunternehmen enthaltenen Positionen werden in jener Währung bewertet, die dem primären wirtschaftlichen Umfeld entspricht, in dem das Unternehmen tätig ist (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder zum Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst wurden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.
Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Durchschnitt der monatlichen Stichtagskurse umgerechnet.
Wesentliche
Wechselkurse
Euro-
Stichtagskurse
Euro-
Durchschnittskurse
 
31.12.2025
31.12.2024
1  12/2025
1  12/2024
Schweizer Franken (CHF)
0,9314
0,9412
0,9370
0,9513
Tschechische Kronen (CZK)
24,2370
25,1850
24,6947
25,1228
Ungarische Forint (HUF)
385,1500
411,3500
397,7285
395,9708
Polnische Złoty (PLN)
4,2210
4,2750
4,2396
4,3050
Bosnisch-herzegowinische Konvertible Mark (BAM)
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Rumänische Lei (RON)
5,0968
4,9743
5,0404
4,9753
Bulgarische Lew (BGN)
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Ukrainische Hrywnja (UAH)
49,8565
43,9266
46,9624
43,4712
Serbische Dinar (RSD)
117,3328
117,0871
117,2103
117,0770
Albanische Lek (ALL)
96,6700
98,0000
97,9531
100,7131
Mazedonische Denar (MKD)
61,5848
61,3062
61,5602
61,5025
Englische Pfund (GBP)
0,8726
0,8292
0,8546
0,8469
US-amerikanische Dollar (USD)
1,1750
1,0389
1,1243
1,0826
Japanische Yen (JPY)
184,0900
163,0600
169,0169
163,4615
13. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Abschlussstichtag sind keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.

14. Risikobericht
14.1 Risikostrategie
Prinzipien
Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäftsstrategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die klare Definition der Risikopräferenz schafft das Fundament für alle geschäftspolitischen Entscheidungen.
Organisation
Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im Zentrum steht das Verständnis von Risiken und deren Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleisten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovorstandsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) – in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer (CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesiedelt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfindung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu managen.
Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierarchischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteiligung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikosituation zu erhalten. Die Risikosituation wird regelmäßig auf Veränderungen geprüft.
Risikotragfähigkeit und Risikoappetit
Die Risikotragfähigkeit wird als Kapazität, potenzielle Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert, sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet werden.
Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Solvency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisiken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standardmodell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien. Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberechnungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend auf diesem Ansatz strebt UNIQA eine Solvenzkapitalquote von mindestens 180 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergriffen, um die Kapitalposition zu verbessern. Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operationelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken, werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses identifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt.
Mit der Risikostrategie wird definiert, welche Risiken übernommen und welche vermieden werden sollen. Im Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit, basierend auf der Risikotragfähigkeit, definiert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken, werden mit aktiven Maßnahmen, Transparenz und sorgfältiger Bewertung begegnet.
Chancen
Risiko bedeutet zugleich auch Chance. Es werden regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Gesellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA selbst haben, analysiert. Die Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen werden involviert, um Trends früh zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innovationen zu entwickeln.
14.2 Risikomanagementsystem
Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steuerungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin, dass die strategischen Ziele erreicht werden. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikomanagementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richtlinie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verabschiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Bezug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur. Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppenebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesellschaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanagementrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom verantwortlichen Vorstand genehmigt und steht im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA.
Organisationsstruktur (Governance)
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert.
First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.
Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktionen
Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen.
Third line: interne Prüfung
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision).
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Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung umfassend informiert.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess liefert periodische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
(ALM-Risiko)
Kreditrisiko/Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung)
Operationelles Risiko
Emerging Risk
Reputationsrisiko
Strategisches Risiko
Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines konzernweit standardisierten Risikomanagementprozesses die Risiken regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet.
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden neun Risikokategorien berücksichtigt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor Umwelt stellt der Klimawandel das zentrale Nachhaltigkeitsrisiko dar. Klimabezogene Risiken treten in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken auf.
Physische Risiken ergeben sich aus der Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben, Stürme und Hitzewellen sowie dem Anstieg der Durchschnittstemperatur. Transitionsrisiken hingegen sind Anpassungsrisiken, die durch den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen. Das sind zum Beispiel Risiken in Verbindung mit der Umstellung der Klimapolitik, der Erneuerung von Technologien und der Veränderung von Marktpräferenzen. Neben der Auswirkung von physischen Risiken auf die Häufigkeit und Höhe von Schäden, können sich – insbesondere in Zusammenhang mit der verfolgten Kapitalanlagestrategie – weitere Auswirkungen durch Transitionsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmenwerk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet.
Insbesondere in der First Line of Defense wird mit einem wirksamen Risikobewusstsein die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben sichergestellt. Das Group Risk Management fördert dies durch gezielte Initiativen. Diese Maßnahmen stärken das Bewusstsein für Risiken und unterstützen die operative Risikominderung.
14.3 Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2025
Basierend auf der externen und internen Entwicklung haben sich die Aktivitäten im Jahr 2025 an folgenden Schwerpunkten orientiert:
Volles internes Modell
Cyberrisiko und Digital Operational Resilience Act (DORA)
AI Act (Artificial Intellegence Act)
Volles internes Modell
Im Jahr 2025 wurden die Arbeiten am Projekt „volles internes Modell“ planmäßig fortgesetzt. Nachdem 2024 ein angepasster Zeitplan beschlossen worden war, wurde das Modell schrittweise erweitert und optimiert. Ziel blieb, das volle interne Modell bis 2027 fertigzustellen und zur behördlichen Genehmigung einzureichen. In der Zwischenzeit wurde das Modell in definierten Geschäftszweigen bereits intern genutzt und kontinuierlich weiterentwickelt, um eine solide Grundlage für die finale Umsetzung zu schaffen.
Cyberrisiko und Digital Operational Resilience Act (DORA)
Ein Schwerpunkt im Jahr 2025 lag auf der Stärkung der Cybersicherheit und der Umsetzung der neuen DORA-Regulierungen (Digital Operational Resilience Act). Angesichts zunehmender Bedrohungen wie Phishing und Ransomware wurde der Schutz der IT-Infrastruktur und Daten verstärkt, um finanzielle Verluste, Reputationsschäden und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.
Zentrale Maßnahmen waren der Ausbau des „Security Information and Event Management“-Systems (SIEM) sowie der Aufbau eines Security Operations Centers (SOC), um Bedrohungen in Echtzeit zu erkennen und abzuwehren. Zusätzlich wurden Schulungen für Mitarbeitende durchgeführt, um das Bewusstsein für Cyberrisiken zu erhöhen. Die Cyberversicherung wurde angepasst, um potenzielle Schäden besser abzusichern. Der Fokus lag auf dem Aufbau einer hohen Cyberresilienz und der vollständigen DORA-Compliance.
AI Act (Artificial Intelligence Act)
Im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen (ML) nutzte UNIQA 2025 die Chancen, die sich durch technologische Fortschritte ergaben und begegnete gleichzeitig den damit verbundenen Herausforderungen. Es wurden generative KI-Anwendungen unter anderem für automatisierte Kundenkommunikation und Wissensmanagement eingesetzt und es wurde dabei besonders auf Datenschutz und regulatorische Vorgaben geachtet.
Zur Risikominderung wurde bereits ein umfassender Governance-Rahmen etabliert, der 2025 weiter gefestigt wurde. Ziel war es, KI- und ML-Technologien verantwortungsbewusst einzusetzen, Effizienzpotenziale zu heben und die Kundenkommunikation nachhaltig zu verbessern.
14.4 Herausforderungen und Prioritäten im Risikomanagement für 2026
Nicht-Versicherungs-Geschäftsmodelle
Im Jahr 2026 wird sich UNIQA weiterhin mit der strategischen Erweiterung über das traditionelle Versicherungsgeschäft hinaus beschäftigen. Diese Modelle – darunter Pensions- und Investmentfonds, die Mavie Gruppe und UNIQA Sustainable Business Solutions  – konzentrieren sich auf Prävention und Beratung anstatt auf klassischen Risikotransfer, Prämien oder Kapitalerträge. Ziel ist es, Risiken aktiv zu reduzieren oder zu vermeiden, was Kundenbindung stärkt, neue Einnahmequellen bringt und UNIQA wettbewerbsfähig hält. Gleichzeitig entstehen neue operationelle, technologische und reputationsbezogene Risiken, die eine Anpassung der Governance-Strukturen erfordern werden. Insgesamt stellen diese Modelle eine strategische Weiterentwicklung dar, die UNIQA mit den sich wandelnden Kundenerwartungen in Einklang bringen wird.
Regulatorische Risiken (Solvency II Review, IRRD, Sustainability Risk Plans)
Im Verlauf des Jahres 2026 wird sich UNIQA intensiv mit der Umsetzung der überarbeiteten Solvency II-Richtlinie sowie der neuen Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) beschäftigen. Der Solvency II Review bringt umfassende Änderungen in nahezu allen Bereichen mit sich – von der Kapitalberechnung über die Governance bis hin zur Berichterstattung. Diese Neuerungen erfordern eine strukturierte Umsetzung durch gezielte Implementierungsprojekte, die sowohl inhaltliche als auch technische Anpassungen der internen Prozesse und Systeme beinhalten. Parallel dazu wird eine präventive Sanierungsplanung und Abwicklungsplanung gemäß IRRD entwickelt, um die finanzielle Stabilität auch in Krisensituationen zu sichern. Dieser Plan umfasst Indikatoren zur Früherkennung, Governance-Strukturen, konkrete Stabilisierungsmaßnahmen, Szenarioanalysen und eine Kommunikationsstrategie. Beide regulatorischen Initiativen erfordern eine umfassende Anpassung interner Prozesse und Berichte und unterstreichen das strategische Ziel, regulatorische Anforderungen vorausschauend zu erfüllen und die Widerstandsfähigkeit des Konzerns nachhaltig zu stärken. Ein weiterer relevanter Punkt im Jahr 2026 wird die konkrete Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisikopläne. Sowohl auf Gruppenebene als auch in den Konzerngesellschaften werden entsprechende Konzepte erarbeitet, um die Nachhaltigkeitsrisikopläne zu integrieren. Die konkreten regulatorischen Anforderungen werden mit der Veröffentlichung der finalen technischen Standards in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet und bilden die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Pläne.
14.5 Risikoprofil
Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil die zentrale Rolle ein. Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich. In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich.
Dieser Umstand ist insofern von Bedeutung, als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird. Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen manifestieren sich auch in den durch den internen Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen.
Markt- und Kreditrisiken
Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nachfolgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veranlagungsklassen aufgegliedert, dargestellt.
Zusammensetzung der Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Verzinsliche Wertpapiere
13.503.578
13.480.828
Immobilienvermögen
2.374.295
2.382.317
Rentenfonds
1.846.140
1.824.492
Beteiligungen und sonstige Anteile
1.149.229
1.105.420
Aktien und Aktienfonds
1.791.203
1.447.745
Termingelder
374.501
404.415
Übrige Kapitalanlagen
24.640
80.299
Summe
21.063.587
20.725.515
Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beeinflussen auch die Höhe der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der (Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. Die Ertragserwartungen und Risiken der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen werden im Rahmen des ALM-Prozesses gemanagt. Ziel ist es, mit möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapitalertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen geführt.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen Produktkategorien ergeben.
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung
9.672.709
10.266.088
Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
4.538.369
4.354.843
Langfristige Krankenversicherungsverträge
5.522.800
5.383.823
Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung
6.813.253
6.005.756
Summe
26.547.131
26.010.509
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
Sonstige Kapitalanlagen
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Zahlungsmittel
Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung
9.364.613
9.640.489
Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
4.178.303
3.927.167
Langfristige Krankenversicherungsverträge
4.290.537
3.933.883
Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung
4.450.231
4.039.677
Summe
22.283.684
21.541.217
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
Des Weiteren werden die Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen in den nachfolgenden beiden Tabellen nach Regionen sowie für die Schaden- und Unfallversicherung auch nach Sparten unterteilt dargestellt.
Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen
(nach Regionen)
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Österreich (AT)
18.408.358
18.093.036
Zentraleuropa (CE)
3.162.184
2.900.492
Osteuropa (EE)
161.317
142.574
Südosteuropa (SEE)
638.190
656.020
Westeuropa (WE)
 86.365
 250.906
Summe
22.283.684
21.541.217
Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen der Schaden- und Unfallversicherung (nach Sparten)
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Eigentumsversicherungen (Feuer- und Haushaltsversicherung)
733.665
596.739
Haftpflichtversicherung
831.018
872.510
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
1.631.295
1.444.771
Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen
334.902
318.089
Kreditversicherung
35.290
37.224
Rechtsschutzversicherung
153.333
149.397
Technikversicherung
107.403
88.107
Transportversicherung
45.814
69.806
Unfallversicherung
504.698
375.831
Sonstige Versicherungen
72.812
87.203
Summe
4.450.231
4.039.677
Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit-Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrationsrisiko unterteilt.
Das Zinsrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderungen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrategie aktiv gemanagt.
Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten der verzinslichen Wertpapiere.
Veranlagungsvolumen nach
Laufzeiten
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
Bis zu 1 Jahr
645.896
824.118
Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren
1.738.690
1.576.842
Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren
1.804.610
1.834.590
Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren
1.496.613
1.353.903
Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren
2.343.827
2.153.269
Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren
1.679.572
1.583.269
Mehr als 15 Jahre
3.794.370
4.154.838
Summe
13.503.578
13.480.828
Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist, wird im Folgenden der Fokus auf diesen Geschäftsbereich gelegt.
Die bei einer Zinsveränderung entstehende Differenz zwischen der Veränderung der Vermögenswerte und jener der versicherungstechnischen Rückstellungen wird als Steuerungsbasis für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt, welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften für das Zinsrisiko aus strategischen Gründen akzeptiert werden.
Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neugeschäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf, berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen dies nicht der Fall ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen getroffen. Für den Kernmarkt Österreich beträgt der zulässige Höchstzins seit 1. Juli 2022 0,0 Prozent pro Jahr. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten betragen diese bis zu 4,0 Prozent pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und Währung.
Durchschnitt techn. Zinsen, traditionelles Geschäft nach Region und Währung
Angaben in Prozent
EUR
USD
Lokale Währung
Österreich (AT)
1,80
 
 
Zentraleuropa (CE)
2,60
 
3,0
Osteuropa (EE)
3,10
3,00
3,8
Südosteuropa (SEE)
2,60
3,20
2,3
Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen garantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zinstragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbarkeit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu einem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgeschobenen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von 0 Prozent.
In der Lebensversicherung werden seit 2015 klassische Lebensversicherungsprodukte mit einem Rechnungszins von 0,0 Prozent verkauft. Der durchschnittliche Rechnungszins per 31. Dezember 2025 ist für den klassischen Lebensversicherungsbestand 1,7 Prozent.
In der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden seit 1. Juli 2021 nur mehr Tarife mit einem Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Gemeinsam mit Maßnahmen zur Rechnungszinssenkung im Bestand wurde per 31. Dezember 2025 ein durchschnittlicher Rechnungszins von ca. 2,4 Prozent erreicht. Eine Verringerung der Kapitalerträge um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2025) würde das Ergebnis vor Steuern um rund 4,2 Millionen Euro verringern.
Das Credit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanzposten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisikoaufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating) und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpapieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Risiken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) investiert.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt.
Veranlagungsvolumen nach Ratings
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025
31.12.2024
AAA
2.253.154
2.219.777
AA
3.618.681
3.842.957
A
4.570.838
4.281.830
BBB
1.905.159
1.868.284
BB
337.542
327.226
B
75.010
111.799
≤ CCC
103.655
106.639
Nicht geratet
639.537
722.317
Summe
13.503.578
13.480.828
Das Aktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen „Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken gesteuert.
Aktienindex
EUR (EURO STOXX 50)
CZK (PX)
Angaben in Indexpunkten
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
 
5.791,41
4.895,98
13,36
9,22
Aktienvolatilität
EUR
Angaben in Prozent
31.12.2025
31.12.2024
1 Jahr
16,75 %
15,90 %
5 Jahre
20,80 %
20,35 %
10 Jahre
23,81 %
22,99 %
Das Währungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwankungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationalen Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpapieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschaftsebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veranlagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüsselung der Vermögenswerte und Schulden nach Währungen.
Währungsrisiko
 
31.12.2025
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
EUR
21.901.207
20.714.628
USD
534.549
111.368
CZK
1.871.046
1.159.448
HUF
393.971
630.028
PLN
3.454.552
2.672.887
RON
318.312
176.071
Sonstige
574.279
418.691
Summe
29.047.916
25.883.122
Währungsrisiko
 
31.12.2024
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
EUR
21.932.132
20.587.100
USD
529.746
191.805
CZK
1.742.473
1.112.075
HUF
310.891
557.014
PLN
2.965.838
2.380.856
RON
294.645
166.802
Sonstige
756.380
595.026
Summe
28.532.105
25.590.677
Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos und deren Komponenten werden neben den etablierten Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.) insbesondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen eingesetzt.
In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Marktrisiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unterschiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch berechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegensteuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Marktszenarien getroffen werden können.
Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils konstant gehalten werden.
Finanzielle Vermögenswerte
Sensitivitätsanalyse – Markt- und Kreditrisiken
31.12.2025
31.12.2024
Angaben in Tausend Euro
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapital
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapital
Zinsänderung
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
 
 36.034
40.166
 520.456
569.457
 39.739
41.644
 558.321
619.269
Aktienkursänderung
+ 25 %
 25 %
+ 25 %
 25 %
+ 25 %
 25 %
+ 25 %
 25 %
 
476.122
 476.122
76.807
 76.807
375.048
 375.048
20.488
 20.488
Währungskursänderung – PLN
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
 
207.062
 207.062
35.276
 35.276
184.582
 185.452
133
 133
Währungskursänderung – CZK
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
 
75.262
 75.262
3.756
 3.756
71.616
 71.616
3.754
 3.754
Währungskursänderung – USD
+ 10 %
 10 %
 
 
+ 10 %
 10 %
 
 
 
18.412
 47.844
 
 
22.956
 56.577
 
 
Währungskursänderung – HUF
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
 
18.295
 18.295
9.186
 9.186
13.333
 13.333
102
 102
Credit-Spread-Risiko Staatsanleihen
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
 
 2.883
2.923
 423.562
468.016
 2.531
2.562
 444.707
499.937
Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
+ 50 BP
 50 BP
 
 31.848
34.156
 102.782
107.758
 38.512
40.962
 120.303
126.772
Referenzzinssätze inkl.
Illiquiditätsanpassung
EUR (AT)
CZK (CZ)
HUF (HU)
PLN (PL)
Angaben in Prozent
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
1 Jahr
2,20 %
2,40 %
3,63 %
3,90 %
6,13 %
5,69 %
3,45 %
5,33 %
5 Jahre
2,60 %
2,30 %
3,97 %
3,79 %
6,46 %
6,37 %
4,57 %
5,86 %
10 Jahre
2,98 %
2,43 %
4,29 %
3,96 %
6,90 %
6,53 %
5,27 %
6,14 %
15 Jahre
3,23 %
2,49 %
4,47 %
4,06 %
7,23 %
6,90 %
5,35 %
5,96 %
20 Jahre
3,33 %
2,42 %
4,46 %
4,04 %
7,20 %
7,00 %
5,16 %
5,64 %
25 Jahre
3,37 %
2,45 %
4,35 %
3,98 %
6,91 %
6,79 %
4,94 %
5,32 %
Zinsrisiko
31.12.2025
31.12.2024
Angaben in Tausend Euro
Festverzinslich
Nicht festverzinslich
Gesamt
Festverzinslich
Nicht festverzinslich
Gesamt
Finanzinstrumente
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
13.894.154
1.846.140
15.740.294
13.964.437
1.824.492
15.788.929
Summe
13.894.154
1.846.140
15.740.294
13.964.437
1.824.492
15.788.929
Swaption-Volatilitäten stellen ein Maß für die Volatilität von Zinsbewegungen dar, die für die Bewertung langfristiger Schulden relevant sind und in der nachstehenden Tabelle dargestellt werden.
Swaption-
Volatilität
EUR
CZK
Angaben in Basispunkten
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
Ablauf 5/Laufzeit 5
67,67
77,66
81,03
124,37
Ablauf 5/Laufzeit 10
66,50
75,42
85,64
121,94
Ablauf 10/Laufzeit 5
68,90
73,92
89,15
118,49
Ablauf 10/Laufzeit 10
66,29
71,53
88,04
114,05
In der Nichtlebensversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassungen getroffen werden.
Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit verbunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünftige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungsprozess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität ausgesetzt sein kann.
Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfallversicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizieren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermittelt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 4.684,0 Millionen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rückstellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Bruttobasis würde das einen um 234,0 Millionen Euro höheren Schadenaufwand bedeuten.
Liquiditätsrisiko
Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflichtungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkommen kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung.
Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkongruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar.
Finanzverbindlichkeiten
per 31.12.2025
Anleihenverbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag
Kuponzahlung
Gesamt
Vertragliche Restlaufzeiten
 
2026
0
8.250
8.250
51
18.326
26.627
2027
0
8.250
8.250
0
17.405
25.655
2028
0
8.250
8.250
0
15.289
23.539
2029
0
8.250
8.250
0
12.964
21.214
2030
600.000
8.250
608.250
0
8.160
616.410
> 2031
0
0
0
0
16.345
16.345
Finanzverbindlichkeiten
per 31.12.2024
Anleihenverbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag
Kuponzahlung
Gesamt
Vertragliche Restlaufzeiten
 
2025
0
8.250
8.250
12.721
15.483
36.455
2026
0
8.250
8.250
0
14.546
22.796
2027
0
8.250
8.250
0
13.133
21.383
2028
0
8.250
8.250
0
11.693
19.943
2029
0
8.250
8.250
0
11.737
19.987
> 2030
600.000
8.250
608.250
0
16.195
624.445
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2025
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag1)
Kuponzahlung
Gesamt
2026
326.300
28.484
354.784
2027
0
8.906
8.906
2028
0
8.906
8.906
2029
0
8.906
8.906
2030
0
8.906
8.906
> 2031
375.000
8.906
383.906
1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2024
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag1)
Kuponzahlung
Gesamt
2025
200.000
34.984
234.984
2026
326.300
28.484
354.784
2027
0
8.906
8.906
2028
0
8.906
8.906
2029
0
8.906
8.906
> 2030
375.000
17.813
392.813
1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
Konzentrationsrisiken
Ein Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis haben. Dieses Risiko wird durch ein internes Rückversicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist, gesteuert.
Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Die versicherungstechnischen Risiken werden in die Nichtlebensversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung unterteilt.
Das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebensversicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko.
Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb höher sind als die dafür vereinnahmten Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftretenden Schadenereignissen hervorgerufen werden, sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Bedrohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Risiko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen werden. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man in diesem Fall auch von einem Schadenkumul.
Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schadenreserve wird unter Anwendung von aktuariellen Methoden berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung, Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer Abweichung von der Schätzung führen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu managen, laufen mehrere in den Versicherungsbetrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Underwriting (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereitstellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität werden auch Großschäden und Naturkatastrophen entsprechend gemanagt.
Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie, wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS-Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die Qualität der Reservierung sicher.
Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmodell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mittels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppenebene.
Die Krankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwerpunkt für das Risikomanagement in Österreich.
Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken berücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird.
Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Krankenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind auch hier in der Praxis klassische Risikominderungstechniken von Relevanz.

Diese umfassen für die Krankenversicherung:
die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient werden kann;
eine Risikoselektion und somit eine gezielte Vorauswahl von Interessent:innen für Versicherungsprodukte, zum Beispiel durch Gesundheitschecks;
die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen;
die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte anpassen zu können;
wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teilbestände angewendet.
Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankengeschäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitragsrechnungen beurteilt.
In der Lebensversicherung wird das versicherungstechnische Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastrophenrisiko.
Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversicherungen haben.
Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeitsrate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunternehmen ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die erwartete Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der Realität übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen unterschätzt wird.
Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der Prämienberechnung verursacht.
Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-, Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs-polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kundenverhalten zusammengefasst werden.
Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwaltungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen.
Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankungen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherungen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen sind.
Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/ außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finanziert werden.
Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämienanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherungen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risikotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risikoselektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstellen. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhöhen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand.
Operationelles Risiko
Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund ungenügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie Verluste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder externen Ereignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der Anwendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. Rechtliche Risiken werden laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wurde der Risikoprozess für operationelle Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkeiten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein:e Risikomanager:in für die Einhaltung zuständig.
Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Daher werden die operationellen Risiken in jeder operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene identifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft wird.
UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internationalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Geeignete Verfahren und Prozesse zur Bewältigung von Notfällen, Krisen und Katastrophen wurden implementiert und stellen eine professionelle und effiziente Abwicklung sicher.
Durch die Implementierung eines Business-Continuity-Management-Systems werden die Themen Krisenvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und Business Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksichtigt. Das BCM-Modell basiert auf internationalen Regeln und Standards und wird laufend weiterentwickelt.
Emerging Risk
Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und ökologische Entwicklungen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden Risikoakkumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder:innen und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus Managemententscheidungen oder einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken, resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen infolge der Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet.
In der nachfolgenden Tabelle wird eine Sensitivitätsanalyse bei Änderung der wichtigsten versicherungstechnischen Risiken und Marktrisiken mit deren Auswirkung auf die Vermögenswerte sowie die versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II dargestellt. UNIQA hat ihre Managementprozesse entsprechend den Anforderungen aus Solvency II ausgerichtet und nutzt diese zur Steuerung.
Die Unterschiede zwischen den Berechnungen der Versicherungsverträge nach Solvency II und IFRS 17 ergeben sich im Wesentlichen aus Unterschieden im Umfang der berücksichtigten Kosten, abweichenden Vertragsgrenzen sowie unterschiedlich angewandten Diskontierungszinssätzen.
Gemäß IFRS 17 dürfen nur Kosten berücksichtigt werden, die direkt einem Versicherungsvertrag zugeordnet werden können. Unter Solvency II hingegen wird bei der Bewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen der Vollkostenansatz angewendet.
Beide Regelwerke beziehen Vertragslaufzeiten (Contract Boundaries) in die Modellierung der zukünftigen Zahlungsströme mit ein. Solvency II orientiert sich dabei vorrangig an der Risikoperspektive, während IFRS 17 den Versicherungsvertrag selbst in den Mittelpunkt stellt. Diese unterschiedlichen Ansätze wirken sich auch auf Zusatzversicherungen aus: nach IFRS 17 orientieren sich diese an der Hauptversicherungsdeckung, während Solvency II hier andere Maßstäbe setzt. Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei passiven Rückversicherungsverträgen. Unter Solvency II richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Erstversicherungsvertrag, während IFRS 17 die vertraglichen Laufzeiten des Rückversicherungsvertrags berücksichtigt.
Hinsichtlich der Diskontierung der für die Laufzeit ermittelten Zahlungsströme gelten unter Solvency II streng regulatorisch vorgegebene Definitionen. Im Gegensatz dazu erfolgt die Ableitung des Zinssatzes und die Festlegung der Risikomarge nach IFRS 17 prinzipienorientiert und liegt im Ermessen des Unternehmens.
Trotz dieser Unterschiede betrachtet UNIQA die nach Solvency II ermittelten Risikosensitivitäten als eine geeignete Grundlage für die Bewertungen gemäß IFRS 17.
In der Schaden- und Unfallversicherung belaufen sich die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II auf 4.424 Millionen Euro (2024: 4.188 Millionen Euro), in der Lebensversicherung auf 13.906 Millionen Euro (2024: 14.358 Millionen Euro).
Die dargestellten Veränderungen des Basiswerts sind jeweils isoliert zu betrachten. Dies bedeutet, dass verschiedene Sensitivitäten nicht addiert werden können, um eine kumulierte Veränderung des Basiswerts abzuleiten.
Sensitivitätsanalyse
31.12.2025
31.12.2024
Angaben in Tausend Euro
Auswirkungen auf Vermögenswerte
Auswirkungen auf Verbindlichkeiten
Auswirkungen auf Vermögenswerte
Auswirkungen auf Verbindlichkeiten
Versicherungstechnische Risiken
 
 
 
 
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
Endschäden (+ 1 %)
 
44.201
 
42.633
Endschäden (– 1 %)
 
 44.252
 
 42.681
Stornoraten (+ 10 %)
 
11.533
 
7.950
Stornoraten (– 10 %)
 
 11.793
 
 8.113
Kranken- und Lebensversicherung1)
 
 
 
 
Sterblichkeitsraten (– 5 %)
 
19.032
 
36.381
Kosten (+ 10 %)
 
283.487
 
291.581
Stornoraten (+ 10 %)
 
15.269
 
 63.185
Stornoraten (– 10 %)
 
 12.691
 
83.499
Markt- und Kreditrisiken
 
 
 
 
Zinsänderung (+ 50 BP)
 588.865
 519.243
 625.097
 677.529
Zinsänderung (– 50 BP)
643.484
640.732
689.327
809.091
Aktienkursänderung (+ 25 %)
1.700.968
1.040.995
1.351.340
666.255
Aktienkursänderung (– 25 %)
 1.700.929
 1.031.283
 1.351.340
 673.055
Währungskursänderung (EUR + 10 %)
411.060
180.881
386.481
174.041
Währungskursänderung (EUR – 10 %)
 445.309
 180.881
 432.997
 174.041
Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen (+ 50 BP)
 144.324
 81.318
 170.310
 112.872
Credit-Spread-Risiko Staatsanleihen (+ 50 BP)
 448.670
 225.766
 461.568
 235.533
1) Zur Verbesserung der Aussagekraft wurden die zugrunde liegenden Annahmen der versicherungstechnischen Sensitivitäten der Krankenversicherung weiterentwickelt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

14.6 Rückversicherung
Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strategischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Gestaltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermöglicht so eine Entlastung des Risikokapitals.
Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risikokapitals und die Steuerung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichtspunkten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse.
Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgegebenen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträgerin für deren Rückversicherungsbedarf zur Verfügung. Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzerngesellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steuerung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten werden der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einheiten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme zielgerichtet strukturiert.
Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schadenverhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophenschäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapitalbelastung für die Sachversicherung dar. In Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen werden die Expositionen sowohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nutzung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals.
Die UNIQA Re AG übernimmt im Geschäftsjahr nahezu vollumfänglich alle im Konzern notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel beim Einkauf von fakultativer Rückversicherung, wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben. Der Konzern übernimmt in den Retrozessionsprogrammen nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemessene Selbstbehalte.

Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Wien, am 16. März 2026
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Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
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Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
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Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 16. März 2026
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Andreas Brandstetter
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Wolfgang Kindl
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René Knapp
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Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesell-schaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamt-ergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzern-anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzern-abschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanz-lage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein-stimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlich-keiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen, versicherungsaufsichtsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzern-abschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sach-verhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sach-verhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Firmenwerte
Sachverhalt
Die Firmenwerte in Höhe von EUR 370 Mio. werden mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf Werthaltigkeit überprüft. Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) erfordern seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die geplanten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittel-generierenden Einheiten, zukünftige Marktgegeben-heiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte als besonders wichtiger Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung entsprechend berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet,
die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-den mit den Bilanzierungsregeln des IAS 36 abgeglichen,
die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen beurteilt,
die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie einer selbst durchgeführten Berechnung gegenüber-gestellt und
die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthaltenen Zahlungsströmen abgeglichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Verwendung von Ermessensentschei-dungen und Schätzungen“ sowie „4.2 Immaterielle Vermögenswerte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss.
2. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Lebens- und Krankenversicherung 
Sachverhalt
Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Versicherungs-verträgen“ Schulden in Höhe von EUR 22.897 Mio. (78 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Davon sind dem Geschäftsbereich der Lebens- und Krankenversicherung Schulden in Höhe von EUR 17.934 Mio. (62 % der Konzernbilanzsumme) zugeordnet. Innerhalb des Geschäftsbereichs Lebens- und Krankenversicherung entfallen davon EUR 17.343 Mio. auf die Deckungs-rückstellung, die nach dem variablen Gebührenansatz (Variable Fee Approach, VFA) oder dem allgemeinen Bewertungsmodell (GMM) bewertet wird. Die ebenfalls im Bilanzposten enthaltene vertragliche Servicemarge in Höhe von EUR 5.583 Mio. stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungs-verträgen dar, deren dem Geschäftsjahr zuordenbare Anteil anhand von festgelegten Deckungseinheiten erfolgswirksam aufgelöst wird.
Soweit die oben genannten Schulden nach den beiden genannten Bewertungsmodellen bewertet werden, erfolgt die Bewertung auf Basis komplexer aktuarieller Methoden basierend auf umfassenden Annahmen über künftige Entwicklungen der zu bewertenden Versicherungs-portfolios, wobei insbesondere die Barwerte der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme von möglichen Unsicherheiten betroffen sind. Diese Unsicherheiten stammen aus den verwendeten Methoden und den ermittelten aktuariellen Annahmen im Zusammenhang mit Zinsen, Kapitalanlageerträgen, Sterblichkeit, Invalidität, Langlebigkeit, Kosten sowie Versicherungs-nehmerverhalten.
Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung sowie der komplexen Ermittlung der zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen des Vorstands haben wir die Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungs-verträgen in der Lebens- und Krankenversicherung als besonders wichtigen Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung entsprechend berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung von Verbindlich-keiten aus Versicherungsverträgen in der Lebens- und Krankenversicherung evaluiert und die Angemessenheit ausgewählter Schlüsselkontrollen zur Ermittlung von Annahmen und zur Durchführung von Schätzungen beurteilt,
die Abbildung und Verarbeitung der verwendeten Zahlungsströme und sonstigen Eingabedaten in den verwendeten IT-Systemen beurteilt,
die zugrundeliegenden Annahmen zur Ermittlung der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme überprüft,  
die Vorgehensweise zur Ermittlung der Zinssätze zur Diskontierung der Zahlungsströme sowie zur Ermittlung der Risikoanpassung nachvollzogen,  
die Festlegung der Deckungseinheiten mit den Vorgaben des IFRS 17 abgeglichen und die sach- und perioden-gerechte Auflösung der vertraglichen Servicemarge überprüft, sowie
die Richtigkeit und Bewertung zusätzlicher wesentlicher Abschlussbuchungen außerhalb des Nebenbuches überprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel im Konzernanhang „3. Versicherungsverträge“
3. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Schaden- und Unfallversicherung
Sachverhalt
Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Versicherungs-verträgen” Schulden in Höhe von EUR 22.897 Mio. (78 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen, davon entfallen auf den Bereich Schaden- und Unfallversicherung Schulden in Höhe von EUR 4.962 Mio. (17 % der Konzernbilanzsumme). Innerhalb der Verbindlichkeit für Versicherungsverträge entfallen im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung EUR 4.052 Mio. auf die „Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs-fälle”, die die Erwartungen über eingetretene, aber noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle erfasst. Diese stellen die Erwartung der Gesellschaft über zukünftige Zahlungen für bekannte und unbekannte Schadenfälle sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aufwen-dungen dar. Zur Schätzung dieser Verpflichtung werden von der Gesellschaft unterschiedliche Methoden angewendet. Zudem erfordert die Bewertung dieser Rückstellung ein signifikantes Maß an Ermessens-ausübung durch den Vorstand der Gesellschaft bezüglich zu treffender Annahmen, wie z.B. Kostenquoten oder Schadenabwicklungsmuster.
Ebenfalls hat der Vorstand bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes für die Ermittlung der Rückstellung einen bedeutsamen Ermessensspielraum. Insbesondere die Produktsparten mit geringer Schadenhäufigkeit, hohen Einzelschäden oder langen Schadenabwick-lungszeiträumen unterliegen üblicherweise erhöhten Schätzunsicherheiten.
Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung sowie der Ermessensspielräume des Vorstands und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten haben wir die Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungs-verträgen in der Schaden- und Unfallversicherung als besonders wichtigen Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung entsprechend berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Schaden- und Unfallversicherung evaluiert und die Angemessenheit ausgewählter Schlüsselkontrollen zur Ermittlung von Annahmen und zur Durchführung von Schätzungen beurteilt,
die Abbildung und Verarbeitung der verwendeten Zahlungsströme und sonstigen Eingabedaten in den verwendeten IT-Systemen beurteilt,
die jeweils angewendeten aktuariellen Methoden und wesentlichen Annahmen mit allgemein anerkannten aktuariellen Methoden verglichen und untersucht, inwiefern diese zur Bewertung der versicherungstechnischen Schulden geeignet sind,
die Angemessenheit und Integrität der in die Bewertung eingehenden Daten und Annahmen gewürdigt und Schadenabwicklungsverläufen nachvollzogen, sowie
die Höhe der Rückstellungen für ausgewählte Produktlinien, insbesondere Produktlinien mit volumenmäßig großen Rückstellungsbeträgen bzw. mit erhöhten Schätzunsicherheiten, nachberechnet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel im Konzernanhang „3. Versicherungsverträge“
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernbericht 2025, ausgenommen den Konzern-abschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Corporate-Governance-Bericht sowie die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Konzernberichts 2025 werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs-legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs-legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäfts-bereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanfor-derungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 2. Juni 2025 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 16. September 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Robert Fink.
Wien, den 16. März 2026
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Robert Fink
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der UNIQA Insurance Group AG, Wien, für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung
Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungs-handlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich:
der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), inklusive der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesent-lichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „1.10.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)“, und
der Einhaltung der Anforderungen an die Bericht-erstattung gemäß Artikel 8 der Taxonomie­Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO).
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungs-handlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeits-berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich doku-mentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anfor-derungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Infor-mationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht und im Konzernbericht, ausge-nommen die „Nachhaltigkeitserklärung“ und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeits-erklärung“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeits-berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeits-erklärung“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltig-keitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeits-erklärung“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsbericht-erstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Infor-mationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammen-hang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeits-analyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
die Aufstellung der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltig-keitsberichterstattung unter Einhaltung der Anforder-ungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
die Aufnahme von Angaben in die Nachhaltigkeits-erklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer im Konzern-lagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeits-erklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsbericht-erstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstell-ungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeits-berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte in Übereinstimmung mit den ESRS erfordert die Verwendung von Informationen aus der Wertschöpfungskette des Konzerns, die nur beschränkt zugänglich sind. Die gesetzlichen Vertreter müssen deshalb im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse und zur Ermittlung von Parametern, die in der Nachhaltigkeits-berichterstattung offengelegt werden, auf Daten und Informationen Dritter zurückgreifen sowie Annahmen und Schätzungen treffen. Solche Parameter sind daher – wie im Abschnitt BP-2 im Kapitel „1.2.2 Schätzungen zur Wertschöpfungskette, Datenquellen und Ergebnis-unsicherheit“ beschrieben – mit erheblichen Unsicher-heiten behaftet. 
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Bei der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen spielt die wissenschaftliche Grundlage eine entscheidende Rolle. Dies kann jedoch auch zu Herausforderungen führen, insbesondere wenn es um die Bestimmung von Emissionsfaktoren geht, vor allem wenn diese Faktoren erforderlich sind, um die Emissionen verschiedener Gase zu kombinieren und in einer einheitlichen Maßeinheit, wie z. B. CO2-Äquivalenten, auszudrücken. Unvollständige wissenschaftliche Erkenntnisse können daher zu Unsicherheiten in der Berichterstattung führen.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeits-erklärung“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeits-berichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammen-fassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören:
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifi-zieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksam-keit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshand-lungen bezogen auf Angaben in der Nachhaltigkeits-berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die im Konzernlage-bericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“
enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungs-handlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeits-erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die im Konzern-lagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“
enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor:
Wir erlangen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere durch:
-
Befragungen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen; und
-
die Durchsicht der internen Dokumentation des Prozesses;
Wir beurteilen, ob aufgrund der aus unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Nachweise das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse mit den Anforderungen der ESRS und mit der Darstellung des Prozesses in der Angabe „1.10.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)“ übereinstimmt.
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden.
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der Nachhaltigkeits-erklärung relevant sind.
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS stehen.
Hinsichtlich der Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen gleichen wir ausgewählte Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch.
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch.
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung.
Haftungsbeschränkung
Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft entsprechend den Größenmerkmalen der Gesellschaft unter Zugrundelegung der Größenklassen des § 221 UGB (a.F.) in Anwendung des der Größenklasse der Gesellschaft entsprechenden Haftungshöchstbetrages des § 275 Abs. 2 UGB (a.F.) mit dessen Hälfte auf EUR 9 Mio. begrenzt.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter.
Wien, den 16. März 2026
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Die Veröffentlichung oder Weitergabe der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nachhaltigkeitserklärung“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Nachhaltigkeitserklärung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB (a.F.) sinngemäß zu beachten.
289
Konzernabschluss
Einzelabschluss
UNIQA Insurance
Group AG
Kennzahlen
Angaben in Tausend Euro
2025 2024
Verrechnete Prämien Gesamtrechnung
59.125
51.309
Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt
12.766
11.142
Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt
10.335
10.629
Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt
132.513
144.001
Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen
298.052
287.258
Kapitalanlagen
4.374.701
4.387.798
Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
84.863
84.274
Eigenkapital
2.440.771
2.404.988
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
159.400
144.674
Jahresgewinn
220.690
187.018
Dividende je Aktie (in €)
0,72
0,60
Durchschnittliche Anzahl der
Mitarbeiter:innen Außendienst
1
1
Mitarbeiter:innen Innendienst
737
730
Inhalt
3 Lagebericht
17 Bilanz
19 Gewinn- und Verlustrechnun
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21
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nhang
38 Bestätigungsvermer
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42 Erklärung der gesetzlichen Vertreter
43 Bericht des Aufsichtsrats
3
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Lagebericht
GGeesscchhääffttssvveerrllaauuff 22002255
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert
als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera-
tive Versicherungsgesellschaft.
Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die
operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben:
UUNNIIQQAA ÖÖsstteerrrreeiicchh VVeerrssiicchheerruunnggeenn AAGG
Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung
und Lebensversicherung
RRüücckkvveerrssiicchheerruunnggssggeesscchhääfftt
Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten
Geschäft betrug im Geschäftsjahr 11.251 Tausend Euro
(2024: 12.928 Tausend Euro). Die verrechneten Prämien
aus Übernahmen von Gesellschaften außerhalb des Kon-
zerns betrugen 47.874 Tausend Euro (2024: 38.382 Tau-
send Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsprämien
betrugen im Jahr 2025 46.352 Tausend Euro (2024:
40.042 Tausend Euro).
Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für
Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in
Höhe von 16.368 Tausend Euro (2024: 19.228 Tausend Euro)
und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von
25.289 Tausend Euro (2024: 21.050 Tausend Euro) gegen-
über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt
30.598 Tausend Euro (2024: 29.504 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege-
benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von
– 16.366 Tausend Euro (2024: 1.058 Tausend Euro).
EErrttrrääggee aabbzzüügglliicchh AAuuffwweenndduunnggeenn aauuss KKaappiittaallaannllaaggeenn
Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im
Berichtsjahr 298.052 Tausend Euro (2024: 287.258 Tau-
send Euro).
KKaappiittaallaannllaaggeenn
Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG
verminderten sich im Berichtsjahr um 0,3 Prozent (2024:
0,1 Prozent) auf insgesamt 4.374.701 Tausend Euro (2024:
4.387.798 Tausend Euro). Darin enthalten sind Depotforde-
rungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
in Höhevon122.423 Tausend Euro (2024: 131.248 Tau-
send Euro).
Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe
von 3.127 Tausend Euro (2024: 201 Tausend Euro) und
Abgänge in Höhe von 0 Tausend Euro (2024: 1.924 Tau-
send Euro) zu verzeichnen. Die Abschreibungen beliefen
sich im Berichtsjahr auf 8.275 Tausend Euro (2024:
5.135 Tausend Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der
Buchwert per 31. Dezember 2025 betrug 138.007 Tau-
send Euro (2024: 136.449 Tausend Euro). Sämtliche
Liegenschaften befinden sich im Inland.
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen beliefen sich Ende 2025 auf 4.045.215 Tau-
send Euro (2024: 4.051.456 Tausend Euro). Die Abschrei-
bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr beliefen sich auf 11.722 Tausend Euro
(2024: 10.329 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel
und weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen.
Die sonstigen Kapitalanlagen erhöhten sich im
Berichtsjahr um 411 Tausend Euro (2024: 1.946 Tau-
send Euro) auf 69.056 Tausend Euro (2024: 68.645 Tau-
send Euro).
VVeerrssiicchheerruunnggsstteecchhnniisscchhee RRüücckksstteelllluunnggeenn
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt erhöhten sich im Berichtsjahr um 0,7 Prozent
(2024: Verminderung um 2,0 Prozent) auf 84.863 Tau-
send Euro (2024: 84.274 Tausend Euro).
Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversi-
cherung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfall-
versicherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt
um 2.322 Tausend Euro (2024: 2.437 Tausend Euro) auf
52.909 Tausend Euro (2024: 55.231 Tausend Euro)
vermindert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 8.968 Tau-
send Euro (2024: 9.657 Tausend Euro).
290
Jahresfinanzbericht 2025
Lagebericht
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Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert
als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera-
tive Versicherungsgesellschaft.
Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die
operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben:
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Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung
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Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten
Geschäft betrug im Geschäftsjahr 11.251 Tausend Euro
(2024: 12.928 Tausend Euro). Die verrechneten Prämien
aus Übernahmen von Gesellschaften außerhalb des Kon-
zerns betrugen 47.874 Tausend Euro (2024: 38.382 Tau-
send Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsprämien
betrugen im Jahr 2025 46.352 Tausend Euro (2024:
40.042 Tausend Euro).
Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für
Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in
Höhe von 16.368 Tausend Euro (2024: 19.228 Tausend Euro)
und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von
25.289 Tausend Euro (2024: 21.050 Tausend Euro) gegen-
über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt
30.598 Tausend Euro (2024: 29.504 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege-
benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von
– 16.366 Tausend Euro (2024: 1.058 Tausend Euro).
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Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im
Berichtsjahr 298.052 Tausend Euro (2024: 287.258 Tau-
send Euro).
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Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG
verminderten sich im Berichtsjahr um 0,3 Prozent (2024:
0,1 Prozent) auf insgesamt 4.374.701 Tausend Euro (2024:
4.387.798 Tausend Euro). Darin enthalten sind Depotforde-
rungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
in Höhe von 122.423 Tausend Euro (2024: 131.248 Tau-
send Euro).
Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe
von 3.127 Tausend Euro (2024: 201 Tausend Euro) und
Abgänge in Höhe von 0 Tausend Euro (2024: 1.924 Tau-
send Euro) zu verzeichnen. Die Abschreibungen beliefen
sich im Berichtsjahr auf 8.275 Tausend Euro (2024:
5.135 Tausend Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der
Buchwert per 31. Dezember 2025 betrug 138.007 Tau-
send Euro (2024: 136.449 Tausend Euro). Sämtliche
Liegenschaften befinden sich im Inland.
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen beliefen sich Ende 2025 auf 4.045.215 Tau-
send Euro (2024: 4.051.456 Tausend Euro). Die Abschrei-
bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr beliefen sich auf 11.722 Tausend Euro
(2024: 10.329 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel
und weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen.
Die sonstigen Kapitalanlagen erhöhten sich im
Berichtsjahr um 411 Tausend Euro (2024: 1.946 Tau-
send Euro) auf 69.056 Tausend Euro (2024: 68.645 Tau-
send Euro).
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Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt erhöhten sich im Berichtsjahr um 0,7 Prozent
(2024: Verminderung um 2,0 Prozent) auf 84.863 Tau-
send Euro (2024: 84.274 Tausend Euro).
Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversi-
cherung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfall-
versicherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt
um 2.322 Tausend Euro (2024: 2.437 Tausend Euro) auf
52.909 Tausend Euro (2024: 55.231 Tausend Euro)
vermindert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 8.968 Tau-
send Euro (2024: 9.657 Tausend Euro).
291
Kennzahlen | Lagebericht
Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif-
ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen
BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarkt-
aufsichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen
berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die
FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung
für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig
Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften
aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderter
Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 3.600 Tausend Euro
zugeführt (2024: Zuführung von 1.565 Tausend Euro).
Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf
22.986 Tausend Euro (2024: 19.386 Tausend Euro).
Davon entfielen 10.949 Tausend Euro auf die Sparte Kfz-
Fahrzeug (2024: 9.393 Tausend Euro), 5.362 Tausend
Euro auf die Sparte Sturm (2024: 4.387 Tausend Euro)
und 2.698 Tausend Euro auf die Sparte Allgemeine Haft-
pflicht (2024: 3.194 Tausend Euro).
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Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb
im Geschäftsjahr 2025 mit 309.000.000 Euro unverändert.
Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien
mit Stimmrecht zusammen.
Zur Eigenmittelausstattung der Gesellschaft wird auf den
Solvency and Financial Condition Report (SFCR) verwie-
sen, der bis 8. April 2026 zu veröffentlichen ist.
Die Rücklagen beliefen sich auf 1.908.664 Tausend Euro
(2024: 1.908.663 Tausend Euro).
Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) von 159.400 Tausend Euro
(2024: 144.674 Tausend Euro) erzielt. Der Steueraufwand
betrug 61.291 Tausend Euro (2024: 42.344 Tausend Euro).
Nach Rücklagenbewegung ergab sich ein Jahresgewinn
von 220.690 Tausend Euro (2024: 187.018 Tausend Euro).
Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags errechnete sich
ein Bilanzgewinn von 223.926 Tausend Euro (2024:
188.145 Tausend Euro). Das gesamte Eigenkapital der
Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 2025 damit insge-
samt 2.440.771 Tausend Euro (2024: 2.404.988 Tausend
Euro).
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Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2025 wurden
738 Mitarbeiter:innen (2024: 731) beschäftigt. Davon
waren 737 im Innendienst (2024: 730) und 1 im Außen-
dienst (2024: 1) tätig. Im Berichtsjahr und im Vorjahr
stand kein Lehrling in der Ausbildung zu Versicherungs-
kaufleuten.
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Im österreichischen Versicherungskonzern bestehen
folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen:
Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien)
serviciert die operative Ebene (unter ande
rem UNIQA
Österreich Versicherungen AG, Wien) in den Bereichen
Buchhaltun
g/Bilanzierung, Controlling, versicherungs-
mathematische Dienstleistungen sowie Investmentver-
waltung und Interne Revision.Die Schlüsselfunktion
Rückversicherung von Holding und operativer Ebene ist
seit 2023 an die konzerninterne Rückversicherungsge-
sellschaft UNIQA Re AG, Zürich, ausgegliedert.
Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding
und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital
Markets GmbH, Wien, ausgegliedert.
Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und
Verwaltung werden von der UNIQA Group Service Cen-
ter Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die
operative Ebene erbracht.
Die UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienst-
leistungen für die Holding und die operative Ebene in
den Bereichen Informationstechnologie und Telekom-
munikation.
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In den Bereichen Forschung und Entwicklung wurden
keine Aktivitäten gesetzt.
Die Gesellschaft führt eine Zweigniederlassung, die
UNIQA 4WARD o.z. in der Slowakei, welche diverse Bera-
tungs- und Serviceleistungen für die Unternehmens-
gruppe erbringt.
Im Geschäftsjahr wurden mit 1. November drei neue
Zweigniederlassungen eröffnet, welche Serviceleistungen
im Bereich Informationstechnologie für die Unterneh-
mensgruppe erbringen:
UNIQA Insurance Group AG Hungary Branch in Ungarn
UNIQA INSURANCE GROUP AG VIENA SUCURSALA
CLUJ-NAPOCA in Rumänien
UNIQA Group Bulgaria Branch in Bulgarien
5
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
GGeesscchhääffttssvveerrllaauuff 22002255 iimm DDeettaaiill
Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nach-
folgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der
Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent-
angaben können durch Verwendung automatischer
Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen
auftreten.
AAnnggaabbeenn zzuu ddeenn wweesseennttlliicchheenn eerrffoollggsswwiirrkkssaammeenn
LLeeiissttuunnggssiinnddiikkaattoorreenn
Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung
erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar:
PPrräämmiieenn
Angaben in Tausend Euro
Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien
Veränderung Veränderung
2025 2
024 absolut % 2025 2024 absolut %
Sonstige Versicherungen 47.874 38.382 9.492 24,7 47.841 37.747 10.094 26,7
Lebensversicherung 11.251 12.928 – 1.677 – 13,0 11.251 12.928 – 1.677 – 13,0
Summe indirektes Geschäft 59.125 51.310 7.815 15,2 59.092 50.675 8.417 16,6
Gesamtsumme 59.125 51.310 7.815 15,2 59.092 50.675 8.417 16,6
Die
Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der
Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi-
cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf:
AAuuffwweenndduunnggeenn ffüürr VVeerrssiicchheerruunnggssffäällllee
uunndd EErrhhööhhuunngg ddeerr DDeecckkuunnggssrrüücckkss
tteell
lluunngg
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2025 2
024 absolut %
See-, Luftfahrt- und
Transportversicherung 0 – 6 6 0,0
Sonstige Versicherungen 21.862 32.161 – 10.299 – 32,0
Lebensversicherung 7.797 9.807 – 2.010 – 20,5
Summe indirektes Geschäft 29.659 41.962 – 12.303 – 29,3
Gesamtsumme 29.659 41.962 – 12.303 – 29,3
Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti-
ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar:
KKoosstteenn
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2025 2024 abso
lut %
Abschlusskosten
Sonstige Versicherungen 9.657 8.466 1.191 14,1
Lebensversicherung 2.618 2.291 327 14,3
Summe indirektes
Geschäft
12.275 10.757 1.518 14,1
Gesamtsumme 12.275 10.757 1.518 14,1
Sonstiger
Betriebsaufwand
Sonstige Versicherungen 130.306 142.049 – 11.743 – 8,3
Summe indirektes
Geschäft
130.306 142.049 – 11.743 – 8,3
Gesamtsumme 130.306 142.049 – 11.743 – 8,3
Die Ne
ttoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der
Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden
Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungs-
technischen Rechnung.
292
Jahresfinanzbericht 2025
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
4
Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif-
ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen
BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarkt-
aufsichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen
berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die
FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung
für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig
Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften
aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderter
Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 3.600 Tausend Euro
zugeführt (2024: Zuführung von 1.565 Tausend Euro).
Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf
22.986 Tausend Euro (2024: 19.386 Tausend Euro).
Davon entfielen 10.949 Tausend Euro auf die Sparte Kfz-
Fahrzeug (2024: 9.393 Tausend Euro), 5.362 Tausend
Euro auf die Sparte Sturm (2024: 4.387 Tausend Euro)
und 2.698 Tausend Euro auf die Sparte Allgemeine Haft-
pflicht (2024: 3.194 Tausend Euro).
EEiiggeennkkaappiittaall,, EEGGTT uunndd JJaahhrreessggeewwiinnnn
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb
im Geschäftsjahr 2025 mit 309.000.000 Euro unverändert.
Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien
mit Stimmrecht zusammen.
Zur Eigenmittelausstattung der Gesellschaft wird auf den
Solvency and Financial Condition Report (SFCR) verwie-
sen, der bis 8. April 2026 zu veröffentlichen ist.
Die Rücklagen beliefen sich auf 1.908.664 Tausend Euro
(2024: 1.908.663 Tausend Euro).
Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) von 159.400 Tausend Euro
(2024: 144.674 Tausend Euro) erzielt. Der Steueraufwand
betrug 61.291 Tausend Euro (2024: 42.344 Tausend Euro).
Nach Rücklagenbewegung ergab sich ein Jahresgewinn
von 220.690 Tausend Euro (2024: 187.018 Tausend Euro).
Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags errechnete sich
ein Bilanzgewinn von 223.926 Tausend Euro (2024:
188.145 Tausend Euro). Das gesamte Eigenkapital der
Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 2025 damit insge-
samt 2.440.771 Tausend Euro (2024: 2.404.988 Tausend
Euro).
MMiittaarrbbeeiitteerr::iinnnneenn
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2025 wurden
738 Mitarbeiter:innen (2024: 731) beschäftigt. Davon
waren 737 im Innendienst (2024: 730) und 1 im Außen-
dienst (2024: 1) tätig. Im Berichtsjahr und im Vorjahr
stand kein Lehrling in der Ausbildung zu Versicherungs-
kaufleuten.
AAuussgglliieeddeerruunnggeenn ggeemmääßß §§ 115566 VVAAGG 22001166
Im österreichischen Versicherungskonzern bestehen
folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen:
Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien)
serviciert die operative Ebene (unter anderem UNIQA
Österreich Versicherungen AG, Wien) in den Bereichen
Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, versicherungs-
mathematische Dienstleistungen sowie Investmentver-
waltung und Interne Revision.Die Schlüsselfunktion
Rückversicherung von Holding und operativer Ebene ist
seit 2023 an die konzerninterne Rückversicherungsge-
sellschaft UNIQA Re AG, Zürich, ausgegliedert.
Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding
und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital
Markets GmbH, Wien, ausgegliedert.
Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und
Verwaltung werden von der UNIQA Group Service Cen-
ter Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die
operative Ebene erbracht.
Die UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienst-
leistungen für die Holding und die operative Ebene in
den Bereichen Informationstechnologie und Telekom-
munikation.
SSoonnssttiiggee AAnnggaabbeenn
In den Bereichen Forschung und Entwicklung wurden
keine Aktivitäten gesetzt.
Die Gesellschaft führt eine Zweigniederlassung, die
UNIQA 4WARD o.z. in der Slowakei, welche diverse Bera-
tungs- und Serviceleistungen für die Unternehmens-
gruppe erbringt.
Im Geschäftsjahr wurden mit 1. November drei neue
Zweigniederlassungen eröffnet, welche Serviceleistungen
im Bereich Informationstechnologie für die Unterneh-
mensgruppe erbringen:
UNIQA Insurance Group AG Hungary Branch in Ungarn
UNIQA INSURANCE GROUP AG VIENA SUCURSALA
CLUJ-NAPOCA in Rumänien
UNIQA Group Bulgaria Branch in Bulgarien
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Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nach-
folgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der
Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent-
angaben können durch Verwendung automatischer
Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen
auftreten.
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Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung
erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar:
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Angaben in Tausend Euro
Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien
V
eränderung Veränderung
2025 2024 absolut % 2025 2024 absolut %
Sonstige Versicherungen 47.874 38.382 9.492 24,7 47.841 37.747 10.094 26,7
Lebensversicherung 11.251 12.928 – 1.677 – 13,0 11.251 12.928 – 1.677 – 13,0
Summe indirektes Geschäft 59.125 51.310 7.815 15,2 59.092 50.675 8.417 16,6
Gesamtsumme 59.125 51.310 7.815 15,2 59.092 50.675 8.417 16,6
Die
Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der
Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi-
cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf:
A
A
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2025 2
024 absolut %
See-, Luftfahrt- und
Transportversicherung 0 – 6 6 0,0
Sonstige Versicherungen 21.862 32.161 – 10.299 – 32,0
Lebensversicherung 7.797 9.807 – 2.010 – 20,5
Summe indirektes Geschäft 29.659 41.962 – 12.303 – 29,3
Gesamtsumme 29.659 41.962 – 12.303 – 29,3
Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti-
ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar:
K
K
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2025 2024 absolut %
Abschlusskosten
Sonstige Versicherungen 9.657 8.466 1.191 14,1
Lebensversicherung 2.618 2.291 327 14,3
Summe indirektes
Geschäft
12.275 10.757 1.518 14,1
Gesamtsumme 12.275 10.757 1.518 14,1
Sonstiger
Betriebsaufwand
Sonstige Versicherungen 130.306 142.049 – 11.743 – 8,3
Summe indirektes
Geschäft
130.306 142.049 – 11.743 – 8,3
Gesamtsumme 130.306 142.049 – 11.743 – 8,3
Die Ne
ttoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der
Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden
Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungs-
technischen Rechnung.
293
Lagebericht
Die Erträge aus nicht festverzinslichen Kapitalanlagen
umfassen die entsprechenden Erfolgspositionen der
Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere.
Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas-
sen jene der Schuldverschreibungen und anderer festver-
zinslicher Wertpapiere:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2025 2024 absolut %
Grundstücke und Bauten 4.947 9.396 – 4.449 – 47,3
Kapitalanlagen in
verbundenen
Unternehmen und
Beteiligungen 331.208 320.123 11.085 3,5
Nicht festverzinsliche
Kapitalanlagen – 1.165 – 2.042 877 – 42,9
Festverzinsliche
Kapitalanlagen 1.101 1.093 8 0,7
Guthaben bei
Kreditinstituten
1)
700 1.047 – 347 – 33,1
Depotforderungen aus
dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 3.310 3.574 – 264 – 7,4
Gesamtsumme 340.101 333.191 6.910 2,1
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen-
dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die
Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus
konzerninternen Finanzierungen, Anspruchszinsen ge-
mäß § 205 BAO sowie Zinserträge und -aufwendungen aus
begebenen Ergänzungskapitalanleihen in Summe von
42.049 Tausend Euro (2024: 45.932 Tausend Euro).
Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen
werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen
Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins
Verhältnis gesetzt.
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Angaben in Prozent
2025 2024
Grundstücke und Bauten 3,6 6,7
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen
8,2 7,9
Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen
5,1
9,3
Festverzinsliche Kapitalanlagen 2,4 2,4
Guthaben bei Kreditinstituten
1)
4,4 7,9
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 2,6 2,6
Gesamtrendite 7,7 7,6
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt
stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni-
scher Positionen der Retrozession wie folgt dar:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2025 2
024 absolut %
Sonstige Versicherungen 572 15 557 3.713,3
Lebensversicherung
599
567
32 5,6
Summe indirektes
Geschäft – 27 – 552 525 – 95,1
Gesamtsumme – 27 – 552 525 – 95,1
Die St
euern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung:
S
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2025 2
024 absolut %
Körperschaftsteuer für
die Gruppe
– 3.451 – 33 – 3.418 10.357,6
Verrechnung mit
Gruppenmitgliedern
50.462 25.491 24.971 98,0
Mindeststeuer – 600 – 500 – 100
Quellensteuern – 1 – 1.365 1.364
46.410 23.593 22.817 96,7
Körperschaftsteuer
aus Vorjahren
4.279 9.449 – 5.170 – 54,7
50.689 33.041 17.648 53,4
Latente Steuern 10.602 9.303 1.299 14,0
Gesamtsumme 61.291 42.344 18.947 44,7
7
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
WWeesseennttlliicchhee bbiillaannzzbbeezzooggeennee ffiinnaannzziieellllee LLeeiissttuunnggss--
iinnddiikkaattoorreenn
Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge-
nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich
wie folgt dar:
AAnntteeiill aann ddeerr BBiillaannzzssuummmmee
Angaben in Prozent
31.12.2025 31.12.2024
Eigenkapital 50,5 48,4
Versicherungstechnische Rückstellungen und
Depotverbindlichkeiten
3,2 3,2
Kapitalanlagen und flüssige Mittel 90,8 88,6
Dars
tellung der Entwicklung des Eigenkapitals:
EEnnttwwiicckklluunngg ddeess EEiiggeennkkaappiittaallss
Angaben in Tausend Euro
Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt
Stand 1.1.2024 308.180 1.705.662 202.268 733 176.789 2.393.633
Dividende 0 0 0 0 – 175.663 – 175.663
Jahresgewinn 0 0 0 0 187.018 187.018
Stand 31.12.2024 308.180 1.705.662 202.268 733 188.144 2.404.988
Dividende 0 0 0 0 – 184.908 – 184.908
Zugang an Rücklagen 0 1 0 0 0 1
Jahresgewinn 0 0 0 0 220.690 220.690
Stand 31.12.2025 308.180 1.705.663 202.268 733 223.927 2.440.771
Die
versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende
Entwicklung:
VVeerrssiicchheerruunnggsstteecchhnniisscchhee RRüücckksstteelllluunnggeenn
iinnkkll.. DDeeppoottvveerrrreecchhnnuunngg ((iimm EEiiggeennbbeehhaalltt))
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
31.12.2025 31.12.2024 absolut in %
Deckungsrückstellung 52.909 55.231 – 2.322 – 4,2
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 8.968 9.657 – 689 – 7,1
Schwankungsrückstellung 22.986 19.386 3.600 18,6
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen
Rückversicherungsgeschäft 69.290 75.797 – 6.507 – 8,6
Gesamtsumme 154.153 160.071 – 5.918 – 3,7
294
Jahresfinanzbericht 2025
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Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge-
nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich
wie folgt dar:
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Angaben in Prozent
31.12.2025 31.12.2024
Eigenkapital 50,5 48,4
Versicherungstechnische Rückstellungen und
Depotverbindlichkeiten
3,2 3,2
Kapitalanlagen und flüssige Mittel 90,8 88,6
Dars
tellung der Entwicklung des Eigenkapitals:
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Angaben in Tausend Euro
Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt
Stand 1.1.2024 308.180 1.705.662 202.268 733 176.789 2.393.633
Dividende 0 0 0 0 – 175.663 – 175.663
Jahresgewinn 0 0 0 0 187.018 187.018
Stand 31.12.2024 308.180 1.705.662 202.268 733 188.144 2.404.988
Dividende 0 0 0 0 – 184.908 – 184.908
Zugang an Rücklagen 0 1 0 0 0 1
Jahresgewinn 0 0 0 0 220.690 220.690
Stand 31.12.2025 308.180 1.705.663 202.268 733 223.927 2.440.771
Die
versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende
Entwicklung:
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)
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
31.12.2025 31.12.2024 absolut in %
Deckungsrückstellung 52.909 55.231 – 2.322 – 4,2
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 8.968 9.657 – 689 – 7,1
Schwankungsrückstellung 22.986 19.386 3.600 18,6
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen
Rückversicherungsgeschäft 69.290 75.797 – 6.507 – 8,6
Gesamtsumme 154.153 160.071 – 5.918 – 3,7
295
Lagebericht
Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo-
sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit-
instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in
dieser Betrachtung hinzugerechnet):
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung in % der Kapitalanlagen
31.12.2025 31.12.2024 absolut % 31.12.2025 31.12.2024
Grundstücke und Bauten
138.007 136.449 1.558 1,1 3,1 3,1
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.924.340 2.769.984 154.356 5,6 66,6 62,9
Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und
Darlehen an verbundene Unternehmen
1.097.944 1.258.539 – 160.595 – 12,8 25,0 28,6
Beteiligungen
22.931 22.932 – 1 0,0 0,5 0,5
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
1.849 1.832 17 0,9 0,0 0,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
45.945 45.544 401 0,9 1,0 1,0
Sonstige Ausleihungen
253 258 – 5 – 1,9 0,0 0,0
Guthaben bei Kreditinstituten
16.309 15.511 798 5,1 0,4 0,4
Andere Kapitalanlagen
21.010 21.010 0 0,5 0,5
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
122.423 131.248 – 8.825 – 6,7 2,8 3,0
Gesamtsumme
4.391.011 4.403.307 – 12.296 – 0,3 100,0 100,0
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Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungs-
geschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt
betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer-
belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption
und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann
in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In
diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein
anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept,
das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht-
finanzielle Erklärung der Gesellschaft innerhalb der kon-
solidierten nichtfinanziellen Erklärung der UNIQA
Insurance Group AG in zusammengefasster Weise gemäß
§ 243b und § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der
vor dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, BGBl. I
Nr. 6/2026) geltenden Fassung. Die zusammengefasste
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird von sämtli-
chen gesetzlichen Vertreter:innen aufgestellt und unter-
zeichnet. Sie wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt
und im Rahmen des Konzernlagebericht gemäß § 280
UGB im Geschäftsbericht 2025 offengelegt.
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Organisationsstruktur (Governance)
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan-
dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe
hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie-
ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter-
schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma-
nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch
auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt-
linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial
and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und
beschreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der
Aufbau- und Ablauforganisation für den Risikomanage-
mentprozess.
Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für die
Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie festgelegt.
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor-
tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage-
mentprozess. Er wird von der Risikomanagementfunktion,
die für das Betreiben des Risikomanagementprozesses in
jedem UNIQA Versicherungsunternehmen zuständig ist,
unterstützt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA
Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagement-
komitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdis-
ziplinäres Führungsgremium, das die Risikomana-
ger:innen und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation,
-bewertung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge
9
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
zwischen den Risikopositionen identifiziert und Maß-
nahmen zur Risikomitigation vorschlägt.
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa-
tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko-
managementrichtlinie der UNIQA Group festgelegt. Darin
werden die Prinzipien des Modells „Three lines of
defence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den
einzelnen „lines“ reflektiert:
FFiirrsstt lliinnee:: RRiissiikkoommaannaaggeemmeenntt iinnnneerrhhaallbb ddeerr GGeesscchhääffttss--
ttäättiiggkkeeiitt
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben
ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu
leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft
und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu
überwachen.
SSeeccoonndd lliinnee:: AAuuffssiicchhttssffuunnkkttiioonneenn iinnkklluussiivvee ddeerr RRiissiikkoo--
mmaannaaggeemmeennttffuunnkkttiioonn
Die Risikomanagementfunktion und weitere Governance-
Funktionen, wie zum Beispiel Compliance, müssen die
Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die ope-
rative Ausübung einzugreifen.
TThhiirrdd lliinnee:: PPrrüüffuunnggeenn dduurrcchh ddiiee IInntteerrnnee RReevviissiioonn
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der
Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kon-
trollsystems, die das Risikomanagement und die Compli-
ance umfasst.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance
Group AG liefert periodische Informationen zum Risiko-
profil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur
langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante
Risik
en und ist für folgende Risikokategorien definiert:
Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
(ALM-Risiko)
Kreditrisiko/Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und
Unfallversicherung)
Operationelles Risiko
Emerging Risk
Reputationsrisiko
Strategisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken
in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Sozia-
les/Mitarbeiter:innen und Governance („ESG“). Sie wer-
den nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet,
sondern im Zuge der bestehenden neun Risikokategorien
berücksichtigt.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko-
managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken
systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu
beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-
identifikation durchzuführen, werden parallel unter-
schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien,
Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech-
nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-
werk der UNIQA Insurance Group AG mittels
quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standard–
ansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Mo-
dells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung
unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem
Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird
analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert
wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko-
und Solvabilitätsbeurteilung). Alle anderen Risikokatego-
rien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ
oder qualitativ bewertet.
Risikoprofil
Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital
Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken
sowie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen
ökonomischen Eigenmittel. Das SCR der UNIQA Insu-
rance Group AG basiert auf einer unternehmensspezifi-
schen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen
internen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken
sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri-
gen Risikokategorien.
Details zum Stichtag 31. Dezember 2025 inklusive einer
detaillierten Veränderungsanalyse finden sich im Bericht
zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR).
Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen
Risiken sind:
296
Jahresfinanzbericht 2025
zwischen den Risikopositionen identifiziert und Maß-
nahmen zur Risikomitigation vorschlägt.
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa-
tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko-
managementrichtlinie der UNIQA Group festgelegt. Darin
werden die Prinzipien des Modells „Three lines of
defence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den
einzelnen „lines“ reflektiert:
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Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben
ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu
leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft
und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu
überwachen.
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Funktionen, wie zum Beispiel Compliance, müssen die
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rative Ausübung einzugreifen.
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Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der
Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kon-
trollsystems, die das Risikomanagement und die Compli-
ance umfasst.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance
Group AG liefert periodische Informationen zum Risiko-
profil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur
langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante
Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
(ALM-Risik
o)
Kreditrisiko/Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und
Unfallversiche
rung)
Operationelles Risiko
Emerging Risk
Reputationsrisiko
Strategisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken
in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Sozia-
les/Mitarbeiter:innen und Governance („ESG“). Sie wer-
den nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet,
sondern im Zuge der bestehenden neun Risikokategorien
berücksichtigt.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko-
managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken
systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu
beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-
identifikation durchzuführen, werden parallel unter-
schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien,
Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech-
nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-
werk der UNIQA Insurance Group AG mittels
quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standard–
ansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Mo-
dells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung
unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem
Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird
analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert
wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko-
und Solvabilitätsbeurteilung). Alle anderen Risikokatego-
rien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ
oder qualitativ bewertet.
Risikoprofil
Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital
Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken
sowie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen
ökonomischen Eigenmittel. Das SCR der UNIQA Insu-
rance Group AG basiert auf einer unternehmensspezifi-
schen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen
internen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken
sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri-
gen Risikokategorien.
Details zum Stichtag 31. Dezember 2025 inklusive einer
detaillierten Veränderungsanalyse finden sich im Bericht
zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR).
Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen
Risiken sind:
297
Lagebericht
Marktrisiko
Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller
Verluste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B.
Aktienkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und
Passiva des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die
UNIQA Insurance Group AG mit dem partiellen internen
Modell ermittelt.
Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in:
Zinsrisiko
Währungsrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Spreadrisiko
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines
Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines
Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen
Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir-
kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum
Fälligkeitstermin erfüllen zu können.
Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die
Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne
Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang
entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall)
eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen
materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA Insu-
rance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein
internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das
für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien
unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermei-
dung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist.
Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch
aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositi-
onen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend
geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere ein-
zelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der
jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis
zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi-
cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene-
rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nach-
teiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Versiche-
rungsverbindlichkeiten zu verstehen.
Es wird im Rahmen des partiellen internen Modells in die
folgenden Subrisikomodule unterteilt:
Prämienrisiko
Reserverisiko
Stornorisiko
Katastrophenrisiko
Operationelles Risiko
Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von
finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner
Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen
Ereignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko,
aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko.
Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver-
lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der
Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und
anderen Rechtsvorschriften.
Emerging Risks
Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen
befindliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu
quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf
eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli-
che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo-
litische Entwicklungen sowie die wachsenden
Interdependenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden
Risiken führen können. Darüber hinaus ist ein sich
wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung
regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen
der Stakeholder und die Verschiebung der Risiko-
wahrnehmung – zu berücksichtigen.
11
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund
einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer
Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen
Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch
Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder
die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die
im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei-
tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden
wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften
identifiziert, bewertet und gesteuert.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management-
entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung
von Managemententscheidungen resultiert, das sich auf
aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirkt. Es
beinhaltet das Risiko, welches aufgrund inadäquater
Managemententscheidungen durch Nichtberücksichtigung
eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategi-
schen Risiken werden wie auch die operationellen und
Reputationsrisiken laufend bewertet.
Weitere Risiken
Im Berichtsjahr hat die UNIQA Insurance Group zentrale
regulatorische Entwicklungen proaktiv adressiert. Dazu
zählen insbesondere der Solvency II Review, die Insu-
rance Recovery and Resolution Directive (IRRD) sowie der
AI Act. In diesem Zusammenhang wurden die bestehen-
den Steuerungsstrukturen gezielt weiterentwickelt und an
die neuen Anforderungen angepasst. Geopolitische Risi-
ken wurden laufend beobachtet und in die Risikoanalyse
integriert. Zudem wurden klassische IT-Risiken – wie
Cyberangriffe, Systemausfälle und Abhängigkeiten von
kritischen Infrastrukturen – systematisch identifiziert,
bewertet und durch geeignete Maßnahmen aktiv gesteuert.
AAnnggaabbeenn iimm ZZuussaammmmeennhhaanngg mmiitt ddeerr VVeerrwweenndduunngg
vvoonn FFiinnaannzziinnssttrruummeenntteenn ((§§ 224433 AAbbss.. 33 ZZ.. 55 UUGGBB))
Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit
Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unterneh-
mens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festver-
zinslichen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen,
Immobilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei
der Festsetzung der Volumina und der Begrenzung der
offenen Geschäfte wird auf den entsprechenden Risiko-
gehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisi-
ken Rücksicht genommen.
Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter
Berücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen
Bonität und der sich daraus ableitenden Risikopositionie-
rung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vor-
standsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den
Aufsichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur
hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger
Darlegung aller damit verbundenen Risiken, auch unter
Berücksichtigung möglicher Liquiditätsbelastungen,
sowie bereits im Bestand befindlicher Werte ab.
Liquiditäts-/Cashflowrisiken
Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine
Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der
Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung
erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-
Management und unter Wahrung eines Sicherheitsbe-
stands an liquiden Mitteln.
BBeesscchhrreeiibbuunngg ddeerr wwiicchhttiiggsstteenn MMeerrkkmmaallee ddeess iinntteerrnneenn
KKoonnttrroollll-- uunndd RRiissiikkoommaannaa
ggeemmeennttssyysstteemmss iimm HHiinnbblliicckk
aauuff ddeenn RReecchhnnuunnggsslleegguunnggsspprroozzeessss ((§§ 224433aa AAbbss.. 22 UUGGBB))
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba-
ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste-
men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein
methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi-
ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der
Umfang der eingerichteten Systeme wurde anhand der
unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet
und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch
die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstel-
len, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein
ordnungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist.
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys-
tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung
eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien
sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konso-
lidierungshandbücher.
298
Jahresfinanzbericht 2025
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund
einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer
Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen
Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch
Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder
die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die
im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei-
tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden
wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften
identifiziert, bewertet und gesteuert.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management-
entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung
von Managemententscheidungen resultiert, das sich auf
aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirkt. Es
beinhaltet das Risiko, welches aufgrund inadäquater
Managemententscheidungen durch Nichtberücksichtigung
eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategi-
schen Risiken werden wie auch die operationellen und
Reputationsrisiken laufend bewertet.
Weitere Risiken
Im Berichtsjahr hat die UNIQA Insurance Group zentrale
regulatorische Entwicklungen proaktiv adressiert. Dazu
zählen insbesondere der Solvency II Review, die Insu-
rance Recovery and Resolution Directive (IRRD) sowie der
AI Act. In diesem Zusammenhang wurden die bestehen-
den Steuerungsstrukturen gezielt weiterentwickelt und an
die neuen Anforderungen angepasst. Geopolitische Risi-
ken wurden laufend beobachtet und in die Risikoanalyse
integriert. Zudem wurden klassische IT-Risiken – wie
Cyberangriffe, Systemausfälle und Abhängigkeiten von
kritischen Infrastrukturen – systematisch identifiziert,
bewertet und durch geeignete Maßnahmen aktiv gesteuert.
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Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit
Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unterneh-
mens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festver-
zinslichen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen,
Immobilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei
der Festsetzung der Volumina und der Begrenzung der
offenen Geschäfte wird auf den entsprechenden Risiko-
gehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisi-
ken Rücksicht genommen.
Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter
Berücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen
Bonität und der sich daraus ableitenden Risikopositionie-
rung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vor-
standsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den
Aufsichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur
hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger
Darlegung aller damit verbundenen Risiken, auch unter
Berücksichtigung möglicher Liquiditätsbelastungen,
sowie bereits im Bestand befindlicher Werte ab.
Liquiditäts-/Cashflowrisiken
Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine
Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der
Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung
erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-
Management und unter Wahrung eines Sicherheitsbe-
stands an liquiden Mitteln.
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Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba-
ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste-
men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein
methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi-
ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der
Umfang der eingerichteten Systeme wurde anhand der
unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet
und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch
die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstel-
len, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein
ordnungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist.
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys-
tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung
eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien
sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konso-
lidierungshandbücher.
299
Lagebericht
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine
Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge-
führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und
Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berech-
tigungskonzept abgestimmt.
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi-
gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte
neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle-
gungsprozess werden zeitnah an das Management berich-
tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende
Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten
Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den
Abschlüssen der Gesellschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem
sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlaufend
an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen
angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungsnot-
wendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesamten
Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen
dafür sind:
a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon-
trollen beauftragten Personen
b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von
Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinw
eise, die
auf Kontrollschwächen schließen lassen
c) Stichprobena
rtige Prüfung der Wirksamk
eit durch die
Interne Revisi
on sowie umfangreiche Wirksamkeits-
tests durch die Interne Revision und/oder spezielle
Teams
d) Durchführung von Quality Assurances dur
ch die
„Second line of Defense“.
Risk Awareness
Die UNIQA Insurance Group AG legt großen Wert auf
Risikobewusstsein, insbesondere in der „First line of
defense“, um ein wirksames Risikomanagement und die
Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben sicherzustellen.
Das Group Risk Management fördert dies durch Initiati-
ven wie den jährlichen Risikodialog mit Bereichsleitern,
gezielte Intranet-Artikel und Schulungen. Diese Maß-
nahmen stärken das Bewusstsein für Risiken und unter-
stützen die operative Risikominderung.
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/
Prüfungsausschuss
Im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanage-
mentsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung
an den Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss.
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1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG
beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus
309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwert-
losen Stückaktien zusammen, von denen jede am
Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das
Grundkapi
tal wurde in Höhe von 285.356.365 Euro
voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro
durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewäh-
ren die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstif-
tung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-
Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungs-
verein Privatstiftung und der RZB Versicherungs-
beteiligung GmbH gehaltenen Aktienbestände sind
stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vor-
kaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen verein-
bart.
3. Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die
RZB – BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungs-
beteiligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent
(Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der
Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat-
stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi-
cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH
insgesamt rund 49,00 Prozent (Zurechnung nach Bör-
segesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft.
4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Die am Kapital beteiligten Ar
beitnehmer:innen üben
das Stimmrecht unmittelbar aus.
13
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons-
tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen
Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf-
sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen,
mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats-
mitglied bei Vollendung des 70. Lebensjahres mit
Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt-
versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2029 das Grundkapital mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro
durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf
Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien
mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sach-
einlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der
Vorstand ist weiters bis 6. Juni 2028 ermächtigt,
höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen
mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt) durch die
Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der
Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum
31. Dezember 2025 hielt die Gesellschaft 2.034.739
Stück eigene Aktien, wovon 819.650 Stück eigene
Aktien von der Gesellschaft gehalten werden und
1.215.089 Stück eigene Aktien durch die UNIQA
Österreich Versicherungen AG. Der von der UNIQA
Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an
eigenen Aktien resultiert aus der im Jahr 2016 erfolg-
ten Verschmelzung von der BL Syndikat Beteiligungs
Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit
der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende
Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien
an die Gesellschafter:innen von BL Syndikat Beteili-
gungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist
nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurech-
nen.
8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG
SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an-
deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für
den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
AAbbggeellaauuffeenneess GGeesscchhääffttssjjaahhrr uunndd AAuussbblliicckk
EErreeiiggnniissssee nnaacchh ddeemm BBiillaannzzssttiicchhttaagg
Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz-
stichtag vor.
RReegguullaattoorriisscchheess UUmmffeelldd
Die am 1. Dezember 2024 neu konstituierte Europäische
Kommission wird bisher auf den Weg gebrachte Regula-
rien final konkretisieren. Zu diesen zählen die Überarbei-
tung des Solvency-II-Regelwerks sowie die Umsetzung der
ESG-Regulierung.
Nachdem die überarbeitete Solvency-II-Richtlinie (Level 1)
im Jänner 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, lag im
weiteren Jahresverlauf der Schwerpunkt auf der Finalisie-
rung der Delegierten Verordnung (Level 2). Das geänderte
Rahmenwerk ist ab dem 30. Jänner 2027 anwendbar.
Die EU will nicht nur die Kapitalanforderungen mithilfe
makroprudenzieller Instrumente neu bewerten und den
Verwaltungsaufwand für Solvency󰆀II verringern, sondern
auch langfristige Investitionen fördern und
Biodiversitäts- sowie Klimarisiken berücksichtigen.
Neben dem Solvency-II-Review kam es auch zu einer
Einigung auf eine Richtlinie für ein eigenes Sanierungs-
und Abwicklungsregime für Versicherungen – die
Insurance Recovery & Resolution Directive (IRRD). Mit
der IRRD wird ebenfalls ab dem 30. Jänner 2027 eine
harmonisierte Regelung auf europäischer Ebene für die
Abwicklung von Versicherern geschaffen. Die damit ein-
hergehenden regulatorischen Anforderungen, werden
voraussichtlich einen beträchtlichen administrativen
Mehraufwand verursachen.
Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan unter-
stützt die SFDR seit 2021 die Klimaziele der EU durch
mehr Transparenz zu Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanz-
produkten. Im Jahr 2025 startete die Europäische Kom-
mission die Omnibus-Initiative, mit dem Ziel, die ESG-
Regulierung zu vereinfachen, besser zu verzahnen und die
Produktklassifizierung klarer zu gestalten. Die Initiative
umfasst unter anderem eine Überarbeitung der SFDR,
eine stärkere Verknüpfung mit der EU-Taxonomie sowie
die Einführung nutzerfreundlicher Offenlegungspflichten.
Wir unterstützen die politischen Ziele der Omnibus-
Initiative ausdrücklich – insbesondere die Entlastung der
Marktteilnehmer bei gleichzeitiger Stärkung der Wirkung
nachhaltiger Finanzprodukte.
300
Jahresfinanzbericht 2025
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sons-
tigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen
Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf-
sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen,
mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats-
mitglied bei Vollendung des 70. Lebensjahres mit
Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt-
versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2029 das Grundkapital mit Zustimmung des Auf-
sichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro
durch Aus
gabe von bis zu 80.000.000 auf
Inhaber:innen
oder auf Namen lautenden Stückaktien
mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sach-
einlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der
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orstand ist weiters bis 6. Juni 2028 ermächtigt,
höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen
mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt) durch die
Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der
Gesellschaft (§ 66 Aktiengese
tz) zu erwerben. Zum
31. De
zember 2025 hielt die Gesellschaft 2.034.739
Stück eigene Aktien, wovon 819.650 Stück eigene
Aktien von der Gesellschaft gehalten werden und
1.215.089 Stück eigene Aktien durch die UNIQA
Österreich Versicherungen AG. Der von der UNIQA
Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an
eigenen Aktien resultiert aus der im Jahr 2016 erfolg-
ten Verschmelzung von der BL Syndikat Beteiligungs
Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit
der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende
Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien
an die Gesellschafter:innen von BL Syndikat Beteili-
gungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist
nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurech-
nen.
8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG
SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an-
deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für
den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
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Die am 1. Dezember 2024 neu konstituierte Europäische
Kommission wird bisher auf den Weg gebrachte Regula-
rien final konkretisieren. Zu diesen zählen die Überarbei-
tung des Solvency-II-Regelwerks sowie die Umsetzung der
ESG-Regulierung.
Nachdem die überarbeitete Solvency-II-Richtlinie (Level 1)
im Jänner 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, lag im
weiteren Jahresverlauf der Schwerpunkt auf der Finalisie-
rung der Delegierten Verordnung (Level 2). Das geänderte
Rahmenwerk ist ab dem 30. Jänner 2027 anwendbar.
Die EU will nicht nur die Kapitalanforderungen mithilfe
makroprudenzieller Instrumente neu bewerten und den
Verwaltungsaufwand für Solvency󰆀II verringern, sondern
auch langfristige Investitionen fördern und
Biodiversitäts- sowie Klimarisiken berücksichtigen.
Neben dem Solvency-II-Review kam es auch zu einer
Einigung auf eine Richtlinie für ein eigenes Sanierungs-
und Abwicklungsregime für Versicherungen – die
Insurance Recovery & Resolution Directive (IRRD). Mit
der IRRD wird ebenfalls ab dem 30. Jänner 2027 eine
harmonisierte Regelung auf europäischer Ebene für die
Abwicklung von Versicherern geschaffen. Die damit ein-
hergehenden regulatorischen Anforderungen, werden
voraussichtlich einen beträchtlichen administrativen
Mehraufwand verursachen.
Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan unter-
stützt die SFDR seit 2021 die Klimaziele der EU durch
mehr Transparenz zu Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanz-
produkten. Im Jahr 2025 startete die Europäische Kom-
mission die Omnibus-Initiative, mit dem Ziel, die ESG-
Regulierung zu vereinfachen, besser zu verzahnen und die
Produktklassifizierung klarer zu gestalten. Die Initiative
umfasst unter anderem eine Überarbeitung der SFDR,
eine stärkere Verknüpfung mit der EU-Taxonomie sowie
die Einführung nutzerfreundlicher Offenlegungspflichten.
Wir unterstützen die politischen Ziele der Omnibus-
Initiative ausdrücklich – insbesondere die Entlastung der
Marktteilnehmer bei gleichzeitiger Stärkung der Wirkung
nachhaltiger Finanzprodukte.
301
Lagebericht
Als Teil der geplanten Savings- und Investmentunion
verfolgt die EU das Ziel, Kapital stärker in den Binnen-
markt zu lenken und die Beteiligung von Bürger:innen am
Kapitalmarkt zu fördern. Im Verlauf des Jahres 2025 hat
die Europäische Kommission erste legislative und nicht
legislative Maßnahmen angestoßen, unter anderem zu
Spar- und Anlageprodukten, zur Verbriefung, zum Vorsor-
gebereich sowie zu Eigenkapitalinvestitionen durch insti-
tutionelle Anleger. Als wichtiger Baustein zur Stärkung
des europäischen Kapitalmarkts wird auch die EU-
Kleinanlegerstrategie gesehen (zu der im Dezember 2025
eine politische Einigung erzielt wurde). Diese soll den
Vertrieb aller Anlageprodukte für Kleinanleger:innen (d. h.
von Versicherungen, Banken, Vermögensverwaltern etc.)
möglichst ident regeln und die Partizipation am Kapital-
markt fördern und vereinfachen.
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Der makroökonomische Ausblick für 2026 ist von einer
erhöhten Unsicherheit geprägt. Sowohl für die Weltwirt-
schaft als auch für die USA und Europa überwiegt derzeit
eine vorsichtige Einschätzung. Ursache hierfür sind weni-
ger zyklische Faktoren als vielmehr politische und struk-
turelle Risiken. Dazu zählen die weiterhin ungeklärte
Entwicklung der globalen Handelsbeziehungen – insbe-
sondere zwischen den USA und China –, geopolitische
Konflikte sowie die geld- und fiskalpolitischen Rahmen-
bedingungen in den großen Volkswirtschaften.
Ein zentrales Thema bleibt die Frage, in welchem Ausmaß
bestehende und mögliche neue Handelszölle tatsächlich
preistreibend wirken. Ebenso ist offen, ob geopolitische
Konflikte, allen voran der Krieg in der Ukraine, mittelfris-
tig gelöst werden können und damit positive wirtschaftli-
che Impulse entstehen. Darüber hinaus richten sich die
Blicke der Märkte verstärkt auf die Inflations- und
Arbeitsmarktentwicklung in den USA und die daraus abge-
leitete Zinspolitik der Federal Reserve. Ergänzt wird die-
ses Bild durch die Unsicherheit, ob der derzeitige
Investitionsboom im Bereich künstliche Intelligenz lang-
fristig tragfähig ist oder zumindest temporär überzogene
Erwartungen enthält.
Wirtschaftliches Umfeld
Internationale Organisationen wie die OECD und der IWF
erwarten für 2026 ein moderates globales Wachstum. Die
Prognosen liegen bei rund 3 Prozent. Für die USA wird ein
Wachstum zwischen 1,5 Prozent und 2 Prozent erwartet,
während die Eurozone mit rund 1 Prozent bis 1,2 Prozent
deutlich darunterbleibt. Insgesamt deutet dies auf ein Um-
feld hin, das weder rezessiv noch dynamisch expansiv ist.
Inflationär sollte sich die Lage weiter entspannen. Der
starke Preisauftrieb der vergangenen Jahre verliert an
Bedeutung, ohne dass Deflationsrisiken erkennbar sind.
Gleichzeitig dürfte sich der Arbeitsmarkt leicht abkühlen.
Zwar ist nicht mit einem deutlichen Anstieg der Arbeitslo-
sigkeit zu rechnen, allerdings auch nicht mit einer erneu-
ten Belebung der Neueinstellungen. Dieses Umfeld
geringer Fluktuation („low hire, low fire“) betrifft vor
allem junge Arbeitsmarktteilnehmer:innen.
In Europa zeigt sich erstmals seit längerer Zeit ein kon-
struktiveres Bild beim privaten Konsum. Der deutliche
Rückgang der Inflation und die bereits erfolgten Zinssen-
kungen der Europäischen Zentralbank im Jahr 2025 stüt-
zen die reale Kaufkraft. Für 2026 wird von der
Europäischen Zentralbank ein weitgehend abwartender
Kurs erwartet, größere geldpolitische Impulse sind derzeit
nicht absehbar.
Strukturell bleibt das Wachstumspotenzial Europas
jedoch begrenzt. Neben dem demografischen Gegenwind
sind es vor allem schwache Produktivitätsentwicklungen,
die das langfristige Wachstum dämpfen. Seit der Pandemie
stagniert die Produktivität in weiten Teilen der Eurozone,
insbesondere in den großen Kernländern. Positive Aus-
nahmen wie Spanien verdeutlichen, dass Reformen und
Investitionen durchaus Wirkung entfalten können. Der
notwendige industrielle Umbau sowie die Sicherung der
technologischen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den
USA und China bleiben zentrale Herausforderungen.
Für Mittel- und Osteuropa ist das Bild freundlicher.
Unterstützt durch EU-Förderprogramme und Investitio-
nen wird für Länder wie Polen ein Wachstum von über
3 Prozent erwartet, während Ungarn und Tschechien
solide Zuwächse um 2 Prozent erreichen dürften.
Geldpolitik und Verschuldung als Risikofaktoren
Ein wesentlicher Risikofaktor für die Finanzmärkte im
Jahr 2026 ist die personelle Neuaufstellung der US-
Notenbank. Mit einem neuen Vorsitzenden, mindestens
einem neuen Gouverneur sowie mehreren neuen regiona-
len Notenbankpräsidenten steht die Federal Reserve vor
einem Umbruch, der ihre geldpolitische Ausrichtung
beeinflussen könnte.
Der Markt rechnet derzeit mit zwei Zinssenkungen im
Jahr 2026. Kritisch wäre ein Szenario, in dem Zinssen-
kungen aus politischen oder konjunkturellen Gründen
stärker oder schneller erfolgen, als es die Inflationsent-
wicklung rechtfertigt. Dies könnte den US-Dollar weiter
15
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
unter Druck setzen und die Nervosität an den Finanz-
märkten erhöhen.
Vor dem Hintergrund der hohen US-Staatsverschuldung
kommt der Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der
Federal Reserve eine zentrale Rolle zu. Die Notenbank
bleibt der wichtigste Stabilitätsanker für das US-Zins- und
Währungssystem. Ein Vertrauensverlust hätte potenziell
weitreichende Folgen – nicht nur für die USA, sondern
auch für die globalen Finanzmärkte. Der strukturelle
Druck auf den US-Dollar dürfte daher bestehen bleiben.
Auch andere Industrieländer stehen vor ähnlichen fiskali-
schen Herausforderungen. Japan, das Vereinigte König-
reich, Kanada sowie mehrere Länder der Eurozone weisen
hohe oder steigende Schuldenquoten auf. Gemeinsam ist
diesen Staaten, dass eine nachhaltige Reduktion der
Budgetdefizite politisch schwer durchsetzbar ist, da die
Hauptausgabenblöcke – Pensionen und Gesundheits–
wesen – strukturell wachsen.
Kapitalmarktausblick
Die Anleihenmärkte im Euroraum erscheinen für 2026
insgesamt stabil. Bei weitgehend unveränderter Politik
seitens der Europäischen Zentralbank und moderaten
Inflationserwartungen rechnet die UNIQA Insurance
Group AG bei zehnjährigen deutschen Bundesanleihen
mit einer Renditebewegung in einer Bandbreite von etwa
2,5 Prozent bis 3 Prozent.
Ein dominierendes Thema an den Aktienmärkten bleibt
der KI-getriebene Investitionszyklus. Die Erwartungen an
Effizienzgewinne und zukünftige Erträge sind hoch, teil-
weise ambitioniert. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die
führenden Unternehmen über erhebliche freie Cashflows
verfügen, die die notwendigen Investitionen in
Infrastruktur, Rechenzentren und Energieversorgung
ermöglichen. Von einer klassischen spekulativen Blase
kann derzeit nicht gesprochen werden, auch wenn
einzelne Titel sehr anspruchsvoll bewertet sind.
Für das Jahr 2026 insgesamt ist an den Aktienmärkten mit
einem schwierigen Umfeld zu rechnen. Trotz grundsätz-
lich solider Gewinnprognosen ist eine zunehmende
Zurückhaltung der Investor:innen erkennbar. Angesichts
der geldpolitischen, geopolitischen und fiskalischen
Risiken werden im Einklang mit internationalen Invest-
menthäusern lediglich moderate Kurszuwächse bei
erhöhter Volatilität erwartet.
UUnntteerrnneehhmmeennssaauussbblliicckk
Im No
vember 2024 hatte der Aufsichtsrat das neue Stra-
tegieprogramm „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ beschlos-
sen. Der Fokus der Strategie, deren Umsetzung sich von
2025 bis 2028 erstrecken wird, liegt auf profitablem
Wachstum, weiterer Effizienzsteigerung und dem Ausbau
der starken Marktposition in Österreich und Zentral- und
Osteuropa (CEE). Es bleibt unser übergeordnetes Ziel,
UNIQA als diversifizierte, attraktive Dividendenaktie mit
nachhaltigem Prämien- und Ertragswachstum zu positio-
nieren.
Für das Geschäftsjahr 2026, welches das zweite Jahr des
Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ist,
setzen wir den Fokus weiterhin auf die Verbesserung des
versicherungstechnischen Kerngeschäfts und die Profita-
bilität in Österreich, sowie profitables Wachstum in den
CEE-Märkten.
Die geopolitischen Rahmenbedingungen bleiben instabil
und auch wetterbedingte Schäden werden tendenziell
weiter zunehmen, weswegen die Prognose zur zukünftigen
Geschäftsentwicklung mit Unsicherheiten verbunden ist.
Vorbehaltlich außergewöhnlich hoher, negativer Belas-
tungen durch Naturkatastrophen oder Kapitalmarktver-
werfungen verfolgt UNIQA eine weiter verbesserte
Zielprofitabilität für 2026.
302
Jahresfinanzbericht 2025
unter Druck setzen und die Nervosität an den Finanz-
märkten erhöhen.
Vor dem Hintergrund der hohen US-Staatsverschuldung
kommt der Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der
Federal Reserve eine zentrale Rolle zu. Die Notenbank
bleibt der wichtigste Stabilitätsanker für das US-Zins- und
Währungssystem. Ein Vertrauensverlust hätte potenziell
weitreichende Folgen – nicht nur für die USA, sondern
auch für die globalen Finanzmärkte. Der strukturelle
Druck auf den US-Dollar dürfte daher bestehen bleiben.
Auch andere Industrieländer stehen vor ähnlichen fiskali-
schen Herausforderungen. Japan, das Vereinigte König-
reich, Kanada sowie mehrere Länder der Eurozone weisen
hohe oder steigende Schuldenquoten auf. Gemeinsam ist
diesen Staaten, dass eine nachhaltige Reduktion der
Budgetdefizite politisch schwer durchsetzbar ist, da die
Hauptausgabenblöcke – Pensionen und Gesundheits–
wesen – strukturell wachsen.
Kapitalmarktausblick
Die Anleihenmärkte im Euroraum erscheinen für 2026
insgesamt stabil. Bei weitgehend unveränderter Politik
seitens der Europäischen Zentralbank und moderaten
Inflationserwartungen rechnet die UNIQA Insurance
Group AG bei zehnjährigen deutschen Bundesanleihen
mit einer Renditebewegung in einer Bandbreite von etwa
2,5 Prozent bis 3 Prozent.
Ein dominierendes Thema an den Aktienmärkten bleibt
der KI-getriebene Investitionszyklus. Die Erwartungen an
Effizienzgewinne und zukünftige Erträge sind hoch, teil-
weise ambitioniert. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die
führenden Unternehmen über erhebliche freie Cashflows
verfügen, die die notwendigen Investitionen in
Infrastruktur, Rechenzentren und Energieversorgung
ermöglichen. Von einer klassischen spekulativen Blase
kann derzeit nicht gesprochen werden, auch wenn
einzelne Titel sehr anspruchsvoll bewertet sind.
Für das Jahr 2026 insgesamt ist an den Aktienmärkten mit
einem schwierigen Umfeld zu rechnen. Trotz grundsätz-
lich solider Gewinnprognosen ist eine zunehmende
Zurückhaltung der Investor:innen erkennbar. Angesichts
der geldpolitischen, geopolitischen und fiskalischen
Risiken werden im Einklang mit internationalen Invest-
menthäusern lediglich moderate Kurszuwächse bei
erhöhter Volatilität erwartet.
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Im November 2024 hatte der Aufsichtsrat das neue Stra-
tegieprogramm „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ beschlos-
sen. Der Fokus der Strategie, deren Umsetzung sich von
2025 bis 2028 erstrecken wird, liegt auf profitablem
Wachstum, weiterer Effizienzsteigerung und dem Ausbau
der starken Marktposition in Österreich und Zentral- und
Osteuropa (CEE). Es bleibt unser übergeordnetes Ziel,
UNIQA als diversifizierte, attraktive Dividendenaktie mit
nachhaltigem Prämien- und Ertragswachstum zu positio-
nieren.
Für das Geschäftsjahr 2026, welches das zweite Jahr des
Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ist,
setzen wir den Fokus weiterhin auf die Verbesserung des
versicherungstechnischen Kerngeschäfts und die Profita-
bilität in Österreich, sowie profitables Wachstum in den
CEE-Märkten.
Die geopolitischen Rahmenbedingungen bleiben instabil
und auch wetterbedingte Schäden werden tendenziell
weiter zunehmen, weswegen die Prognose zur zukünftigen
Geschäftsentwicklung mit Unsicherheiten verbunden ist.
Vorbehaltlich außergewöhnlich hoher, negativer Belas-
tungen durch Naturkatastrophen oder Kapitalmarktver-
werfungen verfolgt UNIQA eine weiter verbesserte
Zielprofitabilität für 2026.
303
Lagebericht
Wien,
am 11. März 2026
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
17
BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Bilanz
zum 31. Dezember 2025
AAkkttiivvaa
Angaben in Euro
31.12.2025 31.12.2024
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Entgeltlich erworbener Firmenwert 2.710.340,85 0,00
II. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 13.084.279,00 15.967.120,00
15.794.619,85 15.967.120,00
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bauten
1. Grundstücke und Bauten 137.593.208,36 136.008.413,50
2. Umgründungsmehrwert 414.085,00 440.238,00
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.924.339.880,66 2.769.984.451,28
2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und
Darlehen an verbundene Unternehmen 1.097.943.936,39 1.258.539.497,20
3. Beteiligungen 22.931.015,33 22.932.144,54
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.848.790,79 1.832.435,91
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.944.780,61 45.544.341,41
3. Sonstige Ausleihungen 252.712,88 258.487,64
4. Andere Kapitalanlagen 21.009.825,52 21.009.825,52
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 122.422.684,57 131.248.100,68
4.374.700.920,11 4.387.797.935,68
C. Forderungen
I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.795.438,86 3.675.795,45
II. Sonstige Forderungen 310.034.417,31 438.751.842,43
314.829.856,17 442.427.637,88
D. Anteilige Zinsen 13.563.785,14 14.735.399,42
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) 23.218.547,42 28.513.913,51
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 16.308.781,72 15.511.400,70
III. Andere Vermögensgegenstände 3.632.833,55 2.981.738,90
43.160.162,69 47.007.053,11
F. Rechnungsabgrenzungsposten 24.704.267,78 24.770.205,11
G. Aktive latente Steuern 48.077.798,88 37.475.512,50
4.834.831.410,62 4.970.180.863,70
304
Jahresfinanzbericht 2025
Bilanz
zum 31. Dezember 2025
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Angaben in Euro
31.12.2025 31.12.2024
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Entgeltlich erworbener Firmenwert 2.710.340,85 0,00
II. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 13.084.279,00 15.967.120,00
15.794.619,85 15.967.120,00
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bauten
1. Grundstücke und Bauten 137.593.208,36 136.008.413,50
2. Umgründungsmehrwert 414.085,00 440.238,00
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.924.339.880,66 2.769.984.451,28
2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und
Darlehen an verbundene Unternehmen 1.097.943.936,39 1.258.539.497,20
3. Beteiligungen 22.931.015,33 22.932.144,54
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.848.790,79 1.832.435,91
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.944.780,61 45.544.341,41
3. Sonstige Ausleihungen 252.712,88 258.487,64
4. Andere Kapitalanlagen 21.009.825,52 21.009.825,52
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 122.422.684,57 131.248.100,68
4.374.700.920,11 4.387.797.935,68
C. Forderungen
I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.795.438,86 3.675.795,45
II. Sonstige Forderungen 310.034.417,31 438.751.842,43
314.829.856,17 442.427.637,88
D. Anteilige Zinsen 13.563.785,14 14.735.399,42
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) 23.218.547,42 28.513.913,51
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 16.308.781,72 15.511.400,70
III. Andere Vermögensgegenstände 3.632.833,55 2.981.738,90
43.160.162,69 47.007.053,11
F. Rechnungsabgrenzungsposten 24.704.267,78 24.770.205,11
G. Aktive latente Steuern 48.077.798,88 37.475.512,50
4.834.831.410,62 4.970.180.863,70
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Jahresabschluss
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Angaben in Euro
31.12.2025 31.12.2024
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
Nennbetrag 309.000.000,00 309.000.000,00
davon eigene Anteile – 819.650,00 – 819.650,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 1.705.589.527,23 1.705.588.527,23
2. nicht gebundene 73.279,87 73.279,87
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24 573.296,24
2. Freie Rücklagen 201.694.348,35 201.694.348,35
IV. Risikorücklage 733.467,00 733.467,00
V. Bilanzgewinn 223.926.594,53 188.144.477,23
davon Gewinnvortrag 3.236.267,23 1.126.525,46
2.440.770.863,22 2.404.987.745,92
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 701.300.000,00 901.300.000,00
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
I. Deckungsrückstellung
1. Gesamtrechnung 122.198.363,68 131.028.059,30
2. Anteil der Rückversicherer – 69.289.661,97 – 75.797.416,03
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Gesamtrechnung 45.766.406,20 49.261.161,84
2. Anteil der Rückversicherer – 36.798.780,88 – 39.603.801,61
III. Schwankungsrückstellung 22.986.300,00 19.386.300,00
84.862.627,03 84.274.303,50
D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungen 18.158.322,09 19.407.678,99
II. Rückstellungen für Pensionen 148.830.585,48 160.764.402,59
III. Steuerrückstellungen 4.051.703,05 28.102.839,93
IV. Sonstige Rückstellungen 194.164.697,02 168.245.770,06
365.205.307,64 376.520.691,57
E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 69.289.661,97 75.797.416,03
F. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 15.642.606,50 5.512.654,33
II. Anleihenverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00 600.000.000,00
III. Andere Verbindlichkeiten 557.676.155,26 521.677.071,35
1.173.318.761,76 1.127.189.725,68
G. Rechnungsabgrenzungsposten 84.189,00 110.981,00
4.834.831.410,62 4.970.180.863,70
19
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025
SScchhaaddeenn-- uunndd UUnnffaallllvveerrssiicchheerruunngg
Angaben in Euro
2025 2024
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Abgegrenzte Prämien 12.766.450,40 11.141.959,21
a) Verrechnete Prämien 12.773.068,49 11.267.278,69
aa) Gesamtrechnung 59.124.701,55 51.309.369,93
ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 46.351.633,06 – 40.042.091,24
b) Veränderung durch Prämienabgrenzung – 6.618,09 – 125.319,48
ba) Gesamtrechnung – 33.090,48 – 634.773,30
bb) Anteil der Rückversicherer 26.472,39 509.453,82
2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 3.309.666,22 3.574.365,27
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 1.122.603,69 628.321,76
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle – 10.334.574,58 – 10.629.317,23
a) Zahlungen für Versicherungsfälle – 11.058.366,99 – 10.773.393,72
aa) Gesamtrechnung – 41.656.752,31 – 40.277.734,98
ab) Anteil der Rückversicherer 30.598.385,32 29.504.341,26
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
723.792,41 144.076,49
ba) Gesamtrechnung 3.665.040,80 – 10.252.143,97
bb) Anteil der Rückversicherer – 2.941.248,39 10.396.220,46
5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 2.126.164,76 2.208.145,83
Deckungsrückstellung 2.126.164,76 2.208.145,83
a) Gesamtrechnung 8.332.306,25 8.568.192,60
b) Anteil der Rückversicherer – 6.206.141,49 – 6.360.046,77
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 132.513.083,89 – 144.000.888,97
a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 12.275.001,50 – 10.757.845,67
b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 130.305.901,29 – 142.049.065,36
c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus
Rückversicherungsabgaben 10.067.818,90 8.806.022,06
7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 3.359.965,49 – 1.323.736,99
8. Veränderung der Schwankungsrückstellung – 3.600.000,00 – 1.565.400,00
9. Versicherungstechnisches Ergebnis – 130.482.738,89 – 139.966.551,12
306
Jahresfinanzbericht 2025
Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025
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Angaben in Euro
2025 2024
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Abgegrenzte Prämien 12.766.450,40 11.141.959,21
a) Verrechnete Prämien 12.773.068,49 11.267.278,69
aa) Gesamtrechnung 59.124.701,55 51.309.369,93
ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 46.351.633,06 – 40.042.091,24
b) Veränderung durch Prämienabgrenzung – 6.618,09 – 125.319,48
ba) Gesamtrechnung – 33.090,48 – 634.773,30
bb) Anteil der Rückversicherer 26.472,39 509.453,82
2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 3.309.666,22 3.574.365,27
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 1.122.603,69 628.321,76
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle – 10.334.574,58 – 10.629.317,23
a) Zahlungen für Versicherungsfälle – 11.058.366,99 – 10.773.393,72
aa) Gesamtrechnung – 41.656.752,31 – 40.277.734,98
ab) Anteil der Rückversicherer 30.598.385,32 29.504.341,26
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
723.792,41 144.076,49
ba) Gesamtrechnung 3.665.040,80 – 10.252.143,97
bb) Anteil der Rückversicherer – 2.941.248,39 10.396.220,46
5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 2.126.164,76 2.208.145,83
Deckungsrückstellung 2.126.164,76 2.208.145,83
a) Gesamtrechnung 8.332.306,25 8.568.192,60
b) Anteil der Rückversicherer – 6.206.141,49 – 6.360.046,77
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 132.513.083,89 – 144.000.888,97
a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 12.275.001,50 – 10.757.845,67
b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 130.305.901,29 – 142.049.065,36
c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus
Rückversicherungsabgaben 10.067.818,90 8.806.022,06
7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 3.359.965,49 – 1.323.736,99
8. Veränderung der Schwankungsrückstellung – 3.600.000,00 – 1.565.400,00
9. Versicherungstechnisches Ergebnis – 130.482.738,89 – 139.966.551,12
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Jahresabschluss
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Angaben in Euro
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II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung
1. Versicherungstechnisches Ergebnis – 130.482.738,89 – 139.966.551,12
2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 397.704.152,08 387.964.452,16
a) Erträge aus Beteiligungen 228.951.464,32 330.102.094,22
davon verbundene Unternehmen 224.979.292,28 328.083.195,67
b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 13.230.809,33 12.726.152,88
c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 35.164.922,71 38.282.382,11
davon verbundene Unternehmen 33.150.889,42 36.170.984,30
d) Erträge aus Zuschreibungen 113.994.705,84 327.850,68
e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 138,63 1.898.035,18
f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 6.362.111,25 4.627.937,09
3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen – 99.651.934,07 – 100.705.954,67
a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 14.736.518,10 – 15.826.918,88
b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 20.005.697,32 – 15.507.394,34
c) Zinsenaufwendungen – 62.809.358,39 – 66.276.377,48
d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 – 47.052,00
e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 2.100.360,26 – 3.048.211,97
4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge – 3.309.666,22 – 3.574.365,27
5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge 176.610,68 1.110.872,12
6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen – 5.036.772,69 – 154.697,30
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 159.399.650,89 144.673.755,92
8. Steuern vom Einkommen 61.290.676,41 42.344.195,85
9. Jahresgewinn 220.690.327,30 187.017.951,77
10. Gewinnvortrag 3.236.267,23 1.126.525,46
11. Bilanzgewinn 223.926.594,53 188.144.477,23
21
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Anhang
für das Geschäftsjahr 2025
II.. AAllllggeemmeeiinnee AAnnggaabbeenn
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde nach
den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)
und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf-
sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf-
sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden
Fassung erstellt.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der
Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebens-
versicherung.
Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt
in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und
Prozentangaben können durch Verwendung auto-
matischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechen-
differenzen auftreten.
IIII.. OOffffeennlleegguunngg uunndd EErrllääuutteerruunngg ddeerr BBiillaannzziieerruunnggss--
uunndd BBeewweerrttuunnggssmmeetthhooddeenn
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach-
tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab-
schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge-
halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung be-
achtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen,
als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne
ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden
Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden im Jahr 2025 beibehalten.
AAkkttiivvaa
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer-
den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen von 5 bis 25 Prozent p. a., angesetzt.
Der im Geschäftsjahr aktivierte derivative Firmenwert
wird gemäß § 203 Abs. 5 Satz 4 UGB über einen Zeitraum
von zehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben.
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs-
sätzen von 2 bis 10 Prozent bemessen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs-
kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
sowie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG
2016) und die Anteile an Investmentfonds sind dem Anla-
gevermögen gewidmet und werden gemäß den Bestim-
mungen des § 149 Abs. 2 VAG 2016 bewertet.
Abschreibungen wurden nur geltend gemacht, sofern die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gemäß § 3 Abs. 4 der VU-RLV wird eine in der Praxis eta–
blierte Pauschalmethode zur Beurteilung der dauernden
Wertminderung bei nicht festverzinslichen Wertpapieren,
die gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG 2016, wie Anlage-
vermögen bewertet werden, angewendet. Demnach ermit-
telt sich die Höhe des jedenfalls als dauernde Wert-
minderung abzuschreibenden Betrages aus der Differenz
zwischen einem Vergleichswert, der sich aus dem arithme-
tischen Durchschnittswert der Tagesschlusskurse der
letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag und einem
höheren Buchwert ergibt.
Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzins-
lichen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf
1.849 Tausend Euro (2024: 1.832 Tausend Euro), der
Marktwert auf 1.704 Tausend Euro (2024: 1.929 Tausend
Euro). Die unterlassenen Abschreibungen betrugen
145 Tausend Euro (2024: 0 Tausend Euro).
308
Jahresfinanzbericht 2025
Anhang
für das Geschäftsjahr 2025
I
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a
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Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde nach
den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)
und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf-
sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf-
sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden
Fassung erstellt.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der
Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebens-
versicherung.
Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt
in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und
Prozentangaben können durch Verwendung auto-
matischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechen-
differenzen auftreten.
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Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach-
tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab-
schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge-
halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung be-
achtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen,
als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne
ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden
Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden im Jahr 2025 beibehalten.
A
A
k
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a
a
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer-
den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen von 5 bis 25 Prozent p. a., angesetzt.
Der im Geschäftsjahr aktivierte derivative Firmenwert
wird gemäß § 203 Abs. 5 Satz 4 UGB über einen Zeitraum
von zehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben.
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs-
sätzen von 2 bis 10 Prozent bemessen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs-
kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
sowie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG
2016) und die Anteile an Investmentfonds sind dem Anla-
gevermögen gewidmet und werden gemäß den Bestim-
mungen des § 149 Abs. 2 VAG 2016 bewertet.
Abschreibungen wurden nur geltend gemacht, sofern die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gemäß § 3 Abs. 4 der VU-RLV wird eine in der Praxis eta–
blierte Pauschalmethode zur Beurteilung der dauernden
Wertminderung bei nicht festverzinslichen Wertpapieren,
die gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG 2016, wie Anlage-
vermögen bewertet werden, angewendet. Demnach ermit-
telt sich die Höhe des jedenfalls als dauernde Wert-
minderung abzuschreibenden Betrages aus der Differenz
zwischen einem Vergleichswert, der sich aus dem arithme-
tischen Durchschnittswert der Tagesschlusskurse der
letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag und einem
höheren Buchwert ergibt.
Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzins-
lichen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf
1.849 Tausend Euro (2024: 1.832 Tausend Euro), der
Marktwert auf 1.704 Tausend Euro (2024: 1.929 Tausend
Euro). Die unterlassenen Abschreibungen betrugen
145 Tausend Euro (2024: 0 Tausend Euro).
309
Jahresabschluss
Für gemildert bewertete festverzinsliche Wertpapiere wird
§ 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rechnungs-
legungsverordnung (VU-RLV) in Anspruch genommen.
Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaf-
fungskosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem
Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig unter An-
wendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben. Sind die
Anschaffu
ngskosten niedriger als der Rückzahlungsbetrag,
wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig unter Anwen-
dung der Effektivzinsmethode über die gesamte Restlauf-
zeit bis zur Rückzahlung als Ertrag verbucht.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden
Zeitwert sind vorzunehmen, wenn eine nachhaltige Wert-
minderung vorliegt. Aufgrund zinsinduzierter Änderungen
des Zeitwerts sind i. d. R. keine Wertminderungen vorzu-
nehmen. Zuschreibungen sind demnach bei Wegfall des
Grunds für die Wertminderung lediglich bis zum Wert der
fortgeschriebenen Anschaffungskosten durchzuführen.
Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer
festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich-
tag auf 45.945 Tausend Euro (2024: 45.544 Tausend Euro),
der Marktwert auf 44.463 Tausend Euro (2024:
44.532 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch
im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen.
Gemäß § 149 VAG 2016 Abs. 1 sind Darlehen Kapitalanla-
gen laut Posten B. des § 144 Abs. 2 und werden wie Gegen-
stände des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen
werden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung
voraussichtlich von Dauer ist.
Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts kei-
ne aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfügung,
erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewertungs-
modellen.
Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit
dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt,
wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ-
gen abgezogen werden.
Die Bewertung der Sachanlagen (ausgenommen Grund-
stücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die
Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige
Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge-
wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering-
wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueran-
sprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch
nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige tem-
poräre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe
zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprog-
nosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensin-
tern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt,
geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussage–
kräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige
Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird
nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das
betreffende Unternehmen aktuell oder in einer Vorperiode
einen Verlust erlitten hat.
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Indirektes Geschäft
Die in der Vertragsrückversicherung gebildete Deckungs-
rückstellung und Rückstellungen für noch nicht abgewi-
ckelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der
Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei zeitglei-
cher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in
der Schaden- und Unfallversicherung werden um
Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der
Vergangenheit für erforderlich gehalten wird.
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften
der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord-
nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von
der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord-
nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017
hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4
VAG 2016 bei der Ermittlung der Schwankungsrückstel-
lung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungs-
zweig Feuer eine Abweichung von den
Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände,
insbesondere geänderte Schadensätze für die Jahre 2002
bis 2015, angeordnet.
23
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Personalrückstellungen
Eine für den Stichtag 31. Dezember 2025 durchgeführte
Berechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen
für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins-
satzes von 1,89 Prozent (2024: 1,54 Prozent), bei einer
durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen in
Höhe von 7 Jahren (2024: 6 Jahren), den in der unten ange-
führten Tabelle entsprechenden Gehaltssteigerungen,
eines kalkulatorischen Pensionsalters von 64 Jahren
(2024: 62 Jahren) für Männer und für Frauen, unter Beach-
tung der Übergangsbestimmungen des „BVG Altersgren-
zen“ für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen
oder individuellen Pensionsalters, der Projected-Unit-
Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rech-
nungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie eines
Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der
Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von
71,58 Prozent (2024: 73,78 Prozent) der fiktiven Abferti-
gungsverpflichtungen am Bilanzstichtag.
Es wurden folgende durchschnittliche Fluktuationswahr-
scheinlichkeiten berücksichtigt:
FFlluukkttuuaattiioonnsswwaahhrrsscchheeiinnlliicchhkkeeiitteenn
11))
Angaben in Prozent
2025 2024
22 - 35 Dienstjahre 0,52
23 - 35 Dienstjahre 0,53
ab 36 Dienstjahre 0,20 0,24
1)
Die angegebenen Prozentsätze stellen durchschnittliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten pro Dienstjahr-
gruppe dar. Sie dienen der aggregierten Darstellung.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab
dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erstmalig
Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zum
Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters.
Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2025
ausgewiesene Abfertigungsrückstellung beträgt 18.158 Tau-
send Euro (2024: 19.408 Tausend Euro).
Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte
Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw.
60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw.
vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag
(31. Dezember 2025: 15.148 Tausend Euro; 31. Dezem-
ber 2024: 15.651 Tausend Euro).
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen
in Höhe von 148.831 Tausend Euro (2024: 160.764 Tausend
Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grund–
sätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für Anwart-
schaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach
dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die
Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech-
nungszinssatzes von 2,06 Prozent (2024: 1,79 Prozent), bei
einer durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen
in Höhe von 11 Jahren (2024: 11 Jahren) bzw. von
2,09 Prozent (2024: 1,79 Prozent) für Schlusspensionskas-
senbeiträge bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit der
Verpflichtungen in Höhe von 12 Jahren (2024: 11 Jahren),
den in den unten angeführten Tabellen entsprechenden
Pensions- und Gehaltssteigerungen und eines kalkulatori-
schen Pensionsalters von 64 Jahren (2024: 62 Jahren) für
Männer und für Frauen, unter Beachtung der Übergangsbe-
stimmungen des „BVG Alters–grenzen“ für Frauen, bzw. des
frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensions-
alters gemäß Pensionszusage bilanziert.
Es wurden folgende jährliche Pensionssteigerungen ange-
setzt:
SStteeiiggeerruunnggssaannnnaahhmmeenn
Angaben in Prozent
2025 2024
für das Jahr 2025 2,90 - 3,30
für das Jahr 2026 3,50 - 3,90 2,30 - 2,70
für das Jahr 2027 2,40 - 2,80 2,20 - 2,60
für das Jahr 2028 und Folgejahre 2,00 - 2,40
für das Jahr 2028 2,30 - 2,70
für das Jahr 2029 und Folgejahre 2,00 - 2,40
D
ie UNIQA Insurance Group AG hat die Pensionsverpflich-
tungen gegenüber den Mitarbeiter:innen zum Teil an einen
selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom
selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen-
stände beträgt 26.565 Tausend Euro (2024: 24.399 Tausend
Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögens-
obergrenze mit dem Wert der Gesamtpensionsverpflichtung
inhe von 175.384 Tausend Euro (2024: 185.154 Tausend
Euro) saldiert.
Neben den angeführten Pensionsrückstellungen bestehen
Pensionszusagen für leitende Angestellte. Die Höhe der
Pensionsansprüche für leitende Angestellte betragen zum
31.12.2025 1.892 Tausend Euro (2024: 1.932 Tausend Euro).
Die Pensionsansprüche sind durch Rückdeckversicherun-
gen vollständig gedeckt und an die Anspruchsberechtigten
verpfändet. Diese Pensionsansprüche sind saldiert.
Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m.
§ 116 EStG in Höhe von 86.489 Tausend Euro (2024:
89.744 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rück-
stellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Übergang
310
Jahresfinanzbericht 2025
Personalrückstellungen
Eine für den Stichtag 31. Dezember 2025 durchgeführte
Berechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen
für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins-
satzes von 1,89 Prozent (2024: 1,54 Prozent), bei einer
durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen in
Höhe von 7 Jahren (2024: 6 Jahren), den in der unten ange-
führten Tabelle entsprechenden Gehaltssteigerungen,
eines kalkulatorischen Pensionsalters von 64 Jahren
(2024: 62 Jahren) für Männer und für Frauen, unter Beach-
tung der Übergangsbestimmungen des „BVG Altersgren-
zen“ für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen
oder individuellen Pensionsalters, der Projected-Unit-
Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rech-
nungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie eines
Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der
Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von
71,58 Prozent (2024: 73,78 Prozent) der fiktiven Abferti-
gungsverpflichtungen am Bilanzstichtag.
Es wurden folgende durchschnittliche Fluktuationswahr-
scheinlichkeiten berücksichtigt:
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Angaben in Prozent
2025 2024
22 - 35 Dienstjahre 0,52
23 - 35 Dienstjahre 0,53
ab 36 Dienstjahre 0,20 0,24
1)
Die angegebenen Prozentsätze stellen durchschnittliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten pro Dienstjahr-
gruppe dar. Sie dienen der aggregierten Darstellung.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab
dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erstmalig
Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zum
Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters.
Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2025
ausgewiesene Abfertigungsrückstellung beträgt 18.158 Tau-
send Euro (2024: 19.408 Tausend Euro).
Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte
Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw.
60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw.
vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag
(31. Dezember 2025: 15.148 Tausend Euro; 31. Dezem-
ber 2024: 15.651 Tausend Euro).
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen
in Höhe von 148.831 Tausend Euro (2024: 160.764 Tausend
Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grund–
sätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für Anwart-
schaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach
dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die
Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech-
nungszinssatzes von 2,06 Prozent (2024: 1,79 Prozent), bei
einer durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen
in Höhe von 11 Jahren (2024: 11 Jahren) bzw. von
2,09 Prozent (2024: 1,79 Prozent) für Schlusspensionskas-
senbeiträge bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit der
Verpflichtungen in Höhe von 12 Jahren (2024: 11 Jahren),
den in den unten angeführten Tabellen entsprechenden
Pensions- und Gehaltssteigerungen und eines kalkulatori-
schen Pensionsalters von 64 Jahren (2024: 62 Jahren) für
Männer und für Frauen, unter Beachtung der Übergangsbe-
stimmungen des „BVG Alters–grenzen“ für Frauen, bzw. des
frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensions-
alters gemäß Pensionszusage bilanziert.
Es wurden folgende jährliche Pensionssteigerungen ange-
setzt:
S
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Angaben in Prozent
2025 2024
für das Jahr 2025 2,90 - 3,30
für das Jahr 2026 3,50 - 3,90 2,30 - 2,70
für das Jahr 2027 2,40 - 2,80 2,20 - 2,60
für das Jahr 2028 und Folgejahre 2,00 - 2,40
für das Jahr 2028 2,30 - 2,70
für das Jahr 2029 und Folgejahre 2,00 - 2,40
D
ie UNIQA Insurance Group AG hat die Pensionsverpflich-
tungen gegenüber den Mitarbeiter:innen zum Teil an einen
selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom
selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen-
stände beträgt 26.565 Tausend Euro (2024: 24.399 Tausend
Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögens-
obergrenze mit dem Wert der Gesamtpensionsverpflichtung
in Höhe von 175.384 Tausend Euro (2024: 185.154 Tausend
Euro) saldiert.
Neben den angeführten Pensionsrückstellungen bestehen
Pensionszusagen für leitende Angestellte. Die Höhe der
Pensionsansprüche für leitende Angestellte betragen zum
31.12.2025 1.892 Tausend Euro (2024: 1.932 Tausend Euro).
Die Pensionsansprüche sind durch Rückdeckversicherun-
gen vollständig gedeckt und an die Anspruchsberechtigten
verpfändet. Diese Pensionsansprüche sind saldiert.
Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m.
§ 116 EStG in Höhe von 86.489 Tausend Euro (2024:
89.744 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rück-
stellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Übergang
311
Jahresabschluss
von Mitarbeiter: innen im Jahr 2025 in Höhe von
53 Tausend Euro (2024: 71 Tausend Euro) zusammen und
wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach
dem Gegenwartswertverfahren unter Berücksichtigung der
obigen Tafelwerke und unter Zugrundelegung eines Rech-
nungszinssatzes von 6,00 Prozent ermittelt.
Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von
19.213 Tausend Euro (2024: 16.644 Tausend Euro) enthal-
ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung
für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut-
stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück-
stellung für schwebende Abfertigungszahlungen.
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä-
umsgelder in Höhe von 1.108 Tausend Euro (2024:
1.087 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema-
tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected-
Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
1,79 Prozent (2024: 1,45 Prozent), bei einer durchschnittli-
chen Restlaufzeit der Verpflichtungen in Höhe von 4 Jah-
ren (2024: 4 Jahren), den in der unten angeführten Tabelle
entsprechenden Gehaltssteigerungen und eines kalkulato-
rischen Pensionsalters von 64 Jahren (2024: 62 Jahren) für
Männer und für Frauen, unter Beachtung der Übergangsbe-
stimmungen des „BVG Altersgrenzen“ für Frauen, bzw. des
frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensions-
alters sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit
von der Anzahl der Dienstjahre berechnet.
Es wurden folgende durchschnittliche Fluktuationswahr-
scheinlichkeiten berücksichtigt:
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Angaben in Prozent
2025 2024
bis 5 Dienstjahre 8,53 8,77
6 - 15 Dienstjahre 3,63 3,72
16 - 21 Dienstjahre 1,54
16 - 22 Dienstjahre 1,49
22 - 35 Dienstjahre 0,52
23 - 35 Dienstjahre 0,53
ab 36 Dienstjahre 0,20 0,24
1)
Die angegebenen Prozentsätze stellen durchschnittliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten pro Dienstjahr-
gruppe dar. Sie dienen der aggregierten Darstellung.
Der Rechnungszins für Abfertigungs-, Pensions- und Jubi-
läumsgeldrückstellungen wurde aus dem Sieben-Jahres-
Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung
der Deutschen Bundesbank abgeleitet.
Es wurden folgende jährliche Gehaltssteigerungen für
Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellun-
gen angesetzt:
S
S
t
t
e
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i
i
g
g
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r
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n
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g
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n
n
a
a
h
h
m
m
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n
Angaben in Prozent
2025 2024
für das Jahr 2025 4,30
für das Jahr 2026 4,40 3,90
für das Jahr 2027 3,60 3,80
für das Jahr 2028 und Folgejahre 3,70
für das Jahr 2028 3,50
für das Jahr 2029 und Folgejahre 3,30
S
onstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun-
gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruch-
nahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz
der Vorsicht angesetzt.
25
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Sonstige Angaben
Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen
Zinsen, laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Verbind-
lichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den
Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet.
Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenz-
kursen der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag
umgerechnet.
In der Lebensversicherung werden die technischen Posten
des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche-
rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und
Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro-
zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich
gebucht. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien
betrugen in der Lebensversicherung 11.251 Tausend Euro
(2024: 12.928 Tausend Euro).
Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der
Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 47.841 Tau-
send Euro (2024: 37.747 Tausend Euro) wurden zeitgleich in
die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Die Angabe über Aufwendungen für den Abschlussprüfer
ist im Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insu-
rance Group AG enthalten.
Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre
nach § 235 Abs. 1 bzw. § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit
auflösbaren Rücklagen die Gewinne, die infolge einer
Umgründung unter Ansatz des beizulegenden Werts
entstanden sind (2025: 134.284 Tausend Euro, 2024:
134.284 Tausend Euro), sowie die aktivierten latenten
Steuern übersteigen.
Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen
wurden, erfolgten diese Abschlüsse zu marktüblichen
Bedingungen.
312
Jahresfinanzbericht 2025
Sonstige Angaben
Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen
Zinsen, laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Verbind-
lichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den
Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet.
Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenz-
kursen der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag
umgerechnet.
In der Lebensversicherung werden die technischen Posten
des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche-
rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und
Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro-
zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich
gebucht. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien
betrugen in der Lebensversicherung 11.251 Tausend Euro
(2024: 12.928 Tausend Euro).
Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der
Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 47.841 Tau-
send Euro (2024: 37.747 Tausend Euro) wurden zeitgleich in
die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Die Angabe über Aufwendungen für den Abschlussprüfer
ist im Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insu-
rance Group AG enthalten.
Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre
nach § 235 Abs. 1 bzw. § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit
auflösbaren Rücklagen die Gewinne, die infolge einer
Umgründung unter Ansatz des beizulegenden Werts
entstanden sind (2025: 134.284 Tausend Euro, 2024:
134.284 Tausend Euro), sowie die aktivierten latenten
Steuern übersteigen.
Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen
wurden, erfolgten diese Abschlüsse zu marktüblichen
Bedingungen.
313
Jahresabschluss
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I
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Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge-
genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen
in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“
haben sich wie folgt entwickelt:
Angaben in Tausend Euro
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Grundstücke
und Bauten
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Schuldverschreibungen
von verbundenen
Unternehmen und
Darlehen an verbundene
Unternehmen
Beteiligungen
Stand 1.1.2025 15.967 136.008 2.769.984 1.258.539 22.932
Umgründungsmehrwert 1.1.2025 0 440 0 0 0
Zugänge 2.982 3.127 52.368 55.070 0
Umbuchungen 0 6.707 0 0 0
Abgänge 0 0 0 – 215.921 – 1
Zuschreibungen 0 0 113.709 269 0
Abschreibungen – 3.154 – 8.275 – 11.722 – 14 0
Stand 31.12.2025 15.795 138.007 2.924.340 1.097.944 22.931
Der
Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in
Höhe von 414 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschieds-
betrags zum 31. Dezember 2025 (2024: 440 Tausend Euro)
dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA
Immobilien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen
Reserven der übernommenen Grundstücke und Bauten
zugeordnet wurde.
Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt
38.623 Tausend Euro (2024: 38.978 Tausend Euro). Der
Bilanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert)
selbst genutzter Liegenschaften beträgt 63.518 Tausend
Euro (2024: 57.866 Tausend Euro).
27
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt
zusammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025 31.12.2024
Grundstücke und Bauten
Bewertung 2024 0 270.936
Bewertung 2025 268.224 0
Gesamt 268.224
1)
270.936
1)
K
apitalanlagen in verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.829.471
2)
4.815.951
2)
2.
Schuldverschreibungen von verbundenen
Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen
1.097.938
5)
1.258.520
5)
3
. Beteiligungen 150.177
2)
132.276
2)
So
nstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere 1.704
3)
1.929
3)
2.
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 44.463
3)
44.532
3)
3
. Sonstige Ausleihungen 253
3)
258
3)
4.
Andere Kapitalanlagen 23.730
4)
23.730
4)
Depo
tforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 122.423
4)
131.248
4)
1)
Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs-
gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren,
gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren).
2)
Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis externer
und interner Bewertungen, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten
Anschaffungskosten.
3)
Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten.
4)
Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit
nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird.
5)
Gemilderte Bewertung gemäß § 149 Abs 1 VAG.
Im
Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi-
onen von wesentlichem Umfang enthalten:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025 31.12.2024
Kundenbetreuung und Marketing 96.829 82.389
Andere sonstige Rückstellungen 61.215 55.429
Restrukturierungsrückstellung 2.973 3.725
Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 10.187 6.791
Noch nicht konsumierte Urlaube 4.916 4.973
Sonstiger Personalaufwand 12.504 9.283
Die
Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde
im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 742 Tausend Euro (2024:
1.077 Tausend Euro) verbraucht und 11 Tausend Euro (2024:
0 Tausend Euro) aufgelöst. Es verbleibt eine Rückstellung in
Höhe von 2.973 Tausend Euro (2024: 3.725 Tausend Euro)
per 31. Dezember 2025, die für Zahlungen aus dem Sozial-
plan in den Folgejahren verwendet wird.
In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum
31. Dezember 2025 (2024) folgende Beträge enthalten, die
aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen
stammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025 31.12.2024
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
122.198 131.028
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
3.871 3.504
Sonstige Forderungen 262.648 345.542
Anteilige Zinsen 13.213 14.384
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft 11.821 2.348
Andere Verbindlichkeiten 494.219 455.918
Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen
aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und
weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber-
nahmen in Höhe von 1.109 Tausend Euro (2024:
258.041 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem
Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen
aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh-
men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt-
betrag entfallen 9.779 Tausend Euro (2024: 9.161 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit und 1.924 Tausend Euro (2024: 3.648 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Es fallen
keine (2024: 0 Tausend Euro) Aufwendungen an, die erst
nach dem Bilanzstichtag fällig werden.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende
Jahr 4.441 Tausend Euro (2024: 4.120 Tausend Euro) und
für die folgenden fünf Jahre 23.139 Tausend Euro (2024:
21.598 Tausend Euro).
314
Jahresfinanzbericht 2025
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt
zusammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025 31.12.2024
Grundstücke und Bauten
Bewertung 2024 0 270.936
Bewertung 2025 268.224 0
Gesamt 268.224
1)
270.936
1)
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.829.471
2)
4.815.951
2)
2. Schuldverschreibungen von verbundenen
Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen
1.097.938
5)
1.258.520
5)
3. Beteiligungen 150.177
2)
132.276
2)
Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere 1.704
3)
1.929
3)
2. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 44.463
3)
44.532
3)
3. Sonstige Ausleihungen 253
3)
258
3)
4. Andere Kapitalanlagen 23.730
4)
23.730
4)
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 122.423
4)
131.248
4)
1)
Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs-
gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren,
gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren).
2)
Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis externer
und interner Bewertungen, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten
Anschaffungskosten.
3)
Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten.
4)
Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit
nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird.
5)
Gemilderte Bewertung gemäß § 149 Abs 1 VAG.
Im
Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi-
onen von wesentlichem Umfang enthalten:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025 31.12.2024
Kundenbetreuung und Marketing 96.829 82.389
Andere sonstige Rückstellungen 61.215 55.429
Restrukturierungsrückstellung 2.973 3.725
Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 10.187 6.791
Noch nicht konsumierte Urlaube 4.916 4.973
Sonstiger Personalaufwand 12.504 9.283
Die
Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde
im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 742 Tausend Euro (2024:
1.077 Tausend Euro) verbraucht und 11 Tausend Euro (2024:
0 Tausend Euro) aufgelöst. Es verbleibt eine Rückstellung in
Höhe von 2.973 Tausend Euro (2024: 3.725 Tausend Euro)
per 31. Dezember 2025, die für Zahlungen aus dem Sozial-
plan in den Folgejahren verwendet wird.
In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum
31. Dezember 2025 (2024) folgende Beträge enthalten, die
aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen
stammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2025 31.12.2024
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
122.198 131.028
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
3.871 3.504
Sonstige Forderungen 262.648 345.542
Anteilige Zinsen 13.213 14.384
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft 11.821 2.348
Andere Verbindlichkeiten 494.219 455.918
Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen
aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und
weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber-
nahmen in Höhe von 1.109 Tausend Euro (2024:
258.041 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem
Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen
aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh-
men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt-
betrag entfallen 9.779 Tausend Euro (2024: 9.161 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit und 1.924 Tausend Euro (2024: 3.648 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Es fallen
keine (2024: 0 Tausend Euro) Aufwendungen an, die erst
nach dem Bilanzstichtag fällig werden.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende
Jahr 4.441 Tausend Euro (2024: 4.120 Tausend Euro) und
für die folgenden fünf Jahre 23.139 Tausend Euro (2024:
21.598 Tausend Euro).
315
Jahresabschluss
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Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140
Abs. 4 VAG 2016 zur Gänze in der Abteilung Schaden- und
Unfallversicherung.
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die
Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs-
saldo gliedern sich im Jahr 2025 (2024) im Schaden- und
Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf:
Angaben in Tausend Euro
Gesamtrechnung
Verrechnete
Prämien
Abgegrenzte
Prämien
Aufwendungen
für Versicherungs-
fälle
Aufwendungen
für den Versicherungs-
betrieb
Rück-
versicherungs-
saldo
Indirektes Geschäft
Sonstige Versicherungen 47.874 47.841 21.862 113.397 – 12.853
Lebensversicherung 11.251 11.251 16.129 29.491 – 3.513
Summe indirektes Geschäft 59.125 59.092 37.991 142.888 – 16.366
Vorjahr 51.310 50.676 50.530 152.807 1.058
Gesamtsumme 59.125 59.092 37.991 142.888 – 16.366
Vorjahr 51.310 50.676 50.530 152.807 1.058
Die Rückversi
cherungssalden beinhalten sämtliche Rück-
versicherungspositionen der versicherungstechnischen
Rechnung.
Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in
Höhe von 3.310 Tausend Euro (2024: 3.574 Tausend Euro)
wurden gemäß § 30 Versicherungsunternehmen-
Rechnungslegungsverordnung (VU-RLV) in die technische
Rechnung übertragen.
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten
überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von
752 Tausend Euro (2024: 262 Tausend Euro) sowie Erträ-
ge der Feuerschutzsteuer aus der Rückversicherungsabga-
be des indirekten Geschäfts in Höhe von 352 Tausend Euro
(2024: 341 Tausend Euro).
Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2025
(2024) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch-
mäßig erfasst:
Angaben in Tausend Euro
2025 2024
Gehälter und Löhne 82.631 69.216
Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse
2.224 3.588
Aufwendungen für die Altersvorsorge 3.438 – 7.263
Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
18.813 20.233
Sonstige Sozialaufwendungen 4.490 3.978
Gesamtsumme 111.595 89.751
Die
gesamten Personalkosten in Höhe von 111.595 Tau-
send Euro (2024: 89.751 Tausend Euro) entfallen auf den
Betriebsbereich.
29
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für den
bereits in Pension befindlichen Personenkreis in den
sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus-
gewiesen. Zinssatzänderungen in Höhe von
1.255 Tausend Euro (2024: 1.183 Tausend Euro) werden
unter den Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsen-
aufwendungen ausgewiesen.
Weiters wurden im Geschäftsjahr Beiträge an die Pensi-
onskasse in Höhe von 2.495 Tausend Euro (2024:
4.351 Tausend Euro) geleistet.
Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon-
formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlage-
verfahrens an die Konzernunternehmen verrechnet.
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen
enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensio-
nist:innen in Höhe von 918 Tausend Euro
(2024: – 1.309 Tausend Euro) überwiegend Depot- und
Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von
1.960 Tausend Euro (2024: 2.166 Tausend Euro).
Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs-
betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe-
trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten
und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu-
schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand
(netto) erfasst und beträgt für 2025 400 Tausend Euro
(2024: 391 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Ab-
schreibung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwen-
dung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft
noch zu amortisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2025
3.355 Tausend Euro (2024: 3.756 Tausend Euro).
Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener-
träge betragen 6.362 Tausend Euro (2024: 4.628 Tau-
send Euro). Davon stammen 3.310 Tausend Euro (2024:
3.574 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen.
Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen
2.100 Tausend Euro (2024: 3.048 Tausend Euro).
Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance
Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe
gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla-
gungsjahr 2025 umfasst die Unternehmensgruppe daher 22
(2024: 24) inländische und 11 (2024: 11) ausländische
Gruppenmitglieder.
Zum Zwecke der angemessenen Verteilung des bei der
Gruppenträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und
erhobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe
angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden
Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen.
Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches
Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin
mit einer positiven Steuerumlage belastet.
Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit
negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer-
umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz
des zugerechneten Einkommens gutgeschrieben. Nach
Beendigung der Unternehmensgruppe erfolgt ein allfälliger
Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum
Jahr 2015 sind weiterhin mit allfälligen in Folgejahren
entstehenden der Gruppenträgerin zuzurechnenden posi-
tiven Einkommen des Gruppenmitglieds auszugleichen.
Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust-
rechnung einen Körperschaftsteueraufwand für das
Rechenjahr in Höhe von 3.451 Tausend Euro (2024:
33 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für Quellensteuern
in Höhe von 1 Tausend Euro (2024: 1.365 Tausend Euro)
aus. Aus der Verrechnung von positiven Steuerumlagen
ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in
Höhe von 59.648 Tausend Euro (2024: 30.953 Tausend
Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen
in Höhe von 9.177 Tausend Euro (2024: 5.462 Tausend
Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt
sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2025 ein Steuerertrag
in Höhe von 4.279 Tausend Euro (2024: ein Steueraufwand
in Höhe von 9.449 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr 2025 werden latente Steuerforderungen in
Höhe von 10.602 Tausend Euro (2024: 9.303 Tausend Euro)
dotiert. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Be-
richtsjahr beträgt 48.078 Tausend Euro (2024:
37.476 Tausend Euro).
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt bei der
UNIQA Insurance Group AG für alle Bilanzpositionen mit
dem geltenden Körperschaftsteuersatz in Höhe von
23 Prozent. In den Zweigniederlassungen erfolgt die Be-
rechnung der latenten Steuern mit dem zum 31. Dezember
2025 geltenden Steuersatz. Die Differenzen zwischen den
unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen
betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen sowie Rückstellungen für
Sozialkapital und versicherungstechnische Rückstellungen.
316
Jahresfinanzbericht 2025
Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für den
bereits in Pension befindlichen Personenkreis in den
sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus-
gewiesen. Zinssatzänderungen in Höhe von
1.255 Tausend Euro (2024: 1.183 Tausend Euro) werden
unter den Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsen-
aufwendungen ausgewiesen.
Weiters wurden im Geschäftsjahr Beiträge an die Pensi-
onskasse in Höhe von 2.495 Tausend Euro (2024:
4.351 Tausend Euro) geleistet.
Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon-
formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlage-
verfahrens an die Konzernunternehmen verrechnet.
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen
enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensio-
nist:innen in Höhe von 918 Tausend Euro
(2024: – 1.309 Tausend Euro) überwiegend Depot- und
Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von
1.960 Tausend Euro (2024: 2.166 Tausend Euro).
Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs-
betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe-
trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten
und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu-
schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand
(netto) erfasst und beträgt für 2025 400 Tausend Euro
(2024: 391 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Ab-
schreibung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwen-
dung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft
noch zu amortisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2025
3.355 Tausend Euro (2024: 3.756 Tausend Euro).
Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener-
träge betragen 6.362 Tausend Euro (2024: 4.628 Tau-
send Euro). Davon stammen 3.310 Tausend Euro (2024:
3.574 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen.
Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen
2.100 Tausend Euro (2024: 3.048 Tausend Euro).
Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance
Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe
gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla-
gungsjahr 2025 umfasst die Unternehmensgruppe daher 22
(2024: 24) inländische und 11 (2024: 11) ausländische
Gruppenmitglieder.
Zum Zwecke der angemessenen Verteilung des bei der
Gruppenträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und
erhobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe
angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden
Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen.
Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches
Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin
mit einer positiven Steuerumlage belastet.
Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit
negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer-
umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz
des zugerechneten Einkommens gutgeschrieben. Nach
Beendigung der Unternehmensgruppe erfolgt ein allfälliger
Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum
Jahr 2015 sind weiterhin mit allfälligen in Folgejahren
entstehenden der Gruppenträgerin zuzurechnenden posi-
tiven Einkommen des Gruppenmitglieds auszugleichen.
Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust-
rechnung einen Körperschaftsteueraufwand für das
Rechenjahr in Höhe von 3.451 Tausend Euro (2024:
33 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für Quellensteuern
in Höhe von 1 Tausend Euro (2024: 1.365 Tausend Euro)
aus. Aus der Verrechnung von positiven Steuerumlagen
ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in
Höhe von 59.648 Tausend Euro (2024: 30.953 Tausend
Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen
in Höhe von 9.177 Tausend Euro (2024: 5.462 Tausend
Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt
sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2025 ein Steuerertrag
in Höhe von 4.279 Tausend Euro (2024: ein Steueraufwand
in Höhe von 9.449 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr 2025 werden latente Steuerforderungen in
Höhe von 10.602 Tausend Euro (2024: 9.303 Tausend Euro)
dotiert. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Be-
richtsjahr beträgt 48.078 Tausend Euro (2024:
37.476 Tausend Euro).
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt bei der
UNIQA Insurance Group AG für alle Bilanzpositionen mit
dem geltenden Körperschaftsteuersatz in Höhe von
23 Prozent. In den Zweigniederlassungen erfolgt die Be-
rechnung der latenten Steuern mit dem zum 31. Dezember
2025 geltenden Steuersatz. Die Differenzen zwischen den
unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen
betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen sowie Rückstellungen für
Sozialkapital und versicherungstechnische Rückstellungen.
317
Jahresabschluss
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueran-
sprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch
nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige tem-
poräre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe
zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprog-
nosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensin-
tern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt,
geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräf-
tiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Ver-
rechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach
konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das
betreffende Unternehmen aktuell oder in einer Vorperiode
einen Verlust erlitten hat.
Gemäß §󰆀198 Abs.󰆀9 UGB wurde das Wahlrecht zur Aktivie-
rung latenter Steueransprüche auf steuerliche Verlustvor-
träge ausgeübt und aktive latente Steuern in Höhe von
125.000 Tausend Euro (2024: 70.000 Tausend Euro) gebil-
det. Für Verlustvorträge in Höhe von 342.262 Tausend
Euro (2024: 440.730 Tausend Euro) liegen im Planungsho-
rizont aufgrund des volatilen Marktumfelds nicht ausrei-
chend abgesicherte zu versteuernde Ergebnisse vor.
Folglich wurden diesbezüglich keine latenten Steuerforde-
rungen angesetzt.
Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens
der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu-
erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind
25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen
Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück-
stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8
Z. 1 UGB in Höhe von 54 Tausend Euro (2024: 54 Tausend
Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der Gruppen
mitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine steuerlichen
Gewinne entstehen werden, wurde keine Rückstellung
gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im Jahr 2025 be-
trägt 7.613 Tausend Euro (2024: 7.613 Tausend Euro).
Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer
Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in
Höhe von 527 Tausend Euro (2024: 776 Tausend Euro)
gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren
voraussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückge-
stellten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergeb-
nisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im
aktuellen Geschäftsjahr auf 9.544 Tausend Euro
(2024: 10.676 Tausend Euro).
Da die jährlichen Umsatzerlöse der UNIQA Group die für
die Anwendung der globalen Mindestbesteuerung relevan-
ten Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist die
UNIQA Insurance Group AG als Konzernobergesellschaft
der UNIQA Group von den Regelungen des Mindestbesteu-
erungsgesetzes („MinBestG“) betroffen. Für die UNIQA
Insurance Group AG sowie die anderen in Österreich
ansässigen Konzerngesellschaften ergibt sich daraus für
das Jahr 2025 (für das Land Österreich) keine zusätzliche
Steuerbelastung. Für Konzerngesellschaften in Staaten
ohne qualifizierte nationale Ergänzungssteuer und ohne
Erfüllung der Safe-Harbour-Regelungen wurde eine Ergän-
zungssteuer in Höhe von 1.100 Tausend Euro (davon aus
2024: 500 Tausend Euro) rückgestellt. Gemäß § 198 Abs. 10
Satz 3 Z 4 UGB setzt die UNIQA Insurance Group AG keine
latenten Steuern, die aus der Anwendung des MinBestG
oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entste-
hen, an.
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Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter-
unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft
macht von der Möglichkeit des § 138 VAG 2016 i. V. m.
§ 245a UGB gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für
den kleinsten und weitesten Kreis der Unternehmen nach
international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen
(IFRS). Der Konzernabschluss ist am Firmensitz in Wien
erhältlich.
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im
Geschäftsjahr 2025 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es
setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit
Stimmrecht zusammen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch-
tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2029 durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf
Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar-
einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals,
um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Der Vorstand ist weiters bis 6. Juni 2028 ermächtigt, höchs-
tens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit ande-
ren eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft
und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft
(§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben.
31
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben.
Zum 31. Dezember 2025 wurden 819.650 Stück, das sind
0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich-
tag 2024 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch-
wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene
Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen
AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im
Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell-
schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft
(Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf-
ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die-
ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener
Aktien anzurechnen.
Am 9. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan-
leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro
unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als
Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von
15,25 Jahren und war erstmals vorbehaltlich bestimmter
Bedingungen jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober
2025 ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre
beträgt der Coupon jährlich 3,25 Prozent. Danach erfolgt
eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit
99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe
begab die UNIQA Insurance Group AG am 9. Juli 2020 eine
Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro. Die
Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und
einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissi-
onskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an
der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020
erfolgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG weitergeleitet, zur teilweisen
Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochter-
gesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tschechien und
der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets
gemäß des Green Bond Framework. Die Nachranganleihe
(Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro wurde
im Juli 2025 vollständig getilgt.
Am 9. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi-
nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge-
kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und
im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit
der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli
2023 bzw. zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten
Coupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom
gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro
auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und
173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe,
sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volu-
men von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015
begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro
verblieb. Die ausstehenden 148,7 Millionen Euro der im Juli
2013 begebenen nachrangigen Anleihe wurden zum 31. Juli
2023
zurückgezahlt.
Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance
Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit
einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt
platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine
Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm-
ten Voraussetzungen jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und
9. Dezember 2031 gekündigt werden. Innerhalb der ersten
zehn Jahre beträgt der Coupon jährlich 2,375 Prozent, da-
nach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs
wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die
Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rahmen des
Green-Bond-Formats verpflichtet sich die
UNIQA Insurance Group AG, Investitionen in gleicher Höhe
der Emission unter anderem in Projekte zur Erzeugung
erneuerbarer Energie (Windkraft, Solarparkanlagen) sowie
nachhaltiger Abfallwirtschaft (Mülltrennung, -verwertung
inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr,
öffentlicher Nahverkehrsausbau) zu tätigen. Die Gesamt–
transaktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausste-
henden Finanzierung zu verlängern und die Zinsbelastung
durch den niedrigeren Coupon in den kommenden Jahren
zu senken.
Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde-
rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital
unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi-
talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu
optimieren.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende
Versicherungsbeziehungen:
UUNNIIQQAA ÖÖsstteerrrreeiicchh VVeerrssiicchheerruunnggeenn AAGG,, WWiieenn
Rückversicherungsübernahmen aus Lebensversicherung
UUNNIIQQAA RRee AAGG,, ZZüürriicchh
Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall-
versicherung
318
Jahresfinanzbericht 2025
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben.
Zum 31. Dezember 2025 wurden 819.650 Stück, das sind
0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich-
tag 2024 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch-
wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene
Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen
AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im
Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell-
schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft
(Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf-
ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die-
ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener
Aktien anzurechnen.
Am 9. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan-
leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro
unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als
Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von
15,25 Jahren und war erstmals vorbehaltlich bestimmter
Bedingungen jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober
2025 ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre
beträgt der Coupon jährlich 3,25 Prozent. Danach erfolgt
eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit
99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe
begab die UNIQA Insurance Group AG am 9. Juli 2020 eine
Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro. Die
Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und
einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissi-
onskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an
der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020
erfolgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG weitergeleitet, zur teilweisen
Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochter-
gesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tschechien und
der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets
gemäß des Green Bond Framework. Die Nachranganleihe
(Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro wurde
im Juli 2025 vollständig getilgt.
Am 9. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi-
nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge-
kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und
im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit
der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli
2023 bzw. zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten
Coupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom
gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro
auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und
173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe,
sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volu-
men von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015
begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro
verblieb. Die ausstehenden 148,7 Millionen Euro der im Juli
2013 begebenen nachrangigen Anleihe wurden zum 31. Juli
2023
zurückgezahlt.
Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance
Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit
einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt
platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine
Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm-
ten Voraussetzungen jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und
9. Dezember 2031 gekündigt werden. Innerhalb der ersten
zehn Jahre beträgt der Coupon jährlich 2,375 Prozent, da-
nach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs
wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die
Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rahmen des
Green-Bond-Formats verpflichtet sich die
UNIQA Insurance Group AG, Investitionen in gleicher Höhe
der Emission unter anderem in Projekte zur Erzeugung
erneuerbarer Energie (Windkraft, Solarparkanlagen) sowie
nachhaltiger Abfallwirtschaft (Mülltrennung, -verwertung
inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr,
öffentlicher Nahverkehrsausbau) zu tätigen. Die Gesamt–
transaktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausste-
henden Finanzierung zu verlängern und die Zinsbelastung
durch den niedrigeren Coupon in den kommenden Jahren
zu senken.
Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde-
rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital
unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi-
talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu
optimieren.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende
Versicherungsbeziehungen:
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Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall-
versicherung
319
Jahresabschluss
Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen
Dienstleistungsunternehmen:
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Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von
Versicherungen
Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit
Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über-
nommen:
Angaben in Tausend Euro
2025 2024
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 1.015 663
UNIQA IT Services GmbH, Wien 82 42
Gesamtsumme 1.097 705
Zum 31. De
zember 2025 bestanden Beteiligungen im Aus-
maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen-
den Unternehmen:
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Angaben in Tausend Euro
Anteil am
Kapital in %
Letzter
veröffentlichter
Jahresabschluss
Eigenkapital
1)
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
1)
Verbundene Unternehmen
Inland
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00 2025 1.481.795 370.578
UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00 2024 658 42
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00 2024 4.464 663
UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00 2024 110.485 6.734
Ausland
UNIQA Re AG, Zürich 100,00 2024 315.916 72.837
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00 2024 5.044 1.534
CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00 2024 2.425 – 10.206
Beteiligungen
Inland
Valida Holding AG, Wien 40,13 2024 42.720 20.069
UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00 2024 15.058 2.451
1)
Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro per 31.12.2025
Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik
GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse-
nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der
IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte-
überlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haf-
tung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT
Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit
der T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für
IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart.
Die UNIQA Insurance Group AG verpflichtet sich seit
4. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2033 ge
genüber der
UNIQA
Leasing GmbH unwiderruflich und unbedingt,
die Gesellschaft bis zu einem Betrag von höchstens
2,5 Millionen Euro finanziell auszustatten, soweit und
sofern dies erforderlich ist, um die UNIQA Leasing GmbH
in die Lage zu versetzen, die Verbindlichkeiten bei Fällig-
keit zu erfüllen und sofern die Gesellschaft die übrige
n
G
esellschafter aus sinngemäß gleichlautenden Patronats-
erklärungen anteilig ebenfalls und gleichzeitig in
Anspruch nimmt.
33
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG,
Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats-
erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass
die Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, alle Ver-
pflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsver-
trägen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maximale
Verpflichtung entspricht der Rückversicherungs-
verbindlichkeit.
VVII.. EErreeiiggnniissssee nnaacchh ddeemm BBiillaannzzssttiicchhttaagg
Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz-
stichtag vor.
VVIIII.. AAnnggaabbeenn üübbeerr ppeerrssoonneellllee VVeerrhhäällttnniissssee
VVoorrssttaanndd
Vorsitzender
Andreas Brandstetter, Wien
Mitglieder
Wolf-Christoph Gerlach, Wien
Peter Humer, Eugendorf
Wolfgang Kindl, Wien
René Knapp, Wien
Sabine Pfeffer, Türnitz
Kurt Svoboda, Hainburg
AAuuffssiicchhttssrraatt
Vorsitzender
Burkhard Gantenbein, Wien
Vorsitzender-Stellvertreter:in
Johann Strobl, Walbersdorf
(1. Vorsitzender-Stellvertreter)
Elgar Fleisch, St. Gallen
(2. Vorsitzender-Stellvertreter)
Marie-Valerie Brunner, Wien
(3. Vorsitzender-Stellvertreterin)
Mitglieder
Markus Andréewitch, Wien
Klaus Buchleitner, Mödling
Anna Maria D’Hulster, Vaduz
Monika Henzinger, Wien
Jutta Kath, Zürich
Rudolf Könighofer, Ternitz
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre, St. Pölten
Irene Berger, Kristen (bis 27. August 2025)
Peter Gattinger, Wien
Sonja Haid, Bregenz (ab 27. August 2025)
Heinrich Kames, Wien
Harald Kindermann, Schleedorf
Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen
Arbeitnehmer:innen betrug 738 (2024: 731); davon entfal-
len 737 (2024: 730) auf den Innendienst und 1 (2024: 1) auf
den Außendienst. Im Berichtsjahr und Vorjahr stand kein
Lehrling in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten.
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG
nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative
Doppelrolle ein, da diese personenident auch Vorstands-
funktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG
wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vor-
stands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente
Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 beste-
hen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der Gesell-
schaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller
Bezüge durchführt.
Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG
erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son-
dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge-
rechten Kostenstellenumlageverfahrens.
Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor-
standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die
auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf
11.104 Tausend Euro (2024: 9.527 Tausend Euro). Davon
entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 5.378 Tausend Euro
(2024: 5.349 Tausend Euro) und auf variable Teile
5.726 Tausend Euro (2024: 4.178 Tausend Euro). Die fixen
Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe
von 38 Tausend Euro (2024: 77 Tausend Euro). Im
Berichtsjahr fielen keine (2024: 959 Tausend Euro)
Beendigungsansprüche an.
Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen
Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 48 Prozent (2024:
56 Prozent), der Anteil der variablen Vergütungsbestand-
teile beläuft sich auf 52 Prozent (2024: 44 Prozent).
320
Jahresfinanzbericht 2025
Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG,
Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats-
erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass
die Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, alle Ver-
pflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsver-
trägen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maximale
Verpflichtung entspricht der Rückversicherungs-
verbindlichkeit.
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stichtag vor.
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Vorsitzender
Andreas Brandstetter, Wien
Mitglieder
Wolf-Christoph Gerlach, Wien
Peter Humer, Eugendorf
Wolfgang Kindl, Wien
René Knapp, Wien
Sabine Pfeffer, Türnitz
Kurt Svoboda, Hainburg
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Vorsitzender
Burkhard Gantenbein, Wien
Vorsitzender-Stellvertreter:in
Johann Strobl, Walbersdorf
(1. Vorsitzender-Stellvertreter)
Elgar Fleisch, St. Gallen
(2. Vorsitzender-Stellvertreter)
Marie-Valerie Brunner, Wien
(3. Vorsitzender-Stellvertreterin)
Mitglieder
Markus Andréewitch, Wien
Klaus Buchleitner, Mödling
Anna Maria D’Hulster, Vaduz
Monika Henzinger, Wien
Jutta Kath, Zürich
Rudolf Könighofer, Ternitz
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre, St. Pölten
Irene Berger, Kristen (bis 27. August 2025)
Peter Gattinger, Wien
Sonja Haid, Bregenz (ab 27. August 2025)
Heinrich Kames, Wien
Harald Kindermann, Schleedorf
Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen
Arbeitnehmer:innen betrug 738 (2024: 731); davon entfal-
len 737 (2024: 730) auf den Innendienst und 1 (2024: 1) auf
den Außendienst. Im Berichtsjahr und Vorjahr stand kein
Lehrling in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten.
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG
nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative
Doppelrolle ein, da diese personenident auch Vorstands-
funktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG
wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vor-
stands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente
Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 beste-
hen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der Gesell-
schaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller
Bezüge durchführt.
Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG
erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son-
dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge-
rechten Kostenstellenumlageverfahrens.
Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor-
standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die
auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf
11.104 Tausend Euro (2024: 9.527 Tausend Euro). Davon
entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 5.378 Tausend Euro
(2024: 5.349 Tausend Euro) und auf variable Teile
5.726 Tausend Euro (2024: 4.178 Tausend Euro). Die fixen
Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe
von 38 Tausend Euro (2024: 77 Tausend Euro). Im
Berichtsjahr fielen keine (2024: 959 Tausend Euro)
Beendigungsansprüche an.
Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen
Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 48 Prozent (2024:
56 Prozent), der Anteil der variablen Vergütungsbestand-
teile beläuft sich auf 52 Prozent (2024: 44 Prozent).
321
Jahresabschluss
Die variablen Bezugsteile unterteilen sich in ein Short-
Term Incentive (STI) und in ein Long-Term Incentive
(LTI). Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat am 10. April
2024 aufgestellten erneuerten Vergütungspolitik, welche
in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Juni
2024 Gegenstand einer Abstimmung war, wurde die
Bezügesystematik mit Wirkung ab 1. Juli 2024 abgeändert.
STI und LTI (Zuteilungswert) gemeinsam sollten mit
100 Prozent des Fixeinkommens begrenzt werden. Der
Anteil des STI am jährlichen Jahresfixeinkommens be-
trägt somit zukünftig 65 Prozent (bisher 100 Prozent), und
der Anteil des LTI (Zuteilungswert) beträgt zukünftig
35 Prozent (bisher 50 Prozent). Im Gegenzug wurde –
auch unter Berücksichtigung relevanter Benchmarks ver-
gleichbarer Unternehmen – die Bandbreite der jährlichen
Fixeinkommen für die Vorstandsmitglieder angehoben.
Die neue Systematik greift in Bezug auf das Berichtsjahr
2024 aliquot seit 1. Juli 2024.
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in
einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und
Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage
der Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und set-
zen langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Un-
ternehmensentwicklung. Insbesondere die Zielwerte des
STI und des LTI als variable Bezugsteile stehen im Ein-
klang mit der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie
auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für die strategische
und langfristige Entwicklung von UNIQA von wesentli-
cher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fixeinkommen,
das marktkonform festgelegt wird, und variablen Bezügen
ist angemessen und gewährleistet, dass keine Anreize zur
bloß kurzfristigen Erreichung von Bonifikationen gesetzt
werden.
Das für den Vorstand implementierte LTI ist eine anteils-
basierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich, wel-
ches abhängig von festgelegten Zielerfüllungsparametern
auf Basis von jährlichen virtuellen Investitionsbeträgen
(Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien nach einer Laufzeit
von jeweils vier Jahren (Performancezeitraum) Einmal-
zahlungen vorsieht. Es handelt sich somit um kein (reales)
Aktienoptionsprogramm, welches ausweistechnisch als
variabler Vergütungsbestandteil zu betrachten ist.
Eine allfällige Rückforderung („Clawback“) ausbezahlter
variabler Vergütungsbestandteile ist in Übereinstimmung
mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate
Governance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, sollte sich
herausstellen, dass die variablen Vergütungsbestandteile
auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt
wurden.
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der
UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende
ausbezahlte Aktivbezüge:
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Angaben in Tausend Euro
Fixe
Bezüge
V
ariable
Bezüge
(STI)
1)
Mehrjährige
aktienbasierte
Vergütung (LTI)
2)
Summe
laufende
Bezüge
Relativer Anteil der
Gesamtvergütung in %
FIX STI LTI
Andreas BRANDSTETTER 964 645 507 2.116 46 30 24
Wolf-Christoph GERLACH 715 452 345 1.512 47 30 23
Peter HUMER 820 504 384 1.708 48 30 22
Wolfgang KINDL 814 504 384 1.702 48 30 23
René KNAPP 714 452 345 1.512 47 30 23
Sabine PFEFFER 524 247 0 771 68 32 0
Kurt SVOBODA 825 536 422 1.783 46 30 24
Gesamtsumme 5.378 3.339 2.387 11.104 48 31 21
Vorjahr 5.349 2.841 1.337 9.527 56 30 14
1)
Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2021 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2024.
2)
Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.
Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group.
35
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Für das Geschäftsjahr 2022 werden für das Short-Term
Incentive (STI) im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlun-
gen für die Deferred-Komponente in Höhe von
1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023
werden im Jahr 2027 voraussichtliche Auszahlungen in
Höhe von 1.174 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäfts-
jahr 2024 werden im Jahr 2028 voraussichtliche Auszah-
lungen in Höhe von 1.071 Tausend Euro getätigt und für
das
Geschäftsjahr 2025 werden in den Folgejahren 2026 und
2029 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von
3.419 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung
(LTI) erfolgten im Jahr 2025 aus der LTI-Zuteilung 2021
Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG in Höhe von 2.387 Tausend Euro. Für
die Folgejahre 2026 bis 2029 wurden für die bis zum
31. Dezember 2025 zugeteilten virtuellen Aktien voraus-
sichtliche Auszahlungen in Höhe von 9.496 Tausend Euro
rückgestellt.
Neben den angeführten ausbezahlten Aktivbezügen der
Vorstandsmitglieder des Unternehmens wurden für Pensi-
onszusagen über die Valida Pension AG und für Rückde-
ckungsversicherungen bei der UNIQA Österreich
Versicherungen AG 1.138
1)
Tausend Euro (2024:
1.025
2)
Tausend Euro) geleistet, wobei über die ab 1. Juli
2024 greifende neue Bezügesystematik Angleichungen der
beiden unterschiedlichen Systematiken vorgenommen
wurden bzw. auch Anpassungen aufgrund des angehobe-
nen Fixeinkommens, dies ausschließlich über Rückde-
ckungsversicherungen bei UNIQA Österreich
Versicherungen AG und aliquot wirkend ab 1. Juli 2024.
Die Höhe der Pensionsansprüche für Vorstände betragen
zum 31.12.2025 2.601 Tausend Euro (2024: 1.718 Tausend
Euro). Die Pensionsansprüche sind durch Rückdeckversi-
cherungen vollständig gedeckt und an die Anspruchsbe-
rechtigten verpfändet. Diese Pensionsansprüche sind
saldiert.
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge:
Angaben in Tausend Euro
Pensionsbeiträge laufend
Andreas BRANDSTETTER 179
Wolf-Christoph GERLACH 140
Peter HUMER 161
Wolfgang KINDL 215
René KNAPP 140
Sabine PFEFFER 102
Kurt SVOBODA 201
Gesamtsumme 1.138
1)
Vorjahr 1.025
2)
1)
Davon entfallen Prämien der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 830 Tausend Euro auf alle aktiven
Vorstände per 31.12.2025.
2)
Davon entfallen Prämien der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 589 Tausend Euro auf alle aktiven
Vorstände per 31.12.2024.
Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung
sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart,
wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der
Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs-
versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche
gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der
Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren
Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch.
Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenver-
sorgung sind bei den Pensionszusagen über die Valida
Pension AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorge-
sehen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht
die Höhe der Leistungen der Verrentung des
Versicherungsrealisats aus der Rückdeckungs-
versicherung.
Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von
der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über
laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands-
mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun-
gen leistet die Gesellschaft während aufrechten
Vorstandsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA
Österreich Versicherungen AG nach einem gängigen
Rententarif.
Die Pensionshöhe der Vorstandsmitglieder mit Versor-
gungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG
sind ausschließlich zum Anfallszeitpunkt (mit Abschlägen
sofern der Pensionsanfall vor Vollendung des 65. Lebens-
jahrs erfolgt) garantiert.
322
Jahresfinanzbericht 2025
Für das Geschäftsjahr 2022 werden für das Short-Term
Incentive (STI) im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlun-
gen für die Deferred-Komponente in Höhe von
1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023
werden im Jahr 2027 voraussichtliche Auszahlungen in
Höhe von 1.174 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäfts-
jahr 2024 werden im Jahr 2028 voraussichtliche Auszah-
lungen in Höhe von 1.071 Tausend Euro getätigt und für
das
Geschäftsjahr 2025 werden in den Folgejahren 2026 und
2029 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von
3.419 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung
(LTI) erfolgten im Jahr 2025 aus der LTI-Zuteilung 2021
Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG in Höhe von 2.387 Tausend Euro. Für
die Folgejahre 2026 bis 2029 wurden für die bis zum
31. Dezember 2025 zugeteilten virtuellen Aktien voraus-
sichtliche Auszahlungen in Höhe von 9.496 Tausend Euro
rückgestellt.
Neben den angeführten ausbezahlten Aktivbezügen der
Vorstandsmitglieder des Unternehmens wurden für Pensi-
onszusagen über die Valida Pension AG und für Rückde-
ckungsversicherungen bei der UNIQA Österreich
Versicherungen AG 1.138
1)
Tausend Euro (2024:
1.025
2)
Tausend Euro) geleistet, wobei über die ab 1. Juli
2024 greifende neue Bezügesystematik Angleichungen der
beiden unterschiedlichen Systematiken vorgenommen
wurden bzw. auch Anpassungen aufgrund des angehobe-
nen Fixeinkommens, dies ausschließlich über Rückde-
ckungsversicherungen bei UNIQA Österreich
Versicherungen AG und aliquot wirkend ab 1. Juli 2024.
Die Höhe der Pensionsansprüche für Vorstände betragen
zum 31.12.2025 2.601 Tausend Euro (2024: 1.718 Tausend
Euro). Die Pensionsansprüche sind durch Rückdeckversi-
cherungen vollständig gedeckt und an die Anspruchsbe-
rechtigten verpfändet. Diese Pensionsansprüche sind
saldiert.
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge:
Angaben in Tausend Euro
Pensionsbeiträge laufend
Andreas BRANDSTETTER 179
Wolf-Christoph GERLACH 140
Peter HUMER 161
Wolfgang KINDL 215
René KNAPP 140
Sabine PFEFFER 102
Kurt SVOBODA 201
Gesamtsumme 1.138
1)
Vorjahr 1.025
2)
1)
Davon entfallen Prämien der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 830 Tausend Euro auf alle aktiven
Vorstände per 31.12.2025.
2)
Davon entfallen Prämien der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 589 Tausend Euro auf alle aktiven
Vorstände per 31.12.2024.
Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung
sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart,
wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der
Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs-
versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche
gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der
Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren
Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch.
Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenver-
sorgung sind bei den Pensionszusagen über die Valida
Pension AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorge-
sehen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht
die Höhe der Leistungen der Verrentung des
Versicherungsrealisats aus der Rückdeckungs-
versicherung.
Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von
der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über
laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands-
mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun-
gen leistet die Gesellschaft während aufrechten
Vorstandsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA
Österreich Versicherungen AG nach einem gängigen
Rententarif.
Die Pensionshöhe der Vorstandsmitglieder mit Versor-
gungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG
sind ausschließlich zum Anfallszeitpunkt (mit Abschlägen
sofern der Pensionsanfall vor Vollendung des 65. Lebens-
jahrs erfolgt) garantiert.
323
Jahresabschluss
Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal-
len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder
vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku-
latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von
Überfinanzierungen). Weiters kann ein allfällig unter dem
zugrunde gelegten kalkulatorischen Rechnungszins lie-
gender Veranlagungserfolg der Valida Pension AG zu Aus-
gleichszahlungen führen.
Angaben in Tausend Euro
2025 2024
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und
Pensionen entfallen auf:
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
gemäß § 80 Abs. 1 AktG
– 2.140 – 5.738
Übrige Arbeitnehmer:innen 7.802 2.062
Beide
Werte beinhalten auch die Aufwendungen für
Pensionist:innen und Hinterbliebene. Die angegebenen
Aufwendungen wurden auf Basis definierter Unterneh-
mensprozesse an die Konzernunternehmen verrechnet.
An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder
und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr 2.231 Tau-
send Euro (2024: 2.278 Tausend Euro) aufzuwenden.
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Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes
Vergütungsprogramm vorgesehen (LTI). Entsprechend
diesem Programm werden den Mitgliedern des Vorstands
zum 1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle
Aktien bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeit-
raums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung
bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigen.
Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit
Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-
Stellungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergü-
tungen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl.
Aktualisierungen vom Dezember 2015 und März 2023)
folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die
Rückstellung auf 10.187 Tausend Euro erhöht (2024:
6.791 Tausend Euro). Die Verpflichtungen aus anteilsba-
sierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstel-
lungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen.
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Im Berichtsjahr wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr
2024 Vergütungen von 1.213 Tausend Euro (2024 für 2023:
1.180 Tausend Euro) an die Mitglieder des Aufsichtsrats
ausbezahlt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im
Geschäftsjahr 166 Tausend Euro (2024: 193 Tausend Euro)
ausbezahlt. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 wur-
den Vergütungen in Höhe von 1.120 Tausend Euro rückge-
stellt.
Seit dem 14. April 2020 erhalten die gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die
personenident gleichzeitig auch Aufsichtsratsmitglieder
der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, Taggelder
und Vergütungen ausschließlich von der UNIQA
Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergü-
tungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei
der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgegolten.
Die ausbezahlten Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen
teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmit-
glieder auf:
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Angaben in Tausend Euro
2025 2024
Taggeld Vergütung Gesamt Gesamt
Burkhard GANTENBEIN 14 190 204 199
Johann STROBL 6 110 116 120
Elgar FLEISCH 12 147 159 136
Marie-Valerie BRUNNER 10 158 168 185
Markus ANDRÉEWITCH 10 80 90 90
Klaus BUCHLEITNER 13 92 105 72
Anna Maria D’HULSTER 13 120 133 132
Monika HENZINGER 13 65 78 6
Jutta KATH 14 100 114 114
Rudolf KÖNIGHOFER 6 91 97 51
Walter ROTHENSTEINER
(bis 6. Juni 2023) 0 0 0 69
Christian KUHN (bis 3. Juni 2024) 0 60 60 137
Aufwandsentschädigungen an
Arbeitnehmervertreter:innen
55 0 55 62
Gesamtsumme 166 1.213 1.379 1.373
Im Geschä
ftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Vor-
schüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats.
37
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
VVIIIIII.. GGeewwiinnnnvveerrwweenndduunnggssvvoorrsscchhllaagg
Der Bilanzgewinn des Jahres 2025 in Höhe von
223.926.594,53 Euro
wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von 72 Cent auf jede der
dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum
31. Dezember 2025 ausgegebene Stückaktien abzüglich am
Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel-
bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum
Grundkapital von je 1,00 Euro.
Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra-
gen werden.
Wien, am 11. März 2026
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
324
Jahresfinanzbericht 2025
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Der Bilanzgewinn des Jahres 2025 in Höhe von
223.926.594,53 Euro
wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von 72 Cent auf jede der
dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum
31. Dezember 2025 ausgegebene Stückaktien ab
züglich am
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ag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel-
bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen We
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Grundkapi
tal von je 1,00 Euro.
Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra-
gen werden.
Wien, am 11. März 2026
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
325
Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
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Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance
Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. De-
zember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang,
geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen
Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-
VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International
Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei-
ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Ab-
schnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungs-
vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen, versiche-
rungsaufsichtsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor-
schriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum
Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs–
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach-
verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses
des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
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Sachverhalt
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen in Höhe von EUR 4.045.214.832,38 stellen
einen wesentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der
Gesellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen kann in
der Regel überwiegend, mangels Verfügbarkeit, nicht auf
Basis von Marktpreisen erfolgen. Es werden darum zur
Beurteilung der Werthaltigkeit die Buchwerte mit den
anteiligen Eigenkapitalien verglichen und im Fall einer
Unterschreitung in weiterer Folge der beizulegende Wert
ermittelt.
Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert Ermes-
sensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu
zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünf-
tige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapital-
kosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der
verwendeten Methoden können wesentliche Auswirkun-
gen auf die Bewertung haben.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unter-
nehmen und Beteiligungen als besonders wichtiger
Sachverhalt identifiziert und in unserer Prüfung ent-
sprechend berücksichtigt.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zu-
sammenhang mit der Bewertung der Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen evaluiert,
39
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden
sowie die Angemessenheit der verwendeten Modelle und
Annahmen überprüft,
die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Betei-
ligungen mit dem jeweiligen anteiligen Eigenkapital ver-
glichen und
die Werthaltigkeit einzelner Kapitalanlagen in verbunde-
nen Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft ge-
prüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unter-
nehmen und Beteiligungen als vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan-
zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im
Anhang zum Jahresabschluss.
SSoonnssttiiggee IInnffoorrmmaattiioonneenn
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa-
tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht,
ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk.
Die Kennzahlen zum Jahresabschluss haben wir vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen
Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich
nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden
dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahres–
abschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons-
tigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob
die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkei-
ten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage, der von uns zu den vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten, sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie-
hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sons-
tigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam-
menhang nichts zu berichten.
VVeerraannttwwoorrttlliicchhkkeeiitteenn ddeerr ggeesseettzzlliicchheenn VVeerrttrreetteerr uunndd
ddeess PPrrüüffuunnggssaauusssscchhuusssseess ffüürr ddeenn JJaahhrreessaabbsscchhlluussss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein-
schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs–
legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens–
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertre-
ter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidie-
ren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder
haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Über–
wachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
VVeerraannttwwoorrttlliicchhkkeeiitteenn ddeess AAbbsscchhlluusssspprrüüffeerrss ffüürr ddiiee
PPrrüüffuunngg ddeess JJaahhrreessaabbsscchhlluusssseess
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-
einstimmung mit der EU-VO und mit den österreich–
ischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung,
die die Anwendung der ISA er-fordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstel-
lungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise er-
wartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
326
Jahresfinanzbericht 2025
die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden
sowie die Angemessenheit der verwendeten Modelle und
Annahmen überprüft,
die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Betei-
ligungen mit dem jeweiligen anteiligen Eigenkapital ver-
glichen und
die Werthaltigkeit einzelner Kapitalanlagen in verbunde-
nen Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft ge-
prüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unter-
nehmen und Beteiligungen als vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan-
zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Akt
iva“ im
Anhang zum Jahresabschluss.
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Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa-
tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht,
ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk.
Die Kennzahlen zum Jahresabschluss haben wir vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen
Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich
nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden
dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahres–
abschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons-
tigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob
die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkei-
ten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage, der von uns zu den vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten, sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie-
hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sons-
tigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam-
menhang nichts zu berichten.
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Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein-
schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs–
legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens–
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertre-
ter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidie-
ren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder
haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Über–
wachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
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Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-
einstimmung mit der EU-VO und mit den österreich–
ischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung,
die die Anwendung der ISA er-fordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstel-
lungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise er-
wartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
327
Jahresabschluss
dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli-
cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh-
ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr-
tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-
ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Ab-
schlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prü
fungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kon-
trollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli-
chen Vertretern angewandten Rechnungslegungs–
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzli-
chen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der
Rechnungsleg
ung und damit zusammenhängende
Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsa
tzes der
F
ortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge-
setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammen
hang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der
F
ähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir die
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä-
tigungsvermerk auf die dazugehörigen Anga
ben im
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die
Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht
wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande-
rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeut-
samer Mängel in den internen Kontrollen, die wir wäh-
rend unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens–
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben,
und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unab-
hängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene
Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder an-
gewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns
mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni-
gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung
des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und
daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti-
gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen
Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti-
gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünf-
tigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Inte-
resse übersteigen würden.
41
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
SSoonnssttiiggee ggeesseettzzlliicchhee uunndd aannddeerree rreecchhttlliicchhee
AAnnffoorrddeerruunnggeenn
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach
den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und versiche-
rungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge-
führt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses
gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht
festgestellt.
ZZuussäättzzlliicchhee AAnnggaabbeenn nnaacchh AArrttiikkeell 1100 ddeerr EEUU VVOO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am
3. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
19. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer-
dem wurden wir von der Hauptversammlung am 2. Juni
2025 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 16. September 2025 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir
sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschluss-
prüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be-
richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft
gewahrt haben.
AAuuffttrraaggssvveerraannttwwoorrttlliicchheerr WWiirrttsscchhaaffttsspprrüüffeerr
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Robert Fink.
Wien, den 11. März 2026
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Robert Fink
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses
mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für ab-
weichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs.
2 UGB zu beachten.
328
Jahresfinanzbericht 2025
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Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach
den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und versiche-
rungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge-
führt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses
gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht
festgestellt.
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Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am
3. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
19. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer-
dem wurden wir von der Hauptversammlung am 2. Juni
2025 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 16. September 2025 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir
sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschluss-
prüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be-
richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft
gewahrt haben.
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Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Robert Fink.
Wien, den 11. März 2026
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Robert Fink
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses
mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für ab-
weichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs.
2 UGB zu beachten.
329
Jahresabschluss
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der
UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit
den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestell-
te Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht
den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage
des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risi-
ken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unter-
nehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 11. März 2026
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
43
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Bericht des Aufsichtsrats
GGeesscchhäättzzttee AAkkttiioonnäärriinnnneenn uunndd AAkkttiioonnäärree,,
sseehhrr ggeeeehhrrttee DDaammeenn uunndd HHeerrrreenn,,
als Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG, der ident
mit jenem unserer größten Tochtergesellschaft UNIQA
Österreich Versicherungen AG ist, haben wir uns im Jahr
2025 bestmöglich bemüht, die weitere Entwicklung unserer
Gruppe aufmerksam und sorgfältig zu unterstützen.
11.. WWaass uunnss bbeessoonnddeerrss wwiicchhttiigg wwaarr uunndd wwiiee wwiirr aarrbbeeiitteenn
Wir haben uns, basierend auf den komplementären Kom-
petenzen unserer Mitglieder, in jeder Sitzung intensiv mit
der operativen Performance des Unternehmens in den
einzelnen Quartalen des Jahres 2025 befasst, dem ersten –
und sehr erfolgreichen – im Rahmen unseres Strategiepro-
gramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact (2025-2028)“.
Unverändert haben unsere Ausschüsse hohe Relevanz, weil
wir sie intensiv zur Vertiefung von strategisch wichtigen
Themenkomplexen nutzen: Im Ausschuss für digitale
Transformation, für IT, für HR, für Veranlagung, für Audit
sowie für Vorstandsangelegenheiten arbeiten Mitglieder
des Aufsichtsrats mit den zuständigen Vorstandsmitglie-
dern und Führungskräften von UNIQA, oft unter Beizie-
hung externer Impulsgeber:innen. Hatten wir – aufgrund
der ständig steigenden Bedeutung unseres Geschäfts in
CEE – in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils eine
unserer Sitzungen in Prag, Warschau und Sarajevo abge-
halten, entschieden wir uns im Jahr 2025 für Salzburg.
Ganz bewusst deswegen, um uns am neuen Standort unse-
rer Landesdirektion intensiv mit der Entwicklung unserer
österreichischen Tochtergesellschaft zu befassen und die
Gelegenheit zu suchen, uns direkt mit den Führungskräf-
ten der Regionen sowie den größten Talenten auszutau-
schen.
Ebenso unverändert hat unsere kontinuierliche fachliche
Weiterbildung höchste Priorität: Die Veränderungen in
unserer Branche – etwa in der Regulatorik, im sich rasch
weiterentwickelnden Kundenverhalten oder im Risikoma-
nagement, ganz besonders aber im weiten Feld der künstli-
chen Intelligenz – finden mit einer derart hohen
Geschwindigkeit statt, dass nur ein inhaltlich breit und
komplementär aufgestellter Aufsichtsrat damit Schritt
halten kann. Wir versuchen, die Schwerpunkte unserer
regelmäßigen Weiterbildungen danach auszurichten.
Und schließlich legen wir, ebenso unverändert, großes
Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammenarbeit in-
nerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand.
Wir tun dies – unter anderem – mittels einer jährlichen
anonymisierten Befragung der einzelnen Aufsichtsrats-
mitglieder und einer anschließenden In-Camera-
Diskussion der Auswertungsergebnisse im Aufsichtsrat. In
regelmäßigen Abständen führen wir eine umfassende
Selbstevaluierung durch, die von Univ.-Prof. Dr. Werner H.
Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Ma-
nagement an der Wirtschaftsuniversität Wien, begleitet
wird (über anonymisierte Befragungen, Einzelinterviews
und einen anschließenden Workshop). Diese Arbeit haben
wir auch im Geschäftsjahr 2025 fortgesetzt.
22.. WWoommiitt wwiirr uunnss wwaannnn iimm DDeettaaiill bbeesscchhääffttiiggtt hhaabbeenn
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2025 regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance
Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter-
richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf-
sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts-
ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch
ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche so-
wie schriftliche Berichte über die geschäftliche Entwick-
lung informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung
des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und
umfassend informiert.
Im Jahr 2025 fanden vier Spezialseminare für den Auf-
sichtsrat statt, in denen zu den Themen Rückversicherung
und „NatCat Competence Center“, Künstliche Intelligenz
und ESG sowie zu den Aufgabenstellungen der Compliance
und zur Geschäftsstrategie „Vertical Integration“ infor-
miert wurde.
DDiiee SScchhwweerrppuunnkkttee uunnsseerreerr BBeerraattuunnggeenn
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2025 zu fünf Sitzungen zu-
sammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die
jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe
und – nach Schwerpunkten gegliedert – die strategische
Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen
wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg, nämlich über die
330
Jahresfinanzbericht 2025
Bericht des Aufsichtsrats
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als Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG, der ident
mit jenem unserer größten Tochtergesellschaft UNIQA
Österreich Versicherungen AG ist, haben wir uns im Jahr
2025 bestmöglich bemüht, die weitere Entwicklung unserer
Gruppe aufmerksam und sorgfältig zu unterstützen.
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Wir haben uns, basierend auf den komplementären Kom-
petenzen unserer Mitglieder, in jeder Sitzung intensiv mit
der operativen Performance des Unternehmens in den
einzelnen Quartalen des Jahres 2025 befasst, dem ersten –
und sehr erfolgreichen – im Rahmen unseres Strategiepro-
gramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact (2025-2028)“.
Unverändert haben unsere Ausschüsse hohe Relevanz, weil
wir sie intensiv zur Vertiefung von strategisch wichtigen
Themenkomplexen nutzen: Im Ausschuss für digitale
Transformation, für IT, für HR, für Veranlagung, für Audit
sowie für Vorstandsangelegenheiten arbeiten Mitglieder
des Aufsichtsrats mit den zuständigen Vorstandsmitglie-
dern und Führungskräften von UNIQA, oft unter Beizie-
hung externer Impulsgeber:innen. Hatten wir – aufgrund
der ständig steigenden Bedeutung unseres Geschäfts in
CEE – in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils eine
unserer Sitzungen in Prag, Warschau und Sarajevo abge-
halten, entschieden wir uns im Jahr 2025 für Salzburg.
Ganz bewusst deswegen, um uns am neuen Standort unse-
rer Landesdirektion intensiv mit der Entwicklung unserer
österreichischen Tochtergesellschaft zu befassen und die
Gelegenheit zu suchen, uns direkt mit den Führungskräf-
ten der Regionen sowie den größten Talenten auszutau-
schen.
Ebenso unverändert hat unsere kontinuierliche fachliche
Weiterbildung höchste Priorität: Die Veränderungen in
unserer Branche – etwa in der Regulatorik, im sich rasch
weiterentwickelnden Kundenverhalten oder im Risikoma-
nagement, ganz besonders aber im weiten Feld der künstli-
chen Intelligenz – finden mit einer derart hohen
Geschwindigkeit statt, dass nur ein inhaltlich breit und
komplementär aufgestellter Aufsichtsrat damit Schritt
halten kann. Wir versuchen, die Schwerpunkte unserer
regelmäßigen Weiterbildungen danach auszurichten.
Und schließlich legen wir, ebenso unverändert, großes
Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammenarbeit in-
nerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand.
Wir tun dies – unter anderem – mittels einer jährlichen
anonymisierten Befragung der einzelnen Aufsichtsrats-
mitglieder und einer anschließenden In-Camera-
Diskussion der Auswertungsergebnisse im Aufsichtsrat. In
regelmäßigen Abständen führen wir eine umfassende
Selbstevaluierung durch, die von Univ.-Prof. Dr. Werner H.
Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Ma-
nagement an der Wirtschaftsuniversität Wien, begleitet
wird (über anonymisierte Befragungen, Einzelinterviews
und einen anschließenden Workshop). Diese Arbeit haben
wir auch im Geschäftsjahr 2025 fortgesetzt.
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Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2025 regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance
Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter-
richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf-
sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts-
ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch
ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche so-
wie schriftliche Berichte über die geschäftliche Entwick-
lung informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung
des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und
umfassend informiert.
Im Jahr 2025 fanden vier Spezialseminare für den Auf-
sichtsrat statt, in denen zu den Themen Rückversicherung
und „NatCat Competence Center“, Künstliche Intelligenz
und ESG sowie zu den Aufgabenstellungen der Compliance
und zur Geschäftsstrategie „Vertical Integration“ infor-
miert wurde.
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Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2025 zu fünf Sitzungen zu-
sammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die
jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe
und – nach Schwerpunkten gegliedert – die strategische
Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen
wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg, nämlich über die
331
Jahresabschluss
Verschmelzung der UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH
auf die UNIQA Österreich Versicherungen AG sowie über
die Verlängerung des Vorstandsmandats von Sabine Pfeffer
bis 30. Juni 2028.
In unserer Sitzung vom 12. März befassten wir uns vor
allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im
Geschäftsjahr 2024. Weiters genehmigten wir die Um-
wandlung bzw. Neustrukturierung unserer „Nearsho-
ring“-Serviceeinheiten in der Slowakei, in
Ungarn, in
Rumänien un
d in Bulgarien in Zweigniederlassungen der
UNIQA Insurance Group AG.
Im Fokus der Sitzung vom 10. April standen im Beisein
des
Abschlussprüfers PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
und auf Grundlage der Prüfberichte des Abschlussprü-
fers die Abnahme des Jahres- und des Konzernabschlus-
ses zum 31. Dezember 2024 samt dem konsolidierten
Corporate-Governance-Bericht 2024 sowi
e der in den
Nachhaltigkeitsbericht integrierten (konsolidierten)
nichtfinanziellen Erklärung 2024. Behandelt wurde wei-
ters der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage
2024 (SFCR) der Gesellschaft, über die Gesamtaufwen-
dungen für Prüfungen der Gesellschaften der Unter-
nehmensgruppe wurde vom Vorstand inform
iert. Zu
aktuellen Entwicklungen der Unternehmensgruppe im
ers
ten Quartal 2025 wurde vom Vorstand berichtet. Dar-
über hinaus befassten wir uns mit den Gegens
tänden der
Tagesordnung der 26. ordentlichen Hauptversammlung
vom 2. Juni, insbesondere mit dem Vorschlag zur Ge-
winnverwendung sowie dem Vorschlag an die Hauptver-
sammlung, erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
al
s Abschlussprüferin und Prüferin für die konsolidierte
Nachhaltigkeitsberichterstattung der UNIQA Insurance
Group AG je für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Der
Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der
Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evalu-
ierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österrei-
chischen Corporate Governance Ko
dex (ÖCGK) im
Geschä
ftsjahr 2024 wurde zur Kenntnis genommen.
Nach Vorerörterung im Vergütungsausschuss wurde der
V
ergütungsbericht 2024 betreffend Vorstand und Auf-
sichtsrat zur Vorlage an die Hauptversammlung aufge-
stellt und beschlossen. Darüber hinaus wurde die Abgabe
einer Minderheitsbeteiligung an der Mavie Next GmbH
an Raiffeisen NÖ-Wien zur Begründung einer strategi-
schen Beteiligungspartnerschaft genehmigt.
In der Sitzung vom 22. Mai widmeten wir uns im Detail
der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal
und
der Entwicklu
ng im laufenden zweiten Quartal. Weiters
wurden die Ergebnisse aus dem im Vorjahr eingeleiteten
Programm „Board Excellence“ zur Evaluierung und Wei-
terentwicklung der Effizienz und Effektivität des Auf-
sichtsrats präsentiert und in einem Workshop eingehend
diskutiert. Vorgelegt wurde der Bericht über die Solvabi-
lität und Finanzlage 2024 (SFCR) auf Gruppenebene.
Am 21. August tagten wir in Salzburg und beschäftigten
uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe
im ersten Halbjahr sowie mit der Entwicklung im lau-
fenden dritten Quartal.
Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der
G
ruppe in den ersten drei Quartalen und der laufenden
Entwicklung im vierten Quartal befassten
wir uns in der
Sitzung am 19. November mit dem Bericht zum Own Risk
and Solvency Assessment (ORSA) 2025 und der aktuali-
sierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2025.
Im Zentrum der Beratungen stand darüber hinaus der
Beschluss übe
r die Planrechnung 2026 und die Mittel-
fristplanung der Folgejahre – beide haben wir, wie Sie
wissen, aufgrund des exzellenten Geschäftsverlaufs nach
den ersten drei Quartalen 2025 nach oben hin angepasst.
Weiters genehmigten wir den Verkauf eine
r Immobilie
und den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Ge-
sundheitsplattform uLékaře.cz, s.r.o. mit Sitz in Prag.
Der jährlichen Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als
Aufsichtsrat widmeten wir uns ebenfalls.
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Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten,
haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prü-
fungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet
und bestellt.
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Perso-
nalausschuss“) entspricht in seiner Zusammensetzung
dem Präsidium des Aufsichtsrats. Neu ist,
dass darüber
hinaus auch ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats
an den Sitzungen teilnimmt. Der Ausschuss nimmt pa-
rallel auch die Agenden eines Nominierungs und Vergü-
tungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In vier
Sitzung
en hat sich der Ausschuss 2025 mit der Abrech-
nung des Short Term Incentives 2024 und des Long Term
Incentives der Tranche 2021 bis 2024 der Vorstandsmit-
glieder beschäftigt, weiters mit der Neuausschreibung
der Incentives für bzw. ab dem Berichtsjahr und der Zie-
learchitektur für die Folgejahre. Gegenstand der Sitzun-
gen waren weiters die Vorbereitung der
Vergütungsberichte 2024 für Vorstand und Aufsichtsrat.
Auch zu Themen der Nachfolgeplanung wurde beraten.
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2025 in
drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertrete
r:innen der
(K
onzern-)Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung
GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Beisein des Vor-
45
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
stands standfanden. In der Sitzung vom 10. April wurden
sämtliche Abschlussunterlagen bzw. im Besonderen der
Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Ab-
schlussprüfers über die Prüfung des Risikomanagements
der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden der Jahres-
bericht 2024 der Internen Revision samt dem Revisions-
plan für das laufende Jahr und der
Jahrestätigkeitsbericht 2024 der Compliance-
Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genom-
men. Darüber hinaus wurde über die erstmalige Anwen-
dung und die freiwillige Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung durch PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH nach der CSRD (Corporate
Sustainability Reporting Directive) berichtet. Weiters
wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur
Wahl als Abschlussprüferin und Prüferin der Nachhal-
tigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 in
Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 22. Mai wurde
die Planung der Prüfungshandlungen für die Gesell-
schaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2025
vom Abschlussprüfer vorgestellt und mit dem Ausschuss
abgestimmt. Der Bericht über die Solvabilität und Fi-
nanzlage 2024 (SFCR) auf Gruppenebene wurde vorge-
legt. In der Sitzung vom 19. November informierte der
Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Vorprüfungen
betreffend das laufende Geschäftsjahr. Dem Ausschuss
wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision
über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststel-
lungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfü-
gung gestellt, weiters berichtete die Compliance-
Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Aus-
schuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rech-
nungslegungsprozesses nachgekommen.
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi-
talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des As-
set-Liability-Managements.
Der ITAusschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Business
& IT-Transformation (UNIQA Insurance Platform) sowie
weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Projektportfolio.
Der Ausschuss für digitale Transformation widmete sich
in vier Sitzungen möglichen Anwendungsfällen von
künstlicher Intelligenz, der Digitalisierung in der Perso-
nenversicherung, der Group-Operations-Strategie sowie
der Geschäftstätigkeit von Mavie, die Gesundheitsange-
bote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwi-
ckelt. Gastvortragende zu speziellen Themen wurden zu
den Sitzungen eingeladen.
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources
und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-
Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit An-
gelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen
der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-
Managements, Vergütungssystemen für leitende Ange-
stellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Die Tä-
tigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung
mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziel-
len HR-Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.
Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamt-
aufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Aus-
schüsse ausführlich unterrichtet.
33.. JJaahhrreess-- uunndd KKoonnzzeerrnnaabbsscchhlluussss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht je für
das Geschäftsjahr 2025 und die konsolidierte Nachhaltig-
keitsberichterstattung 2025 wurden durch die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die
Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefass-
ten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten
Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr
2025 festgestellt. Die Prüfungen haben keinen Anlass zu
Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der
Konzernabschluss für das Jahr 2025 wurden je mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim-
mend zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK
durch UNIQA im Geschäftsjahr 2025 führte die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln
77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr
Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen
ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK im Geschäfts-
jahr 2025 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2025 zur
Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2025 der
UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich
mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver-
standen erklärt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwen-
dungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der
ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2026 wird
332
Jahresfinanzbericht 2025
stands standfanden. In der Sitzung vom 10. April wurden
sämtliche Abschlussunterlagen bzw. im Besonderen der
Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Ab-
schlussprüfers über die Prüfung des Risikomanagements
der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden der Jahres-
bericht 2024 der Internen Revision samt dem Revisions-
plan für das laufende Jahr und der
Jahrestätigkeitsbericht 2024 der Compliance-
Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genom-
men. Darüber hinaus wurde über die erstmalige Anwen-
dung und die freiwillige Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung durch PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH nach der CSRD (Corporate
Sustainability Reporting Directive) berichtet. Weiters
wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur
Wahl als Abschlussprüferin und Prüferin der Nachhal-
tigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 in
Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 22. Mai wurde
die Planung der Prüfungshandlungen für die Gesell-
schaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2025
vom Abschlussprüfer vorgestellt und mit dem Ausschuss
abgestimmt. Der Bericht über die Solvabilität und Fi-
nanzlage 2024 (SFCR) auf Gruppenebene wurde vorge-
legt. In der Sitzung vom 19. November informierte der
Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Vorprüfungen
betreffend das laufende Geschäftsjahr. Dem Ausschuss
wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision
über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststel-
lungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfü-
gung gestellt, weiters berichtete die Compliance-
Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Aus-
schuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rech-
nungslegungsprozesses nachgekommen.
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi-
talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des As-
set-Liability-Managements.
Der ITAusschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Business
& IT-Transformation (UNIQA Insurance Platform) sowie
weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Projektportfolio.
Der Ausschuss für digitale Transformation widmete sich
in vier Sitzungen möglichen Anwendungsfällen von
künstlicher Intelligenz, der Digitalisierung in der Perso-
nenversicherung, der Group-Operations-Strategie sowie
der Geschäftstätigkeit von Mavie, die Gesundheitsange-
bote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwi-
ckelt. Gastvortragende zu speziellen Themen wurden zu
den Sitzungen eingeladen.
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources
und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-
Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit An-
gelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen
der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-
Managements, Vergütungssystemen für leitende Ange-
stellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Die Tä-
tigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung
mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziel-
len HR-Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.
Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamt-
aufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Aus-
schüsse ausführlich unterrichtet.
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Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht je für
das Geschäftsjahr 2025 und die konsolidierte Nachhaltig-
keitsberichterstattung 2025 wurden durch die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die
Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefass-
ten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten
Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr
2025 festgestellt. Die Prüfungen haben keinen Anlass zu
Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der
Konzernabschluss für das Jahr 2025 wurden je mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim-
mend zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK
durch UNIQA im Geschäftsjahr 2025 führte die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln
77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr
Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen
ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK im Geschäfts-
jahr 2025 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2025 zur
Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2025 der
UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich
mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver-
standen erklärt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwen-
dungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der
ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2026 wird
333
Jahresabschluss
demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 72
Cent je Aktie vorgeschlagen werden.
Damit ist der Jahresabschluss 2025 gemäß § 96 Abs. 4
Aktiengesetz festgestellt.
Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen,
sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2025 danke ich auch
heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbei-
ter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Kon-
zerngesellschaften und wünsche ihnen Gesundheit sowie
weiterhin viel Erfolg!
Wien, im April 2026
Für den Aufsichtsrat
Burkhard Gantenbein
Vorsitzender des Aufsichtsrats
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Jahresfinanzbericht 2025
335
Jahresabschluss
Impressum
Herausgeberin
UNIQA
Insurance Group AG
FN: 92933t
Beratung, Redaktion und Grafik
Male Huber Friends GmbH/www.mhfriends.at
Übersetzung und Lektorat
ASI GmbH/www.asint.at
Coverfoto
Kaiserschnitt Film GmbH/Laura Vifer
Redaktionsschluss
2. April 2026
Kontakt
UNIQA
Insurance Group AG
Investor Relations
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel.: +43 1 21175-3773
E-Mail: investor.relations@uniqa.at
uniqagroup.com
Information
Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher und
englischer Sprache und steht im Bereich Investor Rela-
tions unserer Konzernwebsite auch als PDF-Datei zum
Download zur Verfügung. Die interaktive Onlineversion
finden Sie unter berichte. uniqagroup. com.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die zu-
künftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen. Diese
Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller
uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden
Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde
gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsäch-
lichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen
abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben daher
nicht übernommen werden.
UNIQA Group
@UNIQA Insurance Group
@uniqa
UNIQA Österreich
@uniqa.at
@uniqa.at
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Corporate-Governance-Bericht
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