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gemeinsam
besser leben
Jahresfinanzbericht 2023 | UNIQA Insurance Group AG
Inhalt
Konsolidierter Corporate-
Governance-Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Bericht des Aufsichtsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
(Konsolidierter)
Nichtfinanzieller Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Konzernlagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Erläuterungen zum Konzernabschluss . . . . . . 95
Freigabe zur Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . . . . 221
Erklärung der gesetzlichen Vertreter . . . . . . 222
Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
Einzelabschluss der
UNIQA Insurance Group AG nach UGB . . . . 230
Jahresfinanzbericht 2023
4
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster-
reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in der
jeweils geltenden Fassung und veröffentlicht die Ent-
sprechenserklärung sowohl im Konzernbericht als auch
auf www.uniqagroup.com im Bereich Investor Relations.
Der ÖCGK ist auf www. uniqagroup.com und auch unter
www.corporate- governance.at öffentlich zugänglich.
Der Corporate-Governance-Bericht und der konsolidierte
Corporate- Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group AG
sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit § 251
Abs. 3 UGB zusammengefasst.
Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex
wird mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK jährlich
durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug
auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch
die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt
im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Eva-
luierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Öster-
reichischen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Berichte
über die externe Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind
ebenfalls unter www.uniqagroup.com abrufbar.
Konsolidierter Corporate-
Governance-Bericht
Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die Effi-
zienz seiner tigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Aufsichtsrat
von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt.
UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in seiner
jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
Corporate-Governance-Bericht
5
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2023
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Officer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis30. Juni 2028
Strategie & Transformation
UNIQA Ventures
Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie
Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler
Generalsekretariat
Revision
Kunde & Markt Bank Österreich
(interimistisch von 1. Jänner 2023
bis31.März 2023)
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE,
Villach
Mitglied des Aufsichtsrats des KHM-
Museumsverbands
Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
134.479 Sck
Peter Eichler, Personenversicherung
* 1961, bestellt von 1. Jänner 1998 bis
31. Dezember 2001 und seit 1. Juli 2020
bis30. Juni 2024
Produktentwicklung Kranken,
Leben&Unfall
Leistung Kranken-Stationär
Asset-Management (UCM/UREM)
Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/
Mavie Holding) – gemeinsam mit
AndreasBrandstetter
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost, a.s. Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost, a.s. Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
13.169 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Antrag, Vertrag & Kundenservice
Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung
Leistung Leben & Kranken-Ambulant
Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO)
Einkauf & Verwaltung
Group Service Center (Nitra)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari De Viata S.A., Bukarest
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társaság, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
10.370 Sck
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Landesdirektionen
Retail Österreich
Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Corporate Österreich
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Affinity-Geschäft
Kunstversicherung
Digitalisierung
Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg
Wohnbau GmbH, Salzburg
Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs-
eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau-
gesellschaft m.b.H., Innsbruck
Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi-
schen Hagelversicherung-Versicherungs-
vereins auf Gegenseitigkeit, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Retail International
Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Corporate International
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Große/internationale Makler
Affinity-Geschäft
Bank International
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Neue Versicherungslösungen
Mergers & Acquisitions
Performance & Change Management
International
Generalsekretariat International
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
17.848 Stück
Zusammensetzung des Vorstands
Jahresfinanzbericht 2023
6
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2023
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Officer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis30. Juni 2028
Strategie & Transformation
UNIQA Ventures
Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie
Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler
Generalsekretariat
Revision
Kunde & Markt Bank Österreich
(interimistisch von 1. Jänner 2023
bis31.März 2023)
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE,
Villach
Mitglied des Aufsichtsrats des KHM-
Museumsverbands
Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
134.479 Sck
Peter Eichler, Personenversicherung
* 1961, bestellt von 1. Jänner 1998 bis
31. Dezember 2001 und seit 1. Juli 2020
bis30. Juni 2024
Produktentwicklung Kranken,
Leben&Unfall
Leistung Kranken-Stationär
Asset-Management (UCM/UREM)
Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/
Mavie Holding) – gemeinsam mit
AndreasBrandstetter
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost, a.s. Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost, a.s. Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava
Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
13.169 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Antrag, Vertrag & Kundenservice
Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung
Leistung Leben & Kranken-Ambulant
Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO)
Einkauf & Verwaltung
Group Service Center (Nitra)
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari De Viata S.A., Bukarest
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társaság, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
10.370 Sck
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Landesdirektionen
Retail Österreich
Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Corporate Österreich
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Affinity-Geschäft
Kunstversicherung
Digitalisierung
Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg
Wohnbau GmbH, Salzburg
Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs-
eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau-
gesellschaft m.b.H., Innsbruck
Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi-
schen Hagelversicherung-Versicherungs-
vereins auf Gegenseitigkeit, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Retail International
Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Corporate International
Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
Große/internationale Makler
Affinity-Geschäft
Bank International
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Neue Versicherungslösungen
Mergers & Acquisitions
Performance & Change Management
International
Generalsekretariat International
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
17.848 Stück
Corporate-Governance-Bericht
7
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2023
René Knapp, HR & Marke
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Group People
People AT
Marke & Kommunikation
Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs
Betriebsrat
Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi-
schen Förderungsgesellschaft der Versi-
cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH),
Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 15.000 Stück
Erik Leyers, Data & IT
* 1969, bestellt seit 1. Juni 2016
bis 30. Juni 2024
Daten-Management
UITS (UNIQA IT Services GmbH)
Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform)
Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen
Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
12.743 Stück
Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1972, bestellt von 1. April 2023
bis 31. Dezember 2026
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) 1.959 Stück
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2028
Recht & Compliance
Investor Relations
Controlling
Finance & Accounting
Aktuariat
Risikomanagement
Regulatorik
Rückversicherung
Revision
Mitglied des Aufsichtsrats der
Wiener Börse AG, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társaság, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
18.546 Stück
Nach Ablauf der Vorstandsmandate von Peter Eichler und Erik
Leyers mit 30. Juni 2024 (ebenso bei der UNIQA Österreich
Versicherungen AG) werden ab 1. Juli 2024 Wolf-Christoph
Gerlach die Zuständigkeitsbereiche von Erik Leyers und René
Knapp jene von Peter Eichler übernehmen.
Arbeitsweise des Vorstands
Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der UNIQA
Insurance Group AG ist in einer Geschäftsordnung geregelt.
Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsverteilung
wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt
die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstands-
mitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein
Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichts-
rats bedürfen, ist festgelegt. Vorstandssitzungen, in denen die
Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsver-
lauf berichten, Maßnahmen beschließen und unternehmens-
strategische Entscheidungen treffen, finden in der Regel
wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuier-
licher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und
Geschehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern.
Die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der
UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG werden in der Regel in gemeinsamer Sitzung
abgehalten.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah
und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäfts-
entwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risiko-
managements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichts-
ratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstandsvor-
sitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäfts-
entwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.
Zusammensetzung des Vorstands
Jahresfinanzbericht 2023
8
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2023
René Knapp, HR & Marke
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2028
Group People
People AT
Marke & Kommunikation
Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs
Betriebsrat
Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi-
schen Förderungsgesellschaft der Versi-
cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH),
Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 15.000 Stück
Erik Leyers, Data & IT
* 1969, bestellt seit 1. Juni 2016
bis 30. Juni 2024
Daten-Management
UITS (UNIQA IT Services GmbH)
Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform)
Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen
Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
12.743 Stück
Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1972, bestellt von 1. April 2023
bis 31. Dezember 2026
Produktservice
Vertriebsservice
Vertriebsmanagement
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) 1.959 Stück
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2028
Recht & Compliance
Investor Relations
Controlling
Finance & Accounting
Aktuariat
Risikomanagement
Regulatorik
Rückversicherung
Revision
Mitglied des Aufsichtsrats der
Wiener Börse AG, Wien
Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösgü Társaság, Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
18.546 Stück
Corporate-Governance-Bericht
9
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Name
Aufsichtsratsmandate in in- und
ausländischen börsennotierten
Gesellschaften
Leitungs- und
Überwachungsaufgaben
in wesentlichen
Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2023
Burkhard Gantenbein, Vorsitzender Burkhard Gantenbein, Vorsitzender
(ab 6. Juni 2023) (ab 6. Juni 2023)
* 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts-
rats UNIQA Österreich rats UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
(ab6.Juni 2023; bis 6. Juni (ab6.Juni 2023; bis 6. Juni
2023 Mitglied) 2023 Mitglied)
25.250 Stück25.250 Stück
Walter Rothensteiner, Vorsitzender Walter Rothensteiner, Vorsitzender
(bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023)
* 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur * 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts-
rats der UNIQA Österreich rats der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
(bis6. Juni 2023)(bis6. Juni 2023)
Johann Strobl, 1. Vorsitzender-Stellvertreter Johann Strobl, 1. Vorsitzender-Stellvertreter
(ab 6. Juni 2023)(ab 6. Juni 2023)
* 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Stellvertreter des Vorsitzenden Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats Tatra banka, des Aufsichtsrats Tatra banka,
a. s., Bratislavaa. s., Bratislava
Stellvertreter des Vor-Stellvertreter des Vor-
sitzenden des Aufsichts-sitzenden des Aufsichts-
rats der UNIQA Österreich rats der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
(ab6.Juni 2023; bis 6. Juni (ab6.Juni 2023; bis 6. Juni
2023 Mitglied)2023 Mitglied)
Christian Kuhn, 1. Vorsitzender-StellvertreterChristian Kuhn, 1. Vorsitzender-Stellvertreter
(bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023)
Christian Kuhn, 2. Vorsitzender-StellvertreterChristian Kuhn, 2. Vorsitzender-Stellvertreter
(ab 6. Juni 2023)(ab 6. Juni 2023)
* 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur * 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien (ab6.Juni rungen AG, Wien (ab6.Juni
2023; bis 6. Juni 2023 Stellver-2023; bis 6. Juni 2023 Stellver-
treter des Vorsitzenden)treter des Vorsitzenden)
Johann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter Johann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter
(bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023)
Marie-Valerie Brunner, 3. Vorsitzender- Marie-Valerie Brunner, 3. Vorsitzender-
Stellvertreterin (ab 6. Juni 2023)Stellvertreterin (ab 6. Juni 2023)
* 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
1.750 Stück1.750 Stück
Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender- Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender-
Stellvertreter (bis 6. Juni 2023)Stellvertreter (bis 6. Juni 2023)
Markus Andréewitch, MitgliedMarkus Andréewitch, Mitglied
* 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
Marie-Valerie Brunner, MitgliedMarie-Valerie Brunner, Mitglied
(bis 6. Juni 2023)(bis 6. Juni 2023)
Klaus Buchleitner, MitgliedKlaus Buchleitner, Mitglied
* 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur * 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
Anna Maria D’Hulster, MitgliedAnna Maria D’Hulster, Mitglied
* 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wienrungen AG, Wien
1.400 Stück1.400 Stück
Elgar Fleisch, MitgliedElgar Fleisch, Mitglied
* 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats der Mitglied des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wienrungen AG, Wien
Jutta Kath, MitgliedJutta Kath, Mitglied
* 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur
28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)28. ordentlichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des Verwaltungsrats
der UNIQA Re AG, Zürichder UNIQA Re AG, Zürich
3.400 Stück3.400 Stück
Rudolf Könighofer, MitgliedRudolf Könighofer, Mitglied
* 1962, bestellt von 30. Mai 2016 bis 20. Mai * 1962, bestellt von 30. Mai 2016 bis 20. Mai
2019 und seit 6. Juni 2023 bis zur 28. ordent-2019 und seit 6. Juni 2023 bis zur 28. ordent-
lichen Hauptversammlung (2027)lichen Hauptversammlung (2027)
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
Raiffeisen Bank International Raiffeisen Bank International
AG, WienAG, Wien
Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
UNIQA Österreich UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
(seit 6. Juni 2023)(seit 6. Juni 2023)
Jahresfinanzbericht 2023
10
Name
Aufsichtsratsmandate in in- und
ausländischen börsennotierten
Gesellschaften
Leitungs- und
Überwachungsaufgaben
in wesentlichen
Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2023
Vom Zentralbetriebsrat entsandtVom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre Sabine Andre
* 1966, seit 20. Mai 2019* 1966, seit 20. Mai 2019
Irene Berger Irene Berger
* 1965, seit 20. Mai 2020* 1965, seit 20. Mai 2020
Peter GattingerPeter Gattinger
* 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015
undseit 30. Mai 2016undseit 30. Mai 2016
Heinrich KamesHeinrich Kames
* 1962, seit 10. April 2013* 1962, seit 10. April 2013
56 Sck56 Sck
Harald Kindermann Harald Kindermann
* 1969, seit 26. Mai 2015* 1969, seit 26. Mai 2015
750 Stück750 Stück
Corporate-Governance-Bericht
11
Veröffentlichung gemäß Regel 49 ÖCGK
Konzerngesellschaften der UNIQA Insurance Group AG ha-
ben die Rechtsanwaltskanzlei andewitch & partner rechts-
anwälte GmbH mit der Erbringung von Beratungsleistungen
in Angelegenheiten des IT-Rechts beauftragt. An dieser Ge-
sellschaft ist das Aufsichtsratsmitglied Markus Andréewitch
mit 60 Prozent beteiligt. Ein schon bisher bestehendes Bera-
tungsmandat von UNIQA wird von einem als Gesellschafter
der andewitch & partner rechtsanwälte GmbH neu einge-
tretenen Partner weiter betreut. Markus Andréewitch wirkt
an der Erbringung der Beratungsleistungen persönlich nicht
mit. Die Beratungsleistungen werden fremdüblich honoriert.
Der Aufsichtsrat hat der Fortführung des Beratungsmandats
seine Zustimmung erteilt.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Ausschuss Vositzende:r
Vorsitzender-
Stellvertreter:in
Mitglieder
Vom Zentralbetriebsrat
entsandt
Ausschuss für
Vorstandsangelegenheiten
Burkhard
Gantenbein
(ab 6. Juni 2023),
Walter
Rothensteiner
(bis 6. Juni 2023)
Johann Strobl
(ab6. Juni 2023)
Christian Kuhn
(bis 6. Juni 2023)
Marie-Valerie Brunner
(seit6.Juni2023), Burkhard
Gantenbein (bis 6.Juni 2023),
Christian Kuhn (ab6.Juni 2023),
Johann Strobl (bis6.Juni 2023)
Arbeitsausschuss Burkhard
Gantenbein
(ab 6. Juni 2023),
Walter
Rothensteiner
(bis 6. Juni 2023)
Johann Strobl
(ab6. Juni 2023)
Christian Kuhn
(bis 6. Juni 2023)
Marie-Valerie Brunner, Elgar
Fleisch, Burkhard Gantenbein
(bis6.Juni2023), Rudolf Könighofer
(seit 6. Juni 2023), Christian Kuhn
(ab6. Juni 2023), Johann Strobl
(bis6.Juni 2023)
Sabine Andre,
PeterGattinger,
HeinrichKames
Prüfungsausschuss Anna Maria
D’Hulster
(ab6.Juni 2023),
Walter
Rothensteiner
(bis6. Juni 2023)
Burkhard
Gantenbein
(ab6.Juni 2023)
Christian Kuhn
(bis 6. Juni 2023)
Marie-Valerie Brunner
(seit6.Juni2023), Anna Maria
D’Hulster (bis 6. Juni 2023), Burkhard
Gantenbein (bis 6. Juni 2023), Jutta
Kath, Christian Kuhn (ab 6. Juni 2023),
Johann Strobl
Sabine Andre,
PeterGattinger,
HeinrichKames
Veranlagungsausschuss Marie-Valerie
Brunner
Christian Kuhn Klaus Buchleitner, Anna Maria
D’Hulster, Burkhard Gantenbein,
JuttaKath
Sabine Andre,
PeterGattinger,
HeinrichKames
IT-Ausschuss Markus
Andréewitch
Jutta Kath Marie-Valerie Brunner
(bis 6. März 2024), Klaus Buchleitner
(seit 6. März 2024), Elgar Fleisch
Peter Gattinger,
Heinrich Kames
Ausschuss für die
digitale Transformation
Elgar Fleisch Burkhard
Gantenbein
Markus Andréewitch, Marie-Valerie
Brunner (bis 6. März 2024), Klaus
Buchleitner (seit 6. März 2024),
Anna Maria D’Hulster, Rudolf
Könighofer (seit 6. Juni 2023), Walter
Rothensteiner (bis 6. Juni 2023)
Sabine Andre,
Peter Gattinger,
HeinrichKames
Ausschuss für Human
Resources und allgemeine
Vergütungsangelegen-
heiten („HR-Ausschuss“)
Burkhard
Gantenbein
Marie-Valerie
Brunner
Anna Maria D’Hulster, Elgar Fleisch Sabine Andre,
Peter Gattinger
Jahresfinanzbericht 2023
12
Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats
und seiner Ausschüsse
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen
Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch
Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Ange-
legenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand
bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt
sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmer-
vertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2023 zu neun Sit-
zungen zusammengetreten. Zwei Entscheidungen wurden im
Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im
Geschäftsjahr 2023 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des
Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer
Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen.
r die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den
Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und be-
zugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vor-
standsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als
Nominierungs- und Vergütungsausschuss (für den Vorstand)
agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats-
präsidiums zusammensetzt. In mehreren Sitzungen hat sich
der Ausschuss 2023 mit Vergütungsangelegenheiten des
Vorstands, mit der Vorbereitung der Vergütungsberichte für
Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich je mit der aufgestell-
ten Vergütungspolitik sowie mit der Nachfolgeplanung von
Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur
Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der
Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten
Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Be-
urteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über
Beschsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu
berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen
Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen;
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Geset-
zes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten
sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2023
keine Sitzung ab.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm
gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsaus-
schuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung der (Kon-
zern-)Abschlussprüferin, wobei auch Diskussionen mit der
Abschlussprüferin ohne Anwesenheit des Vorstands statt-
fanden. Er behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den
Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwen-
dungsvorschlag des Vorstands sowie den Bericht über die
Prüfung des Risikomanagements (je für das Gescftsjahr
2022). Weiters wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung
GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr
2024 vorgeschlagen. Die Planung der Abschlussprüfungen
2023 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe wurde
mit der Abschlussprüferin erörtert, und die Abschlussprü-
ferin berichtete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Im
Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise
die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und
wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prü-
fungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Com-
pliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Anhand
von konkreten Sachverhalten wurde der Rechnungslegungs-
prozess überwacht.
Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen
Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis.
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital-
struktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-
Liability-Managements.
Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der
laufenden Kontrolle des Projektfortschritts der Umsetzung
der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte.
Der Ausschuss für die digitale Transformation hielt im Jahr
2023 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitali-
sierung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitä-
ten im Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kun-
den- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen
befasste.
Corporate-Governance-Bericht
13
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und
allgemeine Vergütungsangelegenheiten (HR-Ausschuss“) be-
schäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der
Diversität und der Inklusion, mit Fragen der Mitarbeiter-
entwicklung und des Talentemanagements sowie mit Ver-
gütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen
der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss
intensiv mit dem Fortschritt bei der Umsetzung der HR-Stra-
tegie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit
des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Personalausschuss.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf-
sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse
unterrichtet.
Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Aus-
schüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des
Aufsichtsrats verwiesen.
Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den
Kapitalvertreter:innen tagt der Aufsichtsrat der UNIQA
Insurance Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Auf-
sichtsrat der UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
mtliche von der Hauptversammlung gewählten Aufsichts-
ratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Re-
gel 53 des ÖCGK erkrt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als
auch Jutta Kath erfüllen auch die Kriterien der Regel 54 des
ÖCGK, das heißt sie sind weder Anteilseignerinnen mit einer
Beteiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren
Interessen.
Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhängig anzusehen,
wenn es in keiner gescftlichen oder persönlichen Bezie-
hung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen
materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet
ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unabhängigkeit ei-
nes Aufsichtsratsmitglieds die folgenden Punkte festgelegt:
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf
Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende:r Ange-
stellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens
der Gesellschaft gewesen sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder ei-
nem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeuten-
den Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten
haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unter-
nehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb-
liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die
Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern.
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren
nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r
oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft
gewesen sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in
einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmit-
glied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist, es sei denn,
eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig
verbunden oder an ihr unternehmerisch beteiligt.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre
dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichts-
ratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unter-
nehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines
solchen Anteilseigners bzw. einer solchen Anteilseignerin
vertreten.
Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienange-
höriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte,
Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte)
eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in
einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position
befinden.
Jahresfinanzbericht 2023
14
Maßnahmen zur Förderung von Frauen
im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden
Stellungen
Eine Gemeinschaft der Größe von UNIQA lebt und wirkt
durch Vielfalt. Ungeachtet von Geschlecht, Alter, Herkunft,
körperlicher Befähigung, Religion und Weltanschauung
schätzen und respektieren wir einander. Unsere Mitarbei-
ter:innen sind ebenso vielltig wie unsere Kund:innen. Eine
vielfältige Belegschaft tgt dazu bei, Kund:innen besser zu
verstehen und unterschiedliche Bedürfnisse besser bedienen
zu können. Unser Leitsatz „gemeinsam besser leben“ ist für
uns erst dann erfüllt, wenn Gleichberechtigung und Chan-
cengleichheit zur Gänze gegeben sind.
UNIQA ist davon überzeugt, dass Vielfalt, Chancengerechtig-
keit und Inklusion sowohl die Bindung von Mitarbeiter:innen
an das Unternehmen als auch deren Innovationspotenzial
und Produktivität fördern. Dank einer höheren Zufriedenheit
der Kund:innen und besserer Finanzergebnisse sind Diversi-
tät und Inklusion zudem ein entscheidender Faktor für wirt-
schaftlichen Erfolg und Wachstum.
Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster und Jutta
Kath gehören dem Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group
AG drei Frauen an. Damit erreicht die Quote von weiblichen
Aufsichtsratsmitgliedern unter den gewählten Mitgliedern
(Kapitalvertreter:innen) die gesetzlich geforderten 30 Pro-
zent. Mit Sabine Andre und Irene Berger wurden zudem
zwei Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:innen
im Aufsichtsrat delegiert, womit in dieser Kurie sogar eine
Quote von 40 Prozent weiblicher Mitglieder gegeben ist.
Bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat wird die gesetzliche
Quote von Frauen mit einem Anteil von 33 Prozent ebenfalls
übertroffen.
Den mit neun Mitgliedern personenident besetzten Vorstän-
den der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG gehört seit 1. April 2023 mit Sabine
Pfeffer ebenfalls eine Frau an. Dies war ein wichtiger Schritt
auf dem Weg zu „Mehr Frauen in Leitungsfunktionen“. Neben
dem klaren Commitment zu diesem Ziel setzt die UNIQA
Group selbstverständlich auch weiterhin verschiedene be-
gleitende Maßnahmen. Ziel ist die Veränderung der Rahmen-
bedingungen und Voraussetzungen, um die Durchssigkeit
der Organisation für Frauenkarrieren insgesamt zu erhöhen.
Mit 57,9 Prozent (2022: 57,8 Prozent) ist der Anteil von Frau-
en an der Gesamtbelegschaft in der UNIQA Group per Ende
2023 stabil geblieben. Getrieben wird dieser hohe Anteil vor
allem durch die internationalen Versicherungsgesellschaften
(62,8 Prozent).
Der Frauenanteil in den Vorständen im Konzern liegt
bei 26,3 Prozent und ist damit gegenüber 2022 abermals
leicht zurückgegangen (2022: 27,1 Prozent). Von insgesamt
523 Führungskften in Österreich sind 174 Frauen, dies ent-
spricht einem stabilen Anteil von über 33 Prozent. In den in-
ternationalen Gesellschaften der UNIQA Group sind derzeit
48,6 Prozent der Führungskfte weiblich. Das entspricht
einer Steigerung von 1,2 Prozentpunkten gegenüber dem
Vorjahr (47,4 Prozent). Dadurch ist auch der Anteil der weib-
lichen Führungskfte in der gesamten UNIQA Group 2023
mit 43,6 Prozent (699 von insgesamt 1.604 Personen) leicht
gestiegen gegenüber dem Niveau des Vorjahres (43,0 Pro-
zent).
Corporate-Governance-Bericht
15
Diversitätskonzept
2022 hat UNIQA erstmals eine eigene Strategie für Diversi-
tät und Inklusion veröffentlicht, die als Basis und Rahmen
für alle unsere Aktivitäten in diesem Bereich dient. Als inte-
grierender Bestandteil unseres Strategieprogramms UNIQA
3.0 orientiert sich diese Strategie klar an unseren Guiding
Principles. Neben konkret messbaren Zielen entlt sie auch
ein Bündel an Initiativen, die sich vor allem auf drei Schwer-
punkte konzentrieren: gleiches Entgelt für gleichwertige
Arbeit, mehr Frauen in Führungsfunktionen und erlebte
Inklusion der Mitarbeiter:innen.
Unser übergeordnetes Ziel ist die Förderung von Vielfalt und
Inklusion bei UNIQA. Dabei werden weiterhin folgende kon-
krete Schwerpunkte verfolgt:
1. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
2. Förderung von Chancengleichheit mit dem klaren Ziel,
mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen
3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen
gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5. Internationalität und Vielfalt der Kulturen als
Stärke nutzen
6. Menschen mit Behinderung – bessere Inklusion
und Förderung
7. Klares Bekenntnis zu Nichtdiskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung und Identität
2023 wurde zur Schaffung von Verbindlichkeit und klaren
Verantwortlichkeiten eine „Group Diversity & Inclusion“-
Policy ausgearbeitet und gruppenweit ausgerollt. Durch die
Abhaltung internationaler Konferenzen und die Ernennung
von Verantwortlichen in den verschiedenen Ländern hat sich
ein Netzwerk etabliert, das die relevanten Themen voran-
treibt und die gruppenweite Vernetzung optimal ermöglicht.
Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
Ein standardisierter jährlicher Prozess zur Evaluierung,
Analyse und Ableitung von Maßnahmen zum Pay Gap wurde
am Standort Österreich etabliert. Der bereinigte Pay Gap lag
auch 2023 wieder unter 1 Prozent.
In den (Kern-)märkten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn
und Runien wurde 2023 erstmals eine Equal-Pay- Analyse
durchgeführt. In Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzego-
wina, Montenegro, Bulgarien sowie der Ukraine wurde die
Durchführung im Jahr 2024 vorbereitet.
Den hohen Stellenwert einer fairen Bezahlung unterstreicht
nicht zuletzt die Aufnahme eines Ziels für den nicht erklär-
baren Gender Pay Gap in den variablen Teil der Management-
vergütung für 2024.
Mehr Frauen in Führungspositionen
Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen hat
weiterhin einen sehr hohen Stellenwert für UNIQA. Mit die-
sem Ziel im Blick erfolgte 2023 eine neuerliche Bewertung
nach dem Frauen-Karriere-Index. Seit der ersten Analyse im
Jahr 2020/21 konnte eine Verbesserung von 63 auf 77 Index-
punkte erreicht werden, die bereits deutlich über dem Ziel-
wert von 70 liegen. Ausschlaggebend für diese Steigerung
waren gezielte Maßnahmen, darunter die Verabschiedung
und Kommunikation der Strategie für Diversität und Inklu-
sion und die Festlegung von konkret messbaren Zielen, die
Entwicklung von Richtlinien zur Besetzung von Führungs-
positionen und Beförderungen, verpflichtende Trainings zum
Thema „Unconscious Mind. Inclusive Leadership“ für alle
hrungskräfte, die Aktivitäten einschlägiger Netzwerke,
das UNIQA Mentoringprogramm für Frauen sowie das
Angebot von Job-/Top-Sharing und Führung in Teilzeit.
Am Standort Österreich konnte der Frauenanteil in allen lei-
tenden Positionen 2023 um beinahe 9 Prozent von 26,0 Pro-
zent auf 28,3 Prozent erhöht werden. Dennoch blieb das Ziel
einer Erhöhung um 5 Prozentpunkte mit lediglich 2,3 Pro-
zentpunkten (im Durchschnitt) unerreicht. Daher wurde
dieses Ziel mit Fokus auf Topmanagementpositionen (Ebene
Board und Board-1) erneut als Schwerpunkt für die kommen-
den Jahre definiert. Für die übrigen Märkte von UNIQA wer-
den differenzierte Ansätze entwickelt und verfolgt, da die
Ausgangssituation je nach Land variiert.
Jahresfinanzbericht 2023
16
Erlebte Inklusion der Mitarbeiter:innen
Zur Messbarkeit von Zielen und Entwicklungen wurde ein In-
klusionsindex geschaffen. Dieser gibt an, wie weit es UNIQA
bereits gelungen ist, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in
der Wertschätzung, Chancengleichheit, Fairness und Zuge-
hörigkeit erlebbar werden. In einer gruppenweiten Befra-
gung wurde ein Wert von 4,0 (auf einer fünfteiligen Skala)
erreicht. Damit konnte das Ziel von 3,8 übererfüllt werden.
Generationenmanagement
Der zunehmende Fachkftemangel und der demografische
Wandel bedeuten weiterhin eine große Herausforderung für
UNIQA. Wir antworten darauf mit der Ausbildung eigener
Fachkfte, die 2024 durch die Implementierung einer neuen
Lehrlingsausbildung in der Zentrale in Wien noch forciert
werden soll. Weiters sind internationale Programme zum
Mentoring und Reverse Mentoring sowie Traineeprogramme
in unterschiedlichen Ländern geplant.
Menschen mit Behinderung
2023 hat UNIQA neuerlich am myAbility-Talentprogramm
teilgenommen und sich aktiv mit dem Karrierefaktor Behin-
derung auseinandergesetzt. Zudem wurden bauliche Maß-
nahmen im UNIQA Tower umgesetzt, um für Menschen mit
Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein inklusi-
ves Arbeitsumfeld zu schaffen. Beispiele dafür sind motori-
sierte Türen, barrierefreie Sanitärräume und höhenverstell-
bare Tische.
Engagement für Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion
Wir bekennen uns zur Kraft der Vielfalt und geben Intole-
ranz und Ausgrenzung keinen Raum. Dies findet Ausdruck in
unserer „Diversity & Inclusion“-Policy, die 2023 international
ausgerollt wurde und jährlich überprüft wird.
Im Fall von Diskriminierungsvorwürfen existieren ein klar
definierter Ablauf und klare Ansprechpersonen. Damit bie-
ten wir betroffenen Mitarbeiter:innen ein niederschwelliges
Angebot, belastende Situationen anzusprechen. Darüber
hinaus wurde in Österreich ein verpflichtendes E-Learning-
Programm zum Thema Gleichbehandlung implementiert.
Weiters wurden in Österreich zwei neue Netzwerke gegrün-
det: „Gemeinsam besser Familie“ und „Sustainability“. Die be-
stehenden Netzwerke „Frauen“, „Menschen mit Behinderung“,
„Generationen“ und „LGBTQIA+“ bieten interessierten Mitar-
beiter:innen die Gelegenheit, sich für ihre jeweiligen Themen
zu engagieren.
Auch außerhalb des Unternehmens hat UNIQA in Österreich
zahlreiche Initiativen unterstzt bzw. Akzente gesetzt, so
etwa durch die Unterstützung der Female Founders, des
Minerva Award (Preis für mehr Vielfalt in der Wirtschaft),
des Meritus von Pride Biz Austria (LGBTQIA+), der Frauen-
fußball-Nationalmannschaft, der Special Olympics sowie
der Österreichischen Frauenhäuser. Zusätzlich durften wir
unter anderem den Mentory Club (Frauen), East meets West
(LGBTQIA+) und myAbility-Wirtschaftsforum (Menschen mit
Behinderung) bei uns im UNIQA Tower begrüßen.
Corporate-Governance-Bericht
17
Vergütungspolitik, Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht 2023 für Vorstand und Aufsichts-
rat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und
§ 98a Aktiengesetz aufgestellt und der Hauptversammlung
am 3. Juni 2024 zur Abstimmung vorgelegt werden. Dieser
Hauptversammlung ist weiters die Vergütungspolitik ge-
ß § 78a und § 98a Aktiengesetz erneut zur Abstimmung
vorzulegen.
Risikobericht, Directors’ Dealings
Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69 und 70 ÖCGK)
findet sich im Konzernanhang. Die im Berichtsjahr erfolg-
ten Meldungen über Directors’ Dealings (Regel 73 ÖCGK)
sind im Bereich Investor Relations auf www.uniqagroup.com
dargestellt.
Externe Evaluierung
Die Umsetzung bzw. Einhaltung der einzelnen Regeln des Ko-
dex für das Geschäftsjahr 2023 wird mit Ausnahme von Re-
gel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirtschaftsprüfung
GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK
erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte
GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter An-
wendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung
des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeits-
kreis für Corporate Governance.
Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhal-
tung der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2023 durch
UNIQA wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht für das
Gescftsjahr 2023 veröffentlicht werden.
Wien, am 7. März 2024
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
Jahresfinanzbericht 2023
18
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
erlauben Sie, dass ich zunächst im Namen des gesamten Auf-
sichtsrats meinem Vorgänger Walter Rothensteiner unseren
aufrichtigen Dank für seine langhrige erfolgreiche Tätig-
keit in unserem Gremium ausdrücke. Walter Rothensteiner
gehörte dem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre lang an, davon
insgesamt 15 Jahre lang als dessen Vorsitzender. Nach sei-
nem – durch das Erreichen der satzungsgemäßen Alters-
grenze notwendig gewordenen – Ausscheiden im Juni des
Vorjahres haben wir uns auch im restlichen Verlauf des Jah-
res auf die von Walter Rothensteiner noch maßgeblich initi-
ierten Schwerpunkte konzentriert.
Der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG, der gleich-
zeitig auch Aufsichtsrat von UNIQA Österreich Versicherun-
gen AG, also der größten Tochtergesellschaft der Gruppe, ist,
besteht aus 15 Personen: zehn Kapitalvertreter:innen, dar-
unter drei Damen, und fünf Vertreter:innen der Belegschaft,
darunter zwei Damen. Unser Gremium versteht seine Rolle –
über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – als die eines
sorgfältigen, engagierten Sparringpartners des Vorstands.
In dieser Funktion wacht der Aufsichtsrat konstruktiv-kri-
tisch über die Performance sowie die Reputation des Unter-
nehmens. Wir geben strategische Impulse, suchen den Aus-
tausch mit externen Gastreferent:innen sowie Expert:innen
und legen besonderen Wert auf eine Unternehmenskultur
mit hohen ethischen Prinzipien. Wir versuchen, die für die
nftige Entwicklung der globalen Versicherungswirtschaft
besonders wichtigen Fähigkeiten zu antizipieren und diese
im Aufsichtsrat komplementär abzubilden. Es bedeutet aber
auch, dass die Schulung und die permanente fachliche Wei-
terentwicklung des Aufsichtsrats sowie die Art seiner Zu-
sammenarbeit einen hohen Stellenwert haben.
1. Was uns 2023 besonders wichtig war
Der Schwerpunkt unserer neun Sitzungen lag einerseits in
der Umsetzungsevaluierung unseres Strategieprogramms
„UNIQA 3.0 – Seeding The Future“, das im Dezember 2024 en-
det. Gleichzeitig haben wir uns, vor allem in der zweiten Jah-
reslfte 2023, intensiv mit den Eckpfeilern der künftigen
Konzernstrategie ab 2025 bescftigt, inklusive Fragen der
Governance und der Zusammensetzung des Vorstandsteams.
Die Breite der Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat be-
schäftigt, ist groß. Nehmen – neben der selbstversndlichen
Evaluierung der operativen Geschäftsentwicklung – einer-
seits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr
und mehr Platz ein, so bescftigen wir uns andererseits un-
verändert intensiv mit drei Bereichen, die für die langfristi-
ge Entwicklung von UNIQA von besonderer Bedeutung sind:
kultureller Transformation, Diversität und Human Develop-
ment, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen
Arbeitsmärkten – alleine in den letzten drei Jahren haben
wir gruppenweit rund 6.000 neue Mitarbeiter:innen bei uns
willkommen geheißen; der strategischen Bedeutung des Kon-
zepts ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Produktgestal-
tung, Asset-Management sowie Governance; und schließlich
der kostenintensiven, anspruchsvollen technologischen und
digitalen Transformation des Unternehmens.
Walter Rothensteiner hatte Ihnen bereits vor zwei Jahren
berichtet, dass wir großes Augenmerk auf die Qualität unse-
rer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch
jener mit dem Vorstand legen. Wir haben deshalb bereits im
Jahr 2021 Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des
Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuni-
versität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturierten
Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichts-
rats professionell zu unterstützen. Diese Arbeit haben wir
auch im Gescftsjahr 2023 intensiv fortgesetzt – mit einer
personellen Änderung: Anstelle von Walter Rothensteiner
wurde in der letzten Hauptversammlung Rudolf Königho-
fer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Burgenland,
in den Aufsichtsrat gehlt und lässt dort seine langhrige
Erfahrung, vor allem auch im Vertrieb von Produkten der
Raiffeisen Versicherung, engagiert einfließen.
Bericht des
Aufsichtsrats
Corporate-Governance-Bericht | Bericht des Aufsichtsrats
19
2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt
haben
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2023 regelßig über die
Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance
Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrich-
ten lassen, die Gescftsführung des Vorstands beaufsich-
tigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen
Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat
der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartals-
berichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte
informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Auf-
sichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend
informiert.
Im Jahr 2023 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw.
Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den
Themen „Diversität & Inklusion“, „IT Security“, „ESG“ sowie
„Compliance & Regulatory“ informiert wurde.
Die Schwerpunkte unserer Beratungen
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2023 zu neun Sitzungen zu-
sammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die je-
weilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und
die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Insbeson-
dere bescftigte sich der Aufsichtsrat im 2. Halbjahr in drei
außerordentlichen Sitzungen mit dem Plan zur Entwicklung
der Unternehmensstrategie ab 2025 und mit Belangen der
Governance. Daber hinaus trafen wir zwei Entscheidungen
im Umlaufweg: einerseits am 9. Mai zur Genehmigung der
Umsetzung einer Kapitalmaßnahme der STRABAG SE, an-
dererseits am 12. Mai zum Vorschlag an die Hauptversamm-
lung zur Neuwahl von Rudolf Könighofer in den Aufsichtsrat.
In unserer Sitzung vom 22. Februar befassten wir uns vor
allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Ge-
schäftsjahr 2022. Weiters wurde die Planrechnung 2023
nach den neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 17 und
IFRS 9 abgenommen.
Im Fokus der Sitzung vom 12. April standen die Prüfung
des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2022 sowie die Berichterstattung des Vorstands über aktu-
elle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quar-
tal 2023. Weiters befassten wir uns mit den Gegensnden
der Tagesordnung der 24. ordentlichen Hauptversammlung
vom 6. Juni, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinn-
verwendung, dem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsrats-
mitgliedern und dem Vorschlag an die Hauptversammlung,
erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschluss-
prüferin für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Der Bericht
der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr
Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Ein-
haltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate
Governance Kodex (ÖCGK) im Gescftsjahr 2022 wurde
zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung vom 25. Mai widmeten wir uns im Detail der
Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal und der Entwick-
lung im laufenden 2. Quartal.
Am 6. Juni erfolgte im Anschluss an die Hauptversamm-
lung die Konstituierung des neu gehlten Aufsichtsrats.
Aufgrund der satzungsmäßigen Altersgrenze schied der
Aufsichtsratsvorsitzende Walter Rothensteiner aus dem
Aufsichtsrat aus. Walter Rothensteiner hatte diese Funk-
tion während der letzten elf Jahre innegehabt. Insgesamt
gehörte er dem Aufsichtsrat seit 1995 an. Die Nachfolge im
Aufsichtsratsvorsitz übernahm Burkhard Gantenbein. In
diesem Zusammenhang bzw. nach Wiederwahl der weite-
ren bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats und Neuwahl
von Rudolf Könighofer in den Aufsichtsrat ergaben sich
Änderungen in der Zusammensetzung des Präsidiums und
der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Weiters genehmigte der
Aufsichtsrat die Kündigung des nach Abwicklung eines
Umtauschangebots noch offenen Restvolumens der im Jahr
2013 begebenen Nachrangkapital-Schuldverschreibung per
31. Juli 2023.
Jahresfinanzbericht 2023
20
Am 23. August tagten wir in Warschau am Sitz unserer
polnischen Versicherungskonzerngesellschaft und beschäf-
tigten uns speziell mit der Ergebnissituation der Unter-
nehmensgruppe im 1. Halbjahr sowie der Entwicklung im
laufenden 3. Quartal. Zudem wurde der Verkauf unserer
75-Prozent-Beteiligung an Raiffeisen Life Russland geneh-
migt, dies vorbehaltlich der Freigabe durch die relevanten
Behörden.
In drei außerordentlichen Sitzungen am 19. September, am
18. Oktober und am 10. November bescftigte sich der Auf-
sichtsrat mit den Vorbereitungen für die Ausarbeitung ei-
nes neuen Strategieprogramms ab dem Geschäftsjahr 2025,
in die der Aufsichtsrat eng eingebunden sein wird. Die ab-
schließende Abnahme des Programms ist für November
2024 geplant. Auch Fragen der Governance waren Gegen-
stand der Beratungen.
Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Grup-
pe in den ersten drei Quartalen und der laufenden Ent-
wicklung im 4. Quartal befassten wir uns in der Sitzung
am 22. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung
für das Gescftsjahr 2023. Die vom Vorstand vorgelegte
Planrechnung 2024 und die Mittelfristplanung bis 2028
waren ebenfalls Gegenstand der Beratungen. Daber hin-
aus wurde dem Erwerb der Telemedi mit Sitz in Warschau,
des größten Anbieters von Leistungen der Telemedizin
in Polen, zugestimmt. Ebenso genehmigt wurden infla-
tionsbedingte Kostenerhöhungen beim Projekt zur Neuer-
richtung bzw. der Zusammenlegung der Privat kliniken
Confraternität und Goldenes Kreuz am Standort der Privat-
klinik Confraternität. Schließlich beschäftigten wir uns
mit der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichts-
rat. Festgelegt wurde zudem, den Vorstand weiter zu ver-
kleinern, sodass dieser künftig sieben statt neun Personen
umfassen wird. Die Vorstandsmandate von Peter Eichler
und Erik Leyers enden plangemäß mit 30. Juni 2024. Um
Synergien in den Vorstandsressorts zu optimieren, wird
Wolf-Christoph Gerlach zusätzlich die Agenden von Erik
Leyers übernehmen, René Knapp jene von Peter Eichler. Die
Mandate der Vorstandsmitglieder wurden bis Juni 2028
verlängert, wobei das Mandat von Sabine Pfeffer unverän-
dert bis vorerst Jahresende 2026 läuft. Auf Grundlage der
Beratungen im Zuge der drei außerordentlichen Sitzungen
im September, Oktober und November wurde der Vorstand
schließlich mit der Ausarbeitung des Strategieprogramms
ab 2025 beauftragt.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten,
haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungs-
ausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und be-
stellt.
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalaus-
schuss) entspricht in der Zusammensetzung dem Präsidium
des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die
Agenden eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses
(für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich
das Psidium bzw. der Ausschuss 2023 intensiv mit den
Fortschritten bei der Umsetzung des Strategieprogramms
UNIQA 3.0 beschäftigt, weiters mit Fragen der künftigen
Ausrichtung der Unternehmensstrategie. Gegenstand der
Sitzungen waren weiters die Vorbereitung der Vergütungs-
berichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der
jeweils bestehenden Vergütungspolitik sowie Vergütungs-
angelegenheiten des Vorstands.
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2023 in drei
Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-)
Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, wobei
auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands stattfanden.
In der Sitzung vom 12. April wurden sämtliche Abschluss-
unterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Be-
richt des Abschlussprüfers über die Prüfung des Risikoma-
nagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im
Besonderen der Jahresbericht 2022 der Internen Revision
samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jah-
restätigkeitsbericht 2022 der Compliance-Verantwortlichen
vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde er-
neut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Ab-
schlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 in Vorschlag ge-
bracht. In der Sitzung vom 25. Mai stellten Vertreter:innen
der Abschlussprüferin die Planung der Prüfungshandlungen
für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäfts-
jahr 2023 vor und stimmten sie mit dem Ausschuss ab. In
der Sitzung vom 22. November informierten Vertreter:innen
der Abschlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfun-
gen. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der
Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche
Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen
zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-
Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss
ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses nachgekommen.
Bericht des Aufsichtsrats
21
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital-
struktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-
Liability-Managements.
Der IT -Ausschuss bescftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umsetzung
der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte,
speziell mit dem Projektportfolio.
Der Ausschuss für digitale Transformation widmete sich
in vier Sitzungen der Tätigkeit von UNIQA Ventures und
CHERRISK sowie den Aktivitäten der Mavie Holding, die
Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungs-
produkte entwickelt. Ebenso wurden die Fortschritte bei
digital verfügbaren Versicherungsprodukten und -services
evaluiert sowie die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert.
Der Ausschuss hat wie schon im Vorjahr mehrere Gastred-
ner eingeladen.
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und
allgemeine Vergütungsangelegenheiten (HR-Ausschuss)
beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten
der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiter-
entwicklung und des Talentemanagements, Vergütungs-
systemen für leitende Angestellte und Systemen der
Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss in-
tensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie im Rahmen von
UNIQA 3.0 bescftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses
erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss.
Gastvortragende zu speziellen HR-Themen wurden zu den
Sitzungen eingeladen.
Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf-
sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse
ausführlich unterrichtet.
3. Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr
2023 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung
des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des
konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Ge-
schäftsjahr 2023 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass
zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der
Konzernabschluss für das Jahr 2023 wurden je mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch
UNIQA im Geschäftsjahr 2023 führte die PwC Wirtschafts-
prüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83
ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte
GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass
UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entspre-
chenserkrung umfasst waren – im Gescftsjahr 2023 ein-
gehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2023 zur Kennt-
nis genommen und den Jahresabschluss 2023 der UNIQA
Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem
Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden er-
krt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 geß § 96 Abs. 4
Aktiengesetz festgestellt.
Jahresfinanzbericht 2023
22
Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptver-
sammlung am 3. Juni 2024 wird demnach eine Dividenden-
ausschüttung in Höhe von 0,57 Euro je Aktie vorgeschlagen
werden.
r ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr 2023 danke ich auch heuer wieder im Namen des
Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance
Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ih-
nen Gesundheit und weiterhin viel Erfolg!
Wien, im April 2024
r den Aufsichtsrat
Burkhard Gantenbein
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats
23
(Konsolidierter)
Nichtfinanzieller Bericht
Über diesen Bericht
Der vorliegende Bericht wurde in Übereinstimmung mit dem
österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse-
rungsgesetz (NaDiVeG; EU-Richtlinie 2014/95/EU) erstellt
und umfasst diejenigen Nachhaltigkeitsbelange, die auch
unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen widerspiegeln.
Die in diesem Bericht beschriebenen Konzepte entspre-
chen den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts 2023, der in
Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting
Initiative (GRI) erstellt wurde. Der Nachhaltigkeitsbericht
wird gemeinsam mit dem Konzernbericht am 11. April 2024
veröffentlicht. Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht, als
Teil unseres Konzernberichts 2023, umfasst das Gescfts-
jahr 2023 und somit den Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis
31. Dezember 2023. Dort, wo es zweckßig ist, vergleichen
wir unsere Fortschritte mit den im Vorjahr kommunizierten
Zielen und geben einen Ausblick auf unsere Ziele für das
nächste Jahr.
Die UNIQA Insurance Group AG hat sich entschieden, die
nichtfinanzielle Erkrung als gesonderten nichtfinanziellen
Bericht zu erstellen (Option gemäß § 267a Abs. 6 bzw. § 243b
Abs. 6 UGB) und den nichtfinanziellen Bericht für die UNIQA
Insurance Group AG und den konsolidierten nichtfinanziellen
Bericht für den Konzern zusammenzufassen. Der Konsolidie-
rungskreis ist unter den sonstigen Angaben in den Erläute-
rungen zum Konzernabschluss 2023 offengelegt. Der vorlie-
gende Bericht enthält Informationen und Daten der UNIQA
Insurance Group AG (UNIQA Group). Alle Inhalte und Daten
dieses Berichts beziehen sich grundsätzlich auf die UNIQA
Group und ihre vollkonsolidierten Konzernunternehmen.
Sollten Inhalte oder Kennzahlen nicht die gesamte UNIQA
Group abdecken, ist dies im Bericht klar gekennzeichnet bzw.
in Fußnoten in den jeweiligen Abschnitten genauer erläutert.
Mit Wirksamkeit 31.12.2023 wurde die Telemedi Gruppe, ein
polnisches Startup, zur Ernzung unserer Krankenversi-
cherungsleistungen erworben. Die Gesellschaft hat 49 Mit-
arbeiter:innen. Aufgrund des Erwerbs kurz vor dem Jahres-
abschluss ist eine Miteinbeziehung des Unternehmens mit
entsprechenden ESG-bezogen Daten für das Geschäftsjahr
2023 nicht möglich. Mit Mitte 2023 hat sich UNIQA kom-
plett aus dem russischen Markt zurückgezogen und den Ver-
trag über den Verkauf der Tochtergesellschaft Raiffeisen Life
an die russische Versicherungsgesellschaft Renaissance Life
abgeschlossen und ist seitdem nur mehr in 17 Länder tätig.
Da UNIQA im Gescftsjahr 2023 weiterhin Verantwortung
für die Arbeitnehmer- und Umweltbelange übernimmt, sind
diese Daten im vorliegenden Bericht miteinbezogen.
Da die UNIQA Insurance Group AG mit Hauptsitz in Wien
das Versicherungsgescft der Gruppe im In- und Ausland
nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeit-
nehmerbelange sowie die Themen der Achtung der Men-
schenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung auf Konzernebene konzipiert und nachfolgend in den
operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn
besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – ab-
gewandeltes oder eingeschnktes – Konzept, das in anderer
Weise verfolgt wird.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch 2023 die
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH mit der Prüfung zur Erlan-
gung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt.
Einzelheiten zu den Ergebnissen der Prüfung finden Sie im
Bericht über die unabhängige Prüfung des konsolidierten
nichtfinanziellen Berichts.
Jahresfinanzbericht 2023
24
Beschreibung des Unternehmens
Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungs-
gruppen in ihren beiden Kernmärkten Österreich und Zen-
tral- und Osteuropa (CEE). Wir bieten unseren Kund:innen
Schaden- und Unfallversicherungen sowie Lebens- und Kran-
kenversicherungen an. Als Finanzdienstleisterin ist es unser
Bestreben, nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu berücksich-
tigen sowie Chancen aus ESG-Trends (ESG – Environment,
Social, Governance) mit aufzunehmen. Nachfolgend legen
wir unseren Managementansatz dazu dar. Weitere Informa-
tionen zu unserem Geschäftsmodell finden sich im Kapitel
Strategie“ des Konzernberichts. Informationen zur Verfol-
gung der Strategien zur Steuerung der Belange finden sich in
den nachfolgenden Abschnitten.
Nachhaltigkeitsstrategie
Wir setzen uns sorgltig mit jenen Rahmenbedingungen
auseinander, die wir förderlich für ein besseres Leben halten.
Dazu treten wir in Diskurs mit Stakeholdern, Expert:innen
und der Öffentlichkeit, teilen unsere Sichtweisen und enga-
gieren uns. Damit ist Nachhaltigkeit ein zentraler Teil unse-
res Handelns. Mit unserer klaren Haltung erzeugen wir Ver-
ständnis bei allen unseren Stakeholdern und Unterstützung
durch alle unsere Stakeholder – Mitarbeiter:innen, Kund:in-
nen, Investor:innen und die Öffentlichkeit.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist dabei ganzheitlich aus-
gerichtet. Sie verbindet unser ökonomisches Streben mit
einem klaren ökologischen und sozialen Bekenntnis zu Um-
weltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Oktober 2020
verabschiedet und basiert neben dem Fundament „People &
Culture“ und dem Rahmen „Governance“ auf fünf Säulen:
ESG-Veranlagungspolitik
ESG-Produktpolitik
Nachhaltige Betriebsführung
Transparente Offenlegung
Stakeholdermanagement
Unser fundamentales Ziel im Jahr 2023 war es, wie im Vor-
jahr, diese Nachhaltigkeitsstrategie zu operationalisieren
und im Unternehmen durch Meilensteinpläne zu verankern.
Unser operativer Fokus liegt auf den Säulen 1 bis 3, gestützt
durch transparente Offenlegung (Säule 4) und Einbindung
unserer Stakeholder (Säule 5). Ein besonderer Schwerpunkt
liegt dabei auf unserer Klimastrategie, die wir nach aner-
kannten Regelwerken (SBTi – Science Based Targets Initia-
tive) und im Rahmen der von uns eingegangenen Mitglied-
schaften (NZAOA, GFA, PSI, PRI) verfolgen. Nähere Details
dazu finden sich im Abschnitt zu Umweltbelangen.
Wesentlichkeitskonzept
Der Erfolg von UNIQA baut darauf auf, dass wir verstehen,
wie sich die Welt verändert und wie wir darauf reagieren
müssen. Unsere letzte Wesentlichkeitsanalyse wurde 2021
durchgeführt und identifizierte jene ESG-Themen, die für
unsere Stakeholder und unser Geschäft als wichtigste wahr-
genommen wurden. Zudem haben wir 2021 eine neue Sta-
keholderidentifikation einschließlich der dazugehörigen
Gewichtung durchgeführt. In Summe gingen daraus vier
Stakeholdergruppen hervor, die unmittelbar von unseren
Unternehmensaktivitäten betroffen sind: Kund:innen, Mitar-
beiter:innen, Investor:innen und die Öffentlichkeit.
Die Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage unseres
Nachhaltigkeitsansatzes, unserer Nachhaltigkeitsstrate-
gie sowie unserer Berichterstattung. Die vier wichtigsten
wesentlichen Themen aus Sicht der Stakeholder waren im
Jahr 2021: Cyberrisiken, digitale Service- und Kundenorien-
tierung, Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen
sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen.
Die fünf wichtigsten wesentlichen Themen aus Sicht von
UNIQA waren: Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbei-
ter:innen, Datensicherheit und Datenverarbeitung, Aus- und
Weiterbildung, Engagement für die Umwelt sowie Diversität
und Chancengleichheit.
Im Geschäftsjahr 2023 haben wir ein konzernweites Projekt
gestartet, um uns auf die Berichtsanforderungen der Cor-
porate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der
European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor-
zubereiten, wobei eine „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“
die Berichtsgrenzen neu definiert. Die Analyse umfasst die
Sammlung und Bewertung von Auswirkungen, Chancen und
Risiken entlang der Wertschöpfungskette unter Einbezie-
hung zentraler Stakeholder wie NGOs und Ratingagenturen.
Sie wird 2024 abgeschlossen und die Grundlage für unsere
zukünftige Berichterstattung bilden.
Nichtfinanzieller Bericht
25
ESG-Integration
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich im beratenden Gre-
mium des Prüfungsausschusses mit der Nachhaltigkeits-
berichterstattung und beschließt dort die zu verfolgende
Nachhaltigkeitsstrategie. Das Group Executive Board be-
richtet dem Aufsichtsrat quartalsweise über Fortschritte bei
umwelt- und sozialbezogenen Zielsetzungen. Zur Beratung
des Group Executive Board wurde das ESG Committee in der
Governance der UNIQA Group verankert. Darüber hinaus
finden jährliche Schulungen des Aufsichtsrats statt, um das
kollektive Wissen, die Fähigkeiten und die Erfahrungen im
Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Über
die Bewertung der Leistungen des Aufsichtsrats entscheidet
die Hauptversammlung im Rahmen der jährlichen Entlas-
tung.
Unser maßgebliches Gremium für Nachhaltigkeitsagenden
ist das 2021 eingerichtete Group ESG Committee. Es besteht
aus Mitgliedern des Vorstands der UNIQA Insurance Group
AG sowie aus den Bereichsleiter:innen der Schlüsselabteilun-
gen, tagt vierteljährlich und gibt dem Vorstand Empfehlun-
gen zur Entscheidungsfindung zu ESG-Themen. Das Komitee
ist für die Integration und Stärkung von ESG-Aspekten in
Versicherungs-, Investment- und Vermögensverwaltungs-
aktivitäten verantwortlich, einschließlich der strategischen
Definition und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der
ESG-Ambitionen für die gesamte UNIQA Group. Ebenso zu
seinen Aufgaben zählen die Erarbeitung und die Einführung
von entsprechenden Richtlinien. Darüber hinaus zeichnet
das Komitee für die Beaufsichtigung der Umsetzung der
gruppenweiten Klimastrategie bzw. des Umweltmanage-
ments sowie die Unterstützung der Umsetzung der strategi-
schen Maßnahmen und Projekte in den Tochtergesellschaf-
ten verantwortlich.
Das Sustainability Management Team ist Teil des Anfang
2020 neu geschaffenen Bereichs „Sustainability, Ethics &
Public Affairs“. Es ist für die operative Steuerung der Integ-
ration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG)
in die Kerngeschäftsfelder der UNIQA Group verantwortlich.
Im Rahmen von ESG-Arbeitsgruppen, denen ESG-Spezia-
list:innen und/oder Vertreter:innen verschiedener operativer
Einheiten und Fachabteilungen angehören, werden Vorschlä-
ge zur ESG-Integration im Unternehmen entwickelt und dis-
kutiert.
In unseren internationalen Gescftseinheiten haben wir im
Jahr 2023 damit begonnen, strategische ESG-Koordinator:in-
nen in allen Ländern bzw. Regionen der UNIQA Group in die
lokale Organisationsstruktur und Governance zu integrie-
ren. Ziel ist es dabei, Nachhaltigkeit tiefer in lokalen Struk-
turen zu verankern und entsprechende Initiativen, Produkte
und Strategien auf die besonderen Gegebenheiten der Länder
bzw. Regionen abzustimmen.
Ein Teil der variablen Vergütung für den Vorstand der
UNIQA Group und Führungskfte in unserem österreichi-
schen Kernmarkt ist an klimarelevante Zwischenziele ge-
knüpft. Die Verknüpfung des kurzfristigen Anreizprogramms
mit der Nachhaltigkeitsleistung unterstreicht die Priorität
dieser Ziele. Ab 2024 wird dieses Modell auf die Vorstände in
anderen Märkten ausgeweitet und zusätzlich auch noch mit
einem sozialen Ziel verbunden. Im Jahr 2023 hatten die Vor-
stände der UNIQA Group die CO-Reduktion im operativen
Management unserer größeren österreichischen Standorte
als Ziel. Dieses Ziel hatte eine Gewichtung von 25 Prozent
des Jahreszielbonus. Darüber hinaus waren für den CEO, den
CFO und das für ESG verantwortliche Vorstandsmitglied in-
dividuelle Ziele im Hinblick auf die Senkung der gewichteten
durchschnittlichen CO-Intensität unseres Investmentport-
folios (WACI) vorgesehen, die 20 Prozent ihres Jahresbonus
ausmachten. Die langfristigen Incentives (LTI) reflektierten
ebenfalls diese Priorisierung von ESG-Zielen. Hierbei waren
jeweils 20 Prozent der Ziele an die Reduktion der WACI und
die Steigerung des Anteils von Investments, die den Pariser
Klimazielen entsprechen (gemäß den Kriterien der Science
Based Targets initiative, SBTi), gekoppelt. In ähnlicher Wei-
se wurde für die Führungskfte im österreichischen Kern-
markt definiert, dass jeweils 5 Prozent ihres variablen An-
teils auf die CO-Reduktion im operativen Management und
auf die Erhöhung des Anteils der Pariser Ziel-Emittenten in
unserem Investmentportfolio, basierend auf der WACI, ent-
fallen. Wir berichten über den Fortschritt der für die Ver-
gütung relevanten Kennzahlen im Abschnitt zu den Umwelt-
belangen.
Jahresfinanzbericht 2023
26
Nachhaltigkeitsrisiken
Kerngeschäft der UNIQA Group ist es, Kund:innen vor Ri-
siken zu schützen, diese Risiken durch effektive Bündelung
zu minimieren und damit Gewinne zu generieren. Um dies
sicherzustellen, wurde auf Konzernebene die Position des
Chief Financial and Risk Officer (CFRO) geschaffen, welche
auch in den Vorständen der Konzerngesellschaften einge-
richtet ist, um eine risikoorientierte Entscheidungsfindung
zu gewährleisten.
Gemäß der letzten Änderung des delegierten Rechtsakts
der Solvency-II-Richtline (2009/138/EG) müssen Nachhal-
tigkeitsrisiken im Risikomanagementsystem berücksichtigt
werden. Die Richtlinie ist seit dem 2. August 2022 in Kraft.
Unser Ziel ist es in diesem Kontext, einen angemessenen und
konsistenten Ansatz zur Betrachtung der Nachhaltigkeits-
risiken zu entwickeln, diesen stetig anzuwenden und regel-
ßig zu aktualisieren. Das Risikomanagement der UNIQA
Group berücksichtigt aktiv Nachhaltigkeitsaspekte und de-
ren Auswirkungen, integriert diese in die Risikostrategie und
den Risikomanagementprozess sowie in interne und externe
Berichte. Dabei werden Nachhaltigkeitsrisiken als Teil der
allgemeinen Risikoklassifizierung behandelt und im Rahmen
des Risikomanagementprozesses auf kurz-, mittel- und lang-
fristige Auswirkungen hin analysiert, überwacht und berich-
tet. Das Schlagendwerden von Nachhaltigkeitsrisiken kann
tatsächliche oder potenziell wesentliche nachteilige Auswir-
kungen auf den Wert des Vermögens, der Verbindlichkeiten,
die Finanzlage oder auf die Reputation der Gruppe haben.
Die Ergebnisse aus dem Prozess der Identifikation und Be-
wertung von Nachhaltigkeitsrisiken sollen dazu beitragen,
Managemententscheidungen im Rahmen der Produktgestal-
tung oder der Veranlagungsstrategie der UNIQA Group zu
unterstützen.
Im Jahr 2023 fokussierte sich die UNIQA Group auf die Wei-
terentwicklung langfristiger Klimaszenarien unter Einbezie-
hung der Erfahrungen aus dem vorherigen Berichtszeitraum.
Dabei wurde ein quantitativer Ansatz für die gesamte Grup-
pe entwickelt, der sowohl physische als auch transitorische
Risiken im Portfolio analysiert. Die Gruppe identifizierte
frühzeitig Nachhaltigkeitsrisiken im operativen Risikokreis-
lauf. Ausgangspunkt war die Umsetzung anstehender Än-
derungen, die sich aus einer Überprüfung der quantitativen
Solvency-II-Meldevorlagen ergaben. Dabei werden quantita-
tive Daten zu physischen Risiken sowie Übergangsrisiken
direkt an die nationale Aufsichtsbehörde und die European
Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ge-
meldet. Zudem haben wir den Prozess zur Bewertung von
Outsourcing-Risiken gruppenweit verbessert und die Nach-
haltigkeit der Outsourcing-Partner:innen explizit berück-
sichtigt. 2023 wurden alle relevanten ESG-Daten in unsere
Risikoanalyse-Software integriert, um ab 2024 eine tägliche
Überwachung der Auslastungsgrade der ESG-Limits zu er-
möglichen.
Das Natural Catastrophes Competence Centre (NCCC) der
UNIQA Group befasst sich mit der Komplexität von Natur-
katastrophen und deren Entwicklung, insbesondere im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel. Das NCCC spielt bei
der Analyse verschiedener Risikoaspekte eine entscheiden-
de Rolle für die Gruppe. Dazu gehören das Versndnis der
sich im Lauf der Zeit verändernden Risikoexposition, die
Identifikation von Risikokonzentrationen und die Berech-
nung der erwarteten jährlichen Verluste auf der Grundlage
spezifischer Naturgefahren und Standorte sowohl einzeln
als auch auf aggregierter Ebene. Ein wesentlicher Teil der
Arbeit des NCCC besteht in der Analyse von Szenarien, die
zukünftige Ereignisse, einschließlich extremer und selte-
ner Ereignisse, sowie die Auswirkungen des Klimawandels
unter verschiedenen Temperaturszenarien mit Schwerpunkt
auf Überschwemmungen, Sturm und Hagel realistisch dar-
stellen. Ein wesentliches Merkmal des NCCC-Ansatzes ist
die Verwendung fortschrittlicher stochastischer Modelle,
die hunderttausende potenzielle Naturereignisse simulieren.
Diese Modelle sind nicht nur auf dem neuesten Stand der
Technik, sondern werden auch regelmäßig verfeinert, um die
neuesten Daten und Methoden einzubeziehen. Einzigartig
am NCCC-Ansatz ist, dass zwei Drittel dieser Modelle die
eigenen historischen Schadensdaten der UNIQA Group ein-
beziehen und so eine maßgeschneiderte Risikoperspektive
bieten, die sich von den unspezifischen Einschätzungen der
allgemeinen Marktmodelle unterscheidet. Die Erkenntnisse
aus diesen stochastischen Naturkatastrophenmodellen sind
grundlegend für die umfassende Risikomanagementstrategie
der Gruppe in Bezug auf Naturkatastrophen. Das NCCC spielt
auch bei der Bewertung der Underwriting- und Rückversi-
cherungsstrategien der Gruppe, insbesondere durch die jähr-
lichen Stress-Szenario-Tests, eine entscheidende Rolle.
Wesentliche Risiken in Bezug auf die nichtfinanziellen Be-
lange sind in den jeweiligen Abschnitten dieses Berichts nä-
her erläutert.
27
Nichtfinanzieller Bericht
Umweltbelange
Dieser Abschnitt beschreibt den Einfluss von Umweltbelan-
gen auf unsere Gescftstätigkeit sowie die Auswirkungen
unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt. Es werden so-
wohl Konzepte und Maßnahmen als auch konkrete Ziele und
Auswirkungen erläutert.
Im Bereich der Umweltbelange sind für uns insbesondere fol-
gende Themen wesentlich: Engagement für den Klimaschutz,
Engagement für die europäischen Umweltziele, Beratung
zu und Prävention von Naturkatastrophen. Wir stellen uns
diesen Herausforderungen, indem wir mit unseren Kapital-
anlagen und unseren Versicherungsprodukten den Übergang
zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstzen. Zudem
ist es unser Bestreben, unsere eigene Betriebsführung unter
Beachtung unserer ökologischen und sozialen Zielsetzungen
vorbildhaft zu gestalten.
UNIQA Klimastrategie
Den ersten großen Schritt auf dem Weg zu einer eigenen Kli-
mastrategie haben wir Anfang 2019 mit der Verabschiedung
der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie zum Kohleausstieg
bei Veranlagung und Underwriting gesetzt. Zur Verfolgung
breiterer Klimaziele haben wir 2021 den Beitritt zur Net-Ze-
ro Asset Owner Alliance (NZAOA) und 2022 den Betritt zur
Green Finance Alliance vollzogen und uns damit verbind-
licheren Zielen verschrieben. Ein wesentlicher Erfolg des
Jahres 2023 war die erfolgreiche Validierung unserer Zwi-
schenziele für 2030 durch die Science Based Targets Initiati-
ve (SBTi), sowohl für unser Investmentportfolio als auch für
unsere eigene Betriebsführung.
Wesentliche Ziele der UNIQA Klimastrategie sind:
Verfolgung des Pariser 1,5°C Klimazielpfads in der Veran-
lagung, im Underwriting und in der Betriebsökologie unter
Beachtung der beiden EU-Umweltziele „Climate Change
Mitigation“ und „Climate Change Adaptation“
Netto-Null-Emissionen im Geschäftsmodell bis 2040 in
Österreich und bis 2050 im Gesamtkonzern
Verfolgung und Einsung konkreter wissenschaftsbasier-
ter Zwischenziele für 2025, 2030 und 2035 auf Basis des
Pariser 1,5°C Klimazielpfads
Steigerung nachhaltiger Investments auf mehr als
2 Milliarden Euro bis 2025
Vermeidung etwaiger negativer Auswirkungen auf die
anderen EU-Umweltziele
Einhaltung der sozialen Mindeststandards
Netto-Null-Emissionen definieren wir dabei als (a) eine best-
mögliche Reduktion unserer Scope-1-, Scope-2- und Scope-
3-CO-Emissionen auf Null oder auf ein Restniveau, das mit
dem Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf globaler oder
sektoraler Ebene in entsprechenden Szenarien oder Sektor-
pfaden im Rahmen von 1,5°C vereinbar ist, und (b) die Neut-
ralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr und
aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgas-
emissionen.
Validierung unserer Klimaziele durch die Science Based
Targets Initiative (SBTi)
Unsere Zwischenziele für die Reduktion von CO bei unseren
Investments und in der eigenen Betriebsführung bis 2030
sind seit Dezember 2023 erfolgreich von der Science Based
Targets Initiative (SBTi) geprüft und bestätigt worden. Die
Initiative definiert und fördert auf wissenschaftlichen Er-
kenntnissen basierende Zielsetzungen und prüft diese von
Unternehmen gesetzten Ziele unabhängig. Die sogenannten
wissenschaftsbasierten 1,5°C Ziele beruhen dabei auf einem
einfachen Prinzip: Sie konzentrieren sich auf die Emissions-
menge, die reduziert werden muss, um das zentrale Ziel des
Pariser Klimaschutzübereinkommens – die Begrenzung des
globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C – zu erreichen. Für
unser Investmentportfolio haben wir entsprechend dem
SBTi-Regelwerk Zwischenziele für 2030 in vier Bereichen
gesetzt, die insgesamt 23 Prozent unseres gesamten Investi-
tionsvolumens ausmachen. Dabei konzentrieren wir uns auf
Projektfinanzierung und Unternehmenskredite zur Strom-
erzeugung, auf andere langfristige Unternehmenskredite so-
wie auf börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen.
Mit unseren Engagement-Aktivitäten und unserem Dekar-
bonisierungszielpfad werden wir unsere Science Based Tar-
gets bis 2030 umsetzen. Auch für die Betriebsökologie hat
sich die UNIQA Group SBTi-Zwischenziele gesetzt. Konkret
verpflichten wir uns zu einer Reduktion unserer direkten
Scope-1- und indirekten Scope-2-Treibhausgasemissionen um
42 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2021.
Jahresfinanzbericht 2023
28
Umweltbelange in der Veranlagung
In unserer Veranlagungsstrategie orientieren wir uns an den
Prinzipien der Nachhaltigkeit, bekennen uns zum Pariser
1,5°C Klimazielpfad, um gruppenweit bis 2050 Netto-Null-
Emissionen zu erreichen, und treiben als Unternehmen und
Investorin aktiv die Dekarbonisierung voran. Durch die CO-
orientierte Analyse unseres Portfolios erkennen wir frühzei-
tig Klimarisiken und -chancen und können die Transforma-
tionsbereitschaft unserer Emittent:innen gemäß dem Pariser
Klimazielpfad bewerten. Eine Nichtbeachtung von ESG-Kri-
terien in unseren Veranlagungsentscheidungen wirken sich
nicht nur negativ auf die Umwelt und auf die Gesellschaft
aus, sondern birgt auch das Risiko von Reputationsverlus-
ten. Gezielte nachhaltige Investitionen tragen zur Finan-
zierung der Transformation bei, reduzieren unser Exposure
gegenüber ESG-Risiken und erhöhen nachhaltigkeitsbeding-
te Chancen. Wir stehen in einem intensiven Austausch mit
Unternehmen und Asset-Manager:innen, um unsere Rolle als
Investorin wahrzunehmen.
Dekarbonisierungsstrategie
Im Rahmen unserer Mitgliedschaften bei der United Nations
Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der österrei-
chischen Green Finance Alliance (GFA) verpflichten wir uns
zur schrittweisen Dekarbonisierung unseres Portfolios, um
bestmöglich auf den Pariser 1,5°C Klimazielpfad ausgerichtet
zu sein und bis 2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen bei
unseren Investments zu erreichen.
Die heuer erfolgreich durchgeführte Validierung unserer Kli-
ma-Zwischenziele durch die Science Based Targets Initiative
(SBTi) rundet unsere Nachhaltigkeitsstrategie in der Ver-
anlagung weiter ab. Bis 2030 streben wir eine schrittwei-
se Transformation unseres Portfolios an und wollen unsere
Scope- 3-Emissionen, die dank unserer Investments Großtei-
les in Scope 3.15 (Investitionen) entstehen, reduzieren. Dazu
ermutigen wir unsere Investees, selbst wissenschaftsba-
sierte Klimaziele zu setzen. Durch die Zusammenarbeit mit
unserem spezialisierten Datenlieferanten ISS (Institutional
Shareholder Services) sind wir in der Lage, eine detaillier-
te Analyse unserer Investitionen in Bezug auf verschiedene
Nachhaltigkeitsfaktoren durchzuführen.
Diese Daten über unsere Investees benötigen wir u. a. zur
Sicherstellung unserer Ausschluss- bzw. Phase-out-Strategie,
die folgende Limitierungen vorsieht:
Kohle
Erste Kohle-Ausschlusskriterien ab 2019
Ab 2024 keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen
mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften
Phase-out bestehender Direktinvestitionen in Unterneh-
men mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften
bis 2030
Neue Veranlagungsprodukte werden nur noch kohlefrei
angeboten
Erdöl
Bis 2030 geordneter Rückzug aus Erdöl
Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum
Ausbau der Erlinfrastruktur
Keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr
als 30 Prozent Umsatz im Erdölsektor ab 2025
Veräußerung der Direktinvestitionen in Unternehmen mit
mehr als 5 Prozent Umsatz aus Erdölgeschäften bis 2030
Erdgas
Bis 2035 geordneter Rückzug aus Erdgas
Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum
Ausbau der Erdgasinfrastruktur
Keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr
als 30 Prozent Umsatz im Erdgassektor ab 2026
Veräußerung der Direktinvestitionen in Unternehmen mit
mehr als 5 Prozent Umsatz aus Erdgasgeschäften bis 2035
Sofern ein Unternehmen SBTi-zertifizierte Ziele hat, EU-ta-
xonomiekonforme Aktivitäten betreibt oder sich öffentlich
dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet, kann von unse-
ren Limitierungen eine Ausnahme gemacht werden.
29
Nichtfinanzieller Bericht
Nuklearenergie
Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum
Ausbau der Nuklearinfrastruktur
Veräußerung der Investitionen in Unternehmen mit mehr
als 5 Prozent Umsatz aus Nuklearenergie bis 2035
Sofern ein Unternehmen SBTi-zertifizierte Ziele hat, EU-ta-
xonomiekonforme Aktivitäten betreibt oder sich öffentlich
dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet, kann von unse-
ren Limitierungen eine Ausnahme gemacht werden.
Carbon Emission Intensity
Der Fokus unseres Dekarbonisierungszielpfads liegt auf Ein-
zelemittenten, deren Treibhausgasemissionen mithilfe der
gewichteten durchschnittlichen „Carbon Emission Intensi-
ty“ (WACI) berechnet werden. Für Unternehmen wird diese
Kennzahl als Summe der Scope-1- und Scope-2-Emissionen im
Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens, gewichtet nach
unserem Investitionsvolumen, berechnet. Scope-3-Emissio-
nen beobachten wir ebenfalls, beziehen sie aber derzeit nicht
in die Kennzahl mit ein. Sobald aussagekräftige Berichte zu
Scope-3-Emissionen von Unternehmen vorliegen, planen wir
diese mit zu berücksichtigen.
Zur Messung unserer Maßnahmen und Ziele ziehen wir als
Basis die Werte für das Jahr 2021 heran. Auf dieser Grund-
lage ist der WACI des Portfolios von UNIQA von 2021 auf
2023 um 29 Prozent und seit dem Vorjahr um 27 Prozent ge-
sunken. Dies zeigt die Effizienzverbesserung der Unterneh-
men, in die wir investiert sind, in Bezug auf ihre Scope-1- und
Scope-2-Treibhausgasemissionen im Verhältnis zum erzielten
Umsatz. Damit haben wir unser Emissionsreduktionsziel von
15 Prozent im Vergleich zu 2021, das für Anfang 2025 fest-
gelegt war, bereits ein Jahr früher erreicht. Der von 2022
auf 2023 erzielte Rückgang ist hauptsächlich durch die Ver-
ringerung der Emissionsintensität unserer bestehenden In-
vestitionen bedingt.
Carbon Risk Rating
Das Carbon Risk Rating ist eine Gesamtbewertung von Un-
ternehmen und Ländern auf einer Skala von 0 bis 100 für
das Klimarisikomanagement, ermittelt von ISS. Ein höheres
Rating deutet auf ein verbessertes CO-Management hin. Für
Unternehmen basiert die Bewertung auf über 100 branchen-
spezifischen Indikatoren, die das CO-Risiko auf Branchen-
und Subbranchenebene klassifizieren. Für Staaten bewertet
das Rating die Effektivität der Regierung bei der Reduktion
von Treibhausgasemissionen und der Anpassung an Klimari-
siken. Das Rating wird nach Investitionsvolumen gewichtet.
Im Jahr 2023 konnten wir eine Verbesserung des Ratings
um 4 Prozent im Vergleich zu 2022 erreichen, hervorgerufen
teils durch unsere Anlageentscheidungen und teils durch die
interne Risikomanagementverbesserung der Unternehmen,
in die wir investiert haben.
ESG-Performance-Score
Der ESG-Performance-Score überwacht das ESG-Profil unse-
rer Investitionen und reicht von 0 bis 100, wobei über 50 als
Prime“ gilt und eine überdurchschnittliche ESG-Performan-
ce anzeigt. Der Score setzt sich aus branchenspezifischen
und branchenunabhängigen Indikatoren zusammen, die je
nach Branche unterschiedlich gewichtet sind. Die Themen
umfassen den Umgang mit Lieferant:innen, den Standard der
Corporate Governance im Unternehmen sowie ökologische
Aspekte. Der Score wird nach Investitionsvolumen gewich-
tet. Unser ESG-Performance-Score blieb 2023 im Vergleich
zu 2022 relativ stabil auf dem ISS-Prime-Niveau von 51,6.
2021
(Basisjahr)
2022 2023
2025
(Ziel)
Weighted Average Carbon Emission Intensity
[Scope 1 & 2 t COe/Mio. EUR Umsatz] 99 96 70
1)
84
2022 2023
Carbon Risk Rating 50,2 52,4
2022 2023
ESG Performance Score 51,3 51,6
1)
Die Vergütung des Vorstands für 2023 ist unter anderem an die WACI-Kennzahl gekoppelt.
Jahresfinanzbericht 2023
30
2022 2023
Finanzierte Emissionen aus Unter-
nehmensinvestitionen* [t CO
2 e] 383.746 409.714
Anteil der finanzierten Emissionen
aus Unternehmensinvestitionen mit
von der SBTi genehmigten Zielen* 24 % 31%
2)
*
Die Abdeckung für die finanzierten Emissionen aus unseren
Investitionen in börsennotierte Unternehmen, Unternehmensanleihen
(exkl. besicherte Schuldverschreibungen) und Unternehmenskredite
belief sich 2023 auf 77 Prozent.
2)
Die Vergütung des Vorstands für 2023 ist unter anderem an die SBTi-Quote gekoppelt.
3)
PCAF-Methodologie: (Investitionsposition in Staatsanleihen (EUR)/Kaufkraftbereinigtes BIP (EUR)
* Scope-1-Produktionsemissionen des Landes [t COe])
4)
Die Daten werden aus der Datenbank des UNFCCC (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) erhoben.
Die Daten decken 100 Prozent der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab.
Absolute finanzierte Emissionen
Die absoluten finanzierten Emissionen geben eine Indikation
zu jenen COe-Emissionen, die wir durch unsere Investitio-
nen in Unternehmen und Länder finanzieren. Die Kennzahl
wird berechnet, indem wir unsere Eigentumsquote an einem
Unternehmen mit seinen Scope-1- und Scope-2-Emissionen
multiplizieren. Diese Daten beziehen wir von ISS. Die Finanz-
emissionen von UNIQA sind im Vergleich zu 2022 um 7 Pro-
zent gestiegen, liegen aber immer noch um 21 Prozent unter
dem Niveau von 2021. Dabei hat sich der Anteil von Unter-
nehmen, die sich SBTi-Emissionsreduktionsziele gesetzt ha-
ben, an den insgesamt von UNIQA finanzierten Emissionen
im Jahr 2023 auf 31 Prozent (gegenüber 24 Prozent im Jahr
2022) erhöht. Aus diesem Grund erwarten wir für die Zu-
kunft einen Rückgang der finanzierten Emissionen unseres
Unternehmensportfolios.
r Staatsanleihen haben wir 2023 im Einklang mit unserer
NZAOA-Mitgliedschaft begonnen, weitere länderspezifische
Emissionen nach der PCAF-Methodologie
3)
zu beobachten.
Das Monitoring soll in weiterer Folge für das NZAOA-Repor-
ting verwendet werden, zudem soll eine Kennzahl als Basis
für zukünftige Ziele daraus abgeleitet werden. Für das Jahr
2023 berichten wir erstmals die absoluten finanzierten Emis-
sionen aus Staatsanleihen.
Die Abdeckung der gesamten finanzierten Emissionen für
das Jahr 2023 aus unseren Investitionen in börsennotier-
te Unternehmen, Unternehmensanleihen (exkl. besicherte
Schuldverschreibungen), Unternehmenskredite und Staats-
anleihen beträgt 47 Prozent. In naher Zukunft planen wir,
diese Abdeckung durch Engagements in anderen Assetklas-
sen zu erhöhen.
Investiertes
Volumen
(EUR)
CO₂-Emissionen
2023
(Scope 1)
[t CO₂e]
4)
Finanzierte Emissionen aus
Staatsanleihen 6.029.700.423 2.088.428
31
Nichtfinanzieller Bericht
Sustainable Investments
Die UNIQA Group finanziert Emittenten, die einen Beitrag
zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Da-
bei orientieren wir uns je nach Assetklasse an folgenden
Nachhaltigkeitsdefinitionen: Green, Social und Sustainabi-
lity Bonds gemäß International Capital Market Association
(ICMA) Principles. Fonds werden gemäß Artikel 9 (dunkel-
grüne Fonds) der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) in
unsere Sustainable Investments aufgenommen und stellen
damit Investitionen mit der Verfolgung eines Nachhaltig-
keitsziels nach der Definition der SFDR dar. Daber hinaus
werden qualifizierte Investitionen in Infrastrukturprojekte
in unsere Sustainable Investments aufgenommen. Die Sus-
tainable-Investment-Strategie ist im UNIQA Group Respon-
sible Investment Standard festgehalten. Getätigte Investi-
tionen werden regelmäßig vom Risk Management überprüft.
Die Sustainable Investments von UNIQA sind von 2021 bis
2023 um 67 Prozent auf 2,17 Milliarden Euro angestiegen.
Wir konnten damit unser Ziel von 2 Milliarden Euro für 2025
bereits ein Jahr früher übertreffen. Dieses Ziel wurde zuvor
im Jahr 2021 unter Einbeziehung der Investitionen in Artikel
8 Fonds festgelegt. Aufgrund unserer strengeren Neuklassi-
fizierung dessen, was wir als Sustainable Investments defi-
nieren, sind diese Fonds jedoch nicht mehr enthalten. Den-
noch haben wir unser Ziel erreicht, vor allem aufgrund des
deutlichen Anstiegs unserer Investitionen in Green Bonds,
die sich seit 2021 mehr als verdoppelt haben. Darüber hinaus
hat sich auch der Anteil nachhaltiger Anlagen an unserem
Gesamtportfolio im Jahr 2023 mit 10 Prozent nahezu verdop-
pelt. 2022 betrugen unsere Sustainable Investments unter
Einbeziehung von Artikel 8 Fonds 1,7 Milliarden Euro. Nach-
dem Artikel 8 Fonds aus unserer Definition für Sustainable
Investments herausgenommen wurden, betgt der Wert für
2022 1,46 Milliarden Euro.
Principal Adverse Impact
Im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) über-
wachen wir die vielfältigen Kriterien der negativen Aus-
wirkungen einzelner Emittenten auf die Umwelt und die
Gesellschaft – diese werden als „Principal Adverse Impacts“
bezeichnet – und wir berichten diese Indikatoren seit Mitte
2023 erstmals für die Veranlagung. Ein Schwerpunkt liegt
auf der jährlichen Reduzierung von COe-Emissionen. Eben-
so werden aber auch soziale Belange wie Verstöße gegen
die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung (OECD) für multinationale Unternehmen von uns
beobachtet. Wir tätigen keine neuen Investitionen in Unter-
nehmen mit solchen Verstößen. Weiters finanzieren wir kei-
ne Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf
von Antipersonenminen, Streumunition oder chemischen
und biologischen Waffen beteiligt sind. Zudem finanzieren
wir keine Länder ohne Steuerkooperation mit der EU und tä-
tigen keine Investitionen in deren Staatsanleihen.
Jahresfinanzbericht 2023
32
Engagementstrategie
Im Rahmen unserer 2022 gestarteten und 2023 weiter aus-
gebauten Engagementstrategie bauen wir sowohl auf proak-
tives als auch auf reaktives Engagement im direkten und in-
direkten Kontakt mit unseren Investees. Dieses Engagement
soll eine Verbesserung der Leistungen unserer Investees be-
wirken, vor allem, was ihre Klimastrategie sowie ihre Dekar-
bonisierungsziele und -maßnahmen betrifft. Wir setzen da-
bei auf aktiven Dialog, der den Transitionsgedanken fördern
soll, um den Schritt einer Desinvestition bei Möglichkeit zu
verhindern.
Unter proaktivem Engagement verstehen wir direkte bilate-
rale Kontakte mit einzelnen Unternehmen. Der Fokus liegt
dabei auf jenen Unternehmen, die zusammen 65 Prozent un-
serer finanzierten Emissionen ausmachen. Über die nächsten
vier Jahre werden wir diese Unternehmen in bilateralen Ge-
sprächen mit den ESG-Teams bei der Umsetzung ihrer Ziele
unterstützen.
Unter reaktivem Engagement verstehen wir einerseits kol-
laboratives Engagement, das wir seit 2022 im Zuge unserer
Mitgliedschaft bei der Investoreninitiative Climate Action
100+ (CA 100+) verfolgen. Dabei tritt eine Gruppe interna-
tionaler Investor:innen mit einem jener Unternehmen, die zu
den weltweit 170 emissionsintensivsten der Welt zählen, in
Kontakt, um dessen Klimastrategie und Reporting mit wis-
senschaftsbasierten Klimazielen in Einklang zu bringen.
Andererseits verfolgen wir seit 2023 kontroverses bzw. nor-
menbasiertes Engagement, das von ISS geleitet wird. ISS
ermöglicht es Investor:innen, mit Unternehmen in Kontakt
zu treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße
gegen normative Kriterien in den Bereichen Unternehmens-
führung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt, Bestechung
und Korruption begehen bzw. keine Maßnahmen treffen, um
angemessen auf diese Verstöße zu reagieren und Gegenmaß-
nahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen
die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und gegen die
Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation
for Economic Co-operation and Development (OECD).
Im Rahmen unserer Engagements versuchen wir, unsere
Investees von folgenden Aktivitäten zu überzeugen:
Umsetzung eines Governance-Rahmens, der Verantwort-
lichkeiten und Aufsichtspflichten zu Klimarisiken festlegt
Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Einklang
mit dem Pariser Klimaziel von 1,5°C sowie Festlegung von
SBTi-validierten Zielen, sofern noch nicht erfolgt
Transparente Offenlegung zur Darstellung der Resilienz
der Unternehmensstrategie gegenüber verschiedenen
Klimaszenarien
Unsere Engagementaktivitäten überprüfen wir anhand von
Kennzahlen. 2023 haben wir gemäß unserer proaktiven bi-
lateralen Engagementstrategie zwei Unternehmen kontak-
tiert, die aufgrund ihres hohen Anteils an unseren finanzier-
ten Emissionen ausgehlt wurden, und uns einen ersten
Überblick über die klimarelevanten Ziele, Maßnahmen und
Strategien unserer Engagementpartner:innen verschafft.
Diese zwei Unternehmen repsentieren zusammen 33 Pro-
zent unserer finanzierten Emissionen. Im Rahmen unserer
Mitgliedschaft bei CA 100+ konnten wir uns im vergange-
nen Jahr zudem an einem kollaborativen Engagementfall be-
teiligen. Gemeinsam mit ISS sind wir im Berichtsjahr 2023
25 normenbasierten Engagements beigetreten. Darunter be-
finden sich 15 Fälle zu Sozialverstößen und zehn Fälle zu
umweltbezogenen Verstößen. In 23 Fällen wurden von den
betreffenden Unternehmen bereits Maßnahmen gesetzt oder
Verpflichtungen ausgesprochen, die zur Wiedergutmachung
des Verstoßes beitragen. Im Rahmen unserer Mitgliedschaft
bei der Net-Zero Asset Owner Alliance konnten wir uns 2023
an einem weiteren kollaborativen Engagement mit einem der
weltweit größten Asset Manager beteiligen, bei dem klima-
spezifische Themen im Fokus standen.
33
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Dekarbonisierung Erfolgreiche Validierung der Zwischenziele für unser
Portfolio bei der Science Based Targets Initiative (SBTi)
Aufstellung des Dekarbonisierungszielpfads für unsere
Investments unter Berücksichtigung der Anforderungen
aus unseren Mitgliedschaften bei der NZAOA und der
GFA, um bis 2040 das analysierbare Portfolio am 1,5°C
Ziel auszurichten und 2050 Netto-Null-Emissionen im
Veranlagungsportfolio zu erreichen
Erhöhung der nachhaltigen Investitionen („Sustainable
Investments“) um 49 Prozent im Vergleich zu 2022
Durch die verstärkte Ausrichtung unseres Portfolios
entlang der Verpflichtungen unserer Mitgliedschaften
werden wir die ESG-Qualität unserer Vermögenswerte
kontinuierlich verbessern. Unsere Dekarbonisierungs- und
Engagementmaßnahmen werden im Sinn unserer Science
Based Targets auch im Folgejahr fortgeführt. Weiters
werden wir in unserer Nachhaltigkeitsanalyse neben dem
bestehenden Fokus auf Emissionen weitere ESG-Faktoren
wie Biodiversität und Wasser stärker mit einbeziehen, um
ein umfangreiches Gesamtbild über unsere Investees zu
erhalten.
Bis 2025 wollen wir unser Zielvolumen von 2 Milliarden Euro
an Sustainable Investments trotz möglicher Kursschwan-
kungen bestmöglich stabil halten und wenn möglich weiter
ausbauen.
Engagement Ausweitung der Engagementaktivitäten mit Investees:
Durchführung von proaktiven wie auch reaktiven
Engagements zu ökologischen und normenbasierten
Themen
2024 werden wir unsere bestehenden Engagements fort-
führen und die Anzahl unserer Engagementfälle erhöhen.
Unser langfristiges Ziel ist es, in den kommenden vier
Jahren 65 Prozent unserer finanzierten Emissionen durch
unsere Engagements abzudecken. In unseren bilateralen
Engagements planen wir, neben relevanten Klimathemen
auch andere Umweltthemen wie Biodiversität und Wasser
sowie Governance-Themen abzudecken.
Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail
Als eine der führenden Versicherungen in Zentral- und Ost-
europa tragen wir gleichermaßen Verantwortung für den
persönlichen Lebensstandard unserer Kund:innen wie für
die Wertschöpfungsprozesse unseres Unternehmens. Risiko-
prävention und -minderung sind die Kernbereiche, in denen
ökologische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Be-
ratungsansatz einbezogen werden müssen. In unserem Ver-
sicherungsgescft werden daher Nachhaltigkeitsaspekte im
Underwriting sowie bei Produkten und Dienstleistungen in
immer stärkerem Maß berücksichtigt.
Jede Produktentwicklung erfolgt anhand eines struktu-
rierten, transparenten Prozesses, der in unserer Policy und
unserem Standard zum Produktentwicklungsprozess festge-
legt ist. Ein interner Prüfmechanismus stellt sicher, dass jede
Produktentwicklung in Österreich auch aus ESG-Perspektive
betrachtet und bewertet wird. Im Jahr 2023 wurde dieser
Prozess weiterentwickelt und vertieft.
Die Lebensversicherung von UNIQA Österreich passt sich
durch hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung und durch
verständliche und transparente Kostenmodelle bestglich
den Berfnissen der Kund:innen an. Im Bereich der kapi-
talbildenden Lebensversicherung haben wir im Herbst 2023
ein weiteres UNIQA Portfolio in der Kategorie c (Nachhaltig-
keitskategorie laut IDD) auf den Markt gebracht und damit
eine einheitliche, nachhaltigkeitsorientierte Produktpalette
für verschiedene Risikoklassen integriert.
Im Bereich der Sachversicherung setzt UNIQA Österreich ge-
zielt auf wichtige Zukunftsthemen wie Kreislaufwirtschaft
und alternative Energien. Die 2023 präsentierte neue Haus-
halt- und Eigenheimversicherung Privatschutz Wohnen &
Freizeit enthält z. B. eine erhöhte Naturkatastrophenhilfe
und einen Baustein für Kreislaufwirtschaft und erneuerbare
Energien.
In der Krankenversicherung unterstützen wir in Österreich
eine zeitgemäße medizinische Versorgung und motivieren
unsere Kund:innen durch den Aufbau von Ärztezentren, den
Ausbau unseres Partnernetzwerks LARA, durch Telemedi-
zin-Sprechstunden sowie durch geschulte VitalCoaches zu
einem gesünderen Leben.
Seit 2023 gibt es bei UNIQA Österreich eine neue Senioren-
Unfallversicherung. Sie gibt vor allem älteren Kund:innen
Sicherheit bei der Abdeckung von Pflegekosten, damit der
gewohnte Lebensstandard gewahrt werden kann. Dies tgt
zu einem gleichberechtigteren Zugang zu Pflegeleistungen
bei und verringert gesellschaftliche Ungleichheiten in der
Gesundheitsversorgung.
Im Bereich Bancassurance in Österreich setzen wir bei
fondsgebundenen Produkten vermehrt auf Fonds, die sozia-
le, ökologische und ethische Kriterien berücksichtigen. Spe-
zielle Förderungen vergeben wir zudem beim Abschluss von
Eigenheim- und Wohnungsversicherungen mit ökologischen
Elementen wie Photovoltaik- oder Solaranlagen sowie bei
Kfz-Versicherungen für Elektrofahrzeuge.
Jahresfinanzbericht 2023
34
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Nachhaltigkeit in
der Lebensversi-
cherung
Erweiterung des UNIQA Portfolios in der Kategorie c
(Nachhaltigkeitskategorie laut IDD) bei kapitalgebundenen
Lebensversicherungen bei UNIQA Österreich
Ausschließlich nachhaltigkeitsorientierte Produkte in der
fondsgebundenen Lebensversicherung von UNIQA Öster-
reich (neue grüne Einzelfonds der Kategorie c und b; Fonds
Kategorie b tragen das österreichische Umweltzeichen)
Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate
Business
In einer Zeit, die von den Herausforderungen des Klimawan-
dels geprägt ist, wächst die Rolle des Corporate Business
über die bloße Abdeckung von Risiken hinaus. Als Moderato-
rin zur Verbesserung der finanziellen Widerstandsfähigkeit
befindet sich UNIQA an der Schnittstelle zwischen Bran-
chenentwicklung und Nachhaltigkeitsverantwortung. Ent-
wicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit haben beträcht-
liche Auswirkungen auf die Versicherungsbranche und auf
die versicherten Unternehmen. Dazu zählen die Zunahme
an klimabedingten Schäden sowie der verstärkte Bedarf des
Marktes an neuen nachhaltigen Produkten und Produktkom-
ponenten. Die UNIQA Group reagiert darauf und integriert
ESG-Risiken in den Underwriting-Prozess, analysiert Kunden
in Bezug auf ESG-Kriterien und legt die Nachhaltigkeitsper-
formance des Underwriting-Portfolios offen. Diese Innova-
tionen unterstützen nachhaltiges Wirtschaften und neue
Technologien.
Auch in den internationalen Märkten werden schrittweise
Nachhaltigkeitsaspekte in Versicherungsprodukte integriert,
wie beispielsweise ein Versicherungsschutz für Elektrofahr-
zeuge bei UNIQA Tschechien und UNIQA Slowakei. Beson-
ders erwähnenswert ist, dass UNIQA Polen gesellschaftliche
Nachhaltigkeitsstrategie im UNIQA Corporate Business
Unser strategischer Nachhaltigkeitsansatz im UNIQA Corpo-
rate Business umfasst drei Hauptrichtungen:
1. Beratung zur Srkung der Widerstandshigkeit
gegenüber klimabedingten Risiken
Die UNIQA Group bietet Unternehmen Beratung, um ihre Wi-
derstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken zu stärken und
Herausforderungen zu bewältigen. „Erste-Hilfe-Maßnahmen“
erweitern die Empfehlungen zur Risikovermeidung.
2. Dekarbonisierung des Underwriting-Portfolios
Die UNIQA Group verfolgt das Ziel, bis 2040 in Österreich
und bis 2050 in CEE Netto-Null-Emissionen im Underwri-
ting-Portfolio zu erreichen. Schritte zur Dekarbonisierung
umfassen den Ausstieg aus Kohle (seit 2019), Öl (bis 2030)
und Gas (bis 2035) im Firmenkundengescft.
3. Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte
und -komponenten
UNIQA Corporate Business unterstützt Kunden beim nach-
haltigen Wirtschaftswachstum und der Entwicklung neuer
nachhaltiger Technologien durch innovative Produkte. Der
Fokus liegt dabei auf Kreislaufwirtschaft und Umwelthaf-
tungskomponenten in Versicherungslösungen.
Berfnisse durch erweiterten Schutz unter Berücksichti-
gung älterer Menschen in Bezug auf spezifische Dienstleis-
tungen, sowie eine Schülerversicherung mit Fokus auf Viel-
falt und psychologische Unterstützung anspricht.
35
Nichtfinanzieller Bericht
Versicherungsbedingte Emissionen
Als Mitglied der österreichischen Green Finance Alliance
(GFA) sind wir bestrebt, über unsere versicherungsbedingten
Treibhausgasmissionen zu berichten und uns Ziele zu setzen,
um unsere Emissionen bis 2040 in Österreich und bis 2050
in CEE auf Netto-Null zu reduzieren. Im Berichtsjahr 2023
konnten wir mithilfe der PCAF-Methodik (Partnership for
Carbon Accounting Financials) zur Messung versicherungs-
Verwendete Proxys und Schätzungen
a) Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen
Zur Berechnung der versicherungsbedingten CO-Emis-
sionen des Underwriting-Portfolios wurden extern bezogene
Branchendaten zu CO-Emissionsintensitäten (Scope 1 & 2)
der Wirtschaftstätigkeiten genutzt (nach NACE Codes). Aus
diesen Daten in Kombination mit der Wirtschaftstätigkeit,
dem Umsatz und der Jahresversicherungspmie unserer
Kunden haben wir mithilfe der PCAF-Formel die Gesamt-
menge der CO-Emissionen berechnet. Die Berechnung ent-
spricht einem PCAF-Datenqualitätsfaktor von 5.
Schätzwerte: In den Fällen, in denen keine öffentlichen Infor-
mationen über den Umsatzwert verfügbar waren, wurden an-
dere öffentliche Quellen mit Finanzdaten der Unternehmen,
einschließlich Schätzungen, verwendet. Bei öffentlichen
Institutionen, Unternehmen mit negativen Einnahmen und
nichtkommerziellen Unternehmen wurden interne Schätzun-
gen verwendet.
Thema
2022
(Baseline)
2023
(Status)
2025 2030 2035 2040 2045 2050
UNIQA
Österreich
20.164*
t COe
19.722*
t COe - 5 % - 20 % - 40 % - 60 % - -
UNIQA
International n.a.** n.a.** - 5 % - 15 % - 25 % - 40 % - 45 % - 50 %
* Versicherungsbedingte Emissionen des Portfolios in den Geschäftsbereichen Sach- & Technikversicherung (100 Prozent) und
Haftpflichtversicherung (30 Prozent). Die Prämiendeckung des analysierten Portfolios beträgt 53 Prozent des gesamten Versicherungs-
portfoliosder Industrieversicherung (enthält Sachversicherung, Haftpflichtversicherung, Transportversicherung, und Financial Lines).
** Im Jahr 2023 werden nur Emissionen aus Österreich berichtet. Im Jahr 2024 werden wir jedenfalls die Analyse mit allen EU-Märkten
abschließen, die zusammen 85 -Prozent der Prämie der UNIQA International sind. Über die Folgejahre wird der Gesamtkonzern stufen-
weise in der Ist-Erfassung und Detailplanung nachgezogen.
b) Festlegung der Dekarbonisierungsziele
Die Festlegung der Dekarbonisierungs-Zwischenziele erfolg-
te unter Berücksichtigung:
der lokalen Dekarbonisierungsambitionen der wichtigsten
UNIQA Märkte aus Pmienvolumensicht (Österreich,
Polen, Tschechien/Slowakei, Ungarn, Rumänien, Kroatien
und Bulgarien),
den aktuellen Branchenverteilungen unseres Portfolios,
wichtigen Dekarbonisierungsinitiativen (wie Ausstieg aus
fossilen Brennstoffen, Wachstum des Geschäfts mit erneu-
erbaren Energien),
den national festgelegten Emissionsreduktionsplänen der
nder für die entsprechenden vertretenen Industrien (ins-
besondere Energie, Schwerindustrie, Transport und Abfall)
festgelegt.
bedingter Emissionen die Analyse unseres österreichischen
Corporate Portfolios für das Gescftsjahr 2022 abschlie-
ßen. Auch für das Jahr 2023 konnten wir die Berechnung
für Österreich durchführen. Das Jahr 2022 dient als Basis-
jahr für die zukünftige Zielverfolgung. Die Zwischenziele bis
2040 bzw. 2050 wurden für die gesamte UNIQA Group er-
arbeitet und finden sich mit den Emissionswerten für Öster-
reich in nachfolgender Tabelle:
Jahresfinanzbericht 2023
36
* Bei der Analyse haben wir Unternehmen mit standardisierten Versicherungsprodukten erfasst, deren Prämien insgesamt 25 Prozent des
gesamten KMU-Portfolios ausmachen. Im Jahr 2024 werden wir auch österreichische Portfolios von Industrieversicherungen und Portfolios von
Industrieversicherungen oder EU-Märkten analysieren.
Das Ambitionsniveau der Zwischenziele entspricht den De-
karbonisierungsverpflichtungen der vertretenen Länder und
wird durch die eigene umfassende Dekarbonisierungsagenda
des UNIQA Corporate Business gestärkt.
ESG-Risikobewertung
UNIQA Corporate Business hat im Mai 2023 den ESG-Stan-
dard für den Underwriting-Prozess eingeführt, der ESG-
Risiken der Firmenkunden in den Prozess integriert. Spe-
zielle Funktionen der Underwriting-Plattform ermöglichen
eine automatisierte Risikobewertung der eingegebenen An-
Ergebnisse der ESG-Risikobewertung des österreichischen Portfolios* 2023
Anzahl der Kunden bewertet hinsichtlich deren Exposition gegenüber ESG-Risiken 15.006
Anteil der bewerteten Kunden, denen ESG-Risiken zugeordnet wurden 45 %
Anteil der bewerteten Kunden mit mindestens 1 hohen E-Risiko 45 %
Anteil der bewerteten Kunden mit mindestens 1 hohen S-Risiko 68 %
Anteil der bewerteten Kunden mit mindestens 1 hohen G-Risiko 42 %
gebote hinsichtlich ihrer Gehrdung durch Umwelt-, So-
zial- und Governance-Risiken. Die Risikobewertung erfolgt
durch einen externen Datenanbieter und basiert auf dem
Leitfaden der Principles for Sustainable Insurance (PSI)
Management von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken
im Nichtlebensversicherungsgescft“. Von den insgesamt
15.006 bewerteten Kunden des österreichischen Portfolios
wurde 45 Prozent zumindest ein ESG-Risiko zugeordnet. Da-
von wiesen 45 Prozent zumindest ein hohes Umweltrisiko,
68 Prozent zumindest ein hohes Sozialrisiko und 42 Prozent
zumindest ein hohes Governance-Risiko auf.
Die Ergebnisse entsprechen der Annahme, dass viele Bran-
chen in unserem Underwriting-Portfolio potenziell min-
destens einem der hohen ESG-Risiken ausgesetzt sind. Wir
werden im nächsten Nachhaltigkeitsbericht den Fortschritt
bei der Analyse der Unternehmensdaten in Bezug auf ESG-
Risiken veröffentlichen.
37
Nichtfinanzieller Bericht
Dekarbonisierung des Underwriting-Portfolios
Im Rahmen unserer Verpflichtung aus dem Gescft mit
fossilen Brennstoffen auszusteigen, verfolgen wir die Ge-
schäftsvolumen in allen unseren Märkten mit Unternehmen
in Wirtschaftsbereichen mit Kohle-, Öl- und Erdgasbezug.
Wir haben einen klaren Zeitplan für den Ausstieg definiert
und sehen eindeutige Fortschritte bei der Dekarbonisierung
des Portfolios. Der Fortschritt wird dabei als absolute Pmie
des Firmenkundengeschäfts (Geschäftsbereiche: Sach-, Tech-
nik- und Haftpflichtversicherung) gemessen. Im Jahr 2024
planen wir weitere Geschäftsbereiche in die Analyse mitauf-
zunehmen.
wir uns dazu, aus allen Portfoliopositionen in Unternehmen,
die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Aktivitäten im
Kohlesektor generieren bis 2030 auszusteigen. Davon ausge-
nommen sind Unternehmen, die sich wissenschaftsbasierte
Klimaziele gesetzt haben (Zeithorizont: 2050, inklusive fünf-
hrige Zwischenziele) und die ihr Kerngescft im Einklang
mit dem Übereinkommen von Paris dekarbonisieren sowie
Projekte, die im Einklang mit den Paris-Zielen sind. Unsere
Kunden im Kohlesektor, die solche Verpflichtungen bereits
veröffentlichen, machen nach unserer Analyse der veröffent-
lichten Daten schon 25 Prozent aus. Bis Ende 2026 werden
wir mit jenen Kunden zusammenarbeiten, die noch keinen
eigenen Dekarbonisierungspfad definiert haben, um Bestä-
tigung über deren Klimapläne zu erhalten. Wir werden die
Polizzen für diejenigen Kohlekunden, die sich nicht zu Plä-
nen zur Emissionsreduzierung im Einklang mit dem Pariser
Abkommen verpflichten, schrittweise nicht verlängern.
Geschäft mit erneuerbaren Energien
Im Rahmen unserer Lösungen für erneuerbare Energien
beabsichtigen wir, das Gescft mit Unternehmen aus den
folgenden Bereichen gruppenweit auszubauen: Solarenergie,
Windkraft, Wasserkraft und Biomasseenergie. Im Jahr 2023
konnten wir unser Prämienvolumen im Bereich erneuerbare
Energien um 20 Prozent ausbauen. Hinter diesem Wachstum
stehen mehrere UNIQA-rkte, nämlich Österreich, Rumä-
nien und Bulgarien, in denen wir hohe Dynamik im Gescft
mit erneuerbaren Energien und bei technischer Beratung für
Photovoltaik verzeichnen.
Der Rückgang des Kohlegeschäfts im Corporate Business um
fast die Hälfte im Jahr 2023 ist auf die wesentliche Erfüllung
von Ausstiegsverpflichtungen in unserem polnischen Portfo-
lio zurückzuführen. Im Jahr 2023 haben wir alle verbliebe-
nen Kohlekunden im Portfolio anhand von verfügbaren Da-
ten hinsichtlich ihres Engagements für klimabezogene Ziele
und relevanter Klimastrategien überwacht. Im Jahr 2024
wollen wir diese Analyse auch für alle Öl- und Gasunterneh-
men in unserem Portfolio durchführen. Was die Analyse der
Kohlekunden betrifft, so geben uns die Ergebnisse unseres
ersten Schritts (Überwachung der öffentlich verfügbaren
Daten) einen klaren Überblick daber, welche Kunden mög-
licherweise Gegenstand von schriftlichem Engagement sind.
Gemäß unserer Dekarbonisierungserkrung verpflichten
Corporate Business
Non-Life Prämien von
Kohle-/Gas-/Ölunternehmen
2022 2023
Kohle € 6.503.758 € 4.102.667
Erdgas/Erdöl € 5.578.239 € 5.399.079
2022 2023
Jahresnettoprämie aus versicher-
ten Unternehmen im Bereich von
erneuerbaren Energien € 12.648.649 € 16.434.075
Jahresfinanzbericht 2023
38
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Dekarbonisierung
und ESG-
Risikoanalyse
Berechnung der CO-Emissionen und ESG-Risikoanalyse
des Underwriting-Portfolios durch Integration externer
Daten in das Frontend-System für automatische ESG-
bezogene Berechnungen bei jedem Angebot
Erweiterung des Underwriting-Prozesses um die ESG-
Risikobewertung im internen Prozessregulierungsdokument
„ESG-Standard für Underwriting“ und Implementierung
der Rolle von ESG-Berater:innen in jeder Business Unit
zur Analyse der aufgrund von ESG-Kriterien eskalierten
Angebote
Wir planen 2024, unsere Portfolioanalyse für THG-
Emissionen und ESG-Risiken in allen Märkten von
UNIQA International fortzusetzen. Zudem werden
wir die Dekarbonisierung unseres Portfolios mit den
gewählten Kennzahlen und Zielen weiter verfolgen und
die Daten schrittweise verbessern. 2024 wollen wir auch
öffentlich verfügbare Primärdaten zu CO-Emissionen
von Unternehmen in unserem Underwriting-Portfolio
analysieren, um dadurch die Datenqualität zu verbessern.
Darüber hinaus werden wir an Lösungen für KMUs arbeiten.
Engagement Laufende Weiterentwicklung der Klima- und
Engagementstrategie für UNIQA Corporate Business
sowie Festlegung von Kennzahlen und Zielen für die
Dekarbonisierung des Underwriting-Portfolios, die Beratung
zu Klimarisiken und das Engagement mit Kund:innen
Bildung und Bewusstsein sind grundlegende Treiber
des Wandels. Für das nächste Jahr planen wir deshalb
eine Reihe von Nachhaltigkeitsveranstaltungen, die
Branchenführer:innen und Expert:innen mit unseren
Firmenkunden zusammenbringen.
Umweltbelange in der Betriebsführung
Eine möglichst saubere und intakte Umwelt ist die Grundlage
für funktionierende Wirtschaftssysteme und Gesellschaften.
Wir als UNIQA können dazu beizutragen, indem wir sowohl
in unserer Geschäftstätigkeit als auch in unserem eigenen
Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit vorantreiben und
negative Auswirkungen reduzieren. Fehlende Beachtung
von ökologischen Kriterien in der Betriebsführung können
negative Auswirkungen auf die Umwelt haben (z.B. erhöhte
CO-Emissionen), was für UNIQA zu Reputationsverlusten
führen kann. Auch im Bereich der Beschaffung können nega-
tive Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (etwa durch
die Verletzung von Sozialstandards) sowie Reputationsrisi-
ken für UNIQA entstehen. Umweltmanagement in unserer
Betriebsführung ist daher ein Schwerpunkt unserer Nach-
haltigkeitsstrategie, und die Einführung eines zertifizier-
ten Umweltmanagementsystems in Österreich eine unserer
wichtigsten strategischen Ambitionen.
Bei den Maßnahmen zur Reduktion unserer eigenen CO-
Emissionen setzen wir auf die Anwendung internationaler
Zertifizierungen und Standards im Umgang mit Lieferant:in-
nen ebenso wie auf die Optimierung unseres internen Um-
weltmanagements. Verstärkt nutzen wir erneuerbare Ener-
gien und reduzieren CO-Emissionen durch konsequente
Ressourcenschonung und die Förderung emissionsarmer
Mobilität.
Auf Gruppenebene konnten wir im Jahr 2023 den Prozess
zur Berechnung und Validierung von wissenschaftsbasier-
ten Klimazielen gemäß der Science Based Targets Initiative
(SBTi) erfolgreich abschließen. Diese Ziele umfassen nicht
nur die Ausrichtung unserer Investments am Pariser 1,5°C
Zielpfad, sondern auch die Reduktion der Treibhausgasemis-
sionen aus unserer eigenen Betriebsführung (direkte Scope-
1-Emissionen und indirekte Scope-2-Emissionen aus zuge-
kauftem Strom und Wärme). Konkret verpflichten wir uns
zu einer Reduktion unserer direkten Scope-1- und indirekten
Scope-2-Treibhausgasemissionen um 42 Prozent bis 2030 im
Vergleich zum Basisjahr 2021.
Im Jahr 2024 werden wir eine umfassende Detail-Erhebung
der Scope-1- und Scope-2-Emissionen für eigengenutzte Ge-
bäude unseres Konzerns durchführen. Im Lauf des Jahres
2025 soll dann die Datenqualität verbessert werden, damit
wir ab voraussichtlich 2026 eine Strategie zur Erreichung
unserer SBTi-Ziele mit Aktionsplänen ableiten können. Mit
der Umsetzung dieser Strategie wollen wir Netto-Null-Emis-
sionen in Österreich bis 2040 und in CEE bis 2050 erreichen.
39
Nichtfinanzieller Bericht
Grundlage unseres internen Umweltmanagements ist unser
Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, die wir mit einem
ersten Meilenstein- und Maßnahmenplan für alle Vertriebs-
standorte in Österreich im Jahr 2022 operationalisiert ha-
ben. Dieser Plan umfasst folgende Eckpfeiler:
Bezug von ausschließlich nach Umweltzeichen 46
zertifiziertem Ökostrom ab 2024
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich um
mindestens 33 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 2019
Ausbau der Photovoltaikleistung auf mindestens 600 kWp
bis 2035
Phase-out von sämtlichen Öl- und Gasheizungen bis
spätestens 2035
Umstellung auf 100 Prozent E-Autos im Fuhrpark bis
spätestens 2030
Einführung eines Umweltmanagementsystems
nachEMAS
UNIQA setzt sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
der Gruppe und als Mitglied der Green Finance Alliance aktiv
für Umweltschutz ein. In Umsetzung dieses Bekenntnisses
wird bis Ende 2024 am Standort Österreich ein Umweltma-
nagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit
Scheme) eingeführt. EMAS verbessert die betriebliche Um-
weltleistung durch die Bewertung von Schsselbereichen
wie Energieeffizienz, Emissionen und Abfallmanagement.
Wir haben dazu bereits relevante Daten erhoben, Prozesse
evaluiert und umgesetzt sowie unsere Umweltpolitik veröf-
fentlicht. Wertstoffsammelinseln wurden eingeführt, um die
Abfalltrennung und die Recyclingrate im Unternehmen zu
verbessern. Regelmäßige Audits werden die Effektivität des
Umweltmanagementsystems sicherstellen. Unsere Maßnah-
men zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks werden
kontinuierlich fortgesetzt.
Nachhaltigkeit in der Beschaffung
Die Group Procurement-Policy von UNIQA verankert unser
Beschaffungsmodell und unser klares Bekenntnis zu hohen
sozialen und ökologischen Werten, einschließlich der Integ-
rität unserer Lieferanten und dem strikten Verbot von Kor-
ruption und Bestechung. UNIQA verpflichtet sich zu hohen
sozialen und ökologischen Standards, einschließlich der
Auswahl von Lieferanten, die unserem Wertemodell folgen
und hohe Integrität aufweisen. Bei der Lieferantenregistrie-
rung werden Unternehmensstammdaten, Wirtschaftlichkeit,
Zertifikate (z. B. ISO) und die Einhaltung von Gesetzen und
Konventionen geprüft. Seit Juli 2023 ist der „UNIQA Code of
Conduct“ in den Lieferantenregistrierungsprozess integriert,
der Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und
Korruptionsbekämpfung umfasst. Die größten Lieferanten
werden jährlich bewertet, wobei auch erweiterte Sicherheits-,
Datenschutz- und ESG-Aspekte berücksichtigt werden.
Corporate Carbon Footprint
Auf Basis des vorliegenden Energieverbrauchs und der Um-
weltdaten für das Geschäftsjahr 2023 wurde erneut der
Corporate Carbon Footprint (CCF) von UNIQA erstellt. Die-
ser quantifiziert die Treibhausgasemissionen in den Head-
quartern sowie in den österreichischen Landesdirektionen
und umfasst die unternehmensbedingten und relevanten
Emissionen in CO-Äquivalenten. Insgesamt beinhaltet die
Berechnung die Hauptstandorte in 18 UNIQA Ländern (inkl.
Russland) sowie 9 Landesdirektionen in Österreich und erst-
mals im Jahr 2023 auch rund 55 österreichische Service
Center. In den CCF fließen alle direkt im Unternehmen ange-
fallenen Emissionen (Scope 1) und die indirekten Emissionen
durch Strom- und Wärmezukauf (Scope 2) mit ein. Zusätz-
lich werden weitere indirekte Emissionen durch Dienstrei-
sen (Flug- und Zugverkehr) berücksichtigt (Scope 3.6). 2023
führten wir Prozesnderungen für die Berechnung des Cor-
porate Carbon Footprints (CCF) ein. So wurde die Umweltda-
tenerhebung auf ein professionelles web-basiertes Tool um-
gestellt. Dadurch konnte der Prozess sowohl in der Erhebung
als auch in der Ergebniskontrolle erheblich verbessert wer-
den. Durch die Umstellung kam es auch zu einer Änderung
der Berechnung, da in Teilaspekten auf andere Emissionsda-
tenbanken zurückgegriffen wird. Um 2023 mit dem Vorjahr
auf selber Basis vergleichen zu können, wurde auch das Jahr
Jahresfinanzbericht 2023
40
2022 nochmals mittels des neuen Tools bilanziert. Die CO-
Emissionen nahmen für das Geschäftsjahr 2022 durch die
Umstellung insgesamt um rund 3 Prozent zu. Diese Zunahme
setzt sich zum einen durch andere Emissionsfaktoren zusam-
men. Im Vorjahr wurden Emissionsfaktoren aus Ecoinvent,
dem Umweltbundesamt, VDA und der IEA verwendet. Nach
der neuen Berechnung wurden einheitlich nur mehr Emis-
sionsfaktoren von Ecoinvent eingesetzt. Durch systemtech-
nische Einschränkungen in der Wahl der Emissionsfaktoren
kam bei Flugreisen ein höherer Emissionsfaktor zum Einsatz.
r Fernwärmeverbräuche wurde nach neuer Berechnung
ein technologiebasierter Faktor eingesetzt (im Vergleich zu
einem länderspezifischen Faktor nach alter Berechnung). Zu-
dem wurde zusätzlich auch der Kraftstoffverbrauch für Hy-
bridfahrzeuge miteinbezogen. In der untenstehenden Tabelle
werden die neu berechneten Werte und die Werte nach alter
Berechnung für 2022 dargestellt. Die durch die SBTi vali-
dierten Ziele werden nach dem zukünftigen Vorliegen von
Daten aus allen eigengenutzten Gebäuden für das Gescfts-
jahr 2024 neu berechnet, erneut zur Validierung eingereicht
und dann entsprechend offengelegt.
Die absoluten marktbasierten Treibhausgasemissionen sind
2023 um 19 Prozent auf 9.909 t CO gegenüber dem Vorjahr
gestiegen, während die Treibhausgasemissionen pro Mitar-
beiter:in um rund 3 Prozent gesunken sind. Der Anstieg der
absoluten Emissionen ist einerseits mit der Erweiterung des
Bilanzierungskreises um weitere rund 55 Standorte in Öster-
reich zu erkren, wodurch sich vor allem die Scope 1 und
Scope 2 Emissionen im Heizungsbereich erhöht haben, und
andererseits auf die erstmalige Berücksichtigung des All-
gemeinstroms am Standort Warschau. Ebenso nahmen die
Scope 3 Emissionen im Mobilitätsbereich länderübergreifend
drastisch zu, da nach Ende der Corona-Pandemie die Ge-
schäftsreisen wieder zugenommen haben. Darüber hinaus
wurden 2023 erstmals auch Kältemittelverbräuche in die
CCF-Berechnung mitaufgenommen, wodurch sich die Emis-
sionen allein dadurch um knapp 200 Tonnen erhöht haben.
mpfend wirkte die laufende Umstellung auf Ökostrom-Ta-
rife. Dies und der hohe Ökologisierungsgrad der 2023 neu
in den Bilanzierungskreis aufgenommenen Standorte führte
auf Mitarbeiter:innen-Basis zu einer leichten Reduktion der
CO-Emissionen.
Corporate Carbon Footprint
5)
2021
6)
2022
7)
(Berechnung alt)
2022
8)
(Berechnung neu)
2023
9)
Scope 1 – Direkte Emissionen
t COe Heizung 323 302 282 441
t COe Fahrzeuge 4.208 3.599 4.387 4.410
t COe Kältemittel n/a
10)
n/a
10)
n/a
10)
197
Scope 2 – Indirekte Emissionen
(marktbasiert)
t COe Elektrizität 2.958 2.125 2.324 2.474
t COe Fernwärme 2.016
11)
1.813 976 1.682
Scope 3 – Sonstige indirekte
Emissionen
t COe Flugreisen 52 253 344 641
t COe Zugreisen 28 32 32 64
Gesamte CO-Emissionen
(marktbasiert) t COe 9.585 8.124 8.345 9.909
Gesamte CO- Emissionen
(marktbasiert)
pro Mitarbeiter:in
12)
t COe/MA 1,39 1,00 1,01 0,99
5)
Details zu den Berechnungen und entsprechende Definitionen Primärenergieverbräuche finden sich in den Erläuterungen vor der Tabelle.
Insgesamt beinhaltet die Berechnung die Hauptstandorte in 18 UNIQA Ländern sowie 9 Landesdirektionen in Österreich und erstmals im Jahr
2023 auch ca. 55 österreichische ServiceCenter.
6)
Werte gemäß Reporting 2021. Die Daten (ausgenommen Mobilität und Papierverbrauch) beziehen sich nur auf die Werte der Headquarter der
folgenden Länder: Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nord Mazedonien,
Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn. Die ehemaligen AXA-Gesellschaften sind für das
Geschäftsjahr 2021 bereits vollständig in den Ländern integriert.
7)
Werte gemäß Vorjahres-Reporting. Die Daten (ausgenommen Mobilität und Papierverbrauch) beziehen sich nur auf die Werte der Headquarter
der folgenden Länder: Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nord
Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn. Zudem wurde der Scope am Standort
Österreich um neun Standorte (Landesdirektionen) erweitert. Die Schweiz wurde 2022 ebenso ins Reporting mitaufgenommen.
8)
Werte nach neuer Berechnung und geänderten Emissionsfaktoren; Werte wurden für das Vorjahr nachberechnet. Erläuterung Details siehe
Erläuterungen im Fließtext vor der Tabelle. Scope der Berechnung siehe vorhergehende Fußnote.
9)
Werte nach neuer Berechnung und geänderten Emissionsfaktoren; Details siehe Fließtext vor der Tabelle. Scope der Berechnung wie im Vorjahr
zuzüglich ca. 55 österreichische ServiceCenter in 2023.
10)
Kältemittelverbräuche und entsprechende THG-Emissionen wurden erstmals für das Berichtsjahr 2023 erfasst.
11)
Bei Fernwärme kam es zu einer genaueren Quelle zur Zusammensetzung der länderspezifischen Energiequellen. Daher hat sich der
Emissionsfaktor für 2021 nachträglich geändert und haben sich Gesamtemissionen von 8.678 t COe auf 9.585 t COe erhöht.
12)
Für die Berechnung der CO-Intensität werden nur Scope-1- und 2-Emissionen berücksichtigt.
41
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Erneuerbare
Energien
Sieben Photovoltaikanlagen mit insgesamt rund 230 kWp
in Betrieb genommen (Gesamtleistung von rund 500 kWp
erreicht)
Zubau von weiteren ca. 600 kWp bis 2035 Ziel ist ein
bilanzieller Abdeckungsgrad des Stromverbrauchs durch
Photovoltaikanlagen an österr. Vertriebsstandorten von
10% in 2030.
Nachhaltige
Mobilität
Anteil der E-Autos auf 48 % erhöht (Flottenschnitt auf 41 g
CO/km gesenkt)
Das Ziel für 2024 (43 % bzw. 40 g CO/km) haben wir beim
Anteil der E-Autos bereits erreicht. Für 2025 wollen wir den
Anteil auf ca. 63 % steigern (Flottenschnitt auf ca. 23 g
CO/km senken).
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Corporate-
Volunteering-
Aktivitäten
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich die UNIQA Group durch
Spenden, betriebliche Freiwilligenarbeit (UNIQA Sozialtag),
Kooperationen sowie Initiativen der UNIQA Privatstiftung
sozial engagiert.
In Einklang mit unserer Strategie und den
Umsetzungsrichtlinien dazu werden wir auch 2024 wieder
allgemeingesellschaftliche Maßnahmen und Initiativen
setzen.
Sozialbelange
In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, wie gesellschaft-
liche und soziale Fragen unsere Gescftstätigkeit und -be-
ziehungen beeinflussen, und umgekehrt. Schwerpunktßig
erläutern wir unsere Konzepte in Bezug auf gesellschaftliche
Aktivitäten und Sponsorings, Kundenorientierung, innovati-
ve Services und Produkte sowie Datenschutz.
Eine negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung stellt ein
Risiko für das Gescftsmodell von UNIQA dar. Um diese
Risiken zu reduzieren und unseren Beitrag zum gesellschaft-
lichen Wohlstand leisten zu können, arbeiten wir im Rahmen
der Unternehmensstrategie UNIQA 3.0 laufend gezielt an der
Optimierung und am Ausbau unseres Geschäfts.
Gesellschaftliche Aktivitäten und Sponsoring
Wir sind davon überzeugt, dass jedes erfolgreiche Unterneh-
men dazu verpflichtet ist, einen Teil seines Erfolges an die
Gesellschaft zurückzugeben.
Als Österreichs größte Gesundheitsversicherung konzentrie-
ren wir uns auf Gesundheit und Bildung und unterstützen
junge und benachteiligte Menschen in den Bereichen Be-
wegung, gesunde Erhrung und mentale Stärke. Zusätz-
lich fördern wir gemeinnützige Initiativen, insbesondere in
den Bereichen Kunst und Sport, durch gezieltes Sponsoring.
Zudem setzt UNIQA vielltige Akzente durch die Unter-
stützung von Initiativen im allgemeinen Interesse. Kunst
und Sportförderung bilden hier in allen unseren Märkten
wichtige Schwerpunkte. Bei gesellschaftlichen Aktivitäten
und Sponsoring sind gesetzte Initiativen auf Unternehmens-
werte und ethische bzw. nachhaltigkeitsbezogene Standards
anzupassen, um Reputationsverluste für UNIQA und nega-
tive Auswirkungen für die Gesellschaft zu vermeiden. Im
Rahmen des Kodex für transparente Zusammenarbeit zwi-
schen NGOs und Unternehmen veröffentlichen wir seit 2020
unsere Kooperationen mit NGOs und die damit verbundenen
Sponsorings und Spenden auf unserer Website.
Sponsoringprojekte 2023 der UNIQA Österreich
Lernhäuser KURIER Aid Austria: Unterstützung sozial be-
nachteiligter Kinder und Jugendlicher aus bildungsfernem
Umfeld, um ihnen selbstsndiges und eigeninitiatives Ler-
nen näherzubringen.
Mobiles Caritas Hospiz: Das Tageshospiz und das Mobile Ca-
ritas Hospiz erglichen in vertrauter Umgebung die Beglei-
tung, Pflege und Fürsorge in den letzten Lebenstagen.
Österreichischer Bergrettungsdienst: Unterstützung der
13.000 freiwilligen Helfer:innen, die für Sicherheit und Hilfe
bei Problemen im Gebirge sorgen.
Ein besonderes Highlight war im vergangenen Jahr die Un-
terstützung der in Kooperation zwischen der UNIQA Stif-
tung und den Special Olympics Österreich (SOÖ) veranstal-
teten Inclusion Days. Bei den Nationalen Winterspielen 2024
von Special Olympics Österreich von 14. bis 19. März 2024
ist UNIQA Österreich mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen aus
ganz Österreich vertreten. Diese nutzen ihre Sozialtage für
dieses Event, um tatkräftig mitzuhelfen und auf diese Weise
Inklusion aktiv zu erleben.
Jahresfinanzbericht 2023
42
Kundenorientierung und innovative Services
und Produkte
Eine Versicherung muss Sicherheit geben: Unsere Kund:in-
nen erwarten eine an ihre Lebenssituation angepasste Risi-
koabsicherung, und wir unterstzen sie sowohl in der Scha-
densprävention als auch durch einfache, kundenfreundliche
Kommunikation und rasche Abwicklung im Schadensfall.
Als unterstützende Begleiter:innen denken und handeln wir
dabei stets aus Kundensicht. Da Versndlichkeit und Trans-
parenz eine wichtige Rolle für die Kundenzufriedenheit spie-
len, genießen sie in unserer internen Richtlinie zum Thema
Vertrieb hohe Priorität.
Der steigende Bedarf an nachhaltigen Versicherungslösun-
gen prägt unsere Beratungsdienstleistungen stark. Durch
gezielte Automatisierung im Beratungsprozess schafft die
UNIQA Group eine reibungslose Verbindung zwischen digi-
taler und physischer Welt, um die Anliegen unserer Kund:in-
nen transparent und effizient zu dokumentieren und gleich-
zeitig ausreichend Zeit für persönliche Beratungsgespräche
zur Verfügung zu haben. Wir investieren gezielt in die Nach-
haltigkeitsfortbildung unserer Vertriebsmitarbeiter:innen
und nutzen dar unterschiedliche Schulungsformate wie
asynchrone E-Learning-Module und Psenzveranstaltun-
gen. Auch Expert:innen aus dem universitären und dem
NGO-Bereich sowie des österreichischen Bundesministeri-
ums für Klimaschutz konnten wir zur Unterstützung dieser
Maßnahmen gewinnen.
Unseren ökologischen Fußabdruck wollen wir durch den Aus-
bau unseres Kundenportals myUNIQA reduzieren. Im Jahr
2023 nutzten bereits rund 565.000 registrierte Kund:innen
dieses innovative Angebot. Zudem erhalten bereits mehr als
21 Prozent unserer Privatkund:innen ihre Versicherungs-
unterlagen rein digital über das elektronische Postfach. Dies
ermöglicht relevante Einsparungen an CO-Emissionen.
Auch Kundenbeschwerden nutzen wir als wichtiges Feed-
back-Tool. Wir behandeln Wünsche, Probleme und Beschwer-
den schnell und lösungsorientiert, um daraus zu lernen und
unsere Prozesse zu verbessern. Um die Beschwerdeabwick-
lung weiter zu vereinfachen, schaffen wir gerade eine ge-
meinsame Plattform für die Abteilung Kundentouchpoint- &
Anliegenmanagement und unsere Ombudsstelle, die bis Ende
2024 finalisiert wird. Im Berichtsjahr 2023 wurden in Öster-
reich 1.135 Beschwerden gezählt, ein Rückgang um 11 Pro-
zent im Vergleich zum Vorjahr (2022: 1.280).
Thema Zielerreichung 2023 Ausblick 2024
Weiterbildung Breites Angebot an Schulungsformaten, um Nachhaltigkeit
in den Beratungsansatz zu integrieren; Erprobung und
Durchführung von Schulungsformaten mit Unterstützung
von Expert:innen aus dem universitären und NGO-Bereich.
LIMAK-Universitätslehrgang für Führungskräfte in
Österreich, um das Bewusstsein und Verständnis für
Nachhaltigkeit zu stärken (ist gezielt auf UNIQA als
Unternehmen zugeschnitten)
43
Nichtfinanzieller Bericht
Datenschutz
Da UNIQA als Versicherung ein großes Volumen an Daten
verarbeitet und Vertrauen zu den zentralen Erfolgsfaktoren
unseres Unternehmens zählt, genießt Datenschutz im ge-
samten Konzern oberste Priorität. Konkret geht es um den
Schutz personenbezogener Daten und der dahinterstehenden
Menschen vor Missbrauch während der Erhebung, Verarbei-
tung und Nutzung dieser Daten. Durch strukturierte Prozes-
se und klare Prioritäten minimieren wir Datenschutzrisiken
und verbessern uns kontinuierlich. Ein umfassendes Daten-
schutzkonzept stärkt das Vertrauen in UNIQA als Gescfts-
partnerin und dient als positives Verkaufsargument. Dabei
müssen wir nicht nur eine Reihe datenschutzrechtlicher Auf-
lagen erfüllen, sondern unseren Kund:innen auch jederzeit
Auskunft darüber geben können, wie ihre Daten verwendet
werden.
Um die neuen Datenschutzvorgaben optimal in den betrieb-
lichen Alltag zu integrieren, engagieren wir uns aktiv bei der
Umsetzung des Österreichischen Branchenstandards (ÖBS)
im Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
(VVO), der von der Datenschutzbehörde 2022 genehmigt
wurde. Unsere Strategie ist es, Datenschutz intern interdis-
ziplinär zu verankern. Dazu haben wir Schnittstellen und
gemeinsame Prozesse der Bereiche Informationssicherheit
und Risikomanagement implementiert sowie unsere Policys
abgestimmt. Datenschutzrisiken werden in die Kategorien
„Operativ“, „Finanziell“, „Reputation“ und „Regulatorik“ un-
terteilt. Durch die Implementierung und Weiterentwicklung
unseres Datenschutzmanagementsystems können wir struk-
turiert und gezielt Prioritäten setzen. Die crossfunktionale
Zusammenarbeit ermöglicht es, wesentliche Aspekte des Ri-
sikomanagements und der Informationssicherheit effizienter
zu steuern und in der Abwicklung von Projekten zu berück-
sichtigen.
Bei der Einhrung neuer Datenverarbeitungsprozesse füh-
ren wir Beratungen und bei Bedarf Datenschutz-Folgenab-
schätzungen durch, die technische, rechtliche und prozess-
bezogene Faktoren berücksichtigen. Basierend auf dieser
Analyse entscheiden wir über die Implementierung neuer
Verarbeitungstätigkeiten und konzentrieren uns dabei auf
operative Aspekte des Datenschutzes, Prozessverbesserun-
gen und die Einführung einer neuen Datenschutz-Governan-
ce mit crossfunktionalen Teams. Die kontinuierliche Wei-
terentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems
bleibt eine Grundvoraussetzung für die Sicherstellung der
Datenschutz-Compliance. Im Jahr 2023 gab es bei der Aus-
übung von Betroffenenrechten geß Art 15 DSGVO (Bestä-
tigung darüber ob personenbezogene Daten verarbeitet wer-
den und Recht auf Auskunft über Details zur Verarbeitung)
24 Anfragen von Kund:innen und bei der Datenschutzbehör-
de gab es 3 Beschwerden von Kund:innen und Dritten.
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Implementierung
der Datenschutz-
Governance
Mitwirkung bei Ausbau und Implementierung des
Prozessmanagements für Gruppenprojekte, um
den Datenschutz bei Gruppenprojekten von UNIQA
International sicherzustellen
Weiterentwicklung des UNIQA Governance Frameworks
für Data Governance, um Datenschutz in Erfüllung der
künftigen Regulatorik interdisziplinär und crossfunktional
zu gewährleisten
Jahresfinanzbericht 2023
44
Cybersicherheit
Als eine der größten Versicherungsgesellschaften Europas
hat die UNIQA Group ihre Geschäftsprozesse bereits stark
digitalisiert. Dieser hohe Digitalisierungsgrad erfordert um-
fassende Maßnahmen zur Minimierung von Cyberrisiken
und zur Sicherstellung der Cybersecurity. Eine effektive Cy-
bersecurity ermöglicht es, die digitalen Gescftsprozesse
erfolgreich zu gestalten und Innovationen voranzutreiben,
birgt jedoch gleichzeitig die Gefahr von Cyberangriffen, die
potenziell erhebliche finanzielle und reputationsbezogene
Schäden verursachen können.
Die Cybersecurity-Strategie der UNIQA Group reagiert agil
auf sich entwickelnde Bedrohungen. Jährlich werden Securi-
ty Requirements mit der Bedrohungslandkarte abgestimmt,
um ihre Wirksamkeit gegenüber Angriffsmethoden zu prü-
Arbeitnehmerbelange
Unsere 15.494 Mitarbeiter:innen
13)
(2022: 15.296) sind das
Herzstück unserer Nachhaltigkeitsreise. Indem wir in ihre
Entwicklung investieren, Vielfalt fördern und neue Arbeits-
modelle einführen, verbessern wir unsere organisatorischen
Fähigkeiten und tragen zu einer nachhaltigeren und gerech-
teren Zukunft bei. Der Fokus dieses Abschnitts liegt auf
unserer People-Strategie und den dazugehörigen Konzepten
und Maßnahmen. Ein starkes Engagement in Bereichen wie
Diversität, Inklusion sowie Aus- und Weiterbildung ist essen-
ziell, um einem Abwandern von Fachkften und Talenten
entgegenzuwirken. Daraus resultierende finanzielle und ope-
rative Hürden belasten nicht nur die UNIQA Group, sondern
auch den Arbeitsmarkt.
fen. Gesetzliche Vorgaben, einschließlich Digital Operational
Resilience, werden berücksichtigt, um regulatorischen An-
forderungen zu entsprechen. Interne Standards und Prozesse
werden verbessert, um die Widerstandsfähigkeit gegen Cy-
berangriffe zu stärken und die gleichzeitig die Vertraulich-
keit der Kundendaten zu gewährleisten.
2023 wurden Aktionspläne und Projekte zur Identifizierung
kritischer Assets und zur Stärkung der Sicherheitsmaßnah-
men weiter vorangetrieben. Die Business Continuity Metho-
de (BCM) zur Identifikation von kritischen Assets wurde ver-
feinert und gruppenweit implementiert. Kritische Assets wie
IT-Applikationen und andere wichtige Funktionen wurden
gründlich auf potenzielle Schwachstellen, Verwundbarkeiten
und Nichtkonformitäten hin untersucht. Dies erglicht ge-
zielte Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Integ-
rität und Vertraulichkeit dieser Vermögenswerte.
2023 haben wir eine strategische Group-People-Funktion
geschaffen, die an unserer Unternehmensstrategie 3.0 und
unserer People Strategy ausgerichtet ist und auf die aktuel-
len Berfnisse der Mitarbeiter:innen sowie zukünftige He-
rausforderungen und Chancen eingeht. Indem wir das neue
Group-People-Betriebsmodell in allen unseren Kernndern
einführen, stärken wir die internationale Zusammenarbeit
und entwickeln eine klare Matrixorganisation. Im Rahmen
der strategischen Personalentwicklung wurden Manage-
ment-Dashboards mit wichtigen Leistungskennzahlen in al-
len Ländern eingeführt. Dadurch können wir in effizienter
Weise relevante Daten über Mitarbeiterstruktur und -ent-
wicklung überwachen, flexibel auf Personalvenderungen
reagieren und gezielte Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung
umsetzen.
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Risk Assessment Gruppenweite Implementierung der Business Continuity
Methode (BCM) zur Identifikation von kritischen Assets
sowie Durchführung von Risk Assessments
Security Issue Behandlung: Gezielte Minimierung der
durch Risk Assessments identifizierten Sicherheitsrisiken,
um erkannte Schwachstellen und Verwundbarkeiten
risikobasiert zu beheben
13)
Die Mitarbeiterkennzahl beinhalten die Daten der vollkonsolidierten Versicherungsunternehmen von folgenden Ländern: Österreich, Albanien,
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz,
Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn sowie die PremiQaMed. Werte per 31.12.
45
Nichtfinanzieller Bericht
Unter dem Motto „Gemeinsam besser leben“ wollen wir zu
den attraktivsten Arbeitgeber:innen in der Finanzbranche
hlen. Daher fand dieses Jahr unter Einbeziehung aller
lokalen People Teams die erste konzernweite Employee-Ex-
perience-Umfrage statt. Die Ergebnisse daraus wurden über
Online-Dashboards allen Vorgesetzten zur Verfügung ge-
stellt und bildeten die Grundlage für die Entwicklung von
Aktionsplänen auf Gruppen- und lokaler Ebene.
Für alle Mitarbeiter:innen werden jährlich Einzelziele festge-
legt, die das Erreichen der übergeordneten Unternehmenszie-
le unterstützen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Feed-
backgespräch zwischen Mitarbeiter:in und Führungskraft
statt, gefolgt von einem Gespräch am Jahresende. Derzeit
existiert noch kein konzernweit einheitliches System, sodass
jedes Land seinen eigenen Prozess anwendet. Für das Jahr
2024 planen wir die Entwicklung eines konzernweiten An-
satzes und eines entsprechenden Reportings.
Im Weiterbildungsbereich legen wir großen Wert auf kon-
tinuierliches Lernen und Wachstum unserer Mitarbeiter:in-
nen, um ihnen Zugang zu den neuesten Kenntnissen und
Fähigkeiten zu ermöglichen. Dazu nutzen wir in unseren
UNIQA Akademien eine Mischung aus Erfahrungslernen
(70 Prozent), Mentoring durch Führungskfte und Kolleg:in-
nen (20 Prozent) sowie formaler Aus- und Weiterbildung
(10 Prozent). Im Schnitt haben unsere Mitarbeiter:innen im
Berichtsjahr 2023 16,5 Stunden in Aus- und Weiterbildung
investiert (2022:14,8 Stunden). Seit Herbst 2022 bieten wir
zudem ein neues Programm zur Führungskräfteentwicklung
für die gesamte UNIQA Group an. Dabei gehen wir gezielt auf
die Anforderungen unseres Strategieprogramms UNIQA 3.0
ein und möchten unsere Führungskräfte zu „Inspiring Coach
Leaders“ ausbilden.
In unserer Benefitstrategie legen wir großen Wert auf die
Work-Life-Balance, persönliche Entwicklung und Gesundheit
unserer Mitarbeiter:innen. Flexible Arbeitszeiten und Home-
Office-Optionen unterstützen eine ausgewogene Lebensfüh-
rung und erlauben es den Mitarbeiter:innen das für sie pas-
sende Model auszuwählen. Deshalb wird der Gewährung der
Benefits auch nicht zwischen Teil- und Vollzeit unterschie-
den. Wir investieren in umfassende Fortbildungsprogramme
und fördern die berufliche Entwicklung. Wir ergänzen die
staatlichen Sozialsysteme und organisieren regelmäßig so-
ziale Events. Diese Strategie spiegelt unser Engagement für
Nachhaltigkeit und Mitarbeiterwohlbefinden wider und wird
kontinuierlich an die Bedürfnisse unserer Belegschaft ange-
passt.
Sowohl bei PremiQaMed als auch bei UNIQA Österreich
werden Risiken der Gesundheit und Sicherheit am Arbeits-
platz entsprechend den Vorgaben des ArbeitnehmerInnen-
schutzgesetzes (ASchG) und den von den zuständigen Si-
cherheitsfachkften (SFKs) empfohlenen bzw. vorgegebenen
Maßnahmen identifiziert, bewertet und behandelt. Weiters
werden etwaige arbeitnehmerschutzrelevante Vorlle ge-
ß ASchG untersucht und entsprechende Maßnahmen zur
Vermeidung zukünftiger Vorlle gesetzt. Ergänzend küm-
mern sich Sicherheitsvertrauenspersonen (SVPs) um das
Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen.
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Attraktive
Arbeitgeberin
Neues People-Betriebsmodell per 1. Juli 2023 eingeführt
und in allen Ländern ausgerollt, um eine strategische
Gruppenfunktion in dem nun von „HR“ zu „People“
umbenannten Bereich zu schaffen
Entwicklung einer differenzierten Employee Value
Proposition (EVP) mit lokalen und funktionalen Varianten,
die die UNIQA Group als Top-Arbeitgeberin positionieren
und dabei unterstützen wird, die richtigen Menschen
für die richtigen Funktionen zu gewinnen; Einführung
einer modernen, KI-unterstützten und dynamischen
gruppenweiten Karriere-Website
Mitarbeiterzufrie-
denheit
Erstmalige gruppenweite Mitarbeiterumfrage zur Employee
Experience mit einer Teilnehmerquote von 75 %
Erweiterung der Mitarbeiterumfragen in regelmäßigen
Abständen (vierteljährlich) und Umsetzung von
Aktionsplänen in den Ländern
Reporting Management-Dashboards mit strategischen People
Analytics in allen Ländern ausgerollt
Übersicht der lokalen Benefits in jedem Land erstellen und
Mindeststandards für die UNIQA Gruppe erarbeiten
Jahresfinanzbericht 2023
46
Diversität und Inklusion
Eine Gemeinschaft der Dimension der UNIQA Group lebt
und wirkt durch Vielfalt. Wir sind davon überzeugt, dass Di-
versität ihre volle Wirkung nur in einem inklusiven Umfeld
entfalten kann. Inklusion – ausgedrückt in Richtlinien, Prak-
tiken, Verhaltensweisen und Einstellungen – ermöglicht es,
das volle Potenzial einer diversen Organisation zu nutzen.
Unsere 2022 veröffentlichte Strategie für Diversität und In-
klusion bildet die Basis für all unsere Aktivitäten, ist Be-
standteil unseres Strategieprogramms UNIQA 3.0 und orien-
tiert sich klar an unseren Werten, den „Guiding Principles“.
Sie entlt neben einer Auswahl von Initiativen auch kon-
kret messbare Ziele in zwei Schwerpunktbereichen: Entgelt-
gerechtigkeit und Frauen in Führungspositionen.
Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit: Am Standort Ös-
terreich wurde ein standardisierter jährlicher Prozess zur
Evaluierung, Analyse und Ableitung von Maßnahmen zum
Pay Gap etabliert. Mithilfe dieses Prozesses konnte der be-
reinigte Pay Gap am Standort Österreich (Innendienst) von
1,4 Prozent im Jahr 2021 nachhaltig auf 0,6 Prozent in den
Jahren 2022 und 2023 reduziert werden
14)
. In den Kern-
rkten Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn und Rumänien
wurde 2023 erstmals eine Equal-Pay-Analyse durchgeführt,
deren Ergebnisse noch zu validieren sind.
Mehr Frauen in Führungspositionen
15)
: Mit dem Ziel im
Blick, den Frauenanteil in Führungspositionen in Öster-
reich zu erhöhen, wurde der Frauen-Karriere-Index auch im
Geschäftsjahr 2023 evaluiert. Gezielte und erfolgreich um-
gesetzte Maßnahmen haben seit der ersten Bewertung im
Jahr 2020/21 zu einem Anstieg von 63 auf 77 Indexpunkte
geführt. Zwar liegt dieser Wert noch klar unter der externen
Benchmark von 81 bei Finanzdienstleistungsunternehmen,
dennoch wurde der intern gesetzte Zielwert von 70 für das
Jahr 2023 mit 77 Indexpunkte übertroffen. Zu den getrof-
fenen Maßnahmen zählen: Klare Kommunikation, die Fest-
legung messbarer Ziele, Richtlinien für die Besetzung von
Führungspositionen und Berderungen, die Beteiligung
an relevanten Netzwerken, flexible Arbeitsmodelle, ein eta-
bliertes Mentoring-Programm sowie die Implementierung
von Modellen für Job-/Top-Sharing und Führung in Teilzeit.
Trotz einer Steigerung des Frauenanteils in führenden Posi-
tionen am Standort Österreich blieb das Ziel einer Erhöhung
um 5 Prozentpunkte mit lediglich 2,3 Prozentpunkten un-
erreicht, was uns dazu veranlasst, diesen Fokus weiterhin
beizubehalten. Für andere Standorte wurden keine spezifi-
schen Ziele gesetzt.
Frauen in Führungspositionen* 2022 2023
Frauenanteil in der Gesamtbelegschaft** 57,8% 57,9%
Frauenanteil bei Führungskräften*** 43,0% 43,6%
Frauenanteil in Vorständen lokaler Gesellschaften 27,1% 26,3%
Frauenanteil im Gruppenvorstand 0,0 % 11,1%
Frauenanteil im Aufsichtsrat 33,3% 33,3%
* Kennzahlen per Stichtag 31.12.
** Gesamtbelegschaft ist definiert als alle Personen mit einem aufrechten Dienstverhältnis (ausgenommen Ferialpraktikant:innen und -aushilfen)
*** Führungskraft ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten,
sondern Ebenen B-1 bis B-n.
14)
Zahlen nur für Innendienst in Österreich verfügbar; per Stichtag 31.12.
15)
Führungskraft ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten,
sondern Ebenen B-1 bis B-n.
47
Nichtfinanzieller Bericht
Das Feedback der Mitarbeiter:innen zählt: Den Erfolg unse-
rer „Diversity & Inclusion“-Strategie messen wir ganz maß-
geblich durch die Wahrnehmung unserer Mitarbeiter:innen.
Dazu dient der UNIQA Inklusions-Index
16)
. Unser Ziel ist es,
den 2021 in Österreich gemessenen Ausgangswert von 3,6
(auf einer fünfstufigen Skala) bis 2023 auf zumindest 3,8 zu
steigern. In Österreich konnte der Wert im Jahr 2023 auf 3,9
erhöht werden.
Altersdiversität: In der Altersstruktur aller Mitarbeitenden
ist im Jahr 2023, vergleichen mit Vorjahr eine leichte Ver-
ngung zu erkennen. Während es im Management kaum
Veränderungen gibt, ist bei den Vorsnden in lokalen Gesell-
schaften eine deutliche Verjüngung eingetreten.
Altersdiversität Mitarbeitende Altersdiversität Führungskräfte*
Altersdiversität Vorstände
in lokalen Gesellschaften
per Stichtag
31.12. 2022 2023 2022 2023 2022 2023
< 30 Jahre 14,9% 15,4% 2,2% 1,4% 0,0% 0,0%
30 – 50 Jahre 57,8% 58,5% 67,9% 68,9% 66,1% 70,2%
> 50 Jahre 27,2% 26,1% 29,9% 29,7% 33,9% 29,8%
* Führungskraft ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten,
sondern Ebenen B-1 bis B-n.
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Gleiches Entgelt
für gleichwertige
Arbeit
2023 betrug der bereinigte Gender Pay Gap im Innendienst
am Standort Österreich zum zweiten Mal in Folge 0,6%–
ein deutlicher Rückgang gegenüber den im Jahr 2021
gemessenen 1,4 %.
Roll-out in allen Ländern, Identifikation der Haupttreiber
etwaiger Pay Gaps und Definition von Maßnahmen
Frauenanteil
in Führungs-
positionen
17)
Anstieg des Frauen-Karriere-Index bei UNIQA Österreich
auf 77 Indexpunkte (interner Zielwert: 70 Indexpunkte im
Jahr 2023).
Konsequente Weiterführung und Verstärkung unserer
Anstrengungen in Österreich und Ausarbeitung von
länderspezifischen Ansätzen; spezieller Fokus auf
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Inklusion Der UNIQA Inklusionsindex konnte auf einen Wert von 3,9
(auf einer fünfstufigen Skala) erhöht werden. Ziel war eine
Steigerung auf zumindest 3,8 (Basisjahr 2021: 3,6).
Weitere Aktionen und Projekte zum Thema
Generationenmanagement sowie gezielte, aktive
Rekrutierung von Menschen mit Behinderung
16)
Index basiert auf einer internen Mitarbeiterumfrage.
17)
Führungsfunktion ist definiert als Person die mindestens eine:n Mitarbeiter:in führt. Vorstände (Board Members/ B-0) sind darin nicht enthalten,
sondern Ebenen B-1 bis B-n.
Jahresfinanzbericht 2023
48
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Integration von
Menschenrechten
Einbettung des UNIQA Code of Conducts (Menschenrechte,
Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung) in
den Registrierungsprozess für Lieferant:innen
Weitere Integration von Menschenrechtsrichtlinien in alle
relevanten Geschäftsbereiche und Kernprozesse
Achtung der Menschenrechte
Der korrekte und wertschätzende Umgang mit Menschen ist
Kern unserer Unternehmenskultur. Unsere Menschenrechts-
politik verkörpert unser starkes Engagement in wichtigen
Fragen der Menschenrechte und stellt sicher, dass Menschen-
rechte geschützt und gewahrt werden können. Eine Verlet-
zung der Menschenrechte durch unsere Geschäftstätigkeit
oder durch von uns versicherte Projekte und Kund:innen hät-
te gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Individuen
und würde Reputationsscden und rechtliche Folgen für die
UNIQA Group nach sich ziehen.
Unser Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2020 ver-
pflichtet uns zur Einhaltung der Allgemeinen Erkrung der
Menschenrechte der Vereinten Nationen in der gesamten
UNIQA Group. Die darin enthaltenen zehn Prinzipien wur-
den in unseren gruppenweit gültigen UNIQA Code of Con-
duct aufgenommen.
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Als verantwortungsvolles Unternehmen erachten wir die
Einhaltung aller für UNIQA relevanten gesetzlichen Rege-
lungen, unternehmensinternen Richtlinien und ethischen
Grundsätze als unverzichtbar. Diese Überzeugung beruht
nicht zuletzt auf dem Bewusstsein, dass das Versicherungs-
gescft ganz grundlegend auf Vertrauen basiert. Complian-
ce-Risiken wie Korruption und Bestechung bringen poten-
ziell wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen mit sich.
Allein der Verdacht auf Korruption und Bestechung kann
zu Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust bei Ge-
schäftspartner:innen und Kund:innen führen. Schon daher
ist verantwortungsvolles Verhalten eine wesentliche Grund-
lage unseres Handelns.
In unserer Rolle als Versicherung bemühen wir uns um den
Schutz und die Förderung der Menschenrechte bei unseren
Mitarbeiter:innen, bei unseren Lieferant:innen, in unseren
Veranlagungen (inkl. Principal Adverse Impacts) und im Um-
gang mit Kund:innen. Für jeden dieser Bereiche haben wir
unterschiedliche Richtlinien und Standards implementiert,
um Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu minimieren
und aufkommende Chancen zu nutzen. Beispiele dafür sind:
UNIQA Guidelines for Responsible Investments, UNIQA Cor-
porate Business Environmental Social Governance (ESG)
Standard und entsprechende Bewertung von ESG-Risiken
und UNIQA Diversity & Inclusion Policy.
Neben der erstklassigen Qualität von Produkten und Ser-
vices strebt UNIQA auch im Verhalten ihrer Mitarbeiter:in-
nen nach höchsten Standards. Deshalb haben wir in unserem
Code of Conduct interne Standards für ethisches Verhalten
festgelegt, die über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hi-
nausgehen und für sämtliche Bereiche unseres Unterneh-
mens gleichermaßen bindend sind. Der Code of Conduct wird
durch die lokalen Compliance-Funktionen an alle Mitarbei-
ter:innen kommuniziert. Seine Inhalte sind zudem Bestand-
teil der verpflichtenden jährlichen Compliance-Schulung. Die
Group Compliance Policy sowie der Group Compliance Stan-
dard beschreiben die Organisation der Compliance-Funktion
innerhalb der UNIQA Group und beinhalten Regelungen zu
wesentlichen Compliance-Themen, wie z. B. Korruptionsver-
meidung, Umgang mit Hinweisen auf Non-Compliance oder
Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit.
r die Erstellung sämtlicher Vorschriften sowie die Umset-
zung des Compliance-Programms in der gesamten Gruppe ist
das Team Group Compliance verantwortlich. Diese zentrale
Einheit wird in jeder Versicherungsgesellschaft der UNIQA
Group durch eine eigene lokale Compliance-Funktion unter-
stützt.
49
Nichtfinanzieller Bericht
Im Berichtsjahr 2023 setzten wir weiterhin unser Ziel fort,
keinerlei Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu verzeich-
nen. Trotz der gesetzlichen Initiativen und der ergriffenen
Maßnahmen im Bereich Compliance gab es im Berichtsjahr
dennoch vier Fälle von Nichteinhaltung von Gesetzen und
Regelungen die zu moneren Strafen in Höhe von 276.700
Euro (2022: 19.572 Euro) geführt haben. Im Berichtsjahr
2023 wurden des Weiteren 445.778 Euro an Strafen für zwei
Verstöße gegen Gesetze und Regelungen aus den Vorjahren
bezahlt (davon 395.778 Euro in Ungarn und 50.000 Euro in
Serbien). Im Verlauf des Berichtsjahres wurden insgesamt
neun Verfahren aufgrund von wesentlichen Verstößen gegen
geltende Gesetze und Verordnungen geführt, gegen die im
Berichtszeitraum Rechtsmittel erhoben wurden. In sechs die-
ser Fälle kam es zur Verhängung von Geldbußen und in drei
dieser Fälle wurden nicht-monetären Sanktionen ausgespro-
chen.
Dagegen wurden wie im Vorjahr, auch im Berichtsjahr 2023
keine bestätigten Gesetzesverstöße im Bereich der Korrup-
tion oder Geldwäsche verzeichnet. Im Jahr 2022 gab es ein
Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten,
Kartell- und Monopolbildung. Die UNIQA Group wurde da-
bei im Zuge von Vergleichsgesprächen zur Zahlung von
422.330 Euro verpflichtet, wobei diese Strafe die niedrigste
unter allen von der Wettbewerbsbehörde untersuchten Ver-
sicherungen war. Im Jahr 2023 gab es keine weiteren Rechts-
verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigen Verhalten,
Kartell- und Monopolbildung.
Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wurden im Zusammenhang
mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und deren
Kennzeichnung weder Verstöße gegen Vorschriften, die ein
Bußgeld oder eine Sanktion zur Folge hatten, noch gegen
freiwillige Verhaltensregeln festgestellt. Im Gegensatz zum
Vorjahr, in dem ein Vorfall auftrat, der zu einer Mahnung
führte, wurden im Berichtsjahr insgesamt acht Vorfälle re-
gistriert, die jeweils eine Mahnung zur Folge hatten.
Im Berichtsjahr wurden die Anti-Korruptionsregelungen an
alle Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands der UNIQA
Group, sowie Mitarbeiter:innen der UNIQA Österreich kom-
muniziert. An der E-Learning-Schulung zum Code of Conduct
haben 66,6 Prozent der neun Mitglieder des Vorstandes der
UNIQA Group sowie 88,3 Prozent der UNIQA Österreich
Mitarbeiter:innen erfolgreich teilgenommen. Für Mitglieder
des Aufsichtsrates der UNIQA Group lag im Jahr 2023 der
Schulungsfokus auf Geldwäscheprävention sowie Emitten-
ten-Compliance. Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA
Group werden im Jahr 2024 schwerpunktßig zum Thema
Anti-Korruption geschult. In den internationalen Versiche-
rungsgesellschaften
18)
haben 95,3 Prozent der Mitglieder der
Leitungsorgane sowie 76,6 Prozent der Mitarbeiter:innen an
den Schulungen zu Anti-Korruption teilgenommen.
Im Jahr 2023 wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in ei-
nigen nationalen Gesetzen umgesetzt. Die UNIQA Group
verfügt bereits seit 2018 über ein Portal, über das Hinwei-
se auf Non-Compliance in den Versicherungsgesellschaften
der UNIQA Group gegeben werden können. Das Portal wurde
2023 angepasst und auf Nicht-Versicherungsgesellschaften
ausgeweitet. Hinweise können von UNIQA Mitarbeiter:innen,
aber auch – über die gesetzliche Verpflichtung hinaus – von
externen Personen, abgegeben werden, dies selbstverständ-
lich auch anonym.
18)
Die Kennzahlen beinhalten Daten folgender Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein,
Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn.
Thema Zielerreichung 2023 Ziele 2024
Meldungen Implementierung der EU-Whistleblower-Richtlinie in
Versicherungs- sowie Nicht-Versicherungsgesellschaften,
die von den einschlägigen lokalen Bestimmungen umfasst
sind
Meldung und Dokumentation von Interessenkonflikten
werden überprüft und, falls notwendig, angepasst
Jahresfinanzbericht 2023
50
Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Prämien in der Nichtlebensversicherung und
taxonomiefähige Aktivitäten
Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse
Anbetracht der erst Ende Dezember 2023 ergangenen Aus-
legungen seitens der Europäischen Kommission und auf-
grund der Erstanwendung der neuen Bestimmungen zur
Taxonomiekonformität zeigt die aktuelle Marktpraxis, dass
nicht alle Details ausreichend spezifiziert sind, und erst ein
gemeinsames Verständnis und eine einheitliche Anwendung
im Markt entwickelt werden muss, um Konsistenz und Ver-
gleichbarkeit zu erreichen.
Grundsätze der Berichterstattung
Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der Taxonomie
verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebens-
versicherungsgescft zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck
wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten
von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf
das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als öko-
logisch nachhaltig gelten.
Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – nach
den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung
(2021/2178) – eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sachs-
parten hinsichtlich aller Pmienbestandteile auf Basis der
verrechneten Pmie, getrennt nach direktem und indirek-
tem Gescft und vor sowie nach etwaiger Rückversiche-
rung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang
durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpas-
sung an die Auswirkungen des Klimawandels untersucht.
Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen
wurden Privatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekun-
dengeschäft separat analysiert und betreffend der Taxono-
miefähigkeit und Taxonomiekonformität der Versicherungs-
tätigkeit klassifiziert. Die Pmienanteile der analysierten
Sachsparten wurden in weiterer Folge zu den in den delegier-
ten Verordnungen festgelegten Kategorien zusammengefasst.
Ebenso wurde der Anteil an taxonomiehigen Wirtschafts-
aktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten Nichtle-
bensversicherungsprämie (vor Rückversicherung) abgelei-
tet und dabei erstmals die Pmie nach dem Vorgaben des
Entwurfs der „Commission notice on the interpretation and
implementation of certain legal provisions of the Disclosures
Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regula-
tion on the reporting of Taxonomy- eligible and Taxonomy-
aligned economic activities and assets (third Commission
Notice)” (Entwurf der Commission Notice) in Pmienanteile
zerlegt, welche Deckungen zu Anpassung an den Klimawan-
del betreffen. Dabei wurden die langfristigen Schadenshisto-
rien zu Grunde gelegt, welche sich aus schlagend gewordenen
klimabezogene Risiken ergaben. Weiters wurden die in der
delegierten Verordnung festgelegten "Technical Screening
Criteria (TSC)", die Einhaltung der "Minimum Social Safe-
guards (MSS)" sowie die "Do-not-significant-harm-Criteria
(DNSH)" überprüft.
Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation
r das Privatkundengescft, das standardisierte KMU-
Geschäft und das aktive Rückversicherungsgescft konnten
die oben genannten Nachweise nicht dokumentiert und da-
mit in der taxonomiekonformen Pmie auch nicht angesetzt
werden. Obwohl zu Teilprämien zu Versicherungsdeckungen
für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem
Klimawandel stehen, im Rahmen des Großkundengescfts
in maßgeschneiderter Vertragsform sowohl die Technical
Screening Criteria als auch die Do-not-significant-harm-
Criteria (DNSH) weitgehend erfüllt wurden, wurde aufgrund
der noch nicht ausreichenden Gehrleistung des Nachwei-
ses der Erllung aller "Minimum Social Safeguards" auch in
diesem Kundensegment von einem Ansatz taxonomiekonfor-
mer Pmienanteile Abstand genommen.
Nach der aktuellen Auslegung der Europäischen Kommission
wurden auch für die Berechnung der Vorjahresvergleichs-
zahl aus den Prämien nur der Anteil angesetzt, welcher
der Deckung der klimabedingten Risiken gewidmet werden
kann. Die Berechnung mit den dazu zerlegten (gesplitteten)
Prämien ergeben nunmehr 8,51 Prozent Taxonomiehigkeit
für 2022 anstatt - wie im Vorjahresbericht ohne Prämien-
splitt ausgewiesen – bisher 48,1 Prozent Taxonomiefähigkeit
(siehe Bericht 2022).
In der nachgelagerten Tabelle (Template gem. Annex 10 der
delegierten VO) finden sich die Details.
51
Nichtfinanzieller Bericht
Wirtschaftstätigkeiten
Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)
Absolute Prämien,
Jahr 2023
Anteil der Prämien,
Jahr 2023
Anteil der Prämien,
Jahr 2022 Klimaschutz
Wasser- und
Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
und Ökosysteme Mindestschutz
% % J/N J/N J/N J/N J/N J/N
A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs-
und Rückversicherungsgeschäft (ökologisch
nachhaltig) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N
A.1.1 Davon rückversichert 0,00 0,00 0,00 J J J J J N
A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit
stammend 0,00 0,00 0,00
J J J J J N
A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N
A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch
nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft (nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten) 369.398.784,73 8,77 8,51
B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs-
und Rückversicherungsgeschäft 3.844.769.986,69 91,23 91,49
Insgesamt (A.1 + A.2 + B.) 4.214.168.771,42 100,00 100,00
Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen
Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten
Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse
Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in
Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Dabei er-
folgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung vom
externen Datenanbieter ISS STOXX. Da Nicht-Finanz-Unter-
nehmen erstmals in die Berichterstattung der Taxonomie-
konformität für das GJ 2022 einbezogen wurden, basieren
die KPI’s zur Taxonomiekonformität bzgl. Umsatz sowie Be-
triebsausgaben der UIG ausschließlich auf Daten von Nicht-
Finanz-Unternehmen.
Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien für die
ersten beiden Klimaziele der EU-Taxonomie-Verordnung be-
achtet.
Des Weiteren wurde auch der Entwurfs der „Commission no-
tice on the interpretation and implementation of certain le-
gal provisions of the Disclosures Delegated Act under Article
8 of the EU Taxonomy Regulation on the reporting of Taxo-
nomy-eligible and Taxonomy-aligned economic activities and
assets (third Commission Notice)” (Entwurf der Commission
Notice) vom 21.12.2023 der Europäischen Kommission kri-
tisch gewürdigt.
FAQ 2 wurde zur Kenntnis genommen allerdings weiterhin
am IFRS Konsolidierungskreis festgehalten um eine Ver-
gleichbarkeit mit dem Konzernabschluss weiterhin zu ge-
hrleisten. Diese Rechtsansicht erscheint uns vertretbar,
da in der Taxonomieverordnung selbst dazu nichts Gegen-
teiliges geäußert wird.
Grundsätze der Berichterstattung
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung gibt es zur Anwendung
der EU-Taxonomie-Verordnung samt den dazu ergangenen
delegierten Verordnungen weiterhin unterschiedliche Aus-
legungen. Die Ermittlung unserer quantitativen und qualita-
tiven Angaben berücksichtigt unseren derzeitigen Wissens-
stand.
Die Berechnung der unternehmensbezogenen KPI’s nach Art.
8 Taxonomie-Verordnung bezieht sich auf die im konsolidier-
ten Konzernbericht der (UIG) für das Jahr 2023 veröffent-
lichten Investments der UNIQA Insurance Group AG (UIG).
r die aufgrund fehlender Beherrschung nicht konsolidier-
ten Investmentsfonds wurde die FAQ 4 zur Kenntnis genom-
men und in weiterer Folge die IDW Interpretation (IDW QA
vom 01.12.2023) angewendet, welche besagt, dass auf die
Hülle des Fonds abgestellt werden kann. Alle weiteren re-
gulatorischen Entwicklungen werden dazu streng verfolgt.
Jahresfinanzbericht 2023
52
Wirtschaftstätigkeiten
Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)
Absolute Prämien,
Jahr 2023
Anteil der Prämien,
Jahr 2023
Anteil der Prämien,
Jahr 2022 Klimaschutz
Wasser- und
Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung
Biologische Vielfalt
und Ökosysteme Mindestschutz
% % J/N J/N J/N J/N J/N J/N
A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs-
und Rückversicherungsgeschäft (ökologisch
nachhaltig) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N
A.1.1 Davon rückversichert 0,00 0,00 0,00 J J J J J N
A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit
stammend 0,00 0,00 0,00
J J J J J N
A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession) 0,00 0,00 0,00 J J J J J N
A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch
nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft (nicht taxonomiekonforme
Tätigkeiten) 369.398.784,73 8,77 8,51
B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs-
und Rückversicherungsgeschäft 3.844.769.986,69 91,23 91,49
Insgesamt (A.1 + A.2 + B.) 4.214.168.771,42 100,00 100,00
Eingeschränkte Datenverfügbarkeit / Dokumentation
Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen ange-
wandten IFRS Bewertungsmethoden wurde für die Taxono-
mieberechnung durchgängig mit den beizulegenden Zeitwer-
ten bewertet und die Kennzahlenberechnung erstellt.
Die Differenzen zu den in dem Konzernabschluss ausgewie-
senen Buchwerten resultieren im Wesentlichen aus den in
der Konzernbilanz teilweise zu Anschaffungskosten bewer-
teten Finanzimmobilien sowie aus den nach der "At-Equity-
Methode" bewerteten assoziierten Beteiligungen.
r die Berechnung der Green-Investment-Ratio (GIR) wur-
den weiters die Vermögenswerte von Supranationalen, Staa-
ten, Zentralbanken, die Besnde an nicht konsolidierten
Investmentfonds ausgeklammert. Der Berechnung zu Grun-
de liegende „Coverage amount“ gemäß Tabelle Annex X der
DelVo 2021/2178 betgt EUR Mio. 17.053.
Zusätzliche Angaben bzgl. Annex X EU Taxonomie-
verordnung Art. 8 KPI‘s
Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emit-
tenten wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-
Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert.
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentral-
banken und supranationalen Emittenten beträgt in Bezug
auf sämtliche Investments 33,16 Prozent.
53
Nichtfinanzieller Bericht
Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs-
unternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen
%
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen,
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden
sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von
Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen,
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden
sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27
CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche
Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote*: 60,64 Erfassungsbereich**: 17.053.157.854,29
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 0,16
Der Wert der Derivate als Geldbetrag: 26.937.490,30
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 3,14 Für Nicht-Finanzunternehmens: 534.753.119,67
Für Finanzunternehmen: 8,31 Für Finanzunternehmen: 1.417.109.388,84
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 1,68 Für Nicht-Finanzunternehmens: 286.412.134,49
Für Finanzunternehmen: 4,42 Für Finanzunternehmen: 754.019.240,78
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 27,00 Für Nicht-Finanzunternehmens: 4.604.540.892,49
Für Finanzunternehmen: 16,80 Für Finanzunternehmen: 2.864.891.738,50
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI
erfasst werden: 44,60 Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva: 7.604.925.224,48
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern
getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder
hiermit verbunden sind: X % 73,27
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern
getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder
hiermit verbunden sind: 12.756.783.815,79
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: *** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: ****
umsatzbasiert: 19,77 umsatzbasiert: 3.371.923.725,92
CapEx-basiert: 17,52 CapEx-basiert: 2.986.880.524,37
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ***
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
finanziert werden: ****
umsatzbasiert: 5,39 umsatzbasiert: 919.543.933,27
CapEx-basiert: 1,95 CapEx-basiert: 332.080.020,59
* Für die Berechnung der Erfassungsquote % wurden weder Drittfonds deren Risiko den Kunden zuzurechnen ist noch nicht konsolidierte
Investmentfonds berücksichtigt. Wir verweisen hier auf das Kapitel: Grundsätze der Berichterstattung.
*** Hier wird über die Anforderung des Standard hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert.
Jahresfinanzbericht 2023
54
%
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen,
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden
sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von
Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen,
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden
sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27
CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche
Einrichtungen. Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote*: 60,64 Erfassungsbereich**: 17.053.157.854,29
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 0,16
Der Wert der Derivate als Geldbetrag: 26.937.490,30
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 3,14 Für Nicht-Finanzunternehmens: 534.753.119,67
Für Finanzunternehmen: 8,31 Für Finanzunternehmen: 1.417.109.388,84
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 1,68 Für Nicht-Finanzunternehmens: 286.412.134,49
Für Finanzunternehmen: 4,42 Für Finanzunternehmen: 754.019.240,78
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 27,00 Für Nicht-Finanzunternehmens: 4.604.540.892,49
Für Finanzunternehmen: 16,80 Für Finanzunternehmen: 2.864.891.738,50
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI
erfasst werden: 44,60 Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva: 7.604.925.224,48
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern
getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder
hiermit verbunden sind: X % 73,27
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern
getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder
hiermit verbunden sind: 12.756.783.815,79
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: *** Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: ****
umsatzbasiert: 19,77 umsatzbasiert: 3.371.923.725,92
CapEx-basiert: 17,52 CapEx-basiert: 2.986.880.524,37
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: ***
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
finanziert werden: ****
umsatzbasiert: 5,39 umsatzbasiert: 919.543.933,27
CapEx-basiert: 1,95 CapEx-basiert: 332.080.020,59
** Hier verweisen wir auf die konsolidierte Bilanz der UIG (Investment Property, Other Investments,
Financial Assets account equity method, Investments for fundlinked life insurance) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte
Datenverfügbarkeit / Dokumentation.
**** Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert
55
Nichtfinanzieller Bericht
%
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27
CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40
Für Finanzunternehmen: Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00
CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern
getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder
hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: 10,87 umsatzbasiert: 1.854.468.876,52
CapEx-basiert: 0,76 CapEx-basiert: 128.771.556,68
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden*****:
Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert******:
umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00
CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00
% % %
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:
(1) Klimaschutz*
a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: 100,00 umsatzbasiert: 0,01 umsatzbasiert: 0,74
CapEx-basiert: 100,00 CapEx-basiert: 0,02 CapEx-basiert: 0,63
(2) Anpassung an den Klimawandel a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00
CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
***** Wir deklarieren andere Gegenpartien, mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine
Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann. Da wir aufgrund der
Taxonomievorgaben nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonmiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbeziehen ergeben
sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen.
Jahresfinanzbericht 2023
56
%
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 10,88 umsatzbasiert: 1.855.767.902,27
CapEx-basiert: 0,77 CapEx-basiert: 131.372.367,40
Für Finanzunternehmen: Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00
CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den
Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern
getragen wird — die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder
hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: 10,87 umsatzbasiert: 1.854.468.876,52
CapEx-basiert: 0,76 CapEx-basiert: 128.771.556,68
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden*****:
Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: umsatzbasiert******:
umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00
CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00
% % %
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:
(1) Klimaschutz*
a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: 100,00 umsatzbasiert: 0,01 umsatzbasiert: 0,74
CapEx-basiert: 100,00 CapEx-basiert: 0,02 CapEx-basiert: 0,63
(2) Anpassung an den Klimawandel a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00 umsatzbasiert: 0,00
CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00 CapEx-basiert: 0,00
(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme a) Übergangstätigkeiten: b) Ermöglichende Tätigkeiten:
umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a umsatzbasiert: n/a
CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a CapEx-basiert: n/a
****** Wir deklarieren andere Gegenpartien, mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen denen nicht eindeutig eine
Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann. Da wir aufgrund der
Taxonomievorgaben nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonmiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbeziehen ergeben
sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen.
57
Nichtfinanzieller Bericht
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie
bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie
bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen
Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-
Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/
Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
Meldebögen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
% % %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 222.198,61 0,00 222.198,61 0,00 0,00 0,00
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,01 2.247.758,01 0,01 0,00 0,00
CapEx-basiert: 2.173.345,62 0,01 2.173.345,62 0,01 0,00 0,00
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 10,87 1.853.471.245,37 10,87 0,00 0,00
CapEx-basiert: 128.976.823,17 0,76 128.976.823,17 0,76 0,00 0,00
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 10,88 1.855.767.902,27 10,88 0,00 0,00
CapEx-basiert: 131.372.367,40 0,77 131.372.367,40 0,77 0,00 0,00
Jahresfinanzbericht 2023
58
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
% % %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 222.198,61 0,00 222.198,61 0,00 0,00 0,00
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,01 2.247.758,01 0,01 0,00 0,00
CapEx-basiert: 2.173.345,62 0,01 2.173.345,62 0,01 0,00 0,00
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 10,87 1.853.471.245,37 10,87 0,00 0,00
CapEx-basiert: 128.976.823,17 0,76 128.976.823,17 0,76 0,00 0,00
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 10,88 1.855.767.902,27 10,88 0,00 0,00
CapEx-basiert: 131.372.367,40 0,77 131.372.367,40 0,77 0,00 0,00
59
Nichtfinanzieller Bericht
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
% % %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 222.198,61 0,17 222.198,61 0,17 0,00 0,00
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,12 2.247.758,01 0,12 0,00 0,00
CapEx-basiert: 2.173.345,62 1,65 2.173.345,62 1,65 0,00 0,00
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 99,88 1.853.471.245,37 99,88 0,00 0,00
CapEx-basiert: 128.976.823,17 98,18 128.976.823,17 98,18 0,00 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 100,00 1.855.767.902,27 100,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 131.372.367,40 100,00 131.372.367,40 100,00 0,00 0,00
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
% % %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 24.497,43 0,00 24.497,43 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 284.170,22 0,00 284.170,22 0,00 0,00 0,00
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 2.185.845,83 0,01 2.185.845,83 0,01 0,00 0,00
CapEx-basiert: 988.102,09 0,01 988.102,09 0,01 0,00 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 4.728.231,66 0,03 4.728.231,66 0,03 0,00 0,00
CapEx-basiert: 3.406.634,82 0,02 3.406.634,82 0,02 0,00 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.364.099,96 0,01 1.364.099,96 0,01 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 911.155.101,70 5,34 911.155.101,70 5,34 0,00 0,00
CapEx-basiert: 327.314.956,76 1,92 327.314.956,76 1,92 0,00 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner
des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 919.543.933,27 5,39 919.543.933,27 5,39 0,00 0,00
CapEx-basiert: 332.080.020,59 1,95 332.080.020,59 1,95 0,00 0,00
Jahresfinanzbericht 2023
60
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
% % %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 48.898,89 0,00 48.898,89 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 222.198,61 0,17 222.198,61 0,17 0,00 0,00
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 2.247.758,01 0,12 2.247.758,01 0,12 0,00 0,00
CapEx-basiert: 2.173.345,62 1,65 2.173.345,62 1,65 0,00 0,00
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.853.471.245,37 99,88 1.853.471.245,37 99,88 0,00 0,00
CapEx-basiert: 128.976.823,17 98,18 128.976.823,17 98,18 0,00 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.855.767.902,27 100,00 1.855.767.902,27 100,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 131.372.367,40 100,00 131.372.367,40 100,00 0,00 0,00
Zeile Wirtschaftstätigkeiten
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
% % %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 24.497,43 0,00 24.497,43 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 284.170,22 0,00 284.170,22 0,00 0,00 0,00
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00
CapEx-basiert: 86.156,69 0,00 86.156,69 0,00 0,00 0,00
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 2.185.845,83 0,01 2.185.845,83 0,01 0,00 0,00
CapEx-basiert: 988.102,09 0,01 988.102,09 0,01 0,00 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 4.728.231,66 0,03 4.728.231,66 0,03 0,00 0,00
CapEx-basiert: 3.406.634,82 0,02 3.406.634,82 0,02 0,00 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 1.364.099,96 0,01 1.364.099,96 0,01 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 911.155.101,70 5,34 911.155.101,70 5,34 0,00 0,00
CapEx-basiert: 327.314.956,76 1,92 327.314.956,76 1,92 0,00 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner
des anwendbaren KPI
umsatzbasiert: 919.543.933,27 5,39 919.543.933,27 5,39 0,00 0,00
CapEx-basiert: 332.080.020,59 1,95 332.080.020,59 1,95 0,00 0,00
61
Nichtfinanzieller Bericht
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 0,00 0,00
CapEx-basiert: 1.629.456,46 0,01
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 398.628,22 0,00
CapEx-basiert: 853.850,86 0,01
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 0,00 0,00
CapEx-basiert: 0,00 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht
taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner
des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 3.371.525.097,70 19,77
CapEx-basiert: 2.984.397.217,05 17,50
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
imNenner des anwendbaren KPI
umsatzbasiert : 3.371.923.725,92 19,77
CapEx-basiert: 2.986.880.524,37 17,52
Jahresfinanzbericht 2023
62
Wir bestätigen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Be-
richt der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a Abs. 2
UGB und der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung
2020/852) alle Angaben enthält, die für das Verständnis
des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage
des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit er-
forderlich sind und sich zumindest auf Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte
und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung be-
ziehen. Die Angaben umfassen eine Beschreibung des Kern-
gescfts der UNIQA Insurance Group AG sowie ihrer Kon-
zepte in Bezug auf die erwähnten Belange einschließlich der
angewendeten Due-Diligence-Prozesse und der wesentlichen
Risiken. Ebenso enthalten sind Informationen zu den Ergeb-
nissen der Umsetzung dieser Konzepte und die wichtigsten
Leistungsindikatoren.
Wien, 15. März 2024
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
63
Nichtfinanzieller Bericht
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit
des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a
UGB (im Folgenden „konsolidierter nichtfinanzieller Bericht“)
der UNIQA Insurance Group AG, Wien (der „Gesellschaft“),
für das Gescftsjahr 2023 durchgeführt.
Beurteilung
Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von
uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte be-
kannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
der (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht zum 31. Dezember
2023 der Gesellschaft nicht in allen wesentlichen Belangen
in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a
UGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxo-
nomie-Verordnung“) und den hierzu erlassenen Delegierten
Rechtsakten aufgestellt wurde.
Hervorhebung eines Sachverhalts – Auslegungs-
unsicherheiten in Bezug auf die zu Art. 8 der EU-
Taxonomie-Verordnung erlassenen Delegierten
Rechtsakte
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertre-
ter im Kapitel „Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts. Dort wird be-
schrieben, dass die EU-Taxonomie-Verordnung und die hierzu
erlassenen delegierten Rechtsakte Formulierungen und Be-
griffe enthalten, die noch erheblichen Auslegungsunsicher-
heiten unterliegen. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, wie
sie die erforderliche Auslegung der EU-Taxonomie-Verord-
nung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte vor-
genommen haben. Aufgrund des immanenten Risikos, dass
unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt wer-
den können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Un-
sicherheiten behaftet. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick
auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats
Die ordnungsgeße Aufstellung des (konsolidierten) nicht-
finanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforde-
rungen gemäß § 267a UGB und der EU-Taxonomie-Verord-
nung und den hierzu erlassenen Delegierten Rechtsakten
liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesell-
schaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener
Methoden zur (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichter-
stattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen)
sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von
Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die un-
ter den gegebenen Umständen angemessen sind; sie umfasst
auch die Auslegung der in der EU-Taxonomie-Verordnung
und den hierzu erlassenen Delegierten Rechtsakten enthal-
tenen Formulierungen und Begriffe. Ferner sind die gesetz-
lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts zu ermögli-
chen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe-
absichtigten - falschen Darstellungen ist.
Der Aufsichtsrat hat den (konsolidierten) nichtfinanziellen
Bericht zu prüfen.
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungs-
handlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Be-
urteilung mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob
uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der
Annahme verlassen, dass der (konsolidierte) nichtfinanzielle
Bericht zum 31. Dezember 2023 in wesentlichen Belangen
nicht in Übereinstimmung mit § 267a UGB sowie Art 8 der
Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie-Verordnung“)
und den hierzu erlassenen Delegierten Rechtsakten aufge-
stellt wurde.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichi-
schen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen
(KFS/PG 13) sowie der International Standards on Assuran-
ce Engagements (ISAE) 3000 (Revised) – Assurance enga-
gements other than audits or reviews of historical financial
information – durchgeführt. Danach haben wir unsere Be-
rufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhän-
gigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durch-
zuführen, dass wir unsere zusammenfassende Beurteilung
mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.
Bericht über die unabhängige Prüfung des (konsolidierten)
nichtfinanziellen Berichts zum 31. Dezember 2023
Jahresfinanzbericht 2023
64
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich
zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicher-
heit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine ge-
ringere Sicherheit gewonnen wird.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemä-
ßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere fol-
gende Tätigkeiten:
Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwort-
lichen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der Anliegen
externer Stakeholder, um das Verständnis über die Vor-
gehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltig-
keitsthemen zu aktualisieren
Einschätzung der Risiken hinsichtlich der wesentlichen
nichtfinanziellen Belange / Angaben
Aktualisierung des Überblicks über die verfolgten Konzepte
einschließlich der angewandten Due Diligence-Prozesse in
Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf
die Achtung der Menschenrechte und auf die Bempfung
von Korruption und Bestechung
Aktualisierung des Verständnisses der Berichterstattungs-
prozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeitern und
Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation
Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische
Tätigkeiten hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsin-
dikatoren, Befragung von relevanten Mitarbeitern und Ein-
sichtnahme in ausgewählte Dokumentation
Würdigung des Prozesses zur Identifikation der taxonomie-
higen und taxonomiekonformen Investments sowie der
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Aktivitäten
im Underwriting-Geschäft und der entsprechenden Anga-
ben in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch Befra-
gungen der relevanten Mitarbeiter und Einsichtnahme in
ausgehlte interne Dokumentation zur Beurteilung, ob die
Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung angemessen
adressiert wurden
Beurteilung der Darstellung und Vollständigkeit der Anga-
ben und nichtfinanziellen Informationen gemäß § 267a UGB
und EU-Taxonomie-Verordnung
Nicht Gegenstand unseres Auftrages war:
die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener An-
gaben oder Daten aus externen Studien
die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und Ver-
weise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die nicht-
finanzielle Berichterstattung und
die Prüfung von Informationen und Angaben auf der Home-
page oder weiteren Verweisen im Internet
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als
Grundlage für unsere Beurteilung zu dienen.
Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschluss-
prüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschssen.
Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung doloser
Handlungen, wie z.B. von Unterschlagungen oder sonstigen
Untreuehandlungen, noch die Beurteilung der Effektivität
und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand
unseres Auftrages.
Verwendungsbeschränkung
Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interes-
se des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grundla-
ge für ein alllliges Vertrauen anderer dritter Personen auf
seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können
daher daraus nicht abgeleitet werden. Der Veröffentlichung
unseres Prüfberichts gemeinsam mit dem (konsolidierten)
nichtfinanziellen Bericht stimmen wir zu. Diese darf jedoch
nur in der vollsndigen und von uns bescheinigten Fassung
erfolgen.
Auftragsbedingungen
Wir erstatten diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen
geschlossenen Auftrages, dem auch mit Wirkung gegen-
über Dritten die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB
2018) zugrunde liegen.
Wien
15. März 2024
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Nichtfinanzieller Bericht
65
Wirtschaftliches Umfeld
Trotz der seit 1980 srksten Zinserhöhungen innerhalb von
18 Monaten gelang es weder der US-Notenbank (Fed) noch
der europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2023, die Infla-
tion endgültig in den Griff zu bekommen. In den USA wurden
die Zinsen auf 5,5 Prozent und damit auf den höchsten Wert
seit 2001 angehoben. In Europa wurde mit 4,5 Prozent 2023
das historische Hoch seit der Einführung des Euro erreicht.
Immerhin ging die Inflation dadurch bereits deutlich zurück:
in den USA auf rund 3,1 Prozent, im Euroraum sogar auf
unter 3 Prozent. In Österreich blieb die Teuerung jedoch vor-
läufig noch hoch (Jahresdurchschnitt 2023: über 7 Prozent,
Preisanstieg Dezember 2022/Dezember 2023: 5,6 Prozent).
Wenig überraschend hatten die starken Zinsanhebungen zur
Bekämpfung der Inflation im Lauf des Jahres Auswirkungen
auf die Konjunktur. Besonders deutlich zeigt sich dies in der
Bau- und Immobilienwirtschaft, in der sich die Zinsen un-
mittelbar auf Preise und Auftragsvolumen auswirken. Doch
auch die Industrie leidet: Der deutsche IFO-Geschäftsklima-
index liegt bei verhaltenen 84,3 Punkten, und auch in Ös-
terreich ist die Eintrübung deutlich zu spüren: Der WIFO-
Konjunkturklimaindex drehte von noch deutlich positiven
10,9 Punkten im April 2023 gegen Ende des Jahres klar
ins Minus und lag im Oktober 2023 bei minus 7,9 Punkten.
Deutschland und Österreich beenden 2023 damit in einer
milden“ Rezession.
Der Arbeitsmarkt blieb sowohl in den USA wie in ganz Euro-
pa ausgesprochen robust, da die schwächelnde Konjunktur
die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften vorerst kaum beein-
flusste. Im Euroraum ging die Arbeitslosenrate im Verlauf
des Jahres 2023 sogar von 6,7 Prozent auf 6,4 Prozent zu-
rück, in Österreich betrug sie stabil 4,7 Prozent (beides nach
ILO-Berechnung).
Eine ähnliche Entwicklung wie in den westlichen EU-Län-
dern prägte auch die Länder in CEE: Ungarns Wirtschafts-
leistung schrumpfte 2023 um 0,3 Prozent, während Polen
und Tschechien mit 0,6 Prozent bzw. 0,2 Prozent gerade noch
ein leichtes Wachstum verzeichnen konnten. Belastender als
der schwache Konjunkturverlauf war in der Region jedoch die
Inflationsentwicklung: In Ungarn lag die Inflation im ersten
Quartal 2023 noch über 25 Prozent, in Polen bei 20 Prozent
und in Tschechien bei 18 Prozent. Nach einer Beruhigung
im weiteren Verlauf des Jahres betrugen die Preisanstiege
im Jahresdurchschnitt immer noch zwischen 10,9 Prozent
(Tschechien) und 17,7 Prozent (Ungarn).
Die in der ersten Jahreshälfte 2023 stabile Wirtschaftsent-
wicklung bei noch hoher Inflation ließ die Renditen auf den
Rentenmärkten über lange Zeit ansteigen, allerdings bei ho-
her Volatilität. Im Zuge dieser Entwicklung kletterte etwa
die Rendite der zehnjährigen deutschen Bundesanleihe über
die Marke von 3 Prozent. Erst die deutliche Eintrübung der
Konjunkturaussichten und die allgemeine Erwartung einer
Zinssenkung im Jahr 2024 führten im letzten Quartal 2023
zu einem deutlichen Anstieg der Anleihenpreise und damit
zu einem Rückgang der Renditen: Die zehnjährigen Zinsen
in Deutschland fielen auf unter 2 Prozent, jene in Österreich
auf unter 2,5 Prozent.
Konzern lage-
bericht
Jahresfinanzbericht 2023
66
UNIQA Group
Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der Spar-
anteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche-
rung von 7.185,6 Millionen Euro zählt die UNIQA Group zu
den führenden Versicherungsgruppen in Zentral- und Ost-
europa.
UNIQA in Europa
UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über alle
Vertriebswege (angestellter Außendienst, Generalagenturen,
Makler, Banken- und Direktvertrieb) an und ist in nahezu al-
len Versicherungssparten tätig. In Österreich ist UNIQA die
zweitgrößte Versicherungsgruppe, in der Wachstumsregion
CEE ist sie in 14 Ländern zu Hause: Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Montenegro,
Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei,
Tschechien, der Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen
auch Versicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein zur
UNIQA Group.
Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance
Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich und
betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als aktive
Rückversicherung mit einem anderen Versicherungsunter-
nehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus übernimmt
sie zahlreiche Servicefunktionen für die UNIQA Österreich
Versicherungen AG und ihre internationalen Konzerngesell-
schaften, um Synergieeffekte optimal zu nutzen und die lang-
fristige Unternehmensstrategie konsequent umzusetzen.
Schaden- und Unfallversicherung
Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachversi-
cherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie die
private Unfallversicherung. In der Schaden- und Unfallver-
sicherung verbuchte die UNIQA Group 2023 verrechnete
Prämien von 4.214,3 Millionen Euro (2022: 3.683,0 Millio-
nen Euro) – das sind 58,7 Prozent (2022: 56,2 Prozent) des
gesamten Pmienvolumens. Der mit Abstand größte Anteil
am Volumen in der Schaden- und Unfallversicherung stammt
aus dem Privatkundengescft. Die meisten Schaden- und
Unfallversicherungsverträge werden für einen beschränkten
Zeitrahmen – mit bis zu drei Jahren Dauer – abgeschlossen.
Die breite Streuung unterschiedlicher Risiken von sehr vie-
len Kund:innen und die verhältnismäßig kurze Laufzeit der
Verträge bedeuten einen nur moderaten Kapitalbedarf und
machen dieses Gescftsfeld auch deswegen attraktiv.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die frei-
willige Krankenversicherung für Privatkund:innen, die be-
triebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out-Angebote
für bestimmte freiberuflich Tätige, wie Rechtsanwält:innen,
Achitekt:innen oder Apotheker:innen. In CEE steht das
Krankenversicherungsgeschäft dagegen noch am Anfang,
doch mit dem steigenden Wohlstand in der Region ist das
langfristige Wachstumspotenzial umso größer. Gruppenweit
betrugen die verrechneten Pmien 2023 1.388,1 Millionen
Euro (2022: 1.275,9 Millionen Euro) – das sind 19,3 Prozent
(2022: 19,5 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. In Ös-
terreich ist UNIQA mit rund 44 Prozent Marktanteil in dieser
strategisch wichtigen Sparte die unangefochtene Nummer 1.
Der weitaus überwiegende Anteil – rund 91 Prozent der Prä-
mien – fällt in Österreich an, rund 9 Prozent international.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken aus
der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab. Sie
umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die fonds-
gebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen sogenannte
Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken wie Be-
rufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben. Das Ge-
schäftsmodell der Lebensversicherung ist langfristig ausge-
richtet: Die Laufzeiten bewegen sich durchschnittlich um die
25 Jahre. In der Lebensversicherung erreichte UNIQA 2023
gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive der Sparantei-
le der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
von 1.583,2 Millionen Euro (2022: 1.589,8 Millionen Euro) –
das sind 22,0 Prozent (2022: 24,3 Prozent) des gesamten
Pmienvolumens.
Konzernlagebericht
67
In den IFRS-Konzernabschluss einbezogene
Unternehmen
In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresabschluss
der UNIQA Insurance Group AG – grundsätzlich die Jahres-
abschsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaf-
ten sowie jene der beherrschten Investmentfonds einbezo-
gen. Der Konsolidierungskreis umfasste – einschließlich
der UNIQA Insurance Group AG – 32 inndische (2022: 31)
und 61 internationale (2022: 59) Tochtergesellschaften sowie
4 inndische (2022: 4) und 9 internationale (2022: 9) be-
herrschte Pensions- und Investmentfonds. Bei den assoziier-
ten Gesellschaften handelt es sich um 4 inndische Unter-
nehmen (2022: 4), die für die Konzernrechnungslegung nach
der Equity-Methode berücksichtigt wurden.
here Angaben zu den konsolidierten und assoziierten
Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten im
Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden sind ebenfalls im Konzernabschluss dargestellt.
Risikoberichterstattung
Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im
Anhang zum Konzernabschluss 2023.
Corporate-Governance-Bericht
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster-
reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und ver-
öffentlicht den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht
auf www.uniqagroup.com im Bereich „Investor Relations“.
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung,
konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt die UNIQA Insurance
Group AG die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als
gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.
Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht
wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und
unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor-
gelegt und gemeinsam mit dem Konzernlagebericht geß
§ 280 UGB offengelegt.
Aufgegebener Geschäftsbereich
Gemäß den Regelungen des IFRS 5 wurden sämtliche dem
russischen Geschäft zuzuordnenden Werte in der Konzern-
gewinn- und -verlustrechnung (einschließlich der Vergleichs-
periode) im Ergebnis aus aufgegebenen Gescftsbereichen
(nach Steuern) ausgewiesen.
Jahresfinanzbericht 2023
68
Prämienentwicklung
Das verrechnete Gesamtprämienvolumen von UNIQA erhöh-
te sich 2023 – unter Berücksichtigung der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – um
9,7 Prozent auf 7.185,6 Millionen Euro (2022: 6.548,7 Millio-
nen Euro). Haupttreiber hierfür war das solide Wachstum so-
wohl in der Schaden- und Unfallversicherung als auch in der
Krankenversicherung.
Die verrechneten Pmien in der Schaden- und Unfallver-
sicherung wuchsen 2023 aufgrund von Indexanpassungen
und einer guten Vertriebsperformance um 14,4 Prozent auf
4.214,3 Millionen Euro (2022: 3.683,0 Millionen Euro). In der
Krankenversicherung stiegen die verrechneten Prämien im
Berichtszeitraum aufgrund von Prämienanpassungen und
einer guten Neugescftsentwicklung um 8,8 Prozent auf
1.388,1 Millionen Euro (2022: 1.275,9 Millionen Euro). In der
Lebensversicherung sanken die verrechneten Prämien in-
klusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung leicht um 0,4 Prozent auf 1.583,2 Millio-
nen Euro (2022: 1.589,8 Millionen Euro).
Das verrechnete Pmienvolumen inklusive der Sparan-
teile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche-
rung von UNIQA Österreich erhöhte sich 2023 um 5,0 Pro-
zent auf 4.290,0 Millionen Euro (2022: 4.086,4 Millionen
Euro). Im Segment UNIQA International erhöhte es sich um
13,8 Prozent auf 2.787,9 Millionen Euro (2022: 2.450,0 Mil-
lionen Euro).
Geschäftsverlauf im Konzern
Verrechnete Pmien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung) um 9,7 Prozent auf 7.185,6 Millionen Euro gestiegen
Versicherungstechnisches Ergebnis bei 562,2 Millionen Euro
Combined Ratio (brutto) von 91,7 Prozent auf 89,4 Prozent verbessert
Finanzergebnis auf 150,2 Millionen Euro gestiegen
Ergebnis vor Steuern im Jahr 2023 um 56,6 Prozent auf 426,4 Millionen Euro gewachsen
Dividendenvorschlag für 2023 von 0,57 Euro je Aktie
Kennzahlen UNIQA Group
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 7.185,6 6.548,7
Kostenquote 31,0 % 30,9 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung) 89,4 % 91,7 %
Ergebnis vor Steuern 426,4 272,3
Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA
Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des
Periodenergebnisses) 302,7 256,0
3.000
2.000
1.000
4.000
5.000
6.000
8.000
7.000
2019 2020 2021 2022 2023
5.373
5.565
6.358
6.549
7.186
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile
der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro
69
Konzernlagebericht
Entwicklung der versicherungstechnischen
Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge der UNIQA Group
stiegen 2023 um 12,1 Prozent auf 5.994,1 Millionen Euro
(2022: 5.346,9 Millionen Euro). Diese Entwicklung wurde pri-
r getrieben durch ein sehr starkes Prämienwachstum in
der Schaden- und Unfallversicherung und einer zinsinduziert
höheren Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM-
Release) in der Krankenversicherung und in der Lebens-
versicherung.
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM) belief
sich insgesamt auf 318,9 Millionen Euro (2022: 314,5 Millio-
nen Euro).
Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und
Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2023 um 12,9 Prozent
auf 4.006,3 Millionen Euro (2022: 3.547,8 Millionen Euro).
In der Krankenversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Erträge im Berichtszeitraum um 8,3 Prozent auf
1.234,7 Millionen Euro (2022: 1.139,7 Millionen Euro). Die
Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich um
10,0 Prozent auf 94,7 Millionen Euro (2022: 86,1 Millionen
Euro).
In der Lebensversicherung erhöhten sich die versicherungs-
technischen Erträge im Jahr 2023 um 14,2 Prozent auf
753,1 Millionen Euro (2022: 659,3 Millionen Euro). Die Auf-
lösung der vertraglichen Servicemarge verringerte sich hin-
gegen leicht um 1,9 Prozent auf 192,2 Millionen Euro (2022:
196,0 Millionen Euro).
Entwicklung der versicherungstechnischen
Aufwendungen
Die versicherungstechnischen Aufwendungen der UNIQA
Group erhöhten sich 2023 um 11,5 Prozent auf 5.291,0 Millio-
nen Euro (2022: 4.744,5 Millionen Euro). Haupttreiber dafür
waren sehr hohe Belastungen durch Naturkatastrophen und
Großschäden – primär aus dem österreichischen Portfolio.
Die Gesamtkostenquote – das Verhältnis der direkten und in-
direkten Kosten zu den versicherungstechnischen Erträgen –
erhöhte sich dennoch nur geringfügig auf 31,0 Prozent (2022:
30,9 Prozent).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die ver-
sicherungstechnischen Aufwendungen um 10,0 Prozent auf
3.580,8 Millionen Euro (2022: 3.254,3 Millionen Euro). Die
Kostenquote verbesserte sich auf 31,9 Prozent (2022: 32,5 Pro-
zent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) ging
trotz der deutlichen Belastungen aus Naturkatastrophen und
Großschäden aufgrund der verbesserten Kostenquote und der
exzellenten technischen Performance im internationalen Seg-
ment auf 89,4 Prozent zurück (2022: 91,7 Prozent).
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 4.214,3 3.683,0
Versicherungstechnische Erträge 4.006,3 3.547,8
Versicherungstechnische Aufwendungen – 3.580,8 – 3.254,3
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 138,0 37,6
Versicherungstechnisches Ergebnis 287,5 255,9
Finanzergebnis 101,4 – 39,1
Kapitalanlageergebnis 173,4 – 23,3
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 119,0 – 144,9
Kostenquote 31,9 % 32,5 %
Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 89,4 % 91,7 %
Ergebnis vor Steuern 211,5 9,5
40
20
60
80
100
2022 2023
91,7
89,4
Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung)
Angaben in Prozent
Jahresfinanzbericht 2023
70
In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs-
technischen Aufwendungen im Jahr 2023 um 6,9 Prozent
auf 1.110,3 Millionen Euro (2022: 1.038,5 Millionen Euro). Die
Kostenquote erhöhte sich in diesem Segment auf 18,2 Pro-
zent (2022: 17,3 Prozent).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstechni-
schen Aufwendungen um 32,8 Prozent auf 600,0 Millionen
Euro (2022: 451,7 Millionen Euro). Die Kostenquote erhöh-
te sich in der Lebensversicherung auf 46,9 Prozent (2022:
46,0 Prozent).
Versicherungstechnisches Ergebnis der
Rückversicherung
Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherung
belief sich im Jahr 2023 auf – 140,9 Millionen Euro (2022:
– 38,4 Millionen Euro). Der Grund für diesen Anstieg liegt
in der hohen Belastung aus sowohl Naturkatastrophen – vor
allem durch die Stürme in den Sommermonaten – als auch
aus Großschäden.
Versicherungstechnisches Ergebnis
Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group
(siehe Erläuterung 5 im Konzernabschluss) blieb dennoch im
Jahr 2023 mit 562,2 Millionen Euro nahezu auf dem Niveau
des Vorjahres (2022: 564,0 Millionen Euro).
Krankenversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 1.388,1 1.275,9
Versicherungstechnische Erträge 1.234,7 1.139,7
Auflösung der vertraglichen Servicemarge 94,7 86,1
Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.110,3 1.038,5
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 2,5 0,6
Versicherungstechnisches Ergebnis 122,0 101,8
Finanzergebnis – 19,1 – 14,3
Kapitalanlageergebnis 111,7 18,2
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 58,2 – 31,6
Kostenquote 18,2 % 17,3 %
Ergebnis vor Steuern 44,1 55,8
Finanzergebnis
Der Kapitalanlagebestand der UNIQA Group (einschließ-
lich als Finanzinvestition gehaltener Immobilien, nach der
Equity- Methode bilanzierter Finanzanlagen und sonstiger
Kapitalanlagen) erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 gegen-
über dem letzten Bilanzstichtag um 1.055,9 Millionen Euro
auf 20.431,9 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 19.376,0 Mil-
lionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis stieg im Jahr 2023 aufgrund des
ausgezeichneten laufenden Ertrags auf 588,8 Millionen Euro
(2022: 179,8 Millionen Euro). Das Finanzergebnis erhöhte
sich daher auf 150,2 Millionen Euro (2022: – 49,9 Millionen
Euro). Aufgrund der Bilanzierung der 15,7-prozentigen Betei-
ligung am Baukonzern STRABAG SE nach der Equity-Metho-
de entstand 2023 ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von
76,0 Millionen Euro (2022: 99,6 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung betrug 2023 306,0 Millionen Euro
(2022: – 492,5 Millionen Euro).
Eine Detaildarstellung des Finanzergebnisses findet sich im
Konzernabschluss (siehe Erläuterung 4 im Konzernabschluss).
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023
– 206,4 Millionen Euro (2022: – 161,7 Millionen Euro).
Die sonstigen Erträge stiegen dabei um 22,2 Prozent auf
436,1 Millionen Euro (2022: 356,7 Millionen Euro), wäh-
rend sich die sonstigen Aufwendungen um 23,9 Prozent auf
642,5 Millionen Euro erhöhten (2022: 518,5 Millionen Euro).
71
Konzernlagebericht
Ergebnis vor Steuern
Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen Fi-
nanzergebnisses um 43,6 Prozent auf 506,1 Millionen Euro
(2022: 352,4 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern der
UNIQA Group stieg dementsprechend um 56,6 Prozent auf
426,4 Millionen Euro (2022: 272,3 Millionen Euro).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das Er-
gebnis vor Steuern auf 211,5 Millionen Euro (2022: 9,5 Millio-
nen Euro), in der Krankenversicherung nahm es um 20,9 Pro-
zent auf 44,1 Millionen Euro ab (2022: 55,8 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung schließlich sank das Ergebnis
vor Steuern um 17,5 Prozent auf 170,8 Millionen Euro (2022:
207,0 Millionen Euro).
Der Ertragsteueraufwand erhöhte sich 2023 auf 103,2 Millio-
nen Euro (2022: 16,9 Millionen Euro). Dieser Anstieg ist auf
den Nichtansatz der im Geschäftsjahr angestiegenen Verlust-
vortge als aktive latente Steuerforderung zurückzuführen.
Folglich stieg die Steuerquote 2023 auf 24,2 Prozent (2022:
6,2 Prozent).
Das Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen
belief sich auf 323,1 Millionen Euro (2022: 255,4 Millionen
Euro). Aufgrund des geplanten Verkaufs der russischen
Gesellschaft fiel 2023 ein Ergebnis aus aufgegebenen Ge-
schäftsbereichen (nach Steuern) in Höhe von – 19,3 Millio-
nen Euro an (2022: 0,3 Millionen Euro). Daher betrug das
Periodenergebnis im Berichtszeitraum 303,8 Millionen Euro
(2022: 255,7 Millionen Euro).
Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA Insu-
rance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodenergebnis-
ses) erhöhte sich um 18,3 Prozent auf 302,7 Millionen Euro
(2022: 256,0 Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie stieg auf
0,99 Euro (2022: 0,83 Euro). Das Ergebnis je Aktie aus fort-
geführten Geschäftsbereichen lag 2023 bei 1,05 Euro (2022:
0,83 Euro).
Der Return on Equity (Periodenergebnis aus fortgeführten
Geschäftsbereichen im Verhältnis zum durchschnittlichen
Eigenkapital ohne Minderheiten) stieg im Berichtsjahr auf
14,1 Prozent (2022: 11,6 Prozent). In dieser Berechnung ist
der Effekt aus dem geplanten Verkauf der russischen Gesell-
schaft (Ergebnis aus aufgegebenen Gescftsbereichen (nach
Steuern)) nicht berücksichtigt.
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptversamm-
lung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer Dividende
von 0,57 Euro je Aktie (2022: 0,55 Euro je Aktie) vorschlagen.
300
200
100
400
500
2022 2023
272
426
Ergebnis vor Steuern
Angaben in Millionen Euro
0,8
0,6
0,4
0,2
1,0
1,2
2022 2023
0,83
0,99
Ergebnis je Aktie
Angaben in Euro
Jahresfinanzbericht 2023
72
Eigenmittel und Bilanzsumme
Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group
AG zurechenbare Eigenkapital stieg im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr um 826,9 Millionen Euro auf 2.710,2 Millionen
Euro (31. Dezember 2022: 1.883,3 Millionen Euro). Grund da-
für war der Anstieg in der Bewertung von zur Veräußerung
verfügbaren Finanzinstrumenten durch den Rückgang des
allgemeinen Zinsniveaus Ende 2023. Die Anteile ohne be-
herrschenden Einfluss beliefen sich auf 19,9 Millionen Euro
(31. Dezember 2022: 17,7 Millionen Euro). Die Konzernbilanz-
summe erreichte am 31. Dezember 2023 einen Wert von
28.151,0 Millionen Euro (31. Dezember 2022: 26.641,1 Millio-
nen Euro).
Entwicklung der vertraglichen Servicemarge
Die vertragliche Servicemarge verringerte sich per 31. De-
zember 2023 auf 5.266,3 Millionen Euro (31. Dezember 2022:
5.411,0 Millionen Euro). Hauptgründe für diese Entwicklung
waren die laufende Auflösung der vertraglichen Servicemar-
ge gemäß der Entwicklung des Versicherungsbestands und
die Reklassifizierung des russischen Lebensversicherungsge-
schäfts als aufgegebenen Gescftsbereich. In der Schaden-
und Unfallversicherung stieg die CSM leicht auf 61,9 Millio-
nen Euro (31. Dezember 2022: 60,5 Millionen Euro) und in der
Krankenversicherung auf 3.366,2 Millionen Euro (31. Dezem-
ber 2022: 3.328,3 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
sank sie hingegen auf 1.838,2 Millionen Euro (31. Dezember
2022: 2.022,2 Millionen Euro).
Konzerngeldflussrechnung
Der Cashflow aus der laufenden Gescftstätigkeit von
UNIQA belief sich 2023 auf 325,3 Millionen Euro (2022:
– 532,0 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Investitions-
tätigkeit betrug 41,0 Millionen Euro (2022: 798,3 Millionen
Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief
sich auf – 333,7 Millionen Euro (2022: – 188,7 Millionen
Euro). Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelfonds im Ge-
schäftsjahr 2023 um 31,9 Millionen Euro auf 699,5 Millionen
Euro (2022: 667,6 Millionen Euro).
0,4
0,3
0,2
0,1
0,5
0,6
2019 2020 2021 2022 2023
0,18
0,18
0,55 0,55
0,57
Dividende je Aktie
Angaben in Euro
73
Konzernlagebericht
Mitarbeiter:innen
Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäquivalente,
FTE) von UNIQA stieg 2023 leicht auf 14.629 FTE (2022:
14.515). Davon waren 3.798 FTE (2022: 3.813) als angestellte
Außendienstmitarbeiter:innen im Vertrieb tätig. Die Anzahl
der Arbeitnehmer:innen in der Verwaltung betrug 10.831 FTE
(2022: 10.702).
In der Region Zentraleuropa (CE) – Polen, Slowakei, Tsche-
chien und Ungarn – beschäftigte die Gruppe 2023 im Schnitt
4.963 FTE (2022: 4.787), während 2.197 FTE (2022: 2.263) in
der Region Südosteuropa (SEE) – Albanien, Bosnien und Her-
zegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nord-
mazedonien und Serbien – und 1.447 FTE (2022: 1.554) in
der Region Osteuropa (EE) – Rumänien und Ukraine – tätig
waren. Die durchschnittliche Zahl der FTE in den übrigen
rkten betrug 2023 114 (2022: 150). In Österreich waren
5.908 FTE angestellt (2022: 5.761). Einschließlich der Mitar-
beiter:innen der exklusiv für UNIQA tätigen Generalagentu-
ren sind 21.089 (2022: 20.994) Personen für die Gruppe aktiv.
Im Jahr 2023 waren 50 Prozent (2022: 54 Prozent) der bei
UNIQA in Österreich in der Administration eingesetzten
Mitarbeiter:innen Frauen. Im Verkauf betrug das Verhältnis
76 Prozent Männer zu 24 Prozent Frauen (2022: 78 Prozent
nner zu 22 Prozent Frauen). 16,5 Prozent (2022: 16,6 Pro-
zent) der Arbeitnehmer:innen waren teilzeitbeschäftigt. Das
Durchschnittsalter lag im abgelaufenen Jahr bei 43 Jahren
(2022: 42 Jahre).
In Österreich partizipieren nahezu alle Mitarbeiter:innen
in Form eines variablen Anteils am Unternehmenserfolg.
Es gibt einerseits ein Bonussystem für Manager:innen und
ausgehlte Schlüsselkräfte und andererseits eine Erfolgs-
beteiligung für berechtigte Mitarbeiter:innen. Am Bonuspro-
gramm für Manager:innen und ausgewählte Schsselkfte,
einem variablen Entlohnungssystem, das sowohl an den Er-
folg des Unternehmens als auch an die persönliche Perfor-
mance gekoppelt ist, nahmen 2023 rund 14 Prozent (2022:
rund 12 Prozent) der Mitarbeiter:innen teil. An der Erfolgs-
beteiligung für 2023 werden rund 77 Prozent der Mitarbei-
ter:innen (2022: rund 73 Prozent) partizipieren. Die Höhe des
Budgets für die Erfolgsbeteiligung ist abhängig von der Er-
reichung eines Ertragsziels und die Ausschüttungen finden
erst nach Feststellen des Unternehmenserfolgs im Folgejahr
statt.
Weiters bietet UNIQA jungen Mitarbeiter:innen in der Aus-
bildung die Möglichkeit, fremde Kulturen kennenzulernen
und internationale Kontakte zu knüpfen. Derzeit befinden
sich 101 Lehrlinge in Ausbildung.
Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 1.583,2 1.589,8
Versicherungstechnische Erträge 753,1 659,3
Auflösung der vertraglichen Servicemarge 192,2 196,0
Versicherungstechnische Aufwendungen – 600,0 – 451,7
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 0,3 – 1,4
Versicherungstechnisches Ergebnis 152,8 206,3
Finanzergebnis 67,9 3,4
Kapitalanlageergebnis 303,7 185,0
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 29,2 14,9
Kostenquote 46,9 % 46,0 %
Ergebnis vor Steuern 170,8 207,0
Jahresfinanzbericht 2023
74
Prämienentwicklung
Das verrechnete Pmienvolumen von UNIQA Österreich er-
höhte sich 2023 um 5,0 Prozent auf 4.290,0 Millionen Euro
(2022: 4.086,4 Millionen Euro).
Die verrechneten Pmien in der Schaden- und Unfallversi-
cherung wuchsen 2023 um 7,4 Prozent auf 2.119,2 Millionen
Operative Segmente
UNIQA Österreich
Verrechnete Pmien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
um 5,0 Prozent auf 4.290,0 Millionen Euro gestiegen
Versicherungstechnisches Ergebnis mit 289,4 Millionen Euro stabil
Combined Ratio (brutto) von 94,5 Prozent auf 92,3 Prozent verbessert
Finanzergebnis auf 141,5 Millionen Euro erhöht
Kostenquote durch konsequentes Kostenprogramm auf 24,3 Prozent gesunken
Ergebnis vor Steuern bei 298,5 Millionen Euro
Kennzahlen UNIQA Österreich
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.290,0 4.086,4
Kostenquote 24,3 % 25,2 %
Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 92,3 % 94,5 %
Ergebnis vor Steuern 298,5 180,6
Euro (2022: 1.973,6 Millionen Euro). In der Krankenversiche-
rung stiegen die verrechneten Prämien im Berichtszeitraum
um 9,1 Prozent auf 1.268,0 Millionen Euro (2022: 1.162,1 Mil-
lionen Euro). In der Lebensversicherung sanken die verrech-
neten Prämien hingegen um 5,0 Prozent auf 902,8 Millionen
Euro (2022: 950,6 Millionen Euro).
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 2.119,2 1.973,6
Versicherungstechnische Erträge 2.118,5 1.970,4
Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.954,4 – 1.862,6
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 38,4 – 34,9
Versicherungstechnisches Ergebnis 125,8 72,8
Finanzergebnis 113,6 6,8
Kapitalanlageergebnis 118,7 0,7
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 45,7 – 39,6
Kostenquote 27,2 % 28,8 %
Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 92,3 % 94,5 %
Ergebnis vor Steuern 179,4 28,7
75
Konzernlagebericht
Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge im Segment UNIQA
Österreich stiegen 2023 um 8,6 Prozent auf 3.519,0 Millionen
Euro (2022: 3.240,7 Millionen Euro).
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge sank insge-
samt leicht um 3,4 Prozent auf 196,9 Millionen Euro (2022:
203,8 Millionen Euro).
Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und
Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2023 um 7,5 Prozent
auf 2.118,5 Millionen Euro (2022: 1.970,4 Millionen Euro).
In der Krankenversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Erträge im Berichtszeitraum um 8,3 Prozent auf
1.119,4 Millionen Euro (2022: 1.033,2 Millionen Euro). Die
Auflösung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich
um 9,9 Prozent auf 94,2 Millionen Euro (2022: 85,7 Millio-
nen Euro).
In der Lebensversicherung wuchsen die versicherungstech-
nischen Erträge von UNIQA Österreich im Jahr 2023 um
18,5 Prozent auf 281,1 Millionen Euro (2022: 237,2 Millionen
Euro). Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge verrin-
gerte sich um 12,7 Prozent auf 88,8 Millionen Euro (2022:
101,8 Millionen Euro).
Entwicklung der versicherungstechnischen
Aufwendungen
Die versicherungstechnischen Aufwendungen von UNIQA
Österreich erhöhten sich 2023 um 9,4 Prozent auf 3.196,1 Mil-
lionen Euro (2022: 2.921,5 Millionen Euro). Haupttreiber da-
für waren sehr hohe Belastungen durch Naturkatastrophen
und Großschäden.
Die Kostenquote im Segment UNIQA Österreich verringerte
sich dennoch auf 24,3 Prozent (2022: 25,2 Prozent).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die
versicherungstechnischen Aufwendungen um 4,9 Prozent
auf 1.954,4 Millionen Euro (2022: 1.862,6 Millionen Euro).
Die Kostenquote verbesserte sich auf 27,2 Prozent (2022:
28,8 Prozent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversiche-
rung) ging trotz der deutlichen Belastungen aus Naturkatas-
trophen und Großschäden aufgrund der verbesserten Kosten-
quote auf 92,3 Prozent zurück (2022: 94,5 Prozent).
In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungs-
technischen Aufwendungen im Jahr 2023 um 6,8 Prozent
auf 1.013,6 Millionen Euro (2022: 949,2 Millionen Euro). Die
Kostenquote erhöhte sich in diesem Bereich auf 14,4 Prozent
(2022: 14,0 Prozent).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Aufwendungen aufgrund einer erhöhten Rückstel-
lungszuführung um 108,8 Prozent auf 228,2 Millionen Euro
(2022: 109,7 Millionen Euro). Die Kostenquote sank in der
Lebensversicherung im Segment UNIQA Österreich dennoch
auf 41,5 Prozent (2022: 43,8 Prozent).
3.000
2.000
1.000
4.000
5.000
2019 2020 2021 2022 2023
3.801
3.838
3.917
4.086
4.290
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile
der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung – UNIQA Österreich
Angaben in Millionen Euro
Jahresfinanzbericht 2023
76
Versicherungstechnisches Ergebnis der
Rückversicherung
Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche-
rung belief sich im Jahr 2023 auf – 33,5 Millionen Euro
(2022: – 27,4 Millionen Euro).
Versicherungstechnisches Ergebnis
Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment UNIQA
Österreich blieb im Jahr 2023 mit 289,4 Millionen Euro na-
hezu auf dem Niveau des Vorjahres (2022: 291,9 Millionen
Euro).
Krankenversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 1.268,0 1.162,1
Versicherungstechnische Erträge 1.119,4 1.033,2
Auflösung der vertraglichen Servicemarge 94,2 85,7
Versicherungstechnische Aufwendungen – 1.013,6 949,2
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 1,7 – 2,3
Versicherungstechnisches Ergebnis 104,1 81,7
Finanzergebnis – 1,5 – 1,4
Kapitalanlageergebnis 171,5 – 47,1
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 34,9 – 19,4
Kostenquote 14,4 % 14,0 %
Ergebnis vor Steuern 67,7 60,9
Finanzergebnis
Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA Österreich stieg im
Jahr 2023 auf 642,2 Millionen Euro (2022: 104,5 Millionen
Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich daher auf 141,5 Mil-
lionen Euro (2022: 13,5 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung betrug 2023 179,6 Millionen Euro
(2022: – 395,3 Millionen Euro).
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023
– 100,9 Millionen Euro (2022: – 69,6 Millionen Euro). Die
sonstigen Ertge verdreifachten sich dabei auf 18,7 Millio-
nen Euro (2022: 6,0 Millionen Euro), während sich die sonsti-
gen Aufwendungen um 58,3 Prozent auf 119,7 Millionen Euro
erhöhten (2022: 75,6 Millionen Euro).
77
Konzernlagebericht
Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 902,8 950,6
Versicherungstechnische Erträge 281,1 237,2
Auflösung der vertraglichen Servicemarge 88,8 101,8
Versicherungstechnische Aufwendungen – 228,2 – 109,7
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung 6,6 9,9
Versicherungstechnisches Ergebnis 59,5 137,4
Finanzergebnis 29,3 8,2
Kapitalanlageergebnis 352,0 150,9
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 20,3 – 10,6
Kostenquote 41,5 % 43,8 %
Ergebnis vor Steuern 51,4 91,1
Ergebnis vor Steuern
Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen Fi-
nanzergebnisses um 39,9 Prozent auf 329,9 Millionen Euro
(2022: 235,8 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern
im Segment UNIQA Österreich stieg um 65,3 Prozent auf
298,5 Millionen Euro (2022: 180,6 Millionen Euro).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das Er-
gebnis vor Steuern auf 179,4 Millionen Euro (2022: 28,7 Mil-
lionen Euro), in der Krankenversicherung nahm es um
11,2 Prozent auf 67,7 Millionen Euro zu (2022: 60,9 Millionen
Euro). In der Lebensversicherung schließlich sank das Er-
gebnis vor Steuern hingegen auf 51,4 Millionen Euro (2022:
91,1 Millionen Euro).
50
350
300
250
200
150
100
2022 2023
181
299
Ergebnis vor Steuern UNIQA Österreich
Angaben in Millionen Euro
Jahresfinanzbericht 2023
78
Prämienentwicklung
Das verrechnete Pmienvolumen von UNIQA International
erhöhte sich 2023 um 13,8 Prozent auf 2.787,9 Millionen Euro
(2022: 2.450,0 Millionen Euro).
Die verrechneten Pmien in der Schaden- und Unfallversi-
cherung wuchsen 2023 um 17,1 Prozent auf 1.988,5 Millionen
Euro (2022: 1.698,1 Millionen Euro). In der Krankenversiche-
rung stiegen die verrechneten Prämien im Berichtszeitraum
um 5,6 Prozent auf 120,2 Millionen Euro (2022: 113,8 Millio-
nen Euro) und in der Lebensversicherung um 6,4 Prozent auf
679,2 Millionen Euro (2022: 638,1 Millionen Euro).
Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge im Segment UNIQA
International stiegen 2023 um 15,3 Prozent auf 2.429,9 Mil-
lionen Euro (2022: 2.107,7 Millionen Euro).
Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge stieg um 10,2 Pro-
zent auf 122,0 Millionen Euro (2022: 110,7 Millionen Euro).
Die versicherungstechnischen Erträge in der Schaden- und
Unfallversicherung wuchsen im Jahr 2023 um 16,7 Prozent
auf 1.843,3 Millionen Euro (2022: 1.579,1 Millionen Euro).
In der Krankenversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Erträge im Berichtszeitraum um 8,2 Prozent auf
115,3 Millionen Euro (2022: 106,6 Millionen Euro). Die Auflö-
sung der vertraglichen Servicemarge erhöhte sich dabei auf
0,5 Millionen Euro (2022: 0,3 Millionen Euro).
In der Lebensversicherung wuchsen die versicherungs-
technischen Erträge im Segment UNIQA International im
Jahr 2023 um 11,6 Prozent auf 471,2 Millionen Euro (2022:
422,1 Millionen Euro). Die Auflösung der vertraglichen
Service marge stieg um 9,8 Prozent auf 103,4 Millionen Euro
(2022: 94,2 Millionen Euro).
UNIQA International
Verrechnete Pmien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
um 13,8 Prozent auf 2.787,9 Millionen Euro gestiegen
Versicherungstechnisches Ergebnis um 37,7 Prozent auf 269,6 Millionen Euro verbessert
Combined Ratio (brutto) von 86,1 Prozent auf 85,6 Prozent gesunken
Finanzergebnis auf 64,5 Millionen Euro gestiegen
Ergebnis vor Steuern aufgrund der Verbesserung im technischen Ergebnis bei 229,7 Millionen Euro
Kennzahlen UNIQA International
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds-
und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.787,9 2.450,0
Kostenquote 37,6 % 37,7 %
Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 85,6 % 86,1 %
Ergebnis vor Steuern 229,7 91,1
2.000
1.500
500
1.000
2.500
3.000
2019 2020 2021 2022 2023
1.561
1.705
2.423
2.450
2.788
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile
der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung – UNIQA Österreich
Angaben in Millionen Euro
79
Konzernlagebericht
Entwicklung der versicherungstechnischen
Aufwendungen
Die versicherungstechnischen Aufwendungen im Segment
UNIQA International erhöhten sich 2023 auch aufgrund von
Großschadenbelastungen um 14,3 Prozent auf 2.037,7 Millio-
nen Euro (2022: 1.783,0 Millionen Euro).
Die Kostenquote im Segment UNIQA International verringer-
te sich dennoch leicht auf 37,6 Prozent (2022: 37,7 Prozent).
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhten sich die
versicherungstechnischen Aufwendungen um 16,0 Prozent
auf 1.577,0 Millionen Euro (2022: 1.359,9 Millionen Euro). Die
Kostenquote blieb mit 35,6 Prozent stabil (2022: 35,6 Pro-
zent). Die Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung)
ging auch daher auf 85,6 Prozent zurück (2022: 86,1 Prozent).
In der Krankenversicherung wuchsen die versicherungstech-
nischen Aufwendungen im Jahr 2023 um 8,2 Prozent auf
96,6 Millionen Euro (2022: 89,3 Millionen Euro). Die Kosten-
quote verringerte sich in diesem Bereich auf 36,3 Prozent
(2022: 40,6 Prozent).
In der Lebensversicherung stiegen die versicherungstech-
nischen Aufwendungen um 9,1 Prozent auf 364,1 Millionen
Euro (2022: 333,8 Millionen Euro). Die Kostenquote belief
sich in der Lebensversicherung auf 45,9 Prozent (2022:
44,9 Prozent).
Versicherungstechnisches Ergebnis der
Rückversicherung
Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche-
rung belief sich im Jahr 2023 auf – 122,5 Millionen Euro
(2022: – 128,9 Millionen Euro).
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 1.988,5 1.698,1
Versicherungstechnische Erträge 1.843,3 1.579,1
Versicherungstechnische Aufwendungen 1.577,0 – 1.359,9
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 112,6 – 119,3
Versicherungstechnisches Ergebnis 153,8 99,8
Finanzergebnis 37,7 3,4
Kapitalanlageergebnis 63,5 18,4
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 53,0 – 40,3
Kostenquote 35,6 % 35,6 %
Combined Ratio (brutto vor Rückversicherung) 85,6 % 86,1 %
Ergebnis vor Steuern 125,4 48,0
Krankenversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 120,2 113,8
Versicherungstechnische Erträge 115,3 106,6
Auflösung der vertraglichen Servicemarge 0,5 0,3
Versicherungstechnische Aufwendungen – 96,6 – 89,3
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 0,8 – 0,3
Versicherungstechnisches Ergebnis 17,9 17,0
Finanzergebnis – 0,2 – 0,1
Kapitalanlageergebnis 0,4 0,3
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 3,8 – 3,0
Kostenquote 36,3 % 40,6 %
Ergebnis vor Steuern 13,9 13,9
Jahresfinanzbericht 2023
80
Versicherungstechnisches Ergebnis
Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment UNIQA
International erhöhte sich im Jahr 2023 um 37,7 Prozent auf
269,6 Millionen Euro (2022: 195,8 Millionen Euro).
Finanzergebnis
Das Kapitalanlageergebnis von UNIQA International stieg
im Jahr 2023 auf 107,7 Millionen Euro (2022: 14,9 Millionen
Euro). Das Finanzergebnis erhöhte sich daher auf 64,5 Millio-
nen Euro (2022: – 17,6 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung betrug 2023 126,5 Millionen Euro
(2022: – 97,2 Millionen Euro).
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023
– 69,7 Millionen Euro (2022: – 54,3 Millionen Euro). Die
sonstigen Ertge erhöhten sich dabei um 59,3 Prozent auf
140,9 Millionen Euro (2022: 88,4 Millionen Euro), während
die sonstigen Aufwendungen um 47,5 Prozent auf 210,6 Mil-
lionen Euro stiegen (2022: 142,7 Millionen Euro).
Ergebnis vor Steuern
Das operative Ergebnis stieg aufgrund der hervorragenden
technischen Performance im Segment UNIQA International
um 113,4 Prozent auf 264,5 Millionen Euro (2022: 123,9 Mil-
lionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern wuchs um 152,1 Pro-
zent auf 229,7 Millionen Euro (2022: 91,1 Millionen Euro).
Lebensversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien 679,2 638,1
Versicherungstechnische Erträge 471,2 422,1
Auflösung der vertraglichen Servicemarge 103,4 94,2
Versicherungstechnische Aufwendungen – 364,1 333,8
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 9,2 – 9,3
Versicherungstechnisches Ergebnis 98,0 79,0
Finanzergebnis 27,0 – 20,9
Kapitalanlageergebnis 43,8 – 3,7
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 12,9 – 11,0
Kostenquote 45,9 % 44,9 %
Ergebnis vor Steuern 90,4 29,2
In der Schaden- und Unfallversicherung erhöhte sich das
Ergebnis vor Steuern um 161,4 Prozent auf 125,4 Millionen
Euro (2022: 48,0 Millionen Euro), in der Krankenversiche-
rung blieb es mit 13,9 Millionen Euro stabil (2022: 13,9 Mil-
lionen Euro). In der Lebensversicherung schließlich wuchs
das Ergebnis vor Steuern auf 90,4 Millionen Euro (2022:
29,2 Millionen Euro).
In Zentraleuropa (CE) – die Region umfasst Polen, die Slo-
wakei, Tschechien und Ungarn – erhöhte sich das Ergebnis
vor Steuern im Geschäftsjahr 2023 um 60,2 Prozent auf
200,4 Millionen Euro (2022: 125,1 Millionen Euro). In Osteu-
ropa (EE) – bestehend aus Rumänien und der Ukraine – stieg
es auf 37,8 Millionen Euro (2022: – 5,7 Millionen Euro). In
Südosteuropa (SEE) – zusammengesetzt aus Albanien, Bosni-
en und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Mon-
tenegro, Nordmazedonien und Serbien – wuchs das Ergebnis
vor Steuern 2023 auf 33,6 Millionen Euro (2022: 2,0 Millio-
nen Euro). In Westeuropa (WE) fiel ein Ergebnis vor Steuern
von 0,3 Millionen Euro an (2022: – 0,7 Millionen Euro).
150
100
50
200
250
2022 2023
91
230
Ergebnis vor Steuern UNIQA International
Angaben in Millionen Euro
81
Konzernlagebericht
Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge im Segment Rückver-
sicherung stiegen 2023 um 10,8 Prozent auf 1.124,8 Millio-
nen Euro (2022: 1.015,4 Millionen Euro).
Entwicklung der versicherungstechnischen
Aufwendungen
Die versicherungstechnischen Aufwendungen erhöhten sich
2023 um 12,3 Prozent auf 1.053,5 Millionen Euro (2022:
938,1 Millionen Euro).
Versicherungstechnisches Ergebnis der
Rückversicherung
Das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversiche-
rung ging im Jahr 2023 aufgrund der geringeren Retrozes-
sionsmöglichkeit auf – 55,5 Millionen Euro zurück (2022:
– 5,3 Millionen Euro).
Versicherungstechnisches Ergebnis
Das versicherungstechnische Ergebnis im Segment Rückver-
sicherung ging im Jahr 2023 auf 15,8 Millionen Euro zurück
(2022: 72,0 Millionen Euro).
Finanzergebnis
Das Kapitalanlageergebnis stieg im Jahr 2023 auf 100,8 Mil-
lionen Euro (2022: – 44,8 Millionen Euro). Das Finanzergeb-
nis erhöhte sich auf 60,5 Millionen Euro (2022: – 43,3 Mil-
lionen Euro).
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug 2023
– 0,7 Millionen Euro (2022: – 1,2 Millionen Euro).
Ergebnis vor Steuern
Das operative Ergebnis wuchs aufgrund des gestiegenen
Finanzergebnisses um 175,7 Prozent auf 75,7 Millionen Euro
(2022: 27,4 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern im
Segment Rückversicherung stieg auf 70,3 Millionen Euro
(2022: 24,5 Millionen Euro).
Rückversicherung
Kennzahlen Rückversicherung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Versicherungstechnische Erträge 1.124,8 1.015,4
Versicherungstechnische Aufwendungen 1.053,5 – 938,1
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung – 55,4 – 5,3
Versicherungstechnisches Ergebnis 15,8 72,0
Finanzergebnis 60,5 – 43,3
Kapitalanlageergebnis 100,8 – 44,8
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 0,7 – 1,2
Ergebnis vor Steuern 70,3 24,5
Jahresfinanzbericht 2023
82
Im Segment Gruppenfunktionen stieg das Finanzergeb-
nis 2023 um 68,5 Prozent auf 472,6 Millionen Euro (2022:
280,4 Millionen Euro).
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis betrug in die-
sem Segment – 50,8 Millionen Euro (2022: – 32,7 Millionen
Euro).
Im Segment Konsolidierung belief sich das versicherungs-
technische Ergebnis 2023 auf – 12,6 Millionen Euro (2022:
4,4 Millionen Euro).
Das Finanzergebnis sank im Gescftsjahr 2023 auf
– 588,9 Millionen Euro (2022: – 283,0 Millionen Euro). Da-
bei betrug das Kapitalanlageergebnis – 734,5 Millionen Euro
(2022: – 175,3 Millionen Euro).
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Kennzahlen Konsolidierung
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Versicherungstechnisches Ergebnis – 12,6 4,4
Finanzergebnis – 588,9 – 283,0
Kapitalanlageergebnis – 734,5 – 175,3
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 15,7 – 3,9
Ergebnis vor Steuern – 528,6 – 210,7
Kennzahlen Gruppenfunktionen
Angaben in Millionen Euro
2023 2022
Finanzergebnis 472,6 280,4
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 50,8 – 32,7
Ergebnis vor Steuern 356,4 186,8
Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich dadurch im Geschäfts-
jahr 2023 auf 356,4 Millionen Euro (2022: 186,8 Millionen
Euro).
Das nicht versicherungstechnische Ergebnis war mit
15,7 Millionen Euro positiv (2022: – 3,9 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern belief sich daher im Segment Kon-
solidierung auf – 528,6 Millionen Euro (2022: – 210,7 Millio-
nen Euro).
83
Konzernlagebericht
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
SIGNA – außerordentliche Kündigung
Am 5. Jänner 2024 hat UNIQA eine im Jahr 2017 gezeich-
nete Anleihe der SIGNA-Gruppe mit 30-jähriger Laufzeit im
Nennbetrag von 74,1 Millionen Euro außerordentlich aus
wichtigem Grund gekündigt. Da bereits zum Abschlussstich-
tag Wertminderungen auf die kommunizierte Insolvenzquote
von 30 Prozent vorgenommen wurden, ist von keiner wesent-
lichen Auswirkung auf das Geschäftsjahr 2024 und Folge-
jahre auszugehen.
Ausblick
Konjunkturausblick
Wir rechnen nicht mit einem langanhaltenden Schrump-
fungsprozess der Wirtschaft. Schon 2024 sollte das BIP in
Europa wieder um rund 1,2 Prozent wachsen, in den USA
dank der guten Nachfrage sogar um 1,6 Prozent. In Öster-
reich wird ein Anstieg von knapp 1 Prozent erwartet.
Aufgrund der Inflationsentwicklung geht der Markt stark
von ersten Zinssenkungen noch vor Jahresmitte 2024 aus.
Zwar könnten Zweitrundeneffekte aus den starken Lohner-
höhungen die Preise nochmals anheizen, doch sollte dieser
Effekt von der schwachen Konjunktur in China zum Großteil
kompensiert werden: Allgemein wird mit deutlichen Preisre-
duktionen auf chinesische Exportgüter gerechnet, die ausrei-
chend Spielraum für Zinssenkungen schaffen sollten. Damit
ist das Ende der Hochinflation weithin absehbar: 2024 sollte
die Teuerungsrate in den USA wie auch im Euroraum zeit-
weise unter 2 Prozent fallen, in Österreich dürfte der Jahres-
schnitt laut IMF 2024 bei rund 3,5 Prozent liegen. Und auch
für Osteuropa ist mit einem Preisanstieg von maximal 5 bis
6 Prozent zu rechnen.
Ein besonders spannendes Thema werden 2024 Wahlen sein:
Zwar wird in diesem Jahr in vielen Staaten und Regionen ge-
hlt, im Fokus des Interesses steht jedoch klar das Rennen
um das US-Psidentenamt. Diese Wahl wird weltpolitisch
die Weichen für lange Zeit stellen und könnte damit auch
konjunkturpolitische Auswirkungen haben.
Unternehmensausblick
r das Gescftsjahr 2024, dem letzten unseres Strategie-
programms „UNIQA 3.0 – Seeding the Future“, konzen-
trieren wir uns auf eine weitere Verbesserung unseres ver-
sicherungstechnischen Kerngeschäfts in unseren beiden
Heimrkten Österreich und CEE.
Die Erwartungen hinsichtlich eines starken Wachstums in
der Sach- und Krankenversicherung basieren sowohl auf ge-
zielten Vertriebsaktivitäten als auch auf Anpassungen im
Zusammenhang mit Inflation und Indexentwicklungen.
Jedoch rechnen wir im Gescftsjahr 2024 erneut mit einem
Ergebnisdruck, der auf steigende Aufwendungen für Versi-
cherungsleistungen (insbesondere in den Bereichen Sach-
und Krankenversicherung) sowie im Kostenbereich (vor al-
lem aufgrund der Inflation) zurückzuführen ist. Daher ist es
von entscheidender Bedeutung, die strenge Kostendisziplin
aufrechtzuerhalten und kontinuierlich Optimierungen im
Kostenmanagement vorzunehmen.
Auf Basis einer Solvenzquote von mindestens 170 Prozent
streben wir danach, unsere Aktionär:innen progressiv, das
heißt mit jährlich steigenden Dividendenzahlungen, am Er-
folg unseres Unternehmens zu beteiligen. Die Payout Ratio
wird unverändert bis zu 60 Prozent betragen.
Diese Prognosen sind vorbehaltlich möglicher negativer
Einflüsse auf unser Konzernergebnis zu sehen, die sich aus
geopolitischen Verwerfungen und damit verbundenen Unsi-
cherheiten für die globalen Kapitalmärkte, aus einem volati-
len Zinsumfeld, der Inflationsentwicklung generell, und vor
allem aus erhöhten Schadenleistungen infolge von Natur-
katastrophen ergeben können. Damit verbunden erwarten
wir unsere Zielprofitabilität auf dem Niveau von 2023.
Jahresfinanzbericht 2023
84
Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital von UNIQA Insurance Group AG be-
tgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000
auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückaktien
zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe
von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von
23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle
Aktien gehren die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung,
Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs
GmbH, Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung
und RZB Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen Ak-
tienbesnde sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wech-
selseitige Vorkaufsrechte sind unter diesen Aktionär:in-
nen vereinbart.
3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die
RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungsbetei-
ligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent (Zurechnung
nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die
UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält direkt
und indirekt über die Austria Versicherungsverein Betei-
ligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt rund 49,00 Prozent
(Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der
Gesellschaft.
4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten aus-
gegeben.
5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das
Stimmrecht unmittelbar aus.
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen
Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen
zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur
Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der
Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Le-
bensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgen-
den ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichts-
rat ausscheidet.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats
um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe
von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen
lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen
oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhö-
hen. Der Vorstand ist weiters bis 6. Dezember 2025 er-
mächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zu-
sammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesell-
schaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesell-
schaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember
2023 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien.
1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA
Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbe-
stand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmel-
zung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.
als übertragender Gesellschaft mit der UNIQA Insurance
Group AG als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des
Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen
der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser
Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Ak-
tien anzurechnen.
8. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE beste-
hen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktio-
r:innen dieser Gesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den
Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
85
Konzernlagebericht
Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollziehbaren,
alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen, die
auf Basis der definierten Risikostrategie ein systematisches
und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfas-
sen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Doku-
mentation und Kommunikation von Risiken sowie die Über-
wachung dieser Aktivitäten. Umfang und Ausrichtung der
eingerichteten Systeme wurden anhand der unternehmens-
spezifischen Anforderungen ausgestaltet. Trotz Schaffung
der angemessenen Rahmenwerke verbleibt stets ein gewisses
Restrisiko, da auch angemessen und funktionsfähig einge-
richtete Systeme keine absolute Sicherheit bei der Identifika-
tion und Steuerung der Risiken gewährleisten können.
Zielsetzungen:
a) Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel
der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses ent-
gegenstehen könnten
b) Begrenzung erkannter Risiken, zum Beispiel durch Hinzu-
ziehung von externen Spezialist:innen
c) Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflus-
ses auf den Konzernabschluss und entsprechende Abbil-
dung dieser Risiken
Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungs-
legungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kon-
trollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, damit trotz
der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer Abschluss
erstellt wird. Neben den im Risikobericht beschriebenen Ri-
siken analysiert das Risikomanagementsystem weitere Risi-
ken innerhalb der betrieblichen Abläufe, Compliance, inter-
nen Berichterstattung etc.
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen der UNIQA Group eingegliedert.
Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4 HANA wird ein
harmonisiertes versicherungsspezifisches IT-System für die
Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur Gehrleistung ei-
nes sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie
Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsolidierungs-
handbücher.
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine In-
ventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisun-
gen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskon-
zept abgestimmt.
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfigu-
rationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Ri-
siken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungsprozess
werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfe-
maßnahmen ergreifen zu können. Die Vorgehensweise bei
der Identifikation und Kontrolle der Risiken wird regelmäßig
durch einen externen unabhängigen Berater evaluiert.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende
Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Da-
ten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüs-
sen der Gesellschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Die Systeme des internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems sind nicht statisch, sondern werden fortlaufend an
geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen ange-
passt. Für die Identifikation dieser Änderungsnotwendigkei-
ten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf
ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dar sind:
a) Regelßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrollen
beauftragten Personen
b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Trans-
aktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kon-
trollschwächen schließen lassen
c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die
Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests
durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/
Prüfungsausschuss
Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Bericht-
erstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prü-
fungsausschuss durch Berichte der Internen Revision und
gesonderte Beauftragung externer Dritter.
Jahresfinanzbericht 2023
86
Gewinnverwendungsvorschlag
Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche-
rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss
der UNIQA Insurance Group AG weist für das Gescftsjahr
2023 einen Bilanzgewinn von 176.789.324,96 Euro (2022:
171.804.370,90 Euro) aus. Der Vorstand wird der Hauptver-
sammlung am 3. Juni 2024 vorschlagen, diesen Bilanzge-
winn für die Ausschüttung einer Dividende von 0,57 Euro
auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgegebenen di-
videndenberechtigten Stückaktien zu verwenden und den
Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Wien, am 15. März 2024
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
87
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
88
Jahresfinanzbericht 2023
Konzernabschluss
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Versicherungstechnisches Ergebnis
5
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
5.994.136
5.346.897
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 5.290.994
 4.744.483
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 
 140.894
 38.366
 
 
562.248
564.049
Finanzergebnis
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
4
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
 
1.130.271
1.085.814
(davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode)
 
397.140
307.126
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
 
29.328
29.718
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 
 628.071
 1.015.659
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
 
 60.301
 192.600
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
86.632
109.688
 
 
588.831
179.843
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
391.086
128.405
Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 85.050
 620.949
 
 
306.036
 492.544
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
5
 753.458
258.274
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
5
8.831
4.487
 
 
150.240
 49.941
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
Sonstige Erträge
22
436.092
356.741
Sonstige Aufwendungen
23
 642.525
 518.461
 
 
 206.433
 161.720
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
 
506.055
352.388
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
7
 28.259
 27.931
Finanzierungsaufwendungen
 
 51.424
 52.129
Ergebnis vor Steuern
 
426.373
272.328
Ertragsteuern
11
 103.236
 16.941
Periodenergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen
 
323.137
255.386
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)
10
 19.332
314
Periodenergebnis
 
303.805
255.700
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
302.686
255.951
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
19
1.119
 251
 
 
 
 
Ergebnis je Aktie (in Euro)1)
 
0,99
0,83
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen
 
1,05
0,83
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
 0,06
0,00
Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf
 
306.965.261
306.965.261
1) Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt.
Konzerngesamtergebnisrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Periodenergebnis
303.805
255.700
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
 
 
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 39.975
73.716
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
9.235
 24.667
Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
20.057
 49.490
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 4.571
10.231
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 4.911
14.100
 
 20.164
23.889
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
 
 
Währungsumrechnung
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
46.098
 4.463
Bewertung von Schuldinstrumenten
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
969.060
 3.304.320
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 183.274
725.894
Bewertung von Versicherungsverträgen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
 110.483
2.343.683
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 20.645
 516.351
Bewertung von Rückversicherungsverträgen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
16.458
 29.952
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
 3.292
5.990
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
5.542
11.348
 
719.464
 768.171
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 2.980
13.515
Sonstiges Ergebnis
699.300
 744.282
Gesamtergebnis
1.003.106
 488.582
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
1.001.839
 491.759
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
1.267
3.177

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
1.1.2022 angepasst
Sachanlagen
6
391.129
393.316
404.207
Immaterielle Vermögenswerte
7
1.006.311
941.987
891.012
Kapitalanlagen
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
1
2.411.947
2.372.793
2.280.902
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
2
813.756
759.463
656.393
Sonstige Kapitalanlagen
3
17.206.175
16.243.738
19.828.628
 
 
20.431.878
19.375.995
22.765.923
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
3
4.296.374
4.070.702
5.213.422
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
5
87.100
61.418
63.556
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
5
494.752
515.299
236.666
Forderungen und übrige Aktiva
8
364.474
380.967
371.642
Latente Steueransprüche
12
79.216
233.782
60.472
Zahlungsmittel
9
699.528
667.646
592.583
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
10
300.196
Summe Vermögenswerte
 
28.150.959
26.641.114
30.599.483
Eigenkapital und Schulden
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
1.1.2022 angepasst
Eigenkapital
 
 
 
 
Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
 
 
 
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
16
1.789.923
1.789.923
1.789.923
Eigene Aktien
17
 16.614
 16.614
 16.614
Kumulierte Ergebnisse
 
936.893
109.955
764.043
 
 
2.710.202
1.883.264
2.537.352
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
19
19.916
17.749
18.210
 
 
2.730.119
1.901.013
2.555.562
 
 
 
 
 
Schulden
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
20
906.729
1.058.631
1.057.559
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
5
21.904.232
21.459.796
24.339.262
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
5
23.165
38.313
563
Finanzverbindlichkeiten
21
688.032
700.463
723.317
Andere Rückstellungen
13
575.090
550.126
707.051
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
22
897.679
899.650
1.102.025
Latente Steuerschulden
12
151.134
33.121
114.145
Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
10
274.778
 
 
 
25.420.840
24.740.101
28.043.921
Summe Eigenkapital und Schulden
 
28.150.959
26.641.114
30.599.483

Entwicklung des Konzerneigenkapitals
 
 
 
 
 
Kumulierte
 
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
Gezeichnetes Kapital
und Kapitalrücklagen
Eigene Aktien
Bewertung von Eigenkapital- und Schuld-
instrumenten
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
Bewertung von Versicherungs-
verträgen
 
Stand am 31. Dezember 2021 (veröffentlicht)
 
1.789.923
 16.614
360.020
 293.180
 
Anpassung gemäß IAS 8 bezüglich IFRS 17 und IFRS 9
 
302.643
 814.273
 
Anpassung gemäß IAS 8 Sonstige
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022 (angepasst)
 
1.789.923
 16.614
662.663
 293.180
 814.273
 
Änderung des Konsolidierungskreises
 
 
Dividende an Aktionär:innen
16
 
Gesamtergebnis
 
 2.617.015
49.048
1.799.992
 
Periodenergebnis
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
 2.617.015
49.048
1.799.992
 
Stand am 31. Dezember 2022 (angepasst)
 
1.789.923
 16.614
 1.954.352
 244.132
985.719
 
Stand am 31. Dezember 2022 (veröffentlicht)
 
1.789.923
 16.614
 1.175.748
 244.132
 

Anpassung gemäß IAS 8 bezüglich IFRS 17 und IFRS 9
 
 778.604
985.719
 
Anpassung gemäß IAS 8 Sonstige
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2023
 
1.789.923
 16.614
 1.954.352
 244.132
985.719
 
Änderung des Konsolidierungskreises
 
 
 
Dividende an Aktionär:innen
16
 
Gesamtergebnis
 
799.941
 30.739
 123.413
 
Periodenergebnis
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
799.941
 30.739
 123.413
 
Stand am 31. Dezember 2023
 
1.789.923
 16.614
 1.154.410
 274.872
862.306
 

 
 
Ergebnisse
 
 
 
 
Bewertung von Rück-
versicherungs-
verträgen
Differenzen aus Währungs
umrechnung
Übrige kumulierte Ergebnisse
Den Anteilseigner:innen
der UNIQA Insurance
Group AG
zurechenbarer Anteil
Anteile ohne
beherrschenden
Einfluss
Eigenkapital
gesamt
 

 186.797
1.650.257
3.303.609
19.678
3.323.286
 

 6.260
26.910
 278.818
 769.798
 1.468
 771.265
 
3.541
3.541
3.541
 
 6.260
 159.887
1.374.980
2.537.352
18.210
2.555.562
 
6.502
6.502
 3.126
3.376
 
 168.831
 168.831
 513
 169.344
 
1.545
 6.728
281.399
 491.759
3.177
 488.582
 
255.951
255.951
 251
255.700
 
1.545
 6.728
25.448
 747.710
3.428
 744.282
 
 4.715
 166.615
1.494.050
1.883.264
17.749
1.901.013

 
 211.047
1.891.659
2.034.041
18.346
2.052.387
 

 4.715
44.432
 397.545
 150.713
 598
 151.310
 
 
 64
 64
 
 64
 
 4.715
 166.615
1.494.050
1.883.264
17.749
1.901.013
 
 6.069
 6.069
1.511
 4.558
 
 168.831
 168.831
 611
 169.441
 
4.657
48.075
303.318
1.001.839
1.267
1.003.106
 
302.686
302.686
1.119
303.805
 
4.657
48.075
631
699.152
148
699.300
 
 58
 118.540
1.622.467
2.710.202
19.916
2.730.119

Konzerngeldflussrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Periodenergebnis
 
303.805
255.700
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und
sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen
 
119.471
91.254
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen
 
 66.133
261.886
Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen
 
120.502
 54.719
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten
 
1.979
1.837
Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren
 
 220.451
28.670
Veränderung der sonstigen Forderungen
 
10.596
 14.857
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten
 
 2.680
 197.820
Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen
 
104.513
 804.480
Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
 
 2.013
 8.137
Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden
 
19.975
 53.238
Veränderung sonstiger Bilanzposten
 
 64.259
 38.141
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
 
325.304
 532.045
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
 102.203
25.037
 
 
 
 
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
6.010
25.062
Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
 122.998
 165.923
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen
 
 24.765
 2
Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen
 
7.396.012
5.314.519
Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen
 
 6.987.634
 5.518.114
Veränderung von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 225.672
1.142.720
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
 
40.953
798.262
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
107.668
 20.806
 
 
 
 
Dividendenzahlungen
16
 169.441
 169.344
Transaktionen zwischen Eigentümer:innen
 
0
 2.868
Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
 
0
1.414.936
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
21
 164.252
 1.431.442
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
 333.693
 188.718
 
 
 
 
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
 
32.564
77.499
davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen
 
2.794
0
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
 
5.465
4.231
Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen
 
 682
 2.436
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres
9
667.646
592.583
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
9
699.528
667.646
 
 
 
 
Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
 21.660
 128.000
Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
 56.339
 62.815
Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
454.842
413.708
Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
65.625
80.313
Erläuterungen zum Konzernabschluss
Allgemeine Angaben
Die UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Untere Donau–
straße 21, 1029 Wien
. Der Konzern ist hauptsächlich mit dem Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung beschäftigt.
Die UNIQA Insurance Group AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der FN 92933t eingetragen. Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market –
gelistet.
Die UNIQA Insurance Group AG unterliegt den regulatorischen Vorschriften europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsichtsbehörde, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen Solvabilitätsvorschriften.
Dieser Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist der Euro. Der Bilanzstichtag von UNIQA ist der 31. Dezember.
Rechnungslegungsgrundsätze
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt.
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom
Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Risiken im
Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels wurden in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, wie beispielsweise im Rahmen des Wertminderungstests für Vermögenswerte sowie bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, berücksichtigt.
Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben:
Erläuterung 1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten)
Erläuterung 2: Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnisschätzung der STRABAG SE)
Erläuterung 3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten und
Ermittlung der erwarteten Kreditverluste)
Erläuterungen 5: Versicherungsverträge (Annahmen und Modelle bei der Berechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen)
Erläuterung 6: Immaterielle Vermögenswerte (Annahmen bei der Ermittlung der Firmenwerte)
Erläuterung 11: Latente Steuern (Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche)
Erläuterung 12: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen)
In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst:
Bilanzposition
Bewertungsgrundsatz
Vermögenswerte
 
Sachanlagen
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Sachanlagen, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen
beizulegender Zeitwert
Immaterielle Vermögenswerte
 
- mit bestimmbarer Nutzungsdauer
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
- mit unbestimmbarer Nutzungsdauer
Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Kapitalanlagen
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen
beizulegender Zeitwert
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw.
niedrigerer erzielbarer Betrag
Sonstige Kapitalanlagen
 
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
beizulegender Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
beizulegender Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
analog zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
Forderungen und übrige Aktiva
fortgeführte Anschaffungskosten
Latente Steueransprüche
undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden
Zahlungsmittel
fortgeführte Anschaffungskosten
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung
gehalten werden
niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
Schulden
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
versicherungsmathematische Bewertung unter Anwendung der nach IFRS 17 einschlägigen Bewertungsmethoden
Finanzverbindlichkeiten
 
- Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
- Derivative Finanzinstrumente
beizulegender Zeitwert
- Leasingverbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
Andere Rückstellungen
 
- aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
- sonstige
Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
fortgeführte Anschaffungskosten oder Barwert des künftigen Erfüllungsbetrages

Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowiE
neue und geänderte Standards
Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.
Erstmals und künftig anzuwendende Änderungen
Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2023 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.
Geänderte Standards
Erstmalig durch
UNIQA anzuwenden
Erstmals anzuwendende Änderungen
 
IAS 1
Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Jänner 2023
IAS 8
Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
1. Jänner 2023
IAS 12
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
1. Jänner 2023
IAS 12
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern
1. Jänner 2023
Künftig anzuwendende Änderungen
 
IAS 1
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
1. Jänner 2024
IFRS 16
Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Sale-and-leaseback-Transaktionen
1. Jänner 2024
Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern
Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den geltenden oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Säule-2-Mustervorschriften betroffen. Ziel dieser Regelungen, die ab dem 1. Jänner 2024 in Kraft sein werden, ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale Unternehmensgruppen sicherzustellen.
UNIQA wendet die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern an.
Derzeit beschäftigt sich UNIQA intensiv mit der Implementierung der Mindestbesteuerung. Die gegenwärtige Einschätzung ist, dass sich dadurch keine wesentliche
zusätzliche Steuerbelastung für UNIQA ergibt.
Erstmals anzuwendende Standards
IFRS 9 – Finanzinstrumente und
IFRS 17 – Versicherungsverträge
Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) den finalen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den 1. Jänner 2023 festgelegt. UNIQA nimmt das Wahlrecht für Versicherungsunternehmen in Anspruch, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 auf die Erstanwendung von IFRS 17 zu verschieben. Durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde IFRS 17 in EU-Recht übernommen.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung dieser beiden Rechnungslegungsstandards erfolgte eine rückwirkende Anpassung der Angaben zur Vergleichsperiode und zum Vergleichsstichtag. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz zum 1. Jänner 2022 werden nachfolgend dargestellt und erläutert.
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
veröffentlicht
Anpassungen
IFRS 9
Anpassungen
IFRS 17
Sonstige
Umgliederungen/ Anpassungen
1.1.2022
angepasst
Sachanlagen
365.493
 
38.714
 
404.207
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte
1.462.087
 
 1.283.362
 178.725
n/a
Immaterielle Vermögenswerte
712.287
 
 
178.725
891.012
Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
1.241.860
 
1.039.042
 
2.280.902
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
656.393
 
 
 
656.393
Sonstige Kapitalanlagen
19.886.724
 1.835
 
 56.260
19.828.628
 
21.784.976
 1.835
1.039.042
 56.260
22.765.923
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
5.154.053
 
 
59.369
5.213.422
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
591.671
 
 591.671
 
n/a
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
 
 
63.556
 
63.556
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
 
 
236.666
 
236.666
Forderungen und übrige Aktiva
714.823
 
 428.082
84.900
371.642
Forderungen aus Ertragsteuern
84.900
 
 
 84.900
n/a
Latente Steueransprüche
84.909
256.039
110.994
 391.471
60.472
Zahlungsmittel
592.583
 
 
 
592.583
Summe Vermögenswerte
31.547.783
254.204
 814.143
 388.362
30.599.483
Eigenkapital und Schulden
Angaben in Tausend Euro
31.12.2021
veröffentlicht
Anpassungen
IFRS 9
Anpassungen
IFRS 17
Sonstige
Umgliederungen/ Anpassungen
1.1.2022
angepasst
Eigenkapital
 
 
 
 
 
Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
 
 
 
 
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
1.789.923
 
 
 
1.789.923
Eigene Aktien
 16.614
 
 
 
 16.614
Kumulierte Ergebnisse
1.530.299
270.947
 1.040.745
3.541
764.043
 
3.303.609
270.947
 1.040.745
3.541
2.537.352
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
19.678
 1.074
 393
 
18.210
 
3.323.286
269.873
 1.041.139
3.541
2.555.562
 
 
 
 
 
 
Schulden
 
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.057.559
 
 
 
1.057.559
Versicherungstechnische Rückstellungen
19.174.105
 
 19.174.105
 
n/a
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
5.028.507
 
 5.028.507
 
n/a
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
 
 
24.339.262
 
24.339.262
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
 
 
563
 
563
Finanzverbindlichkeiten
723.317
 
 
 
723.317
Andere Rückstellungen
726.270
 
 19.220
 
707.051
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
1.017.197
 
 30.134
114.962
1.102.025
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
115.393
 
 
 115.393
n/a
Latente Steuerschulden
382.149
 15.669
139.137
 391.472
114.145
 
28.224.497
 15.669
226.996
 391.903
28.043.921
Summe Eigenkapital und Schulden
31.547.783
254.204
 814.143
 388.362
30.599.483
Sachanlagen
Aus der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 16.29A kommt es zu einer Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten eigengenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung. Dies führt in der Position „Sachanlagen“ zu einer Aufwertung in Höhe von 38.714 Tausend Euro in der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen.
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte
Unter IFRS 17 wird die Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ nicht mehr separat ausgewiesen. Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stellen stattdessen einen Teil der
Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft dar. Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten sowie
Bestandswerte sind fortan in der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte
In der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ werden Bestandswerte in Höhe von 175.028 Tausend Euro und
versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten, die in Zusammenhang mit Verträgen für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds stehen, in Höhe von 3.697 Tausend Euro ausgewiesen. Diese waren bislang in der Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ enthalten.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Wie bei den eigengenutzten Immobilien erfolgte auch bei fremdgenutzten Immobilien eine Umstellung auf eine Zeitwertbewertung gemäß IAS 40.32B. In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ führt dies zu einer Aufwertung in Höhe von 1.039.042 Tausend Euro.
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Kapitalanlagen für Investmentverträge, die unter IAS 39 in der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen wurden, sind unter IFRS 9 der Kategorie „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ zugeordnet. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 erfolgte darüber hinaus auch eine Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Umgliederungen zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen spiegeln sich auch im Bereich der zur Bedeckung dienenden Kapitalanlagen in den Positionen „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ und „Kapitalanlagen für Investmentverträge“ wider. Darüber hinaus wurden diesbezüglich Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 3.109 Tausend Euro erfasst, die die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung erhöhen.
Forderungen und übrige Aktiva
Die bislang unter den „Forderungen und übrigen
Aktiva“ ausgewiesenen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 339.877 Tausend Euro umfassen Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen. Diese werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern als Teil der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ausgewiesen. Auch die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 95.762 Tausend Euro belaufen, werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern unter den Vermögenswerten aus Rückversicherungsverträgen ausgewiesen. Darüber hinaus enthält diese Position nun die bislang separat ausgewiesenen Forderungen aus Ertragsteuern, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 84.900 Tausend Euro belaufen. Übrige in Zusammenhang mit finanziellen Vermögungswerten in dieser Position vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Forderungen und übrigen Aktiva um 7.557 Tausend Euro.
Andere Rückstellungen
Der Rückgang in der Position „Andere Rückstellungen“ in Höhe von 19.220 Tausend Euro ist im Wesentlichen auf die fortan nicht mehr separat erfassten anderen Rückstellungen, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen, zurückzuführen.
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
Die im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 vorgenommene Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen, führte zu einer Umgliederung zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen, die sich in der Position „Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ in einem Anstieg in Höhe von 292.405 Tausend Euro widerspiegelt. Weitere Auswirkungen resultieren aus den nach IFRS 17 nun in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie aus den Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen in Höhe von 326.943 Tausend Euro. Darüber hinaus wurden zum Übergangszeitpunkt Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 115.393 Tausend Euro in diese Position umgegliedert. Übrige in Zusammenhang mit sonstigen Verbindlichkeiten vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Verbindlichkeiten um 3.972 Tausend Euro.
Latente Steueransprüche und -schulden
Aus den vorgenommenen Anpassungen der Bilanzpositionen ergeben sich Auswirkungen auf latente Steueransprüche in Höhe von 24.438 Tausend Euro und auf latente Steuerschulden in Höhe von 268.004 Tausend Euro.
IFRS 9 Finanzinstrumente – Übergangsbestimmungen
Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat, war ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2023 zulässig.
Für die Darstellung von angepassten Vergleichsinformationen für die Periode vor der Erstanwendung von IFRS 9 hat UNIQA die Anwendung von IFRS 9 nach Maßgabe des Ansatzes zur Überlagerung der Klassifizierung angewendet. Demnach wurde IFRS 9 auch auf jene finanziellen Vermögenswerte angewendet, die im Laufe des Jahres 2022 abgegangen sind. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte wurden dabei auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste ermittelt.
Die Anwendung von IFRS 9 erfolgte grundsätzlich retrospektiv. Die folgenden Beurteilungen erfolgten auf Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der
Erstanwendung vorlagen:
  • die Festlegung des Geschäftsmodells, in dem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird
  • der Widerruf früherer Designationen bestimmter finanzieller Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum
    Fair Value (FVTPL) bewertet wurden
  • die Designation bestimmter strategischer Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, als
    erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle
    Vermögenswerte (FVOCI)
Die Anwendung des Modells für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte führte zur Erfassung einer Wertberichtigung in Höhe von 196.630 Tausend Euro unter IFRS 9 am 1. Jänner 2023.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung gemäß IAS 39 am 31. Dezember 2022 und IFRS 9 am 1. Jänner 2023.
Finanzielle Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
Klassifizierung gemäß IAS 39
bis 31.12.2022
Klassifizierung gemäß IFRS 9
ab 1.1.2023
Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022
Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023
Sonstige Kapitalanlagen
 
 
16.366.428
16.243.738
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)
184.966
1.066.063
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert)
1.095.571
180.195
Festverzinsliche Wertpapiere
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)
224.849
2.392.600
Festverzinsliche Wertpapiere
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)
14.093.669
12.013.693
Festverzinsliche Wertpapiere
Kredite und Forderungen
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
54.172
472
Derivative Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
27.223
27.223
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
 
113.430
 
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Kredite und Forderungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
572.549
563.493
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
3.957.281
4.070.702
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
3.957.281
3.790.681
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
280.021
Summe
 
 
20.323.709
20.314.441
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden
Angaben in Tausend Euro
Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022
Reklassifizierung
Umbewertung
Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden
550.468
 
 
 
Umgliederung zu Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
 
 113.430
 
 
Sonstige Umgliederungen
 
 691
 
 
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden
 
 
 
436.346
 
 
 
 
 
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39
0
 
 
 
Umgliederung aus zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten
 
3.045.105
 
 
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden
 
 
 
3.045.105
 
 
 
 
 
Kredite und Forderungen gemäß IAS 39
0
 
 
 
Umgliederung aus zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
3.743
1.163
 
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden
 
 
 
4.906
Summe
550.468
2.934.727
1.163
3.486.357
Die Umgliederung in Höhe von 3.045.105 Tausend Euro aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungs-
strömen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zins-
zahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt).
Aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ wurden
3.743 Tausend Euro umgegliedert und nachfolgend mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“, angesetzt. Dies betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungs-
strömen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt), was zu einer Um-
bewertung in Höhe von 1.163 Tausend Euro führte.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden
Angaben in Tausend Euro
Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022
Reklassifizierung
Umbewertung
Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte gemäß IAS 39
15.189.240
 
 
 
Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 3.045.105
 
 
Sonstige Umgliederungen
 
544
 
 
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden
 
 
 
12.144.678
 
 
 
 
 
Kredite und Forderungen gemäß IAS 39
0
 
 
 
Umgliederung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
 
50.901
 1.692
 
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden
 
 
 
49.209
Summe
15.189.240
 2.993.660
 1.692
12.193.888

Die Umgliederung in Höhe von 50.901 Tausend Euro aus der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte“ zu „finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich
Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden
Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt). Diese Vermögenswerte wurden mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“ angesetzt. Dies führte zu einer Umbewertung in Höhe von – 1.692 Tausend Euro.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9
Angaben in Tausend Euro
Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022
Reklassifizierung
Umbewertung
Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023
Kredite und Forderungen gemäß IAS 39
626.721
 
 
 
Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 3.743
 
 
Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 50.901
 
 
Sonstige Umgliederungen
 
 8.536
 
 
Umgliederung zu Kredite und Forderungen
 
 
 47
 
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9
 
 
 
563.493
Summe
626.721
 63.180
 47
563.493
Für zu fortgeführte Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wurde im Rahmen der Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erstmalig eine Wertminderung für erwartete Kreditverluste angesetzt. Diese Umbewertung führte zu einer Reduktion des Buchwerts dieser Vermögenswerte im Ausmaß von 47 Tausend Euro.
In der Kategorie „Kredite und Forderungen“ wurden Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 8.536 Tausend Euro erfasst.
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung gemäß IFRS 9
Angaben in Tausend Euro
Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022
Reklassifizierung
Umbewertung
Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden
3.957.281
 
 
 
Umgliederung aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
 
113.430
 9
 
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung gemäß IFRS 9
 
 
 
4.070.702
Summe
3.957.281
113.430
 9
4.070.702

Fehlerkorrekturen
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 17 wurden Fehler in den Posten „Forderungen und übrige Aktiva, Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ sowie „Sonstige Kapitalanlagen“ identifiziert und Korrekturen gemäß IAS 8 wurden vorgenommen. Die Fehler wurden während der Arbeiten zur Aufnahme von vormals noch nicht in den integrierten Abschlusserstellungsprozess einbezogenen Gesellschaften identifiziert. Dadurch kam es zu Anpassungen der Eröffnungswerte für das Geschäftsjahr 2022, die im Kapitel „Erstmals anzuwendende Standards“ beschrieben sind.

AUSWIRKUNGEN DES ANGRIFFS RUSSLANDS AUF DIE UKRAINE
Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 haben sich auf unterschiedlichen Ebenen Auswirkungen auf UNIQA ergeben, die teilweise weiterhin
anhalten.
Allgemein waren auch im Jahr 2023 starke Effekte auf die
globalen Finanzmärkte und Volkswirtschaften in Form
einer anhaltend hohen Inflation sowie eines weiteren
Anstiegs der Leitzinsen zu verzeichnen.
Im Geschäftsjahr 2023 hat UNIQA Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, auf russische
Anleihen in Höhe von + 8,2 Millionen Euro erfasst (2022: – 100,7 Millionen Euro). Diese Wertänderung betrifft russische Staats- und Unternehmensanleihen mit fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 59,7 Millionen Euro (2022: 54,3 Millionen Euro), die in Euro, US-Dollar und russischen Rubel denominiert sind und über UNIQA in Konzerngesellschaften außerhalb Russlands gehalten werden. In Zusammenhang mit ukrainischen Staatsanleihen ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, in Höhe von + 2,5 Millionen Euro (2022: – 43,7 Millionen Euro).

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
berichtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern-
bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment-ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter
Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischenergebniseliminierungen und sonstige segmentübergreifende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet:
UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische
Versicherungsgeschäft.
UNIQA International – beinhaltet neben allen internationalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internationalen Dienstleistungsunternehmen auch Investment–
managementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert:
  • Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und
    Ungarn)
  • Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine)
  • Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und
    Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien)
  • Western Europe (WE – Liechtenstein und Schweiz)
  • Verwaltung
Durch den geplanten Verkauf der Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” (Moskau, Russland) (nachfolgend „Raiffeisen Life“) erfolgt gemäß den Regelungen des IAS 8 für das Geschäftsjahr 2023
sowie das Vergleichsjahr 2022 eine Umgliederung der auf die Gesellschaft entfallenden Ergebnisbestandteile in das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen und ist
somit im Ergebnis vor Steuern nicht enthalten.
Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG.
Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und internationalen Dienstleistungsgesellschaften.

Operative Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst

Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
3.518.985
3.240.743
2.429.881
2.107.706
1.124.805
1.015.423
 
Versicherungstechnische Aufwendungen
 3.196.072
 2.921.463
 2.037.736
 1.782.984
 1.053.495
 938.133
 
davon Versicherungsleistungen
 2.440.873
 2.191.589
 1.217.631
 1.081.086
 1.012.434
 902.861
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 33.502
 27.384
 122.512
 128.919
 55.497
 5.311

 
289.411
291.897
269.632
195.803
15.812
71.980
 
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
887.641
745.807
187.668
151.475
129.036
56.135
 
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 274.052
 669.851
 79.941
 136.829
 28.194
 100.905
 
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
28.581
28.581
0
291
0
0

 
642.170
104.537
107.727
14.937
100.842
 44.770
 
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 

Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
211.114
35.749
179.972
92.656
0
0

Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 31.559
 431.054
 53.492
 189.895
0
0

 
179.555
 395.305
126.481
 97.239
0
0
 
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 689.250
306.157
 188.265
51.073
 42.865
1.423
 
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
8.996
 1.857
18.597
13.629
2.561
55
 
 
141.471
13.532
64.539
 17.600
60.538
 43.292
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
18.742
6.031
140.879
88.450
4.330
1.872
 
Sonstige Aufwendungen
 119.678
 75.616
 210.590
 142.742
 4.995
 3.112
 
 
 100.937
 69.585
 69.711
 54.293
 666
 1.240
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
329.945
235.845
264.460
123.911
75.685
27.448
 
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
 28.259
 27.931
0
0

Finanzierungsaufwendungen
 31.441
 55.222
 6.527
 4.877
 5.367
 2.901
 
Ergebnis vor Steuern
298.504
180.622
229.675
91.104
70.318
24.547
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Combined Ratio
(Schaden- und Unfallversicherung,
vor Rückversicherung)1)
92 %
95 %
86 %
86 %
93 %
90 %


Kostenquote (vor Rückversicherung)2)
24 %
25 %
38 %
38 %
4 %
3 %
 
Wertminderungen für Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 44.068
 63.434
 9.391
 30.154
 2.131
 6.913
 
Wertaufholungen
8.849
16.789
6.793
11.639
3.061
1.294
1) Verhältnis der direkt zuordenbaren versicherungstechnischen Aufwendungen zu den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung)
2) Anteil der direkt und nicht direkt zuordenbaren Kosten zzgl. Provisionen an den versicherungstechnischen Erträgen (vor Rückversicherung)

Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern

1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
 1.079.534
 1.016.975
5.994.136
5.346.897
 
0
0
996.309
898.096
 5.290.994
 4.744.483
 
0
0
976.308
883.981
 3.694.631
 3.291.554

0
0
70.618
123.247
 140.894
 38.366
 
0
0
 12.608
4.368
562.248
564.049
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
745.448
779.814
 819.522
 647.418
1.130.271
1.085.814
 
 277.252
 502.169
31.368
394.095
 628.071
 1.015.659

4.389
2.784
53.662
78.032
86.632
109.688
 
472.584
280.429
 734.492
 175.291
588.831
179.843

 
 
 
 
 
 

0
0
0
0
391.086
128.405


0
0
0
0
 85.050
 620.949
 
0
0
0
0
306.036
 492.544
 
0
0
166.922
 100.379
 753.458
258.274
 
0
0
 21.322
 7.341
8.831
4.487
 
472.584
280.429
 588.893
 283.011
150.240
 49.941
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
234.937
216.438
37.205
43.949
436.092
356.741
 
 285.749
 249.177
 21.512
 47.813
 642.525
 518.461
 
 50.812
 32.739
15.692
 3.864
 206.433
 161.720
 
 
 
 
 
 
 
 
421.772
247.691
 585.808
 282.506
506.055
352.388

0
0
0
0
 28.259
 27.931
 
 65.335
 60.926
57.246
71.797
 51.424
 52.129
 
356.437
186.764
 528.561
 210.709
426.373
272.328
 
 
 
 
 
 
 


n/a
n/a
n/a
n/a
89 %
92 %
 
n/a
n/a
n/a
n/a
31 %
31 %

Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
 
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
 
 
 
 
 
 
 4.710
 92.100
0
0
 60.301
 192.600
10.625
3
0
 7
29.328
29.718
Gliederung nach Geschäftsbereichen
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

 
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
2.118.482
1.970.364
1.843.347
1.579.077
1.099.964
989.062
 
Versicherungstechnische Aufwendungen
 1.954.355
 1.862.579
 1.576.997
 1.359.891
 1.022.625
 892.580
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 38.366
 34.941
 112.562
 119.339
 60.578
 9.977
 
 
125.762
72.844
153.789
99.847
16.761
86.506
 
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
145.808
168.725
118.207
98.681
128.767
55.839
 
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 27.602
 168.442
 54.724
 80.597
 28.194
 100.905
 
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
451
451
0
291
0
0

 
118.657
734
63.483
18.375
100.573
 45.066
 
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 13.963
8.305
 44.421
 28.652
 42.793
1.350
 
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
8.922
 2.273
18.647
13.670
2.496
518
 
 
113.616
6.767
37.708
3.393
60.275
 43.198
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
10.664
3.267
21.173
17.170
4.322
1.765
 
Sonstige Aufwendungen
 56.320
 42.817
 74.173
 57.500
 4.944
 2.893
 
 
 45.656
 39.550
 53.000
 40.330
 621
 1.128
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
193.722
40.060
138.497
62.910
76.415
42.180
 
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
 6.982
 10.442
0
0
 
Finanzierungsaufwendungen
 14.273
 11.394
 6.129
 4.500
 5.367
 2.901
 
Ergebnis vor Steuern
179.449
28.666
125.386
47.968
71.048
39.279
 


Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
 
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
 1.055.525
 990.666
4.006.268
3.547.836
 
0
0
973.211
860.750
 3.580.765
 3.254.299
 
0
0
73.469
126.655
 138.036
 37.601
 
0
0
 8.844
 3.261
287.467
255.936
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
517.020
533.263
 520.864
 492.764
388.937
363.744
 
 125.432
 243.709
8.641
194.916
 227.312
 398.738

1.693
44
9.665
10.861
11.810
11.647
 
393.281
289.598
 502.558
 286.987
173.435
 23.347
 
0
0
20.434
 1.271
 80.742
 20.267
 
0
0
 21.375
 7.353
8.689
4.562
 
393.281
289.598
 503.498
 295.611
101.383
 39.052
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
39.441
42.776
29.160
11.920
104.760
76.898
 
 60.848
 58.508
 27.518
 60.128
 223.804
 221.846
 
 21.408
 15.732
1.641
 48.208
 119.044
 144.948
 
 
 
 
 
 
 
 
371.874
273.866
 510.702
 347.079
269.806
71.936
 
0
0
0
0
 6.982
 10.442
 
 65.421
 60.873
39.844
27.692
 51.346
 51.978
 
306.453
212.992
 470.858
 319.387
211.478
9.517

Krankenversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

 
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst

Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
1.119.423
1.033.168
115.313
106.577
1.929
 1.052
 
Versicherungstechnische Aufwendungen
 1.013.562
 949.205
 96.640
 89.299
 1.174
 793
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 1.734
 2.300
 796
 274
 494
0

 
104.127
81.663
17.877
17.004
261
 1.845
 
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
291.641
250.205
504
336
0
0
 
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 132.080
 309.204
 75
 61
0
0
 
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
11.923
11.923
0
0
0
0

 
171.484
 47.076
429
275
0
0
 
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 172.973
45.251
 685
 376
 36
 4
 
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
4
440
56
22
6
 358
 
 
 1.485
 1.386
 200
 80
 30
 362
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
5.805
837
4.533
3.663
0
0
 
Sonstige Aufwendungen
 40.751
 20.249
 8.315
 6.644
0
 167
 
 
 34.946
 19.412
 3.781
 2.981
0
 167
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
67.696
60.865
13.896
13.944
231
 2.374
 
Finanzierungsaufwendungen
 3
0
0
 1
0
0
 
Ergebnis vor Steuern
67.693
60.865
13.896
13.943
231
 2.374
 


Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern

1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
 1.915
1.052
1.234.749
1.139.745
 
0
0
1.124
782
 1.110.251
 1.038.515

0
0
509
3.193
 2.514
620
 
0
0
 282
5.028
121.984
101.850
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
143.912
200.648
 124.796
 127.139
311.262
324.049
 
 112.929
 230.928
16.649
196.459
 228.436
 343.734

0
0
16.976
25.944
28.899
37.867
 
30.983
 30.280
 91.171
95.264
111.725
18.182
 
0
0
42.837
 77.379
 130.857
 32.509
 
0
0
0
 75
67
29
 
30.983
 30.280
 48.334
17.810
 19.065
 14.298
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
180.644
162.743
 2.447
 1.316
188.535
165.927
 
 197.654
 171.587
 30
1.074
 246.750
 197.573
 
 17.010
 8.844
 2.477
 242
 58.215
 31.647
 
 
 
 
 
 
 
 
13.973
 39.124
 51.093
22.596
44.704
55.906
 
 564
 15
0
 114
 567
 130
 
13.409
 39.139
 51.093
22.482
44.137
55.776

Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

 
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
281.080
237.211
471.221
422.052
22.913
27.414
 
Versicherungstechnische Aufwendungen
 228.155
 109.678
 364.100
 333.794
 29.697
 44.760
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
6.597
9.857
 9.155
 9.306
5.574
4.666

 
59.522
137.391
97.966
78.952
 1.210
 12.681
 
Finanzergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
450.192
326.877
68.957
52.459
270
296
 
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 114.370
 192.205
 25.141
 56.172
0
0
 
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
16.207
16.207
0
0
0
0

 
352.029
150.879
43.815
 3.713
270
296
 
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 

Erträge aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
211.114
35.749
179.972
92.656
0
0

Aufwendungen aus Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 31.559
 431.054
 53.492
 189.895
0
0

 
179.555
 395.305
126.481
 97.239
0
0
 
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 502.314
252.601
 143.160
80.101
 36
77
 
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
69
 24
 106
 62
59
 104
 
 
29.339
8.151
27.030
 20.912
293
269
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Erträge
2.273
1.927
115.172
67.616
7
107
 
Sonstige Aufwendungen
 22.607
 12.550
 128.102
 78.598
 52
 53
 
 
 20.334
 10.622
 12.930
 10.982
 44
55
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
68.527
134.920
112.067
47.058
 961
 12.358
 
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
 21.277
 17.490
0
0

Finanzierungsaufwendungen
 17.165
 43.828
 398
 375
0
0
 
Ergebnis vor Steuern
51.362
91.092
90.392
29.193
 961
 12.358
 


Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
 
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
 22.094
 27.361
753.119
659.316
 
0
0
21.974
36.563
 599.978
 451.669

0
0
 3.361
 6.601
 344
 1.384
 
0
0
 3.482
2.601
152.797
206.263
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
84.515
45.903
 173.862
 27.514
430.072
398.021
 
 38.891
 27.532
6.078
2.720
 172.324
 273.188

2.696
2.740
27.020
41.227
45.923
60.174
 
48.320
21.112
 140.764
16.433
303.670
185.007

 
 
 
 
 
 

0
0
0
0
391.086
128.405

0
0
0
0
 85.050
 620.949
 
0
0
0
0
306.036
 492.544
 
0
0
103.651
 21.729
 541.859
311.050
 
0
0
53
86
75
 104
 
48.320
21.112
 37.060
 5.210
67.923
3.409
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14.852
10.920
10.492
33.345
142.797
113.916
 
 27.247
 19.082
6.036
11.241
 171.972
 99.042
 
 12.395
 8.162
16.528
44.586
 29.175
14.875
 
 
 
 
 
 
 
 
35.925
12.949
 24.013
41.977
191.545
224.547

0
0
0
0
 21.277
 17.490
 
649
 39
17.402
44.219
489
 22
 
36.575
12.911
 6.611
86.196
170.757
207.035

Gliederung UNIQA International nach Regionen
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
Kapitalanlageergebnis
Ergebnis vor Steuern
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Zentraleuropa (CE)
208.882
167.716
73.493
21.426
200.359
125.065
Polen
90.101
67.486
37.870
20.139
82.262
40.565
Slowakei
25.829
43.562
8.022
 988
32.209
44.600
Tschechien
71.983
66.957
23.177
 771
87.942
66.818
Ungarn
20.969
 10.290
4.423
3.046
 2.054
 26.919
Osteuropa (EE)
29.347
4.597
20.256
2.441
37.757
 5.706
Rumänien
19.022
 9.667
7.336
5.111
20.266
 10.100
Ukraine
10.326
14.263
12.920
 2.670
17.491
4.393
Südosteuropa (SEE)
36.456
17.653
17.394
 1.211
33.639
2.012
Albanien
12.138
2.273
 3.013
 417
8.083
 804
Bosnien und Herzegowina
5.464
2.157
2.053
2.114
4.915
4.371
Bulgarien
5.464
8.223
3.367
 2.518
5.671
5.595
Kosovo
2.294
 584
502
359
2.531
 456
Kroatien
4.657
10.575
7.566
 6.367
5.813
 1.489
Montenegro
2.907
 1.411
890
814
3.824
 355
Nordmazedonien
4.434
 4.466
979
531
3.999
 5.550
Serbien
 903
886
5.051
4.273
 1.197
700
Westeuropa (WE)
671
552
177
 645
334
 741
Liechtenstein
671
552
177
 645
334
 741
Sonstige
0
0
 1.454
 1.216
 9.893
 9.410
Verwaltung
0
0
0
0
 25.943
 9.277
Konsolidierung
 5.724
5.286
 2.139
 5.858
 6.580
 10.839
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
269.632
195.803
107.727
14.937
229.675
91.104
Die Aufstellung der „Gliederung UNIQA International nach Regionen“ erfolgt auf Basis der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen im Segment. Konsolidierungs-effekte innerhalb des Segments UNIQA International
werden in der Zeile „Konsolidierung“ ausgewiesen.


Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen
 
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
 
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
 
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Sachanlagen
159.898
155.624
79.017
80.478
 
Immaterielle Vermögenswerte
692.778
634.717
32.983
9.342
 
Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
202.980
206.620
872.672
859.743
 
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
110.365
100.548
271.618
254.440
 
Sonstige Kapitalanlagen
5.430.890
5.128.652
3.653.594
3.315.168
 
 
5.744.235
5.435.820
4.797.885
4.429.350
 
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
0
0
0
0

Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
307.935
29.898
3.046
816
 
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
484.042
503.070
1.173
2.669
 
Forderungen und übrige Aktiva
212.621
209.148
80.509
85.688
 
Latente Steueransprüche
60.303
103.441
640
 9.623
 
Zahlungsmittel
275.001
365.409
191.500
79.861
 
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
140
0
4
0
 
Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte
7.936.954
7.437.127
5.186.757
4.678.581
 
 
 
 
 
 
 
Schulden
 
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
906.729
1.058.631
0
0
 
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
4.690.541
3.961.235
3.645.926
3.317.475
 
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
16.606
24.128
3.164
2.374
 
Finanzverbindlichkeiten
638.393
655.524
34.305
58.564
 
Andere Rückstellungen
276.281
268.394
259.696
242.260
 
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
384.704
370.529
191.661
114.482
 
Latente Steuerschulden
109.555
8.103
9.850
7.325
 
Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
18.258
0
31
0
 
Summe Geschäftsbereichsschulden
7.041.067
6.346.543
4.144.635
3.742.480
 

 
Lebensversicherung
Konsolidierung
Konzern
 
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
 
 
 
 
 
 
 
 
152.214
157.213
0
0
391.129
393.316
 
280.551
297.928
0
0
1.006.311
941.987
 
 
 
 
 
 
 
 
1.336.295
1.306.430
0
0
2.411.947
2.372.793
 
431.773
404.476
0
0
813.756
759.463
 
8.549.352
8.354.323
 427.661
 554.404
17.206.175
16.243.738
 
10.317.419
10.065.229
 427.661
 554.404
20.431.878
19.375.995

4.296.374
4.070.702
0
0
4.296.374
4.070.702
 
81.158
30.705
 305.039
0
87.100
61.418
 
23.937
11.427
 14.400
 1.867
494.752
515.299
 
78.261
86.132
 6.917
0
364.474
380.967
 
18.272
139.965
0
0
79.216
233.782
 
233.027
222.375
0
0
699.528
667.646
 
300.051
0
0
0
300.196
0
 
15.781.264
15.081.676
 754.017
 556.271
28.150.959
26.641.114
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
264.312
382.399
 264.312
 382.398
906.729
1.058.631
 
13.872.407
14.189.653
 304.642
 8.567
21.904.232
21.459.796
 
23.026
24.305
 19.630
 12.494
23.165
38.313
 
32.035
2.047
 16.702
 15.673
688.032
700.463
 
39.113
41.519
0
 2.046
575.090
550.126
 
475.305
570.207
 153.992
 155.567
897.679
899.650
 
31.729
17.693
0
0
151.134
33.121
 
256.489
0
0
0
274.778
0
 
14.994.416
15.227.823
 759.278
 576.745
25.420.840
24.740.101
 
 
 
 
 
 
Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss
2.730.118,7
1.901.012,6
 
 
 
 
 
 
 
Summe Eigenkapital und Schulden
28.150.958,8
26.641.113,7
Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wurden um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen resultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo der Geschäftsbereichsvermögenswerte und -schulden nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte Eigenkapital geschlossen werden.
Da in den nachfolgenden Darstellungen konsolidierte Werte abgebildet sind, ist eine Abstimmung mit den einzelnen Geschäftsbereichen in der Geschäftsbereichsbilanz nicht durchgängig möglich.

Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nach den Regelungen von IFRS 9 in der
Bilanz erfasst und bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der



Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
 
Stand 31. Dezember 2023
Stand 31. Dezember 2022
angepasst
Angaben in Tausend Euro
Buchwerte
Beizulegende Zeitwerte
Buchwerte
Beizulegende Zeitwerte
Finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen
 
 
 
 
Sachanlagen
80.270
80.270
84.039
84.039
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
1.381.864
1.381.864
1.368.759
1.368.759
Kapitalanlagen
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien,
die keine zugrunde liegenden Referenzwerte darstellen
1.030.083
1.562.673
1.004.035
1.579.528
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
813.756
748.238
759.463
703.064
Sonstige Kapitalanlagen
17.206.175
17.206.169
16.243.738
16.221.096
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
3.581.719
3.581.719
3.486.357
3.486.357
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
13.024.182
13.024.182
12.193.888
12.193.888
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
600.273
600.267
563.493
540.851
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
4.296.374
4.296.374
4.070.702
4.070.702
Forderungen und übrige Aktiva
364.474
364.474
380.967
380.967
Zahlungsmittel
699.528
699.528
667.646
667.646
 
 
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
906.729
832.781
1.058.631
922.001
Finanzverbindlichkeiten
688.032
612.584
700.463
582.728
Anleihenverbindlichkeiten
596.536
521.088
596.032
478.296
Derivative Finanzinstrumente
6.673
6.673
11.645
11.645
Leasingverbindlichkeiten
84.823
84.823
92.787
92.787
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
897.679
897.679
899.650
899.650
Kapitalanlagen
1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung darstellen, werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt
linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.
Aus der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 40.32A kommt es zu einer Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten fremdgenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt
mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.
Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren
reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und
Parameter.
So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.
Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der
erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immo-
bilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter
Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Markt-
verhältnisse festgelegt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten
mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2021
1.990.893
1.990.893
Umgliederungen und Wertanpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 17
 572.470
1.380.504
808.034
Stand am 1. Jänner 2022 angepasst
1.418.424
1.380.504
2.798.927
Währungsumrechnung
 11.967
0
 11.967
Zugänge
124.476
3.543
128.018
Abgänge
 9.060
 41.201
 50.262
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
25.914
25.914
Umbuchungen
210
0
210
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
1.522.082
1.368.759
2.890.841
Stand am 1. Jänner 2023
1.522.082
1.368.759
2.890.841
Währungsumrechnung
26.238
0
26.238
Veränderung des Konsolidierungskreises
 419
0
 419
Zugänge
32.077
6.360
38.437
Abgänge
 70.443
 4.433
 74.876
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
46.154
46.154
Abgang aus Zeitwertminderungen
0
 34.977
 34.977
Umbuchungen
14.482
0
14.482
Stand am 31. Dezember 2023
1.524.016
1.381.864
2.905.880
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten
mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2021
 749.034
 
 749.034
Umgliederungen aus der Erstanwendung von IFRS 17
231.008
 
231.008
Stand am 1. Jänner 2022 angepasst
 518.026
 
 518.026
Währungsumrechnung
2.778
 
2.778
Abschreibungen
 30.103
 
 30.103
Abgänge
27.303
 
27.303
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
 518.047
 
 518.047
Stand am 1. Jänner 2023
 518.047
 
 518.047
Währungsumrechnung
 1.812
 
 1.812
Veränderung des Konsolidierungskreises
250
 
250
Abschreibungen
 31.538
 
 31.538
Abgänge
63.840
 
63.840
Umbuchungen
 6.624
 
 6.624
Stand am 31. Dezember 2023
 493.933
 
 493.933
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Kranken-
versicherung
Lebens-
versicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
206.620
859.743
1.306.430
2.372.793
Stand am 31. Dezember 2023
202.980
872.672
1.336.295
2.411.947
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Kranken-
versicherung
Lebens-
versicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2022
507.203
936.157
1.504.926
2.948.286
Stand am 31. Dezember 2023
503.592
959.261
1.481.684
2.944.537
Für fremdgenutzte Grundstücke und Bauten, die mit beizulegenden Zeitwerten erfasst werden, ergeben sich aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell folgende Sensitivitäten:
Sensitivitäten von fremdgenutzten Grundstücken und Bauten
mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Beizulegender Zeitwert
1.381.864
1.368.759
Mieterträge – 5 %
1.326.089
1.311.162
Mieterträge + 5 %
1.437.639
1.421.884
Kapitalisierungszinssatz – 100 bp
1.391.578
1.377.634
Kapitalisierungszinssatz + 100 bp
1.372.252
1.359.852
Bodenpreise – 5 %
1.367.624
1.350.157
Bodenpreise + 5 %
1.396.104
1.386.868
2. Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet.
UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungs-
aufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurde.
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen
Angaben in Tausend Euro
STRABAG SE
Assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind
 
20231)
2022
2023
2022
Nettovermögen 1. Jänner
4.380.642
3.767.752
229.761
205.165
Änderung des Konsolidierungskreises
 
0
0
 862
Erwerb eigener Aktien
 108.214
 
 
 
Dividenden
 199.642
 205.200
 4.000
 568
Periodenergebnis nach Steuern
473.454
651.706
27.313
25.986
Sonstiges Ergebnis
3.382
166.384
249
41
Nettovermögen 31. Dezember
4.549.621
4.380.642
253.323
229.761
Anteil am assoziierten Unternehmen
15,71 %
15,29 %
diverse Anteilshöhen
Buchwert
714.772
669.584
98.984
89.880
1) Schätzung für den 31.12.2023 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2023 der STRABAG SE
UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit 15,7 Prozent (31. Dezember 2022:
15,3 Prozent) am Grundkapital beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlichten Finanzinformationen zum 30. Juni 2023 eine Schätzung bis zum 31. Dezember 2023.
Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2023 und beläuft sich auf 649.254 Tausend Euro (2022: 613.184 Tausend Euro).
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
STRABAG SE1)
Angaben in Tausend Euro
1  6/2023
1  6/2022
Umsatzerlöse
7.684.366
7.246.353
Abschreibungen
 263.788
 261.045
Zinserträge
56.695
22.814
Zinsaufwendungen
 30.155
 16.573
Ertragsteuern
 37.274
 26.110
Periodenergebnis
76.614
43.760
Sonstiges Ergebnis
27.117
111.397
Gesamtergebnis
103.731
155.157
1) STRABAG SE Halbjahresbericht 2023, veröffentlicht im August 2023
Zusammengefasste Bilanz
STRABAG SE1)
Angaben in Tausend Euro
30.6.2023
31.12.2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
2.265.415
2.701.849
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
5.221.900
4.689.813
Kurzfristige Vermögenswerte
7.487.315
7.391.662
Langfristige Vermögenswerte
5.456.459
5.292.097
Summe Vermögenswerte
12.943.774
12.683.759
 
 
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
353.679
300.869
Sonstige kurzfristige Schulden
6.187.787
6.163.885
Kurzfristige Schulden
6.541.466
6.464.754
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
612.880
656.332
Sonstige langfristige Schulden
1.568.786
1.537.430
Langfristige Schulden
2.181.666
2.193.762
Summe Schulden
8.723.132
8.658.516
Nettovermögen
4.220.642
4.025.243
1) STRABAG SE Halbjahresbericht 2023, veröffentlicht im August 2023
Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet unwesentlich und werden aggregiert dargestellt.
Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschlussstichtag und dem 31. Dezember 2023 angepasst.
Zusammengefasste Infor-
mationen für assoziierte
Unternehmen, die einzeln
unwesentlich sind
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022
Anteil des Konzerns an Gewinnen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
10.609
10.121
Anteil des Konzerns am
sonstigen Ergebnis
100
16
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis
10.709
10.138

3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments
of Principal and Interest“). Finanzielle Vermögenswerte werden dabei bei UNIQA in folgende Klassifizierungs-
kategorien gegliedert:
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2023
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
2.272.009
1.292.910
951
15.850
3.581.719
Verpflichtend
2.272.009
1.292.910
951
15.850
3.581.719
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
12.835.537
188.646
0
0
13.024.182
Verpflichtend
12.835.537
0
0
0
12.835.537
Designiert
0
188.646
0
0
188.646
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
0
0
600.273
0
600.273
Summe
15.107.546
1.481.556
601.224
15.850
17.206.175
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2022
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
2.392.600
1.066.063
472
27.223
3.486.357
Verpflichtend
2.392.600
1.066.063
472
27.223
3.486.357
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
12.013.693
180.195
0
0
12.193.888
Verpflichtend
12.013.693
0
0
0
12.013.693
Designiert
0
180.195
0
0
180.195
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
0
0
563.493
0
563.493
Summe
14.406.293
1.246.257
563.965
27.223
16.243.738
Eine Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist nur möglich, wenn sich das Geschäftsmodell, in
welchem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, geändert hat. Solche Änderungen des Geschäftsmodells werden von UNIQA nur in sehr seltenen Fällen erwartet. Reklassifizierungen sind dabei prospektiv durchzuführen.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend):
Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese
  • im Rahmen eines „sonstigen“ Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, oder
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-
    Kriterium“ ist nicht erfüllt).
Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“
Geschäftsmodell zugeordnet und daher verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.
Sämtliche Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst.
Kapitalanlagen der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2023
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
1.817.816
2.020.661
175.458
0
282.439
4.296.374
Summe
1.817.816
2.020.661
175.458
0
282.439
4.296.374
Kapitalanlagen der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2022
Angaben in Tausend Euro
Festverzinsliche Wertpapiere
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
1.785.930
1.875.060
129.686
4
280.021
4.070.702
Summe
1.785.930
1.875.060
129.686
4
280.021
4.070.702
Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)
Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese
  • im Rahmen eines „Halten und Verkaufen“-Geschäfts-
    modells nach IFRS 9 gehalten werden, und
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den
    ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-
    Kriterium“ ist erfüllt).
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum Marktwert. Marktwertänderungen werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen des Modells für erwartete Kreditverluste werden gleichsam im Periodenergebnis und im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (designiert)
Für Eigenkapitalinstrumente besteht im Zugangszeitpunkt ein unwiderrufliches Wahlrecht zur Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“). Dieses Wahlrecht kann für jedes Eigenkapital-instrument einzeln getroffen werden.
UNIQA wendet das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte strategische Beteiligungen und Eigenkapital-
investments an.
Sämtliche Wertänderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umgliederung von im sonstigen Ergebnis
erfassten Wertänderungen hin zum Periodenergebnis ist bei Ausbuchung nicht gestattet.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Beizulegender Zeitwert
Erfasste Dividendenerträge
Kumulierte Gewinne/Verluste
aus dem Abgang
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
Eigenkapitalinstrumente designiert als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet1)
188.646
180.195
7.135
4.995
 
 
Während des Berichtszeitraums ausgebuchte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente
0
2.454
 
 
0
73
  • 1) Diese beinhalten im Wesentlichen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet, wenn diese
  • im Rahmen eines „Halten“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den
    ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Wertminderungen werden im Periodenergebnis erfasst.
Geschäftsmodellkriterium
Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle stellt UNIQA insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen ab. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen.
Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt bei UNIQA eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“ sowie „Halten“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Nur sonstige Kapitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darlehen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet.
SPPI-Kriterium
In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme verwendet UNIQA dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-)automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt
regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden.
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts – wesentliche Schätzungen
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.
Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht
beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungs-
anpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der
Bewertung werden dem Veranlagungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in
unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie
eingeordnet:
  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hie-runter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt
    (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden,
    erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige
    Beteiligungen, PrivateEquity und Hedgefonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten
Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die
Bewertung insgesamt wesentlich ist.
UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der
Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Finanzinstrumente
Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine
entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungs-
verfahren zur Anwendung:
  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten
    Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag
    abgeleitet werden.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
Vermögenswerte
Preismethode
Inputfaktoren
Preismodell
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten
mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Theoretischer Kurs
Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierungszinssatz, Nutzungsdauer der Immobilie, Bodenwert
Bewertungsgutachten
Festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
Notierte Rentenpapiere
Notierter Kurs
Notierte Preise
-
Nicht notierte Rentenpapiere
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven
Discounted Cashflow
Nicht verzinsliche Wertpapiere
 
 
 
Notierte Aktien/Investmentfonds
Notierter Kurs
Notierte Preise
-
Private Equities
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode
Hedgefonds
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode
Infrastrukturfinanzierungen
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven
Discounted Cashflow
Sonstige Unternehmensanteile
Theoretischer Wert
WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie
Bewertungsgutachten
Derivative Finanzinstrumente
 
 
 
Aktien-Basket-Zertifikat
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM
CMS Floating Rate Note
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo
CMS-Spread-Zertifikat
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Kontraktspezifisches Modell
FX (Binary) Option
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM
Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS
Strukturierte Anleihen
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM, LMM
Swap, Cross Currency Swap
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell
Swaption, Total Return Swaption
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
 
 
 
Notierte Aktien/Investmentfonds
Notierter Kurs
Notierte Preise
-
Nicht notierte Investmentfonds
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode

Bewertungshierarchie
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
0
0
0
0
80.270
84.039
80.270
84.039
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0
0
0
0
1.381.864
1.368.759
1.381.864
1.368.759
Summe
0
0
0
0
1.462.134
1.452.798
1.462.134
1.452.798
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht verzinsliche Wertpapiere
549.697
506.052
960
476
742.253
559.534
1.292.910
1.066.063
Festverzinsliche Wertpapiere
908.227
1.057.148
12.880
25.070
1.350.901
1.310.381
2.272.009
2.392.600
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
0
0
0
0
951
472
951
472
Derivative Finanzinstrumente
0
0
12.558
23.942
3.292
3.281
15.850
27.223
Summe
1.457.924
1.563.201
26.398
49.489
2.097.397
1.873.667
3.581.719
3.486.357
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht verzinsliche Wertpapiere
119.495
100.227
87
88
69.064
79.880
188.646
180.195
Festverzinsliche Wertpapiere
8.690.234
7.461.796
3.823.036
4.234.736
322.266
317.161
12.835.537
12.013.693
Summe
8.809.729
7.562.023
3.823.123
4.234.824
391.330
397.040
13.024.182
12.193.888
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
0
0
0
0
6.673
11.645
6.673
11.645
Summe
0
0
0
0
6.673
11.645
6.673
11.645
Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0
0
0
0
1.562.673
1.579.528
1.562.673
1.579.528
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
0
0
453.950
442.752
146.318
44.456
600.267
487.208
Festverzinsliche Wertpapiere
0
0
0
53.644
0
0
0
53.644
Summe
0
0
453.950
496.395
146.318
44.456
600.267
540.851
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
Anleihenverbindlichkeiten
521.088
478.296
0
0
0
0
521.088
478.296
Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
84.823
92.787
84.823
92.787
Summe
521.088
478.296
0
0
84.823
92.787
605.911
571.083
Nachrangige Verbindlichkeiten
832.781
922.001
0
0
0
0
832.781
922.001
Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2
Während der Berichtsperiode wurden Transfers von
Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 535.582 Tausend Euro (2022: 2.061.673 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 951.190 Tausend Euro (2022: 170.531 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.
Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
2.543.877
2.412.766
583.929
551.736
886.130
826.180
4.013.935
3.790.681
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
277.915
275.112
679
899
3.845
4.010
282.439
280.021
Summe
2.821.791
2.687.877
584.607
552.635
889.975
830.190
4.296.374
4.070.702
Stufe-3-Finanzinstrumente
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.
 
Festverzinsliche Wertpapiere
Sonstige
Sonstige
Kapitalanlagen
gesamt
Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
2023
2022 angepasst
2023
2022 angepasst
2023
2022 angepasst
2023
2022 angepasst
Stand am 1. Jänner
1.627.541
1.594.269
643.166
359.100
2.270.708
1.953.369
830.190
937.524
Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 6.328
0
0
0
 6.328
0
0
0
Transfers aus der Stufe 3
in die Stufe 1
 1.607
 12.218
0
0
 1.607
 12.218
0
0
Transfers aus der Stufe 3
in die Stufe 2
 4.495
 5.339
0
0
 4.495
 5.339
 294
0
Transfers in die Stufe 3
9.820
31.373
96
35.484
9.917
66.858
0
305
In der Konzerngewinn- und verlustrechnung
erfasste Gewinne und Verluste
38.389
 65.112
 14.111
28.367
24.278
 36.746
39.362
 115.601
Im sonstigen Ergebnis
erfasste Gewinne und Verluste
 20.425
 67.566
1.738
44.774
 18.687
 22.792
0
0
Zugänge
167.696
259.488
228.045
221.616
395.741
481.104
93.721
66.227
Abgänge
 143.932
 105.462
 44.660
 71.642
 188.592
 177.104
 73.431
 58.171
Veränderung aus Währungsumrechnung
6.507
 1.892
1.286
 344
7.793
 2.236
427
 94
Änderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
25.812
0
25.812
0
0
Stand am 31. Dezember
1.673.168
1.627.541
815.560
643.166
2.488.728
2.270.708
889.975
830.190
Sensitivitäten
Festverzinsliche Wertpapiere
Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 4,6 Prozent (2022: 9,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 3,6 Prozent (2022: 8,5 Prozent).
Sonstige
Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanagement mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital-
Bewertungen (IPEV).
Wertpapierleihgeschäfte
Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ aus Wertpapierleihgeschäften 526.158 Tausend Euro (2022: 530.299 Tausend Euro). Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 571.583 Tausend Euro (2022: 591.932 Tausend Euro). Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert.
Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Ausleihungen
 
 
Hypothekendarlehen
3.967
5.238
Sonstige Ausleihungen
125.106
108.403
Summe
129.072
113.641
Übrige Kapitalanlagen
 
 
Einlagen bei Kreditinstituten
453.950
442.752
Depotforderungen
18.202
7.572
Summe
472.151
450.324
Gesamtsumme
601.224
563.965
Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, belaufen sich für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ auf  32 Tausend Euro (2022:  16 Tausend Euro).
Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
angepasst
 
Buchwerte
beizulegende Zeitwerte
Buchwerte
beizulegende Zeitwerte
Bis zu 1 Jahr
55.889
50.271
35.563
30.079
Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
72.373
65.098
6.163
8.973
Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren
753
678
69.009
62.650
Von mehr als 10 Jahren
57
51
2.906
2.510
Summe
129.072
116.097
113.641
104.212
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bonität der Schuldner:innen. Die Buchwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.
4. Kapitalanlageergebnis
Nach Geschäftsbereichen
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
7.026
21.672
19.975
46.733
57.727
96.057
84.727
164.462
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
11.810
11.647
28.899
37.867
45.923
60.174
86.632
109.688
Nicht verzinsliche Wertpapiere
13.563
 21.067
45.082
4.779
31.223
 32.650
89.869
 48.937
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
6.998
 22.687
44.788
4.139
30.946
 33.708
82.733
 52.256
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
6.565
1.620
294
640
277
1.058
7.135
3.318
Festverzinsliche Wertpapiere
151.111
 10.807
20.055
 60.618
161.974
65.050
333.140
 6.374
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
55.631
 24.004
53.165
 39.886
33.116
 86.834
141.913
 150.723
davon verpflichtend
55.631
 24.004
53.165
 39.886
33.116
 86.834
141.913
 150.723
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
95.479
13.322
 33.111
 20.731
128.859
151.883
191.227
144.473
davon verpflichtend
95.479
13.322
 33.111
 20.731
128.859
151.883
191.227
144.473
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
 124
0
0
0
0
0
 124
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
13.862
3.547
6.319
882
13.791
2.617
33.971
7.046
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
 557
 95
0
0
0
0
 557
 95
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
14.418
3.642
6.319
882
13.791
2.617
34.528
7.141
Derivative Finanzinstrumente
10.133
 902
1.136
 6.833
2.318
2.105
13.587
 5.630
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
 34.068
 27.437
 9.741
 4.628
 9.286
 8.345
 53.095
 40.411
Summe
173.435
 23.347
111.725
18.182
303.670
185.007
588.831
179.843
Nach Ertragsart
Laufende Erträge/Aufwendungen
Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
120.909
125.601
116.767
 334.305
237.676
 208.704
Nicht verzinsliche Wertpapiere
27.875
50.818
54.858
 103.074
82.733
 52.256
Festverzinsliche Wertpapiere
87.993
89.731
53.920
 240.454
141.913
 150.723
Verpflichtend
87.993
89.731
53.920
 240.454
141.913
 150.723
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
29
14
 586
 109
 557
 95
Derivative Finanzinstrumente
5.013
 14.962
8.574
9.332
13.587
 5.630
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden
362.403
307.292
 164.040
 159.500
198.363
147.792
Nicht verzinsliche Wertpapiere
7.135
4.995
0
 1.677
7.135
3.318
Designiert
7.135
4.995
0
 1.677
7.135
3.318
Festverzinsliche Wertpapiere
355.268
302.297
 164.040
 157.824
191.227
144.473
Verpflichtend
355.268
302.297
 164.040
 157.824
191.227
144.473
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte
41.872
4.828
 7.344
2.188
34.528
7.017
Festverzinsliche Wertpapiere
0
 124
0
0
0
 124
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
41.872
4.953
 7.344
2.188
34.528
7.141
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
94.189
79.753
 9.462
84.709
84.727
164.462
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
86.632
109.688
0
0
86.632
109.688
 
 
 
 
 
 
 
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
 53.095
 40.411
 
 
 53.095
 40.411
Summe
652.911
586.751
 64.080
 406.908
588.831
179.843
Die Währungsgewinne im Kapitalanlageergebnis belaufen sich auf 5.064 Tausend Euro (2022: 18.449 Tausend Euro).
In den laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, sind laufende Zinserträge nach der
Effektivzinsmethode in Höhe von 355.268 Tausend Euro (2022: 302.297 Tausend Euro) enthalten. In der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte“ belaufen sich diese auf
41.872 Tausend Euro (2022: 4.828 Tausend Euro).

Wertminderung – wesentliche Schätzungen
Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem
3-Stufen-Modell wird für Fremdkapitalinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchgeführt. Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“) bewertet werden, unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell.
Für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste verwendet UNIQA ein Credit-Deterioration-Modell, bei dem sich die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge nach der Veränderung des Ausfallrisikos eines Finanzinstruments nach dessen Zugang richtet. Die Risikovorsorge wird dabei auch für erwartete Verluste gebildet und stellt somit eine prospektive Wertberichtigung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste dar. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu dem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Das von UNIQA verwendete Modell zu Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen
Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und
Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten umfassen auch zukunftsgerichtete Informationen und berücksichtigen die makroökonomische
Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High-Yield-Spreads.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts im Forderungsausfall.
Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden bei UNIQA primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus
externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experteneinschätzungen.
Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste
erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts.
Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag entweder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die nächsten zwölf Monate oder als Barwert der erwarteten Ausfälle über die gesamte Restlaufzeit ermittelt.
Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer Wertminderungsstufe zugeteilt.
Der erwartete Kreditverlust eines Finanzinstruments wird dabei in Abhängigkeit der zugeteilten Wertminderungsstufe am Bewertungsstichtag ermittelt.
Für Finanzinstrumente in Stufe 1 wird eine Wertminderung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (12-Monats-ECL) erfasst. Der 12-Monats-ECL stellt einen Teil der gesamten erwarteten Ausfälle (Lifetime-ECL) über die Restlaufzeit dar, der alle erwarteten Zahlungsausfälle berücksichtigt, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten können. In Stufe 1 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde, sowie Finanzinstrumente, die am Bewertungsstichtag erstmalig erfasst wurden. Des Weiteren werden Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. UNIQA macht dabei vom Wahlrecht Gebrauch, bei Instrumenten mit einem niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade – im Modell von UNIQA bis zu einem Äquivalent einer Rating-Stufe von BBB-) am Bewertungsstichtag auf eine Untersuchung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten.
Für Finanzinstrumente in Stufe 2 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 2 werden Finanzinstrumente zugeteilt, für die am Bewertungsstichtag eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde.
Für Finanzinstrumente in Stufe 3 wird eine Wertminderung in Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst. In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeteilt, die am Bewertungsstichtag als Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität angesehen werden.
UNIQA beurteilt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos gesamtheitlich auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien. Für die quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu „Stufe 2“. Als Backstop für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments wird eine Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsströmen von mehr als 30 Tagen angenommen.
In der Gesamtbetrachtung erfolgt zudem eine qualitative
Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und durch Fachexpert:innen.
In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt.
Eine Zuteilung in „Stufe 3“ (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungs-
modells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren berücksichtigt UNIQA dabei unter anderem folgende Ereignisse:
  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten von
    Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen
  • Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme
  • finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen
  • erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder
    Sanierungsverfahrens
  • Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts
  • finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt
Weiter erfolgt eine Zuteilung eines Finanzinstruments in Stufe 3, wenn vertragliche Zahlungsströme mehr als
90 Tage überfällig sind. Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet.
Erwartete Kreditverluste festverzinslicher Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungs-modells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, belaufen sich in der Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ auf  30.642 Tausend Euro (2022:  162.866 Tausend Euro).
Entwicklung der Wertberichtigung
Stage 1
Stage 2
Stage 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
20221)
Stand am 1. Jänner
21.514
4.096
14.726
2.930
160.390
0
196.630
7.026
Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 15.728
 
 8.970
 
 4.808
 
 29.506
 
Erhöhung aufgrund von Erwerb oder Gründung
3.665
3.923
0
0
0
0
3.665
3.923
Veränderungen aufgrund von Transfers der Stages
880
352
 857
105
 23
 457
0
0
Transfers aus Stage 1
 122
177
122
280
0
 457
0
0
Transfers aus Stage 2
980
176
 980
 176
0
0
0
0
Transfers aus Stage 3
23
0
0
0
 23
0
0
0
Verminderung durch Ausbuchung
 1.862
 432
 1.878
 344
 6.813
0
 10.553
 776
Änderungen aufgrund von Risikoparametern
 2.345
16.977
459
15.186
39.415
157.921
37.530
190.084
Veränderung aus Währungsumrechnung
 612
 3.404
 182
 3.150
 452
2.926
 1.246
 3.628
Stand am 31. Dezember
5.512
21.514
3.299
14.726
187.710
160.390
196.521
196.630
1) Um eine Überleitung auf den Stand zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen, sind die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile der Gewinn- und Verlustrechnung in dieser Darstellung enthalten. Eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist für einzelne Position nicht möglich, da die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile gemäß den Regelungen von IFRS 5 in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung der Vergleichsperiode nicht enthalten sind.
Die Beträge der Stage 1 enthalten dabei finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 11.648.054 Tausend Euro (2022: 10.279.856 Tausend Euro), für die die Stufenzuteilung auf Basis der Ausnahmeregelung für Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko (Investment Grade) angewendet wurde.
Ratings
Stage 1
Stage 2
Stage 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
2022
AAA
3.373.108
3.199.359
0
0
0
0
3.373.108
3.199.359
AA
3.480.002
3.722.111
0
0
0
0
3.480.002
3.722.111
A
4.337.210
3.945.132
0
0
0
0
4.337.210
3.945.132
BBB
2.222.397
2.400.406
0
0
0
0
2.222.397
2.400.406
BB
300.283
311.582
6.209
13.605
0
0
306.492
325.188
B
132.038
148.105
16.447
9.723
0
0
148.484
157.828
≤ CCC
50.779
24.565
18.148
41.876
72.955
70.602
141.882
137.043
Nicht geratet
281.980
340.016
38.610
192.091
229.839
254.315
550.429
786.422
Summe
14.177.796
14.091.275
79.414
257.296
302.794
324.917
14.560.004
14.673.489
Maximales Ausfallrisiko
Stage 1
Stage 2
Stage 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Bilanzwert
12.651.834
11.638.578
67.726
218.858
115.976
156.257
12.835.537
12.013.693
Bruttobuchwert
14.177.796
14.091.275
79.414
257.296
302.794
324.917
14.560.004
14.673.489
Wertberichtigung
 5.512
 21.514
 3.299
 14.726
 187.710
 160.390
 196.521
 196.630
Konzentrationsrisiko pro Land
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
Frankreich
1.356.642
1.427.121
Polen
1.417.056
1.191.554
Österreich
1.317.895
1.129.150
Deutschland
787.875
821.043
Spanien
599.796
503.563
Belgien
655.774
521.704
USA
518.232
562.680
Tschechien
568.812
490.963
Niederlande
483.742
422.514
Italien
454.888
366.456
Rumänien
354.999
334.703
Irland
304.066
272.740
Slowakei
228.520
263.843
Großbritannien
281.231
262.001
Russland
61.567
261.910
Ungarn
317.332
256.967
Übrige Länder unter jeweils 200 Millionen Euro
3.127.110
2.924.781
Summe
12.835.537
12.013.693

5. Versicherungsverträge
Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung werden gemäß den Rechnungslegungsbestimmungen für Versicherungsverträge (IFRS 17) bilanziert. Übergangsbestimmungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen sowie maßgebliche Rechnungslegungs–
methoden im Zusammenhang mit diesem, am 1. Jänner 2023 in Kraft getretenen, Rechnungslegungsstandard werden nachfolgend erläutert.
Übergangsbestimmungen
Ein Großteil des Versicherungsbestands von UNIQA besteht zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 aus Verträgen, bei denen der Abschluss des Vertrags teilweise Jahrzehnte zurückliegt. IFRS 17 sieht grundsätzlich vor, dass die Einführung voll retrospektiv zu erfolgen hat.
Das bedeutet, dass die bilanziellen Größen so zu bestimmen sind, als ob schon immer die neu eingeführten Bewertungsregeln gegolten hätten. Die volle retrospektive Anwendung erfordert eine zumindest jährliche Aufrollung der vertraglichen Servicemarge über die gesamte Laufzeit des Vertrags seit Beginn.
Die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 ist für UNIQA aus den folgenden Gründen nicht praktikabel:
  • Erforderliche Vertragsstammdaten und Daten über Transaktionen betreffend der Verträge sind retrospektiv nicht in der notwendigen Granularität verfügbar.
  • Die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme und deren Anpassung bei nicht ökonomischen Annahmeänderungen (z. B. Sterblichkeitsannahmen) sind rückblickend nicht möglich, da auch dann kein besseres Wissen vorliegen würde („without hindsight“).
  • Dasselbe gilt für die Ermittlung der erforderlichen Aufteilung von Kosten, die dem Versicherungsbestand zuzurechnen sind.
  • Bei Verträgen mit Überschussbeteiligung sind ökonomische Annahmen und historische IFRS-17-Spezifika wie beispielsweise die Finanzierungskomponente zur stochastischen Modellierung vor der Erstanwendung nicht verfügbar.
  • Im langfristigen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft sind die historischen Parameter zur Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar und eine Unterteilung in Kohorten ist aufgrund fehlender historischer Informationen bei automatischen Prolongationen nicht möglich.
Ist die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17
nicht praktikabel, was bei UNIQA der Fall ist, stehen
zwei Alternativen zur Verfügung:
  • Modifiziert retrospektiver Ansatz
  • Fair-Value-Ansatz
Ziel des modifiziert retrospektiven Ansatzes ist es, eine bestmögliche Annäherung zur vollen retrospektiven Anwendung zu erreichen. Nach dem Fair-Value-Ansatz wird die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt als Differenz zwischen dem nach IFRS 13 ermittelten beizulegenden Zeitwert und den entsprechenden, nach IFRS 17 ermittelten Erfüllungszahlungsströmen bestimmt. Bei UNIQA kommen beide Ansätze zur Anwendung.
Die Wahl des geeigneten Ansatzes zur Ermittlung der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17 erfolgt auf der Ebene von Portfolios von Versicherungsverträgen. Hierbei wird für sämtliche Gruppen eines Portfolios bestimmt, ob es sich beim erstmaligen Ansatz um belastende Verträge handelt oder ob keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können.
Im Zusammenhang mit dem modifiziert retrospektiven Ansatz gewährt IFRS 17 mehrere Modifikationen der vollen retrospektiven Anwendung, von denen die nachfolgenden bei UNIQA zur Anwendung kommen. Diese Modifikationen können angewendet werden, sofern die erforderlichen detaillierten Informationen aus vergangenen Perioden nicht zugänglich sind. Mangels Verfügbarkeit von Vertragsinformationen in der erforderlichen Granularität wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C10 an, wonach eine Unterteilung von Vertragsgruppen nach Zeichnungsjahren entfallen kann.
Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes
für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung:
  • UNIQA wendet die Modifikationen IFRS 17.C12 bis IFRS 17.C14 für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung an. Diese behandeln die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, deren Verzinsung, die Risikoanpassung und die Abschlusskosten zur Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen. Basierend auf diesen Modifikationen wird eine vertragliche Servicemarge oder eine Verlustkomponente zum Zeitpunkt der Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen ermittelt.
  • Die Modifikationen IFRS 17.C15 und IFRS 17.C16 kommen zur Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge respektive der Verlustkomponente vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 zur Anwendung.
  • Bei Portfolios, die Verträge mit unterschiedlichen Zeichnungsjahren enthalten, wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C18(b) an. Diese führt dazu, dass die kumulierte Neubewertungsrücklage zum Zeitpunkt des Übergangs auf null gesetzt werden kann, sofern das OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) zur Anwendung kommt.
Für Verträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung können die Bestimmungen von IFRS 17.C17 zur Anwendung kommen, wonach sich die vertragliche Servicemarge aus den folgenden Informationen des Portfolios ermittelt:
  • den Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte und der Erfüllungswerte zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17,
  • einer Anpassung dieser Werte um die historischen,
    im Unternehmen verbliebenen Gebühren an die Versicherungsnehmer:innen,
  • Anpassungen um die historischen Veränderungen der Risikoanpassung,
  • der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17.
Sollte sich hieraus eine Verlustkomponente ergeben, so ist diese gemäß IFRS 17.C17(e) auf null zu setzen.
Für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung wurde gem. IFRS 17.C24(c) und C18(b)ii zum Umstellungszeitpunkt der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste kumulative Betrag aus den zugrunde liegenden Referenzwerten im sonstigen Ergebnis erfasst.
Zentrale Parameter im Zusammenhang mit dem Fair-Value-Ansatz stellen zum einen die Solvenzkapitalanforderung und zum anderen die Auswahl eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes dar. Die Solvenzkapitalanforderungen entsprechen hierbei jenen nach Solvency II (für Gesellschaften in EU-Ländern) sowie den entsprechenden lokalen Vorschriften. Zur Ermittlung der vertraglichen Servicemarge unter Anwendung des Fair-Value-Ansatzes ist die zu erzielende angemessene Gewinnspanne entscheidend. Dafür wird der Barwert der erwarteten Kosten für das Halten ausreichenden Kapitals berechnet, um die Eigenmittel abzudecken, die der Käufer während der restlichen Laufzeit des Portfolios verwalten muss. Hierzu werden die Ziel-Eigenmittel für jedes zukünftige Jahr definiert.
Die vom Käufer geforderte Gewinnspanne wird dann als der Barwert der zukünftigen Kosten definiert, die beim Halten des zusätzlichen Kapitals für die verbleibende Laufzeit des Portfolios entstehen. Zur Ermittlung des Barwerts werden die Kapitalisierungsätze herangezogen, die jenen des Wertminderungstests für Firmenwerte zum 31. Dezember 2021 entsprechen. Abschlusskosten, die vor dem Transition Date angefallen sind, werden beim Fair-Value-Ansatz nicht berücksichtigt und dementsprechend auch nicht in den Folgeperioden unter den versicherungstechnischen Erträgen bzw. versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen
Informationen zu Ermessensentscheidungen, die eine
wesentliche Auswirkung auf die bilanzierten Werte im
Konzernabschluss haben, sind nachfolgend angeführt:
  • Identifizierung der Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung: Beurteilung, ob ein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die Verträge somit in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen sowie ob Verträge mit direkter Gewinn–
    beteiligung vorliegen.
  • Ermittlung der Bewertungseinheit: Identifizierung von Portfolios an Versicherungsverträgen sowie Bestimmung von Gruppen, welche beim erstmaligen Ansatz belastend sind und solche, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden.
  • Variabler Gebührenansatz: Beurteilung hinsichtlich der Anwendbarkeit des variablen Gebührenansatzes für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung.
  • Prämienallokationsansatz: Anwendbarkeit des Prämien-
    allokationsansatzes für langfristige Verträge.
  • Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme: Schätzung der erwarteten Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen.
  • Abschlusskosten: Bestimmung hinsichtlich der direkten Zurechenbarkeit von Abschlusskosten.
  • Zinsannahmen: Bestimmung der zur Diskontierung zu verwendenden Zinskurven.
  • Bewertung: Festlegung der Berechnungsmethode für die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken und die
    erbrachten Deckungseinheiten (Coverage Units).
  • Übergangsbestimmungen: Festlegung, ob die erforderlichen vernüftigen (sufficient reasonable and supportable) Informationen vorliegen, um eine volle oder modifizierte retrospektive Anwendung durchzuführen.
Annahmen und Schätzungen
Veränderungen in den nachfolgend genannten Schlüsselannahmen könnten den Erfüllungswert im folgenden Geschäftsjahr wesentlich ändern. Diese Änderungen würden jedoch zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen und nicht den Buchwert der Versicherungsverträge beeinflussen, außer die Änderungen resultieren aus verlustbringenden Verträgen oder beziehen sich nicht auf
zukünftige Leistungen:
  • Verträge der Schaden- und Unfallversicherung: Annahmen in Bezug auf die Schadenentwicklung und Schadenfrequenz.
  • Verträge der Kranken- und Lebensversicherung: Annahmen für die Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme bezogen auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno),
    Gewinnbeteiligungssatz
Die Annahmen zu Diskontsätzen sowie der Kostenentwicklung haben Einfluss auf alle Versicherungszweige.
Wesentliche Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Erfüllungswerts, der vertraglichen Servicemarge und der Kapitalanlagekomponente werden nachfolgend erläutert.
Erfüllungswert
Der Erfüllungswert besteht aus:
  • Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme
  • Diskontierung, um den Zeitwert des Geldes und die
    finanziellen Risiken widerzuspiegeln, die mit den
    zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind
  • Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Das Ziel der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert einer Bandbreite von Szenarien zu bestimmen, die die gesamte Bandbreite aller möglichen Ergebnisse widerspiegeln. Die Zahlungsströme aus jedem Szenario werden abgezinst und unter Berücksichtigung der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass
dieses Ergebnis zu einem erwarteten Barwert führt,
gewichtet. UNIQA wendet eine stochastische Modellierung an, wenn die Zahlungsströme von komplexen
zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst werden und
somit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen nicht linear reagieren. Dies ist zum Beispiel bei gewinnberechtigten Verträgen der Fall. Andernfalls
erfolgt eine deterministische Berechnung.
Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhaltet – auf unverzerrte Art und Weise – alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen
Anfall und Unsicherheit der zukünftigen Zahlungsströme verfügbar sind. Die Informationen basieren auf unternehmensspezifischen Daten, solange die Einschätzungen nicht im Widerspruch zu beobachtbaren Marktdaten
stehen und die Annahmen zukünftige Entwicklungen
ausreichend berücksichtigen. Bei der Schätzung der
Zahlungsströme berücksichtigt UNIQA die derzeitigen
Erwartungen in Bezug auf künftige Ereignisse, die diese Zahlungsströme beeinflussen können. Erwartungen in
Bezug auf zukünftige Änderungen von Gesetzen, die die derzeitige Verpflichtung ändern oder aufheben oder neue Pflichten im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen schaffen würden, werden erst berücksichtigt, wenn die
Gesetzesänderung in Kraft ist.
Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen eines Versicherungsvertrags beziehen sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags, einschließlich jener Zahlungsströme, über die UNIQA nach eigenem Ermessen in Bezug auf deren Höhe oder Fälligkeit entscheiden kann. Diese Zahlungsströme umfassen Prämien, Versicherungsleistungen, Abschlusskosten und andere Kosten, die für die Vertragserfüllung angefallen sind.
Abschlusskosten resultieren aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen und sind den jeweiligen Portfolios direkt zuordenbar. Andere Kosten, die in den Zahlungsströmen erfasst werden, sind:
  • Schadenbearbeitungskosten
  • Vertragsverwaltungskosten, die auch die laufenden Provisionen umfassen
  • Vermögensverwaltungskosten
Die Abschlusskosten sowie die anderen Kosten umfassen auch fixe und variable Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden mittels systematischer und rationaler Methoden den Verträgen zugeordnet und konsistent auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen
angewendet.
Die Verteilung der Abschluss- und Verwaltungskosten erfolgt anhand der verrechneten Prämien der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen. Die Verteilung der Schadenbearbeitungskosten erfolgt anhand der Ist-Schäden der jeweiligen Gruppe von Versicherungsverträgen.
Versicherungsverträge einer Gruppe können die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer:innen einer anderen Gruppe beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (Mutualisation). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer:innen sich die Renditen aus demselben festgelegten Pool an zugrunde liegenden Referenzwerten mit Versicherungsnehmer:innen anderer Verträge teilen und die Garantievereinbarung einer Gruppe zu einer Reduktion der Erträge einer anderen Gruppe führt.
Die Mutualisation hat Auswirkungen auf die Bewertung der Erfüllungswerte der betroffenen Gruppen. Die
Erfüllungswerte einer Gruppe beinhalten alle aus den
Vertragsbedingungen resultierenden Zahlungen an
Versicherungsnehmer:innen aus anderen Gruppen,
während alle Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen der Gruppe, die schon in den Erfüllungswerten einer
anderen Gruppe berücksichtigt wurden, nicht berück-sichtigt werden dürfen.
Durch die Vertragsgrenzen wird festgelegt, welche zukünftigen Zahlungsströme in die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen einzubeziehen sind. Die
Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrags, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten resultieren, die in einer Periode bestehen, in der die Gruppe den:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämie zwingen kann oder in der UNIQA die wesentliche Verpflichtung hat, Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag für den:die Versicherungsnehmer:in zu
erbringen.

Wesentliche Annahmen, die in die Berechnung der
zukünftigen Zahlungsströme einfließen
Schaden- und Unfallversicherung
Zukünftige Zahlungsströme aus Prämien werden anhand der Vertragsdaten unter Rücksichtnahme auf künftiges Stornoverhalten der Versicherungsnehmer:innen geschätzt. Die Stornoraten werden dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahre auf Produktgruppenebene hergeleitet.
Zur Schätzung zukünftiger Zahlungsströme aus künftigen Leistungen und Kosten werden Schaden- bzw. Kostenquoten sowie zugehörige Zahlungsmuster aus den Erfahrungen der Vergangenheit hergeleitet. Dabei werden, sofern erforderlich, auch Ermessensentscheidungen getroffen, in welchem Ausmaß Trends der Vergangenheit auch in der Zukunft zu erwarten sind und ob gegebenenfalls neue Trends zu berücksichtigen sind.
Reserven für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden, inklusive bereits eingetretene aber noch nicht gemeldete Schäden, werden grundsätzlich mithilfe von allgemein anerkannten statistischen Dreiecksmethoden (wie etwa Chain Ladder oder Bornhuetter-Ferguson) auf Basis von Anfallsjahren geschätzt. Diese Methoden
unterstellen, dass die eigenen Erfahrungen der
Vergangenheit eine ausreichend gute Indikation für
Schadenzahlungen der Zukunft liefern. Nur in Ausnahmefällen wird auf andere Best-Practice-Methoden (etwa
Methoden basierend auf Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe) zurückgegriffen. Die Auswahl des passenden
Verfahrens für den jeweiligen Teilbestand ist eine wesentliche Ermessensentscheidung. Aus den so ermittelten Schadenzahlungen werden die zukünftigen Zahlungsströme schließlich mittels ebenfalls aus der Erfahrung der Vergangenheit hergeleiteter Abwicklungsmuster
geschätzt.
Krankenversicherung und Lebensversicherung
Die Festlegung der nachfolgend beschriebenen Annahmen über den besten Schätzwert erfolgt anhand von vergangenen, gegenwärtigen und erwarteten Entwicklungen. Diese werden mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert.
Annahmen zur Gewinnbeteiligung
Die angenommene Gewinnbeteiligung des:der Versicherungsnehmers:in für das entsprechende Lebensversicherungsgeschäft wird für jedes ökonomische Szenario unter
Anwendung der Managementregeln hergeleitet.
Die Gewinnbeteiligung leitet sich in Übereinstimmung mit den gesetzlich gültigen Gewinnbeteiligungsvorschriften ab.
Kostenannahmen
Kostenannahmen basieren auf den direkt zuordenbaren tatsächlichen Kosten, die in den Jahren vor dem Bewertungsstichtag angefallen sind. Zukünftige zusätzliche Kosten werden in der Kostenallokation berücksichtigt, wohingegen außerordentliche Kosten eliminiert werden. Der
erwartete Kostenverlauf entlang der Projektionszeit basiert auf der Bestandsentwicklung, wobei Unterschiede im Verwaltungsaufwand in Abhängigkeit von relevanten
Vertragsmerkmalen berücksichtigt werden, wie beispielsweise ein höherer Verwaltungsaufwand für prämienpflichtige im Vergleich zu prämienfreien Verträgen.
Stornoannahmen
Stornoraten basieren auf einer Analyse vergangener Stornoraten und dem Durchschnitt vergleichbarer Geschäftsjahre. Für neue Produkte basieren die Stornoannahmen auf ähnlichen Produkten aus der Vergangenheit.
Annahmen zu Provisionen
Die Provisionsschätzungen basieren auf den geltenden Provisionsvereinbarungen.
Annahmen zur Sterblichkeit und Invalidität
Sterblichkeits- und Invaliditätsannahmen basieren auf dem besten Schätzwert für zukünftige Ereignisse. Hier werden die Entwicklungen aus der Vergangenheit sowie externe demografische Prognosen herangezogen.
Zinsannahmen
Alle Zahlungsströme werden mit der angepassten risikofreien Zinskurve, die die Besonderheiten der Zahlungsströme und die Liquiditätsmerkmale der Versicherungsverträge widerspiegelt, diskontiert. Die risikofreien
Basissätze für alle relevanten Währungen werden unter Verwendung von Swap- und Staatsanleihenmarktdaten
erstellt. Die zugrunde liegenden Marktdatenquellen sowie die für die Inter- und Extrapolation der risikofreien Basiskurven erforderlichen Parameter werden mit jenen von EIOPA abgestimmt. Die risikofreie Kurve einschließlich der Anpassungen wird nach dem letzten liquiden Marktdatenpunkt zu einem endgültigen Terminzinssatz extrapoliert. Die Ultimate Forward Rate spiegelt die langfristigen Realzins- und Inflationserwartungen wider und wird gemäß den EIOPA-Parametern aktualisiert.
Um das Liquiditätsmerkmal der Versicherungsverträge widerzuspiegeln, wird die risikofreie Zinskurve um eine Illiquiditätsprämie angepasst. Illiquiditätsanpassungen werden durch die Berechnung risikobereinigter Spreads auf Staats- und Unternehmensanleihen innerhalb des Portfolios der jeweiligen Einzelgesellschaft ermittelt. Zahlungsströme, die auf der Grundlage der Renditen der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken, werden unter Verwendung risikoneutraler Modellierungstechniken um die Auswirkungen dieser Volatilität bereinigt und mit den risikofreien Zinssätzen inklusive der Illiquiditätsanpassung abgezinst.
Annahmen zu Zahlungsströmen, die an Versicherungsnehmer:innen zu leisten sind
Bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung gibt es einen Ermessensspielraum in Bezug auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu leistenden Zahlungsströme. Um zu bestimmen, wie eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme zu identifizieren ist, ist zu Vertragsbeginn die Grundlage festzulegen, auf der die vertragsmäßigen Verpflichtungen bestimmt werden. Eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme gilt als auf zukünftige Leistungen bezogen, und dementsprechend wird die vertragliche Servicemarge angepasst.
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Die Risikoanpassung stellt jenen Betrag dar, der als Gegenleistung für das Tragen der Unsicherheit bezüglich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme aus nicht finanziellen Risiken verlangt werden würde. Hierdurch wird der Risikoausgleichseffekt von ausgestellten Versicherungsverträgen reflektiert, der in Einklang mit der verlangten Gegenleistung steht und das Ausmaß der Risikoaversion widerspiegelt.
In der Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung unter Verwendung der Konfidenz-Niveau-
Methode bestimmt. In der Krankenversicherung sowie der Lebensversicherung wird die Cost-of-Capital-Methode angewandt.
Für proportionale Rückversicherungsverträge in der
Schaden- und Unfallversicherung wird die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken von jener der Erstversicherung abgeleitet. Die Basis hierfür stellt das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar.
Konfidenzniveau-Methode
Die Wahrscheinlichkeitsverteilung aller erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird geschätzt und die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken als Differenz zwischen dem Median der zukünftigen Zahlungsströme und dem Value at Risk, bewertet mit einem Perzentil von 75 Prozent, berechnet.
Cost-of-Capital-Methode
Die Ermittlung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken erfolgt unter Anwendung eines Kapitalkostensatzes, welcher auf den erforderlichen Kapitalbetrag aller zukünftigen Jahre angewandt wird. Die daraus resultierende Kapitalanforderung wird mit einer risikolosen Zinskurve, angepasst um die Illiquidität, diskontiert. Der erforderliche Kapitalbetrag wird bestimmt durch die Schätzung der Wahrscheinlichkeitsverteilung aller zukünftigen Barwerte der Zahlungsströme und der Ermittlung des erforderlichen Kapitals, um die vertraglichen Verpflichtungen mit einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über die Laufzeit der Verträge zu erfüllen. Der Kapitalkostensatz stellt jenes zusätzliche Entgelt dar, welches Investor:innen für die Exponierung der nicht finanziellen Risiken verlangen würden. Der Kapitalkostensatz beträgt 6 Prozent (2022: 6 Prozent).
Vertragliche Servicemarge
Die vertragliche Servicemarge ist ein Bestandteil eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit für eine Gruppe von Versicherungsverträgen und stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den das Unternehmen bei der zukünftigen Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag ausweisen wird.
In jeder Periode wird ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen
erfolgswirksam erfasst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser
Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungs-
verträgen erbracht wurden.
Bestimmung der Deckungseinheiten
Die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe von Versicherungsverträgen ist die Menge der Leistungen, die im Rahmen der Verträge in der Gruppe erbracht werden.
Diese Leistungen umfassen:
  • Versicherungsdeckungsleistung (Deckung für ein versichertes Ereignis)
  • Kapitalanlagebezogene Leistungen (bei Verträgen mit
    direkter Gewinnbeteiligung): betrifft das Management der zugrunde liegenden Referenzwerte im Namen der Versicherungsnehmer:innen
  • Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen
    (bei Verträgen ohne direkte Gewinnbeteiligung)
Der erfolgswirksam erfasste Betrag basiert auf der Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe. Die Bestimmung dieser Anzahl erfolgt, indem für jeden Vertrag die Menge der gemäß dem Vertrag zu erbringenden Leistungen und sein erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt wird. Die Deckungseinheiten werden einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Basis für die Bestimmung der Deckungseinheiten
Produkte der Lebensversicherung
Kapitalversicherung
Versicherungssumme
Risikoversicherung
Versicherungssumme
Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung
Versicherungssumme
Rentenversicherung
Deckungsrückstellung für Investmentleistungen und Rente für Versicherungsleistungen
Gewinnberechtigte Versicherungsverträge
Deckungsrückstellung außer für Renten
Rückversicherung
Rückversicherungsprämien
Produkte der Schaden- und Unfallversicherung (alle Produkte)
verrechnete Prämie unter Berücksichtigung der Inflation
Produkte der Krankenversicherung
Anzahl der bestehenden Versicherungsverträge
unter Berücksichtigung der Inflation und gewichtet nach den jährlichen Nettoprämien
Für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung repräsentiert die Versicherungssumme sowohl die Versicherungs- als auch die Investmentleistungen – der Risikoanteil ist den Versicherungsleistungen zuzuordnen, während die Deckungsrückstellung den Investmentleistungen zuzuordnen ist.
In der Lebensversicherung erfolgt bei der Bestimmung der Deckungseinheiten eine Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes.
Das Risikominderungswahlrecht gemäß IFRS 17.B115 wird nicht in Anspruch genommen.
Kapitalanlagekomponente
Für die Identifizierung von Kapitalanlagekomponenten ist jener Betrag zu bestimmen, der gemäß Versicherungsvertrag jedenfalls an den:die Versicherungsnehmer:in zurückzuzahlen ist, unabhängig davon, ob ein versichertes Ereignis eintritt oder nicht. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch in den versicherungstechnischen Aufwendungen
erfasst werden.
In der Lebensversicherung ergibt sich die Kapitalanlagekomponente innerhalb des Deckungszeitraums aus dem niedrigeren Wert des Rückkaufswerts und dem vertraglich festgesetzten Betrag der Versicherungsleistung. Am Ende des Deckungszeitraums erfolgt die Berechnung der Kapitalanlagekomponente mit der Ablaufleistung.
Maßgebliche Rechnungslegungsmethoden
Versicherungsverträge sind Verträge, durch die ein signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investmentverträge sind Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 9 (Finanz–
instrumente).
UNIQA hält sowohl aktive wie auch passive Rückversicherungsverträge. Der Buchwert der Portfolios der aktiven Rückversicherungsverträge (übernommene Rückversicherung) werden gemeinsam mit dem Buchwert der Portfolios der Erstversicherungsverträge ausgewiesen.
Versicherungsverträge können in Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung und Verträge ohne Gewinnbeteiligung unterteilt werden. Versicherungsverträge mit direkter
Gewinnbeteiligung sind jene, bei denen zu Vertrags-
beginn:
  • die Versicherungsbestimmungen festlegen, dass der:die Versicherungsnehmer:in mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist
  • erwartet wird, dass dem:der Versicherungsnehmer:in ein Betrag zu zahlen ist, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte entspricht, und
  • erwartet wird, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den:die Versicherungsnehmer:in zu zahlenden Beträge entsprechend den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird.
Für Versicherungsverträge, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, muss der variable Gebührenansatz angewendet werden. Ob die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, wird zum Vertragsbeginn beurteilt und darf zu einem späteren Zeitpunkt nicht neu eingeschätzt werden, außer es liegt eine Änderung des Versicherungsvertrags vor. Darüber hinaus kommt der variable Gebührenansatz im langfristigen Geschäft der Krankenversicherung sowie in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung zur Anwendung.
Alle anderen Versicherungsverträge und gehaltenen Rückversicherungsverträge werden als Versicherungsverträge ohne direkte Gewinnbeteiligung klassifiziert und dementsprechend mit dem allgemeinen Bewertungsmodell oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, mit dem Prämienallokationsansatz bewertet.
Bewertungseinheit und Ansatz
Versicherungsverträge
Für Bewertungszwecke werden Versicherungsverträge in Gruppen aggregiert. Eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird durch die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, dies sind Versicherungsverträge mit ähnlichen Risiken, die gemeinsam gesteuert werden, bestimmt. Die festgelegten Portfolios werden wie folgt
unterteilt:
  • eine Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind
  • eine Gruppe von Verträgen, bei denen bei erstmaligem Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können
  • eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios
Die zuvor genannten Gruppen werden weiter nach Zeichnungsjahren unterteilt, da in derselben Gruppe nur Verträge enthalten sein dürfen, die innerhalb eines Jahres verkauft worden sind.
Hinsichtlich der Pflicht zur Jahreskohortenbildung, die verhindert, dass Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden, wurde im Rahmen der Übernahme von IFRS 17 in EU-Recht ein Wahlrecht festgelegt. Demnach wird es Anwender:innen in der EU seitens der EU-Kommission ermöglicht, die Vorschrift nach IFRS 17.22 für bestimmte Verträge nicht anzuwenden. UNIQA macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und wendet dieses im Zusammenhang mit gewinnberechtigten Verträgen an. Dies führt dazu, dass Neugeschäft in der Kohorte des Übergangszeitpunkts dargestellt wird.
Erstversicherungsverträge und Verträge der aktiven Rückversicherung werden zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte erfasst:
  • zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von
    Verträgen
  • zum Zeitpunkt, an dem die erste Zahlung eines Versicherungsnehmers bzw. einer Versicherungsnehmerin in der Gruppe fällig wird und
  • zum Zeitpunkt, an dem die Gruppe verlustbringend wird
Die Gruppe von Versicherungsverträgen wird beim erstmaligen Ansatz bestimmt und es darf in der Folge keine Neubeurteilung der Zusammensetzung der Gruppen vorgenommen werden. Wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind, wird der Vertrag einer bestehenden Gruppe von Versicherungsverträgen zugeordnet. Wenn der Vertrag nicht den bestehenden Gruppen zugeordnet werden darf, wird eine neue Gruppe gebildet.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Die Gruppenbildung für gehaltene Rückversicherungsverträge (passive Rückversicherung) basiert auf den gleichen Grundsätzen wie bei der Erstversicherung, jedoch mit der Ausnahme, dass Rückversicherungsverträge nicht verlustbringend sein können.
Eine Gruppe von Rückversicherungsverträgen ist zu nachfolgenden Zeitpunkten zu erfassen:
  • Proportionale Rückversicherungsverträge:
    zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes jedes zugrunde liegenden Versicherungsvertrages
  • Nicht proportionale Rückversicherungsverträge:
    zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe; wird jedoch eine Gruppe von belastenden zugrunde liegenden Versicherungsverträgen erfasst, erfolgt der Ansatz zu diesem Zeitpunkt, vorausgesetzt der zugehörige Rückversicherungsvertrag war zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.
Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung sind im Wesentlichen nicht proportionale Verträge.
Die Trennung zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen erfolgt gemäß IFRS 17.78, wonach Portfolios von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die Vermögenswerte sind, separat von jenen, die Verbindlichkeiten sind, ausgewiesen werden müssen.
Abschlusskosten
Die Verteilung der Abschlusskosten erfolgt unter Anwendung einer systematischen Methode auf die Gruppen von Versicherungsverträgen, sofern eine direkte Zuordnung zur Gruppe möglich ist, ansonsten auf Portfolioebene. Um Annahmeänderungen zu berücksichtigen, erfolgt eine Überprüfung der Inputs für die angewendete Zuordnungsmethode am Ende jeder Berichtsperiode.
Bei der Anwendung des Prämienallokationsansatzes wird das Wahlrecht der erfolgswirksamen Erfassung der Abschlusskosten für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr nicht in Anspruch genommen.
Vertragsgrenzen
In die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen werden alle zukünftigen Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze jedes einzelnen Vertrags in der Gruppe einbezogen. Ob die Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze liegen, wird wie folgt bestimmt:
Versicherungsverträge (inklusive übernommener
Rückversicherung)
Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der der:die Versicherungsnehmer:in zur Zahlung der Prämien verpflichtet ist oder in der UNIQA die Verpflichtung hat, für den:die Versicherungsnehmer:in Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen.
Eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag endet, wenn:
  • UNIQA die praktische Fähigkeit besitzt, die Risiken des einzelnen Versicherungsnehmers bzw. der einzelnen Versicherungsnehmerin neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder
  • wenn diese Kriterien zwar nicht für einen einzelnen Vertrag, aber für ein Portfolio erfüllt sind und die Prämienfestsetzung für die bisherige Deckungsperiode das Risiko künftiger Perioden nicht berücksichtigt.
Rückversicherungsverträge
Zahlungsströme liegen innerhalb der Vertragsgrenzen, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der UNIQA verpflichtet ist, Zahlungen an den Rückversicherer zu leisten oder in der UNIQA das Recht hat, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten.
Das Recht, Leistungen vom Rückversicherer zu erhalten endet, wenn:
  • der Rückversicherer die praktische Fähigkeit besitzt, das übernommene Risiko neu zu bewerten und in der Folge einen Preis oder ein Leistungsniveau so festlegen kann, dass diese Risiken vollständig abgebildet sind, oder
  • ein wesentliches Recht hat, die Deckung zu kündigen.
Die Vertragsgrenzen werden am Ende jeder Berichtsperiode neu eingeschätzt.
Bewertung
Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Versicherungsverträge – Erstbewertung
UNIQA bewertet eine Gruppe von Versicherungsverträgen beim erstmaligen Ansatz als die Summe aus Erfüllungswert und der vertraglichen Servicemarge. Die Erfüllungswerte beinhalten Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, sowie eine Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken.
Die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird getrennt von den anderen Schätzungen hergeleitet und stellt die Entschädigung für das Tragen der Unsicherheit aus nicht finanziellen Risiken hinsichtlich des Betrags und des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme dar.
Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen stellt den noch nicht realisierten Gewinn dar, den UNIQA bei der zukünftigen Leistungserbringung generieren wird. Ergibt sich beim erstmaligen Ansatz ein Nettomittelzufluss, wird eine vertragliche Servicemarge bilanziert, um eine Gewinnerfassung zu vermeiden. Der Erfüllungswert wird durch den Ansatz der vertraglichen Servicemarge kompensiert und führt somit beim erstmaligen Ansatz zu einer Deckungsrückstellung von Null.
Liegt ein Nettomittelabfluss vor, dann handelt es sich um belastende Verträge. Dieser Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung ausgewiesen. Die Auflösung der Verlustkomponente wird als Aufwands
reduktion in der Position „Versicherungstechnische
Aufwendungen“ dargestellt.
Die Bestimmungen der Ersterfassung haben auch für den variablen Gebührenansatz Gültigkeit. Die Unterschiede zwischen dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem variablen Gebührenansatz ergeben sich erst in der Folgebewertung und betreffen die Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge sowie die Ermittlung des technischen Finanzergebnisses.
Versicherungsverträge – Folgebewertung
Da UNIQA auch Zwischenabschlüsse unter Anwendung von IAS 34 erstellt, ist das Bilanzierungswahlrecht bezüglich rechnungslegungsbezogener Schätzungen in Zwischenabschlüssen zu beachten. Ein Unternehmen hat ein Bilanzierungswahlrecht, ob es die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen ändern möchte, wenn es in Folge-perioden den Zwischenabschluss und den Jahresabschluss nach IFRS 17 erstellt. UNIQA wendet den „Year-to-Date Approach“ an, d. h. die Behandlung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen in vorherigen Zwischenabschlüssen wird geändert und somit wird das Jahresergebnis durch Schätzungen in Zwischenabschlüssen nicht beeinflusst.
Die Bewertung der Erfüllungswerte basiert zu jedem
Abschlussstichtag auf aktuellen Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme, aktuellen Abzinsungssätzen und aktuellen Schätzungen der Risikoanpassung für nicht
finanzielle Risiken. Die Veränderung der Erfüllungswerte wird wie folgt erfasst:
  • Bei Änderungen im Zusammenhang mit künftigen Leistungen erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge. Erhöhen sich die Erfüllungswerte, wird die vertragliche Servicemarge reduziert, verringern sie sich, wird die vertragliche Servicemarge erhöht.

    Übersteigt eine Erhöhung der Erfüllungswerte den Betrag der vertraglichen Servicemarge, so wird diese vollständig aufgelöst und der übersteigende Betrag wird im versicherungstechnischen Aufwand als Verlust erfasst. Kommt es im weiteren Verlauf zu einer Reduktion der Erfüllungswerte, so werden diese so lange als Ertrag im versicherungstechnischen Ergebnis erfasst, bis die kumulierten Verluste aufgeholt wurden. Für den übersteigenden Betrag wird wieder eine vertragliche Servicemarge gebildet.
  • Bei einer Änderung im Zusammenhang mit aktuellen und vergangenen Leistungen erfolgt eine erfolgswirksame Erfassung im versicherungstechnischen Aufwand.
  • Auswirkungen der Änderungen im Zusammenhang mit finanziellen Annahmen werden erfolgswirksam im versicherungstechnischen Finanzergebnis erfasst oder in Fällen, in denen die OCI-Option angewandt wird, auf versicherungstechnisches Finanzergebnis und sonstiges
    Ergebnis aufgeteilt.
Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um
  • die vertragliche Servicemarge neuer Verträge,
  • die Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge während des Berichtzeitraums (mit dem Zinssatz zum Zeitpunkt der Ersterfassung),
  • der Änderung der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen,
  • die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen
  • sowie jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird.
Die zuvor genannten Änderungen der Erfüllungswerte, welche sich auf zukünftige Leistungen beziehen, umfassen:
  • Erfahrungswertanpassungen aufgrund von in der Periode vereinnahmten Prämien, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und damit verbundene Zahlungsströme (z. B. Abschlusskosten)
  • Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme des Zeitwerts des Geldes und des finanziellen
    Risikos
  • Abweichungen bezüglich der Kapitalanlagekomponente in der Lebensversicherung
  • Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die mit zukünftigen Leistungen verbunden sind
Da eine Änderung der ermessensabhängigen Zahlungsströme als eine künftige Leistung angesehen wird, erfolgt eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge.
Für Versicherungsverträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, ergeben sich hinsichtlich der Folgebewertung Unterschiede in der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge im Vergleich zum allgemeinen Bewertungsmodell.
Ein Vertrag mit direkter Überschussbeteiligung liegt vor, wenn UNIQA die Verpflichtung hat, Versicherungs-
nehmer:innen einen Betrag zu zahlen, der dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Zeitwerte entspricht, sowie einer variablen Gebühr, die im Gegenzug für die nach dem Versicherungsvertrag zu erbringenden künftigen Leistungen einbehalten wird. Die variable Gebühr umfasst jenen Teil, der UNIQA in Abhängigkeit von den schwankenden zugrunde liegenden Referenzwerten
zusteht.
Die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Verträgen, welche mit dem variablen Gebührenansatz bewertet sind, ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Eröffnungsstand angepasst um
  • die vertragliche Servicemarge neuer Verträge,
  • die Änderung der Höhe des UNIQA am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte zustehenden Teils, außer der Rückgang des Unternehmens-anteils übersteigt den Buchwert der vertraglichen
    Servicemarge und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen,
  • die Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen, außer die Erhöhung des
    Erfüllungswerts würde den Buchwert der vertraglichen Servicemarge übersteigen und es wäre somit eine Verlustkomponente zu bilanzieren oder anzupassen,
  • die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen,
  • jenen Betrag, der aufgrund der Leistungserbringung als versicherungstechnischer Ertrag erfasst wird.
Die zu berücksichtigenden Komponenten für die Ermittlung der Änderungen der Erfüllungswerte im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen entsprechen jenen des allgemeinen Bewertungsmodells, werden jedoch mit aktuellen Abzinsungssätzen bewertet und beinhalten des Weiteren die Änderung der Auswirkung des Zeitwerts des Gelds und finanzieller Risiken, die nicht aus den zugrunde liegenden Referenzwerten entstehen.
Verlustkomponente
Nachdem für belastende Versicherungsverträge ein Verlust erfasst und eine Verlustkomponente innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet wird, sind zukünftige Änderungen der Erfüllungswerte im Zuge der Folgebewertung systematisch auf die Verlustkomponente der
Deckungsrückstellung sowie die Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente aufzuteilen.
Änderungen der Erfüllungswerte, die in der systematischen Aufteilung zu berücksichtigen sind, umfassen:
  • Schätzwert des Zeitwerts zukünftiger Zahlungsströme für Schäden und Ausgaben, die aus der Deckungsrückstellung aufgrund eingetretener versicherungstechnischer Aufwendungen ausscheiden
  • Änderungen der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, die aufgrund der Risikoentlastung in der
    Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden
  • Versicherungstechnische Finanzerträge oder
    -aufwendungen
Die systematische Zuteilung wird bestimmt durch den Anteil der Verlustkomponente im Verhältnis zum Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse zuzüglich der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Beim variablen Gebührenansatz wird darüber hinaus der Unternehmensanteil an der Veränderung der Marktwerte der zugrunde liegenden Referenzwerte im Verhältnis zu den erwarteten Schäden und Aufwendungen berücksichtigt.
Die systematische Zuteilung führt dazu, dass die der Verlustkomponente zugeordneten Gesamtbeträge am Ende der Laufzeit (Deckungszeitraum) einer Gruppe von Verträgen gleich null ist.
Etwaige spätere Rückgänge der Erfüllungswerte aufgrund von Änderungen der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme in Bezug auf zukünftige Leistungen sowie etwaige spätere Erhöhungen des Anteils des Unternehmens am beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte führen zu keiner Aufteilung zwischen der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung sowie der Deckungsrückstellung ohne Verlustkomponente. Eine Zuteilung zur Verlustkomponente ist nur so lange vorzunehmen, bis diese auf null reduziert worden ist.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Für die Bewertung der Rückversicherungsabgabe wird das allgemeine Bewertungsmodell, jedoch mit einigen Modifikationen, angewandt.
Erstbewertung
Für die Bewertung des Barwerts der geschätzten künftigen Zahlungsströme für die Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge werden Annahmen herangezogen, die mit jenen der zugrunde liegenden Versicherungsverträge konsistent sind. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko des Rückversicherers, einschließlich der Auswirkungen von Sicherheiten und Verlusten aus Streitigkeiten, berücksichtigt. Das Ausfallrisiko wird zu jedem Stichtag bewertet und etwaige Änderungen daraus werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Als Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken wird ein Betrag angesetzt, der dem Teil der Risiken entspricht, die dem Rückversicherer übertragen werden.
Die Anforderungen zur Berechnung der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der Ersterfassung werden modifiziert, um zu berücksichtigen, dass es bei einer Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen keinen nicht realisierten Gewinn gibt, sondern Nettokosten oder Nettogewinn beim Erwerb der Rückversicherung vorliegen.
Zum Ersterfassungszeitpunkt stellt die vertragliche Servicemarge somit etwaige Nettokosten oder Nettogewinne dar, die wie folgt bewertet sind:
  • Erfüllungswerte,
  • der zu diesem Zeitpunkt ausgebuchte Betrag der in Vorperioden angesetzten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten,
  • jegliche Zahlungsströme, die zum Zeitpunkt der Ersterfassung fließen,
  • Gewinne aus dem Ansatz einer etwaigen Verlustrückerstattungskomponente.
  • Wenn sich die Nettokosten jedoch auf versicherte Ereignisse vor dem Erwerb der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen beziehen, werden diese Kosten sofort aufwandswirksam erfasst.
Folgebewertung
Der Buchwert der vertraglichen Servicemarge zum jeweiligen Abschlussstichtag ist der Buchwert zu Beginn der
Periode berichtigt um:
  • Auswirkungen etwaiger neuer Verträge, die der Gruppe hinzugefügt werden
  • Aufzinsung des Buchwerts der vertraglichen Servicemarge, bewertet zu historischen Zinssätzen
  • Ertragsrealisierung aus der Abdeckung verlustbringender Erstversicherungsverträge (Verlustrückerstattungskomponente)
  • Auflösung der Verlustrückerstattungskomponente, sofern es sich bei dieser Auflösung nicht um Änderungen der Erfüllungswerte der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge handelt
  • Änderungen der Erfüllungswerte, bewertet mit dem Zinssatz der Ersterfassung, sofern sich die Änderung auf zukünftige Leistungen bezieht, außer die Änderung resultiert aus einer Änderung der Erfüllungswerte von verlustbringenden Erstversicherungsverträgen
  • Auswirkungen etwaiger Wechselkursdifferenzen auf die vertragliche Servicemarge
  • Erfolgswirksame Auflösung der vertraglichen Servicemarge aufgrund der in der Periode erhaltenen Leistungen
Eine Verlustrückerstattungskomponente kann nur angesetzt werden, wenn der gehaltene Rückversicherungsvertrag zeitgleich oder vor dem Ansatz der zugrunde liegenden belasteten Versicherungsverträge abgeschlossen wird. Der Betrag für die Verlustrückerstattungskomponente, die die vertragliche Servicemarge anpasst und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wird, wird wie folgt hergeleitet:
Multiplikation des ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen mit dem Prozentsatz der Schäden aus den zugrunde liegenden Versicherungsverträgen, bei denen erwartet wird, dass diese vom Rückversicherer erstattet werden.
Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Die Bewertung erfolgt mit dem Prämienallokationsansatz, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
  • wenn der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe nicht mehr als ein Jahr beträgt (unter Berücksichtigung der bestimmten Vertragsgrenzen) oder
  • wenn davon auszugehen ist, dass die Bewertung der
    Deckungsrückstellung sich nicht wesentlich von jener unterscheidet, die sich unter Anwendung des allgemeinen Bewertungsmodels ergeben hätte. Dies liegt nicht vor, wenn beim erstmaligen Ansatz einer Gruppe eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde.
Diese Kriterien sind überwiegend im Bereich der
Schaden- und Unfallversicherung zutreffend. Bei Nichtvorliegen der Kriterien erfolgt eine Bewertung nach dem allgemeinen Bewertungsmodell.
Für Verträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 1 bis 3 Jahren wird der Prämienallokationsansatz angewandt. Diese Vorgehensweise wurde durch Sensitivitätsanalysen mittels Vergleichs der Höhe der Deckungsrückstellung, berechnet nach dem allgemeinen Bewertungsmodell und dem Prämienallokationsansatz, hergeleitet.
Bei Verträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von mehr als drei Jahren hat eine Einschätzung bezüglich der Stabilität der Deckungsrückstellung zu erfolgen. Diese Einschätzung erfolgt durch ein Berechnungsmodell, bei dem nicht finanzielle Annahmen (Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken, Kosten, Schadensatz und Stornowahrscheinlichkeit) und finanzielle Annahmen (Zinssatz) nach Ablauf eines Jahres gestresst werden. Die
Abweichung der Deckungsrückstellung zwischen jedem gestressten Szenario sowie dem Grundszenario wird
einem festgelegten Schwellenwert gegenübergestellt.
Die Rückversicherungsverträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden aus den folgenden Gründen gesamthaft mit dem Prämienallokationsansatz bewertet:
  • Die Mehrheit der Rückversicherungsverträge basiert auf Schadenjahren mit einer Laufzeit von einem Jahr.
  • Für Verträge, die auf dem Zeichnungsjahr basieren, wurde ein Konzept, das die Vertragslaufzeit sowie die
    Variabilität der Erfüllungswerte adressiert, erstellt. Alle Verträge haben eine durchschnittliche Laufzeit bis zu drei Jahren.
In der Krankenversicherung liegen nur einjährige Rückversicherungsverträge vor, weshalb eine Bewertung mit dem Prämienallokationsansatz zulässig ist.
Die Rückversicherungsverträge in der Lebensversicherung werden nach dem Prämienallokationsansatz bewertet, wenn die Verträge eine Vertragsgrenze bis zu einem Jahr haben und die Deckungsperiode ebenfalls bis zu einem Jahr beträgt.
Bei der Ersterfassung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, entspricht der Buchwert der Deckungsrückstellung den erhaltenen Prämien abzüglich der
Abschlusskosten.
Im Rahmen der Folgebewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die mit dem Prämien-
allokationsansatz bewertet werden, wird der Buchwert der Deckungsrückstellung um die in der Periode erhaltenen Prämien sowie die Amortisierung der Abschlusskosten
erhöht. Demgegenüber steht eine Verminderung des Buchwertes aufgrund der in der Berichtsperiode erbrachten Versicherungsleistungen (Erfassung als versicherungstechnischer Ertrag) sowie aus Abschlusskosten der Berichtsperiode. Eine Diskontierung der Deckungsrückstellung wird nicht vorgenommen, da die Verträge keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten.
Die Deckungsrückstellung wird erfolgswirksam erhöht, wenn während des Deckungszeitraums festgestellt wird, dass eine Gruppe von Verträgen belastend ist. Der zu erfassende Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen der nach dem Prämienallokationsansatz bewerteten Deckungsrückstellung und dem nach dem allgemeinen Bewertungsansatz ermittelten (diskontierten) Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz bezieht.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird mit dem Erfüllungswert, bezogen auf die eingetretenen Schäden, bewertet. Die Schätzwerte der
zukünftigen Zahlungsströme werden abgezinst.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Für die Bewertung von Rückversicherungsverträgen werden grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsmethoden wie bei Erstversicherungsverträgen angewendet.
Sofern verlustbringende Gruppen an Versicherungsverträgen der Erstversicherung durch eine Rückversicherungsabgabe abgedeckt sind, wird eine Verlustrückerstattungskomponente gebildet und der Buchwert der Deckungsrückstellung aus der Rückversicherung angepasst.
Ausbuchung von Versicherungsverträgen
Versicherungsverträge werden ausgebucht, wenn die im Versicherungsvertrag genannte Verpflichtung erloschen, erfüllt oder gekündigt wurde. Eine Ausbuchung erfolgt auch bei Vertragsänderungen in den folgenden Fällen:
  • Die geänderten Vertragsbedingungen hätten bei Erst-
    erfassung dazu geführt, dass
  • - der geänderte Vertrag nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17 gefallen wäre,
  • - verschiedene Komponenten vom Basisversicherungsvertrag abzutrennen wären, was zu einem anderen Versicherungsvertrag geführt hätte,
  • - der geänderte Vertrag eine wesentlich andere Vertragsgrenze gehabt hätte oder
  • - der geänderte Vertrag in eine andere Gruppe von Verträgen aufgenommen worden wäre.
  • Es kommt zu einer Änderung der Vertragskategorie mit bzw. ohne direkter Überschussbeteiligung.
  • Durch die Vertragsmodifikationen sind die Kriterien für die Anwendung des Prämienallokationsansatzes nicht mehr erfüllt.
Bei Vertragsänderungen, die zu keiner Ausbuchung führen, werden die Änderungen der Zahlungsströme als Änderung der geschätzten Erfüllungswerte behandelt. Die Ausübung eines in den Vertragsbedingungen vorgesehenen Rechts ist keine Änderung der Vertragsbedingungen.
Ausweis
Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt auf Ebene der Portfolios. Die Buchwerte der Portfolios werden, je nachdem, ob diese einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit darstellen, aufsummiert und entsprechend getrennt ausgewiesen. Diese Ausweiskriterien sind auch auf die gehaltenen Rückversicherungsverträge anzuwenden, die des Weiteren getrennt von der Erstversicherung auszuweisen sind. Die jeweiligen Buchwerte der aktiven Rückversicherung sind in der Erstversicherung enthalten.
Die in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung und die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge sind in ein
versicherungstechnisches Ergebnis, bestehend aus
versicherungstechnischen Erträgen und versicherungstechnischen Aufwendungen, sowie ein versicherungs-technisches Finanzergebnis, wiederum bestehend aus
Finanzerträgen und -aufwendungen, zu untergliedern. Kapitalanlagekomponenten dürfen weder in den versicherungstechnischen Erträgen noch den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen werden.
Die Salden der gehaltenen Rückversicherung sind auch in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis getrennt von den Beträgen der Erstversicherung zu erfassen. Im Gegensatz zur Erstversicherung besteht ein Wahlrecht, das versicherungstechnische Ergebnis der Rückversicherung als Einzelbetrag auszuweisen. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch.
Änderungen der Risikoanpassung der nicht finanziellen Risiken können gesamthaft im versicherungstechnischen Ergebnis gezeigt werden. Eine Aufgliederung der Änderungen in ein versicherungstechnisches Ergebnis und ein versicherungstechnisches Finanzergebnis sind nicht erforderlich. UNIQA nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch.
Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Die versicherungstechnischen Erträge stellen die betragliche Gegenleistung für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen von Versicherungsverträgen dar und bilden die Veränderung der Deckungsrückstellung. Die erwartete Gegenleistung soll die nachfolgenden Posten
abdecken:
  • Die für die Berichtsperiode zu Beginn des Jahres erwarteten Schäden und den Verträgen zugeordneten Kosten. Ausgenommen hiervon sind Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind, Rückzahlungen von Kapitalanlagekomponenten, Abschlusskosten sowie transaktionsbedingte Steuern, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Versicherungssteuer).
  • Die Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Nicht umfasst sind Änderungen, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen (Anpassung der vertraglichen Servicemarge), und Beträge, die der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet sind.
  • Betrag der erfolgswirksam erfassten vertraglichen Servicemarge für die in der Periode erbrachten Leistungen.
  • Erfahrungswertanpassungen in Bezug auf vereinnahmte Prämien, die sich auf laufende und vergangene Leistungen beziehen,
  • Jenen Teil der Prämie, der sich auf den Ausgleich von Abschlusskosten bezieht. Die Aufteilung erfolgt zeitanteilig zur zuzuordnenden Berichtsperiode. Unter der Annahme, dass Versicherungsverträge so bepreist werden, dass die Abschlusskosten zurückverdient werden, wird der gleiche Betrag auch als versicherungstechnischer Aufwand erfasst.
Versicherungstechnische Erträge: Verträge, die mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden
Beim Prämienallokationsansatz entspricht der versicherungstechnische Ertrag einer Periode dem Betrag der
erwarteten Prämieneinnahmen der Periode. Um die
Leistungserbringung gemäß dem Versicherungsvertrag der aktuellen Periode zuzuordnen, erfolgt eine Allokation der erwarteten Prämieneinnahmen auf Grundlage des
Zeitablaufs.
Versicherungstechnische Aufwendungen
Versicherungstechnische Aufwendungen werden erfolgswirksam erfasst, sobald sie anfallen und umfassen:
  • Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
  • Amortisierung der Abschlusskosten
  • Verlustkomponente sowie die Auflösung dieser Verlustkomponente
  • Anpassungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (ausgenommen jener Anpassungen aus der Diskontierung)
  • Versicherungstechnische Aufwendungen dürfen keine Kapitalanlagekomponenten beinhalten.
Versicherungstechnisches Ergebnis aus der gehaltenen Rückversicherung
Das versicherungstechnische Ergebnis umfasst die vom Rückversicherer erstatteten Beträge, die der Periode zugeordneten Prämien sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der Verlustrückerstattungskomponente.
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
Im Versicherungstechnischen Finanzergebnis sind Änderungen des Buchwerts auszuweisen, die aus dem Effekt von Änderungen aus dem Zeitwert des Geldes und finanzieller Risiken resultieren.
Das versicherungstechnische Finanzergebnis umfasst auch Wertänderungen der zugrunde liegenden Referenzwerte.
Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch für den variablen Gebührenansatz gelangt das sogenannte OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) dort zur Anwendung, wo auch die jeweils zugeordneten Finanzinstrumente auf der Aktivseite über das sonstige Ergebnis bewertet werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts erfolgt auf Ebene der Portfolios von Versicherungsverträgen. Die nicht über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge werden durch eine systematische Zuteilung, über die Laufzeit der Gruppe von Versicherungsverträgen, ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell sowie dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, kommt die beim Erstansatz ermittelte Diskontrate („Locked-in-Zinskurve“) zur Anwendung.
Für Verträge, die nach dem allgemeinen Bewertungsmodell bewertet werden und für die Änderungen in den
Annahmen bezogen auf finanzielle Risiken einen substanziellen Einfluss auf die an die Versicherungsnehmer:innen zu bezahlenden Beiträge haben, erfolgt die Zuteilung auf Basis eines konstanten Zinssatzes über die verbleibende Laufzeit der Vertragsgruppen verteilt.
Für Verträge, die mit dem variablen Gebührenansatz bewertet werden, entsprechen die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge dem Betrag, der erfolgswirksam für die zugrunde liegenden Referenzwerte erfasst wird.
In den nachfolgenden Tabellen werden die Veränderungen der Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen dargestellt. Nach der Darstellung der Veränderung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Erst- und der Rückversicherung wird die Veränderung der Bewertungskomponenten der Erst- und Rückversicherungsverträge, die nicht mit dem Prämienallokations-
ansatz bewertet werden, dargestellt.
Um eine Überleitung auf den Stand zum 31. Dezember 2022 zu ermöglichen, sind die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile der Gewinn- und Verlustrechnung in den nachfolgenden Tabellen enthalten. Eine Überleitung auf die Konzerngewinn- und
-verlustrechnung ist für einzelne Positionen nicht möglich, da die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Anteile gemäß den Regelungen von IFRS 5 in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung der Vergleichsperiode nicht enthalten sind.
Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen
Schaden- und Unfallversicherung
2023
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2023
782.842
24.508
672.998
2.379.269
63.153
3.922.770
Nettovermögenswerte
 41.360
0
0
10.855
607
 29.898
Nettoverbindlichkeiten
824.203
24.508
672.998
2.368.414
62.546
3.952.668

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 385.657
 
 
 
 
 385.657
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 18.397
 
 
 
 
 18.397
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 84.733
 
 
 
 
 84.733
Sonstige Verträge
 3.517.480
 
 
 
 3.517.480
 
 4.006.268
 
 
 
 
 4.006.268
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
724.970
 18.950
267.799
2.304.171
30.887
3.308.877
Abschreibung der Abschlusskosten
427.421
0
0
0
0
427.421
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
24.102
0
0
0
24.102
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
0
0
 26.102
 133.825
 19.707
 179.634
 
1.152.390
5.151
241.697
2.170.346
11.180
3.580.765
Versicherungstechnisches Ergebnis
 2.853.877
5.151
241.697
2.170.346
11.180
 425.503
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
20.927
696
16.969
156.799
0
195.391
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
3.227
 10
829
58.437
2.249
64.733
Summe
 2.829.723
5.837
259.495
2.385.582
13.430
 165.380

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
4.145.486
0
0
0
0
4.145.486
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 751.331
1
 167.994
 2.093.537
0
 3.012.861
Abschlusskosten
 506.620
0
0
0
0
 506.620
Summe
2.887.535
1
 167.994
 2.093.537
0
626.005
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
18
0
0
 143
0
 125
Stand am 31. Dezember 2023
840.672
30.346
764.498
2.671.171
76.583
4.383.270
Nettovermögenswerte
 4.341
0
0
1.217
16
 3.109
Nettoverbindlichkeiten
845.013
30.346
764.498
2.669.955
76.567
4.386.379

Schaden- und Unfallversicherung
2022
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2022
458.894
15.818
801.192
2.397.046
58.973
3.731.922
Nettovermögenswerte
 162
0
0
114
1
 47
Nettoverbindlichkeiten
459.056
15.818
801.192
2.396.932
58.972
3.731.969

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 1.503.977
 
 
 
 
 1.503.977
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 22.984
 
 
 
 
 22.984
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 258.485
 
 
 
 
 258.485
Sonstige Verträge
 1.765.520
 
 
 
 1.765.520
 
 3.550.966
 
 
 
 
 3.550.966
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
632.577
 13.761
219.012
2.106.564
24.268
2.968.661
Abschreibung der Abschlusskosten
416.028
0
0
0
0
416.028
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
 
21.781
 
 
 
21.781
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
87
 
 34.587
 96.404
 19.600
 150.504
 
1.048.693
8.020
184.425
2.010.160
4.668
3.255.966
Versicherungstechnisches Ergebnis
 2.502.274
8.020
184.425
2.010.160
4.668
 295.001
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 24.850
618
 109.354
 174.468
0
 308.053
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 6.276
52
 3.341
 9.063
 488
 19.115
Summe
 2.533.400
8.690
71.731
1.826.629
4.180
 622.169

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
3.809.626
0
0
0
0
3.809.626
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 632.472
0
 199.925
 1.844.406
0
 2.676.804
Abschlusskosten
 319.806
0
0
0
0
 319.806
Summe
2.857.348
0
 199.925
 1.844.406
0
813.017
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
0
0
0
0
0
Stand am 31. Dezember 2022
782.843
24.508
672.998
2.379.269
63.153
3.922.770
Nettovermögenswerte
 41.360
0
0
10.855
607
 29.898
Nettoverbindlichkeiten
824.203
24.508
672.998
2.368.414
62.546
3.952.668

Krankenversicherung
2023
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2023
2.988.502
591
302.175
24.990
402
3.316.659
Nettovermögenswerte
 1.214
0
0
387
11
 816
Nettoverbindlichkeiten
2.989.716
591
302.175
24.603
390
3.317.475

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 5.152
 
 
 
 
 5.152
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 1.496
 
 
 
 
 1.496
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 1.090.882
 
 
 
 
 1.090.882
Sonstige Verträge
 137.219
 
 
 
 137.219
 
 1.234.749
 
 
 
 
 1.234.749
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
142.895
 102
924.719
81.230
472
1.149.214
Abschreibung der Abschlusskosten
24.583
0
0
0
0
24.583
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
 184
0
0
0
 184
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
0
0
 67.103
4.075
 334
 63.361
 
167.478
 286
857.617
85.305
139
1.110.251
Versicherungstechnisches Ergebnis
 1.067.272
 286
857.617
85.305
139
 124.498
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
233.731
4
56
910
0
234.702
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 53
0
7
 72
 5
 124
Summe
 833.594
 283
857.680
86.143
134
110.080

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.393.481
0
0
0
0
1.393.481
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 146.170
0
 877.917
 78.266
0
 1.102.354
Abschlusskosten
 74.809
0
0
0
0
 74.809
Summe
1.172.502
0
 877.917
 78.266
0
216.319
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 446
0
0
0
0
 446
Stand am 31. Dezember 2023
3.326.965
308
281.937
32.866
535
3.642.612
Nettovermögenswerte
 4.048
0
0
1.144
69
 2.834
Nettoverbindlichkeiten
3.331.013
308
281.937
31.722
466
3.645.446
Krankenversicherung
2022
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2022
3.326.528
57
284.009
18.938
415
3.629.947
Nettovermögenswerte
 46
0
0
2
0
 44
Nettoverbindlichkeiten
3.326.574
57
284.009
18.936
415
3.629.991

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem vollständig rückwirkenden Ansatz
 37.656
 
 
 
 
 37.656
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 11.170
 
 
 
 
 11.170
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 1.012.378
 
 
 
 
 1.012.378
Sonstige Verträge
 79.498
 
 
 
 
 79.498
 
 1.140.702
 
 
 
 
 1.140.702
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
117.877
 252
869.042
57.512
357
1.044.537
Abschreibung der Abschlusskosten
24.467
0
0
0
0
24.467
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
774
0
0
0
774
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
0
0
 23.496
 6.019
 325
 29.840
 
142.343
523
845.547
51.493
32
1.039.938
Versicherungstechnisches Ergebnis
 998.359
523
845.547
51.493
32
 100.764
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 450.447
11
17
 17
0
 450.435
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
1.616
0
 25
 2.625
 45
 1.079
Summe
 1.447.189
534
845.540
48.851
 13
 552.277

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.244.141
0
0
0
0
1.244.141
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 121.788
0
 827.373
 42.800
0
 991.961
Abschlusskosten
 13.191
0
0
0
0
 13.191
Summe
1.109.163
0
 827.373
 42.800
0
238.989
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
0
0
0
0
0
Stand am 31. Dezember 2022
2.988.502
591
302.175
24.990
402
3.316.659
Nettovermögenswerte
 1.214
0
0
387
11
 816
Nettoverbindlichkeiten
2.989.716
591
302.175
24.603
390
3.317.475

Lebensversicherung
2023
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2023
13.780.604
12.634
363.247
2.454
10
14.158.949
Nettovermögenswerte
 38.464
0
8.917
 1.158
0
 30.705
Nettoverbindlichkeiten
13.819.068
12.634
354.329
3.612
10
14.189.653

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 99.511
0
0
 
 
 99.511
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 384.487
0
0
 
 
 384.487
Sonstige Verträge
 269.090
 31
0
 
 
 269.121
 
 753.088
 31
0
 
 
 753.119
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
211.907
 2.954
251.013
4.017
2
463.985
Abschreibung der Abschlusskosten
77.502
 177
0
0
0
77.325
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
 2.486
0
1
0
 2.485
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
0
0
59.924
1.229
0
61.153
 
289.409
 5.617
310.937
5.247
2
599.978
Kapitalanlagekomponenten
 1.164.762
0
1.164.762
0
0
0
Versicherungstechnisches Ergebnis
 1.628.442
 5.648
1.475.699
5.247
2
 153.141
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
399.252
235
759
110
0
400.357
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
12.444
298
3.392
122
0
16.258
Summe
 1.216.746
 5.114
1.479.851
5.480
2
263.473

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.558.731
122
0
0
0
1.558.852
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 340.804
0
 1.441.891
 4.442
0
 1.787.137
Abschlusskosten
 146.230
0
0
0
0
 146.230
Summe
1.071.697
122
 1.441.891
 4.442
0
 374.514
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 240.967
 517
 15.175
0
0
 256.658
Stand am 31. Dezember 2023
13.394.589
7.125
386.032
3.492
12
13.791.250
Nettovermögenswerte
 106.124
3
24.869
95
0
 81.158
Nettoverbindlichkeiten
13.500.713
7.122
361.162
3.397
12
13.872.407
Lebensversicherung
2022
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
komponente
Verlust-
komponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen
Zahlungsströme
Risiko-
anpassung
für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2022
16.575.000
5.773
331.499
1.551
13
16.913.837
Nettovermögenswerte
 83.453
29
19.960
0
0
 63.465
Nettoverbindlichkeiten
16.658.453
5.745
311.540
1.551
13
16.977.302

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge
 
 
 
 
 
 
Verträge gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
 185.983
0
0
 
 
 185.983
Verträge gemäß dem Fair-Value-Ansatz
 353.604
0
0
 
 
 353.604
Sonstige Verträge
 166.633
0
0
 
 166.633
 
 706.220
0
0
 
 
 706.220
Versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
 
 
 
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
253.296
 4.084
214.186
2.742
2
466.142
Abschreibung der Abschlusskosten
55.360
0
0
0
0
55.360
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen (Verluste aus belastenden Verträgen und Umkehrungen solcher Verluste)
0
10.852
0
0
0
10.852
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen (Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle)
1.258
0
 63.212
713
 4
 61.245
 
309.914
6.768
150.974
3.456
 2
471.110
Kapitalanlagekomponenten
 1.960.677
0
1.960.677
0
0
0
Versicherungstechnisches Ergebnis
 2.356.983
6.768
2.111.651
3.456
 2
 235.110
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 1.886.060
195
48.059
16
0
 1.837.790
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
8.247
 101
 2.048
892
 1
6.989
Summe
 4.234.795
6.861
2.157.663
4.363
 3
 2.065.911

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.767.921
0
0
0
0
1.767.921
Beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, einschließlich Kapitalanlagekomponenten
 198.005
0
 2.125.916
 3.460
0
 2.327.381
Abschlusskosten
 129.517
0
0
0
0
 129.517
Summe
1.440.399
0
 2.125.916
 3.460
0
 688.977
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
0
0
0
0
0
Stand am 31. Dezember 2022
13.780.604
12.634
363.247
2.454
10
14.158.949
Nettovermögenswerte
 38.464
0
8.917
 1.158
0
 30.705
Nettoverbindlichkeiten
13.819.068
12.634
354.329
3.612
10
14.189.653
Analyse nach zukünftigem Versicherungsschutz und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen
für Rückversicherungsverträge
Schaden- und Unfallversicherung
2023
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2023
116.907
1.302
0
355.207
12.145
485.562
Nettovermögenswerte
141.005
1.302
0
348.994
11.769
503.070
Nettoverbindlichkeiten
 24.098
0
0
6.213
376
 17.509

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 222.398
574
0
83.999
34
 137.791
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
0
0
0
 245
0
 245
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
 23
1.287
0
22.121
0
23.384
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
1.655
 280
0
7.739
376
9.490
Summe
 220.766
1.581
0
113.615
410
 105.161

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
200.771
0
0
0
0
200.771
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
3.078
101
0
 116.914
0
 113.735
Summe
203.849
101
0
 116.914
0
87.036
Stand am 31. Dezember 2023
99.990
2.983
0
351.908
12.555
467.437
Nettovermögenswerte
116.743
2.983
0
351.769
12.547
484.042
Nettoverbindlichkeiten
 16.753
0
0
140
8
 16.606


Schaden- und Unfallversicherung
2022
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2022
 132.013
0
0
375.713
11.736
255.437
Nettovermögenswerte
 131.544
0
0
375.699
11.736
255.891
Nettoverbindlichkeiten
 468
0
0
14
0
 454

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 186.517
 1.024
0
149.388
639
 37.514
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
0
0
0
 87
0
 87
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
0
372
0
 26.682
0
 26.309
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
3.213
1.953
0
 3.741
 230
1.195
Summe
 183.304
1.302
0
118.878
409
 62.716

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
433.469
0
0
0
0
433.469
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 1.244
0
0
 139.384
0
 140.628
Summe
432.225
0
0
 139.384
0
292.841
Stand am 31. Dezember 2022
116.908
1.302
0
355.207
12.145
485.562
Nettovermögenswerte
141.005
1.302
0
348.994
11.769
503.070
Nettoverbindlichkeiten
 24.098
0
0
6.213
376
 17.509


Lebensversicherung
2023
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2023
 16.760
0
98
8.449
1
 8.212
Nettovermögenswerte
10.350
0
0
237
1
10.589
Nettoverbindlichkeiten
 27.111
0
98
8.212
0
 18.800

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 30.597
0
263
29.936
0
 398
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
1
0
2
52
0
55
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
128
0
0
95
0
223
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 542
0
9
662
0
129
Summe
 31.010
0
273
30.745
0
8

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
41.562
0
0
 1
0
41.562
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 166
0
 316
 28.869
0
 29.351
Summe
41.396
0
 316
 28.870
0
12.211
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
1.691
0
 6
0
0
1.685
Stand am 31. Dezember 2023
 4.683
0
50
10.325
1
5.692
Nettovermögenswerte
2.513
0
50
6.973
1
9.537
Nettoverbindlichkeiten
 7.196
0
0
3.352
0
 3.845


Lebensversicherung
2022
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Vermögenswerte für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht
gemäß dem
Prämienallokationsansatz
Verträge gemäß dem
Prämienallokationsansatz
 
Angaben in Tausend Euro
Ohne Verlust-
rückerstattungs-
komponente
Verlustrückerstattungskomponente
 
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
 
Stand am 1. Jänner 2022
 27.020
0
94
7.002
1
 19.923
Nettovermögenswerte
 26.836
0
19
7.002
1
 19.814
Nettoverbindlichkeiten
 184
0
75
0
0
 109

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
 29.961
0
0
28.598
0
 1.363
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
2
0
0
 22
0
 21
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
0
0
0
 145
0
 146
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 58
0
 13
 32
0
 103
Summe
 30.018
0
 13
28.398
0
 1.633

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
Gezahlte Prämien
40.305
0
0
0
0
40.305
Erstattete Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 28
0
17
 26.950
0
 26.961
Summe
40.277
0
17
 26.950
0
13.344
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
0
0
0
0
0
Stand am 31. Dezember 2022
 16.760
0
98
8.449
1
 8.212
Nettovermögenswerte
10.351
0
0
237
1
10.589
Nettoverbindlichkeiten
 27.111
0
98
8.212
0
 18.800

Analyse nach Bewertungskomponenten – nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge
Schaden- und Unfallversicherung
2023
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2023
787.984
42.926
14.478
29.504
16.510
60.491
891.400
Nettovermögenswerte
0
0
0
0
0
0
0
Nettoverbindlichkeiten
787.984
42.926
14.478
29.504
16.510
60.491
891.400

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
20.075
 15.906
 3.075
 9.528
 19.402
 32.005
 27.836
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
0
0
 3.075
 9.528
 19.402
 32.005
 32.005
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
0
 15.906
0
0
0
0
 15.906
Erfahrungsbedingte Anpassungen
20.075
0
0
0
0
0
20.075
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 32.075
25.564
809
 5.314
33.795
29.289
22.777
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 58.894
29.556
0
0
45.760
45.760
16.423
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
5.093
1.262
0
0
0
0
6.354
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
21.726
 5.254
809
 5.314
 11.965
 16.471
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 21.363
 1.525
0
0
0
0
 22.888
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 21.363
 1.525
0
0
0
0
 22.888
Versicherungstechnisches Ergebnis
 33.364
8.133
 2.266
 14.843
14.393
 2.716
 27.946
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
35.666
0
1.116
67
2.253
3.436
39.103
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
2.059
70
269
116
340
724
2.853
Summe
4.362
8.203
 882
 14.660
16.986
1.444
14.010

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
357.587
 
 
 
 
 
357.587
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 304.095
 
 
 
 
 
 304.095
Abschlusskosten
 26.868
 
 
 
 
 
 26.868
Summe
26.624
 
 
 
 
 
26.624
Stand am 31. Dezember 2023
818.970
51.130
13.595
14.844
33.496
61.935
932.034
Nettoverbindlichkeiten
818.970
51.130
13.595
14.844
33.496
61.935
932.034

Schaden- und Unfallversicherung
2022
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2022
855.202
50.874
15.172
30.552
0
45.724
951.800
Nettovermögenswerte
 3
0
0
0
0
0
 3
Nettoverbindlichkeiten
855.205
50.874
15.172
30.552
0
45.724
951.803

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
58.980
 14.287
 2.058
 21.343
 9.094
 32.494
12.199
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
0
0
 2.058
 21.343
 9.094
 32.494
 32.494
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
0
 14.287
0
0
0
0
 14.287
Erfahrungsbedingte Anpassungen
58.980
0
0
0
0
0
58.980
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 36.370
11.587
764
20.577
25.206
46.546
21.763
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 7.891
18.682
0
0
19.720
19.720
30.511
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 3.405
 5.343
0
0
0
0
 8.748
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 25.073
 1.753
764
20.577
5.485
26.826
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 29.489
 5.098
0
0
0
0
 34.587
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 29.489
 5.098
0
0
0
0
 34.587
Versicherungstechnisches Ergebnis
 6.879
 7.798
 1.294
 766
16.112
14.052
 625
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 134.768
0
601
 9
590
1.183
 133.585
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 2.509
 150
 2
 273
 193
 468
 3.127
Summe
 144.156
 7.948
 694
 1.048
16.510
14.767
 137.337

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
380.354
 
 
 
 
 
380.354
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 284.549
 
 
 
 
 
 284.549
Abschlusskosten
 18.868
 
 
 
 
 
 18.868
Summe
76.937
 
 
 
 
 
76.937
Stand am 31. Dezember 2022
787.984
42.926
14.478
29.504
16.510
60.491
891.400
Nettoverbindlichkeiten
787.984
42.926
14.478
29.504
16.510
60.491
891.400

Krankenversicherung
2023
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2023
 93.137
54.184
0
3.328.049
269
3.328.317
3.289.364
Nettovermögenswerte
0
0
0
0
0
0
0
Nettoverbindlichkeiten
 93.137
54.184
0
3.328.049
269
3.328.317
3.289.364

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
53.559
 738
0
 94.566
 112
 94.679
 41.858
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
0
0
0
 94.566
 112
 94.679
 94.679
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
0
 738
0
0
0
 
 738
Erfahrungsbedingte Anpassungen
53.559
0
0
0
0
 
53.559
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 132.716
287
0
132.540
 84
132.456
27
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 108.418
2.302
0
106.110
7
106.117
0
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
23
5
0
0
0
 
27
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 24.320
 2.020
0
26.430
 91
26.340
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 67.293
 206
0
0
0
0
 67.499
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 67.293
 206
 
 
 
 
 67.499
Versicherungstechnisches Ergebnis
 146.450
 658
0
37.974
 196
37.778
 109.330
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
233.719
0
0
1
12
13
233.732
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 78
1
0
121
1
122
45
Summe
87.191
 657
0
38.095
 183
37.913
124.447

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.242.506
 
 
 
 
 
1.242.506
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 1.002.940
 
 
 
 
 
 1.002.940
Abschlusskosten
 44.319
 
 
 
 
 
 44.319
Summe
195.248
0
0
0
0
0
195.248
Stand am 31. Dezember 2023
189.302
53.527
0
3.366.144
86
3.366.230
3.609.058
Nettovermögenswerte
0
0
0
0
0
0
0
Nettoverbindlichkeiten
189.302
53.527
0
3.366.144
86
3.366.230
3.609.058

Krankenversicherung
2022
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2022
686.600
64.210
0
2.846.258
0
2.846.258
3.597.068
Nettovermögenswerte
0
0
0
0
0
0
0
Nettoverbindlichkeiten
686.600
64.210
0
2.846.258
0
2.846.258
3.597.068

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
21.177
 1.007
0
 86.005
 55
 86.060
 65.890
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
0
0
0
 86.005
 55
 86.060
 86.060
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
0
 1.007
0
0
0
 
 1.007
Erfahrungsbedingte Anpassungen
21.177
0
0
0
0
 
21.177
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 605.543
 8.776
0
614.160
321
614.482
162
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 82.745
2.445
0
80.591
151
80.742
442
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 270
 10
0
0
0
 
 280
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 522.528
 11.211
0
533.569
171
533.740
0
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 23.253
 243
0
0
0
0
 23.496
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 23.253
 243
0
0
0
 
 23.496
Versicherungstechnisches Ergebnis
 607.619
 10.026
0
528.155
267
528.422
 89.223
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 404.318
0
0
 46.102
2
 46.100
 450.418
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
256
 1
0
 263
0
 263
 7
Summe
 1.011.681
 10.027
0
481.791
269
482.059
 539.649

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.177.669
 
 
 
 
 
1.177.669
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 909.805
 
 
 
 
 
 909.805
Abschlusskosten
 35.921
 
 
 
 
 
 35.921
Summe
231.944
0
0
0
0
0
231.944
Stand am 31. Dezember 2022
 93.137
54.183
0
3.328.049
269
3.328.317
3.289.364
Nettovermögenswerte
0
0
0
0
0
0
0
Nettoverbindlichkeiten
 93.137
54.183
0
3.328.049
269
3.328.317
3.289.364

Lebensversicherung
2023
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2023
12.045.698
74.460
264.338
1.685.587
72.237
2.022.162
14.142.320
Nettovermögenswerte
 82.257
3.978
0
37.095
5.659
42.754
 35.524
Nettoverbindlichkeiten
12.127.955
70.481
264.338
1.648.492
66.578
1.979.408
14.177.844

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
 89.946
 6.219
 35.886
 130.681
 25.657
 192.224
 288.389
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
0
0
 35.886
 130.681
 25.657
 192.224
 192.224
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
0
 6.219
0
0
0
 
 6.219
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 89.946
0
0
0
0
 
 89.946
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 61.108
16.746
31.763
 98.046
125.871
59.589
15.227
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 100.245
8.380
0
2.936
89.998
92.934
1.069
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
2.000
 214
0
0
0
 
1.786
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
37.137
8.579
31.763
 100.982
35.873
 33.345
12.371
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
123.759
 3.332
0
0
0
0
120.427
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
123.759
 3.332
0
0
0
0
120.427
Versicherungstechnisches Ergebnis
 27.295
7.195
 4.123
 228.727
100.214
 132.635
 152.735
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
392.374
0
1.854
2.425
4.025
8.304
400.679
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
15.356
 262
 1.019
940
90
11
15.105
Summe
380.435
6.933
 3.287
 225.362
104.330
 124.320
263.049

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.545.836
 
 
 
 
 
1.545.836
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 1.768.915
 
 
 
 
 
 1.768.915
Abschlusskosten
 137.795
0
0
0
0
0
 137.795
Summe
 360.874
0
0
0
0
0
 360.874
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
 195.735
 1.260
 59.325
0
 338
 59.663
 256.658
Stand am 31. Dezember 2023
11.869.525
80.132
201.726
1.460.225
176.229
1.838.179
13.787.836
Nettovermögenswerte
 311.604
16.022
0
143.030
71.886
214.916
 80.666
Nettoverbindlichkeiten
12.181.128
64.111
201.726
1.317.194
104.343
1.623.263
13.868.502

Lebensversicherung
2022
Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Vertragliche Servicemarge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
 
 
Verträge
gemäß dem modifizierten rückwirkenden Ansatz
Verträge
gemäß dem
Fair-Value-
Ansatz
Sonstige Verträge
Vertragliche Servicemarge Gesamt
 
Stand am 1. Jänner 2022
15.145.110
131.504
354.631
1.281.196
0
1.635.827
16.912.441
Nettovermögenswerte
 240.344
12.568
8.230
156.081
0
164.311
 63.464
Nettoverbindlichkeiten
15.385.454
118.935
346.401
1.125.115
0
1.471.516
16.975.905

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
15.542
 12.887
 64.174
 152.589
 6.317
 223.081
 220.426
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
0
0
 64.174
 152.589
 6.317
 223.081
 223.081
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
0
 12.887
0
0
0
 
 12.887
Erfahrungsbedingte Anpassungen
15.542
0
0
0
0
 
15.542
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
 509.650
 43.098
 44.311
560.091
77.581
593.361
40.612
In der Periode erstmalig erfasste Verträge
 65.209
7.039
0
6.758
61.740
68.498
10.328
Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 908
 412
0
0
0
 
 1.320
Änderungen bei den Schätzungen, die zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen
 443.533
 49.725
 44.311
553.333
15.841
524.863
31.605
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
 61.760
 1.452
0
0
0
0
 63.212
Änderungen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 61.760
 1.452
0
0
0
 
 63.212
Versicherungstechnisches Ergebnis
 555.869
 57.437
 108.485
407.501
71.264
370.280
 243.026
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 1.833.824
0
7.872
1.634
829
10.335
 1.823.490
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
829
393
10.319
 4.744
145
5.720
6.942
Summe
 2.388.865
 57.044
 90.293
404.391
72.237
386.335
 2.059.574

Zahlungsströme
 
 
 
 
 
 
 
Erhaltene Prämien
1.610.947
 
 
 
 
 
1.610.947
Beglichene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 2.185.261
 
 
 
 
 
 2.185.261
Abschlusskosten
 136.234
 
 
 
 
 
 136.234
Summe
 710.547
0
0
0
0
0
 710.547
Umgliederung in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
0
0
0
0
0
0,00
Stand am 31. Dezember 2022
12.045.698
74.460
264.338
1.685.587
72.237
2.022.162
14.142.320
Nettovermögenswerte
 82.257
3.978
0
37.095
5.659
42.754
 35.524
Nettoverbindlichkeiten
12.127.955
70.481
264.338
1.648.492
66.578
1.979.408
14.177.844
In der nachfolgenden Tabelle werden die versicherungstechnischen Erträge pro Geschäftsbereich und aufgeteilt auf Verträge, die gemäß dem Prämienallokationsansatz und nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, dargestellt.
Versicherungstechnische Erträge
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Nicht gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge
377.156
332.279
1.092.981
1.044.918
728.589
643.285
2.198.726
2.020.482
Beträge im Zusammenhang mit den Änderungen der Deckungsrückstellung
359.518
329.314
1.090.901
1.044.443
656.645
587.241
2.107.063
1.960.998
Für erbrachte Leistungen erfasste vertragliche Servicemarge
32.005
32.494
94.679
86.060
192.224
195.973
318.907
314.527
Änderung der Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken für abgelaufene Risiken
18.356
17.305
939
1.206
6.957
13.421
26.253
31.932
Erwartete Schadenfälle und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
259.111
273.625
954.773
915.755
488.418
399.297
1.702.302
1.588.676
Erfahrungsbedingte Anpassungen
50.046
5.891
40.510
41.422
 30.954
 21.450
59.602
25.863
Amortisation der Abschlusskosten
17.638
2.964
2.081
475
71.944
56.045
91.662
59.484
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gemäß dem Prämienallokationsansatz bewertete Verträge
3.629.112
3.215.558
141.768
94.827
24.530
16.031
3.795.410
3.326.415
Summe der versicherungstechnischen Erträge
4.006.268
3.547.836
1.234.749
1.139.745
753.119
659.316
5.994.136
5.346.897
Die nachfolgenden Tabellen fassen die Auswirkungen der erstmalig in der Periode erfassten Verträge, die nicht mit dem Prämienallokationsansatz bewertet werden, auf die Bewertungskomponenten zusammen.
Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Schaden- und Unfallversicherung
Profitable Verträge
Verlustbringende Verträge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen
172.959
78.268
173.545
203.977
346.504
282.245
Abschlusskosten
9.772
9.374
7.234
6.217
17.006
15.591
Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse
163.187
68.894
166.311
197.760
329.498
266.654
Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen
 234.182
 101.112
 171.216
 189.024
 405.397
 290.136
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
15.463
3.123
14.094
15.559
29.556
18.682
Vertragliche Servicemarge
45.760
19.720
0
0
45.760
19.720
Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste
0
0
16.423
30.511
16.423
30.511
Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Krankenversicherung
Profitable Verträge
Verlustbringende Verträge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen
978.254
956.464
0
5.408
978.254
961.872
Abschlusskosten
49.110
40.980
0
71
49.110
41.051
Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse
929.144
915.484
0
5.337
929.144
920.821
Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen
 1.086.673
 1.039.480
0
 5.136
 1.086.673
 1.044.616
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
2.302
2.275
0
170
2.302
2.445
Vertragliche Servicemarge
106.117
80.742
0
0
106.117
80.742
Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste
0
0
0
442
0
442
Auswirkungen von in der Periode erstmalig erfassten Versicherungsverträgen
Lebensversicherung
Profitable Verträge
Verlustbringende Verträge
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Schätzungen des Barwerts von Mittelabflüssen
855.373
741.306
8.919
94.744
864.292
836.050
Abschlusskosten
152.663
109.663
181
20.415
152.844
130.078
Beglichene Schäden und andere Mittelabflüsse
702.711
631.643
8.737
74.328
711.448
705.972
Schätzungen des Barwerts von Mittelzuflüssen
 956.647
 816.008
 7.890
 85.251
 964.537
 901.259
Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
8.340
6.205
40
835
8.380
7.039
Vertragliche Servicemarge
92.934
68.498
0
0
92.934
68.498
Beim erstmaligen Ansatz erfasste Verluste
0
0
1.069
10.328
1.069
10.328

Die nachfolgende Tabelle stellt die erwartete erfolgswirksam erfasste Auflösung der vertraglichen Servicemarge dar. Hierbei sind lediglich zum Abschlussstichtag bereits bestehende Verträge erfasst. Es kann daher aus der dargestellten Entwicklung nicht auf die in zukünftigen Abschlüssen erfolgswirksam erfasste vertragliche Servicemarge geschlossen werden.
Vertragliche Servicemarge
Angaben in Tausend Euro
2024
2025
2026
2027
2028  2032
ab 2033
Gesamt
31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 
 
 
 
 
 
 
Schaden- und Unfallversicherung
23.364
10.117
6.837
5.311
14.645
1.661
61.935
Krankenversicherung
94.273
91.874
89.830
88.000
415.815
2.586.439
3.366.230
Lebensversicherung
184.170
158.134
141.500
126.350
469.446
758.578
1.838.179
Summe
301.806
260.126
238.168
219.661
899.906
3.346.678
5.266.344
Vertragliche Servicemarge
Angaben in Tausend Euro
2023
2024
2025
2026
2027  2031
ab 2032
Gesamt
31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 
 
 
 
 
 
 
Schaden- und Unfallversicherung
21.629
10.379
6.315
5.986
14.020
2.161
60.491
Krankenversicherung
86.657
85.063
83.614
82.337
393.359
2.597.289
3.328.317
Lebensversicherung
202.841
175.405
152.866
135.054
491.694
864.302
2.022.162
Summe
311.127
270.847
242.795
223.377
899.073
3.463.752
5.410.970
Finanzergebnis inklusive im
sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinserträge aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
130.964
86.194
66.433
47.318
199.743
173.613
397.140
307.126
Wertminderungsaufwand (netto) für finanzielle Vermögenswerte
5.964
 105.432
 31.804
 20.188
 4.834
 37.262
 30.674
 162.882
Sonstiges Kapitalanlageergebnis
36.507
 4.109
77.096
 8.948
108.761
48.656
222.365
35.599
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
431.725
 583.679
154.931
 587.766
402.461
 2.182.365
989.117
 3.353.810
Summe
605.160
 607.026
266.656
 569.584
706.131
 1.997.358
1.577.948
 3.173.968
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
 
Laufende Erträge
5.525
9.061
5.525
9.061
Sonstiges Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
300.511
 501.605
300.511
 501.605
Summe
306.036
 492.544
306.036
 492.544
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung
 220.441
448.319
 383.698
1.749.180
 604.140
2.197.499
Aufgelaufene Zinsen
 57.580
 16.830
 782
 349
 11.071
 6.294
 69.433
 23.474
Auswirkungen von Änderungen der Zinssätze und anderer finanzieller Annahmen
 137.393
341.352
 14.288
2.465
 6.715
93.356
 158.396
437.173
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 34.834
 2.485
121
 14
2.742
 6.742
 31.971
 9.240
Summe
 229.808
322.037
 235.391
450.421
 398.742
1.829.500
 863.940
2.601.958
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgelaufene Zinsen
5.854
2.488
36
15
86
 27
5.976
2.476
Sonstiges Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
16.449
 25.857
15
 16
37
 27
16.500
 25.900
Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch Rückversicherer
 6
16
 1
1
 7
17
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
2.801
90
30
13
 11
 2.162
2.820
 2.058
Summe
25.098
 23.262
80
13
111
 2.216
25.289
 25.465
Summe
400.450
 308.251
31.345
 119.151
613.536
 662.617
1.045.332
 1.090.019
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
173.435
 23.347
111.725
18.182
303.670
185.007
588.831
179.843
davon im sonstigen Ergebnis erfasst
431.725
 583.679
154.931
 587.766
402.461
 2.182.365
989.117
 3.353.810
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
306.036
 492.544
306.036
 492.544
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
 80.742
 20.266
 130.857
 32.509
 541.859
311.050
 753.458
258.275
davon im sonstigen Ergebnis erfasst
 149.065
342.303
 104.534
482.930
143.117
1.518.451
 110.483
2.343.683
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen inklusive im sonstigen Ergebnis erfasster Beträge
 
 
 
 
 
 
 
 
davon erfolgswirksam erfasst
8.689
4.562
67
29
75
 104
8.831
4.487
davon im sonstigen Ergebnis erfasst
16.408
 27.824
14
 16
36
 2.112
16.458
 29.952
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des
sonstigen Ergebnisses im Zusammenhang mit Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen, die nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz oder dem Fair-Value-Übergangsverfahren bewertet werden.

Entwicklung des sonstigen Ergebnisses von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
Stand am 1. Jänner
624.613
832.817
Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwerts
 234.230
 208.204
Stand am 31. Dezember
390.383
624.613
Zugrunde liegende Referenzwerte für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung werden aus Sicht der einzelnen Konzerngesellschaften und nicht aus Konzernsicht ermittelt. Deren Zusammensetzung sowie die dazugehörigen beizulegenden Zeitwerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Beizulegende Zeitwerte der zugrunde
liegenden Referenzwerte
Beizulegender Zeitwert
Krankenversicherung
Beizulegender Zeitwert
Lebensversicherung
Beizulegender Zeitwert
Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Beteiligungen
704.146
712.302
1.391.921
2.555.041
0
0
2.096.067
3.267.343
Eigenkapitalinstrumente
712.770
552.493
208.588
156.887
3.039.505
2.846.971
3.960.863
3.556.352
Festverzinsliche Fonds
1.133.523
1.087.289
464.614
755.594
379.863
373.572
1.978.000
2.216.456
Immobilien
591.019
588.666
792.429
787.275
0
0
1.383.448
1.375.941
Staatsanleihen
973.133
800.126
4.252.280
4.000.059
49.217
35.915
5.274.630
4.836.100
Unternehmensanleihen
716.324
793.876
2.434.491
2.139.944
369.675
398.912
3.520.490
3.332.732
Zahlungsmittel
0
0
15.430
10.226
167.076
122.461
182.507
132.687
Sonstiges
113.549
64.619
159.209
86.393
8.939
13.387
281.698
164.399
Summe
4.944.465
4.599.371
9.718.964
10.491.420
4.014.276
3.791.219
18.677.705
18.882.009

Die nachstehende Tabelle enthält eine Fälligkeitsanalyse der Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die die Zeitbänder widerspiegelt, in denen die nicht abgezinsten Nettozahlungsströme voraussichtlich eintreten
werden.
Fälligkeitsanalyse
Schätzung der nicht abgezinsten Nettozahlungsströme
Angaben in Tausend Euro
1 Jahr oder weniger
1  2 Jahre
2  3 Jahre
3  4 Jahre
4  5 Jahre
Mehr als 5 Jahre
Gesamt
31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 2.102.011
 1.012.214
 844.859
 686.389
 639.356
 24.406.144
 29.690.973
Schaden- und Unfallversicherung
 1.332.974
 570.009
 365.866
 268.312
 196.798
 1.372.455
 4.106.413
Krankenversicherung
241.711
213.745
237.823
228.486
210.602
 8.898.180
 7.765.814
Lebensversicherung
 1.010.748
 655.951
 716.816
 646.563
 653.160
 14.135.509
 17.818.746
Rückversicherungsverträge
142
17
12
11
8
52
243
Schaden- und Unfallversicherung
59
17
12
11
8
52
159
Krankenversicherung
69
0
0
0
0
0
70
Lebensversicherung
14
0
0
0
0
0
14
31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsverträge
 1.911.133
 974.780
 796.173
 782.674
 742.960
 25.475.011
 30.682.731
Schaden- und Unfallversicherung
 1.222.917
 531.245
 345.678
 255.370
 275.016
 1.276.080
 3.906.304
Krankenversicherung
181.322
210.454
224.673
214.147
201.059
 8.336.812
 7.305.157
Lebensversicherung
 869.538
 653.989
 675.168
 741.451
 669.004
 15.862.119
 19.471.269
Rückversicherungsverträge
13.433
702
319
189
131
538
15.313
Schaden- und Unfallversicherung
4.865
716
332
201
141
588
6.843
Krankenversicherung
70
1
0
0
0
0
72
Lebensversicherung
8.499
 15
 13
 12
 10
 50
8.399

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Schadenentwicklung in der Schaden- und Unfallversicherung sowie jene der Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung.
Gesamtrechnung
 
 
 
 
 
 
 
Angaben in Millionen Euro
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Gesamt
Schätzungen der undiskontierten Bruttoschadenzahlungen
 
 
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahres
1.506
1.465
1.507
1.660
1.871
1.827
1.881
2.112
2.371
2.666
 
1 Jahr später
1.481
1.495
1.571
1.740
1.831
1.952
1.825
2.181
2.292
 
 
2 Jahre später
1.477
1.497
1.584
1.729
1.903
1.936
1.809
2.174
 
 
 
3 Jahre später
1.468
1.503
1.574
1.843
1.920
1.972
1.790
 
 
 
 
4 Jahre später
1.467
1.503
1.669
1.873
1.962
1.956
 
 
 
 
 
5 Jahre später
1.463
1.602
1.689
1.918
1.950
 
 
 
 
 
 
6 Jahre später
1.533
1.603
1.728
1.905
 
 
 
 
 
 
 
7 Jahre später
1.546
1.617
1.715
 
 
 
 
 
 
 
 
8 Jahre später
1.550
1.597
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9 Jahre später
1.554
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Bruttoschadenzahlungen
 1.484
 1.499
 1.545
 1.717
 1.764
 1.745
 1.573
 1.812
 1.675
 1.271
 
Bruttoverbindlichkeiten – Schadenjahre von 2014 bis 2023
71
98
170
188
186
211
217
362
617
1.395
3.514
Bruttoverbindlichkeiten – Schadenjahre vor 2014
 
 
 
 
 
 
607
Diskontierungseffekt
 
 
 
 
 
 
 588
Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
3.533
Eigenbehalt
 
 
 
 
 
 
 
Angaben in Millionen Euro
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Gesamt
Schätzungen der undiskontierten Nettoschadenzahlungen
 
 
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahres
1.492
1.452
1.479
1.655
1.762
1.797
1.857
1.969
2.312
2.615
 
1 Jahr später
1.467
1.480
1.554
1.736
1.706
1.918
1.797
2.012
2.236
 
 
2 Jahre später
1.468
1.481
1.567
1.725
1.791
1.903
1.780
2.002
 
 
 
3 Jahre später
1.460
1.487
1.558
1.837
1.797
1.941
1.765
 
 
 
 
4 Jahre später
1.459
1.487
1.650
1.864
1.844
1.922
 
 
 
 
 
5 Jahre später
1.455
1.580
1.668
1.908
1.832
 
 
 
 
 
 
6 Jahre später
1.524
1.582
1.701
1.897
 
 
 
 
 
 
 
7 Jahre später
1.537
1.595
1.689
 
 
 
 
 
 
 
 
8 Jahre später
1.541
1.575
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9 Jahre später
1.544
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kumulierte Nettoschadenzahlungen
 1.473
 1.478
 1.536
 1.715
 1.651
 1.716
 1.549
 1.685
 1.638
 1.240
 
Nettoverbindlichkeiten – Schadenjahre von 2014 bis 2023
71
97
153
182
181
206
216
317
598
1.375
3.395
Nettoverbindlichkeiten – Schadenjahre
vor 2014
 
 
 
 
 
 
564
Diskontierungseffekt
 
 
 
 
 
 
 579
Nettorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
3.380
Sonstige langfristige Vermögenswerte
6. Sachanlagen
Sachanlagen werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert.
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge“ erfasst, Verluste unter der Position „Sonstige nicht versicherungstechnische Aufwendungen“.
Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert.
Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Abschreibung von den Sachanlagen ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Durch die Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 16.29A in Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 17 kam es für jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen, zu einer Umstellung vom Anschaffungskostenmodell auf eine Zeitwertbewertung. Die Bewertung erfolgt analog zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Leasingverhältnisse
Konzernweit bestehen rund 1.700 Verträge, die in den
Anwendungsbereich des Standards fallen und bei denen
UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese betreffen überwiegend Immobilien sowie teilweise
Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahrscheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen. Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden Laufzeiten betragen bis zu 50 Jahre. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbindlichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das Länderrisiko, die Bonität sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen.
Eine Aufteilung der in den Leasingverhältnissen
enthaltenen Nichtmietkomponenten findet nicht statt. Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschreitet sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten, wurden nicht angesetzt.
Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2021
367.988
125.328
257.051
3.703
754.070 
Umgliederungen und Wertanpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 17
 67.864
79.876
12.012 
Stand am 1. Jänner 2022 angepasst
300.124
79.876
125.328
257.051
3.703
766.083
Währungsumrechnung
 2.007
0
 2.235
 886
 80
 5.208
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
 824
0
 824
Zugänge
1.877
0
23.049
31.342
594
56.862
Abgänge
 471
0
 18.395
 33.031
 320
 52.217
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
4.163
0
0
0
4.163
Abgang aus Zeitwertminderungen
0
0
0
0
0
0
Umbuchungen
 14
0
0
 100
0
 114
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
299.509
84.039
127.748
253.553
3.897
768.744
Stand am 1. Jänner 2023
299.509
84.039
127.748
253.553
3.897
768.744
Währungsumrechnung
2.366
0
1.734
1.192
96
5.389
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
829
0
829
Zugänge
9.871
91
7.172
30.938
484
48.556
Abgänge
 767
0
 2.222
 20.724
 251
 23.963
Zugang aus Zeitwerterhöhungen
0
0
0
0
0
0
Abgang aus Zeitwertminderungen
0
 3.860
0
0
0
 3.860
Umbuchungen
 14.482
0
0
 71
0
 14.553
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
0
0
 891
 636
0
 1.527
Stand am 31. Dezember 2023
296.497
80.270
133.542
265.081
4.226
779.616
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2021
 171.192
 
 26.559
 189.328
 1.362
– 388.441 
Umgliederungen aus der Erstanwendung
von IFRS 17
26.566
 
26.566 
Stand am 1. Jänner 2022 angepasst
 144.626
 
 26.559
 189.328
 1.362
 361.875
Währungsumrechnung
1.169
 
 55
359
2
1.476
Abschreibungen
 6.695
 
 14.316
 16.262
 1.106
 38.379
Abgänge
244
 
3.067
19.861
178
23.351
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
 149.908
 
 37.862
 185.370
 2.289
 375.428
Stand am 1. Jänner 2023
 149.908
 
 37.862
 185.370
 2.289
 375.428
Währungsumrechnung
 1.096
 
 330
 783
 65
 2.274
Abschreibungen
 6.448
 
 14.062
 18.579
 960
 40.049
Abgänge
358
 
1.181
19.651
187
21.376
Umbuchungen
6.624
 
0
0
0
6.624
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
0
 
675
590
0
1.265
Stand am 31. Dezember 2023
 150.470
 
 50.398
 184.492
 3.127
 388.487
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Eigengenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2022 angepasst
155.498
79.876
98.769
67.723
2.341
404.207
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
149.601
84.039
89.886
68.183
1.608
393.316
Stand am 31. Dezember 2023
146.027
80.270
83.144
80.589
1.099
391.129
Die Buchwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten setzen sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt zusammen:
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
96.333
30.132
107.174
233.640
Stand am 31. Dezember 2023
96.056
28.429
101.813
226.297
Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten werden aus Sachverständigengutachten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen:
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2022
196.553
41.178
147.015
384.746
Stand am 31. Dezember 2023
175.724
41.271
147.902
364.898
In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen.
Im Konzernabschluss erfasste
Beträge
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Beträge
 
 
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
869
924
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
413
455
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte (exklusive der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse)
3.691
5.972
In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge
 
 
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
 15.552
 16.506

7. Immaterielle Vermögenswerte
Firmenwert
Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte
Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist,
entsprechen. Ausnahmen hiervon bilden die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden, sowie die Telemedi Group (Erwerb im 4. Quartal 2023), die ihren Sitz in Polen hat, jedoch keine gemeinsame CGU mit der Versicherungsgruppe in Polen darstellt:
  • UNIQA Österreich
  • Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der
    SIGAL Group (SEE)
  • Bulgarien (SEE)
  • Polen (CE)
  • Telemedi Group
  • Tschechien (CE)
  • Ungarn (CE)
Firmenwert je CGU
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
20.973
19.026
Bulgarien
5.411
5.411
Polen
43.998
40.790
Telemedi Group
10.108
0
Tschechien
233.647
239.650
Ungarn
13.970
13.340
UNIQA Österreich
37.737
37.737
Übrige
2.386
2.472
Summe
368.229
358.426
Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte
Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der
Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.

Ermittlung des erzielbaren Betrags – wesentliche Schätzungen
Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount-
Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detail–
planungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung
eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben.
Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)
Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre
Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die
Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das
Resultat eines strukturierten und standardisierten
Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten
Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden sowie die Nachhaltigkeitsstrategie von UNIQA und damit einhergehend klimabezogene Aspekte. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.
Phase 2: ewige Rente
Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples.
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.
Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der
Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet.
Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben.
Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.
In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet.
Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern)
definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.
Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.
Kapitalisierungszinssatz 2023
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1)
14,2 – 15,2
14,5 – 15,5
13,4 – 15,7
13,7 – 16,0
Bulgarien
10,0
10,3
10,5
10,8
Österreich
8,7
8,7
8,7
8,7
Polen
12,3
12,6
9,9
10,2
Tschechien
10,1
10,4
9,0
9,3
Ungarn
14,0
14,3
12,0
12,3
1) Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder.
Kapitalisierungszinssatz 2022
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1)
11,8 – 13,9
12,1 – 14,1
14,5 – 17,1
14,8 – 17,3
Bulgarien
9,1
9,3
11,1
11,3
Österreich
9,0
9,3
9,0
9,3
Polen
16,9
17,1
10,3
10,5
Tschechien
10,7
11,0
9,3
9,6
Ungarn
17,7
17,9
12,8
13,0
1) Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder.
Sensitivitätsanalysen
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitäts-
analysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die weiteren Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine sowie die Folgen der gegenwärtigen Hochzinsphase.
Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den
zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden.
Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich nur bei Kombination eines Zinsanstiegs von 100 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um – 10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 28,5 Millionen Euro für die CGU Polen und 3,2 Millionen Euro für die CGU Tschechien ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich hingegen keine Unterschreitung des Nutzungswerts.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer
linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird.
Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode
ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt.
Die Abschreibung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung
vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in
Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden im Falle des Vorliegens eines Triggering Event auf Wertminderung überprüft. Ansonsten erfolgt eine jährliche Überprüfung.
Wertminderungen auf Firmenwerte werden nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte
Abschlusskosten
Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen nach IFRS 17 sowie aus Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde
liegenden Verträge.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2022
359.714
213.813
105.818
466.482
12.642
1.158.469
Währungsumrechnung
6.374
 712
12
 1.793
 66
3.814
Veränderung des Konsolidierungskreises
 930
0
 8
0
0
 938
Zugänge
0
3.863
49.531
60.544
109
114.047
Abgänge
 47
 2.084
 3.864
 28.807
 2.538
 37.340
Umbuchungen
0
0
 1.877
1.781
0
 96
Stand am 31. Dezember 2022
365.111
214.880
149.611
498.207
10.147
1.237.957
Stand am 1. Jänner 2023
365.111
214.880
149.611
498.207
10.147
1.237.957
Währungsumrechnung
 219
7.791
62
1.274
 7
8.900
Veränderung des Konsolidierungskreises
10.022
0
241
11.000
5.598
26.861
Zugänge
0
3.510
7.227
99.434
3.077
113.247
Abgänge
0
 1.488
 1.816
 1.055
0
 4.359
Umbuchungen
0
0
 145.460
138.064
7.397
0
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
0
0
0
 3.668
0
 3.668
Stand am 31. Dezember 2023
374.915
224.692
9.865
743.255
26.211
1.378.938
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2022
 6.686
 35.063
 893
 219.707
 5.109
 267.458
Währungsumrechnung
0
222
0
1.222
75
1.519
Zugänge aus Abschreibungen
0
 25.226
0
 30.465
 626
 56.317
Abgänge
0
0
0
25.206
1.080
26.286
Stand am 31. Dezember 2022
 6.686
 60.067
 893
 223.744
 4.580
 295.970
Stand am 1. Jänner 2023
 6.686
 60.067
 893
 223.744
 4.580
 295.970
Währungsumrechnung
0
 2.715
0
 1.261
13
 3.962
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
0
0
0
Zugänge aus Abschreibungen
0
 28.912
0
 43.749
 843
 73.504
Zugänge aus Wertminderungen
0
0
 2.950
0
0
 2.950
Abgänge
0
0
893
573
0
1.466
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
0
0
0
2.294
0
2.294
Stand am 31. Dezember 2023
 6.686
 91.694
 2.950
 265.888
 5.410
 372.627
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2022
353.028
178.750
104.925
246.774
7.533
891.011
Stand am 31. Dezember 2022
358.426
154.813
148.719
274.463
5.567
941.987
Stand am 31. Dezember 2023
368.229
132.999
6.915
477.368
20.801
1.006.311
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. Bei der Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um eine nicht mehr verwendbare Softwareentwicklung.
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
8. Forderungen und übrige Aktiva
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Sonstige Forderungen
 
 
Forderungen aus Dienstleistungen
158.385
173.049
Forderungen aus Ertragsteuern
91.609
102.626
Übrige Sozialversicherungs- und Steuererstattungsansprüche
8.684
34.975
Übrige Forderungen
105.796
70.317
 
364.474
380.967
 
 
 
davon noch nicht wertberichtigte Forderungen
 
 
bis zu 3 Monate überfällig
1.210
447
mehr als 3 Monate überfällig
14.600
17.623
Wertberichtigungen
Sonstige Forderungen
Angaben in Tausend Euro
2023
2022
Stand 1. Jänner
 20.057
 6.001
Dotierung
 602
 15.167
Auflösung
259
1.295
Währungsumrechnung
10
 184
Stand 31. Dezember
 20.389
 20.057
9. Zahlungsmittel
Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung
erfolgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Finanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung entspricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzern-
bilanz.
10. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden und aufgegebene Geschäftsbereiche
Die UNIQA Insurance Group AG hat in der Aufsichtsratssitzung vom 23. August 2023 entschieden, die 75-%-Beteiligung an der Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” (Moskau, Russland; „Raiffeisen Life“) zu verkaufen. Der erwartete Verkaufspreis für den von UNIQA gehaltenen Anteil beträgt rund 24,0 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass das Closing – nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen – im 1. Quartal 2024 stattfindet.
Der Verkauf der Gesellschaft ist als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte und Schulden werden in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten und Schulden in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, ausgewiesen. Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs ist in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter der Position „Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)“ dargestellt und wurde bislang im Segment UNIQA International berichtet. Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beinhaltet neben dem laufenden Ergebnis eine Wertminderung auf den beizulegenden Zeitwert in Höhe von 18,3 Millionen Euro sowie Veräußerungskosten in Höhe von 216 Tausend Euro.
In der folgenden Tabelle sind die Vermögenswerte und Schulden in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, dargestellt:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
Sachanlagen
262
Immaterielle Vermögenswerte
1.374
Kapitalanlagen
192.474
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
142
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
1.105
Forderungen und übrige Aktiva
4.573
Latente Steueransprüche
87.308
Zahlungsmittel
12.957
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen,
die zur Veräußerung gehalten werden
300.196
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
168.204
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
486
Finanzverbindlichkeiten
242
Andere Rückstellungen
18.420
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
1.540
Latente Steuerschulden
85.886
Verbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen,
die zur Veräußerung gehalten werden
274.778
Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, werden die Gesamtergebnisrechnung sowie die sich darauf beziehenden Angaben des Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre.
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
Versicherungstechnische Erträge
30.760
50.991
Versicherungstechnische Aufwendungen
 19.281
 22.531
Versicherungstechnisches Ergebnis der Rückversicherung
990
 1.850
 
12.468
26.611
Finanzergebnis
 
 
Kapitalanlageergebnis
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
40.026
100.914
(davon Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode)
15.783
21.343
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
23.702
77.528
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 22.410
 112.133
(davon Wertänderungen auf Basis des Wertberichtigungsmodells für erwartete Kreditverluste)
 21.851
 111.023
 
17.615
 11.219
Finanzergebnis aus Versicherungsverträgen
 32.665
 11.868
Finanzergebnis aus Rückversicherungsverträgen
21
13
 
 15.029
 23.073
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
Sonstige Erträge
17.604
19.238
Sonstige Aufwendungen
 15.039
 22.776
 
2.565
 3.539
Operatives Ergebnis
4
 1
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
 49
Finanzierungsaufwendungen
 24
 30
Ergebnis vor Steuern
 20
 80
Ertragsteuern
 806
394
Laufendes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)
 826
314
Wertminderungen und Veräußerungskosten
 18.505
0
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)
 19.332
314
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 19.125
235
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
 207
78
Die im sonstigen Ergebnis erfassten, den aufgegebenen Geschäftsbereich betreffenden Währungsdifferenzen belaufen sich auf 12.340 Tausend Euro (2022: 8.421 Tausend Euro), die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Schuldinstrumente auf 5.205 Tausend Euro (2022:
110 Tausend Euro) und die Veränderungen aus Versicherungsverträgen auf 4.155 Tausend Euro (2022:
4.984 Tausend Euro).
Steuern
11. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr
28.981
57.159
Tatsächliche Steuern Vorjahre
8.713
8.287
Latente Steuern
65.543
 48.505
Summe
103.236
16.941
Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 24 Prozent (2022: 25 Prozent) in allen Segmenten zur Anwendung. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Folglich wurden für die Berechnung der latenten Steuern – je nach Fristigkeit – die reduzierten Steuersätze für die Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz
führen.
Überleitungsrechnung
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Ergebnis vor Steuern
426.373
272.328
Erwarteter Steueraufwand1)
102.329
68.082
Korrigiert um Steuereffekte aus
 
 
Steuerfreien Beteiligungserträgen
 21.901
 31.263
Wertminderungen auf Firmenwerte
0
18
Steuerneutralen Konsolidierungseffekten
 908
3.270
Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen
2.431
 11.312
Änderungen von Steuersätzen
5.041
 15.442
Steuersatzabweichungen
 29.703
 4.435
Quellensteuern
1.255
3.792
Steuern Vorjahre
8.713
 1.318
Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges
35.980
5.550
Ertragsteueraufwand
103.236
16.941
Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)
24,2
6,2
1) Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz
Gruppenbesteuerung
UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ
Immobilienholding GmbH.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.
12. Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den
jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im
Geschäftsjahr zwischen 9 und 24 Prozent (2022: zwischen
9 und 25 Prozent) lagen.
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt:
Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden
Angaben in Tausend Euro
 
Stand am 1. Jänner 2022 angepasst
 53.673
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
52.224
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
201.097
Währungsdifferenzen
1.014
Stand am 31. Dezember 2022 angepasst
200.662
Stand am 1. Jänner 2023
200.662
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
 65.543
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
 202.546
Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen
 3.135
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
 1.422
Währungsdifferenzen
65
Stand am 31. Dezember 2023
 71.918
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von Finanzinstrumenten und Versicherung- und Rückversicherungsverträgen sowie Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen.
Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Latente Steueransprüche
 
 
Versicherungstechnische Posten
89.939
180.791
Kapitalanlagen
333.565
980.930
Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
42.590
33.832
Verlustvorträge
2.816
1.629
Sonstige Posten
64.188
146.655
Summe
533.098
1.343.836
Saldierungseffekt
 453.882
 1.110.053
Summe nach Saldierung
79.216
233.782
 
 
 
Latente Steuerschulden
 
 
Versicherungstechnische Posten
218.995
302.957
Kapitalanlagen
96.070
716.927
Sonstige Posten
289.951
123.290
Summe
605.016
1.143.174
Saldierungseffekt
 453.882
 1.110.053
Summe nach Saldierung
151.134
33.121
Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden
 71.918
200.662
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit
Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden
bilanziert wurden, belaufen sich auf 1.741.860 Tausend Euro (2022: 1.604.193 Tausend Euro).
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige
temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens
erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen
verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.
Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen entfielen 2.816 Tausend Euro (2022: 1.629 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 2.816 Tausend Euro (2022: 1.853 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter
Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Verwertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.
Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 598.912 Tausend Euro (2022: 279.414 Tausend Euro) verfallen wie folgt, wobei unter „Mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche Verlustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 460.086 Tausend Euro (2022: 245.217 Tausend Euro)
enthalten sind.
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Bis zu 1 Jahr1)
30.697
2.870
Zwischen 2 und 5 Jahren2)
73.615
7.366
Mehr als 5 Jahre3)
494.601
269.178
Summe
598.912
279.414
1) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2023 29.891 Tausend Euro (31.12.2022: 1.247 Tausend Euro).
2) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2023 65.894 Tausend Euro (31.12.2022: 2.836 Tausend Euro).
3) Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2023 482.192 Tausend Euro (31.12.2022: 262.538 Tausend Euro).
Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Verlustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden.
Die steuerlichen Verlustvorträge gliedern sich auf folgende Länder auf:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Österreich
442.613
226.808
Polen
89.822
2.486
Ungarn
35.769
18.117
Ukraine
14.127
14.291
Serbien
13.080
13.439
Liechtenstein
3.346
4.118
Bulgarien
155
155
Summe
598.912
279.414

Sozialkapital
13. Leistungsorientierte Pläne
Es gibt einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertragliche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen
gemäß Verbandsempfehlung.
Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC-
Methode). Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder
Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan
begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten
Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen
Vermögensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes ermittelt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der
leistungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden
erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst.
Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Abgeltung erfasst. Der Ausweis der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen erfolgt unter der Bilanzposition „Andere Rückstellungen“.
Pensionsansprüche
Personen, die eine einzelvertragliche Zusage haben,
können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhalten die anspruchsberechtigten Ehepartner:innen eine Pension abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Prozent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesichert. Die Finanzierung erfolgt bei
Pensionen, die auf Einzelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei
Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Beitragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebsvereinbarung und im Pensionskassenvertrag.
Abfertigungsansprüche
Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 begonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat,
gebührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung vorliegt.
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2023
375.356
 90.733
284.624
99.059
383.683
Laufender Dienstzeitaufwand
11.848
0
11.848
6.088
17.936
Zinsaufwand/-ertrag
13.519
 1.395
12.124
3.198
15.322
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen
 433
0
 433
0
 433
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten
24.934
 1.395
23.538
9.286
32.824
 
 
 
 
 
 
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die erfolgswirksam erfasst werden)
0
1.141
1.141
 1
1.141
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen
170
0
170
 201
 31
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen
33.564
0
33.564
7.287
40.851
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
 3.446
0
 3.446
1.460
 1.985
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen
30.288
1.141
31.429
8.546
39.975
 
 
 
 
 
 
Veränderung aus Währungsumrechnung
115
0
115
0
115
Aus dem Plan geleistete Zahlungen
 16.320
621
 15.699
 9.823
 25.521
Beiträge zum Planvermögen
0
 8.027
 8.027
0
 8.027
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen
 57
61
4
139
143
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen
 9.459
9.310
 149
0
 149
Stand am 31. Dezember 2023
404.856
 89.021
315.835
107.208
423.043
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2022
453.764
 96.329
357.434
108.493
465.927
Laufender Dienstzeitaufwand
19.224
0
19.224
4.079
23.303
Zinsaufwand/-ertrag
4.229
 876
3.354
379
3.733
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen
 2.395
4
 2.391
0
 2.391
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten
21.058
 872
20.186
4.458
24.645
 
 
 
 
 
 
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die erfolgswirksam erfasst werden)
0
5.734
5.734
0
5.734
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen
 16
0
 16
 37
 52
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen
 74.661
0
 74.661
 11.343
 86.004
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste,
die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
1.592
0
1.592
5.014
6.606
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen
 73.085
5.734
 67.351
 6.365
 73.716
 
 
 
 
 
 
Veränderung aus Währungsumrechnung
 28
0
 28
0
 28
Aus dem Plan geleistete Zahlungen
 18.245
646
 17.599
 7.362
 24.961
Beiträge zum Planvermögen
0
 7.688
 7.688
0
 7.688
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen
941
 980
 38
5
 33
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen
 9.049
8.757
 292
1.266
974
Änderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
 1.437
 1.437
Stand am 31. Dezember 2022
375.356
 90.733
284.624
99.059
383.683

Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben in Prozent
31.12.2023
31.12.2022
 
Notiert
(an aktivem Markt)
Nicht
notiert
Notiert
(an aktivem Markt)
Nicht
notiert
Renten – Euro
21,5
3,9
18,3
0,0
Unternehmens-anleihen – Euro
11,3
1,1
11,0
0,0
Aktien – Euro
10,2
0,1
10,7
0,0
Aktien – Non-Euro
13,9
0,2
11,7
0,0
Aktien – Emerging Markets
4,1
0,1
4,7
0,0
Alternative Investment-instrumente
8,9
12,6
23,6
3,2
Immobilien
0,0
5,2
0,0
5,5
Bargeld
3,5
3,4
6,6
4,8
Summe
73,5
26,5
86,5
13,5
Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 5.019 Tausend Euro erwartet.
Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt:
Angewendete
Berechnungsfaktoren
Angaben in Prozent
2023
2022
Rechnungszins Abfertigungsverpflichtungen
3,0
3,5
Rechnungszins Pensionsverpflichtungen
3,2
3,7
Valorisierung der Bezüge
 
 
für 2023
 
8,1
für 2024
8,0
6,6
für 2025
5,4
4,5
für 2026
4,5
 
für folgende Jahre
3,7
3,3
Valorisierung der Pensionen
 
 
für 2023
 
10,2
für 2024
8,2
7,7
für 2025
4,7
4,4
für 2026
3,5
 
für folgende Jahre
2,4
2,4
Fluktuationsrate
dienstjahres-
abhängig
dienstjahres-
abhängig
Rechnungsgrundlagen
AVÖ 2018 P – Angestellte
AVÖ 2018 P – Angestellte
Gewichtete durchschnittliche
Laufzeiten in Jahren
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
31. Dezember 2023
10,8
6,0
31. Dezember 2022
11,3
6,3
Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan beschränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko.

Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen auf Änderungen in den gewichteten
versicherungsmathematischen Berechnungsparametern beträgt:
Sensitivitätsanalyse
Angaben in Prozent
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen
Abfertigungsverpflichtungen
 
2023
2022
2023
2022
Restlebenserwartung
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 1 Jahr)
0,8
2,6
 
 
Veränderung der DBO (– 1 Jahr)
 0,9
 2,8
 
 
Rechnungszins
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 1 Prozentpunkt)
 11,3
 8,9
 5,8
 4,4
Veränderung der DBO (– 1 Prozentpunkt)
13,9
10,7
6,5
4,9
Steigerungssatz für künftige Gehälter
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 0,75 %)
10,9
4,8
6,2
4,7
Veränderung der DBO (– 0,75 %)
 9,1
 4,0
 5,7
 4,4
Steigerungssatz für künftige Pensionen
 
 
 
 
Veränderung der DBO (+ 0,25 %)
16,1
12,5
 
 
Veränderung der DBO (– 0,25 %)
 13,1
 10,4
 
 
14. Beitragsorientierte Pläne
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert.
Pensionsansprüche
Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber:innen sowie aktive Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pension eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des
Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des:der Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA.
Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen
Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervorsorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen ein. Die Beiträge an die betrieblichen Vorsorgekassen betrugen 5.019 Tausend Euro (2022: 4.924 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt.
15. Mitarbeitende
Personalaufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022
Gehälter
591.248
529.999
Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen
9.286
4.458
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen
23.538
20.186
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
152.858
137.494
Sonstige Sozialaufwendungen
14.431
8.337
Summe
791.362
700.474
davon Geschäftsaufbringung
132.114
130.223
davon Verwaltung
653.174
569.711
davon Pensionist:innen
6.074
540
Durchschnittlicher Stand der
Angestellten1)
31.12.2023
31.12.2022
Gesamt
14.629
14.515
davon Geschäftsaufbringung
3.798
3.813
davon Verwaltung
10.831
10.702
1) In der Darstellung ist der durchschnittliche Stand der Angestellten des aufgegebenen Geschäftsbereichs ausgenommen.
Eigenkapital
16. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrück-lagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im
Wesentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren.
Am 19. Juni 2023 wurde eine Dividende in Höhe von 0,55 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Ausschüttung in Höhe von 168.831 Tausend Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von 0,57 Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in Höhe von 174.970 Tausend Euro entspricht.
17. Eigene Aktien
Eigene Aktien
31.12.2023
31.12.2022
UNIQA Insurance Group AG
 
 
Stückzahl
819.650
819.650
Anschaffungskosten in Tausend Euro
10.857
10.857
Anteil am gezeichneten Kapital in %
0,27
0,27
UNIQA Österreich Versicherungen AG
 
 
Stückzahl
1.215.089
1.215.089
Anschaffungskosten in Tausend Euro
5.756
5.756
Anteil am gezeichneten Kapital in %
0,39
0,39
Summe
2.034.739
2.034.739
Ermächtigungen des Vorstands
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2023 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 6. Juni 2023 zu erwerben. Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft.
Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft im Jahr 2016. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen.
18. Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit Inkraftsetzung von Solvency II ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und die Berechnung der verfügbaren
Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt.
Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangverbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche.
Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern.
UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 170 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen.
UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2015 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe werden von S&P mit „BBB“ bewertet.
19. Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit
Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert.
Anteil am Eigenkapital
Angaben in Tausend Euro
SIGAL Group1)
Raiffeisen Life Insurance Company LLC3)
Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2022
5.192
8.330
4.688
18.210
Periodenergebnis
 1.313
166
897
 251
Sonstiges Ergebnis
211
3.366
 149
3.428
Sonstige Eigenkapitalveränderungen
 269
0
 3.369
 3.639
Stand am 31. Dezember 2022
3.820
11.862
2.067
17.749
Stand am 1. Jänner 2023
3.820
11.862
2.067
17.749
Periodenergebnis
1.800
 310
 371
1.119
Sonstiges Ergebnis
10
 745
883
148
Sonstige Eigenkapitalveränderungen
1.194
 10
 283
901
Stand am 31. Dezember 2023
6.823
10.797
2.296
19.916
Anteil an den Vermögenswerten und Schulden2)
Angaben in Tausend Euro
SIGAL Group1)
Raiffeisen Life Insurance Company LLC3)
Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind
Gesamt
 
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
495
458
1.143
703
489
669
2.127
1.830
Langfristige Vermögenswerte
21.909
18.854
70.728
99.044
15.158
12.895
107.795
130.792
Zahlungsmittel
494
373
3.239
2.475
769
618
4.502
3.467
 
22.897
19.684
75.110
102.222
16.417
14.182
114.425
136.089
Schulden
 
 
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Schulden
855
843
429
265
761
743
2.045
1.851
Langfristige Schulden
15.219
15.021
63.885
90.095
13.361
11.372
92.464
116.489
 
16.074
15.864
64.314
90.360
14.121
12.115
94.509
118.340
Nettovermögen
6.823
3.820
10.797
11.862
2.296
2.067
19.916
17.749
1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
2) Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.
3) Der Verkauf der Raiffeisen Life Insurance Company LLC wurde zum Abschlussstichtag als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert.
Finanzielle Schulden
20. Nachrangige Verbindlichkeiten
Im Juli 2013 hatte die UNIQA Insurance Group AG eine Ergänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millionen Euro erfolgreich bei institutionellen Investor:innen in Europa platziert. Die Anleihe hatte eine Laufzeit von
30 Jahren und konnte erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllte die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime. Ein Teil der Anleihe – eine Nominale in Höhe von 201,3 Millionen Euro – wurde im Dezember 2021 am Kapitalmarkt über einen Rückkauf und Neuemission refinanziert. Der verbleibende Teil in Höhe von 148,7 Millionen Euro wurde zum ersten Kündigungstermin im Juli 2023 getilgt.
Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt.
Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren kann sie jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt werden. Die jährliche Verzinsung ist in den ersten 5,25 Jahren fix bei 3,25 Prozent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse.

UNIQA hat im Dezember 2021 nachrangige Anleihen mit einer Nominale von insgesamt 375 Millionen Euro zurückgekauft. Der Rückkauf betrifft mit 201,3 Millionen Euro die im Jahr 2013 sowie mit 173,7 Millionen Euro die im Jahr 2015 platzierten nachrangigen Anleihen. Gleichzeitig wurde eine neue nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre ist die Verzinsung fix 2,375 Prozent jährlich. Danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Frameworks in gleicher Höhe der Emission zu tätigen.

21. Finanzverbindlichkeiten
Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine
Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags platziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem
Nominalzins von 1,375 Prozent.
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Langfristig
Kurzfristig
Gesamt
 
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Nachrangige Verbindlichkeiten
896.322
1.043.909
10.408
14.721
906.729
1.058.631
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
Anleihenverbindlichkeiten
596.536
596.032
0
0
596.536
596.032
Derivative Finanzinstrumente
6.549
11.645
124
0
6.673
11.645
Leasingverbindlichkeiten
75.588
86.717
9.235
6.070
84.823
92.787
Summe
678.673
694.393
9.360
6.070
688.032
700.463
Veränderungen der
Finanzschulden
Angaben in Tausend Euro
Nachrangige Verbindlichkeiten
Anleihen-
verbindlich-keiten
Darlehens-
verbindlich-keiten
Rückstellungen derivatives Geschäft
Leasingverbindlichkeiten
Finanzverbindlich-keiten
Gesamt
Veränderungen der Finanzschulden
Stand am 1. Jänner 2022
1.057.559
599.490
0
21.843
101.984
723.317
1.780.876
Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
0
0
1.414.936
0
0
1.414.936
1.414.936
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
0
0
 1.414.936
0
 16.506
 1.431.442
 1.431.442
Währungsumrechnung
0
0
0
5
 376
 371
 371
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
 626
0
 626
 626
Sonstige Änderungen
1.072
 3.458
0
 9.577
7.685
 5.351
 4.279
davon Zinsaufwendungen
42.223
9.012
0
0
924
9.937
52.160
davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt)
 45.207
 8.250
0
0
 924
 9.174
 54.381
Stand am 31. Dezember 2022
1.058.631
596.032
0
11.645
92.787
700.463
1.759.094
Stand am 1. Jänner 2023
1.058.631
596.032
0
11.645
92.787
700.463
1.759.094
Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
 148.700
0
0
0
 15.552
 15.552
 164.252
Umgliederung zur Veräußerung gehalten
0
0
0
0
 242
 242
 242
Sonstige Änderungen
 3.202
504
0
 4.972
7.831
3.363
162
davon Zinsaufwendungen
41.907
9.072
0
0
869
9.941
51.847
davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt)
 43.457
 8.250
0
0
 869
 9.119
 52.576
Stand am 31. Dezember 2023
906.729
596.536
0
6.673
84.823
688.032
1.594.762

22. Verbindlichkeiten und übrige Schulden
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022 angepasst
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
Personalbezogene Verpflichtungen
110.672
105.417
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen
129.121
125.737
Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen
291.725
288.856
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
48.067
78.415
Übrige Steuerverpflichtungen (ohne Ertragsteuern)
62.418
70.139
Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
85.431
93.783
Übrige Verbindlichkeiten
170.246
137.304
 
897.679
899.650
 
 
 
davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
 
 
bis zu 1 Jahr
668.629
680.964
von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
15.891
6.086
von mehr als 5 Jahren
213.159
212.600
 
897.679
899.650

Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen
23. Sonstige Erträge
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Schaden- und Unfallversicherung
104.760
76.898
Krankenversicherung
188.535
165.927
Lebensversicherung
142.797
113.916
Summe
436.092
356.741
davon:
 
 
Erlöse aus medizinischen Dienstleistungen
178.693
162.638
Erlöse aus Pensions- und Investmentfonds
72.072
70.508
Übrige Erlöse
185.328
123.595
Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen realisierte Erlöse.
Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechneten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen, die den Zeitraum eines Jahres betreffen.
24. Sonstige Aufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022 angepasst
Schaden- und Unfallversicherung
223.804
221.846
Krankenversicherung
246.750
197.573
Lebensversicherung
171.972
99.042
Summe
642.525
518.461
davon:
 
 
Aufwendungen für die Erbringung medizinischer Dienstleistungen
169.868
153.786
Aufwendungen von Pensions- und Investmentfonds
19.061
17.039
nicht direkt zurechenbare Aufwendungen der Versicherungsunternehmen und übrige Aufwendungen
453.596
347.636

Sonstige Angaben
25. Konzernobergesellschaft
Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernobergesellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung.
26. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Bezüge des Vorstands
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022
Fixe Bezüge1)
4.858
4.734
Variable Bezüge2)
3.586
4.161
Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3)
1.327
1.722
Summe laufende Bezüge
9.771
10.616
1) Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 81 Tausend Euro (2022: 100 Tausend Euro).
2) Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2019 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2022.
3) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.
Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2023 werden in den Folgejahren 2024 und 2027 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.258 Tausend Euro getätigt.

Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2023 aus der LTI-Zuteilung 2019 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG in Höhe von 1.327 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2027 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2023 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 5.590 Tausend Euro.
Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 896 Tausend Euro (2022: 1.059 Tausend Euro) geleistet. Die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 332 Tausend Euro (2022: 279 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.147 Tausend Euro (2022: 1.964 Tausend Euro).
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 1.152 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023
wurden Vergütungen in Höhe von 1.180 Tausend Euro
passiviert. An Taggeldern und Barauslagen wurden im
Geschäftsjahr 148 Tausend Euro (2022: 72 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.

27. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich
Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA
Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren sind für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind.
Die ausgewählten Erfolgskennzahlen (Performance Targets) haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele von UNIQA sicherzustellen. Die Performance Targets umfassten einschließlich Performancezeiträume bis 2022 den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die Net Com-bined Ratio (CoR) im Segment Schaden- und Unfallversicherung von UNIQA und den Return on Risk Capital (RoRC: die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital) , wobei für die Feststellung der Gesamtzielerreichung diese Targets mit je einem Drittel gleich gewichtet wurden.
Unter dem ab dem Geschäftsjahr 2023 geltenden Regelwerk IFRS 9/17 wird das Target CoR nicht mehr abgebildet. Für Performancezeiträume ab 2023 wurden daher an Stelle des Targets CoR zwei ESG-Targets in die LTI-Ausschreibungen aufgenommen. Diese sind die „Weighted Average Carbon Intensity“ (WACI) mit dem Ziel, die durchschnittliche Emissionsintensität der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA zu reduzieren, und die „Science Based Target Initiative“ (SBTi) mit dem Ziel, den Anteil der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA, die sich zur Emissionsreduktion verpflichtet haben, zu erhöhen. Nur direkte Investitionen von UNIQA in den betreffenden Unternehmen des Asset-Portfolios werden dafür herangezogen. Die beiden ESG-Targets werden für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit je 20 Prozent gewichtet. Die Targets TSR und RoRC werden von bisher je einem Drittel auf je 30 Prozent reduziert.
Für die LTI-Ausschreibungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 greift eine Übergangsregelung. Die jährliche(n) Zielerfüllung(en) des Targets CoR (bis 2022) und die jährliche(n) Zielerfüllung(en) der beiden ESG-Targets ab 2023 (innerhalb des vierjährigen Gesamtperformancezeitraums) werden ermittelt und ein Durchschnitt aus diesen drei Kennzahlen gebildet, welcher für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit einem Drittel gewichtet wird. Die Targets TSR und RoRC sind unverändert mit je einem Drittel gewichtet.
Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden.
Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C
A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien.
B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums.
C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums für die oben genannten Kennzahlen. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent.
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt 1.215.805 Stück (2022: 1.167.795 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten
Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 5.590 Tausend Euro (2022: 4.420 Tausend Euro).
28. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen
Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von UNIQA.
Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst sind hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige.
Transaktionen und Salden mit
nahestehenden Unternehmen
Angaben in Tausend Euro
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group
Nicht in den Konzern-
abschluss einbezogene Tochterunter-
nehmen
Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group
Sonstige nahestehende Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2023
 
 
 
 
 
Prämien
1.031
64
45
11.153
12.293
Erträge aus Kapitalanlagen
8.823
343
33.012
2.117
44.296
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 5
 68
0
 325
 398
Sonstige Erträge
198
6.868
1.375
356
8.796
Sonstige Aufwendungen
 2.477
 12.297
 1.242
 12.962
 28.978
 
 
 
 
 
 
Stand am 31. Dezember 2023
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen
180.469
462
813.756
40.631
1.035.317
Zahlungsmittel
289.872
0
0
42.909
332.781
Forderungen und übrige Aktiva
68
8.017
 6
1.264
9.343
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
44
5.839
0
81
5.963
Angaben in Tausend Euro
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die UNIQA Group
Nicht in den Konzern-
abschluss einbezogene Tochterunter-
nehmen
Assoziierte Unternehmen der UNIQA Group
Sonstige nahestehende Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2022
 
 
 
 
 
Prämien
1.001
43
398
17.853
19.295
Erträge aus Kapitalanlagen
2.985
0
31.557
595
35.137
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 249
 12.000
0
 358
 12.607
Sonstige Erträge
181
6.340
1.568
254
8.342
Sonstige Aufwendungen
 1.616
 9.285
 3.439
 16.996
 31.337
 
 
 
 
 
 
Stand am 31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen
141.978
13.524
759.463
58.216
973.182
Zahlungsmittel
357.930
0
0
61.538
419.469
Forderungen und übrige Aktiva
0
2.164
0
1.188
3.352
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
0
3.125
1
3.808
6.933
Transaktionen mit
nahestehenden Personen
Angaben in Tausend Euro
1  12/2023
1  12/2022
Prämien
542
799
Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1)
 11.193
 10.235
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen
 1.963
 2.121
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
 286
 172
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen
 3.058
 1.187
Sonstige Erträge
342
293
Sonstige Aufwendungen
 199
 130
1) Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsratsvergütungen.
29.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Eingeräumte Optionen
Zwischen UNIQA und den Minderheitsaktionären der
SIGAL Group gibt es die Möglichkeit, durch die Ausübung einer beidseitigen Option, die von den Minderheits-
aktionären gehaltenen Unternehmensanteile gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel zu erwerben. Der Ausübungszeitraum wurde entsprechend der aktuellen Aktionärsvereinbarung von 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024
festgelegt.
Darüber hinaus besteht eine Option auf den Erwerb weiterer Anteile an der Telemedi Group. Die Beschreibung hierzu findet sich unter dem Punkt „Konsolidierungskreis“.
30. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr betrugen 2.159 Tausend Euro (2022: 2.752 Tausend Euro); davon entfallen 538 Tausend Euro (2022: 712 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschlussprüfung, 1.564 Tausend Euro (2022: 2.030 Tausend Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 57 Tausend Euro (2022: 10 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen.
31. Konsolidierungsgrundsätze
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn:
  • die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt,
  • UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und
  • aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann.
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet.
Verlust der Beherrschung
Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen
20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenkapital (Equity-Methode).
Pensions- und Investmentfonds
Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht, wenn:
  • UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und
    mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt,
  • UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfolgen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und
  • die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen ausgeübt wird.
Konsolidierungskreis
31.12.2023
31.12.2022
Voll konsolidierte Gesellschaften
 
 
Inland
32
31
Ausland
61
59
Assoziierte Gesellschaften
 
 
Inland
4
4
Ausland
0
0
Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds
 
 
Inland
4
4
Ausland
9
9
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen
sowie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen werden als „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden“ der Kategorie „nicht verzinsliche Wert-
papiere“ zugeordnet und unter der Position „Sonstige
Kapitalanlagen“ ausgewiesen.
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle
Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen
Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der
Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene
Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare
Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.
Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der
Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im
Periodenergebnis erfasst.
Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum
Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst.
32. Konsolidierungskreis
Erstkonsolidierung
Im 2. Quartal 2023 erfolgte die Erstkonsolidierung der UNIQA Real Estate Beteiligungsverwaltung International GmbH (Wien), im 4. Quartal die der DOROS Immobilien GmbH (Wien).
Umgründungsvorgänge
Im 3. Quartal wurde die PremiaFIT GmbH (Wien) gespalten und in die PremiQaMed Holding GmbH (Wien) und in die PremiQaMed Immobilien GmbH (Wien) eingebracht.
Erwerbe
Am 30. November 2023 hat UNIQA 65,4 Prozent der Anteile an der Telemedi Sp. z o.o. (Polen, Warschau) sowie
jeweils 100 Prozent der Kapitalanteile ihrer Tochtergesellschaften Telemedicin Sp. z o.o.(Polen, Warschau),
Przychodnia24 sp. z o.o. (Polen, Warschau) und Telemedico Spain SL (Spanien, Madrid) (nachfolgend gemeinsam „Telemedi Group“ genannt) erworben. Gemeinsam mit den bereits gehaltenen 10,4 Prozent hält UNIQA nunmehr 75,8 Prozent der Kapitalanteile. Für den Erwerb der übrigen 24,2 Prozent wurde eine „Optionsvereinbarung“ mit dem Minderheitsgesellschafter mit einem Ausübungszeitraum von 2 bzw. 3 Jahren geschlossen, nach der gemäß
einer vereinbarten Kaufpreisformel die Kapitalanteile
erworben werden können. Die Ausgestaltung dieser führt jedoch dazu, dass es für Zwecke der Konzernrechnungslegung gemäß den Regelungen der IAS/IFRS bereits zu
einer 100-prozentigen Einbeziehung kommt und keine Minderheiten auszuweisen sind. Aus der Optionsvereinbarung resultierende künftige Zahlungen werden gemäß den Regelungen der IAS/IFRS – da bereits 100 Prozent im Konzernabschluss berücksichtigt werden – im Ausübungszeitraum als laufender Aufwand erfasst.
Die Telemedi Group stellt einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 dar. Der Erwerb der Gesellschaften erfolgte, um das Portfolio im Bereich der Gesundheitsvorsorge zu erweitern. Die Gesellschaften werden im Segment „Gruppenfunktionen“ und im Geschäftsbereich der Krankenversicherung ausgewiesen.
Vermögenswerte und Schulden aus Unternehmenszusammenschlüssen zum Erwerbszeitpunkt
Angaben in Tausend Euro
 
Sachanlagen
2
Immaterielle Vermögenswerte
16.972
Kapitalanlagen
3
Forderungen und übrige Aktiva
1.890
Zahlungsmittel
2.794
Summe Vermögenswerte
21.661
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
1.249
Latente Steuerschulden
3.143
Summe Schulden
4.392
Erworbenes identifizierbares Nettovermögen
17.268
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Angaben in Tausend Euro
 
Übertragene Gegenleistung
27.376
Beizulegender Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens
17.268
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
10.108
Übertragene Gegenleistung
Angaben in Tausend Euro
 
Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
27.376
Bezahlter Kaufpreis1)
27.376
Erworbene Bankguthaben
 2.794
Übertragene Gegenleistung nach Abzug erworbener Bankguthaben
24.583
1) Der Kaufpreis wurde zur Gänze durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen.
Es gab im Geschäftsjahr 2023 keinen Umsatz- und Ergebnisbeitrag zum Periodenergebnis von UNIQA. Wäre die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2023 erfolgt, so würde das Periodenergebnis (der den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Anteil) rund 304.252 Tausend Euro betragen und das Ergebnis je Aktie aufgrund des niedrigen Ergebnisbeitrags unverändert bleiben. Die sonstigen nicht versicherungstechnischen Erträge würden, wenn die Akquisition bereits zum 1. Jänner 2023 erfolgt wäre, aufgrund des Umsatzbeitrags der Telemedi Group 447.591 Tausend Euro betragen.
Entkonsolidierung
Im 4. Quartal 2023 wurde die Vitosha Auto OOD (Bulgarien, Sofia) entkonsolidiert.
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Kapitalanteil per 31.12.2023
Angaben in Prozent
Kapitalanteil per 31.12.2022
Angaben in Prozent
Versicherungsunternehmen Inland
 
 
 
 
UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft)
 
Wien
 
 
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Versicherungsunternehmen Ausland
 
 
 
 
Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life”
Voll
Russland, Moskau
75,0
75,0
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a
Voll
Kosovo, Pristina
86,9
86,9
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
Voll
Albanien, Tirana
86,9
86,9
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
Voll
Albanien, Tirana
86,9
86,9
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
Voll
Kosovo, Pristina
86,9
86,9
UNIQA AD Skopje
Voll
Nordmazedonien, Skopje
86,9
86,9
UNIQA Asigurari de Viata S.A.
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Asigurari S.A.
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Biztosító Zrt.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA Insurance plc
Voll
Bulgarien, Sofia
99,9
99,9
UNIQA Life AD Skopje
Voll
Nordmazedonien, Skopje
86,9
86,9
UNIQA Life Insurance plc
Voll
Bulgarien, Sofia
99,8
99,8
UNIQA LIFE Private Joint Stock Company
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d.
Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d.
Voll
Kroatien, Zagreb
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d.
Voll
Bosnien und Herzegowina, Sarajevo
100,0
100,0
UNIQA pojišťovna, a.s.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Re AG
Voll
Schweiz, Zürich
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.
Voll
Polen, Warschau
99,7
99,7
UNIQA Versicherung AG
Voll
Liechtenstein, Vaduz
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d.
Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland
 
 
 
 
Ecosyslab GmbH (vormals: Assistance Beteiligungs-GesmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
call us Assistance International GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Mavie Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Real Versicherungsvermittlung GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Capital Markets GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA IT Services GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Beteiligungsverwaltung International GmbH (Erstkonsolidierung: 30.6.2023)
Voll
Wien
100,0
0,0
UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Management GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Valida Holding AG
Equity-Methode
Wien
40,1
40,1
Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H.
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland
 
 
 
 
CherryHUB BSC Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Przychodnia24 sp. z o.o. (Erstkonsolidierung: 31.12.2023)
Voll
Polen, Warschau
100,0
0,0
SEE Digital d.o.o. (vormals: sTech d.o.o.)
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
Telemedi Sp. z o.o. (Erstkonsolidierung: 31.12.2023)
Voll
Polen, Warschau
100,0
0,0
Telmedicin sp. z o.o (Erstkonsolidierung: 31.12.2023)
Voll
Polen, Warschau
100,0
0,0
UNIQA GlobalCare SA
Voll
Schweiz, Genf
100,0
100,0
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o.
Voll
Slowakei, Nitra
100,0
100,0
UNIQA Pénzügyi és Szolgáltató Kft. (vormals: UNIQA Ingatlanhasznosító Kft.)
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA investiční společnost, a.s.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Management Services, s.r.o.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Polska S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Raiffeisen Software Service Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
60,0
60,0
UNIQA Software Service S.R.L.
Voll
Rumänien, Cluj-Napoca
100,0
100,0
Vitosha Auto OOD (Entkonsolidierung: 1.10.2023)
Voll
Bulgarien, Sofia
0,0
99,9
 
 
 
 
 
Finanz- und strategische Beteiligungen Inland
 
 
 
 
PremiaFIT GmbH (Spaltung: 1.7.2023)
Voll
Wien
0,0
100,0
PremiQaMed Ambulatorien GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Beteiligungs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Privatkliniken GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
STRABAG SE
Equity-Methode
Villach
15,7
15,3
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Erwerb von Beteiligungen
Gesellschaft m.b.H.
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Leasing GmbH
Equity-Methode
Wien
25,0
25,0
UNIQA Ventures GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Immobiliengesellschaften
 
 
 
 
„Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
Asena LLC
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
AVE-PLAZA LLC
Voll
Ukraine, Charkiw
100,0
100,0
Black Sea Investment Capital LLC
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
City One Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Design Tower GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH
Equity-Methode
Wien
33,0
33,0
DOROS Immobilien GmbH (Erstkonsolidierung: 1.10.2023)
Voll
Wien
100,0
0,0
EZL Entwicklung Zone
Lassallestraße GmbH & Co. KG
Voll
Wien
100,0
100,0
Floreasca Tower SRL
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
IPM International Property Management Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Light Investment Cotroceni SRL
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
Maraton Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed IMS GmbH (vormals PremiQaMed Immobilien GmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
Pretium Ingatlan Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Renaissance Plaza d.o.o.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
R-FMZ Immobilienholding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Software Park Kraków Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Treimorfa Hotel Sp. z o.o.
Voll
Polen, Krakau
92,5
92,5
Treimorfa Project Sp. z o.o.
Voll
Polen, Krakau
92,5
92,5
UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA poslovni centar korzo d.o.o.
Voll
Kroatien, Rijeka
100,0
100,0
UNIQA Real Estate CZ, s.r.o.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Real Estate GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Property Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real III, spol. s r.o.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Real s.r.o.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Retail Property GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Szolgáltató Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA-Invest Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Zablocie Park B Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Zablocie Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Pensions- und Investmentfonds
 
 
 
 
SSG Valluga Fund
Voll
Irland, Dublin
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure Equity Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Debt Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Corporate Bond
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA d.d.s., a.s.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA d.s.s., a.s.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Eastern European Debt Fund
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Emerging Markets Debt Fund
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA penzijní společnost, a.s.
Voll
Tschechien, Brünn
100,0
100,0
UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA World Selection
Voll
Wien
100,0
100,0

33. Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der
Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis
erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten
Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.
Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet.
Wesentliche
Wechselkurse
Euro-
Stichtagskurse
Euro-
Durchschnittskurse
 
31.12.2023
31.12.2022
1  12/2023
1  12/2022
Schweizer Franken (CHF)
0,9260
0,9847
0,9727
1,0041
Tschechische Kronen (CZK)
24,7240
24,1160
23,9821
24,5624
Ungarische Forint (HUF)
382,8000
400,8700
382,1354
391,2708
Kroatische Kuna (HRK)
 
7,5345
 
7,5380
Polnische Złoty (PLN)
4,3395
4,6808
4,5355
4,6799
Bosnisch-herzegowinische Konvertible Mark (BAM)
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Rumänische Lei (RON)
4,9756
4,9495
4,9513
4,9352
Bulgarische Lew (BGN)
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Ukrainische Hrywnja (UAH)
42,2079
39,5070
39,9184
34,4811
Serbische Dinar (RSD)
117,1717
117,3320
117,2366
117,4747
Russische Rubel (RUB)
100,5506
76,0765
91,5682
73,2991
Albanische Lek (ALL)
103,9600
114,6000
108,8938
118,9138
Mazedonische Denar (MKD)
61,4805
61,5351
61,5257
61,6167
Englische Pfund (GBP)
0,8691
0,8869
0,8702
0,8537
US-amerikanische Dollar (USD)
1,1050
1,0666
1,0816
1,0563
Japanische Yen (JPY)
156,3300
140,6600
152,2131
137,5423
In Folge der Euro-Einführung in Kroatien wird für das
Geschäftsjahr 2023 kein Wechselkurs mehr ausgewiesen.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
SIGNA – außerordentliche Kündigung
Am 5. Jänner 2024 hat UNIQA eine im Jahr 2017 gezeichnete Anleihe der SIGNA-Gruppe mit 30-jähriger Laufzeit im Nennbetrag von 74,1 Millionen Euro außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Da bereits zum Abschlussstichtag Wertminderungen auf die kommunizierte Insolvenzquote von 30 Prozent vorgenommen wurden, ist von keiner wesentlichen Auswirkung auf das Geschäftsjahr 2024 und Folgejahre auszugehen.

Risikobericht
34. Risikostrategie
Prinzipien
Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäftsstrategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die klare Definition der Risikopräferenz schafft das Fundament für alle geschäftspolitischen Entscheidungen.
Organisation
Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im Zentrum stehen das Verständnis von Risiken und deren Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleisten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovorstandsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) – in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer (CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesiedelt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfindung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu managen.
Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierarchischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteiligung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikosituation zu erhalten. UNIQA überprüft regelmäßig, ob neue Bedrohungen in der Gruppe sowie in unseren Tochter-
gesellschaften auftreten.
Risikotragfähigkeit und Risikoappetit
UNIQA übernimmt Risiko im vollen Bewusstsein ihrer Risikotragfähigkeit. Diese wird als Kapazität, potenzielle Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert, sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet werden.
Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Solvency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisiken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standardmodell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien. Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberechnungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend auf diesem Ansatz streben wir eine Solvenzkapitalquote über 170 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergriffen, um die Kapitalposition zu verbessern.
Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operationelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken, werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses identifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt.
Mit unserer Risikostrategie definieren wir, welche Risiken wir übernehmen und welche wir vermeiden wollen. Im Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit, basierend auf der Risikotragfähigkeit von UNIQA, definiert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken, begegnet UNIQA mit aktiven Maßnahmen, Transparenz und sorgfältiger Bewertung.
Chancen
Risiko bedeutet zugleich auch Chance. UNIQA analysiert regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Gesellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA selbst haben. Die Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen werden involviert, um Trends früh zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innovationen zu entwickeln.
35. Risikomanagementsystem
Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steuerungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin, dass die strategischen Ziele von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften erreicht werden.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risiko-
managementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richtlinie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verabschiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Bezug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur.
Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppenebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesellschaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanagementrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom Vorstand der UNIQA Gesellschaften genehmigt und steht im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA.
Organisationsstruktur (Governance)
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko-
managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin
werden die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert.

First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.
Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktionen
Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen.
Third line: interne Prüfung
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision).
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Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung umfassend informiert.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess von UNIQA liefert periodische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
  • Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
    (ALM-Risiko)
  • Kreditrisiko/Ausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Konzentrationsrisiko
  • Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung)
  • Operationelles Risiko
  • Emerging Risk
  • Reputationsrisiko
  • Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)
  • Strategisches Risiko
Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines konzernweit standardisierten Risikomanagementprozesses die Risiken von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet.
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt,
Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor Umwelt stellt der Klimawandel das zentrale Nachhaltigkeitsrisiko dar. Klimabezogene Risiken treten in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken auf.
Physische Risiken ergeben sich aus der Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben, Stürme und Hitzewellen sowie dem Anstieg der Durchschnittstemperatur. Transitionsrisiken hingegen sind Anpassungsrisiken, die durch den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen. Das sind zum Beispiel Risiken in Verbindung mit der Umstellung der Klimapolitik, der Erneuerung von Technologien und der Veränderung von Marktpräferenzen. Neben der Auswirkung von physischen Risiken auf die Häufigkeit und Höhe von Schäden, können sich – insbesondere in Zusammenhang mit der verfolgten Kapitalanlagestrategie – weitere Auswirkungen durch Transitionsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA ergeben.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu
beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme
einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch
eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ
bewertet.
36. Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2023
Basierend auf der externen und internen Entwicklung
haben sich die Aktivitäten im Jahr 2023 an folgenden Schwerpunkten orientiert:
  • Steigende Inflation
  • Nachhaltigkeit (ESG)
  • Security & Resilience Management
Steigende Inflation
Im Jahr 2023 gab es in der globalen Makroökonomie Turbulenzen aufgrund verschiedener Faktoren wie dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie einer steigenden Inflation. Zentralbanken wie die Europäische Zentralbank (EZB) haben auf diese Situation reagiert, indem sie die Zinssätze erhöhten. Die Finanzmärkte reagierten empfindlich auf diese Zinsanpassungen, was zu einem Wertverlust sowohl bei Anleihen als auch Aktien führte. In Bezug auf UNIQA hatte die Inflation negative Auswirkungen auf die Best-Estimate-Reserven in langfristigen Sparten. Die steigenden Kosten aufgrund der Inflation und die attraktiveren alternativen Anlagemöglichkeiten erhöhten das Stornorisiko. Es wurden verschiedene Szenarien zur Inflation analysiert, wobei potenzielle erhebliche Auswirkungen hervorgehoben wurden. Effektive Schadensminderungstechniken wurden entwickelt und implementiert. UNIQA passte die Reserven vierteljährlich an und bildete in einigen Regionen spezielle Inflationsreserven.
Nachhaltigkeit (ESG)
Im Bereich der Nachhaltigkeit setzte UNIQA ihre Hauptziele auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und die Weiterentwicklung der Risikomanagementaktivitäten. Einerseits wurde an der Entwicklung langfristiger Klimaszenarien gearbeitet. Dabei wurden physische und transitorische Klimarisiken in der UNIQA Group untersucht. Anderseits waren die Früherkennung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Sensibilisierung für ESG-Risiken in der Organisation ebenfalls Schwerpunkte. Weiters arbeitete UNIQA an der Integration von ESG-Daten in ihre IT-Risikoanalysesoftware, um eine tägliche Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen zu ermöglichen.
Security & Resilience Management
Unternehmen stehen zunehmend einer Bandbreite von Sicherheitsrisiken gegenüber, darunter Datendiebstahl, Ransomware-Angriffe und potenzielle Stromausfälle. Im Jahr 2023 hat UNIQA neben den präventiven Maßnahmen im Bereich der Informationssicherheit und physischer Sicherheit besonderen Wert auf die Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen einer Energiekrise gelegt. Im Rahmen dieses Schwerpunkts wurden bereits Maßnahmenpläne entwickelt und die Mitarbeiter:innen entsprechend geschult. Im Jahr 2023 wurden diese Maßnahmenpläne für alle weiteren operativ wichtigen Standorte von UNIQA im internationalen Umfeld erstellt. Diese Pläne umfassen sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen, um UNIQA bestmöglich auf großflächige Stromausfälle, angekündigte Stromausfälle oder Spannungsabfälle vorzubereiten.
37. Herausforderungen und Prioritäten im Risikomanagement für 2024
Nachhaltigkeit (ESG)
UNIQA hat in den letzten Jahren eine solide Grundlage für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken geschaffen. Für das Jahr 2024 stehen mehrere Schwerpunkte im Vordergrund. Die frühzeitige Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken wird weiterhin ein zentraler Ansatz sein. Dabei sollen mögliche Ursachen im operationellen Risikomanagement frühzeitig erkannt und adressiert werden. Es wird eine kontinuierliche Beobachtung der Branchenvorschriften und Best Practices angestrebt. Durch aktuelle Informationen über neue Nachhaltigkeitsrichtlinien und vorschriften wird UNIQA ihre Risikomanagementstrategien anpassen. Die Entwicklung von Klimaszenarien wird ausgebaut. Dies wird auch quantitative Abschätzungen für bislang unvollständig analysierte Bereiche beinhalten. Ein umfassendes Verständnis der Auswirkungen verschiedener Klimaszenarien soll UNIQA ermöglichen, besser auf langfristige klimabedingte Risiken vorbereitet zu sein. Die Umsetzung von Änderungen in den Rechtsvorschriften ist essenziell für das Nachhaltigkeitsrisikomanagement. UNIQA wird neue Schlüsselindikatoren für physische und Übergangsrisiken offenlegen und eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um regulatorische Anforderungen und deren finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. Die Weiterentwicklung der Limitüberwachung wird durch zusätzliche Automatisierung der Datenanalyse angestrebt. Dies ermöglicht eine umfassendere Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und fördert verantwortungsvolle Veranlagungspraktiken.
Volles internes Modell
Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen im Jahr 2023 – sowohl für UNIQA als auch die Finanzmarktaufsicht – wurde beschlossen, die Ambition, bis 2024 eine behördliche Genehmigung für das volle interne Modell zu erhalten, vorübergehend auszusetzen. Im Jahr 2024 wird sich das Projekt auf die Implementierung des vollen internen Modells in den definierten Geschäftszweigen konzentrieren, wie ursprünglich geplant. Regulatorische Prüfungs- und Genehmigungsaktivitäten sind jedoch ausgeschlossen. Ein alternatives Datum für die Anwendung des vollen internen Modells ist derzeit unbekannt. Vorübergehend wird UNIQA das Modell nur für interne Zwecke
nutzen.
Cyberrisiko
Die steigende Abhängigkeit von digitalen Technologien und den dazugehörigen Cyberbedrohungen erweist sich für UNIQA als stetig wachsendes Risiko. Infolgedessen hat UNIQA eine ganzheitliche Cybersicherheitsstrategie entwickelt, die verschiedene Maßnahmen beinhaltet. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen der IT-Infrastruktur, die Implementierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), die Einführung eines „Security Information and Event Management“-Systems (SIEM) sowie Schulungen für Mitarbeiter. Trotz dieser Maßnahmen ist sich UNIQA darüber im Klaren, dass Cyberrisiken äußerst dynamisch sind und eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung erforderlich machen.
Kapitalmarktumfeld und Inflation
Die Inflation und ihr Einfluss auf Versicherungsunternehmen im Jahr 2024 sind ein Thema von besonderer Bedeutung. Angesichts der Entwicklungen bei Zinssätzen, Credit Spreads und ähnlichen Faktoren wird UNIQA und ihre Produkte weiter stark davon betroffen sein. Ebenso wird das Thema Inflation von hoher Relevanz sein, solange die beobachteten Inflationsraten auf einem erhöhten Niveau bleiben. Es ist demnach erforderlich, die potenziellen Auswirkungen all dieser Risiken auf die verschiedenen Geschäftsbereiche frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insgesamt erfordert die Inflation im Jahr 2024 von UNIQA eine sorgfältige Planung, Anpassung und Flexibilität, um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig rentabel zu bleiben.
38. Risikoprofil
Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den
Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil von UNIQA die zentrale Rolle ein.
Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich.
In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich.
Dieser Umstand ist für UNIQA insofern von Bedeutung, als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird.
Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen manifestieren sich auch in den durch den internen Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen.
Markt- und Kreditrisiken
Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nachfolgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veranlagungsklassen aufgegliedert, dargestellt.
Zusammensetzung der
Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Verzinsliche Wertpapiere
13.296.476
12.442.409
Immobilienvermögen
2.411.947
2.372.793
Rentenfonds
1.808.177
1.928.801
Beteiligungen und sonstige Anteile
1.022.366
882.288
Aktien und Aktienfonds
1.276.852
1.156.693
Termingelder
520.399
461.531
Übrige Kapitalanlagen
95.660
131.479
Summe
20.431.878
19.375.995
Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beeinflussen auch die Höhe der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der (Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. UNIQA managt die Ertragserwartungen und Risiken der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungs-
verträgen im Rahmen des ALM-Prozesses. Ziel ist es, mit möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapitalertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als
die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen
geführt.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen
Produktkategorien ergeben.
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung
10.515.489
10.248.697
Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
4.291.320
4.067.603
Langfristige Krankenversicherungsverträge
5.046.235
4.568.680
Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung
5.884.178
5.552.889
Summe
25.737.221
24.437.868
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
  • Eigengenutzte Grundstücke und Bauten
  • Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
  • Sonstige Kapitalanlagen
  • Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
  • Zahlungsmittel
Nettoverbindlichkeiten aus
Versicherungs- und
Rückversicherungsverträgen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung
9.865.889
10.507.775
Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
3.919.669
3.659.386
Langfristige Krankenversicherungsverträge
3.644.153
3.317.023
Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung
3.915.834
3.437.208
Summe
21.345.545
20.921.392
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
  • Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
  • Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen
  • Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen
  • Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen
Des Weiteren werden die Nettoverbindlichkeiten aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen in den nachfolgenden beiden Tabellen nach Regionen sowie für die Schaden- und Unfallversicherung auch nach Sparten unterteilt dargestellt.
Nettoverbindlichkeiten aus
Versicherungs- und
Rückversicherungsverträgen
(nach Regionen)
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Österreich (AT)
17.993.912
17.692.028
Zentraleuropa (CE)
2.691.031
2.349.497
Osteuropa (EE)
133.674
133.862
Russland (RU)
0
259.455
Südosteuropa (SEE)
725.709
695.670
Westeuropa (WE)
 198.782
 209.121
Nettoverbindlichkeiten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
0
0
Summe
21.345.545
20.921.392
Nettoverbindlichkeiten aus
Versicherungs- und
Rückversicherungsverträgen der Schaden- und Unfallversicherung (nach Sparten)
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Eigentumsversicherungen (Feuer- und Haushaltsversicherung)
604.160
882.889
Haftpflichtversicherung
910.313
554.304
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
1.363.982
1.149.232
Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen
305.368
476.401
Kreditversicherung
26.813
 12.314
Rechtsschutzversicherung
145.994
150.275
Technikversicherung
87.971
 50.130
Transportversicherung
61.073
 51.697
Unfallversicherung
346.721
303.343
Sonstige Versicherungen
63.438
34.905
Summe
3.915.834
3.437.208
Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit-Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrations-
risiko unterteilt.
Das Zinsrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderungen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrategie aktiv gemanagt.
Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten der verzinslichen Wertpapiere.
Veranlagungsvolumen nach
Laufzeiten
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
Bis zu 1 Jahr
598.058
546.464
Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren
1.612.605
1.678.491
Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren
1.906.495
1.894.720
Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren
1.750.013
1.858.520
Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren
2.219.369
1.809.533
Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren
1.645.037
1.886.347
Mehr als 15 Jahre
3.564.899
2.768.334
Summe
13.296.476
12.442.409
Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist, wird im Folgenden der Fokus auf diesen Geschäftsbereich gelegt.
Die bei einer Zinsveränderung entstehende Differenz zwischen der Veränderung der Vermögenswerte und jener der versicherungstechnischen Rückstellungen wird als
Steuerungsbasis für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt, welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften für das Zinsrisiko aus strategischen
Gründen akzeptiert werden.
Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neugeschäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf, berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen dies nicht der Fall ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen getroffen. Für den Kernmarkt Österreich beträgt der zulässige Höchstzins seit 1. Juli 2022 0 Prozent pro Jahr. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten der UNIQA Group betragen diese bis zu 5 Prozent pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und Währung.
Durchschnitt techn. Zinsen, traditionelles Geschäft nach Region und Währung
Angaben in Prozent
EUR
USD
Lokale Währung
Österreich (AT)
2,0
0,0
0,0
Zentraleuropa (CE)
2,6
0,0
3,4
Osteuropa (EE)
3,2
3,3
2,8
Südosteuropa (SEE)
2,7
3,2
2,1
Russland (RU)
2,4
2,4
3,8
Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen garantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zinstragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbarkeit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu
einem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgeschobenen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von 0 Prozent.
Das Credit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanz
posten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisikoaufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating) und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpapieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Risiken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) investiert.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt.
Veranlagungsvolumen nach
Ratings
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023
31.12.2022
AAA
2.877.848
2.534.616
AA
3.050.482
3.070.791
A
3.950.222
3.376.771
BBB
2.080.646
2.038.529
BB
326.587
341.657
B
146.374
135.688
≤ CCC
97.577
84.315
Nicht geratet
766.739
860.041
Summe
13.296.476
12.442.409
Das Aktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen „Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken gesteuert.
Das Währungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwankungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationalen Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpapieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschaftsebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veranlagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüsselung der Vermögenswerte und Schulden nach
Währungen.
Währungsrisiko
 
31.12.2023
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
EUR
21.724.086
20.411.232
USD
381.305
105.642
CZK
1.591.706
1.560.529
HUF
387.532
348.028
PLN
2.932.817
2.193.485
RON
284.354
159.770
Sonstige
849.159
642.154
Summe
28.150.959
25.420.840
Währungsrisiko
 
31.12.2022
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
EUR
21.137.033
20.720.469
USD
265.277
99.411
CZK
1.464.542
938.734
HUF
300.700
260.664
PLN
2.336.113
1.845.561
RON
281.042
159.188
Sonstige
856.407
716.075
Summe
26.641.114
24.740.101
Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos und deren Komponenten werden neben den etablierten Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.) insbesondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen
eingesetzt.
In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Marktrisiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigen-kapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unterschiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch berechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegensteuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Markt-
szenarien getroffen werden können.
Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils konstant gehalten werden.
Finanzielle Vermögenswerte
Sensitivitätsanalyse – Marktrisiken
31.12.2023
Angaben in Tausend Euro
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapital
Zinsänderung
+ 50 BP
 50BP
+ 50 BP
 50BP
 
 42.244
43.712
 532.142
588.781
Aktienkursänderung
 
 25 %
 
 25 %
 
0
 299.929
0
 44.490
Währungskursänderung – PLN
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
 
166.002
 166.002
37.262
 37.262
Währungskursänderung – CZK
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
 
66.266
 66.266
3.827
 3.827
Währungskursänderung – USD
+ 10 %
 10 %
 
 
 
17.664
 40.511
0
0
Währungskursänderung – HUF
+ 10 %
 10 %
+ 10 %
 10 %
 
16.309
 16.309
8.570
 8.570
Credit-Spread-Risiko Staatsanleihen
+ 50 BP
 50BP
+ 50 BP
 50BP
 
 997
0
 408.959
0
Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen
+ 50 BP
 50BP
+ 50 BP
 50BP
 
 37.468
0
 131.000
0
Referenzzinssätze inkl.
Illiquiditätsanpassung
EUR (AT)
CZK (CZ)
HUF (HU)
PLN (PL)
Angaben in Prozent
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
1 Jahr
3,45 %
3,34 %
5,34 %
6,86 %
6,33 %
14,00 %
5,28 %
6,84 %
5 Jahre
2,41 %
3,29 %
3,56 %
5,40 %
5,75 %
10,01 %
5,18 %
7,18 %
10 Jahre
2,48 %
3,25 %
3,53 %
4,95 %
5,81 %
8,95 %
5,43 %
7,09 %
15 Jahre
2,56 %
3,18 %
3,57 %
4,84 %
6,03 %
8,85 %
5,40 %
6,79 %
20 Jahre
2,50 %
2,93 %
3,58 %
4,70 %
6,03 %
8,35 %
5,20 %
6,36 %
25 Jahre
2,53 %
2,85 %
3,58 %
4,55 %
5,89 %
7,84 %
4,98 %
5,96 %
Zinsrisiko
31.12.2023
31.12.2022
Angaben in Tausend Euro
Festverzinslich
Nicht festverzinslich
Gesamt
Festverzinslich
Nicht festverzinslich
Gesamt
Finanzinstrumente
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
13.816.955
1.808.177
15.625.133
12.990.520
1.928.801
14.919.321
Summe
13.816.955
1.808.177
15.625.133
12.990.520
1.928.801
14.919.321
Swaption-Volatilitäten stellen ein Maß für die Volatilität von Zinsbewegungen dar, die für die Bewertung langfristiger Schulden relevant sind und in der nachstehenden
Tabelle dargestellt werden.
Swaption-
Volatilität
EUR
CZK
Angaben in Basispunkten
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
Ablauf 5/Laufzeit 5
89,83
105,74
122,79
58,88
Ablauf 5/Laufzeit 10
87,22
100,53
110,41
61,41
Ablauf 10/Laufzeit 5
81,08
91,86
64,46
80,42
Ablauf 10/Laufzeit 10
75,49
84,04
66,94
79,97
Aktienindex
EUR (EURO STOXX 50)
CZK (PX)
Angaben in Indexpunkten
31.12.2023
31.12.2022
31.12.2023
31.12.2022
 
4.521,65
3.793,62
14,29
18,16
Aktienvolatilität
EUR
Angaben in Prozent
31.12.2023
31.12.2022
1 Jahr
15,97 %
23,18 %
5 Jahre
21,13 %
24,19 %
10 Jahre
24,52 %
25,97 %
In der Lebensversicherung stellen die Zinsannahmen den wesentlichen Einflussfaktor auf den Liability-Adequacy-Test sowie die aktivierten Abschlusskosten dar. Aus diesem Grund sind im Folgenden Auswirkungen der
impliziten Neugeldannahme (inklusive Reinvestitionen) angegeben.
In der Nichtlebensversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle
Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassungen getroffen werden.
Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit verbunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünftige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungsprozess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität ausgesetzt sein kann.
Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfallversicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizieren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermittelt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 3.865,7 Millionen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rückstellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Bruttobasis würde das einen um 193,3 Millionen Euro höheren Schadenaufwand bedeuten.
In der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden seit 1. Juli 2021 nur mehr Tarife mit einem Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Gemeinsam mit Maßnahmen zur Rechnungszinssenkung im Bestand wurde per 31. Dezember 2023 ein durchschnittlicher Rechnungszins von ca. 2,5 Prozent erreicht. Eine Verringerung der Kapitalerträge um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2022) würde das Ergebnis vor Steuern um rund 48,8 Millionen Euro verringern.
Liquiditätsrisiko
Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflichtungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkommen kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung.
Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkongruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar.
Finanzverbindlichkeiten
per 31.12.2023
Anleihenverbindlichkeiten
Darlehensverbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag
Kuponzahlung
Gesamt
Vertragliche Restlaufzeiten
 
2024
0
8.250
8.250
0
124
13.350
21.724
2025
0
8.250
8.250
0
0
11.991
20.241
2026
0
8.250
8.250
0
0
9.816
18.066
2027
0
8.250
8.250
0
0
8.400
16.650
2028
0
8.250
8.250
0
0
7.606
15.856
> 2029
600.000
16.500
616.500
0
6.549
33.822
656.871
Finanzverbindlichkeiten
per 31.12.2022
Anleihenverbindlichkeiten
Darlehensverbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag
Kuponzahlung
Gesamt
Vertragliche Restlaufzeiten
 
2023
0
8.250
8.250
0
0
12.897
21.147
2024
0
8.250
8.250
0
0
11.745
19.995
2025
0
8.250
8.250
0
0
10.724
18.974
2026
0
8.250
8.250
0
0
8.153
16.403
2027
0
8.250
8.250
0
0
7.081
15.331
> 2028
600.000
24.750
624.750
0
11.645
42.354
678.749
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2023
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag1)
Kuponzahlung
Gesamt
2024
0
34.984
34.984
2025
200.000
34.984
234.984
2026
326.300
28.484
354.784
2027
0
8.906
8.906
2028
0
8.906
8.906
> 2029
375.000
26.719
401.719
1) Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2022
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag1)
Kuponzahlung
Gesamt
2023
148.700
45.207
193.907
2024
0
34.984
34.984
2025
200.000
34.984
234.984
2026
326.300
28.484
354.784
2027
0
8.906
8.906
> 2028
375.000
35.625
410.625
1) Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
Konzentrationsrisiken
UNIQA ist bestrebt, Konzentrationsrisiken so niedrig wie möglich zu halten.
Ein Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis von UNIQA haben. Dieses Risiko steuert UNIQA durch ein internes Rückversicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist.
Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der
jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Die versicherungstechnischen Risiken werden in die Nichtlebensversicherung, Krankenversicherung und
Lebensversicherung unterteilt.
Das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebens-
versicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-,
Reserve- und Katastrophenrisiko.
Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb höher sind als die dafür vereinnahmten Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftretenden Schadenereignissen hervorgerufen werden, sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Bedrohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Risiko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen werden. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man in diesem Fall auch von einem Schadenkumul.
Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schadenreserve wird unter Anwendung von aktuariellen Methoden berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung, Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer
Abweichung von der Schätzung führen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu managen, laufen bei UNIQA mehrere in den Versicherungsbetrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Underwriting (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereitstellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität werden auch Großschäden und Naturkatastrophen entsprechend gemanagt.
Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie, wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS-Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises
Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die Qualität der Reservierung in der gesamten Gruppe sicher.
Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmodell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mittels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppenebene.
Die Krankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwerpunkt für das Risikomanagement in Österreich.
Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken berücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird.
Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Krankenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind
essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind auch hier in der Praxis klassische Risikominderungs-
techniken von Relevanz.
Diese umfassen für die Krankenversicherung:
  • die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient werden kann;
  • eine Risikoselektion, das heißt eine gezielte Vorauswahl von Interessent:innen für Versicherungsprodukte, zum Beispiel durch Gesundheitschecks;
  • die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen;
  • die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte anpassen zu können;
  • wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teil-
    bestände angewendet.
Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankengeschäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitragsrechnungen beurteilt.
In der Lebensversicherung wird das versicherungstechnische Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastrophenrisiko.
Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversicherungen haben.
Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige
Auswirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeitsrate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunternehmen ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die
erwartete Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der Realität übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen unterschätzt wird.
Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der Prämienberechnung verursacht.
Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-, Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs-
polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kundenverhalten zusammengefasst werden.
Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwaltungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen.
Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankungen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherungen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen sind.
Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/
außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finanziert werden.
Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämienanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherungen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risikotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risikoselektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstellen. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhöhen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand.
Operationelles Risiko
Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund ungenügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie
Verluste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder externen Ereignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der Anwendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. Bei UNIQA werden rechtliche Risiken laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses von UNIQA wurde auch der Risikoprozess für operationelle Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkeiten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein
Risikomanager für die Einhaltung zuständig.
Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Daher werden die operationellen Risiken von UNIQA in jeder operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene identifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft wird.
UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internationalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Notfälle, Krisen und Katastrophen kommen in der Regel unerwartet und können nicht geplant werden, sehr wohl aber Verfahren und Prozesse dafür, wie mit solchen Ereignissen umzugehen ist. Allerdings müssen sie als eine besondere Aufgabe des Managements behandelt werden – professionell, effizient und so schnell wie möglich.
Bei UNIQA werden durch die Implementierung eines
Business-Continuity-Management-Systems die Themen Krisenvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und
Business Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksichtigt. Das BCM-Modell von UNIQA basiert auf internationalen Regeln und Standards und wird laufend weiterentwickelt.
Emerging Risk
Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation
haben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und ökologische Entwicklungen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden
Risikoakkumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen
Erwartungen der Stakeholder:innen und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines
negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahr-
nehmung durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert.
Ansteckungsrisiko
Vom Konzernrisikomanagement wird analysiert, ob das betrachtete Reputationsrisiko in der Gruppe oder in einer anderen Einheit auftreten kann und ob die Gefahr einer gruppeninternen „Ansteckung“ besteht. Die durchgeführten Analysen beugen dem Ansteckungsrisiko vor.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus
Managemententscheidungen oder einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken, resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen infolge der Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds
entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet.

In der folgenden Tabelle wird eine Sensitivitätsanalyse bei Änderung der wichtigsten versicherungstechnischen Risiken und Marktrisiken mit deren Auswirkung auf die Vermögenswerte sowie die versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II dargestellt. Die Ermittlung der angegebenen Sensitivitäten basiert auf Berechnungen für Zwecke der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung.
In der Schaden- und Unfallversicherung belaufen sich die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II auf 3.890 Tausend Euro, in der Lebensversicherung auf 14.524 Tausend Euro.
Sensitivitätsanalyse
31.12.2023
31.12.2022
Angaben in Tausend Euro
Auswirkungen auf Vermögenswerte
Auswirkungen auf Verbindlichkeiten
Auswirkungen auf Vermögenswerte
Auswirkungen auf Verbindlichkeiten
Versicherungstechnische Risiken
 
 
 
 
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
Endschäden (+ 1 %)
 
28.613
 
22.467
Endschäden (– 1 %)
 
 48.866
 
 31.399
Lebensversicherung
 
 
 
 
Sterblichkeitsraten (– 5 %)
 
 74.410
 
 23.540
Kosten (+ 10 %)
 
128.829
 
114.502
Stornoraten (+ 10 %)
 
121.944
 
145.859
Stornoraten (– 10 %)
 
 102.951
 
 78.987
Marktrisiken
 
 
 
 
Zinsänderung (+ 50 BP)
 569.508
 652.077
 452.718
 508.805
Zinsänderung (– 50 BP)
598.120
768.084
564.702
670.922
Aktienkursänderung (– 25 %)
 1.205.798
 712.628
 639.003
 485.622
Währungskursänderung (EUR – 10 %)
 411.845
 174.352
 416.803
 96.233
Credit-Spread-Risiko Unternehmensanleihen (+ 50 BP)
 187.450
7.172
 151.613
 20.137
39. Rückversicherung
Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strategischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Gestaltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermöglicht so eine Entlastung des Risikokapitals.
Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risikokapitals und die
Steuerung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichts-
punkten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse.
Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgegebenen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträgerin für deren Rückversicherungsbedarf zur Verfügung. Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzerngesellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steuerung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten wird der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einheiten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme
zielgerichtet strukturiert.
Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schadenverhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophenschäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapitalbelastung für die Sachversicherung dar. Dem hat UNIQA mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten Einheit Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen werden die Expositionen sowohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nutzung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals.
Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel beim Einkauf von fakultativer Rückversicherung, wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben. Der Konzern übernimmt in den Retrozessionsprogrammen nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemessene Selbstbehalte.

Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur
Veröffentlichung freigegeben.
Wien, am 15. März 2024
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Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
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Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
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Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
KONZERNABSCHLUSS
93
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
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Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte
  • Sachverhalt
Die Firmenwerte in Höhe von TEUR 368.229 sowie die noch in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 6.915, die im Wesentlichen Softwareentwicklungen im Rahmen der Erneuerung der gruppenweiten IT-Systeme betreffen, werden mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf Werthaltigkeit überprüft.
Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests erfordern seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die geplanten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben.
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
  • die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet,
  • die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IAS 38 bzw. des IAS 36 abgeglichen,
  • die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen beurteilt,
  • die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie einer selbst durchgeführten Berechnung gegenübergestellt und
  • die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthaltenen Zahlungsströmen abgeglichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
  • Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie „7. Immaterielle Vermögenswerte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss.
2. Bewertung der vertraglichen Servicemarge im Umstellungszeitpunkt auf IFRS 17 
  • Sachverhalt
Der Internationale Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträgen (IFRS 17) ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen (Erstanwendungszeitpunkt). Grundsätzlich ist IFRS 17 rückwirkend zum Umstellungszeitpunkt 1. Jänner 2022 anzuwenden.  
UNIQA hat den Versicherungsbestand zum Umstellungszeitpunkt im Wesentlichen mit dem modifiziert retrospektiven bzw. dem Fair-Value-Ansatz bewertet. Dabei erfolgt die Identifikation und Bewertung von Versicherungsverträgen sowie von Vermögenswerten und Abschlusskosten so als ob IFRS 17 immer schon angewendet worden wäre, wobei Differenzen zu bestehenden Beträgen im Eigenkapital erfasst werden.  
Die Verminderung des Konzerneigenkapitals zum Umstellungszeitpunkt in Höhe von TEUR 771.265 resultiert insbesondere aus der erstmaligen Erfassung der vertraglichen Servicemarge bei Erstanwendung von IFRS 17.
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
  • die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IFRS 17 abgeglichen,  
  • die Angemessenheit der Berechnungsmethoden zum Umstellungszeitpunkt geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit von historischen Daten sowie der Angemessenheit von zulässigen Vereinfachungen beurteilt,   
  • die Vollständigkeit und Angemessenheit der Daten zur Ermittlung der vertraglichen Servicemarge zum Umstellungszeitpunkt überprüft.  
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
  • Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Versicherungsverträge – Übergangsbestimmungen“ sowie „Entwicklung des Konzerneigenkapitals“.
3. Bewertung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Bereich Lebens- und Krankenversicherung nach dem variablen Gebührenansatz (VFA)
  • Sachverhalt
UNIQA wendet für die Bewertung von Versicherungsverträgen im Bereich Lebens- und Krankenversicherung überwiegend den variablen Gebührenansatz an. Dieser ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, falls definierte Kriterien erfüllt sind, wobei sich Unterschiede zum allgemeinen Bewertungsmodell nur in der Folgebewertung ergeben.  
Gewinnberechtigte Verträge im Bereich Lebens- und Krankenversicherung werden in Ausübung des EU-Wahlrechts des Weiteren nicht in Jahreskohorten unterteilt.  
Die Bewertung von Versicherungsverträgen im Bereich Lebens- und Krankenversicherung erfolgt im ersten Schritt durch eine Schätzung zukünftiger Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Dabei sind wesentliche Ermessensentscheidungen insbesondere hinsichtlich nicht finanzieller Annahmen wie Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno) oder medizinische Kostenentwicklung zu berücksichtigen.  
Im zweiten Schritt erfolgt eine Diskontierung dieser Zahlungsströme, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln. Im dritten Schritt wird eine Risikoanpassung ermittelt, um nichtfinanzielle Risiken zu berücksichtigen. Die vertragliche Servicemarge ergibt sich im Zeitpunkt des Erstansatzes und stellt den noch nicht realisierten Gewinn aus einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar. Die vertragliche Servicemarge beträgt zum 31. Dezember 2023 für das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft TEUR 5.204.409.  
In jeder Periode wird anhand von festgelegten Deckungseinheiten ein Betrag der vertraglichen Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen erfolgswirksam erfasst. Die Auflösung der vertraglichen Servicemarge beträgt im Berichtszeitraum TEUR 286.903 und wird in den versicherungstechnischen Erträgen ausgewiesen.  
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
  • die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IFRS 17 abgeglichen,  
  • die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des variablen Gebührenansatzes sowie des EU- Wahlrechts zur Nicht-Berücksichtigung jährlicher Kohorten auf Versicherungsverträge im Bereich Lebens- und Krankenversicherung beurteilt,  
  • die zugrunde liegenden Annahmen zur Ermittlung der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme überprüft,  
  • die Vorgehensweise zur Ermittlung der Zinssätze zur Diskontierung der Zahlungsströme sowie zur Ermittlung der Risikoanpassung nachvollzogen,  
  • die Festlegung der Deckungseinheiten mit den Vorgaben des IFRS 17 abgeglichen und die sachgerechte Auflösung der vertraglichen Servicemarge überprüft, 
  • die Erst- und Folgebewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen durch eine Überprüfung der Rechenlogik sowie des Systemumfelds im neu implementierten Nebenbuch getestet sowie 
  • die Richtigkeit und Bewertung zusätzlicher wesentlicher Abschlussbuchungen außerhalb des Nebenbuches überprüft.  
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
  • Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Versicherungsverträge – Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie die Tabelle „Versicherungstechnische Erträge“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernbericht 2023, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Corporate-Governance-Bericht sowie den nichtfinanziellen Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Konzernberichts 2023 werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 22. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter.
Wien, den 15. März 2024
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Einzelabschluss
UNIQA Insurance
Group AG
229
Konzernabschluss
KENNZAHLEN DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
230
Kennzahlen
Angaben in Tausend Euro
2023 2022
Verrechnete Prämien Gesamtrechnung
50.451
43.174
Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt
11.272
10.165
Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt
12.034
10.899
Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt
133.320
121.431
Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen
318.113
328.569
Kapitalanlagen
4.393.634
4.422.314
Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
85.989
87.079
Eigenkapital
2.393.633
2.388.648
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
184.602
195.997
Jahresgewinn
174.484
170.257
Dividende je Aktie (in €)
0,57
0,55
Durchschnittliche Anzahl der
Mitarbeiter:innen Außendienst
1
2
Mitarbeiter:innen Innendienst
671
630
Inhalt
231 Lagebericht
244 Bilanz
246 Gewinn- und Verlustrechnun
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248
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nhang
264 Bestätigungsvermer
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268 Erklärung der gesetzlichen Vertreter
269 Bericht des Aufsichtsrats
230
Jahresfinanzbericht 2023
231
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Lagebericht
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Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert
als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die opera-
tive Versicherungsgesellschaft.
Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die
operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben:
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Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung
und Lebensversicherung
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Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten
Geschäft betrug im Geschäftsjahr 14.773 Tausend Euro
(2022: 17.006 Tausend Euro).
Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesell-
schaften aerhalb des Konzerns betrugen 35.679 Tausend
Euro (2022: 26.168 Tausend Euro). Die abgegebenen Rück-
versicherungsprämien betrugen im Jahr 2023 39.304 Tau-
send Euro (2022: 33.362 Tausend Euro).
Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für
Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in
Höhe von 23.187 Tausend Euro (2022: 24.050 Tausend Euro)
und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von
18.854 Tausend Euro (2022: 15.926 Tausend Euro) gegen-
über. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt
30.284 Tausend Euro (2022: 29.096 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgege-
benen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von
– 8.940 Tausend Euro (2022: – 7.739 Tausend Euro).
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Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im
Berichtsjahr 318.113 Tausend Euro (2022: 328.569 Tau-
send Euro).
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Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG
verminderten sich im Berichtsjahr um 0,6 Prozent (2022:
Verminderung um 0,4 Prozent) auf insgesamt
4.393.634 Tausend Euro (2022: 4.422.314 Tausend Euro).
Darin enthalten sind Depotforderungen aus dem
übernommenen Rückversicherungsgeschäft in Höhe von
140.393 Tausend Euro (2022: 151.989 Tausend Euro).
Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe
von 2.084 Tausend Euro (2022: 936 Tausend Euro) und
Abgänge in Höhe von 139 Tausend Euro (2022: 985 Tau-
send Euro) zu verzeichnen. Die Abschreibungen beliefen
sich im Berichtsjahr auf 5.026 Tausend Euro (2022:
5.360 Tausend Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buch-
wert per 31. Dezember 2023 betrug 143.307 Tausend Euro
(2022: 146.389 Tausend Euro). Sämtliche
Liegenschaften befinden sich im Inland.
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen beliefen sich Ende 2023 auf 4.043.234 Tau-
send Euro (2022: 4.052.676 Tausend Euro). Die Abschrei-
bungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im
Geschäftsjahr beliefen sich auf 9.433 Tausend Euro (2022:
11.690 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und wei-
tere Details sind dem Anhang zu entnehmen.
Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im
Berichtsjahr um 4.562 Tausend Euro (2022: Verminderung
um 4.099 Tausend Euro) auf 66.699 Tausend Euro (2022:
71.261 Tausend Euro).
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Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt verminderten sich im Berichtsjahr um 1,3 Prozent
(2022: Verminderung um 12,1 Prozent) auf 85.989 Tau-
send Euro (2022: 87.079 Tausend Euro).
Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversiche-
rung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversi-
cherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um
3.528 Tausend Euro (2022: Verminderung um 12.111 Tau-
send Euro) auf 57.668 Tausend Euro (2022: 61.196 Tau-
send Euro) vermindert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle im Eigenbehalt stieg auf insgesamt 10.500 Tau-
send Euro (2022: 9.875 Tausend Euro).
Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschrif-
ten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen
BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der
231
Kennzahlen der UNIQA Insurance Group AG | Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
232
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) getroffenen Anord-
nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017
hat die FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsge-
setz (VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstel-
lung für den Rückversicherungsbereich im
Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Be-
rechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände,
insbesondere geänderter Schadensätze für die Jahre 2002
bis 2015, angeordnet.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden 1.813 Tausend Euro
zugeführt (2022: Zuführung von 853 Tausend Euro). Die
Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf
17.821 Tausend Euro (2022: 16.008 Tausend Euro). Davon
entfielen 8.442 Tausend Euro auf die Sparte Kfz-Fahrzeug
(2022: 7.556 Tausend Euro) und 4.859 Tausend Euro auf
die Sparte Sturm (2022: 4.282 Tausend Euro).
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Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategie-
programms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschie-
det und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der
Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Aus-
gleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restruktu-
rierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von
13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wur-
den 749 Tausend Euro (2022: 1.996 Tausend Euro) ver-
braucht. Im Geschäftsjahr wurde keine Auflösung
vorgenommen (2022: 346 Tausend Euro), somit verbleibt
eine Rückstellung in Höhe von 4.802 Tausend Euro (2022:
5.552 Tausend Euro) per 31. Dezember 2023, die für Zah-
lungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet
wird.
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Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb
im Geschäftsjahr 2023 mit 309.000.000 Euro unverändert.
Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien
mit Stimmrecht zusammen.
Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) von 184.602 Tausend Euro
(2022: 195.997 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern er-
rechnete sich ein Jahresgewinn von 174.484 Tausend Euro
(2022: 170.257 Tausend Euro).
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Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 wurden
672 (2022: 632) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren
671 (2022: 630) im Innendienst und 1 (2022: 2) im
Außendienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2022:
1) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten.
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§
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Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding
bestehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen:
Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien)
serviciert die operative Ebene (UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien) weiterhin in den Bereichen
Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, versicherungs-
mathematische Dienstleistungen sowie Investmentver-
waltung und Interner Revision.
Die Schlüsselfunktion Rückversicherung von Holding
und operativer Ebene ist seit 2023 an die konzerninterne
Rückversicherungsgesellschaft UNIQA Re AG, Zürich,
ausgegliedert.
Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding
und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital
Markets GmbH, Wien, ausgegliedert.
Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb
und Verwaltung werden von der UNIQA Group Service
Center Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die
operative Ebene erbracht.
Die UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienst-
leistungen für die Holding und die operative Ebene in
den Bereichen Informationstechnologie und Telekom-
munikation.
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In den Bereichen Forschung und Entwicklung wurden
keine Aktivitäten gesetzt.
Die Gesellschaft führt eine Zweigniederlassung, die
UNIQA 4WARD o.z., in der Slowakei, welche diverse Bera-
tungs- und Serviceleistungen für die Unternehmens-
gruppe erbringt.
232
Jahresfinanzbericht 2023
233
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den
nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei
der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent-
angaben können durch Verwendung automatischer
Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen
auftreten.
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Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung
erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar:
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Angaben in Tausend Euro
Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien
Veränderung Veränderung
2023 2022 absolut % 2023 2022 absolut %
Sonstige Versicherungen 35.679 26.168 9.511 36,3 36.302 27.912 8.390 30,1
Lebensversicherung 14.773 17.006 – 2.233 – 13,1 14.773 17.006 – 2.233 – 13,1
Summe indirektes Geschäft 50.452 43.174 7.278 16,9 51.075 44.918 6.157 13,7
Gesamtsumme 50.452 43.174 7.278 16,9 51.075 44.918 6.157 13,7
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der
Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversi-
cherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2023 2022 absolut %
Sonstige Versicherungen 20.738 16.973 3.765 22,2
Lebensversicherung 12.827 13.843 – 1.016 – 7,3
Summe indirektes Geschäft 33.565 30.816 2.749 8,9
Gesamtsumme 33.565 30.816 2.749 8,9
Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonsti-
ger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2023 2022 absolut %
Abschlusskosten
Sonstige Versicherungen 8.155 6.249 1.906 30,5
Lebensversicherung 1.787 2.304 – 517 – 22,4
Summe indirektes
Geschäft
9.942 8.553 1.389 16,2
Gesamtsumme 9.942 8.553 1.389 16,2
Sonstiger Betriebsaufwand
Sonstige Versicherungen 131.486 119.919 11.567 9,6
Summe indirektes
Geschäft 131.486 119.919 11.567 9,6
Gesamtsumme 131.486 119.919 11.567 9,6
Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der
Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden
Aufwandspositionen aus der nicht-versicherungstechni-
schen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen
Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden
233
Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
234
Erfolgspositionen der Aktien und anderer nicht festver-
zinslicher Wertpapiere.
Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfas-
sen die der Schuldverschreibungen und anderer festver-
zinslicher Wertpapiere:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2023 2022 absolut %
Grundstücke und Bauten 6.745 7.942 – 1.197 – 15,1
Kapitalanlagen in
verbundenen
Unternehmen und
Beteiligungen
343.604 319.977 23.627 7,4
Nicht festverzinsliche
Kapitalanlagen
– 1.050 3.772 – 4.822 – 127,8
Festverzinsliche
Kapitalanlagen
1.081 3.566 – 2.485 – 69,7
Guthaben bei
Kreditinstituten
1)
1.299 38 1.261 3.318,4
Depotforderungen aus
dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 3.890 4.169 – 279 – 6,7
Gesamtsumme 355.569 339.464 16.105 4,7
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwen-
dungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die
Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus
konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwen-
dungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital-
anleihen in Summe von 37.457 Tausend Euro (2022:
10.895 Tausend Euro).
Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen
werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen
Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins
Verhältnis gesetzt.
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Angaben in Prozent
2023 2022
Grundstücke und Bauten 4,7 5,3
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen
8,5 7,9
Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen
4,7 9,5
Festverzinsliche Kapitalanlagen 2,3 10,6
Guthaben bei Kreditinstituten
1)
5,9 0,2
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 2,7 2,6
Gesamtrendite 8,0 7,6
1)
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrach-
tung hinzugerechnet.
Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt
stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechni-
scher Positionen der Retrozession wie folgt dar:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2023 2022 absolut %
Sonstige Versicherungen 260
92 352
382,6
Lebensversicherung
489
656 167
25,5
Summe indirektes
Geschäft – 229 – 748 519 – 69,4
Gesamtsumme
229
748 519
69,4
Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2023 2022 absolut %
Körperschaftsteuer für
die Gruppe
1.521 1.461 60 4,1
Verrechnung mit
Gruppenmitgliedern
– 15.505 9.588 – 25.093 – 261,7
Quellensteuern 0 – 232 232 – 100,0
– 13.984 10.817 – 24.801 – 229,3
Körperschaftsteuer
aus Vorjahren 9.199 – 2.227 11.426 – 513,1
– 4.785 8.590 – 13.375 – 155,7
Latente Steuern – 5.333 – 34.331 28.998 – 84,5
Gesamtsumme – 10.118 – 25.741 15.623 – 60,7
234
Jahresfinanzbericht 2023
235
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezoge-
nen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich
wie folgt dar:
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Angaben in Prozent
31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital 48,3 47,9
Versicherungstechnische Rückstellungen und
Depotverbindlichkeiten
3,4 3,6
Kapitalanlagen und flüssige Mittel 88,9 89,3
Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals:
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Angaben in Tausend Euro
Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt
Stand 1.1.2022 308.180 1.705.662 202.268 733 171.031 2.387.875
Dividende 0 0 0 0 – 169.484 – 169.484
Jahresgewinn 0 0 0 0 170.257 170.257
Stand 31.12.2022 308.180 1.705.662 202.268 733 171.804 2.388.648
Dividende 0 0 0 0 – 169.499 – 169.499
Jahresgewinn 0 0 0 0 174.484 174.484
Stand 31.12.2023 308.180 1.705.662 202.268 733 176.789 2.393.633
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigen-
behalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende
Entwicklung:
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung
31.12.2023 31.12.2022 absolut in %
Deckungsrückstellung 57.668 61.196 – 3.528 – 5,8
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 10.500 9.875 625 6,3
Schwankungsrückstellung 17.821 16.008 1.813 11,3
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 82.534 90.601 – 8.067 – 8,9
Gesamtsumme 168.523 177.680 – 9.157 – 5,2
235
Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
236
Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpo-
sitionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kredit-
instituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in
dieser Betrachtung hinzugerechnet):
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Angaben in Tausend Euro
Veränderung in % der Kapitalanlagen
31.12.2023 31.12.2022 absolut % 31.12.2023 31.12.2022
Grundstücke und Bauten
143.307 146.389 – 3.082 – 2,1 3,3 3,3
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.766.549 2.717.024 49.525 1,8 62,8 61,0
Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und
Darlehen an verbundene Unternehmen
1.253.753 1.312.720 – 58.967 – 4,5 28,5 29,5
Beteiligungen
22.932 22.932 0 0,5 0,5
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
278 1.883 – 1.605 – 85,2 0,0 0,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
45.153 44.772 381 0,9 1,0 1,0
Sonstige Ausleihungen
258 3.544 – 3.286 – 92,7 0,0 0,1
Guthaben bei Kreditinstituten
11.022 32.740 – 21.718 – 66,3 0,3 0,7
Andere Kapitalanlagen
21.010 21.061 – 51 – 0,2 0,5 0,5
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
140.393 151.989 – 11.596 – 7,6 3,2 3,4
Gesamtsumme
4.404.655 4.455.054 – 50.399 – 1,1 100,0 100,0
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)
Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungs-
geschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt
betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer-
belange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption
und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann
in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In
diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein
anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept,
das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nicht-
finanzielle Erklärung der Gesellschaft innerhalb des kon-
solidierten nichtfinanziellen Berichts der UNIQA
Insurance Group AG in zusammengefasster Weise gemäß
§ 243b und § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der
zusammengefasste konsolidierte nichtfinanzielle Bericht
wird von sämtlichen gesetzlichen Vertreter:innen aufge-
stellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur
Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzernlage-
bericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2022 offen-
gelegt.
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Organisationsstruktur (Governance)
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein stan-
dardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe
hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizie-
ren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unter-
schiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikoma-
nagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch
auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richt-
linie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial
and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und
beschreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der
Aufbau- und Ablauforganisation für den Risikomanage-
mentprozess.
Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für
die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie fest-
gelegt.
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwor-
tet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanage-
mentprozess. Er wird von der
Risikomanagementfunktion, die für das Betreiben des Ri-
sikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versiche-
rungsunternehmen zuständig ist, unterstützt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA
Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagement-
komitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdis-
ziplinäres Führungsgremium, das die Risikomanager:innen
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Jahresfinanzbericht 2023
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LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewertung
und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwischen
den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen zur
Risikomitigation vorschlägt.
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisa-
tionsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko-
managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin
werden die Prinzipien des Modells „Three lines of de-
fence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den
einzelnen „lines“ reflektiert:
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Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben
ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu
leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft
und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu
überwachen.
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Die Risikomanagementfunktion und weitere Governance-
Funktionen, wie zum Beispiel Compliance, müssen die Ge-
schäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die
operative Ausübung einzugreifen.
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Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der
Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kon-
trollsystems, die das Risikomanagement und die Compli-
ance umfasst.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance
Group AG liefert periodische Informationen zum Risiko-
profil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur
langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante
Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
(ALM-Risiko)
Kreditrisiko/Ausfallrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und
Unfallversicherung)
Operationelles Risiko
Emerging Risk
Reputationsrisiko
Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)
Strategisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken
in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Sozia-
les/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden
nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, son-
dern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien be-
rücksichtigt.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risiko-
managementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken
systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu
beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-
identifikation durchzuführen, werden parallel unter-
schiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokatego-
rien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme
einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstech-
nischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-
werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entwe-
der auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder
des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Markt-
risiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für
die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber
identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation
angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unter-
nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung).
Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene
Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet.
Risikoprofil
Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital
Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken
sowie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen
ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA
Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspe-
zifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen
internen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken
sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übri-
gen Risikokategorien.
Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen
unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken,
werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens
bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risiko-
bericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung
gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es,
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Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Risiken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von
Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren.
Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen
Risiken sind:
Marktrisiko
Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Ver-
luste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Akti-
enkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva
des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA In-
surance Group AG mit dem partiellen internen Modell er-
mittelt.
Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in:
Zinsrisiko
Währungsrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Spreadrisiko
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines
Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines
Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen
Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswir-
kungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum
Fälligkeitstermin erfüllen zu können.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die
Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne
Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang
entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall)
eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen
materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA
Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein
internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das
für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien un-
ter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung
materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist.
Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus
der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen
entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft,
ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner
Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der
jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis
zum
Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversi-
cherung ist unter versicherungstechnischem Risiko gene-
rell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nach-
teiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Versiche-
rungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im Rahmen
des partiellen internen Modells in die folgenden Sub-risi-
komodule unterteilt:
Prämienrisiko
Reserverisiko
Stornorisiko
Katastrophenrisiko
Operationelles Risiko
Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von
finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner
Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen
Ereignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko,
aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko.
Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Ver-
lusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der
Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und
anderen Rechtsvorschriften.
Emerging Risks
Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen
befindliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu
quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf
eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftli-
che, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpo-
litische Entwicklungen sowie die wachsenden Interde-
pendenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken
führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes
Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer
Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder
und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berück-
sichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund
einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer
Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen
Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch
Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder
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Jahresfinanzbericht 2023
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LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die
im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbei-
tung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden
wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften
identifiziert, bewertet und gesteuert.
Ansteckungs- und Übertragungsrisiko
Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von
finanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen
zwischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmens-
gruppe. Zum Beispiel kann sich ein Reputationsschaden
eines verbundenen Unternehmens auf die UNIQA
Insurance Group AG auswirken.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management-
entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung
von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf
aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken.
Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater
Managemententscheidungen durch Nichtberücksichtigung
eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategi-
schen Risiken werden wie auch die operationellen und
Reputationsrisiken laufend bewertet.
Cyberrisko
Die steigende Abhängigkeit von digitalen Technologien und
die damit verbundenen Cyberbedrohungen stellen für die
UNIQA Group ein wachsendes Risiko dar. Die UNIQA
Group hat eine umfassende Cybersicherheitsstrategie ent-
wickelt, die Maßnahmen wie die regelmäßige Überprüfung
der IT-Infrastruktur, die Zwei-Faktor-Authentifizierung
(2FA), ein Security Information and Event Management
System (SIEM) und Schulungen der Mitarbeiter:innen um-
fasst. Trotz dieser Bemühungen bleibt sich die UNIQA
Group bewusst, dass Cyberrisiken dynamisch sind und eine
kontinuierliche Überwachung und Anpassung erfordern.
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Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit
Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unterneh-
mens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festver-
zinslichen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immo-
bilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der
Festsetzung der Volumina und der Begrenzung der offe-
nen Geschäfte wird auf den entsprechenden Risikogehalt
der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken
Rücksicht genommen.
Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter
Berücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bo-
nität und der sich daraus ableitenden Risikopositionie-
rung. Die Berichterstattung an die zuständigen
Vorstandsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den Auf-
sichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur hängt
vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger Darlegung
aller damit verbundenen Risiken, auch unter Berücksich-
tigung möglicher Liquiditätsbelastungen,
sowie bereits im Bestand befindlicher Werte ab.
Liquiditäts-/Cashflowrisiken
Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine
Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der
Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung
erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Manage-
ment und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an li-
quiden Mitteln.
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Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehba-
ren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Syste-
men, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein
methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden
Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risi-
ken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der
Umfang der eingerichteten Systeme wurde anhand der un-
ternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet und
soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch die
Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstellen,
dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ord-
nungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist.
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsys-
tem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung
eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien
sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsoli-
dierungshandbücher.
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine
Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchge-
führt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und
Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berech-
tigungskonzept abgestimmt.
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Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
240
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfi-
gurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte
neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungsle-
gungsprozess werden zeitnah an das Management berich-
tet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende
Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten
Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den
Abschlüssen der Gesellschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem
sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlaufend
an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen
angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungsnot-
wendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesamten
Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen
dafür sind:
a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kon-
trollen beauftragten Personen
b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von
Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die
auf Kontrollschwächen schließen lassen
c) Stichprobenartige Prüfung der Wirksamkeit durch die
Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeits-
tests durch die Interne Revision und/oder spezielle
Teams
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/
Prüfungsausschuss
Im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanage-
mentsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung
an den Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss.
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1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG
beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus
309.000.000 auf Inhaber: innen lautenden nennwert-
losen Stückaktien zusammen, von denen jede am
Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das
Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro
voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro
durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewäh-
ren die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstif-
tung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-
Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungs-
verein Privatstiftung und der RZB Versicherungs-be-
teiligung GmbH gehaltenen Aktienbestände sind
stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vor-
kaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen verein-
bart.
3. Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die
RZB – BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungs-
beteiligung GmbH insgesamt rund 10,87 Prozent (Zu-
rechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der
Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privat-
stiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versi-
cherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH ins-
gesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz)
des Grundkapitals der Gesellschaft.
4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer: innen üben
das Stimmrecht unmittelbar aus.
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder
sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen
Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Auf-
sichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen,
mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsrats-
mitglied bei Vollendung des 70. Lebensjahres mit
Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt-
versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichts-
rats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder
auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht ge-
gen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder
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Jahresfinanzbericht 2023
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LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis
6. Dezember 2025 ermächtigt, höchstens 30.900.000
Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen
Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und
noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch
Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktienge-
setz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2023 hielt die
Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien, wovon
819.650 Stück eigene Aktien von der Gesellschaft
gehalten werden und 1.215.089 Stück eigene Aktien
durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der
von der UNIQA Österreich Versicherungen AG gehal-
tene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der im
Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung von der BL Syndi-
kat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende
Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als
übernehmende Gesellschaft (Auskehr des Bestands an
UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen von BL
Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser
Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener
Aktien anzurechnen.
8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG
SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit an-
deren Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für
den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
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Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz-
stichtag vor.
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Das Jahr 2023 war erneut geprägt von den geopolitischen
Krisen, allen voran vom Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine, sowie von kriegerischen Auseinandersetzungen
infolge des Angriffs der Hamas auf Israel. Neben diesen
Herausforderungen widmete sich die Europäische Kom-
mission in ihrem letzten vollen Arbeitsjahr vor der im
Juni 2024 anstehenden Europawahl weiterhin konse-
quent den wichtigsten regulatorischen Rahmenbedingun-
gen. Dies beinhaltet vor allem die Überarbeitung des
Solvency-II-Regelwerks sowie die Umsetzung der
Sustainable-Finance-Regulierung.
Nachdem der Rat der EU und das Europäische Parlament
ihre Positionen im Hinblick auf den von der Europäischen
Kommission präsentierten Entwurf zur Überarbeitung
der Solvency-II-Richtlinie festlegten, starteten im Sep-
tember 2023 die sogenannten Trilogverhandlungen. Diese
konnten am 13. Dezember 2023 unter der Führung der
spanischen Ratspräsidentschaft mit Einigung auf einen fi-
nalen Text abgeschlossen werden. Das geänderte Rahmen-
werk wird voraussichtlich ab 2026 anwendbar sein.
Die EU will nicht nur durch die Ausgestaltung der Wir-
kung von Maßnahmen für langfristige Garantien und
Maßnahmen zur Förderung langfristiger Investitionen so-
wie die Einführung makroprudenzieller Tools die Kapital-
anforderungen neu bewerten, sondern auch den
Verwaltungsaufwand für Solvency II verringern und das
Biodiversitäts- und Klimarisiko bewerten.
Neben dem Solvency-II-Review kam es auch zu einer
Einigung auf eine Richtlinie für ein eigenes Sanierungs-
und Abwicklungsregime für Versicherungen – die Insu-
rance Recovery & Resolution Directive (IRRD). Mit der
IRRD wird eine harmonisierte Regelung auf europäischer
Ebene für die Abwicklung von Versicherern geschaffen.
Die damit einhergehenden regulatorischen Anforderun-
gen werden voraussichtlich einen beträchtlichen admini-
strativen Mehraufwand verursachen.
241
Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
242
Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan soll die
Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 durch die Fi-
nanzwirtschaft unterstützt werden. Dies wurde durch In-
kraftsetzung der Offenlegungsverordnung (SFDR)
hinsichtlich des Umgangs mit Klimarisiken und der Ver-
meidung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeits-
faktoren seit März 2021 für die Bereitstellung von
Finanzprodukten und die Versicherungsdeckungen
vorangetrieben. Dadurch sollen die Folgen des Klimawan-
dels berücksichtigt werden. Im Jahr 2022 startete die Eu-
ropäische Kommission einen Prozess zur Überarbeitung
der Verordnung, die zu einer kundenfreundlicheren An-
wendung und besseren Abstimmung mit anderen Rechts-
normen führen soll. In Bezug auf die sechs definierten
Umweltziele wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 für die
beiden Ziele – Klimaschutz sowie Anpassung an den Kli-
mawandel – konkrete, standardisierte Beschreibungen
nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten nach Branchen für die
Offenlegung festgelegt. Auch die Detailausarbeitung der
restlichen Umweltziele wurde im Geschäftsjahr 2023 be-
schlossen.
Außerdem wurde seitens der Europäischen Kommission
im Mai 2023 die sogenannte Kleinanlegerstrategie und ein
damit einhergehender Legislativvorschlag präsentiert. Im
Rahmen der Kleinanlegerstrategie soll der Vertrieb aller
Anlageprodukte für Kleinanleger:innen (d. h. von
Versicherungen, Banken, Vermögensverwaltern etc.)
gleich geregelt und ihre Partizipation am Kapitalmarkt ge-
fördert werden. Eine Einigung zu diesem Gesetzes-projekt
konnte 2023 nicht erzielt werden und wird vielleicht erst
in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.
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Sowohl der US-Notenbank (Fed) wie auch der europäi-
schen Zentralbank (EZB) gelang es mittels der seit 1980
stärksten Zinserhöhungen innerhalb von 18 Monaten, die
Inflation schrittweise in den Griff zu bekommen. Die Zin-
sen stiegen in den USA auf 5,5 Prozent, in Europa auf
4,5 Prozent. Die Zentralbankzinsen im Euroraum erreich-
ten damit 2023 ein seit der Einführung des Euro histori-
sches Hoch. In den USA waren die Zinsen im Vergleich
zuletzt im Jahr 2001 höher. Die Inflation fiel hierdurch
deutlich: in den USA auf aktuell 3,1 Prozent, in der Euro-
zone auf unter 3 Prozent. In Österreich blieb sie vorläufig.
Die starken Zinsanhebungen zur Bekämpfung der Infla-
tion hatten auch wenig überraschend Auswirkungen auf
die Konjunktur. Deutlich zu sehen ist dies in erster Linie
dort, wo Zinsen eine unmittelbare Wirkung auf Preis und
Entwicklung haben: in der Bau- und
Immobilienwirtschaft. Aber auch die Industrie leidet: Der
deutsche IFO-Geschäftserwartungsindex steht auf mage-
ren 84,3 Punkten. Und auch in Österreich ist die Eintrü-
bung deutlich zu spüren: der WIFO-
Konjunkturklimaindex fiel von noch deutlich positiven
10,9 Punkten im April klar ins Minus gegen Ende des Jah-
res und lag im Oktober bei minus 7,9 Punkten. 2023 enden
Deutschland und Österreich damit in einer „milden“ Re-
zession. Wir rechnen allerdings nicht mit einer lang anhal-
tend schrumpfenden Wirtschaft – schon 2024 sollte das
BIP in Europa wieder um rund 1 Prozent wachsen, in den
USA aufgrund der guten Nachfrage um knapp 2 Prozent.
Aufgrund der angeführten erfreulichen Inflationsentwick-
lung gibt es mittlerweile keine Marktteilnehmer:innen
mehr, die mit weiteren Zinsanhebungen rechnen. Im
Gegenteil: Der Markt geht stark von ersten Zinssenkungen
in der ersten Jahreshälfte 2024 aus. Zwar können Zweit-
rundeneffekte aufgrund der starken Lohnerhöhungen die
Preise nochmals anheizen, jedoch sollte dieser Effekt zum
Großteil von der schwachen Konjunktur in China aufgeho-
ben werden. Man rechnet mit deutlichen Preisreduktio-
nen auf Waren aus dem Reich der Mitte und hätte damit
ausreichend Spielraum für Zinssenkungen. Das Ende der
Hochinflation ist damit überall absehbar: 2024 sollte die
Inflation in den USA wie auch der Eurozone schon zeit-
weise unter 2 Prozent fallen, und in Österreich sollte der
Jahresschnitt laut IMF 2024 bei ca. 3,5 Prozent liegen. In
Osteuropa rechnen wir mit einem Preisanstieg von maxi-
mal 5 – 6 Prozent noch hoch (Jahresdurchschnitt über
7 Prozent, im Jahresabstand Dezember 5,6 Prozent).
Ein besonders spannendes Thema 2024 werden Wahlen
sein: Gewählt wird in diesem Jahr zwar in vielen Staaten
und Regionen, allerdings steht jene um das US-Präsiden-
tenamt klar im Fokus des Interesses. Diese Wahl wird
weltpolitisch die Weichen für eine sehr lange Zeit stellen
und könnte damit auch konjunkturpolitische Auswirkun-
gen haben.
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Für das Geschäftsjahr 2024, dem letzten unseres
Strategieprogramms „UNIQA 3.0 - Seeding the Future“,
konzentrieren wir uns auf eine weitere Verbesserung
unseres versicherungstechnischen Kerngeschäfts in
unseren beiden Heimmärkten Österreich und CEE.
Jedoch rechnen wir im Geschäftsjahr 2024 erneut mit
einem Ergebnisdruck, der auf steigende Aufwendungen im
Kostenbereich (vor allem aufgrund der Inflation)
zurückzuführen ist. Daher ist es von entscheidender
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Jahresfinanzbericht 2023
243
LAGEBERICHT DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Bedeutung, die strenge Kostendisziplin aufrecht-
zuerhalten und kontinuierlich Optimierungen im
Kostenmanagement vorzunehmen.
Diese Prognosen sind vorbehaltlich möglicher negativer
Einflüsse auf unser Ergebnis zu sehen, die sich aus
geopolitischen Verwerfungen und damit verbundenen
Unsicherheiten für die globalen Kapitalmärkte, aus einem
volatilen Zinsumfeld, der Inflationsentwicklung generell,
und vor allem aus erhöhten Schadensleistungen in Folge
von Naturkatastrophen ergeben können. Damit
verbunden erwarten wir unsere Zielprofitabilität auf dem
Niveau von 2023.
Wien, am 7. März 2024
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
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Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG
BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Bilanz
zum 31. Dezember 2023
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Angaben in Euro
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A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 19.323.177,00 28.037.315,36
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bauten
1. Grundstücke und Bauten 142.840.830,56 145.814.409,84
2. Umgründungsmehrwert 466.391,00 574.507,00
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.766.548.702,68 2.717.023.565,84
2. Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und
Darlehen an verbundene Unternehmen
1.253.752.796,53 1.312.720.055,90
3. Beteiligungen 22.932.144,54 22.932.144,54
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 278.054,44 1.883.054,44
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.153.477,39 44.772.389,53
3. Sonstige Ausleihungen 257.936,15 3.544.481,80
4. Andere Kapitalanlagen 21.009.825,52 21.060.825,52
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 140.393.385,45 151.988.745,57
4.393.633.544,26 4.422.314.179,98
C. Forderungen
I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.570.199,31 4.491.275,41
II. Sonstige Forderungen 436.174.733,84 414.166.732,23
440.744.933,15 418.658.007,64
D. Anteilige Zinsen 14.467.957,90 14.389.824,74
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) 20.450.104,86 11.521.317,43
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 11.022.298,05 32.740.429,65
III. Andere Vermögensgegenstände 2.475.367,50 2.386.844,10
33.947.770,41 46.648.591,18
F. Rechnungsabgrenzungsposten 22.965.339,51 23.822.679,95
G. Aktive latente Steuern 28.172.718,95 33.505.719,98
4.953.255.441,18 4.987.376.318,83
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Jahresfinanzbericht 2023
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BILANZ DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Angaben in Euro
31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
Nennbetrag 309.000.000,00 309.000.000,00
davon eigene Anteile – 819.650,00 – 819.650,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 1.705.588.527,23 1.705.588.527,23
2. nicht gebundene 73.279,87 73.279,87
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 573.296,24 573.296,24
2. Freie Rücklagen 201.694.348,35 201.694.348,35
IV. Risikorücklage 733.467,00 733.467,00
V. Bilanzgewinn 176.789.324,96 171.804.370,90
davon Gewinnvortrag 2.305.178,40 1.547.015,92
2.393.632.593,65 2.388.647.639,59
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 901.300.000,00 1.050.000.000,00
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
I. Deckungsrückstellung
1. Gesamtrechnung 140.201.414,79 151.797.841,18
2. Anteil der Rückversicherer – 82.533.556,03 – 90.601.424,78
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Gesamtrechnung 41.848.399,05 37.776.372,98
2. Anteil der Rückversicherer – 31.348.618,68 – 27.901.611,20
III. Schwankungsrückstellung 17.820.900,00 16.007.600,00
85.988.539,13 87.078.778,18
D. Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungen 20.206.171,04 20.125.717,63
II. Rückstellungen für Pensionen 194.293.085,39 205.788.774,95
III. Steuerrückstellungen 1.901.498,04 3.436.523,23
IV. Sonstige Rückstellungen 167.505.025,36 155.455.712,32
383.905.779,83 384.806.728,13
E. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 82.533.556,03 90.601.424,78
F. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 12.408.881,87 5.395.847,15
II. Anleihenverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00 600.000.000,00
III. Andere Verbindlichkeiten 493.348.320,67 380.681.342,00
1.105.757.202,54 986.077.189,15
G. Rechnungsabgrenzungsposten 137.770,00 164.559,00
4.953.255.441,18 4.987.376.318,83
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Bilanz der UNIQA Insurance Group AG
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
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Angaben in Euro
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I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Abgegrenzte Prämien 11.272.372,27 10.164.833,75
a) Verrechnete Prämien 11.147.765,92 9.812.049,18
aa) Gesamtrechnung 50.451.417,00 43.174.455,65
ab) Abgegebene Rückversicherungsprämien – 39.303.651,08 – 33.362.406,47
b) Veränderung durch Prämienabgrenzung 124.606,35 352.784,57
ba) Gesamtrechnung 623.031,87 1.743.851,31
bb) Anteil der Rückversicherer – 498.425,52 – 1.391.066,74
2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 3.890.407,96 4.169.472,43
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 881.047,03 555.509,20
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle – 12.033.600,00 – 10.898.646,33
a) Zahlungen für Versicherungsfälle – 11.756.750,29 – 10.881.219,71
aa) Gesamtrechnung – 42.040.639,17 – 39.976.851,77
ab) Anteil der Rückversicherer 30.283.888,88 29.095.632,06
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
– 276.849,71 – 17.426,62
ba) Gesamtrechnung – 2.326.809,56 – 2.661,02
bb) Anteil der Rückversicherer 2.049.959,85 – 14.765,60
5. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 3.201.483,34 2.312.787,76
Deckungsrückstellung 3.201.483,34 2.312.787,76
a) Gesamtrechnung 10.802.172,37 9.163.022,85
b) Anteil der Rückversicherer – 7.600.689,03 – 6.850.235,09
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 133.320.356,10 – 121.430.817,56
a) Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 9.942.101,42 – 8.552.472,97
b) Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 131.485.510,32 – 119.919.498,53
c) Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus
Rückversicherungsabgaben 8.107.255,64 7.041.153,94
7. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 3.221.813,32 – 11.195.191,90
8. Veränderung der Schwankungsrückstellung – 1.813.300,00 – 853.000,00
9. Versicherungstechnisches Ergebnis – 131.143.758,82 – 127.175.052,65
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Jahresfinanzbericht 2023
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Angaben in Euro
2023 2022
II. Nicht-versicherungstechnische Rechnung
1. Versicherungstechnisches Ergebnis – 131.143.758,82 – 127.175.052,65
2. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 420.351.481,23 423.243.491,79
a) Erträge aus Beteiligungen 353.391.481,20 326.804.932,71
davon verbundene Unternehmen 350.030.059,65 324.848.102,47
b) Erträge aus Grundstücken und Bauten 11.763.929,12 12.730.506,34
c) Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 46.215.463,59 76.041.892,88
davon verbundene Unternehmen 44.009.600,77 69.422.186,40
d) Erträge aus Zuschreibungen 3.870.690,90 1.030.413,29
e) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 86.552,00 2.335.328,00
f) Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 5.023.364,42 4.300.418,57
3. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen – 102.238.892,85 – 94.674.240,83
a) Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 16.282.634,70 – 13.503.312,45
b) Abschreibungen von Kapitalanlagen – 14.537.771,91 – 18.023.951,48
c) Zinsenaufwendungen – 69.272.553,47 – 60.861.876,79
d) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 51.029,55 – 664.650,64
e) Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 2.094.903,22 – 1.620.449,47
4. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge – 3.890.407,96 – 4.169.472,43
5. Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge 1.673.855,45 75.509,07
6. Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen – 150.027,80 – 1.302.770,78
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 184.602.249,25 195.997.464,17
8. Steuern vom Einkommen – 10.118.102,69 – 25.740.109,19
9. Jahresüberschuss 174.484.146,56 170.257.354,98
10. Jahresgewinn 174.484.146,56 170.257.354,98
11. Gewinnvortrag 2.305.178,40 1.547.015,92
12. Bilanzgewinn 176.789.324,96 171.804.370,90
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Gewinn- und Verlustrechnung der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
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Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)
und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beauf-
sichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsauf-
sichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden
Fassung erstellt.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der
Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebensversi-
cherung.
Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt
in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozent-
angaben können durch Verwendung automatischer Rechen-
hilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
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Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beach-
tung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresab-
schlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge-
halten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung
beachtet und die Fortführung des Unternehmens unter-
stellt.
Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen,
als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne aus-
gewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden
Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden im Jahr 2023 beibehalten.
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Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände wer-
den zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen von 5 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die
sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhal-
ten keine Anzahlungen (2022: 6.926 Tausend Euro).
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungs-
sätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungs-
kapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere so-
wie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG)
und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermö-
gen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des §
149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur gel-
tend gemacht, sofern die Wertminderung voraussichtlich
von Dauer ist.
Gemäß § 3 Abs. 4 der VU-RLV wird eine in der Praxis etab-
lierte Pauschalmethode zur Beurteilung der dauernden
Wertminderung bei nicht festverzinslichen Wertpapieren,
die gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG 2016, wie Anlage-
vermögen bewertet werden, angewendet. Demnach ermit-
telt sich die Höhe des jedenfalls als dauernde Wertmin-
derung abzuschreibenden Betrages aus der Differenz zwi-
schen einem Vergleichswert, der sich aus dem arithmeti-
schen Durchschnittswert der Tagesschlusskurse der
letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag und einem
höheren Buchwert ergibt.
Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzins-
lichen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf
278 Tausend Euro (2022: 1.883 Tausend Euro), der Markt-
wert auf 375 Tausend Euro (2022: 1.980 Tausend Euro).
Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine
Abschreibungen unterlassen.
Für gemildert bewertete festverzinsliche Wertpapiere wird
§ 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rechnungsle-
gungsverordnung (VU-RLV) in Anspruch genommen. Ein
Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaffungs-
kosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem
Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig unter Anwen-
dung der Effektivzinsmethode abgeschrieben. Sind die An-
schaffungskosten niedriger als der Rückzahlungsbetrag,
wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig unter
248
Jahresfinanzbericht 2023
249
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Anwendung der Effektivzinsmethode über die gesamte
Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag verbucht.
Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer
festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstich-
tag auf 45.153 Tausend Euro (2022: 44.772 Tausend Euro),
der Marktwert auf 44.542 Tausend Euro (2022:
41.859 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch
im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen.
Gemäß § 149 VAG Abs. 1 sind Darlehen Kapitalanlagen laut
Posten B. des § 144 Abs. 2 und werden wie Gegenstände des
Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden nur
geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussicht-
lich von Dauer ist.
Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfü-
gung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewer-
tungsmodellen.
Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit
dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Ein-
bringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt,
wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträ-
gen abgezogen werden.
Die Bewertung der Sachanlagen (ausgenommen Grund-
stücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die
Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige
Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsge-
wöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Gering-
wertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
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Indirektes Geschäft
Die in der Vertragsrückversicherung gebildete Deckungs-
rückstellung und Rückstellungen für noch nicht abgewi-
ckelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der
Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezember 2023 bei zeitglei-
cher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in
der Schaden- und Unfallversicherung werden um Zuschläge
ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangen-
heit für erforderlich gehalten wird.
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften
der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verord-
nung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von
der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anord-
nungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017
hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4
VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für
den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig
Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften
aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte
Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Personalrückstellungen
Eine für den Stichtag 31. Dezember 2023 durchgeführte Be-
rechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen
für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszins-
satzes von 1,19 Prozent (2022: 0,79 Prozent), den in der un-
ten angeführten Tabelle entsprechenden
Gehaltssteigerungen, eines kalkulatorischen Pensionsal-
ters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frü-
hestmöglichen gesetzlichen oder individuellen
Pensionsalters, der Projected-Unit-Credit-Methode sowie
des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die
Pensionsversicherung sowie eines Fluktuationsabschlags
in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre ergab ein
Deckungskapital in Höhe von 78,52 Prozent (2022:
78,17 Prozent) der fiktiven Abfertigungsverpflichtungen am
Bilanzstichtag.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab
dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erstmalig
Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zum
Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters.
Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2023
ausgewiesene Abfertigungsrückstellung beträgt
20.206 Tausend Euro (2022: 20.126 Tausend Euro).
Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte
Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw.
60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw.
vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag
(31. Dezember 2023: 15.230 Tausend Euro; 31. Dezem-
ber 2022: 15.205 Tausend Euro).
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen
in Höhe von 194.293 Tausend Euro (2022: 205.789 Tau-
send Euro) werden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für An-
wartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen
nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für
die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rech-
nungszinssatzes von 1,52 Prozent (2022: 1,27 Prozent) bzw.
von 1,46 Prozent (2021: 1,21 Prozent) für Schlusspensionskas-
senbeiträge, den in den unten angeführten Tabellen
249
Anhang der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
250
entsprechenden Pensions- und Gehaltssteigerungen und ei-
nes kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Män-
ner und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen
oder individuellen Pensionsalters gemäß Pensionszusage bi-
lanziert.
Es wurden folgende jährliche Pensionsteigerungen ange-
setzt:
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Angaben in Prozent
2023 2022
für das Jahr 2023 10,20
für das Jahr 2024 8,20 7,70
für das Jahr 2025 4,70 4,40
für das Jahr 2026 und Folgejahre 2,40
für das Jahr 2026 3,50
für das Jahr 2027 und Folgejahre 2,40
Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflich-
tungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an einen
selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom
selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegen-
stände beträgt 27.319 Tausend Euro (2022: 30.197 Tau-
send Euro) und diese wurden unter Beachtung der
Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensions-
verpflichtung in Höhe von 221.606 Tausend Euro (2022:
235.979 Tausend Euro) saldiert.
Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m.
§ 116 EStG in Höhe von 100.321 Tausend Euro (2022:
96.518 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rück-
stellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Übergang
von Mitarbeiter: innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von
5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versicherungs-
mathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwartswertver-
fahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke und
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
6,00 Prozent ermittelt.
Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von
16.127 Tausend Euro (2022: 16.847 Tausend Euro) enthal-
ten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung
für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gut-
stunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rück-
stellung für schwebende Abfertigungszahlungen.
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubilä-
umsgelder in Höhe von 1.206 Tausend Euro (2022:
1.334 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathema-
tischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected-
Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P –
Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
1,05 Prozent (2022: 0,70 Prozent), den in der unten ange-
führten Tabelle entsprechenden Gehaltssteigerungen und
eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für
Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzli-
chen oder individuellen Pensionsalters sowie eines Fluktu-
ationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der
Dienstjahre berechnet.
Der Rechnungszins wurde aus dem Sieben-Jahres-Durch-
schnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der
Deutschen Bundesbank abgeleitet.
Es wurden folgende jährliche Gehaltssteigerungen für Ab-
fertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen
angesetzt:
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Angaben in Prozent
2023 2022
für das Jahr 2023 8,10
für das Jahr 2024 8,00 6,60
für das Jahr 2025 5,40 4,50
für das Jahr 2026 und Folgejahre 3,30
für das Jahr 2026 4,50
für das Jahr 2027 und Folgejahre 3,70
Sonstige nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
Die übrigen nicht-versicherungstechnischen Rückstellun-
gen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruch-
nahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Ver-
bindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz
der Vorsicht angesetzt.
Sonstige Angaben
Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen
Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden
grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen
Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen
wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentral-
bank zum Bilanzstichtag umgerechnet.
In der Lebensversicherung werden die technischen Posten
des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versiche-
rungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und
Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retro-
zessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich
250
Jahresfinanzbericht 2023
251
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
gebucht. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien
betrugen in der Lebensversicherung 14.773 Tausend Euro
(2022: 17.006 Tausend Euro).
Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der
Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 36.302 Tau-
send Euro (2022: 27.912 Tausend Euro) wurden zeitgleich in
die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer ver-
weisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der
UNIQA Insurance Group AG.
Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre
nach § 235 Abs. 1 bzw. § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit
auflösbaren Rücklagen die Gewinne, die infolge einer
Umgründung unter Ansatz des beizulegenden Wertes
entstanden sind (2023: 134.284 Tausend Euro, 2022:
167.790 Tausend Euro) sowie die aktivierten latenten
Steuern übersteigen.
Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen
wurden, erfolgten diese Abschlüsse zu marktüblichen
Bedingungen.
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Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensge-
genstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen
in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“
haben sich wie folgt entwickelt:
Angaben in Tausend Euro
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Grundstücke
und Bauten
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Schuldverschreibungen
von verbundenen
Unternehmen und
Darlehen an verbundene
Unternehmen
Beteiligungen
Stand 1.1.2023 28.037 145.814 2.717.024 1.312.720 22.932
Umgründungsmehrwert
1.1.2023
0 575 0 0 0
Zugänge 154 2.084 57.300 55.000 0
Abgänge 0 – 139 – 701 – 118.779 0
Zuschreibungen 0 0 2.358 4.824 0
Abschreibungen – 8.868 – 5.026 – 9.433 – 12 0
Stand 31.12.2023 19.323 143.307 2.766.549 1.253.753 22.932
Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB
in Höhe von 466 Tausend Euro stellt den Teil des Unter-
schiedsbetrags zum 31. Dezember 2023 (2022: 575 Tau-
send Euro) dar, der aufgrund der Verschmelzung der
UNIQA Immobilien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000
den stillen Reserven der übernommenen Grundstücke und
Bauten zugeordnet wurde.
Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt
39.989 Tausend Euro (2022: 40.067 Tausend Euro). Der
Bilanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehr-
wert) selbst genutzter Liegenschaften beträgt 60.353 Tau-
send Euro (2022: 62.403 Tausend Euro).
251
Anhang der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
252
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt
zusammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023 31.12.2022
Grundstücke und Bauten
Bewertung 2020 5.900 253.987
Bewertung 2021 0 34.767
Bewertung 2022 0 17.901
Bewertung 2023 276.270 0
Gesamt 282.170
1)
306.655
1)
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.798.161
2)
4.793.406
2)
2. Schuldverschreibungen von verbundenen
Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen 1.253.720
4)
1.312.675
4)
3. Beteiligungen 116.214
2)
107.759
2)
Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere 375
3)
1.980
3)
2. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 44.542
3)
41.859
3)
3. Sonstige Ausleihungen 258
3)
3.544
3)
4. Andere Kapitalanlagen 22.730
4)
22.481
4)
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft 140.393
4)
151.989
4)
1)
Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs-
gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren,
gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren).
2)
Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis externer
und interner Bewertungen, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten
Anschaffungskosten.
3)
Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten
4)
Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit
nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird
Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positi-
onen von wesentlichem Umfang enthalten:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023 31.12.2022
Kundenbetreuung und Marketing 85.353 83.881
Andere sonstige Rückstellungen 52.688 43.027
Restrukturierungsrückstellung 4.802 5.552
Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 5.997 4.581
Noch nicht konsumierte Urlaube 4.625 4.159
Sonstiger Personalaufwand 8.757 10.196
Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen
wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro
gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 749 Tausend Euro
(2022: 1.996 Tausend Euro) verbraucht. Nach Verbrauch
verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 4.802 Tau-
send Euro (2022: 5.552 Tausend Euro) per 31. Dezember
2023, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folge-
jahren verwendet wird.
In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum
31. Dezember 2023 (2022) folgende Beträge enthalten, die
aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen
stammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2023 31.12.2022
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
140.201 151.798
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
4.427 3.896
Sonstige Forderungen 362.544 357.717
Anteilige Zinsen 14.118 14.002
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft 8.585 2.031
Andere Verbindlichkeiten 435.418 316.769
Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen
aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und
weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisüber-
nahmen in Höhe von 279.645 Tausend Euro (2022:
262.180 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem
Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen
aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unterneh-
men sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamt-
betrag entfallen 8.378 Tausend Euro (2022: 7.818 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit, 2.374 Tausend Euro (2022: 2.251 Tau-
send Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und 17 Tau-
send Euro (2022: 95 Tausend Euro) entfallen auf
Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig
werden.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende
Jahr 3.945 Tausend Euro (2022: 4.169 Tausend Euro) und
für die folgenden fünf Jahre 20.498 Tausend Euro (2022:
21.777 Tausend Euro).
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Jahresfinanzbericht 2023
253
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140
Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und
Unfallversicherung.
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die
Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungs-
saldo gliedern sich im Jahr 2023 (2022) im Schaden- und
Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf:
Angaben in Tausend Euro
Gesamtrechnung
Verrechnete
Prämien
Abgegrenzte
Prämien
Aufwendungen
für Versicherungs-
fälle
Aufwendungen
für den Versicherungs-
betrieb
Rück-
versicherungs-
saldo
Indirektes Geschäft
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 0 0 0 0
Sonstige Versicherungen 35.679 36.302 20.738 78.632 – 5.442
Krankenversicherung 0 0 0 29.716 0
Lebensversicherung 14.773 14.773 23.629 33.080 – 3.497
Summe indirektes Geschäft 50.452 51.075 44.367 141.428 – 8.939
Vorjahr 43.174 44.918 39.979 128.472 – 7.737
Gesamtsumme 50.452 51.075 44.367 141.428 – 8.939
Vorjahr 43.174 44.918 39.979 128.472 – 7.737
Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rück-
versicherungspositionen der versicherungstechnischen
Rechnung.
Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in
Höhe von 3.890 Tausend Euro (2022: 4.169 Tausend Euro)
wurden gemäß § 30 Versicherungsunternehmen-Rech-
nungslegungsverordnung (VU-RLV) in die technische
Rechnung übertragen.
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten
überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von
516 Tausend Euro (2022: 256 Tausend Euro) sowie Erträge
der Feuerschutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe
des indirekten Geschäfts in Höhe von 331 Tausend Euro
(2022: 239 Tausend Euro).
Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2023
(2022) die nachfolgenden Personalaufwendungen buch-
mäßig erfasst:
Angaben in Tausend Euro
2023 2022
Gehälter und Löhne 60.294 54.367
Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse 3.760 494
Aufwendungen für die Altersvorsorge 3.844 53.005
Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge 16.485 13.306
Sonstige Sozialaufwendungen 3.975 2.756
Gesamtsumme 88.357 123.927
Die gesamten Personalkosten in Höhe von 88.357 Tau-
send Euro (2022: 123.927 Tausend Euro) entfallen auf den
Betriebsbereich.
Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den
sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen aus-
gewiesen. Zinssatzänderungen in Höhe von 971 Tau-
send Euro (2022: 728 Tausend Euro) werden unter den
253
Anhang der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwen-
dungen ausgewiesen.
Weiters wurden im Geschäftsjahr Beiträge an die Pensi-
onskasse in Höhe von 2.230 Tausend Euro (2022:
3.263 Tausend Euro) geleistet.
Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkon-
formen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlagever-
fahrens an die Konzernunternehmen verrechnet.
Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der
Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-,
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwen-
dungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenauf-
wendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen.
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen
enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:in-
nen in Höhe von 353 Tausend Euro (2022: 8.164 Tau-
send Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus
Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.405 Tau-
send Euro (2022: 2.637 Tausend Euro).
Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungs-
betrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbe-
trag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten
und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzu-
schreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand
(netto) erfasst und beträgt für 2023 381 Tausend Euro
(2022: 16 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschrei-
bung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der
gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amor-
tisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2023 4.147 Tausend
Euro (2022: 4.528 Tausend Euro).
Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsener-
träge betragen 5.023 Tausend Euro (2022: 4.300 Tau-
send Euro). Davon stammen 3.890 Tausend Euro (2022:
4.169 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen.
Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen
2.095 Tausend Euro (2022: 1.620 Tausend Euro).
Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance
Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe
gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranla-
gungsjahr 2023 umfasst die Unternehmensgruppe daher
21 (2022: 19) inländische und 11 (2022: 13) ausländische
Gruppenmitglieder.
Zum Zwecke der angemessenen Verteilung des bei der
Gruppenträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und
erhobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe
angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden
Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlos-
sen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches
Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin
mit einer positiven Steuerumlage belastet.
Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit
negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer-
umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz
des zugerechneten Einkommens gutgeschrieben. Im aktu-
ellen Geschäftsjahr betrug der Körperschaftsteuersatz
24 Prozent (2022: 25 Prozent). Nach Beendigung der Un-
ternehmensgruppe erfolgt ein allfälliger Schlussausgleich.
Etwaige interne Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind
weiterhin mit allfälligen in Folgejahren entstehenden der
Gruppenträgerin zuzurechnenden positiven Einkommen
des Gruppenmitglieds auszugleichen.
Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlust-
rechnung einen Körperschaftsteuerertrag für das Rechen-
jahr in Höhe von 1.521 Tausend Euro (2022: einen Ertrag in
Höhe von 1.461 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für
Quellensteuern in Höhe von 0 Tausend Euro (2022:
232 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven
Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein
Steuerertrag in Höhe von 6.014 Tausend Euro (2022:
15.152 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen
Steuerumlagen in Höhe von 21.519 Tausend Euro (2022:
5.565 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für
Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2023
ein Steueraufwand in Höhe von 9.199 Tausend Euro (2022:
Aufwand in Höhe von 2.227 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr 2023 werden latente Steuerforderungen in
Höhe von 5.333 Tausend Euro (2022: Auflösung in Höhe
von 34.331 Tausend Euro) aufgelöst. Der Stand der latenten
Steuerforderungen im Berichtsjahr beträgt 28.173 Tausend
Euro (2022: 33.506 Tausend Euro).
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt bei der
UNIQA Insurance Group AG für alle Bilanzpositionen mit
dem ab 1. Jänner 2024 geltenden Körperschaftsteuersatz in
Höhe von 23 Prozent. In den Zweigniederlassungen erfolgt
die Berechnung der latenten Steuern mit dem zum 31. De-
zember 2023 geltenden Steuersatz. Die Differenzen zwi-
schen den unternehmens- und den steuerrechtlichen
Wertansätzen betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie
254
Jahresfinanzbericht 2023
255
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Rückstellungen für Sozialkapital und versicherungstechni-
sche Rückstellungen.
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueran-
sprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch
nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige tempo-
räre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zu-
künftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die
Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die un-
ternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens
erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aus-
sagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünf-
tige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche
wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt,
wenn das betreffende Unternehmen aktuell oder in einer
Vorperiode einen Verlust erlitten hat.
Es wurden keine aktiven latenten Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge gebildet (2022: keine). Für Verlustvorträge
in Höhe von 437.345 Tausend Euro (2022: 213.115 Tausend
Euro) liegen im Planungshorizont aufgrund des volatilen
Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu versteu-
ernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüglich keine
latenten Steuerforderungen angesetzt
Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens
der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steu-
erumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind
25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen
Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rück-
stellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8
Z. 1 UGB in Höhe von 54 Tausend Euro (2022: 1.453 Tau-
send Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der
Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine
steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine
Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im
Jahr 2023 beträgt 7.613 Tausend Euro (2022: 9.569 Tausend
Euro).
Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer
Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in
Höhe von 667 Tausend Euro (2022: 814 Tausend Euro) ge-
bildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren vo-
raussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht
rückgestellten Verluste (aufgrund anhaltender negativer
Ergebnisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich
im aktuellen Geschäftsjahr auf 8.817 Tausend Euro (2022:
8.565 Tausend Euro).
Die unionsrechtliche verpflichtende Umsetzung der EU-
Richtlinie 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmens-
gruppen und große inländische Gruppen in der Union
erfolgte national in einem eigenen Mindestbesteuerungs-
gesetz. Das Mindestbesteuerungsgesetz wurde am 30. De-
zember 2023 im Bundesgesetzblatt verlautbart. Ziel dieser
Regelungen ist es, eine globale effektive Mindestbesteue-
rung von 15 Prozent sicherzustellen. Die UNIQA Insurance
Group AG als Konzernobergesellschaft der UNIQA Group
ist von diesen weitreichenden Neuerungen betroffen und
beschäftigt sich intensiv mit der Implementierung der
Mindestbesteuerung. Die derzeitige Einschätzung ist, dass
sich dadurch keine zusätzliche Steuerbelastung für die
UNIQA Insurance Group AG ergibt. Gemäß § 198 Abs. 10
Satz 3 Z 4 UGB setzt die UNIQA Insurance Group AG keine
latenten Steuern, die aus der Anwendung des MinBestG
oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entste-
hen, an.
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Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutter-
unternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft
macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a
UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den
weitesten Kreis der Unternehmen nach international aner-
kannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Kon-
zernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich.
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im
Geschäftsjahr 2023 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es
setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit
Stimmrecht zusammen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermäch-
tigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch
Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf
Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bar-
einlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals
um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Der Vorstand ist weiters bis 6. Dezember 2025 ermächtigt,
höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit
anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits er-
worben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft
und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft
(§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben.
255
Anhang der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
256
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben.
Zum 31. Dezember 2023 wurden 819.650 Stück, das sind
0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstich-
tag 2022 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buch-
wert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene
Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen
AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im
Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesell-
schaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft
(Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschaf-
ter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Die-
ser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener
Aktien anzurechnen.
Am 9. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachrangan-
leihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro
unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als
Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von
15,25 Jahren und ist erstmals vorbehaltlich bestimmter Be-
dingungen jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober
2025 ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre
beträgt der Coupon jährlich 3,25 Prozent. Danach erfolgt
eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit
99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe be-
gab die UNIQA Insurance Group AG am 9. Juli 2020 eine Se-
nior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro. Die
Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und ei-
nen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissi-
onskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an
der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020 er-
folgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG weitergeleitet, zur teilweisen
Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochter-
gesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tschechien und
der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets ge-
mäß des Green Bond Framework.
Am 9. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG
ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnomi-
nale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückge-
kauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und
im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit
der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli
2023 bzw. zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten
Coupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom
gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro
auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millio-
nen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von
der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volumen von
148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015 begebenen
Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro verblieb. Die
ausstehenden 148,7 Millionen Euro der im Juli 2013 begebe-
nen nachrangigen Anleihe wurden zum 31. Juli 2023 zu-
rückgezahlt.
Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance
Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit
einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt
platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine
Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimm-
ten Voraussetzungen jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und
9. Dezember 2031 gekündigt werden. Innerhalb der ersten
zehn Jahre beträgt der Coupon jährlich 2,375 Prozent,
danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs
wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die
Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rahmen des
Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA, Investitio-
nen in gleicher Höhe der Emission unter anderem in Pro-
jekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Windkraft,
Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirtschaft
(Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung) und
Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrsaus-
bau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die
potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu
verlängern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren
Coupon in den kommenden Jahren zu senken.
Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforde-
rungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital
unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapi-
talstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu
optimieren.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende
Versicherungsbeziehungen:
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Rückversicherungsübernahmen aus Lebensversicherung
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Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfall-
versicherung
Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen
Dienstleistungsunternehmen:
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Datenverarbeitung
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Kapitalveranlagung
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Jahresfinanzbericht 2023
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Liegenschaftsverwaltung
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Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von
Versicherungen
Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit
Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse über-
nommen:
Angaben in Tausend Euro
2023 2022
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 666 244
UNIQA IT Services GmbH, Wien – 17 – 95
Gesamtsumme 649 149
Zum 31. Dezember 2023 bestanden Beteiligungen im Aus-
maß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgen-
den Unternehmen:
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Angaben in Tausend Euro
Anteil am
Kapital in %
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Jahresabschluss
Eigenkapital
1)
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
1)
Verbundene Unternehmen
Inland
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00 2023 1.454.266 276.466
UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00 2023 658 – 17
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00 2023 4.464 666
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00 2023 6.078 401
UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00 2023 97.501 – 1.309
Ausland
UNIQA Re AG, Zürich 100,00 2023 319.446 20.085
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00 2022 3.070 730
CherryHUB BSC Kft., Budapest 100,00 2022 6 – 9
Beteiligungen
Inland
Valida Holding AG, Wien 40,13 2022 29.056 13.453
UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00 2022 4.177 15.803
1)
Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro per 31.12.2023
Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik
GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlosse-
nen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der
IT-/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfte-
überlassung hat das Unternehmen eine solidarische
Haftung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT Ser-
vices GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit der
T-Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für
IT-/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart.
Die UNIQA Insurance Group AG verpflichtet sich seit
4. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2033 gegenüber der
UNIQA Leasing GmbH unwiderruflich und unbedingt, die
Gesellschaft bis zu einem Betrag von höchstens 2,5 Millio-
nen Euro finanziell auszustatten, soweit und sofern dies
erforderlich ist, um die UNIQA Leasing GmbH in die Lage
zu versetzen, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu er-
füllen und sofern die Gesellschaft ihre übrigen Gesell-
schafter aus sinngemäß gleichlautenden Patronatserklä-
257
Anhang der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
258
rungen anteilig ebenfalls und gleichzeitig in Anspruch
nimmt.
Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG,
Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats-
erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass
ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre
Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungs-
verträgen mit AXA Global P&C SA und SIGNAL IDUNA A-
sigurări SA, Romania (ab 26. Jänner 2018) zu erfüllen. Die
maximale Verpflichtung entspricht der Rückversiche-
rungsverbindlichkeit.
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Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz-
stichtag vor.
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Vorsitzender
Andreas Brandstetter, Wien
Mitglieder
Peter Eichler, Wien
Wolf-Christoph Gerlach, Wien
Peter Humer, Eugendorf
Wolfgang Kindl, Wien
René Knapp, Wien
Erik Leyers, Wien
Sabine Pfeffer, Türnitz (ab 1. April 2023)
Kurt Svoboda, Hainburg
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Vorsitzender
Burkhard Gantenbein, Wien (ab 6. Juni 2023)
Walter Rothensteiner, Wien (bis 6. Juni 2023)
Vorsitzender-Stellvertreter:in
Johann Strobl, Walbersdorf
(1. Vorsitzender-Stellvertreter ab 6. Juni 2023,
2. Vorsitzender-Stellvertreter bis 6. Juni 2023)
Christian Kuhn, Wien
(2. Vorsitzender-Stellvertreter ab 6. Juni 2023,
1. Vorsitzender-Stellvertreter bis 6. Juni 2023)
Marie-Valerie Brunner, Wien
(3. Vorsitzender-Stellvertreterin ab 6. Juni 2023)
Burkhard Gantenbein, Wien
(3. Vorsitzender-Stellvertreter bis 6. Juni 2023)
Mitglieder
Markus Andréewitch, Wien
Marie-Valerie Brunner, Wien (bis 6. Juni 2023)
Klaus Buchleitner, Mödling
Anna Maria D’Hulster, Vaduz
Elgar Fleisch, St. Gallen
Jutta Kath, Zürich
Rudolf Könighofer, Ternitz (ab 6. Juni 2023)
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre, St. Pölten
Irene Berger, Kristen
Peter Gattinger, Wien
Heinrich Kames, Wien
Harald Kindermann, Schleedorf
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Jahresfinanzbericht 2023
259
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen
Arbeitnehmer:innen betrug 672 (2022: 632); davon entfal-
len 671 (2022: 630) auf den Innendienst und 1 (2022: 2)
auf den Außendienst.
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG
nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative
Doppelrolle ein, da diese personenident auch Vorstands-
funktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG
wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vor-
stands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente
Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 beste-
hen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der Gesell-
schaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller
Bezüge durchführt.
Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG
erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, son-
dern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsge-
rechten Kostenstellenumlageverfahrens.
Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vor-
standsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die
auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 9.771 Tau-
send Euro (2022: 10.616 Tausend Euro). Davon entfallen
auf fixe Gehaltsbestandteile 4.858 Tausend Euro (2022:
4.734 Tausend Euro) und auf variable Teile 4.913 Tau-
send Euro (2022: 5.883 Tausend Euro). Die fixen Gehalts-
bestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von
81 Tausend Euro (2022: 100 Tausend Euro). Im Berichts-
jahr fielen keine (2022: 21 Tausend Euro) Beendigungsan-
sprüche an.
Die Gesamtvergütung verteilt sich je hälftig auf fixe und
variable Vergütungsbestandteile.
Die variablen Bezugsteile unterteilen sich in ein Short-
Term Incentive und in ein Long-Term Incentive. Das ma-
ximal erreichbare Short-Term Incentive entspricht der
Höhe nach den um Sondereffekte bereinigten Fixeinkom-
men.
Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik,
welche in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
25. Mai 2020 Gegenstand einer Abstimmung war. Die Ge-
samtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in einem an-
gemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen
des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der
Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und setzen
langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen
Unternehmensentwicklung. Insbesondere die Zielwerte
des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incen-
tive (LTI) als variable Bezugsteile stehen im Einklang mit
der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie auf Kenn-
zahlen Bezug nehmen, die für die strategische und lang-
fristige Entwicklung von UNIQA von wesentlicher
Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fixeinkommen, das
marktkonform festgelegt wird, und variablen Bezügen ist
angemessen und gewährleistet, dass keine Anreize zur
bloß kurz-fristigen Erreichung von Bonifikationen gesetzt
werden.
Es existiert kein (reales) Aktienoptionsprogramm. Das für
den Vorstand implementierte Long-Term Incentive (LTI)
ist eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Bar-
ausgleich, welches abhängig von festgelegten Zielerfül-
lungsparametern auf Basis von jährlichen virtuellen
Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien
nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren (Performance-
zeitraum) Einmalzahlungen vorsieht.
Eine allfällige Rückforderung („Clawback“) ausbezahlter
variabler Vergütungsbestandteile ist in Übereinstimmung
mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, sollte sich
herausstellen, dass die variablen Vergütungsbestandteile
auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt wur-
den.
259
Anhang der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
260
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der
UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende
ausbezahlte Aktivbezüge:
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Angaben in Tausend Euro
Fixe
Bezüge
ariable
Bezüge
(STI)
1)
Mehrjährige
aktienbasierte
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ergütung
(LTI)
2)
Summe
laufende
Bezüge
Relativer Anteil der
Gesamtvergütung in %
FIX STI LTI
Andreas BRANDSTETTER 748 660 320 1.727 43 38 19
Peter EICHLER 517 404 184 1.105 47 37 17
Wolf-Christoph GERLACH 544 326 0 870 63 37 0
Peter HUMER 567 427 155 1.148 49 37 14
Wolfgang KINDL 558 473 242 1.273 44 37 19
René KNAPP 508 346 0 854 59 41 0
Erik LEYERS 514 404 184 1.103 47 37 17
Sabine PFEFFER (ab 1. April 2023) 279 0 0 279 100 0 0
Kurt SVOBODA 623 545 242 1.411 44 39 17
Gesamtsumme 4.858 3.586 1.327 9.771 50 37 14
Vorjahr 4.734 4.161 1.722 10.616 45 39 16
1)
Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2019 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2022.
2)
Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.
Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group.
Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt
keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das
Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche
Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro getätigt.
Für das Geschäftsjahr 2022 werden im Jahr 2026 voraus-
sichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.102 Tausend Euro
getätigt und für das Geschäftsjahr 2023 werden in den
Folgejahren 2024 und 2027 voraussichtliche Auszahlungen
in Höhe von 4.258 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung
(LTI) erfolgten im Jahr 2023 aus der LTI-Zuteilung 2019
Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG in Höhe von 1.327 Tausend Euro. Für
die Folgejahre 2024 bis 2027 wurden für die bis zum
31. Dezember 2023 zugeteilten virtuellen Aktien voraus-
sichtliche Auszahlungen in Höhe von 5.590 Tausend Euro
rückgestellt.
Neben den angeführten ausbezahlten Aktivbezügen der
Vorstandsmitglieder des Unternehmens wurden für Pensi-
onszusagen über die Valida Pension AG und für Rückde-
ckungsversicherungen bei der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG 896 Tausend Euro (2022: 1.059 Tausend
Euro) geleistet.
260
Jahresfinanzbericht 2023
261
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge:
Angaben in Tausend Euro
Pensionsbeiträge
Andreas BRANDSTETTER 84
Peter EICHLER 86
Wolf-Christoph GERLACH 90
Peter HUMER 99
Wolfgang KINDL 119
René KNAPP 90
Erik LEYERS 170
Sabine PFEFFER (ab 1. April 2023) 53
Kurt SVOBODA 105
Gesamtsumme 896
1)
Vorjahr 1.059
2)
1)
davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 332 Tausend Euro Wolf-Christoph Gerlach, Peter Hu-
mer, René Knapp und Sabine Pfeffer
2)
davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 279 Tausend Euro Wolf-Christoph Gerlach, Peter Hu-
mer und René Knapp
Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung
sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart,
wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der
Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungs-
versicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche
gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der
Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren
Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch.
Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenver-
sorgung sind bei den Pensionszusagen über die Valida
Pension AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgese-
hen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die
Höhe der Leistungen der Verrentung des Versicherungsre-
alisats aus der Rückdeckungsversicherung.
Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von
der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über
laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstands-
mitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherun-
gen leistet die Gesellschaft während aufrechten
Vorstandsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA
Österreich Versicherungen AG nach einem gängigen
Rententarif.
Die Pensionshöhe der Vorstandsmitglieder mit Versor-
gungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG
sind ausschließlich zum Anfallszeitpunkt (mit Abschlägen
sofern der Pensionsanfall vor Vollendung des 65. Lebens-
jahrs erfolgt) garantiert.
Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fal-
len Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder
vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalku-
latorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von
Überfinanzierungen). Weiters kann ein allfällig unter dem
zugrunde gelegten kalkulatorischen Rechnungszins lie-
gender Veranlagungserfolg der Valida Pension AG zu Aus-
gleichszahlungen führen.
Angaben in Tausend Euro
2023 2022
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und
Pensionen entfallen auf:
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
gemäß § 80 Abs. 1 AktG
1.043 15.805
Übrige Arbeitnehmer:innen 6.561 37.693
Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für
Pensionist:innen und Hinterbliebene. Die angegebenen
Aufwendungen wurden auf Basis definierter Unterneh-
mensprozesse an die Konzernunternehmen verrechnet.
An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglie-
der und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr
2.147 Tausend Euro (2022: 1.964 Tausend Euro) aufzu-
wenden.
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Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes
Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem
Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum
1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien
bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums
von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei
Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigen.
Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit
Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stel-
lungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütun-
gen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl.
Aktualisierungen vom Dezember 2015 und März 2023)
folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die
Rückstellung auf 5.997 Tausend Euro erhöht (2022:
4.741 Tausend Euro). Die Verpflichtungen aus anteilsba-
sierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstel-
lungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen.
261
Anhang der UNIQA Insurance Group AG
ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Im Berichtsjahr wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr
2022 Vergütungen von 1.152 Tausend Euro (2022 für 2021:
835 Tausend Euro) an die Mitglieder des Aufsichtsrats
ausbezahlt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im
Geschäftsjahr 148 Tausend Euro (2022: 72 Tausend Euro)
ausbezahlt. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 wur-
den Vergütungen in Höhe von 1.180 Tausend Euro rückge-
stellt.
Seit dem 14. April 2020 erhalten die gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die
personenident gleichzeitig auch Aufsichtsratsmitglieder
der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, Taggelder
und Vergütungen ausschließlich von der UNIQA
Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergü-
tungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei
der UNIQA Österreich Versicherungen AG ausbezahlt.
Die ausbezahlten Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen
teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmit-
glieder auf:
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Angaben in Tausend Euro
2023 2022
Taggeld Vergütung Gesamt Gesamt
Burkhard GANTENBEIN 15 164 179 122
Walter ROTHENSTEINER
(bis 6. Juni 2023) 3 150 153 120
Johann STROBL 7 110 117 88
Christian KUHN 10 130 140 105
Marie-Valerie BRUNNER 14 122 135 81
Markus ANDRÉEWITCH 10 80 90 65
Klaus BUCHLEITNER 8 38 46 2
Anna Maria D’HULSTER 13 114 127 81
Elgar FLEISCH 9 114 123 81
Martin GRÜLL
(bis 23. Mai 2022) 0 30 30 63
Jutta KATH 10 100 110 80
Rudolf KÖNIGHOFER 4 0 4 0
Aufwandsentschädigungen an
Arbeitnehmervertreter:innen 48 0 48 22
Gesamtsumme 148 1.152 1.300 907
Im Geschäftsjahr und im Vorjahr bestanden keine Vor-
schüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats.
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Jahresfinanzbericht 2023
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ANHANG DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Der Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von
176.789.324,96 Euro
wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von 57 Cent auf jede der
dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum
31. Dezember 2023 ausgegebene Stückaktien abzüglich am
Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittel-
bar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum
Grundkapital von je 1,00 Euro.
Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetra-
gen werden.
Wien, am 7. März 2024
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
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Anhang der UNIQA Insurance Group AG
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Bestätigungsvermerk
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Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance
Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezem-
ber 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang,
geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jah-
resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanz-
lage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Ge-
sellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäfts-
jahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unter-
nehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtli-
chen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-
VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on
Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-
lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-
abschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Über-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsur-
teil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach-
verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses
des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prü-
fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
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Sachverhalt
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen in Höhe von EUR 4.043.233.643,75 stellen
einen wesentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Ge-
sellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in ver-
bundenen Unternehmen und Beteiligungen kann in der
Regel überwiegend, mangels Verfügbarkeit, nicht auf Ba-
sis von Marktpreisen erfolgen. Es werden darum zur Be-
urteilung der Werthaltigkeit die Buchwerte mit den
anteiligen Eigenkapitalien verglichen und im Fall einer
Unterschreitung in weiterer Folge der beizulegende Wert
ermittelt. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfor-
dert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und An-
nahmen. Dazu zählen insbesondere geplante
Zahlungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten,
Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser
Annahmen sowie der verwendeten Methoden können
wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
die implementierten Prozesse und Arbeitsabläufe im
Zusammenhang mit der Bewertung der Kapitalanla-
gen in verbundenen Unternehmen und Beteiligun-
gen evaluiert,
die konsistente Anwendung der Bewertungsmetho-
den sowie die Angemessenheit der verwendeten Mo-
delle und Annahmen überprüft,
die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen mit dem jeweiligen anteiligen Eigen-
kapital verglichen und
die Werthaltigkeit einzelner Kapitalanlagen in ver-
bundenen Unternehmen und Beteiligungen stich-
probenhaft geprüft.
264
Jahresfinanzbericht 2023
265
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsauf-
sichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unterneh-
men und Beteiligungen als vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilan-
zierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im
Anhang zum Jahresabschluss.
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Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informa-
tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht,
ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk.
Die Kennzahlen zum Jahresabschluss haben wir vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen
Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich
nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden
dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
schlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-
gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei-
tig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie-
hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu-
sammenhang nichts zu berichten.
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Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern ein-
schlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs-
grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab-
sichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder
die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine
realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwa-
chung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
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Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu er-
langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge-
samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Ab-
schlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah-
ren eine kritische Grundhaltung.
265
Bestätigungsvermerk der UNIQA Insurance Group AG
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
266
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentli-
cher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, füh-
ren sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irr-
tümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll-
ständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Ab-
schlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli-
chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge-
setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä-
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä-
tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr
der Gesellschaft von der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht
wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter ande-
rem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa-
mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung
ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde-
rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tau-
schen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenom-
men werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlun-
gen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte
Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns
mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejeni-
gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung
des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und da-
her die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestäti-
gungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-
vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver-
halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen,
dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver-
merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise er-
wartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen
Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse
übersteigen würden.
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Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach
den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den ös-
terreichischen unternehmensrechtlichen und
versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchge-
führt.
266
Jahresfinanzbericht 2023
267
BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses ge-
wonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-
nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht
festgestellt.
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Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am
23. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am
20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außer-
dem wurden wir von der Hauptversammlung am 6. Juni
2023 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Ab-
schlussprüfer gewählt und am 22. Dezember 2023 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir
sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschluss-
prüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Be-
richt zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft ge-
wahrt haben.
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Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wien, den 7. März 2024
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses
mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für ab-
weichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs.
2 UGB zu beachten.
267
Bestätigungsvermerk der UNIQA Insurance Group AG
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
268
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der
UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit
den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge-
stellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht
den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage
des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risi-
ken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unterneh-
men ausgesetzt ist.
Wien, am 7. März 2024
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Sabine Pfeffer
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
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Jahresfinanzbericht 2023
269
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
Bericht des Aufsichtsrats
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erlauben Sie, dass ich zunächst im Namen des gesamten
Aufsichtsrats meinem Vorgänger Walter Rothensteiner
unseren aufrichtigen Dank für seine langjährige erfolgrei-
che Tätigkeit in unserem Gremium ausdrücke. Walter
Rothensteiner gehörte dem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre
lang an, davon insgesamt 15 Jahre lang als dessen Vorsit-
zender. Nach seinem – durch das Erreichen der satzungs-
gemäßen Altersgrenze notwendig gewordenen
Ausscheiden im Juni des Vorjahres haben wir uns auch im
restlichen Verlauf des Jahres auf die von Walter
Rothensteiner noch maßgeblich initiierten Schwerpunkte
konzentriert.
Der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG, der
gleichzeitig auch Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, also der größten Tochtergesellschaft der
Gruppe, ist, besteht aus 15 Personen: zehn Kapitalvertre-
ter:innen, darunter drei Damen, und fünf Vertreter:innen
der Belegschaft, darunter zwei Damen. Unser Gremium
versteht seine Rolle – über die gesetzlichen Anforderun-
gen hinaus – als die eines sorgfältigen, engagierten Spar-
ringpartners des Vorstands. In dieser Funktion wacht der
Aufsichtsrat konstruktiv-kritisch über die Performance
sowie die Reputation des Unternehmens. Wir geben stra-
tegische Impulse, suchen den Austausch mit externen
Gastreferent:innen sowie Expert:innen und legen beson-
deren Wert auf eine Unternehmenskultur mit hohen ethi-
schen Prinzipien. Wir versuchen, die für die künftige
Entwicklung der globalen Versicherungswirtschaft beson-
ders wichtigen Fähigkeiten zu antizipieren und diese im
Aufsichtsrat komplementär abzubilden. Es bedeutet aber
auch, dass die Schulung und die permanente fachliche
Weiterentwicklung des Aufsichtsrats sowie die Art seiner
Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert haben.
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Der Schwerpunkt unserer neun Sitzungen lag einerseits in
der Umsetzungsevaluierung unseres Strategieprogramms
„UNIQA 3.0 – Seeding The Future“, das im Dezember 2024
endet. Gleichzeitig haben wir uns, vor allem in der zweiten
Jahreshälfte 2023, intensiv mit den Eckpfeilern der künfti-
gen Konzernstrategie ab 2025
beschäftig, inklusive Fragen der Governance und der Zu-
sammensetzung des Vorstandsteams.
Die Breite der Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat be-
schäftigt, ist groß. Nehmen – neben der selbstverständli-
chen Evaluierung der operativen Geschäftsentwicklung –
einerseits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen
mehr und mehr Platz ein, so beschäftigen wir uns anderer-
seits unverändert intensiv mit drei Bereichen, die für die
langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Be-
deutung sind: kultureller Transformation, Diversität und
Human Development, also dem Kampf um die besten Ta-
lente in schwierigen Arbeitsmärkten – alleine in den letz-
ten drei Jahren haben wir gruppenweit rund 6.000 neue
Mitarbeiter:innen bei uns willkommen geheißen; der stra-
tegischen Bedeutung des Konzepts ESG mit allen seinen
Auswirkungen auf Produktgestaltung, Asset Management
sowie Governance; und schließlich der kostenintensiven,
anspruchsvollen technologischen und digitalen Transfor-
mation des Unternehmens. Walter Rothensteiner hatte
Ihnen bereits vor zwei Jahren berichtet, dass wir großes
Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammenarbeit in-
nerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand
legen. Wir haben deshalb bereits im Jahr 2021 Univ.-Prof.
Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strate-
gisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien, da-
für gewonnen, uns bei der strukturierten Optimierung der
Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats professionell
zu unterstützen. Diese Arbeit haben wir auch im Ge-
schäftsjahr 2023 intensiv fortgesetzt – mit einer personel-
len Änderung: Anstelle von Walter Rothensteiner wurde in
der letzten Hauptversammlung Rudolf Könighofer, Gene-
raldirektor der Raiffeisenlandesbank Burgenland, in den
Aufsichtsrat gewählt und lässt dort seine langjährige Er-
fahrung, vor allem auch im Vertrieb von Produkten der
Raiffeisen Versicherung, engagiert einfließen.
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Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2023 regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance
Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unter-
richten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beauf-
sichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung über-
tragenen Aufgaben wahrgenommen. In den
269
Erklärung der gesetzlichen Vertreter der UNIQA Insurance Group AG | Bericht des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
270
Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat
durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündli-
che sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnah-
men, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften,
wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert.
Im Jahr 2023 fanden vier Informationsveranstaltungen
bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu
den Themen „Diversität & Inklusion“, „IT Security“,
„ESG“ sowie „Compliance & Regulatory“ informiert wurde.
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Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2023 zu neun Sitzungen zu-
sammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die je-
weilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe
und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Ins-
besondere beschäftigte sich der Aufsichtsrat im zweiten
Halbjahr in drei außerordentlichen Sitzungen mit dem Plan
zur Entwicklung der Unternehmensstrategie ab 2025 und
mit Belangen der Governance. Darüber hinaus trafen wir
zwei Entscheidungen im Umlaufweg: einerseits am 9. Mai
zur Genehmigung der Umsetzung einer Kapitalmaßnahme
der STRABAG SE, andererseits am 12. Mai zum Vorschlag
an die Hauptversammlung zur Neuwahl von Rudolf
Könighofer in den Aufsichtsrat.
In unserer Sitzung vom 22. Februar befassten wir uns vor
allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im
Geschäftsjahr 2022. Weiters wurde die Planrechnung
2023 nach den neuen Rechnungslegungsstandards IFRS
17 und IFRS 9 abgenommen.
Im Fokus der Sitzung vom 12. April standen die Prüfung
des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezem-
ber 2022 sowie die Berichterstattung des Vorstands über
aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1.
Quartal 2023. Weiters befassten wir uns mit den Gegen-
ständen der Tagesordnung der 24. ordentlichen Haupt-
versammlung vom 6. Juni, insbesondere mit dem
Vorschlag zur Gewinnverwendung, dem Vorschlag zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und dem Vorschlag
an die Hauptversammlung, erneut die PwC Wirtschafts-
prüfung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäfts-
jahr 2024 zu wählen. Der Bericht der PwC
Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsan-
wälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhal-
tung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate
Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2022
wurde zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung vom 25. Mai widmeten wir uns im Detail
der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und
der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal.
Am 6. Juni erfolgte im Anschluss an die Hauptversamm-
lung die Konstituierung des neu gewählten Aufsichtsrats.
Aufgrund der satzungsmäßigen Altersgrenze schied der
Aufsichtsratsvorsitzende Walter Rothensteiner aus dem
Aufsichtsrat aus. Walter Rothensteiner hatte diese Funk-
tion während der letzten elf Jahre innegehabt. Insgesamt
gehörte er dem Aufsichtsrat seit 1995 an. Die Nachfolge
im Aufsichtsratsvorsitz übernahm Burkhard Ganten-
bein. In diesem Zusammenhang bzw. nach Wiederwahl
der weiteren bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats und
Neuwahl von Rudolf Könighofer in den Aufsichtsrat
ergaben sich Änderungen in der Zusammensetzung des
Präsidiums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Wei-
ters genehmigte der Aufsichtsrat die Kündigung des nach
Abwicklung eines Umtauschangebots noch offenen Rest-
volumens der im Jahr 2013 begebenen Nachrangkapital-
Schuldverschreibung per 31. Juli 2023.
Am 23. August tagten wir in Warschau am Sitz unserer
polnischen Versicherungskonzerngesellschaft und be-
schäftigten uns speziell mit der Ergebnissituation der
Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr sowie der Ent-
wicklung im laufenden dritten Quartal. Zudem wurde
der Verkauf unserer 75 Prozent Beteiligung an Raiffeisen
Life Russland genehmigt, dies vorbehaltlich der Freigabe
durch die relevanten Behörden.
In drei außerordentlichen Sitzungen am 19. September,
am 18. Oktober und am 10. November beschäftigte sich
der Aufsichtsrat mit den Vorbereitungen für die Ausar-
beitung eines neuen Strategieprogramms ab dem Ge-
schäftsjahr 2025, in die der Aufsichtsrat eng einge-
bunden sein wird. Die abschließende Abnahme des Pro-
gramms ist für November 2024 geplant. Auch Fragen der
Governance waren Gegenstand der Beratungen.
Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der
Gruppe in den ersten drei Quartalen und der laufenden
Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der
Sitzung am 22. November mit der aktualisierten Vor-
schaurechnung für das Geschäftsjahr 2023. Die vom Vor-
stand vorgelegte Planrechnung 2024 und die
Mittelfristplanung bis 2028 waren ebenfalls Gegenstand
der Beratungen. Darüber hinaus wurde dem Erwerb der
Telemedi mit Sitz in Warschau, des größten Anbieters
von Leistungen der Telemedizin in Polen, zugestimmt.
Ebenso genehmigt wurden inflationsbedingte Kostener-
höhungen beim Projekt zur Neuerrichtung bzw. der Zu-
sammenlegung der Privatkliniken Confraternität und
Goldenes Kreuz am Standort der Privatklinik Confrater-
nität. Schließlich beschäftigten wir uns mit der Effizienz-
prüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat. Festgelegt
wurde zudem, den Vorstand weiter zu verkleinern, so-
dass dieser künftig sieben statt neun Personen umfassen
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Jahresfinanzbericht 2023
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BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
wird. Die Vorstandsmandate von Peter Eichler und Erik
Leyers enden plangemäß mit 30. Juni 2024. Um Syner-
gien in den Vorstandsressorts zu optimieren, wird Wolf
Gerlach zusätzlich die Agenden von Erik Leyers über-
nehmen, René Knapp jene von Peter Eichler. Die Man-
date der Vorstandsmitglieder wurden bis Juni 2028
verlängert, wobei das Mandat von Sabine Pfeffer unver-
ändert bis vorerst Jahresende 2026 läuft. Auf Grundlage
der Beratungen im Zuge der drei außerordentlichen Sit-
zungen im September, Oktober und November wurde der
Vorstand schließlich mit der Ausarbeitung des Strategie-
programms ab 2025 beauftragt.
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Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten,
haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen
Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet
und bestellt.
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
(„Personalausschuss“) entspricht in der Zusammenset-
zung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss
nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs-
und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In
mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der
Ausschuss 2023 intensiv mit den Fortschritten bei der
Umsetzung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 beschäf-
tigt, weiters mit Fragen der künftigen Ausrichtung der
Unternehmensstrategie. Gegenstand der Sitzungen wa-
ren weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte für
Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der jeweils
bestehenden Vergütungspolitik sowie Vergütungsangele-
genheiten des Vorstands.
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2023 in
drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der
(Konzern-) Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung
GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Beisein des Vor-
stands standfanden. In der Sitzung vom 12. April wurden
sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwen-
dungsvorschlag und der Bericht des Abschlussprüfers
über die Prüfung des Risikomanagements der Gesell-
schaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der
Jahresbericht 2022 der Internen Revision samt dem Re-
visionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätig-
keitsbericht 2022 der Compliance-Verantwortlichen
vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde
erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als
Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 in Vor-
schlag gebracht. In der Sitzung vom 25. Mai stellten Ver-
treter:innen der Abschlussprüferin die Planung der
Prüfungshandlungen für die Gesellschaften der UNIQA
Group für das Geschäftsjahr 2023 vor und stimmten sie
mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 22. November
informierten Vertreter:innen der Abschlussprüferin
über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Dem Ausschuss
wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision
über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststel-
lungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfü-
gung gestellt, weiters berichtete die Compliance-
Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Aus-
schuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rech-
nungslegungsprozesses nachgekommen.
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi-
talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des
Asset-Liability-Managements.
Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umset-
zung der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-
Projekte, speziell mit dem Projektportfolio.
Der Ausschuss für Digitale Transformation widmete sich
in vier Sitzungen der Tätigkeit von derUNIQA Ventures
GmbH und von CHERRISK sowie den Aktivitäten der
Mavie Holding GmbH, die Gesundheitsangebote jenseits
klassischer Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso
wurden die Fortschritte bei digital verfügbaren Versiche-
rungsprodukten und -services evaluiert sowie die neuen,
agilen Arbeitsweisen diskutiert. Der Ausschuss hat wie
schon im Vorjahr mehrere Gastredner eingeladen.
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources
und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Aus-
schuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angele-
genheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der
Mitarbeiterentwicklung und des Talente-Managements,
Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Syste-
men der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der
Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie
im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des
HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Personalausschuss. Gastvortragende zu speziellen HR-
Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.
Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamt-
aufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Aus-
schüsse ausführlich unterrichtet.
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Bericht des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG
BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER UNIQA INSURANCE GROUP AG
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Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
für das Jahr 2023 wurden durch die PwC Wirtschaftsprü-
fung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die
Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Be-
richts und des konsolidierten Corporate-Governance-Be-
richts je für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Die
Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das
Jahr 2023 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestä-
tigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustim-
mend zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK
durch UNIQA im Geschäftsjahr 2023 führte die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln
77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr
Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen
ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese
von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Ge-
schäftsjahr 2023 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2023 zur
Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2023 der
UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich
mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einver-
standen erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 ge-
mäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag
des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen
Hauptversammlung am 3. Juni 2024 wird demnach eine
Dividendenausschüttung in Höhe von 57 Cent je Aktie
vorgeschlagen werden.
Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 danke ich auch heuer wieder im Na-
men des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA
Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und
wünsche ihnen Gesundheit und weiterhin viel Erfolg!
Wien, im April 2024
Für den Aufsichtsrat
Burkhard Gantenbein
Vorsitzender des Aufsichtsrats
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Jahresfinanzbericht 2023
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Bericht des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG
Impressum
Herausgeberin
UNIQA
Insurance Group AG
FN: 92933t
Konzept, Beratung, Redaktion und Grafik
Male Huber Friends GmbH/www�mhfriends�at
Übersetzung und Lektorat
ASI GmbH/www�asint�at
Fotos
Dragos Constantin/STUDIO S, Sanela Babić/
Vienna Paint Studios GmbH, Sabine Wehinger
Druck
Gerin Druck GmbH
Redaktionsschluss
2� April 2024
Kontakt
UNIQA
Insurance Group AG
Investor Relations
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel�: +43 1 21175-3773
E-Mail: investorrelations@uniqa�at
uniqagroup�com
Information
Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher und
englischer Sprache und steht im Bereich Investor Rela-
tions unserer Konzernwebsite auch als PDF-Datei zum
Download zur Verfügung� Die interaktive Onlineversion
finden Sie unter berichte� uniqagroup� com
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die zu-
künftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen� Diese
Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller
uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden
Informationen getroffen wurden� Sollten die zugrunde
gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsäch-
lichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen
abweichen� Eine Gewähr kann für diese Angaben daher
nicht übernommen werden�
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UNIQA Österreich
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