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gemeinsam
besser leben
Jahresfinanzbericht 2022 gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz
UNIQA Insurance Group AG
gerade
jetzt
1
Jahresfinanzbericht 2022
2
Inhalt
Konsolidierter Corporate-
Governance-Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Bericht des Aufsichtsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
(Konsolidierter)
Nichtfinanzieller Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Konzernlagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Erläuterungen zum Konzernabschluss . . . . . . 68
Freigabe zur Veröffentlichung . . . . . . . . . . . . . . 164
Erklärung der gesetzlichen Vertreter . . . . . . . 165
Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
Einzelabschluss der
UNIQA Insurance Group AG nach UGB . . . . . 172
Highlights
3
Jahresfinanzbericht 2022
4
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Ös-
terreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in
der jeweils geltenden Fassung und veröffentlicht die Ent-
sprechenserklärung sowohl im Konzernbericht als auch
auf www. uniqagroup.com im Bereich Investor Relations.
Der ÖCGK ist auf www. uniqagroup.com und auch unter
www. corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Der Corporate-Governance-Bericht und der konsolidierte
Corporate-Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group
AG sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit
§ 251 Abs. 3 UGB zusammengefasst.
Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln
des Kodex werden mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83
ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt
die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH.
Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwen-
dung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des
ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis
für Corporate Governance. Die Berichte über die externe
Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind ebenfalls unter
www. uniqagroup.com abrufbar.
Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die
Effizienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Auf-
sichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt.
UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in sei-
ner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
Konsolidierter
Corporate-
Governance-
Bericht
5
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2022
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Officer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis30. Juni 2024
• Strategie & Transformation
• UNIQA Ventures
• Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie
Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler
• Generalsekretariat
• Revision
• Kunde & Markt Bank Österreich
(interimistisch von 1. Jänner 2023
bis31.März 2023)
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE,
Villach
• Mitglied des Aufsichtsrats des KHM-
Museumsverbands
• Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
124.479 Stück
Peter Eichler, Personenversicherung
* 1961, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Produktentwicklung Kranken,
Leben&Unfall
• Leistung Kranken-Stationär
• Asset Management (UCM/UREM)
• Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/
Mavie Holding) – gemeinsam mit
AndreasBrandstetter
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
• Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava
• Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
12.669 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Antrag, Vertrag & Kundenservice
• Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung
• Leistung Leben & Kranken-Ambulant
• Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO)
• Einkauf & Verwaltung
• Group Service Center (Nitra)
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest
• Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
10.370 Stück
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Landesdirektionen
• Retail Österreich
• Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Corporate Österreich
• Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
• Affinity-Geschäft
• Kunstversicherung
• Digitalisierung
• Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg
Wohnbau GmbH, Salzburg
• Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs-
eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau-
gesellschaft m.b.H., Innsbruck
• Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi-
schen Hagelversicherung-Versicherungs-
vereins auf Gegenseitigkeit, Wien
(seit.März )
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Retail International
• Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Corporate International
• Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
• Große/internationale Makler
• Affinity-Geschäft
• Bank International
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Neue Versicherungslösungen
• Mergers & Acquisitions
• Performance & Change Management
International
• Generalsekretariat International
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
• Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
17.848 Stück
Zusammensetzung des Vorstands
Jahresfinanzbericht 2022
6
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2022
Andreas Brandstetter, Chief Executive
Officer (CEO)
* 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002
bis30. Juni 2024
• Strategie & Transformation
• UNIQA Ventures
• Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie
Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler
• Generalsekretariat
• Revision
• Kunde & Markt Bank Österreich
(interimistisch von 1. Jänner 2023
bis31.März 2023)
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE,
Villach
• Mitglied des Aufsichtsrats des KHM-
Museumsverbands
• Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
124.479 Stück
Peter Eichler, Personenversicherung
* 1961, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Produktentwicklung Kranken,
Leben&Unfall
• Leistung Kranken-Stationär
• Asset Management (UCM/UREM)
• Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/
Mavie Holding) – gemeinsam mit
AndreasBrandstetter
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
• Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava
• Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
12.669 Stück
Wolf-Christoph Gerlach, Operations
* 1979, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Antrag, Vertrag & Kundenservice
• Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung
• Leistung Leben & Kranken-Ambulant
• Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO)
• Einkauf & Verwaltung
• Group Service Center (Nitra)
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest
• Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
10.370 Stück
Peter Humer, Kunde & Markt Österreich
* 1971, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Landesdirektionen
• Retail Österreich
• Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Corporate Österreich
• Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
• Affinity-Geschäft
• Kunstversicherung
• Digitalisierung
• Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg
Wohnbau GmbH, Salzburg
• Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs-
eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau-
gesellschaft m.b.H., Innsbruck
• Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi-
schen Hagelversicherung-Versicherungs-
vereins auf Gegenseitigkeit, Wien
(seit.März )
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück
Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International
* 1966, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Retail International
• Produktentwicklung & Pricing für
Kfz- und Sach-Standardgeschäft
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Corporate International
• Produktentwicklung & Risk Engineering
für Sach-Corporate
• Große/internationale Makler
• Affinity-Geschäft
• Bank International
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Neue Versicherungslösungen
• Mergers & Acquisitions
• Performance & Change Management
International
• Generalsekretariat International
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana
• Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf
• Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
17.848 Stück
7
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2022
René Knapp, HR & Marke
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Strategisches Personalmanagement
• Operatives Personalmanagement
• Marke & Kommunikation
• Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs
• Betriebsrat
• Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi-
schen Förderungsgesellschaft der Versi-
cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH),
Wien
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 10.000 Stück
Erik Leyers, Data & IT
* 1969, bestellt seit 1. Juni 2016
bis 30. Juni 2024
• Daten-Management
• UITS (UNIQA IT Services GmbH)
• Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform)
• Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen
Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad (bis 6. Dezember 2022)
11.643 Stück
Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1956, bestellt von 1. Juli 2020
bis 31. Dezember 2022
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
13.603 Stück
Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1972, bestellt von 1. April 2023
bis 31. Dezember 2026
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) -
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2024
• Recht & Compliance
• Investor Relations
• Controlling
• Finance & Accounting
• Aktuariat
• Risikomanagement
• Regulatorik
• Rückversicherung
• Revision
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Wiener Börse AG, Wien
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
18.546 Stück
Zusammensetzung des Vorstands
Arbeitsweise des Vorstands
Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der
UNIQA Insurance Group AG ist in der Geschäftsordnung ge-
regelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsver-
teilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsord-
nung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten
der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem
Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustim-
mung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstands-
sitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den
aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschlie-
ßen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen,
finden in der Regel wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt
ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante
Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmit-
gliedern.
Die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der
UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG werden in der Regel in gemeinsamer Sitzung
abgehalten.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeit-
nah und umfassend über alle relevanten Fragen der Ge-
schäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des
Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der
Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vor-
standsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie,
die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des
Unternehmens.
Jahresfinanzbericht 2022
8
Name Zuständigkeitsbereiche
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Funktionen in anderen in- und ausländischen
nicht in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften
Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2022
René Knapp, HR & Marke
* 1983, bestellt seit 1. Juli 2020
bis 30. Juni 2024
• Strategisches Personalmanagement
• Operatives Personalmanagement
• Marke & Kommunikation
• Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs
• Betriebsrat
• Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi-
schen Förderungsgesellschaft der Versi-
cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH),
Wien
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 10.000 Stück
Erik Leyers, Data & IT
* 1969, bestellt seit 1. Juni 2016
bis 30. Juni 2024
• Daten-Management
• UITS (UNIQA IT Services GmbH)
• Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform)
• Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen
Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad (bis 6. Dezember 2022)
11.643 Stück
Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1956, bestellt von 1. Juli 2020
bis 31. Dezember 2022
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien
13.603 Stück
Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank
Österreich
* 1972, bestellt von 1. April 2023
bis 31. Dezember 2026
• Produktservice
• Vertriebsservice
• Vertriebsmanagement
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) -
Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko
* 1967, bestellt seit 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2024
• Recht & Compliance
• Investor Relations
• Controlling
• Finance & Accounting
• Aktuariat
• Risikomanagement
• Regulatorik
• Rückversicherung
• Revision
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Wiener Börse AG, Wien
• Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
• Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag
• Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau
• Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau
18.546 Stück
9
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Name
Aufsichtsratsmandate in in- und
ausländischen börsennotierten
Gesellschaften
Leitungs- und
Überwachungsaufgaben
in wesentlichen
Tochterunternehmen
Bestand an
UNIQA Aktien
per 31. Dezember 2022
Walter Rothensteiner, Vorsitzender Walter Rothensteiner, Vorsitzender
* 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur * 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts-
rats der UNIQA Österreich rats der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
Christian Kuhn, 1. Vorsitzender-StellvertreterChristian Kuhn, 1. Vorsitzender-Stellvertreter
* 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur * 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Stellvertreter des Vorsitzen- Stellvertreter des Vorsitzen-
den des Aufsichtsrats der den des Aufsichtsrats der
UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche-
rungen AG, Wien rungen AG, Wien
Johann Strobl, 2. Vorsitzender-StellvertreterJohann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter
* 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Stellvertreter des Vorsitzenden Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats der Tatra des Aufsichtsrats der Tatra
banka, a. s., Bratislavabanka, a. s., Bratislava
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien
Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender- Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender-
StellvertreterStellvertreter
* 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, WienVersicherungen AG, Wien
25.250 Stück 25.250 Stück
Markus Andréewitch, MitgliedMarkus Andréewitch, Mitglied
* 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wien sicherungen AG, Wien
Marie-Valerie Brunner, MitgliedMarie-Valerie Brunner, Mitglied
* 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien
1.750 Stück 1.750 Stück
Klaus Buchleitner, MitgliedKlaus Buchleitner, Mitglied
* 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur * 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wien sicherungen AG, Wien
(seit 23. Mai 2022)(seit 23. Mai 2022)
Anna Maria D’Hulster, MitgliedAnna Maria D’Hulster, Mitglied
* 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien
Elgar Fleisch, MitgliedElgar Fleisch, Mitglied
* 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien
Martin Grüll, MitgliedMartin Grüll, Mitglied
* 1959, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur * 1959, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver-
sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien
Jutta Kath, MitgliedJutta Kath, Mitglied
* 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur
24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)
• Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats
der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich
Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien
• Mitglied des Verwaltungs- Mitglied des Verwaltungs-
rats der UNIQA Re AG, rats der UNIQA Re AG,
ZürichZürich
Vom Zentralbetriebsrat entsandtVom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre Sabine Andre
* 1966, seit 20. Mai 2019* 1966, seit 20. Mai 2019
Peter GattingerPeter Gattinger
* 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015
undseit 30. Mai 2016undseit 30. Mai 2016
Heinrich KamesHeinrich Kames
* 1962, seit 10. April 2013* 1962, seit 10. April 2013
56 Stück56 Stück
Harald Kindermann Harald Kindermann
* 1969, seit 26. Mai 2015* 1969, seit 26. Mai 2015
750 Stück750 Stück
Irene ScheiberIrene Scheiber
* 1965, seit 20. Mai 2020* 1965, seit 20. Mai 2020
Jahresfinanzbericht 2022
10
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Ausschuss Vositzende:r
Vorsitzender-
Stellvertreter:in
Mitglieder
Vom Zentralbetriebsrat
entsandt
Ausschuss für
Vorstandsangelegenheiten
Walter
Rothensteiner
Christian Kuhn Burkhard Gantenbein, Johann Strobl
Arbeitsausschuss Walter
Rothensteiner
Christian Kuhn Marie-Valerie Brunner
(seit18.August2022), Elgar Fleisch,
Burkhard Gantenbein, Martin Grüll
(bis 23. Mai 2022), Johann Strobl
Sabine Andre, Peter
Gattinger, Heinrich Kames
Prüfungsausschuss Walter
Rothensteiner
Christian Kuhn Anna Maria D’Hulster, Burkhard
Gantenbein, Jutta Kath, Johann Strobl
Sabine Andre, Peter
Gattinger, Heinrich Kames
Veranlagungsausschuss Marie-Valerie
Brunner
(seit 23. Mai 2022),
Martin Grüll
(bis 23. Mai 2022)
Christian Kuhn Marie-Valerie Brunner (bis 23. Mai
2022), Klaus Buchleitner (seit 23. Mai
2022), Anna Maria D’Hulster, Burkhard
Gantenbein, Jutta Kath
Sabine Andre, Peter
Gattinger, Heinrich Kames
IT-Ausschuss Markus
Andréewitch
Jutta Kath Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch Peter Gattinger,
Heinrich Kames
Ausschuss für die
Digitale Transformation
Elgar Fleisch Burkhard
Gantenbein
Markus Andréewitch, Marie-Valerie
Brunner, Anna Maria D’Hulster,
Walter Rothensteiner
Sabine Andre, Peter
Gattinger, Heinrich Kames
Ausschuss für Human
Resources und allgemeine
Vergütungsangelegen-
heiten (HR-Ausschuss)–
vom Aufsichtsrat bestellt
am 7. April 2022
Burkhard
Gantenbein
Marie-Valerie
Brunner
Anna Maria D’Hulster, Elgar Fleisch Sabine Andre,
Peter Gattinger
Veröffentlichung gemäß Regel 49 ÖCGK
Konzerngesellschaften der UNIQA Insurance Group AG
haben die Rechtsanwaltskanzlei andréewitch & partner
rechtsanwälte GmbH mit der Erbringung von Beratungs-
leistungen in Angelegenheiten des IT-Rechts beauftragt. An
dieser Gesellschaft ist das Aufsichtsratsmitglied Dr. Markus
Andréewitch mit 60 Prozent beteiligt. Ein schon bisher be-
stehendes Beratungsmandat von UNIQA wird von einem
als Gesellschafter der andréewitch & partner rechtsanwälte
GmbH neu eingetretenen Partner weiter betreut. Dr. Markus
Andréewitch wirkt an der Erbringung der Beratungsleistun-
gen persönlich nicht mit. Die Beratungsleistungen werden
fremdüblich honoriert. Der Aufsichtsrat hat der Fortführung
des Beratungsmandats seine Zustimmung erteilt.
11
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats
und seiner Ausschüsse
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen
Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch
Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Ange-
legenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand
bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt
sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmer-
vertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2022 zu fünf Sit-
zungen zusammengetreten. Zwei Entscheidungen wurden im
Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im
Geschäftsjahr 2022 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des
Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer
Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen.
Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den
Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und be-
zugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vor-
standsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als
Nominierungs- und Vergütungsausschuss (für den Vorstand)
agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats-
präsidiums zusammensetzt. In mehreren Sitzungen hat sich
der Ausschuss 2022 mit der Vorbereitung der Vergütungsbe-
richte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich je mit der
aufgestellten Vergütungspolitik sowie mit der Nachfolgepla-
nung von Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur
Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der
Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten
Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Be-
urteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über
Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu
berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen
Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen;
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Geset-
zes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten
sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2022
keine Sitzung ab.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm
gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsaus-
schuss tagte in vier Sitzungen unter Beiziehung der (Kon-
zern-)Abschlussprüferin, wobei auch Diskussionen mit dem
Abschlussprüfer ohne Anwesenheit des Vorstands stattfan-
den. Er behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Cor-
porate-Governance-Bericht und den Gewinnverwendungs-
vorschlag des Vorstands sowie den Bericht über die Prüfung
des Risikomanagements (je für das Geschäftsjahr 2021). Auf
Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung wurde erneut
die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschluss-
prüferin für das Geschäftsjahr 2023 vorgeschlagen; weiters
wurde die Planung der Abschlussprüfungen 2022 der Gesell-
schaften der Unternehmensgruppe mit der Abschlussprüferin
erörtert, und die Abschlussprüferin berichtete über die Er-
gebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen wurden dem
Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen
Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststel-
lungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung
gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche
laufend über ihre Tätigkeit. Anhand von konkreten Fallbei-
spielen wurde der Rechnungslegungsprozess überwacht.
Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen
Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis.
Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital-
struktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-
Liability-Managements.
Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der
laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung
der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte.
Der Ausschuss für die Digitale Transformation hielt im Jahr
2022 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitalisie-
rung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitäten im
Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kunden- bzw.
mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste.
Jahresfinanzbericht 2022
12
Der am 7. April 2022 neu bestellte Ausschuss des Aufsichts-
rats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangele-
genheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in drei Sitzun-
gen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion,
mit Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-
managements sowie mit Vergütungssystemen für leitende
Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Wei-
ters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der
HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tä-
tigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit
dem Personalausschuss.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf-
sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse
unterrichtet.
Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Aus-
schüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des
Aufsichtsrats verwiesen.
Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den Ka-
pitalvertreter:innen tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance
Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat der
UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Aufsichts-
ratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Re-
gel 53 des ÖCGK erklärt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als
auch Jutta Kath erfüllen auch die Kriterien der Regel 54 des
ÖCGK, d. h. sie sind weder Anteilseignerinnen mit einer Be-
teiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren
Interessen.
Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhängig anzusehen,
wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Bezie-
hung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen
materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet
ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unabhängigkeit ei-
nes Aufsichtsratsmitglieds die folgenden Punkte festgelegt:
•• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf
Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende:r Ange-
stellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens
der Gesellschaft gewesen sein.
•• Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder ei-
nem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeuten-
den Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten
haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unter-
nehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb-
liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die
Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern.
•• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren
nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r
oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft ge-
wesen sein.
•• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in
einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmit-
glied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist, es sei denn,
eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig
verbunden oder an ihr unternehmerisch beteiligt.
•• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre
dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichts-
ratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unter-
nehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines
solchen Anteilseigners bzw. einer solchen Anteilseignerin
vertreten.
•• Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienange-
höriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte,
Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte)
eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich
in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Posi-
tion befinden.
13
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand,
im Aufsichtsrat und in leitenden Stellungen
Unsere Mitarbeiter:innen sind ebenso vielfältig wie unsere
Kund:innen. Mit ihnen gemeinsam bilden wir – der Grund-
idee der Versicherung folgend – eine Gemeinschaft, in der
wir uns gegenseitig schätzen und respektieren, ungeachtet
von Geschlecht, Alter, Herkunft, körperlicher Befähigung,
sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder an-
deren Eigenschaften. Die Entscheidung, Diversität und Inklu-
sion bei UNIQA zu fördern, ist die Entscheidung, „Customer
first“ zu leben.
UNIQA ist davon überzeugt, dass durch umfassende Diver-
sität und erfolgreiche Inklusion der Unternehmenserfolg
nachhaltig gesteigert werden kann. Neben besseren Finanz-
er gebnissen, einer höheren Zufriedenheit bei Kund:innen
und Mitarbeiter:innen und höherem Innovationspotenzial
wirkt Diversität besonders auf gesteigerte Resilienz, Risiko-
bewusstsein und Flexibilität und ist damit in Krisenzeiten
ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster und Jutta
Kath sind drei Frauen in den Aufsichtsrat der UNIQA In-
surance Group AG gewählt. Die Quote von weiblichen Auf-
sichtsratsmitgliedern unter den gewählten Mitgliedern
(Kapitalvertreter:innen) beläuft sich daher auf die gesetzlich
geforderten 30 Prozent. Mit Sabine Andre und Irene Scheiber
sind zwei Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:innen
im Aufsichtsrat delegiert, womit in der Kurie der Arbeitneh-
mervertreter:innen eine Quote von 40 Prozent weiblicher
Mitglieder gegeben ist. Bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat
wird die gesetzliche Quote von Frauen mit einem Anteil von
33 Prozent ebenfalls übertroffen.
Den mit neun Mitgliedern personenident besetzten Vorstän-
den der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Öster-
reich Versicherungen AG gehörte 2022 noch keine Frau an.
Mit Sabine Pfeffer wird allerdings per 1. April 2023 die erste
Frau vertreten sein. Sie folgt Klaus Pekarek nach, der mit
31. Dezember 2022 in den Ruhestand trat. Dies ist ein wich-
tiger Schritt auf dem Weg zu „Mehr Frauen in Leitungsfunk-
tionen“. Neben dem klaren Commitment zu diesem Ziel setzt
die UNIQA Group selbstverständlich auch weiterhin diverse
begleitende Maßnahmen. Ziel ist es, die Rahmenbedingun-
gen und Voraussetzungen so zu verändern, dass die Durch-
lässigkeit der Organisation für Frauenkarrieren insgesamt
zunimmt. Mit 57,8 Prozent (2021: 57,3 Prozent) wurde der
Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft in der UNIQA
Group per Ende 2022 erneut leicht erhöht. Getrieben wird
dieser hohe Anteil vor allem durch die internationalen Ver-
sicherungsgesellschaften (62,7 Prozent).
Der Frauenanteil in den Vorständen im Konzern liegt bei
27,1 Prozent und ist damit gegenüber 2021 leicht zurückge-
gangen (28,1 Prozent). Von insgesamt 507 Führungskräften
in Österreich sind 167 Frauen, dies entspricht einem Anteil
von knapp 33 Prozent und ist damit auf dem Niveau des Vor-
jahres. In den internationalen Gesellschaften der UNIQA
Group sind derzeit 47,4 Prozent der Führungskräfte weib-
lich. Damit ist der Frauenanteil gegenüber 2021 um 1,4 Pro-
zentpunkte gesunken. Dadurch ist auch in der gesamten
UNIQA Group der Durchschnitt der weiblichen Führungs-
kräfte (707 von insgesamt 1.646 Personen) gesunken und be-
trägt nun 43,0 Prozent (2021: 43,7 Prozent).
Diversitätskonzept
2022 wurden in der schon zuvor aufgebauten Struktur
mit einer Beauftragten für Diversität & Inklusion und dem
Diversity & Inclusion Committee die gesetzten Ziele konse-
quent weiterverfolgt.
Unverändert gelten die bereits bekannten Schwerpunkte:
1. Frauen im Management – mehr Frauen in
Leitungsfunktionen
2. Gehaltsgerechtigkeit – gleiches Entgelt für
gleichwertige Arbeit
3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen
gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei
4. Menschen mit Behinderung – integrieren, fördern
und stärkenorientiert einsetzen
5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
6. Internationalität und Herkunft – Internationalität
und Kulturvielfalt als Stärke nutzen
7. Sexuelle Orientierung – die sexuelle Orientierung
und Identität wird respektiert
Mit der im März 2022 vom Vorstand verabschiedeten Diver-
sity & Inclusion-Strategie wurden im Rahmen dieser breit
gefächerten Ziele zwei konkrete Schwerpunkte im Versiche-
rungskerngeschäft bis Ende 2023 definiert: mehr Frauen in
Leitungspositionen und höherwertigen Funktionen sowie
Gehaltsgerechtigkeit.
Jahresfinanzbericht 2022
14
Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
Bis Ende 2023 soll der bereinigte Pay Gap am Standort Ös-
terreich im Innendienst auf deutlich unter 1 Prozent redu-
ziert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir umgehend Maßnah-
men definiert und umgesetzt und zudem einen Regelkreis
aus detaillierten Analysen und den gesetzten Maßnahmen
implementiert. Der Erfolg wurde bereits Mitte 2022 bei einer
neuerlichen Equal-Pay-Analyse sichtbar: Der nicht erklärba-
re Pay Gap reduzierte sich auf 0,6 Prozent.
In unserem zweiten Heimatmarkt CEE fokussieren wir uns
im ersten Schritt auf unsere großen Ländergesellschaften
in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei und
setzen dort bis Ende 2023 ebenso standardisierte und regel-
mäßige Equal-Pay-Analysen und Maßnahmen um.
Mehr Frauen in Leitungsfunktionen
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, am Standort Österreich den
Anteil von Frauen in höheren Positionen, im Innendienst all-
gemein und explizit in Leitungsfunktionen bis Ende 2023 um
5 Prozentpunkte zu steigern.
Mit diesem Ziel wollen wir mehr Gender-Diversität in hö-
herwertigen Funktionen und auf allen Führungsebenen
erreichen. Wir sehen eine Gleichstellung von Frauen als
Expert:innen als wichtige Basis für eine Gleichstellung in
der Nachfolgeplanung und an der gleichberechtigten Teil-
habe an allen Managementprozessen. Maßnahmen in unter-
schiedlichen HR-Prozessen sowie Mentoring, Unterstützung
bei der Kinderbetreuung, Homeoffice und noch mehr Flexi-
bilisierung der Arbeit sollen die entsprechenden Rahmen-
bedingungen weiter verbessern.
Die neu implementierten Rekrutierungsrichtlinien enthal-
ten konkrete Vorgaben für mehr Gender-Diversität. Insge-
samt werden durch sie die Vielfalt in allen Teams und auf
allen Führungsebenen gefördert, die Chancengleichheit für
alle Mitarbeiter:innen sichergestellt und ein objektives und
transparentes Auswahlverfahren für Führungskräfte ge-
währleistet.
Die erfolgreiche Kooperation mit den Female Founders wur-
de 2022 fortgesetzt. Dadurch erhalten weibliche Talente bei
UNIQA eine attraktive Möglichkeit zur persönlichen Ent-
wicklung.
Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein kla-
rer Beitrag zur Chancengleichheit. Drei unterschiedliche
Homeoffice-Modelle stehen den Mitarbeiter:innen zur Aus-
wahl, bieten ein hohes Maß an Flexibilität und leisten damit
einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Generationenmanagement
Der zunehmende Fachkräftemangel, der sich durch die de-
mografische Entwicklung in den kommenden Jahren noch
verstärken wird, wurde als eine große Herausforderung der
Zukunft identifiziert. Auch hier setzt UNIQA an unterschied-
lichen Punkten an: Die Intensivierung der Ausbildung eige-
ner Fachkräfte anhand eines Lehrlingskonzepts hat auch zur
Gründung eines Lehrlingsnetzwerks geführt. Diese Idee war
im Rahmen eines Open-Innovation-Ideenwettbewerbs einge-
reicht, prämiert und umgesetzt worden.
Menschen mit Behinderung
Durch die Teilnahme am myAbility-Talentprogramm 2022
hat sich UNIQA aktiv mit dem Karrierefaktor Behinderung
auseinandergesetzt. Die Vernetzung mit hochqualifizierten
Student:innen mit Behinderung oder chronischen Erkran-
kungen soll schrittweise zu innovativeren und vielfältigeren
Teams führen. Eine wichtige Voraussetzung dafür sind barri-
erefreie Arbeitsplätze. Aus diesem Grund wurde im Oktober
2022 ein Audit zur Prüfung der Barrierefreiheit im UNIQA
Tower durchgeführt. Neben der weitgehenden Bestätigung
der bereits vorhandenen Maßnahmen wurden Verbesse-
rungspotenziale identifiziert, die nun in die Planung für die
Umgestaltung einfließen werden.
Darüber hinaus machen Initiativen zur Sensibilisierung der
Mitarbeiter:innen (durch Events und die Unterstützung von
Künstler:innen mit Behinderung) sowie das Engagement bei
Veranstaltungen von myAbility (Abschluss-Event des Talent-
programms und Disability Comfort Day) das Bekenntnis von
UNIQA zu Menschen mit Behinderung sichtbar.
15
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
Engagement für Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion
Unsere grundsätzliche Ablehnung jeder Form der Ausgren-
zung und Diskriminierung findet in der Diversity & Inclusion
Policy, mit deren Ausarbeitung wir 2022 begonnen haben,
ihren Ausdruck.
Bereits eingeführt wurde ein standardisierter Prozess zur
Behandlung von Diskriminierungsvorwürfen. Dieser soll
Mitarbeiter:innen noch besser vor Diskriminierung und Be-
lästigung schützen.
Darüber hinaus haben wir 2022 erneut durch zahlreiche
Akzente unsere Haltung betont. So beging UNIQA den Tag
der Inklusion von Menschen mit Behinderung ebenso wie
den Internationalen Weltfrauentag. Eine Veranstaltungs-
reihe des Frauennetzwerks hat während des ganzen Jahres
viele Personen angesprochen. Im Pride Month waren neben
der Teilnahme an der Pride-Parade in Wien und Warschau
die Regenbogen-Bespielung des UNIQA Towers und der Bei-
tritt zu Pride Biz starke Zeichen für die Förderung sexueller
Diversität in der Arbeitswelt.
Im August hat UNIQA beschlossen, die Beleuchtung des
Towers in den Abendstunden auszusetzen – als sichtbares
Zeichen in der aktuellen Energiekrise. Nur für einzelne Aus-
nahmen hat sich UNIQA sehr bewusst entschieden: Geleuch-
tet hat der UNIQA Tower als „Namensturm“ zum Jahrestag
der sogenannten Reichspogromnacht 1938, bei „Orange the
World“ als klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und bei
#purplelightup für eine barrierefreie Wirtschaft.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht 2022 für Vorstand und Aufsichtsrat
der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a
Aktiengesetz aufgestellt und der Hauptversammlung am
6. Juni 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Risikobericht, Directors’ Dealings
Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69 und 70 ÖCGK)
findet sich im Konzernanhang. Die im Berichtsjahr erfolgten
Meldungen über Directors’ Dealings (Regel 73 ÖCGK) sind im
Bereich Investor Relations auf www.uniqagroup.com darge-
stellt.
Externe Evaluierung
Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln
des Kodex für das Geschäftsjahr 2022 werden mit Ausnah-
me von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirt-
schaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis
Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr
Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentli-
chen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der
Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen
Arbeitskreis für Corporate Governance.
Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhaltung
der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2022 durch UNIQA
wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht für das Ge-
schäftsjahr 2022 veröffentlicht werden.
Wien, am 8. März 2023
Jahresfinanzbericht 2022
16
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
kaum waren wir erleichtert, die beiden Coronajahre 2020
und 2021 gut gemeistert zu haben, kam der 24. Februar 2022
und mit ihm der Angriff der Russischen Föderation auf die
benachbarte Ukraine. Als Folge stehen wir vor einer huma-
nitären Katastrophe, die fassungslos macht und angesichts
derer die dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen fast
verblassen – auch wenn letztere über Jahre hinweg noch ihre
globalen Spuren hinterlassen werden.
Uns als Aufsichtsrat war es ein Anliegen, in diesem be-
sonders schwierigen Jahr das Management von UNIQA bei
der Umsetzung unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 –
Seeding The Future“ bestmöglich zu unterstützen und in
unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu be-
gleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Arbeit des
Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich äußerst erfolgreichen
Jahr zu geben, teile ich meinen Bericht – so wie in den ver-
gangenen Jahren – in drei kurze Kapitel:
1. Was uns 2022 besonders wichtig war
Wie schon im Vorjahr lag auch heuer der Schwerpunkt un-
serer Sitzungen klar auf der Umsetzung unseres Strategie-
programms. Wir haben uns dabei nicht allein auf finanzielle
Kennzahlen konzentriert, sondern uns intensiv mit den wich-
tigsten strategischen Initiativen und Projekten beschäftigt.
Das Spektrum der Themen, die im Aufsichtsrat diskutiert
werden, ist unverändert breit. Nehmen – neben der standard-
mäßigen Evaluierung der Geschäftsentwicklung – einerseits
regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und
mehr Platz ein, beschäftigen wir uns andererseits deutlich in-
tensiver mit drei Themen, die für die langfristige Entwicklung
von UNIQA von besonderer Bedeutung sind: Human Develop-
ment, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen
Arbeitsmärkten; ESG mit allen Auswirkungen auf Produkt-
gestaltung, Asset Management, gesellschaftspolitische Ver-
antwortung sowie Governance; und schließlich der digitalen
Entwicklung rund um Data, künstliche Intelligenz und IT.
Wir haben darauf reagiert, indem wir einerseits einen zu-
sätzlichen Ausschuss für Human Resources und allgemeine
Vergütungsangelegenheiten (HR-Ausschuss) eingeführt ha-
ben. Andererseits haben wir im November die Aufgaben des
IT-Ausschusses erweitert, und auch die Themenlandschaft,
die im Ausschuss für die Digitale Transformation bearbeitet
wird, ist nochmals breiter geworden. Es freut mich, dass ge-
rade in den Ausschüssen vermehrt externe Gastreferenten
eingeladen werden, die uns durch ihre Expertise aus ande-
ren Industrien die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und
Reflexion bieten.
Stichwort Reflexion: Letztes Jahr habe ich Ihnen bereits
berichtet, dass wir viel Freude mit der ständigen Verbesse-
rung unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats
und auch jener mit dem Vorstand haben. Wir haben deshalb
bereits im Jahr 2021 Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann,
Vorstand des Instituts für Strategisches Management der
Wirtschaftsuniversität Wien, dafür gewonnen, uns bei der
strukturierten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb
des Aufsichtsrats professionell zu unterstützen. Diese Arbeit
haben wir auch im Geschäftsjahr 2022 intensiv fortgesetzt –
mit einer personellen Änderung: Martin Grüll, dem ich an
dieser Stelle nochmals für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat
und als Vorsitzender des Veranlagungsausschusses danken
möchte, ist aus den Gremien von UNIQA ausgeschieden.
Ich freue mich, dass an seiner Statt in der letzten Haupt-
versammlung Klaus Buchleitner in den Aufsichtsrat gewählt
wurde und seine langjährige, reichhaltige Erfahrung in
unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft auch in diverse
Ausschüsse einfließen lassen wird.
Bericht des
Aufsichtsrats
17
Corporate Governance
Corporate-Governance-Bericht | Bericht des Aufsichtsrats
2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2022 regelmäßig über
die Geschäftsentwicklung sowie die Lage von UNIQA In-
surance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand
unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands
beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts-
ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus-
führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie
schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der
Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir recht-
zeitig und umfassend informiert.
Im Jahr 2022 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw.
Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den
Themen des strategischen Länderportfolio-Managements,
von Sustainable Finance und IFRS 9/17 informiert wurde.
Die Schwerpunkte unserer Beratungen
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2022 zu fünf Sitzungen zusam-
men. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die jeweili-
ge Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die
strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hin-
aus trafen wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg: Einer-
seits am 23. Mai zur Wahl des neu gewählten Aufsichtsrats-
mitglieds Klaus Buchleitner in den Veranlagungsausschuss
in Nachfolge für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied
Martin Grüll sowie zur Wahl von Marie-Valerie Brunner als
Vorsitzende des Veranlagungsausschusses; andererseits, am
20. Dezember zur Bestellung von Sabine Pfeffer per 1. April
2023 als Nachfolgerin von Klaus Pekarek für den Vorstands-
bereich Kunde & Markt Bank Österreich.
•• In unserer Sitzung vom 23. Februar befassten wir uns vor
allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Ge-
schäftsjahr 2021. Im Besonderen wurde die modifizierte
Governance bzw. Organisationsstruktur unserer interna-
tionalen Gesellschaften im SEE-Raum vorgestellt und ge-
nehmigt.
•• Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung des
Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2021 und die Berichterstattung des Vorstands über aktu-
elle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quar-
tal 2022. Weiters befassten wir uns mit den Gegenständen
der Tagesordnung der 23. ordentlichen Hauptversammlung
vom 23. Mai, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinn-
verwendung und dem Vorschlag an die Hauptversammlung,
nach Abwicklung eines Ausschreibungsverfahrens und –
folgend einer Empfehlung des Prüfungsausschusses – er-
neut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprü-
ferin für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Der Bericht
der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr
Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Ein-
haltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate
Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2021 wurde
zur Kenntnis genommen. Weiters wurde ein neuer Aus-
schuss des Aufsichtsrats bestellt, nämlich für Human
Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten
(HR-Ausschuss). Schließlich hat der Aufsichtsrat das Vor-
standsmandat von Klaus Pekarek über den 30. Juni 2022
hinaus um sechs Monate bis Jahresende 2022 verlängert.
•• In der Sitzung vom 18. Mai widmeten wir uns im Detail der
Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal und der Entwick-
lung im laufenden 2. Quartal. Darüber hinaus wurde der Er-
werb einer Immobilie in Polen durch die UNIQA Österreich
Versicherungen AG genehmigt und eine Geschäftsordnung
für den eben erwähnten HR-Ausschuss beschlossen.
•• Am 18. August tagte der Aufsichtsrat erstmals im Heim-
markt einer unserer internationalen Konzerngesellschaften.
Im Zuge der in Prag abgehaltenen Sitzung beschäftigten
wir uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgrup-
pe im 1. Halbjahr sowie der Entwicklung im laufenden
3. Quartal. Dem Abschluss eines neuen Syndikatsver-
trags mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung und der
Raiffeisen-Holding als Kernaktionärinnen der STRABAG SE
bzw. der damit einhergehenden Mitbeteiligung der UNIQA
Österreich Versicherungen AG an einem an den Freefloat
gerichteten Pflichtangebot wurde die Genehmigung erteilt.
Jahresfinanzbericht 2022
18
•• Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Grup-
pe in den ersten drei Quartalen 2022 und der laufenden
Entwicklung im 4. Quartal befassten wir uns in der Sitzung
am 16. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung
für das Geschäftsjahr 2022. In Bezug auf die Geschäfts-
verteilung im Vorstand wurde festgelegt, dass Andreas
Brandstetter ab Jänner 2023 anstelle des ausscheidenden
Vorstandsmitglieds Klaus Pekarek interimistisch die Zu-
ständigkeit für den Bereich Kunde & Markt Bank Österreich
übernimmt. Schließlich beschäftigten wir uns im Detail mit
der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten,
haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungs-
ausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und be-
stellt – einen davon, nämlich den HR-Ausschuss, erst am
7. April (siehe weiter unten):
•• Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalaus-
schuss) entspricht in der Zusammensetzung dem Präsidium
des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die
Agenden eines Nominierungs und Vergütungsausschusses
(für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich
das Präsidium bzw. der Ausschuss intensiv mit den wirt-
schaftlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem
Ukraine-Krieg und dem Fortschritt der Entwicklung des
Strategieprogramms UNIQA 3.0 beschäftigt. Gegenstand
der Sitzungen war weiters die Vorbereitung der Vergütungs-
berichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der
jeweils bestehenden Vergütungspolitik. Der Ausschuss hat
einen expliziten Schwerpunkt auf die sowohl kurz- als auch
langfristige Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichts-
rat gelegt. Ebenso hat sich der Ausschuss mit einem vom
Vorstand entwickelten Programm zur Weiterentwicklung
und Förderung interner Top-Talente beschäftigt.
•• Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 in
vier Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der
(Konzern-) Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung
GmbH, mit denen auch Diskussionen ohne Beisein des
Vorstands standfanden. Am 23. Februar beriet der Prü-
fungsausschuss zum Status der eingeleiteten öffentlichen
Ausschreibung der Prüfung des Konzern- und Einzelab-
schlusses der UNIQA Insurance Group AG für das Jahr
2023. In der Sitzung vom 7. April wurden sämtliche Ab-
schlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und
der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements der
Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der
Jahresbericht 2021 der Internen Revision samt dem Revi-
sionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbe-
richt 2021 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und
zur Kenntnis genommen. Weiters wurde auf Grundlage der
Ergebnisse der Ausschreibung erneut die PwC Wirtschafts-
prüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Ge-
schäftsjahr 2023 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom
18. Mai stellten Vertreter:innen der Abschlussprüferin die
Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der
UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2022 vor und stimm-
ten sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 16. No-
vember informierten Vertreter:innen der Abschlussprüfe-
rin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Dem Ausschuss
wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision
über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststel-
lungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung
gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortli-
che laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner
Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses nachgekommen.
•• Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über
die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi-
talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-
Liability-Managements.
•• Der IT -Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit
der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umsetzung
der UNIQA Insurance Plattform sowie weiterer IT-Projekte.
In seiner Sitzung vom November wurde die Notwendig-
keit diskutiert, die Aufgaben des Ausschusses aufgrund
der rasch voranschreitenden Bedeutung der IT zu erwei-
tern. Mit Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats werden
künftig in einer holistischen Betrachtungsweise Bereiche
des Unternehmens wie Produkt- und Prozessharmonisie-
rung miteinbezogen, die für die Implementierung neuer
IT-Systeme die Voraussetzung bilden.
19
Corporate Governance
Bericht des Aufsichtsrats
•• Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete
sich in vier Sitzungen der Tätigkeit von UNIQA Ventures,
CHERRISK und den Aktivitäten der neu gegründeten
Mavie- Holding, die Gesundheitsangebote jenseits klassi-
scher Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden
die Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungs-
produkten und -services evaluiert sowie die neuen, agilen
Arbeitsweisen diskutiert. Der Ausschuss hat mehrere Gast-
redner aus anderen Industrien eingeladen, um frischen In-
put für die eigene Arbeit zu erhalten.
•• Der am 7. April neu bestellte Ausschuss des Aufsichtsrats
für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegen-
heiten (HR-Ausschuss) beschäftigte sich in drei Sitzungen
mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fra-
gen der Mitarbeiterentwicklung und des Talentemanage-
ments, Vergütungssystemen für leitende Angestellte und
Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der
Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie
im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des
HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Personalausschuss. Der HR-Ausschuss lud ebenfalls Gast-
vortragende aus anderen Wirtschaftsbereichen ein, um von
anderen Industrien zu lernen.
•• Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Sitzung abgehalten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf-
sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse
ausführlich unterrichtet.
3. Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage-
bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr
2022 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung
des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des
konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Ge-
schäftsjahr 2022 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass
zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der
Konzernabschluss für das Jahr 2022 wurden je mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch
UNIQA im Geschäftsjahr 2022 führte die PwC Wirtschafts-
prüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83
ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte
GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass
UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entspre-
chenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2022 ein-
gehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2022 zur Kennt-
nis genommen und den Jahresabschluss 2022 der UNIQA
Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem
Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden er-
klärt. Damit ist der Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Abs. 4
Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptver-
sammlung am 6. Juni 2023 wird demnach eine Dividenden-
ausschüttung in Höhe von 0,55 Euro je Aktie vorgeschlagen
werden.
Jahresfinanzbericht 2022
20
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, gestatten Sie
mir am Schluss einige persönliche Worte: Es war mir eine
Freude und Ehre, in diesem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre
lang mitwirken zu dürfen, davon die letzten elf Jahre und
auch bereits von 1995 bis 1999 als Vorsitzender. Ich hoffe,
in dieser Zeit auch in Ihrem Sinn einen Beitrag zur positi-
ven Entwicklung der UNIQA Group geleistet zu haben. Ich
möchte mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen in all diesen Jahren
herzlich bedanken, ebenso bei meinen Kolleg:innen im Auf-
sichtsrat für eine stets wertschätzende, konstruktive und er-
gebnisorientierte Zusammenarbeit. Für ihren großen persön-
lichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 danke
ich, wie in der Vergangenheit, auch heuer wieder im Namen
des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insu-
rance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wün-
sche ihnen, diesmal ganz besonders herzlich, Gesundheit und
weiterhin viel Erfolg!
Wien, im April 2023
Für den Aufsichtsrat
Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats
21
Corporate Governance
Bericht des Aufsichtsrats
Über diesen Bericht
Der vorliegende Bericht wurde in Übereinstimmung mit dem
österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse-
rungsgesetz (NaDiVeG) (EU-Richtlinie 2014/95/EU) erstellt
und umfasst diejenigen Nachhaltigkeitsbelange, die auch
unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen widerspiegeln.
Die in diesem Bericht beschriebenen Konzepte entsprechen
den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts 2022, der in Über-
einstimmung mit den Standards der Global Reporting Initia-
tive (GRI) erstellt wurde. Der Bericht wird gemeinsam mit
dem Geschäftsbericht am 13. April 2023 veröffentlicht. Der
vorliegende nichtfinanzielle Bericht, als Teil unseres Ge-
schäftsberichts 2022, umfasst das Geschäftsjahr 2022 und
somit den Zeitraum vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember
2022. Dort, wo es zweckmäßig ist, vergleichen wir unsere
Fortschritte mit den im Vorjahr kommunizierten Zielen und
geben einen Ausblick auf unsere Ziele für das nächste Jahr.
Die UNIQA Insurance Group AG hat sich entschieden, die
nichtfinanzielle Erklärung als gesonderten nichtfinanziellen
Bericht zu erstellen (Option gemäß § 267a Abs. 6 bzw. § 243b
Abs. 6 UGB) und den nichtfinanziellen Bericht für die UNIQA
Insurance Group AG und den konsolidierten nichtfinanziellen
Bericht für den Konzern zusammenzufassen. Der Konsolidie-
rungskreis ist unter den sonstigen Angaben innerhalb der Er-
läuterungen zum Konzernabschlusses 2022 offengelegt.
Da die UNIQA Insurance Group AG mit Hauptsitz in Wien
das Versicherungsgeschäft der Gruppe im In- und Ausland
nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeit-
nehmerbelange sowie die Themen der Achtung der Men-
schenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung auf Konzernebene konzipiert und nachfolgend in den
operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn
besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – ab-
gewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer
Weise verfolgt wird.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch 2022 die
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH mit der betriebswirtschaft-
lichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited
Assurance) beauftragt. Einzelheiten zu den Ergebnissen der
Prüfung finden Sie im Bestätigungsvermerk der nichtfinanziel-
len Berichterstattung. Verweise auf Fundstellen außerhalb des
Geschäftsberichts erfolgen ausschließlich auf den Nachhaltig-
keitsbericht 2022, der ebenso der betriebswirtschaftlichen Prü-
fung unterliegt.
Beschreibung des Unternehmens
Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungs-
gruppen in ihren beiden Kernmärkten Österreich und Zen-
tral- und Osteuropa (CEE). Wir bieten unseren Kund:innen
Schaden- und Unfallversicherungen sowie Lebens- und Kran-
kenversicherungen an. Als Finanzdienstleisterin ist es unser
Bestreben, nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu berücksich-
tigen sowie Chancen aus ESG-Trends (ESG – Environment,
Social, Governance) mitaufzunehmen. Nachfolgend legen
wir unseren Managementansatz dazu dar. Weitere Informa-
tionen zu unserem Geschäftsmodell finden sich im Kapitel
„Strategie“ des Geschäftsberichts.
Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Integration
Wir setzen uns sorgfältig mit jenen Rahmenbedingungen
auseinander, die wir förderlich für ein besseres Leben halten.
Dazu treten wir in Diskurs mit Stakeholder:innen, Expert:in-
nen und der Öffentlichkeit, teilen unsere Sichtweisen und
engagieren uns. Damit ist Nachhaltigkeit ein zentraler Teil
unseres Handelns. Mit unserer klaren Haltung erzeugen wir
Verständnis bei allen unseren Stakeholder:innen und Unter-
stützung durch alle unsere Stakeholder:innen – Mitarbei-
ter:innen, Kund:innen, Investor:innen und die Öffentlichkeit.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist dabei ganzheitlich aus-
gerichtet. Sie verbindet unser ökonomisches Streben mit
einem klaren ökologischen und sozialen Bekenntnis zu Um-
weltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung.
(Konsolidierter)
Nichtfinanzieller
Bericht
Jahresfinanzbericht 2022
22
Nichtfinanzieller Bericht
Wesentlichkeitskonzept
Der Erfolg von UNIQA baut darauf auf, dass wir verstehen,
wie sich die Welt verändert und wie wir darauf reagieren
müssen. Die letzte Wesentlichkeitsanalyse wurde 2021
durchgeführt und identifizierte jene ESG-Themen, die für
unsere Stakeholder:innen und unser Geschäft als am wich-
tigsten wahrgenommen wurden. Zudem haben wir eine neue
Stakeholderidentifikation einschließlich der dazugehörigen
Gewichtung durchgeführt. In Summe legten wir vier Stake-
holdergruppen fest, die unmittelbar von unseren Unterneh-
mensaktivitäten betroffen sind: Kund:innen, Mitarbeiter:in-
nen, Investor:innen und die Öffentlichkeit.
Die Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage unseres
Nachhaltigkeitsansatzes, unserer Nachhaltigkeitsstrategie
sowie unserer Berichterstattung. Die vier wichtigsten ma-
teriellen Themen aus Sicht der Stakeholder:innen waren im
Jahr 2021: Cyberrisiken, digitale Service- und Kundenorien-
tierung, Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen
sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen.
Die fünf wichtigsten wesentlichen Themen aus Sicht von
UNIQA waren: Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbei-
ter:innen, Datensicherheit und Datenverarbeitung, Aus- und
Weiterbildung, Engagement für Umwelt sowie Diversität und
Chancengleichheit.
Vertiefende Informationen zum Prozess und zu den Ergeb-
nissen der Wesentlichkeitsanalyse sind im Nachhaltigkeits-
bericht 2022 (Kapitel 2) dargelegt.
Nachhaltigkeitsstrategie
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Oktober 2020
verabschiedet und basiert neben dem Fundament People &
Culture auf fünf Säulen:
•• ESG-Veranlagungspolitik
•• ESG-Produktpolitik
•• Nachhaltige Betriebsführung
•• Transparente Offenlegung
•• Stakeholdermanagement
Unser fundamentales Ziel war es 2022, diese Nachhaltigkeits-
strategie zu operationalisieren und im Unternehmen durch
Meilensteinpläne zu verankern. Unser operativer Fokus liegt
auf den Säulen 1 bis 3, gestützt durch transparente Offen-
legung (Säule 4) und Einbindung unserer Stakeholder:innen
(Säule 5). Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf unse-
rer Klimastrategie, die wir nach anerkannten Regelwerken
(SBTi – Science Based Targets Initative) und im Rahmen der
eingegangenen Mitgliedschaften (NZAOA, GFA) verfolgen.
Beitritt zur Green Finance Alliance (GFA)
UNIQA ist seit Mai 2022 Mitglied der Green Finance Alliance
(GFA), einer Initiative des Klimaschutzministeriums für zu-
kunftsorientierte Finanzunternehmen. Mitglieder der Green
Finance Alliance nehmen eine Vorreiterrolle für den Klima-
schutz ein und zeigen die Vereinbarkeit von Klimaschutz und
nachhaltigem Wirtschaften. Die konkreten Ambitionen um-
fassen unter anderem klare Ausschlusskriterien und zeitlich
gestaffelte Ausstiegspläne für Investments und Versiche-
rungsgeschäft im Zusammenhang mit kohle-, öl- und gasba-
sierten Wertschöpfungsketten. Die konkrete Verfolgung des
Pariser 1,5-Grad-Ziels orientiert sich dabei ebenfalls an den
etablierten Regelwerken zur Bestimmung des initialen CO
2
-
Footprints (gemäß PCAF-Standard) und zur Ableitung und
Verfolgung wissenschaftsbasierter CO
2
-Reduktionziele und
-zwischenziele (gemäß SBTi). Zu deren Operationalisierung
wurden im Bereich der Veranlagung und der Betriebsfüh-
rung Ende 2022 entsprechende Projekte gestartet. Für das
Sachversicherungsgeschäft sind entsprechende Regelwerke
betreffend (indirekte) versicherungsbezogene Emissionen im
Jahr 2022 erstmals veröffentlicht worden; ebenso wurden
dazu interne Projektplanungen aufgesetzt.
ESG-Integration
Unser maßgebliches Gremium für Nachhaltigkeitsagenden
ist das Group ESG Committee, das 2021 eingerichtet wurde.
Es besteht aus Mitgliedern des Vorstands der UNIQA Insu-
rance Group AG sowie aus Bereichsleiter:innen der Schlüs-
selabteilungen, tagt vierteljährlich und gibt dem Vorstand
Empfehlungen zur Entscheidungsfindung zu ESG-Themen.
Das Komitee ist für die Integration und Stärkung von ESG-
Aspekten in Versicherungs-, Investment- und Vermögens-
verwaltungsaktivitäten verantwortlich, einschließlich der
strategischen Definition und der kontinuierlichen Weiterent-
wicklung der ESG-Ambitionen für die gesamte UNIQA Group.
Ebenso zu seinen Aufgaben zählen die Erarbeitung und die
Einführung von entsprechenden Richtlinien.
Weitere Verantwortlichkeiten finden sich in der Beaufsichti-
gung der Umsetzung der gruppenweiten Klimastrategie bzw.
des Umweltmanagements sowie in der Unterstützung der
Umsetzung der strategischen Maßnahmen und Projekte in
den Tochtergesellschaften.
23
Nichtfinanzieller Bericht
Das Sustainability Management Team ist Teil des Anfang
2020 neu geschaffenen Bereichs „Sustainability, Ethics &
Public Affairs“. Es ist für die operative Steuerung der Integ-
ration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG)
in die Kerngeschäftsfelder der UNIQA Group verantwortlich.
Im Rahmen von ESG-Arbeitsgruppen, die ESG-Spezialist:in-
nen und/oder Vertreter:innen verschiedener operativer Ein-
heiten und Fachabteilungen zusammenbringen, werden Vor-
schläge zur ESG-Integration im Unternehmen entwickelt und
diskutiert.
Nachhaltigkeitsrisiken
Mit einer ausgeprägten Risiko- und Nachhaltigkeitskultur
stellt UNIQA die Weichen, um langfristig wirtschaftlich
erfolgreich und profitabel zu sein. Gemäß der letzten Ände-
rung des delegierten Rechtsakts der Solvency-II-Richtline
(2009/138/EG) müssen Nachhaltigkeitsrisiken im Risikoma-
nagementsystem berücksichtigt werden. Die Richtlinie ist
seit dem 2. August 2022 in Kraft. Unser Ziel ist es, einen
angemessenen und konsistenten Ansatz zur Betrachtung der
Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln, diesen stetig anzuwen-
den und regelmäßig zu aktualisieren. In diesem Sinn analy-
sieren wir klimabezogene Risiken und Chancen im Rahmen
des Risikomanagements (im Zuge der unternehmenseigenen
Beurteilung der Risiko- und Finanzlage). Bei den Klimarisi-
ken sind für UNIQA vor allem jene Risiken relevant, die sich
aus zunehmenden Wetterextremen ergeben, die die Schaden-
quote erhöhen und auch das Ausfallrisiko verstärken.
Die Ergebnisse aus dem Prozess der Identifikation und Be-
wertung von Nachhaltigkeitsrisiken sollen dazu beitragen,
Managemententscheidungen im Rahmen der Produktgestal-
tung oder der Veranlagungsstrategie von UNIQA zu unter-
stützen.
Die Implementierung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risi-
komanagement hatte für UNIQA im vergangenen Jahr einen
sehr hohen Stellenwert. Das Risikomanagement konzent-
rierte sich in den vergangenen zwölf Monaten insbesondere
auf die Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken. Eines der
Hauptthemen im Jahr 2022 war daher die Bewertung der
langfristigen Klimaszenarien und deren Weiterentwicklung.
Aufgrund der Größe und Komplexität des Risikoprofils der
Konzerntöchter differenzierte UNIQA bei der Bewertung
der Klimarisiken zwischen quantitativen und qualitativen
Ansätzen. Weitere Schwerpunkte waren die unternehmens-
weite Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unser Betei-
ligungsreporting und in das Monitoring. Das Thema Nachhal-
tigkeit wurde auch in unser Outsourcing-Risikomanagement
aufgenommen. Ziel des Risikomanagementansatzes ist es,
mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig
auf sie reagieren zu können. Nachhaltigkeitsrisiken werden
derzeit nicht als eigene Risikokategorie behandelt, sondern
innerhalb von zehn bestehenden Risikokategorien
1)
berück-
sichtigt.
Um Klimarisiken angemessen zu begegnen, haben wir bereits
2013 das NatCat Competence Center (NCCC) gegründet. Die-
ses befasst sich mit allen Themen im Zusammenhang mit
Naturkatastrophen auf Konzernebene und fokussiert sich da-
bei derzeit intensiv auf das Thema Klimawandel. Im NCCC
werden die Risikoexposition der Gruppe, ihre Veränderungen
im Lauf der Zeit, Kumulationen, jährlich erwartete Schäden,
Szenarioanalysen wie realistische Szenarien, Szenarien für
Extremereignisse oder Szenarien für den Klimawandel bei
verschiedenen Temperaturen sowie die Mindestkapazität des
Rückversicherungsschutzes bewertet, die erforderlich ist,
um die Gruppe vor großen Naturkatastrophen zu schützen.
Bei unserer Bewertung werden die allerneuesten Modellie-
rungstechniken auf der Grundlage stochastischer Modelle
verwendet, die Hunderttausende von Hagel-, Sturm-, Über-
schwemmungs- und Erdbebenereignissen abdecken und
ständig aktualisiert werden. Darüber hinaus beinhalten zwei
Drittel unserer Modelle historische Einzelschäden unseres
Unternehmens und repräsentieren daher die Risikosicht von
UNIQA und nicht die des Markts. Die Ergebnisse der sto-
chastisch basierten NatCat-Modelle bilden die Grundlage für
unser konzernweites Risikomanagement für Naturkatastro-
phen. Diese Modelle werden auch zur Berechnung jährlicher
Stressszenarien verwendet, um die Robustheit unseres Un-
derwriting- und Rückversicherungsschutzes zu testen. Die
Bedrohung, die sich aus den Modellen ergibt, kann in Karten
visualisiert werden, die in den Corporate Business Navigator
(CBN) eingespeist werden, ein Instrument zur Risikoprüfung
und -bewertung, das von den Underwriter:innen und Risiko-
ingenieur:innen der Gruppe verwendet wird.
Umweltbelange
Dieser Abschnitt beschreibt den Einfluss der Umweltbelange
auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Auswirkungen un-
serer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt. Es werden sowohl
Konzepte und Maßnahmen als auch konkrete Ziele und Aus-
wirkungen erläutert.
Im Bereich der Umweltbelange sind für uns insbesondere fol-
gende Themen wesentlich: Engagement für den Klimaschutz,
Engagement für die europäischen Umweltziele, Beratung
zu und Prävention von Naturkatastrophen. Wir stellen uns
diesen Herausforderungen, indem wir mit unseren Kapital-
anlagen und unseren Versicherungsprodukten den Übergang
zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen. Zudem
ist es unser Bestreben, unsere eigene Betriebsführung unter
Beachtung unserer ökologischen und sozialen Zielsetzungen
vorbildhaft zu gestalten.
1)
Versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken, Kredit- und Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Konzentrationsrisiken, strategische Risiken, Reputationsrisiken, operationelle Risiken,
Ansteckungsrisiken, Emerging Risks
Jahresfinanzbericht 2022
24
Nichtfinanzieller Bericht
UNIQA Klimastrategie
Den ersten großen Schritt auf dem Weg zu einer eigenen Kli-
mastrategie haben wir Anfang 2019 mit der Verabschiedung
der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie zum Kohleausstieg
bei Veranlagung und Underwriting gesetzt. Zur Verfolgung
breiterer Klimaziele haben wir 2021 den Beitritt zur Net- Zero
Asset Owner Alliance (NZAOA) und 2022 den Betritt zur
Green Finance Alliance vollzogen und uns damit verbindli-
cheren Zielen verschrieben.
Wesentliche Ziele der UNIQA Klimastrategie sind:
•• Verfolgung des Pariser 1,5-Grad-Klimazielpfads in der Ver-
anlagung, im Underwriting und in der Betriebs ökologie un-
ter Beachtung der beiden EU-Umweltziele „Climate Change
Mitigation“ und „Climate Change Adaptation“
•• Klimaneutralität im Geschäftsmodell bis 2040 in
Österreich und bis 2050 im Gesamtkonzern
•• Verfolgung und Einlösung konkreter wissenschafts-
basierter Zwischenziele für 2025, 2030 und 2035 auf Basis
des Pariser 1,5-Grad-Klimazielpfads
•• Steigerung grüner Investments auf mehr als 2 Milliarden
Euro. bis 2025
•• Hintanhaltung etwaiger negativer Auswirkungen auf
die anderen EU-Umweltziele
•• Einhaltung der sozialen Mindeststandards
Umweltbelange in der Veranlagung
UNIQA sieht sich einem verantwortungsvollen und nachhal-
tigen Management der Kapitalanlagen verpflichtet.
Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Anlagestrategie
langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein kann und eine po-
sitive Ergänzung zu den klassischen Anlagezielen Rendite,
Sicherheit und Liquidität darstellt. Im Jahr 2022 haben wir
wichtige ESG-Meilensteine in folgenden Bereichen erreicht:
ESG-KPIs, Kohleaktivitäten, Fossile-Energie-Policy, Nachhal-
tige Investments, Entwicklung eines Klimapfads und ESG-
Engagement.
Unser übergeordnetes definiertes Ziel ist es, die ESG-Qua-
lität unserer Vermögenswerte kontinuierlich zu verbessern.
Die Integration von Nachhaltigkeitsdaten unseres speziali-
sierten Datenlieferanten ISS ESG (Institutional Shareholder
Services) ermöglicht uns tiefgehende Analysen unserer In-
vestitionen hinsichtlich der Nachhaltigkeit. Diese basieren
auf fundamentalem Research und einem ganzheitlichen An-
satz von ISS ESG.
Der wesentliche Fokus im Jahr 2022 lag auf Klimadaten wie
etwa CO
2
e-Emissionen für Unternehmen, die in unseren An-
leihen und Aktien vertreten sind, aber auch auf Ländern, de-
ren Staatsanleihen wir halten.
Für die Bewertung von CO
2
e-Emissionen verwenden wir die
Kennzahl der „Carbon Emission Intensity“. Dies ist ein Maß
der Emissionen pro „Produktion“ und zeigt die Emissionen
pro Umsatz bei Unternehmen und pro Bruttoinlandsprodukt
für Länder an. Unser Ziel ist eine laufende Verbesserung die-
ser Kennzahlen. Im Jahr 2022 erreichten wir bei der Carbon
Emission Intensity für die gesamte Veranlagung der UNIQA
Group bereits eine Reduktion von rund 3 Prozent verglichen
zum Vorjahr. Der Rückgang wurde sowohl bei unseren Inves-
titionen in Unternehmen als auch in Staatsanleihen erzielt.
Für Unternehmensanleihen und Aktien wollen wir für die
„Carbon Emission Intensity“-Kennzahl unser übergeordne-
tes Ziel einer Reduktion um 15 Prozent bis Ende 2024, im
Vergleich zu 2021, erreichen. Dieses Ziel haben wir uns im
Rahmen unserer Mitgliedschaft in der Net-Zero Asset Owner
Alliance gesetzt.
Eine weitere Kennzahl ist das „Carbon Risk Rating“, das eine
Gesamtbewertung eines Unternehmens oder Landes für alle
Klimabelange darstellt. Auch hier haben wir im Laufe des
Jahres 2022 eine Verbesserung der gesamten Veranlagung
der UNIQA Group erreicht: Die Kennzahl weist eine Verbes-
serung der Bewertung um 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr
aus.
Der wesentliche Grund für die Verbesserung unserer Kenn-
zahl „Carbon Risk Rating“ liegt darin, dass die Unternehmen
unserer Investments ihr eigenes Management der Klimarisi-
ken verbessert haben.
Kohlefreie bilanzielle Vermögenswerte
Die UNIQA Group hat bereits im Jahr 2019 Emittenten von
der Veranlagung ausgeschlossen, deren Kohleaktivitäten
mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes ausmachten. 2022 ha-
ben wir diese Verpflichtung nachgeschärft, indem wir die-
sen Grenzwert von 30 Prozent auf 10 Prozent gesenkt haben
(siehe UNIQA Group Decarbonization Statement). Zwischen-
zeitlich hatte die Integration der erworbenen AXA-Tochter-
gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei UNIQA
wieder ein Kohle-Exposure eingebracht. Dieses wurde im
Lauf des Jahres 2022 erfolgreich bereinigt, womit die Ver-
anlagung der Gruppe wieder kohlefrei ist.
25
Nichtfinanzieller Bericht
Fossile Energieträger
Im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der Green Finance Al-
liance hat die UNIQA Group die Anforderungen an fossile
Energieträger grundlegend angepasst und in den internen
Policies verankert. Folgende Kernanpassungen wurden dabei
getroffen:
Kohle: Die Emittentenumsatzschwelle wird für den eigenen
Direktbestand im Jahr 2023 von 10 Prozent auf 5 Prozent
gesenkt und bis Ende 2030 komplett abgebaut.
Öl: Keine neuen Investitionen in/Finanzierungen für konven-
tionelle Erdölprojekte mit dem Ziel des Ausbaus der Ölinfras-
truktur und keine neuen Investitionen in/Finanzierungen
für Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes
im Erdölsektor erwirtschaften, bis Ende 2024. Anteile an Öl-
unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Öl
erzielen, werden bis Ende 2030 veräußert.
Erdgas: Keine neuen Investitionen in/Finanzierungen für
Erdgasprojekte mit dem Ziel des Ausbaus der Erdgasinfra-
struktur und keine neuen Investitionen in/Finanzierungen
für Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes im
Erdgassektor erwirtschaften, bis Ende 2025. Anteile an Gas-
unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Gas
erzielen, werden bis Ende 2035 veräußert. Bei Erdgas werden
mögliche Ausnahmen von der SBTi, der EU-Taxonomie oder
dem Pariser Abkommen berücksichtigt.
Nuklearenergie: Im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der
Green Finance Alliance und unter Berücksichtigung der EU-
Taxonomie ziehen wir uns bis 2035 auch aus Unternehmen
zurück, die in der Nuklearenergie tätig sind. Bis Ende 2024
werden keine neuen Investitionen in Nuklearprojekte getä-
tigt, die das Ziel haben, den Ausbau der Nuklearinfrastruk-
tur zu fördern. Anteile an Nuklearenergieunternehmen, die
mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Nuklearenergie er-
zielen, werden bis 2035 veräußert.
Nachhaltige Investments
Die UNIQA Group hat mit Ende September 2022 ihr Volu-
men an Investments mit ESG-Bezug auf 1,7 Milliarden Euro
aufgebaut. Darin enthalten sind Green Bonds, Social Bonds,
Sustainability Bonds, Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 der
EU-Offenlegungsverordnung und Infrastrukturprojekte, die
nach internen Richtlinien als nachhaltig eingestuft werden.
Bis Ende 2024 haben wir uns das Ziel gesetzt, die Invest-
ments mit ESG-Bezug auf 2 Milliarden Euro aufzubauen. Dies
ist auch Teil der Anforderungen der Net-Zero Asset Owner
Alliance.
Entwicklung eines Klimazielpfads
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Net-Zero
Asset Owner Alliance und der Green Finance Alliance haben
wir im Jahr 2022 einen Klimazielpfad zur Erreichung der
Klimaneutralität bis 2050 entwickelt.
Der erste Bereich umfasst Einzelemittenten; als Basisjahr
wurde der Status zu Jahresende 2021 herangezogen. Auf
Grundlage einer Analyse der einzelnen Unternehmens-
beteiligungen wurden Schätzungen für deren zukünftige
Treibhausgasemissionen berechnet. Als Metrik für die Be-
rechnung der THG-Emissionen diente die gewichtete durch-
schnittliche Kohlenstoffintensität (WACI).
Der erste wichtige Meilenstein sowohl für die Net-Zero Asset
Owner Alliance als auch die Green Finance Alliance ist ge-
mäß einer Einschätzung des IPCC (Intergovernmental Panel
on Climate Change) eine 15-prozentige Reduktion der Treib-
hausgasemissionen der WACI vom Jahresende 2021 bis zum
Jahresende 2024.
Als weitere Metrik wurde die SBT-konforme Emittentenquo-
te eingeführt. Sie dient zur Gewichtung von Unternehmens-
beteiligungen, die selbst den Science-Based Targets folgen.
Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance
hat sich UNIQA das Ziel gesetzt, die gemäß der SBTi geneh-
migte Gwichtung bis 2040 auf 100 Prozent der einzelnen
Unternehmensemittenten zu erhöhen. Um dieses langfristi-
ge Ziel zu erreichen, wurde ein erstes Ziel für 2023 festge-
legt: Wir möchten unsere „Approved SBT Issuers“ (Owned
Emissions) von 18 Prozent (Basisjahr 2021) auf 30 Prozent
erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die Veranla-
gungsrichtlinien angepasst und ein Monitoring der entspre-
chenden KPIs eingeführt.
Dazu haben wir unsere Responsible-Investment@UNIQA-
Richtlinien angepasst, sodass ab 1. Jänner 2023 folgende
Schwellenwerte gelten: keine neuen Direktinvestitionen
(einschließlich von der UCM verwalteter Investmentfonds)
in Wertpapiere von Unternehmen mit hoher Treibhausgas-
intensität (> 80 t CO
2
-Intensität), für die keine der folgenden
Bedingungen gilt:
Gewichtete durchschnittliche „Carbon Emission Intensity“
(t CO
2
e/Mio. Euro Umsatz)
31. Dezember 2021 99
31. Dezember 2022 96
Ziel 31. Dezember 2024 84
Jahresfinanzbericht 2022
26
Nichtfinanzieller Bericht
1. Das betreffende Wertpapier qualifiziert sich als grüne, so-
ziale oder nachhaltige Anleihe, oder
2. der Emittent hat sich zu einem Plan zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen verpflichtet, der entweder von
ISS als ehrgeizig eingestuft wird oder von der SBTi zuge-
sagt/genehmigt wurde, oder
3. dem Emittenten wurde von ISS der Status eines erst-
klassigen ESG-Sektors zuerkannt (ESG-Score > 50), oder
4. die Anlage wurde vom Group Asset Liability Management
Committee genehmigt.
Der Schwellenwert von > 80 t CO
2
-Intensität wurde als Ziel-
größe definiert, um unser Ziel einer CO
2
-Intensität von 84 t
bis Ende 2024 zu erreichen.
Principal Adverse Impacts
Darüber hinaus gelten ab 2023 drei neue KPIs für neue In-
vestitionen. Diese drei Messgrößen sind Teil der „Principal
Adverse Impacts“ und werden von einem externen Datenan-
bieter bereitgestellt:
•• Keine neuen Direktinvestitionen (einschließlich eigens ver-
walteter Investmentfonds) in Wertpapiere von Unterneh-
mensemittenten, die entweder gegen die Prinzipien des UN
Global Compact oder gegen die OECD-Leitsätze für multi-
nationale Unternehmen verstoßen
•• Keine neuen Direktinvestitionen (einschließlich eigens ver-
walteter Investmentfonds) in Wertpapiere von Unterneh-
mensemittenten, die im Handel mit umstrittenen Waffen
(Antipersonenminen, Streumunition, chemischen und bio-
logischen Waffen) stehen
•• Keine neuen Direktinvestitionen (einschließlich eigens ver-
walteter Investmentfonds) in Wertpapiere von staatlichen
Emittenten ohne Steuerkooperation mit der EU
Engagement
Die Mitgliedschaften in der Net-Zero Asset Owner Alliance
und der Green Finance Alliance erfordern es, aktiv mit
Unternehmen in Kontakt zu treten, um die Treibhausgasre-
duktion zu fördern bzw. sich selbst zur Klimaneutralität zu
verpflichten. Zudem ist UNIQA seit Ende 2022 Mitglied der
Initiative Climate Action 100+ (CA100+), der weltweit größ-
ten Investoren initiative zum Klimawandel.
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Vertiefung der
ESG-Integration
im Veranlagungs-
portfolio
Ableitung von KPIs und Definition von Zwischenzielen zur
Einlösung Paris-Ziel-konformer CO
2
-Reduktionspfade für
auf eigenes Risiko gehaltene Veranlagung, Verankerung
von ESG-Limits in den Portfoliomanagementprozessen,
Einführung von klimarelevanten KPIs
In den kommenden Jahren werden wir an der Umsetzung
der Zwischenziele eines dem Pariser 1,5-Grad-Ziel entspre-
chenden Klimazielpfads arbeiten. Wir streben an, bis zum
Jahr 2040 nur mehr in Unternehmen zu investieren, die sich
Pariser Klimaziele gesetzt haben. Bis 2050 wollen wir für die
UNIQA Group klimaneutral sein. Unsere Mitgliedschaften
werden uns dabei unterstützen und den Weg dafür ebnen.
2023 wollen wir die Validierung unserer Ziele nach dem
Framework for Financial Institutions der SBTi validieren
lassen.
Nachhaltige
Investments
Das im Jahr 2020 mit der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie
verabschiedete Ziel, bis 2025 ein Volumen von 1 Milliarde
Euro an Investments, die wir als nachhaltig definieren
(grüne und soziale Anleihen, Infrastrukturdarlehen, die posi-
tiv auf die Umsetzung von SDGs wirken, ESG-Aktienfonds
Artikel 8 und Artikel 9), aufzubauen, konnten wir schon im
Jahr 2021 erreichen und im Jahr 2022 auf über 1,7Milliar-
denEuro aufstocken.
Bis Ende 2024 haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere
nachhaltigen Investments auf 2 Milliarden Euro aufzubau-
en. Weiters wollen wir unser Engagement im Rahmen der
Mitgliedschaft bei der Initiative Climate Action 100+ gezielt
auch bei Investees starten. Dies ist auch Teil der Anforde-
rungen der Net-Zero Asset Owner Alliance.
Ziele und Zielerreichung: Veranlagung
27
Nichtfinanzieller Bericht
Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail
Als größte Gesundheitsversicherung in Österreich tragen
wir gleichermaßen Verantwortung für den persönlichen
Lebensstandard unserer Kund:innen und die Wertschöp-
fungsprozesse unseres Unternehmens. Risikoprävention und
-minderung sind die Kernbereiche, in denen ökologische und
soziale Auswirkungen verstärkt in den Beratungsansatz ein-
bezogen werden müssen. In unserem Versicherungsgeschäft
werden daher Nachhaltigkeitsaspekte im Underwriting so-
wie bei Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt.
Unsere Produktmanager:innen brauchen in allen Sparten
fundiertes Know-how, vor allem im Bereich der kapitalbil-
denden Lebensversicherung, in dem 2023 der Schulungs- und
Produktentwicklungsfokus liegen wird. In unseren digitalen
Beratungsaktivitäten werden wir – über die kapitalbildende
Lebensversicherung hinaus – die strukturierte Erhebung von
Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kund:innen integrieren.
So stellen wir eine entsprechende Beratungsqualität im Ver-
trieb sicher. Anfang 2022 haben wir die UNIQA Portfolios
I bis IV umgestellt. Sie beinhalten nun ausschließlich Sub-
fonds, die ökologische sowie soziale Merkmale berücksichti-
gen und in Unternehmen investieren, die eine gute Unterneh-
mensführung aufweisen oder ein nachhaltiges Anlageziel
verfolgen und zur Verwirklichung der Sustainable Develop-
ment Goals der Vereinten Nationen beitragen. Investitionen
erfolgen nur noch in Subfonds gemäß Artikel 8 und Arti-
kel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (Investmentfonds und
ETFs). Artikel-8-Fonds berücksichtigen ökologische sowie
soziale Merkmale und investieren in Unternehmen, die eine
gute Unternehmensführung aufweisen. Artikel-9-Fonds stre-
ben darüber hinaus auch ein nachhaltiges Anlageziel an und
tragen zur Umsetzung der Sustainable Development Goals
der Vereinten Nationen bei.
In der Krankenversicherung unterstützen wir eine modernere
medizinische Versorgung und motivieren durch den Aufbau
von Arztzentren, den Ausbau des LARA Partnernetzwerks
sowie durch Telemedizin-Sprechstunden und geschulte
VitalCoaches zu einem gesünderen Leben.
Der Klimawandel erfordert in der Unfall- und Sachversiche-
rung eine Absicherung gegen die Folgen von Wetterereignis-
sen wie Hagel, Stürmen oder Unwetter. Hier greifen Präven-
tionsmaßnahmen und Versicherungslösungen, die unsere
Kund:innen bei der Anpassung an den Klimawandel begleiten
können. Gleichzeitig ist auch die Prävention ein wirksames
Instrument. Allein 2022 wurden rund 7,9 Millionen standort-
basierte Unwetterwarnungen per SMS und E-Mail an UNIQA
Kund:innen versendet, wodurch schnelle präventive Sicher-
heitsmaßnahmen ermöglicht wurden.
Zusätzlich setzen wir auf wichtige Zukunftsthemen wie
Kreislaufwirtschaft oder alternative Energien. Ganz nach
dem Motto „Reparatur statt Neukauf“ bieten wir Produkte
an, in deren Rahmen wir im Schadenfall Reparaturkosten für
Haushaltsgeräte oder Haustechnik übernehmen. Alternative
Energien, insbesondere Solarenergie, werden immer wichti-
ger, daher versichern wir bei der Solaranlagenversicherung
die Technikbestandteile derartiger Anlagen. Gemeinsam
mit der UNIQA Leasing GmbH haben wir ein Green-Tech-
Finanzierungsprodukt gelauncht, mit dem unsere Kund:in-
nen nicht nur Solar- und Photovoltaikanlagen, sondern auch
Wärmepumpen, Pelletöfen und Ähnliches mehr finanzieren
und gleichzeitig auch versichern können. So unterstützen
wir unsere Kund:innen dabei, ihren Beitrag für einen zu-
kunftsfähigen Planeten zu leisten.
In der Kfz-Versicherung erhalten Kund:innen, die sich für ein
Elektrofahrzeug entscheiden, 25 Prozent Nachlass auf ihre
Kfz-Haftpflichtprämie und profitieren im Rahmen der Kas-
koversicherung davon, dass Reparaturkosten bei Schäden
an E-Fahrzeugen durch indirekte Blitzschäden während des
Ladevorgangs übernommen werden. Auch bei Diebstahl trag-
barer Ladegeräte bzw. Ladekabel während des Ladevorgangs
wird Ersatz geleistet.
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Nachhaltigkeits-
profile
Roll-out nachhaltiger Lebensversicherungsprodukte,
weitere Verbesserung des Leistungsangebots in der
Sach- und Krankenversicherung
Zusätzliche nachhaltige Lebensversicherungsprodukte für
die Pensionsvorsorge, Verbesserung des Beratungs- und
Produktansatzes hinsichtlich nachhaltiger Sachversiche-
rungslösungen
Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail
Jahresfinanzbericht 2022
28
Nichtfinanzieller Bericht
Umweltbelange im Underwriting im Bereich
Corporate & Affinity
Auch unseren Unternehmenskunden möchten wir maßge-
schneiderte Produkte und Dienstleistungen mit Mehrwert
im Sinn der Nachhaltigkeit anbieten. Die Erarbeitung einer
langfristigen Strategie zur Implementierung von Maßnah-
men gegen den Klimawandel stand hier 2021 an oberster
Stelle. Beispiele dafür sind Beratung zu und Service bei
Naturkatastrophen, Wiederherstellung nach Schäden (Post-
Loss Consultancy) oder Präventionsmaßnahmen gegen Be-
triebsunterbrechungen durch Naturkatastrophen.
Die Reduktion der CO
2
-Emissionen, die den Pariser Klima-
zielen entspricht, erfordert einen gemeinschaftlichen Kraft-
akt, zu dem wir unsere Firmenkunden motivieren, mit uns
gemeinsam an der Verwirklichung dieses Anliegens zu ar-
beiten. Insbesondere im energieintensiven Industriebereich
können große Mengen an klimaschädlichen Emissionen ein-
gespart werden. Um gezielt auf die Kundenbedürfnisse ein-
gehen zu können, wurden in allen Märkten von UNIQA Inter-
national eigene Vorstandsbereiche für Corporate & Affinity
gegründet. UNIQA Corporate Business arbeitet gerade an
einer Anpassung des Business-Modells im Einklang mit ESG-
Kriterien. Dabei sind unsere Aktivitäten in den Bereichen
Underwriting, Risk Engineering und Schadenmanagement
auf ganzheitliche langfristige Strategien ausgerichtet. Die
verstärkte Ausrichtung auf Nachhaltigkeit im Kerngeschäft
betrifft auch die künftige Integration einer ESG-Bewertung
in das Versicherungsgeschäft. Diese Integration erfolgt in
den Underwriting-Standards und beruht auf SDG-Prinzipien,
sieht Monitoring-Maßnahmen vor und stützt sich auf eine
durchgehende individuelle ESG-Evaluierung pro Kunden und
pro Portfolio. Ein wichtiges Steuerungstool von UNIQA Cor-
porate Business ist der Corporate Business Navigator (CBN).
Er dient als Datenplattform zur Erfassung aller Informatio-
nen und Workflows rund um das Unternehmensgeschäft für
Großunternehmen innerhalb der UNIQA Group. Als zent-
rale Wissensdatenbank ist der CBN zudem ein essenzielles
Tool zur Bewertung und Förderung der Nachhaltigkeitsbe-
strebungen unserer Kunden. Die ESG-Strategie von UNIQA
Corporate Business hat im Jahr 2022 die Anwendungsreife
erreicht und beruht auf vier Phasen:
•• Phase 1: Erstellung von Zweck- und Zieldefinitionen
•• Phase 2: Entwicklung der Underwriting-, Risk-
Engineering- und Schaden-ESG-Strategie von UNIQA
Corporate Business
•• Phase 3: Entwicklung, Implementierung und Monitoring
von KPIs
•• Phase 4: Kommunikation und Veröffentlichung der Infor-
mationen in der UNIQA Group
Handlungsfelder
Gemäß vertraglichen Vorgaben aus den Commitments von
UNIQA zur Einhaltung von SDG-Kriterien und zum Pari-
ser Abkommen sowie auf Basis der Empfehlungen von Ra-
tingagenturen und der Anforderungen der österreichischen
Green Finance Alliance wurden folgende Handlungsfelder
als Vorschlagspapier ausgearbeitet:
1. ESG und CO
2
(Dekarbonisierung)
2. Anpassung von Underwriting-Standards und
Underwriting-Produkten
3. Kundenservice und Unterstützung nach einem
Schaden/Taxonomie
4. Monitoring der Einhaltung der Menschenrechte
5. Green Finance Alliance
Dekarbonisierung als wichtiger Grundsatz von UNIQA
Bereits im Jahr 2018 hat UNIQA als erste österreichische
Versicherungsgruppe den schrittweisen Ausstieg aus dem
kohlebasierten Geschäft eingeleitet und mit der UNIQA De-
karbonisierungsrichtlinie eine zukunftsweisende Strategie
festgelegt. Seit 2019 verzichten wir auf Neukundengeschäft
mit Unternehmen mit direktem oder indirektem Kohleanteil
von mehr als 30 Prozent. Mit Beginn des Jahres 2023 wird
dieser Kohleanteil für Neugeschäfte auf 5 Prozent reduziert.
Darüber hinaus unterstützt UNIQA – unter bestimmten Be-
dingungen – bestehende Kunden, die aus dem Kohlegeschäft
aussteigen wollen, bis zumindest 2025 bei der Transforma-
tion ihres Geschäftsmodells. Voraussetzung dafür sind die
Entwicklung und Umsetzung eines glaubwürdigen Transfor-
mationsplans und die Ausrichtung an definierten Nachhal-
tigkeitskriterien.
Im Jahr 2022 hat sich der Prämienanteil mit Bezug auf Koh-
le in der Energieerzeugung in unserem Bestand auf 1,7 Pro-
zent reduziert. Diese Reduktion ergibt sich aus dem generel-
len Verzicht, Neugeschäfte in diesem Bereich anzunehmen,
und den bereits spürbaren Veränderungen durch Dekarbo-
nisierungsmaßnahmen unserer Kunden. Zudem haben wir
im Jahr 2022 weitere Vorkehrungen getroffen, um unseren
Dekarbonisierungsansatz weiter auszubauen. Mit Beginn des
Jahres 2023 werden unsere Corporate Business Standards
angepasst und um Richtlinien erweitert, die den Ausstieg
aus Erdöl und Erdgas forcieren.
29
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Dekarbonisierung 2022 haben wir unsere Klimastrategie detaillierter auf das
Corporate Business heruntergebrochen und auf unserem
Dekarbonisierungs-Zielpfad den Ausstieg aus ölbasierten
(2030) und gasbasierten (2035) Wertschöpfungsketten
beschlossen. Zudem haben wir den Aufbau von ESG-Daten-
banken beschlossen, entsprechende KPIs festgelegt und
uns an internationalen Frameworks (PCAF, NZIA) für die
anstehende Operationalisierung orientiert.
Fortführung der ESG-Integration und der Operationalisie-
rung der Klimastrategie durch die Nutzung von ESG-
Daten und klimabezogenen KPIs im Underwriting und im
Engagement-Prozess
Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate & Affinity
Menschenrechte bei Corporate Business
Im Rahmen der ab 1. Jänner 2023 durchgeführten ESG-
Bewertungen werden auch Kriterien mit Bezug auf Men-
schenrechte erfasst. Vorgelagert wurde eine Risk-Heatmap
erstellt; ebenso haben wir Lines of Business sowie Betriebs-
arten definiert, für die im Verdachtsfall die Einhaltung von
Menschenrechten überprüft werden muss.
Umweltbelange in der Betriebsführung
UNIQA fühlt sich dazu verpflichtet, eine vorbildhafte eigene
Betriebsführung zu leben. Dieses Commitment ist ein we-
sentlicher Schwerpunkt in unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
Übergeordnetes Ziel ist es, unseren ökologischen Fußabdruck
immer weiter zu verringern und bis 2040 in Österreich bzw.
bis 2050 in unseren internationalen Tochtergesellschaften
CO
2
-neutral zu werden. Wir achten dabei auf die Anwendung
internationaler Zertifizierungen und Standards – sowohl bei
unseren Lieferanten als auch in unserer eigenen Betriebs-
führung. Wir setzen auf eine Steigerung der Energieeffizienz,
die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, eine Reduk-
tion der CO
2
-Emissionen, konsequente Ressourcenschonung
und die Förderung klimafreundlicher Mobilität. Zudem ver-
fügen wir in Österreich seit 2018 über ein Energiemonito-
ringsystem, das es uns ermöglicht, unsere Nachhaltigkeitsin-
itiativen und die dadurch erzielten Fortschritte transparent
und auf vergleichbarer Basis darzustellen. Zur Unterstüt-
zung und weiteren Intensivierung der bereits bestehenden
Umweltinitiativen werden wir bis Ende 2024 für die Ver-
triebsstandorte in Österreich ein nach EMAS zertifiziertes
Umweltmanagementsystem einführen. Im Geschäftsjahr
2022 konnten die erfassten CO
2
-Emissionen gegenüber dem
Vorjahr von 9.585 t CO
2
e auf 8.124 t CO
2
e reduziert werden.
Diese Vorgehensweisen unterstützen auch die Verwirkli-
chung der Ambitionen, die wir mit unseren zahlreichen Mit-
gliedschaften und Alliances verfolgen. Hervorzuheben sind
dabei die vom Bundesministerium für Klimaschutz gegrün-
dete Green Finance Alliance (GFA) und die Principles for
Sustainable Insurance (PSI), die von der Finanzinitiative des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) ent-
wickelt wurden.
Die Umweltbelange in unserer Betriebsführung fallen in den
Zuständigkeitsbereich der:des Chief Operating Officer und
werden vom Bereich Group Procurement verantwortet.
Der Fokus liegt hier vorerst auf unserem größten Kernmarkt
Österreich.
Insbesondere verfolgen wir in folgenden fünf Bereichen kon-
krete CO
2
-Reduktionsziele:
•• Einkauf von 100 Prozent Grünstrom
•• Installation von Photovoltaiksystemen
•• Ökologisierung von Heizungen/Kühlsystemen
•• Optimierungen anhand des Energiemonitorings
•• Flächendeckende Umstellung auf LED
•• Ökologisierung des Fuhrparks
Jahresfinanzbericht 2022
30
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Installation von
Photovoltaik-
systemen
Mitte 2020 haben wir das Projekt „UNIQA Photovoltaik-
offensive“ ins Leben gerufen. Sein Ziel ist es, den Photo-
voltaikausbau in Österreich entscheidend voranzutreiben.
Schon im Jahr 2022 wurden weitere fünf Vertriebsstandorte
mit Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 5 und 12 kWp
(Gesamtzubau: rd. 45 kWp) ausgestattet. Gemeinsam mit
den im Jahr 2021 errichteten Anlagen konnten innerhalb
von zwei Jahren in Summe 17 neue Photovoltaiksysteme
mit einer Gesamtleistung von rd. 230 kWp in Betrieb ge-
nommen werden. Das ambitionierte Ziel der Offensive von
20 Anlagen und 250 kWp bis Ende 2022 wurde aufgrund
von Bauverzögerungen dennoch knapp verfehlt. Gemäß
unserer neuen Strategie werden wir bis 2040 den Gesamt-
bestand an Solarstromleistung auf unseren Dächern von
derzeit rd. 280 kWp auf über 600 kWp nochmals mehr als
verdoppeln. Damit werden wir unseren Stromverbrauch
bilanziell zu mindestens 10 Prozent mit selbst produzierter
Energie abdecken.
Errichtung von sechs weiteren Anlagen mit einer Gesamt-
leistung von > 150 kWp
Ökologisierung
des Fuhrparks
Das ambitionierte Ziel des UNIQA Fuhrparkmanagements
ist es, den CO
2
-Ausstoß der Firmenflotte in Österreich bis
Ende 2024 auf 40 Gramm pro Kilometer zu senken. Bis Ende
2022 konnten wir unseren CO
2
-Ausstoß bereits auf rund
69Gramm pro Kilometer vermindern.
Im Sinn des genannten CO
2
-Reduktionsziels statten wir
unsere Standorte weiterhin mit Ladeinfrastruktur für
E-Mobile aus. Für 2023 ist geplant, an allen neuen Stand-
orten E-Ladestationen zu installieren und in unseren Lan-
desdirektionen die Ladeinfrastruktur zu erweitern, um auch
Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zu geben, am Arbeitsplatz
zu laden.
Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange in der Betriebsführung
Sozialbelange
In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, wie gesellschaft-
liche und soziale Fragen unsere Geschäftstätigkeit und -be-
ziehungen beeinflussen, und umgekehrt. Schwerpunktmäßig
erläutern wir unsere Konzepte im Umgang mit gesellschaftli-
chen Aktivitäten und Sponsorings, Kundenorientierung und
innovativen Services und Produkten sowie Datenschutz. Da
unserem Verständnis nach Arbeitnehmerbelange Teil der
Sozialbelange sind, haben wir diese ebenso als Unterkapitel
integriert und beschreiben unsere diesbezüglichen Konzepte.
Eine negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung stellt ein
Risiko für das Geschäftsmodell von UNIQA dar. Um diese Ri-
siken mitigieren und unseren Beitrag zum gesellschaftlichen
Wohlstand leisten zu können, verfolgen wir die Unterneh-
mensstrategie UNIQA 3.0.
Gesellschaftliche Aktivitäten und Sponsoring
Als größte Gesundheitsversicherung Österreichs setzen wir
den Schwerpunkt unseres gesellschaftlichen Engagements
in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Unsere Unterneh-
mensstrategie UNIQA 3.0 beschreibt auch unser Weltbild,
aus dem wir die wichtigsten gesellschaftlichen Risiken und
Bedürfnisse für unser Handeln ableiten. Ein Schwerpunkt
liegt vor allem auf der Förderung junger und benachteilig-
ter Menschen. Zudem setzt UNIQA vielfältige Akzente durch
die Unterstützung von Initiativen im allgemeinen Interesse.
Kunst und Sportförderung bilden hier in allen unseren Märk-
ten wichtige Schwerpunkte. Diese reichen von langfristigen
Sponsoringmaßnahmen bis hin zur Unterstützung von Ein-
zelprojekten, mit denen wir uns aufgrund unserer Unterneh-
menswerte identifizieren können.
Durch unseren Beitritt zur Initiative für transparente Zu-
sammenarbeit bekennen wir uns zu einem offenen Umgang
mit NGOs, Vereinen und Sponsorings. In Umsetzung des von
der Initiative formulierten Kodex für transparente Zusam-
menarbeit wollen wir der Öffentlichkeit einen klaren Ein-
blick darin geben, mit welchen NGOs wir zusammenarbeiten,
erklären, auf welche Art und zu welchem Zweck wir uns en-
gagieren, sowie uns dem Diskurs stellen, wie unsere Stake-
holder:innen unser Engagement beurteilen.
Im Jahr 2022 haben wir unseren Ansatz zu sozialen Belan-
gen weiterentwickelt. Die Strategie und die Umsetzungs-
richtlinien wurden dahingehend überarbeitet, dass unsere
Sponsorships ESG-konform sind. Dies erfolgte nach dem
DNSH-Prinzip (DNSH – Do No Significant Harm), wonach
ein Sponsorship zumindest eines der ESG-Kriterien erfül-
len muss. Zudem müssen unsere Partner ab einer gewissen
Sponsoringhöhe glaubwürdig nachhaltiges Handeln belegen
oder überhaupt ein Nachhaltigkeitskonzept vorweisen kön-
nen. Die UNIQA Sponsoringstrategie wurde im Jahr 2022
auf der Homepage der UNIQA Group veröffentlicht.
31
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Sport- und
Kultursponsoring-
strategie
Als wichtigen Teil unserer Brand-Strategie haben wir 2022
unsere ESG-konforme Sponsoringstrategie in Kraft gesetzt
und verfolgen die festgelegten Prinzipien nun auch im
Sport- und Kultursponsoring.
Die bisherige Strategie wird fortgesetzt; gleichzeitig
arbeiten wir an der Entwicklung geeigneter KPIs für diesen
Bereich.
Corporate-
Volunteering-
Aktivitäten
Im Geschäftsjahr 2022 hat sich UNIQA wieder durch Spen-
den, betriebliche Freiwilligenarbeit (UNIQA Sozialtag) oder
durch Kooperationen und Initiativen der UNIQA Privatstif-
tung sozial engagiert.
Im Einklang mit unserer Strategie und unseren Umset-
zungsrichtlinien werden wir auch 2023 wieder entsprechen-
de Maßnahmen und Initiativen setzen und damit einen
Beitrag zu allgemeingesellschaftlichen Anliegen leisten.
Ziele und Zielerreichung: Sozialbelange
Kundenorientierung und innovative Services
und Produkte
Eine Versicherung muss Sicherheit geben: Unsere Kund:innen
erwarten eine an ihre Lebenssituation angepasste Risikoab-
sicherung, und wir unterstützen sie sowohl in der Schaden-
prävention als auch im Schadenfall durch einfache, kunden-
freundliche Kommunikation und rasche Abwicklung. Als
unterstützende Begleiter:innen denken und handeln wir da-
bei stets aus Kundensicht.
Eine wichtige Rolle für die Kundenzufriedenheit spielen laut
unserer internen Richtlinie zum Thema Vertrieb vor allem
Verständlichkeit und Transparenz. Darum arbeiten wir lau-
fend daran, dass unsere Produktinformationsblätter kurz,
prägnant und verständlich sind und gleichzeitig alle gesetz-
lichen Vorgaben erfüllen. Schulungen unterstützen unsere
Mitarbeiter:innen dabei, nicht nur fachlich korrekt, sondern
auch kundenfreundlich und verständlich zu kommunizieren.
Im Bereich der kapitalbildendenden Lebensversicherung ver-
pflichtet uns die Versicherungsrichtlinie der EU (Insurance
Distribution Directive/IDD) seit August 2022, zusätzlich zu
den finanziellen Zielen von Kund:innen auch deren nichtfi-
nanzielle Ziele hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitspräferenz
zu erheben. Daraus ergeben sich im persönlichen Beratungs-
gespräch neue Themenfelder, in denen wir unsere Kolleg:in-
nen im Vertrieb mit gezielten Aus- und Weiterbildungsan-
geboten rund um das Thema Nachhaltigkeit schulen. Die
Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kund:innen werden in
Beratungsprozessen strukturiert digital erhoben und bilden
dadurch die Basis für einen optimalen Produktvorschlag.
Aktivitäten im Jahr 2022 waren insbesondere:
Lernhäuser KURIER Aid Austria: Unterstützung sozial be-
nachteiligter Kinder und Jugendlicher aus bildungsfernem
Umfeld, um ihnen selbstständiges und eigeninitiatives Ler-
nen näherzubringen
Mobiles Caritas Hospiz: Das Tageshospiz und das Mobile
Caritas Hospiz ermöglichen in vertrauter Umgebung die Be-
gleitung, Pflege und Fürsorge in den letzten Lebenstagen.
Österreichischer Bergrettungsdienst: Unterstützung der
13.000 freiwilligen Helfer:innen, die für Sicherheit und Hilfe
bei Problemen im Gebirge sorgen.
Ein besonderes Highlight war die Unterstützung der Ko-
operation zwischen der UNIQA Stiftung und den Special
Olympics Österreich (SOÖ) für die SOÖ-Sommerspiele im
Raum Oberwart im Juni 2022 mit rund 1.800 teilnehmenden
Sportler:innen.
Jahresfinanzbericht 2022
32
Nichtfinanzieller Bericht
Auch unser Kundenportal myUNIQA entwickeln wir kon-
sequent weiter. Unsere Kund:innen erhalten ihre Versiche-
rungsunterlagen mittlerweile rein digital in ihr Postfach
zugestellt. Der Versand in Papierform entfällt, die dadurch
erreichten CO
2
-Einsparungen können unsere Kund:innen
in einem eigens dafür entwickelten Online-Tool berechnen.
Hoch frequentierte Services wie das Einreichen von Privat-
arztrechnungen digitalisieren wir kontinuierlich und ent-
wickeln gleichzeitig neue digitale Services, so etwa eine da-
tenschutzkonforme elektronische Messenger-Funktion, mit
deren Hilfe Kund:innen mit Berater:innen chatten und Doku-
mente austauschen können. Unser Vorteilsclub myUNIQA
plus, der zahlreiche Vorteile wie standortbasierte Unwetter-
warnungen bietet, ist ebenfalls im Kundenportal integriert,
2022 wurden rund 250.000 Kund:innen registriert.
Weiters verfügen wir über erprobte Methoden, um uns in den
für unsere Kund:innen wesentlichen Bereichen Produkt, Ver-
trieb, Schaden/Leistung und Service noch kundenzentrierter
auszurichten, und lernen gezielt aus dem täglichen Feedback
entlang der Kundenreise.
Auch Kundenbeschwerden nutzen wir als wichtiges Feed-
back-Tool. Unser Beschwerdemanagement besteht dabei aus
zwei Prozessen: Zunächst werden Kundenanliegen ordnungs-
gemäß bearbeitet, danach versuchen wir konsequent, poten-
zielle positive Effekte aus einer Kundenbeschwerde zu identi-
fizieren und zu realisieren, um ein positives Kundenerlebnis
sicherzustellen.
Die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Services
in Kombination mit sozialer Verantwortung ist uns ein gro-
ßes Anliegen. Im Rahmen der Eigenheimversicherung bieten
wir etwa bei Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate prämien-
freien Schutz an.
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Produkt-
entwicklung
Unser langfristiges strategisches Ziel ist es, als Inspiring
Coaches verlässliche Begleiter:innen unserer Kund:innen
für die Verbesserung ihres Lebens zu sein. Mit dem Ausbau
unserer digitalen Beratungs- und Kommunikationslösungen
haben wir für unsere Kund:innen die Transparenz und Ver-
fügbarkeit zu Versicherungslösungen verbessert.
Wir konzentrieren uns weiterhin auf die Entwicklung von
Produkten und Services mit nachhaltigem sozialem Nutzen
für unsere Kund:innen und bauen den Nutzen von digitalen
Prozessen und innovativen Lösungen weiter aus.
Ziele und Zielerreichung: Kundenorientierung und innovative Services und Produkte
Datenschutz
Unser beruflicher wie privater Alltag ist ohne einen konti-
nuierlichen Datenaustausch kaum mehr vorstellbar. Daten-
schutz ist zum Grundrecht geworden. Konkret geht es um
den Schutz personenbezogener Daten und der dahinterste-
henden Menschen vor Missbrauch während der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. In Europa wird dies
durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und na-
tionale Gesetze geregelt. Um den strengen Anforderungen
an den Schutz personenbezogener Daten gerecht zu werden,
hat UNIQA eine Datenschutzorganisation (Datenschutz-
Governance) im Unternehmen aufgebaut. Ihr Ziel ist es, durch
ein effizientes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) den
Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und einen
kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Basis eines
Risikomanagementsystems zu gewährleisten.
Die:der Datenschutzbeauftragte berichtet direkt dem Vor-
stand und überwacht als Second Line of Defense die Ein-
haltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen und
die First Line of Defense. In dieser Rolle ist die:der Daten-
schutzbeauftragte weisungsfrei. Quartalsweise finden Mee-
tings der lokalen Datenschutzkomitees statt.
In jedem Bereich wird ein:e Datenschutzkoordinator:in ein-
gesetzt. Diese fungieren als Erstansprechpartner:innen in
Datenschutzangelegenheiten des Fachbereichs und unter-
stützen die Data Owner z. B. bei der Beratung zu Projekten
und bei der Beantwortung konkreter Fragen. Zur effiziente-
ren Unterstützung der First Line of Defense und für die Pro-
jektberatung wurde im Jahr 2021 zusätzlich zum bereits be-
stehenden Datenschutz Legal auch der Bereich Datenschutz
Operations implementiert. 2022 haben wir die operativen
Prozesse im Datenschutz kontinuierlich weiterentwickelt.
Beide Einheiten beraten zu datenschutzrechtlichen Fragen
und zu notwendigen technischen und organisatorischen
Maßnahmen. Weiters unterstützen sie bei der Führung des
Verarbeitungsverzeichnisses sowie bei der Behandlung von
Data Breaches und fungieren als Schnittstelle zu internen
und externen Kund:innen in Fragen, die eine interdisziplinäre
Datenschutzexpertise (Datenschutz, Informationssicherheit)
erfordern. Zudem haben wir im Jahr 2022 unsere internen
Leitlinien zum Datenschutz überarbeitet. Sie unterstützen
die crossfunktionalen Teams der First Line bei der struktu-
rierteren Abwicklung und Risikoeinschätzung der Projekte
sowie die Second Line bei der Behandlung der Risiken.
33
Nichtfinanzieller Bericht
Arbeitnehmerbelange
Dieser Abschnitt beschreibt die Auswirkungen unserer Mit-
arbeiter:innen auf unsere Geschäftsaktivitäten und -bezie-
hungen sowie die Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten
und -beziehungen von UNIQA auf unsere Mitarbeiter:innen.
Der Fokus liegt auf unserer „People & Culture“-Strategie so-
wie den dazugehörigen Konzepten und Maßnahmen. Wir er-
achten unser Engagement in diesem Bereich für essenziell.
Wenn UNIQA nicht ausreichend auf Diversität und Inklusion
sowie Aus- und Weiterbildung achtet, birgt dies das Risiko,
dass Talente sowie Fachkräfte abwandern. Die daraus resul-
tierenden finanziellen und operativen Hürden belasten nicht
nur UNIQA, sondern auch den Arbeitsmarkt.
Im Rahmen unserer Strategie UNIQA 3.0 haben wir 2022 so-
wohl gruppenweit als auch mit Fokus auf unseren Kernmarkt
Österreich neue HR-Initiativen gestartet und umgesetzt. Zen-
trale Schwerpunkte dabei waren Arbeiten zur Optimierung
der Employee Experience sowie umfassende strukturelle und
unternehmenskulturelle Projekte, die UNIQA bis Ende 2024
zur attraktivsten Arbeitgeberin der Branche machen sollen.
Angelehnt an das Konzept der Customer Experience – die
Kundenreise – umfasst die Employee Experience alles, was
Mitarbeiter:innen in einem Unternehmen erleben. Human Re-
sources entwickelt Strategien und Prozesse, um die Employee
Experience so positiv wie möglich zu gestalten und so zur Mit-
arbeitermotivation und -bindung beizutragen.
Mit gezieltem Employee-Experience-Management sorgen wir
für positive Erfahrungen bei Mitarbeiter:innen – beginnend
beim Bewerbungsprozess bis hin zum Ausstieg aus dem Un-
ternehmen. Alle Erfahrungen, die unsere Mitarbeiter:innen
während ihrer Zeit bei UNIQA sammeln, lassen sich entlang
unserer für die UNIQA Group definierten Mitarbeiterreise
darstellen.
Schwerpunkte im Jahr 2022 waren:
•• Implementierung von Gruppenstandards im
Recruiting/Onboarding
•• Implementierung einer gruppenweiten HR-Policy
•• Implementierung eines gruppenweiten HR-Befragungstools
Um uns auch in Zukunft gezielt verbessern zu können, holen
wir mit der neu gestalteten Kundenbefragung im Rahmen
der „Voice of Employee“-(VoE-)Befragung verstärkt das Feed-
back unserer Mitarbeiter:innen ein und leiten daraus neue
HR-Maßnahmen ab.
Unsere „Diversity & Inclusion“-Strategie verfolgt zwei
Schwerpunkte:
•• Entgeltgerechtigkeit: Gleiches Entgelt für gleichwertige
Arbeit und Reduktion des Gender-Pay-Gaps am Standort Ös-
terreich im Innendienst auf deutlich unter 1 Prozent waren
unsere Ziele, die 2022 mit 0,6 Prozent bereits übererfüllt
wurden. In unserem zweiten Heimatmarkt CEE fokussieren
wir uns auf unsere großen Ländergesellschaften in Polen,
der Tschechischen Republik und der Slowakei und setzen
dort bis 2023 ebenso standardisierte und regelmäßige
Equal-Pay-Analysen und entsprechende Maßnahmen um.
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Implementierung
der Datenschutz-
Governance
Datenschutz ist ein interdisziplinäres Thema und bedarf
einer fachübergreifenden Expertise und entsprechender
Schnittstellen in der Beratung. Aus diesem Grund wurde
eine Datenschutzorganisation (Datenschutz-Governan-
ce) im Unternehmen aufgebaut und 2021 um den Bereich
Datenschutz Operations ergänzt. Unser Ziel im Jahr 2022
war es, die schrittweise Implementierung der neuen Gover-
nance zum Datenschutz bei UNIQA zu starten.
Wir führen die Implementierung der neuen Governance
zum Thema Datenschutz aus dem Jahr 2022 fort und ent-
wickeln sie weiter.
Ausbau eines
Datenschutzma-
nagementsystems
(DSMS)
Um der Rechenschaftspflicht aus der DSGVO und den
damit verbundenen Dokumentationspflichten nachkom-
men zu können, sind laufend Prozesse zur Umsetzung von
Datenschutz im Unternehmen erforderlich.
Ziel im Jahr 2023 ist es, durch ein effizientes Datenschutz-
managementsystem (DSMS) den Schutz personenbezo-
gener Daten sicherzustellen und einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess auf der Basis eines Risikomanage-
mentsystems zu gewährleisten.
Ziele und Zielerreichung: Datenschutz
Jahresfinanzbericht 2022
34
Nichtfinanzieller Bericht
•• Mehr Frauen in Leitungsfunktionen: Im Jahr 2022 lag der
Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen bei 43,0 Prozent. Bis
2023 wollen wir am Standort Österreich den Anteil von Frau-
en in höheren Positionen – ganz allgemein im Innendienst
und explizit in Leitungsfunktionen – um 5 Prozentpunkte er-
höhen, um mehr Gender-Diversität auf allen Führungsebenen
zu erreichen. Bisher konnten wir den Anteil im Durchschnitt
um 1,5 Prozentpunkte steigern. Um die Rahmenbedingungen
dafür zu verbessern, setzen wir auf Maßnahmen wie Mento-
ring, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Homeoffice und
weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Die positiven Rückmeldungen auf unsere neuen durch
Covid-19 forcierten Aus- und Weiterbildungsangebote richten
auch in den kommenden Jahren den Fokus auf das „neue Ler-
nen“, bei dem wir mit unserer Online-Plattform stark auf digi-
tale Formate wie Webinare und E-Learning setzen. Dadurch
werden Aus- und Weiterbildungsinhalte allen Mitarbeiter:in-
nen in ganz Österreich in gleicher Qualität ohne zeitliche und
örtliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Im Schnitt ha-
ben unsere Mitarbeiter:innen im Berichtsjahr 14,81 Stunden
in Aus- und Weiterbildung investiert. Seit Herbst 2022 bieten
wir ein neues Programm zur Führungskräfteentwicklung für
die gesamte UNIQA Group an. Dabei gehen wir gezielt auf
die Anforderungen unseres Zukunftsprogramms UNIQA 3.0
ein und möchten unsere Führungskräfte zu „Inspiring Coach
Leaders“ ausbilden. Im Fokus stehen praxisnahe Kompeten-
zen und Managementfähigkeiten wie „New Leadership“, Agi-
lität, Kommunikation und Zusammenarbeit.
Zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten haben wir im Rahmen
unserer Projekte des „New Way of Working“ eine Betriebs-
vereinbarung für den Standort Österreich eingeführt, die
den erweiterten Umgang mit Homeoffice einheitlich regelt.
Im Rahmen der Betriebsvereinbarung bietet UNIQA nun
drei Optionen mit unterschiedlichen Ausmaßen an Arbeit
im Homeoffice an. Zudem sind Arbeitszeitreduktionen von
Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt individuell mit der jewei-
ligen Führungskraft vereinbar, um die verschiedensten Be-
dürfnisse unserer Mitarbeiter:innen abdecken zu können.
Alle gewohnten Angebote für Mitarbeiter:innen mit Kindern
wie beispielsweise betreute Kindertage und Sommercamps,
Karenztreffen oder der Töchtertag wurden nach einer zwei-
jährigen Covid-19-Pause wieder aufgenommen.
Zusätzlich haben wir 2022 die Stimmung der Innen- und
Außendienstmitarbeiter:innen in regelmäßigen Pulse-
Check-Befragungen erfasst und kontinuierlich in die Konzep-
tion unserer Verbesserungsmaßnahmen aufgenommen. Die
Pulse-Check-Befragungen sollen dauerhaft als standardisier-
te, gruppenweite Befragungen etabliert werden, und werden
auch im Jahr 2023 quartalsweise durchgeführt. Aktuell liegt
die Gesamtzufriedenheit der Mitarbeiter:innen in Österreich
bei 3,9 von 5 Sternen.
Um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen
flächendeckend zu gewährleisten, orientieren wir uns in ers-
ter Linie am ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), der
Arbeitsstättenverordnung (AStV) und der Bildschirmarbeits-
verordnung (BS-V). Für deren Umsetzung und Einhaltung
sind die Sicherheitsfachkräfte (SFKs) verantwortlich und
werden dabei von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVPs) un-
terstützt. Die Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrau-
enspersonen sind für alle Mitarbeiter:innen sowie für Leih-
arbeitskräfte von UNIQA in Österreich zuständig.
Mit dem neuen Strategieprogramm UNIQA 3.0 haben wir
uns auch für unsere Mitarbeiter:innen einiges vorgenommen.
Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2024 die attraktivste Arbeit-
geberin der Branche zu werden.
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Attraktivste
Arbeitgeberin der
Branche
Im Rahmen unserer Strategie UNIQA 3.0 haben wir uns das
Ziel gesetzt, bis 2024 die beste Arbeitgeberin der Branche
zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Fülle an
Maßnahmen konzipiert, die sich auf fünf Handlungsfelder
beziehen und schon im Geschäftsjahr 2022 messbare Ver-
besserungen zeigten.
Fortführung und Umsetzung der definierten Maßnahmen
für das HR-Management in allen Ländern, die zu einer
ausgezeichneten Employee Experience in der gesamten
Gruppe beitragen
Ziele und Zielerreichung: Arbeitnehmerbelange
35
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
„Diversity &
Inclusion“-
Strategie
Im März wurde die UNIQA „Diversity & Inclusion“-Strategie
verabschiedet und in der Folge kommuniziert.
Ebenso wurde ein standardisierter Prozess zur Behandlung
von Diskriminierungsvorwürfen eingeführt.
Reduktion des bereinigten Gender-Pay-Gaps auf < 1 Prozent
(Datenbasis: Beschäftigte im Innendienst am Standort
Österreich im Versicherungskerngeschäft)
Die Definition der Kernelemente der gruppenweiten
„Diversity & Inclusion“-Policy ist erfolgt.
Recruiting-Richtlinie in Österreich im Regelbetrieb und in
Tschechien, der Slowakei und Polen gestartet
Schaffung von „Diversity & Inclusion“-Dashboards zur
weiteren Erhöhung der Transparenz
Standortbestimmung für Diversity & Inclusion in den
Kernmärkten in CEE
Fertigstellung der gruppenweiten „Diversity & Inclusion“-
Policy
Entwicklung weiterer Modelle zur Flexibilisierung
der Arbeitszeit
Ziele und Zielerreichung: Diversität und Inklusion
Diversität und Inklusion
Eine Gemeinschaft der Größe unserer UNIQA Gemeinschaft
lebt und wirkt durch Vielfalt. Wir sind davon überzeugt, dass
Diversität ihre volle Wirkung nur in einem inklusiven Um-
feld entfalten kann. Inklusion ist der Ansatz, ausgedrückt in
Richtlinien, Praktiken, Verhaltensweisen und Einstellungen,
der es ermöglicht, das volle Potenzial einer diversen Organi-
sation zu nutzen.
Die:der Beauftragte für Diversität und Inklusion entwickelt
die erforderlichen Rahmenbedingungen, stellt die Umset-
zung der Ziele und zugehörigen Maßnahmen sicher und be-
gleitet bzw. betreibt die Implementierung von Richtlinien
und Prozessen. Sie:er berichtet an den Vorstand für HR,
Brand & Communication sowie an das Diversity & Inclusion
Committee (DICO). Dieses steuert, koordiniert und entschei-
det relevante „Diversity & Inclusion“-Themen und ist dadurch
gruppenweit ein wichtiger Treiber für die Bedeutung von Di-
versität und Inklusion bei UNIQA.
Im März 2022 hat der UNIQA Vorstand eine umfassende
Strategie für den Bereich Diversität & Inklusion verabschie-
det. Diese enthält neben einer Auswahl von Initiativen auch
konkret messbare Ziele in zwei Schwerpunktbereichen: Ent-
geltgerechtigkeit und Frauen in Leitungsfunktionen.
Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit: Bis Ende 2023
soll das bereinigte Gender-Pay-Gap im Versicherungskernge-
schäft in Österreich im Innendienst auf deutlich unter 1 Pro-
zent reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir
umgehend Maßnahmen definiert und umgesetzt und 2022
auch einen Regelkreis aus detaillierten Analysen und kon-
kreten Maßnahmen definiert und implementiert. Der Erfolg
wurde bereits in der Gender-Pay-Gap-Analyse Mitte 2022
sichtbar: Das nicht erklärbare Gender-Pay-Gap reduzierte
sich auf 0,6 Prozent. In unserem zweiten Heimatmarkt CEE
fokussieren wir uns auf unsere großen Ländergesellschaften
in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei und
setzen dort bis 2023 ebenso standardisierte und regelmäßige
Equal-Pay-Analysen und entsprechende Maßnahmen um.
Mehr Frauen in Leitungsfunktionen: Wir haben uns zum Ziel
gesetzt, am Standort Österreich den Anteil von Frauen in
höheren Positionen – ganz allgemein im Innendienst und ex-
plizit in Leitungsfunktionen – bis 2023 um 5 Prozentpunkte
zu steigern. Mit diesem Ziel wollen wir mehr Gender-Diver-
sität in höherwertigen Funktionen und auf allen Führungs-
ebenen erreichen. Wir sehen eine Gleichstellung von Frauen
in Expertenfunktionen als wichtige Basis für eine Gleichstel-
lung in der Nachfolgeplanung und für die gleichberechtigte
Teilhabe an allen Managementprozessen. Maßnahmen wie
Mentoring, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Home-
office und weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit sollen die
entsprechenden Rahmenbedingungen weiter verbessern.
Das Feedback der Mitarbeiter:innen zählt: Den Erfolg unse-
rer „Diversity & Inclusion“-Strategie messen wir ganz maß-
geblich durch die Wahrnehmung unserer Mitarbeiter:innen.
Dazu dient der am Standort Österreich neu geschaffene
UNIQA Inklusions-Index. Ziel ist es nun, den 2021 gemesse-
nen, bereits sehr hohen Ausgangswert bis 2023 um weitere
2 Prozentpunkte zu steigern.
Weitere Initiativen und Maßnahmen finden sich in unserem
Nachhaltigkeitsbericht 2022.
Jahresfinanzbericht 2022
36
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Integration von
Menschenrechten
Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact und der
Erfassung der dargelegten Prinzipien in unserem Code
of Conduct haben wir den Grundstein dafür gelegt, die
Beachtung der Menschenrechte in unseren Unternehmens-
prozessen zu gewährleisten.
Wir werden die Integration von Menschenrechtsleitlinien in
allen relevanten Geschäftsbereichen und Kernprozessen
fortsetzen und insbesondere die Ansprüche der kommen-
den Regulierung (CSDDD) in unsere Governance für das
Kerngeschäft integrieren.
Ziele und Zielerreichung: Menschenrechte
Ukraine-Krieg – Krisenmanagement
Als europäische Versicherung sind wir in der Ukraine seit
Jahren tief verwurzelt. Unsere rund 850 ukrainischen
Kolleg:innen, deren Familien und mehr als 1,3 Millionen
Kund:innen sind direkt vom Krieg betroffen.
UNIQA unterstützt die Menschen aus der Ukraine mit zahl-
reichen Hilfsmaßnahmen im Krisengebiet, an den Grenzen
sowie in den Nachbarländern. Dies betrifft etwa die Lieferung
mehrerer Tonnen an medizinischen Hilfsgütern sowie finan-
zielle Unterstützung über Spendenaktionen gemeinsam mit
den Partnern Caritas und Rotes Kreuz. Speziell für geflüch-
tete Kolleg:innen von UNIQA UA und deren Familien wurden
zudem Unterkünfte vermittelt und angemietet, Arbeits- und
Kinderbetreuungsplätze bereitgestellt sowie psychologische
Betreuung und vielfältige weitere Unterstützung geboten.
Menschenrechte
Der korrekte und wertschätzende Umgang mit Menschen ist
ein wichtiger Teil unseres Selbstverständnisses und Kern
unserer Unternehmenskultur. Unsere Menschenrechtspolitik
verankert unser festes Engagement in wichtigen Fragen der
Menschenrechte und stellt sicher, dass Menschenrechte bei
UNIQA geschützt und gewahrt werden können.
Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie
Compliance
Als verantwortungsvolles Unternehmen betrachten wir die
Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Regelungen, unter-
nehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze als
unverzichtbar. Das Versicherungsgeschäft erfordert ein ho-
hes Maß an Vertrauen, daher ist rechtmäßiges und integres
Handeln nicht nur entscheidend für den Ruf der gesamten
UNIQA Group, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung
für unseren dauerhaften Erfolg.
Die Themen Korruptionsbekämpfung und Compliance sind
auf Gruppenebene im Fachbereich Group Legal & Complian-
ce angesiedelt, der der:dem CFO direkt unterstellt ist. Dieser
Fachbereich schafft die Basis für ein einheitliches Vorgehen
über die gesamte Gruppe hinweg und wird in jeder Versiche-
rungsgesellschaft der UNIQA Group durch eine eigene lokale
Compliance-Funktion unterstützt. Zu weiteren Steuerungs-
Unser Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2020 ver-
pflichtet uns, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
der Vereinten Nationen in der gesamten UNIQA Group ein-
zuhalten. Die darin enthaltenen zehn Prinzipien wurden
in unseren gruppenweit gültigen UNIQA Code of Conduct
aufgenommen, und wir berichten jährlich über unsere Fort-
schritte in diesem Kontext.
In unserer Rolle als Versicherung kümmern wir uns um den
Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der ge-
samten Unternehmensgruppe, in unseren Veranlagungen,
im Umgang mit Kund:innen und in unserer gesamten Lie-
ferkette. Bereits im Geschäftsjahr 2021 haben wir gemein-
sam mit Mitgliedern der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initia-
tive (RNI) mit der Erstellung einer Mustervorlage für eine
Menschenrechts-Policy begonnen. Dies wurde im Jahr 2022
fortgesetzt, und wir haben in jedem der oben genannten Be-
reiche unterschiedliche Richtlinien und Standards (UNIQA
Guidelines for Responsible Investments, UNIQA Corporate
Business Environmental Social Governance (ESG) Standard)
implementiert, um Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu
minimieren und aufkommende Chancen zu nutzen.
aufgaben der Group-Compliance-Funktion gehört die Über-
prüfung der Einhaltung der internen und externen Vorgaben.
Einerseits werden standardmäßige Prüfungen (Company
Visits) durchführt – diese haben im Jahr 2022 remote statt-
gefunden –, andererseits haben wir im Jahr 2021 das Tool
„Check of Focus Areas“ eingeführt. Auf diese Weise wurde
in mehreren Versicherungsunternehmen der UNIQA Group
die Einhaltung von ausgewählten Vorgaben zu allgemeiner
Compliance und Geldwäscheprävention sowie dem Foreign
Account Tax Compliance Act (FATCA) überprüft und das Er-
gebnis in Form eines schriftlichen Berichts an das jeweilige
zuständige lokale Vorstandsmitglied berichtet. Zur Kennzahl
„Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen“
gab es im Geschäftsjahr keine Vorfälle zu berichten.
37
Nichtfinanzieller Bericht
Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023
Compliance-
Management-
System
Das bestehende Compliance-Management-System wird
mit Unterstützung geeigneter Tools in allen wesentlichen
Konzerngesellschaften angewendet und überwacht.
Compliance-Prozesse werden an die kommenden regula-
torischen Anforderungen betreffend die Corporate Sustai-
nability Due Diligence Directive (CSDDD) angepasst und im
Kerngeschäft überwacht.
Antikorruptions-
maßnahmen
Die Anwendung des gruppenweiten Systems zur Erkennung
von sanktionierten und politisch exponierten Personen
wurde im Geschäftsjahr erfolgreich fortgeführt.
Die Compliance-Funktion bei UNIQA Österreich wird die
Ini tiative zur Stärkung des Bewusstseins für Compliance
und Antikorruptionsmaßnahmen bei Vertriebsmitarbei-
ter:innen fortsetzen.
Ziele und Zielerreichung: Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Compliance
Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung gibt es zur An-
wendung der Taxonomie-Verordnung samt den dazu er-
gangenen delegierten Verordnungen unterschiedliche
Auslegungen. Die Ermittlung unserer quantitativen und
qualitativen Angaben erfolgt daher im Rahmen eines „Best-
Effort- Ansatzes“ und berücksichtigt unseren aktuellen
Wissensstand. Derzeit ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie
noch nicht auf explizite Taxonomie-Kriterien ausgerichtet,
sondern folgt den ESG-bezogenen Regelwerken im Zusam-
menhang mit den im Rahmen unserer Mitgliedschaften
verfolgten Zielsetzungen (NZAOA, GFA, UNEP FI PRI/PSI,
UNGC). Wir verfolgen im Rahmen unserer Gesamtstrate-
gie die Pariser Klimaziele und sind daher auch bestrebt,
sowohl die indirekten Emissionen der Vermögenswerte in
unserer Veranlagung als auch die indirekten Emissionen
der versicherten Risiken durch unseren Managementan-
satz und unser Engagement zu erfassen und nach noch zu
erstellenden Zwischenzielen laufend zu reduzieren. Wir ge-
hen davon aus, dass dies in Zukunft auch den Anteil der
taxonomiekonformen Aktivitäten steigern wird.
Ein wesentliches Tool zur Compliance-Steuerung bei UNIQA
ist die jährlich stattfindende Compliance-Konferenz, die der
Vermittlung neuer Inhalte und dem Erfahrungsaustausch in-
nerhalb der Gruppe dient.
Der UNIQA Group Code of Conduct gibt als Verhaltenskodex
eine klare Orientierung zu den wichtigsten Compliance-
Themen. Die im Verhaltenskodex festgehaltenen Grundsät-
ze und Regeln gelten für sämtliche Bereiche unseres tägli-
chen Handelns und sind für Vorstand und Aufsichtsrat und
alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen bindend. Für spezielle
Compliance- Themen, wie z. B. Geldwäscheprävention oder
die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act
(FATCA), des Common Reporting Standard sowie von Solven-
cy II, bestehen besondere Vorschriften. Diese werden in Form
von spezifischen Policies, Standards und Manuals sowie
konkreten Anweisungen zu ausgewählten Einzelthemen ab-
gehandelt. Mit der Neuauflage wurden folgende Themen neu
geregelt bzw. ergänzt: Spenden und sonstige Zuwendungen
an bzw. von politischen Parteien, politischen Parteien nahe-
stehenden Organisationen sowie wahlwerbenden Parteien
sind nicht mehr zulässig. Von diesem Verbot ausgenommen
ist lediglich das Sponsoring von Veranstaltungen, die zwar
von politischen Parteien oder ihnen nahestehenden Organi-
sationen veranstaltet werden, bei denen jedoch keine partei-
politischen Inhalte diskutiert werden und die der Allgemein-
heit zugänglich sind.
Laufende Schulungen erfolgen mittels E-Learning-Modul
zum Thema Compliance und decken insbesondere die The-
men Emittenten-Compliance, Zuwendungen, Whistleblowing
und Interessenkonflikte ab.
Jahresfinanzbericht 2022
38
Nichtfinanzieller Bericht
Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten
Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in
Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Dabei er-
folgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung vom
externen Datenanbieter ISS ESG. In der Methodik von ISS
ESG werden sowohl Daten, die von Unternehmen berichtet
werden, als auch Daten, die ISS ESG selbst mittels seines
Researchteams modelliert, geliefert. Unternehmen berichten
erst jetzt ihre eigenen Taxonomie-Daten, und in einzelnen
Fällen wurden diese noch nicht von ISS ESG aufgenommen.
In diesen Fällen haben wir einen konservativen Ansatz ge-
wählt und diese modellierten Daten nicht in unsere Berech-
nungen einfließen lassen. Die Gewichtung der Investments
wurde auf Basis der Umsatzerlöse und der CAPEX berechnet.
Um die Einhaltung der Verordnung technisch zu unterstüt-
zen, hat ISS ESG eine umfassende Lösung zur Anpassung an
die EU-Taxonomie entwickelt. Bei der Bewertung der Über-
einstimmung von Unternehmensemittenten mit den Krite-
rien der EU-Taxonomie geht das Tool über eine binäre Bewer-
tung hinaus. Die Daten von ISS ESG enthalten großteils von
Unternehmen berichtete Daten, aber auch teilweise gemäß
EU-Kriterien modellierte Daten.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus unseren Investments ein
Anteil von 4,60 Prozent (basierend auf den Umsatzerlösen)
an grundsätzlich taxonomiefähigen nachhaltigen Aktivi-
täten und ein Anteil von 16,43 Prozent (basierend auf den
Umsatzerlösen) an nicht der Taxonomie zurechenbaren In-
vestments abgeleitet. Dabei wurden die veröffentlichten Be-
urteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der EU-
Taxonomie-Verordnung beachtet. Aufgrund von emittierten
nachhaltigen Anleihen geplante Investments (Use of Pro-
ceeds) sind dabei nicht berücksichtigt. Alle Staatsanleihen
und Anleihen supranationaler Emittenten wurden gemäß
den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung
aus der Berechnung ausgeklammert. Der Anteil der Risiko-
positionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und suprana-
tionalen Emittenten beträgt in Bezug auf sämtliche Invest-
ments 34,83 Prozent. Der Anteil von Derivaten beträgt in
Bezug auf sämtliche Investments 0,15 Prozent. Der Anteil
der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur
Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Ar-
tikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU ver-
pflichtet sind, beträgt in Bezug auf sämtliche Investments
15,80 Prozent.
Taxonomiekennzahlen – Investments
Taxonomiefähigkeit – gesamtes Portfolio Gesamtes Portfolio 2022 Gesamtes Portfolio 2021
Gesamte taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den Umsatzerlösen 4,60 % 4,20 %
Gesamte nicht taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den Umsatzerlösen 16,43 % 44,87 %
Gesamte taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den CAPEX 5,09 % n/a
1)
Gesamte nicht taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den CAPEX 16,01 % n/a
1)
1)
Im Berichtsjahr 2021 nicht erhoben Als Prozentsatz der gesamten Investments exkl. Risiko positionen gegenüber
Zentralregierungen, Zentralbanken und supranationalen Emittenten
Aufschlüsselung der gesamten Investments nach Investmentklassen Gesamtes Portfolio 2022 Gesamtes Portfolio 2021
Zentralregierungen, Zentralbanken, supranationale Emittenten 34,83 % 47,09 %
Derivate 0,15 % 1,95 %
Als Prozentsatz der gesamten Investments
Aufschlüsselung der gesamten Investments nach NFRD-Klassifikation Gesamtes Portfolio 2022 Gesamtes Portfolio 2021
Anteil der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung
nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der
Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind
15,80 % 26,95 %
Als Prozentsatz der gesamten Investments
39
Nichtfinanzieller Bericht
Prämien in der Nichtlebensversicherung und
taxonomiefähige Aktivitäten
Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der Taxonomie
verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebens-
versicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck
wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten
von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf
das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als öko-
logisch nachhaltig gelten.
Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – unter
Einschränkung auf die acht taxonomiefähigen Solvency-
II-Sparten – eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sach-
sparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der
verrechneten Prämie vor etwaiger Rückversicherung. Dabei
wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Un-
derwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an
die Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund
teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden Pri-
vatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekundengeschäft
separat analysiert und betreffend die Taxonomiefähigkeit
der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Die Prämienanteile
der analysierten Sachsparten wurden in weiterer Folge zu
den in den delegierten Verordnungen festgelegten Katego-
rien zusammengefasst; ebenso wurde der Anteil an taxono-
Taxonomiefähigkeit beim Underwriting basierend auf Bruttoprämien 2022 2021
Nichtlebensversicherung und Rückversicherung taxonomiefähig 48,10 % 41,79 %
Nichtlebensversicherung und Rückversicherung nicht taxonomiefähig 51,90 % 58,21 %
Nichtlebensversicherung taxonomiefähig 55,63 % 54,71 %
Nichtlebensversicherung nicht taxonomiefähig 44,37 % 45,29 %
Rückversicherung taxonomiefähig 43,41 % 42,26 %
Rückversicherung nicht taxonomiefähig 56,59 % 57,74 %
miefähigen Wirtschaftsaktivitäten in Relation zur gesamten
verrechneten Nichtlebensversicherungsprämie (vor Rück-
versicherung) abgeleitet. Der Umfang, in dem einzelne Ver-
träge den Schutz gegen klimabezogene Gefahren (z. B. Über-
schwemmungen oder Hagelstürme) einschließen, hängt von
der individuellen Nachfrage und den Anforderungen der
typischen Situation der Kund:innen bzw. ihrer besonderen
Risikoexposition ab und kann sich zwischen den Verträgen
unterscheiden. Im Rahmen unseres Beratungsansatzes sind
wir jedoch bestrebt, Versicherungslücken so weit wie mög-
lich zu schließen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus unseren verrechneten
Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ein An-
teil von 48,10 Prozent (Vorjahr: 41,79 Prozent) an taxono-
miefähigen Wirtschaftsaktivitäten abgeleitet (basierend auf
verrechneten Bruttoprämien), die dem Umweltziel der An-
passung an den Klimawandel zugeordnet werden können.
Dies betrifft im Wesentlichen Versicherungsdeckungen für
Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem
Klimawandel stehen. Dementsprechend können 51,90 Pro-
zent (Vorjahr: 58,21 Prozent) der verrechneten Sachversiche-
rungsprämien (vor Rückversicherung) nicht taxonomiefähi-
gen Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet werden.
Jahresfinanzbericht 2022
40
Nichtfinanzieller Bericht
Wir bestätigen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle
Bericht der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a Abs. 2
UGB und der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung
2021/852) alle Angaben enthält, die für das Verständnis des
Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des
Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforder-
lich sind und sich zumindest auf Umwelt-, Sozial- und Arbeit-
nehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und
auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
beziehen. Die Angaben umfassen eine Beschreibung des
Kerngeschäfts der UNIQA Insurance Group AG sowie ihrer
Konzepte in Bezug auf die erwähnten Belange einschließlich
der angewendeten Due-Diligence-Prozesse und der wesent-
lichen Risiken. Ebenso enthalten sind Informationen zu den
Ergebnissen der Umsetzung dieser Konzepte und die wich-
tigsten Leistungsindikatoren.
Wien, am 8. März 2023
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
41
Nichtfinanzieller Bericht
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit
des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a
UGB (im Folgenden „konsolidierter nichtfinanzieller Bericht“)
der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochter-
gesellschaften (der „Konzern“), Wien, für das Geschäftsjahr
2022 durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung
Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der
von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte
bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen,
dass der konsoliderte nichtfinanzielle Bericht des Konzerns
nicht in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den
Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-
Verordnung“ (EU-Verordnung 2020/852) übereinstimmt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und
des Aufsichtsrats
Die ordnungsgemäße Aufstellung des konsolidierten nicht-
finanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforde-
rungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verord-
nung“ (EU-Verordnung 2020/852) liegt in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter des Konzerns.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns
umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Metho-
den zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung
(insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das
Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen
zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebe-
nen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines konsolidierten nichtfinanziellen Berichts zu ermögli-
chen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Der Aufsichtsrat hat den konsolidierten nichtfinanziellen Be-
richt zu prüfen.
Bericht über die unabhängige Prüfung des zusammen-
gefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungs-
handlungen und der von uns erlangten Nachweise eine zu-
sammenfassende Beurteilung mit begrenzter Sicherheit dar-
über abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind,
die uns zu der Annahme verlassen, dass der konsolidierte
nichtfinanzielle Bericht des Konzerns in wesentlichen Be-
langen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften von § 267a
UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung
2020/852) übereinstimmt.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österrei-
chischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfun-
gen (KFS/PG 13) und zu ausgewählten Fragen bei der ge-
sonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und
nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB
sowie von Nachhaltigkeitsberichten (KFS/PE 28) sowie der
International Standards on Assurance Engagements (ISAE)
3000 (Revised) – Assurance engagements other than audits
or reviews of historical financial information – durchge-
führt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließ-
lich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und
den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir
unsere zusammenfassende Beurteilung mit einer begrenzten
Sicherheit abgeben können.
Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen
geschlossenen Auftrags, dem auch mit Wirkung gegenüber
Dritten die Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) 2018,
herausgegeben von der Kammer der Steuerberater und Wirt-
schaftsprüfer (https://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/
tabid-209/), zugrunde liegen. Unsere Verantwortlichkeit und
Haftung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB gegenüber dem Kon-
zern und auch gegenüber Dritten auf die für Abschlussprü-
fungen von kleinen und mittelgroßen Gesellschaften gelten-
de Haftungshöchstgrenze von 2 Millionen Euro beschränkt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich
zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicher-
heit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine ge-
ringere Sicherheit gewonnen wird.
Jahresfinanzbericht 2022
42
Nichtfinanzieller Bericht
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemä-
ßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere fol-
gende Tätigkeiten:
•• Kritische Würdigung der Wesentlichkeitsanalyse des Un-
ternehmens unter Berücksichtigung der Anliegen externer
Stakeholder
•• Analyse der Risiken hinsichtlich der wesentlichen nicht-
finanziellen Belange/Angaben
•• Aktualisierung des Überblicks über die verfolgten Konzep-
te einschließlich der angewandten Due-Diligence-Prozesse
sowie der Prozesse zur Sicherstellung der realitätsgetreuen
Darstellung im Bericht
•• Aktualisierung des Verständnisses der Berichterstattungs-
prozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeiter:innen
und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation
•• Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische
Tätigkeiten hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsin-
dikatoren, Befragung von relevanten Mitarbeiter:innen und
Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation
•• Überprüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts
hinsichtlich seiner Vollständigkeit gemäß den Anforderun-
gen laut § 267a
•• Kritische Würdigung der Angaben entsprechend den An-
forderungen der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-
Verordnung)
•• Beurteilung der Gesamtdarstellung der Angaben und nicht-
finanziellen Informationen
Nicht Gegenstand unseres Auftrags sind:
•• die Prüfung der Prozesse und der internen Kontrollen insbe-
sondere hinsichtlich Ausgestaltung, Einrichtung und Wirk-
samkeit
•• die Durchführung von Prüfungshandlungen an einzelnen
Standorten sowie von Messungen bzw. eigenen Beurteilun-
gen zur Prüfung der Verlässlichkeit und Richtigkeit der er-
haltenen Daten
•• die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener An-
gaben oder Daten aus externen Studien
•• die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und Ver-
weise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die nicht-
finanzielle Berichterstattung und
•• die Prüfung von Informationen und Angaben auf der Home-
page oder weiteren Verweisen im Internet
Gegenstand unseres Auftrags ist weder eine Abschlussprü-
fung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen.
Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung straf-
rechtlicher Tatbestände, wie z. B. von Unterschlagungen oder
sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten,
noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit
der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrags.
Verwendungsbeschränkung
Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse
der Auftraggeberin erstellt wird, bildet er keine Grundlage
für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf
seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können
daher daraus nicht abgeleitet werden.
Wien
8. März 2023
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
43
Nichtfinanzieller Bericht
Wirtschaftliches Umfeld
Während das Jahr 2021 nach der Lockerung der Corona-
maßnahmen eine dynamische Konjunkturentwicklung ver-
zeichnet hatte, präsentierte sich das makroökonomische
Umfeld im Jahr 2022 deutlich schwieriger. Das Gesamtjahr
2022 war insbesondere geprägt von einer historisch hohen
Inflation: Die Verbraucherpreise stiegen in ganz Europa
und den USA deutlich stärker als erwartet, die Inflations-
rate erreichte Höchststände von 10,6 Prozent im Euroraum
und 9,1 Prozent in den USA, in Österreich stieg sie sogar auf
bis zu 11,5 Prozent. Haupttreiber der hohen Teuerungsraten
waren steigende Rohstoff- und Energiepreise als Folge des
Ukraine-Kriegs.
Die wichtigsten globalen Notenbanken reagierten mit aggres-
siven Zinsanhebungen auf die hohen Inflationsraten. So hob
die US-Notenbank ihre Leitzinsen beginnend mit März 2022
bis Jahresende in sieben Schritten bis auf ein Niveau von
4,25 bis 4,5 Prozent. Die EZB begann im Juli 2022 mit der
Zinswende. Der Einlagesatz, der seit 2019 bei –0,5 Prozent ge-
legen war, wurde im Jahresverlauf in vier Zinsschritten auf
2,0 Prozent angehoben. Beide Notenbanken leiteten zudem
Maßnahmen zur Reduktion ihrer Bilanzsummen ein. Auch
zu Jahresbeginn 2023 haben die Zentralbanken vor dem Hin-
tergrund zwar sinkender, in Kernbereichen der Wirtschaft
aber noch immer hoher Inflationsraten ihre Zinsanhebungen
fortgesetzt. Ab März beginnt die EZB zudem mit der Reduk-
tion ihres Anleihebestands aus den Ankaufprogrammen.
Der Energie- und Rohstoffpreisschock im Gefolge des
Ukraine- Kriegs und die restriktive Geldpolitik haben die
Wachstumsaussichten im Jahresverlauf 2022 getrübt. Nach
soliden BIP-Wachstumsraten im Jahr 2022 (Euroraum:
3,3 Prozent, Österreich: 4,8 Prozent, USA: 2,1 Prozent) ist für
das Jahr 2023 mit einer schwachen Konjunkturdynamik zu
rechnen. Die Konjunkturdelle im Winterhalbjahr 2022/23
wird im Euroraum – aufgrund zahlreicher Regierungsmaß-
nahmen zur Abfederung hoher Inflationsraten – allerdings
milde ausfallen.
Der Arbeitsmarkt entwickelt sich seit Pandemieende robust.
In Österreich sank die Arbeitslosenrate im Jahr 2022 auf
4,8 Prozent, im Euroraum fiel sie mit 6,7 Prozent überhaupt
auf den tiefsten Wert seit Jahrzehnten. Im Zuge der konjunk-
turellen Abkühlung wird für 2023 ein leichter Anstieg der
Arbeitslosenraten erwartet.
Das schwierige makroökonomische Umfeld und die restrik-
tive globale Geldpolitik führten 2022 zu einem starken An-
stieg der Renditen im Euroraum. So stieg etwa die Rendite
auf zehnjährige österreichische Staatsanleihen von nahe
0 Prozent auf über 3 Prozent. Die Risikoprämien innerhalb
des Euroraums weiteten sich ebenfalls spürbar aus, blieben
aber aufgrund unterstützender Maßnahmen von EZB und EU
deutlich unter den Rekordniveaus der Eurokrise.
In Zentral- und Osteuropa zeigte sich 2022 ähnlich dem Bild
im Euroraum eine im Jahresverlauf deutlich abnehmende
Konjunkturdynamik bei gleichzeitig stark ansteigenden In-
flationsraten. Das BIP-Wachstum lag in Polen im Jahr 2022
bei 4,9 Prozent, in Tschechien bei 2,4 Prozent und in Ungarn
bei 4,8 Prozent und damit teils deutlich über dem Durch-
schnitt des Euroraums. Allerdings fielen auch die Preisstei-
gerungsraten in CEE höher aus als im Euroraum. So stieg
die Inflation in Polen bis auf 17,9 Prozent, in Tschechien auf
18,0 Prozent und in Ungarn auf 24,5 Prozent. Die nationalen
Zentralbanken setzten vor diesem Hintergrund 2022 den be-
reits 2021 eingeschlagenen restriktiven Kurs zur Inflations-
bekämpfung fort. Der jeweils letzte Zinsschritt im Jahr 2022
erfolgte in Tschechien auf 7,0 Prozent, in Polen auf 6,8 Pro-
zent und in Ungarn auf 13,0 Prozent.
Konzernlage-
bericht
Jahresfinanzbericht 2022
44
Konzernlagebericht
UNIQA Group
Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der Spar-
anteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche-
rung von 6.605,2 Millionen Euro zählt die UNIQA Group zu
den führenden Versicherungsgruppen in Zentral- und Ost-
europa. Die in den Prämien der fonds- und der indexgebun-
denen Lebensversicherung enthaltenen Sparanteile in Höhe
von 335,0 Millionen Euro werden gemäß FAS 97 (US-GAAP)
mit der Veränderung der Deckungsrückstellung saldiert. Das
verrechnete Prämienvolumen ohne Berücksichtigung der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver-
sicherung beträgt 6.270,2 Millionen Euro.
UNIQA in Europa
UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über alle
Vertriebswege (angestellter Außendienst, Generalagenturen,
Makler, Banken- und Direktvertrieb) an und ist in nahezu
allen Versicherungssparten tätig. In Österreich ist UNIQA
die zweitgrößte Versicherungsgruppe, in der Wachstumsre-
gion CEE ist sie in 15 Ländern zu Hause: Albanien, Bosnien
und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Monte-
negro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien,
der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn. Darüber
hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und in
Liechtenstein zur UNIQA Group.
Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance
Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich und
betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als aktive
Rückversicherung mit einem anderen Versicherungsunter-
nehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus übernimmt
sie zahlreiche Servicefunktionen für die UNIQA Österreich
Versicherungen AG und ihre internationalen Konzerngesell-
schaften, um Synergieeffekte optimal zu nutzen und die lang-
fristige Unternehmensstrategie konsequent umzusetzen.
Schaden- und Unfallversicherung
Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachversi-
cherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie die
private Unfallversicherung. In der Schaden- und Unfallver-
sicherung verbuchte die UNIQA Group 2022 verrechnete
Prämien von 3.686,0 Millionen Euro (2021: 3.489,5 Millio-
nen Euro) – das sind 55,8 Prozent (2021: 54,9 Prozent) des
gesamten Prämienvolumens. Der mit Abstand größte Anteil
am Volumen in der Schaden- und Unfallversicherung stammt
aus dem Privatkundengeschäft. Die meisten Schaden- und
Unfallversicherungsverträge werden für einen beschränkten
Zeitrahmen – mit bis zu drei Jahren Dauer – abgeschlossen.
Die breite Streuung unterschiedlicher Risiken von sehr vie-
len Kund:innen und die verhältnismäßig kurze Laufzeit der
Verträge bedeuten einen nur moderaten Kapitalbedarf und
machen dieses Geschäftsfeld auch deswegen attraktiv.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die frei-
willige Krankenversicherung für Privatkund:innen, die be-
triebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out-Angebote
für bestimmte freiberuflich Tätige, wie Rechtsanwält:innen,
Achitekt:innen oder Apotheker:innen. In CEE steht das
Krankenversicherungsgeschäft dagegen noch am Anfang,
doch mit dem steigenden Wohlstand in der Region ist das
langfristige Wachstumspotenzial umso größer. Gruppenweit
betrugen die verrechneten Prämien 2022 1.277,3 Millionen
Euro (2021: 1.226,5 Millionen Euro) – das sind 19,3 Prozent
(2021: 19,3 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. In Ös-
terreich ist UNIQA mit rund 44 Prozent Marktanteil in dieser
strategisch wichtigen Sparte die unangefochtene Nummer 1.
Der weitaus überwiegende Anteil – rund 91 Prozent der Prä-
mien – fällt in Österreich an, rund 9 Prozent international.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken aus
der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab. Sie
umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die fonds-
gebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen sogenannte
Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken wie Be-
rufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben. Das Ge-
schäftsmodell der Lebensversicherung ist langfristig ausge-
richtet: Die Laufzeiten bewegen sich durchschnittlich um die
25 Jahre. In der Lebensversicherung erreichte UNIQA 2022
gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive der Sparantei-
le der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
von 1.641,9 Millionen Euro (2021: 1.642,0 Millionen Euro) –
das sind 24,9 Prozent (2021: 25,8 Prozent) des gesamten Prä-
mienvolumens.
45
Konzernlagebericht
In den IFRS-Konzernabschluss einbezogene
Unternehmen
In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresabschluss
der UNIQA Insurance Group AG – grundsätzlich die Jahres-
abschlüsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaf-
ten sowie jene der beherrschten Investmentfonds einbezo-
gen. Der Konsolidierungskreis umfasste – einschließlich der
UNIQA Insurance Group AG – 31 inländische (2021: 31) und
59 internationale (2021: 58) Tochtergesellschaften sowie
4 inländische (2021: 5) und 9 internationale (2021: 8) be-
herrschte Pensions- und Investmentfonds. Bei den assoziier-
ten Gesellschaften handelt es sich um 4 inländische (2021: 4)
und 0 internationale Unternehmen (2021: 1), die für die Kon-
zernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksich-
tigt wurden.
Nähere Angaben zu den konsolidierten und assoziierten
Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten im
Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden sind ebenfalls im Konzernabschluss dargestellt.
Risikoberichterstattung
Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im
Anhang zum Konzernabschluss 2022.
Corporate-Governance-Bericht
UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster-
reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und ver-
öffentlicht den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht
auf www.uniqagroup.com im Bereich „Investor Relations“.
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, konsolidierter
nichtfinanzieller Bericht
Gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt die UNIQA Insurance
Group AG die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als
gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.
Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht
wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und
unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor-
gelegt und gemeinsam mit dem Konzernlagebericht gemäß
§ 280 UGB offengelegt.
Jahresfinanzbericht 2022
46
Konzernlagebericht
Prämienentwicklung
Das Gesamtprämienvolumen von UNIQA erhöhte sich 2022 –
unter Berücksichtigung der Sparanteile der fonds- und der in-
dexgebundenen Lebensversicherung in Höhe von 335,0 Mil-
lionen Euro (2021: 324,6 Millionen Euro) – um 3,9 Prozent
auf 6.605,2 Millionen Euro (2021: 6.358,0 Millionen Euro).
Haupttreiber hierfür war das solide Wachstum sowohl in der
Schaden- und Unfallversicherung als auch in der Kranken-
versicherung.
Im Bereich der Versicherungen gegen laufende Prämienzah-
lung gab es dabei einen erfreulichen Anstieg um 3,7 Prozent
auf 6.439,8 Millionen Euro (2021: 6.207,8 Millionen Euro).
Im Bereich des Einmalerlagsgeschäfts erhöhte sich das
Prämienvolumen ebenfalls auf 165,4 Millionen Euro (2021:
150,2 Millionen Euro).
Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallver-
sicherung wuchsen 2022 aufgrund von Indexanpassungen
und einer guten Vertriebsperformance um 5,6 Prozent auf
3.686,0 Millionen Euro (2021: 3.489,5 Millionen Euro). In der
Krankenversicherung stiegen die verrechneten Prämien im
Berichtszeitraum aufgrund von Prämienanpassungen um
4,1 Prozent auf 1.277,3 Millionen Euro (2021: 1.226,5 Millio-
nen Euro). In der Lebensversicherung blieben die verrech-
neten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung insgesamt stabil bei
1.641,9 Millionen Euro (2021: 1.642,0 Millionen Euro).
Die abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparantei-
le der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
(nach Rückversicherung) in Höhe von 335,0 Millionen Euro
(2021: 324,6 Millionen Euro) stiegen um 4,4 Prozent auf
6.284,2 Millionen Euro (2021: 6.022,2 Millionen Euro). Das
abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS)
wuchs um 4,4 Prozent auf 5.949,2 Millionen Euro (2021:
5.697,6 Millionen Euro).
Geschäftsverlauf im Konzern
•• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung) um 3,9 Prozent auf 6.605,2 Millionen Euro gestiegen
•• Combined Ratio von 93,7 Prozent auf 92,9 Prozent weiter verbessert
•• Finanzierungskosten nach den erfolgreichen Anleiherückkäufen in 2021 auf 52,2 Millionen Euro gesunken
•• Ergebnis vor Steuern im Jahr 2022 um 10,3 Prozent auf 421,7 Millionen Euro gestiegen
•• Dividendenvorschlag für 2022 von 0,55 Euro je Aktie
Kennzahlen UNIQA Group 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6.605,2 6.358,0 5.565,3
Kostenquote (nach Rückversicherung) 27,2 % 27,4 % 29,4 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,9 % 93,7 % 97,8 %
Ergebnis vor Steuern 421,7 382,3 57,1
Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA
Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des
Periodenergebnisses) 383,0 314,7 19,4
Angaben in Millionen Euro
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Millionen Euro
1.000
2.000
3.000
4.000
7.000
5.000
2018 2019 2020 2021 2022
5.309
5.373
5.565
6.358
6.605
6.000
47
Konzernlagebericht
Entwicklung der Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen vor Rückversicherung (siehe
Erläuterung 8 im Konzernabschluss) verringerten sich im
Geschäftsjahr 2022 um 2,2 Prozent auf 4.268,2 Millionen
Euro (2021: 4.365,5 Millionen Euro). Die konsolidierten Versi-
cherungsleistungen im Eigenbehalt sanken im vergangenen
Jahr trotz gestiegener Prämienennahmen um 0,2 Prozent
auf 4.095,8 Millionen Euro (2021: 4.104,2 Millionen Euro).
Die Schadenquote nach Rückversicherung in der Schaden-
und Unfallversicherung verringerte sich 2022 trotz einer
deutlichen Belastung aus Naturkatastrophen- und Großschä-
den aufgrund einer günstigen Basisschadenentwicklung und
eines guten Abwicklungsergebnisses auf 61,1 Prozent (2021:
61,3 Prozent). Die Combined Ratio nach Rückversicherung
verbesserte sich daher und aufgrund der gesunkenen Kosten-
quote auf Gruppenebene auf 92,9 Prozent (2021: 93,7 Prozent).
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die gesamten konsolidierten Aufwendungen für den Versi-
cherungsbetrieb (siehe Erläuterung 9 im Konzernabschluss)
abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und
der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben stiegen
im Geschäftsjahr 2022 um 3,8 Prozent auf 1.711,7 Millio-
nen Euro (2021: 1.648,5 Millionen Euro). Die Aufwendungen
für den Versicherungsabschluss abzüglich der erhaltenen
Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus
Rückversicherungsabgaben in Höhe von 27,3 Millionen
Euro (2021: 23,6 Millionen Euro) erhöhten sich wegen der
gestiegenen Provisionskosten aufgrund von Indexanpassun-
gen und höheren Abschlussprovisionen um 13,1 Prozent auf
1.163,8 Millionen Euro (2021: 1.029,2 Millionen Euro). Die
sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ver-
ringerten sich trotz Inflationsdrucks sogar um 11,5 Prozent
auf 547,9 Millionen Euro (2021: 619,4 Millionen Euro). Darin
enthalten sind Aufwendungen im Rahmen des Innovations-
und Investitionsprogramms in Höhe von rund 45 Millionen
Euro (2021: rund 60 Millionen Euro).
Schaden- und Unfallversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien 3.686,0 3.489,5 3.010,3
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 2.083,3 – 1.965,1 – 1.775,1
Schadenquote (nach Rückversicherung) 61,1 % 61,3 % 63,2 %
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 1.083,5 – 1.037,8 – 970,7
Kostenquote (nach Rückversicherung) 31,8 % 32,4 % 34,6 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,9 % 93,7 % 97,8 %
Kapitalanlageergebnis 4,4 135,2 29,5
Ergebnis vor Steuern 123,6 107,3 – 67,9
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 4.094,4 3.891,2 3.732,1
Angaben in Millionen Euro
Versicherungsleistungen im Eigenbehalt
Millionen Euro
1.000
2.000
3.000
4.000
2018 2019 2020 2021 2022
5.000
3.634
3.666
3.695
4.104
4.096
Combined Ratio nach Rückversicherung
Angben in Prozent
20
40
60
80
2018 2019 2020 2021 2022
100
Schdenquote
Kostenquote
96,8
31,4
65,4
32,2
64,2
34,6
63,2
32,4
61,3
31,8
61,1
96,4
97,8
93,7
92,9
Jahresfinanzbericht 2022
48
Konzernlagebericht
Der Rückgang der Aufwendungen für den Versicherungsbe-
trieb ist daher u. a. auf die Erfolge aus dem Kostenprogramm
zurückzuführen.
Die Kostenquote nach Rückversicherung – das Verhältnis
der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und
Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den ab-
gegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – ver-
besserte sich aufgrund der oben dargestellten Entwicklung
im abgelaufenen Jahr auf 27,2 Prozent (2021: 27,4 Prozent).
Kapitalanlagen
Der Kapitalanlagenbestand der UNIQA Group (inklusive als
Finanzinvestitionen gehaltener Immobilien, nach der Equity-
Methode bilanzierter Finanzanlagen und sonstiger Kapital-
anlagen) sank im Geschäftsjahr 2022 um 15,4 Prozent auf
18.425,6 Millionen Euro (31. Dezember 2021: 21.785,0 Millio-
nen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis sank um 37,4 Prozent auf
405,7 Millionen Euro (2021: 648,0 Millionen Euro). Ausschlag-
gebend dafür waren vor allem Wertminderungen auf Fonds-
zertifikate und festverzinsliche Wertpapiere. Insbesondere
die Wertminderung russischer und ukrainischer Anleihen in
Höhe von rund 142 Millionen Euro sowie weitere Wertmin-
derungen auf die Beteiligung an der RBI von 28 Millionen
Euro belasteten das Kapitalanlageergebnis. Darüber hinaus
entstand aufgrund der Bilanzierung der 15,3-prozentigen
Beteiligung an der STRABAG SE nach der Equity- Methode
2022 ein positiver Ergebnisbeitrag von 99,6 Millionen Euro
(2021: 70,5 Millionen Euro). Eine Detaildarstellung des Kapi-
talanlageergebnisses findet sich im Konzernabschluss (siehe
Erläuterung 4 im Konzernabschluss).
Krankenversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien 1.277,3 1.226,5 1.167,6
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 1.082,2 – 997,7 – 963,1
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 208,8 – 206,6 – 225,0
Kostenquote (nach Rückversicherung) 16,4 % 17,0 % 19,3 %
Kapitalanlageergebnis 140,0 163,1 104,5
Ergebnis vor Steuern 119,8 173,0 79,5
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 3.982,7 3.812,8 3.622,8
Angaben in Millionen Euro
Sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Erträge stiegen 2022 um 32,1 Prozent auf
396,8 Millionen Euro (2021: 300,4 Millionen Euro). Die sons-
tigen Aufwendungen wuchsen im Berichtsjahr um 50,4 Pro-
zent auf 377,0 Millionen Euro (2021: 250,6 Millionen Euro).
Ergebnis
Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group
stieg 2022 aufgrund der verbesserten Kostenentwicklung
und der günstigen Schadenbelastung um 96,2 Prozent auf
410,5 Millionen Euro (2021: 209,2 Millionen Euro). Das ope-
rative Ergebnis verringerte sich hingegen aufgrund des
niedrigeren Kapitalanlageergebnisses um 12,2 Prozent auf
516,0 Millionen Euro (2021: 588,0 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern von UNIQA erhöhte sich dennoch
um 10,3 Prozent auf 421,7 Millionen Euro (2021: 382,3 Mil-
lionen Euro). Auch das Periodenergebnis erhöhte sich im Be-
richtsjahr auf 389,3 Millionen Euro (2021: 317,9 Millionen
Euro). Der Ertragsteueraufwand verringerte sich 2022 auf-
grund eines hohen Ertrags aus latenten Steuern auf 32,4 Mil-
lionen Euro (2021: 64,4 Millionen Euro).
Ergebnis vor Steuern
Millionen Euro
100
200
300
400
2018 2019 2020 2021 2022
500
295
232
57
382
422
49
Konzernlagebericht
Der Return on Equity (Eigenkapitalrentabilität nach Steuern
und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) stieg im Be-
richtsjahr auf 14,4 Prozent (2021: 9,3 Prozent).
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptversamm-
lung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer Dividende
von 0,55 Euro je Aktie (2021: 0,55 Euro je Aktie) vorschlagen.
Eigenmittel und Bilanzsumme
Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG
zurechenbare Eigenkapital sank im abgelaufenen Geschäfts-
jahr um 1.269,6 Millionen Euro auf 2.034,0 Millionen Euro
(31. Dezember 2021: 3.303,6 Millionen Euro). Grund dafür
war der Rückgang in der Bewertung von zur Veräußerung
verfügbaren Finanzinstrumenten durch den starken Anstieg
des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2022. Die Anteile ohne
beherrschenden Einfluss beliefen sich auf 18,3 Millionen
Euro (31. Dezember 2021: 19,7 Millionen Euro). Die Konzernbi-
lanzsumme erreichte am 31. Dezember 2022 einen Wert von
28.196,2 Millionen Euro (31. Dezember 2021: 31.547,8 Millio-
nen Euro).
Cashflow
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von
UNIQA belief sich 2022 auf – 490,8 Millionen Euro (2021:
726,1 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Investitionstä-
tigkeit betrug 758,0 Millionen Euro (2021: – 653,2 Millionen
Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief
sich auf – 189,6 Millionen Euro (2021: – 127,9 Millionen Euro).
Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelfonds im Geschäfts-
jahr 2022 um 75,1 Millionen Euro auf 667,7 Millionen Euro
(2021: 592,6 Millionen Euro).
Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA
Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodener-
gebnisses) belief sich daher auf 383,0 Millionen Euro (2021:
314,7 Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie stieg dadurch
auf 1,25 Euro (2021: 1,03 Euro).
Ergebnis je Aktie
Euro
0,3
0,6
0,9
1,2
2018 2019 2020 2021 2022
1,5
0,79
0,56
0,06
1,03
1,25
Return on Equity
Angben in Prozent
3
6
9
12
15
2018 2019 2020 2021 2022
7,9
5,4
0,6
9,3
14,4
Dividende je Aktie
Euro
0,1
0,3
0,2
0,4
0,5
2018 2019 2020 2021 2022
0,6
0,53
0,18 0,18
0,55 0,55
Jahresfinanzbericht 2022
50
Konzernlagebericht
Mitarbeiter:innen
Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäquivalente,
FTE) von UNIQA sank 2022 auf 14.515 FTE (2021: 14.849).
Davon waren 3.813 FTE (2021: 4.005) als angestellte Außen-
dienstmitarbeiter:innen im Vertrieb tätig. Die Anzahl der
Arbeitnehmer:innen in der Verwaltung betrug 10.702 FTE
(2021: 10.844).
In der Region Zentraleuropa (CE) – Polen, Slowakei, Tsche-
chien und Ungarn – beschäftigte die Gruppe 2022 im Schnitt
4.787 FTE (2021: 4.887), während 2.263 FTE (2021: 2.286) in
der Region Südosteuropa (SEE) – Albanien, Bosnien und Her-
zegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordma-
zedonien und Serbien – und 1.554 FTE (2021: 1.599) in der Re-
gion Osteuropa (EE) – Rumänien und Ukraine – tätig waren.
In Russland (RU) arbeiteten 104 FTE (2021: 110). Die durch-
schnittliche Zahl der FTE in den westeuropäischen Märkten
betrug 2022 46 (2021: 42). In Österreich waren 5.761 FTE
angestellt (2021: 5.925). Einschließlich der Mitarbeiter:innen
der exklusiv für UNIQA tätigen Generalagenturen sind rund
21.000 Personen für die Gruppe aktiv.
Im Jahr 2022 waren 54 Prozent (2021: 51 Prozent) der bei
UNIQA in Österreich in der Administration eingesetzten
Mitarbeiter:innen Frauen. Im Verkauf betrug das Verhältnis
78 Prozent Männer zu 22 Prozent Frauen (2021: 80 Prozent
Männer zu 20 Prozent Frauen). 16,6 Prozent (2021: 17,3 Pro-
zent) der Arbeitnehmer:innen waren teilzeitbeschäftigt. Das
Durchschnittsalter lag im abgelaufenen Jahr bei 42 Jahren
(2021: 44 Jahre).
In Österreich partizipieren nahezu alle Mitarbeiter:innen in
Form eines variablen Anteils am Unternehmenserfolg. Es
gibt einerseits ein Bonussystem für Manager:innen und aus-
gewählte Schlüsselkräfte und andererseits eine Erfolgsbetei-
ligung für berechtige Mitarbeiter:innen. Am Bonusprogramm
für Manager:innen und ausgewählte Schlüsselkräfte, einem
variablen Entlohnungssystem, das sowohl an den Erfolg des
Unternehmens als auch an die persönliche Performance ge-
koppelt ist, nahmen 2022 rund 12 Prozent (2021: rd. 13 Pro-
zent) der Mitarbeiter:innen teil. An der Erfolgsbeteiligung für
2022 werden rund 73 Prozent der Mitarbeiter:innen (2021:
rd. 73 Prozent) partizipieren. Die Höhe des Budgets für die
Erfolgsbeteiligung ist abhängig von der Erreichung eines Er-
tragsziels und die Ausschüttungen finden erst nach Feststel-
len des Unternehmenserfolgs im Folgejahr statt.
Weiters bietet UNIQA jungen Mitarbeiter:innen in der Aus-
bildung die Möglichkeit, fremde Kulturen kennenzulernen
und internationale Kontakte zu knüpfen. Derzeit befinden
sich 94 Lehrlinge in Ausbildung.
Lebensversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 1.641,9 1.642,0 1.387,5
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 930,4 – 1.141,4 – 956,4
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 419,5 – 404,1 – 370,7
Kostenquote (nach Rückversicherung) 26,1 % 25,2 % 27,2 %
Kapitalanlageergebnis 261,2 349,6 371,3
Ergebnis vor Steuern 178,3 102,0 45,5
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 13.933,9 15.907,0 16.442,0
Davon versicherungstechnische Rückstellungen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
(im Eigenbehalt) 3.878,8 5.028,5 5.115,4
Angaben in Millionen Euro
51
Konzernlagebericht
Prämienentwicklung
Bei UNIQA Österreich erhöhten sich die verrechneten Prä-
mien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexge-
bundenen Lebensversicherung im Jahr 2022 um 4,3 Prozent
auf 4.086,4 Millionen Euro (2021: 3.916,6 Millionen Euro).
Die laufenden Prämien stiegen dabei um 3,7 Prozent auf
4.007,7 Millionen Euro (2021: 3.864,1 Millionen Euro). Das
Einmalerlagsgeschäft erhöhte sich auf 78,7 Millionen Euro
(2021: 52,5 Millionen Euro).
Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämienvo-
lumen von UNIQA Österreich 3.236,4 Millionen Euro (2021:
3.113,3 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämienvolumen
im Eigenbehalt (nach IFRS) stieg 2022 um 3,6 Prozent auf
3.003,3 Millionen Euro (2021: 2.900,1 Millionen Euro).
Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und Un-
fallversicherung um 6,2 Prozent auf 1.973,6 Millionen Euro
(2021: 1.857,6 Millionen Euro) zunahmen, erhöhten sie sich
in der Krankenversicherung um 3,7 Prozent auf 1.162,1 Mil-
lionen Euro (2021: 1.120,5 Millionen Euro). In der Lebens-
versicherung (inklusive der Sparanteile der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung) wuchsen sie leicht
um 1,3 Prozent auf 950,6 Millionen Euro (2021: 938,5 Mil-
lionen Euro).
Operative Segmente
UNIQA Österreich
•• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
auf 4.086,4 Millionen Euro gestiegen
•• Kostenquote durch konsequentes Kostenprogramm weiter auf 19,4 Prozent gesunken
•• Combined Ratio leicht von 91,7 Prozent auf 92,3 Prozent gestiegen
•• Ergebnis vor Steuern bei 101,9 Millionen Euro
Kennzahlen UNIQA Österreich 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.086,4 3.916,6 3.837,5
Kostenquote (nach Rückversicherung) 19,4 % 20,0 % 23,4 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,3 % 91,7 % 98,7 %
Ergebnis vor Steuern 101,9 339,2 – 119,1
Angaben in Millionen Euro
Schaden- und Unfallversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien 1.973,6 1.857,6 1.796,1
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 747,8 – 684,8 – 698,6
Schadenquote (nach Rückversicherung) 65,5 % 63,0 % 65,5 %
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 305,9 – 311,9 – 353,7
Kostenquote (nach Rückversicherung) 26,8 % 28,7 % 33,2 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,3 % 91,7 % 98,7 %
Kapitalanlageergebnis 19,0 132,9 – 196,1
Ergebnis vor Steuern 72,4 191,3 – 197,3
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 1.246,9 1.189,6 1.171,6
Angaben in Millionen Euro
Jahresfinanzbericht 2022
52
Konzernlagebericht
Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS) stie-
gen in der Schaden- und Unfallversicherung um 5,1 Prozent
auf 1.142,2 Millionen Euro (2021: 1.086,7 Millionen Euro) und
in der Krankenversicherung um 4,7 Prozent auf 1.163,2 Mil-
lionen Euro (2021: 1.111,1 Millionen Euro). In der Lebensver-
sicherung sanken sie hingegen leicht um 0,6 Prozent auf
698,0 Millionen Euro (2021: 702,3 Millionen Euro). Inklusive
der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens-
versicherung betrug das abgegrenzte Prämienvolumen in der
Lebensversicherung 931,1 Millionen Euro (2021: 915,5 Millio-
nen Euro).
Entwicklung der Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt reduzierten sich
2022 bei UNIQA Österreich um 1,1 Prozent auf 2.414,3 Millio-
nen Euro (2021: 2.442,3 Millionen Euro). In der Schaden- und
Unfallversicherung stiegen sie hingegen aufgrund des gestie-
genen Prämienaufkommens sowie inflationsbedingt hoher
Schadenbelastungen auch bei Unwetter- und Großschäden
um 9,2 Prozent auf 747,8 Millionen Euro (2021: 684,8 Millio-
nen Euro). Dadurch verschlechterte sich die Schadenquote in
der Schaden- und Unfallversicherung 2022 auf 65,5 Prozent
(2021: 63,0 Prozent). Die Combined Ratio nach Rückversiche-
rung im Segment UNIQA Österreich stieg aufgrund der ver-
besserten Kostenquote dennoch nur leicht auf 92,3 Prozent
(2021: 91,7 Prozent). In der Krankenversicherung erhöhten
sich die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt ebenfalls
um 8,9 Prozent auf 1.031,6 Millionen Euro (2021: 947,7 Mil-
lionen Euro). In der Lebensversicherung sanken sie jedoch
um 21,6 Prozent auf 634,9 Millionen Euro (2021: 809,8 Mil-
lionen Euro).
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüg-
lich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der
Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von
216,0 Millionen Euro (2021: 201,7 Millionen Euro) erhöhten
sich im Geschäftsjahr 2022 geringfügig um 0,7 Prozent auf
626,9 Millionen Euro (2021: 622,2 Millionen Euro). In der
Schaden- und Unfallversicherung sanken sie hingegen um
1,9 Prozent auf 305,9 Millionen Euro (2021: 311,9 Millionen
Euro). In der Krankenversicherung gingen sie ebenfalls um
1,6 Prozent auf 148,7 Millionen Euro zurück (2021: 151,1 Mil-
lionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sie sich
um 8,1 Prozent auf 172,2 Millionen Euro (2021: 159,3 Millio-
nen Euro).
Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA Öster-
reich – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversi-
cherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversi-
cherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien inklusive der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver-
sicherung – sank daher im abgelaufenen Jahr auf 19,4 Pro-
zent (2021: 20,0 Prozent).
Kapitalanlageergebnis
Das Kapitalanlageergebnis reduzierte sich 2022 im Segment
UNIQA Österreich aufgrund zahlreicher Wertminderungen
auf Fondszertifikate und festverzinsliche Wertpapiere um
60,7 Prozent auf 223,1 Millionen Euro (2021: 567,3 Millio-
nen Euro).
Krankenversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien 1.162,1 1.120,5 1.089,6
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 1.031,6 – 947,7 – 916,9
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 148,7 – 151,1 – 176,9
Kostenquote (nach Rückversicherung) 12,8 % 13,6 % 16,3 %
Kapitalanlageergebnis 5,3 112,0 95,1
Ergebnis vor Steuern – 10,8 124,7 84,6
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 3.922,0 3.753,4 3.573,2
Angaben in Millionen Euro
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebens versicherung –
UNIQA Österreich
Millionen Euro
1.000
2.000
3.000
4.000
2018 2019 2020 2021 2022
5.000
3.734
3.801
3.838
3.917
4.086
53
Konzernlagebericht
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern von UNIQA Österreich sank im
Berichtsjahr trotz der Verbesserung des versicherungs-
technischen Ergebnisses vor allem aufgrund des starken
Rückgangs des Kapitalanlageergebnisses auf 101,9 Millio-
nen Euro (2021: 339,2 Millionen Euro). In der Schaden- und
Unfallversicherung verringerte es sich um 62,2 Prozent auf
72,4 Millionen Euro (2021: 191,3 Millionen Euro). In der Kran-
kenversicherung betrug es aufgrund des gesunkenen Kapi-
talanlageergebnisses – 10,8 Millionen Euro (2021: 124,7 Mil-
lionen Euro). In der Lebensversicherung stieg das Ergebnis
vor Steuern um 73,5 Prozent auf 40,4 Millionen Euro (2021:
23,3 Millionen Euro).
Ergebnis vor Steuern UNIQA Österreich
Millionen Euro
-150
-50
-100
200
50
100
150
250
300
2018 2019
2020
2021 2022
350
232
160
339
102
- 102
Lebensversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 950,6 938,5 951,8
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 634,9 – 809,8 – 768,2
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 172,2 – 159,3 – 188,8
Kostenquote (nach Rückversicherung) 18,5 % 17,4 % 20,3 %
Kapitalanlageergebnis 198,8 322,5 261,9
Ergebnis vor Steuern 40,4 23,3 – 6,3
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 10.542,7 13.181,5 13.817,0
Angaben in Millionen Euro
Jahresfinanzbericht 2022
54
Konzernlagebericht
Prämienentwicklung
Die verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung erhöh-
ten sich 2022 im Segment UNIQA International um 3,4 Pro-
zent auf 2.506,6 Millionen Euro (2021: 2.423,3 Millionen
Euro). Während die laufenden Prämien mit einem Anstieg
um 4,1 Prozent auf 2.419,9 Millionen Euro (2021: 2.325,6 Mil-
lionen Euro) zunahmen, sanken die Einmalerlagsprämien um
11,2 Prozent auf 86,7 Millionen Euro (2021: 97,7 Millionen
Euro). Damit trugen die internationalen Gesellschaften 2022
insgesamt 37,9 Prozent (2021: 38,1 Prozent) zu den Gesamt-
konzernprämien bei.
Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde-
nen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämienvo-
lumen von UNIQA International 1.736,9 Millionen Euro (2021:
1.671,3 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämienvolumen im
Eigenbehalt (nach IFRS) erhöhte sich 2022 um 4,8 Prozent
auf 1.634,9 Millionen Euro (2021: 1.559,9 Millionen Euro).
Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und Un-
fallversicherung um 5,1 Prozent auf 1.701,1 Millionen Euro
(2021: 1.618,7 Millionen Euro) wuchsen, stiegen sie in der
Krankenversicherung um 8,7 Prozent auf 115,3 Millionen
Euro (2021: 106,0 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
verringerten sich die verrechneten Prämien (inklusive der
Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver-
sicherung) um 1,2 Prozent auf 690,3 Millionen Euro (2021:
698,6 Millionen Euro).
Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS) stie-
gen in der Schaden- und Unfallversicherung um 7,2 Prozent
auf 967,3 Millionen Euro (2021: 902,4 Millionen Euro), in
der Krankenversicherung wuchsen sie um 14,2 Prozent auf
106,6 Millionen Euro (2021: 93,4 Millionen Euro). In der Le-
bensversicherung verringerten sie sich um 0,5 Prozent auf
561,0 Millionen Euro (2021: 564,1 Millionen Euro). Inklusive
der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens-
versicherung betrug das abgegrenzte Prämienvolumen in der
Lebensversicherung 663,0 Millionen Euro (2021: 675,5 Mil-
lionen Euro).
UNIQA International
•• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung)
auf 2.506,6 Millionen Euro gestiegen
•• Combined Ratio auf hervorragende 90,8 Prozent weiter verbessert
•• Versicherungstechnisches Ergebnis auf 145,9 Millionen Euro gestiegen
•• Ergebnis vor Steuern aufgrund der Verbesserung im technischen Ergebnis bei 174,1 Millionen Euro
Kennzahlen UNIQA International 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.506,6 2.423,3 1.705,4
Kostenquote (nach Rückversicherung) 36,4 % 35,5 % 38,8 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung) 90,8 % 92,9 % 93,3 %
Ergebnis vor Steuern 174,1 133,7 – 27,0
Angaben in Millionen Euro
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung –
UNIQA International
Millionen Euro
500
1.000
1.500
2.000
2.500
2018 2019 2020 2021 2022
3.000
1.565
1.561
1.705
2.423
2.507
55
Konzernlagebericht
In Zentraleuropa (CE) – die Region umfasst Polen, die Slowa-
kei, Tschechien und Ungarn – erhöhten sich die verrechneten
Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung im Geschäftsjahr 2022 um
4,2 Prozent auf 1.880,1 Millionen Euro (2021: 1.805,1 Millio-
nen Euro). In Osteuropa (EE) – bestehend aus Rumänien und
der Ukraine – sanken sie um 8,0 Prozent auf 194,8 Millionen
Euro (2021: 211,8 Millionen Euro). In Südosteuropa (SEE) –
zusammengesetzt aus Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedo-
nien und Serbien – wuchsen die verrechneten Prämien in-
klusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung 2022 um 11,6 Prozent auf 361,3 Millio-
nen Euro (2021: 323,7 Millionen Euro). In Russland (RU) re-
duzierten sie sich um 23,2 Prozent auf 56,7 Millionen Euro
(2021: 73,7 Millionen Euro). In Westeuropa (WE) beliefen sie
sich auf 13,8 Millionen Euro (2021: 8,9 Millionen Euro).
Entwicklung der Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt von UNIQA
International verringerten sich 2022 um 1,8 Prozent auf
859,6 Millionen Euro (2021: 875,0 Millionen Euro). In der
Schaden- und Unfallversicherung stiegen sie um 3,1 Pro-
zent auf 521,6 Millionen Euro (2021: 505,8 Millionen Euro).
In der Krankenversicherung wuchsen sie um 7,3 Prozent
auf 53,5 Millionen Euro (2021: 49,9 Millionen Euro). In der
Lebensversicherung verringerten sie sich hingegen um
10,9 Prozent auf 284,4 Millionen Euro (2021: 319,3 Millionen
Euro). Die Schadenquote in der Schaden- und Unfallversiche-
rung sank dadurch 2022 auf 53,9 Prozent (2021: 56,1 Pro-
zent), die Combined Ratio nach Rückversicherung des Seg-
ments UNIQA International verbesserte sich ebenfalls auf
90,8 Prozent (2021: 92,9 Prozent).
In der Region CE stiegen die Versicherungsleistungen im
Jahr 2022 um 1,8 Prozent auf 618,7 Millionen Euro (2021:
607,8 Millionen Euro), in der Region EE reduzierten sie sich
um 16,3 Prozent auf 62,0 Millionen Euro (2021: 74,0 Millio-
nen Euro). In SEE nahmen sie um 8,0 Prozent auf 141,1 Mil-
lionen Euro zu (2021: 130,7 Millionen Euro). In Russland la-
gen die Leistungen mit 35,9 Millionen Euro um 41,8 Prozent
unter dem Vorjahresniveau (2021: 61,7 Millionen Euro). In
Westeuropa stiegen sie auf 1,9 Millionen Euro (2021: 0,8 Mil-
lionen Euro).
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüg-
lich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der
Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von
206,4 Millionen Euro (2021: 185,7 Millionen Euro) erhöhten
Schaden- und Unfallversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien 1.701,1 1.618,7 1.192,6
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 521,6 – 505,8 – 386,2
Schadenquote (nach Rückversicherung) 53,9 % 56,1 % 55,0 %
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 356,8 – 332,2 – 269,4
Kostenquote (nach Rückversicherung) 36,9 % 36,8 % 38,3 %
Combined Ratio (nach Rückversicherung) 90,8 % 92,9 % 93,3 %
Kapitalanlageergebnis 37,9 34,8 34,2
Ergebnis vor Steuern 68,5 36,2 – 37,2
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 1.277,1 1.220,3 1.275,9
Angaben in Millionen Euro
Krankenversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien 115,3 106,0 77,9
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 53,5 – 49,9 – 42,2
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 43,3 – 36,1 – 27,4
Kostenquote (nach Rückversicherung) 40,6 % 38,7 % 36,8 %
Kapitalanlageergebnis 0,3 0,2 0,0
Ergebnis vor Steuern 9,3 7,0 4,5
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 60,4 56,4 46,0
Angaben in Millionen Euro
Jahresfinanzbericht 2022
56
Konzernlagebericht
sich im Geschäftsjahr 2022 um 6,7 Prozent auf 632,4 Millio-
nen Euro (2021: 592,7 Millionen Euro). In der Schaden- und
Unfallversicherung stiegen sie um 7,4 Prozent auf 356,8 Mil-
lionen Euro (2021: 332,2 Millionen Euro), in der Krankenver-
sicherung wuchsen sie um 19,8 Prozent auf 43,3 Millionen
Euro (2021: 36,1 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
erhöhten sie sich um 3,5 Prozent auf 232,3 Millionen Euro
(2021: 224,4 Millionen Euro).
Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA Inter-
national – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen für
den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückver-
sicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückver-
sicherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien inklusive
der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens-
versicherung – belief sich im abgelaufenen Jahr auf 36,4 Pro-
zent (2021: 35,5 Prozent).
In CE stiegen die Aufwendungen für den Versicherungsbe-
trieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisio-
nen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
im Berichtsjahr um 5,1 Prozent auf 401,2 Millionen Euro
(2021: 381,7 Millionen Euro). In EE blieben sie mit 70,3 Mil-
lionen Euro nahezu unverändert (2021: 70,6 Millionen Euro).
In SEE wuchsen sie um 10,8 Prozent auf 115,7 Millionen Euro
(2021: 104,4 Millionen Euro). In Russland stiegen die Kosten
um 25,4 Prozent auf 15,3 Millionen Euro (2021: 12,2 Millio-
nen Euro), während sie sich in Westeuropa auf 3,1 Millionen
Euro (2021: 1,8 Millionen Euro) beliefen. In der Verwaltung
stiegen die Kosten um 21,4 Prozent auf 26,8 Millionen Euro
(2021: 22,1 Millionen Euro).
Kapitalanlageergebnis
Das Kapitalanlageergebnis des Segments verringerte sich
2022 um 6,4 Prozent auf 67,5 Millionen Euro (2021: 72,0 Mil-
lionen Euro).
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im Segment UNIQA International
stieg im Berichtsjahr aufgrund der Verbesserung im techni-
schen Ergebnis um 30,2 Prozent auf 174,1 Millionen Euro an
(2021: 133,7 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallver-
sicherung erhöhte sich das Ergebnis vor Steuern daher auf
68,5 Millionen Euro (2021: 36,2 Millionen Euro), in der Kran-
kenversicherung nahm es um 32,8 Prozent auf 9,3 Millionen
Euro zu (2021: 7,0 Millionen Euro). In der Lebensversicherung
schließlich wuchs das Ergebnis vor Steuern auf 96,3 Millio-
nen Euro (2021: 90,5 Millionen Euro).
Angaben in Millionen Euro
Lebensversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 690,3 698,6 434,9
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 284,4 – 319,3 – 179,8
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 232,3 – 224,4 – 169,6
Kostenquote (nach Rückversicherung) 35,0 % 33,2 % 40,0 %
Kapitalanlageergebnis 29,3 37,0 71,8
Ergebnis vor Steuern 96,3 90,5 5,7
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 2.482,1 2.756,5 2.651,6
Ergebnis vor Steuern UNIQA International
Millionen Euro
-50
50
100
150
2018 2019
2020
2021 2022
200
55
16
134
174
- 27
57
Konzernlagebericht
Das verrechnete Prämienvolumen im Segment Rückver-
sicherung sank 2022 um 0,6 Prozent auf 1.461,3 Millionen
Euro (2021: 1.469,5 Millionen Euro).
Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach
IFRS) erhöhte sich jedoch um 6,4 Prozent auf 1.308,3 Millio-
nen Euro (2021: 1.229,2 Millionen Euro).
Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt wuchsen 2022
um 4,3 Prozent auf 822,0 Millionen Euro (2021: 788,0 Mil-
lionen Euro).
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüg-
lich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der
Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von
13,3 Millionen Euro (2021: 10,4 Millionen Euro) stiegen um
10,0 Prozent auf 395,8 Millionen Euro (2021: 359,8 Millio-
nen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis nahm 2022 auf – 0,5 Millionen
Euro ab (2021: 33,7 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Rückversicherung re-
duzierte sich um 21,6 Prozent auf 74,9 Millionen Euro (2021:
95,6 Millionen Euro).
Rückversicherung
Kennzahlen Rückversicherung 2022 2021 2020
Verrechnete Prämien 1.461,3 1.469,5 1.162,7
Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 822,0 – 788,0 – 700,6
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 395,8 – 359,8 – 311,0
Kostenquote (nach Rückversicherung) 30,3 % 29,3 % 29,4 %
Ergebnis vor Steuern 74,9 95,6 58,3
Versicherungstechnische Rückstellungen
(im Eigenbehalt) 1.648,5 1.564,6 1.373,6
Angaben in Millionen Euro
Kennzahlen Gruppenfunktionen 2022 2021 2020
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(im Eigenbehalt) – 55,8 – 67,9 – 80,0
Kapitalanlageergebnis 398,0 606,8 96,2
Ergebnis vor Steuern 270,2 377,9 – 48,5
Angaben in Millionen Euro
Im Segment Gruppenfunktionen sanken die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb um 17,9 Prozent auf 55,8 Millio-
nen Euro (2021: 67,9 Millionen Euro).
Das Kapitalanlageergebnis fiel auf 398,0 Millionen Euro
(2021: 606,8 Millionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern reduzierte sich im Geschäftsjahr
2022 auf 270,2 Millionen Euro (2021: 377,9 Millionen Euro).
Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung –
UNIQA International
Millionen Euro
300
600
900
1.200
2018 2019 2020 2021 2022
1.500
1.098
1.129
1.163
1.470
1.461
Jahresfinanzbericht 2022
58
Konzernlagebericht
Kennzahlen Konsolidierung 2022 2021 2020
Kapitalanlageergebnis – 282,4 – 631,9 135,4
Ergebnis vor Steuern – 199,4 – 564,1 193,4
Angaben in Millionen Euro
Im Segment Konsolidierung belief sich das Kapitalanlage-
ergebnis 2022 auf – 282,4 Millionen Euro (2021: – 631,9 Mil-
lionen Euro).
Das Ergebnis vor Steuern betrug – 199,4 Millionen Euro
(2021: – 564,1 Millionen Euro).
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Ab-
schlussstichtag vor.
Ausblick
Konjunkturausblick
Die hohe Inflation und die darauf reagierenden Zentralban-
ken bleiben im Jahr 2023 ein maßgeblicher Faktor für die
wirtschaftliche Entwicklung. Die Europäische Zentralbank
(EZB) rechnet über den Jahreswechsel 2022/23 mit einer mil-
den Rezession innerhalb der Eurozone und hält eine restrik-
tivere Geldpolitik für notwendig, um die dynamische Preis-
entwicklung zu bremsen. Zu Jahresbeginn ist demnach eine
Fortsetzung des Zinsanhebungszyklus der EZB zu erwarten.
Ab März 2023 beginnt die Notenbank zudem mit der Reduk-
tion ihres Anleihebestands aus den Ankaufprogrammen.
Vor dem Hintergrund global restriktiver Zentralbanken,
vergleichsweise hoher Inflation und einer sich zögerlich er-
holenden globalen Konjunkturdynamik prognostiziert die
Österreichische Nationalbank (ÖNB) für 2023 ein Wirt-
schaftswachstum von 0,6 Prozent für Österreich. Der Preis-
auftrieb hat 2022 seinen Höhepunkt mit 8,6 Prozent erreicht.
2023 rechnet die ÖNB aufgrund rückläufiger Energie- und
Rohstoffpreise mit nachlassendem Preisdruck und einer In-
flationsrate von 6,5 Prozent. Trotz der Rezession wird auf-
grund des anhaltenden Arbeitskräftemangels nur ein gerin-
ger Anstieg der Arbeitslosenquote auf 6,6 Prozent erwartet.
Unternehmensausblick
UNIQA strebt für das Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung
der Verbesserungen im Kerngeschäft an. Jedoch wird das lau-
fende Geschäftsjahr 2023 – wie auch bereits das Geschäfts-
jahr 2022 – wegen der erwarteten instabilen gesamtwirt-
schaftlichen Entwicklung von maßgeblichen Unsicherheiten
geprägt sein, u. a. durch volatile Kapitalmärkte, große Zins-
sensitivitäten bei den Kapitalanlagen, Ungewissheit über die
Inflationsentwicklung und tendenziell zunehmende Schäden
aus Naturkatastrophen. Das sind die Gründe, warum für das
Geschäftsjahr 2023 kein Ausblick auf die Ergebnisentwick-
lung gegeben werden kann.
Die Ausschüttung der Dividende orientiert sich am Unter-
nehmenserfolg. Trotz des herausfordernden wirtschaftlichen
und politischen Umfelds plant UNIQA weiter mit einer at-
traktiven Entwicklung der jährlichen Ausschüttung.
Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital von UNIQA Insurance Group AG be-
trägt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000
auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückaktien
zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe
von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von
23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Ak-
tien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Die von UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, Aus-
tria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH,
Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und RZB
Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen Aktienbestän-
de sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vor-
kaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen vereinbart.
3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über
die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungs-
beteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zurechnung
nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft;
die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält di-
rekt und indirekt über die Austria Versicherungsverein
Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Pro-
zent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals
der Gesellschaft.
59
Konzernlagebericht
4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten aus-
gegeben.
5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das
Stimmrecht unmittelbar aus.
6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen
Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen
zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur
Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der
Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Le-
bensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgen-
den ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichts-
rat ausscheidet.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni
2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats
um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe
von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen
lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen
oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhö-
hen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt,
höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen
mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits er-
worben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/
oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66
Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2022 hielt
die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089
Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich
Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resul-
tiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der
BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertra-
gender Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG
als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands
an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist
nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen.
8. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE beste-
hen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktio-
när:innen dieser Gesellschaft.
9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den
Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der
UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollziehbaren,
alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen, die
auf Basis der definierten Risikostrategie ein systematisches
und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfas-
sen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Doku-
mentation und Kommunikation von Risiken sowie die Über-
wachung dieser Aktivitäten. Umfang und Ausrichtung der
eingerichteten Systeme wurden anhand der unternehmens-
spezifischen Anforderungen ausgestaltet. Trotz Schaffung
der angemessenen Rahmenwerke verbleibt stets ein gewisses
Restrisiko, da auch angemessen und funktionsfähig einge-
richtete Systeme keine absolute Sicherheit bei der Identifika-
tion und Steuerung der Risiken gewährleisten können.
Zielsetzungen:
a) Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel
der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses ent-
gegenstehen könnten
b) Begrenzung erkannter Risiken, z. B. durch Hinzuziehung
von externen Spezialist:innen
c) Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflus-
ses auf den Konzernabschluss und entsprechende Abbil-
dung dieser Risiken
Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungsle-
gungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kont-
rollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, damit trotz
der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer Abschluss
erstellt wird. Neben den im Risikobericht beschriebenen Ri-
siken analysiert das Risikomanagementsystem weitere Risi-
ken innerhalb der betrieblichen Abläufe, Compliance, inter-
nen Berichterstattung etc.
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das
Konzernrechnungswesen der UNIQA Group eingegliedert.
Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4 HANA wird ein
harmonisiertes versicherungsspezifisches IT-System für die
Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur Gewährleistung ei-
nes sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie
Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsolidierungs-
handbücher.
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine In-
ventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisun-
gen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskon-
zept abgestimmt.
Jahresfinanzbericht 2022
60
Konzernlagebericht
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und
Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfigu-
rationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Ri-
siken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungsprozess
werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfe-
maßnahmen ergreifen zu können. Die Vorgehensweise bei
der Identifikation und Kontrolle der Risiken wird regelmäßig
durch einen externen unabhängigen Berater evaluiert.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer-
tungen werden in Form von monatlichen Berichten und
Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden
Information an das Management. Der darauf aufbauende Ma-
nagement-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten
bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüssen
der Gesellschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Die Systeme des internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems sind nicht statisch, sondern werden fortlaufend an
geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen ange-
passt. Für die Identifikation dieser Änderungsnotwendigkei-
ten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf
ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind:
a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrollen
beauftragten Personen
b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transak-
tionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kontroll-
schwächen schließen lassen
c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die
Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests
durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/
Prüfungsausschuss
Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Bericht-
erstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prü-
fungsausschuss durch Berichte der Internen Revision und
gesonderte Beauftragung externer Dritter.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche-
rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss
der UNIQA Insurance Group AG weist für das Geschäftsjahr
2022 einen Bilanzgewinn von 171.804.370,90 Euro (2021:
171.031.286,15 Euro) aus. Der Vorstand wird der Hauptver-
sammlung am 6. Juni 2023 vorschlagen, diesen Bilanzge-
winn für die Ausschüttung einer Dividende von 0,55 Euro
auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgegebenen di-
videndenberechtigten Stückaktien zu verwenden und den
Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Wien, am 8. März 2023
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
Peter Humer
Mitglied des Vorstands
Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
61
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2022
31.12.2021
Sachanlagen
12
349.207
365.493
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte
10
1.441.238
1.462.087
Immaterielle Vermögenswerte
11
786.535
712.287
Kapitalanlagen
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
1
1.299.752
1.241.860
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
2
759.463
656.393
Sonstige Kapitalanlagen
3
16.366.428
19.886.724
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
3
3.957.281
5.154.053
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
5
579.194
591.671
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
13
782.429
714.823
Übrige Aktiva
14, 16
1.044.220
84.900
Latente Steueransprüche
17
162.731
84.909
Zahlungsmittel
15
667.675
592.583
Summe Vermögenswerte
 
28.196.153
31.547.783
Eigenkapital und Schulden
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
31.12.2022
31.12.2021
Eigenkapital
 
 
 
Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
 
 
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
21
1.789.923
1.789.923
Eigene Aktien
22
– 16.614
– 16.614
Kumulierte Ergebnisse
 
260.731
1.530.299
 
 
2.034.041
3.303.609
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
24
18.346
19.678
 
 
2.052.387
3.323.286
 
 
 
 
Schulden
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
25
1.058.631
1.057.559
Versicherungstechnische Rückstellungen
5
18.711.417
19.174.105
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung
6
3.878.799
5.028.507
Finanzverbindlichkeiten
26
700.436
723.317
Andere Rückstellungen
18
653.121
726.270
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
27
1.011.285
1.017.197
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
16
78.297
115.393
Latente Steuerschulden
17
51.779
382.149
 
 
26.143.766
28.224.497
Summe Eigenkapital und Schulden
 
28.196.153
31.547.783

Konzerngewinn- und -verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
7
 
 
Gesamtrechnung
 
6.207.450
5.997.224
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
 
– 258.213
– 299.652
 
 
5.949.236
5.697.572
Technischer Zinsertrag
 
320.050
318.949
Sonstige versicherungstechnische Erträge
 
 
 
Gesamtrechnung
 
23.925
27.973
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
 
900
308
 
 
24.825
28.281
Versicherungsleistungen
8
 
 
Gesamtrechnung
 
– 4.268.219
– 4.365.526
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
 
172.377
261.323
 
 
– 4.095.842
– 4.104.204
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
9
 
 
Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
 
– 1.191.038
– 1.052.751
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
 
– 547.936
– 619.362
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
 
27.253
23.586
 
 
– 1.711.721
– 1.648.527
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
 
Gesamtrechnung
 
– 71.402
– 79.555
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
 
– 4.612
– 3.319
 
 
– 76.014
– 82.874
Versicherungstechnisches Ergebnis
 
410.534
209.197
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
4
 
 
Erträge aus Kapitalanlagen
 
1.082.253
835.058
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
 
– 788.687
– 268.193
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
112.118
81.087
 
 
405.683
647.951
Sonstige Erträge
28
396.807
300.381
Umgliederung technischer Zinsertrag
 
– 320.050
– 318.949
Sonstige Aufwendungen
29
– 376.984
– 250.619
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
 
105.456
378.765
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
 
515.990
587.962
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
10, 11
– 42.104
– 70.911
Finanzierungsaufwendungen
 
– 52.160
– 134.762
Ergebnis vor Steuern
 
421.726
382.289
Ertragsteuern
16
– 32.429
– 64.385
Periodenergebnis
 
389.297
317.904
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
 
383.008
314.696
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
 
6.290
3.207
 
 
 
 
Ergebnis je Aktie (in Euro)1)
 
1,25
1,03
Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf
 
306.965.261
306.965.261
1)Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt.
Konzerngesamtergebnisrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Periodenergebnis
389.297
317.904
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
 
 
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
73.716
64.906
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
– 24.667
– 16.225
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
14.100
– 1.566
 
63.148
47.115
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge
 
 
Währungsumrechnung
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
– 27.709
33.957
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen
0
– 7.100
Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
– 3.495.125
– 1.018.659
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern
333.362
95.149
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Gewinnbeteiligung
1.795.729
506.472
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen
– 105.056
– 142.878
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Steuern
57.423
8.601
In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Gewinnbeteiligung
– 125.245
72.821
Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
 
 
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste)
11.348
8.836
 
– 1.555.273
– 442.801
Sonstiges Ergebnis
– 1.492.125
– 395.686
Gesamtergebnis
– 1.102.828
– 77.783
davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil
– 1.102.514
– 76.808
davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil
– 313
– 975

Konzerngeldflussrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Periodenergebnis
 
389.297
317.904
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und
sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen
 
113.204
148.193
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen
 
380.389
56.902
Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen
 
– 77.686
– 36.925
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten
 
– 19.178
– 63.111
Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren
 
– 209.616
– 30.576
Veränderung der Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
 
– 71.772
8.127
Veränderung der sonstigen Forderungen
 
– 20.828
– 59.309
Veränderung der Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
 
23.097
– 18.788
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten
 
– 69.093
65.952
Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen
 
70.565
393.384
Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
 
– 8.137
– 36.657
Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden
 
– 42.012
– 34.583
Veränderung sonstiger Bilanzposten
 
– 949.054
15.570
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
 
– 490.824
726.084
 
 
 
 
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
23.081
25.352
Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
 
– 150.627
– 173.070
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen
 
0
1.440
Nettoauszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen
 
– 2
– 38.917
Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen
 
5.430.176
3.334.346
Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen
 
– 5.741.413
– 3.866.428
Veränderung von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
 
1.196.773
64.070
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
 
757.988
– 653.207
 
 
 
 
Dividendenzahlungen
21
– 169.344
– 58.578
Transaktionen zwischen Eigentümer:innen
 
– 3.786
– 11.818
Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
 
1.414.936
370.323
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
26
– 1.431.442
– 427.860
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
 
– 189.636
– 127.933
 
 
 
 
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
 
77.528
– 55.057
davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen
 
0
1.259
Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen
 
– 2.436
6.927
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres
15
592.583
640.713
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
15
667.675
592.583
 
 
 
 
Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
– 128.000
– 102.334
Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
– 62.815
– 151.136
Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
413.708
375.223
Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
 
80.313
147.558

Entwicklung des Konzerneigenkapitals
 
 
 
 
Kumulierte
 
Angaben in Tausend Euro
Erläuterung
Gezeichnetes Kapital
und Kapitalrücklagen
Eigene Aktien
Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen



Stand am 1. Jänner 2021
 
1.789.923
– 16.614
833.405
– 341.707
 
Änderung des Konsolidierungskreises
 
 
 
 
 
 
Dividende an Aktionär:innen
 
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
 
 
– 473.385
48.526
 
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
– 473.385
48.526
 
Stand am 31. Dezember 2021
 
1.789.923
– 16.614
360.020
– 293.180
 
Stand am 1. Jänner 2022
 
1.789.923
– 16.614
360.020
– 293.180
 
Änderung des Konsolidierungskreises
 
 
 
 
 
 
Dividende an Aktionär:innen
21
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
 
 
– 1.535.768
49.048
 
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
– 1.535.768
49.048
 
Stand am 31. Dezember 2022
 
1.789.923
– 16.614
– 1.175.748
– 244.132
 

 
Ergebnisse
 
 
 



Differenzen aus Währungs‑
umrechnung
Übrige kumulierte Ergebnisse
Den Anteilseigner:innen
der UNIQA Insurance
Group AG
zurechenbarer Anteil
Anteile ohne
beherrschenden
Einfluss
Eigenkapital
gesamt
 
– 212.882
1.397.946
3.450.072
24.760
3.474.832
 
 
– 14.402
– 14.402
– 784
– 15.185
 
 
– 55.254
– 55.254
– 3.324
– 58.578
 
26.085
321.966
– 76.808
– 975
– 77.783
 
 
314.696
314.696
3.207
317.904
 
26.085
7.270
– 391.504
– 4.182
– 395.686
 
– 186.797
1.650.257
3.303.609
19.678
3.323.286
 
– 186.797
1.650.257
3.303.609
19.678
3.323.286
 
 
1.777
1.777
– 506
1.272
 
 
– 168.831
– 168.831
– 513
– 169.344
 
– 24.251
408.456
– 1.102.514
– 313
– 1.102.828
 
 
383.008
383.008
6.290
389.297
 
– 24.251
25.448
– 1.485.522
– 6.603
– 1.492.125
 
– 211.047
1.891.659
2.034.041
18.346
2.052.387

Erläuterungen zum Konzernabschluss
Allgemeine Angaben
Die UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Untere Donaustraße 21, 1029 Wien. Der Konzern ist hauptsächlich mit dem Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung beschäftigt.
Die UNIQA Insurance Group AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der FN 92933t eingetragen. Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market –
gelistet.
Die UNIQA Insurance Group AG unterliegt den regulatorischen Vorschriften europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsichtsbehörde, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen Solvabilitätsvorschriften.
Dieser Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist der Euro.
Der Bilanzstichtag von UNIQA ist der 31. Dezember.
Rechnungslegungsgrundsätze
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt.
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom
Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Risiken im
Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels wurden in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, wie beispielsweise im Rahmen des Wertminderungstests für Vermögenswerte sowie bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, berücksichtigt.
Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben:
Erläuterung 1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten)
Erläuterung 2: Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnisschätzung der STRABAG SE)
Erläuterung 3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten)
Erläuterung 5 und Erläuterung 43: Versicherungstechnische Rückstellungen (Annahmen und Modelle bei der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen)
Erläuterung 11: Immaterielle Vermögenswerte (Annahmen bei der Ermittlung der Firmenwerte)
Erläuterung 17: Latente Steuern (Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche)
Erläuterung 18: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen)
In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst:
Bilanzposition
Bewertungsgrundsatz
Vermögenswerte
 
Sachanlagen
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Immaterielle Vermögenswerte
 
- mit bestimmbarer Nutzungsdauer
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
- mit unbestimmbarer Nutzungsdauer
Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Kapitalanlagen
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Sonstige Kapitalanlagen
 
- Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
beizulegender Zeitwert
- Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
beizulegender Zeitwert
- Kredite und Forderungen
fortgeführte Anschaffungskosten
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
beizulegender Zeitwert
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen aus Ertragsteuern
in der Höhe, in der ein Anspruch gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen
Latente Steueransprüche
undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode,
in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden
Zahlungsmittel
fortgeführte Anschaffungskosten
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung
gehalten werden
niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
 
 
Schulden
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
Versicherungstechnische Rückstellungen
Sachversicherung: Rückstellung für Schäden und noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (undiskontierter Wert erwarteter zukünftiger Zahlungsverpflichtungen)
Lebens- und Krankenversicherung: Deckungsrückstellung nach aktuariellen Rechnungsgrundlagen (diskontierter Wert erwarteter zukünftiger Leistungen abzüglich Prämien)
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Deckungsrückstellung basierend auf der Wertentwicklung der veranlagten Beiträge
Finanzverbindlichkeiten
 
- Anleihe- und Darlehensverbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
- Derivative Finanzinstrumente
beizulegender Zeitwert
- Leasingverbindlichkeiten
fortgeführte Anschaffungskosten
Andere Rückstellungen
 
- aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
- sonstige
Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
in der Höhe, in der eine Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen
Latente Steuerschulden
undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode,
in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden

Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowiE
neue und geänderte Standards
Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.
Erstmals anzuwendende Änderungen und Standards
Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2022 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften
hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.
 
Änderungen zu Standards
Diverse
Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018 – 2020
IFRS 3, IAS 16, IAS 37
Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse; IAS 16 Sachanlagen; IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Künftig anzuwendende neue und geänderte
Standards
Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt.
 
 
Erstmalig durch
UNIQA anzuwenden
Endorsement durch die EU
Neue Standards
 
 
IFRS 9
Finanzinstrumente
1. Jänner 2023
Ja
IFRS 17
Versicherungsverträge
1. Jänner 2023
Ja
Geänderte Standards
 
 
IAS 1
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Jänner 2023
Ja
IAS 8
Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
1. Jänner 2023
Ja
IAS 12
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Ansatz latenter Steuern aus einer
einzigen Transaktion
1. Jänner 2023
Ja
IFRS 17, IFRS 9
Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen
1. Jänner 2023
Ja
IFRS 16
Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion
1. Jänner 2024
Nein
IAS 1
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen
1. Jänner 2024
Nein

IFRS 9 – Finanzinstrumente
Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat, ist ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2023 zulässig. Die Inanspruchnahme des Aufschubansatzes von UNIQA erfordert eine Veröffentlichung von zusätzlichen Anhangangaben für den Zeitraum bis zur Erstanwendung von IFRS 9.
Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“).
Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle stellt UNIQA insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen ab. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsver-trägen.
Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt bei UNIQA eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“ sowie „Halten“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkau-fen“ zugeordnet. Nur sonstige Kapitalanlagen ohne Ver-kaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darle-hen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet.
Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ IFRS-9-Geschäftsmodell zugeordnet.
In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Cha-rakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme verwendet UNIQA dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-)automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungs-
ströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden.
Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen wird UNIQA fest-verzinsliche Wertpapiere, welche das SPPI-Kriterium erfüllen, künftig erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Nicht fest verzinsliche Wertpapiere, insbesondere Fondszertifikate, werden zukünftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da hier das SPPI-Kriterium regelmäßig nicht erfüllt ist.
UNIQA wird das Wahlrecht der FVOCI-Option („Fair
Value through Other Comprehensive Income“) für ausgewählte Eigenkapitalinstrumente nutzen und diese Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerten.
Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebun-denen Lebensversicherung werden unverändert zur derzeitigen Bilanzierung unter IAS 39 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.
Sonstige Kapitalanlagen, die das SPPI-Kriterium
erfüllen1)
auf Basis von Buchwerten in Prozent
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
0,0
83,2
-
-
-
Kredite und Forderungen
-
0,4
99,9
-
-
Gesamt
0,0
83,6
99,9
0,0
0,0
1)Die Klassifizierung erfolgt gemäß IAS 39. Kapitalanlagen, die als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klassifiziert wurden, erfüllen nicht die Voraussetzungen des SPPI-Tests.
Zusammensetzung
der sonstigen
Kapitalanlagen,
die das SPPI-Kriterium erfüllen
Angaben in Tausend Euro
Fortgeführte Anschaffungskosten oder
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
 
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Zeitwert-
veränderung
über die Periode
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Zeitwert-
veränderung
über die Periode
Staatsanleihen
7.904.984
7.790.892
– 2.677.658
0
0
– 6.812
Unternehmensanleihen
2.923.460
2.892.073
– 253.736
398.225
395.048
73.431
Covered-Bond-Anleihen
1.136.799
1.134.757
– 684.943
0
0
0
Ausleihungen
172.891
172.891
28.668
3.743
3.743
– 6.814
Übrige
0
0
– 282
1.955.050
1.954.862
– 137.590
Summe
12.138.134
11.990.612
– 3.587.952
2.357.017
2.353.653
– 77.785
Wertminderung
Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem
3-Stufen-Modell ist zukünftig ausschließlich für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, durchzuführen. Instrumente mit niedri-gem Ausfallrisiko („Investment-Grade“) werden dabei von UNIQA regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungs-
modells zugewiesen.
Ratingklassen
Angaben in Tausend Euro
Staatsanleihen
Unternehmensanleihen
Covered-Bond-Anleihen
Ausleihungen
Übrige
Gesamt
AAA
1.672.754
6.502
810.537
45.889
0
2.535.682
AA
2.569.267
246.934
254.590
0
0
3.070.791
A
1.943.965
1.367.402
41.866
10.111
0
3.363.344
BBB
1.078.215
928.505
6.720
5.012
0
2.018.453
BB
205.412
89.134
0
0
0
294.545
B
126.854
8.834
0
0
0
135.688
≤ CCC
83.154
1.161
0
0
0
84.315
Nicht geratet
225.363
274.988
23.086
111.879
0
635.316
Summe
7.904.984
2.923.460
1.136.799
172.891
0
12.138.134
Der beizulegende Zeitwert der Instrumente, die über ein erhöhtes Ausfallrisiko verfügen („Non-Investment Grade“) beträgt 671 Millionen Euro.
Das von UNIQA verwendete Modell zu Ermittlung der
erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum
Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High-Yield-Speads.
Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu jedem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows
erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der durchschnittlichen Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts.
Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden bei UNIQA primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen
Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus
externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experten-
einschätzungen.
Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste
erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts.
Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer von drei Wertminderungsstufen zugeteilt. Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko werden dabei von UNIQA regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. Liegt am Bewertungsstichtag kein Hinweis für ein niedriges Ausfallrisiko vor, so erfolgt die Stufenzuteilung auf Basis der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des
Kreditrisikos.
UNIQA beurteilt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos primär auf Basis eines quantitativen Kriteriums. Für diese quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum
Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei
einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu „Stufe 2“. In Einzelfällen kann eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und Fachexpert:innen erfolgen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt.
Eine Zuteilung in „Stufe 3“ (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungs-
modells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren berücksichtigt UNIQA dabei unter anderem folgende Ereignisse:
  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen
  • Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme
  • Finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen
  • Erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder
    Sanierungsverfahrens
  • Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts
  • Finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt
Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet.
IFRS 17 – Versicherungsverträge
Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das IASB (International Accounting Standards Board) den finalen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den 1. Jänner 2023 festgelegt. Der Erst-anwendungszeitpunkt von IFRS 9 ist für Versicherungsunternehmen an jenen von IFRS 17 geknüpft. Durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde IFRS 17 in EU-Recht übernommen.
IFRS 17 regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Anhangsangaben von Versicherungsverträgen – dies umfasst die Erstversicherung
sowie die aktive und passive Rückversicherung als auch Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Das allgemeine Bewertungsmodell kommt für das langfristige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft sowie für Lebensversicherungsverträge ohne Gewinnbeteiligung zur Anwendung. Für kurzfristige Versicherungsverträge – dies ist überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung der Fall – wendet UNIQA den Prämienallokationsansatz an. In der Krankenversicherung und für gewinnberechtigte Verträge und Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung kommt der variable Gebührenansatz zur
Anwendung.
Das allgemeine Bewertungsmodell setzt sich aus den Erfüllungszahlungsströmen und der vertraglichen Servicemarge zusammen.
Der Erfüllungswert besteht aus:
  • Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme
  • Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind (Diskontierung)
  • Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken
Das Ziel der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert einer Bandbreite von Szenarien zu bestimmen, die die gesamte Bandbreite aller möglichen Ergebnisse widerspiegeln. Die Zahlungsströme aus jedem Szenario werden abgezinst und unter Berücksichtigung der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis zu einem erwarteten Barwert führt, gewichtet. UNIQA wendet eine stochastische Modellierung an, wenn die Zahlungsströme von komplexen zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst werden und somit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht linear reagieren. Dies ist zum Beispiel bei gewinnberechtigten Verträgen der Fall. Andernfalls erfolgt eine deterministische Berechnung.
Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhal-tet – auf unverzerrte Art und Weise – alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der zukünftigen Zahlungsströme verfügbar sind. Die Informationen basieren auf unternehmensspezifischen Daten, solange die Einschätzungen nicht im Widerspruch zu beobachtbaren Marktdaten stehen und die Annahmen zukünftige Entwicklungen ausreichend berücksichtigen. Bei der Schätzung der Zahlungsströme berücksichtigt UNIQA die derzeitigen Erwartungen in Bezug auf künftige Ereignisse, die diese Zahlungsströme beeinflussen können. Erwartungen in Bezug auf zukünftige Änderungen von Gesetzen, die die derzeitige Verpflichtung ändern oder aufheben oder neue Pflichten im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen schaffen würden, werden erst berücksichtigt, wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist. Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen eines Versicherungsvertrags beziehen sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags, einschließlich jener Zahlungsströme, über die UNIQA nach eigenem Ermessen in Bezug auf deren Höhe oder Fälligkeit entscheiden kann. Diese Zahlungsströme umfassen Prämien, Versicherungsleistungen, Abschlusskosten und andere Kosten, die für die Vertragserfüllung angefallen sind.
Abschlusskosten resultieren aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen und sind den jeweiligen Portfolios direkt zuordenbar. Andere Kosten, die in den Zahlungsströmen erfasst werden, sind:
  • Schadenbearbeitungskosten
  • Vertragsverwaltungskosten, die auch die laufenden Provisionen umfassen
  • Vermögensverwaltungskosten
Die Abschlusskosten sowie die anderen Kosten umfassen auch fixe und variable Gemeinkosten, die direkt der
Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden mittels systematischer und rationaler Methoden den Verträgen zugeordnet und konsistent auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewendet.
Versicherungsverträge einer Gruppe können die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer einer anderen Gruppe beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (Mutualisation). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer sich die Renditen aus demselben festgelegten Pool an zugrunde liegenden Referenzwerten mit Versicherungsnehmern anderer Verträge teilen und die Garantievereinbarung einer Gruppe zu einer Reduktion der Erträge einer anderen Gruppe führen.
Die Mutualisation hat Auswirkungen auf die Bewertung der Erfüllungswerte der betroffenen Gruppen. Die Erfüllungswerte einer Gruppe beinhalten alle aus den Vertragsbedingungen resultierenden Zahlungen an Versicherungsnehmer aus anderen Gruppen, während alle Zahlungen an Versicherungsnehmer der Gruppe, die schon in den Erfüllungswerten einer anderen Gruppe berücksichtigt
wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen.
Durch die Vertragsgrenzen wird festgelegt, welche zukünftigen Zahlungsströme in die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen einzubeziehen sind. Die Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrages, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten resultieren, die in einer Periode bestehen, in der die Gruppe den Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie zwingen kann oder in der das Unternehmen die wesentliche Verpflichtung hat, für den Versicherungsnehmer Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu
erbringen.
Eine zentrale Komponente in der Ermittlung der vertraglichen Servicemarge ist die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme. Dabei handelt es sich um eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind. Die Ermittlung der zugrunde liegenden Zinssätze ist an die unter Solvency II verwendete Methodologie (EIOPA Technical Documentation) angelehnt: UNIQA wendet den sogenannten Bottom-up-Ansatz an. Die Basiskurven nach IFRS 17 entsprechen dabei den Basiskurven nach Solvency II, wobei diese im Zuge des jährlichen ORSA-Prozesses angepasst werden können. Zur Ermittlung der Illiquiditätsanpassungen nach IFRS 17 wendet UNIQA eine weitgehend dem Volatility Adjustment nach Solvency II entsprechende Methode an, die zusätzlich unternehmenspezifische Portfolio- und Marktdaten miteinbezieht.
Eine weitere Komponente in der Ermittlung der vertraglichen Servicemarge ist die Anpassung der zukünftigen Zahlungsströme um eine Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Ermittlung der Risikoanpassung erfolgt in der Lebens- und der Krankenversicherung nach der Cost-of-Capital-Methode in Anlehnung an die Standardformel nach Solvency II. In der Schaden- und Unfallversicherung kommt die Konfidenzniveau-Methode aus dem partiellen internen Modell von UNIQA nach Solvency II zur Anwendung.
Die vertragliche Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird erfolgswirksam aufgelöst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungsverträgen erbracht wird.
Die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag umfassen:
  • Versicherungsdeckungsleistung (Deckung für ein versichertes Ereignis)
  • Kapitalanlagebezogene Leistungen (bei Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung): betrifft das Management der zugrundeliegenden Referenzwerte im Namen des Versicherungsnehmers
  • Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen (bei Verträgen ohne direkte Überschussbeteiligung)
Der erfolgswirksam erfasste Betrag basiert auf der Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe. Die Bestimmung dieser Anzahl erfolgt indem für jeden Vertrag die Menge der zu erbringenden Leistungen und dessen erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt wird. Die Deckungseinheiten werden überprüft und wenn notwendig zu jeder
Berichtsperiode angepasst. Die Bestimmung der
Deckungseinheiten erfolgt auf Produktebene und basiert in der Lebensversicherung im Wesentlichen auf den Versicherungssummen, in der Schaden- und Unfallversicherung auf den verrechneten Prämien und in der Krankenversicherung auf der Anzahl von Versicherungsverträgen. Hierbei erfolgt für die Lebensversicherung eine Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes. In der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Krankenversicherung wird die Inflation berücksichtigt.
UNIQA hält sowohl aktive als auch passive Rückversicherungsverträge. Der Buchwert der Portfolios aus der aktiven Rückversicherung (übernommene Rückversicherung) wird gemeinsam mit dem Buchwert der Portfolios der Erstversicherungsverträge ausgewiesen.
Eine Abwandlung des allgemeinen Bewertungsmodells stellt der variable Gebührenansatz dar, der die Behandlung von Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung regelt. Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung sind jene bei denen
  • die Versicherungsbestimmungen festlegen, dass der Versicherungsnehmer mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist,
  • erwartet wird, dem Versicherungsnehmer einen Betrag zu zahlen, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden
    Referenzwerte entspricht und
  • erwartet wird, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den Versicherungsnehmer zu zahlenden Beträge entsprechend den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird.
Für Versicherungsverträge, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, ist verpflichtend der variable Gebührenansatz anzuwenden. Ob die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, wird zum Vertragsbeginn beurteilt. Eine Neueinschätzung zu einem späteren Zeitpunkt ist lediglich bei einer Änderung des Versicherungsvertrags zulässig. Der variable Gebührenansatz kommt bei langfristigen Krankenversicherungsverträgen, gewinnberechtigen Verträgen sowie bei Verträgen der fonds- und indexgebundenen
Lebensversicherung zur Anwendung.
Alle anderen Versicherungsverträge und gehaltene Rückversicherungsverträge werden als Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung klassifiziert und dementsprechend mit dem allgemeinen Bewertungsmodell oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, mit dem
Prämienallokationsansatz bewertet. Dieser kommt zur Anwendung, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
  • Der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe beträgt – unter Berücksichtigung der Vertragsgrenzen – nicht mehr als ein Jahr.
  • Es ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass sich die Bewertung der Deckungsrückstellung nicht wesentlich von jener unterscheidet, die sich unter Anwendung des allgemeinen Bewertungsmodels ergeben hätte.
Das zweite Kriterium ist nicht erfüllt, wenn beim erstmaligen Ansatz einer Gruppe eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde. Um die Anwendbarkeit des Prämienallokationsansatzes zu belegen, wurde ein Konzept erstellt, das die Vertragslaufzeit sowie die Variabilität der Erfüllungswerte, in der Schaden- und Unfallversicherung, adressiert. Des Weiteren werden Wesentlichkeitsgrundsätze berücksichtigt, die sich auf die
Anwendbarkeit des Prämienallokationsansatzes auswirken. Werden die im Konzept definierten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt eine Bewertung nach dem allgemeinen
Bewertungsmodell.
Die Deckungsrückstellung nach den Regelungen des
Prämienallokationsansatzes setzt sich aus den Prämienüberträgen abzüglich aktivierter Abschlusskosten zusammen. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beinhaltet eine Abzinsung sowie eine
Anpassung für nichtfinanzielle Risiken.
Die Gruppierung zur Bewertung und Bilanzierung der Versicherungsverträge erfolgt nach IFRS 17 folgendermaßen:
  • Portfolios: Versicherungsverträge, die einem ähnlichen Risiko ausgesetzt sind und gemeinsam verwaltet werden, werden zu einem Portfolio zusammengefasst. Im Bereich der Lebensversicherung wird die entsprechende Vertragswährung bei der Bildung von Portfolios berücksichtigt.
  • Vertragsgruppen: Portfolios werden in Vertragsgruppen hinsichtlich deren Profitabilität aufgeteilt.
  • Annual Cohorts: Vertragsgruppen werden nach Zeichnungsjahren unterteilt („annual cohorts“). Bei gewinnberechtigten Verträgen der Kranken- und Lebensversicherung wird UNIQA die Option zur Ausnahme der verpflichtenden Unterteilung nach Zeichnungsjahren anwenden.
Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Informationen zu Ermessensentscheidungen, die in der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden eine wesentliche Auswirkung auf die bilanzierten Werte im Konzernabschluss haben, sind an nachfolgender Stelle angeführt:
  • Identifizierung der Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit Überschussbeteiligung: Beurteilung, ob ein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und somit in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fällt und ob Verträge mit direkter Überschussbeteiligung vorliegen
  • Ermittlung der Bewertungseinheit: Identifizierung von Portfolios an Versicherungsverträgen sowie Bestimmung von Gruppen, die beim erstmaligen Ansatz belastend sind, bzw. bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden
  • Bewertung: Festlegung der Berechnungsmethode für die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken und die erbrachten Deckungseinheiten
  • Übergangsbestimmungen: Festlegung, ob die erforderlichen vernünftigen Informationen vorliegen, um eine volle oder modifizierte retrospektive Anwendung durchzuführen
Informationen zu Annahmen und Schätzunsicherheiten, die ein wesentliches Risiko einer materiellen Anpassung der Buchwerte im nächstfolgenden Geschäftsjahr beinhalten:
Veränderungen in den nachfolgend genannten Schlüsselannahmen könnten den Erfüllungswert wesentlich beeinflussen. Diese Änderungen würden die vertragliche Servicemarge und nicht den Buchwert der Versicherungsverträge anpassen, es sei denn, die Änderungen resultieren aus belastenden Verträgen oder beziehen sich nicht auf zukünftige Leistungen.
  • Verträge der Schaden- und Unfallversicherung: Annahmen in Bezug auf die Schadenentwicklung und Schadenfrequenz
  • Verträge der Lebens- und Krankenversicherung: Annahmen für die Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme bezogen auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno) und Gewinnbeteiligungssatz
Ausübung von Wahlrechten
Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch für den variablen Gebührenansatz wird das sogenannte OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) dort zur Anwendung gelangen, wo auch die jeweils zugeordneten Finanzinstrumente auf der Aktivseite über das sonstige Ergebnis bewertet werden.
Bei der Anwendung des Prämienallokationsansatzes wird das nach IFRS 17.59 (a) geltende Wahlrecht der erfolgswirksamen Erfassung der Abschlusskosten für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr von UNIQA nicht in Anspruch genommen. Auch von dem in IFRS 17.59 (b) definierten Wahlrecht bei der Berechnung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf die Diskontierung der Schätzwerte der zukünftigen Zahlungsströme zu verzichten, sofern diese innerhalb höchstens eines Jahres ab Eintreten des Schadens zu zahlen sind oder vereinnahmt werden, wird UNIQA keinen Gebrauch machen.
Die gesamte Veränderung der Risikoanpassung wird im versicherungstechnischen Ergebnis dargestellt werden (IFRS 17.81).
Hinsichtlich der Pflicht zur Jahreskohortenbildung, die verhindert, dass Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden, wurde im Rahmen der Übernahme von IFRS 17 in EU-Recht ein Wahlrecht festgelegt. Demnach wird es Anwendern in der EU seitens der EU-Kommission ermöglicht, die Vorschrift nach IFRS 17.22 für bestimmte Verträge nicht anzuwenden. UNIQA wird von diesem Wahlrecht Gebrauch machen und dieses im Zusammenhang mit gewinnberechtigten Verträgen anwenden.
UNIQA verwendet Derivate, um das finanzielle Risiko aus Zinsgarantien in Verträgen der Prämienbegünstigten
Zukunftsvorsorge zu mildern. UNIQA erfasst Änderungen in der Höhe des Unternehmensanteils an den zugrunde liegenden Referenzwerten sowie Änderungen in Erfüllungswerten, die aufgrund von Änderungen der Auswirkung des Zeitwerts des Geldes und des Finanzrisikos entstehen, in der Gewinn- und Verlustrechnung, ohne die
vertragliche Servicemarge anzupassen.
UNIQA wird darüber hinaus grundsätzlich jene Immobilien zum Zeitwert bewerten, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung sind.
UNIQA nimmt das Ausweis-Wahlrecht nach IFRS 17.86 für versicherungstechnische Erträge und -aufwendungen für die gehaltenen Rückversicherungsverträge in Anspruch und dementsprechend wird ein Einzelbetrag in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

IFRS 9 und IFRS 17 – Übergangsbestimmungen
Ein Großteil des Versicherungsbestands von UNIQA besteht zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 aus Verträgen, bei denen der Abschluss des Vertrags teilweise Jahrzehnte zurückliegt. IFRS 17 sieht grundsätzlich vor, dass die Einführung voll retrospektiv zu erfolgen hat.
Das bedeutet, dass die bilanziellen Größen so zu bestimmen sind, als ob schon immer die neu eingeführten Bewertungsregeln gegolten hätten. Die volle retrospektive Anwendung erfordert eine zumindest jährliche Aufrollung der vertraglichen Servicemarge über die gesamte Laufzeit des Vertrags seit Beginn.
Die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 ist für UNIQA aus den folgenden Gründen nicht praktikabel:
  • Erforderliche Vertragsstammdaten und Daten über Transaktionen betreffend der Verträge sind retrospektiv nicht in der notwendigen Granularität verfügbar.
  • Die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme und deren Anpassung bei nicht ökonomischen Annahmeänderungen (z. B. Sterblichkeitsannahmen) sind rückblickend nicht möglich, da auch dann kein besseres Wissen vorliegen würde („without hindsight“).
  • Dasselbe gilt für die Ermittlung der erforderlichen Aufteilung von Kosten, die dem Versicherungsbestand zuzurechnen sind.
  • Bei Verträgen mit Überschussbeteiligung sind ökonomische Annahmen und historische IFRS 17 Spezifika wie beispielsweise die Finanzierungskomponente zur stochastischen Modellierung vor der Erstanwendung nicht verfügbar.
  • Im langfristigen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft sind die historischen Parameter zur Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar und eine Unterteilung in Kohorten ist aufgrund fehlender historischer Informationen bei automatischen Prolongationen nicht möglich.
Ist die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17
nicht praktikabel, was bei UNIQA der Fall ist, stehen
zwei Alternativen zur Verfügung:
  • Modifiziert retrospektiver Ansatz
  • Fair-Value-Ansatz
Ziel des modifiziert retrospektiven Ansatzes ist es, eine bestmögliche Annäherung zur vollen retrospektiven Anwendung zu erreichen. Nach dem Fair-Value-Ansatz wird die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt als Differenz zwischen dem nach IFRS 13 ermittelten beizulegenden Zeitwert und den entsprechenden, nach IFRS 17 ermittelten Erfüllungszahlungsströmen bestimmt. Bei UNIQA kommen beide Ansätze zur Anwendung.
Die Wahl des geeigneten Ansatzes zur Ermittlung der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17 erfolgt auf der Ebene von Portfolios von Versicherungsverträgen. Für sämtliche Gruppen eines Portfolios wird hierbei bestimmt, ob es sich beim erstmaligen Ansatz um belastende Verträge handelt oder ob keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können.
Im Zusammenhang mit dem modifiziert retrospektiven Ansatz gewährt IFRS 17 mehrere Modifikationen der vollen retrospektiven Anwendung, von denen die nachfolgenden bei UNIQA zur Anwendung kommen. Diese Modifikationen können angewendet werden, sofern die erforderlichen detaillierten Informationen aus vergangenen Perioden nicht zugänglich sind. Mangels Verfügbarkeit von Vertragsinformationen in der erforderlichen Granularität wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C10 an, wonach eine Unterteilung von Vertragsgruppen nach Zeichnungsjahren entfallen kann.
Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes
für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung:
  • UNIQA wendet die Modifikationen IFRS 17.C12 bis IFRS 17.C14 für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung an. Diese behandeln die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, deren Verzinsung, die Risikoanpassung und die Abschlusskosten zur Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen. Basierend auf diesen Modifikationen wird eine vertragliche Servicemarge oder eine Verlustkomponente zum Zeitpunkt der Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen ermittelt.
  • Die Modifikationen IFRS 17.C15 und IFRS 17.C16 kommen zur Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge respektive der Verlustkomponente vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 zur Anwendung.
  • Bei Portfolios, die Verträge mit unterschiedlichen Zeichnungsjahren enthalten, wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C18(b) an. Diese führt dazu, dass die kumulierte Neubewertungsrücklage zum Zeitpunkt des Übergangs auf null gesetzt werden kann, sofern das OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) zur Anwendung kommt.
Für Verträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung können die Bestimmungen von IFRS 17.C17 zur Anwendung kommen, wonach sich die vertragliche Servicemarge aus den folgenden Informationen des Portfolios ermittelt:
  • den Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte und der Erfüllungswerte zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17,
  • einer Anpassung dieser Werte um die historischen,
    im Unternehmen verbliebenen Gebühren an die Versicherungsnehmer:innen,
  • Anpassungen um die historischen Veränderungen der Risikoanpassung,
  • der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17.
Sollte sich hieraus eine Verlustkomponente ergeben, so ist diese gemäß IFRS 17.C17(e) auf null zu setzen.
Für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung wurde gem. IFRS 17.C24(c) und C18(b)ii zum Umstellungszeitpunkt der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste kumulative Betrag aus den zugrunde liegenden Referenzwerten im sonstigen Ergebnis erfasst.
Zentrale Parameter im Zusammenhang mit dem Fair-Value-Ansatz stellen zum einen das Solvenzkapitalerfordernis und zum anderen die Auswahl eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes dar. Die Solvenzkapitalerfordernisse entsprechen hierbei jenen nach Solvency II (für Gesellschaften in EU-Ländern) sowie den entsprechenden lokalen Vorschriften. Die Kapitalisierungszinssätze entsprechen jenen des Wertminderungstests für Firmenwerte zum 31. Dezember 2021. Abschlusskosten, die vor dem Transition Date angefallen sind, werden beim Fair-Value-Ansatz nicht berücksichtigt und dementsprechend auch nicht in den Folgeperioden unter den versicherungstechnischen Erträgen bzw. versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Für die Darstellung von angepassten Vergleichsinformationen für die Periode vor der Erstanwendung von IFRS 9 wird UNIQA die Anwendung von IFRS 9 nach Maßgabe des Ansatzes zur Überlagerung der Klassifizierung anwenden. Demnach wird IFRS 9 auch auf jene finanziellen Vermögenswerte angewendet werden, die im Laufe des Jahres 2022 abgehen. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte werden dabei auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste ermittelt werden.
IFRS 9 und IFRS 17 – Auswirkungen
Auf Grundlage der bisherigen Analysen beläuft sich die
geschätzte Erhöhung des Eigenkapitals der Eröffnungs-
bilanz durch IFRS 9 zum 1. Jänner 2022 auf 11 Millionen Euro. Dies ist auf die Anwendung der neuen Klassifizierungs- und Bewertungsregeln durch die Umwertung von künftig zu Marktwerten bilanzierten Renten zurückzuführen. Steuerliche Auswirkungen wurden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Erstanwendungseffekte aus den neuen Klassifizierungs- und Bewertungsregeln sowie den neuen Wertminderungsregeln führen überwiegend zu einer Umgliederung der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen im Ausmaß von 7 Millionen Euro.
Im Zuge der nach den Vorgaben von IFRS 17 ermittelten Eröffnungsbilanz ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz. Unabhängig vom Bewertungsverfahren werden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft sowie aktivierte Abschlusskosten in der Bilanz nicht mehr separat dargestellt, sondern als Teil der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft ausgewiesen. Diese Änderung des Ausweises wird unter IFRS 17 zu einer Bilanzverkürzung führen. Auch der Ausweis in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung wird durch die Einführung des Standards grundlegend verändert. IFRS 17 unterscheidet demnach zwischen dem versicherungstechnischen Ergebnis, bestehend aus versicherungstechnischen Erträgen und versicherungstechnischen Aufwendungen, und den versicherungstechnischen Finanzerträgen und -aufwendungen.
Die versicherungstechnischen Rückstellungen (vor Rückversicherung) – in denen eine vertragliche Servicemarge in Höhe von 4.363 Millionen Euro enthalten ist – erhöhen sich um 110 Millionen Euro. Weitere Auswirkungen resultieren aus der Ausbuchung der aktivierten Abschlusskosten in Höhe von 1.173 Millionen Euro sowie der Forderungen aus dem Versicherungsbetrieb in Höhe von 340 Millionen Euro, die nach IFRS 17 in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten sind. Darüber hinaus führt die Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten eigen- und fremdgenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung zu einer Aufwertung in Höhe von 1.078 Millionen Euro in der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen.
Aufgrund der gegenwärtig noch andauernden Parallelphase und damit verbundener Abschluss- und Analyseaktivitäten, ist eine finale Quantifizierung der Auswirkungen auf die Konzernbilanz sowie Konzerngewinn- und -verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sowie auf wesentliche Kennzahlen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Aus den mit den beiden Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 17 einhergehenden Änderungen ergibt sich zum Übergangszeitpunkt 1. Jänner 2022 und nach Berücksichtigung latenter Steuern eine Reduktion des Konzerneigenkapitals von 3.323 Millionen Euro um 747 Millionen Euro auf 2.576 Millionen Euro.

Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine
Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine haben sich auf unterschiedlichen Ebenen Auswirkungen auf UNIQA ergeben.
Allgemein waren starke Effekte auf die globalen Finanzmärkte und Volkswirtschaften in Form einer höheren
Inflation aufgrund stark gestiegener Energiepreise, negativer Änderungen der Aktienkurse, eines deutlichen
Anstiegs von Credit Spreads sowie eines Anstiegs der Kreditausfälle zu beobachten. Ebenso wurde im Geschäftsjahr 2022 ein globaler Anstieg der Leitzinsen verzeichnet. Diese Entwicklungen spiegeln sich im Rückgang der Buchwerte der von UNIQA gehaltenen Kapitalanlagen wider.
Im Geschäftsjahr 2022 hat UNIQA einen Wertminderungsaufwand auf russische Anleihen in Höhe von 103 Millionen Euro erfasst. Diese Wertminderung betrifft russische Staats- und Unternehmensanleihen mit
Anschaffungskosten in Höhe von 166 Millionen Euro, die in Euro, US-Dollar und russischen Rubel denominiert sind und über UNIQA in Konzerngesellschaften außerhalb Russlands gehalten werden. In Zusammenhang mit ukrainischen Staatsanleihen ergab sich im Geschäftsjahr 2022 ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 39 Millionen Euro. UNIQA erwartet, dass weiterhin eine ausreichende Kapitalisierung besteht und die aufsichtsrechtlichen Solvenzkapitalanforderungen erfüllt sein werden.
Bezogen auf den russischen Markt war es erforderlich,
die Positionierung von UNIQA zu evaluieren: Derzeit hält UNIQA 75 Prozent an der Limited Liability Company “
Insurance Company “Raiffeisen Life”) (die übrigen 25 Prozent werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten), die unter der Marke Raiffeisen auftritt. Das Unternehmen in Russland ist eine spezialisierte Personenversicherungsgesellschaft mit Fokus auf das Breitengeschäft (Retail), die für die Durchführung des Bankversicherungsgeschäfts im Bankenvertrieb mit Raiffeisen initiiert wurde. Unmittelbar nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine Anfang 2022 hat UNIQA beschlossen, sämtliche Investitionen im russischen Versicherungsmarkt zu stoppen und wesentliche Zweige des Neugeschäfts einzustellen. Das bestehende Geschäft wird im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen verwaltet. Die in Russland erzielten Prämien belaufen sich für das Geschäftsjahr 2022 auf 55 Millionen Euro, was 0,8 Prozent der verrechneten Prämien von UNIQA entspricht.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
berichtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern-
bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment-ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter
Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischenergebniseliminierungen und sonstige segmentübergreifende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet:
UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische
Versicherungsgeschäft.
UNIQA International – beinhaltet neben allen internationalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internationalen Dienstleistungsunternehmen auch Investmentmanagementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses
Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert:
  • Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn)
  • Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine)
  • Russland (RU)
  • Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und
    Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien)
  • Western Europe (WE – Liechtenstein und Schweiz)
  • Verwaltung
Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG.
Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und internationalen Dienstleistungsgesellschaften.
Operative Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021

Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
4.086.355
3.916.574
2.506.630
2.423.271
1.461.275
1.469.540


Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
3.236.380
3.113.292
1.736.909
1.671.286
1.308.285
1.229.245


Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (Gesamtrechnung)
233.043
213.210
101.962
111.385
0
0

Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (im Eigenbehalt)
233.043
213.210
101.962
111.385
0
0

 
 
 
 
 
 
 
 
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung)
3.853.312
3.703.364
2.404.668
2.311.886
1.461.275
1.469.540
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
3.003.337
2.900.082
1.634.947
1.559.901
1.308.285
1.229.245
 
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) – konzernintern
– 812.931
– 766.653
– 583.231
– 565.542
1.393.483
1.323.851

Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) – konzernextern
3.816.268
3.666.735
2.218.178
2.125.442
– 85.198
– 94.605

Technischer Zinsertrag
286.913
289.740
33.137
29.209
0
0
 
Sonstige versicherungstechnische Erträge
4.479
5.080
29.309
33.398
279
266
 
Versicherungsleistungen
– 2.414.305
– 2.442.288
– 859.565
– 874.992
– 822.000
– 787.981
 
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 626.850
– 622.244
– 632.366
– 592.734
– 395.772
– 359.815
 
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
– 12.341
– 20.688
– 59.564
– 54.732
– 17.802
– 16.633
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
241.233
109.682
145.898
100.050
72.990
65.083
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
223.114
567.298
67.455
72.030
– 518
33.708
 
Erträge aus Kapitalanlagen
694.627
560.659
194.206
108.249
65.312
44.757
 
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
– 500.095
– 91.965
– 129.500
– 36.491
– 65.830
– 11.049
 
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
28.581
98.604
2.748
272
0
0

Sonstige Erträge
4.013
2.921
234.287
146.385
11.468
4.198
 
Umgliederung technischer Zinsertrag
– 286.913
– 289.740
– 33.137
– 29.209
0
0
 
Sonstige Aufwendungen
– 23.949
– 11.144
– 192.864
– 81.462
– 6.108
– 4.462
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
– 83.735
269.336
75.741
107.745
4.842
33.443
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
157.499
379.017
221.639
207.795
77.832
98.526
 
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
– 330
– 1.786
– 41.752
– 69.125
0
0

Finanzierungsaufwendungen
– 55.222
– 38.016
– 5.781
– 4.995
– 2.901
– 2.901
 
Ergebnis vor Steuern
101.946
339.215
174.106
133.674
74.931
95.625
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Combined Ratio
(Schaden- und Unfallversicherung,
nach Rückversicherung)1)
92,3 %
91,7 %
90,8 %
92,9 %
92,9 %
93,8 %


Kostenquote (nach Rückversicherung)2)
19,4 %
20,0 %
36,4 %
35,5 %
30,3 %
29,3 %
 
Wertminderungen für Segmente
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
 
Firmenwert
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
0
0
– 49
– 12.100
0
0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
– 425.877
– 20.633
– 37.770
0
– 44.436
0
 
Wertaufholungen
12.755
0
0
129
971
0
 
1)Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung.
2)Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung.

Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern

1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021


0
0
– 1.449.022
– 1.451.386
6.605.237
6.358.000


0
0
2.667
8.344
6.284.241
6.022.167

0
0
0
0
335.005
324.595

0
0
0
0
335.005
324.595
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
– 1.449.022
– 1.451.386
6.270.232
6.033.405
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
2.667
8.344
5.949.236
5.697.572

0
0
2.667
8.344
– 11
0

0
0
0
0
5.949.247
5.697.572
 
0
0
0
0
320.050
318.949
 
280
373
– 9.522
– 10.836
24.825
28.281
 
5.075
4.892
– 5.047
– 3.835
– 4.095.842
– 4.104.204
 
– 55.794
– 67.932
– 939
– 5.802
– 1.711.721
– 1.648.527
 
– 4.848
– 7.311
18.541
16.491
– 76.014
– 82.874
 
– 55.287
– 69.978
5.700
4.361
410.534
209.197
 
 
 
 
 
 
 
 
398.023
606.776
– 282.390
– 631.860
405.683
647.951
 
746.536
752.040
– 618.429
– 630.647
1.082.253
835.058
 
– 351.297
– 156.274
258.033
27.585
– 788.687
– 268.193

2.784
11.009
78.005
– 28.798
112.118
81.087
 
210.721
188.868
– 63.682
– 41.991
396.807
300.381
 
0
0
0
0
– 320.050
– 318.949
 
– 212.348
– 192.040
58.285
38.489
– 376.984
– 250.619
 
396.395
603.603
– 287.788
– 635.362
105.456
378.765
 
 
 
 
 
 
 
 
341.108
533.625
– 282.088
– 631.001
515.990
587.962

– 23
0
0
0
– 42.104
– 70.911
 
– 70.905
– 155.772
82.651
66.923
– 52.160
– 134.762
 
270.180
377.853
– 199.437
– 564.078
421.726
382.289
 
 
 
 
 
 
 


n/a
n/a
n/a
n/a
92,9 %
93,7 %
 
n/a
n/a
n/a
n/a
27,2 %
27,4 %

Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
 
 
 
 
 
 
 
 
– 23
0
0
0
– 71
– 12.100
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
– 145.176
– 15.845
260.045
18.694
– 393.214
– 17.784
 
0
0
0
0
13.727
129
Gliederung nach Geschäftsbereichen
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
 
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung)
1.973.648
1.857.585
1.701.066
1.618.657
1.430.641
1.425.000
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
1.142.161
1.086.677
967.276
902.411
1.297.333
1.206.962
 
Technischer Zinsertrag
0
0
1.638
0
0
0
 
Sonstige versicherungstechnische Erträge
3.159
3.069
19.311
12.901
236
237
 
Versicherungsleistungen
– 747.796
– 684.823
– 521.624
– 505.832
– 812.509
– 775.000
 
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 305.935
– 311.854
– 356.797
– 332.185
– 393.291
– 356.610
 
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
– 7.754
– 13.377
– 52.237
– 45.434
– 14.455
– 13.718
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
83.835
79.692
57.568
31.861
77.314
61.871
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
18.958
132.858
37.876
34.829
– 5.055
28.904
 
Erträge aus Kapitalanlagen
168.367
162.308
88.310
49.471
60.775
39.953
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
– 149.859
– 31.007
– 53.183
– 14.915
– 65.830
– 11.049
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
451
1.556
2.748
272
0
0

Sonstige Erträge
3.223
2.237
19.662
17.058
11.288
4.019
 
Umgliederung technischer Zinsertrag
0
0
– 1.638
0
0
0
 
Sonstige Aufwendungen
– 22.264
– 10.284
– 29.622
– 19.572
– 5.394
– 4.259
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
– 82
124.812
26.278
32.314
838
28.665
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
83.753
204.504
83.846
64.175
78.152
90.536
 
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
– 10.078
– 23.365
0
0

Finanzierungsaufwendungen
– 11.394
– 13.218
– 5.255
– 4.606
– 2.901
– 2.901
 
Ergebnis vor Steuern
72.359
191.286
68.512
36.204
75.250
87.635
 
Krankenversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021

Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung)
1.162.084
1.120.480
115.251
105.978
– 45
8.729
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
1.163.153
1.111.095
106.627
93.402
– 720
8.460
 
Technischer Zinsertrag
94.183
91.100
2
2
0
0
 
Sonstige versicherungstechnische Erträge
1.266
1.726
573
218
0
0
 
Versicherungsleistungen
– 1.031.575
– 947.665
– 53.540
– 49.879
– 278
– 4.919
 
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 148.667
– 151.080
– 43.267
– 36.119
– 366
– 197
 
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
– 121
– 1.433
– 926
– 616
– 722
0
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
78.239
103.743
9.469
7.007
– 2.085
3.344
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
5.317
111.968
262
163
0
0
 
Erträge aus Kapitalanlagen
194.335
102.578
334
223
0
0
 
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
– 200.941
– 31.745
– 72
– 61
0
0
 
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
11.923
41.134
0
0
0
0

Sonstige Erträge
646
551
3.667
3.691
0
52
 
Umgliederung technischer Zinsertrag
– 94.183
– 91.100
– 2
– 2
0
0
 
Sonstige Aufwendungen
– 994
– 696
– 3.988
– 3.715
– 536
– 159
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
– 89.214
20.722
– 61
138
– 536
– 107
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
– 10.975
124.466
9.409
7.145
– 2.622
3.237
 
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
0
0
– 149
– 172
0
0

Finanzierungsaufwendungen
191
190
– 1
– 4
0
0
 
Ergebnis vor Steuern
– 10.784
124.656
9.259
6.969
– 2.622
3.237
 


Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
 
0
0
– 1.419.334
– 1.411.709
3.686.021
3.489.533
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
2.123
7.814
3.408.893
3.203.865
 
0
0
0
0
1.638
0
 
276
308
– 6.337
– 5.404
16.645
11.111
 
0
0
– 1.336
532
– 2.083.265
– 1.965.123
 
– 24.175
– 31.873
– 3.262
– 5.240
– 1.083.459
– 1.037.763
 
– 4.765
– 7.204
14.076
11.579
– 65.136
– 68.153
 
– 28.664
– 38.769
5.263
9.282
195.316
143.937
 
 
 
 
 
 
 
 
301.964
467.151
– 349.325
– 528.547
4.418
135.195
529.306
561.625
– 508.178
– 545.387
338.580
267.971
– 227.387
– 96.031
148.019
8.523
– 348.239
– 144.478

44
1.557
10.834
8.318
14.077
11.703
 
5.483
6.568
15.685
382
55.341
30.264
 
0
0
0
0
– 1.638
0
 
– 7.716
– 10.138
– 2.787
99
– 67.785
– 44.153
 
299.730
463.581
– 336.427
– 528.065
– 9.663
121.306
 
 
 
 
 
 
 
 
271.067
424.812
– 331.164
– 518.784
185.653
265.243

– 23
0
0
0
– 10.101
– 23.365
 
– 61.496
– 141.541
29.095
27.734
– 51.952
– 134.532
 
209.548
283.271
– 302.069
– 491.049
123.600
107.347

Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern

1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
 
0
0
45
– 8.729
1.277.335
1.226.458
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
485
305
1.269.545
1.213.262
 
0
0
0
0
94.185
91.102
 
0
0
0
0
1.840
1.944
 
5.075
4.892
– 1.906
– 156
– 1.082.223
– 997.727
 
– 17.143
– 19.237
672
9
– 208.770
– 206.624
 
2
– 66
23
0
– 1.744
– 2.115
 
– 12.066
– 14.411
– 725
158
72.831
99.841
 
 
 
 
 
 
 
 
71.187
88.840
63.261
– 37.847
140.027
163.124
 
161.095
116.721
– 59.020
– 25.769
296.744
193.754
 
– 89.907
– 27.881
96.337
2.258
– 194.584
– 57.429

0
0
25.944
– 14.336
37.867
26.799
 
202.755
181.145
– 41.825
– 29.538
165.243
155.902
 
0
0
0
0
– 94.185
– 91.102
 
– 200.814
– 179.839
42.229
29.655
– 164.103
– 154.754
 
73.128
90.147
63.664
– 37.730
46.981
73.170
 
 
 
 
 
 
 
 
61.062
75.736
62.939
– 37.572
119.813
173.011

0
0
0
0
– 149
– 172
 
– 15
– 42
1
1
176
146
 
61.047
75.695
62.940
– 37.572
119.840
172.985

Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
UNIQA Österreich
UNIQA International
Rückversicherung

 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
 
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
950.623
938.508
690.314
698.637
30.679
35.811


Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung
931.066
915.520
663.005
675.472
11.673
13.824


Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (Gesamtrechnung)
233.043
213.210
101.962
111.385
0
0

Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung (im Eigenbehalt)
233.043
213.210
101.962
111.385
0
0

 
 
 
 
 
 
 
 
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung)
717.580
725.299
588.351
587.252
30.679
35.811
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
698.023
702.311
561.043
564.087
11.673
13.824
 
Technischer Zinsertrag
192.730
198.639
31.498
29.207
0
0
 
Sonstige versicherungstechnische Erträge
53
285
9.424
20.280
43
29
 
Versicherungsleistungen
– 634.934
– 809.800
– 284.401
– 319.281
– 9.213
– 8.062
 
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
– 172.248
– 159.310
– 232.302
– 224.430
– 2.116
– 3.008
 
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
– 4.465
– 5.879
– 6.401
– 8.682
– 2.625
– 2.915
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
79.159
– 73.754
78.861
61.182
– 2.238
– 133
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalanlageergebnis
198.838
322.472
29.317
37.039
4.537
4.804
 
Erträge aus Kapitalanlagen
331.925
295.772
105.562
58.554
4.537
4.804
 
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
– 149.294
– 29.213
– 76.245
– 21.516
0
0
 
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen
16.207
55.913
0
0
0
0

Sonstige Erträge
144
133
210.958
125.636
180
126
 
Umgliederung technischer Zinsertrag
– 192.730
– 198.639
– 31.498
– 29.207
0
0
 
Sonstige Aufwendungen
– 691
– 164
– 159.253
– 58.175
– 177
– 44
 
Nicht versicherungstechnisches Ergebnis
5.561
123.802
49.524
75.293
4.540
4.886
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operatives Ergebnis
84.720
50.048
128.385
136.475
2.302
4.753
 
Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte
– 330
– 1.786
– 31.525
– 45.589
0
0

Finanzierungsaufwendungen
– 44.019
– 24.988
– 525
– 385
0
0
 
Ergebnis vor Steuern
40.372
23.274
96.335
90.501
2.302
4.753
 


Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Konzern
 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021


0
0
– 29.733
– 30.947
1.641.882
1.642.009


0
0
60
225
1.605.804
1.605.041

0
0
0
0
335.005
324.595

0
0
0
0
335.005
324.595
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
– 29.733
– 30.947
1.306.877
1.317.414
 
 
 
 
 
 
 
 
0
0
60
225
1.270.799
1.280.446
 
0
0
0
0
224.228
227.846
 
4
65
– 3.184
– 5.432
6.340
15.227
 
0
0
– 1.806
– 4.212
– 930.354
– 1.141.354
 
– 14.477
– 16.822
1.650
– 571
– 419.492
– 404.140
 
– 85
– 41
4.442
4.911
– 9.134
– 12.606
 
– 14.557
– 16.798
1.162
– 5.078
142.387
– 34.581
 
 
 
 
 
 
 
 
24.872
50.784
3.674
– 65.467
261.238
349.632
 
56.135
73.694
– 51.230
– 59.491
446.929
373.333
 
– 34.003
– 32.362
13.677
16.805
– 245.864
– 66.286

2.740
9.453
41.227
– 22.781
60.174
42.585
 
2.483
1.154
– 37.541
– 12.834
176.223
114.215
 
0
0
0
0
– 224.228
– 227.846
 
– 3.818
– 2.063
18.843
8.735
– 145.096
– 51.711
 
23.537
49.875
– 15.025
– 69.567
68.137
184.289
 
 
 
 
 
 
 
 
8.980
33.077
– 13.863
– 74.645
210.524
149.708

0
0
0
0
– 31.855
– 47.375
 
– 9.395
– 14.190
53.555
39.188
– 384
– 376
 
– 415
18.887
39.692
– 35.457
178.286
101.957

Gliederung UNIQA International nach Regionen
 
Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt)
Kapitalanlageergebnis

Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021

Polen
549.263
523.996
20.263
13.186
 
Slowakei
202.303
198.978
4.500
4.864
 
Tschechien
336.917
300.437
8.763
5.773
 
Ungarn
76.186
75.562
5.867
4.283
 
Zentraleuropa (CE)
1.164.668
1.098.972
39.393
28.107
 
Rumänien
68.282
59.567
5.783
4.936
 
Ukraine
82.098
93.072
– 163
4.876
 
Osteuropa (EE)
150.380
152.639
5.620
9.813
 
Russland
54.926
72.301
18.035
16.379
 
Russland (RU)
54.926
72.301
18.035
16.379
 
Albanien
41.375
36.372
– 1.041
328
 
Bosnien und Herzegowina
33.469
31.900
1.919
2.457
 
Bulgarien
43.988
37.318
– 632
1.683
 
Kosovo
16.007
13.816
359
284
 
Kroatien
52.899
49.940
– 1.380
7.744
 
Montenegro
11.184
10.379
844
718
 
Nordmazedonien
19.536
17.379
513
351
 
Serbien
41.822
37.350
4.203
4.063
 
Südosteuropa (SEE)
260.281
234.454
4.784
17.628
 
Liechtenstein
4.690
1.535
– 356
132
 
Schweiz
0
0
– 21
– 29
 
Westeuropa (WE)
4.690
1.535
– 376
103
 
Österreich
0
0
0
0
 
Verwaltung
0
0
0
0
 
UNIQA International
1.634.947
1.559.901
67.455
72.030
 
davon:
 
 
 
 
 
Ergebnis vor Steuern Versicherungen
 
 
 
 
 
Wertminderung Firmenwert
 
 
 
 
 


Versicherungsleistungen
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Ergebnis vor Steuern

1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
 
– 310.067
– 308.561
– 184.726
– 191.064
48.236
20.084
 
– 101.382
– 106.807
– 71.010
– 61.566
30.281
56.181
 
– 185.678
– 171.824
– 103.133
– 96.006
67.291
40.260
 
– 21.606
– 20.574
– 42.351
– 33.052
– 7.972
5.859
 
– 618.733
– 607.767
– 401.220
– 381.689
137.837
122.384
 
– 29.593
– 28.572
– 31.609
– 27.795
8.402
5.043
 
– 32.376
– 45.473
– 38.688
– 42.780
6.023
10.519
 
– 61.969
– 74.046
– 70.298
– 70.575
14.426
15.562
 
– 35.911
– 61.716
– 15.277
– 12.179
25.793
15.651
 
– 35.911
– 61.716
– 15.277
– 12.179
25.793
15.651
 
– 15.378
– 15.792
– 19.987
– 17.007
4.841
3.928
 
– 20.232
– 20.012
– 13.366
– 12.828
1.752
1.464
 
– 22.955
– 18.451
– 18.718
– 17.106
1.725
– 8.375
 
– 10.437
– 8.556
– 5.434
– 4.490
320
1.006
 
– 31.939
– 30.965
– 24.592
– 22.436
– 5.939
3.156
 
– 5.511
– 4.820
– 4.867
– 4.741
1.107
1.141
 
– 9.784
– 8.736
– 9.556
– 8.551
1.110
475
 
– 24.863
– 23.336
– 19.176
– 17.236
974
229
 
– 141.097
– 130.667
– 115.695
– 104.395
5.889
3.025
 
– 1.854
– 796
– 3.089
– 1.839
– 567
– 914
 
0
0
0
0
4
23
 
– 1.854
– 796
– 3.089
– 1.839
– 563
– 891
 
0
0
– 26.787
– 22.057
– 9.277
– 22.057
 
0
0
– 26.787
– 22.057
– 9.277
– 22.057
 
– 859.565
– 874.992
– 632.366
– 592.734
174.106
133.674
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
183.378
155.709
 
 
 
 
 
– 49
– 12.100
Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen
 
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
 
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
 
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Sachanlagen
152.910
176.900
58.628
59.584
 
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte
323.043
301.272
338.819
319.442
 
Immaterielle Vermögenswerte
604.623
533.838
9.226
11.700
 
Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
174.166
183.910
243.683
236.456
 
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
100.548
89.678
254.440
218.828
 
Sonstige Kapitalanlagen
5.241.994
5.533.015
3.312.574
3.876.589
 
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
0
0
0
0
 
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
470.969
478.912
3.159
3.023
 
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
486.605
413.861
197.417
479.347
 
Übrige Aktiva
80.365
68.295
3.717
3.029
 
Latente Steueransprüche
122.477
71.933
730
43
 
Zahlungsmittel
363.773
245.926
64.941
73.731
 
Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte
8.121.473
8.097.539
4.487.334
5.281.773
 
 
 
 
 
 
Schulden
 
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.058.631
1.057.559
0
0
 
Versicherungstechnische Rückstellungen
4.570.934
4.374.791
3.985.751
3.815.927
 
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der
indexgebundenen Lebensversicherung
0
0
0
0
Finanzverbindlichkeiten
667.936
683.169
30.013
29.603
 
Andere Rückstellungen
366.672
366.912
240.516
315.120
 
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
470.280
485.909
293.343
333.311
 
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern
67.678
95.246
5.913
5.124
 
Latente Steuerschulden
13.679
56.276
7.335
151.890
 
Summe Geschäftsbereichsschulden
7.215.810
7.119.863
4.562.872
4.650.976

 
Lebensversicherung
Konsolidierung
Konzern
 
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
137.669
129.009
0
0
349.207
365.493
 
779.805
841.448
– 428
– 75
1.441.238
1.462.087
 
172.686
166.749
0
0
786.535
712.287
 
 
 
 
 
 
 
 
881.903
821.493
0
0
1.299.752
1.241.860
 
404.476
347.886
0
0
759.463
656.393
 
8.367.166
10.903.753
– 555.306
– 426.632
16.366.428
19.886.724
 
3.957.281
5.154.053
0
0
3.957.281
5.154.053
 
106.684
110.505
– 1.618
– 770
579.194
591.671
 
297.625
68.924
– 199.218
– 247.308
782.429
714.823
 
960.138
13.576
0
0
1.044.220
84.900
 
39.524
12.933
0
0
162.731
84.909
 
238.960
272.925
0
0
667.675
592.583
16.343.917
18.843.255
– 756.570
– 674.784
28.196.153
31.547.783
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
382.399
419.258
– 382.398
– 419.258
1.058.631
1.057.559
 
10.160.295
10.988.198
– 5.563
– 4.812
18.711.417
19.174.105

3.878.799
5.028.507
0
0
3.878.799
5.028.507
 
36.863
29.358
– 34.375
– 18.813
700.436
723.317
 
48.130
46.379
– 2.197
– 2.141
653.121
726.270
 
576.948
427.819
– 329.286
– 229.842
1.011.285
1.017.197
 
4.706
15.023
0
0
78.297
115.393
 
30.765
173.983
0
0
51.779
382.149
 
15.118.904
17.128.525
– 753.820
– 674.866
26.143.766
28.224.497
 
 
 
 
 
 
Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss
2.052.387
3.323.286
 
 
 
 
 
 
 
Summe Eigenkapital und Schulden
28.196.153
31.547.783
Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wurden um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen resultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo der Geschäftsbereichsvermögenswerte und -schulden nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte Eigenkapital geschlossen werden.

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden
Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden dar.
 
Stand 31. Dezember 2022
Stand 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
Buchwerte
Beizulegende Zeitwerte
Buchwerte
Beizulegende Zeitwerte
Finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
Kapitalanlagen
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
1.299.752
2.948.541
1.241.860
2.757.558
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
759.463
703.064
656.393
655.252
Sonstige Kapitalanlagen
16.366.428
16.365.899
19.886.724
19.896.996
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
550.468
550.468
293.880
293.880
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
15.189.240
15.189.240
19.167.965
19.167.965
Kredite und Forderungen
626.721
626.192
424.879
435.151
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
3.957.281
3.957.281
5.154.053
5.154.053
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
782.429
782.429
714.823
714.823
Zahlungsmittel
667.675
667.675
592.583
592.583
 
 
 
 
 
Finanzielle Schulden
 
 
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.058.631
922.001
1.057.559
1.150.264
Finanzverbindlichkeiten
700.436
582.578
723.317
752.789
Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten
596.032
478.296
599.490
628.962
Derivative Finanzinstrumente
11.645
11.645
21.843
21.843
Leasingverbindlichkeiten
92.637
92.637
101.984
101.984
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
1.011.285
1.011.285
1.017.197
1.017.197
Kapitalanlagen
1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt
mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.
Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren
reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und
Parameter.
So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer
Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.
Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der
erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter
Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Markt-
verhältnisse festgelegt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
 
Stand am 1. Jänner 2021
1.919.516
Währungsumrechnung
785
Veränderung des Konsolidierungskreises
49.612
Zugänge
10.352
Abgänge
– 14.178
Umbuchungen
24.807
Stand am 31. Dezember 2021
1.990.893
Stand am 1. Jänner 2022
1.990.893
Währungsumrechnung
– 12.004
Zugänge
128.018
Abgänge
– 48.936
Umbuchungen
210
Stand am 31. Dezember 2022
2.058.182
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
 
Stand am 1. Jänner 2021
– 700.303
Währungsumrechnung
– 1.096
Veränderung des Konsolidierungskreises
3.007
Zugänge aus Abschreibungen
– 41.208
Zugänge aus Wertminderungen
– 7.206
Abgänge
6.525
Umbuchungen
– 8.815
Zuschreibungen
61
Stand am 31. Dezember 2021
– 749.034
Stand am 1. Jänner 2022
– 749.034
Währungsumrechnung
2.778
Zugänge aus Abschreibungen
– 40.314
Zugänge aus Wertminderungen
– 265
Abgänge
28.355
Zuschreibungen
50
Stand am 31. Dezember 2022
– 758.430
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
196.515
235.293
787.405
1.219.213
Stand am 31. Dezember 2021
183.910
236.456
821.493
1.241.860
Stand am 31. Dezember 2022
174.166
243.683
881.903
1.299.752
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2021
444.511
719.560
1.593.486
2.757.558
Stand am 31. Dezember 2022
462.440
736.316
1.749.785
2.948.541
2. Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet.
UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungs-
aufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurde.
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen
Angaben in Tausend Euro
STRABAG SE
Assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind
 
20221)
2021
2022
2021
Nettovermögen 1. Jänner
3.767.752
3.966.748
205.165
189.059
Änderung des Konsolidierungskreises
0
0
– 862
– 6.962
Dividenden
– 205.200
– 707.940
– 568
– 4.029
Periodenergebnis nach Steuern
651.706
461.217
25.986
27.159
Sonstiges Ergebnis
166.384
47.726
41
– 62
Nettovermögen 31. Dezember
4.380.642
3.767.752
229.761
205.165
Anteil am assoziierten Unternehmen
15,29 %
15,29 %
diverse Anteilshöhen
Buchwert
669.584
575.903
89.880
80.490
1)Schätzung für den 31.12.2022 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2022 der STRABAG SE
UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 mit 15,3 Prozent (31. Dezember 2021:
15,3 Prozent) am Grundkapital beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlichten Finanzinformationen zum 30. Juni 2022 eine Schätzung bis zum 31. Dezember 2022.
Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2022 und beläuft sich auf 613.184 Tausend Euro (2021: 574.762 Tausend Euro).
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
STRABAG SE1)
Angaben in Tausend Euro
1 – 6/2022
1 – 6/2021
Umsatzerlöse
7.246.353
6.535.483
Abschreibungen
– 261.045
– 266.095
Zinserträge
22.814
12.546
Zinsaufwendungen
– 16.573
– 15.941
Ertragsteuern
– 26.110
– 45.854
Periodenergebnis
43.760
90.941
Sonstiges Ergebnis
111.397
29.386
Gesamtergebnis
155.157
120.327
1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2022, veröffentlicht im August 2022
Zusammengefasste Bilanz
STRABAG SE1)
Angaben in Tausend Euro
30.6.2022
31.12.2021
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.876.583
2.963.251
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
5.257.518
4.272.962
Kurzfristige Vermögenswerte
7.134.101
7.236.213
Langfristige Vermögenswerte
5.141.342
4.989.555
Summe Vermögenswerte
12.275.443
12.225.768
 
 
 
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
367.684
483.005
Sonstige kurzfristige Schulden
5.838.186
5.524.556
Kurzfristige Schulden
6.205.870
6.007.561
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
689.288
710.610
Sonstige langfristige Schulden
1.358.504
1.435.775
Langfristige Schulden
2.047.792
2.146.385
Summe Schulden
8.253.662
8.153.946
Nettovermögen
4.021.781
4.071.822
1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2022, veröffentlicht im August 2022
Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet unwesentlich und werden aggregiert dargestellt.
Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschlussstichtag und dem 31. Dezember 2022 angepasst.
Zusammengefasste Infor-
mationen für assoziierte
Unternehmen, die einzeln
unwesentlich sind
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Anteil des Konzerns an Gewinnen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
10.121
10.588
Anteil des Konzerns am
sonstigen Ergebnis
16
– 25
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis
10.138
10.563
3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für IFRS 9 den Aufschubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erst-
anwendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von IFRS 17 aufzuschieben.
Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem
Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten
oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen strukturierte Anleihen, ausgewählte Fremd- und Eigen-kapitalinstrumente sowie Derivate und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte.
Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten angewendet, bei denen Grundgeschäft und Derivat nicht zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Das maximale Ausfallrisiko dieser Produkte ist mit dem Buchwert begrenzt. Weiters bestehen keine Sicherungsbeziehungen oder Kreditderivate für diese finanziellen Vermögenswerte. Die Änderung von beizulegenden Zeitwerten dieser Wertpapiere wurde nicht durch Änderungen von Kreditrisiken bedingt.
Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanz-
instrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen
ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen
Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert
zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige
Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen, Amortisationen und abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen – und dem beizulegenden Zeitwert. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertberichtigungen rückgängig gemacht und der Betrag der
Wertaufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im
Periodenergebnis erfasst werden.
Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen
Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist,
gelten:
  • der Ausfall oder Verzug von Schuldner:innen,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Schuldner:innen oder Hinweise darauf, dass ein solches
    bevorsteht,
  • nachteilige Veränderungen der Bonität von Kredit-
    nehmer:innen oder Emittent:innen,
  • Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder
  • andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.
Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein
signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als
signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.
Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen
Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde.
Die sonstigen Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2022
Angaben in Tausend Euro
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
184.966
224.849
0
27.223
113.430
550.468
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
1.095.571
14.093.669
0
0
0
15.189.240
Kredite und Forderungen
0
54.172
572.549
0
0
626.721
Summe
1.280.536
14.372.690
572.549
27.223
113.430
16.366.428
davon im Rahmen der Fair-Value-Option
184.966
224.849
0
0
0
409.814
Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Kapitalanlagen
aus Investment-
verträgen
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
52.352
182.475
0
2.792
56.260
293.880
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
1.331.890
17.836.075
0
0
0
19.167.965
Kredite und Forderungen
0
62.691
362.187
0
0
424.879
Summe
1.384.242
18.081.241
362.187
2.792
56.260
19.886.724
davon im Rahmen der Fair-Value-Option
52.352
182.475
0
0
0
234.827
Die Buchwerte der sonstigen Kapitalanlagen stellen, mit Ausnahme der reklassifizierten Anleihen, beizulegende Zeitwerte dar. Reklassifizierte Anleihen sind in der Position „Festverzinsliche Wertpapiere“ unter „Kredite und Forderungen“ subsummiert, deren beizulegender Zeitwert sich zum 31. Dezember 2022 auf 53.644 Tausend Euro (31. Dezember 2021: 72.964 Tausend Euro)
beläuft
.
Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:
Kapitalanlagen der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2022
Angaben in Tausend Euro
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
1.965.826
1.841.753
139.160
10.543
3.957.281
Summe
1.965.826
1.841.753
139.160
10.543
3.957.281
Kapitalanlagen der fonds- und der index-
gebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2021
Angaben in Tausend Euro
Nicht verzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere
Ausleihungen
und übrige Kapitalanlagen
Derivative
Finanz-
instrumente
Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
2.532.889
2.515.441
86.368
19.355
5.154.053
Summe
2.532.889
2.515.441
86.368
19.355
5.154.053
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.
Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht
beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der
Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in
unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie
eingeordnet:
  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden.
    Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte
    Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise
    handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt
    (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden,
    erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige
    Beteiligungen, Private‑Equity‑Fonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2
    erfüllen, zugeordnet.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten
Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet,
die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die
Bewertung insgesamt wesentlich ist.
UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der
Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Finanzinstrumente
Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine
entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten
    Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen
    identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag
    abgeleitet werden.
  • Kostenorientierter Ansatz
    Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den
    Vermögenswert wiederzubeschaffen.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
Vermögenswerte
Preismethode
Inputfaktoren
Preismodell
Festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
Notierte Rentenpapiere
Notierter Kurs
-
-
Nicht notierte Rentenpapiere
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven
Discounted Cashflow
ABS ohne Marktquotierungen
Theoretischer Kurs
-
Discounted Cashflow,
Single Deal Review, Peer
Infrastrukturfinanzierungen
Theoretischer Kurs
-
Discounted Cashflow
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
Notierte Aktien/Investmentfonds
Notierter Kurs
-
-
Private Equities
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode
Hedgefonds
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode
Sonstige Unternehmensanteile
Theoretischer Wert
WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie
Bewertungsgutachten
Derivative Finanzinstrumente
 
 
 
Aktien-Basket-Zertifikat
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM
CMS Floating Rate Note
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo
CMS-Spread-Zertifikat
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Kontraktspezifisches Modell
FX (Binary) Option
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM
Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS
Strukturierte Anleihen
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM, LMM
Swap, Cross Currency Swap
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen
Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell
Swaption, Total Return Swaption
Theoretischer Kurs
CDS-Spread, Zinskurven,
Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption,
Constant Maturity Swap, Aktien)
Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
 
 
 
Notierte Aktien/Investmentfonds
Notierter Kurs
-
-
Nicht notierte Investmentfonds
Theoretischer Kurs
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)
NAV-Methode

Bewertungshierarchie der sonstigen Kapitalanlagen
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
628.510
1.019.258
88
88
466.973
312.544
1.095.571
1.331.890
Festverzinsliche Wertpapiere
8.256.864
13.172.587
4.247.480
3.131.198
1.589.326
1.532.290
14.093.669
17.836.075
Summe
8.885.373
14.191.845
4.247.567
3.131.286
2.056.299
1.844.834
15.189.240
19.167.965
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
1.520
2.828
2.136
1.770
181.310
47.755
184.966
52.352
Festverzinsliche Wertpapiere
200.092
148.953
4.312
12.552
20.445
20.970
224.849
182.475
Derivative Finanzinstrumente
0
122
23.942
2.540
3.281
131
27.223
2.792
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen
108.587
47.816
0
3.602
4.843
4.843
113.430
56.260
Summe
310.200
199.718
30.390
20.464
209.878
73.698
550.468
293.880
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivative Finanzinstrumente
0
1.830
0
7.964
11.645
12.050
11.645
21.843
Summe
0
1.830
0
7.964
11.645
12.050
11.645
21.843
Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0
0
0
0
2.948.541
2.757.558
2.948.541
2.757.558
Kredite und Forderungen
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
0
0
442.515
271.797
130.033
90.390
572.549
362.187
Festverzinsliche Wertpapiere
0
15.711
53.644
57.253
0
0
53.644
72.964
Summe
0
15.711
496.159
329.051
130.033
90.390
626.192
435.151
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten
478.296
628.962
0
0
92.760
72.512
571.056
701.474
Summe
478.296
628.962
0
0
92.760
72.512
571.056
701.474
Nachrangige Verbindlichkeiten
922.001
1.150.264
0
0
0
0
922.001
1.150.264
Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2
Während der Berichtsperiode wurden Transfers von
Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 2.060.510 Tausend Euro (2021: 285.234 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 170.531 Tausend Euro (2021: 359.168 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf
Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handels-
aktivität zurückzuführen.
Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
2.732.109
3.315.599
551.969
1.072.624
673.204
765.831
3.957.281
5.154.053
Summe
2.732.109
3.315.599
551.969
1.072.624
673.204
765.831
3.957.281
5.154.053
Stufe-3-Finanzinstrumente
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.
 
Festverzinsliche Wertpapiere
Sonstige
Sonstige
Kapitalanlagen
gesamt
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Angaben in Tausend Euro
2022
2021
2022
2021
2022
2021
2022
2021
Stand am 1. Jänner
1.532.290
1.115.750
374.193
241.560
1.906.483
1.357.310
765.831
1.193.026
Transfers aus der Stufe 3
in die Stufe 1
– 2.451
– 1.659
0
0
– 2.451
– 1.659
0
0
Transfers aus der Stufe 3
in die Stufe 2
– 21.848
– 10.379
0
0
– 21.848
– 10.379
0
0
Transfers in die Stufe 3
67.948
18.314
35.484
0
103.433
18.314
205
1.860
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung
erfasste Gewinne und Verluste
– 101.075
– 31
– 9.455
2.381
– 110.529
2.350
– 69.647
– 11.769
Im sonstigen Ergebnis
erfasste Gewinne und Verluste
– 42.623
16.378
43.090
3.275
467
19.653
0
0
Zugänge
267.888
788.684
238.057
238.737
505.945
1.027.421
37.238
117.992
Abgänge
– 109.629
– 395.158
– 41.621
– 111.595
– 151.250
– 506.753
– 60.330
– 531.762
Veränderung aus Währungsumrechnung
– 1.175
391
– 354
– 166
– 1.528
226
– 94
– 3.516
Änderung des Konsolidierungskreises
0
0
25.812
0
25.812
0
0
0
Stand am 31. Dezember
1.589.326
1.532.290
665.206
374.193
2.254.532
1.906.483
673.204
765.831
Sensitivitäten
Festverzinsliche Wertpapiere
Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 5,2 Prozent (2021: 7,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 5,0 Prozent (2021: 8,4 Prozent).

Sonstige
Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanager mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital-
Bewertungen (IPEV). Für sonstige Beteiligungen der Stufe 3 wird das investierte Kapital als angemessene Größe für den Fair Value angesehen. In diesen Fällen ist eine Sensitivitätsanalyse nicht anwendbar.
Wertpapierleihgeschäfte
Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere zur Veräußerung verfügbar“ aus Wertpapierleihgeschäften 530,3 Millionen Euro. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert. Der Gegenwert der erhaltenen
Sicherheiten beträgt 591,9 Millionen Euro. Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapital-
anlageergebnis bilanziert.
Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Ausleihungen
 
 
Hypothekendarlehen
5.238
6.219
Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen
9.646
11.173
Sonstige Ausleihungen
107.577
66.652
Summe
122.462
84.044
Übrige Kapitalanlagen
 
 
Einlagen bei Kreditinstituten
442.515
271.797
Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
7.572
6.346
Summe
450.087
278.143
Gesamtsumme
572.549
362.187
Wertberichtigungen Ausleihungen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Stand am 1. Jänner
– 1.685
– 2.602
Verbrauch
470
141
Auflösung
68
780
Währungsumrechnung
1
– 4
Stand am 31. Dezember
– 1.146
– 1.685
Vertragliche Restlaufzeiten für
Ausleihungen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Bis zu 1 Jahr
35.387
14.957
Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
10.540
13.763
Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren
73.588
51.309
Von mehr als 10 Jahren
2.948
4.015
Summe
122.462
84.044
Die beizulegenden Zeitwerte der Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 74.134 Tausend Euro. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicherheiten und der Bonität der Schuldner:innen, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen.
4. Kapitalanlageergebnis
Nach Geschäftsbereichen
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
20.960
– 2.873
28.298
7.157
77.041
54.400
126.299
58.684
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
14.077
11.703
37.867
26.799
60.174
42.585
112.118
81.087
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
– 2.833
24.419
60.779
98.274
10.392
3.654
68.337
126.346
Zur Veräußerung verfügbar
– 13.299
– 2.796
49.373
98.009
10.410
3.781
46.483
98.994
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
10.466
27.215
11.406
264
– 18
– 127
21.854
27.352
Festverzinsliche Wertpapiere
4.015
147.162
20.665
45.365
106.383
242.656
131.063
435.182
Zur Veräußerung verfügbar
4.456
147.892
22.203
46.500
106.651
242.434
133.310
436.826
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
– 442
– 730
– 1.537
– 1.135
– 268
222
– 2.248
– 1.643
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
6.718
4.065
– 552
2.322
18.571
19.048
24.737
25.434
Ausleihungen
996
645
1.700
1.567
4.612
3.908
7.309
6.120
Übrige Kapitalanlagen
5.722
3.420
– 2.252
755
13.959
15.139
17.429
19.314
Derivative Finanzinstrumente
– 10.958
– 23.606
898
– 8.717
2.788
662
– 7.272
– 31.661
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
– 27.561
– 25.674
– 7.929
– 8.075
– 14.110
– 13.373
– 49.599
– 47.122
Summe
4.418
135.195
140.027
163.124
261.238
349.632
405.683
647.951
 
 
 
 
 
 
 
 
 
davon:
 
 
 
 
 
 
 
 
Laufende Erträge/Aufwendungen
118.705
113.945
157.496
98.338
327.688
308.957
603.889
521.241
Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen
– 114.287
21.250
– 17.469
64.786
– 66.450
40.674
– 198.206
126.710
Wertminderungen
– 140.944
– 3.810
– 108.283
– 4.950
– 143.987
– 9.025
– 393.214
– 17.784
Nach Ertragsart
Angaben in Tausend Euro
Laufende Erträge/Aufwendungen
Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen
Gesamt
davon
Wertminderung
 
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
– 5.254
864
17.589
– 6.816
12.335
– 5.952
0
0
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
(im Rahmen der Fair-Value-Option)
16.985
537
4.869
26.816
21.854
27.352
0
0
Festverzinsliche Wertpapiere
(im Rahmen der Fair-Value-Option)
– 5.429
408
3.181
– 2.052
– 2.248
– 1.643
0
0
Derivative Finanzinstrumente
– 16.811
– 81
9.539
– 31.580
– 7.272
– 31.661
0
0
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen1)
0
0
0
0
0
0
0
0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
442.253
386.874
– 262.459
148.946
179.793
535.820
– 392.949
– 10.579
Nicht festverzinsliche Wertpapiere
43.740
37.719
2.743
61.275
46.483
98.994
– 76.395
– 10.549
Festverzinsliche Wertpapiere
398.513
349.155
– 265.203
87.671
133.310
436.826
– 316.554
– 30
Kredite und Forderungen
27.050
24.942
– 2.312
493
24.737
25.434
0
0
Festverzinsliche Wertpapiere
2.449
2.667
364
– 2
2.813
2.665
0
0
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen
24.600
22.275
– 2.676
495
21.924
22.770
0
0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
79.753
74.596
46.546
– 15.912
126.299
58.684
– 265
– 7.206
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
109.688
81.087
2.430
0
112.118
81.087
0
0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
– 49.599
– 47.122
0
0
– 49.599
– 47.122
0
0
Summe
603.889
521.241
– 198.206
126.710
405.683
647.951
– 393.214
– 17.784
1)Bei den Erträgen aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen handelt es sich um Durchlaufposten, weshalb diese hier nicht ausgewiesen werden.
Kapitalanlageergebnisdetail
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Laufende Erträge/Aufwendungen aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
 
Mieteinnahmen
111.611
99.234
Betriebliche Aufwendungen
– 31.858
– 24.637
Währungsgewinne/-verluste
 
 
Währungsgewinne
164.518
68.029
Währungsverluste
– 162.161
– 76.798
Ergebnis Währungsgewinne/-verluste
2.356
– 8.769
Direkt im Eigenkapital wurden positive Währungseffekte aus Kapitalanlagen in Höhe von 1.272 Tausend Euro
(2021: 10.116 Tausend Euro) erfasst.
Nettoergebnis nach
Bewertungskategorien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
 
 
Im Periodenergebnis erfasst
12.335
– 5.952
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
 
 
Im Periodenergebnis erfasst
179.793
535.820
davon Reklassifizierungen vom Eigenkapital in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung
– 105.056
– 142.878
Im sonstigen Ergebnis erfasst
– 3.600.181
– 1.161.536
Nettoergebnis
– 3.420.388
– 625.716
Kredite und Forderungen
 
 
Im Periodenergebnis erfasst
24.737
25.434
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
 
 
Im Periodenergebnis erfasst
– 52.160
– 134.762

Versicherungstechnische Posten
Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 4 (Versicherungsverträge). In Übereinstimmung mit IAS 8 wurden für alle Fälle, in denen IFRS 4 keine spezifischen Regelungen zu Ansatz und Bewertung enthält, die Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in der zum 1. Jänner 2005 geltenden Fassung herangezogen. Für die Bilanzierung und Bewertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet, bei geschäftstypischen Abschlussposten der Kranken- sowie der Schaden‑ und Unfallversicherung FAS 60 und im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der die Versicherungsnehmer:innen allein das Kapitalanlagerisiko tragen, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert.
Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind versicherungstechnische Posten mit geeigneten Vermögenswerten zu bedecken (Deckungsstock). Dem Deckungsstock gewidmete Werte unterliegen, wie in der Versicherungsbranche üblich, einer Beschränkung hinsichtlich Verfügbarkeit in der Gruppe.
Versicherungs- und Investmentverträge
Versicherungsverträge sind Verträge, durch die signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investmentverträge sind Verträge, durch die kein signifikantes
Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39 (Finanz-
instrumente).
Rückversicherungsverträge
Die abgegebene Rückversicherung wird aktivseitig in
einem gesonderten Posten dargestellt. Die Erfolgsposten (Prämien und Leistungen) werden offen von den entsprechenden Posten in der Gesamtrechnung abgezogen, während die Provisionserträge gesondert in einem eigenen Posten dargestellt werden. Die übernommene Rückver-
sicherung (indirektes Geschäft) wird als Versicherungsvertrag abgebildet.
5. Versicherungstechnische Rückstellungen
Prämienüberträge
Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispielsweise den meisten Schaden- und Unfallversicherungen, werden die auf künftige Jahre entfallenden Prämien in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen
unter US-GAAP als Prämienüberträge ausgewiesen. Die Höhe dieser Prämienüberträge entspricht dem in künftigen Perioden anteilig gewährten Versicherungsschutz. Prämien, die bei Abschluss bestimmter langfristiger Verträge erhoben werden (z. B. Vorabgebühren), werden als Prämienüberträge ausgewiesen. In Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US-GAAP werden diese Gebühren nach der gleichen Methode wie die Amortisation aktivierter Abschlusskosten erfasst. Diese Prämienüberträge werden grundsätzlich einzeln für jeden Versicherungsvertrag und Tag genau ermittelt. Stammen sie aus dem Lebensversicherungsgeschäft, so zählen sie zur Deckungsrückstellung.
Deckungsrückstellung
Deckungsrückstellungen werden maßgeblich in den Sparten Lebens- und Krankenversicherung gebildet. Ihr Bilanzansatz ergibt sich nach aktuariellen Grundsätzen aus dem prospektiv ermittelten Barwert der zukünftigen Leistungen der Versicherungsgesellschaft abzüglich des Barwerts der erwarteten zukünftigen Prämien auf Einzelvertragsbasis. Deckungsrückstellungen werden ebenfalls in den Schaden- und Unfallsparten gebildet, die lebenslange Obligationen
decken (Unfallrenten sowie Renten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung). Berechnet wird die Deckungsrückstellung des Versicherungsunternehmens unter
Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rechnungsgrundlagen, die im Kapitel 43 „Risikoprofil“ unter den versicherungstechnischen Risiken weiter ausgeführt sind. Die Rechnungsgrundlagen berücksichtigen Annahmen bezüglich Kosten, Sterblichkeit, Invalidität sowie Zinsentwicklung. Dabei werden angemessene Sicherheitsmargen einbezogen, um das Änderungs-, Irrtums- sowie Zufallsrisiko über die Vertragslaufzeit zu berücksichtigen.
Für Verträge mit überwiegend Investmentcharakter
(z. B. fondsgebundene Lebensversicherung) werden für die Bewertung der Deckungsrückstellung die Vorschriften von FAS 97 verwendet. Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus den Zuführungen der Anlagebeträge, der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Kapitalanlagen und den vertragsgemäßen Entnahmen.
Die Deckungsrückstellung für Krankenversicherungen wird mittels Rechnungsgrundlagen berechnet, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestands anzuwenden (Locked-in Principle).
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle umfasst sowohl die Rückstellung für zum
Bilanzstichtag schon gemeldete Schäden als auch die Rückstellung für noch nicht gemeldete, aber bereits ein-getretene Schadenereignisse.
Die Rückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung wird auf einer Best-Estimate-Basis ermittelt. Zur Berechnung der Schadenreserven kommen aktuarielle Standardmodelle zum Einsatz, die auf Basis von historischen Daten parametrisiert werden. Die getroffenen Annahmen werden laufend überprüft und, wenn notwendig, einer Anpassung unterzogen. Beispiele für wesentliche Annahmen sind die Entwicklung der Schadenfrequenz sowie der durchschnittlichen Schadenaufwände. Eine weitere
wesentliche Annahme stellen die Abwicklungsmuster der einzelnen Geschäftszweige dar, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden können. Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Schadeninflation werden nur insofern getroffen, als auch die zukünftige Entwicklung auf Basis der historischen Beobachtungen extrapoliert wird. In Bereichen, in denen die Vergangenheitswerte keine Anwendung statistischer Verfahren zulassen,
werden Berechnungen auf Basis von Marktdaten bzw.
Experteneinschätzungen vorgenommen.
Eine Diskontierung der Schadenreserven wird nur für
einen kleinen Teil von Rentenreserven vorgenommen, für die auch eine Deckungsrückstellung gebildet wird.
Zukünftig erwartete Regresszahlungen werden von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in Abzug gebracht. Direkt dem Schadenereignis
zuordenbare Kosten der Schadenregulierung, wie zum Beispiel Kosten für Gutachten, werden schon in der Rückstellungsberechnung inkludiert. Rückstellungen für
interne Regulierungsaufwendungen werden in einem
gesonderten Berechnungsverfahren ermittelt. Aufgrund des Zufallsrisikos in den zugrunde liegenden Annahmen ist die Berechnung der Rückstellung für noch nicht abge-
wickelte Versicherungsfälle mit Unsicherheit verbunden. In Kapitel 43 „Risikoprofil“ finden sich weitere Angaben dazu.
In der Krankenversicherung wird die Schadenrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung des bekannten Leistungsrückstands geschätzt.
In der Lebensversicherung wird mit Ausnahme der Spätschadenrückstellung einzelvertraglich gerechnet.
Die Rückstellung für das übernommene Geschäft entspricht im Allgemeinen den Angaben der Vorversicherungsgesellschaft.
Rückstellung für Prämienrückerstattung und
Gewinnbeteiligung
Die Rückstellung für Prämienrückerstattung enthält die den Versicherungsnehmer:innen gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zustehenden Beträge für die
erfolgsabhängige und die erfolgsunabhängige Gewinnbeteiligung.
In der Lebens- und Krankenversicherung mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung werden Unterschiede zwischen lokaler Bewertung und der Bewertung nach IFRS unter Berücksichtigung einer latenten Gewinnbeteiligung dargestellt, wobei auch hier je nach Ausweis der Veränderung der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede eine Erfassung im Periodenergebnis oder im sonstigen
Ergebnis erfolgt. Die Zuführung zur Rückstellung für
latente Gewinnbeteiligung beträgt überwiegend 85 Prozent der Bewertungsdifferenzen nach Steuern.
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Die Position umfasst im Wesentlichen die Drohverlustrückstellung für übernommenes Rückversicherungs-
geschäft sowie eine Rückstellung für zu erwartende Storni und Prämienausfälle.
Liability-Adequacy-Test
Im Liability-Adequacy-Test wird überprüft, ob die
gebildeten IFRS-Reserven ausreichend sind. Für den
Lebensversicherungsbestand wird eine sogenannte Best‑
Estimate‑Reserve mit der IFRS-Reserve abzüglich Deferred Acquisition Costs zuzüglich Unearned Revenue Liability (URL) verglichen. Diese Berechnungen werden quartalsweise separat für gemischte Versicherungen, Rentenverträge, Risikoversicherungen sowie fonds- und indexgebundene Verträge durchgeführt.
Da UNIQA bereits einen Best-Estimate-Ansatz für die Schadenreserveberechnung in der Nichtlebensversicherung durchführt, werden lediglich die zukünftig zu erwartenden Prämien getestet. Geschäftsbereiche, die bei der jährlichen Berechnung einen Überschuss aus den zukünftigen Prämien abzüglich der erwarteten zukünftigen Schäden und Kosten von weniger als 5 Prozent haben, werden quartalsweise überprüft. Die getesteten Geschäftsbereiche sind für die Nichtlebensversicherung die Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflicht und Sonstige.
Gesamtrechnung
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-rückstellung
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
936.819
11.248
3.361.990
36.979
1.761
21.301
4.370.098
Währungskursdifferenzen
– 10.169
– 816
– 20.495
– 99
53
79
– 31.447
Portfolioveränderungen
– 214
– 318
2.053
– 33
1.489
Zugänge
995
3.573
22.293
26.860
Abgänge
– 875
– 13.527
– 664
– 20.952
– 36.017
Verrechnete Prämien
3.686.021
 
3.686.021
Abgegrenzte Prämien
– 3.625.190
– 3.625.190
Schäden Rechnungsjahr
 
2.362.046
2.362.046
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.183.885
– 1.183.885
Veränderung Schäden Vorjahre
– 159.025
– 159.025
Schadenzahlungen Vorjahre
– 845.579
– 845.579
Stand am 31. Dezember 2022
987.267
10.234
3.517.106
26.925
1.118
22.720
4.565.371
 
 
 
 
 
 
 
 
Krankenversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
34.567
3.405.012
200.987
16.515
156.628
2.100
3.815.808
Währungskursdifferenzen
– 2.495
– 157
– 607
– 28
– 3
– 3.291
Portfolioveränderungen
57
– 57
– 436
– 436
Zugänge
218.133
10.553
27.600
679
256.965
Abgänge
– 32.991
– 11.366
– 59.670
– 1.476
– 105.503
Verrechnete Prämien
1.277.335
1.277.335
Abgegrenzte Prämien
– 1.274.224
– 1.274.224
Schäden Rechnungsjahr
805.768
805.768
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 668.336
– 668.336
Veränderung Schäden Vorjahre
41.064
41.064
Schadenzahlungen Vorjahre
– 159.399
– 159.399
Stand am 31. Dezember 2022
35.239
3.589.939
219.041
15.674
124.558
1.300
3.985.751
 
 
 
 
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
9.813.972
313.669
9.053
845.324
6.180
10.988.198
Währungskursdifferenzen
 
25.638
872
– 61
1.006
– 174
27.281
Portfolioveränderungen
298
2.155
7.732
– 21.848
– 11.663
Zugänge
 
431.637
 
13.705
15.060
29.830
490.232
Abgänge
 
– 557.361
 
– 16.515
– 778.886
– 29.834
– 1.382.597
Schäden Rechnungsjahr
 
 
1.230.253
 
 
 
1.230.253
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 1.113.785
 
 
 
– 1.113.785
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
107.239
 
 
 
107.239
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 174.863
 
 
 
– 174.863
Stand am 31. Dezember 2022
 
9.714.183
365.539
13.915
60.655
6.002
10.160.295
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
971.387
13.230.231
3.876.646
62.547
1.003.713
29.581
19.174.105
Währungskursdifferenzen
– 12.664
24.665
– 20.230
– 188
1.059
– 99
– 7.457
Portfolioveränderungen
– 157
– 76
3.772
7.732
– 21.880
– 10.609
Zugänge
650.764
27.831
42.660
52.802
774.057
Abgänge
– 591.227
– 41.409
– 839.219
– 52.262
– 1.524.117
Verrechnete Prämien
4.963.355
4.963.355
Abgegrenzte Prämien
– 4.899.414
– 4.899.414
Schäden Rechnungsjahr
4.398.067
4.398.067
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.966.006
– 2.966.006
Veränderung Schäden Vorjahre
– 10.722
– 10.722
Schadenzahlungen Vorjahre
– 1.179.841
– 1.179.841
Stand am 31. Dezember 2022
1.022.506
13.314.356
4.101.686
56.514
186.332
30.022
18.711.417
Anteil der
Rückversicherungs-
gesellschaften
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-rückstellung
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
48.263
1.374
426.864
2.411
478.912
Währungskursdifferenzen
– 1.292
– 1
– 2.853
 
– 57
– 4.202
Portfolioveränderungen
0
 
– 3.216
 
– 3.216
Zugänge
 
617
 
0
 
1.857
2.474
Abgänge
 
– 111
 
 
– 1.441
– 1.552
Verrechnete Prämien
219.195
 
 
 
 
 
219.195
Abgegrenzte Prämien
– 215.167
 
 
 
 
 
– 215.167
Schäden Rechnungsjahr
 
 
113.293
 
 
 
113.293
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 44.693
 
 
 
– 44.693
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
34.804
 
 
 
34.804
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 108.879
 
 
 
– 108.879
Stand am 31. Dezember 2022
51.000
1.880
415.319
0
2.770
470.969
 
 
 
 
 
 
 
 
Krankenversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
1.702
405
913
 
 
4
3.023
Währungskursdifferenzen
– 39
– 38
 
 
0
– 77
Portfolioveränderungen
2
 
2
Zugänge
 
 
 
 
 
3
3
Abgänge
 
– 40
 
 
– 40
Verrechnete Prämien
5.489
 
 
 
 
 
5.489
Abgegrenzte Prämien
– 5.540
 
 
 
 
 
– 5.540
Schäden Rechnungsjahr
 
 
1.574
 
 
 
1.574
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 826
 
 
 
– 826
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
123
 
 
 
123
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 672
 
 
 
– 672
Stand am 31. Dezember 2022
1.612
364
1.076
7
3.059
 
 
 
 
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
 
102.507
7.132
 
 
97
109.736
Währungskursdifferenzen
 
113
9
 
 
2
125
Portfolioveränderungen
 
– 71
92
 
 
21
Zugänge
 
2.121
 
 
 
9
2.130
Abgänge
 
– 8.539
 
 
 
– 14
– 8.553
Schäden Rechnungsjahr
 
 
25.200
 
 
 
25.200
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 20.624
 
 
 
– 20.624
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
3.463
 
 
 
3.463
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 6.332
 
 
 
– 6.332
Stand am 31. Dezember 2022
 
96.132
8.940
94
105.166
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
49.965
104.286
434.908
2.512
591.671
Währungskursdifferenzen
– 1.331
113
– 2.882
– 55
– 4.155
Portfolioveränderungen
0
– 71
– 3.122
– 3.193
Zugänge
2.738
0
1.869
4.608
Abgänge
– 8.690
– 1.455
– 10.146
Verrechnete Prämien
224.684
224.684
Abgegrenzte Prämien
– 220.706
– 220.706
Schäden Rechnungsjahr
140.067
140.067
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 66.144
– 66.144
Veränderung Schäden Vorjahre
38.390
38.390
Schadenzahlungen Vorjahre
– 115.883
– 115.883
Stand am 31. Dezember 2022
52.612
98.376
425.336
0
2.870
579.194
Im Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-rückstellung
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
888.556
9.874
2.935.127
36.979
1.761
18.890
3.891.186
Währungskursdifferenzen
– 8.877
– 815
– 17.643
– 99
53
136
– 27.245
Portfolioveränderungen
– 214
– 318
5.269
– 33
4.705
Zugänge
378
3.572
20.436
24.386
Abgänge
– 764
– 13.527
– 664
– 19.510
– 34.466
Verrechnete Prämien
3.466.826
3.466.826
Abgegrenzte Prämien
– 3.410.023
– 3.410.023
Schäden Rechnungsjahr
2.248.753
2.248.753
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.139.192
– 1.139.192
Veränderung Schäden Vorjahre
– 193.829
– 193.829
Schadenzahlungen Vorjahre
– 736.700
– 736.700
Stand am 31. Dezember 2022
936.267
8.354
3.101.787
26.925
1.118
19.951
4.094.402
 
 
 
 
 
 
 
 
Krankenversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
32.865
3.404.607
200.073
16.515
156.628
2.096
3.812.785
Währungskursdifferenzen
– 2.456
– 157
– 569
– 28
– 3
– 3.214
Portfolioveränderungen
57
– 57
– 438
– 438
Zugänge
218.133
10.553
27.600
676
256.962
Abgänge
– 32.951
– 11.366
– 59.670
– 1.476
– 105.462
Verrechnete Prämien
1.271.846
1.271.846
Abgegrenzte Prämien
– 1.268.684
– 1.268.684
Schäden Rechnungsjahr
804.194
804.194
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 667.510
– 667.510
Veränderung Schäden Vorjahre
40.942
40.942
Schadenzahlungen Vorjahre
– 158.727
– 158.727
Stand am 31. Dezember 2022
33.627
3.589.575
217.964
15.674
124.558
1.293
3.982.692
 
 
 
 
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
9.711.465
306.538
9.053
845.324
6.083
10.878.462
Währungskursdifferenzen
25.524
864
– 61
1.006
– 176
27.157
Portfolioveränderungen
369
2.062
7.732
– 21.848
– 11.684
Zugänge
429.515
13.705
15.060
29.821
488.102
Abgänge
– 548.822
– 16.515
– 778.886
– 29.820
– 1.374.043
Schäden Rechnungsjahr
1.205.052
1.205.052
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.093.161
– 1.093.161
Veränderung Schäden Vorjahre
103.775
103.775
Schadenzahlungen Vorjahre
– 168.531
– 168.531
Stand am 31. Dezember 2022
9.618.052
356.599
13.915
60.655
5.908
10.055.129
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2022
921.421
13.125.945
3.441.738
62.547
1.003.713
27.069
18.582.433
Währungskursdifferenzen
– 11.334
24.552
– 17.348
– 188
1.059
– 44
– 3.302
Portfolioveränderungen
– 157
– 6
6.894
7.732
– 21.880
– 7.416
Zugänge
648.026
27.831
42.660
50.933
769.449
Abgänge
– 582.537
– 41.409
– 839.219
– 50.807
– 1.513.971
Verrechnete Prämien
4.738.671
4.738.671
Abgegrenzte Prämien
– 4.678.708
– 4.678.708
Schäden Rechnungsjahr
4.258.000
4.258.000
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.899.863
– 2.899.863
Veränderung Schäden Vorjahre
– 49.112
– 49.112
Schadenzahlungen Vorjahre
– 1.063.958
– 1.063.958
Stand am 31. Dezember 2022
969.894
13.215.981
3.676.350
56.514
186.332
27.152
18.132.223
Gesamtrechnung
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-rückstellung
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
912.121
11.528
3.134.012
41.612
741
21.231
4.121.245
Währungskursdifferenzen
4.374
– 135
3.676
– 18
40
304
8.241
Portfolioveränderungen
0
– 32.667
– 1
– 32.668
Zugänge
83
1.677
981
19.611
22.353
Abgänge
– 229
– 6.293
– 19.844
– 26.366
Verrechnete Prämien
3.489.533
 
3.489.533
Abgegrenzte Prämien
– 3.469.209
– 3.469.209
Schäden Rechnungsjahr
 
2.206.981
2.206.981
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.163.699
– 1.163.699
Veränderung Schäden Vorjahre
– 37.812
– 37.812
Schadenzahlungen Vorjahre
– 748.501
– 748.501
Stand am 31. Dezember 2021
936.819
11.248
3.361.990
36.979
1.761
21.301
4.370.098
 
 
 
 
 
 
 
 
Krankenversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
19.098
3.244.673
207.236
16.807
134.848
1.213
3.623.875
Währungskursdifferenzen
1.068
412
619
– 6
1
2.093
Portfolioveränderungen
– 65
– 65
Zugänge
192.460
10.266
43.397
1.916
248.039
Abgänge
– 32.533
– 10.551
– 21.617
– 1.030
– 65.731
Verrechnete Prämien
1.226.458
1.226.458
Abgegrenzte Prämien
– 1.212.057
– 1.212.057
Schäden Rechnungsjahr
758.575
758.575
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 628.905
– 628.905
Veränderung Schäden Vorjahre
10.677
10.677
Schadenzahlungen Vorjahre
– 147.150
– 147.150
Stand am 31. Dezember 2021
34.567
3.405.012
200.987
16.515
156.628
2.100
3.815.808
 
 
 
 
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
9.812.856
243.527
14.982
1.372.760
6.497
11.450.622
Währungskursdifferenzen
 
29.430
2.384
44
942
19
32.820
Portfolioveränderungen
613
32.851
 
– 11.039
22.426
Zugänge
 
256.552
 
5.026
82.420
5.205
349.203
Abgänge
 
– 285.480
 
– 10.999
– 599.759
– 5.540
– 901.779
Schäden Rechnungsjahr
 
 
1.233.828
 
 
 
1.233.828
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 1.032.022
 
 
 
– 1.032.022
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
18.452
 
 
 
18.452
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 185.351
 
 
 
– 185.351
Stand am 31. Dezember 2021
 
9.813.972
313.669
9.053
845.324
6.180
10.988.198
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
931.220
13.069.057
3.584.775
73.401
1.508.349
28.940
19.195.741
Währungskursdifferenzen
5.442
29.707
6.679
21
982
323
43.154
Portfolioveränderungen
0
613
118
– 11.039
– 10.308
Zugänge
449.095
16.969
126.798
26.732
619.594
Abgänge
– 318.242
– 27.843
– 621.376
– 26.414
– 993.876
Verrechnete Prämien
4.715.991
4.715.991
Abgegrenzte Prämien
– 4.681.266
– 4.681.266
Schäden Rechnungsjahr
4.199.384
4.199.384
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.824.626
– 2.824.626
Veränderung Schäden Vorjahre
– 8.682
– 8.682
Schadenzahlungen Vorjahre
– 1.081.002
– 1.081.002
Stand am 31. Dezember 2021
971.387
13.230.231
3.876.646
62.547
1.003.713
29.581
19.174.105
Anteil der
Rückversicherungs-
gesellschaften
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-rückstellung
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
82.259
1.378
302.912
20
2.561
389.131
Währungskursdifferenzen
– 591
0
– 1.268
0
 
– 13
– 1.872
Portfolioveränderungen
0
 
1.101
 
1.101
Zugänge
 
 
 
1.544
1.544
Abgänge
 
– 4
 
– 20
 
– 1.681
– 1.705
Verrechnete Prämien
225.376
 
 
 
 
 
225.376
Abgegrenzte Prämien
– 258.781
 
 
 
 
 
– 258.781
Schäden Rechnungsjahr
 
 
182.955
 
 
 
182.955
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 18.063
 
 
 
– 18.063
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
58.091
 
 
 
58.091
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 98.866
 
 
 
– 98.866
Stand am 31. Dezember 2021
48.263
1.374
426.864
2.411
478.912
 
 
 
 
 
 
 
 
Krankenversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
370
467
273
 
 
1
1.110
Währungskursdifferenzen
12
16
 
 
0
28
Portfolioveränderungen
303
 
303
Zugänge
 
 
 
 
 
3
3
Abgänge
 
– 62
 
 
– 62
Verrechnete Prämien
4.937
 
 
 
 
 
4.937
Abgegrenzte Prämien
– 3.617
 
 
 
 
 
– 3.617
Schäden Rechnungsjahr
 
 
1.353
 
 
 
1.353
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 724
 
 
 
– 724
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
231
 
 
 
231
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 538
 
 
 
– 538
Stand am 31. Dezember 2021
1.702
405
913
4
3.023
 
 
 
 
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
 
117.021
6.950
 
 
57
124.028
Währungskursdifferenzen
 
118
33
 
 
1
151
Portfolioveränderungen
 
0
– 181
 
 
– 181
Zugänge
 
4.573
 
 
 
70
4.644
Abgänge
 
– 19.205
 
 
 
– 31
– 19.236
Schäden Rechnungsjahr
 
 
22.500
 
 
 
22.500
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
 
 
– 20.707
 
 
 
– 20.707
Veränderung Schäden Vorjahre
 
 
2.517
 
 
 
2.517
Schadenzahlungen Vorjahre
 
 
– 3.981
 
 
 
– 3.981
Stand am 31. Dezember 2021
 
102.507
7.132
97
109.736
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
82.629
118.865
310.135
20
2.619
514.268
Währungskursdifferenzen
– 579
118
– 1.219
0
– 12
– 1.693
Portfolioveränderungen
0
0
1.223
1.223
Zugänge
4.573
1.617
6.191
Abgänge
– 19.270
– 20
– 1.713
– 21.003
Verrechnete Prämien
230.313
230.313
Abgegrenzte Prämien
– 262.398
– 262.398
Schäden Rechnungsjahr
206.809
206.809
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 39.494
– 39.494
Veränderung Schäden Vorjahre
60.840
60.840
Schadenzahlungen Vorjahre
– 103.385
– 103.385
Stand am 31. Dezember 2021
49.965
104.286
434.908
2.512
591.671
Im Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
Prämien-
überträge
Deckungs-rückstellung
Rückstellung für
noch nicht
abgewickelte
Versicherungs-
fälle
Rückstellung für
erfolgs-
unabhängige
Prämien-
rückerstattung
Rückstellung für
erfolgsabhän-
gige Prämien-
rückerstattung
bzw. Gewinn-
beteiligung der
Versicherungs-
nehmer:innen
Sonstige
versicherungs-
technische
Rückstellungen
Gesamt
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
829.862
10.150
2.831.099
41.592
741
18.669
3.732.114
Währungskursdifferenzen
4.965
– 135
4.944
– 18
40
316
10.113
Portfolioveränderungen
0
– 33.768
– 1
– 33.769
Zugänge
83
1.677
981
18.066
20.808
Abgänge
– 225
– 6.273
– 18.163
– 24.660
Verrechnete Prämien
3.264.157
3.264.157
Abgegrenzte Prämien
– 3.210.428
– 3.210.428
Schäden Rechnungsjahr
2.024.026
2.024.026
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.145.636
– 1.145.636
Veränderung Schäden Vorjahre
– 95.903
– 95.903
Schadenzahlungen Vorjahre
– 649.636
– 649.636
Stand am 31. Dezember 2021
888.556
9.874
2.935.127
36.979
1.761
18.890
3.891.186
 
 
 
 
 
 
 
 
Krankenversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
18.729
3.244.206
206.963
16.807
134.848
1.212
3.622.765
Währungskursdifferenzen
1.056
412
603
– 6
1
2.066
Portfolioveränderungen
– 368
– 368
Zugänge
192.460
10.266
43.397
1.914
248.036
Abgänge
– 32.471
– 10.551
– 21.617
– 1.030
– 65.669
Verrechnete Prämien
1.221.521
1.221.521
Abgegrenzte Prämien
– 1.208.440
– 1.208.440
Schäden Rechnungsjahr
757.222
757.222
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 628.181
– 628.181
Veränderung Schäden Vorjahre
10.447
10.447
Schadenzahlungen Vorjahre
– 146.612
– 146.612
Stand am 31. Dezember 2021
32.865
3.404.607
200.073
16.515
156.628
2.096
3.812.785
 
 
 
 
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
9.695.835
236.578
14.982
1.372.760
6.439
11.326.594
Währungskursdifferenzen
29.313
2.351
44
942
18
32.668
Portfolioveränderungen
613
33.031
– 11.039
22.606
Zugänge
251.979
5.026
82.420
5.135
344.559
Abgänge
– 266.275
– 10.999
– 599.759
– 5.509
– 882.543
Schäden Rechnungsjahr
1.211.328
1.211.328
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 1.011.315
– 1.011.315
Veränderung Schäden Vorjahre
15.935
15.935
Schadenzahlungen Vorjahre
– 181.370
– 181.370
Stand am 31. Dezember 2021
9.711.465
306.538
9.053
845.324
6.083
10.878.462
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2021
848.591
12.950.192
3.274.640
73.381
1.508.349
26.321
18.681.473
Währungskursdifferenzen
6.021
29.590
7.899
20
982
335
44.847
Portfolioveränderungen
0
613
– 1.105
– 11.039
– 11.531
Zugänge
444.522
16.969
126.798
25.114
613.403
Abgänge
– 298.971
– 27.823
– 621.376
– 24.702
– 972.872
Verrechnete Prämien
4.485.678
4.485.678
Abgegrenzte Prämien
– 4.418.868
– 4.418.868
Schäden Rechnungsjahr
3.992.575
3.992.575
Schadenzahlungen Rechnungsjahr
– 2.785.132
– 2.785.132
Veränderung Schäden Vorjahre
– 69.521
– 69.521
Schadenzahlungen Vorjahre
– 977.618
– 977.618
Stand am 31. Dezember 2021
921.421
13.125.945
3.441.738
62.547
1.003.713
27.069
18.582.433

Die als Rechnungsgrundlage für die Deckungsrückstellung verwendeten Zinssätze betrugen:
Angaben in Prozent
Kranken-
versicherung
Lebens-
versicherung
2022
 
 
Für die Deckungsrückstellung
1,30 – 5,50
0,00 – 4,00
Für die aktivierten Abschlusskosten
1,30 – 5,50
2,48 – 2,79
 
 
2021
 
Für die Deckungsrückstellung
1,30 – 5,50
0,00 – 4,00
Für die aktivierten Abschlusskosten
1,30 – 5,50
2,48 – 2,79
Entwicklung der Rück-
stellung für latente
Gewinnbeteiligung
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Stand am 1. Jänner
835.015
1.382.410
Wertschwankungen bei jederzeit veräußerbaren Wertpapieren
– 1.670.484
– 579.292
Ergebniswirksame Umwertungen
– 67.500
31.897
Abgrenzung aus Bewertungsdifferenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen
941.594
0
Stand am 31. Dezember
38.625
835.015
Aufgrund der Entwicklungen am Kapitalmarkt kam es im Geschäftsjahr 2022 im Bereich der Lebensversicherung zu einer Umgliederung in Höhe von 941.594 Tausend Euro aus der Position „Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung“ in einen Aktivposten „Abgrenzung aus Bewertungsdifferenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen“. Da die Absicht besteht, die betreffenden Kapitalanlagen längerfristig zu halten, kann davon ausgegangen werden, dass sich diese gegenwärtig negativen Bewertungsdifferenzen in Zukunft aufgrund von Wertsteigerungen wieder ausgleichen. Die Abgrenzung wird nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass es zu zukünftigen Gewinnen kommt, an denen die Versicherungsnehmer:innen partizipieren.
Schadenzahlungen
Angaben in Tausend Euro
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Gesamt
Rechnungsjahr
778.329
798.573
729.222
734.691
746.846
814.664
844.675
1.033.986
957.846
1.079.737
1.078.435
 
1 Jahr später
1.142.524
1.174.639
1.106.066
1.106.222
1.118.644
1.233.210
1.481.070
1.491.304
1.365.963
1.612.737
 
 
2 Jahre später
1.255.972
1.285.030
1.204.327
1.202.760
1.231.387
1.569.429
1.618.802
1.619.916
1.493.857
 
 
 
3 Jahre später
1.308.792
1.334.305
1.251.179
1.251.488
1.464.279
1.636.436
1.682.966
1.678.029
 
 
 
 
4 Jahre später
1.339.606
1.362.980
1.278.898
1.435.597
1.493.126
1.669.919
1.718.813
 
 
 
 
 
5 Jahre später
1.358.361
1.380.369
1.438.378
1.466.811
1.506.403
1.690.869
 
 
 
 
 
 
6 Jahre später
1.372.186
1.523.376
1.453.604
1.477.315
1.524.687
 
 
 
 
 
 
 
7 Jahre später
1.494.991
1.530.573
1.460.858
1.485.913
 
 
 
 
 
 
 
 
8 Jahre später
1.503.368
1.542.387
1.469.852
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9 Jahre später
1.505.120
1.547.265
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 Jahre später
1.510.978
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schadenzahlungen und -reserven
Angaben in Tausend Euro
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
 
Rechnungsjahr
1.444.917
1.489.270
1.475.068
1.476.130
1.515.928
1.615.166
1.719.067
1.933.668
1.881.282
2.092.550
2.191.440
 
1 Jahr später
1.436.610
1.472.322
1.457.929
1.449.504
1.495.915
1.606.939
1.972.501
1.959.874
1.827.617
2.112.194
 
 
2 Jahre später
1.449.431
1.495.723
1.437.879
1.429.766
1.479.026
1.871.458
1.933.021
1.930.534
1.771.415
 
 
 
3 Jahre später
1.454.301
1.489.480
1.413.637
1.417.989
1.699.464
1.883.684
1.931.115
1.914.069
 
 
 
 
4 Jahre später
1.447.394
1.474.842
1.399.226
1.612.176
1.699.511
1.891.105
1.919.271
 
 
 
 
 
5 Jahre später
1.447.991
1.470.199
1.563.394
1.627.982
1.702.261
1.887.347
 
 
 
 
 
 
6 Jahre später
1.449.843
1.620.378
1.553.798
1.610.223
1.696.799
 
 
 
 
 
 
 
7 Jahre später
1.578.290
1.614.232
1.554.919
1.601.386
 
 
 
 
 
 
 
 
8 Jahre später
1.581.023
1.619.814
1.538.108
 
 
 
 
 
 
 
 
 
9 Jahre später
1.569.658
1.607.414
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 Jahre später
1.566.332
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abwicklungsgewinne/
-verluste
3.325
12.401
16.811
8.837
5.461
3.758
11.844
16.464
56.202
– 19.644
 
115.460
Abwicklungsgewinne/
-verluste vor 2012
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
– 5.511
Gesamt Abwicklungsgewinn/
-verlust
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
109.949
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzreserve
55.354
60.149
68.257
115.472
172.112
196.478
200.458
236.040
277.558
499.458
1.113.005
2.994.342
Bilanzreserve für die Schadenjahre vor 2012
375.816
Zuzüglich sonstiger Reservenbestandteile (nicht im Dreieck erfasste Bestände, interne Schadenregulierungskosten etc.)
146.948
Schadenrückstellungen (Gesamtrechnung per 31. Dezember 2022)
3.517.106
6. Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die die Versicherungsnehmer:innen das Risiko tragen oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die betreffenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusammengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen geführt. Die Bewertung der Rückstellungen korrespondiert grundsätzlich mit der Position „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“. Die Versicherungsnehmer:innen haben Anspruch auf die insgesamt
erzielten Erträge aus diesen Anlagen. Die unrealisierten
Gewinne und Verluste aus den Schwankungen der beizu-legenden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen ausgeglichen. Dem Anteil der Rückversicherungsgesellschaften steht eine Depotverbindlichkeit in gleicher Höhe
gegenüber.

Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen
Lebensversicherung wird für auf künftige Jahre entfallende Prämienanteile (wie z. B. Vorabgebühren) eine
Unearned Revenue Liability gemäß FAS 97 berechnet und analog zu den aktivierten Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
7. Prämien
Die Position „Verrechnete Prämien – Gesamtrechnung“
umfasst jene Beiträge, die im Geschäftsjahr für die Gewährung des Versicherungsschutzes entweder einmal oder laufend fällig gestellt wurden. Die verrechneten Prämien werden bei Ratenzahlung um Unterjährigkeitszuschläge und tarifmäßige Nebengebühren erhöht. Bei der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden nur die um den Sparanteil verminderten Prämien in der Position „Verrechnete Prämien“ ausgewiesen.
Prämien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Verrechnete Prämien ‒ Gesamtrechnung
6.270.232
6.033.405
Verrechnete Prämien ‒
Anteil Rückversicherungsgesellschaften
– 261.452
– 266.794
Verrechnete Prämien ‒ Eigenbehalt
6.008.780
5.766.610
Veränderung der Prämienabgrenzung ‒
Gesamtrechnung
– 62.782
– 36.181
Veränderung der Prämienabgrenzung ‒
Anteil Rückversicherungsgesellschaften
3.239
– 32.857
Abgegrenzte Prämien
5.949.236
5.697.572
Direktes Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
3.606.268
3.420.488
Krankenversicherung
1.272.617
1.218.993
Lebensversicherung
1.300.413
1.308.767
Summe
6.179.297
5.948.249
 
 
 
davon:
 
 
Inland
3.832.874
3.683.416
übrige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
2.002.526
1.901.728
Drittländer
343.897
363.106
Summe
6.179.297
5.948.249
Indirektes Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
79.753
69.044
Krankenversicherung
4.718
7.465
Lebensversicherung
6.464
8.647
Summe
90.935
85.156
Verrechnete Prämien in der
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Direktes Geschäft
 
 
Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
329.774
291.938
Haftpflichtversicherung
337.255
312.973
Haushaltsversicherung
258.234
238.533
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
866.885
871.813
Rechtsschutzversicherung
107.304
102.339
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
88.312
81.662
Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen
710.668
683.252
Sonstige Sachversicherungen
379.920
334.134
Sonstige Versicherungen
105.989
96.724
Unfallversicherung
421.926
407.121
Summe
3.606.268
3.420.488
 
 
 
Indirektes Geschäft
 
 
Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
29.086
25.030
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
4.724
5.459
Sonstige Versicherungen
45.942
38.555
Summe
79.753
69.044
Direktes und indirektes Geschäft insgesamt
3.686.021
3.489.533
Abgegebene Rückversicherungs-
prämien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
219.195
225.376
Krankenversicherung
5.489
4.937
Lebensversicherung
36.768
36.481
Summe
261.452
266.794
Abgegrenzte Prämien
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
3.408.893
3.203.865
Gesamtrechnung
3.624.771
3.462.699
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
– 215.878
– 258.835
Krankenversicherung
1.269.545
1.213.262
Gesamtrechnung
1.275.098
1.217.624
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
– 5.553
– 4.363
Lebensversicherung
1.270.799
1.280.446
Gesamtrechnung
1.307.581
1.316.900
Anteil der Rückversicherungsgesellschaften
– 36.782
– 36.454
Summe
5.949.236
5.697.572
Abgegrenzte Prämien indirektes
Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Zeitgleich gebucht
64.018
56.035
Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht
1.785
226
Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht
124
127
Schaden- und Unfallversicherung
65.926
56.388
Zeitgleich gebucht
4.692
5.829
Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht
27
1.641
Krankenversicherung
4.719
7.470
Zeitgleich gebucht
6.328
8.408
Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht
137
150
Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht
0
89
Lebensversicherung
6.464
8.647
Summe
77.110
72.504
Ergebnis indirektes Geschäft
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
954
3.218
Krankenversicherung
1.462
2.529
Lebensversicherung
– 1.379
– 2.738
Summe
1.037
3.009

8. Versicherungsleistungen
 
Gesamtrechnung
Anteil der Rückversicherungs-
gesellschaften
Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
 
 
 
 
Aufwendungen für Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
Zahlungen für Versicherungsfälle
2.029.464
1.912.200
– 153.572
– 116.929
1.875.891
1.795.271
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
173.557
256.969
5.476
– 124.118
179.033
132.851
Summe
2.203.021
2.169.169
– 148.097
– 241.047
2.054.924
1.928.123
Veränderung der Deckungsrückstellung
100
– 394
0
1
101
– 393
Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen
– 19
62
24
– 28
4
34
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und
erfolgsabhängige Prämienrückerstattung
28.235
37.359
0
0
28.235
37.359
Gesamtbetrag der Leistungen
2.231.337
2.206.196
– 148.073
– 241.074
2.083.264
1.965.123
 
 
 
 
 
 
 
Krankenversicherung
 
 
 
 
 
 
Aufwendungen für Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
Zahlungen für Versicherungsfälle
827.735
771.163
– 1.498
– 1.262
826.237
769.901
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
19.097
– 6.803
– 199
– 322
18.898
– 7.125
Summe
846.832
764.360
– 1.697
– 1.584
845.136
762.776
Veränderung der Deckungsrückstellung
185.143
166.713
40
62
185.184
166.775
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und
erfolgsabhängige Prämienrückerstattung
51.904
68.176
0
0
51.904
68.176
Gesamtbetrag der Leistungen
1.083.880
999.249
– 1.656
– 1.522
1.082.224
997.727
 
 
 
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
 
 
Aufwendungen für Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
Zahlungen für Versicherungsfälle
1.288.648
1.217.373
– 26.956
– 24.688
1.261.692
1.192.685
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
48.843
34.907
– 1.707
– 330
47.136
34.577
Summe
1.337.491
1.252.280
– 28.663
– 25.018
1.308.828
1.227.263
Veränderung der Deckungsrückstellung
– 309.532
– 150.750
6.020
6.354
– 303.511
– 144.395
Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen
– 2.065
– 44
0
0
– 2.065
– 44
Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. (latente) Gewinnbeteiligung
– 72.892
58.595
– 5
– 64
– 72.898
58.531
Gesamtbetrag der Leistungen
953.003
1.160.081
– 22.648
– 18.727
930.354
1.141.354
 
 
 
 
 
 
 
Summe
4.268.219
4.365.526
– 172.377
– 261.323
4.095.842
4.104.204

9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
 
 
Abschlussaufwendungen
 
 
Zahlungen
834.700
760.723
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten
– 33.041
– 47.561
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
302.141
340.115
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
– 20.341
– 15.514
 
1.083.459
1.037.763
Krankenversicherung
 
 
Abschlussaufwendungen
 
 
Zahlungen
128.448
115.621
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten
– 19.468
– 20.124
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
100.309
112.135
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
– 519
– 1.008
 
208.770
206.624
Lebensversicherung
 
 
Abschlussaufwendungen
 
 
Zahlungen
251.062
237.112
Veränderung der aktivierten Abschlusskosten
29.337
6.979
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
145.486
167.111
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
– 6.393
– 7.063
 
419.492
404.140
Summe
1.711.721
1.648.527

Sonstige langfristige Vermögenswerte
10. Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte
Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit
Versicherungsverträgen
Die aktivierten Abschlusskosten werden nach IFRS 4 in Anlehnung an US-GAAP bilanziert. Dabei werden bei Verträgen der Schaden- und Unfallversicherung Abgrenzungen von direkt dem Abschluss zugeordneten Kosten sowie eine Verteilung über die voraussichtliche vertragliche Laufzeit bzw. nach Maßgabe des Prämienübertrags vorgenommen. In der Lebensversicherung werden die aktivierten Abschlusskosten nach dem Muster der erwarteten Bruttogewinne bzw. -margen amortisiert. Aktivierte Abschlusskosten im Versicherungsbereich, die einen unmittelbaren Bezug zum Neugeschäft bzw. zu Verlängerungen von bereits bestehenden Verträgen haben und mit diesem variieren, werden aktiviert. Während der Laufzeit der
betreffenden Versicherungsverträge erfolgt eine
Amortisation. Beziehen sie sich auf Schaden- und Unfallversicherungen, so erfolgt die Amortisation nach der wahrscheinlichen zukünftigen Vertragsdauer. Die
Amortisation der Abschlusskosten für langfristige Krankenversicherungen erfolgt mit dem Anteil, den die verdienten Prämien am Barwert der zukünftig zu erwartenden Prämien haben. In der Lebensversicherung werden die Abschlusskosten über die Laufzeit in dem Verhältnis getilgt, in dem die erwarteten Ertragsüberschüsse in
jedem einzelnen Jahr zum insgesamt aus den Verträgen prognostizierten Überschuss stehen. Die Veränderungen der aktivierten Abschlusskosten werden im Periodenergebnis unter der Position „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ ausgewiesen.
Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei
werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde
liegenden Verträge.
Bestandswerte
Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen sowie Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt.
Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der
Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position
„Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Aktivierte Abschlusskosten
Bestandswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
1.116.203
458.371
1.574.573
Währungsumrechnung
3.443
4.708
8.152
Abgänge
0
– 2.486
– 2.486
Zinszuschlag
9.290
0
9.290
Aktivierung
360.661
0
360.661
Amortisation
– 306.587
0
– 306.587
Stand am 31. Dezember 2021
1.183.011
460.593
1.643.603
Stand am 1. Jänner 2022
1.183.011
460.593
1.643.603
Währungsumrechnung
– 5.754
– 175
– 5.929
Abgänge
0
– 25.277
– 25.277
Zinszuschlag
11.589
0
11.589
Aktivierung
398.284
0
398.284
Amortisation
– 383.104
0
– 383.104
Stand am 31. Dezember 2022
1.204.025
435.141
1.639.166
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Aktivierte Abschlusskosten
Bestandswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
 
– 123.424
– 123.424
Währungsumrechnung
 
208
208
Zugänge aus Abschreibungen
 
– 58.832
– 58.832
Abgänge
 
532
532
Stand am 31. Dezember 2021
 
– 181.516
– 181.516
Stand am 1. Jänner 2022
 
– 181.516
– 181.516
Währungsumrechnung
 
345
345
Zugänge aus Abschreibungen
 
– 42.033
– 42.033
Abgänge
 
25.277
25.277
Stand am 31. Dezember 2022
 
– 197.927
– 197.927
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Aktivierte Abschlusskosten
Bestandswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
1.116.203
334.947
1.451.149
Stand am 31. Dezember 2021
1.183.011
279.077
1.462.087
Stand am 31. Dezember 2022
1.204.025
237.213
1.441.238

11. Immaterielle Vermögenswerte
Firmenwert
Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte
Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist,
entsprechen. Eine Ausnahme hiervon bildet die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden:
  • UNIQA Österreich
  • Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der
    SIGAL Group (SEE)
  • Bulgarien (SEE)
  • Polen (CE)
  • Russland (RU)
  • Tschechien (CE)
  • Ungarn (CE)
Firmenwert je CGU
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
18.386
18.055
Bulgarien
5.411
5.412
Polen
40.790
41.534
Tschechien
239.650
232.363
Ungarn
13.340
14.485
UNIQA Österreich
37.737
37.737
Übrige
2.472
3.467
Summe
357.786
353.054
Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte
Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der
Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.

Ermittlung des erzielbaren Betrags
Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount-
Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung
eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben.
Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)
Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre
Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die
Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das
Resultat eines strukturierten und standardisierten
Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten
Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.
Phase 2: ewige Rente
Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente ist ab dem Berichtsjahr 2020 von der bisherigen Ableitung über die Versicherungsdichte entkoppelt und basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als
Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene
Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples.

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.
Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der
Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet.
Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben.
Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.
In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet.
Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern)
definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.
Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Infla-
tionsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risiko-losen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation
angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.
Kapitalisierungszinssatz 2022
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1)
11,8 – 13,9
12,1 – 14,1
14,5 – 17,1
14,8 – 17,3
Bulgarien
9,1
9,3
11,1
11,3
Österreich
9,0
9,3
9,0
9,3
Polen
16,9
17,1
10,3
10,5
Tschechien
10,7
11,0
9,3
9,6
Ungarn
17,7
17,9
12,8
13,0
1)Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder.
Kapitalisierungszinssatz 2021
Diskontfaktor
Diskontfaktor ewige Rente
Angaben in Prozent
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Schaden/
Unfall
Leben &
Kranken
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1)
12,8 – 13,8
13,5 – 14.5
12,1 – 14
12,8 – 14,7
Bulgarien
10,5
11,2
10,1
10,8
Österreich
8,9
9,6
8,9
9,6
Polen
11,2
11,9
9,9
10,6
Tschechien
9,9
10,6
9,1
9,8
Ungarn
12,5
13,2
11,4
12,1
1)Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder.
Sensitivitätsanalysen
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitäts-
analysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die noch nicht vollständige Erholung der Märkte sowie die Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine.
Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den
zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden.
Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich bei einem angenommenen Zinsanstieg von 50 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um – 10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 1,1 Millionen für die CGU SIGAL Group ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich hingegen keine Unterschreitung des Nutzungswerts.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer
linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird.
Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode
ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt.
Die Abschreibung der übrigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Betriebsaufwandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistungen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen.
Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung
vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in
Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden, außer im Falle des Vorliegens eines Triggering Event, jährlich auf Wertminderung überprüft.
Eine Wertminderung im Hinblick auf den Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
408.641
75.558
428.344
912.543
Währungsumrechnung
12.313
– 12
990
13.291
Veränderung des Konsolidierungskreises
– 58
0
9.760
9.702
Zugänge
0
76.958
188.584
265.542
Abgänge
1.398
– 35.985
– 159.529
– 194.116
Umbuchungen
0
– 12.131
12.127
– 4
Stand am 31. Dezember 2021
422.294
104.389
480.275
1.006.958
Stand am 1. Jänner 2022
422.294
104.389
480.275
1.006.958
Währungsumrechnung
5.732
7
– 1.863
3.877
Veränderung des Konsolidierungskreises
– 930
0
0
– 930
Zugänge
0
49.767
60.653
110.420
Abgänge
– 72
– 3.864
– 31.581
– 35.517
Umbuchungen
0
– 1.877
1.781
– 96
Stand am 31. Dezember 2022
427.025
148.422
509.266
1.084.713
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
– 55.719
0
– 209.205
– 264.924
Währungsumrechnung
0
0
– 848
– 848
Veränderung des Konsolidierungskreises
4
0
0
4
Zugänge aus Abschreibungen
0
0
– 33.048
– 33.048
Zugänge aus Wertminderungen
– 12.100
0
0
– 12.100
Abgänge
– 1.425
0
17.669
16.244
Umbuchungen
0
0
1
1
Stand am 31. Dezember 2021
– 69.240
0
– 225.431
– 294.671
Stand am 1. Jänner 2022
– 69.240
0
– 225.431
– 294.671
Währungsumrechnung
1
0
1.297
1.298
Zugänge aus Abschreibungen
0
0
– 28.175
– 28.175
Zugänge aus Wertminderungen
– 71
0
– 2.916
– 2.987
Abgänge
72
0
26.286
26.357
Stand am 31. Dezember 2022
– 69.239
0
– 228.939
– 298.178
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Firmenwert
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
352.922
75.558
219.139
647.619
Stand am 31. Dezember 2021
353.054
104.389
254.844
712.287
Stand am 31. Dezember 2022
357.786
148.422
280.326
786.535
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. Bei der Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um eine nicht mehr verwendbare Softwareentwicklung.

12. Sachanlagen
Sachanlagen werden nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert.
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige versicherungstechnische Erträge“
erfasst, Verluste unter der Position „Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen“.
Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert.
Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die
Beträge der Abschreibungen von den Sachanlagen werden im Periodenergebnis durch Vornahme einer Betriebsaufwandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistungen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen, um die Aufwendungen und Erträge verursachungsgerecht zu verteilen.
Leasingverhältnisse
Konzernweit bestehen rund 1.500 Verträge, die in den
Anwendungsbereich des Standards fallen und bei denen
UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese betreffen überwiegend Immobilien sowie teilweise
Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahrscheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen. Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden Laufzeiten betragen bis zu 40 Jahre. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbindlichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das Länderrisiko, die Bonität sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen.
Eine Aufteilung der in den Leasingverhältnissen enthaltenen Nichtmietkomponenten findet nicht statt. Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschreitet, sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten wurden nicht angesetzt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte
Grundstücke
und Bauten
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
392.532
99.115
251.354
4.148
747.149
Währungsumrechnung
660
442
709
36
1.847
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
920
0
920
Zugänge
2.668
46.290
23.963
533
73.454
Abgänge
– 3.013
– 17.920
– 20.272
– 327
– 41.532
Umbuchungen
– 24.858
0
4
0
– 24.854
Stand am 31. Dezember 2021
367.988
127.928
256.679
4.390
756.984
Stand am 1. Jänner 2022
367.988
127.928
256.679
4.390
756.984
Währungsumrechnung
– 2.007
– 327
– 806
– 7
– 3.147
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
– 789
0
– 789
Zugänge
1.877
21.163
20.497
519
44.056
Abgänge
– 471
– 19.537
– 21.597
– 906
– 42.510
Umbuchungen
– 14
0
– 100
0
– 114
Stand am 31. Dezember 2022
367.372
129.226
253.885
3.997
754.480
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungen
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte
Grundstücke
und Bauten
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
– 173.628
– 22.292
– 185.373
– 1.117
– 382.410
Währungsumrechnung
– 216
– 100
– 511
3
– 823
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
1
0
1
Zugänge aus Abschreibungen
– 8.164
– 16.491
– 17.456
– 1.210
– 43.321
Abgänge
1.949
9.590
14.386
273
26.198
Umbuchungen
8.866
0
– 1
0
8.865
Stand am 31. Dezember 2021
– 171.192
– 29.294
– 188.955
– 2.050
– 391.491
Stand am 1. Jänner 2022
– 171.192
– 29.294
– 188.955
– 2.050
– 391.491
Währungsumrechnung
1.169
– 44
352
10
1.487
Zugänge aus Abschreibungen
– 8.033
– 14.329
– 16.533
– 1.113
– 40.008
Abgänge
244
4.296
19.435
764
24.739
Stand am 31. Dezember 2022
– 177.811
– 39.371
– 185.702
– 2.389
– 405.273
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Eigengenutzte
Grundstücke
und Bauten
Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten
Sonstige Sachanlagen
Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
218.904
76.823
65.981
3.031
364.739
Stand am 31. Dezember 2021
196.796
98.634
67.723
2.340
365.493
Stand am 31. Dezember 2022
189.561
89.856
68.183
1.608
349.207
Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten werden aus Sachverständigengutachten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen:
Beizulegende Zeitwerte
Angaben in Tausend Euro
Schaden- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Gesamt
Stand am 31. Dezember 2021
192.028
16.346
199.205
407.578
Stand am 31. Dezember 2022
191.847
19.889
172.755
384.491
In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen.
Im Konzernabschluss erfasste
Beträge
Angaben in Tausend Euro
2022
2021
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Beträge
 
 
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
924
998
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse
455
2.317
Aufwand für geringwertige Vermögenswerte (exklusive der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse)
5.972
2.764
In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge
 
 
Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
– 16.506
– 16.906
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
13. Forderungen inklusive Forderungen aus dem
Versicherungsgeschäft
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Rückversicherungsforderungen
 
 
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
139.058
95.762
 
139.058
95.762
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
 
 
an Versicherungsnehmer:innen
319.565
301.426
an Versicherungsvermittler:innen
29.749
28.594
an Versicherungsunternehmen
17.812
9.857
 
367.127
339.877
Sonstige Forderungen
 
 
Forderungen aus Dienstleistungen
106.702
95.224
Forderungen aus Kapitalanlagetransaktionen
2.180
11.047
Übrige Steuererstattungsansprüche
28.811
13.360
Übrige Forderungen
138.551
159.555
 
276.244
279.185
 
 
 
Zwischensumme
782.429
714.823
davon Forderungen mit einer Restlaufzeit
 
 
bis zu 1 Jahr
776.462
694.048
von mehr als 1 Jahr
5.967
20.775
 
782.429
714.823
davon noch nicht wertberichtigte Forderungen
 
 
bis zu 3 Monaten überfällig
33.695
18.374
mehr als 3 Monate überfällig
2.135
5.810
 
 
 
Gesamtsumme Forderungen inkl. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
782.429
714.823

Wertberichtigungen
Rückversicherungs-
forderungen
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft1)
Sonstige Forderungen
Angaben in Tausend Euro
2022
2021
2022
2021
2022
2021
Stand 1. Jänner
– 648
– 342
– 77.449
– 72.684
– 11.488
– 6.084
Dotierung
0
– 309
– 6.199
– 10.430
– 15.934
– 5.895
Verbrauch
635
0
953
3.330
11
868
Auflösung
0
0
3.865
2.560
531
36
Währungsumrechnung
12
3
952
– 225
563
– 413
Stand 31. Dezember
– 1
– 648
– 77.878
– 77.449
– 26.317
– 11.488
1)Die Wertberichtigungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen werden in der Stornorückstellung ausgewiesen.
14. Übrige Aktiva
Diese Position enthält Forderungen aus Ertragssteuern in Höhe von 102.626 Tausend Euro (2021: 84.900 Tausend Euro) sowie die Abgrenzung aus Bewertungs-
differenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der
Versicherungsnehmer:innen in Höhe von 941.594 Tausend Euro (2021: 0 Tausend Euro). Die
Abgrenzung aus Bewertungsdifferenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen resultiert aus einer Umgliederung aus der Position „Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung“.
15. Zahlungsmittel
Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung
erfolgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Finanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung entspricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzern-
bilanz.
Steuern
16. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr
63.334
88.255
Tatsächliche Steuern Vorjahre
9.794
10.919
Latente Steuern
– 40.699
– 34.789
Summe
32.429
64.385
Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Folglich
wurden für die Berechnung der latenten Steuern – je nach Fristigkeit – die reduzierten Steuersätze für die Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.
Überleitungsrechnung
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Ergebnis vor Steuern
421.726
382.289
Erwarteter Steueraufwand1)
105.431
95.572
Korrigiert um Steuereffekte aus
 
 
Steuerfreien Beteiligungserträgen
– 28.246
– 21.196
Abschreibungen auf Bestandswerte
18
3.025
Steuerneutralen Konsolidierungseffekten
708
9
Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen
– 11.312
– 16.264
Änderungen von Steuersätzen
– 16.859
– 5
Steuersatzabweichungen
– 6.387
– 35.556
Quellensteuern
3.792
1.476
Steuern Vorjahre
189
12.311
Verfall/Schätzungsänderung von Verlustvorträgen und Sonstiges
– 14.905
25.014
Ertragsteueraufwand
32.429
64.385
Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)
7,7
16,8
1)Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz
Gruppenbesteuerung
UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ
Immobilienholding GmbH.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.
17. Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den
jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im
Geschäftsjahr zwischen 9 und 24 Prozent (2021: zwischen
9 und 25 Prozent) lagen.
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt:
Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden
Angaben in Tausend Euro
 
Stand am 1. Jänner 2021
– 415.291
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
34.789
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
87.526
Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen
– 3.917
Währungsdifferenzen
– 346
Stand am 31. Dezember 2021
– 297.240
Stand am 1. Jänner 2022
– 297.240
Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen
40.699
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen
366.118
Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen
– 223
Währungsdifferenzen
1.598
Stand am 31. Dezember 2022
110.952
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten und Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen.
Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Latente Steueransprüche
 
 
Versicherungstechnische Posten
146.843
72.087
Kapitalanlagen
350.228
50.820
Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
32.518
54.909
Verlustvorträge
1.853
43.890
Sonstige Posten
86.556
62.604
Summe
617.999
284.309
Saldierungseffekt
– 455.268
– 199.400
Summe nach Saldierung
162.731
84.909
 
 
 
Latente Steuerschulden
 
 
Versicherungstechnische Posten
396.664
310.970
Kapitalanlagen
74.867
217.444
Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen
0
1
Sonstige Posten
35.516
53.134
Summe
507.047
581.549
Saldierungseffekt
– 455.268
– 199.400
Summe nach Saldierung
51.779
382.149
Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden
110.952
– 297.240
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit
Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten
Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden
bilanziert wurden, belaufen sich auf 1.604.193 Tausend Euro (2021: 2.050.441 Tausend Euro).
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige
temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens
erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen
verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.
Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen entfielen 1.853 Tausend Euro (2021: 43.890 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 57.964 Tausend Euro (2021: 33.003 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer
Verwertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.
Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 279.414 Tausend Euro (2021: 328.011 Tausend Euro) verfallen wie folgt, wobei unter „mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche
Verlustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 245.217 Tausend Euro (2021: 301.429 Tausend Euro)
enthalten sind.
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Bis zu 1 Jahr1)
2.870
4.227
Zwischen 2 und 5 Jahren2)
7.366
7.832
Mehr als 5 Jahre3)
269.178
315.952
Summe
279.414
328.011
1)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2022 1.247 Tausend Euro (31.12.2021: 1.456 Tausend Euro).
2)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2022 2.836 Tausend Euro (31.12.2021: 2.754 Tausend Euro).
3)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2022 262.538 Tausend Euro (31.12.2021: 140.206 Tausend Euro).
Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Verlustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden.

Sozialkapital
18. Leistungsorientierte Pläne
Es gibt einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertragliche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen
gemäß Verbandsempfehlung.
Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC-
Methode). Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder
Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan
begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten
Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes ermittelt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der
leistungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst.
Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Abgeltung erfasst. Der Ausweis der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen erfolgt unter der Bilanzposition „Andere Rückstellungen“.
Pensionsansprüche
Personen, die eine einzelvertragliche Zusage haben,
können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhalten die anspruchsberechtigten Ehepartner:innen eine Pension abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Prozent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesichert. Die Finanzierung erfolgt bei
Pensionen, die auf Einzelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei
Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Beitragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebsvereinbarung und im Pensionskassenvertrag.
Abfertigungsansprüche
Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 begonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat,
gebührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung vorliegt.
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2022
453.764
– 96.329
357.434
108.493
465.927
Laufender Dienstzeitaufwand
19.224
0
19.224
4.079
23.303
Zinsaufwand/-ertrag
4.229
– 876
3.354
379
3.733
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen
– 2.395
4
– 2.391
0
– 2.391
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten
21.058
– 872
20.186
4.458
24.645
 
 
 
 
 
 
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden)
0
5.734
5.734
0
5.734
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen
– 16
0
– 16
– 37
– 52
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen
– 74.661
0
– 74.661
– 11.343
– 86.004
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
1.592
0
1.592
5.014
6.606
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen
– 73.085
5.734
– 67.351
– 6.365
– 73.716
 
 
 
 
 
 
Veränderung aus Währungsumrechnung
– 28
0
– 28
0
– 28
Aus dem Plan geleistete Zahlungen
– 18.245
646
– 17.599
– 7.362
– 24.961
Beiträge zum Planvermögen
0
– 7.688
– 7.688
0
– 7.688
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen
941
– 980
– 38
5
– 33
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen
– 9.049
8.757
– 292
1.266
974
Änderung des Konsolidierungskreises
0
0
0
– 1.437
– 1.437
Stand am 31. Dezember 2022
375.356
– 90.733
284.624
99.059
383.683
Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Angaben in Tausend Euro
Barwert der
Pensions-
verpflichtungen
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Nettoschuld der
Pensions-
verpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
Gesamtbetrag
der leistungs-
orientierten
Versorgungs-
verpflichtungen
Stand am 1. Jänner 2021
527.562
– 100.632
426.930
140.560
567.490
Laufender Dienstzeitaufwand
21.268
0
21.268
4.480
25.748
Zinsaufwand/-ertrag
1.826
– 284
1.542
– 111
1.432
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen
– 2.997
0
– 2.997
– 4.060
– 7.057
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten
20.097
– 284
19.813
310
20.123
 
 
 
 
 
 
Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden)
0
– 6.150
– 6.150
0
– 6.150
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen
52
0
52
– 57
– 5
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen
– 38.127
0
– 38.127
– 3.681
– 41.808
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen
– 16.076
0
– 16.076
– 867
– 16.943
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen
– 54.151
– 6.150
– 60.301
– 4.605
– 64.906
 
 
 
 
 
 
Veränderung aus Währungsumrechnung
– 1
0
– 1
115
115
Aus dem Plan geleistete Zahlungen
– 17.973
630
– 17.343
– 20.784
– 38.127
Beiträge zum Planvermögen
0
– 11.227
– 11.227
0
– 11.227
Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen
298
0
298
1.718
2.015
Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen
– 21.721
21.333
– 388
– 4.968
– 5.356
Änderung des Konsolidierungskreises
– 348
0
– 348
– 3.851
– 4.199
Stand am 31. Dezember 2021
453.764
– 96.329
357.434
108.493
465.927

Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben in Prozent
31.12.2022
31.12.2021
 
Notiert
(an aktivem Markt)
Nicht notiert
Notiert
(an aktivem Markt)
Nicht notiert
Renten – Euro
18,3
0,0
22,2
1,6
Unternehmensanleihen – Euro
11,0
0,0
24,2
1,1
Aktien – Euro
10,7
0,0
11,9
0,1
Aktien – Non-Euro
11,7
0,0
11,1
0,4
Aktien – Emerging Markets
4,7
0,0
4,5
0,0
Alternative Investmentinstrumente
23,6
3,2
8,1
2,1
Immobilien
0,0
5,5
0,0
5,1
Bargeld
6,6
4,8
2,7
4,7
Summe
86,5
13,5
85,0
15,0
Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 5.976 Tausend Euro erwartet.
Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt:
Angewendete
Berechnungsfaktoren
Angaben in Prozent
2022
2021
Rechnungszins Abfertigungsverpflichtungen
3,5
0,4
Rechnungszins Pensionsverpflichtungen
3,7
1,0
Valorisierung der Bezüge
 
3,0
für das Jahr 2023
8,1
 
für das Jahr 2024
6,6
 
für das Jahr 2025
4,5
 
für folgende Jahre
3,3
 
Valorisierung der Pensionen
 
2,0
für das Jahr 2023
10,2
 
für das Jahr 2024
7,7
 
für das Jahr 2025
4,4
 
für folgende Jahre
2,4
 
Fluktuationsrate
dienstjahres-
abhängig
dienstjahres-
abhängig
Rechnungsgrundlagen
AVÖ 2018 P – Angestellte
AVÖ 2018 P – Angestellte
Gewichtete durchschnittliche
Laufzeiten in Jahren
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen
Abfertigungs-
verpflichtungen
31. Dezember 2022
11,3
6,3
31. Dezember 2021
13,7
7,4
Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan beschränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko.

Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen auf Änderungen in den gewichteten
versicherungsmathematischen Berechnungsparametern beträgt:
Sensitivitätsanalyse
Angaben in Prozent
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen
Abfertigungsverpflichtungen
 
2022
2021
2022
2021
Restlebenserwartung
 
 
 
 
Veränderung der DBO + 1 Jahr
2,6
3,0
 
 
Veränderung der DBO – 1 Jahr
– 2,8
– 3,1
 
 
Rechnungszins
 
 
 
 
Veränderung der DBO + 1 Prozentpunkt
– 8,9
– 11,6
– 4,4
– 6,0
Veränderung der DBO – 1 Prozentpunkt
10,7
14,6
4,9
6,8
Steigerungssatz für künftige Gehälter
 
 
 
 
Veränderung der DBO + 1 % (VJ: + 0,75 %)
4,8
4,8
4,7
4,8
Veränderung der DBO – 1 % (VJ: – 0,75 %)
– 4,0
– 4,2
– 4,4
– 4,5
Steigerungssatz für künftige Pensionen
 
 
 
 
Veränderung der DBO + 1 % (VJ: + 0,25 %)
12,5
3,4
 
 
Veränderung der DBO – 1 % (VJ: – 0,25 %)
– 10,4
– 3,3
 
 
19. Beitragsorientierte Pläne
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert.
Pensionsansprüche
Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber:innen sowie aktive Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pension eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des
Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des:der Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA.
Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen
Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervorsorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen ein. Die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekassen betrugen 4.924 Tausend Euro (2021: 4.501 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt.
20. Mitarbeitende
Personalaufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Gehälter
533.535
520.048
Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen
4.458
310
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen
20.186
19.813
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
138.491
140.293
Sonstige Sozialaufwendungen
8.434
7.016
Summe
705.105
687.480
davon Geschäftsaufbringung
131.394
123.044
davon Verwaltung
573.171
563.693
davon Pensionist:innen
540
742
Durchschnittlicher Stand der
Angestellten
31.12.2022
31.12.2021
Gesamt
14.515
14.849
davon Geschäftsaufbringung
3.813
4.005
davon Verwaltung
10.702
10.844
Eigenkapital
21. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrück-lagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im Wesentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren.
Am 7. Juni 2022 wurde eine Dividende in Höhe von 0,55 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Ausschüttung in Höhe von 168.831 Tausend Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von 0,55Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in Höhe von 168.831 Tausend Euro entspricht.
22. Eigene Aktien
Eigene Aktien
31.12.2022
31.12.2021
UNIQA Insurance Group AG
 
 
Stückzahl
819.650
819.650
Anschaffungskosten in Tausend Euro
10.857
10.857
Anteil am gezeichneten Kapital in %
0,27
0,27
UNIQA Österreich Versicherungen AG
 
 
Stückzahl
1.215.089
1.215.089
Anschaffungskosten in Tausend Euro
5.756
5.756
Anteil am gezeichneten Kapital in %
0,39
0,39
Summe
2.034.739
2.034.739
Ermächtigungen des Vorstands
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2020 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 30. November 2020 zu erwerben (Auslaufen der gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 erteilten Ermächtigung per 29. November 2020). Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft.
Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen.
23. Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit Inkraftsetzung von Solvency II ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und die Berechnung der verfügbaren
Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt.
Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangverbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche.
Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Sol-
vency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern.
UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 170 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen.
UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Im S&P-Kapitalmodell erreicht
UNIQA mittlerweile eine signifikante Überdeckung des aktuellen Niveaus. UNIQA geht davon aus, langfristig zumindest eine Überdeckung des AA-Niveaus zu sichern und dadurch auch das Rating nachhaltig entlang der Unternehmensstrategie zu verbessern.
Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2013 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 350,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 148,7 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 31. Juli 2023) wird von S&P mit „BBB“ bewertet. Ebenso wird die im Jahr 2015 (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe von S&P mit „BBB“ bewertet. Die Unsicherheit aufgrund des Krieges in der Ukraine veranlasste S&P am 8. März 2022 dazu, den Ausblick von „stabil“ auf „negativ“ zu ändern.
24. Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert.
Anteil am Eigenkapital
Angaben in Tausend Euro
SIGAL Group1)
Limited Liability Company
“Insurance Company “Raiffeisen Life”
Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021
5.122
13.290
6.348
24.760
Periodenergebnis
610
3.410
– 812
3.207
Sonstiges Ergebnis
722
– 4.369
– 536
– 4.182
Sonstige Eigenkapitalveränderungen
– 1.001
– 2.630
– 477
– 4.108
Stand am 31. Dezember 2021
5.454
9.701
4.523
19.678
Stand am 1. Jänner 2022
5.454
9.701
4.523
19.678
Periodenergebnis
750
5.796
– 257
6.290
Sonstiges Ergebnis
– 308
– 6.010
– 285
– 6.603
Sonstige Eigenkapitalveränderungen
– 305
1.586
– 2.299
– 1.018
Stand am 31. Dezember 2022
5.591
11.073
1.683
18.346
1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
Anteil an den Vermögenswerten und Schulden2)
Angaben in Tausend Euro
SIGAL Group1)
Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life”
Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind
Gesamt
 
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
2.005
2.251
1.625
1.561
1.085
1.855
4.715
5.666
Langfristige Vermögenswerte
20.386
17.259
78.373
80.170
13.804
21.441
112.563
118.870
Zahlungsmittel
373
419
2.475
1.264
574
2.018
3.422
3.701
 
22.764
19.929
82.473
82.995
15.464
25.314
120.700
128.238
Schulden
 
 
 
 
 
 
 
 
Kurzfristige Schulden
1.490
1.192
1.592
1.702
952
1.592
4.034
4.486
Langfristige Schulden
15.683
13.283
69.808
71.592
12.829
19.199
98.320
104.075
 
17.173
14.475
71.400
73.294
13.781
20.791
102.354
108.560
Nettovermögen
5.591
5.454
11.073
9.701
1.683
4.523
18.346
19.678
1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group
2) Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.
Finanzielle Schulden
25. Nachrangige Verbindlichkeiten
Im Juli 2013 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Ergänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millionen Euro erfolgreich bei institutionellen Investor:innen in Europa platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von
30 Jahren und kann erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten zehn Jahre der Laufzeit 6,875 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllt die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime. Die Emission diente weiters dazu, ältere Ergänzungskapitalanleihen von österreichischen Versicherungskonzerngesellschaften zu ersetzen und die Kapitalausstattung und die Kapitalstruktur von UNIQA in Vorbereitung auf Solvency II zu stärken und langfristig zu optimieren. Seit Ende Juli 2013 ist die Ergänzungskapitalanleihe an der Börse in Luxemburg gelistet. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt.
Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt.
Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren kann sie nach 5,25 Jahren vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt
werden. Die jährliche Verzinsung ist in den ersten 5,25 Jahren fix bei 3,25 Prozent; danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der
Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse.
UNIQA hat im Dezember 2021 nachrangige Anleihen mit einer Nominale von insgesamt 375 Millionen Euro zurückgekauft. Der Rückkauf betrifft mit 201,3 Millionen Euro die im Jahr 2013 sowie mit 173,7 Millionen Euro die im Jahr 2015 platzierten nachrangigen Anleihen. Gleichzeitig wurde eine neue nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre ist die Verzinsung fix 2,375 Prozent jährlich, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Frameworks in gleicher Höhe der Emission zu tätigen.

26. Finanzverbindlichkeiten
Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine
Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags platziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem
Nominalzins von 1,375 Prozent.
Buchwerte
Angaben in Tausend Euro
Langfristig
Kurzfristig
Gesamt
 
2022
2021
2022
2021
2022
2021
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.043.909
1.042.838
14.721
14.721
1.058.631
1.057.559
Finanzverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten
596.031
595.534
0
3.955
596.032
599.490
Derivative Finanzinstrumente
11.645
11.828
0
10.015
11.645
21.843
Leasingverbindlichkeiten
86.690
93.979
6.070
8.005
92.760
101.984
Summe
694.366
701.341
6.070
21.975
700.436
723.317
Veränderungen der Finanzschulden
Angaben in Tausend Euro
Nachrangige Verbindlichkeiten
Anleihen- und Darlehens-
verbindlichkeiten
Rückstellungen derivatives Geschäft
Leasingverbindlichkeiten
Finanzverbindlich-
keiten
Gesamt
Veränderungen der Finanzschulden
Stand am 1. Jänner 2021
1.069.920
610.098
1.908
81.560
693.566
1.763.485
Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
370.323
0
0
0
0
370.323
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
– 375.000
– 35.954
0
– 16.906
– 52.860
– 427.860
Währungsumrechnung
0
0
13
424
438
438
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
24.856
0
0
24.856
24.856
Sonstige Änderungen
– 7.683
490
19.921
36.906
57.317
49.634
davon Zinsaufwendungen
124.429
9.335
0
998
10.333
134.762
davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt)
– 134.408
– 8.250
0
– 998
– 9.248
– 143.656
Stand am 31. Dezember 2021
1.057.559
599.490
21.843
101.984
723.317
1.780.876
Stand am 1. Jänner 2022
1.057.559
599.490
21.843
101.984
723.317
1.780.876
Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
0
1.414.936
0
0
1.414.936
1.414.936
Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit
0
– 1.414.936
0
– 16.506
– 1.431.442
– 1.431.442
Währungsumrechnung
0
0
5
– 376
– 371
– 371
Veränderung des Konsolidierungskreises
0
0
– 626
0
– 626
– 626
Sonstige Änderungen
1.072
– 3.458
– 9.577
7.658
– 5.377
– 4.305
davon Zinsaufwendungen
42.223
9.012
0
924
9.937
52.160
davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt)
– 45.207
– 8.250
0
– 924
– 9.174
– 54.381
Stand am 31. Dezember 2022
1.058.631
596.032
11.645
92.760
700.436
1.759.067

27. Verbindlichkeiten und übrige Schulden
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Rückversicherungsverbindlichkeiten
 
 
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
93.783
101.274
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
75.370
61.438
 
169.153
162.712
Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft
 
 
gegenüber Versicherungsnehmer:innen
175.220
161.395
gegenüber Versicherungsvermittler:innen
78.156
77.063
gegenüber Versicherungsunternehmen
28.784
27.047
 
282.161
265.505
 
 
 
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
Personalbezogene Verpflichtungen
105.417
111.540
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen
133.044
135.858
Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen
116.349
137.477
Übrige Steuerverpflichtungen (ohne Ertragsteuern)
72.318
71.003
Übrige Verbindlichkeiten
132.844
133.103
 
559.972
588.981
 
 
 
Zwischensumme
1.011.285
1.017.197
davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
 
 
bis zu 1 Jahr
860.903
859.557
von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren
47.554
37.067
von mehr als 5 Jahren
102.828
120.573
 
1.011.285
1.017.197
 
 
 
Gesamtsumme Verbindlichkeiten
und übrige Schulden
1.011.285
1.017.197

Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen
28. Sonstige Erträge
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
55.341
30.264
Krankenversicherung
165.243
155.902
Lebensversicherung
176.223
114.215
davon:
 
 
Erlöse von medizinischen Dienstleistungen
158.431
153.092
Erlöse von Pensions- und Investmentfonds
70.659
100.840
Erlöse von anderen Dienstleistungen
10.633
15.033
Währungskursveränderungen
117.846
13.507
Sonstiges
39.238
17.909
Summe
396.807
300.381
Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen realisierte Erlöse.
Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechneten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen, die den Zeitraum eines Jahres betreffen.
29. Sonstige Aufwendungen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Schaden- und Unfallversicherung
67.785
44.153
Krankenversicherung
164.103
154.754
Lebensversicherung
145.096
51.711
davon:
 
 
Aufwendungen für medizinische Dienstleistungen
145.517
150.348
Aufwendungen von Pensions- und Investmentfonds
18.233
27.191
Aufwendungen für andere Dienstleistungen
30.945
26.572
Währungskursverluste
110.741
15.331
Sonstiges
71.548
31.176
Summe
376.984
250.619

Sonstige Angaben
30. Konzernobergesellschaft
Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernobergesellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung.
31. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Bezüge des Vorstands
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Fixe Bezüge1)
4.734
4.675
Variable Bezüge2)
4.161
806
Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3)
1.722
1.140
Summe laufende Bezüge
10.616
6.621
1)Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 100 Tausend Euro (2021: 103 Tausend Euro).
2)Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2018 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2021.
3)Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.
Für das Geschäftsjahr 2019 werden für variable Bezüge (STI) im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 795 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.239 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden in den Folgejahren 2023 und 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.490 Tausend Euro getätigt. Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2022, die in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen, belaufen sich auf 4.649 Tausend Euro.

Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2022 aus der LTI-Zuteilung 2018 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG in Höhe von 1.722 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2026 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2022 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 3.836 Tausend Euro.
Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.059 Tausend Euro (2021: 1.245 Tausend Euro) geleistet (die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 279 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.964 Tausend Euro (2021: 2.043 Tausend Euro).
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats
betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 835 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022
wurden Vergütungen in Höhe von 1.152 Tausend Euro
passiviert. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 72 Tausend Euro (2021: 65 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre
Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit
diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.

32. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich
Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen sind Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind.
Die ausgewählten Erfolgskennzahlen haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele der UNIQA Group sicherzustellen. Diese gleich gewichteten Erfolgskennzahlen
beinhalten den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die P&C Net Combined Ratio im Schaden- und Unfallgeschäft von UNIQA und den Return on Risk Capital (die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital).
Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden.
Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C
A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien.
B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums.
C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent.
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2022 sind insgesamt 1.167.795 Stück (2021: 1.189.267 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten
Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 4.420 Tausend Euro (2021: 5.463 Tausend Euro).
33. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen
Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von UNIQA.
Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst sind hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige.
Transaktionen und Salden mit
nahestehenden Unternehmen
Angaben in Tausend Euro
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss
Nicht konsolidierte Tochterunter-
nehmen
Assoziierte Unternehmen
Sonstige nahestehende Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2022
 
 
 
 
 
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung)
1.001
43
398
17.853
19.295
Erträge aus Kapitalanlagen
2.985
0
31.557
595
35.137
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
– 249
– 12.000
0
– 358
– 12.607
Sonstige Erträge
181
6.340
1.568
254
8.342
Sonstige Aufwendungen
– 1.616
– 9.285
– 3.439
– 16.996
– 31.337
 
 
 
 
 
 
Stand am 31. Dezember 2022
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen
141.978
13.524
759.463
58.216
973.182
Zahlungsmittel
357.930
0
0
61.538
419.469
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
0
2.164
0
1.188
3.352
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
0
3.125
1
3.808
6.933
Angaben in Tausend Euro
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss
Nicht konsolidierte Tochterunter-
nehmen
Assoziierte Unternehmen
Sonstige nahestehende Unternehmen
Gesamt
Transaktionen 2021
 
 
 
 
 
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung)
985
35
615
30.317
31.951
Erträge aus Kapitalanlagen
8.750
433
109.564
355
119.102
Aufwendungen aus Kapitalanlagen
– 1.622
0
0
– 301
– 1.923
Sonstige Erträge
196
7.364
1.511
396
9.467
Sonstige Aufwendungen
– 2.339
– 6.294
– 3.278
– 30.389
– 42.301
 
 
 
 
 
 
Stand am 31. Dezember 2021
 
 
 
 
 
Kapitalanlagen
221.559
10.226
656.393
93.278
981.456
Zahlungsmittel
201.367
0
0
51.432
252.799
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
0
3.456
1
2.910
6.366
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
0
2.466
158
4.481
7.105
Transaktionen mit
nahestehenden Personen
Angaben in Tausend Euro
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung)
799
850
Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1)
– 10.235
– 9.707
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen
– 2.121
– 2.128
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
– 172
– 172
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen
– 1.187
– 2.685
Sonstige Erträge
293
262
Sonstige Aufwendungen
– 130
– 130
1)Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsratsvergütungen.
34.
 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Eingeräumte Optionen
Zwischen UNIQA und den Minderheitsaktionären der
SIGAL Group gibt es die Möglichkeit, durch die Ausübung einer beidseitigen Option, die von den Minderheits-
aktionären gehaltenen Unternehmensanteile gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel zu erwerben. Der Optionszeitraum wurde durch eine Verlängerung der bisherigen Aktionärsvereinbarung neu geregelt, wobei der Ausübungszeitraum auf 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 vereinbart wurde.
35. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr betrugen 2.752 Tausend Euro (2021: 1.843 Tausend Euro); davon entfallen 712 Tausend Euro (2021: 382 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschlussprüfung, 2.030 Tausend Euro (2021: 1.363 Tausend Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 10 Tausend Euro (2021: 98 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen.
36. Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn:
  • die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt,
  • UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und
  • aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann.
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet.
Verlust der Beherrschung
Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen
20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenkapital (Equity-Methode).

Pensions- und Investmentfonds
Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht, wenn:
  • UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und
    mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt,
  • UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfolgen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und
  • die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen ausgeübt wird.
Konsolidierungskreis
31.12.2022
31.12.2021
Voll konsolidierte Gesellschaften
 
 
Inland
31
31
Ausland
59
58
Assoziierte Gesellschaften
 
 
Inland
4
4
Ausland
0
1
Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds
 
 
Inland
4
5
Ausland
9
8
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und unter der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen.
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.

Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der
Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im
Periodenergebnis erfasst.
Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum
Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst.
37. Konsolidierungsgrundsätze
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle
Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen
Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.
Erstkonsolidierung
Im 1. Quartal 2022 wurde die Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG (Wien) erstkonsolidiert. Im 4. Quartal erfolgte die Erstkonsolidierung des UCP Private Debt Select Fonds (Munsbach, Luxemburg).
Erwerbe
Im 2. Quartal erfolgte der Erwerb der Zabłocie Park B Sp. Z o.o. (Warschau, Polen). Im 4. Quartal 2022 wurden die bisher nicht von UNIQA gehaltenen 36 Prozent an der Assistance Beteiligungs-GmbH (Wien) sowie 39 Prozent der Anteile an der call us Assistance International GmbH (Wien) erworben – UNIQA hält somit 100 Prozent der Anteile beider Gesellschaften. Im 4. Quartal erfolgte der Erwerb der Maraton Park Sp.z o.o. (Warschau, Polen).
Umgründungsvorgänge
Im 3. Quartal wurde die Goldenes Kreuz Privatklinik
BetriebsGmbH (Wien) mit der PremiQaMed Privatkliniken GmbH (Wien) als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen.
Entkonsolidierung
Im 2. Quartal 2022 wurde der voll konsolidierte Investmentfonds UNIQA Euro Government Bond Fund (Wien) entkonsolidiert. Im 3. Quartal 2022 wurde die Knesebeckstraße 8 – 9 Grundstücksgesellschaft mbH (Berlin, Deutschland) entkonsolidiert.
Veräußerungen
Im 4. Quartal wurde die DEKRA-EXPERT Műszaki Szakértői Kft. (Budapest, Ungarn) veräußert.
Gesellschaft
Konsolidierungsart
Sitz
Kapitalanteil per 31.12.2022
Angaben in Prozent
Kapitalanteil per 31.12.2021
Angaben in Prozent
Versicherungsunternehmen Inland
 
 
 
 
UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft)
 
Wien
 
 
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Versicherungsunternehmen Ausland
 
 
 
 
Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life”
Voll
Russland, Moskau
75,0
75,0
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a
Voll
Kosovo, Pristina
86,9
86,9
SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
Voll
Albanien, Tirana
86,9
86,9
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
Voll
Albanien, Tirana
86,9
86,9
SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a.
Voll
Kosovo, Pristina
86,9
86,9
UNIQA AD Skopje
Voll
Nordmazedonien, Skopje
86,9
86,9
UNIQA Asigurari de Viata S.A.
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Asigurari S.A.
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
UNIQA Biztosító Zrt.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA Insurance plc
Voll
Bulgarien, Sofia
99,9
99,9
UNIQA Life AD Skopje
Voll
Nordmazedonien, Skopje
86,9
86,9
UNIQA Life Insurance plc
Voll
Bulgarien, Sofia
99,8
99,8
UNIQA LIFE Private Joint Stock Company
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA neživotno osiguranje a.d.
Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d.
Voll
Kroatien, Zagreb
100,0
100,0
UNIQA osiguranje d.d.
Voll
Bosnien und Herzegowina, Sarajevo
100,0
100,0
UNIQA pojišťovna, a.s.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Re AG
Voll
Schweiz, Zürich
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.
Voll
Polen, Warschau
99,7
99,7
UNIQA Versicherung AG
Voll
Liechtenstein, Vaduz
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA životno osiguranje a.d.
Voll
Montenegro, Podgorica
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland
 
 
 
 
Assistance Beteiligungs-GesmbH
Voll
Wien
100,0
64,0
call us Assistance International GmbH
Voll
Wien
100,0
50,2
Mavie Holding GmbH (vormals: UNIQA 5 Star GmbH)
Voll
Wien
100,0
100,0
Real Versicherungsvermittlung GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Capital Markets GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA IT Services GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Management GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Valida Holding AG
Equity-Methode
Wien
40,1
40,1
Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H.
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland
 
 
 
 
CherryHUB BSC Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
DEKRA-Expert Műszaki Szakértői Kft. (Entkonsolidierung: 31.12.2022)
Equity-Methode
Ungarn, Budapest
0,0
50,0
sTech d.o.o.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
UNIQA GlobalCare SA
Voll
Schweiz, Genf
100,0
100,0
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o.
Voll
Slowakei, Nitra
100,0
100,0
UNIQA Ingatlanhasznosító Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA investiční společnost, a.s.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Management Services, s.r.o.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Polska S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Raiffeisen Software Service Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
60,0
60,0
UNIQA Software Service S.R.L.
Voll
Rumänien, Cluj-Napoca
100,0
100,0
Vitosha Auto OOD
Voll
Bulgarien, Sofia
99,9
99,9
 
 
 
 
 
Finanz- und strategische Beteiligungen Inland
 
 
 
 
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH (Verschmelzung: 1.7.2022)
Voll
Wien
0,0
100,0
PremiaFIT GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Ambulatorien GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Beteiligungs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Privatkliniken GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG (Erstkonsolidierung: 1.1.2022)
Voll
Wien
100,0
0,0
STRABAG SE
Equity-Methode
Villach
15,3
15,3
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Erwerb von Beteiligungen
Gesellschaft m.b.H.
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Leasing GmbH
Equity-Methode
Wien
25,0
25,0
UNIQA Ventures GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
 
 
 
 
 
Immobiliengesellschaften
 
 
 
 
„Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
Asena LLC
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
AVE-PLAZA LLC
Voll
Ukraine, Charkiw
100,0
100,0
Black Sea Investment Capital LLC
Voll
Ukraine, Kiew
100,0
100,0
City One Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Design Tower GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH
Equity-Methode
Wien
33,0
33,0
EZL Entwicklung Zone
Lassallestraße GmbH & Co. KG
Voll
Wien
100,0
100,0
Floreasca Tower SRL
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
IPM International Property Management Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Knesebeckstraße 8 – 9 Grundstücksgesellschaft mbH (Entkonsolidierung: 30.9.2022)
Voll
Deutschland, Berlin
0,0
100,0
Light Investment Cotroceni SRL
Voll
Rumänien, Bukarest
100,0
100,0
Maraton Park Sp.z o.o. (Erstkonsolidierung: 31.12.2022)
Voll
Polen, Warschau
100,0
0,0
Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
PremiQaMed Immobilien GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Pretium Ingatlan Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Renaissance Plaza d.o.o.
Voll
Serbien, Belgrad
100,0
100,0
R-FMZ Immobilienholding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
Software Park Kraków Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Treimorfa Hotel Sp. z o.o.
Voll
Polen, Krakau
92,5
85,0
Treimorfa Project Sp. z o.o.
Voll
Polen, Krakau
92,5
85,0
UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA poslovni centar korzo d.o.o.
Voll
Kroatien, Rijeka
100,0
100,0
UNIQA Real Estate CZ, s.r.o.
Voll
Tschechien, Prag
100,0
100,0
UNIQA Real Estate GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Real Estate Property Holding GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Real III, spol. s r.o.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Real s.r.o.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Retail Property GmbH
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Szolgáltató Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
UNIQA-Invest Kft.
Voll
Ungarn, Budapest
100,0
100,0
Zablocie Park Sp. z o.o.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
Zablocie Park B Sp.z o.o.
(Erstkonsolidierung: 30.6.2022)
Voll
Polen, Warschau
100,0
0,0
 
 
 
 
 
Pensions- und Investmentfonds
 
 
 
 
SSG Valluga Fund
Voll
Irland, Dublin
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure Equity Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Debt Select (Erstkonsolidierung: 1.10.2022)
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
0,0
UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity Select
Voll
Luxemburg, Munsbach
100,0
100,0
UNIQA Corporate Bond
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA d.d.s., a.s.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA d.s.s., a.s.
Voll
Slowakei, Bratislava
100,0
100,0
UNIQA Eastern European Debt Fund
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Emerging Markets Debt Fund
Voll
Wien
100,0
100,0
UNIQA Euro Government Bond Fund (Entkonsolidierung: 30.4.2022)
Voll
Wien
0,0
100,0
UNIQA penzijní společnost, a.s.
Voll
Tschechien, Brünn
100,0
100,0
UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A.
Voll
Polen, Warschau
100,0
100,0
UNIQA World Selection
Voll
Wien
100,0
100,0
38. Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz.
Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden –
abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden
Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungs-
differenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis umgegliedert werden.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis
erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten
Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.
Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet.
In der Position „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem auf die fortgeführten Anschaffungskosten entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.
Wesentliche
Wechselkurse
Euro-
Stichtagskurse
Euro-
Durchschnittskurse
 
31.12.2022
31.12.2021
1 – 12/2022
1 – 12/2021
Albanische Lek (ALL)
114,6000
120,7600
118,9138
122,5062
Schweizer Franken (CHF)
0,9847
1,0331
1,0041
1,0800
Tschechische Kronen (CZK)
24,1160
24,8580
24,5624
25,6942
Englische Pfund (GBP)
0,8869
0,8403
0,8537
0,8611
Ungarische Forint (HUF)
400,8700
369,1900
391,2708
359,2377
Japanische Yen (JPY)
140,6600
130,3800
137,5423
130,0262
Polnische Złoty (PLN)
4,6808
4,5969
4,6799
4,5736
Russische Rubel (RUB)
76,0765
85,3004
73,2991
87,6021
Ukrainische Hrywnja (UAH)
39,5070
30,8866
34,4811
32,3684
US-amerikanische Dollar (USD)
1,0666
1,1326
1,0563
1,1844
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Abschlussstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse, die gemäß IAS 10 berichtspflichtig wären, eingetreten.

Risikobericht
39. Risikostrategie
Prinzipien
Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäftsstrategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die klare Definition der Risikopräferenz schafft das Fundament für alle geschäftspolitischen Entscheidungen.
Organisation
Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im Zentrum stehen das Verständnis von Risiken und deren Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleisten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovorstandsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) – in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer (CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesiedelt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfindung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu managen.
Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierarchischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteiligung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikosituation zu erhalten. UNIQA überprüft regelmäßig, ob neue Bedrohungen in der Gruppe sowie in unseren Tochter-
gesellschaften auftreten.
Risikotragfähigkeit und Risikoappetit
UNIQA übernimmt Risiko im vollen Bewusstsein ihrer Risikotragfähigkeit. Diese wird als Kapazität, potenzielle Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert, sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet werden.
Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Solvency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisiken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standardmodell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien. Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberechnungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend auf diesem Ansatz streben wir eine Solvenzkapitalquote über 170 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergriffen, um die Kapitalposition zu verbessern. Details zum Stichtag 31. Dezember 2022 inklusive einer detaillierten Veränderungsanalyse finden sich in der „UNIQA Capital Report“-Präsentation.
Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operationelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken, werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses identifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt.
Mit unserer Risikostrategie definieren wir, welche Risiken wir übernehmen und welche wir vermeiden wollen. Im Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit, basierend auf der Risikotragfähigkeit von UNIQA, definiert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken, begegnet UNIQA mit aktiven Maßnahmen, Transparenz und sorgfältiger Bewertung.
Chancen
Risiko bedeutet zugleich auch Chance. UNIQA analysiert regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Gesellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA selbst haben. Die Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen werden involviert, um Trends früh zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innova-
tionen zu entwickeln.
40. Risikomanagementsystem
Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steuerungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin, dass die strategischen Ziele von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften erreicht werden.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risiko-
managementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richtlinie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verabschiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Bezug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur.
Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppenebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesellschaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanagementrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom Vorstand der UNIQA Gesellschaften genehmigt und steht im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA.
Organisationsstruktur (Governance)
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko-
managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin
werden die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert.

First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.
Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktionen
Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen.
Third line: interne Prüfung
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung umfassend informiert.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess von UNIQA liefert periodische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
  • Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
    (ALM-Risiko)
  • Kreditrisiko/Ausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Konzentrationsrisiko
  • Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung)
  • Operationelles Risiko
  • Emerging Risk
  • Reputationsrisiko
  • Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)
  • Strategisches Risiko
Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines konzernweit standardisierten Risikomanagementprozesses die Risiken von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet.
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt,
Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor Umwelt stellt der Klimawandel das zentrale Nachhaltigkeitsrisiko dar. Klimabezogene Risiken treten in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken auf.
Physische Risiken ergeben sich aus der Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben, Stürme und Hitzewellen sowie dem Anstieg der Durchschnittstemperatur. Transitionsrisiken hingegen sind Anpassungsrisiken, die durch den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen. Das sind zum Beispiel Risiken in Verbindung mit der Umstellung der Klimapolitik, der Erneuerung von Technologien und der Veränderung von Marktpräferenzen. Neben der Auswirkung von physischen Risiken auf die Häufigkeit und Höhe von Schäden, können sich – insbesondere in Zusammenhang mit der verfolgten Kapitalanlagestrategie - weitere Auswirkungen durch Transitionsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA ergeben.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu
beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme
einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch
eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ
bewertet.
41. Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2022
Basierend auf der externen und internen Entwicklung
haben sich die Aktivitäten im Jahr 2022 an folgenden Schwerpunkten orientiert:
  • Covid-19 und Kapitalmarktumfeld
  • Steigende Inflation
  • Krieg in der Ukraine
  • Nachhaltigkeit (ESG)
  • Weiterentwicklung des internen Modells
  • Security & Resilience Management
Covid-19 und Kapitalmarktumfeld
Mit Beginn der Covid-19-Krise begann UNIQA die Auswirkungen der Pandemie auf den Geschäftsbetrieb zu überwachen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds und deren
Auswirkungen auf die Marktwerte genau beobachtet. Im Jahr 2022 stieg die Solvenzposition des Konzerns aufgrund einer positiven Entwicklung im Zinsumfeld deutlich an. Dadurch wurde die Resilienz gegenüber unerwarteten Schocks wie die Covid-19-Krise weiter gestärkt. UNIQA wird weiterhin die Entwicklung der Pandemie
genau beobachten, um auf potenzielle Änderungen oder neue Entwicklungen schnell reagieren zu können. Im Jahr 2022 blieb die Geschäftsentwicklung von UNIQA stabil. Der Einfluss der Covid-19-Pandemie auf das Neugeschäftsvolumen und die Schadenhäufigkeit in den unterschiedlichen Sparten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr.
Steigende Inflation
Nach Jahren gemäßigter Inflation stieg diese im Jahr 2022 in den UNIQA Ländern signifikant an. Die Inflation hatte auch entsprechende Auswirkungen auf das Versicherungsgeschäft und die Veranlagungsstrategie von UNIQA.
Sowohl die administrativen Kosten als auch die Kosten für die Begleichung der Schäden stiegen inflationsbedingt an. Dieser Kostenanstieg ist ein Einflussfaktor auf die Preisgestaltung von UNIQA. Viele Polizzen beinhalten Anpassungsklauseln, durch die der Einfluss dieses Kostenanstiegs entsprechend gemindert werden kann. Das Risiko in Bezug auf die Preisanpassungen definiert sich auch durch die Preisgestaltung der Mitbewerberinnen am Markt. Sollte die Inflation über einen längeren Zeitraum hoch bleiben, besteht auch das Risiko, dass diese negative Auswirkungen auf das Neugeschäft und die Anzahl der Rücktritte haben kann.
Krieg in der Ukraine
Aufgrund der angespannten Lage im Russland- und
Ukraine-Konflikt bereits Ende 2021, wurde schon zu Beginn des Jahres 2022 mit der Vorbereitung präventiver Maßnahmen für den Fall einer Eskalation begonnen. Nach Ausbruch des Krieges lag in der ersten Phase der Fokus in der Ukraine auf der Unterstützung der örtlichen Belegschaft und deren Angehörigen bei der Flucht vor den Kriegshandlungen einerseits und auch in der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs andererseits. Für die russische Gesellschaft (Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life”) wurde, in Anbetracht der weitreichenden Wirtschaftssanktionen, bereits Anfang März eine massive Beschränkung des Neugeschäfts in Russland beschlossen und auch aktive Verlängerungsaktivitäten aus dem bestehenden Portfolio beendet. Der
Konflikt hatte auch einen Einfluss auf die Kapitalveranlagungsstrategie in Russland und der Ukraine, da im
Geschäftsjahr 2022 Wertminderungsaufwendungen auf russische und ukrainische Anleihen erfasst wurde.
Nachhaltigkeit (ESG)
Das Thema Nachhaltigkeit ist von sehr hoher Bedeutung für UNIQA. Das Risikomanagement fokussierte sich im Jahr 2022 insbesondere auf das Management und den Umgang mit den Klimarisiken. Daher war eines der Hauptthemen im Jahr 2022 die Bewertung der langfristigen Klimaszenarien und deren Weiterentwicklung. Basierend auf der Größe und Komplexität des Risikoprofils der Tochterunternehmen des Konzerns hat UNIQA bei der Bewertung von Klimarisiken zwischen quantitativen und qualitativen Ansätzen unterschieden. Weitere Schwerpunkte waren die unternehmensweite Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken in allen Abteilungen, die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Reporting sowie das Monitoring der Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Kapitalanlagen. Ziel des Risikomanagementansatzes ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig darauf reagieren zu können.
Weiterentwicklung des internen Modells
Die nächsten Schritte zur Weiterentwicklung des partiellen internen Modells auf ein volles internes Modell waren von sehr hoher Bedeutung für das Risikomanagement im Jahr 2022. Ziel von UNIQA mit diesem Projekt ist es, das eigene Risikoprofil adäquater abzubilden und Risiken
effektiver steuern zu können. Das Projekt wurde im Jahr 2021 gestartet, und bereits heuer konnten als Basis für die weitere Projekttätigkeit erste Pilotrechnungen durchgeführt werden. In einer nächsten Phase erfolgt die Abstimmung und Kommunikation mit der österreichischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde zu diesem Projekt.
Security & Resilience Management
Weltweit sind Unternehmen einer steigenden Anzahl von Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Deswegen hat UNIQA im Jahr 2022 einen starken Fokus auf Themen wie Datendiebstahl, Ransomware, Cyberangriffe, Stromausfälle und Gasnotfälle gelegt. Entsprechende Maßnahmen wurden umgesetzt. Die für die operative Geschäftstätigkeit relevanten IT-Anwendungen, IT-Infrastrukturen, Rechenzentren oder das für den Betrieb benötigte Schlüsselpersonal wurden identifiziert und auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet. Die Behebung der identifizierten Schwachstellen im Rahmen eines gruppenweiten, zentral koordinierten IT-Security-Programms war ein weiterer Schwerpunkt während des Jahres. Unter anderem wurden die Sicherheitsanforderungen und -kontrollen sowie deren Lücken überprüft.
42. Herausforderungen und Prioritäten im Risikomanagement für 2023
Nachhaltigkeit (ESG)
Da Nachhaltigkeit eines der Themen ist, das in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat – einerseits in den geltenden Regularien, andererseits aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung – plant UNIQA eine konstante Prozessverbesserung und Weiterentwicklung der Identifikation und des Managements von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Hauptziele für 2023 sind
einerseits, die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen in diesem Bereich weiter voranzutreiben, andererseits die Erkenntnisse aus dem Risikomanagement als
Unterstützung in die Produktgestaltung oder aber auch die Veranlagungsstrategie erfolgreich einfließen zu lassen. Das Risikomanagement wird weiter beim nachhaltigkeitsorientierten Asset-Management und der rechtzeitigen
Erkennung von Nachhaltigkeitsrisiken mitwirken. Eine Ausweitung des quantitativen Ansatzes zur Bewertung der langfristigen Klimarisiken auf alle EU-Tochtergesellschaften ist geplant.
Volles internes Modell
Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen im Jahr 2022 sowohl für UNIQA als auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mussten manche Aktivitäten neu priorisiert werden, was zu einer Verschiebung des geplanten Antrags für das volle interne Modell um ein Jahr geführt hat. Das Ziel des mehrjährigen Projekts ist es, die offizielle Genehmigung des vollen internen Modells von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bis Ende 2024 zu erhalten. Nach einer Genehmigung wäre UNIQA die erste österreichische Versicherungsgruppe mit einem vollständigen
internen Modell. Daher wird in den kommenden beiden Jahren der Fokus hauptsächlich auf der Finalisierung des Modells liegen. Die Solvency-II-Richtlinie legt die Anforderungen fest, die erfüllt werden müssen. Diesbezüglich sind im Jahr 2023 Gespräche und Prüfungen durch den Regulator geplant, um im Jahr 2024 den Antrag stellen zu können.
Security & Resilience Management
Unternehmen sind mehr und mehr einer Reihe von Sicherheitsrisiken ausgesetzt, die von Datendiebstahl über Ransomware bis hin zu einem möglichen Strom-Blackout reichen. Neben den präventiven Maßnahmen in den Bereichen Informations- und physischer Sicherheit legt UNIQA den Fokus auf die Vorbereitung möglicher Auswirkungen der Energiekrise. Auf Basis dieses Schwerpunkts wurden schon Maßnahmenpläne erlassen und Mitarbeitende geschult. Im Jahr 2023 werden diese Maßnahmenpläne für alle weiteren operativ wichtigen Standorte in UNIQAs internationalem Umfeld generiert. Die Pläne beinhalten sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen, um UNIQA bestmöglich auf einen großflächigen Stromausfall oder vorangekündigte Rolling Blackouts bzw. Brownouts vorzubereiten. UNIQA wird weiter die Situation und die gesetzlichen Vorgaben überwachen und sich um zeitgerechte Kommunikation mit Mitarbeitenden und Kund:innen sorgen.
Kapitalmarktumfeld und Inflation
Aufgrund der Entwicklung der wesentlichen Referenz-
größen wie Zinssätze, Credit Spreads, etc. wird der Kapitalmarkt und seine Auswirkung auf UNIQA und ihre Produkte von sehr hoher Bedeutung sein. Auch das Thema der Inflation wird weiterhin einen hohen Stellenwert haben, solange die beobachteten Inflationsraten auf einem erhöhten Niveau verweilen. Es gilt weiterhin, rechtzeitig die Auswirkungen all dieser Risiken auf die unterschiedlichen Geschäftsbereiche zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen.
43. Risikoprofil
Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den
Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil von UNIQA die zentrale Rolle ein.
Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich.
In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich.
Dieser Umstand ist für UNIQA insofern von Bedeutung, als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird.
Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen manifestieren sich auch in den durch den internen Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen.
Markt- und Kreditrisiken
Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nachfolgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veranlagungsklassen aufgegliedert, dargestellt.
Zusammensetzung der
Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Verzinsliche Wertpapiere
12.442.938
16.021.778
Immobilienvermögen
1.299.752
1.241.860
Rentenfonds
1.928.801
2.059.540
Beteiligungen und sonstige Anteile
882.288
815.421
Aktien und Aktienfonds
1.156.693
1.224.155
Termingelder
461.531
272.172
Übrige Kapitalanlagen
253.640
150.051
Summe
18.425.644
21.784.976
Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beeinflussen auch die Höhe der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der (Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. UNIQA managt die Ertragserwartungen und Risiken der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungs-
verträgen im Rahmen des ALM-Prozesses. Ziel ist es, mit möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapitalertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als
die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen geführt.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen
Produktkategorien ergeben.
Vermögenswerte
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung
9.829.677
12.414.127
Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
3.957.281
5.154.053
Langfristige Krankenversicherungsverträge
3.913.534
4.444.807
Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung
5.629.524
5.814.056
Summe
23.330.016
27.827.042
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
  • Eigengenutzte Grundstücke und Bauten
  • Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen
  • Sonstige Kapitalanlagen
  • Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
  • Zahlungsmittel
Versicherungstechnische Rück-
stellungen und Verbindlichkeiten (im Eigenbehalt)
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung
10.148.531
10.979.313
Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
3.878.799
5.028.507
Langfristige Krankenversicherungsverträge
3.983.062
3.813.196
Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung
4.094.413
3.891.198
Summe
22.104.805
23.712.214
Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen:
  • Versicherungstechnische Rückstellungen
  • Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
  • Rückversicherungsverbindlichkeiten (nur Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft)
  • Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen
  • Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit-Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrations-
risiko unterteilt.
Das Zinsrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderungen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrategie aktiv gemanagt.
Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten der verzinslichen Wertpapiere.
Veranlagungsvolumen nach
Laufzeiten
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Bis zu 1 Jahr
953.115
908.460
Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren
1.687.938
1.481.601
Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren
2.125.802
2.369.538
Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren
1.825.398
2.521.545
Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren
1.674.795
2.259.623
Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren
1.875.176
2.640.465
Mehr als 15 Jahre
2.300.714
3.840.546
Summe
12.442.938
16.021.779
Im Vergleich dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die Deckungsrückstellung vor Rückversicherung in der Kranken- und Lebensversicherung sowie in der Nicht-
lebensversicherung die Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Jahresbänder aufgeteilt. In der Kranken- und Lebensversicherung erfolgte die Aufteilung anhand der erwarteten Cashflows aus dem ALM-Prozess.
IFRS-Reserve nach erwarteten
Fälligkeiten
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Bis zu 1 Jahr
1.416.995
1.244.623
Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren
1.686.872
1.244.715
Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren
1.348.266
1.194.601
Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren
1.126.827
1.002.338
Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren
1.670.265
1.556.280
Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren
1.963.653
2.167.754
Mehr als 15 Jahre
7.608.350
8.170.662
Summe
16.821.228
16.580.974
Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist, wird im Folgenden der Fokus auf diesen Geschäftsbereich gelegt. Am Beispiel der UNIQA Österreich Versicherungen AG beträgt die gemittelte Zinssensitivität der Lebensversicherung bei einer Zinsveränderung um +/– 50 Basispunkte für die Vermögenswerte 238,5 Millionen Euro und jener der Verbindlichkeiten 339,1 Millionen Euro. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten wird als Steuerungsbasis für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt, welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften für das Zinsrisiko aus strategischen Gründen akzeptiert werden.
Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neugeschäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf, berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen dies nicht der Fall ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen getroffen. Für den Kernmarkt Österreich beträgt der zulässige Höchstzins seit 1. Juli 2022 0 Prozent pro Jahr. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten der UNIQA Group betragen diese bis zu 5 Prozent pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und Währung.
Durchschnitt techn. Zinsen, traditionelles Geschäft nach Region und Währung
Angaben in Prozent
EUR
USD
Lokale Währung
Österreich (AT)
2,0
 
 
Zentraleuropa (CE)
0,0
 
3,4
Osteuropa (EE)
3,3
3,4
3,0
Südosteuropa (SEE)
2,7
2,9
1,5
Russland (RU)
2,1
2,3
3,9
Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen garantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zinstragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbarkeit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu
einem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgeschobenen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von 0 Prozent.
Das Credit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanz
posten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisikoaufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating) und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpapieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Risiken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) investiert.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt.
Veranlagungsvolumen nach
Ratings
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
AAA
2.535.682
3.117.422
AA
3.070.791
4.112.915
A
3.375.608
4.714.695
BBB
2.039.156
2.708.020
BB
341.657
403.258
B
135.688
314.606
≤ CCC
84.315
11.773
Nicht geratet
860.041
639.089
Summe
12.442.938
16.021.778
Das Aktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen „Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken gesteuert.
Das Währungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwankungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationalen Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpapieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschaftsebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veranlagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüsselung der Vermögenswerte und Schulden nach Währungen.
Währungsrisiko
 
31.12.2022
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
EUR
21.468.516
20.827.928
USD
259.492
110.422
CZK
1.660.112
1.222.883
HUF
422.203
352.559
PLN
2.992.495
2.513.510
RON
354.182
236.602
Sonstige
1.039.153
879.862
Summe
28.196.153
26.143.766
Währungsrisiko
 
31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
Vermögenswerte
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
EUR
24.569.387
22.541.840
USD
572.248
367.172
CZK
1.450.892
1.238.123
HUF
457.405
365.382
PLN
3.035.889
2.550.947
RON
340.731
231.992
Sonstige
1.121.230
929.041
Summe
31.547.783
28.224.497
Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos und deren Komponenten werden neben den etablierten Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.)
insbesondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen
eingesetzt.
In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Marktrisiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigen-kapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unterschiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch berechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegensteuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Markt-
szenarien getroffen werden können.
Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils konstant gehalten werden. Marktwertveränderungen ohne bilanzielle Auswirkung inkludieren im Fall des Zins- und des Credit-Spread-Risikos reklassifizierte Anleihen und Ausleihungen.
Zinsrisiko
31.12.2022
31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
+ 50 Basispunkte
– 50 Basispunkte
+ 50 Basispunkte
– 50 Basispunkte
Staatsanleihen
– 278.391
355.091
– 484.651
548.866
Unternehmensanleihen (inkl. Covered)
– 118.131
144.699
– 176.478
189.139
Sonstige
– 40.402
47.102
– 65.832
76.753
Summe
– 436.924
546.892
– 726.962
814.759
davon Gewinn- und Verlustrechnung
– 2.244
2.969
– 1.358
5.082
davon Eigenkapital
– 434.680
543.922
– 725.603
809.678
Credit-Spread-Risiko
31.12.2022
31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
+ 50 Basispunkte
+ 50 Basispunkte
Gewinn- und Verlustrechnung
– 10.304
– 374
Eigenkapital
– 433.191
– 785.327
Summe
– 443.494
– 785.701
Aktienrisiko
31.12.2022
31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
– 25 %
– 25 %
Gewinn- und Verlustrechnung
– 175.192
– 4.098
Eigenkapital
– 25.581
– 301.161
Summe
– 200.773
– 305.259
Währungsrisiko
31.12.2022
31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
10 %
– 10 %
10 %
– 10 %
PLN
129.435
– 129.435
128.226
– 128.015
USD
43.649
– 43.702
57.494
– 57.227
CZK
63.320
– 63.482
64.740
– 64.753
RUB
25.822
– 25.822
24.046
– 24.046
HUF
12.603
– 12.603
14.479
– 14.479
Sonstige
53.811
– 53.746
57.479
– 57.479
Summe
328.640
– 328.790
346.464
– 346.000
davon Gewinn- und Verlustrechnung
315.200
– 315.350
323.681
– 323.554
davon Eigenkapital
13.440
– 13.440
22.783
– 22.446
In der Lebensversicherung stellen die Zinsannahmen den wesentlichen Einflussfaktor auf den Liability-Adequacy-Test sowie die aktivierten Abschlusskosten dar. Aus diesem Grund sind im Folgenden Auswirkungen der
impliziten Neugeldannahme (inklusive Reinvestitionen) angegeben.
Geht man von einer erhöhten Neugeldannahme um 100 Basispunkte aus, so resultiert das in einem Nettoeffekt (nach Berücksichtigung latenter Gewinnbeteiligung) in Höhe von 6 Millionen Euro. Eine Verringerung dieser Annahme um 100 Basispunkte hat einen Nettoeffekt von – 8 Millionen Euro zur Folge. Die beschriebenen Effekte beziehen sich auf Änderungen in den aktivierten Abschlusskosten sowie den Einfluss auf den Liability-Adequacy-Test. Die Ergebnisse wurden anhand des traditionellen Geschäfts in Österreich ermittelt, die den Großteil der Deckungsrückstellung der Gruppe ausmachen.
In der Nichtlebensversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle
Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassungen getroffen werden.
Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit verbunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünftige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungsprozess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität ausgesetzt sein kann.
Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfallversicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizieren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermittelt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 3.453 Millionen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rückstellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Bruttobasis würde das einen um 173 Millionen Euro höheren Schadenaufwand bedeuten.
In der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden seit 1. Juli 2021 nur mehr Tarife mit einem Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Gemeinsam mit Maßnahmen zur Rechnungszinssenkung im Bestand wurde per 31. Dezember 2022 ein durchschnittlicher Rechnungszins von ca. 2,5 Prozent erreicht. Eine Verringerung der Kapitalerträge um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2021) würde das Ergebnis vor Steuern um rund 43 Millionen Euro verringern.
Liquiditätsrisiko
Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflichtungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkommen kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung.
Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkongruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar.
Es bestehen Zeichnungsverpflichtungen im Wesentlichen im Fondsformat aus Beteiligungen im Gesundheitswesen und Veranlagungen in Private Debt sowie im Infrastrukturbereich in Höhe von 833.162 Tausend Euro (2021: 794.770 Tausend Euro).
Finanzverbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2022
Angaben in Tausend Euro
Anleihen- und Darlehens-
verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
2023
8.250
0
12.897
21.147
2024
8.250
0
11.745
19.995
2025
8.250
0
10.724
18.974
2026
8.250
0
8.153
16.403
2027
8.250
0
7.081
15.331
> 2028
624.750
11.645
42.354
678.749
Finanzverbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
Anleihen- und Darlehens-
verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente
Leasingverbindlichkeiten
Gesamt
2022
8.250
10.015
10.502
28.767
2023
8.250
0
9.026
17.276
2024
8.250
0
7.497
15.747
2025
8.250
0
10.877
19.127
2026
8.250
0
5.174
13.424
> 2027
633.000
11.828
60.154
704.982
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2022
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag1)
Kuponzahlung
Gesamt
2023
148.700
45.207
193.907
2024
0
34.984
34.984
2025
200.000
34.984
234.984
2026
326.300
28.484
354.784
2027
0
8.906
8.906
> 2028
375.000
35.625
410.625
1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
Nachrangige Verbindlichkeiten
Vertragliche Restlaufzeiten
per 31.12.2021
Angaben in Tausend Euro
Nominalbetrag1)
Kuponzahlung
Gesamt
2022
0
45.207
45.207
2023
148.700
45.207
193.907
2024
0
34.984
34.984
2025
200.000
34.984
234.984
2026
326.300
28.484
354.784
> 2027
375.000
44.531
419.531
1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt
Konzentrationsrisiken
UNIQA ist bestrebt, Konzentrationsrisiken so niedrig wie möglich zu halten.
Ein Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis von UNIQA haben. Dieses Risiko steuert UNIQA durch ein internes Rückversicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist.
Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der
jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Die versicherungstechnischen Risiken werden in die Nichtlebensversicherung, Krankenversicherung und
Lebensversicherung unterteilt.
Das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebensversicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-,
Reserve- und Katastrophenrisiko.
Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb höher sind, als die dafür vereinnahmten Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftretenden Schadenereignissen hervorgerufen werden, sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Bedrohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Risiko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen werden. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man in diesem Fall auch von einem Schadenkumul.
Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schadenreserve wird unter Anwendung von aktuariellen Methoden berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung, Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer
Abweichung von der Schätzung führen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu managen, laufen bei UNIQA mehrere in den Versicherungsbetrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Underwriting (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereitstellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität werden auch Großschäden und Naturkatastrophen entsprechend gemanagt.
Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie, wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS-Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises
Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die Qualität der Reservierung in der gesamten Gruppe sicher.
Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmodell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mittels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppenebene.
Die Krankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwerpunkt für das Risikomanagement in Österreich.
Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken berücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird.
Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Krankenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind
essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind auch hier in der Praxis klassische Risikominderungstechniken von Relevanz.
Diese umfassen für die Krankenversicherung:
  • die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient werden kann;
  • eine Risikoselektion, das heißt eine gezielte Vorauswahl von Interessent:innen für Versicherungsprodukte, zum Beispiel durch Gesundheitschecks;
  • die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen;
  • die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte anpassen zu können;
  • wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teil-
    bestände angewendet.
Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankengeschäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitragsrechnungen beurteilt.
In der Lebensversicherung wird das versicherungstechnische Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastrophenrisiko.
Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversicherungen haben.
Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige
Auswirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeitsrate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunternehmen ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die erwartete Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der
Realität übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen unterschätzt wird.
Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der Prämienberechnung verursacht.
Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-, Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs-
polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kundenverhalten zusammengefasst werden.
Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwaltungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen.
Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankungen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherungen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen sind.
Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/
außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finanziert werden.
Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämienanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherungen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risikotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risikoselektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstellen. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhöhen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand.
Operationelles Risiko
Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund ungenügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie
Verluste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder externen Ereignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der Anwendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. Bei UNIQA werden recht-
liche Risiken laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses von UNIQA wurde auch der Risikoprozess für operationelle Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkeiten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein Risikomanager für die Einhaltung zuständig.
Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Daher werden die operationellen Risiken von UNIQA in jeder operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene identifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft wird.
UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internationalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Notfälle, Krisen und Katastrophen kommen in der Regel unerwartet und können nicht geplant werden, sehr wohl aber Verfahren und Prozesse dafür, wie mit solchen Ereignissen umzugehen ist. Allerdings müssen sie als eine besondere Aufgabe des Managements behandelt werden – professionell, effizient und so schnell wie möglich.
Bei UNIQA werden durch die Implementierung eines
Business-Continuity-Management-Systems die Themen Krisenvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und
Business Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksichtigt. Das BCM-Modell von UNIQA basiert auf internationalen Regeln und Standards und wird laufend weiterentwickelt.
Emerging Risk
Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation
haben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und ökologische Entwick-lungen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden
Risikoakkumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen
Erwartungen der Stakeholder:innen und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines
negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahr-
nehmung durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert.
Ansteckungsrisiko
Vom Konzernrisikomanagement wird analysiert, ob das betrachtete Reputationsrisiko in der Gruppe oder in einer anderen Einheit auftreten kann und ob die Gefahr einer gruppeninternen „Ansteckung“ besteht. Die durchgeführten Analysen beugen dem Ansteckungsrisiko vor.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus Managemententscheidungen oder einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken, resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen infolge der Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds
entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet.
44. Rückversicherung
Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strategischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Gestaltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermöglicht so eine Entlastung des Risikokapitals.
Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risikokapitals und die
Steuerung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichts-
punkten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse.
Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgegebenen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträgerin für deren Rückversicherungsbedarf zur Verfügung. Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzerngesellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steuerung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten wird der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einheiten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme zielgerichtet strukturiert.
Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schadenverhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophen-
schäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapitalbelastung für die Sachversicherung dar. Dem hat UNIQA mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten Einheit Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen werden die Expositionen sowohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nutzung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals.
Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in der Lebensversicherung wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben. Der Konzern übernimmt in den Retrozessions-
programmen nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemessene Selbstbehalte.

Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur
Veröffentlichung freigegeben.
Wien, am 8. März 2023
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Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
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Peter Humer
Mitglied des Vorstands
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Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
René Knapp
Mitglied des Vorstands
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Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands

Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 8. März 2023
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Andreas Brandstetter
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Peter Eichler
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Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte
  • Sachverhalt
Die Firmenwerte in Höhe von TEUR 357.786 sowie die noch in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 148.422, die im Wesentlichen Softwareentwicklungen im Rahmen der Erneuerung der gruppenweiten IT-Systeme betreffen, werden mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf Werthaltigkeit überprüft.
Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests erfordern seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die geplanten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt.
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
  • Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet,
  • die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IAS 38 bzw. des IAS 36 abgeglichen,
  • die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen beurteilt,
  • die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie einer selbst durchgeführten Berechnung gegenübergestellt und
  • die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthaltenen Zahlungsströmen abgeglichen, sowie
  • die Vollständigkeit der entsprechenden Anhangsangaben geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zu Grunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
  • Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie „11. Immaterielle Vermögenswerte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss
2. Wertminderungen von Sonstige Kapitalanlagen als Auswirkung des Angriffs Russlands auf die Ukraine
  • Sachverhalt
Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine haben sich schwerwiegende Effekte auf Finanzmärkte und Volkswirtschaften ergeben. Steigende Inflation, der kontinuierliche Anstieg der Leitzinsen sowie die Sanktionen gegenüber Russland haben zu Verwerfungen auf den Kapitalmärkten insgesamt, insbesondere auf jene Russlands und der Ukraine geführt. In Folge dieser Entwicklungen wurden konzernweit Wertminderungen auf russische Staats- und Unternehmensanleihen in Höhe von 103 Millionen EUR sowie auf ukrainische Staatsanleihen in Höhe von 39 Millionen EUR im Konzernabschluss erfasst.
Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der Sachverhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
  • die Systematik sowie die Vollständigkeit der betroffenen sonstigen Kapitalanlagen unter Einbeziehung von Teilbereichsprüfern in Russland und Ukraine nachvollzogen,
  • die Wertansätze der betroffenen sonstigen Kapitalanlagen stichprobenhaft beurteilt sowie
  • die bilanzielle Behandlung der Wertminderungen geprüft.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zu Grunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar.
  • Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. in den „Erläuterungen zum Konzernabschluss“ unter den allgemeinen Angaben im Konzernanhang die „Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine“
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernbericht 2022, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Corporate-Governance-Bericht sowie den Nichtfinanziellen Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Konzernberichts 2022 werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter.
Wien, den 8. März 2023
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Einzelabschluss
UNIQA Insurance
Group AG
171
Konzernabschluss
 
Kennzahlen
Angaben in Tausend Euro
2022
2021
Verrechnete Prämien Gesamtrechnung
43.174
46.822
 
 
 
Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt
10.165
11.081
 
 
 
Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt
10.899
11.266
 
 
 
Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt
121.431
118.023
 
 
 
Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen
328.569
259.850
 
 
 
Kapitalanlagen
4.422.314
4.441.452
 
 
 
Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
87.079
99.054
 
 
 
Eigenkapital
2.388.648
2.387.875
 
 
 
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
195.997
140.851
 
 
 
Jahresgewinn
170.257
170.781
 
 
 
Dividende je Aktie (in €)
0,55
0,55
 
 
 
Durchschnittliche Anzahl der
 
 
Mitarbeiter:innen Außendienst
2
1
Mitarbeiter:innen Innendienst
630
632
Inhalt
173
Lagebericht
186
Bilanz
188
Gewinn- und Verlustrechnung
190
Anhang
205
Bestätigungsvermerk
209
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
210
Bericht des Aufsichtsrats
Lagebericht
Geschäftsverlauf 2022
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die operative Versicherungsgesellschaft.
Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben:
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung
Rückversicherungsgeschäft
Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten
Geschäft betrug im Geschäftsjahr 17.006 Tausend Euro (2021: 20.497 Tausend Euro).
Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesellschaften außerhalb des Konzerns betrugen 26.168 Tausend Euro (2021: 26.325 Tausend Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsprämien betrugen im Jahr 2022 33.362 Tausend Euro (2021: 35.622 Tausend Euro).
Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in Höhe von 24.050 Tausend Euro (2021: 23.257 Tausend Euro) und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von 15.926 Tausend Euro (2021: 15.224 Tausend Euro) gegenüber. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt 29.096 Tausend Euro (2021: 27.642 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von
– 7.739 Tausend Euro (2021: – 8.187 Tausend Euro).
Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen
Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im
Berichtsjahr 328.569 Tausend Euro (2021: 259.850 Tausend Euro).
Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2022 keine außer-
ordentlichen Effekte aufgrund von Covid‑19 auf den
Geschäftsverlauf der Gesellschaft beobachtet werden.
Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG verminderten sich im Berichtsjahr um 0,4 Prozent (2021: Verminderung um 1,5 Prozent) auf insgesamt 4.422.314 Tausend Euro (2021: 4.441.452 Tausend Euro). Darin enthalten sind Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 151.989 Tausend Euro (2021: 174.078 Tausend Euro).
Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe von 936 Tausend Euro (2021: 29.829 Tausend Euro) und Abgänge in Höhe von 985 Tausend Euro (2021: 1.194 Tausend Euro) zu verzeichnen. Die Abschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5.360 Tausend Euro (2021: 4.803 Tausend Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buchwert per 31. Dezember 2022 betrug 146.389 Tausend Euro (2021: 151.798 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befinden sich im Inland.
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen beliefen sich Ende 2022 auf 4.052.676 Tausend Euro (2021: 4.040.216 Tausend Euro). Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 11.690 Tausend Euro (2021: 28.142 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen.
Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im
Berichtsjahr um 4.099 Tausend Euro (2021: Verminderung um 93.992 Tausend Euro) auf 71.261 Tausend Euro (2021: 75.360 Tausend Euro).
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigenbehalt verminderten sich im Berichtsjahr um 12,1 Prozent (2021: Verminderung um 8,7 Prozent) auf 87.079 Tausend Euro (2021: 99.054 Tausend Euro).
Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um 12.111 Tausend Euro (2021: Verminderung um 8.839 Tausend Euro) auf 61.196 Tausend Euro (2021: 73.307 Tausend Euro) vermindert.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 9.875 Tausend Euro (2021: 9.944 Tausend Euro).
Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderter Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden 853 Tausend Euro zugeführt (2021: Auflösung von 564 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf 16.008 Tausend Euro (2021: 15.155 Tausend Euro). Davon entfielen 7.556 Tausend Euro auf die Sparte Kfz-Fahrzeug (2021: 6.872 Tausend Euro) und 4.282 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2020: 3.820 Tausend Euro).
Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen 
Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategieprogramms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschiedet und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Ausgleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 1.996 Tausend Euro (2021: 4.451 Tausend Euro) verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 346 Tausend Euro (2021: 973 Tausend Euro) verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 5.552 Tausend Euro (2021: 7.893 Tausend Euro) per 31. Dezember 2022, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird.
Eigenkapital, EGT und Jahresgewinn
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2022 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen.
Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von 195.997 Tausend Euro (2021: 140.851 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern und Veränderung der Rücklagen errechnete sich ein Jahresgewinn von 170.257 Tausend Euro (2021: 170.781 Tausend Euro).
Mitarbeitende
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2022 wurden 632 (2021: 633) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 630 (2021: 632) im Innendienst und 2 (2021: 1) im Außendienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2021: 1) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten.
Ausgliederung gemäß § 156 VAG
Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding
bestehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen:
  • Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien)
    serviciert die operative Ebene weiterhin in den Bereichen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, versicherungsmathematische Dienstleistungen sowie Investmentverwaltung und Interner Revision.
  • Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital
    Markets GmbH, Wien, ausgegliedert.
  • Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und Verwaltung werden von UNIQA Group Service Center Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die operative Ebene erbracht.
  • UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienst-
    leistungen für die Holding und die operative Ebene in den Bereichen Informationstechnologie und Telekommunikation.

Geschäftsverlauf 2022 im Detail
Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Angaben zu den wesentlichen erfolgswirksamen
Leistungsindikatoren
Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung.

Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar:
Prämien
Angaben in Tausend Euro
Verrechnete Prämien
 
 
Abgegrenzte Prämien
 
 
 
 
 
Veränderung
 
 
Veränderung
 
2022
2021
absolut
%
2022
2021
absolut
%
Sonstige Versicherungen
26.168
26.294
– 126
– 0,5
27.912
25.437
2.475
9,7
Lebensversicherung
17.006
20.528
– 3.522
– 17,2
17.006
20.573
– 3.567
– 17,3
Summe indirektes Geschäft
43.174
46.822
– 3.648
– 7,8
44.918
46.010
– 1.092
– 2,4
Gesamtsumme
43.174
46.822
– 3.648
– 7,8
44.918
46.010
– 1.092
– 2,4
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der
Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversicherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf:
Aufwendungen für Versicherungsfälle
und Erhöhung der Deckungsrückstellung
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
 
2022
2021
absolut
%
Sonstige Versicherungen
16.973
16.457
516
3,1
Lebensversicherung
13.843
15.529
– 1.686
– 10,9
Summe indirektes Geschäft
30.816
31.986
– 1.170
– 3,7
Gesamtsumme
30.816
31.986
– 1.170
– 3,7

Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonstiger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar:
Kosten
Angaben in Tausend Euro
 
 
Veränderung
 
2022
2021
absolut
%
Abschlusskosten
 
 
 
 
Sonstige Versicherungen
6.249
6.197
52
0,8
Lebensversicherung
2.304
2.594
– 290
– 11,2
Summe indirektes Geschäft
8.553
8.791
– 238
– 2,7
Gesamtsumme
8.553
8.791
– 238
– 2,7
Sonstiger Betriebsaufwand
 
 
 
Sonstige Versicherungen
119.919
116.457
3.462
3,0
Summe indirektes Geschäft
119.919
116.457
3.462
3,0
Gesamtsumme
119.919
116.457
3.462
3,0
Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden Aufwandspositionen aus der nicht‑versicherungstechnischen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden Erfolgs-
positionen der Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere.
Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfassen die der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere:
Erträge (netto) aus Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
2022
2021
absolut
%
Grundstücke und Bauten
7.942
4.633
3.309
71,4
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
319.977
349.794
– 29.817
– 8,5
Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen
3.772
– 1.870
5.642
– 301,7
Festverzinsliche Kapitalanlagen
3.566
1.176
2.390
203,2
Guthaben bei Kreditinstituten1)
38
– 102
140
– 137,3
Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
4.169
4.807
– 638
– 13,3
Gesamtsumme
339.464
358.438
– 18.974
– 5,3
1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet.
Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwendungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwendungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital-anleihen in Summe von 10.895 Tausend Euro (2021: 98.589 Tausend Euro).
Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt.
Rendite der Kapitalanlagen
Angaben in Prozent
 
 
 
2022
2021
Grundstücke und Bauten
5,3
3,3
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
7,9
8,7
Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen
9,5
– 2,3
Festverzinsliche Kapitalanlagen
10,6
7,6
Guthaben bei Kreditinstituten1)
0,2
– 1,4
Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
2,6
2,6
Gesamtrendite
7,6
8,0
1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet.
Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechnischer Positionen der Retrozession wie folgt dar:
Ergebnis indirektes Geschäft
im Eigenbehalt
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
 
2022
2021
absolut
%
Sonstige Versicherungen
– 92
– 925
833
– 90,1
Lebensversicherung
– 656
– 1.219
563
– 46,2
Summe indirektes Geschäft
– 748
– 2.144
1.396
– 65,1
Gesamtsumme
– 748
– 2.144
1.396
– 65,1
Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung:
Steuern
Angaben in Tausend Euro
 
 
Veränderung
 
2022
2021
absolut
%
Körperschaftsteuer für die Gruppe
1.461
16.096
– 14.635
– 90,9
Verrechnung mit Gruppenmitgliedern
9.588
– 19.089
28.677
– 150,2
Quellensteuern
– 232
– 130
– 102
78,5
 
10.817
– 3.123
13.940
– 446,4
Körperschaftsteuer aus Vorjahren
– 2.227
5.739
– 7.966
– 138,8
 
8.590
2.616
5.974
228,4
Latente Steuern
– 34.331
27.193
– 61.524
– 226,2
Gesamtsumme
– 25.741
29.809
– 55.550
– 186,4

Wesentliche bilanzbezogene finanzielle Leistungs-
indikatoren
Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezogenen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich wie folgt dar:
Anteil an der Bilanzsumme
Angaben in Prozent
 
 
31.12.2022
31.12.2021
Eigenkapital
47,9
47,2
Versicherungstechnische Rückstellungen und Depotverbindlichkeiten
3,6
3,9
Kapitalanlagen und flüssige Mittel
89,3
88,0
Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals:
Entwicklung des Eigenkapitals
Angaben in Tausend Euro
Grundkapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Risikorücklage
Bilanzgewinn
Gesamt
Stand 1.1.2021
308.180
1.705.662
201.671
301
55.723
2.271.537
Dividende
0
0
0
0
– 55.472
– 55.472
Zugang aus Verschmelzungen
0
0
597
0
0
597
Zuweisung an Rücklagen
0
0
0
432
0
432
Jahresgewinn
0
0
0
0
170.781
170.781
Stand 31.12.2021
308.180
1.705.662
202.268
733
171.031
2.387.875
Dividende
0
0
0
0
– 169.484
– 169.484
Jahresgewinn
0
0
0
0
170.257
170.257
Stand 31.12.2022
308.180
1.705.662
202.268
733
171.804
2.388.648
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigenbehalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende Entwicklung:
Versicherungstechnische Rückstellungen
inkl. Depotverrechnung (im Eigenbehalt)
Angaben in Tausend Euro
Veränderung
 
31.12.2022
31.12.2021
absolut
in %
Prämienüberträge
0
649
– 649
– 100,0
Deckungsrückstellung
61.196
73.307
– 12.111
– 16,5
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
9.875
9.944
– 69
– 0,7
Schwankungsrückstellung
16.008
15.155
853
5,6
Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
90.601
100.295
– 9.694
– 9,7
Gesamtsumme
177.680
199.350
– 21.670
– 10,9
Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpositionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet):
Kapitalanlagen
Angaben in Tausend Euro
 
 
Veränderung
in % der Kapitalanlagen
 
31.12.2022
31.12.2021
absolut
%
31.12.2022
31.12.2021
Grundstücke und Bauten
146.389
151.798
– 5.409
– 3,6
3,3
3,4
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.717.024
2.679.659
37.365
1,4
61,0
60,2
Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
1.312.720
1.337.075
– 24.355
– 1,8
29,5
30,1
Beteiligungen
22.932
23.482
– 550
– 2,3
0,5
0,5
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
1.883
34.635
– 32.752
– 94,6
0,0
0,8
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
44.772
15.536
29.236
188,2
1,0
0,3
Sonstige Ausleihungen
3.544
3.535
9
0,3
0,1
0,1
Guthaben bei Kreditinstituten
32.740
7.456
25.284
339,1
0,7
0,2
Andere Kapitalanlagen
21.061
21.655
– 594
– 2,7
0,5
0,5
Depotforderungen aus dem übernommenen
Rückversicherungsgeschäft
151.989
174.078
– 22.089
– 12,7
3,4
3,9
Gesamtsumme
4.455.054
4.448.909
6.145
0,1
100,0
100,0
Nichtfinanzielle Erklärung und Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (§ 243b UGB)
Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungs-
geschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt
betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft innerhalb des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts der UNIQA Insurance Group AG in zusammengefasster Weise gemäß § 243b und § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der zusammengefasste konsolidierten nichtfinanzielle Bericht wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzernlagebericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2022 offengelegt.
Angaben zu den wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist
(§ 243 Abs. 1 UGB)
Organisationsstruktur (Governance)
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein standardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizieren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern.
Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikomanagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richtlinie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und
beschreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation für den Risikomanagementprozess.
Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie festgelegt.
In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwortet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanagementprozess. Er wird vom Risikomanagementteam unterstützt, das für das Betreiben des Risikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versicherungsunternehmen zuständig ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagement-komitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdisziplinäres Führungsgremium, das die Risiko-
manager:innen und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwischen den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen zur Risikomitigation vorschlägt.
Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko-managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines of defence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert:
First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit
Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu
leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.
Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktion
Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die
Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen.
Third line: Prüfungen durch die Interne Revision
Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der
Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance Group AG liefert periodische Informationen zum Risiko-profil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen.
Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert:
  • Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko
    (ALM-Risiko)
  • Kreditrisiko/Ausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Konzentrationsrisiko
  • Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und
    Unfallversicherung)
  • Operationelles Risiko
  • Emerging Risk
  • Reputationsrisiko
  • Ansteckungsrisiko (Contagion Risk)
  • Strategisches Risiko
Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt.
Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu
beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen.
Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch
eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ
bewertet.
Risikoprofil
Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken
sowie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA
Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen internen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übrigen Risikokategorien.
Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken, werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risikobericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es,
Risiken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren.
Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen
Risiken sind:
Marktrisiko
Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA
Insurance Group AG mit dem partiellen internen Modell
ermittelt.
Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in:
  • Zinsrisiko
  • Währungsrisiko
  • Aktienrisiko
  • Immobilienrisiko
  • Spreadrisiko
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswirkungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin erfüllen zu können.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter
Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist.
Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum
Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten.
Versicherungstechnische Risiken
Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversicherung ist unter versicherungstechnischem Risiko generell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nach-teiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Versicherungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden Subrisikomodule unterteilt:
  • Prämienrisiko
  • Reserverisiko
  • Stornorisiko
  • Katastrophenrisiko
Operationelles Risiko
Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen
Ereignissen verursacht werden.
Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften.
Emerging Risks
Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen
befindliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpolitische Entwicklungen sowie die wachsenden Interde-pendenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes
Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund
einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen
Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert.
Ansteckungs- und Übertragungsrisiko
Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von
finanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen
zwischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Zum Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbundenen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG auswirken.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management-entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf
aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet.
Covid‑19-Pandemie
Seit Beginn der Covid‑19-Krise begann UNIQA die Auswirkungen der Pandemie auf den Geschäftsbetrieb zu überwachen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds und deren Auswirkungen auf die Marktwerte genau beobachtet. Im Jahr 2022 stieg die
Solvenzposition des Konzerns aufgrund einer positiven Entwicklung im Zinsumfeld an. Dadurch wurde die Resilienz gegenüber unerwarteten Schocks wie die Covid‑19-Krise weiter gestärkt. Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung der UNIQA Insurance Group AG und der Konzerngesellschaft UNIQA Österreich Versicherungen AG dieses Jahr nicht wesentlich beeinflusst. Der Einfluss der COVID‑19-Pandemie auf das Neugeschäftsvolumen und die Schadenhäufigkeit in den unterschiedlichen Sparten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr.
Krieg in der Ukraine und steigende Inflation
Durch die lokale Präsenz der Konzerngesellschaften sowohl in der Ukraine als auch in Russland ist UNIQA Insurance Group AG stark von dem fortwährend andauernden Krieg in der Ukraine betroffen. Dieser Konflikt hatte auch einen starken Einfluss auf die Inflation am Markt, wo nach Jahren gemäßigter Inflation, diese im Jahr 2022 in den UNIQA Ländern signifikant anstieg. Die Inflation hatte auch entsprechende Auswirkungen auf das Versicherungsgeschäft und die Veranlagungsstrategie der UNIQA Insurance Group AG. Sowohl die administrativen Kosten als auch die Kosten für die Begleichung der Schäden stiegen europaweit inflationsbedingt an. Dieser Kostenanstieg ist ein Einflussfaktor auf die Preisgestaltung.
Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 243 Abs. 3 Z. 5 UGB)
Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit
Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immobilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festsetzung der Volumina und der Begrenzung der offenen Geschäfte wird auf den entsprechenden Risiko-
gehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rücksicht genommen.
Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter
Berücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bonität und der sich daraus ableitenden Risikopositionierung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vorstandsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den Aufsichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbundenen Risiken, auch unter Berücksichtigung möglicher Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindlicher Werte ab.
Liquiditäts-/Cashflowrisiken
Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung
erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Management und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an liquiden Mitteln.
Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2 UGB)
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehbaren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der
Umfang der eingerichteten Systeme wurde anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ordnungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist.
Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld
Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsystem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsolidierungshandbücher.
Identifikation und Kontrolle der Risiken
Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und
Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskonzept abgestimmt.
Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfigurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungsprozess werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
Information und Kommunikation
Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswertungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den
Abschlüssen der Gesellschaft.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit
Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungsnotwendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen
dafür sind:
  • a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrollen beauftragten Personen
  • b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kontrollschwächen schließen lassen
  • c) Stichprobenartige Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeitstests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams
Berichterstattung an den Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss
Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revision.
Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB
  • 1. Das Grundkapital von UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber: innen lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
  • 2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen Aktienbestände sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen vereinbart.
  • 3. Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB – BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; Die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft.
  • 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  • 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer: innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus.
  • 6.
    Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen
    Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied bei Vollendung des 70. Lebensjahres mit
    Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt-versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
  • 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht
    gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2022 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien, wovon 819.650 Stück eigene Aktien von der Gesellschaft gehalten werden und 1.215.089 Stück eigene Aktien durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der von UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung von der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende
    Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen von BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener
    Aktien anzurechnen.
  • 8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft.
  • 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
Abgelaufenes Geschäftsjahr und Ausblick 2023
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz-stichtag vor.
Regulatorisches Umfeld
Das Jahr 2022 war geprägt von den geopolitischen Krisen, allen voran vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Fortbestand hatte auch die Covid‑19-Pandemie. Neben diesen Herausforderungen widmete sich die Europäische Kommission weiterhin konsequent den wichtigsten regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese beinhalten vor
allem die Überarbeitung des Solvency-II-Regelwerks sowie die Umsetzung der Sustainable Finance Regulierung:
Der Europäische Rat sowie das Europäische Parlament veröffentlichten bereits im Vorjahr ihre Vorschläge im Hinblick auf den von der Europäischen Kommission präsentierten Entwurf zur Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie. Nach der Einigung im Rat im Sommer 2022 wird derzeit im Europäischen Parlament über ein Maßnahmenpaket verhandelt. Mit einer endgültigen Einigung wird nicht vor 2023 gerechnet, sodass es bis Ende 2024 in Kraft treten könnte.
Die EU will nicht nur die Kapitalanforderungen neu bewerten, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Solvency II verringern und das Biodiversitäts- und Klimarisiko bewerten.
Neben dem Solvency-II-Review wurde auch ein
Richtlinienentwurf für ein eigenes Sanierungs- und
Abwicklungsregime für Versicherungen – die Insurance Recovery & Resolution Directive – weiterverhandelt.
Erklärtes Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es, Versicherer als langfristige Investoren in den wirtschaftlichen Neustart nach der Pandemie und in die Transformation zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft einzubinden.
Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan soll die Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 durch die
Finanzwirtschaft unterstützt werden. Dies wurde durch Inkraftsetzung der Offenlegungsverordnung (SFDR) hinsichtlich des Umgangs mit Klimarisiken und der Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeits-faktoren seit März 2022 für die Bereitstellung von Finanzprodukten und die Versicherungsdeckungen vorangetrieben. Dadurch sollen die Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden. Die Beratungskompetenz rund um ökologisch und sozial ausgerichtete Interessen unserer Kund:innen sowie das Eingehen auf Nachhaltigkeitspräferenzen bei Veranlagungsprodukten wurde mit Jahresmitte regulatorisch konsequenter eingefordert und in den Geschäftsprozessen entsprechend berücksichtigt (Anpassung der IDD). In Bezug auf die sechs definierten Umweltziele wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 für die beiden Ziele – Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel – konkrete, standardisierte Beschreibungen nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten nach Branchen für die Offenlegung festgelegt. Auch die Detailausarbeitung der restlichen
Umweltziele ist in Fertigstellung und wird voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 1. Jänner 2023 zur Anwendung kommen.
Außerdem wird die EU-Kommission bis Ende Q1/2023 die sogenannte Kleinanlegerstrategie und einen damit einhergehenden Legislativvorschlag präsentieren. In diesem Rahmen soll der Vertrieb aller Anlageprodukte für Kleinanleger:innen (d. h. von Versicherungen, Banken, Vermögensverwaltern etc.) gleich geregelt und ihre Partizipation am Kapitalmarkt gefördert werden. Inhaltlich wird der Vorschlag wahrscheinlich folgende vier Bereiche adressieren:
  • 1. Informationspflichten (Disclosures) –
    inkl. PRIIPs Review
  • 2. Anreize (Inducements) – Provisionen zwischen verstärkter Transparenz, Deckelung und Verbot
  • 3. Persönlicher Investmentplan (PIP) – Empfehlung geeigneter Produkttypen als zusätzlicher Schritt im Beratungsprozess
  • 4. Preis-Leistungsverhältnis (Value for Money) – Strukturierter Preisbildungsprozess und POG-Prozesse proportional zur Komplexität der Produkte

Konjunkturausblick
Die hohe Inflation und die darauf reagierenden Zentralbanken bleiben im Jahr 2023 ein maßgeblicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Die europäische Zentralbank (EZB) rechnet über den Jahreswechsel 2022/23 mit einer milden Rezession innerhalb der Euroraums und hält eine restriktivere Geldpolitik für notwendig, um die dynamische Preisentwicklung zu bremsen. Zu Jahresbeginn ist demnach eine Fortsetzung des Zinsanhebungszyklus der EZB zu erwarten. Ab März beginnt die Notenbank zudem mit der Reduktion ihres Anleihebestands aus den Ankaufprogrammen.
Vor dem Hintergrund global restriktiver Zentralbanken, vergleichsweise hoher Inflation und einer sich zögerlich erholenden globalen Konjunkturdynamik prognostiziert die österreichische Nationalbank für Österreich für 2023 ein Wirtschaftswachstum von 0,6 %. Der Preisauftrieb hat 2022 seinen Höhepunkt mit 8,6 % erreicht. 2023 rechnet die ÖNB aufgrund rückläufiger Energie- und Rohstoffpreise mit nachlassendem Preisdruck und einer Inflationsrate von 6,5 %. Trotz der Rezession wird aufgrund des anhaltenden Arbeitskräftemangels nur ein geringer Anstieg der Arbeitslosenquote auf 6,6 % erwartet.
Unternehmensausblick
UNIQA strebt für das Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung der Verbesserungen im Kerngeschäft an. Jedoch wird das laufende Geschäftsjahr 2023 – wie auch bereits das Geschäftsjahr 2022 – wegen der erwarteten instabilen
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von maßgeblichen Unsicherheiten geprägt sein, unter anderem aufgrund volatiler Kapitalmärkte, großer Zinssensitivitäten bei den Kapitalanlagen, Ungewissheit über die Inflations-
entwicklung und tendenziell zunehmender Schäden aus Naturkatastrophen. Das sind die Gründe, warum für das Geschäftsjahr 2023 kein Ausblick auf die Ergebnis-
entwicklung gegeben werden kann.

Wien, am 8. März 2023
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Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
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Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
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Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
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Peter Humer
Mitglied des Vorstands
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Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
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René Knapp
Mitglied des Vorstands
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Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
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Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands

Bilanz
zum 31. Dezember 2022
Aktiva
Angaben in Euro
31.12.2022
31.12.2021
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
28.037.315,36
30.493.654,36
B. Kapitalanlagen
 
 
I.Grundstücke und Bauten
 
 
1.Grundstücke und Bauten
145.814.409,84
150.951.009,97
2.Umgründungsmehrwert
574.507,00
846.547,00
II.Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
 
 
1.Anteile an verbundenen Unternehmen
2.717.023.565,84
2.679.658.793,44
2.Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene
Unternehmen
1.312.720.055,90
1.337.074.926,79
3.Beteiligungen
22.932.144,54
23.482.146,54
III.Sonstige Kapitalanlagen
 
 
1.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
1.883.054,44
34.634.724,08
2.Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
44.772.389,53
15.536.353,77
3.Sonstige Ausleihungen
3.544.481,80
3.534.739,24
4.Andere Kapitalanlagen
21.060.825,52
21.654.569,13
IV.Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
151.988.745,57
174.078.232,83
 
4.422.314.179,98
4.441.452.042,79
C. Forderungen
 
 
I.Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
4.491.275,41
7.498.227,13
II.Sonstige Forderungen
414.166.732,23
438.807.052,44
 
418.658.007,64
446.305.279,57
D. Anteilige Zinsen
14.389.824,74
18.067.171,72
E. Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
I.Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte
11.521.317,43
10.306.865,03
II.Laufende Guthaben bei Kreditinstituten
32.740.429,65
7.456.275,28
III.Andere Vermögensgegenstände
2.386.844,10
2.335.761,55
 
46.648.591,18
20.098.901,86
F. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
I.Unterschiedsbetrag aus Personal-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung
0,00
2.390.441,40
II.Sonstige
23.822.679,95
31.140.148,27
 
23.822.679,95
33.530.589,67
G. Aktive latente Steuern
33.505.719,98
67.836.239,45
 
 
 
 
4.987.376.318,83
5.057.783.879,42

187
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Passiva
Angaben in Euro
31.12.2022
31.12.2021
A.Eigenkapital
 
 
I.Grundkapital
 
 
Nennbetrag
309.000.000,00
309.000.000,00
davon eigene Anteile
– 819.650,00
– 819.650,00
II.Kapitalrücklagen
 
 
1.gebundene
1.705.588.527,23
1.705.588.527,23
2.nicht gebundene
73.279,87
73.279,87
III.Gewinnrücklagen
 
 
1.Gesetzliche Rücklage
573.296,24
573.296,24
2.Freie Rücklagen
201.694.348,35
201.694.348,35
IV.Risikorücklage
733.467,00
733.467,00
V.Bilanzgewinn
171.804.370,90
171.031.286,15
davon Gewinnvortrag
1.547.015,92
250.129,34
2.388.647.639,59
2.387.874.554,84
B.Nachrangige Verbindlichkeiten
1.050.000.000,00
1.050.000.000,00
C.Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
 
 
I.Prämienüberträge
 
 
1.Gesamtrechnung
0,00
2.160.167,52
2.Anteil der Rückversicherer
0,00
– 1.511.193,90
II.Deckungsrückstellung
 
 
1.Gesamtrechnung
151.797.841,18
173.530.813,55
2.Anteil der Rückversicherer
– 90.601.424,78
– 100.223.598,76
III.Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 
 
1.Gesamtrechnung
37.776.372,98
38.250.195,90
2.Anteil der Rückversicherer
– 27.901.611,20
– 28.306.560,38
IV.Schwankungsrückstellung
16.007.600,00
15.154.600,00
 
87.078.778,18
99.054.423,93
D.Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen
 
 
I.Rückstellungen für Abfertigungen
20.125.717,63
17.996.954,16
II.Rückstellungen für Pensionen
205.788.774,95
171.094.619,42
III.Steuerrückstellungen
3.436.523,23
4.749.745,33
IV.Sonstige Rückstellungen
155.455.712,32
162.087.261,38
 
384.806.728,13
355.928.580,29
E.Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
90.601.424,78
100.294.574,05
F.Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
I.Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
5.395.847,15
6.521.545,39
II.Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
600.000.000,00
600.000.000,00
III.Andere Verbindlichkeiten
380.681.342,00
458.110.200,92
 
986.077.189,15
1.064.631.746,31
G.Rechnungsabgrenzungsposten
164.559,00
0,00
 
 
 
 
4.987.376.318,83
5.057.783.879,42

188
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Euro
 
 
2022
2021
I.Versicherungstechnische Rechnung
 
 
 
 
1.Abgegrenzte Prämien
 
 
10.164.833,75
11.081.448,86
a)Verrechnete Prämien
 
9.812.049,18
 
11.199.664,13
aa)Gesamtrechnung
43.174.455,65
 
 
46.821.778,00
ab)Abgegebene Rückversicherungsprämien
– 33.362.406,47
 
 
– 35.622.113,87
b)Veränderung durch Prämienabgrenzung
 
352.784,57
 
– 118.215,27
ba)Gesamtrechnung
1.743.851,31
 
 
– 811.972,56
bb)Anteil der Rückversicherer
– 1.391.066,74
 
 
693.757,29
2.Kapitalerträge des technischen Geschäfts
 
 
4.169.472,43
4.807.386,57
3.Sonstige versicherungstechnische Erträge
 
 
555.509,20
5.820.055,87
4.Aufwendungen für Versicherungsfälle
 
 
– 10.898.646,33
– 11.266.302,49
a)Zahlungen für Versicherungsfälle
 
– 10.881.219,71
 
– 10.839.350,85
aa)Gesamtrechnung
– 39.976.851,77
 
 
– 38.481.030,73
ab)Anteil der Rückversicherer
29.095.632,06
 
 
27.641.679,88
b)Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
 
– 17.426,62
 
– 426.951,64
ba)Gesamtrechnung
– 2.661,02
 
 
– 1.402.678,62
bb)Anteil der Rückversicherer
– 14.765,60
 
 
975.726,98
5.Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen
 
 
2.312.787,76
1.451.772,93
Deckungsrückstellung
 
2.312.787,76
 
1.451.772,93
a)Gesamtrechnung
9.163.022,85
 
 
7.897.524,57
b)Anteil der Rückversicherer
– 6.850.235,09
 
 
– 6.445.751,64
6.Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
 
 
– 121.430.817,56
– 118.023.386,10
a)Aufwendungen für den Versicherungsabschluss
 
– 8.552.472,97
 
– 8.792.222,90
b)Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
 
– 119.919.498,53
 
– 116.457.411,63
c)Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben
 
7.041.153,94
 
7.226.248,43
7.Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
– 11.195.191,90
– 6.430.390,37
8.Veränderung der Schwankungsrückstellung
 
 
– 853.000,00
563.900,00
9.Versicherungstechnisches Ergebnis
 
 
– 127.175.052,65
– 111.995.514,73

189
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Schaden- und Unfallversicherung
Angaben in Euro
 
2022
2021
II.Nicht-versicherungstechnische Rechnung
 
 
 
1.Versicherungstechnisches Ergebnis
 
– 127.175.052,65
– 111.995.514,73
2.Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
 
423.243.491,79
451.836.841,35
a)Erträge aus Beteiligungen
326.804.932,71
 
368.010.457,76
davon verbundene Unternehmen
324.848.102,47
 
364.403.410,71
b)Erträge aus Grundstücken und Bauten
12.730.506,34
 
9.241.101,52
davon verbundene Unternehmen
0,00
 
255.307,62
c)Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen
76.041.892,88
 
59.929.790,54
davon verbundene Unternehmen
69.422.186,40
 
47.858.195,08
d)Erträge aus Zuschreibungen
1.030.413,29
 
4.187.675,24
e)Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
2.335.328,00
 
5.448.571,95
f)Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge
4.300.418,57
 
5.019.244,34
3.Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen
 
– 94.674.240,83
– 191.987.117,31
a)Aufwendungen für die Vermögensverwaltung
– 13.503.312,45
 
– 11.588.669,41
b)Abschreibungen von Kapitalanlagen
– 18.023.951,48
 
– 33.182.837,70
c)Zinsenaufwendungen
– 60.861.876,79
 
– 139.955.621,98
d)Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
– 664.650,64
 
– 1.099.969,05
e)Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen
– 1.620.449,47
 
– 6.160.019,17
4.In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge
 
– 4.169.472,43
– 4.807.386,57
5.Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge
 
75.509,07
54.168,11
6.Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen
 
– 1.302.770,78
– 2.250.327,93
7.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
 
195.997.464,17
140.850.662,92
8.Außerordentliche Aufwendungen
 
0,00
553.544,75
9.Steuern vom Einkommen
 
– 25.740.109,19
29.809.420,14
10.Jahresüberschuss
 
170.257.354,98
171.213.627,81
11.Zuweisung an Rücklagen
 
0,00
– 432.471,00
Zuweisung an die Risikorücklage
0,00
 
– 432.471,00
12.Jahresgewinn
 
170.257.354,98
170.781.156,81
13.Gewinnvortrag
 
1.547.015,92
250.129,34
14.Bilanzgewinn
 
171.804.370,90
171.031.286,15

190
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden Fassung erstellt.
Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebens-
versicherung.
Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
II. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung
beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Jahr 2022 beibehalten.
Aktiva
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen von 5 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten 6.926 Tausend Euro (2021: 6.926 Tausend Euro) für Anzahlungen.
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungssätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungskapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
sowie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG) und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermögen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des § 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gemäß § 3 Abs. 4 der VU-RLV wird eine in der Praxis etablierte Pauschalmethode zur Beurteilung der dauernden Wertminderung bei nicht festverzinslichen Wertpapieren, die gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG 2016, wie Anlagevermögen bewertet werden, angewendet. Demnach ermittelt sich die Höhe des jedenfalls als dauernde Wertminderung abzuschreibenden Betrages aus der Differenz zwischen einem Vergleichswert, der sich aus dem arithmetischen Durchschnittswert der Tagesschlusskurse der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag und einem höheren Buchwert ergibt.
Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzins-
lichen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.883 Tausend Euro (2021: 34.635 Tausend Euro), der Marktwert auf 1.980 Tausend Euro (2021: 40.001 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen.
191
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Für gemildert bewertete festverzinsliche Wertpapiere wird § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung (VU-RLV) in Anspruch genommen. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben. Sind die Anschaffungskosten niedriger als der Rückzahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die gesamte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag verbucht.
Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 44.772 Tausend Euro (2021: 15.536 Tausend Euro), der Marktwert auf 41.859 Tausend Euro (2021: 16.348 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen.
Gemäß § 149 VAG Abs. 1. sind Darlehen Kapitalanlagen laut Posten B. des § 144 Abs. 2 und werden wie Gegenstände des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfügung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewertungsmodellen.
Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt, wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträgen abgezogen werden.
Die Bewertung der sonstigen Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Die Aktuarsvereinigung Österreich hat im August 2018 die Sterbetafeln als „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ neu veröffentlicht. Laut AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“ ist die jeweils am besten geeignete Sterbetafel zu verwenden. Geeignet ist eine Sterbetafel dann, wenn sie auf aktuellen Daten und Analysen beruht. Demnach wurden für die Berechnung der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bereits die neuen Sterbetafeln zugrunde gelegt. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der neuen Sterbetafeln ergebende Unterschiedsbetrag wurde auf Basis der sogenannten „Override-Verordnung“ (BGBl. II Nr. 283/2018) vom
16. November 2018 in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig verteilt. Es erfolgt im Gegenzug eine volle Passivierung der jeweiligen Rückstellung. Per 31.
Dezember 2022 ist der Rechnungsabgrenzungsposten vollständig aufgelöst.
Passiva
Indirektes Geschäft
Die in der Vertragsrückversicherung gebildete Deckungsrückstellung und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei zeitgleicher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung werden um
Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wird.
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anordnungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4 VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet.
Personalrückstellungen
Eine für den Stichtag 31. Dezember 2022 durchgeführte Berechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,79 Prozent (2021: 0,78 Prozent), Gehaltssteigerungen für 2023 von 8,10 Prozent (2021: 3,00 Prozent), für 2024 von 6,60 Prozent, für 2025 von 4,50 Prozent und für 2026 und Folgejahre von 3,30 Prozent, eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters, der Projected-Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von 78,17 Prozent (2021: 73,52 Prozent) der fiktiven Abfertigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters.
192
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Rückstellung beträgt 20.126 Tausend Euro (2021: 17.997 Tausend Euro).
Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw. 60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag (31. Dezember 2022: 15.205 Tausend Euro; 31. Dezember 2021: 14.404 Tausend Euro).
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 205.789 Tausend Euro (2021: 171.095 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für Anwartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,27 Prozent (2021: 1,33 Prozent) bzw. von 1,21 Prozent (2021: 1,27 Prozent) für Schlusspensionskassenbeiträge und eines kalkulatorischen Pensionsalters von
62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters gemäß Pensionszusage bilanziert. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden für 2023 8,10 Prozent (2021: 3,00 Prozent), für 2024 6,60 Prozent, für 2025 4,50 Prozent und für 2026 und Folgejahre 3,30 Prozent angesetzt. Als jährliche Pensionssteigerungen wurden für 2023 10,20 Prozent (2021: 2,00 Prozent), für 2024 7,70 Prozent, für 2025 4,40 Prozent und für 2026 und Folgejahre 2,40 Prozent angesetzt.
Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegenstände beträgt 30.197 Tausend Euro (2021: 30.320 Tausend Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensionsverpflichtung in Höhe von 235.979 Tausend Euro (2021: 201.415 Tausend Euro) saldiert.
Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m. § 116 EStG in Höhe von 96.518 Tausend Euro (2021: 95.767 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rückstellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Übergang von Mitarbeiter: innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von 5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwartswertverfahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6,00 Prozent ermittelt.
Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von 16.847 Tausend Euro (2021: 22.582 Tausend Euro) enthalten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gutstunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rückstellung für schwebende Abfertigungszahlungen.
Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 1.334 Tausend Euro (2021: 1.417 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected-Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P –Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,70 Prozent (2021: 0,59 Prozent) und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden für 2023 8,10 Prozent (2021: 3,00 Prozent), für 2024 6,60 Prozent, für 2025 4,50 Prozent und für 2026 und Folgejahre 3,30 Prozent angesetzt.
Der Rechnungszins wurde aus dem Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet.
Sonstige nicht‑versicherungstechnische Rückstellungen
Die übrigen nicht‑versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Sonstige Angaben
Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag umgerechnet.
193
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
In der Lebensversicherung werden die technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versicherungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retrozessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich gebucht. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien
betrugen in der Lebensversicherung 17.006 Tausend Euro (2021: 20.541 Tausend Euro). Im Geschäftsjahr gab es keine (2021: 31 Tausend Euro) um ein Jahr zeitversetzte Prämien.
Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 27.912 Tausend Euro (2021: 25.437 Tausend Euro) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden,
erfolgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen.
Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG.
Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre nach § 235 Abs. 1 bzw. § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit auflösbaren Rücklagen die Gewinne, die infolge einer Umgründung unter Ansatz des beizulegenden Wertes entstanden sind (2022: 167.790 Tausend Euro, 2021: 167.790 Tausend Euro) sowie die aktivierten latenten Steuern übersteigen.
III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensgegenstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“
haben sich wie folgt entwickelt:

Angaben in Tausend Euro
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Grundstücke
und Bauten
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Schuldverschreibungen
von verbundenen
Unternehmen und
Darlehen an verbundene
Unternehmen
Beteiligungen
Stand 1.1.2022
30.494
150.951
2.679.659
1.337.075
23.482
Umgründungsmehrwert 1.1.2022
0
847
0
 
0
Zugänge
1.733
936
65.512
206.400
0
Abgänge
0
– 985
– 17.487
– 230.392
– 550
Zuschreibungen
0
0
1.030
0
0
Abschreibungen
– 4.189
– 5.360
– 11.690
– 363
0
Stand 31.12.2022
28.0371)
146.389
2.717.024
1.312.720
22.932
1) davon Anzahlungen in Höhe von 6.926 Tausend Euro
Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in Höhe von 575 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschiedsbetrags zum 31. Dezember 2022 (2021: 847 Tausend Euro) dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven der übernommenen Grundstücke und Bauten zugeordnet wurde.
Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt 40.067 Tausend Euro (2021: 40.371 Tausend Euro). Der
Bilanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert) selbst genutzter Liegenschaften beträgt 62.403 Tausend Euro (2021: 65.112 Tausend Euro).

194
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt
zusammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Grundstücke und Bauten
 
 
Bewertung 2019
0
18.438
Bewertung 2020
253.987
253.987
Bewertung 2021
34.767
36.207
Bewertung 2022
17.901
0
Gesamt
306.6551)
308.6321)
 
 
 
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
 
 
1.Anteile an verbundenen Unternehmen
4.793.4062)
4.428.5872)
2.Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
1.312.6754)
1.337.3364)
3.Beteiligungen
107.7592)
90.6002)
 
 
 
Sonstige Kapitalanlagen
 
 
1.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
1.9803)
40.0013)
2.Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
41.8593)
16.3483)
3.Sonstige Ausleihungen
3.5443)
3.5353)
4.Andere Kapitalanlagen
22.4814)
24.3754)
 
 
 
Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
151.9894)
174.0784)
1)Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs-gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren, gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren).
2)Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis externen und internen Bewertungen, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten
Anschaffungskosten.
3)Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten
4)Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird
Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positionen von wesentlichem Umfang enthalten:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Kundenbetreuung und Marketing
83.881
69.989
Andere sonstige Rückstellungen
43.027
57.281
Restrukturierungsrückstellung
5.552
7.893
Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen
4.581
2.809
Noch nicht konsumierte Urlaube
4.159
3.717
Sonstiger Personalaufwand
10.196
14.931
Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro
gebildet. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 1.996 Tausend Euro (2021: 4.451 Tausend Euro) verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 346 Tausend Euro (2021: 973 Tausend Euro) verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 5.552 Tausend Euro (2021: 7.893 Tausend Euro) per 31. Dezember 2022, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird.
In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum 31. Dezember 2022 (2021) folgende Beträge enthalten, die aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen stammen:
Angaben in Tausend Euro
31.12.2022
31.12.2021
Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
151.798
173.886
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
3.896
7.336
Sonstige Forderungen
357.717
381.394
Anteilige Zinsen
14.002
17.996
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
2.031
0
Andere Verbindlichkeiten
316.769
392.654
Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisübernahmen in Höhe von 262.180 Tausend Euro (2021: 659 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unternehmen sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamtbetrag entfallen 7.818 Tausend Euro (2021: 7.779 Tausend Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit, 2.251 Tausend Euro (2021: 2.219 Tausend Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und 95 Tausend Euro entfallen auf Aufwendungen (2021: 0 Tausend Euro), die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Jahr 4.169 Tausend Euro (2021: 3.584 Tausend Euro) und für die folgenden fünf Jahre 21.777 Tausend Euro (2021: 18.114 Tausend Euro).

195
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140 Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und
Unfallversicherung.
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungssaldo gliedern sich im Jahr 2022 (2021) im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf:
Angaben in Tausend Euro
Gesamtrechnung
 
 
Verrechnete
Prämien
Abgegrenzte
Prämien
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Aufwendungen für den Versicherungs-
betrieb
Rück-
versicherungs-
saldo
Indirektes Geschäft
 
 
 
 
 
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
0
0
0
0
0
Sonstige Versicherungen
26.168
27.912
16.973
71.342
– 3.449
Krankenversicherung
0
0
0
26.123
0
Lebensversicherung
17.006
17.006
23.006
31.007
– 4.288
Summe indirektes Geschäft
43.174
44.918
39.979
128.472
– 7.737
Vorjahr
46.822
46.010
39.884
125.248
– 8.186
Gesamtsumme
43.174
44.918
39.979
128.472
– 7.737
Vorjahr
46.822
46.010
39.884
125.248
– 8.186
Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rückversicherungspositionen der versicherungstechnischen Rechnung.
Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in Höhe von 4.169 Tausend Euro (2021: 4.807 Tausend Euro) wurden gemäß § 30 Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung (VU-RLV) in die technische Rechnung übertragen.
Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2022 (2021) die nachfolgenden Personalaufwendungen buchmäßig erfasst:
Angaben in Tausend Euro
2022
2021
Gehälter und Löhne
54.367
56.016
Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse
494
2.375
Aufwendungen für die Altersvorsorge
53.005
9.587
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
13.306
14.458
Sonstige Sozialaufwendungen
2.756
933
Gesamtsumme
123.927
83.368
Die gesamten Personalkosten in Höhe von 123.927 Tausend Euro (2021: 83.369 Tausend Euro) entfallen auf den Betriebsbereich.
Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Zinssatzänderungen werden unter den Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen und den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkonformen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlageverfahrens an die Konzernunternehmen verrechnet.
Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der
Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-,
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenaufwendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen.
196
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungsbetrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbetrag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzuschreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand (netto) erfasst und beträgt für 2022 16 Tausend Euro (2021: 10 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschreibung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amortisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2022 4.528 Tausend Euro (2021: 36 Tausend Euro).
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von 256 Tausend Euro (2021: 5.497 Tausend Euro, vorwiegend aus dem konzerninternen Verkauf des Allsparten-Kernversicherungssystems „UIP“) sowie Erträge der Feuerschutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indirekten Geschäfts in Höhe von 239 Tausend Euro (2021: 234 Tausend Euro).
Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:innen in Höhe von 8.164 Tausend Euro (2021: 2.720 Tausend Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.637 Tausend Euro (2021: 2.959 Tausend Euro).
Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge betragen 4.300 Tausend Euro (2021: 5.019 Tausend Euro). Davon stammen 4.169 Tausend Euro (2021: 4.807 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen.
Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen 1.620 Tausend Euro (2021: 6.160 Tausend Euro, davon Transaktionskosten in Höhe von 4.677 Tausend Euro in Bezug auf die Begebung einer Nachranganleihe im Dezember 2021).
Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranlagungsjahr 2022 umfasst die Unternehmensgruppe 19 (2021: 18) inländische und 13 (2021: 13) ausländische Gruppenmitglieder.
Zum Zwecke der angemessenen Verteilung bei der Gruppenträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und
erhobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin mit einer positiven Steuerumlage belastet.
Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer-umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent des zugerechneten Einkommens gutgeschrieben. Nach Beendigung der Unternehmensgruppe
erfolgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfälligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zuzurechnenden positiven Einkommen des Gruppen-mitglieds auszugleichen.
Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Körperschaftsteuerertrag für Rechenjahre in Höhe von 1.461 Tausend Euro (2021: 16.096 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für Quellensteuern in Höhe von 232 Tausend Euro (2021: 130 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in Höhe von 15.152 Tausend Euro (2021: 3.019 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen in Höhe von 5.565 Tausend Euro (2021: 22.107 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2022 ein Steueraufwand in Höhe von 2.227 Tausend Euro (2021: Ertrag in Höhe von 5.739 Tausend Euro).
Im Berichtsjahr 2022 werden latente Steuerforderungen in Höhe von 34.331 Tausend Euro (2021: Dotierung in Höhe von 27.193 Tausend Euro) aufgelöst. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Berichtsjahr beträgt 33.506 Tausend Euro (2021: 67.839 Tausend Euro).
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt bei UNIQA
Insurance Group AG für alle Bilanzpositionen mit dem ab
1. Jänner 2024 geltenden Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23 Prozent, da der weitaus überwiegende Teil der
Bilanzpositionen, in denen es zu Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen kommt, als langfristig zu qualifizieren ist. In den Zweigniederlassungen erfolgt die Berechnung der latenten Steuern mit dem zum 31. Dezember 2022 geltenden Steuersatz. Die Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Rückstellungen für Sozialkapital und versicherungstechnische Rückstellungen.
197
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe
zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnis-
prognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens
erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Unternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.
Für Verlustvorträge in Höhe von 213.115 Tausend Euro (2021: 93.348 Tausend Euro) liegen im Planungshorizont aufgrund des volatilen Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu versteuernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüglich keine latenten Steuerforderungen angesetzt. Im Vorjahr wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 161.266 Tausend Euro, davon 1.251 Tausend Euro auf Verluste ausländischer Gruppenmitglieder entfallend, gebildet.
Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steuerumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind 25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rückstellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8 Z. 1 UGB in Höhe von 1.453 Tausend Euro (2021: 59 Tausend Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im Jahr 2022 beträgt 9.569 Tausend Euro (2021: 11.263 Tausend Euro).
Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in Höhe von 814 Tausend Euro (2021: 1.447 Tausend Euro)
gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren
voraussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückgestellten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergebnisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuellen Geschäftsjahr auf 8.565 Tausend Euro (2021: 8.701 Tausend Euro).
V. Angaben über rechtliche Verhältnisse und
Beteiligungen
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den weitesten Kreis der Unternehmen nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Konzernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich.
Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2022 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen.
Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben.
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Zum 31. Dezember 2022 wurden 819.650 Stück, das sind 0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstichtag 2021 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buchwert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat
Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesellschaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener Aktien anzurechnen.
198
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Am 2. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 15,25 Jahren und ist vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nach 5,25 Jahren erstmals ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Prozent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe begab die UNIQA Insurance Group AG am 2. Juli 2020 eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissionskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020 erfolgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Österreich Versicherungen AG weitergeleitet, zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochtergesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tschechien und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets gemäß des Green Bond Framework.
Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnominale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückgekauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli 2023 bzw. zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro verbleibt.
Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit
einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimmten Voraussetzungen nach zehn Jahren gekündigt werden. Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Kupon jährlich 2,375 Prozent, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rahmen des Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA,
Investitionen in gleicher Höhe der Emission unter anderem in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Windkraft, Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirtschaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrsausbau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu verlängern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren Kupon in den kommenden Jahren zu senken.
Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier‑2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapitalstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu optimieren.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende Versicherungsbeziehungen:
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
Rückversicherungsübernahmen aus Lebensversicherung
UNIQA Re AG, Zürich
Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfallversicherung
Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen Dienstleistungsunternehmen:
UNIQA IT Services GmbH, Wien
Datenverarbeitung
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien
Kapitalveranlagung
UNIQA Real Estate Management GmbH, Wien
Liegenschaftsverwaltung
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen
Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse übernommen:
Angaben in Tausend Euro
2022
2021
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien
244
272
UNIQA IT Services GmbH, Wien
– 95
384
Gesamtsumme
149
656
199
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Zum 31. Dezember 2022 bestanden Beteiligungen im Ausmaß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgenden Unternehmen:

Name und Sitz
Angaben in Tausend Euro
Anteil am
Kapital in %
Letzter
Jahresabschluss
Eigenkapital1)
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag1)
Verbundene Unternehmen
 
 
 
 
Inland
 
 
 
 
UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien
100,00
2022
1.472.432
265.431
call us Assistance International GmbH, Wien
70,00
2022
1.724
187
UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien
100,00
2022
6.077
164
UNIQA IT Services GmbH, Wien
100,00
2022
658
– 95
UNIQA Capital Markets GmbH, Wien
100,00
2022
4.464
244
UNIQA Ventures GmbH, Wien
100,00
2022
98.810
2.452
 
 
 
 
 
Ausland
 
 
 
 
UNIQA Re AG, Zürich
100,00
2022
359.362
47.270
CherryHUB BSC Kft., Budapest
99,99
2021
9
– 12
UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra
100,00
2021
3.208
585
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
 
 
 
Inland
 
 
 
 
Valida Holding AG, Wien
40,13
2021
15.603
– 1.976
UNIQA Leasing GmbH, Wien
25,00
2021
– 11.630
15.520
1) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro – Gegenwerte zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank Ultimo 2008
Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlossenen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der IT‑/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfteüberlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haftung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit der T‑Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für IT‑/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart.
Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG, Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats-erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsverträgen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maximale Verpflichtung entspricht der Rückversicherungsverbindlichkeit.
Mit weiteren Patronatserklärungen verpflichtete sich die Gesellschaft darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass ihre Enkelgesellschaft UNIQA Versicherung AG, Vaduz, finanziell so ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen – einschließlich aller Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsverträgen – gegenüber folgenden Gesellschaften zu erfüllen:
  • Zurich Insurance plc (Niederlassung für Deutschland) (ab 1. Jänner 2017)
  • Zurich Insurance Company Ltd., Zürich
    (ab 1. Jänner 2017)
  • SIGNAL IDUNA Asigurări SA, Romania
    (ab 26. Jänner 2018)
VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
200
Bilanz der UNIQA Insurance group AG

VII. Angaben über personelle Verhältnisse
Vorstand
Vorsitzender
Andreas Brandstetter, Wien
Mitglieder
Peter Eichler, Wien
Wolf-Christoph Gerlach, Wien
Peter Humer, Eugendorf
Wolfgang Kindl, Wien
René Knapp, Wien
Erik Leyers, Wien
Klaus Pekarek, Klagenfurt (bis 31. Dezember 2022)
Kurt Svoboda, Hainburg
Aufsichtsrat
Vorsitzender
Walter Rothensteiner, Wien
Vorsitzender-Stellvertreter
Christian Kuhn, Wien
(1. Vorsitzender-Stellvertreter)
Johann Strobl, Walbersdorf
(2. Vorsitzender-Stellvertreter)
Burkhard Gantenbein, Wien
(3. Vorsitzender-Stellvertreter)
Mitglieder
Markus Andréewitch, Wien
Marie-Valerie Brunner, Wien
Klaus Buchleitner, Mödling (ab 23. Mai 2022)
Anna Maria D’Hulster, Vaduz
Elgar Fleisch, St. Gallen
Martin Grüll, Mödling (bis 23. Mai 2022)
Jutta Kath, Zürich
Vom Zentralbetriebsrat entsandt
Sabine Andre, St. Pölten
Peter Gattinger, Wien
Heinrich Kames, Wien
Harald Kindermann, Schleedorf
Irene Scheiber, Kristen
Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen
Arbeitnehmer:innen betrug 632 (2021: 633); davon entfallen 630 (2021: 632) auf den Innendienst und 2 (2021: 1) auf den Außendienst.
Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese personenident auch Vorstandsfunktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der Gesellschaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.
Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, sondern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlageverfahrens.
Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 10.616 Tausend Euro (2021: 6.621 Tausend Euro). Davon entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 4.734 Tausend Euro (2021: 4.675 Tausend Euro) und auf variable Teile 5.883 Tausend Euro (2021: 1.946 Tausend Euro). Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 100 Tausend Euro (2021: 103 Tausend Euro). Im
Berichtsjahr fielen aufgrund des Ausscheidens von Klaus Pekarek mit 31. Dezember 2022 Beendigungsansprüche aus Urlaubsersatzleistungen in Höhe von 21 Tausend Euro an und ein voraussichtlicher vertraglicher Abfertigungsanspruch in Höhe von 161 Tausend Euro. In 2021 fielen keine Beendigungsansprüche an.
Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen
Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 45 Prozent, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beläuft sich auf 55 Prozent.
201
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
25. Mai 2020 beschlossen wurde. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und setzen langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Insbesondere die Zielwerte des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) als variable Bezugsteile stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für die strategische und langfristige Entwicklung von UNIQA von wesentlicher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fixeinkommen, das marktkonform festgelegt wird, und variablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass kein Anreiz zur Erreichung von (lediglich auch nur kurzfristigen) Bonifikationen entsteht.
Es existiert kein Aktienoptionsprogramm. Das Long-Term Incentive (LTI) ist eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich, die abhängig von festgelegten Zielerfüllungsparametern auf Basis von jährlichen virtuellen Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren (Performancezeitraum) Einmalzahlungen vorsieht.
Eine allfällige Rückforderung ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile („Clawback“) ist in Übereinstimmung mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, nämlich wenn sich herausstellen sollte, dass die variablen Vergütungsbestandteile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt wurden.
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende
ausbezahlte Aktivbezüge:
Im Geschäftsjahr 2022 erhaltene Aktivbezüge
Angaben in Tausend Euro
 
 
 
 
Fixe
Bezüge
Variable
Bezüge
(STI)1)
Mehrjährige aktienbasierte Vergütung (LTI)2)
Summe
laufende
Bezüge
Relativer Anteil der
Gesamtvergütung in %
 
 
 
 
 
FIX
STI
LTI
Andreas BRANDSTETTER
681
660
351
1.692
40
39
21
Peter EICHLER
489
431
202
1.121
44
38
18
Wolf-Christoph GERLACH
471
326
0
797
59
41
0
Peter HUMER
517
449
170
1.136
46
40
15
Wolfgang KINDL
517
478
266
1.261
41
38
21
René KNAPP
463
346
0
809
57
43
0
Erik LEYERS
510
431
202
1.142
45
38
18
Klaus PEKAREK (bis 31. Dezember 2022)
518
495
266
1.278
40
39
21
Kurt SVOBODA
568
545
266
1.379
41
40
19
Gesamtsumme
4.734
4.161
1.722
10.616
45
39
16
Vorjahr
4.675
806
1.140
6.621
71
12
17
1) Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2018 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2021.
2) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group.
Für das Geschäftsjahr 2019 werden für das Short-Term
Incentive (STI) im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 795 Tausend Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid‑19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.239 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden in den Folgejahren 2023 und 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.490 Tausend Euro getätigt.
Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2022 aus der LTI-Zuteilung 2018 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA
Insurance Group AG in Höhe von 1.722 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2026 wurden für die bis zum
31. Dezember 2022 zugeteilten virtuellen Aktien voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 3.836 Tausend Euro rückgestellt.
Neben den angeführten ausbezahlten Aktivbezügen der Vorstandsmitglieder des Unternehmens wurden für Pensionszusagen über die Valida Pension AG und für Rückdeckungsversicherungen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG 1.0591) Tausend Euro (2021: 1.245 Tausend Euro) geleistet.
202
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge:
Angaben in Tausend Euro
Pensionsbeiträge
Andreas BRANDSTETTER
84
Peter EICHLER
86
Wolf-Christoph GERLACH
90
Peter HUMER
99
Wolfgang KINDL
119
René KNAPP
90
Erik LEYERS
170
Klaus PEKAREK (bis 31. Dezember 2022)
216
Kurt SVOBODA
105
Gesamtsumme
1.0591)
Vorjahr
1.245
1) davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 279 Tausend Euro für René Knapp, Wolf-Christoph Gerlach und Peter Humer
Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart, wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der
Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungsversicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche
gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der
Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch.
Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversorgung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe der Leistungen der Verrentung des Versicherungs-realisats aus der Rückdeckungsversicherung.
Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstandsmitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherungen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vorstandsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA
Österreich Versicherungen AG nach einem gängigen
Rententarif.
Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fallen Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalkulatorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von Überfinanzierungen).
Angaben in Tausend Euro
2022
2021
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen entfallen auf:
 
 
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG
15.805
– 7301)
Übrige Arbeitnehmer:innen
37.693
12.692
1) Im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Ertrag aufgrund der Auflösung von Rückstellungen.
Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für
Pensionist:innen und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwendungen wurden auf Basis definierter Unternehmens-prozesse an die Konzernunternehmen verrechnet.
An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr 1.964 Tausend Euro (2021: 2.043 Tausend Euro) aufzuwenden.
Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit
Barausgleich
Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum
1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Erreichen vereinbarter Zielewerte berechtigen.
Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stellungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütungen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Aktualisierung vom Dezember 2015) folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf 4.741 Tausend Euro vermindert (2021: 5.861 Tausend Euro). Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstellungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen.
Aufsichtsratsvergütungen
Im Berichtsjahr wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Vergütungen von 835 Tausend Euro an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausbezahlt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 72 Tausend Euro (2021: 65 Tausend Euro) ausbezahlt. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 wurden Vergütungen in Höhe von 1.152 Tausend Euro rückgestellt.
203
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgedeckt.
Die ausbezahlten Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf:
Vergütungen
Angaben in Tausend Euro
 
 
2022
20211)
 
Taggeld
Vergütung
Gesamt
Gesamt
Walter ROTHENSTEINER
5
115
120
114
Christian KUHN
5
100
105
106
Erwin HAMESEDER
(bis 25. Mai 2020)
0
0
0
32
Johann STROBL
(ab 25. Mai 2020)
3
85
88
57
Burkhard GANTENBEIN
7
115
122
113
Markus ANDRÉEWITCH
5
60
65
58
Marie-Valerie BRUNNER
6
75
81
73
Klaus BUCHLEITNER
(ab 23. Mai 2022)
2
0
2
0
Anna Maria D’HULSTER
6
75
81
73
Elgar FLEISCH
6
75
81
73
Martin GRÜLL
(bis 23. Mai 2022)
3
60
63
65
Jutta KATH
5
75
80
80
Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter:innen
22
0
22
19
Gesamtsumme
72
835
907
855
1) Der Ausweis der Vergütungen in der Tabelle wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Während im Vorjahr die der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Vergütungen für das laufende Geschäftsjahr, angeführt wurden, erfolgt die Aufgliederung nunmehr anhand der tatsächlich im Geschäftsjahr ausbezahlten Vergütungen.

204
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
VIII. Gewinnverwendungsvorschlag
Der Bilanzgewinn des Jahres 2022 in Höhe von
171.804.370,90 Euro
wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von 55 Cent auf jede der
dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum
31. Dezember 2022 ausgegebene Stückaktien abzüglich am Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittelbar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum Grundkapital von je 1,00 Euro.
Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Wien, am 8. März 2023
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Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
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Peter Eichler
Mitglied des Vorstands
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Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
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Peter Humer
Mitglied des Vorstands
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Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
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René Knapp
Mitglied des Vorstands
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Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
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Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands
205
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen
  • Sachverhalt
Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von EUR 4.052.675.766,28 stellen einen wesentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Gesellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, mangels Verfügbarkeit, nicht auf Basis von Marktpreisen erfolgen. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert somit Ermessens-entscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt.
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben:
  • Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung evaluiert,
  • die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft,
  • die Wertansätze einzelner Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft geprüft.
  • Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als vertretbar.
206
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
  • Verweis auf weitergehende Informationen
Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im Anhang zum Jahresabschluss.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Die Kennzahlen zum Jahresabschluss haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
207
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außer-kraftsetzen interner Kon-trollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungs-grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können je-doch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
208
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wien, den 8. März 2023
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
Mag. (FH) Werner Stockreiter
Wirtschaftsprüfer
gezeichnet
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten

209
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 8. März 2023
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Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
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Peter Eichler
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Wolf-Christoph Gerlach
Mitglied des Vorstands
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Peter Humer
Mitglied des Vorstands
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Wolfgang Kindl
Mitglied des Vorstands
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René Knapp
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Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
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Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands

210
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Bericht des Aufsichtsrats
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
kaum waren wir erleichtert, die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 gut gemeistert zu haben, kam der
24. Februar 2022 und mit ihm der Angriff der Russischen Föderation auf die benachbarte Ukraine. Als Folge stehen wir vor einer humanitären Katastrophe, die fassungslos macht und angesichts derer die dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen fast verblassen – auch wenn letztere über Jahre hinweg noch ihre globalen Spuren hinterlassen werden.
Uns als Aufsichtsrat war es ein Anliegen, in diesem
besonders schwierigen Jahr das Management von UNIQA bei der Umsetzung unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“ bestmöglich zu unterstützen und in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Arbeit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich äußerst erfolgreichen Jahr zu geben, teile ich meinen Bericht – so wie in den vergangenen Jahren – in drei kurze
Kapitel:
1. Was uns 2022 besonders wichtig war
Wie schon im Vorjahr lag auch heuer der Schwerpunkt
unserer Sitzungen klar auf der Umsetzung unseres Strategieprogramms. Wir haben uns dabei nicht allein auf finanzielle Kennzahlen konzentriert, sondern uns intensiv mit den wichtigsten strategischen Initiativen und Projekten beschäftigt.
Das Spektrum der Themen, die im Aufsichtsrat diskutiert werden, ist unverändert breit. Nehmen – neben der fast standardmäßigen Evaluierung der Geschäftsentwicklung – einerseits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, beschäftigen wir uns andererseits deutlich intensiver mit drei Themen, die für die langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Bedeutung sind: Human Development, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen Arbeitsmärkten; dem Konzept ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Produktgestaltung, Asset Management, gesellschaftspolitische Verantwortung sowie Governance; und schließlich der digitalen Entwicklung rund um Data, künstliche Intelligenz und IT.
Wir haben darauf reagiert, indem wir einerseits einen zusätzlichen „Ausschuss für Human Resources“ eingeführt haben. Andererseits haben wir im November die Aufgaben des „Ausschusses für IT“ erweitert, und auch die Themenlandschaft, die im „Ausschuss für digitale Transformation“ bearbeitet wird, ist nochmals breiter geworden. Es freut mich, dass gerade in den Ausschüssen vermehrt
externe Gastreferenten eingeladen werden, die uns durch ihre Expertise aus anderen Industrien die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Reflexion bieten.
Stichwort Reflexion: Letztes Jahr habe ich Ihnen bereits berichtet, dass wir viel Freude mit der ständigen Verbesserung der Qualität unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand haben. Wir haben deshalb bereits im Jahr 2021 Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturierten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats professionell zu unterstützen. Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2022 intensiv fortgesetzt – mit einer personellen Änderung: Martin Grüll, dem ich an dieser Stelle nochmals für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat und als Vorsitzender des Veranlagungsausschusses danken möchte, ist aus den Gremien von UNIQA ausgeschieden. Ich freue mich, dass an seiner Statt in der letzten Hauptversammlung Klaus Buchleitner in den Aufsichtsrat gewählt wurde und seine langjährige, reichhaltige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft auch in diverse Ausschüsse einfließen lassen wird.
2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2022 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage von UNIQA
Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert.
211
Bilanz der UNIQA Insurance group AG
Im Jahr 2022 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen des strategischen Länderportfolio-Managements, von Sustainable Finance und IFRS 9/17 informiert wurde.
Die Schwerpunkte unserer Beratungen
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2022 zu fünf Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg: Einerseits am 23. Mai zur Wahl des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds Klaus Buchleitner in den Veranlagungsausschuss in Nachfolge für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Martin Grüll sowie zur Wahl von
Marie-Valerie Brunner als Vorsitzende des Veranlagungsausschusses; andererseits, am 20. Dezember zur Bestellung von Sabine Pfeffer per 1. April 2023 als Nachfolgerin von Klaus Pekarek für den Vorstandsbereich Kunde & Markt Bank Österreich.
  • In unserer Sitzung vom 23. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2021. Im Besonderen wurde die modifizierte Governance bzw. Organisationsstruktur unserer internationalen Gesellschaften im SEE-Raum vorgestellt und genehmigt.
  • Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum
    31. Dezember 2021 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2022. Weiters befassten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, nach Abwicklung eines Ausschreibungsverfahrens und – folgend einer Empfehlung des Prüfungsausschusses – erneut die
    PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2021 wurde zur Kenntnis genommen. Weiters wurde ein neuer Ausschuss des Aufsichtsrats bestellt, nämlich für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“). Schließlich hat der Aufsichtsrat das Vorstandsmandat von Klaus Pekarek über den 30. Juni 2022 hinaus um sechs Monate bis Jahresende 2022 verlängert.
  • In der Sitzung vom 18. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal. Darüber hinaus wurde der Erwerb einer Immobilie in Polen durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG genehmigt und eine Geschäftsordnung für den eben erwähnten HR-Ausschuss beschlossen.
  • Am 18. August tagte der Aufsichtsrat erstmals im Heim- markt einer unserer internationalen Konzerngesellschaften. Im Zuge der in Prag abgehaltenen Sitzung beschäftigten wir uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr sowie der Entwicklung im laufenden dritten Quartal. Dem Abschluss eines neuen Syndikatsvertrags mit der Haselsteiner
    Familien-Privatstiftung und der Raiffeisen-Holding als Kernaktionärinnen der STRABAG SE bzw. der damit einhergehenden Mitbeteiligung der UNIQA Österreich
    Versicherungen AG an einem an den Freefloat gerichteten Pflichtangebot wurde die Genehmigung erteilt.
  • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2022 und der laufenden Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 16. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2022. In Bezug auf die Geschäftsverteilung im Vorstand wurde festgelegt, dass Andreas Brandstetter ab Jänner 2023 anstelle des ausscheidenden Vorstandsmitglieds Klaus Pekarek interimistisch die Zuständigkeit für den Bereich Kunde & Markt Bank Österreich übernimmt. Schließlich beschäftigten wir uns im Detail mit der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen
Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und bestellt – einen davon, nämlich den HR- Ausschuss, erst am 7. April (siehe weiter unten):
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Bilanz der UNIQA Insurance group AG
  • Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
    („Personalausschuss“) entspricht in der Zusammensetzung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss intensiv mit den wirtschaftlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und dem Fortschritt der Entwicklung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 beschäftigt. Gegenstand der Sitzungen war weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der jeweils bestehenden Vergütungspolitik. Der Ausschuss hat einen expliziten Schwerpunkt auf die sowohl kurz- als auch langfristige Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichtsrat gelegt. Ebenso hat sich der Ausschuss mit einem vom Vorstand entwickelten Programm zur Weiterentwicklung und Förderung interner Top-Talente beschäftigt.
  • Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 in vier Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-)Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, mit denen auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands standfanden. Am 23. Februar beriet der
    Prüfungsausschuss zum Status der eingeleiteten öffentlichen Ausschreibung der Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der UNIQA Insurance Group AG für das Jahr 2023. In der Sitzung vom 7. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im
    Besonderen der Jahresbericht 2021 der Internen Revision samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2021 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2023 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 18. Mai stellten Vertreter:innen der Abschlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2022 vor und stimmten sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 16. November informierten Vertreter:innen der Abschlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses nachgekommen.
  • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der
    Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des
    Asset- Liability-Managements.
  • Der IT­Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umsetzung der UNIQA Insurance Plattform sowie weiterer IT-Projekte. In seiner Sitzung vom November wurde die Notwendigkeit diskutiert, die Aufgaben des Ausschusses aufgrund der rasch voranschreitenden Bedeutung der IT zu erweitern. Mit Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats werden künftig in einer holistischen Betrachtungsweise Bereiche des Unternehmens wie Produkt- und Prozessharmonisierung miteinbezogen, die für die Implementierung neuer IT-Systeme die Voraussetzung bilden.
  • Der Ausschuss für Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Tätigkeit von UNIQA Ventures, CHERRISK und den Aktivitäten der neu gegründeten Mavie-Holding, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden die Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungsprodukten und -services evaluiert sowie die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Der Ausschuss hat mehrere Gastredner aus anderen Industrien eingeladen, um frischen Input für die eigene Arbeit zu erhalten.
  • Der am 7. April neu bestellte Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in drei
    Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-Managements, Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Der HR-Ausschuss lud ebenfalls Gast- vortragende aus anderen Wirtschaftsbereichen ein, um von anderen Industrien zu lernen.
  • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.
3. Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2022 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen
Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2022 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2022 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2022 eingehalten hat.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2022 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2022 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2023 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie vorgeschlagen werde.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, gestatten Sie mir am Schluss einige persönliche Worte:
Es war mir eine Freude und Ehre, in diesem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre lang mitwirken zu dürfen, davon die letzten elf Jahre und auch bereits von 1995 bis 1999 als Vorsitzender. Ich hoffe, in dieser Zeit auch in Ihrem Sinn einen Beitrag zur positiven Entwicklung der UNIQA Group geleistet zu haben. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen in all diesen Jahren herzlich bedanken, ebenso bei meinen Kolleg:innen im Aufsichtsrat für eine stets wertschätzende, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit. Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 danke ich, wie in der Vergangenheit, auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ihnen, diesmal ganz besonders herzlich, Gesundheit und weiterhin viel Erfolg!.
Wien, im April 2023
Für den Aufsichtsrat
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'
Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jahresfinanzbericht 2022
Impressum
Herausgeberin
UNIQA Insurance Group AG
FN: 92933t
Konzept, Beratung, Redaktion und Design
Male Huber Friends GmbH / www.mhfriends.at
Übersetzung und Lektorat
ASI GmbH / www.asint.at
Redaktionsschluss
31. März 2023
Kontakt
UNIQA Insurance Group AG
Investor Relations
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel.: +43 1 21175-3773
E-Mail: investor.relations@ UNIQA.at
www. uniqagroup.com
Information
Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher
und englischer Sprache und steht im Bereich In-
vestor Relations unserer Konzern-Website auch
als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Die interaktive Onlineversion finden Sie unter
berichte. uniqagroup.com.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die
zukünftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen.
Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf
Basis aller uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfü-
gung stehenden Informationen getroffen wurden.
Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht
eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse
von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen.
Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht
übernommen werden.
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